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Hinter den Kulissen eines Schreckenstheaters: Der Fall Jastram und Snitger in der Theatrum-Literatur des 17. Jahrhunderts
Kai Lohsträter

1. Prolog
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In der Nacht vom 12. auf den 13. November 1731 fiel der Schädel des Hamburger Kaufmanns Hieronymus Snitger (1648-1686) von seiner eisernen Halterung auf den Boden unter dem Steintor (Asendorf, S. 111f.; StA Hamburg, Sammelband 6, Nr. 8, handschriftliche Notiz). Rasch wurde er vom Scharfrichter beseitigt. Als 1791 schließlich auch die mit einer Platte versehene Stange vom östlichen Hauptzugang der Elbmetropole entfernt wurde (Asendorf, S. 109), auf der der Kopf gesteckt hatte, verschwand damit nach über einem Jahrhundert das letzte materielle Zeugnis eines der „dramatischsten Ereignisse der Hamburger Geschichte des 17. Jahrhunderts“ (Loose 1967, S. 2) aus dem Stadtbild. Am 4. Oktober 1686 – gerechnet nach dem zu diesem Zeitpunkt im lutherischen Hamburg noch gültigen julianischen Kalender – war Snitger (Abb. 1) zusammen mit dem Reeder Cord Jastram (1634-1686) (Abb. 2) öffentlich enthauptet worden.

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Abb. 1: Hieronimus Schnitger
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Abb. 2: Cord Jastram
Zeitgenössischen Berichten zufolge hatten mehrere tausend Zuschauer das Geschehen beobachtet; vermutlich handelte es sich um die aufsehenerregendste Hinrichtung, die es in Hamburg je gegeben hatte. Jastram und Snitger, die in den 1680-er Jahren zu den Anführern der bürgerschaftlichen Oppositionsbewegung gegen den Senat aufgestiegen waren und 1685 gleichsam das Stadtregiment inne hatten, waren während der dänischen Belagerung dieses wirtschaftlichen „Schlüssel[s] deß H. Röm. Reichs“ (Theatrum Europaeum, Bd. 12, 1. Aufl., 1691, S. 991) im August und September 1686 als Landesverräter verhaftet und schließlich zum Tode verurteilt worden – fraglos ein bühnengerechter Stoff. Interessant ist der Fall aber nicht nur aufgrund dieser besonderen Dramaturgie. Er ist vor allem ein aufschlussreiches Beispiel für verschiedene Erscheinungsformen der Theatralität von Wissen in der Frühen Neuzeit und deren Wechselbeziehungen. Im Folgenden sollen zwei Aspekte in den Blick genommen werden: Erstens die theatralischen Elemente, die die Demonstration von Verbrechen, Schuld sowie deren Kompensation in den frühneuzeitlichen Strafritualen prägten (Martschukat 2000, S. 12-53; Martschukat 2003, S. 230f.). Diese 'Theater des Schreckens' (van Dülmen) gehörten zu den festen Bestandteilen der öffentlichen Kultur der Frühen Neuzeit. „Die Legitimität physischer Gewaltanwendung manifestierte sich [...] in der demonstrativen Öffentlichkeit der Hinrichtungsrituale.“ (Nowosadtko, S. 71) Insofern dürfte es kaum einen Zeitgenossen gegeben haben, der nicht mindestens einmal in seinem Leben an einem solchen Spektakel teilgenommen hat (van Dülmen, S. 7). Mediengeschichtlich sind diese Schreckenstheater im Bereich der traditionellen Präsenzkommunikation zu verorten (Schlögl 2008a; Schlögl 2008b). Gleichzeitig fand der Fall Jastram und Snitger aber auch eine intensive verbreitungsmediale Verarbeitung, was zum zweiten Aspekt führt: dem Niederschlag des Ereignisses in der Theatrum-Literatur des ausgehenden 17. Jahrhunderts. Eine Darstellung der Hamburger Geschehnisse der Jahre 1685 und 1686 findet man zum Beispiel im 1691 publizierten zwölften Band des Theatrum Europaeum (Theatrum Europaeum, Bd. 12, 1. Aufl., 1691, S. 985-996), der berühmten, vom Frankfurter Kupferstecher und Verleger Matthaeus Merian (1593-1650) begründeten Jahrhundertgeschichte (Wüthrich, S. 113-272; siehe auch den Repertoriumsbeitrag von Scholz Williams). Noch interessanter erscheint in diesem Zusammenhang aber das 1686 und 1687 in drei Auflagen in Deutsch und Niederländisch herausgegebene Hamburgisch Mordt-Theatrum, bei dem es sich gewissermaßen um eine an der Verurteilung Snitgers Anstoß nehmende Streitschrift handelt, die nebenbei auch eine Kritik an der theatralischen Darstellungspraxis von Wissen respektive vermeintlichen Wissens beinhaltet. In der Auseinandersetzung mit dem Strafverfahren, die wesentlich auf der Veröffentlichung von Aktenbeständen fußt, ihrem kritisch-politischen Impetus, ja in der Zurschaustellung mutmaßlichen Unrechts rückt sie dabei Gesichtspunkte in den Fokus, die in der bisherigen Beschäftigung mit dem Phänomen der frühneuzeitlichen Theatrum-Literatur noch weitgehend unbeachtet geblieben sind.

2. Vom Provinztheater zum Schauplatz der Welt
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Dass die Verurteilung und Hinrichtung Cord Jastrams und Hieronymus Snitgers als Folge der Konfrontation der lokalen Machteliten kein innerstädtisches Ereignis Hamburgs blieb, sondern „weltkündig“ (Kurtze und außführliche Relation, S. 12) wurde, hatte verschiedene Ursachen, die hier nur kurz skizziert werden können. Zum einen gehörte die Reichsstadt Hamburg mit ihren 70.000 bis 75.000 Einwohnern zu den größten urbanen Gemeinwesen Deutschlands im ausgehenden 17. Jahrhundert (Schilling, S. 4; Loose 1982, S. 265). Hinzu kommt ihre ökonomische Bedeutung, was sowohl die Frage des Stadtregiments sowie Angriffe externer Mächte auf die städtische Unabhängigkeit zu Geschehnissen von europäischer Tragweite machte. Die große verbreitungsmediale Resonanz auf die Vorgänge der Jahre 1685 und 1686 waren aber auch durch die Rolle Hamburgs und des benachbarten dänischen Altonas als Pressehauptstädte des Alten Reiches bedingt (Böning). Durch die dort erscheinenden Zeitungen und ergänzenden Gelegenheitsschriften (Flugblätter, Broschüren) ebenso wie durch die für auswärtige Nachrichtenblätter an der Elbe tätigen Korrespondenten fanden die Ereignisse eine gleichsam tagesaktuelle Dokumentation und teilweise auch Kommentierung. Beispielhaft sei hier nur auf die Berichterstattung des Hamburger Relations-Couriers, des Frankfurter Journals, der Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung, auf die Danziger Ordinari Dingstags- und Freytags-Zeitung sowie die Berliner Zeitungen verwiesen, die während der heißen Phase der Auseinandersetzung fast in jeder Ausgabe entsprechende Artikel – teilweise mit identischem Wortlaut – enthielten. Ausgehend von dieser reichen Quellengrundlage fand der Fall Eingang in die zeitgeschichtliche Literatur, in die Relationes historicae oder Meßrelationen (z.B. Relationis Historicae Semestralis, S. 70; Bender; Rosseaux), in Seriengeschichtswerke wie das besagte Theatrum Europaeum sowie in andere Darstellungen, was ein interessantes Licht auf die Wissenszirkulation der Zeit wirft. Allein in den publizistischen Nachwehen der Hinrichtung Jastrams und Snitgers sowie der anknüpfenden Verurteilungen ihrer mutmaßlichen elf Kollaborateure, die mit Konfiskationen, Geld-, Bannstrafen und Amtsenthebungen belegt wurden (siehe hierzu Ohnverfälschter Abdruck; StA Hamburg, Sammelband 204), erschienen bis 1689 mindestens 26 (Gallois, S. 55) teils mehrere hundert Seiten umfassende Drucke, die sich mit dem Thema des Stadt- bzw. Landesverrats in deutscher, niederländischer und lateinischer Sprache befassen. Das Mordt-Theatrum bildete den Auftakt dieser andauernden verbreitungsmedialen Auseinandersetzung zwischen dem Hamburger Rat und den Anhängern der getöteten Bürgerschaftsführer. Aus historiographischer Sicht bedeutet die Fülle der überlieferten Publikationen einen zweifachen Glücksfall. Denn einerseits handelt es sich um beredte mediengeschichtliche Zeugnisse des 17. Jahrhunderts. Andererseits wäre ein Zugriff auf diese Phase der Hamburger Geschichte ohne sie kaum mehr möglich, da im Stadtbrand von 1842 weite Teile der ungedruckten Dokumente zu den Vorgängen aus dem Archiv verloren gingen.

3. Von Hoffnungsträgern zu Bürgerschaftsverführern
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Betrachtet man die Vorgeschichte und die politischen und sozialen Bedingungen des Falls Jastram und Snitger, der in die Stadtgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts als „Jastram-Snitgersche Wirren“ einging (Erdmann; Loose 1967; hierzu kritisch Asendorf, S. 106), ist zunächst festzustellen, dass die innenpolitische Situation der Freien Reichsstadt Hamburg im 17. Jahrhundert weitgehend durch ein fortwährendes Gerangel zwischen dem Senat und der erbgesessenen Bürgerschaft, das heißt der grundbesitzenden Stadtbürger, um Kompetenzen und Einfluss im Stadtregiment bestimmt wurde. Mit einer solchen konfliktären Grundkonstellation stand die Elbmetropole im Alten Reich allerdings nicht allein. In zahlreichen deutschen Städten findet man vom ausgehenden 16. bis weit ins 18. Jahrhundert hinein vergleichbare Auseinandersetzungen (Schilling, S. 48f.; Friedrichs 1982, bes. S. 40-51; Friedrichs 1986; Hafner). Insbesondere in den Reichsstädten etablierte sich in der Frühen Neuzeit unter den Räten ein neues Souveränitätsverständnis, das sich in der Reklamation des Gottesgnadentums äußerte. Ein solches obrigkeitliches Selbstbild brach mit dem älteren genossenschaftlich-kommunalen Ordnungsmodell, was vielerorts zur Bildung gemeindlich-bürgerlicher Gegenbewegungen führte – so auch in Hamburg. Gleichwohl muss man sich davor hüten, hierin einen Konflikt zwischen aristokratisch-oligarchischen und demokratischen Verfassungskonzepten zu sehen. Denn auch die Bürgerschaft vertrat keineswegs die Interessen der Gesamtheit der Hamburger Einwohner. Die politische Teilhabe, die an Bürgerrecht, Konfession, Geschlecht und Grundbesitz gebunden war, beschränkte sich auf einige wenige Tausend Menschen (Kopitzsch, S. 366). Korruption, Nepotismus, Untreue und Konspiration waren als typische Vorwürfe in der Auseinandersetzung insofern Erscheinungen, die Rat wie Bürgerschaft wechselseitig und gleichermaßen betrafen (Bellingradt, S. 135). Überhaupt erscheint die Frontlinie, die in der älteren Stadtgeschichtsschreibung zwischen beiden Gruppierungen gezogen wurde, bei genauerer Betrachtung weniger trennscharf, als die polarisierenden Darstellungen suggerieren. Die Konflikte spielten sich zum Teil auch innerhalb von Rat und Bürgerschaft ab. Zudem dürfen die familiären Überschneidungen und Netze innerhalb der städtischen Führungszirkel nicht übersehen werden (Petry, S. 27f.; Asendorf, S. 106f.). In der politischen Organisation der Stadt Hamburg standen dem zwanzigköpfigen Rat (Senat), dem vier Bürgermeister vorstanden, seit dem 16. Jahrhundert drei Kollegien der erbgesessenen Bürgerschaft entgegen, die zwölf Oberalten, die ‚48er’ (Diakonen) und ‚144er’ (Subdiakonen) (Postel). Ihre Mitglieder stammten aus den vier Kirchspielen (Nikolai, Petri, Jacobi, Katharinen), die die grundlegende Verwaltungsstruktur der Stadt bildeten. Zu Veränderungen in den bürgerlichen Kollegien führte im 17. Jahrhundert das Hinzutreten eines neuen, fünften Kirchspiels (St. Michaelis), das die bevölkerungsreiche Neustadt repräsentierte, die 1626 mit der Fertigstellung der neuen Befestigungsanlagen Hamburgs in die Stadt integriert worden war. Bis zur politischen Gleichstellung dauerte es allerdings noch knapp sechs Jahrzehnte: Erst 1685 wurde die Kollegienstruktur den neuen Realitäten angepasst. Seither bestanden die Kollegien aus 15 (Oberalten) bzw. 60 (Diakonen) und 180 (Subdiakonen) Personen. Die jahrelange Ignoranz gegenüber den politischen Ansprüchen befeuerte die inneren Spannungen mit, auch wenn sie fraglos nicht deren einzige Ursache war. Gerade in der Neustadt fanden Jastram und Snitger mit ihren Forderungen nach Veränderungen im Stadtregiment daher eine große Anhängerschaft (Loose 1982, S. 277f.).

Die Konflikte in der Elbmetropole, die zum Thema beim Wiener Reichshofrat wurden, konnten auch durch mehrfache kaiserliche Interventionen nicht beigelegt werden, zumal das Reichsoberhaupt traditionell zur Wahrung der Rechte der Ratselite tendierte (Loose 1967; Loose 1982; Augner; Rückleben). In den Jahren 1683 und 1684 eskalierte die Auseinandersetzung schließlich, nachdem die Bürgerschaft eine neuerliche Schlichtungskommission unter Leitung des in Celle residierenden Herzogs Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg (1624-1705) sowie Vertretern der Stadt Bremen abgelehnt hatte. Ihr wurde Voreingenommenheit vorgeworfen. Nahrung hatte diese Vermutung durch einige den Bürgerschaftsvertretern Jastram und Snitger zugespielte Schreiben erhalten, die ein konspiratives Wirken des Senats am kaiserlichen Hof in Wien nahelegten (Loose 1967; Loose 1982). In den Fokus geriet dabei insbesondere der Bürgermeister Hinrich Meurer (1643-1690), der daraufhin als Verräter verhaftet, seines Amtes enthoben und zur Flucht in die Obhut Georg Wilhelms genötigt wurde. In der Folge, so die Darstellung im Theatrum Europaeum, entstanden „grosse Mißhelligkeiten“ zwischen dem Herzog und der Stadt (Theatrum Europaeum, Bd. 12, 1. Aufl., 1691, S. 985), die 1685 in konkrete Repressalien von Seiten Braunschweig-Lüneburgs mündeten. Dazu gehörte die Behinderung des Hamburger Waren- und Reiseverkehrs durch die herzoglichen Lande zu den Handelsplätzen Leipzig und Braunschweig. Zudem besetzte Georg Wilhelm einige südlich der Elbe liegende städtische Ländereien (Wahrhafftig-Abbildender Auffruhr- und Empörungs-Spiegel, S. 125). Zu den Auswüchsen der Auseinandersetzung gehörte darüber hinaus der misslungene Entführungsversuch Hieronymus Snitgers und seiner Frau Ende März 1685, in den auch Mitglieder der Stadtwache involviert waren (Kurtze und außführliche Relation, S. 20). Ausführlich geschildert finden sich die Vorgänge in einem bebilderten Fluglatt mit dem Titel Wahrhaffte und eigentliche Erzehlung/ was sich bey des Herrn HIERONIMVS SCHNITQVERS Entführung/ und Liberirung zugetragen (Abb. 3; VD 17: 23:319185B).

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Abb. 3: Wahrhaffte und eigentliche Erzehlung/ was sich bey des Herrn Hieronimvs Schnitqvers Entführung/ und Liberirung zugetragen
Dessen Text wurde nahezu wörtlich ins Theatrum Europaeum übernommen (Theatrum Europaeum, Bd. 12, 1. Aufl., 1691, S. 985f.). Auch wenn genaue Angaben zu Verfasser, Entstehungsort und -zeit fehlen, darf man annehmen, dass der Druck noch im Jahr des Ereignisses in Hamburg publiziert wurde. Die zwei synoptischen Bilder zeigen einerseits ausführlich den Ablauf der Entführung, andererseits die Rückkehr Snitgers nach Hamburg, nachdem er aus seiner Gefangenschaft befreit worden war (Abb. 4).
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Abb. 4: Wahrhaffte und eigentliche Erzehlung/ was sich bey des Herrn Hieronimvs Schnitqvers Entführung/ und Liberirung zugetragen, Ausschnitt
Inszeniert war letztere als regelrechter Triumphzug. Infolge des missglückten Anschlags auf den „Erz-Verführer[n] der Bürgerschafft“ (Wahrhaffte und eigentliche Erzehlung, Sp. 2) wurden die neun Entführer im April und Juni hingerichtet (Wahrhaffter Bericht). Außerdem sah sich der kaiserliche Resident gezwungen, die Elbmetropole zu verlassen. Getragen von einer breiten Unterstützung der Einwohnerschaft bildeten Jastram und Snitger daraufhin ein Gremium von 30 Personen aus, das neben die bürgerschaftlichen Kollegien trat und in dem fortan alle großen politischen Fragen der Stadt behandelt wurden. Im Wahrhafftig-Abbildenden Auffruhr- und Empörungs-Spiegel, der 1687 unter Angabe des fingierten Druckortes Friedberg in Hamburg erschienen war, hieß es dazu nicht unvoreingenommen: „Von dieser Zeit an gieng ausserhalb [der Stadt] die gemeine Rede [...] daß was Jastram und Schnitger wolten/ auch die Depp. XXX. Bürger/ was diese/ die gantze Bürgerschafft/ was die Bürgersch. auch der Rath und also was Jastram und Schnitger wolten/ die gantze Stad wollen müste.“ (Wahrhafftig-Abbildender Auffruhr- und Empörungs-Spiegel, S. 128) Diese Macht währte allerdings, wie eingangs gesagt, nur bis zum August 1686, als der dänische König Christian V. (1646-1699) die innenpolitische Situation in Hamburg zu einem Angriff nutzte, der nur mit militärischer und diplomatischer Unterstützung von Seiten Braunschweig-Lüneburgs und Kurbrandenburgs abzuwehren war. Die Kampfhandlungen dauerten rund eine Woche (Dreyer). Gleich zu Beginn der Belagerung gerieten Hieronymus Snitger und Cord Jastram in die Kritik. In einem Bericht vom 22. August 1686jul. vermeldete das Frankfurter Journal, das Ansehen der beiden sei angesichts des dänischen Angriffs stark gesunken und ihnen sei „auff dem Rahthauß und der Börse offentlich mit hencken gedrohet“ worden (Journal, Nr. 69, 28.8.1686). Drei Tage später folgte der Nachtrag, dass sie unter dem Vorwurf des Landesverrats noch am gleichen Tag verhaftet „und an Händ und Füß geschlossen worden“ seien (Journal, Nr. 70, 31.8.1686jul., Meldung „Elbstrohm den 25. Aug.“). Snitger und Jastram wurde zur Last gelegt, mit Hilfe des dänischen Rates Jacob Henrik Paulli (1637-1702) (Abb. 5), auf dessen Korrespondenz sich die Anklage stützte, die Gefahr eines Angriffs Christian V. bemäntelt, ja die Stadtübergabe an den dänischen König sogar fest eingeplant zu haben.
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Abb. 5: Jacob Henrik Paulli

Gegenüber der Darstellung, Snitger und Jastram hätten sich „zu sehr mit dem [dänischen] König engagirt, und ein grosser Verrath obhunden gewesen“ (Journal, Nr. 71, 4.9.1686jul., Meldung „Hamburg den 28. Augusti“), die so auch in den genannten politischen Zeitungen und im Theatrum Europaeum zu finden ist (Theatrum Europaeum, Bd. 12, 1. Aufl., 1691, S. 988-991), wird in der stadtgeschichtlichen Forschung zwar nicht bestritten, dass die beiden im Konflikt mit Braunschweig-Lüneburg die Annäherung an Dänemark gesucht hätten, bezweifelt wird aber die ihre tatsächliche Bereitschaft zur Aufgabe der städtischen Reichsfreiheit (Erdmann, S. 62f.; Loose 1982, S. 280).

Im Verfahren wurde, den Presseberichten folgend, ein Brief Cord Jastrams an Paulli präsentiert, in dem der Reeder Hamburg mit einem unbändigen Pferd verglich, „welches sich zwar nicht mit Stangen und Sporen reiten/ jedoch führen und leiten liesse/ worzu dann auch viel würcken könnte/ wann Ih. Majestät der Statt dann und wann einige Gnad“ erzeigen würde (Journal, Nr. 77, 15.9.1686jul., Meldung „Hamburg den 17. dito“; siehe auch Eingekommener Zeitungen Sonntagische Fama, 40ste Woche 1686, Meldung „Hamburg/ vom 17. dito“). Eine vollständige Preisgabe der Reichsfreiheit lässt sich aus diesen Worten in der Tat nicht ableiten.

Bereits einigen Zeitgenossen erschienen die Verhaftung und das harte Vorgehen daher eher eine gezielte Kampagne bzw. ein konspirativer Racheakt des abgesetzten Bürgermeisters Meurer zu sein (z.B. Relation, S. 21), der einen Monat nach der Hinrichtung Jastrams und Snitgers aus dem Exil zurückkehrte und bis 1690 wieder als Bürgermeister Hamburgs amtierte. In diesen Kontext mag auch passen, dass Meurers seit 1684 amtierender Interimsnachfolger Johann Schlüter (1616-1686) im Rahmen des Verratsprozesses ebenfalls ins Visier der Ermittlungen geriet und trotz seines Alters und seiner gesundheitlichen Probleme inhaftiert und examiniert wurde – wenn auch nicht in einer mit Jastram und Snitger vergleichbaren Schärfe. Gleichwohl starb er am 22. Oktober 1686jul. in der Haft (Loose 1982, S. 275; Eine kurtze Verfassung, S. 19). In der Presse wurde das Vorgehen gegen Schlüter durchaus mit Verwunderung beobachtet:

„Allhier in Hamburg werden der Complotisten so viel in gefängliche Hafft genommen daß man drüber billig erstaunen muß/ weiln es nicht allein unter denen Bürgerlichen Stands- und gelehrten Persohnen bleibet/ sondern gar in den höchsten grad steiget: Indem vorehegestern Abend einer von den 4. Säulen dieser Stadt nemlich der Herr Bürgermeister Schlüeter/ ein Mann von 71. Jahren/ welcher lange Zeit hiebevor in Fürstl. Mechlenburgischen Diensten als Cantzler gestanden in einen Arrest auffm Rahthause/ auf der Admiralität gesetzet worden/ woselbst er mit Bürgern bewahret [...]“ (Eingekommener Zeitungen Dienstagischer Postillion 36ste Woche [1686], S. 4).

Jedes Urteil über diesen umstrittensten Justizfall der Hamburger Geschichte des 17. Jahrhunderts bleibt aber spekulativ. Für die hier behandelten Fragestellungen ist eine Beteiligung an derartigen Mutmaßungen letztlich auch irrelevant.

4. Öffentliche Inszenierung des Schreckens
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Im Folgenden soll der Blick auf den obrigkeitlichen Umgang mit Cord Jastram und Hieronymus Snitger sowie die theatralischen Elemente von Gerichtsverfahren und Hinrichtung gelenkt werden. Spätestens seit der Verhaftung entwickelte sich der Fall zu einem Medienereignis. „Unsere Avisenschreiber“, erinnerte sich der Chronist Otto Sperling d.J. (1643-1715), „funden mit diesen Personen eine reiche Grube, daraus Dinte und Papier bezahlet werden könte, maßen sie alle Avisen, mit diesen neuen Zeitungen von Jastram und Snitcher ausflickten, welches die Obrigkeit vergunte, als welche diesen Verrat für stadtkündig und allenthalben bekant hielten, auch die Täter für voll schüldig, sonst würde sie nicht zugelaßen haben, daß jemand durch Avisen verlästert würde“ (zit. nach Loose 1967, S. 12). Neben den Berichten für die politischen Zeitungen entstanden auch eigenständige Drucke, die tagebuchartig und im Zeitungsstil, das heißt in vergleichsweise nüchtern-dokumentarischen Ton (Schultheiß-Heinz, S. 273; Adrians), ohne aber einen Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe zu lassen, die Ereignisse von der dänischen Belagerung bis zur Vergeltung des ‚Landesverrats’ beschrieben. Beispiele hierfür sind die Texte Eine kurtze Verfassung (VD 17: 3:664143M) sowie die bereits erwähnte Kurtze und außführliche Relation, deren Verfasser, wie in der Zeit üblich, anonym blieben. Sie bieten zusammen mit den Zeitungen eine brauchbare Grundlage zur Rekonstruktion der Ereignisse: Nachdem Jastram und Snitger samt anderen Verdächtigen am 22. August 1686jul. festgenommen worden waren, wurde auf Geheiß des Senats bereits drei Tage später ein Plakat am Hamburger Rathaus angeschlagen, das für großes Aufsehen sorgte. Der Verfasser der Relation, der das Treiben beobachtete und einen Passanten nach dem Inhalt fragte, bekam zur Antwort, „daß am vergangenen Sonntage die beyde bekandte Männer/ Jastram und Schnittger/ welche man biß dato vor redliche Patrioten gehalten/ gefänglich eingezogen/ und Sie eines Verraths beschuldiget/ und wäre solch Placat deßwegen angehefftet/ umb im Fall jemand noch einige solche Complot und Verrath wüste/ er solches angeben solte/ widrigen falls er mit solchen Verräthern in gleicher Verdammniß seyn solte“ (Kurtze und außführliche Relation, S. 11f.; siehe auch Eine kurtze Verfassung, S. 4f.; Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung [1686], Stck. 2, Woche 35, S. 551, Meldung „Hamburg vom 25. dito“). Der genaue Wortlaut des Mandats fand Eingang in die Berliner Zeitung (Eingekommener Zeitungen Sonntagische Fama, [1686], Woche 34, 1686) und schließlich auch ins Theatrum Europaeum (Theatrum Europaeum, Bd. 12, 1. Aufl., 1691, S. 992). Bedeutsam ist neben dem Aufruf zur Denunziation von Kollaborateuren des vermeintlichen Komplotts, dass der Vorwurf des Landesverrats schon im Vorfeld des Verfahrens als bereits bewiesen dargestellt ist. Kurz nach der Plakatierung wurden Jastram und Snitger aus der Untersuchungshaft im Winserturm (Winserbaum) ins Gefängnis, die so genannte Büttelei oder Fronerei, überführt (Eine kurtze Verfassung, S. 6). Für die Beobachter dieses öffentlichkeitswirksam arrangierten Ereignisses war dies nicht nur ein weiteres deutliches Zeichen ihrer Schuld, sondern auch Indiz für eine bevorstehende peinliche Befragung, also Folter (Journal, Nr. 71, 4.9.1686jul., Meldung „Nieder-Elbe den 28. Augusti“; Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung [1686], Stck. 3, Woche 35, S. 555, Meldung „Hamburg vom 28. dito.“). Tatsächlich wurde Jastram, insbesondere aber Snitger, am folgenden Tag „sehr hart torquiret“ (Eine kurtze Verfassung, S. 6f.). Geständnisse waren den beiden Angeklagten jedoch weder auf diese Weise noch in den normalen Verhören abzuringen. Allerdings gerieten im Verlauf der Untersuchung neben dem dänischen Rat Paulli noch elf weitere Personen ins Visier der Anklage. Theatralisch inszeniert wurde schließlich auch die Gerichtsverhandlung gegen die Hauptbeschuldigten, die Anfang September begann. So wurden die beiden „cum applausu mit dem Hencker und seinen Gesellen von der Bütteley nach dem Nieder-Gericht gebracht/ da dann Schnitquer von zweyen Büttels-Knechten an beyden Armen in Zuschauung einer grossen Menge Volcks dahin geführet wurden/ allwo sie vom Fiscal angeklaget/ daß sie sollen lebendig auffgeschnitten/ ihr Hertz aus dem Leibe gerissen/ ihnen umbs Maul geschmissen/ darauff enthäuptet/ die rechte Hand abgehauen/ und darauff geviertelt werden“ (ebd., S. 9; siehe auch Journal, Nr. 74, 14.9.1686jul., Meldung „Nieder-Elbe den 10. Sept.“). Nach zwei weiteren Verhandlungstagen wurde am 27. Septemberjul. das Niedergerichts-Urteil des vorsitzenden Richters Andreas Bötticher, der seit 1669 Fiskal war (Trummer, S. 141), gesprochen. Für beide „als Meineydige/ Schänder des Magistrats/ und Verräther des Vaterlandes“ (Kurtze und außführliche Relation, S. 22) Angeklagte war der Tod durch das Schwert vorgesehen. Cord Jastram, der als das „fac totum in der Zellischen Unruhe [...]/ und der principalste/ welcher die Verrätherey mit den Dänischen Ministris angestifftet“ (Hamburger Freud und Leid, S. 71f.), galt, sollten zuvor „beyde Finger an seiner rechten Hand/ damit er den Eid [Bürgereid, K. L.] gethan“ abgeschlagen werden (Eine kurtze Verfassung, S. 15). Für seinen Kopf sah das Gericht eine anschließende Pfählung vor, der Körper sollte indes an der Richtstätte verscharrt werden. Aufgrund seiner geringeren Schuld gestand der Richter Snitger dagegen immerhin ein christliches, ehrliches Begräbnis nach der Enthauptung zu. Bei der Bestätigung der „Bürgerfindung“ am 1. Oktober durch den Senat verschärfte dieser das Strafmaß allerdings noch dahingehend, dass die Körper beider Delinquenten unter der Richtstätte verscharrt und ihre Köpfe über den Toren im Westen und Osten der Stadt ausgestellt werden sollten (ebd., S. 16; Ohnverfälschter Abdruck; Wahrhafftig-Abbildender Auffruhr- und Empörungs-Spiegel, S. 135f., S. 136f.). Im Frankfurter Journal wurden die 13 einzelnen Punkte der Beschuldigungen für die Leser kurz und vereinfacht zusammengefasst. Neben den drei oben genannten Punkten waren Snitger und Jastram demnach als „Gesetz-Brecher“, „Schuldner vieler Falschheit“, „Angeber“, „Betrieger“, „Aufrührer“, „Zusammen Rottirer“, „Complotisten“ und „Anstifter verbottener Zusammenkunfften“, als „Verkehrer der Statuten dieser Statt“ und wegen heimlicher „Correspondentz wider Rath und Bürgerschafft“ verurteilt worden (Journal, Nr. 80, 5.10.1686jul., Meldung „Hamburg den 2. 12. Octobr.“). Dass das Verfahren, die Begründung und die Urteile in den Augen fachkundiger Zeitgenossen durchaus nicht ganz gewöhnlich waren, ja dass es sich vielmehr um einen rechtsgeschichtlich bemerkenswerten Fall handelte, wird in diesem Zusammenhang schon darin deutlich, dass er einige Jahre später Eingang in Lünigs Teutsches Reichs-Archiv (Lünig, S. 1171f.) fand. Am Schicksal von Snitger und Jastram änderte dies gleichwohl nichts. Drei Tage nach der öffentlichen Verkündigung wurde die Hinrichtung nach einem festen Drehbuch vollstreckt (hierzu auch Nowosadtko, S. 80-82). Bereits der Armesünderzug zur außerhalb der östlichen Stadtbefestigung liegenden Richtstätte war ein Schauspiel, das massenhaft Zuschauer auf die Straßen lockte – und zwar nicht nur Hamburger Einwohner (Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung [1686], Stck. 1, Woche 41, S. 644, Meldung „Nieder-Elbe vom 5. Octobr.“). Angeführt vom Scharfrichter und vom Gerichtsvertreter zu Pferd folgten die Verurteilten zu Fuß, begleitet von ihren Seelsorgern (Abb. 6a).

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Abb. 6a: Außführung Cord Jastrams und Hieronymi Schnitgers
Den Abschluss bildete die berittene Stadtwache. Der gesamte Zug wurde von Soldaten geschützt (Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung [1686], Stck. 1, Woche 41, S. 644, Meldung „Nieder-Elbe vom 5. Octobr.“), wie bei Hinrichtungen grundsätzlich nicht unüblich. In einer 1687 erschienenen Schrift heißt es dazu: „Bey dieser Execution ist so gute Ordnung in der Stadt gemachet worden/ daß alle Pöste und Thöre mit doppelter Mannschafft besetzet/ einige Kreutzgasser und alle Marckte jeder Ort mit 2. Compagnien Soldaten besetzt/ die Reuterey und Dragoner in und ausserhalb der Stadt postirt worden/ um einen vorfallenden Getümmel vorzubeugen. Der Köpffenberg/ worauff die Justitia exequiret/ war mit 800 Soldaten berundet/ damit dem Scharff-Richter kein Leid wiederführe.“ (Hamburger Freud und Leid, S. 70f; siehe auch Kurtze und außführliche Relation, S. 23) Auf dem vor der Stadtbefestigung liegenden und von einem Graben umgebenen Richtplatz (Abb. 6b), bei dem sich der Vergleich mit einer Bühne geradezu aufdrängt, wurde zunächst der Hauptschuldige Cord Jastram enthauptet, im Anschluss Hieronymus Snitger. Danach „entkleideten die Hencker den Rumpff“ Jastrams, „welchen sie so fort auffschnitten/ die Gedärme herauß rissen/ solche in einen Zuber warffen/ und hernach den Leib mit einem Beil in vier Theile zerhieben“ (Kurtze und außführliche Relation, S. 23; siehe auch Eine kurtze Verfassung, S. 16; Asendorf, S. 110, der einen Bericht vom 5. Oktober 1686 aus dem Relations-Courier zitiert; Journal, Nr. 81, 9.10.1686jul., Meldung „Elbstrohm den 5. Octobr.“).
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Abb. 6b: Execution Cord Jastrams und Hieronimi Schnitgers

Eine solche kumulative Entwürdigung des bereits getöteten Körpers gehört aus heutiger Perspektive sicher zu den verstörendsten Elementen der frühneuzeitlichen Theater des Schreckens (van Dülmen, S. 110-111 u. 144; Evans, S. 121-122). Für Hamburg lassen sich zahlreiche andere, vergleichbare Beispiele anführen, wie der Fall eines Familienmörders, der nach seinem in Haft begangenen Selbstmord Anfang 1687 dennoch gerädert und dann aufs Rad ‚geflochten’ wurde (Relations-Courier, Nr. 18 (1.2.1687), Meldung „Elbstrohm/ vom 1 Febr.“). „Die Marter am toten Körper wurde ebenso ernst genommen wie die am lebendigen Leib. [...] Der verurteilte Verbrecher wurde in aller Öffentlichkeit physisch vernichtet [...].“ (Nowosadtko, S. 82) Bei den Strafritualen kommt hinzu, dass sie für die Zeitgenossen zumindest zum Teil eindeutig dechiffrierbare Handlungen waren, die Rückschlüsse auf die Taten des Delinquenten zuließen (ebd.). Die Vierteilung Jastrams etwa kennzeichnete diesen sichtbar als Landesverräter (van Dülmen, S. 127). Nach der unehrenhaften Verscharrung der beiden Körper wurden eiserne Stangen durch die abgetrennten Köpfe getrieben und diese zwischen zwei eisernen Platten befestigt. Auf dem Henkerswagen fuhr man die Häupter daraufhin zurück in die Stadt und steckte sie „zu einem Beyspiel und Erinnerung aller Nachkommen“ (Kurtze und außführliche Relation, S. 23) auf die Tore. Jastrams Kopf blieb dort, nebenbei bemerkt, anders als Snitgers, nur bis zum Sommer 1712, als er spurlos verschwand (Asendorf, S. 110f).

Grundsätzlich war die Pfählung von Köpfen Hingerichteter aus Gründen der Memoria nicht außergewöhnlich und wurde speziell in Hamburg im Untersuchungszeitraum in ähnlicher Form auch in vielen anderen Fällen von Kapitalverbrechen praktiziert (siehe z.B. Journal, Nr. 84, 19.10.1686jul., Meldung „Nieder-Elbe den 8. Octobr.“). Die öffentliche Zurschaustellung über den Stadttoren war allerdings durchaus nicht alltäglich. Dieser Schritt sollte fraglos den herausgehobenen Charakter des Vergehens der Delinquenten unterstreichen. Zudem traf dies freilich auch die Hinterbliebenen in ihren Gefühlen und in ihrer Ehre in besonderer Weise.

Das gesamte Strafritual zielte auf Reinigung und Wiedergutmachung (van Dülmen, S. 121ff.). Gleichzeitig war es aber auch ein demonstratives Schauspiel der Macht des Senats. Verbreitungsmedial sekundiert wurde dieses durch den Plakataushang, die Veröffentlichung der Urteile und ihrer Begründungen sowie eine gezielte Publikation von Akten des Falls. Letzteres sorgte innerhalb der Stadtführung für einige Debatten (Journal, Nr. 102, 21.12.1686jul., Meldung „Hamburg den 14. Decembr. st. n. [stylus novus]“; Eine kurtze Verfassung, S. 24-26). Hinzu kamen subtilere Schriften wie der Wahrhafftig-Abbildende Auffruhr- und Empörungs-Spiegel, eine historische Exempelsammlung (hierzu Weber, S. 333 u. 337) von sämtlich misslungenen bürgerlichen Aufständen und deren Rädelsführern. Sie sollte zeigen, „was schändliche und abscheuliche gantz entsetzliche Flecken dieses Laster der Auffruhr/ Empörung/ Conspiration und Ungehorsams gegen seine Obrigkeit dem Menschen verursache“ (Wahrhafftig-Abbildender Auffruhr- und Empörungs-Spiegel, Vorwort). Der Fall Jastrams und Snitgers, der den Abschluss der Anthologie bildet, steht dabei in einer Reihe mit Rebellionen in Paris (1386), Neapel (1647), Lübeck (1408-1416), dem Fettmilch-Aufstand in Frankfurt (1614) sowie dem ebenfalls in den 1680-er Jahren geschehenen Kölner Aufstand des Kaufmanns Nikolaus Gülich (1644-1686). Insbesondere letzterer weist vom Verlauf und von seinem Ausgang im Februar 1686 her deutliche Parallelen zum Hamburger Fall auf, bis hin dazu, dass das Ereignis zum Stoff der Theatrum-Literatur wurde (Bellingradt, S. 102-124). Die allgemeine Moral, die den Auffruhr- und Empörungs-Spiegel abschließt, wirft überdies ein interessantes Licht auf die Haltung des Hamburger Senats: „Der Geneigte Leser wird in diesem Auffruhr-Spiegel an den vorgestelten Exempel zweyerley fürnemlich und zuförderst ins Gesichte bekommen/ nemlich den allemahl auff Empörung und Auffruhr wieder seine ordentliche Obrigkeit erfolgenden schrecklichen Ausgang/ und die wunderbahre Regierung Gottes/ durch welche/ wer einem andern eine Grube gräbet/ selbsten gemeiniglich mus/ ehe er sichs versiehet/ hinein fallen.“ (Wahrhafftig-Abbildender Auffruhr- und Empörungs-Spiegel, S. 137) Insbesondere Jastram, der es der Darstellung nach durch gute Heiraten und eine Erbschaft vom Bomseiden-Färber zum Schiffsreeder gebracht hatte, wurde in der Schrift vorgeworfen, gegen die festgelegte Gesellschaftsordnung verstoßen zu haben, „weil er ohne dazu von GOtt gehabten Beruff sich mehr der Stad als seiner eigenen Sachen angenommen“ hätte (ebd., S. 115). Vor diesem Hintergrund ist auch die knappe Bemerkung zu verstehen, die der Zeitungskorrespondent aus Hamburg in seinem Bericht zur Verhaftung Jastrams und zur gleichzeitigen Konfiskation seiner Güter machte: „Gestern Abend sind deß Schnitgers Sachen auch eingezogen/ und seynd der Verräther nun nicht viel mehr.“ (Journal, Nr. 70, 31.8.1686jul., Meldung „Elbstrohm den 25. Aug.“)

5. Der Fall Jastram und Snitger als Mordt-Theatrum
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Das Hamburgisch Mordt-Theatrum der Jahre 1686 und 1687 bzw. dessen identische niederländische Version, der Hamburger Moord-Tonneel, bildeten gleichsam den Gegenpol zu den Publikationen der Hamburger Senatsseite, wie sie im vorangegangenen Abschnitt exemplarisch vorgestellt wurden. Das Mordt-Theatrum war ohne Angabe des Entstehungsortes oder des Verfassers erschienen. Gleichwohl kann man mit großer Wahrscheinlichkeit den dänischen Rat Paulli als Herausgeber vermuten, den der Senat im Verfahren stets als Schlüsselfigur des Verrats dargestellt hatte und der diese ehrenrührigen Vorwürfe in zahlreichen Drucken zu widerlegen suchte. In der Regel erschienen diese in Altona oder Glückstadt (z.B. Abgenötigte Declaration; siehe auch Gallois, S. 53). In einem 1687 publizierten fiktiven Reisegespräch zwischen einem Hamburger und einer Person namens Aletophilo brachte dieser Wahrheitsfreund seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass Paulli Jastram und Snitger „in einigen außgestreueten Schrifften für so gar unschuldig/ so daß sie gleichsam ermordet/ außruffen“ dürfe (Kurtzes Gespräch, S. 3). Dies ist ein deutlicher Hinweis auf das Theatrum, in dessen Vorwort zur Erstauflage als Ziel formuliert ist, dass „ein jeder und insonderheit diejenige/ welche noch täglich das schändliche Wort Verräther im Munde führen/ und meynen daß der Verurtheilte des Verraths sey überzeugt/ klar sehen möge/ wie übel und mit was bösen Fundament die Leute von der wahren Beschaffenheit unterrichtet sind/ auch urtheilen könne ob den Verurtheilten Recht und Unrecht ist gethan“ (Mordt-Theatrum, 1. Aufl., S. 3f.). Was den Lesern auf den folgenden rund 130 Seiten vor Augen gestellt wird, ist nicht weniger als eine Sammlung von insgesamt 27 Dokumenten aus dem Prozess gegen Hieronymus Snitger. Publikationen derartiger Texte zu politischen Zwecken sind bereits für das 16. Jahrhundert belegt (Wilke, S. 28). Entsprechend ihrer Intention geschah die Distribution solcher Schriften nicht nur über den freien Verkauf, sondern auch durch gezielte, kostenfreie Streuung an ausgesuchte Personenkreise (ebd., S. 28; Bellingradt, S. 83-85). Zu den im Mordt-Theatrum versammelten Texten gehören neben der Anklageschrift die Protokolle der Verhöre und der Gegenüberstellungen. Hinzu kommen Auszüge aus Briefen Paullis, die Verteidigungs- und Berufungsschriften von Snitgers Anwalt Nicolaus Mittag, Protokollauszüge aus den Gerichtsverhandlungen sowie Abdrucke der Bittschriften der Ehefrau Anna Katharina Snitger an Niedergericht und Senat. In der dritten Auflagen des Mordt-Theatrum findet sich zudem ein Anhang mit einem wörtlichen Abdruck eines der vermeintlich belastenden französischsprachigen Briefe Paullis samt der vom Gericht angefertigten deutschen Übersetzung. Der Autor gibt an, dazu „von etzlichen Freunden sehr ersuchet“ worden zu sein (Mordt-Theatrum, 3. Aufl., S. 123-131) und bemüht sich im Folgenden nachzuweisen, dass der Sinn des Schreibens durch Übersetzungsfehler und mutwillige Veränderungen verfälscht wurde. Darüber hinaus unterscheidet sich die Neuauflage vor allem durch das erweiterte Vorwort von der Erstveröffentlichung. Demnach sollte die Publikation der Gerichtsakten Antworten liefern auf die Fragen, die jedem Besucher Hamburgs unweigerlich kämen, „wann er das abscheuliche Spectacul über den Thoren“ sehe (Mordt-Theatrum, 3. Aufl., Vorwort, unpag.). Während sich der Herausgeber in der Erstauflage mit einer expliziten eigenen Deutung der Dokumente noch zurückhielt und eher auf das Problem des Informationsmangels verwies, wird er nun sehr viel deutlicher: „Es scheinet daß einige in dem Magistrat, die dieses Werck stafiret, (denn alle werden hierdurch nicht gemeinet/) den Machiavellum fleißiger als die Bibel/ oder das Corpus Juris studiret haben/ denn sonsten würden Sie nimmermehr die Unschuldt dergestalt verfolget/ und ihr Gewißen (welches Sie doch/ wo nicht eher/ jedennoch gewiß bey ihrer letzsten Todes-stunde/ sehr drücken wird/) mit Bluth-schulden besudelt haben.“ (ebd.) Wenn die Verwendung der Theatrum-Metapher im Titel der gedruckten Dokumentensammlung letztlich auch nicht als formgebendes Stilmittel erkennbar ist, zeigt die Äußerung doch ganz deutlich, dass sie keineswegs zufällig oder einer publizistischen Mode folgend gewählt ist. Im Umfeld des Falles erschienen noch andere vergleichbare Drucke, die der Verteidigung der mutmaßlichen Kollaborateure gewidmet waren, allerdings im Titel auf einen expliziten Schauspielbezug verzichten. Exemplarisch sei etwa auf die Schrift Hamburgische Wütherei von 1687 verwiesen, die den Prozess gegen den Juristen David Krolow (geb. 1646) dokumentiert. Allein die publizierten Gerichtsakten umfassen 492 Seiten. Ein anderes Beispiel ist die 395 Seiten starke Verteidigungsschrift Ohnverschuldete Verfolgung und harte Drangsahl des Kaufmanns Christian Meurer (1644-1693) aus dem Jahre 1688. Mit dem bewusst gewählten Titel Mordt-Theatrum wollte der Herausgeber die Aufmerksamkeit der Leser von Beginn an gezielt auf den dezidiert theatralischen Charakter von Verhandlung und Hinrichtung lenken und sie als obrigkeitlich inszeniertes Schauspiel höchsten Unrechts enthüllen. Entsprechend sollten die vorgelegten Dokumente das Fehlen von Beweisen und Geständnissen belegen (Mordt-Theatrum, 3. Aufl., Vorwort, unpag.). Sie sollten als Zeugnisse für die vom Senat unbegründet angeordnete öffentliche Diskreditierung und Entwürdigung sowie für die außergewöhnliche und rechtlich fragwürdige Grausamkeit und Härte gelesen werden. In seiner in das Theatrum integrierten Verteidigungsschrift wirft Nicolaus Mittag dem Gericht zunächst vor, bei der öffentlichen Verlegung Snitgers ins Gefängnis sowie bei der dortigen Folter nicht nur gegen die Stadtverfassung, sondern auch gegen das Reichsstrafgesetzbuch, die Constitutio Criminalis Carolina, verstoßen zu haben. Weder habe eine vorhergehende Rechtsbelehrung stattgefunden, noch sei von Beginn an eine Möglichkeit zur Verteidigung gewährt worden. Zudem habe das Gericht keinerlei Gewissheit über den Verrat gehabt und die Bestimmungen zur angemessenen Folterpraxis nicht eingehalten, indem es Snitger über zwei Stunden „auffs grausamste gemartert“ habe (Mordt-Theatrum, 3. Aufl., S. 62; siehe auch Erdmann). Darüber hinaus war es neben dem eingeschränkten Besuchsrecht von Seelsorgern und Familienangehörigen gerade die öffentlichkeitswirksam inszenierte Präsentation des von der Folter gezeichneten Angeklagten, die der Anwalt nachdrücklich kritisierte. Mittag warf dem Niedergericht vor, dass, „als Inquisitus für Gericht geführet werden sollen/ und von wegen der grausahmen Tortur, wodurch er also zugerichtet worden/ daß er keines Gliedes an seinem Leibe mächtig ist/ ihm unmöglich gewesen/ 3 Schritt ohngeleitet aus der Stelle zu gehen“, „man ihn durch zwey Knechte miserando spectaculo nach dem Gericht/ und von da wiederumb nach der Frohnerey [habe] schleppen lassen“ (Mordt-Theatrum, 3. Aufl., S. 63). Dies war auch in den zeitgenössischen Zeitungen bereits als bemerkenswert thematisiert worden: „Wie [sie] gestern vor Gericht geführet waren/ muste der Schnitger sich von 2. Büttelsknechten leiten lassen/ weilen er an seinen Füssen incommendirt ist [...].“ (Journal, Nr. 75, 16.9.1686jul., Meldung „Ein anders auß Hamburg vom obigen dito [11.9.1686jul.]“) In den Suppliken, die Anna Katharina Snitger an den Senat sandte, wurde ferner die öffentliche Vorverurteilung beanstandet, die bereits mit der beschriebenen Plakatierung begonnen hatte. Sie bat in diesem Zusammenhang darum, „daß man sich in Processu nicht übereilen/ sondern meinen Liebsten die gewöhnliche Befristungen wider des Fiscalis Klage hochgeneigt vergönnen wolle“ (Mordt-Theatrum, 3. Aufl., S. 109). Überhaupt drängt sich beim Lesen der Eingaben der Eindruck auf, dass Snitger nicht nur miserablen Haftbedingungen ausgesetzt war, sondern auch einem ungerechtfertigten Zeitdruck, der von vornherein gegen ihn spielte (ebd., S. 110-113). Bis zum Schluss, auch als das Todesurteil längst nicht mehr abzuwenden war, bemühte sich seine Frau darum, den Senat zu einer Abmilderung der Umstände der kommenden Hinrichtung zu bewegen. Dabei ging es interessanterweise weniger um den eigentlichen Tötungsakt als vielmehr um die theatralische Darbietung – was die Darbietung und den Umgang mit dem toten Körper einschloss: „Wann aber uns Freunden und Anverwandten dieses offentliche miserabele Spectacul inconsulabel machen würde/ wir auch darvor halten/ daß propitio jure ob merita Patris & Propinquorum die poena gar leicht mitigiret werden könne. So bitten Ew. Magnif. wir umb GOTtes Barmhertzigkeit/ und umb der Liebe JEsu CHristi willen/ Sie geruhen die gnädige Verfügung zu thun/ daß nach abgesondertem Häupte so wol dasselbe als der Cörper/ wie es sonsten mit den hingerichteten Persohnen pfleget gehalten zu werden/ mögen begraben werden [...]“ (ebd., S. 119f.). Lapidar heißt es darunter: „Auff diese und andere Supplicationes, wornechst kein Decretum folget/ hat E.E. Raht nichts gedecretiret.“

6. Fazit
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Der Fall Jastram und Snitger offenbart eindrücklich die theatralisch-inszenatorischen Elemente der Strafverfahren in der Frühen Neuzeit. Durch visuelle Effekte sollte Evidenz erzeugt werden. Um die Popularität der Theatermetapher im 17. und 18. Jahrhundert zu verstehen, ist es wichtig, zu sehen, wie tief performative und speziell theatralische Aspekte in der Alltagskultur verwurzelt waren. Bei Strafverfahren und den Urteilsvollstreckungen, die in diesem Fall aus Armesünderzug, Hinrichtung und Ausstellung der abgetrennten Köpfe bestand, konnte, ähnlich wie zum Beispiel bei Passionsprozessionen und -spielen (Freise; Voney) die gesamte Stadt zur Schaubühne werden, wobei die Einwohner sowohl Zuschauer, als auch in die Handlung integriert waren. Diese „integrierte Öffentlichkeit“ ist Ausdruck einer Gesellschaft, die noch stark von Formen der Präsenzkommunikation geprägt war, also von unmittelbarem sozialen Kontakt (Schlögl 2008b, S. 592f., 607, 614f.). Die traditionellen Kommunikationsformen traten im ausgehenden 17. Jahrhundert allerdings zunehmend in ein Spannungsverhältnis zu der bedeutsamer werdenden verbreitungsmedialen öffentlichen Kommunikation, die ihnen entgegenstand. Blickt man etwa auf die Zeitungsberichterstattung zum Verfahren, ist erkennbar, dass der seit dem 16. Jahrhundert geltende Grundsatz, dass die Prozesse geheim geführt, die Strafen indes öffentlich vollstreckt wurden (Nowosadtko, S. 71), längst nicht mehr in aller Strenge galt – wenn er das denn je getan hat.

In diesem Sinne ist auch das Hamburgisch Mordt-Theatrum Zeugnis der medien- und kommunikationsgeschichtlichen Transformation. Seinen Lesern eröffnete die Sammlung von Dokumenten, die aufgrund der veränderten medialen Zwänge wohl zumindest teilweise von der Hamburger Stadtführung selbst veröffentlicht worden waren, einen Blick hinter die Kulissen des Theaters des Schreckens, auf das was ‚tatsächlich’ vor sich gegangen war. Das Verfahren wurde so auf eine neuartige Weise erfahrbar und transparent. Obwohl keineswegs unparteiisch, lässt sich das Mordt-Theatrum daher in gewisser Hinsicht als versachlichter Gegenentwurf zu einer ansonsten vornehmlich pärational wirkenden Affekt- und Effekthascherei lesen, als Gegenentwurf zu dem von tendenziösen Inszenierungen und Maskierungen geprägten Schauspiel rund um Verhandlung und Strafritual. Die Theatrum- Metapher war in dieser Verwendung demnach nicht nur Mode- oder Wissensordnungsbegriff, sondern auch Kampfbegriff, in dem sich bereits die aufgeklärte Kritik an der überkommenen Strafrechtspraxis andeutet, die schließlich zu Reformen dieses juristischen Bereichs führte (Nowosadtko, S. 76).

7. Bibliographische Nachweise und Forschungsliteratur
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7.1. Quellen
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  • anonym: Abgenötigte Declaration Wegen des außgeschrienen Verraths/ So einigen Persohnen/ welche mit Mir Endsbenandten wegen Sachen die Stadt Hamburg angehend communication gepflogen/ fälschlich auffgebürdet wird. O.O. 1686 (StA Hamburg, Sammelband 203, Tom III: 1684-1685, Nr. XX; VD 17: 7:686763X) [opac]
  • anonym: Eine kurtze Verfassung/ Der Anno 1686. von der Königl. Dennemarckischen Armee belagerten Stadt Hamburg/ Was sich darin Von Tag zu Tag/ biß zu Ende gebrachten Justicirten der beyden Verräther Schnittgers und Jastrams begeben. O.O. [1686] (StA Hamburg A 320/0014, Nr. 15; VD 17: 3:664143M) [gbv]
  • anonym: Hamburger Freud und Leid/ das ist/ Ein Wahrhafftig/ Historisch- und Politischer Bericht/ was ferner vor/ in und bey der Dänischen jüngsten Belagerung sich zugetragen/ Und Wie die gottlosen Verräther Schnitger und Jastram Zum Tode verdam[m]t und erbärmlich hingerichtet worden/ In Etlichen Kupfferstücken der Welt hiedurch vorgestellet wird. O.O. 1687 (StA Hamburg, A 320/22), VD 17: 3:302583Z [opac]
  • anonym: Hamburger Moord-Tonneel, Bespat het Bloedt Van Jeronimo Snitquer, Koopman en Burger tot Hamburg. O.O. [1686/1687] (StA Hamburg, A320/19) [gbv]
  • anonym: Hamburgisch Mordt-Theatrum Besprengt mit dem Blute Jeronimi Snitquer, Kauffman und Bürger zu Hamburg. 1. Aufl. O.O. 1686 (StA Hamburg, A320/0013: Kapsel: Unruhen 1686-1687), VD 17: 23:304415X) [gbv]
  • anonym: Hamburgisch Mord-Theatrum Besprengt mit dem Blute Hieronymi Snitquer, Kauffmann und Bürger zu Hamburg, Editio tertia correctior. Mit einer neuen Vorrede/ und Appendice. O.O. 1687 (StA Hamburg, Sammelband 6, Nr. 8), VD 17: 14:076987L) [opac]
  • anonym: Hamburgische Wütherei/ so Die Praedominirende unterm Nahmen Des Rahts und Gerichts in denen Jahren 1686. und 1687. ausgeübet an David Krolow/ Deputirten der Erbgeseßenen Bürgerschaft der Stat Hamburg. O.O. 1687 (StA Hamburg, Sammelband 204: Acta Hamburgensia, Tom. IV: 1686-1689, Nr. IV-VI), VD 17: 39:161387E [gbv]
  • anonym: Kurtze und außführliche Relation, Was sich in währender Berennung der Stadt Hamburg In und ausser derselben zwischen Ihr. Königl. Maj. von Dännemarck und obgedachter Stadt von Tage zu Tage begeben/ und remarquables zugetragen/ Von einem Freunde/ der in solcher Stadt von dem so geschwinden und unverhofften Königl. Anmarsch übereylet/ und sich währenden Troublen und Attaque darin auffgehalten/ ordentlich und accurat, also wie ers theils Augenscheinlich gesehen/ theils aber auß beglaubten Munden erzehlen gehört/ beschrieben und zugesandt. Sampt beygefügter Erzehlung/ welcher Gestalt Court Jastram, und Hieronymus Schnittger/ Verrätherey wider ihr Vatterland angesponnen/ wie selbe glücklich entdeckt/ und wie an besagten Verbrechern die peinliche Straffe endlich vollzogen worden. Worbey das Kupffer von der Stern-Schantze/ Approchen und Trencheen. Gedruckt im Jahr/ 1686 (StA Hamburg A 331/0007, Kapsel 3), VD 17: 23:304819Z [opac]
  • anonym: Kurtzes Gespräch Zwischen Einen reisenden Hamburger Und einem andern Passagier nahmens Aletophilo In welchem Auß einigen von Jacob Hinrich Pauli geschriebenen wörtlich einverleibten Brieffen zur Gnüge dar gethan wird/ was unverantwortlich verrätherische Consilia erwehnter Gern-Raht Pauli mit denen bereits ihrem Verdienst gemäß exequirten Verräthern und Auffrührern Schnittger und Jastramen gepflogen/ und wie er durch seine zeithero außgesprengete Schmäh-Schrifften/ endlich von Käyserl. Majest. die schon längst verdienete Infamiam erworben/ und auß einem schnaubenden Saulo/ nunmehro ein gedemüthigter frommer Pauli worden. O.O. 1687, VD 17: 12:201179L
  • anonym: Ohnverfälschter Abdruck/ der Wieder die säbtlich inhafftirt gewesene Hamburgische Complotisten ergangenen Urtheile. O.O. 1687 (StA Hamburg, A320/0017), VD 17: 14:075557Q
  • anonym: Ohnverschuldete Verfolgung und harte Drangsahl/ so Christian Meurer in Hamburg Anno 1686 und 1687. in und bey dem wider ihn geführten Fiscalischen Process erlitten/ Anjetzo aber Zur ohnumbgänglichen Rettung Sein und der Seinigen Glimpf und Ehre/ auch Abweltzung der gantzen Freundschafft blame, von Einigen Bluts- und Gemühts-Freunden zum Druck befodert. O.O. 1688 (StA Hamburg, Sammelband 204: Acta Hamburgensia, Tom. IV: 1686-1689, Nr. VIII), VD 17 39:161395W [opac]
  • anonym: Wahrhaffte und eigentliche Erzehlung/ was sich bey des Herrn Hieronimvs Schnitqvers Entführung/ und Liberirung zugetragen. O.O. o.J. [ca. 1685] (StA Hamburg, A 320/0013, Kapsel 1; StA Hamburg A 320/0019; StA Hamburg, Sammelband 203, Tom III: 1684-1685, Nr. 5) [opac]
  • anonym: Wahrhaffter Bericht/ Von denen zu Hamburg am 13. April und 1. Junii dieses 1685sten Jahres mit völliger Rechts-Gebühr enthaupteten frevelhafften Conspiranten/ Friedenbrechern und Räubern. O.O. 1685 (StA Hamburg, Sammelband 203, Tom III: 1684-1685, Nr. V), VD 17: 14:075551U [opac]
  • anonym: Wahrhafftig-Abbildender Auffruhr- und Empörungs-Spiegel/ In welchem Alle unruhige und verwegene Köpffe gahr leicht und eigentlich zu erkennen seyn/ beydes Ihnen selbst zu nöthiger Betrachtung/ und allen redlichen/ Gottfürchtenden/ ihr Vaterland liebenden/ auch Eyd und Pflicht/ nicht minder ihre und der ihrigen Wohlfarth bedenckenden Gemüthern zu nützlichem Gebrauche vorgestellet. Worbey Eine kurtze Erzehlung dessen/ was in Hamburg etliche Jahre hero durch die beyde hingerichtete Haupt-Redelsführer/ Jastram und Schnitger/ verübet worden. Friedberg 1687 (StA Hamburg A320/0015), VD 17: 3:302581K [opac]
  • Eingekommener Zeitungen Dienstagischer Postillion. [Berlin] 1686 (Institut Deutsche Presseforschung, Universität Bremen, Z22) [gbv]
  • Eingekommener Zeitungen Sonntagische Fama. [Berlin] 1686 (Institut Deutsche Presseforschung, Universität Bremen, Z22) [gbv]
  • )Jacob Franz: Relationis Historicae Semestralis Autumnalis Continuatio. Jacobi Franci Historische Beschreibung der denckwürdigsten Geschichten/ so sich in Hoch- und Nieder-Teutschland/ auch Italien/ Hispanien/ Franckreich/ Ungarn/ Böheim/ Polen/ Engeland/ Portugall/ Schweden/ Dennemarck/ Dalmatien/ Candia [...] Mähren/ Schlesien/ Pommern/ Preussen/ Reussen/ Siebenbürgen/ Wallachey/ Moldau/ Moscau/ Türckey/ Barbarey/ Tartarey und im Egäischen Meer [...] in Ost- und West-Indien/ [et]c. vor und zwischen jüngst verflossener Franckfurter Oster-Meß 1687. biß an- und in die Herbst-Meß dieses lauffenden 1687. Jahrs [...] zugetragen/ Alles auß überschickten Lateinischen/ Italiänischen/ Spanischen/ Frantzösischen/ Hoch- und Nieder-Teutschen Documentis [...] und mit etlichen Kupffer-Figuren außgedruckt. Durch Sigismundi Latomi, sonsten Mäurers genannt/ sel. Erben/ und Johann Steindeckern fortgeführt und verlegt. Frankfurt/Main 1687 (VD 17: 3:302592Y) [gbv]
  • Journal. [Frankfurt/Main] 1686 (Institut Deutsche Presseforschung, Universität Bremen, Z96)
  • Johann Christian Lünig: Des Teutschen Reichs-Archivs Partis Specialis, IV. und letzte Continuation. Leipzig 1714
  • Matthaeus Merian: Theatrum Europaeum. 21 Bde., Frankfurt/Main 1633-1738 [opac]
  • Relations-Courier. [Hamburg: Thomas von Wiering] 1686 (Institut Deutsche Presseforschung, Universität Bremen, Z100; StA Hamburg, Sammelband 6, Nr. 8) [gbv]

7.2. Forschungsliteratur
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  • Frauke Adrians: Journalismus im 30jährigen Krieg. Kommentierungen und „Parteylichkeit“ in Zeitungen des 17. Jahrhunderts. Konstanz 1999 [opac]
  • Manfred Asendorf: Was geschah mit den Schädeln Jastrams und Schnittgers? Anmerkung zur Vergangenheitspolitik des Hamburger Rats im 18. Jahrhundert aus aktuellem Anlass, in: Dagmar Bussiek, Simona Göbel (Hg.): Kultur, Politik und Öffentlichkeit. Festschrift für Jens Flemming. Kassel 2009, S. 97-113 [gbv]
  • Gerd Augner: Die kaiserlichen Kommissionen der Jahre 1708-1712. Hamburgs Beziehung zu Kaiser und Reich zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Hamburg 1983 [opac]
  • Daniel Bellingradt: Flugpublizistik und Öffentlichkeit um 1700. Dynamiken, Akteure und Strukturen im urbanen Raum des Alten Reiches. Stuttgart 2011 [opac]
  • Klaus Bender: Relationes historicae. Ein Bestandsverzeichnis der deutschen Meßrelationen von 1583 bis 1648. Berlin 1994 [opac]
  • Holger Böning: Welteroberung durch ein neues Publikum. Die deutsche Presse und der Weg zur Aufklärung: Hamburg und Altona als Beispiel. Bremen 2002 [opac]
  • Else Bogel, Elger Blühm: Die deutschen Zeitungen des 17. Jahrhunderts. Ein Bestandsverzeichnis, Bd. 1: Text. Bremen 1971, S. 17 [zu: Eingekommener Zeitungen Dienstagischer Postillion; Eingekommener Zeitungen Sonntagische Fama], S. 201 [zu: Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung], S. 227 [zu: Relations-Courier], S. 243 [zu: Journal] [opac]
  • Alfred Dreyer: Die Belagerung Hamburgs durch die Dänen im August und September 1686, in: Nordelbingen 7 (1928), S. 251-299 [gbv]
  • Heinrich Erdmann: Hamburg vor 200 Jahren oder Die Jastram-Snitger’schen Wirren (1674-1686). Hamburg 1886 [gbv]
  • Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532-1987. Berlin 2001 [opac]
  • Dorothea Freise: Geistliche Spiele in der Stadt des ausgehenden Mittelalters. Göttingen 2002 [opac]
  • Christopher R. Friedrichs: German Town Revolts and the Seventeenth-Century Crisis, in: Renaissance and Modern Studies 26 (1982), S. 27-51 [gbv]
  • Christopher R. Friedrichs: Urban Conflicts and the Imperial Constitution in Seventeenth-Century Germany, in: Journal of Modern History 58 [Suppl.] (1986), S. 98-123 [gbv]
  • Urs Hafner: Republik im Konflikt. Schwäbische Reichsstädte und bürgerliche Politik in der frühen Neuzeit. Tübingen 2001 [opac]
  • Johann Gustav Gallois: Geschichte der Stadt Hamburg. Hamburg 1853, Bd. 2 [gbv]
  • Franklin Kopitzsch: Zwischen Hauptrezeß und Franzosenzeit 1712-1806, in: Werner Jochmann, Hans-Dieter Loose (Hg.): Hamburg. Geschichte einer Stadt und ihrer Bewohner. Hamburg 1982, Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Reichsgründung, S. 351-414 [gbv]
  • Hans-Dieter Loose: Die Jastram-Snitgerschen Wirren in der zeitgenössischen Geschichtsschreibung, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 53 (1967), S. 1-20 [gbv]
  • Hans-Dieter Loose: Das Zeitalter der Bürgerunruhen und der großen europäischen Kriege 1618-1712, in: Werner Jochmann, ders. (Hg.): Hamburg. Geschichte einer Stadt und ihrer Bewohner. Hamburg 1982, Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Reichsgründung, S. 259-350 [gbv]
  • Jürgen Martschukat: Inszeniertes Töten. Eine Geschichte der Todesstrafe vom 17. bis zum 19. Jahrhundert. Köln 2000 [opac]
  • Jürgen Martschukat: „The duty of society”. Todesstrafe als Performance der Modernität in den USA um 1900, in: Ders., Steffen Patzold (Hg.): Geschichtswissenschaft und ‚performative turn’. Ritual, Inszenierung und Performanz vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Köln 2003, S. 229-253 [gbv]
  • Jutta Nowosadtko: Hinrichtungsrituale: Funktion und Logik öffentlicher Exekutionen in der Frühen Neuzeit, in: Michael Mathens, Sigritt Schmitt (Hg.): Kriminalität und Gesellschaft in Spätmittelalter und Neuzeit. Stuttgart 2005, S. 71-94 [gbv]
  • David Petry: Konfliktbewältigung als Medienereignis. Reichsstadt und Reichshofrat in der Frühen Neuzeit. Berlin 2011 [opac]
  • Rainer Postel: Beiträge zur hamburgischen Geschichte der frühen Neuzeit. Ausgewählte Aufsätze zum 65. Geburtstag. Hg. v. Lars Jockheck. Hamburg 2006 [gbv]
  • Ulrich Rosseaux: Die Entstehung der Meßrelationen. Zur Entwicklung eines frühneuzeitlichen Nachrichtenmediums aus der Zeitgeschichtsschreibung des 16. Jahrhunderts, in: Historisches Jahrbuch 124 (2004), S. 97-123 [gbv]
  • Hermann Rückleben: Die Niederwerfung der hamburgischen Ratsgewalt. Kirchliche Bewegungen und bürgerliche Unruhen im ausgehenden 17. Jahrhundert. Hamburg 1970 [opac]
  • Heinz Schilling: Die Stadt in der Frühen Neuzeit. München 2004 [gbv]
  • Rudolf Schlögl: Kommunikation und Vergesellschaftung unter Anwesenden. Formen des Sozialen und ihre Transformation in der Frühen Neuzeit, in: Geschichte und Gesellschaft 34 (2008a), S. 155-224 [opac]
  • Rudolf Schlögl: Politik beobachten. Öffentlichkeit und Medien in der Frühen Neuzeit, in: Zeitschrift für Historische Forschung 25 (2008b), S. 581-616 [opac]
  • Sonja Schultheiß-Heinz: Politik in der europäischen Publizistik. Eine historische Inhaltsanalyse von Zeitungen des 17. Jahrhunderts. Stuttgart 2004 [gbv]
  • Carl Trummer: Vorträge über Tortur, Hexenverfolgungen, Vehmgerichte, und andere merkwürdige Erscheinungen in der Hamburgischen Rechtsgeschichte. Hamburg 1844, Bd. 1 [opac]
  • Richard van Dülmen: Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit. 4., durchges. Aufl. München 1995 (ED 1985) [gbv]
  • Veronika Voney: Die Luzerner Passionsspiele von 1924, 1934, 1938. Fribourg 2004 [gbv]
  • Christian Weber: Theatrum Mundi. Zur Konjunktur der Theatrum-Metapher im 16. und 17. Jahrhundert als Ort der Wissenskompilation und zu ihrer literarischen Umsetzung im ‚Großen Welttheater’, in: Flemming Schock, Oswald Bauer, Ariane Koller und metaphorik.de (Hg.): Dimensionen der Theatrum-Metapher in der Frühen Neuzeit. Ordnung und Repräsentation von Wissen. Hannover 2008, S. 341-369. [opac]
  • Jürgen Wilke: Grundzüge der Medien- und Kommunikationsgeschichte, 2. durchges. und erg. Aufl. Köln u. a. 2008 [gbv]
  • Lucas Heinrich Wüthrich: Das druckgraphische Werk von Matthaeus Merian d.Ae. Bd. 3: Die großen Buchpublikationen I. Hamburg 1993 [opac]

7.3. Abbildungsnachweise
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  • Abb. 1: StA Hamburg, A320/22.
  • Abb. 2: StA Hamburg, A320/22.
  • Abb. 3: StA Hamburg, Sammelband 203, Tom III: 1684-1685, Nr. V.
  • Abb. 4: StA Hamburg, Sammelband 203, Tom III: 1684-1685, Nr. V (Ausschnitt).
  • Abb. 5: Det Kongelige Bibliotek, Kopenhagen, Porträtsammlung.
  • Abb. 6a: StA Hamburg, Sammelband 6, Nr. 8 (Ausschnitt).
  • Abb. 6b: StA Hamburg, Sammelband 6, Nr. 8 (Ausschnitt).
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