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400301 Christian Gueintz an Fürst Ludwig
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400301

Christian Gueintz an Fürst Ludwig


Beantwortet durch 400313. — Christian Gueintz (FG 361. 1641) rühmt F. Ludwig wegen seiner offen zu Tage getretenen und weiterhin betriebenen Förderung der deutschen Sprachlehre. Er bedauert, wegen seiner vielen Amtsgeschäfte diese Arbeit nicht wie gewünscht unterstützen zu können. An Fleiß werde er es aber nicht fehlen lassen, und so habe er alles nochmals kritisch übersehen und, wo es nötig bzw. möglich war, verbessert. Die starke Untergliederung und die ungewohnten deutschen grammatikalischen Fachtermini können das Werk dem ungelehrten Leser in der Tat schwer machen. Vielleicht könnte man schon eingangs daran erinnern, daß auch Cicero in De officiis und den Tusculanae disputationes viele griechische Fachbegriffe ins Lateinische übersetzt habe. Es wäre befremdlich, wenn man das Deutsche lehren wolle, ohne es auch in der Fachsprache zu gebrauchen. Ein in der Schriftgröße variables Druckbild könnte die Leser das Wichtige vom weniger Wichtigen unterscheiden helfen wie auch das Strittige als solches markieren. Der Druck muß sorgfältig überwacht werden, damit alles genau und richtig gesetzt werde. Da das Interesse an der deutschen Sprache in Italien und Frankreich jetzt groß sei, sollten künftig auch ein deutsches Wörterbuch und ein deutsches Lexikon der Redensarten aufgesetzt werden. — In einer schwelenden Streitsache zwischen Gueintz’ Frau und deren Schwägerin möge F. Ludwig moderierend eingreifen. — Nachschrift: (Der alte Stadtsyndikus Johann Georg) Bohse habe Gueintz aufgehalten. Gueintz schickt F. Ludwig beiliegend Adam Puschmans Gründlichen Bericht des deutschen Meistergesangs zu. Gueintz’ entwurfsweisen Anmerkungen zur Bibel werden gerade abgeschrieben. F. Ludwig möge die beiden ihm zugeleiteten Sachen wieder zurücksenden.

Beschreibung der Quelle


Q HM Köthen: V S 545, Bl. 151r–152v [A u. Empfangsvermerk: 152v], 152r leer; Schreiberh. mit eigenh. Unter- und Nachschrift. [Handschrift: [Bl. [151r]]D: Gekürzt in KE, 244f. u. KL III, 156. — BN: Bürger, S. 634 Nr. 2. || [464]

Anschrift


A Dem Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Ludwig, Fürsten zu Anhalt, Graffen zu Ascarnien, Herrn zu Bernburg vnd Zerbst etc. meinem gnädigsten Fürsten vnd Herren.
Darunter eigenh. Empfangsvermerk von F. Ludwig: Pres. 3. Martij 1640

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Durchlauchtiger, Hochgeborner Fürst, gnädigster Herr.

E. F. Gn. großer Fleiß hat ihr schon der vnsterbligkeit Crone zugerichtet, welche mit der Ewigkeit Kleinodien gezieret. Vnndt dennoch sein Sie sorgfeltig auch andere dahin zubringen. Am tage ist es, waß gethan. Vnser wenigkeit verwundert sich deßen hefftig, daß Sie auch in dem fortfahren, waß zur Sprachlehr dienlich. Gewiß so lang Deutschland sein wirdt, so lang wirdt das gerühmet werden. Mich dauret diß allein, daß wegen vieler vnendlichen Geschefften ich nicht alleß wie es wol sein solte, hierinnen verrichten kan. Doch will ich nichts vnterlaßen, worin E. F. Gn. befehlich, Jch schuldige dienste gehorsamt [sic] erweise. Derowegen Jch alles nochmals vbersehen, vnd was nötig möglich geendert. Gewiß ist esa , daß wegen der zertheilung vnd der deutschen kunstwörter anfänglich dem vngelartem vnd Ekelem1 leser es wird wunderlich vorkommen. Aber man kan es anfangs erinnern, daß albereit davon Cicero in officijs vnd Tusculanischen Büchern solches beantwortet habe, da Er aus dem Grichischen viel ins Latein übersetzet.2 Were auch vngereumbt andere deutsch lehren wollen vnd selbst in seiner Sprache vor sich daßelbe nicht gebrauchen. Doch kan man dem also helffen, daß es nur mit kleinen Buch- [151v] staben gedruckt, was gezeichnet, vnd mit rott vnterstrichen, würde; daß aber für die Anfang[en]denb mit groben, daß was streitig mit gantz kleinen, so hilfft man allen.3 Nötig ist es auch, daß alles fleißig in dem drucken in acht genommen, damit es genaw vnd rech[t]b gesetzt würde. Vnndt weil in Welschland vnd Franckreich, anitzo die Deutsche Sprach mit große[m]b Fleiß, wie Jch berichtet werde, getrieben wird, so were es gut, daß ein wörterbuch (Lexicon) wie auch phrases oder Redensartbuch mit ehesten aus den besten Schrifften man verfertigett, ans tageliecht keme. Doch davon wird zur andern Zeit erinnerung zu thun sein.c Vber diß bitte Jch nochmals vnterthänigst meine Schwäge[rin]b dahin halten zu laßen, daß Sie meiner Frawe4 keine vnbilligkeit auffdringen, die Rechnung, so Brandenburger abgelegt, ist dar, wollen anitzo aus den Chartecken eine newe machen, da doch Er selbsten aus den selben keine andere gemacht.5 Verhoffe die alte deutsche Gerechtigkeit wird auch hierinn E. F. Gn. zeugnüß geben, daß Sie derer Schutzherr sein, vnd nichts alß was dieselb fodert, erwartet auchd in unterthänigkeit

  E. F. G. verpflichtet gehorsamt zue leben
  Christian G[ueintzius]b

  Den 1 Merzenstag 1640.

H. Bohse6 hat mich auffgehalten und dennoch nichts durchlesene wegen geschäfte. Hierbey haben E. F. G. den puschman von den meistergesängen7 , auch was ich in der Bibel angemercket Ist nur ein entwurff, das ganze wird an iezo abge- || [465] schrieben,8 bitte unterthänig E. F. G. wollen mir ehesten die [...]lenf beyde sachen9 zurücke senden.

I

Christian Gueintz' Stellungnahme zu Augustus Buchners
Gutachten und den Anmerkungen Fürst Ludwigs zu seiner
Sprachlehre

Beschreibung der Quelle


Q HM Köthen: V S 545, Bl. 123r–128v; Schreiberh. mit Korrekturen und Ergänzungen von Gueintz’ H. Tinte stark verblaßt. Zur besseren Verständlich- und Übersichtlichkeit wurden einzelne kritisch behandelte Buchstaben einheitlich fett gesetzt sowie jede einzelne Anmerkung einheitlich mit neuem Zeilenbeginn vom Herausgeber herausgestellt.[Handschrift: [Bl. [123r]] — Auszugsweise zitiert in KE, 235.

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Andwort auff die Erinnerungen


p. 1. lin. 6
Ob recht oder rein beßer sey, kann darauß ermeßen werden, daß nichts recht sey, wo es nicht rein ist, in der Sprache.
Vnd ist zwar war, daß offt ein Ding recht nach der sprachlehr, aber nicht rein nach der art der sprachen, aber auch nicht recht, denn die sprachlehr weiset nur die gemeine Art vndt ist nur ein mittel, aber nicht alleine. Eß ist auch in allen sprachen nun von den gelahrten erwiesen, daß Puritas sey das Ende der sprachlehr, doch das Letzte.
Das Exempel ein pferdt halten, ist zweyfäliga , denn auch ein Knecht, weil1 der reuter absitzet, ein pferdt helt. Aber ein anders ist, wie J. F. G. recht errinnert, ein pferdt auff der Strew halten oder [123v] im Futter, vndt ist beydes recht vndt rein aber bedeutet nicht einerley. Werb wolte aber nicht sagen, daß ein pferd ernehren nicht Deutsch sey? sagt man doch er kan keine Katze oder Hund ernehren.
p. 4. l.c 8. Daß sie noch sein, muß folgen, weil niemahls gehöret, daß es geendert, auch Lipsius am selben Ort es für kein sonderbahres helt, sintemahl auch died Schweitzer, sich der griechischen buchstaben gebraucht. Daß aber Tacitus zweiffelt, ist daher, weil er dahin nicht kommen wie vnsere leute.2 Wegen deß Ɉ. kann das dazu gesetzet werden, daß mann zum vnterscheidt das ie wan es groß selb lautendt ohne mittelstrich also mache J, mitt ein mittelstrich also Ɉ. einf mittlautendesg in den großen buchstaben;h in den kleinen eines gleich dem anderni buchstaben i, daß andere mitt einem Schwantze j.3 Mitt dem u. kann mann gleicher gestalt verfahren, daß [124r] dasj selblautende offen u. dasj mittlautende zu v. Doch muß die errinnerung bleiben wegen der alten buchstaben vndt bücher, wie sie annoch im gebrauch.4
p. 18. l. 1. Wegen deß B. vndt p. ist nicht daß es also sein müste, sondern wann es geschehe warumb es sok sey. Jst aber gewiß, daß sich die Buchstaben geschwindt auff einander außzusprechen nicht wohl schicken, daran Scaliger de causa L. L. errinnerl [sic] [.] Daß mann aber solte komm oder bestimm schrei- || [466] ben, ist vnnöthig, denn 2 m nicht zu einer Sylben gebraucht werden; Eß würde auch alles müßen, waß gedrückt vndt geschrieben, geendert werden, Derowegen ist beßer daß mann es gar auslaße: [124v] Denn wenn die Seel, das ist, der selblautende nicht dar, so ist auch der leib der mittlautende nicht nütze.5
l. 19. So auff ein punct stehen, ist entweder in einer oder zwey Regeln, das ist gewiß, daß alle nahmen es sein waserley sie wollen, so auff einen punct folgen mitt einem großen buchstaben geschrieben werden.6
p. 20. l. 21. bleibet auch billich dabey wegen der alten bücher, so wohl gedruckt alß geschrieben, aber daß es beßer sey mitt einem offenen u. kan ferner in acht genommen werden.7
p. 21. l. 12. Jst von der schreibung, dabey von der aussprechung, vndt kann diß wiederholet werden, daß es auch wohl kann ausgelaßen sein.8
p. 22. l. 12. Wiewohl es beßer, aber kann wegen des protocolls vndt der gewonheit nichtm allzeit geschehen, ist auch in allen sprachen bräuchlich.9 [125r]
p. 23. l. 21. Sollen die Exempel nicht sein denn es 2 wörter vndt hatt ein iegliches seinen thon.10
p. 32. l. 21. Wirdt niemahls anders gefunden vndt Lamm, kann auch ausgesprochen werden. Kann aber dazu gesetzet sein, daß ander so schreiben alß Cam, alß stam.11
p. 36. l. 10. Von der sonne hatt es zwar nicht Tacitus, sondern Aventinus drümb es versehen, daß es aber aus der Endung sey halte ich nicht, denn allhier 1. Von der bedeutung geredet wirdt, vndt müste mann die andern auch dahin ziehen; 2. Jst nicht durch aus daß die in omne weiblich sein, sondern die auff ein e ausgehen, mann sagt zum 3. auch nicht der brunne, sondern der Brunn. also ist es auch nicht Monde. Denn auff undt vndt ondn andern außgehen ist ein vnterscheidt.12 [125v]
p. 37. l. 2. Von Krumbhorn vndt Hackebret ist schon errinnert13
p. 36. l. 28 sonsten sagt mann auch der stempshorn14 .
l. 5. Der kalte [Brand?] gehört wieder zu der Regel von den zusammen gesetzten, wie auch das rothlauffen.15
p. 38. l. 4. Die Hirse, vndt der Gerste, ist mir nicht bekandt, mann muß in dem gemeinen brauch bleiben, wie es in Meißen vndt in der Bibel, die andere arten können nicht alle erzehlet werden;16
p. 39. l. 17. Waß ist ein Egel sey [sic] ist mir vnwißend, stehet auff erklärung, soll es ein Ɉgel sein, so ists ein anders, in Sachsen sagt mann Egel.17
p. 40. l. 8. Meistentheils wirdt es gebrauch[t]o in der Vbereinzelnzahl, aber mann hatt auch die Einzige18
l. 9. Das Alraun ist mir nicht bekandt, aber die Alraun ist ein eigener Weiber nahme.19 p. 20. [126r] daher auch das Alraunchen alß ein Vermindertes, in welcher Art alle sein gesagt wirdt [sic],
l. 17. Der Otter ist recht für ein vierfüßiges wasserthür [sic], aber die Otter oder Natter eine schlange.20
p. 41. l. 12 ist vnter das g gezeichnet, vndt muß auch dahin gerechnet werden,21
p. 43. l. 13. Die Endung deucht mich beßer zumahl weil die errinnerung dazue kömpt.22 || [467]
p. 45. l. 8. Wegen des vnterscheids in den zahlen derer vndt denen ists beßer daß es bleibe, hernacher kann es errinnert werden, in dem Vornwort, daß mann es bißweilen auch zuesammen ziehen vndt halber vndt denn pro denen sagen, wenn mann aber alle zeit solle so schreiben wie man redet, so were kein vnterscheidt vnter gelahrten vndt vngelahrten; Wo bleibet das Frantzösische? Es were aber auch die frage, ob mann darinne recht redete,? [sic] Vndt buchners errinnerung ist [126v] war vndt gut: Daß auff das wohllautendep in allen sprachen gesehen wirdt. Dieses aber alles gehört zu den Vornenwörtern, deßwegen es nicht zuendern, sondern nur zue errinnern, wie geschehen23
p. 55. l. 5[.]24
p. 49. l. 9. ümb ist geendert, vndt ist beßer üm. Das thuen gehöret zu den beyständigen [Nennwörtern, d. h. Adjektiven, d. Hg.], hierümb vndt darümb sindt zuwörter [Adverbien, d. Hg.].25
p. 52. l. 21. selbsten vnd selb, für derselbe vndt dieselbe kann auch ausgelaßen, vndt nur errinnert werden, Jch finde es aber nicht selber an den ort, sondern selbst vndt selber, vndt das ist kein deutsch, denn ich sage Er selbst ist da gewesen.26
p. 56. l. 7. bleibe ich noch dabey daß es zuerrinnern, vndt nicht nöthig, daß mann es allezeit ausdehne. Mann kann zwar setzen, alß wenn es beßer lautete, so es dabey stünde, ist aber dieses auch nicht vnrecht, vndt muß eins neben dem andern sein, daß mann alles soll vnrecht heißen [127r] nach dem es in gebrauch ist, deucht mich auch vnrecht, wie wenn andre kehmen vndt dadelten das auch? es muß nicht allein das wohllauten in acht genommen werden, sondern auch die Ähnligkeit analogia, mitt andern sprachen. Alles zuendern ist schwer, ist gefährlich, auch nicht nötig. Die Sprache ist noch nicht so gebunden. Waß im gebrauch, wirdt billich nach der vernunft erhalten.27
p. 57. l. 3. waßerley ist beßer, vndt gehöret das anders, wie recht errinnert, in der wortfügung.28
p. 59. l. 1. bleibet es auch billich also, daß man bißweilen ohne e es setzet vndt schreibet, vndt alß denn ist es kein abehäcklein29 oder Apostrophus, sondern eine Apocope oder abschneidung.30
l. 16 V̈bergehendt schicket sich nicht, aber durchgehendt doch ist nicht so deutlich alß durchdringet, wie in der auslegung gemeldet wirdt,31 [127v]
p. 62. l. 20. Die gebietungsweise hatt das vornenwort für sich, aber die frage ist der anzeigungsweise, wie zusehen auß den andern spra[chen]q .32
p. 66. l. 14. ist wohl müglich zusagen, aber nicht gebräuchlich, vndt ich mahlete ist ein anders als Jch muhl pingebam et molebam.33
p. 68. l. 10. Jch könte sagt mann auch, drumb es dazu gesetzt.34
l. 11. Jch tauge, taugete ist beßer Deutzsch.35
p. 69. l. 20. Jch bellete sagt mann auch, aber ist alß denn in der ersten verenderung, wie mitt den andern, doch findet mann nicht, ist mehr eine andere Art.36
p. 72. l. 1. Jch würdt geliebet, sagt mann, aber weil es von Jch bin herrühret, vndt darinnen nicht gebräuchlich, ist beßer, daß es für eine redensart gehalten werde, vndt ist nicht ohne, daß vberal vermischte leute sein, weil wenig gelahrten, || [468] weil 2. viel frembde, weil 3. vom gesinde die sprache gelernet wirdt, Aber die andern be-[128r]fleißen sich eines andern.37
p. 80. l. 8 sind dazu gesetzt,38
p. 84. l. 18. ist errinnert.39
[l.] 21. Pfuy dich, pfuy dich an, stehet nicht im 84 sondern im 96 blate, wenn es aufgeschlagen wirdt werden,40
p. 85. l. 3. halt, item gelt ist kein bewegewort, sondern zeitwörter, vndt ist geldt pro es gildt Pommerisch, vndt Märckisch41
l. 4. ist dazu gesetzt.42
l. 11. Eß ist zwar nichtm ohne, das eine fuge ein anders sey bey dem Tischer, alß allhier, aber wie es mitt den 3 Kunstwörtern beschaffen, ist bekandt, vndt kann mann eine warordnung es nicht nennen, weil hernacher die wörter anders geordnet werden, vndt andere [es]q auch so gegeben: doch habens
mann mag es darzue setzen wortstellung43
p. 86. l. 21. ist dazu gesetzt.44
p. 95. l. 10 ist geendert.45
l. 25. wegen an vndt weg ist es gesetzt.46 [128v]
P. 99. l. 24. Pfuy dich ist nicht ein wort, sondern 2 vndt wirdt drunter verstanden pfuy dich an, gehöret an einen andern ort, nemlich zu vielfältigen endtannehmungen zu den 13 Cap.47
P. 107. mitt den Vbrigen kann es also gehalten werden, wie vernünfftig angedeutet.48

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a Wortreihenfolge umgestellt aus <So> ist es gewiß
b Textverlust im Falz durch zu enge Einbindung. Konjektur in eckigen Klammern.
c Hier endet die Briefwiedergabe in KE und KL.
d Eingefügt.
e Unsichere Lesung.
f Unleserliches Wort. Lies etwa: verlehnten

T I

a Von Gueintz gebessert aus zweyfäl<tig>
b Von Gueintz eingefügt bis Hund ernehren
c Folgt <in>
d Folgt <Sch>
e i für <Ɉ.> wan es groß von Gueintz eingefügt.
f Ɉ ein von Gueintz eingefügt für <ein>
g Von Gueintz gebessert aus mittlautenden Folgt <lest>
h Semikolon von Gueintz eingefügt.
i Eingefügt. Von Gueintz gebessert aus anders
j Von Gueintz gebessert aus der
k Eingefügt für <nicht sehr [unsichere Lesung]>
l Folgt <komm oder>
m Aufgelöste Abkürzung ō
n Am Rand ergänzt.
o Wortschluß im Falz, in eckigen Klammern ergänzt.
p Gebessert aus wohllautende<s>
q Textverlust im Falz.

Kommentar

1 Hier: empfindlichen. Vgl. 400122 K 6.
2 Christian Gueintz (FG 361. 1641) bezieht sich im vorliegenden Brief auf das von Augustus Buchner (FG 362. 1641) im Auftrag F. Ludwigs erstellte Gutachten über Gueintz’ deutsche Sprachlehre. S. 400122 I, vgl. 390114 K 13. F. Ludwig hatte es mit seiner eigenen Stellungnahme (400214 I) Ende Januar oder Anfang Februar 1640 Gueintz zugeleitet (Brief nicht erhalten), wie er in 400214 Buchner bereits mitteilte. Im vorliegenden Brief berichtet Gueintz, daß er seine Sprachlehre nochmals durchgesehen und überarbeitet habe. Die von Buchner (und Jacob Martini) in 400122 geübte Kritik an der extrem dichotomisierenden formalen Anlage des Werkes — sie „könndte auch wol manchen äckelen Leser verdrießlich sein“ —, und Buchners Vorschlag in 400122 I (KI 47), ein doppeltes alphabetisches dt.-griech./ lat. und griech./ lat.-dt. Glossar der grammatischen Fachtermini || [469] („Kunstwörter“, s. auch 400214 K I 30) anzuschließen, wird im Hinblick auf die erschwerte Verständlichkeit zwar angenommen, aber von Gueintz nicht umgesetzt. Im Druck Gueintz:Sprachlehre (1641) bleibt es bei der Form und einer bloßen lat.-dt. Zusammenstellung der grammatischen Fachbegriffe. Es heißt dort im Vorwort „An den Leser“: „Der Entwurf der Kunstwörter/ wie von andern angefangen/ ist ferner daß sie Deutsch sein können versuchet. Ein versuch aber in sothanen dingen ist nicht zu tadeln/ welcher auch sonsten in dergleichen niemal. Und hat Cicero in seiner sprache die Kunstwörter verlateinert (das ich so reden mag/ oder in das Lateinische übergesetzt) was ist dan strafwürdiger/ dergleichen fleis in gleicher sache anwenden? Harte lautet es / aber auch was anders/ wan man es ungewohnet.“ Gueintz: Sprachlehre (1641), Bl. )( vi v.
3 Gueintz: Sprachlehre (1641) arbeitet im Druckbild tatsächlich mit verschiedenen Schriftgrößen. Hervorgehoben werden die Kapitelüberschriften und Lehrsätze/ Definitionen, dem folgen in herabgesetzter Schriftgröße die Untergliederungen; klein gesetzt erscheinen die Beispiele, Erläuterungen und Literaturhinweise. Fremdworte, latinisierte Eigennamen sowie die lateinischen Fachtermini erscheinen, wie in fruchtbringerischen Werken üblich, in Antiqua.
4 Gueintz hielt sich von 1619 bis 1622 als Mitarbeiter der dortigen ratichianischen Schulreform in Köthen auf, wo er sich am 10. 9. 1621 mit Catharina Berndes (Köthen, 17. 9. 1601 – Eisleben, 10. 2. 1675), Tochter des 1616 verstorbenen Köthener Bürgermeisters Johann B., vermählte. Von ihren acht Kindern überlebten sieben beide Eltern: Johann Christian (1628–1708), Carl August (1634–1688), Ursula Elisabeth, vermählte Großhaupt, Maria Dorothea, verm. Ziege, Anna Sophia, verm. Ellenberger (†1688), Rosina Eleonora, verm. Kost, Christina Catharina, verm. Pels. Vgl. die Leichenpredigten: Gottfried Olearius: I. N. I. C. Des himmlischen Weinstocks Fruchtbringender Reben Saft und Kraft/ ... Bey ... Leichbestattung Des ... Herrn CHRISTIANI GUEINZII, Phil. & JCti. Des GYMNASII HALLENSIS ... Rectoris ... abgehandelt und in Druck gegeben (Halle a. d. S. 1650), LP Stolberg 10691, STB Berlin — PK, ULB Halle; Johannes Gottfridus Nicandrus: Das girrende Wittben-Täublein/ Das ist: Christlicher Catharinen-Wittben Noth und Rath/ ... Bey ... Frauen Catharinen/ gebohrnen Berndessin/ Herrn CHRISTIANI GUEINZII, vornehmen Philosophi und JCti, hochverdienten und weitberühmten Gymnasiarchae in Halle/ auch der hochlöbl. Fruchtbringenden Gesellschafft/ etc. Ordnenden sehl. hinterlassenen Frau Wittben ... in einem Leich-Sermon, gehalten (Eisleben 1675), LP Stolberg 6227, SLB Dresden: 6 A 797, angeb. 2. Vgl. die Netzseite der Familie Gueinzius: https://privat.genealogy.net/gueinzius.h/D/Forschung.html (Oktober 2014).
5 Eine nicht mehr zu ermittelnde Streitsache, in der Gueintz F. Ludwig um Vermittlung oder Schlichtung bat. Sie betraf Christian Gueintz’ Frau Catharina, geb. Berndes (s. Anm. 4) und deren wohl in Köthen lebende Schwägerin.
6 Johann Georg Bohse (1578–1669), von 1629 bis mindestens 1666 Syndikus der Stadt Halle. Möglicherweise war auch er um eine kritische Durchsicht von Christian Gueintz’ Deutscher Sprachlehre gebeten worden. Zwar legte er Proben seiner literarischen Bildung meist in Form lat. Festreden oder Epitaphe ab — wie etwa zum Festakt des Rates der Stadt Halle am 16. 11. 1648 aus Anlaß des Friedensschlusses oder bei der erzstift-magdeburg. Eventualhuldigung Kf. Friedrich Wilhelms v. Brandenburg (FG 401) 1650 —, könnte sich aber auch schon durch seine berufliche Tätigkeit für eine Expertise in Sachen Sprache empfohlen haben. Auch Justus Georg Schottelius (FG 397. 1642) und Friedrich Hortleder (FG 343), die von F. Ludwig zu sprach- und literaturkritischen Expertisen herangezogen wurden, waren von Haus aus Juristen. Vgl. zu Bohse Georg Braungart: Hofberedsamkeit. Studien zur Praxis höfisch-politischer Rede im deutschen Territorialabsolutismus. Tübingen 1988, 12, 68–72, 74–77, 81f., 85 u. 90; Gustav Friedrich Hertzberg: Geschichte der Stadt Halle an der Saale von den Anfängen bis zur Neuzeit. 2. Bd.: Halle während des 16. und 17. Jahrhunderts. (1513–1717). Halle a. d. S. 1891, 310, 413, 429, 440, 456f., 486, 497 u. 516; Gottfried Olearius: HALYGRAPHIA Topo-Chronologica, Das ist: Ort- und Zeit- || [470] Beschreibung der Stadt Hall in Sachsen (Leipzig 1667; HAB: Gm 1935a), 61, 410, 428, 438f., 448, 470, 471a, 471b, 479, 497 u. 501.; Dreyhaupt I, 451ff. u. II, Genealog. Beilagen, S. 20.
7 Adam Puschmans (1532–1600) Gründlicher Bericht des deutschen Meistergesangs war seit 1571 in verschiedenen Fassungen und Auflagen erschienen. Vgl. A. P.: „Gründlicher Bericht des deutschen Meistergesangs“ (die drei Fassungen von 1571, 1584 u. 1596). Texte in Abbildung mit Anhang und einleitendem Kommentar. Hg. Brian Taylor. 2 Bde. Göppingen 1984; Repertorium der Sangsprüche und Meisterlieder des 12. bis 18. Jahrhunderts. Hg. Horst Brunner u. Burghart Wachinger u. Mitarb. v. Eva Klesatschke, Dieter Merzbacher u. a. Bd. 8: Katalog der Texte, Jüngerer Teil I–R. Bearb. v. Horst Brunner, Eva Klesatschke, Dieter Merzbacher, Johannes Rettelbach. Tübingen 1988, 562. Vgl. 400313 u. 400314.
8 Diese Beilage ist im Erzschrein nicht mehr vorhanden. Mit 400313 wird Gueintz’ „eigenhändige[r] entwurff der anmerckungen über die Bibel“ dankend an den Verfasser zurückgeschickt, verbunden mit der Erwartung, demnächst die fertige Reinschrift zu empfangen. Diese kündigt Gueintz in 400314 an. Sollten diese Anmerkungen identisch sein mit jenen „in der Deutschen Bibel angemerckten wörtern“, die Gueintz in 400528 nochmals dem Urteil F. Ludwigs empfahl, weiteres dazu diesem Brief beilegte und um deren Rücksendung bat? Schwerlich dürfte hier die Keimzelle zu suchen sein für die alphabetische Wörterliste in Gueintz: Rechtschreibung (1645) mit ihren biblischen Beispielsätzen. Auch die Wörterliste im Köthener Erzschrein VS 544, Bl. 154r–157v kann hier kaum gemeint sein. Ihr fehlen nämlich die Bibelverweise bzw. biblischen Beispielsätze; es sind reine Worterklärungen. Schließlich dürften auch Gueintz’ theologische Studien, wie die 1639–1640 erschienenen 23 Disputationes theologicae (HAB: G 209.4° Helmst. [1–23]) oder das Prothyrum Biblicum (Halle a. d. S. 1645; HAB: 202.62 Quod. [6]) hier ausscheiden. Kann F. Ludwig Gueintz mit jener Bibelrevision Hz. Augusts d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) vertraut gemacht haben, in die der Fürst Ende 1639/ Anfang 1640 involviert wurde (s. 391203 u. 391217 K I 0)? Oder handelt es sich um Notate zu Hz. Augusts Passionsharmonie (s. 401111 u. I)? Noch in 410714 wird Gueintz um die Zurücksendung des Anfangs „von den Anmerckungen in die deutsche Bibel“ bitten, weil er die Notate zusammenbringen und abschreiben lassen will.
9 In der Tat wird F. Ludwig die „Meistergesänge“ und Gueintz’ entwurfsweise Bibel-Anmerkungen schon mit 400313 wieder an Gueintz zurücksenden.

Christian Gueintz’ (FG 361. 1641) Stellungnahme bezieht sich zunächst auf das Gutachten Augustus Buchners (FG 362. 1641), das dieser im Auftrag F. Ludwigs über Gueintz’ deutsche Sprachlehre aufgesetzt hatte. S. 400122 I. Allerdings weichen Gueintz’ Seiten- und Zeilenangaben teilweise von denen in Buchners Gutachten 400122 I ab (vgl. etwa K I 15 u. 16), was wohl auf die Gueintz zugestellte Abschrift desselben zurückgeht. Gueintz bezieht sich ferner auf F. Ludwigs „Erinnerungen“ 400214 I. Gelegentlich läßt sich aufgrund schwer verständlicher intertextueller Bezüge auch über Gueintz: Sprachlehre (1641) und die frühere Handschrift H (vgl. 400122 I Q) der gemeinte Sachzusammenhang nicht leicht rekonstruieren.
1 Während. Vgl. zum ganzen Passus Buchners Einwand 400122 I (K I 1) und die Einleitung zum vorliegenden Band.
2 Buchner war der Gebräuchlichkeit griechischer Buchstaben in Deutschland und Graubünden mit Skepsis begegnet, vgl. 400122 I (K I 2).
3 Vgl. Buchners Vorschlag in 400122 I (K I 7). Die Majuskel des konsonantischen J wollte Gueintz hier (wie auch Buchner) durch einen kleinen Mittelstrich von der vokalischen Majuskel absetzen. Dieses Zeichen ist mit heutigen Schriftsätzen nicht generierbar, vgl. daher Abb. S. 472. || [471]
4 Vgl. Buchners Vorschlag in 400122 I (K I 6). Gerade der letzte Hinweis in diesem Passus zeigt, wie sehr Gueintz von der Sprachdidaxe her dachte und weniger vom Sprachsystem an sich, wie dies Justus Georg Schottelius (FG 397. 1642) tat.
5 Vgl. Buchners Gutachten 400122 I (K I 8). Gueintz verweist hier auf Julius Caesar Scaliger (1484–1558): De Causis linguae Latinae libri tredecim, von denen uns zehn zwischen 1540 und 1623 erschienene Ausgaben bekannt sind, darunter die Ertstausgabe von 1540 (HAB: Wt 502); Ausg. [Genf] 1580 (HAB: Kg 259); [Amsterdam] 1584 (HAB: P 1037. 8° Helmst.), [Genf] 1584 (HAB: Slg. Alvensl. Cb 258), [Amsterdam] 1597 (HAB: 38.3 Gram.), [Genf] 1597 (HAB: Slg. Alvensl. Cb 228), [Heidelberg] 1609 (HAB: Kg 117 u. ö.).
6 S. 400122 I (K I 9) zu Buchners Auffassung der Großschreibung der Substantive.
7 Vgl. 400122 I (K I 13) u. 400214 I (K I 1 u. 4).
8 Vgl. Buchners Anregung in 400122 I (K I 10).
9 Bezieht sich ablehnend auf die von F. Ludwig gewünschte Ausschreibung der römischen Zahlbuchstaben und Abkürzungen, s. 400214 I (K I 5).
10 Vgl. 400214 I (K I 6).
11 Vgl. F. Ludwigs sinnvolle Korrektur in 400214 I (K I 7).
12 Vgl. Buchners Ausführungen in 400122 I (K I 18).
13 Vgl. Buchners Ergänzungsvorschlag in 400122 I (K I 20).
14 Nicht in 400122 I, 400301 I, Gueintz: Sprachlehre (1641). Wohl aus dem Nl., „Stimmhorn“, ein Instrument zum Stimmen der metallenen Labialpfeifen der Orgeln usw. Vgl. Curt Sachs: Real-Lexikon der Musikinstrumente, zugleich ein Polyglossar für das gesamte Instrumentengebiet. Berlin 1913, Ndr. Hildesheim 1962, 357; Encyclopädie der gesamten Musikalischen Wissenschaften oder Universal-Lexicon der Tonkunst. Red. Gustav Schilling. 6. Bd. (Stuttgart 1838), 500; Lexikon der Orgel. Orgelbau — Orgelspiel — Komponisten und ihre Werke — Interpreten. Hg. Hermann J. Busch u. Matthias Geuting. Laaber 2007, 740f.
15 Vgl. Buchners Anregung in 400122 I (K I 21).
16 Wie schon im vorangehenden Satz stimmt auch hier Gueintz’ Zeilenangabe nicht mit jener in Buchners Gutachten 400122 I und in F. Ludwigs „Erinnerungen“ 400214 überein. Zum grammatischen Geschlecht von Hirse und Gerste vgl. 400122 I (K I 24).
17 Vgl. F. Ludwigs Hinweis in 400214 I (K I 10).
18 Vgl. F. Ludwigs Auffassung in 400214 I (K I 11).
19 Vgl. F. Ludwigs Anregung in 400214 I (K I 12). Für das folgende „p. 20.“ konnte keine Erklärung gefunden werden.
20 Vgl. F. Ludwigs Hinweis in 400214 I (K I 14).
21 Vgl. F. Ludwigs Erklärung in 400214 I (K I 15).
22 Gueintz verteidigt hier seine Übersetzung „Endung“ für „casus“ gegen Einwände F. Ludwigs, s. 400214 I (K I 16). Vgl. Djubo: Gueintz’ Grammatik, 108.
23 Vgl. 400122 I (K I 27) u. 400214 I (K I 17).
24 Unklarer Verweis, Text fehlt.
25 Vgl. F. Ludwigs Hinweise in 400214 I (K I 7 u. K I 18). Gueintz: Sprachlehre (1641), 50 (Nennwörter auf -um etc.): „Priesterthum“. F. Ludwig, a. a. O., und Gueintz beließen die Auslautverhärtung auf -b bei den Adverbien darumb, hierumb, warumb, wiederumb usw., offenbar sahen sie hier keine Probleme bei Aussprache und Wortklang. S. Gueintz: Sprachlehre (1641), 87ff.; vgl. hier auch Anm. 5.
26 Vgl. 400122 I (K I 28) u. 400214 I (K I 19).
27 Gueintz’ Stellungnahme scheint auf den ersten Blick dunkel, erklärt sich aber im Kontext von Buchners und F. Ludwigs Vorgaben in 400122 I (K I 29) u. 400214 I (K I 21) als ein Plädoyer für vernünftige Regulierung im Einklang mit der Consuetudo. S. die Einführung zum vorliegenden Band.
28 Vgl. F. Ludwigs Vorschlag in 400214 I (K I 22). || [472] || [473]
29 Gemeint ist: Abhäklein. Gueintz: Sprachlehre (1641), 62, übersetzt Apostroph mit „oberhäcklein“.
30 Vgl. F. Ludwigs Hinweis in 400214 I (K I 23).
31 Vgl. F. Ludwigs Plädoyer für „durchgehend“ als geeignetere dt. Übersetzung für „transitiv“ in 400214 I (K I 24).
32 Vgl. F. Ludwigs Nachfrage in 400214 I (K I 25).
33 Vgl. F. Ludwigs Vorschlag in 400214 I (K I 26).
34 Vgl. Buchners Hinweis in 400122 I (K I 30).
35 Gueintz akzeptiert hier Buchners Verbesserung in 400122 I (K I 31).
36 Vgl. F. Ludwigs Vorschlag in 400214 I (K I 27). Die „erste verenderung“ ist bei Gueintz die Konjugation der schwachen oder regelmäßigen Verben (mit einfacher -t-Erweiterung im Präteritum).
37 Vgl. F. Ludwigs Einwand in 400214 I (K I 28).
38 Vgl. Buchners Anregung in 400122 I (K I 33).
39 Vgl. 400122 I (K I 34).
40 Vgl. 400122 I (K I 35).
41 Vgl. 400122 I (K I 36).
42 Vgl. 400122 I (K I 37).
43 Ein verklausulierter Einwand gegen Buchners Vorschlag, griech. „Syntaxis“ nicht mit „Wortfügung“, sondern mit „Wortzusammenordnung“, „wortzusammenstellung“ oder „zusammenstellung“ bzw. „-ordnung der worte“ zu übersetzen. Vgl. 400122 I (K I 38).
44 Gueintz Aussage trifft zu. Vgl. 400122 I (K I 39).
45 Gueintz übernahm F. Ludwigs Anregung in 400214 I (K I 29).
46 Vgl. 400122 I (K I 42).
47 Muß im Seitenverweis richtig „96“ statt „99“ heißen. Tatsächlich wird das hier Angesprochene in Gueintz: Sprachlehre (1641) im 2. Buch, 13. Kap.: „Von der unterschiedenen endannemung der Bewegewörter“ (S. 114f.) behandelt. Vgl. 400122 I (K I 44).
48 Dürfte sich v. a. auf Buchners Register-Vorschlag in 400122 I (K I 47) und F. Ludwigs Schlußanmerkung in 400214 I (K I 30), das Glossar der Fachtermini betreffend, beziehen.
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