Einleitung
1. Historische Einleitung
Die Verkündung des Interims, auf dem Augsburger Reichstag 15481 zwang
alle protestantischen Reichsstände zu einer Auseinandersetzung mit dem kai--
(5)serlichen Willen. Den süddeutschen Reichsstädten blieb durch kaiserliche
Truppenpräsenz und die damit verbundene militärische Überlegenheit kaum
eine andere Möglichkeit als die Bestimmungen des Interims einzuführen.2
Diejenigen protestantischen Territorien, die nicht unter diesem direkten mili-
tärischen Druck standen, vermieden eine unverzügliche Umsetzung des Augs--
(10)burger Interims. In allen protestantischen Territorien wurden jedoch Theolo-
gen befragt und zusammengerufen, um über das weitere Vorgehen zu bera-
ten. Das Ergebnis solcher Beratungen waren Ordnungen, die nicht unbedingt
publiziert, sondern den bestehenden Kirchenordnungen beigegeben wurden.3
Kurfürst Moritz von Sachsen hatte auf dem Reichstag 1548 darauf bestan--
(15)den, seine Landstände an der Einführung des Interims zu beteiligen, sehr
zum Unwillen der kaiserlichen Seite.4 Im Laufe des Sommers und Herbstes
konnten schließlich auf einem Landtag in Leipzig Ende des Jahres 1548 den
Ständen, nach langen, mühsamen Verhandlungen der kursächsischen Räte und
Theologen,5 Vorschläge unterbreitet werden, wie die kirchlichen Zeremonien
(20) zu verändern seien, um dem Interim Rechnung zu tragen, ohne damit
gleichzeitig die eigenen theologischen Grundpositionen aufzugeben.6 So-
wohl die Städte als auch die Ritterschaft Kursachsens äußerten auf dem
Landtag Bedenken, ob die vorgelegten Artikel im Volk nicht zu großes
Ärgernis bereiten würden und verlangten Änderungen. Die Städte erklärten
(25) sogar unumwunden, dass sie eigentlich gerne alles beim alten belassen und
nur der Not wegen zustimmen würden.7 Die Theologen versuchten zu be-
schwichtigen, indem sie erklärten, dass die Artikel nicht das Werk einiger
weniger Theologen seien, vielmehr seien Pfarrer und Superintendenten des
Kurfürstentums bei der Erarbeitung herangezogen worden. Unchristliche
(30) Missbräuche sollten trotz eigenen Nachgebens an manchen Stellen keines-
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falls wieder eingeführt werden. Sie sähen daher keine Veranlassung, diese
Artikel zu verändern, da sie davon überzeugten seien, dass „dieselben ohne
Verletzung guter Gewißsen wohl können angenommen und gehalten wer-
den.“8
(5)
Die Leipziger Landtagsvorlage wurde von den Ständen weder verabschiedet
noch als Grundlage für eine neue Kirchenordnung angesehen.9 Der Kurfürst
befahl den Ständen zwar die Durchführung der Bestimmungen der Artikel,
doch plante er weitere Verhandlungen mit den Bischöfen von Naumburg und
Meißen und die Erstellung einer umfassenden Kirchenordnung.10
(10)
Diese neue Kirchenordnung sollte in Anlehnung an die „Heinrichsagende“11
aus dem Jahr 1539 von Georg III. von Anhalt12 ausgearbeitet werden.13 Zur
Durchführung der in Leipzig beschlossenen Artikel wurde im ersten Viertel
des Jahres 1549 nichts unternommen, lediglich Verbote gegen das Interim zu
predigen und zu publizieren ergingen. Dies mag auch den Arbeiten an der
(15) neuen Kirchenordnung geschuldet gewesen zu sein, wird aber wohl maßgeb-
lich an der Abwesenheit von Kurfürst Moritz gelegen haben. Dieser hatte
nämlich dem Ende des Leipziger Landtags Sachsen verlassen, um dem Sohn des
Kaisers, Philipp, nach Trient entgegenzureisen.14
Während der Kurfürst unterwegs war, begab sich Georg III. in den ersten
(20) Wochen des Jahres 1549 an die Konzeption einer neuen Kirchenordnung.
Johann Pfeffinger, Joachim Camerarius oder den Wittenberger Theologen kam
lediglich eine beratende Funktion zu, als die Ordnung bereits fertig vorlag.15
Bereits im März konnte Georg III. die neue Ordnung dann an Kurfürst
Moritz senden.16 Er bat den Kurfürsten in seinem Begleitschreiben ausdrück--
(25)lich darum, sie zu prüfen, vor allem jedoch schnell drucken zu lassen. Zum
einen sollten damit wohl weitere religionspolitische Turbulenzen im Kur-
fürstentum vermieden, zum anderen Kaiser und König zufriedengestellt wer-
den. Kurfürst Moritz reagierte, indem er die Kirchenordnung seinen Räten,
den Leipziger und Wittenberger Theologen sowie den Bischöfen von Naum--
(30)burg und Meißen zur Überprüfung zusandte und Beratungen darüber für den
April in Torgau ankündigte. Die Bischöfe antworteten ablehnend und ver-
weigerten die Teilnahme an dem angekündigten Verhandlungstag. Die Theo-
logen, Räte und Ständevertreter wurden aber für den April zu Beratungen
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nach Torgau einbestellt.17 Dort kam es zum Eklat, da der Pfarrer von Torgau,
Gabriel Zwilling, sich weigerte die neue Kirchenordnung zu akzeptieren, ja
sogar deutlich machte, dass eine Annahme des Interims oder der neuen Kir-
chenordnung einer Anbetung des Teufels gleichkäme, also des Abfalls vom
(5) Christentum schlechthin.18 Die Verhandlungen wurden daraufhin abgebro-
chen und die Vertreter der Landstände und der Ritterschaft baten um eine Zu-
sammenkunft der Theologen, damit diese ein Gutachten erstellen könnten, da
in der Kirchenordnung etliches enthalten sei, worüber man auf dem Leip-
ziger Landtag seinerseits nicht gesprochen habe. Dies führte zu heftigen Re--
(10)aktionen des Kurfürsten und seiner Räte, die mit diesem Ergebnis ihre poli-
tischen Ziele gefährdet sahen.19 Tatsächlich veränderte sich daraufhin aber
die Haltung der kurfürstlichen Regierung gegenüber der neuen Kirchenord-
nung. Sie wurde fallengelassen, noch ehe die Zusammenkunft der Theologen
in Grimma 20 Ende April stattfand. Die kurfürstliche Politik wandte sich
(15) stattdessen wieder der Linie des Leipziger Landtages zu, zumal dies mit der
Annahme der Landtagsvorlage bereits ein vorzeigbares Ergebnis gezeitigt
hatte, das Potential dazu besaß, die kaiserliche Seite zufriedenzustellen.21
Um weitere, öffentlichkeitswirksame Streiigkeiten über die Kirchenordnung
und die Leipziger Landtagsvorlage zu vermeiden, versuchte der Kurfürst er--
(20)neut alle Äußerungen darüber zu unterbinden.22
Damit erfolgte ein solches Verbot abermals kurz vor einer Reise des Kur-
fürsten. Moritz begab sich nämlich Ende Mai zu König Ferdinand. Dieser
scheint den Kurfürsten zu schnelleren religionspolitischen Maßnahmen ge-
mahnt zu haben. Wie dies zu gewährleisten sei, darüber herrschte in Kur--
(25)sachsen jedoch keine vollständige Klarheit. Wieder holte Moritz Gutachten
ein. Der Kanzler des Kurfürsten, Dr. Ludwig Fachs, und Philipp Melan-
chthon rieten dazu, lediglich einen Auszug aus der Leipziger Landtagsvor-
lage zu veröffentlichen. Den Vorschlägen Melanchthons scheint die kurfürst-
liche Regierung dann auch weitgehend gefolgt zu sein.23 Am 4. Juli 1549
(30) erließ der Kurfürst zusätzlich ein Mandat in der Religionsfrage.24 Hier
versicherte Moritz nochmals, dass er nicht durch Veränderung der Zere-
monien Missbräuche erneut einführen wolle. Er ermahnte zum Gehorsam
gegenüber der Obrigkeit, zur Umsetzung der in dem Auszug zusammenge-
stellten Veränderungen und drohte allen mit Strafe, die falsche Gerüchte über
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seine angeblich widerchristlichen Intentionen verbreiteten. Das mandat
wurde zusammen mit dem erstellten Auszug25 nicht unverzüglich veröffent-
licht, sondern erst im Laufe des Herbstes 1549 versandt wurde.26 Wie der
Text des Auszugs Flacius bekannt wurde, bleibt unklar. Da Flacius jedoch
(5) erst um Ostern 154927 Wittenberg in Richtung Magdeburg verließ,28 läßt sich
mit Sicherheit annehmen, dass er selbst über die Vorgänge in Kursachsen
noch gut informiert war und weiterhin über gute Kontakte nach Wittenberg
verfügte. So hat er schließlich den Text auch in seine Hände bekommen, wo-
rauf er unverzüglich die hier edierte Schrift „Widder den Auszug“ publi--
(10)zierte. Durch seine Bezeichnung des Auszugs als „kleines Interims“, ver-
suchte er die Bemühungen des Kurfürsten und seiner Räte und Theologen zu
diskreditieren. Der Begriff „Interim“ war für ihn zum Synonym für die
Verleugnung der Wahrheit und für alle schädlichen Veränderungen in der
reformatorischen Kirche geworden.29
(15)
2. Der Autor
Da die Wittenberger Universität durch den Schmalkaldischen Krieg für ei-
nige Monate geschlossen werden musste und in ihrem Bestand gefährdet war,
floh Flacius30 nach Braunschweig, wo er bei Nikolaus Medler31 Aufahme
fand und am dortigen Pädagogium lehrte. Nach dem Ende des Krieges und
(20) der Wiedereröffnung der Universität in Wittenberg, setzte sich Flacius gegen
das Interim ein und versuchte die Wittenberger Theologen für seine Sicht der
Dinge zu gewinnen. Er wandte sich an Melanchthon. Er unterstellte, dass die
kurfürstliche Regierung es nicht ehrlich mit Melanchthon meine, sondern
diesen nur für die Durchsetzung ihrer Vorstellungen missbrauchen wolle. Er
(25) stellte diesem zudem die Gefahren von Zugeständnissen vor Augen. Letzt-
lich würden aus einer zu großen Nachgiebigkeit nur Ärgernisse entstehen.32
Die Wittenberger Theologen hingegen unterstellten Flacius wegen seiner An-
griffe Undankbarkeit gegenüber den eigenen Lehrern, besonders nachdem er
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um Ostern 154933 Wittenberg endgültig verlassen hatte.34 Gegen diese
Vorwürfe verteidigte er sich vehement.35 Offensichtlich sah Flacius zu dieser
Zeit – in Torgau und Grimma fanden gerade die Beratungen über die neue
Kirchenordnung statt – kaum noch eine Möglichkeit, in Wittenberg zu
(5) bleiben. Widerspruch gegen die Veränderungen wurde von kurfürstlicher Seite
schließlich nicht geduldet, sondern explizit untersagt. Auf Reisen nach
Lüneburg und Hamburg wurde er von den dortigen Predigern in seiner kom-
promisslosen Haltung bestärkt.36 In Magdeburg ließ er sich schließlich
nieder und kämpfte gemeinsam mit Nikolaus von Amsdorf und Nikolaus
(10) Gallus gegen das Interim und die sich daran anschließenden Änderungen in
protestantischen Territorien.
Mit der Publikation des „Auszugs“ zwischen Juli und September 1549 sah
sich Flacius wohl in seinen schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Schließlich
war damit die religionspolitische Grundlage im Kurfürstentum gelegt, um
(15) konkrete Veränderungen in den kirchlichen Riten herbeizuführen. Flacius hat
wahrscheinlich umgehend mit seiner Schrift „Widder den Auszug“ geant-
wortet.37 Damit, und mit den beiden offenen Briefen, die Flacius und Melan-
chthon im Oktober 1549 noch wechselten,38 war der Bruch zwischen den
Wittenbergern und Flacius besiegelt.
(20)
Von nun an mischte sich Flacius von Magdeburg aus bis 1557 in die zahlrei-
chen theologischen Streitigkeiten der Zeit ein. Von 1557 bis 1561 wirkte er
an der Universität Jena. Danach führte Flacius mit seiner Familie ein unstetes
Wanderleben, das ihn zunächst nach Regensburg (1562–1566), dann nach
Antwerpen (1566–1567), von dort weiter nach Straßburg (1567–1573) und
(25) schließlich nach Frankfurt am Main (1574–1575) führte, wo er am 11. März
1575 starb.
|| [24]
3. Inhalt
Flacius antwortete mit der Schrift „Widder den Auszug“ auf die im „ Aus-
zug“ vorgeschriebenen liturgischen Veränderungen. Er setzt die religionspo-
litischen Bemühungen des Kurfürsten mit denen des Kaisers im Augsburger
(5) Interim gleich und bezeichnet daher den Auszug als das „kleine Interim“.
Der Antichrist, so Flacius, sei ein Meister der Verstellung, der nichts unver-
sucht lasse, um die wahre Lehre zu vernichten. Nachdem er mit dem Augs-
burger Interim nicht überall erfolgreich gewesen sei, versuche er es nun mit
dem Leipziger, dem Märkischen und dem Fränkischen Interim.39 Die pro--
(10)testantischen Obrigkeiten maßten sich in Flacius’ Augen demnach Voll-
machten an, die sie in geistlichen Fragen nicht besaßen.
Listig spreche der Satan von unbedeutenden Mitteldingen und habe nun ei-
nen kleinen Koran aufgestellt, der einen Extrakt aus dem „Leipziger Interim“
darstelle. Was darin aber konkret zu den Sakramenten, dem Katechismus usw.
(15) geboten werde, sei nichts Neues, sondern stets gelehrt worden. Die Verfasser
des „Auszugs“ versuchten damit jedoch, heimlich päpstliche Lehren wieder
einzuführen. Diese Tendenz erkennt Flacius besonders in den Artikeln zu
Taufe, Konfirmation, Abendmahl, Krankensalbung. In Bezug auf den Artikel
zur Messe kritisiert er besonders die Wiedereinführung des Confiteor und
(20) den Versuch aus der Feier der Kommunion ein theatralisches Schauspiel zu
machen.
In der Frage der Kirchengewänder räumt er ein, dass diese vor Gott tatsäch-
lich ein Mittelding seien, doch wo man sie abgeschafft habe, könnten sie
nicht ohne großes Ärgernis wieder eingeführt werden. In den Stundengebe--
(25)ten sieht er die Anrufung der Heiligen verborgen und mit dem Gebot, Toten-
gesänge zu halten, sollten offenbar die Seelmessen und Vigilien wieder ein-
geführt werden. Beides erfülle den Zweck, päpstliche Vorstellungen wieder
zur Geltung zu bringen und damit die Gewissen zu verführen. Auch wenn
das „kleine Interim“ nicht mit Verfolgung und Absetzung der Pfarrer durch--
(30)gesetzt werden solle, so werde es doch zu großen Ärgernissen führen.
Um den schleichenden Abfall von Politikern und Theologen von der wahren
Lehre deutlich vor Augen zu führen, erwähnt er einen kürzlich erhaltenen
Brief von Pietro Paolo Vergerio. Dieser wird von Flacius als ein Vorbild für
Glaubensstärke und Bekennermut dargestellt, da er seine privilegierte Stel--
(35)lung als Bischof und Kardinal aufgegeben habe, aus seinem Bistum nach
Graubünden geflüchtet sei und von dort aus nun gegen den Papst schreibe.
Die Schrift endet mit zwei Auszügen aus Luthers Schrift „Wider Hans
Worst“, die Flacius gezielt zusammenstellt. Der erste Auszug mahnt zu stand-
hafter Verweigerung von Mitteldingen und damit zur Treue zum Evangelium.
(40) Der zweite Auszug verfolgt das Ziel, die von der Obrigkeit beanspruchte
Vollmacht, in Religionsfragen etwas gebieten zu wollen, als „papistisch“ zu
desavouieren.
4. Ausgabe
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A: Widder den ausszug || des Leipsischen Interims / || oder das kleine
Interim. || Durch Math. Flacium Illy= || ricum. || Ephe. 6. || Zu letzt
(5) meine Brüder / Seid starck in dem HErn / vnd || inn der macht seiner
stercke. Zihet an den harnisch Gottes / || das jr bestehen kFnd gegen
dem listigen anlauff des Teuffels || (als da sind zu vnser zeit
die heimliche Spanische practiken / || vnd so manicherley wol geschmFckte
Interim) Denn wir haben || nicht mit fleisch vnd blut zu kempffen /
(10) sondern mit Fürsten || die in der Finsternis dieser welt herschen / mit den
b=sen Gei= || stern vnter dem Himel. Vmb des willen / so ergreiffet den
har || nisch Gottes / Auff das jhr widderstehen kFnd an dem b=sen || tage
/ vnd inn alle ewrem thun bestehen mFget. [8] Blatt 4° (VD 16 F 1557)
Vorhanden in:
(15) Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4669, Dg 4669â
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2356,
Ant. 2538(10)
Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist.eccl.E 261,6
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH
(20) IREN 60/16 (2)
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol.4 210-211(17)
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: If 3603(9), Vg
1200,QK
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 24 000(15), 8 MS
(25) 25 860(30)
Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg.1112/13, Kirchg.1117d/3
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1211, Res/4 Polem. 3344,9
München, Bibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität: 4 H.eccl. 3419(2:3)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 506.5 Theol. 4° (5) [benutztes
(30) Exemplar], J 154.4 Helmst.(9), Ts 417(31), Yv 30.8 Helmst
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20.Dd.203
Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 241/1476
Wittenberg, Evangelisches Predigerseminar: LC599/31
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 20.8.23.(2)