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Tagebuch des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg: Einleitung zum Jahrgang 1635


Zitierlink: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/id/edoc_ed000228_fg_introduction_1635_sm/start.htm

I. Das Jahr 1635 markiert im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges insofern einen Wendepunkt, als mit dem kaiserlich-kursächsischen Friedensvertrag von Prag ein wichtiger Schritt getan wurde, um mit Hilfe tragfähiger Kompromisse die zentralen konfessionell-politischen Gegensätze aufzulösen und eine dauerhaft stabile Ordnung im Reich zu etablieren. Davon sollten aber weder alle Reichsstände noch das reformierte Bekenntnis profitieren, sodass der damals in ganz Deutschland herbeigesehnte Frieden schon allein aus diesem Grund vorläufig unerreichbar war. Weitaus mehr scheiterte er freilich an der völligen Missachtung der französischen und schwedischen Kriegsinteressen.

II. In den ersten beiden Monaten berichtet Christian II. besonders von unmittelbaren Kriegsfolgen, die das Fürstentum Anhalt und angrenzende Gebiete in der Form von Einquartierungen, Kontributionen und soldatischen Übergriffen auf die Zivilbevölkerung schädigten. Anfang Februar trafen die anhaltischen Fürsten zwei weitreichende Entscheidungen: Zum einen beschlossen sie, die zwischen dem Kaiser und Kursachsen vereinbarten „Pirnaer Noteln“ anzuerkennen und damit den Schweden das seit 1631 bestehende Bündnis aufzukündigen. Zum anderen musste Christian II. unter dem Druck der älteren Fürsten August und Ludwig einen Erbvergleich mit seinem jüngeren Bruder Friedrich aushandeln, der diesem zwei Ämter des Bernburgischen Anteils zur Gründung eines eigenständigen Territoriums mit der Residenz Harzgerode zuwies. Am 5. April brach der Autor des Diariums zu einer längeren Reise nach Wien auf, um am Kaiserhof 1. die ihm 1629 durch Ferdinand II. versprochene jährliche Pension einzufordern, 2. seine finanziellen Auslagen zur Anwerbung zweier Regimenter von 1619/20 durch die nunmehr katholischen böhmischen Stände erstattet zu bekommen, 3. die Restitution der Grafschaft Aschersleben von dem Hochstift Halberstadt an das Haus Anhalt („ascanische Sache“) zu betreiben und 4. den von ihm angestrebten Eintritt in kaiserliche Kriegsdienste zu beschleunigen. Wohl um die Wartezeit zu überbrücken, besuchte er von dort aus ab Ende des Monats für mehrere Tage einige Festungen und Städte an der ungarischen Militärgrenze (27. 4.5. 5.). Etwas über zwei Wochen später erfuhr Christian II. von der Unterzeichnung des Prager Friedens zwischen Kaiser Ferdinand II. und Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, welcher von fast allen Reichsständen eine klare Positionierung verlangte. Neben diesem Problem beschäftigte den Fürsten wiederholt ein Traum, den er unter dem 30. Mai auf immerhin vier Tagebuchseiten wiederzugeben und zu deuten versucht hatte. Dabei interessierte ihn besonders, ob Gott oder der Teufel die Menschen träumen lasse, um sie zu leiten oder zu verführen. In den Sommermonaten Juli und August notierte Christian II. verschiedene Inhalte seiner Wiener Gespräche mit eifrigen Katholiken wie dem konvertierten Grafen Michael Adolf von Althan, dem mährischen Kardinal Franz von Dietrichstein und dem kaiserlichen Beichtvater Wilhelm Lamormaini, die ihn gewiss primär zum Glaubenswechsel animieren wollten. Am 18. August empfing er aus den Händen des Kaisers seine Lehen, die ihm zuvor lediglich provisorisch auf der Basis eines Indults verliehen worden waren. Während die Hoffnung des Fürsten auf eine standesgemäße kaiserliche Militärcharge wegen fehlender vakanter Stellen unerfüllt blieb, hatte ihm der kursächsische Agent Friedrich Lebzelter schon am 25. Juli anvertraut, dass der Kurfürst von Sachsen lieber einen Protestanten und deshalb gern Christian II. zu seinem neuen Generalleutnant berufen möchte. Johann Georg ernannte dann aber nicht ihn, sondern Wolf Heinrich von Baudissin zu seinem ranghöchsten Offizier. Da auch seinen übrigen Anliegen beim Kaiser nicht der gewünschte Erfolg beschieden war, kehrte der Fürst Anfang Oktober nach Bernburg zurück, nachdem er im September – aus unerwähnten Gründen – noch eine Reise nach Graz (3.13. 9.) unternommen hatte. Doch bereits zehn Tage nach seiner Heimkehr (13. 10.) begab sich Christian II. ins Gartower Feldlager des Kurfürsten, damit dieser alle Schäden bezahle, die von kursächsischen Soldaten in Anhalt angerichtet worden waren. Wieder zurück in seinem Residenzschloss erlebte er am 17. Oktober, dass seine Schwester Louise Amalia an der Ruhr starb. Einen Anlass zur Freude bot dem Fürsten dagegen die Nachricht von der Geburt seiner Tochter Eleonora Hedwig (29. 10.), zumal Kaiser Ferdinand II. und seine Gemahlin der ihnen angetragenen Patenschaft zustimmten. Das Jahr 1635 endete allerdings mit einem heftigen Streit, weil sich die Fürsten August, Ludwig, Johann Kasimir, Georg Aribert und Friedrich am 15. April angesichts der Belastungen des Krieges in Bernburg auf einen neuen Familienvertrag zur Stärkung der „Gesamtung“ und des Seniorats geeinigt hatten1, ohne ihren damals gerade nach Wien reisenden Vetter Christian II. in die Verhandlungen einzubeziehen. Dieser betrachtete den Pakt als ehrabschneidende Schmälerung seiner reichsfürstlichen Rechte und lehnte es zunächst kategorisch ab, das Papier zu unterschreiben. Gedrängt durch die übrigen regierenden Anhaltiner und die Landstände, tat er es am 18. Dezember dann doch, wenn auch „cum protestatione“ und unter ausdrücklichem Vorbehalt.

III. Die heftige Reaktion Christians II. auf dieses im Prinzip sicherlich nicht unvernünftige „pactum familiae“ dürfte mit einem tiefen Misstrauen zu erklären sein, das er gegenüber seinen „herrenvettern“ hegte, denen er sogar einmal unterstellte, sich gegen ihn selbst mit seinem Bruder in böser Absicht zu verbünden.2 Der am 4. Februar 1635 geschlossene „fürstbrüderliche“ Teilungsvertrag schien diesen Verdacht nur zu bestätigen. Denn letztlich konnte Friedrich seinen Anspruch auf gleichberechtige Partizipation an der Landesherrschaft in erster Linie wegen der tatkräftigen Unterstützung der beiden wesentlich älteren und als Testamentsvollstrecker fungierenden Onkel August und Ludwig gegenüber Christian II. durchsetzen, der deswegen nicht weniger als den drohenden Verlust seiner Würde als „Prince Regnant“ befürchtete.3 Obwohl auch der Bernburger Regierungspräsident Heinrich von Börstel am 31. Januar nochmals Bedenken gegen weitere „subdivisiones“ vortrug, hatte man allerdings bereits im November 1634 festgelegt, dass für den jüngsten überlebenden Sohn Christians I. nach seinem 21. Geburtstag (Mündigkeit) ein sechstes anhaltisches Teilfürstentum aus den Städten Harzgerode und Güntersberge sowie den Dörfern Breitenstein, Dankerode, Neudorf und Schielo zu bilden sei. Das Erbteilungsabkommen vom Februar 1635 realisierte diese Zusage und regelte zahlreiche wirtschaftliche Detailfragen. Am 3. Dezember wurde zudem verabredet, dass die zwei Brüder im Gesamtterritorium Anhalt-Bernburg gemäß dem väterlichen Testament gemeinschaftlich herrschen sollten, dem Älteren hierbei aber die Direktion zustehe. Christian II. bewahrte sich so für seine zukünftige Regierungstätigkeit relativ viel Handlungsspielraum, hatte jedoch fortan alle landesfürstlichen Befehle ebenso im Namen Friedrichs zu erteilen und diesen bei wichtigen Entscheidungen vorab zu konsultieren. Im Notfall und bei Abwesenheit des Bruders war er weiterhin befugt, völlig eigenmächtig zu agieren.4 Das abgesprochene Prozedere schien indes von Anbeginn nicht reibungslos zu funktionieren, denn schon unter dem 2. Juni ist in Christians Tagebuch zu lesen, dass Friedrich „lose händel“ mache, „die Regierung reformiren“ wolle „vndt auf den Cantzeln, nicht wie bißhero vor mich bitten“ lasse.5

IV. Im Bereich der großen Politik vermochten die Fürsten von Anhalt im Jahr 1635 wesentlich rascher eine gemeinsame Position zu finden. Nach der schweren schwedischen Niederlage in der Schlacht von Nördlingen am 27. August/6. September 1634 hatte sich Kursachsen schrittweise den Interessen des Kaisers in grundsätzlichen Fragen angenähert. Beide Seiten bereiteten danach unter dem Ausschluss Schwedens einen auf das Heilige Römische Reich deutscher Nation beschränkten Partikularfrieden vor, dessen Details die kaiserlichen und sächsischen Gesandten bis zum 24. November desselben Jahres in einem Vorfrieden fixierten, der meist als „Pirnaer Noteln“ bezeichnet wird und bereits viele Kernelemente des sechs Monate später in Prag ausgehandelten endgültigen Friedensvertrages antizipierte.6 Offenbar schon auf eine Anfrage des Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen vom Januar 16357 hin stimmten die Fürsten August, Ludwig, Johann Kasimir, Christian II. und Friedrich am 3. Februar darin überein, dass man ein solches Friedensangebot trotz einiger problematischer Punkte wie etwa der in ihren Augen nicht reichsverfassungskonformen Stärkung des Kaisertums8 annehmen und die im Land liegenden Schweden über den geplanten Austritt Anhalts aus der Allianz mit ihnen „offenhertzig“ informieren müsse. Vier Tage später wurden die entsprechenden Patente ausgefertigt.9 Für die Anhaltiner waren die folgenden Regelungen des Prager Friedensschlusses vom 20./30. Mai von besonderer Bedeutung: Die im kaiserlichen Restitutionsedikt von 1629 verfügte Wiederherstellung aller nach 1552 säkularisierten geistlichen Güter – darunter die ehemaligen Klöster Gernrode, Hecklingen und Nienburg (Saale) – wurde für 40 Jahre suspendiert und die konfessionelle Besitzverteilung im Reich für dieselbe Dauer auf den Stand des 12. November 1627 normiert. Ein Artikel garantierte den bisherigen Kriegsparteien volle Straf- und Kompensationsfreiheit für alle Aktionen seit der Landung des schwedischen Königs Gustav II. Adolf an der pommerschen Küste (1630). Reichsständische Sonderbündnisse wie der Heilbronner Bund und die Katholische Liga waren fortan verboten. An ihrer Stelle sollte eine auch aus anhaltischen Steuern zu finanzierende Reichsarmee unter dem Oberkommando des Kaisers die Truppen der fremden Kronen aus Deutschland vertreiben. In der nördlichen Reichshälfte wurde der sächsische Kurfürst mit der Führung der erforderlichen militärischen Operationen gegen die Schweden beauftragt. Welche Reichsstände außer den Nachkommen des 1620 geächteten Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz noch von diesem Frieden ausgeschlossen waren, regelte erst ein späterer Nebenrezess.10 Bis dahin blieb es trotz der prinzipiell in Aussicht gestellten Amnestie ungewiss, ob nicht vor allem der Köthener Fürst Ludwig wegen seiner Dienste als schwedischer Statthalter in den beiden Stiftern Magdeburg und Halberstadt diesem Personenkreis zugerechnet würde. Da dies nicht geschah, konnte Christian II. am 4. Juli gegenüber Kaiser Ferdinand II. schriftlich seine Annahme des Prager Friedenswerkes erklären. Die anderen regierenden Mitglieder des Hauses Anhalt hatten das bereits am 16. Juni getan.11

V. Eine entscheidende anhaltische Erwartung erfüllte der Vertrag im Gegensatz zu seinem Pirnaer Entwurf allerdings nicht: den Einschluss der Calvinisten in den ausdrücklich bestätigten Augsburger Religionsfrieden. Dem nichtkatholischen Bekenntnis der Anhaltiner fehlte damit weiterhin jene reichsrechtliche Absicherung, die das deutsche Luthertum seit 1555 besaß. Fürst August, der Senior der Dynastie, zeigte sich daher nicht zu Unrecht darüber besorgt, dass der angeblich auf kaiserlichen Wunsch aus dem Text getilgte Terminus „Protestirende“ für „vns sehr præjudizirlich, in gesampten landt: vndt gewißenssachen, sejn“ würde12, weil dieses Wort bei früheren konfessionspolitischen Konflikten immer alle evangelischen Reichsstände zusammengefasst hatte. Der hierin erneut zum Ausdruck kommende Argwohn von Ferdinand II. gegen die reformierte Religion verletzte Christian II. in hohem Maße. Am 1. Juni sagte er deswegen dem Wiener Hofkriegsratspräsidenten Graf Heinrich Schlick, wie wenig er diejenigen achte, „die nicht glauben hielten, vndt dem Kayser nicht geben, waß des Kaysers wehre, noch der Obrigkeitt, die gewaltt vber Sie hette[,] vndterthenig sein wollten“. Dies „lehrete auch das wortt Gottes, vndt vnser glaube“, ja „welche das nicht glaübten“, galten ihm als „keine rechte[n] Christen“. Vor diesem Hintergrund dienten die Gespräche einiger weiterer hochrangiger Katholiken der Hofburg mit dem Bernburger Fürsten sicherlich ebenso dem Aufbau interkonfessionellen Vertrauens. So beteuerte der Kardinal Franz von Dietrichstein ihm gegenüber, dass er trotz der herrschenden theologischen Differenzen mit den Protestanten alle verabscheue, die meinen, man dürfe mit Häretikern getroffene Vereinbarungen ruhigen Gewissens brechen.13 Der kaiserliche Beichtvater Wilhelm Lamormaini, der den jüngsten Friedensschluss eigentlich missbilligte14, versuchte Christians latentes Misstrauen gegenüber der katholischen Partei zu zerstreuen, indem er den Leitspruch „Hæreticis non est servanda fides“ als eine Verleumdung seines Ordens kritisierte, den allein dessen Feinde schlimmster Verbrechen, ja sogar des Königsmordes beschuldigten. Außerdem attestierte der Jesuit den Calvinisten mehr Feinsinnigkeit als den Lutheranern und hoffte immer noch auf eine baldige Wiedervereinigung der Christenheit unter dem Dach einer gemeinsamen Kirche, zumal ihn erfreute, was für „ein sanftmühtiges, friedliebend gemüht“ der reformierte Fürst „ob unitatem christianismj“ habe.15 Der Konvertit Graf Michael Adolf von Althan forderte darüber hinaus sogar den völligen Verzicht auf die üblichen gegenseitigen Beschimpfungen als „Antichrist“ bzw. „ketzer“, damit man mit vereinten Kräften den osmanischen „Erbfeindt“ erfolgreich bekriegen und endlich „das heilige grab auß der vnglaübigen händen“ befreien könne.16 Und auch der außerordentliche spanische Botschafter am kaiserlichen Hof, Conde Íñigo de Oñate, versicherte ihm Mitte August: „Der Kayser sehe gern, einen bestendigen frieden. Die Thür wehre andern darzu nicht allein nicht gesperret, sondern geöfnett.“17

VI. Ein abschließender Kommentar zu diesem Tagebuchjahrgang betrifft die Investitur durch das Reichsoberhaupt, die eher ein Nebenprodukt als expliziter Zweck der Wien-Reise des Anhaltiners war.18 Denn der persönliche Empfang der angestammten Lehen stellte zumindest für weltliche Reichsfürsten schon damals bei weitem keine Selbstverständlichkeit mehr dar.19 Dass sich sein gleichnamiger Vater trotzdem im Juni 1624 selbst zu Kaiser Ferdinand II. bemüht hatte, um von diesem ein zweites Mal belehnt zu werden, hing hauptsächlich mit seiner Lossprechung von der 1620 über ihn verhängten Reichsacht und dem daraus resultierenden Lehensverlust zusammen.20 Dagegen erwartete Christian II. von seiner direkten Beteiligung am Ritual der Lehensübertragung gleich mehrere konkrete Vorteile, die er am 19. August in seinem Diarium detailliert aufliste. Unter den genannten fünf Punkten sind besonders die kaiserliche Gunst und Protektion für alle Fürsten von Anhalt, die Einbindung seines calvinistischen Hauses in den weiterhin kontrovers ausgelegten Augsburger Religionsfrieden und eine bessere Aussicht auf die Rückgewinnung der Grafschaft Aschersleben hervorzuheben.


Anmerkungen
1 Erbeinigungsvertrag der Fürsten von Anhalt, in: G. Krause (Hg.), Urkunden, Aktenstücke und Briefe zur Geschichte der Anhaltischen Lande und ihrer Fürsten unter dem Drucke des dreißigjährigen Krieges. Dritter Band (1634-1637), Leipzig 1863, VII, Nr. 5, S. 140-148.
2 Vgl. den Tagebucheintrag vom 16. März: „Jls se bandent unanimement, (mesmes avec mon frere) pour me ruiner. Dieu les chastie, & amende[.]“
3 Siehe dazu seinen Eintrag vom 5. Dezember: „J'ay estè fort agitè cejourd'huy de pensèes touchant la dignitè, que je vay perdre, d'estre Prince Regnant, d'autant que mon frere veut estre traittè a l'esgal de moy.“
4 Vgl. Karl-Heinz Börner: Die sechste Residenz. 74 Jahre Fürstensitz Harzgerode (1635-1709), in: Werner Freitag / Michael Hecht (Hg.), Die Fürsten von Anhalt. Herrschaftssymbolik, dynastische Vernunft und politische Konzepte in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (Studien zur Landesgeschichte, Bd. 9), Halle/Saale 22009, S. 202f.
5 Vgl. ebd., S. 205.
6 Die Pirnaer Noteln (14./24. November 1634), in: Kathrin Bierther (Bearb.), Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651. 2. Teil, 10. Band: Der Prager Frieden von 1635, 4. Teilband (Vertragstexte), München 1997, Nr. 561, S. 1539-1598.
7 Vgl. Hermann Wäschke: Geschichte Anhalts von der Teilung bis zur Wiedervereinigung (Anhaltische Geschichte, Bd. 3), Köthen 1913, S. 82.
8 Der Bernburger Regierungspräsident bemerkte laut Christians Tagebucheintrag vom 31. Januar dazu, dass „die friedensarticul zimlich præjudizirlich den Reichsconstitutzionen“ seien und dem Kaiser „darüber auch den Dominat“ einräumten.
9 Vgl. Tagebucheintrag vom 7. Februar.
10 Der Prager Frieden zwischen dem Kaiser und Kursachsen (30. Mai 1635), in: Kathrin Bierther (Bearb.), Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618-1651. 2. Teil, 10. Band: Der Prager Frieden von 1635, 4. Teilband (Vertragstexte), München 1997, Nr. 564, S. 1603-1661.
11 Vgl. Wäschke: Geschichte Anhalts, S. 82.
12 Tagebucheintrag vom 20. Mai 1635.
13 Vgl. den Tagebucheintrag vom 7. Juli: „Le Cardinal disoit aussy, qu'il abhorroit ceux quj tiennent ceste maxime: Hæreticis non est servanda fides.“
14 Vgl. Peter H. Wilson: The Thirty Year’s War. Europe’s Tragedy, Cambridge/Massachusetts 2009, S. 567.
15 Tagebucheintrag vom 3. August.
16 Tagebucheintrag vom 3. Juli.
17 Tagebucheintrag vom 14. August.
18 Erst am 25. Mai (alter Kalender) hatte sein Regierungspräsident Börstel Christian II. nach Wien geschrieben, „das die vollmachtt vndt instruction in der Reichslehenssache, auf mich gerichtett, nebst einem Schreiben an die Kayßerliche Mayestätt in meiner herrenvettern gesamptem Nahmen, schon eingerichtett vndt resolvirt“ sei. Die Belehnung sollte nach dem Willen der übrigen regierenden Fürsten von Anhalt allerdings nicht vollzogen werden, „biß daß der [Prager] friede richtig geschloßen“ (Tagebucheintrag vom 7. Juni).
19 Vgl. Barbara Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2008, S. 212-214.
20 Vgl. Johann Christoph Bec(k)mann: Historie des Fürstenthumbs Anhalt In Sieben Theilen verfasset, Zerbst 1710, V. Teil, S. 332.
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