logo   WDB Abdruck vnserer des Raths zu Erffurdt vnter andern habender zweier Priuilegien. Das Erste/ das ein Ertzbischoff zu Meintz etc. nicht macht hat seiner Churf. G. Hoff/Gericht ??einem andern zuuorwenden/ oder zu alieniren. Das Andere/ das weder wir noc.../ inn erster Instantz gegen Meintz nicht sollen noch können Citirt werden Electronic ed.. - [Erfurt] : [Sachse d.J], [ca. 1583]
Permalink: http://diglib.hab.de/drucke/240-36-quod-4/start.htm
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