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Reformation und Konfessionalisierung im Fürstentum Anhalt


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I. Auf Grund seiner geographischen Nähe zu Wittenberg sprang die reformatorische Bewegung bereits in den 1520er Jahren auf Anhalt über. Am 18. Mai 1522 predigte Martin Luther in der Augustinerkirche der damals größten anhaltischen Stadt Zerbst, deren Rat schon 1523 die neue Lehre förderte. Dass sich diese dennoch nicht vor 1534 flächendeckend durchsetzte, ist der 1471 vereinbarten Teilung des Landes in eine Köthener und eine Dessauer Linie zuzuschreiben. Fürst Wolfgang von Anhalt-Köthen (1492-1566), der sehr jung in kursächsische Dienste trat, residierte hauptsächlich in Bernburg. Er gilt mit Recht als einer der ersten reichsfürstlichen Sympathisanten des Wittenberger Reformators, welchen er auf dem Wormser Reichstag von 1521 persönlich kennen und schätzen gelernt hatte. Im Jahr 1526 verbündete sich Wolfgang in Torgau mit Kurfürst Johann von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen und weiteren prolutherischen Reichsständen, um in ihren Territorien den evangelischen Glauben gegenseitig zu schützen. Dem folgte bis 1528 die Einführung der Reformation in Bernburg, Köthen und Nienburg (Saale). Danach zählte der Fürst zu den "protestierenden Ständen" des Reichstages von Speyer (1529), zu den Unterzeichnern der von Philipp Melanchthon ausgearbeiteten "Confessio Augustana" (1530) und zu den Gründern des Schmalkaldischen Bundes (1531). Dagegen unterband die dezidiert katholische Fürstenwitwe Margaretha von Anhalt-Dessau (1473-1530) als Regentin für ihre minderjährigen Söhne Johann IV. (1504-1551), Georg III. (1507-1553) und Joachim (1509-1561) nicht nur jede Duldung evangelischer Geistlicher in ihrem Landesteil. Als Gastgeberin des Dessauer Fürstenbündnisses zur Verteidigung der alten Kirche wurde sie 1525 selbst auf Reichsebene aktiv. Bald nach ihrem Tod wechselten die drei Fürsten von Anhalt-Dessau jedoch ebenso in das protestantische Lager. Diese religiöse Neuorientierung leitete vor allem Georg III. ein, der seit 1526 als Magdeburger Dompropst amtierte, am Regensburger Religionsgespräch (1541) teilnahm, einer der Autoren des Leipziger Interims (1548) war und später den Beinamen "der Gottselige" erhielt. Unter seiner Aufsicht wurde der Theologe Nikolaus Hausmann aus Wittenberg 1532 zum Hofprediger ernannt und ab 1534 auch im Dessauer Teilfürstentum die Reformation eingeführt. Zwei Jahre darauf erklärten die Brüder ihren Beitritt zum Schmalkaldischen Bund. Mit dem schriftlichen Bekenntnis der anhaltischen Stände zur Augsburgischen Konfession (1544) und dem Erlass einer Kirchenordnung (1545) fand diese Entwicklung einen vorläufigen Abschluss, den der 1555 in Augsburg verabschiedete Religionsfrieden reichsrechtlich absicherte. Im Vergleich zu Fürst Georg III. hatte sein Bernburger Vetter Wolfgang zuletzt eine deutlich riskantere Politik betrieben. Er beteiligte sich am Schmalkaldischen Krieg von 1546/47, musste aus Anhalt fliehen und verlor wegen der über ihn verhängten Reichsacht sein gesamtes Territorium. Nur mit hohem finanziellem Aufwand glückte es ihm, die Landesherrschaft 1552 zurückzuerlangen.1


II. Nach Luthers Ableben (1546) entbrannte auch zwischen den anhaltischen Theologen ein heftiger Streit über die künftige Ausrichtung der evangelischen Kirche. Auf der einen Seite betrachteten sich die "Gnesiolutheraner" als die "wahren Erben" des verblichenen Reformators, dessen Lehrgebäude sie vor jeder nachträglichen Änderung bewahren wollten. Demgegenüber suchten die an Melanchthons "Confessio Augustana Variata" von 1540 orientierten "Philippisten" einen Kompromiss mit den Schweizer, oberdeutschen und calvinistischen Protestanten. Im Zentrum des Konflikts stand die von Anfang an hart umkämpfte Frage der Gegenwart Christi beim Abendmahl. Für die lutherische Orthodoxie existierten Leib und Blut des Erlösers überall und konnten deswegen in der Form von Brot und Wein bei allen Abendmahlsfeiern zugleich körperlich präsent sein. Philippistische Theologen widersprachen dieser sogenannten Ubiquitätslehre energisch. Für sie kam den Elementen Brot und Wein – wie bei Zwingli und Calvin – lediglich eine symbolische Bedeutung zu, welche die Gläubigen an das letzte Abendmahl Jesu Christi mit seinen Jüngern erinnern sollte. Das traditionell humanistisch geprägte sowie primär auf eine einheitliche Kirchenlehre und Liturgie bedachte Fürstenhaus teilte nicht allein in diesem Punkt die theologische Position der Philippisten.2 Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Fürst Joachim Ernst (1536-1586), der seit 1570 ganz Anhalt regierte, seine Landeskirche schrittweise gegen das orthodoxe Lutherthum in den Nachbarterritorien abzugrenzen begann. So verzichtete seine Polizei- und Landesordnung von 1572 bewusst auf den Aufbau eines anhaltischen Konsistoriums nach kursächsischem Muster, indem sie dessen Kompetenzen den vier Superintendenten in Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst zuwies.3 Angesichts der mit dem Trienter Konzil (1545-1563) angelaufenen katholischen Reform und der wachsenden Attraktivität des westeuropäischen Calvinismus im Reich intensivierten die Lutheraner in den 1570er Jahren ihre Bemühungen um binnenkonfessionelle Homogenität. Am Ende dieses Prozesses sahen sich die Anhänger Melanchthons als Abweichler qualifiziert. Das 1577 vorgelegte Konkordienbuch propagierte das gnesiolutherische Ubiquitätsdogma und wurde deshalb durch eine Versammlung der anhaltischen Theologen in Nienburg einmütig abgelehnt. Fürst Joachim Ernst versagte daraufhin sowohl der Konkordienformel (1578) als auch dem Konkordienbuch (1580) seine Zustimmung. Vielmehr beauftragte er noch 1578 den Zerbster Superintendenten Wolfgang Amling (1542-1606) mit der bis dahin in Kursachsen vollzogenen Ordination der Pfarrer für das Fürstentum Anhalt. Zudem wurde 1582 in der Stadt Zerbst als philippistische Alternative zur lutherisch-orthodoxen Universität Wittenberg nach dem Vorbild der Hohen Schulen in der Schweiz und Süddeutschland das "Gymnasium Illustre" mit einer eigenen Druckerei gegründet. Es erfüllte weitgehend dieselben Funktionen wie eine Universität, besaß aber etwa wegen seines fehlenden Promotionsrechts nicht die gleichen Privilegien. In der Tat wurde an der Zerbster Hochschule nicht nur Theologie, sondern ebenso Jurisprudenz und Medizin gelehrt. Die kaum weniger von großen Anfeindungen brandenburgischer und sächsischer Gnesiolutheraner begleitete Publikation des "Anhaltischen Bekenntnisses vom Heiligen Abendmahl" durch die Superintendenten Amling (Zerbst), Johann Brendel (Dessau), Dionysius Dragendorf (Bernburg) und Petrus Haring (Köthen) vom 16. April 1585 schloss die Errichtung einer institutionell wie theologisch selbständigen Landeskirche ab.4


III. Während der folgenden drei Dekaden mündete dieser "Sonderweg" des mitteldeutschen Protestantismus in einen sukzessiven Übergang zur reformierten Konfession. Unter dem Einfluss des kryptocalvinistischen Intermezzos im benachbarten Kursachsen (1586-1591) wurde 1589 zunächst der Taufexorzismus abgeschafft,5 weil die Taufzeremonie aus Sicht der Calvinisten lediglich feierlich bestätigte, dass die getaufte Person bereits zuvor einzig und allein durch die Gnade Gottes in den Kreis der Gläubigen eingetreten sei. Dementgegen beharrten die meisten lutherischen Theologen auf jener Praxis der Erinnerung daran, wie die Kraft des Heiligen Geistes das Kind durch das Sakrament der Taufe aus der Gewalt des Satans befreie.6 Die Söhne des 1586 verstorbenen Fürsten Joachim Ernst hofften, mit Hilfe des Calvinismus zum einen augenfällig die Eigenständigkeit ihres Territoriums demonstrieren und zum anderen ihre Untertanen besser disziplinieren zu können. Doch vor allem eröffnete ein solcher Wechsel zur im Reich und in Westeuropa aufstrebenden reformierten Partei den philippistisch gesinnten Anhaltinern die Chance, ihre potentiell gefährliche politische Isolation in Mitteldeutschland zu überwinden.7 Besonders Christian I. von Anhalt-Bernburg (1568-1630) fürchtete überdies einen von Spanien angeführten Vernichtungsfeldzug gegen den europäischen Protestantismus und begab sich darum 1595 in kurpfälzische Dienste, unter denen er zur Leitfigur einer aktiven antihabsburgischen Politik und zum Initiator der Union von Auhausen (1608) avancierte.8 Zugleich zeigten 1595 zwei Eheschließungen mit calvinistischen Dynastien die konfessionelle Neuausrichtung des Fürstenhauses an: Christian I. heiratete am 2. Juli die Gräfin Anna von Bentheim (1579-1624), sein ältester Bruder Johann Georg I. von Anhalt-Dessau (1567-1618) am 31. August die Pfalzgräfin Dorothea von Pfalz-Simmern (1581-1631).9 Eine weitaus gravierendere religionspolitische Zäsur markierte das "Reformationswerk" von 1596/97, in dessen Zuge alle Altäre durch Tische ersetzt, die Bilder, Kruzifixe und Kniebänke aus den Kirchen entfernt, goldene und silberne Kelche gegen zinnerne und hölzerne Gefäße getauscht, die Chorröcke und Messgewänder der Prediger von bürgerlicher Kleidung abgelöst, bei der Abendmahlsfeier keine Oblaten mehr, sondern Speisebrotstücke gereicht und die Innenwände der Gotteshäuser mit weißer Farbe getüncht wurden.10 Am 10. Oktober 1596 empfingen die Fürsten Johann Georg I. und August (1575-1653) ihr Abendmahl in der Dessauer Schlosskirche erstmals "cum fractione panis" nach reformiertem Ritus.11 Bei der Umgestaltung ihres Kirchenwesens stützte sich die Herrschaft auf jene Philippisten und Kryptocalvinisten, die ab 1574 aus Kursachsen und Schlesien zahlreich nach Anhalt emigriert waren.12 Obwohl die vier regierenden Fürsten Johann Georg I., Christian I., Rudolf (1576-1621) und Ludwig (1579-1650) noch im Jahr 1605 beabsichtigen, die pfälzischen Bekenntnisschriften im ganzen Land zur Norm zu erklären, endete die gesamtanhaltische Konfessionspolitik mit der Teilung von 1606. Nur Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen stimmten ihr weiteres Vorgehen gemeinsam ab, als sie bis 1616 die Pfälzer Agende und den Heidelberger Katechismus einführten und in ihren "Anteilen" reformierte Kirchenräte installierten.13 Allerdings handelte es sich selbst hier keineswegs um eine hundertprozentige calvinistische Konfessionalisierung, denn die auf den Superintendenten beruhende Kirchenstruktur blieb völlig unangetastet. In Anbetracht des allein für Lutheraner garantierten Schutzes durch den Religionsfrieden von 1555 vermieden die Anhaltiner ohnehin jede Selbstbezeichnung als "Calvinisten" und betonten stattdessen immer wieder ihre Eigenschaft als Augsburger Konfessionsverwandte.14 Der seit 1633 am Oldenburger Hof erzogene Fürst Johann VI. von Anhalt-Zerbst (1621-1667) kehrte zwischen 1642 und 1644 sogar offiziell zum orthodoxen Luthertum zurück.15


IV. Schon die Abschaffung des Taufexorzismus und insbesondere das "Reformationswerk" stießen freilich sofort auf erheblichen Widerstand der Pfarrer, des Adels und vieler Laien. Als die ersten unwilligen Geistlichen 1590 entlassen wurden, protestierte die überwiegend lutherische Ritterschaft scharf gegen derlei schwere Eingriffe in ihre alten Rechte als Patronatsherrn. Auf dem Landtag von 1598 forderten sie deshalb vor der Verlängerung des "Schuldenwerkes" gleich in Artikel 1 ihrer Gravamina den Erhalt des Augsburgischen Bekenntnisses. Die Entfernung von Gemälden, Ornat und Ziertafeln aus ihren Kirchen durch die fürstlichen Bediensteten empfand die Mehrheit der Adligen nicht zuletzt als zutiefst ehrverletzend.16 Um die von 1579 an verabredete landständische Tilgung ihrer hohen Schulden nicht ernsthaft zu gefährden, mussten die inzwischen fünf Regenten 1611 schriftlich versichern, "die von Adell und ihre Unterthanen und andere Stände in ihrem Gewißen nicht zu zwingen, zuverunruhigen durch die Unsrigen es zugestatten, vielmehr Sie in Religions[-] und dergleichen Sachen[,] die Ihnen zu hoch und von Jedermann sobald nicht zubegreiffen, zu übereilen, sondern mit denselben gnädig Geduld zu haben".17 Diese fürstliche Zusage wurde auf den nächsten Landtagen von 1624, 1628 und 1652 erneut bekräftigt. Damit war die reformierte Konfessionalisierung in Anhalt größtenteils "auf halber Strecke" zum Erliegen gekommen. Die opponierenden Kirchenpatrone, das bei der Kleinheit des Landes nur schwer zu verhindernde "Auslaufen" in die Nachbarterritorien, heterodoxe Einwanderer und die Wirren des Dreißigjährigen Krieges leisteten im 17. Jahrhundert einen wesentlichen Beitrag dazu, dass sich vor allem in den beiden Ämtern Sandersleben und Großalsleben, aber auch in den Städten nonkonformistische Gemeinden behaupteten. Mit der im Zerbster Rezess von 1679 verkündeten Toleranz wurde jene faktische konfessionelle Koexistenz später sogar partiell legalisiert. In der Regel lebten die anhaltischen Calvinisten und Lutheraner friedlich, doch nicht konfliktfrei mit- und nebeneinander. Differenzen resultierten zum Beispiel aus der unterschiedlichen Anzahl der Feiertage, der Anwendung des Exorzismus bei der Taufe, der Gestaltung und Häufigkeit der Kommunion, der voneinander abweichenden Gebets- und Gesangspraxis, der Innenausstattung der Kirchen und ganz generell der Liturgie. In welchem Maße sich angesichts der interkonfessionellen Begegnungen des Alltages auf beiden Seiten religiöse Mischformen entwickelt haben, ist bis heute leider kaum erforscht worden.18

AS


Anmerkungen
1 Vgl. den Überblick von Franz Schrader: Anhalt, in: Anton Schindling / Walter Ziegler (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 2: Der Nordosten, Münster 1990, S. 91-98.
2 Vgl. Joachim Castan: Anhalt und Dessau in der Zeit der Reformation und Konfessionalisierung. Staat und Kirche formieren sich, in: Hans Wilderotter (Hg.), "Schauplatz vernünftiger Menschen". Kultur und Geschichte in Anhalt-Dessau [Katalog zur am 16. August 2005 eröffneten Dauerausstellung des Museums für Stadtgeschichte Dessau], Berlin 2006, S. 86-90.
3 Vgl. Heiner Lück: Calvinismus und Reformiertes Bekenntnis als Existenzgrundlagen für den Staat? Betrachtungen zur frühneuzeitlichen Verfassungsgeschichte Anhalts, in: Irene Dingel / Herman J. Selderhuis (Hg.), Calvin und Calvinismus. Europäische Perspektiven (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft 84), Göttingen 2011, S. 54-56.
4 Vgl. Ulla Jablonowski: Jahre des Übergangs. Anhalt um 1560, mit Ausblicken bis 1590 (III. Hof und Regierung, Schulden und Steuern, konfessionelle Entwicklung, Kriege und Krisen), in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde 22 (2013), S. 100-107; Irene Dingel: Concordia controversa. Die öffentlichen Diskussionen um das lutherische Konkordienwerk am Ende des 16. Jahrhunderts (Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte, Bd. 63), Gütersloh 1996, S. 280-351; Joachim Castan: Hochschulwesen und reformierte Konfessionalisierung. Das Gymnasium Illustre des Fürstentums Anhalt in Zerbst 1582-1652 (Studien zur Landesgeschichte, Bd. 2), Halle/Saale 1999, S. 55ff.
5 Vgl. Werner Freitag: Konflikte im Prozeß der reformierten Konfessionalisierung im Fürstentum Anhalt am Ende des 16. Jahrhunderts, in: Ders. / Klaus Erich Pollmann / Matthias Puhle (Hg.), Politische, soziale und kulturelle Konflikte in der Geschichte von Sachsen-Anhalt. Beiträge des landesgeschichtlichen Kolloquiums am 4./5. September 1998 in Vockerode (Studien zur Landesgeschichte, Bd. 1), Halle/Saale 1999, S. 108.
6 Vgl. Otto Böcher / William Nagel / Walter Neidhart: Artikel "Exorzismus", in: Theologische Realenzyklopädie 10 (1982), S. 753f.
7 Vgl. Georg Schmidt: Die Fürsten von Anhalt. Reformierte Konfessionalisierung und überkonfessionelle Einheitsbestrebungen?, in: Werner Freitag / Michael Hecht (Hg.), Die Fürsten von Anhalt. Herrschaftssymbolik, dynastische Vernunft und politische Konzepte in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (Studien zur Landesgeschichte, Bd. 9), Halle/Saale 22009, S. 173f.
8 Vgl. Ernst Joachim Westerburg: Fürst Christian I. von Anhalt-Bernburg und der politische Calvinismus. Zur Vorgeschichte des Dreißigjährigen Krieges, Thalhofen 2003.
9 Erst deutlich später fanden die reformierten Hochzeiten Ludwigs von Anhalt-Köthen (1579-1650) vom 31. Oktober 1606 mit der Gräfin Amoena Amalia von Bentheim (1586-1625) und Augusts von Anhalt-Plötzkau (1575-1653) vom 15. November 1618 mit der Gräfin Sibylla zu Solms-Laubach (1590-1659) statt; vgl. http://www.tagebuch-christian-ii-anhalt.de//files/gen_anhalt.pdf.
10 Vgl. Castan: Anhalt und Dessau, S. 93f.
11 Vgl. Ulla Jablonowski: Der Einfluß des Calvinismus auf den inneren Aufbau der anhaltischen Fürstentümer Anfang des 17. Jahrhunderts, dargestellt am Beispiel von Anhalt-Köthen, in: Meinrad Schaab (Hg.), Territorialstaat und Calvinismus (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Bd. 127), Stuttgart 1993, S. 153.
12 Vgl. Castan: Anhalt und Dessau, S. 93.
13 Vgl. Hartmut Ross: Aspekte der Geschichte der "Zweiten Reformation" in Anhalt-Bernburg zu Beginn der Herrschaft Fürst Christians I., in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde 6 (1997), S. 142-149, Lück: Calvinismus und Reformiertes Bekenntnis, S. 61f., und Jablonowski: Einfluß des Calvinismus, S. 156f.
14 Vgl. Castan: Anhalt und Dessau, S. 94.
15 Vgl. Schrader: Anhalt, S. 99.
16 Vgl. Freitag: Konflikte im Prozeß der reformierten Konfessionalisierung, S. 108-111.
17 Passage aus dem Landtagsabschied von 1611, zitiert nach Jan Brademann: Reformierte Konfessionalisierung oder konfessionelle Koexistenz? Eine andere Sicht auf die Religionsgeschichte Anhalts im 17. und 18. Jahrhundert, in: Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Landeskunde 21 (2012), S. 168.
18 Vgl. Brademann: Reformierte Konfessionalisierung, S. 166-174 und 177-187.
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