Text
Der Vielgekörndte ist ehrenwehrt, daß er sich so wol gelöset,
1 vndt wirdt ihm zur
Dancksagung ein buch der beharrligkeitt
2 verehret, so ihme Der Nehrende vnbeschwehrt
zufertigen laßen wolle. Der bohte eylet greẅlichẅ, werde ihn also, vber
die gebühr, wann die reyme
a , so gedruckt werd
en sollen,
3 nur
abgeschrieben seindt, nicht aufhalten dörfen, Schicke auch hiemitt den Joseph
4
wieder, mitt dancksagung der Freundtlichen mittheilung, vndt verbleibet:
Des Nehrenden, Freundtwilliger gesellschafter
Der Vnverenderliche.
etc. Bey der
b Lob vndt TrostKlage ist nichts Zu erinnern, als daß der Vielgekörndte
nohtwendig muß darbey, oder darundter stehen.
5 Bernburg, den 16. Christmonats 1640.
P. S.
Jch habe nur 200 gesellschafter gedruckt, vndt in Kupfer ihre gemälde gestochen.
Möchte wißen ob die v̈brigen auch in Kupfer gesezt worden wehren, vndt
was sie kosten.
6 Der Nehrende verzeyhe mir meinen Fürwitz.