Einleitung
1. Historische Einleitung
Magdeburg, nächst Köln wohl die bevölkerungsstärkste Stadt des Reiches,
hatte seit 1524 die Einführung der Reformation forciert, gegen den
Wider--
(5)stand von Erzbischof und Domkapitel.1 Früh war sie dem Schmalkaldischen
Bund beigetreten. Nach der Schlacht bei
Mühlberg hatte die Stadt die
Kapi-
tulation gegenüber dem Kaiser verweigert und sich stattdessen mit Braun-
schweig und Hamburg am Entsatz der von Kaiserlichen belagerten Hanse-
stadt Bremen beteiligt. Daraufhin
wurde Magdeburg durch ein kaiserliches
(10) Mandat vom 27. Juli 1547 in die Reichsacht
erklärt2 und verlor seine Frei-
heiten und Privilegien, insbesondere das
einträgliche Stapelrecht und den
einflussreichen Schöppenstuhl. Hatte man dem
Kaiser schon hinsichtlich des
Schmalkaldischen Kriegs unterstellt, es gehe ihm
letztlich um eine Unter-
werfung der Protestanten und die Ausrottung des
evangelischen Bekennt--
(15)nisses,3 so verfestigte sich dieser Eindruck mit dem Erlass des Augsburger
Interims.
Dementsprechend interpretierten auch die Magdeburger ihren Wi-
derstand primär
religiös. Die Stadt, in der als einziger noch Schriften gegen
das Interim gedruckt
werden konnten, avancierte zu „unsers Herrgotts Kanz-
lei“.4 Der Kaiser forderte mehrfach zur Vollstreckung der Acht auf, doch
(20)
Kurfürst Moritz von Sachsen verhinderte
zunächst ein militärisches Vorge-
hen gegen die Stadt und propagierte
stattdessen ein Embargo. Dennoch wur-
de die Situation Magdeburgs zusehends schwieriger, und je länger die Acht
anhielt, desto wahrscheinlicher wurde ihre militärische Vollstreckung, zumal
nirgends sonst sich offener Widerstand gegen den Kaiser formierte. Es mehr--
(25)ten sich Gerüchte, „als solt damit vmbgangen vnnd mit grosser gefahr
practi-
cirt werden, vns vnd andere, die bißher auß Gottes genaden vber
seinem wa-
ren Goͤttlichen wordt gehalten, mit vielem volck zu
vbertziehen, vberfallen
vnd an Leibe, guth vnd der Seele zu uorterben“.5
Anscheinend besann man sich in dieser Lage seitens des Rates und der Geist--
(30)lichkeit der Stadt darauf, dass die bislang zum Kampf gegen das Augsburger
und das Leipziger Interim eingesetzten publizistischen Mittel auch zur
Ver-
teidigung der Stadt selbst genutzt werden konnten: Wenn es gelang,
eine mög-
lichst breite Öffentlichkeit im Reich davon zu überzeugen, dass Magdeburg
aus lauteren Motiven und
zur Verteidigung der christlichen Wahrheit legiti-
men Widerstand leistete,
durfte die Stadt auf ideelle und womöglich auch
ganz praktische Unterstützung
hoffen, während der Rückhalt ihrer Gegner
schwinden musste.6 Dass damit überdies im Innern eine Bestätigung und Fe--
(5)stigung
des Widerstandswillens der Bevölkerung erreicht werden konnte, war
eine gewiss
nicht unerwünschte Begleiterscheinung.
Besondere Bedeutung im Rahmen dieser publizistischen Defensivstrategie
kommt dem
„Magdeburger Bekenntnis“ zu, das parallel in einer deutschen
und einer lateinischen
Version veröffentlicht wurde, so dass ein denkbar
(10) großer Kreis von
Rezipienten erreicht werden konnte. Es ist datiert auf den
13. April 1550, den Sterbetag des offenbar allseits hoch
geachteten Diakons
an der Ulrichskirche Stefan Tucher.7 Präludiert wurde das Bekenntnis vom
dritten Ratsausschreiben8 vom 24. März 1550, das enge Bezüge zum
Be-
kenntnis der Pfarrer aufweist.9 Daraus ist zu schließen, dass der Inhalt des
(15) Bekenntnisses zu dieser
Zeit bereits in seinen wesentlichen Zügen feststand.
Vermutlich war auch der Druck
am 13. April bereits weitgehend abgeschlos-
sen
und wurde nur noch um den Nachruf auf Tucher ergänzt. Das Zusam-
menspiel von
Ratsausschreiben und theologischem Bekenntnis illustriert die
von Flacius in seiner Schrift „De veris et falsis
Adiaphoris“ vertretene Auf--
(20)fassung, die gute Ordnung eines
Gemeinwesens erfordere notwendig eine
Vorrangstellung der Theologie.10 Wohl nicht von ungefähr wurde die deut-
sche Übersetzung ebendieser
Flacius-Schrift um dieselbe Zeit im
Druck ver-
öffentlicht.11
Der Vergleich zwischen lateinischer und deutscher Fassung des Magdeburger
Bekenntnisses zeigt, dass beide Texte wohl nicht in einem einfachen
Verhält-
nis von Urtext und Übersetzung zueinander stehen, auch wenn
Argumente für
eine größere Ursprünglichkeit des lateinischen Textes beigebracht
werden
(5) können.12 Beide Fassungen weisen erhebliche Abweichungen voneinander
auf, die vor
allem auf die Absicht zurückzuführen sein dürften, unterschiedli-
chen
Adressatenkreisen gerechtzuwerden. Der deutsche Text ist in der Regel
sehr viel
ausführlicher gestaltet als der lateinische, gelegentlich übergeht er
aber auch
Details, die bei Lesern ohne gelehrte Ausbildung auf Unverständ--
(10)nis
hätten stoßen können. Da beide Versionen wohl nahezu gleichzeitig
veröf-
fentlicht wurden, steht zu vermuten, dass sie parallel ausgearbeitet
wurden
und wechselseitige Beeinflussungen vorgekommen sind. Der Titel der
deut-
schen Fassung spiegelt den dreiteiligen Aufbau der Schrift wider,
während der
lateinische Titel an die Augsburger Konfession und ihre Apologie
erinnert,
(15) als deren kurzgefasste Wiederholung der erste Teil der
Ausarbeitung, das
eigentliche Bekenntnis, ja verstanden sein will.13
Die Darlegungen zur berechtigten Notwehr einer unteren gegenüber einer
höheren
Obrigkeit spiegeln den Erkenntnisstand der Wittenberger Theologie
seit etwa 1530
wider;14 sie nehmen insbesondere Impulse aus Luthers Thesen
(20) zur Zirkulardisputation von 1539,15 aus Georg Majors „Deklaration gegen
Kaiser Karl
V. und Papst Paul III.“16 von 1546 und aus der Schrift des Justus
Menius „Von der Notwehr“17 von 1547 auf.18 Die spätere Diskussion zum
Widerstandsrecht im mitteleuropäischen Raum hat
insbesondere der zweite
Teil des Magdeburger Bekenntnisses konfessionenübergreifend
stark beein-
-
flusst, wobei dessen lateinische Fassung für die
weitreichende Wirkung ver-
antwortlich sein dürfte.19
Am 22. September 1550 begann die Belagerung der Stadt
durch Truppen
unter Herzog Georg von Mecklenburg.20 Ende des Jahres ernannte Karl V.
(5)
Kurfürst Moritz von Sachsen zum Obersten
Feldhauptmann der Belagerungs-
truppen vor Magdeburg. Dieser nutzte die Belagerung der Stadt, um Truppen
zu sammeln
und die kaiserliche Kriegskasse zu leeren, in Vorbereitung auf
seinen
Überraschungsangriff auf den Kaiser im Frühling 1552.21
Auch wenn die Stadt schließlich im November 1551 nach mehr als dreizehn--
(10)monatiger Belagerung dem Kurfürsten
Moritz von Sachsen ihre Tore öffnete,22
war ihre Unbeugsamkeit inzwischen sprichwörtlich geworden.23
2. Die Autoren
Das Bekenntnis ist – seinem offiziellen Charakter entsprechend –
unter-
zeichnet von den Oberpfarrern sämtlicher Magdeburger Kirchen,24
ausdrück--
(15)lich auch im Namen der übrigen amtierenden Geistlichen der
Stadt. An erster
Stelle der Unterzeichner jedoch steht Nikolaus von Amsdorf, der in der Stadt
zur Zeit der
Abfassung des Bekenntnisses kein öffentliches Amt bekleidete.
Allerdings genoss er
hohes Ansehen, denn er hatte in den Jahren 1524–1541/42
als Pfarrer an St. Ulrich
und Superintendent die Durchsetzung der Reforma--
(20)tion vorangetrieben.
Seine Unterschrift enthält kein Epitheton, das über die
Funktion Aufschluss gäbe,
in der Amsdorf unterzeichnete, doch
spricht sie
für die Vorrangstellung, die man ihm einräumte – dem engen Vertrauten
Lu-
thers, dem aus seiner
Diözese Naumburg-Zeitz vertriebenen
evangelischen
Bischof, dem Reformator und langjährigen Superintendenten Magdeburgs.
(25)
Federführend bei der Abfassung scheint allerdings der erst im November 1549
als
Oberpfarrer an St. Ulrich nach Magdeburg
gekommene Nikolaus Gallus
gewesen zu sein, der nach Einführung des Interims in seiner Regensburger
Gemeinde nicht mehr hatte bleiben
können.25
Als ausdrücklicher Unterstützer des Bekenntnisvorhabens, an dem er bis zuletzt
intensiv Anteil genommen habe, wird in einer Nachbemerkung der Diakon
(5)
Stefan Tucher genannt, der kurz vor bzw. während der Drucklegung
starb.26
3. Inhalt
Obrigkeiten niedereren Ranges seien verpflichtet, ihre Untertanen gegen
ungerechtfertigte Übergriffe von Obrigkeiten höheren Ranges zu verteidigen
und zu
schützen, wenn sie gegen göttliches Recht oder Naturrecht, reine
(10) Lehre oder
Gottesdienst gerichtet sind. Die Maßnahmen des Kaisers gegen
die Stadt Magdeburg seien in der Absicht begründet, die
christliche Religion
zu unterdrücken und das Papsttum wieder einzuführen, darum
müsse der
städtische Rat Widerstand leisten.
Diese beiden Grundthesen stehen am Anfang der Ausführungen, gefolgt von
(15)
einer knappen Übersicht über den Aufbau der Schrift, die – nach einer Vorrede
–
drei Hauptteile umfasst: Der erste bietet eine kurze Zusammenfassung der
christlichen Lehre, die die Rechtgläubigkeit der Magdeburger erweisen soll.
Sieben
„Hauptartikel christlicher Lehre“ werden darin knapp erörtert: 1. Von
Gott und vom
Unterschied der Personen – 2. Von der Schöpfung und von der
(20) Sünde – 3. Vom
Gesetz und von guten Werken – 4. Vom Evangelium und
von der Rechtfertigung – 5. Von
den heiligen Sakramenten (Taufe, Abend-
-
mahl, Absolution) – 6. Von der
Kirche und Kirchendienern – 7. Von weltli-
chem und Hausregiment und von deren
Machtbefugnissen. Dabei wird in
jedem Abschnitt zunächst die positive Lehre
dargestellt, anschließend wer-
den Irrtümer benannt, insbesondere solche der
Papisten, der Interimisten und
(5) Adiaphoristen.
Der zweite Hauptteil handelt „Von der Notwehr“ und enthält einen offenen
Brief an
den Kaiser, in dem dieser zur Umkehr gerufen wird. Drei Argu-
mente für eine
berechtigte Notwehr werden angeführt: 1. Der göttliche Auf-
trag an die
Obrigkeit geht gemäß Röm 13 dahin, die Bösen zu
strafen und die
(10) Guten zu schützen. Vier Grade des Machtmissbrauchs werden
unterschieden,
die teils leidend hingenommen werden sollen, teils zum aktiven
Widerstand
berechtigen. 2. Aus Stellen wie Mt
22,21 und Act 5,29 ergibt sich, dass
man
der Obrigkeit nicht mehr geben soll, als was ihr gebührt, also nichts, was
Gott oder auch dem Nächsten gebührt. 3. Gott stützt nicht das Böse, das täte
(15)
er aber, wenn er es verböte, einer dem Teufel verfallenen Obrigkeit zu
wi-
derstehen.
Der dritte Hauptteil enthält eine ausführliche „Vermahnung“, in der
darge-
legt wird, dass Christen verpflichtet seien, den Gegnern der
Magdeburger
jede Unterstützung zu verweigern, dass sie die Einwohner in ihrem
Wider--
(20)stand, den sie stellvertretend für alle Evangelischen im
Reich führen, vielmehr
durch Gebete und durch öffentliche Kundgebungen unterstützen
sollten, selbst
um die Gefahr eigenen Leidens.
Die Schrift schließt mit Psalm 93.
4. Ausgaben
(25)
Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:
deutsch:
A: Bekentnis, Vnter= || richt vnd vermanung / der Pfarr= || hern vnd
Prediger / der
Christlichen || Kirchen zu Magdeburgk. || Anno 1550. Den
13. Aprilis. || Psalm. 119. || Jch rede von deinen zeugnissen fuͤr
Koͤnigen
(30) / vnd sche= || me mich derselben nicht. || Roma. 13. || Die Gewaltigen
sind von Gott
nicht den guten wer= || cken / sondern den boͤsen
zufuͤrchten
verordnet. || Acto. 9. || Saul / Saul / was
verfolgestu MJCH?
Es wird dir || schwer werden / wider den stachel lecken. ||
[Holzschnitt:
Stadtwappen von Magedeburg,
getragen von zwei Putten] || [64] Bl. 4°
(35) [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk durch Michel Lotther.]27 (VD
16 A 2333)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz:
11 in: Dg 1; Te 7768, Nr. 9 R
Braunschweig, Stadtbibliothek: C 667(5).4; I
23/251
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár
(Nationalbibliothek): Ant. 2494
(5)
Göttingen, Niedersächsische Staats- und
Universitätsbibliothek: 1 an: 8
MULERT 260(4)
Gotha, Forschungsbibliothek: Th 713/136R; Theol. 4
333-334(46)R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek
Sachsen-Anhalt: If 4390 (16);
Ung VI 199(12); Yd 796,QK
(10)
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4
Bud.Ded.54(10); 4
Bud.Theol. 183(1); 4 Bud.Var.250
Leipzig, Universitätsbibliothek: Symb.248
Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des
Lutherhauses: Ag 4 289 i; Kn A
175/1121
(15)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 336
[benutztes Exemplar]
Neuburg an der Donau, Staatliche Bibliothek: 4
Theol.281
New Haven (Connecticut), Yale University Beinecke
Rare Book and
Manuscript Library: Call Number Mzt20 G2 A7 1550
New York, Union Theological Seminary: D 557
(20)
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek:
Theol.qt.645
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek:
Aut.IV(24)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.1024;
39.G.48
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek:
183.28 Theol.(2); 184.10
Theol.(7); 230.34 Theol.(3); F 1367 Helmst.(6); G 672.4
Helmst.(7); G
(25) 730.4 Helmst.(12); H 112.4 Helmst.(4); H 122.4 Helmst.(4); H
411.4
Helmst.(3); H 465.4 Helmst.(14); S 8.4 Helmst.(6); T 733.4 Helmst.(3);
Ts 393(1); YT 5.4 Helmst.(21)
lateinisch:
B: CONFESSIO || ET APOLOGIA PASTO= || rum & reliquorum
(30) ministro= || rum
Ecclesiæ Magde= || burgensis. || Anno 1550.
Idibus ||
Aprilis. || Psal: 18. || Loquebar
de testimonijs tuis in conspectu regum, ||
& non confundebar. || Rom: 13. || Principes non sunt timori bono
operi,
sed malo. || Act: 9. || Saule,
Saule, quid me persequeris? Durum est ti- ||
bi contra stimulum calcitrare. ||
[Holzschnitt: Stadtwappen von
(35)
Magdeburg, getragen von zwei Putten]28 || Impressum Magdeburgi per
Micha- || elem Lottherum. || [40] Bl. 4°
(VD 16 A 2332)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1
an: Dg 4636
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4
333-334(45)R
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4
Bud.Var.427
(5)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Conc.
326#Beibd.1 [benutztes
Exemplar]
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 289.5
Quod.(1); 455.3
Theol.(18); 522 Theol.(3); Alv De 82(3); H 112.4 Helmst.(6)
C: CONFESSIO || ET APOLOGIA PASTO= || rum & reliquorum
(10) ministro= || rum
Ecclesiæ Magde= || burgensis. || Anno 1550.
Idibus ||
Aprilis. || Psal: 18. || Loquebar
de testimonijs tuis in conspectu regum, ||
& non confundebar. || Rom: 13. || Principes non sunt timori bono
operi,
sed || malo. || Act: 9.|| Saule,
Saule, quid me persequeris? Durum est tibi
|| contra stimulum calcitrare. ||
[Holzschnitt: Stadtwappen von Magde--
(15)burg, getragen von zwei Engeln]29 || Impressum Magdeburgi per Micha
|| elem Lottherum. || [40] Bl.
4° (VD 16 A 2331)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 4
an: Dk 4260
Dresden, Sächsische Landes- und
Universitätsbibliothek: Hist.Sax.C652,misc.8
(20)
Erfurt: Bibliothek des Evangelischen Ministeriums:
Th 423
Göttingen, Niedersächsische Staats- und
Universitätsbibliothek: 8 MULERT
507(10)
Gotha, Forschungsbibliothek: Th 2723(1); Theol. 4 322
l-m(8)R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek
Sachsen-Anhalt: AB 53 352(5);
(25) Yd 795,QK
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4
Bud.Var.55(3); 4
Theol.XXVII,11(1)
Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des
Lutherhauses: Kn A 238/1467
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches
Predigerseminar: LC491/9
(30)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref.
209
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek:
Aut.IV(25)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek:
77.Dd.213
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek:
183.28 Theol.(1) [benutztes
Exemplar]30 ; 231.2 Theol.(1); 502.3 Theol.(1); H 122.4 Helmst.(5); S
(35) 210.4
Helmst.(2)
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 20.7.25.(3)
Die Drucke B und C unterscheiden sich nur wenig voneinander: Die Titelseite
von B
ist ausgeglichener gestaltet als bei C, ansonsten sind beide Ausgaben
über weite
Strecken bis hin zum Zeilenfall nahezu identisch. Da der Gebrauch
von
Kürzungszeichen aber gelegentlich abweicht, so steht fest, dass die
(5) Lagen A–I
neu gesetzt wurden. Hingegen hat es den Anschein, als sei die
letzte Lage, K, aus
dem stehenden Satz von C für den Druck von B über-
nommen worden, nur leicht
ergänzt und verbessert. Der Haupttext zeigt in
Lage K bei beiden Ausgaben nahezu
identischen Satz, bis hin zu charakteristi-
scher Schrägstellung einzelner
Buchstaben und identischen Spatien. Außerdem
(10) findet sich hier die
Blattangabe jeweils an exakt gleicher Stelle in C wie in B,
während sie in den
übrigen Lagen auch bei fast identischem Druckbild mehr
oder weniger verschoben
erscheint. Für die Priorität von C spricht, dass in
Lage K zwei Zeilen in C normale
Laufweite aufweisen, in B aber eine sehr
enge, was durch das Ersetzen kürzerer
durch längere Worte leicht erklärbar
(15) ist,31 umgekehrt aber kaum nachvollziehbar wäre. Überdies kann man einen
äußeren
Grund geltend machen: Nikolaus Gallus hat
ein Exemplar des Druckes
C an Johannes
Wigand nach Mansfeld gesandt, und es steht
zu vermuten,
dass er damit nicht erst bis zur zweiten Ausgabe gewartet hat, auch
wenn
beide wahrscheinlich in sehr geringem zeitlichem Abstand erschienen sind.
(20) Unsere Ausgabe folgt dem (gegenüber C nachgebesserten) Text von B
und
verzeichnet Abweichungen im textkritischen Apparat.32
Vom beigegebenen dritten Ratsausschreiben vom 24. März
1550 sind zwei
Ausgaben nachweisbar:
A: Der Von Magde= || burgk Ausschreiben || an
alle Christen. || Anno M.
(25) D. L. den || XXIIII. Marcij. || [Holzschnitt:
Stadtwappen von
Magdeburg, getragen von zwei Engeln, wie oben
Ausgabe C] ||
Gedruckt zu Magdeburgk durch
|| Michel Lotther. (VD 16 M 126) 11
Bl.
4°
Vorhanden:
(30)
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz:
Flugschr. 1550/7;
Flugschr. 1550-7/1; Te 7768, Nr. 8 R
Braunschweig, Stadtbibliothek: I 23/174(2)
Dresden, Sächsische Landes- und
Universitätsbibliothek: Hist.Sax.C625,misc.10;
Hist.urb.Germ.847,6
Göttingen, Niedersächsische Staats- und
Universitätsbibliothek: 8
MULERT 260(3)
(5)
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4
333-334(44)R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek
Sachsen-Anhalt: If 4390(20); Ii
3907m
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4
Bud.Theol.177(10); 4
Hist.eccl.IV,2(12)
(10)
Lüneburg, Ratsbücherei: Th 878(2)
Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des
Lutherhauses: Ag 4 289h
Lutherstadt Wittenberg, Evangelisches
Predigerseminar: LC480/9; LC
504/4
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref.
70
(15)
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek:
Aut.III(107)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.1022;
39.G.40
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek:
231.161.1 Theol.(2); 455.3
Theol.(17); Alv Dc 28(2); F 1435 Helmst.(2) [benutztes
Exemplar]; G 672.4
Helmst.(6); H 122.4 Helmst.(3); H 175e.4 Helmst.(4); L 1001.4
Helmst.(12);
(20) T 731.4 Helmst.(2); YT 5.4 Helmst.(20)
B: DEr Von Magde= || burgk Ausschreiben || an
alle Christen. || Anno M.
D. L. den || XXIIII. Marcij. || [Holzschnitt: Das Magdeburger
Stadtwap-
pen, gehalten von zwei Engeln, die in zwei Arkadenbögen stehen.]
||
Gedruckt zu Magdeburgk || Durch Hans Walther.33 (VD 16 M 127) 8
(25) Bl. 4° (letzte Seite leer).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz:
Flugschr. 1550/7A
Braunschweig, Stadtbibliothek: C 667(4).4
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár
(Nationalbibliothek): Ant. 4113(1)
(30)
Hannover, Stadtbibliothek: 3 an: Bibl. S. Crucis 4
Nr. 188
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4
Bud.Theol.254(3)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 71
[benutztes Exemplar]
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut.
III(106)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: T
584.4 Helmst.(7)