1Edict.
2und
3Erclerung / von der Koͤ-
4niglichenKö-
4niglichen würden in Franckreich / CA-
5ROLOCa
-
5rolo dem IX. aussgangen / von we-
6gen der friedtshandlung und hin-
7legung der entbörungen / so
8in gemeltem Koͤnig-
9reichKönig-
9reich entſtan-
10denentstan-
10den.
11
121563.↑
[-]
[-]
13WJRWir Karolus von Got-
14tes gnaden König in Franck-
15reich / entbeiten allen und jeden
16so diß gegenwertig Edict ſe-
17hense-
17hen werden / unsere gnade und
18gruß etc. Es ist meniglich kunth und woll be-
19wuſtbe-
19wust / daß unser Königreich nun etliche jar auß
20schickung Gottes trefflich angefochten / und
21daß grosse noth und jamer auß den entboͤrun-
22genentbörun-
22gen / aufflauffen und widderwertigkeiten / so
23under unsern underthanen / von wegen widder-
24wertiger Religion / und beschwerung der ge-
25wiſſenge-
25wissen sich erregt / entstanden ist.
26Solchem allem vorzukomen / und zuverhüten
27daz solchs feuer weiter nicht einreiß: Seind biß
28anher vielfaltige versamlungen von den hoͤch-
29ſtenhöch-
29sten und fürnehmsten leuthen unsers Königreichs /
30angestelt und gehalten / und auß deren hoch
31und wolerwegenen rathschlägen und gutbedun-
32cken / allerley Edicta und ordnungen / nach dem
33es die zeit und notwendigkeit erfordert / gemacht
34und auffgericht worden / Der meinung und zu-
35uerſichtzu-
35versicht / dadurch allen unrath und unfhall so [-]
36noch schwebet / abzuschneiden und in verbeſſe-
37rungverbesse-
37rung zu richten.
38So hat es doch in diessen geschwinden ge-
39fherlichen zeiten nicht sein mögen / Sonder hat
40der Allmechtig / auß seinem geheimen und ge-
41rechtēge-
41rechten urtheil / von wegen unserer vielfaltigen
42sünden und missethaten / solichen entborungen
43raum und stat geben: so sehr daß auch entlich
44die sach zu Krigshandlung gerathen / darauß
45unzelich viel thotschläg / mordt / rauberey / ver-
46geweltigung / vieler Stet / Tempel / und Kir-
47chen zerstörung / auch feltschlachten / und deren-
48gleichen allerley jamer und elendt / zur verwuͤ-
49ſtungverwü-
49stung dieses unsers Königreichs gelangend / an
50allen ortten erwachsen. Und wo solcher unrath
51seinen fortgang solt gewinnen / nach dem schon
52jetzt so viel fremdbes krigsvolck in gedachtem
53unserm Königreich ist / und wir auch auß aller-
54handt werwungen / guthe wissenschafft tragen /
55das man dessen noch viel mehr hiereiner zufuren
56willens: wurde der fhall und verderbung ge-
57meltes unsers Königreichs unvermeidtlich dar-
58auß erfolgen müssen. [-]
59Bevorab dieweil wir / mit unserm vnüber-
60windtlichenunüber-
60windtlichen grossen schaden / und hochstem leidt
61und schmertzen unseres hertzens / in werender
62entborung so viel hoher und furtrefflicher leuth /
63auch Fürsten und Herrn sampt der Ritterſchafft
64unsers Ordens / und anderen dapfferen Obersten
65und krigsleuthen verloren haben: welche nach
66Gott / das fürnemste stuck der erhaltung / schutz
67und schirms unserer Königlichen Kronen gewe-
68ſengewe-
68sen sein. und aber dargegen deren abgang und
69verlust / unseren Nachbaren so uns zum be-
70ſtenbe-
70sten nicht gewägen / nicht geringe ursach geben
71mag / etwas feintlicher weiss widder uns zu-
72underſtehenzu-
72understehen und diese gelegenheit zu irem for-
73theill zugebrauchen / wie uns den vor diesser zeit
74und auch noch jtzt etliche trauungen derwegen
75geschehen sein.
76Demnach wir nun solches zu gemud ge-
77fhuret und woll erwegen / ob woll unsere macht /
78auſs gnaden Gottes / noch gross / und / wie es
79sich lest ansehen / wir an menschlicher hülff und
80beistand keinen mangell nicht haben: Seind wir
81doch auff alle mittel und weg / wie der sachen [-]
82auffs best zu rathen bedacht gewesen. Und die-
83weil alles ubell und unglück so auſs diessem krieg
84entspringt / zum mergklichen abbruch und verklei-
85nerung unsers Königreichs möchte gereichen /
86und wir nun mit unserem grossen schaden auſs
87der erfharung gelernt / daß der sachen auff ſol-
88chensol-
88chen weg / und auff dieses mittel mit nichten
89hat mögen verholffen sein (denn es ein jnnerli-
90cherinnerli-
90cher schaden ist / welcher inwendig im hertzen /
91und den gemüthern unserer underthanen verboꝛ-
92genverbor-
92gen ligt) haben wirs vors best und fürtreglichst
93geachtet / daz wir (als d[er]a aller Christlichst Fürst /
94wie wir denn solchen Namen tragen) alle unsere
95zuflucht zu der unaussprechlichen güthe und
96gnaden Gottes hetten / und vermittelst seiner
97hülff / einen weg fünden / wie wir durch unsere
98lindigkeit / die scherpffe dieses schadens mögten
99zu heilsamer vereinigung bringen / und also die
100gemüter und willen unserer underthanen zur
101einigkeit reitzen und bewegen / damit sie / in
102betrachtung ihres gehorsams / welchen sie alle
103miteinander uns schuldig sich die ehre Gottes /
104und diesses unsers Königreichs gemeinen nutzen [-]
105und wolfart zuerhalten und zubefürderen / be-
106geben.
107Sein auch auff mittel und weg bedacht ge-
108weſenge-
108wesen / wie wir gedachte unsere underthanen zu-
109frieden stellen unnd in guther Rhue erhalten
110möchten. guther hoffnung und zuversicht / es
111werde mit der zeit durch ein heilsames / freies
112und algemeines / oder aber durch ein Nationale
113Concilium / der sachen weithers verholffen wer-
114den / zu dem auch da wir unser volkommen alther /
115welches sich nahet / durch die gnade Gottes (der
116diesser Königlichen Kronen alweg gnediglich
117und treulich beygestanden) erreichen: seind
118wie tröstlicher zuversicht / es werde unss der All-
119mechtig also leithen und regiern / daß wir zu einem
120entlichen und bestendigen frieden kommen / und
121Gott zu lob und preiss / unserem volck und vn-
122derthanenun-
122derthanen zu rhue und einigkeit mögen ver-
123helffen.
124Derhalben auch wir nicht underlassen
125wöllen / uns hierin guthes raths zuersuchen /
126bey der hocherleuchten unserer freundlichen fur-
127geliebten fraw Mutter / der Königin / und den [-]
128auch bey unseren freundtlichen lieben hern vet-
129tern / dem Cardinal von Borbon / dem Printzen
130von Conde / dem Hertzogen von Montpensier /
131dem Printzen von Roche sur yon / welche alle
132Fursten unsers geblüdts: Auch unseren freundt-
133lichen lieben vettern / dem Cardinal von Guise /
134dem Hertzogen von Aumalen / den Hertzogen von
135Montmorenci jtzt Conestable / auss den zwölfften /
136dem Hertzogen von Estampes / dem Marschalcken
137von Brissac / und Bordillon / dem hern von An-
138delot / dem von Sansac / dem von Cypierre / und
139anderen fürtrefflichen personen unsers geheimen
140Raths / Welche alle der meinung gewesen und
141vors ratsamst und billichst erkant / dass zu er-
142haltung des gemeinen nutzes und besten diesses
143unsers Königreichs / nachfolgende ordnung be-
144ſchloſſenbe-
144schlossen und auffgericht wurde.
145Darumb wir auss gedachter hern Rath und
146vorschlach / auch auss oberzelten ursachen / sampt
147vielen andern guthen und notwendigem beden-
148cken / so uns hiezu bewegt / Gesprochen / erklerer /
149gesetzt und verordnet haben / Sprechen / erckleren /
150setzen / und ordnen / wöllens und gefhelt uns also. [-]
151Dass hinfürter alle und jede von der Ritter-
152ſchafftRitter-
152schafft / so Freyhern sein / Burckrecht / oder ho-
153he oberkeit / auch die so frey Ritterlechen haben /
154mögen in iren heusern / darinnen sie wonhafft /
155frey / und irer gewissen halben unbeschwert le-
156ben / und sich der Religion / welche sie die Re-
157formirte nennen / gebrauchen / sampt irem hauß-
158geſindthauß-
158gesindt und underthanen / so sich freywillig und
159ungezwungen darzu ergeben und verfügen
160wöllen.
161Andere vom Adell so lehen tragen / mögen
162sich auch gemelter Religion gebrauchen allein in
163iren heussern / für sich und ir haußgesindt / doch
164dergestalt / dass sie nicht gesessen in stetten / fle-
165cken / oder dörfern / welche anderen hern so ho-
166he oberkeit haben / und nicht uns zugehören. Den
167in solchem fall / soll inen nicht gestattet werden /
168an gemelten orten / der Reformirten Religion
169sich zugebrauchen / Es were denn / daß inen ſol-
170chessol-
170ches durch ire Hern / welchen solche hohe ober-
171keit zustehet / insunderheit vergund und gestat
172wurde / und anderer gestalt gar nicht.
173In jglicher Landtfogtey / Ampt und regie [-] -
174rung / die an Stat einer Landtfogtey ist / wie
175da ist Peronne / Montdidier / Roye / Rochelle
176und deren gleichen mehr / die stracks und imme-
177diate unserm hohen gericht des Parlaments vn-
178derworffenun-
178derworffen sein: wöllen wir / auff ansuchen de-
179ren von gemelter reformirten Religion / eine
180Stat ernennen und verordnen / in deren vor-
181ſtatvor-
181stat gedachte Religion geübt und gebraucht mög
182werden / von allen denen so in gedachtem Ampt
183sich darzu verfügen wöllen / und anderer gestalt
184oder an anderen ortten gar nicht.
185Nichts destoweniger aber / soll ein jeder in
186seinem hauß frey mögen leben und wonen / one
187daß er seines gewissens halber ferrers ersucht /
188beschwert / oder einiges wegs betrengt oder ge-
189noͤtigetge-
189nötiget werde.
190In allen Stetten da gemelte Religion ge-
191weſenge-
191wesen / biß auff den VII. diesses gegenwertigen
192Monats Martii / soll sie fortan / neben denen
193Stetten / welche / wie gesacht / in jederem Ampt
194und Landtfogteyen insonderheit ernennet und
195verordnet sollen werden / iren fortgang wie biss
196einher / haben. Also dass an einem oder zweien [-]
197ortten / innerhalb gedachter Stet / nach dem
198solche von uns verordnet sollen werden / die Re-
199formirte Religion gehalten werde / Doch dass
200die von der gemelten Reformirten Religion /
201keine Tempel oder kirchen der Geistlichen gebrau-
202chen / einnemen od[er]b besitzen. Den wir wöllen dass
203gedachten geistlichen ire kirchen / heusser / guther /
204possession und gefell / on allen verzug widder
205eingereumbt und zugestelt werden / auff dass
206sie sich deren gerüwiglich gebrauchen / nutzen
207und niesen mögen / gleich wie vor diessen entboͤ-
208rungenentbö-
208rungen von inen beschen / und daß sie iren gewoͤn-
209lichengewön-
209lichen Gottesdienst in iren kirchen one einigen
210eintrag / bedrang oder verhindernuß volbringen.
211Dargegen auch / sollen diese von wegen der zer-
212ſtoͤrungzer-
212störung / so an iren Tempeln geschehen / keine
213forderung an die Evangelischen nicht haben.
214Wir wöllen auch daß Pariß / sampt irem
215gantzen zirck und gebiet / von gedachter Refor-
216mirten Religion exempt und entlediget sein und
217bleiben soll. Jedoch daz alle die / so ire heusser / Ren-
218ten und einkommen in gedachter Stat oder de-
219ren gebiet haben / widderumb darein ziehen / [-]
220solche besitzen und gerüiglich gebrauchen mögen /
221und ires gewissens halben / weder von wegen
222verloffener oder zukünfftiger handlung / keines
223wegs genötiget oder gezwungen / ersucht oder
224beschwert werden.
225Alle Stet sollen in iren vorigen standt und
226wesen zu freier handtierung widerumb frey ge-
227ſteltge-
227stelt / und alles frembdes kriegsvolck auß diessem
228unserm Königreich heimgeschickt werden / so
229baldt immer möglich.
230Und damit gedachte unsere underthanen
231desto mehr versichert / und baß zufrieden gestelt
232werden / verordnen wir / wöllens / und ist uns
233also gefellig / daß sich ein jeder widerumb zu
234dem seinen verfüge / und alda under unserm schutz
235und schirm erhalten und gehandhabt werde /
236sampt aller hab unnd güthern / würden /
237Stenden / befelch und Emptern / wie die gele-
238gengele-
238gen oder geschaffen sein / one angesehen aller
239Decret / antastung / Proceß / gerichts handlung /
240Sentens und Endturtheil so wider solche er-
241gangen / oder was auch für execution geschehen
242seind / von der zeit an des Absterbens hochloͤb [-] -
243lichſterhochlöb [-] -
243lichster gedechtnuß Königs Heinrici unsers vor
244geliebten hern und vaters / es sey gleich der Re-
245ligion halben oder anderer werbung / so jnner-
246halbinner-
246halb oder ausserhalb diesses Königreichs / auß
247geheiss und bevelch gedachtes unsers lieben vet-
248tern / des Printzen von Conde / geschehen sein.
249Auch von wegen der krigsrustung darin sich ge-
250dachter unser vetter begeben / und was weither dar-
251auſsdar-
251auss erfolget: Welches wir alles für nichtig und
252krafftloß erkent haben und hiemit erkennen. Also daz
253deren wegen / den obgemelten / iren kindern / er-
254ben und angehörigen / ire güther und stendt ge-
255ruͤwiglichge-
255rüwiglich zubesitzen und zugebrauchen / kein ein-
256trag oder verhindernuss zugefügt werde / Durf-
257fen auch derhalben umb weithere urkunt oder
258versicherung ausserhalb diesses Edicts / bey uns
259nicht ansuchen / durch welches wir ire Personen /
260auch ire hab unnd güther / gantz und gar frey
261sprechen.
262Und damit man kein zweifell trag / an vn-
263ſersun-
263sers geliebten Vettern des Printzen von Conde
264redlichkeit und auffrichtigen furnemen und han-
265dels: So haben wir Erkent / gesprochen und [-]
266erckleret / Erkennen / sprechen und erkleren / daß ge-
267dachter unser lieber vetter / unser guter freundt-
268licher lieber verwanter / getreuer underthan
269und diener ist. Deß gleichen auch alle hern / Rit-
270ter / Edelleut und burger / so in Stetten / Ge-
271meinen / Flecken oder andern ortten unsers Koͤ-
272nigreichsKö-
272nigreichs und landtschafften unsers gebiets wo-
273nen / und gedachtem unserm lieben vettern an-
274hengig gewesen / im mitt rhadt oder thadt hulff
275und beistandt geleistet / und in diessem krieg und
276werender entbörung gedienet / welches orts
277oder gegenheit diesses unsers gantzen Koͤnig-
278reichsKönig-
278reichs solches gewesen sey / Dieselbigen halten
279wir allesampt für unsere gute getreue vndertha-
280nenundertha-
280nen und diener. Glauben und haltens darfür /
281daß alles was von gedachten denselben unsern
282underthanen hiebevoren gehandelt worden / in
283kriegs oder gerithlichen handlungen / so sie vn-
284derun-
284der inen auffgericht und geübet haben / mit vr-
285theilur-
285theil fellen und deren execucion zu thun: daß ſol-
286chessol-
286ches alles güther getreuer wolmeinung / und
287uns zum besten und diensten geschehen sey.
288Wir verordnen auch / wöllen / und gefelt uns / [-]
289daß / gedachter unser vetter / der Printz von
290Conde / ledig und loß gesprochen bleib / und in
291Crafft diesses gegenwertigen Edicts so mit vn-
292ſererun-
292serer Eigenen hand underschrieben / sprechen
293wir inen quit / ledig und loß / von allem geldt / so
294durch in / oder durch andere auß seinem geheiß
295und befelch / von unserm einkommen und ſche-
296tzensche-
296tzen auffgehaben und eingenommen ist worden /
297wie groß auch die Summe seien.
298Deßgleichen soll er auch ledig erkant sein /
299von dem / das (wie gesagt) von im oder auß
300seinem befelch / von den Gemeinen / Stetten /
301auß den geldtkasten / Renten / gefellen der geiſt-
302lichengeist-
302lichen güter / oder anderstwo auffgenommen /
303und auff gegenwertigen krieg ist gewendt woꝛ-
304denwor-
304den. Also dass weder er noch die seine / auch
305nicht die so von im Commission gehabt gedach-
306tes geldt auffzuheben (welche alle wie den auch
307die so das geldt von sich gegeben und liefferung
308gethan / quit / ledig und loss gesprochen bleiben)
309einiges wegs weder jtzundt / noch auffs zukünff-
310tig darumb ersucht oder angefochten sollen wer-
311den. Auch nicht von wegen der Müntz so ge [-] -
312ſchlagenge [-] -
312schlagen / der Buchsen so gegossen / des pulvers
313und Salpeter so gemacht / der Stet so befestiget /
314und was dieselbe zu befestigen / auß bevelch vn-
315ſersun-
315sers ermelten lieben vetters abgebrochen und ein-
316geriſſenein-
316gerissen ist worden / es sey in Stetten unsers
317Königreichs und unseres gantzes gebiets wo
318es wölle. Derenwegen auch die einwoner ge-
319dachter Stet / ledig erkant sein sollen / und wir
320sie hiemit in Crafft diesses Edicts ledig sprechen
321und erkennen.
322Alle gefangene / so in diessem krieg / oder von
323wegen der Religion in hafft sein / sollen zu bei-
324den theilen respective one Rantzon / auch one be-
325leidigung irer personen / hab und güther / frey
326ledig und loss gelassen werden. Es ſollen aber
327hierin nicht begriffen sein / die Straſſenſchen-
328derStrassenschen-
328der / Rauber / dieb / und mörder / denn solche in
329diesses Edict nicht gehören.
330Und demnoch wir ein sonder begir und ver-
331langenver-
331langen / dass alle ursach und anlass diesser ent-
332boͤrungent-
332börung / tumults und auffrur auffgehaben und
333hinweg genommen werden / und die hertzen und
334gemüther gedachter unser underthanen wider [-] -
335umb versönet und vereiniget / sich friedtlich mit
336einander zuleben ergeben / und wir sie desto leich-
337ter und bass in solcher einigkeit under den gehor-
338ſamgehor-
338sam so sie uns zu beiden theilen schuldig / erhal-
339ten mögen: haben wir verordnung gethan / ver-
340oꝛdnenver-
340ordnen / wöllen / und ist uns also gesellig /
341Dass alle injurien / schmach / ubertrang
342und beleidigung / so diesse geschwinde und ge-
343ferliche leuff der zeit mit sich bracht / und was
344für zufellige ursachen unsere underthanen zu allem
345dem was geschehen auffbracht / und zu solchem
346tumult und entbörungen erregt und bewegt ha-
347ben / auch erloschen / gethöt und vergraben sein
348sollen gleich als ob sie nie geschehen weren. Hie-
349mit ernstlich / und bey verlust leibs und lebens
350gebietent / allen unsern underthanen / wes
351stands oder würden die seien / daz sie sich fortan
352aller aiferung und injurien gentzlich enthalten / und
353keiner den andern von wegen dessen so sich ver-
354loffenver-
354lossen / reitze und auffbring / Auch sich in keine
355disputation / zanck oder hader von wegen der
356Religion einlaß / Keiner den andern beleidige od[er]c [-]
357ubertrang anthue weder mit worten noch mitt
358wercken / Sonder dass sich einjeder eingezogen
359halte und freidlich wie brüder / freund und mitbur-
360ger undereinander leben. Und da einer betret-
361ten / der diesser unser Ordnung zu wider handlen /
362oder zu einigen injurien und beleidigung ursach
363und anreitzung würde geben: daß derselbig auff
364frischer that / also baldt nach der scherpffe die-
365ſerdie-
365ser unserer Ordnung gestrafft werde.
366Und in ansehung und betrachtung dieser Ord-
367nung / und alles des waß zuvor gemelt / damit
368einmal aller verdacht / und verhinderung auff-
369gehaben werde: wöllen wir daß gedachte vn-
370ſereun-
370sere underthanen von allen verbündtnussen so
371innerhalb oder ausserhalb diesses Königreichs
372geschehen sein / abtretten / und sich deren gentzlich
373enthalten / Sich auch hinfurtan keiniges wegs
374werder umb geldt noch krigsvolck bewerben /
375auch keine versamlung halten / den allein wie ob-
376gemelt / und solche one gewer und wapffen / Wel-
377ches wir inen hiemit ernstlich thun verbieten / bey
378vermeidung unserer höchsten ungnad und ſchar-
379pfferschar-
379pffer straff / so uber sie als verechter und vber [-] -
380tretteruber [-] -
380tretter unserer gebot und Ordnungen gehen würdt.
381Thun auch hiemit befelhen allen unsern lieben
382getreuen so an hohen gericht unserer Parlament /
383in unserer Rechen kamern / unserem Stewerge-
384richtSteuerge-
384richt / auch allen Landtspflegern Fögten und /
385anderen gerichts Personen und Amptleuten die
386solches angelangt / oder deren Leutenant und ver-
387waltern / daz sie diesse unsere declaration und Oꝛd-
388nungOrd-
388nung verlesen / publicieren und registrieren lassen /
389und ein jeder in seinem gebiet drob halte / daz ſol-
390chesol-
390che fest und unverbruchlich von puncten zu puncten
391gehandthabt werde / und daß sich deren inhalt vol-
392komlich und gerüiglich mögen gebrauchen alle die
393welchen es geburet. Und wöllen hiemit haben
394auffgehaben / und heben auff alle irrungen / einred /
395und was diesser Ordnung entgegen sein mag /
396Den also ist unser will und gefallen. Dessen zu
397weitherem urkhunt / haben wir unser Sigill hie-
398ran lassen drucken. Datum zu Amboise den XIX.
399Martii / im Jar unser erlösung / Tauſſendt fünff
400hundert und sechszig drey. Unsers Königreichs
401im dritten
402Also underschrieben.
403Carolus. [-]
404Und vnten dran
405Durch die K[önigliche]. M[ajestät]. in irem Rath
406Kobertet1.
407Versiglet in gelbes wachs auff zwey
408bergementene durchzüg angeheckt.
409
410Lecta. Publicata et registrata, audito Procuratore
411Generali Regis, in praesentia superillustrium Princi-
412pum ac Dominorum, Cardinalis à Borbonio, & Ducis
413Montispenserii, ad hoc specialiter á Domino nostro Rege
414Christianißimo missorum. Parisiis in Parlamento die
415XXVII. mensis Martii, anno Domini millesimo quin-
416genteſimoquin-
416gentesimo sexagesimo secundo, ante Pascha.
417Du Tillet.
418Lecta similiter, publicata & registrata, audito Pro-
419curatore Generali Regis, in Camera rationum Regio-
420rum, Anno & die supradictis.
421Fromaget.
422Verlesen / Publiciert und Registriet am Stew-
423ergerichtSteu-
423ergericht / in beysein und mit verwilligung
424der K[öniglichen]. M[ajestät]. Procuratoris Generalis, den
425XXVII. Martii /
426Anno. 1563.
Sachliche Anmerkungen