Lukas Wolfinger: In Vorbereitung: Katalog der mittelalterlichen volkssprachigen Handschriften der SUB Göttingen, beschrieben von Lukas Wolfinger. (Vorläufige Beschreibung)

Göttingen, Staats- und Universitätsbibliothek, 2° Cod. Ms. jurid. 395

Sachsenspiegel-Lehnrecht mit Glosse

Papier — I, 238, I Bl. — 39,2-39,3 × 27,6-28 cm — Sachsen — 1476

Papier, Wasserzeichen: Waage (WZIS DE3270-jurid395_167; Variante um 1470/1475, Leipzig); Waage (WZIS DE3270-jurid395_142). Lagen: Auf ein neues Vorsatzbl. folgen: VI-1 (11). 6 VI (83). VI-1 (94). 12 VI (238); von der ersten Lage fehlt das erste Bl., vermutlich bildete es ursprünglich das Vorsatzbl. oder war als VS in den Einband einbezogen und fiel der Erneuerung desselben zum Opfer; aus der 8. Lage ist ein leeres, nicht foliiertes Bl. herausgeschnitten (zw. Bl. 91 und 92; kein Textverlust); Foliierung (modern; teilweise mit blauem Buntstift, teilweise mit Bleistift): 1-238; 1r stark verschmutzt; im ersten und letzten Teil der Handschrift an den Seitenrändern über einige Blätter Wasserflecken; ebd. zudem Insektenfraß; der Buchblock dürfte in späterer Zeit noch einmal beschnitten worden sein – am ehesten bei der Neubindung der Handschrift im 18./19. Jahrhundert (s. dazu die abgeschnittenen Einträge an den Seitenrändern auf 114r-v, 150v, 152r sowie zum Einband). Schriftraum: 28,2-28,8 × 17,3-18,3 cm; zweispaltig, durchgehend 34 Zeilen; gesamter Haupttext in Bastarda von einer geübten Hand und relativ groß, gleichmäßig und gut lesbar geschrieben, wohl von der Hand eines profesionellen Schreibers; der Glossen-Text, der jeweils auf die einzelnen Kapitel des Lehnrechts folgt, ist in derselben Schrift und Schriftgröße wie der Haupttext geschrieben; in erster und letzter Zeile sind die Ober- bzw. Unterlängen teilweise weit nach oben/unten gezogen oder laufen in lange, schräg gezogene Fäden aus; nur wenige Korrekturen; hingegen zahlreiche – wohl von der Hand des Haupttextes geschriebene – Einträge an den Seitenrändern (Anmerkungen oder Einfügungen, Verweise), die mit charakteristischen Einfügungs- bzw. Verweiszeichen versehen sind, die sich aus wiederkehrenden Elementen zusammensetzen (Ͽ, C·, ·I, I·, ·I·, ·i·, ϽI, ϿI, ϿI·, ·S·); auf 131r Schreib- oder Federprobe von anderer ma. Hand; zudem auf drei Seiten neuzeitliche Einträge und Kommentare (1r, 1v, 3r) Haupttext durchgehend rubriziert; Kapitelüberschriften, Namen, Zitate und Allegationen rot unterstrichen (bisweilen auch Unterstreichungen in normaler Tinte); Paragraphenzeichen in Rot, ebenso die mittig am oberen Seitenrand verlaufende Kapitel- bzw. Artikel-Zählung (auf der linke Seite steht jeweils 'Cap.', auf der rechten die Nummer des jeweiligen Kapitels in römischen Zahlzeichen: I-LXXXI); Kapitelzählung überdies jeweils am Beginn der einzelnen Abschnitte; auf 1v eine Zeigehand und auf 17r ein Tatzenkreuz (auch dieses wohl als Nota-Zeichen); einfache aber ansprechende und von geübter Hand gestaltete Lombarden und Initialen (3-zeilig) in roter Tinte mit schlichten Zierelementen (Knoten, Bäuche und Schlaufen).

Einband: heller Pappeinband (18. oder 19. Jh.), am Rücken und an den Ecken mit Leder verstärkt (Halblederband), der Rückdeckel teilweise stark abgenutzt; am Rücken in Goldprägung die Inhaltsangabe Sächsisches Land und Lehnrecht./ Mscpt sowie ein Papierschildchen mit moderner Göttinger Signatur darüber; diese auch am neuen VS mit Bleistift eingetragen (Cod. Ms. jurid. 395); darunter eingeklebt das Formular Auch als Mikroform vorhanden unter Sign.: mit dem handschriftlichen Eintrag: MF/2° Cod. Ms. jurid. 395; darunter eingeklebt das Formular der Preuß. Akad. d. Wiss. (Bearbeiterin: Dr. Marie-Luise Dittrich, Mai 1938) sowie die Beschreibung von W. Meyer; auf dem HS vermerkt die alte Göttinger Signatur MSS. Jurid. 19 sowie Jus Germ. Stat. 153.a; darüber zudem der Literaturverweis auf Homeyer, Verz. d. Hdschr. 272; Buchschnitt rot-blau gefärbt bzw. gesprenkelt, wohl bei der Neubindung im 18./19. Jh.

Herkunft: Wie das Colophon auf 328ra mitteilt, wurde die Handschrift im Jahr 1476 geschrieben oder zumindest vollendet. Sonst ist über die Entstehung nichts Genaueres bekannt, doch sprechen die regelmäßige Gestaltung der Seiten, Schrift und Ausstattung wohl am ehesten für einen professionellen Schreiber. Die Schreibsprache weist dabei auf eine Herkunft aus dem obersächsischen Raum. — Die weitere mittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte der Handschrift ist unbekannt. Nachweisbar ist diese erst wieder zu Beginn des 18. Jhs. im Besitz von Johann Peter von Ludewig (1668-1743), der sie laut dem Vermerk auf 1r im Jahr 1704 erwarb und sie bis zu seinem Tod besaß (vgl. dazu den entsprechenden Eintrag bei J. D. Michaelis, Catalogus praestantissimi thesauri librorum typis vulgatorum, et manuscriptorum Joannis Petri de Ludewig, Bd. 5: Catalogus Bibliothecae Ludewigianae Manuscriptae, Halle a. d. Saale 1745, S. 86, Nr. 436). Aus dem Nachlass Ludewigs erwarb sie der mehrere Ämter im Herzogtum Magdeburg innehabende Jurist Justus Henning Böhmer. Nach dessen Tod gelangte sie in den Besitz seines Sohnes, des Juristen und Göttinger Professors Georg Ludwig Böhmer (1715-1797). — Als dieser verstarb, wurde sie am 19. Febr. 1798 aus dem Bestand seiner nachgelassenen Bibliothek für die UB angekauft (vgl. dazu den Eintrag auf Ir sowie das Manuale des Göttinger UB-Archivs zum Jahr 1798, S. 80); dazu passend auf 1r der älteste Göttinger Bibliotheksstempel.

Göttingen 1, S. 399. — Homeyer Das Sächsische Lehnrecht, S. 15, Nr. 25. — Oppitz 2, S. 529 (Nr. 603). — Kaufmann Glossen zum Sachsenspiegel-Lehnrecht. Die längere Glosse, Bd 1, S. LXXIII-LXXIV (Sigle G3). — Handschriftencensus.

Ir-v modernes Vorsatzbl.; leer, abgesehen von einer Notiz zur Erwerbung der Handschrift auf Ir: In Geh. Justizrath Boehmer's Auktion erkauft. Göttingen den 19. Febr. 1798./ (vid. Manuale. 1798. S. 80).

1ra–238ra Sachsenspiegel-Lehnrecht mit Längerer Glosse (Klasse II) , in 81 Artikeln. ›Disz buch ist genannt das lehnrecht‹. [D]er menschen gedanckenn gebrechlich synt vnde dye schar der dinge ist ouch nicht genügk … — … Szo vynt man her sey is neher zcu entgehne alszo hir vor gesprochenn ist vt ff. de regulis int. lege fauorabiliores et l. cum debet et c. de testibus l. II. etc. Dis lehnrecht ist volbracht noch Cristi gebort tüszent vierhündert vnde yn dem lxxvi iare etc. Auf jedes Kapitel des Lehnrechts folgt in derselben Schrift(größe) und gleichfalls mit roter Initiale beginnend die entsprechende Glosse; Edition: Kaufmann Glossen zum Sachsenspiegel-Lehnrecht. Die längere Glosse. Auf 1r steht an der leeren, für die nicht ausgeführte D-Initiale vorgesehenen Stelle der Erwerbungsvermerk: Ex auctione publica erstanden d. XXII. May 1704. J. P. Ludwig ; ebd. mittig am unteren Seitenrand zudem die ältere Signatur: Jus Germ. Stat. 153.a.; direkt darüber der älteste große Bibliotheksstempel der Georgia Augusta). (238v) leer, abgesehen von älterer, mit Bleistift eingetragener Signatur am unteren Seitenrand (Jus Germ. Stat. 153.a).


Abgekürzt zitierte Literatur

Göttingen 1 Die Handschriften in Göttingen, Bd. 1: Universitäts-Bibliothek: Philologie, Literärgeschichte, Philosophie, Jurisprudenz, beschrieben von W. Meyer, Berlin 1893 (Verzeichniss der Handschriften im Preussischen Staate, Abt. 1: Hannover. Bd. 1: Die Handschriften in Göttingen 1)
Handschriftencensus Handschriftencensus. Eine Bestandsaufnahme der handschriftlichen Überlieferung deutschsprachiger Texte des Mittelalters. Online-Datenbank: https://handschriftencensus.de/
WZIS Wasserzeichen-Informationssystem. Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart (http://www.wasserzeichen-online.de/wzis/index.php)