Text

Bekenntnis und Erklärung aufs Interim (1548)
bearbeitet von Johannes Hund/Hans-Otto Schneider
[Inhaltsverzeichnis]

|| [277]

Einleitung

1. Historische Einleitung

Am 25. Juni 1548 erreichte die Reichsstadt Hamburg ein kaiserliches Schrei-
ben, in dem der Hamburger Rat neben anderen nicht auf dem Augsburger
(5)Reichstag vertretenen Reichsständen aufgefordert wurde, zum Augsburger
Interim Stellung zu beziehen. Das kaiserliche Vorgehen gegen die süddeut-
schen Reichsstädte1 und der schon auf dem Reichstag deutlich erkennbare
kaiserliche Druck machten klar, dass auch die norddeutschen Städte mit Ge-
waltanwendung von kaiserlicher Seite rechnen mussten. Der Hamburger Rat
(10)wurde darum sofort aktiv, um angesichts der aufziehenden Gefahr eine mög-
lichst breite Kooperation zu erreichen. Er setzte sich mit König Christian III.
von Dänemark in Verbindung und veranlasste den Lübecker Rat, einen Han-
setag einzuberufen, auf dem das weitere gemeinsame Vorgehen beraten wer-
den sollte. Der Hamburger Superintendent Johannes Aepinus schrieb, wohl
(15)in Absprache mit dem Rat, am 29. Juni 1548 einen Brief an den Kopenhage-
ner Superintendenten Petrus Palladius und die dortigen Professoren, in dem
er sie dazu aufforderte, den König zur Ablehnung des Interims zu bewegen.2
Christian III. reagierte auf die Hamburger Anfrage, indem er am 25. August
erklärte, das Interim ebenfalls abzulehnen, sich aber als nicht dem Reich An-
(10)gehöriger deswegen nicht mit dem Kaiser militärisch messen zu wollen. Un-
terdessen hatte Lübeck am 18. Juli für den 1. August 1548 die niedersäch-
sisch-wendischen Städte zu einem Hansetag geladen, bei dem das weitere
Vorgehen beraten werden sollte. Aepin schlug vor, sich mit den Theologen
der Städte Lübeck und Lüneburg an einem geheimen Ort zu treffen, um eine
(25)gemeinsame Stellungnahme auszuarbeiten. Diesen Vorschlag machten sich
die politischen Führungen am 1. August auf ihrem Hansetag in Mölln zu ei-
gen. Braunschweig, Hannover und Hildesheim schickten zwar Gesandte,
beteiligten sich aber nicht an dem Beschluss. Die Vertreter von Stralsund,
Rostock und Wismar waren mit dem Vorschlag nicht einverstanden und zo-
(30)gen wieder ab. Die Geistlichen der drei Städte Hamburg, Lüneburg und Lü-
beck
trafen kurz nach dem Hansetag in Hamburg zusammen und verfassten
die gemeinsame Stellungnahme. Johannes Aepinus war daran maßgeblich
beteiligt, da der Lübecker Superintendent Hermann Bonnus ein halbes Jahr
zuvor gestorben war und Lübeck auf absehbare Zeit ohne geistliche Führung
(35)war. Noch im August 1548 erschien das gemeinsame Gutachten, in nieder-
deutscher Sprache verfasst, in gedruckter Form bei dem Hamburger Drucker
Joachim Löw unter dem Titel „Bekentnisse vnd Erkleringe vp dat Interim“.
Die rasche Veröffentlichung war auf Betreiben der Theologen geschehen,

|| [278]

die einem möglichen Taktieren der Räte zuvor kommen wollten. Der Druck
konnte gelesen werden als offizielle Zurückweisung des Interims durch die
Städte Hamburg, Lübeck und Lüneburg. Dieser Schrift wurde eine enorme
Wirkungsgeschichte zuteil. Von Melanchthon und Flacius in seltener Einmü-
(5)tigkeit bald nach ihrem Erscheinen als hervorragendste und beste Stellung-
nahme zum Interim überhaupt bezeichnet, erlebte die Schrift einen hochdeut-
schen Nachdruck bei Löw in Hamburg, sowie in Magdeburg fünf weitere
Auflagen bei Michael Lotter und zwei bei Christian Rödinger. Die Entschei-
dung, das gemeinsame Bekenntnis rasch zu publizieren, erwies sich bald als
(10)richtig, da der Hamburger Rat aufgrund der realen Kriegsgefahr damit be-
gann, mit dem Kaiser zu verhandeln und von der scharfen Zurückweisung
des Interims, wie sie das Gutachten formulierte, wieder abzuweichen. Auch
Lüneburg ließ im Mai 1549 ein eigenes Bekenntnis in lateinischer Sprache
für den Kaiser abfassen, zeigte sich also ebenfalls darum bemüht, von dem
(15)Drei-Städte-Bekenntnis abzurücken. Allein Lübeck konnte es sich aufgrund
seiner Größe und seiner mächtigen Flotte erlauben, voll und ganz hinter dem
Bekenntnis stehen zu bleiben und es in der Korrespondenz mit dem Kaiser
als Grundlage der in der Hansestadt vertretenen Lehre zu behaupten.
Dass die gemeinsame Offensive gegen das Interim auch auf altgläubiger Sei-
(20)te ihre Wirkung nicht verfehlte, zeigt die Empfehlung des kaiserlichen Rates
und späteren Vizekanzlers Georg Sigmund Seld, zeitnah mit Publikationen
reformkatholischer Drucke zu reagieren, um die Übermacht des evangeli-
schen Protestes zu ersticken. Das Buch der Lübecker, Hamburger und Lüne-
burger sei so gut und gelehrt geschrieben, dass der Leser leicht die Meinung
(25)bekommen könne, die Autoren verträten mit ihrer Position die alte Religion,
lehrten schriftgemäß und in Einklang mit den Kirchenvätern. Auf einem
Konvent in Mölln sanktionierte das ministerium tripolitanum 1567 zusam-
men mit anderen Bekenntnisschriften auch das „Bekenntnis aufs Interim“ als
offizielle Bekenntnisgrundlage. Erst 1636 fiel es in den offiziell genannten
(30)Drucken der Hamburger Kirche wieder fort.3

2. Der Autor

Die Stellungnahme zum Augsburger Interim durch die wendischen Städte
Lübeck, Hamburg und Lüneburg wurde maßgeblich verfasst von Johannes
Aepinus
, der dabei aber auf die Stellungnahmen zurückgriff, die auf der
(35)Hamburger Synode protokolliert worden waren. Johannes Aepinus war 1499
in Ziesar in der Mark Brandenburg geboren.4 1517 trat er in das Prämonstra-
tenserkloster in Belbuck nahe Treptow an der Rega in Hinterpommern ein,

|| [279]

wo zu dieser Zeit Johannes Bugenhagen Lehrer war. Am 1. Oktober 1518
immatrikulierte sich Aepinus in Wittenberg, wo er am 13. März 1520 sein
Baccalaureatsexamen ablegte. Danach ging er als Lehrer zunächst in seine
Heimatstadt Ziesar, die er aber wegen seiner reformatorischen Lehre bald
(5)wieder verlassen musste. 1524 war Aepinus in Stralsund als Lehrer zu fin-
den, wo er im Jahre 1525 im Auftrag des Rates eine Kirchenordnung abfass-
te. 1529 wurde er in Hamburg Pastor an St. Petri, 1532 Superintendent und
damit verbunden Pastor und Lektor am Hamburger Dom. Da das Lektorat
nach den Hamburger Statuten von einem Doktor der Theologie versehen
(10)werden musste, schickte die Stadt Aepinus 1533 zur Promotion nach Witten-
berg
, wo er zusammen mit Johannes Bugenhagen und Caspar Cruciger im
Zuge der ersten Doktordisputation nach der Universitätsreform promoviert
wurde. Im Jahre 1537 nahm Aepinus am Bundestag in Schmalkalden teil und
unterschrieb als Delegierter der Stadt Hamburg Luthers Schmalkaldische Ar-
(15)tikel und Melanchthons „Tractatus de potestate et primatu papae“. 1544 ver-
fasste er eine Kirchenordnung für Bergedorf und die Vierlande, 1552 für
Buxtehude. In seiner Tätigkeit als Lektor am Dom legte Aepinus 1544 auch
die Psalmen aus. An seine Interpretation von Ps 16,10f, nach der Christi Höl-
lenfahrt die letzte Stufe seiner Erniedrigung sei, nicht aber der Beginn der
(20)Erhöhung, schloss sich ab 1548 ein Streit mit den anderen Hamburger Pfar-
rern an, der teils auch auf den Kanzeln geführt wurde. Aepinus beteiligte
sich an der Auseinandersetzung um den Leipziger Landtagsentwurf, schrieb
gegen Andreas Osiander und nahm gegen Georg Majors These von der Not-
wendigkeit der guten Werke Stellung.5


(25)3. Inhalt

Bereits die beiden vorangestellten Bibelzitate, Sach 5,2–4 und II Petr
2,20–22
, bringen die Haltung der Gutachter deutlich zum Ausdruck: Sie se-
hen das Interim als ein Machwerk, das Diebe und Meineidige für rechtschaf-
fen erklärt und einen Rückfall in den Unglauben fordert. In der Vorrede, da-
(30)tiert „im Monat Augusto Anno M.D.xlviij“6 wird das deutlicher ausgeführt:
Seit etwa dreißig Jahren habe Gott das Evangelium in Deutschland ans Licht
gebracht, und es seien seither zahlreiche Schriften veröffentlicht worden, aus
denen jeder die evangelische Lehre und die Missbräuche des Papsttums erse-
hen könne, insbesondere wurden das Augsburger Bekenntnis und seine Apo-
(35)logie 1530 auf dem Reichstag offiziell an Kaiser und Reich übergeben. Eine
ausführliche Entgegnung auf das Interim wäre deshalb eigentlich nicht erfor-
derlich. Da aber die Räte von Hamburg, Lübeck und Lüneburg ihre Theolo-
gen um eine Stellungnahme ersucht haben, um dem Kaiser angemessen ant-

|| [280]
-
worten zu können, haben sich die Theologen miteinander beraten und legen
hier nun ihr Ergebnis vor. Auf den Punkt gebracht: Das Interim ist ein ver-
kleidetes „Iterum“, man will auf diesem Wege die päpstlichen Missbräuche
wieder einführen.
(5)Nach Auffassung der Gutachter ist das Interim kein taugliches Mittel, um die
Einheit und Einigkeit im Glauben wiederherzustellen. Grundsätzlich könne
man drei Arten von Texten im Interim unterscheiden: 1. Manches sei aus
Büchern von Protestanten entnommen und an sich gut, aber hinterlistiger-
weise ins Interim eingeflickt, um es vertrauenswürdig erscheinen zu lassen.
(10)2. Vieles sei offensichtlich falsch und irrig, zwar mit dem Schein des Guten
versehen, aber vergeblich. 3. Vielfach sei auch Gutes mit Schlechtem in
kaum entwirrbarer Weise vermengt. Deshalb habe man zu den einzelnen im
Interim behandelten Punkten auch jeweils die eigene Lehre positiv formu-
liert und hinzugefügt, teilweise unter Verwendung von Formulierungen aus
(15)dem Interim selbst, nicht zuletzt um gegenüber dem Kaiser guten Willen zu
zeigen. Dabei wende man sich mit Anführung der Schrift, der alten Theolo-
gen und evangelischer Schriften ausführlich gegen das Interim, um zu zei-
gen, dass die Ablehnung mit gutem Gewissen vor Gott, seinen Engeln und
der Kirche geschieht, und um dies im Hinblick auf die Nachfahren und auf
(20)jedermann zu bekunden. Die Gutachter erklären ihre Bereitschaft, notfalls
Verfolgung, Leiden und Tod auf sich zu nehmen in der Gewissheit, die ewi-
ge Seligkeit zu erlangen. Allerdings hoffen sie, der Kaiser werde das Interim
als unrecht und schädlich erkennen und auf die Durchsetzung verzichten.
Man müsse aber Gott mehr gehorchen als den Menschen und bezeuge des-
(25)halb öffentlich, das Interim ablehnen zu müssen, weil man andernfalls Chris-
tus und sein Evangelium verleugnen müsste. Im Hinblick auf die kurze Frist
bis zum Konzil sei es ohnehin sinnlos, noch das Interim einführen und
durchsetzen zu wollen, wodurch unnötig Unruhe und Unfriede gestiftet wer-
de. Das Vorwort schließt mit Warnungen vor der Annahme des Interims.
(30)Im Hauptteil gehen die Gutachter den Text des Interims abschnittsweise
durch und kommentieren ihn in der angekündigten Weise; dabei ist zum
Zweck der besseren Handhabbarkeit ein Register der behandelten Gegen-
stände beigegeben.7

|| [281]

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:
niederdeutsch:
A: Bekentnisse vnd Erkle= || ringe vp dat JNTERJM / dorch der Erbarn ||
(5)Stede / Lbeck / Hamborch / Lnenborch / etc. || Superintendenten /
Pastorn vnd Predigere / || tho Christliker vnd ndiger Vnder= || richtinge
gestellet. || Matt. x. || Wol my bekennet vor den minschen / den wil ick
bekennen vor mynem || Hemmelschen Vader / Wol myner uerst
vorsaket vor den minschen / || Des wil ick ock vorsaken / vor mynem
(10)Hemmelschen Vader. || Heb. x. || De gerechte wert des Gelouens leuen /
Wol uerst wyken wert / an || deme wert myne Seele kein wolgeuallen
hebben / Wy uerst syne nicht || van den / de dar wyken vnd vordmet
werden / sonder van den / de dar l= || uen / vnd de Seele redden. ||
Dorch Joachim Louw gedrcket.
[123] Blatt 4° (VD 16 M 362)
(15)Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4476 R, Dr 17210a,
Nr. 9 R
Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek: Deutsches Buch- und Schriftmuseum:
III:41,1 (unvollständig)
(20)Rostock, Universitätsbibliothek: Fg 1048-6, Kt 28-3
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 193 Theol. (2), 231.74 Theol. (1),
521.3 Theol. (15), S 211.4 Helmst. (1)
deutsch:
B: Bekantniss vnd Erkle= || rung auffs JNTERJM / durch der Erbarn ||
(25)Stedte / Lbeck / Hamburg / Lneburg / etc. || Superintendenten /
Pastorn vnd Predigern || zu Christlicher vnd notwendiger || vnterrichtung
|| gestellet. || Matt. x. || Wer mich bekennet fr den menschen / den wil
ich bekennen fr meinem || Himelischen Vater / Wer mich aber
verleugnet fr den menschen / den wil || ich auch verleugnen fr
(30)meinem Himelischen Vater. || Heb. x. || Der Gerechte wirt des Glaubens
leben / wer aber weichen wirt / An || dem wirt meine Seele kein gefallen
haben / Wir aber sind nicht von denen / || die da weichen vnd verdampt
werden / Sondern von denen / die da gleuben || vnd die Seele erretten. ||
Durch Jochim Lew getruckt ∴
[126] Blatt 4° (VD 16 A 354)
(35)Vorhanden:
Hannover, Stadtbibliothek: 2 an: Ratsbibl. 8 Nr. 11
München, Bayerische Staatsbibliothek: H. ref. 749 m

|| [282]

Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: S 208.4 Helmst. [benutztes
Exemplar]
C: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn
Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten /
(5)Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger
vnterrichtung gestellet. || Matthei X. || Wer mich bekennet fr den
Menschen / den wil || ich bekennen für meinem Himelischen Vater /
Wer || mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch
verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte
(10)wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine
Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da
weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael
Lotther
. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk
(15)durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 361) Vorhanden:
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2302
Freiberg, Universitätsbibliothek „Georgius Agricola“: B XXXIV 241 (1)
Freiburg, Universitätsbibliothek: N 3182, g-9
(20)Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 21 an: 8 J
GERM II, 6436 (unvollständig)
Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Th 713/125R (unvollständig)
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 587 (6),
If 4390(7)
(25)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Hist. eccl. 271 (18)
Leipzig, Deutsche Nationalbibliothek: Deutsches Buch- und Schriftmuseum:
III: 58,3h
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn B 33/183
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 8 X, 169 (n.1.)
(30)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 156.19 Theol. (2), 231.96
Theol. (3), 88.7 Quod. (19), Alv Ef 103 (7), H 110.4 Helmst. (1),
L 482.4 Helmst. (17), QuN 299 (14), S 210.4 Helmst. (1)
D: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn
Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten /
(35)Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger
vnterrichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fr den
Menschen / den wil || ich bekennen für meinem Himelischen Vater /
Wer || mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch
verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte
(40)wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine
Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da

weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburgk durch || Michael
Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk
durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 359)
(5)Vorhanden:
München, Universitätsbibliothek: 4 Theol. 5512:2
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 20 an: 4 Bt 18600a R
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH
IREN 60/16 (1)
(10)Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Th 713/129 (3) R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ib 3889b (1)
(Titelblatt fehlt, unvollständig), Ung VI 199(1)
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: K.G. qt. 134
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 252.25 Theol. (1), S 204.4
(15)Helmst. (2)
E: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn
Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten /
Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger
vnterrichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fr den
(20)Menschen / den wil || ich bekennen fr meinem Himelischen Vater /
Wer || mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch
verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte
wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine
Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da
(25)weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael
Lotther. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk
durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 360)

Vorhanden:
(30)Aschaffenburg, Stiftsbibliothek: P-442/Bb.1

Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 an Dg 4405, Dg 4477 R
Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Druck 1042
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ii 387a (2), Vg
1184
(35)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Theol. 179 (2),
4 Theol. XLI,7 (11)
Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg. 1113/6
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn B 34/185
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 183.12 Theol. (11), 236.10
(40)Theol. (2) (unvollständig), 513 Theol. (9), H 113.4 Helmst. (1), S 192.4
Helmst. (11) S 206.4 Helmst. (3)

|| [284]

F: Bekantnus vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn
Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten /
Pastorn vnnd Predigern zů || Christlicher vnd notwendiger vn= ||
derrichtung gestellet. || Matthei X. || Wer mich bekennet für den
(5)menschen / den wil ich bekennen || für minem Himmelischen Vatter /
Wer mich aber verleugnet für || den menschen / den wil ich auch
verleugnen für minem Himme= || lischen Vatter. || Hebre. X. || Der
Gerecht wirt des Glaubens leben / wer aber weichen || wirt / An dem
wirt meine Seele kein gefallen haben / Wir aber || sind nicht von denen /
(10)die da weichen vnd verdampt werden / Son || dern von denen / die da
glauben vnd die Seele erretten. || Getruckt zů Magdeburg durch ||
Michael Lotther
. [6], 103[=104], [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt
zu Magdeburgk durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 357)
Vorhanden:
(15)München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92 b
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: Theol. qt. 635
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20. Dd. 1211
G: Benkentniss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn
Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten /
(20)Pastorn vnnd Predi= || ger / zu Christlicher vnd notwen= || diger
vntterrichtung gestellet. || Matthei. X || Wer mich bekennet fr den
menschen / den wil ich || bekennen für meinem Himelischen Vater. Wer
mich || aber verleugnet fr den menschen / den wil ich auch ver= ||
leugnen fr meinem Himelschen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt
(25)des Glaubens leben / Wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine
Seele kein gefallen || haben. Wir aber sind nicht von denen / die da
weichen || vnd verdamp werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruck zu Magdeburg durch || Christian
Rdinger. [8], 107, [1] Blatt 4° [Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk
(30)bey || Christian Rdinger.] (VD 16 A 356)
Vorhanden in:
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2749 (8)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H.ref. 92 a
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: K.G. qt. 133
(35)Weinsberg, Kirchenbibliothek: an: A 4901/108
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol. (6), Ts 412 (10)
H: Bekentniss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn
Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten /
Pastorn vnnd Predi= || ger / zu Christlicher vnd notwen= || diger
(40)vntterrichtung gestellet. || Matthei. X || Wer mich bekennet fr den

menschen / den wil ich || bekennen fr meinem Himelischen Vater. Wer
mich || aber verleugnet fr den menschen / den wil ich auch ver= ||
leugnen fr meinem Himelschen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte wirt
des Glaubens leben / Wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine
(5)Seele kein gefallen || haben. Wir aber sind nicht von denen / die da
weichen || vnd verdamp werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Christian
Rdinger. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu
Magdeburgk bey || Christian Rdinger.] (VD 16 A 355)
(10)Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4478
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 625 (9),
Ni 2086 (6)
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Ag 4 280b
(15)München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77. Dd. 479
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: S 209.4 Helmst. (1)
I: Bekentnuss vnnd Er= || klerung auffs || INTERIM. || durch der Erbarn
Stedte / Lbeck / || Hamburg / Lneburg / etc. Su= || perintendenten /
(20)Pastorn vnnd Predi= || gern zu Christlicher vnd notwen= || diger
vnterichtung gestellet. || Matthei. X. || Wer mich bekennet fr den
menschen / den wil || ich bekennen fr meinem Himelischen Vater Wer
|| mich aber verleugnet fr den menschen / den wil ich || auch
verleugnen fr meinem Himelischen Vater. || Hebre. X. || Der Gerechte
(25)wirt des Glaubens leben / wer aber || weichen wirt / An dem wirt meine
Seele kein gefallen || haben / Wir aber sind nicht von denen / die da
weichen || vnd verdampt werden / Sondern von denen / die da || gleuben
vnd die Seele erretten. || Gedruckt zu Magdeburg durch || Michael
Lotther
. [8], 107, [1] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Magdeburgk
(30)durch || Michael Lotther. || Anno 1549.] (VD 16 A 358)
Vorhanden:
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH
IREN 60/15
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 H. ref. 92 c
(35)Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 77. E. 97
Zwickau, Ratsschulbibliothek: 10.9.19. (2)
A ist die niederdeutsche Erstausgabe von 1548, aus der Offizin von Joachim
Löw
in Hamburg. B stammt aus derselben Druckerei; diese hochdeutsche
Fassung gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ins Jahr 1548, weil ange-
(40)sichts der sich wandelnden Haltung des Hamburger Rats gegenüber dem kai-
serlichen Interim ein Nachdruck des Gutachtens im Jahre 1549 hier wohl

|| [286]

kaum mehr opportun erschienen wäre. Die nächsten Drucke brachte Michael
Lotter
in Magdeburg heraus, alle mit der Jahresangabe 1549. Dabei steht C
dem Hamburger Druck B am nächsten; D ist beinahe satzgleich, es fehlt
aber, wie in allen folgenden Drucken, die Marginalie fol. XXXIr. D diente
(5)anscheinend als Vorlage für die Drucke E und F, wobei F im Satzspiegel
abweicht und überhaupt eine größere Eigenständigkeit in Details zeigt, u. a.
werden hier die Blätter mit arabischen Ziffern gezählt. E wiederum hat als
Vorlage für die beiden Rödinger-Drucke G und H gedient, die demnach auch
ins Jahr 1549 gehören; beide unterscheiden sich voneinander wohl nur in der
(10)Titelschreibung.8 Auch der Druck I basiert auf der Vorlage E; da er als Vor-
lage für G (und H) anscheinend noch nicht zur Verfügung stand, dürfte er ein
wenig später zu datieren sein, das Kolophon weist aber auch ihn noch ins
Jahr 1549.9 Ein Vergleich von ca. 25% der Lesarten in der besonders viele
Eigenheiten aufweisenden Ausgabe F und der letzten Magdeburger Ausgabe
(15)I mit dem hier zur Edition kommenden Hamburger Druck B ergab folgendes
Bild: Es gibt Änderungen in der Rechtschreibung, gelegentlich fehlen Margi-
nalangaben oder sie sind verbessert worden. An einigen Stellen gibt es Erset-
zungen von Wörtern ohne Sinnverschiebung („noch...noch“ wird zu „weder...
noch“, „wider“ wird zu „gegen“, etc.). Eine wirkliche inhaltliche Abweichung
(20)liegt in den beiden überprüften Drucken nicht vor und ist auch in den anderen
Auflagen nicht zu erwarten.

Kommentar
1  Zur Situation in Schwäbisch Hall vgl. unsere Ausgabe, Nr. 8: Brenz, Bedenken etlicher Prädi-
kanten (1548), Einleitung, zur Lage in Regensburg unsere Ausgabe, Nr. 4: Gallus, Untertänige
Antwort (1548), Einleitung.
2  Siehe unserer Ausgabe, Anhang, S. 965f.
4  Sein Vater war der Ratsherr Hans Hoeck. Der Sohn gräzisierte und latinisierte seinen Namen
gemäß humanistischem Brauch nach αίπεινός = hoch.
5  Vgl. zu den biographischen Daten vgl. Hans Düfel, Art. Äpinus, Johannes, in: TRE 1 (1977),
535–544; Heinz Scheible, Art. Aepinus, Johannes, in: RGG4 1 (1998), 132f.
6  Siehe unten Blatt A 4v, S. 296.
7  Druck A bietet das Register auf den Seiten g 3r – g 3v, auf den Seiten h 1r – h 3v werden
Druckfehler berichtigt. Druck B stellt das Register zwischen Vorrede und Hauptteil auf die
Seiten A 5r – A 5v, das Druckfehlerverzeichnis schließt an auf den Seiten A 6r – A 6v. Die
Magdeburger Drucke C, D, E, G, H, I enthalten kein Druckfehlerverzeichnis, aber eine
Inhaltsübersicht auf den Seiten CVIIv–CVIIIr, entsprechend Druck F auf Blatt [105]r/v.
8  Sie stimmen auch in der falschen Numerierung von fol. XXXVII als XXXII überein.
9  Die Beziehung der Drucke C, D, E, F, G, H und I zeigt sich exemplarisch an den Zeilen 6 und
9 auf fol. XXXIr bzw. Hiijr von Druck C und ihren Entsprechungen. In C und D lesen wir:
„Diesē wort geben klar das S. Peters befehl [...] Es ist nicht new das widder des Rmischen Stuls
[...]“, in E: „Diese wort geben klar das S. Peters befehl [...] Ds ist nicht new das wieder des
Rmischen Stuls [...]“ Die entsprechende Stelle in F (fol. 30v, Z. 8 und 11) lautet: „Diesen wort
gebē klar das S. Peters befehl [...] Es ist nicht new das weder des Rmischen Stuls [...]“, in G und
H: „Diese wort geben klar das S. Peters befehl [...] Dis ist nicht new das wieder des Rmischen
Stuls [...]“, in I: „Diese wort geben klar das S. Peters beuehl [...] Das ist nicht new das wieder des
Rmischen Stuls [...]“ In der hochdeutschen Hamburger Version von Druck B lauten die
entsprechenden Stellen (fol. Kv, Z. 10 und 12) übrigens wie folgt: „Diese wrter geben klar das
S. Peters befel [...] Es ist nicht newes das gegen des Rmischen Stuls [...]“
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