|| [A 2r:] Gottes Gnad vnnd Fridt in Christo, Durchlauchtige Hochgeborne
Fuͤrsten, Gnedige Herrn! Auff gnedigs begern Ewern Fuͤrstlichen Gnaden
haben wir das INTERIM verlesen, einen Artickel nach dem andern, nach der
gewissen Regel der warheit, nemlich der heiligen Schrifft vnnd Gttlichen
(5)worts, mit vleis erwogen, vnd was in jedem Artickel annemlich odder ver-
werfflich befunden, auffs kuͤrtzest vnterschiedlich vnd ordentlich verzeich-
net, wie hernach folget:
I.
Von dem Menschen vor dem fahl.1
(10)Diesen Artickel wissen wir an ihm selbst nicht zutadeln, darinnen recht
geleret wirt, wie die Menschliche natur von Gott gantz Recht, rein vnd wol
erschaffen vnnd Gott der suͤnden, So in der natur ist, keine vrsach sey.
II.
Von dem Menschen nach dem fahl.2
(15)Diesen Artickel tadeln wir auch nicht. Denn er lehret auch recht von der
Erbsuͤn- || [A 2v:] de, damit die gantze Menschliche natur verderbt vnnd vmb
jhrentwillen in allerley leidt, jammer vnnd nodt, auch in die straffa des todts
gefallen ist.
III.
Dieser Artickel lehret auch recht, das wir durch den Sohn Gottes Jhesum
Christum allein von den suͤnden, Gottes zorn, ewigen todt vnd verdamnis
erlset Vnnd mit Gott dem Vater versuͤnet sein.
IIII.
Dieser Artickel ist vnrein Vnnd nimpt den schnen, herlichen trost, der inn
den vorigen Artickeln geleret wird, aller ding hinwegk Damit, das er leret,
man muͤsse vor Gott gerecht, das ist: der suͤnden loß, vnd zu gnaden
angenomen werden, nicht allein durch den glauben an den Heilandt Jhesum
Christum, sondern durch die eingegebene gerechtigkeit der Liebe, welche
neben dem glauben gleich nttig vnd krefftigk geacht wirdt, den menschen
zu rechtfertigen, das ist: bey Gott zu bringen vnd angenehm zumachen.
V.
|| [A 3r:] Dauon wird auch vnrecht geleret. Denn das ein armer suͤnder mit
Gott versuͤnet vnd in seinem hertzen zufrieden wirdt, die hoffnung empfehet,
das er ein kindt Gottes vnnd erb des ewigen lebens sey, solchs muß durch
den glauben allein gescheen, der do gleubt, das ihme solchs alles aus lautter
(10)gnaden vnnd Barmherzigkeit allein durch das verdienst Jhesu Christi
erworben sey vnnd geschenckt werde. Es sagt das INTERIM aber in diesem
Artickel, das vnsere gewissen mit Gott versuͤnet vnnd zu frieden komen, die
hoffnung des ewigen lebens erlangen Vnd wir zu Kinder Gottes werden
muͤssen nicht durch den glauben allein, sondern auch durch die Liebe. Domit
(15)denn, dieweil dieselbe in vns nuͤmmermehr vlligk sein kann, die gewissen
zweiffelhafftigk gemacht werden Vnd zu rechtem fried mit Gott nuͤmmer-
mehr kommen muͤgen.
VI.
(20)Hieuon wird erstlich recht geleret, das man durch Buß vnnd Glauben darzu
kommen muß, nemlich so wir an vnsern eigenen verdiensten vorzagen vnd
vnser vertrauwen auff den mitler Jhesum Christum allein setzen. Es wird
aber diese meinung baldt hernach gar vmbgekert vnd gefelscht, do gesagt
wirdt: Wenn die Liebe vnnd eingegossene gerechtigkeit zum Glauben
(25)kommen, denn allererst werde die Rechtfer- || [A 3v:] tigung volkomen, vnd
weitter: wo die Liebe den Glauben nicht volkommen mache, so sey es eine
vorstuͤmmelte gerechtigkeit,7 damit denn der Glaub an die verheissene gnad
in Christo gantz vngewis vnd zweiffelhafftig gemacht wird.
VII.
Von der Lieb vnd guten Wercken.8
Von der Liebe vnnd guten Wercken ist war und recht gesagt, das sie als fruͤchte dem rechtschaffenen Glauben folgen sollen. Das aber im INTERIM
(5)fuͤrgegeben wird, die Liebe mache den Glauben, das er rechtschaffen werde,
vnnd gebe ihme krafft, den menschen zu rechtfertigen vnnd das ewige leben
zu erlangen, dieses ist vnrecht vnd ein lesterung des Herrn Christi. Die vnge-
botenen, selb erwelten werck, die sie Opera supererogationis pflegen zu nen-
nen,9 wissen wir anders odder hcher nicht zu loben, denn sie vom Herrn
(10)Christo gelobt werden Matthei XV:10 „Sie dienen mir vorgeblich11 mit
Menschenleren.“ Vnd weil die werck, so Gott geboten hat, vns nicht gerecht
machen knnen, jst gewis, das es selb erwelte, vngebottene werck noch viel
weniger thun knnen.
VIII.
Wer do gleubet, das er vorgebung der suͤnde habe allein durch Christum, der
mag || [A 4r:] in solchem glauben nimmermehr zuuiel fest vnd sicher
werden.13 Denn auff die Gttliche verheissung kan niemand zuuiel vertrau-
wen, sintemal sie auffs aller gewissest ist. Darumb ists ein Gotslesterung, das
(20)man die Leute zweiffeln leret. Wer aber vergebung der suͤnden nicht allein
durch den Glauben an Christum, sondern durch verdienst vnnd wirdigkeit
der Liebe beneben dem Glauben erlangen will, wie im INTERIM vnrecht
geleret wirdt,14 derselbe kan freilich in seinem hertzen nimmermehr
zufrieden vnnd sicher werden, sondern muß fuͤr vnd fuͤr im zweiffel stecken
bleiben.
IX.a
Von der Kirchen15
(5)Dauon wirt recht geleret, das sie sey die gemeinschafft vnnd samlung deren,
so da gleuben dem Euangelio Jhesu Christi, welcher heubt Christus ist, von
dem sie durch den Heiligen Geist geheiliget wirdt. Es wird auch recht gesagt,
das ausser dieser gemein odder samlung niemandt seelig werde, er thue so
viel guts er wolle. Jtem das in dieser gemeine oder samlung vermenget sein
(10)fromme und bse, solange sie Gottes wort nicht verleugnen noch
verdammen, denn die solchs thun, sind keine glieder der Kirchen, sie fuͤren
tittel vnd schein wie sie wollen.
Das ist aber vnrecht, das fuͤrgegeben wirt, die sichtbare Kirche sey an die
succession der Bapistischenb || [A 4v:] Bischoffe gebunden vnnd muͤsse von
(15)denselben regirt werden,16 so doch ffentlich am tage ist, das dieselben
Bischoffe von wegen des, das sie das Heilige Euangelium Jhesu Christi
lestern, verdammen vnd verfolgen, keine glieder der Kirchen, sondern
vielmehr feinde vnnd zustrer derselben sind.
Auch ist das vnrecht, das gesagt wirdt, die Kirch habe macht vnd gewalt,
(20)Canones zu machen,17 damit sie one zweiffel des Babsts Jus Canonicum,
Decreta vnnd Decretales18 bestetigen wollen, zu uerletzung vnd grosser vn-
leidlichen beschwerung der gleubigen gewissen, denn es stehet geschrieben:
„Empti estis pretio magno, nolite fieri serui hominum.“19 Was aber one
verletzung des glaubens vnnd beschwerung der gewissen die Kirche
(25)eusserlich ordenung beduͤrfftig, solche hat sie wol zu machen.
X.
Von den Zeichen und gemercken der wahren Kirchen.20
Hieuon wird recht gesagt, das man die Kirche erkennen sol bey der reinen, heilsamen lehre vnd dem rechten gebrauch der heiligen Sacrament, wie
(5)dieselben von Gott dem Herrn eingesetzt vnd gegeben Vnd zu allen zeiten
inn aller welt eintrechtigk gehalten worden seind. Das aber ist vnrecht vnd
Tyranney, das vorgegeben wird, die Kirche stehe auff der Succession der
Bisschoffe,21 welche doch ffentlich be- || [B 1r:] weisen, das sie keine glieder
der rechten, warhafftigen Kirchen Jhesu Christi sein, damit das sie die Lehr,
(10)in der heiligen Propheten vnd Aposteln Schrifften gegruͤndet vnd in der
Kirchen ye vnd allewegen von allen Christen eintrechtig gehalten, gegleubt
vnd bekannt, verdammen vnnd verfolgen den rechten gebrauch der Heiligen
Sacrament wider des Herrn Christi einsetzen vnd ordnung vnd sich also von
dem Herrn Christo, welcher das heupt der Kirchen ist, jtem von den lieben
(15)Propheten vnnd Aposteln, welche die fuͤrnemsten glieder sind, mit der that
selbs absondern, derwegen mit ihnen als abtruͤnnigen vnnd rechten Schisma-
ticis kein rechter, warhafftiger Christ in einigkeit des glaubens stehen kan.
Quae enim conuentio, Christi & Belial.22
XI.
Die Kirche hat keinen gewalt vber die Heilige Schrifft, sondern sie ist der
Heiligen Schrifft vnterworffen, vnnd ist ihr die Heilige Schrifft darzu gege-
ben, das sie Gottes willen daraus erkennen Vnd nach dem selben alles rich-
ten vnnd vrteilen sol. Was nun der Heiligen Schrifft gemeß ist, solchs wird
(25)von der Kirchen als rechtschaffen approbiret, angenohmen vnd gehalten.
Was aber der Heiligen Schrifft vngemeß vnd zuwieder ist, solchs wird von
der Kirchen auch verworffen vnnd verdammet. Das aber Babst vnd
Bischoffe sich solchs gewalts an- || [B 2v:] massen, das sie die heilige schrifft
als ketzerey verdammen vnd verfolgen Vnd dagegen ffentliche Jrthumb
(30)Abgtterey vnnd Mißbreuche wider die schrifft mit gewalt in der Kirchen
auffrichten, gebieten vnnd verteidingen, geschicht aus Teuffelischer hoffart
des Antichrists.24
Auslegung der schrifft, wo dieselbige von dingen [redet], so menschlichem
vorstande zu hoch sint, ist nicht ein ampt odder macht gewiesser Personen
(5)als der Babst vnnd Bischoffen, das dieselben der schrifft einen vorstand
odder auslegung zu dichten haben nach ihrem wolgefallen odder
gutduͤncken, sondern solchs ist eine sonderliche gabe des heiligen Geists,
welche gabe die Bischoffe nicht einer auff den anderen erben, sondern von
Gott dem heiligen Geist sonderlichen leutten, wenn vnnd welchen er will,
(10)seins gefallens gegeben wird, welcher auslegung nicht von wegen der Person
des auslegers, sondern nur von des wegen, das solche auslegung der heiligen
schrifft gemeß ist, angenohmen vnd gegleubt wird.25 Wie mit der Excommu-
nication zu handeln vnd zu gebaren sey, lehret der Herr Christus Matthe.
xviij.,26 darnach sich die Kirche zu halten hat.27
(15)Determinationes jrriger vnd streittiger sachen in Concilijs sollen nicht nach
dem gutduͤncken, willen vnd wolgefallen der Personen, sie heissen Babst,
Bischoff odder wie sie wollen, on vnnd wider die heilige Schrifft vnd Gottes
wort, sondern allein nach ynhalt vnnd ausweisung der schrifft gestellet wer-
den.28 || [B 2r:] Es hat auch die Kirche vor sich selbs kein Gesetz zu machen,
(20)die gewissen daran zu uerbinden, gleichwie sie auch kein Gttlich gesetz aus
ihrer macht auffzulsen vnd zu endern hat.29
Derwegen [ist] dieser Artickel, inndem30 er des Babsts vnd der Bischoffe
gewalt vber Gott, sein heiliges wort vnd der gleubigen gewissen erheben vnd
bestetigen will, gar mitnichten zu gedulden noch anzunehmen.
XII.
Von den dienern der Kirchen.31
Das die Kirche diener habe, das Euangelion zu predigen vnnd die heiligen Sacramenta nach des Herrn Christi einsetzung vnnd beuehl zu administrirn,
ist jn allewege vonnten, welche sollen mit aufflegung der hende nach
verordenung der heiligen Aposteln32 abgesondert vnd ordinirt werden.
(10)Die Bebstische weihe der fladenbischoffen33 vnd Mespfaffen34 mit
schmiren35 vnd blattenscheren36 sampt anderm narrenwerck halten wir fuͤr
des Antichrists vnd Teuffels fastnachtspiel.37
XIII.
Vom Obersten Bischoff und andern Bischoffen.38
(15)Dieser Artickel bestetigt nur des Babsts zu Rom Tyranney, welche in der
Kirchen gar nicht zu gedulden ist, nachdem Christus sagt: „Die welthern
herschen, ihr aber nicht also.“39 || [B 2v:] Alle Aposteln haben von dem Herrn
Christo einerley beuehl, das Heilige Euangelion zu predigen, zu Teuffen etc.
entpfangen.40 Do sich die Bischoff desselbigen, wie sie schuldigk sind,
(20)hielten, durfft man sich keiner secten vnnd spaltung besorgen.41
Vnd solchen Bischoffen, die sich angezeigts beuels vnsers Herrn Christi
halten, denen ist man auch gehorsam schuldigk, wie Christus sagt: „Wer
euch hret, der hret mich.“42
XIIII.
Jn diesem Artickel wird der allerheilsamste vnd fuͤrnemste nutz der
warhafftigen Sacramenten vorschwiegen, welcher ist, das sie den glauben an
die Gtliche verheissungen erwecken vnd stercken sollen.
Das aber im INTERIM gesagt wird, die Sacramenta sein krefftigt,44 wo
(10)solchs nach der Muͤnchen45 Lehr gemeint, das die Sacrament Ex opere
operato46 gnadt geben sollen, ist vnrecht,47 denn sie ane glauben nichts
nuͤtzen, wie geschrieben stehet: „Wer nicht gleubt, der wird verdampt
werden.“48
Das das INTERIM auch sieben Sacramenta zelet,49 geschicht ane schrifft.
(15)Denn im Newen Testamenta sind dieses allein Sacramenta, dabey Gott
vergebung der suͤnden verheischt50 durch Christum, als da sind: Die Tauffe,
des Herrn Abentmal. Wo nun solche verheis- || [B 3r:] sungb nicht ist, do kan
auch kein Sacrament sein.
XV.
Von der Tauffe.51
Die Tauff ist krefftigk, darinnen der Heilig Geist durch das wordt der ver-heissung in den gleubigen wircket. Was aber die Muͤnche vund Sophisten52
(5)von der wirckung Ex opere operato fuͤrgegeben, darnach dieser Artickel auch
fast53 schmeckt, das ist vnrecht, wie obgemelt. So ist dieses auch vnrecht,
das im INTERIM vorgegeben wird, die Jungen kindtlein haben keinen
eigenen glauben, derwegen sie im glauben ihrer Baten vund der Kirchen
getaufft muͤssen werden.54 Was weitter gesagt wird von der Intention des
(10)Teuffers55 , ist nicht allein ein vnntig, sondern auch ein geferlich dingk,
dadurch vrsach gegeben wirdt zu zweiffeln, ab einer recht odder vnrecht
getaufft ist. Denn wer kan den Teufflingk gewiß machen, was Intention sein
Teuffer, indem er in getaufft, gehabt habe?
XVI.
Dieser artickel ist one allen grund der schrifft gesagt, one was mit den haren
felschlich darauff gezogen wirdt.57 Denn es ist widder beuehl noch
verheissung in der schrifft || [B 4v:] von diesem Sacrament. So hat die Kirche
vor sich selbs die macht nicht, das sie Sacrament einsetzen vnnd ordenen58
(20)mcht, dagegen ihr solchs hie auch vnbillich auffgelegt wird.
XVII.
Vom Sacrament der Bus.59
Was in diesem Artickel von erzelung der suͤnden inn der Beicht, desgleichen von der krafft der wilkuͤrlich angenohmen oder vom Beichtuater aufferlegten
genugthuen gesagt wird, solchs ist alles on vnnd widder die schrifft, sintemal
der Herr Christus der keins gethan noch zu thun beuohlen. Dienet aber beide,
Beicht vnd Absolution, allein darzu, das des Babsts Tyranney in der Kirchen
damit bestetiget Vnd sein Ablaßkram60 vnd jarmarck61 erhalten werde.
(5)XVIII.
(5)XVIII.
Vom Sacrament des Altars.62
Jn diesem Artickel wird die transsubstantiatio geleret, das ist, wie das wesen Brots vnd Weins auffhren vnd allein die ledige gestalt dableiben solle,
darunter des Herrn Christi Leib und Blut gegeben werde. Vnd wird daraus
(10)ein artickel des glaubens gemacht, welchs doch klerlich wider die schrifft ist,
welche sagt j.Cori.x.: „Das Brot“ (nicht die gestalt des Brots), „das wir
brechen, ist das nicht die gemeinschafft des Leibes Christi?“63
|| [B 4r:] Zum andern wird auch vorgegeben, wer das Sacrament wirdig empfa-
hen wolle, der solle vnnd muß zuuor von suͤnden gereiniget sein durch die
(15)Buß; vnnd wer nicht also von suͤnden gereiniget sey, der empfahe dieses
Sacrament vnwirdig vnd zum gericht etc. Darinnen ist zweierley mangel.
Denn erstlich wird nicht nach der schrifft, sondern widder die schrifft gesagt,
das wir durch Buß von suͤnden gereiniget werden, sondern durch den glau-
ben werden wir gereiniget. Actor. xv.64 Zum andern: Weil im Sacrament
(20)vorgebung der suͤnden durch das wort der verheissung vns angeboten vnnd
versprochen wird, die aber, so von suͤnden zuuor gereiniget sind, solcher
vergebung nicht beduͤrffen, jst klar, das dieses Sacrament nicht solche
geste,65 so bereitan rein vnnd sath sein, sondern die gern rein vnd gesettiget
werden wolten, fordert, vnd stehet die wirdige empfahung nicht in deme, das
(25)du zuuor rein seiest, sondern begerest vnd gleubest, gereiniget zu werden.
XIX.
Von der heiligen Oelung.66
Dieser Artickel ist allerdinge, wie der xvj. von der Firmung, one alle schrifft, hat wider beuehl noch verheissung vom Herrn Christo, jst auch mit dem
(30)Oelen der Apostel gar ein ander ding gewesen denn mit diesem, dauon hie
gered wird.
Vom Sacrament der Priesterweyhe.67 Die68 diener der Kirchen zum Predichampt des heiligen Euangelij vnnd zur
Administration der Sacramenten mit aufflegung der hende abgesondert vnd
(5)ordinirt werden sollen, solchs ist aus der Apostel schrifften kundlich.69
Was aber vom andern Ordinibus, der Exaministen, Lectorum, Ostiariorum
etc., jtem von dem ampt des Mesopffers, auch von der weise der Ordination
odder Weihe zu solchen emptern mit schmiren,70 blatten scheren,71 Alben,72
Kaseln,73 Stolen,74 mannipeln75 etc. vnd was sonst zu der Babistischen
(10)Pfafferey mehr gehrt, ist alles one schrifft, ja widder die schrifft. Denn
Christus zu seinen Aposteln nirgend gesagt hat: „Gehet hin, haltet
winckelmeß vnd opffert etc.“, sondern so hat er gesagt: „Gehet hin, predigt
das Euangelium vnd Teuffet etc.“76
XXI.
Der Ehestand ist nicht vom Herrn Christo im Newen Testament, sondern
anfengklich im Paradis von Gott gestifftet. Derhalben er auch vor kein
Sacrament des Newen Testaments zu halten ist.
Vnd das gesagt ist, wenn vmb Ehebruchs || [C 1r:] willen Eheleut gescheiden
(20)werden, das gleichwol die vnschuͤldige person sich nicht widerumb
vorehelichen sol,78 solchs ist vnrecht, denn Christus jo nicht von tisch- vnnd
bethscheidung, sonder von Ehescheidung klerlich redet.79 So nu die Ehe
gescheiden wirdt, muß ja durch solche Scheidung die vnschuͤldige person
von voriger verbuntnus frey vnd loß sein vnnd demnacha sich als ein frey
ledige person anderweith zu uerehelichen macht vnnd recht haben.b
(5)Gleichs falhs ist dieses auch vnrecht, das gesagt wirdt, die eltern haben nicht
macht, aus einerlichen80 vrsachen die heimlichen verlubdnus ihrer kinder zu
uerhindern.81 Denn so die eltern ihres gewalts gegen den kindern sonst nicht
mißbrauchen, sind jo die kinder ihnen zu gehorsamen schuldig, lauts des
vierden gebots.82
(10)XXII.
(10)XXII.
Vom opffer der Meß.83
Dieser Artickel ist gar grewlich, verkeret den rechten gebrauch des Heiligen Abendmals des Herrn Christi vnnd leret eytel Abgtterey. Denn vnser Herr
Christusa sein Heiligs Testament darzu nicht eingesetzt, das wir es auff-
(15)opffern vnd ihm geben sollen, sondern das wir dadurch von ihm entpfahen
vnnd annehmen sollen die vergebung der Suͤnden, durch sein Blut vnd Todt
am Kreutz erworben.
|| [C 1v:] Es wirdt auch der spruch des Propheten Malachie vom
versuͤneopffer84 vbel auff das Meßopfer gedeutet, sintemals er nuhr von der
(20)predige des Heiligen Euangelii redet gleich wie auch etliche spruͤch der alten
lehrer auch vbel hieher getzogen werden denn die selben der gestalt vnnd
meinung vom opffer gar nicht geredet haben wie das INTERIM thut. Vnnd
ob gleich von ihr etlichen so geredt worden weil aber solchs dem beuelh
einsatzung vnnd ordenung Christi gestracks entkegen muß man die lehrer
(25)fahren lassen vnnd dem Herrn Christo allein volgen.
XXIII.
Vom Gedechtnus Vorbith vnd Anruffung der Heyligen.85
Dieser Artickel leret offentlich Abgtterey, dadurch dem Sohn Gottes, Jhesu Christo, sein ehr geraubet vnnd dem todten menschen zugeeignet wirdt,
(5)nemlich das ihre vorbith vnd verdienst vns helffen sollen, schutz vnnd gnad
zu erlangen. Weiter wirdt auch vnrecht gesagt, das die Heiligen durch jhre
verdienst sein seelig worden, vnnd wird der Heyligen verdienst mit dem
verdienst des Mitlers Jhesu Christi bslich vermenget.
Dieser Artickel ist allein darumb gesetzt, das er das Fegfewr bestettigen,
dauon doch aus der heiligen Schrifft vnd Gottes Wort nichts mag beweiset
werden, ist aber darumb allein erdichtet, das es den Meßpfaffen vnd Muͤn-
chen inn die kuͤchen dienet.87
(15)XXV.
(15)XXV.
Von der Communion wie die bey dem opffer der Meß sol gehalten werden.88
Wie man des Sacraments nach der einsetzung vnd beuelh des Herrn Christi geniessen vnnd gebrauchen sol, solchs findet man bey den Euangelisten
gewiß vnnd klerlich beschrieben.89 Was aber alhie von dieser Communion,
(20)die da sol ein zeugnis des erdichten opffers sein, gesagt wirdt, jst nur ein
spectakel, von menschen erdichtet, one Gottes beuelh vnnd ordenung.
XXVI.
Von den Cermonien vnd gebrauch der Sacrament.90
|| [C 2v:] Dieser Artickel Restituirt vnnd Confirmirt das gantze Babstumb, (25)vnnd obgleich in vorigen Artickeln etwas leidlichs gesagt worde, so wirdt
doch solchs durch diesen Artickel alles vmbgestossen, das wer dieses IN-
TERIM annehmen wolte, derselbige gleich so leicht das gantze Babstumb annehmen mochte.
Dieses, Gnedige Fuͤrsten vnnd Herren, haben wir auff E. F .G. gnediges
begeren inn vnterthenigkeit auffs kurtzts vnnd so gut, als es inn eyl hat
geschehen muͤgen, auff das zugestalte INTERIM berichten sollen. Der
Almechtige, Barmhertzige, guͤtige Vater vnsers lieben Herrn vnnd Heylands
(5)Jhesu Christi, der wolle vmb desselbigen, seins Eingebornen Ewigen Sohns
wilen durch seinen Heiligen Geist E.F.G., unser vnnd aller rechtglaubigen
hertzen gnediglich behuͤten vnnd bewaren Das wir weder inn dises
INTERIM, noch inn keinerley andere Teuffelische Jrthumb vnd Abgtterey
nimmermehr verfurt, sondern inn reinem vnnd festem Glauben vnnd
(10)Bekentnus seins heiligen Euangelij bis auf frlichen tag seiner herlichen
erscheinung vnnd vnserer ewigen erlsung bestendig erhalten werden, nach
dem exempel vnd vorbild E. F. G. lieben Herrn Vaters, vnsers Gnedigsten
lieben Herrn vnd getrewen Landtsvaters, welchs nicht allein bey allen
Christen, solang die inn diesem elenden leben auff erden sein werden,
(15)sondern on allen zweiffel im Reich der ewigen Herrligkeit nimmermehr
vergessen wer- || [C 3r:] a den wirdt zu der Gottlichen Maiestat ewigen Lob vnnd
Herrligkeit. Amen.
(20)Nicolaus uon Amsdorff92 Manu propria subscripsit.
Iustus Menius93 Gothanae et Isnacensis Ecclesiarum superattendens subscripsit.
Caspar Glatius D.94 et Ecclesiae Orlamundensis Parochus subscripsit.
Iohannes VVeber95 Neapolitanae Ecclesia superattendens, subscripsit.
Caspar Aquila96 Pastor et Superattendens Salfeldiae, subscripsit.
Martinus Geralitius97 Ecclesiae Ienensis Pastor et Superattendens, propria
Manu subscripsit.
Hoffprediger Christophorus Hoffman98 subscripsit.
(5)VVolffgangus Mostelius99 Superattendens der Kirchen zu VVeida. Manu
propria subscripsit.
VVolffgangus Stein,100 propria Manu subscripsit.
Iohannes Stoltz101 Hoffprediger Manu propria subscripsit.
Laurentius Schrotter,102 propria Manu subscripsit
|| [C 3v:] Iohannes Aurifaber103 Vinariensis, Manu propria subscripsit.
Ioannes Molitor104 Bornensis, Manu propria subscripsit.
Iohannes Grau,105 Ecclesiae Vinariensis Superintendens Manu propria sub-
scripsit.
(5)Nicolaus Staffelstein, Ecclesie Vinariensis Diaconus, Manu propria subscripsit.