De rebus adiaphoris epistola/Ein Brief von Mitteldingen (Magdeburg 1549)
verfasst von Hans-Otto Schneider
[Inhaltsverzeichnis]

Einleitung


1. Historische Einleitung


Der Leipziger Landtagsentwurf vom Dezember 1548, das sogenannte Leip-
ziger Interim, betraf zunächst einmal nur das albertinische Sachsen unter
(5) Kurfürst Moritz (einschließlich der neu hinzugekommenen, vor dem Schmal-
kaldischen Krieg noch ernestinischen Gebiete). Dennoch war die Rolle der
Wittenberger Theologen bei dessen Zustandekommen auch jenseits der
Grenzen des Territoriums von Interesse. Denn das Augsburger Interim, dem
man mittels der Landtagsvorlage zumindest formell Genüge tun wollte, ohne
(10) die eigene konfessionelle Identität aufzugeben, galt allen protestantischen
Ständen im Reich, und auch andernorts wurden angesichts der Rekatholisie-
rungsforderungen des Kaisers Versuche unternommen, mit Sonderbekennt-
nissen und neugeschaffenen Kirchenordnungen einen gangbaren Mittelweg
zur Bewahrung der evangelischen Kirchentümer zu finden.1 Die Frage, wel--
(15)che Zugeständnisse möglich seien, wenn überhaupt, und wo Widerstand un-
umgänglich notwendig sei, stellte sich in allen protestantischen Gebieten,
und dies um so dringlicher, je näher das kaiserliche Heer lagerte. Nord-
deutschland war zunächst nicht in gleichem Maße bedroht wie die südlicher
gelegenen Gebiete, aber auch dort kursierten im Januar 1549, also nicht lan--
(20)ge nach Vorlage des Leipziger Landtagsentwurfs, Gerüchte, die Wittenberger
Theologen hätten sich gegenüber den kaiserlichen Forderungen, die im
Augsburger Interim erhoben worden waren, zu fragwürdigen Kompromissen
bereitfinden lassen.2 Melanchthons Gutachten für Frankfurt am Main vom
19. Januar 1549,3 worin er Zugeständnisse hinsichtlich der heilsirrelevanten
(25) Mitteldinge empfahl, wenn man damit nur die Verkündigung des Evan-
geliums sicherstellen könne, wurde in der Folgezeit abschriftlich in weitere
Territorien gesandt.4 In einem Brief vom 23. Januar 1549 bekräftigte Melan-
chthon
auch dem Hamburger Superintendenten Johannes Aepin gegenüber
seine Überzeugung, man müsse in Mitteldingen nachgeben, in Grundsatzfra--
(30)gen aber standhaft bleiben.5 Dazu erfuhr man anscheinend auch in Hamburg
von der im Gange befindlichen Ausarbeitung einer neuen Kirchenordung,
der sogenannten Georgsagende,6 die die konkrete Umsetzung der Forderungen
des Interims in die liturgische Praxis der Gemeinden regeln sollte; Anfang
April 1549 wurde sie intern begutachtet, ohne dass sie schon veröffentlicht

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worden wäre.7 In Hamburg reagierte man offenbar alarmiert: Die Wittenber-
ger Theologen, ehemalige Mitarbeiter und Freunde Luthers, die darum in der
gesamten protestantischen Welt in hohem Ansehen standen und am ehesten
berufen schienen, das Erbe des Reformators zu verwalten und zu schützen,
(5) gaben den Widerstand gegen das kaiserliche Interim anscheinend zumindest
teilweise auf. Das musste die Position aller anderen Interimsgegner schwä-
chen, weil man ihnen sowohl von seiten kompromissbereiter Vertreter inner-
halb der eigenen Gruppe als auch von seiten der Gegner die theologisch
begründete konsequente Ablehnung der Forderungen des Kaisers oder der
(10) jeweiligen Obrigkeiten mit Hinweis auf das Wittenberger Beispiel als Hals-
starrigkeit oder Böswilligkeit auslegen konnte. Im August 1548 hatten die
Theologen der Städte Lübeck, Hamburg und Lüneburg unter dem Titel „ Be-
kenntnis und Erklärung aufs Interim“8 eine umfängliche Widerlegung des In-
terims veröffentlicht, doch wurde auch der Hamburger Rat mit zunehmender
(15) Kriegsgefahr vorsichtiger und versuchte, mit dem Kaiser zu verhandeln. Nicht
von ungefähr erschienen die späteren Drucke des Bekenntnisses nicht mehr
in Hamburg, sondern in Magdeburg.9 In dieser Situation entschloss man sich
seitens der Hamburger Theologen, die Wittenberger an ihre Verantwortung zu erinnern und um
eine klare und eindeutige öffentliche Stellungnahme zur
(20) Sache zu bitten. Die Beziehungen der Hamburger zu den Wittenberger Theo-
logen waren recht eng: Bugenhagen, den Aepin schon aus gemeinsamen Ta-
gen im Kloster Belbuck bei Treptow an der Rega kannte, hatte Hamburgs
Kirchenordnung verfasst, die meisten der Hamburger Theologen hatten in
Wittenberg studiert, Aepin war gar mit Bugenhagen und Cruciger gemeinsam
(25) promoviert worden. Dementsprechend wandte man sich am 3. April 154910 in
ehrerbietigem, zugleich aber auch mahnendem Ton, bestimmt in der Sache, an die
Wittenberger Praezeptoren, namentlich an Bugenhagen, Melanchthon und Major, mit der
dringenden Bitte um eine Stellungnahme. Den Wittenber-

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-
gern dürfte diese Bitte wenig gelegen gekommen sein, doch ließen sie den
Hamburgern mit Datum vom 16. April 1549 eine wohl unter Federführung
Melanchthons11 entstandene Antwort zugehen, die um Verständnis für die
schwierige Situation der Wittenberger wirbt und die Einheit in der Lehre
(5) betont. Da der Brief nicht die erhofften deutlichen Worte zur Frage der Adia-
phora brachte, eignete er sich nicht zur separaten Veröffentlichung; immer-
hin konnte er aber als Bestätigung der Hamburger Position in Anspruch ge-
nommen werden, und in dieser Funktion erscheint er in unserem Druck A.
Die Beobachtung oder zumindest die Befürchtung, die Argumente der Wit--
(10)tenberger für eine gemäßigtere Haltung im Hinblick auf die Adiaphora
möchten doch eine gewisse Wirkung unter der Leserschaft nicht verfehlen,
dürfte dazu geführt haben, dass Druck B nicht nur einige verbesserte Les-
arten bietet, sondern auch sarkastische Marginalien des Flacius zum Brief
der Wittenberger und seine Stellungnahme zur Frage, was es tatsächlich be--
(15)deute, die anvertraute Gemeinde im Stich zu lassen.12 Da die Wittenberger
Autoritäten im Kampf gegen die Wiedereinführung altgläubiger, fälschlich
als indifferent apostrophierter Kultpraktiken offensichtlich nicht taugten und
man ihren gemäßigten Argumenten keinen weiteren Raum geben mochte, verzichtet die
deutschsprachige Ausgabe völlig auf die Inanspruchnahme der
(20) Wittenberger und bringt mit Westphals Auslegung von Ex 32 stattdessen die
Autorität der Heiligen Schrift in beeindruckender Weise in Anschlag.13
Unsere Ausgabe bietet die zweite lateinische Fassung mit den Ergänzungen
des Flacius,14 daneben die deutsche Fassung mit der Auslegung Westphals zu
Ex 32.


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2. Die Autoren/Herausgeber


2.1 Die Hamburger Prediger


In allen Drucken sind lediglich pauschal die Hamburger Prediger als Absender
des Briefes an die Wittenberger Theologen genannt, das Original des Briefes
(5) scheint nicht erhalten, auch in Abschriften sind anscheinend keine Unterschrif-
ten berücksichtigt. So bleibt nur der Blick auf die Hamburger Geistlichkeit zur
Zeit der Abfassung, um den Absenderkreis zu bestimmen.15 Allerdings wird
man angesichts der doch recht großen Zahl von Pfarrern und Predigern davon
ausgehen dürfen, dass nicht alle in gleicher Weise an der Formulierung des
(10) Schreibens beteiligt waren, sondern dass ein einzelner oder einige wenige den
Entwurf erarbeitet haben, der dann – möglicherweise unter Berücksichtigung
von Verbesserungsvorschlägen – gemeinsam verabschiedet und unterschrieben
wurde. Ein gemeinsam verantwortetes Schreiben war augenscheinlich immer-
hin trotz des bereits seit einigen Jahren schwelenden, allerdings noch vor sei--
(15)nem Höhepunkt stehenden Streits um die theologische Deutung der Aussagen
über die Höllenfahrt Christi16 möglich.17


2.1.1. Johannes Aepin(us)18

Er wurde 1499 als Sohn des Ratsherrn Hans Hoeck19 in Ziesar in der Mark
Brandenburg
geboren und trat 1517 in das Prämonstratenserkloster in Bel--
(20)buck
20 nahe Treptow21 an der Rega in Hinterpommern ein, wo zu dieser Zeit
Johannes Bugenhagen als Lehrer wirkte. Am 1. Oktober 1518 wurde Aepin an
der Universität Wittenberg immatrikuliert. Nach dem Baccalaureatsexamen
am 1. März 1523 ging Aepin zunächst als Lehrer zurück in seine Heimatstadt;
dort als Anhänger Luthers inhaftiert, wandte er sich nach seiner Befreiung
(25) zunächst nach Greifswald, dann nach Stralsund, wo er in den Jahren 1524 bis
1528 der Schule auf dem Johannikirchhof als Rektor vorstand. 1525 verfasste
er im Auftrag des Rates der Stadt eine Kirchenordnung. Im April 1529 be-

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-
gleitete er Bugenhagen nach Flensburg zum Kolloquium mit dem späteren
Täuferführer Melchior Hoffman, und im Oktober jenes Jahres wurde Aepin
zum Pfarrer an St. Petri in Hamburg gewählt.22 Am 18. Mai 1532 wählte ihn
der Hamburger Rat zum ersten Superintendenten der Stadt, womit das Amt
(5) eines Lector primarius am Dom verbunden war. Da dessen Inhaber stiftungs-
gemäß die theologische Doktorwürde besitzen sollte, ermöglichte die Stadt
Aepins Promotion am 17. Juni 1533 in Wittenberg, gemeinsam mit Bugenha-
gen
und Caspar Cruciger. 1533/34 nahm Aepin im Auftrag des Rates an einer
Gesandtschaft an den Hof Heinrichs VIII. von England teil, im Februar 1537
(10) unterzeichnete er als Vertreter Hamburgs beim Bundestag zu Schmalkalden
Luthers Artikel und Melanchthons „Tractatus de potestate et primatu papae“.
1539 überarbeitete er im Auftrag des Rates die Kirchenordnung Bugenha-
gens
von 1529, 1544 verfasste er eine Kirchenordnung für Bergedorf und die
Vierlande, 1552 für Buxtehude. Johannes Aepin starb am 13. Mai 1553.


(15) Aepin war 1548 federführend bei der ablehnenden Stellungnahme der wendi-
schen Städte Lübeck, Hamburg und Lüneburg zum Augsburger Interim.23
Dass er auch beim hier vorliegenden Schreiben an die Wittenberger deutlichen
Einfluss auf die Textgestaltung nahm, davon ist auszugehen.24 Neben dem so-
genannten Aepinschen Streit, dem Streit um die Deutung der Höllenfahrt Chri--
(20)sti, beteiligte sich Aepin auch am Majoristischen und am Osiandrischen Streit.

2.1.2. Joachim Francke25

Er stammte aus Stralsund und hatte als Dominikanermönch in Greifswald
gelebt, wo er auch seit 1507 studierte. Um 1527 war Francke als Pastor in
Wilster (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) tätig, 1531 wurde er dann zum
(25) Hauptpastor an St. Nikolai in Hamburg gewählt, und dieses Amt bekleidete
der „vir pius et eruditus“ bis zu seinem Tode im Februar 1551. Da er
anscheinend nicht in Wittenberg studiert hatte, waren seine Verbindungen zu
den Wittenberger Theologen vermutlich nicht so eng wie bei Aepin und
anderen Kollegen.


(30) 2.1.3. Joachim Westphal26

Der Sohn eines Tischlermeisters wurde 1510 in Hamburg geboren. Nach dem
Besuch der Kirchenschule zu St. Nikolai und der Lateinschule in Lüneburg
studierte er mit einem Stipendium seiner Vaterstadt ab 1529 an der Universität
Wittenberg, wo er am 30. Januar 1532 den Grad eines Magister Artium er-

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-
warb; auf Empfehlung Melanchthons übernahm Westphal zunächst die Stelle
des Subrektors am Hamburger Johanneum, 1534 ging er jedoch mit einem
neuerlichen Stipendium wieder nach Wittenberg, das er verließ, als die Uni-
versität der Pest wegen nach Jena verlegt wurde. In den Jahren 1535–1537
(5) besuchte er weitere Universitäten, darunter Erfurt, Marburg, Heidelberg,
Straßburg und Tübingen, anschließend hielt er in Wittenberg eine Zeitlang
Vorlesungen in der artistischen Fakultät. Auf Empfehlung Melanchthons und
Bugenhagens erging 1540 ein Ruf an ihn auf einen theologischen Lehrstuhl
an der Universität Rostock, beinahe zeitgleich wurde er aber auch zum
(10) Hauptpastor an St. Katharinen in Hamburg gewählt, als Nachfolger des am
23. Oktober 1540 verstorbenen Magisters Stephan Kempe. Am 3. Ostertag,
dem 19. April 1541, wurde Westphal, der seiner Heimatstadt der empfangenen
Stipendien wegen verpflichtet war, vom Superintendenten Aepin in sein neues
Amt eingeführt. Westphal beteiligte sich am Streit um die Höllenfahrt Chri--
(15)sti,27 am Adiaphoristischen, am Majoristischen und am Osiandrischen Streit
und trat als Gegner Calvins im sogenannten zweiten Abendmahlsstreit her-
vor. Nachdem er Paul von Eitzen bereits seit 1562 in diesem Amt vertreten
hatte, wurde Westphal 1571 vom Rat der Stadt zum Superintendenten und
Lector primarius am Dom ernannt. Am 16. Januar 1574 starb er nach kurzer
(20) Krankheit. Da seine beiden Ehen kinderlos geblieben waren, bestimmte er sein
hinterlassenes Vermögen zu einer mildtätigen Stiftung.

Westphal war vermutlich neben Aepin wesentlich an der Abfassung des
Briefes an die Wittenberger Theologen beteiligt. Dafür spricht nicht nur die
Beigabe seiner Auslegung von Ex 32 zur deutschen Übersetzung des Schrei--
(25)bens,28 sondern auch der Umstand, dass er mehrere weitere Streitschriften in
der Sache publizierte.29 Nicht von ungefähr erwähnt Bugenhagen ausdrück-
lich Westphal als Hamburger Gegner.30 Westphal war mit Flacius befreun-

|| [49]
-
det,31 und so könnte man vermuten, dass er diesem eine korrigierte Version
des Druckes A zukommen ließ, die dann als Vorlage für den Druck B und für
die deutsche Übersetzung diente.32

2.1.4. Johannes Garcaeus (Gärtzen) d. Ä.33


(5) Johann Gartze, geboren im August 1502 wahrscheinlich in Pritzwalk, wurde
im Jahre 1521 in Wittenberg immatrikuliert und blieb dort bis zu seiner Be-
rufung an das Hamburger Johanneum um 1530. Auf Trinitatis 1534 wurde er
zum Nachfolger Aepins als Hauptpastor an St. Petri gewählt. Um Michaelis
1543 war er nach Spandau gewechselt, wurde aber bereits um Ostern 1546
(10) wieder nach Hamburg zurückberufen als Hauptpastor an St. Jacobi. Im Zuge
des Höllenfahrtsstreits mit Aepin wurde er am 26. April 1551 der Stadt ver-
wiesen und übernahm zunächst eine Theologieprofessur in Greifswald, dann
– als Nachfolger Erasmus Albers – zu Michaelis 1553 die Superintendenten-
stelle in Neubrandenburg, wo er am 24. August 1558 starb.


(15) 2.1.5. Paul von Eitzen34

Geboren in Hamburg am 25. Januar 1521, wurde er 1544 Rektor in Cölln an
der Spree
und 1547 Professor in Rostock, doch schon um die Mitte des Jahres
1548 berief man ihn als Pastor und Lector secundarius an den Dom seiner
Heimatstadt. Am 17. August 1555 wurde er zum Superintendenten und Lector
(20) primarius am Dom gewählt. 1556 erwarb v. Eitzen den theologischen Doktor-
grad. Im Juni 1562 wurde er Generalpropst von Holstein-Gottorp in Schles-
wig
, ließ sich am Hamburger Dom jedoch noch bis ins Jahr 1571 vertreten,
ehe er seine dortige Stelle endgültig aufgab. Am 25. Februar 1598 starb er in
Schleswig, nachdem er sein dortiges Amt bereits 1593 niedergelegt hatte.


(25) 2.1.6. Johannes Högel(c)ke35

Er stammte aus Navendorp in Westfalen und wurde am 18. April 1521 in
Wittenberg immatrikuliert, im Oktober 1522 wurde er Baccalaureus, an-
schließend Magister. In den Jahren 1531–1541 versah er das evangelische
Pfarramt an der Stadtkirche zu Wilster, ehe er zu Ostern 1541 Pastor an St.
(30) Georg und am Hiobshospital in Hamburg wurde. Gegen Ende 1542 wurde er
zum Diakonus an St. Petri gewählt, am 5. Juli 1549 zum Hauptpastor an
derselben Kirche. Da er im Höllenfahrtsstreit in Opposition zu Aepin stand,
wurde er nicht durch den Superintendenten und die andern Hauptpastoren in
sein Amt eingeführt, sondern vom Bürgermeister in Verbindung mit den
(30) Kirchspielherren und Juraten, d. h. von den weltlichen Verwaltungsbeauf-

|| [50]
-
tragten für das Kirchenwesen. Er amtierte trotz Widerspruchs des Prediger-
ministeriums bis zum 27. August 1555 und starb am 1. Novem­ber 1558.

2.1.7. Henrich Hartwich (Hartzwig)36

1540 war er bereits Prediger an St. Petri in Hamburg, wo er um 1556 starb.

2.1.8. Servatius Eggers (Eggerdes)37


(5) Er wurde um die Mitte der 1520er Jahre zum ersten evangelischen Prediger
an St. Jacobi gewählt, nachdem er zuvor bereits als altgläubiger Geistlicher
tätig gewesen war, und starb am 25. November 1564.

2.1.9. Jacob Laurentii (Lorentzen)38


(10) Er war 1526 zum Prediger an St. Nicolai gewählt worden und starb am 29.
Mai 1549.

2.1.10. Johann Flamme39

Der Prediger an St. Jacobi wurde 1526 oder 1529 gewählt und starb am 11.
Februar 1566.


(15) 2.1.11. Matthias Kroeger40

Er wurde zum Pastor an der Heiligengeistkirche erwählt im Jaher 1533. Um
Pfingsten 1562 legte er aus Altersgründen sein Amt nieder und starb am 2.
Januar 1565.

2.1.12. Sebastian Freytag41


(20) Seit 1540 war er Prediger an St. Katharinen. Er starb am Abend des Palmsonn-
tages (26.03.1564) und wurde am Karfreitag, dem 31. März 1564, bestattet.

2.1.13. Meinhard (Meiner) Kroeger42

1495 im Lüneburgischen geboren, wurde er 1540 Pastor zu (Hamburg-)
Moorfleet, dann um Michaelis 1542 zum Pastor an St. Georg und an St. Hiob
(25) gewählt. Das Pastorat an St. Hiob legte er 1550 (1556?) nieder, während er

|| [51]

an St. Georg weiter seinen Dienst versah, bis er ihn um Michaelis 1569 aus
Altersgründen aufgab. Am 21. April 1571 starb er.

2.1.14. Tilemann Epping43

Geboren in Münster/Westfalen, wurde er 1540 der erste evangelische Pre--
(5)diger in Heiligenstedten/Holstein, 1543 hielt er sich zum Studium in Witten-
berg
auf und wurde zum Magister promoviert. Am 24. Juni 1544 wurde er
zum Diakonus an St. Petri in Hamburg gewählt. Im Streit um die Bewertung
der Höllenfahrt Christi stand er gegen Aepin und musste, da er die Unter-
schrift unter der vom Rat aufgestellten Erklärung für Aepin ablehnte, am 26.
(10) April 1551 die Stadt verlassen. Nach Aufenthalten in Dithmarschen und als
Pastor zu Oldenswort in Eiderstedt kehrte er 1553 nach Hamburg zurück, wo
er in großer Armut starb.

2.1.15. Caspar Hackrath (Hackrott)44

Er wurde um Ostern 1545 zum Prediger an St. Jakobi gewählt, wegen seiner
(15) massiven Gegnerschaft gegen Aepin im Höllenfahrtsstreit enthob ihn der Rat
am 26. April 1551 seines Amtes und wies ihn am 11. Oktober des gleichen
Jahres aus der Stadt.

2.1.16. Georg Tappius (Tappe)45

Aus Lüne stammend, studierte er um 1536/37 in Wittenberg. Um Johannis
(20) 1547 wurde er zum Prediger an St. Marien Magdalenen gewählt, im Septem-
ber 1548 (oder um Ostern?) zum Diakonus an St. Katharinen. Dieses Amt
versah er bis zu seinem Pesttod am 4. August 1565. Er galt als eifriger Ge-
folgsmann Westphals.

2.1.17. Dieterich Jürgens (Theodoricus Jarius Phrisius, Theodor Georgii,
(25) Dirk Frese)
46

Am 29. November 1547 wurde er erster evangelischer Pastor an der ehema-
ligen Dominikanerkirche St. Johannis. Am 8. März 1551 wähl­te man den An-
hänger Melanchthons zum Hauptpastor an St. Nicolai. Dieses Amt versah er bis
zu seinem Tod am 25. November 1561. Vor seinem Dienstantritt in Hamburg
(30) soll er zweiter Pfarrer an St. Nicolai in Stade gewesen sein. Er stand Paul von
Eitzen
nahe und wurde von den Anhängern Westphals befehdet.

2.1.18. Conrad Gerlach (Gerlacus, Gerlingius)47

Er stammte aus Geseke (Kreis Soest) und wurde am 1. Juli 1525 in Witten-
berg
immatrikuliert. Im Jahre 1538 wurde er Rektor der Katharinenschule zu

|| [52]

Braunschweig. Um Ostern 1548 wählte man ihn zum Prediger an St. Katha-
rinen in Hamburg. Dieses Amt legte er wegen einer Pesterkrankung im Jahre
1555 für einige Zeit nieder, nahm aber nach überstandener Krankheit seinen
Dienst wieder auf. Gerlach starb am 13. Juni 1596. Jensen48 sagt von ihm, er
(5) sei „einer der anhänglichsten Schüler Westphals aus dessen Wittenberger
Zeit“ gewesen.

2.1.19. Alexander Meppen(sis)49

Er soll aus dem Lande Hadeln (an der unteren Elbe) stammen. Von 1548 an
amtierte er als Diakon an St. Nicolai bis zu seiner Abdankung um Weihnach--
(10)ten 1565. Er starb unverheiratet um 1568/69.

2.2 Die Wittenberger Theologen

Während in Druck A noch Melanchthon als Autor des Antwortschreibens
angegeben ist, werden in B und C die Wittenberger Theologen insgemein
genannt.50 Sie waren als Gruppe angeschrieben worden, unter namentlicher
(15) Hervorhebung Melanchthons,51 Bugenhagens52 und Majors,53 und auch die
Antwort erging im Namen der Gruppe. Dabei dürfte Melanchthon feder-
führend gewesen sein. Bugenhagen bemerkt gegenüber König Christian III.
von Dänemark
, an dem Antwortschreiben mitgewirkt zu haben, während
über einen Beitrag Majors nichts verlautet.54


(20) 2.3 Matthias Flacius Illyricus

Im Frühjahr 1549 verließ Flacius Wittenberg, weil er – so teilt Melanchthon
in einem Brief an Georg von Anhalt mit – „die Veränderung der Kirchenge-
bräuche nicht mit ansehen“55 wollte. Vergeblich hatte er versucht, die einsti-
gen Freunde Luthers zu offenem Widerstand gegen das Interim und die Leip--
(25)ziger Landtagsvorlage zu bewegen. Er besuchte mehrere norddeutsche Städte,
ehe er sich schließlich in Magdeburg niederließ, wo er weitgehend ungehin-
dert publizieren konnte und Mitstreiter für sein Anliegen fand. Just in diese
Phase fiel das Schreiben der Hamburger Prediger, die ganz im Sinne des Fla-

||
[53]
-
cius die Wittenberger zu einer klaren öffentlichen Stellungnahme aufforder-
ten.56 Die ausweichende Antwort aus Wittenberg dürfte Flacius in seinem
Entschluss bestärkt haben, nicht dorthin zurückzukehren.57 Was er von der Antwort der
Wittenberger hielt, ist jedenfalls seinen Randbemerkungen in
(5) der zweiten lateinischen Ausgabe zu entnehmen.58

3. Inhalt


[a] Brief der Hamburger Geistlichen vom 3. April 154959


Angetrieben von der Sorge um die Erhaltung der reinen Lehre und der evan-
gelischen Gemeinden im Reich angesichts drohender großer Gefahr, wenden
(10) sich die protestantischen Geistlichen Hamburgs an die Wittenberger Theolo-
gen, ihre einstigen Lehrer, mit der Bitte um eine unmissverständliche, klare
und eindeutige öffentliche Stellungnahme zur Frage des Umgangs mit den
sogenannten Adiaphora. Offenbar werde der Versuch unternommen, unter
dem Vorwand, es gehe lediglich um nicht heilsrelevante „Mitteldinge“, das
(15) gesamte Papsttum mit all seinen überwunden geglaubten abergläubischen
Anschauungen und Praktiken wiederherzustellen. Und dabei berufe man sich
auf Äußerungen der Wittenberger, wonach Pfarrer und Prediger sich in der
Frage der Mitteldinge dem äußeren Zwang fügen sollten, wenn auf diese
Weise die Kirche in ihrem wesentlichen Kern gesichert und erhalten werden
(20) könne, statt dass sie um solcher unbedeutender Dinge willen ihre Gemeinden
verließen. Von den Adiaphoristen drohe der Kirche jedoch größerer Schaden
als je zuvor von falschen Propheten. Dagegen aufzutreten seien die Witten-
berger verpflichtet aufgrund ihres überaus hohen Ansehens innerhalb der
protestantischen Christenheit. Es gebe genügend mutige und gelehrte Män--
(25)ner in der Kirche, die für die Wahrheit einzutreten bereit seien, wenn man sie
nur recht unterrichte. Dass die Wittenberger lieber Leiden auf sich nehmen
würden als die reine Lehre zu verfälschen, daran bestehe bei den Hambur-
gern kein Zweifel, aber die Bereitschaft, in Mitteldingen Kompromisse zu
schließen, sei missverstehbar und gebe zu Missdeutungen Anlass, arbeite so
(30) den Gegenspielern in die Hände, die jeden verunglimpften, der sich weigere,
die Änderungen anzunehmen. So behaupte Johann Agricola, die Wittenber-
ger hätten das Interim vorbehaltlos angenommen. Die Hamburger Geistli-
chen bekräftigen ihren Willen, unter allen Umständen an der reinen Lehre
festzuhalten und lieber Marter und Tod zu erleiden, als gegen ihr Gewissen
(35) zu handeln. Man billige der weltlichen Obrigkeit durchaus bestimmte Kom-

|| [54]
-
petenzen zu, es gelte jedoch klar zu unterscheiden zwischen demjenigen, was
Gottes sei, und demjenigen, was des Kaisers sei. Um es den Wittenbergern
zu erleichtern, ihren Ratschlag zu geben, wollen die Hamburger ihre eigene
Auffassung darlegen:

Gott allein könne rechten Gottesdienst stiften. Zu dessen konkreter Gestal--
(5)tung seien christliche Gebräuche und eine gute Kirchenordnung sinnvoll und
notwendig. In den Bereich der Zier, Ordnung, Ehrbarkeit, Ruhe und Zucht
gehörten die Mitteldinge, die Gott weder geboten noch verboten habe: or-
dentliches Verfahren zur Berufung der Pfarrer, schickliche Kleidung im Got--
(10)tesdienst, Gottesdienstzeiten, Glockengeläut, Feiertage, Perikopenwahl, Ver-
wendung von Orgeln, kirchliche Kunst, moderate Kirchenzuchtmaßnahmen,
Gebetszeiten, Kirchenlieder, christliches Brauchtum bei Trauungen und Be-
stattungen, Katechismusunterricht, Beichte, Lebensordnung für die Geistli-
chen, moderate Fastengebräuche und Manches mehr. Alles solle zweck--
(15)mäßig gestaltet sein und zur Erbauung der Kirche dienen. Beständige Ein-
tracht, Ruhe und Gleichförmigkeit unter den Kirchen, die in der reinen Lehre
übereinstimmen, sei erstrebenswert, und wenn die kaiserlichen und sonstigen
obrigkeitlichen Maßnahmen tatsächlich darauf zielten, grundsätzlich dispo-
nible Mitteldinge mit dem Ziel größerer Übereinstimmung zu ordnen und zu
(20) koordinieren, könne man ihnen guten Gewissens Folge leisten.

Wirkliche Mitteldinge seien allerdings daran erkennbar, dass sie der Erbauung
der Kirche dienten, dass sie die Freiheit zur reinen Lehre nicht beeinträchtig-
ten und dass sie bei Bedarf auch frei verändert werden könnten.

Was die reine Lehre verdunkele, gehöre hingegen nicht zu den Mitteldingen,
so etwa allerlei magisches Treiben wie die Weihe von Öl, Taufwasser, Salz,
(25) Weihwassser, Palmwedeln, Feuer etc., Prozessionen, gar mit Monstranz, Heili-
genbildern und Reliquien, allerlei symbolische Spektakel in der Karwoche, an
Himmelfahrt und Pfingsten sowie an Mariae Lichtmeß, Wallfahrten und ähn-
liches. All dies nicht in Gottes Wort gegründete Treiben trage dazu bei, den
(30) Glauben verächtlich zu machen und zum Gespött werden zu lassen.

Es genügt nach Auffassung der Hamburger Geistlichen nicht, sich damit zu
bescheiden, das vermeintlich kleinere Übel gewählt zu haben; mittels Kom-
promissen in der kirchlichen Praxis das geordnete Gemeindeleben und die
reine Lehre retten zu wollen, sei illusorisch. Man dürfe in der Frage der Mit--
(35)teldinge keinerlei Missbrauch, Anstößigkeit oder Gewissenszwang dulden;
dergleichen anzuordnen stehe den Fürstenhöfen nicht zu, ganz im Gegenteil:
„Die FFrstenh=fe sollen von der Kirchen durch Gottes Wort regirt werden,
die kirch aber soll man durch weisheit der FFrstenh=ffe in keinen weg regie-
ren, sonder mit Gottes Worte. Es sollen auch die FFrstenh=ffe Christo vnd
(40) seiner Kirchen kein Gottesdienst vorschreiben one Gottes wort; die es aber
thun, die thun mehr, denn jhn befolhen ist, vnd nemen des Antichrists person
vnd werck an sich. [...] Christus sol die kirch regieren vnd nicht die FFrsten-

|| [55]
-
h=ffe.“60 Die weltliche Obrigkeit habe lediglich den Auftrag, die wohlgeord-
neten Kirchen und Gemeinden zu schützen und zu unterstützen.

Missbräuche und von Menschen erfundene, nur vermeintlich gottwohlgefäl-
lige Dinge, die seit alters von Vätern, Propheten, Christus und den Aposteln
(5) für unnütz, nichtig und vergeblich erklärt worden seien, würden fälschlich
den Adiaphora zugerechnet: Klosterwesen und -gelübde, Winkelmesse und
Kanon, Zölibat, Heiligenverehrung, von Menschen eingesetzte Sakramente,
Beichte mit vollständiger Aufzählung aller Sünden, Fasttage als verdienst-
liches Werk, Messen zugunsten Verstorbener, Wallfahrten und Ablaß – dies
(10) alles richte sich gegen Evangelium, Glauben und christliche Freiheit. Wenn
die papistischen Missbräuche unter dem Etikett „Adiaphora“ wieder ein-
geführt würden und die Bischöfe ihre Jurisdiktionsgewalt wiedererhielten,
sei das Papsttum vollständig wiederhergestellt, ganz entsprechend der Ab-
sicht der Gegner, die die reine Lehre des Evangeliums ausrotten wollten.


(15) Gegen Ende ihres Briefes betonen die Hamburger Geistlichen, sie seien sich
der schwierigen Lage durchaus bewusst, in der kirchliche und weltliche
Amtsträger angesichts der kaiserlichen Forderungen stünden; sie seien auch
zu Kompromissen bereit, soweit es ohne Verleugnung der erkannten Wahr-
heit möglich sei. Um aber den Missbräuchen Einhalt zu gebieten und dro--
(20)henden Schaden von der Kirche abzuwenden, müssten die Wittenberger eine
eindeutige Erklärung in der Sache abgeben. Jedermann sei in einer solchen
Gefahrensituation zur Hilfeleistung verpflichtet; wegen ihres außerordentlich
hohen Ansehens stünden die Wittenberger jedoch in einer besonders großen
Verantwortung. Sei ihnen eine ausführliche Antwort zur Zeit nicht möglich,
(25) so möchten sie doch wenigstens kurz ihre Meinung zu den Darlegungen der
Hamburger eröffnen.

[b] Antwort der Wittenberger Theologen vom 16. April 1549


Die Angeschriebenen nehmen den Brief und die Ermahnungen der Hambur-
ger freundlich auf und bitten angesichts der langjährigen freundschaftlichen
(30) Beziehungen, man möge nicht vorschnell Verleumdungen Glauben schen-
ken. Sie versichern, nach wie vor an der gemeinsamen Lehr- und Bekennt-
nisgrundlage festzuhalten. Die Befürchtung, in dem Grundsatz, nicht gegen
Adiaphora anzukämpfen, könne ein Hinterhalt verborgen sein, sei abwegig;
man verzichte lediglich auf das Gezänk um Adiaphora, um wichtigere
(35) Kämpfe auszufechten. Zu den Adiaphora rechne man auch in Wittenberg
weder irgendwelche magischen Handlungen, noch die Verehrung von Heili-
genbildern, noch das Umhertragen des Abendmahlsbrotes, noch überhaupt
Wesentliches, das sie ehemals öffentlich verworfen haben, ja nicht einmal
Albernheiten wie die Wache am Grab (am Karsamstag) zähle man dazu. Wer
(40) das behaupte, tue ihnen Unrecht.


|| [56]

Es gebe freilich viele echte Adiaphora, die schon die Alte Kirche eingeführt
habe, um Gemeinsamkeit der Formen zu erreichen oder zum Zwecke der
Unterweisung der Unerfahrenen, so die Ordnung der Kirchenfeste, der Le-
sungen, der öffentlichen Versammlung, Prüfung und Absolution vor dem Sa--
(5)kramentsempfang, Kirchenbuße, Firmung, Ordination, Hochzeits- und Be-
stattungsbräuche. Dies und manches mehr sei aus guten Gründen in den
evangelischen Kirchen üblich, wie könnte man da Adiaphora in Bausch und
Bogen ablehnen und allgemein Gebräuchliches nicht länger zulassen? So
weit dürfe der Hass auf die Gegner nicht gehen, dass man die tatsächliche
(10) Übereinstimmung in mancherlei Gebräuchen nicht mehr wahrhaben wolle.
Solle man denn altehrwürdige Gebräuche abschaffen, nur weil auch die Geg-
ner sie befolgten? Viele Übereinstimmungen in der Gottesdienstgestaltung
reichten bis in die Zeit vor Gregor dem Großen zurück.

Aber die Hamburger zielten ja mit ihrem Tadel auf die Versuche einiger
(15) Mächtiger, auf dem Wege der Erneuerung fragwürdiger Gebräuche allmählich
den gesamten papistischen Aberglauben wieder aufzurichten. Ihr Vorwurf, die
Wittenberger Theologen seien zu nachgiebig, weil sie die Pfarrer nicht nach-
drücklicher zum Verlassen ihrer Pfarreien aufforderten, wenn Zugeständnisse im Sinne des
Interims von ihnen verlangt würden, werde den Umständen nicht
(20) gerecht. So zeigten etwa die Begebenheiten in Brandenburg-Ansbach, wo man
in diesem mäßigenden Geiste beraten habe, den Wert und Erfolg der modera-
ten Vorgehensweise: Zunächst habe der Hof von den Pastoren verlangt, das
gesamte Interim anzunehmen und zu befolgen. Als Adel, Bürgerschaft und Pa-
storen dies einvernehmlich auf höfliche Weise ablehnten, habe der Hof sich
(25) dazu verstanden, von der Maximalforderung abzurücken; stattdessen seien Ar-
tikel vorgelegt worden, die Lehre und Liturgie nicht änderten, aber zusätzliche
Riten einführten, die hingenommen werden konnten, allerdings verbunden mit
der Androhung, dass diejenigen, die dieser Vorschrift nicht Folge leisteten,
weichen sollten. Obwohl viele Pastoren lieber fortziehen wollten, baten die
(30) Gemeinden, sie möchten sie nicht verlassen. Welchen Rat hätte man ange-
sichts dieser Lage geben sollen? Einige Heißsporne wollten dem Hof mit Auf-
ruhr drohen und so erreichen, dass es zu keinerlei Änderung in den Kirchen
käme. Täte man dies wirklich, so würden die Gegner noch heftiger gereizt, die
sich von protestantischer Seite nichts vorschreiben lassen wollten, zudem rie--
(35)fen solche Schriften womöglich das kaiserliche Heer auf den Plan. Der Rat-
schlag der Wittenberger sei daher weniger scharf, aber für die betroffenen
Gemeinden hilfreich ausgefallen, damit die Pastoren ihre Gemeinden nicht
verließen, wie in Schwaben geschehen, wo viele Gotteshäuser teils verwaist,
teils schon „Wölfen“ in die Hände gefallen seien, die gottlose Lehre und fal-
(40)schen Gottesdienst wieder einführten.

Wenn die Hamburger bei Kenntnis dieser Umstände den Ratschlag der Wit-
tenberger noch immer tadelnswert fänden, so bäten diese um Verzeihung.

|| [57]

Man möge sie deswegen nicht verurteilen, die ja dasselbe Evangelium ver-
kündeten wie jene, aber bedeutend näher an der Gefahr stünden.

Man könne noch viele gewichtige Ursachen nennen, warum der vorsichtige
Ratschlag für nützlicher zu halten sei, und was die Feinde bestärkt habe,
(5) wäre lang auszuführen, aber nicht für einen Brief tauglich. Immerhin hätten
die Misshelligkeiten mit den Schweizern und die Ungleichheit unter den
evangelischen Kirchen und Gemeinden den Obrigkeiten Anlass gegeben, die
neue Form vorzuschreiben.

Damit deutlich werde, dass sie weder aus Zügellosigkeit noch aus Neuerungs--
(10)sucht oder aus Hass auf die Gegner sich dem Interim widersetzten, ziele der
Kampf der Wittenberger auf größere Dinge, in denen die Verständigeren un-
ter den Gegnern durch Einsicht in die Wahrheit überzeugt werden könnten.
Dies sei nützlicher, als über Gewänder oder ähnliches zu zanken, worüber
dann die Weisen urteilten, man widerstehe der Obrigkeit nur aus dummem
(15) Eigensinn oder Trotz, nähre Zwietracht und ziehe fremde Kriegsvölker her-
bei. Da solche Vorwürfe häufig erhoben würden, sei es nötig, den Wider-
stand auf gewichtige Ursachen zu beziehen. Für die Hamburger sei die Lage
ohnehin leichter, und man beglückwünsche sie zu ihrer Freiheit.

Immer aber habe es eine Knechtschaft der Kirche gegeben, da milder, dort
(20) härter, und es stehe den Hamburgern wohl an, durch ihren Trost die Trübsal
der Knechtschaft zu mildern, nicht die Verdammnis zu mehren.

Man solle daher Eintracht und gegenseitiges Wohlwollen bewahren, damit
nicht der Gottesdienst gestört werde und nicht traurige und gefährliche Zwei-
fel aus überflüssigen Fragen entstünden, wie ehedem der Streit um den Oster--
(25)termin.

Wer größere Freiheit genieße, möge Gott danken und sie nutzen zur Ausge-
staltung der Lehre, aber deswegen nicht die Zügel lockern. Andere in
Knechtschaft mögen erkennen, dass die Wittenberger durch göttliche Fügung
gezüchtigt würden, und es nicht zulassen, dass die wahre Gottesverehrung
(30) verdorben werde.

Auch die Wittenberger fühlten sich durch die gegenwärtigen Verhältnisse be-
drückt: Aber wo neue Lasten auferlegt würden, müsse man abwägen, ob man
die Gemeinden altgläubigen Predigern oder der Einsamkeit überlassen solle,
oder ob nicht doch besser die Knechtschaft zu tragen sei. Weder wollten sie,
(35) dass gottlose Zeremonien angenommen, noch dass ohne sehr gewichtige
Gründe die Gemeinden verlassen würden.

Die Wittenberger geben abschließend ihrer Hoffnung Ausdruck, zur Zufrie-
denheit der Hamburger geantwortet zu haben, und wünschen ewige Eintracht
und Verbindung der Herzen in Gott.


(40) In der zweiten lateinischen Ausgabe stellen Marginalglossen des Flacius einige der
Aussagen des Briefes sarkastisch in Frage und schwächen so die Überzeugungskraft
der Argumentation. In der deutschen Ausgabe fehlt das Antwortschreiben der Wit-

|| [58]
-
tenberger ganz, man wollte ihren Argumenten offenbar in der breiten Öffentlichkeit
der Ungelehrten keinen Raum geben.

Der Entkräftung der Argumente des Wittenberger Briefes dient in der zweiten latei-
nischen Ausgabe offenbar auch die Beifügung der Erörterung, was es mit dem Ver--
(5)lassen der Kirche auf sich habe:

[c] Flacius über das Verlassen der Kirche61


Flacius stellt fest, dass das verwerfliche Verlassen der anvertrauten Gemeinde
nicht darin bestehe, sich wegen triftiger Gründe eine Zeitlang von einem Ort
fernzuhalten. Vielmehr sei darunter entweder zu verstehen, dass man eine
(10) gottlose Lehre dauerhaft annehme – auf diese Weise könne jeder Christ die
Kirche verlassen – oder dass die Gelehrten ihre Pflicht vernachlässigten und
der Kirche ihren Schutz entzögen, indem sie den Feinden der Kirche um des
lieben Friedens willen Zugeständnisse machten, statt die Wahrheit zu bekennen. Christus
selbst sei aus Nazareth gewichen, Elias vor Ahab, Paulus aus
(15) Ephesus, Athanasius vor den Arianern. Damit hätten sie die von ihnen ver-
tretene Wahrheit nachdrücklich bekannt. Wenn allerdings der Hirte und die
Hütehunde mit den Wölfen gemeinsame Sache machten, dann seien die
Schafe in höchster Gefahr, nicht zuletzt weil die tatsächlich drohende Gefahr
verschleiert werde. Wer den Wölfen Fenster und Türen auftue, der gebe den
(20) Schafstall des Herrn preis, auch wenn er inmitten der Herde des Herrn ein
stattliches Haus bewohne und niemals von dort weiche. Hingegen stünden
diejenigen der Kirche bei, die an den Glaubenswahrheiten festhielten und
Kirche und Religion, sei es durch Gebet, durch Belehrung, durch das Erdulden
von Ausweisung, Armut und Schmähungen oder auf andere Weise, verteidigten
(25) und vor Irrtümern und Zweifelhaftigkeiten schützten, selbst wenn sie deshalb
jährlich mehrmals aus ihrem Wohnsitz bis in die Türkei vertrieben würden.

Die deutsche Ausgabe lässt die Wittenberger Seite gar nicht mehr zu Worte kom-
men und verzichtet auch auf die Erörterungen des Flacius. Stattdessen ergänzt sie
den Brief der Hamburger Geistlichen um eine einschlägige Predigt Joachim
(30) Westphals
, die in sehr anschaulicher Weise anhand des biblischen Textes die
Irrwege der Adiaphoristen aufzeigt:

[d] Westphal über die Verehrung des Goldenen Kalbes


Mit I Kor 10,1–11 begründet Westphal die Auslegung der alttestamentlichen
Erzählung vom Goldenen Kalb Ex 32 auf die Geschehnisse seiner Gegen--
(35)wart, insbesondere auf die Einführung des Interims. Er zeigt zahlreiche Par-

|| [59]
-
allelen hinsichtlich Handlungsweise und Motivation der jeweiligen Akteure
auf, nicht zuletzt betont er, dass die Verehrung des Goldenen Kalbes von vie-
len in der irrigen Annahme vollzogen worden sei, auf diese neue Weise dem
ursprünglichen Glauben treu zu bleiben und weiterhin dem einen wahren
(5) Gott zu dienen. Die scharfe Zurechtweisung durch Mose sei nur zu berech-
tigt gewesen und von Aaron demütig hingenommen worden, während die
heutigen Adiaphoristen dagegen ankämpften. Das dürfe aber nicht dazu ver-
leiten, die erkannte Wahrheit zu verschweigen.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können drei verschiedene Ausgaben:

lateinisch:

A: DE REBVS || ADIAPHORIS EPI= || STOLA CONCIONATO- || rum
Hamburgensium ad D. Phi- || lippum Melanthonem, & || responsio eius
|| dem. || Psal. XXVI. || Non consideo hominibus uanis, || nec cum
(15) dolosis conuersor. [Magdeburg: Michael Lotter, 1549]62 [18] Bl. 8° (VD
16: E 1673)

Vorhanden:

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 3 an: Dm 600; Dm 580 R

Braunschweig, Stadtbibliothek: M 726(13).8; M 766(3).8


(20) Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: 28.8.3733,angeb.2;
Theol.ev.dogm. 906 m, misc.5

Frankfurt/M., Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg: Flug-
schriftensammlung Gustav Freytag, XVII,714 (Hohenemser Nr. 3572)
[benutztes Exemplar]63


(25) Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 746(6)R; Druck 779(2); Theol.527/2(9)R

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 101
963(11); Vg 4609(1)

Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 Bud.Theol.177(2)

Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg.2239 I/10


(30) Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Lutherhauses: SS 225

Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: LC 565/3

Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: R,5:130(n.1.)

Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 80.K.68

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1158 Theol.(2); 925.17
(35) Theol.(6); Yv 361.8 Helmst.(9)

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 8.10.34.(3)


|| [60]

B: EPISTOLA || CONCIONATORVM || Hamburgensis Ecclesiæ, ad The=
|| ologos VVitenbergenses, in || qua de Adiaphoris disse= || ritur, hoc
tempore le= || ctu per utilis. [sic] || ITEM RESPONSIO ||
VVitenbergensium. || Hæc æditio priori melior est. || Gal: I. || Si quis
(5) aliud Euangelium prædicaue- || rit, anathema sit. || I. [sic] Cor: 6. || Quæ
communio luci cum tenebris? || & quæ coniunctio Christo || cum Belial?
[Kolophon: Impressum Magdeburgi per || Michaelem Lottherum || 1 5
49.] [24] Bl. 8° [letzte Seite leer] (VD 16: E 1672)

Vorhanden:


(10) Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 in: Dg 101; 4 an: Dm
600; Dm 581 R

Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 658(6)R

Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 110(8);
Vg 1192,QK


(15) Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 Bud.Theol.163(7); 8
Bud.Var.788(2); 8 Bud.Var.852; 8 Theol.III,1(4)

Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: LC565/4

Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 18.M.94

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1021.27 Theol.(13); 1040.6
(20) Theol.(4); 1165.4 Theol.(9); 1173.1 Theol.(3); 925.14 Theol.(3); G
303.8 Helmst.(9); S 251.8 Helmst.(2) [benutztes Exemplar]64 ; Yv 538.8
Helmst.(3)

Zwickau, Ratsschulbibliothek: 8.10.33.(11)

deutsch:


(25) C: Ein Brieff der Pre= || diger zu Hamburg / an die Theolo= || gen zu
Wittembergk / in welchem gehandelt wirt || von Mitteldingen / zu dieser
zeit sehr nFtz= || lich zu lesen. || Jtem / die Historia vom gFldenen ||
Kalbe Aaronis / aus dem XXXII. Capitel || des andern Buchs Moses /
auff die jtzi= || ge zeit gedeutet / durch M. Joachi= || mum Westphalum
(30) von || Hamburg. || Verdeudscht. || Galat. I. || So jemand euch Euangelion
prediget / anders denn || das jr empfangen habt / der sey verfluchet. || II.
Corinth. VI. || Was hat das Liecht fFr gemeinschafft mit dem fin= ||
sternis? Wie stimpt Christus mit Belial? || M. D. XLIX. [Kolophon: Ge-
druckt zu Magde= || burg bey Christian R=dinger. || Anno M. D.
(35) XLIX.]65 [20] Bl. 4° (VD 16: E 1674)

Vorhanden:

Aschaffenburg, Stiftsbibliothek: P-442/9


|| [61]

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 583

Budapest, Országas Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 3438

Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud.Hist.eccl.271(19)

Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg. 1112/24


(5) Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Lutherhauses: SS 240

München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref.92#Beidbd.3; 4 Polem. 448;
Res/4 Polem. 3344,8

New York, Union Theological Seminary: D 1206

Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: B 2140(6)


(10) Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.863

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 140.10 Theol.(5); 331.2 Theol.
(16) [benutztes Exemplar]66 ; 455.3 Theol.(1); J 180.4 Helmst.(12); T
782b.4 Helmst.(15)

Der Druck A liegt dem Abdruck der beiden Briefe in CR 7, 366–386 (No.
(15) 4516) zugrunde.

Der Druck C ist bei Staphorst, Bekenntnüß, S. 260–282 wieder abgedruckt.67

Den Brief der Hamburger lateinisch gibt Staphorst, Bekenntnüß, S. 136–146,
nach Schlüsselburg, Bd. XIII, 657–683; die Antwort der Wittenberger
lateinisch und die Ausführungen des Flacius „Quid sit ecclesiam deserere“
(20) finden sich bei Staphorst, Bekenntnüß, S. 282–284; 285–286, anscheinend nach Druck B.

Wir folgen beim lateinischen Text dem Druck B, der auch der Übersetzung in
C zugrunde liegt und eine korrigierte, teilweise evtl. auch zugespitzte Version
von A darstellt, wesentliche Abweichungen von A sind im textkritischen Ap--
(25)parat verzeichnet. Der deutsche Text folgt der einzigen bekannten Auf­lage C.


Kommentar
1  Zu Ostfriesland vgl. unsere Ausgabe Nr. 3, Anm. 372 zum deutschen Text; zu Pfalz-Zweibrücken vgl.
Dingel, Konfession und Politik, bes. 15–17.

6So genannt nach ihrem Hauptbearbeiter, Fürst Georg III. von Anhalt.
7  Vgl. PKMS 4, 369 (Nr. 318); 376–378 (Nr. 326, 327); 381 (Nr. 331); 383f (Nr. 333); 386–388 (Nr.
337); 404 (Nr. 360). Dass Gerüchte über eine neue Kirchenordnung anscheinend bis nach Hamburg
gedrungen waren, dazu siehe unten im lat. Text S. B 8r bzw. im deutschen Text S. C 4v. – Am 28.
Februar schreibt Bugenhagen an den dänischen König Christian III.: „Noch hat ein ehrloser Mensch,
der seines namens nicht darf bekant sein, drei Quaternen wider uns lassen drFcken, darinnen er
vermanet bei dem Evangelio zu bleiben.“ (Bugenhagen, Briefwechsel, S. 439 [Nr. 226]). Am 10. April
schreibt er an den dänischen Reformator Hans Tausen (Johannes Tausanus) in Ribe: „Nos hic, carissime
Johannes, et in ecclesiis et in scholis adhuc agimus in sincero verbo Dei et ordinamus Evangelii
presbyteros usque in Hungariam ut ante. Nemo vobis aut dicto aut facto isthic aliud persuadeat.“ (aaO S.
442 [Nr. 228]) Und Herzog Albrecht von Preußen erkundigt sich mit Schreiben vom 16. April aus
Königsberg bei Bugenhagen, ob eine Schrift über die Adiaphora, die an ihn gelangt sei, auch die
Haltung der Wittenberger betreffe (vgl. aaO S. 443 [Nr. 229]).

8  Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 9.

9  Auch Lüneburg rückte allmählich von seiner schroff ablehnenden Haltung gegenüber dem Interim ab
und ließ im Mai 1549 ein eigenes lateinisches Bekenntnis für den Kaiser ausarbeiten.

10Vgl. unten Anm. 49.
11Bugenhagen schreibt mit Datum 17. Juli 1549 an König Christian III. von Dänemark: „... Die
Predicanten zu Hamburg sandten uns ire sententia de Adiaphoris und baten das wir inen wieder-
umb unser Sententia oder Meinung von derselben Sachen wolten zuschreiben. Das thaten wir, nemlich
der Herr Philippus und ich, mit Fleis und gutem Gewissen fur Gott, dafur sie uns billich danken solten,
wen inen schon unser Meinung nicht gefallen hette, den wir haben inen gedienet nach irer Bitte. Aber
Magister Jochim [Westphal] sehet das wirs nicht halten mit seiner Opinion und wird feind, richtet eine
Hadersache an, machet sich widerpartisch wider uns, auch zum Rich-
ter mit der Epistola cujusdam alterius, das ist mit dem spiritu Illyrico. Die beiden Richter spre-
chen ein Urteil, das sie recht haben und wir unrecht. Solche unerfaren Richter nehmen wir nicht an.
Unser und ire sententia sind am Tage, die sollen ander Leute richten, nemlich die arme be-
trFbte Kirche Christi die sich in dieser Zeit auf solche Sachen wol versteht. Wir haben in unser sententia
de adiaphoris nicht gesetzt solche gotlose Stucken, wie uns Mag Jochim zumisset. Er mag meinethalben
seine Opinion wol behalten, ich will darum nicht mit im hadern, so wird das stille ...“ (Bugenhagen,
Briefwechsel, S. 459 [aus Nr. 232]).

12  Die Ausführungen bezüglich des Verlassens der Gemeinde waren durch entsprechende Bemer-
kungen im Schreiben der Wittenberger veranlasst, außerdem betrafen sie zunächst einmal und
vornehmlich Pfarrer und Prediger, aus diesen beiden Gründen erschienen sie wohl in der deut-
schen Ausgabe, die sich an eine breitere Öffentlichkeit wandte, entbehrlich.

13  Insofern lässt sich an der veränderten Gestaltung der Texte in den Drucken A bis C der rapide
Verfall des Ansehens der Wittenberger Theologen bei den Gnesiolutheranern ablesen.

14  Die Abweichungen in Druck A sind im textkritischen Apparat vermerkt.

16 Zum Höllenfahrtsstreit vgl. Vogelsang, Weltbild, bes. 107–119. Aepin hatte 1542 in lateini-
schen Vorlesungen am Dom über Psalm 16 im Anschluss an Luther die Auffassung vertreten, die
Höllenfahrt Christi sei Teil seines stellvertretenden Leidens für uns, 1544 erschienen die Ausfüh-
rungen auch im Druck (VD 16 A 375) und erregten bei einigen von Aepins Amtsbrüdern Anstoß, ab
1548 kam es zu Disputen, Kanzelstreit und Unruhen in der Gemeinde. Auch ein vom Stadtrat
angefordertes Gutachten aus Wittenberg konnte die Streitigkeiten nicht schlichten, weitere Ver-
handlungen scheiterten, schließlich wurden drei Gegner AepinsJohannes Garcaeus sen., Tile-
mann Epping
und Caspar Hackrath – am 26. April 1551 ihrer Ämter enthoben und aus der Stadt
gewiesen, weil sie ein Schweigegebot des Rates ignoriert hatten.

17 Auch das Interimsgutachten aus dem Vorjahr (unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 9) war trotz des Streites
gemeinsam verantwortet worden.

19  Hoch = a„peinÒj.

20  Heute Białoboki.

21  Heute Trzebiatów.

22  Sein Amtsvorgänger war Johann Boldewan, sein ehemaliger Abt im Prämonstratenserkloster
Belbuck.

23  Vgl. unsere

24 Staphorst, Bekenntnüß, S. )(2v, schreibt ihm die Verfasserschaft an dem Brief zu, allerdings gibt er
nicht an, worauf er diese Aussage gründet.

27 Vgl. oben Anm. 15.

28  Vgl. unten Text Nr. 2d, S. 99–111.

29  BREVIS | COMPREHENSIO AR= | gumentorum, quibus seruitus fe= | renda in Cæremonijs a
Papi= | stis per eorum ministros | imposita impro= | batur. | Autore M. Ioachimo VVestphalo, Pa- | store
in Ecclesia Hamburgensi. | Lucæ XIX. | Dico uobis, quia si hi tacuerint, | lapides clamabunt. [8 Bl. 8°,
Magdeburg: Michael Lotter, 1549] (VD 16 2267). – Deutsch: Kurtzer begriff / der | Argument vnd
Beweisungen / durch | welche die Dienstbarkeit in Cæremonien / von den Pa= | pisten vnd jhren dienern
zu leiden auffgelegt /| verworffen vnd verlegt wird. | Durch M. Joachi­mum Westphalum | Pfarherrn zu
Hamburg. | Verdeudscht. | ... [8 Bl. 4°, Magdeburg: Christian Rödinger, 1549] (VD 16 W 2268). –
DVO SCRI= | PTA M. IOACHIMI | VVESTPHALI HAM­BURG. | In altero firmis rationibus
adseritur, | quod obsistentes præsenti mutationi | in doctrina & ritibus Ecclesiasticis | non moueant
certamina de re- | bus paruis & non ne- | cessariis. | In altero euidenter ostenditur, quod | authores &
suasores legum, de doctrina | & pseudadia: hoc tempore nouandis, | Antichristo, in fraudem Ecclesiæ |
Dei, gratificentur. | ... 1549. [23 Bl. 8°, Magdeburg: Michael Lotter] (VD 16 W 2306). – Deutsch: Zwo
Schrifften M. | Joachimi Westphali / Pfarherrn | zu Hamburg. | ... | Verdeudscht. | 1550. [20 Bl. 4°, im
Kolophon: Gedruckt zu Magdeburg durch Christian R=dinger. am. 10. Octobris. Anno 1550.] (VD 16
W 2307).

30  Vgl. oben Anm. 11.

31  Vgl. unsere Ausgabe Nr. 3 (deutscher Text), Bl. S 1r (S. 321, Z. 5f).

32  Dass ein annotiertes Exemplar von A tatsächlich die Vorlage für B war, geht daraus hervor, dass auf
Bl. B 8r die Kustode dem Text von A entspricht, aber nicht dem tatsächlichen Bestand in B.

35 Jensen 45f, 54, 191; Hammer/Schade, I, 75.

36 Jensen 27; Staphorst, Jährliche Gestalt, S. 17(a). – Bei Hammer/Schade, I, 67 findet sich zu Henrich
Hartwich nur die Angabe, er sei 1559 Diakon in Hamburg (St. Petri) gewesen und am 24. März 1561
verstorben. Das entspricht den Angaben bei Jensen, 56. Da bei Hammer/Schade I, 67, auch ein Paul
Hartzwich (Hartwig) genannt wird, geboren in Hamburg, 1562 Magister in Greifswald, schließlich
verstorben als Pastor in Oldenbrock 1593, so könnte man vermuten, dass der Diakon an St. Petri
Henrich Hartwich zwei Söhne, Henrich und Paul, gehabt und die Na­mensgleichheit zwischen Vater und
Sohn für Verwirrung gesorgt habe. Andernfalls müßte man annehmen, dass einer einzigen Person des
Namens Henrich Hartwich unterschiedliche Daten zugeordnet wurden.

50  Ein ähnliches Phänomen war auch bei der Veröffentlichung des Interimsgutachtens vom 16. Juni
1548 zu beobachten, vgl. unsere Ausgabe Bd. 1, Nr. 1. Vgl. allg. Kohnle, Wittenberger Au-
torität.


51  Vgl. unsere Ausgabe Bd. 1, S. 50.

54  Vgl. oben Anm. 11.

55  Vgl. Melanchthon an Georg III. von Anhalt, 29. März 1549, CR 7, 356 (Nr. 4507 = MBW 5487):
„... Illyricus hinc abiit, aperte causam hanc dicens, se nolle spectatorem esse mutationis rituum. Etsi
autem nondum scerto scimus, de reditu quid decreverit: arbitror tamen, quaerere eum sedem, unde
liberius nos criminari possit ...“

56  Man kann mangels einschlägiger Quellen allenfalls spekulieren, ob Flacius selbst womöglich die
Hamburger Anfrage angeregt habe.

57  Zum Lebensweg des Flacius allgemein vgl. unsere Ausgabe Nr. 3, Einleitung, und unsere Ausgabe
Bd. 1, Nr. 3, S. 92f.


58  Siehe unten S. 58–106.

59 = Mittwoch nach Laetare 1549. Datierung in MBW nach einer Kopenhagener Abschrift; vgl. MBW
Nr. 5495 (CR 7, 366–382, Nr. 4516A).

60  Siehe unten Bl. C 1r– C 1v.

61 Dieses Thema war vordringlich für Pfarrstelleninhaber von Interesse, erst in zweiter Linie auch für
Gemeindeglieder; das dürfte ein Grund dafür sein, weshalb die Ausführungen in der deutschen
Übersetzung nicht aufgenommen wurden. Gleichwohl sind sie von eminenter Be­deu­tung für Flacius und
seine Magdeburger Mitstreiter, richten sie sich doch – ohne die Stelle aller­dings auch nur zu erwähnen –
gegen den aus Joh 10,11–13 leicht zu erhebenden Vorwurf, sie seien Mietlinge, die die Herde aus
nichtigen Gründen verließen, wenn Gefahr drohe, während ihre Gegner als treue Hirten bei ihren
Gemeinden ausharrten. Das dürfte dazu geführt haben, das sie an anderer Stelle (siehe S. 106, Anm. 44)
dann doch auch in deutscher Sprache publiziert wurden.

62  Zur Offizin von Michael Lotter in Magdeburg vgl. Reske, Buchdrucker, 580.

63  Microfiche-Ausgabe: Hohenemser Nr. 3572.

64  Köhler, Flugschriften II-889 (Nr. 1591).

65  Zu Christian Rödingers d. Ä. Tätigkeit in Magdeburg vgl. Reske, Buchdrucker, 581.

67  Im Vorwort [S. )(2v] schreibt Staphorst, Westphal habe den Text des – von Aepin verfassten –
Briefes übersetzt. Das ist aber vermutlich eine Fehldeutung der Titelaufschrift der deutschen Ausgabe;
wahrscheinlicher hat Flacius die Übersetzung von Brief und Auslegung in Auftrag gegeben.


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XSLT: http://diglib.hab.de/edoc/ed000246/tei-introduction.xsl