Text

Ein Dialogus vom Interim (1548)
bearbeitet von Johannes Hund/Hans-Otto Schneider
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Nach dem Friedensschluss mit Frankreich in Crépy (1544) und dem Waffen-
stillstand mit den Türken hatte Kaiser Karl V. einen außenpolitischen Zu-
(5)stand erreicht, der es ihm ermöglichte, sich um die nun bereits seit über 25
Jahren ungeklärte Religionsfrage im Reich zu kümmern.1 Nach dem Schei-
tern aller Religionsgespräche suchte er jetzt nach neuen Möglichkeiten, die
Einheit des Reiches zu sichern, die ihm durch die Reformation gefährdet er-
schien. Die beiden Reichstage in Worms (1545) und Regensburg (1546)
(10)führten indes eher zu einer Verschärfung der religionspolitischen Lage, da
die evangelischen Stände sich nicht dazu bereitfanden, das nach Trient ein-
berufene Konzil zu beschicken. 1545 hatte Papst Paul III. dem Kaiser für den
Fall eines Krieges gegen die Protestanten eine Unterstützung von 12.500
Soldaten und hohe finanzielle Mittel zugesagt. Als die beiden Hauptleute2
(15)des Schmalkaldischen Bundes, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und
Landgraf Philipp von Hessen, 1545 den Braunschweiger Herzog Heinrich
d. J.
in der Schlacht von Kalefeld besiegt und ihn widerrechtlich gefangen
gesetzt hatten, machte Karl V. sich dies zunutze und verhängte am 20. Juni
1546 die Reichsacht über die beiden Fürsten. Er begründete diesen Schritt
(20)mit der widerrechtlichen Vertreibung eines der letzten altgläubigen Fürsten
Norddeutschlands aus seinem Territorium. Damit war es dem Kaiser gelun-
gen, den Krieg gegen die evangelischen Fürsten nicht als Religionskrieg
führen zu müssen, sondern als Strafaktion gegen rechtsbrüchige Reichs-
stände. Dieses Vorgehen Karls V. erschwerte den beiden Gegnern die Mobi-
(25)lisierung ihrer Bundesgenossen, und es gelang dem Kaiser, einige kleinere
evangelische Fürsten auf seine Seite zu ziehen. Am wichtigsten aber war die
Verpflichtung des albertinischen Herzogs Moritz von Sachsen zur poli-
tischen Neutralität im Regensburger Vertrag vom 19. Juni 1546, dem im
Gegenzug die Schutzherrschaft über das Hochstift Halberstadt und das Bis-
(30)tum Magdeburg übertragen und die Kurwürde in Aussicht gestellt wurde.
Im Sommer 1546 begann der Schmalkaldische Krieg in Süddeutschland. Da-
bei kam es zu einigen Truppenbegegnungen, die aber mit keinem Sieg einer
Partei endeten. Man zog sich zurück ins Winterlager. In dieser Situation
drängte Karl V. seinen Bruder Ferdinand, zusammen mit Herzog Moritz in
(35)Kursachsen einzufallen. Am 14. Oktober 1546 schlossen die beiden einen
Vertrag, in dem sich Herzog Moritz zum militärischen Eingreifen gegen
Kursachsen verpflichtete, um im Falle eines Sieges die böhmischen Lehen

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Johann Friedrichs zu erhalten. Der unerwartete Angriff albertinischer Trup-
pen in Koalition mit einem böhmisch-ungarischen Heer beendete den
Schlagabtausch in Süddeutschland und verlagerte den Krieg auf das säch-
sische Gebiet. Kurfürst Johann Friedrich gelang es, etliche der von den geg-
(5)nerischen Truppen besetzten Städte seines Territoriums zurück zu erobern.
Er musste sich schließlich aber am 24. April 1547 der gegnerischen Über-
macht bei Mühlberg/Elbe geschlagen geben. Er geriet in kaiserliche Gefan-
genschaft, aus der er erst 1552 wieder entlassen wurde. Die sächsische Kur-
würde wurde in einem feierlichen Akt am 24. Februar 1548 dem Albertiner
(10)Moritz verliehen. Der Kurkreis Wittenberg und weite Gebiete des ernestini-
schen Territoriums fielen ebenfalls an die albertinische Linie.
Auf dem Höhepunkt seiner politischen Macht versuchte der Kaiser beim
sogenannten geharnischten Reichstag von Augsburg (1. September 1547 bis
30. Juni 1548) ein letztes Mal, die Religionsfrage in seinem Sinne zu lösen.
(15)Am 15. Mai 1548 ließ er den Reichsständen ein Gesetz vorlegen, das die Re-
ligionsfrage in den evangelischen Territorien bis zum Abschluss des gerade
aufgelösten Trienter Konzils regeln sollte. Dieses Gesetz, das sogenannte
„Interim“, vertrat reformkatholische Ansätze und ließ den Abendmahlsemp-
fang unter beiderlei Gestalt und die Ehe der evangelischen Geistlichen zu.
(20)Die Annahme des Interims, das nach der Annahme durch die Stände mit dem
Reichstagsabschied vom 30. Juni 1548 Reichsgesetz wurde, war dennoch für
evangelische Territorien unmöglich. Man hätte damit alle Errungenschaften
der Reformation auf einen Schlag wieder rückgängig machen und in Theo-
logie und Kultus wieder auf die altgläubige Linie einschwenken müssen.
(25)Direkt nach der Veröffentlichung des Interims am 15. Mai 1548 begann
Erasmus Alber in Leipzig, wo er die Belagerung durch Johann Friedrich I.
miterlebt hatte, mit der Abfassung des „Dialogus vom Interim“, die er am
16. August 1548 abschloss.3 Es ist also ein Augenzeuge des Schmalkaldi-
schen Krieges, der sich als einer der ersten thematisch mit der evangelischen
(30)Niederlage und dem Augsburger Interim auseinandersetzte. Der Inhalt dieser
Schrift war aufgrund der Invektiven gegen Herzog Moritz, Kaiser Karl V.
und König Ferdinand sowie wegen der direkten Kritik am Augsburger Inte-
rim zu heikel, als dass sich ein Drucker bereit gefunden hätte, sie zu veröf-
fentlichen.4 Sie kursierte darum zunächst handschriftlich und wurde – so
(35)Alber – in etwa 300 Abschriften bis nach Preußen und Livland und in allen
Teilen Deutschlands bekannt.5 Die Veröffentlichung in Druckform geschah
erst neun Jahre später, also vier Jahre nach dem Tod Albers, in einer Augs-
burger Offizin. Hans Gegler druckte im Jahre 1557 den „Dialogus“ im Auf-
trag des Augsburger Tuch- und Buchhändlers Abraham Schaller in einer
(40)Auflage von 1000 Exemplaren. Er datierte den Druck auf Wunsch des Auf-

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-
traggebers auf das Jahr 1548 zurück und verzichtete auf die Firmierung des
Druckes. Wenig später kam es zu einem nochmaligen Druck des „Dialogus“
im Auftrag des Formschneiders David Denecker.6 1557 war der Kampf
gegen das Interim längst obsolet, denn im Passauer Vertrag vom 2. August
(5)1552 hatte König Ferdinand auf die Durchsetzung verzichten müssen,7 und
der Augsburger Religionsfriede von 1555 regelte das Verhältnis der Konfes-
sionen im Reich.8 Albers Dialogus dürfte jedoch wegen seiner scharfen anti-
kaiserlichen Polemik erneut aktuell geworden sein, denn nach der Abdan-
kung Karls V. am 3. April 1556 gab es auch publizistisch geführte scharfe
(10)Auseinandersetzungen darum, ob Karls Bruder Ferdinand, der bereits am 5.
Januar 1531 in Köln zum Römischen König gewählt worden war, tatsächlich
die Herrschaft übernehmen solle.9

2. Autor

Autor des „Dialogus vom Interim“ ist der hessische Dichter, Pädagoge und
(15)Wittenberger Doktor der Theologie Erasmus Alber,10 geboren um 1500 wohl

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in Windecken an der Nidder.11 Nach Schulbesuch in Nidda und Weilburg
immatrikulierte er sich 1520 an der Universität Wittenberg. Nachdem er zu-
nächst ein Anhänger Karlstadts gewesen war, rückte er nach und nach wie-
der von ihm ab und begann, sich an der Lehre Luthers zu orientieren. Ab
(5)Ende 1521 war Alber als Lehrer in Büdingen (Wetterau) tätig, 1522–1527 in
Oberursel. In der Zeit von 1528 bis 1540 war er Pfarrer in Sprendlingen in
der Dreieich. 1541 wurde er von Joachim II. von Brandenburg zum Pfarrer
in Brandenburg-Neustadt ernannt, jedoch schon im Sommer 1542 wegen sei-
ner Kritik an der Steuerpolitik des Kurfürsten wieder entlassen. 1543 wurde
(10)Alber Pfarrer in Staden in der Wetterau. Am 24. August wurde er in Witten-
berg
zum Lizentiaten, am 15. Oktober 1543 zum Doktor der Theologie
promoviert. Von November 1544 bis Oktober 1545 war er Pfarrer in den
Diensten Graf Philipps IV. von Hanau-Lichtenberg in Babenhausen. Nach
seiner Entlassung ging Alber zunächst nach Wittenberg. Im Sommer 1546
(15)musste er wieder von dort fliehen, da inzwischen der Schmalkaldische Krieg
begonnen hatte und man den Angriff der alberti­nischen Truppen befürchtete.
Alber floh mit seiner Familie nach Brandenburg, wo er Georg von Minck-
witz
kennenlernte, der ihm eine Unterkunft in Leipzig anbot. Dort erlebte er
im Januar 1547 die Belagerung der Stadt durch den Kurfürsten Johann Fried-
(20)rich
von Sachsen. Von 1548 bis 1551 arbeitete Alber in „unsers Herrgotts
Kanzlei“ Magdeburg als Hilfsprediger und kämpfte dort zusammen mit Fla-
cius
und Gallus gegen das Augsburger Interim und den Leipziger Landtags-
entwurf. In diesen zeitlichen Kontext gehört auch die Abfassung des „ Dia-
logus“, in dem der albertinische Herzog aufs schärfste kritisiert wird. Als die
(25)Belagerung Magdeburgs am 5. November 1551 beendet war, forderte der
nunmehrige Kurfürst Moritz von Sachsen dann auch, dass Alber als einziger
der Theologen die Stadt verlassen müsse. Er ging zunächst nach Hamburg
(Dezember 1551 bis August 1552), dann nach Lübeck, um für den Winter
1552/3 wieder nach Hamburg zurückzukehren. Im März 1553 folgte Alber
(30)der Berufung zum Superintendenten an St. Marien in Neubrandenburg durch
Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, wo er am 5. Mai 1553 an einer
Halserkrankung verstarb.

3. Inhalt

Der „Dialogus vom Interim“ besteht aus drei Teilen. Er beginnt mit einem
(35)ausführlichen Gespräch zwischen Albertus, einem evangelischen Laienchris-
ten, Cornelius, einem ernestinischen Hauptmann, und Tertollus, einem alt-
gläubigen Weihbischof, über den Inhalt des Augsburger Interims. Albertus

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weist eingangs darauf hin, dass die Annahme dieses Gesetzes durch die
evangelischen Stände nicht zwingend auch bedeute, dass sich die Prediger
daran hielten und fordert so indirekt zum Widerstand der Geistlichen gegen
ihren Landesherrn auf, sollte dieser die Befolgung des Interims befehlen. Der
(5)altgläubige Amtsträger erweist sich im Verlaufe des Gespräches als den
evangelischen Laien argumentativ hoffnungslos unterlegen. Ihm bleibt nur,
auf die Gültigkeit des Interims und auf die Durchsetzungskraft der kaiser-
lichen Truppen zu verweisen. Zunächst wird ihm die innere Spannung des
Interimstextes daran demonstriert, dass man die ersten Artikel, in denen von
(10)der Rechtfertigung des Menschen allein aus Glauben die Rede sei, ins
Verhältnis setzt zur ebenfalls behaupteten Verdienstlichkeit menschlicher
Werke. Der Papst könne niemals als oberster Bischof anerkannt werden. Von
den sieben durch Tertollus in den Interimstext geschriebenen Sakramenten
könnten nur Taufe und Abendmahl wirklich als Sakrament gelten. Ehe, Fir-
(15)mung, Buße, Letzte Ölung und Priesteramt seien keine Sakramente, da ihnen
teils die Einsetzung durch Christus, teils das äußere Zeichen fehle, durch das
Gott sein Heil vermittele. Ebenso zurückgewiesen wird die altgläubige
Transsubstantiationslehre und die sieben Weihestufen der altgläubigen
Amtsträger. Eine ausführliche Widerlegung erfährt die im Interim enthaltene
(20)Messopfervorstellung. Albertus und Cornelius sind als Typen aufrechter
evangelischer Christen auch nicht bereit, den Messkanon wieder einzufüh-
ren, die Heiligen anzurufen, Vigilien zu feiern oder das Wasser vor der Tau-
fe einer eigenen Segnung zu unterziehen. Die Segnung von Kräutern, Salz
und anderen Gegenständen wird ebenfalls explizit abgelehnt und darauf hin-
(25)gewiesen, dass damit dem Aberglauben und der Abgötterei Tür und Tor ge-
öffnet werde. Selbst die Zugeständnisse der Priesterehe und des Laienkel-
ches werden kritisiert, weil sie nur bis zum nächsten Konzil gelten sollen
und nicht eindeutig als rechtgläubig anerkannt werden.
Nachdem sich Tertollus mit einem Ave Maria auf den Weg nach Augsburg
(30)gemacht hat, wo er für eine strikte Durchsetzung des Interims sorgen möch-
te, beginnt der zweite Teil des „Dialogus“. Er hat die geschichtstheologische
Deutung der Geschehnisse des Schmalkaldischen Krieges zum Thema. Der
militärische Sieg des Antichrists, Papst Pauls III., und seines Handlangers,
Karls V., über den sächsischen Kurfürsten und das Evangelium habe seinen
(35)Grund in der Verschwörung kurfürstlicher Räte gegen ihren Landesherrn
gehabt. Aus Gewinnsucht und Habgier hätten diese den Kurfürsten verraten,
der ansonsten den Krieg mit Leichtigkeit gewonnen hätte. Die Ereignisse des
Schmalkaldischen Krieges werden in aller Breite und Ausführlichkeit dar-
gestellt, um die Richtigkeit dieser Behauptung nachzuweisen. Auf einer tie-
(40)feren Ebene habe die militärische Niederlage ihren Grund aber auch in der
Undankbarkeit der Evangelischen für alle Wohltaten, die Gott ihnen mit der
Reformation zuteil hat werden lassen. Aber Gott strafe nicht für immer.
Vielmehr werde er den Evangelischen nach einer Phase der Prüfung wieder
seine Gnade zuteil werden lassen. In dieser Prüfungsphase gelte es, sich von

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allem Wirken des Antichrists fern zu halten und den eigenen Glauben stand-
haft zu bekennen. Das gegenwärtige Leiden sei außerdem nicht allein Strafe
für Sünden, sondern zugleich auch Mitleiden mit Christus, und zwar gelte
dies sowohl für den Kurfürsten wie für die Bevölkerung insgesamt. Paralle-
(5)len zwischen der Passion Christi und dem Schicksal des Kurfürsten werden
aufgezeigt. Unterdessen ist als weiterer Gesprächsteilnehmer Froberi von
Hutten hinzugekommen; er vertritt die Position eines patriotischen, refor-
matorisch gesinnten Nichttheologen und christlichen Ritters.
Im dritten Teil des Dialogs werden zehn Vorzeichen des bevorstehenden
(10)Jüngsten Tages aufgezählt und mit Phänomenen der Gegenwart der Unter-
redner identifiziert: 1. die Gestirne verlieren ihren Schein, 2. Naturkatastro-
phen und Erscheinungen, 3. Empörung der Völker gegeneinander und Strei-
tigkeiten in den Familien, 4. Angst und Verzweiflung greifen um sich, 5.
Pestilenz und teure Zeit, 6. Völlerei, 7. Heiraten aus unlauteren Motiven, ins-
(15)besondere aus Geldgier, 8. Handelsspekulationen und Wucher, 9. starke Ver-
teuerung landwirtschaftlicher Nutzflächen, 10. übermäßige Prachtentfaltung
im Bauwesen und in der Kleidermode. Zum bevorstehenden Endgericht pas-
se auch die Verräterei, die gerade unter den vermeintlichen Glaubensbrüdern
groß gewesen sei, ebenso die Ermordung des Juan Díaz durch einen Be-
(20)auftragten seines Bruders und weitere Gräueltaten. Alle Aussagen werden
ausführlich biblisch belegt.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:
A: Ein Dialogus / oder || Gesprch etlicher Personen || vom Jnterim. || Jtem
(25)/ Vom krieg des Antychrists || zů Rom / Bapst Pauli des dritten / mit
hulff Kei= || ser Caroli des Fünfftē / wider Hertzog Johan Friderichen ||
Churfürsten zů Sachssen etc. vnd seine mit verwandten: || Darin vrsach
angezeygt wirt / das es nit wol mglich gwe || sen sey (Menschlicher
hilff nach daruon zureden) das der || lbliche Churfürst zů Sachssen etc.
(30)disen obgemeltē seinen || Feinden / hab obsigen künden / von wegen so
grosser Ver= || rtherey vnnd vntrew / die jme von seinen ey= || gnen
Rthen vnd Hauptleüten be= || gegnet ist: Anno 1546. || vnnd 1547. ||
Jtem / Von den Zeychen des || Jüngsten tags. || Apocalyps. 17. || Vnd
einer von den syben Engeln sprach || zů mir: Kom / ich will dir zeigē
(35)die grosse Hůr (nm= || lich den Antychrist vnd Bapst zů Rom) mit
welcher || gehůret haben die Keiser vnd Knig der erden / Vnd || die da
wohnen auff erden / vnnd truncken worden || seynd von dem wein jrer
Hůrerey. || 1548.
[64] Blatt 4° (VD 16 A 1485).
Vorhanden:
(40)Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4513 R, Dg 4513a R
Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist. eccl. E 231,8
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Ts 96(1) [benutztes Exemplar]

|| [557]

B: Ein Dialogus / oder || Gesprch etlicher Personen || vom Jnterim. || Jtem
/ Vom krieg des Endtichrists || zů Rom / Bapst Pauli des dritten / mit
hilff Kei= || ser Caroli des Fünfften / wider Hertzog Johan Friderichen ||
Churfürsten zů Sachssen etc. vnd seine mit verwandten / || Darin vrsach
(5)angezeigt wirt / das es nit wol mglich gwe= || sen sey (Menschlicher
hilff nach daruon zureden) daß der || lbliche Churfürst zů Sachssen etc.
disen obgemelten seinen || Feinden / habobsigen künden / von wegen so
grosser Ver= || rtherey vnnd vnthrew / die jme von seinen eyg= || nen
Rthen vnd Hauptleüten be= || gegnet ist: Anno 1546. || vnnd 1547. ||
(10)Jtem / Von den Zeychen des || Jüngsten tags. || Apocalyps. 17. || Vnd
einer von den syben Engeln sprach || zů mir: Kom / ich will dir zeygen
die grosse Hůr / mit || welcher gehůret habend die Keyser vnd Knig
der || erden / Vnd die da wohnen auff erden / vnd truncken || worden
seind von dem wein jrer Hůrerey. || 1548
. [64] Blatt 4° (VD 16 A 1486).
(15)Vorhanden: Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4 338-338b (36) R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Vg 1152
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Germ. sp. 6 m, 4 Ded. 257, 24 Polem. 858
(20)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 116.9 Quod. (3)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 1623.B
C: Ein Dialogus / oder || Gesprch etlicher Personen || vom Jnterim. || Jtem
/ Vom krieg des Endechrists || zů Rom / Bapst Pauli des dritten / mit
hulff Key= || ser Caroli des Fünfften / wider Hertzog Johann
(25)Friderichen || Churfürsten zů Sachsen etc. vnd seine mit verwandten: ||
Darin vrsach angezeygt wirt / das es nit wol mglich gwe= || sen sey
(Menschlicher hilff nach daruon zureden) das der || lbliche Churfürst
zů Sachsen etc. disen obgemelten seinen || Feinden / hab obsigen
künden / von wegen so grosser Ver= || rtherey vnnd vntrew / die jme
(30)von seinen ey= || gnen Rthen vnd Hauptleüten be= || gegnet ist: Anno
1546. || vnnd 1547. || Jtem / Von den Zeychen des || Jüngsten tags. ||
Apocalyps. 17. || Vnd einer von den syben Engeln sprach || zů mir: Kom
/ ich will dir zeigē die grosse Hůr (nm= || lich den Antychrist vnd
Bapst zů Rom) mit welcher || gehůret haben die Keyser vnd Knig der
(35)erden / Vnd || die da wohnen auff erden / vnnd truncken worden || seind
von dem wein jrer Hůrerey. || 1548
. [64] Blatt 4° (VD 16 ZV 26112)
Vorhanden:
Frankfurt am Main, Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg:
Sammlung Gustav Freytag: XVIII, 84
(40)Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: Kirch. G. qt. 556

|| [558]

Die Ausgaben B und C sind satzidentisch und unterscheiden sich lediglich in
der Lesung des Titels. Vor der Drucklegung von B und C erfuhr der Text
einen Korrekturvorgang, bei dem Satzfehler beseitigt wurden. Die Edition
übernimmt stillschweigend die verbesserten Lesungen aus B und C. Die im
(5)Druck zumeist abgekürzt gebrauchten Namen der vier Gesprächspartner des
„Dialogus“ werden durchweg ausgeschrieben. In der Edition werden die
Redebeiträge der jeweiligen Sprecher voneinander abgesetzt, während die
Originaldrucke den Text weitgehend ohne Absätze aneinanderreihen.

Kommentar
1  Zur historischen Einleitung vgl. Held, Mühlberg/Elbe, 41–99; Georg Schmidt/Siegrid West-
phal, Art. Schmalkaldischer Krieg, in: TRE 30 (1999), 228–231; Joachim Mehlhausen, Art. Inte-
rim, in: TRE 16 (1987), 230–237; Körner, Alber, 103–105; Kaufmann, Ende der Reformation,
211–214.
2  Zu Begriff und Funktion der „Hauptleute“ des Schmalkaldischen Bundes vgl. Haug-Moritz,
Schmalkaldischer Bund
, 311–355.
3  Vgl. die Selbstdatierung der Schrift auf „Den 16. tag Augusti / Anno 1548.“ in Alber, Dialo-
gus
, Q 4r, unsere Ausgabe, Nr. 11: Alber, Dialogus (1548), 691.
4  Vgl. Anm. 10.
5  Vgl. Körner, Alber, 104.
6Hans Gegler war ein „Winkeldrucker“. Nur vier seiner etwa 50 Drucke sind firmiert, die ande-
ren erschienen ohne Druckerangabe. Er druckte vor allem Schriften der Täufer und Caspar
Schwenckfelds
sowie politisch brisante Drucke wie den „Dialogus“. 1559 wurde seine Tätigkeit
als Drucker verbotener Schriften bekannt. Gegler wurde verhört und gestand unter Folter die
Veröffentlichung von sechs Schwenckfeld-Drucken und des „Dialogus“. Die Informationen über
das Druckjahr und die Auftraggeber sind den Verhörprotokollen entnommen. Vgl. Schottenloher,
Gegler
; Reske, Buchdrucker, 40.
7  Vgl. Drecoll, Passauer Vertrag, 109f: „Was dann volgendts die andere Articl, so bey diser Frids-
hanndlung von dem Churfurssten von Sachsen vnnd seinen Mituerwandten angeregt, als erstlich
Religion, frid vnd recht betrifft, soll die Kay Mt: dem gnedigen erbietten, so Jungst zu Lyntz von
Jrer Mt: wegen nach Jnnhalt der datzumal gegebnen Antwort beschehen, getrewlich nachsetzen,
Auch Jnnerhalb aines halben Jars ainen gemainen Reichstag hallten, darauff nochmals, auff was
weeg Als Nemblich aines General oder National Concilij, Colloquij oder gemainer Reichsfuer-
samblung, dem zwispalt der Religion abzuhelffen vnd dieselb zu Cristlicher vergleichung zubrin-
gen, gehanndlt vnnd also solche ainickhait der Religion durch alle Stendt des heyligen Reichs,
sambt Jrer Mt: ordenlichem zuethuen soll befurdert werden. [...] Vnnd mitler zeit weder die Kay
Mt:, wir, noch Churfursten, Fursten vnnd Stende des heyligen Reichs kainen Standt der Augspurgi-
schen Confession verwant der Religion halben mit der that, gewaltiger weiß oder in ander weeg
wider sein Conscientz vnd willen dringen oder derhalben vbertziehen, beschedigen, durch Mandat
oder Ainicher andern gestallt beschweren oder verachten, sonnder bey solcher seiner Religion vnnd
glauben Ruebigelich vnd fridlich bleiben lassen.“ Zur Entstehung und Bewertung des Passauer
Vertrages vgl. auch Becker, Passauer Vertrag.
9  Am 14. März 1558 übernahm Ferdinand I. in Frankfurt am Main offiziell die Herrschaft im
Reich, nach ausführlichen Verhandlungen mit den Kurfürsten, die sich durch die Nachfolgerege-
lungen Karls V. nicht einfach ihre Mitbestimmungsrechte nehmen lassen wollten. Zur antikaiser-
lichen Publizistik um 1558 vgl. Schottenloher/Binkowski, Flugblatt und Zeitung, 207 und Kontext.
10  Vgl. Albers Äußerungen über die Abfassung des „Dialogus“ in seiner wohl um 1550 verfass-
ten, wahrscheinlich aber erst nach seinem Fortgang aus Magdeburg 1552 in Hamburg bei Joa-
chim Löw
gedruckten Schrift „Vom Basilisken zu Magdeburg. Item vom Hanen eyhe / daraus
ein Basilisck wirt / mit seiner Bedeutung aus der Heiligen Schrifft [...]“, Hamburg 1552
(VD 16
A 1538), A 2v: „Dann so bald das Jnterim in die Sophiae [15. Mai]/ hoc est sapientiae humanae
anno 1548. zu Augsburg ausginge / damit der Teuffel die Augßburgische Confession vmbstossen

|| [554]

wolt / schriebe ich ein Dialogum widder den selben Grewel / der ward von vielen abgeschrieben /
weill ihn niemand trücken wolt / dann sie sagten / er were zu scharff / so man doch den Teuffel
nicht scharff gnug angreiffen kan.“
11  Vgl. Körner, Alber, passim; Ernst-Wilhelm Kohls, Art. Alber, Erasmus, in: TRE 2 (1978),
167–170; Steinhauer, Erasmus Alberus; Heinz Scheible, Art. Alber(us), Erasmus, in: RGG4 1
(1998), 266.
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