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Beschreibung von Göttingen, Staats- und Universitätsbibliothek, 2° Cod. Ms. jurid. 27 cim.
Patrizia Carmassi: In Vorbereitung: Katalog der mittelalterlichen lateinischen Handschriften der SUB Göttingen, beschrieben von Patrizia Carmassi.

Volumen parvum corporis iuris civilis

Pergament — VI, 292, IV Bl. — 40,2 × 25 cm — Zentralfrankreich — 13. Jh. Drittes Viertel / 14. Jh. Beginn

Die Handschrift besteht aus zwei verschiedenen Teilen: I. 1r-266v, II. 267r–291v. Lagen: II (IV). I-1 (V). VI+1 (12). 14 VI (180). VIII (196) 5 VI (256). V (266). 2 IV (282). V (292). II (X). Reklamanten. Moderne Foliierung in arabischen Zahlen (schwarze Tinte). Die modernen vorderen und hinteren Vorsatzblätter nicht foliiert. Vorderes Vorsatzblatt V und VI mit alter Foliierung I und II. Blatt 292 ist eigentlich das alte, hintere Vorsatzblatt. Farbe bei der Malerei an manchen Stellen abgesprungen oder durch Feuchtigkeit verwischt, besonders stark fol. 1r, 32v, 156v, 171v. Pergament leicht gewellt. Flecken, z. B. fol. 110, 114. Risse: fol. 209, 205. Spuren von Insektenfraß an den ursprünglichen Vorsatzblättern.

Moderner Einband (20. Jh.). Holzdeckeleinband mit dunkelbraunem Ziegenleder überzogen. Zwei Riemenschließen mit Metallhaken. Restaurierung in der Restaurierwerkstatt der Universität Göttingen im Jahr 1998: Vgl. Protokoll Nr. 4713. Demnach sind Einbandfragmente aus dem alten Renaissance-Holzeinband mit Kalbslederüberzug erhalten und separat aufbewahrt. Stempel und Rollen vom alten Einband beschrieben in der Einbanddatenbank: 1. Köpfe in Medaillon, 4 Köpfe, Blattwerk: EBDB r005161. 2. Bandwerk: EBDB r005163. 3. Wellenranke, mit Blumen und Blättern: EBDB r005164. 4. Weibliche Figuren, mit Textzusatz, Helena (S ELENA), Lucretia (LVCRECIA), Judith (IUDITH), Veturia (VETVRIA): EBDB r005154. 5. Palmette, Palmettenfries: EBDB r005162. 6. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037756. 7. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037757. 8. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037758. 9. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037759. 10. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037760. 11. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037761. 12. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037762. 13. Ornamente, pflanzliche: EBDB s037763. Sämtlich aus Werkstatt: EBDB w007811, nicht lokalisiert. Durch die moderne Restaurierung VS, HS und Vorsatzblätter aus Papier, neues Kapital. Auf VS moderne Signatur (Bleistift) und zwei aufgeklebte Papierzettel zu den vorhandenen Mikrofilmen. Auf HS Prüfangaben (Gewicht) von 1998 bis 2009 und Vermerk zur Restaurierung (Bleistift). Auf dem Rücken (fünf Bünde, Doppelbünde), oben, zwei moderne Signaturschilder aus Papier. Alter Rücken mit fünf Bünden im Protokoll von 1998 beschrieben. Demnach auch goldene Linien und Titelprägung wie bei den anderen Handschriften aus der Gruppe. In einer separaten Papiermappe im Schutzkasten für die Handschrift auch ein Auszug aus Meyers Katalog zu dieser Handschrift, ein Zettel zum vorhandenen Mikrofilm und ein Zustandsprotokoll vom 04.08.2009, erstellt in der SUB Göttingen durch Winfried Feuerstein.

Herkunft: Merkmale der Schrift und der Illuminierung weisen auf Zentralfrankreich (Orléans?) für die Entstehung des ersten Teils hin (s. u.). Einige Zeit später, wahrscheinlich zu Beginn des 14. Jh., wurden die beiden Teile zusammengefügt. — Provenienz: Spuren von verschiedenen Vorbesitzern und Ortswechseln des Codex. Auf fol. 291v wurde ein älterer Vermerk mit dem Datum 1405 getilgt. Demnach wurde der Codex von einem Willelmus Pencrych verpfändet und der Preis für dessen Übertragung von Meaux festgelegt. Dieser könnte mit dem Kanoniker William Pencrych († 1446) übereinstimmen, der am 23.10.1420 in London als Rektor der Pfarreikirche in Blakedon ernannt wird. Er hatte damals bereits ein Bakkalaureat in beiden Rechten. Vgl. The Register of Nicholas Bubwith, Bishop of Bath and Wells, 1407-1424, vol. II, ed. by T. S. Holmes, [s.l.] 1914 (Somerset Record Society 30), S. 395. Später wird er als "canonicus Exoniensis in utroque iure baccalareus" bezeichnet. Vgl. Città del Vaticano, Biblioteca, Apostolica Vaticana, Chig. D.VII.101, fol. 52v (Datum: 11.01.1424). Er hatte vom Papst Martinus V. eine Empfehlung für eine Provision erhalten, die er nicht bekam. Zu diesem Zeitpunkt residierte er in Rom (ibid: "qui ad presens in curia residet"). Siehe auch Rep. Germ. 4, Sp. 3661, wo ein W. Pentrich am 14.11.1426 im Zusammenhang mit eine "lectio" erwähnt wird. Vgl. zu dieser Person auch A. B. Emden, A biographical register of the University of Oxford to A.D. 1500, Vol. 3: P to Z, Oxford 1959, ND 1989, S. 2205-2206; M. Harvey, Martin V and the english, 1422-1431, in Religious belief and ecclesiastical careers in late medieval England, hg. von Ch. Harper-Bill, Woodbridge, Suffolk 1991, S. 59-86, hier S. 66; M. Harvey, England, Rome and the Papacy 1417-1464. The study of a relationship, Manchester 1993, S. 94, 122. 1424, 1426, 1432 und 1434 wird Pencrych als Archidiaconus in St. Davids (Wales) erwähnt, aber er wechselte dieses Amt mit dem "Rectory of Elyngdon in ye diocese of Sarum", vgl. Menevia Sacra, by E. Yardley, London 1927. Supplemental volume for 1927, S. 178. Pencrych könnte in Frankreich (Paris/Orléans) zu Beginn des Jh. Recht studiert und dort die Handschrift erworben haben. Besonders für Jus civile war Orléans gut besucht: vgl. J. Verger, Le recrutement géographique des Universités françaises au début du XVe siècle d'après les Suppliques de 1403, in Mélanges d'archéologie et d'histoire, tome 82, n°2, 1970, S. 855-902 (https://doi.org/10.3406/mefr.1970.7616). Er hatte auch Beziehungen mit den Beauforts, da er Edmund Beaufort 1436 nach Frankreich begleitete. Ein unbekannter Jude war wahrscheinlich an dem frühen Transport des Buches beteiligt, da er einige Worte auf Hebräisch auf derselben Seite und auf dem Vorsatzblatt der Handschrift schrieb, die auf einen Transfer hindeuten könnten. Der Eintrag in der Mitte vom gleichen fol. 291v (Comes Somersedie camerarius Anglie et capitanus Calisie) kann auf die Person von John Beaufort, Earl of Somerset († 1410) bezogen werden: Dieser wurde Earl of Somerset im Februar 1397, camerarius (chamberlain of England) im 1399, und capitanus von Calais im 1401 bis zu seinem Tod. Es ergibt sich eine Zeitspanne von 1401 bis 1410, in der diese Notiz auf John Beaufort genau zutrifft. Zu ihm vgl. W. Toplis, A genealogical history of the English sovereigns, from William I. to George III. [...], London 1814, S. 122; G. E. Cokayne, The complete peerage of England, Scotland, Ireland, Great Britain and the United Kingdom: extant, extinct or dormant. 5. (Rickerton to Towton) [...] Vol. 12,1: Skelmersdale to Towton, ed. by G. H. White, London 1953. ND Gloucester 1982, S. 39-45; G. L. Harriss, Beaufort, John, marquess of Dorset and marquess of Somerset (c. 1371–1410), in Oxford Dictionary of National Biography [online-Version von 19.05.2011: https://doi.org/10.1093/ref:odnb/1861], mit weiterer Literatur. In seinem Testament, verfasst am 05.04.1410, bezeichnet er sich als "Johannes nuper comes Somersetie, cammerarius Anglie et capitaneus Calesie". Diese Bezeichnung stimmt mit dem Eintrag in der Göttinger Handschrift überein. Vgl. J. Nichols, A collection of all the wills, now known to be extant, of the kings and queens of England, princes and princesses of Wales, and every branch of the blood royal, from the reign of William the Conqueror, to that of Henry the Seventh exclusive. With explanatory notes, and a glossary, London 1780, S. 208. In Verbindung mit John Beaufort wird auch die Handschrift London, British Library, Royal MS 2 A XVIII gesetzt, fol. 3r-22r, die Teil eines Psalters (heute Rennes, Bibliothèque municipale, MS 22), war. Der Name Emundus, erwähnt auf fol. 290v könnte sich auf seinen Sohn beziehen († 1455). Allerdings weist der Zusatz permissione divina lincol[niensis] auf einen anderen Kontext. In Frage könnte Edmund Audley (1439-1542) kommen, später Bischof of Salisbury und mit einer Präbende auch in der Diözese Lincoln dotiert. Dieser studierte ab 1463 am Lincoln College in Oxford. Vgl. Art. Audley, Edmund, in Oxford Dictionary of National Biography. Zur Familie Beaufort siehe auch R. A. Griffiths, The Reign of King Henry VI. The exercise of royal authority, 1422-1461, London 1981, mit Stammbaum Table 3. Es bleibt die Frage, wer diese Einträge geschrieben hat, und ob sie als ein sicherer Besitzvermerk zu deuten sind. Das Zitat von Io 1,6 auf dem Kopfsteg verweist auch indirekt auf den Namen Iohannes. In den folgenden Jahrzehnten war die Handschrift im Besitz von Johannes Stulle, wie die getilgte Notiz auf fol. 290r belegt. Stulle ist in Rom in der päpstlichen Kanzlei seit dem Pontifikat vom Papst Martinus V. (1417-1431) dokumentiert. Er wirkte als abbreviator und minoris iustitiae corrector. Vgl. zur Titulatur Rep. Germ. 9, 1122, 1620, 3521, wo er im Februar 1471 als verstorben erwähnt wird. Vgl. W. von Hofmann, Forschungen zur Geschichte der kurialen Behörden: vom Schisma bis zur Reformation. Bd. 1: Darstellung, Rom 1914 (Bibliothek des Königlich Preussischen Historischen Instituts in Rom 12), ND Torino 1971, S. 121, Anm. 6; T. Frenz, Die Kanzlei der Päpste der Hochrenaissance (1471-1527), Tübingen 1986 (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom 63), S. 208-210 zum Amt des Abbreviator. Er signierte die Urkunden mit der gleichen Formel wie in dieser Handschrift: Jo. Stulle. Siehe Hennebergisches Urkundenbuch, hg. von G. Brückner, Theil 6 (1413-1432), Meiningen 1873, Nr. 330, S. 220 (Rom, 28.04.1430); Regesten der Urkunden und Aufzeichnungen im Domstiftsarchiv Brandenburg, bearb. von W. Schößler. Teil 1 (948-1487), Weimar 1998 (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 36), Nr. 583, S. 389 (Rom, 05.06.1431); Die Urkunden des Reichsstiftes St. Ulrich und Afra in Augsburg (1023-1440), hg. von R. Hipper, Augsburg 1956 (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft bei der Kommission für Bayerische Landesgeschichte. Reihe 2. A. Schwäbische Forschungsgemeinschaft 4), Nr. 632, S. 244 (Rom, 22.06.1428), Nr. 665, S. 257 (Rom, 03.08.1430); Urkundenbuch der Landschaft Basel, hg. von H. Boos. Theil 1 (708-1370), Basel 1881, S. 715. Johannes Stulle wird in den Dokumenten als clericus der Diözese Bremen bezeichnet und hatte verschiedene Ämter in dieser Diözese (u. a. war er Domherr in Bremen). Im April 1435 erhielt er die Diakon- und Priesterweihe jeweils in den Kirchen S. Michaelis de Vicedominis und S. Laurentius in Florenz. Für die Bremer Kirche stiftete er im Jahr 1465 einen neuen Einband für das Evangeliar aus dem 12. Jh., heute Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, msa0165. Siehe dazu den Vermerk fol. 124r: Bremen, S. 89. Zu seiner Person vgl. auch Johann Stulle (GSN: 005-05011-001), in: Germania Sacra, http://personendatenbank.germania-sacra.de/index/gsn/005-05011-001 (Abgerufen: 11.06.2020), bezüglich einer Wahlstimme, die er 1441 als Domherr zu Bremen verteilte. Ausführliche Belege in Rep. Germ. 4, Sp. 2415-18; 5, Nr. 5783, S. 985-987.; VII, Nr. 1860, S. 167; 8, Nr. 293, S. 46; Nr. 3423, S. 494; Nr. 4439, S. 623. Im Jahr 1462 wurde der Göttinger Codex von Bartolomeo Bardella eingesehen und mit seinem typischen Vermerk (Visto) auf fol. Vr (= altes IIr) gekennzeichnet. Bardella hat in diesen Jahren (bis ca. 1466) auch andere Handschriften auf ähnliche Weise signiert, z. B. aus der Bibliothek von Konstantinus Laskaris (1434-1501). Vgl. T. Martínez Manzano, Constantino Láscaris. Semblanza de un humanista bizantino, Madrid 1998 (Nueva Roma 7), S. 67-68; Ead., Konstantinos Laskaris. Humanist, Philologe, Lehrer, Kopist, Hamburg 1994 (Meletemata. Beiträge zur Byzantinistik und neugriechischen Philologie 4), S. 291-293, mit weiterer Bibliographie; D. Speranzi, Su due codici greci filelfiani e un loro lettore (con alcune osservazioni sullo Strabone Ambr. G 93 sup.), in Philelfiana. Nuove prospettive di ricerca sulla figura di Francesco Filelfo. Atti del seminario di studi (Macerata, 6-7 novembre 2013), hg. von S. Fiaschi, Firenze 2015 (Rinascimento. Quaderni 51), S. 83-117, hier S. 94 mit Anm. 33. Nach der Meinung einiger Wissenschaftler war Bardella vermutlich ein Agent u. a. für Gütertransporte, ähnlich wie sein Zeitgenosse Francesco da Lucca, zuständig. Vgl. M. L. Sosower, Palla Strozzi's Greek Manuscripts, in Studi italiani di Filologia classica 79 (1986), S. 140-151, hier S. 145-146. Bardella könnte daher mit dem Transport des Codex von oder nach Italien zu tun haben. Die Präsenz der Handschrift in einem humanistischen Milieu (in Rom, Florenz?) ist durch das Inhaltsverzeichnis fol. VIv in humanistischer Minuskel und die nachgetragenen Verse fol. 265v denkbar. Es ist nicht zu ermitteln, ob Stulle die Handschrift in Rom hinterließ oder ob er sie eventuell nach Deutschland mitnahm, so wie es unklar bleibt, ob er sie vor oder nach 1462 besaß. Es ist allerdings möglich, dass Pencrych die Handschrift in Rom hinterließ, wo sie in denselben Jahren in den Besitz von Stulle kommen konnte, der seine Karriere an der Kurie begann. Eine Angabe über den Preis der Handschrift befindet sich auf fol. 291v. Das nachgezeichnete Wappen (nicht identifiziert) unter der Stelle, an der der Name Stulle stand, könnte auf die Familie des nächsten Besitzers hinweisen. Im 18. Jh. gehörte die Handschrift dem Altdorfer Professor Christian Gottlieb Schwarz (1675-1751). Zu seiner Person siehe Beschreibung von 2° Cod. Ms. jurid. 26 Cim.. Dieser Codex wird mit einer Gruppe von zusammengehörenden Rechtshandschriften im Auktionskatalog von 1769 genannt. Vgl. Bibliothecae Schwarzianae [...] Pars 2: Catalogus Librorum continens Codices Manuscriptos Vetustos Et Libros Saeculo XV ab incunabulis [...], Norimbergae 1769, S. 1-2. Zu dieser Handschrift, S. 1: "Volumen I cum glossis Accursianis [...] Constat id foliis 286, et passim magnis parvisque picturis, isque elegantibus, et summam titulorum complectentibus, ornatum est". Die anderen Göttinger Codices, die zusammen in die Universitätsbibliothek eingingen, sind: 2° Cod. Ms. jurid. 23, 24, 25, 26 Cim. und 28. — Nach Meyer, Göttingen 1, S. 312, wurde diese Handschrift mit der oben genannten Gruppe juristischer Codices von Schwarz' Schwiegersohn Johann Nikolaus Weiss, Professor der Anatomie in Altdorf (1702-1783) im Jahr 1773 durch die Universität erworben. Zu der ursprünglichen Gruppe von Handschriften gehört auf Grund der gleichen Einbandstempel auch die Handschrift 2° Cod. Ms. jurid. 155. Auf fol. 1r ein schwarzer ovaler Stempel (3 x 4 cm) in der unteren rechten Ecke: EX BIBLIOTHECA REGIA ACADEM. GEORGIAE AUG., in Benutzung ab ca. 1850. Vgl. Bibliotheksstempel, S. 93.

Ch. G. Schwarzius, Scholia Philologika Ad Prooemium Institutionum Iuris E Collatis XII Codicibus Mss. Variisque Libris Impressis, Altorfii 1731, S. 9-10. — Chr. G. Heynii Professoris Eloqv. Et Poes. … Opvscvla Academica Collecta Et Animadversionibvs Locvpletata. Volvmen II, Gottingae 1787, S. 315-331. — Bibliothecae Schwarzianae [...] Pars 2: Catalogus Librorum continens Codices Manuscriptos Vetustos Et Libros Saeculo XV ab incunabulis [...], Norimbergae 1769, S. 1. — Göttingen 1, S. 313-315. — Savigny, IV, S. 54-55. — Dolezalek, Bd. I. — Manuscripta juridica (Dolezalek): http://manuscripts.rg.mpg.de/manuscript/3381/. — E. Spangenberg, Einleitung in das Römisch-Justinianeische Rechtsbuch oder Corpus juris civilis Romani, Hannover 1817, S. 515-516. — E. Schrader, Prodromus corporis juris civilis a Schradero, Clossio, Tafelio, professoribus Tubingensibus, edendi: inest totius operis conspectus, subsidiorum ad institutionum criticam recensionem et interpretationem spectantium enumeratio, editionis ipsius specimen, Berlin 1823, S. 40, Nr. XVI, S. 124. — Authenticum Novellarum constitutionum Iustiniani versio vulgata. Quae prolegomena indices et novellas 1-33 habet. Rec. Gustav Ernst Heimbach, Lipsiae, 1851. Pars prior, S. LXXVII. — Th. von Dydýnski, Beiträge zur handschriftlichen Uberlieferung der Iustinianischen Rechtsquellen. 1. Institutionen, Berlin 1891, S. 21, Nr. 41. — K. Lehmann, Das Langobardische Lehnrecht (Handschriften, Textentwicklung, ältester Text und Vulgattext, nebst den capitula extraordinaria), Göttingen 1896, Nr. 16, S. 5-6. — F. Ebel, A. Fijal und G. Kocher, Römisches Rechtsleben im Mittelalter. Miniaturen aus den Handschriften des Corpus iuris civilis, Heidelberg 1988, S. 148-183 (Beschreibung der Miniaturen), 196 (Beschreibung der Handschrift). — P. Carmassi, Passaggi di mano e note di possesso di manoscritti come indicatori di realtà e contesti politici tra medioevo e prima età moderna, in Le livre enluminé médieval, instrument politique, hg. von V. Lucherini und C. Voyer, Napoli 2022 (in Vorbereitung).

Ir-IVv leer.

Vr Nur unter UV-Lampe sichtbar, Abdruck einer viereckigen Miniatur (oder eines Druckes ?), die sich wahrscheinlich auf dem alten VS des Codex oder auf einem verlorenen Blatt dazwischen befand. Erkennbar sind als Rahmen eine architektonische Struktur mit zwei Säulen, in der Mitte Laubwerk, Adler (?), möglicherweise als Teil eines Wappens.

Vv leer.

VIr Mit Foliierung II. Vermerk: Visto per mi Bar[tolomaeus] Bardell[a] ss [= scripsi?] adi 2 de April 1462. Vgl. unter Provenienz. Später nachgetragene Worte, verwischt. Frühneuzeitliche Inhaltsangabe (dunkelbraune Tinte): INSTITUTIONES.

VIv Inhaltsverzeichnis. (nur für die Institutiones). Kurze Inhalte in humanistischer Minuskel, alphabetisch geordnet. Entsprechende Bücherzahl I° bis IIII° davor gestellt, endet mit Finis.

Pars I

Pergament — II, 266 Bl. — 40,5 × 25 cm — Zentralfrankreich — 13. Jh. Drittes Viertel

47 Zeilen. Ein- und zweispaltig. Glossenapparat in Klammerform, Drei-Spalten- oder Vier-Spalten-Klammerform. (s. Powitz, Abb. 4 und 6, S. 61-62). Bei wenigen Glossen auch Vier-Spalten-Grundform, ibid., S. 62, Abb. 5. Glosse: bis zu mehr als 100 Zeilen. Schriftraum: 22,5-23 × 12,5-13 cm. Runde Textualis von einer Hand für den Haupttext. Semitextualis von einer Hand für die Glosse. Beide mit hellbrauner Tinte geschrieben. Spätere Randnotizen in Bastarda. Interlinearglossen. Maniculae. Buchschmuck: Rubriziert. I. Feldminiaturen zu Beginn der Werke oder Bücher, juristische Szenen darstellend, in der Breite von einer Spalte. Dazu zwei schematische Darstellungen von Arbor consanguinitatis und Arbor actionum, beide mit Miniaturanteil. II. Zier- und Drôlerie-Initialen in Deckfarben. III. Rot-blaue Fleuronnée-Initialen (bis fol. 196), mit langen Ausläufern, die häufig mit einem Tier- oder Menschenkopf im Profil enden. IV. Rote und blaue kleinere einfache Lombarden, ein- bis dreizeilig (bis fol. 265). Farben: Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Hellblau, Rosa, Ocker, Braun, Schwarz, Weiß, Schwarz, Grau, Gold, Silber (oxydiert). Auf dem Kopfsteg und am Rande (Authenticum) Angaben zu der Bücher- und Texteinteilung in den Farben Rot und Blau. Rote und blaue Paragraphenzeichen. I. 16 Miniaturen im viereckigen Feld. Schwarzer Doppelrahmen, mit Gold gefüllt, an den vier Ecken innerhalb der Rahmens gelegentlich eine Sternblüte. Grund in den Farben Rosa oder Blau, mit weißem Filigranornament: Ranken und Profilblätter (Halbpalmette, Dreiblatt). Vier Miniaturen jeweils zu Beginn der Bücher der Institutiones. 1ra Feld: 7 x 6 cm. Zu Inst. 1,1: De iustitia et iure. In zwei Kompartimente geteilt. Im oberen Teil sitzt der gekrönte Herrscher (Kaiser) in der Mitte, in der Linken ein Schwert haltend, die Rechte mit erhobenem Zeigefinger. Er wendet sich zwei zu seiner Rechten stehenden Mönchen zu, die in der Hand ein Buch tragen. Zu seiner Linken zwei Soldaten mit Rüstung und Schwert. Im unteren Teil Dedikationsszene: Maria sitzt links auf einem Thron mit dem segnenden Jesuskind auf dem Schoß. Zu ihr schreiten von rechts drei Mönche mit einem Buch in der Hand, als letzter der Kaiser, eine Lilie tragend. 10rb Feld: 7,5 x 6 cm. Zu Inst. 2,1: De rerum divisione. In zwei Kompartimente geteilt. Im oberen Teil, links, sitzt der gekrönte Herrscher auf einem Thron mit erhobener rechter Hand und zeigt mit dem Finger auf die Szene vor ihm. Im restlichen Feld Darstellung der vier Elemente: rote Flammen (Feuer), ein weißer Kreis (Erde) und Wasser auf der rechten Seite. Eine blau/grüne Welle oben repräsentiert den Himmel (Luft). Dazwischen bewegen sich die Tiere, die in den verschiedenen Naturbereichen leben: vier Vögel, ein Hund, der einen Hirsch jagt, Fische im Wasser. Im unteren Teil, mit Bezug auf Inst. 2,1,29 und 2,1,31, sitzt der Herrscher in der Mitte auf einem Thron, mit erhobenen Händen. Mit dem Zeigefinger belehrt er die Figuren an seinen Seiten. Zu seiner Linken steht ein Mann, der mit der Hand auf sein gebautes Haus hinweist. Zu seiner Rechten ein zweiter Mann vor einem Feld mit eingepflanztem Getreide. 28va Feld: 6,9 x 5,9 cm. Zu Inst. 3,1: De hereditatibus quae ab intestato deferuntur. In zwei Kompartimente geteilt. Es geht um Fragen des Erbrechts ohne Testament. Im oberen Teil Darstellung des Todes eines Erblassers: Ein kranker Mann liegt auf dem Sterbebett; zu seiner Linken sitzt ein tonsurierter Priester mit einem Buch in der Hand (Rituale) für das Sakrament der Krankensalbung. Seine rechte Hand ist erhoben im Segensgestus. Zur Rechten des Sterbenden steht seine besorgte Frau, die die linke Hand auf die Schulter des Mannes legt. Eine Gruppe von sieben Männern steht ebenfalls hinter dem Bett (Hauserben). Im unteren Teil wird auf Inst. 3,13,1-2 Bezug genommen: Einteilung und Unterscheidung von Obligationen. Auf der linken Seite sitzt der Herrscher auf einem Thron, mit einem Schwert in der linken Hand. Rechts von ihm Darstellung von zwei Typen von Obligationen: aus Verbrechen und aus Vertrag. Der erste Typus ist durch die Szene einer Verletzung gezeigt: ein Mann richtet das Schwert gegen den Kopf eines anderen Mannes und verletzt ihn. Der zweite Typus ist durch die gleichen zwei Männer gezeigt, die sich die rechte Hand geben (Vertragschließung). Zu diesem Bild siehe auch B. Kühnel, The Perception of History in Thirteenth-century Crusader Art, in France and the Holy Land. Frankish culture at the end of the crusades, hg. von D. H. Weiss und L. Mahoney, Baltimore 2004, S. 161-186, hier S. 176. Im Zentrum von 32v schematische Darstellung der Arbor consanguinitatis. Titelangabe später in brauner Tinte hinzugefügt (15. Jh.): Arbor consanguinitatis. Das Stemma der Verwandtschaftsgrade wird als architektonische Struktur dargestellt. Sechs Spalten werden von sieben Säulen getrennt, mit quadratischer Basis. Jeweils auf der Spitze der externen, goldenen Säule steht ein Vogel. Muster der Schäfte: Zickzackband, Kreise, Wellenblattranke. Eine weitere kleinere Säule mit jonischem Kapitell trennt die zwei Arkaden, in denen die Büste der Stammeltern zu sehen sind. Im zentralen Feld des Schemas (11 x 8,5 cm) stehen unter Arkaden zwei Figuren von Mann und Frau; beide halten mit einer Hand dieselbe (unbeschriebene) Rolle. Die Frau ist durch die Kopfbedeckung als verheiratet gekennzeichnet (anders als die filia). Rechts und links jeweils kleinere Gestalten von Mann und Frau unter der jeweiligen Inschrift frater und soror. Rechts und links von diesen jeweils zwei kleine Gestalten von Mann und Frau, mit der Bezeichnung Horum filius filia ... Im oberen und unteren Kompartiment werden die jeweils älteren und jüngeren Generationen des zentralen Paares durch zwei weitere Paare dargestellt. Bei diesen Figuren nur Kopf und Füße sichtbar, der Körper wird von der entsprechenden Schrifttafel (ab pater/mater oben und ab filius/filia unten) versteckt. Die Hintergrundsfelder sind mit den Farben Rosa und Blau bedeckt und mit Quadratmuster dekoriert. Im zentralen linken Feld unmittelbar vor der Gestalt des frater I scheint eine ähnliche Figur angefangen und dann mit dem Hintergründsmuster übermalt worden zu sein. Vielleicht ursprünglich an falscher Stelle gezeichnet. Texte in den Spalten in blauer und roter Tinte geschrieben. Vgl. Schadt (Zweistufenschema, Typ 6), S. 31-32, 49, 51, 88, Abb. 10. 44vb Feld: 6,3 x 5,5 cm. Zu Inst. 4,1. In zwei Kompartimente geteilt. Im oberen Teil sitzt der gekrönte Herrscher auf einem Thron, die rechte Hand belehrend erhoben, in der linken hält er eine Lilie. Vor ihm steht ein Mann mit freiem Oberkörper, wahrscheinlich der Straftäter, der mit dem Herrscher argumentiert. Die Züge sind die des im unteren Register bestraften Diebes. Auf der rechten Seite des Bildes wahrscheinlich die Szene des Diebstahls: Ein Mann zieht einem anderen Mann den Mantel aus. Im unteren Kompartiment läuft ein Mann nach links (der Dieb), einen Mantel auf seinem rechten Schulter tragend, gefolgt von einem Mann mit Schwert und einem Soldaten mit Rüstung und Schwert. Die rechte Seite des Bildes zeigt die Szene der vollzogenen Todesstrafe: der Dieb hängt am Galgen, die Augen geschlossen, die Arme hinter dem Rücken gebunden. 59v-60r Arbor actionum. Johannes Bassianus, Arbor actionum. Auf beiden Bl. ein schwarz konturierter Doppelrahmen (jeweils 30,4 x 17,5 und 13,5 x 16,5 cm), gefüllt mit geometrischen Motiven in den Farben Blau, Weiß, Ocker und Gold. Ornamentformen: Kreise mit Punkt in der Mitte, Stufenband, Wellenband. An den Ecken und bei einigen Stellen des Rahmes auf beiden Seiten ragen nach außen goldene Lilien heraus. Innerhalb des Feldes quadratische Kompartimente (9 in der Breite, jeweils 14 und 6 in der Höhe), abgegrenzt durch blaue und ockerfarbige Linien, darin rote Kreise, mit Beschriftung in der Innenseite in Rot und Blau. Rechts vom Schema auf fol. 59v eine stehende und gekrönte Figur (Iurisprudentia?), einem jungen König ähnlich, ein Lilienszepter in der erhobenen linken Hand haltend, mit der rechten Hand fasst sie den Miniaturrahmen. Sie trägt ein blaues Kleid und einen braunen Mantel mit grünem Futter, der durch eine Kette um die Schulter festgehalten wird. Die Gestalt steht auf einer drachenartigen Figur als Podest, wie sie auch in den Initialen vorkommen. In der Mitte hinter dem viereckigen Schema auf fol. 59v befinden sich oben und unten Teile eines stilisierten komplett grünen Baums: oben zeigt sich eine dreigeteilte Krone; unten Stamm und Wurzeln, die in einen braun-grauen Hügel hineinwachsen. Neun Miniaturen zu Authenticum/Novellen. 61ra Feld: 9 x 7,3 cm. Zu Nov. 1: De heredibus et Falcidia. In zwei Kompartimente geteilt. Im oberen Teil sitzt links Maria auf einem Thron mit dem segnenden Jesuskind auf dem Schoß. Der Raum wird von Arkaden getrennt. Im Zentrum des Bildes liegt ein Mann auf dem Sterbebett. Hinter ihm steht seine Frau mit erhobenen Händen; in belehrendem Gestus wendet sie sich zu drei Männern, die neben dem Bett stehen (Legaten, nach der Lex Falcidia). Rechts der eigentliche Erbe, der mit einem rundlichen Gegenstand (anscheinend seinem Erbanteil) weggeht. Im unteren Kompartiment bezieht sich das Bild auf das Thema von Nov. 5,9: Ordinatio abbatum. Unter einer architektonischen Struktur mit Arkaden sitzt links der gekrönte Herrscher mit erhobenen Händen. In der Mitte wenden sich vier Geistlichen einem Bischof zu. Dieser scheint auf einem Zettel zu schreiben. Rechts von ihm steht ein junger Kleriker neben einem Altar mit einem Kelch. Das stilisierte Gebäude über dem Altar mit einem Bogen und Zinnen repräsentiert eine Kirche. 73ra Feld: 8 x 6,5 cm. Zu Nov. 7: De non alienandis aut permutandis ecclesiasticis rebus immobilibus.... In zwei Kompartimente geteilt, beide Szenen finden unter Arkaden statt. Im oberen Teil sitzt links der gekrönte Herrscher mit erhobenen Händen und belehrendem Gestus. Vor ihm sitzen zu ihm zugewandt drei Männer mit phrygischer Mütze, die als Staatsbeamte zu deuten sind. Rechts eine architektonische Struktur (Kirche), ähnlich wie in der Miniatur auf fol. 61r; dort feiert ein Priester die Messe an einem Altar, auf dem ein Kelch zu sehen ist. Im unteren Kompartiment wird auf Nov. 10 Bezug genommen (De referendariis palatii). Darstellung von Petitiones: Links sitzt ein Staatsbeamte mit Mütze, in den Händen hält er ein offenes Dokument. Vor ihm knien zwei Männer, die ihn bitten und mit den Händen auf den Text verweisen. Rechts sitzt ein weiterer Beamter mit erhobenen Händen. Vor ihm argumentiert ein Mann, der in der linken Hand ein Dokument hält. 86ra Feld: 7,1 x 7,5 cm. Zu Nov. 14: De lenonibus. In zwei Kompartimente geteilt, beide Szenen finden unter Arkaden statt. Im oberen Teil auf der linken Seite sitzt der gekrönte Herrscher auf einem Thron mit erhobenen Händen. In der Mitte ein Geistlicher, das Gesicht dem Kaiser zugewandt. Er hält rechts und links einen jungen Mann und eine junge Frau (diese mit einer Girlande) an dem rechten Arm. Das Paar gibt sich vor ihm die rechte Hand (Darstellung einer rechtmäßigen Ehe). Auf der rechten Seite des Bildes umarmen sich die Figuren von Mann und Frau, beide mit Girlande (unrechtmäßige Ehe?). Im unteren Teil wird wahrscheinlich auf Nov. 18 und 19 Bezug genommen. Fragen des Erbrechtes: In der Mitte des Bildes argumentieren ein Mann und eine Frau mit gehobenen Händen. Rechts hinter der Frau stehen drei Kinder. Links vom Mann ein Haus, das von zwei Soldaten, mit Schwert bewaffnet, geschützt wird. Vermutlich stellt das Haus das Objekt des Erbstreites dar. 96vb Feld: 7,9 x 7,2 cm. Zu Nov. 22: De nuptiis. In zwei Kompartimente geteilt, beide Szenen finden unter Arkaden statt. Die Bilder stellen Fragen des Erbrechtes nach der zweiten Ehe dar. Im oberen Teil sitzt links der gekrönte Herrscher mit erhobenen Händen. Zu ihm gewandt, präsentieren zwei Geistliche (Mönche in Kutte) dem Kaiser ein Dokument. Sie sind die Vertreter von zwei jungen Erben, die jeweils an ihrer Seite stehen. Mit erhobenen Händen argumentieren diese vor dem Herrscher für ihr Anliegen. Auf der rechten Seite des Bildes sitzt ein Staatsbeamte mit einer versiegelten Urkunde in der rechten Hand. Vor ihm ein Mann mit erhobenen Händen. Im unteren Teil links gebiert eine Frau auf einem Bett ein Kind mit Hilfe einer Hebamme, eine Wiege mit dem geborenen Kind ist in neben dem Bett zu sehen. Rechts sitzt ein Mönch mit Feder in der rechten Hand, der auf einem Pult eine Urkunde schreibt. Vor ihm stehen zwei Männer, die mit erhobenen Händen vor ihm argumentieren und anscheinend ihre Ansprüche geltend machen wollen. 113va Feld: 6 x 7,4 cm. Zu Nov. 46: De ecclesiasticarum immobilium rerum alienatione et solutione. Betrifft die Ausnahmen zum Veräußerungsverbot von kirchlichen Grundbesitzen. Diese können verkauft werden, wenn keine Zahlung möglich ist. Sie können auch an Gläubiger an Stelle von Zahlungen abgegeben werden, wenn diese Privatpersonen sind. In zwei Kompartimente geteilt. Im oberen Teil sitzt der gekrönte Herrscher links. Er betrachtet zwei Urkunden, die ihm jeweils von zwei Mönchen präsentiert werden. Auf der rechten Seite bezieht sich das Bild auf Nov. 60 gegen die Störung von Begräbnissen von Seiten der Gläubiger. Auf einem Totenbett ist der Verstorbene mit einem blauem Tuch bedeckt. Neben ihm ein Stehkreuz und drei Kerzen. Im Hintergrund vier Männer, darunter die Gläubiger, die anscheinend Geld fordern; alle diskutieren untereinander mit erhobenen Händen. Im unteren Teil Handlungen unter Arkaden. Links sitzt ein Staatsbeamter mit einem offenem Buch. Vor ihm drei Männer, die Knie gebeugt in bittender Haltung, weisen auf eine Stelle im Buch hin. Rechts unterhalten sich zwei Männer, in einer Hand halten sie jeweils eine versiegelte Urkunde. 127va Feld: 6 x 6,5 cm. Zu Nov. 74: Quibus modis naturales filii efficiuntur legitimi ... In zwei Kompartimente geteilt. Es geht um die Kinder aus früheren Beziehungen und wie diese als legitim anerkannt werden können. Im oberen Teil wird die Legitimation durch Heirat dargestellt. Links sitzt der Herrscher mit Krone und Schwert in der linken Hand. Er beobachtet und legitimiert das Geschehen vor ihm. In der Mitte knien zwei Kinder unter einem von zwei Personen umspannten weißem Tuch, das die Ehe symbolisiert. Hinter ihnen stehen die Figuren von Mann und Frau. Rechts im Bild feiert ein Priester die Messe am Altar. Dieser befindet sich in einem stilisierten Kirchengebäude; auf dem Altar steht ein mit dem Korporale bedeckter Kelch. Im unteren Teil wird die Legitimation durch die oblatio des Kindes an ein Kloster dargestellt. Links ein Gebäude (wahrscheinlich Kloster oder Klosterkirche). In der Mitte kniet ein Kind mit weißem Untergewand vor drei Mönchen. Der ihm nahe stehende überreicht ihm zum Anziehen eine Mönchskutte. Das früher getragene Kleid als Laie wird von einem vierten Mönch rechts weggetragen. An dieser Miniatur erkennt man die verschiedenen Stufen bei der Ausführung der Ausstattung: Die rote Fleuronnée-Initiale wurde teilweise vom rechten goldenen Rahmen übermalt. 143ra Feld: 8 x 6,5 cm. Zu Nov. 89: Quibus modis naturales efficiuntur sui, et de eorum ex testamento seu ab intestato successione. In zwei Kompartimente geteilt, beide Szenen finden unter Arkaden statt. Es geht um den Erbanteil der außerhalb der Ehe hervorgegangenen Kinder (liberi naturales) und der restlichen Kinder im Fall, dass der Vater eine unmäßige Schenkung an eins vornehmen sollte. Im oberen Teil sitzt der gekrönte Herrscher links mit erhobenen Händen. In der Mitte sitzt ein Staatsbeamte (Richter), nach rechts gewendet; er weist mit der linken Hand auf eine Urkunde hin. Diese wird von einem Mann vorgezeigt, der vor dem Richter sitzt und mit Feder den Text der Urkunde schreibt (wahrscheinlich den Geldanspruch). Auf der rechten Seite des Bildes kniet ein Mann vor einem sitzenden Staatsbeamten, der in den Händen einen Text (Testament des Erzeugers?) hält. Im unteren Teil wird auf Nov. 91 Bezug genommen: De immensis donationibus in filibus. Auf der linken Seite steht eine männliche Gestalt (der Vater). Vor ihm zwei jungere Figuren von Mann und Frau (die Kinder). Der Vater überreicht dem Sohn einen großen Geldbeutel. Auf der rechten Seite zwei Jungerwachsene, ebenfalls Mann und Frau (vielleicht die gleichen Geschwister), die sich in Frieden umarmen. 156vb Feld: 8-8,4 x 7,2 cm. Zu Nov. 98: Neque virum quod ex dote est neque mulierem ex sponsalicia largitate lucrum proprium habere sed servare dominium suis filiis ... In zwei Kompartimente geteilt, beide Szene finden unter Arkaden statt. Thema der Darstellungen sind Erbstreitigkeiten und -ansprüche. Im oberen Teil sitzt der gekrönte Herrscher links mit ehobenen Händen, die rechte Hand mit erhobenem Zeigefinger. Vor ihm stehen zwei Mönche, die jeweils ein Kind begleiten. Alle diese vier Figuren legen die rechte Hand auf die Brust, als Zeichen einer Bitte. Die Mönche halten in der linken Hand eine Urkunde, die ihre Ansprüche belegen soll. Auf den beiden Urkunden das Wort libellus, hier im Sinne von Bittschrift. Im unteren Teil wird auf Nov. 107 Bezug genommen: Links liegt ein Mann auf dem Sterbebett und weist mit einer Hand auf einen zweiten Mann, der zu seiner Rechten sitzt. Dieser schreibt mit Feder das Testament auf einem Blatt. Hinter dem Bett stehen vier Gestalten, wahrscheinlich die Zeugen. Etwas getrennt davon auch zwei kleinere Figuren (die Kinder). Inschriften in Textualis. Auf dem Sterbebett neben dem Mann: testator. Auf dem Blatt links: test[a]m[entum]. Rechts im Bild zwei Frauen, beide mit bedecktem Kopf, die erste mit Mantel, die mit erhobenen Händen miteinander (über den Restteil der Erbschaft) diskutieren. Inschriften über den Kopf der Frauen: jeweils avia und mater. Dieses Bild bezieht sich auf Nov. 117: Ut liceat matri et aviae et aliis parentibus post legitimam partem liberis derelictam quomodo voluerint residuam facultatem disponere ... 171va Feld: 8 x 7,5 cm. Zu Nov. 118: De heredibus ab intestato venientibus et de agnatorum iure sublato. In zwei Kompartimente geteilt, beide Szene finden unter Arkaden statt. Im oberen Teil bezieht sich die Szene auf die Grundlagen des Erbrechts nach Blutverwandschaft, die das Objekt dieses justinianischen Gesetzes sind. Links sitzt der gekrönte Herrscher auf einem Thron, die linke Hand erhoben, in der Linken hält er ein Schwert. Rechts sitzt ein Staatsbeamte mit einer offenen Urkunde in der Hand. Auf diese weisen drei Personen (die Erben), vor dem Richter kniend, mit der rechten Hand hin. Im unteren Teil bezieht sich die Darstellung auf Nov. 143: De raptis mulieribus et quae raptoribus nubunt. In der Mitte wird der Raub einer Frau dargestellt. Ein Mann mit einem Schwert in der Hand als Zeichen der Gewalttat hält eine Frau am linken Arm und zieht sie weg von dem Elternhaus. Dieses ist als Gebäude links dargestellt. Zwei junge Männer schauen die Szene von dort an. Auf der rechten Seite vollzieht ein Priester die rechtmäßige Hochzeit von einem Mann und einer Frau, die sich vor ihm die Hand geben. 197ra Drei Miniaturen jeweils zu Beginn von einem der Tres Libri. Feld: 7,5 x 6,5 cm. Zu Cod. 10,1: De iure fisci. In zwei Kompartimente geteilt, beide Szene finden unter Arkaden statt. Im oberen Teil wird der Raum von zwei Säulen umrahmt; über die Arkaden vier Turmspitzen, alles deutet auf eine Palastarchitektur hin. Links sitzt Maria auf einem Thron. Auf ihrem Schoß umarmt sie das Jesuskind, das mit der rechten erhobenen Hand segnet. Beide halten in einer Hand eine Kugel. In der Mitte des Bildes zählt ein Staatsbeamter auf einem Tisch die Gelder (Goldmünzen), die vom Fiskus eingetrieben wurden. Rechts von ihm sitzt ein Staatsbeamter mit einem Stock in der linken Hand (Steuerpächter). Links steht eine weitere Figur, die ein Stock in den Händen hält, von dem ein Geldbeutel hängt. Im unteren Teil sitzt der gekrönte Herrscher links mit dem Schwert in seiner rechten Hand, die linke Hand erhoben. In der Mitte erheben zwei Staatsbeamte die rechte Hand, am Zeigefinger tragen sie einen goldenen Ring. Zwischen ihnen kniet ein Mann, der eine Vase hochhebt. Rechts im Bild werden von zwei Männern Goldmünzen offiziell gewogen. Wahrscheinlich bezogen auf 10.73.1: Imperator Constantinus. Aurum, quod infertur a collatoribus, si quis vel solidos voluerit vel materiam appendere, aequa lance et libramentis paribus suscipiatur. 217rb Feld: 7,5-7,7 x 7,1 cm. Zu Cod. 11,2: De naviculariis seu nauclieris publicas species transportantibus. In zwei Kompartimente geteilt, beide Szenen finden unter Arkaden statt. Im oberen Teil werden zwei Bereiche durch eine Säule getrennt. Links sitzt der gekrönte Herrscher mit erhobener rechten Hand und einem Schwert in der Linken. Vor ihm die Darstellung eines Schiffbruchs. Die Szene bezieht sich auf verschiedene Stellen der Gesetzgebung, wie Cod. 11,6,1-6, wo es von naufragium, obruta vel submersa fluctibus navi, violentia tempestatis und submersis navibus die Rede ist. Ein Schiff sinkt zur Hälfte ins Meer, ein Mann, noch am Bord, betet mit gefalteten Händen, ein zweiter Mann stürzt kopfüber ins Wasser ab. Der Vorderteil des Schiffes ist mit einem Tierkopf geschmückt; das Heck ist schon zur Hälfte gesunken; der Mast, an dem ein weißes Segel hängt, ist gebrochen. Oben rechts bezieht sich die Szene auf Cod. 11,10: De fabricensibus. Gezeigt wird die Werkstatt eines Schmiedes bei der Anfertigung von Rüstungen (Kettenrüstungen) aus Eisen. Zwei Männer in Arbeitskleidung (mit Schürze) klopfen mit einem Hammer auf einer Kettenrüstung, die auf einem Tisch aus Mauerwerk gelegt ist. Der Mann rechts hält auch eine Zange in der linken Hand. Unter dem Dach hängen zwei weitere Rüstungen an Stangen. Silber ist anscheinend auf die Teile aufgetragen worden, die Metall darstellen, heute oxydiert. Im unteren Teil wird auf den Inhalt von Cod. 11,23-25 Bezug genommen, wo es um Getreide geht (De canone frumentario urbis Romae, etc.). Zwei sitzende Männer links verarbeiten und formen den Brotteig, während ein dritter Mann rechts eine runde Brotform in einen Ofen schiebt. Auf einer Stange unter dem Dach hängt ein Gerät, vielleicht ein Korb mit Riemen für den Transport. Auf der rechten Seite bezieht sich die Szene auf Cod. 11,43: De aquaeductu, in dem die Benutzung von öffentlichem Wasser geregelt wird. Einige Tiere und Vögel befinden sich vor fließendem Wasser; die Szene könnte den Missbrauch des Wassers für private Nutzung (Viehzucht) oder Parks darstellen. 238ra Feld: 5,5 x 5,7 cm. Zu Cod. 12,1: De dignitatibus. In zwei Kompartimente geteilt. Oben rechts sitzt der gekrönte Herrscher mit einem Schwert in der Hand. Auf der linken Seite sitzt ein Richter, ebenfalls ein Schwert haltend. In der Mitte die Szene eines Mannes mit Rüstung, der mit einem Schwert einen zweiten bewaffneten Mann am Kopf verletzt. Im Hintergrund zwei grüne Bäume. Im unteren Teil links unterhalten sich vier Würdentäger (mit Rüstung und Schwert). Rechts eine Kampfdarstellung zwischen weiteren vier Männern. Einer davon wird am Kopf verletzt, ein zweiter Mann liegt tot am Boden, die Büste vom Körper abgetrennt und blutend. II. Zwei bis 28 cm hohe ornamentale Deckfarbeninitialen mit Gold. In manchen Fällen schließt sich unmittelbar unter dem Miniaturfeld eine horizontale Leiste an, gefüllt mit der Farbe Blau oder Rosa, auf der die ersten Worte des Textes in Majuskelschrift und weißer Farbe geschrieben sind: fol. 1r, 10r, 28v, 44v. Darunter an dieser Stelle eine oder zwei Hauptinitiale(n) in Deckfarbenmalerei, wobei sich der Buchstabe I vertikal bis zum Ende der Seite oder der Spalte erstreckt. Rechteckiges Farbfeld, schwarz konturiert. Sowohl Feld als auch Stamm in den Farben Rosa und Blau, mit Weißlinienfiligran (Kreis- und Perlreihen, Stufenband, Wellenband, Punkte, kleine Kreuze zwischen vier Punkten, Faden). Initialstamm oft mit spiralförmig gewundenen Farbranken, die mit Goldpollen und Blattwerk enden, sowie mit zoomorphischen Elementen, Drachen, Hunden (fol. 18ra, 36va, 114vb, 155rb, 211ra, 217rb, 220ra, 221va, 223ra, 227ra, 231ra, 234vb, 237rb, 256va, 258ra, 262rb), Vögeln (fol. 14ra, 235vb), Fischen (fol. 42va), Katze? (38va) durchsetzt. Vgl. die längeren Initialen I(mperator) mit Spiralranken, geflügelten Drachen, gelegentlich einer hybriden Figur (Mensch/Drache), auch mit Schild (darauf eine Margarete): fol. 1r, 10rb, 28va, 44vb, 61r, 73ra, 86ra, 96vb, 113va, 127va, 143ra, 156vb, 171v, 197r, 238ra. Ornamentale Initialen mit Menschenköpfen, Menschenbildern und Drôlerien. Viele der ornamentalen Initialen als bewohnte Initialen: Sie weisen im Binnenfeld (besonders im Teil der Institutiones) Menschenköpfe im Profil oder leicht nach rechts oder links orientiert. In weiteren Initialen stehende Menschenfiguren im Binnenfeld (mit Buch: fol. 58r, mit Ball: fol. 7r, Sirene: fol. 47v, Heiliger: fol. 40v, König: fol. 38v, nackter Mann, auch mit Keule und Schild). Anscheinend zwei verschiedene Künstler tätig: Wechsel für die kleineren Initialen fol. 61r. Ab dort mehr Drôlerien und Hybriden: Drachenkörper mit (z. T. nackter) Menschenbüste oder Menschenkopf (mit Spitzhut, Keule, Lanze, Schwert, mit dem Zeigefinger auf den Text hinweisend, erhobenen Armen). Fol. 95v, 211vb, 245va: Figureninitialen. Eine Frau mit erhobenen Händen oder ein Mann bilden den Stamm des Buchstabens I(mperator). III. Rot-blaue Fleuronnée-Initialen (von fol. 45r bis fol. 196). Als Besatzornament horizontale Parallelstriche, kleine Buchtungen und Sägeblatt. Selten Aussparungen im Buchstabenstamm. Lange Ausläufer, oft mit eingerolltem Ende. In einigen Fällen am Ende der Fadenausläufer ein Tier- oder Menschenkopf im Profil (fol. 63v, 71r, 76v, 78r, 80v, 88r, 89v, 91r, 97r, 134v, 139r, 147v, 159v, 165v, 169v, 175v, 183r, 186v, 187v, 188v, 189r, 193r, 194r). Gelegentlich auch kleine Kreuze in der Gegenfarbe im Ausläuferfaden (vgl. z.B. fol. 71r, 76v, 90v, 159v).

Herkunft: Die Ausstattung der Handschrift (Pars I) weist auf eine Herkunft des Codex in Zentralfrankreich (Orléans?) hin. Als Vergleich kann eine Gruppe verwandter Handschriften herangezogen werden, die ebenfalls juristischen Inhalt haben und in Zentralfrankreich bzw. Südfrankreich hergestellt wurden. Die Gruppe ist von Ulrike Bauer-Eberhard auf Grund von stilistischen Ähnlichkeiten und gleichen dekorativen Elementen zusammengestellt worden. Es handelt sich um München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 16081 (Gregorius IX, Liber Extra mit Glossen, Zentralfrankreich, Orléans?) und Clm 14022 (Iustinianus, Digestum mit Glossen, Südfrankreich), beide datierbar ins dritte Viertel des 13. Jh., Clm 28163 (Gregorius IX. Liber Extra mit Glossen, 2. Hälfte 13. Jh., Zentralfrankreich). Vgl. Bauer-Eberhardt, Ill. Hss. französischer Herkunft 1, Kat.-Nr. 190, S. 213-214; Kat.-Nr. 201, S. 224-226; Kat.-Nr. 192, S. 216-217. Als Vergleich wird auch Troyes, Médiathèque du Grand Troyes, MS 171, erwähnt (ibid. S. 214), zu der die Göttinger eine sehr enge Verwandschaft aufweist. Diese Handschrift war im Spätmittelalter im Besitz des Klosters Clairvaux (nach dem Katalog von 1472: S 18). Vgl. R. Jacob, Peindre le droit ou l’imaginaire du juriste, in J. Dalarun (Hg.), Le Moyen Âge en lumière, Paris 2002, S. 232; L. Morel-Payen, Les plus beaux Manuscrits et les plus belles Reliures de la Bibliothèque de Troyes, Troyes 1935, S. 92-3, Pl. XII, Abb. 47; La Bibliothèque de l'Abbaye de Clairvaux du XIIe au XVIIIe siècle. I. Catalogues et répertoires, publiés par A. Vernet, Paris 1979, S. 263, Nr. 1579. Die Figuren sind in diesen beiden Handschriften oft fast identisch, was die Gesichtszüge, Kleider, Gesten und die Anordnung der Szenen betrifft. Auch die Farbgebung und die Hintergründe der Miniaturfelder in den Farben Blau und Rosa mit weißem Filigran (Ranken mit Halbpalmetten) sind in beiden Codices gleich. Siehe beispielswiese Troyes fol. 44v und Göttingen, fol. 44v (Hinrichtungsszene); Troyes, fol. 1r, Göttingen, fol. 44v (Soldaten und ihre Rüstung); Troyes, fol. 10r, Göttingen fol. 10r (Menschen, Tiere, Wasser); Troyes fol. 69v, Göttingen, fol. 234vb (Tierinitialen mit Hund), etc. Eine Anfertigung der zwei Handschriften in der gleichen Werkstatt, sogar mit Anteilnahme des gleichen Miniators ist daher anzunehmen.

1ra-1va Iustinianus: Constitutio Imperatoriam maiestatem cum glossis Francisci Accursii. Imperatoriam maiestatem non solum armis decoratam … — … credendam gubernari. Eine spätere Hand hat vor dem Beginn des Textes vor der Miniatur in schwarzer Tinte hinzugefügt: Cesar Iustinianus. Edition: Corpus iuris civilis, Vol. I, Institutiones recognovit P. Krueger. Digesta, recognovit Th. Mommsen, Editio stereotypa quinta decima, Berolini 1928, o. Seitenangabe (vor den Institutiones). Corpus Juris Civilis, ad fidem codicum manuscriptorum aliorumque Subsidiorum criticorum recensuit, commentario perpetuo instruxit E. Schrader [...], Berolini 1832, unter Verwendung dieser Handschrift, erwähnt S. IX, XIX (Gottingensis), S. 8-14.

1va-59rb Iustinianus: Institutiones cum glossis Francisci Accursi. Libri I-IV. ›De iusticia et iure‹. Iustitia est constans et perpetua voluntas … — … deo propitio adventura est. (1ra-59rb) Glosse. Ex hoc nota quod christianus fuit … — … usque ad titulum de appellationibus, a quo sequuntur actiones. ac. Recensio I. Edition: Corpus Juris Civilis, ad fidem codicum manuscriptorum aliorumque Subsidiorum criticorum recensuit, commentario perpetuo instruxit E. Schrader [...], Berolini 1832, unter Verwendung dieser Handschrift (Gottingensis). Corpus iuris civilis, Vol. I, Institutiones recognovit P. Krueger. Digesta, recognovit Th. Mommsen, Editio stereotypa quinta decima, Berolini 1928, S. 1-56. Accursii Florentini Glossa ad institutiones Iustiniani imperatoris (liber 1). Ad fidem codicum manuscriptorum curavit Petrus Torelli antecessor bononiensis, Bononiae [1939]. Literatur: HQL 1, S. 155-157, 162, 182-185. P. Bonacini, La glossa: una nuova risorsa digitale per la storia giuridica, in Historia et ius. Rivista di storia giuridica dell’età medievale e moderna: www.historiaetius.eu - 9/2016 - paper 14.

59v-60r Johannes Bassianus: Arbor actionum. Publiciana … — … actio ingrati. Edition: Johannes Bassianus, Arbor actionum, hrsg. von A. von Brinz, Erlangen 1854². Literatur: HQL 1, S. 392, 396. A. Errera, Arbor actionum. Genere letterario e forma di classificazione delle azioni nella dottrina dei glossatori, Bologna 1995 (Archivio per la storia del diritto medioevale e moderno. Studi e testi 1), unter Verwendung dieser Handschrift, S. 343-344, 346, 349-351 (Textgruppe E, Sigel G27). Parallelüberlieferung auch bei der Beschreibung von Darmstadt, Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, Hs 2202, mit Nennung dieser Handschrift: http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31909843.

59va-60rd Johannes Bassianus: Commentarius ad Arborem actionum. Queritur primo quare pretorias ex nobiliori … — … quandoque rei quantum ad actorem ut ff. e. b. pretor. Zur letzten Glosse vgl. Druck in GW M13054: Johannes Baptista de Sancto Blasio, De actionibus et natura earum [...], Venedig 1481, Bd. 1, Glose XIII ordinis, f.

60r Johannes Bassianus: Commentarius ad Arborem actionum. Ad evidentiam omnium punctorum … — … generaliter est contraria sicut directa. Auch in Paris, Bibliothèque nationale de France, latin 8940, fol. 79r. Vgl. G. Rossi, Per un edizione del Arbor actionum, in Studi e memorie per la storia dell'Università di Bologna 18 (1950), S. 91-94.

60rb Johannes Bassianus: Commentarius ad Arborem actionum. [Actionum omnium] alie sunt pretorie alie civiles … — … alie sunt arbitrarie alie non. Edition: A. Errera, Arbor actionum. Genere letterario e forma di classificazione delle azioni nella dottrina dei glossatori, Bologna 1995 (Archivio per la storia del diritto medioevale e moderno. Studi e testi 1), S. 344-346, unter Verwendung dieser Handschrift.

60v leer bis auf einen Nachtrag späterer Hand.

61ra-196rb Iustinianus: Authenticum cum glossis Francisci Accursii. Reihenfolge in Auth. Coll. 9: 9.1-3, 9.5-15, 9.4; 8.6; 7.7; Nov. 130 pr. - § 2 (initium). Vgl. Dolazek (online). ›In nomine domini nostri Ihesu Christi. Rubrica. De heredibus et Falcidia, constitutio grega [!]‹. Occupatis nobis circa totius reipublicae … — … nisi subiectum spes aut. Von einer späterer Hand hinzugefügt: ›Expliciunt autentica‹. Collationes . Edition: Authenticum. Novellarum constitutionum Iustiniani versio vulgata ... quam ... recensuit G. E. Heimbach, 1-2, Lipsiae 1851 (ohne Glossenapparat). Literatur: HQL 1, S. 162-163, 185. Savigny, IV, S. 298-302. "Novellae constitutiones". L'ultima legislazione di Giustiniano tra Oriente e Occidente da Triboniano a Savigny. Atti del Convegno Internazionale Teramo, 30-31 ottobre 2009, hg. von L. Loschiavo, G. Mancini und C. Vano, Napoli 2011. L. Loschiavo, Un singolare manoscritto londinese dell'Authenticum (London, University College Library, Ogden 5), in Honos alit artes. Studi per il settantesimo compleanno di Mario Ascheri, I. La formazione del diritto comune, II. Gli universi particolari, III. Il cammino delle idee dal medioevo all'età moderna, IV. L'età moderna e contemporanea (Vol. 1-4), hg. von P. Maffei, G. M. Varanini, Firenze 2014 (Reti Medievali E-Book 19), S. 73-82. (61ra-195va) Glosse: Iustinianus opus suum laudabile … — … confirmatio delegantis, ut ff. de re iudi. l. Duo. Beginnt mit der dritten Glosse. Additiones von verschiedenen Händen.

196v leer bis auf einen Nachtrag späterer Hand.

197ra-265v Iustinianus: Tres libri. Codicis libri X-XII cum glossis Francisci Accursi. Auf dem Kopfsteg als Liber I-III verzeichnet. ›Codicis domini Iustiniani incipit liber decimus de iure fisci‹. Imperatores Si prius quam fisci rationibus … — … vexatione quatiatur. ›Explicit liber duodecimus repetite constitutionis Iustiniani. Finis trium librorum codicis‹. Eine humanistische Hand hat auf dem leer gebliebenen Pergament die Verse hinzugefügt: Talia fatus erat potuit ne consumere tantum / Ipse solus fixos: oclusos [= oculos?] adversus tenebat. Danach einige einzelne Buchstaben (nicht zu erschließen). Vgl. Aen. 6, 372: "Talia fatus erat coepit cum talia vates"; 1,482: "diva solo fixos oculos aversa tenebat". Edition: Corpus iuris civilis, II. Codex Iustinianus, recensuit P. Krueger, Berlin 1877. ND Goldbach 1998 (100 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch. Pandektenrecht 62), S. 876-1101. Literatur: HQL 1, S. 156, 160-162, 179-182. E. Conte, Tres libri codicis. La ricomparsa del testo e l'esegesi scolastica prima di Accursio, Frankfurt am Main 1990 (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 46), mit Erwähnung dieser Handschrift S. 35 (Gruppe der Handschriften, die die Tres libri nach dem Authenticum beinhalten), S. 124 (Gruppe der Handscriften, die keine voraccursischen Glossen aufweisen).

266r leer bis auf einen getilgten Nachtrag in der unteren rechten Ecke. Auf dem Kopfsteg III. L(iber) ist auf der vorherigen Versoseite. Blatt ist liniiert.

266v leer.

Pars II

Pergament — 26 Bl. — 40 × 25 cm — Frankreich — 14. Jh. Beginn

Zweispaltig bis auf fol. 290r (eine Spalte). 22-43 Zeilen (Haupttext). Layout: Vier-Spalten-Klammerform. (s. Powitz, Abb. 6, S. 62). Glosse: bis ca. 90 Zeilen. Schriftraum: 10-21 × 13 cm. Textualis von einer Hand für den Haupttext und von einer Hand für die Glosse, diese in hellbrauner Tinte geschrieben. Spätere Randnotizen und Ergänzungen in Bastarda. Die ersten sieben Zeilen des Haupttextes fol. 267r in Majuskel mit feiner Filigranverziehrung in brauner Tinte, darunter Zeichnungen von Gesichtern von Menschen und Tieren. Rubriziert. Texte der Rubriken auf dem Fußsteg. 2 bis 9 cm hohe rot-blaue und rot-violette Fleuronnée-Initialen. Nur zu Beginn von Text und Glosse auf fol. 267r mit Fleuronnée-Füllung im Binnenfeld. 267ra: Q(uia). Fleuronnée-Initiale. Eröffnungsinitiale in blauer Farbe, von einem viereckigen doppelkonturigem Rahmen in roter Farbe umrandet. Binnenfeld von schmalen Doppellinien, in Kreuzform angeordnet, in vier Kompartimente geteilt. Aus der Mitte des Kreuzes wachsen Ranken, ebenfalls aus Doppellinien gebildet, die symmetrisch gewunden und angeordnet sind, in Halbpalmetten endend. Links der Initiale die Cauda mit Besatzfleuronnée, bestehend aus Knospenreihen mit Kern. Konturbegleitender Faden und fadenförmiger Ausläufer mit blasenförmigem Ende und Fibrillen. Die weiteren Fleuronée-Initialen weniger aufwendig: In der Gegenfarbe Parallelfäden im Binnenfeld, konturbegleitende Striche und Perlengruppen mit Kern. Fadenausläufer mit ausgerolltem Ende, Fibrillen.

Herkunft: Vergleichsbeispiele in Schrift und Ausstattung lassen eine Herkunft in Frankreich, wo auch Pars I entstand, als höchstwahrscheinlich vermuten. Vgl. Bamberg, Staatsbibliothek, Msc.Patr.138, um 1290/1300, Westdeutschland oder Frankreich, Katalog der illuminierten Handschriften der Staatsbibliothek Bamberg, Band 3: Die Handschriften des 13. und 14. Jahrhunderts der Staatsbibliothek Bamberg, mit Nachträgen von Handschriften und Fragmenten des 10. bis 12. Jahrhunderts, beschrieben von K.-G. Pfändtner und S. Westphal, Wiesbaden 2015, Kat.-Nr. 84, S. 137-138; München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 16092, Nordfrankreich (Paris?), um 1300, Bauer-Eberhardt, Ill. Hss. französischer Herkunft 1, Kat.-Nr. 230, S. 251-252.

267ra-288va Libri feudorum cum glossis Francisci Accursi et Jacobi Columbi. ›Incipit liber primus de feudis qui feudum dare possunt et qualiter adquiratur‹. Quia de feudis tractaturi sumus … — … si contingerint. Versio vulgata. In zwei Bücher eingeteilt. In der Glosse fehlen die Zusätze. Oft Autoritätsigel ac. Vgl. Manuscripta juridica (Dolezalek), zu dieser HS, Item Nr. 14. Edition: K. Lehmann, Das langobardische Lehnrecht. Handschriften, Textentwicklung, ältester Text und Vulgattext nebst den capitula extraordinaria, Göttingen 1896, S. 84-185, unter Verwendung dieser Handschrift (ohne Glossenapparat), vgl. S. 5-6. Druck: Vgl. GW 7774-7775. Literatur: U. Gualazzini, I "Libri feudorum" e il contributo di Accursio alla loro sistemazione e alla loro "Glossa", in Atti del Convegno internazionale di studi Accursiani (Bologna 21-26 ottobre 1963), 2, Bologna 1968, S. 577-596. HQL 1, S. 166-168, 186-188. N. Iblher Ritter von Greiffen, Die Rezeption des lombardischen Lehensrechts und sein Einfluß auf das mittelalterliche Lehenswesen, Frankfurt am Main 1999 (Europäische Hochschulschriften 820). Weitere Literatur unter: https://www.geschichtsquellen.de/werk/3369

288va-290r Fridericus II imperator: Constitutio ad decus. Cum glossis. Fredericus dei gratia Romanorum imperator … — … se noverit incursurum. ›Deo gratias‹. Ohne Rubrik, aber auf einer neuen Zeile und mit einer Fleuronnée-Initiale beginnend. Mit der Formula confirmationis von Papst Honorius III. Am Ende des Glossenapparats fol. 290r: Explicit apparatus libri feudorum Deo gratias amen. Edition: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Tomus II. Inde ab a. MCXCVIII. usque ad a. MCCLXXII., ed. L. Weiland, Hannoverae 1896 (MGH. Legum Sectio IV. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum Tomus II), Nr. 85, S. 107-109. (290r) Auf dem leer gebliebenen unteren Teil des Blattes nachgetragene grobe Zeichnung eines Wappens: Auf einem Schild mit Schildbord im Bogenschnitt liegt ein Schrägrechtsbalken, belegt mit drei Insekten (Käfern oder Bienen?), darüber ein Hifthorn mit Fessel. Davor getilgt und nur mit UV-Lampe sichtbar der Name Jo[hannes] Stulle, gefolgt von einem Zeichen (mittlerer Punkt und vier Striche). Siehe unter Provenienz.

267ra-290r Glosse: Qui feudum dare possint et qualiter acquiratur et retineatur. Quidam habent aliter rubricam … — … privilegia autem cessat. Die Glossen werden durch unterstrichene Lemmata und kleine Fleuronnée-Initialen oder Paragraphenzeichen eingeführt.

290v Nachträge. Nachgetragene Annotationes juristischen Inhalts von verschiedenen Händen (15. Jh.). Darunter auch zweimal der Name Emmundus [!], davon einmal Emundus permissione divina lincol[niensis] Siehe unter Provenienz.

291r leer.

291v Arbor affinitatis. ›Iste est arbor affinitatis‹. Primum genus affinitatis … — … sororis. In der oberen Hälfte des Blattes nachgetragenes Schema einer Arbor affinitatis (ca. 18 x 19-20,5 cm) mit 22 runden Zellen in der Farbe Rot. Unsymmetrisch und grob gezeichnet. Inschriften in roter und brauner Tinte. Oben drei sich kreuzende Halbkreise zur Kennzeichnung des primum genus affinitatis. Links im oberen Kompartiment Zeichnung eines Mannes mit Helm, der mit erhobenem linkem Arm auf die Mitte hinweist, wo eine stilisierte Vase mit Vegetabilia steht. Daraus kommt von jeder Seite ein Band mit darauf gezeichneten Blumen. Sonst fehlt jeder Bezug auf einen Baum. Die Zellen sind in fünf Gruppen von jeweils vier Zellensäulen geordnet, in der Mitte die Reihe der Verwandschaftsgrade, vom ersten bis vierten. Rechts und links oben noch jeweils eine Zelle. Vgl. für diese graphische Anordnung die Beispiele in Schadt, Abb. 149, 152, 167. Auf dieser Seite auch einige Anmerkungen zum Inhalt des Schema, mit dem Wort Nota eingeführt. Verschiedene weitere Nachträge, z. T. getilgt: Comes Somersedie camerarius Anglie et capitanus Calisie. Die Schrift ähnelt zu der, die den Namen Emundus auf fol. 290v geschrieben hatte. Dazu siehe unter Provenienz. Auf dem Fußsteg: eine Anmerkung von ca. drei Zeilen, getilgt, geschrieben auf einer ebenfalls getilgen Notiz (anscheinend gleicher Wortlaut). Mit UV-Lampe kann gelesen werden, dass es sich wahrscheinlich um den Vermerk über Verpfändung und Transport des Buches im Jahr 1405 für die Summe von VI solidi und VIII denarii handelte. Als Person wird ein Willelmus Pencrych erwähnt: Cautio Willelmi Pencrych exportandi in cista de Meldis pro VI solidis VIII d[enariis] in festo sanctae Iulianae virginis anno domini millesimno CCCC V° l... Eu... (?). Der Codex sei dementsprechend von Nordfrankreich (Meaux) transportiert worden. Das Fest der hl. Juliane wurde überall am 16. Februar gefeiert. Auf dem Kopfsteg. Rechts (15. Jh.): Fuit homo missus a deo cui nomen [erat Iohannes] = Io 1,6; Omnibus est notum quod multum diligo potum /Amen dico vobis quod qqqq / Amen dico vobis quod q. In der Mitte (getilgt): Precium XVI s[olidi] (?) VIII d[enarii]. Ferner rechts und links Einträge auf Hebräisch, die in Verbindung mit der Verpfändung des Buches an einen Juden stehen könnten. Eine Notiz enthält die Zahl 6: "und vor dir 6 Blumen". Diese Notiz könnte sich auf die zentrale Zeichnung von einem Mann vor einer Blumenvase im Arbor affinitatis und auch auf die VI solidi. Eine andere Notiz könnte sich auf den Transport "von ... nach ... Bücher" beziehen. Die Namen sind nicht eindeutig zu identifizieren. Einige hebräische Buchstaben auch auf dem vorderen Vorsatzblatt, die auch "gewinnbringend" oder "Zinsen" bedeuten könnten. Ich danke für die Lektüre und Übersetzung der Einträge Annett Martini, Berlin.

292r-v leer. Auf der Versoseite Rostflecken, vermutlich aus dem älteren Einband.

VII-X leer.


Abgekürzt zitierte Literatur

Bauer-Eberhardt, Ill. Hss. französischer Herkunft 1 U. Bauer-Eberhardt, Die illuminierten Handschriften französischer Herkunft in der Bayerischen Staatsbibliothek. Teil 1. Vom 10. bis zum 14. Jahrhundert. Anhang: Die illuminierten Handschriften englischer und spanischer Herkunft. Textband, Wiesbaden 2019 (Katalog der illuminierten Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek in München. Band 7, Die illuminierten Handschriften französischer Herkunft in der Bayerischen Staatsbibliothek. Teil 1)
Bibliotheksstempel Bibliotheksstempel. Besitzvermerke von Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. von A. Jammers, Wiesbaden 1998 (Beiträge aus der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz 6)
Bremen Katalog der mittelalterlichen Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen, bearbeitet von I. Stahl, Wiesbaden 2004 (Die Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen 1)
Dolezalek G. Dolezalek, Verzeichnis der Handschriften zum Römischen Recht bis 1600, Bd. 1–4, Frankfurt/M. 1972
EBDB Einbanddatenbank (http://www.hist-einband.de/, besonders die Sammlung Wolfenbüttel)
Göttingen 1 Die Handschriften in Göttingen, Bd. 1: Universitäts-Bibliothek: Philologie, Literärgeschichte, Philosophie, Jurisprudenz, beschrieben von W. Meyer, Berlin 1893 (Verzeichniss der Handschriften im Preussischen Staate, Abt. 1: Hannover. Bd. 1: Die Handschriften in Göttingen 1)
GW Gesamtkatalog der Wiegendrucke, Bd. 1–, Leipzig 1925–1938, Stuttgart 1978–
HQL 1 Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, Bd. 1: Mittelalter (1100–1500): Die gelehrten Rechte und die Gesetzgebung, hrsg. von H. Coing, München 1973 (Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für Europäische Rechtsgeschichte)
Rep. Germ. Repertorium Germanicum. Verzeichnis der in den päpstlichen Registern … vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches …, Bd. 1–, Berlin 1916–
Savigny F. C. von Savigny, Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter, Bd. 1–7, Heidelberg 1826–1851
Schadt H. Schadt, Die Darstellungen der Arbores consanguinitatis und der Arbores affinitatis. Bildschemata in juristischen Handschriften, Tübingen 1982

Beschreibung erstellt im Rahmen des Projektes Katalogisierung der abendländischen mittelalterlichen Handschriften der SUB Göttingen Lateinische Handschriften.
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