|| [A 2r:] Gottes Gnad vnnd Fridt in Christo, Durchlauchtige Hochgeborne Fuͤrsten, Gnedige
Herrn! Auff gnedigs begern Ewern Fuͤrstlichen Gnaden haben wir das INTERIM verlesen,
einen Artickel nach dem andern, nach der gewissen Regel der warheit, nemlich der
heiligen Schrifft vnnd Gttlichen worts, mit vleis erwogen, vnd was in jedem Artickel
annemlich odder verwerfflich befunden, auffs kuͤrtzest vnterschiedlich vnd ordentlich
verzeichnet, wie hernach folget:
I.
Von dem Menschen vor dem fahl.1
Diesen Artickel wissen wir an ihm selbst nicht zutadeln, darinnen recht geleret wirt,
wie die Menschliche natur von Gott gantz Recht, rein vnd wol erschaffen vnnd Gott der
suͤnden, So in der natur ist, keine vrsach sey.II.
Von dem Menschen nach dem fahl.2
Diesen Artickel tadeln wir auch nicht. Denn er lehret auch recht von der Erbsuͤn- || [A 2v:] de,
damit die gantze Menschliche natur verderbt vnnd vmb jhrentwillen in allerley
leidt, jammer vnnd nodt, auch in die straffa des todts gefallen ist.III.
Dieser Artickel lehret auch recht, das wir durch den Sohn Gottes Jhesum Christum allein von den suͤnden, Gottes zorn, ewigen todt vnd verdamnis erlset Vnnd mit Gott dem Vater versuͤnet sein.
IIII.
Von der Rechtfertigung.4
Dieser Artickel ist vnrein Vnnd nimpt den schnen, herlichen trost, der inn den vorigen
Artickeln geleret wird, aller ding hinwegk Damit, das er leret, man muͤsse vor Gott
gerecht, das ist: der suͤnden loß, vnd zu gnaden angenomen werden, nicht allein durch den
glauben an den Heilandt Jhesum Christum, sondern durch die eingegebene gerechtigkeit
der Liebe, welche neben dem glauben gleich nttig vnd krefftigk geacht wirdt, den
menschen zu rechtfertigen, das ist: bey Gott zu bringen vnd angenehm zumachen.V.
|| [A 3r:] Dauon wird auch vnrecht geleret. Denn das ein armer suͤnder mit Gott versuͤnet vnd in seinem hertzen zufrieden wirdt, die hoffnung empfehet, das er ein kindt Gottes vnnd erb des ewigen lebens sey, solchs muß durch den glauben allein gescheen, der do gleubt, das ihme solchs alles aus lautter gnaden vnnd Barmherzigkeit allein durch das verdienst Jhesu Christi erworben sey vnnd geschenckt werde. Es sagt das INTERIM aber in diesem Artickel, das vnsere gewissen mit Gott versuͤnet vnnd zu frieden komen, die hoffnung des ewigen lebens erlangen Vnd wir zu Kinder Gottes werden muͤssen nicht durch den glauben allein, sondern auch durch die Liebe. Domit denn, dieweil dieselbe in vns nuͤmmermehr vlligk sein kann, die gewissen zweiffelhafftigk gemacht werden Vnd zu rechtem fried mit Gott nuͤmmermehr kommen muͤgen.
VI.
Hieuon wird erstlich recht geleret, das man durch Buß vnnd Glauben darzu kommen muß, nemlich so wir an vnsern eigenen verdiensten vorzagen vnd vnser vertrauwen auff den mitler Jhesum Christum allein setzen. Es wird aber diese meinung baldt hernach gar vmbgekert vnd gefelscht, do gesagt wirdt: Wenn die Liebe vnnd eingegossene gerechtigkeit zum Glauben kommen, denn allererst werde die Rechtfer- || [A 3v:] tigung volkomen, vnd weitter: wo die Liebe den Glauben nicht volkommen mache, so sey es eine vorstuͤmmelte gerechtigkeit,7 damit denn der Glaub an die verheissene gnad in Christo gantz vngewis vnd zweiffelhafftig gemacht wird.
VII.
Von der Lieb vnd guten Wercken.8
Von der Liebe vnnd guten Wercken ist war und recht gesagt, das sie als fruͤchte dem
rechtschaffenen Glauben folgen sollen. Das aber im INTERIM fuͤrgegeben wird, die Liebe
mache den Glauben, das er rechtschaffen werde, vnnd gebe ihme krafft, den menschen zu
rechtfertigen vnnd das ewige leben zu erlangen, dieses ist vnrecht vnd ein lesterung des
Herrn Christi. Die vngebotenen, selb erwelten werck, die sie Opera supererogationis
pflegen zu nennen,9 wissen wir anders odder hcher nicht zu loben, denn sie vom Herrn Christo gelobt
werden Matthei XV:10 „Sie dienen mir vorgeblich11 mit Menschenleren.“ Vnd weil die werck, so Gott geboten hat, vns nicht gerecht
machen knnen, jst gewis, das es selb erwelte, vngebottene werck noch viel weniger thun
knnen.VIII.
Wer do gleubet, das er vorgebung der suͤnde habe allein durch Christum, der mag || [A 4r:] in solchem glauben nimmermehr zuuiel fest vnd sicher werden.13 Denn auff die Gttliche verheissung kan niemand zuuiel vertrauwen, sintemal sie auffs aller gewissest ist. Darumb ists ein Gotslesterung, das man die Leute zweiffeln leret. Wer aber vergebung der suͤnden nicht allein durch den Glauben an Christum, sondern durch verdienst vnnd wirdigkeit der Liebe beneben dem Glauben erlangen will, wie im INTERIM vnrecht geleret wirdt,14 derselbe kan freilich in seinem hertzen nimmermehr zufrieden vnnd sicher werden, sondern muß fuͤr vnd fuͤr im zweiffel stecken bleiben.
IX.a
Von der Kirchen15
Dauon wirt recht geleret, das sie sey die gemeinschafft vnnd samlung deren, so da
gleuben dem Euangelio Jhesu Christi, welcher heubt Christus ist, von dem sie durch den
Heiligen Geist geheiliget wirdt. Es wird auch recht gesagt, das ausser dieser gemein
odder samlung niemandt seelig werde, er thue so viel guts er wolle. Jtem das in dieser
gemeine oder samlung vermenget sein fromme und bse, solange sie Gottes wort nicht
verleugnen noch verdammen, denn die solchs thun, sind keine glieder der Kirchen, sie
fuͤren tittel vnd schein wie sie wollen.
Das ist aber vnrecht, das fuͤrgegeben wirt, die sichtbare Kirche sey an die succession
der Bapistischenb || [A 4v:] Bischoffe gebunden vnnd muͤsse von denselben regirt werden,16 so doch ffentlich am tage ist, das dieselben Bischoffe von wegen des, das sie
das Heilige Euangelium Jhesu Christi lestern, verdammen vnd verfolgen, keine glieder der
Kirchen, sondern vielmehr feinde vnnd zustrer derselben sind.
Auch ist das vnrecht, das gesagt wirdt, die Kirch habe macht vnd gewalt, Canones zu
machen,17 damit sie one zweiffel des Babsts Jus Canonicum, Decreta vnnd Decretales18 bestetigen wollen, zu uerletzung vnd grosser vnleidlichen beschwerung der
gleubigen gewissen, denn es stehet geschrieben: „Empti estis pretio magno, nolite fieri
serui hominum.“19 Was aber one verletzung des glaubens vnnd beschwerung der gewissen die Kirche
eusserlich ordenung beduͤrfftig, solche hat sie wol zu machen.X.
Von den Zeichen und gemercken der wahren Kirchen.20
Hieuon wird recht gesagt, das man die Kirche erkennen sol bey der reinen, heilsamen
lehre vnd dem rechten gebrauch der heiligen Sacrament, wie dieselben von Gott dem Herrn
eingesetzt vnd gegeben Vnd zu allen zeiten inn aller welt eintrechtigk gehalten worden
seind. Das aber ist vnrecht vnd Tyranney, das vorgegeben wird, die Kirche stehe auff
der Succession der Bisschoffe,21 welche doch ffentlich be- || [B 1r:] weisen, das sie keine glieder der rechten,
warhafftigen Kirchen Jhesu Christi sein, damit das sie die Lehr, in der heiligen
Propheten vnd Aposteln Schrifften gegruͤndet vnd in der Kirchen ye vnd allewegen von
allen Christen eintrechtig gehalten, gegleubt vnd bekannt, verdammen vnnd verfolgen den
rechten gebrauch der Heiligen Sacrament wider des Herrn Christi einsetzen vnd ordnung
vnd sich also von dem Herrn Christo, welcher das heupt der Kirchen ist, jtem von den
lieben Propheten vnnd Aposteln, welche die fuͤrnemsten glieder sind, mit der that selbs
absondern, derwegen mit ihnen als abtruͤnnigen vnnd rechten Schismaticis kein rechter,
warhafftiger Christ in einigkeit des glaubens stehen kan. Quae enim conuentio, Christi
& Belial.22
XI.
Von dem Gewalt und Autorithet der Kirchen.23
Die Kirche hat keinen gewalt vber die Heilige Schrifft, sondern sie ist der Heiligen
Schrifft vnterworffen, vnnd ist ihr die Heilige Schrifft darzu gegeben, das sie Gottes
willen daraus erkennen Vnd nach dem selben alles richten vnnd vrteilen sol. Was nun der
Heiligen Schrifft gemeß ist, solchs wird von der Kirchen als rechtschaffen approbiret,
angenohmen vnd gehalten. Was aber der Heiligen Schrifft vngemeß vnd zuwieder ist, solchs
wird von der Kirchen auch verworffen vnnd verdammet. Das aber Babst vnd Bischoffe sich
solchs gewalts an- || [B 2v:] massen, das sie die heilige schrifft als ketzerey verdammen vnd
verfolgen Vnd dagegen ffentliche Jrthumb Abgtterey vnnd Mißbreuche wider die schrifft
mit gewalt in der Kirchen auffrichten, gebieten vnnd verteidingen, geschicht aus
Teuffelischer hoffart des Antichrists.24
Auslegung der schrifft, wo dieselbige von dingen [redet], so menschlichem vorstande zu
hoch sint, ist nicht ein ampt odder macht gewiesser Personen als der Babst vnnd
Bischoffen, das dieselben der schrifft einen vorstand odder auslegung zu dichten haben
nach ihrem wolgefallen odder gutduͤncken, sondern solchs ist eine sonderliche gabe des
heiligen Geists, welche gabe die Bischoffe nicht einer auff den anderen erben, sondern
von Gott dem heiligen Geist sonderlichen leutten, wenn vnnd welchen er will, seins
gefallens gegeben wird, welcher auslegung nicht von wegen der Person des auslegers,
sondern nur von des wegen, das solche auslegung der heiligen schrifft gemeß ist,
angenohmen vnd gegleubt wird.25 Wie mit der Excommunication zu handeln vnd zu gebaren sey, lehret der Herr
Christus Matthe. xviij.,26 darnach sich die Kirche zu halten hat.27
Determinationes jrriger vnd streittiger sachen in Concilijs sollen nicht nach dem
gutduͤncken, willen vnd wolgefallen der Personen, sie heissen Babst, Bischoff odder wie
sie wollen, on vnnd wider die heilige Schrifft vnd Gottes wort, sondern allein nach
ynhalt vnnd ausweisung der schrifft gestellet werden.28 || [B 2r:] Es hat auch die Kirche vor sich selbs kein Gesetz zu machen, die
gewissen daran zu uerbinden, gleichwie sie auch kein Gttlich gesetz aus ihrer macht
auffzulsen vnd zu endern hat.29
Derwegen [ist] dieser Artickel, inndem30 er des Babsts vnd der Bischoffe gewalt vber Gott, sein heiliges wort vnd der
gleubigen gewissen erheben vnd bestetigen will, gar mitnichten zu gedulden noch
anzunehmen.XII.
Von den dienern der Kirchen.31
Das die Kirche diener habe, das Euangelion zu predigen vnnd die heiligen Sacramenta nach
des Herrn Christi einsetzung vnnd beuehl zu administrirn, ist jn allewege vonnten,
welche sollen mit aufflegung der hende nach verordenung der heiligen Aposteln32 abgesondert vnd ordinirt werden.
Die Bebstische weihe der fladenbischoffen33 vnd Mespfaffen34 mit schmiren35 vnd blattenscheren36 sampt anderm narrenwerck halten wir fuͤr des Antichrists vnd Teuffels
fastnachtspiel.37
XIII.
Vom Obersten Bischoff und andern Bischoffen.38
Dieser Artickel bestetigt nur des Babsts zu Rom Tyranney, welche in der Kirchen gar
nicht zu gedulden ist, nachdem Christus sagt: „Die welthern herschen, ihr aber nicht
also.“39 || [B 2v:] Alle Aposteln haben von dem Herrn Christo einerley beuehl, das Heilige
Euangelion zu predigen, zu Teuffen etc. entpfangen.40 Do sich die Bischoff desselbigen, wie sie schuldigk sind, hielten, durfft man
sich keiner secten vnnd spaltung besorgen.41
Vnd solchen Bischoffen, die sich angezeigts beuels vnsers Herrn Christi halten, denen
ist man auch gehorsam schuldigk, wie Christus sagt: „Wer euch hret, der hret
mich.“42
XIIII.
Vom Sacrament in Gemein.43
Jn diesem Artickel wird der allerheilsamste vnd fuͤrnemste nutz der warhafftigen
Sacramenten vorschwiegen, welcher ist, das sie den glauben an die Gtliche
verheissungen erwecken vnd stercken sollen.
Das aber im INTERIM gesagt wird, die Sacramenta sein krefftigt,44 wo solchs nach der Muͤnchen45 Lehr gemeint, das die Sacrament Ex opere operato46 gnadt geben sollen, ist vnrecht,47 denn sie ane glauben nichts nuͤtzen, wie geschrieben stehet: „Wer nicht gleubt,
der wird verdampt werden.“48
Das das INTERIM auch sieben Sacramenta zelet,49 geschicht ane schrifft. Denn im Newen Testamenta sind dieses allein Sacramenta, dabey Gott vergebung der suͤnden verheischt50 durch Christum, als da sind: Die Tauffe, des Herrn Abentmal. Wo nun solche
verheis- || [B 3r:] sungb nicht ist, do kan auch kein Sacrament sein. XV.
Von der Tauffe.51
Die Tauff ist krefftigk, darinnen der Heilig Geist durch das wordt der verheissung in
den gleubigen wircket. Was aber die Muͤnche vund Sophisten52 von der wirckung Ex opere operato fuͤrgegeben, darnach dieser Artickel auch
fast53 schmeckt, das ist vnrecht, wie obgemelt. So ist dieses auch vnrecht, das im
INTERIM vorgegeben wird, die Jungen kindtlein haben keinen eigenen glauben, derwegen sie
im glauben ihrer Baten vund der Kirchen getaufft muͤssen werden.54 Was weitter gesagt wird von der Intention des Teuffers55 , ist nicht allein ein vnntig, sondern auch ein geferlich dingk, dadurch vrsach
gegeben wirdt zu zweiffeln, ab einer recht odder vnrecht getaufft ist. Denn wer kan den
Teufflingk gewiß machen, was Intention sein Teuffer, indem er in getaufft, gehabt
habe?XVI.
Von der Firmung.56
Dieser artickel ist one allen grund der schrifft gesagt, one was mit den haren
felschlich darauff gezogen wirdt.57 Denn es ist widder beuehl noch verheissung in der schrifft || [B 4v:] von diesem
Sacrament. So hat die Kirche vor sich selbs die macht nicht, das sie Sacrament einsetzen
vnnd ordenen58 mcht, dagegen ihr solchs hie auch vnbillich auffgelegt wird.XVII.
Vom Sacrament der Bus.59
Was in diesem Artickel von erzelung der suͤnden inn der Beicht, desgleichen von der
krafft der wilkuͤrlich angenohmen oder vom Beichtuater aufferlegten genugthuen gesagt
wird, solchs ist alles on vnnd widder die schrifft, sintemal der Herr Christus der keins
gethan noch zu thun beuohlen. Dienet aber beide, Beicht vnd Absolution, allein darzu,
das des Babsts Tyranney in der Kirchen damit bestetiget Vnd sein Ablaßkram60 vnd jarmarck61 erhalten werde.XVIII.
Vom Sacrament des Altars.62
Jn diesem Artickel wird die transsubstantiatio geleret, das ist, wie das wesen Brots vnd
Weins auffhren vnd allein die ledige gestalt dableiben solle, darunter des Herrn
Christi Leib und Blut gegeben werde. Vnd wird daraus ein artickel des glaubens gemacht,
welchs doch klerlich wider die schrifft ist, welche sagt j.Cori.x.: „Das Brot“ (nicht
die gestalt des Brots), „das wir brechen, ist das nicht die gemeinschafft des Leibes
Christi?“63
|| [B 4r:] Zum andern wird auch vorgegeben, wer das Sacrament wirdig empfahen wolle, der
solle vnnd muß zuuor von suͤnden gereiniget sein durch die Buß; vnnd wer nicht also von
suͤnden gereiniget sey, der empfahe dieses Sacrament vnwirdig vnd zum gericht etc.
Darinnen ist zweierley mangel. Denn erstlich wird nicht nach der schrifft, sondern
widder die schrifft gesagt, das wir durch Buß von suͤnden gereiniget werden, sondern
durch den glauben werden wir gereiniget. Actor. xv.64 Zum andern: Weil im Sacrament vorgebung der suͤnden durch das wort der
verheissung vns angeboten vnnd versprochen wird, die aber, so von suͤnden zuuor
gereiniget sind, solcher vergebung nicht beduͤrffen, jst klar, das dieses Sacrament nicht
solche geste,65 so bereitan rein vnnd sath sein, sondern die gern rein vnd gesettiget werden
wolten, fordert, vnd stehet die wirdige empfahung nicht in deme, das du zuuor rein
seiest, sondern begerest vnd gleubest, gereiniget zu werden.XIX.
Von der heiligen Oelung.66
Dieser Artickel ist allerdinge, wie der xvj. von der Firmung, one alle schrifft, hat
wider beuehl noch verheissung vom Herrn Christo, jst auch mit dem Oelen der Apostel gar
ein ander ding gewesen denn mit diesem, dauon hie gered wird.Vom Sacrament der Priesterweyhe.67 Die68 diener der Kirchen zum Predichampt des heiligen Euangelij vnnd zur Administration der Sacramenten mit aufflegung der hende abgesondert vnd ordinirt werden sollen, solchs ist aus der Apostel schrifften kundlich.69 Was aber vom andern Ordinibus, der Exaministen, Lectorum, Ostiariorum etc., jtem von dem ampt des Mesopffers, auch von der weise der Ordination odder Weihe zu solchen emptern mit schmiren,70 blatten scheren,71 Alben,72 Kaseln,73 Stolen,74 mannipeln75 etc. vnd was sonst zu der Babistischen Pfafferey mehr gehrt, ist alles one schrifft, ja widder die schrifft. Denn Christus zu seinen Aposteln nirgend gesagt hat: „Gehet hin, haltet winckelmeß vnd opffert etc.“, sondern so hat er gesagt: „Gehet hin, predigt das Euangelium vnd Teuffet etc.“76
XXI.
Vom Sacrament der Ehe.77
Der Ehestand ist nicht vom Herrn Christo im Newen Testament, sondern anfengklich im
Paradis von Gott gestifftet. Derhalben er auch vor kein Sacrament des Newen Testaments
zu halten ist.
Vnd das gesagt ist, wenn vmb Ehebruchs || [C 1r:] willen Eheleut gescheiden werden, das
gleichwol die vnschuͤldige person sich nicht widerumb vorehelichen sol,78 solchs ist vnrecht, denn Christus jo nicht von tisch- vnnd bethscheidung, sonder
von Ehescheidung klerlich redet.79 So nu die Ehe gescheiden wirdt, muß ja durch solche Scheidung die vnschuͤldige
person von voriger verbuntnus frey vnd loß sein vnnd demnacha sich als ein frey ledige person anderweith zu uerehelichen macht vnnd recht
haben.b
Gleichs falhs ist dieses auch vnrecht, das gesagt wirdt, die eltern haben nicht macht,
aus einerlichen80 vrsachen die heimlichen verlubdnus ihrer kinder zu uerhindern.81 Denn so die eltern ihres gewalts gegen den kindern sonst nicht mißbrauchen, sind
jo die kinder ihnen zu gehorsamen schuldig, lauts des vierden gebots.82
XXII.
Vom opffer der Meß.83
Dieser Artickel ist gar grewlich, verkeret den rechten gebrauch des Heiligen Abendmals
des Herrn Christi vnnd leret eytel Abgtterey. Denn vnser Herr Christusa sein Heiligs Testament darzu nicht eingesetzt, das wir es auffopffern vnd ihm
geben sollen, sondern das wir dadurch von ihm entpfahen vnnd annehmen sollen die
vergebung der Suͤnden, durch sein Blut vnd Todt am Kreutz erworben.
|| [C 1v:] Es wirdt auch der spruch des Propheten Malachie vom versuͤneopffer84 vbel auff das Meßopfer gedeutet, sintemals er nuhr von der predige des Heiligen
Euangelii redet gleich wie auch etliche spruͤch der alten lehrer auch vbel hieher
getzogen werden denn die selben der gestalt vnnd meinung vom opffer gar nicht geredet
haben wie das INTERIM thut. Vnnd ob gleich von ihr etlichen so geredt worden weil aber
solchs dem beuelh einsatzung vnnd ordenung Christi gestracks entkegen muß man die lehrer
fahren lassen vnnd dem Herrn Christo allein volgen.XXIII.
Vom Gedechtnus Vorbith vnd Anruffung der Heyligen.85
Dieser Artickel leret offentlich Abgtterey, dadurch dem Sohn Gottes, Jhesu Christo,
sein ehr geraubet vnnd dem todten menschen zugeeignet wirdt, nemlich das ihre vorbith
vnd verdienst vns helffen sollen, schutz vnnd gnad zu erlangen. Weiter wirdt auch
vnrecht gesagt, das die Heiligen durch jhre verdienst sein seelig worden, vnnd wird der
Heyligen verdienst mit dem verdienst des Mitlers Jhesu Christi bslich vermenget.Vom gedechtnus der verstorbenen inn Christo.86
Dieser Artickel ist allein darumb gesetzt, das er das Fegfewr bestettigen, dauon doch
aus der heiligen Schrifft vnd Gottes Wort nichts mag beweiset werden, ist aber darumb
allein erdichtet, das es den Meßpfaffen vnd Muͤnchen inn die kuͤchen dienet.87
XXV.
Von der Communion wie die bey dem opffer der Meß sol gehalten werden.88
Wie man des Sacraments nach der einsetzung vnd beuelh des Herrn Christi geniessen vnnd
gebrauchen sol, solchs findet man bey den Euangelisten gewiß vnnd klerlich
beschrieben.89 Was aber alhie von dieser Communion, die da sol ein zeugnis des erdichten
opffers sein, gesagt wirdt, jst nur ein spectakel, von menschen erdichtet, one Gottes
beuelh vnnd ordenung.XXVI.
Von den Cermonien vnd gebrauch der Sacrament.90
|| [C 2v:] Dieser Artickel Restituirt vnnd Confirmirt das gantze Babstumb, vnnd obgleich in
vorigen Artickeln etwas leidlichs gesagt worde, so wirdt doch solchs durch diesen
Artickel alles vmbgestossen, das wer dieses INTERIM annehmen wolte, derselbige gleich
so leicht das gantze Babstumb annehmen mochte.
Dieses, Gnedige Fuͤrsten vnnd Herren, haben wir auff E. F .G. gnediges begeren inn
vnterthenigkeit auffs kurtzts vnnd so gut, als es inn eyl hat geschehen muͤgen, auff das
zugestalte INTERIM berichten sollen. Der Almechtige, Barmhertzige, guͤtige Vater vnsers
lieben Herrn vnnd Heylands Jhesu Christi, der wolle vmb desselbigen, seins Eingebornen
Ewigen Sohns wilen durch seinen Heiligen Geist E.F.G., unser vnnd aller rechtglaubigen
hertzen gnediglich behuͤten vnnd bewaren Das wir weder inn dises INTERIM, noch inn
keinerley andere Teuffelische Jrthumb vnd Abgtterey nimmermehr verfurt, sondern inn
reinem vnnd festem Glauben vnnd Bekentnus seins heiligen Euangelij bis auf frlichen tag
seiner herlichen erscheinung vnnd vnserer ewigen erlsung bestendig erhalten werden,
nach dem exempel vnd vorbild E. F. G. lieben Herrn Vaters, vnsers Gnedigsten lieben
Herrn vnd getrewen Landtsvaters, welchs nicht allein bey allen Christen, solang die inn
diesem elenden leben auff erden sein werden, sondern on allen zweiffel im Reich der
ewigen Herrligkeit nimmermehr vergessen wer- || [C 3r:] a den wirdt zu der Gottlichen Maiestat ewigen Lob vnnd Herrligkeit. Amen.
Nicolaus uon Amsdorff92 Manu propria subscripsit.
Iustus Menius93 Gothanae et Isnacensis Ecclesiarum superattendens subscripsit.
Caspar Glatius D.94 et Ecclesiae Orlamundensis Parochus
subscripsit.
Iohannes VVeber95 Neapolitanae Ecclesia superattendens, subscripsit.
Caspar Aquila96 Pastor et
Superattendens Salfeldiae, subscripsit.
Martinus Geralitius97
Ecclesiae Ienensis Pastor et Superattendens, propria Manu subscripsit.
Hoffprediger Christophorus Hoffman98 subscripsit.
VVolffgangus Mostelius99 Superattendens der Kirchen zu VVeida. Manu propria subscripsit.
VVolffgangus Stein,100 propria Manu
subscripsit.
Iohannes Stoltz101 Hoffprediger Manu propria
subscripsit.
Laurentius Schrotter,102 propria Manu subscripsit
|| [C 3v:] Iohannes Aurifaber103 Vinariensis,
Manu propria subscripsit.
Ioannes Molitor104 Bornensis, Manu propria
subscripsit.
Iohannes Grau,105 Ecclesiae
Vinariensis Superintendens Manu propria subscripsit.
Nicolaus Staffelstein, Ecclesie Vinariensis Diaconus, Manu propria subscripsit.