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Tagebuch des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg: Einleitung zum Jahrgang 1629


Zitierlink: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/id/edoc_ed000228_fg_introduction_1629_sm/start.htm

I. Der zwischen Kaiser Ferdinand II. und König Christian IV. von Dänemark geschlossene Lübecker Frieden vom 12./22. Mai 1629 beendete formal den Niedersächsisch-Dänischen Krieg, der jedoch schon 1627 militärisch entschieden worden war. Das aus diesem Konflikt als klarer Sieger hervorgegangene Reichsoberhaupt nutzte jenen Erfolg nicht nur zu einer Aufsehen erregenden Konfiskationswelle gegen die geschlagenen Feinde in Norddeutschland, welche vor allem beide Herzöge von Mecklenburg um ihr gesamtes Territorium brachte, sondern auch dazu, die strittigen Regelungen des Augsburger Religionsfriedens (1555) eigenmächtig und endgültig im Sinne der katholischen Partei auszulegen. Von der Rezeption des dazu am 24. Februar/6. März 1629 erlassenen und nahezu alle protestantischen Reichsstände tangierenden kaiserlichen Restitutionsedikts durch die Fürsten von Anhalt wird deshalb weiter unten noch die Rede sein. Jener einen vorläufigen Höhepunkt markierende Machtzuwachs des Kaisers provozierte allerdings recht bald Reaktionen der konkurrierenden europäischen Mächte Frankreich und Schweden, deren außenpolitische Handlungsspielräume sich bereits im gleichen Jahr deutlich vergrößerten.

II. Christian II. war damals in seiner ungeliebten Residenz Ballenstedt weiterhin ein aufmerksamer, aber zur Passivität verurteilter Beobachter des Kriegsgeschehens und der ‚großen Politik‘ im Reich wie in Europa. Immerhin konnte er vom September bis Dezember 1629 wieder zwei längere Reisen unternehmen. Die erste führte ihn nach Schlesien (11. 9.7. 10.), wo der Fürst die Herzöge Georg Rudolf von Liegnitz-Wohlau, Johann Christian von Brieg und Heinrich Wenzel von Münsterberg-Oels besuchte, in Breslau den als „besten Poeten, deütschen landes“ gerühmten Dichter Martin Opitz traf (22. 9.) und bei dem reichen schlesischen Standesherren Hans Ulrich von Schaffgotsch zu ungewöhnlich günstigen Konditionen 4.000 Taler lieh.1 Am 16. September hatte er auf dem Hinweg überdies die gegen Ende des 15. Jahrhunderts errichtete Görlitzer Nachbildung des mittelalterlichen Heiligen Grabes von Jerusalem besichtigt und in seinem Diarium sehr genau beschrieben. Zum anderen reiste der Anhaltiner nach Wien (17. 11.24. 12.), um vom Kaiser eine feste Besoldung als Gesandter oder Obrist zu bekommen.2 Allerdings wurde ihm lediglich der unbezahlte Ehrentitel eines kaiserlichen Kammerherrn mitsamt dem dazugehörigen goldenen Schlüssel (4. 12.) und eine „Pension“ von viermal jährlich 3.000 Reichstalern bewilligt.3 Am Tag seiner Rückkehr erfuhr er vom frühen Tod seines noch nicht einmal sechs Monate alten Sohnes Joachim Ernst4, nachdem seine sechzehnjährige Schwester Agnes Magdalena schon am 17. Juli während ihrer Wildunger Trinkkur an der Ruhr gestorben war.5 Und nicht zuletzt hatte Christian II. in seinem Herrschaftsbereich einen Mitte August ausgebrochenen Brand in der Ballenstedter Neustadt zu untersuchen, der durch einen „neẅgemachten, noch nicht recht verfertigten schornstejn“ verursacht wurde und ungefähr siebzehn Häuser zerstörte.6

III. Eines der bisher in den jahrgangsweisen Einleitungstexten unberücksichtigten Kriegsphänomene stellt die zivile Widerstandsbewegung der so genannten „Harzschützen“ dar, deren überwiegend unabhängig voneinander agierende Gruppen aus Bauern, Bergleuten und Handwerkern sich seit 1624 im Harz und in dessen Vorland gegen Plünderungen und andere Übergriffe der Soldateska mit Waffengewalt wehrten, indem sie zum Beispiel kleinere militärische Transporteinheiten überfielen oder Requirierungstrupps aus ihren Dörfern vertrieben.7 Jedoch wurden ihre Mitglieder gelegentlich beschuldigt, genauso die lokale Bevölkerung ausgeraubt und „eine Mühle geplündert“8, ja für alle Reisenden „die straßen, sehr vnsicher“ gemacht zu haben.9 Die Haltung des Fürsten gegenüber diesen „Rebellischen pawren, vndt hartzschützen“10 war deshalb ambivalent: Einerseits mochte er sie nicht bestrafen, solange von ihnen nur ausländische Soldaten, nicht aber die eigenen Bediensteten und Untertanen geschädigt wurden. Andererseits untergrub jede Form bäuerlicher Selbstjustiz seine landesherrliche Stellung als Garant der herrschenden Rechtsordnung. Jene „rebelles“ schienen ihm im Mai 1629 allerdings längst zu stark, um sie mit obrigkeitlichen Gegenmaßnahmen erfolgreich bekämpfen zu können.11 Ihren Harzgeröder „Redelsführer“ Hacke wähnte Christian II. sogar mit dem Teufel im Bunde, der diesem „Erzbube[n]“ und „lügener“ zugesagt habe, ihn sieben Jahre lang „vor allem vnfall“ zu schützen.12

IV. Viele Zeitgenossen beunruhigte freilich nicht allein die allgegenwärtige irdische Unsicherheit. So berichtet etwa der Tagebucheintrag vom 31. August von einem am Himmel über Badeborn und Ballenstedt beobachteten „sehr schnellen lichten schein“, der sich nacheinander in eine „feẅerrohte schlange“ mit gekrümmtem Schwanz, „in eines hohen Mannes gestaltt ohne arme“ und in einen roten Löwen verwandelt habe. Die Ballenstädter deuteten diese Himmelserscheinung zunächst als „feẅerdrache […], den die zaüberinnen außschicken, korn zu stehlen, vndt auß den scheünen zubringen“.13 Einen Tag später hielt man sie hingegen, wie der Fürst selbst, „vor ein Göttliches wunderzeichen, welches nicht zu verachten“ sei und hoffentlich keine fortgesetzten „landtstraffen“ wie „krieg, feẅersbrünsten, Mordt, vndt rauberey“ ankündige.14 Ein offenbar unverzüglich bei dem örtlichen Pfarrer Leonhard Sutorius in Auftrag gegebenes theologisches Gutachten schloss sich dieser Auslegung an und interpretierte in lateinischer Sprache die „vergangenen feẅerzeichen“ als jene feurigen Schlangen, die Gott einst den undankbaren Israeliten in der Wüste zur Strafe gesandt hatte.15 Obwohl keine dieser Deutungen den konventionellen Rahmen sprengt, dürfte eine eigens dafür angeforderte ‚wissenschaftliche Expertise‘ nur recht selten in Selbstzeugnissen dokumentiert sein.

V. „Weil mir niemandt alhier helfen will“, wagte Christian II. angesichts der nun über zweijährigen Beschränkung und Vergeudung seiner Talente als väterlicher ‚Statthalter‘ an „diesem langweiligem ortt“ Ballenstedt gleich zu Beginn des Jahres 1629 einen ziemlich ambitionierten Verstoß auf die Bühne der europäischen Bündnispolitik. Bereits auf seiner Hochzeitsreise durch Frankreich und die Niederlande hatte er den Habsburgern 1626 eine geheime Militärallianz mit dem zu jener Zeit noch unbesiegten Hugenottenführer Duc Henri de Rohan gegen König Ludwig XIII. vorgeschlagen, um die 1552 faktisch an die französische Krone verlorenen Hochstifte bzw. Reichsstädte Metz, Toul und Verdun wieder zurückzuerobern. Diese Initiative war laut dem spanischen Obristen Giullermo Verdugo in Brüssel und Wien zwar „sehr wol aufgenommen“, wegen des zu Beginn des Jahres 1626 geschlossenen Pariser Friedens aber nicht weiterverfolgt worden. Erst der Fall der hugenottischen Festung La Rochelle im Oktober 1628 und noch mehr die negative Reaktion seines zunächst nicht informierten Vaters, der ihn „immerfortt basso gehalten“ und von „alle[n] media abgeschnitten“ habe, veranlasste den jungen Anhaltiner, seine „proposition“ dem Kaiser erneut zu unterbreiten. Zu diesem Zweck verfasste er an den in der Nähe stationierten kaiserlichen Obristen Johann David Pecker von der Ehr einen auf den 10. Januar 1629 datierten Brief mit der Bitte, dessen Inhalt niemand anderem als dem General Albrecht von Wallenstein anzuvertrauen. Mit einer von diesem begehrten Instruktion erbot sich der Prinz darin, „vndterm schein, als wollte ich Spannien sehen“, an der französisch-spanischen Grenze mit Rohan „wo müglich selber zu sprechen, vndt alle sachen richtig zu machen“, um anschließend selbst „gar gerne vndter eines andern alten wolversuchten Obersten vndt Generals, […] commando“ gegen die Armee Ludwigs XIII. in den Krieg zu ziehen. Natürlich vergaß er dabei nicht zu betonen, dass dies „nicht auß vbermäßigem ehrgeitz“ geschehe, sondern ganz allein „zu Jhrer Kayserlichen Mayestät schuldigen treẅen diensten vndt danckbarkeitt“. Zugleich schien ihm eine schnelle Entscheidung vonnöten, weil „zu besorgen, es möchte der König in Franckreich, seine victorien prosequiren, vndt sich mitt den Hugenotten vergleichen, […] vndt darnach mitt gesambter Machtt, in Jtalien einbrechen, da es dann viel schwerer vndt kostbahrer sein würde, […] als an itzo den König in seinem lande, […] zu dempfen.“16 Wallenstein leitete das fürstliche Schreiben tatsächlich an den Kaiserhof weiter, wo man es vermutlich auf Grund seines intensiven Abratens einfach ignorierte. Denn nach der endgültigen hugenottischen Niederlage und dem durch Kardinal Richelieu proklamierten Gnadenedikt von Alès wollte der General Anfang August bei einem Gespräch mit Christian II. in Halberstadt „von dem Französischen krieg nichts wißen“, denn es gebe „in Deütschlandt genug zu thun“.17 Und auch der regierende, über den Verlauf dieses Treffens bestens unterrichtete Bernburger Fürst Christian I. schärfte seinem Sohn noch einmal ein, dass niemand außer ihm die nötige Befugnis zu Verhandlungen über sämtliche auswärtige Angelegenheiten besitze.18

VI. Da dieser Grundsatz genauso für Reichssachen galt, blieb dem Ballenstedter Anhaltiner lediglich die Rolle eines Statisten, der die anhaltischen Reaktionen auf das Restitutionsedikt19 in seinem Diarium notierte. Erstmals sind darin unter dem 1. April „Kayserliche mandaten“ vermerkt, welche den protestantischen Reichsständen nicht nur befohlen haben sollen, „alle geistliche[n] gühter zu restituiren“, sondern darüber hinaus auch „alle Religionen, so nicht der Augspurg[ischen] vngeenderten confession [von 1530] verwandt“ seien, für immer „abzuschaffen“.20 Zu Letzteren gehörte ebenso das nichtlutherische Glaubensbekenntnis im Fürstentum Anhalt.21 Nach der Lektüre einer ihm aus Leipzig zugeschickten Abschrift bezeichnete er den Erlass als „ein großes werck“, das ihn „sehr nachdencklich“ stimmte, weil es „zu großen verenderungen, als in hundert Jahren, nicht geschehen, vrsach geben“ werde.22 Tatsächlich konstatierte Christian II. schon bei seinem nächsten Aufenthalt in Bernburg: „Es ist alles voller betrübnüß vndt schwehrmuht wegen des ergangenen Kayserlichen Edicts.“23 Während die Fürsten August von Anhalt-Plötzkau, Ludwig von Anhalt-Köthen und Johann Kasimir von Anhalt-Dessau samt ihren Räten daran schier zu verzweifeln drohten, reagierte sein Vater mit demonstrativer Gelassenheit, da er mit baldigen Gegenangriffen der Franzosen, Schweden, Engländer, Dänen, Generalstaaten, Türken und Siebenbürger auf Deutschland rechnete, die das Reichsoberhaupt und sein unbedachtes Edikt in große Bedrängnis bringen würden.24 Sogar als die kaiserlichen Kommissare in den Obersächsischen Kreis ausschwärmten, um dort die nach dem Passauer Vertrag (1552) säkularisierten Kirchengüter zu konfiszieren, fürchtete Christian I. noch nicht den Verlust der ehemaligen Stifte Gernrode und Nienburg (Saale).25 Doch schon reichlich fünf Wochen später stand es um das aufgelöste Nienburger Benediktinerkloster „gar gefehrlich, dieweil man gar starck von der einziehung deßelben redett.“26 Weitere Informationen zur Vollstreckung des Restitutionsedikts in Anhalt sucht man in diesem Tagebuchjahrgang vergebens. Wenigstens konnte in Wien der kaiserliche Kämmerer Graf Wolfgang von Mansfeld bei Christian II. die obige Falschinformation ausräumen, dass der Kaiser im Reich die Ausrottung der reformierten Konfession beabsichtige.27 Auch Fürst Johann Ulrich von Eggenberg, der Präsident des Geheimen Rates, versicherte ihm ausdrücklich, allein das, „Waß nach dem Paßawischen vertrag, wehre eingezogen worden, […] würde billich restituirt“, und „ein jeder müste vor seiner Sehlen sehligkeitt selber respondiren“, denn „Jhre May[es]t[ä]t zwüngen niemandes“ zu ihrem Glauben.28

VII. Das Restitutionsedikt bildete ebenso einen Gegenstand des interessanten Gespräches mit dem Wiener Bischof und Kardinal Melchior Khlesl vom 9. Dezember, das fast neunzehn Tagebuchseiten füllt. Khlesl, der nach seinem bemerkenswerten Aufstieg vom konvertierten Bäckersohn zum eifrigen „Generalreformator“ für Österreich und einflussreichsten politischen Berater von Kaiser Matthias 1618 von seinen weniger kompromissbereiten Widersachern verhaftet und erst 1627 vollends begnadigt worden war, kritisierte die aktuelle kaiserliche Reichspolitik – und somit das Edikt – gegenüber dem Anhaltiner als zu „violenta“ und befand, dass sie angesichts ihrer zahlreichen Feinde „auf die artt keinen bestandt haben“ würde. Unter seiner umsichtigen Leitung sei hingegen „alles im Röm[ischen] Reich friedlich vndt wol zugegangen, vndt keine klage vorkommen“. Er habe damals „den Evangelischen so wol als den Catohlischen justitiam administrirt, vndt […] vornehmlich auf friede vndt ruhe im Reich gesehen“, während die jetzigen Ratgeber des Kaisers dies ablehnten, weil sie nicht über seine Erfahrung verfügten. In diesem Zusammenhang pries der Kardinal seinen früheren protestantischen Gegenspieler Fürst Christian I. von Anhalt-Bernburg als einen „gute[n] gesellen vndt vertrawte[n] correspondenten“.29 Er habe „vmb erhaltung guter vertraẅlichkeitt willen“ mit diesem jedoch „nie nicht von der religion […] geredett“, sondern „nur Politische händel, so[wohl] schrifft: als mündtlich […] tractirtt“.30 Ganz nach dem Muster der französischen ‚Politiques‘ in den Hugenottenkriegen hielt es der überzeugte Pragmatiker darum erst recht inmitten des Dreißigjährigen Krieges „vor kein gut Politisch stücklein, wann man bey Evangel[ischen] leütten von der Religion disputirte“. Überhaupt nahm Khlesl gegenüber Christian II. eine relativ irenische Position ein, indem er im Gegensatz zur kontroversen Kirchen- und Papstfrage beispielsweise das Fegefeuer, die Anrufung der Heiligen und das Fleischverbot an bestimmten Feiertagen als „nebensachen“ herunterspielte und sogar vermutete, den Empfang des Abendmahls unter beiderlei Gestalt „würde der Pabst auch noch wol zulaßen“. In seinen Augen hätte man bereits vor dem Krieg „mitt gesambter Machtt den Türcken angreiffen, vndt wieder den Erbfeindt Christliches nahmens keine diversitet vndter den Christen in der Religion disputiren“ sollen.31 Zu einem großen Teil waren diese Äußerungen allerdings sicherlich ebenso dem Wunsch des Kardinals nach einer freundlichen Gesprächsatmosphäre zwischen zwei ‚Verlierern‘ des 1618 begonnenen Konflikts geschuldet wie sein Lob für die reformierten Theologen, deren Bücher „offt 20 argument“ umfassten.32 Im Vergleich dazu besaßen ihre lutherischen Antipoden für ihn „keine solche fundamenta vndt rationes“ und seien „gar grobe leütte“.33

VIII. Derlei Schmeicheleien mit religiösem Kontext aus dem näheren und weiteren Dunstkreis des Wiener Kaiserhofes nährten bei dem Fürsten gewiss nicht zu Unrecht den Verdacht, man wolle ihn auf diese subtile Weise zum katholischen Glauben bekehren.34 Ein solches Ziel verfolgte vielleicht auch der österreichische Konvertit und kaiserliche Kämmerer Graf Michael Adolf von Althan, der 1618 gemeinsam mit dem Duc Charles I de Nevers et Rethel sowie den Brüdern Bernardino, Pietro und Giovanni Battista Petrignani einen europäischen Ritterorden (Ordo Militiae Christianae) zur Befreiung Griechenlands, Konstantinopels und Jerusalems von der osmanischen Herrschaft gegründet hatte, dessen um 1629 faktisch kaum noch existierendem deutsch-polnisch-ungarischem Zweig er vorstand.35 Jedenfalls versuchte Althan am 8. Dezember, Christian II. mit allen rhetorischen Mitteln für eine aktive Unterstützung seiner Kreuzzugspläne „zu recuperirung des h[eiligen] grabes, vndt erlösung so vieler Christen“ zu gewinnen. Dazu verwies er auf seine im Oktober 1622 formal als „nebenorden“ ins Leben gerufene und der historischen Forschung weitgehend unbekannte Hierarchische Gemeinschaft (Communio Hierarchiae Plenitudinis Aetatis Jesu)36, welcher „mitt des pabsts bewilligung“ ebenso Nichtkatholiken beitreten dürften. So habe ihm der inzwischen verstorbene kaisertreue lutherische Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt 3.000 Fußsoldaten und 1.000 Reiter versprochen. Denn der großzügige Förderer der Jesuiten achtete alle als „Christen vndt gute leütte, die auf Christi nahmen getaufft sein“, und riet jedem christlichen Adligen, sein „gut vndt blut“ für die Verteidigung des Christentums und „zu beförderung so vieler Türcken heyl vndt seelen Sehligkeitt“ zu opfern.37 Was ihm der Anhaltiner darauf antwortete, hat er der Nachwelt in seinem Diarium leider nicht überliefert.


Anmerkungen
1 Vgl. Tagebucheintrag vom 23. September.
2 Vgl. Tagebucheintrag vom 30. November.
3 Vgl. Tagebucheintrag vom 7. Dezember.
4 Vgl. Tagebucheintrag vom 24. Dezember.
5 Vgl. Tagebucheintrag vom 21. Juli.
6 Tagebucheintrag vom 15. August.
7 Vgl. Frank Boblenz: Aspekte der Harzschützenbewegung 1629 im Unterharz, in: Nordharzer Jahrbuch 18/19 (1995), S. 93–108.
8 Tagebucheintrag vom 28. April.
9 Tagebucheintrag vom 19. Mai.
10 Tagebucheintrag vom 11. Juni.
11 Vgl. Tagebucheintrag vom 11. Mai.
12 Tagebucheintrag vom 11. Juni.
13 Tagebucheintrag vom 31. August.
14 Tagebucheintrag vom 1. September.
15 Vgl. Tagebucheintrag vom 2. September.
16 Tagebucheintrag vom 9. Januar.
17 Tagebucheintrag vom 1. August.
18 Tagebucheintrag vom 2. August.
19 Kaiser Ferdinand II.: Restitutionsedikt vom 6. März 1629, in: Michael Frisch, Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. vom 6. März 1629. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung (Ius ecclesiasticum 44), Tübingen 1993, S. 183–194.
20 Tagebucheintrag vom 1. April.
21 Siehe dazu den Einführungstext „Reformation und Konfessionalisierung im Fürstentum Anhalt“ zu dieser Edition.
22 Tagebucheintrag vom 7. April.
23 Tagebucheintrag vom 11. April.
24 Vgl. den Tagebucheintrag vom 13. April: „Qu'elle estoit (Dieumercy) equanime a cause de l'edict, & taschoit avec force peine de redresser, & rammener ses freres, et cousin, a la rayson laq[ue]lle ils ont quasiment perdue avec leurs Conseillers, a cause de la consternation. [...] Que S[on] A[ltesse] croyoit, que l'Emp[ereu]r avec ses conseillers auroit commis une grande faute d'avoir ainsy publiè cet edict, en offençant plus[ieu]rs & irritant les armes estrangeres. S[on] A[ltesse] estant d'opinion, que le Turc entreroit facilement par la Poloigne & Hongrie en Allemaigne avec Bethlen Gabor, du costè d'Orient, mais du costè d'Occident le Roy de France avec son armèe composèe de force vaillants hommes, du costè de Septentrion, le Roy de Swede avec Dannemarck, Angleterre & les Estats, par mer & par terre [...].“
25 Vgl. Tagebucheintrag vom 8. Juni.
26 Tagebucheintrag vom 19. Juli.
27 Vgl. Tagebucheintrag vom 4. Dezember.
28 Tagebucheintrag vom 12. Dezember.
29 Tagebucheintrag vom 9. Dezember.
30 Tagebucheintrag vom 10. Dezember.
31 Tagebucheintrag vom 9. Dezember.
32 Tagebucheintrag vom 10. Dezember.
33 Tagebucheintrag vom 9. Dezember.
34 Tagebucheintrag vom 12. Dezember: „Je me suis esbahy, qu'entrant au vespre, tous les Cavalliers de la cour, quasj d'un instinct unanime, m'ont extraordinairem[en]t honorè & caressè. Ce sont des appasts, p[ou]r me seduire avec d'autres tentations extraordinaires que i'ay souventesfois, Dieu m'assiste.“ Ganz in diesem Sinne beurteilte später sein Vater die theologischen Konzessionen Khlesls als eine lediglich vorgetäuschte und in Wahrheit als Köder gedachte Übereinstimmung in Religionssachen; vgl. Tagebucheintrag vom 14. Januar 1630.
35 Vgl. Thomas Winkelbauer: Fürst und Fürstendiener. Gundaker von Liechtenstein, ein österreichischer Aristokrat des konfessionellen Zeitalters (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 34), Wien/München 1999, S. 134–140.
36 Für diese Mitteilung danken wir Herrn PD Dr. Magnus Ressel (Frankfurt/Main).
37 Tagebucheintrag vom 8. Dezember.
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