Text
Von dem Nehrenden hat der Vnverenderliche zwey schreiben entpfangen.
1 Daß vornehmste
war nicht vndterschrieben, wirdt vielleicht vorzutragen vergeßen sein worden.
Dennoch
a aber ist Hanß Geörgen dem Cantzelisten der aufschüttung des getreidigs
halben, dem Stadtvogt
2 aber wegen des viehes befehl gegeben, den sachen nach
müglichkeit, recht zu thun.
3 Daß Pfaw die Holl. Zeitungen
4 nicht wiedergesandt
verdreust mich, er ist an Harz gewandert, Soll ihm aber zu seiner wiederkunft
verwiesen werd
en, vndt man wirdt inskünftige solcher guten
Mittheilung halber, sorgfältiger sein, des herren Nehrend
en
willen, ein beßeres genügen zu thun. Er wolle indeßen nicht nachlaßen, wohlzuthun
vndt mittzutheilen.
Das Gesellschaftbuch anlangende, wirdt sich zuversichtig keiner aus den erleuchteten
gesellschaftern ausschließen, wann es erst recht angebracht
b , vndt eine gleichmeßige
anlage (so zu ertragen,) erfolgen möchte.
5 Schade wehre es, wann diß Stadtliche
wolgemeinte werck, also ersitzen bleiben sollte, vmb so viel mehr, weil auch die
gesetze nach der geschrenckten artt
6 verfertiget word
en. || [
640]
[143v] Den Weysen Allten, laße ich mir gar wolgefallen. Hielte aber vnmaßgebig davor,
man köndte ihn dem ersten vorsatz nach, so wol Jungen als allten gesellschaftern
v̈bereignen.
7 Jedoch hat der Nehrende, damitt zu schallten, vndt zu
wallten, nach belieben.
Die Frantzösischen Zeittungen, habe ich gar gerne verlesen, wollte sie auch wol
wieder senden, wann es gleich den Holländischen begehret würde.
8 Hiemitt wirdt dem Nehrenden, nebst freundl. Dancksagung vor seine höfliche gute
wüntzsche vndt andencken, hinwieder ein fröliches Weyhnachtfest mitt den lieben
seinigen, wie auch hernachmals ein geruhiges gesegnetes neẅ Jahr aus
treẅem hertzen gewüntzschet, von dem der da ist, vndt verbleibet:
Des Nehrenden, dienstwilliger Gesellschafter,
Der Vnverenderliche.
Bernburgk, im Jahr 1640 am Abelstage
9 , in Meinem Kalender.