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A 2v:] Der Grauen von Mansfelt auff die Keiserliche Declaration
10 Antwort.
Allerdurchleuchtigster, großmechtigster, vn
uͤberwindligster Keiser vnd Herr, E. Key. Ma., seind vnser gantzwillige vnterthenige vnd sch
uͤldige dienste allezeit zuuor. Allergnedigster Herr, E. Key. Ma. Declaration, die Religion betreffend,
haben wir in
a aller vnterthenigkeit empfangen, verlesen, bewogen vnd darin soviel befunden, das E. Key. Ma. vns vnd andere Ewere vnterthane in den furnempsten Artikeln, wie wir vor Gott gerecht werden sollen, gantz Veterlich, gnediglich vnd Christlich bedacht, indem E. Key. Ma.
Declaration mit sich bringt, das vnsere Rechtfertigung durch das vortrauwen vnd den glauben auff den verdienst vnsers Herrn Jesu Christi stehe, welcher glaube aber nicht tod oder ein vorgeblig wan,
11 sondern durch die liebe vnd gute wercke tettig ist vnd wirckt.
12 Dadurch wir auch bey der lere, so bishero in vnser Herschafft gewesen, bleiben Vnd seind E. Key. Ma. fur solche ertzeigte gnade vnd woltath zu h
gsten billich danckbar, erkennen auch, das wir dargegen E. Key. Ma. nach Gott beide, in eusserlichen,
weltlichen, auch was vnser heilige Religion vnd glaubens sachen anlangt,
13 so viel jmmer m
uͤglig vnd thunlig, gefelligen gehorsam zu leisten sch
uͤldig sein, vnd w
llen darauff bey vnsern Predigern die verf
uͤgung
14 thun, das der lere von der liebe vnd guten wercken neben dem glauben zum aller fleissigsten ge-
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A 3r:] trieben werden sol, wie dann bisher auch geschehen. Weil wir auch befunden,
das E. Key. Ma. durch die Confusion vnd zerruttung, so in etzlichen Kirchen gewesen, zum h
chsten bewogen – auch vnsers erachtens nicht vnbillich – vnd solliches mit auffrichtung der f
rigen Kirchenordnung
15 abzuschaffen gnedigst willens, als wollen wir E. Key. Ma. zu vnterdenigstem gehorsam solliche ordnung an den enden,
16 da sie gefallen, widerumb annemen vnd durch verliehung G
ttlicher gnaden alle alte gesenge vnd Ceremonien, wie die in der Christlichen Kirchen auff ein jede zeit geordnet, etzliche hundert jar gehalten vnd sich mit dem Hauptartikel
der Rechtfertigung, dauon droben gemeldet, vnd Gotts Wort vergleichen oder deme nicht zuwider sein, zum furderligsten auffrichten, wie dann dieselbige bishero des
mehren teils blieben,
17 den Bischoffen jr recht vnd was jnen zustendig gestaten, der zuuersicht, sie werden verm
uͤge E. Key. Ma. Declaration die sachen also furnemen, das es nicht ad destructionem vnd wider Gotts Wort vnd ordnung, sondern ad aedificationem
gebraucht werde.
18 So sollen die Priester, gew
nliche Kirchenkleidung vnd Kirchenschmuck, da sie erhalten, bleiben, da sie auch gefallen, widerumb gebraucht werden,
19 vnd die Feste, dauon die Declaratio meldet, in vastem
20 Brauche der Sacrament vnd dergleichen bleiben vnd gehalten werden vnd was in sollichen sachen zu aberglauben missbraucht, auch aus gnedigster E. Key. Ma. zulassung hindangesetzt
21 werden.
22 So ist auch niemand kein mas oder verboth gescheen, fur die Todten zu bitten, oder der Heiligen gebett zu begehen.
23 b Wir wollen auch, soviel an vns ist, f
uͤrdern,
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A 3v:] das die Prediger die sachen dahin richten vnd die leute vermanen, wie bisher gescheen, das Communicanten furhanden vnd die Mess auff zeit, wie die
Declaration meldet, zum gedechtnus des einigen opffers vnsers Herrn Jesu Christi am Creutze in vnser Herschafft gehalten werden m
uͤge.
24 Ob wir aber den Canonem in der Mess im f
rigen stand nicht bringen,
25 ist vnser gantz vntertenigste, denstliche bitte, E. Key. Ma. wolte gelegenheit
26 vnser Herschafft gnedigst bewegen vnd vns entsch
uͤldigt wissen. Dann Allergnedigster Keiser vnd Herr, es ist mit vnser Herschafft also gelegen,
27 das das mehrerteil des volcks Berckleute, welche nicht viel zu verlieren, auch leichtlich zu bewegen, dauon zu lauffen, mit grossem zwang auch nicht gedruckt sein w
llen.
28 Doch gleichwol die wolfart der gantzen Herschafft an jnen gelegen vnd wir soviel wissen, ob wir gleich darauff dringen, das die Prediger alle abzihen vnd daraus verw
uͤstung der predigt vnd Sacrament folgen, wir auch nach verlierung der Prediger vnsers
leibs vnd lebens fur dem Berckuolck nicht sicher vnd auffruhr des gantzen volcks gewertig sein w
uͤrden. Do auch gleich E. Key Ma. vns zu h
uͤlff kemen, das wir jrer mechtig sein k
uͤndten, so w
uͤrden doch die
Berckleute den zwangk nicht leiden, sondern also die wenich haben, aus der Herschafft lauffen, das Berckwerck verlassen. Da wir dann andere nicht bekomen k
uͤndten, eine solliche verw
uͤstung folgen, welche entlich
verterben vnd vnterganck derselbigen vrsachen vnd vns widerumb solchs auffzurichten vnm
uͤglich sein w
uͤrde. Nachdem wir dann anderst nicht sagen k
nnen, dann das E. Key. Ma. vnser vorfarn vnd vns fur
andern mit son-
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A 4r:] derlichen gnaden ye vnd alle wege gemeint,
29 alle vnsere besserung f
uͤrdern vnd schaden furkomen helffen, welchs wir auch fur vns in diesen ferlichen leufften im werck vielfeltig befinden, auch derwegen nach Gott alle vnser hoffnung vnd trost auff E. Key. Ma. setzen, das vnterthenigst
vertrawen vnd zuuersicht auch jtziger vnd k
uͤmpfftige zeit zu derselbigen in vnterthenigkeit tragen w
llen, das sie sich nachmals vnser annemen, vnd was zu errettung vnser seele vnd seligkeit, leibs, ehr vnd guts n
tig sein
m
chte, sich gnediglich vnd veterlich als vnser allergnedigster Keyser vnd Herr ertzeigen werden. So bitten wir derhalben auffs aller vnterthenigst, E. Key. Ma. wolt in diesen sachen, da vnser verterben vnd vntergang aus erzalten vrsachen zu
befaren,
30 auch zuforderst vnser seligkeit anne gelegen, gnedigst gedult mit vns tragen, so wollen wir vns in vnsern Regimenten also ertzeigen, das es zu Gotts ehr, auch zu erhaltung guter zucht, friedes vnd einigkeit dienen vnd E. Key. Ma. gefallen sol, daneben auch der
vielfeltigen erzeigten gnad vnd woltat nimmermehr vergessen, sondern vns als vnterthenige gehorsame vnd danckbare Grauen beweisen vnd bitten vntertheniglich, E. Key. Ma. wolt vnser gnedigster Keyser vnd Herr sein vnd bleiben. Das erkenne wir
vns
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c etc. Anno 1548c.