Einleitung
1. Historische Einleitung
Direkt nach Abschluss des sogenannten geharnischten Augsburger Reichs-tages verließ noch am 30. Juni 1548, dem Tag, an dem der Reichstag mit
(5)förmlichem Abschied beendet worden war, ein kaiserliches Schreiben die
Stadt Augsburg,1 weithin gleichlautend an alle protestantischen Reichsstände
adressiert, das die Umsetzung der Augsburger Beschlüsse forderte.2 Die
Adressaten hatten nach kaiserlichem Willen 20 Tage Zeit, zu dem übersand-
ten Interim Stellung zu beziehen. Ein entsprechender Brief erreichte auch die
(10)Grafschaft Mansfeld, die seit 1501 unter die Herrschaftslinien Vorder-, Mit-
tel- und Hinterort aufgeteilt war. Graf Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort
hatte bereits im Jahre 1525 in seinen Landen die Reformation eingeführt; als
entschiedener Parteigänger Kurfürst Johann Friedrichs hatte er auf ernestini-
scher Seite im Schmalkaldischen Krieg gekämpft und war nach der Niederla-
(15)ge Johann Friedrichs der Reichsacht verfallen. Die übrigen Mansfelder Gra-
fen, mit denen Albrecht seit etlichen Jahren in zermürbenden Streitigkeiten
gelegen hatte,3 annektierten Albrechts Anteil an der Grafschaft.4 Im Krieg
hatten sie auf kaiserlicher Seite gestanden. In ihrer Antwort an den Kaiser
vom 23. August 1548, die das zweite Stück in dem hier edierten Druck dar-
(20)stellt, zeigten sich die Mansfelder Grafen darum bemüht, grundsätzlich an
der evangelischen Rechtfertigungslehre festzuhalten, bei gleichzeitiger Kom-
promissbereitschaft im Bereich kirchlicher Zeremonien. Die Antwort des
Kaisers auf die Mansfelder Stellungnahme, das erste in diesem Druck
enthaltene Stück, ist datiert auf den 19. Oktober 1548 und forderte die Um-
(25)setzung aller Bestimmungen des Interims, schlug die Mansfelder Kompro-
missangebote also aus. In ihrem neuerlichen Antwortschreiben5 setzten die
Mansfelder Grafen ihre kompromissbereite Linie fort, indem sie auf die
Erfolge bei der Umsetzung des Interims hinwiesen. Die Lehrfragen fanden
indes keine Erwähnung mehr. Gegenüber dem Kaiser wollten die Mansfelder
(30)Grafen sich gehorsam zeigen, ohne in ihrem Territorium die geforderten
Änderungen tatsächlich umsetzen zu können. Denn die Geistlichkeit der
Mansfelder Grafschaften, allen voran der 1546 von allen Grafen gemeinsam
berufene Superintendent Johann Spangenberg, lehnte das Interim entschie-
den ab, auch wenn einzelne von ihnen sich nach den Leipziger Landtags-
(35)verhandlungen 1548/49 für Veränderungen im Bereich der Zeremonien offen
zeigten. In der Folgezeit schloss sich Mansfeld an die albertinische Haltung
zum Interim an und konnte so den evangelischen Glauben behaupten, bis der
Kaiser selber von seiner strikten Forderung abrückte, das Interim in allen
Punkten durchzusetzen.
Hinsichtlich des Druckes mit dem Titel „Der Grafen zu Mansfeld, so itzt das
(5)Land inne haben, auf die intimierte Deklaration des Interims Antwort und
darauf gefolgt kaiserlich Widerschreiben“ sind grundsätzlich zwei Interpre-
tationsebenen zu unterscheiden: Auf der ersten Ebene geben die abgedruck-
ten Texte als Ausschnitt der Korrespondenz zwischen Kaiser Karl V. und
den Grafen von Mansfeld Einblick in die Versuche einer kleinen Reichs-
(10)standschaft, dem Kaiser gegenüber ihre Bereitschaft zu bekunden, das Inte-
rim umzusetzen, und zugleich die ablehnende Haltung vieler ihrer Unterta-
nen ernstzunehmen. Auf diese Ebene werfen die im Anhang abgedruckten
Briefe zusätzliches Licht.6
Eine zweite Ebene der Interpretation erschließt sich, wenn man die Tatsache
(15)der Veröffentlichung einer ihrem Charakter nach vertraulichen Korrespon-
denz in die Überlegungen einbezieht: Die Publikation erfolgt zwar kommen-
tarlos, aber der Titel lässt Rückschlüsse auf die Absichten und wohl auch auf
die Identität des ungenannten Herausgebers zu: Die unnachgiebige Haltung
des Kaisers wird vor Augen geführt, und vor allem soll die diplomatisch la-
(20)vierende, nach Auffassung des Herausgebers wenig ehrenhafte, im Zweifel
das Bekenntnis verleugnende Haltung der „derzeitigen Inhaber der Graf-
schaft Mansfeld“ desavouiert werden.7 Da die Veröffentlichung des grund-
sätzlich vertraulichen Briefwechsels nicht im Interesse des Kaisers, erst recht
aber nicht im Interesse der unterzeichneten Mansfelder Grafen sein konnte,8
(25)ist zu vermuten, dass sie auf Veranlassung des Grafen Albrecht VII. von
Mansfeld-Hinterort erfolgte, da wohl keiner der in Magdeburg versammelten
Theologen über ähnlich gute Kontakte zur Mansfelder Kanzlei verfügte wie
der Graf.9 Mit der gezielten Indiskretion beabsichtigte Albrecht anscheinend
die vollständige Diskreditierung seiner Verwandten sowohl reichsweit wie
auch im eigenen Territorium.10
Die vertrauliche Korrespondenz der Mansfelder Grafen mit dem Kaiser
könnte wohl am ehesten durch Mansfelder Räte, die Albrecht die Treue hiel-
(5)ten, abschriftlich an ihn gelangt sein.11 Dass Albrecht geneigt war, das Mittel
der Veröffentlichung zu nutzen, um seine Verwandten bloßzustellen, zeigt
ein Druck, den Albrecht wohl um die Jahreswende 1548/49 in Magdeburg
veröffentlichte.12 1550 trat Albrecht von Mansfeld in den Dienst der Stadt
Magdeburg, in der sich der Geächtete schon geraume Zeit gastweise aufge-
(10)halten hatte,13 und organisierte die Verteidigung der Stadt gegen die Belage-
rung durch Moritz von Sachsen und dessen Truppen. Deshalb wurden er und
seine Söhne erst mit dem Passauer Vertrag vom 2. August 1552 wieder in
ihre Rechte gesetzt.
2. Die Autoren
(15)Das erste im Druck enthaltene Stück ist im Namen Kaiser Karls V. ausgefer-
tigt worden. Für den Mansfelder Brief zeichnen die Grafen von Mansfeld-
Vorderort Johann Georg in Eisleben, Johann Ernst in Heldrungen und Jo-
hann Albrecht in Arnstein, sowie Graf Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort.
2.1. Karl V.
Karl V., am 24. Februar 1500 in Gent geboren, Herzog von Burgund und König von Spanien, wurde 1519 zum Kaiser des Heiligen Römischen Rei-
ches Deutscher Nation gewählt. Seine Politik war bestimmt von Auseinan-
(5)dersetzungen um die Vorherrschaft in Europa, der Abwehr der Osmanischen
Vorstöße in Osteuropa und Nordafrika und dem Ringen um den Erhalt der
kirchlichen Einheit bei gleichzeitiger Reform der Kirche. Das Papsttum war
dabei nicht selten Gegner statt Verbündeter. Auf seinem ersten Reichstag in
Worms (1521) verhängte er über den vom Papst bereits mit dem Bann
(10)belegten Luther die Reichsacht, bevor er Deutschland für die nächsten neun
Jahre verließ, um Krieg mit dem französischen König Franz I. um das
Herzogtum Burgund und die Vorherrschaft in Oberitalien zu führen. Am 24.
Februar 1530 ließ sich Karl V. in Bologna durch den Papst zum Kaiser
krönen, um seinen Anspruch auf Universalherrschaft zu betonen. Auf dem
(15)Reichstag in Augsburg (1530) hielt er die von den Protestanten eingereichte
Confessio Augustana für widerlegt durch die altgläubige Confutatio. In der
Folge verhärteten sich die konfessionellen Fronten. Der Schmalkaldische
Bund entstand als evangelisches Militärbündnis. Aufgrund der benötigten
militärischen Hilfe der evangelischen Stände gegen die Osmanen kam es in
(20)der Folgezeit mit dem Nürnberger Religionsfrieden (1532) und dem Frank-
furter Anstand (1539) zu befristeten Duldungen der evangelischen „ Häre-
sie“. Die Religionsgespräche in Hagenau, Worms und der Reichstag von Re-
gensburg (1540/41) sollten dazu dienen, die Religionsproblematik durch das
Mittel des Religionsgespräches zu entschärfen. Als auch dieser letzte Ver-
(25)such scheiterte, den Dissens in der Religionsfrage durch friedliche Mittel zu
beseitigen, entschied sich Karl V. nach dem Frieden mit Franz I. in Crépy
(1544) zu einem militärischen Vorgehen gegen die evangelischen Stände.
Nach dem gewonnenen Schmalkaldischen Krieg (1546/47) versuchte der
Kaiser auf dem geharnischten Reichstag in Augsburg (1547/48) dem Religi-
(30)onsproblem durch das Interim Herr zu werden. Doch auch dieser letzte Ver-
such Karls V., die Einheit der Religion wiederherzustellen, scheiterte, als ihn
eine reichsständische Opposition im Fürstenaufstand von 1552 militärisch
besiegte. Mit dem Passauer Anstand (1552) wurde die Geltung des Interims
aufgehoben und der Augsburger Religionsfriede (1555) vorbereitet. Frus-
(35)triert von der nunmehr festgeschriebenen religiösen Spaltung im Reich,
dankte Karl V. 1555/56 ab und zog sich in die Nähe des spanischen Klosters
San Jerónimo de Yuste zurück, wo er 1558 verstarb.14
2.2. Die Grafen von Mansfeld
Die unterzeichnenden Mansfelder Grafen gehörten allesamt den Herrschafts-linien Vorderort und Mittelort an, die sich am Schmalkaldischen Krieg auf
kaiserlicher Seite beteiligt hatten. Graf Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort
(5)hatte auf ernestinischer Seite gekämpft, war der Reichsacht verfallen und lei-
stete in Verden und Rotenburg/Wümme den kaiserlichen Truppen erbitterten
Widerstand, bevor er 1549 nach Magdeburg ging, um von dort aus den
Kampf gegen den Kaiser fortzusetzen. Er blieb so naturgemäß ausgeschlos-
sen von der direkten Mansfelder Korrespondenz mit dem Kaiser. Dies hin-
(10)derte ihn aber offenbar nicht, Einblick in die Korrespondenz durch Abschrif-
ten zu erhalten und diese dann zu publizieren.
Die Grafschaft Mansfeld hatte sich ab 1525 mit dem öffentlichen Bekenntnis
zur Reformation durch die Grafen Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort und
Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort zu zwei Fünfteln dem evangelischen
(15)Glauben geöffnet. Nach dem Tod des Grafen Hoyer VI. von Mansfeld- Vor-
derort bekannte sich 1540 auch diese Linie zur Reformation. Die Grafschaft
Mansfeld war damit vollständig evangelisch geworden. Da Hoyer kinderlos
verstorben war, traten die Kinder seines Bruders Ernst II. seine Nachfolge
an. Mansfeld-Vorderort zerfiel so in sechs Linien.
(20)Johann Georg I. von Mansfeld-Vorderort (1515–1579) war das elfte Kind
Ernsts II. und Stifter der Eislebischen Linie des Mansfelder Adelshauses. Zu-
nächst hatte er das Amt des Statthalters des Erzbischofs Albrecht von Mag-
deburg versehen, bevor er Statthalter der Kurfürsten von Sachsen wurde. Er
führte den evangelischen Glauben in seinem Territorium ein. Im Schmalkal-
(25)dischen Krieg stand er auf der Seite des Herzogs Moritz von Sachsen. Jo-
hann Ernst I. von Mansfeld-Vorderort († 1572), das 22. und letzte Kind
Ernsts II., erhielt bei der Herrschaftsteilung von Mansfeld-Vorderort die
Herrschaft Heldrungen. Mit ihm begann und endete die Linie Heldrungen.
Johann Albrecht I. von Mansfeld-Vorderort (1522–1586), das 17. Kind
(30)Ernsts II., war der Begründer der Arnsteinschen Linie des Mansfelder Gra-
fenhauses. Er war bereits 1544 zusammen mit Kaiser Karl V. gegen den
französischen König Franz I. gezogen. Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort
(1478–1558), ab 1540 dienstältester Mansfelder Graf, hatte bereits im Jahre
1525 zusammen mit seinem Bruder Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort
(35)die Reformation in seinem Territorium eingeführt und galt als persönlicher
Freund Luthers. Wegen Schulden wurde er eine zeitlang seiner Herrschaft
enthoben, im Jahre 1544 aber wieder eingesetzt.15
3. Inhalt
Der Druck enthält das Antwortschreiben der Mansfelder Grafen auf die kai-serliche Instruktion vom 30. Juni 1548 und die Antwort Karls V. auf dieses
Schreiben in umgekehrter, also nicht chronologischer Reihenfolge. Die
(5)Mansfelder Grafen bedanken sich für den Empfang des kaiserlichen Interims
und insbesondere dafür, dass dort festgehalten werde, dass die Rechtferti-
gung des Menschen durch sein Vertrauen auf das Verdienst Christi zustande
komme. Ebenfalls sei es sehr zu begrüßen, dass im Interim festgeschrieben
werde, dass dieser Glaube durch die Liebe und in den guten Werken tätig
(10)und wirksam sei. Diese taktisch geschickte Interpretation des kaiserlichen
Textes ermöglicht es den Grafen, an der bislang in ihren Landen gepredigten
Lehre festzuhalten. Sie wollten die Prediger aber noch einmal daran erin-
nern, die guten Werke neben dem Glauben in ihren Predigten nicht zu ver-
gessen. Die Mansfelder Grafen nehmen mit Respekt die kaiserliche Sorge
(15)um die Einheit der Kirche zur Kenntnis und wollen der Ordnung des Inte-
rims gemäß auch ihren Beitrag dazu leisten, indem sie die altkirchlichen Ge-
sänge und Zeremonien wieder einführten, insofern sie dem Wort Gottes und
dem Rechtfertigungsartikel gemäß sind. Sie weisen darauf hin, dass viele
dieser Zeremonien und Gesänge noch heute in den Mansfelder Grafschaften
(20)im Gebrauch seien. Die Oberhoheit der altgläubigen Bischöfe wird unter der
Bedingung anerkannt, dass sie beim Aufbau der Kirche mithelfen und nicht
zu ihrer Zerstörung beitragen. Auch den Chorrock und den Kirchenschmuck
vergangener Tage ist man bereit, wieder zu benutzen, sofern sie noch vor-
handen sind. Die Mansfelder Grafen sind des Weiteren damit einverstanden,
(25)die im Interim genannten Feste wieder einzuführen, benutzen dabei aber
zugleich den Passus des Interims, dass der Aberglauben vermieden werden
solle, als Kriterium für die Wiedereinführung altgläubiger Festtage. Die
Grafen halten fest, dass es in ihren Landen niemals ein Verbot der Toten-
fürbitte oder des Heiligengebetes gegeben habe. Allein an einem Punkt
(30)erweisen sich die ansonsten taktisch geschickt argumentierenden Mansfelder
Grafen als kompromisslos: Der Messkanon könne unter keinen Umständen
wieder eingeführt werden. Sie bitten den Kaiser, die Umstände in ihren Lan-
den zu bedenken. Der Großteil der Bevölkerung in den Mansfelder Graf-
schaften seien Bergleute, die nichts zu verlieren hätten. Sollte nun der Kanon
(35)in der Messe wieder eingeführt werden, so sei zu erwarten, dass ein Großteil
der Bergleute das Land verlassen würde. Da die Grafschaften aber von ihnen
und ihrer Tätigkeit finanziell abhängig seien und dann ein Exodus von Predi-
gern sowie Aufruhr zu erwarten sei, so bitten die Grafen den Kaiser um
Nachsicht. Mit kaiserlicher Hilfe könne man zwar einen etwaigen Aufstand
(40)in der Bevölkerung niederschlagen, doch einen Ersatz für die geflohenen
Bergleute sei nur schwer zu bekommen. Die Mansfelder Grafen bitten den
Kaiser um Geduld und Nachsicht dafür, dass sie den Kanon nicht wieder ein-
führen können.
Von Nachsicht ist im Antwortschreiben des Kaisers indes nichts zu spüren.
Er besteht darauf, dass das Interim in allen Punkten umgesetzt wird, also
auch auf der Wiedereinführung des Messkanons. Er weist die Mansfelder
Grafen auf die Einmütigkeit der Stände hin, die das Interim beschlossen
(5)hätten, und fordert die Grafen auf, nicht von diesem Konsens abzuweichen.
Darüber hinaus sollten die Mansfelder Prediger dazu ermahnt werden, nicht
gegen das Interim zu reden, zu predigen oder zu schreiben.
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden kann folgende Ausgabe:
(10)A: Der Grauen zu || Mansfelt so jtzt das Land jnne ha || ben / auff die
Jntimierte Declaration des Inte= || rims antwort / vnd darauff gefolgt
Keiserlich wi= || derschreiben / aus welchen beiden schrifften ||
leichtlich zuersehen / wie das Keyserliche || hertze / gegen die
Protestierende Stende || gesinnet / Vnd wens am treffen gin= || ge / wie
(15)bestendig etzliche von be || nanten Stenden bey der wa= || ren
Apostolischen lere || vorharren würden. [4] Blatt (VD 16 M 645)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4546 [benutztes
Exemplar]
(20)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 4 Bud.
Hist. eccl. 271 (9)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: L 482.4 Helmst. (20)
Der Brief der Mansfelder Grafen liegt im Konzept vor im Landeshauptarchiv
(25)Sachsen-Anhalt, Rep. A 12a III Nr. 232, Bl. 8r–10v und wurde mit dem Text
des Druckes verglichen, das Schreiben des Kaisers findet sich im Original
ebd., Bl. 21r.