Dieses Dokument steht seit dem 1.März 2013 unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-SA).
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (Copyright Information)
Neu katalogisiert durch
Beschreibung erstellt im Rahmen des Projektes
(NB. deest finis).
Wasserzeichen: 1.
Wasserzeichen: 2.
Wasserzeichen: 3.
Feuchtigkeitsflecken entlang der Blattkanten. Letzte Seiten stark fleckig. Fol. 1v: Fußsteg mit einem Papierstreifen verstärkt. Falz gebrochen. Überzug mit Fehlstellen an den Ecken, Leder an Unterkanten durchgerieben und im Gelenk eingerissen. Lichtschaden und Insektenfraß auf dem HD.
Schlaufenlose Bastarda von einer Hand. Rotunda für die Lemmata. Randnotizen von einer zweiten Hand. Maniculae.
Pappeinband mit braunem Leder bezogen, aus dem 18. Jahrhundert. VD und HD mit Streicheisenlinien, parallel zu Buchkanten, dekoriert. Auf dem Rücken modernes Signaturschild und Titelangaben in Gold eingeprägt. Ein kleines Fragment aus dem Einband in Papier zwischen VS und fol. I aufbewahrt. Auf VS aufgeklebter Papierauschnitt aus Meyers Katalog über diese Handschrift. Zwischen VS und fol. Ir eingeklebter vorgedruckter Zettel über Benutzung des Codex. Auf dem Ms. Jurid. 91
. Dort auch Prüfvermerke aus den Jahren 2004 und 2005. Die Vorsatzblätter sind Teil des modernen Einbandes. Wasserzeichen: Wappen, eine Lilie, Schild bekrönt: nicht nachweisbar. Zum Einband siehe auch unten Provenienz.
Der Codex ist nicht nur nach dem im Kolophon genannten Jahr 1467 entstanden (vgl. fol. 67vb), sondern nach 1472, Jahr der gedruckten Ausgabe beider Werke in Venedig, aus der die Handschrift abgeschrieben wurde (siehe Edition). Obwohl der erste Text am Ende lückenhaft ist, stimmen Titel, Rubriken, Einteilung und der letzte Kolophon der Handschrift mit der Inkunabel überein. Auch Layout und Abkürzungen oft identisch. Fehler beim Abschreiben, z. B. fol. 1r trahitur
statt traditur
. Für diese Abschrift wurden nur die ersten beiden Texte aus der viel umfangreicheren gedruckten Sammlung ausgewählt. Zu den Autoren: Johannes Baptista de sancto Severino (= de Casalupis/de Caccialupis, † 1496), begann seine Karriere ab der Mitte des Jahrhunderts und erst ab 1452 lehrte er Recht in Siena. Auch Lanfrancus de Oriano († 1488) lehrte kanonisches Recht in Padua in den Jahren 1459-1464 (vgl. Belloni, S. 265), und erst in dieser Zeitraum ist die Verfassung des Werkes anzunehmen. Auf Grund der Schrift und der Beaurbeitung des Papiers (poliert) ist eine Herkunft aus Norditalien wahrscheinlich.
Provenienz: Im Bibliotheksarchiv, Kataloge, 67:4, S. 91 in der Mappe XII, Jus canonicum
, unter der Nr 162. Am Ende wird darin verzeichnet: Emtus ex auct
. Die letzten zwei Zeilen (ab: ligatus
) gestrichen. Die Universitätsbibliothek besitzt vier Inkunabeln mit diesem Werk (vgl. Incunabula Gottingensia. Inkunabelkatalog der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, hrsg. von E. Mittler. Bd. 2: Abteilung Critica bis Jus, beschrieben von H. Kind und J. Bornmüller, Wiesbaden 2006, Nr. 1388-91), z. T. mit anderen gedruckten Werken gebunden. Davon war höchstwahrscheinlich die Inkunabel 2° Jus crim. I,3107 (Nr. 1388) mit der Handschrift ursprünglich gebunden. Sie wurde mit einem neuen Pappeinband versehen, nachdem der handschriftliche Teil getrennt worden war; der Buchblock wurde bei diesem Vorgang beschnitten.
Zum Eingang in Göttingen vgl. Manual (Jahr 1770), S. 91, Nr. 167: Tractatus Maleficiorum D. Angeli de Gambilionibus Mantuae 1472. C. adjectis quibusd. Tract. MSS.
Der Sammelband wurde bei der Auktion des zweiten Teils der Bibliothek des Altdorfer Historikers und Philologen EX BIBLIOTHECA ACAD. GEORGIÆ AUGUSTÆ
.