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Und ich Vlrich Helmasperger clerick Bamberger bistoms von keyserlicher gewalt offen schriber vnd des heiligen stuls zu Mencze gesworn notarius, want ich by allen obgemelten punten vnd artickeln, wie obgescriben steet, mit den obgenanten geczugen gewest bin vnd sie mit han gehort, hirumb han ich disz offen instrumentum durch einen anderen geschriben, gemacht, mit myner hant vnderschriben vnd mit mynem gewonlichen czeychen geczeichent, geheischen dar öber vnd gebeden in geczugnisze vnd warer orkunde aller vorgeschribener ding.Zu den Details des Gerichtsverfahrens, des Prozessinhalts sowie des von Johannes Fust geleisteten Eides über die ihm entstandenen Kosten siehe nun insbesondere:
Instrumentum eyns gesaczten dages/ daz Fust sine rechenschafft/ gethane vnd mit dem eyde beweret hat.Der zweite, im 16. Jh. geschriebene Eintrag ist durch Abreibung des Pergaments und/oder Verblassen der Tinte aktuell kaum mehr lesbar, lautete aber nach Dziatzko und Schorbach wohl
Instrument zwisch. Gutenberg vnd Fausten 1455 vfgericht.Ein dritter, neuzeitlicher Eintrag besagt:
NB über Einrichtung der ersten druckerey entsponnenen process betr.(vgl. zum Wortlaut dieser Einträge:
Unregelmäßiges Format: ursprünglich hochrechteckig, später beschnitten, insbesondere an der rechten Seite, wo die Ecken aufgrund dessen nun abgerundet sind; Knicke im Pergament, von der gefalteten Aufbewahrung stammend, die bis wenigstens 1900 bestand (s. unter Einband).
Schriftraum:
Der Haupttext der Urkunde von unbekannter Hand geschrieben, die Invocatio dabei in Textualis als Auszeichnungsschrift, der Rest in rechtsgeneigter Urkundenkursive.
Notarssignet und Unterschrift bzw. Beglaubigung hingegen von der Hand des Notars Ulrich Helmasperger, ebenfalls in Urkundenkursive; diese jedoch deutlich aufrechter.
Zu Beginn des Urkundentextes I-Initiale, über rund ein Drittel des Schriftblocks reichend; zudem U-Initiale zu Beginn der notariellen Beglaubigung (gleichfalls in normaler Tinte); beide Initialen mit cadellenartigen Elementen.
Das Notarssignet zeigt einen rechten Unterarm, aus einem viereckigen, oben offenen Behältnis ragend, darunter ein Schriftband mit den Worten Vlricus Helmasperger notarius
. Die Hand hält zwischen Zeigefinger und Daumen einen Blumenstängel mit Blüte; der Mittelfinger, Ringfinger und kleine Finger sind hingegen gestreckt.
Das Notariatsinstrument wurde aufgrund seiner Bedeutung für die Geschichte des Buchwesens im Allgemeinen und Johannes Gutenbergs im Besonderen zwar in den Handschriftenbestand der Göttinger Universitätsbibliothek eingeordnet, dabei aber nicht eingebunden, sondern nur in eine feste Mappe aus Karton, die außen mit Marmorpapier versehen ist, flach eingelegt (unter einem Passepartout). Zumindest bis 1900 befand sie sich jedoch "in einer viereckigen flachen Kapsel von Eisenblech, in deren Deckel eine Denkmünze auf das Jahr 1740 [...] eingelassen ist" (Die urkundlichen Nachrichten
, S. 261Cim.
). Die von Meyer erwähnte, mittig im Deckel eingelassene Gedenkmünze ist bereits bei Der wöchentlichen historischen Münz-Belustigung
Die erste Seite hat in Ermangelung eines ächten Bildnißes von Johann Guttenbergen, folgende Aufschrift:
.memor.iae. fel.ici. Jo.annis. Gvttenberg.ii. nobillis mogvntini. anno. sec.ulari iii. chalcograph.iae. mdccxxxx. aereo. monvm.ento merito. colendi. qui. arte. a. se. jnventa. aere. impressos. libros. dedit. nobis. aere modico. parare. [...] Die Gegen-Seite stellet das völlige Geschlechts-Wappen desselbigen vor. Nemlich in einem rechts gelehnten rothen Schilde einen von der lincken zur rechten schreitenden Bettelnmönch in einer kurtzen Kutten, mit hinter sich geschlagenen Mantel und der Kappe auf den Kopf, an welcher eine Schelle hänget, welcher in der rechten Hand eine Schale empor hält, und in der lincken einen Pilger-Stab führet. Die gantze Kleidung desselben ist gelb, den Aufschlag oben am Halse und der Kappe ausgenommen, welcher mit weiß und schwartzen Duppelgens besprenget ist. Den Schild bedeckt ein zur rechten Seite gekehrter geschlossener Turnier-Helm, welchen das Bild des Bettelmönchs von gleicher Farbe, aber ohne Arme und Mantel, bezieret. Die Umschrift lautet also: dissimulare. virum. hvnc. dissimulare. deum. est
Cod. Ms. hist. lit. 123 Cim
); die Schenkungsnotiz besagt: Hoc monumentum archetypum, unde de familia Jo. Guttenbergii, et inuentae ab eo typographiae originibus, optime constare potest, Bibliothecae Academicae ad omnem posteritatem asservandum tradidit vir Cel
.mus et multis aliis nominibus huic Academiae carus, Jo. David Koehler/ Hist. P. P. O./ a. d. XV Aprilis A. R. G. MDCCXXXXI, qui illud accuratissime descriptum publicauit in libro Ehrenrettung Jo. Guttenbergs etc., Leipzig 1741, 4to et quidem p. 54-57
Das Notariatsinstrument selbst liegt in Passepartout auf dem 2. Bd. der Gutenbergbibel. 10/9/84
Bei dem Notariatsinstrument ist unklar, ob Ulrich Helmasperger es als am Prozess, den Johannes Fust gegen Johannes Gutenberg angestrengt hatte, beteiligter (Gerichts)Schreiber/Notar unterfertigte oder ob er es außerhalb des Prozesses auf die Bitte von Johannes Fust hin ausstellte. Beiträge
Die urkundlichen Nachrichten
, S. 261Ober vnd uff alle obgerurte sach begeret der obgemeldet Johannes Fust von mir offenbar schriber eins oder mer offen instrument, so vill vnd dick ym desß noit wurde
). Demnach ist die Annahme Schorbachs, dass „es keinem Zweifel unterliegt, dass Gutenberg, welcher zu dem Termin nicht erschienen war, ein Exemplar des Notariats-Instruments zugestellt wurde" (Die urkundlichen Nachrichten
, S. 261eins oder mer offen instrument
). Es war offenbar also nicht automatisch an ein Exemplar für Johannes Gutenberg gedacht. Anders als Schorbach und andere annahmen, könnte es sich bei dem Göttinger Stück demnach sehr wohl auch um ein Instrument handeln, das bei Johannes und/oder Jakob Fust verblieb. Die Formulierung eines Dorsualvermerks auf der Urkunde, in dem es heißt Instrumentum eyns gesaczten dages/ daz Fust sine rechenschafft/ gethane vnd mit dem eyde beweret hat
dürfte – entgegen der Ansicht bei Die urkundlichen Nachrichten
, S. 261
Die weitere Geschichte des Notariatsinstruments ist nicht geklärt, wozu gerade auch der Umstand beiträgt, dass bei den verschiedenen neuzeitlichen Erwähnungen und Abschriften desselben selten ganz klar ist, ob sie sich tatsächlich auf das Göttinger Exemplar beziehen oder auf andere, heute nicht mehr erhaltene Ausfertigungen.
Auf unbekanntem Weg gelangte die Urkunde schließlich in den Besitz des Historikers
Dieser publizierte, beschrieb und analysierte die Urkunde 1741 in seiner 'Ehren-Rettung' (Hochverdiente und aus bewährten Urkunden wohlbeglaubte Ehren-Rettung
, S. 21-34, S. 54-57Beiträge
Die urkundlichen Nachrichten
, S. 260