Einleitung
1. Historische Einleitung
In der Schlacht bei
Mühlberg,
1 auf der
Lochauer Heide, war Kurfürst
Johann Friedrich I. von Sachsen am 24.
April 1547 gefangengenommen worden. Zunächst hatte der Kaiser ihm sogar mit Hinrichtung
gedroht, alsbald aber die Strafe für den angeblichen Landfriedensbrecher in Gefängnis
von unbestimmter Dauer und Verlust der Kurwürde umgewandelt. Mit der Wittenberger
Kapitulation vom 19. Mai 1547 verlor
Johann Friedrich, über den Kurkreis
Wittenberg
hinaus, die Ämter östlich der
Saale und alle Rechte auf die Burggrafschaft
Magdeburg,
auf die Stifte Magdeburg,
Halberstadt,
Naumburg-Zeitz und
Meißen sowie auf die
Reichsstädte
Mühlhausen und
Nordhausen an seinen albertinischen Vetter
Moritz von
Sachsen, dem der Kaiser zum Dank für die Unterstützung im Kampf gegen den
Schmalkaldischen Bund die sächsische Kurwürde übertrug.
Johann Friedrich I. und
seinen Räten gelang es immerhin, einen Gutteil seines ursprünglichen Territoriums
mit Schwerpunkt um
Weimar und
Eisenach für sich und seine Erben zu bewahren. Der
„geborene Kurfürst“ und nunmehrige Herzog blieb allerdings in Haft bis zum 28. August
1552. Nach dem „geharnischten Reichstag“ von Augsburg, der am 30. Juni 1548 endete,
verlangte der Kaiser von
Johann Friedrich ebenso wie vom hessischen Landgrafen
Philipp,
der gleichfalls als Landfriedensbrecher inhaftiert war, die alsbaldige Umsetzung des
Interims in ihren jeweiligen Gebieten,
Johann Friedrich beugte sich aber dieser
Forderung des Kaisers nicht, ebensowenig wie seine Söhne, die Herzöge
Johann Friedrich
II. der Mittlere (*1529),
Johann Wilhelm I. (*1530) und
Johann Friedrich III. der
Jüngere (*1538), die das verbliebene Territorium für die Dauer der Abwesenheit ihres
Vaters verwalteten. Die – zunächst nicht vorgesehene
2 – Veröffentlichung des Gutachtens der führenden Theologen des Landes diente der
öffentlichen Begründung der ablehnenden Haltung gegenüber dem Interim.
2. Die Autoren
Der Text ist von einer Theologengruppe unterzeichnet und verantwortet, deren Mitglieder
zumeist mit verantwortungsvollen Aufgaben innerhalb der Kirche des ernestinischen
Sachsen betraut waren.
3 Auf Anforderung der Söhne ihres inhaftierten Landesherrn haben sie über das
kaiserliche Interim ein Gutachten verfasst, datiert vom 28. Juli 1548. Die kurze
Einleitung des Texts schildert das Zustandekommen: Die Theologen haben in einer
gemein
schaftlichen Sitzung die einzelnen Artikel des Interims verlesen, durchdacht, und
wichtige Anmerkungen in dem Gutachten zusammengetragen. Zwar tritt kein einzelner als
verantwortlicher Verfasser auf, man darf aber vermuten, dass den Voten von
Nikolaus von
Amsdorf und
Justus Menius als besonders angesehenen Lutherschülern in dem Kreis ein
besonderes Gewicht beigemessen wurde, was sich auch darin widerspiegeln dürfte, dass
sie als erste unterzeichnet haben.
4 Dies ist insofern bemerkenswert, als
Amsdorf zu jener Zeit kein Amt
bekleidete,
5 sondern als vertriebener ehemaliger evangelischer Bischof von Naumburg-Zeitz in
Weimar Zuflucht gesucht hatte.
Amsdorf veröffentlichte beinahe gleichzeitig mit der
Abfassung des Gutachtens noch ein Privatbekenntnis zum Interim, das er insbesondere an
seine frühere Magdeburger Gemeinde richtete, abgeschlossen am 31. Juli, Vorwort
datiert 1. August 1548.
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3. Inhalt
Die Schrift behandelt der Reihe nach die sechsundzwanzig Artikel des Augsburger
Interims. Mit Ausnahme der ersten drei werden alle mehr oder weniger deutlich verworfen,
ein Schwerpunkt liegt auf der Sakramentenlehre und dem Kirchenverständnis.
4. Ausgaben
Der Text kann in drei Druckausgaben nachgewiesen werden:
A:
Der Prediger der || Jungen Herrn / Johans Fride= || richen Hertzogen zu Sachssen ||
etc. Snen / Christlich Be= || dencken auff das || INTERIM ♦ || Esaias. 54. || Aller
zeuge der wider dich / zugerichtet wird / || dem sol nicht gelingen / Vnd alle zunge so
|| sich widder dich setzt / Solt du im ge= || richt verdammen / das ist das Er= || be
der Knechte des HERrn / || vber das / das ich sie gerecht || mache spricht der || HERR.
|| 1548. [Magdeburg: Michael Lotter] [11] Blatt 4° (VD 16 P 4740)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4488; Yh 1896 b, Nr. 22 EBD
Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: 3.A.6186, angeb.16
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 11 an: 8 J GERM II,
6436
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 587(5); AB 36 18/k,25;
AB 44 19/i,13(4); Ii 3891(2); Vg 1142,QK
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud.Hist.eccl.271(8); 4
Bud.Theol.179(4); 8 MS 25 860(23)
Kiel, Universitätsbibliothek: Cb 6169
München, Bayerische Staatsbibliothek:
4 H.ref. 80
München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität: 4 H.eccl. 3419 (2:2)
New York, Union Theological Seminary: D 548
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 40,3:14(n.7.); B 2140(25)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: L 482.4 Helmst.(14); S 206.4 Helmst.(7); Yv
1767.8 Helmst; Yv 1806.8 Helmst
B:
Der Prediger der || Jungen Herrn / Johans Fride= || richen Hertzogen zu Sachssen ||
etc. Snen / Christlich Be= || dencken auff das || INTERIM ♦ || Esaias. 54. || Aller
zeuge der wider dich / zu gerichtet wird / || dem sol nicht gelingen / Vnd alle zunge so
|| sich widder dich setzt / Solt du im ge= || richt verdammen / das ist das Er= || be
der Knechte des HERrn / || vber das / das ich sie gerecht || mache spricht der || HERR.
|| 1549. [Magdeburg: Michael Lotter] (VD 16 P 4741)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 24 in: Dg 8 R; 5 an: Bt 18600a R; Dg
4489; Dg 4490/1
Coburg, Landesbibliothek: Sche A 1:12
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH IREN 60/50
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 153 941(7); If 3603(11); Vg
1142a,QK
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 24 000(8); 8 MS 30 968(30)
Leipzig, DNB, Deutsches Schrift- und Buchmuseum: III:58,3 g
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 251/1560
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 81
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 140.14 Theol.(2); 231.96 Theol.(14); Alv Ef
103(3); J 609.4 Helmst.(8)
C: —
Der Prediger der || Jungen Herrn / Johans Fride= || richen Hertzogen zu Sachssen ||
etc. Snen / Christlich Be= || dencken auff das || INTERIM || Esaias. LIIII. || Aller
zeuge der wider dich / zu gerichtet wird / dem || sol nicht gelingen / Vnd alle zunge so
sich widder || dich setzt / Solt du im gericht verdammen / das || ist das Erbe der
Knechte des HERRN / || vber das / das ich sie gerecht mache || spricht der HERR. ||
M.D.XLIX. [Magdeburg, Christian Rödinger d. Ä. 1549] (VD 16 P 4742)
Vorhanden:
Aschaffenburg, Stiftsbibliothek: P-442/6
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4490
Gotha, Forschungsbibliothek: Th 713/129(1)R
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Theol.XLI,7(15)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 82
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol.(10); A 115b.4 Helmst.(7); Gb
356(14); Li Sammelbd.19(18); S 320b.4 Helmst.(3); Ts 412(11)
Die Edition folgt Ausgabe
A als der ersten; die Textabweichungen in
B
und
C sind sehr
gering und werden mit Ausnahme einiger weniger eindeutiger Satzfehler im textkritischen
Apparat verzeichnet.
B ist ein Neusatz von
A, beide Ausgaben stammen
höchstwahrscheinlich aus der Magdeburger Offizin von
Michael Lotter,
7 C weicht in der Anordnung des Satzes von
A und
B deutlich ab und erschien 1549
vermutlich ebenfalls in Magdeburg, allerdings bei
Christian Rödinger d. Ä.
8
Der Text wurde abgedruckt bei
Schmidt, Menius II, 48-57, und ist auch bei
Reichert,
Amsdorff, B 48-66 (Nr. V) zu finden.