Verzeichnis der Juristischen Handschriften der Stadtbibliothek, 65r. Bearbeitet von Anne Harnisch, 2018.
Gefördert durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. (Vorläufige Beschreibung)
Lübeck, Bibliothek der Hansestadt, Stadtbibliothek, Ms. jur. 2° 113
Baden-Baden: Strafrecht. Baden-Baden: Verwandschaftsrecht
PapierII + 64 Bl.3121 — 1587
Zwei verschiedene Hände, deren jede ein Stück der Handschrift in deutlicher, ebenmäßiger Kurrentschrift schrieb. Beide Stücke datiert vom 03.01.1688, welcher Zeitpunkt auch für die Anfertigung dieser Abschriften als terminus ante quem zu gelten hat, da beide Stücke unter diesem Tage gesiegelt und von Markgraf Philipp II. unterschrieben worden sind. (Siegel: Bl.20r, 63v; Unterschrift: Bl. 63v). Das Jahr der Niederschrift wird also 1587 sein. Beide Teile von derselben Hand korrigiert. Jedes der beiden Stücke trägt dasselbe Kupfergestochene Titelblatt, in welches der jeweilige Titel handschriftlich unter Nachahmung der Druckschrift eingetragen wurde. – Pappband mit braunem Wachstuch bezogen. Über das Titelblatt und die Entstehung der Handschrift: Karstedt, Gedruckte Titelumrahmungen mit eingeschriebenem Titel, in: Gutenberg-Jahrbuch 1935, S. 223ff. Derzeit nicht im Bestand der Stadtbibliothek Lübeck vorhanden.
I–25 Ruogordnung des Fürstenthumbs der obern Marggraveschafft Baden 1588. Bl. I leer, Bl. II: Titelblatt. Bl. 1r–20r Teil des umfassenden Gesetzgebungswerkes des Markgrafen Philipp II. vom 02.01.1588, das niedere Strafrecht enthaltend. Vergleiche Carlebach, Badische Rechtsgeschichte, Mannheim 1906–09, II, S. 19. Bl. 21–25 leer.
26r–64 Puppillenordnung des Fürstenthumbs der obern Marggraveschafft Baden 1588. Bl. 26r: Titel, Bl. 27–63v. Es gilt sinngemäß das ad. n. 1 Gesagte. Bl. 64 leer.