➨ Hinweis: Die Edition ist in Bearbeitung und daher nur eingeschränkt zitierfähig.

Bis Ende 2019 sind Änderungen und Korrekturen am Text und in den Apparaten möglich.

Einleitung

Kuttenberger Religionsfrieden (1485)
Alexandra Schäfer
[Inhaltsverzeichnis]

Historischer Kontext

Die politisch-religiöse Ausgangslage in Böhmen um 1400

Das Königreich Böhmen gehörte zum Länderverband der Böhmischen Krone, zu der auch die Markgrafschaft Mähren, die Grafschaft Glatz sowie das Herzogtum Schlesien und die Markgrafschaften Niederlausitz und Oberlausitz zählten. Die einzelnen Länder verfügten über selbständige Regierungsorgane und waren über Lehnsbeziehungen an den Herrscher gebunden.1

Im ausgehenden 14. Jahrhundert formierte sich eine kirchen- und gesellschaftskritische Reformbewegung in Böhmen. Teile des Klerus, der Prager Universität sowie des Adels, der Stadträte, der Landesbeamten und Mitglieder des Kronrats kritisierten, unter Berufung auf den englischen Reformer John Wyclif, insbesondere die sittlich-moralische Situation in der Kirche und ihren umfangreichen Grundbesitz in Böhmen.2 Auf dem Konstanzer Konzil (1414-1418) stand auch diese, als Häresie gebrandmarkte böhmischen Bewegung zur Debatte. Der Prager Prediger Jan Hus, auf dessen Gedanken die böhmische Reformbewegung im Wesentlichen fußte, wurde nach Konstanz vorgeladen, 1415 auf dem Konzil als Ketzer verurteilt und dann verbrannt.3
Nach dem Konstanzer Konzil verbreitete sich die hussitische Bewegung in Böhmen. 1420 einigten sich die Vertreter der Bewegung auf ein Programm, die vier Prager Artikel: In ihnen wurden die Freiheit reformatorischer Predigt, der Laienkelch, die Besitzlosigkeit und der Verzicht auf weltliche Herrschaftsrechte des Klerus sowie die Bestrafung von öffentlichen Todsünden gefordert.4 Trotz dieser gemeinsamen Grundlage blieb die böhmische Reformbewegung vielgestaltig: Neben den Utraquisten, die vor allem eine Abendmahlspraxis unter beiderlei Gestalt (sub utraque), d.h. mit Brot und Wein, verlangten, standen radikalere Strömungen, die weitergehende Reformen einforderten, wie die Taboriten.5 Diese beriefen sich auf das biblische Schriftprinzip, lehnten Priesteramt, liturgische Gewänder und Zeremonien ab, reduzierten die Anzahl der Sakramente und pflegten in den Anfangsjahren eine apokalyptische Naherwartung. Die 1457 ebenfalls aus der hussitischen Bewegung hervorgehenden Böhmischen bzw. Mährischen Brüder hatten mit ihnen viele Reformansätze gemeinsam.6
Ab Mitte der 1430er Jahre konsolidierte sich der Utraquismus als gemäßigte Strömung,7 die nur durch die Forderung nach dem Laienkelch mit der römischen Kirche im Konflikt stand.8 Für sie wurde der Kelch zum zentralen Symbol; man nannte sie deshalb auch Kalixtiner (lat. calix: Kelch).9

Kämpfe um religiöse und politische Dominanz

Die römische Kirche unter Papst Martin V. trat der Verbreitung der hussitischen Bewegung in Böhmen nach der Verurteilung von Jan Hus mit Bann und Interdikt entgegen. Der böhmische König Wenzel begann ab 1418 in Prag und den königlichen Städten verschärft gegen die neue Abendmahlspraxis und die Priester, welche die Kommunion in beiden Gestalten spendeten, vorzugehen.10 Die Verteidigung des Laienkelchs einte die hussitische Bewegung bei aller inneren Unterschiedlichkeit. Zudem war ihnen gemeinsam, dass sie nach dem Tod des böhmischen Königs Wenzel 1419 den Habsburger Sigismund als Nachfolger nicht annehmen wollten, weil man ihm wegen seines gebrochenen Geleitversprechens gegenüber Hus beim Konstanzer Konzil eine Mitschuld an dessen Tod gab und weil Sigismund strikt die Kelchforderung ablehnte.11
Die folgenden sog. Hussitenkriege (1419-1436) zwischen hussitisch gesinnten Interessengruppen und der altgläubigen Seite unter Führung von Sigismund begannen mit einem Aufstand in Prag 1419. Letztlich konnte sich aber keine Seite militärisch durchsetzen.12 Daher wurden Verhandlungen angestrebt; das in Basel tagende Konzil (1431-1449) sollte die Vermittlung übernehmen. Vertreter des Basler Konzils handelten mit einer böhmisch-mährischen Delegation aus unter anderem Vertretern der Stadt Prag, der Taboriten und des Adels die sog. Basler Kompaktaten (1433) aus. Papst Eugen IV. war an deren Zustandekommen nicht beteiligt.13 In diesen Verträgen wurden hinsichtlich der Forderungen, die in den vier Prager Artikeln niedergelegt waren, nur wenige Zugeständnisse gemacht, aber die Kommunion unter beiderlei Gestalt zugelassen. Für die Utraquisten lag die Bedeutung der Basler Kompaktaten in ihrer Interpretation als offizielle Anerkennung des Utraquismus durch die römische Kirche.14 Die Bestätigung der Basler Kompaktaten durch König Sigismund und ihre Konkretisierung erfolgte in den Iglauer Kompaktaten (1436), welche ein Majestätsbrief Sigismunds ergänzte.15 Die römische Kurie verweigerte jedoch die Bestätigung der Kompaktaten.16

In der zweiten Phase der Hussitenkriege (1466-1478) verband sich der Streit um die unterschiedliche Abendmahlspraxis mit der Konkurrenz verschiedener Dynastien um die Böhmische Krone und dem Konflikt um den Einfluss der Stände. Der Utraquist Georg von Podiebrad, der seit 1458 als böhmischer König regierte, wurde von den Päpsten Pius II. und Paul II. mit dem Kirchenbann belegt. Podiebrad stützte sich auf die Mehrheit der Ritter und Städte, welche für die Abendmahlspraxis sub utraque eintraten, aber sah sich einer hochadligen Opposition der böhmischen Barone gegenüber, die in ihrer Mehrheit der Abendmahlspraxis sub una specie, d.h. ohne die Austeilung des Kelchs, anhingen. Podiebrads Nachfolger ab 1471, Vladislav Jagellonský, hing zwar selbst dem alten Glauben an, konnte aber zunächst nicht die Anerkennung des Papstes und des böhmischen Hochadels erlangen. Dieser unterstützte den ungarischen König Matthias Corvinus als Kandidaten für die böhmische Krone (1469 Wahl zum König von Böhmen).17
Im Frieden von Buda und Olmütz (1478/1479) wurde der Konflikt beigelegt, Vladislav als Herrscher in Böhmen und Matthias Corvinus in den anderen zur Böhmischen Krone gehörenden Gebieten bestätigt.18 Nach dem Friedensschluss stützte sich Vladislav, der den Ausgleich mit dem Papst suchte, auf den zuvor oppositionellen, mehrheitlich altgläubigen Hochadel, der wieder integriert werden sollte. Die Utraquisten wurden in der Folge immer mehr zurückgedrängt. König Vladislav setzte romfreundliche Amtsträger ein, utraquistische Prediger wurden behindert und Pfarreien zur alten Abendmahlspraxis zurückgeführt.19 Zudem herrschte bei den Utraquisten Priestermangel, weil das Erzbistum Prag vakant war und die italienischen Bischöfe, die zur Weihe der utraquistischen Priester bereit waren, von Rom daran gehindert wurden.20
Im August 1478 beschlossen die utraquistischen Stände auf einer Synode im Prager Collegium Carolinum verschiedene Maßnahmen, um ihre Interessen zu wahren: ein ständeübergreifendes Bündnis, die Wiederbesetzung des vakanten Prager Erzbistums und die Erarbeitetung einer Kirchenverfassung.21 In der Folge wurden wechselnde ständeübergreifende Bündnisse als Druckmittel gegenüber dem König eingesetzt, um Behinderungen der Abendmahlspraxis sub utraque und Festnahmen von Utraquisten entgegenzutreten, aber auch, um die Freiheiten von Rittern und Städten gegenüber den Herren zu sichern.22 Am 25. Juli 1482 nahmen fast alle utraquistischen Stände in Nimburg den italienischen Titularbischof Augustino Luciani von Santorini als neues geistliches Oberhaupt an.23

Auf dem Weg zum Kuttenberger Religionsfrieden

Dem Kuttenberger Religionsfrieden gingen verschiedene Regelungsversuche voraus: Im September 1479 wurden auf dem Sankt-Wenzels-Landtag in Prag die Barone wieder als Ständemitglieder und königliche Untertanen aufgenommen. Die Gültigkeit der Basler Kompaktaten wurde bestätigt und mit der Forderung verbunden, Schmähungen oder Gewalt gegenüber der jeweils anderen Religion nicht zuzulassen.24 Im Juli 1481 wurden auf dem Sankt-Jakobs-Landtag in Prag bereits zahlreiche Regelungen gegenseitiger Anerkennung schriftlich fixiert: etwa, dass die Untertanen die Gemeinde, in der sie die Kommunion empfangen wollten, selbst frei wählen dürften, dass die Priester den Gläubigen die Sakramente nach deren Brauch spenden sollten, dass Anhängern einer abweichenden Abendmahlspraxis, nicht das Begräbnis verweigern werden dürfe, dass Behinderungen der Gläubigen durch Geistlichkeit oder Obrigkeit nicht zulässig seien, dass Schmähungen unterlassen werden sollten und die vertriebenen Priester in ihre früheren Pfarreien zurückkehren dürften. Allerdings wurden die Bestimmungen vielfach nicht in die Praxis umgesetzt.25
Bei der Zusammenkunft der utraquistischen Ständevertreter in Schlan im Oktober 1482 gelang es dem Oberkanzler Johann von Schellenberg im Namen von König Vladislav, eine Delegation wählen zu lassen, die mit einer Abordnung der Anhänger der Abendmahlspraxis sub una über einen Religionsfrieden verhandeln sollte.26 Fünf Herren, vier Ritter und ein Städtevertreter wurden von Seiten der Utraquisten bestimmt. Sie führten mit einer Abordnung aus fünf Herren und fünf Rittern der altgläubigen Seite in Prag Präliminarverhandlungen für einen künftigen Religionsfrieden (13.-17. Januar 1483).27 Während von Seiten der Utraquisten seit den Verhandlungen 1482 eine unbefristete Lösung präferiert wurde, schlugen die Vertreter der Gegenseite eine Befristung auf acht Jahre vor, da sie nicht bereit waren, einen unbefristeten Vertrag ohne Zustimmung der römischen Kurie einzugehen.28 Doch die Verhandlungen über den Religionsfrieden scheiterten vorläufig.

Ein religiös motivierter Aufstand in Prag kam hinzu: Am 24. September 1483 erhoben sich die drei Prager Städte, die Altstadt, die Neustadt und die Kleinseite,29 gegen ihre Ratsherren und setzten eine neue Stadtregierung ein. Während des Aufstands wurden auch Klöster gestürmt und Mönche sowie Prediger, welche die Abendmahlspraxis sub una vertraten, vertrieben.30 Prag schloss sich nun dem ständeübergreifenden oppositionellen Bündnis an (November 1483).31 Erst im September 1484 einigten sich der König und die Prager Städte auf einen Vertrag, der allerdings nicht überliefert ist.32 Vladislav II. scheint darin die politischen Ergebnisse des Prager Aufstands weitgehend akzeptiert zu haben.33 Mit dem Prager Aufstand war endgültig klar geworden, dass die Anhänger der Abendmahlspraxis sub una sich nicht gegen die Utraquisten, die als ständeübergreifendes Bündnis agierten, würden durchsetzen können.34

Der böhmische Adel und König Vladislav ergriffen nach 1483 größere Initiativen, um zwischen beiden Seiten Frieden zu stiften.35 Auf dem Landtag in Prag in der zweiten Jahreshälfte 1484 schlossen die Ständevertreter einen Religionsfrieden, der auf 32 Jahre befristet war. Der Religionsfrieden stützte sich auf die Kompaktaten einschließlich des Vertrags mit Kaiser Sigismund und auf den Beschluss des Sankt-Jakobs-Landtags von 1481, der die Abendmahlspraxis in den Pfarrkirchen geregelt und auch bereits die freie Wahl der Abendmahlspraxis durch die einzelnen Untertanen festgelegt hatte. Zur Durchsetzung der Bestimmungen wurde ein königliches Schiedsgericht mit paritätischer Besetzung eingerichtet.36 Der ausgehandelte Religionsfrieden sollte auf dem kommenden Landtag in Kuttenberg bekräftigt werden, und die in Prag Abwesenden sollten diesem beitreten.37

Verabschiedung und Geltung des Kuttenberger Religionsfriedens

Kuttenberg war nach Prag nicht nur die bedeutendste Stadt in Böhmen und zeitweilige Residenzstadt König Vladislavs, sondern auch ein ruhiger Veranstaltungsort für den Landtag, da die Stadt sich nach einer kurzen Rebellion im Anschluss an den Prager Aufstand schnell wieder König Vladislav unterworfen hatte.38 Auf dem Landtag, der vom 13. bis 20. März 1485 in der Pfarrkirche St. Jakob tagte, nahmen die böhmischen Stände den auf dem Prager Landtag verhandelten Religionsfrieden mit einer Laufzeit von 31 Jahren an und beschlossen dessen Ausfertigung.39 Die ursprünglich avisierte Geltungsdauer von 32 Jahren hatte sich daraus ergeben, dass bei der Sitzung in Prag 1483 noch eine Befristung auf acht Jahre festgesetzt und diese im späten September 1484 auf das vierfache verlängert worden war. Diese Frist wurde dann um ein Jahr verkürzt, denn auf der Sitzung im März 1485 berief man sich darauf, dass bereits im September 1484 das erste Geltungsjahr der Regelung angelaufen sei.40
Über den Ablauf der Verhandlungen und die einzelnen Teilnehmer ist wenig bekannt, da von der Sitzung in Kuttenberg außer dem Landtagsbeschluss selbst keine Quelle erhalten ist.41 Der Friedenstext legt die Annahme nahe, dass zunächst König Vladislav II. die Bestimmungen präsentierte, über die zuvor eine Übereinkunft erzielt worden war; dazu gehörten die Laufzeit des Religionsfriedens und die Stellung zu den Kompaktaten, bevor die anwesenden Stände dann über den Religionsfrieden entschieden.42
Die im Anschluss ausgefertigten Urkunden wichen in einigen Punkten von den vorherigen Beratungen ab.43 Insbesondere wurde das Anliegen der Anhänger der communio sub una, beim Papst für eine Bestätigung der Kompaktaten einzutreten, in den ausgefertigten Urkunden nicht mehr erwähnt.44 Die Utraquisten hielten eine Bestätigung der Kompaktaten durch den Papst für unnötig, weil diese bereits durch ihrer Ansicht nach höherstehende Autoritäten, nämlich das Basler Konzil und Kaiser Sigismund abgeschlossen und bekräftigt worden seien.45
Der Religionsfrieden bezog sowohl die Anhänger der römischen Kirche als auch die Utraquisten ein. Die Ständevertreter sicherten sich gegenseitig zu, beide Arten, das Abendmahl zu feiern, anzuerkennen.46 Bestandsveränderungen in den Gemeinden wurden ausgeschlossen,47 den Untertanen aber zugesichert, dass sie eine Gemeinde wählen dürften, in der sie das Abendmahl ihrer Überzeugung gemäß empfangen wollten.48 Die Anerkennung der Autorität des Landrechts, die Beendigung der utraquistischen Sonderbünde und die vorläufige Aufteilung der zwischen Herren und Rittern umkämpften Landesbeamten- und Beisitzerstellen am Landgericht schufen in Kuttenberg den politischen Rahmen für die Regelung des religiösen Zusammenlebens.49

Die Brüderunität50, deren Reformbestrebungen über die Abendmahlspraxis der Utraquisten hinausreichten, waren nicht in den Schutz des Kuttenberger Religionsfriedens eingeschlossen. Die Böhmischen Brüder bemühten sich jedoch um die Anerkennung ihrer Glaubensgemeinschaft. Man sah deshalb eine Disputation vor, die die Brüder sowohl mit utraquistischen Magistern als auch Magistern der römischen Kirche führen sollten, aber sie wurde immer wieder verschoben und kam letztlich nicht zustande.51 Die Verfolgungen, die schon mit der Formierung der Brüderunität in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts begonnen hatten, setzten sich auch nach dem Religionsfrieden von 1485 fort.52

Annahme, Umsetzung und Rezeption des Kuttenberger Religionsfriedens

Nach der offiziellen Ausfertigung auf dem Pfingstquatember-Landtag (22. Mai 1485) in Prag verpflichteten sich alle Stände und die beiden Seiten, sowohl die utraquistisch gesinnte als auch die altgläubige,53 den Kuttenberger Religionsfrieden als Bestandteil des Landtagsbeschlusses einzuhalten. Dies wurde am Sankt-Wenzelstag (28. September 1485) rechtskräftig.54 Alle Stände hatten die Abschrift zu unterzeichnen, welche die eine Seite der anderen sodann gesiegelt und mit beigefügten Bestätigungsurkunden aushändigte.55 Zuwiderhandlungen und Überschreitungen sollte der König gemeinsam mit einem paritätisch besetzten Ausschuss von zwölf Räten ahnden.56 Die Herren und Ritter, die nicht persönlich in Prag einen Schwur zur Einhaltung des Friedens gegenüber dem König geleistet hatten, mussten dies innerhalb eines Monats nachholen.57

Zwar waren im Kuttenberger Religionsfrieden die Anhänger der Abendmahlspraxis sub una und die Utraquisten als gleichberechtigt und rechtlich gleichgestellt anerkannt worden, doch wurde nach 1485 ein Teil der religionspolitischen Auseinandersetzung im politischen und wirtschaftlichen Machtkonflikt zwischen Vladislav II. und den Ständen sowie den Ständen untereinander fortgeführt.58 Nichtsdestoweniger bestätigte der Landtag im Jahr 1497 nochmals den Kuttenberger Religionsfrieden.59 Obwohl das böhmische Recht seit dem 15. Jahrhundert eine Aufnahme der Landtagsbeschlüsse in die Landtafeln vorsah, erfolgte erst 1501 die Registrierung. Gedruckt wurde der Friedenstext sogar erst 1513 im Rahmen einer Sammlung von Landtagsabschieden, nachdem der Prager Landtag am 28. April 1512 die ewige Geltung des Kuttenberger Religionsfriedens, noch bevor dessen Befristung abgelaufen war, beschlossen hatte.60
Mit der Aufspaltung des Utraquismus um 1500 in die an Rom orientierten Alt-Utraquisten und die Neu-Utraquisten, welche sich später dem Einfluss der Wittenberger Reformation öffneten, veränderte sich die religiöse Gemengelage in Böhmen aufs Neue. Hierzu trat noch der Einfluss Calvins.61 1575 einigten sich die reformatorischen Gruppen auf ein gemeinsames Bekenntnis (Confessio Bohemica), das an der Confessio Augustana von 1530 orientiert war und dabei zugleich die Kontinuität zu den Utraquisten herausstellen und die Böhmischen Brüder einschließen sollte. Auf Grundlage der Confessio Bohemica sicherte Rudolf II. 1609 in einem Majestätsbrief den Protestanten in Böhmen die freie Religionsausübung zu.62 Obgleich der Kuttenberger Religionsfrieden nicht mehr die religionspolitischen Verhältnisse wiederspiegelte,63 wurde seine ewige Gültigkeit noch in allen Landesordnungen bis 1627 weiter bekräftigt.64

Unterzeichner und Unterhändler

Unterzeichner

König Vladislav II. auf beiden Urkunden; alle Fürsten, Herren, Ritter und königlichen Städte, die einer der beiden Seiten anhingen, auf der Urkunde, die der jeweils anderen Seite ausgehändigt wurde;
für diejenigen, die der Abendmahlspraxis sub una anhingen, im Druck namentlich benannt: die Fürsten von Münsterberg, Heinrich der Ältere und Heinrich der Jüngere, sowie Wok von Rosenberg.

Unterhändler

Nicht namentlich bekannt.

Inhalt

Der Kuttenberger Religionsfrieden wurde als Teil des Landtagabschieds von 1485 beschlossen. Der Friedenstext besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil werden die Beschlüsse der Generalständeversammlung über die Artikel des Religionsfriedens festgehalten. Der zweite Teil besteht aus jeweils einer Urkunde, welche zur Aushändigung an die jeweils andere Seite bestimmt war. Im dritten Teil erfolgt nach der offiziellen Ausfertigung der Urkunden des Religionsfriedens die Verpflichtung der Stände und beider Seiten auf das Landrecht, das den Rahmen für den Religionsfrieden vorgibt.

Im genannten ersten Teil erklärt König Vladislav auf dem Kuttenberger Landtag (13.-20. März 1485) einleitend, dass er zum Lob Gottes und für den gemeinen Nutzen auf der Generalversammlung der Fürsten, Herren, Ritter und Städte in Kuttenberg den dann folgenden Religionsfrieden geschlossen habe.
In der Frage der Kommunion unter einer oder beiderlei Gestalt sollen jegliche Schmähungen und Unterdrückungen untersagt sein. Die Fürsten, Herren, Ritter und Städte dürfen ihre Untertanen, die auf andere Weise als sie selbst die Kommunion zu empfangen pflegen, nicht belästigen oder behindern; ebenso wenig dürfen sie Priester beim Spenden der Kommunion oder bei der Predigt behelligen. Beides müsse frei sein. Hierauf sollen sich beide Seiten bei Unkündbarkeit dieser Vereinbarung für 31 Jahre verpflichten.
Des Weiteren bleiben die Basler Kompaktaten in Geltung. Beide Seiten haben das Recht, sich an den Papst zu wenden, um eine unbegrenzte Gültigkeit dieser auf dem Konzil geschlossenen Vereinbarung zu erreichen. Auch der König möge sich für eine Entscheidung des Heiligen Vaters einsetzen, die den Frieden unter den Untertanen ermöglicht. Damit die Anordnungen eines früheren Vertrags65 nun umgesetzt werden, werden die folgenden Bestimmungen fixiert. Die Anerkennung des Religionsfriedens hat bis zum Pfingstquatember-Landtag (22. Mai 1485) durch beide Seiten zu erfolgen.
Bezüglich des Vertrags zwischen der Stadt Prag und dem König, der nach dem Prager Aufstand 1483 geschlossen wurde, soll bis zum Sankt-Wenzelstag (28. September 1485) durch die Fürsten, Ritter und Städte, welche die Kommunion unter einer Gestalt zu empfangen pflegen, über eine Wiedergutmachung66 verhandelt werden.
In zwei Urkunden wird die Verpflichtung von Fürsten, Rittern und Städten zur Einhaltung des Religionsfriedens auf 31 Jahre festgehalten, wovon beide Seiten eine schriftliche Ausfertigung am Pfingstquatember-Landtag (22. Mai 1485) erhalten. Bis dahin versprechen beide Seiten gegenüber dem König, den Frieden einzuhalten.

Der zweite Teil, der die Friedensartikel als ausgefertigte Urkunden enthält, beginnt mit einem Rückblick auf den Streit um die Abendmahlspraxis. Wegen des Streits sei eine Generalversammlung einberufen worden, um die Kontroversen zu schlichten. Dies geschehe unter Rückgriff auf die Kompaktaten (1433/1436). Im Anschluss daran erklären Herren, Ritter und Städte beider Seiten, diese Schlichtung für 31 Jahre ab dem Datum der Urkunde einzuhalten, woran weder der Tod eines der Unterzeichner noch irgendein anderer Grund etwas ändern soll.
Jeder darf seinem Glauben und seiner Abendmahlspraxis entsprechend allein dem eigenen Gewissen folgend, das Sakrament empfangen, ob in Städten, Kleinstädten oder allen anderen Orten. Die Priester sollen das Abendmahl nach der in der jeweiligen Pfarrei herrschenden Gewohnheit austeilen und neue Priester, der bestehenden Abendmahlspraxis entsprechend, in den Gemeinden eingesetzt werden. Weder dürfen die Priester Zwang ausüben oder schmähen, noch selbst in Fragen der Kommunion und der Predigt behindert oder belästigt werden. Die Obrigkeit soll in ihrem jetzigen und künftigen Besitz keinerlei Zwang ausüben. Untertanen, welche einer anderen Abendmahlspraxis anhängen als in der jeweiligen Gemeinde praktiziert wird, dürfen wählen, wo sie das Abendmahl empfangen möchten.
Bis zum Sankt-Wenzelstag (28. September 1485) soll der bereits geschlossene Vertrag zwischen beiden Seiten vollständig umgesetzt werden. Was Prag angeht, belasse man es bei dem Status quo67, den der Vertrag des Königs mit den Prager Städten etabliert hat, damit dort ein Vergleich ausgehandelt werden könne. Sollte kein Ausgleich erzielt werden, behalten die Vertreter der Abendmahlspraxis sub una sich vor, nach eigenem Ermessen zu verhandeln.
Es folgt die Strafklausel. Die Stände (Fürsten, Ritter und Städte) verpflichten sich selbst und für ihre Familienverbände und Nachkommen durch Unterschrift und Siegel gegenüber dem König und seinen Nachfolgern auf den Frieden und sichern die Verteidigung dieses Religionsfriedens zu. Alle, die nicht vor Ort unterschrieben haben, sollen der Niederschrift Bestätigungsurkunden beifügen. Eine Verweigerung der Anerkennung oder der Bruch des Friedens werden durch den König und einen Rat, der sich aus Vertretern beider Seiten zusammensetzt, geahndet. Wer keine Wiedergutmachung für die Verletzung des Religionsfriedens leistet, wird als Störer des gemeinen Nutzens aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Regelung bestätigt König Vladislav durch Unterschrift und Siegel.

Im dritten Teil folgt auf dem Prager Landtag (22. Mai 1485) nach der offiziellen Ausfertigung des Religionsfriedens die Verpflichtung auf das Landrecht. Die Fürsten, Herren und Ritter beider Seiten sollen persönlich dem König mit Handschlag einen Eid auf die Einhaltung und Verteidigung des Landrechts und der Beschlüsse des Adelsgerichts leisten. Sollten sie nicht in Prag zur Bestätigung des Friedens präsent gewesen sein, soll die Eidesleistung binnen vier Wochen nach Versammlung des Gerichts in Prag erfolgen. Andernfalls wird der König gemeinsam mit allen Ständen den Verstoß ahnden. Den Eid haben auch die Bürgermeister und Schöffen aus Prag sowie die sonstigen Städtevertreter zu schwören.
Beide Seiten verpflichten sich, keine Schmähungen und Unterdrückungen in Glaubensfragen und anderen Dingen zu dulden und Verstöße zu bestrafen. In Religionsangelegenheiten soll das althergebrachte Recht, dem der Betroffene unterliegt, angewendet werden. Alle Beschlüsse der Stände müssen, um Rechtsgültigkeit zu haben, durch den König während der Tagungsperiode des Landgerichts begutachtet werden. Den Vertrag mit den Pragern soll der König aber unverändert belassen.

Überlieferung und Textvorlage

Handschriften

1) Prag, Bibliothek des Nationalmuseums, Sign. I A 1, fol. 299r–302v [Talmberg Manuskript] [Digitalisat].
2) Křivoklát, Fürstenberg Bibliothek, Sign. I d 13, fol. 245r–253r [Fürstenberg Manuskript].
3) Prag, Bibliothek der Kreuzritter, Sign. XXII A1 und XXII A2, S. 310–318 [Old Czech Chronicles (Staré letopisy české, Křižovnický rukopis)].
4) Prag, Nationalbibliothek der Tschechischen Republik, Sign. XVII A 16, fol. 102r–111r [Memoiren von Jan Jiří Račovský, handschriftliche Kopie aus dem frühen 17. Jahrhundert].

Druck

Przedmłuwa z kterëž ſe pokłādā· yak ſú przyſſła
Compaktata: a ktery geſt gich vžytek·
68
Prag: Severýn z Kapí Hory, Pavel 1513, 110 S., 8°, fol. F7v-G5r (Knihopis Nr. 1578).
Benutztes Exemplar: Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Sign. 1010-B.

Textvorlage

Der Edition liegt der oben genannte Druck des Religionsfriedens als Teil der Landtagsabschiede zugrunde. In diesem Druck gehen dem Text des Kuttenberger Religionsfriedens 92 Textseiten voraus; der Religionsfrieden, der keinen eigenen Titel trägt, ist auf Blatt F7v-G5r abgedruckt.
Der Druck wurde mit den maßgeblichen Editionen des Kuttenberger Religionsfriedens von František Palacký auf Basis des Talmberg und Fürstenberg Manuskripts kollationiert. Die im textkritischen Apparat verzeichneten Lesarten der Edition auf der Basis des Talmberg Manuskripts wurden zusätzlich mit der online zugänglichen Handschrift abgeglichen und Abweichungen vermerkt.
Die letzten fünf edierten Artikel sind nur im Fürstenberg Manuskript enthalten. Daher wurde für die abschließenden Artikel Handschrift 2 der Edition zugrundegelegt. Abweichungen in der Edition des Fürstenberg Manuskripts von František Palacký wurden im textkritischen Apparat vermerkt.

Literatur

Editionen

1) Šimek, František / Kanák, Miloslav (Hg.), Staré letopisy české z rukopisu Křižovnického, Prag 1959, S. 295-300.
2) Zápis sněmu Kutnohorského o pokoji a swobodě náboženstwí w Čechách. Na Hoře Kutné, 1485, 13. Mart. (Z rkp. Talmb. f. 299), in: Palacký, František (Hg.), Archiv český, Bd. 4, Prag 1846, S. 512–516, B. IX., Nr. 28 [= Talmb.] [Digitalisat].
3) Zápis Kutnohorského sněmu o pokoji a swobodě náboženstwí, též o zřizeni a zasedáni zemského saudu a jiných nařizenich. Na Horách Kutnách, 13-20 Mart. 1485. (Z rkp. Fürstenb. w Praze.), in: Palacký, František (Hg.), Archiv český, Bd. 5, Prag 1862, S. 418-427, Nr. 31 [= Fürstenb.] [Digitalisat].

Forschungsliteratur (Auswahl)

  • Eberhard, Winfried, Der Kuttenberger Religionsfriede (1485), in: Zeszyty Naukowe Uniwersytetu Jagiellońskiego. Prace Historcyczne 199 (1992), S. 101-118.
  • Eberhard, Winfried, Konfessionsbildung und Stände in Böhmen 1478-1530, München 1981, bes. S. 56-60.
  • Eberhard, Winfried, Zu den politischen und ideologischen Bedingungen öffentlicher Toleranz. Der Kuttenberger Religionsfrieden 1485, in: Studia Germano-Polonica 1 (1992), S. 101-118.
  • Just, Jiří, Der Kuttenberger Religionsfrieden von 1485, aus dem Tschech. übers. von Martin Rothkegel, in: Bahlcke, Joachim / Rohdewald, Stefan / Wünsch, Thomas (Hg.), Religiöse Erinnerungsorte in Ostmitteleuropa. Konstitution und Konkurrenz im nationen- und epochenübergreifenden Zugriff, Berlin 2013, S. 838–850.
  • Palacký, František, Geschichte von Böhmen. Größtentheils nach Urkunden und Handschriften, Bd. 5: Das Zeitalter der Jagelloniden, Abt. 1: König Wladislaw II: von 1471-1500, Neudr. d. Ausg. 1844-1867, o.O. 1968, bes. S. 272-275.
  • Tomek, Václav Vladivoj, Dějepis města Prahy, Bd. 10, Prag 1894, bes. S. 69-75.

  • 1 Vgl. Seibt u.a., Europa, S. 509-511.
    2 Vgl. Molnár, Hussitismus, S. 92-95.
    3 Vgl. Just, Jan Hus, S. 639f.
    4 Vgl. Zeman, Rise, S. 132f.; Pánek, Question, S. 232. Auszüge in deutscher Übersetzung: Benrath, Wegbereiter, S. (367)368-371.
    5 Vgl. Krzenck, Hussiten. Für einen Überblick zu den verschiedenen Strömungen in der Reformbewegung vgl. Heymann, Hussite-Utraquist Church, S. 2-4.
    7 Vgl. Wüst, Utraquisten. Nach den Basler Kompaktaten vereinten sich altgläubige und utraquistische Adlige gegen radikalere Strömungen wie die Taboriten. In der Schlacht bei Lipany 1434 setzte sich die gemäßigte Strömung durch (vgl. Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 148).
    12 Vgl. Šmahel, Geschichte, S. 187; Just, Jan Hus, S. 640; Bahlcke, Geschichte Tschechiens, S. 36f. Die Versuche, den deutschen Einfluss in Böhmen zurückzudrängen, waren Teil des Konflikts (vgl. Peterka, Rechtsgeschichte, T. 2, S. 47f.). Hierzu auch bereits das königliche Kuttenberger Dekret von 1409, das das Verhältnis der nationes an der Prager Universität grundlegend veränderte, vgl. Bahlcke, Geschichte Tschechiens, S. 34.
    13 Vgl. Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 148. Text der Basler Kompaktaten in Palacký, Archiv český 3, S. 398-412, Nr. 4 [Digitalisat]. Die Basler Kompaktaten in deutscher Übersetzung: Gill, Konstanz, S. 400-404, Nr. 16.
    15 Text der Iglauer Kompaktaten in Palacký, Archiv český 3, S. 442-444, Nr. 18 [Digitalisat]. Text des Majestätsbriefs von Sigismund ebd., S. 427-431, Nr. 12 [Digitalisat].
    17 Vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 46f.; Eberhard, Bedingungen, S. 108f., 112; Bahlcke, Geschichte Tschechiens, S. 39. Zur europäischen Dimension des Konflikts vgl. Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 164.
    18 Vgl. Šmahel, Pax, S. 270; Just, Kuttenberger Religionsfrieden, S. 842. Beim Tod eines der beiden Könige sollten die Länder der Böhmischen Krone unter dem anderen noch lebenden König wieder vereinigt werden (vgl. Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 164).
    19 Vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 47f.; Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 165; Heymann, Hussite-Utraquist Church, S. 5f., 8. Vladislav bemühte sich in Rom um seine Anerkennung als böhmischer König, erreichte sie aber erst 1487 durch Innozenz VIII. (vgl. Rhode, Böhmen, S. 1126). Die Barone, die der Abendmahlspraxis sub una anhingen, besetzten in ihren wiedererlangten Grundherrschaften als Inhaber des Patronatsrechts die Pfarrstellen mit Geistlichen ihrer eigenen Überzeugung (vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 47f.).
    21 Vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 49f.; Just, Kuttenberger Religionsfrieden, S. 839. Ein Konsistorium aus acht Priestern und vier Laien unter Führung des Administrators Václav Koranda wurde als geistliche Kirchenleitung eingesetzt sowie drei Adlige, zu denen drei weitere Barone kamen, als ständische Kirchenleitung bestimmt (vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 50).
    23 Vgl. Palacký, Geschichte 5,1, S. 244; Eberhard, Konfessionsbildung, S. 52. Die gegenüber Vladislav loyalen Prager Städte und Kuttenberg verweigerten dem Bischof die Zustimmung (vgl. Palacký, Geschichte 5,1, S. 244).
    24 Vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 47, 50. Auch im Herrschaftsbereich von Matthias I. wurden die Kompaktaten bestätigt sowie weitere Bestimmungen zur religiösen Koexistenz auf Landesebene getroffen (vgl. Just, Kuttenberger Religionsfrieden, S. 842).
    25 Vgl. Palacký, Geschichte 5,1, S. 233f.; Eberhard, Konfessionsbildung, S. 51f.; Just, Kuttenberger Religionsfrieden, S. 839f. Abdruck des Landtagsbeschlusses vom Juli 1481 in Palacký, Archiv český 4, S. 504f., Nr. 25 [Digitalisat].
    27 Vgl. Macek, Víra, S. 393; Palacký, Geschichte 5,1, S. 246f.
    29 Prag bestand bis 1784 aus vier rechtlich selbständigen Städten, der Altstadt, Neustadt, Kleinseite und dem Hradschin (d.h. der Burgstadt), die auch jeweils über eine eigene städtische Verwaltung verfügten.
    32 Vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 55; Palacký, Geschichte 5,1, S. 265. Just setzte den Friedensschluss bereits auf September 1483 an (vgl. Just, Kuttenberger Religionsfrieden, S. 840).
    33 Vgl. Eberhard, Bedingungen, S. 114; Palacký, Geschichte 5,1, S. 264f. Die Forderungen der Prager sind abgedruckt in Palacký, Archiv český 4, S. 506-508, Nr. 26 [Digitalisat]. Einige Regelungen blieben einem nicht näher bezeichneten Gremium überlassen, worauf der Kuttenberger Religionsfrieden zurückkam (vgl. den Text des Kuttenberger Religionsfriedens).
    38 Vgl. Just, Kuttenberger Religionsfrieden, S. 840. Zum Aufstand vgl. Palacký, Geschichte 5,1, S. 256f., 259.
    40 Vgl. Macek, Víra, S. 396; Palacký, Geschichte 5,1, S. 273, Anm. 209.
    41 Vgl. Palacký, Geschichte 5,1, S. 273f.; Šmahel, Pax, S. 271.
    42 Vgl. Šmahel, Pax, S. 271.
    50 Die Böhmischen Brüder wurden 1457/1458 in Ostböhmen gegründet, formierten sich rund um den Eremiten Petr Chelčický, bestimmten ihre eigenen Priester und lehnten jegliche säkulare Kontrolle ab. Über die Frage der apostolischen Sukzession der Priester erfolgte 1468 der Bruch mit den Utraquisten (vgl. Zeman, Rise, S. 139; Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 165). Für einen Überblick über die Entwicklung der Böhmischen Brüder vgl. Machilek, Böhmische Brüder.
    52 Vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 57f.; Šmahel, Pax, S. 272. Insbesondere mit der Erneuerung des Ketzerdekrets 1461 und dem Sankt-Jakobs-Mandat Vladislavs II. von 1508 waren die Böhmischen Brüder Verfolgungen ausgesetzt. Sie wurden jedoch von einigen der Grundherren, ob Utraquisten oder Altgläubige, protegiert und vor Verfolgung in Schutz genommen (vgl. Eberhard, Bedingungen, S. 117; Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 165; Zeman, Rise, S. 139).
    53 Die Stände dominierten die beiden vertragsschließenden Seiten, machten sie aber nicht zur Gänze aus. Der Klerus war in Böhmen seit der „Hussitischen Revolution“ nicht mehr als Stand auf dem Landtag vertreten (vgl. Seibt, Revolution, S. 33; Bahlcke, Geschichte Tschechiens, S. 38).
    56 Vgl. Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 166; Rhode, Böhmen, S. 1126. Laut Palacký umfasste der Ausschuss insgesamt 24 Mitglieder (vgl. Palacký, Geschichte 5,1, S. 273). Über die konkrete Umsetzung der Bestimmungen in den adligen Grundherrschaften sowie den Adelsherrschaft unterstehenden Städten ist bislang wenig bekannt (vgl. Hrdlička, (In-)Toleranz, S. 216).
    58 In der Landesverwaltung und am Hof bauten die Herren, welche der Abendmahlspraxis sub una anhingen, ihre Machtstellung aus, wobei ihre außenpolitischen Kontakte, ihre wirtschaftlich potente Stellung und die mit König Vladislav II. geteilten religiösen Interessen ihren Aufstieg beförderten. Neben den an den Rand gedrängten anderen Adligen, die sich nun verstärkt in den utraquistischen Ständebündnissen engagierten, wurden auch die utraquistischen Städte als politische und wirtschaftliche Konkurrenz in ihrem Einfluss zu beschränken versucht. Nach 1485 widmeten sich zudem die Herren verstärkt dem Ausbau ihrer Grundherrschaften, wobei sie das Prinzip der Vereinheitlichung auch auf die religiöse Frage ausdehnten. Es sollte verhindert werden, dass sich die Untertanen durch die Möglichkeit der freien Wahl der Pfarrkirchen von der Grundherrschaft entfremdeten (vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 56f., 59f.). Die zumindest vorübergehende Befriedung im Inneren ermöglichte Vladislav II. sich im Konflikt zwischen Kaiser und Ungarn zu positionieren: Im September 1486 wurde über Koalitionspläne zwischen Matthias und Vladislav mit Frankreich, Polen und den oberitalienischen Städten gegen Kaiser Friedrich III. in Iglau beraten. 1490 wurden mit dem Tod von Matthias die böhmischen Länder unter Vladislav vereint, der zudem als König von Ungarn gewählt wurde und danach kaum noch in Prag residierte (vgl. Hoensch, Geschichte Böhmens, S. 169f.).
    60 Vgl. Just, Kuttenberger Religionsfrieden, S. 843; Palacký, Geschichte 5,1, S. 273, Anm. 209; Zeman, Rise, S. 138. Zu den Unruhen, die der Erneuerung und Verewigung des Kuttenberger Religionsfriedens 1512 vorausgingen vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 78-102.
    61 Vgl. Just u.a., Confessio Bohemica, S. 50, 55. Ausführlich zur Reformation in Böhmen vgl. Eberhard, Konfessionsbildung, S. 121-261.
    64 Vgl. Palacký, Geschichte 5,1, S. 273, Anm. 209.
    65 Vermutlich ist der auf dem Sankt-Jakobs-Landtags 1481 geschlossene Friedensvertrag gemeint (vgl. Anm. # im Text des Kuttenberger Religionsfriedens).
    66 Vermutlich geht es hier um die Restitution für die Anhänger der Abendmahlspraxis sub una, die während des Prager Aufstands 1483 die Stadt hatten verlassen müssen. Ihre Güter waren von den Aufständischen eingezogen worden. Der Friedensvertrag der drei Prager Städte (Altstadt, Neustadt und Kleinseite) mit König Vladislav aus dem Jahr 1484 sah die Rückkehr der Ausgewiesenen und Geflohenen vor. Da sich das Vertragsdokument nicht erhalten hat, ist unklar, welche genauen Bestimmungen getroffen wurden.
    67 Hier ist wohl die Koexistenz der Anhänger der Abendmahlspraxis sub utraque und der Praxis sub una, die mit dem Friedensvertrag 1484 wieder in den Prager Städten zugelassen wurde, gemeint.
    68 Einheitssachtitel auf fol. A2r. Moderne Übersetzung: Vorwort, in dem erklärt wird, wie die Kompaktaten entstanden sind und welchen Nutzen sie haben.
    © image CC BY-SA licence
    Ernst Baden-Durlach
    Markgraf
    weiterführende Informationen
    Karl III. von Savoyen
    Herzog
    weiterführende Informationen
    Philipp I. von Hessen
    Landgraf
    weiterführende Informationen
    Ferdinand I. Heiliges Römisches Reich
    Kaiser
    weiterführende Informationen
    Franz I. Frankreich
    König
    weiterführende Informationen
    Heinrich II. Frankreich
    König
    weiterführende Informationen
    Franz II. Frankreich
    König
    Anm.: noch nicht identifiziert
    Karl IX. Frankreich
    König
    weiterführende Informationen
    Albrecht VII. von Mecklenburg
    Herzog
    weiterführende Informationen
    Ludwig X. Bayern
    Herzog
    weiterführende Informationen
    Heinrich III. Frankreich
    König
    weiterführende Informationen
    Karl V. Heiliges Römisches Reich
    Kaiser
    weiterführende Informationen
    Georg von Brandenburg-Ansbach
    Markgraf
    weiterführende Informationen
    Ludwig V. Pfalz
    Kurfürst
    weiterführende Informationen
    Friedrich II. von der Pfalz
    Kurfürst
    weiterführende Informationen
    Wilhelm I. von Nassau-Oranien
    Prinz
    Anm.: Statthalter der Niederlande
    weiterführende Informationen
    Ulrich von Württemberg
    Herzog
    weiterführende Informationen
    Moritz von Sachsen
    Kurfürst, Herzog
    weiterführende Informationen
    Katharina von Medici
    Königin
    weiterführende Informationen
    Georg Sachsen
    Herzog
    Anm.: genannt 'der Bärtige'
    weiterführende Informationen
    Georg Ludwig d.Ä. von Freyberg
    Anm.: Herr von Justingen; Rat in Memmingen
    weiterführende Informationen
    John Wyclif
    Anm.: Englischer Theologe, Kirchenreformer
    weiterführende Informationen
    Jan Hus
    Anm.: Tschechischer Theologe
    weiterführende Informationen
    Martin V.
    Papst
    Anm.: Oddo Colonna
    weiterführende Informationen
    Wenzel IV. Böhmen
    König
    Anm.: Römisch-deutscher König
    weiterführende Informationen
    Sigismund Heiliges Römisches Reich
    Kaiser
    Anm.: Böhmischer König
    weiterführende Informationen
    Eugen IV.
    Papst
    Anm.: Condulmer, Gabriele
    weiterführende Informationen
    Georg Böhmen
    König
    Anm.: Georg von Podiebrad
    weiterführende Informationen
    Pius II.
    Papst
    Anm.: Piccolomini, Enea Silvio de
    weiterführende Informationen
    Paul II.
    Papst
    Anm.: Pietro Barbo
    weiterführende Informationen
    Vladislav II. Böhmen
    König
    Anm.: Vladislav Jagellonský
    weiterführende Informationen
    Matthias I. Ungarn
    König
    Anm.: Matthias Corvinus
    weiterführende Informationen
    Sixtus IV.
    Papst
    Anm.: Della Rovere, Francesco
    weiterführende Informationen
    Innozenz VIII.
    Papst
    Anm.: Cibo, Giovanni Battista
    weiterführende Informationen
    Václav Koranda
    Anm.: Administrator der utraquistischen Kirche in Böhmen
    Augustin Santorin
    Bischof
    Anm.: Augustin Lucian de Bessariis; Weihbischof für die Utraquisten in Prag (1482-1493)
    Johann Schellenberg
    Freiherr
    Anm.: Böhmischer Kanzler
    Petr Chelčický
    Anm.: Böhmischer Theologe
    weiterführende Informationen
    Friedrich III. Heiliges Römisches Reich
    Kaiser
    weiterführende Informationen
    Jean Calvin
    weiterführende Informationen
    Rudolf II. Heiliges Römisches Reich
    Kaiser
    weiterführende Informationen
    Heinrich Münsterberg
    Herzog
    Anm.: Heinrich der Ältere
    weiterführende Informationen
    Heinrich Münsterberg
    Herzog
    Anm.: Heinrich der Jüngere
    weiterführende Informationen
    Wok II. Rosenberg
    Anm.: Landeshauptmann von Böhmen
    Beichlingen, Grafschaft
    Ravensburg
    weiterführende Informationen
    Köln, Kurfürstentum (Erzstift)
    weiterführende Informationen
    Glarus
    weiterführende Informationen
    Aarschot, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Brandenburg, Kurfürstentum
    weiterführende Informationen
    Brandenburg-Kulmbach, Markgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Hoya, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Mecklenburg, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Mainz, Kurfürstentum (Erzstift)
    weiterführende Informationen
    Mansfeld, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Preußen, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Brandenburg-Ansbach, Markgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Gemünden am Main
    weiterführende Informationen
    Giengen
    weiterführende Informationen
    Parma, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Obwalden, Kanton
    weiterführende Informationen
    Baden (Aargau)
    weiterführende Informationen
    Schwyz, Kanton
    weiterführende Informationen
    Isenburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Persingen, Herrschaft bei Nijmegen
    Appeltern, Herrschaft im Geldernland
    Veltlin (Valtellina)
    weiterführende Informationen
    Antwerpen
    weiterführende Informationen
    Allouagne, Herrschaft bei Lille
    Assignies, Herrschaft bei Mérignies
    Saint-Omer
    weiterführende Informationen
    Uznach
    weiterführende Informationen
    Sachsen, Kurfürstentum
    weiterführende Informationen
    Santorini, Bistum
    Prag
    weiterführende Informationen
    Ypern (Ieper)
    weiterführende Informationen
    Ypern (Ieper), Bistum
    Sankt Bavo in Gent
    weiterführende Informationen
    Mechelen, Herrschaft
    Bremen, Erzstift
    weiterführende Informationen
    Kaufbeuren
    weiterführende Informationen
    Leipzig
    weiterführende Informationen
    Mühlingen, Grafschaft
    Barby, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Stettin, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Siebenbürgen, Woiwodschaft
    Nürnberg
    weiterführende Informationen
    Hohenschwangau, Freiherrschaft
    weiterführende Informationen
    Erbach, Freiherrschaft
    Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
    weiterführende Informationen
    Heilbronn
    weiterführende Informationen
    Württemberg, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Berchem, Herrschaft bei Antwerpen
    Speyer, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Augsburg, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Hannover
    weiterführende Informationen
    Solms-Braunfels, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Uri, Kanton
    weiterführende Informationen
    Ulm
    weiterführende Informationen
    Worms, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Niederlande
    weiterführende Informationen
    Flandern, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Worms
    weiterführende Informationen
    Weingarten, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Ochsenhausen, Abtei
    weiterführende Informationen
    Helvoirt, Herrschaft bei Herzogenbusch ('s-Hertogenbosch)
    Herzogenbusch ('s-Hertogenbosch)
    weiterführende Informationen
    Rothenburg ob der Tauber
    weiterführende Informationen
    Straßburg (Strasbourg)
    weiterführende Informationen
    Den Haag
    weiterführende Informationen
    Nordhausen
    weiterführende Informationen
    Bern
    weiterführende Informationen
    Marchtal, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Brügge
    weiterführende Informationen
    Froidmont, Herrschaft bei Tournai
    Namur
    weiterführende Informationen
    Boussu, Grafschaft
    Hennegau, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Basel
    weiterführende Informationen
    Isny im Allgäu
    weiterführende Informationen
    Burggrafschaft Friedberg (Hessen)
    weiterführende Informationen
    Bad Homburg
    weiterführende Informationen
    Breidbach, Herrschaft bei Bonn
    Bonn
    weiterführende Informationen
    Kempten, Fürststift
    weiterführende Informationen
    Appenzell
    weiterführende Informationen
    Köln
    weiterführende Informationen
    Trier
    weiterführende Informationen
    Donauwörth
    weiterführende Informationen
    Roermond
    weiterführende Informationen
    Schwäbisch Hall
    weiterführende Informationen
    Holland, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Braunschweig
    weiterführende Informationen
    Schonewale, Herrschaft
    Brügge, Burggrafschaft (Brugse Vrije)
    Castell, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Fürstenau
    weiterführende Informationen
    Artois, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Tournai (Doornik)
    weiterführende Informationen
    Tournai (Doornik), Herrschaft
    Stablo, Kloster
    Trient (Trento), Hochstift
    weiterführende Informationen
    Brixen, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Oldenburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Groningen, Herrschaft
    Pfäffikon (bei Zürich)
    weiterführende Informationen
    Zürich
    weiterführende Informationen
    Hamme, Herrschaft, zwischen Gent und Antwerpen
    Valenciennes
    weiterführende Informationen
    Condé-en-Brie, Herrschaft
    weiterführende Informationen
    Brissac, Herzogtum
    Frankreich, Königreich
    weiterführende Informationen
    Reichsfürstentum Chimay
    Havré, Margrafschaft
    Löwen (Leuven, Louvain)
    weiterführende Informationen
    Bois Rigaud (bei Usson)
    Goslar
    weiterführende Informationen
    Falkenstein, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Salm-Dhaun, Grafschaft
    Kurland, Hochstift
    Hessen, Landgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Pfalz, Kurfürstentum
    weiterführende Informationen
    Bad Kreuznach
    weiterführende Informationen
    Diepholz, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Brunkhorst, Grafschaft
    Osnabrück, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Paderborn, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Schwarzburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Pfalz-Neuburg, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Petershausen, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Regensburg
    weiterführende Informationen
    Brüssel
    weiterführende Informationen
    Brabant, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Eichstätt, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Eberstein, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Stadtprozelten
    weiterführende Informationen
    Blumenthal, Kommende des Deutschen Ordens
    weiterführende Informationen
    Pommern-Wolgast, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Elchingen, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    England, Königreich
    weiterführende Informationen
    Savoyen, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Trier, Kurfürstentum (Erzstift)
    weiterführende Informationen
    Münstermaifeld
    weiterführende Informationen
    Magdeburg
    weiterführende Informationen
    Utrecht, Herrschaft
    Braunschweig, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Markgrafschaft Baden-Durlach
    weiterführende Informationen
    Bayern, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Passau, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Salzburg, Erzstift
    weiterführende Informationen
    Bremen
    weiterführende Informationen
    Bopfingen
    weiterführende Informationen
    Ferrara, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Bad Wimpfen
    weiterführende Informationen
    Luzern
    weiterführende Informationen
    Lille
    weiterführende Informationen
    Douai
    weiterführende Informationen
    Orchies
    weiterführende Informationen
    Cruxelli, Herrschaft
    Anjou, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Alençon, Herzogtum
    Mainz
    weiterführende Informationen
    Laufen am Neckar, Obervogtei
    Sankt Gallen, Fürstabtei
    Freiburg (Fribourg) im Üechtland
    weiterführende Informationen
    Mindelheim, Freiherrschaft
    weiterführende Informationen
    Justingen, Herrschaft
    weiterführende Informationen
    Memmingen
    weiterführende Informationen
    Elsass-Burgund, Ballei des Deutschen Ordens
    weiterführende Informationen
    Fürstenberg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Baar, Landgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Solms-Laubach, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Münzenberg, Herrschaft
    Reifenberg, Herrschaft im Taunus
    Lippe, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Sargans
    weiterführende Informationen
    Konstanz
    weiterführende Informationen
    Livland, Ballei des Deutschen Ordens
    Arnheim, Quartier
    Oyen, Herrschaft bei Saint-Oyen, Savoyen
    Dieden, Herrschaft bei Nijmegen
    Leuchtenberg, Landgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Lüttich, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Pommern, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Roggenburg, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Wertheim, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Chur
    weiterführende Informationen
    La Motte, Herrschaft in der Provence
    Brevillers, Herrschaft bei Arras
    Mons (Bergen)
    weiterführende Informationen
    Frankfurt (Main)
    weiterführende Informationen
    Schweinfurt
    weiterführende Informationen
    Darmstadt
    weiterführende Informationen
    Schwäbisch Gmünd
    weiterführende Informationen
    Sankt Emmeram, Reichsabtei in Regensburg
    weiterführende Informationen
    Regensburg, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Arras
    weiterführende Informationen
    Oppenheim
    weiterführende Informationen
    Arras, Bistum
    weiterführende Informationen
    Berchtesgaden
    weiterführende Informationen
    Biberach (an der Riß)
    weiterführende Informationen
    Berchtesgaden, Fürstprobstei
    Schaffhausen
    weiterführende Informationen
    Reims, Erzbistum
    weiterführende Informationen
    Offenburg
    weiterführende Informationen
    Braunschweig-Wolfenbüttel, Fürstentum
    weiterführende Informationen
    Minden, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Gent
    weiterführende Informationen
    Halluin, Herrschaft
    Colmar
    weiterführende Informationen
    Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Jülich-Kleve-Berg, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Solothurn
    weiterführende Informationen
    Augsburg
    weiterführende Informationen
    Utrecht
    weiterführende Informationen
    Münsterberg, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Guise, Herzogtum
    Fleckenstein-Dagstuhl, Herrschaft
    Plauen, Herrschaft
    Meißen, Burggrafschaft
    Lille, Burggrafschaft
    weiterführende Informationen
    Ghislenghien, Herrschaft
    Turenne, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Friesland, Provinz
    weiterführende Informationen
    Lindau
    weiterführende Informationen
    Longueville, Herzogtum
    Neuenburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Hohengeroldseck, Herrschaft
    Hohenberg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Boxtel, Freiherrschaft
    Freising, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Schwaben, Reichslandvogtei
    weiterführende Informationen
    Ungarn, Königreich
    weiterführende Informationen
    Ägeri, heute aufgeteilt in Unter- und Oberägeri
    Zug, Kanton
    weiterführende Informationen
    Bayonne
    weiterführende Informationen
    Chartres
    weiterführende Informationen
    Valence, Bistum
    weiterführende Informationen
    Anhalt-Dessau, Fürstentum
    weiterführende Informationen
    Ortenburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Nassau-Beilstein, Grafschaft
    Anhalt-Köthen, Fürstentum
    weiterführende Informationen
    Brandenburg-Küstrin, Markgrafschaft
    Sachsen-Coburg, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Sachsen, Herzogtum (Ernestiner)
    Henneberg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Fulda
    weiterführende Informationen
    Heideck, Herrschaft
    Murbach-Lüders, Fürstabtei
    Pfalz-Simmern, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    (Bad) Schussenried, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Sachsen-Weimar, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Wied, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Runkel, Herrschaft
    La Môle
    weiterführende Informationen
    Rouen
    weiterführende Informationen
    La Roche-sur-Yun
    weiterführende Informationen
    Graubünden (Freistaat der Drei Bünde)
    weiterführende Informationen
    Bamberg, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Münster, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Gernrode, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Lüneburg, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Reutlingen
    weiterführende Informationen
    Fulda, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Königsegg, Freiherrschaft
    weiterführende Informationen
    Würzburg
    weiterführende Informationen
    Böhmen, Königreich
    weiterführende Informationen
    Klingenberg am Main
    weiterführende Informationen
    Magdeburg, Erzstift
    weiterführende Informationen
    Solms, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    La Mouillerie, Herrschaft
    Oudenaarde
    weiterführende Informationen
    La Croix-de-la-Rochette
    weiterführende Informationen
    Avranches
    weiterführende Informationen
    Besançon
    weiterführende Informationen
    Leiningen-Westerburg, Grafschaft
    Andernach
    weiterführende Informationen
    Zutphen, Quartier
    Baasrode, Herrschaft
    Herford, Fürstabtei
    weiterführende Informationen
    Straßburg, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Portugal, Königreich
    weiterführende Informationen
    Polen, Königreich
    Seeland, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Lothringen, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Aumale, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Montpensier, Herzogtum
    Grafeneck, Freiherrschaft
    Nassau, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Teck, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Lupfen, Grafschaft
    Stühlingen, Landgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Weil der Stadt
    weiterführende Informationen
    Zwevezele, Herrschaft
    Maroilles
    weiterführende Informationen
    Esslingen
    weiterführende Informationen
    Mandelsloh
    weiterführende Informationen
    Ursberg, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Großwardein, Diözese
    weiterführende Informationen
    Österreich, Erzherzogtum
    weiterführende Informationen
    Burgund, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Zaventem
    weiterführende Informationen
    Villequoy (bei Auffargis)
    Würzburg, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Rummen (Rumigny), Herrschaft
    Royenburg, Herrschaft
    Merode, Herrschaft
    weiterführende Informationen
    Oirschot
    weiterführende Informationen
    Merseburg, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Überlingen
    weiterführende Informationen
    Konstanz, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Salem (Salmannsweiler), Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Rottweil
    weiterführende Informationen
    Oettingen, Herrschaft (Brabant)
    Hagenau (Haguenau)
    weiterführende Informationen
    Hamburg
    weiterführende Informationen
    Montfort, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Rothenfels, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Buchau, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Montmorency, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Languedoc, Provinz
    weiterführende Informationen
    Paris
    weiterführende Informationen
    Zisterzienserabtei Wettingen
    weiterführende Informationen
    Ösel, Stift
    Schwabach
    weiterführende Informationen
    Dortmund
    weiterführende Informationen
    Moers, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Leiningen, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Sankt Gangolf, Stift (Bamberg)
    weiterführende Informationen
    Bamberg
    weiterführende Informationen
    Meißen, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Sankt Bernhard, Abtei an der Schelde (Hemiksem)
    Rügen, Fürstentum
    weiterführende Informationen
    Bours, Herrschaft (Pas-de-Calais)
    Kloster Châtillon, Zisterzienserabtei
    Oettingen-Wallerstein, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Oettingen-Oettingen, Grafschaft
    Beaumont, Herrschaft (Val-d’Oise)
    Beaurepaire, Herrschaft (Oise)
    Willerval, Grafschaft (Pas-de-Calais)
    Nassau-Oranien, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Waldburg, Freiherrschaft
    Mühlhausen (Thüringen)
    weiterführende Informationen
    Naumburg, Hochstift
    weiterführende Informationen
    Baden-Baden, Markgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Spanien, Königreich
    weiterführende Informationen
    Hanau-Münzenberg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Hanau-Lichtenberg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Nassau-Idstein, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Nassau-Saarbrücken, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Winneburg-Beilstein, Herrschaft
    MontSaint Aldegonde, Herrschaft
    Stuttgart, Obervogtei
    Einsiedeln, Kloster
    weiterführende Informationen
    Aachen
    weiterführende Informationen
    Cochem
    weiterführende Informationen
    Solms-Lich, Grafschaft
    Sankt Andreas, Stift im Lavanttal
    weiterführende Informationen
    Lavanttal in Kärnten
    weiterführende Informationen
    Nördlingen
    weiterführende Informationen
    Weißenau (Minderau), Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Mülhausen (Mulhouse)
    weiterführende Informationen
    Angre, Herrschaft im Hennegau
    Weißenburg, Kloster
    weiterführende Informationen
    Tauberbischofsheim
    weiterführende Informationen
    Minden
    weiterführende Informationen
    Obermünster (Regensburg), Reichsabtei
    Saint-Vaast, Abtei bei Arras
    weiterführende Informationen
    Saarmund
    weiterführende Informationen
    Trochtelfingen, Herrschaft
    Inngau, Obervogteiamt
    Kempten (Allgäu)
    weiterführende Informationen
    Preußen, Ordensstaat
    weiterführende Informationen
    Hohlandsberg (Hohenlandsberg), Herrschaft
    Irsee, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Hohentrins (Trins), Herrschaft in Graubünden
    Riga, Kommende des Deutschen Ordens
    weiterführende Informationen
    Osmanisches Reich
    weiterführende Informationen
    Louvignies, Herrschaft im Hennegau
    Horgenberg
    weiterführende Informationen
    Meilen, Vogtei
    Thurgau, Landvogtei
    weiterführende Informationen
    Dresden
    weiterführende Informationen
    Stolberg im Harz, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Quedlinburg, Fürstabtei
    weiterführende Informationen
    Wernigerode, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Rheintal, Landvogtei
    weiterführende Informationen
    Lübeck
    weiterführende Informationen
    Speyer
    weiterführende Informationen
    Sulz, Grafschaft
    Klettgau, Landgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Siebenbürgen, Fürstentum
    weiterführende Informationen
    Tecklenburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Metz
    weiterführende Informationen
    Limburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Kuurne, Herrschaft
    Rot an der Rot, Reichsabtei
    Tongerlo, Abtei
    weiterführende Informationen
    Gaster, Landvogtei
    weiterführende Informationen
    Kornelimünster, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Le Landeron, Kastlanei
    Middelburg
    weiterführende Informationen
    Lund, Erzstift
    weiterführende Informationen
    Hersfeld, Reichsabtei
    weiterführende Informationen
    Hessen-Kassel, Landgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Nassau-Dillenburg, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Katzenelnbogen, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Deventer
    weiterführende Informationen
    Bergen op Zoom, Markgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Unterwalden, Kanton
    weiterführende Informationen
    Brielle (Den Briel)
    weiterführende Informationen
    München
    weiterführende Informationen
    Sulzbürg, Freiherrschaft
    weiterführende Informationen
    Kaisheim, Reichsabtei
    Nidwalden, Kanton
    weiterführende Informationen
    Quedlinburg
    weiterführende Informationen
    Zimmern, Grafschaft
    Usson
    weiterführende Informationen
    Baar
    weiterführende Informationen
    Wien
    weiterführende Informationen
    Nepomuk
    weiterführende Informationen
    Menzingen
    weiterführende Informationen
    Auffargis
    weiterführende Informationen
    Mähren, Markgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Glatz, Grafschaft
    weiterführende Informationen
    Ober- und Niederschlesien, Herzogtum
    weiterführende Informationen
    Niederlausitz, Markgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Oberlausitz, Markgrafschaft
    weiterführende Informationen
    Lipany
    weiterführende Informationen
    Ofen (Buda)
    weiterführende Informationen
    Olmütz (Olomouc)
    weiterführende Informationen
    Vatikan
    weiterführende Informationen
    Prag, Erzbistum
    weiterführende Informationen
    Italien
    weiterführende Informationen
    Nymburk
    weiterführende Informationen
    Kuttenberg (Kutná Hora)
    weiterführende Informationen
    Schlan (Slaný)
    weiterführende Informationen
    Oberitalien
    weiterführende Informationen
    Iglau (Jihlava)
    weiterführende Informationen
    Seibt, Ferdinand, u.a. Europa im Hoch- und Spätmittelalter, Stuttgart 1987 (HEG 2)Molnár, Amedeo, Der Hussitismus als christliche Reformbewegung, in: Seibt, Ferdinand (Hg.), Bohemia Sacra, Düsseldorf 1974, S. 92-109Just, Jiří, Jan Hus, in: Bahlcke, Joachim / Rohdewald, Stefan / Wünsch, Thomas (Hg.), Religiöse Erinnerungsorte in Ostmitteleuropa. Konstitution und Konkurrenz im nationen- und epochenübergreifenden Zugriff, Berlin 2013, S. 637-648Zeman, J.K., The Rise of Religious Liberty in the Czech Reformation, in: Central European History 6 (1973), S. 128-147Pánek, Jaroslav, The question of tolerance in Bohemia and Moravia in the age of the Reformation, in: Grell, Ole Peter / Scribner, Bob (Hg.), Tolerance and intolerance in the European Reformation, Cambridge 2002, S. 231-248Benrath, Gustav Adolf (Hg.), Wegbereiter der Reformation, Bremen 1967 (KlProt 1)Krzenck, Franz, Hussiten, in: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Version vom 22.08.2013 [Online]Heymann, Frederick G., The Hussite-Utraquist Church in the Fifteenth and Sixteenth Century, in: ARG 52,1/2 (1961), S. 1-16Hoensch, Jörg K., Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart, 3., aktual. u. erg. Aufl., München 1997Machilek, Franz, Böhmische Brüder (Böhmische Brüderunität), in: Krause, Gerhard / Müller, Gerhard (Hg.), TRE, Bd. 7, Berlin / New York 1981, S. 1-8Wüst, Marcus, Utraquisten, in: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Version vom 30.10.2014 [Online]Eberhard, Winfried, Konfessionsbildung und Stände in Böhmen 1478-1530, München 1981Machilek, Franz, Hus / Hussiten, in: Horst Robert, Balz (Hg.), TRE, Bd. 15, Berlin / New York 1986, S. 710-735Šmahel, František, Die „große“ Geschichte kleiner Völker. Die hussitische Revolution in drei Akten, in: Joachim, Bahlcke (Hg.), Konfessionelle Pluralität als Herausforderung. Koexistenz und Konflikt in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, Leipzig 2006, S. 183-200Bahlcke, Joachim, Geschichte Tschechiens. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 2014Peterka, Otto, Rechtsgeschichte der Böhmischen Länder in ihren Grundzügen dargestellt, Neudr. d. Ausg. 1928-1933, Aalen 1965Palacký, František (Hg.), Archiv český, Bd. 3, Prag 1844Gill, Joseph, Konstanz und Basel-Florenz, Mainz 1967 (GÖK 9)Eberhard, Winfried, Zu den politischen und ideologischen Bedingungen öffentlicher Toleranz. Der Kuttenberger Religionsfrieden 1485, in: Studia Germano-Polonica 1 (1992), S. 101-118Šmahel, František, Pax externa et interna. Vom Heiligen Krieg zur erzwungenen Toleranz im hussitischen Böhmen (1419-1485), in: Patschovsky, Alexander / Zimmermann, Harald (Hg.), Toleranz im Mittelalter, Sigmaringen 1998 (VKAMAG 45), S. 221-273Just, Jiří, Der Kuttenberger Religionsfrieden von 1485, aus dem Tschech. übers. von Martin Rothkegel, in: Bahlcke, Joachim / Rohdewald, Stefan / Wünsch, Thomas (Hg.), Religiöse Erinnerungsorte in Ostmitteleuropa. Konstitution und Konkurrenz im nationen- und epochenübergreifenden Zugriff, Berlin 2013, S. 838–850Rhode, Gotthold, Böhmen von Georg Podiebrad bis zur Wahl und „Annahme“ Ferdinands als König (1458-1526), in: Schieder, Theodor (Hg.), HEG, Bd. 3, Stuttgart 1971, S. 1118-1134Palacký, František, Geschichte von Böhmen. Größtentheils nach Urkunden und Handschriften, Bd. 5: Das Zeitalter der Jagelloniden, Abt. 1: König Wladislaw II: von 1471-1500, Neudr. d. Ausg. 1844-1867, o.O. 1968Palacký, František (Hg.), Archiv český, Bd. 4, Prag 1846Macek, Josef, Víra a zbožnost jagellonského věku. Každodenní život, Bd. 9, Prag 2001Šmahel, František, Pražské povstání 1483, in: Pražský sborník historický 19 (1986), S. 35-102Seibt, Ferdinand, Die hussitische Revolution als europäisches Modell, in: Šmahel, František (Hg.), Jan Hus und die Hussiten in europäischen Aspekten, Trier 1987 (Schriften aus dem Karl-Marx-Haus, Trier 36), S. 29-41Hrdlička, Josef, Religiöse (In-)Toleranz im Spannungsfeld zwischen Obrigkeit, Kirche und Untertan. Eine Fallstudie zum frühneuzeitlichen Böhmen, in: Hüchtker, Dietlind / Kleinmann, Yvonne / Thomsen, Martina (Hg.), Reden und Schweigen über religiöse Differenz. Tolerieren in epochenübergreifender Perspektive, Göttingen 2013, S. 209-235Just, Jiří / Rothkegel, Martin, Confessio Bohemica, 1575 / 1609, in: Mühling, Andreas / Opitz, Peter (Hg.), Reformierte Bekenntnisschriften, Bd. 3,1: 1570-1599, Neukirchen-Vluyn 2012, S. 47-176Šimek, František / Kanák, Miloslav (Hg.), Staré letopisy české z rukopisu Křižovnického, Prag 1959Palacký, František (Hg.), Archiv český, Bd. 5, Prag 1862Eberhard, Winfried, Der Kuttenberger Religionsfriede (1485), in: Zeszyty Naukowe Uniwersytetu Jagiellońskiego. Prace Historcyczne 199 (1992), S. 101-118Tomek, Václav Vladivoj, Dějepis města Prahy, Bd. 10, Prag 1894