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Prachtstammbaum des braunschweig-lüneburgischen Welfenhauses von Franz Algermann - Quellen und Kommentar

Conrad Horn

Der in Einbeck geborene Conrad Horn wurde am 6. September 1551 erstmals durch Herzog Heinrich den Jüngeren als Wolfenbütteler Hofbuchdrucker bestallt [3 Alt, Nr. 54, fol. 2r/v]. In dieser Funktion hatte er sämtliche in der Landesverwaltung anfallenden Druckschriften - also Mandate, Formulare aber auch Bücher - zu verfertigen. Spätestens 1565 erbaute Horn in der neuen (Heinrichs-)Stadt ein Haus, in dem er seine Druckerei einrichtete, die er bis 1603 betrieb. Seine Aufgabe muss Horn zur Zufriedenheit aller erfüllt haben, denn nach dem Tode Heinrichs des Jüngeren wurde er durch dessen Nachfolger Herzog Julius am 22. September 1568 in seinem Amt bestätigt [3 Alt, Nr. 26, fol. 58r/v]. Die Wolfenbütteler Kammerrechnungen belegen auch, das sich Horn auf herzogliche Kosten immer wieder neue Lettern anschaffte, um seine u. a. in einem undatierten Blatt mit Buchdruckerproben vorgestellten Möglichkeiten zu erweitern. Zu den für die Wolfenbütteler Geschichte wichtigsten in seiner Druckerei gefertigten Werken zählen sicherlich die Hofgerichtsordnung von 1559, die Kirchenordnung von 1569, die Heinrichstädtische Privilegien von 1584 sowie die Leichenpredigt auf Herzog Julius von Basilius Sattler aus dem Jahre 1589.


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