In festum Nuptiale ... Dn. GODFRIDI, ... Dn. BARTHOLE-
MAEI JACOBI, Haereditarii in Leschwitz, Cos. Reip. Gorl. ... F.
et Virginis ...
Dn. Johannis Emerich, Haereditarii in Nickerisch &
Neundorff/ C. P. ac IV Viri in ead. Republ. Filiae ...
Votiva Car-
mina. prid. Non. Feb. An. O. R. 1619. Gorlicii EXsCrIpta stVDIo
IohannIs RhaMbae.
4°: A–F. Exemplar: Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaf-
ten,
Milichsche Sammlung, Görlitz Ba VII 4° 11/34.
Diese Hochzeitsschrift ist erst 1963 aufgefunden worden und
wird hier zum
erstenmal benutzt. Die von Rubensohn aus andern
Quellen mühsam erschlossenen
Daten werden durch sie bestätigt;
siehe Rubensohn II, 62–67. Datum der
Hochzeit: 4. Februar 1619.
Der Bräutigam, im Sommer 1610 in Frankfurt als puer inskri-
biert,
aber nicht vereidigt, stammte aus reicher Familie. Das Gut
Leschwitz liegt
etwa 5 km östlich der Landeskrone; siehe An-
merkung zu Zeile 73. Die Braut kam aus
begüterter Görlitzer
Patrizierfamilie und brachte eine reiche Mitgift in die
Ehe (Z. 111).
Cos. = consul, F. = filius, C. P. = conscriptus pater,
Senator.
Das Gedicht ist von besonderer Bedeutung im Hinblick auf
Opitz’
Aufenthalt in Görlitz; siehe 1–45 und 113 bis Ende. Wahr-
scheinlich
hatte er es zur Zeit der Hochzeit schon verlassen. Das
Anagramm und die zwei Alexandriner folgen unmittelbar auf das
lateinische Gedicht. Der
lateinische Schlußsatz war bisher unbe-
kannt. Im Original erscheint .1 in
Kursive; die beiden Beiträge
sind mit Opitz’ vollem Namen in der
lateinischen Form unterzeich-
net.