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Title


1Edict.
2und
3Erclerung / von der Koͤ-
4niglichen
Kö-
4niglichen
würden in Franckreich / CA-
5ROLO
Ca -
5rolo
dem IX. aussgangen / von we-
6gen der friedtshandlung und hin-
7legung der entbörungen / so
8in gemeltem Koͤnig-
9reich
König-
9reich
entſtan-
10den
entstan-
10den
.
11
121563.

[-] [-]
13WJRWir Karolus von Got-
14tes gnaden König in Franck-
15reich
/ entbeiten allen und jeden
16so diß gegenwertig Edict ſe-
17hen
se-
17hen
werden / unsere gnade und
18gruß etc. Es ist meniglich kunth und woll be-
19wuſt
be-
19wust
/ daß unser Königreich nun etliche jar auß
20schickung Gottes trefflich angefochten / und
21daß grosse noth und jamer auß den entboͤrun-
22gen
entbörun-
22gen
/ aufflauffen und widderwertigkeiten / so
23under unsern underthanen / von wegen widder-
24wertiger Religion / und beschwerung der ge-
25wiſſen
ge-
25wissen
sich erregt / entstanden ist.
26Solchem allem vorzukomen / und zuverhüten
27daz solchs feuer weiter nicht einreiß: Seind biß
28anher vielfaltige versamlungen von den hoͤch-
29ſten
höch-
29sten
und fürnehmsten leuthen unsers Königreichs /
30angestelt und gehalten / und auß deren hoch
31und wolerwegenen rathschlägen und gutbedun-
32cken / allerley Edicta und ordnungen / nach dem
33es die zeit und notwendigkeit erfordert / gemacht
34und auffgericht worden / Der meinung und zu-
35uerſicht
zu-
35versicht
/ dadurch allen unrath und unfhall so [-]
36noch schwebet / abzuschneiden und in verbeſſe-
37rung
verbesse-
37rung
zu richten.
38So hat es doch in diessen geschwinden ge-
39fherlichen zeiten nicht sein mögen / Sonder hat
40der Allmechtig / auß seinem geheimen und ge-
41rechtē
ge-
41rechten
urtheil / von wegen unserer vielfaltigen
42sünden und missethaten / solichen entborungen
43raum und stat geben: so sehr daß auch entlich
44die sach zu Krigshandlung gerathen / darauß
45unzelich viel thotschläg / mordt / rauberey / ver-
46geweltigung / vieler Stet / Tempel / und Kir-
47chen zerstörung / auch feltschlachten / und deren-
48gleichen allerley jamer und elendt / zur verwuͤ-
49ſtung
verwü-
49stung
dieses unsers Königreichs gelangend / an
50allen ortten erwachsen. Und wo solcher unrath
51seinen fortgang solt gewinnen / nach dem schon
52jetzt so viel fremdbes krigsvolck in gedachtem
53unserm Königreich ist / und wir auch auß aller-
54handt werwungen / guthe wissenschafft tragen /
55das man dessen noch viel mehr hiereiner zufuren
56willens: wurde der fhall und verderbung ge-
57meltes unsers Königreichs unvermeidtlich dar-
58auß erfolgen müssen. [-]
59Bevorab dieweil wir / mit unserm vnüber-
60windtlichen
unüber-
60windtlichen
grossen schaden / und hochstem leidt
61und schmertzen unseres hertzens / in werender
62entborung so viel hoher und furtrefflicher leuth /
63auch Fürsten und Herrn sampt der Ritterſchafft
64unsers Ordens / und anderen dapfferen Obersten
65und krigsleuthen verloren haben: welche nach
66Gott / das fürnemste stuck der erhaltung / schutz
67und schirms unserer Königlichen Kronen gewe-
68ſen
gewe-
68sen
sein. und aber dargegen deren abgang und
69verlust / unseren Nachbaren so uns zum be-
70ſten
be-
70sten
nicht gewägen / nicht geringe ursach geben
71mag / etwas feintlicher weiss widder uns zu-
72underſtehen
zu-
72understehen
und diese gelegenheit zu irem for-
73theill zugebrauchen / wie uns den vor diesser zeit
74und auch noch jtzt etliche trauungen derwegen
75geschehen sein.
76Demnach wir nun solches zu gemud ge-
77fhuret und woll erwegen / ob woll unsere macht /
78auſs gnaden Gottes / noch gross / und / wie es
79sich lest ansehen / wir an menschlicher hülff und
80beistand keinen mangell nicht haben: Seind wir
81doch auff alle mittel und weg / wie der sachen [-]
82auffs best zu rathen bedacht gewesen. Und die-
83weil alles ubell und unglück so auſs diessem krieg
84entspringt / zum mergklichen abbruch und verklei-
85nerung unsers Königreichs möchte gereichen /
86und wir nun mit unserem grossen schaden auſs
87der erfharung gelernt / daß der sachen auff ſol-
88chen
sol-
88chen
weg / und auff dieses mittel mit nichten
89hat mögen verholffen sein (denn es ein jnnerli-
90cher
innerli-
90cher
schaden ist / welcher inwendig im hertzen /
91und den gemüthern unserer underthanen verboꝛ-
92gen
verbor-
92gen
ligt) haben wirs vors best und fürtreglichst
93geachtet / daz wir (als d[er]a aller Christlichst Fürst /
94wie wir denn solchen Namen tragen) alle unsere
95zuflucht zu der unaussprechlichen güthe und
96gnaden Gottes hetten / und vermittelst seiner
97hülff / einen weg fünden / wie wir durch unsere
98lindigkeit / die scherpffe dieses schadens mögten
99zu heilsamer vereinigung bringen / und also die
100gemüter und willen unserer underthanen zur
101einigkeit reitzen und bewegen / damit sie / in
102betrachtung ihres gehorsams / welchen sie alle
103miteinander uns schuldig sich die ehre Gottes /
104und diesses unsers Königreichs gemeinen nutzen [-]
105und wolfart zuerhalten und zubefürderen / be-
106geben.
107Sein auch auff mittel und weg bedacht ge-
108weſen
ge-
108wesen
/ wie wir gedachte unsere underthanen zu-
109frieden stellen unnd in guther Rhue erhalten
110möchten. guther hoffnung und zuversicht / es
111werde mit der zeit durch ein heilsames / freies
112und algemeines / oder aber durch ein Nationale
113Concilium / der sachen weithers verholffen wer-
114den / zu dem auch da wir unser volkommen alther /
115welches sich nahet / durch die gnade Gottes (der
116diesser Königlichen Kronen alweg gnediglich
117und treulich beygestanden) erreichen: seind
118wie tröstlicher zuversicht / es werde unss der All-
119mechtig also leithen und regiern / daß wir zu einem
120entlichen und bestendigen frieden kommen / und
121Gott zu lob und preiss / unserem volck und vn-
122derthanen
un-
122derthanen
zu rhue und einigkeit mögen ver-
123helffen.
124Derhalben auch wir nicht underlassen
125wöllen / uns hierin guthes raths zuersuchen /
126bey der hocherleuchten unserer freundlichen fur-
127geliebten fraw Mutter / der Königin / und den [-]
128auch bey unseren freundtlichen lieben hern vet-
129tern / dem Cardinal von Borbon / dem Printzen
130von Conde
/ dem Hertzogen von Montpensier /
131dem Printzen von Roche sur yon / welche alle
132Fursten unsers geblüdts: Auch unseren freundt-
133lichen lieben vettern / dem Cardinal von Guise /
134dem Hertzogen von Aumalen / den Hertzogen von
135Montmorenci
jtzt Conestable / auss den zwölfften /
136dem Hertzogen von Estampes / dem Marschalcken
137von Brissac
/ und Bordillon / dem hern von An-
138delot
/ dem von Sansac / dem von Cypierre / und
139anderen fürtrefflichen personen unsers geheimen
140Raths / Welche alle der meinung gewesen und
141vors ratsamst und billichst erkant / dass zu er-
142haltung des gemeinen nutzes und besten diesses
143unsers Königreichs / nachfolgende ordnung be-
144ſchloſſen
be-
144schlossen
und auffgericht wurde.
145Darumb wir auss gedachter hern Rath und
146vorschlach / auch auss oberzelten ursachen / sampt
147vielen andern guthen und notwendigem beden-
148cken / so uns hiezu bewegt / Gesprochen / erklerer /
149gesetzt und verordnet haben / Sprechen / erckleren /
150setzen / und ordnen / wöllens und gefhelt uns also. [-]
151Dass hinfürter alle und jede von der Ritter-
152ſchafft
Ritter-
152schafft
/ so Freyhern sein / Burckrecht / oder ho-
153he oberkeit / auch die so frey Ritterlechen haben /
154mögen in iren heusern / darinnen sie wonhafft /
155frey / und irer gewissen halben unbeschwert le-
156ben / und sich der Religion / welche sie die Re-
157formirte nennen / gebrauchen / sampt irem hauß-
158geſindt
hauß-
158gesindt
und underthanen / so sich freywillig und
159ungezwungen darzu ergeben und verfügen
160wöllen.
161Andere vom Adell so lehen tragen / mögen
162sich auch gemelter Religion gebrauchen allein in
163iren heussern / für sich und ir haußgesindt / doch
164dergestalt / dass sie nicht gesessen in stetten / fle-
165cken / oder dörfern / welche anderen hern so ho-
166he oberkeit haben / und nicht uns zugehören. Den
167in solchem fall / soll inen nicht gestattet werden /
168an gemelten orten / der Reformirten Religion
169sich zugebrauchen / Es were denn / daß inen ſol-
170ches
sol-
170ches
durch ire Hern / welchen solche hohe ober-
171keit zustehet / insunderheit vergund und gestat
172wurde / und anderer gestalt gar nicht.
173In jglicher Landtfogtey / Ampt und regie [-] -
174rung / die an Stat einer Landtfogtey ist / wie
175da ist Peronne / Montdidier / Roye / Rochelle
176und deren gleichen mehr / die stracks und imme-
177diate
unserm hohen gericht des Parlaments vn-
178derworffen
un-
178derworffen
sein: wöllen wir / auff ansuchen de-
179ren von gemelter reformirten Religion / eine
180Stat ernennen und verordnen / in deren vor-
181ſtat
vor-
181stat
gedachte Religion geübt und gebraucht mög
182werden / von allen denen so in gedachtem Ampt
183sich darzu verfügen wöllen / und anderer gestalt
184oder an anderen ortten gar nicht.
185Nichts destoweniger aber / soll ein jeder in
186seinem hauß frey mögen leben und wonen / one
187daß er seines gewissens halber ferrers ersucht /
188beschwert / oder einiges wegs betrengt oder ge-
189noͤtiget
ge-
189nötiget
werde.
190In allen Stetten da gemelte Religion ge-
191weſen
ge-
191wesen
/ biß auff den VII. diesses gegenwertigen
192Monats Martii / soll sie fortan / neben denen
193Stetten / welche / wie gesacht / in jederem Ampt
194und Landtfogteyen insonderheit ernennet und
195verordnet sollen werden / iren fortgang wie biss
196einher / haben. Also dass an einem oder zweien [-]
197ortten / innerhalb gedachter Stet / nach dem
198solche von uns verordnet sollen werden / die Re-
199formirte Religion gehalten werde / Doch dass
200die von der gemelten Reformirten Religion /
201keine Tempel oder kirchen der Geistlichen gebrau-
202chen / einnemen od[er]b besitzen. Den wir wöllen dass
203gedachten geistlichen ire kirchen / heusser / guther /
204possession und gefell / on allen verzug widder
205eingereumbt und zugestelt werden / auff dass
206sie sich deren gerüwiglich gebrauchen / nutzen
207und niesen mögen / gleich wie vor diessen entboͤ-
208rungen
entbö-
208rungen
von inen beschen / und daß sie iren gewoͤn-
209lichen
gewön-
209lichen
Gottesdienst in iren kirchen one einigen
210eintrag / bedrang oder verhindernuß volbringen.
211Dargegen auch / sollen diese von wegen der zer-
212ſtoͤrung
zer-
212störung
/ so an iren Tempeln geschehen / keine
213forderung an die Evangelischen nicht haben.
214Wir wöllen auch daß Pariß / sampt irem
215gantzen zirck und gebiet / von gedachter Refor-
216mirten Religion exempt und entlediget sein und
217bleiben soll. Jedoch daz alle die / so ire heusser / Ren-
218ten und einkommen in gedachter Stat oder de-
219ren gebiet haben / widderumb darein ziehen / [-]
220solche besitzen und gerüiglich gebrauchen mögen /
221und ires gewissens halben / weder von wegen
222verloffener oder zukünfftiger handlung / keines
223wegs genötiget oder gezwungen / ersucht oder
224beschwert werden.
225Alle Stet sollen in iren vorigen standt und
226wesen zu freier handtierung widerumb frey ge-
227ſtelt
ge-
227stelt
/ und alles frembdes kriegsvolck auß diessem
228unserm Königreich heimgeschickt werden / so
229baldt immer möglich.
230Und damit gedachte unsere underthanen
231desto mehr versichert / und baß zufrieden gestelt
232werden / verordnen wir / wöllens / und ist uns
233also gefellig / daß sich ein jeder widerumb zu
234dem seinen verfüge / und alda under unserm schutz
235und schirm erhalten und gehandhabt werde /
236sampt aller hab unnd güthern / würden /
237Stenden / befelch und Emptern / wie die gele-
238gen
gele-
238gen
oder geschaffen sein / one angesehen aller
239Decret / antastung / Proceß / gerichts handlung /
240Sentens und Endturtheil so wider solche er-
241gangen / oder was auch für execution geschehen
242seind / von der zeit an des Absterbens hochloͤb [-] -
243lichſter
hochlöb [-] -
243lichster
gedechtnuß Königs Heinrici unsers vor
244geliebten hern und vaters / es sey gleich der Re-
245ligion halben oder anderer werbung / so jnner-
246halb
inner-
246halb
oder ausserhalb diesses Königreichs / auß
247geheiss und bevelch gedachtes unsers lieben vet-
248tern / des Printzen von Conde / geschehen sein.
249Auch von wegen der krigsrustung darin sich ge-
250dachter unser vetter begeben / und was weither dar-
251auſs
dar-
251auss
erfolget: Welches wir alles für nichtig und
252krafftloß erkent haben und hiemit erkennen. Also daz
253deren wegen / den obgemelten / iren kindern / er-
254ben und angehörigen / ire güther und stendt ge-
255ruͤwiglich
ge-
255rüwiglich
zubesitzen und zugebrauchen / kein ein-
256trag oder verhindernuss zugefügt werde / Durf-
257fen auch derhalben umb weithere urkunt oder
258versicherung ausserhalb diesses Edicts / bey uns
259nicht ansuchen / durch welches wir ire Personen /
260auch ire hab unnd güther / gantz und gar frey
261sprechen.
262Und damit man kein zweifell trag / an vn-
263ſers
un-
263sers
geliebten Vettern des Printzen von Conde
264redlichkeit und auffrichtigen furnemen und han-
265dels: So haben wir Erkent / gesprochen und [-]
266erckleret / Erkennen / sprechen und erkleren / daß ge-
267dachter unser lieber vetter / unser guter freundt-
268licher lieber verwanter / getreuer underthan
269und diener ist. Deß gleichen auch alle hern / Rit-
270ter / Edelleut und burger / so in Stetten / Ge-
271meinen / Flecken oder andern ortten unsers Koͤ-
272nigreichs
Kö-
272nigreichs
und landtschafften unsers gebiets wo-
273nen / und gedachtem unserm lieben vettern an-
274hengig gewesen / im mitt rhadt oder thadt hulff
275und beistandt geleistet / und in diessem krieg und
276werender entbörung gedienet / welches orts
277oder gegenheit diesses unsers gantzen Koͤnig-
278reichs
König-
278reichs
solches gewesen sey / Dieselbigen halten
279wir allesampt für unsere gute getreue vndertha-
280nen
undertha-
280nen
und diener. Glauben und haltens darfür /
281daß alles was von gedachten denselben unsern
282underthanen hiebevoren gehandelt worden / in
283kriegs oder gerithlichen handlungen / so sie vn-
284der
un-
284der
inen auffgericht und geübet haben / mit vr-
285theil
ur-
285theil
fellen und deren execucion zu thun: daß ſol-
286ches
sol-
286ches
alles güther getreuer wolmeinung / und
287uns zum besten und diensten geschehen sey.
288Wir verordnen auch / wöllen / und gefelt uns / [-]
289daß / gedachter unser vetter / der Printz von
290Conde
/ ledig und loß gesprochen bleib / und in
291Crafft diesses gegenwertigen Edicts so mit vn-
292ſerer
un-
292serer
Eigenen hand underschrieben / sprechen
293wir inen quit / ledig und loß / von allem geldt / so
294durch in / oder durch andere auß seinem geheiß
295und befelch / von unserm einkommen und ſche-
296tzen
sche-
296tzen
auffgehaben und eingenommen ist worden /
297wie groß auch die Summe seien.
298Deßgleichen soll er auch ledig erkant sein /
299von dem / das (wie gesagt) von im oder auß
300seinem befelch / von den Gemeinen / Stetten /
301auß den geldtkasten / Renten / gefellen der geiſt-
302lichen
geist-
302lichen
güter / oder anderstwo auffgenommen /
303und auff gegenwertigen krieg ist gewendt woꝛ-
304den
wor-
304den
. Also dass weder er noch die seine / auch
305nicht die so von im Commission gehabt gedach-
306tes geldt auffzuheben (welche alle wie den auch
307die so das geldt von sich gegeben und liefferung
308gethan / quit / ledig und loss gesprochen bleiben)
309einiges wegs weder jtzundt / noch auffs zukünff-
310tig darumb ersucht oder angefochten sollen wer-
311den. Auch nicht von wegen der Müntz so ge [-] -
312ſchlagen
ge [-] -
312schlagen
/ der Buchsen so gegossen / des pulvers
313und Salpeter so gemacht / der Stet so befestiget /
314und was dieselbe zu befestigen / auß bevelch vn-
315ſers
un-
315sers
ermelten lieben vetters abgebrochen und ein-
316geriſſen
ein-
316gerissen
ist worden / es sey in Stetten unsers
317Königreichs und unseres gantzes gebiets wo
318es wölle. Derenwegen auch die einwoner ge-
319dachter Stet / ledig erkant sein sollen / und wir
320sie hiemit in Crafft diesses Edicts ledig sprechen
321und erkennen.
322Alle gefangene / so in diessem krieg / oder von
323wegen der Religion in hafft sein / sollen zu bei-
324den theilen respective one Rantzon / auch one be-
325leidigung irer personen / hab und güther / frey
326ledig und loss gelassen werden. Es ſollen aber
327hierin nicht begriffen sein / die Straſſenſchen-
328der
Strassenschen-
328der
/ Rauber / dieb / und mörder / denn solche in
329diesses Edict nicht gehören.
330Und demnoch wir ein sonder begir und ver-
331langen
ver-
331langen
/ dass alle ursach und anlass diesser ent-
332boͤrung
ent-
332börung
/ tumults und auffrur auffgehaben und
333hinweg genommen werden / und die hertzen und
334gemüther gedachter unser underthanen wider [-] -
335umb versönet und vereiniget / sich friedtlich mit
336einander zuleben ergeben / und wir sie desto leich-
337ter und bass in solcher einigkeit under den gehor-
338ſam
gehor-
338sam
so sie uns zu beiden theilen schuldig / erhal-
339ten mögen: haben wir verordnung gethan / ver-
340oꝛdnen
ver-
340ordnen
/ wöllen / und ist uns also gesellig /
341Dass alle injurien / schmach / ubertrang
342und beleidigung / so diesse geschwinde und ge-
343ferliche leuff der zeit mit sich bracht / und was
344für zufellige ursachen unsere underthanen zu allem
345dem was geschehen auffbracht / und zu solchem
346tumult und entbörungen erregt und bewegt ha-
347ben / auch erloschen / gethöt und vergraben sein
348sollen gleich als ob sie nie geschehen weren. Hie-
349mit ernstlich / und bey verlust leibs und lebens
350gebietent / allen unsern underthanen / wes
351stands oder würden die seien / daz sie sich fortan
352aller aiferung und injurien gentzlich enthalten / und
353keiner den andern von wegen dessen so sich ver-
354loffen
ver-
354lossen
/ reitze und auffbring / Auch sich in keine
355disputation / zanck oder hader von wegen der
356Religion einlaß / Keiner den andern beleidige od[er]c [-]
357ubertrang anthue weder mit worten noch mitt
358wercken / Sonder dass sich einjeder eingezogen
359halte und freidlich wie brüder / freund und mitbur-
360ger undereinander leben. Und da einer betret-
361ten / der diesser unser Ordnung zu wider handlen /
362oder zu einigen injurien und beleidigung ursach
363und anreitzung würde geben: daß derselbig auff
364frischer that / also baldt nach der scherpffe die-
365ſer
die-
365ser
unserer Ordnung gestrafft werde.
366Und in ansehung und betrachtung dieser Ord-
367nung / und alles des waß zuvor gemelt / damit
368einmal aller verdacht / und verhinderung auff-
369gehaben werde: wöllen wir daß gedachte vn-
370ſere
un-
370sere
underthanen von allen verbündtnussen so
371innerhalb oder ausserhalb diesses Königreichs
372geschehen sein / abtretten / und sich deren gentzlich
373enthalten / Sich auch hinfurtan keiniges wegs
374werder umb geldt noch krigsvolck bewerben /
375auch keine versamlung halten / den allein wie ob-
376gemelt / und solche one gewer und wapffen / Wel-
377ches wir inen hiemit ernstlich thun verbieten / bey
378vermeidung unserer höchsten ungnad und ſchar-
379pffer
schar-
379pffer
straff / so uber sie als verechter und vber [-] -
380tretter
uber [-] -
380tretter
unserer gebot und Ordnungen gehen würdt.
381Thun auch hiemit befelhen allen unsern lieben
382getreuen so an hohen gericht unserer Parlament /
383in unserer Rechen kamern / unserem Stewerge-
384richt
Steuerge-
384richt
/ auch allen Landtspflegern Fögten und /
385anderen gerichts Personen und Amptleuten die
386solches angelangt / oder deren Leutenant und ver-
387waltern / daz sie diesse unsere declaration und Oꝛd-
388nung
Ord-
388nung
verlesen / publicieren und registrieren lassen /
389und ein jeder in seinem gebiet drob halte / daz ſol-
390che
sol-
390che
fest und unverbruchlich von puncten zu puncten
391gehandthabt werde / und daß sich deren inhalt vol-
392komlich und gerüiglich mögen gebrauchen alle die
393welchen es geburet. Und wöllen hiemit haben
394auffgehaben / und heben auff alle irrungen / einred /
395und was diesser Ordnung entgegen sein mag /
396Den also ist unser will und gefallen. Dessen zu
397weitherem urkhunt / haben wir unser Sigill hie-
398ran lassen drucken. Datum zu Amboise den XIX.
399Martii / im Jar unser erlösung / Tauſſendt fünff
400hundert und sechszig drey. Unsers Königreichs
401im dritten
402Also underschrieben.
403Carolus. [-]


404Und vnten dran
405Durch die K[önigliche]. M[ajestät]. in irem Rath
406Kobertet1.
407Versiglet in gelbes wachs auff zwey
408bergementene durchzüg angeheckt.
409
410Lecta. Publicata et registrata, audito Procuratore
411Generali Regis, in praesentia superillustrium Princi-
412pum ac Dominorum, Cardinalis à Borbonio, & Ducis
413Montispenserii
, ad hoc specialiter á Domino nostro Rege
414Christianißimo missorum. Parisiis in Parlamento die
415XXVII. mensis Martii, anno Domini millesimo quin-
416genteſimo
quin-
416gentesimo
sexagesimo secundo, ante Pascha.
417Du Tillet.
418Lecta similiter, publicata & registrata, audito Pro-
419curatore Generali Regis, in Camera rationum Regio-
420rum, Anno & die supradictis.

421Fromaget.
422Verlesen / Publiciert und Registriet am Stew-
423ergericht
Steu-
423ergericht
/ in beysein und mit verwilligung
424der K[öniglichen]. M[ajestät]. Procuratoris Generalis, den
425XXVII. Martii /
426Anno. 1563.


Textapparat

a Korrigiert aus: ȣ.
b Korrigiert aus: oȣ.
c Korrigiert aus: oȣ.

Sachliche Anmerkungen

1 sic!

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Ernst Baden-Durlach Markgraf
weiterführende Informationen
Karl III. von Savoyen Herzog
weiterführende Informationen
Philipp I. von Hessen Landgraf
weiterführende Informationen
Ferdinand I. Heiliges Römisches Reich Kaiser
weiterführende Informationen
Franz I. Frankreich König
weiterführende Informationen
Heinrich II. Frankreich König
weiterführende Informationen
Franz II. Frankreich König
Anm.: noch nicht identifiziert
Karl IX. Frankreich König
weiterführende Informationen
Albrecht VII. von Mecklenburg Herzog
weiterführende Informationen
Ludwig X. Bayern Herzog
weiterführende Informationen
Heinrich III. Frankreich König
weiterführende Informationen
Karl V. Heiliges Römisches Reich Kaiser
weiterführende Informationen
Georg von Brandenburg-Ansbach Markgraf
weiterführende Informationen
Ludwig V. Pfalz Kurfürst
weiterführende Informationen
Friedrich II. von der Pfalz Kurfürst
weiterführende Informationen
Wilhelm I. von Nassau-Oranien Prinz
Anm.: Statthalter der Niederlande
weiterführende Informationen
Ulrich von Württemberg Herzog
weiterführende Informationen
Moritz von Sachsen Kurfürst, Herzog
weiterführende Informationen
Katharina von Medici Königin
weiterführende Informationen
Georg Sachsen Herzog
Anm.: genannt 'der Bärtige'
weiterführende Informationen
Georg Ludwig d.Ä. von Freyberg
Anm.: Herr von Justingen; Rat in Memmingen
weiterführende Informationen
Karl de Bourbon Bischof
weiterführende Informationen
Louis de Condé Prinz
Anm.: Louis de Bourbon
weiterführende Informationen
Louis de Bourbon Herzog
weiterführende Informationen
Karl von Roche-sur-Yon Fürst
Anm.: Karl von Bourbon
Karl von Reims Erzbischof
Anm.: Karl von Guise
weiterführende Informationen
Claude II. de Lorraine Herzog
weiterführende Informationen
Anne de Montmorency Herzog
weiterführende Informationen
Charles de Brissac Graf
Anm.: Charles Cossé; Marschall von Frankreich
weiterführende Informationen
Imbert de la Platière Marschall
Francois de Coligny D'Andelot
weiterführende Informationen
Florimond II. Robertet
Anm.: Staatssekretär unter Franz II. und Karl IX.
Jean du Tillet
Anm.: Französischer Historiker und Theologe, Sekretär und Gerichtsschreiber des Parlaments von Paris, Bruder des gleichnamigen Bischofs
weiterführende Informationen
Beichlingen, Grafschaft
Ravensburg
weiterführende Informationen
Köln, Kurfürstentum (Erzstift)
weiterführende Informationen
Glarus
weiterführende Informationen
Aarschot, Herzogtum
weiterführende Informationen
Brandenburg, Kurfürstentum
weiterführende Informationen
Brandenburg-Kulmbach, Markgrafschaft
weiterführende Informationen
Hoya, Grafschaft
weiterführende Informationen
Mecklenburg, Herzogtum
weiterführende Informationen
Mainz, Kurfürstentum (Erzstift)
weiterführende Informationen
Mansfeld, Grafschaft
weiterführende Informationen
Preußen, Herzogtum
weiterführende Informationen
Brandenburg-Ansbach, Markgrafschaft
weiterführende Informationen
Gemünden am Main
weiterführende Informationen
Giengen
weiterführende Informationen
Parma, Herzogtum
weiterführende Informationen
Obwalden, Kanton
weiterführende Informationen
Baden (Aargau)
weiterführende Informationen
Schwyz, Kanton
weiterführende Informationen
Isenburg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Persingen, Herrschaft bei Nijmegen
Appeltern, Herrschaft im Geldernland
Veltlin (Valtellina)
weiterführende Informationen
Antwerpen
weiterführende Informationen
Allouagne, Herrschaft bei Lille
Assignies, Herrschaft bei Mérignies
Saint-Omer
weiterführende Informationen
Uznach
weiterführende Informationen
Sachsen, Kurfürstentum
weiterführende Informationen
Santorini, Bistum
Prag
weiterführende Informationen
Ypern (Ieper)
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Ypern (Ieper), Bistum
Sankt Bavo in Gent
weiterführende Informationen
Mechelen, Herrschaft
Bremen, Erzstift
weiterführende Informationen
Kaufbeuren
weiterführende Informationen
Leipzig
weiterführende Informationen
Mühlingen, Grafschaft
Barby, Grafschaft
weiterführende Informationen
Stettin, Herzogtum
weiterführende Informationen
Siebenbürgen, Woiwodschaft
Nürnberg
weiterführende Informationen
Hohenschwangau, Freiherrschaft
weiterführende Informationen
Erbach, Freiherrschaft
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
weiterführende Informationen
Heilbronn
weiterführende Informationen
Württemberg, Herzogtum
weiterführende Informationen
Berchem, Herrschaft bei Antwerpen
Speyer, Hochstift
weiterführende Informationen
Augsburg, Hochstift
weiterführende Informationen
Hannover
weiterführende Informationen
Solms-Braunfels, Grafschaft
weiterführende Informationen
Uri, Kanton
weiterführende Informationen
Ulm
weiterführende Informationen
Worms, Hochstift
weiterführende Informationen
Niederlande
weiterführende Informationen
Flandern, Grafschaft
weiterführende Informationen
Worms
weiterführende Informationen
Weingarten, Reichsabtei
weiterführende Informationen
Ochsenhausen, Abtei
weiterführende Informationen
Helvoirt, Herrschaft bei Herzogenbusch ('s-Hertogenbosch)
Herzogenbusch ('s-Hertogenbosch)
weiterführende Informationen
Rothenburg ob der Tauber
weiterführende Informationen
Straßburg (Strasbourg)
weiterführende Informationen
Den Haag
weiterführende Informationen
Nordhausen
weiterführende Informationen
Bern
weiterführende Informationen
Marchtal, Reichsabtei
weiterführende Informationen
Brügge
weiterführende Informationen
Froidmont, Herrschaft bei Tournai
Namur
weiterführende Informationen
Boussu, Grafschaft
Hennegau, Grafschaft
weiterführende Informationen
Basel
weiterführende Informationen
Isny im Allgäu
weiterführende Informationen
Burggrafschaft Friedberg (Hessen)
weiterführende Informationen
Bad Homburg
weiterführende Informationen
Breidbach, Herrschaft bei Bonn
Bonn
weiterführende Informationen
Kempten, Fürststift
weiterführende Informationen
Appenzell
weiterführende Informationen
Köln
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Trier
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Donauwörth
weiterführende Informationen
Roermond
weiterführende Informationen
Schwäbisch Hall
weiterführende Informationen
Holland, Grafschaft
weiterführende Informationen
Braunschweig
weiterführende Informationen
Schonewale, Herrschaft
Brügge, Burggrafschaft (Brugse Vrije)
Castell, Grafschaft
weiterführende Informationen
Fürstenau
weiterführende Informationen
Artois, Grafschaft
weiterführende Informationen
Tournai (Doornik)
weiterführende Informationen
Tournai (Doornik), Herrschaft
Stablo, Kloster
Trient (Trento), Hochstift
weiterführende Informationen
Brixen, Hochstift
weiterführende Informationen
Oldenburg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Groningen, Herrschaft
Pfäffikon (bei Zürich)
weiterführende Informationen
Zürich
weiterführende Informationen
Hamme, Herrschaft, zwischen Gent und Antwerpen
Valenciennes
weiterführende Informationen
Condé-en-Brie, Herrschaft
weiterführende Informationen
Brissac, Herzogtum
Frankreich, Königreich
weiterführende Informationen
Reichsfürstentum Chimay
Havré, Margrafschaft
Löwen (Leuven, Louvain)
weiterführende Informationen
Bois Rigaud (bei Usson)
Goslar
weiterführende Informationen
Falkenstein, Grafschaft
weiterführende Informationen
Salm-Dhaun, Grafschaft
Kurland, Hochstift
Hessen, Landgrafschaft
weiterführende Informationen
Pfalz, Kurfürstentum
weiterführende Informationen
Bad Kreuznach
weiterführende Informationen
Diepholz, Grafschaft
weiterführende Informationen
Brunkhorst, Grafschaft
Osnabrück, Hochstift
weiterführende Informationen
Paderborn, Hochstift
weiterführende Informationen
Schwarzburg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Pfalz-Neuburg, Herzogtum
weiterführende Informationen
Petershausen, Reichsabtei
weiterführende Informationen
Regensburg
weiterführende Informationen
Brüssel
weiterführende Informationen
Brabant, Herzogtum
weiterführende Informationen
Eichstätt, Hochstift
weiterführende Informationen
Eberstein, Grafschaft
weiterführende Informationen
Stadtprozelten
weiterführende Informationen
Blumenthal, Kommende des Deutschen Ordens
weiterführende Informationen
Pommern-Wolgast, Herzogtum
weiterführende Informationen
Elchingen, Reichsabtei
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England, Königreich
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Savoyen, Herzogtum
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Trier, Kurfürstentum (Erzstift)
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Münstermaifeld
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Magdeburg
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Utrecht, Herrschaft
Braunschweig, Herzogtum
weiterführende Informationen
Markgrafschaft Baden-Durlach
weiterführende Informationen
Bayern, Herzogtum
weiterführende Informationen
Passau, Hochstift
weiterführende Informationen
Salzburg, Erzstift
weiterführende Informationen
Bremen
weiterführende Informationen
Bopfingen
weiterführende Informationen
Ferrara, Herzogtum
weiterführende Informationen
Bad Wimpfen
weiterführende Informationen
Luzern
weiterführende Informationen
Lille
weiterführende Informationen
Douai
weiterführende Informationen
Orchies
weiterführende Informationen
Cruxelli, Herrschaft
Anjou, Grafschaft
weiterführende Informationen
Alençon, Herzogtum
Mainz
weiterführende Informationen
Laufen am Neckar, Obervogtei
Sankt Gallen, Fürstabtei
Freiburg (Fribourg) im Üechtland
weiterführende Informationen
Mindelheim, Freiherrschaft
weiterführende Informationen
Justingen, Herrschaft
weiterführende Informationen
Memmingen
weiterführende Informationen
Elsass-Burgund, Ballei des Deutschen Ordens
weiterführende Informationen
Fürstenberg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Baar, Landgrafschaft
weiterführende Informationen
Solms-Laubach, Grafschaft
weiterführende Informationen
Münzenberg, Herrschaft
Reifenberg, Herrschaft im Taunus
Lippe, Grafschaft
weiterführende Informationen
Sargans
weiterführende Informationen
Konstanz
weiterführende Informationen
Livland, Ballei des Deutschen Ordens
Arnheim, Quartier
Oyen, Herrschaft bei Saint-Oyen, Savoyen
Dieden, Herrschaft bei Nijmegen
Leuchtenberg, Landgrafschaft
weiterführende Informationen
Lüttich, Hochstift
weiterführende Informationen
Pommern, Herzogtum
weiterführende Informationen
Roggenburg, Reichsabtei
weiterführende Informationen
Wertheim, Grafschaft
weiterführende Informationen
Chur
weiterführende Informationen
La Motte, Herrschaft in der Provence
Brevillers, Herrschaft bei Arras
Mons (Bergen)
weiterführende Informationen
Frankfurt (Main)
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Schweinfurt
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Darmstadt
weiterführende Informationen
Schwäbisch Gmünd
weiterführende Informationen
Sankt Emmeram, Reichsabtei in Regensburg
weiterführende Informationen
Regensburg, Hochstift
weiterführende Informationen
Arras
weiterführende Informationen
Oppenheim
weiterführende Informationen
Arras, Bistum
weiterführende Informationen
Berchtesgaden
weiterführende Informationen
Biberach (an der Riß)
weiterführende Informationen
Berchtesgaden, Fürstprobstei
Schaffhausen
weiterführende Informationen
Reims, Erzbistum
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Offenburg
weiterführende Informationen
Braunschweig-Wolfenbüttel, Fürstentum
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Minden, Hochstift
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Gent
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Halluin, Herrschaft
Colmar
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Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum
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Jülich-Kleve-Berg, Herzogtum
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Solothurn
weiterführende Informationen
Augsburg
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Utrecht
weiterführende Informationen
Münsterberg, Herzogtum
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Guise, Herzogtum
Fleckenstein-Dagstuhl, Herrschaft
Plauen, Herrschaft
Meißen, Burggrafschaft
Lille, Burggrafschaft
weiterführende Informationen
Ghislenghien, Herrschaft
Turenne, Grafschaft
weiterführende Informationen
Friesland, Provinz
weiterführende Informationen
Lindau
weiterführende Informationen
Longueville, Herzogtum
Neuenburg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Hohengeroldseck, Herrschaft
Hohenberg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Boxtel, Freiherrschaft
Freising, Hochstift
weiterführende Informationen
Schwaben, Reichslandvogtei
weiterführende Informationen
Ungarn, Königreich
weiterführende Informationen
Ägeri, heute aufgeteilt in Unter- und Oberägeri
Zug, Kanton
weiterführende Informationen
Bayonne
weiterführende Informationen
Chartres
weiterführende Informationen
Valence, Bistum
weiterführende Informationen
Anhalt-Dessau, Fürstentum
weiterführende Informationen
Ortenburg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Nassau-Beilstein, Grafschaft
Anhalt-Köthen, Fürstentum
weiterführende Informationen
Brandenburg-Küstrin, Markgrafschaft
Sachsen-Coburg, Herzogtum
weiterführende Informationen
Sachsen, Herzogtum (Ernestiner)
Henneberg, Grafschaft
weiterführende Informationen
Fulda
weiterführende Informationen
Heideck, Herrschaft
Murbach-Lüders, Fürstabtei
Pfalz-Simmern, Herzogtum
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(Bad) Schussenried, Reichsabtei
weiterführende Informationen
Sachsen-Weimar, Herzogtum
weiterführende Informationen
Wied, Grafschaft
weiterführende Informationen
Runkel, Herrschaft
La Môle
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Rouen
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La Roche-sur-Yun
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Graubünden (Freistaat der Drei Bünde)
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Bamberg, Hochstift
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Münster, Hochstift
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Gernrode, Reichsabtei
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Lüneburg, Herzogtum
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Reutlingen
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Fulda, Hochstift
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Königsegg, Freiherrschaft
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Magdeburg, Erzstift
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Solms, Grafschaft
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La Mouillerie, Herrschaft
Oudenaarde
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Besançon
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Leiningen-Westerburg, Grafschaft
Andernach
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Zutphen, Quartier
Baasrode, Herrschaft
Herford, Fürstabtei
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Straßburg, Hochstift
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Portugal, Königreich
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Polen, Königreich
Seeland, Grafschaft
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Grafeneck, Freiherrschaft
Nassau, Grafschaft
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Maroilles
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Großwardein, Diözese
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Österreich, Erzherzogtum
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Burgund, Herzogtum
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Villequoy (bei Auffargis)
Würzburg, Hochstift
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Rummen (Rumigny), Herrschaft
Royenburg, Herrschaft
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Oirschot
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Merseburg, Hochstift
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Konstanz, Hochstift
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Salem (Salmannsweiler), Reichsabtei
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Rottweil
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Oettingen, Herrschaft (Brabant)
Hagenau (Haguenau)
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Hamburg
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Montfort, Grafschaft
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Rothenfels, Grafschaft
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Montmorency, Herzogtum
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Languedoc, Provinz
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Paris
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Zisterzienserabtei Wettingen
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Ösel, Stift
Schwabach
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Dortmund
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Moers, Grafschaft
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Leiningen, Grafschaft
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Sankt Gangolf, Stift (Bamberg)
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Bamberg
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Meißen, Hochstift
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Sankt Bernhard, Abtei an der Schelde (Hemiksem)
Rügen, Fürstentum
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Bours, Herrschaft (Pas-de-Calais)
Kloster Châtillon, Zisterzienserabtei
Oettingen-Wallerstein, Grafschaft
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Oettingen-Oettingen, Grafschaft
Beaumont, Herrschaft (Val-d’Oise)
Beaurepaire, Herrschaft (Oise)
Willerval, Grafschaft (Pas-de-Calais)
Nassau-Oranien, Grafschaft
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Waldburg, Freiherrschaft
Mühlhausen (Thüringen)
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Naumburg, Hochstift
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Baden-Baden, Markgrafschaft
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Spanien, Königreich
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Hanau-Münzenberg, Grafschaft
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Hanau-Lichtenberg, Grafschaft
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Nassau-Idstein, Grafschaft
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Nassau-Saarbrücken, Grafschaft
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Winneburg-Beilstein, Herrschaft
MontSaint Aldegonde, Herrschaft
Stuttgart, Obervogtei
Einsiedeln, Kloster
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Aachen
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Cochem
weiterführende Informationen
Solms-Lich, Grafschaft
Sankt Andreas, Stift im Lavanttal
weiterführende Informationen
Lavanttal in Kärnten
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Nördlingen
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Weißenau (Minderau), Reichsabtei
weiterführende Informationen
Mülhausen (Mulhouse)
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Angre, Herrschaft im Hennegau
Weißenburg, Kloster
weiterführende Informationen
Tauberbischofsheim
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Minden
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Obermünster (Regensburg), Reichsabtei
Saint-Vaast, Abtei bei Arras
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Saarmund
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Trochtelfingen, Herrschaft
Inngau, Obervogteiamt
Kempten (Allgäu)
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Preußen, Ordensstaat
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Hohlandsberg (Hohenlandsberg), Herrschaft
Irsee, Reichsabtei
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Hohentrins (Trins), Herrschaft in Graubünden
Riga, Kommende des Deutschen Ordens
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Osmanisches Reich
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Louvignies, Herrschaft im Hennegau
Horgenberg
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Meilen, Vogtei
Thurgau, Landvogtei
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Dresden
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Stolberg im Harz, Grafschaft
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Quedlinburg, Fürstabtei
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Wernigerode, Grafschaft
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Lübeck
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Limburg, Grafschaft
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Nassau-Dillenburg, Grafschaft
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Katzenelnbogen, Grafschaft
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Bergen op Zoom, Markgrafschaft
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Unterwalden, Kanton
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Baar
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Wien
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