Einleitung
1. Historische Einleitung
Auf dem Reichstag zu Regensburg 1556/57 war beschlossen worden, ein
Re-
ligionsgespräch nach Worms
einzuberufen. Dort kam es aufgrund der Forde-
(5)rung der Altgläubigen nach
einer Verurteilung falscher Lehren zum Eklat un-
ter den evangelischen
Theologen. Bereits im Vorfeld des Religionsgesprächs
waren die Unterschiede in
dieser Frage überdeutlich zutage getreten. Melan-
chthon hatte sich nämlich bereits zu Beginn des Jahres 1557
in den von den
niedersächsischen Theologen initiierten Vergleichsverhandlungen
zwischen
(10)
Flacius und ihm in Coswig strikt
geweigert, die Irrlehren, besonders den
Adiaphorismus, ausdrücklich und öffentlich
zu verdammen.1 Auch die im
Vorfeld des Religionsgesprächs auf dem Fürstentag zu Frankfurt zum Zweck
der Absprache einer
gemeinsamen Vorgehensweise versammelten evange-
lischen Reichsstände2 weigerten sich, namentliche Verdammungen vorzu-
(15)nehmen.
Vielmehr verlangten sie Verzicht auf Verunglimpfungen und die
Behandlung der
streitigen Lehrfragen auf einer künftigen Synode.3 Im
Gegensatz dazu forderten der ernestinische Herzog Johann Friedrich d. M.
von Sachsen und dessen
Theologen, die nicht an den Frankfurter Verhand-
lungen teilgenommen hatten,
explizit namentliche Verdammungen, um nicht
(20) nur falsche Lehren, sondern auch
Irrlehrer gezielt auszuschließen und vor
ihnen zu warnen.4 Dementsprechend instruierte der Herzog seine Delegierten
für die Teilnahme
am Religionsgespräch.5 Als die altgläubige Seite die
Forderung nach Verwerfung der Irrlehren
erhob, nicht zuletzt, um die Evan-
gelischen zu entzweien, versuchten die
herzoglich-sächsischen Gesandten
(25) die anderen evangelischen Teilnehmer von
der Notwendigkeit namentlicher
Verdammungen zu überzeugen, was ihnen jedoch nicht
gelang. Sie über-
reichten daraufhin eine Protestatio und verließen den
Verhandlungsort.6
Kurz nach dem so gescheiterten Religionsgespräch drang Flacius bei Johann
Friedrich d. M. auf die Erstellung einer systematischen Darstellung
und Wi-
(30)derlegung der erkannten Irrtümer, die dann als essentieller
Bestandteil einer
Bekenntnisgrundlage der Protestanten dienen könne.7 In den Kontext dieser
Bestrebungen des Flacius, die mit der Erstellung des „Weimarer
Konfuta-
|| [782]
-
tionsbuchs“ 1559 ihr Ziel erreichten,8 muss die vorliegende Schrift „Von den
adiaphoristischen Irrtümern“
eingeordnet werden. In ihr wird nämlich
keineswegs allein der Streit um die
Adiaphora behandelt. Aber Flacius sah
in
der Kontroverse um die sogenannten freihandhabbaren Mitteldinge den
(5)
Anfang und Nährboden zahlreicher weiterer Lehrdifferenzen und benannte
diese in
seinen Augen irrtümlichen Lehren konkret.
Die Schrift ist zudem als ein Teil der heftigen publizistischen
Auseinander-
setzung zwischen Flacius und
Justus Menius über die Notwendigkeit
guter
Werke in den Jahren 1557 und 1558 anzusehen,9 da Flacius hier die „ Verant-
(10)wortung“10 von Menius paraphrasiert und
widerlegt. Es scheint so, als habe
dessen Polemik, Flacius rede viel von angeblichen Irrtümern, ohne
seine
Anschuldigungen belegen zu können,11 ein wesentliches Antriebsmotiv für
die Abfassung der hier edierten Schrift
dargestellt.
Während die Schrift somit eine klare, auf Abgrenzung zielende Intention
(15)
verfolgt, hatte die herzoglich-sächsischen Regierung zu Beginn des Jahres
1558 die
Hoffnung auf eine Einigung mit den anderen Evangelischen noch
nicht aufgegeben. Sie
verpflichtete Flacius daher, allzu
heftige Attacken auf
Kursachsen und Melanchthon in der vorliegenden Schrift zu unterlassen oder
zu
anonymisieren,12 was dann auch – wie die Verwendung zahlreicher Kür-
(20)zel
ausweist – geschehen ist. Da diese Zensurvorschriften Flacius im Februar
1558 gemacht wurden, kann man
wohl von einem Erscheinen der Schrift im
Laufe des Frühjahrs 1558 ausgehen.
2. Der Autor
Im Jahr 1556 demonstrierte Flacius durch
die Publikation seiner Schrift „Von
(25) der Einigkeit“13 seinen Willen zum Konsens. Freilich strebte er dabei einen
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Vergleich zu seinen Bedingungen an. Daher scheiterten auch die Gespräche
mit Melanchthon zu Beginn des Jahres 1557
in Coswig. Denn Melanchthon
weigerte sich, namentlichen Verwerfungen zuzustimmen.
Nur wenige Wochen nach den gescheiterten Verhandlungen von Coswig
(5) wechselte
Flacius aus Magdeburg auf eine Professur in Jena.14 Fortan ver-
suchte er auf die Religionspolitik des sächsischen Herzogs
einzuwirken. Auch
wenn er am Wormser Religionsgespräch nicht persönlich teilnahm
und seine
Einflussmöglichkeiten auf die nach Worms gesandten herzoglichen Delegier-
ten geringer gewesen zu sein
scheinen, als dies in der Forschung bisher an-
(10)genommen wurde,15 so stimmten seine Vorstellungen doch mit denen der an-
deren
ernestinischen Theologen überein.16 Es war somit keineswegs Flacius
allein, der auf ernestinischer Seite eine dezidierte Haltung in der
Frage der
Verurteilung der Irrtümer einnahm. Erkennbar ist dies an den
Unterschriften
von Nikolaus Gallus,
Johannes Wigand, Johannes Aurifaber, Anton Otho und
(15)
Matthäus Judex unter dem ersten Teil der
hier edierten Schrift. Als Verfasser
muss aber Flacius gelten, auch wenn er nur an dritter Stelle der
Unterzeich-
ner steht.17 Dies ergibt sich aus zahlreichen Formulierungen, in denen der
Autor auf
sich selbst verweist.
3. Inhalt
(20)
Die vorliegende Schrift gliedert sich in zwei Teile. In einer Vorrede wird
zunächst
ein Überblick über den Verlauf und Stand der adiaphoristischen
Kontroverse geboten.
Unterzeichnet ist diese Vorrede von Nikolaus
Gallus,
Johannes Wigand, Matthias Flacius Illyricus, Johannes Aurifaber, Anton
Otho und Matthäus
Judex.
(25)
Unter Verweis auf die Aussage des Apostels Paulus in Röm 15., dass alles,
was den
Alten widerfahren sei, den Menschen zur Warnung diene solle, wird
in der Vorrede
die Regierungszeit des alttestamentlichen Königs Salomo in
Parallele zu der
aktuellen Lage gesehen, die als betrübte und letzte Zeit
angesehen wurde. Bis zum
Schmalkaldischen Krieg und dem Tod Luthers
sei
(30) die wahre Lehre verkündigt worden. Mit dem Konzil in Trient und
dem
Interim habe sich dann aber der Teufel gegen die Protestanten erhoben und
gefordert, sich dem Konzil zu unterwerfen und das Interim anzunehmen. Fast
alle
Herrscher hätten das Interim aus Furcht annehmen wollen. Doch auf-
grund des
Widerstands in der Bevölkerung seien sie langsam und vorsichtig
(35) vorgegangen.
Um für ihr Vorgehen nicht kritisiert zu werden, hätten sie sich
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angesehener
Theologen bedient. Tatsächlich seien viele Theologen aus Furcht
oder Gewinnsucht
bereit gewesen, Ratschläge zu erteilen, wie die Lehre am
besten zu verändern sei,
ohne Unruhe im Volk hervorzurufen. Viele sich an
das Interim anbiedernde Ordnungen
seien erlassen worden, von denen die
(5) „Leipziger Landtagsvorlage“, das sog.
kleine oder Adiaphoristische Interim
die schlimmste gewesen sei. Die Theologen
hätten damit die Kirche dem
Antichrist ausgeliefert. Daraufhin sei der dringende
Wunsch aufgekommen,
dass sich jemand gegen diese Entwicklung stellen möge. Niemand
habe es
aber gewagt, dies zu tun. Gegen das Augsburger Interim sei wohl noch
ge-
(10)schrieben worden, doch gegen die Lehre von den Adiaphora habe
sich keiner
hören lassen. Das Verlangen nach einer klaren Stellungnahme und
jemandem, der sich dem Satan und den Wittenberger Theologen entgegen-
stellen
würde, sei dadurch immer weiter angewachsen.
Durch die Gnade Gottes sei es ihnen, den Unterzeichnern, gelungen, dem an-
(15)gestrebten Kompromiss zwischen Christus und Belial entgegenzutreten und
das Volk vor den Sünden in der Lehre von den Adiaphora und dem Interim
der
Adiaphoristen zu warnen. Ihre publizistische Tätigkeit und ihre Warnun-
gen in
persönlichen Gesprächen seien daher nur eine Mahnung zur Bestän-
digkeit in
der als wahr erkannten Lehre gewesen. Da all dies nichts gefruch-
(20)tet
habe, habe er, Flacius, notgedrungen die
Christen in der wahren Lehre
unterwiesen. Schmähungen, wie sie gegen ihn verwandt
worden seien, hätte
er dabei nicht angewendet. Die Adiaphoristen hätten ihm
vorgeworfen, von
der Kirche abgefallen zu sein, und dadurch den Eindruck erweckt,
selbst die
wahre Kirche zu bilden. Auch hätten sie gegen einige Prediger Gewalt
an-
(25)gewendet. Überall in Deutschland habe man sich dann bei der
Unterdrück-
ung der Religion auf ihr Vorbild berufen. Sie hätten auf
Anzeige von aus-
wärts auch Verdammungen gegen widerstrebende Prediger
ausgesprochen.
Durch den „Gründlichen Bericht“ hätten sie sich zu ihrem Tun bekannt
und
den „Auszug“ aus dem Adiaphoristischen Interim zum Druck befördert.
(30)
Allen Pfarrern sei geboten worden, diesen anzunehmen. Wer sich geweigert
habe, habe
umgehend Konsequenzen zu spüren bekommen. Bei heimlichen
Zusammenkünften hätten die
Adiaphoristen zudem eine Kirchenordnung
erstellt, für die sie sich offensichtlich
schämten, da sie nie publiziert worden
sei. Auch habe der bedeutendste Adiaphorist,
Melanchthon, seine Träume
(35) dahin gedeutet, dass diese zahlreichen Verhandlungen mit den kurfürstlichen
Räten über die Umsetzung der Bestimmungen des Augsburger Interims nur
dazu dienen
sollten, das Papsttum wieder einzuführen. Aufgrund des Wider-
standes hätten
die Wittenberger Theologen aber diesen Plan nicht durchfüh-
ren können und
daher beschlossen, den Ort des Widerstands, Magdeburg, zu
(40) vernichten. Die Güte Gottes habe Schlimmeres jedoch
verhütet. Nach Ende
der Belagerung der Stadt habe man sich um einen Ausgleich mit
den Adia-
phoristen bemüht. Darum habe man den Angriffen von Andreas Osiander
und Caspar von Schwenckfeld auf die Adiaphoristen nicht
beigepflichtet,
|| [785]
sondern in Schriften gegen diese argumentiert. Trotzdem
sei ein Vergleich
mit den Adiaphoristen nicht möglich gewesen. Vielmehr sei der
Streit um die
Notwendigkeit von guten Werken zur Seligkeit entstanden. Im Jahr
1556
hätten er, Flacius, und Wigand dann Bemühungen zu einer Einigung
unter-
(5)nommen, auf die Melanchthon jedoch heftig reagiert habe, und es
seien
Schmähschriften gegen sie publiziert worden. Zwar sei es zu Beginn des
Jahres 1557 unter Vermittlung von einigen niedersächsischen Theologen dann
doch zu
Gesprächen mit den Adiaphoristen in Coswig gekommen, allerdings
seien auch diese
Versuche, eine Einigung zustande zu bringen, vergeblich
(10) gewesen, obwohl er,
Flacius, und Wigand vieles zugestanden hätten. Auch
damalige
fürstliche Vermittlungsvorschläge seien von den Adiaphoristen
abgelehnt worden.
Beim Wormser Religionsgespräch 1557 habe man dann
die Adiaphoristen zu einer
Verdammung der Irrtümer bewegen wollen, was
nicht möglich gewesen sei. Die
Adiaphoristen hätten stattdessen zahlreiche
(15) Verleumdungen gegen ihn, Flacius, verbreitet, obwohl er lange Zeit
nicht
gegen sie aufgetreten sei. Besonders die Veröffentlichungen von Justus Me-
nius seien ihm zum
Anlass geworden, mit einer gedruckten Schrift an die Öf-
fentlichkeit zu
gehen. Wegen der generellen Unbelehrbarkeit der Gegner sei
es überdies als sinnvoll
erachtet worden, alle Irrtümer der Adiaphoristen in
(20) einer Schrift
zusammenzustellen. Mehrere Gründe sprächen für ein solches
Vorgehen: Erstens sei
die Lehre von den Adiaphora zu verdammen, doch
müsse bekannt sein, um welche
Irrtümer es sich handle. Es sei zweitens für
das einfache Volk nützlich, die
Irrtümer und die wahre Lehre einmal neben-
einander zu präsentieren. Überdies
erfordere drittens die Ehre Gottes, dass
(25) die Hinterhältigkeit des Satans
bekannt gemacht werde. Viertens könnten die
Nachkommen Trost und Ermutigung aus dem
beispielhaften Verhalten ihrer
Vorfahren gewinnen, die die Irrtümer unerschrocken
zurückgewiesen hätten.
Die Aufzählung diene zum fünften der Buße und Bekehrung. Zum
sechsten
sei es notwendig, den Adiaphoristen keine Möglichkeiten zu Ausflüchten
zu
(30) geben und sie stattdessen zur Behandlung der Sache zu zwingen. Die
Auf-
zählung der Irrtümer sei siebtens vielen Christen ein Grund zur
Dankbarkeit
gegenüber Gott, der sie vor solchem Übel verschont habe. Achtens müsse
die
Schwere der Irrtümer dargestellt werden und wie grausam viele Christen
ver-
folgt worden seien und immer noch würden, weil sie sich widersetzten.
Neun-
(35)tens hätte die Kirche Irrtümer stets öffentlich
gebrandmarkt. Schließlich sei
es zehntens notwendig, die Irrtümer öffentlich zu
benennen, wenn man ihnen
Widerstand leisten wolle. Daher wolle man alle Christen,
besonders aber Re-
genten und rechtschaffene Lehrer, vermahnen, diese Irrtümer
zu verdammen.
Zwar gebe es wohl einige, die meinten, das Interim sei, wie die Lehre von
(40)
den Adiaphora, schon lange nicht mehr aktuell und wirksam. Dennoch seien
die dem
Papsttum entgegenkommenden Zeremonien noch in so manchen
Kirchen vorhanden und in
den Erinnerungen der Menschen lebendig. Abge-
sehen von dem schlechten
Beispiel, das durch die Wiedereinführung bereits
|| [786]
abgeschaffter Riten
gegeben werde, bestehe zudem die Gefahr der Wieder-
holung. Schließlich gebe
es überdies die Schriften zur Verteidigung der adia-
phoristischen Lehre noch,
die zu verdammen seien. Um dem schrecklichen
Zorn Gottes zu entgehen, sei es
notwendig, die Sünden der Adiaphoristen
(5) offen zu zeigen, um sie zu Buße zu
bringen.
Flacius nennt daraufhin zahlreiche Gründe
für die Zusammenstellung einer
Übersicht der adiaphoristischen Irrtümer, wie sie
dann im 2. Teil des Texts
geboten wird.
Die schlimmste Schrift der Adiaphoristen sei der Leipziger Landtagsentwurf,
(10)
das adiaphoristische Interim selbst. Es sei zwar nicht unverzüglich gedruckt
worden, doch sei der „Auszug“ publiziert und fast in ganz Deutschland
ver-
breitet worden. Der Leipziger Landtagsentwurf sei daher eine
öffentliche
Schrift, auch wenn er nicht von den Adiaphoristen selbst herausgebracht
wor-
den sei. Die in Magdeburg
publizierte Fassung stimme mit der Leipziger
(15) Landtagsvorlage überein, da in
Magdeburg neben einer von Melanchthon
selbst korrigierten Fassung
zahlreiche andere Exemplare vorgelegen hätten.
Um die öffentliche Wirksamkeit der
Leipziger Landtagsvorlage zusätzlich zu
beweisen, verweist Flacius auf ein Bedenken des Justus Menius, das
dieser am 13. März 1549 abgefasst habe und damit ein Jahr vor der Drucklegung
(20) der Landtagsvorlage durch die Magdeburger. Schließlich habe auch Pfeffin-
ger den Magdeburger Text als
authentisch anerkannt und verteidigt. Damit
sei bewiesen, dass die in Magdeburg
publizierte Fassung als zuverlässige
Quellen gelten könne. Sodann werden unter
einer fortlaufenden Nummerie-
rung die verschiedenen Kritikpunkte an den
Artikeln der Erbsünde, der Recht-
(25)fertigung, den guten Werken, der
Buße, der Kirche, den sieben Sakramenten
allgemein, der Taufe, der Firmung, dem
Abendmahl, der Ölung, dem Amt der
Schlüssel, dem Bekenntnis, der christlichen
Freiheit, dem Antichrist und zu
den Zeremonien bzw. den Adiaphora erörtert. Die
Grundaussage von Flacius
ist, dass
die Adiaphoristen die von ihnen zunächst noch geäußerte Kritik am
(30) Augsburger
Interim zugunsten einer kompromissbereiten Haltung aufgege-
ben hätten. Durch
ihre Schriften hätten sie bewiesen, dass sie keine anderen
Intentionen mit dem
„Leipziger Interim“ verfolgt hätten, als auf die Alt-
gläubigen und die
kaiserliche Politik zuzugehen. Dies komme einer Wieder-
einführung des
Papsttums gleich. Aber ihre Sünden zu bekennen, verwei-
(35)gerten die
Adiaphoristen hartnäckig. Vielmehr erwarteten sie Nachsicht, ohne
dass sie Reue
zeigen und Buße tun müssten. Dass es bei dem Versuch der
Einführung des „Leipziger
Interims“ ausschließlich um den Ausgleich mit
den Altgläubigen und die Annahme des
Augsburger Interims gegangen sei,
könne durch die Aussagen altgläubiger Autoren
bewiesen werden. Daher
(40) hätten die sächsischen Landstände auf dem Leipziger
Landtag gegen die
Vorschläge opponiert. Dies alles sei ein deutlicher Beweis, dass
die Lehre
von den Adiaphora nur dazu gedient habe, letzten Endes das Augsburger
|| [787]
Interim anzunehmen. Das Urteil darüber würde, in nicht allzu ferner
Zukunft,
vor dem Jüngsten Gericht gefällt werden.
Die Schrift endet mit der Bitte, Gott möge die Adiaphoristen erleuchten, die
weiter
abstritten, dass sie die Lehre verfälscht, viele Seelen verwirrt, viele
(5)
Sünder durch die Lehre von der Notwendigkeit guter Werke zur Seligkeit des
Trosts
beraubt und der Nachwelt ein schlechtes Vorbild geboten hätten.
4. Ausgabe
Nachgewiesen werden kann eine Ausgabe:
A: Die fuͤrnemste Adia= || phoristische jrthumen / der waren Reli= || gion
(10) Verfelschungen vnd Ergernissen / aus jren || eignen Schrifften vnd
handlungen || trewlich zusamen ge= || zogen. || Mit einer Vorred etlicher
trewen
Lerer / || so wider solche hochschedliche jrthumen der Ba= ||
bylonischen Bulerey
bisher mit Gottes || huͤlff gestritten haben. || Der H.
Paulus schreiet zu
seinem lieben Timo= || theo vnd allen trewen Lerern
(15) etlich mal / O Timo= ||
thee ich gebiet dir || fuͤr Gott etc. Beware / was
dir || vertrawet ist vnd
meide etc. || Es schreibet der alte Scribent
Egesippus / die || Kirche Gottes sey
bis zur zeit des todes Johannis des
Euan. Eine || keusche Jungfraw gewesen / weil
er sampt andern Aposteln
allen || Ketzereien vnd Jrthumen mannlich widerstanden
habe / Aber da
(20) || er auch im Herrn entschlaffen / da sind allerley Jrthumen
/ nicht ||
anders in die Kirchen gerumpelt / denn / wenn einer ein haus ein=
||
nimpt / welchs keinen eigen Herrn mehr hat / sondern des wird / || der es
am ersten einnimpt. Also vnd nit anders / ist fast auch nach || seligem
absterben
Doctoris Martini geschehen. ||
Demselbigen vngluͤck soͤlten je
(25) billich alle Christen
ernstlich || widerstehen. Aber es gehet leider also /
das fast fuͤr zeiten
die Hei= || den nach jrer Philosophischer warheit
hefftiger vnd mit
groͤsserm || ernst gestrebet / vnd gestanden haben / denn
jtzt die Christen
nach || der Religion. Darumb so ist bey jnen seer gelobt
der spruch Ari= || stor.
Es sind wol liebe vnd werde leute vnd Preceptores
(30) / so diese || vnrechte
meinung auffbracht / Aber viel viel lieber ist mir
die war= || heit. Nu aber
dagegen regiert leider die Prosopolipsia / au= ||
tos epha / der oder jener hats
gesagt / fuͤr Neum Je= || houa / der Herr
sagets. || [36] Bl. 4° (VD 16 V
2769)
Vorhanden in:
(35)
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz:
11 in: Dm 3 R; 4 in: Dm
2 R
Coburg, Landesbibliothek: Cas A 508
Gotha, Forschungsbibliothek: Th 713/9R
|| [788]
Göttingen, Niedersächsische Staats- und
Universitätsbibliothek: 8 TH IREN
60/16 (15)
Jena, Universitäts- und Landesbibliothek: 4
Bud.Hist.eccl.271(27); 4 Theol.
XLIII,4(9)
(5)
München, Bibliothek der
Ludwig-Maximilians-Universität: 4 Theol.1392:4
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek:
R,3:97b(n.5.)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 488.5
Theol.(7); 500.10 Theol.(3);
511.32 Theol.(21); H 139B.4 Helmst.(4) [benutztes
Exemplar)]