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400605 Fürst Ludwig an Herzog August d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel
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400605

Fürst Ludwig an Herzog August d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel


Aus dem Schreiben Hz. Augusts d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) vom 17. April habe F. Ludwig gern vernommen, daß Balthasar Walther die deutsche Sprachlehre || [533] (von Christian Gueintz, FG 361. 1641) seiner kritischen Lektüre unterziehe. F. Ludwig bittet nachmals um Rücksendung der Sprachlehre wie auch um Walthers Urteil und ergänzende Regeln (zum Gutachten) des „bedienten“ Hz. Augusts (Justus Georg Schottelius, FG 397. 1642). Der Verfasser (Gueintz) erwarte wiederum seinen Entwurf, um mit dem Druck der Sprachlehre beginnen zu können. Die Sprache des Bedienten verstoße gelegentlich gegen den Ludwig bekannten Sprachgebrauch. — F. Ludwig dankt für die Übersendung von Drucken durch Hz. August, für die er sich revanchieren werde, sobald in Köthen wieder etwas aufgelegt sein wird. — Bei dem Kaufmann Fernering in Halberstadt hat F. Ludwig (wegen der anteiligen Finanzierung des geplanten neuen Gesellschaftsbuchs) Erkundigungen eingezogen, wie aus der Beilage zu ersehen sei. Leider ist beim Kostenvoranschlag eine fehlerhafte Kalkulation unterlaufen, weil der Druck der Kupferstiche länger dauern werde und daher teurer anzusetzen sei als ursprünglich angenommen. Daher möchte sich F. Ludwig vergewissern, ob Hz. August bei seinem früheren Angebot bleibe, die Hälfte der Verlagskosten zu übernehmen, und welche Summe er zunächst durch Peter von Redenbeck bei Fernering zu erlegen bereit sei, damit dem Kupferstecher der Auftrag erteilt werden könne.

Beschreibung der Quelle


Q HAB: Cod. Guelf. 3 Noviss. 2°, Bl. 65r‒66v [A u. Eingangsvermerk: 66v], 65v u. 66r leer; eigenh., Adresse von Schreiberh.; Sig. — BN:Giermann, 2.

Anschrift


A Dem Hochgebornen Fürsten, Herrn Augusto, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk &c. Vnserm freundlichen lieben Oheimb vnd Schwagern &c. Zu S. Ld. Handen.
Darunter Eingangsvermerk von Schreiberh.: Einkommend d 12 Junij 1640.

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Hochgeborner fürst, freundlicher vielgeliebter herr Ohem und schwager, aus E.L. schreiben vom 17. Apriles1 habe ich vernommen, wie h. Balthasar Walther2 die deutsche Sprachlehre unterhanden, so mir lieb ist, und ich dero wiedersendung, wan er das seinige darbey verrichtet, gerne wieder will gewertig sein, wie auch was EL bedienter3 ,a wegen etzlicher noch ermangelnden regeln angezogen. Der verfasser möchte sie gerne bald zu verfertigung des druckens wieder haben. Die stellung E. L. bedientens will in allem nicht unserer geübten aussprache gemess fallen.
  Jch bedancke mich aber auch gegen EL. fur die überschickete gedruckte sachen,4 wan alhier nun wieder etwas fertig, soll ich El. darvon auch zufertigen.
  Bey dem Kauffmanne in Halberstadt5 ist erkundigung eingenommen worden, der sich nach dem einschlusse erkleret. Weill auch in dem ersten anschlage6 bey dem drucke in Kupffer etwas verstossen worden, den solcher langsamer, als der gewöhnliche mitt druckerfarbe daher gehet, auch deswegen theurer ist, als hatt solcher so weit müssen geendert werden, und stehet zu EL. freundlichem belieben nochmals, ob sie dergestalt zur helffte mitt eintretten, und was sie für dismal, einen anfang mitt den Platten und stechen zumachen durch Peter von Redenbeck7 an Fernering5 wollen erlegen lassen, nach welcher erlegung, und EL. anderweit erklerung, ich die arbeit wil lassen antretten. Habe es El. freundlichen nitt verhalten sollen, wuntsche ihr von gott dem almechtigen alles gedeyliche auffnehmen, und verbleibe
  E.L. dienst und treuwilliger Ohemb und schwager
  Ludwig f zu Anhalt

Cöthen 5. Brachmonats 1640.
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Fürst Ludwigs Kostenvoranschlag für eine Neuauflage des
Gesellschaftsbuches

Beschreibung der Quelle


Q HAB: 3 Noviss. 2°, Bl. 71rv, 71v leer; Schreiberh. — BN: Giermann, 3.

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Anderweit ungefehrlicher anschlag über dera Fruchtbringende Geselschafft Kupfferstucke, wann davon 350 sollen radiret und 500 Exemplar aufgeleget werden.
Vor 350 bleche und zu Poliren, wird begehret 5 g. seindt— — th 73. —
Von Jedem bleche zu radiren 2 thlr seindt— — th 700. —
Von iedem Kupferstuck wirdt begehret ein pfennig zu trucken,
kombt ein exemplar vff 30 g seindt— — th 625. —
Vor 11 Paln Pappier zu 12 thlr— — th 132 —
Andere costen mehr möchten ohngefehr aufgehen— — th 70. —
____________
Summa— — th 1600.

Soviel hundert Exemplar weniger aufgelegt werden, so oft gehen 150 thlr ab und zuruck.

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a Folgt <was er>

T I
a Gebessert aus die

Kommentar
1 Nicht ermittelt.
2 Zu Balthasar Walther, damals Superintendent der Stadt Braunschweig, ehemaliger Mitarbeiter an den ratichianischen Schulreformen in Köthen und Weimar in den Jahren 1618ff. s. 391217 K 4 (auch K 10). Mit seinem Brief 400323 hatte F. Ludwig eine Reinschrift der deutschen Sprachlehre von Christian Gueintz (FG 361. 1641) an Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) geschickt und gebeten, Walther in die kritische Lektüre der Grammatik einzubeziehen. Sein baldiger Tod hinderte ihn wohl an der Abfassung oder Fertigstellung seines Gutachtens.
3 Justus Georg Schottelius (FG 397. 1642), der Gueintz’ Entwurf einer deutschen Sprachlehre mit einer umfangreichen und ins Grundsätzliche gehenden Kritik beantwortete. S. 400528 I. Zur Frage der Datierung dieses Gutachtens s. 400528 K I 0. F. Ludwig schien Ergänzungen zu Schottelius’ Gutachten zu erwarten. Der nachfolgende Satz über den Text jenes „bedienten“ dürfte sich auf Schottelius’ Kritik („stellung“; Stil und Einrichtung) an Gueintz’ Sprachlehre bzw. an Schottelius’ Sprachstand (Gebrauch der Sprache in „unserer geübten aussprache“) und vielleicht auch auf die Mitteilungen beziehen, die Hz. August in dem genannten, verlorenen Brief vom 17. 4. 1640 dazu gemacht hatte. Unwahrscheinlich ist, daß F. Ludwig hier auf Schottelius’ LAMENTATIO GERMANIÆ EXSPIRANTIS Der numehr hinsterbenden Nymphen GERMANIÆ elendeste Todesklage (1639) abzielt, die ihm schon früher von Hz. August zugesandt worden war. S. 400218 K 5. Zum Begriff „stellung“ s. 391028 (K 5).
4 Da uns das Bezugsschreiben Hz. Augusts fehlt, können hier keine Angaben gemacht werden.
5 Ist Peter Fernering jener Kaufmann in Halberstadt, über den F. Ludwig eine finanzielle Transaktion abzuwickeln plante? Hz. August wollte sich zur Hälfte an den Kosten || [535] der Auflage eines neuen Gesellschaftsbuches beteiligen. Vgl. 400218. Mit HAB: Cod. Guelf. 3 Noviss. 2°, Bl. 276rv haben wir eine schwer entzifferbare Nachricht zu der angestrebten Finanzierung vor uns. Ein Peter Fernering schreibt am 30. 6. 1640 aus Bernburg(?) an „Herrn Johan Jacob Fißenbergk“ in „Warmbsdorff“, er habe ein Schreiben erhalten und daraus verstanden, „das die gelder so von hern Peter Radenbeck von braunschweigk ubermacht werden sollen, vnndt von mir ahn hern Peter Knautten fürstlichem Anhaldischen Cammermeister zu Cöten sollen wieder bezalt werden“. Allerdings habe er bislang nichts davon gewußt, auch sei „biß dato nichts erfolget“. Er sei „aber Erbietig, so ferne gedachter herr Peter Radenbeck von mihr begehrig Einige gelder zu zahlen“, eine entsprechende Zahlung zu veranlassen, entweder in Halberstadt oder hier (in Bernburg[?]), „wie es dan die gelegenheidt geben wolle.“ Peter Knaudt war F. Ludwigs Kammermeister in Köthen, vgl. 371208 K 1. Die dem vorliegenden Brief ursprünglich eingeschlossene Beilage, die die Finanzierungsmodalitäten hätte klären helfen, fehlt.
6 391203 I u. K I 0. Hier beliefen sich bei gleicher Anzahl der Kupferstiche (350) und gleicher Auflagenhöhe (500 Exemplare) die Druckkosten auf 950 Reichstaler, im neuen Kostenvoranschlag (Beil. I) schon auf 1.600.
7 Peter von Redenbeck oder Radenbeck muß jener Geschäfts- oder Mittelsmann in Braunschweig gewesen sein, der im Auftrag Hz. Augusts die zur anteiligen Finanzierung des neuen GB zugesagten Gelder über Halberstadt an F. Ludwig anweisen sollte. S. Anm. 5. In 400810 kann Christian Ernst (v.) Knoch (FG 268) F. Ludwig aus Braunschweig nur die Vertröstung des Herzogs melden, dieser werde sich wegen einer Finanzierung des Gesellschaftsbuchs „resolviren“.
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