Einleitung
1. Historische Einleitung
Am 25. Juni 1548 erreichte die Reichsstadt
Hamburg ein kaiserliches Schreiben, in dem der Hamburger Rat neben anderen nicht auf dem Augsburger Reichstag vertretenen Reichsständen
aufgefordert wurde, zum Augsburger Interim Stellung zu beziehen. Das kaiserliche Vorgehen gegen die süddeutschen Reichsstädte
1 und der schon auf dem Reichstag deutlich erkennbare kaiserliche Druck machten klar, dass auch die norddeutschen Städte mit Gewaltanwendung von kaiserlicher Seite rechnen mussten. Der Hamburger Rat wurde darum sofort aktiv, um angesichts der
aufziehenden Gefahr eine möglichst breite Kooperation zu erreichen. Er setzte sich mit König
Christian III. von Dänemark in Verbindung und veranlasste den Lübecker Rat, einen Hansetag einzuberufen, auf dem das
weitere gemeinsame Vorgehen beraten werden sollte. Der Hamburger Superintendent
Johannes Aepinus schrieb, wohl in Absprache mit dem Rat, am 29. Juni 1548 einen Brief an den
Kopenhagener Superintendenten
Petrus Palladius und die dortigen Professoren, in dem er sie dazu aufforderte, den König zur Ablehnung des Interims zu bewegen.
2 Christian III. reagierte auf die Hamburger Anfrage, indem er am 25. August erklärte, das Interim ebenfalls abzulehnen, sich aber als nicht dem Reich Angehöriger deswegen nicht mit
dem Kaiser militärisch messen zu wollen. Unterdessen hatte
Lübeck am 18. Juli für den 1. August 1548 die niedersächsisch-wendischen Städte zu einem Hansetag
geladen, bei dem das weitere Vorgehen beraten werden sollte.
Aepin schlug vor, sich mit den Theologen der Städte
Lübeck und
Lüneburg an einem geheimen Ort zu
treffen, um eine gemeinsame Stellungnahme auszuarbeiten. Diesen Vorschlag machten sich die politischen Führungen am 1. August auf ihrem Hansetag in
Mölln zu eigen.
Braunschweig,
Hannover und
Hildesheim schickten zwar Gesandte, beteiligten sich aber nicht an dem Beschluss. Die Vertreter von
Stralsund,
Rostock und
Wismar waren mit dem Vorschlag nicht einverstanden und zogen wieder ab. Die Geistlichen der drei Städte
Hamburg,
Lüneburg und
Lübeck trafen kurz nach dem Hansetag in
Hamburg zusammen und verfassten die gemeinsame Stellungnahme.
Johannes Aepinus war daran maßgeblich beteiligt, da der Lübecker Superintendent
Hermann Bonnus ein halbes Jahr zuvor gestorben war und
Lübeck auf
absehbare Zeit ohne geistliche Führung war. Noch im August 1548 erschien das gemeinsame Gutachten, in niederdeutscher Sprache verfasst, in gedruckter Form bei dem Hamburger Drucker
Joachim
Löw unter dem Titel „Bekentnisse vnd Erkleringe vp dat Interim“. Die rasche Veröffentlichung war auf Betreiben der Theologen geschehen,
die einem möglichen Taktieren der Räte zuvor kommen wollten. Der Druck konnte gelesen werden als offizielle Zurückweisung des
Interims durch die Städte
Hamburg,
Lübeck und
Lüneburg. Dieser Schrift wurde eine enorme Wirkungsgeschichte zuteil. Von
Melanchthon und
Flacius in seltener Einmütigkeit bald nach ihrem Erscheinen als hervorragendste und beste Stellungnahme zum Interim überhaupt bezeichnet, erlebte
die Schrift einen hochdeutschen Nachdruck bei
Löw in
Hamburg, sowie in
Magdeburg fünf weitere Auflagen bei
Michael
Lotter und zwei bei
Christian Rödinger. Die Entscheidung, das gemeinsame Bekenntnis rasch zu publizieren, erwies sich bald als richtig, da der Hamburger Rat aufgrund der realen Kriegsgefahr damit begann,
mit dem Kaiser zu verhandeln und von der scharfen Zurückweisung des Interims, wie sie das Gutachten formulierte, wieder abzuweichen. Auch
Lüneburg ließ im Mai 1549 ein eigenes Bekenntnis in lateinischer Sprache für
den Kaiser abfassen, zeigte sich also ebenfalls darum bemüht, von dem Drei-Städte-Bekenntnis abzurücken. Allein
Lübeck konnte es sich aufgrund seiner Größe und seiner mächtigen Flotte erlauben, voll und ganz hinter dem Bekenntnis stehen
zu bleiben und es in der Korrespondenz mit dem Kaiser als Grundlage der in der Hansestadt vertretenen Lehre zu behaupten.
Dass die gemeinsame Offensive gegen das Interim auch auf altgläubiger Seite ihre Wirkung nicht verfehlte, zeigt die Empfehlung des kaiserlichen Rates und späteren Vizekanzlers
Georg Sigmund Seld, zeitnah mit Publikationen
reformkatholischer Drucke zu reagieren, um die Übermacht des evangelischen Protestes zu ersticken. Das Buch der Lübecker, Hamburger und Lüneburger sei so gut und gelehrt geschrieben, dass der Leser leicht die Meinung bekommen könne, die Autoren
verträten mit ihrer Position die alte Religion, lehrten schriftgemäß und in Einklang mit den Kirchenvätern. Auf einem Konvent in
Mölln sanktionierte das ministerium tripolitanum 1567 zusammen mit anderen
Bekenntnisschriften auch das „Bekenntnis aufs Interim“ als offizielle Bekenntnisgrundlage. Erst 1636 fiel es in den offiziell genannten Drucken der Hamburger Kirche wieder fort.
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2. Der Autor
Die Stellungnahme zum Augsburger Interim durch die wendischen Städte
Lübeck,
Hamburg und
Lüneburg wurde maßgeblich verfasst von
Johannes Aepinus, der dabei aber auf die Stellungnahmen zurückgriff, die auf der Hamburger Synode protokolliert worden waren.
Johannes Aepinus war 1499 in
Ziesar in der Mark Brandenburg geboren.
4 1517 trat er in das Prämonstratenserkloster in
Belbuck nahe
Treptow an der Rega in
Hinterpommern ein,
wo zu
dieser Zeit
Johannes Bugenhagen Lehrer war. Am 1. Oktober 1518 immatrikulierte sich
Aepinus in
Wittenberg, wo er
am 13. März 1520 sein Baccalaureatsexamen ablegte. Danach ging er als Lehrer zunächst in seine Heimatstadt
Ziesar, die er aber wegen seiner reformatorischen Lehre bald wieder verlassen musste.
1524 war
Aepinus in
Stralsund als Lehrer zu finden, wo er im Jahre 1525 im Auftrag des Rates eine Kirchenordnung abfasste.
1529 wurde er in
Hamburg Pastor an St. Petri, 1532 Superintendent und damit verbunden Pastor und Lektor am Hamburger Dom. Da das Lektorat nach den Hamburger Statuten von einem Doktor
der Theologie versehen werden musste, schickte die Stadt
Aepinus 1533 zur Promotion nach
Wittenberg, wo er zusammen mit
Johannes Bugenhagen und
Caspar Cruciger im Zuge der ersten Doktordisputation nach der Universitätsreform promoviert wurde. Im Jahre 1537 nahm
Aepinus am Bundestag in
Schmalkalden teil und unterschrieb als Delegierter der Stadt
Hamburg Luthers Schmalkaldische Artikel und Melanchthons
„Tractatus de potestate et primatu papae“. 1544 verfasste er eine Kirchenordnung für
Bergedorf und die
Vierlande, 1552 für
Buxtehude. In seiner Tätigkeit als Lektor am Dom legte
Aepinus 1544 auch die Psalmen aus. An seine Interpretation von Ps 16,10f, nach der Christi Höllenfahrt die
letzte Stufe seiner Erniedrigung sei, nicht aber der Beginn der Erhöhung, schloss sich ab 1548 ein Streit mit den anderen Hamburger Pfarrern an, der teils auch auf den Kanzeln geführt wurde.
Aepinus
beteiligte sich an der Auseinandersetzung um den Leipziger Landtagsentwurf, schrieb gegen
Andreas Osiander und nahm gegen
Georg Majors These von der Notwendigkeit der guten
Werke Stellung.
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3. Inhalt
Bereits die beiden vorangestellten Bibelzitate,
Sach 5,2–4 und
II Petr 2,20–22, bringen die Haltung der Gutachter deutlich zum Ausdruck: Sie sehen das Interim als ein Machwerk, das Diebe und
Meineidige für rechtschaffen erklärt und einen Rückfall in den Unglauben fordert. In der Vorrede, datiert „im Monat Augusto Anno M.D.xlviij“
6 wird das deutlicher ausgeführt: Seit etwa dreißig Jahren habe Gott das Evangelium in
Deutschland ans Licht gebracht, und es seien seither zahlreiche Schriften veröffentlicht worden, aus denen jeder die evangelische Lehre und die Missbräuche
des Papsttums ersehen könne, insbesondere wurden das Augsburger Bekenntnis und seine Apologie 1530 auf dem Reichstag offiziell an Kaiser und Reich übergeben. Eine ausführliche Entgegnung auf das Interim wäre deshalb eigentlich
nicht erforderlich. Da aber die Räte von
Hamburg,
Lübeck und
Lüneburg ihre Theologen um eine Stellungnahme ersucht haben, um dem Kaiser angemessen
ant
worten zu können, haben sich die Theologen miteinander beraten und legen hier nun ihr Ergebnis vor. Auf den Punkt gebracht: Das Interim ist ein verkleidetes „Iterum“, man will auf diesem Wege die päpstlichen Missbräuche wieder einführen.
Nach Auffassung der Gutachter ist das Interim kein taugliches Mittel, um die Einheit und Einigkeit im Glauben wiederherzustellen. Grundsätzlich könne man drei Arten von Texten im Interim unterscheiden: 1. Manches sei aus Büchern von Protestanten entnommen und an sich gut,
aber hinterlistigerweise ins Interim eingeflickt, um es vertrauenswürdig erscheinen zu lassen. 2. Vieles sei offensichtlich falsch und irrig, zwar mit dem Schein des Guten versehen, aber vergeblich. 3. Vielfach sei auch Gutes mit Schlechtem in kaum entwirrbarer Weise vermengt.
Deshalb habe man zu den einzelnen im Interim behandelten Punkten auch jeweils die eigene Lehre positiv formuliert und hinzugefügt, teilweise unter Verwendung von Formulierungen aus dem Interim selbst, nicht zuletzt um gegenüber dem Kaiser guten Willen zu zeigen.
Dabei wende man sich mit Anführung der Schrift, der alten Theologen und evangelischer Schriften ausführlich gegen das Interim, um zu zeigen, dass die Ablehnung mit gutem Gewissen vor Gott, seinen Engeln und der Kirche geschieht, und um dies im Hinblick auf die Nachfahren
und auf jedermann zu bekunden. Die Gutachter erklären ihre Bereitschaft, notfalls Verfolgung, Leiden und Tod auf sich zu nehmen in der Gewissheit, die ewige Seligkeit zu erlangen. Allerdings hoffen sie, der Kaiser werde das Interim als unrecht und schädlich erkennen und auf
die Durchsetzung verzichten. Man müsse aber Gott mehr gehorchen als den Menschen und bezeuge deshalb öffentlich, das Interim ablehnen zu müssen, weil man andernfalls Christus und sein Evangelium verleugnen müsste. Im Hinblick auf die kurze Frist bis zum
Konzil sei es ohnehin sinnlos, noch das Interim einführen und durchsetzen zu wollen, wodurch unnötig Unruhe und Unfriede gestiftet werde. Das Vorwort schließt mit Warnungen vor der Annahme des Interims.
Im Hauptteil gehen die Gutachter den Text des Interims abschnittsweise durch und kommentieren ihn in der angekündigten Weise; dabei ist zum Zweck der besseren Handhabbarkeit ein Register der behandelten Gegenstände beigegeben.
7
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:
niederdeutsch:
A:
Bekentnisse vnd Erkle= || ringe vp dat JNTERJM / dorch der Erbarn || Stede / Luͤbeck / Hamborch / Luͤnenborch / etc. || Superintendenten / Pastorn vnd Predigere / || tho
Christliker vnd ndiger Vnder= || richtinge gestellet. || Matt. x. || Wol my bekennet vor den minschen / den wil ick bekennen vor mynem || Hemmelschen Vader / Wol myner uerst vorsaket vor den minschen / || Des wil ick ock vorsaken / vor mynem
Hemmelschen Vader. || Heb. x. || De gerechte wert des Gelouens leuen / Wol uerst wyken wert / an || deme wert myne Seele kein wolgeuallen hebben / Wy uerst syne nicht || van den / de dar wyken vnd vordmet werden /
sonder van den / de dar l= || uen / vnd de Seele redden. || Dorch Joachim Louw gedruͤcket. [123] Blatt 4° (VD 16 M 362)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4476 R, Dr 17210a, Nr. 9 R
Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek: Deutsches Buch- und Schriftmuseum: III:41,1 (unvollständig)
Rostock, Universitätsbibliothek: Fg 1048-6, Kt 28-3
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 193 Theol. (2), 231.74 Theol. (1), 521.3 Theol. (15), S 211.4 Helmst. (1)
deutsch:
B:
Bekantniss vnd Erkle= || rung auffs JNTERJM / durch der Erbarn || Stedte / Luͤbeck / Hamburg / Luͤneburg / etc. || Superintendenten / Pastorn vnd Predigern || zu Christlicher
vnd notwendiger || vnterrichtung || gestellet. || Matt. x. || Wer mich bekennet fuͤr den menschen / den wil ich bekennen fuͤr meinem || Himelischen Vater / Wer mich aber verleugnet fuͤr den menschen / den wil || ich auch verleugnen
fuͤr meinem Himelischen Vater. || Heb. x. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber weichen wirt / An || dem wirt meine Seele kein gefallen haben / Wir aber sind nicht von denen / || die da weichen vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da gleuben
|| vnd die Seele erretten. || Durch Jochim Lew getruckt ∴ [126] Blatt 4° (VD 16 A 354)
Vorhanden:
Hannover, Stadtbibliothek: 2 an: Ratsbibl. 8 Nr. 11
München, Bayerische Staatsbibliothek: H. ref. 749 m
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: S 208.4 Helmst. [benutztes Exemplar]
C:
Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Luͤbeck / || Hamburg / Luͤneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern zu
Christlicher vnd notwen= || diger vnterrichtung gestellet. || Matthei X. || Wer mich bekennet fuͤr den Menschen / den wil || ich bekennen für meinem Himelischen Vater / Wer || mich aber verleugnet fuͤr den menschen / den wil ich || auch verleugnen
fuͤr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 361)
Vorhanden:
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2302
Freiberg, Universitätsbibliothek „Georgius Agricola“: B XXXIV 241 (1)
Freiburg, Universitätsbibliothek: N 3182, g-9
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 21 an: 8 J GERM II, 6436 (unvollständig)
Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Th 713/125R (unvollständig)
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 587 (6), If 4390(7)
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Hist. eccl. 271 (18)
Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek: Deutsches Buch- und Schriftmuseum: III: 58,3h
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn B 33/183
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 8 X, 169 (n.1.)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 156.19 Theol. (2), 231.96 Theol. (3), 88.7 Quod. (19), Alv Ef 103 (7), H 110.4 Helmst. (1), L 482.4 Helmst. (17), QuN 299 (14), S 210.4 Helmst. (1)
D:
Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Luͤbeck / || Hamburg / Luͤneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern zu
Christlicher vnd notwen= || diger vnterrichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fuͤr den Menschen / den wil || ich bekennen für meinem Himelischen Vater / Wer || mich aber verleugnet fuͤr den menschen / den wil ich || auch verleugnen
fuͤr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen /
die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 359)
Vorhanden:
München, Universitätsbibliothek: 4 Theol. 5512:2
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 20 an: 4 Bt 18600a R
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH IREN 60/16 (1)
Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Th 713/129 (3) R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ib 3889b (1) (Titelblatt fehlt, unvollständig), Ung VI 199(1)
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: K.G. qt. 134
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 252.25 Theol. (1), S 204.4 Helmst. (2)
E:
Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Luͤbeck / || Hamburg / Luͤneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern zu
Christlicher vnd notwen= || diger vnterrichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fuͤr den Menschen / den wil || ich bekennen fuͤr meinem Himelischen Vater / Wer || mich aber verleugnet fuͤr den menschen / den wil ich || auch
verleugnen fuͤr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen /
die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 360)
Vorhanden:
Aschaffenburg, Stiftsbibliothek: P-442/Bb.1
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 an Dg 4405, Dg 4477 R
Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Druck 1042
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ii 387a (2), Vg 1184
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Theol. 179 (2), 4 Theol. XLI,7 (11)
Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg. 1113/6
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn B 34/185
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 183.12 Theol. (11), 236.10 Theol. (2) (unvollständig), 513 Theol. (9), H 113.4 Helmst. (1), S 192.4 Helmst. (11) S 206.4 Helmst. (3)
F:
Bekantnus vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Luͤbeck / || Hamburg / Luͤneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predigern zů || Christlicher
vnd notwendiger vn= || derrichtung gestellet. || Matthei X. || Wer mich bekennet für den menschen / den wil ich bekennen || für minem Himmelischen Vatter / Wer mich aber verleugnet für || den menschen / den wil ich auch verleugnen für minem Himme= || lischen Vatter. || Hebre. X. ||
Der Gerecht wirt des Glaubens leben / wer aber weichen || wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen haben / Wir aber || sind nicht von denen / die da weichen vnd verdampt werden / Son || dern von denen / die da glauben vnd die Seele erretten. || Getruckt zů Magdeburg durch ||
Michael Lotther. [6], 103[=104], [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 357)
Vorhanden:
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92 b
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: Theol. qt. 635
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20. Dd. 1211
G:
Benkentniss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Luͤbeck / || Hamburg / Luͤneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || ger / zu
Christlicher vnd notwen= || diger vntterrichtung gestellet. || Matthei. X || Wer mich bekennet fuͤr den menschen / den wil ich || bekennen für meinem Himelischen Vater. Wer mich || aber verleugnet fuͤr den menschen / den wil ich auch ver= || leugnen
fuͤr meinem Himelschen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / Wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben. Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdamp werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruck zu Magdeburg durch || Christian Rdinger. [8], 107, [1] Blatt 4° [Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk bey || Christian Rdinger.] (VD 16 A 356)
Vorhanden in:
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2749 (8)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 92 a
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: K.G. qt. 133
Weinsberg, Kirchenbibliothek: an: A 4901/108
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol. (6), Ts 412 (10)
H:
Bekentniss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Luͤbeck / || Hamburg / Luͤneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || ger / zu
Christlicher vnd notwen= || diger vntterrichtung gestellet. || Matthei. X || Wer mich bekennet fuͤr den menschen / den wil ich || bekennen fuͤr meinem Himelischen Vater. Wer mich || aber verleugnet fuͤr den menschen / den
wil ich auch ver= || leugnen fuͤr meinem Himelschen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / Wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben. Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdamp werden / Sondern
von denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Christian Rdinger. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk bey || Christian R
dinger.] (VD 16 A 355)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4478
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 625 (9), Ni 2086 (6)
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Ag 4 280b
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77. Dd. 479
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: S 209.4 Helmst. (1)
I:
Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn Stedte / Luͤbeck / || Hamburg / Luͤneburg / etc. Su= || perintendenten / Pastorn vnnd Predi= || gern
zu Christlicher vnd notwen= || diger vnterichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fuͤr den menschen / den wil || ich bekennen fuͤr meinem Himelischen Vater Wer || mich aber verleugnet fuͤr den menschen / den wil ich || auch
verleugnen fuͤr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da weichen || vnd verdampt werden / Sondern von
denen / die da || gleuben vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 358)
Vorhanden:
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH IREN 60/15
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92 c
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77. E. 97
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 10.9.19. (2)
A ist die niederdeutsche Erstausgabe von 1548, aus der Offizin von
Joachim Löw in
Hamburg.
B stammt aus derselben Druckerei; diese hochdeutsche Fassung gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ins Jahr 1548, weil angesichts der sich wandelnden Haltung
des Hamburger Rats gegenüber dem kaiserlichen Interim ein Nachdruck des Gutachtens im Jahre 1549 hier wohl
kaum mehr opportun erschienen wäre. Die nächsten Drucke brachte
Michael Lotter
in
Magdeburg heraus, alle mit der Jahresangabe 1549. Dabei steht
C dem Hamburger Druck
B am nächsten;
D ist beinahe satzgleich, es fehlt aber, wie in allen folgenden Drucken, die Marginalie fol. XXXIr.
D diente anscheinend als Vorlage für die Drucke
E und
F,
wobei
F im Satzspiegel abweicht und überhaupt eine größere Eigenständigkeit in Details zeigt, u. a. werden hier die Blätter mit arabischen Ziffern gezählt.
E wiederum hat als Vorlage für die beiden Rödinger-Drucke
G und
H gedient, die demnach auch ins Jahr 1549 gehören; beide unterscheiden sich voneinander wohl nur in der Titelschreibung.
8 Auch der Druck
I basiert auf der Vorlage
E; da er als Vorlage für
G (und
H) anscheinend noch nicht zur Verfügung stand, dürfte er ein wenig später zu datieren sein, das Kolophon weist aber auch ihn
noch ins Jahr 1549.
9 Ein Vergleich von ca. 25% der Lesarten in der besonders viele Eigenheiten aufweisenden Ausgabe
F und der letzten Magdeburger Ausgabe
I mit dem hier zur Edition kommenden Hamburger Druck
B ergab folgendes Bild: Es gibt Änderungen in der Rechtschreibung,
gelegentlich fehlen Marginalangaben oder sie sind verbessert worden. An einigen Stellen gibt es Ersetzungen von Wörtern ohne Sinnverschiebung („noch...noch“ wird zu „weder... noch“, „wider“ wird zu „gegen“, etc.). Eine wirkliche inhaltliche Abweichung liegt
in den beiden überprüften Drucken nicht vor und ist auch in den anderen Auflagen nicht zu erwarten.