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401228A Fürst Ludwig an Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg
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401228A

Fürst Ludwig an Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg


Antwort auf 401216; beantwortet durch 401229. — F. Ludwig (Der Nährende) übersendet F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51. Der Unveränderliche) eine Abschrift der ersten (in Stanzenform) neu bearbeiteten Reimgesetze auf FG-Mitglieder. Die restlichen werden folgen, wenn sie kritisch durchgesehen und zurückgeschickt worden sind. — Beiliegend finde F. Christian einen Kostenvoranschlag für den Druck der Gesellschaftsimpresen für eine aktualisierte Neuauflage des Gesellschaftsbuches. Dieser Kostenvoranschlag ist zu verschiedenen Zeiten auch Hz. Joachim Ernst v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön (FG 101. Der Sichere) und Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227. Der Befreiende) zugeleitet worden, verbunden mit F. Ludwigs Angebot, selbst ein Viertel der Kosten zu übernehmen gegen ein Viertel der Exemplare. Die beiden Herzöge mögen ihrerseits bemüht sein, die übrigen drei Viertel mit ihren Verwandten und Freunden zu tragen, bis die erforderliche Summe anfangs wenigstens zur Hälfte beisammen sei. Außer einer noch nicht konkretisierten Zusage Hz. Augusts ist aber noch keine Reaktion erfolgt, so daß das Stechen und Drucken der Impresen noch zurückgestellt werden mußte. Andernfalls wären die erforderlichen Fachleute aber schnell verfügbar. — Da die Neuauflage eines illustrierten Gesellschaftsbuches also noch auf sich warten lasse, wäre F. Ludwig geneigt, die Impresen ohne Kupferstiche zu veröffentlichen, um so den Appetit auf ein illustriertes Gesellschaftsbuch zu erhöhen. Freilich wäre auch die einfache Version mit Kosten verbunden, da sich der Umfang gewiß auf 16 Druckbögen zu je 2 Reichstalern belaufe. Ob F. Christian etwas beitragen wolle? — Zwecks vertraulicher Unterredungen über Nachrichten aus Dresden bittet F. Ludwig seinen Neffen um einen Besuch. Wenn er einen solchen nicht mehr in diesem Jahr einrichten könne, wäre der 6. Januar 1641 ein guter Termin mit Anreise am 5. 1. Zwar wäre auch der 3. 1. in Betracht gekommen, da der aber auf einen Sonntag falle und dann das Hl. Abendmahl zu Hof gefeiert werde, wäre der 6. die bessere Alternative. Es könne dann auch über Angelegenheiten der FG gesprochen werden.

Beschreibung der Quelle


Q HM Köthen: V S 544, Bl. 145rv, v leer; eigenh. Konzept. — D:KE, 83f. (stark gekürzt u. fehlerhaft); Auszug in Bircher: Merian, 677. [Handschrift: Bl.145r ]BN: Bürger, S. 947 Nr. 17.

Anschrift


A Fehlt.

Text


Dem Unverenderlichen entbeut der Nehrende seine freundwillige dienste, nechst wuntschung allera glucklichen wolfartb , und ubersendet ihme seinerc vertrostunge nach die aufs neue gefertigte gesetzReime1 auf die geselschafter, wie weit solche abgeschrieben nemlich bis auf den hundert und sechtzigsten einschlieslich, die ubrigen wan diese ubersehen und zu rucke geschicket, sollen alsdan auch folgen.d Mit was fur unkosten die geselschaft gemälde von neuem könten aufgeleget und gedruckt werden, dessen uberschlag2 ist beygeleget,e kan auchf weniger nicht || [644] sein. Esg ist dieser uberschlag dem Sicherenh 3 und Befreyenden4 dochi zu vnterschiedenen zeiten zugeschicket worden, mitt dem erbieten, das der Nehrende den vierdten theil der unkosten tragen, und dargegen so viel stuckej zum vierdten theil auch zu rucke behalten wolte, wan sie zu den andern drey theilen konten mitt ihren befreundeten aus der geselschaft raht schaffen, und die kostenk anfangsl zur helfte beyhanden sein, Es ist aber noch, ausser was sichm der Befreyende mitn vertröstung erboten, nichts erfolget, derhalben das Stechen und druckeno nach bleiben müssenp sonsten sollen die leute bald bey der hand sein. Weil sich dan dieses verzögert[,] were der Nehrende gesinnet diese gesetze in beyliegendem muster5 wiederq drucken zu lassen,r obs man dan mehrere lust darzu bekommen möchte, es werden aber jedocht solches auch noch etwas kostenu , durftenv ein 16 Bogen werden, do kein bogen unterw zwey thaler nicht kan gedrucket werden und stehet zu des Unverenderlichen gefallen ob er darbey etwas thun wolle.x 6
  Mit dem Unverenderlicheny hat sich sonsten der Nehrende vertraulich noch in etwas wichtiges [sic] zu unterreden, vonz dem jehnigen so sicher von Dresden gekommen, und daran nit weinig gelegen[,] darumb er ihn freundlich hiermit ersuchet, dasaa solches woab nicht eherab nochac in diesem Jhare dochad den sechsten folgendes Monats[,] den fünften dieses zuvor alhier einzukommen7 [,] in der enge geschehen möchteae .af esag hette zwarah den dritten auch geschehen können, weil aber desai Herren abendmal alhier auf denselben sontag8 zuaj hoffe gehalten wird, alsak ist der sechste auf dem andern falleal .
  Es wird alsdan von geselschaftsachen auch noch allerhand konnen geredet werden. Der Unverenderliche nehme diese berufungam nitt ubell und verbleibet Seines
  Des Unverenderlichen fr. will. geselschafter

  Der Nehrende
Cöthen den 28. Christmonats 1640.

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a Eingefügt für <eines>
b Eingefügt für <freudenreichen neuen Jhares>
c Am Rand ergänzt bis nach
d Folgt <Auf>
e Folgt <und>
f Eingefügt.
g Eingefügt für <Und>
h Sicheren und eingefügt.
i Am Rand ergänzt bis zeiten
j Folgt <zu als>
k Folgt <theils>
l Folgt <etwan> unsichere Lesung.
m Folgt <anfangs>
n mit vertröstung am Rand ergänzt.
o Folgt <muß>
p Eingefügt.
q Folgt <so lange>
r Folgt <die doch>
s Am Rand ergänzt bis solches
t Unsichere Lesung.
u Folgt <werden>
v Am Rand ergänzt bis gedrucket werden
w Eingefügt für <zum wenigsten vier> (unsichere Lesung).
x Folgt <es wil doch auch etwas vonkommen, wie solches leichtlich auszurechnen>
y Folgt <hierauf> unsichere Lesung.
z Am Rand ergänzt bis gelegen
aa Eingefügt für <ein>
ab Eingefügt.
ac Am Rand ergänzt bis Jhare
ad Eingefügt für <etwan>
ae Eingefügt für <könte>
af Folgt <Weil Sonsten>
ag Gebessert aus hette es
ah Eingefügt für <vmb>
ai Gebessert aus das
aj zu hoffe eingefügt.
ak Folgt <hat noch der [...] [unleserliche Streichung] des [...] [unleserliche Streichung] und zu ende wollen gehen laßen>
al Lies: also ist der sechste die [bessere] Alternative.
am Unsichere Lesung.

Kommentar
1 Verse in Strophen, d. h. die Reimgesetze auf die Impresen der FG-Mitglieder für ein neues Gesellschaftsbuch. Diese Verse wurden seit 1639 von F. Ludwig (Der Nährende) || [645] und Diederich v. dem Werder (FG 31) in das Reimschema der Stanze gebracht. F. Christian II. von Anhalt-Bernburg (FG 51. Der Unveränderliche) zeigte sich über dieses Vorhaben bereits in seinem Brief 401223 unterrichtet. Vgl. 401223 K 6. — Die Beilage der ersten 160 Mitglieder-Impresen hat sich weder im Köthener Erzschrein noch in anderen einschlägigen Akten erhalten, ihr Empfang wird aber in 401229 bestätigt.
2 Überschlag, (grob) zusammengerechnete Summe, Abschätzung, hier Kostenvoranschlag. In 401216 hatte F. Christian II.nach dem Stand des Impresendrucks seit dem GB 1629/30 (FG-Mitglieder Nr. 1–200) gefragt und sich nach den Kosten der in Folge verfertigten Kupferstiche erkundigt. F. Ludwig schickt hier einen Kostenvoranschlag für die in Kupfer zu stechenden und zu druckenden FG-Mitgliederimpresen für eine den fortgeschrittenen Mitgliederstand wiedergebende Neuauflage des Gesellschaftsbuches, die er seit mindestens einem Jahr beabsichtigte (s. 391203).Auch diese Beilage fehlt. S. aber die früheren Kostenvoranschläge 391203 I u. 400605 I. Zur geplanten Neuauflage des FG-Gesellschaftsbuches s. 391203 K I 0.
3 Hz. Joachim Ernst v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön (FG 101. Der Sichere). KE, 83 las „Schma(ckhaften?)“, worin ihm Bircher in Bircher: Merian, 677 folgte. Das Konzept eines entsprechenden Schreibens von F. Ludwig hat sich im Erzschrein nicht erhalten; eine Reinschrift oder Ausfertigung konnte von uns auch in anderen Aktenbeständen nicht ermittelt werden.
4 Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227. Der Befreiende). Vgl. 391203 u. I, 400203, 400218, 400323 u. 400605 u. I. Bis zum Juni 1640 hoffte F. Ludwig, „das meiste bey der sache“, also dem Stich bzw. Druck einer Neuauflage des illustrierten GB mit 350 Mitgliederimpresen, getan zu haben. S. 400218. Finanzierungs- und Organisationsprobleme verzögerten das Werk aber noch über mehrere Jahre. 1642 sagte Hz. August 200 Rtl. für die Neuauflage des illustrierten GB zu, dessen Kosten von F. Ludwig im Oktober 1642 mit nunmehr 400 Mitgliederimpresen und einer Auflage von 500 Exemplaren auf 1880 Rtl. veranschlagt wurden. Durch Hz. Augusts Subskription von 48 Exemplaren wurde der Druck des GB 1646 dann schließlich befördert. Vgl. Bircher: Merian, 678; Conermann III, 244.
5 Gemeint ist eine Probe der von F. Ludwig und Diederich v. dem Werder (FG 31) in Stanzenform überarbeiteten Reimgesetze, vielleicht unter die dazugehörige(n) Visierung(en) für (die) neu zu stechende(n) FG-Mitgliederimprese(n) geschrieben. Diese Beilage ist verschollen. Vgl. Anm. 1.
6 Mit GB 1641 u. GB 1641/44 ist es tatsächlich zu einem Druck der FG-Mitgliederimpresen mit den neu bearbeiten Reimgesetzen, jedoch ohne Kupferstiche gekommen. Das im Quartformat gedruckte GB 1641 belief sich in der Tat auf 16 Druckbögen (62 Bll.); das ergänzende GB 1641/44 dann auf 19 Bögen (72 [+ 4] Bll.). Vgl. Conermann II, 51f.
7 Wie in 401229 erhofft, brach F. Christian am Nachmittag des 30. 12. 1640 nach Köthen auf. Am 31. 12. kehrte er nach einem arbeitsreichen Aufenthalt wieder nach Bernburg zurück. Welche Nachrichten aus Dresden eine Unterredung zwischen F. Ludwig und F. Christian geraten erscheinen ließen, bleibt unsicher. Es könnte um jene finanziellen Belastungen gegangen sein, die sich mit den im Dezember 1640 vorgenommenen Beratungen und Beschlüssen des Reichstages „in puncto militiae“ (Reichsumlage zwecks Verstärkung und Verpflegung der ksl. Armada, Kriegsdisziplin etc.) verbanden. S. Londorp, 1091ff. (HAB: 2.5.2. Pol. 2°); vgl. 401212 K 4. Aber auch die noch immer schwelende Streitsache um die von ihrem Schwager, Hz. Adolph Friedrich I. v. Mecklenburg-Schwerin (FG 175), bestrittene Regent- und Vormundschaft der verwitweten Hzn. Eleonora Maria v. Mecklenburg-Güstrow (AL 1617. TG 17) könnte hier Thema gewesen sein. S. 401204 K 6 u. 7 sowie dort Beil. I.
8 Der 3. 1. 1641 fiel tatsächlich auf einen Sonntag. S. Christian: Tageb. XV, Bl. 419r. || [464]
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