Verzeichnis der Handschriften historischen Inhaltes auf der Stadtbibliothek zu Lübeck, 72r73r. Bearbeitet von Anne Harnisch, 2017.
Gefördert durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. (Vorläufige Beschreibung)

Lübeck, Bibliothek der Hansestadt, Stadtbibliothek, Ms. hist. 2° 87

Carlsbader Protokolle. Protokolle des Wiener Kongresses

Alte Signatur: 134 — Papier — 2 leere + 543 Bl. — 35 × 22 cm — um 1820

Neuere Zählung. Das erste Stück in Gebrauchsschrift von 1820; das zweite von verschiedenen Händen und lithographiert für der freyen Städte Gesandschaft

Starker Pappband mit Rückentitel in Goldpressung.

Herkunft: Die Handschrift stammt aus dem Besitz des Lübeckischen Senators und Oberappellationsgerichtsrates J. F. Hach, der auf Bl. 1r eigenhändig unter dem Datum Lübeck am 16. September 1820 Bestimmungen getroffen hat, in welcher Art sich die Handschrift in seiner Familie zu seinem Gedächtnis forterben solle; Bl. 1v findet sich sodann ein Vermerk unter dem Datum Lübeck den 21. April 1872, in welchem der damalige Berechtigte Dr. Adolf Hach unter Zustimmung von Julius, Dr. Eduard und Theodor Hach die Handschrift der Stadtbibliothek überweist, Unter den gänzlich veränderten Zeitverhältnissen und nachdem die in diesem Bande enthaltenen Carlsbader und Wiener Conferenz-Protokolle durch den Druck veröffentlicht worden sind. — 1989 mit Archivgut zurück aus der DDR.

1–129 Carlsbader Protocolle vom Jahre 1819. Überschrift von der Hand J. Fr. Hachs auf Bl. 2r; darunter ein Vermerk, aus dem hervorgeht, daß diese Abschrift während des Wiener Kongresses im Jahre 1820 von einer Abschrift genommen wurde, die der Großherzogliche und Herzogliche Sächsische Gesandte Hach mitteilte. Dieser Abschrift aber lag wieder eine der Würtembergischen Gesandschaf gehörige Abschrift zu Grunde. Bl. 3r–126r; Bl. 127–129 leer.

131r–543 Protocolle der Wiener Ministerial-Conferenzen v. 25. November 1819 bis d. 24. März 1820. Überschrift von [Johann Friedrich] Hach Bl. 130r; darunter ein Vermerk, daß diese Abdrücke ihm von der K. K. Staatskanzlei als dem Gesandten der vier freien Städte zugestellt seien. Bl. 131r–539r; Bl. 540–543 leer.