Bok of Brut ('Castleford's Chronicle')
Pergament — II, 223, I Bll. — 26,5-26,8 × 21,2-22 cm — Yorkshire (West Riding?) — 15. Jh. (3. V.?)
Pergament. Lagen: Außer zwei neuen Vorsatzbll. und einem neuen Nachsatzbl. setzt sich die Handschrift zusammen aus: 1 (1; das Bl. ist nun im Falz an einen Leinenstreifen geklebt und über diesen mit dem vorangehenden neuen Vorsatzbl. ver- und eingebunden). III (7; die Bll. sind im Falz geklebt, die ursprüngliche Zusammensetzung zu Beginn der Handschrift ist deshalb nicht klar; vermutlich bildeten Bl. 1-8 ursprünglich die erste Lage der Handschrift). IV+1 (16; das nun vorne an Bl. 9 geklebte Bl. 8 gehörte ursprünglich wohl zur ersten Lage; s. ebd.). IV+1 (25; das nun an Bl. 24 geklebte Bl. 25 bildete ursprünglich wohl das erste Bl. der folgenden Lage). IV-1 (32; s. zur vorhergehenden Lage). 21 IV (200). 18 (218; die ursprüngliche Zusammensetzung dieser Bll. ist – wenigstens im gebundenen Zustand – nicht zu bestimmen, da in diesem Bereich erhebliche Eingriffe vorgenommen wurden; zahlreiche Bll. sind im Falz geklebt, vielfach wurden dafür Fragmentstreifen verwendet). II+1 (223; die Verbindung dieser Bll. ist gleichfalls nicht ursprünglich, sondern geht auf eine neuere Restaurierung zurück; die Bll. waren lose und sind alle im Falz an Leinenstreifen geklebt und darüber eingebunden; die letzten beiden Bll. bildeten früher wohl Nachsatzbll.; s. unter Fragmente). Reklamanten oder Reste davon auf 136v, 152v und 176v. Ältere Tintenfoliierung (16./17. Jh.?); bei späterer Bindung vielfach dem Beschnitt zum Opfer gefallen; ergänzend deshalb moderne Bleistftfoliierung (reichend von 1-223), die der älteren Foliierung entspricht, außer dass sie am Ende zusätzlich noch die beiden später hinzugekommenen Bll. 222-223 in die Foliierung miteinbezieht. Pergament von mittelmäßiger Qualität; zudem des Öfteren fleckig (etwa großer verschmierter Fleck auf 12r oder stärkere Flecken - Tinte, Schimmel, etc.? - auf 125v); 1r und 223v stark abgerieben und/oder abgegriffen; zudem eine Reihe von Rasuren (zu denselben s. unter Herkunft). Schriftraum: 22,6-23,6 × 14,6-15,2 cm (vorher gefertigter Schriftrahmen; dieser ist zumeist jedoch nur im Bereich von 14-14,6 cm ausgefüllt); durchgehend zweispaltig, 43-47 Zeilen. Haupttext von zwei geübten Schreibern und einem Rubrikator. Daneben zahlreiche Einträge von späteren Nutzern, insbesondere von dem nachmaligen Besitzer Nathaniel Johnston (s. unter Geschichte der Handschrift). Haupthand A: 1r-32v; Mischung aus Anglicana und Secretary (dabei Anglicana-g); bis 17r stammen auch die Rubriken von Haupthand A; der von dieser Hand geschriebene Teil endet mit der ersten Spalte auf 32v. Haupthand B: 32v-221r (setzt auf 32v ein mit der zweiten Spalte; Mischung aus Anglicana und Secretary (dabei Secretary-g); in diesem Teil der Handschrift deutlich mehr Fehler als im vorhergehenden, von Hand A geschriebenen Abschnitt. Rubrikator: von 17v bis zum Ende der Chronik auf 221r; die Nummern der Bücher und Kapitel sind in diesem Abschnitt am Seitenrand neben den Spalten in römischen Zahlzeichen und schwarzer Tinte notiert - wohl für die nachfolgende Rubrizierung (teilweise fehlend, nicht zuletzt wohl durch den Beschnitt der Bll. bei späterer Bindung). Die Handschrift ist zwar ohne besonderen Anspruch geschrieben, aber "written fairly carefully and has been proofread and corrected." (Harris, William Camden, Philemon Holland and the 1610 Translation of Britannia, in: The Antiquaries Journal, Bd. 95, 2015, S. 279-303). Von demselben Schreiber wie diese Verweise auf Camden, die am ehesten auf die erste Hälfte des 17. Jhs. zu datieren sein dürften, stammt vielleicht auch die alte Tintenfoliierung (Hand I). Weitere Hände (oder Schriftformen), die sich bei den frühneuzeitlichen Nutzer-Einträgen unterscheiden lassen, sind: II) eine Hand (des 16 Jh.s?), von der zahlreiche Einträge an den Seitenrändern sowie ein großer Teil Stichworte zum Inhalt stammen, die über den Spalten vermerkt - und beim späteren Beschnitt des Buchblocks vielfach abgeschnitten - wurden; auch diese Hand könnte die alte Foliierung eingetragen haben (und/oder identisch sein mit der nachfolgenden Hand III); III) die Hand von Matthew Wentworth (oder des Matthew-Wentworth-Eintrags auf 221v): u.a. auf 49r; IV) die Hand der Sebertus-Inschrift auf 221v: auch auf 160v und 161r (?); V.) die Hand des Castleford-Eintrags auf 1r: von ihr vielleicht Einträge auf 165r, 165v, 167r-168r, 170r, 171r, 172r, 174r, 177r, 178r, 203r, 223v. VI.) Nathaniel Johnston: von ihm stammen zahlreiche Einträge quer durch die Handschrift, in denen der Inhalt der einzelnen Textabschnitte zusammengefasst ist. Schlicht, aber durchgehend und durchaus sorgfältig ausgestattete Handschrift. Rubriziert; Überschriften in Rot; Kapitelüberschriften allerdings fehlend bis 8r (im ersten Buch bis Kap. 28 auch keine Nummerierung); entweder fehlten sie bereits in der Vorlage für diesen Abschnitt oder die Kapitelüberschriften, die mit 8r beginnen, "are being newly added to the chronicle by someone who assumed an editorial role at that point." S. 206); der erste Buchstabe eines Verses jeweils rot gestrichelt. Schlichte Initialen in Rot (2-4-zeilig). Auf 74v zwischen den Spalten eine kleine Mitra gezeichnet (bei der Nennung eines Erzbischofs).
, S. 203) Sie weist sehr zahlreiche Rezeptionsspuren auf, die von der Hand mehrerer Personen stammen: eine große Zahl von Nota-Vermerken in unterschiedlicher Form (und von unterschiedlichen Händen); an vielen, insbesondere die Kirche von York betreffenden Stellen am Rand des Textes Markierungszeichen in Form von drei Punkten mit einer Cauda (wohl alle von derselben Hand stammend). Bei mehreren Verszeilen sind am Seiten- bzw. Spaltenrand daneben die Buchstaben 'b' und 'a' eingetragen (noch vom Schreiber des Haupttextes?), offenkundig um eine korrekte Reihenfolge der Verszeilen wiederherzustellen (so etwa auf 35r, 57r, 81r, 81v, 114r, 127v, 156v, 159r, 186r, 205r). Zudem neben und über dem Schriftrahmen verschiedenste Notizen von mehreren Händen: Verschiedentlich sind Jahresangaben/-zahlen hinzugeschrieben (so auf 146r, 150v, 153v, 162r, 164v, 171r, 180r, 184r-185r, 186r, 187v, 188r, 189v, 193r, 197v, 200v, 204r, 206v, 208v); an einer Reihe von Stellen auch Verweise auf die aus dem Jahr 1594 stammende Ausgabe der erfolgreichen, 1586 in erster Auflage und danach weiterhin mehrfach gedruckte 'Britannia' von William Camden, in der Regel - wenn nicht durchgängig, von derselben Hand (49r, 50v, 58r, 59r, 80r, 97v, 139r, 139v, 146v, 169r, 182r; ausführlicher zu William Camden und seiner 'Britannia' siehe O. D.Einband des 18. oder 19. Jahrhunderts: braun-meliertes Papier über Pappdeckeln; Rücken und Ecken der Deckel braunes Leder; am Rücken aufgeklebt Göttinger Signaturenschildchen (Cod. MS. hist. 740), darüber das Schildchen mit der Angabe Cim.; darunter rotes Titelschildchen mit der Angabe Thomas Castelford/ Reimchronik; die Signatur mit Bleistift auch eingetragen auf dem VS (2° Cod. Ms. hist. 740 Cim.); darunter eingeklebt das gedruckte Formular Auch als Mikroform vorhanden unter Sign.: mit dem maschinenschriftlichen Eintrag 2° Cod. Ms. hist. 740 und der handschriftlichen Ergänzung Cim.); darunter eingeklebt das Ex-libris von C. J. Sullow (Wappen mit Helm und Zimier sowie einem Devisenband darunter, auf dem die Wort prudenter et sincere zu lesen sind; darunter der Bleistiftvermerk: 223 Bl. 11. 1. 77 …. Bei einer Neubindung, die in jedem Fall erst erfolgte, nachdem Nathaniel Johnston seine umfangreichen Zusammenfassungen in der Handschrift eingetragen hatte, wurden die Blätter stark beschnitten, sodass ein erheblicher Teil sowohl dieser Notizen als auch der älteren Foliierung und der Stichworte zum Inhalt der betreffenden Seiten, die von verschiedenen älteren Händen über dem Schriftrahmen eingetragen worden waren, entfernt wurde. Laut der Angabe bei , S. 7 war die Handschrift schon bei ihrer Erwerbung durch die Göttinger Universitätsbibliothek 1786 eingebunden. Am Beginn von Buch V. auf Bl. 86 ein Blattweiser eingeklebt.
Fragment: zwei Bll. aus Akten des 'Court of Arches' in London zu den Jahren 1445 und 1446; Pergament; beide sind beschnitten, sie messen deshalb nur mehr ca. 26,8 x 21,7 cm, waren früher jedoch deutlich größer. Sie bilden aktuell zwar separate Bll., könnten ursprünglich jedoch ein Doppelblatt einer Lage gebildet haben, "although not the topmost bifolium because of the substantial gap in the dates of the court sessions that each folio records." (F. D. Logan - C. D. Eckhardt, Fragments from a Lost Court of Arches Act Book, 1445–1446, in: Mediaeval Studies, Bd. 77, 2015, S. 183-201, hier S. 188). Bl. 222r-v enthält Einträge zu Gerichts- bzw. Prozesssitzungen vom 21. und 23. Okt. 1445; Bl. 223r-v Einträge zu Sitzungen vom 15., 17. und 22. Dez. 1445 sowie die Überschrift betreffend den 14. Jan. 1446. Die beiden Bll. sind die einzigen erhaltenen Reste, die von den Akten(büchern) des Court of Arches bislang bekannt sind, der "the principal ecclesiastical court in medieval England from the mid-thirteenth century onwards" war ( , S. 184). Sie wurden wahrscheinlich im Zuge einer Neubindung hinzugefügt, die erfolgte, nachdem die Handschrift nach London gelangt war, am ehesten im 16. oder im Lauf des 17. Jahrhunderts (allerdings wohl noch vor jener - späteren - Neubindung, bei dem Teile der von Nathaniel Johnston eingetragenen Notizen dem Beschnitt des Buchblocks zum Opfer fielen). Edition: , S. 184. Zum Court of Arches s. F. D. Logan, The medieval Court of Arches, Woodbridge 2005 (Canterbury and York Society, Bd. 95).
Herkunft: Der genaue Entstehungskontext der Handschrift ist unbekannt. Die Datierung variiert in der Forschung zwischen dem Ende des 14. Jh.s/Beginn des 15. Jh.s (S. L. Peverley, Thomas Castleford's Chronicle, in: Encyclopedia of the Medieval Chronicle, hg. von G. Dunphy – C. Bratu, Leiden 2016; s. diesbezüglich auch , S. 2624). Aufgrund der schlichten Gestaltung nimmt C. D. Eckhardt an, dass die Handschrift "was not made to appeal to the taste of a wealthy owner, as it is executed plainly, being decorated only by the red ink of the rubrics and enlarged red letters at the start of chapters and books, along with a red vertical stroke through the first letter of each line of verse." ( , S. 203) Beachtung verdient in diesem Zusammenhang allerdings - gerade wenn man so wie Eckhardt eine Entstehung im dritten Viertel des 15. Jahrhunderts annimmt - der Umstand, dass als Beschreibstoff nicht Papier sondern Pergament gewählt wurde (wenngleich kein allzu hochwertiges). — Dass sich die Handschrift in der Folge weiterhin auf der britischen Insel befand, verdeutlicht der Umstand, dass im Text der Chronik bei Päpsten und Heiligen, speziell bei Thomas Becket, Rasuren vorgenommen wurden (vgl. , S. 207 oder , S. 9; u.a. ist auf 182v in der vorletzten Zeile der ersten Spalte bei Papst Urban [III.] das Wort pape ausgekratzt und auf 183r in der vorletzten Zeile der zweiten Spalte papes legates; bei den Rubriken zu Kap. 22 ff. des neunten Buches auf 189v ff. Rasuren bei der Nennung von Thomas Becket). Diese Tilgungen verweisen auf die entsprechenden Anweisungen König Heinrichs VIII. nach seinem Streit mit dem Papst (s. dazu C. Wordsworth – H. Littlehales, The Old Service-books of the English Church, London 1910, S. 67). Von den verschiedenen Händen, die sich als Nutzer in die Handschrift einschrieben, dürften manche noch dem 16. Jh. oder der ersten Hälfte des 17. Jh.s angehören. Als erster namentlich bekannter Besitzer wurde Mathew Wentworth wahrscheinlich gemacht, der sich auf 221v in dem Entwurf oder der Abschrift einer urkundlichen Bekanntmachung in der ersten Person nennt (s. dazu den Text dieses Eintrags unter Inhalt). "Below this notation, Donald Logan has read with ultraviolet light the words 'Sandal Magna W.R.' and has pointed out that this is the name of the parish in the West Riding in which West Bretton was partially located; as Logan indicates, Castleford, West Bretton, Denby Hall and Sandal Magna are all locations near to each other in the vicinity of Wakefield. The names in the draft release, taken one by one, occur more than once in their families, but the conjunction of the names together allows this note to be rather narrowly dated: Logan has identified just one Matthew Wentwort who held West Bretton at the same time as an Aymer Burdett held Denby Hall. This Matthew Wentworth lived c. 1500-1572, and this Aymer Burdett lived c. 1546-95, so that their lifespans overlapped for about twenty five years, and indeed Metthews's sister, Isabella, married Aymer's brother, Thomas. It seems very likely that Matthew Wentworth was the owner of the manuscript at the time whe he used the blank space on its (then) last leaf to make a draft of the release. If we assume that Aymer Burdett was not still a small child, but was old enough to be engaged in considerations of ownership, the draft might be dated sometime betweeen around 1560, when Aymer would have been fourteen or fifteen, and 1572, when Matthew died. In any case, this now obscure record [...] shows the continuing association of the manuscript with Yorkshire, now in the third quarter of the sixteenth century." ( , S. 208). Nachweisbar ist die Handschrift danach im Besitz des gleichfalls aus Yorkshire stammenden, politisch und schriftstellerisch tätigen Arztes, Büchersammlers und Antiquars Nathaniel Johnston (geb. ca. 1629; gest. 1705), der sich sehr interessierte für "historical, genealogical and similar materials, especially those pertaining to Yorkshire." ( , S. 209; ausführlicher zu Johnston und seiner Bibliothek s. ebd., S. 208-210 sowie M. Goldie, Art. 'Johnston, Nathaniel (bap. 1629?, d. 1705)', in: Oxford Dictionary of National Biography, Oxford 2004). N. Johnston, der allgemein gerne in die von ihm besessenen Bücher schrieb, notierte auf den Seitenrändern des vorliegenden Bandes Zusammenfassungen zu den Kapiteln der Verschronik (beginnend auf 1v mit den Worten: Breviary of this History by N. Johnston 1654). Diese Einträge "sind anfangs ausführlicher als in der zweiten Hälfte, enthalten keinen neuen Stoff [...]." ( , S. 9). Johnston, der um 1685 von Pontefract nach London übersiedelte, dabei einen Teil seiner Bücher mitnahm und dann der Pfarre St. Margaret, Westminster, angehörte, könnte auch die Handschrift der Verschronik nach London bzw. Westminster mitgebracht haben (wo er 1705 wohl auch verstarb). Auf eine engere Verbindung zu London und Westminster deuten auch die Notiz der Sebertus-Inschrift auf 221v und die beiden Fragmentblätter aus den Akten des Court of Arches in London, die der Handschrift bei einer Neubindung beigefügt wurden. Wann und durch wen diese Einträge und die entsprechende Neubindung erfolgten, ist allerdings ebensowenig geklärt wie die Frage, ob mit jenem "Manuscript in Vellum containing an History, in old English Verse, from Brute to the 18.th of King Edward II.", das in dem 1697 gedruckten Katalog von Johnstons Handschriften genannt ist, die vorliegenden Handschrift gemeint war (vgl. , S. 210 mit Anm. 36). Für die weitere Geschichte des Bandes nach Nathaniel Johnston sind keine gesicherten Informationen vorhanden, doch erbte den Besitz an Büchern und Schriften schließlich sein Enkel Henry Johnston, der 1755 verstarb. Nach dessen Tod wurde ein erheblicher Teil der Sammlung (97 Bände) von Richard Frank of Campsall erworben (1698-1762). Die Handschrift der Verschronik erst im späten 18. Jahrhunderts im Besitz von Christian Johann/John Sullow (geb. um 1735 in London; gest. 1795 in Hameln) wieder eindeutig nachweisbar. Dieser "was the son of Caspar Süllow (ca. 1687-1750), a clerk in the Deutsche Kanzlei, the London office of the Hanoverian government, from 1731-1749" ( , Lions), und hatte zuerst in Helmstedt und dann in Göttingen studiert (wo er unter anderem aus der Nachlassauktion des Göttinger Professors und Kanzlers Johann Lorenz von Mosheim Bücher erstand). Nach einer vorläufigen Rückkehr nach London wurde er 1774 englischer Zollgegenschreiber in Hameln, in welcher Position er bis zu seinem Tod 1795 verblieb (s. zu Christian Johann Sullow und seiner Bibliothek , S. 213-216; , Lions). Ob er die Handschrift bei der Nachlassauktion von Henry Johnston 1756 oder später aus dem Besitz von Richard Frank erworben hatte, ist ungeklärt, doch wirkt Ersteres wahrscheinlicher. — Aus seinem Nachlass erwarb die Bibliothek der Georgia Augusta die Handschrift der Verschronik, gemeinsam mit rund 30 anderen Büchern, darunter auch die Handschriften mit folgenden Signaturen: SUB Göttingen, 8° Cod. Ms. theol. 2 Cim. und SUB Göttingen, 2° Cod. Ms. theol. 107r Cim. ('Cursor mundi'); s. dazu auch den Tintenvermerk auf Vorsatzbl. II (In Hannover erkauft den 14ten Jun. 1786.) sowie die entsprechenden Einträge im Manuale zum Jahr 1786 im Bibliotheksarchiv der SUB Göttingen; hier heißt es auf S. 66 unter den Bänden in Folio zur vorliegenden Handschrift: Mscptum lingua anglic. conscriptum (Pergam.); dazu ist von anderer Hand darüber ergänzt: An English Chronicle in verses, MSS; from Diocletian king of Surrey till Edward 3 king of England; dieser Eintrag mit Verweis auf Pag. 36, Nr. 13 des Auktionskatalogs. Auf 1v passend zu dieser Erwerbungsgeschichte der älteste große Bibliotheksstempel der Georgia Augusta (Ex/ Bibliotheca/ Regia Acad./ Georgiae/ Aug:). Noch 1890 trug der Band die Signatur "Codex Ms. Hist. 664" (vgl. , S. 7).
, S. 8: "Ende des vierzehnten oder Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts"; : "early 15th century") und dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts, auf das sie von der Editorin des enthaltenen Werkes datiert wird (vgl. , S. 203). Sprachlich lässt sie sich dem Bereich des 'northern dialect', genauer Yorkshire (West-Riding?) zuordnen und der Inhalt der enthaltenen Verschronik, die ihre Aufmerksamkeit gerade auf Nachrichten aus dem Umfeld von York richtet, stützt eine solche Einordnung ebenfalls, und zwar der Handschrift ebenso wie des Textes. Besonderes Interesse an der Geschichte von York bzw. Yorkshire bezeugen auch die Einträge und Markierungen der späteren Handschriftennutzer. Sofern die gängige Datierung des Verschronik stimmt, deren Fertigstellung aufgrund inhaltlicher Argumente bzw. des abrupten Endes im Jahr 1327 in die kurze Zeitspanne gesetzt wird, als König Edward II. bereits abgesetzt, aber noch nicht ermordet war, handelt es sich bei der vorliegenden Handschrift um eine deutlich spätere Abschrift des Werkes. "It seems likely that genealogically it is a 'grandchild' manuscript, in other words, that at least one generation intervenes between this fiftheenth-century copy and the original, because despite the proofreading, occasional lines are missing: there are twenty-six singleton lines, here and there, that lack a partner-line to form their couplet. Presumably these lines were already missing in the exemplar, or the process of correction that is evident elsewhere would have restored them." ( , S. 203) Dass die Handschrift die Kopie einer älteren Vorlage darstellt, ergibt sich zudem aus einer Reihe von Abschreibfehlern (vgl. , S. 10). Die gängige Zuschreibung des Werkes an bzw. Benennung nach Thomas Castleford geht im Wesentlichen auf den Eintrag eines deutlich späteren Nutzers/Besitzers dieser Handschrift zurück, der auf 1r oberhalb des Schriftrahmens in brauner Tinte den besagten Namen eintrug (und von dem noch eine ganze Reihe weiterer Einträge in der Handschrift stammen dürfte, die in der Regel Stichworte zum Inhalt der entsprechenden Textpassagen bieten; s. diesbezüglich bei den Händen bzw. Nutzerspuren der Handschrift). Es ist nicht geklärt, ob sich dieser Namenseintrag ursprünglich auf den/einen Besitzer der Handschrift bezog, auf den tatsächlichen oder angenommenen Verfasser der Verschronik oder auf eine weitere Person. Die ältere These, "that the author was Thomas Bek, a cleric appointed to Castleford in 1270, is undermined by the fact that Bek died in 1293, thirty-four years before the chronicle ends. Equally, there is no current evidence to suggest that his kinsman, another Thomas Bek (d. 1347), was associated with Castleford." (, S. 253-254. — . — . — . — . — . — , S. 2624–5. — .
1r-221v Bok of Brut ('Castleford's Chronicle'). (1r-2r) Prolog. ›Her may men her, all and sum/ howe ϸis land was fyrst namy[d] Albyon I. cap.‹ In the noble land of Surrey,/ Ther was a noble king and myghty … — … And dyscomset ϸose gyantes, And wane the reme into hys handes. ›Her endys ϸe prolog Olbyon/ ϸat was an yll all wylsome ...‹ (2r-23r) I. Buch ›... Nowe her begynnys ϸe Boke of Brut,/ And howe hys awne land fors[o]ke/ And howe Albyon conqueryd,/ And aftyr hym Brutayne it named,/ ϸat nowe is callyd Yngland, certanly/ Aftyr ϸe name of Engyst of Saxony‹. Menyung is maid in mannys thoght/ Of wonders fele in Yngland wroght … — … Ryse agaynes her ϸan ϸai begane,/ And ϸe kyngdome sua of her wane. Enthält 37 Kap.; allerdings fehlen bis 8r Kapitelüberschriften; zudem in diesem Buch bis Kap. 28 keine Nummerierung der Kapitel. (23r-43r) II. Buch. ›Her Conedage Kyng Margan sclowth, And alle ϸe land vnto hym drouth. I° ‹. Nowe Cordoil wythin Brittaine dueld,/ And the kyngdome peasable held … — … Bot duelle so ϸar, in ϸe weste coste,/ To win ϸe contres he had loste. Enthält 35 Kap. (43r-65v) III. Buch. ›Tercius liber. Her was ϸe knytht Hirelgas/ Sclen, ϸat ϸe kynges cosyn was. I.‹ Cassibelliane, king ϸat stonde,/ Had won ϸe victorie seconde … — … He saght he hade so faire bigonen,/ Lightelie he ϸoght alle salde be wonen. Enthält 39 Kap. (65v-86r) IV. Buch. ›Incepit liber quartus. Her was promest be Maximiane/ Covan suld haf all Amaricane. I.‹ Grette mirthes had Kyng Maximiane/ For he his enemies had ouergane … — … All ϸai amed in herte ϸat tim/ ϸat sum kins goddehede wer in him. Enthält 37 Kap. (86r-116v) V. Buch. (86r-94r) Merlins Prophezeiung. ›Hic incepit liber quintus primo capitulo./ The kyng prayd Merlen to declar/ Qwat signyfied ϸase dragons ϸar‹. Merlin prophecies to lerne/ Of ϸe Britons, King Vortigerne … — … ϸe enuie of Saturnes sterne/ Sal falle - ϸarof na mare to lerne. ›Explicit proheci[a] Merlyn‹. Enthält 14 Kapitel. Wie die Unregelmäßigkeiten in den Überschriften und der Kapitelzählung im V. Buch verdeutlichen (sowohl auf 86r als auch auf 94r Rubrik bzw. Überschrift zu diesem Buch; eigenständige Kapitelzählung in den beiden Teilen die als liber quintus überschrieben sind), wurde die Passage mit der Prophezeiung Merlins, die von Geoffrey von Monmouth übernommen ist und in den Brut chronicles in der Regel fehlt, in ein bereits bestehendes Textgerüst eingefügt, das nicht entsprechend angepasst wurde. Dabei bietet die Verschronik mit der Prophezeiung Merlins "the first known English translation of this material." , S. 202; ausführlicher s. dazu C. D. Eckhardt, The first English Translations of the Prophetia Merlini, in: The Library, Ser. 6, Bd. 4, 1982, S. 25-34, hier S. 32-33. (94r-116v) ›Liber quintus. The prophecy off Merlyn is her trewly/ How ϸat kyng Wortigern suld dy‹. Marlin, qwen he in childhed ϸan,/ In presens of so many a man … — … State of his regne in pes he helde,/ And twelf yiere so in pes he duelde. Die 39 Kapitel dieses Teils weisen eine eigene Zählung auf. Caroline D. Eckhardt zählt in ihrer Edition den zweiten Teil dieses fünften Buches ( , S. 452-559) bereits als Buch VI, wodurch sich bei ihr im folgenden Teil der Chronik eine Verschiebung der Buchzählung im Vergleich zur Handschrift ergibt. Die im Original als Buch VI-XI gezählten Bücher entsprechen deshalb Buch VII-XII in der Edition. (116v-134v) VI. Buch. ›Her gret fame off Arthur sprang/ Ouer alle ϸis warld, both bred and lang. Sextus liber. I°‹. Arthur had won many landes:/ Fele of ϸe hiles about him standes … — … Fife vndreȝ and fourte and tua,/ Bi date writen es numbred sua. Enthält 32 Kapitel. (134v-154r) VII. Buch. ›Septimus liber. Constantine sclow Mordred sonnes,/ And scomfet wes all ϸe Brittones.‹ Wondede was Arthus in bataile,/ Nan medicines might help ne waile … — … ϸat regned in Anglande, spek we salle/ Sen ϸai haf ϸe coron principalle. Enthält 34 Kapitel. (154r-177v) VIII. Buch. ›Hic incepit octauus liber, primo capitulo. Her regned seven kynges, wiȝoutten lese,/ ϸis land to govern and kepe in pese.‹ Now ϸe Britons, ouer Seuern drifen,/ In ϸe west side ϸarfor to lifen … — … Fightande forth so neuer he ceste,/ To alle Englande he hadde conqueste. Enthält 41 Kapitel. (177v-198r) IX. Buch. ›Hic incepit nonus liber primo capitulo. First Normanes com ϸis land her,/ Wiȝ William duk ϸe conquerer.‹ William bastarde, duk of honour,/ Named Englandes conquerour … — … ϸar hisself walde bifor ordaine/ In a kirk at Ebrardes Fontaine. Enthält 36 Kapitel. (198r-217v) X. Buch. ›Incepit decimus liber. Her was rasyd vnto ϸe crovne/ Richard, ϸe man of gret renovne‹. Richarde, kyng Henrik son secunde,/ A noble knight and ful fer renounde … — … Wiȝ worschipe to beriels com he/ In Westmonastre, at Londons cite. Enthält 34 Kap. (218r-221r) XI. Buch. ›Incipit vndecimus liber. ϸe barons rase haly ϸat qwille,/ Pers of Gayuston to exile. I.‹ Edwarde, ϸe gode kyng Edwarde son,/ Aftre his fader nam Englandes coron … — … Certes, in ϸe castel of Berkelaie,/ Wiȝ him twelf knightes night and daie. Das letzte Buch enthält nur 6 Kapitel. Die Verschronik ist in der Göttinger Handschrift unikal überliefert; sie war im Mittelalter offenbar nicht weiter verbreitet und/oder bekannt. Zugleich ist sie "the first Yorkshire chronicle written in English language" ( , S. 202); zur Frage des Verfassers und der Einordnung dieses Werkes s. unter Herkunft. Edition: (in dieser Edition sind jene Teile der Rubriken, in denen die Bücher und Kapitel angegeben werden, ausgelassen; zudem weicht die Buchzählung der Edition von jener der Handschrift ab; s. dazu bei Buch V); Teiledition: .
:221v spätere Einträge. (221v) Sebertus-Inschrift aus Westminster. In ecclesia s. Petri Westmonasterii. Hic rex Seberte pausas, haec condita per te,/ Haec loca lustraui, demum lustrando dicaui. Siehe zu dieser Inschrift, die sich auf König Sebert von Essex als Gründer der Kirche St. Peter am Ort der späteren Westminster Abbey bezieht, , S. 210-212; ob der Text direkt von der Inschrift abgeschrieben, aus einer anderen Überlieferung kopiert oder aus dem Gedächtnis hier notiert wurde, ist nicht geklärt. (221v) : urkundliche Bekanntmachung (Anfang eines Entwurfs oder einer Kopie). Be yt known to all men by thesse presents that I Mathew Wentworth of West Bretton in the countie of York esquire and Amer Burdett of Denbye Halle on the said countie esquier hav released remised for me myne heires decretours or assignes of and for all maner of actions suits tresspass and detts chalanges dewties and demaundes which I the saide Mathew … . Nur dieser Anfang des Textes ist auf der Seite notiert. Siehe zu diesem Eintrag und seiner Einordnung sowie zu Mathew Wentworth und Aymer Burdett: , S. 207-208.
222r-223v Akten des Court of Arches zu den Jahren 1445/46 (Fragm.). Die beiden Bll. sind zwar in die aktuelle Bleistiftfoliierung einbezogen, waren ursprünglich aber nicht Teil der Handschrift, sondern wurden dieser erst später beigebunden bzw. hinzugefügt. Siehe zu ihnen unter Fragmente.
Abgekürzt zitierte Literatur
Beschreibung erstellt im Rahmen des Projektes Katalogisierung der abendländischen mittelalterlichen Handschriften der SUB Göttingen Volkssprachige Handschriften.