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Tagebuch des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg: Einleitung zum Jahrgang 1630


Zitierlink: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/id/edoc_ed000228_fg_introduction_1630_sm/start.htm

I. Trotz der weiterhin ungebrochenen militärischen Überlegenheit des Kaisers zeigte das Fundament seiner Vormachtstellung in Mitteleuropa 1630 erste, für jedermann sichtbare Risse: Um die politische Rückendeckung der Katholischen Liga nicht zu verlieren und den protestantischen Reichsständen nach seinem umstrittenen Restitutionsedikt (1629) keine zusätzlichen Provokationen zuzumuten, musste Ferdinand II. in Regensburg bis zum Oktober einige zentrale Forderungen der Kurfürsten erfüllen. Dazu gehörten vor allem die Entlassung Wallensteins, eine beträchtliche Verkleinerung der kaiserlichen Armee und die Beendigung des reichsrechtlich problematischen Erbfolgekrieges um die norditalienischen Herzogtümer Mantua und Montferrat. Auch die Vollstreckung des durch die kursächsischen und kurbrandenburgischen Gesandten heftig bekämpften Edikts sollte bis zu einem für den Februar 1631 in Frankfurt am Main geplanten Kompositionstag wenigstens ausgesetzt werden. Ganz im Gegensatz zu diesen schwerwiegenden Zugeständnissen und der gescheiterten Königswahl von Ferdinand III. betrachtete man die im Juli erfolgte Landung eines 13.000 Mann starken schwedischen Heeres auf Usedom in der Wiener Hofburg noch als keine größere Gefahr.

II. Für Christian II. brachte das Jahr 1630 eine entscheidende Zäsur in seinem Leben. Denn infolge des Todes seines gleichnamigen Vaters am 17. April trat er die Landesherrschaft über das Bernburger Teilfürstentum an und übersiedelte aus dem ihm verhassten Ballenstedt in die Hauptresidenz. Nach der Bestattung von Christian I. (20. 5.) und der im Tagebuch detailliert beschriebenen Erbhuldigung durch den landsässigen Adel und die Bürgerschaft von Bernburg (26. 5.) reiste der neue Regent über Weimar (11.13. 6.), Rudolstadt (13.14. 6.), Coburg (16. 6.) und Nürnberg (18.19. 6.) nach Regensburg (22. 6.). In erster Linie diente diese Mission dazu, den Kaiser zum Verzicht auf die Restitution der aufgelösten anhaltischen Klöster Gernrode und Nienburg (Saale) zu bewegen sowie um die Auszahlung der ihm bei seiner Ernennung zum kaiserlichen Ehrenkämmerer im Dezember 1629 zugesagten „Pension“ zu bitten. Neben diesen – am Ende vergeblichen – Bemühungen notierte der Anhaltiner wieder mehrere interessante Gespräche, die er am Rande des Anfang Juli eröffneten Kurfürstentages zum Beispiel mit dem spanischen Sonderbotschafter Carlo I Doria1 und dem böhmischen Oberstkanzler Graf Wilhelm Slawata führte, der ihm die vier lebensgefährlichen Situationen während seines Prager Fenstersturzes (1618) schilderte.2 Außerdem ließ der Fürst durch den gerade in der Donaustadt weilenden niederländischen Maler Hendrick Bloemaert zwei heute nicht mehr existierende Porträts von sich anfertigen.3 Im Bernburger Landesteil erwarteten ihn nach seiner Rückkehr (27. 8.) zahlreiche administrative Aufgaben. Einen Schwerpunkt bildete dabei die Aushandlung der Kontributionen zur Finanzierung der kaiserlich-ligistischen Truppen. Um wenigstens eine Milderung der hohen Kriegslasten für Anhalt zu erreichen, suchte Christian II. Mitte Dezember in Halberstadt sogar den persönlichen Kontakt zum Grafen Johann T’Serclaes von Tilly. Der nunmehrige Generalleutnant über die Soldaten des Kaisers und der Katholischen Liga hielt die vorgetragenen Argumente der anhaltischen Fürsten zwar für „sehr vernünftig, vndt wol angezogen“, er habe aber „vor seine armèe zu sorgen“ und könne deshalb keine Rücksicht auf die jüngsten Regensburger Vorgaben des kurfürstlichen Kollegiums nehmen.4

III. Was der Anhaltiner angesichts jenes enttäuschenden ‚Verhandlungsergebnisses‘ mit Tilly empfand, verschweigt das Diarium. Demgegenüber bieten andere, häufig in einer Fremdsprache verfasste Einträge für das 17. Jahrhundert ungewöhnlich offene Gefühlsbekundungen.5 So ist unter dem 18. Januar zu lesen, dass er seinen asthmakranken Vater nach einem Abschied nicht wiederzusehen fürchtete und in der Kutsche „contre mon naturel“ von einer großen Traurigkeit zu bitterlich vergossenen Tränen überwältigt wurde, „comme si i’etois un petit enfant“. Christian II. erklärte sich diese starke Bewegtheit mit „la conformitè de nostre sang, de nos humeurs heroiques, de la generositè & jndicibles vertus“, die ihn mit dem bewunderten Vater verbinde. Alle Konflikte, welche ihre gegenseitige Liebe in der Vergangenheit zeitweise erschüttert hätten, erschienen ihm nun als bedauerliche Missverständnisse, die er zutiefst bereute, da man „n’a sceu qu'aymer et admirer un si grand Prince“. Besonders interessant ist überdies die Verwunderung des Fürsten darüber, dass er trotz der vielen erlittenen Widerwärtigkeiten in den letzten zehn Jahren „a cause de la force de mon coeur“ nie zu weinen vermochte und jetzt plötzlich erneut so „tendrement“ von seinen „sentimens humains“ berührt werde.

IV. Nachdem Christian I. tatsächlich gestorben war, betrauerte sein Sohn „diß zugeschickte große leydt“ hingegen auf eine recht formalisierte, d. h. den Erwartungen der Zeitgenossen an einen zukünftigen Regenten konforme Weise. Vor allem rühmte er die Weisheit, den Großmut, die Frömmigkeit, Milde, Gelehrsamkeit, Besonnenheit, moralische Integrität und herausragende politische Bedeutung des Vaters, den „nicht allein seine kinder, vndt das vatterlandt, sondern auch das ganze Röm[ische] Reich vermißen“ würden.6 Der Regierungspräsident Heinrich von Börstel, der für die Leichenpredigt bereits wenige Tage darauf den Lebenslauf des einstigen Architekten der Protestantischen Union entwarf7, drängte Christian II. indes dazu, dass man „die personalia“ mit besonderer Umsicht gestalten müsse, „damitt man gleichwol den sachen, nicht zu viel, oder zu wenig thete, vndt die zuhörer bevorab, die Kayserischen, nicht offendirte“.8 Das am 21. Mai verlesene väterliche Testament bestimmte die Onkel August von Anhalt-Plötzkau und Ludwig von Anhalt-Köthen zu „Executorn“ und verbot jede weitere Landesteilung. Das Bernburger Teilfürstentum sollte unter der „direction“ des ältesten Sohnes „vndt nur einer Regierung, regierett“, die jüngeren Brüder Ernst und Friedrich anfangs mit einer jährlichen Geldleistung und langfristig mit den Ämtern Ballenstedt und Plötzkau abgefunden werden. Nach mehrtägigen, nicht immer leichten Verhandlungen einigte sich der Thronerbe im Herbst mit seinen sieben unverheirateten Geschwistern auf die Höhe ihrer Unterhaltsansprüche.9 Auf dem Gebiet der Reichspolitik missbilligte er gleich zu Beginn seines Regierungsantritts die abwartende Neutralität der Fürsten August und Ludwig, die jede voreilige Positionierung in den bevorstehenden Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen bzw. König Gustav II. Adolf von Schweden vermeiden wollten. Christian II. stellte sich dagegen sofort auf die Seite Ferdinands II., dem er auf Grund seiner Begnadigung (1622) und der Ernennung zum kaiserlichen Kammerherrn (1629) zu immerwährender Loyalität verpflichtet sei. Abgesehen davon gab es für ihn kein anderes Mittel zur Rettung der gefährdeten Kirchengüter, als sich direkt an den Kaiser zu wenden. Dass ihm die beiden Onkel zumindest implizit eine Konversion in Regensburg zutrauten, wies der jüngste regierende Anhaltiner mit spürbarer Empörung zurück, indem er betonte, kein Kind mehr zu sein und an jedem beliebigen Ort nach seinem Gutdünken das religiöse Bekenntnis wechseln zu können.10 Möglicherweise provozierte auch sein Eindruck, von den um über zwei Jahrzehnte älteren „Herrenvettern“ nicht ganz auf Augenhöhe behandelt zu werden, diese auffällig barsche Reaktion. Schließlich bereitete ihm die Landesherrschaft schon Ende Oktober überwiegend Verdruss, weil „les aff[ai]res sont tellement pleines de difficultèz“, wie es sein Vater laut dem Urteil aller niemals erlebt habe.11

V. Eine von diesen Angelegenheiten voller Schwierigkeiten bildete ohne Zweifel die Verteidigung des nach dem Passauer Vertrag (1552) säkularisierten Kirchenbesitzes gegen die mit dessen Einziehung beauftragten kaiserlichen Kommissare. Bereits im April vermerkte Christian II. in seinem Tagebuch: „L'aff[ai]re des Abbayes, est de tresgrande consequence, & jmportance, p[ou]r les Princes, p[ou]r la noblesse[,] p[ou]r tout le pays.“ Allein das ehemalige Benediktinerstift Nienburg (Saale) im Teilfürstentum Anhalt-Köthen verfüge über jährliche Einkünfte von etwa 9.000 Talern, sodass „eine ganze landesruin“ mit leeren fürstlichen „Taffeln“ drohe, falls die Klöster Nienburg, Gernrode, Großalsleben, Cölbigk, Coswig (Anhalt) und Mehringen wirklich konfisziert würden.12 Zwei Monate später griffen „die Papisten“ dann ebenso nach Ballenstedt und Plötzkau, ja behaupteten „ohne scheẅ […], der Paßawische vertrag gehe vns nicht[s] an“, da er für Calvinisten nicht gelte.13 Zwar konnte Fürst Ludwig die Konfiskation Nienburgs durch die Kommissare Dr. Hans Ulrich Hämmerle und Johann David Pecker mit Hilfe eines Mandats von Kaiser Ferdinand I. aus dem Jahr 1562 vorläufig stoppen.14 Doch auf die Dauer war die Exekution des Restitutionsedikts auch mit Durchhaltebefehlen an die fürstlichen Amtmänner von Gernrode und Großalsleben nicht zu verhindern.15 In Regensburg sprach Christian II. deswegen – neben dem Kaiser – verschiedene Besucher des kurfürstlichen Kollegialtages an. Während der Regierungspräsident des Geheimen Rates, Fürst Johann Ulrich von Eggenberg, um „die gemühter“ nicht zu irritieren, „beym edict stricte verbleiben“ wollte16, plädierten die Kurfürsten Ferdinand von Köln und Philipp Christoph von Trier immerhin dafür, die strittigen Fälle bis zu einer kaiserlichen Entscheidung erst einmal „in suspenso“ zu lassen.17 Der für die Restitution der geistlichen Güter zwischen Rhein und Elbe verantwortliche Bischof Franz Wilhelm von Osnabrück räumte sogar formale Fehler seiner Unterbevollmächtigten ein, beharrte aber weiterhin auf der Vorlage schriftlicher Beweise für die anhaltische Rechtsauffassung.18 Fast parallel dazu war allerdings ebenso „vnser antagonist“ Dr. Hämmerle in Regensburg eingetroffen und agierte mit seinen Dokumenten vor dem Reichshofrat erfolgreich gegen den Anspruch der Anhaltiner auf das einstige Kloster Nienburg.19 Vor diesem Hintergrund konsultierte Christian II. auch die anwesenden kursächsischen und kurbrandenburgischen Gesandten, die ihm dringend davon abrieten, die ungeklärten Kirchengüterfragen „beym gesambten Churf[ürstlichen] collegio“ anzubringen, „damitt man sich kein præjuditz in der allgemeinen sache“ – also der Rücknahme des Edikts selbst – „durch einen platten, abschlag zuzöge“.20 Vielmehr müsse man mit einem absichtlichen Aufschieben der Dinge Zeit gewinnen, bis sich das Kriegsglück „par les victoires du Roy de Swede, ou autrem[en]t“ zugunsten der Protestanten entwickelt habe.21 Trotz aller Anstrengungen empfingen die Fürsten von Anhalt vom kaiserlichen Hof am 9. November einen „böse[n] bescheidt, wegen Njemburg“, wozu ihnen der Kurfürst von Sachsen „gar leydmühtig“ kondolierte und schrieb, „es seye eine allgemeine Evangelische sache“.22

VI. Diese Solidaritätsbekundung darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die theologischen Differenzen insbesondere mit der lutherischen Orthodoxie in ihrer sächsischen Variante keineswegs vergessen waren. Als der Kurfürst für den 25. bis 27. Juni in Sachsen ein „Jubelfest“ zum 100. Jahrestag der Confessio Augustana ankündigte, lehnte Christian II. dergleichen für Anhalt ab.23 Die Begründung dafür stammt hingegen von Präsident Börstel. Nach seiner Meinung „hetten wir mehr vrsach zu trawren“, denn „die ChurSäxischen giengen immer auf die piaffe [d. h. Hoffärtigkeit] vndt eüßerlichen schein, wie dann das schmücken der kirchen, mitt Meyen vndt graß, die proceßionen, das vielfältige stärckere leütten, die anbefohlene musica vocalis vndt jnstrumentalis, das prangen vndt Jubiliren“ sehr deutlich demonstrierten. Stattdessen befürwortete er, aus diesem Anlass – eventuell in Abstimmung mit Kurbrandenburg – für „nur einen tag“ einen außerordentlichen Bettag auszurufen, um Gott „vor die erhaltene reine lehr“ zu danken, sich zur Augsburger Konfession samt „derselben erklärung“ durch die reformierten Reichsfürsten von Naumburg (1561)24 zu bekennen und den Allmächtigen „vmb ferrnere erhaltung seines Göttlichen wortts“ zu bitten.25

VII. In einer Epoche voller Unsicherheit hofften viele Zeitgenossen, durch diverse Vorzeichen oder menschliche Medien ihre Zukunft zu ergründen. Dieser Befund gilt selbst für einen hochgebildeten Fürsten wie Christian II., der am 25. Januar gegen 21 Uhr „im Nachtrock“ eine knappe Viertelstunde lang am hellen Sternenhimmel „viel weiße stralen“ beobachtete, „welche baldt größer baldt kleiner“ bisweilen „gleichsam in einem zirckel“ über das Firmament schossen.26 Drei Tage später kam er nach längerem Nachdenken zu dem Schluss, dass die aus einem dunklen Kreis hinabstürzenden Strahlen jene Stücke bedeuteten, die hauptsächlich in nördliche und westliche Richtung aus dem Körper des armen Deutschland herausgerissen würden.27 Daneben erreichten ihn wiederholt damals im Reich zirkulierende Nachrichten über Prophezeiungen. So konnte ein 17 bis 18 Jahre altes stummes Mädchen drei Tage sprechen, nachdem ihm „ein klein Männlein […] mitt hellglenzenden flügeln“ erschienen sei, welches „die leütte zur buße vndt Gottes wortt“ ermahnte und im Herzogtum Braunschweig für Ende September „eine solche Schlacht“ voraussagte, dass man „in Menschenbluht […] biß halb an die knie“ gehen und „der kleineste hauffe den großen vberwinden“ würde. Anschließend solle „eine große pest einreißen“, deren wenige von Gott auserwählte Überlebende „aber eine gute fröliche zeitt“ mit günstigen Warenpreisen erwarte.28 In der Oberpfalz habe dementgegen ein des Lesens und Schreibens unkundiger Schneider plötzlich „gar schön, vber die Apocalypsim commentirt“ und prophezeit, dass der König von Schweden bis 1631 sämtliche Feinde besiegen und die Polen aus seinen Landen vertreiben werde. Daraufhin empfahl der Bernburger Hofprediger Daniel Sachse seinem Herrn, derlei Offenbarungen nicht immer zu glauben, sie jedoch ebenso wenig völlig zu missachten. Für ihn war „la veritè des Propheties“ an zwei Merkmalen klar erkennbar: Entweder folge jede wahre Prophezeiung dem Text der Bibel oder sie trete tatsächlich ein, solange es sich bei solchen Ereignissen um keine falschen Berichte „ou imaginations illusoires“ handele.29 Ob der Anhaltiner diese für einen Geistlichen nicht überraschenden Ansichten teilte, hat er in seinem Diarium leider nicht aufgezeichnet.


Anmerkungen
1 Vgl. Tagebucheinträge vom 19. und 28. Juli sowie 16. August.
2 Vgl. Tagebucheintrag vom 11. Juli.
3 Vgl. Tagebucheinträge vom 5., 9., 13. und 16. August.
4 Vgl. Tagebucheintrag vom 18. Dezember.
5 Siehe hierzu den noch nicht veröffentlichten Einführungstext zur Geschichte der Emotionen.
6 Tagebucheintrag vom 17. April.
7 Vgl. Tagebucheintrag vom 28. April.
8 Tagebucheintrag vom 23. April.
9 Vgl. Tagebucheinträge vom 27. und 30. September sowie 1. Oktober.
10 Vgl. Tagebucheintrag vom 25. Mai.
11 Tagebucheintrag vom 26. Oktober.
12 Tagebucheintrag vom 23. April.
13 Tagebucheintrag vom 24. Juni.
14 Vgl. Tagebucheintrag vom 1. Juni.
15 Vgl. Tagebucheintrag vom 22. Juli.
16 Tagebucheintrag vom 15. August.
17 Tagebucheinträge vom 23., und 29. Juli.
18 Vgl. Tagebucheinträge vom 25. Juni und 18. Juli.
19 Vgl. Tagebucheinträge vom 23. (Zitat) und 27. Juli.
20 Tagebucheintrag vom 29. Juli (für Kursachsen).
21 Tagebucheintrag vom 16. Juli (für Kurbrandenburg).
22 Tagebucheintrag vom 30. November.
23 Tagebucheintrag vom 29. Mai.
24 Gemeint ist hiermit wahrscheinlich eine auf dem Naumburger Fürstentag zwischen den Gnesiolutheranern auf der einen und den Philippisten bzw. Reformierten auf der anderen Seite beschlossene Kompromissformel zur kontroversen Abendmahlsfrage (Art. 10 der „Confessio Augustana“); siehe dazu Gustav Kawerau: Art. Naumburger Fürstentag, in: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche 13 (1903), S. 661–669.
25 Tagebucheintrag vom 31. Mai.
26 Tagebucheintrag vom 25. Januar.
27 Tagebucheintrag vom 28. Januar.
28 Tagebucheintrag vom 2. September.
29 Tagebucheintrag vom 10. Oktober.
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