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Beschreibung der Handschrift Lübeck, Stadtbibliothek, Ms. Dreyer 2° 83
Verzeichnis der Juristischen Handschriften der Stadtbibliothek, 194r197r. Bearbeitet von Anne Harnisch, 2018.
Gefördert durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung.

Schleswig-Holsteinische Zivilrechtsfälle

Alte Signatur: 141 — — 18. Jh.

In Angabe Ratjens Nachlaßverzeichnis 27. Titelblatt von Dreyers Hand + 39 Gutachten der Kieler Juristenfakultät mit laufender Nummer, außerdem Drucksachen. Auf der Rückseite des Titelblatts ein Einlagenverzeichnis. 1989 aus der DDR / Potsdam zurück.

Ratjen Dreyer und Westphalen

Responsa et Consilia iuris in causis priuatorum Holsaticis et Slesvic. 1. Nachbarliches Vorkaufsrecht: ohne Titelblatt. 2. Eigentumsklage: ohne Titelblatt. rei vindicatio. 3. Rücktritt: Vom Jure Retractus nach Nordstrandischen Rechten. 1697. 4. Erbfolge: Wie und welcher gestalt der Mann seiner Frauen nach Sachsen R. succedire, wenn keine Ehe Pacta gemacht worden. 5. Leibgeding: Ob Leibgedings Gelder Erbgelder werden und auf der Frauen rechte Anverwandten devolviret werden können. 6. Küsteramt: Dass die grosse Beliebung zu Kiel kein Recht habe, eigene Leichen-Stützen, dem Cüster zum Abbruch machen zu lassen und zu gebrauchen. 1701. 7. Einrede (?) der Leistung: Von der exceptione solutionis bey einer verlohren gegangenen generalen Quitung. 1703. 8. Erbfolge: Ob nach der in der L. G. O. P. IV. Tit. 30 befindlichen Constitution de 1649 Schwester-Kinder mit der noch lebenden Mutter-Schwester Jure repräsent. succediren können. 1703. 9. Blutsverwandschaft: Dass in einem Testamento reciproco unter dem Worte Bluths Verwante grade remotiores nicht verstanden werden. 1702. Preetzische Begebenheit. 10. Einlager: Dass derjenige, welcher in der Cession einer Obstagial-Obligation nicht genannt, ins Einlager nicht gemahnet werden könne. 1701. Kielische Begebenheit. 11. Leibeigenschaft: In wie weit ein Edelmann die Unterthanen von einem Guthe aufs andere verlegen könne? und ob solche Bauern beym Verkauff des Guthes, wohin sie gehören, an den Käuffer nicht mit abzuliefern? 12. Gerichtsstand: Collisio praeferentiae ratione rei sitae et domicilii. 1702. 13. Testament: Ob ein adel. testamentum reciprocum, welches vom König und Hertzog confirmirt geworden, einem nachhero errichteten unconfirmirten vorzuziehen. 14. Zweikampf mit tödlichem Ausgang: Dass bey einem Todschlag aus einem Zwey Kampff, eben so wohl wie sonst das solenne Banngericht zu hegen. 15. Bürgschaft: Dass derjenige, welcher um einen andern Credit zumachen eine Obligation als Debitor obwohl auf gegen Versicherung ausstellet, wodurch ein Dritter aber indutiret wird, von diesem actione in factum rechtlich belanget werden könne. 1709. Meggerkogs Vorfall. 16. Mühlen- und Fischereirecht: Nachricht von der Rastorffer und Obbendorffer Mühle auf der Schwentin, in betragt der Korn Mühle und des Lachsfangs zu Neumühlen. 1709. 17. Hinterlegung: Casus violati Depositi hinc arresti 1708. Trittauscher Vorfall. 18. Realgerechtigkeit: Privilegium reale des wohnhausses des Closter Schreibers in Preetz von aller Heuer, Hoffdienst Contribution, Pflugschatz und Einquartirung de 1640. 1705 zu Preetz in Streit gezogen. 19. Seeversicherung: Dass ein assecurator das stipulirte Quantum zu entrichten schuldig, wen gleich der Schiffer wieder den Inhalt nimt und darüber in die Händer der Caper geräth. 1704. Hamburgischer Vorfall. 20. Nießbrauchsrecht: De usufructu Patris in Betracht der GrossVäterlichen Erbschafft seiner unverheuratheten Tochter. 1691. 21. Erbfolge: De successione mulieris mercatricis und in wie weit darauff des Mannes Erben Ansprache machen könen. 1690. 22. Ehescheidung: Dass wegen eines von einer vereheligten Dame gebrochenen schrifftlichen Reverses ein ihr anvertrautes Geheimniss auf Seel und Seeligkeit nicht aussagen zu wollen! und des daher entstandenen Abscheues des Mannes für ihr, eine gäntzl. Ehescheidung statt habe. 1711. 23. Unterpacht: Dass eine RentCammer einen Affterpächter, wenn gleich der erste Pächter insolvent wird, desfals von der Heuer vor der Zeit zu treiben nicht gerechtiget, derselbe auch Jura Camera ihm angreifen wollte. 1710. 24. Zehnte: Dass der Zehende sowohl von grün und Weide Land als von Bauland und Ackern zu entrichten. 1691. 25. Schenckung: Von einer vom HerrnBertam Rantzau geschehenen Donation ad pios usus à 1000 Thr (?), welche dessen Frau Wittwe nachher angefochten anno 1686. 26. Erbschaftsteilung: Dass die Obrigkeit des Creditoris und nicht des Debitoris über eine Schuldforderung in streitigen Fällen zu disponiren und die Theilung darnach vorzunehmen sey. 1705. 27. Miete, Erbpacht: Unterscheid wen jemand eine Hufe oder Haus als Conductor miethet und wan er Emphyteuta davon wird. 1712. Meehlbeckscher Vorfall. 28. Eid: In wie weit eine angeblich wieder bezahlte Schuld per Juramentum nicht könne bewiesen werden. 1712. Sonderborgischer Vorfall. 29. Hypothek: In welchen Fall ältere hypothecarische Gläubiger durch Stillsitzen, wenn andere processiren, ihr Recht verliehren. 1705. Neustädtscher Vorfall. 30. Erbfolge: Wie der Vater Bruder und der Vater Schwester Kindes Kinder nach Eyderstätischen Rechte succediren. 1697. 31. Erbschaftsteilung: Dass der locus originis ein stärcher Recht zur Theilung der Erbschafft gebe, als der locus mortis et Debitoris, die Obligationes auch unter beweglige Güther zu rechnen, mithin nach Eyderstädtschen Rechten Vollbrüder die Halbschwestern ausschliessen. 1705. Neumünsterscher Vorfall. 32. Testament: Dass eine testamentarische Disposition aus den principiis Juris Repraesentationis nicht zu entendiren. 1707. Eyderstädtscher Vorfall. 33. Legat: Petraeisches Legatum de 1640, welches denen Husumschen Erben mit unrecht streitig gemacht wird. 1711. 34. Kirchenzeremonien: Ob ein Schleswigscher Prediger in Kirchen Ceremonien ohne seines Landes Herrn Consens etwas ändern könne 1691. 35. Leibeigenschaft: Von Verführung der Bauren zum ausTrethen auf Himmelmarck. 36. Rücktritt: Ob ein Jus Retractus legitimum ex Consuetudine im Fürstenthumb Schleswig Platz habe. 37. Rücktritt: Ob das Jus Retractus Gentilium ein Gewohnheits Recht im Herzogthum Schleswig sey und wie weit demselben die Exceptio praelusi opponiret werden könne. 38. Erbfolge: Ohne Titelblatt: Auf Gut Schrevenborn 1734. 39. Leibeigenschaft: Responsio iuris wegen denen Lansten (?) dieser Fürstenthümer. 40–42. Drucksachen Bülow contra Kuhlsen und Kruse wegen Leibeigenschaft auf Großenbrode.


Abgekürzt zitierte Literatur

Ratjen Dreyer und Westphalen H. Ratjen, Johann Carl Heinrich Dreyer, Professor des deutschen Rechts und der Praxis in Kiel …, und Ernst Joachim von Westphalen, Rechtslehrer in Rostock … Beitrag zur Geschichte der Kieler Universität und der juristischen Literatur, Kiel 1863

Beschreibung erstellt im Rahmen des Projektes Konversion handschriftlicher Handschriftenkataloge der Stadtbibliothek Lübeck.
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