Protocollum Heidelbergischer Handlung zwischen Chur-Pfalz vndt der Rheinischen auch Kreuchgawischen Riterschafft. Im Monat Januario des 1615. Jars. Dinstag, d. 24. Jan. 1615 — Designatio etlicher Actuum, so bey Churf. Pfalz Cantzley vndt Hofgericht alhie neben andern unzehligen befindlich sein, durch welche Continuatio possessionis vndt üblichen Herbringen, das nemblich der Churf. Pfalz Lehenleut, Angehörige vndt Verwandte in crafft Privilegii nirgents anderst, als für derselben beclaget werden sollen
Pap. — 44 Bll. — 17. Jahrh.
Von einer Hand.
Pappband.
f. 1–36. Protocollum Heidelbergischer Handlung zwischen Chur-Pfalz vndt der Rheinischen auch Kreuchgawischen Riterschafft. Im Monat Januario des 1615. Jars. Dinstag, d. 24. Jan. 1615. Beigefügt sind drei urkundliche Beilagen in Copie.
f. 36–44′. Designatio etlicher Actuum, so bey Churf. Pfalz Cantzley vndt Hofgericht alhie neben andern unzehligen befindlich sein, durch welche Continuatio possessionis vndt üblichen Herbringen, das nemblich der Churf. Pfalz Lehenleut, Angehörige vndt Verwandte in crafft Privilegii nirgents anderst, als für derselben beclaget werden sollen. Umfasst Belege von 1353–1612. Am Ende scheinen einige Bll. ausgerissen zu sein.