Text

Wider das Interim (1549)
bearbeitet von Johannes Hund
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Als mit dem Reichsabschied vom 30. Juni 1548 das Augsburger Interim als
Reichsgesetz in Kraft getreten war,1 stand für den ohnehin um religionspoli-
(5)tischen Ausgleich bemühten Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg fest,
dass er das Interim in seinen Territorien einführen wollte. Zu diesem Ent-
schluss dürften auch das Darlehen von 16.000 ungarischen Gulden für die
leere kurfürstliche Kasse durch den Kaiser und dessen Bruder Ferdinand und
die in Aussicht gestellte kaiserliche Unterstützung der Wahl seines Sohnes,
(10)des Markgrafen Friedrich, zum Koadjutor und Administrator von Magde-
burg
und Halberstadt, mit beigetragen haben, wiewohl sich der Kurfürst an-
fangs tatsächlich im Glauben befand, das Augsburger Interim stelle eine
wirkliche Vereinigungsformel für beide Konfessionen dar. So pries Agricola,
der Hofprediger Joachims II., kaum dass er vom Augsburger Reichstag nach
(15)Berlin zurückgekehrt war, am 5. August 1548, in Anwesenheit des Kurfürs-
ten von der Kanzel des Cöllner Doms das Interim als gutes und christliches
Buch. Obwohl die herrschaftliche Entscheidung, das Augsburger Interim in
Kurbrandenburg einzuführen, bereits früh gefallen war, wartete der Kurfürst
mit der Umsetzung bis Weihnachten 1548. Ein Grund für dieses zögerliche
(20)Vorgehen bestand darin, dass aus dem nahen Magdeburg eine Flut von
Streitschriften gegen das Augsburger Interim auf dem Buchmarkt erschien,
die ihre Wirkung auch unter den Brandenburger Pfarrern nicht verfehlte. Die
ablehnenden Reaktionen seines Bruders, Johanns von Brandenburg-Küstrin,
und seines Nachbarn Moritz von Sachsen geboten Joachim ebenfalls Zurück-
(25)haltung. Hans von Küstrin hatte bereits auf dem Augsburger Reichstag ener-
gischen Widerstand geleistet, den auch sein Bruder nicht brechen konnte.
Bei der Hochzeit von Herzog August von Sachsen, die vom 7. bis 13. Okto-
ber 1548 in Torgau stattfand, versuchte Joachim II., Kurfürst Moritz von
einer Einführung des Augsburger Interims in dessen Territorium zu überzeu-
(30)gen. Moritz verwies auf die ablehnende Haltung seiner Theologen, bat Joa-
chim II
. aber, ihm seine Gedanken in schriftlicher Form zukommen zu las-
sen. In einem umfangreichen Schreiben, das auf den 10. November 1548
datiert war, wies Joachim II. den sächsischen Landesherrn darauf hin, dass es
in Religionsfragen ratsamer sei, dem Kaiser gehorsam zu sein, da die Theo-
(35)logen ihre Meinung ohnehin andauernd änderten. Moritz berief daraufhin
eine Tagung nach Altzella bei Nossen ein, wo er vom 20. bis zum 22. No-
vember 1548 mit seinen Räten und Theologen zusammenkam. Das Ergebnis
dieser Tagung, das sogenannte Interim Cellense,2 signalisierte eine größere

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Bereitschaft zur Annahme der kaiserlichen Formel von kursächsischer Seite,
als dies bislang der Fall gewesen war. Damit war der Weg frei für eine for-
melle Zusammenkunft der beiden Kurfürsten, die am 16./17. Dezember 1548
in Jüterbog stattfand. Beteiligt waren die beiden Bischöfe des Kurfürsten-
(5)tums Sachsen, nämlich der Bischof von Merseburg, Fürst Georg III. von
Anhalt-Zerbst, und der altgläubige Bischof von Naumburg, Julius von Pflug,
sowie als Vertreter der Theologen der beiden Kurfürstentümer Melanchthon
und Agricola. Die Gespräche erbrachten die Einigung, altgläubige Zeremo-
nien – darunter auch die letzte Ölung – als sogenannte Adiaphora, nicht
(10)bekenntnisrelevante Mitteldinge, zu akzeptieren, die Wiedereinführung des
Messkanons hingegen abzulehnen. Am 21. Dezember 1548 scheiterte der
Versuch, das durch die Jüterboger Beschlüsse abgemilderte Interim, das von
den Gegnern als „Leipziger Interim“ gebrandmarkt wurde, durch den säch-
sischen Landtag in Leipzig annehmen zu lassen, am Widerstand der Theo-
(15)logen und der Landstände. Der Leipziger Landtagsentwurf wurde somit nie
rechtskräftig.3 Am selben Tag ließ Joachim II. jedoch durch seinen Hofpredi-
ger Agricola von der Berliner Domkanzel das Abkommen mit dem säch-
sischen Kurfürsten verkünden. Änderungen in der Lehre seien nicht geplant.
Lediglich in kirchlichen Zeremonien seien einige geringfügige Neuerungen
(20)zu erwarten. Da die Brandenburger Kirchenordnung von 1540 ohnehin sehr
behutsam in der Abschaffung altgläubiger Zeremonien und Riten gewesen
war, handelte es sich in der Tat nur um kleine Korrekturen im kirchlichen
Leben. Dennoch erreichten viele besorgte Briefe auch aus Brandenburg in
diesen Tagen die Wittenberger Fakultät, die um Rat für den Umgang mit
(25)dem gemäßigten Interim baten. Melanchthon riet den Pfarrern zur Annahme
dieser Form des Interims. Widerstand sei nur zu leisten, wenn die Lehre sel-
ber angegriffen werde, in Zeremonienfragen hingegen könne man nach-
geben. In dieser schwierigen Zeit gelte es auszuharren. Er war der Ansicht,
dass mit der Weigerung, den Messkanon wieder einzuführen, das Schlimm-
(30)ste verhindert worden sei. In dieser Situation ließ Matthias Flacius Illyricus
wohl um Weihnachten 1548 bzw. am Jahresanfang 1549 eine Schrift unter
dem Pseudonym Christianus Lauterwar in Magdeburg in den Druck gehen,
die eine detaillierte Analyse des durch Kurbrandenburg in Jüterbog zur
Wiedereinführung vorgeschlagenen Messkanons vornahm und die Person
(35)des Berliner Hofpredigers Johann Agricola einer beißenden Kritik aussetzte.
Ziel dieses Druckes ist es, die evangelischen Christen vor der Annahme des
Augsburger Interims zu warnen, indem auf die Unnannehmbarkeit des darin
zur Wiedereinführung geforderten Messkanons und das vermeintlich skan-
dalöse Verhalten des evangelischen Mitautors Johann Agricola hingewiesen
(40)wird.4

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2. Der Autor

In5 der venezianischen Stadt Albona im kroatischen Illyrien als Matija
Vlačić geboren, besuchte Matthias Flacius Illyricus6 zunächst die Schule an
San Marco in Venedig. Dem Rat seines Onkels folgend, studierte er in Basel,
Tübingen und ab 1541 in Wittenberg. Luthers Seelsorge konnte den jungen
Flacius von einer tiefen geistlichen Krise befreien. Dies sollte ihn bleibend
für Luther und seine Theologie einnehmen. 1544 wurde er Professor für
Hebräisch in Wittenberg und erreichte am 25. Februar 1546 den Grad eines
Magisters. Als die Universität Wittenberg während des Schmalkaldischen
(10)Krieges geschlossen werden musste, hielt Flacius Vorlesungen am „ Paed-
agogium“ in Braunschweig. 1548 versuchte er vergeblich, die Wittenberger
Fakultät gegen das Augsburger Interim und den entstehenden Leipziger
Landtagsentwurf zu vereinen. Ostern 1549 verließ Flacius die Leucorea, tief
enttäuscht vor allem vom Verhalten seines einstigen Freundes und Förderers
(15)Melanchthon in der Interimskrise. Er ging nach Magdeburg, wo er zusam-
men mit Nikolaus von Amsdorf, Nikolaus Gallus und Erasmus Alber unter
der Maxime „nihil est ἀδιάφορον in statu confessionis et scandali“ massiven
Widerstand gegen das Interim leistete. Flacius war an allen Auseinanderset-
zungen, die nach dem Augsburger Interim und dem Leipziger Landtagsent-
(20)wurf aufbrachen, oft in führender Rolle, beteiligt.

3. Inhalt

Die Schrift gliedert sich ihrem Titel gemäß in drei Teile: die Widerlegung
des Messopferartikels im Augsburger Interim ist Thema des ersten Abschnit-
tes, der zweite Teil ist um den Messkanon zentriert, während der dritte und
(25)abschließende Abschnitt speziell gegen den evangelischen Mitverfasser des
Augsburger Interims,7 Johann Agricola, gerichtet ist.
Der Messopferabschnitt beginnt mit der Feststellung, dass Christus und die
Apostel die Messe niemals erwähnt, geschweige denn sie praktiziert hätten.
Bei den Altgläubigen liege eine Subjektvertauschung vor: Gott zeige im
(30)Abendmahl seine Werke den Menschen und nicht umgekehrt. Es sei der
Mensch, der im Abendmahl Empfänger sei, nicht Gott. Niemals könne dasje-
nige ein Opfer genannt werden, wofür die Kirche danke. Aus diesem Grund
gebe es seit der Alten Kirche auch ein Dankgebet nach der Abendmahlsfeier,

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das sogenannte Eucharistiegebet, wonach die Väter der Alten Kirche auch
den Namen „Eucharistie“ für die ganze Abendmahlsfeier gebraucht hätten.
Auch der Messkanon, wie gleich zu Anfang des zweiten Teils festgehalten
wird, stamme weder von Christus, noch von seinen Aposteln oder einem
(5)Konzil. Vielmehr sei sein Urheber anonym. Die Vorstellung, dass die christ-
liche Kirche Gott ein Opfer darbringe, wie sie im Kanon zum Ausdruck
komme, raube Christus seine Ehre und mache sein Heilswerk zunichte. Dar-
über hinaus berufe sich der Kanon auf Apostel und Märtyrer, um derent-
willen Gott gnädig sein solle, erwähne Christus hingegen mit keinem Wort.
(10)Damit aber mache der Kanon Menschen zu Mittlern und nehme Christus die-
se Funktion. Es sei eine Gotteslästerung, wenn die Kirche durch Christus
eingesetzte Sakramente verändere und sie zu Opferfeiern pervertiere, bei
denen der Priester versuche, vor Gott für die Sünden der Menschen einzu-
treten, indem er opfere, und für diesen Zweck Christus instrumentalisiere.
(15)Abzulehnen sei auch die Fürbitte für Tote, da die Glaubenden nicht ins Ge-
richt kämen, sondern direkt vom Tode zum Leben hindurchgingen.
Der dritte Teil der Schrift beginnt seine Invektiven gegen Johann Agricola
mit der Erinnerung an dessen Kolosserbriefkommentar aus dem Jahre 1527,
in dem sich Agricola noch ganz anders über die Messe geäußert habe. Dies
(20)sei ihm in dem Jüterboger Gespräch schon vorgeworfen und sein Eintreten
für den Messkanon heftig kritisiert worden. Agricola instrumentalisiere Lu-
ther
für sein Interim. In einem Gespräch mit seinen Freunden habe dieser
jedoch schon früher vor Agricola gewarnt, da er sich vom Teufel leiten lasse;
jetzt zeige er sein wahres Gesicht, wie es Luther für die Zeit nach seinem
(25)Tode vorhergesagt habe. Denn Agricola habe bei der Abfassung eines un-
christlichen Buches die Feder mit geführt und dafür vom Kaiser und von
Ferdinand jeweils 500 Taler Judaslohn bekommen. Er habe dabei die Ver-
treibung von Pfarrern samt ihren Familien in Kauf genommen. Abschließend
bringt Flacius zwei Zitate Agricolas und Pflugs, nach denen das Interim
(30)abgöttisch sei und wer es befolge, damit untergehen werde. Die Schrift endet
mit einer eindringlichen Warnung vor dem Zorn Gottes und mit der Anru-
fung Christi und seines gerechten Gerichtes.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:8
(35)A: Wider Das || INTERIM• || Papistische Meß / Canonem / || vnnd Meister
Eißleuben / || durch Christianum lau= || terwar / zu dieser zeit nütz= ||
lich zu lesen. || Apocalips. 18. || Der Engel schreiet mit grosser stim / Sie

ist gefal= || len / sie ist gefallen Babilon die grosse / Vnnd ein ||
behausung der Teuffel worden / Denn von || dem Wein des zorns jhrer
hurerey / ha= || ben alle Heiden getruncken / Vnnd || die Knige auff
Erden haben || mit jhr hurerey getrieben. || Apocalips. 16. || Es wird ein
(5)bse vnnd arge drß / an den Men= || schen / die das malzeichen des
Thiers haben / || vnnd sein Bild anbeten / das ist / Das || INTERIM
annehmen. [16] Bl. 4° [im Kolophon: Anno. 1549.] (VD 16 F 1554).
Vorhanden:
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: If 4390 (9),
(10)Vg 1199, QK
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 156.19 Theol. (3), 371 Theol. (2),
S 320c.4° Helmst. (31), Yv 1589.8° Helmst.
B: Wider Das || INTERIM• || Papistische Meß / Canonem / || vnnd Meister
Eißleuben / || durch Christianum lau= || terwar / zu dieser zeit nütz= ||
(15)lich zu lesen. || Apocalips. 18. || Der Engel schreiet mit grosser stim / Sie
ist gefal= || len / sie ist gefallen Babilon die grosse / Vnnd ein ||
behausung der Teuffel worden / Denn von || dem Wein des zorns jhrer
hurerey / ha= || ben alle Heiden getruncken / Vnd || die Knige auff
Erden haben || mit jhr hurerey getrieben. || Apocalips. 16. || Es wird ein
(20)bse vnnd arge drß / an den Men= || schen / die das malzeichen des
Thiers haben / || vnnd sein Bild anbeten / das ist / Das || INTERIM
annehmen
. [16] Blatt 4° [im Kolophon: Anno. 1549.] (VD 16 F 1553).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 an: Cu 99 R
(25)Freiburg, Universitätsbibliothek: N 3182, g-8
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 587 (11),
If 3603 (23)
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Hist. eccl. 271 (22),
8 MS 25 860 (26)
(30)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 231.96 Theol. (9), Alv Ef 103
(8), Alv U 146 (9), H 113.4° Helmst. (7), J 609.4° Helmst. (7), L 482.4°
Helmst. (18) [benutztes Exemplar], S 207.4° Helmst. (11), S 210.4°
Helmst. (8), T 733.4° Helmst. (9), Yv 1570.8° Helmst.
C: Wider Das || INTERIM• || Papistische Meß / Canonem / || vnnd Meister
(35)Eißleuben / || durch Christianum Lau= || terwar / zu dieser zeit ntz= ||
lich zu lesen. || Apocalips. 18. || Der Engel schreiet mit grosser stim / Sie
ist gefal= || len / sie ist gefallen Babilon die grosse / Vnnd ein ||
behausung der Teuffel worden / Denn von || dem Wein des zorns jhrer
hurerey / ha= || ben alle Heiden getruncken / Vnnd || die Knige auff
(40)Erden haben || mit jhr hurerey getrieben. || Apocalips. 16. || Es wird ein

bse vnnd arge drß / an den Men= || schen / die das malzeichen des
Thirs haben / || vnnd sein Bild anbeten / das ist / Das || INTERIM
annehmen. [16] Blatt 4° [im Kolophon: Anno 1549.] (VD 16 F 1552).
Vorhanden:
(5)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Theol. 183 (9),
4 Theol. XLIII,3 (3), 8 MS 24 000 (13)
Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg. 1113/16, Kirchg. 1113/5
Lutherstadt Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 175/1136, SS 2359
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Polem. 1751
(10)D: Wider Das || INTERIM• || Papistische Meß / Canonem / || vnnd Meister
Eißleben / || durch Christianum lau= || terwar / zu dieser zeit nütz= || lich
zu lesen. || Apocalips. 18. || Der Engel schreiet mit grosser stim / Sie ist
gefal= || len / sie ist gefallen Babilon die grosse / Vnnd ein || behausung
der Teuffel worden / Denn von || dem Wein des zorns jhrer hurerey /
(15)ha= || ben alle Heiden getruncken / Vnd || die Knige auff Erden haben ||
mit jhr hurerey getrieben. || Apocalips. 16. || Es wird ein bse vnnd arge
drß / an den Men= || schen / die das malzeichen des Thiers haben / ||
vnnd sein Bild anbeten / das ist / Das || INTERIM annehmen
. [16] Blatt
4° [im Kolophon: Anno 1549.] (VD 16 F 1556).
(20)Vorhanden:
Aschaffenburg, Stiftsbibliothek: P-442/4
Budapest, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 2538 (8)
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH
IREN 60/55
(25)Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Th 713/126R, Th 713/129 (2) R
Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4 Bud. Theol. 179 (8),
4 Theol. XLIII,6 (17)
Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg. 1112/3
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 20. Dd. 1213
(30)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 513.24 Theol. (12)
Alle vier Auflagen geben in ihrem Kolophon 1549 als Erscheinungsjahr an
und sind fast annähernd satzgleich. Druck D hat als einzige Auflage die Les-
art „Meister Eisleben“ im Titeltext, während die anderen drei „Meister Eis-
leuben“ lesen. Darüber hinaus setzen C und D auf C 4r die Vokabeln
(35)„interim“ und „iterum“ anders als die beiden anderen Auflagen in Versalien.
Druck D kann somit als letzte Auflage gelten, C als vorletzte. Die Ausgaben
B und C weichen von A durch einen anderen Kustodentext auf B 3v ab:
Druck A hat „Brod“, Ausgabe B und C „Brodt“, A, B, und C lesen aber alle
auf B 4r „Brodt“. Erklärt man diesen Unterschied durch Satzabbruch in der
(40)Kustode im Druckvorgang, so wäre Druck A als Erstausgabe, Druck B als

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zweite Auflage anzusprechen. Die vier Ausgaben sind aber allem Anschein
nach sehr zeitnah nacheinander in den Druck gegangen. Unser Text bietet
die Auflage B.

Kommentar
1  Der Text des Reichsabschiedes ist ediert in: DRTA.JR 18/3, 2651–2694 (Nr. 372b), der Passus,
der das Interim verbindlich machte, ebd., 2653–2658.
2  Vgl. Zellaer Artikel, 22. November 1548, in: PKMS 4, 225; CR 7, 215–221 (Nr. 4409); MBW
5, 386f (Nr. 5357).
4  Zur historischen Einleitung vgl. Nischan, Interimskrise, in: Schorn-Schütte, Interim, 255–273;
Waschbüsch, Alter Melanchthon, 92–105.
5  Zur Biographie des Flacius vgl. Dingel, Flacius als Schüler Luthers und Melanchthons, 79–83;
Oliver K. Olson, Art. Flacius Illyricus, Matthias, in: TRE 11 (1983), 206–214.
6  Dass sich Flacius hinter dem Pseudonym „Christianus Lauterwar“ verbirgt, ist schlüssig
nachgewiesen bei Preger, Flacius II, 58–61.
7Johann Agricola hat als Mitglied der Interimskommission, in der auch Julius von Pflug und
Michael Helding mitwirkten, fast nichts zum Entwurf des Augsburger Interims beigetragen, außer
den deutschen Text zu liefern, der dann als Originalausgabe galt. Vgl. Kawerau, Agricolas Antheil,
in: Zeitschrift für Preussische Geschichte und Landeskunde
17 (1880), 398–463, bes. 412f.
8  Die VD 16-Nummer F 1555 ist ersatzlos gestrichen worden, da der Druck mit F 1553 identisch
ist. Vgl. die online zugängliche Version des VD 16 unter http://www.vd16.de
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