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Beschreibung von Cod. Guelf. 18.5 Aug. 2° (Heinemann-Nr. 2211)
Otto v. Heinemann: Die Augusteischen Handschriften 2. Cod. Guelf. 11.11 Aug. 2° — 32.6 Aug. 2°. Frankfurt/M.: Klostermann, 1966 (Nachdruck d. Ausg. 1895). S. 223224

Riccobaldi de Ferraria liber pomerium ecclesie Ravennatis.

Pergam. — 105 Bll. — 33,5 × 24 cm — — Italien — 15. Jahrh. (1417)

zweispaltig. Vor den Anfängen der sechs Bücher oder Partes schöne mit Gold und Farben verzierte Initialen, namentlich f. 1, (I mit dem Bildniss des Verfassers) und f. 41, (A mit Kaiser auf dem Throne sitzend, mit Scepter in der rechten und Buch in der linken Hand) sowie durchweg mit in blau und roth ausgeführten Anfangsbuchstaben. Der untere Rand von f. 1 ist von einem Wappen eingenommen, dessen Schild aber ausgewaschen oder ausradirt zu sein scheint. Zu seiner Seite je ein liegender Leopard, mit je einem Spruchbande in den Tatzen, auf denen sich die zum Theil erloschene Devise findet: . . . . . RAVEN. COCIER. — EL. ME. CONUIEN. COCIER.

Pergamentband: die pergamentenen Bindebänder abgerissen.

Herkunft: In Italien geschrieben. — Der ursprüngliche Besitzer der Handschrift ist nicht mehr zu ermittlen, da der Name des Mannes, für den sie angefertigt wird, in der Schlussschrift sorgfältig ausradirt ist. Nach Eccard (l. c. Vorrede) war sie später im Besitze von Scriverius und ist dieselbe, die Vossius (Lib. II de Historicis Latinis p. 500) als Eigenthum des Scriverius erwähnt.

Schlussschrift (f. 105):Explicit liber Richobaldi de Ferraria. Ad instantiam magnifici et potentis viri . . . . . de . . . . ., quod inceptum fuit die v Januarii, anno Domini m cccc xvij. Finitum vero Deo laus die penultimo Marcii eodem anno. Barbiano natus Johannes fuit hic operatus. Herausgegeben (theilweise) nach dieser Handschrift von Joh. Georg Eccard in dessen Corpus bist, medii aevi I. p. 1149–1224, und nach ihm von Muratori in dessen Rerr. Italicarum Scriptores IX. p. 107–186. Beide geben nur den Schluss Pars IV (f. 74′–87 der Handschrift) und den grössten Theil von Pars VI (f. 94–105 der Handschrift), Muratori ausserdem noch ein Bruchstück von Pars V und die Vorrede, die Eccard fortlässt, obgleich sie in dieser sehr schönen, von ihm benutzten Handschrift steht.


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