Aus dem Schreiben Hz. Augusts d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) vom 17.
April habe F. Ludwig gern vernommen, daß Balthasar Walther die deutsche Sprachlehre || [
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(von Christian Gueintz, FG 361. 1641) seiner kritischen Lektüre unterziehe. F. Ludwig
bittet nachmals um Rücksendung der Sprachlehre wie auch um Walthers Urteil und
ergänzende Regeln (zum Gutachten) des „bedienten“ Hz. Augusts (Justus Georg
Schottelius, FG 397. 1642). Der Verfasser (Gueintz) erwarte wiederum seinen Entwurf,
um mit dem Druck der Sprachlehre beginnen zu können. Die Sprache des Bedienten
verstoße gelegentlich gegen den Ludwig bekannten Sprachgebrauch. — F. Ludwig dankt
für die Übersendung von Drucken durch Hz. August, für die er sich revanchieren werde,
sobald in Köthen wieder etwas aufgelegt sein wird. — Bei dem Kaufmann Fernering in
Halberstadt hat F. Ludwig (wegen der anteiligen Finanzierung des geplanten neuen
Gesellschaftsbuchs) Erkundigungen eingezogen, wie aus der Beilage zu ersehen sei.
Leider ist beim Kostenvoranschlag eine fehlerhafte Kalkulation unterlaufen, weil der
Druck der Kupferstiche länger dauern werde und daher teurer anzusetzen sei als
ursprünglich angenommen. Daher möchte sich F. Ludwig vergewissern, ob Hz. August bei
seinem früheren Angebot bleibe, die Hälfte der Verlagskosten zu übernehmen, und
welche Summe er zunächst durch Peter von Redenbeck bei Fernering zu erlegen bereit
sei, damit dem Kupferstecher der Auftrag erteilt werden könne.
Anschrift
A Dem Hochgebornen Fürsten, Herrn Augusto, Hertzogen zu
Braunschweig vnd Lüneburgk
&c. Vnserm freundlich
en lieben Oheimb vnd Schwagern
&c.
Zu S. Ld. Hand
en.
Darunter Eingangsvermerk von Schreiberh.: Einkommend d 12
Junij 1640.
Text
Hochgeborner fürst, freundlicher vielgeliebter herr Ohem und schwager, aus E.L.
schreiben vom 17. Apriles
1 habe ich vernommen, wie h. Balthasar Walther
2 die deutsche
Sprachlehre unterhanden, so mir lieb ist, und ich dero wiedersendung, wan er das
seinige darbey verrichtet, gerne wieder will gewertig sein, wie auch was EL
bedienter
3 ,
a wegen etzlicher noch ermangelnden regeln angezogen. Der verfasser möchte
sie gerne bald zu verfertigung des druckens wieder haben. Die stellung E. L.
bedientens will in allem nicht unserer geübten aussprache gemess fallen.
Jch bedancke mich aber auch gegen EL. fur die überschickete gedruckte sachen,
4 wan
alhier nun wieder etwas fertig, soll ich El. darvon auch zufertigen.
Bey dem Kauffmanne in Halberstadt
5 ist erkundigung eingenommen worden, der sich nach
dem einschlusse erkleret. Weill auch in dem ersten anschlage
6 bey dem drucke in
Kupffer etwas verstossen worden, den solcher langsamer, als der gewöhnliche mitt
druckerfarbe daher gehet, auch deswegen theurer ist, als hatt solcher so weit müssen
geendert werden, und stehet zu EL. freundlichem belieben nochmals, ob sie dergestalt
zur helffte mitt eintretten, und was sie für dismal, einen anfang mitt den Platten
und stechen zumachen durch Peter von Redenbeck
7 an Fernering
5 wollen erlegen lassen,
nach welcher erlegung, und EL. anderweit erklerung, ich die arbeit wil lassen
antretten. Habe es El. freundlichen nitt verhalten sollen, wuntsche ihr von gott dem
almechtigen alles gedeyliche auffnehmen, und verbleibe
E.L. dienst und treuwilliger Ohemb und schwager
Ludwig f zu Anhalt
Cöthen 5. Brachmonats 1640.