Text

Der Grafen zu Mansfeld Antwort (1548)
bearbeitet von Johannes Hund, Jan Martin Lies, Hans-Otto Schneider
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Direkt nach Abschluss des sogenannten geharnischten Augsburger Reichs-
tages verließ noch am 30. Juni 1548, dem Tag, an dem der Reichstag mit
(5)förmlichem Abschied beendet worden war, ein kaiserliches Schreiben die
Stadt Augsburg,1 weithin gleichlautend an alle protestantischen Reichsstände
adressiert, das die Umsetzung der Augsburger Beschlüsse forderte.2 Die
Adressaten hatten nach kaiserlichem Willen 20 Tage Zeit, zu dem übersand-
ten Interim Stellung zu beziehen. Ein entsprechender Brief erreichte auch die
(10)Grafschaft Mansfeld, die seit 1501 unter die Herrschaftslinien Vorder-, Mit-
tel- und Hinterort aufgeteilt war. Graf Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort
hatte bereits im Jahre 1525 in seinen Landen die Reformation eingeführt; als
entschiedener Parteigänger Kurfürst Johann Friedrichs hatte er auf ernestini-
scher Seite im Schmalkaldischen Krieg gekämpft und war nach der Niederla-
(15)ge Johann Friedrichs der Reichsacht verfallen. Die übrigen Mansfelder Gra-
fen, mit denen Albrecht seit etlichen Jahren in zermürbenden Streitigkeiten
gelegen hatte,3 annektierten Albrechts Anteil an der Grafschaft.4 Im Krieg
hatten sie auf kaiserlicher Seite gestanden. In ihrer Antwort an den Kaiser
vom 23. August 1548, die das zweite Stück in dem hier edierten Druck dar-
(20)stellt, zeigten sich die Mansfelder Grafen darum bemüht, grundsätzlich an
der evangelischen Rechtfertigungslehre festzuhalten, bei gleichzeitiger Kom-
promissbereitschaft im Bereich kirchlicher Zeremonien. Die Antwort des
Kaisers auf die Mansfelder Stellungnahme, das erste in diesem Druck
enthaltene Stück, ist datiert auf den 19. Oktober 1548 und forderte die Um-
(25)setzung aller Bestimmungen des Interims, schlug die Mansfelder Kompro-
missangebote also aus. In ihrem neuerlichen Antwort­schreiben5 setzten die
Mansfelder Grafen ihre kompromissbereite Linie fort, indem sie auf die
Erfolge bei der Umsetzung des Interims hinwiesen. Die Lehrfragen fanden
indes keine Er­wähnung mehr. Gegenüber dem Kaiser wollten die Mansfelder
(30)Grafen sich gehorsam zeigen, ohne in ihrem Territorium die geforderten
Änderungen tatsächlich umsetzen zu können. Denn die Geistlichkeit der
Mansfelder Grafschaften, allen voran der 1546 von allen Grafen gemeinsam
berufene Superintendent Johann Spangenberg, lehnte das Interim entschie-
den ab, auch wenn einzelne von ihnen sich nach den Leipziger Landtags-
(35)verhandlungen 1548/49 für Veränderungen im Bereich der Zeremonien offen
zeigten. In der Folgezeit schloss sich Mansfeld an die albertinische Haltung

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zum Interim an und konnte so den evangelischen Glauben behaupten, bis der
Kaiser selber von seiner strikten Forderung abrückte, das Interim in allen
Punkten durchzusetzen.
Hinsichtlich des Druckes mit dem Titel „Der Grafen zu Mansfeld, so itzt das
(5)Land inne haben, auf die intimierte Deklaration des Interims Antwort und
darauf gefolgt kaiserlich Widerschreiben“ sind grundsätzlich zwei Interpre-
tationsebenen zu unterscheiden: Auf der ersten Ebene geben die abgedruck-
ten Texte als Ausschnitt der Korrespondenz zwischen Kaiser Karl V. und
den Grafen von Mansfeld Einblick in die Versuche einer kleinen Reichs-
(10)standschaft, dem Kaiser gegenüber ihre Bereitschaft zu bekunden, das Inte-
rim umzusetzen, und zugleich die ablehnende Haltung vieler ihrer Unterta-
nen ernstzunehmen. Auf diese Ebene werfen die im Anhang abgedruckten
Briefe zusätzliches Licht.6
Eine zweite Ebene der Interpretation erschließt sich, wenn man die Tatsache
(15)der Veröffentlichung einer ihrem Charakter nach vertraulichen Korrespon-
denz in die Überlegungen einbezieht: Die Publikation erfolgt zwar kommen-
tarlos, aber der Titel lässt Rückschlüsse auf die Absichten und wohl auch auf
die Identität des ungenannten Herausgebers zu: Die unnachgiebige Haltung
des Kaisers wird vor Augen geführt, und vor allem soll die diplomatisch la-
(20)vierende, nach Auffassung des Herausgebers wenig ehrenhafte, im Zweifel
das Bekenntnis verleugnende Haltung der „derzeitigen Inhaber der Graf-
schaft Mansfeld“ desavouiert werden.7 Da die Veröffentlichung des grund-
sätzlich vertraulichen Briefwechsels nicht im Interesse des Kaisers, erst recht
aber nicht im Interesse der unterzeichneten Mansfelder Grafen sein konnte,8
(25)ist zu vermuten, dass sie auf Veranlassung des Grafen Albrecht VII. von
Mansfeld-Hinterort erfolgte, da wohl keiner der in Magdeburg versammelten
Theologen über ähnlich gute Kontakte zur Mansfelder Kanzlei verfügte wie
der Graf.9 Mit der gezielten Indiskretion beabsichtigte Albrecht anscheinend

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die vollständige Diskreditierung seiner Verwandten sowohl reichsweit wie
auch im eigenen Territorium.10
Die vertrauliche Korrespondenz der Mansfelder Grafen mit dem Kaiser
könnte wohl am ehesten durch Mansfelder Räte, die Albrecht die Treue hiel-
(5)ten, abschriftlich an ihn gelangt sein.11 Dass Albrecht geneigt war, das Mittel
der Veröffentlichung zu nutzen, um seine Verwandten bloßzustellen, zeigt
ein Druck, den Albrecht wohl um die Jahreswende 1548/49 in Magdeburg
veröffentlichte.12 1550 trat Albrecht von Mansfeld in den Dienst der Stadt
Magdeburg, in der sich der Geächtete schon geraume Zeit gastweise aufge-
(10)halten hatte,13 und organisierte die Verteidigung der Stadt gegen die Belage-
rung durch Moritz von Sachsen und dessen Truppen. Deshalb wurden er und
seine Söhne erst mit dem Passauer Vertrag vom 2. August 1552 wieder in
ihre Rechte gesetzt.

2. Die Autoren


(15)Das erste im Druck enthaltene Stück ist im Namen Kaiser Karls V. ausgefer-
tigt worden. Für den Mansfelder Brief zeichnen die Grafen von Mansfeld-
Vorderort Johann Georg in Eisleben, Johann Ernst in Heldrungen und Jo-
hann Albrecht
in Arnstein, sowie Graf Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort.

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2.1. Karl V.

Karl V., am 24. Februar 1500 in Gent geboren, Herzog von Burgund und
König von Spanien, wurde 1519 zum Kaiser des Heiligen Römischen Rei-
ches Deutscher Nation gewählt. Seine Politik war bestimmt von Auseinan-
(5)dersetzungen um die Vorherrschaft in Europa, der Abwehr der Osmanischen
Vorstöße in Osteuropa und Nordafrika und dem Ringen um den Erhalt der
kirchlichen Einheit bei gleichzeitiger Reform der Kirche. Das Papsttum war
dabei nicht selten Gegner statt Verbündeter. Auf seinem ersten Reichstag in
Worms (1521) verhängte er über den vom Papst bereits mit dem Bann
(10)belegten Luther die Reichsacht, bevor er Deutschland für die nächsten neun
Jahre verließ, um Krieg mit dem französischen König Franz I. um das
Herzogtum Burgund und die Vorherrschaft in Oberitalien zu führen. Am 24.
Februar 1530 ließ sich Karl V. in Bologna durch den Papst zum Kaiser
krönen, um seinen Anspruch auf Universalherrschaft zu betonen. Auf dem
(15)Reichstag in Augsburg (1530) hielt er die von den Protestanten eingereichte
Confessio Augustana für widerlegt durch die altgläubige Confutatio. In der
Folge verhärteten sich die konfessionellen Fronten. Der Schmalkaldische
Bund entstand als evangelisches Militärbündnis. Aufgrund der benötigten
militärischen Hilfe der evangelischen Stände gegen die Osmanen kam es in
(20)der Folgezeit mit dem Nürnberger Religionsfrieden (1532) und dem Frank-
furter Anstand (1539) zu befristeten Duldungen der evangelischen „ Häre-
sie“. Die Religionsgespräche in Hagenau, Worms und der Reichstag von Re-
gensburg
(1540/41) sollten dazu dienen, die Religionsproblematik durch das
Mittel des Religionsgespräches zu entschärfen. Als auch dieser letzte Ver-
(25)such scheiterte, den Dissens in der Religionsfrage durch friedliche Mittel zu
beseitigen, entschied sich Karl V. nach dem Frieden mit Franz I. in Crépy
(1544) zu einem militärischen Vorgehen gegen die evangelischen Stände.
Nach dem gewonnenen Schmalkaldischen Krieg (1546/47) versuchte der
Kaiser auf dem geharnischten Reichstag in Augsburg (1547/48) dem Religi-
(30)onsproblem durch das Interim Herr zu werden. Doch auch dieser letzte Ver-
such Karls V., die Einheit der Religion wiederherzustellen, scheiterte, als ihn
eine reichsständische Op­position im Fürstenaufstand von 1552 militärisch
besiegte. Mit dem Passauer Anstand (1552) wurde die Geltung des Interims
aufgehoben und der Augsburger Religionsfriede (1555) vorbereitet. Frus-
(35)triert von der nunmehr festgeschriebenen religiösen Spaltung im Reich,
dankte Karl V. 1555/56 ab und zog sich in die Nähe des spanischen Klosters
San Jerónimo de Yuste zurück, wo er 1558 verstarb.14

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2.2. Die Grafen von Mansfeld

Die unterzeichnenden Mansfelder Grafen gehörten allesamt den Herrschafts-
linien Vorderort und Mittelort an, die sich am Schmalkaldischen Krieg auf
kaiserlicher Seite beteiligt hatten. Graf Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort
(5)hatte auf ernestinischer Seite gekämpft, war der Reichsacht verfallen und lei-
stete in Verden und Rotenburg/Wümme den kaiserlichen Truppen erbitterten
Widerstand, bevor er 1549 nach Magdeburg ging, um von dort aus den
Kampf gegen den Kaiser fortzusetzen. Er blieb so naturgemäß ausgeschlos-
sen von der direkten Mansfelder Korrespondenz mit dem Kaiser. Dies hin-
(10)derte ihn aber offenbar nicht, Einblick in die Korrespondenz durch Abschrif-
ten zu erhalten und diese dann zu publizieren.
Die Grafschaft Mansfeld hatte sich ab 1525 mit dem öffentlichen Bekenntnis
zur Reformation durch die Grafen Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort und
Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort zu zwei Fünfteln dem evangelischen
(15)Glauben geöffnet. Nach dem Tod des Grafen Hoyer VI. von Mansfeld- Vor-
derort bekannte sich 1540 auch diese Linie zur Reformation. Die Grafschaft
Mansfeld war damit vollständig evangelisch geworden. Da Hoyer kinderlos
verstorben war, traten die Kinder seines Bruders Ernst II. seine Nachfolge
an. Mansfeld-Vorderort zerfiel so in sechs Linien.
(20)Johann Georg I. von Mansfeld-Vorderort (1515–1579) war das elfte Kind
Ernsts II. und Stifter der Eislebischen Linie des Mansfelder Adelshauses. Zu-
nächst hatte er das Amt des Statthalters des Erzbischofs Albrecht von Mag-
deburg versehen, bevor er Statthalter der Kurfürsten von Sachsen wurde. Er
führte den evangelischen Glauben in seinem Territorium ein. Im Schmalkal-
(25)dischen Krieg stand er auf der Seite des Herzogs Moritz von Sachsen. Jo-
hann Ernst I
. von Mansfeld-Vorderort († 1572), das 22. und letzte Kind
Ernsts II., erhielt bei der Herrschaftsteilung von Mansfeld-Vorderort die
Herrschaft Heldrungen. Mit ihm begann und endete die Linie Heldrungen.
Johann Albrecht I. von Mansfeld-Vorderort (1522–1586), das 17. Kind
(30)Ernsts II., war der Begründer der Arnsteinschen Linie des Mansfelder Gra-
fenhauses. Er war bereits 1544 zusammen mit Kaiser Karl V. gegen den
französischen König Franz I. gezogen. Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort
(1478–1558), ab 1540 dienstältester Mansfelder Graf, hatte bereits im Jahre
1525 zusammen mit seinem Bruder Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort
(35)die Reformation in seinem Territorium eingeführt und galt als persönlicher
Freund Luthers. Wegen Schulden wurde er eine zeitlang seiner Herrschaft
enthoben, im Jahre 1544 aber wieder eingesetzt.15

3. Inhalt

Der Druck enthält das Antwortschreiben der Mansfelder Grafen auf die kai-
serliche Instruktion vom 30. Juni 1548 und die Antwort Karls V. auf dieses
Schreiben in umgekehrter, also nicht chronologischer Reihenfolge. Die
(5)Mansfelder Grafen bedanken sich für den Empfang des kaiserlichen Interims
und insbesondere dafür, dass dort festgehalten werde, dass die Rechtferti-
gung des Menschen durch sein Vertrauen auf das Verdienst Christi zustande
komme. Ebenfalls sei es sehr zu begrüßen, dass im Interim festgeschrieben
werde, dass dieser Glaube durch die Liebe und in den guten Werken tätig
(10)und wirksam sei. Diese taktisch geschickte Interpretation des kaiserlichen
Textes ermöglicht es den Grafen, an der bislang in ihren Landen gepredigten
Lehre festzuhalten. Sie wollten die Prediger aber noch einmal daran erin-
nern, die guten Werke neben dem Glauben in ihren Predigten nicht zu ver-
gessen. Die Mansfelder Grafen nehmen mit Respekt die kaiserliche Sorge
(15)um die Einheit der Kirche zur Kenntnis und wollen der Ordnung des Inte-
rims gemäß auch ihren Beitrag dazu leisten, indem sie die altkirchlichen Ge-
sänge und Zeremonien wieder einführten, insofern sie dem Wort Gottes und
dem Rechtfertigungsartikel gemäß sind. Sie weisen darauf hin, dass viele
dieser Zeremonien und Gesänge noch heute in den Mansfelder Grafschaften
(20)im Gebrauch seien. Die Oberhoheit der altgläubigen Bischöfe wird unter der
Bedingung anerkannt, dass sie beim Aufbau der Kirche mithelfen und nicht
zu ihrer Zerstörung beitragen. Auch den Chorrock und den Kirchenschmuck
vergangener Tage ist man bereit, wieder zu benutzen, sofern sie noch vor-
handen sind. Die Mansfelder Grafen sind des Weiteren damit einverstanden,
(25)die im Interim genannten Feste wieder einzuführen, benutzen dabei aber
zugleich den Passus des Interims, dass der Aberglauben vermieden werden
solle, als Kriterium für die Wiedereinführung altgläubiger Festtage. Die
Grafen halten fest, dass es in ihren Landen niemals ein Verbot der Toten-
fürbitte oder des Heiligengebetes gegeben habe. Allein an einem Punkt
(30)erweisen sich die ansonsten taktisch geschickt argumentierenden Mansfelder
Grafen als kompromisslos: Der Messkanon könne unter keinen Umständen
wieder eingeführt werden. Sie bitten den Kaiser, die Umstände in ihren Lan-
den zu bedenken. Der Großteil der Bevölkerung in den Mansfelder Graf-
schaften seien Bergleute, die nichts zu verlieren hätten. Sollte nun der Kanon
(35)in der Messe wieder eingeführt werden, so sei zu erwarten, dass ein Großteil
der Bergleute das Land verlassen würde. Da die Grafschaften aber von ihnen
und ihrer Tätigkeit finanziell abhängig seien und dann ein Exodus von Predi-
gern sowie Aufruhr zu erwarten sei, so bitten die Grafen den Kaiser um
Nachsicht. Mit kaiserlicher Hilfe könne man zwar einen etwaigen Aufstand
(40)in der Bevölkerung niederschlagen, doch einen Ersatz für die geflohenen
Bergleute sei nur schwer zu bekommen. Die Mansfelder Grafen bitten den
Kaiser um Geduld und Nachsicht dafür, dass sie den Kanon nicht wieder ein-
führen können.

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Von Nachsicht ist im Antwortschreiben des Kaisers indes nichts zu spüren.
Er besteht darauf, dass das Interim in allen Punkten umgesetzt wird, also
auch auf der Wiedereinführung des Messkanons. Er weist die Mansfelder
Grafen auf die Einmütigkeit der Stände hin, die das Interim beschlossen
(5)hätten, und fordert die Grafen auf, nicht von diesem Konsens abzuweichen.
Darüber hinaus sollten die Mansfelder Prediger dazu ermahnt werden, nicht
gegen das Interim zu reden, zu predigen oder zu schreiben.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden kann folgende Ausgabe:
(10)A: Der Grauen zu || Mansfelt so jtzt das Land jnne ha || ben / auff die
Jntimierte Declaration des Inte= || rims antwort / vnd darauff gefolgt
Keiserlich wi= || derschreiben / aus welchen beiden schrifften ||
leichtlich zuersehen / wie das Keyserliche || hertze / gegen die
Protestierende Stende || gesinnet / Vnd wens am treffen gin= || ge / wie
(15)bestendig etzliche von be || nanten Stenden bey der wa= || ren
Apostolischen lere || vorharren würden.
[4] Blatt (VD 16 M 645)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4546 [benutztes
Exemplar]
(20)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 4 Bud.
Hist. eccl. 271 (9)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: L 482.4 Helmst. (20)
Der Brief der Mansfelder Grafen liegt im Konzept vor im Landeshauptarchiv
(25)Sachsen-Anhalt, Rep. A 12a III Nr. 232, Bl. 8r–10v und wurde mit dem Text
des Druckes verglichen, das Schreiben des Kaisers findet sich im Original
ebd., Bl. 21r.

Kommentar
1  Vgl. die Edition dieses Briefes in unserer Ausgabe, Anhang, S. 973f.
2  Zur historischen Einleitung vgl. Wartenberg, Interim in Mitteldeutschland, in: Schorn-Schütte,
Interim
, 233–254, bes. 233–242.
3  Auch Luthers letzte Reise nach Eisleben hatte dem Versuch gegolten, die damals schon etliche
Jahre anhaltenden Streitigkeiten unter den Grafen beizulegen.
4  Von daher erklärt sich die Formulierung auf dem Titelblatt: „so itzt das Land inne haben“.
5  Vgl. die Edition dieses Briefes in unserer Ausgabe, Anhang, S. 975–978.
6  Siehe unten Anhang S. 973f, 975–978.
7  Diese Absicht gibt die erkennbar ironische Titelformulierung deutlich zu erkennen; es geht
nicht darum, dass man in Magdeburg hätte dokumentieren wollen, dass es auch in der Grafschaft
Mansfeld Ansätze für einen (doch recht bescheidenen) Widerstand gegen die Einführung des
Interims gab, sondern es geht um die Bloßstellung der Mansfelder Grafen. Anders Kaufmann,
Ende der Reformation
, 79, Anm. 133.
8  Die Grafen konnten dem Kaiser gegenüber auf ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von den
Bergleuten verweisen und mit deren Opposition gegen das Interim Schwierigkeiten bei der Um-
setzung der kaiserlichen Forderungen begründen, es konnte aber keinesfalls in ihrem Interesse
sein, den Bergleuten eine solche Machtposition öffentlich zu bescheinigen und ins Bewusstsein
zu bringen. Zudem dürfte die Bekanntgabe des gräflichen Gedankenspiels der Niederschlagung
eines etwaigen Aufstandes mit kaiserlicher Hilfe Ressentiments der Bevölkerung gegen die Gra-
fen geschürt haben.
9  Anscheinend führten ähnliche Überlegungen auch zur Zuschreibung des Texts an Albrecht VII.
von Mansfeld in VD 16.
10  Die Verwandten sollten den Protestanten reichsweit als unsichere Bündnispartner präsentiert
werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Misstrauens der Obrigkeit gegenüber ihren Unter-
tanen zielte auf die Untergrabung des gegenseitigen Treueverhältnisses.
11  Die Weitergabe der Korrespondenz spricht für eine Opposition gegen Albrechts Verwandte
innerhalb der Verwaltung der Grafschaft. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Drucklegung wäre zu
erwägen, wann die kaiserliche Antwort vom 19. Oktober 1548 in Mansfeld eingetroffen, dort ko-
piert, durch sicheren Boten an den zu dieser Zeit wohl noch ohne festen Standort in Nord-
deutschland umherziehenden Albrecht gesandt, von diesem zur Kenntnis genommen und nach
Magdeburg in den Druck gegeben worden sein wird. In „Grauen Albrechts vorantwortung“ (s.
Anm. 12) findet sich keinerlei Hinweis auf die Vorgänge, auch das Interim wird nicht erwähnt.
Man könnte deshalb vermuten, dass „Der Grauen zu Mansfelt ... antwort“ erst danach in den
Druck gegangen ist, allerdings wohl auch nicht viel später, also im Frühjahr 1549.
12  Er trägt den sprechenden Titel: „Grauen Albrechts vorantwortung. | Die andern Grauen | zu
Mansfelt / haben Graff Albrech- | ten yhrem Bruder vnd Vettern / in zweien yhren | getruckten
ausschreiben aufflegen drffen. Als solt er one | redliche / rechtmessige vrsach / wieder gelobte
vn geschwor- | ne vertreg / vnuersehens gehandelt / jhre Herrschafft thet- | lich vberfallen / Stedt
/ Schloss / Flecken vnnd Drffer ein- | genomen haben. Dieweil sie dann (vngeacht mit welli- |
chen vnfgen sie jtziger zeit sein Herrschafft in haben vnnd | besitzen) jnen darber also
vnuerschult an ehr vn glimpff / | zuschmehen haben vnderstehen drffen. So ist auff | solche
vnerfintliche aufflag / sein ertrungene ver- | antwortung nachfolgend zuuernemen / der | hoffnung
ein jeder Christ / werde zu er- | kundung der warheit / solche zu- | uerlesen vnbeschwert sein. |
Psalm. 37. | Der Gerecht bleibt vnuerlassen. | Psalm. 53. | Ach das die hlff aus Zyon keme / So
wrde | sich Jsrahel frewen vnd Jacob frlich sein. | Psalm. 69. | Vertilge sie das sie nichts sein
vnd innewerden / | das Gott herscher sey in Jacob / in aller Welt / Sela. | Psalm. 68. | Der
Gerechte wirt sich frewen / wan er solche rach | sicht vnd wirt seine fss baden / in der Gotlosen
blut. | Das die Leut werde sagen / der Gerechte wirt sein | ja geniessen / es ist ja noch Gott
Richter auff Erden.“ (VD 16 M 646) (Online-Digitalisat verfügbar bei der Bayerischen
Staatsbibliothek München) Der Text schließt (E 2v): „Actum den Achtzehenden tag Decembris
Anno etc. 48.“
13  Vgl. Magdeburger Chronik II, 31, 25–27.
14  Vgl. Horst Rabe, Art. Karl V., in: TRE 17 (1988), 635–644; Alfred Kohler, Art. Karl V., in:
RGG4 4 (2001), 818f.
15  Zur Geschichte der Grafschaft Mansfeld während der Reformationszeit vgl. Wartenberg,
Mansfeld, in: Schindling, Ziegler, Territorien VI
, 78–91. Zu den biographischen Angaben zu den
einzelnen Grafen vgl. Seidel, Grafen von Mansfeld, 179, 238–240, 423, 430.
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