Brief Nr. 6, vom 14. August 1663
Benedikt Bahnsen

Zusammenfassung


HAB, Bibliotheksarchiv, BA II, 1, Nr. 21 /Brief Nr. 6/

Der sechste Brief von Bahnsen ist am 14. August 1663 auf die Post gegangen, er folgt knapp drei Monate auf das vorangegangene Schreiben. Nur sechs Tage zuvor, am 9. August, hat Bahnsen einen Brief des Herzogs erhalten, den dieser auf den 20. Juli datiert hat. Bahnsen benennt in Ziffern und Worten den hohen Preis, den er für ein Buch zahlen musste. Der Preis sei aber nicht verhandelbar gewesen, weil es mehrere Interessenten gab. Bahnsen ist sich unsicher, ob er recht getan hat, so viel Geld auszugeben. Er beruft sich auf das Buchauktionsgeschäft, das flexible Entscheidungen verlange. Insgesamt habe er nun eine offene Rechnung von 300 Gulden, die er dem Herzog senden wolle. Hinzu kommen drei oder vier Pakete mit Büchern, die er eigentlich für sich selbst gekauft habe. Unter den Stücken sei ein geheimer Traktat, dessen Titel „der Auffgestandene“ bzw. „Barnevelt“ laute. Bei dem oder den Verfassern handle es sich um radikale Reformierte, die gegen die Arminianer (die gemäßigten Vertreter der reformierten Kirche) stritten. Bahnsen wolle diesen Traktat mit der nächsten Post schicken. Übrigens glaube er nicht, dass die Regierung in Amsterdam bzw. den Provinzen etwas von diesem Text mitbekommen hat.

Brief: Bahnsen an Herzog August.


|| [1r]


Amsterdam 1663 August 14.

Durchleuchtiger Hochgebohrner Gnädigster Fürst vnd Herr.

E.(ure) Hochfurstl(iche) Durchl:(aucht) gnädigst Schreiben sub dato 20 Julij habe ich den
9 Augusti s(tyli) n(ovi) abends umb 7 uhr erhalten, Nun sind deßelben
weges alle gedruckte bucher bereits verkaufft gewest wie auch alle
Musicalische sachen. Was ich nun fur bucher gekaufft ist auß ein ligen=
den zu ersehen. Das Altes Buch n(umer)o. 136. dafur hab ich gegeben
mußen 155 gulden vnd 10 stuÿver, Jch sage einhundert funff
und funffzig gulden und zehen stuÿver, Es wahren ihrer viel
die daßelbe Buch haben wolten. Jch weis nicht ob ich wohl oder übel
gethan daß ichs so thewer gekaufft wie auch andere. Jhr Hochfurstl(iche)
Durchl(aucht)
gedencken gnedigst in ihrem schreiben, daß ich die Bücher vmb
einen billigen preÿß kauffen solte, woruber ich sehr besturtzet gewesen
vnd noch bin, denn wer in auctionen bucher kauffen soll, muß wißen
wie hoch er Jedes Buch kauffen soll, oder er muß vollkommen macht
haben dieselbe Zu kauffen fur so viel oder ein mehrers alß ein
ander dafur praesentiret. Die Somma geldes welches oder dafur
ich die bucher gekaufft belaufft sich beÿ die 300 Gulden, darvon die
Rechnung mit negstem soll geschicket werde. Ehe Jhr Hochfurstl(iche)
Durchl(aucht)
gnedigstes schreiben habe ich 3 oder 4 Packetten gekauffet fur
mich selber, weilen aber Jhr Hochfurstl(iche) Durchl(aucht) derselben gnedigst
begehren, werde ich dieselbe, eben als ich dieselbe bekommen fur
solchen preÿß überschicken. Jn denneMarcken soll ein schrecklich
verräthereÿ gegen Jhr Königl(iche) Maÿ(estät) entdecket seÿn, Man hat
alhier noch keine particularia davon. Es ist ein Tractatien alhier
ins geheimb herauß kommen den Verrefenen (das ist der Auffgestan=
dene) Barnevelt
genannt, scheint von den harten reformierten
geschneidet zu sein gegen die Arminianen , mit ehistem Post soll ichs
uberschicken, Jch glaube nicht dass die Herren auf der Regierung
solches wissen, wills aber auff Abendt wohl erfahren, weilen ich fur
etlichen bescheiden, E.(ure) Hochfurstl(iche) Durchl(aucht)

Gottlicher gnädiger Prote=
ction empfehle, Vnd verbleibe E.(ure) Hochfurstl(iche)
Durchl(aucht)
Unterthänigster
Benedictus Bahnsen.
Amsterdam
den 14 Augusti
Anno 1663

|| [1v]
Dem Durchleuchtigsten Hochgeborenen
Fürsten und Herren, Herren Au=
gustus Hertzogen zu Braun=
schweig und Lüneburg
, Meinem
gnädigsten Fürsten und Herren


Franco
bis
Bremen.



Wolfenbüttel


n - 4.



Anmerkungen
Das Siegel von Benedict Bahnsen; roter Siegellack durchsetzt mit Rußpartikeln. Es zeigt ein Monogramm. Diese zentrieren sich die Versalien B und C innerhalb eines doppelwandigen Oktagons. Unterhalb des Lacks befindet sich das extrahierte Papier der gegenüberliegenden Seite, sodass die Sollbruchstelle des Brieföffnens nachvollziehbar wird.

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