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Beschreibung von Cod. Guelf. 64 Weiss.
Dold, Alban: Zwei Bobbienser Palimpseste mit frühestem Vulgatatext. Beuron 1931. S. VII-XVI

Zwei Bobbienser Palimpseste mit frühestem Vulgatatext aus Cod. Vat. Lat. 5763 u. Cod. Carolin. Guelferbytanus

Pergament — 328 Blatt — Bobbio — VIII. Jh., 1. H. Die Datierung der palimpsestierten Teile s. u.

Zum Glück für dieses Wolfenbütteler Palimpsest ließ sich Tischendorf nur an ganz wenigen Stellen dazu verleiten, die Lesung mittels Reagentien zu erleichtern, sonst stünden uns jetzt nicht die herrlichen Schriftbilder zu Gebote, die die Palimpsestphotographie zum Vorteil für die neue Lesung von ihnen gewinnen konnte. Auf Grund der Vergleichung mit den verschiedensten Cursivschriften möchte ich hier meiner Meinung dahin Ausdruck verleihen, daß unsere Isidorbeschriftung nicht als westgothische oder toletanische Schrift angesprochen werden darf, sondern entschieden dem oberitalienischen langobardischen Schriftbereich zugehört. Jedenfalls steht sie der Bobbienser Cursive sehr nahe, deren Gepräge auf verschiedenen Tafeln bei Carlo Cipolla Codici Bobbiensi (Milano, 1906) eingesehen werden kann, ja wenn wir es bei unserer Handschrift nicht mit einer Schenkung des Boniprandus an das Clumbankloster Bobbio zu tun hätten, möchte man sie am liebsten als sicheres Bobbienser Schriftzeugnis erklären. - Die Frage, ob nach dem mitgeteilten Wortlaut der Verse die Büchergabe des Boniprandus unbedingt eine Schenkung in strengem Sinne des Wortes zu verstehen ist, dürfte darum in diesem Zusammenhang doch sehr wohl zu stellen sein. Vielleicht wäre ebensogut auch an eine Widmung eines Bobbienser Schreibers mit Namen Boniprandus an den seligen Stifter und Vater des Klosters Bobbio zu denken. Was die Zeit betrifft, sind unsere beiden Isidorbände wohl ohne allen Zweifel während des 8. Jahrhunderts entstanden.

Herkunft: Die beiden jetzt räumlich so weit voneinander getrennten Codices, der Vatikanische Nr. 5763 sowohl als der Wolfenbütteler sogenannte 'Codex Carolinus' müssen einstmals in der oberitalienischen Gründung Columbans, in Bobbio, noch brüderlich Band an Band nebeneinander gestandensein, denn gleicher Inhalt und gleiche Schrift erweist sie als zueinandergehörige Teilbände ein und derselben Handschrift, welche die 'Libri Etymologiarum Isidori Hispalensis' enthielt. Da aber diese zwei aus dem 8. Jahrhundert stammenden Isidorbände (...) jahrhundertelang den Bücherbeständen von Bobbio einverleibt waren, so ruhten in ihnen auch alle Palimpsestblätter, die einst für sie den Schreibstoff abgegeben hatten, ebendaselbst, wenn auch die Schriftheimat dieser viel älteren Schriftwerke an anderen, offenbar von einander sehr verschiedenen Orten zu suchen ist. Wenn wir also unsere beiden lateinischen Bibelhandschriften als 'Bobbienser' bezeichnen, so geschieht dies in dem Sinne, dass Bobbio die älteste nachweisbare Bibliotheksheimat der Palimpsestblätter war, die uns ihre Texte überliefern. Wir haben in den vorstehenden Ausführungen bereits gehört, wie sich die Fundstätten unsere Palimpsestblätter, das sind die beiden Bände unserer Bobbienser Isidorhandschrift, durch einen Eintrag in dem Vatikanischen Band als Geschenk eines gewissen Boniprandus bekunden. Leider wissen wir von diesem Boniprandus, obwohl noch andere Bücher als von ihm herrührend im ältesten Handschriftenkatalog von Bobbio aus dem 10. Jh. bezeugt sind (vgl. den bei L. A. Muratori Antiquitate Italicae medii aevi, Tom. III (Mediolani, 1740) auf col. 817 - 824 angeführten, noch ins 10. Jh. zurückreichenden Indes Mansuscriptorum Codicum Bobbiensis Coenobii), nichts weiteres. — Die erste Notiz über die Vatikanische Handschrift 5763 (= Nr. 104 der im Jahre 1461 durch die seit Bobbio bevölkernden Benediktiner der Kongregation der hl. Justina von Padua katalogisierten Handschriften) ist zu finden bei Faustinus Arevalus in S. Isidori Hisp. Opera omnia (Romae, 1797, p. II, pag. 289), woraus sie Amedeus Peyron in M. Tullii Ciceronis Orationum Fragmenta inedita (Stuttgardiae et Tubingae, 1824) auf S. 205 abdruckte.(Anmerkung: Der Eintrag zu Nr. 104 lautet nach dem Abdruck bei Peyron S. 30: Ysidori Tractatus Etymologiarum libri numero VI. in littera longobarda difficili ad legendum. Parvi voluminis (womit die Quartbände von den Folianten unterschieden werden). - Die vorausgehende Nr. 103 muß alsdann unser noch zu besprechender Codex Carolinus sein. [!] Der Wortlaut seines Eintrags ist derselbe wie bei Nr. 104, nur heißt es bei Nr. 103: libri numero X. - Allem Anschein nach wurden die beiden Isidorbände nach dem Zeitpunkt dieser Katalogisierung, also nach 1461 nochmals umgebunden, wobei Blätter der beiden Bände ausgewechselt wurden, denn tatsächlich gehören z.B. heute Blätter in beiden Codices dem 3. Buche Isidors an.) Nach einem geschichtlichen Rückblick auf die Gründung Bobbios durch Columban zu Anfang des 7. Jhs berichtet C. Vercellone im Giornale arcadico, Band 23, 1861 und in der Dissertazione accademiche di vario argumento. De un codice biblico Palimpsesto della Biblioteca Vaticana proveniente dal Monastero di Bobbio, 1864 besonders über die Geschichte und die Geschicke der Bobbienser Bibliothek, deren letzterhaltener Katalog aus dem Jahre 1461 stammt. Gleich darauf, gegen Ende des 15. Jhs, traf die Bücherschätze Bobbios das Los allmählicher Veräußerung und ungewollter Abwanderung. Umfangreiche Bestände - gegen 30 Codices - erwarb Kardinal Frederico Borromeo im Jahre 1606 für die von ihm gegründete Biblioteca Ambrosiana, und ebensoviele kamen im Jahre 1618 auf Wunsch Pauls d. IV. an die Vaticana; weitere Bände fanden den Weg nach Turin und wieder andere wurden in alle Welt zerstreut, unter ihnen auch unser Wolfenbütteler Codex, so daß im Jahre 1800 die Zahl der in Bobbio verbliebenen Bücher auf 120 reduziert war. — Zwei weit auseinanderliegende Büchereien, die Apostolische Vatikanische Bibliothek zu Rom und die Herzog August Bibliothek zu Wolfenbüttel, hüten heute die kostbaren Codices, in denen sich auf 99 Palimpsestblättern die getilgten Texte der zwei lateinischen Bibelhandschriften befinden, die wir in dieser Veröffentlichung erstmals vollständig vorlegen.

fols. 1-338 Libri Etymologiarum Isidori Hispalensis. lateinisch.

fols. 43-74., 82-89., 98-105., 114-137., 146-153., 162-169., 186-193., 218-225., 268-270., 273-275., 305-310. Galen. griechisch.

Paulustexte. gotisch-lateinisch.

Evangelientexte. griechisch.

Evangelientexte. griechisch.

Bibelhandschrift mit alttestamentlichem Text. lateinisch.

Bibelhandschrift mit alttestamentlichem Text. lateinisch.

Nicht bestimmter Text, auf sechs dieser Blätter konnte inzwischen Ambrosiastertext festgestellt werden. lateinisch.

I

Pergament — 22 Blatt (+ 55 Blatt) — 26,5 (19) × 21,5 (19)

Lagen: Verschiedene noch sicher lesbare Quaternionenzahlen, nach ältester Sitte in der unteren rechten Ecke des letzten Blattes der Lagen angebracht (I, III und V), lassen aber das sichere Urteil zu, daß unsere Handschrift nur als Teilbibel angelegt war und soweit wir nach den erhaltenen Fragmenten des Richterbuches und des Buches Ruth schließen können, vielleicht eben nur diese beiden Bücher umfaßte. Jede Seite zählt 18 Zeilen, die ohne Linienschema beschriftet sind. Die Texte sind durchweg in alter Stichenabteilung geboten. Bei größeren Abschnitten sind die Anfangsbuchstaben besonders vorgerückt. Eine besondere Merkwürdigkeit besteht darin, daß der erste Buchstabe jeder Seite, gleichviel ob ein neuer Vers beginnt oder ob wir mittem im Verse oder Worte stehen, besonders groß eingetragen ist. Dieselbe Eigentümlichkeit ist an den von F. C. Burkitt herausgegebenen altlateinischen, dem 5. Jh. amgehörenden Texten von Jeremias aus Codex Sangallensis 912 zu beobachten. Leider fehtl sowohl vom Richterbuch als vom Buch Ruth jeweils der Anfang, so daß wir nicht sagen können, ob die Texte mit einer Überschrift versehen waren oder wenigstens mit einer größeren Initiale begannen. wunderbare Unzialhandschrift Bei der doch wirklich frappanten Ähnlichkeit mit der Cicerobeschriftung (Ciceros Schrift De re publica. in Cod. Vat. lat. 5757) möchte ich aber entschieden dem Ansatz ins 5. Jh. das Wort reden. Ich führe dafür nur den einen Grund an, daß wir wie dort die F und P noch ganz als Buchstaben behandelt finden, die nicht oder kaum unter die Grundlinie herabgezogen wurden, was im 6. Jh. doch kaum mehr so konsequent begegnen dürfte. Auch weitere Beobachtungen zeugen in derselben Richtung. Die Handschrift zeigt nur die bekannten sakralen Kürzungen und Kürzungsstrich für m am Zeilenende. 'Uester' und 'noster' sind in allen Casus noch ausgeschrieben. An Ligaturen begenen, gleich wie dies gerade in den ältesten Handschriften der Fall ist, am Zeilenende NT, UNT, UR und US. Merkwürdig ist unsere Richterbuch- (und Ruth-)handschrift besonders in Bezug auf ihre Orthographie und andere sprachliche Erscheinungen. Einteilungszahlen, denen wir sonst in alten Bibelhandschriften oft begegnen, treffen wir im Text nicht an. Unsere Handschrift hatte also keine Inhaltsangaben vorausgeschickt, wie dies übrigens schon die Textverteilung der ersten Lage ahnen ließ, da das abhanden gekommene erste Blatt durch den vor 1,7 fehlenden Text gefüllt wird. Auf Blättern, die aus der Wolfenbütteler Handschrift stammen, sieht man über den Rektoseiten in nurmehr schwer lesbarer Kapitalschrift öfters die Bezeichnung IVUDICVM. stehen, eine entsprechende Ergänzung LIBER auf Versoseiten konnte jedoch nicht beobachtet werden, war aber wohl sicher einst vorhanden. Öfters macht sich die Hand eines Korrektors durch seine Einträge bemerkbar; er schreibt, wie aus einigen längeren Korrekturen hervorgeht, in einer kleineren und feineren Unzialhandschrift und wird deshalb nicht mit demSchreiber des eigentlichen Textes identisch sein.

Herkunft: Schon ihr Alter und ihr wunderbares Schriftbild, welches dem des sogenannten Cicero-Codex so ähnlich ist, lassen beinahe nur an Italien denken. In der konsequent durchgeführten Schreibweise 'mazian' für 'madian' haben wir für diese Annahme aber geradezu ein untrügliches Zeichen. Eine solche Lautverschiebung ist in allererster Linie auf dem Boden Italiens verständlich. (...) Glücklicher Zufall ermöglicht nun aber, das Vorkommen dieser Buchstabenverwechslung gerade auf einem Blatt unserer Handschrift selbst in dem überschriebenen Texte der Etymologien Isidors für Italien schon fürs 8. Jh. zu erhärten. Auf Zeile 17 - 19 der zweiten Spalte von Blatt 319v des Codex Carolinus Gfb ist zu lesen: "Mozicia quasi modica, unde et modicum. Z pro d sicut solent itali dicere: ozie pro odie". Wir dürfen also wohl sicher unsere Unzialbibel als auf dem Boden Italiens entstandenes Schrifterzeugnis ansprechen.

II

Pergament — 8 Blatt (+ 14 Blatt) — 26,5 (21) × 21,5 (19) cm

Lagen: Quaternionenzahl II ist noch sichtbar. Die Texte füllen auf jeder Seite 24 Zeilen und sind ebenfalls nach Stichen abgeteilt. Dabei wurde aber mit dem Schriftraum sehr sparsam umgegangen. Die Einzüge treten deshalb im allgemeinen weniger auffällig hervor als bei der Unzialhandschrift. Zu Beginn des Textes war wahrscheinlich wie am Anfang der ersten (und zweiten?) Präfation nochmals eine größere Initiale und die erste Zeile war in Minium eingetragen. Dieser Schreibstoff wurde allem Anschein nach überall da verwendet, wo die Rede von einer Person auf die andere übergeht (so 4,1; 6,1; 8,1). Die Beschriftung erfolgte in den Schriftzügen der sogenannten Halbunziale. (...) Ohne Zweifel gehört diese Halbunziale noch der klassischen Zeit der Kalligraphie und zum mindesten noch dem 6. Jh. an. Ich begnüge mich (...), darauf hinzuweisen, daß in unserer Schrift sich erst eine sehr beschränkte Verwendung der Minuskelbuchstaben bemerkbar macht, so von a, b, d, f, m, r, t und s. Alle anderen Buchstaben, auch das G, gehören noch der Unziale an. Ab und zu bietet die Handschrift einige Worte vollständig in Unziale, so daß der Gedanke sich aufdrängt, daß der Schreiber eine Unzialvorlage hatte. Vielleicht schrieb er dieses Buch gerade deshalb nicht in Unziale, weil der hl. Hieronymus in der Vorrede zu Iob diese Schriftart wenig liebevoll erwähnt. An Ligaturen treffen wir an: NI sowohl an Ende als im Wort, NT, OR, OS, RE̅ (=rem) UI, UL, Ur und UR, us, sowie wenigemale das geschwätze e, an Kürzungen ließen sich neben den gewöhnlichen sakralen und dem sowohl am Wortende als im Wort angewendeten Kürzungsstrich für m nur folgende beobachten: b' für 'bus', q, für 'que', sodann für 'dicitur' und einmal 'omnps', nicht 'omnops', wie Tischendorf las, für 'omnipotens'. Diese Kürzung erklärt L. Traube in Nomina sacra (München 1907) S.260 nach einer Handschrift des 8. Jhs für spanisch. Unsere Handschrift bietet somit einen viel früheren Beleg. Die in den Texten begegnenden Interpunktionszeichen sind, wie die Umschrift zeigt, manchmal sehr eigenartig. Bezüglich Orthographie und anderer sprachlicher Erscheinungen zeigt unsere Handschrift so ziemlich dasselbe Bild wie die der Richterbuchtexte.

Herkunft: Wir haben so wenige sicher datierbare Halbunzialschriften, in unserer Handschrift dagegen eine so individuell gestaltete Schrift, daß ich unter dem in den verschiedensten paläographischen Werken nachgesehenen Vergleichsmaterial keine einzige Schrift festellen konnte, die mit der unseren als schlechthin verwandt oder auch nur in größerem Maße ähnlich bezeichnet werden könnte. Die verhältnismäßig oft vorkommenden Verwechslungen der Buchstaben b und u ließen mich früher manchmal an Spanien denken, doch diese Erscheinung findet sich eben auch zur Genüge in nicht spanischem, ja auch in italienischem Bereich. Die Schönheit der alten Handschrift und die beinahe fehlerlose Niederschrift der Texte spricht zu Gunsten Italiens. Die letzten Zweifel, die ich in dieser Hinsicht noch hatte und die ich einst Msgr. Mercati äußerte, zerstreute sein Ausspruch: Non si scrive cosi bene nella provincia. Er bezog sich auf unsere Halbunzialhandschrift sowohl als auf die Unzialhandschrift.


Korrekturen, Ergänzungen:
  • Lizenzangaben korrigiert (schassan, 2020-04-17)
  • Normdaten ergänzt oder korrigiert. (schassan, 2015-09-07)

  • Weitere Literaturnachweise im OPAC suchen.
  • Weitere Literaturnachweise suchen (ehem. Handschriftendokumentation)
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