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Beschreibung von 2° Cod. Ms. jurid. 418
Lukas Wolfinger: In Vorbereitung: Katalog der mittelalterlichen volkssprachigen Handschriften der SUB Göttingen, beschrieben von Lukas Wolfinger.

Kaiser Ludwig IV., der Bayer

Pergament — I, 41 Bll. — 30,1-30,3 × 19-19,3 cm — Bayern — um 1400 (?)

Pergament. Lagen: V (11!). IV (19). VI (31). IV (39). II-1 (42); auf der ersten Seite der Lagen teilweise noch Kustoden, mittig am unteren Seitenrand (auf 2r und 20r). Lageninterne Blattzählung in arabischen Ziffern aus der Entstehungszeit der Handschrift; zudem I) Bleistiftfoliierung (modern): 1-35, umfassend die Bll. des Haupttextes, d.h. 6r-42v; II) Foliierung mit Tinte und Bleistift, alle Bll. des Bandes umfassend - auch das neuere Vorsatzbl. aus Papier (1-42). Verschiedentlich Löcher im Pergament - bereits von der Produktion herrührend. Schriftraum: 21,5-22,5 × 12,5-13,1 cm; einspaltig (außer bei Prolog und Register auf 2r-5v, die zweispaltig sind; dort misst der Schriftraum 21,7-22,2 x 13,1-13,3 cm); 37 Zeilen. Gesamter Haupttext in relativ großer und sehr regelmäßiger Textualis geschrieben, durchgehend von einer geübten Hand und relativ groß, nur wenige Korrekturen; auch sonst kaum Benutzungsspuren (allerdings auf 7v am Seitenrand Rubrik vor- oder abgeschrieben und auf 19r, 23r, 23v, 30v und 31r klein am Seitenrand neben dem Text in roter oder schwarzer Tinte einzelne Worte notiert, die wenigstens teilweise wohl mit Rasuren bzw. Korrekturen im Text zusammenhängen); Oberlängen bei Buchstaben in der ersten Zeile der Seiten bisweilen in die Höhe gezogen, dabei auf 17v, 20r, 28r, 42v cadellenartige Elemente; Tintenlinierung. Sehr sorgfältig und durchaus mit gewissem Aufwand gestalteter Band: neben sehr regelmäßiger und relativ großer Schrift auch reichhaltige und übersichtliche Gliederung des Textes durch Absätze sowie durchgehende Rubrizierung; Überschriften und Paragraphen- oder Kapitelzeichen in Rot. Am Beginn der einzelnen Absätze Initialen/Lombarden abwechselnd in Rot und Blau (in der Regel 1- bis 3-zeilig; bei I-Initialen auch 5- bis 7-zeilig: so auf etwa 11v, 14v, 16v, 19r, 24v); dabei häufig knoten- oder brezelförmige Verzierungen, teilweise auch Ansätze zu Fleuronnée (so etwa auf 27r) oder cadellenartige Elemente (s. oben); Initialen klein vorgeschrieben; die entsprechend notierten Buchstaben bei der Ausführung der Initialen teilweise nicht überschrieben und somit des Öfteren noch sichtbar.

Spätma. Einband: Leder über Holzdeckeln; Lederdecke stark abgerieben und beschädigt (Ritzungen und/oder Schnitte; Leder am Rücken bei Restaurierung erneuert), deshalb ursprüngliche Farbe sowie allfällige Verzierungen nicht mehr erkennbar. Ehemals eine Schließe (mittig auf dem VD Rest eines Nagels von der Befestigung vorhanden, zudem auf dem HD Vertiefung für Aufnahme und Befestigung der Schließe); auf der Außenseite des VD mit schwarzer Tinte aufgeschrieben die Nr. bzw. Signatur LXVI. Auf dem Rücken außer dem gedruckten Papierschildchen mit Signatur der SUB Göttingen (Cod. MS. jurid. 418) grünes Papier aufgeklebt mit moderner handschriftlicher, in schwarzer Tinte eingetragener Inhaltsangabe (Bairisches Landrecht). Die beiden alten Spiegelbll. zu erheblichem Teil entfernt, sodass die Holzdeckel sichtbar sind; auf der Innenseite des VD noch einmal eingetragen die Göttinger Signatur (Cod. Ms. jurid. 418; Bleistiftvermerk); rechts darüber in Tinte die Nr. 7871, unter der die Handschrift im Auktionskatalog von Franz Karl Conradi verzeichnet ist (zu ihm s. unter Herkunft); die entsprechenden beiden Bll. aus diesem Katalog sind an den Rest des VS angeklebt; etwas unter der Göttinger Signatur auf dem VS noch ein Bleistifteintrag: 1212/ M; HD: leer abgesehen von der gleichfalls mit Bleistift eingetragenen Göttinger Altsignatur Mss. Jurid. 29 am linken unteren Rand.

Herkunft: Genauere Daten zur Provenienz und Entstehungsgeschichte des Bandes sind nicht bekannt. Die Schrift und Ausstattung deuten jedoch erstens auf einen möglichen Zusammenhang mit jener Gruppe von Reinschriften der ersten und zweiten Redaktionsstufe des oberbayrischen Landrechts, für die die Verwendung der Textualis typisch ist und die häufig offizielleren Charakter hatten (vgl. Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern, S. 155); und sie deutet zweitens auf die Zeit um 1400 oder das erste Viertel des 15. Jahrhunderts; die Schreibsprache (Mittelbairisch mit ostschwäbischem Einfluss) legt eine entsprechende Herkunft nahe - ein Befund, der sich auch sonst gut zum Inhalt des Bandes fügt. — Die weitere spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte der Handschrift ist bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts nicht nachvollziehbar. Wie der Besitzvermerk auf 2r bezeugt, war die Handschrift jedoch im Jahr 1687 im Besitz des preußischen Legationsrats Andreas Erasmus a Seidel. Laut den Angaben eines Auktionskatalogs von 1767 soll sie dann in die Bibliotheca Hoffmanniana in Frankfurt gekommen sein (s. dazu die Angaben zum Auktionskatalog von 1767 im Folgenden). Schließlich gelangte sie in den Besitz bzw. die Bibliothek des Juristen Franz Karl Conradi (geb. am 2. Febr. 1701; gest. am 17. Jul. 1748), der 1728 zuerst außerordentlicher Professor in Wittenberg und 1730 schließlich ordentlicher Professor in Helmstedt war. Von der Universitätsbibliothek Göttingen wurde sie 1767 auf der Auktion des zweiten Teils von F. K. Conradis Bibliothek zu Helmstedt angekauft (der erste Teil des Auktionskatalogs, enthaltend 6418 Losnummern, war bereits zur Versteigerung des ersten Teils der Bibliothek im Sommer 1750 erschienen; der zweite Katalog folgte jedoch erst im Zusammenhang mit dieser zweiten Auktion und enthält die anschließenden Losnummern 6419-8083 sowie über 2000 weitere Bände in einem Anhang). Im Katalog dieser Auktion, den Franz Dominicus Häberlin, Professor für Geschichte und Staatsrecht der Universität Helmstedt, erstellte (s. zu ihm von Wegele Häberlin), ist sie auf S. 73-74 als Nr. 7871 verzeichnet. In der rechten unteren Ecke von 2r dazu passend der älteste große Bibliotheksstempel der Georgia Augusta.

Göttingen 1, S. 405. — Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern. — Handschriftencensus. — Archivbeschreibung der BBAW (Marie-Luise Dittrich; 1938).

1r-v Neues Vorsatzbl. aus Papier mit Notizen (von einer Hand des 18. Jh.s?) zu den bayrischen Landrechten, Ausgaben derselben und zu Kaiser Ludwig dem Bayern.

2r-42v Kaiser Ludwig IV., der Bayer: Oberbayrisches Landrecht. (2r) Prolog. Secundum Ysidorum quinto Ethymologiarum ius est est nomen generale, lex autem est species iuris. Ius autem dictum quia iustum est, omne autem ius legibus et moribus constat … — … large possunt nuncupari gratia sue maiestatis iussit conscribi. (2r-5v) Register. Titulus primus de iudiciis et quibusdam annexis … — … Titulus que sit pena furnacium pisces: von vischen; von visch räussen. (5v) leer. (6r-42v) Vorrede/Promulgationsedikt. [W]ir Ludoweig von gottes genaden margraue zu Brandenburch, wir Stephan wir Ludoweig, wir Wilhalm von gottes genaden pfallenczgrauen by Rein vnd herczogen in Beirn haben an gesehen den presten den wir gehabt haben in unserm lande ze Beirn an dem rechten … — … von stukch ze stukch armen vnd reichen vnuerlich richten sullen. (6r-42v) ›Titulus primus de iudiciis et quibusdam annexis. C. Daz man niemat sol nöten zu dheiner anchlag‹. Daz ist das recht puch also gantz gepessert vnd auch newe artikeln gesament auz allen gerichten … — … Vmb visch räuzzen. Swer dem andern sein räussen hebt in fliessenden wassern der sol dem dez di räuzze gewesen ist von ieder räussen zwelf pfenning geben, vnd dem richter auch alsz vil, er haben visch in den räussen funden oder nicht. Explicit hoc totum infunde da michi potum. Wie der Beginn des Haupttextes auf 6r bzw. die Worte Daz ist das recht puch also gantz gepessert vnd auch newe artikeln gesament ... zeigen, handelt es sich bei der vorliegenden Fassung des Textes um die neue Rechtsbuchfassung - und zwar nicht in ihrer ältesten Form, da der Artikel L 184a im Register und Text nicht mehr enthalten ist (s. dazu Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern, S. 29 zu M II sowie S. 142). Edition (nach Münchener Leithandschrift): ebd. S. 253-403; siehe überdies 2VL, Bd 11, Sp. 1070-1073; zu den zahlreichen Überlieferungsträgern des Textes auch im Handschriftencensus.


Abgekürzt zitierte Literatur

Göttingen 1 Die Handschriften in Göttingen, Bd. 1: Universitäts-Bibliothek: Philologie, Literärgeschichte, Philosophie, Jurisprudenz, beschrieben von W. Meyer, Berlin 1893 (Verzeichniss der Handschriften im Preussischen Staate, Abt. 1: Hannover. Bd. 1: Die Handschriften in Göttingen 1)
Handschriftencensus Handschriftencensus. Eine Bestandsaufnahme der handschriftlichen Überlieferung deutschsprachiger Texte des Mittelalters. Online-Datenbank: https://handschriftencensus.de/
2VL Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, Bd. 1–12, hrsg. von K. Ruh u. a., 2., völlig neu bearbeitete Aufl., Berlin, New York 1978–2005, Ergänzungsbde.: Deutscher Humanismus 1480–1520. Verfasserlexikon, Bd. 1–3, hrsg. von F. J. Worstbrock, Berlin, New York 2005–2015

Beschreibung erstellt im Rahmen des Projektes Katalogisierung der abendländischen mittelalterlichen Handschriften der SUB Göttingen Volkssprachige Handschriften.
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