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Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (Copyright Information)
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Explicit liber Geomancie de significaconibus [sic!] figurarum in qualibet domo, anno dominj 1469 feria quinta ante festum Geory per me Nicolaum Breys de Beyrreutt(fol. 272r; vgl. ebd.). Vielleicht ist hier der Titel der lateinischen Vorlage wiedergegeben.
Wasserzeichen:
Hand 1: Von ihr stammt der Hauptteil des Textes (
Hand 2: Sie schrieb die Nachträge auf
Einband: beiges Kiebitzpapier über Pappdeckeln (18. Jh.?); Buchrücken aus weißem Pergament mit Aufschrift Geomancia/ geschrieben
; darunter aufgeklebt das Signaturenschildchen der Göttinger Bibliothek (Cod. MS. philos. 47
). Die Deckel an den Ecken verstärkt mit Pergament; im Cod. Ms. philos. 47
); zudem auf dem Cod. philos. 37
.
Der genaue Entstehungskontext des Bandes sind unbekannt. Seine Gestaltung spricht jedoch für einen geübten Schreiber und die nachweisbaren Wasserzeichen verweisen deutlich auf die Zeit um 1470. Er gehört damit zu einer Gruppe von geomantischen Texten bzw. Handschriften, die in den 1460/70er Jahren entstanden - insbesondere im schwäbischen und ostfränkischen Raum (s. zur Parallelüberlieferung der enthaltenen Texte). Auch von seiner Schreibsprache, die auf die Grenze zwischen dem oberschwäbischen und nordbairischen Sprachraum hinweist, fügt er sich gut in diese Gruppe. Inhaltlich scheint er als breite Einführung in die Theorie und Praxis der Geomantik gedacht gewesen und entsprechend zusammengestellt worden zu sein.
Die spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte der Handschrift ist unbekannt.
Sie lässt sich erst wieder in der Bibliothek des Juristen und Historikers Georg Christian Gebauer (geb. 1690 in Breslau; gest. am 29. Jan. 1773 in Göttingen) nachweisen, der bereits seit 1734 Professor in Göttingen war.
Nach seinem Tod erwarb die Bibliothek der Georgia Augusta manche Teilsammlungen seiner Bibliothek zur Gänze und darüber hinaus noch zahlreiche weitere Bände (s. dazu den entsprechenden Handschriftenkatalog im Bibl.-Archiv: Kataloge 11-12; zudem die Bände des Manuals von 1773, S. 95-142 sowie 1774, S. 1-39 und S. 135-149).