Text

Bekenntnis und Erklärung aufs Interim (1548)
bearbeitet von Johannes Hund/Hans-Otto Schneider
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Am 25. Juni 1548 erreichte die Reichsstadt Hamburg ein kaiserliches Schreiben, in dem der Hamburger Rat neben anderen nicht auf dem Augsburger Reichstag vertretenen Reichsständen aufgefordert wurde, zum Augsburger Interim Stellung zu beziehen. Das kaiserliche Vorgehen gegen die süddeutschen Reichsstädte1 und der schon auf dem Reichstag deutlich erkennbare kaiserliche Druck machten klar, dass auch die norddeutschen Städte mit Gewaltanwendung von kaiserlicher Seite rechnen mussten. Der Hamburger Rat wurde darum sofort aktiv, um angesichts der aufziehenden Gefahr eine möglichst breite Kooperation zu erreichen. Er setzte sich mit König Christian III. von Dänemark in Verbindung und veranlasste den Lübecker Rat, einen Hansetag einzuberufen, auf dem das weitere gemeinsame Vorgehen beraten werden sollte. Der Hamburger Superintendent Johannes Aepinus schrieb, wohl in Absprache mit dem Rat, am 29. Juni 1548 einen Brief an den Kopenhagener Superintendenten Petrus Palladius und die dortigen Professoren, in dem er sie dazu aufforderte, den König zur Ablehnung des Interims zu bewegen.2 Christian III. reagierte auf die Hamburger Anfrage, indem er am 25. August erklärte, das Interim ebenfalls abzulehnen, sich aber als nicht dem Reich Angehöriger deswegen nicht mit dem Kaiser militärisch messen zu wollen. Unterdessen hatte Lübeck am 18. Juli für den 1. August 1548 die niedersächsisch-wendischen Städte zu einem Hansetag geladen, bei dem das weitere Vorgehen beraten werden sollte. Aepin schlug vor, sich mit den Theologen der Städte Lübeck und Lüneburg an einem geheimen Ort zu treffen, um eine gemeinsame Stellungnahme auszuarbeiten. Diesen Vorschlag machten sich die politischen Führungen am 1. August auf ihrem Hansetag in Mölln zu eigen. Braunschweig, Hannover und Hildesheim schickten zwar Gesandte, beteiligten sich aber nicht an dem Beschluss. Die Vertreter von Stralsund, Rostock und Wismar waren mit dem Vorschlag nicht einverstanden und zogen wieder ab. Die Geistlichen der drei Städte Hamburg, Lüneburg und Lübeck trafen kurz nach dem Hansetag in Hamburg zusammen und verfassten die gemeinsame Stellungnahme. Johannes Aepinus war daran maßgeblich beteiligt, da der Lübecker Superintendent Hermann Bonnus ein halbes Jahr zuvor gestorben war und Lübeck auf absehbare Zeit ohne geistliche Führung war. Noch im August 1548 erschien das gemeinsame Gutachten, in niederdeutscher Sprache verfasst, in gedruckter Form bei dem Hamburger Drucker Joachim Löw unter dem Titel „Bekentnisse vnd Erkleringe vp dat Interim“. Die rasche Veröffentlichung war auf Betreiben der Theologen geschehen,

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die einem möglichen Taktieren der Räte zuvor kommen wollten. Der Druck konnte gelesen werden als offizielle Zurückweisung des Interims durch die Städte Hamburg, Lübeck und Lüneburg. Dieser Schrift wurde eine enorme Wirkungsgeschichte zuteil. Von Melanchthon und Flacius in seltener Einmütigkeit bald nach ihrem Erscheinen als hervorragendste und beste Stellungnahme zum Interim überhaupt bezeichnet, erlebte die Schrift einen hochdeutschen Nachdruck bei Löw in Hamburg, sowie in Magdeburg fünf weitere Auflagen bei Michael Lotter und zwei bei Christian Rödinger. Die Entscheidung, das gemeinsame Bekenntnis rasch zu publizieren, erwies sich bald als richtig, da der Hamburger Rat aufgrund der realen Kriegsgefahr damit begann, mit dem Kaiser zu verhandeln und von der scharfen Zurückweisung des Interims, wie sie das Gutachten formulierte, wieder abzuweichen. Auch Lüneburg ließ im Mai 1549 ein eigenes Bekenntnis in lateinischer Sprache für den Kaiser abfassen, zeigte sich also ebenfalls darum bemüht, von dem Drei-Städte-Bekenntnis abzurücken. Allein Lübeck konnte es sich aufgrund seiner Größe und seiner mächtigen Flotte erlauben, voll und ganz hinter dem Bekenntnis stehen zu bleiben und es in der Korrespondenz mit dem Kaiser als Grundlage der in der Hansestadt vertretenen Lehre zu behaupten. Dass die gemeinsame Offensive gegen das Interim auch auf altgläubiger Seite ihre Wirkung nicht verfehlte, zeigt die Empfehlung des kaiserlichen Rates und späteren Vizekanzlers Georg Sigmund Seld, zeitnah mit Publikationen reformkatholischer Drucke zu reagieren, um die Übermacht des evangelischen Protestes zu ersticken. Das Buch der Lübecker, Hamburger und Lüneburger sei so gut und gelehrt geschrieben, dass der Leser leicht die Meinung bekommen könne, die Autoren verträten mit ihrer Position die alte Religion, lehrten schriftgemäß und in Einklang mit den Kirchenvätern. Auf einem Konvent in Mölln sanktionierte das ministerium tripolitanum 1567 zusammen mit anderen Bekenntnisschriften auch das „Bekenntnis aufs Interim“ als offizielle Bekenntnisgrundlage. Erst 1636 fiel es in den offiziell genannten Drucken der Hamburger Kirche wieder fort.3

2. Der Autor

Die Stellungnahme zum Augsburger Interim durch die wendischen Städte Lübeck, Hamburg und Lüneburg wurde maßgeblich verfasst von Johannes Aepinus, der dabei aber auf die Stellungnahmen zurückgriff, die auf der Hamburger Synode protokolliert worden waren. Johannes Aepinus war 1499 in Ziesar in der Mark Brandenburg geboren.4 1517 trat er in das Prämonstratenserkloster in Belbuck nahe Treptow an der Rega in Hinterpommern ein,

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wo zu dieser Zeit Johannes Bugenhagen Lehrer war. Am 1. Oktober 1518 immatrikulierte sich Aepinus in Wittenberg, wo er am 13. März 1520 sein Baccalaureatsexamen ablegte. Danach ging er als Lehrer zunächst in seine Heimatstadt Ziesar, die er aber wegen seiner reformatorischen Lehre bald wieder verlassen musste. 1524 war Aepinus in Stralsund als Lehrer zu finden, wo er im Jahre 1525 im Auftrag des Rates eine Kirchenordnung abfasste. 1529 wurde er in Hamburg Pastor an St. Petri, 1532 Superintendent und damit verbunden Pastor und Lektor am Hamburger Dom. Da das Lektorat nach den Hamburger Statuten von einem Doktor der Theologie versehen werden musste, schickte die Stadt Aepinus 1533 zur Promotion nach Wittenberg, wo er zusammen mit Johannes Bugenhagen und Caspar Cruciger im Zuge der ersten Doktordisputation nach der Universitätsreform promoviert wurde. Im Jahre 1537 nahm Aepinus am Bundestag in Schmalkalden teil und unterschrieb als Delegierter der Stadt Hamburg Luthers Schmalkaldische Artikel und Melanchthons „Tractatus de potestate et primatu papae“. 1544 verfasste er eine Kirchenordnung für Bergedorf und die Vierlande, 1552 für Buxtehude. In seiner Tätigkeit als Lektor am Dom legte Aepinus 1544 auch die Psalmen aus. An seine Interpretation von Ps 16,10f, nach der Christi Höllenfahrt die letzte Stufe seiner Erniedrigung sei, nicht aber der Beginn der Erhöhung, schloss sich ab 1548 ein Streit mit den anderen Hamburger Pfarrern an, der teils auch auf den Kanzeln geführt wurde. Aepinus beteiligte sich an der Auseinandersetzung um den Leipziger Landtagsentwurf, schrieb gegen Andreas Osiander und nahm gegen Georg Majors These von der Notwendigkeit der guten Werke Stellung.5

3. Inhalt

Bereits die beiden vorangestellten Bibelzitate, Sach 5,2–4 und II Petr 2,20–22, bringen die Haltung der Gutachter deutlich zum Ausdruck: Sie sehen das Interim als ein Machwerk, das Diebe und Meineidige für rechtschaffen erklärt und einen Rückfall in den Unglauben fordert. In der Vorrede, datiert „im Monat Augusto Anno M.D.xlviij“6 wird das deutlicher ausgeführt: Seit etwa dreißig Jahren habe Gott das Evangelium in Deutschland ans Licht gebracht, und es seien seither zahlreiche Schriften veröffentlicht worden, aus denen jeder die evangelische Lehre und die Missbräuche des Papsttums ersehen könne, insbesondere wurden das Augsburger Bekenntnis und seine Apologie 1530 auf dem Reichstag offiziell an Kaiser und Reich übergeben. Eine ausführliche Entgegnung auf das Interim wäre deshalb eigentlich nicht erforderlich. Da aber die Räte von Hamburg, Lübeck und Lüneburg ihre Theologen um eine Stellungnahme ersucht haben, um dem Kaiser angemessen ant

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worten zu können, haben sich die Theologen miteinander beraten und legen hier nun ihr Ergebnis vor. Auf den Punkt gebracht: Das Interim ist ein verkleidetes „Iterum“, man will auf diesem Wege die päpstlichen Missbräuche wieder einführen. Nach Auffassung der Gutachter ist das Interim kein taugliches Mittel, um die Einheit und Einigkeit im Glauben wiederherzustellen. Grundsätzlich könne man drei Arten von Texten im Interim unterscheiden: 1. Manches sei aus Büchern von Protestanten entnommen und an sich gut, aber hinterlistigerweise ins Interim eingeflickt, um es vertrauenswürdig erscheinen zu lassen. 2. Vieles sei offensichtlich falsch und irrig, zwar mit dem Schein des Guten versehen, aber vergeblich. 3. Vielfach sei auch Gutes mit Schlechtem in kaum entwirrbarer Weise vermengt. Deshalb habe man zu den einzelnen im Interim behandelten Punkten auch jeweils die eigene Lehre positiv formuliert und hinzugefügt, teilweise unter Verwendung von Formulierungen aus dem Interim selbst, nicht zuletzt um gegenüber dem Kaiser guten Willen zu zeigen. Dabei wende man sich mit Anführung der Schrift, der alten Theologen und evangelischer Schriften ausführlich gegen das Interim, um zu zeigen, dass die Ablehnung mit gutem Gewissen vor Gott, seinen Engeln und der Kirche geschieht, und um dies im Hinblick auf die Nachfahren und auf jedermann zu bekunden. Die Gutachter erklären ihre Bereitschaft, notfalls Verfolgung, Leiden und Tod auf sich zu nehmen in der Gewissheit, die ewige Seligkeit zu erlangen. Allerdings hoffen sie, der Kaiser werde das Interim als unrecht und schädlich erkennen und auf die Durchsetzung verzichten. Man müsse aber Gott mehr gehorchen als den Menschen und bezeuge deshalb öffentlich, das Interim ablehnen zu müssen, weil man andernfalls Christus und sein Evangelium verleugnen müsste. Im Hinblick auf die kurze Frist bis zum Konzil sei es ohnehin sinnlos, noch das Interim einführen und durchsetzen zu wollen, wodurch unnötig Unruhe und Unfriede gestiftet werde. Das Vorwort schließt mit Warnungen vor der Annahme des Interims. Im Hauptteil gehen die Gutachter den Text des Interims abschnittsweise durch und kommentieren ihn in der angekündigten Weise; dabei ist zum Zweck der besseren Handhabbarkeit ein Register der behandelten Gegenstände beigegeben.7

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4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben: niederdeutsch: A: Bekentnisse vnd Erkle= || ringe vp dat JNTERJM / dorch der Erbarn || Stede / Lbeck / Hamborch / Lnenborch / etc. || Superintendenten / Pastorn vnd Predigere / || tho Christliker vnd ndiger Vnder= || richtinge gestellet. || Matt. x. || Wol my bekennet vor den minschen / den wil ick bekennen vor mynem || Hemmelschen Vader / Wol myner uerst vorsaket vor den minschen / || Des wil ick ock vorsaken / vor mynem Hemmelschen Vader. || Heb. x. || De gerechte wert des Gelouens leuen / Wol uerst wyken wert / an || deme wert myne Seele kein wolgeuallen hebben / Wy uerst syne nicht || van den / de dar wyken vnd vordmet werden / sonder van den / de dar l= || uen / vnd de Seele redden. || Dorch Joachim Louw gedrcket. [123] Blatt 4° (VD 16 M 362) Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4476 R, Dr 17210a, Nr. 9 R Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek: Deutsches Buch- und Schriftmuseum: III:41,1 (unvollständig) Rostock, Universitätsbibliothek: Fg 1048-6, Kt 28-3 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 193 Theol. (2), 231.74 Theol. (1), 521.3 Theol. (15), S 211.4 Helmst. (1) deutsch: B: Bekantniss vnd Erkle= || rung auffs JNTERJM / durch der Erbarn || Stedte / Lbeck / Hamburg / Lneburg / etc. || Superintendenten / Pastorn vnd Predigern || zu Christlicher vnd notwendiger || vnterrichtung || gestellet. || Matt. x. || Wer mich bekennet fr den menschen / den wil ich bekennen fr meinem || Himelischen Vater / Wer mich aber verleugnet fr den menschen / den wil || ich auch verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Heb. x. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber weichen wirt / An || dem wirt meine Seele kein gefallen haben / Wir aber sind nicht von denen / || die da weichen vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da gleuben || vnd die Seele erretten. || Durch Jochim Lew getruckt ∴ [126] Blatt 4° (VD 16 A 354) Vorhanden: Hannover, Stadtbibliothek: 2 an: Ratsbibl. 8 Nr. 11 München, Bayerische Staatsbibliothek: H. ref. 749 m

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Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: S 208.4 Helmst. [benutztes Exemplar] C: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger vnterrichtung gestellet. || Matthei X. || Wer mich bekennet fr den Menschen / den wil || ich bekennen für meinem Himelischen Vater / Wer || mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 361) Vorhanden: Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2302 Freiberg, Universitätsbibliothek „Georgius Agricola“: B XXXIV 241 (1) Freiburg, Universitätsbibliothek: N 3182, g-9 Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 21 an: 8 J GERM II, 6436 (unvollständig) Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Th 713/125R (unvollständig) Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 587 (6), If 4390(7) Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Hist. eccl. 271 (18) Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek: Deutsches Buch- und Schriftmuseum: III: 58,3h Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn B 33/183 Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 8 X, 169 (n.1.) Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 156.19 Theol. (2), 231.96 Theol. (3), 88.7 Quod. (19), Alv Ef 103 (7), H 110.4 Helmst. (1), L 482.4 Helmst. (17), QuN 299 (14), S 210.4 Helmst. (1) D: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger vnterrichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fr den Menschen / den wil || ich bekennen für meinem Himelischen Vater / Wer || mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 359) Vorhanden: München, Universitätsbibliothek: 4 Theol. 5512:2 Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 20 an: 4 Bt 18600a R Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH IREN 60/16 (1) Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Th 713/129 (3) R Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ib 3889b (1) (Titelblatt fehlt, unvollständig), Ung VI 199(1) Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: K.G. qt. 134 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 252.25 Theol. (1), S 204.4 Helmst. (2) E: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger vnterrichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fr den Menschen / den wil || ich bekennen fr meinem Himelischen Vater / Wer || mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 360) Vorhanden: Aschaffenburg, Stiftsbibliothek: P-442/Bb.1 Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 an Dg 4405, Dg 4477 R Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Druck 1042 Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ii 387a (2), Vg 1184 Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Theol. 179 (2), 4 Theol. XLI,7 (11) Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg. 1113/6 Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn B 34/185 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 183.12 Theol. (11), 236.10 Theol. (2) (unvollständig), 513 Theol. (9), H 113.4 Helmst. (1), S 192.4 Helmst. (11) S 206.4 Helmst. (3)

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F: Bekantnus vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predigern zů || Christlicher vnd notwendiger vn= || derrichtung gestellet. || Matthei X. || Wer mich bekennet für den menschen / den wil ich bekennen || für minem Himmelischen Vatter / Wer mich aber verleugnet für || den menschen / den wil ich auch verleugnen für minem Himme= || lischen Vatter. || Hebre. X. || Der Gerecht wirt des Glaubens leben / wer aber weichen || wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen haben / Wir aber || sind nicht von denen / die da weichen vnd verdampt werden / Son || dern von denen / die da glauben vnd die Seele erretten. || Getruckt zů Magdeburg durch || Michael Lotther. [6], 103[=104], [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 357) Vorhanden: München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92 b Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: Theol. qt. 635 Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20. Dd. 1211 G: Benkentniss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || ger / zu Christlicher vnd notwen= || diger vntterrichtung gestellet. || Matthei. X || Wer mich bekennet fr den menschen / den wil ich || bekennen für meinem Himelischen Vater. Wer mich || aber verleugnet fr den menschen / den wil ich auch ver= || leugnen fr meinem Himelschen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / Wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben. Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdamp werden / Sondern von denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruck zu Magdeburg durch || Christian Rdinger. [8], 107, [1] Blatt 4° [Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk bey || Christian Rdinger.] (VD 16 A 356) Vorhanden in: Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2749 (8) München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 92 a Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: K.G. qt. 133 Weinsberg, Kirchenbibliothek: an: A 4901/108 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol. (6), Ts 412 (10) H: Bekentniss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || ger / zu Christlicher vnd notwen= || diger vntterrichtung gestellet. || Matthei. X || Wer mich bekennet fr den menschen / den wil ich || bekennen fr meinem Himelischen Vater. Wer mich || aber verleugnet fr den menschen / den wil ich auch ver= || leugnen fr meinem Himelschen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / Wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben. Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdamp werden / Sondern von denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Christian Rdinger. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk bey || Christian Rdinger.] (VD 16 A 355) Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4478 Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 625 (9), Ni 2086 (6) Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Ag 4 280b München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92 Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77. Dd. 479 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: S 209.4 Helmst. (1) I: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger vnterichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fr den menschen / den wil || ich bekennen fr meinem Himelischen Vater Wer || mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 358) Vorhanden: Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH IREN 60/15 München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92 c Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77. E. 97 Zwickau, Ratsschulbibliothek: 10.9.19. (2) A ist die niederdeutsche Erstausgabe von 1548, aus der Offizin von Joachim Löw in Hamburg. B stammt aus derselben Druckerei; diese hochdeutsche Fassung gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ins Jahr 1548, weil angesichts der sich wandelnden Haltung des Hamburger Rats gegenüber dem kaiserlichen Interim ein Nachdruck des Gutachtens im Jahre 1549 hier wohl

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kaum mehr opportun erschienen wäre. Die nächsten Drucke brachte Michael Lotter in Magdeburg heraus, alle mit der Jahresangabe 1549. Dabei steht C dem Hamburger Druck B am nächsten; D ist beinahe satzgleich, es fehlt aber, wie in allen folgenden Drucken, die Marginalie fol. XXXIr. D diente anscheinend als Vorlage für die Drucke E und F, wobei F im Satzspiegel abweicht und überhaupt eine größere Eigenständigkeit in Details zeigt, u. a. werden hier die Blätter mit arabischen Ziffern gezählt. E wiederum hat als Vorlage für die beiden Rödinger-Drucke G und H gedient, die demnach auch ins Jahr 1549 gehören; beide unterscheiden sich voneinander wohl nur in der Titelschreibung.8 Auch der Druck I basiert auf der Vorlage E; da er als Vorlage für G (und H) anscheinend noch nicht zur Verfügung stand, dürfte er ein wenig später zu datieren sein, das Kolophon weist aber auch ihn noch ins Jahr 1549.9 Ein Vergleich von ca. 25% der Lesarten in der besonders viele Eigenheiten aufweisenden Ausgabe F und der letzten Magdeburger Ausgabe I mit dem hier zur Edition kommenden Hamburger Druck B ergab folgendes Bild: Es gibt Änderungen in der Rechtschreibung, gelegentlich fehlen Marginalangaben oder sie sind verbessert worden. An einigen Stellen gibt es Ersetzungen von Wörtern ohne Sinnverschiebung („noch...noch“ wird zu „weder... noch“, „wider“ wird zu „gegen“, etc.). Eine wirkliche inhaltliche Abweichung liegt in den beiden überprüften Drucken nicht vor und ist auch in den anderen Auflagen nicht zu erwarten.

Kommentar
1  Zur Situation in Schwäbisch Hall vgl. unsere Ausgabe, Nr. 8: Brenz, Bedenken etlicher Prädikanten (1548), Einleitung, zur Lage in Regensburg unsere Ausgabe, Nr. 4: Gallus, Untertänige Antwort (1548), Einleitung.
2  Siehe unserer Ausgabe, Anhang, S. 965f.
4  Sein Vater war der Ratsherr Hans Hoeck. Der Sohn gräzisierte und latinisierte seinen Namen gemäß humanistischem Brauch nach αίπεινός = hoch.
5  Vgl. zu den biographischen Daten vgl. Hans Düfel, Art. Äpinus, Johannes, in: TRE 1 (1977), 535–544; Heinz Scheible, Art. Aepinus, Johannes, in: RGG4 1 (1998), 132f.
6  Siehe unten Blatt A 4v, S. 296.
7  Druck A bietet das Register auf den Seiten g 3r – g 3v, auf den Seiten h 1r – h 3v werden Druckfehler berichtigt. Druck B stellt das Register zwischen Vorrede und Hauptteil auf die Seiten A 5r – A 5v, das Druckfehlerverzeichnis schließt an auf den Seiten A 6r – A 6v. Die Magdeburger Drucke C, D, E, G, H, I enthalten kein Druckfehlerverzeichnis, aber eine Inhaltsübersicht auf den Seiten CVIIv–CVIIIr, entsprechend Druck F auf Blatt [105]r/v.
8  Sie stimmen auch in der falschen Numerierung von fol. XXXVII als XXXII überein.
9  Die Beziehung der Drucke C, D, E, F, G, H und I zeigt sich exemplarisch an den Zeilen 6 und 9 auf fol. XXXIr bzw. Hiijr von Druck C und ihren Entsprechungen. In C und D lesen wir: „Diesē wort geben klar das S. Peters befehl [...] Es ist nicht new das widder des Rmischen Stuls [...]“, in E: „Diese wort geben klar das S. Peters befehl [...] Ds ist nicht new das wieder des Rmischen Stuls [...]“ Die entsprechende Stelle in F (fol. 30v, Z. 8 und 11) lautet: „Diesen wort gebē klar das S. Peters befehl [...] Es ist nicht new das weder des Rmischen Stuls [...]“, in G und H: „Diese wort geben klar das S. Peters befehl [...] Dis ist nicht new das wieder des Rmischen Stuls [...]“, in I: „Diese wort geben klar das S. Peters beuehl [...] Das ist nicht new das wieder des Rmischen Stuls [...]“ In der hochdeutschen Hamburger Version von Druck B lauten die entsprechenden Stellen (fol. Kv, Z. 10 und 12) übrigens wie folgt: „Diese wrter geben klar das S. Peters befel [...] Es ist nicht newes das gegen des Rmischen Stuls [...]“
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