Wolgebornen lieben getrewen, wir haben Ewer Schrifftlich antwort auff vn-
ser schreiben, die ordnung des Jnterims betreffende, empfangen vnd dessel-
(5)ben inhalts gnediglich, auch Ewer gehorsam erbieten,2 das jr derselben vnser
ordnung, so viel muͤglich, nachsetzen3 wollet, gnediglich vernomen. Vnd ist
darauff vnser gnedig begeren, gesinnen vnd vermanen, jr wollet dasselbige
nicht allein in den gewillichten Artikeln, sondern in den vbrigen auch in das
werck richten4 vnd Euch hirin von andern gehorsamen Stenden nicht abson-
(10)dern noch vnrichtickeit vnd vngleicheit in einer gemenen sach verursachen,
auch Ewere vnterthanen vnd zugehrigen dahin weisen vnd furnemlich die
Predicanten dazu halten, das sie vermuͤge5 des Buchstabens6 dawider nicht
reden, predigen noch schreiben, sondern sich demselben gemeß halten vnd
ertzeigen. Daranne thut jr vnsern gefelligen ernstlichen willen vnd meinung
(15)vnd begeren hierauff Ewer ferrer7 antwort. Geben in vnser Statt Bruͤssel8 am
xviij. tag des Monats Octobris Anno im xlviij., vnsers Keyserthumbs im
xxviij.
Ad mandatum caesaris et catholicae maiestatis proprium.9
Allerdurchleuchtigster, großmechtigster, vnuͤberwindligster Keiser vnd Herr,
E. Key. Ma., seind vnser gantzwillige vnterthenige vnd schuͤldige dienste
(5)allezeit zuuor. Allergnedigster Herr, E. Key. Ma. Declaration, die Religion
betreffend, haben wir ina aller vnterthenigkeit empfangen, verlesen, bewogen
vnd darin soviel befunden, das E. Key. Ma. vns vnd andere Ewere vnterthane
in den furnempsten Artikeln, wie wir vor Gott gerecht werden sollen, gantz
Veterlich, gnediglich vnd Christlich bedacht, indem E. Key. Ma. Declaration
(10)mit sich bringt, das vnsere Rechtfertigung durch das vortrauwen vnd den
glauben auff den verdienst vnsers Herrn Jesu Christi stehe, welcher glaube
aber nicht tod oder ein vorgeblig wan,11 sondern durch die liebe vnd gute
wercke tettig ist vnd wirckt.12 Dadurch wir auch bey der lere, so bishero in
vnser Herschafft gewesen, bleiben Vnd seind E. Key. Ma. fur solche
(15)ertzeigte gnade vnd woltath zu hgsten billich danckbar, erkennen auch, das
wir dargegen E. Key. Ma. nach Gott beide, in eusserlichen, weltlichen, auch
was vnser heilige Religion vnd glaubens sachen anlangt,13 so viel jmmer
muͤglig vnd thunlig, gefelligen gehorsam zu leisten schuͤldig sein, vnd wllen
darauff bey vnsern Predigern die verfuͤgung14 thun, das der lere von der liebe
(20)vnd guten wercken neben dem glauben zum aller fleissigsten ge- || [A 3r:]
trieben werden sol, wie dann bisher auch geschehen. Weil wir auch befun-
den, das E. Key. Ma. durch die Confusion vnd zerruttung, so in etzlichen
Kirchen gewesen, zum hchsten bewogen – auch vnsers erachtens nicht
vnbillich – vnd solliches mit auffrichtung der frigen Kirchenordnung15
(25)abzuschaffen gnedigst willens, als wollen wir E. Key. Ma. zu vnterdenigstem
gehorsam solliche ordnung an den enden,16 da sie gefallen, widerumb an-
nemen vnd durch verliehung Gttlicher gnaden alle alte gesenge vnd Cere-
monien, wie die in der Christlichen Kirchen auff ein jede zeit geordnet,
etzliche hundert jar gehalten vnd sich mit dem Hauptartikel der Rechtferti-
(30)gung, dauon droben gemeldet, vnd Gotts Wort vergleichen oder deme nicht
zuwider sein, zum furderligsten auffrichten, wie dann dieselbige bishero des
mehren teils blieben,17 den Bischoffen jr recht vnd was jnen zustendig ge-
staten, der zuuersicht, sie werden vermuͤge E. Key. Ma. Declaration
die sachen also furnemen, das es nicht ad destructionem vnd wider Gotts Wort
vnd ordnung, sondern ad aedificationem gebraucht werde.18 So sollen die
(5)Priester, gewnliche Kirchenkleidung vnd Kirchenschmuck, da sie erhalten,
bleiben, da sie auch gefallen, widerumb gebraucht werden,19 vnd die Feste,
dauon die Declaratio meldet, in vastem20 Brauche der Sacrament vnd
dergleichen bleiben vnd gehalten werden vnd was in sollichen sachen zu
aberglauben missbraucht, auch aus gnedigster E. Key. Ma. zulassung hind-
(10)angesetzt21 werden.22 So ist auch niemand kein mas oder verboth gescheen,
fur die Todten zu bitten, oder der Heiligen gebett zu begehen.23 b Wir wollen
auch, soviel an vns ist, fuͤrdern, || [A 3v:] das die Prediger die sachen dahin
richten vnd die leute vermanen, wie bisher gescheen, das Communicanten
furhanden vnd die Mess auff zeit, wie die Declaration meldet, zum gedecht-
(15)nus des einigen opffers vnsers Herrn Jesu Christi am Creutze in vnser Her-
schafft gehalten werden muͤge.24 Ob wir aber den Canonem in der Mess im
frigen stand nicht bringen,25 ist vnser gantz vntertenigste, denstliche bitte,
E. Key. Ma. wolte gelegenheit26 vnser Herschafft gnedigst bewegen vnd vns
entschuͤldigt wissen. Dann Allergnedigster Keiser vnd Herr, es ist mit vnser
(20)Herschafft also gelegen,27 das das mehrerteil des volcks Berckleute, welche
nicht viel zu verlieren, auch leichtlich zu bewegen, dauon zu lauffen, mit
grossem zwang auch nicht gedruckt sein wllen.28 Doch gleichwol die
wolfart der gantzen Herschafft an jnen gelegen vnd wir soviel wissen, ob wir
gleich darauff dringen, das die Prediger alle abzihen vnd daraus verwuͤstung
der predigt vnd Sacrament folgen, wir auch nach verlierung der Prediger
vnsers leibs vnd lebens fur dem Berckuolck nicht sicher vnd auffruhr des
(5)gantzen volcks gewertig sein wuͤrden. Do auch gleich E. Key Ma. vns zu
huͤlff kemen, das wir jrer mechtig sein kuͤndten, so wuͤrden doch die Berck-
leute den zwangk nicht leiden, sondern also die wenich haben, aus der Her-
schafft lauffen, das Berckwerck verlassen. Da wir dann andere nicht beko-
men kuͤndten, eine solliche verwuͤstung folgen, welche entlich verterben vnd
(10)vnterganck derselbigen vrsachen vnd vns widerumb solchs auffzurichten vn-
muͤglich sein wuͤrde. Nachdem wir dann anderst nicht sagen knnen, dann
das E. Key. Ma. vnser vorfarn vnd vns fur andern mit son- || [A 4r:] derlichen
gnaden ye vnd alle wege gemeint,29 alle vnsere besserung fuͤrdern vnd scha-
den furkomen helffen, welchs wir auch fur vns in diesen ferlichen leufften
(15)im werck vielfeltig befinden, auch derwegen nach Gott alle vnser hoffnung
vnd trost auff E. Key. Ma. setzen, das vnterthenigst vertrawen vnd zuuersicht
auch jtziger vnd kuͤmpfftige zeit zu derselbigen in vnterthenigkeit tragen
wllen, das sie sich nachmals vnser annemen, vnd was zu errettung vnser
seele vnd seligkeit, leibs, ehr vnd guts ntig sein mchte, sich gnediglich vnd
(20)veterlich als vnser allergnedigster Keyser vnd Herr ertzeigen werden. So
bitten wir derhalben auffs aller vnterthenigst, E. Key. Ma. wolt in diesen
sachen, da vnser verterben vnd vntergang aus erzalten vrsachen zu befaren,30
auch zuforderst vnser seligkeit anne gelegen, gnedigst gedult mit vns tragen,
so wollen wir vns in vnsern Regimenten also ertzeigen, das es zu Gotts ehr,
(25)auch zu erhaltung guter zucht, friedes vnd einigkeit dienen vnd E. Key. Ma.
gefallen sol, daneben auch der vielfeltigen erzeigten gnad vnd woltat nim-
mermehr vergessen, sondern vns als vnterthenige gehorsame vnd danckbare
Grauen beweisen vnd bitten vntertheniglich, E. Key. Ma. wolt vnser gne-
digster Keyser vnd Herr sein vnd bleiben. Das erkenne wir vns31 c etc. Anno
(30)1548c.