Transkription

Theatrum Europaeum
[Inhaltsverzeichnis]
[ID00001] [ID00002] [ID00003] [ID00004] [ID00005] [ID00006] [ID00007] THEATRVM EVROPAEVM, Oder Außführliche / vnd Marhafftige Beschreibung aller vnd jeder denckwürdiger Geschichten / so sich hin vnd wider in der Welt / fürnämlich aber in Europa / vnd Teutschen Landen / so wol im Religion - als Prophan-Wesen / vom Jahr Christi 1617. biß auff das Jahr 1929. Bey Regierung deren beyden Glorwürdigsten / Allerdurchleuchtigsten / vnd Vnüberwindlichsten Römischen Keysern Matthiae / allerhöchstseeligster Gedächtnuß / vnd Ferdinandi deß Andern / vnsers jetzt regierenden Keysers / sich begeben vnd zugetragen haben / sc. Beschrieben durch M. Joannem Philippum Abelinum, Argentoratensem. Mitschönen in Kupffer gebrachten Land-Tafeln / vieler fürnehmer Herren vnd Potentaten Contrafacturen / wie auch fürnehmer vnd berühmbter Stätten / Vestungen / Pässen / Schlachten vnd Belägerungen eigentlichen Delineationen vnd Abrissen gezieret / vnd verlegt durch Matthaeum Merian / Buchhändlern vnd Kupfferstechern in Franckfurt. Mit Röm. Keyserlicher Majestät sonderbahrer Gnade vnd Priuilegio. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn / bey Wolffgang Hoffmann / Im Jahr nach Christi Geburt 1635. [ID00008]
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Denen Woledlen / Bestrengen / Edlen / Ehrnvesten / Hochgelehrten / Eürsichtigen vnd Hochwolweisen Herren Bürgermeistern vnnd gantzem hochlöblichen Raht deß H. Reichs Statt Franckfurt am Mayn: Meinen großgünstigen / gebietenden / hochgeehrten Herren vnd Obern.
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WOledle / Gestrenge / Edle / Ehrnveste / Hochgelehrte / Fürsichtige vnd Hochwolweise Herren Burgermeistere vnd Raht / sc. Denselben seyen meine vn derthänige / jederzeit bereitwillige Dienste bestes Vermögens zuvor. Großgünstige / gebietende vnd hochgeehrte Herren vnd Obern. Eshaben sich vor vnd nach der Sündflut / biß auff gegenwärtige vnsere Zeiten je vnd allwege fromme vnd fürnehme Leute gefunden / welche die Geschichte vnd den Lauff der Welt vnd aller berühmbter vnd namhaffter Potentaten / Regenten vnnd Volcker / wie auch Rerumpublicarum löbliche vnd ruhmwürdige / auch Laster- vnd Tadelhafftige Thaten entweder in universali, oder particulari Historia, von frembder vnd anderer Leuten / deren in allen Nationen vnd Spraachen vnzehlich viel gewesen / oder von ihren selbst eigenen Geschichten als Moses / von der Viertzigjährigen Peregrination in der Wüsten / C. Iulius Caesar von seinen eigenen Kriege / Flavius Iosephus von den Jüdischen Kriegen / vnd andere: Sonderlich aber / was sich entweders vor / bey vnd in ihren Lebzeiten zugleich / als besagter Moses, Herodotus, obgemelter Iosephus, Sigonius, Mûnsterus, vnd noch viel andere: Oder auch nur was bey ihnen vnd in ihrem Leben insonderheit vnd allein / als Thucydides, Xenophon, Tit. Livius, Comineus, Sleidanus, thuanus, vnd viel dergleichen / so wol in Geistlichen als Weltlichen Regimenten vnd Stände Sachen sich begeben vnd zugetragen / der Posterität vnd den Nachkömmlingen zur Gedächtnuß vnd sonderbahrem Nutzen beschrieben vnnd auffgezeichnet / dardurch sie dann bey einem Danck vnd Ruhm / bey dem andern aber einen Vndanck [ID00010] verdienet / ja auch wol gar in Leibs vnnd Lebens-Sefahr gerahten seynd. Weil dann nicht weniger von Jugend auff ich mir vorgenommen habe / in diesem THEATRO oder Schaw Platz der Geschickten der Welt mich zu üben / vnd gebrauchen zulassen / vnnd dahero anfänglichs eine Vniuersalem Historiam von Anbegin der Welt / auß denen berühmbtesten vnd bewährtesten / so wol Ecclesiasticis als prophanis Historicis, mit sonderbahrem angewendeten. Kosten / durch meine sonderliche darzu besteilte Gelehrte vnnd Authores zusammen tragen / auch dieselbige mit allem Fleiß / Candore vnd Auffrichtigkeit / biß auff das Sechszehen hundert vnd siebenzehende Jahr an Tag stellen / continuiren vnd außfertigen: Sondern auch / so viel an mir ist / eine Particularem Historiam, vnd dieses THEATRVM EVROPAEVM, von allen den jenigen Geschichten / welche zu diesen vnsern Zeiten / vnter denen Glorwürdigsten / Allerdurchleuchtigsten / vnd Vnüberwindlichsten Römischen Keysern Matthia / Allerhöchstseeligster Gedächtnuß / vnd Ferdinanden dem Andern / vnserm jetzt regierenden Keyser / vnnd andern mehr hohen Potentaten in Europa / vnd sonsten / sich begeben vnd zugetragen / außfertigen / dieselbige mit schönen Kupfferstücken exornire vnd zieren lassen. Als wil ich nicht zweiffeln / sondern vielmehr hoffen / daß es nicht allein denen jetztlebenden jucundissima Recordatio praeteritarum rerum suitemporis, vnd ein angenehmes Werck / sondern auch der lieben Posterität vnd Nachkömmlingen nutz / lieb vnd werth seyn werde. Sintemahl aber es vnmöglich / in solchen so wichtigen / hohen / vnd vielerley darbey fürgefallenen Veränderungen / einem jedwedern seinem Willen vnd Gefallen nach / das Placebo zu schreiben / was ihme wolgefällt / vnd dahero mir leichtlich die Rechnung zu machen habe / daß sich Censores vnd Zoili finden werden / welche entweder diese Labores straffen vnd tadeln / oder wol gar in Gefahr zu setzen / sich vnderstehen möchten. Als habe nicht vnbillich meinen Großgönstigen vnd Hochgeehrten Herren vnd Obern / als meinen sonderdahren Patronis vnnd Schirmherren / von welchen mir in dieser meiner Zehenjährig gehabten Bürgerschafft alle gute Oberke???liche Schutz / Favor vnd Großgunste widerfahren / ich dieseß mein Werck / THEATRVM EVROPAEVM, zu vnderthänigen Ehren / in vnderthäniger Devotion offeriren vnd dedieiren sollen vnd wöllen: Mit vnderthäniger hochfleissiger Bitte / dieselbe mich vnd dieses mein Werck in ihr Patrocinium vnd Schutz großgünstig auff vnd anzunehmen / auch alles dahin zu deuten vnd zu dirigiren / daß gleich wie niemanden nichts zu Schmach vnd Vnehr / sondern allein die Historische Geschichte einfältig an Tag zu stellen / geschrieben vnd gemeynet / es auch also von jederman in gutem auff- vnd angenommen werden möge: Mich auch ferrner ins künfftige / wie bißhero / für ihren gehorsamen Bürger zu halten vnd zu achten / auch ihres Favors [ID00011] vnd Patrocinii großgünstig geniessen zu lassen. Dieselbige sampt vnd sonders zu Gottes deß Allmächtigen gnadenreichen Schutz / glückseliger Regierung / vnd allem wolbehagenden Wolstandt / trewlichen / zu dero Großgunsten vnd Patrocinio aber mich vnterdienstlichen anbefehlende. Datum Franckfurt am Mayn / den zehenden Septembris / im Jahr nach Christi Geburt 1634. E. W. E. Gestr Ehrnv. Fürs vnd Hochw. vnderthäniger Burger Matthae us Merian.

Register vnd Bericht an den Buchbinder / wohin die absonderlich getruckte Tafeln vnd Kupfferstück gebunden werden sollen.
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Evropa vnd Germania Lit. A. pag. 1 Böhmen. Pag II. A ij 3 Prag A iij 5 Venedig. C iij 29 Stammregister der Hertzoge von Saphoyen Dij 39 Vdenheim oder Philipsburg D iiij 43 Stamm Register der Ertzhertzogen zu Oesterreich D v 47 Belägerung Pilsen. Hij 87 Baden im Argaw. K iij 113 Vndergang deß Flecken Plurs K iiij 115 Stamm Register der Churfürsten vnd Pfaltzgraffen bey Rhein. Aa ij 280 Marggräffische Schantz zu Iringen bey Brysach Hh vj 371 Belägerung Bautzen. Nn ij 422 Läger der Vnirten bey Oppenheim. Nn vj 431 Schlacht Ordnung auff dem weisen Berg bey Prag. O. q iij 461 Schlacht vor Prag / vnd der Böhmen Flucht O. q iiij 463 Pfäffers Bad. Yy iiij 535 Kellerey zum Stein. Ddd vj 598 Belägerung Franckenthal. Eee 601 Stamm Register der Marggraffen von Brandenburg. Ggg ij 627 Belägerung Montalban. Lll v 681 Schlacht bey Wimpffen. Ooo vj 719 Schlacht bey Höchst. Ppp iij 725 Belägerung Heydelberg. O. qq iiij 739 Mannheim. O. qq vj 742 Schlacht bey Fleury in Welsch Braband Sss ij 759 Belägerung Bergen op Soom. Sss iiij 762 Schantz Pfaffen Mütz. Ttt 769 Prettigow vnd Brügel Krieg. Vvv vj 790 Stamm Register der Hertzogen in Bayern. Zzz ij 820 Schlacht bey Stattlon im Stifft Münster. Bbbb iij 845 Graff Henrichs von Berg Einfall in die Velaw. Iiii iij 935 Belägerung Breda. Llll 955 Sanct Salvador in Brasilien. Nnnn iiij 979 Schlacht bey der Dessawer Brücken. Rrrr iiij 1027 Schwedische Schantz in der Pillaw auff dem Weissel Strom. Xxxx 1076 Elbingen. Xxxx 1077 Belägerung Roschell. O. qqqq 1286 Belägerung Wolffenbüttel. Aaaaa 1110 Belägerung Groll. Egggg 1180

Register deren Contrafacturn vnd kleinen Kupfferstücken so in diesem Buch begriffen.
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KEyser Rudolphus II. Keyser Matthias. Fenster Außwerffung zu Prag. Hertzog Carolus Emanuel von Saphoy. Cardinal Clesel. Graff Henrich Matths von Thurn. Graff von Dampier. Graff von Bucquoy. Maximilianus Hertzog in Bayern. Joh. Georg Churf. zu Sachsen. Joh. Georg Marggraff zu Brandenburg Jägerndorff. Ernst Graff zu Manßfeldt. Maximillan Ertzhertzog zu Oesterretch. Reyserin Anna. Cometstern. Statt Wien. Joh. Schweickard Churf. zu Meyntz. Ferdinand Churfürst zu Cöln. Keyser Ferdinandus II. Crönung Keys. Ferdinandi. Bethlen Gabor Frürst in Siebenbürgen. Carolus Ertzhertzog zu Oesterreich. Fridericus König in Böhmen Churfürst. Elisabetha Königin in Böhmen. Jacobus Arminius. Mauritius Printz von Vranien. Johan von Olden Barnefeldt. Hugo Grotius. Johan Sigismundus Churfürst zu Brandenburg. Meerwunder. Mauritius Landgraff zu Hessen. . Georg Friederich Marggraff zu Baden. Joachim Ernst Marggraff zu Brandenburg Anspach. Don Balthasar Marradas. Jacobus König in Engelland. Ambrosius Spinola. Albertus Ertzhertzog zu Oefterreich. Johann Friederich Hertzog zu Wirtenberg. Friedrich Heinrich Printz von Vranien. Wilhelmus Verdugo. Christian Fürst zu Anhalt. Ludwig der XIII. König in Franckreich. Maria Medicea Königin in Franckreich. Mißgeburten deß 1620. Jahrs. Wilhelm Ludwig Graff von Nassaw. Friderich von Teuffenbach. Joh. Jessenius. Hans Michel von Obentraut. Hertzog Christian von Braunschweig. Landgraff Ludwig von Hessen. Sigismund König in Polen. Prince d'Espernon. Philippus III. König in Hispanien. Philippus IV. König in Hispanien. Bapst Paulus V. Babst Gregorius XV. Cardinal Bellarminus. Graff von Tilly. Leopoldus Ertzhertzog zu Oefterreich. Hertzog Friederich von Sachsen Weinmar. (Druckfehler: S. 659, i. e. S. 759) Sultan Hotoman. Sultan Mustaffa. Friederich Vlrich Hertzog zu Braunschweig. Joh. Jacob. Graff von Anholt. Lotharius Ertzbischoff zu Trier. Georg Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburg. Johann Ernst Hertzog zu Sachsen Weinmar. Landgraff Georg zu Hessen. Landgraff Wilhelm zu Hessen. Peter Hein.
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THEATRUM EUROPAEUM, Oder Beschreibung aller vornehmen vnd denckwürdigen Geschichten / so sich im Jahr 1618 vnd die darauff folgende Zeiten in Europa vnd anderswo zugetragen vnd verloffen.
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1618
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DIeweil der blutige vn̅ langwierige Krieg / welcher Anno 1618. in vnserm geliebten Vatterlandt Teutscher Nation erwachsen / vnd gleichsam als ein schädliches Fewer mit seinen verderblichen Flammen / zu vieler herrlichen / vnd biß dahin florirenden Länder / Stätte vnd Herrschafften Ruin / Verhergung vnd Vndergang / dergestalt sich außgebreitet vnd vmb sich gefressen / daß dessen trawrige vnd höchstbeklägliche vestigia vnd Mahlzeichen / wol so lang die Welt noch stehen wird / verbleiben / vnd hochempfindlich bey allen Nachkommen für Augen schweben werde / dessen Beschreibung den grössesten vnd vornembsten Theil gegenwärtiger vnserer Historien jhr zueygnet / in dem Königreich Böheimb erstmals seinen Anfang vnd Vrsprung genommen / als haben wir / damit der Leser desto bessere Nachrichtung in folgenden Geschichten haben möge / für gut angesehen / zu forderst ein kurtze Beschreibung besagter Landschafft / von was Völckern dieselbe erstmals bewohnet worden / vnd von weme die jetzige Böhmen jren Vrsprung (Beschreibung deß Königreichs Böheimb.) vnd Herkommen haben / hiehero setzen wollen. Ist demnach zu wissen / daß das Königreich Böhmen fast mitten in Teutschlandt liget / rund vmb mit dem Hartz- oder Schwartzwald vmbgeben. Seine Grentzen erstrecken sich gegë Auffgang der Sonnen an Mähren / vnd einem Theil der Landschaft Schlesien: Gegen Mittag an Oesterreich vnd Bayern: Gegen Nidergang an die Obere Pfaltz vn̅ einem Theil deß Franckenlands: Gegen Mitternacht aber an Sachsen vnd Meissen. Seine Länge ist der Breite fast gleich / also daß sich beyde fast auff 50. gemeine Teutsche Meilen erstrecken. Das Erdreich bringet deß Getreydes vnd sonderlich der Gersten ein solchen Vorrath / daß es auch den benachbarten Ländern dessen ein zimliche Quantitet verschaffen kan: an Wein aber gibt es sehr wenig / vnnd gemeiniglich / weil es von den Mitnächtigen Nordwinden fast stätig durchwehet wirdt / einen herben vnd sawern Tranck. Dahero die Innwohner sich mehrentheils deß Biers gebrauchen / welches sehr gut bey jhnen gemacht / vnd deßwege auch in die benachbarre Ort verführet wirdt. Sonsten gibt es guten Saffran / vnd ander Gewürtz vnd Sachen / so zu den Apotecken gehören. Es ist auch das Erdreich der Metall / vnd sonderlich der Silber Adern allenthalben voll; hat seine fürnembste Bergwerck vmb Grumlaw, Budweiß vnd Kuttenberg: so wirdt auch an etlichen Orten Golt gefunden / dessen vnderweilen Stücker von zehen Pfunden den Böhmischen Fürsten oder Königen gebracht worden. Es führen auch etliche Wasser Körnlein Golt ein Kücher Erbsen groß / die keiner ferrnern Reinigung bedörffen. In etlichen werden Muscheln voller Perlen gefunden. An fliessenden Wassern ist diese Landschafft zimlich reich / vnder denen sind die fürnembste die Elb / welche auch die Labe von den Innwohnern genennet wird / vnd in den Bergen bey der Statt Aust entspringet: vnd darnach die Multaw / welche von den Inwohnern Multauva genennet wirdt: die andern sind die Eger / Sassava / Gisera / Misa / Vatto vnd andere mehr / so mehrerntheils sich in die Elb er giessen. Das gantze Königreich ist von den Sudetische Bergen ringsvmb vmbgeben / dieselbe lauffen auch zum theil mitten hindurch vnd sondern es gleichsamb von einander ab. In gleichem ist es von Wälden / wie obgemeldt / gantz vmbschlossen / auch sonsten hin vnd wider zimlich voll. Dieselbe hatten vor diesem der wilden Thier / sonderlich der Hirsche / Bären / Vhr Ochsen oder Büffel / Füchse vnd dergleichen ein grosse Menge. Aber vnder hernach beschriebenem Kriegswesen sindt die Wälde guten theils außgelähret worden. (Erste Innwohner deß Königreichs Böheimb.) Belangendt nun die Inwohner dieses Königreichs / kan man eygentlich nicht wissen / wer die allererste gewesen seyen / dann in keinen Historien etwas davon gefunden wird. Jedoch sind die Gelehrten der Meynung daß Tuiscon, welcher auch [2] (Genes. 10. v. 3. Paral. lib. I. c. I. v. 6. Herkommë der Teutschen.) Teuto vnd von Mose Ascanetz, das ist Ascanius genennet wirdt / Gomers erstgeborner Sohn vnd Japhets deß Sohns Noae Enckel / der Teutschen Anfänger gewesen seye: von welchem auch die Teutschen Teutones vnd Teutschland Teutonia in Lateinischer Spraach noch heutiges Tags genennet werden. Dieser nun habe einen Sohn gehabt mit Nahmen Mannus: der habe wider nach dem Zeugnuß Taciti, drey Söhn gehabt; nemlich Ingeuonem, Hermionem vnd Isteuonem, welche nach dem sie das Teutschland vnder sich in drey Theil außgetheilet / were jedes Theil nach dem Nahmen jhrer Besitzer / als nemlich die jenigen / so die nechstgelegene Oerter bey dem Oceano bewohnet die Ingeuones: die in den mitlern Ländern die Hermiones: die vbrigen aber die Isteuones genennet worden. Auß welchem abzunemen daß Hermio, welcher auch Hermino vnnd Harminius, Herimannus vnnd endtlich Hermannus benamet worden / die Landschafften an der Thonaw vnd Rheinstrom / da jetzundt Mähren / Böhmen / Francken / Westphalen / sc. ligen / innen gehabt habe. Es sindt aber hernach der Hermionum ein Theil / weil sie sich in die Refier deß Böhmerlandts da die Elb entspringet begeben / Hermunduri, vnnd nach solchem Nemetes, von dem Enckel Hermionis Nemeto, genennet worden. Diese letzte aber haben sich in viel Länder außgebreitet / als in Teutschlandt / Galliam, Hiberniam, Sarmatiam vnnd Scythiam. Den Hermionibus oder Nemetibus sindt in Besitzung dieser Refier in Teutschlandt nachgefolget die Boij, welche vnder dem Fürsten Sigoueso auß Gallia Celtica, mit welchem Nahmen Ptolemaeus Franckreich genennet / im Jahr nach Erschaffung der Welt MMM CCC LX. vor (Boji vertreiben die ersten Inwohner deß Böhmerlands.) Christi Geburt D LXXX VII. dahin kommen / vnd die vorigen Inwohner / nemlich die Hermiones oder Hermunduros in die Refier da die Elbe entspringet getrieben. Dahero ist das Landt von den benachbarten Völckern Bojohem oder Boyenheim / vnd nachmals Böheim oder Böhmen / welchen Nahmen es noch heutiges Tags behelt / genennet worden. Diese Völcker nun haben die eingenommene Landschafft nicht allein wider die benachbarten etlich 100. Jahr: sondern auch wider die Cimbros, die dazumal (Boji von den Marcomannen auß Böheim vertrieben.) von jederman sehr geförchtet wurden / mannlich defendirt vnd erhalten. Endtlich aber vmb das sechste Jahr vor Christi Geburt wurden sie von den Marcomannen vberwunden vnnd auß Böheimb wider vertrieben / da sie sich dann in die nechstgelegene Landschafft so jetzundt Bayern oder Bayerlandt heisset / begeben / vnd allda ein new Regiment angerichtet / welches biß auff deß Königs Gustaui Adolphi auß Schweden Einbruch / floriret vn̅ zu Vndertrucku???g vieler anderer Stände deß Römischen Reichs fort geführt worden. (Herkommen der Marcomanuer.) Es sind aber die Marcomanner von den Sueuis oder Schwaben / (Welche dazumal Ober- vnd Nider Sachsen / Dennemarck / Schweden vnd die Landschafften vmb die Elbe vnd Weychsel innen gehabt) herkommen / vnd von Arionisto der Teutschen vnd Gallier Obersten / Iulio Caesari, welcher zur selben Zeit dem Gallierlandt mit Kriegen hefftig zusetzete / vnd auch den Teutschen beyzukommen sich bemühete / Widerstandt zu thun / auß jhrer Heymat in Gallien beruffen worden. Demnach sie nun mit Arionisto von Iulio Caesare vberwunden vnd in die Flucht geschlagen wurden / hat jhr Obrister die vbrigen in Steyrmarck geführt. Als sie aber hernachmals von den Römern daselbs wider vberwunden vnd verjaget wurden / haben sie sich endtlich nach Böheimb gewendet / vnnd durch die Tapfferkeit jhres (Maroboduus der Marcomanner vn̅ Teutschen Obrister.) Obristen Marobodui solches erobert / vnd die Boios darauß vertrieben. Nach diesem hat Maroboduus an Macht vnd Gewalt also zugenommen / daß jhne auch Laußnitz / Schlesien / Polen / die Marck Brandenburg / Pommern / Littaw / Preussen / Croatien / Dalmatien / Steyrmarck / Sachsen / Holstein / sc. zu jhrem Obersten wider die Römer auffgeworffen. Gleichwol ist er in Böheimb verblieben / vnnd zu Prag welches damals nach seinem Nahmen Maroboduum genennet wurde / als mitten in Teutschlandt / seine Residentz angerichtet. Als er nun hernach durch solche Macht hochmütig worden / vnnd noch ferrner vber die Teutschen einen Absoluten Dominat vnnd ein solch Reich / welches nicht auß seiner Vnderthanen Wahl / sondern auß seinem eygnen Willkühr herrührete / vnd nach seinem Ableiben erblich auff sein Geschlecht fiele / anstellen wolte / vnnd doch darneben in Sorgen stunde die Teutschen / als durch deren freye Wahl er zu jhrem Haupt erwehlet worden / solches nicht gestatten möchten / hat er deßwegen mit den Römern einen Bundt gemacht. Vmb dieser Vrsach willen aber hat er anfangen bey den Teutschen verhaßt (Maroboduus wird von Harminio Cherusco vom Regiment verstossen.) zu werden / vnnd ist wider jhne Harminius Cheruscus auffgeworffen worden / der hat jhm nicht allein allen Gewalt genommen; sondern auch sein Erbkönigreich Böheimb meistentheils entzogen / vnnd jhn gezwungen auff dem Böhmischen Gebirg seine Wohnung zu nemen. Weil (Harminius Cheruscus wird getödtet.) aber hernach dieser Harminius eben auch wie zuvor Maroboduus gethan / absolutam dominationem vnd eine Erbgerechtigkeit anzustellen gedachte / ist er endlich von den seinigen getödtet worden vmb das Jahr nach Christi Geburt XXII (Maroboduus von Catualda gantz verjagt.) Nach dessen Todt hat sich Maroboduus wider herfür gethan / vnnd das Königreich Böheimb vor der Römer Einfall zu beschützen vnderstanden / aber von einem mit Nahmen Catualda, den er hiebevor auß dem Landt vertrieben / welcher bey diesem deß Marobodui zweiffelhafftigem Zustand / die vornembste vnder den Marcomannern auff seine Seite gezogen / mit einer grossen Macht vberfallen vnd gantz auß Böhmen verjaget worden. Auff dieses ist er zu den Römern geflohen / die jhm das Fürstenthumb Rauenna eingegeben / da er dann auch nach 20. Jahren sein Leben beschlossen. (Catualda von Iubillio außgetrieben.) Catualda hat das Königreich Böheimb durch Zulassung deß Keysers Drusi behalten / doch aber [3] bald hernach widerumb von Iubillio, welcher von Edlem Geschlecht vnder den Hermunduris herkommen / auß Böheimb vertrieben / vnd bey den Römern auch seine Zuflucht zu nemen gezwungen worden / die jhme dann Delphinat vnd Langendock vndergeben. Iubillius aber hat in Böheimb (Römer setzen frembde König in Böhmen eyn.) regiert biß auff das Jalr nach Christi Geburt LII. Wer nun dessen Nachfahr im Regiment gewesen seye / kan man in keinen Historien finden / doch aber ist dieses gewiß / daß die Römer / welche zur selben Zeit / doch mehr durch jhr Gelt / als durch jhre Macht / schon zimliche Herrn in Teutschlandt waren / von da an sich auch dieses Königreichs angenommen vnd frembde König / welche allen Gewalt vnd Macht von jhnen hatten / darein eingesetzet. Solchen frembden Königen (Marcomanner machen sich von dë Römern loß.) aber haben die Marcomanner / mit anderer Völcker Hülff vn̅ Beystand sich vielfältig widersetzet / derowegen die Römer offtmals mit schweren Kriegë sie widerumb zum Gehorsam bringen müssen. Jedoch ist endlich anderer durch Teutschen Völcker Verbündnuß jhre Macht so groß worden / daß sie sich nicht allein von den Römern loß gemacht vnd wider selbsten jre Könige erwehlet / sondern auch gar in Illyrien / Hungarn vnd Italien einbrechen vnd mit Fewer vnd Schwerd (Gerathen vnder deß Attilae Gewalt.) viel Länder verheeren dörffen / biß sie vmb das Jahr nach Christi Geburt CCCC XL IV. vnder deß Attilae / der Hunnen König / Gewalt gerathen / (Komme wider zu jrer Freyheit vnd erwehlen Alaricum zu jhrem König.) vnder dem sie biß nach seinem Todt verblieben / da sie dann vmb das Jahr Christi CCCCLIV. vnder Alarico, welchen sie neben andern Teutschen Völckern zu jhrem König erwehlet wider zu jhrer vorigen Freyheit kommen. Endlich vmb das Jahr nach Christi Geburt CCCC XCV. hat der meiste Theil von den Marcomannern vnnd Sueuis Böhmen / Schlesien / Laußnitz vnnd die nechstangelegene Oerter / verlassen / vnd sich gegen dem Nidergang / in die jenige (Marcomanner ziehen auß Böhmen vnd lassen sich in Schwaben vn̅ Schweitzerland nider.) Länder begeben / welche noch heutiges Tages von jhnen das Schwaben- vnd Schweitzerlandt genennet werden. Nach solchem sind die vbrigen so noch in Böhmen vnd Mähren von den Marcomannern verblieben von den Slauis außgetrieben worden. Dieselben sindt erstlich auß Sarmatia Scythica vber den Maeotischen See in Illyrien oder die jenige (Der Slaven Ankunfft in Böhmen.) Landschafften / welche jetzundt Slavonien vnnd Croatien genennet werden / kommen / vnnd von dannen zum theil vnder jhrem Obristen Lechë in Polen / zum theil vnder desselben Bruder / Zecho in Böhmen vnd Mähren eingefallen / vnd daselbst jhre Wohnungen angerichtet. Da sie dann erstlich von den vmbligenden Völckern Gazari / welchen Nahmen sie noch heutiges Tages in der Türckischen Spraach behalten / hernachmals aber Böhmen / vnnd jhre Slavonische die Böhmische Spraach genennet worden. (Slaven von den Teutschen betrieget.) Nach dem nun die Slaven in Böhmen ein kommen / sindt sie anfänglich den benachbarten Teutschen sehr vberlästig gewesen. Dahero dieselbe mit jhnen schwere Krieg geführt / Willens diese frembde Gäst entweders wider gar zu verjagen / oder doch also im Zaum zul alten / daß die vmbligende Oerter von jhren Einfällen möchten befreyet seyn. In solchen Kriegen haben die Teutschen mehrern theils das Glück auff jhrer Seiten gehabt / also daß sie die Slaven offtmals vberwunden / vnd deren viel in jäm̅erliche Dienstbarkeit (Woher die leibeygene Knecht Slaven genenet werden.) weggeführet / auch dieselben hin vnd wider in gantz Europa herumb gezogen / vnd an Statt deß Viehes zu allerley Arbeit gebrauchet. Dahero es kommen / daß noch heutigs Tages die leibeygene Knecht Glauen genennet werden. Durch solche vielfältige Krieg vnd Niderlagen sindt die Slaven endlich / das Teutsche Joch auff sich zu nemen / vnd denselben jährlichen Tribut zu reichen gezwungen worden. Gleichwol aber haben sie stätigs wider zu newer Vnruh Vrsach genommen / biß sie durch vnabläßliche Krieg dahin gebracht wurden / daß sie letzlich den Frieden von den Teutschen selbsten (Slaven von den Teutschen bezwungen zum Christlichë Glaube̅ gebracht vnd dem Teutschen Reich zugethan.) bitten vnd begehren musten / welchen sie auch / doch mit dem Beding / daß sie jhre Heydnische Abgötterey ablege / den Christlichen Glauben aunemen / vnd mit den Teutschen vnder einem Reich vnd also ein Volck mit jhnen seyn / doch aber / damit jhnen vnnd jhren Fürsten an jhrem Recht nichts benommen seyn solte / erlangten: vnd darmit jhnen also getrew vnnd beständig zu bleiben Vrsach vnd Anlaß gegeben würde / ist von da an der Slavische Adel nicht allein mit allerley Digniteten im Reich begabet / sondern auch vielfältig (Böheimb wird zu einem Churfürstenthumb vnd endlich gar zu einem Königreich gemacht.) mit Gütern bereichet / ingleichem Böheimb mit Hinzuthuung vieler Landschafften erweitert / auch von Keyser Ottone dem Dritten Anno Christi M. zu einem Churfürstenthumb (daß nemlich die Fürsten oder Hertzoge in Böhmen bey Erwehlung vnd Crönung eines Römischen Keysers / die Keyserliche Schencken seyn solten) vnd endlich von Keyser Henrico V. Anno Christi 1086. gar zu einem Königreich / vnnd der damals regierende Hertzog Vratislaus zu einen König gemacht / vnnd seinem Reich die Landschafften Schlesien / Laußnitz vnd Mähren adjungirt. (Böhmische Wappen.) Seinem Sohn Vladislao hat hernach Keyser Friderich / weil er jhme in Eroberung der Statt Meyland in Italien trewlich beygestanden / für jhn vn̅ seine Nachkommen die Königliche Würde bestättiget / vnd dz alte Wappen deß Königreichs Böhmen / so sonsten ein schwartzer Adler gewesen / verändert / vnnd einen rothen Löwen / als welcher ein ansehenlicher Zeichen der Stärcke vnd Tapfferkeit were / als der Adler / hinfort zu führen verordnet. Es hat sich aber ein lächerlich Sach damit begeben: dann als der Mahler ohngefehr den Löwen daß er den Schwantz zwischen den Beinen hindurch gehen hatte / vnd also / als wann er kein Echwantz hette anzusehen war / mahlete / fragten die Böhmen / da sie solches sahen; wo der Schwantzwere / vnd ob das Gemäld einem Affen sich nicht mehr vergleiche / als einem Löwen? Vnd wollten also jhren vorigen Adler wider haben. Wie nun der Keyser hiervon be [4] richtet wurde / sprach er mit lachendem Mund: Man solte ein weissen Löwen in einem rothen Feldt / nicht nur mit einem / sondern mit zweyen vber sich auffgerichteten Schwäntzen mahlen. Welches dann auch also geschehen / vnnd führet das Königreich dieses Wappen noch heutiges Tags. (Prag.) Die Königliche Residentz vnd Haupt Statt in Böheimb ist Prag / von deren Gelegenheit (weil darinn die nachfolgende Tragoedia jhren Anfang genommen / hernacher auch zu Fortsetzung derselben allerley Anstellung vnd Bereitschafftë / gleichsam als in einer Scena gemacht vnnd sonsten zu Hinrichtung so vieler hoher vnd vornehmer Personen gebrauchet worden) wir auch kürtzlich an diesem Ort etwas melden wollen. Sie wird in drey vnderschiedliche Stätt / als in die Alte / Newe vn̅ Kleine Statt / so auch die kleine Seiten genennet wirdt / abgetheilet / vnd meldet AEneas Syluius in Hist. Bohem. daß sie an Grösse vnnd Herrligkeit (schon zu seinen Zeiten) der Statt Florentz in Italien nichts nachgebe. Die alte Statt ist von Lybussa / Croci deß zweyten Hertzogen in Böheimb Tochter / vnd jhrem Gemahl Primislao erbawet vnd mit Mawren vmbgeben worden / vnnd weil sie nicht gewust / was sie dieser Statt für einer füglichen Nahmen geben solte / schickte sie etliche der jhrigen auß / mit Befehl / daß sie den Ersten so sie etwas arbeite finden / was er machte / frage / vnd das erste Wort / so derselbe reden würde / in acht nemen / vnd die Statt darnach nennen solte. Als diese nun jhren Befehl außzurichten hingiengen / traffen sie einen an / so einen Klotz behiebe: Vnd wie sie jhn fragten / was er machte / sprach er; Prah (das heist in Böhmischer Spraach ein Schwell) wolte er für seine Thür machen. Nach dem nun dieses der Lybussae angesagt worden / hat sie der Statt den Nahmen Praha, (so nach der Zeit in Praga verändert worden) gegeben / darneben die Vrsachen / warumb sie fürnemlich diesen Nahmen erwehlet / angezeiget / nemlich es were zwar ein Thürschwell ein schlechtes Ding / dock verursachte es bißweilen daß auch hohe vnnd Fürstliche Personen sich daran stiessen vnd verletzeten: also hoffete sie auch / es würde die Macht vnnd Herrligkeit dieser Statt so groß werden / daß auch wol Könige vnnd Fürsten / so jhr feindlich zu setzen wurden / sich daran stossen vnnd verletzen würden. Es ligt diese alte Statt gantz auff einer Ebne / mit herrlichen vnnd prächtigen Gebäwen gezieret / wirdt durch die Multaw von der kleinen vnderscheiden / vber welches Wasser eine Brücke / so von Keyser Carolo dem IV. der auch ein König in Böhmen gewesen / auff das allerkünstlichste mit vier vnnd zwantzig steinernen Bögen erbawet / in besagte kleine Statt oder kleine Seiten gehet. Gedachte kleine Statt / begreiffet auch in sich Viti Kirch vnnd das Königliche Schloß / so bey einander auff einem zimlich hohen Berg ligt / dazu man einen fast gähen Gang hinauff steigen muß / vnnd vielmehr einer kleinen Statt als einem Schloß gleich sihet / ist von vorgedachtem Keyser Carolo also auffs herrlichste zugerichtet auch das Schloß Vicegrad oder Retschin / mit newen Mawren vnnd Thürnen befestiget worden. Der hat auch die Newstar erbawet / mit Mawren vnnd Gräben / in welchen zwar kein Wasser ist / aber doch leichtlich auß der Multaw darein geleitet werden kan: Ingleichem de herrliche vnd künstlichen Brückenthurn auffgeführet: Ein hohe Schul vnd Collegium, so von jhm Collegium Carolinum genennet worden / angerichtet / vber diß auch auß dem Pragischen Bistthumb / welchs sonsten dem Maintzischen Ertzbistthumb vnderworffen war / durch Bewilligung Pabsts Clementis deß VI. ein Ertzbißthumb gemacht / vnd hat die Statt an Grösse / Macht vnd Herrligkeit vnder diesem Keyser sehr zugenommen. Wer ein mehrers von dieser Statt wissen wil / der kan Dubrauium, Cosmam Pragensem, AEneam Syluium vnd andere Böhmische Geschichtschreiber besehen. Wir kommen nun auff die Vrsachen vnnd ersten Anfang / darauß nicht allein in vorigen Jahren (Vnderschiedliche Religionen ein Vrsach deß Kriegs in Böhme̅.) grosse Vnruhe / Krieg vnnd Blutvergiessen / wie Sebast. Francus vnnd die obgedachte Böhmische Geschichtschreiber bezeugen in Böheimb entstanden / sondern auch zu dieser vnserer Zeit das langwirige Kriegswesen vnnd grewliche Landsverwüstungë vrsprünglich herkommen. Die sindt gewesen die vnderschiedliche Religionen / welche sich baldt von der Zeit an als die Böhmen den Christlichen Glauben angenommen stätigs in diesem Königreich befunden / vnder welchen die vornembste gewesen / nach den Römischen Cathoschen / die Waldenser / Piccarder / Hussiten / Thaboriten / Urphani, sc. Wie nun solche vnderschiedliche Religionen in vorigen Jahren / lang vor Doct. Lutheri Zeiten sich niemals mit einander vertragen können / sondern offtmals grossen Jammer / Krieg vnnd Blutvergiessen angerichtet / wie bey vorgemeldten Scribenten weitläufftig davon zu lesen: also hat auch bey vnnd nach desselben Zeiten / je mehr der Vnderscheid in der Religion gewachsen / auch vmb so viel desto mehr die Verbitterung der Gemüther gegen einander zugenommen. Dann nach dem D. Martinus Lutherus wider das Bapstthumb zu predigen angefangen / (Vnderscheid der Religionen vnder den Wörtlein sub vna vnd sub vtraque verstanden.) sindt nicht allein viel in Böhmen seiner Lehr zu gefallen: sondern es haben sich auch ein grosser Theil auff deß Caluini vnnd Zwinglii Seiten gewendet: Theils sindt auch Picardisch / die vbrigen aber Römisch Catholisch verblieben. Vnd diese zwar / weil sie das Sacrament deß Altars den Layen nur vnder einer Gestalt reichen / sindt die sub vna, oder die vnder einerley: die andern aber weil sie vnder beyderley Gestalt solches gebrauchen / die sub vtraque, oder die vnder beyderley / genennet worden. (Böhmische Stände sub vtraque trachten nach freyer Religionsvbung.) Weil nun vngeachtet solcher vnderschiedlicher Religionen jederzeit Römische Catholische Könige in diesem Königreich herrscheten / vnnd sich offtmals vielfältige Vuruhe vnd Streit zwischen
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denen sub vna vnd sub vtraque zutrugen / wolten die sub vtraque jhrer Religions Vbung halber versichert seyn / brachten derowegen bey Keyser Maximilian Anno 1575. so viel zu Wegen / daß er jhnen das freye exercitium jhrer Religion / doch nur in Böhmischer Spraach zuliesse. Als sie nun bey Regierung Keysers Rudolphi wegen der Religion selbe nicht allein in Böhmischer / sondern auch in Teutscher Spraach offentlich zu treiben ein beständige Versicherung / beydes für sich / vnd auch für jhre Nachkommen zu haben begerten / selbige aber nach jhrem Begeren nicht zu Wegen bringen kondten / liessen sie es also anstehen biß auff das Jahr 1608. Zur selbigen Zeit / als Ertzhertzog Matthias die Vngarische Cron begehrte / deßwegë zu Anfang deß Maij mit einem grossen Kriegsheer für die Statt Prag rückete / vnnd derenthalben Keyser Rudolphus die Ständte vmb Hülff anruffte / da haben sie zwar bey dem Keyser Gut vnnd Blut auffzusetzen sich erbotten / doch also / daß Er zuvor jhrem Begehren welches die Zulassung eines freyen exercitii Religionis der Böhmischen vnnd Augspurgischen Confession / darnach die Abschaffung etlicher Politischen Grauaminum betroffen / ehe sie auff seine Proposition sich erklären dörfften / ein Gnügen thun wolte. Darauff der Keyser im letzten Puncten jhnen alsobald willfährig gewesen: den Ersten aber wegen deß exercitii Religionis, der damaligen Vngelegenheit vnnd Kürtze der Zeit halben auff nechstkünfftigen Landtag / zu erörtern versprochen. Demnach nun dieser Landtag in dem Januario Anni 1609. gehalten wurde / begehreten die Stände sub vtraque, ehe sie sich auff die Keyserliche Proposition erkläreten zuförderst das freye exercitium Religionis im gantzen Königreich. Darauff jhnen der Keyser in einem verschlossenen Schreiben seine Resolution zustellen liesse / welche aber also beschaffen war / daß die Stände sub vtraque darauß gnugsam verspüre [6] ten / daß der Keyser durch böse Rathgeber sich hette verleiten vnd jhrem Begeren ein Genügen zu thun abhalten lassen / waren demnach mit solcher Resolution nicht zu frieden / sondern hielten ferrner an / vnd liessen dem Keyser die Assecuration Schrifft / so jhnen von Keyser Maximilian 1575. ertheilet worden: Item ein Schreiben / so Er an einen vornehmen Böhmischen Herrn / Schwendy genannt / mit eygner Handt ohngefährlich dieses Innhalts geschrieben; daß er nicht zulassen wolte / daß jemandt im Königreich Böheimb in Glaubens oder Gewissens Sachen gezwungen werden solte; sampt einer Bittschrifft vberreichen dieses Innhalts; jhre Confession were in Gottes Wort gnugsam gegründet / vnd dahero nicht für ketzerisch / viel weniger für ein newe Confession zu achten / sondern were eben die jenige / so Anno 1575. Keyser Maximiliano von jhren Vorfahren / deren eins Theils noch im Leben vberreichet / vnnd von jhme offentlich vnnd absonderlich zugelassen worden / mit genugsamer den Ständen darüber (ohne einigen vnder jhnen vorgehenden gemachten Vnderscheidt in der Religion sub vtraque) gegebener Assecuration / vnnd mächtiger Vertheidigung gegen die jenigen / so diese Confession wider Jhrer Majestät Königlich Jurament vnd Lands Ordnung zu seyn / sagen dörfften. So komme sie auch mit der Augspurgischen Confession in vsu gantz vbereyn / welche im Reich / als dem gantzen Corpore zugelassen / vnnd dahero in dem Königreich Böheimb als dem vornemesten Gliedt desselben nicht könne abgeschlagen werden: Auch weren die alte pacta, sampt allen darauß herrührenden vnnd sich darauff erstreckenden Verträgen Anno 1567. auffgehaben / was auch davon in der Landtaffel noch vbrig / verbinde die Stände nicht dahin / daß sie vnder einander / was dem andern Theil gefällig / glauben müsten / sondern zur Erhaltung Christlicher Lieb vnd Einigkeit / damit kein Theil von dem Andern vntergetrücket / sondern beyde jhrem Gottesdienst vnverhindert pflegen möchten. Gleich wie auch Reyser Maximilianus mit freywilliger Auffhebung der Pacten / ohne Respect einiges Menschen / wider sein Königlich Jurament vnnd gut Gewissen nichts gehandelt: also könne er auch die Confession den Ständen sub vtraque, ohne Zuthun deß Pabsts oder eines andern mit gutem Gewissen / vnnd ohne Verletzung seines Königlichen Juramens / freystellen vnd zulassen: Insonderheit weil auch das natürliche Recht / daß / weil die Ständt dieses Königreichs in allem andern gleich / weren sie auch in diesem Hauptstück / was der Seelen Seeligkeit anlangete / nicht von einander zertrennet seyn solten / erforderte: sonderlich weil es dienete zu Erhaltung vnnd Fortsetzung guter Correspondentz / Lieb vnd Vertrawlichkeit / ja daß noch mehr seye / Jhre Majestät auff abgewichnem Landtag Anno 1608. sich erkläret / daß dieser Articul auff diesem Landtag für allen andern Dingen solte fürgenommen vnnd abgehandelt werden / ausser dessen solten die Stände nicht schuldig seyn / wegen der Königlichen Proposition zu tractieren / das Religionwesen aber einen Weg wie den andern in denen terminis, wie es auff gedachten Landtag befunden werde / verbleiben solte. Weil dann auß diesem Sonnen klar erscheine / daß nicht allein der Stände Suchen in puncto Religionis Christlich vnd rechtmässig seye / sondern auch daß Jhre Maj. mit Freystellung der Confession / Restituirung deß Cösistorii, Einraumung der Pragerischen Academia, sich so wenig vergriffen / als Keyser Maximilian der die Compactata auffgehaben / darinn damals nichts mehrers / dann die Communio sub vtraque oder der Gebrauch deß Heyligen Abendmals vnder beyder Gestalt zu gelassen / das ander aber alles / in seinem vorigen Standt / vnd vnter dem Zwang der Kömischen Kirchen verbleiben sollen vnd müssen: Als gelebten Sie / die Stände / der Hoffnung / Jhre Majest. würden sie Jhrer billichen Bitt gewehren. In Verbleibung aber dessen / da der Landtag darüber solte zergehen / so wolten demnach die Stände / als trew / gehorsamb / beständig vnd auffrichtige Vnderthanen / hiermit vor Gott vnnd aller Welt bezeuget haben / daß sie Jhrer Maj. deß keine Schuld zumessen / noch an solchem Vbel selbsten schuldig weren / sondern die jenigen / so Sie an Jhrem wolbefugten Intent vnd Vorhaben / wider Gott vnd Recht gehindert hetten vnd noch hindern theten. (Reyserliche Räthe den Böhmischen Ständen sub vtraque an Erhaltung der Religions Privilegien verhinderlich.) Vnder dessen bemüheten sich die Römisch Catholischen / sonderlich die Keyserliche Räthe zum hefftigsten / daß obberührtes der Stände Begeren von dem Keyser abgeschlagen würde / mit Vorwenden deß Reichs Constitutionen vnd das Königlich Jurament würde dardurch geschwächet; so gienge auch Keysers Maximiliani Assecuration in dem exercitio Religionis allein auff die Stände sub vtraque, die zwar das Sacrament deß Altars vnder beyderley Gestalt auß spendeten / aber doch in anderm den Kömischen Pabst für das Haupt der Christlichen Kirchë hielten. Als nun hierauff die Stände Jhre Abgesandten zum König in Hungarn / vn̅den Evangelischen Churvnd Fürsten / deren Intercession zu erlangen abfertigten / vnd Jhre Keys. Maj. solches in Erfahrung brachte / haben sie sich selbsten vber dero Räthen beschweret / vn̅durch ein Mandat den Ständen sub vtraque einen besondern Tag / den Religionspuncten abzuhandeln / angesetzet: Es ist aber dieses Mandat durch vnrühige Köpffe ingehalten / vnnd ein anders wider bemeldte Stände / daß sie nemlich von Zusammenkünfften abstehen / solten / vorgeleget worden / welches hernach gefährliche Aufflauff vnd Tumult zu Prag vervrsachet / biß der Keyser einen gemeinen Landtag / welcher auff den 25. Maij gehalten / vnnd darbey so wol der Religionpuncten / als andere Sachen abgehandelt werden soltë / außgeschrieben. Demnach nun solche benente Zeit deß landtags herbey kommen / ist derselbe zwar gehalten / aber doch nicht nach der Stände sub vtraque Begehren geendet worden. (Böhmische Stände sub vtraque) Derhalben theten sie dem Keyser zu wissen / daß sie von jhren Feinden / vnd Widersachern sich [7] nicht mehr also herumb führen / viel weniger von (stellen ein Defensionwesen an.) seinen Königlichen Worten vnd Verheissungen abtreiben lassen: sondern weil sie auch verommen daß in Bayern vnd andern benachbarten Orten grosse Kriegsbereitschafften vnd allerley gefährliche Anschläge gemach würden / ein Defensionwesen / damit sie jhren König / sich vnd die Jhren wider jhre Feinde beschützen möchten anstellen wolten. Weil nun eben zu der Zeit auch der Schlesischen Stände Abgesandten zu Prag vmb die freye Vbung der Augspurgischen Confession ansuchten / haben dieselbe den Böhmen / wo es die Noth erfordern wurde / Hülff vnd Beystand zu leisten versprochen. Als nun besagte Böhmische Stände keine Resolution erlangen kundten / brachten sie etlich Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß zusammen / vnnd lissen selbiges in die Statt. (Böhmische Stände sub vtraque erlangen stattliche priuilegia vber jhre Religion.) Darauff dann endlich auff der Chur Sächsischen Legaten fleissige Fürbitt vnnd Anhalten den II. Julij dieses lauffenden 1609. Jahrs alles nach der Stände Wunsch vnnd Willen außlieffe / also daß sie jhr Begeren erhielten / das freye exercitium Religionis durch das gantze Königreich erlangten / vnnd darüber von dem Keyser nach folgenden Maiestätbrieff zu Wegen brachten: (Keysers Rudolphi II. Majestätbrieff vber das freye exercitium Religionis Augspurgischer Confession in Böhmen.) Wir Rudolff der Ander von Gottes Gnaden / erwehlter Römischer Keyser / sc. Zu ewiger Gedächtnuß in Krafft dieses Brieffs / sey männiglichen kundt gethan; Nach dem alle drey Stände Vnsers Königreichs Böheimb / so den Leib vnnd Blut deß Herrn Jesu Christi vnter beyderley empfangen / Vnser liebe Getrewe / in gemeinem Landtag (welcher vergangenen 1608. Jahrs / Montag nach Exaudi, auffm Prager Schloß angegangen / vnnd eben dasselbe Jahr / Freytag nach Johannis deß Tauffers beschlossen worden) bey Vns als jhrem König / allervnterthänigst vnnd gebührlichen angehalten vnnd gebetten / damit sie bey der gemeinen Böhmischen Confession vnd Glaubens Bekandtnuß (welche von etlichen die Augspurgische genennet wirdt) im Jahr Christi 1575. auff allgemeinem Landtag zusammen getragen / vnd der Keyserlichen Majestät weylandt Keyser Maximiliano / Vnserm geliebsten Herrn Vattern / löblichster vnnd seeligster Gedächtnuß / vbergebenen Confession (die jhnen bald damals / wie Wir gewißlich berichtet worden / vnd auß dem Schreiben Vnsers geliebsten Herrn Vattern eygner Handt / auch andern bey der Landtaffel verzeichneten Gedächtnussen vernommen / von Jhrer Majestät bewilliget worden) auch jhrer vnter einander auffgerichtet vnnd in der Vorred eingebrachter Vergleichung / so wol bey andern ansuchen vnnd Begeren jhre Religion betreffendt / so außdrücklich fürgedeutet / erhalten worden / solche jhre Christliche Religion sub vtraque frey vnnd von männiglich vngehindert vben vnd fortpflantzen / vnnd also in diesem allen / daß die Ständt genugsam von Vns versichert werden möchten / inmassen dieser Articul vnd jhr Begeren / in gemeltem Landtag / vnnd der Landtag in die Landtaffel in das grüne Buch der gemeinen Landtägen Anno 1608. Montag nach Exaudi sub lit. K. 8. einverleibt / diß weitläufftig vnnd außführlichen in sich begreifft. Weil Vns aber damals hochwichtiger Geschäffte halben / welcher wegen bemeldter Landtag am meisten angestellt / vnnd die da einigen Auffschub nicht dulden möchten / dieses zu bestättigen vnmöglich fürgefallen / haben Wir zu weiterer Erörterung solcher Sachen gnädigst Auffschub begert / biß auff künfftigen Landtag / welcher auff den Donnerstag vor Martin nechstfolgends verlegt worden: Immittelst auch die Stände sub vtraque versichert / woferrn solches auff allgemeinem Landtag nicht zu Endt gebracht würde / daß sie vnter dessen jhrer Religion ein frey vnnd vngehindertes exercitium haben vnnd halten / auch biß zu endlicher Hinlegung dieses Articuls / zu einiger Erwegung oder Abhandlung anderer Articul / so Wir jhnen in der Landtags Proposition vortragen würden / zu schreiten gar nicht schuldig oder verbunden seyn sollen / wie dann solches Vnser gnädigst Begeren / vnd Versicherung mit mehrem bezeuget. Nach welchem allgemeinen Verbleiben / als der Landtag auff gemelten Termin Donnerstag vor Martin angestellt / auß erheblichen Vrsachen von Vns verschoben / vnd ein anderer den Dienstag nach Pauli Bekehrung Anno 1609. angestellt / vnnd mit Vnsern Mandatis auff das Prager Schloß außgeschrieben worden / haben obgemeldte Ständt sub vtraque abermals die vorige Confession / vnnd wie sie sich vndereinander verglichen / Vns vbergeben / vnnd nicht vnderlassen / bey Vns als jhrem König vnd Herren / nicht allein durch vnterthänigs vnnd demütiges Flehen vnnd Bitten / sondern auch durch stattliche vnd ansehenliche Intercession vnd Fürbitt zu sollicitiren vnnd anzuhalten / daß Wir geruheten solches der Stände sub vtraque, als Vnser lieben Getrewen / Bitten vnd Ansuchen gnädigst zu bewilligen. Als Wir nun diß mit Vnsern Obristen Land-Officirern vnnd andern Räthen dieses Königreichs Böheym in Vnser Keys. vnd Königliches embsiges Erwegen gezogen / haben Wir für gut angesehen / auff vnterthäniges demütiges Bitten vnnd Begehren deren von Herren vnnd Ritterstands der Prager vnd andern Abgesandten der Stätt / aller drey Stände sub vtraque dieses Königreichs Böheym / so sich zu der bemeldten Confession bekennen / Vnserer lieben Getrewen Vnterthanen allen dreyen Ständen in gemein deß Königreichs Böheym / einen gemeinen Landtag auffm Montag nach dem Sontag Rogationum in der Creutzwochen dieses 1609. Jars durch Vnserige Königliche Mandat außzuschreiben / auff das Prager Schloß zu verlegen / vnd in publicirten Mandatis auch mit anzuhefften / daß Wir bey diesem Landtag die schließliche Erörterung deß Articuls von der Religion in der Landtags Proposition einbringen / Item wie auch alle vnd jede / so wol vnter Beyder als Einerley vnd die sich zu [8] der Vns vbergebenen Reiligion bekennen / jhre Religion / ohn allerley Bedräng-vnd Verhindernuß es sey von Geistlichen oder Weltlichen Personen frey vben vnd fortpflantzen möchten / gnugsam versichern vnd versehen wolten: Wie solches Vnsere Mandata deren datum auffm Prager Schloß / Sonnabendts nach dem Sontag Iubilate dieses 1609. Jahrs / in bemeltem Articul von der Religion weiters sagen. Zu welchem allgemeinen von Vns außgeschriebenen Landtag / weil sie alle drey Ständt gehorsam vnnd vnterthänigst sich haben eingestellt / vnd wir auch / laut Vnsers gnädigen Versprechen in bemeldtem Mandat dem Articul von der Religion in der Landtags Proposition zu förderst fürbringen lassen / haben offtermeldte drey Stände sub vtraque einhellig jhr voriges begehren vnd bitten / durch eine Vns vbergebene Schrifft / wider ernewert / vnnd genugsame Versicherung / vnnd bey der Landtaffel Bestättigung desselbigen vnderthänigst gebetten. Dieweil Vns dann nichts liebers ist / als dessen Vnserem Königreich vnter allen dreyen Ständen / so wol einer als beyderley Gestalt / allen Vnsern lieben getrewen Vnderthanen nun vnd zu ewigen Zeiten standhafftige Liebvnd Einigkeit / Fried vnnd Verträglichkeit / zu Auffnehmen vnd Erhaltung gemeinen Bestes / gepflantzet / ein jedes Theil bey der Religion / bey welcher sie jhren Seelen Seeligkeit versichert zu seyn festiglich glaubet / freywillig / vnverhindert vnd vnbedrängt neben dem andern möge verbleiben vnd gelassen werden: damit also / wie billich dem Anno 1608. geschehenen Landtstag Beschluß vnnd dem newlich publicirten Mandat [in welchem Wir die vereinigte Ständt / so sich zu gemeldter Confession bekennen / für die / so sie allezeit gewesen / nemlich für Vnsere trewe vnnd gehorsame Vnterthanen / vnter Vnsern gnädigen Schutz zu allen Ordnungen / Recht / Gerechtigkeiten vnd Freyheiten dieses Königreichs erstrecket / erkennt vnnd gehalten] gemäß vnd gehörig (auff welche sich Vnsere Königliche Pflicht / Recht vnnd Landsordnung erstrecket / erkennet vnnd gehalten / auch gegenwärtig erkennen vnd halten / Folge vnnd ein Gnüge beschehe / in Ansehung vnnd Betrachtung der obberührten stattlichen Intercessionen vnd Fürbitten / vnnd dann auch vff vielerley embsiges Anhalten vnnd Bitten jhrer selbst / der Ständt sub vtraque neben der Trew vnnd nützlichen Dienst / so sie Vns die gantze Zeit Vnsers glückseligen Regierens vber sie / mit der That erzeigt vnd bewiesen haben: Auß diesen allen vnnd anderen vielen Vrsachen / mit reiffem Rath / bedacht / Vnsern guten Gewissen / Königlicher Bohemischer Macht / vnnd mit Rath Vnserer Obristen Officirern / Landrechtbeysitzer vnnd Räthen / haben Wir den Articul die Religion betreffendt mit allen dreyen Ständen dieses Königreichs Böheimb / bey gegenwärtigem Landtag / so auff dem Prager Schloß gehalten wirdt / erörtert / vnd also endlich beschlossen / Wir die Stände sub vtraque mit folgender Vnsern Majestät oder Königlichen Brieff versichert haben / vnd versichern. Fürs erste wie es vorhin bey der Landtaffel lit. A. 32. bestättigt ist / was die Religion vnder einer oder beyderley Gestalt belangt / daß sie einander nicht bedrängen / sondern für einen Mann bey einander stehen als trewe Freunde / vnnd ein Theil das ander nicht schmehen soll / das soll bey diesem Articul also gäntzlich verbletben. Vnnd sollen hiermit beyde Theil / wie jetzo / also auch künfftig einander verbunden seyn bey der Peen so hiervon in der Landsordnung begrieffen ist. Vnd dieweil die vnter einerley in diesem Königreich / jhrer Religion ein frey vnnd vngehindertes exercitium haben / in welchem jhnen die vnder beyderley / so sich zu der Confession bekennen / keinen Eintrag thun oder Ordnung geben / daß hierin eine Gleichheit möge gehalten werden. Derowegen verwilligen Wir / vnnd geben jhnen Recht vnnd Macht darzu / daß obgemeldte vereinigte Stände sub vtraque Herren vnnd vom Adel / Prager-Berg-vnd andere Stätte sampt jhren Vnderthanen / in Summa alle die sich zu der Böhemischen Confession / welche löblicher vnd seliger Gedächtnuß / weylandt Keyser Maximilian / Vnserm liebsten Herren vnd Vattern / auff allgemeinem Landtag Anno 1575. vnd jetzt auffs new auch Vns vbergeben worden (bey welcher Wir sie allergnädigst zu schützen versprochen) bekennt haben vnnd noch bekennen / keinen außgenommen / daß sie nemlich jhre Christliche Religion sub vtraque / laut deren Confession / vnd vntereinander auffgerichtete Vereinigung vnnd Vergleichung / frey vnnd vngehindert / aller Orten vben vnd vorbringen / bey jhrem Glauben vnd Religion / Priesterschafft vnd Kirchenordnung / welche bey jhnen ist / oder auffgerichtet werden würde / friedlich mögen gelassen werden / biß zu gäntzlicher Christlicher einhelligen Vergleichung wegen der Religion im Heyligen Reich. Vnd also sollen sie weder jetzt noch künfftig Zeit nicht schuldig seyn / sich nach den compactatis, welche auf allgemeine Landtage Anno 1567. in den Landpriuilegiis vnnd anderswo außgelassene / zu reguliren. Ferrner wollen Wir in folgenden den Ständen sub vtraque, auch diese sondere Gnade thun / vnnd allen dreyen Ständen / so sich zu dieser Confession bekennen / das Vnter Pragerisch Consistorium in jhre Macht vnd Verwaltung widerumb einantworten / vnd verwilligen gnädigst darzu / daß die vereinigte Stände sub vtraque solches consistorium mit jhrer Priesterschafft / nach der Confession vnd jhrer Herrn Vergleichung reformiren vnnd vernewen / jhre Praedicanten / so wol Böhemische vnnd Teutsche / allda ordiniren lassen / oder welche allbereit ordiniret worden / von dannen ohn einige Verhinderung deß Pragerischen Ertzbischoffen oder aber jemandt anders auff jhre Collatur nemen / vnd dieselben damit besetzen mögen. Nichts weniger gebë wir auch gnädigst in die gewalt ??? Stände / (wie sie jnë den von Alters hero zu [9] gestanden) die Pragerische Academi mit allen Zugehörungen / die selbe mit tauglichen vn̅ gelehrten Männern zu besetzen / gute vnd löbliche Ordnung vnd Gebräuch auffzubringen / vnd vber beyde / als das Consistorium vnd Academi, gewisse vnd tüchtige Personen zu Defensorn vnd beschützern anzuordnen vnd zu bestellen. Vnder dessen aber / vnd ehe diß alles gebührlichen ins Werck gerichtet werde / sollen nicht weniger als drey Stände sub vtraque, wie oben bemeldt / als nemlich / daß sie jhrige Religion ohne Bedrangnuß vnd Verhindernuß möchten fort vben / vollkömlich gelassen werden. Vnd wie viel Personen die vereinigten Stände sub vtraque jhres mittels zu Defensoren vber gemelt jhr Consistorium vnnd Academiam, nach jhrer einhelligen Vergleichung / auß allen dreyen Ständen in gleicher Anzahl verordnen / vnd dieselben Vns / als jhrem König vnnd Herren vbergeben werden / dieselbe Vns alle nahmhaffte gemachte vnd vbergebene Personen / keinen hievon außgelassen / wollen vnd sollen Wir / jnnerhalb zwey Wochen von dato der Vns vbergebenen Verzeichnuß / darzu bestättigen / vnd sie für Defensores erklären / doch vber der Stände jhnen gegebene Pflicht vnd Instruction / in keine andere Instruction noch Pflicht sie zu ziehen. Da wir aber anderer Verhinderung wegen in obgemeldter Zeit dieselbige nicht bestättigen köndten oder würden / so sollen sie doch eines Weges als den andern / vber beydes Desensores verbleiben / alles das thun vnd verrichten / als wann sie von Vns confirmirt vnnd bestättiget weren / vnd da auch einer auß jhnen stürb / werden die Stände sub vtraque an statt desselben bey nechst darauff folgenden Landtag / einen andern zu denen noch vbrigen im Leben verbliebenen / wehlen vnnd zu geben können. Welches also in das künfftig allezeit obbeschriebener Gestalt / wie von Vns / Vnsern Erben vnnd künfftigen Königen in Böheimb / also auch von jhnen den Ständen sub vtraque vnd Defensorn obseruiret vnd gehalten werden solle. Wann auch jemand auß den Vereinigten allen dreyen Ständen sub vtraque dieses Königreichs / ausserhalb den Kirchen / vnnd Gottshäusern / welche sie jetzundt halten / vnnd jhnen vorhin zuständig (bey welchen sie auch friedlich geschützt vnd erhalten werden sollen) jrgendt in Stätten / Stättlein vnd Dörffern oder anderswo / wolte oder solte mehr Kirchen oder Gottshäuser oder Schulen / zu Vnderweissung vnd Aufferziehung der Jugendt / auffrichten vnd bawen lassen; dasselbe soll gleich / wie den Herren vnd Ritterstandt also auch den Pragern Berg-vnnd andern Stätten in gemein / vnnd einem jeden insonderheit / an jetzo vnnd ins künfftig zu thun von männiglichen vngehindert frey vnnd offen stehen. Weil dann auch in vielen Vnsern Königlichen vnnd auch der König in Stätten dieses Königreichs / nicht wenig sub vna vnd sub vtraque vnder einander wohnen / deren wegen ist diß Vnser sonderer Will vnd Befelch / daß zu Erhaltung Lieb vnnd Einigkeit / ein Part der andern in Vbung jhrer Religion vnd Kirchen Ordnung / nicht eingreiffen / oder fürschreiben / die Begräbnuß todter Leichnam in Kirchen / vnnd auch Kirchhöffen / wie auch das Läuten nicht abschlagen vnnd verbieten / vnnd also von heutiges Tags dato an / keiner / wie auß den höhern vnnd freyen Ständen / also auch den Stätten / Stättlin vnd Bawrsvolck / weder von jhrer Obrigkeit / noch von keinem andern Geistlichen vnd Weltlichen Stands Personen / von seiner Religion abgedrungen / vnd also zu einer andern / es sey durch Gewalt oder listige erdachte Fündlein / gezwungen vnd abgeführet werden solle. Vnd ist also diß alles auff nichts anders / als zu Erhaltung Lieb vnd Einigkeit / trewlich gemeynt vnnd angeordnet. Derowegen versprechen Wir bey Vnsern Königlichen Worten / daß alle drey vereinigte Ständte / so sich zu der Böhmischen Confession bekennen / sampt jhren Nachkommenden / bey allem obgesatzten von Vns / Vnsern Erben vnd zukünfftigen Königen in Böheimb / gantz vnd vollkömlich ohne Verwirzung sollen gelassen / erhalten vnnd geschützet werden. Inmassen wir sie dann in dem Religions Friede deß Heyl. Reichs / als ein vornehmes Gliedt desselben gäntzlich mit einschliessen: Soll auch jhnen hierin ins künfftig / weder von Vns / Vnsern Erben vnd künfftigen Königen in Böhmen / noch von andern Geistoder Weltlichen Personen / zu künfftigen vnnd ewigen Zeiten eine Verhinderung oder Eintrag nicht geschehen / noch verstattet werden. Wider solchen obgedachten auffgerichten Landfried / vnd den Ständten sub vtraque von Vns widerfahren Versicherung / wollen Wir nicht daß eintzige Befelch oder etwas dergleichen welche die geringste Verhinderung desselben vervrsachen möchten / von Vns / Vnsern Erben vnd Künfftigen Königen in Böheimb / oder jemandt anders / außgehen oder angenommen werden sollen. Vnd im Fall dergleichen etwas außgienge / oder von jemandt angenommen würde / soll es doch vnträfftig seyn / vnd auff den Fall weder mit Recht / noch ohne Recht / etwas gevrtheilet oder außgesprochen werden. Wie dann wir auch dar gegen alle andere Befelch vnd mandata, so vor diesem wider die Ständt sub vtraque, so sich zu bemeldter Confession bekennen von was jmmer Orten außgegangen seyn / in Gegenwärtigkeit auff heben / vernichten / Todt erkennen vnd halten: Daß also alles / was die Stände an jetzo vnd zuvor / bey Bestättigung dieses Articuls begehrt / sampt allen dem / was in zwischen vnd vorgelauffenem / weder jetzo / noch ins künfftig / zu einigem Nachtheil oder Abbruch deß ehelichen Leynmuth / oder ander Beschwerung vnd Anstössen / allen dreyen Ständen in gemein vnd insonderheit / von Vns / Vnsern Erben vnd künfftigen Königen in Böhmen / nicht gerechnet / oder bemeldten Ständen vbel angezogen vnd gedeutet werden soll vnd dieses zu künfftig-vnd zu ewigen Zeiten.
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Befehlen hiemit allen Vnsern Obristen Officirern / Landrechtsbesitzern vnd Räthen / auch allen Ständen vnd Einwohnern dieses Königreichs / so an jetzo vnd künfftig seyn werden / Vnsern lieben getrewen / daß jhr gemeldte Herren / Ritterschafft / Präger-Berg- vnd andern Stätten / alle drey Ständen dieses Königreichs / sampt allen jhren Vnterthanen / in Summa alle die sub vtraque welche sich zu dieser Böhmischen Confession bekennen / bey dieser Vnserer Versicherung vnd Majestät / wie dieselbige in allen Articuln / Sententzen / vnd Clausuln lautet / vertrettet vnd schützet / selbst jhnen hierin einigen Eintrag nicht thut / viel weniger andern thun wirdt / vnd diß bey Vermeydung vnsers Zorns vnd Vngnad. Vnd wöllen vber diß / da jemandt / es sey von Geist- oder Weltlichen Personen / diese Majestät zu vbertretten sich vnterstunde / so erkennen wir Vns schuldig / sampt Vnsern Erben vnd künfftigen Königen in Böhmen / wie auch den Ständen dieses Königreichs zu einem jeden deroselben / als einem Verhinderer vnd Zerstörer deß gemeinen Friedens / zu greiffen / die Stände hergegen bey dem Jhrigen zu schützen vnnd zu verthätigen / wie solches in der Landtsordnung der Articul von Beschützung deß Landes / guter Ordnung vnd Rechten desselben klärlich außweiset. Endlich befehlen wir den grössern vnd mindern Officirern bey der Landtaffel dieses Königreichs Böhmen / daß sie zu künfftiger Gedächtnuß diesen Brieff vnd Majestät in der Landtags Relation / welche bey diesem Landtag von allen dreyen Ständen dieses Königreichs Böheimb bey der Landtaffel geschehen wirdt / in die Landtaffel mit einleiben / vnd hernach diß Original zu andern Freyheiten vnnd Land Privilegien auff Carlnstein legen vnnd verwahren lassen / sc. In gleichem haben auch die Stände sub vna vnd sub vtraque vnder einander eine Vergleichung / vnder dem in dem Majestät Brieff bemeldten dato auff gerichtet / welche der Landtafel einverleibet worden / nach folgenden Innhalts: Weil von Jhrer Keyserl. Majest. den Ständen sub vtraque, durch den Majestät Brieff eine Versicherung gethan / jhre exercitium Religionis offentlich vnd frey ohn alle Verhinderung zu gebrauchen / auch vber das das vndere Cösistorium vnd die Prägerische Acade miam in jrem Gewalt gegeben worden: Als werde es diß falls bey gemeltem Majestät Brieff verlassen. Es solte auch je ein Standt den andern / wie die sub vna die sub vtraque, also auch die subvtraque die sub vna bey jhrem Gottesdienst / Kirchen / Klöstern / Collegien / Aussatzungen vnd andern örtern / so jedes Theil besitzet / sampt den dazu gehörigem Einkommen vnd Gefällen vnmolestiret verbleiben lassen. In gleichem wo Jhre Keys. Maj. oder jemand anders auß den höhern Ständen sub vna oder sub vtraque auff Jhre Herrschafften einen Priester sub vtraque, so von dem Ertzbischoff zu Prag geweyhet were / einsetzen wolten / sie dessen berechtiget seyn solten. In welcher Gemein oder Kirchenspiel sich jemand befinde / der sich nach einem Priester sub vtraque so von dem Ertzbischoff zu Prag geweihet worden / richten wolte / derselbe nach seinem Willen (doch ohne Vervrsachung einiges Zwitrachts oder Verhinderung) solches zu thun Macht hette. Es solte niemandt deren sub vtraque bey den Kirchen vnd Pfarren deren sub vna, noch hergegen jemandt von diesem bey jener Kirchen ohne Wissen vnd Willen deß Collatoris oder Geistlichen Vorstehers der selben Pfarr begraben werden: wo aber Leute sub vtraque??? zu einer Pfarr sub vna gehöreten / vnd dahin Zehende vnnd andere Gülten reicheten / die sollen ohn sonderliches ansuchen der Orten begrabë werden. Gleicher Weiß solte es auch auff der andern Seiten gehalten werden. Vnd da ein Collator oder jemand anders die Begräbnuß einem nicht verstatten wolte / dem sollen auch die zehenden oder andere Gülten nicht mehr hinfüro gereichet werden / sondern es möchte sie jhre Obrigkeit / wo es jhme beliebte / zu einer andern Pfarr wenden / vnd daselbst die Begräbnuß auffrichten. In welchen Orten aber die sub vtraque jhre eygene Kirchen vnd Begräbnuß / oder mit denen sub vna in gemein nicht hetten / die möchten nach Außweissung deß Majestät Brieffs jhnen Kirchen erbawen / auch gewisse Ort zu jhren Begräbnussen aussetzen. So auch jemandt mit dem andern wegen einer Collatur in einem Rechtsstreitt / vor dieser Vergleichung gerathen were / so solten die Parthen deß Rechtlichen Entscheids erwarten / vn̅ solte der jenige / so die Collatur begerte / dem Besitzer kein Eintrag thun oder sich einmischen / ehe jhm solches durchs Recht zugesprochen worden. Weil nun diese Vergleichung dem Majestät-Brieff / gar nichts zu wider lieffe: Sondern in allem mit demselben vbereinstimmeten / als liessen es jhre Majest. dabey bewenden vnd solche mit deß Königreichs Insigel bekräfftigen. Ferners ist auch eine Vergleichung vnd gewisse Articul von Verordnung / Gewalt vnd Verrichtung der Defensoren / deßgleichen wegen der Vbergab deß Consistorii vnnd der Academien / auch (Articul vnd Vergleichung / von Verordnung / Gewalt vnd Verrichtung der Defensoren / deßgleichen vö Vbergab deß Consistorii vnd der Academien / auch dem rechtlichen Außtrag in vorfallenden Religionsstreittigkeiten.) dem Rechtlichen Außtrag in vorfallenden Religions Streittigkeiten / auff gerichtet worden / so also gelautet: Nachdem Jhre Keyserliche Majestät / als König zu Böheim / durch dero Keyserlichen vnd Königlichen / allen dreyen Ständen dieses Königreichs sub vtraque so sich zur Böhmischen Confession bekennen / vber das freye exercitium Religionis ertheilten Majestät Brieff / vnter andern in solchem Majestät Brieff gesetzten Articuln / hierzu gnädigst bewilligt: daß gleichfalls die Vereinigte Stände / vber daß ihnen in jhre Gewalt gegebene Prägerische Consistorium vnnd Academiam, auß jhrem Mittel gewisse Personen zu Defensorn verordnen möchten: Mit diesem Anhang: So viel Personen auß jhrem Mittel die Ständte sub vtraque zu Defensorn vber diß Prägerische Cösistotium
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vnd Academiam, auß jhrem gesampten Beschluß / von allen dreyen Ständen in gleicher Anzahl ordnen / vnd Jhrer Keys. Majest. als jhrem König vnd Herrn mit Nahmen auff gezeichnet vbergeben würden / daß Jh. Keyserl. Majest dieselbe Personen alle / welche also auff gezeichnet vberreicht werden / keinen auß genom̅en / ohne Ziehung in andere Pflicht oder Instruction vber die jenige / so jhnen von den Ständten anvertrawet werden wird / von dem Tag der vberreichten Verzeichnuß anzurechnen / inner zweyen Wochen darauff folgendt / hierzu beträfftigen / vnd sie zu solchen Defensorn publiciren wollen vnd sollen: jnnmassen gedachter Majestätbrieff in diesem Artickul weiters außweiset. Welchem nach nun die Ständte beyder Gestalt / bey Jhr. Keyserlichen Majest. dieses in aller Vnterthänigkeit gesucht / damit Jhre Keyserliche Majestät hierzu gnädigst bewilligen wolten / daß sie die Ständte sub vtraque??? solchen defensoribus, so von jhnen verordnet würden / die Vertrettung vnnd Beschützung jhrer Religion / vnd Versehung Consistorii vnd Academien in jhren Gewalt geben köndtë / als haben Jhr. Keys. Majest. mit allen dreyen Ständten dieses Königreichs sich verglichen / vnd hierzu gnädigst bewilligt. (Facultas componëdi, transigëdi & reformandi concessa.) Erstlich / daß alle diese drey vereinigte / vnd zu erwehnter Böhmischen Confession sich bekennende Ständte / sub vtraque, den angeregten defensoribus werden diese Macht geben können / daß sie auff alles das jenige / so jhrer der Ständt Religion sub vtraque, so wol die Versehung deß Consistorii vnd der Academien betrifft / wie alles in guter vnd friedlicher Ordnung erhalten möge werden / gute Achtung geben: vnnd da es vonnöthen / vnter denen sub vtraque allein / jrgend was anzuordnen / zu componirn oder zu reformirn / dasselbe ohn alle Hindernuß / vnd ohne Jhr. Keys. Majest. Bemühung / thun. ( Iura conuocandorum conuentuum.) Deßgleichë / ob es die Notturfft erforderte / hierzu die obriste Landofficirer / Landrechtsitzer vnd Jhrer Keys. Mai. Räthe deß Hoff- vnd Cammerrechtens / so wol andere Jhrer Keyserl. Majest. Böhmische Räthen nur allein die so vnter beyder Gestalt / vn̅ sich zur Böhmischë Confession bekennen / vnd auß jedem Kreyß bey sechs Personen auß der Gemein / von allen dreyen Ständen vnder beyder Gestalt / in gleicher Anzahl / zu Berathschlag- vnd Erörterüg derselbë Sachen gen Prag erfordern / solche ( Cognitio & decisio causarum ecclesia sticarum, statibus tradita.) mit jhnen erwegen / vnd zu Ort vnd Ende bringen sollen. Im Fall sie auch in solcher Anzahl jrgend was selbsten nit erörtern köntë / sollen sie die jenige Sach / biß auff den nechsten darauff folgenden Landtag verschieben / vnd alsdann bey solchem Landtag die vnter beyder Gestalt / so sich zur Böhmischen Confession bekennen / selbsten vntereinander in mehrer Anzahl auß der Gemein / welche (Renunciatio & abdicatio cognitionis Regiae.) bey solchem Landtag sich versamlen werdë / berathschlagen / schliessen vnd zu einem End bringen. Darinnen nun jnen weder von Jhrer Königl. Majest. künfftigen Königen zu Böheim / noch von dem Theil sub vna, einige Hindernuß zugefüget werden soll. Jedoch bey solcher Berathschlagung vnd Anordnung sollen die sub vtraque, in dem sie jhre eygene Sachen erwegen / nichts dergleichen berathschlagen noch schliessen / so wider Jhr Keys. Maj. als Königen zu Böheim / so wol wider die sub vna, noch den deren sub vtraq; ertheilten Majestät Brieff / vnd die zwischen beyden Theilen auffgerichte / vnd in die Landtaffel einverleibte Vergleichung seyn möchte. ( Iudicium formatum, seu omnis cognitio in controuersiis religionis commissa, ex lege publica.) Sondern wann zwischen denen sub vna vn̅ sub vtraque, in für fallendë die Religion betreffenden Sachen / jrgendt ein Streit entstünde / also daß ein Person die andere / auß den Geistlichen oder Weltlichen / wegen der Religion schmehen vnd verachten / oder einer dë andern / die zu seiner Pfarr billicher Weiß gehörige Zehenden vnd Zinsen / entziehen / oder in sein Pfarr oder Collatur jrgend ein Griff thun / oder aber in seinem exercitio Religionis einige Hindernuß oder Bedrangnuß wider offtgemeldten Majestätbrieff / vnd die bey diesem Landtag zwischen denen vnter einer vnnd beyder Gestalt auffgerichte Vergleichung / zu fügen würde: So haben Jhre Keys. Maj. damit man wegen solcher Bedrangnussen vnd fürfallenden Differentzen / nicht allezeit einen Landtag legen dörffte / mit allen dreyen Ständten sich dahin entschlossen / vnd zu recht statuiret: Wann jemanden auß den sub vtraque, von einem sub vna jrgende Widerwärtigkeit zugefüget / oder was hinterhalten werden wolte / daß die von denen vnter beyder Gestalt erwehlte defensores, erstlichen solche fürgefallene Sach / mit dë obristen Landofficirern / Landrechtsitzern / vnd Jhrer Keyserl. Maj. Räthen deß Cammerrechts / deßgleichen denen Personen auß der Gemein / allen auß deren sub vtraque, welche sie hierzu auß allen Kreysen in der Zahl / wie oben berührt / beschicket hetten / anfänglich berathschlagen / nach Jhrer Keys. Maj. Vorbringen / vnd vmb Versorgung bitten / Jhre Keys. Maj. auch alsbald die Parthen / welche es angehen wirdt / auff das Prager Schloß / in die Landstuben / wo man das Landrecht helt / von dem Tag deß Anbringens auff sechs Wochen veranlassen / ein Relation wegen Zeugenführung zur Landtaffel thun / vnnd hierzu ein ordentlich Recht / von zwölff Personen auß denen sub vtraque, so die Defensorn vnd Obristen Landofficirer / Landrechtsitzer / auch Jhre Maj. Räthe / bey Hoff- vnnd Cammerrechten / sampt denen auß der Gemein erforderten Personen darzu erwehlen / den andern zwölff Personen deren sub vna, welche die Ständte vnter einerley Gestalt dieses Königreichs / vnter sich gleichfalls erwehlen werden / besetzen / den Parthen ein gewisse Zeit benennen vor außgang sechs Wochen verhören / vnd durch einë rechtlichë Endschied / vmb obgeschriebene zufällige Sachë ein End machë sollen. Gleicher Gestalt da jemandë auß denë sub vna, von einem / wer d'??? wer / auß denë sub vtraq; in diesen oberwehnten Sachen zu kurtz geschehe / oder was vorenthalten würde / soll es ebener massen von dë Officirern / vnd Landrechtsitzern deren vnter einer Gestalt / Jhrer Keys. Maj. vorgebracht / vnd dißfalls mit Besetzung deß Rechts vn̅ rechtlichen Endschied / allermassen / wie obgedacht / gehaltë werdë. Auch ein jed??? / er sey Geistlichë oder Weltlichë Stands / schuldig / [12] sich vor solchem Recht zu gestellen / vnd deme / was jhme allda zu erkennet wird / gnug zu thun vnd nach zukommen. (Executio publica.) Wolte aber zu solchem Rechten jemandt sich nicht gestellen / vnd dem Anspruch gnug thun / soll alsdann gegen jedwedern solchen verfahren werden / wie die Landtsordnung D. 49. außweiset. Vnd zu solchem Recht sollen die jenigen / welche vorhin kein Pflicht zu jhrem Ampt vnd Dienst nicht hetten / ein sonderlichen Eyd thun. Die andern aber auff jhr vorig Jurament vrtheilen vnd richten. (Derogatio & cassatio omnium rescriptorum.) Doch werden bey solchem Recht / wann es gehalten wird / alle Rechtsitzer darauff wol Achtung geben / daß sie nichts dergleichen beschliessen oder außsprechen / welches im geringsten wider offters erwehnte Majestät / vnd deren darinnen verfasten Vereinigung / also auch wider die mit den Ständen sub vna getroffene Vergleichung seyn möchte / sintemaln in solchem Majestät vnter andern Articuln auch dieses gesetzt ist / daß diesem oberwehnten von der Religion gemachten Fried / vnd jhnen den Ständen vnter beyderley Gestalt von Jhrer Majestät erfolgten starcken Versehung zu wider / keine Befelch / auch nichts dergleichen / so jhnen in dem geringsten zu Verhindernuß oder dessen Verenderung gereichen wolt / weder von Jhrer Keyserl. Mayest. deren Erben / oder künfftigen Königen zu Böheim / oder jemandt andern / außgehen / noch angenommen: Vnd ob auch gleich was ergienge / oder von jemanden angenommen würde / es doch kein Macht haben / auch in solcher Sachen weiter nichts / es sey rechtlich oder ausser diesen / gevrtheilt noch gesprochen werden soll. Dabey es nun diß falls gelassen wird. ( Erste offentliche Predigt derë sub vtraque nach Erlangung deß Majestätbrieffs zu Prag gehalten. Schlesische Fürsten vn̅ Stände erhalten auch priuilegia vber jhre Religionsvbung.) Als nun obgesetzter massen alles also der Religion halben verglichen / ist den 15. Julij darauff zu Prag die erste offentliche Evangelische Predigt in einer Hussitischen Kirchen / welche lange Zeit verschlossen gewesen / in Teutscher Sprach / nach Außweissung der Augspurgischen Confession gehalten worden. Es wolten aber doch nach solchem die Böhmischen Stände jhrem geworbenem Volck nicht abdancken / biß auch den Schlesiern das freye Exercitium Augspurgischer Confession bestättiget würde. Als nun solches vnlang hernach geschehen vnd dieselbe gleichfalls eine Religions Freyheit erlanget / ist enolich das Kriegsvolck abgeschafft worden. Der Schlesische Majestät Brieff hat also gelautet: ( Keyser Rudolffs Majestät-Brieff / wegen der Religion den Fürsten vn̅ Ständen in Schlesien gegeben.) Wir Rudolph der Ander / von Gottes Gnaden erwehlter Römischer Keyser / sc. Bekennen für Vns / Vnsere Erben vnd nachkommende Könige zu Böheimb offentlich mit diesem Brieff. Demnach Vnsere getrewe vnnd gehorsame / der Augspurgischen Confession zugethane Fürsten vnnd Stände / in Ober- vnnd Nider Schlesien / verwichener Zeit / durch jhre Gesandten / den Wohlgebohrnen / vnnd die Ehrnveste / auch Gelahrte vnnd Ehrsame / Vnsere liebe / getrewe / Weickhart von Promnitz / Freyherrn zur Pleß auff Soraw / Tribel / vnnd Hoyerwerda / Hans Georgen von Zedlitz / auff Stroppen / Sigmunden von Burghauß auff Stoltz / Andreas Geißlern der Rechten Doctorn / vnd Wentzel Ottern / vnd andern deß Landes Beschwerden / zuförderst / vnd fürnemlichen / von vns / als regierendem Könige zu Böheim vnd Obersten Hertzoge in Schlesien / aller vnterthänigst gebetten / daß sie bey der Augspurgischen Confession / dero freyen exercitio gelassen / vn̅ dessen von vns gnugsam versichert werden möchten: Wir auch sie vnterm dato den 16. Tag deß Monats Decembris nechsiverflossenen Jahres / mit mehrer Außführung gnädigst dahin beschieden / daß wann ein jeder bey dem jenigen / wessen er befugt vnd berechtigt / verbliebe / vnd nit davon gedrungen würde / wir jnen nachmals kein Vnbillichkeit zuzufügen / verstatten / sondern es in Glaubenssachen allerdings bey deme / wie es bey Vnserer Hochgeehrten Vorfahren / als Keysers Ferdinandi vnd Maximiliani Zeitë gehalten worden / vnd wie wir es bey vnser angehenden Regierung befinden / in Gnaden beruhen lassen wolten. Vnd aber Vns bey dieser jetzigen Absendung / sie ferner vnterthänigst fürbringen lassen / daß jhnen solche Resolution darumb beschwerlichen fallen wolte / weil dieselbe conditioniret / vnd dardurch den Catholischen / der Augspurgischen Confessionsverwandten / Streit zu erregen / anlaß gegeben würde mit vnterthänigster Bitte / daß in puncto Religionis ebener massen / wie wir gegen Vnsern Ständen deß Königreichs Böheim sub vtraque Vns gnädigst resoluirt / auch jhnen den gehorsamen Fürsten vnd Ständen / mit gleichmässiger Satisfaction allergnädigst vns zuerzeigen / geruhen wolten. Wann wir dann gnädigst angesehen solch Vnserer gehorsamen vud getrewen Augspurgischer Confessionsverwandte Fürsten vnnd Stände vnterthänigstes Flehen vnd Bitten / beynebens auch wahr genommen / die vielfaltige vnd grosse Beschwerungen / so wie hin vnd wider / also im Lande Schlesien / auß den Religions Strittigkeiten erwachsen / vnd biß dato sich erhalten haben / hinfüro auch noch mehr (wofern / wie biß dieser Zeit geschehen / ein Theil gegen dem andern / sein Recht vnnd Gerechtigkeit / welche sie gegeneinander vor Alters / wie auch vor Antrettung Vnserer Regierung / zu Stifftern / Klöstern / Kirchen / Consistoriis, Renten / Zehenden / Einkommen / vnd allen andern Zugehörungen / siue ex prima fundatione, aut ex iure patronatus, vel alio quouis titulo, wie solcher erdacht / auffgesucht / vnd herfür gezogen werden könte vnnd möchte / gehabt / im Petitorio rügen / eyffern / deßwegen einander turbiren vnnd bedrängen solten) sich gar leicht vberheben vnd vberhäuffen möchten: Diesem nach vnd damit solchem Vnrath in der Zeit vorkommen / vn̅ wie in allen andern Vnsern Königreichë vn̅ Landë / also auch im Lande Schlesien / vnter beyder Religionen / nemlich den Catholischen vn̅ Augspurgischen Confessionsverwandten / Vnsern gehorsamen Fürsten vnd Ständten / vnd getrewen Vnterthanen / jtzo vn̅ allezeit standhaffte Liebe / Fried / Einig- vnd Vertrawlichkeit / zu [13] auffnchmung deß gemeinen Rutzens / gepflantzet und erhalten / auch fürbaß kein Theyl dieser beyder bewilligten Religionen / in seinem Possess vnd Exercitio bedrängt / sondern dabey geruhiglich / ohne männliches Einhalt / gelassen werden möchte: Als haben wir in Betrachtung dieser aller jetzt gesetzten / vnd sonsten vieler andern erheblichë Vrsachen vnd Motiven / bevorauß / deren vns von obgedachten vnsern gehorsamen Fürsten vnnd Ständen / in allen vnd jeden / die gantze Zeit vnserer Kayserl. vnnd Königlichen Regierung vorgefallenen Angelegenheiten / mit so standthaffter trewen gantz nützlichst vnd willigst geleystë Diensten / welche jhre Trewhertzigkeit / sie auch noch ferner zu continuiren sich gehorsambst anerbieten auff gehabtem gnugsamen Bedacht / vnd mit vnserm guten Wissen vnd Willen / auch zuvor mit vnserer Obristen Landtofficirer / Landtrechtsitzer / Edlen / Räthen / vnd lieben getrewen vnsers Königreichs Böheim / gepflogenem reiffen Rath / den Articul die Religion betreffend / gnädigst da???in vermittelt vnnd beschlossen / vnnd zu desto beständiger währenden Festhaltung / gedachten vnsern Gehorsamen Augspurgischer Confessions-Verwandten / Fürsten vnd Ständen / vnd getrewen Vnterthanen / solches alles mit darüber Ertheylung dieses vnsers Kayserl: vnd Königlichen offenen Mayestät Brieffs / versichert vnnd bestätiget. Erstlich: Demnach die Catholischen im Lande Schlesien / jhr freyes vnd vngehindertes Exercitium Religionis haben / in welchem jhnen die Augspurgische Confessions-Verwanden keinen Eintrag thun / oder Ordnung geben / viel mehr sie bey jhren. Kirchen / Gottesdienst / Ceremonien / Clöstern / Schulen / Pfarren / Stifftungë / Zehenden / Zinsen / Accidentien / Einkommen / vnd alten Gebräuchen / wie solches alles biß anhero vnd zu dato sie in Besitz gehabt / dieser Vnser Mayestät / vnd dem interdicto, Vti possidetis ita possideatis, gemäß / rühig vnd ohne Verhinderung bleiben lassen sollen vnd wollen: Diesem nach vnd damit hierinnen eine Gleichheit gehalten werde / bewilligen wir vnd geben Macht vnnd Recht dazu / daß die gehor samen Fürsten vnd Stände / vnnd als alle vnd jede Einwohner deß gantzen Landts Schlesien / sie seyen vnter Geist- oder weltlichen Fürsten / Herrn / Commendatorn / auch in Vnsern Erb-Fürstenthumbern gesessen / auff dem Lande / Stätten vnd in Dörffern / welche der Augspurgischen Confession verwandt seyn / vnd sich zu derselben bekennen / keinen außgenommen / jhre Religion laut jetzterwehnten Consession / frey vnnd vngehindert vberall / an allen Orten vben vnnd verrichten / bey solcher jhrer Religion / Priesterschafft vnd Kirchen Ordnung / welche jetzo bey jhnen ist / oder dieser Confession gemäß / möchte auffgerichtet werden / Fried-vnd geruhiglich verbleiben / keiner auß denselben zu einer andern Reliligion / als wie sie bißhero gehabt / vngeachtet / vnter welcher Geist- oder weltlichen Obrigkeit einer gesessen / oder sich auff halten thut / gedrungen oder derowegen verjagt / viel weniger bloß vnnd allein der Religion halben / ab officiis removirr, vnnd also auff keinerley weiß noch weg / in jhren Gewissen bedrängt oder betrübet / sondern vielmehr alle vnd jede / dieser Augspurgischen Confessionsverwandte / bey deroselben / auch bey allen jetzo inhabenden Kirchen / Gottesdienst / Ceremonien / Schulen / Pfarren / Klöstern / Stifftungen / Zehenden / Zinsen / Accidentien / Einkommen / allermassen wie sie solche bißhero im Besitz vnnd Gebrauch gehalten / ruhig vnd vnangefochten gelassen werden sollen. Zum andern wöllen vnd ordnen Wir / daß alles das jenige / was ein Theil zu dem andern / Catholische so wohl als der Augspurgischen Confessions Verwanden / vor Alters / wie auch vor vnd nach Antrettung Vnserer löblichen Regierung / zu Stifftern / Klöstern / Kirchen / Consistoriis, Renten / Zehenden / Einkommen / vnnd allen andern Angehörungen / sive ex prima fundatione, aut ex jure patronatus, aut ex alio quovis titulo, wie solcher in petitorio erdacht / außgesucht / oder herfür gezogen werden könte oder möchte / berechtiget gewesen / oder zu seyn vermeinet / gantz ruhig / vnnd ein jeder bey deme / was er besitzt / insonderheit Kirchen vnd Schulen / vnangesehen wem solche für Alters zugehöret / vnd deßwegen noch jhr jura patronatus darauff praetendiren möchten / verbleiben / vnd deßwegen kein Theil das ander / mit oder ausser Recht / anfassen / darinnen turbirn oder im wenigsten bedrangen soll. Zum dritten verwilligen wir auch dieses: Da jemandt auß den Fürsten vnd Ständen / ausser denen Kirchen vnd Gottshäusern / welche sie jetzo jnne haben / halten / oder sonstenjhnen zuständig seynd (bey welchen sie auch friedlich geschützt vnd erhalten werden sollen) etwa in Stätten / Stättlein / Dörffern / oder anderswo / wolte oder woltë / mehr Kirchen / Gottshäuser oder Schulen / zu Vnterweiß-vnd Aufferziehung der Jugend auffrichten vnnd bawen lassen / daß solches / gleich wie den Fürsten vnd Herren Ständen / vnd derselben allerseits vnterthanen / also auch den Erbfürstenthumben / so wol in Stätten als auff dem Lande in gemein vnnd einem jeden insonderheit an jetzo vnd ins künfftig zuthun / frey vnd offen stehen soll / von männiglich vngehindert. Zum vierdten / wollen Wir auch den Augspurgischen Confessions-Verwandten Fürsten vnnd Ständen / diese sondere Gnad thun / daß die jenige Fürsten / so zu Zeiten Vnserer hochgeehrten Herren Anherrns vnd Herrn Vatters / auch bey Antrettung Vnserer Regierung / jhre Consistoria gehabt / vnd biß dato erhalten / dabey nun vnnd hinfüro allezeit / von männiglich vnbeirret seyn vnd bleiben / auch daß denen andern Augspurgischer Confession Fürsten vnd Ständen / so hiebevor keine Consistoria gehabt / newe auffzurichten / vnd allermassen mit denselben / wie die andern / so die jhrige bißhero gehalten in Ordination vnnd Ehesachen zuverfahren / freystehen soll. Dabey wir dann insonderheit den Erb Fürstenthumbern gnädigst frey stellen / daß sie es in ordinationibus, wie vor diesem beschehen / ins [14] künfftig halten / vnd die Pfarrherrn ordinirn lassen. In Ehesachen aber / sich entweder der Augspurgischen Confessions-Verwandten Fürsten vnnd Stände in Schlesien gebrauchen / oder aber durch jhre Hauptleute / vnd die vom Landt darzu verordnete Personen Augspurgischer Confession / an einem gewissen Ort / ein General Consistorium auffrichten mögen: Jedoch auff vnser gnädigst ratification / so innerhalb eines Monats nach beschehenem jhrem gehorsambsten Anbringen / erfolgen / oder in Verbleibung dessen / wie es auffgerichtet / gehalten / vnnd von jhren Deputirten ohne allen Eintrag dirigirt werden soll. Dahin dann sie alle vnnd jede Ehesachen remittiren mögen / mit diesem außdrücklichen Vorbehalt / das in erwehneten Heyrats: vnd Ehesachen / wie bey diesem / also auch in allen andern Consistorien / fleissig Auffacht gegeben werde / damit niemandt zu nahe mit dem Geblüte sich vermische / vnd da es je beschehen / solte der modus coercendi & puniendi allermassen / wie es im Heyligen Römischen Reich / vnter den Augspurgischen Confessions-Verwanden / vnd deren wohlbestelten Consistoriis, in vblichen Brauch bißhero gehalten / observiret werden. Zum fünfften / sollen die Begräbnuß todter Leichnamb / in Kirchen vnnd auff Kirchhöfen / wie auch das außleuten / den jenigen / so dazu gepfarret / nicht abgeschlagen / gleichwol aber bey den Catholischen Kirchen vnd Pfarren / den Augspurgischen Confessions Verwandten / anders nit / dann Vermöge derer daselbsten gebräuchlichen Ceremonien / hinwiderumb auch den Catholischen / bey deß andern Theils Pfarren ebener Gestalt zugelassen vnd ertheilet werden / vnnd daß es je beschehe / von den Eingepfarreten / die zur Zeit / so gestalten Verwegerung gebührende / vnd sonst zur Kirchen oder Pfarr schuldige Rent vnd Decem zuentrichten entnommen / vnd jhre Obrigkeiten dieselben zu einer andern Pfarr / da es jhr gefällig zuverwenden / vnnd daselbst sie begraben zugelassen befugt seyn. Wegen frembder Personen vnd Leychen aber / soll dieses alles mit deß Collatoris, oder Pfarrers selbigen Orts / gutem Wissen vnnd Willen verrichtet werden. In welchen Orten aber vnnd Stätten / die jenigen so der Augspurgischen Confession seyn / jhr eygene Kirchen vnd Begräbnuß / oder gesambt mit den Catholischen nicht hetten / dieselben sollen vermöge dieser vnser Confession / wie Kirchen vnd Gotteshäuser / also Begräbnuß vnnd Kirchhöfe auffzubawen / auch stellen darzu außzusetzen Macht haben. Auff daß also hierinn zum sechsten viel gedachten Vnsern gehorsamen Fürsten vnd Ständen / auch allen andern Vnsern im Hertzogthumb Schlesien / vnnd Vnserer dahin habenden Erb-Fürstenthumbern getrewen Vnterthanen vnnd Einwohnern / nicht etwas verhinderliches seyn möge / so thun Wir hiemit alle Befehlich vnd Mädata, welche vor diesem wider die Augspurgischen Confessions-Verwandte / in specie aber die jenigen / so wegen verbottener graduum in Heyrathen vnnd andern in puncto Religionis außgangen seyn / in gegenwertig gäntzlich auffheben vnnd cassirn. Letztlich wollen Wir auch dieses / das zu erhaltung Lieb vnnd Einigkeit / eine Part der andern / Catholische so wohl als der Augspurgischen Confessions-Verwa̅dte / in so / wie vorhero gesetzt verwilligter Vbung vnd Gebrauch jhrer Religion / Kirchen-Ordnung vnd ertheilten Gerechtigkeit / nicht eingreiffen oder fürschreiben / die Geistliche in Weltliche / vnd hinwider die Weltliche in Geistliche Aempter sich nicht einmischen / viel weniger einander schmähen noch verfolgen / sondern nunmehr als Glieder zu einem Corpore gehörig einander lieben / ehren / fördern vnnd beyderseits für einen Mann / in allen vnsern deß Vatterlandes Notturfften / vnd Angelegenheiten / es sey in Mitleydungen / oder andern vnvermeidlichen Zufällen / beysamen als trewe Freunde stehen: Vnd in Summa also von heutiges Tages Dato an / keiner von dem andern / wie auß den Fürsten / Herrn vnd Ständen / also auch den Stätten / Stättlein vnd Bawersvolck / weder von jhren Obrigkeiten / noch von keinem eintzigen andern Geist: oder Weltliches Standes Personen / wegen der Religion bedränget / vnd zu einer andern / es sey durch Gewalt / oder anderer vnzimblicher Weise / gezwungen vnd abgeführet werden. Welches alles vnd jedes wie jetzt erzehlet / verwilligen / versichern / vnnd bestättigen wir hiemit auß regierender Königlicher Böhmischer Vollkommenheit / Macht vnd Gewalt / vnd als Obrister Hertzog in Schlesien / mäynen / setzen vnnd wöllen / bey vnsern Königlichen Worten versprechent / daß viel erwehnte vnsere Augspurgischer Confessions-Verwandte Fürsten vnd Stände / sampt andern obberührten vnsern deren Ort / Landen vnnd Erb-Fürstenthumbern / getrewen Vnterthanen vnnd Einwohnern / für sich vnnd jhre Nachkommen / bey allem dem was obgesetzt / von vns / auch künfftigen Königen zu Böheimb / vnd Obristen Hertzogen in Schlesien / biß zu einer Christlichen / vollkomlichen vnd endtlichen Vereinigung wegen der Religion / im Heyl. Römischen Reich / gantz vnd vollkömblich / in Fried vnd Ruhe gelassen / vnnd gleich andern bey dem Religions Frieden deß H. Römischen Reichs erhalten / das geringste jhnen hierinn / weder von Vns / noch wie obgedacht / all vnsern Nachkommen / oder aber vor ander / Geist: oder Weltlichen Personen / zu künfftigen vnd jeden Zeiten / einige Verhinderung oder Eintrag nit geschehen / noch verstattet / weniger wider solchen Religions Frieden / vnd diese vnsere Assecuration eintzige Befehlich / oder etwas dergleichen / so dessen geringste Verhinder: oder Veränderung vervrsachen möchte / von vns oder mehr erwehnten vnsern Nachkommen / oder aber sonsten jemandts andern außgehen / oder von jemandts anzunehmen anhalten / vnd im Fall gar etwas dergleichen außgienge / oder von jemanden angenommen würde / jedoch vnkräfftigseyn / vnnd dafür gehalten / auch auff solche Gestalt / weder mit oder ohne Recht / jcht [15] was gevrtheylet vnnd außgesprochen werden soll. Vnd gebieten darauff vnsern Ober-vnnd allen andern Hauptleuten / in Ober-vnnd Rider Schlesien / daß sie gemelte vnsere gehorsame Fürsten vnd Stände / sampt allen andern hierin vermeldt vnsern getrewen Vnterthanen vnnd Einwohnern in Ober vnd Nider Schlesien / so sich zu viel berührter bewilligter Augspurgischer Confession bekennen / bey dieser vnserer Versicherung vn̅Mayestät / wie dieselbe in allen Articuln / Sententz / vnnd Clausuln lautet / vertretten vnnd schützen / selbst jhnen hierinn keinen Eintrag thun / viel weniger andern zuthun verstatten. Vnnd wo vber diß jemandt / es sey von Gest- oder Weltlichen Personen / diese vnsere Assecuration vnnd Mayestät zuvbertretten sich vnt erstünde / zu deme vnd einem jeden deroselben / als zu einem Zerstörer deß gemeinen Friedens / an stat vnser / vnnd jhres von vns oder mehres erwehnet / vnsern Nachkommen / jhnen anvertrawten Amptshalben greiffen / vnd also viel ermelte vnsere gehorsame Fürsten vnnd Stände / festiglich schützen / beschirmen / vnd verthätigen sollen. Vnd diß alles bey Vermeydung vnsers / vnserer Nachkommen / vnd künfftigen regierenden Königen zu Böheimb / auch Obristen Hertzogen in Schlesien Zorns / schwerer Straff vnnd Vngnade. Alles getrewlich vnd vngefährlich. Vrkündtlich vnd vmb mehrer Sicherheit willen / mit vnserm Kayser-vnd Königlichem anhangenden grössern Insiegel bekräfftiget / sc. Weil nun die Sachen der Böhmischë Stände sub vtraque, obgehörter massen / nach jhrem Willen außgeschlagen / haben sie darauff zwar etwas Ruhe bekommen / aber doch selbige nicht lange behaltë / sondern in weniger Zeit hernach durch jhrer Mißgönner vnnd sonderlich der Jesuiten Practicken / wider verlohren / auch endtlich gar zum theyl das Leben drüber einbüssen / zum theil das Königreich Böheimb raumen vnd verlassen müssen.
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Es hat sich aber dieses also angefangen: Als (Apt zu Braunaw verwehret seinen Vnterthanen sub vtraque eine Kirche zubawen.) die sub vtraque hin vnnd wider auff Weltlichen Boden (in Böhmen) zu jhrem Religions Exercitio vermög jhrer erlangten Freyheiten Kirchen auffbaweten / haben auch die Innwohner deß Stättleins Braunaw / welches dem Apt deß Closters zu Braunaw zuständig war / eine Kirch zu bawen angefangen. Weil nun die Römisch-Catholischen die in dem Mayestät-Brieff vermeldte Freyheit / Kirchen zu bawen / von den Vnderthanen Geistlicher Obrigkeiten nicht wolten verstanden haben. Ja vber diß auch / daß in dem Mayestät-Brieff allein den Ständen deß Königreichs Kirchen zu bawen zugelassen würde / der Vnderthanen aber / vnnd fürnemblich der Geistlichen / keine Meldung geschehe / behaupten wolten / als hat gedachter Apt zu Braunaw solchem Werck sich starck widerleget. Wie aber sein Abmahnen vnd Verbott nichts (Apt zu Braunaw klaget Rayser Matthiae seiner Vnderthanen Beginnen. Braunauwer von K. Matthia von jhrem Vorhaben abgemahnet.) helffen wöllen / solches Kayser Matthiae, als er erstmals Anno 1611. die Regierung deß Königreichs Böheimb angetretten / geklaget / welcher sie von dem vorhabenden Baw abzustehen vermahnet: Sie / die Braunawer aber suchten wider solchen Befehl bey den Defensoren zu Prag schutz. Worauff dieselbe die Landt-Officirer / Käyserliche Räthe vnnd auß jeder Provintz sechs Personen zusammen erforderten / vnnd jhnen die Sachen fürtrugen. Da ward nun / daß die vnter Geistlicher Obrigkeit gehörige Vnderthanen deß(Braunauwer suchen Schutz bey den Defensoren zu Prag.) Mayestät-Brieffs auch geniessen solten erkant / vnnd deßwegen die Braunawer jhren Baw fort zu führen ermahnet; welche dann auch / weil sie diesen hinderhalt hatten / das angefangene Werck eyfferig forttrieben. (Defensorn zu Prag billigen der Braunauwer Sachë. Fürnembste vnder den Braunauwern zu Prag in Hafftung / genommen vnnd die Kirch gesperret.) Demnach nun vber etlich Zeit hernach / auff deß Apts ferrnere Klagen / die Kirchen jhme abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmische Canceley zulieffern / jhnen durch Kayserliche vnd Königliche Mandat / aufferleget wurde: Sie aber doch dessen alles vngeacht / weil jhnen solches die Stände sub vtraque auff ein newes An. 1615. nach Innhalt jhrer Privilegien / für Recht erkenneten / diesem nicht folg leysten / noch auch von jhrem Vorhaben abweichen wolten / sind die vornembsten Häupter vnder jhnen (den Braunauwern) zu Prag in Hafftung genommen vnd die Kirchen mit Gewalt gesperret worden. (Clostergraber newgebawte Kirche eingerissen.) Vnder diesem Verlauff wurde auch in dem Bergflecken Clostergrab eine / von denen sub vtraque newerbawte Kirchen / zu welcher Auff führung etliche Chur vnnd Fürsten deß Reichs / vnd andere hohe Personen / grosse vnnd ansehenliche Stewern hergeben / von dem Ertzbischoff zu Prag / deme besagter Flecken zuständig / eingenominen / niedergerissen vnd geschleiffet. Es befande sich aber eben vmb diese Zeit Jhr Kays. Mayest. mit der Hoff haltung zu Wien in Oesterreich / dann nach dem Jhre May. gesehen / daß wegen jhres hohe Alters vnnd allerhandt zustehenden Schwachheiten / jhres Lebens Ende herbey nahete / wolte Jhr May. der Succession halben in beyden Königreichen Böheimb vnnd Hungarn / noch bey jhren Lebzeiten eine Richtigkeit treffen: ernennete deßwegen zu einem Successoren in denselben seinen Vettern Ertzhertzogen(Ertzhertzog Ferdinandt zum Böhmischen Rönig gecrönet.) Ferdinandum / welcher dann auch den 29. Junii im Jahr 1617. von den Böhmischen Ständen angenommen zu jhrem König erwöhlet vnnd gekrönet worden / vnnd nicht lang hernach auch in Hungarn / selbiges Königreich gleichmässig zu acceptiren abgereiset: dabeneben solcher Hungarischen Wahl vnnd Krönung desto näher beyzuwohnen Jhr Kay. Manest. Jhre Residens zu Wien / weil sie Leibs-Schwachheit halber nicht wohl weiter kommen kundte angestellet. (Defensores halten wegen der Clostergraber vnnd) Vnder diesem deß Kaysers Abwesen wurde den Defensoren zu Prag obberührter Proceß mit den Braunawern / vnd Clostergrabern geklaget / die sich deßwegen wider versambleten vnd(Braunauwer Sachë eine Zusam menkunfft zu Prag.) (weil dergleichen andere Proceduren mehr wider die Evangelische angestellet / vnnd selbige mit allerhand Trangsalen ein gute Zeit vber beschweret worden) bey den hinderlassenen Käyserlichen Statthaltern vnnd Räthen / wie auch bey Jhrer May. dem Kayser selbsten durch Schreiben vmb Remedirung solcher vnnd anderer dergleichen Trangsalen vnnd Loßlassung der gefangenen Braunawer anhielten / vnderdessen auch eine allgemeine Zusammenkunfft der Evangelischen Böhmischen Ständte auff den 21. Maii anni 1618. zu Prag in Kayser Caroli IV. Collegio zu halten / außschrieben / vnd darbey zuerkennen gaben welcher Gestalt derer sub vtraque Heyl darauffstünde; jhre Privilegien Gewalt litten; dem Mayestät-Brieff nachgestellet wurde; grosse Kriegsmacht vorhanden / vnnd die äusserste Gefahr / wo sie nicht auffwacheten / für der Thür were. Als nun hier auß die Sach ein seltzames Ansehen bekame vnnd auch Jhr Kays. May. als sie dessen von jhren hinderlassenen Statthaltern vnnd Räthen berichtet worden / solche angestelte Zusammenkunfft jhr höchlich zu wider seyn liessen /(Böhmisch??? Stände sub vtraque entschuldigen sich bey dem Kayser / der angestelten Zusammëkunfft halben.) liessen die Stände / als sie dieses vermercket / an dieselbe ein Entschuldigungs Schreiben abgehen / in welchem sie darthäten vnd bewiesen / daß sie eine solche Zusammenkunfft / vermög deß Mayestät-Brieffs / Landtags Beschluß vnnd der auffgerichten Vergleichungen / zu halten befugt / vnd darmit im geringsten gegen Jhre May. sich nit vergriffen hetten. Es hat aber Jhre Käys. May. auff diese eingewendete(Rayserlich Schreiben / wegen der angestelten Versamblung derer sub vtraque an die Keyserl. Statthalter zu Prag abgangen.) Entschuldigung den II. Martii von Wien auß nachfolgend Schreiben an Jhre hinderlassene Statthalter vnnd Räthe zu Prag abgehen lassen; Jhre Mayest. hetten nicht allein auß Jhren (besagter Statthalter vnnd Räthe) Schreiben vnd der darinnen verschlossenen Beylag / sondern auch auß andern vnderschiedlichen Oertern verstanden / was bey vergangener der Stände Zusammenkunfft im Collegio Carolino zu Prag abgehandelt worden: Befinden [17] aber / daß diese Zusammenkunfft wider Jhre Kayserlich vnnd Königliche Person außgeschrieben worden / in deme die Vrsach in besagter Beylage / die in der Statt Clostergrab zerschleiffte Kirch / wie auch die Straff der vngehorsamen Closter-Vnderthanen zu Braunaw gestzet würde / welches doch alles auff Jh. May. Anordnung geschehen were. Für das ander / daß sie weiter dann jhnen der Mayestät Vrieff vnd die darauff zwischen beyden Theylen / als denen sub vna vnd denen sub vtraque getroffene Vergleichung zu liesse / griffen: in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen / vnd wider Jhre Mayest. Resolution annehmen / vnnd derselben Vngehorsamb vnnd Auffstandt vertheydigen vnnd verstärcken wolten. Es wäre auch bey solcher Zusammenkunfft vnnd in jhren Citationen gesetzet worden / als wann jhnen solche Vergleichung vnnd Mayestät-Brieff zu nicht gemacht werden wolte / auch Kriegs Volck in Böheimb einziehen solte: Wardurch dann Jhre May. bey dem gemeinen vnnd dieser Sachen vnkündigen Volck / in Jhrem Abwesen in bösem vnd schädlichen Verdacht auch bey deren getrewen lieben Vnderthanen in Mißgünst gezogen würden / darauß allerley Tumult vnnd Vnheil / mit vnwiderbringlichem Schaden der Innwohner deß Königreichs Böheimb vervrsachet werden könten / dessen sich Jhre Mayest. gegen etlichen / so dessen Vrsach / nit verschen hetten. Dieweil dann sie die Stände Jhrer Mayest. Gütigkeit sich mißbrauchen / vnd weiters als sich gebühret / auch besagter Mayestät-Brieff vnnd Vergleichungen / darauff sie sich beruffeten / mit sich brächten / greiffen wolten / auch Jhrer May. als dem König vnnd Herren deß Landts / ehe dann solch Fewer hefftiger entzündet würde / solchem vorzukommen / gebührete / als hette Jhr Mayest. nicht vnderlassen wöllen / sich derentwegen weiters zuerkündigen / vnd gegen den Ständen gebührlichen / eines jedwedern Verdienst nach zu verfahren. Vnterdessen aber wolte Jhre May. jhnen den Statthaltern hiermit anbefohlen haben / daß sie die jenige Personen / so andere citirt hetten / vor sich bescheiden vnnd jhnen ernstlich befehlen solten / in mittelst / biß Jhre Mayest. wider in Böheimb gelangen / oder aber sonst ferrnere Anordnung verschaffen würden / keine dergleichen Jusammenkünfften außzuschreiben / der Braunawer oder anderer frembder Vnderthanen sich nicht anzumassen / noch zu Auffruhr vnd Vneinigkeit Vrsach zugeben. Ferrner auch wolten sie die Statthalter andere Innwohner vermahnen / auff solche Citationes, dieweil sie dessen von Jhrer May. keine erhebliche Vrsach hetten nicht zuerscheinen. Solches / wie auch daß allbereit etliche / auff solche Weiß citirte / nicht erschienen / wolten Jhre Mayestät; zu aller vorfallenden Gelegenheit mit Käyserlichen Gnaden gedencken / sc. (Böhmische Stände vn̅) Es haben sich aber durch dieses Schreiben die Böhmische Stände vnd Defensores von jhrem Vorhaben nicht abschrecken / oder im geringsten (Defensores fahren in jhrem Vorhaben eyferig fort.) davon abwendig machen lassen / sondern darinn je länger je eyferiger worden / vnd denen so jhnen jhre angestelte Versamblung vbel gedeutet / oder sick wider selbige geleget / alles Vnheil / so darüber entstehen möchte / auff den Haltz geleget / vnder deß aber besagte Zusammenkunfft auff den 21.(Lassen zu Prag auff allen Cantzeln dem Volck die bevorstehëde Zusammenkunfft anmelden vnnd jederman zum Gebet vermahnen.) Maii??? fortzusetzen sich gäntzlichen entschlossen. Zu welchem Endt sie dann / als die Zeit herbey kommen / den vorgehenden Tag zu Prag in allen Evangelischen Kirchen in Teutsch-vnd Böhmischer Sprach eine Vermahnung nachfolgenden Innhalts thun lassen: Nach dem der Allmächtige vnnd barm hertzige GOtt / durch seine Gnad verliehen hette / daß nach grosser Beschwerung in jhrer Religion / bey Kayser Rudolphi Zeiten / alle der Herrn-Ritter vnnd Bürger-Standt / wie auch andere zur Böhmischen Confession sich bekennenden Vnderthanen / in diesem Königreich die freye Religions Vbung erlanget / dieselbe auch durch ein besondern Mayestät-Brieff bes???tättiget / vnnd von der jetzt regierenden Kays. Mayest. bekräfftiget worden were: Als hetten sie solcher Freyheit biß dahero etliche Jahr in zimblicher Ruhe vnnd Frieden genossen / sich auch niemandt / sie vmb solche Gnade GOttes zubringen / offentlichen vnderstanden. Es were aber nunmehr den Ständen sub vtraque Bericht zukommen / daß etliche in diesem Rönigreich / Friedt / vnnd Einigkeit zwischen jhnen zu verstöhren / durch allerley Practick en jhre Christliche Religion zu betrengen / die erbawete Kirchen zusperren vnnd niderzureissen / die Leuth mit Gefängnuß zu beschweren / zum Abfall mit Gewalt zu nöthigen / vnnd in Summa zu gäntzlicher Auffhebung der Religions-Freyheit auffs höchste zu beträngen sich understünden. Vmb welcher Vrsach willen die Defensores etlich mahl solches an Jhre Kays. Mayestät gelangen lassen vnnd dero Vorsehung erwartet / Sie seyen aber vnder dessen von jhren Widrigen gantz vnschuldig / als ob sie wider Jhre Kay. Mayest. Zusammenkünffte anstellten / vnnd schädtliche Verbündtnussen anrichten wolten / angegeben worden: geschehe aber jhnen hierinn Gewalt vnnd Vnrecht / vnnd were jhnen / niemals in den Sinn kommen / das geringste wider Jhre Kays. Mayest. zugedencken / viel weniger würcklichen vorzunehmen / sondern suchten allein GOTTes Ehre vnd begehrten bey jhrer Religion / Innhalt deß Mayestät-Brieffs / gerühig zuverbleiben. Dieses hetten sie die Defensorens vnnd Stände der Gemein darumb anmelden lasse wöllen / daß / wo ferrne dergleichen von jhnen außgesprenget würde / als solten sie wider Jhre Kanserl. Mayestät sich verbunden oder sonst etwas vnbilliges fürgenommen haben / sie solchen keinen Glauben zustelleten / sondern gewißlick darfür hielten / es geschehe alles zu GOTTES Ehre vnnd zu Abwendung aller Bedrängnuß Jhrer Religion / wie sie dann vmb solcher Vrsach willen [18] folgenden Tags abermahl seine Versamblung angestellet: Derohalben jederman GOtt anruffen vnnd bitten solte / daß derselbe Jhrer Mayest. Hertz vnnd Gemüth also gegen jhnen den Ständen lencken vnd neygen wolle / daß alles ein gutes vnnd glückseliges Ende gewinne / jhre vnnd Jhrer Mayest. Feinde zuschanden gemacht vnnd bekehret würden / vnnd sie noch eine lange Zeit in Fried vnnd Eynigkeit GOTT dienen möchten. (Der Stände in Böhmen sub vtraque zusammenkunfft zu Prag im Collegio Carolino gehalten.) Hierauff ist folgenden Tags der angestellte Convent im Collegio Carolino zu Prag gehalten worden / deme dann ein grosse Anzahl vornehmer Herrn / sampt etlichen Bürgern auß allen dreyen Stätten beygewohnet. Ehe man die Deliberation angefangen sindt zuvor etliche Psalmen gesungen / vnnd darauff durch einen Böhmischen Prediger eine Sermon gehalten / vnd nach solcher wider etliche Psalmen gesungen worden: Hierauff sindt sie zur Berathschlagung geschritten vnnd fürnemblich / wie das Exercitium Augspurgischer Confession sampt jhren Kirchen / nicht allein in den Prager Stätten / sondern auch im gantzen Königreich Böheimb erhalten vnnd jhren Widersachern köndte widerstanden werden / tractiret. Nach deme nun von den anwesenden Herrn vnnd Ständen ein gemeiner Schluß gemacht worden / haben sie folgenden Mittwoch als den 23. Maii / jeder mit einem bey sich habenden Knecht / mit jhrem Gewehr vnnd Pistolen versehen / alle zu Pferdt / sich in das Schloß begeben / vnnd bey den Kayserlichen Land-Officirern jhre Beschwerden vorgebracht vnnd derselben Abschaffung begehret. Als nun der Obriste Burggraff Adam von Sternberg neben Herrn Poppeln / Creutzherrn vnnd Priorn bey vnser lieben Frawen / auff solches Begehren sich zimblich accommodirt: Hergegen aber der Obriste Landt-Hoffrichter Wilhelm Slabata von Chlum vnd Kosthumburg / Herr zu Newhauß / sc. vnnd der Graff von Martinitz Schmesanßky mit selbigen nicht einstimmen wollen / sondern sich den Ständen gar hart erzeiget / haben selbige vorigen zween beseits geruffen / vnnd vnder dessen besagten (Kayserliche Officirer werden zu Prag zü Fenster hinaußgeworfen.) Slabata vnnd Schmesanßky / beneben dem Secretatio M. Philippo Fabricio auß der Cantzeley durchs Fenster hinnab in den Graben in Mänteln vnnd Dägen / wie sie gangen vnnd gestanden / gestürtzet. Weil sie aber zu jhrem grossen Glück auff einen Misthauffen gefallen / ist jhnen an dem Leben / wiewohl es bey 40. Ellen hoch hinunder gewesen / kein Schad geschehen / vnnd ob wol auch von den andern / nach dem sie vermercket / daß sie noch in dem Leben / etliche Pistolen schüß nach jhnen geschehen / sindt sie doch nicht getroffen worden / vnnd haben sie sich in dessen verkrochen vnnd also der Gefahr entrunnen. Vber solcher Außstürtzung ist nicht allein im Schloß / sondern auch in der Statt ein grosser Tumult vnnd Schrecken entstanden / welchen zu stillen alsobald der Graff von Thurn neben etlichen andern auß den Ständen / in die alte Statt geritten / vnnd das Volck von allem Aufflauff abzustehen vnnd sich still zuhalten vermahnet / mit vermelden / daß sich niemandt nichts zubefahren hätte / vnnd was sie gethan sollte alles [19] bey Kayserl. Mayest. schrifftlichen verantwortet werden. Als es nun hierauff wider still vnnd rühig worden / haben die Stände den Obristen Burggraffen nach Haußbegleitet / vnnd den Schloß-Hauptmann / sampt seiner vnderhabenden Guarnison / wie auch die drey Stätte jhnen ein juramentum assecurationis leisten lassen. Smirsanßky hat bey so gestalten Dingen in Prag zu bleiben sich nicht getrawet / sondern sich neben dem Secretario heimblich hinweg gemacht / vnnd nach Wien gezogen / allda er Jhre Kayserl. Mayest. von den vorgelauffenen Dingen außführlich berichtet / vnnd den Ständen die Steltzen tapffer beschlagen. Slabata aber ist eine Zeitlang auff dem Schloß / in deß Obristen Cantzlers Behausung / der damals sich auch zu Wien befande / mit 12. Mußquetirern verwahret / ingleichem der Obriste Burggraff in seiner Behaussung mit 12. Soldaten bewachet worden. (Böhmische Evangelische Stände verbindë sich zusammen Gut vnnd Blut in Erhaltung jhrer Religion bey einander auffzusetzen.) Die Evangelische Stände kamen nach obigem täglich in der Landt-Stuben (da jedes mahl in Achtzig Mußquetirer zu jhrer Versicherung auffgewartet) zusammen / vnnd verbanden sich miteinander / wider Gottes / jhres Königs / vnnd jhre Feinde / vnnd deß Mayestät-Brieffs widerwertige zustreiten vnnd Leib vnnd Gut beysammen einmüthig auffzusetzen. Hierauff wurde zu solchem Ende / weil sie einer vnaußbleiblichen Vberziehung zugewarten hatten / Volck zu Roß vnnd Fuß geworben; Die Gefängnusse eröffnet / vnnd die gefangene Braunawer / wie auch andere / so sie für vnschuldig hielten / loß gelassen / hergegen etliche von den Königlichen Officirern / so nicht am besten mit den Evangelischen Haußgehalten vnnd sich der Kayserlichen Authorität mißbrauchet hatten / theyls hinein gesetzet / theils mit Gelt-Straffen beleget. Sie machten auch sonsten allerhandt nöthige Anordnung in einem vnnd andern / vnnd damit alles richtig vnd wohl zugehen möchte / erwöhleten sie Dreysig Directoren oder Regente auß allen dreyen Ständen / welche stätigs in den Prager Stätten verbleiben / vnnd alle Sachen in dem gantzen Königreich guberniren vnd regieren solten. Damit endtlichen auch dieses jhr Beginnen nicht das Ansehen hette / als wann es zu Despectirung Jhrer Kayserl. Mayest. geschehe / oder als wann deroselben sich zu widersetzen jhre Kriegs-Verfassungen angestellet weren / liessen sie den 25. Maii eine außführliche Apologiam zu jhrer Entschuldigung publiciren: Fertigten auch jhre Gesandten zu den Fürsten vnd Ständen in Schlesien / Mähren / Laußnitz vnnd anderen Orten ab / diesen Verlauff zuberichten vnnd vmb Hülff / wo sie deren bedörfftig / vermög jhrer (D. Jessenius wird) Confoederation, zu sollicitiren. Vnder diesen Gesandten wurde D. Iessenius, so nach Hungarn reissen wollen / vnder Wegens auffgefangë / (gefangen nach Wien gebracht.) vnd nacher Wien in Hafftung gebracht. Obgedachte Apologia ist nachfolgenden Inhalts in Truck außgangen: Die Herrn / Ritter / Prager / Kuttenberger (Böhmisch. Stände Apologia vn̅ Entschuldigungs-Schrifft wegen vorgangener Händel.) vnnd anderer Stände Abgesandte / alle drey Stände deß Königreichs Böheimb sub vtraque so auff dem Prager Schloß versamblet weren / thäten jedermänniglichen / auch an statt der Abwesenden in gemein zu wissen / daß ob wohl / nach vielen erlittenen Beschwerungen vnnd Trangsalen / so verwichenen Jahren auß Anstifftung böser vnrühiger Leuth / sonderlich aber von der Jesuitischen Sect (welcher Tichten vnnd Trachten jederzeit am meinsten dahin gangen wäre / wie sie nicht allein Jhre Mayestät / sondern auch dieses gantzen Königreichs Innwohner vnnd Stände sub vtraque arglistiger Weiß dem Römischen Stuel / als frembder Obrigkeit / vnderwürffig machen möchten) allen dreyen Ständen vnnd Innwohnern besagten Königreichs auff allerley Weiß in Politischen vnnd Geistlichen Sachen angethan weren. Hernach aber als Anno ein Tausent sechs Hundert Neun / vnnd Zehen / ein vollkommener Friede auffgerichtet / durch Kayser Rudolphi II. Mayestät-Brieff / wie auch von denen sub vna vnnd denen sub vtraque auffgerichtete Vergleichung confirmiret vnnd bestättiget worden / daß kein Theyl das andere schänden / sondern wie die sub vna, so auch die sub vtraque, laut jhrer vnder jhnen auffgerichten Vergleichungen gerühiglich an allen Orthen / ohne eynige Einhalt Geistlicher oder Weltlicher Obrigkeit Gott frey dienen möchten. Welches dann auch Ihre Kayserliche Mayestät bey Antrettung Jhres Regiments in diesem Königreich in genere vnnd in specie gewaltiglich bekräfftiget hette. So hetten doch bemelte Königliche Landes - vnnd gemeines Friedens-Feinde sich dahin bearbeytet / wie sie diesen auffgerichten Frieden zu nicht machen / vnnd jhre schädliche Intention hinauß führen möchten / in dem sie schon damahls / als obgedachter Friede vnnd Vereinigung gemacht worden / andere Personen Jhres Mittels sub vna vorgezogen / den Mayestät-Brieff vnnd auffgerichtete Vergleichu̅g (durch welche sie / die Stände / doch mit Kayser Rudolpho hochsel. Gedächt. außgesöhnet vnnd alle Raach vber sie vnnd die jhrigen auffgehaben worden were) nicht vnderschreiben wollen / sondern dieses alles gäntzlich auffzuheben sich bemühet / an nicht wenig Standes Personen jhr boßhafftiges Gemüth würcklich erwiesen / vnnd da sie zuvor nicht allein heimbliche sondern auch zum Theyl diß jhres Vatterlandts offentliche Feinde gewesen / auch jetzigen jhren König vnnd Herrn vmb die künfftige Succession bringen vnd auff einen andern transferiren wöllen: Aber solches durch vorsehung Gottes ins Werck nicht richten können / als hetten sie durch die Jesuiten vnnd andere jhre Werckzeug die sub vtraque wider angefangen zu schänden vnnd Lästeren / auch mündtlich vnnd schrifftlich vervrtheilet / [20] daß sie Ketzer weren / denen man kein Glauben zuhalten schuldig wäre: Vber diß auch jhrer Religion sub vtraque allerhandt schmähliche Nahmen gegeben vnnd allen Römisch-Vncatholischen das Leben neben der Ehr abgesprochen / darbey auch die Weltlichen Obrigkeiten zu derer mit Fewer vnnd Schwerdt Außrottung angefrischet. Vnd damit sie desto besser die Leuth hindergehen / hätten sie auff allerley weiß vnnd weg sich bearbeytet zwischen jhnen den Ständen vnnd Defensoren ein Zwispalt vnnd Vneinigkeit anzurichten / die zwischen jhnen auffgerichtete vnnd mit dem Mayestät-Brieff / Landtag / vnnd der jetzigen Kayserl. Mayest. confirmirte Vergleichung / anders vnnd anders außgeleget: Die Defensores jhr Ampt zuverlassen mit Verheissungen vnnd Bedräwungen / zubereden sich vnderfangen / deren auch allbereit etliche zum theyl zu wancken; zum theyl gar von der Warheit abzufallen vnnd sich zu jhnen zuwenden vervrsachet. Hernach seyen sie nach Erlangung Hoher Aempter weiters fortgefahren vnnd alte nützliche Diener abgeschafft / hergegen andere Jhrer Religion sub vna an deren Statt bestellet / vnnd durch selbige die Vnderthanen wegen der Religion auff mancherley Weiß vbel geplagt / viel vnder dem Schein weltlicher Verwirckung deß Landts verwiesen / auch die Priester sub vtraque abgeschaffet: In den Prager Stätten denen sub vna die fürnehmbsten Stellen vnnd Aempter zugeordnet / deren Willens hernach andere Raths-Personen sub vtraque geleben müssen. Wie dann der drey Prager Stätten Bürgermeister vnnd Rath sub vtraque begegnet were / daß als jhnen vnwissendt daß jhre Vorfahren vnnd alle andere Stätt sub vtraque, als erstlich der Mayestät-Brieff vnnd die Freyheit der Religion erlanget worden / durch Brieff vnnd Siegel mit den Höhern Ständen sich verbunden / daß sie allezeit einhellig beyeinander stehen vnnd einander beschirmen wollen / auch jederzeit auff die / von den Defensoren / wegen der Religion / angestellte Convent / zween jhres Mittels auß jeder Prager Statt schicken müsten / dieses aber zuthun / von den Mit Senatoren vnnd andern vorgestellten Personen sub vna bißhero weren verhindert / auch vor Jhrer Mayestät Abreysen den Kayserlichen Richtern sub vna wider allen vorigen Gebrauch diese Instruction were gegeben worden / daß sie der Kirchen sub vtraque vnnd deren Einkommen sich anmassen / vnd ohne Vorwissen bemelten Richters keine Zusammenkunfft auch jhre eygene Kirchen-Sachen betreffendt zulassen solten / welches doch stracks wider den Mayestät-Brieff vnd die auffgerichtete Vereinigung lieffe: Jedoch wären sie so weit beredet worden / daß sie auff Beruffung der Defensoren zu dem letzt angestelten Convent keinen jhres Mittels geschickt / auch noch neben denen sub vna Jhrer Mayestät zugeschrieben / daß sie ausser Jhrer Kayserlichen Mayestät keines andern Defensoren bedörfften; Dieweil aber sie die Pragerische Stände / was massen sie verführet wargenommen / vnnd jhre Gefahr erkennet / in dem jhnen in der Vorredt jhrer Confession gewiesen worden / daß alle drey Stände sub vtraque, jhrer Glaubens Bekandtnuß vnnd Consistorii nechst GOTT kein andern Defensoren vnnd Beschützer haben wöllen / als Jhre Kays. Mayest. vnnd die jenigen so durch Bewilligung Jhrer Mayestät / von den drey Ständen weren erwöhlet worden / hetten sie so bald bey den höhern Ständen / jhrer Außbleibung vnnd deß an Jhre Mayest. abgangenen Schreibens halben / sich gebührlichen entschuldigt / vnnd dardurch so viel erhalten / daß sie von besagten höhern Ständen wider auffgenommen worden / bey denen sie dann auch nunmehr hinfort zustehen vnnd zubleiben geda???chten. Vber das hetten obgesagte Friedens-Feinde ohne Besetzung eines ordentlichen Landtags Rechtens / sich selbsten zu Richtern deß Mayestät-Brieffs / Vereinigung vnd Landtags schluß gemacht / vnnd Jhre Kays. Mayest. (die damals viel hochwichtigere die gantze Christenheit betreffende Sachen zuthun / als daß sie den Privilegien vnnd Vergleichungen deß Landes nachdencken köndte) Jhr schrifftlich Gutachten vbergeben / daß denen zu den Clöstern gehörigen Vnderthanen Kirchen auffzubawen in dem Mayestät-Brieff nicht erlaubet were: da doch hierinn zu vrtheylen jhnen nicht gebühret / sondern durch ein offentlichen Landtag beyden Theylen solch guttachten an die Handt gegeben werde: Sie (Jhre Feinde) hätten aber doch bey Kays. Mayest. Befehl außgebracht an die Statt Braunaw / daß sie jhren angefangenen Kirchenbaw einstellen solten. Als nun die Braunawer solches an die Defensores gelangen lassen / vnd daß sie von jhnen möchten bey dem Mayestät-Brieff geschützet werden / gebetten: Die Defensores aber für sich selbsten in dieser Sachen nichts richten wolten: sondern die Landt-Officirer / Landtrecht Beysitzer / Röm. Käys. Mayest. Räthe vnnd auß allen Kreysen sechs Personen sub vtraque nach Prag beruffeten: hetten sie nach reiffer Berathschlagung befunden / daß die Braunawer / wie auch alle andere zur Geistlichkeit im Königreich Böheimb gehörige Vnterthanen aller / den Ständen sub vtraque ertheilter Gnad vnnd Privilegien fähig vnnd theilhafftig weren. Derowegen dann nach Erwegung vnnd Guttachten der anwesenden Stände vnd Defensoren den Braunawern / wie auch deß Bergstättleins Clostergrab Innwohnern / so zu dem Pragerischen Ertzbistumb gehörig / diese Antwort gegeben worden / daß sie jhre Kirchen vollendt außbawen / vnnd dieselben zu jhrem Gottes-Dienst gebrauchen möchten / doch daß sie sich dabey friedtlich vnnd gebührlich verhalten vnnd denen sub vna insonderheit dem Apt oder Ertz-Bischoff als jhrer Obrigkeit zu Zorn vnnd Widerwillen wider sie keine Anlaß geben: Sondern jhnen vnnd [21] jhren Amptleuten allen billichen Gehorsamb / in allen weltlichen Sachen / als trewen Vnderthanen gebüret / leysten solten. Vnnd diese gegebene Antwort hetten sie die drey Stände sub vtraque, bey dem / auff dem Prager Schloß Anno 1615. gehaltenem Landtag bekräfftiget. Ob nun wohl diese vnnd dergleichen Bedrängnusse sie die Stände auff besagtem Landtag Jhrer Kayserl. Mayest. fürgetragen hetten / vnnd vmb Einsehung angehalten / der Hoffnung / es solle noch vor deß Landtags Endtschafft den Sachen geholffen werden. So hetten doch offgedachte Jhre Feinde auff allerley Weiß verhindert daß jhnen den Ständen vor Außgang deß Landtags darauff keine Antwort gegeben worden: Ja sie hetten es noch dahin gebracht / daß sie die Stände sampt jhren Vnderthanen / vber all jhr vorige Beschwerung / auff fünff Jahr lang grosse vnnd fast vnmügliche Stewren vnnd Contributionen / zur Bezahlung Jhrer Mayest. Schulden / auß Hoffnung es solte Jhrer Beschwerden abgeholffen werden / bewilliget hetten. Sie (die Stände) hetten aber nicht allein vergeblich nach Endung deß Landtags auff Antwort gehoffet / sondern es hetten sich auch jhre Beschwernussen je mehr vnnd mehr gehäuffet / biß endtlich Jhre Mayestät / in dero abreysen auß diesem Königreich / als sie schon allbereit auff dem Weg war / einem auß der Defensoren Mittel / nemblich Henrich Matthes Graffen zum Thurn in beysein zweyer Personen vermeldet / daß sie der Stände sub vtraque Klagen nicht vor rechtmässig erkenneten / hetten auch alle Jhre Collaturen auff dero Herrschafften dem Ertz-Bischoffen zu Prag vbergeben / darmit sie mit solchen Sachen ohnmolestiret verblieben. Als nun hierauff gedachter Graff diese Resolution schrifftlich begehret / were solches zwar von Jhrer Mayestät bewilliget auch dem Obristen Cantzler / solche schrifftlich zuverfassen anbefohlen worden / hette aber doch hernach / wie offt man auch darumb angehalten / nicht können erlanget werden: Es hette auch darauff der Ertzbischoff zu Prag die zu Clostergrab erbawte Kirch einreissen vnnd der Erden gleich machen lassen. Ingleichem were auch den Braunawern Befehl geschehen jhre Kirch dem Apt abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmisch Cantzeley einzuantworten: Nach dem sie sich aber solches geweygert / vnd / sie bey jhrer Kirchen zulassen / gebetten / weren etliche vornehme Personen auß jhnen nach Prag beschickt vnnd in Hafftung genommen worden / in welchen sie biß daher mit grossem Wehklagen jhrer Weiber / Kinder vnnd Freunde verblieben. Als nun bey vberhandtnehmung der Drangsalen den Defensoren allerhandt Klagen vorkommen / auch dieselben / als ob sie jhren Pflichten nicht recht nachgiengen beschuldiget worden: Hetten sie abermals die Obriste Landt-Officirer vnnd die obgemelte andere darzu gehörige nach Prag erfordert / die Sachen erwogen / alle müglichste Bescheidenheit gebrauchet / vnnd eine demütige Supplication den Herrn Statthaltern vbergeben / vnnd eine andere an Kayserl. Mayest. geschickt in tieffester Demuth bittende solche Drangsalen einzustellen / darneben die Braunawer jhrer Gefängnuß zuentledigen: Deßwegen sie dann auch die Fürsten vnnd Stände deß Marggraffthumbs Mähren / Schlesien vnnd Laußnitz / als diesem Königreich incorporirte Länder vmb Intercession bey Kays. Mayest. ersucht / auch sich einer andern Zusammenkunfft welche in Collegio Carolino, Montags nach Rogationum solte gehalten werden / daß wo etwan auff jhr suppliciren von Kayserl. Mayest. Antwort kähme / sie solche erwegen möchten / verglichen: Aber es were / als sie die Stände zu angesteltem Convent erschienen von Jhrer Mayest. nicht allein keine Antwort ankommen / viel weniger jhren Beschwerden abgeholffen worden / sondern auch noch vber diß / durch Anstifftung mehrermelter Jhrer Feinde / deroselben Statthaltern ein scharpffes Schreiben zugeschicket vnnd den Defensores vorzuhalten befohlen worden / deß Innhalts: Erstlich daß Jhr Kayserl. Mayest. befunden / daß diese Jhre (der Stände) Zusammenkunfften / wider deroselben eygne Person angestellet worden seyen: Darnach was die Kirch zu Clostergrab vnnd Straff der Vngehorsamen auß der Statt Braunaw zu dem Closter gehörigen Vnderthanen betreffen thet / were solches beydes auff Jhrer Kays. Mayest. Befehl geschehen: vnd dann daß von jhnen den Ständen / weiter als der Mayestät-Brieff vnnd Vergleichung vnder jhnen den Ständen sub vna vnnd sub vtraque zu liesse / gegriffen würde / in dem sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen wider Jhre Mayest. annehmen vnd jhren Vngehorsamb wider Jhre Kays. Mayest. vertheydigen wolten: Welches sich Jhre Mayest. gegen etlichen Personen / dieses Wercks Authoren nicht versehen hetten: wolten aber solchen weiter nachforschen vnnd gegen denselben gebührlichen nach eines jeden Verdienste verfahren: Verbötten auch hierbey den Defensoren biß zu Jhrer Mayest. Widerkunfft in bemeltes Königreich oder andere Anordnung keine dergleichen Zusammenkünfften anzustellen / so solten auch die Statthalter die Innwohner / daß sie auff dergleichen Erforderung nicht erschienen / vermahnen / wie solches alles in gedachtem Schreiben weitläufftig zusehen. Nun hetten sie die Stände / sich nimmermehr verstehen / daß sie also durch Antrieb jhrer Feinde / von Jhrer Mayest. auff jhre demütigste Bitt vervrtheilt vnnd nunmehr zur Execution vorbehalten werden solten: Dann sie wohl wüsten / daß / so sie deß jenigen / so jhnen zugemessen wurde / schuldig weren / sie Leib vnnd Ehr verlohren hetten. Vnnd ob wohl sie die Stände hierinn gantz vnschuldig weren / hetten doch jhre Feinde / weil sie solch Königlich Schreiben [22] bey handen gehabt / sich genugsamb erzeigt / wie begierig sie weren solche Execution wider sie ins Werck zusetzen. Ja sie jhre Feinde hetten auch solches schwere Königl. Schreiben also selbsten zu Prag concipiret vnd hernach Jhrer Mayest. zur Vnderschrifft vbersendet / auff daß sie also ein ehrlichen Schein deß Rechtens vnnd Gerechtigkeit / sie die Stände vmb Leib vnd Ehr zubringen auch den Mayestät-Brieff vnnd die auffgerichte Vergleichung mit denen sub vna auffzuheben vnnd nichts darauß zumachen / haben möchten. Weil dann sie die Stände solches Vnheil vnd Gefahr gerne ableynen vnnd auß jhrer Feinde Fallstricken dermal eins entgehen wöllen / sie jhre Feinde aber es dahin gebracht / daß Jhre Mayest. sie die Stände nicht allein keiner Antwort gewürdiget / sondern auch der Stände sub vtraque Nahmen vor Jhrer Mayest. zunennen das beschwerlichste Ding worden seyn solte / Ja sie hetten vielen Ehrlichen vnschuldigen Leuthen Recht vnnd Gerechtigkeit auffgehalten / auß Schwartzem Weiß / auß Weissem Schwartz gemacht: Trewe vnnd gehorsame Vnderthanen Vntrew / Vntrewe aber Trew genennet: leichtfertigen bösen Leuten zu Ehren / Wolverhaltenen aber zu Verkleinerung geholffen: Die Vnderthanen sub vtraque so wohl auff jhren als auff Jhrer Mayest. Herrschafften hart betrenget vnnd zu jhrer Religion sub vna mit vnerhörter Grawsambkeit gezwungen: Ja auch etliche freye Stätt durch Bedräwungen dahin gebracht / daß sie von den Ständen abzutretten sich verschreiben müssen: Welches alles sie selbsten / als sie darumb gefragt / nit widersprechen könten. Vmb solcher Vrsachen willen hetten sie / die Stände sub vtraque, gegen zweyer jhrer Feinde nämblich Wilhelm Slabata von Chlum vnd Kossumburg / vnnd Jaroßlaw Boezita von Martinitz sonsten Smezanßky genannt / als Zerstörern deß Rechtens vnnd allgemeinen Friedens / verfahren / vnnd weil sie jhre Aempter vnnd Stellen in welchen sie sich befunden / nicht in acht genommen / sondern derselben / zu Schmälerung Jhrer Kay. Mayest. Authorität / wie auch zur Auffhebung gemeinen Friedens in diesem Königreich mißbraucht / beneben einem Secretario jhrem Adulatore welcher neben andern viel Zerrüttungen in den Prager Stätten angestellet / nach altem Gebrauch zum Fenster hinauß geworffen: gegen welche sie die Stände / weil sie mit dem Leben darvon kommen / wie auch jhren Güttern / so wol allen den jenigen so sie dißfals vertretten oder vertheydigen / hergegen aber gegen Jhnen den Ständen Verfolgung vervrsachen wolten / wie nicht weniger auch gegen denen / so den Mayestät-Brieff vnd die offentliche Vergleichungen auffzuheben sich beflissen / fürnemblich aber wider Paulum Michnam einen verrätherischen Menschen vnnd Friedensstörer / welcher zwar schlechtes Herkommens / nach dem er aber in die Böhmische Cantzeley zu dem Secretariat kommen / ist er in kurtzer Zeit so weit geschritten / daß er sich auch des Regiments vber sie die Stände sub vtraque neben andern jhren Feinden angemasset viel Böses in dem Königreich angestellet vnnd die Stände sub vtraque jhrer Priviligien zuberauben / sich eusserst bearbeitet / n???nmehr aber gar entlauffen / sich wol zuverhalten wüsten. Zu welchem Ende sie die Stände sub vtraque jetzundt gemeinem Vatterlandt zum besten ein Defension-Werck angerichtet; wolten aber darmit Jhrer K. Mayest. als jhrem Herrn vnd König nichts zuwider seyn / noch denen sub vna einige Vngelegenheit / so ferrne sie nur selb zu Ruhe bleiben würden / zufügen: inmassen dann jederman wissend / daß bey gemeltem Actu sonst niemandt ein Leyd angethan / noch eyniger Aufflauff erfolget / sondern allenthalben im gantzen Königreich guter Friede gehalten würde. Hoffeten also nicht / daß Jhre Kayserl. Mayestät solches anders auffnemen würden / oder auch jhre Freunde sub vna, wegen gemelter billich gestraffter deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Vergleichungen vnnd Friedens-Zerstörer / was widerwertiges anfangen / viel weniger jemandt anders sich jhnen den Ständen sub vtraque feindtlich erweisen solten. Sondern sie weren der gewissen Zuversicht daß ein jetwederer in Erwegung angeregter gnugsamer Vrsachen / auch Betrachtung daß sie die Stände weder wider Jhre Kayserl. Mayest. als jhren König vnnd Herren / noch wider die Römische Religion noch auch wider die mit denen sub vna getroffene Vereinigung ichtwas an die Hand zunemen gesinnet weren / sie für entschuldigt halten / vnd was zu gemeinen Friedens Stifftung auch Erhaltung jhrer Privilegien ersprießlichen were / befürdern helffen würde. (Beweiß / daß die zu den Geistl. Gütern vn̅ Clöstern gehörige Vnderthanen auch Kirchen auffzubawen Macht hetten.) Dieser Apology ist beygefüget gewesen ein Beweiß / daß die zu den Geistlichen Güttern vnnd Clöstern gehörige Vnderthanen / nach Außweissung deß Mayestät-Brieffs vnnd zwischen den Ständen sub vna vnnd vtraque geschehener Vergleichung / befugt seyen / daß sie jhnen gleich Jhrer Kayserl. Mayest. Vnterthanen auff deroselben Herrschafften / Kirchen auffbawen vnd Gott gerühiglich dienen möchten wie auß nachfolgends zusehen: Erstlichen were im Mayestät-Brieff zubefinden / daß alle vereinigte Stände sub vtraque sampt jhren Vnterthanen / vnnd allen die sich zu der Böhmischen Confession bekennen / jhre Religion sub vtraque frey vnnd ruhig an allen Orten vben vnd haben / auch darbey gerühiglich gelassen werden sollen. 2. Soll niemandt weder von den Höhern noch von den Nidern Ständen auch das Bawers-Volck nicht von jhren Obrigkeiten noch jemandts anders Geistlich- oder Weltlichen von jhrer Religion ab vnd zu der andern gedrungen werden.
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3. Solle diesem zuwider kein Mandat oder Befehl von Jhrer Mayest. oder dero Erben vnd künfftigen Königen in Böheimb ergehen / noch so es vielleicht ergehen würde / angenommen werden / sondern gantz Krafft - vnnd Machtloß seyn. 4. Solten Jhre Mayest. allen Obristen vnd Landofficirern befehlen / daß sie gedachte Stände vnd alle sub vtraque bey dem Mayestät Brieff bleiben lassen vnnd schützen sollen. So aber darwider jemandts / er seye Geistlich oder Weltlich / thäte / solten Jhre Mayestät sampt dero Successoren auch den Ständen dieses Königreichs / gegen solchem / als einem Landfriedbrüchigen sich zuverhalten verpflichtet seyn. 5. In der / zu Erleuterung deß Mayestät-Brieffs zwischen denen sub vna vnd vtraque vffgerichten Vergleichung / were dieses zufinden; daß an allen Orten / im Königreich Böheimb die sub vtraque jhre eygene Kirchen vnd Begräbnissen / auffzubawen Macht hetten. 6. In der zwischen den Böhmischen Ständen sub vtraque vnd sub vna, vnnd dann den Schlesischen Fürsten vnnd Ständen auffgerichten Religions Vereinigung / were auch nach folgendes zulesen: Wo aber jemandt ausser Jhre Kayserl. May. Person / was Standts oder Würden er auch sey / vnder Jhrer Mayestät Namen oder vnter was Schein es jmmer beschehen köndte / die Böhmische sub vtraque oder Augspurgischer Confession Schlesische Fürsten vnd Stände oder Jhre Vnterthanen vnd Glaubensgenossen / sie seyen vnder Geist- oder Weltlichen / Catholischen oder Evangelischen gesessen / in Jhrer Religion / Kirchen / Schulen / &c. turbiren würde / oder auß einiger praetension / daß die jenigen Stiffter / Renten vnd Einkommen / so die Evangelischen jetzo gebrauchten / vor diesem jhnen den Catholischen zugestanden / die Evangelischen anfassen wolten / sie (die Evangelischen) für einen Mann stehen / Leib / Gut vnnd Blut für jhre Religion bey einander auffsetzen solten. Vnnd ist dieses auch für jhre Assecuration hinzu gesetzet worden: daß wann sie oder jhre Vnderthanen vnd Glaubensgenossen wie obgedacht / in jhrer Religion / Kirchen / Schulen / &c. turbiret oder bedranget würden / es geschehe auch vnter was Schein oder praetext es jmmer wolle / mit Rebellion oder anderer Gestalt / sie die Böhmische Stände sub vtraque auff die erste Erforderung / jnnerhalb eines Monats mit tausent zu Roß vnd zwey tausent zu Fuß auff jhren eygnen Kosten: Auff die andere Erforderung aber wider jnnerhalb eines Monats / ingleichem / wie zuvor mit tausent Pferdten vnd zwey tausent zu Fuß / auch auff jhren eygnen Kosten: Vnnd auff den eussersten Nothfall / mit aller jhrer höchsten Macht als wie sie jhren König / Weiber / Kinder vnd das gantze Vatterland zubeschützen vermeinten / auffs schleunigste zu Hülff kommen wölten. 7. Der Schlesische Mayestät - Brieff erstreckte sich gleichfals auff alle Innwohner deß gantzen Landes / sie weren gleich vnter Geistlicher oder Weltlicher Obrigkeit angesessen. Item / daß auch keiner auß obgemelten Innwohnern zu anderer Religion gezwungen oder deßwegen außgeschaffet / von seinem Ampt gesetzet / oder sonst auff andere Weiß an seinem Gewissen beschweret oder beleydiget werden solte. Vnnd diesen Mayestät - Brieff hetten die Schlesier nach jhrem der Böhmischen Stände vnnd durch jhre Hülffe bekommen: Derhalben sie die Böhmische Stände sub utraque als das vornembste Glieb deterioris conditionis nicht seyn köndten: Sondern dieser Artickel / were in jhrem der Böhmischen Stände Mayestät Brieff generaliter gesetzet / in der Schlesier aber außführlicher vnd specialiter verfasset. 8. In Zeiten der Verfassung deß Mayestät-Brieffs vnnd Vergleichung / ist dieses anders nit gedeutet worden / als daß die Clöster Jhrer May. Cammergut seyen / vber welche dieselbe das plenum dominium hette / wie solches denen so der damaligen Tractation beygewohnet gnugsam wissentlich were. 9. Daß in Böheimb die Geistliche nicht also / wie in Mähren vnnd anderswo ein sonderer Standt seye / auch auff den Landt - Tägen keine Vota hetten / sondern wessen sich der König mit den Ständen verglichen / demselben nachzukommen schuldig weren. 10. Die Geistlichen / auch das Ertzbischoffthumb seyen biß dahero in Gewalt vnnd Disposition der Könige in Böheimb / jure Patronatus verblieben. II. Daß diese Geistliche Güter / nach Außweisungder Landts - Ordtnung zu der Königlichen Cammer gehörig. Dahero kein Prior ohne Bewilligung deß Königs nichts von den Convent vnnd Clöstern verpfänden / verkauffen oder verändern könne auch wo er dergleichen thete / solches kein Macht noch Krafft hette. 12. Daß die Geistliche nur Vsufructuarii vnd Administratores in Temporalibus ad vitae tempus derselben Güter / vnnd dahin gehöriger Vnderthanen seyen. Aber die Könige in Böheimb hetten stättigs dieses Recht vnnd Macht gehabt / von den Geistlichen Gütern den Innwohnern dieses Königreichs ohne Bewilligung einer Geistlichen Person zuverkauffen / erblich zu machen / vnnd in die Landt-Taffel / nach jhrem Willen einverleiben zulassen / dessen viel Exempla bey Kayser Ferdinandi, Maximiliani vnnd Rudolphi Zeiten vorhanden seyen. (Entschuldigungs-Schreiben / so die Böhmischen Stände) Obgesetzte Apology sampt diesem angehenckten Beweiß haben die Böhmische Stände sub vtraque Kayserl. Mayest. den 16. 26. Maii nach Wien vbersendet / mit einem Schreiben dieses Innhalts: Jhre Mayestät hetten auß beygefügtem Bericht vnnd Apology zuvernehmen / [24] auß was erheblichen Vrsachen sie newlich wider (sub vtraq; neben der Apology vnd beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet.) Wilhelm Slabata / Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions - Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen. Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstandë / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts - Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben. (Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischë Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigu̅g Schreiben.) Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden. Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts: (Kayserlich Patent an die Böhmë die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichë.) Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette. Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichu̅g dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der Böhmischen [25] Stände Volck würde abgedanckt seyn / wolte J. Maj. jhr geworben Volck / welches zu werben sie durch die Böhmische Werbungen weren verursachet worden / gleichfalls licentiren. Woferrn aber solches wider J. M. Verhoffen nicht geschehen solte / müßte sie als jhr ordentlicher vorgesetzter König vnd Herr / solche Mittel vor die Handt nehmen / durch welche seine Authorität erhalten werden möchte. Was nun hierauß für groß Vnheil erwachsen würde / wolten Jhre M. vor Gott vnd der Welt bezeugt haben / daß sie darzu keine Vrsach gegeben hetten. Die sich nun diesem Befelch gemäß vnd gehorsamb erzeigen würden / denen wolten Jhre Majestät mit Königlichen Gnaden / Schutz vnd Gütigkeit gewogen verbleiben. (Jesuiter von den Ständen sub Vtraque auß Böheim verbannet.) Auff dieses Abmahnungs-Schreiben haben die Stände also bloß / weil jhnen jhrer Widerwärtigen Practicken genugsamb bekandt / nicht trawen wöllen / derhalben das Patent zu publiciren verbotten / vnnd vnter solchen gewechselten Schreiben ein Decret wider die Jesuitë gemacht / daß nämlich dieselbe in Zeit acht Tagen daß Land räumen / vnd nimmer darein kommen solten. Auff daß jhnen nun mitler Zeit von dem gemeinen Volck kein Leyd angethan werden möchte / seynd in fünfftzig Mußquetierer vor jhr Collegium vnd Kirchen gelegt worden. (Vrsachen warumb die Jesuiten auß Böheim vertrieben.) Solcher der Jesuiten Verbannung halber liessen die Böhmische Directores vnd Regenten ein Schreiben publiciren / dieses Innhalts: Es were jederman wissend / in was grosser Gefahr das Königreich Böheimb / seydhero die Jesuitische Sect eingeführt worden / gestanden / vnd wie vielfältig Auffruhr vnd Veränderung / mit der Innwohner höchsten Beschwerden es außstehen müssen. Weil sie aber befunden / daß die vergiffte Jesuitische Sect dessen grösseste Vrsach seye / als welche den Römischen Stul befestigen / vnd alles vnter jhren Gewalt bringen wöllen / vnd hierinn ohne Gottes deß Allerhöchsten Respect solcher Mittel sich gebraucheten / daß sie hohe Potentaten gegen einander verhetzten / vnter den Landständen / sonderlich da die Religion nicht eins Empörung vnd Auffruhr anrichteten: Obrigkeiten wider die Vnderthanen: vnd Vnderthanen wider die Obrigkeitë auffrührisch machten: Mörderische Hertzen mit Verheissung der Seeligkeit vnd Erlösung auß dem Fegfewer / auff Könige / die jhrem bösen Raht nicht folgen wölten / anführeten: Freundt wider Freundt reitzeten: durch die Beicht alles erforscheten / der Menschen Gewissen sich so anmasseten / daß selbige ohne jhren Willen auch das Gute nicht verrichten dörffen: nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich gebracht: In das Politische Regiment sich gemischet / vnd den jenigen / so nicht der Römischen Kirchen zugethan seyen / als Ketzern / keinen Glauben zu halten gelehret hetten. Deren Practicken insonderheit Franckreich / Engelland / Hungarn / Siebenbürgen / Venedig / Niderlandt vnd andere Länder Zeugen weren: Auch hernach in diesem Königreich Böheimb da es darzu gebracht / daß sie die Stände nach manigfaltigen Bedrängnussen vmb künfftige Vorsorg wider sie vnd jhre Listigkeit einen Majestät-Brieff vber das freye Exercitium Religion erlanget / vnd mit denen sub Vna gewisse Compactara auffgerichtet hetten: dieses auch von jetzt regierendem Keyser confirmirt were: vngeachtet der Peen im Majestät-Brieff begriffen / sie sub Vtraque in Predigten vnd Schrifften geschmähet / vnd als Ketzer verdammet: die Wort deß Majestät-Brieffs anderst außgelegt / vnd daß der König ein solchen Majestät-Brieff / die Religion betreffendt / ohne deß Papsts Wissen vnd Willen den Ständen zu geben nicht Macht hette: da selbiger doch weder vber sie die Stände / viel weniger vber jhren König einigen Gewalt hette / es auch so weit gebracht / daß Jhrer Maiestät der Geistlichkeit vnd anderer Stände sub Vna Vnderthanen / zu der Religion sub Vna genötiget / die Kirchen gesperret / zerschleifft / Gottesdienste verbotten / alle fürnehme Empter mit denen sub Vna besetzt / vnd die sub Vtraque auch wider jhr Gewissen mit höchster Schmach abgesetzt / vnd in Summa / etlich wenig Personen sub Vna vnd deß Vatterlands Meineydigen Söhnen / die Direction deß gantzen Königreichs vbergeben / durch welche diese Sect jhr liebes Vatterland ins Verderben zu setzen: sie die Stände aber als dessen Liebhabere außzutilgen sich bemühet. Weil sie / die Jesuiten / nun alles Vbels in diesem Königreich Vrsächer weren / seyen sie darinn nicht länger zu dulden. Derohalben als sie / die Stände sub Vtraque verspüret / daß solch Vnheil vnd Gefahr in dem Königreich kein Ende haben würde / so lang solche Sect darinn verbliebe. Als theten sie hiemit jedermann zu wissen / daß sie auß einhelligem Raht alle Jesuiten auß diesem gantzen Königreich hiemit in Ewigkeit verwiesen / also daß selbige alle friedlich von dannen ziehen / vnd nimmermehr in gedachtes Königreich / auff wasserley Weiß vnd Weg es auch were / kommen solten / wo sie nicht wolten / daß gegen jhnen vnd den jenigen / so sie auffhalten würden / als gemeinen Friedenszerstörern verfahren würde. Es solten auch gemelte Jesuiten nimmermehr weder durch Intercession deß Papstes / noch jemands anders / noch auch durch andere Weiß vnd Wege in das Königreich wider eingeführt werden: Wo auch jemands von den Böhmischen Ständen für deren wider Einnehmung bitten würde / wider denselben solte gleichmässig / als einem gemeinen Friedenszerstörer procedirt werden. Die andere Orden aber sub Vna die in den Clöstern vnd anderswo sich auffhalten / gehe dieses alles nichts an / sondern allein die Jesuiten / die auch auß etlichen andern Königreichen vnd Ländern weren vertrieben worden. Als nun dieses Decret den Jesuiten insinuirt vnd allenthalben angeschlagen worden / seynd dieselbige auff die gesetzte Zeit auß Böheimb hinweg gezogen / vnd sich in andere Länder vertheilet / haben aber darneben eine weitläufftige Apo [26] Logiam, mit welcher sie jhre Vnschuld darzuthun (Apologia der Jesuiten / wider der Böhmischen Stände sub Vtraque Beschuldigung.) sich vnterstanden / außgehen lassen: In welcher sie anfänglich den Böhmischen Ständen verziehen: darnach protestirt / daß die Böhmische Stände jhre Richter nicht seyen / in dieser Sachen auch kein Richterlich Ampt trügen / sintemal solches allein dem König / durch welches vnd dessen Vorfahren Gnade sie eingenommen worden / mit der drey Stände beyder Religionen sub Vna vnd sub Vtraque Bewilligung zustünde / besonders da in Abwesen jhres Königs / das Regiment nicht den jenigen / von welchen sie außgetrieben / sondern dem Burggraffen / welchen sie / die Stände / abgesetzt / anvertrawet worden / deßwegen sie dann ohne sonderlichen Jhrer Majestät Befelch nichts thätliches solten angefangen haben / vnter dem Schein der Defensorum, als wann sie deß Majestät-Brieffs Beschützer weren / weil sie von jhnen / den Jesuiten / nicht angefochten / vnd deßwegen auch eigenem Gewalt wider Vnrecht sich zu wehren gar nicht vonnöthen gehabt / viel weniger sie vncitirt vnd vnverhöret zuverdammen / ja vnverdampt zum Landt hinauß zu jagen befugt gewesen / vnd darzu zu ewigen Zeiten die zu verbannen / deren Außgang doch in jhrer Macht nicht stünde. Ferrners haben sie in dieser Apologia angeregt: was sonsten jhnen den Jesuiten die Stände aufflegten / als wann sie Zwytracht vnd Auffstandt anrichteten / were es zwar nicht ohne / daß bey vnterschiedlichen Religionen vnter einem (Hic latet anguis in herba.) Regiment es viel solcher Verwirrungen gebe / aber es könne nicht wol anders seyn / wann man die Catholische Religion wölle ein vnd fortpflantzen / daß nicht bey dem Gegentheil Neydt vnnd Haß vnd allerley Verhinderungen sich erzeigeten / vnter dem Schein / die Ehre Gottes zu befördern. Sie aber weren hieran nicht schuldig / viel weniger für andern Römisch - Catholischen anzuklagen / daß sie in dem Gottesdienst vnd Vnderweissung der Jugendt eyfferig weren. Befinde sich auch nicht / daß sie König vnd Obrigkeit hinzurichten Vorschub theten / were viel mehr daß Gegentheil auß jhren Scribenten zubeweissen. Es hetten ehe der Jesuiter Orden augefangen zur Zeit deß Königs Wenceßlai die Böhmen die Pragerische Rahtsherren zun Fenstern hinauß geworffen / die Thaboriten wider jhren König vnd Keyser sich auffgelehnet: Die Zißkianer die Catholische auffs eusserste verfolget: Böhmen sich von jhrem König Ferdinando dem Ersten abgethan: Bey Rudolpho dem andern hetten sich grosse Motus, dardurch der Majestät-Brieff herauß gepreßt worden / erreget: Jetzo seye das Volck durch offentliche Predigten wider die Catholischë erhitzet / die Königliche Officirer zun Fenstern hinauß gestürtzt: Ob dann diß alles die Jesuiten / oder andere Leute durch jhr Einblasen oder vor sich selbsten gethan hetten. Daß jhnen fürgeworffen würde / das sie dem Papst alles zu vnderwerffen sich bemüheten / vnd daß die so nicht vnter der Römischen Kirchen weren / Ketzer seyen / welchen man keinen Glauben zu halten schuldig were: geben sie zur Antwort / daß sie dem Papst Weltlichen Gewalt in seinen Herrschafften nicht verweygerten / begehrten aber andere Länder vnnd Herrschafften an jhne nicht zuverwenden / were auch solches jhren Reguln nicht gemäß / sondern stracks zuwider. Was aber Geistlichen Gewalt anlangte / bearbeiteten sie sich höchstes Vermögens dahin / daß alle Länder der Christenheit / ja der gantzen Welt / vnter diesen Geistlichen Gehorsamb deß Römischen Papsts sich ergeben / dieses theten sie Gott zu Ehren / vnd zu deß Nechsten Seeligkeit: Welches dann aller Catholischen alte (fast von Fünffzehen hundert Jahren hero) Meynung vnd Lehr were / wie solchrs mit den Kirchen Lehrern zubezeugen sey. Sie hielten auch nicht alle / so der Römischen Kirchen nicht gehorsameten / für Ketzer / sonderlich da es Weltliche Sachen / oder ein besonder thätliches Werck / auch etliche Religions Puncten / doch ohne deß Glaubens Verletzung betreffe / vnd nur auß sonderlich gefaßtem Wahn her quelle: sondern allein die / welche / da sie eines bessern vberwiesen vnd verständiget werden köndten / dannoch auß lauter Halsstarrigkeit sich von der Römischë Kirchen absondern. Lehrten auch nicht / daß den Ketzern kein Glauben oder Versprechen zu halten were: sondern vielmehr / daß man alles was verheissen / wo es nicht an jhme selbst vnbillich vnd vnrecht / steth vnd vest halten solle. Darvon Martin. Becan. de fide haereticis servanda. Daß sie durch die Beicht alle Heimlichkeiten erforschen / vnd die Gewissen bezwingen solten / sey es damit viel anders: vnd were jhnen Beicht zu hören / vnd die Gewissen von Sünden zu räumen durch Gott vnd jhre Obern anbefohlen. Darnach daß sie die Beichtende von jhrë vorgesetzten Sünden abmahneten / vnd von jhren verübten bösen Stücken hinfüro abhielten: Vnd dann / daß sie den Beichtern heylsame Buß zu halten aufflegten / daß nun darauß solte erzwungen werden / als wann sie die Beichtende zu bösen Thaten anstifften wolten / gestünden sie gar nicht / es were dann dieses böß / daß sie die vnter beyder Gestalt / zur Catholischen Religion vermahneten / vnd Vn Catholische Bücher zu lesen abmahneten / welches sie für böß nicht erachten köndten / were auch die Außforschung der Heimlichkeiten / vnd was zur Beicht nicht dienet / in jhren Regeln verbotten. Hetten die Leute in Böhmen auch nicht zur Religion gezwungen / auch die Kirchen zu sperren oder zu zerstören nicht verursacht. Jhnen den Jesuiten / gebührete zwar auß Gottes Gebott vnd jhrë Reguln / daß sie alle Schwärmerey - vnd Ketzereyen außzurotten beförderten: In Weltlichen Emptern aber jhres Gefallens zu handlen / were jhres Thuns gar nicht: Kirchen / Schulen / vnd Krancke zu besuchen / auch in Gewissens-Sachen Fürstlichen Personen ein guten Raht vnd Trost zu geben / seye jhnen anbefohlen / vnd nicht das Regiment. Es werde jhnë auch mit Vnwarheit fürgeworffen / daß die sub Vtraque in Böheim wegen der Religion weren bestraffet worden: Sondern das Widerspiel hette [27] sich mit vielen Exempeln befunden / in deme der Catholischen Herrn Vnderthanen / wann sie jhrer Vbelthaten halben gestrafft wordë / als wann solches auß Neyd gegen jhre Religion geschehen were / außgeben. Es werde auch fälschlich jhnen den Jesuiten fürgeworffen: daß sie nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich zögen / vnd derselben Weltlichen Verwaltung sich anmasseten. Dann im gantzen Königreich Böhmen nit mehr als 5. Jesuiter Collegia weren / darinnen/ohne die frembde ankommende / 170. Personen erhalten würden / vnd belieffen sich doch aller 5. Collegien jährliche Renten nicht vber 10000. Goldgülden / weren darzu alle mit Schulden beschweret. So mischeten sie die Jesuiter sich auch nicht in Weltliche Händel / dann jhnen solches in jhren Reguln außtrücklich verbotten: vnd daß sie auch in solchem jhren Reguln nachkämen / geben jhnen die höchste Obrigkeit das Zeugnüß. Es entspringe aber dieser Verdacht darauß / daß sie bißweilen mit grossen Catholischen Herrn vnd Fürsten / welche sie für jhre Beichtvätter brauchten / vmbgiengen / da sie dann nicht läugneten / daß sie in Sachen das Gewissen / der Seelen Seeligkeit vnnd Religion jhrer vnd jhrer Vnderthanë betreffend / jhr gering Gutachten / Trost vnd Erinnerung denselben Herrn zu einer ersprießlichë Direction mittheileten / Gottes Ehr / vnd die Catholische Religion zu befördern. Daß auch viel Länder jhrer Bubenstück Zeugen seyn solten / were ebenmässig ein falsche Bezüchtigung / sintemahl jhre Vnschuld genugsamb köndte dargethan werden. Sie hetten auch mit jhrem predigen / schreiben vnd disputiren den Majestät-Brieff nicht verdrehet oder verkleinert: Vnd ob schon etwa einer oder der ander Privat-weise etwas darvon hette disputiret / man darumb nicht Fug vnd Recht habe / den gantzen Orden auß dem Königreich zuverbannen. Die Böhmische Stände klagten auch weiter / sie die Jesuiten hetten offentlich dörffen fürgeben / daß der Majestät-Brieff ohne Erlaubnüß deß Bischoffs zu Rom nicht hette können gegebë werden / inmassen er / der Bischoff / weder in sie / die Stände / noch in den König selbst einige Gewalt hette. Aber hierauff solten die Stände bedenckë / daß sie / die Jesuiter / hierinn gar nicht disputirten / was Keyser Rudolph / als er von den Ständen sub Vtraque allenthalben vmbringet zu Außfertigung deß Majestät Brieffs gleichsam gezwungen / einem grössern Vbel zu begegnen / habe zulassen können: Wann sie aber von der Sach selbs / ohne dergleichen Vmbstandt redeten / were jhre endliche Meynung / daß alle Religions Sachen von allererst an den Papst / als das Obriste Haupt vnd Regenten der Kirchen auff Erden vnd Richter aller Spänn vnd Irrthumben in Religions-Sachen gehöre / also daß der Stand der Religion / ohne desselben Wissen vnd Erlaubnuß nirgendt köndte verändert werden. Vnd diese jhre der Jesuiten / vnd vieler vor viel hundert Jahren Gottseliger Keyser Meynung seye / auß Gottes Wort gezogen. Daß auch die Stände sub Vtraque meyneten / sie were nicht vnter deß Papsts Gehorsamb / vnd gehe er sie nichts an / hette nicht die (Vel quasi mentitur Lojola.) Meynung: Dann einmal nicht allein die Catholischen / sondern auch die Ketzer vnd alle die jenigen / so von der Römisch-Catholischen Kirchen außtretten / wann sie nur die Tauff empfangen / vnter deß Papsts Gehorsam gehörenten / sc. (Ordenspersonen in Böheim werden von den Evangelischen Ständen mit Notdurfft versehen.) Nachdem also die Jesuiter auß Böheim außgeschaffet / haben die Stände sub Vtraque den vbrigen Geistlichen sonderlichen Schutz gehalten / daß sie incht etwa von dem gemeinen Pöfel möchten angegriffen oder beleydiget werden: Insonderheit hat der Graff von Thurn für sich den Capucinern alle Tag jhr Deputat an Speiß vnd Tranck vberreichen lassen. Als nun in dessen die Außschaffung der Jesuiten / vnd anders / so die Stände sub Vtraque ferrners vorgenommen / Jhrer Keyserlichen Majest. fürkommen / hat dieselbe einen außführlichen Bericht von diesem Böhmischen Wesen / damit jederman desto bessere Nachrichtung haben möchte / in offenen Truck außgehen lassen / dieses Innhalts: (Keyser Matthias läßt eine außführliche Information vnd Bericht wegen der Vnruhe in Böhmen außgehen.) Demnach die Keyserl. Majestät / Anno 1611. zu der Cron Böheim kommen / hette sich bey derselben der Abbt deß Closters zu Braunaw beklaget / daß seine Vnderthanen nicht allein ohne sein Wissen / sondern auch / nachdem er sich starck widersetzet / ein newe Kirch in seinem Flecken / vber welchen er allein der rechte Herr were / zu bawen Vorhabens seyen / ja auch / wiewol es jhnen verbotten / solchem Werck vnablässig obligen / vnd den Baw für seinen Augen auffführeten: Hierumb Jhre Majestät vmb Hülff angeruffen / jhre Königliche Authorität darein zu legen / damit die Vnderthanen von jhrem Baw / welcher jhnen von Rechts wegen nicht zustünde / abzulassen / vnd jhrem Herrn gehorsamb zu leysten / angehalten würden: Als hette der Keyser seiner deß Abbts Bitt statt zu geben vor billich erachtet / vnd derowegen den Braunawern / daß sie jhme hierüber gründlichen Bericht einbrächten / hierzwischen aber von dem Baw abstünden / besohlen: welche aber keines auß diesen beyden gethan / ja auch Jhrer K. Majestät keiner Antwort darauff gewürdiget / sondern bey den Defensoren zu Prag Hinderhalt gesucht / vnnd dardurch vmb so viel halsstarriger den Baw vollnzogen hetten / weil sie durch das Ansehen der Defensoren ein stärckere Handhabung zu jhrem Thun zubekommen haben vermeynet: Dann sie / die Defensores, jhnen durch Schreiben Anlaß geben / den Baw / so sie angefangen / kühnlich / vngeachtet aller Königlichen Mandaten / zu vollbringen: Vnd diß were dem Apt / wie billich / fast beschwerlich gewesen. Hierzwischenwere Jhre Majest. wichtiger Geschäffte halben auß Böhmen verreyset: Als er nun zu seiner Widerkunfft / Anno 1616. die Strittigkeit zu erörtern (wiewol er die Vngehor [28] samën mit anderer Straff ansehen mögen) den Majestät Brieff vnd die Vergleichung zwischen denen sub Vna vnd sub Vtraque besser durchsehë / vnd darauß befunden / daß allein den Ständen deß Königreichs Kirchen zu bawen zugelassen würde: der Vnderthanen aber / fürnämlich deren / so vnter Geistlicher Obrigkeit seyen / geschehe keine Meldung: der Vertrag aber erstrecke sich auch auff die Vnderthanen der Königlichen Herrschafften / jedoch mit Vnterscheidt / vnd werde also dem Rechten deß dritten im geringsten nichts benommen. Hierauff hette er dem Graffen von Thurn / beneben zweyen andern Defensoren vermeldet / daß die Vnderthanen auff Geistlichen Gütern nicht befugt weren / es auch weder auß dem Majestät-Brieff / noch auß dem Vertrag darthun köndten / Kirchen zu bawen / auch die jenigen so den Auffrührischen Vnderthanen Vorschub thäten / dessen keine Vrsach hetten. Dieser Erklärung vngeachtet / seyen die Defensores zusammen kommen / newe Außlegungen darüber erdichtet / vnd alles was der Königlichen Landen Vnderthanen / nicht zwar von dem König / sondern von dem dritten zugelassen / auch auff die Güter der Geistlichen verstanden haben wöllen / weil dieselbe Stiffter / die Könige für jhre Stiffter erkenneten / vnd also die Geistlichen Güter der Cammer Eigenthumb vnbesonnen pflegten zu nennen. Durch diese der Defensoren vngeräumbte Meynung / seyen die Braunawer verhals starrigt worden / daß sie / vngeachtet der Königlichen Mandaten / von jhrem Vorhaben nicht abweichen / auch die Schlüssel zur Kirchen nicht lieffern wöllen / biß vnter jhnen die fürnembsten zur Hafftung gezogen worden. Als nun dergleichen in dem Flecken Clostergrab / darüber der Bischoff zu Prag Herr were / wegen eines vnbefugten Kirchenbaws sich zugetragen bette / vnd bemeldter Bischoff selbige niderreissen liesse / hetten die Defensores vermeynet ein newe Vrsach sich auffzulehnen / zuhaben / derohalben vnter denen sub Vtraque ein newe Zusammenkunfft angestellt / vnd / mit Vorgeben / als wan̅ jhnen nach jhren Freyheiten getrachtet würde / eine Kriegsmacht sie zuvderfallen in Bereitschafft / vnd die eusserste Gefahr / wo sie nicht solchem Vnheil vorkämen / vorhanden were / männiglichen grosse Forcht vnd Schrecken eingejagt. Dieses / wie hefftig es dem friedliebenden Keyser mißsallen / were auß den jenigen Schreiben abzunehmen / die er deßwegen an die Statthalter vnd Beampten abgehen lassen / in welchen er alle Sicherheit vnnd Schutz / wann allein die Reichsgenossen jhme billichen Gehorsamb erzeigen / vnd solcher Zusammenkunfften sich enthalten wolten / verheissen / vnd wo ferrnerer Zwitracht zwischen beyden Religions Ständen einstelen / sie desselben Erörterung biß zu seiner Widerkunfft auffzöge̅ / befohlen / auch daß sie vnter dessen alles Gezäncke vermieden / vnnd von solchen vnnötigen Argwohnungen abstünden / ermahnet / vnd einem jeden seine Privilegien zugebrauchen nach seinem Willen gestattet. Vnangesehen aber dessen / hetten sie die Defensores den 21. May / nachdem sie den Tag zuvor auff allen Cantze??? durch die Praedicanten das Volck zum Sturm vnd Aussruhr auffmundern lassen / in grösserer Anzahl sich versamblet / vnd diese Lasterhafftige Rahtschläge gesponnen / welche hernach der folgende Mitwoch entdecket / da sie mit gewaffneter Hand in das Schloß / vnd gar in die Königliche Cantzeley kommen / vnd allda die fürnembste Rähte / vnd stattlichen Herkommens Personen / wider alle Göttliche vnd Weltliche Rechte / mit grosser Gewalt vnd Vngestümme / ohn einige Verhör oder Bekandtnuß / vnerhörter weise / grausamlich zu den Fenstern hinunter gestürtzt: nach diesem den Capitain sampt der Königlichen Wacht deß Schlosses der Pragischen vnd andere Stätte Innwohner / jhnen zu schweren gezwungen / etliche / welch auß wichtigen Vrsachen in Hafftung genommen / auß eignem Gewalt loß gelassen / hergegë andere Königliche Diener ins Gefängnuß gestossen: andere jhrer Güter beraubet / oder vmb ein grosse Summa Gelts gestraffet. Die Vestung Carolstein / das allersicherste / vnd zu der Königlichen Cron / Schatz / vnd deß Reichs Privilegien bewahrtes Ort / nach abgesetztem Burggraffen vnd andern Beampten / die auß deß Königs vnd gantzen Königreichs willen bestellt gewesen / hetten sie vnbillich eingenommen: die gegenwärtige Gülten der Antemontaner / welche zu der Hungarischen Grän???en Noth deputirt gewesen weren / vnd andere Königliche Einkommen angewendet: die gemeine von dem König vnd den Ständen verordnete Verwalter der Provincialischen Contribution abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: die bemelte Contributio nen / welches auch dem König selbst nicht were er laubt gewesen / anderswohin verwendet: Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß geworben: trewe Reichsgenossen auff jhre Seiten gezwungen / die Vngehorsamen in jhrer Halsstarrigkeit gestärckt: Kirchen vnd Schulen Geistlicher / Hochgelehrter vnd von jhnen ins Elendt vertriebener Personen / eingenommen vnd verwüstet: den Burggraffen / als den nechsten nach dem König / abgesetzt / vnnd mit Soldaten in sein eygen Hauß eingeschlossen. Vber dieses alles aber hetten sie kein andere Entschuldigung vorzuwenden / als daß solches zu der Religion / deß Majestät Brieffs / deß Königreich Wollstand / vnd der Keyserlichen vnd Königlichen Majestät Erhallung notwendig hette geschehen müssen. Sie köndten aber doch kein einzigen Feindt nennen / vmb welches willen / alles oberst also ins vnderste zuverkehren / von nöthen gewesen were. Jhre Apologia nennete zwar 4. Personen / welche sie für schädliche Feind deß Königreichs hielten: aber vmb deren willen / wiewol sie noch nicht verhöret vnd vberwiesen / were noch nicht aller Gehorsamb hinzulegen / der Rebellion sich zubegeben / die Satzungen zu vnterdrucken / die gantze Gemein also zuverändern / vnd die vnschuldige Reichsgenossen mit einem solchen vnnötigen
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Krieg / dessen fürnembste Vorgängere vnd Stiffter Außländische seyen / einzuwickeln / auch andere / ausser dem Königreich gesessener Potentaten vnd Fürsten Hülff vnd Beystandt durch sonderliche Absendungen zubegehren / vnd also die Gemüther gegen Jhr. May. zuverbittern gewesen. Männiglichen were offenbahr / daß den Privilegien / vnd zwar dem Majestätbrieff kein Abbruch geschehen seye / were auch J. M. niemals in Sinn kommen / wider die gegebne Trew vnd mitgetheilte Bestätigungen den allergeringsten Buchstaben zweiffelhafftig zu machen: der jenigen Sachen Entscheydung vnd Außlegung aber / welche in den Religions Privilegien nicht begriffen / vnd also ausser allem Zweiffel seyen / were nicht von einem Part der Streuenden zu verfechten / sondern dessen Erörterung / Außlegung vnd Außspruch würde billich Jhr. M. auffrichtigem Vrtheil vorbehalten. Derhalben were es gar liderlich anzusehen / daß man solchen groben Vnthaten die Religion zu einem Deckmantel fürhängen wolle / welche auch Jh. May Person selbsten nicht wenig angiengen / vnd darumb auch sie ach Verdienst ohne Verzug zu straffen / vnd Jhre Königliche Authorität zuerhalten / wiewoles Jhrer M. weder an Gemüthe / noch andern Mitteln nicht ermangelte / doch wegë angeborner Güte / vnd sonderlicher Sanfftmütigkeit / damit sie / die vielfältige Kriegsnoth vn̅ elender Jammer gleich samb vor Augen sehende / diß herrliche Königreich auß Erbärmbd vnd hertzlichem Mitleyden anschawete / bezeugte sie vor der gantzen Welt / daß sie nicht anders Sinnes were / dann daß man / laut der Satzungen deß Reichs / durch ordentliche Erkündigung der Sachen / dem Rechten nach folge / vnd dessen Außspruch auff allen seiten nachgelebte: hierzwischen alles Kriegsvolck abgedanckt / vnd die cusserste Gefahr dieses Königreichs / durch Mittel der Gerechtigkeit / vermieden würde. An jetzo wollen wir die Böhmische Händel ein wenig beseyts setzen / vnnd besehen / was diese Zeil sich zu Venedig zugetragen habe. (Zu Venedig wirdt eine grosse Verrähterey entdecket.) In derselben Statt hat sich vnder bißhero erzehltem Verlauff ein grosse Verrähterey entdecket / welche von etlichen Venetianischen Edelleuten / Frantzosen / Hispaniern vnd Italiänern nachfolgender Gestalt angestellt war: Es hielten sich in der Statt an vnterschiedlichen Orten vertheilet von erstgemeldten Nationen in 60. Obristen / neben in 700. Meuchelmörderischen Soldaten / so auff eine bestimpte Zeit vnd Termin sich zusammen thun / der Signoria Pallast vnverschens einnehmen / vnd alle Rahtsherren vmbbringen solten / denen als dann in Verübung solcher Mord Thaten ein grosse Anzahl / so sich hin vnd wider auff den Schiffen vnd Galleen befunden zu Hülffe zu kommen bestellt war / diese solten den ersten Anfall an der Müntz machen / vnd mit bey sich habenden künstlichem Fewerwerck / welches sonderlich zu solchen Vorhaben zugerichtet worden / das Zeughauß sampt vielen Gewölben / so voller Leinöhl / Bech vnnd Holtz gewesen / in Brandt stecken: vber diß vnter solchem Alarm / damit die Bürger vnd Innwohner / die Statt zu defendiren / nicht zusammen kommen köndten / die Brücken / zu welchem Ende sie dann auch etliche grosse vnd kleine Galleen mit vielen Geschütz verschen in Bereitschafft hatten / abwerfen. Dieses alles nun were ein elender Jammer worden / vnd ohn ein grosse Blutbadt nicht abgegangen / wann dieser böse vnd Verrähterische Anschlag nicht bey Zeiten were offenbahret worden. Welches geschehen durch einen / der diese ding selber practiciren helffen / hernacher aber in sich geschlagen / sich eines bessern bedacht / vnd der Herrschafft alles offenbaret: Welches dann seine Mitgesellen baldt gewahr worden / derhalben mehrertheils bey Zeiten sich auß dem Staub gemacht: Aber man hat noch ein ziemliche Anzahl von jhnen erdappet / welche theils mit den Füssen / theils mit den Hälsen auffgehenckt: auch viel / vnd sonderlich was Venetianische Edelleut gewesen / bey Nacht vmb jhrer grossen vnnd ansehenlichen Freund schafft willen / ersäufft worden. Vnter anderm ward ein Frantzösischer Capitain auff einer Galleen mit den Füssen an den Segelbaum auffgehenckt. Den jenigen so diesen Anschlag geoffenbahret / ist von der Herrschafft nicht allein ein groß Summa Gelts / sondern auch jährlich / jhme vnd seinen Nachkommen / ein stattliches Einkommen zugeordnet worden. (Verrähterey zu Crema.) Die Statt Crem (so den Venedigern vnterworffen / am Fluß Adda auff einer schönen Ebne gelegen / vnnd mit starcken Mawern / vnd einem Wassergrabe̅ wol versehen / auch mit schönen Gebäwen gezieret) hat auff gleiche Zeit auch durch ein solchen Verrähterischen Anschlag sollen vberwältiget werden / da dann auch etliche Befelchshabere / so dem Feind ein Thor öffnen sollen / ertappet / vnd nach jhrem Verdienst abgestraffet worden. (Zu Venedig vnd Constantinopel grassirt ein beschwerliche Seuche.) Eben vmb solche Zeit hat in obgemelter Statt Venedig / wie auch zu Constantinopel ein vnbekandte beschwerliche Schwachheit grassirt: in deme die Leute so schwach vnd krafftloß worden / daß sie plötzlich dahin gefallen / vnd gestorben / vnd doch nicht recht gewußt / was jhnen gemangelt hat / wodurch dann viel fürnehme Leute hingeraffet worden. Als nun solche Kranckheit wider nachgelassen / hat man darüber zu Venedig ein sonderlich Danck: vnd Frewden Fest gehalten. (Venedig.) Es ligt aber die Statt Venedig in dem jnnersten Recessu oder Winckel deß Adriatischen Meers / auff die sechszig kleine Insulen in sich begreiffende: sie ist zwar mit kleine Mawern oder Wällen vmbgeben / aber doch gleichwol durch die Gelegenheil deß Orts sehr wol bewahret: Dann sie ist mit deß Adriatischen Meers (das zwischen der Statt vnd dem Land eindringet) Seen vmbgeben: Sintemahl vom Lande her / weil ein tieff Meer / fünff Welsche Meilen breit / darzwischen ligt / vnd von dem Meer her / weil der Boden deß Meers vnsicher vnd gar nidrig / vnd allein den [30] Innwohnern auß Erfahrung bekandt / ist den Feinden solchen Orth zu beschädigen gar vnbequem. Jhr Vmbkreyß begreifft in sich 8. Italiänische Meilen: wirbt hin vnd wider durch viel Canäl zertheile??? / fast in allen Gassen von dem Meer durchlauffen. Hat vber dieselbe Canäl bey 450. steinerne vnd hültzerne Brücken. Die Statt ist mit herrlichen / schönen vnd kostbaren Pallästen vnd Gebäwen / mehr als keine Statt in Italia / ja wol in gantz Europa / erfüllet vnd gezieret / also daß sich vber derselben Köstlichkeit zum höchsten ist zuverwundern. Es ist ferrner diese Statt wegen deren Reichthumb vnd gewaltigen Kauffmanshändel in der gantzen Welt berühmbt / wie dann auch auß allen Orten dahin kommen / so allda jhr Gewerb vnd Kauffmannschafft treiben / vnter denen man allerley Nationen siehet / als Teutsche / Vngarn / Polen / Spanier / Frantzosen / Türcken / Mohren / Slaven / Araber / Syrer / Crether / Cyperer / Macedonier / vnd dergleichen. Die Innwohner werden auff 300000. starck geschätzt / vnd dieselbe in dreyerley Stände abgetheilet: darunter die ersten seynd die Edelleut / auff welchen das Regiment beruhet: die andern die Bürger / welche die Empter der Schreiber vnd anderer Dignitäten versehen: die dritten seyn die Künstler vnd Handwercker. Das oberste Haupt er Statt ist der Hertzog / dessen Gravität vnd Herrligkeit einem König sich vergleichet / ohne welchen der Raht nichts vornehmen darff / wie auch hingegen er ohne deß Rahts Verwilligung nichts thut: Der Raht pflegt zwar als ein Author zu decerniren / aber doch gehen alle Decreta vnter dem Namen deß Hertzogen auß. Es besitzen jetziger Zeit die Venediger in Italia drey vnterschiedliche Provincien / nämlich die Tarvisische Marck / Friaul vnd Histerreich. Ingleichem einen Theil der Lombardi / als die Herrschafft Brixen / Bergamum / Veron vnd Crema. Darnach haben sie fast alle Port vnd Meerhäfen in Dalmatia: Insonderheit zwo feste herrliche Stätte / Zara vnd Cattaren: Die Insul Corcyra / so heutigs Tags Corfu genennet wirbt / Cephalonien: Zazynth oder Zante / sampt der weitberühmbten Insul Creta oder Candia in jhrer Possession / also daß jhre Macht sehr groß / vnd in aller Welt berühmbt ist / vnd können sie / wann es von nöthen / dreyssig oder fünff vnd dreyssig Tausendt Mann zu Feldt halten: daher diese Statt billich für eine Königin deß Adriatischen Meers / vnd eine Cron vnd Zierde deß Italiänischen Namens gehalten wirdt. (Friede̅ zwischen dem Hertzogen von Saphoy / Hertzogen von Mantua / vnd Gubernatorn von Mayland auffgericht.) Nachdem ein Zeit hero Carolus Emanuel Hertzog in Sophoya / mit Ferdinando Hertzogen von Mantua / vnd dem Hispanischen Gubernatorn in Mayland / ein schweren blutigen Krieg geführet / vnd von beyden Partheyen vnterschiedliche Oerter eingenommen worden / wurde vmb diese Zeit / mit der armen bedrangten Vnderthanen grossem Frolocken / die Sach geschlichtet / vnd (1618. Vrsachen dieses Kriegs.) der werthe Frieden wider zuwege gebracht. Damit aber der Leser die Vrsach dieses Kriegs sampt desselben / Fortsetzung / vnnd auff was weise der Fried endlich geschlossen / wissen möge / wöllen wir den gantzen Verlauff in den vorigen Jahren kürtzlich hieher setzen. Zu dessen Anfang dienet gar fein hieher / was Antonius Albitius in der Paleologen Keysern zu Constantinopel Stamm Verzeichnuß schreibet / mit diesen Worten: Die Marggraffen von Montferrat / welche von Theodoro / Keyser Andronici deß ältern von der Jolanta Sohn / herkommen / habe auffgehört an Bonifacio einem jungen Herrn / Marggraff Wilhelms Sohn / welcher von einem Roß das lauffend ist worden / einen Fall gethan / darüber er (1530. Streittigkeiten wege̅ deß Hertzogthumbs Moniferrat / zwische̅ dem Hertzogen von Saphoya / dem von Mantua / vnd dem Marggraven von Saluzo. 1534.) deß Tods seyn müssen / im Jahr 1530. vnd an Marggraff Bonifacij Vatters Bruder / Hanns Georgen / einem Abbt / welcher nach seines Bruders Sohns Marggr. Bonifacij Todt die Geistlichkeit auffgeben / vnd Julia / Friderichen von Arragon etwan Königs zu Neapels Tochter zu der Ehe nehmen wolte / aber vor der Hochzeit gestorben / vnd der Paleologen Männliche Linj gäntzlich geandet / welche schon in die 200. Jahr lang dieselbe Marggraffschafft besessen hatte / vnd kam also die Marggraff schafft Montferrat an die Hertzogen von Mantua / vmb das Jahr 1534. Dann Fraw Margreth Marggraff Wilhelms Tochter / vnd deß letzen Marggraffen Bonifacij Schwester / Friderich Gonzagen (der von Keyser Carln dem Fünfften / zum ersten Hertzogen zu Mantua im Jahr 1530. ist gemacht worden) Gemahel die Marggraffschafft Montferrat geerbet / vnd an das Fürstliche Hauß der Gonzagen zu Mantua gebracht / da es noch bey bleibet. Dann obwol nach Bonifacien vnd Georgen obgenandter Marggraffen Todt / neben Hertzog Friderichë von Mantua / auch Hertzog Carln zu Saphopa / vnd Frantz Marggraff zu Saluzo / bey Keyser Carlen dem Fünfften / jeder für sich / anhielten / jhnen die Marggraffschafft Montferrath zu Lehen zu geben / vnd der Hertzog von Saphoya vber die andere Praetensionen vnd Gerechtigkeiten (so hernach auch vermeldet werden sollen) die er hierzu zu haben vermeynte / auch darumb Hoffnung darzu hette / weil er wegen daß er es mit Keyser Carln hielte / auß seinem gantzen Fürstenthumb von seinem Vettern dem König in Franckreich vertrieben war: Der Marggraff von Saluzo aber hoffete darumb darauff / weil er damals newlich eben zu rechter Zeit von den Frantzosen ab / vnd zum Keyser gefallen war: richteten doch beyde nichts auß / dieweil der auffrichtige Herr der Keyser jhre Bitten geringer achtete / dann die gantz billichmässige Einreden deß Hertzogen von Mantua. (Montferrat kompt an die Hertzogen von Mantua.) Wiewol deß newen Fürsten Einsätzung der Ends mit grossem Gewalt zugieng / sintemal die Hauptstatt in Montferrat / Casale S. Evasij / ob schon die Keyserischë das Schloß jnnhatten / dannoch / durch etlicher Bürger daselbst Rottierung / auff die Frantzösische Seyten gezogen ward / mit einem solchen Außgang / daß / nachdem durch das
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auß der nähe abgeholtes Frantzösisches Kriegsvolck das Schloß vmblägert war (in welches Alvaro de Luna, der vom Keyser zu Einführung deß Hertzogenvon Mantua ward verordnet worden / vnd deß Hertzogen von Mantua Gesandten geflohë waren) der Marques di Quasto Alphonsus Statthalter zu Meyland / als er dieses gefährlichen Handels jnnen worden / von Stundan hinzu gerucket / durch das Schloß die Statt Casale erobert / die Frantzosen darauß vertrieben: vnd wiewol damals die Bürgerschafft von dem Keyserischen Kriegsvolck geplündert / wurde es doch darnach durch Freygebigkeit vnd Gnad jhres newen Herrn miltiglich wider erquicket. Von derselben Zeit / nämlich vom 1540. Jahr an / gehört Montferrat den Durchleuchtigsten Hertzogen zu Mantua heutigs Tags zu / als er vor den Paleologen deß Keyserlichen Hauses zu Constantinopel vnderthan gewesen / da nämlich ein einige Fraw noch vbrig / nach Abgang deß gantzen Manns Stamms / diß Land auß Keyserlicher Belehnung / an die Gonzagen / Hertzogen zu Mantua brachte. Biß hieher Albitius. Es ist aber vber diesem Außspruch / daß den Weibspersonen die Mannliche Erbschafften zuertennet worden / der Hertzog in Saphoja / so Carl der dritte dieses Namens / vnd Carl Emanuels Anherr gewesen / heimlich hefftig entrüstet worden. Wiewol nun Wilhelmus Gonzaga obgedachtes Friderici Gonzagae Sohn / bey Keyser Ferdinando Keyser Carls Nach fahr / vmb bestättigung dessen / was seinem Vattern zuerkennet worden / angehalten / hat er doch solches nicht erlangen mögen / sondern ist jhme vermeldet worden / daß Keyser Carl dazumal also were eingenom̅en worden. Jedoch hat hernach Keyser Maximilian der ander hierinnen keine Newerung anfangen wöllen / sondern hochgedachten Hertzog Wilhelm in Besitzung deß Montferrats bestättiget / selbiges auch zu einem Hertzogthumb erhaben / vnd mit stattlichen Privilegien versehen.
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Anno 1573. diesem / nachdem er im Jahr 1587. verstorben / ist sein Sohn Vincentius in der Regierung nachgefolgt / vnd als auch derselbe im Jahr 1612. sein Leben beschlossen / hat an seine Statt sein Sohn Franciscus, so Anno 1608. Hertzog Carol Emanuel zu Saphoyen ältestes Fräwlein Margretha geehelichet / das Regiment angetretten / aber auch noch im selbigen Jahr diese Welt gesegenet / vnd ein einige Tochter hinderlassen. (Anfang deß Montferratischen Kriegs.) Hierauff nam sein Bruder Ferdinand ein Cardinal / die Besitzung deß Lands eyn. Als nun der Hertzog in Saphoyen sahe / daß seiner Tochter an dem Hertzogthumb Mantua vnd Montferrat wenig mehr vbrig seynd würde / hat er sie sampt seinem Enckel von Hertzog Ferdinanden abfordern lassen. Weil aber derselbige in solches Begehren nicht willigen wolte / schickte sich Hertzog Carl Emanuel zum Krieg / brachte durch viel Verheissungen den Montferratischen Adel auff seine seiten / kam mit einer starcken Armada in das Landt / vnd brachte Trino vnd Alba durch List in sein Gewalt / nach solchem wolte er zur Belägerung der Statt Casal schreitten: als er aber vernahm / daß jhme der Hertzog von Nivers schon zuvor kommen / vnd mit etlichem Volck sich in Casale gelegt hette / hielte er diese Belägerung noch zurück / vnd ließ vnter dessen seine Praetensiones vnd Gerechtigkeiten wegen deß Montferrats in offentlichen Truck außgehen / dieses Innhalts: (Anfpruch deß Hertzogen in Saphoy an Montferrat.) Weil die Mannliche Erben deß Geschlechts der Paleologen nunmehr im Jahr 1533. in Hertzog Johann Georgen auffgehöret hetten / mit Margretha der Tochter Hertzog Wilhelms / Bonifacij Schwester / vnd Johann Georgs Enckel / welche damals noch vbrig gewesen were / sein Hertzog Carl Emanuels Anherr / Carl der dritte / ein gleichen Vrsprung von Theodoco der Palcologen Vatter her hette. Die jenige Lehen aber / welche so wol auff die Weibs: als auff die Mannspersonen fielen / weren also beschaffen / daß ob schon der Vrsprung einer Mannsperson / so von einer Weibs Linj herrührete / etwas weiter were / so würde er doch der Weibspersonen vorgezogen. Vber das als Violanta II. vorgemelten Theodori (etliche habë Iolanta, Iolanda vnd ???ole) Tochter dem Graffen AEdmundo zu Saphoy / zur Ehe gegebë worden im Jahr 1330. hette man sich verglichen / daß so mit der Zeit der Manns-Stammen der Paleologen sein Endschafft erreichen würde / alsdann die Marggraffschafft Montferrat auff die Erben vnnd Nachkommen der Violanta fallen solte. Darnach stünde jhm die Gerechtigkeit eines Lehenherrn auff die Herrschafften deß Montferrats / so disseits dem Po vnd vber dem Fluß Tenar gelegen zu / wegen eines Vergleichs / so zwischen Johann Jacob Marggraffen zu Montferrat / vnnd Amadeo Hertzogen in Saphoya im Jahr 1435. getroffen worden. Dann besagter Marggraff wurde in einem Krieg / den er mit dem Mayländischen Gubernatorn führete vberwunden / vnd auß seinem gantzen Lande vertrieben derowegen Hertzog Amadeus in Saphoy die Waffen wider den Meyländischen Gubernator ergriffe / vnd den Marggraffen mit der Faust in sein Landt wider einsetzte / daher er zur Danckbarkeit solcher Gutthaten deß Hertzogen Gehorsamb sich vndergab / vnd sein Lehenmann wurde. Ioh. Ludov. Gothofred. in Archont. lib. I. Dann von derselben Zeit an hetten dieses Marggraffen Kinder dem Hertzogen in Saphoy / als einem Lehenherrn gehuldiget / vnd jhme Chivas, Brandis, Settimo vnd Ozergnam eigenthümblich vbergeben. Zum dritten hette er eine Gerechtigkeit darauff / wegen eines Testaments / so von Blanca / einem Fräwlein von Montferrat / Carln deß Ersten dieses Namens / Hertzogen zu Saphoya Gemahel / jhrem Sohn Carln dem Andern Hertzogen zu Saphoya zum besten auffgerichtet / vnd jhme darinn / so wol wegen der Gerechtigkeit / so jhme auff einem Theil deß Montferrats zustünde / als wegë der Morgengab / welche jhme auch Keyser Carle der fünffte zugesprochen hette / verordnet 80000. Ducaten / welche nun zusammen gerechnet / auff 70000. Ducaten sich belieffen. Hierauff hat Hertzog Ferdinand zu Mantua seine Einreden auch an Tag gegeben / mit vermelden / daß dieses eben die jenige Praetensiones seyen / die Hertzog Carl Emanuels Anherr vor Keyser Carlen dem fünfften fürgebracht / deren doch vngeachtet / der Keyser das Recht dem Mantuaner zugesprochen hette. (Mißhelligkeiten zwischen Spanien vnd Saphoyen brechen in dem Montferratischen Krieg herfür.) Weil nun in diesem Krieg nicht allein die meiste Fürsten in Italia / sondern auch der König in Hispanien durch den Gubernator von Meyland / dem Mantuaner mit Hülff beygesprungen / vnd aber ohne das der Hertzog in Saphoya einen Widerwillen auff Spanien hatte / weil jhme die jährlichen Einkom̅en / so jhme wegen seines Gemahls Königs Philippi II. in Hispanien Tochter / vnd deß damaligen Philippi III. Schwester / versprochen / nun etlich Jahr nicht gehalten worden / hat die Feindschafft destomehr zugenommen / vnd der Krieg mit obgemeldtem Meyländischen Gubernatorn desto ernstlicher angangen. Dann als Hertzog Carl Emanuel zu Saphoy mit der Infantin Catharina Königs Philippi II. in Hispanien Tochter im Jahr 1585. sich vermählet / wurde jhme vnder andern versprochen / daß jhme von den Einkommen deß Hertzogthumbs Meyland 60000. Ducaten / vnd von dem Zoll zu Neapolis 8000. Ducaten jährlich solte gereichet werden. Darüber aber hat im Jahr 1614. der Hertzog geklagt / daß jhme solch versprechë nicht gehalten würde / vnd hette er 60000. Ducaten in 8. Jahren nicht empfangen / deßgleichen nunmehr in 4. oder 5. Jahren die 8000. Ducaten nicht bekommen. Zu diesem seynd noch andere mehr Vrsachen kommen / die dieses Orts nicht zu erzehlen / durch welche die Feindschaft zwischen Spanien vnd Saphoyen je mehr vnd mehr gewachsen. Diesen Krieg aber (durch welchen dem Mantuaner nicht geringer Schaden zugefügt worden / der auch vber ein Million Goldt darauff gewendet haben solle) zu stillen / vnd die Sachen zu vergleichen / haben sich der Bapst vnd König in Franckreich zum hefftigsten bemühet / vnnd [33] hat dieser den Marggraffen von Ramboulliet / jener (Articul zu einem Vergleich zwischen Saphoy / Mätua / vnd dem Mayläudischen Gubernatorn / werdë von den Frantzösischen vnd Päpstlichen Abgesandten zu Vercelli vnd Asti vergeblich vorgeschlagen.) aber den Savelli Bäpstlichen Nuncium zu den kriegenden Partheyen abgesendet / die dann auch die Sach so weit gebracht / daß in nachgesetzte Friedens Puncten / so sie ???rstlich zu Vercelli den 27. Octob. 6. Novemb. vorgeschlagë / vnd hernach zu Asti den 21. Novemb. 1. Decembr. Anno 1614. völlig verfasset / der Hertzog in Saphoja eingewilliget / vnd seynd solche Puncten nachfolgenden Innhalts gewesen: 1. Erstlich solte der Hertzog in Saphoja sein Kriegsvolck abschaffen / ausser einer gewissen Anzahl / so er nach Gutdüncken der Herrn Abgesandten zu Versicherung vnd Beschützung der Plätze behalten möchte. 2. Der Marggraff von Inoyosa Gubernator zu Mayland / solte im Namen deß Königs in Hispanien dem Papst vnd König in Franckreich zusagen / den Hertzogen in Saphoja nach hinlegung der Waffen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / nicht zubeleydigen. 3. Wo dieses nicht gehalten würde / solte der Hertzog in deß Papsts vn̅ Königs in Franckreich Schutz genommen werden. 4. Die in diesem Krieg von beydë Partheyen eingenommene Oerter solten jhren rechtmässigë Besitzern alsbaldt nach obiger Abschaffung deß Kriegsvolcks wider eingeräumet werden. 5. Die Strittigkeiten / so sich zwischen Saphojen vnd Mantua verhielten / solten durch darzu von beyderseits verordnete Mittelspersonen in sechs Monaten geschlichtet vnnd verglichen werden. 6. Der Hertzog von Mantua solte dem Hertzogë zu Saphoya alle der Infantin Margretha Geschmeyd vnd Kleynodien vnverzüglich zustellen / zugleich auch die Ehestewer abrichten / vnd in vier Monat nach Empfahung dieses Vergleichs die schuldige Pensionen vnd Interesse bezahlen: oder so er solches nicht schuldig zu seyn fürwenden wolte / solte er der Mittels Personen Außspruch vnderwürfflich seyn. 7. Weylandt Frawen Blancae binderständige Ehestewer solte der Hertzog von Mantua / jnnerhalb zweyen Jahren / nach Empfahung dieser Vergleichungs Schrifft / oder in verbleibung dessen / der König in Franckreich von dem seinigen dem Hertzog in Saphoya abrichten / doch solten die vnliquidirte Accessorien Frawen Blancae Ehestewer / zu Erörterung der verordneten Richter gestellet seyn. 8. Die jenigen Lehenleute vnd Vnderthanen / so der Gegenpart in diesem Krieg gedient hetten / solten wider zu Gnaden angenommen / vnnd jhre Güter / selbige entweders zuverkauffen / oder zubehalten / wider gegeben werden. Hiervon solten auch nicht außgeschlossen seyn die jenigen / so vmb einer andern Vrsach willen / nach Anfang deß Montferratischen Kriegs entweder zur Leibsstraff oder zur Einziehung der Güter verurtheilet worden weren. 9. Dieses alles solte also steiff vnd fest gehaltë werden: Doch wo diese Vergleichungs Puncten von einer oder der andern seyten nicht angenommen würden / solten sie als nichtig vnd vngültig gehalten werden. Wiewol es nun auff diesen Vertrag das Ansehen gehabt / als ob die Sach verglichen / vnd der Krieg ein Loch bekommen / sonderlich weil der Hertzog zu Saphoyen allbereit etliche Ort / so er in Montferrat eingenommen / wider abgetretten / ist doch die Sach wider stecken blieben / vnd hat sich der grimmige Mars mit dem allbereit vergossenen Blut noch nicht wöllen ersättigen / sondern sein grausames Lermenblasen zum Zeichen der Fortsetzung deß Kriegs wider erthönen lassen. Auff was weise aber diese Vergleichung nicht gehalten / vnd was zum theil zuvor / zum theil von da an zwischen den kriegenden Theilen ferrner vorgeloffen ist eigentlich auß nachgesetztë Schreiben zuvernehmen. Es hat Jhre Majest. Keyser Matthias / als er vernommen / was massen Hertzog Carl Emanuel zu Saphoya den Hertzogen von Mantua mit Krieg angegriffen / jhne / Hertzogen zu Sophoya / durch ein Mandat von seinem Vorhaben abzustehen vermahnet / vnd in verbleibung dessen deß (Hertzogs in Saphoy Bericht / wegen deß Kriegs zwischë jhme / Mantua / vnd dem Mayländischen Gubernatoren / an Keyser Matthiam abgangen.) Reichs Acht angedröwet. Hierauff hat gedachter Hertzog den Keyser / wie es mit dem Kriegswesen in Italia beschaffen / vnd was sich für newe Spänne zwischen jhme vnnd dem Marggraffen Inoyosa / Gubernatorn in Mayland / begeben / jhne durch ein Schreiben berichtet / folgenden Inn halts: Es würde nämlich ohne Zweiffel Jhr. M. zum theil auß seinen publicirten Schrifften / zum theil auß der gemeinen Sag genugsamen Bericht eingenommen haben / auß was Vrsachen er diesen Krieg wider Hertzog Ferdinanden zu Mantua vorzunehmen were bewogen worden / auch wie bereitwillig er Jhr: vnd deß Königs in Hispanien Majest. zu Gefallen / in widereynräumung der jenigen Oerter in Montferrat / so er doch rechtmässig / als durch Krieg erobert / jnnen gehabt / sich erzeiget hette. Zu derselbigen Zeit aber weren jhme von dem Mayländischen Gubernatorn grosse Verheissungen gethan / aber in der That wenig geleystet worden. Dann als es dar zu kommen / daß wegen gedachter Verheissungen jhm ein Genügen geschehë sollen / hette an statt solcher erwarteten Vergnügung derselbe das jenige was er zuvor in so vieler Zeugen Gegenwart versprochen / mehrertheils wider geläugnet / das ander aber / so er nicht in Abrede seyn können / durch langes auffziehen vngültig machen wöllen. Ja er hette vber das im Mamen deß Königs in Hispanien jhme aufferlegt / daß er die Schweitzer / die er doch vorlängst zu defendirung seines Lands / in Ansehung sie auch seine Bundsgenossen / vnd kaum 2000. weren / vnd derowegen den Benachbarten Fürsten / oder jhm / dem König in Hispanien / nicht verdächtig seyn köndten / gehalten hette / abschaffen: Darnach daß er seine Tochter / die Mantuanische Wittib / an Hertzog Ferdinanden zu Mantua vnverzüglich verheuraten solte. Solchem nach solte zwischen Mantua vnd Saphoyen ein Vergleich [34] angestellet werden. Als nun er / der Hertzog von Saphoya / daß er zuvor / vnd ehe die Strittigkeitë geschlichtet / diesem Begehren kein Genügen thun köndte / genugsamb erwiesen / hette er / der Meyländische Gubernator ein newen Fundt erdacht / mit Fürgeben / es were besser / daß die Sach nicht nach Strengigkeit der Rechten außgetragen / sondern in Freundschafft gemittelt würde / solten derohalben etliche gewisse Personen nacher Meyland / dahin auch deß Hertzogen von Mantua Abgeordnete kommen würden / gesendet werden. Damit er nun nicht allein der Hartneckigkeit nicht beschuldiget werden / sondern auch offentlich / wie hefftig jhme der Wolstandt deß Italiänischen Wesens angelegen seye / bezeugen möchte / hette er hierinn dem Gubernatorn willfahren wöllen / vnnd deßwegen drey Rechtsgelehrte nach Meyland abgeordnet / welche ein gute Zeit allda verharret / vnd weit bessere Conditionen / als er seinen gerechten Sachen nach befugt gewesen were / zu einem Vergleich vorgeschlagen hetten. Vnter dessen aber hette besagter Gubernator in dem Meyländischë Gebieth vnd den nechstgelegenen Orten viel Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß werben / vnd endlich seine Abgesandte vnverrichteter dingen wider hinziehen lassen / mit vermelden / es were jhme von dem König in Hispanien zugeschrieben worden / daß kein Vergleich zuvor vnd ehe er / der Hertzog / die Waffen nidergelegt / vnd seine Tochter dem Hertzogen von Mantua vermählet hette / gemacht werden köndte: Ja er hette vber dieses auch von jhme / dem König / diesen Befelch bekommen / daß er jhne mit Gewalt zu solchem zwingen solte. Wie er sich nun hierinn verhalten / köndten jhme nicht allein seine außgangene Schrifften / sondern auch Herr Savelli / Bäpstlicher Nuncius, genugsame Zeugnuß geben. Dann dieser hette jhn zu solcher Disarmirung / vnerachtet dieselbige von dem mächtigern Theil zu erst solte vorgenommen worden seyn / gantz bereit vnnd gutwillig gefunden / nur allein daß der Gubernator sich bey dein Bapst / dem König in Franckreich vnd der Herrschafft Venedig jhne hinfort nicht zubeleydigen / sondern das wider jhne zusammen gebrachte Kriegsvolck auch abzuschaffen / verpflichten solte. Dieses Begehren aber hette er nicht annemmen wöllen / sondern alsbaldt mit seinem Kriegsheer in das Vercellensische Gebiet eingebrochen / vnd etliche Ort darinn außgeplündert / vnd in die Aschen gelegt. Damit nun den Bedrangten ein Hülffe erzeiget / vnd deß Feinds Macht wider auß dem Land möchte gezogen werden / were er mit seinem Kriegsvolck auff Noara / einer Statt in dem Meyländischen Gebieth gelegen / zu gerucket / vnd genugsamb daß er den jhme zugefügten Schaden wol rächen köndte / erwiesen / dann er hette damals die Statt Noara leichtlich / weil sie mit Besatzung nicht nach Notdurfft versehen gewesen were / in seinen Gewalt / vnd die gantze Landschafft in die ensserste Gefahr bringen können / so er gewolt hette. Damit aber wie hefftig die gemeine Wolfahrt jhm angelegen / vnd wie hoch er den König in Hispanien respectirt / männiglichë kundt würde / hette er nicht allein seine Bekümmernüß gemässiget / sondern auch seinen Kriegsleuten gebotten / die Noarischen Innwohner im geringsten nicht zu beleydigen. Hernacher als jhme zu Vercelli der Bäpstliche Nuncius Herr Savelli / vnd deß Königs in Franckreich Abgesandter Marggraff von Ramboll???et etliche Friedenspuncten / wiewol jhm (Hertzogen zu Saphoy) selbige ziemlich praejudicirlich gewesen weren / vorgeschlagen / hette er solche angenommen / vnd mit eignen Händen vnterschrieben: Weren zwar in Hoffnung gestanden / der Gubernator würde selbige auch jhme belieben lassen vnd vnderschreiben / vnd were also nun der Sachen ein Ende gemacht / aber es were ein vnverhoffter Außgang erfolget / dann der Gubernator hette sich zu vnterschreiben geweygert / auch der König selbst mit der Antwort jnngehalten / vnd / damit also er / der Hertzog / vnversehens vberfallen würde / dem Gubernatorn / daß er auff das allergeschwindeste in sein Landt einbrechen / vnd den Krieg mit allem Ernst fortsetzen solte / Befehl gethan. Vnd zwar damals were es vmb jhn gethan gewesen / wo nicht durch sonderliche Schickung Gottes solche Schreiben jhme in die Hände kommen weren. Derohalben köndte jhn niemand verdencken / daß / weil er so offt angeführet worden / er sich selbs / seine Kinder vnd Landschafften zu beschützen / vnd die Freyheit vnd Würde Italien / ja deß H. Reichs für deren allerärgsten Feinden zu erhalten / zu den Waffen gegriffen hette. Es würde der Keyserl. M. zum Schimpff vnd Despect gereichen / wann / daß das Italiänische Reich / so dem Keyser / als einem Römischen König vbergeben were / also durch das Gebott deß Keysers / zu dem Hispanischen Reich / welches von jhme das Hertzogthumb Meyland / vom Päpstlichen Stul aber das Königreich Sicilien zu Lehen hette / vnter dem Praetext der Gerechtigkeit vnnd deß gemeinen Wolstands / kommen were / von der gantzen Welt geklagt werden solte. Es hetten sich schon allbereits die Spanier nicht geschewet / den Hertzogen in Saphoya / der von einem so löblichen Stamm entsprungen / den Europaeischen Königen mit Schwägerschafft vn̅ Blutsfreundschafft zugethan / einen Fürsten deß Reichs vnd desselben Statthalter in Italien / der von dem Hauß Sachsen seinen Vrsprung / ein grosse Landschafft in Italien / lang vor der Hispanier Ankunfft besessen hette / der das seinige nach Recht vnd Billichkeit forderte / vnd nichts wider sie fürgenommen hette / nicht allein mit Tröwworten zu beleydigen / sondern auch mit gewehrter Hand anzugreiffen / vnd zum Krieg zu nötigen. Die Teutschen Fürsten würden damit gar vbel zufrieden seyn / wann sie vernehmen würdë / daß sie die Spanier die Statt Asti / sampt allen selbiger Graffschafft von dem H. Reich habenden Gerechtigkeiten / durch eines zu nechst bey der Statt angeschlagenes Edict / jhnen zueignen / vnnd daß die Statt vnd Graffschafft (nicht anderst als wann sie zuvor von deß Königs in Hispanien Herrschafften abgezwacket / denselben wider heim gefallen) vnd seine Vnderthanen vnd Vasallen von dem jhme geleisteten Eyd ledig [35] weren / behaupten wolten. Er stünde in keinem Zweifel / es würden hoch gedachte Fürsten zum hefftigsten darüber offendirt werden / vngeachtet solches vom Meyländischen nicht hoch geachtet würde. Er were auch dessen versichert / daß / so sie erfahren würden / daß der Marggraff von Sancta Croce, durch Hülff der Genueser / mit einer grossen Schiffsmacht an dem Gestalt deß Genuesischen Meers seine vnbewehrte Stättlein Vnelia, M???ra, vnd Petra Latina, welche sein Vatter Hertzog Emanuel von freyen Leuten gekaufft / dem H. Reich zugethan / vnd in seiner Investitur vnter andern seinen Landschafften benennet haben wöllen / eingenommen / vnnd dieselbe noch in Besitzung hette / sie der Hispanier allzugrosse Regiersucht bestätigen würden. Hierauß köndte auch J. May. leichtlich erkennen / auß was Vrsachen er etliche in seinem Gebiet gelegene Reichs Stättlein eyngenommë hette / nämlich daß er sie vor der Spanier Vberfall erhalten / vnd sein Landt dardurch desto besser beschützen möchte. Dann er were deren Meynung gewesen / daß die Eynnehmung solcher Stätte dem jenigen zustünde / der sie zu End deß Kriegs / wider zu räumen versprochen hette / der deß H. Reichs in Italien Vicarius oder Statthalter were / vnd dieser Zeit allein ein Reichs Fürst / vnd Ihrer Majest. Vasall in Italien vbrig gelassen were / von welchem Ihre Majest. so sie etwa die Cron zuempfangen / oder vmb anderer Vrsachen willen sich dahin begeben wolten / empfangen / vnd darein begleytet werden müssen. Dann Ihrer Majest. der König in Hispanien / der sich selbs für einen Keyser in Italien hielte / oder die Herrschafft Venedig / Genua / oder der Hertzog von Florentz / hierinn Ampts halben nicht würde bedienet seyn: dann diese alle / daß sie vom Reich frey seyen / sich berühmen. Der Hertzog von Mantua were dem Willen vnd Gebott deß Königs in Hispanien gäntzlich ergeben. Die vbrige Fürsten weren fast alle dem Bäpstlichen Stul vnderworffen / vnnd müßten von demselbigen die Lehen empfangen: were also ein gantz vnbillich Thun / daß der jenige Teutsche Fürst / so einzig vnd allein zur Magnificentz vnd Herrligkeit der Keyserl. Majest. noch were vbrig behalten worden / der die Besitzung seiner Landschafften der Freygebigkeit der Keyser zuschreibe / von den Hispaniern / mit Jhrer Majestät Wissen / mit Krieg angefochten vnnd beleydiget: der Titul eines Römischen Königs / so Jhre M. führte / vnd der nunmehr in die Enge seiner Herrschafften eingefangen were / in deren Vnderthanen vnd Vasallen Person verletzet: der jenige welchem Ihre Majest. so es die Noth erforderte / mit aller Macht wider seine Feinde beystehen vnd beschützen solte / mit den Hispanischen Waffen zu vndertrucken / vnd dem Meyländischen Gubernatorn / gleichsamb als mit einem Leibeygenen / nach seinem Willen mit jhme zu handeln / nicht allein vberlassen / sondern auch / weil er sich vnd die seinigen / ja vielmehr S. M. Lande beschützet hette / zu der Keyserlichen Acht verurtheilet werden solte. Er köndte zwar jhme nicht einbiltden / was doch wol so groß vnd vbermacht seye / daß die Hispanier seine Lande feindlich anzugreiffen / vnd Ihr. Maj. das Keyserliche Edict wider jhne zu publiciren verursacht habe: wann es vielleicht dieses were / daß er nicht alsbaldt auff jhren (der Hispanier) Befelch die Waffen nidergelegt hette / so frage er nicht vnbillich / wo diese der König in Hispanien newe Authorität / gegen deß Heiligen Reichs Fürsten / herrühre? Mit was Beweiß sie diesen jhren Gewalt darthun köndten? Er / der König in Hispanien / der die jenige / nicht auß einiger Schuldigkeit / sondern auß Gutwilligkeit / vnd wegen Blutfreundschafft geleystete Observantz nicht erkennet hette / were würdig daß jhme auch dieselbige hinfort nicht mehr erzeiget würde. Jetzundt aber / nachdem er die Waffen abzulegen den hochansehenlichen Abgesandten versprochen / käme es jhme seltzam für / daß er jhn nicht / daß er von niemandt einige Gefahr zugewarten / genugsamb versichert hette? Dann so er fürwendete / er (der Hertzog) were in das Meyländische Gebiet feindlich eingefallen / köndte er doch nicht läugnen / daß er schon zuvor in seine Herrchafften eingefallen / vnd darinn feindlich gehauset hette. So er den von jhme dem Meyländischen Gebieth zugefügten Schaden erzehlen wolte / so köndte er wider von den Spanischen Kriegsleuten allerley Raub vnd Brandt darthun. So er jhme fürwerffen wolte / daß er das Güldene Flüß wider gegeben / were solches viel mehr für eine sonderliche Ehrerbietung gegen dem König zu rechnen / weil er zu seiner Defension die Waffen gegen dem König nicht gebrauchen wöllen / er hette dann die Kette deß Güldenen Flüß widergegeben / dann es gar für onbillich gehalten / daß er als deß Königs Ritter / wider desselben Waffen / ob es schon zur Defension geschehe / die seinigen gebrauchen solte. Wo er aber diese Vrsach einwenden wolte / daß mit dem Gemahl deß Hispanischen Ambassadors nach desselben Abreysen gar vbel verfahren worden / deren dann der Abzug von Turino Nicht ehe were gestattet worden / sie hette dann zuvor jhre Schulden bezahlet / so were es gar vngeräumbt / daß jenige jhme zuzuschreiben / was vnwissend seiner vorgangen / dann wann er Wissenschafft darvon gehabt / wolte er solche Schulden auß dem seinigen abgerichtet haben: köndte aber doch nicht sehen / worinn sich selbige Obrigkeit vergriffen / dann sie hette das Recht denen so das jhrige begehrt / nicht hinderhalten mögen: Vnd zwar were deß Ambassadors Haußfraw offt vnd vielfältig ermahnet worden / daß sie doch den armen Leuten jhr außständig Gelt zustellen / vnd solchen schimpff von jhr abwenden wolte / weil aber solches nicht erfolgen wöllen / hette endlich der Arrest auff etlich wenig Haußrahts gebilliget werden müssen / welcher doch kurtz hernach wider frey gemacht worden. Vnd ob schon hierinn der Sachen etwas zuviel gethan worden / hette doch nicht alsbaldt deßwegen ein Krieg angefangë / viel weniger dem Hertzogen mit der Keyserlichen Acht gedröwet werden dörffen. Viel eher solte den Spaniern die [36] Hinlegung der Waffen anbefohlen seyn worden / welche zu deren Gebrauch keine Vrsach gehabt hetten / wider sie solte die Acht fürgenommen worden seyn / als die so offt Trew vnd Glauben gebrochen / seine Vnderthanen von jhrer schuldigen Trew gegen jhme abzumahnen vnderstanden / seine Landschafften feindlich vberfallen vnd eingenommen. Er hette zwar die Waffen genommen / aber darzu gezwungen: were in das Meyländische Gebiet eingebrochen / aber darzu angereitzet worden. Seine löbliche Vorältern hetten lang in Italia / nämlich auff sechs hundert Jahr Krieg geführet / viel Herrschafftë vnter jhren Gewalt gebracht / viel benachbarte Fürsten bezwungen / würde aber nirgendt gefunden / daß von einigem Keyser mit der Acht gegen jhnen verfahren worden. Were also gantz vnbillich / daß er allein vnter so vielen Hertzogen / von dem Fürsten von Castilion / welcher nit so wol dem Keyser / als dem König in Hispanien / von dem er das Güldene Flüß empfangen / vnd jährliche Einkommen hette / verpflichtet were / angeklagt / vnd das Vrtheil der Acht / so er von dem Meyländischen Gubernatorn empfangë / offentlich wider jhne angekündiget werden solte / dann er köndte sich dahin nicht bereden / daß er glaubte / daß ein solches Patent / darinnen kein Ort benennet / auch mit Jhrer Majest. Handen nicht vnterschrieben / von Jhr solte herkommen. Köndte derhalben nicht anders sagen / als daß es entweders gar falsch vnd erdicht / oder aber von Jhrer Majest. Dienern erpracticirt seye. Weil nun die Sachen also beschaffen / were nichts mehr vbrig / als daß auff Erkandtnuß seiner gerechten Sachen / Jhre Majest. dieses wider ihne außgefertigte Mandat / als nichtig vnd vnkräfftig / gäntzlich auff hebe / seine Vnschuldt männiglichen offenbahr machte / die jenigen so vnterschrieben / der Gebühr ansehe: Darnach dem König in Hispanien / als einem Hertzogen von Meyland / vnd deß Römischen Reichs Vasallen / gebiete / daß er sein Kriegsvolck alsbaldt abschaffe / die von jhme (Hertzogen zu Saphoyen) vnterschriebene Friedens Articul / mit seiner Hand vnterschreibung bestätige / vnd also Italien der Kriegsgefahr befreye: Endlich den Meyländischen Gubernatoren / welcher den Krieg nur darumb anstiffte vnd forttreibe / daß er Gelt vnd Gut dardurch bekommen / vnd sich bereichen möge / vnd derhalben viel vnwarhafftiges wider seine Person dem König in Hispania zu Ohren bringe / der Gebühr nach bestraffe. Also würde K. May. Jhre vnd deß H. Reichs Authorität in Italia / welche sonsten auff den Hispanier fallen würde / erhalten / sc. Weil nun / wie auß diesem Schreiben zuvernehmen / nach deß Meyländischen Gubernatorn Begehren / die Sach sich nit schicken wöllen / dann der Hertzog in Saphoya den Spaniern / welche begehrten / daß er vor allen dingen die Waffen niderlegen / vnd seine Tochter / die Mantuanische Wittib / Hertzog Ferdinanden zu Mantua vermählen solte / zuvor vnd ehe die Sach zwischen jhme vnd Mantua geschlichtet / vn̅ obgesetztem Astischen Vertrag ein Genügen geschehen / nicht willfahren / vnd deßwegen / weil auch sonsten die Spanische Kriegsverfassungen jhme verdächtig waren / sein Volck nicht abschaffen wolte / als kam zu Anfang deß Monats Maij / 1615. auff Befehl deß Königs in Hispanien / der Gubernator von Meyland mit einer grossen Armee (etliche schreiben daß es in dreyssig Tausend Mann gewesen seyen) etwa ein Meil wegs bey der Statt Asti an. Der Hertzog zoge jhm zwar entgegen / thet etliche harte Treffen mit jhme / in welchen beyderseits ein ziemliche Anzahl Volcks / vnd viel fürnehme Personen auff dem Platz todt blieben / wie er aber die Bottschafft bekommen / daß von den Hertzogen von Florentz vnd Vrbino auch ein grosses Volck im Hispanischen Läger angelangt / vnd er also einer solchen grossen Macht zu widerstehen zu schwach sich befande / begab er sich mit seinem Kriegsvolck nach Asti. Als nun die Hispanischen auch hernach rucketen / vnd sich kaum ein Büch senschuß von der Statt lägerten / wurden wider etliche harte Treffen gehalten. (Zu einem Vergleich werden newe Vorschläge gethan.) In dessen liessen jhnen der Papst / Känig in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig einen Vergleich zu treffen auffs hefftigste angelegen seyn / pflegten auch deßwegen mit dem König in Hispanië durch jhre Ambassadorn allerley Handlung / vnd brachtens dahin daß er in nachfolgende Puncten einwilligte / nämlich: 1. Die Vnderthanen vnd Vasallen deß Hertzogen von Mantua / welche im Montferratischen Krieg / sich wider jhn gebrauchen lassen / solten zu Gnaden auffgenommen / vnd jhre Güter / vnd was sie vor dem Krieg gehabt haben / wider gegeben werden. 2. So die Niderlegung der Waffen geschehë / solten die eingenommene Ort von beyden Partheyen / mit allem Geschütz vnd Kriegsmunition / so daselbs gefunden worden / wider abgetretten / auch die Gefangene loßgelassen werden. 3. So die Hispanier wider diesen Vertrag / wider die Person oder die Landschafften / deß Hertzogen in Sophoya etwas feindlichs vornehmen würden / vnter was Schein es jmmer seyn möchte / solte besagter Hertzog vom König in Franckreich beschützet werden. 4. Die Abführung deß Kriegsvolcks solt dieser gestalt angestellt werden / nämlich: der Hertzog solte erstlich Tausendt zu Fuß abdancken: diesem nach solte der Meyländische Gubernator das Läger vor der Statt Asti auffheben / vnd nach Crocebianca vnd Quaet sich begeben. Darauff solte der Hertzog sein Volck abdancken / vnd allein so viel behalten / so viel er zur Defension seines Landes von nöthen hette. Wann dieses geschehen / solte der Meyländische Gubernator das Saphoische Gebiet gäntzlich verlassen / vnd wider mit allem Volck in das Meyländische rücken. 5. Alsdann solte der Hertzog alles Kriegsvolck abdancken: der Meyländische Gubernator aber mit seinem Volck also sich verhalten / daß es weder dem Hertzogen noch einem andern Fürsten [37] verdächtig seyn möchte / solte auch in einem halbë Jahr im Nahmen deß Königs in Hispanien der Orthen kein Durchzug begehret werden. 6. Der Marschalck Ladigiera vnnd andere Frantzösische Obristen / so sich auff den Grentzen an Savoia verhielten / solten dem Hertzogen / so die Hispanier kein Glauben hielten / mit jhrem Kriegsvolck / vngeachtet eines widrigen Mandats / auch vnerwartet deß Königlichen Befehls / zu Hülff kommen. 7. Den Schweitzern solte / wie zuvor / in dem Hertzogthumb Meylandt jhre Handlung zu treiben gestattet werden. 8. Der König in Franckreich solte seinen Vasallen vnnd Vnterthanen / die dem Hertzogen gedienet hetten / verzeihen / vnd sie dessen nichts entgelten lassen. (Dann es hatte der König in Franckreich kurtz zuvor durch ein offentlich Edict allen Soldaten vnnd Officirern so dem Hertzog in Savoia dieneten / vnder dem hohen Laster der verletzten Majestät ankündigen lassen / daß sie also baldt das Savoysche Läger verlassen / vnnd sich naher Hauß begeben solten.) 9. Der Hertzog in Savoia solte in dreyen Monaten diesen Vergleich seinen Freunden vnd Bundsverwandten zu wissen thun / auff daß dieselbe hinfort alle Feindthätlichkeit einstelleten; mit angehenckter Protestation / daß / daferne vnder deß etwas feindthätliches von jhnen vorgenommen würde / es dieser Vergleichung nicht schädlich seyn / sondern der Hertzog den zugefügten Schaden gut machen solt. Neben diesem hat hochgedachter Hertzog in Savoia / daß er keine ferrnere Vngelegenheit den Landen deß Hertzogs von Mantua zufügen / auch wider Ihne mit keinen Waffen oder Gewalt / sondern allein durch den Weg deß Rechten / vnd den ordentlichen Außspruch der Keyserlichen Majest. handlen wolle. Dieses wurde also in dem Junio 1615. in dem Feldläger vor der Statt Asti abgehandelt. (Krieg wird wider fortgesetzet.) Diesem Friedensschluß ist zwar Anfangs etwas Genügen geschehen / das Savoische Volck mehrern Theils abgedancket / vnd das Spanische zu rück in das Hertzogthumb Meyland geführet worden / aber es hat abermals keinen Bestandt gehabt. Dann vnlang hernach der Hertzog / daß die Spanischen die Vergleichung nicht allerdings in acht genommen / geklaget / vnnd derwegen sich auff ein newes wider zum Krieg gerüstet / auch den Ladigiera Frantzösischen Gubernatorn im Delphinat / laut obgedachten Vertrags / vmb Hülff wider die Spanier angeruffen / der jhme dann mit 4000. zu Fuß vnd 900. Kürissern zugezogen. Darauff die Sach ernstlicher / als zuvor jemals angangen / vnd sind zwischen beyden Theilen viel blutige Treffen geschehen / auch vnderschiedliche Ort erobert worden. Insonderheit ist vmb den Anfang deß Junij Anno 1617. die Statt vnd Festung Verseil oder Vercell von den Spanischen belägert vnnd auff S. Jacob / (auff welchen Tag die Spanischen ein sonderlichen Glauben haben / daß jhnen alles so sie anfahen glücklich darauff von statten gehe) weil die Belägerten (Verzell von den Spanischë eingenommen.) Gebrech an Puluer hatten / mit Accord eingenommen worden / die Saphoysche Besatzung ist in 4000. starck mit Sack vnnd Pack / fliegeden Fahnen / 2. Stück Geschütz / sc. abgezogen. Hergegen hat in dem Meyländischen Gebiet (Feliciano??? vnd Annone von Saphoischen eingenommen.) der Hertzog in Saphoya die Statt Feliciano mit stürmender Handt eyngenommen; Darinn das Kriegsvolck weder Jung noch Alt / Gelst- oder Weltlich verschonet / sondern in 1200. Personen durchs Schwerdt hingerichtet / vnnd in 400. gefangen / auch ein grosses Gut / so auff 200000. Cronen geschätzet worden crobert. Deßgleichen hat sich jhme / Hertzogen / auch Aunone / darinn in 40. Stück Geschütz gefunden worden / ergeben. Weil nun der Meyländische Gubernator vermercket / daß die Saphoysche Armada wegen vieles Kriegsvolcks / so dem Hertzogen auß Franckreich / Schweitz / Teutschland vnd andern Orthen in grosser Menge zugezogen / sich je länger je mehr gestärcket / vnnd darneben besorgte / er / der Hertzog möchte jhme etwan vberlegen seyn / vermeynte er zu Erhaltung seines Königs Reputation gnugsam biß dahin verrichtet zu haben / liesse derhalben mit dem Hertzogen ein Anstand der Waffen auff (Frieden z??? Spanien / Saphoy vnd Mantua geschlosse.) 40. Tag tractieren. Vnder dieser Zeit wurde endlich der Frieden auff nachfolgende Weise geschlossen / nemlich; 1. Die Astische Friedens Vergleichung / so im Jahr 1615. auffgerichtet worden / solte vnverbrüchlich in allen Puncten gehalten werden. 2. Der Hertzog von Saphoy solte zum fördersten / hernach der Meyländische Gubernator / auß dem Feld sich begeben / vnd das Kriegsvolck beurlauben. 3. Die jenige Stätt vnd Festungen so beyderseits eingenommen worden / solten wider geraumet werden. 4. Die Hauptvrsach dieses Kriegs / solte der Keys. Maj. zu decidiren heimgestellt werden. Als nun diesem zu Folg von dem Hertzogen die eingenommene Oerter den Spanischen wider zugestellet worden / haben sie auch hingegen / die dem Hertzogen gehörige Ort / so sie vnder wehrendem Krieg erobert gehabt / wider geraumet / sonderlich ist in dem Junio Anno 1618. die Statt Vercell der Spanischen Besatzung wider erlediget (Verzell dë H. in Saphoya wider eingeraumet.) werden. Dargegë dann so bald der Saphoyschë 1000. zu Fuß vnd 500. Pferd hinein gezogen. Darüber die Innwohner sich höchlich erfrewet / vn̅ zu Jhrer Ankunfft viue Saphoia geruffen / auch hin vnd wider Frewdenfewer angezündet haben. Nun wollen wir auch die Herrschafften deß Hertzogen in Saphoy / Mantua vnd Montferrat / darauß die vorgehende Historia desto besser wird zu verstehen feyn / mit wenigem entwerffen. (Beschreibung der Lädschafften deß Hertzogen in Saphoy. piemont.) Deß Hertzogs in Savoien Herrschafften werde fürnemlich in zwey Fürstenthumb abgetheilet / auch also von dem Alp Gebirg vnderscheiden / nemblich Saphoyen vnd Piemont. Dieses fanget von dem Fluß Sessia / welcher es von dem Meyländischen Gebiet abschneydet / an / vnnd erstrecket sich biß an Delphinat / liget zwischen den [38] Alpen / Montferrat / Hertzogthumb Meylandt / der Genuesischen Herrschafft. Gegen Orient grentzet es an den Fluß Poo: gegen Mittag an das Ligurische Alpgebirg: gegen Abendt an die Frantzösische Alpen / vnnd gegen Mittnacht an Duriam Ripariam, welches ein Fluß / so also genennet wird. Diese Landschafft / welche zu Latein Pedemontium heisset / hat dahero Jhren Namen / weil sie gleichsam ad pedes montium, das ist an den Füssen der Berge / nemlich an den Wurtzeln deß Alpen / welche Franckreich vnnd Saphoyen vo̅ Italien oder Welschland vnderscheiden. Wird von den Flüssen Poo / Tanar / Stura / Duria / vnd noch auff 28. andern durchflossen. Vnd helt man darfür es seye in gantz Italien keine Landschafft / die mit Fruchtbarkeit / Viele deß Viehes vnnd Bergwercken dieses Piemont vbertreffe. Solches erscheinet auch daher / daß / nach dem nun viel Jahr hero darinn mit den Hispaniern vnd Frantzosen grosse Krieg geführet / vnd darzu starcke Armaden gebrauchet worden / doch niemals an Proviand einiger Mangel gespüret worden. Es wirdt sonsten eine grosse Menge an Früchten / Viehe / Hanff / Reiß / Käß / Wein / rohe Seyden / Eysen / sc. an andere Ort auß dieser Landschafft verführet. Dieses Landt begreifft in sich auff 50. Graffschafften / 15. Marggraffschafften vn̅ viel Domainen oder Herrschafften. Darinnen mangelt es an reichen wolhäbigen Leuten nicht / dann es sindt viel / die vier / sechs / acht / zwölff vnd fünffzehen tausendt Kronen jährlich Einkommen besitzen. Die Stätte sindt auch nicht sonderlich groß / dann weil das Landt allenthalben fruchtbar vnd gut / achtens die Inwohner nicht / in diesem Ort in grösserer Menge zu seyn / als in einem anderen / doch aber sindt in Italien nirgendt grössere Dörffer vnd Schlösser / als in dieser Gegne / vnnd wie volckreich dieses Land seye / ist auß dieser Antwort / so ein Piemontischer vom Adel / einem andern / der jhn gefragt / was Piemont seye / gegeben / in dem er gesagt; Es were eine Statt / welche dreyhundert Meylen in sich begreiffe; die vornembste Stätt darinn sind Turino / welches die Fürstliche Residentz vnd Haupt Statt ist / Asti vnd Verzell. Die Innwohner sindt im Krieg wol erfahren / auch in freyen Künsten berühmet / sonsten auffrichtig / schlecht vnd einfältig / gegen den Frembden vnd Anßländischen freundlich vnd gastfrey: legen sich mehr auff den Ackerbaw als auff die Kauffmannschafften. (Saphoyen.) Diese Landschafften nun von denen bißhero meldung gethan worden / besitzet der Hertzog in Italien: Saphoyen aber liget ausser Italien vber dem Alpgebirg / in der Gegne / so vor Zeiten die Allobrogen innen gehabt. Von diesen Völckern schreibet Vander Burchthius also. Es ist ein alt vnd berhümbt Volck in Gallia Narbonensi (vnter diesem Namen werden 4. Landschafften begriffen / nemlich Languendock / die Provintz / Delphinat vnd Saphoy) so von den Alten von jhrem König / den sie etwan gehabt / Allobroges genennet worden. In derselben Gegne ist die Statt Wien (so an dem Rhodan / vn̅ heutigs Tags die Hauptstatt in Delphir at ist) die fürnembste gewesen: jetzund aber ists die Statt Chamberi / darinnen das Parlament zu seyn pfleget. Dasselbige Volck sampt den angrentzenden Saliensern (welches auch ein alt vnd durch Krieg berhümbt Volck / so von etlichen auch Salisianer genennet werden) vnnd was vnder jhrem Gebiet begrieffen / haben vnsere Vorfahren Saphoyen genennet. Vnd zwar das Saphoyen nit fern von der Statt Lyon seinen Anfang neme / vnnd sich biß an Genff vnd Piemont erstrecke / auch an Delphinat angrentze / ist gnugsam bekant / vnd bezeugen alle Seribenten einmütig / daß selbiges von den Sabbatiis Vadis vnd denen Völckern so zwischen den Alpen wohnen / vnd jetzo mehrerntheils dem Hertzog in Saphoya vnderthan sindt / den Namen bekommen habe. Ohne die vor gemeldten Allobrogen vnd Salienser aber / begreiffet es auch heutiges Tags in sich die Landschafften / so vor diesem Vocontii / Veragri / Caturiges / Centrones / Lepontii (welche alle an den Alpen gewohnet) innen gehabt. Haec ille. Vor Zeiten ist allein Morienne, so ein Theil dieser Landschafft / vnd darinnen noch das Stättlein S. Johan von Morienne liget / anfänglich Beraldo dem ersten Anfanger der Fürstë in Saphoy vnderworffen gewesen. Von diesen oberzehlten Landschafften hat vnlang Hertzog Carl Emanuel mit dem König in Franckreich Henrich dem Vierdten / für die Marggraffschafft Salutze vnd etliche Stätte in der Provintz / ein grosses Theil vertauschet. Vnd wiewol er mehr Landes / als besagte Marggraffschafft in sich begreiffet / darfür gegeben / hat er doch seine Land dardurch in Sicherheit / vnd alle Päß auß Franckreich nacher Italien in seine Gewalt gebracht. Damit aber / wie heutigs Tags die Grentzen deß Hertzogthumbs Saphoy gegen Franckreich beschaffen / desto besser verstanden werden möge / wollen wir auß Aug. Thuano lib. CXXV. deß letzten zwischen König Henrico IV. vnd dem Hertzogen in Saphoy auffgerichtete Vertrags Conditiones hieher setzen / die daselbs also lauten; Alles Land innerhalb dem Rhodan / von der Statt Genff an / mit dem Rhodan selbst / mit aller Gerechtigkeit deß Obergebiets solte hinfüro zur Cron Franckreich gehören / vnnd nur allein zwischen den Clausen vnd Arbiaepont neben etlichen verzeichneten Dörffern / die Brücke Gresiri / zum Durchzug in Burgundien / dem Hertzog in Saphoy vorbehalten seyn / mit diesem Geding / daß er keine Zöll oder Schatzungen darauff setzen / oder in der gantzen Gegend einige Brustwehr auffbawen solte. Das Schloß zu Burges neben dem Geschütz / aller Kriegs Munition vnd Proviandt mit guter Trew dem König vbergeben werden. Vber das auch jenseit dem Rhödan / Seisselle / Daira / Chaussium / Arlaepont / Chava / Castelle mit aller Jurisdiction dem König heimfallen: Zu dem auch die Vogtey Gexe / mit allem jhrem Gebiet vnnd vollkömlicher Gerechtigkeit / wie deß Hertzogen von Saphoy Vorfahren sich derselben gebrauchet hetten. Diese Oerrer alle solten den Königlichen erbeygenen
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Stammregister der Hertzogen in Saphoyen auß Ant. Albitio???
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Zu dem 39. Blat. [ID00065] ??? Lamberto von der Buechtio de Sabaud. Duc. Histor. genommen. [ID00066] [39] Gütern / durch deß Königreichs Satzungen also einverleibet werden / daß man sie nicht könne vereussern / sondern solten dieselbe Natur bekomme / welche die Güter gehabt hetten / so darfür vertauschet weren. Biß hieher Thuan. Saphoyen ist mehrertheils gantz gebirgigt vn̅ hat wenig fruchtbare Thäler / dahero darinn nicht ein solcher Vorrath / wie in Piemont / gefunden wirdt. ???

Stammregister der Hertzogen
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in Saphoyen / sc. (Mantua.) Das Hertzogthumb Mantua / (in welchë wir vns nun auch / nach dem wir von Saphoya hinweg / ein kleines vmbsehen wollen) ligt in der Lombardey / zum theil disseit / zum theil jenseit deß Flusses Poo: ist mit der Herrschafft Venedig / dem Hertzogthumb Meylandt / vff deß Pabsts Herrschafften gantz vmbgeben. Dann gegen Mitternacht vnd Auffgang der Sonnen hat es das Veronische vnnd Ferrarische Gebiet; gegen Nidergang die Brixiensische vnd Cremonesische Grentzen / vnd gegen Mittag das Hertzogthumb Modena vnd Mirandula. Hat in seiner Länge auff sibentzig vnd in der Breite 35. Italiänische Meilen. Ist ein zimlich fruchtbar Land / dessen Innwohner alles / so zu Menschlichen Lebens Auffenthaltung dienlich / die Völle haben können / doch aber mag nichts an andere Ort verführet werden. Diß Landt ist Anfangs nur eine Herrschafft vnd dessen Besitzer Bassarino Gonzaga erstlich von Keyser Friderich II. der Titul eines Freyherren gegeben / nachmals aber ist es zu einer Marggraffschafft / vnd endlich zu einem Hertzogthumb gemacht worden. Es were wol der herrlichsten Fürstenthumb eines in Italien / wann es nicht also were vertheilet worden. Dann Marggraff Johann Franciscus / so im Jahr 1444. diese Welt gesegnet / hat das Fürstenthumb vnder seine vier Söhne außgetheilet; vnd sindt heutiges Tags auff acht oder mehr Linien / so dieses Hertzogthumb beherrschen / nemblich Mantua / Sabbioneta / Gvastalla / Nouellara / San Martino Bergoli / Guazzado, Castiglione &c. Diese erkennen nicht den Mantuaner für ihren Oberherrn / sondern halten sich für deß Römischen Keysers Vasallen. In dem gantzen Landt ist kein einige rechte Statt / als nur Mantua (welche mitten in dem See liget / denn der Fluß Mincius in dem er auß dem Gartsee lauffet / verursachet / von deren an einem andern Ort Meldung geschehen soll) aber 76. herrliche Flecken / deren etliche nicht geringer / als Stätte: vnder denselben gehören 32. dem Hertzogen / die vbrigen stehen den andern Linien zu von dem Hauß Gonzaga. ( Montferrat.) Montferrat (so durch die Vermählung der einigen Tochter deß letzten Marggraffen in Montferrat von dem Geschlecht der Palaeologen / mit Friderich dem andern / Marggraffen in Mantua vnd dessen durch Keyser Carolum V. beschehenen Bestättigung / wie droben vermeldet worden / den Mantuanischen zugefallen) ist ein lustige vnnd fruchtbare Landschafft / hat nach Leandri Alberti Meynung den Nahmen dahero / weil es ist mons ferax ein fruchtbarer Berg. Vnd auf solche Weiß beschreibet er auch Merula: nemlich daß es sey ein Berg voller lustiger vnnd fruchtbarer Hügel / an allerley nothwendigen Sachen vnd Innwohnern gewaltig reich: fänget fast ein Tagreiß von dem Alpgebirg an / von welchem seine Hügel durch eine Ebne vnderscheiden werden. Hat nirgends vngebawete Felder / sondern allenthalben ein guten fruchtbaren Grund: Stösset auff der lincken Seiten an den Fluß Tanar / auff der Rechten aber an den Poo: je mehr aber seine Hügel den Wassern anlegen / je grössere vnd schönere Felder sich zwischen denselben sehen lassen. Vißhieher Merula in antiquit. Gall. Cisalp. Es sindt darinnen drey herrliche Stätt / nemlich / Casal S. Evasij / Alba vnd Acqui / vnd ohne diese noch in 365. kleine Stättlein vnnd Flecken / beneben einer grossen Anzahl Dörffer / Schlösser vnd Höffe. Dieses Montferrat ist auch eine von den sieben Marggraffschafften / welche etwan Keyser Otto II zwischen Piemont vnd Ligurien auffgerichtet / vnd einem jeden vnder den sieben Söhnen Alerami Hertzogs in Sachsen eine davon gegeben; die sindt gewesen Montferrat / Ceva / Pontzon / Buschi / Salutz / Savon / vnd Final. Das Einkommen deß Hertzogen von Mantua von beyden Hertzogthumben Mantua vnnd Montferrat / werden geschätzet auf 500000. Cronen. Aber doch giengen dieser Zeit die Einkommen von Montferrat fast alle wider dahin / wegen Befestigung der Oerter in selbiger Gegne / welche darumb vorgenommen ward / weil der Hertzog in Saphoy immerdar ein Aug auff Montferrat hatte / dabeneben auch die Spanischen dem von Mantua verdächtig waren / er aber auß dem Mantuanischen Gebiet / ohne durch das Cremonesische / so den Spanischen zuständig / keine Hülff dahin bringen kan. Der jetzregierende Mantuanische Hertzog führet diesen Titul; Ferdinandus Hertzog zu Mantua vnnd Montferrat / Marggraff von Gonzaga.
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Geschlecht-Register der Hertzogen von Mantua vnnd Montferrat / von den Palaeologis herrührent; Darauß auch der Zwyspalt zwischen dem Hertzogen von Saphoya vnd dem von Mantua desto besser mag verstanden werden.
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Nach dem eine zeitlang hero Bischoff Philips (Newer Festungsbaw deß Bischoffs von Speyer zu Vdenheim wird von den Pfältzischen zerschleiffet.) Christopff von Speyer das Stättlin vnd Schloß Vdenheim / so ohne das fest / vnd für Gewalt mit dicken Mawren / Gräben vnnd Morast zimblich versehen / mit newen gewaltigen Bollwercken vnd tieffen Gräben / wie beygelegter wahrer Abriß außweiset / je länger je mehr befestiget: von solchem Werck aber der Churfürst / wie auch die Statt Speyer / die / daß auff drey Meil Wegs vmb sie kein Festung zu erbawen privilegiert / gedachten Bischof zu vnderschiedlichen mahlen vergeblich abgemahnet / vber diß der Ruff erschollen / ob solte der Marggraff Spinola persönlich darinn gewesen seyn / darzu allerley Vnderricht vnd Anleytung gegeben / auch in kurtzem ein starcke Besatzung darein zu legen vorhaben / als haben die Vnierten Chur- vnd Fürsten / sonderlich Pfaltzgraff Friderich der Fünffte Churfürst vnd der Marggraff von Durlach / nach zu Heylbronn mit anderu vnierten Ständen gehaltener zusammenkunfft / Ihre Commissarien vnnd Befelchshaber / mit 4000. Mann zu Roß vnnd Fuß vnd zwölffhundert Schantzengräbern / sampt etlichem Geschütz vnd Petarden darfür zu rücken befohlen / die dann dem zu Folge den 15. Junij dieses 1618. Jahrs / früh vor Tag vnversehens für die Festung kommen / selbige auffgefordert / mit Bedrawung / wo sie sich nicht ergeben würden / die Thor bald vber einem Hauffen ligen sollë. Worauff die Festung ohne einigen Schuß eröffnet / vnd das Volck eingelassen worden. Da dann so baldt an der Zerschleiffung der Anfang gemacht / die newe Wäll vnd Bollwerck nidergerissen / die Schubkarren vnnd andere Instrumenten / so allda gefunden / in die Gräben geworffen / vnd alles mit Erden bedecket vnnd außgefüllet worden. (Pfältzische Verantwortungs Schrifft wegen dieser Zerschleiffung.) Dieser Zerschleiffung halber hat alsbaldt der Churfürst / auß was Vrsachen sie vor die Handt genommen worden eine Schrifft außgehen lassen / dieses Innhalts: Es hette der Bischoff von Speyer / jhme / dem Churfürsten vermeldet / wie er gesinnet were sein Residentzhauß zu Vdenheim sampt der Statt schlechtlich verwahren zulassen / damit er mit seinen Dienern / Cantzley vnd Archiuo, etlicher massen / sonderlich in geschwinden Durchzügen Ein- vnd Vberfällen gesichert seyn könte: darneben Jhme dem Churfürstë zugesagt / einigen Baw so Jhme vngleiche Gedancken erwecken möchte / nicht zu führen / sondern in dem gantzen Werck mit seinem Rath Wissen vnd Willen zu verfahren. Diesem nun hette er Glauben zu gestellet / das Werck selber befördert / vnnd sein eygene Bawmeister dazu folgen lassen / hette aber hernach verspüret / daß der Bischoff ein starcken Festungs Baw fürhette / dardurch neben andern der Chur Pfaltz der Enden habende Gleitsgerechtigkeit zu nicht gemacht würde / daß auch dieser Vestungsbaw mitten in der Pfaltzgraffschafft bey Rhein / citra euidentem & in oculos quasi incurrentem aemulationem, & continuae offensionis perpetuum metum insignem nicht geführet werden könte / als hette Er (Churfürst) gleich Anfangs dem Bischoff alles vmbständlich vorbringen / vnd Jhne seiner Zusag erinnern lassen / auch begeret diesen Baw einzustellen / vnd in den versprochen terminis zu verbleiben. Der Bischoff aber hette diesen Baw gar schlecht gemacht / vnd wie er auß bemelten terminis nicht geschritten / behauptet. Als auch inmittels die Statt Speyer / wie dieser Baw wider jhre priuilegia vorgenommen were / den Bischoff erinnern lassen / hette er gleichfalls nicht gestanden / daß es ein Burgbaw / sondern allein ein schlechte Verwahrung were / vnder deß aber das Werck mit allem Ernst fortgetrieben hette. Wie nun hierauff auff vnderschiedliche Erinnerungen / so Er / Pfaltzgraff / so wol an den Bischoff / als an das Capitul thun lassen / es doch bey voriger Meynung verblieben; vnd sonderlich als Er (Churfürst) auß alten Documenten erwiesen / daß der Churfürstliche Pfaltz eine ewige Oeffnung auff dem Schloß zu Vdenheim verschrieben / hette doch solches nichts verfangen wollen / vnd were der Bischoff vnder deß / auch vnerachtet deß Churfürsten von Mayntz Ersuchungen je länger je strenger in dem Werck fortgefahren. Darauff were das Werck besichtiget vnnd befunden worden / daß es ein starcke Vestung würde / zu deren völligen Besatzung mehr als tausendt Mann / viel Geschütz vnd Munition von nöthen / darauß den benachbarten grosser Schaden geschehen könte / weren auch viel Haupt Vestungen diesem Ort / so es verfertiget / bey weitem nicht zu vergleichen. Hierauff damit die Benachbarten versichert weren hette sich der Bischoff zu gewissen Conditionen vnnd Caution anerbotten / nemlich daß er nicht gesinnet / eine Haupt Festung zu bawen / viel weniger damit den Benachbarten schädlich zu seyn: So auch Chur Pfaltz der Oeffnung berechtiget / solte selbige vngehindert / vnnd den Pfältzischen Vnderthanen in Vnfriedens Zeiten dahin zu flehen vnbenommen seyn: Chur Pfaltz Feind in dieses Ort nicht eingenommen noch einige Hostilität darauß geschehen / auch kein Guarnison ohne Pfaltz Rath darinn gehalten: der Durchschnitt gegen die Statt nicht gemacht werden: bey dem Abriß es verbleiben / vnd keine newe Aussenwerck (ohne allein ein eintzig Hornwerck für der Statt) nimmer gemacht werden: die Geleits Straß Chur Pfaltz vnversperret verbleiben / vnd daß das Capitul alles ratificiren solte. Diese Handlung aber hette mit dem Capitul nicht fort gewolt / vnd hette er (Churfürst) keine solche Versicherung erlangen mögen / darbey er dieses newen Baws halben genugsam befriediget seyn können / vnnd nicht mit seinen Land vnd Leuthen in immerwehrender Vnsicherheit vnd Gefahr stecken bleiben dörffen / vnd hette man jhne gleichsam zu der vorhabenden Intention zwingen wollen. Nun were die Gelegenheit deß Orts Vdenheim also beschaffen / daß derselbe allernechst am Rheinstrom mitten in der Chur Pfaltz Landen / vnnd im Angesicht Ihrer Residentz Statt Hey [42] delberg gelegen / mit denselben vmbgeben / vnd sein Chur- vnd Fürstenthumb diß vnd jenseit Rheins / da der Ort zur Festung gemacht / von einander / wie auch Ihne von andern Freunden vnd Benachbarten abschneiden vnd abhalten: Ja daß der Innhaber deß Orts auch in gar kurtzem den vbrigen Theil der Statt vollends befestigen / Ehur-Pfaltz Gleits Straß gantz verbawen / sich deß Rheinstroms bemächtigen vnd alle commercia sperren könte / daß auch / wo nur ein geringe Besatzung wider Chur Pfaltz Willen sich darinn befinden solte / derselbe sein hohes Regal der Gleitsgerechtigkeit vnnd habenden Gleitsstrassen / welche hart an Vdenheim fürüber gehet / sich cum effectu nicht gebrauchen / viel weniger Fürsten vnd Herzen vnnd andere / ob sie gleich durch bewehrte Handt es thun lassen wolten / sicher vnd ohne Gefahr vergleithen / vnd also securitatem viae publicae würden praestiren können / in deme diese Festung allerdings auff besagte Straß commandiret / vnnd also securitas publica nicht mehr bey dem Geleits Herren / sondern bey der Festung vnd deren Guarnison bestehen würde. Da auch vorgedachte Besatzung heimlich gestärcket / vnnd wol gar frembde Gäst darein geladen / oder sich selbsten wider deß Bischoffs vnd Stiffts willen deß Orths impatroniren möchten / so würde der Churfürst vnd dessen Successoren in Ihrer Residentz Statt Heydelberg nicht mehr sicher wohnen / viel weniger ohne Gefahr vber Feldt reiten / sonderlich vber Rhein sich mehr begeben können / ja daß dahero sich ein frembde Nation wol deß gantzen Rheinstroms mächtigen / Ihne / vnd Seine benachbarte Vnderthanen in vnträgliche Contribution / vnd diese Lande in gäntzliche Ruin vnd Verderben setzen möchte. Auß welchem dann zu schliessen / daß dieser Festungs Baw der Chur Pfaltz gefährlich / vnd insonderheit Ihrer Gerechtigkeit vnd interesse, wie auch der Statt Speyer / jhres priuilegii halben vnleydenlich / vnd daß also nothwendig vom Bischoff per aemulationem ad offensionem aliorum gebawet worden. Hette also der Churfürst besagten newen Baw wider niderzulegen seinen Beampten vnd Vnderthanen befohlen / doch also / daß darbey weder dem Bischoff noch den Seinigen / ja niemandts einiger Schad vnd Vbertrang zugefüget / sondern nur die auff geworffene Erden vnd newe Gebäw geschlichtet werden solten / darbey die darauff gelauffene Vnkosten Cr (Churfürst) ihme vorbehielte, Hette sonsten weder mit dem Bischoff noch mit dem Capitul oder auch Ihren Vnderthanen in Vngutem nichts zuthun sc. ( Gegenbericht deß Bischoffs vo̅ Speyr / vber den Vdenheimischen Festungsbaw.) Wider diese Pfältzsche Schrifft liesse hernach der Bischoff von Speyer eine sonderliche Ableinung außgehen / vnnd dardurch sein habendes Recht einen solchen Festungs Baw auffzuführen männiglich für Augen stellen / deren Innhalt kürtzlich also lautet; Nach dem der Bischoff von Speyer befunden daß wegen eingerissenen Mißtrawens vnder den Fürsten im Religion- vnd Prophan Frieden durch geschwinde Gesährligkeiten den Vnderthanen grosser Schaden zustehen könte / in deme sie jhr Armüthlein niergendts sicher hinflehen möchten: auch gesehen hette / was bey dergleichen Occasionen an Benachbarten / zimlich wol verwahrten Orthen für vnversehene feindliche Anschläge / Einfäll vnnd Plünderung tentirt / auch zum theil ins Merck gerichtet worden. Hingegen aber seine Residentz Statt Vdenheimb / durch Länge der Zeit mit Verfallung der Stattmawren / guten Theil der Thürn / auch Verflötzung der Gräben in solchem bawfälligen Standt gesehen / daß an vielen Orthen truckenen ebenen Fuß darüber möchte gelauffen vnd gestiegen werden / vnnd dem geringsten Gewalt kein Widerstandt daselbs / ohne andern Anstalt zu thun gewesen: also daß Er (Bischoff) Officirer / Archiv / vnnd anders bey jetzigen gefährlichen Zeiten / in stätiger offener Forcht gestanden / vnnd leichtlich geschehen können / daß selbige wol gar mit Verlust Leibs vnnd Lebens hinweg geführet worden weren. Derowegen er für notthürfftig gehalten / auch Pflicht halben bey der Posterität nicht vorüber gekönnet / diesen beschwerlichen Sachen zeitlich Rath zu schaffen / vnnd auff Mittel vnd Weg zu gedencken / wie mehrgedachte Statt in bessere Verwahrung gebracht / auch beneben Sein selbst vnd seiner beywohnenden hochnöthigen Saluation / den vmbligenden Vnderthanen zu allen gebenden Nothfällen etwas Rettung geschafft werden möchte. In solcher Seiner wolmeynenden Intention hette er sich ja billich einiger Verhinderung nicht zu verstehen gehabt / dieweil desselben Stifft vnnd anbefohlenes Bisthumb ein gantz frey vnd dem Römischen Reich ohne Mittel zugethanes / vnd von demselben allein dependirendes / auch von angrentzenden Ländern separirtes / vnnd mit seinem sonderbaren territorio versehenes Fürstenthumb; nicht weniger auch von dem H. Reich mit hohen Regalien / Weltlichkeiten / Immuniteten / auch oberherrlich vnd Pottmässigkeiten begabet seye / vnnd deren Gebrauch ohne männiglichs verhindern von vndencklichen Jahren darinn herkommen / sonsten aber / ausser dem Reich vnd Römischen Keyser / keinen Superiorem erkant / noch einigem Churfürste̅ oder Stand Mit Lehensverwandnuß zugethan were. Vmb so diel mehr / dieweil er vber solches noch den Beyfall 1. Gemeiner beschriebenen Rechten: 2. deß H. Reichs heylsamer Constitution vnnd Verordnung: 3. Vhralter Keyser- vnd Königliche Special vnd General Privilegien: 4. Seiner löblicher in Gott ruhenden Vorfahren rhümlich Exempel / vestigia vnnd dardurch erhaltene richtige vnnd fast in 300. Jahr continuirte Possession. 5. Der Römischen Keyser hochverständige Fürsehung / ja deß Churfürsten vor diesem in gleichen Fällen Approbation vnnd wolmeynenden Rath befunden / erwogen vnnd sich darauff zu verlassen gnugsame Vrsach gehabt. Diese Puncten sind alle weitläufftig deduciret
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vnd mit vielen Beylagë confirmiret worden/welche wir allhie geliebter Kürtze halben vmbgehen. (Vdenheimischer Festungsvam von newem wider auffgeführet.) Es wurde aber diese Festung im dritten Jahr hernach wider auffgeführet / viel stärcker / als sie zuvor jemals gewesen / verschen / vnd zu einer rechten Hauptfestung / durch Zulassung der Keyserl. Maj. gemacht / auch im Jahr 1623. nach dem sie nunmehr vollkommenlich auffgebawet / den ersten May durch ein stattliche Procession in den Schutz deß Apostels Philippi befohlen / vnd deme zu Ehren / mit Verkehrung deß Nahmens Vdenheim / Philipsburg genennet. Darbey wurden zur Gedächrnuß / cinfache vnd doppele Reichsthaler mit S. Philippi Bildnuß / wie auch ein Fuder Wein vnd Brod vnder die Bürger daselbs außgetheilet. Neben andern ward nach malë die Statt Speyr / zu wider Erstattung der Vnkosten vnd Schaden / so durch die vorgangene Demolition verursachet worden / am Keyserlichen Hoff condemnirt / weil sie Hülff vnd Vorschub darzu gethan hatte. (Beschreibung deß Orts Odenheim.) Dieses Orch Vdenheimb oder wie es jetzo genennet wirdt Philipsburg / liget an dem Rheinstrom / eine Meyl von der Statt Speyer; drey Meil von Heydelberg: drey Meil von Durlach; drey Meil von Mannheim: vier Meyl von Landaw: vier Meil von Newstatt / vnd eine Meil von Germersheim. Ist anfänglich nur ein Dorff gewesen / vnd Anno 1338. von Keyser Ludwig IV. zu einer Statt privilegiert / vnnd hierauff von Bischoff Gerhardt zu einer erbawen / wie auch nachmals 1365. von Keyser Carl dem lV. mit newen Priuilegien verschen vnnd für eine Festung gewürdiget / vnnd hernach gleich einer Festung mit Gräben / Thürnen vnd Wehren verschë worden. Vnder diesen zwischë dem Churfülrstë von Heydelberg vnd Bischoffen von Speyr entstandenen Mißhelligkeiten / hielten die Spanischen mit Hülff der Holländer mit den Seeraubern auß Barbarien auff der See ein blutiges Treffen / dann als zu Anfang deß May ein Meerrauber Armada von 36. Kriegs Schiffen / durch die Strasse von Gibraltar gesegelt / vnd nicht allein viel Schiff der Christen auffgefangen / sondern auch die Canarisch Hispanische Insul Lamerotte außgeplündert / vnnd vber tausendt Christen von Mann / Weib vnnd Kindern gefangen mit sich weg geführet. Weil nun durch solche Rauberey so wol den Holländischen / als den Spanischen stätigs grosser Schaden zugefüget worden / haben sie sich (weil eben damals der zwischen jhnen getroffene zwölffjährige Anstand noch gewehret) mit einander verglichen mit gesampter Hand / vnd also die Schiffart wider in Sicherheit zu stellen / diese Barbaren anzugreiffen. (Von Spaniern vnd Holländern angegriffen vnd getrennet.) Zu solchem Ende schickten die Staden der vereinigten Niderlande eine starcke Schiff Armada vnder dem Admiral Moy Lambert auß / die stiessen zu deß Spanischen Admirals von Gibraltar Kriegs Schiffen / vnnd warteten also sämptlich in derselben Eng??? den Seeräubern auff den Dienst: Von denselben haben sich baldt darauff acht Schiff sehen lassen / welche aber / als sie von den Spaniern vnd Holländern angegriffen wurden / nicht Standt halten wollen / sondern haben sich getrennet vnd die Flucht gegeben; musten aber gleichwol drey Schiff im Stich lassen / deren zwey mit Verlust vieles Volcks erobert / die Türcken darauff vber Bort geworffen / viel Christen erlöset / vnd ein grosse geraubte Beut gefunden worden. In Eroberung deß dritten ist der Brandt darein gerathen / also daß ein Holländisch vnnd Spanisch Schiff / welche selbiges bestritten / wegen deß Brands sich davon machen müssen / wiewol schon allbereit in 18. Holländer vnd 40. Hispanier das Schiff erstiegen / vnd Meister darob waren / die alle mit in zweyhundert gefangenen Christen / von Mann Weib vnd Kindern von Lamerotte / elendiglich im Fewr verdorbë. Die Spanische haben auch diesen Tag noch zwey andere Seeräuber Schiff crobert / vnd eines vor Tituan (so eine Statt in Africa in dem Königreich Fetz) auff den Strand gejagt / darauß sich die Türcken ans Land saluiret / vnd das Schiff / darauff auch viel gefangene Christen gewesen / in Brand gestecket. Deß andern Tags hat sich der Seeräuber Admiral vnd Vice Admiral mit noch zehen andern Schiffen auch herbey gemacht. Als nun die Türcken die Holländischen Schiff / welche die Enge bey Gibraltar eingenommen hatten / sahen / haben sie anfänglich vermeynet / es weren Kauffleuth Schiff / vnd derhalben stracks auff sie zugesegelt. Demnach sie aber vermercket / daß es Kriegsschiff werë / vn̅ jnen auff dë Dienst gewartet würde / habë sie sich gewendet vnd die Flucht gegeben / denen haben so bald die Holländischen nachgesetzet / vnd hat ein Amsterdamisch Schiff / so etwas geschwinder war / als die andern / ein Seerauber Schiff erobert / achtzig Türcken darinn vber Bort geworffen / vnd sechtzehen Christen erlöset. Nach solchem wurde noch ein anders erobert / vnd darinn 90. Türcken ins Weer geworffen / vnd 20. Christen auß Lamerotte erlöset. Vnder dessen hat ein Schiff von Rotherdamb ein Türckisches mit 28. Stücken Geschütz an Strand gejagt / daß es gescheitert vnd alles darinn zu Grund gangen. Dieses Treffen mit den Seeräubern ist zimlich rauh daher gangen / vnd hat mancher dapfferer Kriegsmann / vnder den Hispaniern vnd Holländern darüber sein Leben gelassen. (Beschreibung Barbariae.) Barbarien / darinnen die Türckische Meerrauber sich auff halten / wirdt heutiges Tags genennet das beste Theil Africae / welches in sich begreiffet die Landschafft Mauritanien vnd das Königreich Tunis Mauritanien wird abgetheilet in, zwo Landschafften / nemlichen in Mauritaniam Caesariensem, vnd Mauritaniam Tingitanam: Dieses Letztere begreiffet in sich das Maroccanische vnd Fessanische: Das erste aber das Tremisenische Königreich. Das Königreich Tunis begreiffet in sich das kleinere Africa / vnd ein grossen Theil deß Königreichs Numidien. Diest Länder sindt heutiges Tags melsten theils dem Türckischen Keyser Vnderthan / der hat auch allenthalben seine starcke Besatzungen.
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Alle an dem Meer gelegene Oerter sindt voll Mörder vnd Seerauber / die nichts anders thun / dann daß sie das Meer vnsicher machen / vnnd alles / was sie bekommen können / hinweg rauben. Vnnd ist sonderlich die Statt Algier das rechte Haupt Nest aller Räuber in Barbarien / ist auch von den Türcken also befestiget / daß sie gantz vnvberwindlich scheinet. (Morat Raia der Seerauber Obrister. ") Der Seerauber Obrister war dieser Zeit einer Nahmens Morat Raja / ein sehr alter vnnd weitbekandter Räuber / als welcher die Rauberey nunmehr vber die 50. Jahr / vnnd zwar mit solchem Glück getrieben / daß es das Ansehen hatte / als hette er den Windt vnnd das Meer in seiner Gewalt / dann er sich mit Warheit rühmen kundte / daß kein Christlicher Potentat oder Fürst / der Schiff im Meer gehen hette / zufinden sey / dem er nicht etliche Galleen entwendet / da hergegen er für sich von einigem Christen Schiff den geringsten Schaden nicht empfangen. Er war nun einer kurtzen Statur / heßlichen porpelichten Angesichts / voller List vnnd Tück / vnnd vngeachtet seines hohen Alters eines frischen kecken Gemühts. Er hatte zwo eygene Galleen / auffs allerbeste mit Volck vnd anderer Zugehör außgerüstet / dergleichen in gantz Africa nicht gefunden wurden. Er war einer vnglaublichen Geschwindigkeit / der Gelegenheit nach / den Feindt zu fliehen oder zu verfolgen. (Keyser Matthias schlägt den Hungarischë Ständen König Ferdinandum zu seinem Nachfolger für. ") Droben ist etwas Meldung gethan worden / wie König Ferdinandt von Keyser Matthia zum König in Vngarn ernennet worden / vnd solche Kron anzunemen / sich nach Preßburg / zu dem vmb dieser Vrsach willen angestelten Vngarischen Landtag begeben habe. Mit solcher Wahl vnd Crönung hat es sich also verhalten: Erstlich ist den Vngarischen Ständeit nach einer zuvorhero von König Ferdinando gehaltener Latinischen Oration / die Keyserliche Proposition den 23. Martij dieses Inhalts vorgebracht worden; Es were nemlich genugsam bekant / mit was Mühe / Vnkosten vnd Gefahr Jhre Maiestät nunmehr viel Jahr lang sich dahin bearbeitet / damit dieses Königreich dem Erbfeindt auß dem Rachen gerissen / von allerley innerlichen Empörungen befreyet / vnd vor dem Vndergang errettet / vnd in seinen vorigen Standt gebracht werden möchte. Welche Vorsorg Jhr. Majestät nach dem nunmehr mit dem Feindt ein Frieden getroffen / vnd durch Göttliche Verleyhung Jhre Majestät dessen Kron vnd Verwaltung glücklich angetretten / auch wie hoch dieselbe solchs jhr jederzeit angelegen seyn lassen / seye vnnöthig allhie weitläufftiger zu vermelden / weil solches alles noch in frischem Eindencken bey männiglichen seyn werde. Zu dem auch der Verlauff vor kurtzer Zeit hiervon genugsam Anzeigung thete / in dem nach Hinlegung deß Türckischen Kriegs die innerliche Vnruhe / gleich als ein Wassersflut auch in die benachbarte Lande sich ergossen. Da dann Jh. Majest. keine Müh noch Vnkosten / ja auch nicht die Brüderliche Verbitterung selbst sich abwenden lassen / daß sie nicht viel mehr Gut vnnd Blut auch das Leben selbst dem Glück vertrawet vnd Jhrer Erblanden auch frembder Fürsten Hülff solcher Orten zum Besten gerichtet / zu geschweigen daß Jhrer Majestät selbsten dem gemeine Nutzen zum Besten von Jhrer höchsten Authorität eine zeitlang nicht ein geringes fallen lassen / damit solche Vnruhe gedämpffet / vnd also der längst begerte Frieden widergebracht / bestättiget vnd Jh. Majest. sich ein wahren Vatter deß Vatterlandes / vnd einen Beschützer deß Vngarischen Reichs Nutzen erweisen möchte. Dieses Vornemens Frucht hetten sich Jh. M. hoch zu erfrewen / als welche auch hinfüro sich dahin bemühen / daß alles allenthalben in guten Frieden gesetzet werde / auch auff die Verbündnussen / vnnd was sonsten den Frieden zerstören / vnd dem Feind dienlich sein möchte ein wachendes Aug haben wolte. Dem nach aber J. Maj. die allgemeine Sterblichkeit vnd das vnvermögliche Alter Jhro zu Gemüth gefuhret / vnd darbey erwogen / wie hochbeschwerlich es diesem Königreich fallen würde / wann Jhrer Maj. etwas Vnfalls zu Handen gehen möchte / ehe vnd zuvor wegen eines Nachfolgers am Reich gewisse Verordnung geschlossen were. Dann was für Gefahr vnd Zerrüttungen durch solch Interregnum allenthalben / insonderheit aber diesem Königreich / so ohne das den Benachbarten verhasset / vnd mit einem nahgesessenen mächtigen Feindt beschweret / zu entstchen pflegen / wolte Jh. Maj. lieber / daß die Stände solches reifflich zu Gemüth ziehen / dann daß sie solches mit eygenem Schaden erfahren. Dannenhero dann Jh. Maj. den Fußstapffen Jhrer Vorfahren nachsetzen / dem künftigen Vnglück zeitlich zuvor kommen / vnnd einen gewissen Nachfolger in diesem Königreich / da sie ohne Mannliche Leibs Erben abgienge / verordnen wollë. Ob auch wol dieses Orts Herrn Maximil. vnd Herrn Alberti beyder Ertzhertzogen in Oesterreich Personen als Jh. Maj. Brüder / nach dieses Königreichs altem Gebrauch / billich in acht zu nemen gewesen / doch aber nach reiffer Berathschlagung wegen gemeines vnd deß Königreichs Hungarn Nutzen / weil sie sich aller Ansprach in sonderlichen Schrifften gäntzlich begeben / auch wegen Jhres erlebten Alters / vnd daß sie ohn Mannliche Leibs Erben weren anderwertliche Vorsehung hierin zu erzeigen angelanget / hette J. M. für gut angesehen / daß der Durchleuchtigste Fürst vnnd Herr / Herr Ferdinandus / König in Böhmen vnd Ertzhertzog zu Oesterreich / welchen wegen seiner sonderlichen hohen Heroischen Tugenden / J. M. zu einem Sohn ausfgenommen / der in seinem rechten Aller vnd Kräfften / auch ohne Zweiffel neben seinen Erblanden noch grössere Digniteten gewärtig were von den Ständen dieses Königreichs zu jhrem König auffgenom̅en vnd gekrönet würde. Wie dann derowegen J. M. die Stände ersuchen / daß sie was obgemelt behertzigen / vn̅ diesem seinem Begeren / ein Gnügen thun vnd deßwegen bey diesem Landtag sich vergleichen wolten Solches erforderte die schuldige Danckbar [45] keit gegen Jhrer Majest. als die so viel Sorg vnd Mühe zu Erhaltung dieser Kron außgestanden / sich selbsten den grausamen Kriegsheeren deß Erbfeinds so manchmal entgegen gesetzet / ein vberschwengliche Summa Gelts zu Beschützung der Grentzen / vber seiner Erblanden Ordinari vnnd extraordinari Contributionen auß Jhren eigenen Kammergütern / vnnd Hoffhaltungs Einkommen / auß rechter Vätterlicher Wolmeynung angewendet; die innerliche Vnruhe gestillet / vnnd nichts vnderlassen / was zu Sicherheit dieses Königreichs / deß gemeinen Nutzens Herrligkeit / auch zu eines jeden Frommen dienen könte / also gar / daß sie auch auff dieses Königreich ein sonderliches Aug getragen / vnnd in solchem Seine Vorfahren weit vbertroffen hette. Vnd hetten die Stände darauß Jhr. Majestät Zuneygung gegen diesem Königreich zu verspüren / daß nemlich dieselbe vber Menschen Vermögen sich erstreckete / in dem Jhr. Majestät ein solchen Fürsten zu einem Nachfolger dieses Königreichs ernennet / welcher nicht weniger / als Jhr. Majestät selbst / auß dem Geblüt deß H. Königs Stephani entsprossen / vnnd zum Regiment gleichsam von der Natur selbsten formiret ist / vnd an welchem / was so wol Jh. Königl. Würd Frombkeit / treffliche vnd herrliche Sitten / Weißheit in Regiments-Sachen / Jhre Kräfften vnnd vnvberwindliche Großmühtigkeit / als auch den Leibssegen Jhrer Königlichen Erben / oder andere herrliche Tugenden belanget / gantz nichts zu befinden / so nicht vor sich selbsder Königlichen Ehren würdig Zu dem hetten Jhre Königliche Würd vnder Jhrem Gebiet Jhre Erblande / so diesem Königreich nahe gelegen / welchen sie bißanhero löblich vorgestanden / ohne deren Hülff dieses Königreichs vberbliebene Landschafften vor dem grawsamen Erbfeind schwerlich köndten beschützet werden. Beneben diesem were auch Jhr. Kön. W. den mächtigsten Potentaten vnd Fürsten der Christenheit mit Blutsfreundschafft vnnd Schwägerschafft verwandt / dannenhero dieses Königreich sich trefflicher Hülff zu getrösten hette. Vmb dieser Vrsach willen hette sich billich eines solchen Nachfolgers das Königreich Böhmenhoch erfrewet / vnd Jhrer Keyserlichen Majestät glücklich Regiment / bey Jhrer Königlichen Würd. in gleichem Glück mit Erfolgung der allerhöchsten Majestät / fortgesetzet zu werden in gäntzlichem Vertrawen stünden. Vber dieses wolte auch Jhr. Majest. Königs Ferdinandi Reuerß den Ständen einhändigen lassen / in dem Jh. Königl. Würde verspreche / bey Jhr. Majest. Lebzeiten ausser dero Bewilligung vnd der Ständ Berathschlagung / der Regierung deß Königreichs sich nicht anzumassen / sondern allein an dem blossen Titul eines gekrönten Königs in Hungarn sich vergnügen lassen / biß Jhr. Maj. etwas anders hierin verordnen oder Todts verfahren würde. Da aber diesem etwas zu wider vorgenommen würde / solten die Stände deß Königreichs Vngarn aller geleisteten Pflicht vnd Gehorsams frey vnd loß seyn. Es solte auch Jhr. Kön. W. alles das jenige / was bißanhero J. Maj. vnd deren Vorfahren die Könige in Vngarn an deß Königreichs Vngarn Freyheiten / Priuilegien / Gnaden / Befreyungen vnnd allem andern darzu gehörigen bestätiget / ebenmässig bestättigen. Wolte sich also Jh. Maj. zu der Stände Trew vnd schuldiger Danckbarkeit verschen / sie würden förderlichst die Berathschlagung dieses Successionswesens / vor allen andern Geschäfften / zu einem gewünschten Ende richten vnd vollbringen helffen / sc. (Der Hungarischen Stände Begehren an König Ferdinand / ehe sie zu der Wahl schritten.) Diese Keyserliche Proposition ist alsbald von den Ständen berathschlaget / vnd beschlossen worden den König Ferdinandum / dem Keyserlichen Begehren zu Folge / zu jhrem König anzunemen / doch aber mit nach folgenden Conditionen; Erstlich solte Jhr. Kön. W. versprechen / alle deß Königreichs Freyheiten / Privilegien / Begnadungen / Statuten / vnd Ordnungen / auch den Wienerischen Vertrag / vnd alle in demselben begriffene Articul / beneben allen andern / vor oder nach J. Keyserl. vnnd Königl. Majest. Krönung Anno 1608. vnnd 1609. auffgerichten Articuln / in allen Puncten vnnd Clausuln stet vnnd fest zu halten. Die Grauamina so sich von der Zeil an / biß zu Antritt Seiner Königl. Regierung ereugen würden / also baldt zu Anfang besagten Regiments zu erörtern. Die jenige Grauamina aber / so sich in Zeit Seiner Regierung begeben würden / auff den gewöhnlichen Landtägen zu schlichten. Wann von Geschäfften vnd Sachen das Königreich Vngarn / oder die darzu gehörige Ort betreffende / gehandelt würde / Hungarn darzu zu gebrauchen / nach dem Schluß so Anno 1608. 1609. vnd 1610. gemacht worden. Niemand vö deß Königreichs Hungarn Eingesessenen an andere frembde vnd ansser dem Königreich gelegene Ort für Recht zu fordern. Die Obristen vnnd Statthalter Empter wie auch die Capitainschafften in Hungarn vnd deme angehörenden Orthen / nach dem eylfften Articul / so Anno 1608. auffgerichtet worden / zu bestellen. Zu Administrirung der Gerechtigkeit / die löbliche vnnd Gott wolgefällige alte Gewonheit in Haltung der Gerichten in acht zu nemen / vnnd zu Friedens Zeiten die iudicia Octauialia nach dem Anno 1609. auffgerichten Vertrag zu halten. Die Königliche vnd Appellation Richter ohne Vnderscheidt der Religion zu bestellen. Die rechtmässige Execution weder für sich selbs zu verhindern / noch durch seine Officirer verhindern zu lassen / die vnrechtmässige Executions aber abzustellen. Die Religion an allen Orten im gantzen Königreich Hungarn / nach dem Wienerischen Vergleich vnd den Articuln / so vor der Krönung Königs Matthiae auffgerichtet worden / frey zu lassen / vnd dieselbe keines Wegs / vnder was Praetext es auch geschehen möchte / zu turbiren.
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In Erwehlung deß Palatini / seiner Autorität Jurisdiction vnd Ampt die Articul deß Wienerische Vergleichs / den Anno 1608. vor der Krönung auffgerichteten eylfften / den siebenden Anno 1613. vnnd Königs Ferdinandi Anno 1555. ersten Articul / wie auch die Form deß Juraments / besagten Palatini in acht zu nemen. Das jenige was in dem eylffen Articul Anno 1608. von der Freycherrschafft gemeldet wirdt zu halten. Die Grentzen nach Innhalt deß 21. Articuls Anno 1608. vor der Krönung vnd den 22. Anno 1609. zu versehen. Die Frey-vnnd Bergstätt bey ihren Rechten vnd Gerechtigkeiten zu erhalten. Die Hungarische Kron auß dem Königreich keines Wegs zu entwenden; sondern nach altem Herkommen vnnd Freyheit durch gewisse hierzu auß beyden Religionen erwehlte Weltliche Personen im Königlichen Schloß verwahren zu lassen / nach dem 4. Articul vor der Crönung / vnnd dem 16. nach der Krönung Anno 1608. Die Grentzen deß Königreichs Hungarn vnd der angehörigen Orth nicht zu begeben; auch die Streittigkeiten wegen derselben mit den Polen / Schlestern / Mährern / Oesterseichern / Steyrmärckern / Kerndtern vnd Kräinern auffzuheben vnd zu vergleichen. Die Bündnuß mit Böhmen vnd andern benachbarten Provincien auch Siebenbürgen nach dem Wienerischen Vertrag vnnd dem Anno 1609. auffgerichteten Vergleich Artic. 42. zu erhalten. Was von dem gemeinen Frieden im Königreich zu erhalten vnd kein frembd Kriegsvolck darein zu führen in Artic. 2. vor der Krönung Anno 1608. were verordnet worden steiff vnnd vuverbrüchlich zu halten. In Ansehung der Hungarn gegen dem Hauß Oesterreich vnd Jh. Majest. Lieb vnnd Trew / so bißhero gnugsam were erwiesen worden / vnnd auch hinfüro erwiesen werden solte / etliche Häuser mit ihren Zugehörden / durch Jh. Kön. Würden / Mittelung / Hülff vnd Freygebigkeit von den Oesterreichern wider vmbsonst abzutretten vnnd hnen wider einzuraumen: sintemal sie von so langer Zeit hero von derselben gnugsame Nuzbarkeiten empfangen hetten. Die Festung Liblo mit aller Zugehör vnd drey???hen Stättlein / so mit grossem deß Königreichs Schaden die Polen in Besitz hetten / wider frey zu machen vnd zum Reich zu bringen. Den Edlen Heyducken jhre von Jhrer Keyserl. vnnd Königl. Majest. habende priuilegia zur Zeit seines Antrits zur Regierung zu confirmiren. Bey Jhrer Keys. vnd Königl. Majest. Lebzeiten der Regierung deß Königreichs ohne Jhr. M. Bewilligung / vnd Approbation der Stände sich nicht anzumassen. (Königs Ferdinand Antwort auff der.) Diese Conditionen hat Jhr. Kö. W. durchschen / vnd darauff geantwortet / daß sie alle / außgenommen die erste vnnd letzte fürnemlich für (1618. Hungarischë Stände Begehren.) Grauamina zu halten / vnd darüber Jhr. Keyserl. Majest. Erklärung müste erwartet werden. Weil nun an Jhr. Keys. Majest. gutem vnd geneigtem Willen / solche Grauamina abzuschaffen / nich zu zweifflen were / Jh. Königl. W. aber nicht zustünde sich in solche deß Königreichs Sachen einzumischen / solten sie für das mahl solche Sachen beyseits setzen vnd auff ein andere Zeit versparen / hingegen dem Keyserlichen Begchren zu Folge / zur Königlichen Wahl vnd Krönung schreiten. Im vbrigen were Jh. Königl. W. allen vnd jeden Jhre Gunst vnd Gnad zu erweisen vrbietig. (Hungaricsche Stände suchen bey Keyser Matthia / in jhr Begehren einzuwilligen. Keyserliche Resolution auff der Hungarischen Stände Begehren.) Diese Antwort hielten die Stände für gar zu General / waren derhalben damit nicht zu frieden / sondern schickten eine Supplication derentwegen an die Keyserl. Majest. die jhnen auff nachfolgende Weiß geantwortet: Demnach die Stände in Hungarn dë Durchleuchtigsten Ferdinandum König in Böhmen / sc. nach seinem Begehren / zu einem König in Hungarn erwehlen wolten / vnd bey Jhme angesuchet hetten / daß Jhre Majest. nachgesetzter Articul wegen sie versichern wolten: Erstlich zwar solten dem Eingang deß Königreichs Decreten / wie auch bey voriger Könige Zeiten geschehen were / einverleibet werden / daß auff Jhr. Maj. Begehren vnd Recommendation / der Durchleuchtigste Ferdinandus König in Böhmen / sc. wegen seiner hohen vnd Heroischen Tugenden / nach allerhand Vergleich / altem Herkommen vnd Jhrer Frey heit gemäß / von den Ständen eiumütiglich zu jh rem Herrn vnd König seye erwehlet / außgeruffen vnd gekrönet worden. Darnach solte Jh. Majest. nach Innhalt deß Wienerischen Vertrags / vnd dann der zu Zeit Jhrer Krönung auffgerichten Articul / tüchtige Personen noch vor der Königlichen Wahl ernennen / auff daß auß derselben Mittel auff den Tag der obbesagten Königlichen Wahl alsbaldt nach deren Vollendung / ein Palatinus erwehlet werden möge / auch der Articul so Anno 1608. vor Jh. Maj. Krönung gemacht worden / auch künfftiger Zeit bey seinen Kräfften verbliebe. Vnd dann daß die Streittigkeiten vnd alle andere Beschwerden / mit welchen die Stände beladen weren / auffgehaben vnnd abgethan / vnnd darüber die Stände versichert würden / daß alsbaldt nach der Wahl eines künfftigen Königs vnnd Palatini / vor allen andern Sachen / auch vor der Krönung solches geschehen solte. Als nun diese Ansuchen der Hungarischen Stände Jhre Majestät verstanden / hette Sie wegen gnädiger Affection / so Sie zu den Ständen trügen / obbenante Articul vnnd was darinn begriffen / angenommen / vnnd wolte auch solche Krafft gegenwärtigen Schreibens angenommen / auch mit Jhren Königlichen Worten versprochen haben / daß alles vnnd jedes obgesetzter massen in acht genommen / vnnd vollstrecket werden solte / doch also / daß / so obbesagte Einverleibung in deß Königreichs Decreten publiciret worden / dieses Keyserliche Original Schreiben / wider zu Jhrer Majestät Händen gelieffert würde.
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Beschlecht-???egister der Ertzher???
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pho dem Erst??? Zum 47. Blat gehörig. [ID00081] ???gen zu Desterreich / von ???udol??? fangen. [ID00082] [47] Nach Empfahung dieses Schreibens sind die (König Ferdinand zum Hungarischen König erwöhlet.) Stände zur Königlichen Wahl geschritten / vnd demnach sie noch vber etliche Special Conditionen / vnd sonderlich daß die Religions Vbung an allen Orten im gantzen Königreich männiglichen frey vnnd vnverhindert solte zugelassen werden / die Bestättigung erlanget! vnnd mit einhelliger Wahl Jhr. Königl. W. Ferdinandum zu einem Hungarischen König auff vnd angenommen / auch zugleich Herrn Sigismundum Graffen von Fortgatschy zu einem Palatin erwehlet. Die Königliche Krönung wurde auff den 1. Julij angestellet. (Denckwürdig Omen künfftiger Vnruhe zu Preßburg.) Vnder wehrendem Landtag hat sich zu Preßburg eine denckwürdige Sach so von vielen für ein sonderlich Omen der künfftigen Vnruhe vnd Zerrüttungen gedeutet worden / zugetragen. Nemlich es ist eines Tags der Himmel / welcher zuvor hell war / plötzlich mit Gewölck vberzogen worden / vnd hat sich ein grosses Vngewitter erhaben / in welchem der Thurn im Schloß / darinn die Kron / Königliche Habit vnd andere Zierd verwahret wirdt / durch einen Donnerstreich entzündet worden. Aber es kame also bald ein solcher hefftiger Regen / daß davon die Brunst gedämpffet würde. (Ferdinadus II. wird zum König in Hungarn getröhnet.) Als nun der zur Krönung bestimpte Tag herben kommen / wurde dieselbe auff nach folgende Weiß verrichtet: Deß Morgens frühe vmb 7. Vhren haben die Hungarische Stände auß dem Schloß die Königliche Kron mit grossem Pomp vnd vielen Soldaten getragen in die hohe Stiffts Kirchen / vnd darinn auff den hohen Altar gestellet. Nach solchem ist König Ferdinandus vmb 8. Vhr mit einem rothen Hungarischen Kleydt angethan / biß in die Sacristey derselben Stiffts Kirchen begleitet worden / deine ist Ertzhertzog Maximilian von Oesterreich auch in einem Hungarischen Habit zu nechst gefolget: Die Gassen sindt mit Brettern mit roth vnnd grünem Tuch vberzogen bedecket gewesen; auff beyden Seiten sindt die Soldaten / schön gebutzet vnnd gezieret in guter Ordnung gestanden. (Hungarische Krönungs Ceremonien.) Der König ist nachmals auß der Sacristey mitten durch die Kirchen zum hohen Altar vnnd vor jhme her zehen Landherren gangen deren ein jeder ein Königliche Fahnen getragen / auff welcher jedem geschrieben stunde ein Nahme der jenigen Königreich / so vor Zeiten zu dem Königreich Hungarn gehöret hatten: Nach dem König sindt andere Freyherrn gefolget / deren einer hat getragen ein Creutz / ein anderer das Schwerd / ein anderer ein Pacem oder Friedensbildt / ein anderer ein Reichsapffel / ein anderer das Scepter / ein anderer die Kron / vnnd dergleichen Regalien mehr. Wie man nun zum hohen Altar kommen / ist der König auff die Erden geknyet / vnnd mit Königlichen Ornat angethan / gesalbet vnnd gekrönet worden mit gewöhnlichen Ceremonien vnnd Solenniteten. Vor der Krönung (welche vnder der Lesung deß Evangelij vnnd der Epistel geschehen) hat der Palatinus oder Königliche Statthalter Sigismundus Forgatsch die Kron in der Handt gehalten / vnd mit heller Stimm das Volck dreymal gefraget; Wollet jhr auch diesem geben die Kron deß Königreichs? Darauff dreymal geantwortet worden; Wir wollens vnd sinds zu frieden. Darauff dann jhme die Kron auff gesetzet wordë: nach solchem ist dreymal außgeruffen worden viuat Rex, Glück dem König. Hierauff hat Jhre Majestät communiciret / vnd nachmals das Schwerdt auß der Scheyden gezogen / vnd drey Creutzstreich in die Lufft gethan. Als nun dieses also vollendet / ist man nach der Barfüsser Kirchen gangen / auff dem Weg sindt güldene vnnd silberne Müntzen außgestrewet worden / deren Vberschrifft war; Ferdinandus II. coronatur in Regem Hungariae primo die Iulii Anno 1618. In bemeldter Kirchen sindt viel zu Rittern geschlagen worden. Nach gehaltener Mittags Mahlzeit ist der König von den Hungarischen Ständen / Landherrn vnnd Rittern auff einen Hügel oder erhabenen Ort geführet worden / allda vnder andern etliche junge Landherrn Söhne in Lateinischer Spraach dem König Glück gewünschet. Folgenden Tags zu Abendt sindt kunstreiche Fewerwerck angestellet vnnd geworffen worden / etliche auff der Thonaw / daß sie ober vnnd vnder dem Wasser zierlich erschienen; etliche auff dem Felde / welche so kunstreich gemacht gewesen / daß es geschienen / als wann das Feldt voller Reysigen were: etlichs aber ist gleich als Drachen in der Höhe geflogen vnd mitten im Schloß nider geschossen. Es sind auch viel andere Frewdenspiel angestellet worden. Nach vollendter Krönung hat sich der König mit dem Ertzhertzog Maximilian vnd Cardinal Cleseln (welchem vnder dem Salueschiessen eine Dratkugel neben dem Kopff hin geflogen) wider auff die Reyß nacher Wien begeben.

Geschlecht Register der Ertzhertzogen zu Oesterreich / sc.
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(Cardinal Clesel zu Wien in Verhafftung genommen.) Demnach nun König Ferdinand vnnd Ertzhertzog Maximilian auß Vngarn wider glücklich zu Wien angelangt / vnd von den Innwohnern daselbs wider stattlich gewillkompt worden; haben sie kurtz hernach nemblich den 20. Julij den Cardinal Clesel (deme zu Preßburg durch einen Schuß / so nach jhm geschehen / bey nahe der Garauß gemacht worden) zu sich in die Keys. Burgk erfordert / der dann so bald mit dem Nuncio Apostolico oder Päbstlichen Legaten auff einer Kutschen nach Hoff gefahren / da er / nach wider wegscheiden obberührtes Bäpstlichen Nuncii, seinen Dienern befohlen / daß sie bey der Hand bleiben / vnd auff jhne Achtung geben solten / hernach hinauff dem Ertzhertzogischë Zimmer zugangen / vnderwegens ist jhme ein Ertzhertzogischer Cam̅erhrr auff der Stiegen entgegen kom̅en / der den Ertzhertzogen / daß derselbe Leibsblödigkeit halben jme nit entgegen gehen könte entschuldiget / vn̅
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jhne vollendts hinauff in das Zimmer begleitet. Es sindt aber der König / Ertzhertzog vnnd der Spanische Orator in einem Gemach beysammen gewesen / haben den Cardinal nicht zu jhnen kommen / sondern denselben stracks / durch den Freyherrn Seyfrieden Preuner (welcher allda sampt dem Graffen Tampier vnnd Graffen Colalto reyßfertig auffgewartet) in ein besonders Nebenzimmer führen / vnnd jhme kürtzlich anzeigen lassen; daß das Hauß Oesterreich sich mit dem Pabst verglichen / jhne / vmb vieler Vnthaten / vnnd vbel fürhabenden Hoff Regiments willen / an dem Hoff länger nicht zu gedulden: derhalben er seinen Cardinals Habit ab / vnd einen andern schwartzen / (welcher jhme alsbaldt dargegeben worden) anlegen / sich in deß Hauses Oesterreich Verhafftung ergeben / vnnd so baldt mit jhnen Freyherrn Preunern vnnd obgemeldten beyden Graffen) gehen solte. Auff welches zwar der Cardinal strack zu protestiren angefangen / nachdem er aber gesehen / daß es anders nicht seyn könte / hat er den rothen Hut vnd Mantel abgethan / vnd bemeldten schwartzen Habit angeleget / vnnd ist mit jhnen vber einen verborgenen Gang zur Burg hinauß auff die Pastey fortgangen / allda sie sich zusammen in ein verdeckten Gutschen Wagen gesetzet / vnd in aller eyl zur Pfort hinauß / nach Steyrmarck vnnd von bannen in Tyrol zu gefahren. Biß an die Steyrische Grentzen haben sie zweyhundert Tampierische Reutter begleitet. Vnder Wegens ist zuvor Anstalt gemacht gewesen / daß sie allenthalben vngehindert mit frischen Rossen forteylen können. Vnder solchem Verlauff hat man auch deß Cardinals vertrawtesten Rath / D. Petrum Hutnerum Ordinis S. Dominici Commissarium vnd Priorem, welcher in der Ritterstuben neben andern Dienern auffgewartet / in das Ertzhertzogische Zimmer beruffen / von jhm die Schlüssel [49] zu deß Cardinals Schatz vnnd Schrifften gefordert / vnd jhne arrestiret. Dieses alles ist in solcher Stille verrichtet worden; daß es auch niemandt bey Hoff vermercken können / vnnd sind erst deß Abendts nach 6. Vhr deß Cardinals Diener heimbzugehen geheissen worden / da sie dann jhres Herren Zimmer vnnd seine vornembste Sachen im Passawer Hoff verpitschieret vnnd arrestiret gefunden. Als nun der Cardinal schon bey einer Stundt lang weggeführet gewesen / ist der König vnnd Ertzhertzog Maximilian miteinander zum Kayser / als der von diesem Handel gantz nichts gewüst / gangen / vnd jhme alles / sampt den dazu habenden Vrsachen vmbständtlich entdecket / auch der Kayserin noch selbigen Abendt solches gleichfals zuwissen gethan. Nach dem nun dieser Cardinal eine Zeitlang (Cardinal Clesel wird vnschuldig erfunden / vom Bapst absolvirt vnd in seine Dignitätë wider eingesetzet.) gefänglich gehalten / ist er examiniret / aber der jhme auffgelegter Bezüchtigung halben (welche man nicht eygentlich wissen mögen) vnschuldig erfunden worden. Derowegen der Pabst jhn absolviret vnd Mandata nacher Wien geschicket / in welchen er jhn aller Bezüchten vnnd Aufflagen vnschuldig vnd frey gesprochen / vnnd vnder der Straff deß Bannes befohlen / jhme / Cleseln sein abgenommene Gütter vnnd alle Barschafft widerzugeben / vnd wer Wissens hette / wo eines oder das ander hinkommen / bey gedachter Straff solches anzuzeigen. Welches geschehen in dem Jahr 1624. Wie er nun wider nacher Wien kommen / vnd in seine vorige Dignitäten eingesetzet worden / sol an seinem Ort vermeldet werden. (Böhmen schicken sich zum Krieg.) Vnder vorgemeltem Verlauff waren die Directores vnd Stände sub vtraque in Böhmen / in verfertigung allerhandt Kriegs-Bereitschafften (weil sie vernahmen daß ander Gegen-Seithen dergleichen auch geschahe / vnnd der Kayser den Krieg vorzunemen durch Martialische Köpff [50] vnd vngetrewe Rathgeber hefftig augehetzet worden) zum höchsten bemühet / liessen ein gute Anzahl Volck zu Roß vnd Fuß annehmen / vnd legten nöthige Besatzungen eyn: Sonderlich aber versahen sie etliche an den Grentzen gelegene Ort / damit also dem Volck / so der Kayser / sie zu bezwingen in Böheimb schicken möchte / der Eingang in das Königreich verwehret würde / vnd zu solchem Endt trachteten sie dahin wie die Kayserische Besatzungen außgeschafft werden möchtë. Weil nun vnter andern auch in der Statt Budweiß vnnd Crumaw dergleichen Besatzung lage / die Stände aber gern vmb allerhandt Commoditeten willen solche Päß jnnen gehabt hetten / als zoge endtlich Henrich Matthes Graff von Thurn (welcher dem gemeinen Wesen zum besten / zu einë General Leutenant vber der Stände KriegsVolck sich hatte bestellen lassen) mit etlich tausent Mannen dahin / vnd begehrte an sie / sie solten das frembde Kriegs-Volck vnnd Kayserische Besatzung außschaffen / vnd hinfüro keines mehr einnehmen / mit vermelden / daß wo sie nun solchem nachkommen würden / von der Stände sub vtraque Volck keines eingeleget / auch sie mit andern Beschwerden weiter nicht angefochten werden solten / im widrigen Fall aber er Gewalt brauchë / vnd die Außschaffung selbsten an die Hand nehmen müste. Hierauff haben zwar die Crumawer jhr Volck außziehen lassen / die Budweisischen aber wolten solchem nicht folge leisten. Derhalben wurde jhnen nochmals vom Graffen von Thurn entbotten / wo sie seinem Begehren / welches zu jhrem besten gereichete / nit Folg leysten würden / solten sie die ärgste Feindtseligkeiten von jh me zugewarten haben / vnnd niemand damit verschonet werden. Als er aber wider abschlägige Antwort bekam / weil die Bürger alle Papistisch waren / vnd jhnen auff der Evangelischen Stände Seithen zutretten nicht eingehen wolte / auch eine Besatzung von 1500. Mann starck bey sich hatten / (Lägern sich vor Budweiß.) schlug er sein Läger vnfern von der Statt auff vn̅ besetzte die Päß daherumb. Weil jhm nun täglich mehr Volck zukam / so in vnderschiedlichen Orthen geworben wurde / bracht er in kurtzem ein starcke Armee zusammen. Inmittels haben die / so den Evangelischen in Böheimb längst gern in die Haar gegriffen hetten / vnnd nicht die geringste am Brett waren / nit gefeyret / sondern tapffer Ochl ins Fewer gegossen / alle der Böhmen Handlungen zum ärgsten außgedeutet / vnd durch stätiges Einblasen vnnd vngleiche Bericht die Sachen dahin gerichtet / daß alle Entschuldigung vnnd Gegenbericht der Böhmen für Ohren gangen vnnd nicht geachtet worden / sie haben so gut vnnd warhafft seyn mögen als sie gewolt / vnnd hat der Kayser durch der seinigen Anreitzen sich dahin bewegen lassen / daß er die Güte dardurch vtel Vbels / grosses Landtverderben / vnd deß Edlen damals in gutem Frieden florirenden Teutschlandt jämmerliche Ruin / so hernach auß diesem Wesen erfolget / hette können verhütet werden / fallen lassen vnd jhm vorgenommen / die Böhmen mit Krieg anzugreiffen. Zu solchem End hat er sein Kriegs-Volck / so hin (Kayser Matthias macht Auordnung die Böhmë mit Krieg anzugreiffen.) vnd wider geworben worden vmb den halben Junium zu mustern vnnd zum Anzug nacher Böhmen sich fertig zumachen befohlen. Der General Obriste darüber war Carolus Longeval Graff von Bucquoy / welchen als einen guten vnnd erfahrnen Kriegs-Obristen / Ertzhertzog Albertus beneben in 6000. Mannen auß Niderland seinem Brudern dem Kayser zu Hülff geschickt: Sein General Leutenant war Henrich Duval Graff von Dampier / so auß Franckreich bürtig / vnd sich zuvorn in Vngarn / vnnd hernach in Friaul wider die Venediger tapffer hatte gebrauchen lassen: Die andere Obristen vnnd hohe Officirer waren / Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Graff von Buchheimb / Balthasar von Marradas / Graff Reinbold von Colalto / Johann Mollart vnd andere. (Kayser Matthias thut den Anzug seines Kriegs Volcks d??? Böhmen zuwissen.) Zuvor aber vnd ehe diese mit dem Kriegsvolck nach Böhmen fortmarschirt / hat der Kayser / vnder dato den 24. Junii an die Stände sub vtraque ein Schreiben abgehë lassen / dieses Inhalts; Sie würden auß seinen vorigen Schreiben seinen gnädigsten Willen / Vätterliche Vorsorg vn̅ Meynung / was massen diesen Zerrüttungen ohn Kriegsverfassungen abgeholffen werden köndte / sonder Zweiffel verstanden haben. Vnderdessen aber komme jhm Bericht vor / wie noch ferrner der Graff von Thurn mit einer Armee gegen vnd in die nähe der Statt Budweiß gezogen / dem Burgermeister vnd Rathmannen geschrieben / vnnd durch seine Abgeordnete / inmassen auch denen zu Crumaw zuentbotten / sie solten J. M. Volck / so sich zu Verwahrung der Statt daselbsten befunden / abschaffen / die Statt abtretten / neben grossen Bedräwungen / wofern sie solches nit vollziehen würden / auch das Kind in Mutterleib nit leben zulassen: welches weder jhm noch einem andern / daß er an Jhr. May. Getrewen solcher Gestalt seinen Willen treiben möchte / nit gebührte / könte auch solchem lenger nit zusehen vnd gestatten / ließ derowegen Jhr Volck zu Roß vnd Fuß mustern / mit diesem Befehl / es solte solches vnverlängt in das Königreich Böheim rücken / vnd Jhrer Mayestät getrewe Vnterthanen / wider die jenige / so vnder dero Namen vnd Titul sie beleydigen wolten / vertretten vnd schützen: Welches Jhre May. jhnen / Ständen / durch dieses Schreiben andeuten wollen / damit sie reifflich das Böse Schädliche / so hierauß entstehen köndte / erwegen vnd lieber von jhrem Vornehmen durch diese Ermahnung abstünden / dann deß Königreichs Vöheimb / jhrer selbst / vnnd jhrer Vnderthanen Verderbens Vrsacher weren. Hergegen aber möchten Jhrer Mayest. Vnderthanen / die sich der Sachen nicht angemasset / dessen vergewissert seyn / daß J. May. sie vnd andere durch dero Volck im wenigsten zubeleydigen nit verstatten wolte / sondern sie allermassen zuschützen vnnd ob jhnen Vätterliche Obhand zuhalten gemeinet were. Vnder oberzehltem Verlauff vnd Abgehung dieses Schreibens wurde nun das jenige / was die [51] Evangelische Stände in Böheimb bißhero zu jhrer (Articul so den Ständen in Böheimb zu jhtem Vnglimpf beygemessen.) Defension vorgenommen / in sonderliche Articul vnnd Klagpuncten verfasset / vnd von jhren Widerwertigen hoch auffgemutzet: Als 1. daß die Stände sub vtraque zwen Jhr. M. Statthalter / beneben einem Secretario zum Fenster hinauß geworffen / ohn einige Anklag / Verhör oder vorgangene Condemnation: 2. Daß sie die Schloß-Guardi in jhre Pflicht genommen: 3. Ein newe Regierung auff dem Prager Schloß angestellet: 4. Die vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer in jhren Häusern arrestirt: 5. Ihnen die Consilia verbotten: 6. Kriegswerbungen angestellet: 7. Gebott vnd Verbott gemacht: 8. Die Jesuiter bannisiret / vn̅ deren Collegia abgeschafft / da doch dieselbe / durch Weyland Kayser Ferdinandum / mit deß Landes Verwilligüg vnd Fundation eingeführet / auch in offentlichem Truck bekenneten / Fidem servandam esse adversae Religionis partibus: 9. Sich deß Schlosses Carlstein vnd anders mehr impatroniret: 10. Vngeachtet auch J. K. M. durch Patenta vnd andere Schreiben sich außtrücklichen erklärt / daß sie niemals deß Sinnes gewesen / vnnd noch nit weren / den Evangelischen Böhmischen Ständen jhre Privilegia vnd Mayestät-Brieff zuentziehen / sondern sie jederzeit darüber zuschützen / auch in den angezogenen strittigen Puncten der Kirchen Consistorien vnnd anderer Sachen / dem Landtags Beschluß nach / zu procediren / vnd da in Politicis einige Differentien vorgefallen weren / sie ebenermassen jedermänniglich gleich vnd Recht widerfahren lassen / oder aber auch / zu abhelffung dieser Beschwer / ansehenliche Personen abordnen wolten / welches alles doch nichts verfangen hette: 11. Sondern es weren die Königlichen Stätte mit vnerhörten Bedrohungen / auch deß Kindes in Mutterleib nit zuverschonë auffgefordert: 12. J. M. Herrschafften eingenommen / vnd viel Thätlichkeiten hin vnd wider vervbet wordë. Diese Aufflagen vnnd Beschuldigungen haben die Evangelische Stände in Böhmen also abgeleynet: (Der Evan gelischen Stände in Boheimb Ableinung dieser Beschuldigungen.) So viel den ersten Articul betreffe / daß die zwen genante Statthalter / Schmesantzky vnnd Slawata zum Fenster außgeworffen worden / were zwar also geschehen / vnnd hette wol bey der Sachen vnerfahrnen ein vngleich vnnd seltzam Ansehen. Wer aber alle Antecedentia Facti vnd darbey vorgelauffene Circumstantias in acht (Art. 1.) nehme / der werde vber das quod saepius laesa patientia tandem furor fiat, vnnd daß in einer dermassen vervrsachten Commotion, Sorg / Forcht vnnd Gefahr ein so geschwinde Resolution genommen worden / sich darüber so hoch nicht verwundern. Das Factum an sich selbsten würde gestanden / so aber auß vnden berührten vnwiderleglichen Vrsachen geschehen müssen. 1. Erstlichen so hetten Slawata vnd Schmesantzky (deß M. Philippi Fabricii Secretarii darbey als jhres Vnderknechts vnnd Adulatoris zugeschweigen) ins gemein / noch vor erlangtem Mayestät-Brieff / so bald sie nur zu dë Aemptern kommen / die Evangelischen Stände in jhrem Exercitio Religionis (vngeachtet sie von der Anno 1575. Kayser Maximiliano vbergebenen Böhmischen Confession / vnd darüber erlangten Assecuration, wohl gewust / zum theyl zuvor selbst Euangelisch gewest / aber mit verletzung deß Gewissens abgefallen) in viel weg beschweren helffen / mit Einstellung der Erbawung Evangelischer Kirchen auff eygenen Gründen / Abschneidung der Begräbnuß vornehmer vom Adel / so sie von Alters hero auff Römisch-Catholischen Collaturen gehabt / Begräbnuß gemeiner armen Leuth / so auff Scheidwegen / Angern / Gärten vnd Vichtrifften / an statt der Kirchhöfe / begraben werden müssen. Solches alles vnnd was sie neben jhren Helffers-Helffern Geistlichen vnnd Weltlichen Personen mehr Trangsals den Evangelischen Ständen vor erlangtem Mayestät-Brieff angelegt / seye auß denen im Landtag Anno 1610. eingebrachten Exempeln genugsamb zuvernehmen. Als auch Smesantzky nach Absterben seines Vettern demselben succediret / hette er alle seine Evangelische Vnderthanen gewaltsamer Weiß zur Bäpstischen Religion gezwungen. Darzu jhm nicht allein Englische Hunde / welche er an die arme Leuth hetzen lassen / dienen müssen: Sondern er hette auch denselben mit Gewalt die Mäuler bey der Meß auffperren / vnnd jhnen die Ostien einschieben lassen / auch in andere weg vnerhörter Weiß mit jhnen verfahren. Welches Factum jedoch / als gut Catholisch / bey der Cantzeley Königs Rudolphi hoch approbiret / er auch ferrners dahin ermahnet worden / in dergleichen Deformation der Evangelischen Kirchen fortzufahren. So er auch / als er das Dorff Tuchlowitz / von den Praelaten auff dem Prager Schloß / nach erlangtë Mayestät-Brieff tauschweiß bekommen / trewlich verrichtet: Auch zuvorhin einen Ablaß-Brieff / so er zu Rom von dem Bapst erbetten / in die Land-Taffel vnzimblich einkleistern lassen (da doch die Land-Taffel von Carolo IV. dahin niemahls dirigirt worden) dargegen aber die Evangelischen Stände in piis causis, an diesem Orth gleichmässiges Rechtens nicht theilhafftig werden können / sondern allezeit durch die Obristen Land-Officirer / auff Relation der kleinern Amptleuth daran verhindert worden / wie obgedachte Exempel außwiesen. Dergleichen Proceß mit Abschaffung frommer Christen / so nit hetten wollen Päpstisch werden / hette Slawata von einem Jahr hero zu Newhauß vorgenommen. Dahero viel vornehme Bürger daselbsten jhre Güter verkauffen vnnd die Statt oder jhr Vatterlandt mit dem Rücken ansehen müssen / were auch darüber stärcker fortgefahren / wann jhn GOTT nicht darüber gestürtzet hette. 2. Zum andern / als Ihre May. den Stän [52] den Anno 1609. ein Amnestiam ertheilt / hätten sie dieselbe nicht eingehen / noch vnderschreiben wollen / zu dem End / damit sie jhres theyls den Ständen pro libidine vnderm Schein jhrer tragenden Aempter / alles Leyd anzufügen / ein freye vnverbundene Handt behielten / vnnd also die Stände zu jhrem Willen in stättiger Gefahr verblieben / vnnd jhnen dargegen besagte Amnestia nicht vorgeruckt werden könte. 3. Ebener massen hetten sie die nach erlangtem Mayestät-Brieff zwischen den Ständen sub vna vnd vtraque auffgerichte Vereinigung nicht vnderschrieben / noch sich zur Landtags Relation bekennen wollen. Welches doch von allen Römisch-Catholischen anwesenden Obristen Land-Officirern vnnd Rechtsbesitzern / Jhrer Mayest. Hoff-vnnd Cammer-Räthen / auch von denen auß der gemeine Herrn vnnd Ritterstandts-Personen / ohn eynig Bedencken geschehen. Darwider hetten die Stände schon dazumahl solenniter protestirt, vnnd wegen solcher Bezeigung vnnd Absonderung von der gantzen Landtschafft vnnd allen getrewen Patrioten sie für hostes patriae vnnd turbatores pacis publicae erklärt. Welche Protestation dann desto füglicher von den Evangelischen Ständen geschehen können / weil in der Vergleichung außtrücklich stünde / daß der Mayestät-Brieff sich so wohl auff die sub vna als sub vtraque erstrecken thäte. Dahero erfolget / daß wer wider gedachten Mayestät-Brieff handelte / der seye in Krafft desselben pro hoste patriae vnnd turbatore pacis publicae zu achten: Hette sich auch ein solcher ipso facto theylhafftig gemacht deß Poenfalls / so in der Landts-Ordnung D. 49. zubefinden. So würde auch in gedachtem Mayestätbrieff den Lands-Officierern vnnd Räthen anbefohlen / vber denselben steiff vnnd fest zuhalten / vnnd darwider selbst nichts zuthun / noch andere thun lassen / bey Vermeydung Jhrer Mayestät höchster Vngnad / vnnd der Stände Andung vnnd Zugriff. Welches aber alles gedachte beyde Slabata vnnd Smesantzky wenig in acht genommen / sondern die Euangelischen Stände wider vielgedachten Mayestät-Brieff in mancherley Weiß beschweret vnnd verfolget hätten. 4. Als auch König Ferdinandus den Ständen / vor seiner jüngsten Krönung / einen sonderbahren Reverß / wie gebräuchlich / von sich geben / darinnen der Mayestät-Brieff außtrücklich begriffen / hetten sie sich darwider auff offenem Landtag auff das häfftigste opponirt / vnnd also abermahl / so viel an jhnen / den Mayestät-Brieff zu cassiren vnnd in effectu auffzuheben vnderstanden / dardurch sie abermahl in die verwürckte Straff eingefallen / ob schon damals der Obriste Burggraff noch einmahl die vora hette herumb gehen lassen müssen / vnd sie also per majora zurück getrieben worden. 5. Hetten sie an diesem allem noch kein Genügen gehabt / sondern neben jhren Mit-Consorten / dem Obristen Cantzlern vnd Paul Michna Secretario dahin gearbeitet / wie sie der Evangelischen Stände Zusammenkunfft / deren sie doch in Krafft der Mayestät-Brieff vnnd Vergleichungen befugt / vnnd in plenissima possessione gewest / in puncto Religionis verhindern vnnd abthun möchten. Dahero sie bey Hoff allerley inhibitoria wider die Stände außgebracht: Auch kurtz vor der abgewichenen Zusammenkunfft / ein solch beweglich Schreibë an die Statthalter erpracticiren vnnd selbsten stellen helffen / darinnen die Stände viererley wider den klaren Buchstaben deß Mayestät-Brieffs / in welchem vnder andern auch dieses begriffen / daß wider denselben keine Befehl in keinerley weg außgehen / oder da sie außgangen / keine Krafft haben / vnd jhnen zu pariren die Stände nit schuldig seyn solten / vnerfindtlicher Weiß bezüchtiget würden. Erstlichen daß Jhre Kayserl. Mayest. befinde / daß diese der Stände Zusammenkünfften / wider deroselben eygene Königliche vnnd Kayserliche Person angestellet worden seye: Zum andern was die nidergerissene Kirch zu Clostergrab / vnnd Straff der Vngehorsamen auß der Statt Braunaw zum Closter gehörigen Vnderthanen betreffen thäte / wäre solches beydes auff Jhrer Mayest. gerechten Befehl geschehen: Zum dritten / daß von den Ständen weiter / als der Mayestät-Brieff vnnd Vergleichung vnder den Ständen sud vna vnd vtraque zuliessen / gegriffen würde: Vnnd fürs vierdte daß sie sich frembder Vnderthanen in vnbillichen Sachen wider Jhre Mayest. annehmen / vnnd jhren offentlichen Vngehorsamb vnd Empörung wider Jhre Kayserl. Mayest. vertheydigen vnnd sie darinnen verstärcken wolten: Welches sich Jhr Kayserl. Mayestät gegen etlichen Personen / so dieses Wercks Autores weren / keines wegs versehen: Mit diesem ferrnern Anhang: Alldieweil sie Jhrer Mayest. Gütigkeit mißbrauchten / vnnd weiter dann sich gebühret greiffen wolten / wolte Jhre Mayest. nicht vnderlassen / weiter nach zufragen / vnnd gegen denselben gebührlichen / nach eines jeden Verdienst / zuverfahren. Verbiete auch hierbey den Defensoren / mitlerweil / biß zu deroselben Widerkunfft in dieses Königreich / oder aber weiterer deroselben Maßgebung / kein solche Zusammenkünfften mehr außzuschreiben / die Statthalter aber / andere Innwohner / daß sie auff dergleichen Erforderung nicht erscheinen solten zuvermahnen. Vnder diesen ertichten Aufflagen aber hetten die vnruhige von den Jesuwitern verhetzte Leuth nichts anders gesucht / noch zu einem andern Ende damit gezielet / dann dardurch auff die Stände die schweren Articul welche Leib vnd Leben betreffen / so in der Landts-Ordnung begriffen / zuziehen / sie darauß jhrem Gefallen nach zuvervrtheilen / vnnd dahero vmb alle jhre Wohlfahrt in dieser Welt zubringen. Sinte [53] mahl darinnen außtrücklich stünde / wer Zusammenkunfft hielte / ohne Jhrer Mayest. deß Königs Bewilligung / oder frembde vngehorsame auffgestandene Vnderthanen vertratte vnnd förderte / der solte Leib vnnd Leben verfallen haben. Hier möchte jemand sagen / warumb man sie jhrer Vnthaten halber nicht Rechtlich besprochen / sondern die Stände so gleich ohne vnnd ausser Rechten / sich nicht allein zu Richtern / sondern selbst Executorn gemacht / da doch die Beschuldigte zuvor nie gehört / viel weniger vberzeugt oder condemnirt worden? Darauff würde mit Bestand gesagt / daß in Notoriis vnnd da die Rei allbereit / als öffentliche Hostes patriae vnnd turbatores pacis publicae bey gemeinem Landtag erklärt / vnnd gleichsamb in flagranti crimine ergriffen / vnnd daher prae???ens seditionis vnnd majoris tumultus periculum vorhanden gewesen / viel zu spat vnnd den Ständen / auch der Posterität halben / verweißlich gefallen were / allererst einen weitläufftigen Rechtlichen Proceß anzufangen. Sondern man hätte / vermög deß Mayestät-Brieffs / thätlichen gegen jhnen procediren / vnnd also ab Executione anfangen können vnnd sollen. Sintemahl der Mayestät-Brieff die Stände darzu verbinden thäte. Vber dieses alles vnnd da man auch rebus sic stantibus mit jhnen hette Rechten sollen / so were doch weder Forum competens, noch ein vnpartheyischer Richter zufinden gewesen. 1. Dann erstlichen so hetten Jhre Mayest in dem an die Statthalter abgangenen Schreiben sub dato Wien Mittwoch nach Oculi, das factum deß Ertzbischoffs vnnd Apts zu Braunaw gebilliget / vnnd daß es auff deroselben rechtmässigen Befehl geschehen seye / sich außtrücklichen darzu bekennet. Darauß dann zu schliessen / daß sie Jhr May. allbereit auff jhre Seithen gebracht gehabt. 2. Nachmals so hette das Iudicium durch sie vnd jhres gleichen müssen besetzet werden / vnd sie also zugleich Partes vnnd Iudices würden gewesen seyn: Were auch von jhnen kein ander Vrtheil erfolget / als das jenige / so sie im Kayserlichen Schreiben / als Concipisten desselben allbereit angedeutet. 3. Gesetzt auch man hätte sie propter competentiam fori zu Recht anklagen können / warumb hätten sie dergleichen Proceß auch selbsten nicht vorgenommen? Warumb hätten sie eher die Stände (so wenig Personen in der Anzahl / den grösten Theyl deß Königreichs) vervrtheylt als angeklagt? Ja gleichsamb mit Fingern auff etliche Defensoren gewiesen / auch sich mit diesen formalibus verlauten lassen wir / wir haben den Kayser auff vnser Seithen / Wir wollen euch vrtheylen / vnnd müssen ewer etlichen die Köpffherunder springen. Wie solches alles gnugsamb am Tag wäre. Dann sie ermelte Defensores / jhrem gegen der Evangelischen Religion feindtseligen gefasten Gemüth nach / gleichsamb für Rädelsführer dieses Werckes gehalten vnnd angegeben: Da doch von jhnen allerseits / so wohl denen auß den Cräysen erforderten Personen / nichts anders gesucht worden / dann vber der einmal erlangten vnnd confirmirten Zusammenkunfft in puncto Religionis steiff vnd fest zuhalten. 4. Were in solchem gefährlichen Statu kein ander Remedium vorhanden gewesen / gedachte turbatores pacis publicae zu recht zubringen. Dann seither sieben Jahren hero der Stände Jhrer Mayestät vorgebrachte Gravamina niemahls erwogen / viel weniger dieselbe vorgenommen / oder jhnen abgeholffen worden: Ja das noch mehr wäre / als die Defensores / sampt denen vermög deß Landtags-Beschluß erforderten Personen auß den Cräysen / denen hinc inde eingeantworteten Beschwerungen genugsame Satisfaction (wegen der gesperrten Audientz) nicht thun können / hätten sie es endtlichen an die gesampte Stände auff dem General Landtag Anno ein Tausent sechs Hundert vnnd fünffzehen gelangen / vnnd solche alsbald Jhrer Mayest. durch gewisse jhres Mittels-Personen / bey erlangter Audientz vortragen lassen / aber keiner Resolution gewürdiget worden. Es hätten zwar Jhre Mayestät dem Graffen von Thurn extraordinarie, nach dem Auffbruch von Prag / selbsten Audientz gegeben / aber gantz beweglichen geantwortet / daß dieselbe der Stände sub vtraque Begehren nicht für billich erkennete / hette auch auff jhren Herrschafften alle jhre Kirchen vnd Collaturen dem Ertzbischoff vbergeben / wolten derowegen mit dergleichen Vorbringen ferrner verschonet seyn. Als auch dargegen von gedachtem Graffen schrifftlichen Antwort gesucht worden / hetten zwar Jhre Mayest. solches bewilliget: Aber durch den Obristen Cantzler were es verhindert worden. Darauß ja Sonnenklar zuermessen / daß dardurch alle Mittel den Gravaminibus der Stände abzuhelffen / abgeschnitten worden. Man dörffte sich nicht daran kehren / daß es Statthalter gewesen / daß sie Jhrer Mayestät Person repraesentiret / vnnd dahero crimen laesae Majestatis möchte erzwungen werden. Dann sie wären zugleich auch Landt-Officirer vnnd angesessene Innwohner deß Landts gewesen / die / vermög jhres Eydts / deß Landes Gerechtigkeit hätten schützen sollen / hätten aber jhr Jurament nicht in acht genommen / sondern darwider gehandelt / seyen für Feinde mit einer schweren Clausul in der Protestation Anno Tausent sechß Hundert vnnd Neun (welchen den drey vnd zwantzigsten May dieses sechtzehenhundert vnd achtzehenden Jahrs in der Cantzeley jhnen vorgelesen) erklärt worden / sich durch jhre attentata, laut deß Mayestät. Brieffs / welcher niemanden / so darwider handelte / excipirte / selbsten in die schon erlittene Straff vervrtheylet. Et sic quicquid Lege permittente fieret, poenam non mereri.
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Weil dann ihr gantzes Datum auff Cassirung deß Mayestät-Brieffs / vnnd Vndertruckung deß freyen Religionis Evangelicae Exercitii gerichtet / so sie / wie in publicis consiliis bey der Cantzley / also auch auff ihren eygenen Herrschaffen vnnd Gütern erwiesen: In dem sie / der Schmesantzky längst zuvor / Slawata aber von Königs Ferdinandi Crönung hero / die Vnderthanen auff allerley Weiß vnnd Weg zu der Römischen Catholischen Religion genöthiget / so ihnen aber frey passirt vnnd gelobet worden / die Evangelischen Ständt aber dargegen bey Jhrer Kayserlichen Mayestät auff so vielfältiges anhalten / einige Satisfaction niemals erlangen können: Als were man endtlichen gezwungen worden / solche ihre Thätlichkeiten contrario facto zu diluiren / damit der gantzen Welt / sonderlich aber der lieben Christenheit offenbar würde / was für Trangsal die Euangelischen Christen in der Cron Böheimb in jhrem Religionis Exercitio, wider den klaren Buchstaben deß Mayestät-Vrieffs / auff gerichten Vereinigung zwischen denen sub vna vnnd sub vtraque, so wohl Landtags-Beschluß biß auff jhre Degradation, auß stehen müssen. Vnd were also zu Abwendung dessen / nach Innhalt deß Mayestät-Brieffs / der Landts-Ordnung / vnd dem Herkommen nach rechtmässig verfahren: Da hingegen ex adverso in viel Wege de facto, ausser vnd wider Recht straffmässig procedirt worden. (Art. 2.) Den andern Articul betreffend / were die Schloß Ovardia nit zu dem End in die Pflicht genommen worden / sie dardurch der Pflicht / mit welcher sie Jhrer Mayest. verbunden / zu relaxiren / sondern bloß zu assecuration deß Königlichen Schlosses zu Prag / vnd deß Königreichs / auch der Stände sub vtraque, defensive absque praejudicio deren sub vna: In Ansehung / daß auff dem Prager Schloß die Land-Taffel dieser Cron hohes Kleynod / vnnd andere Landes Archiva verblieben. Dahero billich Jhre Mayestät zuforderst / hernacher auch die Landt-Sachen / mit einer trewen Guardia zuversichern / vnnd so viel desto mehr / weil Jhre Mayestät abwesend / vnnd nicht zugegen gewesen. (Art. 3.) Den dritten Articul betreffend / beruffte man sich bey diesem Puncten anfänglichen / wie billich / auff die getruckte Apologiam. Weiter würde geantwortet / weil man sich eines grossen schädtlichen Auffstandes deß gemeinen Pöfels besorgete / zu dem auch das Defension Werck eines Directorii hoch benöthiget gewesen / hette mann interim ad evitandos motus & seditiones domesticas, salva Authoritate Regia, legibus & privilegiis, zu Schutz deß lieben Vatter-Landes / ein Collegium von Standes-Personen zu dem blossen Endt bestellen müssen / damit Jhre Mayest. als König vnd Herr die auffrichtigen Ständ sub vna vnd sub vtraque, zusampt Jhrer Mayestät Privilegten / Freyheiten / Recht vnnd Gerechtigkeiten / von allen feindseligen schädtlichen Thätlichkeiten manutenirt würden. Inmassen dann zu Zeiten Kaysers Rudolphi ein gleichmässiges Directorium vnnd Defension-Werck auff dem Alt-Stätter Rathauß Anno 1611. von den allge meinen Ständen bestellet / vnnd von gedachter Kayserl. Mäyest. beliebet vnnd für gut erkannt worden. Vnnd hetten dardurch die Stände in Jhrer Mayest. Regalien / Hochheit vnnd Jurisdiction im geringsten nicht gegriffen / were auch jhre Intention vnnd Meynung nie gewesen: Weil das Justitz-Wesen nicht geändert / sie auch sich dessen nicht anmasseten / die von Jhrer Kays. May. als Königen in Böhmen verordnete Officierer vnnd Justiz-Personen in jhrem Statu vnnd Werth verblieben / Privat vnnd Parthey-Personen / der Expedition halber / an sie gewiesen würden. Vnd ob wohl die wider den Mayestät-Brieff / ohn ordentliche Verhör / zur Vngebühr / vmb der Evangelischen Religion willen allein gefangene Bürger von Braunaw / auß Befehl der samptlichen Stände der Gefängnuß erlediget worden weren / so hette man sich ausser diesen keiner Politischen Gefangenen / weder Theobalden Hocken / noch deren von Aussig / wie hoch auch darumb gebetten worden / nicht annehmen wollen. Vnnd verbliebe also die Politische Ordnung vnnd Bestellung deß Regiments vnverhindert. (Art. 4.) Belangend den vierdten Articul / were kein Arrestirung der vbrigen Statthalter vnd Land-Officirer nicht geschehen / sondern bloß eine Erinnerung: dieweil sie die Turbirung der Evangelischen Stände sub vtraque, wie jhnen ex officio gebührte / nicht verhindert / vnd dardurch diese Weitläufftigkeiten so weit kommen lassen / als solten sie sich biß zu Außtrag der Sachen / zu frieden stellen / schädtliche Practicken vnderlassen / vnnd sich in diese Sachen nicht einmischen. Wie köndte nun einer oder der ander mit Arrest beleget seyn? Sintemahl sie nicht allein in die Kirchen / Lustgärten / Hochheiten vnnd Pancketen freyen Zu vnnd Abgang hetten / sondern auch der Obriste Land-Hoffmeister / ohne Hinderung der Ständ ins Marggraffthumb Mähren auff den Landtag verreiset. Were jhnen also nicht mehr / als nur noxiae machinationes verbotten / vnnd darwider nothwendige Verordnung vorgenommen worden. (Art. 5.) Anlangend den fünfften Arricul würde vnd köndte nimmermehr bewiesen werden / daß jhnen jemals die Consilia vnnd Zusammenkünfften verbotten weren. Dann es were am Tag / daß der abgesandte Khaan / zu etlich mahlen in der Böhmischen Cantzley auff dem Prager Schloß bey gedachten Statthaltern Audientz gehabt / vnd sie darinnen zum öfftern beysammen gewesen / auch täglichen in Justitien-Sachen zusammen kommen mögen. (Art. 6.) Betreffend den sechsten Articul / so hätten bißhero die Ständ zum öfftern hoch beteutt / daß sie in Ansehung Jhr. Mayest. selbsteygenen Person / [55] oder auß Begierd zu Weiterung vnnd Vnfrieden / oder auß eyniger bösen Intention / keine Werbung anstellen wollen / sondern allein in Betrachtung der bösen vnnd diesem Landt feindtlichen Räthe / welche biß dato noch am Hoff in esse, sich aller schädtlichen vnnd feindtseligen Practicken / zu der Stände Ruin / vnnd forderst der Evangelischen Religion gäntzlichen Vndertrückung vnnd Außrottung gebrauchen thäten. Vnd dannenhero grosser Gefahr sich beförchtende / weren die Stände zu Erhaltung Jhrer Mayest. als Königs in Böhmen Reputation vnnd Authorität / dann der Stände sub vna vnd sub vtraque jhrer Religion vnnd Policey / eine Werbung von Kriegs-Volck zu Roß vnnd Fuß / de fensivè anzustellen / vorigem vnnd von Kayser Rudolpho approbirtem Gebrauch nach / vervrsachet worden. Were auch keinem von denen sub vna dardurch / weder Geistlicher noch Weltlicher Person / einziger Schad oder Gefahr darauß entstanden / sondern durch jhre Vorsichtigkeit aller Auffstandt vnnd Thätlichkeit deß gemeinen Mannes verhütet worden. Es suchten vnnd begehrten auch die Evangelische Stände nichts anders / dann allein die Erhaltung deß Mayestät-Brieffs vnd anderer heylsamen Ordnungen / das freye Exercitium jhrer Religion / vnd daß sie bey der Cron Privilegiis mit den jhrigen in Ruhe vnd Frieden gelassen / vnd vor dergleichen Trangsalen ins künfftig gesichert bleiben möchten. (Art. 7.) Das Gebott vnnd Verbott / welches gegen den Ständen praetendiret würde / were ohn Praejuditz der heylsamen Justitien / vnd Anmassung deß von Jhrer Mayest. bestellten Regiments geschehen. Dann weil das Collegium der Defensoren / wie im dritten Articul gemeldet / nothwendig hette müssen / den Religions-Feinden zu widerstehen / angestellet werden: Als hetten die Ständte auch ein willkührliche Contribution vnnd Anlag vnder sich auff gerichtet / so sie als freye Ständt / auß eygener Macht vnnd ihrem Vermögen wohlthun köndten vnd vorhin mehr geschehen. Sonsten weren vnnd blieben Jhrer May. Regalia in Regierung / Gebott vnd Verbott / in vorigem esse, darein die Evangelische Stände / als gehorsante Vnderthanen / einzugreiffen niemals gesonnen / viel weniger in dem Werck gewesen. (Art. 8.) Den achten Articul betreffendt / weren die Jesuiten abgeschaffet worden; Erstlichen ins gemein / daß sie gleichsamb die Incentores alles dieses Vnheyls / vnnd in der That in viel weg Perturbatores pacis publicae Religionem & Politiam concernentis gewesen / wie solches der Stände wider sie außgefertigtes Patent mit mehrerm bezeugete: Darinnen nahmhaffte Exempel der Frantzosen / Niderländer vnnd Venediger / darnach in specie in diesem Königreich begriffen: Daß also mit jhnen rechtmässig / auch in Krafft deß Mayestät-Brieffs / der niemand excipirte / verfahren worden. Dann je jhre auffrührische Predigten / vnud in Doctrina, Consiliis vnnd Actionibus geführt-vnnd practicirtes Axioma männiglichen bekandt; Haereticis non esse servandam fidem: Damit sie niemand als die Evangelischen meinten / vnd diesen Schluß zumachen im Brauch gehabt; weil der Bapst zu Rom den Mayestät-Brieff nit bekräfftiget / ergo, so seye die Weltliche Obrigkeit denselben zuhalten nit schuldig. Vnnd ob sie gleich in jhren Schrifften zum Schein ein anders vorgeben / so were es doch allein ad res licitas, dar für sie die Evangelische Religion gar nicht hielten / restringirt / vnnd ins gemein mit solchen aequivocationibus, distinctionibus & sub distinctionibus verfasset / daß sie vnzählige Außschlüpffhetten / wie die refutationes solcher jhrer Schrifften mit sich brächten. Verbis non opus esse, ipsa facta loqui, wie in der Cron Böheimb nur zuviel am Tag. 2. Dann auch jhre Tragoedien vnd Comaedien / so sie inodium der Evangelischen Stände Jährlichen gehalten hetten / solches außgewiesen / vnd genug zuverstehen gegeben / Fidem Evangelicam extirpandam esse. 3. Were im gantzen Königreich Böheimb bekandt / ihr vor Jahren leichtfertiges Blutdurstiges Beginnen zu Commothaw (bey Regierung Georg Poppels) darüber Auffruhr erreget vnd vnschuldig Blut vergossen worden. 4. Wie nicht weniger jhre Anstifftung vnnd Anfrischung bey Hoff / vnnd sonsten bey der lieben Obrigkeit / gegen den Evangelischen / wie ins gemein / also insonderheit: Zum Exempel were die Statt Commothaw / Briex / Glatz / da sie alles vbel angerichtek / vnnd fromme Christen betrengen helffen: Auch Vrsacher weren / daß Slawata die Deformation in Religione zu Newhauß angefangen / vnd jhn vnd andere von Subscription der Amnestia vnnd Vergleichung mit denen sub vna abhalten helffen. 5. Weren jhre offentliche außgangene Schmähschrifften in männiglichs Handen / sonderlichen Patris Ferdinandi Kolowrat vnnd Patris Lucae Fanini wider D. Helvicum Garthium, darinnen zum Fewer / Wasser / Schwerd vnnd Sträng alle Evangelische verdammet würden. Welches è Diametro dem Mayestät-Brieff zuwider lieffe / vnnd dahero auch wider sie ab Executione billich angefangen worden were. 6. Weren die Jesuiten ohne Consens der Stände in dieses Königreich Anno 1547 hochschädlicher Weiß eingeschoben / vnnd in der Dominicaner Münch Closter / so jhnen biß dato nit restituirt geführet worden. 7. Hetten sie sich vnderstanden durch Vorschub jhrer Patronen in dieser Cron Land-Güter zukauffen / vnd in die Landtaffel einverleyben zulassen: Da doch nit vor solche Patres, sondern vor die trewe Patrioten / gedachte Landtasffel auffgerichtet worden. 8. Hetten sie wider die alte Pragerische Vniversität ein Privilegium bey Hoff auf jhre new auffgerichte Jesuitische außbringen dörf [56] fen: da doch zwo Vniversitäten in einer Statt nit seyn könten; alles zu Despect vnnd Vndergang der Evangelischen Religion / vnd in effectu Zerlöcherung deß Mayestät-Brieffs. 9. Zugeschweigen deß Schreibens / so Pater Gregorius Rümer auß Passaw / an P. Rectorn Guilielmum Lamormaini zu Gräytz gethan / da er in jetztwehrenden turbis, vnnd jhrer ejection auß dem Königreich Böheimb / schreiben dörffte: Intelligo, scribi militem pro Caesare contra Bohemos. Si milite agatur, ego brevi benespero. Si ad compositionem ventum fuerit, timeo ne maneamus foris, si cut ex Venetia. Status certe nos non admittent, nisi vi coacti, &c. Item, Deus det nostris Principibus bonum animum. Nunquam eratmajoroccasio eripiendi Bohemis omnia Privilegia, quae sunt in detrimentum Religionis, literas Majestatis, & recuperandi templa. Item, hic tamen magno animo opus erit, quia status dicuntur scribere militem continuo. Vtinam cum Venetis sit pax, & ille miles, qui fuit Goriciae, huc veniat. Wann dieses auff Schulfüchß nicht zuviel wäre / so were es ja genug. In Summa wann gleich solche Special-Vrsachen in dieser Cron gegen jhnen nicht vorhanden weren / so wüste doch die gantze Welt wol / was für schädliche Leuth die Jesuiter weren. (Art. 9.) Den neundten Articul belangend / hetten etliche von den Statthaltern denen zum Schloß Carlstein vereydeten gehörigen Mannen vnnd Lehenleuten / solches in trewe Verwahrung zunehmen durch ein Schreiben anbefohlen. Welches gedachte Lehenleut den Ständen angezeiget / vnnd daß man jhnen die von Alters hero gebräuchliche Victualien nicht reychen wollen / sich beschwert. Weil dann Carlstein ein Landschloß / vnd so den Ständen immediate vnnd allein gehörig / darinnen die Cron vnd Lands-Privilegien asservirt würden / vbel versichert gewesen: in Betrachtung dessen / das Sinesantzky besagter massen de???teiret vnnd auß dem Land geflohen / der ander Burggraff aber auß dem Ritterstand / nemblich Adam Hussan von Haresow / sein habendes lus (Alters vnd grosser Vnvermöglichkeit halber) ex pacto besagtem Schmesantzky gantz vnd gar cedirt / vnnd hierinn kein Interesse gehabt hätte / weren die Stände dahin bewogen worden / jhr eygenes Schloß pro interim, einer ehrlichen Stands-Person zuvertrawen / doch mit vorbehalt einer künfftigen Bestellung eines Burggraffen daselbsten / welche allein dem König zu Böheimb auff vorgehende Berathschlagung vnnd Gutachten der Land-Officirer / wie vor Alters bräuchlich gewesen / gebührete / die Ständ sich auch derselben nicht auzumassen begehrten. (Art. 10.) Bey dem zehenden Articul würde bey den Ständen verhoffet / daß Jhre Mayest. den Mayestät-Brieff ins künfftig in mehrere Observantz kommen zulassen geneygt were. Wie dann an einem König vnnd Hohen Potentaten nichts rühmblicher / als das jenige / darzu er sich selbs verbunden / steiff vnnd fest zuhalten / vnnd niemand darwider etwas zuverstatten. Wie aber Jhre Mayest. bißhero von der Stände Widerwertigen hindergangen / vnnd was dahero für Eingriff / Trangsalen vnud Beschwerungen erfolget / das geben etliche wenig hernach gesetzte Exempla / vnnd könte alles mit mehrerm außgeführet werden. Erstlichen ob wol Jhre May. alle jhre Collaturen / nach erlangtem vnnd von jhr selbsten confirmirtem Mapestät-Brieff / dem Ertz-Bischoff auff gewisse conditiones, so demselben nicht zuwider waren / vbergeben / so hette doch derselbe gedachter Vbergab / dem Mayestät-Brieff vnd der Vergleichung stracks entgegen / alle Evangelische Priester abgeschafft / vnd den armen Leuthen Römisch-Catholische Priester auffgetrungen. welches in Jhrer May. Nahmen gebilliget vnnd gut geheissen worden. Zum andern weren Jhre Mayest. Vnderthanen hin vnnd wider auff den Herrschafften zur Bäpstischen Religion gezwungen worden: Als zu Grummaw vnnd anderswo: Darinnen aber ein solcher modus gehalten: Erstlich weren die Vnderthanen mit harren Drohworten angeloffen: Darnach mit schwerer Gefängnuß beleget worden: Hette das nicht helffen wollen / hetten die vornembste Innwohner etliche jhre Güter verkauffen / vnnd etliche eine Geltstraff erlegen müssen: Alles wider den klaren Buchstaben deß Mayestät-Brieffs. Zum dritten die Zerschleiffung der newerbawte Kirchen zu Clostergrab / so durch den Ertzbischoff de facto, ohne einige vorgangene Rechtliche Außvbung / vorgenommen / were von wegen Jhrer Mayest. gebilliget vnnd vorgeben worden / daß es auff derselben rechtmässigen Befelch geschehen seye. Da doch wann es vmb ein vngleichen Verstandt deß Mayestät-Brieffes zuthun gewesen were / zuförderst das vnpartheyische Recht / vermög Landtags Beschlusses An. 1609. mit Vnderlassung der thätlichen Niderreissung / darüber hette vorher gehen sollen. Zum vierdken ob wohl vermög deß Mayestät-Brieffs die jetzigen vnnd künfftigen Könige in Böheimb die Bestellung deß Evangelischen Religion-Wesens den Ständen gantz vnd gar anheimb gegeben / vnnd jhnen darbey nichts vorbehalten / so auch von jetziger Kayserl. Mayest. als Könige in Böheimb / vielfältig bekräfftiget worden: Jedoch dessen vngeachtet weren vnder Jhrer Mayest. Nahmen / auß Antrieb der Religions-Feinde vnnd etlicher schädlichen Räthe / an die Richter / so seither Ferdinandi I. Zeiten die Verwaltung vber die Stätte nur in Politischen Sachen / nemblichen die Zusammenkünfften der Bürgerschafft vnnd Handwercker / so wohl Jhrer Mayest. Fälligkeiten betreffend gehabt / vnnd noch biß Dato hetten / newe [57] Instructiones außgefertiget / vnd jhnen darinnen die Inspection vber die Kirchspiel auffgetragen worden / darüber sich die Kirchspiel zwar höchlichen beschwert / aber keine Restitution erlangen können. Zum fünfften / nach dem man auch zu Prag die Teutschen Kirchen / sonderlich auff der kleinen Seithen lang gern hette einziehen wollen / als wäre dem Kayser-Richter auß der Cantzeley anbefohlen worden / in Geheimb nachzufragen / auff wessen Grund vnnd Boden dieselbe auffgebawet seye / vnnd als Bericht einkommen / sie stünde zum Theyl auff der Statt / zum Theyl auff Apts zum Strohoff Grund vnnd Boden / wäre gedachtem Kayser-Richter weiter auffgetragen worden / dieselbe dem Apt zum besten sperren zulassen. So zwar verblieben / weil sich die Evangelischen Raths-Freundt starck darwider gesetzet / vnnd auß jhren Ampts-Büchern bewiesen / daß die Kirch auff deß Raths Grundt vnnd Boden erbawet seye: Aber gar nicht zuzweiffeln / da den schädlichen Räthen vnnd Officirern der Lufft länger were gelassen worden / die Sperrung vnnd endtlichen gäntzliche Einnaehmung besagter Kirchen / darzu doch ausser der Ständ vnnd anderer ehrlicher Leuth Anlag / viel Evangelische Chur-Fürsten vnnd Stände miltiglich gestewret hetten / nicht würde verblieben seyn. Zum sechsten / hette es ebenmässigen Anschlag mit der Kirchen in der alten Statt zu Prag / zum Bethlehem genennet / nehmen sollen. Dann nach dem die Collegiaten vnnd Professores der Pragerischen Vniversität als Collatores, die Stell deß verstorbenen Priesters mit einer andern tauglichen Person ersetzen wollen / hette man auß der Cantzley den Rath in besagter alten Statt angefrischet / sich einer frembden Collatur anzunehmen / vnnd darüber bey Hoff / als wann jhnen von den Professoribus in Bestellung eines newen Priesters Eintrag geschehe / sich zubeschweren. So dann geschehen / vnd darauff / ohn einigen eingenommenen Bericht / von Hoff anbefohlen worden / die Kirch biß zu Verhör vnd Außtrag der Sachen / sperren zulassen. Da sich doch nachmals auß der Fundation im Werck befunden / daß die Collatur gedachter Kirchen simpliciter den Professoribus zuständig / vnnd nur honoris causa nach deß Fundatoris hinderlassenen Anordnung / der damals regierende Bürgermeister in der alten Statt zu Installirung eines newen Priesters / ohn eynig sein votum, erbetten würde. Zum siebenden / weil auch endtlichen der Evangelischen Kirchen Feind tichten vnnd trachten von etlichen Jahren hero eynig vnnd allein dahin gerichtet gewesen / vnnd noch were / wie sie das Evangelische Religions-Wesen zerscheitern vnd letztlichen gar außtilgen möchten / vnnd aber wohl vermerckt / daß es durch kein ander Mittel / als Cassirung der Evangelischen Zusammenkünfften in puncto, Religionis, als darauff das Fundament der Conservation vnd Manutenentz bestünde / geschehen köndte / als hetten sie es endtlichen dahin gebracht. I. Erstlichen were im Namen Jhrer Kayser. Mayest. den Defensoribus categoricè die Zusammenkunfft vnnd Erforderung gewisser Personen darzu auß den Ständen / in den Craysen wohnhafft / verbotten worden. Nachmahls hette man ad partem mit theils Defensoren / sonderlich denen / die in officiis gewesen / gehandelt / von der Defension abzulassen / vnnd davon jhren Abschied zunehmen. Welche persuasion dann bey etlichen nicht wenig gewürcket. Ferrners hetten Jhre Mayest. durch den Rath in den Prager Stätten / denen Personen / so auß der Burgerschafft auff offentlichem Landtag zu Defensoren ordentlich erwöhlet / ernstlichen anbefehlen lassen / vnder den Defensoribus in Collegio nicht mehr zuerscheinen / solte auch der Rath selbsten keine Personen mehr auß ihrem Mittel abfertigen: Wie dann auch geschehen were. Dergleichen Verbott were in Jhrer Mayest. Nahmen / durch den Hoffrichter / in alle andere freye Königliche Stätt / bey Veränderung deß Raths geschehen; auch theils Stätt mit harter Bedrohung dahin gebracht worden / daß sie Reverß von sich geben müssen / niemand anders / als Jhre Mayest. vor jhren Defensoren zuerkennen. Welches in Politischen Sachen recht vnd billich / aber dißfalß wider den klaren Buchstaben deß Mayestät-Brieffs vnnd Landtags-Beschluß in puncto Religionis vorgenommen worden: darinnen außtrücklich befunden würde / daß der Defensoren Collegium perpetuirt, vnd auff die Posterität (ohn einigen deß Königs Eintrag) solte gebracht werden. Man wolte zwar allenthalben die Leuth bereden / daß es dißfals vmb die Religion gar nicht zuthun seye. Auß obigem vnd anderm aber were Sonnenklar / daß der Anfang / das Mittel vnnd End / von der Religion herrühre / dieselbe vornemblich betreffe / auch auff deren Vndertruckung vnnd Auffhebung alles hafften thäte. Dann daß man geschweige / in was terminis bey dem Bapst / Spanien vnnd anderswo / Hilffwider die Böhmen gesucht / were auß einem Kayserlichen Schreiben an den Graffen von Bucquoy die Intention wol abzunehmen / da er seine Reiß eylend fortzusetzen / mit denen Worten ermahnet würde; Praeclare de nobis, de Augusta domo nostra, de Religione & Republica mereberis, &c. 2. In Politischen Sachen hetten die Evangelischen Stände allezeit den kürtzern ziehen müssen / wo nicht anderer Gestalt / doch daß man jhre Sachen bey Recht 30. 40. auch wohl 50. Jahr auff gezogen / ehe sie zu einem Außspruch gedeyen können. Die Rosenbergischen Gütter köndten zum Exempel angezogen werden: Weil darauff den Anfall die Evangelischen Stände / vermög Peters von Rosenberg Testaments / zugewarten / hette man sich dahin anfangen zu bemühen / die von Schwanberg [58] durch wunderliche Renck davon zutringen / vnnd in der Römisch-Catholischen Händt einzuantworten / darzu auch allbereit ein guter Anfang gemacht worden. Doch würden diese vnd dergleichen Politische Gravamina hindan gesetzt / Gott vnd der Zeit befohlen. 3. Jhre Mayestät hetten sich zwar Anfangs zu gütlichen Mitteln vnnd Abordnung ansehnlicher Commissarien anerbotten / so auch vnderthänigst angenommen / vnd zu Jhrer May. fernern wolgefallen anheimb gestellet / vnd denselben mit Verlangen von den Ständen erwartet worden. Es wäre aber damit nichts zu Werck gerichtet / sondern Jhre May. hetten sich nachmals dahin erklärt / daß sie jhr Volck mustern / vnnd die Stände mit gewehrter Hand vberzichen lassen wolten. Dahero die Stände nothwendig jhr zugelassene Defension stärcken vnnd continuiren müssen: Da sonsten durch schleunige Fortsetzung vorgemelter Commission / vnnd da sonderlich vornehme weltliche Churfürsten sich gantz treweyferig interponiren wollen / die Waffen leichtlich hetten deponirt / vnnd alle Gefahr vnnd Blurvergiessen verhütet werden mögen. (Art. 11.) Berührend den eylfften Articul / daß die Aufforderung der Stätte bloß auff Pilsen vnnd Budweiß zudeuten / were zubeweisen / daß sie niemals / bevorab mit einer solchen Commination / welche nie vorgangen / auch nimmer erwiesen werden möchte / auffgefordert / sondern an sie nur begehrt worden / das frembde bey jhnen ligende Volck außzuschaffen / vnnd dardurch alles Mißtrawengegen den Ständen wegzunehmen / hetten auch die Innwohner gedachter Stätt freyen Zu-vnnd Außgang / vnnd weren nicht Feindtlich angegriffen worden. Im Gegentheil aber hette mann sich gegen jhnen zubeschweren / daß Budweiß der Stände Profiant-Meister / sampt einem andern vom Adel gefangen hielte: Pilsen sich befestigte / Geschütz auff die Wäll ziehe / vnnd wider eygenes zuschreiben vnnd Zusag handelte. Da aber vnder gedachter Aufforderung wolte verstanden werden der Königlichen Stätt mit dem Herrn vnd Ritterstand in puncto Religionis Vergleichung vnd Verbündnuß / solte männiglichen davon dieses wissen / daß die freye Königliche Stätte in Böheimb ein freyer vnnb also der dritte Stand in Böheimb seye / der zu allen Landtägen vnnd publicis consessibus vnnd consultationibus gehörig / auch von Alters hero zu jederzeit jhr liberum votum gehabt hetten. Weren demnach die Stätte ohn eynige Aufforderung freywillig zu den Obern zweyen Ständen getretten / vnnd alle jhre Consilia vnnd Actiones in puncto Religionis bißhero approbiren helffen / vngeachtet man sie von jhnen hinderlistiger Weiß zutrennen sich vnderstanden / darüber sich die Prager Stätt in der Apologia höchlich beklagten. (Art. 12.) Daß Jhrer Mayestät Herrschafften sollten von den Ständen eingenommen worden seyn / were durchauß nicht zubeweisen / sondern es blieben dieselbe allerseits in jhrem alten esse, vnder dem Gubernament der Böhmischen Cammer / giengen auch Jhrer Mayest. Gefäll vnnd Einkommen auff den Herrschafften / vnnd sonsten an Bierstewren / Zöllen / Vngelten vnnd dergleichen einen weg / wie den andern fort / ohn einige Verhinderung der Stände / darein Jhrer Mayest. zugreiffen niemanden keines wegs gebühren wolte. Ohne daß die Anno 1615. hinderstellige bewilligte Stewren zurück gehalten würden / zu Defendirung deß Landes / nach der bey gedachtem Landtag begriffenen Exception / so were auch nur bloß von Crumaw der Hauptmann Welser mit seinem außländischen Volck abgeschafft / auff dem Schloß aber regierete der vorgesetzte Hauptmann wie vorhin / were auch keine Guardi darein gelegt worden. Weiters wüste man von keinen Thätlichkeiten mehr / so die Stände begangen haben solten: Es were dann / daß es auff zwen Gefangene / Fabium Maximum Ponzons, vnd Iacob von Tepetze Hauptmann der Herrschafft Mielnick gemeynet seye. Deren Verbrechen were dieses / daß Ponzon wider den Mayestät-Brieff die armen Clostergraber hefftig beängstigen vnnd tribuliren helffen / flüchtig worden / vnd allerley schimpffliche / spöttische Bericht von dem Collegio der Defensorum in Schlesien gethan / da doch der Stände sub vtraque Sachen jhn gar nichts angangen / noch jhme zu expediren anbefohlen: Der Hauptmann von Mielnick aber hette in Religions-Sachen viel Vbels / auff der Herrschafft daselbsten / vnder den armen Vnderthanen stifften helffen / injuriosè von den Ständen geredet / auff jhre Citationes Nicht erschienen / noch sich verantworten wollen. Vnderdessen aber were die Herrschafft durch ein ehrliche Person nach Notthurfft bestellet / auch solches durch ein Schreiben der Kayserin gehorsambst angedeutet worden Vnnd dieses ist gewesen was die Böhmen auff die Klag-Puncten wider sie berichtet. (Böhmen bitten den Kayser kein Kriegs Dolck ins Königreich zuschicken.) Auff obgedachtes Schreiben / damit der Kayser jhnen die Musterung vnnd Fortzug seines Kriegs-Volcks zuwissen gethan / haben sie neben Vberschickung einer newen weitläufftigen Deduction-Schrifft (die grosse Böhmische Apology genannt) darinn sie die Vrsachen / dardurch die Händel in Böheimb jhren Anfang genommen erzehlet / dahin wir den Leser / weil sie absonderlich getruckt / vnnd dieses Orths einzurücken zu verdrießlich fallen würde / wollen verwiesen haben / also geantwortet: Die Directores hetten auß dem Kayserlichen Schreiben verstanden / daß Jhrer May. Kriegs-Bolck in Böhmen zusenden vorhabens were: Derowegen bitten sie J. May. wolte diese beygelegte Sachen wol erwegen / so würde sie darauß befinden / daß diese Defension nicht wider Jhr. Mayestät / sondern wegen derselben / vnnd deß gantzen Königreichs Beschützung fürgenommen / vnnd also gar vnnöthig were daß Jhre May. Kriegs-Volck in diß Königreich schickete: [59] Dann sie hetten alle in das frembde Volck / so wider die Lands-Ordnung vn̅ Landtagsschlüsse dieses Königreichs in Budweiß vnd Crumaw auffgehalten worden were / außzuschaffen begehret / were auch deßwegen vom Graffen von Thurn gar glimpfflich mit jhnen deßwegen tractirt worden; als auch die Crumawer solche jrem Bekehren statt gegeben / were selbigë weiter kein Leid widerfahren / auch von jhren der Stände Volck keines eingeleget worden. Daß aber mit den Budweisern da sie sich eines solchen geweigert vnd sich hierdurch für deß Landes Feind erzeiget etwas rauher gehandelt worden / were sich in solchë Fällen nit zuverwundern / jedoch were der Graff nit willens gewesen jnen solchen Schaden zuzufügë. Weil nun kein billichmässige Vrsachen vorhandë weren / daß allein den Budweisern zugefallen ein Kriegs-Volck in dieses Land gesendet würde / als wolten sie J. M. vnauffhörlich in aller Demuth bitten / dz sie in deß Königreichs Feinde schädlichen Rathschläge nit einwilligen wolten / insonderheit weil bißhero solche Vorsehung gethan worden seye / daß niemand vnder denen sub vna etwas betrangliches begegnet were. Wo aber von J. M. ein Kriegsvolck wider die Lands-Ordnung in das Königreich gebracht würde / stünden sie (Stände) in Sorgen / der gemeine Pöfel alle Clöster vnd Geistl. Ordenspersonen / vber welche bißhero sonderlicher Schutz gehalten worden / angreiffen dörffte / welches dan̅ jhnen zuverwehren vnmüglich were; dardurch v???elleicht viel vnschuldig Blut vergossen werdë möchte. Warfür aber nit sie (Stände) sondern der jenige / welcher ein frembdes Kriegsvolck in dieses Königreich geführet hette / Rechenschafft geben müste; Ja sie würden auch wider solches Kriegsvolck anderswo Hülff vn̅ Schutz suchen müssen. Weren aber doch nochmaln der Zuversicht / J. M. würden es / wegen etlicher Personen vnd bösen Rathgeber / welche alles Vbels / so hierauß erfolgen möchte Vrsächer weren / dahin nicht kommen lassen. Auff dieses Schreiben hat der Kayser auff (Raysers Antwort-Schreiben darinn er sich vber der Böhmë bedrohliche Schreiben beschweret.) nachfolgende Weiß geantwortet; Er hette abermals vber vorige die auff Ihne angeordnete getruckte Defension empfangen / vn̅ darauß vernommen daß seine Vätterliche Warnungen / Vermahnungen vnd Befehl bey jnë keine statt gefunden / sondern noch Bedrohungen geschehen / daß es nemblich zubesorgen were / daserne er Kriegs-Volck in Böhmen schickete / das gemeine Volck / die Clöster vnd Geistlichen anfallen möchte / welches sie dann nit verwehren könten / müsten aber dessen die jenigen / so solches frembden Kriegs-Volck Einführung Vrsächer wären / darfür Rechenschafft geben. Er wolle aber doch nit darfür halten / daß seine getrewe Vnderthanen solche vnchristliche Sachë vornehmen würden / weil sie sonderlich darzu kein Vrsach hetten / er hette jme auch niemals denselbigen einigen Schaden zuzufügen in den Sinn genommen / sondern allein die vnruhigë Beschädiger deß Vatterlandts bestraffen wollen / vnnd dasselbe mit keinem frembden / sondern mit jnnheimischem vnd in dem Königreich vnd dem Rö. Reich geworbenen Volck. Er hette zwar nichts mehr gewüntschet / als daß er eines solchen gevbriget seyn mögen / hette auch zu dem Endt sie bald Anfangs zum Frieden ermahnet / vnd kein Bolck geworben / biß sie selbsten vielmehr die Waffen / als die sanffmütige Mittel erwöhlet hetten. Weil es nun durch jhre Vervrsachung dahin kommen / daß er die Waffen an Handt nehmen müssen / würde jhme Gott solche Mittel verleyhë / daß er seine vnschuldige Geist-vn̅ Weltliche Vnderthanen beschützen werde können / insonderheit weil jre Handlungen aller Vernunfft / allë Rechten / Gewonheiten / auch der zwischen denen sub vna vnnd sub vtraque getroffenen Vereinigung vnd jhrem Mayestät-Brieff außtrucklich entgegen lieffen / vnd von keinem Verständigen könten gebilliget werden. Was sie von Bestraffung der Friedensstörer meldeten / were er auch gesinnet / könte aber keinen für einen solchen halten / der nit eines solchen vberwiesen were / dann so man anders damit verführe / würde wider deß Landes Privilegia vnd Ordnung gehandelt / welchs jhme als einem gerechten König / der auff die Lands-Ordnung vn̅ jre Freyheiten geschworen / zuthun nit geziemete. Was sie von anderwertlicher Hülff-Anruffung geschrieben / hetten sie schon albereit im Werck erwiesen / er were aber dessen versichert / daß kein Christliche Obrigkeit jhr vnchristliches Vornemen gut heissen würde / weil sie / wo sie es thäten / auch eben dergleichen von jhren Vnderthanen sich zubefahren hetten. (Widerantwort der Böhmischë Stände auff das Kayserliche den 9. Julii datirte Schreiben.) Auff dieses Kayserliche Schreiben haben die Böhmische Stände vnder dato den 19. Julii also geantwortet: Sie hetten nemblich ein Remedirung deß jenigen / was bißhero auß Anstifftung böser vnnd schädlicher Räthe / zu Verkleinerüg J. M. Hochheit vnd deß Königreichs Verderben vorgenommen worden / verhoffet; hetten aber auß dë Kays. Schreiben verstanden / daß J. May. etliche wenig Personen vnd schädliche Räthe mehr / als die gesambte trewe Stände vnnd deren auffrichtige Rathschläge achteten / ja deren Meynung vnnd trewhertzige Warnung / für Bedrohungen annemen. Dann daß sie gemeldet hetten / daß / wo von J. M. Kriegsvolck in das Königreich eingeführt werdë solte / es zubesorgen were / der gemeine Man̅ die Clöster vnd Geistliche anfallen möchte / da dan̅ für das vnschuldig vergossene Blut die jenige / so durch Einführung deß frembden Volcks solches vervrsachet hetten / Rechenschafft geben müsten / solches were auß auffrichtiger Liebe gegen J. K. M. vnd guter Affection gegen denen sub vna, daß sie nemblichen jhres Verderbens nicht begierlich seyen / sondern viel lieber in Christlicher Liebe vnd Einigkeit mit jhnen leben wolten / geschehen. Es hette aber diese jhre Meynung bey Jhrer May. keine statt gefunden / sondern würde jhnen vielmehr höchlich gedröhet / da sie sich doch versehen [60] hetten / Jhr May. würde durch andere Mittel dieses Wesen zu einem guten Außgang befördern / insonderheit weil dieselbe jhre (der Böhmen) Privilegia, Freyheiten / vnnd zwischen denen sub vna vnd sub vtraque auffgerichtete Vergleich nit vmbzustossen gemeinet / auch Commissarien die Sach zuvergleichen abordnen wolten. Dahero weren die Stände der Hoffnung gewesen / es würden dermal eines jhre Gravamina erlediget werden. Jetzo aber befinden sie daß solchem Erbieten zuwider Jhr May. in dem letzten Schreiben hinzu setzen lassen / sie seyen Willens nur die Verderber deß Vatterlandts mit jhrem Kriegs-Volck zubestraffen. Dieser Bedräwungen / welche abermahls auß Anstifftung böser Räthe hergeflossen / hetten sich die Stände nicht versehen / hetten auch nicht verdienet / daß sie vor jhre trewe Dienste / so sie Jhr. May. vnd dem hochlöblichen Hauß Oesterreich mit Darsetzung Guts vnd Bluts / in Glück vnd Vnglück bewiesen / einen solchen Lohn bekommen solten. Bitten derowegen sie nicht für Verderber deß Vatterlandts zuhalten / sondern für auffrichtige Böhmen / vn̅ Liebhaber der Göttlichen Warheit / J. K. M. getrewe Vnterthanen / Beschützer deß Vatterlandts wider alle Landtverderber / welche mit jhren bösen Rathschlägen Jhrer Mayest. vnd deß Königreichs Verderben suchten. Daß Jhre Mayest. aber mit keinem frembden sondern in diesem Königreich / Jhr. May. vnnd deß Röm. Reichs Landen geworbenen Volck sie (Stände) straffen wolten / könten sie darauß abnehmen / daß jhre Feinde den rechten Verstandt deß von Jh. May. vber die Landts-Ordnung geleisteten Eyds verkehren / vnd darauß erzwingen wolten / daß J. M. mit Kriegs-Macht / wo dieselbe nur in jhren vnd deß Reichs Landen geworben were / in dieses Königreich einzufallen wol befugt were. Dieses aber were dem Königlichen Eyd gantz zuwider / welcher nicht vermöchte / daß J. Mayest. mit einem im Reich geworbenë Volck die Stände bestraffen dörffte / sondern vielmehr daß dieselbe schuldig seyen alle Vnterthanen deß Böhmischen Königreichs bey jhren Privilegien Freyheiten vnd Rechten zuschützen / vnd das Königkeich in gutem Wolstand zuerhalten. Es litte auch ein solche Deutung die Landts-Ordnung nicht / sondern erklärete einen jeden / der mit einer Kriegsmacht das Königreich zuvberfallen im Sinn hette / für einen offentlichen Feind. Daß Jhr. May. gerne eines solchen gevbriget seyn mögen / weil es aber durch der Stände Vervrsachung dahinkommen / daß sie die Waffen an Handt nehmen müssen / die vnschuldige Geist-vn̅ Weltliche Vnderthanen zubeschützen / wolten sie (Stände) Jh. May. vergewissern / daß so dieselbe solcher schädlicher Leut Rathschläge hindan setzë / vnd dero getrewen Vnterthanen Wohlmeynen annemen woltë / so würde alles ohne Krieg leichtlich können geschlichtet werden. So were es auch vnnöthig die Geist-vnd Weltlichen Leute mit einer Kriegs-Macht zubeschirmen / sintemahl die Stände nicht gesinnet / jemand von denen sub vna, so friedlich mit jhnen zu leben begehrete / zubeschädigen. Daß Jhr. May. ferrner setzeten der Stände Vornehmen aller Vernunfft / allen Rechten / Gewonheiten / auch der zwischen denen sub vna vnd sub vtraque getroffenen Vereinigung vnnd jhrem Mayestät-Brieff außtrücklich entgegen lieffen / vnd von keinem Verständigen könten gebilliget werden / befinden sie (Stände) darauß / dz die gemelte böse Räth vnd jhre Feinde alles das jenige so sie selber wider Gott / J. K. M. jhr eygen Gewissen / Landtags-Abschied / Rechten / Lands-Ordnung / Vereinigungen zwischen denen sub vna vnd sub vtraque wider den Mayestätbrieff / Fried vnd Einigkeit gethan vnnd verwircket hetten / vnnd welches von niemandt köndte gebilliget werden / auff die getrewe Stände sub vtraque in verkehrtem Sinn deuten wolten. Wie aber solches nicht der Warheit / dem Mayestät-Brieff / Lands-Ordnung / Landtags-Schlüssen vn̅ auffgerichteten Vereinigung vbereinstimmete / geben sie J. H. May. vnd einem jeden Liebhaber der Warheit zuerkennen. Daß Jhre May. die Friedensstörer zubestraffen gesinnet / were wann selbige zuvor ordentlich gehört vberwiesen vnnd vervrtheilet worden weren / wolten sie abermals J. M. versichern / wann dieses den Ständen sub vtraque auff jhre mündlich vnd schrifftliche in gemeinen Land-Tägen vn̅ ausser denselben von vielen Jahren hero eingegebene Supplicationen / hette widerfahren mögen / daß sie ordentlich gehöret / vnnd nicht durch ein Schreiben / so vnder J. M. Namen / auß falschem Bericht der schädtlichen Räthe / zu Wien datiert / vnerhörter Sachen / wider Recht vnd Billigkeit vervrtheylet vnd jhnen der Mayestät-Brieff vnd andere Vereinigungen vnangefochten geblieben weren / hette dieses darauß erfolgte Vnheil wohl vermitten bleibe können. Weil aber die vnrechtmässige Vervrtheilung der rechtmässigen Verhör vorgangen / vnnd jhre Feinde sich mit solchen Bedräwungen verlauten lassen / daß sie nemblich jhre (der Stände) Richter seyn würden vnd etlichen die Köpffe springen solten / vnnd jhre Mayestät Brieff / Vereinigung / sc. zuverkehren vnd gar vmbzustossen sich bemühet / da doch erwehnter Mayestät-Brieff vnd Vereinigung alle die jenigen / so sie in jhrem Exercitio hindern wolten für Friedensstöter erkläret / vnd den Ständen Macht gebe / ohne einigen Rechtliche Proceß auff sie zugreiffen. Auß solchen Vrsachen hette sich nit gebühren wollen / daß die Stände mit dergleichen Friedësstörern vnd. J. M. vnd deß gantzen Landes Feinden / sich Rechtlich eingelassen / sondern weren billich mit der Execution zu künfftiger Warnung allen bösen Leuten mit jhnen verfahren / vnd hetten darmit wider jhre Privilegia nicht gehandelt / auch kein böses Exempel begangen. Beym Beschluß J. M. Schreiben würde gedacht / daß ob sie schon anderwertliche Hülff gesuchet / würde doch kein Christliche Obrigkeit der [61] Stände Vornehmen gut heissen / weil jhnen vnder solchem Schein eben dergleichen von jhren Vnderthanen widerfahren möchte. Aber es weren die Stände versichert / daß sie nichts vngebürlichs fürgenommen hetten / weren auch der Hoffnung / sie würden in solchem jhrem rechtmässigë Vornehmen von männiglichen vngehindert bleiben: So aber auff böser Rähte Anhetzung ein Einfall in das Königreich geschehen solte / so seyen die Stände der Hoffnung zu Gott / daß derselbe jhnen solche Hülff vnd Mittel an die Handt geben werde / daß sie dardurch der Religion vnd deß Vatterlands Feinden Widerstand thun möchten. Vnter dessen aber bitten sie Jhre Keyserliche Majestät / daß dieselbe solcher schädlicher Rähte sich entschlagen / vnd das auffrichtige vnd nötige Vorhaben seiner getrewen Vnderthanen jhme belieben lassen / vnd sie wider solche Friedensstörer / die all dieses. Vnheils Vrsacher weren beschützen wölle: Dann dardurch würde diesem Vnwesen abgeholffen / deß Königreichs Privilegia erhalten / Gott vnd dem gantzen Römischen Reich ein besonders Gefallen erwiesen / vnd Jhr. Majest. Keyserliche Cron dardurch bestättiget: So nun Jhr. Keyserl. Majest. nach dero Erbieten Jhre ansehenliche Commissarien alle Sach zuvergleichen / wie Sie ohne Zweiffel auch dessen von Chur Sachsen vnd Pfaltz erinnert worden / in das Königreich zu schicken willens were / würde leichtlich allem Vnheil wider abgeholffen werden. Da aber Jhr. Majestät den bösen schädlichen Rähten folgen / vnd hergegen der Stände vnd anderer fürnehmer Personë wolmeynende Rahtschläge hindan setzen würde / wolten sie vor Gott vnd aller Welt bezeugen / daß sie an dem Vbel / so darauß erfolgen solte / keine Schuldt hetten / sondern Jhre Keys. Majestät vnd die jenigen / so bißhero zu solchen gefährlichen Sachen gerahten / es verantworten müßten. (Oesterreichische Stände mahnen Keyser Matthiam vom Krieg ab.) Bey so beschaffenen dingen / vnd als die Stände in Oesterreich sahen / daß Keyser Matthias sich hette bewegen lassen / einen Krieg wider die Böhmen fürzunehmen / liessen sie eine bewegliche Abmahnungs Schrifft an jhn abgehen / dieses Innhalts: Belangendt den Auffstandt in Böheim were der Zeit noch schwer zu vrtheilen / weil ein vnd der ander Theil noch nicht zur Gnüge gehöret worden: Jhre Majest. aber derentwegen eine Inquisitions-Erkündigung anzustellen gewillet. Gesetzt aber / die sub Vtraque weren vberwiesen / vnd declarirte Rebellen / so befinde sich doch / daß Jhre Majestät / vn̅ dero Hauß Oesterreich nichts schädlichers / vnd daß mehr zu Abbruch dero Reputation gereichen köndte / möchte gerahten worden seyn / als daß sie die Waffen wider die Böhmen an Hand genommen. Dann ob gleich Jhre Majest. die gewisse Victorj in der Hand zu haben vermeineten / so gewinnen sie doch nur / was zuvor jhr were / dahero es auch kein Gewinn zu nennen were / zumal es vor der Victori deroselben vngeschmälert were vnd bliebe / hernacher aber verwüstet vnd verderbt derselben in die Hände komme. Ja sie verwüste durch grosses Werben vnd Einführung der Vngarm nicht allein jhr schönstes Königreich vnter allen Oesterreichischen Landen / deßgleichen mit Reichthumb vnd mächtigem Titul / auch weder der König in Hispanien / noch andere Potentaten in Europa sich nicht berühmen / oder zum Nothfall praevaliren köndten / sondern sie fügen auch andern Jhrer Majestät Landen solche Beschwer zu / daß sie sich dardurch aller Mittel zu jhrer eigenen / auch der Vngarischen vnd anderer Grentzen notwendiger Vnderhaltung gleichsamb allerdings entsetzten. Dann solcher gestalt hetten sie auß Böheim kein Einkommen / die Böhmische incorporirte Lande würden sich mit jhrer eigenen Defensions-Bestallung entschuldigen. Auß Vngarn hetten Jhre Majestät ohne das nicht so viel / daß sie ohne dero Erblanden Hülffe die Grentz versehen / geschweigend daß sie Jhre Königliche Residentz in derselben Cron haben möchten: Die Oesterreichische Land würden durch die Werbungen / Durchzüg / sc. gantz erschöpfft / vnd köndten Jhre Majest. deßwegen kein Landtag halten: Auß dem Römischen Reich were sich bey wehrender Vnruhe nichts zugetrösten / die Cammergüter vnd Gefäll weren bey solchem Krieg gesperret: hetten also Jhre Majestät wegen dieser Vnruhe auß allen jhren Landen nicht eines Hellerswerth Einkommen / viel weniger einiges Mittel zu dero oder der jhrigen notwendigen Vnderhalt / vnd zu notwendiger Versehung der Türckischen Grentz / oder Continuirung deß angefangenen Kriegs. Vor diesem were gleichwol der Credit gewesen / seye aber jetzo gegen Jhrer Majest. vnerschwinglichen Schulden Lasts / der Vnhelligkeit / der Länder Erschöpffung vnd grossen Schulden halber gefallen / vn̅ fiele täglich mehr / je länger solches Kriegswesen werete. Was sich auff Außländische Hülffen zu einem continuirenden Krieg zuverlassen / hette man schon längst vnd offt erfahren / daß es gar nichts außträgliches / darüber auch Keyser Maximilian geklagt / vnd hetten es Jhrer Majestät Vorfahren biß auff Dato empfunden. Es gebens auch die Vmbstände / daß Außländer mit dergleichen darleyhen entweder selbst nicht gefolgen köndten / oder doch zu Continuation deroselben / wie zu solchem Werck gehörte / wegë Schmälerung jhres Einkommens nicht verstehen wolten. Da nun Jhre Majest. mit einer Handvoll Geldts zu einem solchen Krieg sich einleyten liessen / hernacher aber mit der Außzahlung stecken blieben / so komme die gantze Bürde vnd Schulden Last endlich auff die Länder / die weren zuvor vertiefft / vnd durchs Kriegswesen verwüstet / vnd müßten also vnverschuldter weise zusampt Jhrer Majestät zu Grundt / vnd zu einem Fluch vnd Verderben vieler Ehrlichen Christenleut werdë / die also vmb das jhrige kämë. Ohne zweifel machten etliche jhren Anschlag / es würden Jhre Majestät bey den Böhmen durch verdiente Bestraffung sich erholen können / wie Keyser Rudolphus bey den Pöblischen vnd andern confiscirten Gütern [62] gethan: aber da were grosser Vnterschiedt / dann die hetten die Stände nicht angetroffen / sondern seye durch Recht erkandl worden / das were nicht mit Krieg zugangen / hette auch Jhre Majestät nichts gekostet: Bey jetzigem Auffstandt aber seyen mächtige Stände vnd ein grosser Adel interessirt / Jhrer Majest. Werbungen seyen schwer / vnd köndte kein so grosse Victoria den auffgeloffenen Vnkosten vnd Schaden erstatten: wie dann kein Victoria / sie sey wie sie wölle / einem Potentaten Geldt eintrüge / sondern gebe allein territorium vnd regalia, so dieses Orts ohne das Jhrer Majest. zustünde / das Gelt aber bliebe dem Volck / Befelchshabern / Ministris vnd Officirern. König Ferdinandus hette im Jahr 47. vn̅ 48. die Böhmen mehr als vorher kein König gethan / bezwungen / die meisten Geschlechter weren condemnirt gewesen / doch hette der Krieg mehr nicht erstattet / als die Victorj genutzet / dann die Ministri so vmb Jhre Majest. gewesen / hetten dardurch auffgenommen / Jhr. Majest. Schulden aber weren so weit vermehret worden / daß hernacher aller Gewinn den Böhmen wider zugestanden: Seydhero jhre Freyheiten die Keyserl. Majest. jhnen genommen / mehr vnd vber jhrer Vorältern Zeiten befestiget worden. Jhre Majestät hetten bißhero / als ein weiser Herr dero schweren Schulden-Last Jhr hoch angelegen seyn lassen / vnd in den jüngern Land Tag die benehmung der Außschuß zu dieser Berahtschlagung begehrt / welcher so hoch erwachsen / daß fast kein Mittel zur Abzahlung dessen zu erdencken / es were dann / daß beständige Ruhe vnd Frieden in dem Land einen Weg zeigeten. Solte nun Jhre Majest. sich in grosse Werbung einlassen / die Monatlich nit vnter 200000. Gülden sich belieffen / benebens die Länder sich täglich mehr erschöpfften / abödeten / an Mannschafft vnd Vermögen abnehmen / sonderlich aber die jenige / so vnter allen Jhr. Majest. Landen am meisten Schuldt hetten / vber sich nehmen solten vnd köndten: So würde hinfüro vnmüglich seyn auß der Last zukommen / vnd recht heissen mit dem güldenen Angel gefischet: darbey zubesorgen / daß alle Cammergüter / Stätte vnd Länder nicht endlichen in frembder Fürsten Hände / vnd gäntzlich vom Hauß Oesterreich hinweg kommen / dessen alles man vberhaben seyn köndte / wann Jhre M. ohne Waffen die Vnruhe zu dämpffen fürnehme. Nun were aber die eusserste Gefahr / so auß der Kriegswerbung Jhr. Majest. vnd dero Hauß Oesterreich zu besorgen / weit höher in Acht zunehmen: Dann zum Krieg weren allezeit die Vorschläge vnd Rähte Schein: vnd annehmlich / der Anfang leicht / das Mittel schwer vnd Mühsam / der Außgang vngewiß: Jhre Majest. weren hohes Alters / grossen Schwachheiten vnterworffen / bedörfften nur der Verschonung / vnd köndten das stetige Anlauffen / Sorg vnd Vnruhe / so bey solchen Kriegsvbungen vnvermeydlich / ohne Vermehrung dero Kranckheiten vnd Abkürtzung deß Lebens nicht außbleiben: Solte etwan mit Jhrer Majestät vnter wehrender dieser Vnruhe sich ein Fall zutragen / so were nichts gewissers / dann daß die Cron Böheim gantz vom Hauß Oesterreich wegkommen würde / dann schon von langen Jahren hero hetten beyde Religionen / sonderlich die Evangelische / so sich im Land mächtig befinden / vber die langsame Hoff-Expeditiones, schlechte Außrichtungë / Eingriff in die Freyheiten / vngleiche Außtheilung der Empter / beschwerliche Vrtheil / gefährliche Procedirung vnd Handlung in Land Tägen / Vbermütigkeit / Falschheit vnd Geitz der Regenten / Vermessenheit der Geistlichen / Verachtung vnd Vndertrückung der Evangelischen / ein groß Mißtrawen / heimliche Vngedult vnd Sorg der Privirung jhrer Gerechtigkeit in die Hertzen gefaßt / vber etliche in den Oesterreichischen vnnd Steyrischen Landen fürgeloffene scharpffe Handlungen sich erstreckt / vnd da sie bey jetziger Keys. Majest. Remedirung verl offt / verspüreten sie sich viel mehr durch die Ministros eingetriebë / als zuvor durch die Schärpffe Weyland Königs Ferdinandi: die ernstliche Handlung Ertzhertzogs Caroli / der vnversehene Einfall Ertzhertzogs Leopoldt / die verdächtige Handlung deß Königs Ferdinandi / Ertzhertzogs Maximiliani / vnd Alberti (die Mittler hetten seyn sollë) Kriegshülffe / aller deren Rähte Träwung vnd Partheyische Lästerung / hetten fast alles Vertrawen von jhren Hertzë abgewendet / vnd schiene / sie die Böhmen trachteren entweder auff eine Reformation oder Enderung. Dahero auff alle gütliche schleunige Vermittelung / ohne Wehr vnd Waffen bey Zeiten zu gedencken were. Auff die Designation vnd Crönung deß Königs Ferdinandi zu bawen were mißlich: dann schon vielmals in Vngarn / Böhmen vnd andern Ländern sich zugetragë / daß sie bey Lebzeiten eines regierenden Königs / Landsfürsten vnd Herrns benandte / erwöhlte vnd gecrönte Successores andern hetten weichen müssen / sc. Darumb alle Vrsachen zum Mißtrawen höchlich zuver hüten / damit man nicht das wenige / was newlich mit grosser Mühe vnd Sorg erworben / hernach mit leichtem Vbersehen dem gantzen Hauß Oesterreich verliere. Gleiches Nachdencken were auch bey der Victorj / Jhre Majest. vnd. Kön. W. brächten mit Hülff deß gantzen Hauses Oesterreich ein grosses Volck zusam̅en / darüber auch erfahrne Häupter gesetzt weren / solches würde ohne zweifel der Cron mercklichen Schaden zufügen. Solte aber Gott auff Jhr. Majest. seiten Vnglück verhängen / wie offt geschehe / so köndte die Gemeine weniger Maß halten / als ein Potentat / dörffte nicht allein in die Länder fallen / sondern es würde auch seinen Herren gantz verlieren / sich mit einem andern Herrn versichern / vnd es nimmer zu voriger Regierung kommë lassen. Were also ein hochgefährlich Wesen / es weren gleich die Böhmen vbermannet / oder nicht: Dann weren sie vbermannet / so geriethen sie in gefährliche Desperation / die were einem jeden Potentaten mit Fleiß zu vmbgehen / damit jhm nicht geschehe / wie Keyser Sigismundo / der nicht aller deß Papsts / deß Röm. Reichs / deß Ertzhertzogen Alberti vnd seiner Brüder zusammen gesetzten mächtigen Hülffen vnd Ernst [63] vom geringen Hauffen der Hussiten geschlagen worden: Oder wie es Balduino deß Ertzhertzogs Gottfridt von Bullion Bruder / der mit 1200. Mann den Colipho mit 29000. Mann geschlagen: Oder wie dem letzten Graffen Ludwig von Flandern / der da begundte einsmals seine widerspänstige Gentes zu Niderlegung der Waffen mit Gewalt zwingen vnd zubestraffen / bedröwete auch die Stätt / daß sie sich ergeben solten / doch dergestalt / woferrn sie die Waffen von sich legten / mit vnbedeckten Häuptern / gebogenen Knien / vnd ein jeder einen Strick vmb den Halß abbäthen / vnd sich auff Gnad vnd Vngnad ergeben / darüber sie in Desperation gerahten / vnd nur mit Fünff tausendt Mann / wie reysende Wölffe herauß den Grafen angefallë / vnd biß in 40000. Mann von seinem Volck erlegt. Dergleichen weren zu allen Zeiten vnzehlige Exempla in allen Landen / sonderlich auch in den Vngarischen Kriegen zu finden / daß mit wenigen grosse Menge der Feindt glücklich erlegt worden / vnd sich also grosse Potentaten jhrer Macht nicht zu vertrawen hetten: Darzu komme daß Jhrer Majestät Volck gemeiniglich vnbezahlet were / vnd dahero baldt zur Meuterey geriethe. Mann es sich nun verzehrte / vnd keine Bezahlung hoffen köndte / weren Jhre Majestät nicht allein mit jhren Diensten in der Noth nicht versichert / sondern dörffte sich so ein vnbezahltes Volck wol auff die ander Seyten begeben / wo sie jhre Bezahlung haben köndten / zu höchster Gefahr Jhrer Majestät. Were auch wol zu bedencken / da der arme Bawersmann / wann er durch die Soldaten vbel tractirt / deß Seinigen benommen / nichts mehr herzugeben / noch zu verlieren / vnd sein eusserstes außgestanden hette / auffstehen solte: So hette man sich nichts gewissers zu versehen / dann daß die nechst anreinende mit Böhmen eine Gelegenheit zum General Auffstandt in allen diesen Ländern / mit höchster Gefahr aller Ihr. Keyserl. Majest. getrewen Landschafften / geschweigend der Böhmen verursachen. Daß nun diese Sorg mit der Cron Böheim nicht zuverachten / weisen die vorige Zeiten vnd Läufften auß / da Böhmen zum dritten mahl von dem Hauß Oesterreich sich weg / vnd auff andere Häupter begeben / ein mahl nach Ableibung Königs Rudolphi deß Andern / im Jahr 1307. Das ander mahl nach Hertzog Friderichen deß Schönen / im Jahr 1309. da sie in die 120. Jahr bey den Graffen von Lützenburg verblieben: Das dritte mahl nach Königs Ladislai 1458. Vnd hette wenig gefehlet / daß nicht das vierte mahl nach König Ludwigs / Anno 1536. Todt / Jhrer Majestät Anherr / Keyser Ferdinandus / durch Sachsen vnd Bayern verdrungen worden: Darauß zu ersehen / wie leichtlich ein so schönes Königreich von einem solchen hohen Hauß köndte wegkommen / vnd wie schwer es widerumb zu erholen / auch zu der Zeit / da die Pacta, Sippschafften vnd das Geblüt / neben einer solchen Wahl / die doch auß dem Geschlecht nicht gienge / grossen Zutritt zur Succession bereiten köndte: bey diesen Zeiten aber / da die Praetension zum Königreich einig vnd allein auff die freye Wahl der Stände gestellt / vnd hinfüro nicht mehr an ein Hauß gebunden were / darein auch die vom Hauß Oesterreich regierende König durch Reverß gewilliget / vnd dardurch jhres habenden Rechts vnnd Zuspruchs sich gleichsamb begeben / würde auff solchen Verlust gleichsamb keine Hoffnung mehr seyn / wider darzu zukommen / weil die Cron solche Häupter finden möchte / die nicht allein kein andere Macht scheweten / sondern auch ein solchen Bissen jhrem Hauß nicht mehr würden entziehen lassen. Neben der Gefahr mit Böhmen / wer auch Gefahr mit Vngarn: Dann so bald die Römisch-Catholischen Jhr. Majestät wider die Böhmen würden Vngarn zuführen: würden die Vngarn / so dieses Vnwesen für eine Religions Sach hielten / auch auff seyn / vnd einander in die Haar fallen / factiones machen / den Siebenbürger an sich ziehen / vnd weil er mächtig / den Vngarn / wegen der Spraach Verwandtnuß / einerley Gebräuche / Reichthumb / vnd deß Regiments angenehm / deß Türcken halben / dessen Vasall er were / keiner Hinderung besorgete / der Palatinus aber wider jhn etwas fürzunehmen zu schwach were / sc. köndte das jenige / was nach König Ludwigs Todt geschehen / sich leichtlich auch jetzt zutragen / nämlichen daß der Siebenbürger zum König auffgeworffen vnd angenommen / auch die Cron Böheim vom Hauß Oesterreich weggenommen würde. Bey König Ferdinando were zwar noch der Vortheil gewesen / daß mit Hülff der reichen vnerschöpfften Länder vnd deß Reichs / vnd in Hoffnung der friedlichen Regierung man dem Siebenbürger dazumal vberlegen seyn können: dieser Zeit aber were die Böhmische Hülffe entgangen / die andern Länder gar zu sehr erschöpffet / deß Reichs Hülffen schlecht / die Cammergüter entblösset vnd gesperret / desto weniger Hoffnung der Recuperation zu fassen Vber das alles were wol zu bedencken / daß die Türckischen Gesandten noch nicht auß dem Land gereyset / die sehender Christlichen Länder Vneinigkeit / Kriegs-Confusion vnd Verderben mit Augen an / würden nach Constantinopel alles referiren / der Vernunfft nach jhrem König ins Spiel ziehen vnnd anreitzen / daß er diese Gelegenheiten die Christenheit anzugreiffen nicht auß Handen liesse. Mit was Christlichem Blutsvergiessen / Verderben vnd Verlust der Länder solches zugehen / vnd wie besorglich demselben sie gantz Tributaria vnd eygen werden möchte / were leicht zu erachten. Dessen Schuldt ob sie schon den Anfängern zuzumässen / würden doch Jhre Majestät vnd das Hauß Oesterreich vnnd Spanien wegen deß Kriegs ein grosse Bürde vnd Verdacht auff sich laden. Weitere Gefahr entstünde auch wegë Verlust deß Römis. Reichs: dan̅ der Verlust mit Böheim ziehe nach sich den Verlust deß Röm. Reichs: wie hergegen die erste vnd sicherste Staffel zum Reich [64] die Erlangung dieser Böhmischen Cron were / das erwiese Praxis der Römischen Succession / dann ausser eigenthumblichem anderm Einkommen / köndte sich ein Keyser von deß Reichs Einkommen schwerlich erhalten / wie Keyser Carl der Vierte zu sagen pflegte: ein Römischer Keyser müßte mit der Böhmen Vberfluß sein Tafel bedecken / vnd seine Hochheit zieren. Daß also Jhre Majestät / wann sie wolte die Cron mit Gewalt vnd Schwerdt angreiffen / jhre vnd deß gantzen Hauses Oesterreich Macht vn̅ Hochheit mit höchster Gefahr daran wagen müßte: welches keines Wegs zu rahten / sondern allzeit auff den sicheren Weg zu gehen / das were / daß Potentaten vnd Monarchen in allen grossen Rebellionë vnd mißlichen Handlungë der Zeit nachgeben solten: dann wann das Vnwesen gestillet / Landt vnd Leute erhalten / so were die Reputation durch weißliche Remedirung in kurtzem wider zu erholen: wo aber auch mit Gewalt Landt vnd Leute erhalten würden / da were die Reputation auch dahin / vnd nicht widerzubringen. Keyser Ludwig der Gottseelige were wegen der grossen Thaten seines Va???ters vnd Anherrn der höchsten Monarchen einer gewesen: da er aber wegen seines hohen Alters sich vnd seine gewaltige Landt vnd Leute durch ein einzigen / ehrgetzigen / vermessenen / vbermütigen vnd eigennützigen Mann Bernhardum Hispanum seinen Cämmerern / deme die Keyserin selbsten Vorschub gab / regieren liesse / vnd vngeachtet man sich gleich beschwerete / der Keyser doch sich dieses Menschen nicht kondte entschlagë: seynd die Leute auff???gestanden / vnd haben zuverstehen geben / daß sie diese schädliche Regierung nicht leyden köndten: da wolte der Keyser dieses Vnwesen mit Macht vnd grossem Kriegesvolck dämpffen / weil er aber gesehen / daß dardurch die Rebellion nur grösser vnd gefährlicher worden / also daß er sich gar der Entsetzung besorgen müssen / hette er den Bernhardum abgeschafft / auch die Keyserin / biß die Lande widerumb gestillet / von sich beyseits geschickt / vnd seine Regierung darauff so vernünfftig angestellt / daß männiglichen damit zu frieden gewesen / vnd were die Vnruhe damit für sich selbsten gestillet worden. Hette demnach die Keyserin wider zu sich genommen / vnd hinfüro sein Reich vnd Land in guter vnd beständiger Reputation behalten / dessen er sonsten wider seinen Willen were entsetzet worden. Der König in Böheim der Blinde genandt / vom Hauß Lützenburg / ein berühmbter dapfferer Heldt / hette stets Rheinländer vmb sich gehabt / mit denen er die Empter in Böheimb seines Gefallens besetzt / vn̅ sie in seinem Abwesen zu Statthaltern verordnet / die alles nach jhrem Gutdüncken angestellt hetten: darüber hetten sich die Böhmen beschweret / aber nichts erhalten können: derhalben die fürnembste Herrn auff gestanden / als Leipp / Wartenberg / Rosenstein / Landenstein vnd andere / die hetten Kriegsvolck geworben / dem König vnd der Königin deß Reichs Kleynodien genommen: vnd obwol der König auch viel Volcks gehabt / were er doch mit der Königin biß an die Grentz gewichen. Keyser Ludwig hette sich darein geschlagen / beyde Theil nach Eger erfordert / vnd zu Verhütung mehrer Weyterung die Differentz mit beyder Theilen Einwilligung dahin verglichen / daß erstlichen der König schweren müssen / die Rheinländer vnd Frembden / darunter ein Bischoff zu Mayntz / vnd ein Bischoff von Olentz / neben dem Cantzler gewesen / von sich zuthun / die Empter mit Böhmen zubesetzen / vnd in seiner Abwesenheit dieselben zu Statthaltern zu machen / auch in Gegenwart deß Keysers zu vollnziehen. Darnach hetten erst die Böhmen geschworen / dem König hinfüro allen Gehorsamb vnd Trew zu leysten: darauff sie den Cantzler / der vorhin den König / vnd fast die gantze Regierung in Händen gehabt / zu Prag in Berhafft genommen / darinnen er auch gestorben: König Johannes hette darauff glücklich / vnd mit mehrer Reputation / als zuvor nie / biß an sein Ende regieret. Dieser König were eines Römischen Keysers Sohn / Keyser Carlen deß Vierten Vatter / zweyer Römischen Keyser Anherr / einer Römischen Keyserin Branherr / einer der weisesten Potentaten vnd dapffersten Helden / so jemals regieret / vnd der von Freundschafft vnd Vermögen im gantzen Römischen Reich mächtig gewesen / doch hette er für rahtsamer gehalten / in wehrender Rebellion seiner Ständen die Reputation zu suspendiren vnd nachzugeben / als sein Recht mit dem Schwerdt gefährlich zuverfechten: dann es liesse sich mit mächtigen vnd resolvirten Ständen / wie mit kleinen Provincien nicht vmbgehen / die Erfahrenheit hette es zu allen Zeiten mit sich gebracht / daß welche Potentaten die Rebellion mit der Güte vnd Suspension der Reputation hetten hinzulegen versucht / vnd in dergleichen Gefährlichkeiten gewesen / jederzeit jhre Reputation wider erlangt / welche aber auß Respect der Repuation / mit Gewalt von dem Schwerdt solcher Anstöß sich hetten erwehren wöllen / hetten sich vmb die Reputation gebracht / vnd allzeit den kürtzern gezogen. Keyser Carl der Fünffte / ein Großmütiger vnd Siegreicher Monarch / hette den Petern von Toledo / Vice König zu Neapels / auff der Neapolitaner vielfältig beschweren vber sein Indiscretion / so er gegen den Adel gebraucht / nicht nach Raht deß Fürsten von Salerno / vnd Marggraffen von Geasto nach Spanien abfordern / in Meynung / es möchte Jhrer Majest. Reputation schmälern / wann sie den / welchen sie so hoch erhaben / von den Würden wider absetzen solte: Als er aber vermerckete / daß sich die Stände wegen jhrer Beschwerung an Franckreich wolten hencken / hette er lieber den Vice König nacher Spanien abfordern lassen / als in Gefahr vnd Verlust deß Königreichs gerahten wöllen. Dergleichen hette Keyser Carl mit Ferdinando Gonzaga / welchem der König sein gantzes Regiment in Italien vertrawet / auch gethan / als die Meyländer vnd Italiäner vber seinen grossen Geitz geklagt / hetten jhre Majestät vngeachtet Ferdinandus jhro den höchsten Dienst schon verwaltet / doch den Consalvum als [65] einen bescheydenen Herrn / nach Italien abgefertiget / ohne dessen Raht Ferdinandus nichts hette fürnehmen dörffen. Also hette Jhre Majest. mit Abstellung dero fürnehmen getrewen Diener für rahtsamer geachtet / dero Reputation zu suspendiren / als mit Gewalt der Stände B???willen zu legen. Hergegen als eben dieser mächtige Keyser nach erlangtem Triumph von Teutschland Anno 155???2. in der Berahtschlagung von ferrnerer Bestallung der Administration desselben / mehr dem Duca de Alba, welcher gerahten / daß der Keyser die Teutschen / so er schon gedemütiget hette / nimmer zu den vorigen Freyheiten solte kommen / sondern mit Ernst vnd Schärpff regieren lassen / als dem erfahrnen vnd vernünfftigen Obristen Castaldo / so zur Moderation / vnd der zur Freyheit geneigten Teutschë Nation etwas nachzugeben gerahten / gefolgt / hette der Keyser vnversehener Sachen allen Ruhm vnd Reputation / so er bißhero in den mächtigen Königreichen / als Franckreich / Italien / Teutschland vnd Spanien stattlich erhalten / mit seiner Flucht vor dem Mauritio gantz außgelescht vnd verloren: sintemal die Reichs Fürsten vnd Stände hernacher viel mehr Freyheiten / so wol in Religions-???als Weltlichen vnd Politischen Sachen bekommen / als sie nie begehrt hetten. Nichts köndte aber heller vnd lauterer seyn / als der Verlust mit Niderland / wie derselbe wegen etlicher beschwerlichen Newerungen mit der Inquisition / Bermehrungen der Bistthumben Anzahl / Einführung der Spanier / nach vielem vergeblichen Suppliciren entstanden. Vnd als König Philippus in der wichtigen Berahtschlagung wider deß Gometzii Wissen / vnd zu allem Glimpff vnd gnädigster Nachgebung gegebenem Rath / dem Duca di Alba, der seinem Gebrauch nach zur Schärpffe / Straff vnd Raach / vngehört der beschwerdten Theil / gefol???et / in nichts weichë / vnd mit dem Schwerdt die Reputation erhalten wöllen / hette er neben Verlust vnzehlicher Millionen Golds / vnd vermehrung seiner Schulden seine schöne erbliche Reich vnd stattliche Land / mit allen deren Einkommen verloren / vnd mit begebung der Königlichen Reputation / den Frieden seinen gewesenen Vnderthanen anerbieten / mit jhnen schliessen / vnnd sie für freye Stände erkennen müssen. Also bliebe wahr auß der Ehfahrenheit der Weltlichen Handlung / daß gemeiniglich welche grosse Potentaten in grossen Gefährlichkeiten / als Auffständen / Vnruhen vnd Rebellionen / wichen / die suspendirten zwar die Reputation auff ein kleine Zeit / aber die nicht weichen wolten / verlöhren dieselbe offt ewig. Darwider were dieser Einwurff: Das Haupt der Christenheit seye schuldig das Vnrecht zu straffen: were wol geredet / wann solche Straff ohne grosse Vngerechtigkeit / ohne grosse Beleydigung der Vnschuldigen / zu Verbesserung deß gemeinen Wesens abgehen köndte / aber wo der Vnschuldige durch solche Buß mehr litte / als der Schuldigen / da were besser hundert Sünder zu absolviren / als einen Gerechten zu verdammen. Jhre Majest, klagten vber dreyssig Personen / von denen sie offendirt / vnd viel Tausendt armer vnschuldiger Menschë verderbten sie mit dem ???rieg / Mord / Raub / Brand??? / man stehle / plündere / verwüste / schände / fluche vnd tractire vbel / die jenige so von Jhrer Majestät solten vertheydiget werdë / alle Justitien würden gesperret / alle Policeyen vmbgekehrt / die wahre Gottesforcht vnd der wahre Gottesdienst verschwinde / darob Jhre Majest, zu halten schuldig / die abschewlichsten Sünden / Laster vnd Grewel würden begangen / so ein Potentat außrotten solte / vnd die da den Fluch vnd Vermaledeyung vber Herrn / Land vnd Leute zögen. Das hiesse ja nicht vnrecht straffen / sondern vermehren: Es hiesse nicht Reputation / sondern Devastation: So were auch das keine Reputation zu nennen / mit Gewalt jemandt bezwingen vnd vndertrucken können / weil dergleichen Lob auch mit jedem vbermächtigen Erbfeind / Tyrannen vnd Vntugend samen gemein were: Aber das were deß Namens würdig / löblich vnd nicht gemein / mit Weißheit / Glimpff / ohne Gewalt vnd Zorn / einen Auffstandt oder Rebellion zu dämpffen / durch Vernunfft vnnd Ansehen die Waffen jhren Vnderthanen auß Händen nehmen / die Vnruhen stillen / Frieden verschaffen / die Leute zur Gebühr bringe / vnd darinnen mit Lieb vnd gutem Willen erhalten können. Non parvum negocium esse, sage König Ladislaus II. zu Vngarn / placare reg???um novitatis avidum. Dann gleich wie ein berühmbter guter Medicus einen schweren vngedultigen Pattenten mit fleissiger Wartung / gesunder Wohnung / subti lem vnd reinen Tranck / besser tractirte vnd vielmehr verschonete / als eines gesunden / vnd wo er es nicht thete / die Kranckheit mehr zunehme / der Medicus aber mehr Mühe / vnd weniger Ehr davon hette: Also were jede Rebellion / Auffstandt vnd dergleichen Vnruhe / ein Kranckheit in der Republica, wolte man sie mit der Schärffe dämpffen / so blase man das Fewer auff / vnd das brenne hernach stärcker. Aber mit auffrichtiger Weißheit / Moderation / vnd würcklicher guter Reformation würde alles zum besten gewendet: Vnd were der Waffen / oder außländischer Hülffe eben so wenig noth / als wan̅ der Medicus zu geschwinder Heylung sich auff frembde Specereyen / die er nicht vermög / noch auch allezeit haben könnë / verlassen wolte. Jhre Majest. hetten zu Antrettung dieser schönen Länder / den Frieden männiglich zugesagt: darauff verliessen sich alle Land / erfreweten sich vnd frolockten darüber / vnd empfinden / daß sie das hoch bedörfften: Jetzo aber / da Jhre Majest in allen dero Landen gross Werbungen anbefohlë / die jenigen bekriegen wolten / ein solch trefflich Königreich angreiffen / vnd jhre getrewe Landt auffs eusserste / ohne einig Verursachen / beschweren liessen: da köndte darauff anderst nichts folgen / als schweres Blutvergiessen / vnd Mißtrawen vnter den Christen / die Jhrer Majestät zu schützen / vnd vor Vnglück zuverwahren vertrawet weren: das stritte wider alle Reputation: dann kein Christen [66] blutbadt im Haupt der Christenheit verantwortlich / noch viel weniger solcher Christen / die Jhrer Keyserl. Majestät Regierung vnterworffen / vnd deroselben Leib / Schutz vnd Vnterhaltung anbefohlen vnd vertrawet weren: dahero man die löbliche Regenten vnd Potentaten Vätter deß Vatterlands nennete. Wann die Kinder vnterweilen vngehorsamb / mutwillig vnd böse weren / hawete man sie doch nicht zu todt / sondern damit sich der Vatter nicht selbst deß seinigen beraube / vnd darauß jhm grosse Rew vnd Hertzenleydt verursache / hawete er sie an das Ort / da er vermeynet / daß jhnen am allerwenigsten Schaden vnd Mangel bringen möchte: Also wann die Vnderthanen bißweilen auffstünden / vnd rebellirten / were solchs nicht mit deß Schwerts Schärpffe vnd Betrohungen / als gegen Frembden vnd Feinden / an derë Verlust denselben Potentaten nichts von dem seinigen e???ntgienge: sondern mit Vätterlichen Verweissungen / mit allerhandt weiser Verschonung / Cedirung vnd züchtigen wider zum Gehor??? sam zu bringen / damit er sich nicht selbsten deß seinigen / mit schwerer Verantwortung vnd Nachtheil seiner Nachkommen beraube. Dahero man von deß gierung / als deme wegen Erhaltung der Freyheit viel seiner Orientalischen Provincien rebellirt / ja die seine Gesandten / so sie darumb straffen wöllen / gar zu todt geschlagen / jhnen gleichwol die begehrte Freyheit mit Gnaden zugelassen / vnd also die Provincien bey seinem Reich erhalten / sc. diß Sprichwort in gemein auffgebracht: Romanosignoscendo crescere: Welches den Potentaten ein sehr grosses Lob ???vnd Reputation bringe. Derhalben were auch am allermeisten das Hauß Oesterreich so hoch gestiegen / daß es vber alle andere hohe Häusser mit Lindigkeit / Milte vnd Gütigkeit gemeiniglich regieret / dahero das Sprichwort kommen were: daß ein Oesterreichtsche Vngnad besser seye / als ein Sächsische Gnade. Weil ohne Zweifel bey dem Hauß Sachsen etwa vor Jahren die Schärpffe vnd genawe Bestraffung gemeiniglich der Gnade fürgezogen were. Weil dann Jhr. Majest. Herr Vatter Marimilian der Ander / vnter vielë andern schönen Exempeln der weisen glimpfflichen Reguln / da Hertzog Friderich zu Sachsen / der zu Gotha mit vielen vornehmen Leuten / wider den Keyser / Churfürstë vnd das gantze Römische Reich rebellirt / der Römischen Cron mit Gewalt nachstellet / solches offentlich an Tag zu geben nicht geschewet: nicht allem am Leben nicht gestrafft / sondern er hette jhn auch längst vor seinem Ende auß der Verhafftung gelassen / wann nicht das Reich vnd Hauß Sachsen selbst / wegen Beysorg allerhand Vnruh seine Verhafftung für besser befunden. Mit dergleichem friedlichen vnd löblichen Regieren hette er aller Menschen Liebnuß an sich gezogen / auch dahero was er gewolt / glücklich erhalten. Ja durch die sanffte vnd weise Regierung hette das Hauß Oesterreich bißhero das Römische Reich mit höchster Reputation gleichsamb erblich possedirt: Hergegen hassete vnd versiuchte man die Spanische Regierung / wegen deren grossen Schärpffe vnd gefaßten Reputation / daß alle der Freyheit liebhabende Völcker dieselbe fast für vnleydelich hielten / vngeachtet die Schuldt nicht der Herren / sondern der Diener seye / die jhnen dardurch ein grosses Ansehen vnd Respect vor andern zu erlangen vermeyneten: Aber eben damit all jhr Fürnchmen bey der gantzë Welt verdächtig vn̅ verhaft machtë. Schließlich würde man auch ohn allen Zweifel Jhrer M. einbilden / es würde wider Jhrer Majestät vnd deß Hauses Oesterreich Reputation / daß die Böhmë sich armirten / Jhre Majest. aber nicht. Darwider weren hicoben mit etlich Exempeln erwiesen / daß gewaltige Keyser vnd Potentatë darob kein Bedencken getragen / auch wo sie schon Kriegsvolck gehabt / dasselbe wider erlassen hettë. Vnd wer diese jetzige Zeit recht ansehe / der befinde / daß der Böhmë Armirung auß Forcht Keys. M. Offension / vnd daß sie den Land-Officirern vnd andern / die der Cron gedrohet hetten / sonderlich weil die Jesuiter sehr zur Raach antrieben / beschehen / vnd weil sie nicht traweten / vnd sich wider den Angriff versichern woltë / wie der Böhmë Schrifft vnd Schreiben offentlich außweisen. Aber Jhrer Majest. Armirung geschehe nicht auß Forcht der Böhmen / noch wegë jhrer eignen Person / oder Jhrer Länder Versicherung / sondern die Böhmen zum Gehorsam zu bringen: Also daß Jhr. Maiest. ohne alle Beschmälerung dero Reputation jhr Volck erlassen köndtë / dar durch die Land der Beschwer zu entladen / vnd die Böhmen sich nicht zu entschuldigen / sie hetten auß Forcht vnd Schew deß Keyserl. Kriegsvolcks jhr Obligen Keys. M. nicht anbringen dörffen. Dienete also die V???terlassung der Werbung viel mehr Jhrer Majestät Großmütigkeit zu bezeugen / vnd zuverstehen zu geben / daß sie Jhrer Vnderthanen Arma gleichsamb für nichts achteten / vnd jhr wol getraweten allein durch dero Keyserliche Authorität solche ohne Waffen niderzulegen / als wann sie mit jhren Vnderthanen fechten wolten. Solten nun Jhre M. wider so greiffliche Vrsachen mit der Werbung lassen fortfahrë / so würden sie groffes Mißtrawen nicht allein bey frembden / sondern auch bey jhren eignen Ländern erwecken / gleich samb were solche Werbung nicht allein auff Böheim / sondern auff jhre andere Oesterreichische Lande / oder Reformation angesehen / welches dero löblicher Vorältern bey jhren Ständen erhaltenem Vertrawen vnd Reputation sehr zuwider were. Weil dann durch diese beschchene Außführung männiglich vor Augen gestellet würde / daß Jhre Keys. Majest. Jhr vnd jhrem Hauß Oesterreich / dero Landen vnd Leuten nichts schädlichers / nichts gefährlichers / noch dero Reputation etwas widrigers vnd verderblichers möchte gerahten worden seyn / als die Böhmen zubekriegen: So were nunmehr gar leicht vber das / was bey der Sachen zuthun / sich allergnädigst zu resolviren / wann nur auff einigen finem gesehen würde / nämlich damit Jhrer Majest die Cron Böheim für sich vnd dero [67] Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte. Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jam̅er in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hattë den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten. (Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürstë vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungë abzustellen.) Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnë lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichë seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vn̅ Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen. (Keyserliche Information wegen der Böhmischë Vnruhe.) Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommë / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vn̅ sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogë / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wan̅ sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personë auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielë vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten.
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Dieses aber vnd anders / ob es J. M. vnd dero Königreich zum besten / wie sie fürgeben: oder aber nicht viel mehr zu Schmälerung Jhrer Keyserlichen vnd Königlichen Hochheit vnd Reputation / vnd deß gantzen Königreichs Verderben gereichen thu / wolte J. M. einem jeden Verständigen zu erkennen geben. Baldt hierauff ist noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Vnwesen publicirt wordë / so zwar etwas weitläufftiger / aber doch gleiches Innhalts mit der vorigen gewesen / darumb wir sie auch allhie einzubringen vmbgehen wöllen. Vnter wehrender bißhero erzehlter Schrifftwechselung vnd publicirung erstgedachter Keyserlichen Information / haben sich zwar Churfürst Johann Georg von Sachsen / vnd Pfaltzgraff Friederich Churfürst / sc. wie auch die Schlesische Fürsten vnd Stände / vnd andere hohe friedliebende Personen / die Strittigkeiten zwischen Keyserlicher Majest. vnd den Böhmischen Ständen / damit vnschuldig Blut vergiessen / vnd schädliche Landsverwüstungen vermieten blieben / vnd abgewendet werden möchte / ohne Kriegsverfassungen zuvergleichen / vnd deßwegen gütliche Handlung auzustellen / sich hefftig bemühet / aber wegen der bösen vnd friedhässigen Rahtgeber nichts fruchtbarliches außrichten können. Welche dann endlichen auch so weit fürgedrungen / daß der gantze Außschlag der Sachen auff die schärpffe deß Schwerts gesetzt / vnd dem Grafen von Dampier nach Böheim anzuziehen Befelch gegeben worden. Derselbe ist solchem nach mit in 6000. Mann (Graff von Dampier zeucht in Böhmen an.) so alles außerlesen Volck / vnd mehrertheils Reuter waren / auff gemeltes Königreich fortgeruckt / vnd erstlich für Landstein / welches ein fürnehmer Paß ins selbige Landt ist / angelanget / vnd solches auffgefordert. Demnach aber die Vbergebung von dem darinn ligenden Obristen abgeschlagen worden / hat ers wider verlassen / einë andern Eingang gesucht / vnd auff das Stättlein Bistritz zu [69] gerücket / selbiges eingenommë / vnd sich allda verschantzt. Darauff ist er etliche Tag hernach vor die Statt vnd Schloß Newhauß / welches Wilhelm Schlawatë zuständig / vnd von der Stände Volck mit drey Fahnen besetzt war / kommen. Wiewol er nun solches zu vberrumpeln / vnd mit leichter Mühe in seine Gewalt zubringen vermeynet / hat er doch starcken Widerstandt gefunden: derowegen er mit Brennen vnd Plündern in der Vorstatt vbel zu hausen angefangeu. Als nun die Zeitung von solchen dingen in dem Böhmischen Läger erschollen / ist der Graff von Thurn damit eylends von Budweiß auffgebrochen / vnd die Tampirischë biß auff Bistritz getrieben / die sich dann hinder einem Teich vnd Gehöltz wol verschantzet / vnd in guter Hut den Graffen von Bucquoy mit dem Succurß erwartet: welcher auch kurtz hernach mit etlich Tausend Mann ankommen. Als sich nun hier auff die Statt Newhauß beförchtet / der Graff von Dampier würde noch einen (Schreiben der Statt Newhauß / an Graffen von Dampier.) Versuch auff sie thun / haben sie ein Schreibë an jhn geschickt / dieses Innhalts: Sie weren deß Herrn Wilhelmi Schlawatae Vnderthanen / die niemals wider den Keyser gewesen / wolten auch noch forthin biß in den Todt jhme getrew vnd gehorsamb verbleiben: hetten derohalben nicht vermeynet / daß ein solche Grausamkeit an jhnen solte verübt werden. Die Schlüssel der Statt weren nicht zu jhren / sondern in der Besatzung Händen. Bäthen derowegen / jhrer mit solchen Feindseligkeiten zuverschonen / biß sie jhn / auff erlangte jhres Herrn Erklärung / anderst beantworten köndten. (Graffen von Dampier zweyter vergeblicher Anfall auff Newhauß.) Dessen aber vngeachtet / hat Graff Dampier den 5. Septemb. noch ein Anschlag auff die Statt gemacht / die Thor zu Nachtszeit bey einem schweren Gewitter mit Petarden gesprenget / vnd in die Statt eingefalle̅ / aber doch durch Mannliche Gegenwehr / mit ziemlichem Verlust wider hinauß geschlagen worden.
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Als er nun vermerckt / daß er diesem Ort / wegen (Graff von Dampier erobert Pilgram.) guter Besatzung / nicht leichtlich etwas anhaben köndte / hat er sich auff Pilgram gewendet / die Besatzung / so vom Graffen von Thurn dahin abgeordnet / vnter Wegens vberfallen / vnd theils nidergemacht / theils gefangen / vnd also darauff die Statt in seinen Gewalt gebracht / vnd besetzet. (Böhmen werden für Rebellen erklärt.) Baldt nach deß Graffen von Dampier Einfall in Böheim / ist ein Keyserlicher Commissarius / Kaan genandt / ankommen / der hat durch offene Patenta / im Namen der Keyserl. Majestät die Böhmische Evangelische Stände / sampt jhren Soldaten für Rebellen erklärt / auch das Schloß vnd Statt Polna eingenommen / die Bürgerschafft / so Evangelisch gewesen / auff das (Reyserische machen sich den Böhmen verdächtig / daß sie die Evangelische Religion außzurotten gesinnet.) Schloß erfordert / vnd sie allda durch Jesuiten zum Abfall zur Papistischen Religion bedröwlichen anmahnen lassen: sie haben aber alsbald vnerschrocken geantwortet / vnd sich erklärt / viel lieber jhr Leben / als jhre Evangelische Religion zuverlassen. Vnd dieser Proceß ist den Böhmen sehr verdächtig fürkommen / also daß sie gäntzlich darfür gehalten / jhre Widersacher vnnd die böse Rahtgeber am Keyserlichen Hoff giengen einig vnd allein damit vmb / daß sie die Stände vndertrucken / vnd die Evangelische Religion auß Böhmen außrotten wolten / hetten auch zu solchem End Jhre Majestät / Keyser Matthiam / doch vuter einem andern Schein vnd Deckmantel dahin beredet / daß er sie also mit Kriegsmacht vberzogen. (Deß Graffen von Bucquoy Beginnen / nach seiner Ankunfft in Böhmen.) Der Graff von Bucquoy / nachdem er in Böheim ankommen / hat erstlich das Stättlein Teutschen Broda (etwa 13. Meilen von Prag gegen den Mährischen Gräntzen abgelegen) eingenommen. Er hatte sich zwar verlauten lassen / er wolte sich mit Belägerungen der Stätte vnd anderer Oerter nicht lang auffhalten / sondern mit seinem Kriegsvolck stracks auff Prag zu rücken / vnd daselbst auff dem Laurentzenberg eine Festung oder Casteel auffbawen / vmb also darauß die Böhmen zubezwingen: Dann er war zu Wien beredt worden / als wann die Böhmische Stände keine versuchte Soldaten / sondern nur lauter vner fahren Landvolck hetten. Als er aber hernach / da er in Böheim angelangt / das Widerspiel vernommen / vnd jnnen worden / daß die Böhmen nicht allein wolversuchte vnd geübte Soldaten hetten / sondern auch mit einer starcken Armada seiner Ankunfft mit Verlangen erwarteten / hat er sich eines andern bedacht / vnd sich behutsamb in seinem Läger gehalten. Nachdem jhme auch angezeigt worden / was für grosse Grausamkeit mit mordë / plündern vnd abbrennen vieler schöner Flecken vnd Dörffer von den Dampierischen / sonderlich den Heyduckë an den armen vnschuldigen Vnderthanen verübet würde / hat er solches ernstlich verbotten / vnd (Böhmische Stände befestigen die Statt Prag.) Anfangs scharpffe Disciplin gehalten. In dessen ist den Böhmischë einer in die Hände kommen / bey deme sie den Abriß gefunden / wie auff dem Lorentzen Berg die Festung solte gebawet werden: Worauff sie solches furzukommen / auff alles gute Achtung gegeben / vnnd vmb der Statt Prag mehrer Versicherung willen hinder der Newstatt Schantzen vnnd Lauffgräben zu machen angeordnet. (Böhmische Stäude suchen Hülffe vnd Intercession bey Chur Sachsen / Pfaltz / vnd den Schlesischë Fürstë vnd Ständen.) Demnach nun also das Fewer mit aller Macht anfienge zu brennen / vnd die Stände den grossen Jammer / darinn allbereit das Königreich steckte / vor Augen sahen / haben sie sich zwar den Keyserischen / so gut sie geköndt / widersetzt / vnd etliche vnterschiedliche Scharmützel mit jhnen gethan: vnter dessen aber Chur Sachsen / dem Pfaltzgraffen vnd den Schlesischen Fürsten vnd Ständen diesen Einfall zuwissen gethan / deren Intercession vnd Hülffe zu jhrer Defension nochmaln angeruffen / wie auch König Ferdinandum / vnd Ertzhertzogen Maximilian vmb jhre Fürbitt ersucht / vnd dann Jhre Majestät den Keyser selbsten vmb (Böhmen ersuchen den Keyser vmb Stillstandt der Waffen / vnd Fortsetzung der gütlichen Tractation.) Stillstandt vnd fortsetzung einer gütlichen Tractation durch Schreiben gebeten / nachfolgenden Innhalts: Es würden die jenigen Wort (wegen besorgenden Einfalls deß gemeinen Pöfels in die Clöster / sc.) durch welche er were erzörnet worden / anderst als sie gemeynet / außgelegt: käme jhnen gar beschwerlich für / daß der Graff Dampier in Böheim eingefallen / vnd demselben Iohan-Eusebius Kainus mit etlich Tausendt Mann / vnd Keyserlichen Patenten gefolget seye: da sie doch seine getrewe Vnderthanen seyen vnd verbleiben wolten. Begehrten nichts mehr als den Frieden: derohalben solte er solchen Feindlichen Vberzug einstellen / auch solche Patenten wider sie vnd jhre Soldaten abschaffen: dem gütlichen Vertrag einen Fortgang machen: dann sie jhme / wo sie nur der Religion / vnd deren darzu gehörigen Privilegien versichert seyn köndten / allen Gehorsam erzeigen wolten. (Keyser Matthias erbeu??? sich der Böheimischen) Auff dieses Schreiben hat der Keyser den Böheimischen Ständen / den 6. Septembris / eine Antwort vberschicket / dieses nachgesetzten Innhalts: Weil alle seine Trewhertzige Abmahnungen (Begehren ein Genügë zuthu??? / woferrn sie jhr Volck beurlauben würden.) vergeblich abgeloffen / vnd die Stände den Anfang an den Kriegsverfassungen gemacht / dardurch seinen getrewen Vnderthanen nicht geringer Schaden zugestanden / als hette er notwendig solchem Vnheil zu wehren / Kriegsvolck in Böheim schicken müssen. Alles Vbels / so hier auß entstünde / weren sie Vrsach. Wann sie aber seine getrewe Vnderthanen seyn wolten / solten sie von jhrem Regiment abstehen / das Kriegsvolck beurlauben / sich zu Ruhe begeben / vnd seinen Edicten statt geben / so wolte er gewisse Personen ernennen / die die Sach vergleichen solten / sich auch auff Königs Ferdinandi / vnd der Churfürsten Intercession also verhalten / daß seine Güte vnd Miltigkeit der gantzen Welt bekandt würde. Er wolte auch kein Feind deß Vatterlands seyn / sondern die Stände bey jhren Privilegien erhalten / vnd die jenigen / denen Vnrecht geschehen / beschützen. Sonsten were seinem Kriegsvolck befohlen / daß sie seinen getrewen Vnderthanen kein Leydt zufügen solten. Die nun durch jhren Vngehorsamb in Vnglück kämen / hetten niemands [71] anders / als jhnen selbs die Schuldt zuzumessen. (Königs Ferdinandi Schreiben an die Böheimische Stände / wegen seiner begehrten Intercession.) Mit diesem Schreiben hat auch König Ferdinandus den Böhmischen Ständen / wegen der von jhme begehrten Intercession / nachfolgender weise geantwortet: Er hette so baldt von der Zeit an / als er von diesem gefährlichen Wesen etwas vernommen / auß besonderer Lieb vnd Affection gegen dem Königreich Böheim / nicht vnderlassen / auch deßwegen noch vnersuchet / Jhre Keyserliche Majest. dahin zuvermögen / daß diesem Vnwesen bey Zeitë Raht geschafft würde: wolte auch noch ferrner solche seine Intercession forttreiben / vnd bey Jhr. Keyserl. Majest. (wo sie nur selbsten jhnen nicht verhinderlich seyen / sondern zu seinen Vätterlichen Befehlen vnd Erklärungen sich bequemen würden) daß alle Vnruhe in der Güte beygelegt würde / außrichten. (Mährische Stände kom̅en nach Prag.) Vnter diesen gewechselten Schreiben / seynd der Mährischen Stände abgesandte zu Prag ankommen / vnd haben die Böhmen zum Frieden vermahnet / darneben vermeldet / daß das Marggraffthumb Mähren / ehe es von den Vrsachen dieser Vnruhe besser vnterrichtet / die begehrte Hülffe nicht leisten köndte / dar auff jhnen die grosse Böheimische Apologj / sich darinnen zu ersehen fürgelegt worden. (Schlesische Fürstë vnd Stände versprechen den Böhm??? Hülffe.) Die Schlesische Fürsten vnd Stände / weil sie auch von den Böhmen / neben der begehrten Intercession / vmb die / wegen jhrer Vnion schuldige Hülff angeruffen worden / haben eine Versamblung zu Breßlaw angestellt / vnd nach vielfältiger Berahtschlagung / beschlossen / daß / weil sie auch in jhrer Religions Vbungen ein gute Zeit hero von den Römisch-Catholischen hart angefochten / auff jeden begebenden Fall etlich Tausendt Mann zu Roß vnd Fuß geworben / vnd davon den Böhmë eine Anzahl zugeschickt werden solte. Doch haben sie bemeldte Hülffleystung gantz allein auff den Religions Puncten gesetzt / vnd auff die Maß vnd Weise / wie es die Vnion erforderte / allerdings conditionirt / vnd vorbehalten / so baldt beyderseits Religions Beschwerden abgeholffen / vnd de amplius non turbando Sicherung gemacht seyn würde / daß alsdann die Hülffe wider ab: vnd zurück geführet werden solte. (Vermahnë die Böhmë gütliche Mittel anzunehmen.) Doch ehe sie solche versprochene Kriegshülffe fort ???eschickt / haben sie nicht allein durch sonderliche Abgesandte bey den Böhmischen Ständen / daß sie moderata Consilia vnd billiche glimpffliche Mittel nicht auß schlagen solten / Anmahnung thun lassen / sondern auch an die Keyserliche Majestät (Schlesische Fürstë vnd Stände bringë jhre Religionsbeschwerdë beym Keyser an / vnd suchen / der Böhmischë Vnruhe in der Güte abzuhelffe̅.) ein anschenliche Legation abgefertiget / bey welcher der Hertzog zu Lignitz vn̅ Brieg / Herr Johann Christian / Obrister Hauptmann in Ober: vnd Nider Schlesien mit zwey hundert Personen gewesen / die bey Keys. Majest. jhre Beschwerden / welche sie nun ein gute Zeit hero in jhrer Religion erlitten / angebracht / vnd vmb Abhelffung deroselben demütig gebeten: darneben auch wegen der Böhmischen Vnruhe deroselben zu Gemüth geführet / was für grosse Gefahr bey solchen Empörungen zu beförchten / wie offtmals bey gantzë Königreichen vnd Fürstenthumben hierdurch die grösseste Enderung sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grundt giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrüttungen für Vngemach / ja ensserste Noth Schuldige vnd Vnschuldige außstehen müsten / inmassen dann ein jeder Krieg nichts anders / als allerley Vnheil in Religions: vnd Prophan Sachen mit sich brächte / vnd köndte kein Jammer vn̅ Vnglück so groß seyn / daß nicht hiebey zuvers???üren: Derowegen gebetten / daß J. M. den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen wolte / dardurch alle Gefährlichkeit möchten vermitten / vnd die Länder zur Ruhe gesetzt werden. Bevorab / weil auch etliche Chur: vnd Fürstliche Häuser so innständig vmb gütliche Bergleichung anhielten. (Keyser Matthias befiehlt eine Versamblung zu Breßlaw zu halten.) Hier auff hat der Keyser eine Versamblung der Fürsten vnd Stände zu Breßlaw anzustellen befohlen / mit vermelden / daß er zu ferrnerer der Sachen Beschaffenheit Erkündigung / vnd Erklärung deß Böheimischë Vnwesens seine Commissarien abordnen wolte. Nachdem nun diese Versamblung jhren Anfang (Schlesier bitten nochmalen schrifftlich den Keyser / dem Böhmischë Vnwesen in der Güte abzuhelffë / mit vermeldung / daß sie sonsten / weil es eine Religionssach seye / jhnen mit Hülff beyspringen müßten.) genommen / haben alsbaldt die Fürsten vnd Stände / als sie den Anzug deß Keyserl. Volcks nach Böhmen vernommen / den 28. Augusti an den Keyser eine Bittschrifft abgehen lassen / dieses Innhalts: Jhrer Majest. wolten die Böheimische Vnruhe vielmehr durch glimpffliche Mittel / als durch Fortstellung der Kriegsmacht zu einem friedlichen Stand bringen: derohalben dero fortgeschicktes Kriegsvolck von den Böheimischen Grentzen zurück abfordern / vnd die jenige Intention ergreiffen / welche zur gütlichë Vergleichung ersprießlich seyen / vnd dardurch das entstandene vnwesen abgewendt / vn̅ alles zu einem erwünschten ruhigen Stand wider gebracht werdë möchte. Darnach / in Ansehung dieses fürnämlich die Religionssach betreffen thu / J. M. sie nicht verdenckë wolte / daß sie jhrer / in deren zwischen denen sub Vtraque in Böhmen / vnd denen Augspurgischen Confessions Verwandten Fürsten vnd Ständen in Schlesien auffgerichteten Vnion / in Puncto Religionis, so thewer vnd hochversprochenë Hülff (doch nicht wider J. M. Keyserl. vnd Königliche Person) numehr Folge leysten / vnd mit derselben (Keyser Matthias läßt den Schlesiern anmelden / daß das Böhmische Wesen kein Religionssach seye / vnd sie deßwegë auch derselbë sich nicht anzunehmë hetten.) sich gebühr-vnd verantwortlich erzeigen müssen. Auff diß hat der Keyser etliche Commissarien nach Breßlaw abgeordnet / die in seinem Namen den Fürsten vnd Ständen fürgebracht / was massen die Böhmische Vnruh auß keinen Religionssachë / sondern allein auß Politischë Excessen jhrë vrsprung genom̅en: derhalben auch selbige die mit den Fürstë vnd Ständë getroffene Vnion nit angienge / vnd hettë sie sich mit einziger Hülffleistung der jenigë / so solche Exceß verübt / nit anzunem̅en. Auff solches Keyserliche Anbringen haben die bemelte Fürsten vnd Stände jhre Meynung dem Keyser zugesendet / nämlich daß sie nicht anders (Schlesier erkennë das Böhmische Wesen für ein Religionssach.) befinden köndten / als daß dieses alles / was bißhero im Königreich Böhmen fürgeloffen / nichts anders / als die Religion vnd deroselben Turbirung anlangete / vnd daß sie sich dahero für [72] schuldig erkenneten / den Ständen sub Vtràque in Böhmen mit Hülff beyzuspringen. (Schlesier schicken den Böhmen die versprochene volck-Hülffe.) Vnter dessen haben sie die in jhrer mit den Böhmen auff gerichten Vnion benandte Volck-Hülffe nacher Böhmen fortgeschickt. Vnd durch ein gemein Außschreiben / daß sie zu solcher Hülffleystung den Böhmen verpflichtet / deducirt / dieses Innhalts: (Lassen deßwegen ein gemein Außschreiben ergehë.) Demnach Jhre Keys. Majest. bey Jhr. Fürstl. Gn. Johann Christian Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg / eine Zusammenkunfft der sämptlichen Fürsten vnd Ständen / nach geendtem Fürsten-Recht zu halten / die Verordnung gethan / hette derselbe / als die Stände an grosser Anzahl sich eingestellt / durch dero Commissarien anbringen lassen: Vngeachtet wie hoch Jhr. Keyserl. Majestät Authorität vnd Hochheit durch Abstürtzung der zweyer Land Officirern vnd eines Secretarij offendirt worden / hetten sie doch an jhrer Vätterlichen Vorsorg gar nichts erwinden lassen / damit alle Kriegs Empörung abgewendet / vnd durch den ordentlichen Weg Rechtens diesem Vnwesen abgeholffen werden möchte / auch deßwegen den Ständen in Böheim durch offentliche Patenta angekündiget / daß sie bey jhren Privilegien vnd Majestätbrieff solten gelassen / vnd jhre Gravamina abgeschafft werden / derohalben sie vermahnet / von den Kriegsverfassungen abzustehen / vnd das geworbene Volck zubeurlauben / welches er gleichfals zu thun sich anerbotten. Aber die Stände hetten nicht allein dieses alles hindan gesetzt / trotzige vnd bedröwliche Antworten gegeben / sondern auch eyferig zu den Waffen gegriffen / vnd von Tag zu Tag mit mehrerm Volck sich gestärcket: also daß Jhre Majestät dannenhero verursachet worden / jhr geworbenes Kriegsvolck in Böhmen fortzuschicken / wiewol Jhr. Majest. daß sie dero Edicten Folge leysteten / die Waffen niderlegten / vnd von ferrnern Thätlichkeiten abstünden / die Stände nochmals ehe solch Volck fortmarschirt / ermahnen / Keyserliche Perdon / da sie solches thäten / offeriren / vnd außdrücklich daß sie zu keiner Tractation in Entstehung dessen einwilligen köndten / andeuten lassen. Darnach hette Jhre Keyserl. Majest. durch 18. Motiven angemeldet / sampt das Böhmische Wesen keine Religions Sach were / vnd also die mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien getroffene Vnion nicht angienge / derowegë den Fürsten vnd Ständen nicht gebürete / sich der jenigen / so solche Exceß verübet / weder auß der Vnion / noch jhren Eyds-Pflichten / mit einziger Hülffleystung anzunemmen. Nun hetten Fürsten vnd Stände diese Jhrer Keys. Majest. gethane Erinnerung in reiffe Berahtschlagung gezogen / vnd erinnerten sich darbey / was sie hiebevor durch Schrifften vnnd Gesandschafften Jhr. Keys. Majest. zu Gemüth führen lassen / was nemlich für grosse / offters auch vnwiderbringliche Gefahr bey solchen Empörungë zu beförchten / wie offtmals bey gantzen Königreichen vnnd Fürstenthumben hierunter die gröste Veränderungë sich begeben / auch wol gantze Länder zu Grund giengen / vnd was sonsten bey dergleichen Zerrütigkeiten für Verderb / Vngemach / ja eusserste Noth schuldige vnd vnschuldige außstehen müßten: Inmassen dann ein jeder Krieg nichts gewissers / als gäntzliche Verwüstung deß Lands / Zerrüttung deß Religion-vnd Prophan-Friedens / der Justitz / aller guten Constitutionen vnd Ordnungen / Zucht vnd Erbarkeit / auch deß Respects der Vnderthanen gegen Jhre Obrigkeit / Steckung aller Commercien vnd Handthierungen mit sich bringe / vnd köndte kein Jammer vnd Vnglück so groß seyn / das nicht hiebey zuverspüren: Derowegen dann Allervnderthänigst gebeten / Jhr. Keys. M. wolten den allergelindesten Weg ergreiffen / vnd solche Mittel an die Handt nehmen / dadurch alle Zerrüttung vnd Gefährligkeit möchten vermitten / vnd die Länder zu Ruhe gesetzt werden / bevor ab weil auch etliche hochansehenliche Churfürstliche Häuser so embsig vnd inständig vmb die gütliche Interposition anhielten / vnd deßwegen alles Fleisses sich bemüheten. Es hetten auch Fürsten vnd Stände nicht vnterlassen / durch Abgesandte bey den Böhmischë Ständen / daß sie moderata Consilia, vnnd billiche glimpffliche Mittel nicht außschlagen solten / fleissige Anmahnung zuthun. Nun aber were gleichwol nicht allein auß solcher Gesandten Relation / sondern auch auß etlichen zugeschickten Schreiben / auch mündlichen Berichten / die sie durch jhre vnterschiedliche abgeordnete Personen / im Mittel der Fürsten vnd Ständen thun lassen / so viel zuverspürë gewesen / daß sie sich dahin erklärt / daß sie Jhr. Keys. Majest. getrewe / gehorsame vnd beständige Vnderthanen seyn vnd verbleibë wolten / daß jhnen auch die Allergnädigste Keyserliche Resolution / darinnen Jhr. Keyserl. Majest. angedeutet / durch ansehenliche Commissarios diesem Vnwesen abhelffen zulassen / in aller Vnderthänigkeit gantz angenehm were / vnnd sie mit hertzlichem Verlangen darauff warteten / inmassen sie dann deßwegen an König Ferdinandum, so wol auch an den Ertzhertzogen Maximilian gantz beweglich geschrieben / vnd Jhre Keyserl. Majest. noch weiter zu solchen gütlichen Mitteln zubewegen gebeten: So hetten sie auch die von Chur: vnd Reichs Fürsten beschehene Interposition mit sonderm Danck beliebet / selbsten innständig durch jhre Gesandte darumb angehalten / wie nämlich die gütliche Tractata mit ehestem ins Werck gestellet vnnd effectuirt werden möchten: Daß sie aber von der auffgerichteten Defension / ehe sie der gütlichen Tractaten vnnd Mitteln / auch Abhelffung der Religions-Bedrangnuß vnnd deß Majestät-Brieffs genugsamb gesichert würden / nicht abstehen köndten / geschehe allein vmb der Fried: vnnd Religionhässigen Räthe willen / deren theils baldt Anfangs sich nicht allein von dem Majestät-Brieff / sondern auch von der Vergleichung mit denen sub Vna, auch der erfolgten Amnistia selbsten gantz außgeschlossen / vnnd dardurch wie sie gegen denen sub Vtraque vnnd dem Majestät-Brieff affectionirt, [73] mehr als gnugsam an Tag gegeben / theils sonsten an Vervnruhigung der Religionsverwandten ein hertzliches Gefallen getragen / auch wider die Religion je mehr vnd mehr zu practiciren nit vnderlassen: vnd ob wol von Jhrer Keys. Maj. angedeutet worden / mit glimpfflichen Mitteln zu verfahren vnd diesem Vnwesen vätterlich abzuhelffen / so weren doch solche dergestalt nicht zu verspüren gewesen / daß solche zu Abhelffung vnd Assecuration deß Religionwesens gerichtet / inmassen dann dergleichen in keinem Patent noch Außschreiben zu befindë: vielmehr müsten sie mit sonderm Kummer vnd Schmertzen vernehmen / daß J. Key. Maj. in diese Gedanckë gebracht würden / samb dieses keine Religions Sachen weren / daß auch die Zerschleiffung der newauffgebawten Kirchen zu Clostergrab / vn̅ die gefängliche Einziehüg der Vnderthanen zu Braunaw / dë Majestätbrieff nit angiengen / vnd daß J. Key. Mai. die Rebellen zum Gehorsam bringë wolten / in massen dann bey Jhrer Key. Maj. Erklärung die Stände für Rebellen erklärt werden wollen / da sie doch vor Gott vnd aller Welt bezeuget / daß sie Jhrer Keys. Maj. getrew zu seyn vnd zu verbleibë / auch bey derselben / wann jhnen nur gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgete / vnd die schädliche Räthe abgeschafft würden / Gut vnd Blut zuzusetzen begierig weren: vnd daß auch in der Zeit das Keyserische Kriegsvolck gewaltsamer Weiß in das Königreich eingefallen / viel arme Leut vnschuldiger Weiß vmbs Leben gebracht / vnd also viel vnschuldig Christen Blut vergossen / darbey dan̅ auch der kleinesten Kinder / so an der Mütter Brüsten gelegen / nit verschonet / sondern dieselbë von einander gehawen vnd dë Müttern also vorgeworffen worden: wie sie dann auch viel Flecken vnd Dörffer in die Aschen geleget / vnd also mit Rauben / Morden / Plündern vnd Brennen / ohne Vnderscheid / was für Religionsverwandten solcher Schadë betroffen / feindseliger Weiß verfahrë worden / dardurch dan̅ keine gütliche Mittel in effectu, sondern endliche Ruin vnnd Verwüstung deß Königreichs Böheimb offentlich / mit Vertilgung vieler vnschuldiger Seelen zu vermercken. Vnd ob wol bey Jhrer Keys. Majest. die Böhmische Ständ vnder dato 29. Augusti alles vnderthänigsten Fleisses gebetten / weil sie deß liebë Friedens begierig weren / J. Key. M. wolten den Fortzug deß Kriegsvolcks allein inhibiren / alle feindselige Thätlichkeiten einstellen / obgedachte Erklärung cassiren / vnd die angedeutete gütliche Mittel durch die Interposition befördern lassen / so were doch solchem jhrem Bitten gar nicht statt gethan worden / sondern es befinde sich / daß alles noch in den höchsten Extremiteten beruhe / in dem Jhre Keys. Maj. dero Kriegs Macht wider zu rück zu fordern / oder ein beständigen Anstand zu machen / sich biß dato nit entschlossen / von jhnen den Ständen aber die Disarmirung einë Weg als den andern von erst erfolgen / vnd nachmalen wegen gütlichen Tractats vnnd Composition eine Resolution erwartet werdë solte / auch würde deß Religionwesens vnd deren Assecuration / in gleichem wegen der bösen Räthe das wenigste nicht gemeldet Hergegen aber hetten die Stände mit Originalien zu belegë / daß die Jesuiten in jren consiliis nit zum Frieden / sondern zum Krieg rathen theten / mit Vorgeben / jetzo were die gewünschte Zeit / das Königreich Böheimb vnnd die Länder zu vberziehen vnd sie vmb den Majestätbrieff vnd priuilegia zu bringen / sc. Welches Jhrer Key. Maj. Fürsten vnd Ständ Augspurgischer Confession darumb bey Anregu̅g deß ersten Puncts der Keyserlichen Proposition etwas weitläufftiger andeuten wollen / damit Jhre Key. Maj. vmb so viel desto beständigere Nachricht haben möchten / was die Stände in Böheim gleichwol auff dieses / daß Jhr Key. Maj. alle mögliche zu Glimpff vnd Güte gerichtete Mittel vorgeschlagen hette / vnd daß die Stände jhres Theils solche gar nicht eingehen wollen / vor vnd einwenden theten. Die gehorsamen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wolten zwar hertzlich wünschen / daß baldt Anfangs den Religions-Betrangnussen in Böheimb gebührlichen abgeholffen / die sub vtraq; bey dem Majestätbrieff vnd der Vergleichung sub vna geschützet / vnnd da je was zweiffelhafftigs gewesen / beyderseits an gehörige Ort zum versprechen gewiesen / vnnd nicht baldt ante sententiam mit der Execution / beydes in Zeschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / vnd mit gefänglicher Einziehung der Vnderthanen zu Branaw were verfahren / vnd also zu solchen grossen Extremiteten von denen / die vielleicht nit gefallen hetten / daß beyderseits Religionsverwandten in Fried vnd Einigkeit beysammen wohnen solten / Vrsach gegeben worden. Weil es aber in diesen Zustand nunmehr gerathen / vnd demselben füglicher nicht / als durch die Anfangs von Jhrer Keys. Maj. vorgeschlagenen gütlichen Tractaten abzuhelffen / auch gantz vnmüglich schiene / wann man beyderseits auff den extremis beruhen / vnnd durch Kriegsmacht dieser Sachen ein Außschlag gegeben werden solte / daß nicht das Königreich Böheimb / vnd die incorporirte vnnd andere annahende Länder darüber gäntzlichen erschöpffet vnnd verderbet würden / auch als dann schuldige vnd vnschuldige zugleich leyden vnd vndergehen müsten: Als bitten diesem nach Jhr. Keyserl. Majest. die gehorsame Fürsten vnd Stände abermals / Jhr. Keys. Majest. wolten doch Jhre Keyserliche vnd Königliche Gnaden / Milte vnnd Sanfftinut nicht gantz verschliessen / die Vnschuld vieler Christen vnnd sonderlich derer Länder / die jederzeit in standhaffter Trewhertzigkeit / Gut vnd Blut / vnd alle das eusserste bey Jhr. Keys. Maj. vnd dero Vorfahren willig zugesetzet / aller gnädigst behertzigen / auch der Chur-vnd Reichs Fürsten trewe Intention in gnädigste Acht nemen / vnd zu solchen Mitteln sich bewegen lassen / die zu Ruhe Fried vnd Wolstandt der Länder nutzlich / zu Hinlegung dieses Vnwesens dienlich / vnd dardurch den Religionsbeschwerden gäntzlich abgeholffen werden möchte. Was nun den andern Punct in der Keyserlichen Proposition anlangte / darinnen Jhre Keys. [74] Majest. durch etliche Vrsachen die Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession anermahneten / daß vngeacht der zwischen den Ständen in Böhmen vnd Fürsten vnd Ständen in Schlesien auffgerichte Vnion / sie sich in dieses Vnwesen einzumischen / oder mit einiger Hülffleistung den Ständë zu willfahrë nit befugt weren: da setzten Fürsten vn̅ Stände in keinë Zweiffel / J. Key. Mai. würde ingedenck seyn / was sie deroselben / so baldt die Vnruhe in Böhmen erschollen / jhren Pflichten nach zu Gemüth geführet / nemlich daß vielfältig zu beweisen / daß auß schwerë Religions vnd Gewissenszwang / vnd sonderlich warüber Königliche vnd Keyserliche Priuilegia vnd Concessiones außgangen / endlich nichts anders in einem Land zu gewarten / als desselben endliche Zerrüttung / Verwüstung / grosse Empörungen / mutationes vnd der gäntzliche Vndergang / darneben so hetten Jhrer Keys. M. die gehorsamen Fürsten vnd Stände auch ferner durch viel Vmbstände zu erkennen gegeben / wie nemlich dieses Vnwesen auß der Religion seinen Anfang geschöpffet / vnd wie von Jahr zu Jahr die Beträngnuß vberhand genommen / daß endlich diese extrema darüber erwachsen / vnd dannenhero gehorsambst gebeten / Jhr. Keys. Maj. wolten aller gnädigst dahin sinnen / wie den Religionsverwandten in Böhmen vnd Schlesien / schleunige Satisfaction / vnd gnugsame Assecuration in puncto Religionis erfolgen / dardurch allen Beschwerlichkeiten abgeholffen vnd alles widerumb in guten Frieden vnd Wolstandt gesetzet werden möchte / vnd diese jhre trewhertzige Intention desto mehr zu erweisen / hetten an J. Keys. Maj. sie mit grossem Vnkosten eine Absendung geschlossen / vnd durch folche obgesetzte Petition ferner vrgiren / auch vmb gute Satisfaction zum fleissigsten anhalten lassen; wie sie dann in gleichem auch den Ständen in Böhmen / daß sie nemlichen schuldig weren / allen moderatis consiliis vnd mediis sich zu bequemen Erinnerungë gethan / alles zwar zu solchem End / damit in J. Key. Maj. Königreichen vnd Landen / vnder beyderseits Religionsverwandten aller Mißverstandt auffgehaben / hingegen gute Vertrawlichkeit erhalten / auch zu Jhrer Key. M. selb. sten vnd der Land gutem Auffnehmen vnd Wolstand / der Fried vnzerrüttelt bleibë / vn̅ die Einheimischen Empörungen gestillet werden möchten. Vnd damit Jhrer Keys. Majest. noch vmb so viel mehr klar gemacht würde / daß die in Böhmen entstandene Vnruhe auß nichts anders / als auß der Religion herrühre / vnd das Leut seyn müsten / die offters nur auß Neydt der Religion / an Vnruhe der Länder gleichsam ein Frolocken hetten / vnd solche wo sie wissen vnd könten / stifften vnd befördern helffen. Sie hetten ferrner Jhrer Keys. Majest. vnderschiedlich referiret / was es für einen Zustandt in Religions Sachen von etlich Jahren hero in Schlesien gehabt / vnnd wie schwere Beträngnuß die Augspurgische Confessionsverwandten erduldet hetten / vnd weil Jhr. Key. Majest. durch jhren Abgesandten sich gnädigst anerbieten lassen / vber der Länder Priuilegien zu halten / so hetten die gehorsamen Fürstë vnd Stände wol verhoffet / J. Key. M. würden deß Königreichs Böhmen vnd dieses Landes bey nechster Absendung vorgetragene Religions Beschwer / darfür erkant vnnd gnädigst befunden auch alles dahin gerichtet haben / daß zum ehisten solchem rath geschafft / vnd mit gewüriger Assecuration denselben were remediret worden / bevorab weil Jhrer Keys. M. allergn. bewust / in was Coniunction vnd Vnion in puncto turbatae Religionis die Stände in Böhmen sub vtraque mit den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien verbunden / vnnd wie sie beysammen zu halten schuldig weren. Es befinden aber Fürsten vnd Stände erstlich auß der Keyserlichen Proposition / daß Jhrer Key. M. dieses wolte eingebildet werdë / als ob die Vnruhe in Böhmen gar nit auß der Religion herrühren könne / daß auch kein Offension erweißlich / vn̅ daß die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab / wie auch die Bestraffung der armë Leut zu Braunaw / vnd was dergleichen mehr were; den Majestätbrieff nicht angienge: dann vnd fürs ander in Jhrer Key. Maj. jüngsten der Fürsten vnd Stände Abgesandten auff die Religions Grauamina ertheilten Resolution / daß angeregte Grauamina keiner Importantz geachter / sondern dahin angesehen worden / als wann in denselben nichts wider Recht vnd Billichkeit geschehen were. So viel nun die erste Erwegung der Stande in Böhmen Praetension betreffe / were es gantz vnverneinlich vnd notorium, daß die Kirch zu Clostergrab allererst / da die armen Leute solche gantz auffgebawet / zerschleifft worden; in gleichem daß etliche Bürger zu Braunaw in gefängliche Hafft genommen / jhnen die Schlüssel in die Böheimische Cantzley einzulieffern befohlen worden: daß auch als die Defensores zusammen kommen / vnnd dieses Religionwerck berathschlagen wollen / man Jhre Keyserl. Maj beredet / samb dieses Werck wider Jhrer Keys. Maj. eygene Person vnd Hochheit angesehen / vnd dannenhero so hochbedräwliche Befelch an die Defensores außgegangen / inmassen dann die jenige / so der Religion zu wider / diese sondere Art hetten / daß sie auß Religions Sachen Rebellion vnd Politische Exceß der höchsten Obrigkeit einzubilden pflegten: daß auch wie der Rath der alten / newen / vnd kleinern Statt Prag selbsten gestünde / man die Defensores trennen wollen / in dem sie auß jhrem Mittel auff Erforderung der Defensoren niemanden abzuschicken anermahnet worden: daß man auch solche Instructiones gegeben / daß ohn den Keyserlichen Richter (zu welchem Ampt stets Römisch-Catholische gebraucht wordë) die sub vtraque nit zusammen kommen solten / vnd daß in jetziger Keyserlichen Proposition / die Zerschleiffung der Kirchen zu Clostergrab gebillichet / vnd für eine Religions Turbation nit wolte gehalten werden / ja daß man vorgeben dörffte / Keyser Rudolphus hette nicht macht gehabt / den Majestätbrieff zu geben / derselbe were vi & dolo außgewunden worden: daß auch die Stände in Böhmen klar von sich schrieben / samb sie die Originalia bey [75] Handen / in welchen die Jesuiten schreiben vnd rathen helffen / wie auch vorgedacht / jetzt were Zeit / das Königreich Böhmen zu vberziehen / sie vmb die Majestätbrieff / Freyheiten vnd priuilegia zu bringen: Endlich daß auch auff offentlichen Cantzeln die Religionsverwa̅dte zu wider dë Majestätbrieff / angetastet/vnnd allerhand Aufflagen vnd Schmähungen jhnen begegneten. Daß aber nun diese vn̅ andere Beschwerlichkeiten nichts anders als Religions turbationes vnnd Verfolgungen weren / hetten Fürsten vnnd Stände nach jhren Pflichten anders nit befinden können / vn̅ gebe jhnen mit wenig Kummer / daß solche schwere Verhinderungë der Religion / vn̅ derer freyen Vbung / von Jhrer Keys. Maj. Räthen nit wolten für Religions Sachen vn̅ Betrangnussen erkennet vnd gehalten werden: worauß dann erschiene / daß die Stände in Böheimb sub vtraque nit vnbillich jhren Betrang der Religion anzögen / vnd solche den Fried vnd Religionsgehässigen Räthen zu schrieben. Vnd könte nunmehr nicht verneinet werden / sondern es were klar vnd offenbar / das Kirchen zerschleiffen / vmb Auffrichtung der Kirchen vnd Vbung deß exercitii Religionis die Leut mit Gefängnuß zu straffen / die Schlüssel zu den Kirchen abzufordern / vnd dergleichen mehr / anders nichts als Religionsbeschwerungen weren: welches alles nunmehr auch dahero erweißlich / daß die Stände in Böhmen vor Gott / Jhrer Keys. Maj. vnd der gantzen Welt bethewreten / daß sie Jhrer Key. Maj. vnd gehorsame Vnderthanen verbleiben wolten / vnd bey derselben Gut vnd Blut zu zusetzen / wann jhnen nur Assecuration in puncto Religionis erfolgete. Dannenhero weil sie keine Weltliche vnd Politische Sachen vnd praetensiones vorgebë / sondern allein vmb Assecuration (die Jhrer Keys. Maj. zu vollziehen gar nit schwer) anhielten / hetten Jh. K. Maj. vmb so viel mehr zu erkennen / daß es den Ständen allein vmb die Religion vnd derselben Sicherung zuthun. Gleich vnd ebenmässige Beschaffenheit hette es fürs ander mit den Beschwerden / so Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession in puncto Religionis die Zeit hero erlitten / vnd fast bey allen Absendungen Jhrer Key. M. vorgetragen vnd vmb Remedirung gebetten / wie dann solcher Deductionen / Klagen vnd Schrifften der Schlesischen Expedition genugsamb zu befinden / vnd derowegen vnnöthig / solche allhie widerumb zu erholen. Vnd hetten Fürsten vnd Stände jederzeit der Zuversicht gelebet / daß demselben durch eine dem Majestätbrieff gemässe Resolution hette sollen abgeholffen werden. Daß nun aber diesen Religionsbeschwerden nit allein nit abgeholffen / sondern noch / was hinc inde für Turbationë ergangen / gebillichet wordë / were auß Jhrer Keys. May. newlich ergangener Resolution mit mehrerm zu befinden. Dan̅ fürs erste würde in solcher Resolution auff ein blosse Assertion deß Catholischen Parts / die Religions-Sachen für einë Politischen Exceß angenom̅en. Vors ander würde das gantz negociü Religionis nit auff den Buchstaben deß Majestätbrieffs fundiret / sondern auff Bericht der Com̅issarten / vnd auff Jhrer Key. Maj. darauff erfolgende Resolution. Da doch J. Keys. Maj. sich aller Befehl / Rescript / Commissionen / Resolutionen gantz begebë / vn̅ dieselbe annulliret. So were auch jederzeit für ein sonders Lands Grauamen gehalten worden / daß man commissiones angesetzet / nach Hoff berichtet / vnd darauff offters gantz beschwerliche Resolutiones außgebracht: welches auch Keyser Rudolphus abzustellen sich erkläret / in vnderschiedenen Resolutionen: wie in gleichem jetztregierende Keys. Maj. Vnd begreiffe der Majestätbrieff klar diese Wort; Auff daß niemanden hieran etwas verhinderliches seyn möge / so thun wir hiermit alle Befelch vnd Mandata gäntzlich auffheben vnd cassiren. Vnd widerumb: Wan̅ wider solchen Religionsfrieden vnd die Assecuration / einige Befelch oder etwas dergleichen / so dessen geringste Verhinderung vervrsachen möchte / außgienge / solte solches vnkräfftig seyn. Vors dritte würde auch für grausam erachtet / wann eines Orts Hauptmann / da er gleich Catholisch / Jhrer Keys. May. die Beschaffenheit (so doch den Religionszwang concernirte) berichtete / daß auch darauff schwere Execution erfolgete / die Leut ins Elend verjagt vnd verderbet würden. Fürs vierdte wolte der Majestätbrieff dahin gezogen werden / daß man sehen müste auff das ius patronatus, welches doch so hell vnd deutlich in dem Majestätbrieff aller Ort auffgehaben. Es wolte auch zum Fünfften ein Respect auff den loci ordinarium implicite eingeführet werden / welchen doch Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession niemalen das wenigste einraumen wollen. Endlichen würde auch auff der Catholischen Obrigkeit Bericht mehr / als auff den Majestätbrieff gesehë / da doch die Religions grauamina fürnemlich auff dem bestünden / daß der Majestätbrieff für recht vnd billich außgesetzt / daß aller Ort vnder Geistlicher vnd Weltlicher Obrigkeit Kirchen zu bawen den Vnderthanen Augspurgischer Confession zulässig / daß auch aller Orthen in Schlesien wegen der Religion die Leut / wie von Emptern / also auch von Bürger-vn̅ Meister Rechten nicht außzuschliessen / weil solches zu Vnterdruckung vnd Vertilgung der Augspurgischen Confessionverwandten gelangete / da doch selbigë der Majestätbrieffan allen Orten ein freyes exercitium jhrer Religion mit predigen vnd anderm Gottesdienst vnverhindert zu liesse. Vnd könten hiergegen keine priuilegia, welche vor dem Majestätbrieff die Catholischen außgebracht / angezogen werden / weil alle solche colores, die zur Turbation der Religion Augspurgischer Confession dieneten in dem Majestätbrieff gantz abgeschnitten / wie dann auch den jenigen / denen die Kirchen seithero dem ergangenen Majestätbrieff gesperret worden / solche billich widerumb eröffnet / vnd das Religionwesen in vorigen Stand gerichtet werden solte. Es würden aber diese Puncten in Jhrer Majest. Resolution vbergangen / vnd das gantze Religionwesen theils auff dilationes, theils auff vnzulässige commissiones, theils auff Par [76] theyische Bericht vnd auff solche Wege / dardurch den Religionsverwandten je mehr vnnd mehr Grauamina zugezogen würden / gerichtet. Vnd weil dann nun aller Welt bekant were / daß dieses alles / was bißhero angezogë vnd erzehlet worden / rechte Religions grauamina weren / vnd gantz vnverneinlich were / daß so wol in Böhmen / als in Schlesien / die Religion an vnderschiedenen Orthen hart angefochten worden / in jetziger Keyserlichen Resolution auch / gar nicht der gebettenen Assecuration / solche diesen Landen / oder den Ständen in Böhmen widerfahren zulassen / Meldung geschehe / darumb doch bey Jhrer Keys. Maj. Fürsten vnd Stände so fleissig angesucht / vnd in specie die Vntertruckung der Religion zu aller Notturfft außgeführet / so würde verhoffentlich J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände nit verdencken / daß sie dieses praestirten vnd hielten / was sie den Ständen in Böhmen in der Vnion an Eydsstatt zugesagt / vnd auff so ansehenliche Jhrer Maj. Ratification verbunden worden / weil ein jeder vermög Göttlicher vnd Weltlicher Rechte / das jenige zu halten vnd fortzustellen schuldig / was er mit gutem Bedacht an Eydts statt / auch bey Trew vnd Glauben zugesagt; oder er hette im widrigen Fall anders nichts / als die gewisse Straff Gottes zu gewarten / deren die gehorsamen Fürsten vnd Stände sich fürsetzlich theilhafftig zu machen / darneben jhren Nahmen / Ehr vnnd Beständigkeit / in einmal bewilligten vn̅ beschlossenen Hülffen schmählich zu schwächen / jhnen keines Wegs gegen der Christenheit / dahin diese Conjunction weit vnd breit erschollen / auch der Posteritet ohn sondern bösen Nachklang / nit verantwortlichen seyn würde. Es wolten aber Fürsten vn̅ Stände Augspurgischer Confession / hiermit offentlich vor Gott Jhrer Key. Maj. vnd der gantzen Welt protestirt vnd bedinget haben / daß allein in puncto Religionis diese Hülff von jhnen gemeinet / vnd gar nicht wider Jhrer Majest. Person / sondern wider die Turbatores pacis publicae angesehen seye / vnnd daß diese Hülff außtrücklich nur dahin zu verstehen / daß Fürsten vnnd Stände hierdurch sich eines mehrern / als was die Vnion besagte / vnd darauff sie sich allein verbunden / vn̅ sonderlich dessen / was die Stände in Böhmen beschuldiget werden wolten / so weit solches die Religion nit angienge / gar nit angemasset haben wolten. Dannenhero Jhr Key. Majest. die Motiven / vnd sonderlich was bey der eylfften angegeben würde / auff Fürsten vnd Stände zu ziehen verhoffentlich nit Vrsach haben würden: So weren auch gegen J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession vnderthänigst erbietig / so baldt den Ständen in Böheimb sub vtraq; vnd diesem Land ein billiche vnd gewisse Satisfaction vnd Assecuration in puncto Religionis amplius non turbandae, vnd den Majestätbrieff in seinen Articuln / Clausuln vnd Puncten / ohn einige Deutung / oder andere widrige Resolutiones vnverbrüchlich zu halten / beschehen würde / daß sie alsdann jhre Hülffer widerumb zu rück fordern wolten / sc. Dieser Erklärung der Schlesier / vnd der von jnen den Böhmischen Ständen geschicktë Hülff / hatte sich J. M. Keyser Matthias nit versehë / wëdete derhalbë alle Mittel an / die Schlesischen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wider auff ein andern Sinn zu bringen. Zu solchem End hat er im Wintermonat ein andere Zusammenkunfft zu Breßlaw anstellen lassen vnd durch seine Commissarien begeret / den angeregten / nach Böhmen geschickten Succurß / wider zu rück zu fordern / auch darbey durch vielfaltige Motiuen / daß selbige Händel keine Religions Sach weren / außgeführet / aber doch nichts außrichten können: dann die Schlesier blieben auff jrer vorigen Meynung / vnd gaben dem Keyser zu verstehen / daß sich jhre Hülff nicht weiter / als den Religions frieden vnnd Majestätbrieff zu erhalten erstreckte; baten darneben daß Jhre M. einen Stillstand vnd Suspension der Waffen biß zum Außschlag der Interposition anordnen wolten; mit vermelden / die gantze Sach bestünde nur auff Abhelffung der grauaminum vnd Assecuration de amplius non turbando. Darbey sie auch etliche Particulariteten / sie die Schlesier betreffend / als daß der Majestätbrieff bey jhnen auch disputiert / die Religionsverwandten von Officiis gestossen würden / vnd dergleichen mehr mit eingebracht. (Schlesien.) Weil sich nun hiermit das jenige / was dieses Jahr vber in Schlesien vorgangen endet / wollen wir jetzo auch selbige Landschafft ein wenig durchlauffen vnnd jhre Gelegenheit besehen. Es ist Schlesien oder die Schlesing eine herrliche Landschafft / stosset gegen Auffgang vnd Mitternacht an das Königreich Polen vnd Vngarn / von welchem Letzten es durch das Vngarische Gebürg / darbey die Jabeluncka / vnderscheiden wird: gegen Nidergang an Laußnitz vn̅ die Brandenburgische Marck: vnd gegen Mittag an Mähren vnd das Sudetische Gebürg / welches gleichsam / als mit einer Mawren / dieses Land von Böhmen abscheidet: wird auch sonstë das Böhmische-Riesen oder Schneegebürg genennet / weil es fast durchs gantze Jahr mit Schnee bedeckt ist. Die Länge deß Lands wird etwas vber 40. vnd die Breite auff 20. Teutsche Meilen geschätzet. Hat einen sanfften vnd gelinden Lufft / jedoch etwas kalt. Ist ein gut fruchtbar Land / weil es hin vnd wider mit vielen bequemen Wassern benetzet wirdt / darunder die vornembste sind die Oder / Olaw / Oelsa / Neuß / vnd Ostra. Es gibt auch an etlichen Orten viel Metall / als Golt / Silber / Eysen vnd Bley. Das gantze Landt wirdt abgetheilet in Obervnd Nider Schlesien; vnd diese zwar grentzet an Polen vnnd die Brandenburgische Marck: Jene aber an das Sudedische vnd Carpatische Gebürg. Heutiges Tags wirdt es in gemein abgetheilet in sechtzehen Fürstenthumb / nemlich in das Breßlawer / Schweidnitzer / Jawerer / Gloggawer / Sagener / Troppawer / Oppelner / Ratiborier / Teschener / Neysser / Lignitzer / Brieger / Münsterberger / Olsser / Jägerndörffer vnd Crossener. Vnder diesen haben das Brieger / Lignitzer / Olssener / Teschener Fürstenthumb annoch jhre Hertzogen. Das [77] Neysser aber ist von dem Bischoff Jaroslao auß Haß gegen seinem Bruder Henrico Barbato / dem Breßlawer Bisthumb auff ewig zugethan worden. Die Fürstenthumb Crossen vnd Jägerndorff erkennen die Brandenburgische Marggraffen für Jhre Herrn: Die vbrige Fürstëthumb sind zum theil durch Lehens Gerechtigkeit / zum theil auff andere Weiß den Königen in Böhmen heimgefallen. Ohne die Fürstenthumb sind in Schlesien noch vier freye Herrschafften / nemblich Wartenberg / Melitsch / Plessen vnd Trachenberg. (Böhmen werden bezüchtiget daß sie den Türcken vmb Hülff angeruffen.) Wir gelangen nun wider auff den Verfolg der Böhmischen Händel. Vnder obgesetzten Handlungen in Schlesien ist von dë Böhmischen Ständen ein Geschrey erschollen / ob solten sie von dem Türckischë Keyser Hülff / vnd einen Einfall in Vngarn zu thun begeret haben. Jhre Vnschuldt nun darzu thun / liessen sie deßwegen zu Prag Patenten anschlagen / vnd zugleich auch an Jhre Durchl. den Churfürsten von Sachsen ein Schreiben abgehen / nach folgendes Inhalts; Sie weren zwar neben andern jhren Trübsalen vielfältig bey Jhrer Key. M. vnd andern Fürsten vnschuldig verlästert worden: Vber solches aber würde noch boßhafftig von jhren Widerwärtigen außgesprenget / als wenn sie deß Türcken Hülff angeruffen / vnd jhn in Hungarn einzufallen angereitzet hetten: Wie dann solcher Schreiben Copey dem Keyser vberschicket were. Sie bitten aber / er wolte diesen vnd andern calumniren keinen Glauben zustellen / dann es were auch jhrer Religion zu wider / mit dem Türckë zu correspondiren / oder Jhne zu der Christen verderben anzureitzen. Vnd wo je dergleichen Schreiben vorhanden / müste etwan Jhr Insigel von intercipierten Schreiben abgerissen / vnd also mißbrauchet seyn worden. Wie dann dergleichë bey Pilsen vorgangen / da Jhre Insigel von den Patenten abgerissen / vnd auff andere gehencket worden / mit welchë hernach die Pilßner im Reich Volck geworben. Es könte nicht anders seyn / jhre Widersacher hetten / wie in anderm / also auch in diesem jhr Müthlein gekühlet. Klagten endlich auch vber deß Keyserlichen Commissarien Caans Beginnen / als auß welchem / worauff dieses alles angesehen / vnd daß es nichts / als ein Religions Krieg were / gnugsam abzunemen. (Böhmen suchë Hülff bey den Holländern.) Es haben aber etliche darfür gehalten / daß weil dieser Zeit die Böhmische Stände bey Graff Moritzen vnd den Staten der vereinigten Niderlanden vmb Hülff angesucht / welche jnen auch in voller Versamlung gedachter Staten im Haag / an Gelt vnnd Volck / verwilliget worden / solches vielleicht anders vnnd vom Türcken außgeleget worden. Es wirdt aber hierin dem Leser sein iudicium gelassen. (Der Böhmischen Ständt Schreiben an den Keyser/) Bald hierauff / als die Keyserische mit Morden vnd Brennen vnd allerley Tyranney je länger je ärger gehauset haben die Stände / vnder dato den 25. Sept. wider ein Schreiben an Keys. Maj. abgehen lassen / dieses Inhalts; In was für einen Zustand das Königreich gerathen / vnd was das Keyserische Kriegsvolck für (das kriegsvolck wider abzufordern vnd den gütlichen Tractaten einen Fortgang zu machen.) Tyranney verübe / hetten sie Jhrer Maj. hiebevor angedeutet: Sie hetten auch vermeldet / daß sie die Friedens Tractaten annemen vnnd sich darzu bequemen wollen / wann sie nur Jhre Maj. ver???chern würde / daß sie vnder wehrender solcher Tractation ohne Gefahr seyn könten / vnd sich vor der Soldaten Vberfall nichts zu besorgen hetten. Inmittels aber ehe jhnë auff solche Schreiben Jhrer M. Antwort zu kommen / weren der Stände deß Marggraffthumbs Mähren Abgesandte zu Prag angelanget / vnd den Ständen vorgetragen / welcher massen die Stände deß Marggraffthumbs Mähren / als das vornembste Glied dieses Königreichs darumb Sorg getragen / vnd bey Jhrer Key. Maj. anhalten solten: damit Jhr. M. zu Gnaden bewogen / vnd diesem Königreich auß der Beschwernuß / darinnen es schwebete / geholffen werden könte. Diese der Mährischen Stände Vorsorg hetten sie danckbarlich angenommen: Selbige hetten jhnen zwar auch etwas Schuld gegeben / als wan̅ Sie / Böhmische Stände / die Keys. vnd Kön. Würde vnd Hochheit offendiren soltë oder wolten. Darauff gebë sie zur Antwort / daß jhnen solches niemalen in Sinn kommen: Allein was sie darzu gebracht / daß Sie etlicher Sachen vnvmbgänglicher Notturfft nach zu dem / was bißhero vorgangen / schreiten müssen / jedoch bey solchem allem J. M. Jhren allergnädigsten König vnd Herrn jederzeit außgenommen / were Jhrer M. zuvor zu mehrmalen zu Gemüth geführet worden / neben demütiger Bitt / J. Maj. Jhr allergnädigster Keyser / König vnd Herr verbleiben wolte; Wie sie dann auch jetzo annoch zubitten nit vnderliessen / wofern Sie (welches doch vnwissentlich / vber jhren Willen vnd Gedancken geschehen were) in diesen seltzamen Zerrüttungen Jhre Maj. offendirt / dieselbe solches nicht in Vngnaden sie entgelten lassen wolte. Weil sie dann nunmehr täglich vernemen vnd anhöreten / was für grosse Tyranney vnd Grausamkeit / an den Ständen vnd Inwohnern dieses Königreichs vnd jren armen Vnderthanen / ohne Vnderscheid / so wol denen sub vna, als denen sub vtraque, von bemeltem Jhrer Maj. Kriegsvolck verübet / auch für vnwiderbringlichen Schadë nit allein mit Schwerd / Plündern vnd Rauben / sondern auch mit dë Fewer (in dem allbereit ein grosse Anzahl Märckt vn̅ Dörffer verbrennet weren) zugefügt worden / also daß zu besorgen / wo fern nicht gute Handlung ins Mittel komme dieses Königreich gäntzlich würde verderben vnd vndergehen müssen: Beten sie deßwegen J. Key. Maj. in aller Demut / Sie wolten dieses Königreich vnd dessen Inwohner als J. M. jederzeit getrewe Vnderthanen / mit Gnaden anschawen / diesen Schaden / als jhr allergnädigster König / Herr vnd Vatter deß Vatterlandes zu Hertzë nehmen / vn̅ dero Kriegsvolck nit gestattë / gedachtes Königreich noch mehr zu verderben / vnd vnschuldig Christenblut zu vergiessen / sondern gnädigst anzubefehlë / dasselbe ohne Zufügung weitern Schadens auß diesem Königreich vnverzüglich abzufordern / vnder dessen [78] aber zu der Interposition / darumb Jhre Majest. von Chur-vnnd Fürsten deß Reichs angelangt / gnädigst zu bewilligen / vnd zu deroselben Vollziehung Jhre Churf. GG. zu ersuchen. Da nun von Jhrer Majest. durch Vermittelung Jhrer Churfürstl. Gnaden die Ständen dieses Königreichs wider alle Gefährligkeit / gewisse Versicherung / vnd in jhren Beschwerden gebührlichen Abhelffung erlangten: Sie alsdann Jhr allein zur Defension geworbenes Volck abdancken / auch von dem allgemeinen Auffbott vnd Direction abstehen wolten / sich in dessen zu Jhr. Maj. versehend / dieselbe würden dergleichen auch thun / vnnd dero Kriegsvolck abdancken lassen. (Keysers Antwort auff der Bohmen Schreiben darinn er) Hierauff hat Keyser Matthias also geantwortet: Ob er wol jhre Enschuldigung für vnkräfftig zu seyn erachte / vnd derselben solcher Gestalt nicht statt geben wolte: So hette er doch auß Erbärmbd vnd Mitleiden gegen dem Königreich / vnnd seiner armen vnschuldigen Vnderthanen / noch zuvor (sich erbeut sein Volck an ein gewiß Orth zu ordnen / daselbs abzuzahlen vnd der Tractation einen Fortgang zu machen / wo sie jhr volck auch abschaffen würden.) ehe jhm jhr Schreiben eingereichet worden / die Churfürsten von Mayntz / Pfaltz vnd Sachsen / auch den Hertzogen in Bayern zu Mitlern erbitten lassen / vnd wann er von selbigen eine Antwort erlange / Sie Böhmische Stände / auch gleichfalls gegen Jhm einen Gehorsam im Werck erweisen würden / wolte er auch auff Ort / Zeit vnd anders / so zur Tractation nöthig erfordert würde / bedacht seyn / vnd sie seiner Gnaden geniessen lassen / wo Sie Jhr Kriegsvolck / so Sie vor dem Seinigen geworben / abschaffen / von jhrem Regiment abstehen / vnd nach seinen Mandaten sich verhalten würden. Wann dieses geschehe / so wolte er sein Volck an einen gewissen Ort in Böheimb ordnen / da jhnen jhre Besoldung vnd andere Notturfft vmbs Gelt gereichet werden solte: Weil Er für vnbillich hielte / daß die Soldaten / zu deren Werbung Sie (die Böhmen) Vrsach
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geben hetten / seinen getrewen Vnderthanen in Mähren vnnd Oesterreich beschwerlich seyn solten. Wie Er dann die Churfürsten hiervon mit mehrerm berichtet / von welchen Sie alles vernemen würden. Verhoffete also / Sie würden in solchem Fall Jhme gehorsamen vnnd Jhnen selbs ferrnere Vngelegenheit nicht verursachen. (Böhmen schicken eine Legation an den Hertzog in Bayern.) Auff dieses Keyserliche Schreiben / haben die Böhmische Stände so baldt Jhre Abgesandte zu Hertzog Maximilian in Bayern geschicket / welche aber selbigen abwesend befundë / gleichwol bey den Räthen jhre Commission abgeleget / vnd dieselbige auff nachfolgende Weißvorgebracht: (Der Böh / mischen Legaten Vortrag bey den Bayerischen Räthen / wegen deß entstandenen Vnwesens.) Es würde ohne Zweiffel der Durchleuchtige Fürst in Bayern vernommen haben / was sich bißhero / wegen jhres exercitii Religionis zu getragen / vnd noch begebe. Weil aber hiervon vnderschiedliche Reden fielen / dardurch die vnwissenden leichtlich auff ein falschen Wahn könten gezogen werden / als wolten Sie Ihme den wahren Grund aller Sachen fürtragen: Der Religions Eyffer / so allen Menschen von Gott vnnd der Natur eingegeben / hette die Stände sub vtraque in Böheimb bewogen / daß sie / zu Vermeydung allerley Gefahr / vnnd vmb freyer Religions Vbung willen in Teutscher Spraach auch auff die Nachkommen zu bringen / den Keyserlichen Freyheits Brieff von Keyser Rudolpho empfangen; vnd solchen hette auch der jetzige Keyser Matthias consirmiret / vnnd mit einem Eydschwur / ob demselben zu halten / versprochen. Dahero weren sie --solches Jhres exercitii halben versichert worden: vnd hetten nicht gedacht / daß jemandt sich solchen Priuilegien widersetzen / oder auch die Vergleichung zwischen denen sub vna vnnd sub vtraque vmbzustossen vnderstehen würde / weil sonderlich in Jhren Reichs Constitutionen solches höchlich verbotten were. Nichts desto weniger hetten sich etliche / die sich eines solchen vnderstanden / befunden. Dieselbe hetten allbereit durch Jhre Practicken so viel verrichtet / daß wo nicht Gott solches sonderlich offenbahret / Jhre priuilegia zu Grundt gangen weren. Sintemal etliche der jenigen / welche der Keyser als Statthalter zu Prag hinderlassen / nicht allein weiters / als Jhnen gebühret / gegriffen / sondern auch durch Hülff der Jesuiten den Keyser auff jhre Seiten gebracht / also daß sie vnder seinem Titul vnd Nahmen alles thun / den Ständen sub vtraque den Acceß zu Jhme verschliessen / Jhre Klagen verkehren / vnd also außlegen dörffen / daß sie (die Stände sub vtraque) für eine gütige Antwort / schwere Bedrawungen bekommen. Vnd hetten die Jesuiten Jhre Machinationen ernstlich promoviret / auch nicht ruhen können / biß sie dieses Fewer angezündet. Auch hetten dieselbe nicht allein in jhren Predigten / sondern auch in andern jhren außgegangenen Büchern / Sie / (die Stände) geschmähet vnd geschänder; Jhre Religion gelästert / vnd für Ketzerey / die nicht an die H. Dreyfaltigkeit glaube: Das Wort Gottes vnd die Sacramenta nicht habe; Die Ehe nicht zulasse: wider alle Geistliche vnnd Weltliche Rechten mit Fewer vnd Schwerdt statuirte vnnd decernirte / gehalten: Die Stände auch selber für die ärgste Ketzer / welche man mit Fewer vnd Schwe d außrotten solte / außgeschryen. Ja sie hetten auch bey Jhren Anhängern / den hinderlassenen Keyserlichen Statthaltern / durch jhre Practicken die Sach dahin gebracht / daß sie nichts mehr ohne jhren (der Jesuiten) Rath vnnd Willen thun dörffen. Dahero dann viel Vngelegenheit im Königreich entstanden / welches auch viel auß den Römisch-Catholischen nicht approbiren vnd gut heissen können. Zu diesen Machinationen hetten Sie (die Stände) nicht länger zu sehen können: sondern solche abzuschaffen / vnnd das Königreich in ein bessern Standt zu bringen / auff solche Weiß / wie in Jhrer Apologia vermeldet / mit etlichen Personen procediret: Die Jesuiten aber ohne alle Beleydigung / mit jren bestë Sachen außziehen lassen. Vnd were dieses alles als gegen offentlichen Friedensstörern mit gutem Fug vnd Recht / nach Außweysung deß Majestät-Brieffs / auffgerichter Vergleichung / Landtags Beschluß / vnd deß Königreichs Constitutionen / geschehen. Sie weren zwar vngern zu solchen extremis kommen / aber vmb gemeiner Wolfahrt willen / solches zu thun gezwungen worden. Die angerichte Defension anlangend / were dieselbe gar nicht zu einiges friedliebenden Menschen / was Stands oder Religion er were / praeiuditz / viel weniger zu Keyserlicher Majestät Offension / sondern vielmehr zu deroselben vnd deß Vatterlandts Beschützung angesehen / damit den Zerstörern Jhres freyen exercitii Religionis begegnet / vnd die solcher Beschwerlichkeiten Vrsächer weren / nach Jhrem Verdienst gestraffet würden. Auff daß Sie also ruhig mit jhren Brüdern sub vna Gott vnd dem Keyser dienen möchten: weil fürnemlich auch jhre Feinde den Keyser dahin gebracht hetten / daß er ein grosses Kriegsheer in Böheimb geschicket / vnnd also Sie (die Stände) Jhre Freyheit / sich selbs vnd jhr Weib vnd Kinder zu beschützen vnd gezwungen hette. Weil nun hierauß offenbar were / daß jhnen Vrsach genug / also wider jhre vnd deß gemeinen Friedens Feinde vnnd derselben Instigatoren den Jesuitern zu procediren gegeben worden: Dieses Defensionwerck auch nicht wider den Keyser / sondern denselben / vnnd seine Majestät wider die Fridensstörer zu schützen vnnd dieselbige zu bestraffen angefangen were / wie solches auch der mehrertheil Stände sub vna selbsten erkennet / vnnd sich auch deßwegen in diesem mit jhnen vereiniget. Derhalben / werde Er / Hertzog / nicht zugeben / daß Sie (die Stände) also ohne jhren Verdienst bedränget vnnd verfolget werden: Bitten auch / daß Er / beydes in seinem Lande kein Kriegsvolck wider Böhmen werben lassen / vnnd auch keinem geworbenen [80] Durchzug gestatten: sondern Jhme die Stände befohlen seyn lassen / auch für selbige bey dem Keyser intercediren / vnd außrichten wolle / daß er die Stände bey jhren Priuilegien beschirmete / jhren Beschwerden abhülffe / vnd die Fridenszerstörer gebürlich straffte. Dann also würde aller Wolstandt im Königreich wider angerichtet / vnd Jhrer Keys. Maj. immerwehrendes Lob gesagt werden / sc. (Fürstliche Bayrische Ertlärung wegen der Böhmischë Vnruhe.) Hierauff hat nach mals der Hertzog in Bayern zu seiner Widerkunfft nachfolgender Weise antworten lassen: Der Proceß mit den hinderlassenen Keyserlichen Statthaltern vnd Räthen were gantz vnverantwortlich. Dann wann sie gleich / wie auch die Jesuiten / oder andere Römisch-Catholische / dem Majestät-Brieff / Landtag vn̅ Vereinigu̅g etwas zu wider gehandelt / so hette doch den Ständen sub vtraq; nicht gebühret / ichtwas wider sie zu decerniren / viel weniger al???er gewalthätige Hand / ohne ordentlichen Proceß / Verhör vnd Vrtheil / an sie zu legen. Stünde jhnen auch nicht zu die Geistliche Personen / so durch König Ferdmandum mit Bewilligung deß Landes eingeführet worden / die auch in offentlichem Truck bekenneten vnd defendirten / fidem aduersae religionis partibus seruandam esse, also plötzlich / auch vnbeklagt vnd vngehört / auß dem Königreich zu bannisiren / da doch so gar den Vbelthätern solche beneficia iuris naturalis vnbenommen seyen / vnd keine Execution an einem geschehe / er seye dann zuvor gehört vnd recht mässig condemnirt / wann gleich eine Sach an jhr selbs offenbar ist: zu geschweigen daß der Stände sub vtraq; meistes Fundament / dardurch sie den geführten Proceß defendirë wolten / daran hafftere / daß die Keyserliche Statthalter sich selbs zu Richtern gemacht / die Direction jhnen nicht gebühret hette: Den ordentlichë Weg
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deß Rechtens nicht gehalten: die Stände sub vtraque vnerhöret verurtheilet. Dann wann dieses vnrecht / vnd die Stände deßwegen rechtmässige Vrsach / wider sie sich auffzulehnë gehabt hetten: so folget es nothwendig / daß die Stände sub vtraque (da jhnen solch Recht gebühret) nicht eben solche oder grössere Exceß begehë: sondern der ordentlichen / natürlichen vnd bey allen Völckern bräuchlichen Wege halten / vnnd also procediren sollë / wie sie es in dem wider sie geführten Proceß erforderten / gemeinem Rechtë nach; quod quisq; iuris &c. Wie dann kein Richter darumb vnrecht vrtheilen solle / weil der ander vnrecht gehandelt; sondern er solte facto suo das vnrecht corrigiren / vnd an statt deß Vnrechten / recht thun. (Keyserlich Schreiben an den Churf. von Sachsen / sich in Vergleichung der Böhmischen Vnruhe gebrauchen zu lassen.) Obberührtes Keyserliches Schreiben an den Churfürsten zu Sachsen / die Interposition vnd gütliche Tractaten belangendt ist nachgesetzten Innhalts gewesen; Jhr Key. Maj. hette von Jhren vngehorsamen vnnd widerwärtigen Vnderthanen Schreiben empfangen / in welchen Sie sie etwas näher zum Gehorsam kommen befinde. Weil nun nichts anders mehr vbrig were / als daß Sie den mit Worten versprochenen Gehorsam auch mit der That selbsten erfülleten vnd sich also J. Maj. Gnaden theilhafftig macheten / daß Sie Vrsach hette der angebottenen Interposition statt zu geben: so wolte J. M. Jhme besagte Interposition nicht zu wider seyn lassen. Solches nun zu befürdern wolte J. M. hiermit / wie bey Jhme also auch bey Chur Mayntz vnd Pfaltz / wie ingleichem bey dem Hertzogen in Bayern angesuchet haben. Den Ort vnd Zeit aber der Zusammenkunfft zu bemelter Tractation / wie auch auff was Weiß vnd Weg solche Vergleichung geschehen solte / wolte J. M. so bald Sie von dem Gehorsam dero widerwärtigen Vnderthanen gnugsam versichert were / benennen. (Churfürstl. Sächsisch Schreiben an die Böhmen durch jhren gehorsam / die gütliche Tractation zu befördern.) Derhalben wolle Jh. Churfürstl. D. bemeldte Interposition neben den andern Chur vnd Fürsten auff sich nemen / vnd sich gefast machen / daß Sie auff künfftige ferrnere Erinnerung persönlich an das Ort solcher Vergleichung (dazu J. M. die Statt Pilsen für bequemlich hielte) sich begeben könte / vnd alles auff die Weiß / die J. M. Jhro zu wissen machen würde / abhandlen möchte. Damit also aller Vnruhe im Königreich Böheimb abgeholffen vnd der erwünschte Frieden wider gebracht würde. Als nun dieses Schreibë dem Churfürsten zukom̅en / hat dieselbe so bald die Böhmische Stände dessen berichtet / solcher gestalt: J. Maj. der Keyser were auff sein vnd anderer vnablässiges Anhalten nunmehr entschlossen / das Werck eines gütlichen Vertrags Jhme / Chur Mayntz / Pfaltz vnd dem Hertzogë in Bayern zu vbergeben / auch Ort / Zeit / Maß vnd Weiß solcher Tractation in kurtzem zu benennen. Diese deß Keysers Erinnerung were Jhme lieb vnd angenem gewesen / wolte sich auch gern zu solcher Vergleichung gebrauchen lassen. Weil aber der Keyser mit Benennung deß Orts / vnd Zeit noch etwas inhielte / hette er Jhne zu bitten nit vnderlassen / daß er doch zu Vermeydung allerley Gefahr / solches Werck befürdern wolte. Weil nun Er (Churfürst) verspürete / daß Jhr / der Böhmischen Stände Letztes / an den Keyser gethanes Schreiben nicht wenig die Sachen befürderte: als wolte Er Sie ermahnet haben / daß sie solchen jhren versprochenen Gehorsam würcklichen fortsetzen wolten. Damit also der Keyser begütiget vnd alles zu gutem Frieden vnd Ruhe wider gebracht werden möge. ( Widerantwort der Böhmë an Chur Sachsen darinn sie sich deß Keysers getrewe vnd gehorsame Vnderthanen bekennen / vnd den Churfürsten vmb Beförderung der Tractation bitten.) Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Stände nachfolgender Weise geantwortet: Sie hetten mit Frewden vernommen daß auff Sein (Churfürsten) wie auch anderer Chur vnd Fürsten vielfältiges Ansuchen / der Keyser / der vorgeschlagenen Interposition statt zu geben entschlossen / auch Zeit vnd Orl dazu auffs förderlichst zu benennen Willens were: Bitten auch Gott daß er den Keyser also regieren wolle / damit alles ein guten Außgang erlange. Befinden aber in dem Keyserlichen an Jhne Churfürsten abgangenen Schreiben / so viel / daß erwehnte Interposition nicht ein freyes wilkürliches Werck / so auff Beweiß vnd Gegenbeweiß beruhet / vnd dahero Jhme als Interponentë zu judiciren billich heimgestellet werden solte / seyn wolte / vnd daß Jhre M. mit gäntzlicher Fortsetzung berührter Interposition biß zu würcklicher Jhrer (der Stände) Subjection vnd gehorsambst Versicherung noch inhielte. Nun bezeugeten sie vor Gott vnd Jhme (Churfürsten /) daß sie niemals anders Sinnes gewesen weren / auch noch nicht seyen / als daß sie sich für dem Keyser auffs eusserste demütigten / denselben für jhren König vnd Herren allein erkenneten / auch alles gegen Jhme thun wolten / was Vnderthanen gegen Jhrer Obrigkeit zu thun schuldig weren. Da aber vnder dem Schein schuldiger Demuth vnnd Gehorsamb von jhren Feinden (wie vermuthlich) ein anders gesuchet würde / daß Sie (die Stände) nemlich solche Thätligkeiten / die sie niemals verübet hetten / berewen solten / könten sie sich frembder Misset haten nicht theilhafftig machen / sondern hielten für billich / sich vielmehr der Gebühr nach / wegen Jhrer grauaminum gegen Jhren Religions Feinden zu gebrauchen / als daß sie sich einer solchen Submission / auch ohne vorhergangene Verhör / anmassen solten. Sie geben dißfals der Keys. Majest. keine Schuld / sondern vielmehr jhren Widersächern. Bitten demnach Jhne daß er solche Tractation befördern / vnd jhnen nichts aufftringen lassen wolle / dessen sie niemals schuldig worden. Sie hielten nicht darfür / daß die Statt Pilsen zu solcher Tractation tauglich were / were auch jhnen nicht zu rathen / daß sie sich dahin begeben / zum theil wegen der Inwohner daselbs / welche alle Römisch-Catholische vnd den Ständen sub vtraque nicht wenig auffsetzig / zum theil auch / weil in Abwesen der Stände die Statt Prag leichtlich vberfallen werden könte / sintemal der Feind nicht feyerte / sondern vnder dem Schein gütlicher Tractation in seinem Blutdürstigen Vorhaben täglich fortführe / vnd ein Ort vber das ander einneme vnd verwüste.
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Vnder andern Potentaten vnd hohen Personen (Sigismundus III. Rönig in Polen / sc. ermahnet die Böhmen die Waffen nider zulegen.) / so sich einen gütlichen Vergleich wegen der Böhmischen Vnruhe zu befördern bemühet / hat sich vmb diese Zeit auch der König in Polen Sigismundus III. finden lassen / in dem er an die Böhmische Stände nachfolgenden Innhalts Schreiben abgeschicket: Es gienge Jhme nemlich der betrübte Zustandt deß Königreichs Böhmen nicht wenig zu Hertzen / zweiffelte aber nicht Gott würde solche Auffrührer in kürtzerem nach jhrem Verdienst bestraffen. Er hette nimmermehr gedacht / daß die Stände wider jhren König vnd Keyser also widersetzlich vnd rebellisch sich erzeigen solten / daß sie nicht allein wider jhre ordentliche Obrigkeit einen Krieg anfangen / sondern auch alle Gnad vnnd Mittel zu einem gütlichen Vergleich verachten vnd in den Wind schlagen dörffen. Das grösseste Lob der Vnderthanen bestünde in beständiger Devotion gegen jhre Obrigkeit. Hingegen Auffruhr anfangen / der Obrigkeit Gebott sich widersetzen / getrewe vnnd gehorsame Vnderthanen beschädigen / was were es anders / als gemeinen Fried vnnd Ruhe zerstören / Trew vnnd Beständigkeit auffheben / vnd welches das allerärgste seye / Gott selbsten widerstehen wollen? Derohalben hetten Sie (Stände) als welche sich wider die Keyserl. vnd Königl. Majestät aufflehneten / wol zu betrachten / was sie theten / was sie für Anschläge führeten / vnd in was grosse Gefahr sie sich vnnd das Königreich stürtzeten. Dann die Inturien / so Fürstliche Digniteten verletzeten / würden gemeiniglich gar schwerlich außgesöhnet. Derowegen wolte er Sie ermahnet haben / daß sie also baldt von jhrem vbel angefangenen Krieg abliessen / deß Keysers Gnaden sich ergeben / vnnd also sich selbst / das gemeine Vatterlandt / vnd jhre Nachkommen in Wolstand brächten. Vnd diese Gelegenheit solten sie bey Zeiten / vnd ehe die Sachen gar adextrema kämen / in acht nemen. Sintemal die Gnad bey einer spaten Rew keinen Platz finde / sondern offtmals zu grösserer Straff Vrsach gebe. Wo nun Sie / dieser seiner Vermahnung keine Statt geben würden / würde Er auffgerichter Bundnuß vnnd Blutsfreundschafft wegen mit dem Römischen Keyser jhme mit Hülff wider sie bey springen. Wo sie aber von jhrem Vornehmen abstünden / wolte er jhnen jederzeit mit Königlichen Gunsten vnnd Gnaden gewogen seyn. (Böhmen Erklärung an den König in Polen / daß sie jhres Chüshalben wol befugt weren.) Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Stände nachfolgender Weise geantwortet; Sie hetten auß seinem Schreiben verspüret / daß er wegen deß Böhmischen Wesens nicht recht berichtet were / vnd were dieses nicht zu verwundern: Weil Sie / die Stände / auch bey dem Keyser / Churfürsten / Fürsten / vnd andern Ständen deß Reichs / von jhren Widersachern also vnschuldig weren angegeben worden / daß wo kein besserer Bericht / von jhnen (Ständen) erfolget / sie leichtlich auch von denselben für Vngehorsame / Halßstärrige vnnd Rebellen weren erkläret worden. Vnnd diese Jhre falsche Angeber erregeten / so viel an jhnen were / (durch viel falsche Aufflagen / welche den Ständen niemals in Sinn kommen /) die gantze Christenheit wider sie: damit also das Königreich gäntzlich zerstöret / die Einigkeit durch den Majestät-Brieff vnnd die auffgerichte Vergleichung / zwischen denen sub vna vnd sub vtraque bestättiget / auffgehaben / vnnd jhre priuilegia zu nicht gemacht würden. Vnnd dieses hetten etliche zu thun / doch heimlich sich vnderstanden. Damit nun solches dem Keyser vnd sonsten jedermänniglichen offenbar würde / hetten Sie (Stände) eine Apologiam in Druck außgehen lassen / auch zum offtermalen demütig an den Keyser geschrieben / vnd gebetten / daß er solchen jhren Widersächern vnd falschen Angebern keinen Glauben zustellen wolte / dann sie Gott zum Zeugen nemen / daß sie dergleichen niemals in Sinn genommen. Was aber an den Friedensstörern vollbracht worden / were auß vnvermeidlicher Noht von den Ständen deß Königreichs geschehen: auff daß also die jenigen / welche gröblich mißhandelt hetten / auch ein harte Straffe außstünden. Sintemal sie die allerhöchste / zwischen dem König vnd den Ständen getroffene pacta, gebrochen / die Euangelische Kirchen / theils geschleiffet / theils versperret / from̅e Leut in Gefängnuß geworffen / die Stände vnschuldiger Weiß vnd vngehöret verdammet / vnnd welches das allergröste were den Zutritt zu K. Majest. solches zu klagen verschlossen: Ja endlich so weit kommen: daß sie alles wider die Gesetz deß Königreichs / vnder deß Königs Nahmen / zu höchster seiner Majestät Verkleinerung verrichtet. Daher es nicht zu verwundern / daß auß Göttlichem Eyffer die Stände die ärgsten auß jhnen also gestraffet. Daß aber Er ferner vermeldete / daß Sie (Stände) alle Gnad vnd Mittel zu einem gütlichen Vergleich außgeschlagen hetten: Da solte Er gewißlich glauben / daß die Stände eintzig vnd allein von dem Keyser bitten vnd begehreten / daß er durch Interposition der Chur- vnd Fürsten deß Reichs die Sach zu einem gütlichen Vertrag wolte gelangen lassen. Vber welchem / ob sie zwar Hoffnung bekommen / daß durch ein solche besagte Interposition / alles zu einem guten Ende würde gebracht werden; seye doch solches durch vnruhige Leut vnd böse Räth verhindert worden. Dahero dann nicht allein biß auff diesen Tag offtgedachte Interposition auffgeschoben / sondern auch noch dieses von jhren Widersachern practiciret würde / daß sie die Stände / vnder der Hoffnung einer zukünfftigen Tractation / sicher machten / vnder deß aber jhr geliebtes Vatterlandt mit einer feindlichen Armee vberzögen vnd alles mit Fewer vnd Schwerdt grewlich verderbeten / also daß Sie (Stände) auß vnvmbgänglicher Noth / auff die Hülff Gottes vnd die gute Sach sich verlassende / solchen feindlichen Waffen sich zu widersetzen gezwungen würden: doch also / daß sie allezeit Gott vnd den Keyser vmb [83] Frieden anruffeten / wie Er (König) auß einer beyligenden Copey eines / an den Keyser abgangenen / Schreibens sehen könte. Bitten derohalben / daß Er / nach seiner guten Zuneygung vnd Erbärmbd / so er zu diesem Königreich hette / für Sie / die Stände / bey dem Keyser bitten wolte: damit Jhr Begehren den erwünschten Zweck erlangen möchte. Da aber Jhre Feinde vnd Friedensstörer / hindangesetzt obgemeldter Interposition / vnd gütlichen Vertrags wie von andern / also auch von Jhme Hülff zu begeren den Keyser beredeten / hoffeten sie (Stände) Er würde jhne zu Vergleichung der Sachen selbsten anmahnen. (Ansuchen der Vnions Verwandten bey dem Keyser / der Böhmischë Vnruhe mit Gelindigkeit abzuhelffen.) Zu Anfang deß Octobris haben auch die vnierte Chur-Fürsten vnd Stände eine Zusammenkunfft zu Rothenburg an der Tauber gehalten / vnd von da auß wegen der Böhmischen Vnruhe ein Schreiben an den Keyser abgehen lassen / dieses Innhalts; Mit was Betrübnuß Sie das in Böheimb entstandene Vnwesen vernommen / vnd in was Sorgfältigkeit / daß dieses Fewer auch die vmbligenden Oerter anstecken möchte / sie gerathen weren / wolten sie nicht weitläufftig erzehlen. Weil die Natur vnd Erfahrung gnugsam zu erkennen gebe / was für eine Gabe Gottes der gemeine Frieden seye. Nun hetten sie zu Anfang dieser Vnruhe verhoffet / Er würde nicht zu geben / daß dieses Königreich mit einem solchen blutigen Krieg bedränget würde; sondern viel mehr solche Mittel an die Handt nemen / dardurch seine Authorität / der schuldige Gehorsam der Vnderthanen (als dazu noch auff diese Stund die Böhmen sich verbunden erkläreten) deßgleichen Ruhe vnd Friedt in dem Königreich erhalten werden möchte. Gestalt sie dann auch (daß Seine M. auff Erinnerungen zur Sanfftmuth vnd Gelindigkeit / von Chur- vnd Fürsten vnd andern Ständen geschehen / einen Commissarium in Böhmen abordnen wolte / der das Kriegsvolck / vor seiner Zukunfft / von aller Feindseligkeit abhalten solte) weren verständiget worden. Es weren aber / dessen vngeachtet / hierauff etliche Keyserische Obristen mit Kriegsvolck in Böheimb eingefallen / etliche Oerter eingenommen / vnd mit Fewer vnd Schwerdt solche Grausamkeit verübet / daß sie auch so gar der Weibspersonen vnd der jungen Kinder nicht verschonet / sondern also gehauset / daß dergleichen zuvor niemals vnder den Christen erhöret worden. Sie hielten zwar hierinn Sein K. M. für entschuldiget. Es würdens aber die jenigen schwerlich zu verantworten haben / welche zu Vnfrieden geneigt / mehr auff deß Keysers vnd deß gantzen Reichs Nutzen vnnd Wolfahrt sehende / zu solchem Anlaß / vnd Vrsach gegeben hätten. Dann es were der Zustandt jetziger Zeit in Böheimb also beschaffen / daß / wo nicht diesem Vnheyl bey Zeiten gewehret werde / es bey den Böhmen eine gäntzliche Desperation / vnd bey den vmbligenden Ständen ein allgemeinen Auffstandt vnd gefährliche Veränderung erwecken möchte. Er wüste wol / was auß Religions vnd andern Beschwerden / so jhnen nicht abgehelffen würde / für Vnheil erwachse. Weil nun die Stände in Böheimb von vielerley Beschwerden / damit sie vber jhren Religions Freyheiten bedränget würden / klaglen / verhofften sie / Er würde / so er dieselbe hören vnd erwegen / dabey auch die Beständigkeit in Seiner Devotion betrachten / würde Vrsach genug haben / Seine Vngnad fallen zu lassen / vnd den Frieden wider anzurichten / sonderlich weil auch viel Chur- vnd Fürsten zur Composition dieser Vnruhe sich gebrauchen zu lassen angebotten. Sie hetten gerne vernommen / daß zu solcher Composition Jhre Majest. sich wilfährig erzeiget hette / sintemal kein ander Mittel diesem Vbel abzuhelffen vorhanden were. Derhalben wollen sie Jhre Maj. bittlich ersuchet haben / daß die selbe die gütliche Tractation befürdern / gemeinen Wolstandt vnd Frieden wider anrichten / vnd das Kriegsvolck abschaffen wolte / damit also alles desto füglicher wider zur Ruhe gebracht / vnd nicht / in Vnderlassung solches beydes bey den Böhmischen vnnd Confae derirten / vnd dann auch bey allen Ständen deß Römischen Reichs / als wann die jenige / so vnwissend Jhrer Maj. (wie sie Vnirte es darfür hielten) zu dieser Vnruhe Anlaß gegeben / die Religion an allen Orthen im Römischen Reich außzurotten vorhetten / der Argwohn / vnd deßwegen auch erlaubte Gegenverfassung / erwecket würde. Were auch zu besorgen / daß nicht / in dem die Christen also jhr eygen Blut vndereinander vergiessen / dem Türcken zu einem Einfall Gelegenheit gegeben würde. Sie wolten aber verhoffen / Jhre Majest. würde es dahin nicht kommen lassen / sondern vielmehr solchen heylsamen Erinnerungen statt geben / damit das Königreich Böheimb vor endlicher Ruin erhalten / der Frieden widergebracht / vnd endlichen alles Mißtrawen im Reich / vnd der Euangelischen lang geklagte Grauamina abgeschafft werden möchten. ( Schreiben der vnierten Chur-Fürsten vnd Stände an Chur-Sachsen.) Mit diesem Schreiben haben besagte vnierte Chur-Fürsten vn̅ Stände auch eines an dë Churfürsten zu Sachsen abgefertiget / dieses Innhalts: Sie hetten sich deß Böhmischen betrübten Zustands halber zu Rothenburg versamlet / zu berathschlagen / durch was Mittel ferrnere Gefahr / so wol von diesem Königreich als von andern benachbarten Orthen abgewendet werden möchte. Nun hettë sie in solcher Erwegung die Hauptsach nicht anders verstehen können / als daß sie die Religion vnd das gemeine Euangelische Wesen betreffe / vnd dahero selbiges leichtlich in grosse Gefahr kommen könte. Deßwegen die Euangelische Stände de Reichs ein wachendes Aug zu halten hettë / daß nit durch Vntertruckung der Euang. Stände in Böhmë / der Religionsfriedë / welcher mit dë Böhmischë Majestätbrief ein grosse Gleich heit hette / weil der Jesuitë Meinung davon gnugsam bekant were / in gefahr gesetzet würde. So hetten sie darneben auch betrachtet was von dem Keyserlichen Kriegsvolck für ein starcker [84] Anfang mit allerley Feindseligkeiten / Brennen / Rauben / Blutvergiessen vnd grosser Tyranney an Weibs Personen vnnd gar an vnschuldigen Kindern allbereit gemacht worden / vnd daß dahero gütliche Mittel fast keine statt mehr finden möchten. Weil Sie sich aber darbey erinnert / mit was Eyffer vnd Sorgfalt / Er / die Keyserliche Majestät ermahnete / daß sie Jhro zu Verhütung ferrnern Land-vnd Leut Verderbens auch vnschuldigen Blutvergiessens / mehr die Gelindigkeit / als den schädlichen Krieg belieben lassen wolte: daß auch deßwegen J. M. eines gütlichen Vergleichs halben sich allbereit etwas erkläret: So hetten sie auch bey dieser Jhrer Versamlung ein Erinnerungs Schreiben an den Keyser abgehen lassen / vnnd Jhne darneben bitten wollen / daß er von solchen angefangenen Erinnerungen vnd Ersuchungen nicht nachlassen wolle. Dieweilen auch bey diesem Zustandt Er / so wol auch Theils auß Jhrem Mittel / Vrsach hetten der Nachbarschafft halben ein wachendes Aug zu haben / damit nicht durch Einfall oder Streiffung eines vnd deß andern Theils Kriegs-Volcks / oder durch Durchzüg vnd Musterplätz / Schaden geschehe / so wolte er jhnen sein Gutachten geben / durch was Mittel er vermeynte / daß solchem Vnheil vorzukommen were / vnnd ob er nicht für rathsamb halte / sich mit andern deß Ober Sächsischen Kreyses Fürsten vnd Ständen in solche Verfassung zustellen / damit auff jeden Fall man einander die hülffliche Handt bieten könne. Wie sie auch nicht zweiffelten Er bey solcher Interposition das gemeine Euangelische Wesen / vnd daß so wol den Böhmischen Ständen / als auch dem Reich selbsten an seiner Freyheit vnd Religion kein Nachtheil zugezogen würde / vnd sonderlich daß die Jesuiten / als dieser Vnruhe Anstiffter / auß dem Königreich verblieben / in acht nemen würde. Weil ferrner die drey Churf. Häuser Pfaltz / Sachsen vnd Brandenburg mit der Cron Böhmen in vhralten Verständnussen vnd Erbeinigung / auch Standts vnd Nachbarschafft halben v???r andern darbey interessirt weren / daß auch deß-vnd anderswegen der Churfürst von Brandenburg nicht allerdings vorbey gangen werde / vnd wurde alsdann / da alle drey Weltliche Churfürsten zugleich der Sachen sich mit annemen / so viel desto ansehenlicher seyn / worinnen er dann auch recht zu thun vn̅ dieses anzustellë werde wissen / sc. (Der ???nierten Schreiben an die Directores vnd Stände in Böhmen.) Ferrner haben bemelte Vnierte zu gleicher Zeit ein Schreiben an die Böhmische Stände vnd Directores abgesendet / also lautende; Sie hetten auß Jhren (Böhm. Stände) Schreiben den jetzigen Zustandt in Böhmen vernommen / vnd deßwegë / wie auch anderer Jhr Vnionswesen betreffenden Sachen halben diese Versamlung angesteller / vnd weil sie nichts vnderlassen wollen / was zu Verhütung ferrnern Blutvergiessens gereichen könte / als hetten sie auch an jhrem Ort dem Keyser zu Gemüth geführet / wie viel besser were / die Güte für die Hand zu nemen / als das Königreich in Verderben gerathen zu lassen: Wolten auch mit andern Euangelischen Ständen deß Reichs von solchen vnd andern / das Euange ische Wesen betreffenden Sachen communiciren: hetten sonsten zu jhnen (Böhm. Ständen) das Vertrawen / sie würden sich wie bißhero allezeit / also noch zu schuldigem Gehorsam gegen die Keys. M. als jhrem König vnd Herrn erklären / vnd darbey verharren / auch neben jhrer Verfassung vnd Beschützung deß Landes wider vnbillichen Gewalt deß mutwilligen Kriegsvolcks / allen Mitteln vnd Wegen / so viel ohne Nachtheil jhrer selbst vnd deß Königreichs Versicherung / immer seyn könte / zur Güte Raum vnd Platz zu geben / vnd also was zu Widerbringung deß Friedens dienë könte / nichts zu vnderlassen / gemeynet seyn. Dardurch werde ohne Zweiffel ferrnere Gefahr / so wol von diesem Königreich / als andern benachbarten Landen abgewendet werden. Solten aber wider Verhoffen hernach billiche Conditionen nicht statt haben / sondern in besagtem Königreich mit Blutvergiessen vnd andern Feindseligkeiten / sonderlich zu Vnterdruckung der Religion ferner verfahren werden / so wolten sie (vnierte) mit andern Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs die Notturfft ???arunter ferner bedencken. Doch weren sie vrbietig die Musterplätz vnd Durchzüg / wider die (Böhmen) angeschen / in jhren Landen nach Mögligkeit zu verhindern / sc. (Der Vnierten Schreiben an den Nider Sächsischë Kreyß.) Es schickten auch gedachte Vnierte an den Nider Sächsischë Kreyß ein absonderliches Schreiben / dieses Inhalts; Man bemühete sich nit wenig gebe auch in offentlichen Schrifften vor / daß der jetzige Zustandt in Böhmen / auch seithero verübte Feindseligkeiten / mit Brennen vnd Blutvergiessen / so gar auch an Weibs Personen vnd vnschuldigen Kindern / die Religion nicht betreffen thete / sondern allein vmb den schuldigen Gehorsam / welchen J. Keys. Majest. zu leysten / den Euangelischen Ständen in Böhmen oblege / zuthun seye: Hingegen beklagten sich die Stände / daß ob wol sie bey Lebzeiten Keysers Rudolphi C. A. einen Religionfrieden oder Majestätbrieff erlangt / vnd derselbe zum höchsten bethewret / auch von der jetzigen Keys. Maj. Antritt seiner Königl. Regierung in Böheimb bekräfftigt worden / seye doch nach vnd nach durch vnfriedliche vnd durch die Jesuiten eingenommene Leut angefangen worden / denselben Majestät Brieff in Zweiffel zuziehen / auch darauff vnderschiedeliche / auß Zulassung deß Majestätbrieffs erbawete Kirchen / theils einzureissen / theils zu sperren / vnd ob sie wol solches bey Keys. Maj. offtmals geklagt / vnd vmb Abstellung solcher Trangsal gebettë / hetten sie doch nie nichts erlangen können / sondern darüber in Gefahr jhrer Ehren / auch Leibs vnd Leben wesetzet / vnd endlich durch die mit eingefallene Vngedult / zu den bewusten extremis, gegen denen Personen / die sie allbereit vor diesem / Krafft deß Majestätbrieffs / für Feindt des Evangelischen Religion / vnd deß Vatterlands / bey offentlich gemeinem Landtag erkläret / verursacht worden weren.
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Wann nun dieses vnnd anders / so sich in der Böhmischen Apology befinde recht betrachtet / auch darbey erwogen würde / wie es im Reich mit dem Religion-Frieden zugehe: So were darauß vnschwer der Außschlag zufinden / warumb es denen / welche sich von Jesuiten regieren liessen / vnd ohne das mehr auff Außländischer / als Jh. Kay. M. Wolfahrt / jhr absehen hetten / auch diese der Evangelischen Stände in Böhmen Trangsalen befördern helffen zuthun gewesen seye / wie sich dann Schreiben befinden / die vnder den Kayserlichen Namen außgangen / in welchen / daß es vm̅ die Religion zuthun / außtrücklich gestanden / ja von vornehmen Kayserlichen Räthen selbsten behauptet würde / dann Kayser Rudolph / weder einem künfftigen König in Böhmen / dem Hauß Oesterreich / noch auch Spanien selbsten vmb der am selben Königreich habenden praetension willen / durch den Mayestät-Brieff praejudicirn können / vnnd also derselbe vnkräfftig seye: Dahin dann auch der Jesuiten Schrifften vnd Lehren im Reich gerichtet weren / vnd alle andere Schriften vnnd Discurß lencketen sich wider den Religions Frieden im Reich. Dahero sie (Vnierte) der Böhmen Beschwerunge für ein Religion vnnd allgemeines Evangelischen Wesen hielten / vnnd weren der Meynung / daß wann die Böhmen durch Kriegs-Gewalt vmb jhre Religion vnd Freyheiten kommen solten / als dann die nechste Rewe die Evangelische Stände im Reich betreffen würde / alldieweil so vieler hitziger Leuth vnd sonderlich der Jesuiten schädtliche Rathschläg / noch jmmerzu auß deß Bapsts / Spanien vnd jhres Anhangs / stätigem Antrieb / den Vorgang hetten / daß also vmb solcher Gefahr willen bey diesem Böhmischen Wesen / allen getrewen Ständen zu wachen angesagt seyn will. Derhalben hetten sie (Vnierte) diese Versamblung angestellet / solchen gefährlichen Zustandt zu berathschlagen / da sie dann / in Erwegung / was endtlich auß diesem Vnwesen für Landverderben / vnd Blutvergiessen / vnnd auffs eusserst wol gar ein gemeiner Auffstandt erfolgen köndte / die Kay. May. schrifftlich dahin erinnert / wie allbereit von andern Chur-vnd Fürsten auch geschehen / daß sie Jhro hierinn die Gelindigkeit mehr als den Krieg vnnd vngewissen Außgang desselben / belieben lassen wolte. Vnnd wann auch von andern Evangelischen Ständen solche Erinnerung geschehen solten / es verhoffentlich viel fruchten würde / als hetten Sie (Vnierte) Sie (Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächs. Crayß) ersuchen vnnd bitten wollen / gleichfalls J. K. M. zu gelinden Mitteln zuerjnnern / vnd demnach eins theils auß jhrem (Vnirten) Mittel / dem Fewer sehr nahe gesessen / vnnd jhnen also mit Einfällen / Durchzügen vnnd anderm leichtlich Gefahr vnnd Schaden zugefüget werden köndte / verstehen sie sich zu jhnen (Nider-Sächs. Chur. Fürsten vnnd Ständen) auff den Nothfall aller Hülff / vnd daß sie in jhren Landen vnd Gebieten keine wider die Böhm. Ständ angeschene Durchzüg vnnd Musterplätz gestatten / sondern dieselbe / wie sie an jhrem Ort / abwenden vnd verhindern werden. Wo auch kein gütlicher Vergleich geschaffet / sondern dieses Wesen den Winter vber continuiret / vnd auch viel frembdes Kriegs Volck vnder Jhrer May. Namen / wie verlaut zusammen gebracht werden soltte / damit nicht allein dem Königr. Böhmen / sondern auch den Evangelischen Ständen im Reich gedrohet würde / so were jhre Meynung daß man zeitlich diese Ding der Notthurfft nach erwegen / vnd wie auff alle Fäll Gegenverfassung vnd Defensions-Mittel angestellet / auch andere Evangelische Chur-Fürsten vnd Stände zu gleichmässigem Intent gebracht werden möchten / bedacht seyn solte / sc. Vnder diesen hin vnnd wider ergangenen Schreiben / hat beyder Theyl Kriegsvolck in Bömen nicht gefeyret / sondern die Sach ernstlich (Scharmützel zwischë dem Kayserischen vn̅ Bohmischë Kriegs-Volck vor Zaschlaw.) fortgetrieben / vnd das einmal angezündete vnnd auff geblasene Fewer tapffer fovieret. Selbiges ist erstlich vor Zaschlaw zusammen kommen / da es zu einem ernstlichen Treffen gerathen / in welchem / weil auch das grobe Geschütz gebrauchet wurde / ein zimbliche Anzal beyderseiths auff dem Platz geblieben / vnd weil die Böhmische damals stärcker waren / haben die Tampirischen jhnen weichen vnd in einen Wald sich begeben müssen / in welchem sie hernach zimblich Mangel gelitten / vnnd jhrer viel so nach Proviand gelauffen von den Bawren erfchlagen worden. (Graff von Campier erobert das Stättlein Gomnitz.) Als nun kurtz hierauff der Graff von Tampier / wider mit etlich Volck gestärcket / hat er sich an das Stättlein Gomnitz gemacht / vnd selbiges durch List eingenommen / der gestalt; Er hat erstlich dahin in 50. zu Pferd geschicket / die haben sich gestellet / als wann sie zu dem Böhmischen Volck gehöreten / vnnd im Nahmen deß Graffen von Thurn Proviand begehret. Nach dem nun die Bürger solche eingelassen / ist ein bestelter Hinderhalt nachgedrungen / vnnd also das Stättlein vberwältiget / geplündert vnnd ein grossen Vorrath von Proviand vnd andern Sachen bekommen / welches alles in das Kayserische Läger gebracht worden / deme es dieser Zeit zimblich rauh daher gangen / weil die Böhmen mit jrem Kriegs Volck / jhme vnfern davon fleissig auffgepasset / vnd sie / die Kayserischen / allein die Statt Pilgrä / das Gebirg vnd Wälde zu jhrem Vortheil jnnen hatten / darauß sie vnderweilen mit Streyffen vnd Plündern jhrem Mangel halffen. (Fünfftzig Böhmische Reuter zertrennen bey 300. Kayserische.) Vmb den 12. Octobris haben in fünfftzig Niderländische Reuter auß dem Böhmischen Läger / mit Bewilligung jhres Ritmeisters einen Anschlag auff dreyhundert Kayserische Reuter / welche sie in einem Wald außgespähet / gemacht: Haben sich in zwo Trouppen abgetheylet / deren der eine mit etlich Trompetern die Käyserischen hinderritten. Als nun der ander Trouppen von vornen her Lermen geplasen vnd Fewer gegeben / haben die von hinden her deßgleichen gethan / vnd also die Kayserische / welche vermeynet / es were ein grosser Nachtruck vorhanden / in die Flucht ge [86] brach / viel erlegt vnd gefangen / wie auch ein gute Beuth von Pferden vnd anderm erobert. (Graff von Tampier richtet ein eigene Armee für sich auff.) Vnlang hernach hat der Graff von Tampier / weil er sich dem Graffen von Bucquoy / als bestelten Feld-Obristen / nicht allerdings sub mittiren noch seinem Commando nachgeleben wollë / mit etlichen Befelchshabern sich nach Wien begeben / da er nachmahlen für sich eine besondere Armee auffgerichtet / welche in Ober-Oesterreich grossen Schaden gethan. (Ein Truppen Kayserisch Kriegesvolck vö Böhmischë zertrennet.) Zu Ende deß Monats Octobris hat etlich Böhmisch Kriegs-Volck ein Trouppen Kayserische / so mehrertheyls Hungarn gewesen / vnnd vmb Tabor mit Plündern vnd Rauben vbel gehauset / angetroffen / deren 45. gefangen auch etlich Pferd vnd Raub abgenommen. (Kayserische haben) Hierauff haben etliche Käyserische Compagnien zu Roß vnd Fuß mit einem Stück Geschütz welches mit Hagel geladen gewesen ein Böhmisches (ein vergeblichen Anschlag auff etlich Böhmisches Kriegsvolck.) Quartier früh in einem Nebel vnversehens vberfallë wollen / aber dasselbige mit Schiltwachten wol bestellet gefunden vnnd also empfangen worden / daß sie mit Verlust vieler Soldaten wider weichen müssen / auff der Böhmischen Seithen aber sindt auch bey 20. Mann vmbkommen. (Böhmen resolviren sich die Kayserische mit aller Macht anzugreiffen.) Weil nun bißhero die Böhmische Stände zu Niderlegung der Waffen zuforderst / ehe man zur Friedens-Tractation schreyten solte / ermahnet: Hingegen aber daß das Kayserische Kriegevolck / so lang / biß solche Tractation vollendet / im Landt verbleiben solte / ange deutet worden / selbiges auch vor vnnd ehe solche Disarmirung würcklichen erfolgete / von jhren Feindtseligkeiten nicht ablassen wolte / als haben sie beschlossen / jhren Feind mit aller Nacht anzugreiffen / vnnd sich keines Menschen Respect weiter abhalten zulassen.
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Derohalben der Graff von Thurn dem Marggraffen von Jägerndorff (welcher das Schlesische Kriegsvolck führete) eylends zu ihme zustossen entbotte. (Rayserische waichë autz Böymen.) Als dieses die Kayserische vernommen / haben sie die Statt Pilgram vnd selbe Gegne verlassen / vnd auß dem Land auff die Gräntzen sich begebë / vnnd weil jhnen die Weiber vnnd anderer Troß verhinderlich / solche in Oesterreich in die Refier vmb Weidhofen / Schembs vnnd Weitrah mit ihrer erlangten Beute geschicket / von denen die Innwohner selbiger Orten viel Vberlasts erlitten. (Graff von Bucquoy kompt vor Newhauß.) Nach solchem ist der Graff von Bucquoy für die Statt Newhauß kommen / vnnd die Statt jhme zu öffnen begehret; als er aber nicht allein keine Antwort bekommen / sondern die Besatzung darinnen auch häfftig vnder sein Volck geschossen / hat er sich selbige Nacht in den Vorstatten vnnd im Feld behelffen müssen. Ob nun wohl etliche Obristen die Statt zur Presse zubeschiessen vnnd mit stürmender Handt zuerobern / gerathen / hat er doch / in Betrachtung / daß er mit Volck nicht genugsamb versehen / vnd auch dz die Böhmen zü Entsatz im Anzug weren / Kundtschafft einkom̅en / solches der Zeit nicht für rathsam̅ geachtet / sonder sich von dan̅en gemacht / vnnd seine Reiß auff Budweiß zugerichtet. (Graff von Bucquoy begibt sich nach Budweiß.) Es waren dieser Zeit durch stätiges Regenwetter die Wege vnnd Päß gar böß; derohalben als er zu Gomnitz zwo Meylen von Budweiß ankommen / hat er sein Volck daselbs still ligen vnd außruhen lassen. Nach etlichen Tagen ist er nach Budweiß auffgebrochen. Als er aber kaum für gedachtes Stättlein Gomnitz fürvber kommen / ist das Böhmische Kriegs-Volck auff vierzchentausend starck zu Roß vnd Fuß ankommen / vnd in die letzte Hauffen gesetzet. Da hat er so bald durch dreyhundert Mußquetirer / eine Brücken / die jhme die Böhmen ablauffen wollen eingenomen / vnd selbe abwerffen lassen / vn̅ also verhindert / daß die Böhmen jhr Geschütz nicht darüber bringen können. Hierauff hat er durch Hülff deß Freyherrn von Tieffenbach / Graffen von Kriechingen / vnd Graffen von Colalto vnnd anderer versuchten Obristen vnnd Defelchshaber / sein Volck in eine Schlachtordnung gebracht / vnd weil er durch einen Wald muste / 200. Mußquetierer zum Eingang desselben verordnet / welche die Böhmen mit stätigem schiessen / biß er sein Kriegsvolck hindurch ins offene Feld gebracht / auffgehalten. Als solches geschehen / ist endlich vor dem Walt das Treffen recht angangen / welches dann in die fünff Stunden lang gewehret biß letzlich die Nacht sie von einander geschieden. Durch welcher Hülff hernach der Graff von Bucquoy vollends in Budweiß durchkommen. In diesem Treffen ist vnder andern Graff von Griechingen der zum drittenmahl gantz Ritterlich / darzu ohne Rüstung mit seinen Mußquetierern in die Böhmische gesetzet / erschossen worden. Die Anzahl deren / so beyderseitten verwundet vnnd vmbkommen / hat man nicht eygentlich wissen können: In zweyhundert gefangene sind nach Prag geschicket worden / die hernach mehrentheils sich vnder gestellet vnnd zu der Böhmischen Stände Fähnlein geschworen. Bey diesem Wesen ist Graff Ernst von Mäßfeld / mit etlichem Kriegsvolck den Ständen zu dienen/in Böhmen ankommen. Dieser ist Graff Peter Ernsten von Manßfeld (welcher deß Königs in Hispanien Obrister Feld-Marckschalck / vnnd in den Niderlanden / wie auch hernach deß Hertzogthumbs Lützelburg vnd Graffschafft Chyni Gubernator gewesen / vnd jhm durch sein kapffere Dienst / die er von Jugend auff biß in das 63. Jahr seines Alters dem Hauß Oesterreich in Africa / Franckreich vnnd Niderland bewiesen / bey demselben ein grossen Ruhm gemacht) natürlicher Sohn gewesen. Ist erstlich in Vngarn zu seinem Brudern Graff Carl von Manßfeld / sich in Kriegen zu vben geschickt worden. Nach solchem hat er sich Anno 1608. im Elsässischen Krieg in Ertzhertzogs Leopoldi von Oesterreich Diensten für einen Kriegs-Obristen gebrauchen lassen. Weil jhm aber der Römisch-Catholischen Procediren nicht gefallen wollen/ist er auff der Evangelischen Seichen getretten / vnnd sich in der Vnierten Dienst begeben. Darnach hat er dem Hertzog in Saphoya in seinem wider die Spanier in Italien geführten Krieg gedienet. Nach dessen Bollendung ist er mit zwey tausent Mannen / so der Hertzog in Saphoya / Pfaltzgraff Friedrichen zu gutem/dieselben wo zu es jhme belieben würde / zugebrauchen / auff seinen Rosten gehalten / wider in Teutschland kommeu / vnd von den Obristen der Vnion / den Ständen in Böhmen zu Hülff geschicket worden: Die jhn dann den 20. Augusti deß 1618. Jahrs zu Prag zum General vber die Artilleria / vnnd zum Obristen vber ein Regiment zu Fuß von zwey in vier tausent starck / vnd so viel Reuterey / als er zusammen bringen konte / bestellet. (Ernst von Manßfeld belägert Pilsen.) Als nun selbiger solch Volck in müglicher Eyl zusammen gebracht / haben jhm die Stände darauff etlich Landvolck zugeben / vnnd jhn mit Geschütz vnnd anderer Nothturfft / ein Belägerung anzustellen / versehen / vnd also vor die Statt Pilsen rucken lassen. (Pilsen.) Es ist aber Pilsen ein lustige zimblich grosse Statt mit schönen gebäwen gezieret / liget auff einer Ebene vnd ist ein vornehmer Paß auß Böhmen in Teutschlandt: Hat sich den Hussiten vorzeiten standhafftig widersetzet / sonderlich als sie Anno 1433. 2. Monat vnnd 23. Tag von jhnen belägert gewesen / sind endtlich die Pilßner herauß gefallen / die Hussiten geschlagen vnnd von der Statt gejagt / auch jhnen ein Camel abgenommen / welches sie in die Statt gebracht. Deßwegë Kayser Sigisinundus wegen solcher jhrer Gegenwehr / der Statt ein Camel in jhrem Wappen zu führen erlaubet / wie sie dann dasselbige zu einem Siegzeichen vnd ewiger Gedächtnuß in S. Bartholomaei Kirchen ins Chor mahlen / vnnd folgende Schrifft / so annoch daselbst zusehen darunter machen lassen / deren Innhalt auff einer Taffel / so hiebevor in der Kirchen vber der
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Sacristey gehangen / außführlicher zulesen gewesen. Sub anno à Nativitate Domini 1433. Idus Iulias, haec Pelzna à crudelissimis Hussitis, Wiklefistis ac Thanboritis, vltra bimestre tempus grau???ssim???m sustinuit obsidionem, quorum exercitu quadrifariam posito, ac ex omniparte oppugnante, alacri virtute manuque potentes resistente ciuitate, illos spe potiundae ciuitatis quàm strenuè frustrata est. Sequenti deinde anno Idus Majas, quae fuit dies crastina S. Stanislai Deus omnipotens, constantia pro Religione facta benignissima clementia hostes impios cum maxima ignominia à nobis fugare dignatus est. Postquam execrabilem vrbis huius afflictionem, patres nostri depulsis hostibus plurimum consolati, ad maximum firmissinumque virtutis specimen nobis ac posteritati vim praebuerunt, virtuteque sua adepti, vt ciuitas nostra insigniis istis pro stemmate vteretur. Das ist: Im Jahr nach der Geburt deß HErrn 1433. den 25. Julii / hat dieses Pilsen von den grausamen Hussiten / Wiklefisten vnd Thaboriten / vder zwen Monat lang ein vberauß schwere Belägerung erlitten / deren Kriegsvolck an vier Orthen gestellet / von allen Seithen ein Angriff gethan / denen aber die Bürgerschafft mit frewdiger Tapfferkeit vnd gewechrter Hand mächtigen Widerstand gethan / vnd jhrer feschöpfften Hoffnung die Statt zuerobern / ritterlich beraubet. Folgenden Jahrs hernach den 15. Maii / so gewesen der Tag S. Stanislai / hat Gott der Allmächtige / nach dem für die Religion solche Standthafftigkeit an vnd auffgewendet worden / nach seiner milten Gütigkeit sie Gottlosen Fein [89] de mit grossen Schanden von vns ab vnd in die Flucht getrieben. Als haben wider erlittene Abschewliche Beträgnuß dieser Statt / vnsere Vätter / sich nach Abtreibung deß Feindes mercklich zugetrösten / damit wir ein sonder Beyspiel hetten / vnd jhrer Tugenten nimmermehr vergessen / vns vnd den Nachkommenden den Weg gebahnet / auch durch jhre gedachte Tugendt erlangt / daß vnsere Statt dieses gleichsamb zu einem Stamm Wappen führet vnd gebrauchet. (Vrsachen warumb Pilsen belägert.) Ob nun wohl die Pilsener anfänglich / als das biß dahero vermeldte Vnwesen in Böhmen angangen / bey den Ständen zustehen vnd in der Vnion derer sub vna vnd sub vtraque zuverharren sich erbotten / haben sie doch hernach / als ihnen von Kay. Mayest. Abmahnungs Schreiben zukommen / sich eines andern bedacht / vnnd sich gegen den Ständen erkläret / sie wolten der Kayserlichen Warnung vnnd Befehl nachgeleben / würden sie viel anfangen / so solten sie es verantworten. Wie nun die Stände vermercket / daß Pilsen von ihnen abtrünnig werden wolte / selbiges aber gleichwol den Paß auff Teutschlandt / von dannen sie aller Hülff / Munition / Gelt vnnd Volck erwarteten / innen hetten / haben sie beschlossen solche Statt zubelägern vnnd mit Gewalt wider auff jhre Seithen zuzwingen / derowegen den von Manßfeldt mit seinem vnderhabenden Volck darvor rücken lassen. Als aber die Pilßner solchen Ernst gesehen / haben sie auch eine Belägerung außzustehen sich gefast gemacht / vnnd die Stat desto besser zu beschützen / jhre schöne Vorstätte in Brandt gestecket. Demnach nun die Stände solches vernommen; haben sie von der Belägerung Pilsen alsbald abzulassen dem von Manßfeldt Befehl gegeben / welches auch also geschehen. Weil aber nach solchem Abzug die Pilßnerische Besatzung starcke Dräwwort wider die Evangelische außgestossen / haben die Landständ deß Pilßnerischen / so wohl auch anderer nahgelegener Cräyß selbst dem von Manßfeldt nach geschicket / vnnd ihn gebetten / er wolte zu jhrer Beschützung mit dem Kriegsvolck wider zurück kehren / vnd die Statt zu Friedhaltung vnnd Verhütung feindtlicher Attentaten bringen heffen. Worauff dann er / von Manßfeld / die Belägerung wider auffs new vorgenommen vnd dieselbe fortgetrieben. (Rayser bemühet sich die Belägerung der Statt Pilsen wider adzumendë.) Als nun in dessen der Kayser in Erfahrung gebracht / was die Böhmen / mit Pilsen vorgenommen / ist er häfftig darüber erzörnet worden / vnd weil eben damals deß Churfürsten von Sachsen Gesandter Jacob von Grünthal / der erstlich im hinreisen die Böhmen zum Gehorsam̅ vnd Frieden / vnd dann den Kayser zu einem gütlichen Vergleich vermögen solte / zu Hoff ankommen / hat er selbigen wider zurück in Böhmen / solche Belägerung abzuwenden geschicket / vnnd zugleich auch ein Schreiben an den Churfürsten abgehen lassen / dieses Inhalts: (Schreibet deßwegen) Nach dem er vernommen / daß die Böhmen seine gehorsame Statt Pilsen feindtlich belägert (1618. an dë Churfürsten zu Sachsen.) hetten / vnd aber solches dem vorhabenden gütlichen Vergleich / vnnd Anstandt der Waffen gar nicht fürträglich / auch dem jenigen / was sein Gesandter der von Grünthal in seinem durchreisen bey den Böhmen eingebracht vnnd verlassen hette gantz zu wider lauffe / als wer sein Gesinnen an jhne / er wolle die Belägerung der Statt Pilsen / auch anders / was mehrangerechtem gütlichen Vergleich verhinderlich seyn möchte / alsbald abwenden / vnnd jhme nicht zugegen seyn lassen daß er seinen Gesandten zu dem Ende wider in das Königreich Böhmen geschicket hette. (Hertzog Maximilian an Bayern mahnet die Böhmen vö der Belägerung Pilsen ab.) Mittler Zeit / als auch der Hertzog in Beyern deme schon zuvor die Böhmische Ständ / daß sie die Statt Pilsen keinerley Weiß zubeleydigen / so ferrn sie jhnen nit Vrsach darzu geben / gesinnet weren / in Schrifften zuverstehen gegeben / von der Belägerung Pilsen verständiget worden / hat er ingleichem die Stände durch ein Schreiben von solchem Beginnen abgemahnet / also lautendt: Sie hetten sich zwar erkläret / daß sie die Statt Pilsen oder dero Inwohner nicht beleydigen viel weniger belägern wolten / vnnd hette er auch vermeynet sie würden von solcher Ihrer Erklärung nicht abweichen / inmassen sich bemelte Statt allein dem Kayser als jhrer vorgesetzten Obrigkeit gehorsamb zu verbleiben erkläret / wie sie dann selbsten in allen jhren Brieffen für gehorsame trewe Vnderthanen berühmet / so hette er doch erfahren daß sie besagtes Pilsen starck belägert hetten. Weil nun solches ihrem Versprechen zuwider / vnd dardurch nichts als mehrer Vngemach vervrsachet würde / welches sie selbst zuverhüten gebeten hetten / zumal weil das Kayserliche Volck eine Zeithero / wie man berichtete zu Ruhe gestanden / vnnd die Statt Pilsen sich auff jhr Versprechen verlassen vnnd deßwegen zu einem solchen Gewalt sich nicht nach Notthurfft versehen hette: Als were sein ersuchen / sie wolten / zu Bezeugung jhres friedliebenden Gemüths gegen der Statt Pilsen weiter nichts thätliches vornehmen / vnnd jhr Kriegs-Volck davon abführen / so würden sie desto eher zu der bey Kays. May. gesuchten Außsöhnung Fried vnd Ruhe gelangen können. Im Fall sie aber also feindlichen wider die Statt Pilsen fortführen / müste man abnehmen / daß es nur auß Haß wider die Catholische Religion vnd vmb eine Beut zuerlangen bey jhren eygnen Patrioten zuthun fey / vnnd würde darauß eben dergleichen Nachdencken / welches sie fürwendeten / bey den Catholischen erwecket werden. (Der Böhmischen Stände Antwortschreiben an den Hertzog in Bayern / wegen der Belägerüg Pilsen.) Hierauff haben die Böhmische Stände auff solche Weise geantwortet: Sie hetten sich zwar etwas wegen der Statt Pilsen erkläret / aber darbey schon damahls angedeutet / was vor Feindtseligkeit sie allbereit erwiesen. Sie hetten jhnen niemals in Sinn genommen die Statt zubeschädigen oder zubelägern / wo sie nicht so hoch weren vervrsachet wordë. Bann als sie von jhrer gethanen Zusag / daß sie [90] mit jhnen / Ständen / in Freundtschafft bleiben wolten einmal abgewichen / hette sie sich so Feindselig erzeiget / daß sie alsbald Kriegsvolck geworben / viel Vnderthanen deß Königreichs zu sich in die Statt gezogen / mit demselben Volck herauß gefallen / den Vmbwohnenden mit wegführung deß Viehes vnnd plünderung der Gütter grossen Schaden gethan / vornehme Personen auß dem Ritterstandt gefangen genommen / deren Vnderthanen zu jhrer Huldigung gezwungen / der Stände Siegel von den Patenten gerissen / vnd vnder jhr Polet / zum Volckwerben ausser Landes mit der Stände Nahmen gestellet vnnd verfälschet / auch so mächtig worden / daß jhnen das auffgebottene landtvolck im Pilßner vnnd etlich andern Craysen / nicht hetten das Plündern vnd Außfallen wehren können / vnnd ob sie wohl vielfaltig abgemahnet worden / hetten sie doch je mehr vnd mehr Feindtschafft geübet / vnnd solche Dräwwort außgestossen / daß sie nothwendig einen Ernst gegen sie versuchen / sie von jhrem bösen Vorsatz zu einem bessern Sinn zubringen / vnd deß Vnglücks so die belegerte außstehen müsten zubefreyen. Darüber aber hetten sie sich trotziglich zur Belägerung selbsten bereytet / jhre schöne Vorstatt in Brandt gestecket vnnd sich auff jhren Widerstandt verlassen. Als sie / Stände / nun solches vernommen / hetten sie alsbald / auß guter Affection gegen der Statt / den Graffen von Manßfeld von der Belägerung abzulassen angemahnet / welcher auch solches also gethan vnd allberit das Geschütz drey Meylen / das Volck aber zwo Meylen von der Statt gebracht / vnd damit dem Hauptläger zugezogen were. Als die Pilßner diesen Abzug vermercket / hetten sie mit mehrer jren trotzigen Bedräwungen / samb sie das Landtvolck dem Graffen auch bald hinnach schicken wolten / vervrsachet / daß die Landtstände deß Pilßnerischen wie auch anderer nahend gelegener Craysen selbs dem Graffen nachgeschicket vnnd jhn hoch gebetten / er wolle vmb jhrer Beschützung willen mit dem Volck wider zurück kehren / vnnd die Statt Pilsen zu Friedhaltung bringen helffen. Worauff dann der Graff sich auff das new der Belägerung wider angemasset vnnd dieselbe bißhero continuiret. Vnderdessen aber hetten sie / Stände / die Statt zum güttlichen Accord vermahnet / welches aber noch nichts verfangen wollen / wißten also nicht ob die Schuld der Bürgerschafft / oder deß darinn ligenden Capitains were. Wolten aber nochmals den Belägerten ein gütliche Tractation / zu Verhütung Blutvergiessens vnd Verderbung der Statt / anbieten / ob sie vielleicht noch von jhrer vnnöthigen Feindtseligkeiten ablassen wolten. Auß dieser warhafften Erzehlung köndte er abnehmen / ob nicht die Pilßner selbsten an diesem jhrem Vnglück vnnd dem Schaden so selbigem Creyß zugefüget würde / Vrsach weren / vnd hetten sie / Stände / diese Belägerung niemals in Sinn genommen / auch die Eroberung nicht begehret / daferrn sie sich nur eines bessern bedacht vnnd die Friedens-Mittel angenommen hetten. Derhalben wolle er nicht gedencken / daß sie jhnen darumb / weil sie Jhr. Ray. Mayest. gehorsamb zuverbleiben sich erkläret / oder von der Catholischen Religion nicht absetzen wolten / oder auch vmb einer verhofften Beuth willen / Gewalt anthun wolten; Sondern er wolte sie für solche leuth halten / welche von dem Gehorsamb gegen Jhr. Kay. Mayest. das geringste nicht abweichen wolten / wann sie nicht durch jhr Gewissen vnnd Religions-Freyheit darzu gezwungen würden. Gleich so wenig begehrten sie der Statt Pilsen vmb der Catholischen Religion willen eynige Betrangnuß zuthun / daß sie gleich zu Anfang dieses Wesens sie in jhre Freundschafft auffgenömen hetten / sintemal auch fast alle andere der Catholischen Religion zugethane sich gutwillig zu jhrer Defension bekennet vnnd jhnen die Anlagen vnnd Contributionen hetten tragen helffen Hierinnen würden jhnen die Prager Stätt genugsamb Zeugnuß geben können / daß vnter so viel Clöstern vnd so grossen Gemein der Catholischen Bürgerschafft / niemals eynige Betrangnuß / (ausser den vnfriedfertigen Jesuiten) geschehen seye. So könte jhnen endtlich auch der Beute halben die Verderbung eines so ansehenlichen Glieds dieses Königreichs nit beygemessen werden / dann nunmehr die warhafften Vrsachen der Belägerung auß obiger Erzehlung abzunehmen weren. Derhalben were jhre Bitt / er wolte den jenigë / so einanders berichten wolten / keinen Glaubë geben / sondern jhnen zutrawen / daß sie alle Catholische / so mit jhnen in lieb vnd Fried zu leben begerten / für jhre Freunde hielten / vnnd sie für allem feindtlichem Gewalt auffs möglichste schützen / auch in jhrer freyen Religionsvbung nichts hintern wolten: Gleicher gestalt blieben sie so wol als die Pilßner / in Jhr. K. M. Gehorsamb beständig / vnd wünschten daß jeder män̅iglich mit auffrichtigem Gemüth Jhrer M. dienete / vnnd dieselbe mit solchen Trewen meynete. (Pilßner werden zu einem gütlichen Vertrag angemahnet.) In dem solche Schreiben hin vnd wider giengen / sind von den Directoren / einen gütlichë Vergleich mit der Statt zutreffen / nach folgende Personen / als Commissarien / dem von Manßfeld zugeordnet worden / nem̅lich die Freyherrn Henrich Burya vnd Henrich Laurentz Gebrüder / der Graf vö Guttenstein / auff Rissenberg / Kaut / Hostaun / vnd Schwrznie / vnd dann Jobst Adam Schientinger von Schienting / auff Kuttenplan / Christoph Widersperger / von Widersperg auff vnder Kamnitz / Vlrich Bechyne von Lazan / auff Tuschintzig / Heinrich Czernin von Chudienitz auff Schwiehoff / Ernfried Berbistorff v. Berbistorff Hauptmann / Joh. Getzbera von Koliwehory / mit diesem Befehl / daß sie mit vn̅ neben dem Obristë vnd mit jnen Georg Ebenberger Obristen leutenandt / den Bürgern vnd Inwohnern der Statt Pilsen / wie auch dem darin ligenden Hauptman̅ Felix Dornheim von Retz in Oesterreich vnd seinen Beselchshabern vnd Soldaten vorhaltë sol [91] ten; dieweil sie jhre eussersie Gefahr augenscheinlich sehen / deren sie sich / vmb der von jhnen selbst gegebenen gnugsamen Vrsachë willen / endtlichë nit entledigen könten / sondern in gäntzlichë Ruin der Statt / vnd jhrer aller Verderb gerathen würden / (welches sie jhnen doch nit gönnen theten) dz derowegen sie / Pilßner / neben gedachtem Hauptmann Dornheimb vnnd seinen Soldaten / auff folgende Conditiones sich gutwillig in einen Accord einlassen / die Statt eröffnen vnd vbergeben solten. Nemblich: (Articul zu einem Vertrag den Pilßnern vorgeschlagen.) Erstlich solten die Bürger vnd Inwohner der Statt Pilsen / Mann vnd Weibs Personen / jung vnd alt / so wol die jenigen / so vom Land vmb vermeinter Sicherheit willen dahinein sich begeben / Geistlich oder Weltlich / weder an jhren Ehren viel weniger an jhrem Leib vnd Leben nit verletzet noch beschädiget werden. Zum andern solte auch dem Hauptmann Felix Dornheim mit seinen Befelchshabern vnnd Knechten / mit Ober vnnd Vnderwehren / Sack vnd Pack / doch eingewickelten Fähnlein vnd gel???schten Lunten abzuziehen solcher gestalt verstattet werden / daß er alsbald von dannen vnd auß diesem Königreich / gegen das Bambergische Gebiet fortziehen solte / da er aber mit seinem Volck den Ständen dienen wolte / solte er mit der Besoldung vnd Vnder altung andern Capitainen gleich gehalten werden. Zu dritten solten die Pilßner dem von Manßfeld für den Sturmmonat / zu Befriedigung seiner Soldaten / so wohl auch zu etwas Ergetzung seines auffgewandten Kriegskostens / 60000. Gülden Reinisch / bares Gelts / oder aber durch andere dem von Manßfeld annembliche Mittel bezahlen vnd gut machen. Zum letsten solten sie zu der Stände / so wol jhrer selbst eigenen Sicherheit vnd Beschützung / vn̅ gar nit zu einiger Offension / 2. Fähnlein Knecht / Manßfeldisch Volck / in die Besatzung einzunehmen schuldig seyn / welche zusampt jhren Hauptleuten vnnd Befelchshabern in solcher Disciplin vnd Gehorsamb gehalten vnd jhre Proviand bezahlet werden solte / daß sich niemand darüber zubeklagen haben würde. Wann nun besagte Pilßner vnd der Hauptmann darinnen solche Conditiones erfüllet vnd allerdiengs ins Werck gerichtet haben würden / solte alsdann gemelter von Manßfeld / sein / wie auch das Land-vnd Crayßvolck / also bald von der Statt vnd auß selbigem Crayß gäntzlich abführen / vnnd ferner sie in keinerley weiß / weder mit Schiessen / Stürmen / Einfall oder Plündern / noch anderer gestalt nicht beschweren / sondern solte die Statt für sich / also auch an jhren Gütern / in-vnd ausserhalb derselben / in Fried vnd Ruhe hinführo von obgefagtern von Manßfeld / seinem vnd dem Crayßvolck / vnd männiglichen gelassen werden. Diesen Vergleich haben die Directores, wie auch der von Manßfeld vnderschrieben sub dato den 9. Novemb. S. N. 1618. (Pilßner wollen die) Diese angebottene Mittel aber zu einem Accord / wiewohl auch das geforderte Gelt deß (vorgeschlagene Mittel zum Vergleich nicht annehmen.) Sturmonats durch gestrichen worden / haben die Pilßner gäntzlich algeschlagen / vnerachtet schon ein zimbliche Lücken in die Mawer bey dem Barfüsser Kloster geschossen war. Derohalben der Schimpff wider angangen / vnnd haben die Manßfeldische / an einem andern Ort bey dem Prager Thor / mit 2. von Prag etliche Tag zuvor ankom̅enen Stücken / zwischen emeltem Thor vnd deß Kaysers Rudolphi auff die Mawer festgebawetem Hauß / eines lange̅ Spieß breite Lücken oder Breschen geschossen / also dz sie den 8. 18. Novemb. Sontag deß Morgents frühe Sturm zulauffen vermeynet / wo nicht die Belägerten mit grosser Geschwindigkeit die vorhergägene Nacht / vngeachtet dz Geschütz vnauffhörlich darauff loß gangen / dermassen mit Mist vnd mit Eysern Zacken versehenen Bawhöltzern die Lücken vermacht / daß / ob schon etliche der Manßfeldischen mit Hacken den Mist hinweg zu raumen bey der Nacht sich vnderstanden / haben sie doch wenig außrichten können. (Pilsen wird stgeürm???t.) Nichts destoweniger wurde der Sturm angestellet / vn̅ erwartete desselben das Kriegsvolck den 11. 21. Nov. von Morgens früh biß vmb 1. Vhren. Da ward nun erstlich beschlossen / die Belägerte auß dë Hauß / von dannen sie starck auff die Anlauffende hetten schiessen Können zuforderst wegzutreiben / derowegen alßbald selbiges vo̅ zweyen Battereyen her an beyden Ecken beschossen / vnd in 4. Stunden eine Bresche / auff der rechte̅ Hand bey 10. vnd auff der linckë vngefehr 5. Elen breit / gemacht wurde. Wiewol sie nun wegë deß dabey vorvberfliessenden Wassers (welches die Manßfeldischen zu jhrem Vortheil abgegraben hatten) zimlich vnbequem gewesen / wurde doch??? Sturin angefangen / da dan̅ die Soldaten erstlich durchs Wasser gewaten / so etlichen biß an die Knie / etlichen an den Leib vnd höher gangen / etlichen aber / so darinn erschossen worden gar zu tieff gewesen. Nachmals haben sie mit etlichë Leitern die Mawren erstiegen mit solcher Hertzhafftigkeit / daß sich weder die fordersten / noch die hindersten durch dz stetige Schiessen der Belägerten / vn̅ sonderlich da von dem Prager Thor / als das Volck im meisten Anlauffen / ein Mörser / so mit Hagel geladen loß gieng / vn̅ grossen Schaden thete: da von abschrecken lassen / doch würde den belägerten von vier Battereyen bald die vbrige Wehr mit schiessen (Pilsen von Manßfelgischen eingenommen.) auß den Stücken benommen / also daß zwo Compagnien / deren die auff der rechten Seithen Leutenant Fränckin / die auff der lincken Capitayn Schlammerßdorff geführt zum ersten hinauff kommen / denen sind alsbald Capitayn Liebenstein / Capitayn Frepont / Capitayn Romanesque / Capitayn Carpezo Obrister / Capitayn Heyden / Ritter deß Weissen Creutzes / Capitayn Krauß Quartiermeister / Capitayn Dettenborn mit jhren Compagnien gefolget. Weil nun diese sich in gnugsamer Anzal befunden / haben sie herauß entbotten / daß man keine mehr hinnach schicken solte. Darauff dann der Capit. Sadupsky / welcher [92] Landvolck geführet / heraussen blieben / vnd sampt deß Obristen von Manßfeldt fünff Compagnien deß nathfolgenden Tags bey der Bresche erwartet / vnnd damit von dem rothen Thurn vber dem Prager Thor mit schiessen jhnen nit sohart zugesetzet würde / hat gemelter Sadupsky bey Nacht die Brücken angezündet / in Meynung das Feuwer den Thurn auch ergreiffen solte. In dessen sind bey dem Barfüsser Closter die Manßfeldischen vnder Graff Hanß Georg von Solms auch starck angefallen / die hat Leutenant Kechler vnnd Helmstätter von Heydelberg zum ersten angeführt. Die vordersten hatten dieselbe Breschen auch erstiegen / jhre Fewerkugeln in die Statt geworffen / vnd wiewol die Belägerte mit schiessen Stein vnnd Pech werffen nit gefeyret / hetten sie sich doch in das Closter einlosieret / wann nicht hinder der Breschen / inwendig der Statt / einen langen Spieß tieffe / vnd mit grossen spitzigen Eysen belegte Gruben sie zurück gehalten hette. Vnd ob es schon da htenein zukommen vnmüglich gewesen / haben doch die Manßfeldischen / zu Beförderung der Sachen auff der andern Breschen / mit denen in der Statt allda gefochten / biß der Obriste nach Erkündigung der Sachen / sie von dannen abfordern lassen. Mitler Zeit haben auch am Lüttitzer Thor Capitain Tiesel / Cap. Mereschowsky / Cap. Lam̅inger mit jhrë Landtvolck tapffer Lermen gemacht / also daß / wo ein Frantzoß / so die Petarden anschrauben sollen / dasselbige recht verrichtet hette / die Belägerte an diesem Orth auch gnug zu wehren gehabt hetten. Ingleichem ist auch an den andern zweyen Posten geschehen. Die obgemelte Manßfeldische Compagnyen so das Hauß / da die erste Bresche war / eingenommen / haben von den Obern Zimmern auff die Belägerte (so sich in der Gassen stracks vor demselben Hauß / mit einer Brustwehr von Erden vnd Mist gemacht / bey sich habende ein Stück mit Hagel geladen / so eines Haupts groß getrieben / wol verschantzet) so starck geschossen / daß / weil sie sie vberhöhet / sie von dannen zurück auff den Marckt hinder etliche mit Erden außgefüllete Faß / zwischen welchen das Geschütz auff jetztgedachte Gassen vnnd Hauß gerichtet war / sich begeben müssen / von dannen sie aber den Manßfeldischen in jhrem Hauß mit schiessen tapffer zugesetzet. In der vorigen Schantzen wurde jhnen die Zeit so kurtz / daß sie auch besagtes Hagelgeschütz nit anwenden kunden / sondern selbiges ist durch einen Manßfeldischen Soldaten der vngefehr auff die Zündpfann geschossen / loß gangen / der dann auch felber von einem Stücklein Stein getroffen vnd auff dem Platz geblieben. In dem sich dieses verloffen / haben etliche von den in gedachtem Hauß sich befindenden Manßfeldischen Compagnien / mit Aerten / Beylen vnd Steinpicken / auff beydë Seithen der Gassen die Häuser durch graben / vngeacht deß Fewrs so vber vnd neben jhnen brandte / welches die Pilßner in ein Hauß hart an der Breschen eingeleget hatten / in Meynung das Fewer sich in das besagte Hauß darin sich die Manßfeldischen befunden erstreckë vnnd dieselbe entweders zurück treiben / oder gar verbrennen würde; aber das Fewer ist weiter nit kommen / sondern von sich selber vnnd durch ein Regen / so die folgende Nacht entstandë erlöschet. Von den eingenommenen Häusern sind endlich die Manßfeldische auff den Marck zugetrungen / das Geschütz vernagelt. Mitler weil haben die in der Statt / als sie sich vberwunden gesehen / mit dem schiessen nachgelassen / sich zum Barfüsser Closter begeben / vnd daselbst mit dem Obrist. Leutenant zu Parlamentiren angefangen vnnd vmb Stillstand gebeten / so jnen auch verwilligt wordë. Ehe sie sich ergeben ist vnter stätigem Trom̅eten (so zu beyden Theilen / von denen in der Statt aber dem Volck einen Muth vnd Hertz zumachë / geschehen) dromlen / pfeiffen / schiessen / Stein vnd Pechwerffen ein solch Zettergeschrey geführet worden / daß / weil auch zugleich etliche Häuser / wie vorgemelt gebrand / es grausam vnd erschröcklich gewesen / solches zu sehen vnd zuhören / vnd hat solches biß in die vierdte Stüd der Nacht gewehret; nach dem aber die Inwohner vmb Frieden gebetten / ist alsbald das Schiessen bey Hencken verbotten worden / darauff dann alles still vnd von dem Obrist. Wachtmeister Carpezo / auff deß Obristen Befehl alle Thor / Marckt vn̅ Gassen besetzet worden: Deß Morgens früh / weil die Besatzung gesehen / daß nunmehr die gantze Statt in deß von Manßfeld Gewalt were / haben sie sich mit jhrem Gewehr auff den Marckt verfüget / vnd alda weiters Bescheids erwartet. Die Bürger aber haben jhre Gewehr auff das Rathauß ablegen / auch die Schlüssel zun Thoren von sich geben müssen. Als nun der von Manßfeld in die Statt kommen / hat jme der Statt Soldaten Fenderich die Fahne alsobald eingewicklet vberantwortet / der jme aber doch dieselbe wider geschencket. Darauff ist von dem Obrist. Wachtmeister die Besatzung / an der Zahl 400. Mann / darunder deß Landvolckes 160. gewesen / mit eingewickelter Fahnë / vm̅gekehrten Mußqueten ohne Lunten vnd Spiel / doch mit Sack vnd Pack / auß der Statt geführet worden / dem Landtvolck aber darunder ist an der Porten Ober-vnd Vnderwehr abgenommen / vn̅ mit weiß Stäblin in den Händen fortgeschicket worden. Die vbrige geworbene Soldaten / weil jr Hauptmann Dornheimb 14. Tag vor der Eroberung / als er / wie nahe der Feind an die Statt geschantzet / besichtigen wollen / erschossen worden / sind von den Stattmeistern zu Pilsen vor der Pforten abgedancket worden / aber die meisten vnter jhnen haben sich bey den Manßfeldischen vndergestellet / etlich wenig haben den Fendrich begleitet / andere sind wider zu den jhrigen gekehret. Gleichfals ist auch die Statt Reuterey abgedancket worden. Den alten Galgen / welchen die Pilßner deß Zischkae Küchen / weil er sein Quartier / als er Pilsen belägert daselbs gehabt / zunennen / vnnd älter als die Evangelische Religion zu seyn zu rühmen pflegten / haben die Manßfeldischen abgerissen / vnd einen newen / mit vermelden / daß [93] gleich wie sich die Pilßner an dem vorigen der Belägerung Zischkae erinnert / also sie bey dem newen der Manßfeldischë Eroberung eingedenck seyn sollen / gebawet / an welchen alsobald der Pilßner Scharpsfrichter / auffgehenckt worden / weil er in wehrender Belägerung sich täglich an einë heimblichen Orth einer sonderlichen Kunst / die Manßfeldischen niderzuschiessen / gebraucht / in dem er alle Tag drey gewisse Schüß auff die jenigen / so er gesehen / vnnd treffen wollen / durch Mittel derselben haben können. Sonsten ist weiters den Bürgern kein Leyd geschehen / man hat aber niemand weder Geistl. noch Weltlich auß der Statt lassen wollen biß auff fernere Verordnung der Directorn / vnnd ob wohl die Franciscaner Mönch bald deß andern Tags nach der Eroberung vmb Erlaubnuß sich nach Bayern zubegeben / bey dem von Manßfeld anac???halten / ist jhnen doch solches abgeschlagen / vnnd versprochen worden / daß jhnen kein Vberlast geschehen solte. Nach solchem hat der von Manßfeld den 15. 25. Novemb. nach Verrichtung der Meß in S. Bartholomaei Kirchen ein Danck sagungs-Predigt halten lassen / deren Tert auß dem 118. Psal. vers. 24.25. gewesen also lautend: Diß ist der Tag den der HErr machet / last vns frewen vnnd fröhlich drinnen seyn. O HERR hilff / Q HERR laß wol gelingen. Vor der Predigt ist / Ein feste Burg ist vnser Gott / vnd darnach / Erhalt vns HErr bey deinem Wort / gesungen worden. Gleich darauff wurd alles Geschütz (darunder auch die so im Läger gewesen / vnnd nach der Eroberung in die Statt geführet worden) loß gebrennet / die Glocken in den Kirchen geleutet vnd von den Soldaten dreymahl frewden Schüß gethan worden. Demnach hat der Obrist ein stattlich Pancket gehalten / dabey sich auch der Stattmeister vnd etliche deß Raths befunden. (Pilßner müssen bey den Böhmischen Ständen ???uhalten schmeren.) Nach dessen Verrichtung muste die Statt /??? bey den Böhmischen Ständen sub vtraque hinfort zuhalten / folgender gestalt sich verpflichten: Nach dem wir von Ihr Gn. den Evangelischen Ständen dieses Königr. sub vtraque, ohne alle darzu gegebene Vrsach / vns in der Statt Pilsen eingesperret / hernach wegen etliches vngebührlichen Führnemens zur Belägerung der Statt kommen lassen / daß alsd???ann dieselbe / auß sonderbahrer Schickung Gottes / mit gewehrter Handt ist erobert vnd eingenommen worden / vnd wir die Einwohner gemelter Statt / nunmehr in Gewalt der Herrn Stände gerathen sind / auch in demselben verbleiben: Als schweren wir hiermit zu Gott dem Allmächtigen / daß wir nunmehr dieser Zeit / in allen vnsern Nothturfften vnnd fürfallenden Sachen auff Jhre Gn. die Stände sub vtraque, oder an statt ihrer auff die Herrn Directores vnd Landträthe (inmassen andere Königliche Stätt in Böhmen solches dieser Zeit ebener Massen thun) vnsern Respect vnd Auffsehen haben / interim aber vnnd biß auff anderweit / Jhr. Gn. der Herren Stände sub vtraque Verordnung / vns nach dem Wolgebornen Herrn / Herrn Ernsten Graffen zu Manßfeldt / Edlen Herrn zu Heldrungen / Jhrer Chur-vnnd Fürstl. Gnaden / vnd der samptlichen Vnierten Stände deß H. Röm. Reichs / wie ingleichem Jhrer Fürstl. Durchl. Hertzogen zu Saphoyen bestelten Kriegs-Obristen / vnd der löblichen dreyen Ständen in Böhmen General vber die Artolleria vnnd Obristen / oder auff die jenigen so vns von Jh. Gn. dem Herrn Graffen vorgestellet werden möchten (Jedoch aber nur so weit / als sich die Kriegs-Disciplin vnd Verwahrung der Statt erstrecken wird) reguliren / auff denselben oder seine Befelchshaber / zu förderst aber vnnd vor allen Dingen / auff J. Gn. vnnd die Herrn Stände sub vtraque, vnd die Herrn Directores vnnd Landt Räthe / für allen andern vnsern Respect haben / vnnd gegen denselben vns alles gebührlichen Gehorsambs erzeigen / benebens auch alle Stewren vnnd Contributionen / auch andere Anlagen / so allbereyt versessen / oder noch von den Herren Ständen beschlossen oder bewilliget werden möchten / willig vnd ohn allen Auffschub entrichten vnnd erlegen / auch sonsten alles das thun sollen vnnd wollen / was zu erhaltung Friedens / auch was getrewen Inwohnern deß Vatterlandts gebühret. Darzu helff vns Gott Vatter / Sohn vnnd H. Geist / die H. Dreyfaltigkeit Gottes / Amen. (Pilsen von dem von Manßfeld besetzet.) Nach dem nun dieses alles besagter massen vollendet / hat der von Manßfeld / als er die Statt mit sieben Compagnien zu Roß vnnd Fuß vnder Graff Hanß Georg von Solms besetzt / das vbrige Volck biß der Winter vorüber were / in Guarnison gelegt. (Schreiben der Böhmischen Stände an den Ray. wegen der vorgeschlagenen Interposition vnd Belägerung der Statt Pilsen.) Wegen der vorgeschlagenen Interposition auch Belägerung vnd Einnehmung der Statt Pilsen / haben die Böhmische Stände den 29. Novemb. ein Schreiben an den Kayser abgehen lassen / dieses Inhalts; Sie hetten der Hoffnung gelebet / es würden Jhre Kayserliche Wayestät mit jhrer aller vnderthänigsten Submission / wie sie in hiebevor abgangenen Schreiben Jhrer Mayest. sich vnderworffen / wol zufrieden seyn / vnnd durch die bewuste Interposition den Beschwernussen / darin dieses Königreich an jetzo schwebete / gnädigst abhelffen. So vernehmen sie doch auß Jhrer Mayest. Schreiben so viel / daß hierinn den Ständen dieses Königreichs vnerträgliche vnnd gefährliche Mittel vnnd Conditiones vorgeschlagen würden / nemblich wann sie in jhrem Werck jren Gehorsamb erwiesen / Wehr vnnd Waffen niderlegten / das Manßfeldische vnd ander geworbenes Volck / im Fall was mehrers vorhanden / oder sie dessen noch etwas gewärtig weren / auß dem Königreich schaffen / auch die Abdanckung deß vbrigen den Ständen zugehörigen Volcks würcklich vornehmen / von der Direction deß Landes Administration abstehen / vnd den Kayserlichen Patenten nachkommen würden / als dann Jhre Kay. M. die Verordnung thun wollen / daß deroselben geworbenes Volck an einem [94] gewissen Orth dieses Königreichs / alda jhnen die Notthurfft an Proviand dargeben werden möchte / verbleiben solte / welches dann sie mit betrübtem Gemüth vernommen / daß jhre Submission von jhren widerwertigen F???inden / bey Jhr Kayserl. Mayest. in Zweiffel gesetzet würde / auch das noch mehrers were / jhnen solche gefährliche Begehren / allein nur mit Fleiß zu dem End vorgeschlagen würden / damit diesem Vnheyl durch billiche Mittel / niemahls abgeholffen werden möchte / vnnd also die Widerwärtige hierdurch je länger je mehr jhren Willen an den Ständen dieses Königreichs vollbringen könten. Dann so viel den Gehorsamb vnnd Submission anlangete / zu welcher die Stände ermahnet würden / were Jhrer Mayest. vnd der gantzen Welt kund / daß sie sich der Vnderthänigkeit vnd Gehorsambs / damit sie Jhrer Kayserl. Mayest. als Jhrer von GOTT vorgesetzten Obrigkeit verbunden / niemahls entbrechen / sondern allezeit zu gebührlichem Gehorsamb sich bekennet / auch darinn beständig zuverbleiben gedächten / wann sie nur Remedirung jhrer Beschwerden erlangen möchten: Daß jhnen aber sicher vnd ohne Gefahr seyn solte / Wehr vnnd Waffen zu welchen sie / nicht wider Jhre Kayserl. Mayestät sondern wider jhre Feinde / zu Beschützung Jhrer vnnd deß Mayestät-Brieffs / das Exercitium Religionis betreffend / nothtrünglich greiffen müssen / niderzulegen / jhr Volck abzudancken / dargegen aber Jhrer Kayserl. Mayest. Volck im Landt verbleiben vnnd dasselbe proviantiren zulassen / solches könten sie nicht für rathsamb erachten. Dann ob wol zwar in Jhrer Kays. Mayestät Schreiben so viel zubefinden / wann sie die Wehr vnd Waffen niderlegten / das Volck auß dem Königreich abschafften / entgegen aber Jhrer Kayser. May. Volck darinnen lassen würden / daß von allem Gewalt vnd Thätlichkeit desselben J. May. Volcks / auch sonsten sie gar wohl gesichert seyn köndten; wann sie aber die grosse Tyranney vnnd Vngehorsamb dieses Volcks bedächten / auch vorige Jhrer Mayest. Schreiben / so wohl deren außgangene Patenta in acht nehmen / darinnen ebener massen solches angezogen würde / daß Jhr Mayest. solch Jhr Volck allein zu Beschützung dero getrewen Vnderthanen in dieses Königreich schicken thäten / so erschiene doch hierauß das widrige / nemblich daß solch Volck dieses Königreich mit Morb vnd Raub / Fewer vnd Schwerd / Plünderung der Kirchen / Wegführung der Leut ohn Vnderscheid der Religion / zum höchsten verderbet vnnd verwüstet / dahero zubesorgen / weil sie solches an jetzo zuthun nicht vnderliessen / da sie doch sehen / daß Gott sein Werck dermassen vertretten / vnnd den Ständen bey ordentlichem Mittel / jhren Feinden darmit zubegegnen / an die Hand geben thäte / daß sie es alsdann viel mehr thun würden / diesem Königreich Schaden zuzufügen vnnd jhre Boßheit zuvben / wann jhr Volck abgedanckt werden solte / welches sie dann ins künfftig / da es also geschehe / mit gutem Gewissen nicht verantworten köndten; so hetten sie auch ein newliches vnnd erschröckliches Exempel deß Passawischen Volcks vor Augen / welches sie billich von diesem Begehren abhielte: Dann als dasselbe ebener massen feindlich in dieses Königreich eingefallen / hette Kayser Rudolphus den Ständen zugesagt / vnnd sie dessen vergewissert / daß solch Volck niemanden Schaden / sondern dasselbe hinwiderumb also bald auß dem Landt zurück geführet werden solte. Es hette aber solch Volck keinen Gehorsamb leysten wollen / sondern were wider der Kayser. Mayest. Wissen vnnd Willen / je länger je mehr den Prager Städten zugeruckt / die kleine Statt Prag feindtseliger Weiß angefallen / vnnd darinnen mit Morden vnnd Rauben grawsamb gehauset / dessen biß auff den heutigen Tag Zeugen vnnd Gedächtnuß vorhanden weren: Solcher vnnd dergleichen Gefahr hetten die Stände zubesorgen / wann solch wütend Volck nach Abdanckung deß jhrigen / in diesem Königreich gelassen werden solte / vnnd sich die Stände auff niemandt dann zuverlassen hetten. So wolte jhnen ebener massen nicht gebühren / were auch nicht müglich noch sicher / ohne Bewilligung deß gantzen Landes / auch Vorwissen der Fürsten vnnd Stände in Schlesien / welche jhr Kriegs Volck nunmehr mit den Böhmen conjungirt / das Exercitium Religionis mit vnd neben jhnen vertheydigten vnd vor einen Mann stünden / solches einzugehen vnd zu solchen gefährlichen Conditionen / ehe vnd zuvor die Interposition vorgenommen / auch den Ständen dieses Königreichs / so wol den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien / in jhren Beschwerungen nit abgeholffen würde / zuschreiten. Dannenhero Jhre May. Sie vnderthänigst bitten / dieselbe wolte von solchen Conditionen / so jhnen anzunehmen nit müglich weren / gnädigst ablassen / vnd sie bey Jhro entschuldiget halten / daß sie das jenige / so deß gantzen Königreichs vnnd anderer L???ander Gefahr ob sich trüge / nicht eingehen könten: Sondern Jhre Mayest. wolte viel lieber zu der begehrten Interposition / deren sie sich bißhero getröstet / vnnd vmb dieselbe nochmals bitten theten / gnädigst schreiten / vnnd solche Mittel vorschlagen / durch welche diesem gefährlichen / vnd nunmehr weitkommenden Werck glücklich vnnd auffs eheste abgeholffen werden möchte. Sie be???sinden aber / daß jhre Feinde solches nit allein mit diesen obangezogenen schweren Conditionen / sondern auch mit dem vertheydigë wolten / so in obgedachtem Jhrer Kay. Mayest. Antwortschreiben / welches sie an Sachsen gethan / so wol auch was als dann weiters J. K. M. an gedachte Churf. Gn. vnderm dato Wien den 9. Octobris zubefinden were / nemblich / daß J. May. jhre Feinde die Belägerung der Statt Pilsen / welche vnvmbgänglich auß nachfolgenden Vrsachen geschehen müssen / so sehr einbildeten vnnd darzu bewegen wolten / samb solches zu Berhinderung der begehrtë Interposition vnnd Vnderhandlung gereichen thäte / so aber gar nicht [95] diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vn̅ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte. Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewë Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtë [96] Bitte / wie ingleichem auch zu den Seufftzen vnd Flehen der trawrigen vnd vnschuldigen Leut / derer Schreyen vnd Klagen / das durch die Wolcken dringe / bewegen / dann auch jhr den getrewen Rath der Chur- vnd Fürsten deß Reichs gnädigst belieben lassen / vnd ferner nicht gestatten / daß solche Tyranney (sintemal solches wider Jhr May. vnd deß Hauses Oesterreich angeborne Güte vn̅ Miltigkeit lauffen thäte) an Christlichem Volck gevbet werden solte / sondern Jhre Kay. Mayest. wolten solches zu Hertzen fassen / dero getrewen Vnderthanen vnnd deß Königreichs Wolfahrt behertzigen / solches ferner nicht verwüsten vnnd vnschuldig Blut vergiessen lassen / sondern mit dero Kay. vnnd Kön. Gnaden sich wider zu jhnen lencken / dero Kriegs-Volck auß dem Königreich wider abfordern vnd abdancken lassen: Inmassen sie dann allbereit etlich tausent jhres Einheimischen Volcks abgedanckt / der Zuversicht / wie hievor also auch noch bittend / Jhre Kay. Mayest. würden die nun von langer Zeit hero begehrte Interposition / in Betrachtung / daß sie der Abdanckung nunmehr einen Anfang gemacht / vnverlängt vornehmen / jhnen vnd der Fürsten vnd Stände in Schlesien Beschwerungen abhelffen / vnd wie jetzo also auch ins künfftig / sie wider die Zerstörer deß gemeinen Friedens (welche an diesem allem schuldig weren / vnd von deren Händen dann die Rechenschafft deß vnschuldigen Bluts / so beyderseit in diesem Königreich bißhero vergossen worden / durch das gerechte Vrtheil Gottes abgefordert werden würde) versichern / die gegen jhren gefaste Vngnad / darzu jhre Feinde J. May. wider sie anleyteten / gnädigst fallen / jhre vorige vnd jetzige Submission gnädigst belieben lassen / hierdurch einen beständigen Frieden in diesem Königreich vnnd andern Landen auffrichten / vnd dann benebens auch jhr aller gnädigster Kayser / König vnnd Herr seyn vnnd verbleiben / sc. (Ernst von Manßfeld wird in die Aacht erkläret.) Ob nun wol die Böhmische Stände der Belägerung Pilsen vnd anders Beginnens halben weitläufftige Bericht thäten / wurde doch solches von jhren Widerparten nit geachtet / sondern darvber Ernst von Manßfeld / weil er sich dazu fürnemblich gebrauchen lassen von Kayser Matthia in die Aacht erkläret / welches hernach im Februario 1619. offentlich angeschlagen worden dieses Innhalts; Wir Matthias / sc. Entbieten allen / sc. Ob wol in Vnsern vnnd deß Reichs Satzungen vnderschiedlich versehen / daß niemands was Standes oder Wesens der sey / besonder vnd fürnemblich kein Obrister / Rittmeister / Hauptleuth / Befelchshaber vnnd gemeine Kriegsleut / auch alle die / so die Vergaderung / Zusammenlauffens oder Häuffens / auch anderer Werbung vnd Bestallung der Knecht / Anfänger vnd Auffwiegler seyn / vnnd sich hierzu gebrauchen lassen / einigen Krieg vnd vnfriedliche thätliche Handlung thun noch vornehmen / wider Vns oder einigen gehorsamen Stand deß H. Reichs / ohn Vnser oder seiner Obrigkeit Vorwissen vnnd Bewilligung / fürnemlich bey jetzigen geschwinden gefährlichen Zeiten / sich zu dienen nicht sollen bewegen lassen / wie dann endtlichen in dem Reichs-Abschied / vo̅ Anno 1559. damit hinfüro im H. Reich Teutscher Nation Ruhe / Fried vnd Einigkeit desto beständiger erhalten vnnd gehandhabet werden möge / die in vorigen Vnsern vnd deß H. Reichs Constitutionen gesetzte Poen dahin erweitert / daß die Vberfahrer solches Vnsers Kayserlichen Gebotts vnd gemeine deß H. Reichs Satzung / neben vnd vber die in demselbigen genandte Poen falle / in Vnsere vnd deß H. Reich Aacht ipso facto, auch ohne eynige ferrnere Erklärung / gefallen seyn sollen / alles mehrern Inhalts obgemelten Reichs Abschieds / so hernachmalen in den folgenden Reichs-Constitutionen de anno 1564. vnd 1566. widerholet vnd bestätiget worden. Ob Wir auch schon auß Vätterlicher Vorsorg vnd Neygung durch offentlich außgangene Patent vnd Mandaten / als von 6. Junii vnd 27. Octobris jüngstabgewichenen Jahrs / obvermelte Reichssatzungen / jedermänniglich nicht denen darin gesetzten Poenen zur Warnung / vnnd sich vor Schaden zu hüten vorgestellet / vnnd sich denselben in allem gemäß zuerzeigen auch darwider im wenigsten / bey Bermeydung mehrgedachter Straffen / zu handlen / ernstlichen befohlen vnnd aufferlegt; So ist doch Landtkündig / vnd Wir erfahren solches im Werck selbsten / daß Ernst von Manßfeld / nit allein vor diesem sich gelüsten lassen / ein nambhafftes Kriegsvolck / ohne Vnser Kayserlich Vorwissen vnd Bewilligung / auch einige in mehrgedachten Reichs-Constitutionen erforderte Condition vnd Requisiten / vnnd also solchen heylsamen Satzungen gantz vnnd gar zuwider / im H. Röm. Reich zuwerben / vnd mit höchstem Schaden der Obrigkeiten eygenthätlicher Weise durch zu führen / sondern noch vergangenen Jahrs abermaln viel Kriegsvolck geworben / vnd in Vnfer Königreich Böheimb / vnd also wider Vns vnnd Vnsere Vnderthanen geführt / daselbsten mit feindtlicher Belägerung / Einnehmung vnnd Rantzionirung Vnserer getrewen Statt Pilsen / vnd sonsten gantz verbottener Weise / wider jetztgedachte Vnsere Vnderthanen / vnd zu Handhabung desselben Königreichs geworben Volck verfahren. Dannenhero er dann / vermög obangezogener Reichs-Ordnungen / ohne einige ferrnere Erklärung ipso facto in die Straff Vnser vnd deß H. Reichs Aacht gefallen: Als declariren Wir mehrgedachten Ernst von Manßfeld / in Vnser Kays. May. vnd deß H. Reichs Aacht / wie vermeldet / mit der That vnnd ipso facto gefallen zu seyn. Denuncieren vnd verkünden jhn auch hiermit / auß Kayserlicher Macht / zu Schutz vnd Handhabung obbemelter Reichs-Constitutionen vnd Satzungen / in jetztbemeldte Aacht / setzë jhn auß dem Frieden in den Vnfrieden / vnnd erlauben seinen Leib / Haab vnnd Gut jedermäniglich / sc. (Landtag in Oesterreich.) Zu Außgang deß Octobris haben die Landstände in Oesterreich vnder der Enß / auff Kaysers Matthiae begehren einen Landtag zu Wien [97] gehalten / aber die Protestirende Ständ / weil sie auff jhre Gravamina, die sie in dem Majo zuvor dem Kayser schrifftlich vbergeben / noch kein Resolution erlanget / haben biß jhnen solche eingehändiget / zur Berathschlagung nit schreitë wollë. Gedachte jhre Gravamina haben sie auff solche Weiß vorgebracht / nemblichen; (Gravamina der Oesterreichischen Protestirenden Ständ so sie im Majo 1618. zu Wien dem Rayser vbergeben.) Weil es an dem daß der Nider Osterreichische Landtag solte gehalten werden / zu dessen mehrer Beförderung dienen könte / wann sie (Protestirende Stände) noch vor demselben jhre Gravamina vbergeben vnd derselben Erledigung suchten / deßwegen beten sie J. M. solches Anbringen nachfolgender massen vernehmen wolten. Es hetten J. M. als die der Augspurgischen Confession zugethane Ständ / zu Kayser Rudolphi Zeiten ex odio Religionis in Gewissens Sachen / jhren jhnen von Kayser Maximiliano 2. ertheilten Religions Freyheiten zuwider bedrenget worden / auch bey jhren Gerichten kein Gehör gehabt / vnd den effectum iustitiae nit erreichen können / zu solcher Beschwerden Remedirung / noch vber die dazumal außgangene Entschuldigungs Schrifft / warumb der Zug in Böhmen fürgenommen worden / auch diese Mittel erfunden / daß durch die den 19. Martii 1609. jhnen gegebene Königl. Handtschrifft vnd Insigel bekräfftigte Capitulations Resolution / solche jhre Freyheit der Religion erleutert vnnd bestettiget / darneben wie die Justitia jhnen wie jhren Mitgliedern ohne einige Partheyligkeit ertheylet werden solte / geordnet / auch hernach durch vnderschiedliche Decret zugesagt hetten / daß Jhr. Mayest. alles was sie in gedachter Resolution sich erbotten / in allen Clauseln vest zuhalten / vnnd das vbrige / so noch nicht vollnzogen / gleich fals zu verrichten / alles darumb / damit an der Stände Beschwerden ein Ende gemacht / Wolstand vnd auffnemen zu Erquickung deß fast gantz ruinierten Vatterlandts wider eingeführt vnd das alte Vertrawë / so zu Kaysers Maximiliani 2. Zeiten zwischen beyder Religions-Ständen gewesen wider ernewert werde. Sie würden aber doch so wohl in Religions als Justitien Sachen / von jhren Widrigen dermassen beschweret / daß fast kein einiger Punct in der Kayserlichen Capitulations Resolution vnd mündtlichen Vertröstungen zu findë / wider welchen sie nit bedrengt worden / welches sie J. May. auffs kürtzest vorbringen wolten. Anfänglich würde von jhren Gegentheylen die auff J. Kay. May. Befehl durch den Vngarischen Palatin. Georgen Graffen zu Turtzo im Februario 1610. alhie im Landhauß den sämptlichen Ständen intimirt vnd publicirte Capitulations Resolution für so geringschätzig geachtet / daß man bey denen Gerichten / nicht so wohl als auff andere sanctiones vnnd Principales constitutiones erkennen sondern selbige noch biß auff den heutigen Tag für nichts publicirt vnnd also für nichts gültig halten wolte. Welches ein solches Gravamen were / daß da es nicht remedirt werden solte / es eben so viel seyn würde / als wann Jhr. M. jhnen solche Resolution nie gegeben hetten / darauß dann vielfältige Beschwernussen erfolgen würden; damit nun solche verhütet würden / were das beste Mittel / daß solche Kays. vnnd Königliche Resolution allen Gerichten vnder vn̅ ob der Enß / wie andere Landtsfürstliche Constitutionen ehist intimirt / vnnd derselben nach zuleben ernstlich befohlen würde. Darnach begehrten sie daß J. M. das in solcher Resolution verheissene vnpartheyische Iudicium ehisten ersetzen / inmittels aber alle Executionen in denen / für solches Iudicium gehörigen Sachen einstellen wolte. Zum dritten begehrten sie daß keiner wider altes Herkommen wegen der Stol vnd Pfärrlichen Gerechtigkeit beschweret würde / dann solches vielfältig geschehe. Zum vierdten würden sie auch bey jhren Erbbegräbnussen nit gelassen. Zum fünfften würde im 9. Articul der König. Capitulations Resolution die Außschaffung der Vnderthanen der Religion halbe̅ nit allein auffgehaben / sondern auch Jahr vnd Tag zur Zustifft vnd Verkauffung deß jhrigen zugelassen / hierwider aber würde viel fältig gehandelt vnd die arme Leut der Religion halben vnbarmhertziger Weise bedränget / jhre Häuser vmb den halben Werth geschetzet / ja gar von Hauß vnd Hoff verjaget. Zum 6. bey dem 10. Articul hette der Proceß der Kirchen zu Hörnals / bey dem bemelten Vnpartheischen Iudicio entschieden werden sollen / welcher gestalt aber Freyherr Jörger vn̅ Albrecht Geyr für die Nider-Oesterreichische Regierung / erstlich zwar zur mündtlichen Verhör vnnd dann zur schrifftlichen Hauptsächlichen Verfahrung getrungen worden / vn̅ darüber eben so beschwerlicher Abschied ergangen / als man sich in die ser Sach noch bey der vor der Capitulations Resolution vorher gangenen Tractation / weil der mehrertheil Regenten Catholisch / vnd vnder den Doctoribus gar kein Evangelischer gewesen / besorgt. Zum 7. hette J. M. zugesagt die Stätte vnnd Märckte nicht beschweren zulassen; so were dargethan worden / daß die Stätt vnd Märckt zu Zeiten Kayser Ferdinandi vnd Maximiliani deß andern neben den Obern Ständen in den Religions Sachen zugelassen: were auch zugesagt worden / daß es auch hinführo bey solchem alten Gebrauch verbleiben solte. Weil aber die Stätte vnd Märckte / nicht allein in denen an die Evangelische Stände lautende Decreten mehrentheils außgelassen / auch vo̅ den Audientzen außgeschlossen weren / als begehrten sie daß mit jhnen hinfüro solcher vierdte Standt (als der mit jhnen ein Corpus bestellete) in Religions Sachen / mit jhrer Nothturfft auch anzuhören nicht außgeschlossen würde. So were auch diesem Punct anhängig / daß die von Stätten vnd Märckten sonsten in der Religions Freyheit nit bedränget würde̅ / welches aber bißhero viel fältig geschehen. Zum 8. würde im 12. Articul versprochen / die Stätte vnd Märckt / wegen Ersetzung der Bur [98] germeister / Richter vn̅ Rathsverwandtë / Statschreiber vnnd Auffnehmung der Bürger ohne Reverß bey jren Privilegien / alten Herkommen / vnd Gerechtigkeiten handzuhaben / darwider aber were vielfältig gehandelt worden. Zum 9. hetten sie auch die Zusag bekommen / daß der Hoffrath wider ersetzet werden solte / ob nun wol dasselbig offtmals begehret worden / bliebe doch dasselbig annoch anstehen. Zum 10. hetten sie auch die Vertröstung bekommen / daß in Ersetzung der Diensten die angesessene qualificirte Landleut / vnd die alten Geschlechter vor andern befördert / vnnd die Dienst vnd Aempter von beyden Religions-Verwandten / nach Tauglichkeit derselben ersetzet werden solten. Dieses aber were ingleichem bißhero wenig in acht genommen worden. Endlichen weil auch ausser der Capitulations Resolution J. M. versprochen / daß sie die Protestirende Stände bey jhren habenden Recht / Gerechtigkeit / alten Herkommen vnd Gebräuchen schützen wolten / sie aber befinden / daß sie nit allein in Genere, sondern auch viel jhrer Mitglieder in specie darwider höchlich beschweret / ja manchesmal gar Rechtloß gelassen / vnd zu wider J. Kay. Mayest. Resolution zu mündtlichem Verhören / welches grosse Gefahr auff sich trüge / deßwegen sie auch bey dem Land-Marschalcken Gericht vermög der Gerichts-Ordnung abgestellet weren. Weil nun dieses alles theils ex odio Religionis, theils auß nicht Public rung der Capitulations-Resolution / theils auß nicht Ersetzung deß Vnpartheyischen Iudicii vnd deß Hoffraths herfliessen / vnd vor Constituirung solcher keine beständige Besserung zuhoffen were: Als beten sie Jhre Kays. Mayest. sie wolte ohn allen ferrnern Verzug ihres Begehrens sie gewehren / vnnd sie also bey jhren habenden Religions vnd Politischen Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten schützen / vnnd nicht gestatten / daß dero Königl. Zusage / Handtschrifft vnd Insigel durch jhre Gegentheil violiret würde / sc. (Rayserliche Resolution auff der Evangelischen Oesterreichischen Stände Gravamina.) Auff diese der Oesterreichischen Stände eingereichte Gravamina / hat der Kayser sub dato den 9. Novemb. 1618. folgender gestalt sich erkläret / nemblichen; J. Kay. May. hetten sich vieler Vrsachen halber vnd sonderlich wegen der ohne schweren Läuften vnnd andern Beschwerungen versehen / es würden Jhro die Ständt / zumal bey hievor empfangenen vnderschiedlichen Resolutionen / darinn grösten theyls praetendirten Beschwerden jhre gewisse Maß gegeben worden / verschonet / sonderlich aber / in dem Jhrer Kay. May vermög gedachter Resolution weiter zuthun / oder noch zur Zeit angebrachter massen zu vollziehen nicht obligen / in dieselbe nicht so starck / als hafftet der Mangel an Jhrer Kays. Mayest. gedrungen: sondern sich / was Jhre Mayest. so wol in vnd nach angetrettener Landtsfürstl. als auch bald darauff erfolgter Kayserl. Regierung dem gantzen Vatterlandt / auch jhnen den Ständen ins gemein vnnd absonderlich für hohe Gnad vnnd Gutthalen bewiesen / erinnert haben. Wie aber dem were / so wolten doch J. May. auff ein vnd andern Haupt-Puncten Bescheid wider fahren lassen / deß Versehens die supplicirende Stände würden darauß nicht allein J. M. auff richtige Intention verspüren / sondern sich auch zu derselben gehorsamblich bequemen. Den ersten Punct nun belangend wisten sich die Stande selbst zuerinnern / daß Jhre Mayest. sich zu einer weitern Publication Jhrer Resolution als die albereit geschehen / nicht verpflichtet / solches were auch gantz vnnöthig vnd gereichte zu Schmälerung der Kays. Mayest. Vnd da sich jemandts wider die Kayserl. Resolution beschweret befinde / solte er seine Zuflucht zu Jhrer Mayest. selbsten nehmen / so wolte die selbe jhm alle Billichkeit widerfahren lassen. Den andern Puncten belangend / würden sich die Stände zuerinnern wissen / daß Jhre May. solches Iudicium jhr nit zuwider seyn lassen / sondern erst in dem Jahr 1615. bey den Catholischen Ständen zu benennung der Personen zur Consultation / wie in angezogener Resolution begriffen / Anmahnung gethan hetten. Dieweil aber dieselbe bey jhrer eingewandten Entschuldigung biß dahero verblieben / so hette Jhre Mayest. deß Auffzugs keine Schuld / weiln / wie solches Iudicium zubestellen vnd die Proceß darbey zu observiren / vorhero berathschlaget werden solte / von beeden auß den Obern Politischen Ständen / jhren Religions-Verwandten vier / als zween von Herrn vnnd zween von Ritterstandts benandten Personen / mit Zuziehung eines Gelehrten jeglicher Religion: Vor Vollziehung aber dieses Jh. May. zu Bestellung dieses vnpartheyischen Gerichts nicht gelangen können. Eswolte aber Jh. M. die Catholische Stände nochmals erinnern / vnd in mittels verschaffen / daß die E. Ständ mit Exequirung der geklagten anhängigen Proceß nicht beschweret werden soltë / doch solten die Protestirende auch an keinem Orth vnder deß de facto procediren. In dem dritten Punct were Jhre May. auch keine Schuld zuzumessen / dann niemand / der sich gebührlich beklaget / Hülffloß gelassen worden / wolten aber doch daran seyn / daß ein rechte Moderation ehist gemacht werden solte. Im 4. hette Jh. May. die vnwidersprechliche Erbbegräbnussen bey jhren Recht vnd Herkommen verbleiben lassen / were auch darob gehalten worden: in dem jenigen aber so streitig / oder ob die Begräbnussen Erblich / zweilffelhafftig gemacht worden / hetten J. Mayest. zu billichem Entscheid deß Rechtens angewiesen / dabey sie es noch verbleiben liessen. Zum 5. wann von beschwerten Vnderthanen so Cathol. Landtleuten vnd Obrigkeiten zugehörig / solches an J. M. selbst gelangen würde / wolte sie solches abschaffen / vnnd einen jeglichen bey der zugelassenen Frist beschützen. Zum 6. wegen der Hörnalserischen Sachen / were solcher Lehens-Proceß in genere vmb die Völligkeit / vnnd gar nicht in specie vmb die Kir [99] chen oder derselben Oeffnung angestellet gewesen / dahero keines wegs in die Resolution oder vnpartheyische Gericht gezogen hette werden können: Sondern dem Rechten vnd Landsbrauch nach vor der Regierung hette außgeführet werde̅ müssen / welches auch durch ordentliche schrifftliche Verfahrung beschehen / vmb der beklagte Theyl selbsten zum Vrtheil geschlossen / derohalben Jh. Mayest. auch alhie zu nahe gangen werde. Es winden aber doch die Nieder Oesterreichischen Regierung ehist vernehmen / wessen sich Jhre Mayestät in diesen Lehens-Sachen resolvieret. Zum 7. weren die Stätte vnd Märckte als J. M. Cammergüter zu dem Respect vnnd Gehorsamb zuweisen / der jhnen allzeit obgelegen were / vnd daß sich die Stände derselbë weiters nichts anzunehmen / als J. M. Landtsfürstl. Recht vnd Hochheit erdulden möchte. Doch wo einer oder der ander Particular-Beschwerden erlitten / vnd solche billiger gestalt anbrechte / solte jhm Recht widerfahren. Im 9. den Hoffrath betreffend / wisten die Ständ / daß dessen Bestellung / weil der gesampten vier Ständ obligende Deliberation noch nit vorher gangen / an Jh. Mayest. bißhero nicht erwunden: Doch weil die Kayserl. Dignität mit der Landtsfürstl. Regierung vereinbaret were / vnd also ohne das ein bestelter Hoffrath vorhanden seye / darein jederzeit die Landsbräuchkündige Subjecta gezogen würden / für vnnöthig seye ein absonderlichen Hoffrath zubestellen / sonderlich weil der Oesterreichischen Resolution-Sachen schwerlich eine solche Meynung seyn köndte / darzu eines solchen stetigen Raths Mittel vonnöthen were. Zum andern da man der Regierung die tauglichsten Subiecta nicht entzöge / nicht wol mit den Personen an der Anzahl vnnd Beschaffenheit / wie zu einem solchen Hoffraths Collegio erfordert würde / auß den Landts Mittgliedern auffzukommen seye. Letztlichen were auch der Vncosten in Bedacht zunehmen. Doch aber wann die Stände vermeynten / es were jhnen hieran so viel gelegen / wolten J. May. nach Berathschlagung vnnd an die Handtgebung der Mittel solches bestellen. Im zehenden hetten Jhre Mayest. das wenigste nicht vnderlassen / so dero selben mit Billichkeit zugemuthet werden können / vnd köndte solches männiglich an dem abnehmen / daß fast keines eintzigen Raths Mittel im Landt / so wohl auch am Kayserlichen Hoff / darein J. K. May. wie auch zu den hohen Aemptern selbstë die Landleut Augsp. Confession nit befürdert hetten / auch solches zu thun täglich noch nit vnderliessen. Auß welchem allem zusehen / wie empfindtlich J. May. vorkömme / da die geclagte Gravamina dahin gedeutet würden / als hette Jhre May. biß anhero Jh. Kays. vnd Königl. nit vollziehen wollen: Es würden aber die Stände vnd jedermänniglich erkennen / daß J. M. in einem vnd anderm nichts zuzumessen / sc. (1618. Der Eva̅gelischen Oesterreichischen Stände Begehren an die Catholischen.) Als nun etliche Tag nach empfahung dieser Kayserlichen Resolution / die Kayserliche Landtags-Proposition den sämptlichen Ständen vorgetragen worden / haben die Evangelische den Catholischen / nach Abhörung gedachter Proposition / ein Schrifft vbergeben / vnd darinn begehret / sie solten sich erklären ob sie die Evangelische Ständ sampt jhren Glaubensgenossen bey Kaysers Maximiliani 2. Religions Concession; vnnd dann Kaysers Matthiae Capitulations Resolution vngehindert verbleiben zulassen / darwider weder einen noch den andern ferner nicht zu turbiren / weniger der Religion halber zuverfolgen / zum vnpartheyischen Judicio aber / wie auch zum Hoffrath / vngehindert deß Praelatenstandts anno 1612. vnbefugten Begehrens / Personen auß jhren Mitgliedern zubenennen / gesinnet weren. (Antwort der Catholischen Oesterreichischen Stände.) Hierauff haben sich die Catholischen Stände entschuldiget / daß sie in geringer Anzahl versamlet / vnnd die Stände jhres Mittels nicht alle zur Stelle weren / derhalben die wenig Anwesende die Wichtigkeit solcher Sachen nicht allein vber sich nehmen könten / wolten aber doch die vbrigen beschreiben / vnnd zu der Berathschlagung solcher Sachen schreiten. (Anderwer???lich Schreiben der Evang. Stände vnder der Enß / an die vnder Enserische Catholis. Ständ.) Nach Vberantwortung dieses Schreibens der Catholischen vnder Enserischen Stände / haben die Protestirende sub dato Wien den 4. Decemb. jhnen ein andere Schrifft vbersendet / darinnen sie fürnemblich etliche der Religion halber denen darüber erlangten Freyheiten zuwider / bißhero an jhnen verübte Gravamina vnd Bedrangnussen erzehlet vnd in specie anzeiget / auch endlich sich / daß weder sie noch jhre Mitglieder / keinen Catholischen Inwohner / weder mit Worten noch mit Wercken / wegen der Religion nicht anfeinden / weniger verfolgen oder verjagen / sondern jhnen alle Verträwlichkeit leysten wolten / mit diesem Anhang / wer vnter jhnen hierüber thete / daß derselbe vor keinen Bidersmann gehalten / von jhnen außgeschlossen / der Landsfreyheit priviert / vnd im Land nicht gedulter werden solte / erkläret. Hingegen aber begehret / daß / da die Catholische Stände ein gleichmässiges gegen jhnen sich zuerklären gesinnet weren / sie ein schrifftlichen Vergleich mit jhnen auffrichten solten: anderst könten sie (Protest. Stände) in keine Berathschlagung sich mit jhnen einlassen. (Antwort der Catholis. Ständ / so hierauff beschehen.) Hierauff haben die Catholische Stände den Evangelischen ein andere schrifftliche Antwort vberschicket / dieses Inhalts; Sie wisten nichts von dem was jhnen von etlichen Catholischen Ständen für Beschwerden begegnet sein solten; zu dem so betreffen die meisten Gravamina den Landsfürsten / vnd nicht die gesambte Catholische Ständ / derhalben da jchtes vnbefugtes vorgangen were / solches vor die ordentliche Recht / zu folgender Remedirung gewiesen werden solte. Das vnpartheyische Iudicium belangendt / weil biß dato von Anzal der Personen / Proceß vn̅ anderer Beschaffenheit / die Bestellung deß Iudicii angehend / nichts geschlossen / wisten sie noch zur [100] Zeit nicht / wie sie die Personen zu gedachtem Iudicio hetten vorschlagen sollen: Da aber solches richtig würde / wolten sie an jhnen nichts erwinden lassen / was zu würcklicher Fortstellung vonnöthen seyn würde. Diese Strittigkeiten alle kämen eintzig vnd allein durch das eingerissene Mißtrawen her / welches durch die Evangel???sche Ständt gegen den Catholischen gefast hätten. Sie die Catholische Ständte wollen bey jhrer Resolution / die sie Anno 1610. jhnen einhandigen lassen / verbleiben / vnd erklären sich noch darüber / daß sie die Evangelische Ständte vnd jhre Glaubensgenossen / wider die Capitulations Resolution nicht turbiren oder verfolgen wollen / hätten sich derhalben sie (Evangelische) aller guten auffrichtigen / Teutschen Nachbarlichen Vertrewlichkeit / Lieb vn̅ Freundschafft zu jhnen zuversehen. Demnach verhoffen sie / sie / die Evangelische alle Differentz vnd vngleiche Vermuhtung fallen lassen / jhren guthertzigen Worten keinen vngleichen Verstandt zumessen / vnd also / weil die Catholische so wol als die Protestirende jhr Schrifftliche Erklärungen jederzeit in acht genommen / ferrnere Vnderred-vnd Handlungen / bey diesem gefährlichen Vnwesen / vnderwegen lassen / vnd mit jhnen zur Berathschlagung J. K. M. vnd deß gantzen Vatterlandts Notthurfft schreiten / sc. (Widerantwort der Evangelischë Stände.) Mit dieser der Catholischen Ständte Antwort sind die Evangelische noch nicht zu frieden gewesen / sondern jnë wider Schrifftlich angedeutet / daß / da die Catholische es anderst so Teutsch / auffrichtig / Erbar vnd Bidermännisch mit jhnen es meyneten / wie sie gegen jhnen gesinnet / sie (Catholische) sich ebenmässig gegen den Evangelischen / als die Evangelische gegen jhnen gethan / ohne alle Terginersation cathegorice sich erklärten / daß sie die Evangelische bey allem dem / so sie jhnen (Catholischen) in jhrem Begehren specificiret / rühigen verbleiben lassen / vnd da sie es zuthun gesinnet / ein Schrifftlichs Assecurations Instrument (alldieweil jhre Mündliche Zusag bißhero ohne Effect verblieben) mit jhnen berathschlagen vnd auffrichten wolten / sc. Es wolten aber weder die Catholische Ständ / noch die Evangelische von jhrer einmahl gefasten Meynung vnnd Erklärung abweichen / wurden beyderseits viel Schrifften gewächselt (welche alle hieher zusetzen vnnöthig vnnd auch dem Leser zu langweilig würde) vnnd bliebe vnder solchem die vorhabende Berathschlagung anstehen. Weil nun mitler Zeit das Böhmische Kriegsvolck in Oesterreich einfiel / wie hernach sol vermeldet werden / ließ der Keyser einen Befehl an die Evangelische Stände abgehen / deß Innhalts; (Kay. Mat thias besielet den Ständen daß sie zur Berathschlagung schreiten sollen.) Daß weil der Feind nunmehr einen Einfall in das Ertzhertzogthumb Oesterreich gethan / die gesampte Stände / vngehindert der zwischen jhnen erwachsenen Strittigkeiten / förderlichst zur Berathschlagung deß Landts Notthurfft schreiten / vnnd also das gemeine dem Privatwesen vorziehen solten. Auff empfahung dieses Befehls / haben die (Antwort der Protestirenden Stände K. Matthiae vberreichet.) Protestirende Stände also geantwortet; Sie erkenneten sein Vätterliche Vorsorg für das Hertzogthumb / theten sich deßwegen bedancken / daß sie aber noch nicht zur Berathschlagung mit den Catholischen kommen könten / hetten sie / (Catholische) Schuld / weil sie von jnen kein deutliche Antwort auff jhr Begehren erlangen könten. Sintemaln das Bonum Publicum darinn bestünde / daß zuforderst vnder den Ständen die Einigkeit gepflantzet / vnnd das Mißtrawen auß dem Weg geram. iet würde. Damit aber jhnen die Schuld deß Verzugs darauß dem Vatterlandt Schaden zugezogen / nicht zugemessen würde / wolten sie jhre Meynung dieses Vnwesen zustillen / so sie in einer absonderlichen Versamblung berathschlaget / J. M. vortragen. Vnd anfänglich zwar hetten sie gäntzlich verhoffet / es würde Jhre Mayest. weil die Landtschafft deßwegen privilegiret / ohne der Stände Vorwissen kein Offensiv Krieg angefangen vnd die Waffen wider Böhmen ergriffen haben. Dann obwohl Jhre May. einen Landtag außgeschrieben / zu welchem sie auch neben andern erschienen / vnd ein gute Zeit / mit jhrer grossen Vngelegenheit dabey gewartet hetten / were doch kein Proposition oder Vortrag geschehen / auch einige Vrsach / warumb der Landtag angestellet / nicht angezeiget / sondern sie ohne einige Verrichtung wider heimb gelassen worden. Es were auch alles was von dem Böhmischen Krieg einkommen / jhnen gleichsamb als ein Geheimnuß verhalten / vnd darzu zu diesem Krieg fast lauter außländische Catholische Obristen bestellet worden / welches jhnen schmertzlich vorkäme / andern ein grosses Nachdencken machete / das Mißtrawen allerseits vervrsachete / welches vmb der / auff jhr billiges Begehren / von den Catholischen Ständen noch nicht erfolgte Antwort vermehret würde. Daß aber die Noth vnd Gefahr allbereit so weit eingerissen / daß die Böhmischen in jhr Vatterlandt Feindtlich eingefallen / etlicher Oerter vnnd sonderlich Zwethl sich bemächtiget / were jhnen sehr leyd zuvernehmen gewesen: trügen aber keinen Zweiffel / wann bey Zeiten / ehe es zu dem Krieg kommen / den Ständen zur Berathschlagung solches were vorgetragen worden / es würden solche Mittel vorgeschlagen worden seyn / welche zu Verhütung alles Vnheils mit J. M. guten Satisfaction gedienet hetten. Dann es hette die Erfahrung gegebë / daß was mit den Ständen berathschlaget worden / allezeit ein guten Außgang gehabt hette. Weil aber dieser Zeit Jhre Mayest. diesen Weg nicht gebrauchen wollen / vnnd weder der Chur-noch anderer Fürsten wolmeynende Gutachten verfangen lassen / so were genugsamb am Tag daß die jenige / welche mit den Waffen das Werck anzufangen gerathen / an allem diesem Vnheil schuldig weren / die auch billich wider / wie solches von dem Vatterlandt abzuwenden / Mittel an die Hand geben solten. Sie wolten Jhrer Mayest. den Krieg anzufangen nicht ge [101] rathen haben / sintemahl der Außgang desselben allezeit zweiffelhafftig / die errores in pugnando commissi irreparabiles, auch ein jeder Krieg nichts gewissers / als endtliche Verwüstung deß Landes / Zerrüttung der Gerechtigkeit vnd anderer guten Ordnungen / Stärckung aller Handlung / ja alles Vnglück nach sich zöge / auch die Victory mehr Schaden als Nutzen mit sich brächte. Diese jetzige Gefahr were ohne sondern mächtigen Widerstandt nit abzuwenden. Dann das Böhmische Kriegs Volck were so starck / daß es von den Kayserischen nicht zurück hette können gehalten werden / daß es nicht in Oesterreich eingebrochen / so würde auch dasselbe täglich je länger je mehr gest???rcket / daß zu besorgen / wann wider sie etwas Volck auffgebracht würde / sie dasselbe doch zerstrewen / mit grösserer Macht in das Land rücken / vnnd selbes gäntzlich verheeren möchten. Were zu wünschen daß die vorige Werbungen nicht weren vorgenommen worden / so würde das Königreich Böhmen vor Schaden erhalten / viel vnschuldiges Blutvergiessen / grosser Vncosten verhütet / vnnd der Verlust vieler tapfferer Soldaten / welche wider den Türcken hetten können gebrauchet werden / verm tten blieben seyn Köndten jetzundt nicht sehen wie diesem Vbel zu helffen / weil der nervus belli geschwächt / vnnd das Landt wegen deß Langwürigen Türcken Kriegs in grosse Schulden gestecket / auch die Kayserliche Kammergüter einen Krieg zuführen nicht erkläcklich / vber daß die Zeit / wegen der gegenwärtigen Gefahr / mit Werbungen auffzukommmen zu kurtz were. Damit aber doch in etwas die Gefahr abgewendet würde / vnnd die Landtschafft nicht in das eusserste Verderben / zumahl weil die Böhmen die jhnen abgenommene Sachen wider zuholen / vnnd vmb deß willen desto stärcker kommen weren / geriethe / were diß jhr Gutachten / daß ein Außschuß von den Ständen zu den Böhmen geschicket würde / der sie wegen dieses Einfals befragte / vnd daß sie das Land ferrner vnangefochten liessen sie vermahnete. Darnach were Jhr Rath / daß Jhre Mayest. einen General Conventstag in dero Königreich vnnd Länder außschrieben / vnnd wie zu dem erwünschten Frieden wider zugelangen berathschlachte. (Kaysers Matthiae Begehren an die Oesterreichische Stände ob der Enß.) Vmb diese Zeit haben die Oesterreichische Stände ob der Enß eine Schantz an der Thonaw auffgebawet / derselben auff allen Nothfall / sich zugebrauchen. Als sich nun hierüber Hertzog Maximilian in Bayern / wie auch das Bisthumb Passaw beschweret / hat der Kayser einen Abgesandten an gedachte Stände geschicket / vnd von jhnen begehren lassen: Erstlich die an der Thonaw auffgeworffene Schantzen wider niderzureissen / vnd den Strom nicht zusperren. 2. Die verhawene Päß im Freywaldt gegen Böhmen wider zueröffnen / damit der Graff von Bucquoy sampt seinem Volck in dasselbe Land sich reterirë könte. 3. Mit gemeltem Graffen gute Correspondentz zuhalten / vnnd jhr geworben Volck zu demselben zustossen. 4. Winterwahren vor die Knecht auch Kraut vnd Loth zulieffern. (Antwort der Oesterreichischen Stände ob der Enß auff dieses Begehren.) Auff dieses Begehren haben die Stände ein weitläufftige Entschuldigung gethan / kürtzlich dieses Inhalts; 1. Daß die Schantzen an der Thonaw auff vnmittelbarem Oesterreichischen Grundt vnnd Boden zu keines Menschen Beleydigung / sondern allein zu deß Landts nothwendiger Beschützung erbawet / so vor der Zeit auch also gebräuchlich gewesen. 2. Sey nicht Rathsamb / daß der verhawene Freywaldt eröffnet werde / weil der Böhmen Volck an den Grentzen / Bucquoy aber mit den seinen noch hinder den Böhmen lige / also J. May. die Eröffnung nicht nutzen könne / sondern vielmehr erst die Böhmen den Vortheil ersehen würden / in das Landt zufallen / die dann hernach nicht leicht darauß zubringen weren. 3. Sey die begehrte Correspondentz gefährlich / dann ob sie wohl darzu willig / so möchten doch den Böhmen dergleichen Schreiben ehe in die Händt kommen / darauß sie allerley zu jhrem Vortheil erklauben / vnnd deß Landes Gelegenheit zuerfahren mehr verhetzet würden / derwegen sie dann jhr geworben wenig Volck im Landt behalten / sich damit beschützen vnnd noch ein mehrers darzu werben müsten / weil ohne das das Landt-Volck schwürig vnnd dessen Auffstandt / sich selbsten zu schützen / zubesorgen. 4. Wolten sie die Winterwahren gern biß an die Grentz lieffern / daselbst aber solte sie der Graff von Bucquoy auff sein Gefahr abholen. Hiebevor ist vermeldet worden / daß / als das Kayserische Kriegs-Volck vernommen / daß die Böhmische Armada / willens sie mit Macht anzugreiffen / zusammen ziehe / sie / Kayserische / auff die Grentzen deß Böhmerlandes sich begeben / vnd den Troß mit jhrer Pagagy vnnd erlangten Beuth in Oesterreich geschicket hetten. (Böhmen fallen in Oesterreich vnder der Enß ein.) Demnach nun die Böhmen dessen Kundtschafft eingenommen / haben sie jhr Kriegs Volck in zween Hauffen abgetheylet / deren der eine vnder dem Graffen von Thurn vnnd Graffen von Schlick in Oesterreich gezogen / den auß Böhmen weggeführten Raub / wider zu erlangen / wie sie dann auch hie vnnd da viel davon bekommen. Der ander Hauffe hat den Kayserischen in Budweiß vnd Crumlaw (welche Stätt auff Anordnung deß Graffen von Bucquoy dieser Zeit starck befestiget worden) auff den Dienst gewartet / nichts desto weniger haben sich die Kayserische Proviand einzuholen her auß gewagt / vnderschiedliche Streiff vnd Einfäll in die Herrschafft Schwanberg gethan / etlich Flecken vnnd Dörffer zum theil geplündert / zum theil gar abgebra̅d / bißweilen aber sind sie von den Böhmen ereylet vnd tapffer gezwackt worden. (Graff von Schlick nimpt Zwethl vn̅ andere Ort) Mitler weil ist der Graff von Schlick erstlich mit dem Böhmischen vnnd theils Schlesischen Kriegs-Volck in vier tausent Mann starck zwo Meiln von Zwethl angelangt / vnnd in selbiger [102] Rester bey viertzig Wägen mit auß Vöhmen geführtem (in Oesterreich ein.) Gut beladen / sampt siebentzig tausent Reichstahler an Gelt vnd in tausent stück Vieh angetroffen / die Confoy geschlagen vnnd alles in seinen Gewalt gebracht. Vnd weil er vernommen / daß noch etlicher anderer Kayserischen Obristen Pagagy / mit einer zimblicheu Anzahl Soldaten in die Statt Zwethl einkommen / ist er in der Nacht dahin gezogen / die Thore mit Petarden gesprenget / vnnd also hinein kommen / darüber aber doch vnder andern der Obriste Caplier zu einem Fenster herauß vnder andern erschossen worden. Was sich zur Wehr gestelt ist todt geschlagen / was aber von Soldaten sich ergeben sind gefangen genommen / auch alle jhre Pagagy geplündert worden. Nach solchem hat gemelter Graff die Statt vnd Kloster mit einer Besatzung versehen / vnnd ist er / nach dem der Graff von Thurn so mit seinem Kriegs-Volck ein andern Weg gezogen / zu jhm gestossen / mit dem vbrigen Volck auff Hohenfurt gerucket / dasselbige / wie auch Weytrah vnd noch etlich andere Orth eingenommen vnnd besetzet. Vnder andern Beuthen haben sie zu Ledetsch ein grosse Mänge an Fewerkugeln / Pulver / Lunten / Kugeln vnd dergleichen / wie auch zwey stück Geschütz / welches alles in Budweiß sollen gebracht werden / auffgefangen / vnnd hat dieses Volck biß auff neun Meylen von Wien gestreiffet / deßwegen daselbst alle nothwendige Vorsehung zur Gegenwehr gethan worden. (Außschreiben deß Graffen vo̅ Thurn wegen deß Einfals in Oesterreich.) Wegen dieses Einfalls hat der Graff von Thurn ein sonderliches Schreiben an die Oesterreichische Stände abgeschicket dieses Inhalts; Es were Gott vnd allen vernünfftigen Menschen bekant / daß sie gezwungen worden in diese Landtschafft einzuziehen / weil die Blutdürstige Räth zu keinem Frieden helffen / sondern alles mit Krieg erfüllen / vnnd das Königreich Böhmen gar verderben wolten / dahero dieses Fewer / wo man nicht zeitlich wehrete / weiter einreissen würde. Sie hetten geschwind vnnd stillschweigend den Einzug müssen vornehmen / damit der Feindt deßwegen nicht were verwarnet worden. Derowegen were sein Bitt / es wolte solches niemand für Vbel auffnehmen / dann es dahin gemeynt / daß sie jhren Feinden / welche sich wider sie sambleten / in den Weg ziehen vnd sie zerstreuwen / hergegen jhnen Freunden alles gutes erzeigen / vnd sie vor allem Gewalt schützen wolten / es solte auch die Proviand / so jhnen zugeführet würde / wie sie sonsten im Lande gültig bezahlet / den Geistlichen auch / wiewohl sie zu jhrer der Böhmischen Stände Verfolgung geholffen / wo ferrn kein weitere Vrsach gegeben würde kein Leyd zugefüget werden. Die Vrsachen / warumb sie zun Waffen gegriffen / were ohn Noth weiters außzuführen / weil sie in jhrer Apology gnugsamb an Tag gegeben / auch den Schlesischen Fürsten vnnd Ständen vnd andern Chur-vnd Fürsten / welche jhnen nicht abstünden / bekant weren. Hiermit wolte er eine Salva Guardy etlichen Schlössern vnnd Märckten ertheilet haben / daß kein Soldat jemandt einigen Schaden zufüge / sondern alle Ehrerbietung vnnd Freundtlichkeit gegen männiglichen erzeige / vnd sich also verhalte / damit keine Klag vor jhn gebracht würde. Die Vbertretter solten ohne Barmhertzigkeit gestraffet werden / denselben wüntschete er / daß sie deß zeitlichen vnnd ewigen Segens beraubet würden / Sintemahl sie / Stände / anders nichts als jhrer Gewissen Freyheit / wie auch deß Mayestät-Brieffs vnd jhrer Privilegien Handthabung sucheten. (Kayser Matthias schreibt an Hertzog Joh. Christian zur Lignitz / wegen der Böhmen Einfall in Oesterreich.) Kayser Matthias aber / als er von dem Einfall der Böhmen in Oesterreich Bericht bekommen / hat er ein Schreiben an Hertzog Joh. Christian / zur Lignitz / sc. Oberhauptmann in Schlesien / abgefertiget / dieses lauts; Weil die Böhmische Vnruhe je länger je mehr einrisse / vnnd nicht allein das Kayserliche Kriegs-Volck angegiffen worden / sondern auch in Oesterreich ein Feindtlicher Einfall geschehen were / vnnd die Schlesische Hülff nicht allein zu solchem Einfall / sondern auch zu allerhandt Plünderung vnnd Verhergung geholffen vnnd sich an der Spitz befunden hette / so were genugsamb abzunehmen / daß der Krieg nicht defensivè, wie die Fürsten weren beredet worden / sondern fürnemblich offensivè von seinen auffrührischen Böhmen geführet würde. Er hette sich zu den Schlesiern nicht versehen / daß er von jhren besoldeten Leuthen solte bekrieget werden. Derohalben were sein Befehl / daß sie also bald jhre in Böhmen geschickte Hülff wider zurück forderten / von aller Feindthätlichkeit abstünden / seiner Gedult vnd Langmütigkeit sich nicht länger mißbrauchten / sondern vielmehr jhn wider die auffrührische Böhmen zu Hülff kämen. Dieses Schreiben ist den 30. Novembris datirt gewesen. Hierauff hat der Hertzog zur Lignitz de dato 5. Decembr. folgender gestalt geantwortet; (Hertzogs Joh. Christian zur Lignitz Antwort auff diß Kayserlich Schreiben.) Es were Jhre Mayest. schon vor diesem berichtet worden / mit was Beding die Schlesische Hülff in Böhmen were geschicket worden / nen???lichen damit der von Jhrer Mayest bestättigten Vnion / durch welche sie den Böhmischen Ständen sub vtraque verbunden / ein Genügen geschehen / vnnd die Religions Beschwerden beyder Länder dermal eins in Richtigkeit gebracht werden möchten. Dieses were noch jhre Meynung / vnd wolten sie auch jhr Kriegs-Volck solche nicht vberschreiten lassen. Was von der Schlesischen Hülff J. May. jhm zuwissen gethan hette / were jhm vnd den andern Fürsten vnd Ständen gantz vnwissendt / wolte aber der Sachen rechte Beschaffenheit erforschen / vnd hernach die Notturft in Obacht nehmen. (Hertzogs Joh. Christian zur Lignitz Schreiben) Nach solchem hat gemelter Hertzog daß an jhn geschickte Kayserliche Schreiben den Böhmen zugesendet / mit vermelden / er hette darauff nichts anders antworten können / weil er vor dem Ein [103] fall in Oesterreich vnd was dabey vorgangen keine ( an die Bömische St. wegen deß Einfalls in Oesterreich.) Wissenschafft gehabt / als daß er versprochen also bald der Sachen Beschaffenheit nachzuforschen. Hielte zwar vor vnnöthig zu widerholen / was sie / Böhmische Stände / jederzeit sich erkläret / was für Vrsachen der angenommenen Waffen sie angezogen / vnnd wie sie allein auff ein Defensionwerck alles anstellen wolten / so wol auff was Weiß vnd Weg sie / Schlefische Fürst. vnd Stände / sich mit jhnen vereiniget / weil solches genugsamb außgeführet worden: trawete auch den Böhmischen Ständen zu / daß sie kein andern Vorsatz / als die Freyheit der Religion / nach Außweisung Jhrer vom Kayser bestetigten Vnion / zuvertheydigen / haben / auch die Schlesische Hülff zu Offendirung der Kay. Mayest. oder deroselben Vnderthanen Beleydigung gebrauchen würden / weil jhme aber doch von dem Einfall in Oesterreich vnnd was sonsten dabey mit Zuziehung deß Schlesischen Volcks / per modum offensionis vorgangen / nichts wissend were / so solten sie jhme schleunig davon gründtlichen Bericht thun / damit er den Kayser deßwegen beantworten / vnnd auch den andern Protestirenden Ständen der Sachen rechte Beschaffenheit offenbaren könte. (Antwort der Böhmischen St. auff deß Hertzogs zur Lignitz Schreiben.) Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Stände also geantwortet; Sie hetten nemblichen mit Verwunderung vernommen / wie der Einzug in Oesterreich von jhren Feinden vnd Widerwertigen bey der Kay. M. gedeutet werde. Sie bedanckten sich zu forderst gegen jme / Hertzogen vnd den andern Protestirenden mit Vnirten Ständen / daß sie auff nechst vergangenem Landtag nicht allein auff jhrer Meynung verblieben / sondern auch der Kayserlichen Commissarien Anbringen / mit welchem Sie sie zu einem andern bereden wollen / mit solchen beständigen Gründen abgeleynet / daß dardurch Jhrer Sachen Gerechtigkeit also erleutert worden / daß von männiglich solches gerühmet würde. Vnd dieses wolten sie auch den Chur: vnd Fürsten / wie auch andern Ständen deß Röm. Reichs höchlich loben; wüntscheten auch daß Gott solchen Eyffer vber die Wolfahrt der Christlichen Kirchen in Böhmen mit reichlichem Segen widergelten wolle. Sie hoffeten ferrner / Sie / Schlesis. Fürsten vnnd Stände / würden sich auch hinfort / etwas wider die vnder jhnen auffgerichte Vereinigung zu handlen / durch keinen Schein bewegen lassen. Was mit der Abtey Zwethl vorgangen / hetten sie zwar ein schrifftlichen Bericht an jhn / Hertzogen / abgehen lassen / könten aber auß seinë Schreiben abnehmen / daß ers bey dessen Abschickung noch nit empfangen. Es were aber die Sach also beschaffen; Jhre Generalen hetten ein lange Zeit zugesehen / wie der Feind neben vervbter schröcklicher Tyranney / ein grosses Gut / so er in Böhmen geraubet / nacher Oesterreich in die Clöster / vnnd sonderlich in das Stifft Zwethlgeführet / daselbstë seinen Vnderschleiff vnd allen Vortheil Proviand ins Läger zubringen gehabt / ingleichem auch Volck / mit grösserer Macht ins Königreich einzubrechen / gesamblet: Dahero jre Kriegs-Obristen nach Kriegesrecht nit anders thun können / als den Feindt diesen Vortheil abzunehmen vnnd dardurch das räuberische vnd mörderische Kriegs-Volck auß dem Königreich zubringen. Dan̅ die Vernunfft vnd rationes bellicae geben selber an daß man keine Gelegenheit / dem Feind Abbruch zuthun / versaumen / da fürnemblich auch derselbe alle Tractation auffschübe / vnd also deß Königreichs verderben suchete. Derowegen es jhnen desto weniger vbel gedeutet werden könte / daß sie den Fuß in Oesterreich ratione talionis gesetzet / der jenigen böses Vornehmen / so biß hero das Religion Wesen verhindert / auch Gelt vn̅ andere Hülffen zum Krieg hergeben / vnd viel Evangelische in Oesterreich / sich mit den Böhmischen Ständen zuvereinigen zurück gehalten / zu hintertreiben. Dan̅ es weren viel in Oesterreich / welche schon vorlängst in eine Confoederation mit den Böhmischen Ständen zutretten begehret / auch allbereit vor 4. Jahren Mittel vnd Gelegenheit darzu gesuchet / hetten aber darzu nicht gelangen können: Durch dieses Mittel aber were jhnen / solches zuthun / gute Gelegenheit an die Handt gegeben vnnd der Weg dazu gäntzlich eröffnet worden. Dieses weren also die warhafften Vrsachen deß Einzugs in Oesterreich / vnnd were derselbe gar nicht irgend jemandts zu beleydigen / oder die Kays. Mayest. zu offendiren / geschehen. Es würden zwar jhre Feindt sie hierüber zu verlästern nicht vnderlassen / sie getrösteten sich aber jhres guten Gewissens / vnnd hoffeten stätigs mehrern glücklichen Fortgang: Dann sie auch berichtet weren / daß die Währer den Obristen von Wallstein vnnd seinen Obristen Leutenant jhrer Kriegs Dienste entsetzet / vnd dieselbe zweyen Evangelischen Hauptleuten / als dem Herrn von Dietrichstein vnd dem von Schwenbeck vbergeben vnd selbige für jhre Obriste bestellet hetten / in Meynung also samptliche Conjunction mit jhnen / Böhm. St. vnd allen incorporirten Landen anzustellen. Von den Oesterreichern vnder vnd ob der Ens weren sie einer guten Antwort förderlichst gewärtig / daß jhre Obristen daran gar nicht Vbel gehandelt / daß sie das Schlesische Kriegs-Volck / als in einer gemeinen Sach / mit dem jhrigem conjungiret hetten / weren auch nicht auß den terminis defensionis geschritten / weil es billich vnnd rechtmässig / daß man dem Feind / auff was Weiß vnd Weg / wann man nur könte / Abbruch thete: So were auch nicht zu tadeln / daß sie gesinnet weren den allgemeinen Religions-Frieden in den incorporirten Landen zu stifften. (D. Jessenius wird loß gelassen.) Vmb diese Zeit ist Doct. Iessenius, von welchem droben vermeldet / daß / in dem er als ein Gesandter in Vngarn reysen wollen / er vnder [104] wegens gefangen vnnd nacher Wien geführet worden were / seiner Gefängnuß wider / gegen Loßlassung zweyer anderer Catholischer Herrn / so zu Prag gefangen lagen / erlassen worden. (Der Oester reichischen Evangelischen Stän de vnder der Enß Schreiben vnd Bedëcken an den Kayser wegë der Böhmen Einfa in Oesterreich.) Wie nun in dessen nach dem Einfall der Böhmen in Oesterreich Kayser Matthias zu Außgang deß Wintermonats selbigen Ständen / welche damals in starcker Anzahl beysamen waren / was massen das Böhmische Kriegs-Volck den Fuß je länger je mehr in Oesterreich setzete / vnd zubesorgen were / daß sie gar ein Winterläger darinnen zumachen vorhabens seyen / zu Gemuth führen: auch sie zugleich / daß sie die Wichtigkeit solches Wercks / vnnd wie etwa grösserm Vnheil mit guten Mittel vorkommen werden möchte / in reiffe Berathschlagung ziehen wolten / vermahnen vnnd darbey ansagen lassen / daß sie zu Berathschlagung vber die Landtags Proposition / vngehindert deren zwischen beyden Religionen erwachsenen Differentz / förderlichst schreiten / vnnd das Publicum dem privato vorziehen wolte: Haben darauff die Evangelische Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich vnder der Enß nachfolgender Gestalt geantwortet; Wie sie auß dem / was Jhre Mayest. bey jhnen anbringen lassen / Jhre Mayest. für dero Ertzhertzogthumb Oesterreich tragende Fürsorg zuspüren / also erkenneten sie sich schuldig / Jhrer Mayest. deßwegen allerdemütigst Danck zusagen. Vnnd hetten sie eins so wohl als das ander / vnnd neben den Catholischen Ständen in reiffe Berathschlagung zunehmen / zwar nicht vnderlassen können / wann sie auff jhr an Jhre Mayest. gestelltes billiches Begehren / so doch allein auff dem beruhete / daß die Catholische Stände sich gegen den Evangelischen erkläreten / ob sie gesonnen / sie vnnd jhre Glaubensgenossen / wider den Innhalt Kaysers Maximiliani jhnen gegebenen Religions Concession / vnnd Jhrer Kay. Mayest. mit dero Königl. Hand vnnd Insiegel gefertigten Capitulation vnd andern dero schrifft-vnd mündtlichen in der Mährischen Herren Interpositorn vnnd deß Königreichs Vngarn Palatini Attestaten begriffenen Resolutionen nicht zuängsten noch zu turbiren / weniger zuverfolgen / zu Ersetzung deß vnpartheyischen Iudicis aber sampt dem Hoffrath Personen jhres theils vor zuschlagen / vnd das jenige / so sie ohne das schon Anno 1610. mit klaren Worten rundt vnd Teutsch versprochen / würcklich zu vollziehen / vnd zuhalten / oder nicht / kein Antwort von jhnen bekommen hettë Weil sie aber Sie biß dato noch damit auffzögen / vnnd das publicum bonum eben darinn versierte / daß zuforderst vnder den Ständen im Landt die Einigkeit gepflantzet / das Mißtrawen vnnd Vnvertrawlichkeit auß dem Weg geraumet / hergegen das alte gute Vertrawen wider erhebet würde / als hetten sie sich mit vnnd neben jhnen noch zur Zeit biß auff Erfolgung dessen in keine Berathschlagung einlassen können / inmassen sie solches J. K. M. selbst angedeutet hetten. Damit aber die nothwendige / die Wolfahrt jhres Vatterlandes betreffende / Berathschlagung jhres Theils nicht gehindert / noch jhnen einige mora zugemessen werden möchte / als hetten sie Evangelische Stände / selbige absonderlich vnd alsbald vorzunehmen nicht vnderlassen / auch jhr Gutachten vnnd Wolmeinung Jhr Mayest. nachfolgendes kürtzlich anfügen wollen; Sie hetten zwar vnderthänigst verhofft gehabt / weil dieses Ertzhertzogthumb neben den andern Oesterreichischen Landen / vermög deß Inßbrückischen Libells von vndencklichen Zeiten dahin befreyet / daß kein Krieg offensivè ohneder Land Vorwissen eingewilliget / vnnd ohn vorgehende Berathschlagung vorgenommen werden solte / es würden Jhre Kayserl. Mayest. ehe sie wider die Böhmen die Waffen ergriffen / solches zuvor mit den gehorsambsten Ländern vnnd Ständen berathschlaget / jhnen die Vrsach / weil ohne Erheblichkeit kein Krieg anzufangen / vorgehalten / jhnen zeitlicher / in was terminis es mit dem gantzen Wesen für eine Beschaffenheit haben thete / gnädigst communicirt haben / so were doch solches biß dahero vnderlassen worden / vnnd ob zwar die verordnete dieses Landes / auff dem an den fünffzehenden Junii dieses Jahrs von Jhrer Kayserl. Mayest. geworbenen Kriegs-Volck erforderten Musterplatz / zugefertigte Decret in dero Antwort gnädigstangedeutet / daß sie / da Jhre Mayest. Je die Noth so groß befinden / vnnd sie dessen gnädigst erinnerten / die gehorsambsten Stände also bald beschreiben wolten / solches auch gleichwohl so viel gewürcket / daß Jhre Mayestät darauff einen Landtag außgeschrieben hette / zu welchem sie / Evangelische Stände / auch erschienen / vnnd ein gute Zeit / mit jhrer grossen Vngelegenheit zu Wien verblieben / vnd auff die Proposition gewartet hetten / so hette man sie doch weder wenig oder viel erinnert / weniger allda zuverbleiben ermahnet / sondern gantz ohne Proposition vnnd Vortrag / auch einige Verrichtung / so hiebevor nie geschehen / selbsten wider heimbziehen lassen: Vor jhnen auch alles / was vom Böhmischen Krieg einkommen / gleichsamb als ein Geheimbnuß verhalten / darzu zu diesem Krieg fast lauter Außländisch-vnnd Catholische Obristen bestellet / welches jhnen hochschmertzlich fallen / andern sonder Zweiffel ein grosses Nachdencken machen / das Mißtrawen allerseits vervrsachen / vnnd vmb deren auff jhr an die Catholische Ständte gestelltes billiches Begehren noch nicht erfolgten Erklärung willen / vermehren thäte. Daß aber die Noth vnd Gefahr (Jhrer Kayserl. Mayest. erst den 29. Novembr. jhnen gethanen Erinnerung nach) allbereit so groß vnnd das Vnheil so weit eingerissen / daß die Bömischen in jhr geliebtes Vatterlandt Feindtlich eingefallen / etlicher Oerther / sonderlich Zwethl / sich impatronirt / were jhnen sehr leyd zuvernehmen gewesen: Dann wie solchem Vbel [105] billich zeitlicher Rath geschafft vnnd vorgebogen werden sollen / also trügen sie keinen Zweiffel / wann Jhre Kay. M. dero Königreich vnd Länder dieses Wercks Wichtigkeit stracks in dem Anfang / vnd ehe es ad arma kommen / zu derselben Deliberation hette vortragen lassen / es würden solche Mittel von jhnen vorgeschlagen worden seyn / dardurch Jhrer Kayserl. Mayest. Satisfaction geschehen / vn̅ das Vbel abgewendet werden mögen / sintemal es die Erfahrung mit sich bringe / daß die mit dero Königreichen vnd Landen gepflogene Berathschlagungen allezeit jhren glücklichen Außgang erreichet / also daß / was sie gerathen / auch in die That zurichten müglichst geholffen / inmassen es Jhre Kays. Mayest. wann sie den vorigen Zeiten nachdächten / gnädigst befunden würde. So hette auch der im Jahr 1614. zu Lintz mit dero Königreichen vnd Landen gehaltene General-Convent gleichwol diesen würcklichen Effect gehabt / daß darauff die bestättigte Fridenstractation mit dem Türckischen Sultan / wider etlicher widerige gehabte Intention / glücklich erfolget / darneben auch Siebenbürgen bey der Christenheit biß auff dato erhalten worden. Weil aber Jhr Kayser. Mayest. in diesem jetzigen Böhmischen Wesen Jhro diesen Weg nit belieben lassen / vnd der Chur-Fürsten vnd Ständen / so zu friedlicher Accommodation dieses Handels wolmeynend gerathen / gegebene Gutachten nichts verfangen / vnnd nunmehr gleichsamb an dem / daß der Propheceyte Schaden im Werck erschienen / so were wohl zuermessen / daß den jenigen / so ohn tieffern Consideration / vnnd eines vnd deß andern reifferer Erwegung zur Schärpffe gerathen / vnd den Krieg vorzunehmen vrgirt hetten / alles darauß entstandene Vnheil zuzuschreiben / welche auch / wie an jetzo demselben wider zustewren / vnnd solcher vom Vatterlandt abzuwenden sey / billich Mittel vnnd Wege an die Handgeben solten. Sie / Evangelische Stände / jhres Theils / hetten wie Anfangs / also auch noch Jhrer Kayserl. Mayest. gehorsambste vnnd getrewe Vnderthanen zu diesem Kriegswesen nicht gerathen / in Betrachtung der Außgang allezeit zweyffelhafftig / vnd die errores in pugnando commissi irreparabiles, auch ein jeder Krieg nichts gewissers / als endtliche Verwüstung deß Landts Zerrüttüg der Justitien / aller guten Constitutionen vn̅ Ordnungen / Zucht / Erbarkeit / Sterckung aller Commercien vnd Handlungen nach sich ziehen / vnnd kein Vnglück so groß seyn könte / das beym Krieg nicht zuverspüren / so gar / daß auch die Victoria mehr Schaden / als Nutzen mit sich bringen thäte / also könten sie nicht befinden / wie diese jetzige Gefahr vnd Noth (wann es sonst andere dergleichen Bedencken nicht hette) ohn sondern mächtigen Widerstandt abzuwenden seye. Dann weil erstlich das Böhmische Kriegs-Volck so starck / daß es durch Jhrer Kays. Mayest. im Königreich Böheimb geweste Armada nicht zurück gehalten werden mögen / sich auch selbiges täglich je länger je mehr stärcken solte / so würde es gar wenig erkläcklich seyn / wann man gleich eine Anzahl zu Roß vnd Fuß werben wolte: Ja es were vielmehr darbey zubesorgen / daß die Böhmen nicht allein die gantze Werbung hindern / die Musterplätz auffschlagen / sondern auch darzu gereitzet werden möchten mit desto grösserer Macht herein zufallen / vnnd das gantze Landt zuverheeren vnnd zuverwüsten / vnnd were zu wüntschen / daß die vorige Werbungen nicht vorgenommen worden weren / so würde verhoffentlich das Königreich Böhmen noch Auffrecht stehen / vnd der so wol demselben / als auch diesem Landt / zugewachsene Schaden / vnnd viel vnschuldig Blutvergiessen / auch mercklicher Vnkosten / Verlust so vieler ehrlicher Soldaten / die im Nothfall gegen dem Erbfeindt hetten gebraucht werden mögen / vermitten blieben seyn / dieweil der nervus belli geschwächt / von dem guten Theyl deß Landes durch den Durchzug vnnd Musterung deß Kriegs-Volcks ersäugerten Vnderthanen die Ordinari Gaben nicht eingebracht worden / das Landt auch ohne das wegen der langgeführten Türckenkrieg in grossen Schuldë Last gerathen / Jhrer Kays. Mayest. Cammergüter zu Kriegsführung auch nicht erkläcklich / die Vngarische Gräntzen entblösset / die Reichs vnnd Crayßhülffen gesperret / Jhrer Kays. Mayest. Schulden / so ohne das groß / sich je mehr auff häuffeten / so sehen sie nicht / wie zu continuirendem Krieg oder weiterer Werbung / zumahlen es damit (weil die Zeit vnnd Gefahr keinen Auffschub litte) zu Spat seyn würde / einiges wegs zurathen sey. Damit aber gleichwohl die grosse Noth vnnd Verderben ein als den andern Weg angewendet / vnnd sie sampt jhren Weib vnnd Kindern nicht vollend gar in eusserstes Verderben durch deß Böhmischen Volcks feindtlichem Einfall / zumahl es sich auch / weil sie den jhnen abgenommenen Pagaschi nachtruckten / vnnd das jhrige wider zuholen begehrten / starck darzu ansehen liesse / gebracht werden möchte / so were jhres Erachtens der Zeit kein besser Mittel / als daß erstlich von den Ständen ein Außschuß von qualificirten Personen gemacht / vnd an die Böhmen abgeordnet würde / jhnen zu Gemüth zuführen / daß man verhofft hette / sie würden alter Freund vnnd Nachbarschafft halber diß Landt ohn alle gegebene Vrsach nicht angefallen haben / derowegen sie von ferrnern Attentaten abzumahnen. Anderten vnd weil den Sachen noch nicht auß dem Grundt geholffen / were jhr Rath vnd Wolmeynung / Jh. Kay. Mayest. solten die gehorsame Königreich vnd Länder dahin ermahnen / damit sie förderlichst jhre Außschüß verordnen / die auff einen von Jh. May. angestelten General-Conventstag erscheinen / dieses wichtige Werck reifflich zuberathschlagen / vnnd welcher Gestalt zu dem erwüntschten Frieden / welcher doch endtlichen tractiret werden müste / wider zugelangen [106] were / gutachtiglich eröffnen möchten. Welches Jhrer Kays. May. sie also gehorsamblich entdecken wollen / aller vnderthänigst bittende / weil es anders nicht / als auß der gehorsambsten Schuldigkeit / Lieb vnd Trew / damit Jhre Kay. Mayest. vnd dem Vatterlandt sie verpflichtet weren / hergeflossen / Jhre Kays. Mayest. mit Kayserlichem Willen vnnd Sanfftmuth solches auffnehmen wolten. Wolten sich sonsten nach Möglichkeit vnd Gelegenheit der Catholischen Ständen / von jhnen erwartenden Erklärungen / gehorsambst accommodiren / sc. Wie nun nach dem Einfall in Oesterreich der Kayser vermercket / daß das Fewer je länger je grösser würde / vnd seine Länder in nicht geringer Gefahr stünden / entschloß er sich die Beylegung aller entstandenen Mißhälligkeiten mit mehrerm Ernst vor die Hand zunehmen / vnnd ließ deßwegen gegen Außgang deß Christmonats noch ein Ermahnungs-Schreiben an die Böhmische Stände abgehen / dieses Inhalts; (Kaysers Matthiae Ermahnungs-Schreiben an die Böhmen zur gütlichen Tractation zuschicken.) Es were jhnen nicht vnwissend / wie Jhre M. jederzeit sich bemühet hette / den Friden so wol im Reich / als in seinen Erblanden zuerhalten. Vnd diese Jhre Sorgfältigkeit hette Gott gesegnet / daß von Zeit an Jhres Regiments biß daher alles glücklich vnd friedlich zugangen. Daß aber newlicher Zeit in dem Königreich Böheimb so grosse Vnruh entstanden / durch welche selbiges Landt vnnd die Innwohner zu grossem Schaden kommen / darüber hätte Jhre Mayestät grosses Mitleyden / hette auch solchem Vbel bey Zeiten vorkommen wollen / wie sie dann deßwegen durch sonderliche Patenta de dato den achtzehenden Junii vnd dann hernach durch andere Schreiben sie / Böhmische Stände / genugsamb vermahnet hetten: Aber ein Theyl auß jhnen hetten diese Vätterliche Vermahnung verworffen / vnnd vber die allbereit geworbene Anzahl Kriegs-Volck / noch einmal so viel werben / vnnd damit auff die Statt Budweiß rücken vnd sie beängstigen lassen / also daß Jhre Mayestät auch gezwungen worden / mit jhrem Volck anzuziehen / hette aber doch auff Jhr / der Stände Begehren / wie auch der Chur-vnnd Fürsten deß Römischen Reichs vnd Jhr. Mayest. Erbländer Vorbitt / die Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen / wie auch Chur Mayntz vnnd den Hertzog in Bayern durch Schreiben vnd Gesandten ersuchet / sich der Interposition in diesem Vnwesen zu vndernehmen / vnnd Jhrer Mayest. jhre Erklärung zuzuschicken. Daß nun bißhero gemelte Interposition nicht angefangen worden / hette an Jhrer May. nit gemangelt / sondern an den Interponenten selbst / deren etliche anfänglich / solche Interposition auff sich zunehmen / Bedenckens getragen / auch etliche vnder jhnen Persöhnlich zuerscheinen sich entschuldiget / sondern allein die Räthe abfertigen wollen / welches alles zu einem Auffschub gereichet. Derhalben hette Jhre M. mit den Interpositoren auffs new gehandelt / die Interposition ohne ferrnere Entschuldigung zuvbernehmen / wegen eines gewissen Orths vnnd Zeit sich selbsten zuvergleichen / vnd dieselbe ehist ins Werck zurichten / were demnach J. May. nichts liebers als daß sie ohne weitern Auffschub vor die Hand genommen würde. Vnd weil sie / Stände / die Fortstellung der Interposition / vnd Versicherung wider die Attentata deß Kayserischen Kriegs-Volcks begehret hetten / als hette Jhre Mayestät den Churfürsten zu Sachsen / daß derselbe sie / Stände / versichern solte / Jhr Kayserlich Wort gegeben / vnd jhre Gesandten zu jhm geschicket / auch die Conditionen / auff welche die Tractation angefangen werden sollen / mit zum theyl Hindansetzung der Kayserlichen Hochheit / jhm heimbgestellet. Nichts desto weniger hetten sie / Stände / vnder solcher Handtlung viel frembd Kriegs-Volck in das Landt geführet / die Statt Pilsen belägert / vnd endtlich / ob sie wol von solcher Belägerung abgemahnet worden / mit Sturm eingenommen: In das Ertzhertzogthumb Oesterreich eingefallen / die Statt Zwethl vnnd andere Orth eingenommen / Jhrer Mayest. Königreich vnnd Länder wider Sie auffzuwicklen sich vnderstanden / vnnd viel andere mehr vnziemliche Sachen vorgenommen. Doch der gantzen Welt zuerweisen / daß von Jhrer Mayest. kein Gütigkeit zu Erlangung deß Friedens gesparet worden: Vnd weil Jhre Mayest. nicht glauben köndten / daß solche Sachen mit jhrer aller Wissen vnnd Willen vorgangen / hette sie den Churfürsten von Sachsen den Stillstandt vnd suspensionem armorum auff ein gewisse Zeit / nach desselben belieben / bewilligt / (wie solches auch die Fürsten vnnd Stände in Schlesien vnd Mähren begehret /) vnnd deßwegen wie ingleichem zu Beförderung alles was zum Frieden dienlich den Herrn Adam von Wallstein zu jhm abgefertiget. Wolte auch im Werck erweisen / daß Jhrer Mayest. in dem / als wolte man die Stände jhrer Privilegien berauben / gantz vngütig geschehe. Derhalben würdë sie / Stände / da sie den Frieden begehrten / die Augen nunmehr eröffnen / Jh. M. Affection vnd die / so wohl von Jhro als von Jhren Vorfahren / jhnen geleystete Gutthaten erkennen / wie auch jhre Eydtspflicht vnd Schuldigkeit betrachten / die vnträgliche Contributionen / damit der arme Mann beleget / abschaffen / vnd zu allem was gemelter Churfürst jhnen vortragen würde / sich bequemen / damit also den Beschwernussen abgeholffen vnnd der Friede befördert würde. Da sie aber ferrner sich Jhrer Mayest. widersetzen vnnd also dervselben Landt vnnd Vnderthanen in mehrern Schaden bringen / vnd von weiterm Blutvergiessen nicht abstehen wolten / hoffete Jhre M. es würde Gott / als ein starcker Beschützer aller Obrigkeit vnd gerechter Richter Jhre May. nicht Hülffloß lassen / vnd müste Sie zu solchen Mitteln greiffen / die Sie bißhero zu [107] Verhütung mehrerit Schadens / annoch gemeydet. Wolte es aber vor Gott vnd der Welt bezeuget haben / daß sie an dem darauß folgenden Vnheil keine Schuld hetten. (In Mähren wirdt ein Landtag gehalten / darbey die Evangelische Stände jre Gravamina vbergeben.) Vnder solchem Zustand in Böhmen wurd in dem Marggraffthumb Mähren in der Statt Brünn ein Landtag gehalten / auff welchem die Evangelische Stände jhre Gravamina vorgeleget vnd vmb derselben Abschaffung gebetten / die haben folgender massen gelautet. Erstlich daß etlichen sub vtraque jhre Kirchen (da doch die Collatur jhr eygen vnd Erblich seye / vnd vnangeschen / sie derselben mit Recht nie ersetzet worden) von denen sub vna entzogen vnnd verpitschieret worden. 2. Daß etliche Herrn Innwohner sub vna, den sub vtraque Vnderthanen / wider jhre Privilegia vnd Donationes, auch alte Gebräuch / deren eins theils mit Vrtheil vnd Recht sind bekräfftiget worden / jhre Kirchen / Schulen vnd Häuser / auch andere Geistliche Einkommen entzögen / die Priester sub vtraque abschaffeten / vnd vertrieben / vnd an statt derselben auff die Pfarren andere Priester jhrer Religion mit Gewalt einsetzten / da doch an manchem solchen Orth / alle der Religion zugethane Leuth seyen / an manchem Orth auch nur etwann zwo Personen oder doch gar wenig derer sub vna daselbs gefunden würden. Daß viel Herrn vnd Obrigkeiten sub vna jhre Vnderthanen sub vtraque von jhrer häußlichen Nahrung / wann sie nit von jhrem Glauben tretten wolten / weg-vnd von dero Gründen abschaffeten / offtermals auch mit solchen Schlägen tyrannischer Weise tractierten / daß jhr viel der armen Leuth hierdurch vmb jhre Nahrung / Leib vnd Leben gebracht worden / massen dann allhier an vnderschiedlichen Orthen von den armen betrangten Leuthen grosse Klag / Weinen vnd Flehen gehöret würde. 4. So were dem Herrn Sigismund von Tieffenbach seine eygene Behausung / so er auffrichtig bezahlet / von dem Rath zu Olmütz eingezogen worden / nur darumb daß im selben Hauß / das wahre Wort Gottes durch ein Evangelischen Priester geprediget worden. 5. Seye man im Werck / der Zedlarin jhr Hauß einzuziehen / inmassen sie dann dasselbe albereit der Königlichen Cammer zugesprochen hetten / von dessentwegen / daß an den Feyertagen das Wort GOttes darinn geprediget worden / welches sie in jhrem Schreiben ein Vngebür nenneten / vnnd damit nun dergleichen jhnen / Ständen / auch nicht widerfahren möchten / bitten sie jhrer in diesem Fall zuberschonen. 6. Seye Andreas der Jünger von Puchheimb / als er zu Lechenberg in seiner Gemahlin Hauß predigen lassen / durch ernstliche Befehl nach dem Kayserlichen Hoff erfordert / vnnd daselbst durch den Obristen Cantzler vnd Paulum Michna auff etliche Interrogatoria gar streng befraget / letztlich auch darzu genöthiget worden daß er sich für Jhr. Kayserl. Mayest. eygene Person zustellen geloben müssen / hinführo aldort zu Lechenberg in seiner Gemahlin Behausung nit predigen zulassen / vnd als hernach in seinem Abwesen von der Frawen in gemeltem jhrem Hauß eine Predigt zuhalten angestellet worden / weren derowegen / wie er selber / so wol auch gedachte seine Fraw vor den Cardinal / als in dieser Sachen / von der Röm. Kay. M. verordneten Commissarien abermals nach Niclasburg erfordert / vnd jhnen daselbst das predigen gäntzlich mit Bedräwung verbotten / auch denen von Brünn befohlen worden / im Fall vber diß zu Lechenburg geprediget würde / daß sie den Prediger gefänglich einziehen lassen solten. 7. Derer sub vna Vnderthanen: Sintemal sie schuldig den Priestern sub vtraque den Zehenden abzuführen / so würde jhnen doch derselbe vorenthalten / vnd zu Richtigmachung dessen keine Hülffe erwiesen. 8. Daß meistentheils die Herrn Inwohner sub vna denen sub vtraque jhre Güter mit sampt den Collaturen nicht verkauffen wölten / da doch entgegen von denen sub vtraque ohne einigen dergleichen Vorbehalt solches nit geschehe / solte nun dasselbige nicht eingestellet werden / würden sie / Stände / genöthiget / zwischen jhnen selber ebener massen dergleichen anzuordnen / daß gleichfals niemandt der jrigen sein Gut denen sub vna mit der Collatur nicht verkauffen vnd veralieniren solte. 9. Daß die Herrn Innwohner sub vna vnd derselben zugethane Priester / nicht allein die abgestorbenen Vnderthanen / vnnd deß gemeinen Mannes / sondern auch der Herren vnnd Ritterstands Personen tödtliche Cörper / auff dero Gründen / viel weniger aber auff den Kirchhöffen zubegraben nicht gestatten wolten / sondern sie müsten offtmals die Leuth anderswohin / etliche Meyl wegs mit grossem Despect vnd Vncosten / auch darbey Gefahr der Inficirung / vnd sonderlich Sommers Zeiten führen lassen / vnnd würden zum öfftern die Todten-Cörper / hönischer vnnd spöttischer Weiß widerumb auß den Gräbern außgegraben / vnnd zerworffen / da doch den Feinden Christlichen Namens die Begräbnuß jhrer Todten / ja auch den vnvernünftigen Thieren / Hundt vnnd Rossen / viel lieber als vns Christen zugelassen würde / vnnd wann dieselbe einmahl in die Erden begraben / von dannen nicht wider außgegraben würden. 10. Sie erinnerten sich auch / daß jhnen Beschwerungen fürkommen / daß etliche Vnder-Amptleuth bey der Landtaffel sub vna, bey Verführung der Zeugen / die jenigen so der Evangelischen Religion zugethan / bey Leystung deß Juraments / daß sie bey der Mutter GOTTes vnnd allen Heyligen schweren solten / nöthigten / da doch solches allbereit mit dem Landtags-Beschluß verbotten seye / vnd ob wol sie / die Stände / auff dißmahl kein Exempel einführeten / weil die jenigen Leuthe / denen solches wol bewust / an [108] jetzo nicht gegenwärtig / so bitten sie / daß nichts desto weniger solches eingestellet würde / vnnd ins künfftig nicht mehr geschehe. 11. Den Stätten würde auch grosse Verhindernuß angethan / in dem sie ohne das deß Worts Gottes / auch deß Gebrauchs deß Hochwürdigen Abendtmals Christi / so wohl der Heyligen Tauff vnd anderer Gottes Dienst benommen / so würde jhnen vber diß noch ausser der Statt vber Feldt zugehen vnnd aldort jhren Gottes-Dienst zusuchen vnnd zu vben eingestellt / dann am Sonnabend pflegte man die Statt-Thor gar zeitlich zusperren / vnd auff den Sontag darnach gar langsamb auffzuthun / damit nur die Leuthe jhren Gottes-Dienst vber Feldt nicht besuchen könten / wardurch dann die krancken Leuthe in jhren grösten Nöthen deß Todtes grossen Trangsaal seyden müsten / in dem jhnen der Geistliche Trost an der Seelen benommen / wie auch den Kindern / weder in den Stätten noch Vorstätten die Heilige Tauff zugelassen würde / sondern sie müsten offtmals vber Feldt etlich Meyl Wegs mit grosser Gefahr deß Kindes / auch der Mutter Leib vnd Lebens sich der H. Tauff erholen. 12. Da aber jemandt sein Kindt einen Evangelischen Prediger vber Feld / es seye in- oder ausser der Statt / in seinem Hauß heimblicher Weißtauffen liesse / derselbe würde deßwegen mit schwerer Gefängnuß gestraffet / vnd anders nicht dann bey grosser Straff / nemblich bey Verlust alles seines Guts außgebürget / massen jhnen dann offentlich in gemein verbotten / keinen Evangelischen Prediger / weder inn- oder ausser der Statt in keine Wege / so viel den Gottes-Dienst anlange / zu sich zuberuffen / vnnd sich desselben zugebrauchen. 13. Im Fall eine Weibs Person sub vtraque verwittibet / dieselbe würde zu Heyrathen nicht zugelassen / biß sie erstlich zur Beicht gangen / jhre Religion verläugnete vnd zu denen sub vna trette. 14. So dörfften sie jhren Kindern keine Praeceptores, so der Evangelischen Religion zugethan / damit sie dieselben in der Lehr vnnd andern guten Tugenden vnderweisen möchten / halten / vnd wo solches jemandt thete / derselbe würde deßwegen mit langwüriger schwerer Gefängnuß gestraffet. 15. So würden auch viel ehrliche vnd wolverhaltene Leuthe sub vtraque, alles zum Verdruß vnd zu Spott der Evangelischen Religion / darzu genöthiget / daß in der Römischen Catholischë Kirchen / sie mit dem Secklein zu Einsamblung der Allmosen / zu jhrer sonderbahrer Verkleinerung: Wie ingleichem auch mit dem Stattknecht darzu angehalten / mit jhnen in der Procession vmbzugehen / die Fahnen zutragen vnnd auff die Erden nider zuknien. 16. Wann die Aempter in den Ständen besetzet würden / so pflegte die Ersetzung meistentheils mit denen sub vna, vnnd zu Zeiten auch gar vntauglichen Personen zugeschehen / vnnd würde selten einer der Evangelischen Religion zugethaner / da er gleich darzu wol qualificirt vnd eines ehrlichen Wandels vnd Verhaltens were / zu dergleichen Aemptern gebrauchet / da doch vermög jhnen / Ständen / gegebenen Versicherung / so auch in das Gedenckbuch einverleibt / in dem eine Gleichheit gehalten / vnd die Aempter mit beyderley Religions Personen ohne Vnderscheid ersetzer werden solten. 17. So würde auch den Evangelischen Priestern von denen sub vna, wie nicht weniger auch von den Priestern selbs / wann sie etwann einander auff dem Weg im Felde begegneten / oder aber sonst ohngefähr antreffen / allerley Verhinderung vnnd Widerdruß / entweder mit schlagen / Maultaschen / offentlichen nach schreyen / Steinwürffen / vnd letzlich daß sie die Netz vber die Weg zögen / vnd dieselben Priester darein jagten vnnd trieben / zugefügt / daß derowegen solches eingestellet werden solte / dieweil von denen sub vtraque der andern Parthey nichts dergleichen zuwider beschehe. (Antwort der Catholischen Stände in Mähren auff die von den Evangelischen vorgebrachte Gravamina.) Hierauff haben die Catholische Stände besagten Marggraffthumbs Mähren also geantwortet; 1. Was den ersten Articul / daß etlichen Innwohnern sub vtraque die Collaturen / ohne vorgehende rechtliche Erkantnuß entzogen vnd verpitschieret worden / belangete / dafern etwas dessen von jemandt auß den Herrn Innwohnern beschehen / sie solches nicht gut hiessen / solte auch künfftig nit mehr geschehen. 2. Daß den Vnderthanen Kirchen / Schulë / Häuser / Pfarrgefäll / wider jhre Privilegia weggenommen / die Priester sub vtraque abgeschafft / vnd außgejaget worden / belangend: So solten bemelte Vnderthanen / wo ferrn etliche auß jhnen / zu ichtem Recht hetten / dabey gelassen werden. 3. Belangend / daß jhrer theils der Herrn sub vna, jhre Vnderthanen wegen der Religion bedrängten / sie es gleichfals auch nicht gut hiessen / vnd solte künfftig niemand wegen der Religion geplaget werden: Doch / wo ferrn jemand einen seiner Vnderthanen / auff seinem Grund vnnd Boden nicht haben wolte / soll er denselben vor Außgang deß Jahrs nicht verstossen / vnnd in solcher Zeit vmb der Religion willen nicht bedrängen. 4. 5. Wegen der Häuser in der Statt Olmütz gelegen / daß eines von den Bürgern oder Rath daselbs / Herrn Sigmund von Tieffenbach entzogen sey / vnnd man auch in gleichem der Frauwen Annae Zedlarin jhre Behausung zu entziehen sich vnderstanden / nemblichen darumb / weil in solchen Häusern Evangelisch geprediget worden: Liessen sie sich Innwohner auß den Höhern dreyen Ständen bedüncken / daß sie sämptlich / weil es nicht sie / sondern eygentlich Jhrer Kayserlichen Mayestät zuersetzen zustünde / dasselbe an Jhr. Mayest. gelangen zulassen / vnd darumb demütiglich zubitten damit Jhr. Kay. May. vnverzüglich hierinn etwa Mittel verschaffen möchten / daß man sich hierin ersehen / vnd wo fern jemand Verkürtzerung vn̅ Vn [109] recht beschehen / dasselb alles zu Ersetzung gebracht würde. 6. In Sachë Herrn Andreae von Puchheim / woferrn selbiger merckete / daß jhme wider Privilegia vnd Articul / einigerley Verkürtzung geschehen / solches auch an sie / Stände / gelangen lassen würde / wolten sie sich seiner sämptlich in dieser Sachen annehmen: daß aber ein solcher Befelch von Jhrer Majestät / als ob man den Priester gefänglich einziehen solte / den Brünnern zukommë seye / darvon hette der meiste Theil keine Wissenschafft. 7. Wegen Verwaltung der Zehenden / den Priestern sub Vtraque gehörig / daß dieselben von einem jeglichen zu der Collatur / wo derselbe Zehende hin gehörig / verwaltet würde. 8. Wegen der Collaturen bey Verkanffung der Güter were zwischen jhnen kein solcher dergleichen Vertrag / daß sie sich mit den Collaturen verpflichten vnd verbindë solten / welches sie dann gleicher weise von den Evangelischen verhoffeten / daß also ein jeglicher bey seinem Erbe gefreyet verbliebe. 9. Wegen Begräbnuß der Todten / daß todte Cörper von jemandë solten außgegraben vnd erhebet worden seyn / trügen sie keine Wissenschafft / wie auch an den Bischoff zu Olmütz niemaln dergleichen angebracht worden / vnd wann auch solches von jemandt geschehen / were es gar nicht zu loben / welche aber jhre Erb Begräbnussen hetten / solten dieselben billich gelassen werden / die Vnderthanen auch / zu welchem Kirchspiel sie gehörten / solten auff den Kirchhöfen begraben werden. 10. Was Ablegung der Zeugnuß bey den Attestationen betreffe / darinnen solten sich die Vnter Amptleute Jhr. Majest. Receß vnd Landtags-Beschluß gemäß verhalten. 11. Keine Königliche Stätte solten Sonn-Abends / Sontags oder Feyertags nicht langsamer oder zeitlicher / als in Wochen Tagen / auff vnd zu geschlossen werden / daß deßwegë niemand Vrsach hette / sich zu beschweren. 12. Wo ferrn solches in der mässigung / wie von jhnen / Evangelischen Ständen begehrt worden / gebraucht werden würde / were solches den Ständen nicht zuwider / sondern wolten vielmehr darob seyn / daß sie keine Vrsach / sich zu beschwerë / haben würden. 13. Es were ein vnbilliches / vnd solte solches hinfüro nicht mehr geschehen. 14. Ein jeglicher möchte jhme / zu Vnterweissung seiner Kinder / seines Gefallens / Praeceptores halten. 15. Bey diesem befinden sie es bey sich / daß sie in dieser Sachen solten friedlich gelassen werden / doch daß gebührlicher Respect vnd Gehorsam bey dem Ampt gehalten würde. 16. Solte darbey bleiben / wie Jhre Keys. M. sich hierüber erklärt / daß also künfftig in die Gemein vnd Empter / taugliche vnd wolberüchtigte Personen / beyden Religionen zugethan in allen Stätten genommen vnd zugelassen würden. 17. Was aber die Geistlichë von beyden Theilen belangete / wann sie bey Zusammenkünfften einander betreffen / mit Schlägen / schimpfflichen Auff forderungen / auch anderer Gestalt einander schädlich vnd zuwider seyen / sc. Wer sich nun auß den Geistlichen / wie auch andern Leuten / dergleichen künfftig zuthun / Anlaß vnd Vrsach zugebë / vnderstehen würde / solte von seiner Obrigkeit darumb / andern zum Exempel / ernstlich gestraffet werden. Vnter diesem wehrenden Land Tag haben die Keyserliche Abgesandten die Mährische Stände in Gehorsamb gegen Jhr. Keyserl. Majest. zu erhalten: hingegen die Böhmen sie auff jhre seiten zu bringen / zum hefftigsten sich bemühet: Jedoch seynd sie damahls noch in Jhr. Majest. Devotion verblieben. (Der Landschafft Mähren Beschreibung.) Die Landschafft Mähren belangend / wird dieselbe vom Fluß Morava / zu Teutsch die Marhe / (wie etliche wöllen) also genennet: Andere sagen / dieser Fluß hette von dem Land den Namen. Die Marcomanner haben diß Land vor Zeitë bewohnet. Seine Grentzen erstrecken sich gegen Auffgang an Polen vnd Hungarn: Gegen Nidergang an das Königreich Böhmen: Gegen Mittnacht an Schlesien: vnd gegen Mittag an Oesterreich. Die gantze Landschafft hat viel Gebürg vnd Gehöltz / aber doch auch sehr schöne Felder / welche ein fett / fruchtbar Erdreich haben / so hat es auch guten Weinwachs darinn / viel besser als in Böhmen. Die Erde ist allenthalben gebawen / also das fast kein Weydt vbrig ist das Viehe darauff zu halten / als nur in den Einöden. Vnter andern ist sich vber diß sonderlich zuverwundern / daß auch Weyrauch vnd Myrrhen in diesem Lande gefunden wirdt / welches aber nicht wie anderswo auß den Bäumen schwitzet / sondern auß der Erden gegraben wirdt / insonderheit bey Gradisco: Ja es hat vor Zeiten Wenceßlaus von der Eychen / ein Landherr in Mähren / als er bey Sternberg einen Weyher oder Teich wöllen graben lassen / ein gantzen Menschlichen Cörper gefunden / welcher nichts als lauter Myrrhen gewesen. Sonst seynd die Innwohner mit der Sprach / Sitten vnd Gebräuchen den Böhmen fast gleich / doch aber ist die Teutsche Spraach vnter fürnemmen Leuten in Stätten vblich. Es gibt ziemlich viel Flüsse in dem Land / vnter welchen der fürnembste der obgemeldte Morava oder Marhe ist / welcher die Statt Olmütz vmblaufft / wendet sich hernach in Hungarn / vnd fällt (nachdem er von andern Wassern vermehret worden) endlich in die Thonaw. Der ander wirb genennet die Deins oder Theysa / welcher für Znaim: der dritte Igla / welcher für Iglaw vorüber fleußt: die vbrigen seynd Nigra / Suitta / Hava / Suarta vnd andere. Nicht weit von Olmütz / welches nach Prinn die fürnembste Statt in Mähren ist / entspringet die Oder / welche jhren Namen biß ins Meer behelt. Es ist vor Zeiten das Mährenland ein Königreich gewesen / welches noch viel andere Länder vnter sich vnd ein grossen Begriff gehabt / sein letzter [110] König hat geheissen Suatoplucus, der ist von dem Keyser Arnolpho vertrieben / vnd sein landt den vmbligendenVölckern Preiß gegeben / daher das jenige Theil / so heutigs Tags noch Mähren heißt / dem Königreich Böhmen zugethan worden. (Maltheser jagen dem Türcken eine gute Beuth ab.) Vmb diese Zeit haben die Maltheser Ritter ein nambaffte Victorj wider ein Türckische Schiff-Armada auff dem Mittländischen Meer erhaltë. Dann nachdem gedachte Türckische Armada denTribut / welchen Jährlich die landschafft Soria oder Syria dem Türckischen Keyser reichen muß / nach Constantinopel führen wöllen / scynd sie von den Malthesern vnter Wegs angegriffen worden / welche dann auch die Oberhandt erhaltë / etliche Schiff vnd darob in 35. Tonnen Golds erobert / viel gefangene Christen erlöset / vnd hergegen ein gute Anzahl Türcken zu Slaven gemacht. (Vnrube in den Pündten.) Vnter diesem Verlauff mit den Matcheser Rittern hat sich in den Pündten grosse Vnruhe mercken lassen / welche sich also angesponnen. Zu den Zeiten wehrendes Saphoischen vnd Venetianischen Kriegs in Italia / giengen die Werbungen der Kriegenden Theil in der Eydgenoßschafft starck fort / also daß die Schweitzer zu Hinderhaltung anderer Nationen / auff einer Tagsatzung deß Passes halben sich verglichen. Dessen aber vngeachtet / erhielte Petrus von Toledo Gubernator zu Meylandt / von etlichen Orten den Durchzug / für vier Tausendt Wallonen zu Fuß / vnd Tausendt Reysige / vnd brachte so viel zuwegen / daß sich viel auff die Spanische Seiten lencketen / vnd in der Statt Chur eine Corzespondentz sich mercken liesse. Darüber erhub sich in den gemeinen dreyen Pündten grosse Vnruhe / vnd zogen auß dem Gottes Pundt etliche Fahnen / zu welchen sich auch die von Meyenfeldt vnd Churwalden schlugen / nach Chur / vnterstunden sich auch andere zu solchem Auffbruch zuvermögen / sich gantz vnnd gar aller frembder Fürsten vnd Herzen zu müssigen / den geschwornen Bunds-Brieff / den Kesselbrieff vnnd Reforma sieiff zu halten / keinem Fürsten noch Herzen weder Paß / noch Verhör vor den Gemeinden zu geben / den Geistlich genandten beyder Religionen in Politischen Händeln alle Stimmen zuverbieten: die Practicanten vnd die jenigen welche Geschencke vnd Gaaben empfangen / auch dieselbe so wider das allgemeine Batterlandt gehandelt / durch jhre Verordnete zu suchen / sc. (Straffgericht zu Chur angestellt.) Diese Bündnerische Händel zu stillen bestissen sich Zürich / Bern / Glaris vnd Schaffhausen / vnd richteten so viel auß / daß die schwürige Bündner mit jhren Fahnen wider auß der Statt Chur nach Hauß zogen: Doch aber ward ein Straffgericht zu Chur angerichtet / vnd viel wider etlicher Burdsgenossen Verwilligung vorgenommen / wie dann sich desselbigen der Ober vnd der Zehen Gerichts Bundt höchlich beklaget: Jedoch entschuldiget sich das angestellte Straffgericht auch bey den Orten / Zürich / Bern / Glaris / Basel vnd Sckaffhausen / gabe alle Schuldt der Venetianischen Bundswerbung / vnd dahero erfolgter starcker Practicken / mit vermeldung / daß sie allein die Fehlbare / vnd sonderlich die / welche wider das Vatterlandt gefreffelt / zu straffen begehreten. Diesem nach hielten gemeine drey Bünde zu Tafas einen Bunds Tag / der endete sich aber mit grossem Zwispalt / vnnd war dardurch anders nichts als mehrere vnd gefährlichere Weitläufftigkeit zu besorgen / wie dann auch solches hernach im folgenden Sechszehen hundert vnd achtzehenden Jahr geschehen. (Newe Vnruhe in den Pündten. 1618.) Dann es regeten sich die vorige Bitterkeiten dermassen / daß auch die Engadiner wider etliche / so sie Spanisch gesinnete nenneten / erhuben / vnd im Junio Anno Sechszehenhundert vnd achtzehen mit fliegenden Fahnen für deß landhauptmanns Rudolph Planta Behausung zogen / vnd dieselbe neben etlichen andern Häusern in vnterschiedlichen Gemeinden schleiffeten / hernach sich von dannen gegen der Statt Chur wendeten / in Willens die Practicken halber Verdächtige zu vberfallen / vnd sie ohne alles verschonen zu straffen. Zu jhnen schlugen sich auch die vbrige drey Pündte / vnd hielten erstlich zu Chur einen Convent / hernach zu Tusis / dahin das Volck zusammen??? zoge. (Newes Straffgericht zu Tusis angeordnet.) In diesem Convent wurde / nachdem sie zuvor etliche gewisse Satzungen gemacht / wider ein new Straffgericht angeordnet / darzu ein jeder Pundt zwer vnd zwantzig Rechtsprecher / neun Auffseher / zween Kläger / ein Schreiber / vnd zween Ministros hergegeben / denen seynd auch neun Priester / die aber doch den Vrtheilen nicht beywohnen dörffen / zugethan worden. Diese alle haben schweren müssen / daß sie von keinem Fürsten Pensionen hetten: vnd wo jemandt mit Gaaben bestochen würde / daß sie solches dem Raht bona fide anzeigen wolten. (Erste Criminal Action wider Zambram.) Hierauff ist die erste Criminal Action wider Iohan Baptistam Zambram, so sür einen auß den fürnembsten der Hispanischen Faction gehalten ward / angestellet worden. Dieser / ob er wol vber siebenzig Jahr alt / vnd mit dem Podagra vbel geplagt gewesen / ist an die Tortur gethan / vnd peinlich abgefragt worden / vnd wiewol man anfänglich nichts auß jhme bringen können / hat er doch endlich / als er mit eigenen Handschrifften vnd eingenommener Kundschafft vderzeuget / bekennet: (Zambrae Bekanbenuß. Fuentes.) Daß er sampt seinen Mitgehülffen Raht vnd That darzu gegeben / daß die Vestung Fuentes (so der Gpanische Gubermator zu Meyland / Graff von Fuentes / an der Eräntz deß Veltlins / bey dem Außgang deß Flusses Adden / auff einem Bühel / Montechio genandt / nahend dem Comer See / Anno Sechszehen hundert vnd fünffe / auffbawen lassen / darauß nachmahls das Veltlin / Graffschafft Cleve / Wormbs / vnd mehr Lande vnd Orte / von Spanischen vnd Oesterreichischen den Grawpündnern abgenommen worden /) erbawet / auch da solcher Baw angefangen worden / vnd die gemeine drey Pündte / dieweil es wider [111] den Vertrag / der Anno Fünffzehenhundert ein vnd dreyssig mit Meyland auffgerichtet / mit gewehrter Handt hindern wöllen / habe er das Volck mit abmahnen vnd falschem Vorgeben abgehalten / auch den Meyländischen zugeschrieben / sie solten mit jhrem Werck fortfahren / er habe die Feinde / so dasselbe hindern wöllen / abwendig gemacht. Darnach bekennete er auch vnter andern / daß er neben andern Trewlosen Personen / zu höchster Verkleynerung der Landen Außländischen Fürsten / durch grosse Verheissungen Geldt vnd Gut abgenommen / sie aber doch betrogen / vnd keinem wederTrew noch Glauben gehalten. Derohalben (Zambra zum Todt verdampt.) ist vber jhn / als einen Verzähter deß Vatterlands das Vrtheil / daß er lebendig geviertheilet / sein Hauß geschleiffet / vnnd zwo Schmachseulen allda auffgericktet / vnd seine Güter confiscirt werden solten / gesprochen worden: doch aber in Ansehung seines hohen Alters / seiner neun Kindern vnd gantzen Freundschafft ist diese Straff gelindert / daß er enthauptet / das Hauß auch auffrecht gelassen worden: vnd haben seine Erben die Confiscation der Güter mit drey Tausendt Gülden außgelöset. (Ander Criminal Actiöwider Pompejum vnd Rudolphum Plan ten / vnd andere.) Diesem nach wurden Pompejus vnd Rudolphus Planten / Gebrüder / Johan̅ Antonius Giogier / vn̅ Lucius von Mont Landrichter / fürgenommen / welche / weil sie sich bey Zeitë auß dem Staub gemacht / vnd auff geschehene gebräuchliche Citation sich nicht eingestellet / wurden sie auff ewig auß dem Land verbannet / vnd dem jenigen / so jhrer einen lebendig lieffern würde / Tausendt Cronen / der aber ein Haupt von jhnen brächte / Fünff hundert Cronen versprochen. Vnd so jhrer einer in Pündten lebendig betretten würde / solte er ohn allen ferrnern Gerichts-Proceß / als ein Verzähter deß Vatterlands / durch den Scharpffrichter geviertheilet / vnd solche Theil an die offentliche Strassen auffgehencft werden. (Nicolaus Rusca zu Todt gepeiniget.) Auff solches wurde der Gerichts-Proceß mit Nicolao Rusta Ertz-Priester zu Sonders angestellet. Dieser als er das jenige / wessen man jhne beschuldigte / nicht gestehen wolte / ist er an die Tortur gebracht / vnd drey mahl auffgezogen worden: Aber er ist auff seiner Meynung beständig verblieben / vnd ohne Vnterlaß Gottes vnd der Menschen Barmhertzigkeit angeruffen. Vber zween Tag hernach / da er wider auffgezogen / vnd jhme das Angesicht / damit jhme niemands ein Zeichen geben köndte / bedeckt worden / ist er das zweyte mal an der Tortur todt gefunden worden / vnd waren die Zähne in die Zung eingebissen / daß das Blut darauß gangen. Doch aber wurde er / nicht mit geringer Mummelung beyderseits Religionsverwandten / von dem Scharpffrichter vntern Galgen begraben: Aber vber wenig Zeit hernach / Nachtszeit / in das Fabarienser Closter gebracht worden. Sein Alter erstreckte sich vber fünffzig Jahr / vnd war er stetigs mit dem Fieber geplagt / vmb welcher Vrsachen willen er auch zwo Fontanellen an den Armen gehabt / vnd deßwegen die Tortur nicht außstehen können. Sonsten hat er ein nüchtern Leben geführt / und die meiste Zeit seines Kirchen Ampts vnd Studierens abgewartet: Ist ein gelehrter Mann / vnd in der Hebraischen / Griechischen vnd Lateinischen Spraach wol erfahren gewesen. (Bischoff von Chur auß dem Land verbanner.) Vber etliche Tag nach diesem ist auch ein Straff-Vrtheil wider den Bischoff von Chur / der sich auch schon zuvor auß dem Weg gemacht / erfolget: welcher auch nach vielerley Beschuldigung auß dem landt auff ewig verbannet: seine eigene Güter (doch dem Bischthumb ohne Schaden) confiscirt: er selber der Bischofflichen Dignität entsetzt / vnd dem Capitul zu Chur / daß sie auff das ehiste einen andern Bischosf wehlen solten / anbefohlen / auch verordnet worden / daß so er in Pündten betrette würde / man jhn enthaupten solte. Deßgleichen wurde nandere mehr deß Landes verwiesen. Weil nun dieses Straffgeric??? ts Proceduren von vnterschiedliche. Orten nicht gebillichet noch gut geheissen worden: als haben die Häupter / Räthe / Richter vnd Gerichte gemeiner dreyer Pündten / zu Verglimpffung aller Handlungen etlichen jhren Bundsgenossen / nachfolgender massen / vnterm Dato den 14. Septemb. zugeschriebë / nämlich: (Straffgerichts Entschuldigüg bey den Bundsgenossen.) Es kompt vns fast von allen Orten her glaubwürdig für / welcher massen wir mit allerhandt Calumnien begossen / vnnd durch böse Zungen auff das höchste verschreyet werden / als ob wir wütender vnd Barbarischer weise vnderstanden / die Mässische Religion zu verfolgen / großmächtige Könige / Fürsten vnd Herrn in Verachtung zu halten / vnd getrewe Landkinder auß Factionischem Eyfer vnd Raachgierigkeit außzureutten / vnd andere vnlöbliche Ding zu üben. In welchem allem / wie vns vnrecht beschehen / wirdt euch Zweifels ohne auß vnsern Wercken nunmehr genugsamb bekandt seyn / vnd werden vns zu allen begebenden Gelegenheiten / vor gemeiner Eydgenoßschafft sämptlich / vnd auch hin vnnd wider sonderbahrlich vnserm zu euch tragenden Vertrawen gemäß wissen zu verantworten. Dann bey vnd vnter vns kein ander Vorhaben nicht ist / als die Ehre Gottes / vnd deß gemeinen Vatterlands Wolstandt / durch Mittel der lieben Gerechtigkeit / in Abstraffung der Lastern / Erhaltung der Tugendt / vnnd Verbesserung der eingerissenen Mißbräuchen / auffrichtiger weise fortzupflautzen / zu welchem vns die vnvermeidenliche Noth getrieben / weil durch trewlose Meineyd vnd Verrähterey / wir der Vatterländischë Freyheit schier weren beraubet. Ein Zeit lang hat man wol gesehen / wie vbei es zugangen / aber die mit solchen Sachen vmbgangen / haben jhnen mit Miet vnd Gaaben / vnd allerhandt Corruptionen ein solchen Anhang gemacht / daß man jhnë nicht zukom̅en mögen. Wie dann Pompejus Planta / seinem Bruder Rudolff [112] (welche die Rädleinsführer gewesen) mit eigener Handt zuschreibet / sie haben in vnsern Landen allewegen das mehr / wie sich die Sachen mit Aufführen / Straffgerichten vnd andern dingen zugetragen. Jedoch hat Gott endlich wöllen / daß die hohe Obrigkeit vnfern Landen / nämlich der gemeine Mann auß allen Gemeinden / in Anzahl wie einer jeden Gemeind gefällig gewesen / zusammen verfügt / vnd nach langer Vnterredung / löbliche Satzungen zu Erhaltung lang hergebrachter Freyheiten / auff Gefallen der Rähten vnnd Gemeinden / so noch Anheimisch / gestellet / vnd ein Straffgericht von frommen / dapffern / vnd keinem Fürsten mit Pensionen / noch in andere Weg verpflichteten Leuten gesetzt: welches ein ordentliche rechtmässige Procedur führet / durch die in Kundschafften / Brieffen / Handschrifften / Geschichten / Bergichten vnd allerhandt Bewährnussen / heiter an Tag gebracht / etlicher Bundsgenossen Verrähterey / durch welche die Fuentische abschewliche Festung / wider den Vertrag im 1531. Jahr mit Meyland auffgerichtet / gestifftet vnd fortgetrieben worden / mit Anzettlung desselbigen Baws / abhaltung vnserer Fahnen / die solchem wehren wöllen / vnd trewlosem Bericht / was in vnsern Rähten vnd Landen gehandelt worden. Sie haben mit jhrem Anhang vnd verderblichen Practicken / allen Obrigkeitlichen Gewalt an sich gezogen / grosse Miet vnd Gaben von einem Fürsten genommen / deß andern Bündnuß abzusagen / vnd dann widerumb mit dem so die Absagung empfangen / practicirt / vmb grosse Dignitäten vnd Salarien / solche Bündt wider zu machen / damit sie vns vnd auch Fürsten vnd Herren trewloser weise betrogen / die fürnembste Empter vnserer Landen haben sie mit frembder Fürsten vnd Herren Geldt besetzt / vnd ist alles in Civilischen vnd Criminalischen Sachen / bey jhnen vmb Geldt feyl gewesen / wie solches alles mehr dann genug erwiesen. Andere haben dann mehr / andere mindere Fähler begangen / da ein jeder seinem Verdienen nach / vnd etliche die der Strangen begehrt / mit sonderlichen Gnaden abgestraffet worden. Wo Imputationen gewesen / vnd aber Vnschuldt erfunden / da ist man allerdings ledig darvon kommen / vnd ist kein Partialität wegen deß Glaubens nirgendt gebraucht worden / dann die gröste Missethäter wider die man prorediren müssen / haben vnserer Evangelischen Reformation seyn sollen / seynd auch deroselbigen weit am meisten abgestrafft. Wir seynd in in Landen Religionssachen halben wol eins / lassen die zwo Religionen / Evangelisch vnd Mässisch frey / allerhandt Secten seynd verbotten. Die Rechtsprecher seynd von beyden Religionen / vnnd vrtheilen mit einander / nach Gott vnd der Billichkeit / vber Geistlich: vnd Weltliche Personen / deß einen vnnd andern Glaubens. Fürsten vnd Herren Gesandte haben ausserhalb jhrer Legation / durch Mittel vnserer corrumpirten Leuten in vnsern Sachen seltzam gekünstlet / daß man sie wegen der Observantz / so man billicher weise jhren Herren erzeigen soll / nicht lasset entgelten. Den Fürsten selbs haben wir vnsere Noth demütig geklagt / vnd jhnen wider allen Vngrundt / die Warheit vnserer Sachen zukommen lassen / wie wir an jetzo auch / gegen euch kurtz vnnd substantzlich thun: freundliches Fleisses bittende / wöllet solches bester Wolmeynung / wie es auch beschicht / von vns auffnehmen / vnd in ewere Guthertzigkeit vnablässig gegen vns continuiren / vnd in dem / daß wo vnserer Banditen einer / oder mehr / in eweren Gebieten möchten ergriffen werden / jhr dieselbigen gesänglich einzichen / vnd vns vberantworten wöllet / damit sie jhre gebührende Straff empfangen / vnnd wir der Hispanischen Anschlägen vnd Handlungen / mehrere Erfahrnuß haben mögen. (Versamblung der Endgenossen zu Baden.) Als nun in dessen der Bündner Bannisirte sich nacher Lucern begaben / vnd was grosses Vnrecht jhnen zu Tusis von dem Straffgericht begegnet were / klagten / wurde von der gantzen Eydgenoßschafft dieser Händel halben ein Tag zu Baden gehalten. (Baden.) Es ist aber Baden eine Statt an dem Fluß Limmat im Schweitzerland / ligende zwischen Zürich vnd Basel / ist ein lustiges Ort mit zweyen Schlössern / deren aber doch das eine zerstöret ist. Vnter dieser Statt hat das warme Wasser gar ein mächtigen Vrsprung / also daß es zu beyden Seyten deß Schiffreichen Wassers Limmat vnverhindert herfür dringet / vnd so heiß / daß es der Mensch im Vrsprung kaum erleyden mag. An diesem Ort halten dieser Zeit die Eydgenossen jhre Versamblungen / dann es sonderlich darzu bequemet ist / weil es mit schönen Gebäwen gezieret / mit stattlichen Herbergen versehen / der Ort an sich selbs lustig vnd gesundt: so bringen die darbey sich befindende warme Wasserquellen nicht allein ein besondere Ergötzlichkeit / sondern es kompt auch deßwegë ein grosse Anzahl Volcks auß vnterschiedlichen Landschafften dahin / vmb welches willen lie Benachbarte etwas zugewinnen / allerley Essenspeisen dahin bringen / daher allezeit ein grosser Vberfluß an allerhandt Sachen da zu finden ist: Es ist auch wol gelegen / daß die vmbligende fast in gleicher Zeit dahin reysen können. (Bannisirte Klagë das Straffgericht bey der Dersamblung zu Baden an.) Allda erschienen dißmal obgemelte Bannisirte / vnd beklagten sich höchlich vber das so jhnen von dem Straffgericht in Pündten widerfahrë / mit flehenlicher Bitte / es wolten die Eydgenossen / als jhre Bundsverwandten / welche nechst Gott jhre höchste Zuflucht weren / jhnen zu vnpartheyischen Rechten / vnd Restitution jhrer verlornen Güter verhelffen. (Entschuldigung der Abgesandten deß Straffgerichts.) Wider diese stelleten sich der dreyen Pündten Gesandte / nämlichen auß dem Obern Grawen Pundt Joachim von Montalto / Landrichter / auß dem Gotteshauß Pundt Gregorius Meyer / Statthalter zu Chur / vnd auß den Zehen Gerichten
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Pundt Rudolph von Salis Land Ammann in Schiers / vnd entschuldigten sich / daß die Pündtner auß höchster Notdurfft zu Erhaltung jhrer Freyheit gezwungen worden weren / ein solches Straffgericht anzustellen: es were niemandt vnrecht geschehen: Etlicher Tyrannische Thaten vnd Practicken weren zu hoch gestiegen / wie auß den verfaßten Processen / deren Copiam sie auffzuweissen vrbietig / genugsamb zu sehen. Den Bischoff belangend / vermeldeten sie / daß etliche Klag Puncten vber jhn ergangen / vnd da er auff zwo vnterschiedliche Citanonen nicht erschienen / ein Vrtheil darüber in contumacia gefället / vnd er seiner Bischofflichen Dignität vnd Würde entsetzet / auch mit Vrtheil dem Gotteshauß Pundt / als Cast-Vögten deß Bistthumbs Chur / das Thumb-Capitul / mit Vertröstung der Handhabung der löblichen Stifft Freyheiten / zu Erwöhlung eines andern tauglichen Bischoffs / zu halten aufferlegt worden / welches aber das bemeldte Thumb Capitul / nach höchster Dancksagung / der Trewhertzigen Vätterlichen Oblation / ohne Mitverwilligung deß Päpstlichen Nuncii zuthun sich verweygert / vnd einer Prolongation begehrt / die auch zugelassen worden were. Darauff hette man deß Bistthumbs Zugehördt inventirt / vnnd damit demselben nichts entzogen würde / Vorsehung gethan. Ein jegliches were auch in dem Bischofflichen Schloß Fürstenberg geschehen / vnnd allein sein deß Bischoffs eigenthumbliches Haab vnd Gut (dessen doch nicht eines Hellers werth gefunden worden) ohne einigen Abbruch deß Stiffts vnd der Kirchengütern confiscirt / also daß sie nichts / das der Billichkeit entgegen were / gehandelt zu haben vermeyneten. Darumb dann jhre liebe Eyds: vnd Bundsgenossen den gefaßten Vnwillen vnnd Mißtrawen fallen lassen / in Handhabung der Billichkeit vnd jhrer Freyheit beharrlich verbleiben / vnd jhren Widersachern vnd Verleumbdern kein Gehör geben wolten. (Pündner werden das Straffgericht abzustellen vermahnet.) Nach solcher weitläufftiger Anhörung beyder Partheyen / wurden die Pündnerische Abgesandte gantz ernstlich vermahnet / jhr Straffgericht abzustellen / den Beklagten zu vnpartheyischem Rechten zuverhelffen / vnd sie mit einem sicheren Geleydt zuversehen / vnd also jhrer Vorfahren Gewonheiten sich gemäß zu halten. Dieser Receß ist den Gemeinden in Pündten vberschicket / vnd darbey vermeldek worden / daß / da jhnen nicht solte gehorchet / vnd ein Neutral Gericht angestellet werden / so wolten sie auff solche Mittel bedacht seyn / dardurch sie eine Abstellung solches Vnwesens zuwegen bringen köndten. Wie es nun weiters mit diesen Händeln abgeloffen / soll an seinem Ort vermeldet werden. (Rhaetierlands oder Grawpündens Beschreibung.) Nun folget / was Rhaetia, darinn dieses alles was bißhero erzehlet / vorgangen / für eine Landschafft / vnd dessen Innwohner für Völeker seyen. Dieselbe nun seynd / auß viel bewehrter Scribenten Zeugnuß / ein sehr altes Volck / sintemal Anno 588. vor Christi Geburt die Thuscier / welche zwischen dem Alpengebürg vnnd dem Fluß Po??? in Italien gewohnet / vnd von den Galliern von dannen vertrieben worden / mit jhrem Obristen Rhaeto sich in das Alpgebürg nidergelassen / vnd sich / nach das Namen jhres Obristen / die Rhaetier genennet. Es hat aber vor zeiten Rhaetia ein grossen Begriff in sich gehalten / also daß die Römische Keyser solches in zwo Provintzen ab???heileten / dann es seynd nicht allein die Landschafften zwischen dem Alpgebürg / sondern auch das meiste Theil deß Schwabenlands / vnd ein Theil von Bayern vnter dem Namë Rhaetia begriffen gewesen. Sonsten ligt das rechte Rhaetierlandt zwischen dem Vrsprung deß Rheins / vnd begreifft ein grosse Gegend zwischen dem Alp: oder Hochgeb???rg in sich / gräntzet gegen Auffgang der Sonnen an die Graffschafft Tyrol: gegen Nidergang an das Schweitzerland: gegen Mittag an das Hertzogthumb Meyland: gegen Mittnacht an das Gebiet deß Römischen Königs. Vnd ob es wol allenthalben sehr gebürgicht ist / hat es doch viel lustige / fruchtbare vnd Volckreiche Thäler. Die Innwohner werden heutigs Tags von den Italiänern Grisoner genennet / vor Zeiten hat man sie Grawe geheissen / dahero sie noch von den Teutschen die Grawpündter genennet werden: Dann weil die Rhaetier nicht allein mit den Schweitzern vereiniget / sondern auch vnter sich selbsten von Alters hero mit Eyd vnd Pflichten zusammen verbunden seyn / werden sie die Grawpündter / oder die Grawen Bundsleuten / wie auch die Pündner geheissen. Sie werden aber in drey Pündte vnterscheiden. Der erste Bundt bekompt von der Gegend seinen Namen / in dem er der Obere / wie auch der Grawe Bundt genennet wirdt. Dieser ist bey Anfang deß Rheins / begreift auch in sich das Masaxer vnd Galancker Thal / so sich biß an Italien erstrecken / vnd noch andere sieben Thäler vber dem Alpgebürg / durch welche der Rhein vnd die Glener lauffen: Vnd wirdt das gantze Gebiet abgetheilet in neunzehen Gemeinden / vnter welchen sechs Teutsch / die andern aber alle Welscher Spraache seynd. Vnd ist dieser Bundt im Jahr 1424. vnter andern von dem Apt zu Disentis / Freyherrn von Retzuns / vnd Graffen von Masar (diese zwey letzte Geschlecht seynd abgangen / doch welche heutigs Tags das Schloß der alten Freyherrn innhaben / werden Herrn von Rhetzuns genennet / welchë Titul newlich die Herrn von Marmorea / vnd hernach die Plantae gehabt) zu Trontz wider frembdes Volck / Rauberey / vnd daß sie sich vnd jhre Leut nicht mehr auff frembde Gerichte / wie zuvor im Brauch gewesen / wolten laden lassen / gemacht worden: doch hat darbey der Apt das Römische Reich / dessen er ein Praelat war: Der Graff seine Herren von Meyland / vnd der Freyherr das Hauß Oesterreich vorbehalten. Dieses hat also geweret biß auff das Jahr Tausend vier hundert sieben vnd neuntzig / da sich dieser Pundt mit den vbrigen Schweitzern vereiniget / vnd ein ewige Bündnuß auffgerichtet.
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Der ander Bundt wirdt geheissen der Gottshauß Bundt / wirdt darfür gehalten / daß er den Namen also wegen deß Bischthumbs Chur bekommen / welches darinn begriffen wirdt / beneben dem Pregell vnd Engadin / bey welchen die Inn vnd Athesis entspringen. Hat gleichfalls in sich neunzehen Gemeinden / darunter allein zwo der Teutschë / die vbrigë alle Chur Welscher Sprach / so sie Romanisch nennen / vnd von den Tuscanern herkom̅en ist / sich gebrauchen. Dieser Bundt ist erstlich von dem Bischoff von Chur / Johanne dem dritten gemacht worden. Der hat sich Anno 1419. sampt seinem Thumb Capitul / vnd der gantzen Statt mit den Zürchern auff 51. Jahr verbunden: Hernach aber mit dem Oberbundt sich vereiniget / vnd endlich auch im Jahr 1498. mit den Schweitzern in eine jmmerwehrende Bündnuß getretten. Den dritten Bundt nennet man den Zehen-Gerichts Bundt / der grentzet an die Graffschafft Tyrol / hat ein rauher Land / als die andern zween Bund. Wirdt in Zehen Gemein den abgetheilet / darunter zwo Teutscher / vier Chur Welscher vnd Teutscher / vnd vier Chur Welscher Spraach allein seynd. In diesem Bundtligt auch das Veltliner vnd Clevenser Thal sampt der Landschafft am Chumer See. Diese haben sich vnlangstvor dem Burgundischen Krieg Anno 1470. zusammen gethan / vnd eine Bündnuß vnter jhnen vffgerichtet / hernach sich auch zu den vorgesagten zweyen begeben / vnnd endlich sich mit der Cron Franckreich vereiniget. Vnd ob diese wol mit den Schweitzern keinen Bundt gemacht / leysten sie doch denselben / dieweil sie mit den vorgemeldten beyden Gesellschafftë in ewiger Bündnuß leben / alle Freundschafft vnd Trewe. Heutigs Tags seynd so wol die Rhaetier als die Schweitzer mit dem König in Franckreich in Bündnuß / demselben seynd sie in Kriegen bedienet / doch schicken die Rhaetier gemeinlich jhr Volck absonderlich vnter einem sonderlichen Obristen. (Schröcklicher Vntergang deß flecken Pluers.) Vnter obbemeltem Verlauff in Grawpündten hat sich in der Graffschafft Cleven ein plötzlicher vnd erschröcklicher Bergfall begeben / der in einem Augenblick den schönen Flecken Pluers mit dem daran ligenden Dorff Schilan vberfallen / vnd dieselben sampt allem was darinnen gewesen / erbärmlicher weise zerschmettert vnnd bedecket. Es ist dieser Flecken / wie auch bemeltes Dorff / so etwas mehr als ein halbe Stundt vom Stättlein Claven / vnten an dem Berg Conto gelegen / mit sehr schönen Kirchen / vielen herrlichen Pallästen / vnd köstlichen Gebäwen vnd Häusern gezieret gewesen / darinn die Innwohner / gleich in einem Irrdischen Paradeiß / in allerhandt Wollüsten sicher gelebet: Deren vnversehener Vndergang vns ein Exempel deß grausamen Zorns Gottes vber die Sünde vor Augen stellet / daß wir wissen sollen / wo wir nicht wahre Buß thun werden / es vns nicht besser ergehen / sondern eben solche / oder aber ein andere dergleichen Straffe vber vns ergehen solle / wie Christus selbsten Luc. am 13. Cap. solches dröwet. Besagter Vntergang aber hat sich also verhalten: Sambstags den 25. Augusti deß 1618. Jahrs hat es angefangen zu regnen / endlich ist plötzlich ein grosser Platzregen mit donnern vnnd blitzen entstanden / so biß auff den Donnerstag / als den 30. obgemeltes Monats geweret. Derselbe Tag ist hell vnd klar gewesen: aber die folgende Nacht ist wider ein Platzregen mit donnern vnnd blitzen kommen / so abermahls biß gegen Montag morgens (als den 3. Septembr.) geweret: vnd ist darauff wider den folgenden Dienstag schön Wetter gewesen. Denselben Tag / nach Mittags / hat auff der lincken Seiten deß Flusses Meyra / von dem Berg Conto / da man vor diesem die Lavetztzen gemacht / vnd noch die Gruben vnd Hölen daran zu sehen waren / nachdem schon vor Zehen Jahren etliche Riß an demselben Ort sich erzeiget / etwas Erdreichs anfangen her???mter zu fallen / so etliche Weinberg bey Schilan / gegen Cleven zu bedeckt. Weil aber an demselben Ort dergleichen herabfallen deß Erdreichs (welches daher kommen / daß das Wasser / so von den Wiesen auff dem Berg geflossen / nicht fleissig durch Canäl herab geleytet worden) zuvor mehr geschehen / haben die Innwohner zu Pluers / bevorab weil dieses vnter dem Flecken gegen Cleven zu sich begeben / dessen nicht geachtet. So haben auch die jenigen / die auff der Ebne Hew gemacht / vermerckt / daß die Erde vnter jhnen zitterte. Etliche schreiben / es habe sich den Tag zuvor ein vngewönlicher Gestanck mercken lassen. Vber diß seynd auch die Innwohner durch etliche benachbarte Bawern gewarnet worden / daß sie sich bey Zeiten mit jhren besten Sachen von dannen begeben solten / dann es were em Vnglück vorhanden: Sie aber haben solches verlacht / vnd die Bawern falsche Propheten geheissen / vnd für Leut welche fabulirten / oder voller Weins weren / gehalten. Vmb die Ave Marien Stundt seynd die Catholische in S. Cassiani Kirch / vnd die Reformirten (deren in Pluers vnd Schilan nicht vber 40. gewohnet) in einem sonderlichen Hauß jhr Gebet zuverrichten jusammen kommen / wie solches die Bawern auß dem Dorff Rongalia / so dazumahl von dar nach Hauß gangen / bezeuget. Als es nun Abend worden / vnd sich Tag vnd Nacht gescheiden / vnd jetzt der volle Mond am Himmel sich erzeiget / auch sonsten das Wetter hell vnd klar ohne einiges Gewölck war / siehe da geschahe gleichsam in einem Augenblick von dem Berg Conto dieser schröckliche vnd erbärmliche Fall / welcher nicht allein das Dorff Schilan / in welchem acht vnd siebentzig / sondern auch den schönen Flecken Pluers / in welchem hundert vnd fünff vnd zwantzig schöne Gebäw stunden / mit in Neunhundert vnd dreissig Personen vberfallen vnd zerschmettert / mit solchem krachen vnd praßlen / daß auch die Innwohner zu Cleven vermeynet / man schiesse ein Hauffen Stück Geschütz mit einander loß / vnd sahen auch allda Staub vnd Rauch mit Fewer
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vnd Schwefel vermischet / darvon gen Himmel auffsteigen. Durch diesen Fall wurde der Fluß Meyra an seinem Lauff gehindert / daß er bey zwo Stunden stehen bliebe / vnd einen Teich machte einer halben Welschen Weil lang / deßwegen die Clevenser nicht in geringer Forcht stunden / doch brach das Gewässer endlich mit Gewalt durch / vnd bekame wider seinen Gang / aber es bliebe ein See vngefehr einer vierthel Stundt lang. Etlich wenig Personen seynd mit dem Leben darvon kommen / nämlich ein Stummer Knab / welcher in einem Garten Pfirsing abbrechen wöllen / dem hat die grosse Bewegung die Schuhe von den Füssen genommen. Darnach einer mit Namen Frantz Forno / welcher mit einem Mäurer in seinen Keller / so aufferhalb deß Fleckens in einen Felsen gemacht war / gangen / vnd Wein zum Nacht Imbiß holen wöllen: Vnd dann einer mit Namen Johann Peter Wertemann / der mit seinem Gesind Häw zusammen zu machen auff einen Berg hinauß gangen war: vnd als er seine Haußthür zuzumachen vergessen / vnd deßwegen seine Tochter zurück schickte / ist dieselbe auch mit diesem Vnglück betroffen worden. Eingrosser Jammer war es / daß viel von den Innwohnern / welche sich in weitabgelegenen Orten lang auffgehalten / vnd allda jhr Gewerb getrieben / eben zu dieser Zeit gleich samb zu jhrem allgemeinen Vntergang wider kommen: vnd seynd vnter andern auch etliche Kauffleute / welche an diesem Ort gewohnet / vnd in der Bergomenser Meß in Italien gewesen / nicht zwar inn: sondern ausserhalb deß Fleckens / in dem sie solchem zueyleten / mit dem Berg Fall ergriffen / vnd erstecket worden. Deß andern Tags hernach seynd von den vmbligenden Orten Leute / die Todten vnnd das verfallene Gut außzugraben dahin geordnet worden / die haben oben auff den herunter gefallenen Erdreich zwey Mägdlein / deren das eine für deß Herrn Potestats oder Schultheissen / das ander für Joh. Antonij Galisonen Töchterlein erkennet worden / doch gantz todt gefunden / da sonsten alles in die Erden geschmissen vnd bedecket gewesen. Als man angefangen hat auffzugraben / seynd die erschlagene auff mancherley weise / worüber ein jeder mit dem plötzlichen Fall vbereylet worden / gefunden: Vnter andern wurde eine Magd / welche eine Henne / so sie gerupffet / in jhren Händen / vnd ein bissen Brods im Mund stecken hatte / herauß gezogen: Viel wurden nach etlichen Monaten allererst gefunden. Vnter den Grabenden aber seynd viel von wegen deß grossen Gestancks erkrancket / vnd gestorben. Etliche schreiben / man habe einen Stein gefunden / in welchen ein Hebraische Schrifft eingehawen gewesen / die Do. Theon Huber von Lucern also verteuscht: So spricht der HERR: Ist mein Wort nicht wie ein Fewer / vnd wie ein Pickel / der Felsen zerschlägt: Fliehet hinweg von Babylon / rette ein jeder sein Leben / niemandt schweig zu jhren Sünden / dann die Straff deß HERREN wirdt wider kommen / vnd wirdt jhnen vergelten jhre Boßheit. (Ableiben Ertzhertzoges Maximiliani von Oesterreich.) Den zweyten Novembr. ist Keysers Matthiae Herr Bruder / Ertzhertzog Maximilianus in Oesterreich / sc. seines Alters im sechtzigstë Jahr / nachdem er etlich wenig Tag kranck gelegen / mit Todt abgangen: welcher Todt / so wol den Evangelischë / als den Römisch Catholischen in Oesterreich vnd Böhmen nicht wenig trawrig gewesen: es hat sich auch die Keyserin / welche damals allbereits schon kranck gelegen / hefftig darüber bekümmert. Das Eingeweyde hat man zu seines Herrn Vatters Keysers Maximilian II. S. G. in S. Steffans Kirche zu Wien begraben: den Leichnam aber in einem schwartzen Kleyd / vnd weissen Mantel / darob deß Teutschen Ordens Creutz / angethan / nach Inßpruck in Tyrol geführet. Er ward geboren zu Newstatt in Oesterreich / im Jahr Christi 1588. den dreyzehenden Octobr. auff den Tag Maximiliani. Im Jahr 1585. ward er in Preussen zu Verwaltung der hohen Commenthur / vnd zum Teutschen Meister (Teutsches vnd Welscheslandes) erwöhlet. Nach Stephani Bathorei / Königs in Polen Tod / ward er mit Sigismundo König in Schweden (ein jeder von seiner Parthey) zum König in Polen erwöhlet. Das Reich tratte er zwar an / aber weil der ander von einem mächtigern Feindt erwöhlet / auch der Groß Cantzler deß Königreichs die Sach für den Schweden triebe / ward er nach vielen / hin vnd wider ergangenen Schlachten vnd Siegen / endlich bey Perschin gefangen / vnd in Polen hinweg geführet / doch bald darauff / als zu Bethonien Friede gemacht / wider auff freyen Fuß gestellt. Nach solchem im Jahr 1594. nam er das Regiment in Steyermarck vnd den angrentzenden Provintzien an / zerstörete der Türcken stärckeste Festung Bertein: vnd vber zwey Jahr hernach / als deß Keyserischen Kriegsheers vornembster Obrister / nam er dem Türcken Hatwan ab: bey Erlaw hielt er mit Amurathe dem dritten eine glückliche Schlacht: als aber seine Kriegsleute mehr dem Raub / als dem Sieg nachhängeten / mußte er sehen / daß diese herrliche Victorj von dem Feindt wider entzogen ward. Deßgleichen nam er Pappa eyn / vnd bemächtigte sich der Herr von Schwartzenburg durch seinen Rath mit besonderm Kriegs List der Vestung Raab. Im Jahr Sechszehen hundert tratt er die Regierung in Tyrol / Elsaß vnd Vnter Oesterreich an. Er war sonsten von Natur ein gantz friedfertiger / sanfftmütiger Fürst / an Sitten vnd Gebärden dem Keyser Maximiliano / seinem Herrn Vattern / gantz ähnlich vnd gleichförmig.
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(Keysers Matthiae Gemahlin gehet mit Todt ab.) Diesem ist baldt die Keyserin Anna / Keysers Matthiae Gemahl / Ertzhertzogs Ferdinandi in Oesterreich (welcher Keysers Ferdinandi deß Ersten Sohn war) Tochter / nachgefolget: Dann selbige den 14. Decembris zu Wien / zwischen neun vnd zehen Vhren vor Mittag / Tods verblichen / deren Leichnam / nachdem er drey Tag lang Schwartz angethan / zur rechten Seiten die Römische Cron / sampt dem Scepter vnd Reichs-Apffel / zur Lincken aber die Hungarische vnd Böheimische Cronen von Holtz formirt / vnd vergüldet / habende / von männiglichen können gesehen werden / in der Königin Closter begraben worden. Den 18. Novembris starb in Böhmen Freyherr Albertus Johannes von Smirsitzky / so mit einem Fräwlein von Hanaw verlobt war. Von Gelehrten Leuten giengë in diesem Jahr mit Tod ab der berühmbre Rechtsgelehrte Gotosfredus Antonii, Andreas Laurentius deß Königs in Franckreich Medicus, Ludovicus Gravius, Medic. Professor zu Heydelberg / vnd andere mehr. (Schröcklicher Comet wirdt am Himmel gesehen.) Vnter den Zerrüttungen / welche nicht allein allbereit in Böhmen in vollem Schwang gangë / sondern sich auch anderswo ziemlich blicken liessen / ist ein schröcklicher Comet Stern mit einem sehr langen brennenden Schwantz am Himmel erschienen / vnd fast in gantz Europa mit sonderlichem Schrecken gesehen worden. Der hat sich vmb den 26. Octobr. Alt. vnd 6. Novemb. Newen Calend. deß 1618. Jahrs erstlich sehen lassen / doch nicht allenthalben: dann an etlichë Orten an dem Ort / da der Comet hernach gestanden / fewerige Straalen etlich Tag zuvor gespüret worden. Er hat sich anfänglich im Zeichen deß Scorpions erzeigt / so im Asterismo der Wag gelegen / seinen Schwantz hat er gestreckt zwischen der Spi [117] ca Virginis vnd Arcturo dem Polo Septentrionali zu. Nachmaln ist er in das Zeichen der Wag geschritten / vnd hat seinen Lauff von der Ecliptica dem Topico Cancri zugenommen / von Osten nämlich oder Auffgang / gegen Westen oder Mitternacht zu / da er dann mit seinem brennenden Straal den Bootem oder Bärenhüter gantz durchschnitten / vnd denselben dem vndersten Fuß oder fördersten Wagenrad deß grossen Bären zu erstreckt. Ist allezeit bey klarem Himmel gegen Morgen zusehen gewesen. In den Böhmischen vnd Oesterreichischë Landen ist er anfänglich gantz röhtlich / anderswo aber in einer Saturnischen bleichrothen Farb erschienen / auch je mehr vnd mehr erblichen / biß er endlich gar nicht mehr können gesehen werden. Seine Straalen hat er allezeit gegen vnserm Vertici zu gerichtet / vnd seinem Lauff nach also gewendet / daß sie bey dem vndersten Fuß Vrsae majoris oder deß grossen Bären / oder fördersten Wagenradt hin / gegen Nord Westen / vnd also fort gegen Westen zu / biß in Sudwesten / sich in grosser Länge / in die 50. vnd mehr Grad hinauß erstreckt haben / vn̅ ist auß der schnellen Bewegung / wie auch andern Observationen leichtlich abzunehmen gewesen / daß er nicht sehr hoch / sondern in aërea & sublunari regione der Erden viel näher / als der Mond / gestanden. An etlichen Orten ist er in die 27. Tag / an etlichen Orten länger gesehen worden. Diese schröckliche Fackel hat der Allmächtige Gott für einen Bußprediger an die hohe Cantzel deß Himmels gestellt / damit die Menschen sehen möchten / wie Er sie wegen der Sünde zu straffen / vnd seine Zorn-Ruthen vber sie ergehen zulassen beschlossen / auff daß dardurch männiglichen vor Schaden gewarnet / vnd bey Zeiten noch in der Gnaden von Sünden abzustehen / vnd zu der Göttlichen Barmhertzigkeit zufliehen angemah [118] net würde. Dann weil die rohe vnd sichere Welt die ruffende Stimme deß Göttlichen Worts / so jhr zu aller Zeit fürgetragen vnnd angemeldet wirdt / verachtet vnd in den Wind schlägt / vnd dieselbe sich von Sünden nicht abschrecken lassen wil / sondern mehrertheils ohne Rew vnd Buß in den Tag hinein lebet / eben als wann Gott vmb jhre Boßheit nichts wüßte / oder derselben nicht nachfragte / so stellet dann dieser Allmächtige Gott vnd HERR solche Wunder vnnd Zeichen an der Sonn / Mond vnd Sternen vor Augen / vnd zündet manches helles Liecht in den Wölckë deß Himmels an / die Menschen vom Schlaff der Sünden auffzumundern / vnd für künfftigem Vnglück zu warnen / wie wir dessen / so wol in Heiliger Göttlicher Schrifft / als hin vnnd wider in Chronicken vielfältige Exempel finden / die wir kürtze halben an diesem Ort nicht einführen wöllen. Es ist freylich dieser Comet ein rechter Vorbott gewesen der künfftigen Straffen Gottes mit welchen hernach die sichere Welt heimgesucht vnd gezüchtiget worden. Ja die grosse Noth / Trübsaal vnnd Jammer / mit welchen nicht allein gantz Teutschlandt / sondern auch beynahe den gantzen Crayß der Erden / viel folgende Jahr hernach geplaget worden / können mit keinë Federn beschrieben / auch mit Menschen Zungen nicht außgesprochen werden. Es ist allzuviel (leyder) erfüllet worden / was die Altë von den Cometen gesagt: Es seye / nämlich / nie keiner erschienen / der nit groß Vnglück mit sich gebracht habe. Vnd Claudianus sagt von jhrer Würckung also: — Bella canunt, ignes subitosq; tumultus, Et clandestinis surgentia fraudibus arma, Civiles etiam motus cognataque bella Significant. Vnd Pontanus: Ventorum quoque certa dabunt tibi signa Cometae, Illi etiam belli motus, feraq; arma minantur, Magnorum & clades populorum & funera Regum. Das ist: Krieg / Auffruhr / Blutvergiessen viel / Dir ein Comet verkünden wil: Vnter den Leuten grosse Noht / Auch grosser Herrn vnd König Todt. Vom Standt / den dieser Comet gehabt / schreiben die alten Astrologi, daß er bedeute erstlich violenta & superba consilia, dissidia, proditiones & rebelliones, grausame vnnd vbermütige Rahtschläge / Vneinigkeit / Verrähterey vnd Auffruhr: Darnach latrocinia & subsessiones viarum, sollicitudiemq; & anxietatem animorum: Das ist: Rauberey / Vnsicherheit der Strassen / vnd grosse Angst vnd Schwermütigkeit vnter den Leuten. Zum dritten: Regum & Principum interitum, bella, pestem & morbos varios. Das ist: grosser Könige / Fürsten vnd Herrn Vntergang / Krieg / Pestilentz / vnd mancherley Kranckheiten. Endlich vnd zum vierdten / Religionis, Legum & Institutorum mutationem, novarumque rerum inexplebilem cupiditatem. Das ist: Beränderung der Religion / Gesetz vnd Weltlicher Ordnung / beneben einer vnerstättlichen Begierde zu allerhand Newerungen. Wann auch die Straalen ex domo carceris herfür gehen / deutet es auff eine violentam eruptionem oder gewaltige außbrechung vnd fortpflantzung einer Lehr / so zuvor gletchsamb als im Gefängnuß gehalten vnd gedrucket gewesen. Welcher gestalt nun dieses alles in den folgenden Zeiten wahr / vnd erfüllet wordë / ist aller Welt genugsamb bekandt. (Grosse Fewersbrunsten an vnterschiedlichen Orten.) Es haben sich baldt nach Anfang dieses 1618. Jahrs an vnterschiedlichen Orten grosse Fewersbrunsten erzeiget. Sonderlich seynd zu Constantinopel durch dergleichen eine in 380. Häuser / mit vnwiderbringlichem Schaden der Innwohner in die Aschen gelegt worden. Kurtz darauff ist die Statt Wittigaw in Böhmen meistentheils durch Fewersnoth verdorben. Deßgleichen ist den 28. Aprilis zu Prag in der Alten Statt bey einem Becker ein Fewer außkommen / dardurch 13. Häusser verbrunnen. Vmb solche Zeit ist auch zu Pariß im Pallast da man pflegt Gericht zu halten ein grosse Brunst auffgangen / vnd dardurch vber 200000. Gülden Schaden geschehen. So were auch in der Keyserlichen Burgk zu Wien bey nahe dergleichen vorgangen / wann nit das Fewer bey Zeiten / ehe es gar vberhandt genommen / were gedämpfft worden. Dergleichen Fewersbrunsten seynd vmb diese Zeit an andern Orten mehr fürgangen.

1619
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Zu Anfang deß 1619. Jahrs haben in 4000. (Böhmen haben einen vergeblichë Anschlag auff Crumlaw.) Böhmische einen Anschlag auff Crumlaw (so ein Paß in Oesterreich ist) gemacht / als sie aber heimlich vnd vnversehens dabey anzukommen vermeinet / haben sie befunden / daß jhr Fürhaben der darinn ligenden Keyserischen Besatzung / welches meistentheils Vngarn gewesen / verkundschafftet / in deme sie mit dem groben Geschütz dapffer empfangen wurden. Derhalben sie vnverrichter dingen wider zurückzogen. Hierzwischen ist der Graff von Bucquoy vber Tausendt starck auß Budweiß gefallen / ein Böhmisch Quartier anzugreiffen / als nun jhn das zurückziehende Böhmische Kriegsvolck angetroffen / hat selbiges etliche Stundt mit jhme scharmutziert / also daß beyderseits in fünff hundert auff der Wallstatt geblieben: endlich hat der Graff sich allgemach wider nach Budweiß reterirt: Ist also beyder Theil Anschlag zu nichts worden. (Böhmen werdë vom Graffen von Bucquoy geschlagen.) Baldt hernach seynd die Budweisischen wider außgefallen / einen nahegelegenen Meyerhoff geplündert / vnd angezündet. Als sie nun nach solchem mit der erlangten Beuth widerkehren wöllen / seynd sie von den Böhmischen vnter Wegs angefallen worden. Weil sie aber schon zuvor ein Hinderhalt bestellet / der sich in einem Waldt verhalten / haben sie die Böhmen zu demselben gelocket / hernacher jhnen also zugesetzt / daß deren bey dreyssig erschlagen / vnd auch so viel (vnter
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welchen deß Graffen von Hollachs Fähnrich / wie auch deß von Mansfeldt Wachtmeister gewesen) gefangen worden / die vbrigë haben mit der Flucht jhr Leben gefristet. Deßgleichen hat auch vmb selbe Zeit der Graff von Dampier etlich Volck dem Graffen von Thurn zugehörig angetroffen / selbiges zerstrewet / vnd etliche gefangen / worunter ein Rittmeister / vnd der Herr von Steinbach ein Rittmeister / gewesen. Auß dem letzten Keyserlichen Schreiben / dessen hiebevor erwehnung geschehen / ist zusehen / welcher gestalt dem Churfürsten von Sachsen / sich deß Vergleichs mit den Böhmen zu vnderfangen / vnd vnter dessen zwischen beyden Theilen einen Stillstandt der Waffen anzustellen / vom Keyser auffgetragen worden. (Churfürstë von Sachsen Vortrag an die Böhmen / wegen der Interposition vnd Stillstandt der Wassë.) Hierauff habë Jhre Churf. Gn. von Sachsen Herrn Jacob von Grünthal der Vrsachen halben zu den Ständen in Böheim abgefertiget / welcher seinen Vortrag bey den Directorn in nach folgenden Puncten gethan: Erstlich / daß Jhre Keys. Maiest. Suspension der Waffen auff zween Monat begehren lassen / vnd da man hierinn Bedencken trüge / köndte wol ein Monat passiert werden. 2. Solches wolte Jhr. Keys. Maj. dem Graffen von Bucquoy gleicher weiß zuthun befehlen / der müßte stracks pariren. 3. Den Composition Tag zu Eger den 20.10. Januarij zu halten. 4. Mayntz / Pfaltz / Sachsen vnd Bayern solten Interponenten seyn / weren vom Keyser zuerscheinen citirt / vnnd die Currier bereits fort den Tag jhnen zu insinuiren. 5. Ob sich schon nicht alle Interponenten einstellen würden / so köndten Pfaltz vnd Sachsen doch allein diß Werck für sich nehmen. 6. Der Keyser bitte selber vmb Frieden / wolte keinen Mann auß Italien oder Hispanien kommen lassen / ob er schon durch Schreiben / in diese Lande zu kommen / jhnen Anlaß gegeben. 7. Die Suspension der Waffen würde den Schlesiern nicht wol zuwider seyn. 8. Man müßte nur trawen / weil zumahl der Keyser sich selbs submittirte / vnd Recht leyden wolte / es solle vnd müßte alles gehalten werden / man gebe doch jetzo alles an die Hand / auch dem Reich den Anno 1613. versprochenë Composition-Tag. 9. Die Tractation dieser Seiten au außzuschlagen were gar nicht rahtsamb. 10. Ob zwar / wann der Keyser zur Tractation Böhmen schickte / es dahero von dieser Seiten schäle Augen geben möchte / so müßte man dieses Falls notwendig Interpretationem haben / sc. (Schreiben der Böhmen / an den Churfürstë zu Sachsen / wegen eines Stillstands.) Hierauff haben die Böhmische Stände besagten Gesandten / als sie jhn nach Gelegenheit der damaligen Beschaffenheit in Zehen Wochen lang auffhalten müssen / mit einem Schreiben wider abgefertiget / in welchem sie sich erstlich entschuldiget / daß sie nämlich nicht schuldig daran weren / daß der Gesandte so lang auffgehalten worden (dann er zehen Wochen lang in Böhmen verblieben /) sintemahl Jhre Conföderirte / deren Meynung sie auch hetten vernehmen müssen / jhnen zuweit entsessen / vnd hette solches nicht eher können vollnbracht werden. Darnach haben sie vermeldet / daß sie zwar in einen Stillstandt gern willigen wolten / wann sie nur wegen Haltung desselben / vnd also de indemnitare gnugsam köndten versichert seyn. Dann weil der Graff von Bucquoy ein Außländischer / vnd also den Rechten im Römischen Reich nicht vnterworffen / vnd wo er einen Exceß begienge / [120] nicht wol anzulangen were / wie er dann schon auff etliche Verbott dannoch mit Brennen fortgefahren. So hette der Graff von Dampier zu Zeiten der Oesterreichischë Vnruhe auch den Stillstand gebrochen / aber deßwegen ausser eines schlechten Verweises nicht gestrafft worden. Köndten deßwegen auff sein (Churfürstens) Versicherung allein nicht trawen / wolten Jhn demnach ersuchet haben / ferrners wie sie ein stärckere Versicherung / der Haltung deß Stillstands haben möchten / zu berahtschlagen. (Antwort deß Churfürsten von Sachsen / darinnen er Ort vnd Zeit / den gütlichen Vergleich anzustellen / benennet.) Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: Es were jhme zwar nichts liebers gewesen / als daß sie jhme eher geantwortet hetten: Weil sie aber das jenige was sie selbsten so offtmals von dem Keyser gebetten / vnd von Chur: Fürsten / vnd den Incorporirten Ständen deß Königreichs were vorgeschlagen / vnd vor gut angesehen worden / noch ferrner hetten berahtschlagë wöllen / müßte er es also geschehen lassen / hoffete aber / er würde entschuldiget seyn an denen Vngelegenheiten / so inmittelst dieses Verzugs / welcher in Zehen oder eylff Wochen sich erstreckte / vorgeloffen. Dann wann damals / als der. Keyser in die Tractation verwilliget hette / selbige alsbaldt were vor die Hand genommen worden / so solte man numehr nahe bey dem Friedenszweck sich befindë. Weil aber annoch der Keyser solche Tractation fortgehen zulassen / die von jhm ernennete Chur: vnd Fürsten solche auff sich zunehmen / vnd sie die Stände mit jhren Conföderirten jhre Deputirten darzu zuschicken gesinnet weren: Als wolte er zu folchem den 14. Tag Aprilis / Alt. Cal. ernennet / vnd daß sie sich auff selbigen in der Statt Eger einstellen solten vermahnet haben / dann allda würden die Interponenten auff solche Zeit auch ankommen. Den Stillstandt betreffend / weil er jhre vorgeschlagene Conditionen zu demselben also beschaffen befinde / daß sie ferrnere Handlung / so hin vnd wider müßte fürgenommen werden / erforderten / zu welchem dann ziemliche Zeit gehörte / dardurch sich aber das Hauptwerck verzöge / Vnkosten vermehret / vnd andere Vngelegenheiten verursachet würden / als köndte die Handlung desselben auff den angesetzten Tag verschoben werden. Er hoffte aber / wann sie zu sammen kämen / es solte vielmehr plenaria depositio, als nur suspensio armorum gescholossen werden. (Böhmische Stände lassen das Auffbott auff den zwantzigstë Mann im gantzen Königreich ergehen.) Diese deß Chrufürsten Antwort wolte den Böhmen nicht gefallen / sondern liessen alsbaldt darauff den 27. Februarij ein Parent außgehen / in welchem sie erstlich einer Zusammenkunfft / welche auff dem Prager Schloß / Montags nach Judica angesetzt / meldung theten: Darnach daß vnter dem Landvolck den zwantzigste Mann: vnter dem Herrn vnd Ritter Stands Personen aber ein jeder nach seinem eussersten Vermögen / mit Rossen vnd Dienern sich in Bereitschafft halten solten / vermahneten / mit vermelden / weil der Churfürst hette jhnen zuwissen gethan / daß allererst auff dem Tag zu Eger der Stillstandt müßte abgehandelt werden / vnd aber der Feind in dem Königreich mit Brennen / Rauben vnd allerley Tyranney / vngeachtet deß Keysers Befelch vnd Verbott / fortführe / auch der Graff von Dampier auff ein newes mit vielem Kriegsvolck / ferrnern Schaden zuthun / einzufallen willens seye / vnd also jhre Feinde darnach trachtetë / wie sie die Stände deß Königreichs vmb Leib / Ehr / Majestätbrieff / Privilegien / Weib vnd Kinder bringen / vnd das Landt mit frembden Nationen ersetzen möchten: als were vonnöthen / daß sie jhre Sachen in guter Obacht hi???lten / vnd was zu jhrer vnd jhrer Privilegien Defension dienete / eusserstes Vermögens anstelleten. (Discurß von Beschaffenheit deß Böheimischë Interpositionwercks.) Mitlerweil ward von dem Böhmischen Interposition Werck das Böhmische Kriegswesen betreffende / von deroselben Frucht vnd Nutz / oder auch Verhinderung desselben allerhand discurirt / davon wir gewisser Vrsachen willen / nachfolgendes hiehero setzen wollen: Es hette sich nunmehr mit dem Böheimischen vnseligen Krieg so weit verlauffen / were auch mit brennen / rauben / vnd morden solch Landverderben geschehen / daß da nicht ohne längern Verzug Fried gemacht werden solte / vnnd noch viel mehr Jammer vnd Elend zu besorgë / billich männiglich nach billicher Pacification / vnd einem beständigë sichern Accord sich sehnen / vnd wer nur darbey etwas zu thun vermöchte / all seinen Verstandt vnd Kräfften dahin wenden solte / ne Respublica plus detrimenti caperet, & tandem praeda fieret exteris & barbaris: Hingegen wann man eigentlich auß allen Vmbständen / vnterschiedlichen documentis, vnd den Effecten selbsten deß Gegentheils Consilia vnd Actiones recht betrachtete / so würde sichs befinden / daß vnter dem Namen der Keyserlichen Majestät / sc. (welcher dißhero vielfältig vnd erschröcklich mißbraucht) zwar der Fried mit Worten fürgegeben vnd angebotten / im Werck aber nichts dann Krieg vnd vnterdruckung / so wol der Böhmischë Stände / als der Incorporirten vnd Erblanden practicirt vnd angezetteltwürde. Dann nachdem sich die in Böheim entstandene Vnruhe erhaben / vnd viel Chur: Fürsten vnd Stände deß Reichs / auch alle andere / welche es mit der Keys. M. dem Reich vn̅ den Ländern auffrecht / gut vn̅ trewlich gemeinet / zu lindern Mitteln vnd Wegë gerahten / vnd auff dem widrigen Fall die numehr / leyder / erfolgte Eventus prognostieirt hetten / so were man doch allwege damit vmbgangen / wie mit grossem Kriegsgewalt durchzudringen / vnd obgemelter Intent zu erhaltë seyn möchte: vnd obwol vor diesem die also benambte Interposition in genere eingewilliget worden / so hette man doch allein in puncto depositionis armoru̅, welche man von den Böhmë haben / die Keyserl. aber solche in Händë behalten / vnd in Land bleibë wöllen / sich etlich Monat auffgehalten / vnd in dessen mit Raub / Mord vnd Brand alles erfüllt: hernach zwar dem Churfürsten von Sachsen die Suspensionë armoru̅ heimgestellt / aber alles also geführt vnd dirigirt, als nit leichtlich in gütlicher bevorstehenden Handlung in altissima & in pace & in securitate zu geschehë pflegte / da man / so viel möglich / [121] den Interponenten Zeit vnd Orts / wie auch deß modi tractandi fürderlich zu vergleichen / oder je solches alles den Interponenten zu vertrawen / vnd so viel müglich alle ambages vnd Verhinderungen abzuschneiden / sich bemühete: In diesem Fall aber / da das Fewer allenthalben hoch außgeschlagen / gehe man mit der Löschung so langsam / verdeckt vnnd seltzam / daß wol durch dasselbe eher alles in die Aschen gelegt werden könte / als man nur dermal eins die Händ anschlagen möchte. Chur Mayntz hette sich zu Vndernehmung der Interposition categorice nie erklärt / sondern allezeit gewisse praesupposita, conditiones vnnd reseruata gesetzet: Bayern aber hette dieselbe zu etlich malen rund abgeschlagen: Chur Pfaltz hette der persönlichen Erscheinung halben allezeit Bedencken getragen: Chur Sachsen auff die selbe anders nicht bewilliget / dann wo auch die andere Chur-vnd Fürsten sich persönlich einstellen würden: Die Böhmisch-vnd Schlesischen Stände aberweren nie gefragt worden / ob sie auch mit solchen von der Keys. M. ernanten Interponenten zu Frieden / oder ob sie auch jhres Theils mehr andere darbey haben wolten: so wüste man auch nit / ob auff den Fall Mayntz vnd Bayern vorangedeuter Gestalt abgiengen / J. M. anderen statt andere benennen / oder Chur Pfaltz vnd Sachsen allein die Interposition vertrawen / vnnd ob auch solche beyde Churfürsten darauff gemeint seyn möchten / auff vnversehës Erfordern vn̅ Zuschreiben so gleich zu folgen vn̅ sich einzustellen. In dem auch ferrner der Assecuration halber oder ander Theils den Interponenten allerhand zugemuthet werden dörffte / gleich wie vor wenig Jahren in den Tractaten / zwischen Keyser Rudolphen vnd jetziger Key. Maj. auch geschehen. In so vngewissen terminis were bißhero das Interposition-Werck bestanden / darinnen versirte es noch biß auff diese Stundt / vnd ob man wol vermeynt es würde die letzte Absendung ins Reich deß Keyserlichen Hoffraths / Hegenmüllers / dasselbe mehr befördert haben / so were doch sein Anbringen vber die massen General gewesen / vnd hette so wenig erleutert vnd der Sachen geholffen / daß dardurch fast alles vngewisser vnd dunckeler gemacht worden: vber dieses / da es gleich hernach zu einem würcklichen Anfang mit der Chur-vnd Fürsten Interposition gelangen solte / so wüste man doch / was für Zeit / Vnkosten vnd Verlängerung darauff gehen würde. Sonderlich da die Handlung zu Eger vorgenommen werden solte / welcher Ort fast allen Interessenten vnd bevorab der Key. M. viel zu weit entlegen / vnnd sonderlich da Sachen vorsielen / welche Jhrer May. von den Interponenten oder dero Gesandten selbst persönlich vnd mündlich vorgetragen werden müsten / solches mit grosser Beschwerung zugehen würde / jetzo zu geschweigen / daß einmal die Churfürsten jetziger Zeit in der Person nit zusammen zu bringen / die Key. May. aber es felbsten darfür hielte / daß durch deroselben Räth vnd Gesandte nichts könte außgerichtet werden. Es könte auch gar leichtlich geschehen / daß die newlich zu Ober Wesel am Rhein deß Böhmischen Wesens halber beysammen gewesene Geistliche Chur-vnd Fürsten noch einen andern modum zu friedlicher Handlung vorschlagen dörfften / darauff noch mals / vnd ehe man sich desselben allenthalben mit einander vereinigte / noch mehr Zeit lauffen / vnd also solch Interpositionwerck auß dem Reich gantz vnnd gar hinderstellig gemacht werden möchte. Were also kein besserer vn̅ schleunigerer Weg / als welchen die Euangelische Ständt vnder der Ens der Keys. May. vorgeschlagen / dieselbe auch in euentum darzu sich willig erklärt / oder auch hiebevor in wichtigen Sachen mit Nutz practicirt worden / vnd welcher wegen deß gemeinen Interesse der Länder / als die die Flammen allbereit ergriffen vnvmbgänglich hochnöthigst / daß nemlich zum fordersten der Königreich vnd Länder Außschuß an einen bequemen Grentzorth in Mähren oder Oesterreich zusammen kommen / vnnd durch dieselbe der Fried tractirt vnnd versichert würde / damit man allerseits zu Ruhe kommen / vnd ins künfftig dergleichen Vnheil / Jammer vnd Landt Verderbens gevbriget seyn möchte. Zum Fall aber von den Königlichen Ländern / auch in proprio motu es nicht auff ein solchen Schlag gerichtet vnnd zum förderlichsten würcklich darzu gethan / sondern zugesehen würde / daß das Keyserische Volck / wie allbereit geschehen / sich stärcken / vnd sonderlich noch mehr frembd Volck in die Länder gebracht werden solte / welches man am Keyserlichen Hoff selbst starck vorgebe (da man jetzo vnder Jhrer Key. Maj. Nahmen / auch ohne derselben Vorwissen / alles thun könte / was Spanier / oder Bapst / oder auch die Jesuiter wolten / in dem auch in den wichtigen Sachen Jhrer Maj. eigene Handvnderschrifft nicht baldt mehr zu finden / sondern der Nahmen nur pflegte auffgedruckt zu werden / wie solches die Experientz vnd der Augenschein bezeugeten) so were nichts gewissers / man brauchte also zum Praetext die also genante Interposition / wie man wolte: dann daß nit allein die Böhmë / sondern auch die andern Länder alle sa???npt vnnd sonders in vnzweiffentlicher eusserster Gefahr der Religions Freyheit vnd aller jhrer zeitlichen vnd ewigen Wolfahrt sich befinden / vnnd darneben: daß da Trew vnd Schuldigkeit gegen dem Vatterlandt / auch Glaubens vnd Bundsgenossen nit gnugsam in acht genommen würden / es weder bey Gott noch der Posteritet verantwortet werden könte / auch die Rew einem vnd dem andern viel zu spat zu Hauß kommen würde. Es were noch kund / was von so vielen Jahren hero in den Königreichen vnd Ländern / wider die Euangelische Religion / hin vnd wider tentirt / vnd dahero ebenmässige Empörung Krieg vnd Blutvergiessen vervrsachet worden. Keyser Rudolphus hette eben darumb / daß er die Vngarn wider den gemachten Religions Frieden vberziehen wollen / Seine Königreich vnd Erblande verlohren. Solches Handels hette man so bald vergessen / vn̅ was damals die jetzige Key. Maj. mit Hülff der Länder [122] ins Werck gerichtet / oder müste alles vmbgekehret / vnd jetzo vnrecht seyn / was damals gut / nöthig vnd recht gewesen were: man hette in wenig Jahren hero / nach den erlangten Concessionen vnd Majestätbrieff mehr Beschwerung / Trangsal vnd Schimpff erdulden vnd außstehen müssen / als fast zuvor nie / da man solche vincula nicht gehabt hette / die grauamina in Vngarn / Böheim / Schlesien / Mähren vnnd Oesterreich auß einem Brunquell / weil man sich einen vnd andern Orts mit lären Worten abspeisen lassen. Es were zwar kaum glaublich / aber doch so offt von Wien geschrieben worden / daß der Cardinal von Dietrichstein / als er jüngst von dannen in Mähren zum Landtag gezogen / sich hette verlauten lassen / er müste mit Einbildung deß Friedens den Lutheranern das Maul auff sperren: deß Clesels langwierige praxis hette eben dergleichen Kunststücklein mit sich gebracht: man dörffte nit meynen / daß die Jesuiter von jhrer Art / vnnd jhre Natur ändern liessen / dann sie doch in jhren Schrifften jhre Intention gnugsam an Tag geben / wie hoch vnd zu was End vnd Zweck sied dem Bapst zu Rom so starck verbunden weren: Es were auch bekant / wie weit sie die cupiditas vindictae wider die Venediger / Schweden vnnd andere Potentaten vnnd Stände getrieben habe. Sie sagten vnnd schrieben selbsten / daß jetzo die rechte Zeit vnnd Gelegenheit / die Stände vmb die Religions Freyheit vnd pr???uilegia vnder das Joch zu bringen / so weren außführliche Discurs auch vornehmer Leut vorhanden / die vmbständlich zu erkennen geben / wie man nummehr mit Gewalt ein absolutum dominium in den Königreichen vnnd Landen einführen vnd behaupten solte: vnd gehörte solches alles in specie zu demonstriren an andere Ort. Jetzo / weil mit blosser Vertröstung der so lang auffgehaltenen Interposition man die Ständ irr mache / solte man nur darbey alle Vmbstände in vnd ausserhalb Reichs / vnnd wie vnder solchem Praetext so viel vnschuldig Blut vergossen / so grosser Barbarischer Muthwill geübet / Weiber vnd Töchter geschändet / Kinder an der Mutter Brüsten zerhawet würden / vnnd mit Raub vnd Brand viel Thonnen Golts Schaden geschehe / auch solches Land-Verderbens vber vnd wider Keyserlich Verbott noch kein End seyn wolte / betrachten. Wann auch gleich ein Anstandt / oder suspensio armorum bewilliget / liesse sich doch solch vnbändig vnd rauberisch Gesindlein im Zaum nicht halten / man wüste wol / wie es im Passawer Wesen vor etlichen Jahren hergangen. Ja wann gleich die Intercession jhren Fortgang hette / were darumb nicht gleich Frieden gemacht / inzwischen consummirten sich die betrangte verfolgte Stände / mit Vnderhaltung jhres zur Defension habenden Kriegs Volcks / vnder dessen aber erhielt vnnd stärckte sich der Gegentheil: Dann es were je genugsamb bewust / vnd rühmeten sie sich selbs / weren auch documenta vorhanden / wie eyferig gleich von Anfang dieses vnseligen Kriegs / vnnd noch auff diese Stund starcke Gelt vnnd Volck Hülffen / in vnd ausserhalb dem Reich in Italia / Franckreich / Spanien / Polen / den Niderlanden vnd anderswo gesucht / vnd noch bey den Reichs-Kreysen vrgiert vnd getrieben würde. Daß es aber allein vmb die Böhmen / vnnd zwar derer nur etliche wenig zu straffen zu thun / vnd die andern Länder vnd Euangelische Stände sicher vnnd ausser der Gefahr seyn solten / wie man die Leut beredete / das bezeugete allbereit der leydige Augenschein / in dem ohn Vnderscheidt alles / was nur der Feind antreffe / verheeret würde / vnd jetzo die Oesterreicher Ob vnd Vnder der Ens / nicht in geringerer Noth als die Böhmen sich befinden. So würde auch vnfehlbar die Mährer jhre Neutralitet mehr nit nutzen / als den Vlissem deß Polyphemi Zusag / daß er jhn zum letzten fressen wolle. Die Vngelegenheit komme nirgends anderstwo her / als daß man nicht in communi periculo communia consilia sonder vnderschiedliche Respect vnd vergebliche Hoffnung hette / oder etwan seinen Vortheil absonderlich vnd à part zu erlangen vermeynte / welches doch nur mit Worten vnnd keiner würcklichen Assecuration geschehe / auch mit gutem Gewissen nicht geschehen könte oder solte / daß man durch seiner Verwandten / Brüdern vnd Religionsgenossen Verderben vnd Vndergang seinen eygenen Nutzen suchen wolte / darbey auch kein Bestandt / sondern nur Gottes Fluch vnd Straff zu gewarten were. Vnd zwar daß dieses die Hauptvrsach sey / alles gegenwärtigen Vnheyls / das bezeugete Gegentheil selbsten dardurch kräftig vnd klärlich / in dem er auff mehr geklagte Separation vnnd Diuision der Länder sein gantzes Fundament / Trost vnd Hoffnung gesetzet hette. Würde sich demnach im Grund der Warheit finden / daß nechst Gott kein ander Mittel / in dieser gemeinen Noth / seyn wolte / als daß die Königreich vnd Länder sich vnverzüglich rechtschaffen vnd einmüthig conjungirten / vnd nit auff andere warteten oder sehen / die selbsten als Interponenten bey gleichem scopo vnd consiliis, sich noch nicht vergleichen können / sondern daß sie vie??? mehr alle mit einander für einen Mann stünden zugleich eine durchgehende innerliche Defension vnd Verfassung machten / vnd alsdann den Frieden der Gestalt tractireten / daß der Keys. Majest. als der höchsten Obrigkeit / Ehr / Hochheit vnnd Respect in acht genommen / vnnd der Fried also versichert würde / darmit das Hause vnd die Glieder darbey sich wol bef???den / vnnd dergleichen Vnruhe / Empörung vnnd Land Verderbnuß künfftig abgewendet werden möchte. Es were auch das Mittel besagter einmütigen Conjunction vnd Verfassung einen Weg als den andern nöthig / vnnd weder zu vnderlassen / noch länger auffzuschieben / wann gleich der Chur-vnd Fürsten deß Reichs mehrberührte Interposition noch fortgieng / vnd jhre Würcklichkeit endlich erreichen solte: Dann da solche Zusammensetzung der Länder noch vor / oder auch bey der Interpo [123] sition gemacht vnd zum Effect gebracht / so würde es nicht allein dieselbe Interpositionshandlung mercklich facilitiren / vnd zu mehrer Assecuration jhnen den Chur vnnd Fürsten den rechten Weg zeigen / sondern es würden alsdann auch sie selbsten zu Vollziehung vnd Handhab deß von jhnen erhandelten Friedens / daran alles gelegen / desto eher sich bewegen???ssen. Auff den eussersten Fall aber der zerschlagenen Gütigkeit vnd Continuation deß Kriegs / wurden auff solche Weiß gleichwol die Länder wider allen feindlichen Gewalt vnd Tyranney / sonderlich frembder Nation / bey Zeiten gefast vnd gesichert seyn. Hingegen aber / da man dergestalt / wie bißhero durch heimliche Practicken / zur Sicherheit gebracht / vnnd alles hangen vnd anstehen / oder durch vngewisse Vertröstung sich das Maul auffsperren liesse / so müste ein Landt nach dem andern in Kurtzem dem Gegentheil zum Raub vnd Spott werden / sc. In dem die Böhmen sich solcher Gestalt von newem / mit allem Ernst zur Defension vnd Widerstandt gegen den Keyserischen gefast machten / (Graff von Dampier erobert das Stättlem Grätz.) ist darauff der Graf von Dampier zu Anfang deß Mertzen mit seinem Kriegsvolck auff das Böhmische Stättlein Grätzen (so an einem Paß gegen dem Königreich gelegen / dem Herrn von Schwanberg gehörig) zugezogen. Als nu̅ die Besatzung / so in einem Fahnen Fußvolck bestanden / solchem vnversehenen Gewalt nit zu widerstehen getrawet / ist sie das Schloß gewichen / vnd darauß den Dampirischen die sich deß Stättleins bemächtiget / mit Schiessen hefftig zugesetzet. Weil nun der Graff von Dampier gesehen / daß er ohne das Schloß das Stättlein nicht halten könte / aber das Schloß zu beschiessen keine Stück hatte / hat er es plündern vnd anzünden lassen / hernach wider darvon gezogen. (Keyser Matthias gehet mit Todt ab.) Den 10. 20. Martij dieses lauffenden 1619. Jars hat Keyser Matthias / morgens zwischen 7. vnd 8. Vhren / zu Wien in Oesterreich / als sein Alter auff 62. Jahr vnd 15. Tag sich erstrecket / diese Welt gesegnet. Dessen Todt vmb so viel betrübter ???änniglichen gefallen / weil es eben zu der Zeit geschehen / als das Römische Reich in einem so gefährlichen Zustand steckete. Der Leichnam ist exenterirt / vnd das Gehirn wie auch die Lung sehr versehrt / das Hertz aber vnd die Leber gar frisch befunden worden. Man hat den Leichnam vom 11. 21. Martij an biß an den 15. 25. jederman sehen lassen / der ist auff einer Bünen von schwartzem Tuch bedecket / darüber ein schwartz güldë Stück gebreitet / geleget gewesen / vnder seinem Haupt / so mit einem schwartz Sammeten Paret bedecket / ist ein schwartz guldenes Polster / vnd neben dem Haupt auff der rechten Seiten die Römische Kron vnd Scepter / auff der Lincken aber die Böhmische vnd Vngarische Kronen / vnderhalb aber das güldene Flüß vnd ein schwartzer Degen vnd Dolchen auff güldenen Polstern gelegen. Der Leichnam ist mit einem Spanischen Kröß / sonsten gantz schwartz mit einem langen Mantel von Tuch angethan gewesen / ein Rosenkrantz vnnd ein gantz güldenes Crucifix in den Händen haltende: an den vier Ecken sindt vier grosse vnnd vmbher kleine weise Wachskertzen brennend auff silbernen Leuchtern gestanden. Von dannen wurde er den 15. 25. Martij deß Abends durch das Augustiner Closter / in das Königlich Jungfraw Kloster von den Cammerherrn getragen / in Begleitung der Clerisey / Ambassadorn / Keyserlichen Räthë / Oesterreichischë Ständen vnd Officirern. Folgenden Monat Aprilis ist die Begängnuß in gemeltem Jungfrawen Kloster mit gewohnlichen Ceremonien gehalten / vnd ein köstlich castrum doloris auffgerichtet woeden. Vnder andern ist auch seine Begängnuß zu Pariß in Franckreich sehr stattlich in vnser Frawen Kirchen gehalten worden / dabey viel Fürsten vnd Herrn / vnd Adelspersonen sich befunden / die Kirch ist allenthalben mit schwartzem Tuch / darauff schwartz Sammet / vnd auff dem selbigen deß Römischen Reichs Wappen / als der Keyserliche Adler gekrönt vergült gehangë / behängt: im Chor ist eine Capelle mit schwartzem Tuch vnnd Sammet vberzogen / darinn gleicher Gestalt das Keyserisch Wappen gehangen auff gerichtet worden / in welchem ein Sarck mit schwartzem Sammet / bedeckt / in der Mitte mit einem weisen Atlassen Creutz / nicht anders / als wann der todte Cörper darinn gelegen / gestanden. In selbigen Chor / wie auch in der gantzen Kirchen rund herumb haben ein vnsäglich Anzahl brennende Wachsliechter geschimmert / dabey ein Ertzbischoff die Meß gehalten / vnd der Bischoff von Angier eine Oration gethan / welches alles mit herrlichem musicirn vollendet wordë / es sind auch bey 400. Armen in Leyd gekleidet / vnnd jedem ein brennende Fackel von zwey Pfunden / daran das Keyserliche Wappen gehangen / beneben einem Almosen gegeben worden. Der gantze Actus hat von Morgens acht biß Nachmittag vmb zwey Vhren gewehret. Dieser Keyser Matthias / dessen Vatter Keyser Maximilianus der ander gewesen / ist geboren worden zu Wien / im Jahr nach Christi Geburt 1557. den 24. Hornung am Abendt deß Apostels Matthiae. Er hat sich in den Hungarischen Kriegen dapffer wieder den Türcken gebrauchet / selbigen bey Stulweissenburg mit grossem Verlust geschlagen / Nouigrad erobert: Bey Comorra den Türckischen Bassa in die Flucht getrieben / das Schloß zu Gran vnd Vicegrad bezwungen: Ofen mit grosser Gewalt / gleichwol aber vergeblich / gestürmet. Im Jar 1606. hat er sich mit dem Türckischen Keyser Heomate Mahomete verglichen / vnnd einen Stillstand auff zwantzig Jahr lang auffgerichtet. Im Jar 1608. bekam er Oesterreich vnd Mähren auß gutwilliger Abtrettung seines Bruders / ward auch zum Königreich Böhmen verordnet / vnd den 19. Nouembris selbigen Jahrs zu Preßburg zu einem König in Hungarn gekrönet. Im Jahr 1611. ward er zu Prag den 24. May zum Böhmischen König an der Zahl der vier vnd zwantzigste / vnd nach seines Bruders Rudolphi [124] Absterben im Jahr 1612. den 24. Junij zum Römischen Keyser in Teutschlandt / in der Zahl vom Keyser Julio Augusto der 121. (oder wie andere wollen / der 119.) von Carolo dem Grossen an der Zahl der 46. deß Oesterreichischen Stam̅ens der Eylffte König / gekrönet. Er hat sich verheuratet mit Anna der siebenden / Ertzhertzogin von Oesterreich sc. den 4. Decembr. 1611. (Zeichen vnd Wunder kur??? vor Keysers Matthiae Todt sich zugetragen.) Der Todt deß Keysers / vnd die / fast in gantz Europa / darauff erfolgende Vnruhe / ist ohne den schröcklichen Cometen / von welchem wir hiebevor Meldung gethan / noch durch viel andere mehr Zeichen vnd Wunder / welche / als Vorbotten der künfftigen grausamen Straffe Gottes / kurtz vorher geloffen vnd sich hin vnd wider erzeiget / angedeutet worden / dann; (Drey Regenbogen vnd drey Sonnen.) Erstlich haben sich drey Regenbogen vnd drey Sonnen sehen lassen. Vmb welche Zeit auch die Königin in Engelland Königs Jacobi Gemahl (Rönigin in Engelland gestorben.) Todts verfahren / die hernach den 13. May in der Königlichen Begräbnuß / in der Hauptkirchen zu Westmünster / mit gewöhnlichen Ceremonien begraben worden. Darnach hat das Wasser / so zu Sirto einer Statt in Ober Hungarn gelegen / allda im Jahr 1588. ein grosse Schlacht zwischen Christen vnd Türcken vorgangen / durchfleust / sich in Blut verwandelt / vn̅ ist dz Eyß darinnë gleichfals blutroth gewesen / welchs hin vnd wider verschicket worden. Bey Calis Malis ist das Meer gantz vngewöhnlicher Weiß auff einen Tag siebenmal abvnd zugeloffen. Zu Roschell in Franckreich hat man süß Wasser vnder dem Meerwasser gefunden. Den 19. 29. Januarij morgens zwischen 6. vnd 7. Vhren / hat sich ein grosses Erobeben / etwann zwo Meylen von Franckfurt am Mayn West-Nord begeben / welches sonderlich die Innwohner zu Königstein / Cronberg / Reiffenberg / vnnd der Refier mit Schrecken empfunden. Selbiger Zeit hat auch der Fluß Nidda so nahe dabey vnversehens das Wasser verlohren / also daß die Mühlen / so von demselbigen getrieben worden / bey etlich Stunden gantz still gestanden. In Polen sindt vieler / meistentheils aber der vornembsten Leut Häuser / mit seltzamen vnbekanten Characterë von mancherley / als rother / blawer vnnd gelber Farben bezeichnet gefunden worden / welche man auff keinerley Weiß vnd Weg außthun oder abkratzen mögen. Vnnd demnach ein vornehmer Polnischer Herr / so vber diese vngewöhnliche Sach vngedultig worden / ein Fenster / welches mit dergleichen Characteren bezeichnet war / hinweg thun ließ / haben sich dieselben also bald an der Thür sehen lassen / als nun selbige auff sein Geheiß verbrennet worden / sindt sie auff dem Tisch erschienen. Als er nun denselben auch mit Fewr verbrennen ließ / sind sie jme an seine Stirn kommen / vn̅ nit mehr mögen außgethan werden. (Beyde Churfürstë Pfaltz vnd Sachsen nemen nach Absterben) Nach Ableiben Keysers Matthiae / haben als baldt die Churfürsten / Pfaltz vnnd Sachsen die Reichsverwaltung / nach Innhalt der güldenen Bull / auff sich genommen / vnd deßwegen den 22. Martij deß 1619. Jahrs ein öffentlich Außschreicen (Keysers Matthiae das Dicariat deß Römischen Reichs auf sich.) an die Reichsstände abgehen lassen / darinn sie jhr Ampt vnd Gerechtigkeit erwiesen / jederman zu Fried vnd Ruhe auch nachbarlicher Ein???rächtigkeit in zeitwerender Vacantz deß Reichs / vermahnet: vnd da etwas Streittiges vorfiele / mans an sie gelangen lassen solte / angedeutet / mit Versprechung daß jederman Recht vnd Gerechtigkeit widerfahren solte. Ingleichem hat auch der Churfürst vo̅ Mayntz an König Ferdinandum als König in Böheimb vnd Mit Churfürsten / wie auch die andern Churfürsten Schreiben abgehen lassen / vnd jhnen einen Tag zur Wahl eines newen Keysers nemlichen auff Sambstag den 20. Julij newen Calenders angesetzet. (König Ferdinand nimpt die Regierung der Oesterreichischen Länder an.) In dessen hat König Ferdinand die Regierung vnd Administration der verlassenen Königreich vnd Länder / weil jhme solche von Ertzhertzog Alberto vbergeben worden / auff sich genommen. Die Plenipotentz von Ertzhertzog Alberto deßwegen vberreichet / war dieses Inhalts: Nemlichen / er hette dem Durchleuchtigsten Fürsten vn̅ Herrn / Herrn Ferdinanden dem andern König in Hungarn vnd Böhmen / sc. vollmächtigen Gewalt gegeben / daß so bald J. Key. Maj. auß diesem Leben abscheyden möchten / er ohne allen ferrnern Auffzug sich beyder Ertzhertzogthumb ob vnnd vnder der Enß würcklichen Besitz vnderfangen vnd von denselben die gewöhnliche Huldigung auffnemen möge / dem Gubernament deß Landes vorstehen / dasselbe regieren / auch mit desselben Einkommen / nach seinem Belieben / vnnd wie es deß Landes Nutzen erfordern würde / handlen. Welches alles bey Ertzhertzoglichen Worten vnd Glauben er ratificirt vnd approbirt haben wolte. Gebiere auch hierauff allen dieser besagten Länder Geistlich-vnd Weltlich-Hoh-vnnd Nideres Standts Innwohnern / daß sie Jh Kön. Würde in allem / was dieselbe in seinem Namen für-vnnd aufftragen würde / völligen Gehorsam leisteken. Diese Plenipotentz vnd Vollmacht hat König Ferdinand den 25. 15. Martij den Ständen deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich vnder der Enß zu Wien / denen im Land ob der Enß aber den 4. Aprilis N. Cal. durch Commissarien ordentlicher Weiß vnd solenniter intimiren, vnd daß sie sich nach Innhalt derselben accommodiren wolten / sie vermahnen lassen. Hierauff haben die Nider Oesterreichische Stände gebeten / weiln das Werck wichtig vnnd von nöthen / daß die Stände in grösserer Anzahl zusammen kämen / jhnen Zeit / darüber sich zu berahtschlagen / zu vergönnen / vnd daß hierzwischen vnd vor der Huldigung das Kriegsvolck auß den Landen abgeschaffet / vnd jhren Beschwerden abgeholffen werden möchte. (Königs Ferdinand??? Schreiben an die Böheimische Statthalter.) In dessen schickete König Ferdinand auch ein Schreiben an die vor diesem von Keyser Matthia hinderlassene Statthalter in Böhmen dieses Inhalts; Weil der Allmächtige Gott Keyser Matthiam durch den zeitlichen Todt auß dieser Welt abge [125] fordert / vnnd also das völlige Regiment deß Königreichs Böheimb vnd der incorporierten Länder jhme zustunde vnd gebührete: Als liesse er zuförderst Sie / als die von hochgedachtem Keyser Matthia Christseeligsten Andenckens zu Statthaltern verordnet gewesen weren / bey solchem Ampt / biß auff ferrnere seine Verordnung verbleiben / vnnd wolte jhnen darneben befohlen haben / solchen betrübten Todtfall den andern Räthen vnd Officirern alsbald anzuzeigen / vnd die vornembste zu gebräuchlicher Klag zu vermahnen mit Andeutung / daß / wie er bey der Krönung den Ständen versprochen / er alle gemeine Land pr???legia bestättigen / vnd solche Confirmation vnd Bestättigung dem Obristen Burggraffen auffs chiste vbersenden / vnnd dahin bedacht seyn wolte / damit alles Vnwesen abgestellet / vnd das Königreich Böheim wider in Fried vnd Ruhe gesetzet / gu???e Einigkeit vnder den Vnderthanen angerichtet / vnnd Recht vnd Gerechtigkeit gehandhabet werden möge / wie sie dann we???tläufftiger von seinem Abgesandten solches vernemen würden. Gelebte also der Hoffnung / daß / weil er alles / so er den Ständen versprochen / zu bestättigen gesinnet were / sie auch hingegen jhr Eydt vnd Pflicht in acht nemen vnd jhme würckliche Vnderthänigkeit vnd Gehorsam leisten würden. (Königs Ferdinand Confirmation vber die Privilegien deß Königreichs Böheimb.) Baldt nach diesem Schreiben hat Jhr. Kön. Maj. eine Con???irmation vnd Bekräfftigung vber die Privilegien vnd Freyheiten deß Königreichs Böheimb außgehen lassen / also lautende: Wir Ferdinand / sc. Thun kundt mit diesem Brieff vor jedermänniglich / daß wir zugesagt haben / die Cron Böheimb zu erhalten vnd zu beschützen / alle Herrn / die Ritterschafft / Präger vnd andere Stätte / so wol die gantze Gemein angeregter Cron Böheimb / bey jhren Rechten / Ordnungen / Majestäten / Privilegien / Freyheiten / Außsatzungen vnd Landsbegnadiaungen vber die Religion vnd andere Politische Sachen / Item bey der Landsordnung / Landtags Beschlüssen / besonders aber die / so Anno 1608. vnnd 1610. geschehen / der zwischen beyden Partheyen sub vna vnd sub vtraque Vereinigung in bemeldtem Königreich / wie nit weniger der / zwischen den Ständen sub vtraque mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesien / bey gemeinem Landtag Anno 1609. wegen der Religion auffgerichteten Conjunction / sintemal dieselbe wider die Catholische Religion sub vna nicht gemeynt seyn soll / auch allem billichen alten vnd andern gewöhnlichen guten Gebräuchen vnd Ordnungen / besonder aber hochlöblicher Gedächtnuß Königs Ottocari / König Johannis / Keyser Carls / König Wenceslai / Keysers Sigismundi / König Albrechts / König Ladislai / König Georgen / König Vladislai / Keysers Ferdinandi / Keyser Maximiliani / Keyser Rudolphi vnnd Keyser Matthias / Vnsers allergnädigsten Herrn Vetters vnnd Herrn Vatters / so wol alle von Jhrer Keyserlichen Majestät außgegangene vnnd gegebene Vergebungen ohne Widersprech vnnd allerhand Verhinderungen zuhalten / auch würcklich zu vollziehen vnnd zu beschützen; Item so haben wir auch zugesagt / niemand das Schloß Carlstein / die Cron vnnd allerhand Kleinodien deß Lands / die Landtafel / sampt denen Priuilegien / ausser Willen der Herrn vnd Räth der Ritterschafft deß Königreichs Böheimb vnd der Prager Stätte / so weit solche darzu berechtiget seyn / zu befehlen oder zuvertrawen. Item wir haben auch zugesagt / daß wir deß Königreichs Böheimb Ordnung vnnd alte Gewonheit erhalten wollen. Item / wir haben zugesagt / keine Außländer / Geistliches oder Weltliches Standes / ausser geborner Böhmen zu deß Lands / Hoff-Statt- oder Geistlichen Emptern zu gebrauchen / noch mit jhnen die Schlösser vnd Stätte der Kron Böheim zu besetzen / oder jhnen dieselbe zu vertrawen / vnd dieses sollen wir mit Rath thun / welches auch in den vmbligenden vnd dem Königreich Böheimb einverleibten Landen also gehalten werden soll / wie es bey Keyser Carls / vnd anderer König / vnd Vnserer Vorfahren Zeiten gehalten / vnd observiret worden ist. Item haben wir versprochen / keine Länder / Fürstenthumb / Stätt / Schlösser / Sitz vnd allerhandt Güter / so dem Königreich Böheimb gehörig / von der Kron zu veralieniren oder zu verändern / in keinerley Weg / noch durch einigerley Gestalt / sondern was von der Cron weggenommen vnd verändert worden / das sollen wir wider darzu bringen vnd außlösen. Item haben wir zugesagt / die Böhmische Müntz keines Wegs zu ringern oder zuschmälern / ohne Willen deß gantzen Landes / sondern Inhalt der Kron Böheimb Außsatzung vnd Priuilegien / wie recht ist / zu erhalten. Item haben wir Vns verbunden / weme Vnser Vorfahren / Keyser vnd Könige zu Böheimb was gegeben / vnd den Ständen einer oder mehr Personen / entweder auff Königlichen / Geistlichen oder Lehengütern verschrieben / daß Wir demselben nachkommen / vnnd es gäntzlich halten wollen / doch so weit es Königs Vladislai seeligster Gedächtnuß / allen Ständen deß Königreichs Böheimb / Gnad vnd Befreyung nicht zuwider seyn wird. Item haben Wir zugesagt / einen jeden Stand besonders bey seinen Rechten / Ordnung / Privilegien vnd Freyheiten / Außsetzungen / Gewohnheiten / Begnadigungen / so viel jeden Standt angehörig / zu erhalten. (Böhmen wollen Königs Ferdinandi Confirmation vber die Privilegien nit annemen / vnd was dessen Vrsach gewesen.) Wiewol nun König Ferdinand vermeynet / durch gedachte Schreiben vnd Confirmation der Privilegien die Böhmen zu stillen / vnd daß sie die Waffen niderlegen solten / sie zu bewegen / aber sie haben dem Handel nit trawen wollen / weil die jenige Persone̅ welche mehrerntheils dieser erbärmlichen Zerrüttung / so viel grossen Vnheils / Verderbens vnd Blutvergiessens in dem Königreich Böhmen Vrsächer waren / wider der gesampten Evangelischen Ständen gemachten einhelligen Schluß vnd alles Verhoffen / auff Anregung derer bey jhrer Maj. sich befindlichen Interessenten / in jhre vorige Officia gezogen / vnd in dieselbe Di [126] gnitäten restituirt: Ferrners dem Graffen von Bucquoy / den Böhmen allen Abbruch zu thun / ernstlich aufferlegt würde / auch dem Zufolg das feindselige Kriegsvolck im Land verbliebe / vnd mit Verderbung / Verhergung / Rauben / Brennen / Plündern vnd dergleichen immer fortführe / vnd von solchem auffzuhören noch keine Anzeigung vorhanden war: vnd vber diß fürters den Böhmischë Ständë von verträwlichen Orten Auiso vnd Warnungen einkommen / daß in vnd ausserhalb dem Römischen Reich / sonderlich aber in Italien vnd Niderlandt starcke Werbungen vnd Kriegspraeparationes im Werck / auch stracks nach Keysers Matthiae Todt vnderschiedliche Obristen von Wien mit Patenten vnd Bestallungen / Volck zu Roß vn̅ Fuß zu werben / abgereiset / also daß es das Ansehen hatte / man were nun gesinnet / den Krieg viel schärpffer / als zu Jhrer Key. May. Lebzeiten / fortzuführen. Darzu dann die Jesuitische Practicanten vnd Spanischen Informatores jhr Bestes theten / vnd den Böhmen die Laug fein scharpff zu machen / an sich nichts erwinden liessen. Welches dann auch die Evangelische Stände in Böhmen bewogen / daß sie obgedacht Anerbieten Königs Ferdinandi nit für gnugsam acceptiret / sondern sich gleichfalls mit grösserm Ernst zum Krieg gefast gemacht; vnd Patentë anschlagen lassen / Inhalts; Weil Gott der Allmächtig nach seinem geheimen Rath vnd Göttlichen Willen J. Key. M. als jhren König vnd Herrn von dieser Welt abgefordert / vnd aber die Feinde deß Königreichs Böheim solches durch Kriegsmacht fortführë zu verderben / zu dem Ende viel frembdes Kriegsvolck / vber das / so schon im Land / noch in vnderschiedlichë Landen geworben würden / als wolten alle drey Stände / als Liebhaber Gottes / vnd jhres Vatterlandes / ein gewisses Auffbott durch das gantze Königreich anordnen / vnd aller Zeit vnd Stund sich fertig halten / in Erwegung / solches zu allerhöchst vonnöthen were. (Schluß der Böhmen / so bey einer Friedens Tractation in acht zu nehmen.) Gleichwol aber haben in dessen auch die Stände nicht alle Hoffnung zur gütlichen Composition abgelegt / sondern immer in denen Gedancken gestanden / es würde die mehrangeregte Interposition (welche aber doch mit Keysers Matthiae ableiben gäntzlich verschwunden vnd zu nicht worden) nock jren Fortgang bekommen / wie sie dann auch zu dem End auff der hiebevor angeregten Versamlung zu Prag / davon allerhand Berathschlagung vorgenommen / vnd etliche gewisse Articul abgefasset / welche bey der Friedens Tractation solten in acht genommen / oder auffs wenigste deren etliche observirt / vnd in solcher Pacification eingeführet werden. Welche dan̅ nach folgende waren. 1. Daß dieser Einfall / so von frembden Kriegsvolck / welches noch mit Fewer vnd Schwerd gantz tyrannisch im Königreich wütete / gäntzlich Anleytung gegeben. Sonderlich anjetzo nach tödtlichem Abgang der Key. Maj. einen newen König zu erwehlen; vnd so es darzu komme daß Frieden gemacht würde / so solte versehen werden / daß von dem König oder Römischen Keyser / oder von einem andern dieser verloffenen Händel in Vngnaden ins künfftig nicht gedacht / noch deßwegen getrohet würde; vnd da es etwan geschehe / daß alle Stände Macht hetten / ein andern König zu erwehlen / vnd mit allen Kräfften dem Feindt Widerstand zu thun. 2. Daß die Verbündnuß deß Königreichs Böheimb / so es mit dem Hauß Oesterreich hette / gäntzlich auffgehaben würde / dieweil in so kurtzer Zeit von gedachtem Hauß Oesterreich / so viel feindliche Einfäll geschehen / mit höchster Verhergung deß Königreichs: Darauß nur erfolgen würde / daß auff diese Weiß das Hauß Oesterreich dem Königreich Böheimb mehr verbunden / vnd ein bessere Ordnung gehalten würden. 3. Alle Personen / insonderheit die von Lockwitz zu Lylin vnd Witzky / die sich von den Ständë abgesondert / auß dë Königreich gezogen / vn̅ jhr Vatterland verlassen / solten forthin nicht mehr in gedachtes Königreich eingelassen werden / auch jhre hinderlassene Güter den Ständen verbleiben. 4. Die vntrewe Personen vnd Zerstörer deß gemeinen Friedens / solten als deß Vatterlandts Verräther / am Leben gestrafft / jhre Güter aber / nach Vrtheil vnd Erkantnuß der Stände auch angelegt vnd verwendet werden. 5. Also auch die jenigen / welche hiebevor vnd im Anfang den Ständen beygestanden / aber nachmals sich von denselben gewendet / solten auß dem Reich außgeschlossen werden / vnd jhre Güter den Ständen heimfallen. 6. Die aber hin vnd wider gehuncken / vnd den Ständen nit auffrichtig beygestanden / solte man mit einer Geltstraff belegen / oder auch im Reich nit gedulden. 7. Was mit denen zuthun / deren etliche den Ständen beygefallen / vnnd jhre Leut wider den Feind geschickt / würde die Zeit geben. 8. Welche auß den Ständen gantz keine Soldaten wider den Feind deß Vatterlandes senden wollen / wie die zu bestraffen / könte berathschlaget werden. 9. Dteweil der Ertzbischoff vnd Abt zum Strohoff / vnd andere deß Vatterlands vntrewe Geistliche / auß dem Königreich / da sie doch niemands als jhr böses Gewissen verjagt / geflohen / solten sie nit mehr ins Reich gelassen / vnd zu jhren Stellen / sonderlich deß Ertzbischoffen / andere Personen vnd gebohrne Böhmen / verordnet werden. 10. Alle die / so den vorgangenen Practicken zugethan / darvon gewust vnd durch die Finger gesehen / solten forthin jhrer Dienst entsetzt seyn vnd zur Straff eine Summa Gelts zu Abzahlung der Soldaten erlegen. 11. Die Kirchen von denë vnder beyderley Gestalt erbawet / aber von denë sub vna nidergerissen / soltë von jnen sub vna widerumb erbawet werden. 12. Die Priester vnd Pfarrherrn sub vtraq; welche auß dem Königreich Böheimb / wie auch andere Herrn von den Geistlichen Gütern / Stätten / Märckten / Dörffern / außgetrieben / oder die Vnderthanen zum Glauben gezwungen worden / solten hinfüro mit dergleichen nit mehr beschweret werden / vnd so ein König in Böheimb sich sol [127] ches vnderstehen wolte / solte derselbe der Königlichen Kron verlustigt seyn. 13. Die Jesuiter solten keins Wegs ins Land wider eingenommen / sondern jhre Güter dem Vndern Consistorio vnnd die Kirch den München gegeben werden. 14. Die Budweiser solten wegen jhres grossen Verbrechens / für Zerstörer vnd vntrewe deß Vatterlands erkannt werden / vnd wider sie das gantze Reich auffstehen / vnd sie andern zum Exempel bestraffen / es were dann daß sie Gnad erlangten / alsdann solten sie zu Bezahlung deß geworbenen Kriegsvolcks vnd für die Pragerische Academiam, alle jhre Güter / Meyerhoff vnnd Dörffer der Ständen Disposition heimgefallen seyn / vnd daß den Ständen sub vtraque von da an in selbiger Statt / wie auch zu Pilsen / Häuser zu kauffen / Grund Recht zugebrauchen / wie auch Kirchen vnnd Pfarren zu bawen / erlaubt seyn solte. 15. Die Wechsel auß den Gütern Rotten vnnd Rottenhausen / so die von Schwanberg innen gehabt / vnnd bißhero Zinß zu der freyen Kirchen S. Bartholomaei in Pilsen gereicht / solten nicht mehr gereicht werden. 16. Die Zusammenkunfft der Creyß solten nach altem Brauch zugelassen werden. 17. Wie mans mit der Landständen Statuten / vnd Landtags Beschlüssen halten solte. 18. In den hohen Landgerichten solten sub vna vnd sub vtraque vermischt seyn / als der Burggraff sub vna, der Landhoffmeister sub vtraque, vnd also auch in andern Gerichten. 19. In solchen hohen Gerichten solte der Brauch / wie in andern gehalten werden / daß sie früh / zu gewisser S???und zusammen kommen / vnd die billiche Sachen expediren solten. 20. Die Hauptleut so wol deß Schlosses / als der dreyen Prager Stätten solten sub vtraq; seyn. 21. Die Hoffkammer auch sub vtraque. 22. In den Königlichen Stätten solten keine Richter seyn. 23. Der König solte nicht Macht haben den Landtherrn zu verbieten / daß sie Getreydt einkäuffen. 24. Wegen der Wahren / Märckt / Güterkauffen vnd bürgerlichen Handthierungen. 25. Item der rechten Maß / Gewicht / solte es gleich wie vor Alters gehalten werden. 26. Wie Contribution auff drey Regiment Knecht / nach dem Landtagschluß angesagt worden / also solte dieselbe wider auffgehaben werden. 27. Der Schluß / so vor drey Jahren / auff 5. Jahr zu contribuiren gemacht worden / solte auffgehaben seyn: Die Schulden aber könten auß der Ertzbischoffen vnd anderer Praelaten Gütern bezahlet werden / wie auch auß etlichen Königlichen Gütern / die nicht zum Tisch gehöreten. 28. Die dem Cardinal Clesel auß der gemeinen Contribution verheissene 20000. gülden solte man weiter nicht geben. 29. Daß in den Prager Stätten eine Academia / wie im Reich auffgerichtet werde. 30. Weil der newe Calender / so durch den Pabst angerichtet / grosse Vngelegenheit in der Christenheit vervrsachte / vnd bißweilen / wann in Böheimb Ostern / were im Reich Fastnacht / auff daß also mit den Evangelischen Reichs Fürsten in dieser Sachen mit eingestimmet würde / so hielten die sub vtraque man solte den newen Calender / vom Pabst eingeführet / verlassen. Ferrners sind nachfolgende Puncten abgefasset worden / darauff bey Auffrichtung hiebevor angeregten Stillstands zu gedencken seyn solte. 1. Erstlich werë die Directores der Kron Böheimb an statt jhrer Principalen nicht darwider / sondern wolten den Stillstand eingehen / wann sie mit hochansehenlichen Churfürstlichen Worten versichert würden / daß J. Churf. Gn. zu Sachsen bey dem Theil stehen wolte / der solchen Stillstand hielte wider den andern mithaltenden Theil / vnd alsdann wolten sie bey den Generalen Anordnung thun / daß solcher Stillstandt im Läger außgeruffen würde. 2. Solten Jhre Churf. Gn. von den Keyserischen ein schrifftliche Assecuration oder Reverß außbringen / vnd den Directoren in Handen lieffern / wie sie dann dergleichen bey jhren Generalen thun wolten. 3. Die Keyserische solten bey wehrendë Stillstand an denen Orten / auff dem Grund vnd Boden / allda sie jetzo im Königreich weren / vn̅ die Erweiterung jhrer Quartieren jhnen nicht verbotten würde / verbleiben / vnd weiter nit rucken; dargegen die Böhmische gleicher Gestalt an denen Orten / so sie in Oesterreich eingenommen / verbleiben solten / zu Rudolffsstatt aber / vnd also in Böheimb / als jhrem Landt jhnen die Quartier zu ändern frey stehen. 4. Solte klar außgenommen seyn / daß vnder wehrendem Stillstandt die Keyserischen / so jetzo vorhanden / oder noch zuziehen möchten / in den vmbligenden vnnd angrentzenden Landen / als Mähren / Schlesien / Laußnitz / Oesterreich / vnd andere angrentzende Oerter keinen Einfall thun / auch Schaden zufügen solten / darzu man dann auff der andern Seiten ebener massen bewilliget. 5. Den Obern vnd Nidernbefelchshabern / so wol dë gemeinen Soldatë solte bey höchster Strafverbotten werden / daß sie nicht bey den Lägern zusammen kommen / vnd einander besuchen solten / sintemal dardurch leicht Vrsach möchte gegeben werden / daß der Stillstandt möchte zu rück gehen. 6. Würde auch für eine Notturfft erachtet / daß alle die / es weren gleich Geistliche oder Weltliche / Manns- oder Weibspersonen / welche jetzo ausser dem Land verblieben / nach dem sie sich darauß begeben / oder auch die anfänglich bey dieser Sachen im Land nicht gewesen / sondern bey jhren Hoffdiensten in andern Ländern sich hetten finden lassen / nunmehr an denselbë Orthen ausser diesem Königreich / so lang der Stillstand wehren würde / verbleiben / vnd von dannen sich nit ins Land begeben solten / die aber / so heimblicher Weiß in das [128] Land einquartiert / solten bey höchster Straff wider darauß ziehen. 7. Die newe Bestallungen vnd frembde Hülffen / solten vnder dem Stillstandt beyderseits verbotten seyn / doch solte beyderseits frey stehen / die alten vor dem Stillstandt geworbenen Compagnien widerumb zu ergäntzen. 8. Nach Publicirung deß Stillstandes solten die Befestigungen beyderseits eingenommener Orten eingestellet wer???en 9. Weil durch Lermen leichtlich Vrsach gegeben werden könte / daß der Stillstand möchte auffgehaben werden / so achteten die Directoren für nöthig / bitten auch darumb demütigst / daß Jhr. Churf. Gn. vnder wehrendem Stillstandt / an einem gewissen Ort / zwischen beyden Lägern jhren Commissarium halten wolte / welcher mit beyderseits Generalen den täglichen Beschwerungen oder Klagen abhelffen möchten. Nach diesem haben die Böhmen noch ferrner / was sie zu dem gemeinen Wesen dienstlich zu seyn / vermeynt / berathschlaget / vnd vnder andern noch ferner nachfolgende Articul auffgesetzet; Erstlich solten die gesampten Evangelische Stände vnnd Vnderthanen im gantzen Königreich / sie weren vnder Catholischer oder Evangelischer Obrigkeit gesessen / deß von Keyser Rudolpho ertheilten Majestät Brieffs / deren zwischen beyden Theilen sub vna vnd sub vtraque auffgerichteten Vereinigungen / Landtags Beschlüssen / Keyserlichen vnd Königlichen darüber gegebenen Reversen vnnd Confirmationen geniessen. Es solte auch bey der zwischen den Ständen in Böhmen sub vtraque, vnnd den Fürsten vnd Ständen in Ober vnd Nider Schlesien Augspurgischer Confession Verwandten in puncto Religionis, geschlossenen / hoch bethewerten Conjunction / dem klaren Buchstaben nach / wie in allen andern Clausuln vnd Puncten / also auch insonderheit / daß die / so vnder Geistlicher Obrigkeit gesessen / befuget seyen / Kirchen vnd Schulen auff derselben Gründen zu bawen / gäntzlichen verbleiben: Dargegen aber alles / was von der Zeit an / es sey vom König oder denen sub vna, inn- oder ausserhalb der Landtage / darwider fürgenommen vnd anbefohlen worden / cassirt / auffgehaben / vnd zu ewigen Zeiten nichts mehr davon gehandelt werden soll. 2. Es solte bey Abschaffung der Jesuiten in Ewigkeit verbleiben / vnd vnder keinem Schein / einiges angenommenen frembden Ordens / widerumb eingeschoben: sondern dargegen jhre Fundation vnnd priuilegia, so sie entweder bey dem König oder andern Priuatpersonen erpracticiert / vnnd in die Landtaffel de facto einverleibet / bekommen / auß der Landtaffel wider außgethan / vnd alle jhre Collegia, Güter / Gefäll vnnd Einkommen / den Ständen zum Besten eingezogen werden. 3. Solte eine feste Bündnuß mit Vngarn / Oesterreich / Mähren / Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz auffgerichtet werden. 4. Es solte ein General Defensionwerck mit allen bewusten Ländern angerichtet werden. 5. Es solte ein freye Zusammenkunfft der Stände in den Kreysen / wie vor Alters bräuchlich gewesen / zugelassen werden. 6. Es solte eine Ernewerung der Erbvereinigungen mit den vmbligenden Chur vnnd Fürsten deß Reichs geschehen. 7. Es solte eine Excommunication gewisser Personen auß dem Land / so wol Abschaffung anderer auß den Emptern für gut vnd richtig gehalten werden. (Articul so die Directores zu deß Landes Notturfft beschlossen.) Beneben diesen sieben Puncten sind noch andere mehr / deß Königre???chs vnd der Länder Notthurft betreffende / beschlossen worden / nemlichen; 1. Dieweil dieses / daß Jhre Keys. Majest. auff allen deroselben Herrschafften die Collaturn dem Pragerischen Ertzbischoffe in seinen Gewalt vbergeben / damit er dieselben mit Priestern besetzen könne / öffentlich wider den Majestätbrieff vnd die beschehene Vereinigung lauffen thete / bevorauß aber an denen Orten / da die Vnderthanen der Religion sub vtraque zugethan / derhalben solte solche Vbergab auffgehaben werden / vnnd das Pragerische Consistorium auff die Pfarren sub vtraque auch dergleichen Priesterschafft der Religion zugethan einsetzen. 2. Demnach auch hiebevor durch den Majestätbrieff vnd durch die sub vna, vnd sub vtraque auffgerichte Vereinigung versehen worden / daß nicht nur allein die Vnderthanen auff Jh. Keys. Maj. Herrschafften / sondern auch andere / sie seyen gleich vnder Weltlicher oder Geistlicher Obrigkeit / diese Macht vnd Freyheit gehabt vnd noch hetten / jhnen auff jhren Vnkosten Kirchen vnd Schulen zum Gottesdienst zu erbawen / derowegen es auch also zu künfftigen ewigen Zeiten seyn vnd bleiben solte. Die Innwohner zu Klostergrab betreffend / dieweil jhnen der Prägerische Ertzbischoff jhre newerbawte Kirch gantz vnd gar niderreissen lassen / so ten dieselben die andere Kirchen in der Statt / so lang biß jhnen ein andere Kirch erbawet würde / zum Gottesdienst gebrauchen. 3. Die Braunawer solten gleichfalls zu künftigen Zeiten bey jhrer Kirchen friedlich gelassen werden. 4. Die Kirchen / so gleicher Gestalt nach ertheiltem Majestät Brieff in den Prager Stätten erbawet weren / nemlich auff eine auff der kleinen Seiten zur H. Dreyfaltigkeit genannt / die ander in der alten Statt Prag / beym Salvator / vnd die dritte auch in der alten Statt bey S. Simonis vnd Judae sampt der Capellen darbey / die solten auff eine Landtags Relation in die Landtaffel / als ein frey eygenthumblich Gut einverleibet werden / vnnd zu künfftigen ewigen Zeiten dem Theil sub vtraque, von deme sie erbawet seyen / zugehörig seyn. 5. Dieweil Keyser Rudolphus den Ständen sub vtraque in Böheimb die Pragerische Academiam, sampt aller Zugehör zu künfftigen stetswerenden Zeiten in jhre Gewalt gegeben / daß die Stände vnder anderm diese Macht haben möchten / daß sie zu solcher Academi / entweder noch [129] mehr Güter kauffen / oder aber die vbrigen in Besitzung habende / zu der Academi Nutz vnd Frommen verkauffen könten. 6. Daß auch in gleichem den Ständë sub vtraque frey stehen solte / in künfftigen Zeiten / bey gemeinen Landtägen entweder auß jhren eygenen Beutel / oder von derselben Vnderthanen ein gewisse Stewer zu Erhebung vnnd Erhaltung bemelter Academy vnd anderer Kirchen Notturfften zu verwilligen / welche Verwilligung auch zu jedem mahl in den Landtag mit eingebracht / vnd benebens das / was verwilliget werden würde / gleichfalls eben so wol / als andere Landstewer von den Defensoren eingefordert werden könte. 7. Daß die Königl. Maj. sc. oder Jhre Majest. sc. die Königin / noch auch der Theil sub vna keine Ordensleut mehr / vber diese / so anjetzo vorhanden / in das Königreich einführen solten. 8. Es solten auch die Commissarien / welche der König zum Landtag zu schicken pflegte / vnd die deß Königs Begehren den Ständen vortrügen / es seye nun der Obriste Cantzler / Praesident / vnnd die Königlichen Kammer Räth / oder jemands anders / bey Erwegung jhres Anbringens nicht verwarten / sondern von den Ständen einer Antwort gewärtig seyn. 9. So solten auch die Stände bey einem jeden Landtag / wann entweder alle Stände samptlich / oder ein jeder Standt absonderlich erwas berathschlagen theten / nach der Berathschlagung durch ein Person / auß jederm Stande / oder aber auch alle drey Stände durch ein einige Person / jhre Antwortvon sich geben könten / vnd deß Königs Räthe deß Hoff-vnd Cammer Rechtens solten sich von der Gemein nicht abtheilen / sondern bey derselben die Landtagssachen zu beraths schlagen seyn vnd bleiben. 10. Wessen sich die Stände bey dem Landtag einmal entschliessen / vnd was sie dem König auff seinen Vortrag zur Antwort geben vnnd verwilligen / darbey solte es bleiben / vnd nicht repliciret werden / wie es dann auch also in andern Ländern gehalten würde / vnnd woferrn etwas repliciret würde / dasselbe die Stände anzunemen nicht schuldig seyn sollen / sondern von einander ziehen köndten / vnd wofern nach jhrem hinweg verrreisen / von den vbrigen etwas geschlossen würde / solten die andern daran nicht gebunden seyn / vnnd solte kein Landtag länger als vierzehen Tag gehalten werden / es geschehe dann mit der Stände Bewilligung. 11. Wann der Obriste Cantzler deß Königreichs Böhmen dem König etwas vortragen würde / der Cantzler hierbey auch gegenwärtig seyn / vnd hiervon Wissenschafft haben könte. 12. Solten zur Cantzley Secretarien wolverhaltene Leut / der Euangelischen Religion sub vtraque zugethan / eingesetzet werden / wie es dann auch also in den vorigen Jahren bräuchlich gewesen. 13. Bey nechstkünfftigem Landtag zu erwegen vnd zum End zubringen / in waserley Gestalt / die Erbvereinigung mit jhren Churfürstlichen Gnaden vnd andern vmbligenden Ländern vernewert werden solten. 14. Wegen der jenigen Personen vnd trewlosen Kindern deß Vatterlands solte der in nechstverwichener zu sammenkunfft gemachte Schluß / daß nemblich ein Theil derselben nicht im Lande / vnd der ander in keinen Emptern mehr gelitten werden solten / bey seinem Valor verbleiben. 15. In den Prager Stätten solten keine Königliche Statthalter mehr gelitten werden. 16. In gleichem solten die Königliche Richter / so wol in den Prager / als auch in andern Stätten nicht mehr eingesetzet werden. 17. Vnnd demnach sich die Dirctores, wie dann auch die Obristen Stewer Einnemer / auff der Stände Befehl / auß vnvmbgänglicher Nohtturffe dieses Königreichs zu vertheidigen vnd das Kriegsvolck zu bezahlen / ein grosse Summa Gelts entlchnen / vnd sich in proprio verschreiben müssen / sollen derowegen zu Bezahlung dieser Schulden / vnd deroselben Verschreibungen außzulösen / auch zukünfftiger Abzahlung deß Kriegsvolcks / der jenigen Güter (deren etliche auß dem Land flüchtig worden / die andern aber noch drinnen verharreten / von welchen man Wissenschafft hette / vnnd die auch noch herfür gesucht werden möchten) welche zu diesem Vnheyl Vrsach geben / vnd J. Key. vn̅ Kön. M. darzu gebracht / daß dieses Königreichs priuilegia vnd Freyheit / nicht nur allein mit gewaltiger Bedrangnuß in der Religion / sondern auch in den Politischen Sachen gebrochen / vnd folgends darauff dieses Königreich / vnnd desselben Innwohner durch Kriegsmacht feindseeliger Weiß angegriffen / vnnd ein grosser Theil deß Lands mit Raub vnd Brand verheeret / vnd desselben Inwohner ermordet worden. 18. In gleichem solten auch die Königlichen Güter (ausser der Taffel Güter / welche jetziger Zeit nicht verkauffet werden könten) weil dieselben mit Schulden erkaufft / vnd jhrer viel auß den Ständen deßwegen / wie auch in andern Posten / von den Königen in Böheimb in gewaltige Bürgschafft eingefuhret worden weren / verkauffet werden / vnd was nach Bloßtzahlung der Directoren vnd Obristen Stewer Einnemer / wie auch nach Abzahlung deß Kriegsvoleks vbrig seyn würde / dasselbe zur Abzahlung der Königlichen Schulden vnd Loßzahlung der Bürgen / wie auch zu einer Ergetzung deren Inwohnern dieses Königreichs / welche von dem Königlichen Volck vn- Christlicher Weise mit Raub vnd Brand vmb jhre Güter gebracht / angewendet werden. 19. Solte es auch bey dem / was in dieser wo̅hrender Defension auß vnvmbgänglicher Notturfft von etlichë Klöstern vnd Geistlichkeiten versetzet / oder noch versetzet werden müste / verbleiben / vnnd dasselbe künfftig zu deß Landes Notthurfft / zu einem erblichen Eygenthumb verkauffet werden können. Hierbey doch dieses höchster Mögligkeit nach in acht zu nemen seyn würde / damit die Ordensleut jhren gebührlichen Vnderhalt haben könten. 20. Die Böhmische Kammer solte der Hoff [130] kammer nicht vnderworffen seyn / noch deroselben Anordnung ins Werck richten vnd vollziehen. 21. Den Präger Stätten solten die Stattmawren widerumb restituirt vnd die frembde vnderschiedliche Geistliche Rechte vnder jhre Jurisdiction gebracht werden. 22. Solten dieselben / wie auch die andern deß freyen dritten Stands sich gebrauchende Stätte / nicht mehr Königlicher Cammergüter (wie dann solcher Titul / in welcher Gestalt es nun beschehen seyn möchte / der Landtaffel einverleibet worden) gemelt werden. 23. Was von wegen dieser zweyer in diesem Königreich Böhmen gelegener Stätte / nemblich Budweiß vnd Pilsen / welche sich diesem Königreich / jhrem Vatterlandt vnd desselben Innwohnern / als offentliche Feinde vorgestellet / deß Lands Feinde vnd Verderber befördert / vnd auffenthalten / dannenhero vnd auß jhrer Verursachung / jhrer viel auß den Inwohnern dieses Königreichs in eusserste Verderbung gesetzet worden / für eine Verordnung zu machen sey / zu berathschlagen. 24. Den Prägern solte die andere Helffte von den Todsgefällen gelassen vnd restituiret werden / vn̅ sie hiervon die Stattmawrë außbessern lassen. 25. Die Statt Pilsen / Böheimisch Budweiß vnd Königgrätz / solten den Ständen sub vtraque in jhren Gewalt eingeraumet werden / vnd dieselben darinnen Zeughäuser auffrichten / vnnd die Munition / das Geschütz vnd andere Kriegsnothturfften (ohn welches diese angeorditete Defension nit bestehen könte) daselbst verwahret vnd behalten werden. 26. Dann endlichë zu erwegë / wem diese Zeughäuser solten anvertrawet vnd befohlen / deßgleichen woher vnnd in welcher Gestalt solche Munition vnd Geschütz / auch andere Zugehör zu wegen gebracht werden möchten. (Graff von Bucquoy lässet starck streiffen.) Mitlerweil hat der Graff von Bucquoy mit starckem Streiffen / Plündern / Brennen vnd dergleichen von Budweiß vn̅ Crumaw auß ein grossen Schreckë vnder das Landvolck gebracht. Solchem abzuwehrë ist der Böhmische Obriste Kinsky mit 1000. Reutern vn̅ in 500. Mußquetirern auff Polna gezogen / vnd als er in derselben Gegne bey 400. Heyducken angetroffen / hat er dieselbe mehrercheils erlegt / vnd jhnen viel Beuten abgenom̅en. (Kinsky ein Böhmischer Obrister schlägt etlich Königisch streiffend Kriegsvolck.) Baldt hernach als dem Kinsky verkundschafftet worden / daß wider bey 400. Königische auß Budweiß auff einen Streiff außgezogen / ist er jhnen mit 5. Compagnyen Reuter nachgesetzet. Wie nun die Königische solches vermercket / vnd gesehen / daß sie jhnen zu schwach weren / haben sie sich in das nechste Dorff begeben / darinn die Häuser eingenommen / vnnd bey drey Stunden sich dapffer darauß gewehret / biß endlich Graff Hans Georg von Solms mit einem Fähnlein Mußquetirern den Böhmen zu Hülff angelangt / die haben alsbald etlicbe Häuser angezündet / vnd also dardurch die Königischen / daß sie sich ergeben müssen / gezwungen / worauff dann in 140. sampt jhrem Hauptmann gefänglich angenommen worden; die vbrigen sindt mehrentheils vmbkommen. Auff der Böhmischen Seiten sind zwar nit so viel geblieben / doch aber an Pferden haben sie zimlichen Schaden gelitten. (Böhmen schlagen ein Läger vor Budweiß.) Damit nun die Böhmen dergleichen Außfäll vnnd Streiffen der Königischen auß Budweiß verhindern möchten / haben sie von fernem ein Läger darvor geschlagen. Gegen dem selbigë hat auch ausser der Statt der Graff von Bucquoy viel Schantzen vnnd Lauffgräben machen lassen / also daß beyde Parteyen einander mit Mußqueten erreichen können. Mit dieser Belägerung haben aber doch die Böhmen nicht viel außrichten / auch den Königischë das Streiffen nit abweren könnë. (Graff von Thurn ruckt in Mähren.) Demnach in dessen auff Erinnerung vn̅ Vermahnë der Böhmischen Stände vnd Directoren die Oesterreicher ob der Ens / wie auch die Ober vnd Nider Laußnitzer mit der Cron Böheimb sich vereiniget / vnd in allen Nothfällen einander beyzuspringen sich verpflichtet / mit der Marggraffschafft Mährë aber / weil daselbs der Cardinal von Dietrichstein / der Fürsten von Liechtenstein / vnd andere Catholische Stände / beneben etlichem Kriegsvolck den Evangelischen auff der Hauben waren / solche Co̅foederations Handlung zur Zeit nit zum End mochte gebracht werden: Als ist solche zu befördern vmb den 20. April. der Graff von Thurn / auß Befehl der Directorn / mit etlich tausend Mannen zu Roß vnd Fuß in selbige Landschafft gerucket. Anfänglich bat er die Statt Iglaw (an den Grentzen am Wasser Igla ligende) fast ohne Widerstand eingenommen vnd besetzet. Darauff ist er alsbald weiter ins Land hinein gerucket / vnd andere Ort mehr in seinen Gewalt gebracht / vnder welchen auch die Statt Znaymb gewesen. Auff der andern Seiten haben die Schlesier / nach dem sie das Fürstenthumb Troppaw besetzet / die zwey Stättlein Lipnitz vnd Renitz in Mähren eingenommen / vnd von dannen auff Olmütz zu gezogen / die sich bald ergeben. Als nun der Cardinal von Ditrichstein den Gewalt vnd daß kein gnugsame Hülff / das Böhmisch Kriegsvolck auß dem Landt zu halten / vorhanden verspüret / hat er dem Graffen von Thurn entbieten lassen / daß er zwar zur Bündnuß sich bequemen wolte / wann dieselbe nit wider Jh. May. König Ferdinandum angesehen were. Ingleichë haben andere Catholische Landherren / vnder denen auch der Fürst von Liechtenstein / jhre Gesandte (Fürst von Lobkowitz begeret von dem Graffen von Thurn zu wissen / warumb er in Mähren eingefallen. Graffen von Thurn Antwort auff deß Mährischë Landhauptman̅s Schreiben.) zum Graven von Thurn geschicket / vnnd sicher Geleid naher Prinn begehren lassen / damit sie sich daselbst wegen der Bündnuß mit ein ander vergleichen möchten. Vnder andern hat auch der Landhaupmann in Mähren der von Lobkowitz durch ein Schreiben von dem Graven von Thurn zu wissen begehret / auß was Vrsachen er also mit einem Kriegsvolck in Mähren eingefallen were. Hierauff hat der Graff von Thurn geantwortet: Er hette solches auß Befehl gethan / hette bey sich die gantze Ritterschafft deß Königreichs Böheimb / welche jhre Verwandte / Vettern / Ohmen / Schwäger vnd Brüder freundli [131] cher Gestalt vnd guter Meynung heim suchen / vnd sich bey den jenigen / so es mit jhnen auß getrewem Hertzen wol meynen / jhr Haab vnd Gut auch Leib vnd Leben zu zusetzen anerböten / nebë diesem aber gesinnet seyen / vber die jenigen / welche biß dahero die Einigkeit vnnd Confoederation gehindert / darzu auch / daß das Königreich Böhmen an vielen Orthen mit Raub / Fewer vnd Schwerdt verderbet worden Vorschub gethan hetten / zu klagen / mit ve???melden / daß sie die jenige / welche jhre Feinde weren / hasseten / vn̅ dieselbe nach höchstem Vermögen sieben vnnd reuttern wölten. Er / Landhauptmann / solte seine anvertrawete Verwaltung also versehen / daß er davon Ehr vnd Lob vnd deß Landes Danck erlangen möchte. (Mährische Euangeltsche Ständ kömmen zu Znaymb zusammen.) Vnder solcher Schrifftwechßlung sindt die Mährische Euangelische Stände zu Znaimb in zimlicher Anzahl ankommen / der Meynung von dannen nach Prinn auff den Landtag sich zu begeben. Weil aber der Graff von Thurn einen Anschlag / so der von Wallenstein gehabt / außkundschafftet / hat er die Stände vermahnet / sie solten jhre Reiß auff Prinn entweders einstellen / oder mit einer starcken Convoy sich dahin begeben. (Königische haben ein Anschlag vor auff Prinn.) Mit gedachtem Anschlag war es also beschaffen; der von Wallenstein ist mit seinem Regiment / so zu der Mährischen Stände Defension geworben worden / mit welchem er zuvor in der Statt Olmütz gelegen / auff gebrochen / in Willens sich auff die Vngarische Grentz / bey Schalitz vnd Lebar zu lägern / vnd allda der Vngarischen Hülff / welche jhm zu kommen sollen / den Paß in Mähren auffzuhalten. Zu jhm hatte auch noch der Graff von Dampier vnd der Oberste Nachot mit etlichem Mährerischen Volck stossen sollen / jhrem Anschlag nach / die Vngarische Hülff in Mähren zu bringen / vnnd sich folgends der Statt Olmütz vnd Prinn in wehrendem Landtag zu bemächtigen. Aber dieses Vorhaben. ist baldt zu Wasser worden: Dann vnderwegens bey der Obristen / nemlich deß von Wallenstein vnnd deß Obristen Nachot Volck meutenirt vnd meistentheils wider vmbgekehrt. Sonderlich haben die Nachotischen Reuter jhren Obristen vmbringet / vnd zu wissen begehret / von weme sie jhr Ordinantz hetten; als sie nu verstanden / daß solche vo̅ dem Landhauptmann in Mähren were / haben sie darwider protestiret / mit vermelden / sie weren nicht von jhme / sondern vom Landt vnnd dessen Ständen geworben vnd verpflichtet. Darauff sie dann auch nicht weiter fort gewolt / sondern sich mit jhrem Obristen Leutenant Stubenvoll in 1000. starck nacher Prinn gewendet / vnnd die gedachte Obristen mit wenig Volcks auß dem Landt ziehen lassen. Mit dem Obristen von Wallenstein ist es also bergangen; den 30. Aprilis Nachmittag befihlet er seinem Obristen Wachtmeister / er solte mit dem Fußvolck auffbrechen / allgemach fort marchiren / vnd ein Fähnlein Knecht in der Statt lassen / mit welchem er Obrister also bald wolte hernach kommen. Als nun deme zu Folg der Obriste Wachtmeister mit den Soldaten fortgezogen / der Obriste aber sich zu lang verweilet / ist dem Wachtmeister der Handel etwas seltzam vorkommen / zumal weil er kein Ordinantz vnnd Quartier gehabt: Derhalben er wider zu rück auff Olmütz gangen / in Willens die Nacht allda zu bleiben: Aber der Obriste hat jhn vbel empfangen / vnd jhn mit dem Rappier vom Pferdt gestochen / nachmals das Commando einem andern gegeben / vnd die Soldaten mit jhm fortgeschickt. Darauff deß Abendts zwischen 9. vnd 10. Vhren der Obriste mit 40. Mußquetirern zu dem Einnehmer kommen / die Schlüssel zur Cassa begehrt / vnd solche endlich mit blossem Degen vnd Betrohung deß Henckens herauß genöthiget / vnd 96000. Reichsthaler / so er in der Cassa gefunden / noch dieselbe Nacht / in Begleitung deß Fähnleins Soldaten von dannen geführet. Als solches die Stände erfahren / haben sie Commissarien vnnd zwey Cornet Reutter abgefertiget / mit Befehl die Soldaten wider zu rück zubringen / welche dann 6. Fähnlein erwischt / die allbereit wider im zurück reysen waren: mit den obrigen aber hat der von Wallenstein das Gelt nach Wien gebracht vnd es König Ferdinando vberliefert. (Landtag zu Prn.) Hierzwischen haben auff obige Verwarnung deß Graffen von Thurn / die Euangelische Stände den Obristen Schönlintzky mit 800. Reuttern zu jhnen genommen / vnd sind von Znaymb auff Prinn gezogen; daselbs sie sieben Cornet Teutsche Reutter im freyem Feld warten lassen / mit einem Cornet aber in die Statt gezogen. Als nun hierauff bey einer Stundt Rath gehalten worden / ruffete der Herr vo̅ Lundenburg zu einem Fenster herauß der Bürgerschafft zu vnd fragte / ob sie es mit den Euangelischen Ständen halten wolten. Da nun selbige einhellig ja gesprochen / wurde als bald Lermen geblasen / die Bürgerschafft zu jhrer Wehr vermahnet / vnd die Thor von denen in die Statt gebrachten Reutern eingenommen / worauff dann die Teutsche Reutter auch eingelassen worden. Wie nun die Thor also versperret vnd die Plätze vnd Gassen besetzet worden / sindt die Stände vnd die Bürgerschafft auff den Kolmarckt gangen vnnd alle vnder dem freyen Himmel zusammen geschworen. Solchem nach sind sie zum Cardinal von Dietrichstein gangen / vnd / weiln er General / jhn mit Worten / ob er vmb deß von Wallenstein vnd deß Nachot Anschlag Wissenschafft habe / gefraget / vnd darbey auch zugleich das Generalat Ampt abgefordert / darüber er dann sehr erschrocken / vn̅ gesagt / er hette von gedachtem Anschlag kein Wissen / was das General Ampt betreffe / wolte er gebetten haben / man solte etlich wenig Tag jhme Zeit lassen / so wolte er alsdann zu Verhütung eines Schimpffs / solches selbst resigniren. Ferrners ersuchte er die Stände bittlich / sie wolten kein Gewalt an jhm gebrauchen / er wolte sich gegen den Ständen gebührlich halten.
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Nach diesem sindt gedachte Stände zu dem Freyherrn Carl von Tscherotin gangen / vnd jhn auch / ob jhm der Anschlag wissend were / gefraget / vnd ob er sich wol deßwegen entschuldiget / haben sie jhm doch hart zugesprochen / vnnd ferners von jhm hinweg zu dem Fürsten von Liechtenstein sich begeben / der dann auch sich gegen jhnen entschuldiget / vnd den Ständen getrew zu seyn sich erbotten. Nach dem nun gedachter massen solches verrichter / hat man darauff den Rath vnnd die Bürgerschafft fürgefordert / vnd den Rath gefraget / warumb sie ohne Vorwiffen vnnd Willen der Stände 150. Soldaten geworbë vnd die Festung Spilberg besetzet? Auff welches selbiger zur Antwort geben / es were mit Willen der Gemeind geschehen. Selbige aber hat solches alsbald widersprochen vnd verneinet. Worauff also baldt die Soldaten von der Festung abgefordert / vnd nach dem sie der Rath abdancken müssen / in der Stände Gelübd genommen / vnd die Festung damit wider besetzet: die Schlüssel zur Festung / wie auch zu der Statt von dem Rath abgefordert / vnd dem Obristen Leutenant Stubenvol / der mit deß Nachots tausendt Reutern damals schon zu Prinn ankommen war / eingehändiget worden. Es manglete damals gar wenig / daß es nicht dem Bürgermeister vnd Stattschreiber / gleich wie den Keyserischen Officirern zu Prag geschehen / ergangen. Den folgenden Tag deß Abends wurden zwölff Personen von den Ständen zum Cardinal geschicket / welchen er daß er ohne der Stände Vorwissen von dannen nicht weichen wolte / angeloben müssen / vnd hat solches der Cardinal mit weinenden Augen gethan. Auff gleiche Weiß ist es mit Freyherren von Tscherotin hergangen / vnnd ist darauff ein jeder dieser beyden mit einem Cornet Reuter verwachet worden. Den folgenden Tag als den 4. May sindt die Stände wider zusammen kommen vnd beschlossen alle Empter zuverändern / newe Obristen zu bestellen / den Catholischen Rath abzusctzen / die Jesuiter außzuschaffen / vnd sich der Kirchen bey S. Jacob zu impatroniren / daselbs alsdann auff den nechsten Pfingstag geprediget werden solte. Hierauff wurden andere gemeine Sachen tractiert vnd den Oesterreichischen Abgesandten Audientz ertheilet. Auch haben die Böhmische Gesandte in dem Landhauß jhre Proposition gethan / dieses Innhalts; die Mährischen Stände solten sich mit den Böhmen vereinigen / das Kriegsvolck zu sammen stossen; Ferners berathschlagen was weiter beyden Ländern / auch andern Mitvereinigten dienstlich vnd zum Frieden bequem were Hierauff wurden sie beantwortet / sie solten auff diesen Vortrag schleunige vnd angeneme Antwort empfaben. (Jesuiter werden auß Mähren vertrieben.) Auff selbigen Tag / als dieser Vortrag geschahe / wurden dit Jesuiter auß Mähren außgeschaffet / vnd deßwegen ein Decret angeschlagen also lautende; Es were jhnen nicht allein von den Böhmischen Ständen / durch jhre Apology vnnd andere Schrifften vnd Beweiß zu erkennen geben worden / sondern auch zuvorhin gantz weltkündig / was beydes in besagtem Königreich Böhmen / vnnd dann auch in andern Landen vnnd Prouintzien / von den Jesuitern für Practiken angerichtet worden / also daß viel Potentaten vmb Leib vnd Leben gebracht / auch viel Krieg vnnd Blutvergiessen durch sie gestifftet weren. So hetten sie gleichfalls gewissen Bericht / daß von jhnen den Jesuitern zu diesen ietzigen Empörungen / durch welche die Marggraffschafft Mähren / nicht nur in gewaltige Schulden Last / sondern auch in das eusserste Verderben gebracht were / Vrsach gegeben worden seye. Hielten demnach gäntzlichen darfür / sie weren eben die jenigen / welche alle Rath-vnd Anschläge zu jhres Vatterlandes Verderben richteten / derhalben wolten sie einhelliglich beschlossen haben / daß mehrgedachte Jesuiten auß der Marggraffschafft Mähren auff ewig solten verbannet seyn. Wolten demnach jhnen allen aufferieget vnd befohlen haben / daß sie denen zu jhnen abgeordneten Commissarien also bald vnd vnverzüglich die Schlüssel zu den Kirchen vnd Collegien vberantworteten / sich auß dem Landt davon machten / vnd zu ewigen Zeiten / vnder was Schein es auch geschehen möchte / sich nicht mehr darinn betretten liessen. Wo nun hierüber einer im Land erdappet würde / solte derselbe ohne alle Gnad vnd Verhör am Leben gestraffet werden. Nach Publicirung dieses Decrets sind die Jesuiter auß Mähren außgezogen. Wie nun alsbaldt auff jhren Abzug zu Prinn in der Vorstatt ein grosse Fewersbrunst entstanden / durch welche vber hundert Häuser verderbet wurden / sindt als baldt die Jesuiter wegen eingelegten Fewers beschuldiget / jhnen 50. Reuter nachgeschicket vnd jhrer zwey vnnd dreissig wider zu rück gebracht worden. Als sie aber hernach nach gehabter Examinirung vnschuldig deßwegen erfunden wurden / hat man sie wider fortziehen lassen. (Jesuiter in Schlesien bandisire.) Den guten Herrn Jesuiten gieng es baldt hierauff in der Schlesien auch nit besser. Daselbs wurde den 24. Junij von Hertzog Johann Christian zur Lignitz / Obristen Hauptmann in Schlesien / ein Edict wider sie publicirt / dieses Innhalts; Er stellete in keinen Zweiffel / es würde Fürsten / Ständen vnnd Vnderthanen in Schlesien auß Erholung deß jenigen / was verwichener Zeit vnd insonderheit vom 12. Martij deß 1596. Jahrs an die damals regierende Keys. Maj. die Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession in Ober vnd Nider Schlesien / wegen der schädlichen Sect der Jesuiten / vnd deroselben arglistigen Practiken vnd vnseligen Anschläge / die sie wider alle gute Policeyen / Ordnungen / Verfassungen vnnd gemeinem Ruhe vnd Friedensstandt in allen Ländern / als es nunmehr weltkündig / zu verüben pflegten / mit stattlicher Deduction vnd beweglicher zu Gemüthführung / vnderthänigst zu dem Ende gelangen lassen / damit weil sie allbereit jhre Anschläg auff Schlesien / darinnen sich nemlich niderzulassen / vnnd einen festen Fuß zu setzen ge [133] richtet / sie dardurch endtlich zurück / vnnd so viel jmmer möglich / gäntzlich auß dem Land gehalten werden möchten / allerdings bekant vnnd vnvergessen seyn würde / wessen jhre löbliche Vorfahren / sich dazumahl mit zugleich deutlichem angegeben / nem̅lich wie sie bey Einnehmung derselben Sect allbereit jhrer selbst / vnnd jhrer Nachfahrn vnd der gantzen Posterität Verderben vnnd eussersten Vndergang vor jhren Augen hetten / vnd keines wegs weder gegen der Kays. Mayest. noch den benachbarten Landen / noch auch gegen der Posterität zuverantworten hetten / wann sie nicht bey Ihrer Kayserlichen Mayest. solchen jhren vorstehenden Jammer klagbar machen / vnd zur Abwendung solches vnleydenlichen Jochs vnnd Bedrangnuß alle Mittel vnd Weg vndersuchen solten. Wiewol aber nun GOTT vermittelst seiner Gnad vnd Barmhertzigkeit / damaliger Zeit Jhrer Kays. Mayest. Gemüth dahin regierer vnnd gelencket / daß sie solches alles zu Hertzen genommnen / vnd gleichwol dahin gerichtet / daß dieses Land von den vnruhigen Leuten dannoch befreyet geblieben: So were doch leyder nunmehr nicht allein am Tag / sondern auch höchlichen zubeklagen / demnach die Benachbarten deß Königreichs Böheimb der Leuthe nicht gevbriget seyn mögen / daß sie biß anhero mit jhrem vnauff hörlichen Practiciren vnnd Verfolgen / alles so ferrn getrieben vnd fortgebracht / daß kein anderer Effect / dann in vielen andern Ländern der Christenheit mit kläglichem Exempel geschehen / darauß erfolgen können / vnd nemblich alles in einem derselben Länder / so wol als dem andern / zu der Zerrüttung / wie sie an jetzo stünde / gedeyen müssen. Derowegen wie die Evangelische Stände der andern Länder solchem Vbel mit gäntzlicher Außschaffung so schädlicher Leute abzuhelffen gemeynet gewesen; Also hetten auch Fürsten vnnd Stände Augspurgtscher Confession in Schlesien solches zu Hertzen genommen / vnnd beneben jhres obangezogenes Exempel jhrer löblichen Vorfahren vor Augen gestellet / vnd sich miteinander dieses einhellichen Schlusses / auß erheblichen Vrsachen verglichen / sinteinahl wohl zuvermuthen / daß nit allein dergleichen Jesuiterische / auß andern Orthen außgeschaffte Leuth / nit weniger als sie voriger Zeit zu thun in Sinn genommen / auch in diesem jhrem Vatterland einzuschleichen sich bemüheten / sondern auch wol etliche jhre Favoriten vnd Patronen sich vnderstehen dörfften / jhnen Vnderschleiff vnnd Auffenthalt zugeben / das weder jhnen selbst noch den andern solches einigerley Weiß gestattet / sondern jhnenden Jesuiten vnnd jhren Anhängern / sich dieser Orth vnnd in diesem Landt Schlesien einigerley Weise betretten zulassen bey Leib vnnd Lebens Straff / den jeingen aber / die jhnen einigen Vnderschleiff gebenwürden / bey Verlust jhrer Ehren / Haab / Gut vnnd Vermögens solches abgeschafft vnd verbotten seyn solte. Wie nun aber solchem nach er gantz nicht zweiffelte / die Catholische Stände vnnd Innwohner dieses Landes / so zur Ruhe vnd Frieden geneygt weren / die Augspurgischen Confessions Verwandte Fürsten vnnd Stände hierunder so wenig / als dero Vorfahren voriger Zeit gethan hetten / zu verdencken Anlaß nehmen / vielmehr aber befinden würden / daß kein besserer Anfang / vnd Vorschub / zu wider Erlangung beständiger Ruhe vnd Friedens / auch auffrechten Teutschen Vertrawen genommen werden möchte / dann sich so viel möglich / der jenigen schädlichen Practicken vnd friedhässigen Anschläge zu entladen / vermittels welcher alle wolgefaste Ordnungen / Bande vnd nervi aller getrewen Verwandtnuß vnnd guten Vornehmens / so wol zwischen Obrigkeit vnd Vnderthanen / als auch den friedsamen Catholischen vnnd Evangelischen Ständen / ja das einige vinculum der menschlichë Societät / so in data fide & pactorum observanta bestünde / in allen Landen zerrüttet / durchlöchert vnd zertrennet würde / also hette jhm tragenden Ober Amptswegen / vnd zu desto gewisser Beförderung deß gemeinen Besten / friedtlichen Ruhestandts / vnd altem guten vernehmen / zwischen beyderseits Religions Verwandten Ständen / auff ersuchen der Augspurg. Conf. Fürsten vnnd St. anders nicht gebühren wollen / dann solchen jhren einhelligen Schluß hiermit zu männliches Wissenschafft zu publiciren / die Fürsten vnd Stände ersuchend vnnd ermahnend / den Seinigen aber endtlich befehlende / daß ein jedweder an seinem Orth die Anstellung verfüge / damit solchem Beschluß vnd Verordnung auff alle Begebenheit nachgelebet / vnd darwider auch das wenigste nicht verstattet oder nachgesehen würde / nicht weniger auch ein jeder / den es betreffe / sich für Schaden / Schimpff vnd Vnglück zuverwahren haben möchte. (Jesuiter auß Vngarn vertrieben.) In Vngarn hat den Jesuitern vmb diese Zeit auch kein guter Stern geleuchtet. Dann kurtz vor dieser Außbannung haben die Evangelische Stände in selbigem Königreich (so damals auch der Trangsalen / so sie biß dahin erlitten / sich selbsten / weil doch sonsten kein andere Hülff noch Rath / auff vielfaltiges anhalten / erfolgen wolte / zu erledigen gedachten) ein gleichen Schluß wider sie gemacht / vnd in dem deßwegen publicirten Patent viel Vnheil / so sie im Königreich gestifftet / in specie, daß durch jhre Practicken in Ober-Vngarn durch den Belgiojosa ein Christen Blutbad angerichtet / vnnd wider alle Ordnung vnd Freyheit in der Haupt Statt Caschaw grewlich tyrannisiret / die Evangelische Kirchen vnnd Schulen gesperret / die Priester vnd Schulmeister zusampt den Studenten verjagt / vnd andere mehr Vnthaten verübet / angezogen. (Mährer machen newe Obristë vber jhr Volck.) Vnder diesem Verlauff wurden an statt der vorigen Mährischen Obristen deß von Wallensteins vnd Nachots zween andere von den Ständen / nemblich Friederich von Tieffenbach vnd Ladislaw Well von Tscherotin / vber das Kriegs-Volck / so in 2000. Reuter vnd 3000. Fußknecht waren / bestellet. Demnach auch die Gefahr in Mähren je län [134] je grösser worden / haben die Stände Rathsamb befunden / auch ein Directorium anzustellen / darzu sie dann 24. qualificirte Personen verordnet / vnnd jhnen befohlen gegen den Verbrechern vnd Friedensstörern mit scharpffer Execution zuverfahren: Darauff sie auch in den Evangelischen Kirchen / welche jhnen die Papisten vor diesem abgenommen / Evangelisch predigen lassen. Darbey ward auch ein Edict gemacht / daß hinfüro kein geistlicher Praelat / vnnd sonderlich auch der Bischoff von Olmütz einig votum in offentlichen Politischen Zusammenkünfften haben / noch vnder die Stände gezehlet werden / sondern allein mit jhrer Vnderhaltung vergnüget / jhres Thuns abwarten solten. Vnd also ward es vmb selbige Zeit in Oesterreich ob der Enß mit den Geistlichen zuhalten auch beschlossen / welches den guten Herrn nit am besten gefiel. Solchem nach haben die Stände in Mähren an die Böhmische Directores ein Schreiben / vnder dato den II. Maii / abgehen lassen / dieses Innhalts; (Schreiben der Mährischen St. an die Bömische Directores wegen der Confoederation.) Sie hetten der Böhmischen Gesandten Vortrag / daß die Mährischen Stände sich mit der Cron Böheimb vnnd incorporirten Landen confoederiren / jhr Kriegs Volck mit dem Böhmischen conjungiren / vnnd dann einen Außschuß / von deß Landes Notthurfft ferrner zu tractiren / verordnen solten / vernommen / vnd gebührlich zu Gemüth gezogen / trügen vber dem kläglichen Zustandt deß Königreichs Böheimb / darinnen es nunmehr von geraumer Zeit hero schwebete / vnd mit Fewer / Schwerdt vnnd Brandt verderbet würde / ein hertzliches Mittleiden / ja sie vernehmen auch / daß auß Vervrfachung etlicher bösen vnnd vntrewen Patrioten / auch das Marggraffthumb Mähren nicht weniger Gefahr betretten wolte / ingleichem sie sich der jhnen Böhmischen Ständen / hiebevor gethanen Zusag erjnnerten / daß sie nemblich / wann es von der Interposition abkommen solte / auff diese Mittel vnnd Wege bedacht seynwolten / durch welche sie so wohl sich / als auch das Königreich Böheimb in gebürliche Sicherheit setzen könten. Derowegen erkenneten sie jhre Pflicht / mit welcher sie jhrem lieben Vatterlandt / so wol auch dem Königreich Böheimb (welchem das Marggraffthumb Mähren incorporirt / vnnd darinnen seine Güter hette) auch den Böhmischen Ständen in hoher Bluts freundtschafft verwandt / verobligirt vnd verbunden weren / erklärten sich derhalben offentlich / daß sie die obgedachte Vereynigung vnnd Conjunction / zu welcher vor der Zeit von Kayser. Matthia verwilliget worden / mit jhnen ohn allen Nachtheil der Privilegien eines vnnd deß andern Landts annehmen / zu demselben antretten / vnnd jhr Kriegs-Volck mit dem Böhmischen vereynigen wolten / also vnnd dergestalt / wer jhnen / Böhmischen / oder den Mährischen Schaden zufügte / daß bemelt jhr Kriegs-Volck mit gedachtem Böhmischen / solchen Feinden mit gantzer Macht Widerstandt thun / daß Königreich Böhmen / vnnd Marggraffthumb Mähren vor allen vnnd jeden Verderbern mit GOttes Hülff vertheydigen helffen solte. Jedoch sie dieses hiermit excipirten vnd jhrer Macht vorbehielten / daß sie einen Theil jhres angetretenen Kriegs Volcks zu Roß vnnd Fuß / erheischender Notthurfft nach / im Land / vmb desto besserer Versicherung willen / jhrer / jhrer Weiber / Kinder vnnd Güter hinderlassen köndten. Nichts desto weniger / damit diese Vnion vnnd Vereinigung vollkommenlich auff ein Orth gebracht vnnd bekräfftiget werden möchte / hetten sie auß jhrem Mittel die Wolgebornen Herren Wilhelmen von Ruppa / Obristen Cämmerer deß Marggraffthumb Mähren / Christoffen von Rschitzan auff Budiskowitz / Hansen Tscheinke von Obbranwitz / auff newen Syrowitz vnd Bistritz / Obristen Landtschreiber deß Marggraffthumbs Mähren / Henrich Modietzky von Gemnick; vnnd auß den Städten Abraham Kalckreutter von Znaimb vnnd Martin Leipold von Völauß erwöhlet / vnnd jhnen hierzu ein gewisse Vollmacht ertheylet / daß sie jnnerhalb viertzehen Tagen sich zu der Böhmischen Vereinigung / auch mit andern incorporirten vnnd Vnierten / an statt aller Stände vnd Inwohner deß Marggraffthumbs Mähren / in diese Vnion tretten / vnd was ferrner zu Auffrichtung eines beständigen sicheren Friedens diesen Landen ersprießlich seyn möchte / tractiren vnnd beschliessen könten / nit anders / als wie alle Stände deß Marggraffthumbs Mähren solches zuthun Macht haben möchten / sc. Hierauff hat König Ferdinandus auffs new grosse Kriegs-Bereitschafften angestellet. (Böhmisch Stände Schreiben an beyde Churfürstë Pfaltz vnd Sachsen.) Wie nun davon die Böhmische Stände berichtet worden / haben sie nachfolgenden Inhalts Schreiben an beyde Churfürsten Pfaltz vnnd Sachsen abgehen lassen; Nemblichen; wie sie allezeit in jhren obligenden Beschwerden jhre Zuflücht zu jhnen gehabt hetten / also könten sie auch an jetzo nit vnterlassen jhnen anzuzeigen / wie daß König Ferdinand an die von Kayser Matthia vor diesem verordnete vnd hinderlassene Statthalter vnd Landofficirer / vnnd sonderlich an den Burggraffen Adam von Sternberg geschrieben / vnnd dieselbe in jhren Aemptern biß zu ferrnerer Anordnung bestättiget / vnd anders dergleichen anbefohlen. Es were aber darauß nichts anders zuschliessen / dann daß Jhre Mayest. ausser vorgehender vollkommenlicher Erstattung der nothwendigen Requisiten / die Regierung anzutretten gesinnet were / in dem sie den jenigen / so all dieses Vnwesens vnnd Jammers in dem Königreich Vrsächer wären / wider alle Hoffnung vnd hindan gesetzet der Protestirenden Stände Schluß / bloß auff Anregung derer Interessenten / so sich bey Jhrer Mayest. befünden / jhre vorige Ampter vnnd Würden wider zu zustellen gemeynt seyen. Zu dem verbliebe das Kriegs-Volck noch im Landt / vnnd führe mit Verwüstung vnnd Ver [135] derbung deß Königreichs fort / so würden vber das in dem Reich vnnd anderswo / sonderlich in Italien vnnd Niderlandt noch grössere Kriegsbereitschafften gemacht vnnd von newem viel Kriegs-Volck geworben. Dieses vnnd anders dergleichen / so zu jhrem Verderben gerichtet were / hetten sie nicht vnterlassen können jhnen anzuzeigen / der Hoffnung sie würden jhnen / wie bißhero allezeit / jhre Wolfahrt lasse angelegen seyn / vnd nit zugeben / daß dieses hochbedrangte Königreich vnnd vornehme Chur Fürstenthumb ferrner angefochten werde. (Der Böhmischë Directoren Begehren an den Hertzogen in Bayern / wegen das wider sie anziehendë Kriegs-Volcks.) Etliche Tag nach Absendung dieser Schreiben haben die Böhmische Directoren an den Hertzogen in Bayern begehret / er solte dem frem̅den ankommenden Spanischen Kriegs-Volck / keinen Paß noch Durchzug durch sein Lande verstatten / n Ansehung / daß nicht allein der Cron Böhmen / vnnd denen Incorporirten vnnd jetzo von newem Vnierten Landen / sondern auch den Churfürsten vnnd Ständen deß Römischen Reichs / wie in gleichem seinem eigenen Fürstenthumb grosse Vnzelegenheiten vnd vergiessung vieles vnschuldigen Christenbluts solches vervrsachen möchte. (Antwort deß Hertzogen in Bayern auff der Böhmischë Directoren Begehren.) Dieses Begehren beantwortete der Hertzog in Bayern also; Wiewol er vor diesem die Kays. Mayest. gebetten / daß er der Durchzüge vberhebet vnnd seine Land damit verschonet werden möchten / hette er doch / auff inständiges Ansuchen Jhr. Kays. vnd der jetzo in Vngarn vnnd Böhmen regierenden Königl. Mayest. bevorab weil an denen Orthen / da der Durchzug zu geschehen pflegte / das Landt gantz offen were / also daß derselbige nicht wol ohne Kriegs-Gewalt köndte verhindert werden / zu dem weil mit gnugsamer Caution Leystung vnd anderem man sich den Reichs-Constitutionen gemäß verhaltë / auch anderwerts von Churfürsten vnd Ständen dergleichen beschehen / solches zubewilligen nit vmbgehen können. Er hette aber gleich Anfangs dieser Vnruhe vnd hernach jederzeit gewünschet / daß dieses Vnwesen beyzeiten beygelegt / vnnd so wohl sie / zu begehrtem Frieden vnnd Wohlstandt wider gelangen / als andere / so dieser Vnruhe vnd frembder Händel vnverschuldter Dingen entgelten müsten / vieler Vngelegenheiten vberhaben werden möchten. Vnnd solches könte noch geschehen / wann sie sich gegen jhrem vorgesetzten vnnd gewöhlten Haupt / König vnnd Herrn gehorsamblich vndergeben / auch das jenige / so gehorsamen vnnd friedlibenden Ständen vnnd Vnderthanen gebührete / thun würden. Als nun inmittels die Gefahr je länger je grösser würde / König Ferdinand die Böhmische Vnruhe mit Gewalt zu dämpffen gedachte / vnd vnder andern auch viel Vngarisch Volck nach den Oesterreichischen Landen anziehen liesse / haben selbige Evangelische Stände / zu Außgang deß Aprilis ein Schreiben an jhn abgehen lassen / dieses Innhalts; In was langwürigem Elendt vnd Bedrangnuß (Der Oester reichischen Stände Bitschrifft an König Ferdinand.) jhr geliebtes Vatterlandt gleich von der Zeit an / als die Böhmische Vnruhe angefangen / vnnd darauff die Kriegs Praeparation von Kayser Matthia darwider / zwar ohne getrewer Stände Rath vnnd Wissen / vorgenommen worden / gestecket / were ohne Zweiffel Jhr. Mayest genugsamb wissend. Es were aber gewiß / daß wohl in zwantzig oder dreyssig Jahren bey wehrendem Türcken-Krieg vnnd denen darzwischen entstandenen Empörungen / diesem Landt nicht so viel Schaden geschehen. Dann ob wohl bey selbigen Zeiten es ohne vielfaltige Beschwernussen nicht abgangen / so were doch das Landt in guter Vorsorg seines Landts-Fürsten gestanden / vnnd demselben allezeit ohne langen Verzug geholffen / in dem das Kriegs-Volck richtig bezahlet / die Durchzüge befördert / vnnd das Kriegs-Volck schleunig wider den Feindt angeführet worden / oder nach vollendtem Zug / wegen Bezahlung alle Nohtturfft vmbs Gelt an sich kauffen müssen. Jetzundt aber bey diesem vnglückseligen Kriege / lege das Volck nunmehr bey einem Jahr mit schlechter Bezahlung in dem Landt / vnnd weiln annoch kein Mittel diesem Vnheil abzuhelffen sich erzeigte / würde dardurch der arme Mann biß auff das eusserste außgesogen / vnnd sonsten von dem Kriegs-Volck solcher Mutwillen getrieben / daß nur daran zugedencken abschewlich were. Dieses alles hetten bißhero die Vnderthanen / auff von der verstorbenen Kays. Mayest. beschehene Vertröstung gedultig getragen / sich auch zu Jhrer Königl. Mayest. nach Antritt dieser Landen Administration / versehen / es würde solchem Vbel abgeholffen werden. Aber sie weren jetzo nicht ohne sondern Schmertzen innen worden / daß zu diesen vorigen harten Bedrangnussen auch hinzu käme / daß nicht allein in Vngarn / täglich vnder Jhrer Königl. Mayest. Nahmen / newe Werbungen vorgiengen / sondern auch die auff jhre Kosten auff den Turckischen Grentzen besoldete Besatzungen zu grosser Gefahr bësagter Grentzen vnd zu jhrem mehrern Schaden abgefordert würden. Was nun hierdurch dem Türcken vnnd andern Feinden für Gelegenheit / die vornembste Festungen vnd Vormawren der Statt Wien vnnd dieser Oesterreichischen Landen in seinen Gewalt zubringen / an die Handt gegeben werde / were leichtlich zuerachten. Derhalben könten sie nicht vnterlassen Jhre May. vmb GOTTES Barmhertzigkeit willen zu bitten / sie wolten Jhro deß Landes Gefahr vnnd Vndergang vor Augen stellen / vnnd Jhro nicht anders einbilden / als wann alle Vnderthanen Hohes vnnd Niders Standts Personen zu Jhren Füssen erbärmblichenligen / vnnd gantz flehenlich vmb Hülff vnnd Trost bitte / damit nicht allein kein Volck auß Hungarn vnnd anderen Orthen in dieses Landt gebracht / son [136] dern auch das allbereit darinn ligende abgeführet / vnnd deß Vatterlandts Verhergung / so sie in Praejuditz deß negsten Erb-Herren Ertz-Hertzogen Alberti nicht zulassen könten / verhütet / vnd also dieses Ertz-Hertzogsthumbs vnnd dessen Stände / die dergleichen nicht verschuldet / verschonet würde. Hiermit geschehe GOtt ein sonderliches Gefallen / auch gereichte solches Jhrer Mayest. vnnd dem Hauß Oesterreich zu vnsterblichem Lob vnd Ruhm. Hingegen aber in Verbleibung dessen so alles in solcher Verwirrung / Noth / vnnd Gefahr verbliebe / müsten sie solches dem Allerhöchsten befehlen / vnnd sich gleichsamb nach dem der Wind blasen möchte / richten. (Bedencken deß Herrn von Tschernembel die Böhmische Vnruhe zu componirn.) Diese Bitt- vnd Ermahnungs-Schrifft richtete so viel auß / als andere vorhero auch gethan hatten. So schickte auch der Herr võ Tschernembel Jhrer Königlichen Mayest. auff dero gnädigstes Begehren / ein wohlfundirtes räthliches Bedencken zu / in welchem er Jhrer Mayest. zu Anrichtung guten Friedens vnnd Wolstandts ein leichten geringen doch aber hochnützlichen Weg trewhertzig gewiesen / so aber doch auch auß Verhinderung vnrühiger Kriegssüchtiger Köpff ohne Frucht abgangen; Vnnd hat solche Schrifft / so den zwölfften Maii von Lintz auß datirt / also gelautet; Durchläuchtigster Großmächtigster König / &c. Auff E. Königl. Mayest. gnädigste Erforderung vn̅ meiner gehorsamen Vertröstung nach / hab ich noch heut 8. Tag zu E. M. mich verfügen follen: So haben mich die damals vnversehene Zeitung / von der Vngarn Anzug in Oesterreich / dardurch alle Weg zu Wasser vnd Land vnsicher gemacht / zurück auffgehalten. Weil es dann nochmalen kein Ansehen zur Sicherheit hat / sintemal von allen Orthen mehr frembd Volck denen Landen zunahet / da dann männiglich auff seine vnnd deß Vatterlandes Rettung zugedencken / vnnd nothwendige Vorsehung zuthun hat: Als hab ich für eine sonderliche Nothturfft geachtet / bey E. Königl. Mayest. meines Außbleibens halber dißmals mich gehorsamblich zuentschuldigen vnnd zubitten / solches bey so erheblichen Vrsachen in Vngnaden nicht zuvermercken. Damit aber gleichwohl an meiner gehorsamen Devotion gegen E. Mayest. vnd dero hochl. Hauß Oesterreich / bey jetzigem weit außsehenden gefährlichen Vnwesen nichts erwinde / wil ich deßwegen mein einfaltige Meynung in Vnderthänigkeit schrifft- vnnd fürtzlich melden. Wollen nun E. Mayest. auß diesem Vnheyl zu dero glückseligen Regierung bald vnnd leicht kommen / so bitte ich gehorsamblich / E. Kön. Mayest. machen sich der jenigen errorum, so bey Jhrer Kay. May. L. G. fürgangen / vnnd noch mehr Vnheils an sich zogen / nit theilhafftig. Erstlich / daß Jhre Kay. Mayest. nicht bald im Anfang deß Böhmischen Auffstandts / ehe sie das wenigste vor die Handt genommen / Außschuß auß allen denen Landen / zu Berathschlagung dieser Sachen / erfordert / dardurch man der Außländischen vnnd anderer hierzu nicht gehörigen vndienlichen Räthe vberhebt / wann man in denen terminis E. Mayest. löblichen Vor-Eltern Weiß vnd Form zu regieren / die Lande bey jhrem Gebrauch vnd Herkommen verblieben / vnnd allo das schwere Mißtrawen verhütet worden / es were alles zu bälderer vnnd beständiger Ruhe / ohn einige Interposition der Chur vnd Fürsten vnd zu solchem Blutvergiessen / Verderbung vnd Zerrüttlichkeit in allen Landen nit kommen / vnd Jhr. May. Hochheit Beschwer bald wider einzubringen vnd durch die Lande selbst stattlich hinauß zuführen gewesen. Der ander Error daß Jh. May. dero Vnderthanen zu jhrer Versicherung wider die jenigen / denen sie nicht trawen können / in die Hand genommene Sicherung vnnd arma defensiva stracks durch heimbliche vnnd offentliche Werbung / vnnd offensive Armirung niderlegen vnd demmen wollen / da doch Jhre Mayest. viel einen leichtern Weg vnnd Mittel durch die Lande finden mögen / daß die Böhmen ohn Jhrer Mayest. Armirung mit grosser Authorität hetten für sich selbs die Waffen einlegen müssen. Drittens daß Jh. Mayest. vnnd dero Hochlöblichen Hauß Oesterreich Reputation jederzeit mehr im Anfang / als hernach in medio oder vielmehr im Außgang vnnd eventu vornemblich gesucht wirdt. Dahero gemeiniglich alles so mit grosser Reputation angefangen / auff die letzt nicht ohne Schimpff fällt vnnd leer abgehet. Die Land haben Jhre Kayserl. Mayest. zeitlich auch trewlich gewarnet / weil es aber nicht verfangen wollen / so ist es endtl ch schwer zu remediren gewesen; Da aber nunmehr die Succession auff E. Königl. Mayestät gewachsen / haben dieselbe einen grossen Vortheil vnnd Gelegenheit der Sachen zuhelffen / wann sie nur der gemeldten Vberschung (ohn meine gehorsambste Maßgebung) sich nicht anmassen / oder Jhro dieselbe zueygnen / sondern dahin sehen / wie E. Mayest. förderlichen zu rühiger Regierung mit GOTTES Hülff gelangen / vnnd solche beständig auff dero Königliche Erben vnd Nachkommen / mit Liebnuß vnnd ohne Beschwer der Landen bringen / darinn die gantze Reputation E. Mayest. vnnd deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich bestehet. Vnnd hergegen solte etwann durch Verhencknuß GOTTES diese Cron auß Desperation sich vmb einen andern Herren annehmen / ist leichtlich zuerachten / daß es vmb deß Hochlöblichen Hauses Oesterreich Hochheit würde geschehen seyn / wegen der Consequentz / so der Verlust dieser Cron nach sich ziehet: Darumb rathe E. Mayest. ich vnderthänigst / weil E. Mayest. in der Cron Böhmen legitimus successor vnnd gecrönter König seyn / die lassen die Administration der zwey Oesterreichischen Landen vnder vnd ob der Enß / die der Zeit E. Königl. Mayest. nicht gehören / dißmals an seinem Orth / vnd [137] jeders in seiner Landtschafft handeln / wie herkommen / löblich vnnd den Landts Fürsten selbst nützlich ist / vnnd warten einig vnnd allein der Böhmischen / weitaußsehenden vnnd hochwichtigen Sachen ab / biß solche zur Richtigkeit vnd beständigen Frieden / durch Göttliche Hülff gebracht / vor welcher doch die vmbligende Lande nicht sicher seyn / auch allen Vmbständen nach / es erfolge gleich Cession oder nicht / nicht huldigen / noch in andere Weg vnnd Gewalt / ohne schwere Conditionen vnnd Vorbehalt sich vertrawen köndten. Soll aber ein Hoffnung deß Böhmischen Friedens seyn / vnnd der Sachen ein Anfang gemacht werden / so ist das nägste / daß Ew. Königliche Mayest. als bald alle Werbungen inn vnd ausser deß Heiligen Römischen Reichs einstellen / zu Verhütung allgemeinen Auffstandes der Landen / alles Volck im Anzug auffhalten / vnnd zurück ziehen / das jenige Volck aber / so in Böhmen vnd Oesterreich mit grossem Schaden ligt / abdancken / abziehen / vnd sich daran nichts nit jrren lassen. Beschichts / so werden die Böhmen / weil alles nun mehr in gute Sicherheit gestellet / auch jhrem Volck abdancken / vnnd die Gelegenheit zu einem beständigen heilsamen Frieden selbst zeigen / damit E. Kön. M. zu glückseliger Regierung jhrer Cron vnnd deroselben einverleibten Landen schleunig vnnd bald gelangen. Geschicht es aber nicht / oder werden etwa E. Kön. May. mit den Sachen saumen vnnd langsamb vmbgehen / so bringt jeder Tag etwas neuwes / vnd macht den Frieden desto schwerer: Die Lande / ja das gantze Reich wird auffstehen / vnd ich trag die Beysorg / daß nicht ein General-Werck darauß entstehen möchte / mit grosser Confusion / Blutvergiessen vnd höchster Gefahr der gantzen werthen Christenheit / welche deß höchsten Monarchae Reputation an jenem Tag nicht wird erstaten können. Neben diesem wollen E. Mayest. kein Bedencken tragen / als bald auß Vngarn vnnd andern Landen Außschuß gnädigst zuerfordern / vnnd durch Schreiben die Vrsach anzudeuten / daß E. Kön. Mayest. zu Behauptung deß Friedens / von denen mediis Sie mit jnen gnädigst sich bereden wolten / doch sollen sie in einer vnd der andern Religion Verwandte schiedliche vnd taugliche Leut / deren Gott sey Danck in allen Landen kein Mangel ist / abordnen. Wann dieser Anfang gemacht / vnd nur darinn kein Zeit versaumet wirdt / hoffe ich zu Gott dem Allmächtigen / er werde alles zu einem gewünschten Ende / Ewer Mayest. vnnd dero hochlöblichen Hauß Oesterreich zu Erhaltung vnd Fortwachsung / forderst aber zu Beförderung seines Heiligen Namens Ehre gedeyen lassen. Dahero ich der Zeit von andern requisitis cõstituendis nicht melde / biß ich gehorsambst verstehe / was E. Königl. Mayest. als ein weiser hoher Potentat von diesen Praeparatoriis halten / E. Kön. Mayest. vnderthänigst vergewissend / daß dieses gantze Landt anderst nichts / als ein beständigen Frieden neben E. Königl. Mayest. bevorab vnsers gnädigsten Herrn Ertzhertzogen Alberti langwüriger Gesundtheit / Hochheit / neben meines Vatterlandts Wolfahrt / hertzlichen wüntschet / ich aber bitt vnderthänigst / da dieses mein gehorsambs vermeldten / vielleicht E. Kön. May. nicht nach dero Gefallen / mir etwas in Vngnaden vnd Fürstlichen Praesumption nichts zuvermercken / weil ich auß lauter schuldiger Pflicht geschrieben. (Oesterreiisch Evangelische Stände schicken z??? Graffen võ Thurn / vnd was jr Anbringen.) Demnach die Confoederation zwischen Mähren vnnd Böhmen richtig / brach Graff Henrich Matthes von Thurn mit seinem Kriegs-Volck, auff / zoge in Nider Oesterreich / vnnd bemächtigte sich alsbald etlicher Ort. Als nun die Stände hierdurch / weil sie bißhero lang mit selbigen Catholischen tractiret / aber zu keinem Vergleich kommen mögen / sich mit den Böhmen zuvereinigen gute Gelegenheit bekommen / haben sie solche nicht auß den Händen lassen wollen / sondern jhre Abgesandte / doch mit Vorwissen Königs Ferdinandi / zum Graffen von Thurn geschicket / mit Instruction; Erstlich zufragen warumb er mit so starcker Kriegs-Macht in diß vnschuldige Land gerücket / vnd auff jhre Güter das Kriegs-Volck quartirt / da sie doch wider Böhmen nichts gehandelt / begehrten derhalben / er solt dasselbe wider abführen. Zum andern / sie hetten zwar Schreiben von den Böhmischen Ständen empfangen / aber daß sie dieselbe nicht beantwortet / were Vrsach / daß die Catholische Nider Oesterreichische Ständ jhr Categorische Antwort auff der Evangelischen Begehren von einer Zeit zu der andern verschoben / vnderdeß stets verhofft worden / sie würden sich dermahl eins erklären: Nach dem aber kein Categorische Antwort mehr zuhoffen / so were jhnen IV. die begehrte Confoederation gar nicht zu wider / sonderlich weil Kayser Matthias Anno 1614. zu Budweiß den Ständen selbst ein Decret vbergeben / daß sie auff den Anno 1615. zu Prag angestelten General Landtag jhre Außschüß schicken / vnnd solcher Confoederation wegen mit einander vergleichen sollen: Auff welches sie / Stände / jetzundt jren Gesandten Macht geben / gedachte Confoederation würcklich zuschliessen / doch daß dieselbe nicht wider das Hauß Oesterreich / noch wider die Catholischen Stände vnd derselben Religion sey. Dieses Anbringen haben fünff auß dem Herren Stand / fünff auß dem Ritter- vnd fünff auß dem Bürgerstandt mit beyderseits gutem Vergnügen verrichtet. (Nider Oesterreichische Catholische St. schicken Gesandte zum Graffen võ Thurn vnd was deren Anbringë.) Hierauff kamen in das Läger zum Graffen von Thurn auch der Nider Oesterreichischen Catholischen Stände Abgesandten / deren Anbringen thete der Graff võ Bucheim dergestalt; Erstlich / die Catholischen Stände hetten niemaln wider jhne / Graffen / noch die Böhmischen Stände etwas vorgenommen / oder zuthun gesinnet gewesen / sondern jederzeit den Frieden trewlich gerathen. II. Bethen die Stände / Er / Graff / wolte das Volck von Zwethl vnnd Laba / (welche Orth dazumahl belägert waren) abführen. [138] III. Die begehrte Confoederation betreffende / weren sie mit den Evangelischen Ständen allerdings nicht verglichen / fählete aber nur noch an einem Puncten / der ehist solte erörtert werden / dahero solte er jhrer verschonen / vnd sie es nit entgelten lassen. (Graffen võ Thurn hier auff erfolgte Antwort.) Hierauff antwortete gedachter Graff / was die Böhmen bißhero gethan / darzu weren sie gezwungen worden / er wolte auch noch nicht gern ohne Vrsach wider jemandt etwas vornehmen / allein wann er jrgendt geworben Volck wiste vnnd finde / so ziehe er demselben nach. Sonsten were er allein zu Erhaltung Fried vnd Einigkeit / auch den betrangten zu Hülff zukommen in diß Landt gerucket. Seinen Feinden setzte er nach / vnd solten sie gar zu Jerusalem seyn. Zwischen den Catholischen vnnd Evangelischen müste eine Gleichheit seyn; Die Catholische müsten nicht mehr seyn / dann die Evangelische / die Catholische seyen so gut / als die Evangelische / vnnd die Evangelischen hinwiederumb so gut / Ehrlich vnnd redtlich / als die Catholische. Dann ob wohl die Catholischen ein Zeitlang hero wie das Oehl ob dem Wasser obgeschwommen / vnnd hergegen die Evangelische vndergedrucker / verachtet vnnd verfolget / so were es doch nicht recht gewesen / vnnd köndte man solches nicht lenger leyden. Derhalben müste ohne Vnderscheid der Religion ein Gleichheit gehalten werden / was ein Theyl hette / das müste dem andern auch gelten / damit also ein beständiger Frieden vnd Vereinigung gemacht / vnnd künfftig ein Landts-Fürst mit mehrerer Reputation regieren köndte / vnnd nicht durch etwa einen vnrühigen Kopff Verwirrung vnnd Vnheil in dem Landt angerichtet werde. Er herte sich einmahl GOTT ergeben vnnd befohlen / wolte auch denselben GOTT von Hertzen bitten / daß er sein Christliches / rechtmässiges vnd billiches Vorhaben befürdern / sein Lob erhalten / seine Arm stärcken / ein Mannliches Hertz vnnd Ritterlichen Muth verleyhen wolle. Er were nicht bedacht gegen einigen Orth etwas fürzunehmen / wann nicht Kriegs-Volck darinnen seye / vnnd man nicht Vrsach darzu gebe. Dann wo er kein Besatzung finde / oder man sich jhme nit widersetzen thue / da solte niemandt kein Haar gekrümmet werden. Mit diesem Bescheidt wurden der Catholischen Stände Abgesandten wider abgefertiget. (Relation der Nider Oesterreichischen Evang. St. an König Ferdinand. was sie beym Graven von Thurn verrichtet.) Die Evangelische Stände haben darauff wegen dessen / was sie bey dem Graffen von Thurn verrichtet / an König Ferdinandum nachfolgenden Bericht gethan; Es hetten jhre Gesandte in jhrer Relation sie berichtet / daß der Graff von Thurn selbige gleichsamb mit grosser Verwunderung angehöret / vnnd mit Alteration vnnd Betrübnuß vermeldet hette / die jhm vorgehaltene vnnd in der Instruction einkommene Frag / durch was Mittel die gütliche Composition vnd gütliche Accommodirung ins Werck zusetzen / frembd vorkommen / wisse auch nicht waser für ein Mittel vorschlagen köndte oder solte / in Betrachtung den Ständen in Böheimb ein solches Volck in das Landt geführet worden sey / welches mit Raub / Mord / Brand vnd andern Vnthaten so schröcklich grassirt / daß es auch dem Erbfeindt Christlichen Nahmens mehrers zuthun / oder grössers Frevels sich zugebrauchen vnmüglich / in dem sie deß Kindts in Mutterleib gantz nicht verschonet / etliche Weibs-Personen / auch deren Männer sie theyls nidergehawet / theyls an Händen vnnd Füssen binden lassen / vnnd diesem Spectacul zuzusehen gezwungen / geschändet / die Jungfrawen nothgezüchtiget / vnnd weder Wittiben / ja auch der Kindtbetterin darunder nicht verschonet: Zu dem hetten die Böhmen erfahren müssen / daß man noch mehr Außländisch Volck / bey welchë nichts bessers zuhoffen / erwarte / also daß sie nicht gedencken / oder jhnen einbilden köndten / wie ein Christliches Hertz in solche Gedancken gerathen solte / seine Mit- vnnd neben Christen so Vnerbärmlich / Vnchristlich vnnd Tyrannischer Weiß zuverfolgen / daß auch die von Natur den Menschen eingepflantzte Affection / die ein Creatur GOTTES gegen der andern hette / ja die Natur selbsten einen Abschew darüber habe vnnd billich haben solte / bevorab weil bey solchen kein Ansehen ein oder der andern Religion / ein oder andern Standts / ja auch der Gottes-Häuser selbsten nicht gehalten / sondern von jhnen alles geplündert / verheeret vnnd verderbet würde. Für das ander so hette man Nachrichtung / daß man sich auff alle Mittel vnnd Wege bemühete / das Werck der Confoederation / wie vormals / also auch jetzo zuverhindern / mit dem Anhang / da dieses nicht also solte remediret / das Vngarisch vnnd ander Volck abgeführet / keines mehr herbey gebracht / sondern das Außländische / an denen Orthen da es were gelassen / vnd die Confoederation befürdert werden / daß sie mit gleicher Müntz / wie gern sie es auch vnderliessen / bezahlen vnnd diesem Ding begegnen müßten / deßwegen auch begehrt / daß man sich hierüber also bald resolviren wolle / wo nicht so würden sie selbst gedrungen / eine Resolution vorzunehmen. So dann Jhre Mayest hierauß zuersehen / daß nicht allein das schöne Königreich Böheimb / sondern auch alle incorporirte Länder dardurch in Grund verheeret würden / die Böhmen auch / wie sie anders nicht verspüren köndten / jhr gantze Intention dahin gerichtet / wie diese Länder sämptlichen bey dem Hauß Oesterreich richtig verbleiben vnnd erhalten werden möchten. So bitten sie Jhre Königl. Mayest. Dieselbe wolte gnädigst in acht nehmen / erstlich Jhre selbst eigene Königliche Person / dann aber Jhrer Fürstl. Durchl. Ertz-Hertzogs Alberti / Jhres angehenden gnädigsten Herrn vnnd Landts Fürsten / wie nicht weniger deß gantzen Hauses Oesterreich [139] Hochheit vnnd Reputation / ingleichem auch der Catholischen / so hin vnnd wider in dem Ertz Herzogthumb wohneten / wie auch der Ständ in genere Catholisch vnnd Evangelisch / so diese Ruin nicht verschuldet / bey diesem Krieg nicht interessiret / noch Vrsach darzu gegeben hetten / alles bey sich zubehertzigen vnnd vmb der Barmhertzigkeit GOTTES willen / das Christen Blutbad / so vor dem Thron Christi / vnser aller Erlösers vnd Seligmachers am Jüngsten Gericht (da aller Hertzen Anschläg vnnd Gedancken offenbahr gemacht werden müsten) schwerlich zuverantworten / auff alle Wege / so jmmer müglichen / zuverhüten / vnd diese obangedeutete Mittel vorzunchmen / jhr gnädigst belieben zulassen. Dann da solches nicht geschehe / würde anders nicht als die endtliche Ruin der Länder zugewarten seyn / sie aber müsten zu Versicherung jhrer selbst eigenen Personen / wie auch zu Rettung jhrer Weib vnnd Kinder / auch Vnderthanen Leib vnnd Leben / ein verantwortliche nothwendige Defension (darüber sie gehorsambst vnnd solennissimè vor Jhrer Mayest. dem gantzen Hauß Oesterreich / ja vor GOTT vnnd aller Well protetierten) vornehmen / vnnd weil dieses Orths summum in mora periculum were / der Graff von Thurn auch auff eine Categorische Antwort tringe / als bitten sie gehorsambst / Jhre Mayestät wolte sich hierüber alsbald eigentlich erklären. (Graff von Thurn nimpt Laba ein.) Vnder dessen hat der Graff von Thurn der Statt Laba / (so erwann sieben Meylen von Wien abgelegen) weil dieselbe eine Königische Gvarnison eingenommen / mit solchem Ernst zugesetzet / daß sie sich endtlich ergeben / die darin ligende Soldaten / so etlich Hundert starck / vnd sich zwar tapffer gewehret / abgeführet / vnnd eine Besatzung von dem Böhmischen Volck darein / so lang biß die Nider Oesterreichischen Stände selber zu jhrer Defension etwas Volck geworben vnnd dieselbe besetzet / geleget worden. (Graff von Thurn belägert Wien.) Hierauff ist Graff Henrich Matthes von Thurn mit seinem Läger vnd beyhabenden Kriegesbereitschafften / in Meynung / die rechte Braut darumb der Tantz seyn solte zufinden / auffgebrochen / vnnd sich stracks auff die Statt Wien zuwendet. Als er nun den 2. Junii vor der Brücken bey den daselbst gemachten starcken Schantzen angelanget / ist er auß dem Weg / gegen den lincken Handt gegen dem Thonaw Strom abgeschlagë / vnnd eylendts einen Theil seines Kriegs Volcks / so sich darzu gar tapffer vnnd willig erzeigt / die Vberfahr bey dem Stättlein Fischet / so nahe an Wien gelegen / sampt den Schiffen vnnd Flötzen so jhme zu seinem Vorhaben gar wohl zu statten kamen / vnnd gute Beförderung gethan / einnehmen lassen / daselbs dann jnner drey Tagen all sein vnderhabendes Volck zu Roß vnnd Fuß sampt der Artillerey neben der Munition vnnd andern darzu gehörigen Bereitschafften vbergesetzet worden. Hierzwischen wurden in fünff Hundert newgeworbene Hungarn / so dem Gxaffen von Bucquoy zuziehen wolten / vnnd vnderwegens viel Schaden gethan vnd grossen Mutwillen vervbet hatten / von einer Compagny Böhmischer Reuter vnder dem Obristen Ladislao / angriffen vnnd nach einem harten Scharmützel zertrennet vnnd jhrer ein gute Anzahl erlegt. Den 6. Junii nahm der Graff von Thurn die Vorstat an Wien ein / dadurch alles in der Statt in grosse Forcht vnd Kleinmütigkeit geriethe / wie gemeiniglich bey dergleichen Feindtlichen Belägerungen zugeschehen pflegt / vn̅ wurden alsobald deßwegen auff Befehl J. M. Königs Ferdinandi die Thor gesperret / vnnd nur der rothe Thurn auffgemacht / damit man allerley Nothturfft vnd die armen Leuth / so noch etwas draussen zuholen vnnd in die Statt Flehen gehabt / hinein bringen köndte. Den 8. Junii haben die in Wien anwesende Stände / auff J. M. Kön. Ferdinandi Begehren so der new ankom̅enden Böhm. Gästgern wider loß gewesen were / jhre Gesanden abermal hinauß geschicket / vnd den Graffen von Thurn befragen lassen / warum̅ er mit einer solchë grossen Kriegs-Macht der Orthen ankommen / vnnd der Statt der gestalt Feindtlich zuzusetzen sich vnderfienge / da doch jhm vnd der Cron Böhmen von jhnen vnd der Statt Wien kein Leid geschehen / mit vermelden / wann gleich ein Mißhelligkeit vorhandë / solche doch wol durch billiche Mittel zu einer Vergleichung gebracht werden möchte. Hierauff hat jhnen der Graff gleiches Inhalts / wie bey der vorigen Absendung geschehen / geantwortet / nemblich: Es nehme jhn solcher Reden nicht wenig Wunder / in Bedenckung / den löblichen Ständen in Böhmen ein solches Volck (die Vngarn) ins Land geführet / vnd der Paß verstattet worden seye / welches mit Raub / Brand / Mord vnnd andern Vnthatë / so schrecklich gehauset / daß es auch den Erbfeindt Christliches Namens mehrers zuthun / oder sich grössers Frevels vnd Gewalts zugebrauchen vnmüglich / in dem sie so gar deß Kindes in Mutterleib nicht verschonet / die Ehelichen Weibs Personen auch (deren Männer sie theils nidergehawen / theils an Händen vnd Füssen binden lassen / vnd diesem Spectacul zuzusehen genötiget)vnd die Jungfrawen geschendet / ja auch der Kindtbetterin hierin nicht verschonet / wie dann dergleichen zu Benischaw vorgangen. Zu dem hetten die Böhmen erfahren müssen / daß man noch mehrers außländisch Kriegs-Volck / bey denen nichts bessers zuhoffen / erwarte / also sie nicht gedencken oder jhnen einbilden können / wie ein Christliches Hertz in solche Gedancken fallen vn̅ gerathen solte / seinen mit vnd neben Christen / so vnerbärmlich vnd vnchristlich tyrannischer Weiß zuverfolgen / dermassen vnnd der gestalt / daß auch die von Natur allen Menschen eingepflantzte Affection / die ein Creatur Gottes gegë dem andern hette / ja die Natur selbsten ein Abschew vnnd Entsetzung darüber habe / bevorab weil bey solchem kein Ansehen einer oder ander Religion / [140] ja auch der Gottes Häuser selbsten nit gehalten, sondern von jhnen alles geplündert vnd verderbet werde. Darnach habe man auch Nachrichtung / daß man sich auff alle Mittel vnnd Wege bemühe / das Werck der heylsamen Confoederation / wie vormahls / also auch jetzo zuverhindern / mit dem Anhang / daß das Vngarisch vnd ander Volck abgeführet / keines mehr herein gebracht; sondern das Außländisch Volck an denen Orthen / da es sey gelassen / oder sie jhnen mit gleicher Müntz / wie vngerne sie auch wolten / auß trungenlicher Noth / begegnen müsten. Deßwegen solte man sich hierüber alsobaldt resolviren / wo nicht / würde er getrungen werden / selbsten eine Resolution zunehmen. (Der Nider Oesterreich. Euangel. Stände Erleuteru̅g Kön. Ferdinando / wegen jhrer vorhabendë Defension vbergeben.) Inmittels sind die Evangelische Nider Oesterreichische zu Wien anwesende Stände / nach dem sie zu der Vereinigung mit den Böhmen eingewilliget / darmit vmbgangen / wie sie ein Defension Werck anrichten möchten. Darüber dann / wie auch anderer Puncten halben zwischen jhnen vnnd König Ferdinando vnderschiedtliche Schrifften gewächselt worden / Worauff endtlich gedachte Ständ den eylfften Junii Jhrer Mayest. eine Erläuterung die angeregte Defension vnd anders betreffendt / vberreichet / dieses Innhalts; Was Jhre Mayest. jhnen Schrifftlich vnnd hernach Mündtlich / durch Hans Vlrichen von Eggenberg vorhalten lassen / hetten sie vmbständlich gehorsambst vernommen / wollen auch darauff die gnädigst begehrte Erleuterung kürtzlich gehorsambst entdecken. Anlangendt daß Jhre Mayest. erstlich meldeten / sie hetten gnädigst begehrt / daß entweder die gesambten Oesterreichischen Landt Stände / oder so sie gesampt nicht zusammen kommen / beyder Religions Ständ absonderliche Gutachten / vber die wichtige Sach / so dieses Ertzhertzogthumb Oesterreich mercklichen angienge / förderlich geben wolten / so hette doch solches von jhnen der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen / auff öffters ersuchen / nicht erfolgen wollen. Da berichteten sie Jhre Mayest. gehorsambst / daß wie sie stracks Anfangs / als dieser Böhmische Krieg / wider der Stände Freyheiten / ohn dero Rath / Wissen vnd Willen vorgenommen worden / vnd sie bey sich erwogen / was vor Vnheil darauß wann er continuirt werden solte / entstehen vnd so wol diesen / als andern benachbarten Landen zuwachsen möchte / vnd was Gestalt die in GOTT ruhende Kayserl. Mayest. durch so gefährlichen Krieg / darunder beyderseits Christenblut vnnd vieler Vnschuldigen zum Schaden vnnd eussersten Verderben versierte / der auch ohne merckliche grosse Geltmittel / so aber wegen ermangsenden Reichs vnnd Crayß-Hülffen / vnnd zuvor grossen Schulden Lasts / gesperreten Cammer-Gütern / außgesaugten Vnderthanen / vnd verderbten Länder nicht geführet werden köndte / mehr Schaden als Nutzen darbey zugewarten gehabt hetten / allerhöchst gedachter Kay. Mayest. Jhr trewhertziges Gutachten / so einig vnd allein zu ehister friedtlicher Accommodirung gerichtet gewesen / zwar zwischen den Catholischen Ständen vnnd jhnen eingefallenen Differentz / vnnd jhr der Catholischen vber der Evangelischen billiches Begehren / von Zeit zu Zeit auffgezogenen Categorischen Antwort / absonderlich vbergeben / zum öfftern sich gnädigster Effectuirung / aber vergeblich vnd ohne erfolgte Wircku̅g gebethen hetten / auch wie es jetzo leyder der Augëschein mit sich bringe / damahls besser dann jetzo / dadie Länder confoederirt / zuvor aber Neutral gewesen weren / geschehen können: Also hellen sie nach Ableiben Jhrer Kayserl. Mayest. gar nit vnderlassen / solche jhre gegebene Gutachten gegen Jhrer Königl. Mayest. gehorsambst zu widerholen / auch in jhrem Anbringen / einem höchstflehentlichen bitten / daß sie Jhro den darinn vorgeschlagenen Weg / gnädigst belieben zulassen / den Frieden dë Krieg / vn̅ die Güte der Schärpffen vorzuziehen geruhen wolten. Allermassen dann Jhre Mayest. auß jhren vbergebenen Schrifften gnädigst befinden würden / Sie könten auch / da sie gleich mitten vnd neben den Catholischen Ständen / so aber wegen der vorgangenen / durch selbiger mit der verzügigen Erklärung vnnd lang gebrauchte moram vervrsachte Separation nicht mehr seyn köndte / den Handel in Deliberation nehmen wolten / zu deß Vatterlandes Wolfahrt Conservirung / in dieser hochwichtigen Sachen / kein ander vnd besser Gutachten / als sie in vorigem gerathen / nemblich die Länder dahin zuvermahnen / daß sie förderlichst / so müglich / jhren Außschuß verordneten / welche auff einen angestelten General Convents Tag erscheinen / diß gantz wichtige Werck berathschlagen / vnnd welcher Gestalt zum Frieden zugelangen sey / gutächtlich eröffnen möchten / ersinnen / nochmals zum gehorsambsten bittende / Jhre Mayest. wolten solche so weit in Consideration ziehen / damit die gütige Hinlegung / zu deren sie Jhre Mayest. dero bekanten Sanfftmuth nach / gnädigst geneigt zu seyn / sie gehorsambst wisten / welche auch / wann sie auff gebührliche Weiß vnd Zeit vorgenomen würde / wie sie vernehmen / den Böhmen gar nicht zuentgegen / gehorsambst gerathener massen / ehist Fruchtbarlich erfolgete / die Königreich vnnd Länder wider erquicket vnnd in Wohlstandt gebracht werden möchten. Daß aber die Catholischen Stände mit jhrem Gutachten so lang zurück gehalten / vnnd noch keines vbergeben / das köndten sie nicht erdencken / da sie zu gütiger Accommodirung / so wohl als die Evangelische incliniret / warumb sie es vnterlassen / oder auß was Vrsachen sie daran verhindert worden wären. Es meldeten Jhre Königliche Mayest. vors ander / daß sie zu Werbung deß Vngarischen Kriegs-Volcks gleichsamb gezwungen worden / mit Vermeldung die Böhmen hetten alle gütliche Mittel außgeschlagen / vnd entgegen sich Vnfriedlich erzeigt: Da köndten sie es jhres Theils [141] nicht sehen / daß die Noth so groß gewesen / daß die Werbung eines so schädtlichen tyrannischen Volcks vorgenommen werden müssen / bevorab es ja in diesem Ertz- Hertzogthumb zwar mit Rauben / Morden vnnd andern abschewlichen Vnthaten vnnd Grewel an vielen Vndersassen vnnd Innwohnern deß Landts / darunder auch vornehmer Landts Mittglieder nicht verschonet / nicht anders / als wie der Feindt so schröcklich grassiret / gar nichts vnderlassen / aber wider das jhrem diesem jhrem Vatterlandt ligende Böhmische Volck nicht gebrauchet worden weren / vnd wolten sie zwar nicht widersprechen / daß die Böhmen auff Jhrer Mayest. jhnen zugeschicktes / vnnd vor diesem in Abschrifft communicirtes Schr???iben die gütige Mittel außgeschlagen / so gar auch Jhrer Mayest. Schreiben nicht angenommen hetten. Nun were jhnen zwar die Vrsach dessen nicht bewust / es hetten aber jhre Abgesandte vom Graffen von Thurn verstanden / daß es meistes die jhnen wider den von vorigen Kay. vnd Königl. wie auch von Kayser Matthia / dessen Schreiben anzunehmen sie sich nicht geweigert / observirten vorigen stylum, gebrauchte Intitulation vervrsacht hette / also daß sie der gehörten Meynung weren / wann das Werck recht angegriffen würde / es solte die lang gewüntschte Composition einen als den andern Weg nochmals erfolgen / zumaln der Graff gegen jhren Abgesandten expressè mit hoher Bethewrung bezeuget hette / daß der Böhmen scopus zu Conservirung deß Hauses Oesterreich vnd Widerbringung der Königreich vnd Länder Wolstand / dessen sich ein König vnd Landtsfürst zu seiner selbst eigenen Reputation vnd der Vnderthanen Trost zuerfrewen / gerichtet were. Daß aber drittens Jhre Mayest. vermeldeten / die durch das Vngarische Volck diesem Land zugefügte Schäden vnd Vberlast seye wider Jhr. Mayest. gnädigsten Willen / vnd offters widerholten Befelch geschehen / deßwegen sie auch nicht allein mit denen so Schaden gelitten / ein Vätterliches Mitleiden vn̅ an den Vbelthätern vngnädiges Mißfallen / sondern auch wider die selbe vnnd deren schuldige Häupter ernstliche scharpffe auch Lebens-Bestraffung vorzunehmen befohlen / vnd daß dergleichen weder im Königreich Böheimb / noch in einem andern Landt verstattet werden solte / ernstlich verbotten hette / da hielten sie Jhre Mayest. wie dieses Orths gehörete / wol für entschuldiget / hetten auch nie geweiffelt / daß Jhrer Mayest. leyd were / wann solche oder andere Schäden / oder Verderblichkeit diesem Ertzhertzogthumb in praejudicium jhres angehenden gnädigsten Erbherren vnnd Lands-Fürsten Ertzhertzogen Alberti / Ja zu Jhrer Mayest. als welcher nach Jhrer Durchleuchtigkeit Ius successionis immediatè zustehen thete / selbst eigenen künfftigen Nachtheil zugefüget würden / jhnen aber fiel dieses beschwerlich / daß theils jhrer Mitglieder (denen doch wissend / wie besagtes Volck in der Rebellion Ann. ein tausent sechs hundert fünff / eben vnder diesen Häuptern die jhnen vorgesetzt weren / im Land gehauset vnd tyrannisirt / etliche hundert Seelen gefangen in die Türckey geführt / in die ewige Dienstbarkeit verkaufft / vnnd in jhre Grewel zugeben nicht vnderlassen) zu Heraufführung desselben gerathen / vnnd sich zur Erhandtlung solches gebrauchen zulassen / keine Abschew getragen hetten. Was aber die anerbottene Bestraffung anlangete / stünde selbige zwar bey Jhrer Königl. Mayestät / were aber dem beleydigten Theyl darumb nicht darmit geholffen / wann einer oder der ander Vbelthäter am Leben gestrafft würde: So hette man auch nicht erfahren / daß man gegen die jenigen / so zu Prün vnnd anderswo / wie wissend gewesen / mit Morden / Plündern vnnd Rauben / so jämmerlich vnnd erbarmlich gehauset vnnd von jhnen noch stündtlich beschehe / mit Straff verfahren hette / sondern weren noch darzu gleich als wann sie es gar wol / dardurch sie in so vbelem Vorsatz gestärcket worden / getroffen hetten / Jhrer Mayest. vor der Burck fürgeführet worden / vnnd were zwar / wie gehöret / nicht vnbewust / daß Jhre Mayest. zu mehrmahlen ernstliche Befehl ergehen lassen / daß solche Vnthaten vnnd Verweissungen eingestellt / vnd gute Mannßzucht vnnd Kriegs-Disciplin vnder diesem vnnd anderm Kriegs-Volck erhalten würde / daß aber selbigem nicht nachgelebet woden / das bezeugeten der Vnderthanen vnnd deß gantzen Landes tägliche grosse Lamentationes, Weheklagen vnd fliessende Thränen / vnd bringe es der Augenschein deß ruinirten verhergt-vnnd verderbten Landes selbsten mit sich / hetten auch Jh. M. wol zuermessen / daß den Ständen / solche Beschwernussen / sonderlich weil auch die Soldaten an keinem Orth nichts bezahleten / außzustehen vnmüglich fallen thäte. Daß aber Jhre Mayest. gnädigst andeuteten / daß der Confoederation halber an J. Mayest. nie nichts weder von einem noch deß andern Königreichen oder Landtständen gebracht worden / wisten sie nicht / warumb es hette geschehen sollen / angesehen eben die Confoederation / so die benachbarte Lande mit dem Königreich Böheimb einzugehen entschlossen / schon vorlängst bey Kayser Matthia zu Budweiß Anno 1614. gesucht / von Jhrer Mayest. bewilliget / zu Capitulir-vnnd ins Wercksetzung selbiger Außschuß auß den La̅den Anno 1615. auff dem General Landtag zu Prag mit Vollmacht versehen zuschicken / begehet worden / dahero sie nicht new / vnd demnach widerumb anzubringen nicht nothwendig gewesen. Daß aber Jhrer Mayest. eingebildet werden möchte / dieselbe Confoederation were exspirirt vnnd erloschen / vnd würde ein newe gesucht / da finden sie nicht / wie solches statt haben könte / sintemahl der gesambten Länder Meynung gar nicht gewesen / von derselben / ob sie gleich damahls durch etliche Räthe vnnd andere Friedhässige hindertrieben vnnd verhindert worden / außzusetzen / sondern hetten die Intention / solche auff gelegenere Zeit auffzurichten / bey sich behalten: So hetten sie auch [142] in jhrer auff Jhrer Mayest. den 25. Martii den Ständen eingehändigte Proposition gethanen Antwort / Jhrer Mayest. anzudeuten nicht vnderlassen / daß vnder anderm so vor Leystung deß Homagii zuthun erfordert worden / auch diese Confoederation ins Werck gesetzet werden müste / hetten darneben außgeführt / auff was Conditiones sie gerichtet werden solte / daß sie nicht weder dem Lands Fürsten / noch dem Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen Stände vnd jhrer Religion angesehen seye: Weren auch nochmals keines andern Sinnes / als bey vorstehender Tractation selbige auff bestimpte Zeit zu Prag / durch jhre dorthin Deputierte Abgesandte eben diese conditiones strictè in acht zunehmen: Dahero sie hoffeten / J. May. würden jhr vmb so viel desto weniger etwas widriges einbilden lassen. Die Abführung Jhrer Mayest. Kriegsvolck betreffend / vnnd daß Jhre Mayest. nicht sehen / wie solche / weil vom andern Theil / der gleichmässigen Abdanckung halber / niemahls ein einiges Gegenerbieten geschehen / Jhro allein könte auffgetragen werden / Jhro auch alle gütlliche Mittel wie jederzeit also noch sehr angenehm weren Da nun von den Ständen oder andern nur was zu Hinlegung dieser Zerrüttigkeit dienlich / vorgebracht würde / da hetten sie sich dessen zuerfrewen / sie hetten aber benebens nicht gesehen / daß denen nicht nur von jhnen / sondern auch von Churfürsten / Fürsten vnd Ständen deß Reichs / wie auch anderer Länder trewhertzig wohlmeynend / ohn Passion / auch ohne darbey Suchung einiges Interesse gegebene Gutachten / anderer weniger Privat-Consilien / die vielleicht darunder jhren eigenen Nutzen vnd Vortheil sucheten / theils sich offendirt befinden / vorgezogen worden weren / dann wie Jhrer Mayest. diß allein zu dem Ende vorgeschlagen worden weren: Also wolten sie da sie verspühret / daß es Jhrer Mayest. annehmblich were / verhoffentlich den andern Theyl darzu vemöcht / darneben Jhr. Mayest. Hochheit vnnd Reputation dermassen in acht genommen haben / daß J. M. damit zufrieden gewesen werë. Sie hetten auch fürs fünffte nie keinen Zweiffel getragen / daß Jhre Mayest. einige Vnderbrechung dero Königreich vnnd Länder Privilegien / sondern einig vnnd allein / daß Jhre Vnderthanen / bey dem / so jeglichem von Rechts / Gewonheit vnnd der Königreich vnd Länder Privilegien vnnd Freyheiten halber gebührete / rühig verbleiben möchten / entgegen alle Landverderbung / Krieg vnnd Blutvergiessen verhütet würde / suchten vnd begehrten: Doch wolten sie wünchen / daß von den Räthen vor diesem die Privilegia, Concessiones vnd Resolutiones auch also in acht genommen weren / so würde diß vor Augen schwebende Vnheil nicht erfolget seyn / hofften auch gäntzlich / wann Jhre Mayest. obbemelte Freyheiten bestätigten / daß sie es gäntzlich erhalten würden. Daß aber Jhr. Mayest. dahero nicht befinden / warumb sie zur Assecuration jhrer Personen / oder zu Rettung jhrer Weiber / Kinder vnnd Vnderthanen / Leib vnd Leben einige Defension vor die Handt zunehmen vervrsachet / da köndten sie Jhro nicht bergen / daß sie darzu nothtrünglich bewogen worden. Dann ob sie wohl selbst wißten / daß sie sich von Jhrer Mayest. weder in diesem noch anderm keiner Gefahr zubesorgen hetten / vnnd deßwegen keiner Defension bedörfftig weren: So würden aber Jhre Mayest. wann sie jhre wider die Vngarische vnnd andere im Landt ligende Soldatë eingereichte Beschwer-Schriften recht erwegen / gnädigst befinden / daß sie eben wider dieselbe / die jhnen vnnd jhren Vnderthanen so grossen Schaden zugefügt / geraubt / gemordt / geplündert / vnnd andere grewliche vnnd abschewliche Thaten getrieben / hin vnd wider im Landt Tyrannisch gehauset / auch da sie nur ein Geschrey vom Feind gespühret / die armen außgesaugten Leuth verlassen / vnnd mit dem Raub davon gezogen / sondern Jhrer Mayest. Befehl nicht gehorsamen wollen / vnd sich von jhnen fort vnnd fort / je länger sie im Landt gedultet würden / noch mehrers Landverderbens zubeförchten: So hetten sie ja anderst nicht thun können / dann sich wider solche / zu Rettung jhrer vnnd der jhrigen Leib / Leben / Ehr vnd Gut / eine Defension zuschliessen. Daß aber Jhre Mayest. meldeten / wann sie jhre Werbung einstelleten / daß sie das Vngarisch Volck nicht herauff führen lassen wolten / berichteten sie / daß solche nicht vmb die Vngarn allein / sondern auch wegen deß noch im Land ligenden / vnd noch mehr hineinziehenden Volcks / so ohn alle Ordnung vnnd Bezahlung den armen Leuten das jhrige nehmen vnnd verzehrten / nicht weniger deß Herrnlosen vnnd sich in dem Landt zusammenrottenden Gesindtleins / nothwendig für genommen werden müste / wolten anders die jenigen Mitglieder / so in jhren Häusern nicht allerdings verwahret / versichert seyn / so wisten sie also nicht / warumb eben jhnen ein so nothwendige verantwortliche Defension solte verwehret werden / da doch alle vmbligende Länder / da sie das Fewer angehen sehen / zeitlich geworben / vnnd auch da man noch verhofft / es solte die Vnruhe baldt gestillet werden / auch vor diesem also zuwerben jure naturae zugelassen gewesen / auch geworben hetten: Zu dem were offenbar / daß so wohl Geistliche als Weltliche Catholische / wie auch die Studenten / Privat-Personen vnnd Weltliche Kauffleuth / an jetzo im Landt zuwerben sich vnderfangen / da sie doch mit nothwendiger Defension sonsten gnugsamb versehen; solten nun die Evangel. Stände deterioris conditionis seyn / als sie / vnnd jhnen Ständen / welchen denen vber J. Kay. Mayest. Kriegs-Volck bestelten Obristen vnd Befelchshabern / so alle Catholisch vnd theils Außländer / zuvertrawen hochbedencklich fiel / die Defension verwehret werden wollen / wisten sie nit / wie sie solches verschuldet hetten. Betreffend sechstens daß Jhre May. zuwissen begehrte / ob solche jhre Defension / mit Jhrer M. [143] als welche sich dieser Zeit an statt jhres Vettern Ertzhertzogen Alberti jhres Landts- Fürsten zu Wien befinde / vorwisen vnnd Plenipotentz / deren sie sich gnädigst anerböthen / oder denen gesampten Ständen deß Ertzhertzogthumbs allein / oder aber nur von einem Theil derselben vorgenommen vnd ins Werck gesetzet werden solte. Da berichteten sie Jhre Mayest. was die Plenipotentz antreffe / daß sie jhr gehorsambst Bedencken in genere albereit angedeutet / aber vnderdessen were jhnen von Ertzhertzog Alberto einiges Schreiben / wie sonsten in dergleichen Fällen gebräuchlich / biß dato nicht zukommen: So würden sich Jhre Mayestät gnädigst erinnern / daß sie deroselben erst den achten Junii schrifft-vnnd mündtlich zuwissen gemacht / daß sie auff dem Landt die Defension vorzunehmen gesinnet: Wie aber negstmals protestirt / also protestirten sie nochmals / vnnd bezeugeten es mit jhren Adelichen Ehren / daß solche Defensionweder wider Jhre Mayest. noch Jhre Fürstl. Durchl. noch das Hauß Oesterreich / noch zu Vndertruckung der Catholischen / sondern einig vnd allein dahin gemeynt vnd angesehen / damit sie sich selbst / jhr Weib / Kinder vnnd Vnderthanen / wie auch jhr Ehr / Haab vnnd Güter / von denen im Land hin vnd wider ligenden vnnd durchreisenden / je mehr vnnd mehr ankommenden / grassirenden hochschädtlichen Kriegs-Volck / zulässiger Weiß retten / vnnd endtlichen Vndergang jhres Vatterlandts verhüten möchten. Weil dann Jhre May. vertröstet / wann sie die gehorsame Erklärung von jhnen hetten / so wolten sie jhre Sanfftmuth vnd Friedliebendes Gemüth sehen lassen / vnd der Liebe nach / so sie zu diesen Landen vnd dessen Ständen trügen / jhre Actiones anstellen vnd zu dirigiren wissen So bitten sie Jh. Kön. M. wolte sich zu keinem widrigen von andern bereden lassen / sondern der Länder trewhertziges Gutachten in accommodirung deß Böhmischen Vnwesens sich gebrauchen vnd die Actiones zu friedtlicher Composition gnädigst befördern. Vnd weil schließlichen bey jetzt vor der Statt ligendem Böhmischen Kriegs Volck nicht allein grosse Thewrung / sondern auch der Statt Wien merckliche vnnd höchstschädliche Vngelegenheit zubefahren / vnd die Vnsauberkeit / die bey den gesperrten Thorë sich samblete / ein grosse Infection vervrsachen möchte / so bäthen sie J. M. woltë auff Mittel bedacht seyn / wie solch Volck von dannen zubringen vnd zum Abzug zuvermögen sey. Vnder diesen Handlungen sind fast täglich Scharmützel vorgangen / von den Pasteyen in der Statt tapffer Fewer auff die Böhmische gegeben / vnnd damit viel hohe Häuser in der Vorstatt nidergeschossen vnd durchlöchert worden. Die Statt war zu Ankunfft deß Graffen von Thurn mit einer schlechten Besatzung versehen / darumb die Italianische Kauffleuth ein Cornet Reuter außstaffirten / die nechste Besatzungen vmb die Stat wurden auch hinein geholet / vnnd ein Regiment Studenten so sich freywillig darzu / ohne Sold / gebrauchen liessen außgerüstet / darüber der Graff von Altheimb zu einem Obristen verordnet wurde. Viel bemüheten sich wie sie die Sachen beylegen vnd eine Vergleichung mit dem Graffen von Thurn treffen möchten. Als aber also alles in höchster Vnruhe vnnd der Wiener Sachen sehr gefährlich vnd zweiffelhafftig stunden / wurde vnversehens der Graff von Thurn durch die Manßfeldische Niderlag / von deren wir hernach sagen wollen / von der Belägerung abgezogen / daß er vnverrichter Dingen sich wider nach Böhmen wenden muste. (Wien.) Es ist die Statt Wien die Hauptstatt in dem Ertzhertzogthu̅ Oesterreich. Ward vor d??? Geburt Christi von den Polen / Reussen vnnd Wenden erbawet vnnd bewohnet / nach denen die Boij / Senones vnnd andere gefolgt: Sie wirdt in Windischer Spraach Wydme genandt / vnnd bey den Türcken Betz / ist ein fast berühmbte Statt / an der Thonaw gelegen. Ist Anno Christi 464. von dem Heyligen Severino zum Christlichen Glauben gebracht / der auch Anno 466. ein Bistthumb alda auffgerichtet: Anno Christi 550. ist sie geschleiffet worden / vnd wüst gestanden biß auff das Jahr Christi 1150. da ward sie wider erbawet / war jederzeit der Römischen Kayser von dem Hauß Oesterreich beständige Wohnung. Ist wegen jhrer gewaltigen dicken Mawren / hohen vnd starcken Thürn / tieffen Wassergräben vnnd dicken Wall fast vnvberwindtlich / vnnd wird demnach billich für eine Festung vnd Auffenthalt der gantzen Christenheit wider den Türcken gehalten: Die Vorstätte sind weit vnd groß / die Bürgers Häuser auff das aller stattlichste erbawet / mit schönen Gemälden gezieret vnnd sehr hoch auffgeführet / alle Kirchen auß schönen Quaderstücken erbawet / vnnd mit gewaltigen Kunstreichen Seulen gezieret: Die Weinkeller in der gantzen Statt dermassen tieff vnnd groß / daß männiglich darfür helt / es sey diese Statt nicht weniger vnder die Erden hinnabwerts / als auch vber dieselbige vnnd in die Höhe gebauwet / die Gassen vnnd Strassen sind mit den aller härtesten Steinen gepflastert / also daß jhnen leichtlich kein Führ der schweren Last-Wägen schaden kan. Es hat ein treffliche hohe Schul alda / welche Anno 1239. Kayser Friederich gestifftet / die hat hernach Ertzhertzog Albertus im Jahr 1356. wider ernewert / auch sonsten viel an der Statt verbessert / selbiges aber ward durch die vnder den Studenten nachmahls entstandene Auffruhr samptlich wider vmbgekehret vnd verstöhret / Anno 1366. ward die Schul trefflich gemehret / durch Hertzog Rudolphum dem 4. Ertzhertzogë / zu welches Zeiten auch der herrliche Thurn vnd Schnecken am Münster auffgerichtet sind. Etliche melden / sie seye 2. Jahr eine Freystatt vnd vnder dem Reich gewesen / vnd Kay. Fridrich dë 2. vbergeben worden / seiner Trew vnd Dienste halbë / so er dem Römischen Reich erwiesen. Es haben auch die Kauffleut vnd Klämer vom Jahr 1200. sich nach
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vnd nach gen Wien verfüget / vnd angefangen zu handtieren / also daß es nunmehr darzu kommen / daß es für ein fast berühmbte Kauff-vnnd Handelsstatt weit vnnd breit / von Niderlag mancherley Güter gehalten wirbt. (Regiments Ordnung.) Es macht aber diese Statt am allermeisten berümbt die Türckische Belägerung / welche sie im Jahr 1529. mit sehr grosser Tapfferkeit vnnd Mannlicher Gegenwehr außgestanden / vnd der Türcken bey 80000. erleget. Es sind in der Statt täglich zwölff Magistratuz oder Räthe / die alle Sach verhören / vnd nach jhrem Rechten vnd Gesetzen schlichten / deren vier sind geistlich / als der erste deß Episcopi Officialis oder Bischoffs von Passaw / der ander deß Offcialis Episcopi oder Bischoffs zu Wien / der dritte deß Capituls der fürnembsten Kirchen / vnnd der vierdte der Rector der Vniversität. Die andere vier sind die Statt Räch / vnd dann die vier letstte ausserhalb der Statt / vnder welchen allen der jenige / so das Regiment genennet wird / vnnd bey welchem sich alle Inwohner deß Vnder Oesterreichs Rechtens münssen erholen / der fürnem̅ste ist: Den nechsten vnd fürnembsten nach diesem nennet man den Fiscum oder Cammer / vor welchem alle Rechnungen der Provintzen gelangen: Die vbrige sind diesen jetztgemelten vnderworffen / darff derowegen von denselbigen zu den beyden fürnembsten appelliren / als der Rath der Provintzen mit seinen Marschalcken / der Provintzen Ordinari oder verordnete / der Statt Rath mit seinem Bürgermeister / das Statt-Schultheissen Ampt / das Zollgericht / das Praetorium, der Kanffleuthe / so insonderheit der Handgraviat genennet wird. Es haben die Ertzhertzogen zu Oesterreich sehr grosse Freyheit / vnd ein ewig Lehen / dargegen kein Römischer Kayser / noch anderer Potentat / handeln darff / sind auch nit schuldig auff die Reichstäge zukommen / sie thun es dann gern. Was massen König Ferdinandt die Vollmacht / so er von Ertzhertzogen Alberto / wegen Vbernehmung deß Regiments in den Oesterreichischen Landen / empfangen / den Oesterreichischen Ständen vorgelegt / vnd darauff die Huldigung begehrt / vnd wie sich die Stände vnder der Enß darauff resolvirt / ist hiebevor gemeldet worden. (Oesterreich vndernehmen sich der Administration deß Landts.) Hierauff nun haben die Evangelische Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich zu solcher begehrten Huldigung / weil sie zu Königs Ferdinandi Regierung / wegen dessen so hiebevor in Steyermarck vorgangen / schlechten Lusten hatten / keines wegs verstehen wollen / auch sich deß Landes Administration vnd Regiments selbsten angemasset / mit vermelden / daß jhnen solches / Krafft alten Herkommens / so lang gebührete / biß sie einem künfftigen Herrn vnd Landts-Fürsten gehuldiget / vnnd jhnen von demselben jhre Privilegia bestättiget seyen. Als nun König Ferdinandt Ertzhertzog Albertum von diesen Dingen berichtet / ist selbiger damit (Ertzhertzogs Alberti Schreiben an die Oesterreich-Stände ob der Enß.) Vbel zufrieden gewesen / vnd den Ständen / nach dem er etliche Schrifften mit jhnen gewächselt / vnder dato den 5 Julii also zugeschrieben; Er were nicht allein von seinem Herrn Vettern König Ferdinando berichtet / sondern jhre selbst eygene Schreiben brächten es auch also mit/ [145] welcher gestalt sie sich gegen Jhr. Königl. Würde / seinem Vollmächtigen Gewalttrager nicht allein der Erbschuldigung halben gegen Zuversicht verweygern theten / sondern auch die Lands Administration jhres Gefallens an sich gezogen / die Landshauptmannschafft vermeyntlich erseztt hetten / vnd Jhre Königliche Würde / weder in einem noch dem andern erkennen wolten / mit mehrerm empfindlich vernommen: vnd komme jhm dieses jhr Eigensinniges Verfahren vmb so viel desto mehr gantz frembd für / weil sie jhn für jhren Erbherrn in jhren Schreiben gehorsamb st erkenneten / vnd zu jhrer Schuldigkeit sich gar zierlich erböthen / vnd dannoch auff beschehene Communication seiner auff Jhr. Königl. Würden gefertigten Plenipotentz / darinnen er jhnen sein gnädigste Meynung genugsam eröffnet / bey jhnen keine Parition erfolget / sondern sie viel mehr durch gedachte jhne vermeinte Bestellung jhnen die Gedancken machten / als ob sie jhm mit Worten viel schönes einbilden / in den Wercken aber auff jhr mit den Böhmen / vnwissend jhres Erbherrn eingangene Vnion sich verhassen / jhme wenig zu Willen seyn / vnd seinem hoch löblichen Hauß selbsten Leges geben vnd vorschreiben / vnd jhr eygene Richter / zu jhren angemasten Praetensionen seyn / vnd allein / wie in allen jhren Schrifften vngeräumbter massen verfasset / was ohne jhren Rath / Wissen vnd Willen geschehen seyn solte / versehë / aber von seinen / als jhres Erbherrn / vnd dessen vollmächtigen Gewalttrager / auch ohne das nechsten vnlaugbaren Successoren vnnd fünfftigen Erbherrn Rathnussen vnd Willen nichts wissen wolten: Auff welche weitaußsehende ding jhme zwar wol ein wachendes Aug zu haben / vnd hette es jhnen derhalben hiemit / wie er es meynete / vor Augen stellen wöllen / gnädigst vnd ernstlich befehlende / so wolten gegen jhme vnd Jhr. Königlichen Würden / an seine Statt / auch ohn weitere Weygerung / Auffzug vnd Maßgebung / zu der schuldigen Erbhuldigungs Gebühr schreiten / von der Böhmischen Vnion vnd vermessenlich ergriffenen Lands Administration abstehen / was bey derselben von jhnen schädlichers vnd verkleinerlichs fürgenommen worden / alsbald repariren vnd abtragen / vnd vnnötiger Sorg wegen der Strittigkeiten vnd Vergleichs zwischen Jhr. Kön. Würden vnd den Böhmen geübriget seyn / damit er nit auff den widrigen Fall auff andere Weg vnnd Mittel zu Widerbringung schuldigen Respects vnnd Gehorsambs zu gedencken verursacht würde / sc. Inmittelst haben zu justificirung jhres Fürnehmens mehr gedachte Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Ens ein Bericht außgehen lassen / wie es von vralten Zeiten hero auff Absterben vnnd Veränderung der Landsfürsten vnd Ertzhertzogen auß Oesterreich / biß zu würcklicher Antrettung folgenden Erbherrns vnd geleysteter Huldigung mit Administration deß Lands gehalten worden: So also gelautet: (Bericht der Oesterreichischen Stände Ob der Ens / wie es hiebevor bey Absterben der Landsfürsten mit der Administration deß Lands gehalten worden.) Als Anno 1246. oder / wie etliche setzten 1248. Hertzg Friderich zu Oesterreich / welchë man den Streittbaren genennet / der letzte auß den a???en Marggraffen von Oesterreich / mit Todt abgangen / hetten die Stände (vngeachtet Marggraff Herman von Baden / im Namen seiner Gemahlin / als einer gebornen Hertzogin auß Oesterreich auch hierumb sich angemeldet) an das Römische Reich vmd einen tauglichen Regenten selbst angesucht / der jhnen auch mit Hertzog Ludwig auß Bayern gegeben worden. Als aber dieser Herr die Lande wegen seiner stätigen Abwesenheit vernachlässiget / hette die Landschafft obgedachten Marggrassen herzu gezogen. Nachmals als in Anno 1250. dieser Marggraff mit Todt abgangen / vnd König Ottacker in Böheim sich zu deß obgemeldten Hertzog Friderichen deß letzten leiblichen Schwester verheurahtet / vnd hier durch in Hoffnung der Landschafft / daß er als ein mächtiger Potentat / den Vngarn / welche damahls Oesterreich hart angefochten / desto bessern Widerstandt thun möchte / in das Land vnd Regierung kommen / darinn aber also tyrannisiret / daß nach der Königin seiner Gemahlin Ableiben / die Landschafft verursacht worden / vom Römischen Reich Hülffe / vnd wider einen Landsfürsten zu begehren: Ist jhnen solches ohne alles Bedencken vom Keyser Rudolpho dem Ersten widerfahren. Darauß dann folge / daß da die Landschafft nicht hette das Recht gehabt / bey diesem Interregno vnd Vacantz das Land zu administriren / hette das Reich nicht so leichtlich / allein auff der Landschafft Begehren / jhnen mit einem Herrn willfahret. Vnd da sie kein vralt befreyetes Herkommen gehabt / hette sie weder Marggraff Herman anfangs vmbgehen / noch jemandt anderm die Regierung auffzutragen begehren können. Nachdem Keyser Rudolph (fürnämlich mit Hülff vnd Beystand der Landschafft) König Ottackern in Böheim vberwunden / vnd auß dem Landt gebracht / vnd sein Abzug wider ins Reich angestellet / doch seinen Sohn Albrecht den Erstë / biß auff weitere seine vnd deß Reichs Verordnung zum Statthalter verordnet / seyen zwar auff dem angestellten Reichs Tag zu Augspurg die Hertzogen auß Bayern sämptlichen erschienen / vnd begehret / jhnen die Oesterreichische Lande zu Lehen zu geben / mit Einführung stattlicher Vrsachen / derentwegen sie vor andern den Zutritt haben solten. Es were jhnen aber solches deren Vrsachen abgeschlagen worden / daß auß Oesterreich eine Bottschafft gleich damals auch auff dem Reichs Tag erschienen / mit gehorsamen Anruffen vnd Bitten / jhnen gedachten Albertum nicht allein zu confirmiren / sondern auch zu einem ordentlichen Herrn zu geben / mit grosser Außführung seiner sondern Qualitäten vnd Tugenden / welche gute Affection Chur: vnd Fürsten zu Gemüth gefaßt / vnnd Alberto vor Bayern die Lande verliehen. Den auch hierauff sein Vatter Rudolphus der Erste / mit ansehenlicher Begleytung eingeführt / auch mit einer schönen Rede / wie die Oesterreicher seine Jugendt vbertragen / vnnd in Acht nehmen solten / erinnert / [146] vnd vermahnet / die junge Printzen selbsten zu vnterweissen / wie er sich in genere & particulari gegen den Landen verhalten solte. Wie nun Anfangs die Landschafft zu Einführung Rudolphi I. vn̅ seines Sohns Alberti I. in die Oesterreichische Lande Vrsach vnd Gelegenheit geben / auch das jhre mit Gut vnd Blut trewlich beygesetzt / also hetten dieselbe sich auch / so wol als dero hochlöbliche Nachkommen vnd regierende Landsfürsten / nicht allein in allen hochwichtigen Sachen / der Lande Regierung vnd Wolfahrt betreffend / jhrer getrewen Landschafft Rahts vnd Gutachtens jederzeit gebraucht / vnd ohne dieselbe nichts geordnet / wie solches auß erstgedachtes Keysers Rudolphi I. auffgerichtem Landfrieden zu Wien / 3. Non. Novembris, 1276. vnd folgender regierender Herren vnd Landsfürsten eigene Brieffliche Bekandtnussen (darinn allenthalben mit außdrücklichen Worten deß Rahts vnd Bewilligung maturi & deliberati consilii Principum, Praelatorum, Comitum & Baronum, &c. meldung geschehe /) in Anno 1362. 1364. 1366. 1406. 1461. vnd folgends nach vnd nach biß auff jüngst abgeleibte Keyserliche Majestät / Krafft deren Sechszehenhundert vnd dreyzchen Jährigen Resolution erscheine / vnd sich erweise: sondern so offt sich auch begeben / daß nach tödlichem Abgang deß regierenden Landsfürsten / entweder desselben hinderlassene Kinder vnd nechste Successores noch Vnvogbar / oder da sie gleich bey jhren völligen Jahren / doch Mangels / oder Abwesenheit halber / oder da sie sonsten vntereinander strittig vnd vnverglichen gewesen / befinde sich daß die Administration vnnd Handlung deß Lands Nohtdurfft niemandt anders als die Landschafft gehabt. Inmassen solches auß dem zusehen / daß als nach Ableiben Hertzog Friderichen deß Schönen genandt / Hertzog Otto als ältester Bruder / folgen solte / vnd aber derselbe die Landschafft etwas alber dauchte / daß sie Hertzog Albrechten den jüngsten Bruder / so ein kluger Herr war / jhm an die Seiten gestellt / ohne dessen Vorwissen vnd Rath Hertzog Otto nichts thun dörffen / so er auch ohne Widersprechen angenommen. Also de in Anno 1385. Hertzog Leopold gestorben / were zwischen seinen verlassenen Söhnen vn̅ Hertzog Albrechten ein Vertrag gemacht worden / daß Hertzog Albrecht sie vnderhalten solte / biß jeder sechszehen Jahr alt / nach solcher Zeit / wann jeder sein Theil haben wolte / solten die Landherrn beyder Theils das beste darbey thun. Ingleichem als Hertzog Albrecht der vierte gestorbë / vnd ein einigen Sohn Albertum den fünfften noch Vnvogbaren hinderlassen / hetten die Stände denselben zu jhrem Herrn angenommen / vnd ein Ordnung wegen seiner Vormundschafft gemacht / dieselbe seinem Vettern Leopoldo / als dem ältesten auff vier Jahr lang zugesprochen / doch daß er Leopoldus sie die Landschafft mit einem Reverß versorge / daß wann die Jahr herumb / er ohne Verzug das Land zu Oesterreich Vnder vnd Ob der Ens jhrem jungen Herrn abtretten wolte. Ob nun wol Hertzog Ernst / als deß Leopoldi dritten Bruder mit solcher Ordnung nicht zufrieden gewesen / vmb daß er neben seinem Brudern nicht zugleich zu der Vormundschafft zugelassen / auch vngeachtet seines Erbietens / daß er der Landschafft gemachten Ordnung vnd Bedingnuß nicht weniger / als sein Bruder Leopold nach geleben wolte / dannoch bey der Landschafft nichts erhalten mögen. Letztlich were auff Bischoffen von Passaw vnd Herrn vnd Ritter Vnter vnd Ob der Ens auff 16. Personen / vnd König Sigismunden in Vngarn zu Hinlegung solches Streits compromittirt worden: welcher König Sigismund der Landschafft Außspruch vnd Ordnung zu Kräfften erbotten / auß dem außtrücklich angezogenen Fundament / weil sie die Landschafft das alte Herkommen / vnd Recht zur Gnüge erwiesen. Vnd hernach als auch dieser Albrecht (so Römischer Keyser worden) ohne Kinder Anno 1439. gestorben / hette sich Hertzog (hernach Keyser) Friderich vnd Hertzog Albrecht (als welche sonsten die nechste Successoren vnd Erben gewesen weren) sich der Landen Regiments vnd Verwaltung halben bey den Ständen angemeldet. Weil aber Keyser Albrecht nicht allein ein ordentlich Testament gemacht / sondern auch sein Gemahlin schwangers Leibs verlassen / daß Hoffnung eines jungë Landsfürsten von jhme vorhanden gewesen / hette die Landschafft sich zusammen gethan / vnd der Bischoff zu Freysing / Bischoff zu Passaw / vnd andere Stände Vnder vnd Ob der Ens zu Wien zu Wien zusammen kommen / vnd darauff Keyser Albrechts Testament / vnd gedachter Hertzog Friderichs vnd Hertzog Albrechts Werbung angehört / darüber auß den vier Ständen etliche benennet / welche die Sachen berahtschlagen / vnd sich vergleichen solten / welcher der Landschafft Außschuß gedachtes Keyser Albrechts Testament / deß Hauses Oesterreich vnd Lands Freyheiten vnd andere Notturfft ersehen vnd erwogen / vnd darauff Hertzog Friderichen / biß die schwangere Königin gebähre zum Verwalter mit gewissen Bedingen angenommen: darunter bey dem vierten Articul sonderlich versehen / daß er Hertzog Friderich nach der Landleute Raht / so auß den 4. Ständen genommen worden / alle Sachë deß Lands handeln / auch Pfleg / Gericht vnnd Empter mit eingesessenen Amptleuten ersetzen solte / wie herkommen / welches er auch also / ohne Verweygerung angenommen / vnd würcklich vollnzogen / also daß auch die Landschafft neben jhm einë Schlüssel zum Schatz Gewölb gehabt / vnd behalten hette. Vnd als im folgenden 1440. Jahr dieser Hertzog Friderich zum Röm. Keyser erwöhlet wordë / vnd deßwegë nach Franckfurt vnd Aach gereyset / hett der Bischoff zu Freysing / Bischoff zu Passaw / vnd alle Graffen / Herrn / Ritter vnd Edelleut vor sich ein Landfrieden auffgerichtet / wie das Land regieret / vnd ein Land dem andern zu Hülffe kommen / auch sonsten die Justis administrirt werden solte / allermassen solchs im Vertrag zwischë Keys. Fridrichen vnd der Landschafft / An 1439. versehë: [147] 1619. darinnen begriffen / das zwar der Landsfürst / nach der gefampten Landschafft oder Landleute / Praelaten / Herrn / Ritter / Knechte vnd Stätte Rath / alle Sachen deß Lands bestellen / vnd auß einem Mann ersetzet werden solte / sc. vnd vnter andern stünde / sie (die obbemeldte Landstände) hette auch vor sich genommen die Freyheiten deß Hauß vnd Fürsten von Oesterreich / darzu die Theil Brieff vnd Ordnung Brieff / wie es zwischen jhnen / jhren Erben vnnd Landleuten mit der Regierung vnd in andere Weg bleiben vnd gehalten werden solte: welches auch der Keyser zu seiner Widerkunfft nicht allein nicht verworffen / sondern auch würcklich darob gehalten hette. Vnd obwoln hernach Jhrer Majestät (ohne Zweifel durch widerwärtige Rähte) eingebildet worden / wie der Landsfürstlichen Reputation gemäß / für sich selbst ohne zuthun der Stände die Regierung in Abwesenheit anzustellen: Derentwegen er im zwölfften Jahr hernach bey fürgenommener Reyß nach Rom ein Verwesung deß Lands / zwar auß dem Mittel der Landleute / aber mit Vorwissen vnnd Raht der Landschafft auffgerichtet / seyen solche hohe Beschwerungen darauß erfolget / daß da gleich Jhr. Keyserl. Majestät das Mittel gesucht / daß sie auß den Ständen ein fürnehmes Glied zu der Verwesung ziehen wöllen: jedoch hette dasselbe der Vrsachen sich nicht gebrauchen lassen wöllen / daß solches wider die Gewonheit deß Lands / nicht mit Rath der Stände fürgenommen / als deme deß Vatterlands befreytes altes Herkommen höher / als sein eigene Ehr angelegen gewesen. Auß welchem hernach der beschwerlichen Händel einer erfolgt / als jemals in Oesterreich sich zugetragen: daß sich nämlich die Stände mit Vngarn / Mähren / vnd theils Böhmen zu S. Martinsberg verbunden / in welcher Bündnuß der fürnembsten Articul einer gewesen / daß Jhr. Keyserl. Majest. ohne Willen deß Lands die Regierung angestellet / vnd dem Land-Frieden zuwider gehandelt hette. Darauß dann offenbahr / daß die Stände vor Vraltem nichtallein auff Absterben deß Landsfürsten / die Lands-Administration hergebracht / sondern auch der Landsfürst in seinem Abwesen mit der Landschafft Raht die Bestellung zuthun schuldig seye. Wie nun auch König Ladislaus vnd regierender Landsfürst mit Todt abgangen / vnd keinen Leibs Erben verlassen / were von beyden Landen Vnter vnd Ob der Ens ein Landtag zu Wien gehalten worden: Darauff erstlichen Keyser Friderichs Bottschafften erschienen vnd begehrt / jhn als den ältesten Fürsten von Oesterreich / ohn alle Irrung vnd Außzug / auch ohn alle Verwahrung vnd Fürgeding zuzulassen / mit dem Erbieten / daß er sich mit seinem Bruder Hertzog Albrechten vnd seinem Vettern Hertzog Sigismunden / jhrer Erblichen Gerechtigkeit wegen / vergleichen wölle / er wölle auch die so im vergangenen Läufften wider Jhre Majestät gehandelt / perdoniren / vnd die Freyheiten vnnd Herkommen den Ständen bestättigen vnd halten: Dargegen Hertzog Albrecht vnd Hertzog Sigismund auch jhre Gerechtigkeit eingewendet / vnd begehrt Keyser Friderichen zu vor nicht einzulassen / ehe er sich mit jhnen verglichen hette: Ingleichem hette auch die Verwittibte Keysein / wie auch Hertzog Wilheim zu Sachsen im Namen seiner Gemahlin Anna (als deß Verstorbenen Königs Ladißlai leiblichen Schwester) vnd die Böhmische Gesandten auff Keyser Friderichs Seiten / jhr habende Ansprüche eingebracht / vnd weil männiglichen in Auffsehen vnd Wartung gestanden / was die Oesterreichische Stände den anmeldenden Herrn für Bescheidt vnd Antwort geben würden / auch Hertzog Albertus sich etwas vngedultig erzeigte / vnd allerley lediges Gesind im Land zusammen suchte / vnd dahero die Stände / nach fleissiger Erwegung / vnd vieler Vnterhandlung gesehen / daß die gütliche Vergleichung nicht verfänglich seyn wöllen / hetten sie die Burgk zu Wien eingenommë / vnd mit Volck besetzt / die Keyserl. Majestät in der Müntzgassen in Peter Strassers Hauß: die Keyserin Leonora in der Stegerischen Behaussung / Ertzhertzog Albrechten in der Pragerischen Behaussung / vnd Ertzhertzog Sigismunden in Lorentz Heyders Behaussung losiert / biß doch letztlich die Vergleichung dahin geschehen / daß Keyser Friderich das Land Vnter der Ens mit gewissen Conditionen / Hertzog Albrecht aber das Land Ob der Ens auff drey Jahr lang haben solte: Vnd da sie sich in denen drey Jahren nicht vereinigten / daß die Landschafft Macht vnd Gewalt hette / sie darumb nochmalen in der Güte mit jhrem Wissen vnd Willen vberein zu bringen / oder da das nicht seyn möchte / solches mit jhrer Rechtlichen Erkandtnuß thun / darbey es gäntzlich verbleiben solte. Vnd darauff hette Hertzog Albrecht das Land Ob der Ens mit einem Reverß angetretten Folgends als im Decemb. deß 1463. Jars auch Hertzog Albrecht mit Todt abgangë / hetten die Stände Vnter der Ens zu Heytersdorff / die Ob der Ens aber zu Lintz einen Landtag gehalten: Darauff Keyserliche Majest. vnd Hertzog Sigismund auch erschienen / vnd beyde die Stände der Succession vnd Huldigung halber ersucht. Darauff die Stände sich erklärt / daß ob jhnen wol einem so wol als dem andern zu gehorsamen nicht zuwider / so erregten sie doch / daß jhr voriger Herr Hertzog Albrecht deß Keysers leiblicher Bruder gewesen sey / dahero der Fall auff Jhr. Keys. Majest. gehöre / doch daß auch Jhre Majest. die Landschafft dargegen hielte / wie er jhnen / als seinë getrewen Vnderthanen schuldig / vnd von Alters Herkommen / auch der Landschafft durch Georgen von Volckersdorff zugesagt vnd vertröstet / daß also zum dritten mahl dieser Keyser Friderich die Gubernation von der Landschafft begehrt hette. Als Keyser Maximilianus der Erste / den 12. Januarij / Anno Tausendt fünffhundert vnd neunzehen / zu Welß mit Todt abgangen / hetten seine hinderlassene daselbst anwesende Rähte vnd Testamentarii die Landschaft Ob der Ens alsbaldt den folgenden dreyzehenden Januarij durch Schreibë erinnert / mit der Andeutung / daß [148] Jhre Keys. Maj. ein Testament hinderlassen / auch varinn vnter andern die Verordnung gethan / daß die Regiment / Hauptleute vnd Beampten in jhren Regierungen vnd Verwessungen nach jhrë Ordnungë vnd Gewaltë bleiben soltë / biß auff fernere Versehung Jhr. Maj. Söhne. Dessen hette auch die Regierung von Wien auß die Stände sub dato 21. Ianuarii, 1619. in gleichem berichtet / auch darneben Georgen Sigharden / Vitzthumb ob der Ens / Erasmum Baumkirch / vnd Eberharden Marschalcken mit Credentzschreiben vnd Instruction auff den damaligen Land Tag abgeordnet / vnd ???en Ständen erstlichen Jhr. Majest. tödlichen Abgang fürtragen lassen: zum andern / daß Jhre Majestät in dero Testament verordnet / daß dero Leichnam zur Newstatt solte begraben werden. Zum dritten / daß sie dero Enckeln König Carolum V. vnd Ferdinandum zum Erben eingesetzt. Zum vierten / auch befohlen / daß vnter dessen all Jhrer Majest. Regiment vnd Beampten in jhren Stellen bleiben solten. Zum fünfften / daß auch sie die Regierung gedachte Herrn Brüder vnd Erben alsbaldt berichtet / vnd beneben der Land gehorsamb Gemüth / auch daß sie jetzt einen Land Tag vnd Versamblung der Landschafft fürzunehmen / selbst angemahnet / mit deren Erinnerung / daß sie sich jhres Beywesens bey diesen Landen vereinigen vnd vergleichen solten. Zum sechsten ermahnet / daß die löbliche Stände eine Sendung in Hispanien vnd Niderland zu jhren Erbherren fürnehmen solten. Zum siebenden / vnd damit hierzwischen in deren Abwesen / vnd eher andere Ordnungen fürgenommen / gute fruchtbare Regierung gehalten / die Land vor Einzug vnd Vergwaltigung verhütet blieben / wölle die Notdurfft erfordern / daß der Articul die Rüstung betreffendt / sampt andern Articuln diesen Sachen anhängig / vnd zu Inßpruck jüngst beschlossen / endlich vnd gewißlich vffgerichtet / vnd damit nit verzogen würde / dardurch ein Land sich jhrer Hülffe gegen einander / wo sich ein Noch zutrüge / vertrösten / vnd darauff verlassen möchte. Zum achten / daß sie gute Kundschafft bestelleten / vn̅ daß ein Landschafft mit sampt dem Hauptmann rahtschlagte / vnd gute Ordnung fürnehme / wo etwan ein Einzug beschehe / demselben in Eyl zu widerstehen. Zum neundteit / daß auch wegen der gefährlichen Läuffte die Landschafft einen Außschuß erkiese / der / wann er beschrieben / bey dem Regiment erschiene / vnd die Notdurfft rahtschlagte. Zum dritten / daß sie sich mit Büchsen Pulffer vnd allerley Notdurfft versehen. Also schrieben auch die Vnter Enserische Stände / den 10. Februarij / vnd schickten mit die Ordnung / welche sie in jhrem Landtag geschlossen / ermahneten auch diß Landt zu gleicher Fürsorg / vnd daß sie für eine Notdurfft hielten / daß alle Fünff Nider Oesterreichische Erbland auffs erste zusammen kämen. Ingleichem schickten die Stände in Steyer ein eigenen Abgesandten / Bernharden von Teuffenbach / solcher Zusammenkunfft halber. Dieselbe were auff Montag nach Invocavit nach Bruck an der Muer angestellt worden / da auch ein sonderbahr Libell / wie es mit der Lands-Defension gehalten / vnd die Bestellungen in den Landen biß auff Zukunfft der Erbherrn angestellet / auch Sendung an Jhr. Königl. Majest. in Hispanien vnd in die Niderland abgefertiget werdë solte. Vnd hetten die Stände deß Lands ins gesampt eine Ordnung vor sich selbsten / wie sie es dem alten Herkom̅en gemäß / vnd dem Landt zum nutzlichsten befunden / auffgerichiet / nach welcher der Landhauptmann / vnnd die jhme auß den vier Ständen zugeordnete Landrähte (welche zugleich neben den andern Beampten im Landt / in der Stände Pflicht genommen worden) deß Lands Notturfft mit Defensions Anordnung / mit Verwesung der Cammergüter / Administrirung der Justitz / vnnd allen andern Sachen würcklich an sich genommen / vnd verrichtet / wie die von jhnen außgefertigte Befelch / vnd vnterschiedliche Verordnung vnd Gerichtliche Erkandtnussen außwiesen: were jhnen auch von männiglichen / hohes vnd niedern Stands / willig parirt worden. Vnd befinde sich im wenigsten nicht / daß solche jhre vorgenommene Ordnung vnd Handlung jemahls vnrecht geheissen / oder das geringste / so solche gante Zeit durch vorgangen / gehandelt / erkennet vnd befohlen worden / für vnkräfftig angefochten / auffgehaben / oder einige Incompetentz praetendirt worden were: zugeschweigen / daß man sich einiger Straff deßwegen zu besorgen gehabt hette. Dann obwol Jhr. Keyserl. Majestät in jhrem / der Land Gesandten in Hispanien gegebenen Bescheidt vermeldeten / daß dieselbe besser gethan gedünckt / sie hetten an die Nutz vnd Renntgericht / Obrigkeit vnd andere Regalia, jhren Fürsten vnd Herren zugehörig / auß jhrem Rath / keines wegs Hand angelegt / noch die Form deß Regiments von Weyland Keyser Maximiliano gesetzt / vnd durch Jhr. Keys. Majest. Testament für gut angesehen / auß etlicher eigener Gewalt verwandelt: So setzten doch Jhre Majestät die Vrsach hinzu: nämlich weil Keyser Maximilianus I. in seinem Testament anderst verordnet / darauß vielmehr erschiene / daß / wann es ausser dessen gewest were / daß sonsten die Landschafften gar nicht vnrecht gethan hetten. Wie dann auch Jhr. Keys. Majestät damahls noch keinen Bericht der Landschafften alten Herkommens gehabt. Vnd weil die Gesandte sich damals entschuldiget / hette es Jhre K. Majest. auch bey der Entschuldigung bleiben lassen / vnd durch jhre im folgenden Jahr herauß verordnete Commissarios, de???ten auch durch die Stände alles was fürgangen / de novo erholet / vnd die Vrsachen / warumb es geschehen / angedeutet / die Huldigung nicht allein ohne allen Verweiß / Cassir: oder Auffhebung angeregter Handlungen auffgenommen / sondern auch mit Confirmirung der Freyheiten / vnd Auffnehmung der Raitungen / denen von der Cammer Gefäll Einnahmen vnd Außgaben halber verfahren. Ob auch wol auff Antrettung Keysers Ferdi [149] nandi Regierung vnter der Ens gegen etlicher Landleuten Straff fürgenommen worden / so were doch solches (wie die Keyserl. Schreiben / auch Klag vnd Sententz deßwegen ergangen / außwiesen) nicht so sehr der angestellten Ordnung halber / als anderer mehr Verbrechen wegen geschehen / vnd allein wider die / welche die Keyserliche Schreiben vndertruckt / vnd hinderhalten / in Jhr. Keyserl. Majest. Namen Müntz geschlagen / von Jhrer Majest. schimpffliche Reden außgeben / die Keyserliche Rähte / zuwider dem Keyserl. Testament schimpfflich tractirt / vn̅ gar auff Königliche vnd Landsfürstliche Commission nicht / wie die andere Land / zu der Huldigung sich erklären wöllen. Wie sie dann auch nicht von Jhrer Majestät / sondern der laedirten Regierung / die sich fürnämlich auff vielgemeltes Testament sundirt / angeklagt worden. Dergleichen doch weder in diesem noch den andern Landen / da gleichfalls die newe Ordnung gemacht vnd gehalten worden / nicht gesucht: ja die allerwenigste Straff niemand weder gedröwet noch auffgelegt worden: vnd deßwegen sich auff den gegenwärtigen Fall / da vorderst weder Testament / noch solche Vergleichung / wegen Continuation der Regierung vnnd Empter vorhanden weren / sich ziehen liesse. Nach Keyser Ferdinando hette sich kein Fall mehr begeben / da die Landschafft sich der Administration füglich hette annehmen können / weil so wol Keyser Ferdinand / als Maximiliani deß Andern junge Herrschafften vnd Söhne / vnd zwar dieselbe beygestandenen Jahren (Ja die bereit zu Römischen Königen erwöhlet gewesen) verlassen / auch dieselbe noch in jhren Lebszeiten nicht allein dem Land vorgestellet / sondern auch zu der Regierung gezogë / welche im gegenwärtig / derentwegen kein Vrsach / warumb jhnen die Stände nicht alsbaldt gleicher gestalt / wie nach Absterben Keyser Friderichs / seinem Sohn Maximiliano dem Ersten / geschehen / gehuldiget. So were auch die Cessio von Keyser Rudolph dem Andern auf Keysern Matthiam mit der Lande Consens vnd Bewilligung / ja auff jhr selbst Begehren vnd Zuthun geschehen. Gleichwol auch Jhre Majest. die Land Justitz vnd Cammer Empter / theils von newë / vnd zwar nach der Land Stände Begehren vnd Willen bestellet / vnd denen / so verblieben / von newem die Administration / zu Anzeigung daß mit Veränderung deß Landsfürsten / auch jhre Officia expirirt, anbefohlen / von newem bestellt / vnd so wol die Verwaltung der Landhauptmannschafft als den Landrähten de novo die Gerichtliche Handlungen anbefohlen. Vnd so dann nicht allein mit angezogenen vielen vnterschiedlichen Actibus erwiesen / daß auff Absterben oder Veränderung eines regierenden Landsfürsten / auff desselben hinderlassenen Rähte vnd Beampten Gewalt vnd Verwaltung auffhörete / vnd demnach die Administration biß auff die Huldigung eines angehenden Landsfürsten in der Lands Stände Händen jederzeit gewesen: Sondern auch eben solches durch die nechst abgeleibte Keyserl. Majestät vnd dero geheime Räthe in Anno 1608. selbsten / als vnwidersprechlich angenommen vnd wahr erkennet / die Capitulation auch darüber / vnd auff solchen für genugsamb befundenen Beweiß auffgerichtet were: vnd demnach / tanquam res judicata weiter in keinen Zweifel solte noch köndte gezogen werden: So versehen sich die Stände deß Lands / sie würden in deme / was also von jhren Vorfahren durch viel hundert Jahr herkommen / vnd auch an jetzo allerdings / vnd in denen Terminis vnd Ordnung / wie es oben eingebrachter massen in Anno 1519. gehalten worden / vnd nichts anders noch weiters fürgenommen werden / sondern bey jhrer Anordnung vnd Administration der Justitz vnd andern deß Lands Notturfften so lang vnnd viel sie zulassen seyn / biß man sich der Erbhuldigung halber / in einem vnd andern / verglichen hette / vnd die Privilegia vnd Altes Herkommen / Recht vnd Gewonheiten aber zuvor mit würcklicher Abthuung der Beschwerden vnd Versicherung künfftigen Vnderbruchs derselbigen / exemplo Majorum gäntzlich confirmirt weren. Hierauff hat König Ferdinand einen Gegenbericht vnd Ableynung dessen / was die Oesterreichische Evangelische Stände Ob der Ens / wegen der Administration der Lande nach Ableiben der Landsfürsten / biß zu geleysteter Huldigung vnd Confirmation der Privilegien / in dieser Schrifft angezogen / publiciren lassen / dieses Innhalts: (Königs Ferdinandi Gegenbericht auff der Oesterreichischen Stände Ob der Ens / wege̅ der Lande Administration nach Absterben deß Landsfürste̅ publicirte Schrifft.) Daß erstlich / vermög einkommenen Berichts Anno 1200. vnd etlich vnd viertzig / auff Absterben Marggraff Fridrichen von Oesterreich / als letzten damaligen Erbherrns die Stände in Oesterreich an das Römische Reich vmb einen tauglichen Regenten selbst angesucht / der jhnen auch mit Hertzog Ludwigen auß Bayern gegeben worden seye: darvon doch kein namhaffte Oesterreichische Historj Meldung thete / viel weniger in Actis dergleichen gefunden werden köndte: Das concludirte nichts für die Stände / sondern were vielmehr ein Argument / daß der Landschafft die Administration vnnd Regierung / auch in Abgang der gantzen Herrschafft / geschweigens auff Vberleben eines angebornen Erbherrn gebührete: weil die Landschafft die Administration bey dem H. Römischen Reich schon damaln suchen / vnnd einen Außländischen Fürsten darzu annehme̅ müssen. Wie es aber nach Ableiben obgemeltes Friderici Victoriosi zugangen / vnd wer sich vmb die Administration der Landen angenommen / vermeldte die Oesterreichische Historia also: Nachdem Marggraff Herman von Baden sich mit Gertruden von Oesterreich / Hertzog Henrichs von Medling Tochter verheurahtet / vnd der letzte Hertzog auß dem Badenbergischen Hauß zur Newstatt gestorben / ist er von dem Römischen Reich zu Regierung der Oesterreichischen Landen zugelassen worden / welche er mit Hülff Graff Otto von Eberstein (der Oesterreich inmittelst im Namen deß Reichs administrirt hat/) vnnd der Schencken von Haußpach vnnd der Preußler / welche damals in grossem Ansehen in Oesterreich [150] waren / jedoch nicht gantz vnd gar in seine Gewalt gebracht / weil jhme der von Kuhenring / vnd der Graff von Hardeck Faction vn̅ die Kriegsmacht Belae Königs in Vngarn / vnd Ottocari Königs in Böhmen zuwider waren. Item ein ander Historj meldet: Nachdem Keyser Friderich der ander / deß Fürsten in Oesterreich Abgang vernommen / hat er den Pfaltzgraffen bey Rhein mit einem ehrlichen Comitat abgefertiget / damit er das Land ins Keysers Namen regiere / vnd nicht lang darauf Graff Meinharden auß Tyrol die Administration der Landen anbefohlen. Vnd wann sich schon in andern Erbfällen die Landleute je bißweilen eines Eingriffs / vnd nur eines Scheins der Administration jhrer Herrschafft Haab vnd Güter vnterfangen / würde es doch mehrers in der Historj getadelt / dann gerühmet / dann sie also darvon geschrieben: Als Hertzog Friederich nach seines Vatters Todt ausser Lands gewesen / vnd seine Vnderthanen jhme / als Erben / sein Vätterliche Schätz vnd Gefälle wider alle Billichkeit genommen / vnd das Land mit Rauben vnd Plündern verherget / deren Rädlinsführer zween Brüder von Kuhenring gewesen / Henrich vnd Hartmann genandt / seynd sie wegen jhres Wütens vnnd Grausamkeit gegen jhren natürlichen vnnd angebornen Erbherrn / Hunde genandt worden. Als aber der Fürst wider in sein Land kommen / seynd sie wegen jhres Mißhandels abgestrafft worden. Für das ander / daß aber die Landschafft auß Nachlässigkeit vnd stether Abwesenheit ermeltem vom Römischen Reich jhnen vorgesetzten vnd gebetenen Regentens / den Marggraffen Herman von Baden / als Oesterreich: Befreundten Fürsten herzu gezogen: wer den Hartmannum Badensem vnd warumb man jhn nach Oesterreich gezogen / were hieoben vermeldet. Es hette aber die Landschafft auch dißfalls deß Marggraffen nicht bedörfft / woferrn sie einiger Administration selbst weren befugt gewesen. Fürs dritte würde gesetzt / daß nach Marggraff Hermans Todt König Ottocar auß Böheim / als Hertzog Friderichs Schwester Mann in die Regierung der Lande Oesterreich kommen / aber viel Jahr hernach tyrannisirt / dardurch die Landschafft verursachet von dem Römischen Reich Hülffe vnnd wider einen Landsfürsten zu begehren / so jhnen ohne alles Bedencken von König Rudolpho widerfahren. Darauß dann erfolget / da die Landschafft nicht hette das Recht gehabt / bey diesem Interregno oder Vacantz das Landt zu administriren / daß das Reich nicht so leichtlich / allein auff der Landschafft begehren / jhnen mit einem Herrn willfahrt / vnd da sie hierinn kein vralt befreytes Herkommen gehabt / sie weder Marggraff Herman anfangs vmbgehen / noch jemands anders die Regierung auffzutragen begehren können. Hierauff würde dieser Gegenbericht gegeben / daß König Ottocar gar nicht von den Landschafften / sondern vom Reich vnd Keyser Rudolpho dem Ersten / der Oesterreichischen Lande Innhabung mit Vrtheil vnd Recht entsetzt: Dargegen die newe Herrschafft ins Land beneficio Imperii eingesetzt worden. Wie dann Keysers Rudolphi absonderliche Confirmation de Anno 1283. auch dieses in sich hielte / daß so wol obgemeldter Marggraff zu Baden / als König Ottocar die Lande Oesterreich mit Vnrecht vnnd geraubter Hand jnnen gehabt hetten. Also daß Keyser Rudolph vnd das Reich gar nicht der Landschafft Willkuhr / ob sie Ottocarum zu einem Herrn leyden vnd dulden wolten / angesehen / sondern Königs Ottocari dem Keyser vnnd Reich erzeigten Vngehorsamb vnd Rebellion / die jhme als damalen dem mächtigsten König so erbärmlich hette außgeschlagen / in dem er endlich privirt / erlegt / vnd nach deß Reichs Gutachten / vnd Keyserlicher Majestät Wolgefallen das Land Oesterreich wider mit einem Herrn versorget worden. Da aber auch dieses zugeben möchte / daß die Mutation auff Anhalt: vnnd Begehrung der Landschafft geschehen were / so räumete sich doch die Consequentz gar vbel / daß derhalben die Administration in dem Interregno vnd Vacantz der Landschafft (in welchem Standt man sich anjetzo nicht befinde) gebüret habe: sondern wann man das Argument vmbkehrete / nämlich weil sie die Landschafft bey dem Reich jhre Herrn / ja so gar nur die Verweser vnd Administratores gesucht / so hetten jhnen selbst solche zu bestellen nicht gebüret: also laute vnd gehe das Argument viel besser. Vnd da dem also nicht were / so würde die Oesterreichische Landschafft / als die auff jhren Privilegien fleissig zu halten pflegte / sich so offt nicht selbst depossessionirt haben. Solches confirmirten deß Berichts eigene Wort: nämlich / daß Keyser Rudolph nach Vberwindung Königs Ottocari seinen Sohn Albertum biß auff weitere Jhrer Majestät vnnd deß Reichs Verordnung zum Statthalter verordnet / wo bliebe dann der Landschafft Administration / biß zur Erbhuldigung? Bey diesem Passu were gleichwol nicht zu vbergeben (weil man so hoch darauff dringe / daß die Landsfürsten vnd Erbherrn von diesem Land ohne der Landschafft Wissen vnd Willen nichts zu disponiren hetten) daß eben obgemelter Ottocarus, deme die Landschafft deß Berichts anzeigen nach biß zur Zeit seiner Tyrannisirung zum Herrz geduldet vnd angenommen / von seiner Gemahlin die Lande zum Heurathgut bekommen. Wie dann die Historia diese Wort mit sich bringe: Margretha gebe jhrem Mann Ottocaro / Oesterreich mit all seinen Zugehörungen. Item / Leopoldi filia Margaretha Ottocaro Regi Bohemiae nupta, Austriam, Styriam & alias Provincias pro dote assignat. Wie viel Theilungen von den vorigen Zeiten zwischen den Landesfürsten ein Weyl mit / eine Weyl ohne / offt wider den Raht der Landschafft vorgangen / darvon weren nicht allein Historien / sondern Acta selbsten vorhanden: Vnd daß die [151] Fürsten nach jhrer Gelegenheit oder Wolgefallen damit verfahren / Ja es weren die Landsassen etliche Jahr in particulari vnnd nicht gleich mit einer gantzen Landschafft vertheilet worden: als sonderlich Hertzog Albrecht vnd Leopolden Theil-Brieff von Anno Dreyzehen hundert neun vnd siebenzig außweise / allda vnter andern diese formalia vorhanden: Item / alle Herren / Ritter / Knechte vnd Pfaffen in dem Landgericht zu der Newstatt Seßhafft / sollen Hertzog Albrechten seyn / vnd in sein Hofftäding gen Wien kommen. Der Bericht meldete weiter: daß bey angestelltem Reichs Tag nach Keysers Rudolphi Victorj die Hertzogen auß Bayern die Lande Oesterreich jhnen zuverleyhen / die Landschafft aber den Albertum zu confirmiren begehrt / vnd erhalten hette. Quo concesso folgete abermahl nicht allein kein Argument noch Beweiß für der Landschafft Administration / sondern vielmehr für die Hochheit deß Römischen Reichs / vnd daß nicht die Landschafft / sondern Albertus / auch ehe vnd zuvor er die Herrschafft vnd Erbhuldigung eingenommen / autoritate Imperatoris, vnd nicht der Landschaft / die Regierung geführet hette. Wie solches die Oesterreichische Historj in folgenden Worten bezeugte: Aventinus vermeldet / daß bey dieser Reichs Versamblung die Hertzogë auß Bayern / Oesterreich / Steyer / Kärndten / welche jhren Vorältern abgenommen worden / starck wider begehrt haben. Vnd damahls sey erst durch die Reichsfürsten verabschiedet worden / daß solche Lande Alberto Keysers Rudolphi deß ersten Sohn / vnd Mainhardo Graffen zu Tyrol zugehören vnd zuverleyhen seyen. Die Hauptvrsach / wie vnd warumb die Oesterreichische Land auff jetztgedachten Albertum kommen / belangend / schreibt die Oesterreichische Historj also: Albertus der erste dieses Namens in dem Hauß Habspurg / nachdem Ottocarus König in Böheim in Oesterreich vberwunden / vnd in der Schlacht geblieben / vnd durch die getroffene Heurath Oesterreich vnd Böheim widerumb zu Ruhe kommen / ehe daß der Fürstë deß Reichs Gemüther gewonnen waren / ist er von Rudolpho seinem Vattern Verweser vber die Oesterreichische Länder verordnet worden. Inmittelst aber der Keyser obgedachte Fürsten deß Reichs gewonnen / vnd gedachtem seinem ältesten Sohn / Elisabethen / Graff Mainhards zu Tyrol vnnd Görtz Tochter (welche damals die einzige Erbin der Oesterreichischen Landen war / so dieser Lehen fähig gehalten worden) bey offenem Reichs Tag zu Nürnberg im Jahr 1284. Ehrlichen verheuratet / vnd auß Keyserlicher Macht auß einem Verweser ein Hertzogen zu Oesterreich / vnd Hertzogen zu Steyer vnd Crain gemacht / Graff Mainharden aber zu Belohnung deß gestatteten Heurahts das Hertzogthumb Kärndten gelassen / vnd darauff seinen Sohn mit deß Ertzhertzogs Hütlein vnd vollem Gewalt in Oesterreich geschickt / vnnd dem selbigen Eberharden von Waldensee / vnnd Hermann von Landenberg zu jnnersten Rähten mitgegeben. Zum vierten komme der Bericht auff Keysers Rudolphi Landfrieden vnd nach einander folgende Resolutiones, daß man nämlichë in allen vnd hochwichtigen Sachen / der Land Regierung vnd Wolfahrt betreffendt / der getrewen Landschafft Raht vnd Gutachtens sich gebrauchen solte: das hielte man für löblich vnd billich / vnd daß es die Landefürsten bißhero vberflüssig in Acht genommen vnd gethan hetten. Daß aber deß Berichts Lateinische Wort / maturi & deliberati Consilii Statuum, & c. auff Teutsch / Raht vnd Bewilligung hiessen / köndte man nicht befinden / viel weniger daß hierauß einige praetendirte Interims Administration zu schliessen seye. Zum fünfften würde gemeldet / daß nach Tödlichem Abgang deß regierenden Landsfüsten / in Zeit desselben hinderlassenen Kinder / oder aber mangelhafften / oder abwesenden / oder strittigen Successorn niemanden / als der Landschafft die Administration vnd Handlung deß Lands Notdurfft gebüret habe / solches vnterstünde man sich zubescheinen mit dem / daß die Landschafft Hertzog Albrechtë dem jüngern / dem Hertzog Ottoni dem Albern an die Seyte gestellet hetten. Item deß Anno 1385. zwischen Hertzog Leopolds Söhnen / vnd Hertzog Albrechtë ein Vertrag gemacht worden / woferrn nach der jungen Herrn sechszehenjährigen Alter jeder seinen Theil haben wölte / die Landherrn beyder Theil das beste darbey thun solten. Item daß die Landschaft den Vnvogbaren Albertum V. zu jhrem Herrn angenommen / die Vormundschafft seinem Vettern / Hertzog Leopoldo / als dem ältesten auff vier Jahr lang zugesprochen / gegen Reverß nach verflossenen Jahren / die Land widerumb abzutretten. Vnd obwol Hertzog Ernst / als Hertzogs Leopoldi dritter Bruder / mit solcher Ordnung nicht zu frieden gewesen / so hette er doch nichts erhalten können / sondern das Werck auff sechszehen Personen deß Lands Oesterreich / Herrn vnd Ritterstands vnd Bischoffen zu Passaw / auch König Sigismunden in Vngarn Compromißweiß gediegen / welcher König Sigismund der Landschafft Außspruch vnd Ordnung zu Kräfften erkennet / auß den angezogenen Vrsachen / weil die Landschafften das alte Herkommen vnd Recht zur Gnüge erwiesen. Item / daß nach Absterben Alberti deß Andern / Hertzog hernach Keyser Friederich / vnd Hertzog Albrecht sich der Lande Regiment / vnnd der Verwaltung halber bey den Ständen angemeldet: Weil aber Albertus nicht allein ein Testament / sondern auch sein Gemahlin schwanger gelassen / weren die Stände / sampt dem Bischoff zu Passaw vnd Freysingen zu Wien zusammen kommen / Außschuß auß den Ständen benennet / so die merita causae, als Keyser Albrechts Testament / deß Hauses Oesterreich vnnd Landes Freyheiten / vnnd andere Notturfften erwogen / Fridericum biß auff der Keyserlichen Wittiben Niderkunfft zum Verweser mit gewissen Conditionen angenommen / sonderlich aber jhn dahin conditionirt / [152] daß er nach der Landleute Raht / alle Sachen deß Lands handeln / auch Gericht vnd Empter mit gesessnen Landleuten ersetzen solte / wie herkommë / so ohne Difficultät vollnzogen / also daß auch die Landschafft neben jhm ein Schlüssel zum Schatz-Gewölb gehabt / vnd behalten hette. Item / als Anno 1440. dieser Hertzog vnd Keyser Friderich zur Römischen Crönung verreyset / hetten odgemeldte Bischoffe vnd Stände für sich einen Landfrieden auff gerichtet / wie das Land regieret / vnd ein Landt dem andern zu Hülffe kommen / vnd sonsten die Justiz administrirt werden solte / wie solches in dem Vertrag zwischen Keyser Friderichen vnd der Landschafft Anno 1439. vnd darinnen vnter andern versehen / daß der Landsfürst nach der gesampten Landschafft Raht alle Sachen deß Lands bestellen solte. Darbey auch gemeldet würde / daß die Landstände für sich genommen hetten die Freyheiten deß Hauses vnd der Fürsten von Oesterreich / darzu die Theyl- vnd Ordnung Brieff / wie es zwischen Jhrer Majest. Erben vnd Landleuten mit Regierung / Gerhabschafft / vnd in andere Weg gehalten werden solte. Ob welchem allem der Keyser zu seiner Widerkunfft würcklich gehalten. Vnd obwol hernach Jhre Majest. in der Reyß nach Rom jhre Landsfürstliche Hochheit anderst bedencken / vnd zwar auß den Lande̅ (aber mit Raht desselben) die Verwesung anstellen wöllen / hette sich doch ein fürnemer Patriot / wider deß Lands Gewonheit / nicht darzu gebrauchen lassen wöllen / auß welchem hernacher der beschwerlichsten Händel einer / auch die Verbündnuß der Stände mit Vngarn vnnd Mähren / vnd theils Böhmen erfolgt. In welcher Bündnuß der fürnembsten Articul einer gewesen / daß Jhre Majest. ohne Rath vnd Willen deß Lands die Regierung angestellet / vnd der Landschafft auffgerichten Landfrieden zuwider gehandelt hette. Darauß dann erfolgt / daß auff Absterben deß Landsfürsten die Stände die Lands Administration hergebracht / vnd der Landsfürst in Abwesen mit der Landschafft Raht / die Bestellung zuthun schuldig were. Daß nun diese Conclusion auß den praemissis nicht solge / vnd obgemeldte fünffte Position mit den Argumentis nicht einstimme / were daher abzunehmen: Dann erstlich meldet zwar die Oesterreichische Historj / daß beyde Brüder / nämlich Hertzog Otto vnd Hertzog Albrecht mit einander regieret hette / daß aber Hertzog Albrecht die Authorität dieser Mitherrschung von den Ständen empfangen / oder empfangen müssen / darvon geschehe keine Meldung: vnd da gleich die Stände sich einer solchen Disposition angemaßt hetten / so würde doch wider diese Anmassung / noch deß Alberti Kleinmütigkeit (daß er nämlich jhme von seinen Vnderthanen vnd Ständen das jenige / so jhme die Natur vnd alle Recht gegeben / seines Blödsinnigen Bruders Pflegschafft hette aufftragen lassen) dem gantzen Hauß nicht praejudiciren / oder ein löbliches Exempel einführen können / wol aber vnd recht hetten gethan dieselbe getrewe Stände / daß sie in Anmerckung der Debilität jhres ordentlichen Landsfürsten Hertzog Ottonis seinen Bruder Herzog Abrechten zur Assistentz ermahnet vnd bewegt hetten. Eins Wegs aber / als den andern / concludirte dieses Exempel vnd Argument mit nichten / daß wegë eines mangelhafften Herrn vnd Landsfürsten die Administration den Ständen gebühre / weil jhrem eignen Anzeigen nach / die Regierung bey den Erbherrn selbsten verblieben. Eben so wenig folgten vnd bestünden die im Bericht gesetzte Positiones vnnd Conclusiones auß dem andern Exempel / daß nämlich Anno 1385. zwischen damaligen Vogt- vnd Vnvogtbaren Herrschafften vertragen worden / wann diese zu bestimpter Zeit jhre Antheil haben wolten / die Landherrn beyder Theil das beste darbey thun solten. Dann so wenig dieses den Ständen eine Administration oder einiges Recht einraume / so wenig were der Landschafft praejudicirlich / daß sie in gemeinen vnd andern Lands Sachen sich jhrer getrewen Ständen gehorsamen Raht / Hülffe vnd Zuthun gebrauchten vnd bedieneten. Es were aber von nöthen / weil der Bericht die völlige Wort dieses Vertrags nicht gesetzet / daß zu besserer Information dieselben diß Orts eingeführet würden: damit man sehe / mit was Authorität vnnd Intention die Landsfürsten jhre Landstände jhr bestes zuthun ermahnet hetten. Die Wort lauteten also: Es ist auch geredet / wann der Hochgeborne Fürst vnser lieber Vetter / Hertzog Albrecht der jünger / vnd vnsers lieben Herrn vnd Vettern Albrechten deß ältern Söhne / ob er die hinder jhme liesse / zu jhren vollen Jahren kommen / von vns / vnserm Bruder Hertzogen Leopold / oder von andern vnsern Brüdern jhren Theil haben wolten / so sollen alle Landherrn vnserer Lande beydenthalben jhren Fleiß vnd bestes thun / vnd vns alle weisen / so ferrn sie mögen / damit wir beydenthalben freundlich bey einander vngetheilet bleiben möchten. Ob nun auß diesem im Bericht allegirtë / aber an jetzo vollkömmlicher erzehlten Exempel nicht klärer zusehen / daß die Erben / wann sie wolten / vnverhindert der Landschafft (die allein jhren Fleiß vnd bestes / vnd so ferrn sie möchte / sich zu freundlicher Abwendung interponiren solte) das Lans vnd consequenter die Landschafft selbst theilen möchten: also daß die Landschafft ein anders disponiren / oder ein sondere Authorität jhro zueigenen köndte / das möge ein jeder leicht erachten. Das dritte Allegat in diesem fünfften Punct / da es gleich also / ohne alle weitere Vmbstände wahr were / würckete es doch auch nicht zu der praetendirten Administration. Dann so die Landschafft den Vnvogtbaren Albertum Quintum zum Herrn angenommen hette / wie jhme solches per lineam & gradum gebühret / so hette sie daran erbar / recht vnd wol gehandelt / auch jhrem angebohrnen Lands Fürsten nichts gegeben / sondern hetten erst das jenige gethan / was getrewen Vnderthanen gebühren thäte. Hette die Landschafft seinem Vettern [153] Hertzog Leopoldo die Vormundschafft / als dem ältesten / zugesprochen / vnd solchen Außspruch zu thun der Landschafft vertrawet worden / so hette sie was recht vnd billich geurtheilet / vnd solches vmb so viel mehr vn̅ weißlicher / daß sie dem Herrn Vormünder Cautionem de restituendo zugemuhtet. Hette Hertzog Ernst / als der mit der Disposition nicht zufrieden / sampt andern Interessirten auff etliche Fürsten / vnd ein Anzahl Oesterreichischer Landleute vom Herrn: vnd Ritterstandt / forderst aber in König Sigismundum / als ob man compromittirt, König Sigismundus aber der Landschafft Außspruch / als den Rechten vnd Herkommen gemäß / zu Kräfften erkennet / so were an allem dem nichts anders / als was theils willkührlich / theils wie obgemelt / recht vnd billich were / verhandelt worden. Bey allem diesem bleibe die Administration vnd dergleichë Authorität der Landschafft diß Orts noch sehr weit dahinden. Darneben müßte gleichwol erscheinen / ob der Bericht das Exempel nach der Historj recht allegirt habe / oder nicht. Vnd befinde sich zwar in bemelter Historj / daß Herzog Leopold zu der jhme gebührenden Vormundschafft seines Vettern Hertzog Albrecht / nach Wien beruffen worden / weil er damals ausser Land gewesen / vnd in Schwaben gewohnet hette. Als aber Hertzog Ernst die mit Gerhabschafft praetendirt / schreibe der im Bericht vielmahls angezogene Historicus Haselbach / daß jhme Hertzog Leopold diß Orts nicht zuwider seyn wöllen / sondern sich entschlossen hette / seinem Begehren statt zuthun: Also daß sie beyde Monatsweiß mit einander in solcher Tutel vnd Gubernament vmb gewechselt hetten. Bald darauff hetten sich die Brüder in der Tutel vertragen / vnd die Landherrn (also schreibe der Historicus) beyde Factiones gesteifft / dahero Oesterreich mehr als zwey Jahr durch jnnerlichen Krieg / mit Raub / Mord / vnd Verheerung vielfältig angefochten worden. Wann nun dem also / hette man sich der praetendirten Verordnung vnd zugesprochenen Gerhabschafft nicht so hoch zu rühmen. Ein anderer Oesterreichischer Historicus schreibe von dieser Gerhabschafft also: Als Albertus der Vierte zu Znaim starb / hat Leopoldus mit seinem Brudern Ernesto das Regiment vber beyde Oesterreich bekommen / vnd ward Alberto dem Fünfften / so von Jahren noch jung / vom Römischen Reich zum Gerhab gegeben / welches dann dem Land zu grossem Schaden gereicht: dann dieweil die Brüder wegen der Gerhabschafft mit einander kriegen / hat dieser Brüderliche Krieg vn̅ Zorn viel der Ansehenlichsten vnnd Adelichsten Männer in denen Provintzen weggenommen. Was nun auß diesen Historien vnd Exempeln für ein Ius administrationis oder tutelae vnd adjudicationis für deß Berichts Intention köndte gezogen werden / were abermal leichtlich zu erachten / an jhm selbsten aber weren die Exempla factionsa & tummultuosa, gefährlich zu imitiren / vnd zu allegiren. Von deß Königs Sigismundi Außspruch schreibe der im Bericht angezogene Historicus, daß solcher dahin gangen / daß die Bürger zu Wien beyden Fürsten Gebrüdern / jedem zu seinem Recht / jhrem Herrn aber dem jungen Alberto / als wahren vnd natürlichen Herrn zu schwören schuldig weren / so auch geschehen. Welcher Außspruch vielmehr der Landschafft schuldige Subjection / als deroselben Gerechtigkeit zur Administration fundirt vnd bestätigte. Daun hierauß were zu sehen / daß das alte Recht vnd Herkommen / welches die Stände solten bewiesen haben / wie der Bericht anzeigte / gar nicht auff der Stände Praetensiones, sondern auff den Lands-Fürsten zuverstehë: nämlich / daß den ältern Brüdern / jedern nach seiner Gebühr / die Successions-Verwaltung oder Gerhabschafft zustehe / vnd zuerkennet werden müßte. Vnd weil in diesem Ort sonderlich das Compromiß auff eine Anzahl der Landleut etwan darumb angezogen würde / daß darauß erscheine / welcher gestalt die Landschafft in strittigen Sachen der Landsfürsten jhre Authorität zu interponiren Macht hette / so were doch hierauß zuschliessen / wie wenig zu diesem Intent das angezogene Compromiß / vnd alle andere dergleichen vor vnd nachgehende Allegata dienen köndten / weil die Compromiß kein Iurisdiction, sondern das Widerspiel praesupponirten: oder aber es müßte / dem Bericht nach / auch dem König in Vngarn / dem Bischoff zu Passaw vnd Freysingen / hierdurch eine Authorität vnd Iurisdiction im Land / vnd neben der Landschafft einzuraumen seyn. So were auch nicht vngebräuchlich / sondern im Reich vnd sonsten Regal herkommë / daß Churfürsten / Ertzhertzogen vnd Fürsten in jhren Sachen jhre eigene Rähte vnd Landleute nidersetztë / vnd von denselben Recht geben vnd nehmen möchten. Daß aber hierdurch solche Rähte / Landleute vnd Landschafften / wider lautere Willkühr vnd Wolgefallen jhrer Herrschafft einige Iurisdiction, Administration, oder dergleichen Herrligkeit im Landt jhnen zumessen wolten oder köndten / were nie gedacht oder gehöret worden. Betreffendt den Puncten vom Keyser Friderico / were leicht zu glauben / daß sich derselbe sampt Hertzog Albrechten / deß Lands Regimente halben bey den Ständen ziemlicher massen angemeldet habe???dann anderswo köndte ein Erbherr / es were vmb die eigene Regierung / oder vmb die Verwaltung zuthun / sein vorhabend Gubernium nicht notificiren / wie dann solches jederzeit durch außgeschriebene Täge / verforderung zur Huldigung / Mandata vnd dergleichen geschehe. Daß aber die Stände bemelten Keyer Friderichen conditionirt / vber die merita causa, Privilegia, Testamenta, gleichsamb eine Erkandtnuß vorgenommen / selbsten Lands Statuta gemacht / mit andern Königreichë vnd Landen sich verbunden / vnd also den modum excedirt, vnd dardurch mit jhren Herrn in der beschwerlichsten Händel einen gerahten / were ein gar vndienliches Exempel zu deß Berichts Intent / darauß man nicht allein kein klaren Fug / oder richtiges Herkommen schließen köndte / sondern ehe man wüßte / ob der [154] Keyser als Herr / oder die Landschafft als Vnderthanen hierinn zuviel vnd vnrecht gethan hetten / so müßte man in so klarem Contradictorio bey der allgemeinen Richtschnur / quod praesumptio sit pro magistratu verharren. Auffs wenigste geben die Historien / daß Fridericus mehrers seine Landsfürstliche Executiones, als etliche Opponenten jhre Intentiones vollnzogen / vnd endlich behauptet hette: Wie dann auch die Landstände bey diesem Vnwesen nicht einig gewesen / vnd besinde sich vnter andern / daß Georg von Buchenheim / Rudiger von Starrenberg vnd Heydenreich / Truchsäß / Königs Friderici Räthe / wider Vlrichen Eitzingers Auffwickelung etlicher Ständen nachfolgender gestalt geschrieben: Ob jemandt an euch begehren / oder euch erfordern würde / zu einem Land Tag zu kommen / befehlen wir euch / von wegen vnsers gnädigsten Herrn / daß jhr euch solches nicht annehmet / noch zu solchem Tag kommet / ohne vnsers gnädigsten Herrn Wissen vnd Willen / als jhr dessen von Gelübd wegen Jhrer Königl. Würden schuldig seyd. Von seiner vnd nicht der Stände auffgetragenen oder zuerkandten Vormund: vnd Gerhabschafft schreibe Keyser Friderich an die Stände zu Oesterreich sechstë also: Nun seynd wir rechtlicher Vormund: vnd Gerhab vnsers Vetteres Königs Laßla / nach altem Herkommen vnd Standt deß Hauses Oesterreichs. Der Oesterreichische Historicus von dieser Erbschafft schreibe also: Fridericus ist von Alberto dem fünfften seines Vatters Brudern / so dazumal ein Herr vber Oesterreich war / seinem Sohn Ladislao / welcher nach deß Vattern Todt geboren / zu einem Gerhaben verordnet worden / vnd that das Land Oesterreich mit Elisabeth deß Pupillen Mutter zugleich verwesen / biß auff das Jar 1457. in welcher Zeit / als der Pupill erwachsen / vbergab er durch Antreibung der Land Stände dem Ladislao beyde Land Oesterreich. Ein anderer Historicus schreibe also: Daß Königs Ladislai Mutter jhren Sohn sampt der Vngarischen Cron / Keyser Fridrichen geliefert. Vnd obwol solches nicht zugleich von allen Historicis angezogen würde / so seye doch gewiß / daß der junge Prinß Keyser Friderico zugebracht worden / als welchem die Tutel vnd das Guberno in Oesterreich gebühret hette. Auß welchem allein erschiene / daß Keyser Friderich mit seiner Gerhabschafft nicht also / wie der Bericht wolte / dependirt, sondern sich seines Landsfürstlichen Rechtens gebraucht / die Landschafft aber keine Administration gehabt hette. Zum sechsten General-Puncten vnd Behelff würde im Bericht allegirt / der Stände Versamlung vnd Landtag zu Wien nach Absterben Ladislai / allda sich Keyser Friderich vmb die Succession absolutè angemeldet hette: mit dem Erbieten / daß er sich mit seinem Bruder Hertzog Albrechten / vnd seinem Vettern / Hertzog Sigmunden / jhrer Erblichen Gerechtigkeit halber vergleichen wolte vnd da das nicht seyn möchte / wolte ers kom̅en lassen auff die Landschafft vnd anderswo / vnd wie gebräuchlichë seyn solte / neben anerbieten Perdon dessen so vorgangë / vnd confirmirung der Freyheiten. Dargegë hetten Hertzog Albrecht vnd Hertzog Sigismund auch jhre Gerechtigkeit eingewendet / vnd begehrt Keyser Fridrichen nicht zuzulassen / ehe er sich mit jhnen verglichen hette. Ingleichem hette die Verwittibte Keyserin / vnd König Ladislai Schwester Mann / Hertzog Wilhelm zu Sachsen: Item die Böhmische Gesandten auff Keyser Friderichs seiten jhre habende Sprüche angebracht: darauff die Stände nach allerhand Erwegung / sonderlich daß die gütliche Vergleichung nicht verfangen wöllen / sc. Hierauff wurde erzehlet / was oben angeregt / daß nämlich die Anmeldung der Succession / die Vergleichung der Landsfürstlichen Personen / auch gar die Compromissa in ein getrewe Landschafft dem Landsfürsten nicht allein nicht praejudicirlich / sondern auch rühmlich vnd wol anständig weren. Were auch nichts newes / daß zwischen strittigen / sonderlich so hohen Partheyen / die Einnehmung der Possession auß eigener Willkuhr praecavirt würde / wie solches in den Historien zu finden: Da aber hiebey vnd in solcher verwirrter Conjunctur die Stände sich mehrers / als jhnen etwan gebührete / angemaßt hetten / köndte solches eben so wenig / als das nechst vorgehende Exempel für einen Gebrauch oder gute Gewonheit angezogen werden: Zumahl der Bericht selbst an Tag gebe / daß Keyser Friderich den Ständen ein Perdon deß vorigen Verlauffs angebotten / welches nichts anders were / als ein Anzeigung jhrer vnbefugten Attentaten / vnd deß Landsfürstë Contradiction. Es were aber nach Außweissung der Historien auch nicht so gar genaw für deß Berichts Intention / mit diesen Landtägen vnd angehängten Dispositionen / so von der Landschafft beschehen seyn solten / zugangen. Dann erstlich wegen deß Interregni meldete die Historj so viel / Herr Vlrich Fitzinger / der von Schwabenberg / der von Maydenberg / vnd der von Waldsee brachten dannoch vom Römischen Keyser vnd den zween Fürstenzuwegen / daß man jhnen die Regierung befahl biß auff ein künfftigen Landtag. Wegen deß Landtags meldete die Histori weiter: Desselben Tags hetten die 3. Fürsten / Hertzog Friedrich der Röm. Keyser / Hertzog Albrecht sein Bruder / vn̅ Hertzog Sigismund jhr Vatter / nach Bitt der Landschafft außgeschrieben einen Landtag gen Wien / auff S. Florians Tag / vnd jeder Fürst hette insonderheit den Landleuten geschrieben / vnd jhrer Brieff Innhalt were also gewesen / daß dieselbe Landleut solten rahten vnd helffen / sie in der Erblichen Gerechtigkeit vberein zubringen. Der fast allenthalben im Bericht angezogene Historicus meldete selber / daß die Oesterreichische vier Stände / nach Wien / auff S. Florians Tag / durch den Keyser / seinen Bruder Albertum / vnd Vettern Sigismundum zum Landtag beruffen worden. Deßgleichen schreibe er / als die Fürstë jhre Differenß dem gantzen Landtag zu decidiren vertrawen wöllen / were die Landschaftt sehr ange [155] standen / ob sie solches Anerbieten auff sich nehmen möchte / doch endlich auß Hertzog Ludwigs in Beyern Rath bewogen / hetten sie sich deß Compromiß vnderwunden / woserrn durch Brüderliche Composition deß Streits kein End könte gemacht werden / vnd were endlich durch einhelligen Consens der Fürsten / der Weg der Vereinigung getroffen worden. Auß welchem allem zu sehen / daß die Erbherrn vnd Fürsten selber die Landtäge angeordnet / auch sonsten nicht Nagelbreit von jhrer Fürstlichen Praeeminentz gewichen / hergegen auch die Landschafft nit anderst als gütig / Vätterlich / vnd mit gnädigstem Vertrawë tractirt hettë. Der Bericht schreibe zwar die Action vnd Ankunfft deß Keysers vnd der Fürstë gar schlechtlich / vnd als weren sie gleich wie gemeine Partheyen vnd Praetendenten zu den Ständen erschienen: Die Historj aber meldete viel anderst darvon / vnd erstlichen von Hertzog Albrechten vnd Sigismunden / daß die weren eins gewesen / vnnd hetten bey 1500. Pferde bey sich gehabt / welche enthalb deß Wiener Bergs in den Dörffern gelegen. Item / ehe sich der Keyser mit seiner Gemahlingen Wien verfügten / mußten jhm beyde Fürsten / die Bürger vnd Landleute versprechen / daß sie die Soldaten nicht in die Statt lassen wolten: als solches geschehen / were der Keyser erst mit seinem Gemahl gen Wien gezogen / vnd mit Heiligthumben vnd Processen löblich empfangen worden. Ferner würdë diese Wort gebraucht: Die Landleute thäten wol 8. Wochen solchen Fleiß / daß die drey Fürsten in dem Marschalckhauß zu einander kommen / vnd darnach giengen sie gen Hoff in das Sagret / vnd theilten daselbst die Kleynodt. Item am Montag nach S. Veit liessen beyde Fürsten / Hertzog Albrecht vn̅ Hertzog Sigismund das Thor bey S. Thiebold vn̅ bey der Burg auffhawen / vnd brachten jhr Volck in die Statt / das andet der Keyser wider die Fürsten / vnd ließ alle Gassen vnd Häusfer bey seiner Herberg besetzen / vnd die Statt nam auff 200. Soldatë dem Keyser zu Dienst. Item der Keyser wolte auch darumb von dannen gezogë seyn / die Landschafft aber vnd die Statt müheten sich fast / vnd bathen den Keyser länger zu bleiben. Auß diesem allem erschiene / daß sich die 3. strittige Fürsten vielmehr jhrer Hochheit / als die Landschafft einer Administration vnd sondern Authorität gebraucht hetten. Der siebende Punct treffe an die Zeit nach Absterben Maximiliani I. allda der Bericht nach langer Außführung / was von deß verstorbenen Keysers Rähten / wegen Jhrer Majest. hinderlassenen Disposition: Item von der Regierung / wie auch von der Vnter Oesterreichischen vnd Steyerischë Landschafft an das Land Ob der Ens geschrieben worden / vnd daß doch endlich daselbstë / wegen Abwesen vnd weiter Entsessenheit der angehenden Erbherrschafft / ein Ordnung gemacht wordë / deren von Weltlichen vnd Geistlichen parirt / solche von der Erbherrschafft nicht auffgehebt noch gestrafft / sondern vielmehr mit Confirmirung der Freyheitë / vnd bescheinter Auffnehmung der Raitung / von den eingenommenen Cammergefällen ratificirt worden. Es könne aber der Bericht bey so klaren wissentlichen Sachen selbst nicht verhalten / daß beyde Erbherrn vn̅ Landsfürstë / nämlich König Carl vnd Ertzhertzog Ferdinand den Exceß / so vorgangen / vnd darumb es in allen Discursen zuthun were / keines wegs passirt vnd vngeeffert gelassen. In deme jhnen den Ständen / oder jhren Abgesandten / mit runden Worten verwiesen / daß sie an die Nutz vnd Ständgericht / Obrigkeit vnd andere Regalien / jhren Herrn vnd Fürsten zugehörig / ausser jhres Rahts Hand angelegt / auch die Form deß Regiments / so von Weylandt Keys. Majestät für gut angesehen / auß etlicher eigenen Gewalt verwandelt hetten. Auß welcher deß Berichts eigenen Confession mit mehrerm Bedacht zu schliessen / ob auch die Administration deß Lands / ja ein einiges oberzehltes Werck vnd Regal der Landschafft nach Absterben eines Landsfürsten / biß zu völliger Antrettung eines Erbherrns vnd geleysteter Huldigung zustünde vnd gebührete / so beyde angehende Erbherrn per expressum widersprochen. Der Bericht aber extenuirte diesen Verweiß mit dem / daß die Erbherrschafft allein die Vrsach darzu gesetzt hette / weil der verstorbene Keyser in seinem Testament ein anders verordnet / darauß erschiene / wan̅ es ausser dessen gewest were / daß sonsten die Landschafft nicht vnrecht an jrer Ordnung gethan hette / wie dann auch damals die Landsfürsten keinen Bericht der Landschafft alten Herkommens gehabt hetten. Hierauffweise nun der Bericht auff oberzehlte Wort / daß nemlich das Testament zwar eine / aber nicht die einige vnd fürnembsteVrsach gewesen / daß die Erbherrschafft / welche vielmehr die Gericht / Obrigkeit / vnd andere Regalia Principis, neben der noch in Lebzeiten Jhr. M. gesetzten Form deß Regiments allegirt vnd geandet / der Stände Anmassung empfunden hette: So hette auch die Landschafft zu jhrer Entschuldigung damals kein Wort von diesem alten Herkom̅en gemeldet / sondern mit der blossen guten Intention / auch vnverhofften außwendigen Gefahr / vnd jnnwendiger Zerrüttung sich entschuldiget. Zu dem hetten höchstermelte Erben / auch nach gethaner Entschuldigung der Stände / in Cassirung obgemeltë angemasten Administration außtrücklich continuirt / dieweil sie alsbaldt jhr vollmächttges Regiment / noch vor auffgenommener Erbhuldigung würcklich bestätiget / vnd wider die attentirte Administration außtrückliche Mandata außgehen lassen / sc. Darbey wol in acht zunehmen / daß man / laut der Acten / die Hauptvrsachen der ergangenen Vrtheil vielmehr im Inßpruckerischen libello fundirt, welches ein perpetuirtes / vnd von den Ständen allzeit sehr hoch angezogenes Werck vnd Statutu̅ were. Also daß so lang die numehr hierauff fundirte Landregierungen / vnd biß dahero zu billichem der Ständ Benügen continuirte Gubernationes in esse, vmb so viel weniger auch die Ständ an jetzo befugt / sich einer solchë Ordnung vnd Mutation / wie damaln sträfflich beschehen were / anzumassen / wann gleich kein Testament vorhanden / vnd die Erbherrschafft / oder [156] jemands anderer von jhrentwegen nicht im Land were. So doch anjetzo viel anderst beschaffen / weil das Landt mit einer anwesenden / so wol Erb: als gevollmächtigten belehnten Herrschafft respectiyè vnwidersprechlich versehen were. Daß aber der getrewen Ständ Will / Meynung / Bitt vnd Begehren allzeit gewesen / daß die Landsfürstliche angeordnete Regierung / vnd nachgesetzte Obrigkeit dem Landt vnd Herrschafft zum besten / in jhrem esse verblieben / vnnd auff zutragende Fälle continuiren solte / das brächten jhre eigene vor hundert Jaren vbergebene Petita mit sich. Dann also supplicirten die fünff Nider-Oesterreichische Lande / Anno 1510. an Keyser Maximilianum: Die Landschafften lassen sich sämptlich bedünckë / daß Keyserl. Majest. vnd Jhr. Majest. Enckeln / vnd Jhrer Gn. Erben / auch Landen vnd Leuten zu Ehr auffnehmen / Wolfahrt vnd gutem / damit auch die Keyserl. Majest. vnd Jhrer Majest. Enckeln / vnd Jhr. Gn. Erben bey denen Landen / vnd hinwiderumb die Land bey Jhrer Majest. vnd Gn. Erben bleiben möchten / nichts fürträglicher / noch nutzlicher / auch Jhrer Majest. vnd Gn. vnd der Lande Feinden vnd Widerwärtigen nichts erschröcklichers seyn köndte / dann ein auffrichtig / gut vnd ordentlich Regiment mit Landleuten auß dem Land / zusampt einer ordentlichen Cantzeley auff zurichten / vnd an einem gelegenen Ort im Land zu halten. Item / diß Regiment solte alle Sachen vnd Handlungen / so Jhrer Keyserl. Majest. oder da es zu Fällen käme / für Jhrer Majestät Enckeln vnd Erben / als nachfolgende recht natürliche Erben vnd Landsfürsten zuwenden gebühreten / zusampt andern der Lande Notturfften erwegen / fürsehen / erledigen / bescheiden / sc. Item hetten die Stände damahls noch weiter also gebetten: Deßgleichen vnd zuvoran / wann es / wie obstehet / zu Fällen käme / daß alsdann die vom Regiment / nach Gelegenheit der Sachen / das Cammergut anzugreiffen / den Landschafften sampt vnd sonderlich auffzubieten / vnd alle andere Landssachen mit dem besten zu handeln / Macht vnd Gewalt haben sollen. Hierauß erschiene klärlich / daß der Stände eines oder andern Lands Gedanckë nit gewesen / auff zutragende Fälle vnd Abwesenheit der Herrschafft biß zu der Erbhuldigung sich selber einer Land-Administration anzumassen / sondern daß sie gantz klar vnd auffrichtig für die gröste Richtigkeit vnd Sicherheit gehaltë / daß auff zutragende Fälle nicht allein Maximiliani / sondern Caroli vn̅ Ferdinandt vnd jhrer Erben die nachgestzte Regierungen / so ohne das dem Landsfürsten vnd seinen Erben geschworen / alle Lands Notturfft versehen / regierë vnd abhandeln solte. Das were nun die Vrsach / warumb nicht allein wegen deß Testaments / sondern der Constitution Maximiliani I. zumal auff der Stände eigenes Begehren erfolgt / die darwider newangemaßte Landsordnung geklagt vnd gestrafft worden. Auff solches Fundament lenckte sich. Keyser Maximilian in seinem Testament selbsten / allda er also disponirt / daß sein Regiment / auch der new geordnete Hoffraht mit allen dingen / wie er mit den Anßschüssen seiner Lande zu Inßpruck beschlossen vnd auffgericht hette / in Würden / Handlung / vnd Expedition bleiben / auch demselben gehorsamet werden solte. Daher dann erfolget were / daß auff Ableiben Keysers Ferdinandi / vnnd aller nachfolgenden Landsfürsten / so eben wol hochermeltes Maximiliani Vrenckel vnd Erben gewesen / da gleich der Todfall sich ausser Lands begeben / auch der Erbherr nicht im Landt vnd zur Stelle gewesen / niemand auß den Landständen an solche Administration der Landschafft gedacht / sondern mit höchstem Respect von Land vnd Leut auff solchë Erbherrn Acht gegeben / von den Erbherrn / der Regierung vnd Land Obrigkeiten Iurisdiction exercirt, jhnen die Justitz vnd Lands Notdurfft zu administriren anbefohlen / auch wol Gubernatores verordnet / vnd in Summa / die Hochheit deß Regiments alsbald durch den Erbherrn / auch noch vor der Huldigung für die Handt genommen / vnd exercirt worden / davon viel Tausendt Actus, rescripta, Proceß / vnd dergleichen vorhanden. Derhalben das Argument gar vbel bestünde / wann nämlich das Testamentum Maximiliani nicht im Weg gelegen / daß die Landschafft mit jhren angemasten Ordnungen nicht vnrecht gethan hette. Dann diß Orts nicht so viel das Testament / als wie obgemeldt / die Constitutio vera, so Jhre Maj. für sich vnd jhre Erben / mit jhrer Ober: vnd Nider Oesterreichische Landschafften vollmächtigen Außschuß für notwendig vn̅ gut fürgenom̅en / beschlossen vn̅ zugesagt hettë / zu considerirn were. In Ansehung dessen argumentirte der Bericht viel besser / wann er gesagt hette / wann gleich das Testamentum Maximiliani I. nicht im Weg gelegë / so hette doch die Landschafft mit jhrer damals angemasten Ordnung solchem Statuto nicht fürgreiffen sollen / vnd da diß Special Statutum auch nicht in rerum natura were / so liessen doch weder Geistliche noch Weltliche / noch andere Lehen-Recht die Land-Regierung / so das höchste Regal niemanden als dem Landsfürsten zu / vnd dem er solche vertrawet hette. Wie dann solchem zu Folg die Iuramenta, so bey den Erbhuldigungen von den Regierungen / vnd andern Tribunalibus vnd Collegiis geleystet vnd auffgenommen würden / nicht nur denen damahls lebenden vnd regierenden Landsfürsten / sondern zumaln auch jhren Erben geschehen / wie notorium. Inmassen dann die Landschafft / so bald sie nach Maximiliani Todt vnd auffgerichter jhrer Ordnung sich eines bessern Bedacht / gegen den weitentsessenen angehenden Erbherrn / auffs demütigste sich entschuldiget / vnd dero Abgeordneten delegirt / vnd Subdelegirten Commissarien / hoch vnd geringen Stands gehorsamlich parirt / ja jährlich jhnen an statt jhrer Principalen das Erbgelübd praestirt / sich auch in solcher Entschuldigung mit nichten deß fürgebenen Herkommens einer Interims Administratio̅ gebraucht / sondern außtrücklich vermeldet / daß sie deß Gemüts oder Willens nicht gewesen / sich etwas zu vnderstthë / damit das [157] Regiment in Oesterreich in Irrsal erwachsen / vnd im Landt Böheimb ein offentliche Fähd vnd Absag von etlichen Leuten ergangen were. Daher könte den praetendirenden der von jhnen allegirte Reverß zu jhrem Intent dißfalls desto weniger behülfflich seyn / weil darinn niergends zu finden / daß man jhnen die angemaste Interims Administration gut geheissen / sondern sie allein versichert worden / daß jhnen nicht praejudiciren solte / daß sie jhrem Erbherrn nicht selbsten persönlich die Erbhuldigung gethan / sondern durch plenipotentiarios Commissarios vnnd zwar nur subdelegatos von jhnen damals auffgenommen worden / vmb so viel desto gefährlicher were / sich auff den vngleichen Bericht zu verlassen. In dem Bericht wolte zum achten starck behauptet werden / daß ob wol nach Ableiben Keysers Maximiliani I. Ertzhertzog Ferdinandt ein Straff vorgenommen / so sey es doch nicht so fast wegen angestellter Ordnung / als anderer mehr Verbrechen / sc. Hierauff were jederzeit der Gegenbericht geschehen / vnnd ob wol Keyser Ferdinandus gantz weiß vnnd miltiglich gehandelt / daß er nicht mit durchgehendem Rigor wider die jenige / so etwann der newen Ordnung sich theilhafftig gemacht / verfahren / sintemal auch jhrer viel mit Vnwissenheit böser Information / auch folgender vnweigerlicher Submission billich für entschuldigt zuhalten gewesen / so were doch nit ohn / vnd könte es der Bericht selber nicht in Abrede seyn / daß die Vrtheil / welche nicht nur vber etliche Personen / sondern den beklagten Theil einer gantzen Landschafft ergangen / vnder andern auch die klare lautere Wort / Rationes, vnnd sondere Vrsachen deß Sententz in sich halten theten / nemlich daß jhnen nicht geziemet sondere Versamlung zu machen / sc. das Regiment der Verwalt-vnnd Regierung zu entsetzen / newe Landsordnung aufzurichten / Keyserl. Majest. auch Fürstl. Gn. Cammergut einzunehmen / die Heimlichkeit jhres Einkommens zu erlernen / dasselb auff Erfordern vorzuhalten / die Pfleger vnnd Amptleut in Eydtspflicht zu nehmen / in Handlung Meri Imperii sich einzulassen / ohne Befelch zu handlen. Vnd ob wol die Anklag nicht von Jhrer Fürstl. Durchl. sondern von der Regierung geschehen / so were doch die Regierung anders nicht / als von wegen Jhrer Durchl. die Sie praesentirt / beleydigt / vnd vnd die beklagten in Jhrer Fürstl. Durchl. Straff vervrtheilt worden. Wie dann J. Fürstl. Durchl. in dem folgenden Gnadenbrieff so viel vermeldeten / daß der Freffel / Muthwill vnd Vngehorsam wider Jhre Majest. vnd Fürstl. Durchl. begangen worden sey. Daß aber das Vrtheil sich auff gegenwärtigen Fall / da zuforderst weder Testament / noch solche Vergleichung wegen Continuation der Regierung vnd Empter vorhanden weren / nicht ziehen lasse / were billich zu hoffen / daß es die getrewe Stände dahin nicht würden kommen lassen / daß man von solchem betrübten Exempel viel reden müste. Weil es aber im Bericht selbst / so offt auff die Bahn komme / so würde darauff zwar hernach angedeutet werden / daß sich ja nicht allein dieser Fall / sondern auch vnder allen angezogenen Exempeln vnd Fällen kein einiger zu dem praetendirten Intento vnd auff jetzigen statum reime. Aber in jetziger Particularität würde dißmals allein so viel in specie vermeldet / oder vielmehr widerholet / daß der angegebene Actus nicht allein im Testament beruhe / sondern daß die Anmassung darumb ein gantzer Theil der Landschafft beklagt worden wider die wissentliche Iura Principis (die keines Testaments oder Vergleichung bedörfften) in specie aber wider das perpetuirte statutum Maximiliani vnnd aller Stände einhellige / klare hieoberzehlte Meynung / Intention / Bitt vnd Acceptation bey den auffgerichten Libellen zu Augspurg vnnd Inßpruck geschchen. Dahero vnvonnöthen / ob wol im Nothfall auch ein Testamentum Ferdinandi I. vnnd vielleicht noch mehrere vorhanden / welche Maß / Ordnung vnnd Anweisung geben / wie die ohn vnderbrochene Regierung von Personen zu Personen auff einander stimmen vnd folgen solte: ob wol auch die Keyserliche Lehenbrieff / darinn die jetzige Erb-vnnd gevollmächtigte Herrschafft mit Nahmen benennet / der Innhab / Nutz / Niessung / Regalien / Regierung vnd Continuirung ohne männiglichs Hinderung ordentliche Meldung theten / welchem allen die Ständ eben so wenig / als dem Testamento Maximiliani für vnd einzugreiffen Macht hetten / so were doch / wie gemeldet / von vnnöthen / solches länger außzuführen / sondern was Carolus vnd Ferdinandus dieser Anmassung halber fürnemblich auß dreyen Vrsachen Testamenti, Statuti vnd Iuris Principis geandet vnd widersprochen. Darbey dieses priuilegium jhres Hauses wol in acht zu nehmen / was der Hertzog in Oesterreich in seinen Landen vnd Gebieten thete oder auff setzte / daß solte weder Keyser / noch andere Gewalt verändern. Nach Keysers Ferdinandi Ableiben meldete der Bericht zu̅ 9. hette sich kein Fall mehr begeben / da die Landschafft sich der Administration füglich hette annehmen können / sc. Hierbey nehme man auß dem Bericht für bekandt an / daß nach Keysers Ferdinandi I. Ableiben sich kein Fall zu der Landschafft Administration begeben: dahero dann auch die Intention (nemblich daß biß zu praestirter Erbhuldigung / welche jedesmahls ein geraume Zeit angestanden / der Landschaft die Administration gebührete) gar zu Boden sincke. Daß aber solche der Landschafft Administration auch darumb vnderlassen worden / daß die junge Herrschafft noch in Lebzeiten vorgestellet / auch zur Regierung gezogen worden / vnd anwesend gewesen / befinde sich nicht mit allem. Dann diese Fürstellung zum Erbherrn vnd Regenten / were mit keinem als Keyser Matthia geschehen. Keyser Maximilianus II. were nicht allein ausser Landes gestorben / sondern sein Sohn vnd Successor hette zuvor im Land nicht angefangen zu regieren / als er darein kommen / vnd die Erbhuldigung eingenommen / welche nach Ableiben Key [158] sers Maximiliani im Landt vnder der Enß fast nach Verfliessung eines gantzen Jahrs / ob der Enß aber zwey Jahr hernacher erst erfolget were / inmittels aber vnd alsbaldt nach dessen Ableiben / hette der Successor einen Landsfürstlichen Gubernatorn Ertzhertzog Ernestum ohn alle Contradiction verordnet. Vnd wann es endlichen an dem lege / daß der Successor noch in Lebzeiten deß Antecessoris zur Hand vnd zum Regiment hette gezogen werden müssen / so were bey jetzo anwesendem Ferdinando II. diese Condition nicht weniger als in vorigen verificirt / daß aber Keyser Matthias auch vorige Herrschafften jhne nachgesetzte Regierung theils bestättiget / theils von newem ersetzt / were für der Landschafft Administration kein Behelff / noch darauß zu schliessen / daß biß auff solche Bestattung die Regiments Sachen in der Ständ Hand fallen solten. Da auch die praetendirende denen Sachen vnd dem Herkommen besser nachdencken wolten / hetten sie befunden / daß Keyser Matthias / welcher doch die Stände mercklich contentirt / in dem / wie der Bericht meldete / die Ständ die Cession erworben / alsbaldt nach empfangener Cession / vnnd lang vor beschehener Huldigung nicht allein die Regierung vnd Kammer / sondern auch den Land Marschalck vnder / vnd den Landhauptmann ob der Ens prouisorie vnd würcklich bestättigt / weiln / sagte Keyser / damals König vnd Ertzhertzog Matthias in decreto vltim Iulii Anno 1608. sich die Erbhuldigung etwas verziehen möchte / vnd Jhre Kön. Würde sich zu erinnern / daß auch Jhre Keys. Majest. vnd deroselben Vorfahren / auß angezogenen Vrsachen / vnd damit inmittelst die Iustitia einen als den andern Weg jhren Lauff hette / vnd nicht ersitzen bliebe / auch vor Auffnehmung der Erbhuldigung die Regierung vnd andere Mittel / biß zu völliger Resolution interim prouisorio modo entsetzet hette / das were kein alte historia, sondern ein frisches Exempel / welches allein genug die gantze Information vnnd Intention (daß nemblich von der Veränderung biß ausf die Erbhuldigung die Administration der Landschafft gebühre) bey allen getrewen Ständen Suspect vnd vngültig zu machen. Es schliesse endlich der Bericht also; weil mit angezogenen Actibus erwiesen / daß auff Absterben oder Veränderung deß regierenden Landsfürsten / auch desselbë hinderlassener Räthe Ampt auffhöre / vnnd demnach die Administration biß auff folgende Huldigung jederzeit in der Landstände Hand gewesen / damit auch Keysers Matthiae Capitulation vberein komme / sc. Hierauff were nun Zeit kurtze Recapitulation vnd Erinnerung zu machen / daß durch keinen einigen obermeldten Actum erwiesen worden / daß die Administration bey jetzigem Fall vnd termino der Landschafft gebührete / vnnd ohne Schmälerung der Landsfürstlichen Hochheit vnnd bergebrachter Possession verstattet werdë könte. Dann ob wol es auch sonsten mit einem vnd andern erzehlten actu vnd Exempel weit andere Vmbständ vnd Beschaffenheit hette / als im Bericht zu finden were / wie solchs hieoben kürtzlich erzehlet worden / so stimmete doch der selben keiner / auch secundum narrata deß Berichts selbsten / mit jetzigem statu rerum vberein. Dann erstlich were der Stamm der Herrschaft nicht abgestorben / wie mit Hertzog Friederichen Anno 1248. geschehen seyn solte. 2. Weniger hette die Landschafft an das Reich einen Administratorn zu begehren Vrsach / wie sie damals / vnd folgends tempore Ottocarian statt der praetendirten Administration / fürgebener massen / gethan. 3. So were es auch anjetzo nit darumb zu thun / ob vnd welcher Gestalt der Landsfürst mit gutem Rath seiner getrewen Landschafft / sondern ob er / oder die Landschafft regieren vnnd administriren solte. 4. So were es auch nit zu thun vmb Zuordnung eines Miterben / wie Ottonis tempore beschehen seyn solte. 5. Weniger were anjetzo die Frag vmb Bestellung eines Vormunds / wie tempore Alberti, Ladislai, oder vmb Mißhelligkeit vnd Zwitracht deß Landsfürsten selbsten / als tempore Ernesti, Friderici vnd Alberti. 6. Vnd were man auch endlich nicht in denen terminis, wie nach Absterben Maxim. I. da keine Erbherrn noch jhre Commissarii vnnd Plenipotentz im Land gewesen weren / ob wol auch dasselbe / wie im Außgang befunden nit vonnöthen gewesen: Dann vor-bey-nach begebenem jetzigen Fall were ein vnwidersprechlicher natürlicher belehnter Erbherr zur Stelle gewesen / vnnd nach dem das Gubernament völlig vnd absolute von dem / dene sonsten die nechste Regierung gebühret hette / auffgetragen / dannenhero alle widrige Proceß desto bedencklicher / weil viel weniger Vrsachen vorhanden / die Ordnung de anno 1519. zu reassumiren / vnd also selbige dißmals auffzurichten: Viel mehr Vrsachen aber / anjetzo die Parition vnd Erbhuldigung einem gevollmachtigten Erben / als damals gemeinen Subdelegirten zu leisten. Vnd ob wol bey diesem passu der Bericht Keysers Matthiae Concession tanquam rem iudicatam starck angezogen hette / so were doch vberall nichts von der Landstände Administration biß zur geleisteten Huldigung darinn zu finden; was auch berührete / daß hierbey wegen zimblich starcker vorgehenden Conditionirung der Erbhuldigung gleichwol mit wenig aber starcken Worten angereget würde / were nicht zu glauben / daß der angehende Erbherr vnnd Landsfürst wider alte löbliche Herkommen / auch einigerley Freyheit vnnd Privilegien die Stände beschweren / oder dieselbe auffrichtig altem Brauch nach zu consirmiren / difficultiren würde / wann die Erbhuldigung zu der Zeit / wann sich gebührete / vnd vor Alters bey jhren Voreltern vnnd Vorfordern vorgangen / auch folgen würde / was auch dißfalls für eine Manier / Ordnung vnd pro exemplo Maiorum von den getrewen Ständen gehalten worden / were von Zeit zn Zeit / von Fällen zu [159] Fällen männiglichen kund vnnd offenbar. Es brächten aber auch nach folgende der Landschafft ob der Enß an Hertzog Ferdinandum dirigirte Wort vnd Erklärung solches zu mehrerer Nachrichtung mit sich; Wil aber E. Fürstl. G. (sagt die Landschafft) vmb der Röm. Keys. M. Willen von newem Erbhuldigung vnd Pflicht von Vns haben / sindt wir in Vnderthänigkeit bereit vnd gantz willig / die mit frölichem Gemüth zu thun / gar vnderthäniglich bittend / vns / wie obstehet / entgegen Regierung / Gericht vnd Recht nach Rath stattlich auffzurichten / auch alle vnsere Mängel vnd Beschwerden nach zimblichen vnd billichen Dingen zu wenden vnd abzustellen. Also weren Land vnnd Leut / Herr vnd Vnderthanen in Fried vnd Ruh bey einander verblieben. (Deduction Schrifft der Oesterreichischen Stände ob der Enß an Ertzhertzog Albertum wegen der Erbhuldigung vnd jhrer Grauami num.) Als nun auff solche hincinde außgangene vnd publicirte Bericht vnd Gegenbericht die Oesterreichische Stände noch ferrner so wol von Ertzhertzog Alberto als König Ferdinando ernstlich zur Huldigung angemahnet wurden / haben sie endlich Ertzhertzog Alberto / nach dem sie zuvor hero einen Gesandten an jhn abgefertiget / vnd jhm jhre Notturfft vorbringen lassen / aber kein erwünschte Antwort darüber erlangt / eine Deductionschrift / die Erbhuldigung vnd jhre Grauamina betreffend / gegen dem Außgang dieses Jahrs nach Brüssel vber schickt / so dieses Innhalts gewesen; Sie hetten auß seinem Schreiben vnd der Resolution / so er jrem Gesandten jüngst ertheilet mit höchster Betrübnuß vermercket / wie gantz vngleich Jhr F. Durchl. allbereit vor jhres Gesandten Ankunfft / von jhrer Erblanden hergebrachten Freyheiten / Recht vnd Gerechtigkeiten / wie auch derselben jetzigen vbeln Zustand / vnd vorstehenden mehrern Ruin / als auch der gehorsambstë Ständ Handlungen / vn̅ trewem Gemüth / durch jre Widerwärtige vnd ohne Zweifel die jenigë informirt worden weren: als solche die zu Bedeckung jhrer gerechten Handlungë / die Zerrüttung deß gemeinen Wesens / Schwächung vnd Auff hebung der lautern Justitien vnd wolher gebrachten Freyheiten: dargegen Pflantzung deß schädlichen Mißtrawens / vnd vngleichen Verstands zwischen Obrigkeit vnd Vnderthanen / vor das jhnen bequembste Mittel hielten / vn̅ dahero alles das / so dem Landsfürsten vnd gemeinem Vatterland zum Besten / vnd Abwendung mehrern Vnheils / zum trewlichsten vermeint / vnd vorgenom̅en worden / zum ärgsten widerig außzulegen sich nun ein gute Zeit hero vnderstanden / vn̅̅ zum eussersten bemühet. Derentwegen so wol der Schuldigkeit nach / damit J. F. D. vnd dem geliebten Vatterland sie sich verbunden befinden / als zu nothwendiger Rettung jhrer Vnschuld / vnd deren Zeugnuß auff die Posterität / sie getrungen worden / Jhrer F. D. bessern Bericht auff einen vnd andern Puncten vnderthänigst zu thun / vnd zugleich der vor Augen stestenden immer mehr wach senden Gefahr vnd besorgenden endlichen Landverderbens in gehorsambsten Trewen zu erinnern / vnderthänigst bittend / sie miltiglich zu vernehmen. Daß demnach Erstens Jhre F. D. der angezogenen Erbhuldigungs Gebühr halber in dem gar vbel informirt worden weren / als ob jhnen dieselbe zuvor zu leisten oblege / ehe jhnen jhre Freyheiten / Rechten / Gewonheiten vnd hergebrachte Gebräuch würcklich confirmirt / vnd sie deren Stethaltung versichert weren / vnd solten hernach erst die Confirmation der Privilegien / vnd Satisfaction in allen billichen Dingen erwarten. Solches vnd daß es in diesen Landen jederzeit anderst herkommen / wer nicht allein auß den alten vnd newen Oesterreichischen Freyheits-vnd Erbhuldigungs Acten offenbar / sondern auch beyder jüngst abgeleibter Keys. Majestäten Antrettung dieser Land / in Anno 1609. da die Widerwärtige Jhre Keyserl. Majest. gleichfalls dahin zu verleiten sich bemühet hetten / als solte die Huldigung den Landständen vnd der Landschafft zuvor obligen / vnd sie hernach erst der Confirmation der Freyheiten erwarten / mit alten vnd newen Brieffen vnd documentis ad oculum dermassen erwiesen vnnd vorbracht worden / daß Jhre Keys. Majest. weiter daran zu zweiffeln kein rechtmässige Vrsach befunden / sondern hierauff solchen erwiesenen vhralten Freyheiten vnnd Herkommen nach die begehrte Confirmation vnd Abthuung der Grauaminum, sonderlich in Religions Sachen gnädigst bewilliget / vnd deßwegen nicht allein die Evangelische Stände / mit sonderbahrer Capitulations Resolution versichert / sondern auch (neben Erholung deren mit dem Königreich Vngarn vnd Oesterreich vnd Mähren auffgerichten Confirmation / wie auch Correspondentz mit den Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs) die ferner General Bestättigung aller vnd jeder Freyheiten / Rechten / Gerechtigkeiten / Gebräuch vnd Herkommen / vnd daß die gehorsambsten Stände bey allen vnd jedë solchë festiglich gehandhabet / darwider nichts gehandelt / noch handeln zu lassen gestattet werden solte / so ingleichem vor der Huldigung gefertiget / durch dero Reichs Vice Cantzlern in Beyseyn aller dero Räthe Landofficirer vnd Ständen / der Landschafft offentlich vberantworten lassen / darauff allererst vnd gar nicht zuvor / dem alten Herkommen nach / die Huldigung erfolget were: wie dann solches ingleichem auch zuvor / vnd gleich vor 100. Jahren / als auf Absterben Jhrer F. Durchl. Vhranherrn Keysers Maximiliani I. die von Carolo V. vnd dessen Herrn Brudern Jhrer F. D. Anherrn / in diese Landt zur Auffnehmung der Erbhuldigung deputierte Commissarien / auch ohne vorgehende Confirmation der Freyheiten / solche Erbhuldigung begehrt / die Stände aber sich deren verweigert / vnd jhren Freyheiten vnd Herkommen inhaerirt / were jhnen nicht allein vor solcher Erbhuldigung deßwegen die Notthurfft / sondern auch daß solche Huldigung an jhren Freyheiten vnpraejudicirlich seyn solte / gefertiget / vnnd zugleich auch die Stände vnnd männiglich bey seinen Privilegien gelassen vnd gehandhabet worden. Daß auch solches befreyte Herkommen nicht nur damals seinen Anfang genommen / vnd allein von hundert Jahren (so doch für sich selbs [160] zum Beweiß eines befreyten Alters genugsam were) herkommen / sondern je vnd allwegen bey dem Hauß Oesterreich in diesen Landen also were erhalten worden / das erscheine auch noch auß Keysers Rudolphi ???. Landfrieden / welchen er als baldt nach Vberwindung Königs Ottocari auß Böheimb / vnnd also bey erstem seinem Eintritt in diese Lande / mit den Ständen gemeiner Landschafft in Anno 1270. auffgerichtet / da er nicht allein gleich zu Eingang vermeldete / daß er alles in vorigen Standt / vnd nach deß Landes Herkommen wider richten vnnd erhalten wolte / sondern auch zu Ende allen Obrigkeiten vnd Richtern bey Straff anbefehle / daß sie nach der Stände Freyheiten vnd Privilegien richten vnd erkennen solten. Darauff erst / vnd nach solcher Confirmation der Freyheiten / hette er seinen Sohn Hertzog Albrechten / als damals noch Graffen zu Habspurg / zu einem Verweser vnd Pfleger / vor allen denen Landherren / vor den Bürgern / vor den Stätten / vor Arm vnd Reichen / nach jhrer aller Willen eingesetzet. Als er auch nach mals auff ferner Anlangen vnd Bitt dieser Land Stände / zum völligen Herrn vnnd Hertzogen in Oesterreich gemacht / vnd investirt were worden / wer solches anderst nicht / dann mit vorgehender Bestättigung so wol der Landständ / als der Lands Freyheiten beschehen: vnd also dieselbige der würcklichen Antrettung deß Regiments vorher gangen / wie das Keyserliche Diploma neben andern actis klärlichen außweise. Daß auch solches in folgenden Zeiten also erhalten worden / daß bewiesen Keyser Carl deß IV. König Wenceslai in Böheim / Hertzog Rudolffs / Hertzog Albrechts / vn̅ Hertzog Leopoldi zu Oesterreich vnderschiedliche Diplomata vnd Reverß de annis 1363. vnd 1366. darinnen außtrücklich praecauirt vnd verordnet / auch gar mit leiblichem Eyd were bestättiget worden / daß auff künfftige sich begebende Fäll vnd also vorhero / mit jeder eröffneter Antrettung der Land / die Stände jhrer Freyheiten halber versichert seyn solten. Solches erläuterte mehrer Hertzog Albrechtë deß V. Brief / welchen er solcher der Ständ Freyheit vnd Herkommens Confirmation vnd Stethaltung halber / mit ansehenlicher Außführung ehe vnd zuvor sie sich jhm vndergeben vnd gehuldiget in Anno 1461. jhnen den Ständen zu Handen König Georgen in Böheimb gefertiget vnd gegeben: Auch nach folgend Keyser Friderichs Außschreiben wegen der Huldigung / darinnen er mit Nahmen / deß vorhergehenden Vergleichs mit der Landschafft / Meldung thete / solches bestättigt hette. Weil dann solchem nach Jhr. Fürstl. Durchl. auch in dero Plenipotentz praestationem iuramenti deren Herrn Plenipotentiario vor der gehorsambsten Ständen homagio solchem vhralten Herkommen gemäß gesetzt / vnd zumal darbey selbsten die schuldige Gebühr nach der Land wolhergebrachten Privilegien vnd Freyheiten Vermögen vnnd Außweisung sich erklärten / Jhrer Fürstl. Durchl. angebohrnes Ertzhertzogisches Gemüth sie auch dahin vergwissert / daß deroselben gnädigster Will vnd Meynung niemaln anderst gewesen / noch auch jetzo seye / dann da vor Gott vnd aller Welt billich vnd reche sey / daß auch gar nur ein Privat Person / dessen so er vber Menschen Gedencken im Brauch gehabt vnd erhalten / nicht solte oder möchte entsetzt werden / daß solches vielmehr gegen einer solchen Landschafft / welche weder mit feindlicher Hand von Jhrer Fürstl. Durchl. Vorfahren vberwunden vnd einbekommen worden / noch solcher oder auch einiger andern rechtmässigen Vrsachen halben / jhrer vhralten Freyheiten entsetzt / oder sich deren vnwürdig gemacht: sondern vielmehr gegen jhren Lands-Fürsten / also gehorsam / getrew vnd wolverdient gehalten / auch mit jhrem vielfältig vergossenen Adelichem Blut / jhnen ansehenliche Königreich / Land vnd Leut hetten herzubringen vnd erhalten helffen / daß / neben der alten Confirmationen / sie auch zu vnderschiedlichen Zeiten der Vermehrung gewürdiget / nochmalen recht vnd billich bleiben / vnd sie darwider nit beschwert werden solten. Zu dem auff solcher Gebrauch vnd Herkommen / daß der angehende Landsfürst / als das Haupt / seine Stände vnd Vnderthanë wegen gewisser Handhad jhrer hergebrachten Freyheiten / ehe vnd zuvor sie jhm die Huldigung leisteten / versichere nit vngewöhnlich / viel weniger den Rechten vnd Billichkeit zu wider / sondern denselben allerdings gemäß seye / das bezeugeten neben natürlicher Billichkeit auch die Exempla vieler vnd fast aller Königreichen vnd Länder der Christenheit / als deß H. Römischen Reichs selber / die Königreich Vngarn / Böheim / Franckreich / Engelland / Dennemarck / vn̅ der benachbartë Hertzogthumb / Steyr / Kärndten / Crain / vnd andere mehr / darinn von Alters hero allwegen der angehende König vnd Landsfürst / vor der Krönung vnd Erbhuldigung den Ständen vn̅ Landschafften zuvor jhre Freyheiten confirmirt / ehe die Stände vnd Landschafften die Pflichten vn̅ Huldigung geleistet hettë. Vnd hette zwar die Erfahrung mit sich gebracht / was für Beschwerungen / Nachtheil vn̅ Schaden den jetztangeregten Landen in dem vervrsachet wordë / daß sie sich einmals auß solcher jhrer Gerechtigkeit gelassen / vnd jre hergebrachte Freyheiten nit in mehrere Achtung genommen. So dann Jhr. F. D. da sie selbsten in der Person im Land weren / jhrer gehorsambsten Getröstung Recht vnnd Billichkeit nach / jhnen wider solche vralte hergebrachte Freyheiten nichts beschwerlichers zu muthen / noch die Huldigung / ehe vnd zuvor jhre Freyheiten / Recht / Herkommen / Gebräuch vnd Gewonheiten / nit allein mit gefertigtë Brieffen / sondern auch würcklicher Abstellung alles dessen / das solchem bißhero zu wider vorgangen / vnd noch für Augë were gnädigst begeren vnd erfordern könten: So würden sie viel weniger dero Herrn Plenipotentiario Jhrer Maj. oder deroselben substituto solches einraumen / vn̅ sie dero gehorsambste Ständ also schlecht zu der Huldigung / ohne vorgebende Praestirung dessen / wae sich reciproce zu leisten gebührte / weisen / oder daß sie sich dessen auß rechtmässigen Vr [161] sachen verweigerten / durch andere vngleiche Informationes der widerigen Räth zur Vngnadt wider sie bewegen lassen / sonderlich auch / weil sie durch die ein zeithero vorgangene beschwerliche Handlungen / wider jhre Freyheiten / Recht vnd Landsgewohnheiten / in solchen betrübten Stand vnd Landverderben gesetzet worden / daß es mehrer zu beseufftzen vnnd Gott zu klagen / dann mit Worten außzu sprechen / vnd dahero so viel höhere Vrsachen hetten / wider die jenige böse Räth die alle jhre Gedancken vnd Handlungen / allein dahin anstelleten / wie sie jhnen mit Gewalt alle jhre Freyheiten gäntzlich entziehen / jhrer Gerechtigkeiten sie entsetzen / die alte Geschlechter vntertrucken / sich dardurch erhöhen / vnd bereichen / vnd die Schuld alles von jhnen einge führten Vbels vnd Verderbnuß von sich auff die Vnschuldige legen möchten / vnnd dahero so viel schwerer verstehen könten / was Jhre Fürstl. Durchl. durch die sonderbare Limitation der angedenten Confirmation in billichen Dingen vermeynten / weil dergleichen Clausuln in keinen alten vorgehen den Confirmationen zu finden / sondern inmassen die Freyheiten an jhnen selbst nicht allein in Worten lauter / sondern auch durch folgendë lang jährigen Gebrauch vnd Vbung / sich selbsten gnugsam erklärten vnd außlegten: also weren sie auch jedesmals ohne Clausuln in allen verantwortlichen billichen Dingen / vnnd nach möglichen Dingen / sc. Sondern pure confirmirt vnd bestättiget / vnd eben darumb weren auch die Wort / Gebräuch vnd Gewonheit darzu gesetzet worden / daß nicht allein solche Gewonheit vnd Gebrauch / auch vor den vorgehenden Keysern vnnd Landsfürsten / den geschriebenen Freyheiten gleich gehaltë / sondern auch hierdurch das jenige / so etwan in schrifftlichen Instrumentis vnd diplomatibus vnlauter schienen / oder durch Interpretationes anderstangedeutet werden wolte / dem gefolgten vnd hergebrachten Gebrauch gemäß solte verstanden vnd gehalten werden: Zu dem auch nicht zu vermuthen / daß Jhrer Fürstl. Durchl. Vorfahren Römische Keyser / Könige vnnd regierende Landsfürsten jhren Ständen / oder auch jemandt andern etwas billiches / oder vnmügliches würden gegeben haben / vnder solchen allen aber die noch von Jhrer F. Durchl. Anherrn Ferdinando beweißlich geduldte / durch Jhrer Fürstl. Durchl. Herrn Vattern bestättigte vnd durch nechstverstörbene Keys. Majest. erläuterte vnnd hock confirmirte Religions Freyheit / jhr der Evangelischen Stände höchste vnnd fürnembste / nichts weniger aber obangedeuter massen / wie sie bißhero nicht allein vielfältig mit Schmertzen erfahren müssen / wie hart sich jhre Widersacher eine Zeit hero darwider gesetzet / vnd wie hoch man jhnen solches jhr höchstes Priuilegium auffzuheben aller Orten sich bemühet / sondern auch Ertzhertzog Leopold in wehrender Substitution sich auff der Evangelischen Stände anmelden lauter dahin erklärt hette / daß er dahin nit gevollmächtiget were / die Religions Freyheiten zu confirmiren. Sie wolten anjetzo der starcken Betrohungen / so auch von den vornembsten Räthen geschehen / vnnd nur zu viel erweißlich / geschweigen: So hetten sie billich zu besorgen / es möchte solche jhre Religions Freyheit / vnder der newen Clausul / als für kein billiches vnd mügliches Ding / von denen welche der Religion nicht weren / wolten verstanden werden / vnd demnach da sie sich wegen solcher newen limitation so viel weniger zur Huldigung / ehe die Special Confirmation erfolgete / erklärten / solches jhnen auch verhoffentlich bey allen vnpassionirten Gemüthern in Vngnaden vnnd widrigem Verstande nicht würde zu gemessen werden. Da jhnen auch gleich möchte vorgehalten werden / daß auch die vorgehende confirmationes dero Lands Freyheiten nicht in sprecie, sondern allein in genere von Jhrer Fürstl. Durchl. Vorfahren weren gegeben worden / welchem nach auff dieselbe nit drauß gehen / noch sie ein mehrers suchen möchten / so hetten sie doch bißhero mit Schmertzen erfahren müssen / vnnd stünde jhnen noch die Gefahr offentlich vor Augen / daß nunmehr fast alle vnd jede Freyheiten disputirt / limitirt / restringirt / vn̅ auffgenommen werden wolten / daß sie sich deren fast keiner würcklich in die Länge zu erfrewen hetten / wie dann beweißlich / daß auch wol vornehme Räthe vnnd Officirer sich vermercken lassen / sie wüsten vnd wolten auch vmb der Stände Freyheiten vnd Privilegien nichts wissen. Item man müste dieselbe nit confirmiren / sondern tolliren / sc. Dahero jhre vnvermeydenliche Noth erforderte / nunmehr sich vor der Huldigung besser zu versichern / vnnd sonderlich der Politischen Evangelischen drey Stände in specie der Religions Freyheit / daß allermassen sie jnen durch angeregte Capitulations Resolution attestata vnnd darbey vorgangenen Handlung in specie bestättiget worden / als auch in specie deren Confirmation vnd Versicherung erfolget were / welches auch J. F. Durchl. darumb so viel weniger Bedenckens haben / sondern viel mehr dieselbe hierinn klärlich zu bestättigen vnd Hand zu haben geneigt seyn würden / daß ohn dieselbe kein gewisse Rube / vnd wahres Vertrawen / zu deß Lands gedeylichë vnd friedlichë Erhaltung zu hoffen / noch deren schädlichen mehrern Zweyungen vnder den Lands Innwohnern zu wehren / sonderlich weil sie anjetzo bereit hören vnd erfahren müsten / daß jhnen nit nur auch gar vornehme Keyserliche Räthe / für Ertz Ketzer vnd mit noch beschwerlichern Namen beschweret / sondern auch im Werck zu erkennen gegeben / daß die bißhero wider Sie Evangelische geführte Proceß / anders nicht / als wider condemnirte Retzer vnd Vbelthäter angestellet / vnnd vermeynt worden / in dem so gar auch in den höchsten Gerichten / sonderlich bey Hoff vnd der Nider Oesterreichischen Regierung / die Räth mehr auff die Personen / was Religion die weren / dann die gerade Gerechtigkeit gesehen / auch wol in offenbaren wissentlich vnrechten Sachen / der Evangelischen Gegentheil recht: vnnd den gerechten Evangelischen vnrecht gesprochen / alle fürnembste Empter / so viel müglichen / jhnen entzogen / vnd in alle Weg / als geringer / vnd jhnen vngleich gehalten: welches ins künfftig bey nicht [162] mehrer Special Confirmation der Religions Freyheiten viel mehrers zu besorgen. Daß dann fürs Dritte Jhrer Fürstl. Durchl. leyd / daß man dero Hanß zu gegenwärtigen Extremiteten / vnd darauß erfolgten Inconvenientien Vrsach gegeben: theten sie sich zwar deß gnädigsten Mitleydens vnderthänigst bedancken: hetten aber in gerechter jhrer Vnschuldt verhofft / sie solten dessen als Vnschuldige nicht zu entgelten gehabt haben. Dann mit was vnderthänigster / auffrechter / wahrer Trew diese Land gegen dem Hauß Oesterreich / als jhrem geliebten Vatterlandt / vnnd dessen Landsfürsten (als von denen Hochheit vnd Wolfahrt / auch jhr eygen vnd der jhrigen Heyl hangend sey / jederzeit eyfferig bedacht vnd ermessen) sich bißhero erwiesen / das bezeugeten nicht allein die continuirte trewhertzige Zusetzungen / mit Blut vnd Gut (so sich nur in nechsten verloffenen sechzehen Jahren / von beyden Landen / nur in bahrem Gelt / ausser andere Beschwerungen / weit vber zehen Million belauffe) neben trewer Vorsorg / Bitt / Warnung vnd Erinnerungen / damit die gehorsambste Stände beyder Landt / gleich Anfangs der entstandenen Böhmischen Vnruh / so wol bey der nechstverstorbenen als jetzigen Keys. Majest. gantz eyfferig einkommen / vnnd dieselbe vnterthänigst gebetten / deren vnschuldigen Land vund Leut zu verschonen / vnnd die entstandene Vnruh durch andere vnnd vorträglichere Mittel vnd Weg / als mit der Schärpffe deß Schwerdts zu sopiren / wie solches auß jhren Schrifften vnd suppliciren zu ersehen. Da dann bekandt vnd wißlich / daß Jhr Keys. Majest. hierzu nicht vngeneygt gewesen / vnd allein die schädliche Räthe / frembde Bottschafften vnd vnruhige Anhetzer / so theils jhren Rachgirigen / theils eygennützigen Affecten vnd verhofften Nutzen gefolget / Jhre Keys. Maj darzu nit hetten kommen lassen wollë / sondern vnder dem Schein der Landsfürstlichen Reputation vnd Religions Eyfer (darunder sie doch mehr Jhre Ehr / Erhöhvnd Bereichung gesucht) durch allerley Einbildungen / die Sachen so leicht vnd den Krieg so gering / auch den Außgang desselben so gewiß vnnd erwünscht gemacht / vn̅ darneben vnder dessen die Werbungen gestärckt / vnd das frembd Volck in die Land / auch die vnschuldige Ständ vnd Vnderthanen dahin gebracht / daß es zu diesem elenden erbarmlichen Standt / vnd vor Augen stehenden Verderben gelaugnet / darneben der gehorsambsten Stände / nicht auff blosse Schein Reputation jhres Landsfürsten vnd geliebten Vatterlandts / sondern die wahre / würckliche vnnd beständige Hochheit vnd Reputation gestellte: vnd auß den vorgehenden Zeiten / alten vnd newen Handlungen erholt-vnnd fundirte vnterthänigste Bericht verworffen / vnnd jhre treweyfferige Bitten vnd Erinnerungen / wie gefährlich / nemlich vnder der so hoch vnd rhümblich hergebrachten Oesterreichischen Reputation / abfellig vnd vnwiderbringlich es seyn würde / da man sich in offene Krieg einlassen / dessen vnzweiffelichen Außgang vertrawen / vnd ein vnglückliches End erfahren solte? Was auch für hoher vnerschwinglicher Vnkosten darzu erfordert würde / einen einmal angefangenen Krieg zu continuiren / sonderlich an denen Grentzen deß Römischen Reichs gegen dem mächtigen Erbfeindt / wie schwerlich es auch so wol förderst gegen Gott / als auch der Posterität / vnd werthen gantzen Christenheit / ja den hochlöblichen Ertzfürstlichen Successorn ins künfftig zu verantworten seyn würde / da solchem mächtigen Erbfeind Thür vnnd Thor durch dergleichen Lands Ruin / auffgethan werden solte / dargegen wie erbärmlich die Land durch vorige langwürige Türckenkrieg / vnd erfolgte andere Zerrüttigkeiten sich befinden / wie tieff Jhre Durchl. vnd dero Kammer in Schulden steckten / vnd eben derentwillen auch die Landschafften selbst wegen vor Jhrer Majest. geleisteten Fürstand vnd steten Contributionen / daß auch der Credit sich gar deßwegen verlohren hette / vnd ein vnmüglich Ding bey solchen jhren Mängeln vnd wissentlichen Vnkräfften mehr Feind zu machen / sedem belli ins Landt zu ziehen / vnnd gleichsam fürsetzlich den Vndergang Land vnd Leut zu suchen vn̅ zu maturiren / sc. Doch so gar solches alles in keine Achtung genommen / noch erwogen worden / daß auch wol bey Hof vnnd gemeinem Heyl widrigen Räthen solche trewhertzige Bitt vnd Erinnerungen vor verdächtig vnd gleichsam pro collusione cum aduersaparte außgedeutet worden / vnd vmb so viel stärcker aller Orthen hero (auch so gar mit Entblössung der Vngarischen Grentzhäuser) Volck vnd Munition gegen diesen Landen gesucht / vnd Verderbung Schlösser / Märckt vnd Dörffer / sonderlich der Evangelischë / auch Mord / Raub / Brand / Schändung Frawen vnd Jungfrawen / ja so gar auch Grassirung in der verstorbenen Adelichen / auch bey vorigen Keysern vnd Landsfürsten wolverdienten / vnnd in Ehrngehaltenen Manu vnd Frawen Leichnam / die in jren Grüfften vnd Gräbern nit vor jhnen sicher verblieben / so wol in dem Durch-vnd Anzug in das benachbarte Königreich Böheim / als im zu rück kehren nit allein gantz vnchristlich gehauset / vnd alles verderbt / sondern auch den Böhmen zum herauß Fall in die Oesterreichische Lande / vnd gleicher Verderbung / dessen was etwa solcher Orten noch vbrig verblieben / gegeben / wie auch mit feindlichem Einzug vnd Eingriff in die Marggraffschafft Mährë / (die sich doch sonsten still vnd friedlich erwiesen) solche ingleichem zum feindlichen Gegenzug / vnd Nachsuchung in diese Lande bewegt / also daß durch dreyerley Kauffen Raub / Brand vnd Mord (darunder die so schützen sollen / den grösten Schaden vnd Tyranney verübet hetten) die drey Vierthel deß Lands meistentheil zu Grund verderbt / darnebë auch (welchs das schmertzlichste were) dannoch von Hoff auß den gehorsamen Ständen / mit allerley Aufflagen / beschwerlichen Deereten / vnd betrohlichen vngewohnlichen Zumuthungen zugesetzt / jhnen jhre Zusammenkünfften vnd Defensionsvornehmungen gewehrt: In gemeiner Landschafft Cassa gegriffen / vnd ein merckliche Summa herauß genommen / der Evangelischen Stände Geltauff [163] dem Land auff viel 1000. Gülden auffgefangen vnd in die Burg nach Wien geführet: Die Bürgerschafft vnd Innwohner der Statt Wien / ohn alle gegebene Vrsachen vnd Verbrechen dissarmirt: mit solchen Bewerungen newgeworbenes Volck außstaffirt: Den Edlen vnnd vnedlen Einwohnern / sonderlich den Kauffleuthen / so nit daselbs wohnetë / sondern nur jhre Niderlags Factorn daselbs hetten / auch wider jhre vhralte außtrückliche vnnd Special Freyheiten / mit vberschwencklicher vnd vnerhörter Schatzung belegt / theils mit Arrestirung der Personen abgetrungen: Ja so gar auch der Landleut Vnderthanen / ausser der Statt auff dem Land (vngeacht jhrer obligenden Beschwerd mit dem frembden Kriegsvolck) solche Schatzungen abgenommen / vnd alles mit solchem Gewalt gehandelt worden / dergleichen fast in keinem Land vnd Landschafften deß Reichs erhöretwere. Welches sonderlich auch darumb dieser Landt gehorsamen Ständen so viel vnleydenlicher vorkom̅e / dieweil dieselbe von vraltem hoch befreyet / daß kein Landsfürst / ohne der Landschafft Rath vnd Willen einen Krieg anfangen / oder vornehmen solte / wie er dann auch nicht befugt / einige Stewer noch andere Anlagen auff die Stände / oder derselben Vnderthanen eigenes Gefallens vnd Willens zu schlagen / oder jemand darmit zu beschweren / sondern was in Landtägen ein Landschafft bewilliget / lauter freye Gaben vnnd Bewilligungen weren / deßwegen auch der Landsfürst jedesmals sonderbahre Schadloßbrieff / daß es nicht auß Schuldt oder Gerechtigkeit / sondern der Landschafft gutem Willen geschehen seye / gefertigt von sich geben müste / inmassen die durch mehr als hundert Jahr herkommene gefertigte Keyser vnd Landsfürstliche Brieff / biß auff diese Zeit / zu erkennen geben. Dahero dann solcher doppelten Freyheiten halber / viel weniger ohn vnd wider der Landschafft Wissen vnnd Willen mit Musterplätzen / Durchzügen vnd andern Schatzungen zu verfahren / zum wenigsten aber solche Vergewaltigung vnd Landsverwüstung auff die gehorsambste Stände vnd Vnderthanen vorzunehmen / vnd zu vervrsachen verantwortlich; forderst aber vervrsachte die Continuirung vnd noch täglich beharrliche Vermehrung dergleichen Gewalthat / Kriegshandlung / vnd Schatzungen / wider so lautere Freyheiten zu der Zeit nicht geringes Nachdencken / da man zu Antrettung newer Regierung / die Freyheiten confirmiren / was denen etwa zuwider vorgangen / auß dem Weg raumen / vnd den gehorsambsten Ständen mehrere Versicherung / daß dergleichen hinfüro nicht geschehe / sondern sie bey jhren befreyten Herkommen erhalten würden / zu machen / ja da man sich der hochlöblichsten Vorfahren Exempel nach / newer Gab vnd Gnaden hette getrösten sollen; vnd ob wol vorgewendet werden wolte / daß bey denen Berathschlagungen deß Kriegswesens / auch der Landleut Sitze vnnd also die Stände nicht gantz außgeschlossen / noch in solchem Stück durch der frembden Kriegs Räth verderbliches Fürtringen jhren Freyheiten zuwider seye gehandelt worden / so were doch wissentlich / daß allein solche Landleut gebraucht worden / welche ohne das bey Hoff-vnd Kriegs Räthen / als darzu verpflichtete vnd besoldete Diener sessen / deren theils vmb deß Lands Gelegenheit / wegen jhres stetigen bey Hoff seyn / nicht wißten / theils wenig an Gütern zu verlieren / theils in Hoffnung stünden durch Erlangung newer ansehenlicher Befehl / jhren Nutzen dardurch zu schaffen / vnnd sich mit anderer Leut Gütern zu bereichen / mehrertheil aber auch wol gantz frembd / vnd im Land nicht herkommen / die sich auch dahero deß Landes Wolfahrt so fast nicht annehmen / noch jhren dasselbig angelegen sëyn liessen / da doch viel angeregte Freyheiten vornemblich dahero jhren Vrsprung genommen / weil die Keyser vnd Landsfürsten bey sich hochverständig ermessen / vnnd befunden / daß allwegen die jenigen / welche von vralten im Landt von ansehenlichë Geschlechtern vnd Voreltern herkommen / jhre namhaffte Güter vnd anererbte Vnderthanen im Land hetten / vnd mit ehrlicher alter Freundschafft verbunden weren / auch täglich mit dem Landwesen vmbgiengen / nicht allein zumal auch die Gelegenheiten / was sich nützlich thun liesse oder nicht besser wißten / sondern auch auß mehrer Affection gegen jhren angebohrnen Landsfürsten / vnnd deß Landes gemeinen Wolfahrt / viel nützlicher als frembde rathen würden / vnnd dahero nicht nur etlicher weniger / zuvor mit Hoff-vnnd Kriegsbestallungen verbundenen Räthe / so Landleut seyen / sondern die gesambte Landschafft oder deren hierzu verordneten vnpartheyischen Außschuß von gebohrnen Landleuten erfordert / deren sich doch (ausser deß Land Obristen / der auch mit darzu gezogen würde) keiner im Kriegsrath / sondern lauter frembde befinden. Wie dann kein Zweiffel wo solchen Lands Freyheiten stracks nachgegangen / vnd der Landschafft getrewer Rath vnd Gutachten hierin gebraucht vnd zugelassen worden were / es were zu solcher Weitläufftigkeit nit kommen / sondern mit viel höhern der Landfürstlichen Reputation vnnd Nutzen / die so thewer herzugebracht / vnd mit viel der getrewen Stände Blutvergiessen erworbene Königreich so weit nicht alienirt / noch diese sonsten schöne Land / so vbel spolirt / verwüstet / vnd in das vor Augen stehende eusserste Verderben gebracht worden. Auß welchem allen dann erscheine / wer zu der entstandenen Zerrüttung vnd verderblichen Extremiteten Vrsach gegeben / vnd an diesem Vnheil schuldig seye / nemlich nicht die Landschafften vnd deren getrewe Stände / sondern frembde eygen Ehr vn̅ Nützsüchtige / vn̅ meistentheils mehr zu der Außländischen (jrer Pensionë vnd ansehenlichen Einkommen halber) dann jhren Landsfürsten vnd deren Landen Heyl vnd Auffnemë geflissene böse Räthe / die auch mit Grundt einige geringste Vrsach deß entstandenen Vnheils auff die gehorsamen Stände nimmermehr erweisen / noch was jhre widrige Affectionen jhnen gerathen / vnd sie anjetzo auff die Vnschuldige zu legen / [164] sich vnder stünden / gegen Gott vnd der Posteritet so wenig würden verantworten können / als jhnen den vervrsach???en vnmässigen Schaden Jhrer F. Durchl. vnd den Landen zu erstatten (darzu sie doch der natürlichen Billichkeit nach verbunden) müglich were. Weil auch fürs Vierdte die Administration deß Landes auff Absterben eines Landsfürsten biß auff künfftige Erbhuldigung den Land Ständen von vralten Zeiten / auch noch vor Keysers Rudolphi I. Ankunfft in dieser Oesterreichische Lande gebühret / vnnd nachgestanden / innmassen solches in absonderlichen außführlichen Berichten vnd Erklärungen / vnd mit vnwidertreiblichen Documenten außgeführet / von Zeit zu Zeiten biß auff diesen begebenen Fall / erwiesen worden / so könten noch solten sie jhnen kein andere Gedancken machen / dann daß Jhr Fürstl. Durchl. in solchen jhren Deductions Schrifften den wahren Grund jhrer Befugnuß / vnderthänigst bittendt / denselben gnädigst zu vernehmen / so würden sie ohnschwer gnädigst befinden / daß sie in solchem allen anders nichts gehandelt / als dessen diese Landt vor Vraltens befreyet / vnd von jhren Vorältern nicht nur durch ein oder zwey / sondern viel mehr hundert Jahren auff sie herkommen / vnd von Jhr. Fürstl. Durchl. Vorfahren als recht vnd billich gestattet / vnd ohn einige Cassation bestättiget worden: Ja Jhr. Fürstl. Durchl. würden darauß gnädigst sehen / daß sie nicht alles dessen sie doch befugt gewesen / vorgenommen / sondern zu vnderthänigster Verschnung der Keys. Majest. die Cammergüter bißhero folgen lassen / vnd allein die höchstnothwendige Administration der gantz gefallenen vnnd vernickten Justitz / darob männiglich zum höchsten beschwert befunden / an die Handt genommen / darbey aber auch Jhrer Fürstl. Durchl. keines Wegsvorgegriffen / noch dieselbe beyseyt gesetzt / sondern alle Befehl vnd Handlungen in derselben / als forderst Erbherzns Nahmen / neben dero Ständen verrichtet worden / vnd auch dergestalt die Landrechten vnd Verhören ehist wider angestellet / daher sie sich auch diß Orths vnterthänigst getrösteten / Ew. F. Durchl. würde sie nit allein in solcher Administration / biß auff die künfftige Huldigung nit zu kurbiren gestatten / weniger deren Abtrettung jhnen weiter zumuthen lassen / sondern viel mehr / weil auch die Cammergüter fürnemblich zu Erhaltung deß Landes angehörig / sie in Vngnaden nicht vermercken / daß sie solchen jhren Freyhetten nach dersel???igen sich auch vndernehmen / weil zumal die Vorwendung der Empter vnd Gefäll nicht allein Jhr F. Durchl. als Erbherrn: sondern auch dem Land zu künfftigen hohen vnd fast vnwiderbringlichen praeiudicio vnd Nachtheil gereichet / in dem dasselbig mehrer zu deß Landes Schaden / dann Nutzen angelegt / darneben an den Landsfürstlichen Schulden (die sich allein / was die gesampte Stände betreffe / vber die 1500000. Gülden erstreckten) weder im Hauptgut noch Interesse nichts abbezahlt würde / sondern der Last von Tag zu Tag sich mehrete / daß dardurch der Credit verjaget / so gar auch mit vernünfftigen Gedancken nicht zu erreichen / wie bey so beschwerlichen Handlungen / wo nicht andere Mittel an die Hand gereicht werden solten / dem gemeinen Wesen zu helffen / da hingegen die Landschafften vnd Stände / wie anderer Jhrer Administration vnd Handlung / also auch der Cammergefäll halben (so viel sie deren einnehmen / vnnd hierinn handeln wurden) wie vnnd wann dieselbe zu Jhrer Fürstl. Durchl. vnnd dero Landt Nutzen hin verwandt / vnd angelegt würden / Rechenschafft vnd Erstattung in Jhrer Fürstl. Durchl. Landsfürstlichen Gewalt verbleiben / vnnd darumb zu finden / auch so baldt es zur Erbhul???igung gelangt / rechtmässige Verantwortung zu geben erbötig. Vnd dieweil fürs Fünffte vor der mehr angeregten Erbhuldigung / vnd deren nothwendig vorgehenden Confirmation aller vnnd jeder hergebrachten Lands Freyheiten / Rechten vnd Gerechtikeiten / auch Bräuchen vnnd Gewonheiten / so wol in Religions- als Politischen Sachen / wie auch solchen Freyheiten zu wider in das Land ein geführten Kriegsvolcks Ab- vn ̅ Außführung / vnd stellung dessen / so sonsten eine Zeithero Widriges eingefuhret worden / der Zeit vnd denen noch vor Augen schwebenden Vmbständen nicht sehen noch befinden könten / wie sie sich einer gewissen Sicherheit zugetrösten / vörderest aber die Erbhuldigung das jenige Mittel auch darzu von den Voreltern erfunden / vnnd in allen Königreichen vnnd Landen eingeführet worden were / daß / wie sie sich der Landsfürst dardurch der beständigen Trew / vnd gehorsamen Zusammensetzung seiner Stände vnd Vnderthanen / also auch die Stände vnd Vnderthanen der getrewen Vätterlichen Lieb vnd Schutz der Vätterlichen Billichkeit nach reciproca fide gegen einander versicherten / also getrösteten sie sich vnderthänigst / Jhre F. Durchl. würden die Noth halben vor solcher Huldigung vorgenommene Lands Defension (nit allein als einen Anhang der Administration / sondern auch als ein vhralt hergebrachte Gerechtigkeit) ab oder einzustellen gnädigst nit gewillet seyn. Dann daß auch jhre Voreltern der selben vor mehr 100. Jaren / ohn alle der regierenden Landsfürsten Iroder Hinderung / so wol als sie noch in jüngern Zeiten / bey denen abgeleibten regierendë Keysern vnnd Landsfürsten in offentlicher Vbung gewest sehen / daß were auß den Archiuis vnd alten actis erweißlich / innmassen in Anno 1406. die Stände von Herrn / Rittern vnd Knechten sich mit einander verbunden / damit sie (wie die formalia lauteten) dem Landsfürsten desto baß dienen / vnnd jhnen selber vor Gewalt seyn möchten / wer jhnen vnrecht thun wolte / sc. zu schützen / sc. welche auch Hertzog Wilhelm / vermög seines Briesffs / hernach für recht vnd wol gethan bekennet / vnd bestättiget / vnnd in folgenden 1442. Jahr / als Keyser Friederich nach Rom gezogen / vnnd das Regiment den Lands Freyheiten gemäß / nicht besetzt / hetten die Landschafften auß allen vier Ständen einen Landfrieden auffgerichtet / [165] darinn vnder andern sonderlich der Defension halber versehen / daß die darzu vorgenommene Anwaldt / oder Außschuß die Bestellung / oder Vorsehung von deß Landes Renten vnd Nutzen thun solten / daß allwegen Werckleut / Büchsen / Puluer vnnd anderer Zeug / so man zu gewinnung der Schlösser bedörffte / vorhanden sey / wie auch im folgenden 1470. Jahr durch die Ständ ein sondere Ordnung zur Lands Defension gemacht worden. Item folgends 1477. die Graffen / Herrn / Ritter vnnd Knecht zu Widerstandt der Böhmen eine Defension vorgenommen / damahlen Herr Georg von Scharpffenburg mit 200. Pferden von jhnen were bestellet worden / ingleichem im folgenden 1478. Jahr / da Georg von Losenstein zu einem Viertel Hauptmann im Haußrück Viertel: Herr von Starenbergk vnd Oberheim im Machlandt Viertel / vnd was mehr zur Defension gehörig vorgenommen. Ebenmässig weren auff Absterben Keysers Maximiliani I. Anno 1519. von den Landschafften vor der Huldigung die Defension Ordnungen angestellet worden / wie auch folgend bey Regierung der Landsfürsten in annis 1525. 1531. 1542. 1548. vnd mehr Jahr / wie deßwegen auffgerichte / vnnd allein durch die Landschafften gegen einander gefertigte Libell solches außwiesen / ja noch weylandt Keyser Rudolph der ander / vnd nechst abgeleibte Keyser Matthias hetten selbsten vielmals in jhren vnderschiedlichen Landtags Propositionen die Landschafften zu newer Verfassung vnd Anstellung der Lands Defension angemahnet. Es bezugeten auch die alte mehrhundert jährige Reseruata in den Landtags Bewilligungen / solche der Landstände Gerechtigkeit / in dem dieselbe jhnen jederzeit bevor behalten / daß auff den Fall das Landt durch Krieg / Feindt / oder in andere Weg angefochten / oder es ein Noth anstossen würde / sie jhnen zur Lands Beschützung / in die Bewilligungen zu greiffen / ein freye Handt vorbehalten haben wölten; da sie auch gleich solche vhralte hergebrachte Gerechtigkeit nicht vor jhnen hetten / würde es jhnen doch auch darumb / förderst zu diesen Zeiten / nicht vnrecht mögen geheissen werden / weil die eusserste Notthurfft solches erforderte / in dem gleich bald Anfangs auff die entstandene Böhmische Vnruh / daß in Friaul vnnd selbiger Orthen wider Venedig vnderhaltene Königliche Volck in das Landt eingeführt werden wollen / vber dessen Vbel vnd Landverderbliches hausen / Raub vnnd Verwustung nicht allein die Graffschafft Görtz vnd Friaul / sondern auch die benachbarte Fürstenthumb zu Gott nicht genugsam seuffzen vnd klagen können / deme dann auch die Ordinantz zum Anzug in dieses Landt / ohn alles Vorwissen vnd Erinnerung der Ständ gegeben worden / darbey auch damals die Obriste Befelchshaber / ohne Schew / offentlich sich vernehmen lassen / daß sie die Ketzer heimsuchen / vnd von deren Gütern / sich deß Verlusts / so sie im Venedischen Krieg erlitten / erholen wolten Da die Ständ auch / durch sonderbare Hülff Gottes / von der nechstverstorbenen Keys. Majest. als regierenden Landsfürsten / auff vnterhanigste Erinnerungen deren bewusten Lands Trew / so viel erlangt / daß solche gefahriche Ordinantz wider abgestellet / vnd die Stände bey jhrer vnderthänigst erbettenen Lands Defension verblieben / hetten sie doch (neben den niehrern mächtigen Betrohungen) alsbaldt wider erfahren müssen / daß durch Passaw vnd andere Orth nach der Donaw new frembd Volck diesem Landt zugeruckt / der General Obriste Conte de Bucquoy nechst an die Grentzen kommen / vnd also mit allem Ernst Sedes belli in dieses Landt wollen geleget werden / dardurch dann auch das Königreich Böheimb mit seiner Kriegsmacht zum Gegenzug in diß Landt vervrsachet / daß sie von beyden Seiten / das eusserst Verderben vor Augen gesehen / vnd wo sie nicht Gott sonderlich erretter hette / sie beyden Theilen zum Raub werden sollen. Solche Betrohungen / Einfäll vnd feindliche Gefahr / hette sich auch biß auff diese Stund so gar nicht verlohren / sondern im Werck je mehr vnd mehr gefährlicher wachsend erzeigt / daß auch nunmehr durch allerley vbel disciplinirtes frembdes Kriegsvolck vnder der Enß fast keiner in seinem Hauß noch Schloß / auch ausser demselben auff dem Feldt oder Strassensicher. Der Schutz dessen man durch solches Kriegsvolck zwar Anfangs von Hoff auß vertröstet worden / hette sich im Werck anders nicht / dann Raub / Brand / Mord / Schändung Weiber vnd Jungfrawen / Plünderung vnnd Verderbung Landt vnd Leut leyder befunden / als sichs dann noch zur Stundt nicht anders bewiese; so wurden vber diß alles / zu mehrer dergleichen verderblicher Einführung / allerley Praeparationes inner- vnd ausser Lands gesucht vnnd vorgenommen / die Benachbarte vnnd Angrentzende je mehr vnnd mehr zu widriger Handlung irritirt / vnd zum Einfall gereitzt vnnd bewogen / vnd also aller Orthen die Extrema wider das Landttentirt. So were wissentlich / daß auch wol hievor (wie die Decreta deßwegen auffzulegen) wann man zu Hoff vmb Schutz vnd Hülff zur höchsten Nothzeit angeruffen / der Bescheid / daß man nicht Mittel habe / sondern die Anruffenden sich selbs beschützen solten / erfolget / daß man sich nichts gewisses versichern können noch dörffen: zu allem Vberfluß aber were auch eben diese gegenwärtige Defension von der nechstverstorbenen Keyserlichen Majestät justificirt / vnd vermög derfelben aller gnädigsten Schreibens approbirt worden / innmassen solche Schreiben annoch außwiesen. Daß demnach jhre Widrige deßwegen bey Jh. F. Durchl. sie in vngnädigen Verdacht zu bringë / oder sich derentwegë zu beschwerë (da jnen andern in wahrem Vertrawen friedlich mit den Stände zu leben ernst / vnd nicht anders von jhnen gesucht würde) oder auch selbst hierinnen zu verdencken / darumb so viel weniger Vrsach / weil den Catholischen dergleichen Defension nicht verwehrt / son [166] dern gar sampt der Besetzung jhrer Clöster vnd Häuser befohlen / vnd der Stände Defension zu verhindern vnnd abzuschlagen gebetten worden / vnd das vber diß alles auch so gar die natürliche vnd aller Völcker Rechten einem jeden Menschen (ja so gar auch dem vnvernünfftigen Vieh) die Defension zuliessen / vnd auch gegen Gott nicht zu verantworten / daß sich ein Mensch mutwillig in Gefahr setzte / oder an seinem leib / Weib / Kind / Befreundten vnd Zugehörigen (da er anders die Mittel zur Gegenwehr haben könte) Verletzung vnd Mord gedulden solte. Da sie dann auch fürs Sechste mit gutem reinen Gewissen gegen Gott / Jhrer Füstl. Durchl. vnd der gantzen Christenheit bezeugen könten / daß jhre Gedancken vnnd Rathschläg jederzeit einig vnd allein dahin gerichtet gewesen weren / daß sie jhrer ehrlichen Vorälten Redlichkeit vnd Trew gegen Gott / jhrem Landsfürsten / vnd gemeinen Vatterlandt in Achtung nehmen / deren eyfferig nachsetzten / vnd dieselbe aller Welt im Werck erwiesen: Als hetten sie drey Politische Stände / auch bey dieser jetzigen ernewerten Verbündnuß mit der Kron Böheimb (mit dessen Adelichen Ständen vnnd Innwohnern sie auch ohne das von vhralten Zeiten hero / durch Bluts Freundschafft vnd naher Verwandnuß / auch alles nechst Benachbarte / einander zugethan) jhnen einig dieses End vnd Ziel fürgestellt / vnd wolten wünschen / daß nicht nunmehr der Betrübte vnnd höchstschädliche Außgang bezeugete / wie nachtheilig es dem Hauß Oesterreich / jhrem geliebten Vatterlandt vnnd dessen Angehörigen gewesen / daß solche nicht zeitlicher vnnd damalen / wie es die nechst abgeleibte Keyserliche Majestät Anno 1615. auß hochvernünfftigen Vrsachen nothwendig befunden / vnnd die Stände selbst darzu allergnädigst ermahnet / fürgangen / sondern auch durch die Landschädliche Räthe verhindert worden / weil ohne Zweiffel durch solches heylsame Mittel das Königreich Böheimb in dem alten vnderthänigsten Gehorsamb vnnd friedlichen Stand mit diesen Oesterreichischen Landen sich befinden würde / vnd so viel tausend vnschuldiger Christen Blut / so beyderseits bißhero vergossen worden were / nicht so starck gen Himmel schreyen / vnd besorgendes mehrers Vnglück vn̅ Straffen vber die Lande vervrsachen würde. Es befinde sich aber dennoch im Werck daß auch auß dieser gleichwol spaten Vergleich- vnd Bündnuß dieser nutzë erfolgt / daß hierdurch noch diese Oesterreichische Land bey jren angebohrnen rechten Erbherrn erhalten worden / welche ausser dessen in höchster Gefahr gestanden / vnd gegen dem grossen Gewalt sich nit hetten schützen können / wie dann die vorige alte Geschichten vnd exempla zu erkennen geben / daß solches Königreich mit seinen incorporirten vnd volckreichen starcken Ländern / nicht so schlecht sich befinde / daß es durch eylende geringe Macht / oder Drohung zu schrecken oder zu vberwinden / vnd sonderlichen diese Land / wo man sich nit in guter Nachbarschafft gehalten / vielmal hohes Verderben hette erfahren müssen / als solches die vor Augen stehende alte Schloß Gemäwr vnd rudera der Posterität wiesen / vnd sie vnderthänigst bitten / Jh. Fürstl. Durchl. wolte jhr die jenige Vrsachen / welche nechst verstorbener vnd jetzregierender Key. Maj. Sie gleich von Anfang dieser entstandenen Vnruh in gehorsambster Trew vbergeben / jhro vnderthänigst vortragen lassen / so wurden Sie gewißlichen darauß befinden / daß ausser dieses Mittels der Vergleichung vnmüglich gewesen were / diese Land Jhrer Fürstl. Durchl. zu erhalten. Da auch in den Oesterreichischen Archiuis nachgesucht werden solte / würde sich befinden / daß vngleiche Conjunction dieser Landt Stände / so wol vnder sich selbsten mit einander / als mit denen Benachbarten / nichts newes noch vngewohntes / sondern auch hiebevor mehrmals dergleichen ohn alle Verweisung vorgangen / vnd recht gehalten worden / innmassen nit allein obangezogene ältere Verbündnuß der Ständ selbsten vnder einander / zu jhrer vnd der jhrigen Defension / sondern auch mit den benachbarten Landen zu erweisen / so gar / daß auch Anno 1442. in dem damals auffgerichten Landfrieden der vier Landständ vnd andern hierzu deputierten Außschüssen in specie anbefohlen würde / daß sie mit den vmbligenden Landen / wo das notthürfftig / allwegen bey Zeiten Tag machen solten / vnnd versuchen daß zwischen den Landen Frieden gemacht würde / nach Notthurfft alsdann etwa bey König Albrechts Zeiten auch geschehen sey. Item folgends 1451. 1452. mit der Kron Vngarn / darzu auch folgenden 1453. Jahrs das Bisthumb Passaw getretten / wie auch nachmals in Anno 1460. da die Landschafft mercklich beschwert worden / wider altes Herkommen vnnd darumb etliche auß den Herrn Ritter vnd Knechten sich zusammen gefüget / vnd auß demselbigen Gebrechen vn̅ Verderben / damit Arm vnnd Reich ein zeitlang beschwert vnnd verderbt worden / da der Landsfürst vnd seine Räthe bittlichen vmb Abhelffung offt ersucht / aber nichts were erlangt worden / mit solcher Verbündnuß dem Land vnd seinen Freyheiten geholffen / vnd dem besorgenden Verderben vorkommen. So hette Keyser Rudolff der Ander zu Antrettung seiner Regierung vnd Huldigung An. 1577. in seiner ersten Landtags Proposition / auß seinen vornembsten Stücken / dardurch er diesen Landen wol vnd nützlich vorzustehen gedachte / die Verbündnuß benennet / vnnd vermeldet / daß er dahin zu trachten gedachte / daß die Defension Ordnungen der Land / in gleichen Verstand vnd Bündnuß (darunder auch damalen Böheim) zu bringë / auf daß / wo eins darauß angegriffen würde / die andern demselbë zu Hülf kommen möchten. Also hette weyland Keyser Matthias An. 1608. als damals Gubernator / nach dem er die merckliche Mängel vnd Gebrechë der Land gesehë / vn̅ vo̅ Hoff keine Leichterung erfolgen wollë / die Stände beyder Land / neben Vngarn vnd Mähren (in Leb. zeiten vn̅ Regierung Keysers Rudolphi) zu Verbündnuß vnd Confoederation ermahnet: ja es be [167] wiesen auch die Geschichten vnd brieffliche documenta, daß wann die Lande durch jhren regierenden Landsfürsten / wider jre Freyheit vnd Billichkeit beschweret / keine Wendung vnd Linderung erlangen vnd erbitten können / daß sie jre Zuflucht zu einem Churfürsten deß Reichs genommen / vnd sich in desselben Schutz vnd Schirm / absque omni nota rebellionis begeben / wie Anno 1461. gegen König Georgen in Böheimb geschehen / auch von Hertzog Albrechtë / vermög seines Briefs / datirt den 25. Aprilis 1461. approbirt worden / ingleichem nach tödtlichem Abgang gedachtes Hetzog Albrechts / da widerumb Keyser Friederich die Stätte schwerlich bedrangt / vnnd mit dem Schwerdt bezwingen wollen / sie sich abermahls absque omni nota rebellionis Königs Matthiae in Vngarn Schutz gebraucht / wie auß denen deßwegen auffgerichten Instrumenten / vnd andern Schreiben an Chur Mayntz / auff Keysers Friderici Ablegung der Grauaminum mit mehrerm zu erweisen were. So dann vber diß alles / diese jeizt eingangene Conjunction vnnd Verbündnuß mit der Kron Böheimb / vnnd deren Confoederirten Landen / noch durch beyde nechstabgeleibte Keyserl. Majest. selbsten diesen Landen für nothwendig vnd nützlich befunden / vnd die Stände darzu ermahnet worden weren / vnnd zwar zu denen Zeiten / da die Gefahr in denselbigen nicht so groß / vnd das Verderben so hoch / als jetzunder gewesen / der Außgang auch bereit bezeuget hette / daß solches Jhrer Fürstlichen Durchleuchtigkeit vn̅ dero Hauß Oesterreich zum Nutzen vnnd Conservation der Land vnd Leut vornemblich gereiche / vnd in allen derselbigen Articuln vnd Inhalts nichts begreiffe / daß zu Jhrer Fürstl. Durchl. oder deß Hauses Oesterreich vnd zugehörigen Landen / Schaden / Nachtheil vnd Vnheil / oder einigem Menschen zur Offension gereichen / oder billiche Vrsach gegeben werden möchte / dieselbe nicht viel mehr zu confirmiren / dann sie davon abzumahnen: als sie dann auch ohne Verletzung jhrer Gewissen vnd Ehren / von solcher einmal zugesagten vnnd mit Eydt bekräfftigten verbündlichen Zusag nicht mehr abtretten / noch sich deren begeben könten / oder möchten / vnd da sie es auch thun wolten / hierdurch nichts anders vervrsachten / dann der so starcken / mächtigen / benachbanen Königreich vnd Land (inmassen der Marggraffschafft Mähren / empfangene Schaden bezeugete) feindlichen Einfall / Jhr / Jhrer Weib / Kinder vnd Vnderthanen / sampt deß gantzen Landes gewisses Verderben / welches Jhrer Fürstl. Durchl. in Stethaltung vnd Approbation dieser jhrer Conjunction verhoffentlich mehr zu verwehren vnd abzuwenden / dann auff vbelpassionirter widriger Räthe Anhetzen / mit mehrerm Blutvergiessen der Vnschuldigen dem Landt beschwerlicher zu machen / vnd sie weiter davon abzuziehen / gnädigst gewillet seyn würden. Ob sie auch wol fürs siebende / kein Exempel finden können / daß jemals ein angehender Erbherr / welcher in der Person zu Empfahung der Huldigung nicht ins Landt erscheinen können / durch dergleichen Plenipotentz / wie dißmals geschehe / einen andern auch nechsten Successorn / ohn der Stände vnnd Landschafft Bewilligung einzunehmen / vnd zu guberniren so gar absolute vbergeben hette / sondern vielmehr die Alte / vnnd biß auff jhre Zeit / continuirte Handlungen vnnd Actus bezeugeten / daß dergleichen anderst nicht / dann mit vorgehendem Rath / Wissen vnd Willen der gesampten Ständen / als die es vornemlich angienge / beschehen; Inmassen es gleich vor hundert Jaren als Jhrer Fürstl. Durchl. Vranherr Keyser Maximilian I. mit Todt in diesen Landen abgangen / vnd aber in dero Keyserlichem Testamento instituirte Herrn Erben vnd Enckel / auch weyland Keyser Carln deß fünfften vnd Jhrer Fürstl. Durchl. Anherrn / wegen allzuweiter Abwesenheit / in der Person sich so baldt nicht in die Land verfügen / vnnd die Huldigung vnd Regierung an die Hand nehmen können / hetten sie zwar ansehenliche Commissarien / mit genugsamem Gewalt / Instruction vnnd Creditiven zu Auffnehmung der Huldigung ins Landt verordnet / solches weder in Lebzeiten höchstermeldter Keyserlichen Majest. noch auch ehe vnd zuvor die Stände durch jhre Sendung vernommen worden / weniger solchen völligen Gewalt der gantzen Landsregierung in allem vbergeben / noch auch die Stände selbs solches geschehë lassen / wie sie dann die Administration biß auff vorgangene Huldigung erhalten hetten. So hetten auch ermeldten Ständen absonderliche Reverß / daß jhnen solche Huldigung / den abwesenden Erbherrn geleistet / an jhren Privilegien vnd Herkommen / vnschädlich vnd vnpraejudicirlich seyn solte / nebë versprochener Confirmation aller vnnd jeder habenden Freyheiten / ohne Clausul vnd Appendicirung eingehändiget werden müssen / als dann auch erst die Vergleichung / wegen deß künfftigen Regiments mit den Ständen geschehen / vnd solches Regiment nit auß eigener Vollmacht angestellet worden / wie Keysers Caroli V. eygen Erforderungs Schreiben an die Stände / auch nachmaln J. F. D. Anherrn Handlungen solches außwiesen. Ingleichem hette auch Keysers Maximiliani I Herr Vatter / Keyser Friderich / auch so gar in die Gerhabschafft seines vnmündigë Vettern Königs Ladislai / ohne d' Landschafft vorgehendë Willen mit antretten können / wie abermal sein eigene Keyserliche Außschreiben solches bezeugeten / vnd Jhrer F. Durchl. Vatter Keyser Maximilianus II. als er durch Verordnu̅g deroselben Anherrn weyland Keysers Ferdinandi die Regierung in Teutschlandt annehmen sollen / so were er in offenem Landtag den Ständen vorgestellet worden / ehe er einig Regiment angetretten / wie die vorhandene Landtags Proposition vnd acta zu erken̅en geben. Wie auch Keyser Rudolph der ander seinen Brudern Ertzhertzog Ernsten zum Gubernator dieser Land anders nit / dann mit der Landstände Wissen vnd Willen in gehaltenem Landtag verordnet: vnd auch nachmaln der verstorbenen Keyserlichem M. die Land [168] anderst nicht / dann mit der Stände Wissen vnd Willen vbergeben / vnd dieselbige solche angetretten Daher daß solchem vralten Herkom̅en zu wider diese Plenipotentz nit allein noch in Lebzeiten jhres regierenden Landsfürsten / vnd Key. Maj. erfolget / sondern auch wider jhren vnderthänigsten Verstand / auff die vnlimitirete Confirmation jhre Freyheit durch jüngste Resolution in viel Weg anjetzo beschwerlicher gemacht / conditionirt / clausulirt / vnd wider das Alter interpretirt / sie sich dessen billich zu beschweren hetten. Vngeachtet aber dessen allem / hetten sie sich vnderthänigst dahin zur Huldigung erklärt / da nemblich dieselbig mit vorgehender gnädigster Leistung dessen / so von Alter ohne Condition vnd Clausulen befreyet / hergebracht / vnd die Conseruation jhrer Rechten vnd Gerechtigkeiten erforderte allergnädigst bestättigen vnnd leisten würden. Vnnd würden vnderthänigster Hoffnung nach Jhrer Fürstl. Durchl. sie in Vngnaden nicht vermercken / noch jemandts sie / daß sie bey solchen jhres geliebten Vatterlands vralten befreyten Herkommen zuhalten / vnnd die Gnaden / so durch Jhrer Durchleuchtig Vorfahren / Keyser / König vnd regierende Landsfürsten gegeben vnd zugelassen / auch jhre Vorältern mit Jhrer trewen Zusetzung Guts vnnd Bluts thewer erworben / so wol zu denckwürdiger vnderthänigster Gedächtnuß vnd ewigem Lob solcher Keyser- vnd Lanbsfürstlicher Gaben vnnd Gnaden / als jhrer Vorältern Verdienst hoch zuhalten / vnd als rechte wahre Erben deß Geblüts / Standts vnd Tugenden zu erweisen / solche auch auff jhre Kinder vnnd Posterität / als ein Anreitzung zu Nachfolg der Vorältern Tugenden zu bringen vnnd zu erhalten begehrten: Viel weniger würde jhnen dahin außgedeutet werden können / als ob sie newe Bedingnussen vorzuschreiben sich vnderstünden / weil nicht sie / sondern das erweißliche Alter vnnd Herkommen / solches also eingeführet / vnd die vorige regierende Herren vnnd Landsfürsten es also gehalten / davon anjetzo erst mit newlicher Enderung zu weichen / jhnen nicht gebühren wolte / vnnd demnach die gnädigst begehrte Huldigung nicht leisten könten / ehe vnd zuvor alle vnd jede jhere Privilegien / Freyheiten / Recht / alte Gewonheiten / Gebräuch vnd Herkommen / so wol in specie als in genere, vnnd darunder sonderlich die Freyheit der Religion / nach Außweisung der nechstverstorbenen Keyserl. Majest. Matthiae gefertigten Capitulation / vnd darbey auff gerichten Attestaten vnd Handlungen würcklich bestättigt vnd confirmiret / jhnen auch darbey die confoederationes mit Vngarn vnnd nunmehr auch der Kron Böheimb vnd derselben incorporirten vnd mitvnierten Landen / sampt der Correspondentz mit den Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / vnverwehrt vnd vnverletzt zu erhalten (wie dann auch nechstverstorbene Keys. Maj. bey der Huldigung jhnen solchs gnädigst zugesagt) vnverwehrt gelassen / vnd daß sie bey solchem allem stet vnd fest gehandhabet / darwider weder von Hoff auß / noch der nachgesetzten Regierung / Gericht vnd Beampte / nicht gethan würde / noch etwas geschehen zu l???ssen / Versicherung gemacht / vnd sie mit gnugsamen Reuersen deßwegen versehen: Zum andern daß auch zu Stethaltung solcher jhrer Freyheiten das frembde vnnd alles Kriegsvolck / so ohne der Stände Willen in das Landt gebracht worden / wider darauß abgeführet / der Krieg auß diesen Landen gantz auffgehaben / vnd dieselbe zu gewisser Ruhe vnnd Frieden gestellet / vnd dessen versichert würden. Daß drittens auch sonsten alles vnd jedes / so bißhero wider jhre Freyheiten vorgangen / würcklich auff gehaben / die so ausser ordentlichem Recht / vnd deß Gerichts Erkandtnuß / bißhero deß jhrigen entsetzt worden / plenarie restituirt, vnnd sonderlich alle Gericht / vnd Räthe geändert / vnd den Freyheiten nach mit ehrlichen Teutschen gebohrnen Landleuten vnd qualificirten Personen nach Rath der Stände / vnangesehen einer oder andern Religion ersetzt / vnd auch in den vbrigen Puncten jhnen auff geklagte Grauamina gnädigste Satisfaction vnd Remedirung geschehe. Demnach sie sich auch / als zuvor angezeiget / vber die 1500000. Gülden für die nechstverstorbene Keys. Maj. Fürstand vnd an bahrem darleyhen versteckt vnnd verbunden / als bitten sie Jhr Fürstl. Durchl. sie wolte die gnädigst Verordnu̅g thun / daß sie deren bey diesem ohne das schweren Obligen möchten befriedigt vnd bezahlt werden / oder doch solche Mittel vorschlagen vnnd anweisen / dardurch sie deren ehist möchten habhafft werden / vnd weil sie anders hierinn nichts begehrten / als dessen sie befreyet vnnd hergebracht / welches auch zu Jhrer Fürstl. Durchl. vnnd Hauses Oesterreich selbsten Erhaltung Wolstand vnd friedlichem Auffnehmen gedeyete / in dem hierdurch das alte Vertramen gepflantzet / vnd die Landt in solchen Standt wie vor Jahren / da solche jhre Freyheiten vngeschwächt gelassen worden / sich in glücklichem Gedeyen auch Herr vnd Vnderthanen wol befunden / jhnen auch gegen jhrer Posterität an dem alten Herkommen etwas zu vergeben vnverantwortlich / als hoffeten sie Jhr Fürstl. Durchl. würden sich hierüber gnädist resoluirn / vnd die Huldigung hier durch befördern / die sie als dann auch jhrem hie vortgen vnderthänigsten Erbieten nach / zu leisten willig / sc. (Königliche Beampte in Mähren vnd Böhmen werden von jhren Emptern abgesetzet.) In dem der Graff von Thurn vor der Statt Wien lag ward auff Befehl der Directoren der Freyherr Carl von Zerotin mit 50. Soldaten von Prinn in Mähren nacher Prag geführet; von dannen aber doch wider / nachdem er seines Ampts vnnd Würden sampt Herrn Poppeln entsetzet / mit gewissen Bedingen / auff seine Güter gelassen. Dem Cardinal von Dietrichstein wurde auch alles genommen vnd nur tausendt Gülden jährlichs Einkommens gelassen: Deßgleichen wurden den vbrigen Geistlichen Praelaten jhre Einkommen beschnitten / vnnd nur ein geringes zu jhrem Außkommen jährlichen jhnen zugemacht. Zu Anfang deß Junij setzten die Directoren in allen drey Prager Stättë den Bäpsitschen [169] Rath ab vnd ordnete Evangelische an jre Stell / liessen auch jhnen wider auff ein newes alle Bäbstische schweren: Die Geistliche schafften sie auß dem Schloß: Die Nonnen vnd Closterfrawen wurden auch vmb gewisser Vrsachen willen auß jren Klöstern zusamen in deß Ertzbischoffs Behausung gethan / vnnd allen Bäpstischen Schulmeistern ferrners Schul zuhalten verbotten. (Kön. Ferdinand schicket eine̅ Gesandten zu dë Schlesiern / in Meynung sie zu seinë Gehorsam zubringen.) Nit weniger fuhren auch die Schlesier in jrem Vorhaben fort / deßwegen J. May. König Ferdinand Ottonem Melandrum D. zu selbigen Fürsten vnd Ständen nach Breßlaw absendet / mit Instruction nachfolgenden Innhalts Vortrag zuthun / nemblichen; Weil nach Kaysers Matthiae ableiben / die Königl. Regierung auff J. M. kommen / so were dieselbe vrbötig / vermöge deß von sich gegebenen Reverß / mit beschehener Antrettung der Regierung / aller Fürsten vnd Ständen dieses Landes Freyheitë vn̅ Privilegien so wol General als Special / alle Concessiones vn̅ Gewonheiten / auch die Mayestät Brieff / wie solche von den vorigen Königen in Böhmen / als Ferdinando / Maximiliano / Rudolpho / Matthia gegeben vn̅ bestätiget worden / zu bekrafftigen / nit weniger auch die Original Consfirmation vnd Bekräfftigung gäntzlich vollzogen vnd mit eingeschicket / darneben Verfügung gethan / damit / ob zu Erlangung ferrnerer Confirmation eines jeden Special Privilegii / die Originalta jetziger Zeit vber Landt zuführen gefährlich were / daß von jhme / Gesandten / vnd der Schlesischen Kammer / oder auch der Kammer allein / wann bey jhnen die Originalia fürgeleget würden / glaubwürdige transsumpta genommen / vnd zuförderst zu würcklicher Confirmation gebracht werden solten. Ingleichem wolten J. May. den zwischen den Catholischen vnnd Augspurgischen Confessions-Verwandten sich verhalten den Mißverständen abzuhelffen bedacht seyn / das Königlich Oberam̅t bestätigen / auch die Oberampts Pflicht abzunehmen anordnen / vn̅ also sich versehen wolten / daß / weil auch J. Kön. M. die im Land Schlesien hafftende Schulden zu vbernehmen gemeynet / vn̅ also alles / was obgedachten Reverß halben zuthun gewesen vollzogen were / sie auch nit allein die versprochene Contribution richtig ablegen / sondern Vuderthänigkeit vn̅ Gehorsamb wie Vnderthanen gebührete / damit J. Kön. M. sich hinwiderumb / nit allein als ein König / sonder wie ein Vatter zuerzeigen Vrsach hette / im Werck erweisen / auff daß dahero auch die Böhm. Stände welche gleichfals jrer Privilegien Confirmation empfägen hetten / anlaß zu schuldigem Gehorsamb vnd friedfertigen Mitteln bekommen / vnnd also alle Vnruhe vnd Kriegs-Wesen auff gehaben vnnd das Königreich wider in einen rühigen vnd friedlichen Stand gebracht werden möchte. Mit diesem anerbieten aber hat J. M. König Ferdinand wenig bey den Schlesiern erhaltë mögen / dann sie den Gesandten mit dieser Antwort abgesertiget; Wie wol es jnen gar angenehm gewesen / daß (Antwort der Schlesier auff Ottonis Melandri anbringen.) J. K. M. vor dieser Zeit dahin gedacht hetten / wie dero Königreich vnd Länder mit einem gewissen Haupt vnd Successorn / noch bey jhren Lebzeiten möchten versehen / vnd also dardurch alle Vnruhe vn̅ Zerrüttung verhütet vnd alles in guten Fried vnd Wolstand erhalten werdë / wisten sie sich doch dabey zuerjnnern / daß / da solche Succession auff J. M. gefallen / mit was Bedingen sie dieselbige angenommen / was von jhro jhnen versprochen worden / vnd was hingegen jnen oblige. Sie wolten nichts mehr wüntschen / als daß deß Kaysers Todtfall auff die Zeit geschehen were / da sich die Länder in guter Ruhe vnd Frieden befunden / vn̅ darinnen sie ohne Beschwerung jhrer habenden Privilegien vn̅ Rechten geniessen, vnd J. K. M. jhre Intention vber der Succession erlangen / vn̅ sich deren zuerfrewen haben möchtë: Alsdann jhnen auch nichts im Weg hette stehen können / die vbersendete Confirmation jrer habendë General vnd Special Privilegien vnd J. May. als einen König in Vöhmen / alsobald anzunehmen vn̅ mit gebührendem Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit Jhro entgegen zugehen / wie sie es dann zu Danck erkenneten / daß J. M. jhres gegebenen Reverses eingedenck / jhres Versprechens etlicher massen einen Anfang erweisen wolten. Sie machten jhnen aber keinen Zweiffel / J. M. würde sich erjnnern / was für eine Zerrüttung in den Ländern vnd selbige albereit so weit eingerissen were / daß das aufgangene Fewer schwerlich könte gedämpffet werden: Ferrners würde sie auch bedencken / wie weit sich diese Zeiten vnd Läuffte von dem Zustand als J. M. Designation vorgangen / vnderschieden / in dem dieselbige auß gantz rühigem Wesen zu öffentlichen Waffen vn̅ zu dieser allgemeinen Klage vn̅ Beschwerde gerathen / daß die schon vor diesem geschehene vnd albereit in Handen habende Religion vnd Prophan Privilegien Confirmationen / nit wider solche Zerrüttung verfangë wolten / so wol die zu besserer Religions Versicherüg zugelassene Religions Defension durch newe disputata vnnd wunderliche Außlegung ja auch durch offenen Krieg vnd feindliche Verfolgung den Ländern gantz zu nicht gemacht / also daß nu̅mehr jhnen durch kein blosse Privilegien Confirmation jhnen geholffen sein könte / sondern in der That selbs / was mit Worten versprochen / geleystet werden müste. Sie zweiffelten auch nicht / J. Kön. M. würden Jhro zu Gemüth führen / was vor ein rühiger vnd friedtlicher Zustandt in dem Königreich Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern / nit allein bey der vorigen Böhmischen Königen / sondern auch bey J. Kön. M. Designation gewesen / vnnd wie weit anders es nunmehr worden / wie viel auch daran gelegen / die alte heilsame Bräuch vnd Gewonheiten in dem Königreich / so wol bey der Designation als bey Annehmung eines newen Regiments in acht zunehmen. Vnd hierauß könte J. M. wie auch sonsten jederman leichtlich erachten / daß obwol bey verwichener Zeit sie J. M. auß freyem Willen / vnd gar nit nach Respect der Böhmischen Designa [170] tion / zum Obristen Hertzog dieses Landes erkläret vnd angenommen / könten sie doch bey so gestalten Sachen / zu anderer vorgehenden Länder Nachtheil / welches so wol in executione designationis als in ipsa designatione sich befünde / J. May. zu Antritt deß Regiments / nit zulassen. So hetten auß obigem J. M. vnschwer zuermessen daß den entstandenen Zerrüttungen / vnnd denen darauß hergeflossenen Religions Beschwerden / durch ein brieffliche Privilegien Confirmation nit möge abgeholffen werden / sondern daß solche Zeiten vorhanden weren / welche den Effect fast mehr vn̅ eher / als die Verheissung erforderten. Gelebten also der Hoffnung J. M. würde jhnen nit in Vngutem auff nehmen / daß sie die geschwinde vnd gefährliche Läufften in acht hetten / vn̅ biß J. M. nit allein die Regierung im Königr. Böhmen antretten / sondern auch alles Vnwesen auff heben / vnd das Landt in den Stand / welchen die Privilegia erforderten / setzen würde / erwarten wolten / damit sie also jhrer bekräfftigten Privilegien rühiglich geniessen möchten. Vnnd dieses köndte bester massen geschehen wann J. M. das Kriegswesen abschaffeten / vnd den Ländern / was jhnen nach Außweisung der Privilegien in puncto Religionis gebührete würcklich widerfahren liessen / vn̅ sie mit einer solchen Versicherüg versehe / damit sie deß Religion Friedens zu künfftigen Zeiten stetigs geniessen möchten. Vnd solches ins Werck zurichten / were keiner Interposition vonnöthen / sondern würde allein der Privilegien Effect erfordert / dieses were der einige Zweck zu einem erwüntschten vn̅ beständigen Frieden zugelangen / so nun dieser vor die Hand genom̅en / vnd J. M. die Regierung also antrettë würde / solte hingegen auch an jrer obligenden gebühr vn̅ Schuldigkeit nichts ermanglë. ( Böhmische vnd Bucquoische setzen einander vor Budweiß starck zu.) Droben ist vermeldet worden / was massen die Böhmen vor Budweiß in welcher Statt damals Bucquoy mit in 8000. Mann gelegen / Läger geschlagen vn̅ sich derselben Abbruch zuthun hefftig bemühet. Daselbs nun giengen viel vnderschiedtliche Scharmützel / vnder oberzehlten Handeln vor / welchen bald diese / bald jene die Oberherhand behieltë. Sonderlich geschahe zu Anfang deß Maii ein hartes Treffen / dann die Böhmen eine Batterey auffrichteten / in willens den Budweisischen Schantzen welche sie ausser der Statt gemacht hatten / davon zuzu setzen. Bey solchem Thun ordneten sie dë Obristen Kinsky mit 600. Musquetierern in einë Hinderhalt; als nun darauff auß der Statt in 200. Mußquetierer vnnd zwey Corner Reuter fielen / vnnd an den Hinderhalt kamen / erhube sich ein ernstlicher Streit / vnd weil sie nicht allein die Muß queten / sondern auch das grobe Geschütz gegen einander brauchtë / blieben beyder seits nit wenig auff dem Platz / es wurde auch deß Obristen Kinsky Pferd vnder jhme erschossen vnd war er in grosser Gefahr / dardurch das Treffen mit zweiffelhafftigem Glück ein Ende nam. Es hatten die Belägerten noch einen Paß / der güldene Steg genant / auff Passaw jnnen / diesen zuerobern versuchten die Böhmische alle Mittel vnd Weg / vnd warffen zu dem End 6. Schantzen auff / gegen denen liesse der Graff von Bucquoy 5. andere bawen / sonderlich wurde eine auff dem Galgenberg gemacht / welches die Generalschantz genennet ward; von deren wurde einer vnder den Böhmisch. Schantzë mit dem Geschütz also zugesetzet / daß die so darin lagen darauß weichë mustë. Als vmb diese Zeit die Ober Desterreicher / auff der Böhmen begehren / etlich Volck / ein Kloster nahe bey Budweiß gelegen / einzunehmen geschicket / sind die Bucquoischen dessen jnnen worden / vnd vnversehens vber sie kommen vnd was nicht mit der Flucht davon kommen / theils erschlagen / theils gefangen. Bald hernach haben die Böhmen den Belägerten ein Schantz auff gemelten Paß mit Gewalt abgenommen / darüber mancher tapfferer Mann beyderseits geblieben. Hierauff hat der Graff von Bucquoy ein andern Paß mit grosser Mühe vn̅ Arbeit vber einen Morast bereiten lassen / vber den sind 5000. Kürisser vs̅ 1000. Spanische Fußgänger in Budweiß ankommen. Als nun die Besatzung sich also gestärcket / sind darauff in 1500. außgezogen vnd haben auff ein Böhmische Schantz einen Anfall gethan / aber nach dem sie bey drey Stunden tapffer gefochtë / vnverrichter dingë wider zurück gezogë. Vnderdessen lage der Graff von Tampier bey S. Leopold / vnd wartete auff 4000. Hungarn so den Königischen zu Hülff im Anzug waren. (Graffen vö Bucquoy Kriegslist.) Als vmb diese Zeit die Böhmen an dem Paß nach Passaw / denselben zubeschirmen / ein Schätz gebawet / vnd dieselbe mit einer guten Besatzung versehen hattë / nam jm Graff von Bucquoi vor / solch beginnen den Böhmen zu nicht zumachen. Sein Vorhabë nun ins Werck zurichtë vnd damit doch seiner Soldaten darbey so viel möglich zuverschonë / name er ein anzahl Bawren / vn̅ darzu in 4000. Musquetirer / vn̅ kame damit vnversehës an dë Wald / darin die Schätz erbawet war / vnd liesse in grosser Eyl rings herumb die Bäum vmbhawen. Dahero es dann geschehen / dz ob wol die Böhmische etlich Tag gearbeitet / vn̅ jnen doch kein Proviand / wegen der allzusehr verhawenen Weg zukom̅en konte / sie durch Hunger endlich gezwungen / zurück lassende / etlich Wägen mit Kriegessachen beladen / vnd bey 30. Todten / so von den Budweisischen Musquetirern erleger worden / sich von diesem Orth weg begeben musten. Wie nun hier auff viel Niderländ. Kriegsvolck in Budweiß ankom̅en vn̅ dardurch die Königische sehr verstärcket wordë / haben die Böhm. in jhrem (Der von Manßfeld wird von den Königischen geschlagen.) Läger darvor / sich eins Vberfals vö jnen zubefahrë angefangen / deßwegë sie den vö Manßfeld mit etlichë Bolck zu jnen zustossen erfordert. Der zoge den 8. Tag Jun. mit 8. Fahnë zu Fuß vnd 500. zu Roß auß Pilsen / in willens zu dem Böhmischë Läger zustossen. Aber der Graff von Bucquoy wurde dessen zween Tag zuvor durch seine Kundschaffter berichtet / deßwegen er mit 1000. Wallensteinischen Kürissern auch mit Hungarischem vnnd newlich ankommenem Niderländischen Volck vber fünff tausent starck auffgebrochë / der [171] Meynung solche Conjunction dem von Manßfeld zuverweren. Nach dem nun in dem fortmarchiren die Vngarn etwas voran geschicket wordë / haben dieselbe e nen Marcktflecken Rotelitz genant / darinn in 30. Manßfeldische Mußquetirer waren / angefallen / welche aber sich so dapffer gewehret / daß sie nichts verrichten können / biß das vbrige Volck hernach kom̅en. Wie nun der Graf den Widerstand gesehen / hat er die Zeit zu gewinnen den Flecken den Wallonen vnnd Hungarn Preiß gegeben. Worauff selbige von den Pferdë gestiegen vn̅ in grosser Fury in Stiffeln vn̅ Sporen die Mawren erstiegen die darinn befundene Manßfeld. Soldaten / welche sich hierauff auff dë Kirchhoff gemacht / vnd daselbs noch ferrner wehren wollen / mit Gewalt vberfallen vnd alle nidergehawen / hernach den gantzen Flecken / weil sie die Innwohner in Wehr gefunden / außgeplündert vnd angezündet. Vnder diesen Dingen wurde dem Manßfelder angesagt / was wit gedachtem Fleckë vorgienge / aber kein weiterer Bericht gethan / als daß es nur etlich 100. streiffende Heyducken weren. Darauff er so bald mit theils seiner Reuterey nach dë er deren etlichen dz sie auff dem Weg / wans vonöthë seine Zurück kunfft zubefördern sich in der Höhe halten solten / wie auch 400. Mußquetirer sich ins Gehöltz zulegen vnd seiner Widerkunfft zu erwarten Ordinantz hinderlassen / fortgerückt: da er im Vortrab etliche Bucquoische Vngarn angetroffen / sie geschlagen vnnd meistentheils erlegt. Als aber dieselbe / durch ein grosse Anzahl anderer / vn̅ etlicher Truppen Kürassirer / so sich auß grosser Begierde zum Schlagen / wider deß Graven von Bucquoy Willen / etwas zu frühe herfür gethan / secundirt / hat der von Manßfeld so bald / wie die Sachen beschaffen gemercket / vnd derhalbë weil er sich einem solchen Hauffen zu widerstehen nicht bastant befunden / nothwendig weichen vnd ein andern Weg zurück suchen müssen / also daß er sich deß Vortheils mit seinen versteckten Mußquetirern nit gebrauchë kön̅en: die er nichts desto weniger avisirë lassen / die Länge deß Gehöltzes vnnd dem Wasser nach sich in der stille wider zum grossen Hauffen zu reteriren. Welches sie auch der gestalt ins Werck gerichtet / daß vngeachtet der Feind jhnen nahe genug gefolget / sie doch alle wol durchkomme. Vnder dessen ist der Graff von Bucquoy mit seinem beyhabenden Volck strackes Wegs auff der Spur dem von Manßfeldt nachgeeylet / daß so bald derselbe zu seinem in obgedachtem Flecken auffwartenden Volck wider angelangt / vnd sich in etwas erquicken wollen / die Bucquoische Truppen sich sehen lassen. Dahero der vö Manßfeldt wider zu Pferdt gesessen / sein Volck in Schlacht-Ordnung gestellet vnnd eine Wagenburg zumachen befohlen. Welche zwar auff der lincken Seithen angefangen / aber wegen etlicher davon rennenden Mägen / dardurch ein grosser Schrecken vnder die Fuhrleut kommen / nicht rings herumb geschlossen worden: Von hinden her aber beschloß die Länge deß Fleckens die Schlacht Ordnung. Die Reuterey hielte fornen an der Spitzen / vnnd war in drey Theyl / gleich einem Triangul / daß sie einander entsetzen konten / abgetheylet. Das Fußvolck war hinder der Reuterey vnd hatten die Pagagi Wägen in der Mitte / vnd waren 4. Fahnen auff der lincken / 3. auff der rechten vnnd eine vor der Pagagy her: waren alle also gestellet / daß die Reuterey von den Musquetirern kondten beschirmet vnnd vertheydiget werden. Wie nun die Bucquoische herzu naheten / ließ der von Manßfeldt auff die vorderste einen Angriff thun / welches so glücklich abgieng / daß ein zimbliche Anzahl Vngarn in das Graß beissen musten / aber sie wurden von deß von Wallstein Kurassierern entsetzet vnd die Manßfeldische wider zurück getrieben / vnd auff sie allen Seithen dermassen getroffen / daß die Reuterey darvber in Vnordnung gerathen. Es wurde auch kurtz zuvor / ehe das Treffen recht angangen / 50. Soldaten auß der Leibfahnen / der auff der rechten Handt hielte / commandirt / deß von Manßfeldt Losier vnnd den Weg darzwischen zuverwahren. Denen folgte auß Mißverstandt die vbrige gantze Compagni / vnnd derselben auch die zwo andere sämptlich nach: deren Platz so bald sie davon geruckt / die Bucquoische eylendts eingenommen / also daß / wie sie deß Fehlers gewahr worden / vnnd wider an jhre Stell gewolt / es albereit zu spat gewesen / vnnd sie vielmehr / wo sie sich hin salviren könten sich vmbzusehen gezwungen worden. Da sie dann auff der andern Seithen deß Fleckens ein klein Gehöltz zu jrem Vortheil ersehen. Aber solches hat jhnen doch nit gedeyen mögen: Dann als sie demselben Zwerchfeldt / ausserhalb dem Flecken / zugewolt / sind sie von den Vngarn vmbringet / mehrentheils nidergemacht vnd die vbrige gefangen worden / also daß kaum etlich wenig darvon kommen. Demnach nun also die Reuterey zertrennet / vnd ein gut Theil deß Fußvolcks verlohren / wurden die vbrigen Fahnen / denen der Obriste Wachtmeister Carpezan / ein Rheingraff / Capitain Hayd / Schlammersdorff vnd andere Commandirten / in grosse Gefahr vnd einen gantz mühseligen Zustand gesetzet worden. Dann sie den grösten Hauffen des Feindes vor sich / vnnd hindersich / weil bey so gestalten Sachen der Flecken in Brandt gesteckt worden / lauter Fewer hatten: So war die Munition (ausser etlich wenig Tonnen Pulvers) sampt einem guten Theil Pagagy verbrandt vnnd auffgangen. Aber nichts desto weniger haben sie sich tapffer gewehret: Bucquoy bemühete sich zwar jhnen durch sein: Geschütz den Vortheil eines vmbzäunten Garten / darinnen sie sich auffhielten / vnnd jhnen solchen zimblich zu Nutz machten / abzunehmen: aber es wolte jhm nicht angehen. Vnd ob wol die vberauß grosse Hitz selbigë Tages / sampt dem Fewr vom angesteckten Fleckë so viel außrichtete / daß der Zaun das von den Bucquoischen eingeworffene Fewer auch leichtlich [172] faste / ward es doch durch der Manßfeldischen Fleiß stracks wider außgelöscht. Vnderdessen hat der Graff von Manßfeld / so gut er geköndt / seine Reuterey wider zusammen gesamblet / vnd mit vnerschrockenem Muth / zwerch durch der Vngarn jhre / die fast das gantze Feldt bedeckte vnd vberrennete / sich geschlagen / vnnd wider an sem Loster / in willens ein frisch Pferdt zunehmen / vnnd seinen Küriß weil er jhn zuvor anzuthun / wegen deß geschwinden Vberfalls / keine Zeit gehabt / anzulegen in den Fleckë kom̅en. Aber da hattë die Bucquoischen das Loster albereit ein / vnd brandte der Flecken an der gantzen Seithen / so weit er hinden her die Manßfeldische Schlacht-Ordnung schloß / liechter loh. Nichts desto weniger ob jhm schon der Weg auff allen Seithen versperret war / bemühete er sich doch zu seinem Fuß-Volck wider durchzukommen biß endtlichen in dem er sich hin vnd her wendete / vnd nach einem Orth / da er durchbrechen köndte vmbsahe / jhm seine Officierer bitlich angelegen / der augenscheinlichen Gefahr / darein er sich durch längern Verzug stürtzen würde / in acht zunehmen / der Noth zuweichen / vnd seiner Person / sampt der geringen Reuterey / die er noch vbrig hette / auff bessere Gelegenheit zuverschonen. Worzu er sich dann endtlichen / weil er anders nicht gekönt / bereden lassen vnnd die retirada genommen / darbey er sich gleichwol / weil ein grosse Anzahl Vngarn starck auff jhn angetrungen / tapffer durchschlagen müssen. In dessen bemüheten sich anders Theils die Bucquoischen zum hefftigsten / das vberbliebene Manßfeldische Fuß-Volck zubezwingen / welches aber hingegen sein bestes thete / vnnd sich redtlich wehrete: Welches Treffen dann von Eins Nachmittag biß vmb 4. Vbrn gewehret: da der Bucquoy / durch einen Trompeter / sie zur Ergebung ermahnen lassen / mit vermelden / daß es gar kein Ansehen hette / daß sie einer solchen Macht in die länge würden Widerstandt thun können. Weil aber der von Manßfeld gleich Anfangs / als er vermercket / was er an diesem Orth mit den Bucquoischen würde zuthun bekommeu / zween Soldaten in das Böhmische Läger bey Budweiß geschickt / vmb cylende Hülff zubegehren: Darauff sie sich dann gäntzlich verlassen / vnnd in Hoffnung gestanden / gedachter Succurß würde nicht weit mehr von dannen seyn / vnnd sich dahero auch ein Stund hernach / als der Graff von Bucquoy wider einen Trompeter an sie abgefertiget / noch nicht ergeben wöllen. Als aber endtlich Kraut vnnd Loth gar auffgangen / sie auch die Knöpff an jhren Wämbsern verschossen / vnnd kein Entsatz sich verspüren lassen wollen / haben sie sich eines andern bedacht / vnnd sich deß Abendts zwischen 7. vnnd 8. Vhren gefangen gaben / gegen Zusag / die jhnen der Graff von Bucquoy bey Ritterlichen Ehren selbst gethan / gui Quartier zugeben / vnnd sie alle gegen Erlegung eines Monat Soldts wider loß zulassen / welches jhnen aber hernach schlecht gehalten worden: Dann als man sie an der Zahl in zwölff Hundert gen Crumaw gebracht / hat man sie Rotten- vnd Hauffen weiß in Kammern so eng zusammen gesperret / daß sie weder sitzen / noch niderligen können / auch neben dem wenig Essen so man jhnen gereicht / gar nichts zutrincken geben. Wordurch sie dann / als es etliche Tag also mit jhnen angetrieben / dahin genötiget worden / daß sie sich fast alle in Kayserliche Dienst begeben müssen / wie vngern sie auch daran kommen. Die Bucquoische haben bey diesem Treffen stattliche Beuthen bekommen / darunter gewesen sieben Cornet vnnd sieben Fahnen / hundert Faß Wein / vier Maul-Esel welche deß von Manßfeldt Silberwerck getragen / sampt zehen taufend Gülden / vnd zwey Stück Geschütz; so waren die Gewehr / als Pistolen / Degen / Fewerrohr vnnd anders dergleichen / so auff der Walstatt gefun den worden / guten Theils mit Silber vnd Goldt beschlagen vnnd gezieret / also daß man leichtlich die Rechnung machen kondte / es were dieses Manßfeldische Volck der rechte Kern deß Böhmischen Kriegsheers gewesen. Vnd ob wol diese Victory auff der Bucquoischen Seithen / in Ansehung der Anzahl deß Manßfeldischen Kriegs Volcks / nicht sonderlich groß zu seyn schiene / ist sie doch Jhrer May. König Ferdinando sehr ersprießlich gewesen / vnd nit allein den Graffen von Thurn von Belägerung der Statt Wien weg- vnd wider in Böheimb gezogen / sondern auch zu Jhr. May. Erhebung zum Röm. Kayserthumb grossen Vorschub gethan. Der Graff von Manßfeld hat sich nach dieser Niderlag gen Thein / von da auß nach Pisseck / vn̅ förters / nach dem er daselbs den Guarnisonen Ordinantz hinderlassen / gen Pilsen salvirt. Allda er allgemach den Rest seines zerstrewten Volcks wider gesamblet / vnd frisch Volck in Teutschland zuwerben Patenten außgetheylet / darzu jhm etlich tausent Gülden / so er bey dem Treffen in einer Kutschen zu seinem Glück darvon gebracht / zu guten statten kommen / vnd jhm wider auff die Bein geholffen / also daß er jnnerhalb vier oder fünff Wochen wider mit zweyen Regimenten zu Fuß / vnnd einer guten Anzahl Reuterey gefast gewesen. (Böhmische Directoren gebieten daß sich der fünffte Mann in Bereitschafft halten soll. Graff von Thurn wird wider in Bohmë erforbert.) Stracks nach dieser Niderlag haben die Directores deß Böhmisch. Wesens Patenta zu Prag anschlagen lassen / darinnen sie gebotten daß sich der fünffte Mann fertig halten solte / die haben auch auß Rath deß von Manßfeldt / zu mehrer Versicherung der Statt / etliche newe Schantzen daherumb auffwerffen vnd dieselbe mit Soldatë starck besetzen lassen. Es wurden zugleich eylende Currier an den Graffen von Thurn geschicket / vnd jhme alles / was vorgeloffen / auch wie der Graff von Bucquoy Stätt vnnd Schlösser hin vnd wider fast ohne Widerstandt einnehme / also daß zu besorgen wer / er auch bald auff die Statt Prag erwas vnderstehen möchte / angemeldet / vnd begehret daß er vmb solcher Vrsachen willen eylends die Statt Wien verlassen vnnd dem Vatterland zu Hülff wider auß Oesterreich ziehë solte. [173] Vber dieser Bottschafft wurde der Graff von Graff von ( Graff von Thurn zeucht von Wien ab.) Thurn / welcher durch diese Belägerung d??? Statt nicht ein geringes außzurichten verhoffete / sehr bestürtzet / hube sein Läger auff / vnd nach dem / weil er den von Tieffenbach / wegen einer Bündnuß mit den Vngarischen Ständen zuhandlen / nach Preßburg abgesendet / er biß zu dessen Widerkunfft / der alles nach seinem Willen verrichtet / zu Fischet verharret / ist er darauff mit all seinem Volck dem Königreich Böheim wider zugeeylet vnd den 22. Junii zu Newhauß ankommen / von bannen nach Jabislaw zu dem andern Böhmischen Volck gestossen. (Graff von Bucquoy setzet seiner Victory nach.) Vnderdessen als durch bemeldtes Manßfeldische Treffen auch die Böhmen das Läger bey Budweiß auffzuheben vervrsacht worden / hat der Graff von Bucquoy jhm solches wohl wissen zu Nutz zumachen / der Statt Wodnian / Thein / Lamisch / vnd anderer Stättlein vnd Flecken sich bemächtiget vnd dieselbe vnder Königs Ferdinandi Gehorsamb gebracht: Fronberg vnnd Rosenburg nahm er mit Gewalt ein vnnd fande groß Gut darinnen. Die Statt Thabor were damals auch in seine Händt kommen / wann sie nicht der Graff Georg Friederich von Hohenlohe bey Zeiten entsetzet hette. Ferrner nahm er Strackanitz ein / wie auch Novigrod in der Herrschafft Schwanberg. Selbigen Orths Besatzung / welche ein Fähnlein starck war / ließ sich vnder die Königischen vnderstellen. (Treffen zwi schen den Vngarn vnd Schlesiern.) Ob nun wol zu deß Graffen von Thurn Ankunfft das Streiffen auß dem Bucquoischen Läger sich etliche Tag gemindert / haben doch die Vngarn jhrem Brauch nach nicht lang ruhen können / sondern in 1500. starck zu End deß Monats Junii einen Streiff gethan / da dann die Schlesische Reuterey auff sie gestossen vnnd ein Treffen geschehen / darinn in 300. Hungarn / vnd in 140. Schlesische geblieben. (Grätzen vn̅ Weitrah vom Graffen von Bucquoy eingenommen.) Weil nun mitler weil deß Graffen von Bucquoy Armada mit vielem Bolck / dessen fast täglich mehr ankommen / sich also gestärcket / daß sie auff 17000. Mann geschätzet worden / hat er damit nicht gefeyret / sondern den 24. Junii mit 2. Stücken Geschütz vor die Statt vnnd Schloß Gräben gerücket vnd solches durch einen Trompeter auffordern lassen. Worauff zwar der darin ligende Hauptmann / so in 300. Soldaten bey sich hatte / jhm zuentbot biß auff den letsten Mann zuhalten / auch als die Wallonen in grosser Fury angefallen vnd das Schloß besteigen wollen / sich so dapffer gewehret / daß sie zurück weichen müssen / vnd bey 200. beschädiget / vnnd in 80. erschlagen worden. Wie aber hernach in der Nacht die Belägerte gesehen / daß die Vngarn die Gräben mit Fässern vnd anderm außgefüllet / vnd vermercket daß sie zum Widerstandt nicht genugsamb gefast weren / haben sie sich auff gewisse Beding ergeben: Erstlich daß man sie mit jhren Seithen vnd Oberwehren / auch Sack vnd Pack / was ein jeder ertragen köndte abziehen lassen solte. Als nun der Abzug solcher massen geschehen / vnd der Hauptmann mit einem geladenen Heer-Wagenauch fortziehen wollen / ward der Wagen auff gehalten / mit vorwenden / daß solches dem getroffenen Vergleich zu wider were. Muste also der Hauptmann / gleich andern Soldaten / sein Sack vnnd Pack mittragen / welches auch dem Fendrich beschehen. Hierauff hat Bucquoy ferrners die Statt Weitrah einbekommen vnnd die Besatzung mit fliegenden Fahnen abziehen lassen: Wordurch in ein freyer Paß in Oesterreich eröffnet worden. Darinn haben hernach die Wallonen vnd Vngarn mit Rauben / Morden vnd Brennen grossen Schaden gethan / vnd viel Mutwillens vnnd Tyranney verübet. (Streiffende Vngarn werden von den Böhmë geschlagen.) Auff 800. solcher Raubvögel hat nachmals Graff Hans Georg von Solms mit in 500. Reutern vnnd 600. Mußquetierern einen Anschlag gemacht / sie vnversehens vberfallen bey 450. nidergehawet / in 50. gefangen / die vbrigen zerstrewet / vnd viel geraubt Gut bekommen. Vm̅ selbige Zeit ist zu Budweiß ein grosser Brandt entstanden / so etliche Häuser in die Aschen geleget. (Kön. Ferdinand vermahnet die Böhmen nochmals zu Niderlegung der Waffen / aber vergeblich.) Kön. Ferdinand hat in dessen noch ein Schreiben an die Böhmische Stände abgehen lassen / darin er sie nochmals ermahnet / daß sie sich zum Gehorsamb accommodiren / vnd jhren gethanen Eydt vnd Pflicht in acht nehmen solten. Aber die Stände / weil sie sahen / daß man sie zwar stetigs zu Niderlegung der Waffen anmahnete / inmittels aber das frembde Kriegs Volck in Böheimb / mit Vervbung allerhandt Feindtseligkeiten / immer fortfuhr / vnd kein Mittel zum Vergleich sich herfür thun wolte / haben auff solch Jhrer May. Schreiben nicht geantwortet / sondern eins vnnd anders auff den Landtag / so in dem folgenden Monat Julio zuhalten auß geschrieben / verschoben. (Nochmalich Bedencken deß Frey Herrn von ???Cschernemmel weg ë der Bomischë Vnruh vn̅ Regierung in Oesterreich) Zuvor haben / wir Erwehnung gethan / was der Herr von Tschernemmel Jhrer May. Kön. Ferdinando / wegen Componirung der Böhmischen Vnruhe / vor einen Rath gegeben. Ob nun wohl keine Antwort darauff erfolget / hat er doch vnder Dato dem zwantzigsten Junii an Jhre Mayestät ein ander vmbständtlicher Bedencken von Lintz auß abgehen lassen / so dieses Innhalts gewesen; Vnangesehen er nach der Zeit nicht Nachrichtung habe / ob Jhr Kön. May. sein vorig Schreiben / darinnen allein von den praeparatoriis, so zu einem allgemeinen Frieden vnd Jhrer Mayest. glückseligen Regierung dienlich / Meldung geschehen / in Gnaden vernommen / wolte er doch auff Anleytung Jhrer May. Abgesandten allhie diese ferrnere Außführung / wie nunmehr bey diesem gewüntschten Werck deß allgemeinen Friedens ein Anfang zumachen vnd bißan das Endt fortzuschreiten / mit Jhrer May. Erlaubnuß / daß ohne deroselben Offension er nach gründtlicher Beschaffenheit die Notthurfft andeuten dörffte / sich vnderfahen. Damit aber alles Mißtrawen / bey welchem kein guter Rath verfangen möchte / auß dem Weg geraumet würde / wolte et für das erste erweisen / daß bißhero der Ob der Enserischë [174] Stände Meynung von J. May. vnd allen deren tre???en Dienern Intention vnnd Praetension durchauß nit Different were. Sie wüntschten nemblich / daß Jhre M. vnd dero Erben nit allein Oesterreich Vnder vnd Ob der Enß / die Königreich Vngarn vnd Böheimb alle zugleich beysammen hette / vnd regierete / sondern auch durch Gottes Gnad zur Röm. Cron vnd Kayserthumb ehest gelangete. Fürs ander / daß alles was bißhero von diesem Land Ob der Enß gerathen / gehandelt vnd vorgenommen wordë vnd noch beschehe / zu obbemelter Intention beförderlich / hergegen was derselben Stände wolgemeynten Rath vnd Vornehmen bißhero zuwider gehandelt worden / vnd noch gehandelt würde / J. May. Praetension gantz hinderlich vnd schädlich were; Alsdann wolte er sein gehorsambstes Gutachten / wie dero selben zu Behauptung dero Intention / mit Gottlichem Beystandt zuhelffen / so gut ers verstünde / anzeigen. I. Damit Jhre M. an der Landtschafft Intention / wie der erste Punct außweise / nicht zweiffeln dörffe / wolten dieselbe / dero Hocherleuchten Verstandt nach / der Stände erhebliche Vrsachen gnädigst selbs bey sich erwegen: Dann ob wol gemeiner Landtschafft Meynung nicht were / jhrem Erbherrn Ertz-Hertzogen Alberto / von seinem habenden Recht zu beyden Oesterreichischen Landen / ausser Jhrer Durchl. Wissen vnd Willen jchtwas entziehen zulassen / so were doch / in Erwegung man sich Jhrer Durchl. grosser vnnd stäter Blödigkeit halben / Heraußkunfft nicht zugetrösten hette / leichtlichen zugedencken / zu was grosser gemeiner Landtschafft Beschwerden die so gar ferrne vnd stätige Abwesenheit deß Landts-Fürsten es gerathen würde / vnd daß dahero alle vornehme Handlungë / mit grosser Vngelegenheit / Verlust der Zeit vnd schweren Vncosten an weit abgelegene Orth vmb Antwort vn̅ Resolution gelangen müsten: Darüber bey Kaysers Maximiliani I. Zeiten / als er vnderweilen in Niderlandt gewesen / eben diese Stände sich hoch beklaget hetten: Die Plenipotentzen aber hetten in etlichen Fällen jhre gewisse Maß / als in Alienirung vnd Verwechselung eines Eigenthum̅s: Item wo dem Landts-Fürsten vnd seinem Land Schaden geschehe vnnd vbel gehauset würde: Item wo schwere Mißverstände vnd Irrungen zwischen einem Landtsfürstlichen Statthalter vnnd den Ständen sich erregeten / oder sonsten praejudicia von einem oder andern Theil vervrsachet würden / sc. Alle dergleichen Decisiones müsten allein bey dem Landts-Fürsten selbst vnd nicht bey dem Plenipotentiario gesucht werden / dann ausser diesem vnnd dergleichen Vorbehalt were es keine Plenipotentz / sondern ein völlige Cession vnd Begebung / alles habenden Rechtens vn̅ befugten Anspruchs / vnd dahero würde durch die Plenipotentz / sie were gleich wie sie wolte / gemeine Landtschafft in obangezogener Beschwerd nichts sublevirt / vmb so viel grösser aber were alsdann dieses Orths der Landtschafft Beschwerde / daß ein Herr / der seine meiste Zeit von Jugendt auff / in der Frembde / bey einer Teutschen Natur widerwärtigen Nation zugebracht / der ernstlichë vnd gewaltigen Regierung gewohnet / die Landt nit viel gesehen / weniger jhrer Landt Stände Gelegenheiten / Freyheiten vnd Herkommen kennete / gemeinlich sich von Frembden einnehmen liesse / vnd nach derselben bösen Information / sich widerwertig resolvirte / welche grosse Sorg / wegen so vieler Exempel nit aussen bleibe. Vnd ob auch Jhre Durchl. ins Landt kändte ankommen / so were aber zumahl zubefahren / daß sie nicht etwa Spanier / Niderländer vnnd Außländische Nation in die Landt bringe / welche mit grossem Schaden deß Landts / sich in die vornem̅sten Aempter eintringë / gemeiniglich vber die Inländer herrschen / vnd dieselben vndertrucken wolten / wie bey Kön. Ferdinando Salamanca getha̅ / den / wie lieb er auch J. May. gewesen / die Stände wegen seines Ehr-vnnd Geltgeitzes (also redeten sie in jhren Schrifften ohne Schew) letzlich doch durch stätig Beschwer vnd Klagen mit Müh gar vom Hoff gebracht hetten: Solte dann mit Irer Durchl. so nunmehr vber die 60. Jahr jhres Alters kommen / sich etwa bald ein Fall zutragen / so bringe abermahl die öffter Mutation dem Landt newe Beschwerden vnnd Vngelegenheiten / wie die Erfahrung bezeugete. Auß diesen vnd andern mehr Considerationen hetten Jhre Kön. M. leicht zuermessen / daß diese Landtschafft nichts heylsamers wüntschen könte / als daß Ertz-Hertzog Albertus diese Landt Jhrer Mayest. welche die Landt mehrers kenneten vnnd gleichsamb bey jhnen erzogen weren / nach deren Freyheiten bald vnnd langwürig regierten; warumb aber bemelte Landtschafft auch dieses für nothwendig hielte / daß J. M. neben diesen beyden Oesterreichischen Landen / zugleich die Cron Böheim habe / dessen weren wichtige Vrsachen: Dan̅ so lang Böheimb vnnd Oesterreich durch vnderschiedliche Herrn regieret worden / were sonderlich das Land Ob der Enß / wegë der Grentzen nie vnangefochten geblieben / vnnd ob gleich Verträge vorgangen / so weren doch offt vmb schlechter Vrsachen willen / Einfäll mit grossem Schaden vnd Praejudicien jhrer Herren vnd der Landen / wie auch in Vnder Oesterreich auß Mähren geschehen. Erstlich bey Kay. Ferdinandi Regierung / der durch die vornehme Heurath diese zwey Land beharrlich zusammen gebracht / hetten solche Vngelegenheiten ein Endt genommen / derenthalben dieses Landt die vnderschiedene Regierung nicht gern sehen köndte. Auch were es diesem Landt vmb die Commercien zuthun: Auß Böhmen hetten sie Hopffen / Maltz / Fisch / Roß vnd Tuch / vnd was auß Meissen vn̅ Sachsen ins Land gebracht würde / hergegë versilberten sie jhnen jhr Saltz vn̅ Eisen. Welche Co̅mercien da sie durch vnderschiedene Regieru̅gen solten gesperret werdë / so litten sie / Oesterreicher vielmehr / als die Böhmë / weil sie deß Saltzes gnug auß Bayern / deß Eisens auß der Pfaltz vm̅ gutes Gelt / sie aber die andern Commercien zur Notthurfft nirgend anders woher haben könten.
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Solte es dann künfftig auch zu Abzahlung deß mächtigë Schulden Lasts / darzu man längst hette thun sollen / kommen / so were solches den Oesterreichischen Landen außzustehë vnmüglich / wo nit Böheimb darbey / welches Königreich allezeit noch so viel / als die zwey Oesterreichische Lande / auff sich nehmen köndte / das best thete. Endtlich wie ein Landt in viel Weg zugeniessen hette / dessen Landts Fürst andern Benachbarten mit ansehenlicher Macht vnd Reputation vberlegen / also hette es auch hingegen mit den strittigen Gräntzen / Mäuten / Commercien vnnd in mehr andere Weg höchlich zuentgelten / wo Benachbarte mächtiger / als desselben Landts-Fürst were / wie dann ein Hertzog von Bayern einem Ertz Hertzogen von Oesterreich nichts nachgeben würde / wann dieser neben Oesterreich nicht auch Böhmen zugleich regieren solte. Auß diesen hochwichtigen Vrsachen könte das Landt Ob der Enß wegen der Verhütung seiner eigenen Vngelegenheiten / vnnd grossen Gefahr nichts so hoch wünschen / dann daß J. Mayest. die Cron Böheimb neben den Oesterreichischen Landen zugleich regierten. Es weren aber auch hohe Vrsachen / warumb diese Landtschafft jhrer eigenen Ehren vnd Nutzens halber J. M. zum Röm. Kayser billich gern sehe. Dan̅ wie ein Landtschafft vnd Stände durch eines Landtfürsten Hochheit an Ehren vn̅ Namë wachse vnnd auffnehme / also würden diese Lande hinwiderumb abnehmen / wo von jren Herrn die Römische Cron auff ein ander Hauß wegkom̅en solte / darneben hetten sie auch in diesen Landë der statlichen Reichs-Contributionen vnnd Hülffen diese lange Jar vber so viel genossen / dz ausser derselben jhnen vnmüglich gewesen were / den herzutringenden Gewalt deß Erbfeindes außzustehen / noch die Vngarischen / Crabatischen / Windischë vnd mehr Grentzen zubawen / oder zuerhaltë. Derwegen dann alle Oesterr. Lande in grosser Gefahr stehen würden / wann das Kayserthumb vo̅ Hauß Oesterreich anders wohin gelangë solte / weil entweder die Reichshülffen eingezogener würden erfolgen / oder doch die Oesterreichische Lande mit dë Durchzügen / Musterplätzen vnd Abdancken / nit wie bißhero würden verschonet bleiben. Vnd weil ein solches Hauß / so wegen seiner Macht viel aemulos hette / zu seinem Fall / nit vnangefochten bliebe / als were die Beysorg / daß nit etwa künfftig allerhandt Verantwortungen der von so langen Zeiten hergetragenë Kayserl. Würden / Hochheit / wichtigen Abhandlungen / offt ohn Vorwissen der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mancher grosser vnd dem Reich schädtlichen Vbersehungen vnnd praejudicirlichen Alienationen / vnd die Satisfaction dessen allen mit grossem Schaden / Schmälerung vn̅ Gefahr dieses vnd anderer Lande möchte gesucht werden. Dieser hochwichtigen Vrsachen halber / so die gemeine Landtschafft nit vnbillich in Obacht nehme / würde J. Kön. M. Jhro verhoffentlich nimmermehr etwas anders einbilden lassen / dan̅ daß die Landt Stände jhres eigenen Interesse halben auffs höchste wüntscheten Jh. Kön. M. wo es anders Gottes Will were / nicht allein einen Regierenden Herrn beyder Oesterreichischen Lande vnd der Cron Böheimb / sondern auch gar einen Römischen König vn̅ Kayser bald zusehen / daher diese Landtschafft mit J. May. vnd aller derer / die es mit deroselben auffrichtig meyneten / löblichen Intention jederzeit vbereinstimme / auch nie anders gewesen were. Die Differentz aber hielte sich allein in dem modo, nemblich wie / durch wen / vnd wann Jhre May. am leichtesten zu obbemelter Intention gelangten / hette sichs bißhero befunden / daß was vo̅ dem Landt Ob der Enß gerathen / gehandelt vnd vorgenommen worden / vnd noch geschehe / zu obbemelter Jhrer Mayest. Praetension beförderlich / hergegen was derselben Stände Rath / Gutachten vnd Vorhaben zuwider gehandelt würde / viel berührter Praetension hinderlich vnnd schädtlich abgienge. Vrsach were / weil die Stände allezeit auff allgemeine Wolfahrt sehen / darinn deß Landtsfürsten vn̅ deß Hauses beständiges Auffnehmen bestünde / da hergegen andere anders nichts / als von der Reputation redeten. Anno 1614. hetten diese Lande gar hoch zur Vnion mit den Böhmen gerathen / vnd da man jhnen gefolget / were es zu diesem jetzigen Vnwesen nie kommen: Die Landt hette bald Anfangs dieses Auffstandts Vrsach vnd Anleytung gehabt / sich darein zuschlagen / die Mängel vnd Exceß / so wol zu einem als andern Theil weren nicht also zu Spott deß Herrn vnnd seiner Räthe / vnd zu grossem Schaden der Land / so weit in alle frembde Lande nicht außgebreitet / die Regierung were zeitlich verbessert / Mittel zu Abzahlung deß grossen Schuldenlasts gefunden / die allgemeine Defension wider den Türcken vnnd alle aemulatores deß Hauses Oesterreich auffgerichtet / vnd Eynigkeit zwischen allen Ländern erhalten worden / vnd Jhre Mayest. weren nunmehr in eine richtige vnnd beständige Regierung so vieler schöner Königreiche / Ertz Hertzogthumber / Fürstenthumber vnd Landt / mit vergewisserter Hoffnung der Römischen Cron / vn̅ mit hoher Reputation schon angetretten / weil man aber solche Vnion auß vergeblicher Sorg der Reputations Verkleinerung bey Hoff verhindert / so hette man auch die jetzige Vngelegenheiten desto weniger verhüten / vnd Jhrer Kön. May. jetzige Intention jhren gewüntschten Fortgang nit haben mögen. Baldt im Anfang dieses Auffstandes hetten diese Stände sehr gerathen / durch der Landt Außschuß diese weit außsehende Sach zeitlich zuberathschlagë / da man einen sichern / leichten / schleunigen Weg / ohne Beschwer Jhrer Kay. M. vnd der schönen Lande ohne Zweiffel hette gefunden. Jhre Mayest. hette darbey die Stände besser kennen lernen / vnnd nach Tauglichkeit dieselben zu jhrer selbst vnd allgemeinen Wolfahrt hernach gebrauchen mögen. Weil man aber für ein mehrer Reputation der Chur-vn̅ Fürsten Interposition gehalten / so hette auch das Werck einen [176] langsamen Fortgang gewonnen / das Mißtrauwen vnnd Verbitterung der Gemüther / die Beschwer vnnd das Verderben der Landen hette vberhandt genommen / viel vnschuldig Christenblut were vergossen / arme Vnschuldige vnnd die nichts verwircket hetten / werë beraubt / abgebrennet / vnd auffs vbelste tractiret worden / vnnd als endtlichen die Kay. Mayest. der Stände vorigen Fürschlag gern gefolget hetten / hette man wegen Verhinderung der Chur-vnd Fürsten Offension nit mehr zurück gekönt. Diese Stände hetten allezeit widerrathen / den Böhmischen Auffstandt armata manu zustillen / weil der Böhmen arma (wie jr vielfältige Schreiben vnd Protestationes außwiesen) nie wider Jhr Kay. oder Kön. May. sondern allein ju jhres Leibs vnnd Lebens Versicherung vnd Schutz wider jhren Gegentheyl angesehen gewesen. Dahero hetten sie auff vorgehende Jhr. May. von der Lande Decision vnnd Anregen schon von sich selbs ohn J. May. vnd deroselben Länder Nachtheil vnd Schaden ehest jhre Waffen nidergeleget. Mann hette aber Außländischer Rath / die zum Gewalt / vermeinter Reputation vnnd Außländischen Hülffen gerathen / gefolget / in Böhmë mit Fewer vn̅ Schwerd eingefallen / darüber so viel vnnd allein die Vnschuldigen das Haar müsten lassen / das Land were verwüstet / das Fewer nunmehr so weit angeblasen / daß nicht allein Jh. Kay. May. den Außgang nicht erlebet / sondern auch Jhr May. selbst entweder mit schweren Conditionen zur Cron gelangen / oder so wohl mit derselben als der Römischen Chron in Gefahr stehen müsten / vnnd auffs wenigste ein verderbtes Königreich vnnd außgesaugte Landt vnd Häuser antretten würden. Ob hiesige Stände mit Verweigerung der Musterplätz / Einquartirungen / Durchzügen / vn̅ gegebenen Ordinantz / Verwehrung der Päß vn̅ deß Thonawstroms / zeitlicher Auffrichtung der Landts-Defension / vnnd dergleichen Fürsehung weiter vnd mehr gefeylet / als die jenigen / so in allen Sachen pariret / vnd sich auff den zugesagten Landtsfürstlichen Schutz verlassen / vnd dardurch dem gemeinen Vatterlandt Verderbung vnnd Verheerung gantzer Vierthel deß Landes zugezogen / sich alles Schutzes entsetzet / vnd jetzt durch nichts anders / als durch Extremiteren jhnen selbest helffen köndten / dörffte keiner Frag / dann auch die Catholischen jhnen nimmer Vnrecht geben / sondern männiglich müste bekennen / daß eben dasselbige Volck / das man auß Friaul in diß Landt führen wollen / die würckliche Eintrettung Jh. May. Regierung in Böheimb / biß dato nicht ohne Ringerung Jhrer May. Reputation auffhielte. Also geschehe es auch mit der Praetension der Oesterreichischen Lande Verwesung / welche dem Herkommen gemäß / nach Ableiben Jhrer Kays. May. als Landts-Fürsten in trewen Händen der Stände / biß auff Antrettung deß Ertzhertzogen Alberti / oder wie man sich etwa mit Vorwissen vnd Einwilligung gemeiner Landtschafften vergliche / billich verbleiben solte / dardurch Jh. May. bey männiglich ein grosses Vertrawen vnd Hoffnung folgender glückseltgen Regierung erweckë vnnd vngezweiffelt vervrsachen würden / daß die Landt selbsten vmb die Cession bey Jhrer Durchl. anhalten / die Huldigung sollicitiren vnnd durch erhebliche rationes vnzweiffenlich erhalten würden. Es were auch mit solcher der Stände trewen Verwesung vmb ein kleine Zeit zuthun / in dessen J. May. sampt den Landen dë Böhmischen Frieden desto stärcker treiben / richten vnnd was noch vbrig an derselben Praetension / mit der Hülff Gottes bald erreichen könten / zugeschweigen / daß der Stände Verwesung allezeit zu mehrerem Nutz jhres künfftigen Landts-Fürsten / auch zukünfftiger besserer Anstellung gereichen thete / als wann man es bey der jetzigen Vnordnung vnnd schädtlichen Eygennützigkeit etlicher Ministern / zu grossem Nachtheil jhres Herrn verbleiben liesse: Weil aber Jhre Mayest. mehr andern als dieser Gemeinschafft Gehör gebe / die Verwesung vnd Huldigung der zwey Oesterreichischen Lande so heiß begehrete / vnnd durch allerhandt Inhibition / Mandata / Bestellungen / Commissionen zu vngewöhnlicher Trennung der Stände Vrsach gebe / die Bestellung der Justitien in Jhrer May. Nahmen theten / die Cameralia vor sich zögen / in die Landtsfürstlichen Einkommen griffen / auff diese ohne das hochbeschwerte Aempter mehr Schulden brächten / die Cammer-Güter / welches einem regierenden Landts Fürsten / auß gewissem Bedencken nicht gern zugesehen würde / versätzten / verpfändeten / die Landts Defension bey diesen gefährlichen Zeiten bey den Ständen abstellen wolten / in Vnder-Oesterreich gleichfalls die Bestellung der Nider Gerichten Aemptern / Collegien selbsten theten / den Schatz vnnd was allerdings jhrem Herrn / auch zu Ringerung deß Schulden Lasts gehörete / angriffen / vnd solchen zu Führung deß Kriegs / mit dem doch J. Fürstl. Durchleuch nichts zuthun hette / verwendete / die Stätt vnd das Landt mit Kriegs-Volck hochbeträngeten / dardurch der Benachbarten Kriegs-Volck ins Landt zuziehen gleichsamb vervrsachen liessen / vnd zwar dieses alles ohn gemeiner Landtschafften / welche deßwegen künfftige Verantwortung gegen Jhrer Durchl. auff sich tragen solten / Vorwissen / Communication / Willen vnd Rath / daran geschehe dem Land / jhrem Herren Ertzhertzogen Alberto vnd Jhr. May. sehr vbel / J. May. lüden auff sich grosse Offensionen vnd Mißtrauwen / köndten mit der Arbeit nirgend recht gefolgen / den Landen vnnd jhrem Herren würde bey solcher Verwesung vbel gehauset / vnd dörffte solches wol endtlichen / zwischen den Herrn Gevättern zu beschwerlichem Mißtrawen vnnd Vneinigkeit außschlagen / die Böhmen vnd das gantze Reich stiessen sich an solche Procedirungen / die gute Affection zu Beförderung Jhrer May. hohen Praetensionen weiche / vnd Jhre Mayest. gelangten mit der Weiß desto Später zu dero Intention. Wegen Confoederation mit Böhmen hette [177] es bey den Ständen diese erhebliche Vrsachen / damit vermittelst deroselben dieses kleine vnd mit vielen mächtigen Potentaten vmbringete / auch an vielen Orthen an die Böhmen anrainende Landt / vor Einfall / Gewalt / Thätlichkeiten vnnd dergleichen Vngelegenheiten / wie in Vnder Oesterreich vnd Mähren vorgangen / in allen Ständen versichert / da es zur Friedenstractation komme / man der Böhmen mächtig sey / vnd damit J. May. wo sie anderst Jhro nit selbst im Weg stünden / diese aneinander reinende schöne Königreich vnd Lande vnzertrennet beysammen / für sich vnd auff dero Nachkommen erhalten / wie auch solche Vnion aller Landen / weil jedes nach dem Frieden höchst verlangte / denselbë auch desto ersprießlicher tractiren könte / da hergegen die jeni ???ë Land vnd Stände / so bißhero von der Vnion sich hetten abhalten lassen / in Mähren vnnd Oesterreich ohn allen Landts fürstlichen vnd eigenen Schutz Einfäll vnd Gewalt erlitten / bey den Böhmen / wie die Commissiones bißhero außwiesen / kein Credit zur Tractation hetten / vnd vmb so viel desto weniger den Frieden vnd Jhrer May. Intention befördern köndten / ja wegen deß grossen Saum vnd Soldts vnd vberhandt nehmender Feindthätlichkeiten / die Böhmen wol auff andere Regenten mitlerweil / mit höchstem Schaden deß Hauses Oesterreich vnd aller deme getrewen Landen / dencken möchten. Sehen also Jhr. May. auß allen denen fürgeloffenen Handtlungen / daß dieses Landt Ob der Enß es in jhrem gantzen procedere mit Jhrer M. vnnd dero Hauß Auffrecht vnd trewlich meynte / vnd da man nur bey Hoff gefolget / J. M. Intention / vnd den allgemeinen Frieden stattlich befördert hette / da hingegen die so alle jhre wolgemeynte Gutachten vnd Fürnemen vervnbillichet / vnd vberall ja gar an Jhrer Mayest. Hoff selbst ohne Schew verlästert / an dem schlechten Fortgang Jhrer May. Intention vnd allem andern Vnheil alle Schuld hetten / also daß je länger Jh. M. jhnen mehrers / als diesen Ständen Gehör gebe / je mehr Vngelegenheiten dieselbe / sampt dero Hauß Oesterreich künfftig erfahren würden. Wann nunmehr J. Mayest. bey dieser Landtschafft so weit versichert / daß mit dero selben sie es Auffrecht vnd Trewlich meynten / vnd jhre löbliche Intention / so wol deß gemeinen Nutzens / als jhres eygenen Interesse halben gern befördert sehen / so wolte er verhoffen / es würde sein von Jhrer Mayest. begehrtes Gutachten desto mehr verfangen. Jhrer Mayest. Praetension were / wie gehört / vnder schiedtlich vnnd sehe auff die Erhal???ung der Böhmischen Cron / Conjungirung der zweien Oesterreichischen Landen / vnd auff Continuiru̅g deß Kaysersthumbs bey dero Hauß / vnd weil vberall Wichtigkeit halben zugefolgen vnmüglich / so were vor allen Dingen an dem Orth zuhelffen / wo die Gefahr am grösten / das were / daß Jhr M. die Cron Böhmen ehist würcklich antrette vnnd possidire / dann da Böheimb gestillet / so geben sich nicht allein derselben Cron incorporirte / sondern auch alle vmbligende Länder vnd Erbländer vnd das gantze Romische Reich zu Ruhe / die Erbländer würden ohn Jhrer Mayest. Bemühung oder Sorg die Cession selbst treiben / vnd wie Kaysers Alberti Primi vnnd noch vorhergehende Zeiten außwiesen / zur Römischen Cron in viel Weg können beförderlich seyn / Jhre May. würden mit Hochheit einkommen / sc. Dero Anherren vbertreffen / Recht vnnd Gericht / Policey / Fried vnnd gut Regiment auffrichten / dem Erbfeindt Abbruch thun / alle die mächtige Königreich vn̅ Länder auff jhre Nach kommen bringen / deß Hauses Oesterreichs Reputation bestetigen vnd also ein glückseliger Monarch seyn. Solte aber das Böhmische Vnwesen continuiren / so were die Gefahr darbey / daß nicht etwa die Cron Böheimb nit allein von Jhrer Mayest. sondern vom gantzen Hauß Oesterreich wegkomme / vnd dessen Reputation im gantzen Teutschlandt falle / dann zu kriegen vermöchte J. May. vnnd dero Herrn Gebrüdere zu dieser Zeit nicht / die außländischen Hülffen wiste man wie sie pflegten abzubrechen / Spanien sehe allezeit auff seinen Nutz / da hergegen diese Länder die Mittel zu continuiren bey sich selbst hetten / vnnd was sie bedörfften oder verlöhren / bey jhren Nachbarn / Befreunden vnd jhres gleichen mit leichter Müh vberkämen. So wolten nun Jhre May. als rechter Successor vnnd König in Böheimb / der die Cron begehrte rühig vnd friedlichen anzutretten / vnnd nit schuldig were / was extraordinariè von dero antecessore angefangen vnnd vbel außgeschlagen / sich mit dero Beschwer / Vngelegenheit vnd Jhres Königreichs grossen Schaden anzunehmen vnd zuverfechten / das Kayserliche geworbene vn̅ anziehende Volck / auff vorgehende Eröffnung Jhrer gnädigsten Resolution gegen der Assistirenden Potentaten Gesandten vnd Residenten an dero Hoff / mit gutem Glimpff abdancken vn̅ zurück ziehen lassen / darneben weren dieselben Obristen zuvermahnen / daß von dato an sie so wol für sich selbst / als durch jhre vndergebene aller Thätlichkeit sich enthielten / dann da sie zum widrigen Fall würden in Vngelegenheit gerathen / wolten J. May. deß keine Schuld haben / sc. Wie dann an alle Potentaten / so bißhero Hülffen geschickt / Danckschreiben vor die dem Hauß Oesterreich erwiesene Affection abgehen zulassen / darneben anzudeuten / weil sich befinde / daß dieser Krieg nicht allein J. May. vnnd allen vmbligenden Christlichen Königreichen vnd Landen / sondern auch der gantzen Christenheit zu grossem Nachtheil gereichen möchte / weren Jhre Mayest. entschlossen / nach dem Exempel dero Vorfahren vnd anderer vornehmer Monarchen vnd Potentaten / auff alle thunliche Mittel vnd Wege zugedencken / damit die Christliche Land in Fried vnd Ruhe erhalten würden / darzu sie keinen bessern Anfang befinden / als daß alles hinderlassene Kayserische Volck abgedanckt / weiter kein Volck geworben / noch in die Landt gelassen würde / verhoffentlich es solte solche J. May. Resolution bey [178] männiglichen mehr gerühmet / als von jemandt getadelt werden / sc. Dann ob wol Jhre May. albereit hiebevor sich dieses Handels / mit einrathen / vn̅ auch mit Sollicitation der außländischen Hülffen / theilhafftig gemacht haben möchten / so hetten sie doch diesen Vortheil darbey / daß / seines Wissens / in Jhrer Mayest. Nahmen / weder die Bestallungen / noch Außschreiben / Befelch / Patenta / noch anders etwas außgangen / sondern alles in deß Kaysers Nahmen: Dahero an Jhr. Mayest. Reputation nichts benommen würde / ob gleich dieselbe jetzt dë Weg / der vorher dem Kayser mißlungen hette / nicht gleichfalls / sondern ein sicherern vornehmë / welchen Jhre Kay. May. nach dem man schon zu weit gegangen / nicht gar ohne Schmälerung der Reputation hette gehen können. Als Kayser Carolus V. dem Pabst zu gratificiren gantz Teutschlandt durch Kriegs Macht so weit reformiret / daß sie in der Religion nicht füglich zurück weichen vnd cediren können / welchen Räthen vnd Fürnehmen dan̅ König Ferdinand allezeit beygewohnet / gleichwol hette hernach Ferdinandus als jhn Kayser Carl die Regierung anbefohlen / auff anhalten der Protestirenden Stände / nicht allein den Passawischen Vertrag vnd Religions Frieden / ohne Schmälerung der Reputation solenniter auffgerichtet / sondern auch den Erblanden die Religions-Freyheiten vnd in den Stätten so wol auff dem Land die offentliche Religions Exercitia zugesehë / also würden Jhre May. gleichfalls nichts wider dero Reputation handeln / sondern viel mehrer Reputation gewinnen / ob s???e gleich jetzt andere Mittel zu̅ Frieden / als vormals / suchten vnd vornehmen. Auch gienge der Böhmen Einfall in Vnder Oesterreich Jhrer May. Reputation nicht an / weil Jhrer May. der Zeit das Land nicht zustünde / dahero auch besser were Jhre Mayest. nehmen sich gar derselben Administration nicht an / damit hetten sie künfftig wenigere Verantwortung. Mit Mähren würde es sich / nach dem Böheim̅ gestillet / selbst legen / so hetten sich Jhre May. auch deß Böhmischen Volcks halben nichts zubefahren / welches der Böhmischen Stände öffterer Protestation nach / nie wider jhren Herren / sondern allein zu jhrer Versicherung wider jren Gegentheil vnd frembdes Volck / von denen jhnen Schaden geschehen / vnnd mehrers betrohet würde / angesehen gewesen: Da nun frembdes Volck abgedancket / würde sich das ander auch bald verlieren. Auff Erlassung Jh. May. oder vielmehr deß Kaysers hinderlassenen Volcks / were das negste / daß an die gemeine Stände der Cron Böheimb / oder derselben Deputirte / vnnd wie die im Mayestät Brieff genennet würden / Defensoren / taugliche Gesandten / einer vnd der andern Religion zugethan / von Jhrer May. geschickt würden / jhnen anzudeuten / Jhre Mayest. trügen mit dem Vbelstandt derselben Cron gnädigstes Mitleyden / die hetten aber bey Kaysers Matthiae Lebzeiten kein völligen Gewalt vnnd Disposition / sich darein zuschlagen gehabt / auch wegen allerhandt Bedencken / zumal auch die Evangelische Stände J. May. die es gern gesehen hette / nie deßwegen ersuchet / noch angemahnet / sich der Sachen / wie sie gern gewolt / nicht annehmen dörffen. Nun aber die Cron an Jhre May. als jhren erwöhlten gekrönten König vnd ordentlichen Successoren gediegen / liege derselben billich ob / wie sie möchte mit der Stände Liebnuß in rühigem friedtlichem Standt die Regierung antretten / darbey sie das jenige / was an jhm selbst billich / J. Ma. schuldig vnd zu Erholung deß Friedens / zu verhütung weiters Vnheils / vnd zu Auffrichtung einer heilsamen / beständigen / löblichen Verfahrung die Stände selbs für dienlich befindë würden / gern leysten wolten / wie dann Jhre May. wegen Abdanckung deß Kayserischen hinderlassenen vnnd mit Abwendung alles andern anziehende vnd geworbenen Kriegs Volcks albereit im Werck weren / deß gnädigen Vertrawens / sie würden / als Liebhaber deß Vatterlandes vnnd deß Friedens / nach jhrer Voreltern Exempel / sich gleichfals jhrer gethanen Pflicht erjnnern / auff billiche thunliche Wege zu einem beständigen Frieden mit Fleiß gedencken / alles einstrewen ablegen / J. M. als jhrem König mit schuldigem Respect / Gehorsamb / Vertrawen / trewem Rath an die Handt gehen / so würde ohne Zweiffel das Gedeyen Gott verleyhen / damit die erwüntschte Ruhe in diesem schönen Königreich widerumb gepflantzet / vnnd männiglich sich bißhero erlittenen Schadens mit frölichem Gemüth wider erholen möchte / wie dan̅ dero Abgesandten zu mehrer Außführung vnnd nothwendiger vertrawlicher Vnderredung instruirt weren. Die Abgesandten aber solten sich bemühen / daß die Evangelische Stände in Böheimb / weil sie die militiam in Händen hetten / auff sicher Geleit J. Mayest. vnd der Vnder Oesterreichischen Stände Gesandte nach Wien förderlich abfertigten / nicht bloß ad audiendum & referendum, sondern von denen J. May. der Stände Anligen nach längst vnnd speciatim vernehmen / den vornembsten Conditionen desto zeitlicher vorhero nachdencken / vnd in ein vnnd anderm sich mit jhnen der Notthurfft nach vnderreden möchten. Deßgleichen solten auch die Catholischen Stände auff dieselbe Zeit jhre Abgesandte herauß schicken / die genugsame gründtliche Information geben köndten / vnd wolten J. May. ein vnnd anderm Theil gnädigst Vertröstung thun lassen / daß sie die gantze Sach mit vnpartheyischen Catholischen vnd Evangelischen Ständen auß Vngarn / Schlesien / Oesterreich / Mähren / Stayer / Cärndten / Crain / mit Fleiß wolten berathschlagen / vnd die schließliche Vergleichung in der Cron Böheimb geschehen lassen. Vnder dessen wolten Jhre Mayest. auß erstbemeltë Landen vornehme Außschuß nach Wien / auff ein gewissen Tag gnädigst beschreiben / mit beweglicher Außführung / wie denen Landen so viel als Jhrer May. selbst. daran gelegen / daß der Fried mit jhnen zu einem beständigen Werck ???berathschlaget be [179] rathschlaget vnd ehest beschlossen würde: die Lande würden gern erscheinen vnnd jhr Rath würde ersprießlich seyn / dann theils weren wegen der Vnion / andere wegen der Religion / alle aber wegen Begierde zum Friedë / der Böhmen mächtig / die würde vielleicht auch auff thunliche Wege zeigen können / wie mit allem Kriegsvolck zu accordiren / würden alsdann die Böhmen folgen / wol gut: wo nit so würde ohne Zuthuung außländischer Assistentz die Landt selbst J. M. bey jhrem Recht / ohne deren entgelt / handhaben vnnd die jenigen Hülfen / derer die Böhmen zu Führung deß Kriegs nit entrathen könten / leichtlich abschneiden. So viel mehr aber würde es ersprießlich seyn / wann J. M. der zwey Vicarien deß Reichs / benebens zweyer Geistlichen Churfürsten Abgesandten / darumb sie zeitlich zuersuchen / zur Ankunfft der Außschüß an der Hand haben köndten / nicht daß sie der Berathschlagung allezeit beywohneten / sondern daß sie sich / wo man anstünde / dreinschlügen / mit J. M. mehrer Reputation handelten / vnd durch derselben Abgesandten im Werck suchten / jhre Principalen mit der Kayserlichen Wahl auff J. M. Seithen zu disponiren / vn̅ nach geschlossenem Frieden solche Wahl zubefördern. Vnd von denen Conditione vn̅ Assecurationen deß Friedens were vor Vernehmung der Böhmischen Gesandten / vnd darüber angestelter Berathschlagung J. M. nit zubehelligen; dann dieser Zeit praetendirte man auff einem vnd dem andern Theil viel schwerer Puncten / deren Theyls bey künfftiger Handtlung zuerleutern / zu endern / zu passiren / auch Theils wol zuverwerffen: GOtt wolte zu dieser Tractation Gnad vnnd Gedeyen verleyhen. Bey erstbemelten Fürschlägen weren J. M. viel sicherer / als wan̅ sie außländisch Kriegsvolck vmb sich hetten / deme man doch entweder von allen vmbligenden vnd derentwegen Vnierten Läden würde zusetzen / oder welches J. Mayest. selbst möchte / wegen schlechter Bezahlung / oder durch andern leichtern Zustandt zu Gefahr gereichen / hinwiderumb könten die Land nimmermehr zugeben / daß das Vertrawen / so J. M. zu jhnen setzten / durch Gewalt der Böhmen solte geschmälert werden. Wie aber obangedeutet / hetten die Böhmen jederzeit protestirt / daß jhre Armatur nicht wider Kay. vnd Kön. May. sondern wider jhre Feinde vnd frembdes Volck in diesen Landen angesehen. Es versincke auch J. M. Reputation nit wenig darbey / daß alle Vrsachen / Anfang / Vollziehung / Continuirung deß Auffstandes in Böhmen / bey deß Kaysers Regierung geschehen / dannenhero alle Bestallungen außgangen / vnd hette derwegen ein Successor deß mit nichten zuentgelten / zumahlen J. M. nach dato die Regierung derselben Cron nicht würcklich angetretten / vor welcher würcklicher vnd solennischer Antrettung J. M. ob sie wol gekrönt / doch designatus verbleibe / vnnd dahero hohe Vrsach were / noch zur Zeit etwas gemach zugehen. E. May. würden vielleicht diese gantze Böhmische Handtlung lieber auff die Churfürstliche Wahltäge remittiren / welche alle Jhre Mayestät nicht allein für einen Churfürsten erkandt / sondern vielleicht auch Römischer Kayser oder König declarirt / vnd hernacher mit leichter Mühe die Böhmische Sach mit Jhrer May. Reputation erörtert werden möchten / sc. Das hette ein grossen Schein / zumal Sachsen mit den drey Geistlichen Churfürsten darzu wohl inclinirt. Aber dardurch würden Jhre Mayest. Jhro den Frieden nur schwerer machen: Dann solten die Böhmen den Churfürsten / als man in gemein sagte / zuverstehen geben / daß sie vor geschlossenem Frieden Jh. Mayest. zur würcklichen Regierung der Cron nicht kommen lassen wolten / möchten sie vielleicht deß Außgangs wollen erwarten / damit nicht wann je in Entstehung deß Friedens künfftig einander Haupt regieren solte / grosse Zerrüttungen im Churfürstlichen Collegio vnd dahero gefährliche Krieg im gantzen Königreich Böhmen durch jhre Praecipitantz vervrsachet würden: Vnnd ob auch Jhre Mayest. jhrer Praetension bey den Churfürsten gewiß weren / so hette man doch erfahren / daß bey voriger Mayestät die Churfürstl. Interposition den Frieden mehr gehindert / als befördert / vngeachtet Jhr. Mayest. würcklicher Kayser vnnd König gewesen / deßwegen auch / da es ohne Offension der Churfürsten seyn mögen / Jhrer Kays. May. wie sie an diese Stände hetten zuverstehen gegeben / nit were zuwider gewesen / der Landen Interposition zugebrauchen. Were demnach für Jhre Mayest. rathsamer / sie hülffen so viel doch an derselben gelegen / den Wahltag / biß der Böhmische Fried geschlossen / verhindern / so weren sie als dann deß gewünschten Außgangs eines folgenden Wahltags schon vergewissert. In dem nun Jhre Mayest. mit dieser wichtigen Sachen wol zuthun hette / köndten dieselbe desto leichter gedulden / daß die Administration der Oesterreichischen Landen in derselben Landtschafft Händen biß zur Huldigung / die Huldigung aber biß die Cession bey Jhr. Durchl. durch der Landtschafft Abgesandte richtig gemacht / anstehen bliebe / bevorab weil bey diesem wehrenden Krieg / ob schon die Huldigung vorgienge / doch keine Contribution statt hette. Solte es aber gleich zur Huldigung kommen / würden die Lande doch wegen der Durchzüge / Musterplätz / Einquartierung / vorbehalt jhrer Landts-Oefension / Vnionen / Correspondentzen vnd dergleichen Conditionen sich also starck versichern / daß dieselbe Huldigung Jhrer Ma. zu dem Intent / warumb sie die Huldigung gern sehen / der zeit gantz nichts nutzë / viel mehr aber Land vnd Leuten eussersten Schaden bringen köndte / sonderlich da die bemelte Administration in der Landtschafft Händen behaltë / vnd die mutua commercia jhren Lauff nit haben würden/zu dem könten Jh. M. vor dem Böhmischen Frieden die Bestellung der Verwesung nit thun / es sey dann dz die Land in jren vorigen Be [180] schwerden vber die Administration deß Landes wolten gelassen werden / vor derer Erledigung es doch mit der Huldigung schwerlich würde zugehen. Vber das were Jhrer Ma. bey dem Auffzug nichts derogirt / dann die Stände behielten die Administration nur ein kurtze Zeit biß zur Huldigung / nit mit geringer Mühe vnd gewisser Verantwortung / vnd weil sie bey vbeler Administration das meiste zuentgelten hetten / als wer kein Gefahr noch Beysorg / daß gemeine Landtschafft nit würde fleissig / trewlich vnd gehorsamb / so wol als jhre Voreltern mit den Sachen vmbgehen; da hergegen wo J. M. bey ohne das vberhäufften Occupationen etwas in solchem Gubernament vbersehen / die gemeine Landtschafft solches höchlichen zuentgelten / vnd nirgends wider herein zubringen hette. Endtlich hetten Jhre May. auch jhrer Jungen Herrschafft vnd dero Nach kommen Praejudicii wol darbey warzunehmen / dann solte auff Ableiben Jhrer May. wie bey eines jeden regierenden Chur- oder Fürstens / der negste Bruder oder Agnatus stracks immediate die Curatelam der Jungen Herrschafft vnnd die Regierung würcklich antretten / so möchten solche Lande ohn alle Hinderung von Jhrer Mayest. Leibs-Erben vnd Lini auff andere kommen / wie vnter vielen Exempeln dem Galeacio Hertzogen zu Meylandt / von seinem leiblichen Brudern Ludovico begegnet were. Dahero vor Jahren Jhrer Mayest. leibliche Vorfahren für einen sichern Weg gehalten / daß der abgestorbenen Ertz-Hertzogen hinderlassene vnzeichtbare Kinder vnd Regierung / das were die gantze Verwaltung gemeinen Landtschafftë anvertrawet worden / dardurch were jedem sein gebührende Erbschafft vnd Zugehör trew vnd fleissig auff behalten / vn̅ zu rechter Zeit vnverletzt außgeantwortet worden / wie dann auch Kayser Ferdinandus vnd Ertz Hertzog Maximilianus II. in vielen Landtags-Schrifften vnd Handtlungen jhr liebe Kinder denen Landtschafften in Oesterreich vnnd Ob der Enß recommendirt vnd anbefohlen hetten. Jhre Mayestät fundirten sich auff die Plenipotentz Ertz Hertzog Alberti: Das were aber zur Huldigung nicht genug / dann da were kein Schreiben an die Stände / kein Persöhnliche Vnderredung / noch gewisse Nachrichtung ob Jhre Durchl. noch deß Sinnesweren / als wie sie die Plenipotentz noch in Lebzeiten deß Kaysers geschrieben. Was diesen zweyen Oesterreichischen Landen vormals / den Vngarn / vnnd denen zum Türckischen Frieden verordneten Commissarien mit Kaysers Rudolphi: Dem Ertzstifft Magdeburg mit deß Bapsts Plenipotentz begegnet / trügen Zweiffels ohn J. M. gnädigstes Wissen. König Alphonsus IV. König in Hispanien / hette seinem Brudern Ranimyro die Regierung cediret / vnd eine Kutten angezogen / bald hette es jhn gerewet / wie wann auch Jhr. Durchl. diese Plenipotentz rewen möchte / die sie damahls von sich gegeben / da diese Landt noch nicht ohn ein Herrn gewesen? Kayser Rudolph hette sich albereit der Cron Vngarn verziehen / doch gleichwohl durch seine Räthe mit den Ständen heimblich tractiren lassen / ob sie noch länger bey jhm bleiben wolten / neben grossen Vertröstungen jhrer Privilegien halber / diese Plenipokentz were Latinisch / das were vngewöhnlich / meldete nichts von Erledigung der Stände Beschwerden / were auch kein Original in diesen Landen gesehen worden. Ob sie nun wol einem so löblichen Potentaten nichts vngleiches zutraweten / so gebührete doch den Landtschafften weit sicherer vnd gewahrsammer zugehen / als Privat-Personen / welche so geringschätzig sie auch were / nehme sie doch auch nur vmb 1000. Gülden / von einem Römischen Kayser oder König keinen Schuldbrieff an / der nicht mit eigener Handt vnderschrieben / vnd alle Requisita in sich hielte / nicht daß sie Jhrer May. Worten nicht trawete / sondern daß sie nicht von männiglich vor vnvorsichtig vnd liederlich gehalten würde / daher köndte auch keine Cession / geschweigen eine Plenipotentz / die nit mit Vorwissen vnnd Willen derselben auff gerichtet / bey einer vorsichtigen Landtschafft statt haben / weil per cõsequentiam dergleichen Plenipotentzen vnd Cessiones etwa in künfftigen Zeiten auch wol Außländern vnnd Frembden zum praejudicio deß Landts-Fürstlichen Geblüts selbst / wie man von dem Griechischen Kayser Alexander / deß Kaysers Basilii Macedonis Sohn / lese / möchten zu Theil werden / dahero die Landtschafft billich jhrer Vor-Eltern Exempel nach folgend / jhre Abgesandte nach Brüssel abgeordnet / welche Jhre Durchl. selbsten vmb besserer Nachrichtung willen sehen vnd gehorsambst vernehmen solten. Weil nun Jhre May. ausser dieser Plenipotentz / so die Stände vor vngenugsamb vnnd beschwerlich hielten / kein Recht noch Anspruch dieser Zeit zum Land hette / so wolte sie selbst gnädigst vrtheilen / ob nicht die Stände Vrsach hetten / in die vndernommene vollmächtige Regierung Jhre Mayest. darüber die Landtschafft künfftig solte Rechenschafft geben / einzuordnen / vnnd weil die Oesterreichischen Lande Jhrer Mayest, ohne das gewiß zukommen würden / nur daß es mit Ordnung zugienge / so würden Jhre May. es verhoffentlich nicht dahin kommen lassen / daß auß Vngedult der kleinen Zeit dieselbe mit Kriegs Volck vnd feindtlicher Gewaltthätigkeit vberzogen / betrenget vnd fürsetzlich verwüstet würden / darbey nur Extremiteten vnd alles widrige / zuentgegen J. May. Intention / neben schwerer Verantwortung / zubefahren. Zu endtlicher Beförderung Jhrer May. vielgedachten löblichen Intention / dahin dieses Landt sehe / wolten dieselben / neben dem obangedeuten Fürschlag für die vornembste zwey Mittel diese nach folgende halten. Eins / so dieselbe in der Steyrmarck / Cärndten / Crain / vnd was Jh. M. zugehörte / das Exercitium der Evang. Religion gnädigst zuliessen: dann dardurch würden sie die Böhmisch. vnd Oesterreichischen Lande / die Chur vnd Reichsfürsten also gewinnen vnd einnehmë / daß sie ohn Mißtrawen alles Jhrer Mayestät [181] Begehren desto leichter einwilligen würden. Bißhero were bey allen Evangelischen / oder bey den meisten der Discurß gewesen / man müßte mit Jhrer Majestät sehr gewahrsamb gehen / vnd nicht trawen / sonderlich wo die Religion darbey versterte / weil Jhre Majestät die selbe wider dero Herrn Vattern vnd Anherrn Zusag vnd Exempel in jhren Erblanden nicht geduldeten / so würden sie auch solche in andern Landen vngezweifelt auch vngern gedulden. Hierauff meldete gleichwol Jhre Majestät / sie woltens zusagen / sc. Es hetten aber Jhre Majest. auch jhren Landen zugesagt / in deme sie der Landschafft geschworen / bey jhrem Herkommen vnd Recht sie verbleiben zulassen / darunter die Evangelischen die Religion vnd Gewissens Sachë mit Namen verstanden / vnd vor der Huldigung offentlich darüber bezeuget: dero Herr Vatter hette durch sein ansehenliche geheime Rähte in der Pruggerischen Tractation die Evangelischen Stände vergewissert / daß nit allein Jhre Durchleucht. kein Eintrag diß Orts thun / sondern auch jhre Kinder dahin weisen vnnd erziehen wolten / daß sie Jhrer Durchleucht. Wolthaten vermehren solten / vnd da die Stände darüber schrifftlich begehrt / sie mit dem abgewiesen worden / daß Jhre Durchl. die es vätterlich / auffrecht / vnd warhafft meynete / solch der Stände Begeren für ein Mißtrawen auffnehmen / vnd hart empfinden / darbey es dann billich verblieben: Dann wie König Matthias in Vngarn einsmals zu Papst Pauli Nuncio gesagt: Bey einem löblichen Potentaten solten alle Zusagungen / sie beschehen gleich schrifftlich / mündlich / durch ein einiges Wörtlein / oder durch ein geringes Zeichen / ja nur durch einen Wincker / allerdings gleich / fest vnd auffrecht gehalten werden. Vngeacht aber dieser beschehenen Vertröstung vnd Jhrer Majestät bey der Huldigung gethaner gnädigsten vnd Vätterlichen Erbietung / auch der getrewen Ständ in allen Jhr. Majest. Zuständen vnd Obliegen vielfältigen erwiesenen vnderthänigsten trewen Diensten / were doch denen Landen nicht allein alles Exercitium Religionis vberall mit grossem Gewalt Verfolgung vnd Inquisition / zu grosser Bedrangnuß aller Religionsverwandten / abgeschafft / sondern deßwegen auch die Land-Freyheiten / in mehr Weg (als man von jhnen den Ständen selbst fürnehme) geschwecht worden. So nun Jhre Majestät ohne Gewissens Beschwernuß andern jhren Königreichen vnd Erblanden das jenige / was sie hettë / gnädigst gern lassen / vnd jhnen versprechë wolten / wie dann die Religions: vnd Gewissens Freyheit / als Tertullianus redete / natürlichen vnd männiglichen Rechtens vnd Gewalts were / vnd deß Religions vn̅ Gewissens-Zwangs kein Zeugnuß noch Exempel / wie Athanasius anziehe / beym Herrn Christo vnd seiner Lehr zufinden / sondern solcher Zwang deß bösen Feinds Weiß vnd Gewonheit zuzumessen were / so köndten sie doch ohn alle Verletzung dero Gewissens jhren getrewen Steyerischen Landen die Evangelische Religion: vnd Gewissens Freyheit gnädigst zugeben / weil dieses (wie der Christliche Keyser Constantinus Magnus in seinem offenen Edict publicirt) das rechte vnd gewisse Mittel were / gute Ruhe vnd Frieden anzustellen vnd zu erhalten. Es were auch einem grossen Monarchen / der viel vnnd grosse Königreich / vnd Volckreiche Länder hette / vnmöglich ruhig vnd friedlich / ohne diese Indulgirung / zu regieren / desto beförderlicher aber zu Jhrer Majest. Praetension vnd Ringerung der allgemeinen Verbitterung wider die Jesuiten würde diese Jhrer Majestät wolthätige Concession dienen / wann Jhre Majestät noch vor der Handlung mit den Böhmischen Ständen auff den Land Tägen in Steyr / Cärndten / Crain liessen publiciren / welches für eins were. Darnach würde Jhrer Majest. zu dero Credit bey Catholisch- vnd Evangelischen sehr fürtragë / wann Jhre Majest. zu denen Politischen Berahtschlagungen die Geistlichen (ausser denen so bey den Ständen wegen jhrer Clöster jhre Sessionen daselbsten billich erhielten) nicht herzu zögen: dann solches nicht allein wider die Lehre vnnd Exempel deß HERRN Christi / der Apostel vnnd ersten Altvätter / vn̅ wider jhren der Geistlichen Stand vnd Beruff / sondern die Erfahrung bezeugte es auch von viel hundert Jahren hero / daß solche Berahtschlagungen selten wol außgeschlagen weren. Würden nun Jhre Majest. bey dieser wichtigë Tractation der Geistlichen Raht gebrauchen / so würde männiglichen das Vertrawen / Hertz vnd Hoffnung eines gewündschten Außgangs fallen lassen: sonsten aber were kein Zweifel / daß Jhrer Majest. mit Raht vnd That von allen hohen vnd nidern Ständen würde trewlich / zuvorderst aber von der Gnade Gottes / den sie darumb anruffeten / kräfftiglich assistirt werden. Dieses hette Jhrer Majestät / er / wegen allerhand Vmbstände vnd der gewönlichen Einreden etwas außführlich in vnderthänigstem Vertrawë vnd Begierde / Jhre Majestät in dero Glück vnd Hochheit mit allgemeiner Liebnuß baldt zu sehen / zu dero gnädigsten Nachdencken / ohne Maßgebung / gehorsambst fürbringen wöllen / sc. Wann diesem getrewen Raht deß Freyherrn von Tschernemmel were gefolget worden / hette zweifels ohne dem Handel noch damals leichtlich können geholffen werden / aber böse Rähte haben das gute hindertrieben / vnd darmit genugsam an Tag gegeben / daß dieser Krieg vnd jhr gantzer Intent auff die Außtilgung der Evangelischen Religion gerichtet were. Es seynd zwar auch etliche / weil man wol ermessen können / daß die Wahl eines Römischen Keysers auff König Ferdinanden fallen würde / deren Meynung gewesen / man solte den angestellten Wahl Tag nicht eher seinen Fortgang lassen / biß zuvor die Böhmische Vnruhe gestillet / vnd alles wider in einen friedlichen Standt gesetzt würde / welches vff diese weiß desto schleuniger vnd füglicher hette geschehë können: Aber es ward auch dieser Vorschlag vorbey gangen / vnd angeregter Wahltag / vngeachtet alles voller Vnfriedë [182] fortgesetzt / welches hernach viel zuspat berewet / wie sie gesehen / daß das Vnwesen in Böhmen zu einer allgemeinen Gefahr außgeschlagen. Vnter (Pfaltzgraff Friederich sucht Prorogation deß Wahl-Tags / vnd Beförderung deß gemeinen Friedens.) andern hat sich sonderlich Pfaltzgraff Friederich Churfürst hefftig bemühet / die Prorogation gedachten Wahltags vnd Auffrichtung eines gemeinen Friedens zuerhalten / wie er dann auch deßwegen mit dem Churfürsten von Mayntz gehandelt: Selbiger aber hat sich keines Wegs darzu verstehen wöllen. Dahero Pfaltzgraff Friderich an den Churfürsten von Sachsen ein Schreiben abgehen lassen / dieses Innhalts: Je mehr der Termin zu berürtem Wahl Tag herbey gienge / je mehr die Sorgfältige Gedancken bey jhme zu nehmen / mit was Nutzen vnd Frucht bey gegenwärtigem gefährlichen Zustand im Reich von einiger Wahl / gleichsamb interarma geredet / gehandelt / vnd wie dem Reich vnnd desselben Ständen zu gutem vnd Wolfahrt / das jenige / was dergestalt eylfertig herauß kommen möge / würde gereichen können. Seines theils versicherte er Jhre Churfürstliche Durchl. vnd männiglich / daß seine Meynung vnd Gedancken dahin gar nicht gerichtet weren / die ordentliche Wahl eines andern Haupts zu ändern oder auffzuhalten / viel weniger sein Absehen auff ein länger Interregnum zu haben / jhme auch einige Privat Vrsachen nicht im Weg ligen / einem oder dem andern / so etwa nach der Keyserlichen Dignität vnd Hochheit trachteten / oder auff welchem andere Mit Churfürsten allbereit ein Aug geschlagen haben möchten / verhinderlich im Weg zustehen / so ferrn sie vermög jhrer dem Reich so hoch geleysteter Pflicht / vnd die sie noch künfftig vor der Wahl zu leysten hetten / eine bey gegenwärtigen Zustandt vor Stillung der Vnruhen vnd Niderlegung der Waffen so eylfertige Wahl / gegen Gott vnd in jhrem Gewissen / wie auch dem Reich vnd der Posterität verantwortlich / nutzlich vnd verständig befinden würden: sondern er stünde einzig vnd allein auff dem gegenwärtigen vermeldeten Zustandt / vnd wie derselbe im Reich / vnd sonderlich im Königreich Böhmen / vnd den benachbarten Landen beschaffen / vnd besorgte höchlich / müßte auch gäntzlich darfür halten / zum Fall mehrgedachter Wahl Tag dergestalt / so schleunig vnd noch bey wehrenden vnd stelig zunehmenden motibus fortgestellt werden möchte / daß es bey männiglichen inn: vnd ausserhalb deß Reichs das vnzweifenliche Ansehen gewinnen möchte / als weren die Churfürsten deß Reichs in dem allzu eylfertig verfahren / daß sie an statt dessen / daß sie zu forderst Frieden vnd Ruhe im Reich / vnd in dem benachbarten Königreich Böhmen hetten widerbringen vnd stabiliren helffen sollen / den Anfang von der Wahl eines Römischen Königs zum künfftigen Keyser gemacht / vnd zwar dasselbige durch die gegenwärtige starcke mitten im Reich schwebende Kriegsmacht gleichsamb gezwungen / vnd nicht nach jhrer der Churfürsten habenden freyen Wahl / welche dann hiernechst bey den vbrigen Ständen deß Reichs / welche obwol die Election an vnd vor sich selbs bey den Churfürsten allein stünde / ja dannoch bey dem / wann sie sehen solten / daß dergestalt die freye Wahl gleichsam coarctiret, oder wol gar zum höchsten Praejuditz deß Reichs vnd desselben Stände Libertät vernichtet werden solte / nichts weniger interessiret weren / schwerlich zuverantworten seyn möchte: vnd hette er diese seine nochmalige Sorgfalt Jhrer Churf. Durchl. zueröffenen so wenig vnterlassen können / als er sich schuldig sehe / vnd für pflichtig erkennete / seines tragenden Churfürsten-Ampts halber dahin zu trachten / wie aller beschwerlicher Vorwitz von dem Churfürstlichen Collegio / in sonderheit aber von jhnen den Weltlichen Churfürsten abgewendet / die Wolfahrt deß Vatterlands Teutscher Nation befördert / vnd dasselbe vor Verderben vnd endlichem Vndergang gesichert werdë möchte. Stellte deinnach Jhr. Ch. Durchl. zu ferrnerm Nachdencken freundlich anheim / ob sie nicht neben jhm darfür hielten / vnd an jhrem fürnchmen Ort befördern helffen wolten / daß mehrberührter Wahl Tag vmb ein geringe Zeit besser hinauß erstrecket würde / damit man also vmb so viel mehr Zeit vnd Gelegenheit hette / die gegenwärtige motus vnd den beschwerlichen Zustand / so wol in dem Reich / als auch in Böhmen vnd anderswo zu einem bessern / ruhigen vnnd friedlichen Standt zu bringë: vnd köndte diese Prorogation einige Vngelegenheit nicht verursachen / were auch keiner Reichs Constitution zuwider / da auch wol andere Menschliche Fäll sich zutragë köndten / daß der angesetzte Termin so eben nicht zuhalten / da hingegë eine bey solchem Zustandt vbereylte Wahl mehrfältigen Schaden mit sich führen / auch wol mehr Zerzüttung im Reich nach sich ziehen köndte / mit dem mehrmaligen freundlichen bitten / Jhre Ch. Durchl. wolte dieser Sachen Wichtigkeit / vn̅ darauß entstehender hoher Consequentz vnd Gefahr wol erwegen / vnd sich gegen jhm dessen bey Zeitë / vnd in sonderheit dero Persönlichen Erscheinung zu obbesagtem Wahl Tag vnbeschwert vernemen lassen. Er stünde auch im Werek mit beydë Churfürsten zu Cöllen vnd Trier durch Schreiben / mit Mayntz aber / vermittelst einer Schickung / vnd hiernechst / da es etwa beliebig / in eigener Person hierauß ferrner zu communiciren. Jhre Durchl. würden auch numehr berichtet seyn / welcher massen das in den Nider Burgundischen Landen vnd anderswo geworbenes Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß sich biß in 14000. Mann erstreckten / welche durch den Elsaß / Schwaben vnd Bayern in das Stifft Passaw hinunter gebracht wordë. Es bliebe aber bey solchen Werbungë nicht / sondern würde mit derselben so wol in den Niderlandë / als sonsten hin vnd wider continuirt: die Geistlichë Ständ im Reich / sonderlich der Bischoff zu Würtzburg: vnd wie Zeitung einkommen / auch Mayntz liessen jmmer zu Roß vnd Fuß werben / also auff beywerendem Wahl Tag / da solcher im bestimpten Termin noch fortgängig / man gegë Franckfurt in der Nähe nicht wenig Kriegevolck in parato haben möchte: wolte jetzt geschweigë / was drunten Lands gegen gedachter Zeit für Kriegspraeparationë gemacht werdë soltë / dz auch in Italia noch ein grosse [183] Kriegsmacht beysammen / vnnd der Paß gegen Teutschland herauß an vnterschiedlichen Orten sollicitirt würde / daß also fast allenthalben / wo es Gott nicht sonderlich verhütete / Krieg vn̅ Kriegsgeschrey / vnd je wol zu bedawren were / daß insonderheit die herrliche Königreich vnd Länder / welche gegen dem Türcken gleichsamb die Vormawren weren / so jämmerlich verwüstet / nidergerissen / vnd so viel vnschuldig Christen Blut darüber vergossen / auch der mehrertheil Stände deß Reichs zugleich / wegen der mächtigen stehten Durchzüge / vnd anderer Vngelegenheit in Mißtrawen / grossen Vnkosten / Gefahr vnd Vnsicherheit / wie vor Augen / gesetzt werden solten. Wie eyferig er jederzeit zu Widerbringung deß Friedens / neben Jhrer Durchl. ermahnet vnd gerahten / were bekandt: er köndte aber noch zur Zeit ein rechten Ernst darzu nicht spüren. Da auch die sem Vnwesen / so lang biß die Wahlverrichtet / zugesehen werden solte / so köndte in der Zeit wol alles über vnd über gehen: vnd da man durch die Wahl zu remediren vermeynte / auch das Widerspiel erfolgen / wie dann die Eventus in Gottes Händen stünden / vnd sich deren niemandt versichern köndte. Vnd nachdem es mit Einführung frembdem Kriegsvolck mitt ??? ins Reich / vnd den Durchzügen gegen dem Rhein vnd der Donaw / vn̅ darbey vorgehender Schäden / Gefahr vnd grosser Vngelegenheit kein Ende seyn wolte / er vnd andere Mit Vnirte aber dem Fewr am nechsten gesessen / vn̅ auß solcher Continuation nicht wenig Vngemachs zugewartë hetten / so weren sie zu Heylbron̅ nochmals in Tractation / wie dargegë etwas Versicherung zu findë: gestalt dann jhre Consilia einzig vnd allein dahin giengë / wie doch tranquillitas publica noch ferrner zu erhalten / vnd die Waffen hinzulegen seyn möchten / damit man pacatis rebus hiernechst zur Wahl desto einmütiger gelangen / vnd also in gutem Frieden bey einander verbleiben köndte / inmassen er Jhrer Churfürstl. D. hiernechst ferrner Communication widerfahren lassen wolte. Dieser vnd dergleichen Erinnerung aber vngeachtet / hat der angestellte Wahltag auff die gesetzte Zeit seinen Fortgang gewonnen / vnd darbey hernach König Ferdinand zum Römischë König (König Ferdinand reyset von Wien nach Franckfurt am Mayn.) vnd künfftigen Keyser erwöhlet worden. Derselbe ist den 1. 2. Julij von Wien auffgebrochen / vnd mit einem starcken Comitat sich auff die Reyse nacher Franckfurt am Mayn begeben. Nach Jh. Majest. Abreysen / hat alsbald dero Herr Bruder / Ertzhertzog Leopold (welchem Jhre Majestät biß zu dero Widerkunfft das Gubernament zu Wien vnd in den Oesterreichischen Landen anbefohlen) der Wienerischen Bürgerschafft alle (Bürger zu Wien werden disarmiret.) Oberwehren / als lange vn̅ kurtze Rohr / Helleparten / Spieß / Schlacht schwerter / Partisanen / wie auch Pulfer / Lunten / vnd Bley abnehmen / vnd sie also disarmiren lassen / mit Fürgebë / weil der Bürgerschafft vnd Innwohnern die damalige hohe Belegung mit dem Kriegsvolck jnner vnd ausser der Statt beschwerlich fiele / auch zu besorgen / es möchten sich wegen der Vnsauberkeit vnd Vberhäuffung deß Volcks nicht allein allerley Vngelegenheiten zutragen / sondern auch gefährliche Seuchen / vnd insonderheit die Pest noch mehrers erregen / dargegen aber auß allerhandt Vrsachen / vn̅ fürnämlich der vnter der Bürgerschafft schwebenden Differentzen / vnd ander gefährliche Läufften vnd Zeitë willen / nicht rahtsam were / wo nicht andere Mittel vor die Hand genommen würden / die Anzahl deß Kriegsvolcks zuringern / daß demnach damit eins theils Kriegsvolck ohne Gefahr von der Statt abgeführet / vnd doch alle Vngelegenheit vnd besorgende Rumor bey der Bürgerschafft vnd andern verhütet würde: daß also von denen / so wol Catholischen / als der Augspurgischë Confession zugethanen Bürgern vnd Innwohnern die Waffen auff ein Zeitlang Behaltungsweiß abgefordert werden müsten. Aber die Evangelische haben nachmals geklagt / daß mit solchen jhnen abgenommenen Gewehren die newgeworbene Soldaten bewehret würden. Hierauff hat der Raht ein bewegliche Schrifft an Ertzhertzogë Leopolden außgeferttget / vnd darinn gebeten / der Bürgerschafft jhre Wehr vnd Waffen / wegen der Soldaten Plünderung in der Vorstatt / mit vermelden / daß sie bey so gestalten Sachen vor jhnen in der Statt selbstë nicht sicher weren / zu restituirë / vnd jhrer mit dem Schantzengraben vnd dergleichen auch zuverschonen: dieweil was erstlichen gutwillig der Obrigkeit verwilliget worden / man darauß ein Recht vnd Consequentz machen wolte: darnach auch / weil hierzu andere Müssiggänger vnd Innwohner gebraucht werden köndten. Aber sie haben darmit wenig außgerichtet / vngeachtet die Bürgerschafft vmb mehrer Auffhebung alles Mißtrawens willen die Huldigung vnd Jurament / nach solcher fürgangenen Disarmirung / geleystet. (Wahl Tag zu Franckfurt erlangt seinen Anfang.) Vnter dessen ist zu vorberührtem angestelltem Wahltag den 10.20. Julij erstlich der Ertzbischoff zu Mayntz / mit 48. Archibusierern zur Leibguardi / zu Franckfurt am Mayn ankommen: die fürnembste in seinem Comitat seynd gewesen / Johan̅ Reinhard Graff zu Hanaw / Leibmarschall vnd Obervogt zu Straßburg: Jacob von Eltz deß Capituls zu Mayntz Decanus: Johann Reinhard von Metternich / Hoffrahts Praesident: Ludwig von Vlm / Reichs Vice-Cancellarius: Peter Ernst von Stralndorff / Freyherr: Adam Philips Herr zu Cronberg / Königs Ferdinand vnd Ertzhertzogen Alberti Cämmerer vnd Ritter: Lamoral Freyherr von Taxis: Ferdinand von Muckenthal: Johann Philips von Hoheneck / Raht vnnd Ritter: Johann Carl von Schönburg / Raht: Johann Friederich von Landsberg: Johann Philips Knebel / Raht: Johann Philips von Rodenstein / Raht: Henrich Greiffenklaw von Volraht: Johann Henrich von Eltz: Damian Walport von Bessenheim: Johan̅ Daniel von Cronberg: Johann Eberhard Knebel / Raht: Johan̅ Valentin Faust von Stromberg: Johan̅ Philips Speth à Svistalt: Johann Ludwig von Kerpen: Johann Wolffgang von Leyen: Philips
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Julius von Wetter: Daniel von Gutten: Gottfried Riedesel: Henrich Ernst von Kerpen: Johann Adolff Spieß: Friedrich Vlner: Philips von Rodenstein: Johan̅ Schweickhard von Sickingen: Melchior von Hatzfeldt / vn̅ andere Herrn vnd Adelspersonen / vnd war die Summa deß gantzen Comitats mit allen Officiantë vnd Hoffdienern 335. Personen vnd 236. Pferd. Nach diesen kamen noch denselben Tag auch deß Churfürsten von Sachsen Abgesandte / welche waren Graff Wolff von Mansfeldt: Esaias von Brandenstein in Oppurg / Churfürstl. Sächsischer geheimer Raht vnd Ober Hoffrichter zu Leipzig: Wolff von Littichaw / Sächsischer Vice-Cantzler vnd Appellation-Raht: Gabriel Tintzel / der Rechten Doctor / Sächsischer Hoffraht / vnd Anßhelm Arnold / geheimer Cantzeley Verwandter vnd Secretarius. Vnd war die Summa jhres Comitats mit allen Officianten vnnd Dienern in viertzig Personen / vnd auch so viel Pferde. Den 11. 21. Julij seynd Pfaltzgraff Friderichs Churfürstens Abgesandte angelangt / welche waren Graff Johann Albrecht von Solms Großhoffmeister / sc. Johann Christoph von der Grün / geheimer Raht vnd Cantzler: Volrad von Plessen / geheimer Raht: Henrich Dieterich von Schönberg / geheimer Raht vnd Fauch zu Heydelberg: Ludwig Camerarius / geheimer Rath: Andreas Paul: Johann Friderich Schlöer D. Georg Friderich Pastor D. Johann Joachim von Rußdorff / Hoffraht: Johann Eberhard von Eltz: Johann Wendel von Steinfelß: Johann Conrad Plarer von Geyersberg: Graff Johann Albrecht der jünger von Solms: Johann Georg von Grün: Jost Paul von Gottsloff: Lorentz von Reventlaw: Johann Dieterich von Tsesch: Friderich Landschad von Steinach: Julius von [185] Damm: Abraham Scultetus Theol. D. Martin Haußmann: Ernst Aichbrunn / vnd andere Officianten vnnd Diener. Den 12. 22. Julij folgten Johann Sigismundi Churfürsten von Brandenburg Abgeordnete. Diewaren Adam Gans / Edler Herr von Putlitz / Churf. Brandenburgischer geheimer Raht / vnd Erbmarschalck: Friederich Pruckmann der Rechten Doctor / geheimer Raht vnnd Cantzler. Christian von Bellien / geheimer Raht vnnd Hauptmann deß Lands Rappin auff Marckaw: Samuel von Winterfeldt: Joachim Friedlich Ganß / Herr von Putlitz: Levin Ludolph von Almensleben: Johan Georg von Pudevelß: Adam von Bahre: Johann von Dalvitz: Dietleff von Bellien: Buso von Almensleben: Adam von Winterfeldt / vnd andere: so mit Officianten vnd Dienern auff 83. Personen vnd 63. Pfeld gerechnet wurden. Den 13. 23. Julij kam der Ertzbischoff von Cöllen an. In dessen Comitat waren: Graff Eytel Friderich von Hohenzollern / Churfürstl. Cöllnischer geheimer Raht / Obrister Hoffmeister vnnd Obrister Cämmerer: Ernst von Linden / Churf. Cöllnischer Cämmerer vnnd Obrister Stallmeister: Stephan von Werda in Meschede / Churf. Cöllnischer Westphalischer Rath / Hoffmeister vn̅ Drost zu Balve: Arnold von Bucholtz / Probst zu Hildeßheim: Dieterich von Reck: Egon Graff von Fürstenberg: Volraht Graff von Waldeck: Ernst Friderich Graff von Salms: Ernst Graff von der Marck: Graff Philips Dieterich von Manderscheid: Carl Ernst Vice Graff in Dornal: Carl de Barx / Herr zu Rade: Henrich von Distling in Odenhausen / der ältere: Dionysius von Potiers / Herr von Fenff: Eberhard von Cell / Vice Graff von Inherinne: Melchior von Milschede in Almen: Adolff Ratz von Frentz Cämme [186] rer: Adolph Sigismund Ratz von Frentz / Cämmerer: Dieterich von Vehlen / Cämmerer: Friderich von Westphal / Cämmerer: sampt vielen andern Herrn vnd Adelspersonen / deren Summa sampt andern Officianten vnd Dienern sich auff 446. Personë / vnd 273. Pferd belieffe. Was vber die Zahl der 200. Pferdt gewesen / seynd ausserhalb der Statt / zu Ober Rad einlosiert worden. Den 15. 25. Julij / kam an der Ertzbischoff von Trier. In seinem Comitat waren die fürnembstë / Graff Carl von Manderscheid: Graff Christoff von Leyningen / Graff Carl von Lenoncourt / deß Königs in Franckreich bestellter Obrister: Hans Henrich Freyherr von Reiffenberg / Röm. Keys. Majestät Cämmerer: Dieterich von der Horst / Chorbischoff deß hohen Thumbstiffts zu Trier / vnd Probst zu Emmerich: Carl von Metternich: Emmerich von Metternich Thumbherr: Johann Zand von Merle: Johann von Gortz / genandt Sintzig: Wilhelm von Metternich / Ritter deß Ordens S. Jacobi: Johann Jacob Herr in Eltz vnd Beffer: Libert von der Heyden / Herr zu Maubach: Johann Ruprecht von Kasselstatt: Johann Caspar von Lepen: Dieterich Ludwig von Bulich: Johann Wilhelm von Hunolstein: Nicolaus Samson von Hagen: Lotharius von Metternich / neben vielë andern / deren Anzahl sich mit andern Officianten vnd Dienern auff 251. Personen / vnd 171. Pferde beloffen. Den 18. 28. Julij kam Jhre Majestät König Ferdinand per Posta an / in dero Comitat waren: Hans Vlrich von Eggenberg / Freyherr / Jhr. Königl. Majest. geheimen Rahts Director / vnd Obrister Hoffmeister: Leonhard Helfridt von Meggaw / Freyherr / geheimer Raht vnd Cämmerer: Maximilian von Trautmansdorff / Freyherr / geheimer Raht vnd Cämmerer: Berhardin von Herberstein / Freyherr / Raht / Cämmerer / vnd Obrister Hoffmarschall: Hanns Jacob Ryßl / Freyherr / Rönigl. Majest. Rath / Cämmerer / Obrister Stallmeister / auch Zeug - vnd Falckenmeister: Graff Johan Georg von Hohenzollern / deß Heil. Röm. Reichs Erb Cämmerer / vnd Reichs Hoff-Raht Praesident: Graff Gundacker von Liechtenstein / geheimer Raht vnd Cämmerer: Graff Vratislaus von Fürstenberg / Raht / Cämmerer vn̅ bestellter Obrister: Wolff Sigmund / Herr zu Losenstein / Raht vnd Cämmerer: Graff Maximilian von Dieterichstein / Cämmerer: Gottfried von Stadel / Freyherr / Cämmerer / Hoff-Kriegs-Rahts Praesident / vnd Obrister der Crabatischen vnd Meergräntzen: Policarpus Scheydt / Freyherr / Raht / Cämmerer / vnd Hoff Cammer Praesident: Gundacker von Polheim / Freyherr / Raht vnd Cämmerer: Hans Christoff von Paar / Freyherr / Rath / Cämmerer / Obrister Hoff-vnd Erbland Postmeisterin Steyer: Graff Bruno von Mansfeldt / Rath / Cämmerer / vnnd Hatschierer Hauptmann: Marquard Vesenbeck / Freyherr: Johann Ernst Fugger / Freyherr: Johann Fugger der jünger / Freyherr: Georg Seller Freyherr: Georg von Nachot / Freyherr: Gottfrid vo̅ Salnburg / Freyherr: Wilhelm Wratislaw Freyherr: Maximilian von Wallstein / Freyherr: Johann Jacob Kurtz: Wentzel von Bernstein / Freyherr: Wentzel von Wurben / Freyherr: Henrich von Colubrat / Freyherr: Carl Graff von Portia: Herr Carl von Santelier: Friederich Caurian: Carl Hannibal von Dona: Sdenco Poppel von Lodkowitz / Freyherr: Berchtold Busubut / Freyherr: Johann Philips Fuchs: Leonhard Gutz: Johann Barpitz: Ruprecht Hegenmüller: Hieronymus Elvar: Otto von Nostitz: Otto Melander: Johannes Fuchs / vnd andere Herrn vnd vornehme Personen / deren Summa mit andern Officianten vnd Dienern sich auff drey hundert vnd siebenzig Personen / vnd hundert vnd vier vnd fünffzig Pferdt erstrecket / darbey ist auch noch ein ziemliche Anzahl in die nechste Dörffer vmb Franckfurt einlosieret worden. (Churfürstë schreitten zur Wahl eines Römischen Königs.) Hierauff seynd den 17. 27. vnd 19. 29. Julij / den 1. 3. 4. Augusti auff dem Römer oder Rahthauß vnterschiedliche Sessionen gehalten worden: vnd weil der Abwesenden Churfürsten Gesandten nicht genugsame Instruction gehabt / als seyn den 24. Julij / Alt. Cal. eigene Posten von den dreyen Geistlichen Churfürsten / an Sachsen vnd Pfaltz absonderlich geschickt worden. Vnter dessen ist Jhre Königl. M. mit dem Churfürsten von Cölln zu Landgraff Ludwig zu Hessen gen Nidda vnd Homburg gereyset / vnd allda mit Jagen sich erlustieret / von dannen sie sich auff Höchst vnnd Darmbstatt begeben / vnd den 4. Augusti / St. V. wider zu Franckfurt angelangt. Darauff ist den 7. Augusti wider eine Session gehalten / darnach Jhrer Königl. Majest. angezeigt wordë / daß dieselbe auff den Montag dem Churfürstlichen Collegio / in Nehmung deß Eyds vom Raht vnd Bürgerschafft / vermög der Güldenen Bull / beywohnenwolte. Den 8. Augusti ist die Churfürstl. Sächsische ferrnere Resolution vnd Vollmacht ankommen / daranff den 9. diß / erstlich vom Magistrat auffm Römer / hernach von der Bürgerschafft / wie auch absonderlich von der Statt Besatzung / so ohngefehr in 1000. Mann starck gewesen / der Eyd geleistet / vnd den Tag zuvor durch einen Trompeter / vnd einen der Cantzeley Zugethanen durch alle Gassen verkündiget worden / daß alle Frembde / sie seyen wer sie wöllen (auß genommen der Churfürsten vnd deren Abwesenden Bottchafften angehörige) sich auß der Stattbegeben solten. Folgends ist fast alle Tag Raht gehalten worden / biß auff den 18. gemeltes Monats. Auff denselbigen Tag ist deß morgens von 7. biß 8. Vhren ein grosse Glock geleutet worden / da Jhre Königl. Majest. sampt den Churfürsten vnd deren Gesandten in Römer gefahren / darinnen sie sich mit Churfürstlichem Ornat angelegt / vnnd also in schöner Ordnung / zwischen deren in dem Gewehr stehenden Bürgerschafft / als Mayntz vnd Trier vor / folgends Cöllen / vnd Jhr. Königliche Majest. mit einer köstlichen / vnd mit Edelgestein versetzten güldenen Cron auff dem Haupt: vnnd alsdann der drey Weltlichen Churfürsten Gesandtë / nach S. Bartholomaei Kirch / darinnen das Chor vnd
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(Paginierfehler i. e. S. 187) Conclave mit köstlichen Tapezereyen vnnd anderer Zierde auffs herrlichste vnnd prächtigste zugerichtet gewesen / geritten / vnd darinnen nach laut der Güldenen Bull / die Wahl verrichtet / welche vmb eylff Vhrn vollendet worden: vnd ist selbige Wahl auff König Ferdinanden gefallen. (König Ferdinand zum Römischen Keyser erwöhlet.) Hierauff ist solches alsbald mit stattlichen Ceremonien außgeruffen: Vivat Rex, geruffen / das Te Deum laudamus gesungen / die Glocken geleutet / vnd das grobe Geschütz vmb die Statt loß gebrandt worden. Wie nun dieses verichtet / seynd sie vmb zwölff Vhrn wider auß der Kirchen geritten / in dieser Ordnung / als erstlich Chur Trier allein / darnach der Weltlichen Churfürsten Gesandten mit dem Reichs Apffel / Scepter vn̅ Schwert: denen nachfolgte der König / vnd alsdann Chur Mayntz vnd Cöllen / vnd wurde also Ihre Majestät in jhr Losament beleytet. Deß andern Tags / welcher war der 19. diß / wurden besondere Posten nacher Aach vnd Nürnberg / die Cron / Scepter / vnd andern Ornat zur Crönung gehörig / zuholen abgeferliget. Hierzwischen kamë Landgraff Ludwig zu Hessen / vnd die Spanische Bottschafft / neben andern Herrn vnd Gesandten in die Statt / vnd wünschten Ihrer Majestät Glück. Was für Anschläge mitlerzeit die Böhmen gehabt / vnd wie sie sich vnterstanden / solche Wahl / damit sie nicht auff König Ferdinanden fiele / zuverhindern / wildt hernacher vermeldet. (Beschreibung Jhrer Kön. Majest. Ferdinandi deß Andern Crönung zum Römische̅ König / vnd künfftige̅ Keyser.) Nachdem nun der zur Crönung bestimpte Tag allgemach herbey nahete / fienge man an in der Statt allerhandt Bereitschafften darzu zumachen / sonderlich ist die Pfarr: oder Bartholomaei Kirchen mit stattlichen Tapezereyen behenget / die Stül mit Sammet bedeckt / der Bodem mit rothem Tuch belegt / vnd mitten in der Kirchen [188] vnter einem Crucifix ein Stul zum Sitz Jhrer Königlichen Majest. verordnet / vnd mit schönem Seydenen Zeug vberzogen / vber solchen auch ein stattlicher Himmel gehencket: Ingleichem ist der Altar vor dem Chor (darvor die Crönung verrichtet werden sollen) geziert / vnd dafür ein Bettstul vor Jhre Königliche Majestät gesetzet: So dann gegen Mittag ein Bühne zum Ritterschlagen in die Höhe auffgebawet / vnnd mit rothem Tuch behencket / darauff ein Sessel gestellet / vnd mit schönem Zeug behenckt / vnd alles auff das herrlichste zugerichtet worden. Inmittelst wurden auch zwo Küchen / eine zum Ochsenbraten auff dem Römer Platz / die ander hinder dem Römer oder Rahthauß zum Königlichen Panckquet auffgeschlagen. Der Springende Brunnen auff dem Römer Platz wurde wie ein schöner Felsen zugerichtet / vnd vornen daran ein schwartzer Zweyköpffiger Adler mit einer schönen Crone gezieret / vnnd auff beyden Seiten zween Löwen / so deß Reichs Wappen hielten / gemacht / auch doppelte Röhren zum rothen vnd weisen Wein zulauffen gelegt. Ferrners ist von ermelter Bartholomaei Kirch biß an das Rahthauß ein hültzerne Brücken gemacht / vnd mit rothem Tuch belegt worden. So ist auch der Saal auff dem Römer / darinnen das Königlich Panck quet gehalten werden solte / mit stattlichen Tapezereyen behenckt / vor Jhre Königliche Majestät eine Tafel in der Höhe / vnd etwas herunter für die anwesende Churfürsten gleichfalls sonderliche Tafeln auff beyden Seiten / vnd eine in der mitten für den Ertzbischoff von Trier zugerichtet / vnnd alle mit schönen Himmeln behengt / vnd die Credentz mit schönen vergüldeten Silbergeschirr gezieret worden. Als nun der Crönungs Tag / nämlich Montag der dreyssigste Augusti / Alt. Cal. erschienen / vnd den Sontag zuvor der Statt Nürnberg vn̅ Aach Abgesandte mit der Cron vnd anderm Reichs-Ornat ankommen / hat man erstlich denselben Tag alle Statt Thor zugehalten / die Soldaten auff den Wällen / vnd ein grosse Anzahl Bürger in jhrer Rüstung an vnterschiedliche Ort / sonderlich aber von der Behaussung zum Braunfelß / da Jhrer Königlichen Majestät Losament war / biß zum Rahthauß / vnd von dannen biß all die Bartholomaei Kirch / auff beyden Seiten der gedachten hültzenen Brück verordnet. Zwischen sechs vnd sieben Vhrn / haben sich die drey Geistliche Churfürsten jeder absonderlich in gedachte Kirchen begeben / vnd daselbsten jhren Churfürstlichen Habit ab / vnd hergegen Pontificalia angelegt / vnd Jhrer Königlichen Majestät gewartet: Selbige ist vngefehr vmb Acht Vhren hernach zur Kirchen geritten / in folgender Ordnung: Erstlich seynd vorher gangen viel fürnehme Officirer / Rähte / Adeliche vnd andere Personen / denen seynd zu Roß gefolget Landgraff Ludwigs zu Darmbstatt zween Söhne / vnd nach jhnen der Landgraff selber / beneben seinem Bruder Landgraff Philipsen / hernach fünff Herolden mit jhrem Habit / vnd fürters Churfürstl. Pfaltz / 1619. Sachsen vnd Brandenburg Abgesandte mit dem Reichs Apffel / Schwerdt vnd Scepter: Endlich Jhre Königliche Majestät in Churfürstlichem Habit / vnd einer Cron / vnter einem schönen Himmel / welchen Jhrer Königlichen Majest. wegen deß Rahts zu Franckfurt / obgetragen / Daniel Stallburger / vnd Jeremias Ort / als damahls zween Bürgermeister / vnnd Johann Philips Weiß von Limpurg / Hieronymus Steffan / Johann Steffan Schad / vnd Johann Philips Ort / alle Rahtsverwandten. Demnach nun Jhre Königliche Majest. also für die Kirch kommen / seynd die drey Geistliche Churfürsten in den Pontificalibus, beneben etlichen auß der Clerisey / auß dem Chor Jhrer Majestät entgegen gangen / dieselbe empfangen / vnd biß vor den Altar vor dem Chor begleitet / allda Jhre Königliche Majestät auff den zubereiteten Bettstuel nidergekniet. Hernach vnd eher das Ampt der Meß durch den Churfürstë von Mayntz angefangen / ist das Gloria in Excelsis gesungen worden / vnd haben die Geistliche Churfürsten vn̅ der Weltlichen Abgesandten Jhre Majestät vor den Altar geführet / allda der Ertzbischoff von Mayntz / als Consecrator die Benediction vber Jhre Majestät gesprochen / vnd darauff dieselbe in jhren Königlichen Sitz geführet: deßgleichen seynd auch von den andern Churfürsten vnd Abgesandten jhre gewohnliche Stellen eingenommen / auch darauff das Ampt der Meß angefangen: vnd als dieselbe ein Weyl geweret / seynd Jhre Majestät / so den Churfürstlichen Habit / den sie zuvor an gehabt / angelegt / vor den Altar an den gedachten Bettstuel geführet / da dann Jhre Majestät / wie ingleichem der Consecrator neben andern vmbstehenden nidergekniet / vnd die Litaney vber dieselbe gelesen vnd gebettet / auch vom Vmbstand auff die von dem Consecratorn abgelesene sonderliche Bitt geantwortet / hernach die Litaney von den Capellanen vollendet / vnd folgende von dem Consecratorn etliche Fragen fürgehalten worden / auff welche als die Königliche Majestät mit Ja / vnd daß sie solchem also nachkommë wölte / geantwortet / die Chur: vnd Fürsten vnd gantzer Vmbstände auch auff befragen deß Consecrators sich erklärt / daß sie sich Jhrer Königl. Majest. vnterwerffen / deren Reiche bestätigen / vnd Jhr Gehorsam leysten wolte / vnd mit lauten Worten: Fiat, Fiat, geruffen: Ist Jhre Königl. Majest. auff dem Bettstuel nidergekniet / da dann der Consecrator erstlich die Benediction vber dieselbe gesprochen / hernach auff den Hauptschädel / zwischen den Schultern / im Nacken / an der Brust / vnd an den rechten Arm / mit sonderlichen Worten zu einer jeden Vnction, als Vngote in Regem de oleo sanctificato in nomine Patris, & Filii, & Spiritus sancti, gesalbet. Nach solchem ist die Kön. Maj. durch die Geistliche Churfürsten von dem Bettstul hinweg vnd durch das Chor in die Chur Capellen geführet / daselbsten das Oel wider abgetrücknet / vnd darauff die alte Keyserliche Kleydung vnnd Pontificalien angelegt / vnnd gleich einem Caplan
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bekleydet / vnd wider herauß vor den Altar in gemeldten Bettstuel geführet / da dann nach beschehener abermaligen Benediction Jhrer Majestät ein bloß Schwert / so Caroli Magni gewesen / vnd beneben der Cron vnd Scepter vorhin auff den Altar gelegt gewesen / in die Hand mit sonderbahren Worten gegeben / hernach auch in die Scheyden gesteckt / vnd Jhrer Majestät angegürtet worden. Nach solchem seynd auch der Königliche Scepter vnd deß Reichs Apffel von dem Altar genommen / vnd Jhrer Majestät mit sonderbaren Wortë / das Scepter zwar in die Rechte / der Apffel aber in die lincke Hand gegeben / vnd dann endlich die alte Keyserliche Cron durch die sämptliche drey Geistliche Churfürsten auffgesetzt worden / mit diesen Wortë: / Accipe coronam Regni, &c. Darauff dann Jhre Majestät / als sie den Apffel vnd Scepter den Chur Pfältzischen vnnd Brandenburgischen Abgesandten gelieffert / näher zum Altar geführt worden / vnd in solchen Habit das gebräuchliche Jurament geleystet. Wie die Crönung also vollbracht / ist man in haltung der Meß fortgefahren / das Evangelium gelesen / auch ein stattliche Musica gehalten / das Symbolum Apostolicum sigurirt / vnd das Offerrorium georgelt / da dann Jhre Majestät zum Opffer gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament empfangen. Als nun dieses alles verrichtet / ist der Ertzbischoff von Mayntz / als Consecrator voran gangen / der von Trier vnd Cöllen aber hernach / vnd haben Jhre Königl. Majest. auff vorgemelte gegen Mittag auffgerichtete Bühne geführt / vnd seynd auch sonsten der Weltlichen Churfürsten Abgesandte mit dem Schwerdt / Scepter vnd Reichs Apffel vorher gangen. Auff solcher Bühne ist Jhre Königliche Majestät in den daselbsten zugerichteten Stul / so an statt deß Caroli Magni Stul zu Aachen verordnet gewesen / gesetzt / vnd also inthronisiret / darauff auch das Te Deum laudamus durch die Orgel / Musicanten vnnd Trompeter / je eins vmb das ander gesungen vnd figurirt / vnd endlich Jhrer Majestät zu der Keyserlichen Regierung durch Chur Mayntz für sich vnnd im Namen der andern Churfürsten Glück gewünschet / vnd das Römische Reich auffs fleissigste anbefohlen worden. Hierauff seynd die Geistliche Churfürsten herunter in das Chor gangen / vnd die Pontificalia abgelegt / Jhre Majestät aber im Stul sitzen blieben / vnnd etliche Grässliche vnd Adeliche Personen mit Keyser Caroli Magni Schwerdt zu Rittern geschlagen: Nach solchem sich wider herunter / vnd baldt hernach in folgender Ordnung auß der Kirchen nacher dem Rahthauß begeben: Erstlich seynd vorher gangen das Hoffgesind / denen gefolgt die Königliche / Chur: vnd Fürstliche Rähte / vnd Adeliche Personen: darauff Fürsten / Graffen vnd Herrn / vnd die fünff Herolden: Nach solchen der Ertzbischoff von Trier in Churfürstlichem Habit / so dann der Churfürsten / Pfaltz vnd Brandenburg Abgesandte mit dem Apffel vnd Scepter: nach jhnen der Churfürstl. Sächsische Abgesandte mit dem blossen Schwert: darauff die Königliche Majestät mit der Cron vnnd alten Keyserlichen Kleydung vnd Zierden angethan / vnter dem Him̅el / den vorgedachte Franckfurtische Rahtsherren getragen: vnd endlich der Ertzbischoff von Mayntz / vnd der von Cölln neben einander alle zu Fuß. In solcher Ordnung seynd sie vber die vorgedachte mit rothem Tuch belegte hültzene Brücke [190] biß zum Rahthauß gangen / jhnen aber endlich drey zu Pferd nachgeritten / welche Geldt vnter das Volck außgeworffen / dessen vier vnterschiedliche Gattung von Goldt vnd Silber gewesen auff zweyen den grösten ist gestanden auff einer Seiten ein Arm auß einer Wolcken herauß gehend / so in der Hand ein Cron geführet / mit dieser Schrifft: Legitime certantibus: auff der andern seiten ist folgende Schrifft gestanden: Ferdinandus II. Hungariae & Bohemiae Rex, coronatus in Regem Romanorum, IX. Septemb. Anno 1619. Auff den kleinen Sorten / deren zwey waren / eines viereckicht / das ander rundt gewesen / ist auff einer Seiten ein F. vnd darüber ein Cron / darunter aber II. Auff der andern Seiten wider ein Cron / vnd darunter diese Wort: Coronatus in Regem Romanorum IX. Sept. 1619. Die Außwerffung solcher Müntzen hat ein groß Gedräng vnter dem Volck gemacht / also daß auch die jenigen / so das Geldt außgeworffen / vb sie wol zu Pferdt gewesen / dannoch wegen solchem Gedränge vnd Vngestümme schwerlich haben fortkommen können / wie dann auch das Tuch / so baldt man nur darüber kommen / ist zerschnitten / zerrissen / vnd Preyß worden. Als nun die Königliche Majestät in das Rahthauß / vnd oben auff in den Saal kommen / haben der Weltlichen Churfürsten Abgesandten angefangen / Jhrer Herrn Empter (nach Innhalt der Güldenen Bull) zu bedienen: Vnd ist erstlich der Erb Marschalck von Pappenheim in dem Rahthauß zu Pferdt gesessen / darauß zu einem Hauffen Habern (so davor auffgeschüttet gewesen) geritten / ein Silbern Maaß in Händen gehabt / vnd dasselbe also zu Pferdt sitzend / voller Habern gefast / abgestrichen / vnd einem Diener gegeben / darnach darvon geritten. Auff welches das Volck mit aller Vngestümme an den Habern gerahten / denselben zum theil gefaßt vnd hinweg getragen / zum theil vnnützlich verderbt / vnd sich damit geworffen. Nach solchem ist der Churfüstl. Brandenburgischen Abgesandten einer auß dem Rahthauß geritten / vnd bey der Hütten darinn der Ochs gebraten worden / ein silbernes vergültes Gießfaß / sampt einem Becken vnnd Servieten abgeholet / vnnd mit solchem wider in das Rahthauß geritten. Hierauff ist geritten kommen einer von deß Churfürsten Pfaltzraffen Abgesandten / vnd bey gedachter Küchen vier silberne Plattë mit Essenspeiß abgeholet / vnnb damit wider in das Rahthauß geritten: Diesen dreyen ist im auß- vnd einreitten auffgeblasen worden. Nachdem nun solches geschehen / ist das Volck mit Vngestümm zugefahren / vnd beydes den gebratenen / mit allerley Federvieh / Gevögel / vnd anderem gespickten Ochsen zerschnitten / vnd denselbë Preyß gemacht / theils auch die Bretter an der Küchen abgerissen / vnd dieselbig endlich gar vmb vnd vber ein Hauffen geworffen. Hierzwischen hat der springende Brunnen mit rothem vnd weissem Wein zu lauffen angefangen / welches wol in drey Stundt geweret / da dann ein sehr groß Gedräng von dem Volck gewesen: Vnd were der Brunnen eben auch / wie die Küch / gleich Anfangs zerrissen / vnd alles verderbt worden / wann nicht die jenigen / so darzu bestellt / solchs mit Ernst verhütet hetten. Doch ist er endlich / weil man dem vngestümmen Volck länger nicht abwehren können / auch zerbrochen / der Adler / Löwen vnd alle Zierd / sampt den Felsen zerrissen / vnd von einem hie / von dem andern dort ein Stück darvon gebracht worden. Das Königliche Panck quet ist / wie gemeldet / auff dem Saal im Römer oder Rahthauß gehalten / vnd für die Churfürsten / vnd jedern derselbigen ein absonderliche Tafel gedeckt / aber nur auff der Anwesenden auffgetragen worden. Jhre Königliche Majestät seynd drey Staffeln höher gesessen / als die Churfürsten: In ermeldtem Saal seynd auch die anwesende Fürsten / aber die Graffen / Herren vnd Adeliche Personen / wie auch der Stätte Abgesandten / an andern vnterschiedlichen Orten gespeiset worden: vnd ist sonsten bey diesem Königlichen Panckquet / mit stattlichem Schaw- vnd andern Essen / Confect / vnd dergleichen / alles gar herrlich her gangen / darbey auch ein liebliche Musick gehöret worden / welches alles geweret biß nach fünff Vhren / da man wider auffgestanden / die Königliche Majestät mit dem alten Keyserlichen Habit angethan / vnd der Cron gezieret im Rahthauß zu Pferd gesessen / vnd in dero Losament geritten / deren haben die anwesende Chur: Fürsten / Abgesandte / Graffen vnd Herren biß dahin das Geleyt gegeben / vnd darauff ein jeder wider in sein Losament sich begeben. Folgende Tage seynd Ringelrennen vnd andere Kurtzweil gehalten worden. Hierauff haben sich die Chur: Fürsten / Graffen vnd Herren nach vnd nach wider heim zu den jhrigen begeben / vnd ist Jhre Keyserliche Majestät auß Franckfurt / nachdem alles oberzehlter massen abgangen / auch wider mit Jhrem Comitat den 8. Septemb. Alt. Cal. abgereiste. (Franckfurt am Mayn.) Die Statt Franckfurt (zum vnterschied deren an der Oder) am Mayn genannt / wirdt in zwo Stätte abgetheilet / nämlich in die grosse vnd kleine: Die grosse heißt Franckfurt / von der Fahrt / wie etliche wöllen / so die Francken allda zur Zeit Caroli Magni gehabt / also genennet / wiewol man liset / daß sie vor Carolo Magno Franckfurt geheissen worden. Die kleine Statt aber heisset Sachsenhaussen / von den Sachsen also genandt / weil sie damahls als dieselben mit den Franken kriegten / vnd allda hauseten / gebawet war. Sie ist mit einer schönen Steineren Brücken vber den Mayn an die grosse Statt angehenckt. Diese Statt ist eine von den fürnembsten deß Römischen Reichs / darneben auch die Chur: vnd Wahlstatt / in welcher (nach Außweissung der Güldenen Bull) die Römische Könige / als zukünfftige Keyser erwöhlet werden. Vnd so etwa in Zweyträchtigkeit der Churfürsten zween Römische Könige erwöhlet würden / muß der eine / welcher am ersten kompt / sich vor die Statt legen [191] anderthalb Monat lang: welcher nun in solcher Zeit den andern schlägt vnd vberwindet / dem wird die Statt eröffnet / vnd er für ein Römischen König erkennet. Solches hat sich begeben zwischen Henrich Landgraffen von Thüringen / vnd Conrad Keysers Friederichen deß Andern Sohn. Item zwischen König Ludwig von Bayern / vnd Hertzogen Friederich von Oesterreich: deßgleichen zwischen Graff Günther von Schwartzendurg / vnd Carolo dem Vierten. Gemelte Statt ist an Bürgerschafft sehr reich / rings herumb mit Mawern / Wassergräben vnd Wällen wol verwahret. Ist ein solche Kauff: vnd Handelsstatt / dergleichen in Teutschland nicht zu finden: sie hat Jährlich zwo Messen / deren die eine die Fasten Meß / vnd auff den Söntag Judica: die ander die Herbst Meß genennet wirdt / vnd auff Mariae Geburt angehet. Ob nun wol von dem Anfang dieser Statt Franckfurt / vnd zu welcher Zeit sie erbawet worden / man keine gründliche Nachrichtung haben mag: So ist doch auß den Historien so viel genugsamb bekandt / daß sie auch vor Keyser Caroli Magni Zeiten / vnd also vor nunmehr neun hundert Jahren berümbt gewesen / wie dam Pipinus König in Franckreich / gemeldtes Caroli Magni Vatter / ein Capell in honorem Salvatoris darinnen gestifftet / welche hernach Carolus Magnus in Anno 794. bey damals zu Franckfurt gehaltenem Synodo, wider den Ketzer Felicem mit stattlichen Gütern vnd Gefällen vermehret / so in folgenden Jahren zu einem fürnehmen Stifft / vnd zu Sanct Bartholomaei genennet worden. Sie hat ein schön Regiment von etlich vn̅ viertzig Personë: nämlich der dritte Theil von den Geschlechtern / der dritte Theil von den fürnembsten Bürgern / vnd der dritte Theil von etlichen Handwercken bestellet. Anno 1494. ist das erste Keyserliche Cammergericht zu Franckfurt gehalten worden / in der Behaussung groß Braunfelß / da dann Keyser Maximilian in der Person zu Gericht gesessen / den Eyd von den Cammer-Richtern vnd Beysitzern genommen / vnd jhnen die Iustitiam zu administriren ernstlich anbefohlen. Wir wöllen nun auch erzehlen / was die Böhmen in dessen / als man mit der Keyserlichen Wahl vnnd Crönung zu Franckfurt vmbgangen / vorgenommen: vnd welcher gestalt sie sich bemühet / die Sachen dahin zu richten / daß der angestellte Wahl Tag auffgeschoben / vnd zuvor her jhre Strittigkeiten erörtert / vnd alles zum Vergleich vnnd friedlichen Standt gebracht werden möchte. Dann so bald gedachte Böheimische Stände seynd jnnen worden / daß König Ferdinandt vom Ertzbischoffen zu Mayntz / als ein König in Böheim vnd Reichs Churfürst / zu der Keyserlichen Wahl nacher Franckfurt beruffen worden / haben sie sich / weil sie jhnen auß den continuirenden Feindthätlichkeiten leichtlich die Rechnung machen kondten / daß er den Krieg wider sie zuverfolgen / sie mit Gewalt zube zwingen / vnd die Religions-Freyheiten jhnen vnd den Incorporirten Ländern / auß Antrieb der Jesuiten / also zu lassen nicht gesinnet were / sich zum hefftigsten darüber beschweret / vnd jhm seinen Anspruch vnd Recht zum Königreich / wie auch Stimm- vnd Wahl-Recht bey dem Churfürstlichen Collegio duputirlich zu machen angefangen / vnnd deswegen den ersten Junij / Alt. Cal. ein Schreibë an den Churfürsten von Sachsen abgehen lassen / dieses Innhalts: (Böhmische Ständ beschweren sich gegen dem Churfürsten von Sachsen / daß König Ferdinand zum Keyserlichen Wahl Tag nach Fräckfurt beruffen.) Weil König Ferdinand von dem Ertzbischoff zu Mayntz / zur Wahl eines newen Römischen Königs / erfordert / solcher Wahl als ein Böhmischer König vnd Mit Churfürst beyzuwohnen / vnd aber vnwidersprechlich / daß das Wahlrecht nicht ein Jus Personale, sondern Reale, vnd auff jegliches Churfürstenthumb tanquam in rem gewidmet seye / also daß niemand ohne würckliche / ruhige Besitzung deß Churfürstenthumbs / ohne verletzung der Reichs Constitutionen solche Jura können zugeschrieben werden / laut Caroli deß Vierten Güldenen Bull: als wolten sie jhne gebetten haben / bey diesem beschwerlichen Zustand / jhnen mit Rath vnd That beyzustehen / vnd es dahin zu richten / damit die Cron Böheim nicht wider den klaren Buchstaben der Güldenen Bull vnd hergebrachten Gebrauche möchte vernachtheyliget werden. (Deß Churfürsten von Sachsen Antwort / auff der Böhmen Beschwerungs-Schreiben / wegen Citation Ferdinandi zum Wahl-Tag.) Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: Er zweiffelte nicht / daß der Churfürst von Mayntz das jenige / so er angeordnet / wol würde zuverantworten wissen. Jhr Begehren aber anlangendt / befinde er die Sachen wichtig vnnd schwer / auch also beschaffen / daß sie für jhne nicht allein / sondern an das gantze Churfürstliche Collegiuin gehöreten. Wolte derowegen solches seinen Mit Churfürsten anmelden / die sich dann sämptlichen gebührlich würden zuerklären wissen. (Böhmen schicken jhre Abgesandte nach Franckfurt zum Keyserl. Wahl-Tag.) Weil nun von dem Churfürsten von Sachsen den Böhmen nach jhrem Belieben nicht wolte Bey fall gegeben werden / vnd sie wol gesehen / daß da vor der Keyserlichen Wahljhre Sachen nicht verglichen / vnd die entstandene Vnruh im Böhmischen Königreich gestillet würden / das Fewer hernach viel grösser werden / vnnd alles zu den ärgsten Extremitäten außschlagen würde / haben sie sich ferner bearbeitet / bey den gesampten Churfürsten in dieser Sach etwas anßzurichten / vnd die fürgenommene Wahl zu Franckfurt hinderstellig zu machen. Zu welchem Ende sie etliche Abgesandte / nämlich Christian Adterspach Berkha / Johann Schmil von Michalowitz / vnd Johann Arnold Adlinger / mit einer Protestation-Schrifft nacher Franckfurt an das Churfürstliche Collegium abgefertiget. Weil aber diese Abgesandte in Franck furt kein Quartier haben können / seynd sie zu Hanaw verblieben / vnd von dort auß eine Schrifft / so die Böhmische Directores, [192] vnterm Dato den 13. Julij an den Ertzbischoff zu Mayntz außgefertiget / einhändigen lassen / dieses Innhalts: (Böhmen beschweren sich beydem Churfürstë zu Mayntz wegen Beruffung Königs Ferdinandi zur Keyserlichen Wahl.) Sie weren in Erfahrung kommen / daß er auff Ableibe Keysers Matthiae / König Ferdinanden / zu Erwöhlung eines andern Römischen Keysers / auff den angesetzten Wahl Tag nacher Franckfurt / mit vnd neben andern Reichs Churfürsten / solte erfordert habë / mit Begehren / daß Jhre Königliche Würde / als ein König vnd Churfürst in Böhmen / solcher Wahlhandlung beywohnen / vnd das jenige solte verrichten / rahten vnd schliessen helffen / was zu deß Reichs Wolfahrt / vnd künfftiger Keyserlicher Wahl von nöthen vnnd Herkommen / auch in den Reichs Satzungen / verordnet were. Nun möchte jhnen zwar nichts annehmlichers begegnen / dann daß der Zustandt der Cron vnd Chur Böheim der massen beschaffen / auch in solche Sicherheit gesetzt / wie es bey Keyser Maximiliani / Rudolphi vnd anderer friedliebender Königen in Böheim Mahlzeiten ein Gelegenheit gehabt: damit sie alsdann jhren würcklich regierenden König in Böheim / so ordentlich erwöhlet / vnd von allen Incorporirten Ländern recognosciret / zu solcher Wahl Handlung vielmehr vnd derthänigst zu committiren vnnd auffzuwarten / dann wider obgedachte Erforderung sich zubeschweren Vrsach hetten. Vnd wolten anfänglich verhoffen / er / Churfürst / würde auß jhren Protocollen / sonderlich aber deren / vor Erwöhlung Keyser Carin deß Fünffien instrumentirten Intimation / so wol auch andern actibus denunciatoriis sich berichten lassen / daß obwol damalige König in würcklicher Besitzung der Chur Böheim gewesen / auch von allen Incorporirten Landen dar für freywillig erkennet / je dannoch vnd wann sie nicht bey jhrem Königlichen Pragerischen Hoffläger / sondern ausser Lands sich befunden / dergleichë Churfürstliche citationes allzeit den anwesendë Statthaltern vnnd Officirern der Cron Böheim bey der Königlichen Residentz zu Prag zuvorderst angekündet: als dann aber erst dem regierenden König in Böheim / zu Wien oder Ofen insinuirt were worden: vnd solches mit Protestation vnd Anzeig / daß solche Intimationes nirgendt anderswo / dann in der Pragerischen Residentz Ordinarj beschehen solten. Was aber sonsten für Requisita zu Habilitirung eines jeglichen Chur: vnd Wahlfürsten persönlichen Beysitz vnd Zulassung vonnöthen / were auß der Güldenen Bull befindlichen / auch gleichsamb durch die gantze Welt bekandt / daß die König in Böheim so wol / als andere Churfürsten / allein virtute regni & principatuum suorum, dignitatem, vocem & jura Electoralia in Electione Regis Romanorum hielten vnnd erlangten. Inmassen hierauff in cap. 20. außtrücklich statuirt: Quod jus, vox, dignitas, officium, aliaque jura ad quemlibeteorundem Principatuum spectantia non possint in alium cadere, praeter illum, qui Electoratum ipsum, cum terra, vasallagiis, feudis & universis ejus pertinentiis possidere dignosceretur. Vnnd den Sinn vnd Verstandt solches perpetui Imperialis Edicti noch mehr an Tag zu geben / würde in solchem contextu ferrners gesetzt: Quod per caeteros Principes Electorales nemo alius ad electionem, aliosve omnes actus pro Sacri Imperii honore vel opportunitate gerendos assumi vel admitti, vel etiam pro Principe Electore reputari debeat, qua̅ possessor cujuslibet Principatus, nec unum sine alio impetens audiendus vel admittendus sit. Mit der lautern Conclusion / daß alles vnd jedes / was solcher Keyserlichen Disposition zugegen attentirt / ipso jure vnkräfftig seyn solte. Vnd solches were nicht allein bey den Worten oder Innhalt deß Contexts verblieben / sondern so wol vor als nach Auffrichtung der Güldenen Bull / durch vnterschiedliche ergangene Decisiones in solcher Acht gehalten worden / daß man in den vorgeschlagenen Controversiis ohne Hindernuß aller anderer Praerogativen oder Praetensionen vnnd würcklichen Reglerung deren zu den Churfürstlichen Würden Deputirten Lande vnd Königreich gesehen / vnd dieselbe pro unica decidendi causa allwegen gehalten hette. Welches auch fürnemblich mit den Decretis zu beschirmen / so in der Strittigkeit zwischë Weyland Pfaltzgraff Ruprecht dem ältern / vnnd seines Brudern Sohn Pfaltzgraff Ruprecht dem jüngern / von damals regierendem Keyser Carolo Quarto, auch andern Churfürsten ergangen / in welchen zu befinden / daß vngeachtet Ruprecht der jünger ratione primogeniturae ein starcken Vortheil / vor seines Vattern Brudern (als zweytgebornen) Sohn / gehabt / nichts desto weniger aber demselben in der Churfürstlichë Wahl vnd Dignität hetten weichen müssen / vnd solches auß dem Fundament: Quod nimirum Rupertussenior in Possessione sive usu suo, Palatinatum & Archidapiferiam, cum vasallagiis aliisque pertinentiis habue rit; super quibus vox & electio Comitatus Palatini fundata. Vnnd wie jüngst vorgangenes Praejudicium noch in frischer Gedächtnuß / da Herr Johannes Pfaltzgraff bey Rhein / vnd Hertzog zu Zweybrücken / seinem Patruo vnd seniori Agnato Pfaltzgraff Philips Ludwigen zu Newburg / auß gleichmässiger Consideration der erlangten würcklichen Possession vnd Churfürstlichen Abministration / so wol durch sein (Chur Mayutz) als Keysers Rudolphi / vnd andrer Mit Churfürsten Erkantnuß in der Chur Pfältzischen Tutela praeferiret were. Also weren auch in seiner Chur vnd Ertz Stifft nicht weniger dann in den andern Churfürstlichë Stifftern vnd Häusern noch mehr Exempla vorhanden / daß man dergleichen Controversias vnd exercitia Jurium Electoralium allezeit nach der würcklichen Possession reguliret.
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Vnd eben der Vrsachen willen hette man Graff Johannsen von Lützelburg als regierenden König in Böheimb / bey Keyser Ludwigen auß Bayern Election / vor Hertzog Henrichen auß Kärndten in Churfürstliche Collegium admittiret, vnangesehen derselbe nickt allein zum König in Böhmen hiebevor publicirt vnd gekrönet / sondern auch die Possession vnd würckliche Regierung mit Einwilligung der Böhmischen Stände etliche Jahr lang besessen / damals aber vnd in Zeiten Keyser Ludwigs Wahlhandlung der Possession vnd vorgehabter Böhmischen Regierung entsetzt gewesen. Auß welchen also erscheine / daß solche Wahlgerechtigkeit kein Personalwerck / so der Coronation oder andern personali bus actibus vel ceremoniis angehefftet / sondern tanquam realia iura, cum comnibus officiis, dignitatibus & aliis iuribus anff alle vnd jede Electoratuz inseparabiliter gewidmet / vnnd so starck fundirt / daß zu derselben Gebrauch niemand ohn die würckliche Possession der Churfürstenthumber vnd jhrer Pertinentien saluis Imperii legibus könte beygelassen werden / dessen zugeschweigen / daß die iura Electoralia Bohemica dë Ständen in jhren special priuilegiis eigenthumblich vbergeben würden / wie solches mit Keyserlichen Donationen vnd Confirmationen könte erwiesen / vnd darbey auch dargethan werden / daß wann sich bey den regierenden Königen in Böheim einiger Defect oder Minderjährigkeit befunden / wordurch sie an dem würcklichen Gebrauch iurium Electoralium; nach Gewonheit der andern Churhäuser / sonsten können verhindert werden / daß dero vsus vnd administratio, nicht auff die Agnatos proximiores & seniores, sondern allein auff die Stände vnd proceres regni Bohemiae devolviret / auch mit vnd neben dem König exercirt würden. (Kö. in Polen ist senior agnatus vn̅ Patruus König Ludwigs in Böhmen gewesen.) Gestalt dann solchs in Keyser Carln V. Wahlhandlung observirt / vnnd vnerachtet deren durch König Sigismund in Polen praetendirten Titul vnd erregter Contradiction were doch nichts desto weniger der Kron Böhmen Abgesandter auff seine so wol von Ständen / als jhrem minderjährigen König vorbrachte Gewalt / von dem Churfürstlichen Collegio zur Wahlhandlung darumb billich beygelassen / dieweil der defectus minorennitatis durch der Stände (als der proprietariorum) speciale procuratorium vnd Plenipotentz / nach Innhalt jhrer Privilegien erstattet: vnd dannenhero auch der Böhmische Legatus in allen damaligen actis Electoralibus, besonders aber deren Denunciation Schrifften an Keyser Carln / nit allein für deß Königs / sondern auch der Cron Böheimb Gewalthaber vnd vollmächtigen Gesandten titulirt vnd genennet worden. Nun were aber männiglich bewust / in was gefährlichem Zustandt das Königreich Böheimb / sampt dessen incorporirten Landen / wegen jhrer eussersten Beschwer vnnd Verfolgung gerathen / vnd darbey auch Reichskündig / daß J. Kön. W. zu dessen würcklichen Regierung niemals gelanget / viel weniger sich biß dato auff die Maß / wie jetzo der Kron vnnd incorporirten Landen Notturfft erfordern wolte gebührlich erwiesen / dahero deß fürnembsten Haupt requisiti ermangeln thete / welches in der güldenen Bull vor allen Dingen erheischen würde / also daß die electiones absque reali electoratus possessione nicht bestehen noch kräfftig seyn könten. Solchem nach wolte jhnen fast beschwerlich fallen / daß jetzo bey jhrem betrübten Obligen die Kron Böheimb mit angeregter Denunciation noch weiters benachtheilet vnd was zur Pragerischen Residentz gehörig / nach Wien solte gezogen / wie auch die vhralte Böhmische Wahlgerechtigkeit von der Königlichen Possession vnd Regierung separirt / vnd hergegen auff die personalis coronationis ceremonias gebunden worden. Wordurch also nit allein der Güldenen Bullen vnd allegirten Churfürstlichen Collegial Decisionibus, auch herkommener langwüriger Observantz mercklichen derogirt / sondern auch den Böhmischen Ständen / an jhren Special Privilegien beydes hierinnen / vnd in jhren eygenen Election vnd frembden Successionwesen (welches sie mit Jhrer Kön. W. noch vnerörtet hetten) starcke Eingriff gethan würden / wann jnen die Freyheit supplendorum defectuum vel inhabilitatis benommen / oder auch der Vsu vnd Administratio iurium Electoralium, bey noch wehrenden zweiffelhafften Differentien / wider jhren Willen vnd Contradiction / auff Jhr. Kön. Würd. solte transferirt / vnd sie zu solchem actui vor der Principalrequisiten Praestation gezogêwerden / durch deren feindselige Tyrannische Kriegsvolck ein starcker Antheil der Kron vnd Chur Böheim allbereit verheeret worden / daß sonsten J. Kön. W. billich vielmehr zuschützen schuldig werë / da sie anders deren darauff fundirtë Chur-vn̅ Wahlgerechtigkeit sich mit Wissen vnd Belieben der gesampten Stände zu gebrauchen vndernehmen wolten. Welche Gegenfalls nit weniger periclitirten / wenn radix & fundamentum Electoratus Bohemici durch Jhr Kön. W. eignes Volck solte angefangener massen zu Grund gerichtet werden. Hetten derhalben Jhrer Pflicht vn̅ Gewissens wegen / damit sie jhrem Vatter land beygethan / nit vnderlassen können / Jhre Churfüstl. Gn. etwas vmbständlicher zu erinnern / mit dienstfleissigstem Bitten / er wolte zu Abschneydung der Augenscheinlichen Nulliteten vnnd praeiudicien / an seinem Orth nit wenigers / als bey den andern Mit-Churfürsten / neben Communicirung dieser Intervention Schrifft / die Verfügung thun / daß der außgeschriebene Wahltag / biß zu Beylegung dieser Vnruh suspendiret vnnd das Churfürstliche Collegium durch Richtigmachung der Böhmischen Session widerumb ordentlicher Weiß ersetzt werden möchte. Darzu dann nit wenig erspriessen würde / wann durch Jhn (Churfürsten) mit vnnd neben deß Reichs Vicarien auch andern vnverdächtigen Fürsten vnd Ständen / deren hohe Authorität interponiret / vn̅ der betrangtë Chur Böheimb dahin verholffen / damit derselben Ständ vnd Inwohner vor frembder Servitut gesichert / auch Jhrer Privilegien / Freyheit / Rechlen vnnd [194] wonheit / vnd forderst ihres erlangten Religion-Friedens / in Christlicher Ruhe vnd Einigkeit / mit sicherm Bestand sich gebrauchen / vnnd erfrewen möchten. Hierdurch würde also die vorstehende Wahl zu mehrer Einhelligkeit facilitiret / die notoriae nullitares verhütet / vnnd das allbereit anbrennende Fewer zu deß Reichs Wolfahrt vnd Friden in Zeiten gelöschet werden. Solte aber solche Suspension nit zu erhalten seyn / wolten sie sich Krafft angezogenen Güldenen Bull / Privilegien vn̅ Exempel versehen / auch jhn hierunder ersucht haben / daß er vielmehr die Stände der Kron vnnd Chur Böheimb zu dem vorstehenden Wahltag beschreiben / vnd nit Vrsachen zu weiterer Contradiction vnd Protestation geben wolte / sc. Hierauf hat der Churfürst von Mayntz an statt eines recepisse den Böhmischen Abgesandten / vnder dato den 9. Augusti St. N. dieses Innhalts geantwortet. (Deß Churfürsten von Mayntz Antwort Schreiben auff der Böhmischë Abgesandten Ausuchen.) Er hette nach Inhalt der Güldenen Bull / vnd dem bekandten Herkommen gemäß / den mit aller Solenniteten offentlich angenommenen / publicirten / gekrönten / belehnten vnnd investirten König / dem sie gehuldiget / vnd geschworen / den auch die Churfürsten darfür erkennet hetten / zur Wahl citirt / getrawete solches gegen Gott / vnd an Orthen vnd Enden / da es vonnöthen / zu beantworten. Den Vbelstandt deß Königreichs Böheimb hette er nie gern gehöret / trüge mit denen so hierunder vnschuldig leyden müsten ein Christliches Mitleiden / wolte selber / was zu Stillung solcher Vnruhe dienlich seyn möchte / an seinem Orth zuthun nit vnderlassen. Er wißte daß König Ferdinand also gesinnet / daß wo Sie nur selbsten Lust zum Frieden hetten / vnd den schuldigen Respect gegen jhm nicht gar fallen liessen / Er Sie bey jhren Privilegien erhalten / vnnd schützen würde. Das vbrige in jhrem Schreiben / vnd sonderlich die begerte Suspension deß Wahltags / oder aber daß man sie Stände darzu erfordern solte / were also beschaffen / daß er sich nicht wol darauff erklären könte: stünde in Sorgen / wann es König Ferdinanden vorkäme / es gar wenig Nutzen zum Frieden vervrsachen würde. Demnach nun anff vorgedachte der Böhmen Interventionschrifft jhnen kein begnügliche Antwort erfolget / vnd die Abgesandte von einem vnd andern jhre Principalen berichtet / haben selbige darauff an das gesampte Churfürstliche Collegium ein Schreiben vnder dato den 13. Augusti abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen. (Der Böhmischen Stände Suchen an das Churfürstliche Collegium.) Es erhiesche der Zustand deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Lande / welcher sich biß auff diesen Tag dermassen gefährlich erweise / als bey jhrer vnd jhrer Voreltern Zeiten vnd Gedencken fast nicht gewesen / daß sie das Churfürstliche Collegium mit dieser Schrifft behelligen / vnd jhre Zuflucht zu jhnen nehmen müsten. Vnd wolten die Churfürsten sich bescheiden / auß was genothdrängten Vrsachen / sie jhrer Pflicht vnnd Gewissens halber / damit sie jhrem Vatterlandt verwandt / nicht hetten vnderlassen können / mit mehrern Vmbständen das Churfürstliche Collegium bey der jetztangestellten Zusammenkunfft zu berichten / was für praeiudicia durch diß / daß Jhr. Kön. Würde Ertzhertzog Ferdinand / als ein König vnd Churfürst in Böhmen zum Wahltag nach Franckfurt beschrieben / sc. dem Königreich Böheimb an seinen Privilegien / Freyheit / Rechten vnd Gewonheiten / wolten angefüget / vnd der Güldenen Bull / Churfürstlichen Collegial decisionibus, auch herkommener langwüriger Observantz mercklichen derogirt werden / sc. Ob sie nun wol der Zuversicht weren / die Churfüsten würden jhr rechtmässiges Suchen vnnd Angeben statt finden lassen / so hette sie doch jhrer Abgeschickten Bericht bewogen / sie nochmalen anderweit anzufliehen vnd zu bitten / sie wolten zu selbst hoch schädlichem Praejuditz deß Churf. Collegii sie an jhrem Rechten nit vbereylen. Sintemal was die Haupt Fundament wegen der von Jhrer Kön. W. praetendirten Böhmischen Kron betreffe / daß König Ferdinand für einen angenomme???en vnd gekrönten König angezogen werden möchte / were es also mit dem beschaffen / daß jhnen nicht schwer zu beweisen fiele / daß solches Jhrer Kön. W. nicht fürtragen könte / daß selbige vmb dessen Willen zu dem Wahltag / als ein König in Böhmen zu zulassen. Dann ausser dem daß bey gedachter Annehmung vnnd Krönung / theils durch Betrohung / theils durch andere vnzimbliche Mittel / in die Stände dermassen getrungen worden / daß sie zuwider deren bey allgemeinem Landtag / mit theils incorporirten Ländern getroffenen Abhandlung / welche außtrücklich vermogte / daß ohne Vorwissen vnnd geschehener Entledigung deß Wahlpuncts mil den incorporirten Landen / kein Königliche Wahl vorgehen solte / solches auch offentlich in votis erinnert worden / die in geringer Anzahl in der Landstuben anwesende Evangelische Ständ / von den Catholischen / so theils nicht angesessen / vnnd im Landt nichts zu verliehren gehabt hetten / vberstimmet worden / were nunmehr offenbahr / daß das gantze Werck dieser Annehmung vnnd Krönung / vn̅ was demselbë anhängig / auf ein solchen Grundt von den schädlichen Räthen gesetzt werden wollen / welcher zu gäntzlicher Auffhebung der freyen Wahl eines Königs in Böhmen / vnd zu endlicher Cassirung aller dieser Länder Freyheiten vnd Privilegien / ja dem Churfürstlichen Collegio deß Reichs selbst zu mercklichem Nachtheil gereichen thete / vnd dergleichen von vorigen Königin niemals tentirt worden / in dem solche pacta mit dem Hauß Spanien auffgerichten dardurch das Königreich Böheimb / vnd alle incorporirte Land / die doch ein feudum vnnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs constituirten gantz erblich gemacht / vnd von Jhrer Kön. Mai. allbereit im Schreiben darfür angezogë worden: massen dann zu Erstärckung solcher Erblichkeit König Ferdinand von Keyser Matthia zum Sohn angenommen / vnd hierauff die Proposition / zu [195] Annehmung seiner Person / als Successoris, vnd mit respectu jhrer vnd der incorporirten Länder freyen Wahl gerichtet worden were. Vber dieses alles were doch solche jetzterzehlter massen vorgangene Annehmung / Krönung vnd Huldigung anderst nicht / als euentualiter vnd auff gewisse conditiones, so in dem Landtags-Schluß Anno 1617. vnnd dem von Jhrer Kön. W. gegebenen Reverß specificirt / erfolget / vnnd könte dahero nicht pro receptione noch electione, weniger pro libera & pura auff den heutigen Tag gehalten werden: Sintemal auff dato die im Reverß angeregte conditiones cum effectu nicht adimpliret / viel mehr alles das, Widerspiel / neben andern Betrangnussen diesem Königreich vnd Landen begegnet / vnnd angefüget worden. Dann offentlich vnd männiglich bewust / deß König Ferdinand bey Keysers Matthiae Lebzeiten deß Regiments dannoch sich angemasset / daß sie deß Keysers geheimbsten Raths Directorn / Cardinal Cleseln abgeschafft / nachmalen selbst in der Person den Rathschlägen beygewohnet / Keyserl. resolutiones, wann es jhn gut bedüncket / geändert / stetigs an Jhrer Keyserl. Majest. Seiten verblieben / vnnd alle Mittel zu Beförderung deß Kriegs / vnd darunder vorgeloffenen Feindseligkeiten / so viel müglich fortstellen helffen. Nachmalen / ob auch wol Jhre Kön. Würden in dero Juraments vnd Reverß das Königreich Böheimb vnd incorporirte Länder bey jrer Religions Concession / Ordnungen / Rechten / Privilegien / Freyheiten / Außsatzungen / alten löblichen Gewonheiten zu erhalten vnd zu beschützen / vnd was in gemein zu dieses Königreichs Vermehr vnd Erweiterung / auch Ehr vnd Wolfahrt gereichte / jhrem Vermögen nach fortzustellen / zu gesagt: So weren doch è diametro diesem allen die obangezognen mit dem König in Spanien auffgerichten pacta, vnd hernachgesetzte Betrangnuß gantz zuwider / weil kündig / daß vngeachtet die Vnruhe in Böhmen ex turbata Religione hergeflossen / vnd solches durch vnderschiedliche Apologien vnd Deduction Schrifften zur Gebühr genugsamb außgeführet worden / nichts minder doch J. Kön. Würde das Kriegswesen eusserst befördert hetten / also daß sie jhr eigenes Kriegsvolck auß der Steyrmarck wider die Böhmische Stände ins Landtag beygewohnet / den Durchzug deß Kriegsvolcks begehret vnnd erhalten / die Böhmische Stände damalen selbst für Rebellen angegeben / der Ordinantzen gegen dem Keyserischen Kriegsvolck vnd dem Obristen Bucquoy sich gemächtiget: durch den Michna an die Pilsner alle Anordnung geführet: dem Dampier Ordinantz gegeben / ins Königreich Böheimb einzufallen / mit Morden / Sengen vnd Brennen zu verfahren / vnd sich also an statt deß Vätterlichen versprochenen Schutzes aller Feindseligkeiten wider das Königreich vnnd incorporirte Länder theil hafftig gemacht hette. Vnd ob gleich von Jhr Kön. Würden eingewendet werden möchte / samb dieselbe nach Jhrer Keyserl. Majest. Todt die Confirmation der Privilegien den Ständen zugeschickt / vnd zu allen friedlichen Mitteln geneigt vnnd erbötig gewesen weren: So were doch der Status seither dem gegebenen Reverß mit Jhrer Königl. Würde selbst eigenen Vervrsachung dermassen alterirt worde / daß die Länder mit dergleichen schlechten Confirmationen nicht gesichert seyn könten. Inmassen noch bey deß Keysers Lebzeiten vber die von Jhrer Maj. erfolgten Confirmationen die Abhelffung der Religions Beschwerden mit gnugsamer Assecuration vielfältig gesucht / vnnd man sich schon damahls mit dergleichen schlechten Coufirmationen / in Erwegung / daß seither derselben alle Religions Beschwerden vnd das gantze Vnheil erwachsen / nicht begnügen lassen können. Vnd daß man mit dergleichen nicht versichert seyn würde / erwiese sich mit mehrerm dahero / daß niemals ein würckliche Abhelffung der Beschwer Puncten in Religions Sachen / darumb man so inständig bey Keysers Matthiae Lebzeiten angehalten / vnd sich bemühet / erfolget: Sondern daß dieselben von Tag zu Tag vermehret / vnd bekümmerlicher gemacht worden weren: Ja daß die Stände in Böheimb bey theils Reichs Ständen nur darumb für Rebellen angegeben worden / daß sie an den blossen offerirten Confirmationen vber die Majestätbrieff / Privilegien vnd Freyheiten sich nicht wolten begnügen lassen / gestalt auch dieser vnselige Krieg vnnd Landsverheerung mit nichts anders / als der nicht Annehmung brtefflicher Confirmationen behauptet vnnd entschuldiget würde. Wie dann kein sonderliche Assecuration zu vermuthen / weil Jhr. Kön. Maj. mit eigenmächtiger Anmassung deß Regiments / die schädliche Räche vnnd abgesetzten Statthalter in Böheimb / welche die grösten Vrsächer dieses Vnglücks gewesen / auff die alten Instructiones widerumb angenommen: Da doch Jhre Königl. Majest. noch selbs zu keiner Possession kommen. Sie indifferenter Räthe vnnd liebe getrewe genennet / zu sich er fordert / in Abschickungen gebraucht / vnnd hierdurch männiglichen zu verstehen gegeben / daß Jhr Königl. Majest. an dem vor Augen schwebenden Landverderb-vnnd dessen Vervrsachung kein Mißfallen hetten / auch die Land vnd Religions Grauamina nicht gemindert / sondern gemehret werden solten. Wann dann hierauß gnugsamb erscheinlich / wie es vmb vorgangene Königs Ferdinandi Annehmung / Krönung / vnd was demselben anhängig / bewandt / vnnd wie derselbe Iure für einen erwöhlten vnd gekrönten noch zur Zeit nicht zu halten / dann auch auß was Vrsachen biß dato die Länder / Böheimb / Mähren / Schlesien vnd Laußnitz die Königl. W. zu würcklicher Posseß vnd Regierung nicht hetten kommen lassen / vnnd aber da dem allem zu wider was praejudicirlichs bey der fürhabenden Keyserlichen Wahl mit Jhrer Kön. Würde Person / ohn vorgehende Erledigung dieser Praejudicial Quaestion / obgestalten Sachen nach Jhr. Kön. Maj. die Session vnd das votum haben könne / ergehen solte / solches dem Reich selbsten zu nicht wenigem Verfang / diesem König [196] reich vnd Landen aber zu grosser Schmälerung jhrer habenden Privilegien vnd Gerechtigkeiten außschlagen würde. Als getrösteten sie sich zu jren Churf. Gnaden / bittë auch dieselbe hierumb alles fleisses / Sie wolten dieses jhr rechtmässiges Anbringen in reiffe Berathschlagung ziehen / vn̅ das Königreich Böheim / als ein vornehmes Mitglied deß Reichs in acht nemen / auch mit dergleichen praejudicirlicher Zulassung / J. Kön. W. wegen Session vnd Votirung zu wider der Güldenen Bull nicht verfahren / sondern viel mehr behertzigen / daß dieses Königreich so wol die incorporirte Länder / ohn eintzig rechtmässig Verbott / vn̅ bey der erbarn Welt verantwortliche Vrsachen / gleichsam dem Feind (darunder sich allem Bericht nach auch Türcken befinden) zum Raub / Mord vnd Brand dergestalt Preiß gegeben worden / daß solche Tyranney an lebendigen vnd todten noch täglich verübet würde / dergleichë bey andern Barbarischen Bölckern niemals erhöret: Innmassen anderer Grausamkeit zugeschweigen die leiblichen Mutter jhre eigene Kinder selbsten lieber in die Teiche geworffen / oder sonsten vmbgebracht hetten / als sie der Feind Tyranney an jhnen sehen wollen: Ja daß man auch die todten Leichnam in den Kirchen außgegraben / die Weibs Personen / so noch nit verweset / gantz entblöst auff den Altar mit Händen vnnd Füssen zusammen gebunden / gesetzt / an die Kirchenthüren mit Stützen gestellet / vnd darbey weder Herrn noch Adelstandts Personen verschonet / vnnd gar mit todten Leichnamen / wie alles zu erweisen / gantz vnmënschlicher Weiß abschewlich verfahren / vn̅ vmb so viel desto geneigter seyn / diesen jhrem rechtmässigen Ansuchen zu deferiren. Sölte aber vber alle jhre Zuversicht ein anders vnd etwas praejudicirlichs erfolgen / so müsten auf solchen Fall Sie gegen dem Churfürstlichen Collegio, sich hiermit auß vnvermeidlicher Noth angeben / wider solche Erforderung / Session vnnd votum Königs Ferdinandi / so lang vnd ferrn diesem schwebenden Vnwesen nicht gebührlichen remedirt würde / durch dieses vnnd andere Schreiben vnnd actus solennissime zu protestiren vnd zu contradiciren / auch in euentum an die sämptliche Stände deß Römischen Reichs / oder wohin sonsten dieses Werck gestalten Sachen nach gehörig / gebührlich zu provocirn / worzu es aber Jhre Churfürstliche Gnaden nicht gedeyen lassen / sondern vielmehr die güldene Bullam, die jederzeit gehabte Observantz / vnd dieser Kron habende Special priuilegia zu erhalten vnnd zu erweitern geneigt seyn würden. Bey diesem inständigen Ansuchen der Böhmischen Stände / sind zwar etliche der Meynung gewesen / man solte die Böhmische Sachen vornehmen / die Abgesandte hören / vnnd solche Strittigkeiten vor der Keyserlichen Wahl erörtern vnd beylegen / damit ferrner Vnheil vnd Blutvergiessen verhütet werden möchte: Aber dieser gute Vorschlag mochte bey den andern nichts verfangen. (Böhmen protestiren wider Königs Ferdinädi Wahl zum Römischen Keyser.) Als nun die Abgesandte vermercket / daß alle jhre Bemühung vmbsonst were / auch auff erstgedachtes Schreiben keine Willfahrung geschehen wollen / sondern jhres Einwendens vngeachtet immittels mit der Keyserlichen Wahl fortgefahren wurde / haben sie endlichen jhre Reiß wider nach Böhmen genommen / gleichwol aber noch eine Protestation Schrifft von Marpurg auß vnder dato dem 28. Angusti an das Churfürstliche Collegium zu rück gesandt / dieses Inhalts; Ob sie wol in Hoffnung gestanden / es würde jhnen nit allein bald Anfangs von dem Churfürsten von Mayntz / auff emgereichte Intervention-Schrifft erfrewliche Resolution widerfahren / sondern weil auff Verbleibung dessen sie collegialiter eingelangen mussen / weren sie der Gedancken gewesen / das Churfürstliche Collegium würde noch vor Annehmung der bürgerlichen vnd soldatischen Pflicht sich eines gewissen Schlusses vergleichen / vnd jnen mit gewisser Instruction verfaster Gedanckë zu einiger Weiterung / Protestation vn̅ Querulation nit Anlaß vergönnen: So hetten sie doch mit Schmertzen vernehmen müssen / daß sie bißhero einiger vergnüglicher Antwort gar nit gewürdiget / sondern vielmehr zu Praejuditz gleichwol mit Jhrer Königl. Würde zu Derogirung der güldenen Bull / auch bißhero gepflogener Observantz socher actus de facto mero celebrirt worden / der ipso iure Null / vngültig vnd nichtig were vnd bleiben solte / vnnd sie also / weil es für dißmal nicht zu ändern gewesen / mit Vorbehalt jhrer Principalen vor Gott / natürlich vnnd aller Völcker Rechten zugelassene Remedia iuris & beneficiorum eius seines Orths gestellet seyn lassen müsten. Doch aber damit sie jhrem Befelch vnd Vatterlands Obligen gebührliche Folge leisteten / hetten sie ihrer Noethurfft warnehmen / vnd weil kein ander Mittel in jhrer Principalen Angelegenheit zu salviren mehr sich erzeigte / mit Zulassung der Rechte in optima iuris forma solenniter solchem höchstpraejudicirlichen Beginnen widersprechen / & contra nullitates notorias protestiren / vnd dardurch jhrer Principalen habendes Churrecht / vnd Wahls Freyheit gebührender Gestalt salviren / vnd retten sollen vnd müssen / welches alles wie es auch höchster Noth von jhnen erzwungen / vnd niemand benachtheiligt zu seyn angesehen / als wolten sie hierunder das Churfürstliche Collegium ersucht vnnd gebetten haben / solches / was sie auß Befelche / auch in sie gesetzten Vertrawen nach / auß schuldiger Liebe zum Vatterlandthierinnen gethan / in Vngnaden jhnen nit beyzumessen / sondern nur sich selbsten dahin bescheiden vnd bedencken / daß die Intention an sich selbs zulässig auch just vnd richtig / vnd sie nur allein das jenige expediren wollen / was sie in so schwerem Anligen befelcht gewesen. Sie wolten zwar das verschlossene Schreiben / so das Churfürstliche Collegium an die Stände abgefertiget / an gehörigen Orth vberlieffern / hetten aber der Hoffnung gelebet / würde sie / als vollmächtige Gesandte / auff jhr inständiges sollicitiren / auch einer nachrichtlichen Antwort vnd erwünschten Resolution gewürdiget haben.
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Weil sie nun aber re ipsa vermerckten / daß jhnen nit allein bald Anfangs / also anjetzo je länger je mehr der Zutritt gantz vnd gar abgeschnitten / sondern auch die Expectantz einig gewünschter Vorabscheidung entnommen worden / vnd sie also zu dem jenigen / warumb sie wegen eines so hoch ansehenlichen Königreichs & nobilis imperii membri dieses Orts verschicket / gar nit gelangen / sondern alle Mittel vnd Weg zur Verhör / Dellberation vnd Entscheidung so hochwichtigen deß Vatterlandts angelegenen Interesse der Römische Königlichen Wahl nicht gelangen möchten: Als weren sie gäntzlich dahin entschlossen / nach Vberliefferung dessen / warunder sie dann auch jhre hiebevor eingeliefferte Schrifften / wie auch andere jhre exercirte actus interpositionis, appellationis, prouocationis & protestationis vtiliter erwidert / vnd Inhalts derselben der Herrn Vicariorun vnd deß gantzen Churfürstlichen Collegii, als dann in omnem euentum deß gantzen Römische Reichs / doch mit Vorbehalt eines jedwedern Reputation vnd Decision vor einiger ferrnerer Fortschreitung zur Wahl gebetten haben / vnd gewärtig seyn / auch alle andere nachfolgende vnnd künfftig actus darunder gezogen / vnd verstanden haben wolten / sich wider nacher Hauß zu erheben / vnd jhren Principalen deß gantzen Verlauffs Beschaffenheit in hoc casu vorzutragen vnd zu eröffnen. Welches alles sie nochmals dem Churfürstlichen Collegio vor jhrem Abreisen beweglichen zu Gemüth zu führen für gut befunden. Vnd bitten hierauff nochmals jhre Churfürstliche Gnaden / sie wolten jhres geliebten Vatterlandes hochwichtige Sach vnnd Beschwer keines Wegs ausser Augen setzten / sondern das Werck dahin nachmals disponiren / damit ein solch vornehmes Mitglied deß Römischen Reichs / bey seinen Rechten erhalten vigor aureae Bullae inuiolabiliter conserviret: Jhre Principalen nicht weiter jhren Privilegien zu wider praegraviret / sondern allerseits das jenige in acht genommen werden möge / was zu Stabilirung guten Vertrawens Fried vnd freundlichen Vornehmen / zu Erhaltung deß Reichs Reputation / vnd der Güldenen Bull / eines jeden Freyheiten Rechten vnd Wolfart ersprießlichen gedeyen möge. (Churfürsten erbieten sich das Böhmische Wesen zu vergleichë.) Das Churfürstliche Schreiben / so an die Böhmische Stände vnder dato den 10.20. Augusti von den drey Geistlichen Churfürsten vnd der andern Abgesandten außgefertiget / den Böhmischen Absandten verschlossen eingehändiget / vnd in erstangeregter Protestation Schrifft gedacht wordë / hat also gelautet; Ob Sie Churfürsten wol biß dahero in Hoffnung gestanden / es würde das in den Königreich Böhmen nun für einer zimlich geraumen Zeit entstandene Böhmische Vnwesen / sampt deren darauß erfolgten Kriegs Empörung / sich wo nicht gar gestillet / jedoch dermassen gelindert habë / daß man sich ohn besorgende grössere Gefahr / so wol dieser als anderer benachbarten Länder / eines erwünschten Friedens zu getrösten Anlaß haben mögen / gestalt Sie dann gern vernom̅en / daß sie sich schon vor diesem ein gütige Interposition erlicher vornehmen Reichs Chur- vnd Fürsten zu Hinlegung gemelter Strittigkeiten wolgefallen vnd beliebig seyn lassen: So hetten sie doch mit Bekümmernuß gespüret / were auch an sich selbs weltkündig / das berührte Böhmische Vnruhe sich von Tag zu Tag dermassen gemehret / vnd die Gefahr allenthalben so weit zugenommen / daß wo solchen Vnhell nicht bald remedirt werden solte / man gewiß nichts / als ein endliche Desolation vnnd Zerstörung ermeldten Königreichs Böhmen / sampt einer allgemeinen Zerrüttung im Reich zu gewarten haben möchte: Derhalben dann als sie sich zu Erwehlung eines newen Oberhaupts im Römischen Reich beysammen gefunden / sie solches in reiffe Erwegung vnd Berathschlagung gezogen. Wann sie dann befinden / daß jhnen bey Gott vnd der Posterität nicht wol verantwortlich seyn würde / diesem gefährlichem Vnwesen langer zu zusehen / sondern daß jhrer viel mehr / als deß Reichs Churfürsten vnnd Hauptseulen / obligen wolte / dahin zusehen / wie das Reich / vnd dessen Glieder in gutem Wolstandt ethalten / vnd alles Vngemach bey Zeiten davon abgewendet würde: Als hetten sie sich mit einander dahin verglichen / weren auch gantz entschlossen / sich beneben den vbrigen Weltlichen Mit Churfürsten solcher entstandener Strittigkeiten mit Ernst anzunehmen / wie die zwischen weylandt Keyser Matthia / nunmehr aber dem König in Vngarn vnd Böhmen / vnd jhnen Böhmischen Stände entstandene Mißverstandt / sampt denen darauß erfolgten Kriegs Empörungen / durch billiche Mittel vnnd Weg förderlich beygelegt vnd verglichen / vnd das Königreich vnd Churfürstenthumb Böheimb nit gar zu Grund gerichtet / sondern wider in vorigen Friedensstand gesetzet werden möchte: Ersuchten sie darauff / sie wolten jhnen belteben lassen / Mitwochen den 10. 20. Novembris zu Regenspurg zu erscheinen / vnd forderst jhrer vorhabenden ferrnern Vnderhandlung vnd wolmeynenden Interposition zu erwarten: der guten Zuversicht / sie würden nit allein solches Vorhaben jhnen belieben vnd wolgefallen lassen / sondern auch hierzwischen den Weg also bereiten / vnd jhre Sachen also anstellen / damit das vorgesetzte Ziel vnnd Widerbringung deß Friedens desto eher erlangt werden möchte. Als aber vnder solchen Handlungen die Böhmen sahen / daß jhre Sachen vor der Keyserlichen Wahl nit würden erörtert / vnd zur Vergleichung gebracht werden / vn̅ es solchem nach auch hernach schwer damit hergehen würde / vnd sie demnach zu Prag ein allgemeine Versamblung angestellet / bey welcher sie jre Sachen auff ein andern Schlag zurichten / jhnen Berahtschlagung vornehmen / möchte dieses Anerbieten vnnd Schreiben nicht viel mehr außrichten. Es hat sich zwar auch kurtz auff dieses abgangene Schreiben König Ferdinand erkläret / daß er solcher Interpositions Handlung seines Theils gewürige statt vnd platz geben / auch auff bestimpte Zeit erscheinen / oder bey anderwerter erheblicher [198] Verhinderung seine Gesandten mit gnugsamer Gewalt vnnd Vollmacht abfertigen wolte / welches Erbieten die Geistliche Churfürsten neben den Sächsischen vnnd Brandenburgischen Gesandten / den Böhmischen Ständen gleichfalls zu wissen gethan / mit Vermahnung / daß sie sich zu solcher Interposition bequemen / vnd jhre consilia also moderiren wolten / damit sie nicht zu gefährlichen Extremitäten außlieffen / sondern zu einem erwünschten Frieden gedeyen möchten / sc. Weil aber die zu Prag versamblete Böhmische Stände mit der incorporirten Länder Abgesandten schon allbereit ehe jhnen dieses Schreiben zukommen / ein andere Resolulion gefast / vnnd die beschehene Wahl von deren wir hernach sagen wollen / dem Churfürst Pfaltzgraffen zu wissen gethan / ist es mit solchem Erbieten zu spat gewesen / vnnd ist dieses Schreiben gäntzlich vnbeantwortet geblieben. Inmittelst hat Jhre Maj. König Ferdinand zu Beantwortung der vorgedachten drey Schreiben / so die Bohmen an das Churfürstliche Collegium abgehen lassen / einen Bericht von dem Böhmischen Vnwesen zu Franckfurt publiciren lassen / folgenden Innhalts; (Keysers Ferdinandi Gegenbericht auff die Böhmische Schreiben / belangend das entstandene Dnwesen.) Als nach tödtlichem Ableiben Keysers Matthiae / sc. die würckliche vnd völlige Regierung deß Königreichs Böheimb vnd der andern incorporirten Ländern / auff den Allerdurchleuchtigsten Großmächtigsten Fürsten vno Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / nunmehr erwöhlten Römischen Keyser / sc. als im verwichenen 1617. Jahr den 17. Junij ordentlich vnnd einhelliglich angenommenen vnd publicirten / auch darauff den 29. gesalbten vnnd gekrönten König / deme so wol die Ständ erwehntes Königreichs / als der incorporirten Ländern gewöhnlichem Gebrauch nach / gehuldiget / vollkömlich gefallen. So hetten damals Jhre Kön. Mai. neben andern Sachen / jhren sonderlich bemeldtes Königreich Böhmen angelegen seyn lassen vnd vor allen Dingen dahin getrachtet / wie die darin entstandene Vnruhe ohn einigen Auffschub / das Land der Kriegsbeschwerungen entlediget / vnd alles wider in guten vnd friedlichen Stand gesetzet werden möchte / hetten derowegen als bald durch Schreiben den vorigen Königlichen Statthaltern zu jrer vn̅ männiglichs auß den Ständen Wissenschaft / den leydigen Todtfall Jhrer Key. M. angekündiget / sie auch beneben nur biß auff weitere Resolution / vnnd also promissorio modo bey dem jhren vorhin auffgetragenen Statthalter Ampt gelassen / vnd dann fürs dritte wegë der Confirmation aller Privilegien / daß dieselbe Leut Jh. Kön. Maj. gegebenen Reverß inner 4. Wochen dem Königreich sampt den Inwohnern in gutem Fried vnd Wolstand erhalten / vnd alle geziemende Justitien administrirt werden sol / sich gnädigst anerbotten. Vnd zwar dessen einen guten Anfang zu machen / hette sie dem Keyserlichë hinderbliebenë Kriegsvolck alsbald dë Stillstand der Waffen gebotten / vnd solches den angemasten Directoribus andeuten lassen / wie auch ebener Gestalt vom Graffen von Bucquoy den Böhmischen Befelchshabern dieses zu wissen gemacht worden / der Hoffnung / sie würden gleicher massen zu Fried vnd Einigkeit sich bequemen. Darauff aber von jhnen das Widerspiel erfolget / vnd bemeldter Graff so viel zur Antwort bekommen / daß sie von jhren Directoribus dessen keinen Befehl hetten: Wie sie auch bald hernach dem Königlichen Volck die Päß gesperret / die Proviand adgestrickt / vnd als dasselbe Victualien holen wollen / vnd sich vnder dem gebottenen Stillstand keiner Feindseligkeit versehen / mit gewapneter Hand vberfallen / auch deren so viel sie gekönt / erleget. Da nun von den vermeynten Directoribus oder jhren anhangenden Ständen auff Jh. Kön. Maj. obgedachtes / jhnen insinuirtes Anerbieten / wessen sie gesonnen / inmittelst kein Antwort einkommen / hetten Jh. Kön. Maj. nichts desto weniger die Confirmation aller Privilegien in rechter Zeit / vnnd zwar doppelt / vmb mehrer Gewißheit willen / neben einem Credentzschreiben an die auß den Ständen versamblete Personen anzuhören / vnd deme Glauben zugeben / was die Statthalter im Namen J. Kön. Maj. jhnen fürbringen würden / vberschicket. Hierüber aber nicht allein keine Besserung erfolgt / sondern das Auff bott im gantzen Königreich mit Macht fortgestellt / in allen Kreysen gemustert / täglich mehr Volck geworben / vnd allerhand Kriegspraeparation gemacht / J. Kön. Maj. auch durch jhre Schreiben gantz verkleinerlich vnd fälschlich angegeben worden. Ob nun wol solche widerwärtige Sachen / Jhr. Königl. Majest. bewegen können / aller ferrnern Güte sich zu entschlagen / so haben sie doch nochmals an die Ständ / zum glimpflichsten geschrieben / vnd an sie begert / sie wolten etliche Personen auß jhrem Mittel (denen Jh. Kön. Majest. durch dero Königliches Wort / frey vnnd sichern Ab-vnd Zuzug versprechen theten) zur Vnterred / wie dem entstandenen Vnwesen in Böhmen abgeholffen werden möchte / zu dero Hoflager aberdnen / der Hoffnung zu Gott / es würde dardurch zu Hinlegung deß entstandenen Vnheyls ein glücklicher Anfang / vnd folgends ein gutes End gemacht können werden. Es hat aber dieser wolmeynender Vorschlag bey jhnen gar nichts verfangen wollen: Ja sie haben auch dieses alles Jhrer Königl. Majestät auch nur einer eintzigen Antwort nie gewürdiget: Vnd das noch mehr ist / haben sie das eine / neben der Confirmation vbersendte Königliche Schreiben / gar nicht annehmen wollen / mit dem Fürwenden / es were jhnen jhr gebührlicher Titel der Directorn / vnd deß Theils vnter beyder Gestalt nicht gegeben worden: Da doch weder Jhr. Keyserl. noch Königl. Majestät sie niemals zu Directorn verordnet / vor diesem auch Keyser Matthias in denen an sie abgangenen Schreiben / sie nie also tituliert / vnd sie gleichwol dieselben angenommen vnnd beantwortet. An die sub vtraque allein hat es auch nicht können dirigirt werden / weil die mitvber [199] schickte Bestättigung der Privilegien / so wol die Catholischen / als den Theil vnter beyder Gestalt / vnd also die gesampten Ständ in gemein betroffen hat. Nach dem nun die Sachen erzehlter massen vorgangen / vnd Jh. Königl. Maj. sc. Gedancken / Mühe vnnd Sorg / einig vnnd allein dahin gerichtet gewesen / damit dem höchstbeschwerlichen Kriegswesen ein Ende gemacht / vnnd beständiger Fried vnd Einigkeit ins Königreich Böheim widerumb eingeführt würde. Haben die widerwärtigen Böhmen dargegen jhr friedhässiges Gemüht von Tag zu Tag nur mehr an Tag gegeben / vnd in jhrem vnverantwortlichen Fürnehmen noch stärcker fortgefahren: sie haben auch die nechstbenachbarten Länder / so sich jhres Bösen Beginnens noch nicht theilhafftig gemacht / an sich zu bringen / vnnd von Jhrer Königlichen Majestät Devotion abzuwenden vnderfangen. Darumb dann Graff Henrich Matthes von Thurn mit etlich tausendt Mann in Mähren gerücket / daselbst die Stände auffzuwigeln sich bemühet / auch letztlich so viel erlangt / daß etlich wenig Personen auß den Ständen / allda sich zu jhm geschlagen / mit ein tausendt Pferdt / welche von den Mährischen Ständen zu deß Landts Defension / vnnd nicht zu Anrichtung eines Tumults / im Landt geworben vnd angenommen waren / die Statt Brün vnversehener Weiß vberfallen / derselben sich bemächtigt / den Landshauptmann / vnnd andere damals anwesende Officirer vnnd Personen / in jhren eygenen Wohnungen mit scharpffen Bedräwungen vbel tractirt / vnd hernach in Arrest genommen / die Haupt- vnnd Pfarrkirchen Anfangs zu Brün / vnnd folgends in der Hauptstatt Olmütz / eygenmächtig eingezogen: Geistliche Personen / welche vor vielen langen Jahren / auch mit der Ständ Vorwissen / in das Landt angenommen worden / plötzlich vnd ohn Vrsach abgeschafft / den Statt Raht abgesetzt: Directores der Böhmen Exempel nach vnter jhnen auffgeworffen: Vnnd jetzt letztlichen in jhrem eygensinnigen Muthwill so weit gerathen / daß sie alle Geistliche Güter eingezogen / viel Ordensleuth von Jungfrawen vnnd Mannspersonen in gewissen Häusern vnd Orthen eingesperrt / vnnd jhnen jhr Gott gethanes Gelübd zu brechen / freygestellt / ja sie darzu angereitzt: Höhern Standspersonen / welche jhrer Trew vnnd Pflicht gegen Jhrer Königlichen Majestät ingedenck gewesen / vnd sich von jhnen abgesondert / vor Landverräther vnnd ewig Proscribirte erklärt / auch noch täglich solche vbele Sachen mehr fürnemen / dergleichen vor diesem nie erhörtworden. Als nun die widerwärtigen Böhmen ein solches Fewer in Mähren angelegt / hat der Graff von Thurn auch an Oesterreich sich gerieben / vnd eine Statt / Laa genannt / belägert / doch von etlich wenig darinn gewesenen Soldaten abgewehret / vnd die Sach bey Jh. Kön. Majest. hernach durch Intercessionen so weit gebracht worden / daß sie dieselben Soldaten abzufordern / vnnd andere so den Ständen in Oesterreich geschworen / dahin zu legen bewilligt. Darauff er von Thurn gar für Wien / daselbsten Jh. Kön. Maj. der Zeit jhre Residentz gehabt / zu ziehen sich vnderstanden / vnnd da er vber die Thonaw kommen / hat er das Volck in die Vorstätt vnd nahe herumb gelegt / vnnd der gewissen Hoffnung gewesen / er würde durch Practicken sein Volck in die Statt bringen / vnnd darinn mit seinen Gehülffen ein Tumult anrichte / auch seinen boßhafften Willen vollbringen können. Weil aber solches Gott der Allmächtig verhütet / hat er zwar etliche Tage / Freffel vnnd Muthwillen zimblicher massen gevbt: Jedoch da sein Anschlag vmb sonst gewesen / vnnd er seines allda Verbleibens einen schlechten Nutz verspürt / ist er neben Plünderrung vieler armen Leut / auch Gottshäuser / mit dem bey sich habenden Böhmischen vnd Mährischen Volck / widerumb ab-vnnd zu rück gezogen. Vnter dessen hat man sich in Böhmen täglich gestärckt: Von den vermeinten Directoribus seyn die Geistlichen Güter öffentlich feyl gebotten / vnd deren etliche verkaufft / auch täglich newe Ding attentirt worden. Insonderheit aber / so bald die angemasten Directores erfahren / daß Jhr. Königl. Majest. als ordentlicher König zu Böheym vnd Mit Churfürst / von Jhr. Churfürst. Gn. zu. Mayntz / altem Brauch nach / vnnd vermög der Güldenen Bull Keysers Caroli IV. zur Wahl eines Römischen Königs nach Franckfurt erfordert worden / haben sie allererst recht an Tag gegeben / wohin jhr Sinn vnnd Meynung gerichtet / wie sie nemblich Jhre Königliche Majestät / vnnd so viel an jhnen nur ist / das gantze Hauß Oesterreich in Despect vnnd Abnehmen bringen / vnnd jhnen selbst eine hochschädliche / auch allen Obrigkeiten sehr praejudicirliche Libertät einführen möchten. Zu dem Ende haben sie sich nun auff das eus serste bemühet / damit sie Jh. Königl. Majest. erstlichen an der Reyß nach Franckfurt abhalten vnnd dann auch das Churfürstliche collegium dahin zu bewegen / daß sie Jhr. Kön. Maj für keinen König in Böheym erkennen / noch zur Wahl zulassen wolten. Vnd als sie sich deßwegen bey Jh. Churf. Gn. zu Sachsen beschwert / auch vmb Raht-vnnd Hülff (wiewol vergeblich) ersucht. So seyn hernach gegen dem bestimpten Wahltag / auch jhre Abgesandte bey Franckfurt ankommen / jedoch in die Statt nit gelassen worden / vnd ein Schreiben von den vermeynten Directoribus an Churfürsten zu Mayntz mit sich gebracht / darinn sie die abgangene Citation null vnnd nichtig zu machen vermeynen. Erstlichen / daß sie nicht in loco competenti, nemblich bey der Königlichen Residentz zu Prag abgegeben. Vnd fürs ander / daß Jhr. Kön. Maj. ohn erlangte Possession deß Königreichs Böheym zu wider der Güldenen Bull / erfordert worden seyn.
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Das ander Schreiben vnter dem Namen der gesampten Ständ / hat an das gantze Churfürstliche Collegium gelautet / in welchem sie gleichfalls auß zweyen Vrsachen / Jh. Kön. Majest. von der Stimm vnnd Wahl außzuschliessen begeren / eins / weil sie das Königreich Böheim nicht in Besitz haben / vnd zum andern / daß sie jhrem gegebenen Reverß zu wider / sich noch bey Lebzeiten weyland Keysers Matthiae der Regierung angemast sollen haben. Im dritten Schreiben / so die obangedeuten Gesandten vor jhrem widerumb zu rück reysen / ebenfalls an die gesampten Churfürsten vnd deren Bottschafften gethan / ist in substantia eben das jenige / was in vorigen begriffen / vnnd werden alle drey berührte Schreiben mit einer hoch praejudicirlichen Protestation beschlossen. Vnd ob wol dieselben stattlichen zu aller Gnüge widerlegt werden können: So hat man doch für gut angesehen / auff dißmal nur einen summarischen vnnd warhafften Bericht darauff zu thun / damit auch der gemeine Mann erkennen möge / wie vnrecht in diesem allem Jhrer Keyserlichen vnnd Königlichen Majestät beschicht / was die widerwärtigen Böhmen hin vnd her wider dieselbe außbreyten / vnd wie sie zu dergleichen bösen Sachen / so sie bißhero fürgenommen / kein einige im Grundt bestehende Vrsach füglich fürzuwenden haben: Innmassen nachfolgender Bericht solches weitläufftiger mit sich bringt. Es haben die vermeynten Directores in Böhmen in einer auff dem Prager Schloß / den 13. Jul. dieses 1619. Jahrs datirten / vnnd an Jhre Churfürstl. Gn. zu Mayntz lautenden Schrifft / die von Jhr. Churfürstl. Gn; an Jh. Königl. Majest. König Ferdinandum abgangene Denunciation / darinn sie Jh. Majest. als Königen zu Böheim / vermög der Güldenen Bull / altem Herkommen nach / zur Wahl eines Römischen Königs / nacher Franckfurt erfordert / sich vnterstanden in zweyen Sachen zu impugniren. Erstlich / daß vor diesem es also gehalten worden / wann gleich die Könige zu Böheimb in würcklicher Regierung vnd Besitzung der Chur Böheimb gewesen: Dannoch wann sie nicht zu Prag bey jhrem Hoffläger / sondern ausser Landts sich befunden / dergleichen Churfürstliche Citationes allezeit den anwesenden Regenten / Statthaltern vnnd Officirern bey der Resibentz zu Prag am ersten angekündet / hernach aber allererst dem König insinuirt worden. Für das ander / daß vermög der Güldenen Bull / der König in Böheimb / so wol als andere Churfürsten allein virtute Regni & principatuum suorum dignitatem vocem; & iura Electoralia in Electione Regis Rom. hatle. Et quod ius, vox, dignitas, officium, aliaque iura non possint in alium cadere, praeter illum, qui Electoratum cum terra, &c. possidet: Nullus etiam nisi possessor principatus sui ad Electionem aliosve actus admittendus sit. Zu Bestärckung nun der nothwendigen Possession / ziehen sie weiter an die fürgelauffene Controversien / ergangene Churfürstliche Decisiones, zu förderst die von weyland Keyser Carolo IV. vnd andern Churfürsten / zwischen Pfaltzgraff Ruprechten dem Jüngern / vnnd dem Eltern außgefertigten decreta, wie nemlich der Elter allein / wegen der Possession deß Palatinatus dem Jüngern vorgezogen worden. Item das Exempel zwischen Pfaltzgraffen Philips Ludwigen zu Newburg / vnnd Johann Pfaltzgraffen Hertzogen zu Zweybrücken / deßgleichen zwischen Graffen Johannsen zu Lützelburg vnd Hertzogen Heinrichen auß Kärndten / bey Keyser Ludwigs auß Bayrn Election. Setzen weiter / daß auch den Ständen in Böhmen die iura Electoralia in jhren Specialpriuilegiis eygenthümblich vbergeben / geschenckt vnd approbirt worden. Zu Verificirung dessen / erzehlen sie / was sich in minderjähriger Zeit Königs Ludovici zu getragen / vnd wie die Ständ vor den proximioribus agnatis, vsum iurium Electoralium exercirt: Nemlich / daß bey der Wahl Keysers Caroli V. jhr der Ständt / vnnd deß vnmündigen Königs Ludovici Gesandter / vor deß Königs Sigismundi in Polen / als proximi agnati & patrui Abgesandten / zugelassen / auch daß der defectus minorennitatis durch die Ständt / als proprietariorum Special Plenipotentz supplirt worden. Beschweren sich also schließlichen / weil Jhr. Königliche Majestät niemals zur würcklichen Regierung gelangt / noch auff gehörige Weiß vnnd Maß der Kron sampt den incorporirten Landen sich gebürlich erwiesen / daß gleichwol ein Denunciation / vnnd zwar auff Wien / vnnd nicht gen Prag derselben zugeschickt / auch zuwider der Güldenen Bull die Wahlgerchtigkeit von der Possession separirt werden wil / dardurch dann jhnen in jhrem eygenen Election vnnd frembden Successionwesen (so sie noch mit Jhr. Keyserl. Majest. vnerörtert haben) ein starcker Vorgriff gethan würde: In sondere Achtnehmung / daß durch Jhr. Majestät feindseliges Kriegsvolck allbereit ein starcker Antheil der Chur Böheimb verbrennt vnnd verheert / welche sonsten Jh. Majest. viel mehr zu schützen schuldig weren. Bitten hierauff J. Churf. Gn. zu Mayntz / daß sie zu Praecavirung der augenscheinlichen Nulitäten / vermög dieser jhrer Interventionschrifft / entweder biß zu Beylegung dieser Vnruhe / vnd Richtigmachung der Böhmischen Session / den außgeschriebenen Wahltag suspendiren / oder aber / laut der angezogenen Privilegien vnd Güldenen Bull / vielmehr die Ständ der Kron Böheimb zu solchem erfordern vnnd beschreiben wollen. Solchem der Directoren einstrewë zuwider ist dieses wol in Acht zunehmen; Anfänglich wasdie Intimation betrifft / daß dieselbe zu Prag vnnd [201] nicht zu Wien geschehen sollen / deuten sie auff das gleich jetzo vor hundert Jahren bey Lebzeiten König Ludwigs vorgangene Exempel.: Zu besserer Erklärung nun dessen / findet sich auß dem damals Anno 1519. außgefertigten Instrumento insinuationis, daß zwar die Mayntzischen Gesandten nach Prag kommen / aber doch nur in fauorem jhres Churfürsten sich angemeldet vnd protestirt: wiewol der Churfürst nicht schuldig oder pfichtig an andere Orth dann gen Prag / dieweil der König dieser Zeit ausserhalb Böheimb were / solche Verkündigung vnd Erforderung zu thun / hetten sie doch Befelch den König / allein auß günstigem Willë auch persönlichen zu besuchen: Wolten dardurch dem Stifft oder Churfürstenthumb Mayntz keinen Einbruch oder Newerung zugefüget haben / darvon sie abermals protestirten. Hierauß wirdt nun wol geschlossen / daß die Mayntzischen Abgesandten mit der Denunciation weiter von Prag zu ziehen nit schuldig gewesen / folgete aber nicht / daß sie nicht weiter ziehen können / vnd ausser Lands die Citation zu vberreichen nicht Macht gehabt. Ist nun damals dem Churfürsten seine Gesandten ausser Lands dem König nach Ofen nachzuschicken freygestanden / warumb dann nit auch jetzund gen Wien? So hat es auch mit dem jetzigë Zustandt deß Königreichs Böheim gar ein andere Beschaffenheit / dann bey weme hetten sich die Churfürstliche Abgesandte zu Prag anmeldë sollen? Bey den Statthaltern nit / dann die Directores, vnd jhr Anhang dieselbe verwerffen / vnd jhnen keiner Gewalt verstatten: Bey den Directoribus viel weniger / dann dieselbe für kein solche erkennet werden / noch für Regenten oder Statthalter verordnet sind: Hetten auch solche Citation / wann sie jhnen zuhanden kommen / vielmehr vertuscht / dann Jhrer Maj. wie bey König Ludwigs Zeiten die Statthalter gegen den Mayntzischen Gesandten zu thun sich anerbotten / zugeschickt. Weil jhr Respect gegen jhrem König vnd Herrn genugsam am Tag; so ist auch den Gesandten nit rathsam gewesen / bey so gefährlichen Kriegsläufften sich nach Prag zu begeben. Den Puncten der Possession betreffendt / welchen die Directores auß der güldenen Bull vnnd andern allegatis so starck auffmutzen vnnd negiren / erscheine erstlich auß der Güldenen Bull / daß der jenige zur Wahl zu zulassen / so ein ordentlicher Successorr ist: Nun ist klar vnd am Tag / daß die Stände in Böheimb König Ferdinandum als einen ordentlichen Successoren / vnd Königs Ferdinandi vnd der Königin Annae Enckel / zum König angenommen / declarirt vnd publicirt / vnd haben sich die damals bey dem Landtag in grosser Anzahl von den Ständen gegenwärtige Personen / jeder insonderheit / auch die Directores selbsten / zu solchem Schluß bekennet; Folgends ehe Jhr M. gecrönt / vnd die Stände in der Schloßkirchen durch den Obristen Burggraffen befragt worden / ob sie Ertzhertzog Ferdinandum für jhren König erkennen / vnnd demselben getrew / gehorsam vnnd vnderthänig seyn wolten / auch jhn zu krönen begerten / haben sie ja geruffen / vnnd jhren willen darzu gegeben / darauff die Krönung vnd Leistung deß Juraments erfolget. Dahero mit keinem Fug Jhre Majest. anjetzo von der Wahl außgeschlossen werden kan. Zum andern ist laut der Privilegien deß Königreiichs Böheimb nur auff die Könige zu Böheimb vnd jhre Erben / vnd niemand ander iure haereditario, die Chur-vnnd Wahlgerechtigkeit / sampt dem Ertzschencken Ampt gewidmet vnd gerichtet / wie auß deß Rudolphi I. Priuilegio, so von Keyser Carolo IV. vnd allen damals regierenden Churfürsten confirmirt / zu sehen: Nun ist J. Kön. Maj. als ein rechter Erb vnd Successor zum König angenommen; derhalben auch billich / daß sie allein zur Wahl zuberuffen vnd zu zulassen. Hierbey kompt auch zu statten / daß Anno 1489. dem König Vladißlao vnd allen nachkommenden Königen zu Böhmen / damals die Churfürsten Bertholdt zu Mayntz / Herman zu Cöln vnd Johann zu Trier: so wol Pfaltzgraff Philips / Hertzog Friderich zu Sachsen / vnd Marggraff Johann zu Brandenburg / für sich vnd alle nachfolgende Fürsten sich schrifftlich vnd jeder bey einer Poen 500. Marck Golts verobligirt / wann der König in Böhmen nicht zur Wahl erfordert / derselben auch gleichfalls nicht beyzuwohnen. Ist also kein Exempel in contrarium vorhanden / daß jemals ein anderer / als der König selbst zur Wahl erfordert worden. Zum dritten wirdt durch die Leistung deß Juraments die Antrettung oder apprehensio possessionis territorii & omnium iurium territorialium erwiesen: Nun ist wie obgemeldt / das iuramentum bey der Krönung ohn alle Beschwer von den Ständen geleistet / vnd folgends Jhrer Maj. als einem ordentlichen König / alle schuldige Ehr vnd Respect erwiesen worden. Vnd zwar ist solches geschehen nicht allein vor / sondern auch noch bey wehrender Böhmischen Vnruh: sintemal vnderschiedliche Schreiben in originali vorhanden / welche die Böhmische Stände vnnd Directores in dem Tumultwesen / noch bey Lebzeiten Keysers Matthiae en Jhre Kön. Maj. gen Wien gethan / vnd darinnen Jhre Maj. einen König zu Vngarn vnd Böheim / vnd jhren gnädigsten König vnd Herrn genennet / auch sich vnderthänigste vnd gehorsambste vnderschrieben haben: Können als Jhrer Maj. dero gebührliche Titul / Ehr vnd Würden nicht entziehen. Zum vierdten kommen auch diese Sachen alle Jhrer Maj zu statten / daß derselben von Ständen in offentlichent Landtag die Cronstewer / so allein dem Konig vn̅ Herrn gebührt / bewilliget worden; dz dero Regierung nur biß auf Keysers Matthiae Ableiben suspendirt gewesen / bald aber nach dessen Todt jhren Anfang genommen: daß von Keys. M. J. Kön. M. vber das Churfürstëthumb / Chur-vnd Ertzschencken Ampt ordentlich investirt worden / vn̅ dardurch solch Ampt zu exerciren Fug vnd Recht erlangt: Item daß Jhre Majest. nach Abgang deß Keysers nur zur Confirmation der Privilegien verbunden gewesen / welches dann in rechter Zeit verrichtet / vn̅ solche Co̅firmation dem [202] Obristen Burggraffen / nach laut deß Reverses zugeschickt worden. Wann nun gleich die Vnderthanen wider wertig vnd rebellisch sind / kan doch solches keinem Churfürsten an seinem Ampt / Wahlgerechtigkeit vnd andern Churfürstlichen Regalien / Rechten vnd deren Possession praejudicirlich seyn. Dahero dann die von etlichen auß den Böhmen gegen Jh. Kön. M. bißhero verübte Thätlichkeiten derselben so wenig / als vorhero der Keys. M. an jrem Posseß abbrüchig oder nachtheilig seyn kön̅en. So ist auch dergleichen wider einë Churfürsten von den Böhmen angezogene gewaltsame Detention vn̅ Auffleinung vielmehr straffwürdig / als daß sie derselbë sich zu berühmë haben sollë. Vnd da auch darauß / wegen solcher jhrer Widerspenstigkeit / vngeacht so vieler von Jhrer M. abgangenen Vermahnungë vnd an die Hand gegebenen Mitteln dem Landt Vngelegenheit entstanden / sindt sie selbsten Vrsach daran. Zum fünfften haben Jhre Kön. Maj. noch viel trewe vnnd gehorsame Vnderthanen auß allen dreyen Ständen in Böheim von beyderley Religionen. Ja der meiste Theil wird mit Zwang zur Rebellion getrungen / dahero Jhr M. solches Vbel zu stewren / mit jrem Kriegsvolck im Werck seyn / auch Patenten / in denen noch J. M. einem jeglichë Gnad vnd Güte anbeut / deßwegen außgehen lassen / vnd dardurch / wie auch durch jhre Statthalter den Posseß / so viel an deroselben ist / erhalten hat. Zum sechsten sind frische Exempla vorhanden mit Keyser Maximiliano II. vnd Rudolpho II. nemlich daß Anno 1562. Keyser Maximilianus / durch den Churfürsten Daniel zu Mayntz / als ein König in Böheim vnd Mit Churfürst auß Pflicht vnd Gebühr (wie die formalia gelautet) zur Wahl eines Römischen Königs nach Franckfurt citirt worden / auch derselben beygewohnet: da doch dessen Herr Vatter Keyser Ferdinandus damals noch im Leben / vnd im Posseß deß Königreichs gewesen. Deßgleichen ist mit Keyser Rudolpho Anno 1575. geschehen / welcher als ein gekrönter König zu Böheimb da Keyser Maximilianus noch im Leben gewesen / vnd die Regierung gehabt / bey der Königlichen Wahl seyn Chur Ampt exercirt / vnd neben andern Churfürsten das Decretum electionis den 27. Octob. besiegelt / da doch damals beyde Könige von den incorporirten Landen / wie jetzige Kön. Maj. die Erbhuldigung noch nit empfangen haben. Wann nun beyde ermeldte Keyser / darumb daß sie gesalbte vnd gekrönte König in Böheim gewesen / noch bey Regieru̅g jhrer Herrn Vätter zur Wahl zugelassen worden / so kan ja König Ferdinando nichts im Weg stehen / daß er nit gleichfalls vermög der Güldenen Bull / als ein gesalbter vnnd gekrönter König in Böheimb / vnd auff den stracks nach Keysers Matthiae Todt die völlige Regierung gefallen / die Stimm vnnd Stell bey der Wahl eines Römischen Königs haben solte. So viel aber der Directoren angezogene exempla betrifft / schickten sich dieselbe hieher gar nit: Dann der Streit / so in einem vnd andern vorgegefallen / ist jederzeit zwischen Agnaten / auch Fürstlichen vnd gleichen Stands Personen / nicht aber zwischen Herrn vnd Vnderthanen gewesen / wie sie dann auch in jhrer Schrifft ohne Grundt das Chur Ampt nur auff blosse Possession fundiren / da doch in der Güldenen Bull zu befinden / daß ein titulierte vnd solche Possession vonnöthen / wie zuvor mit mehrerm angedeutet worden / so zu allen Zeitë mit Beforderung der König observirt worden. So gebë auch die Wort der Güldenen Bull / daß diese Ordnung von Carolo IV. inter Principes Electores vn̅ nit vnder Herrn vnd Vnderthanen auffgerichter. Wie dann auch Keysers Caroli Meynu̅g stracks zu wider lauffen würde / daß in dë er die Competentë / so zum öfftern der Wahl halbë zwischen den Fürsten deß Reichs vorgefallen / verhüten wollen / dieselben dargegen zwischen Fürsten vnd Vnderthanen eingeführet werden solte. Werden also die exempla gar vngereimbt zu dieser Sachen allegirt / als welche wie gemelt / nit zwischen Herrn vnd Vnderthanen / sondern zwischen Fürsten deß Reichs / auch theils vor der Güldenen Bull sich zugetragen / vnd zu solcher Constitution mögen Vrsach gegeben haben. Belangend aber die bey Zeiten Keysers Ludovici beschehene Absendüg / so müssen sie erstlich wissen / daß damals nit die Stände / sondern König Ludwig selbst zur Wahl erfordert wordë: Auch die Gesandten allein vom König Schreibë wegen deß Geleits gehabt / vnd vermög derselben das Geleit erlangt / wie ebenfalls Credentiales an die Churfürsten nur allein vom König mit sich gebracht. Ob nun wol erwehnte Abgesandte neben dem Königlichen auch von den Ständë einen Gewalt gehabt / so erscheinet doch auß dë Protocollë so viel / daß solchs sonderlich wegë deß Streits / so damals zwischë König Sigismundo in Polen / als Tutorn vnd nechste Agnaten / vnd dann dem König vnd den Ständen vorgefallen / geschehen sey / wie das Disputat / so zwischë den Gesandtë vor der Wahl fürgelauffen klärlich bezeuget. Weil aber laut besagten Protocols sie sich vber denselben damals strittigen Sachen mit einander vertragen / vn̅ der eine Gesandte Vladißlaus Herr zu Sternberg / welcher principaliter deß Königs Gesandter war / zur Wahl zu gelassen worden: So kan darauß / als einem casu singulari, vnd so sich gar zwischen andern Parthen vnd in andern Sachen zu getragen / diesem Fall J. Kön. Maj. betreffend / zu Nachtheil vnd Praejuditz erzwungen werden. Dann mit J. Maj. König Ferdinando hat es gar ein andere Gelegenheit / bey welchem weder defectus minorennitatis, noch sonst einiger anderer im Weg ist / vnd sie seyn auch selbst / als principalis gegenwärtig. Viel andere Sachen werden in offerwehnter Schrifft mit vngrund angezogë: Als dz die Stände proprieterii seyen iuriu̅ Electoralium, darzu sie doch inhabiles. Dann wann diesem also were würde weder König in Böheimb investirt werden / noch der Römische Keyser jhn mit dem Churfürstenthum̅ / der Chur vnd dë Ertz Schencken Ampt investiren können. Weil aber Jhr. Kön. Maj. or [203] dentlich investirt seyn / so gebühret auch billich derselben / vnnd keinem andern das Recht / vnnd die Stimm zur Wahl. Noch eins ist zum Beschluß zu erinnern / daß nicht alle Stände in gemein deß Königreichs Böheym / sondern nur die jenigen / so sich zu einem Defensionwerck / vor Directorn von etlichen auffwerffen lassen / solches vngegründes Wesen fürnemen. Sonsten wann Absendungen viel in geringern Sachen von den Stände ausser Lands beschehen / muß solches bey einem offenen vnd von den König außgeschriebenen Landtag geschlossen werden: Welche hierinnen gar nit geschehen / kein Landtag außgeschrieben / noch einige Vollmacht hierzu den vermeynten Directoribus gegeben worden ist. Sonderlich hat neben vielen ehrlichen sub vtraque, der gantze Catholische Theil von den Ständen mit diesem Werck nichts zu thun / vnnd ist gar nicht diß jhr Meynung vnd Begeren. Die herauß abgefertigten Personë vnterschreiben sich auch anderst / als jr Beruff mit sich bringt / nennen sich Abgesandten aller dreyer Stände / da doch nit alle Stände / sondern nur 28. vermeynte Directores jhre Principalen seyn / vnd dieselben in jhrem Schreiben vor jhre Gesandte nennen vnnd setzen. Welches also auff die angedeute Schrifft zu erinnern / vor gut angesehen worden. Im andern von den widersetzlichen Böhmen an die Zeit in Franckfurt zur Wahl eines Römischen Königs / versamlete Churfürsten vnnd Gesandten / vom 13. Aug. dieses 1619. Jahrs abgangenen Schreiben / ist vorher / vnd ehe solches weiter examinirt wirdt / dieses wol in acht zu nemen / daß die Subscription auff alle drey Stände deß Königreichs Böheym ohn einige Außnehmung der Catholischen lautet / vnd listiger Weiß gerichtet ist / nur allein zu dem Ende / damit sie das von den angemasten Directorn vorher an Jhr. Churf. Gn. zu Mayntz gethane particular Schreiben beschönen / auch jhrem Suchen vnd Praetendiren ein solche Farb geben möchten / samb es von allen Ständen / keinen Theil außgeschlossen / bewilligt vnd gut geheissen worden sey. Da doch kein einiger auß den Catholischen Ständen zu solchem Schreiben zugetruckt / auch consequenter nicht bey der Berahtschlagung gewesen seyn muß: Ja es wirdt sich besinden / daß jhres Mittels etliche / bloß eusserlichen Scheins willen / als ob jhr Anzahl so groß sey / jhre Secret doppelt zugetruckt. Ist also fälschlich jhr Schreiben aller dreyer Ständ / ohn einige Exception intitulirt worden / weil es nur den einen Theil sub vtraque, bey denen auch die meisten nur auß Zwang vnd Forcht stehen müssen / vnd gar nicht die Catholischen betrifft. Anlangendt aber die Substantz desselben Schreibens / wirdt nach Widerholung deß vorigen / so von den Directorn einkommen / vnd auff welches vorher ein kurtzer Bericht verfast: Erstlich Jhr. Kön. Maj. Annemung vnd Krönung zum König in Böhmen / vor vngnugsam angezogen / daß nemlich dieselbe nit so viel fürtragen könne / vmb deren willen Jh. Maj. zum Wahltag als ein König zu Böheym zu admittiren seye / bescheinigen solches folgender Gestalt: Fürs erste / daß bey erwehnter Annem-vn̅ Krönung / theils durch Bedräwung / theils durch andere vnzimbliche Mittel in die Ständ dermassen gedrungen worden sey / daß zu wider deren bey allgemeinem Landtag / mit theils incorporirten Ländern getroffenë Abhandlung. Vnd ob man gleich solches öffentlich in votis erinnert / nichts desto weniger sie / als in einer geringen Anzahl anwesende Evangelische Stande / von den Catholischen / so theils nicht angesessen / vnd im Land nichts zu verliehren gehabt / weren vberstimmet worden. Hie geben sie nun Sachen für / deren man gar nicht geständig / vnnd welche sich in der Warheit anderst verhalten: Dann kein Bedrawung vnd Zwang / viel wenigerandere vnzimliche Mittel gebraucht worden: Sie wollen dann dardurch dieses verstanden haben / daß man etliche von jhnen / welche wegen der freyen Wahl vngleich berichtet vnd eingenommen gewesen / auß der Güldenen Bull Keysers Caroli IV. vom dato Prag den 7. April im 1348. Jahr / Item auß der Disposition Königs Vladißlai zu Prag / den Freytag nach der H. 3. König Tag / An. 1510. datirt / deßgleichen auß der Landsordnung vnter dem Titel von der Königlichen Wahl / so wol auß dem Reverß oder Majestätbrieff Königs Ferdinandi I. vnterm dato Mitwoch nach S. Egidij / Anno 1545. vnd dergleichen beweißlichen Documenten mehr adpartem vnd öffentlich / so viel vnterwiesen / daß nemlich in angeregter Güldenen Bull mit außtrücklichen Worten nur in solchem Fall / erwehnten Ständen in Böhmen die freye Wahl zugelassen wirdt: Wann niemandt mehr auß dem Königlichen Stamm / Samen vnd Geblüt / männlichen vnd weiblichen Geschlechts vberig vnd vorhanden ist: Item wie die Verordnung oder Disposition Königs Vladißlai dieses besage: Wann dessen Sohn / König Ludovicus / ohne Erbë mit Todt abgehen solte / daß seine Tochter Anna / ein rechte Erbin deß Königreichs Böheym verbleiben würde: Vor welche dann auch die Ständ in Böheym sie erkennt vnd angenom̅en. Ferrner daß die Landsordnung / sich auff diese vorgehende beyde Brieff vnd Constitutiones, mit Anziehung / wo vn̅ wann sie datirt / referire / auch deutlich meldet: Wann vermög der Güldenen Bull Keyser Carl deß Vierdten / vnd der Verordnung Königs Vladißlai / (nemlich als dann allererst vnd nicht eher) es zur Wahl eines Königs in Böheym kommen solte / wie es damit müste gehalten werden. In gleichem / daß in Königs Ferdinandi deß Ersten Reverß / diese klare Wort begriffen: Demnach nach tödlichem Ableiben ohne Erben / Königs Ludovici das Königreich Böheym vnd andere darzu gehörige Länder / sc. mit allen vnd jhnen zuständigen Oberrechten / Herrlichkeiten vnd Freyheiten / auff die Durchleuchtigste Fürstin vnnd Frawen Anna / zu Hungarn vnd Böheym Königin / vnser Gemahlin / als weyland Königs Ludovici leibliche Schwester / auch rechte vnnd natürliche Erbin / vermög Keyser Carls deß [204] Vierdten Begnadung / Freyheit / Priuilegii vnd Außsatzung / billicher massen verfallen / inmassen angeregter Majestätbrieff mit mehrerm in sich halte: Mann keiner auß dem Königlichen Geschlecht vnd Stammen / mannlichen vnd weiblichen Geschlechts mehr vbrig were / daß die freye Wahl eines Königs zu Böheimb / den Ständen deß Königreichs Böheimb / sc. vnd nicht anderer Gestalt zugehören soll / sc. Diese vnd dergleichen in den Landpriuilegiis fundirte vnnd begriffene Sachen / hat man nun denen / so wenig oder gar nichts hievon gewust / glimpfflich vn̅ gar nit mit einiger Bedräwung zu besserer Information fürgehaltë / daran ja nichts Vbels / noch den Ständen oder jhren priuilegiis praejudicirlichs / sondern was manniglich billich vnd recht heissen muß / beschehen ist. Welches sie dann ja auch jhrer Erzeigung nach / erkennt / zu Danck angenommen vnd gut geheissen: Ja Personen auß den fürnembsten sud vtraq; vnd so sta???lich im Königreich begütert / haben (wie sie selbst wol wissen) mit grosser Daucksagung erkennt vnd bekennt / daß Jh. Keys. Maj. als ein sorgfältiger König vnd Herr / zeitlich dergleichë Fürsehung thun / vn̅ das Königreich vor künfftigem Vnheyl / durch solche Denomination verwahren / auch keinen frembden / sondern einen solchen Herrn / jhren priuilegiis gemäß fürzuschlagen / wider welchen sich niemand mit Fug zu setzen / sondern viel mehr denselben mit Danck anzunemen / Vrsach habe. Auff solche deß Königreichs Böheym priuilegia vnd Freyheiten / sonderlich mehrgedachte güldene Bull / ist Keysers Matthiae Bätterliche Intention vnd den Ständen für getragene Proposition / dero Vorfahren Exempel nach / gegründet gewesen / da sie jnen nemlich gnädigst zu verstehen gegeben / was massen sie / in Betrachtung / daß sie ohne Erben / auch dero beyde Herrn Brüder / Ertzhertzog Maximilianus vnd Albertus / jhrem am Königreich Böheym habenden Recht gutwillig renuncirt / auß sonderer Lieb vnd Fürsorg vor letzbemeltes Königreich / jren nechsten Herrn Vettern Ertzhertzog Ferdinandum zum successore vn̅ König in Böhmen vorzuschlagen / hohe Vrsachen haben / mit gnädigstem Begeren / denselben / als Königs Ferdinandi I. vn̅ der Königin Annae Enckel / vnd welcher in linea descendente, auß rechtë Königlichen Stam̅ vnd Geblüt herkompt / nebë mehrern angezogenen Motiven / zum König in Böhmen anzunemen / zu publiciren vnd zu krönen. Solches ist nun also auch beschehen / daß nemlich die samptlich Stände mit einhelligë Consens Ertzhertzog Ferdinandum zum König angenommen vnd publicirt / auch solches alsbald Jhr Keys. vnd hernach Kön. Maj. mit sonderer Gratulation zu wissen gemacht / vnd folgends bey Ablesung deß Landtagsschluß sich alle / vnnd jeder insonderheit wie auff sie mit Namen geruffen worden / zu solcher Annemung mit lauterer Stim̅ bekandt: Vnd ebenmässig Bekandtnuß ist auch bey dem Actu der Krönung widerholt vnd vernewert worden / als die Ständt in der Schloßkirchen durch den Obristë Burggraffen befragt / ob sie J. F. Durchl. Ertzhertzog Ferdinandum für jhren König erkennen / vnd demselben getrew / gehorsam vnd vnderthänig seyn wollen / auch jn zu krönen begeren / vnd sie zu diesem allem ja gesagt / vnd jhren Willen darzu gegeben / auch das Jurament mit Legung zween Finger auff die Kron / mit grossen Frewden vnd Hinzutretten vollzogen. So ist fürs ander das jenige / was sie wegen getroffener Abhandlung mit ein theils incorporirtë Ländern / das ist mit den Schlesiern / melden vnd anziehë / zu diesem jrem Intent / gar nit fürträglich. Dann ob wol in demselbigen streitigen Punct / da die Schlesier ein Recht zur Wahl eines Königs in Böheim praetendiren / zwischen beyden Theilen in gemeinem Landtag dahin geschlossen worden / daß vor gewissen hierzu benanten Personë / die Schlesier jhr angegebenes Recht fürweisen sollen: Vnd da nun gleich solches in votis erinnert worden / so haben sie doch hergegen widerumb wol zu bescheyden / daß sie / wie auß der Keyserlichen Proposition / also auch mündlichen Information / gnugsam vernommen / wie nemlichen Ertzhertzog Ferdinandus nicht zu einer freyen Wahl (zu welcher es laut mehrberührten güldenen Bull noch nit kommen) sondern zur Annem-vnd Publicirung fürgeschlagen worden sey. Zu dem ist diesen Punct zu anden viel mehr die Schlesier angangen / welche aber ohn alles difficultiren / gar nit in Ansehung / was von den Böhmen geschehen / sondern für sich selbst König Ferdinandum / zu einem König in Böhmen vnd Obristen Hertzog in Schlesien angenommen / publicirt vnd demselben gehuldigt. Was sie noch weiter mit anhängen / sie weren von den Catholischen / deren theils im Land nicht begütert / vnnd nichts zu verliehren gehabt / vberstimmet worden / hat gleichfalls keinen Grundt / dann sie selbst jhre Stimmen so wol als die Catholischen / Jhr. Durchl. Ertzhertzog Ferdinando gegeben / vnnd ist da gar kein Zwyspalt gewesen: Wie man dann auch nicht weiß / wer dieselben so gar vnbegüterte Catholischen mögen gewesen seyn / sondern sie müssen selbst bekennen / daß beyderseits bey etlichen ein höhers / vnnd bey andern ein geringers Vermögen zu finden ist. Zum Beschluß dieses Artickels / ziehen sie mit hoher Beschwer an / es sey nunmehr offenbar / wie das gantze Werck der Annem-vnd Krönung von den schädlichen Räthen / zu gäntzlicher Abolirung der freyen Wahl / vnnd Cassirung aller Landsprivilegien vnd Libertäten / ja dem gantzen hochlöblichem Churfürstlichen Collegio, zu mercklichem Nachtheil angesehen / so von vorigen Königen niemals tentirt worden / in dem nemlich solche pacta mit dem Hauß Spania auffgerichtet / dadurch Böheim mit den incorporirten Ländern / als ein feudum vnd Churfürstenthumb gantz erblich gemacht wirdt / sey auch zu Erstreckung solcher Erblichkeit König Ferdinandus von Keyser Matthia zum Sohn angenommen worden. Wann vnd auff welchen Fall die freye Wahl der Ständ statt vnd platz habe / ist allbereit hieoben außgeführt / bey welcher die Ständ billich gelassen werden. Dahero dann gar nicht zu Abolirung [205] derselben noch Cassirung der Privilegien / sondern solchen allen gemeß Ertzhertzog Ferdinandus / als Königlicher Enckel / zum König proponirt vnd angenommen wordë: Ist auch dardurch weder dem Churfürstlichen Collegio / noch den Ständen was nachtheiliges geschehen. Deßgleichen gehen sie die Pacta mit Spanien / gar nicht an / sintemahl man dardurch die güldene Bull / vnd andere Lands Privilegia vmbzustossen / oder den Ständen jhre Wahl Gerechtigkeit / so weit sie derselben befugt / gar nit zubenehmen gemeynt ist. Vber diß alles / so bezeugen drey vnterschiedliche / zwey von den angemasten Directoribus, vnd eins vnter dem Namen der Stände / vom 22. vnd 30. Aug. vnd 14. Septemb. deß verflossenen 1618. Jahrs / an J. Kö. M. abgangene / vnd noch in originali vorhandene Schreiben / daß sie länger als ein Jahr nach der Crönung / vnnd schon bey wehrendem Böhmischen Tumult / J. Kön. Mayest. vmb gnädigste Intercession / Hülff vnnd Beförderung bey J. Kay. May. in grosser Demuth ersucht / einen König zu Hungarn vnd Böheim intitulirt / vnd also vor jhren König vnnd Herrn erkennt / auch sich vnterthänigst vnnd gehorsambst vnderschrieben. Die ander Vrsach so sie wider J. Kön. May vnd zu dero Außschliessung auff die Bahn bringen / ist diese / daß J. May. zuwider dem Landtagsschluß Anno 1617. vnnd jhrem gegebenen Reverß / noch bey Lebzeiten Kaysers Matthiae sich deß Regiments in Böheimb angemast sollen haben. Hieran beschicht aber J. Kön. May. groß vnrecht / dann ja männiglich wissend / daß Kayser Matthias biß auff dero tödtliches Ableiben / ein regierender König zu Böheimb verblieben / vnd allein deß Regiments sich gebraucht. So haben J. Kön. May. gar nichts gethan / warüber sie nit schrifftoder mündtlichen Befelch von J. Kay. May. gehabt / vnd wird sich nimmermehr befinden / daß sie in einige Justitz oder dergleichen zum Regiment gehörige Sachen sich eingemengt. Daß aber zu einem Schein erstlich angezogen wird / J. Kö. M. hetten den Cardinal Cleseln / als J. Kay. M. gewesenen geheimen Raths Directorn / abgeschafft: So wolle doch ein jeder Verständiger bedencken / was diß für ein vngereimbtes Exempel sey / sintemal bemelter Cardinal Clesel kein geborner noch angenommener Böheimb / auch auff die Böhmischen Regimentsachen nie bestelt gewesen / vnnd dahero also die Am???virung seiner Person die Ständ in Böhmen im wenigsten nicht berührt noch angehet / zu geschweigen / daß sie selbst vor diesem jhn von Hoff hinweg gewünschet / vnd schlechte Affection zu jhm getragen. Weiter daß J. Kön. M. jeden Rathschlägen beygewohnet / auch sonstë vnderschiedliche Anordnungen gethan / hat es damit / wie vorgedacht / kein andere Meynu̅g / als daß solches alles auff J. Ka. M. außtrücklichen Befelch beschehen: Wie dann J. Kö. M. kein anders gebüren wollen / als J. Ka. M. gnädigstem Willen in den jenigen Sachen / so J. Kay. M. dero anbefohlen vnd auffgetragen / sich zu bequemen. Daß Sie aber J. Kay. May. Resolutiones, wann es dieselbe gut bedunckt / nicht mit J. Kays. Ma. Vorwissen sollen geender haben / ist ein pur lauterer Vngrund vnd falsche Zücht / sintemahl J. Kön. M. in so hohem Respect die Kay. May. jederzeit gehalten / daß sie zu wider der selben was fürzunehmen nie begehrt / weniger sich vnderstanden. Was sie noch ferrner von J. Kön. May. wegen eingeführtem Kriegsvolcks / Beywohnung deß Mährischen Landtags vnd dergleichen erzehlen / ist gleichfals vorangedeuter massen beschaffë / daß in diesem allem J. Kay. M. gnädigster Befelch gewesen / jedoch ohn einig habende Gewißheit / vnd zwar mit Vngrund setzen sie für richtig vnd gewiß / als ob J. Kön. M. durch den Secretary Michna an die Pilßner / alle Anordnung sollen geführt haben. Der Kayser-vnnd Königlichen Confirmationen / daß sie hernach so schimpff-vnd verkleinerlich gedencken / dieselbe für schlechte / vnnd mit denen man nit versichert seyn kan / außgeben: Erweisen sie dardurch / wie verächtlich sie das Haupt der Christenheit vnnd jhre höchste Obrigkeit halten. Rühren auch jhre Beschwerspuncten in Religionsachen / als zu einem Deckmantel jres vnverantwortlichen fürnehmens / da es doch hierinnen vmb das Religionwerck gar nicht zuthun ist: Ja wider sie hat man sich viel mehr der Religion halben / vnnd mit was für Attentaten sie verfahren / zum höchsten zu beschweren / weil wol wissend / daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Kays. May. sc. Kriegsvolck mit Gewalt eingenommen vnd gezwungen werden müssen / in Religionssachen nichts geendert: Hergegen aber offenbahr / was beydes in Böhmen vnd Mähren an den Catholischen vnd Geistlichen / vnd derselben Stifftungen vnd Güter verübt / vnd oben im Eingang etlicher massen angedeutet worden ist: Welches dann die Stände deß Hertzogthumbs vnder der Ens so weit in acht genommen / daß dieselben jhre in Böheim / zu Schliessung der Bündnuß / gehabte Gesande / nach Vernehmung der geschlossenen Articul / bescheidenlich wider zurück fordern lassen. Was die Continuirung der vorigë Statthalter / mit welcher sie gleichfals jhren Vngehorsamb beschönen wollen / betrifft / haben sie sich selbs zucrin̅ern / daß solches nur pro visorio modo, biß auff J. Kö. M. weitere Anordnu̅g / gleich als bald nach J. Ka. M. Ableibë beschehë: Derentwillë sie aber gar nit Vrsach gehabt / dergleichë hochschädlichë vorhin angerichtë Vnrath noch weiter fortzustellen. Erscheinet also auß diesem / was bißher kurtzlich angedeutet worden / daß auch jhr darauff folgender Schluß vnd Illation gantz nichtig vnd vnkräfftig: In dem sie J. Kön. M. Annem-vnd Crönung zu hindertreiben / dero Possession zuentziehen / vnd darauff à voto Electionis zu excludiren sich vermessener Weiß vnderstandë haben. Was endlich zu mehrer J. Kö. M. Verhassu̅g wegen deß Kriegsvolcks vnchristlichen Procedirës angehefftet ist / kompt solches dahero gantz vnglaublich für / weil hiebevorn solcher Sachë mehr [206] spargirt / den Leutë eingebildet / auch gar im Truck außgebreitet worden / die sie doch hernach vnwarhafftig befunden: Jedoch mag wol seyn / dz durch Vervrsachung beyderseiths Kriegsvolck viel vnschuldige Leuth / hierunder grosse Angst vn̅ Noth außstehen / auch etliche in eusserstes Verderbë gesetzet werden / vnd behertzigen solches zum öfftern J. Kö. M. mit höchstem Schmertzen. Darum̅ sie dann bald Anfangs / jrer Regierung / alle glimffliche Mittel für die Hand genom̅en / dë Stillstand der Waffen angeordnet / vn̅ den Böhmë solchen insinuiren / auch etliche gantz gnädige Schreiben an sie abgehen lassen: Letzlichen Personen zur vnderred vnd Tractation abzuordnen begehrt / vnd sonsten in mehr weg dero friedliebendes Gemüth juverstehen geben. Weil aber bey jhnen alles vmbsonst gewesen / gegë dem Stillstand die Waffen gebrauchet / das Auffbott mit Macht fortgestellet / auch Einfäll in Mähren vnnd Oesterreich geschehen / die gethane Schreiben vn̅ Ermahnungen gar nichts geachtet / vn̅ theils nit angenom̅en / praejudicirliche Verbündtnussen mit andern Ländern / ohn einigen Königl. Consenß / auß vnbefugter Anmassung auffgerichtet: J. Kö. M. vo̅ jnen fälschlich angegeben vnd verhässig gemacht. Vnd in Summa alle widerwertige vnd feindliche Attentata fürgenommen worden: So muß ja männiglich bekennen / daß vor Gott vnd der gantzen Welt mit nichten J. Kön. M. sonder sie selbsten / an all diesem Vnheil / so man bißhero erfahren / schuldig seyn / in Betrachtung / daß auch J. Kön. M. bey dero Kriegsvolck alles brennen vnd verheeren mit Ernst verbotten / da hergegen anderseits mit Sperrung vnnd Benehmung der Victualien vnd in andere Weg hierzu nicht Vrsach gegeben wird. Dieses bißher angezogene Schreiben wirdt nun mit einer sehr weit aussehenden auch vnbegründen Protestation vnd Eventual Provocation beschlossen. Ebenmässigen Vngrundt ist auch der angegebenen Abgesandten vnder dato 18. 28. Augu. vberreichte Schrifft / darinnë sie sich einer vermeinten Protestation vnd Provocation abermals vnderfangen. Dann gleich wie die darinnen angezogene vacantia Regni, vnd interventus inhabilitatis vor diesem / was droben deducirt / gäntzlich zu Boden gefället / vnd die Churgerechtigkeit jure proprietario gar nit den gesamptë Standen der Cron Böhmen / viel weniger nur einem Theil derselben / die jnen solches zumässen / sondern dem Röm. Kayser / vnd dem H. Römischen Reich zuständig ist / hierüber von der negst verstorbenen Röm. Kay. May. J. Kön. May. belehnet worden seyn. Also ist auch diese aller massen / wie die in vorigem Schreiben mit angeheffte vermeynte Protestation vnd Provocation gantz vnbillich / weil hierdurch J. Kön. May. als König in Böhmen vnd Mit Churfürst / jhres habenden vnd wolhergebrachten Rechtens von jhnen entsetzet werden will / das Churfürstl. Collegium mercklich despectirt / auch J. Kön. M. als Röm. König / so durch einhellichen Consenß der Churfürsten hierzu erwöhlet worden / verächtlich angegriffen wird. Darauff nun das hochlö???e Churfürstliche Collegium Jh. Kön. Mayest. als Königs in Böheimb vnnd Mitt Churfürsten / Jhr selbs eygene / als der Seulen deß H. Röm. Reichs / vnd dann deß damals erwöhlten Röhmischen Königs / vnd nunmehr Römischen Kaysers Reputation / Hochheit vnnd Authorität / wie auch die Gülden Bull / deß Römischen Reichs Fundamentalsatzung vnd Abschied zuerhalten vnd in acht zu nehmen wissen wird. Ehe wir erzehlen was hierzwischen die Böhmische Stande bey jrer zu Prag angestellten Zusammenkünfft gehandelt / wollen wir zuvor die Capitulation / die Jhre May. König Ferdinand / als er zum Römischen König / zu einem Kayser zuerheben erwöhlt / vor der Crönung den 18. Aug. beschworen / dieses Orths einrücken / welches also gelautet; (Kays. Ferdinandi Capitulation.) Wir Ferdinand / sc. beken̅en offentlich mit diesem Brieff vnnd thun Kundt allermänniglich: Als auß Schickung deß Allmächtigen / kurtz verschiener Tag durch die ordentliche Wahl der Ehrwürdigen vnnd Hochgebohrnen Johann Schweickhardten zu Mayntz / Lotharien zu Trier / Ferdinanden zu Cölln Ertzbischoffen / So dann an statt vnd von wegen Friederichen Pfaltzgraffen bey Rhein / sc. Johann Georgens Hertzogen zu Sachsen / sc. Johann Sigmunds Marggraffen zu Brandenburg / sc. Aller deß Heyl. Reichs durch Germanien / Gallien vnd deß Königreichs Arelat vnd Italien Ertzcantzler vnnd respectivè Ertztruchsessen / Ertzmarschallen vnd Ertzcämmerern / Vnser lieben Neven / Oheimen vn̅ Churfürsten / durch J. L. L. L. gevollmächtigte Bottschafften / Johan Allbrechten Graffen zu Solms / vnd Herrn zu Müntzenberg / Wolffen Graffen zu Manßfeld / sc. vnd Adam Gansen Edlen Herren zu Putlitz / sc. zu der Ehre vnd Würde deß Röm. Königlichen Nahmens vnnd Gewalts erhoben / erhöhet vnd gesetzt seyn / deß Wir Vns auch Gott zu Lob / dem H. Reich zu Ehren / vnd vmb der Christenheit vnnd Teutscher Nation / auch gemeines Nutzens willen / beladen. Daß Wir vns demnach auß freyem gnädigë Willen / mit denselben vnsern lieben Neven / Oheimen vnd Churfürst. dieser nachfolgender Articul Geding vn̅ Pacts weise vereiniget / vertragen / die angenommen / bewilli??? vnd zugesagt haben / alles wissentlich vn̅ in Krafft dieses Brieffs Art. sive Capit. I. Zum ersten daß wir in Zeit solcher vnser Königl. Würden / Ampts vnd Regierung / die Christenheit vnnd den Stuhl zu Rom / auch Bäpstl. Heiligkeit vnd die Christliche Kirch / als deren Advocat / in gutem trewlichem Schutz vnd Schirm halten / dar zu insonderheit im H. Reich / Frieden / Recht vnd Einigkeit pflantzen / auffrichten vnd verfügen sollen vnd wollen / daß die jhren gebürlichë Gang gewinnë vn̅ haben / auch behaltë / vn̅ desselbë Ordnungen auch Freyheiten vnd alten löblichen Herkom̅en nachgerichtet werden sollen. Gleichwol so viel diesen / auch den nach folgen [207] den 15. Articul gegenwärtiger Obligation versiculo; Das sollen vnd wollen Wir mit Jhrer der Churfürsten / sc. belangt / haben vorgemelte vnsere Oheim die Weltliche Churfürsten sich gegen vns außtrücklich erkläret / was daselbsten von dem Stuhl zu Rom / auch der Bäpstlichen Heyligkeit vor Meldung geschicht / daß J. L. darein nit bewilligen / noch vns damit verbunden haben wollen. II. Wir sollen vnd wollen auch sonderlich die vorgemelte güldene Bull / den Frieden in Religion vnd Prophan Sachen auch den Landfriedë sampt der Handthabung desselben so auff jüngst zu Augspurg im 55. Jahr gehaltenem Reichstag auffgerichtet angenom̅en / vnd verabschiedet / verbessert / auch in denen darauff gefolgten Reichsabschieden widerholt vnd confirmirt worden / stet vnd fest halten / Handhaben / vn̅ darwider niema̅d beschweren / oder durch andere beschweren lassen. Vnd die andere deß H. Reichs Ordnungen vnd Gesetz / so viel dë obgemeltë angenom̅enen Reichs Abschied im 55. Jahr zu Augspurg auffgericht / nit zuwider / confirmiren / ernewern / vn̅ wo Noth / dieselbigen mit Rath Vnser vn̅ deß H. Reichs Churfürsten vnd anderer Ständ bessern / wie das zu jederzeit deß Reichs Gelegenheit erfordern wird. III. Vnd in alle weg sollen vnd wollen Wir die Teutsche Nation / das H. Römisch Reich / vnd die Churfürsten als die fördersten Glieder desselben / auch andere Fürsten / Graffen / Herrn vnnd Ständ / bey jhren Hochheiten / Würden / Recht vnd Gerechtigkeiten / Macht vnd Gewalt / jeden nach seinem Stand vn̅ Wesen bleiben lassen / ohn vnser vnd männiglichs Eintrag vn̅ Hinderung: Vnd jnen darzu jre regalia, vnd Obrigkeit / Freyheiten / Privilegia, Pfandschafften vnd Gerechtigkeiten / auch Gebräuch vnd gute Gewonheiten / so sie bißhero gehabt / haben / oder in Vbung gewesen seyn / zu Wasser vnd zu Land in guter beständiger Form / ohn alle Weigerung confirmiren vnd bestätigen: Sie auch darbey / als erwöhlter Rö. König / handhaben / schützen vnd schirmen / doch männiglich an seinem Rechten vnschädlich. IV. Wir lassen auch zu / daß die gedachte sechs Churfürsten je zu Zeiten / nach vermög der güldenen Bull / vnd Gelegenheit deß H. Reichs zu jrer Notthurfft / auch so sie beschwerliches Obligen haben / zusammen kommen mögen / dasselb zubedencken vnd zuberahtschlagen. Das wir auch nit verhindern / noch jrren / vnd derhalben kein Vngnad oder Widerwillen gegen jhnen / samptlich noch sonderlich schöpffen vnd empfahen / sondern vns in denen vnd andern der güldenen Bull gemäß / gnädiglich vnd vnverweißlich halten sollen vnnd wollen. Gestalt wir dann auch der Churfürsten gemeine vnd sonderbare Rheinische Verein / als welche ohne das mit Genehmhaltung der vorigen Kayser rühmlichen auffgerichtet / so wol in diesen als allen darin begriffenen Puncten / auch vnsers theils approbiren vnd confirmiren thun. V. Wir sollen vnd wollen auch alle vnzimbliche / hässige Bündnussen / Verstrickung vnd Zusammenthuung der Vnderthanen / deß Adels vn̅ gemeinen Volcks / auch die Empörung vn̅ Auffruhr / vnd vnbilliche Gewalt gegen den Churfürsten / Fürsten vnd andern vorgenommen / vnd die hinfüro geschehen möchten / auffhebe̅ / abschaffen / vnd mit Jhr der Churfürsten / Fürsten / vnd anderer Stände Rath vnd Hülff daran seyn / daß solches wie sichs gebührt vnnd billich ist / in künfftige Zeit verbotten vnd fürkommen werde. VI. Wir sollen vnd wollen darzu für vns selbs / als erwöhlter Römischer König in deß Reichs Händeln / auch kein Bündtnuß oder Einigung mit frembden Nationen / noch sonst im Reich machen / wir haben dann zuvor die Sechs Churfürsten deßhalben an gelegene Wahlstadt zu zimblicher Zeit erfordert / vnd jhren Willen samptlich / oder deß mehrentheils auß jhnen in solchem er langet. VII. Was auch die Zeit hero einem jeden Churfürsten / Fürsten / Herrn vnnd andern / oder dero Vor-Eltern vnd Vorfahren / geistliches oder weltliches Standes / der gestalt ohne Recht gewaltiglich genommen oder abgetrungen / sollen vnd wollen Wir der Billichkeit nach / wie sich in Recht gebühret / wider zu dem Seinen verhelffen / bey solchem auch so viel er recht hat / handhaben / schützen vnd schirmen / ohne alle Verhinderung / Auff halt / oder Saumnuß. VIII. Zu dem vnd insonderheit sollen vnnd wollen Wir dem Heiligen Römischen Reich vnd desselben Zugehörungen nicht allein ohn Wissen / Willen vnnd Zulassen gemelter Churfürsten samptlich nichts hingeben / verschreiben / verpfänden / versetzen / noch in andere Weg vereussern oder beschweren / sondern auch Vns auffs höchst bearbeyten vnd allen möglichsten Fleiß vnd Ernst fürwenden / das jenig / so darvon kommen / als verfallen Fürstenthumb / Herrschafften vnnd andere / auch confiscirt vnnd ohn confiscirte merckliche Güter / die zum theil in anderer frembder Nationen Händt vngebürlicher Weiß gewachsen / zum fürderlichsten wider darzu bringen / zu zu eygnen / auch darbey bleiben zu lassen: Fürnemblich auch / dieweil vns vorkompt / daß etliche ansehenliche / dem Reich angehörige Herrschafften vnd Lehen / in Italia oder sonsten vereussert worden seyn sollen / eygentliche Nachforschung derentwegen anstellen / wie es mit solchen Alienationen bewandt / vnd die eingeholte Bericht zur Churfürst. Mayntzischen Cantzley jnner Jahrs frist / von dato an zurechnen / ohnfehlbarlich einschicken / Auch in diesem / wie auch obigem allem / mit Rath / Hilff vnd Beystandt der Sechs Churfürsten / vnd der andern Fürsten vnnd Stände jederzeit an die Hand nehmen / was durch Vns vnnd Sie für rathsam / nutzlich vnd gut angesehen vnnd verglichen seyn würdet: Doch männiglichen an seinen gegebenen Privilegien / Recht vnd Gerechtigkeiten ohn schädlich. Vn̅ ob Wir selbst / oder die Vnsern / ichtes / das dem Heiligen Römischen Reich zuständig / vnnd nit verliehen / noch mit einem rechtmässigen Titul bekommen were oder würde / inhetten / das sollen vnd wöllen Wir bey Vnsern schuldigen vnd gethanen Pflichten demselben Reich / ohne Verzug / [208] auff Jrder Churfürten Gesinnen / wider zuhanden wenden / zustellen vnd folgen lassen. IX. Wir sollen vn̅ wollen Vns darzu in Zeit bemelter Vnser Regierung friedlich vnd Nachbarlich gegen den Anstössern vnnd Christlichen Gewaltë halten / kein Gezänck / Vehd noch Krieg / jn- oder ausserhalb deß Reichs von desselben wegen anfahen oder vornehmen / noch einig frembd Kriegsvolck ins Reich führen / ohne Vorwissen / Rath vnd Bewilligung der Reichs Stände / zum wenigsten der Sechs Churfürsten: Da auch von einem oder mehr Ständen deß Reichs dergleichë vorgenommen / vnd ein frembdes Kriegsvolck in das Reich geführet würde / dasselbig mit Ernst abschaffen: Wo wir aber von deß Reichs wegen / oder das H. Röm. Reich angegriffen vnd bekrieget würde / als dann mögen wir vns dargegen aller Hülff gebrauchen. X. Deßgleichen Sie die Churfürsten / vn̅ andere desselben Reichs Stände / mit den Reichstägen / Cantzleygelt / Nachreysen / Auff lagen oder Stewer vnnottürfftiglich / vn̅ ohne redliche dapffer Vrsachen nicht beladen noch beschweren / auch in zugelassenen nottürfftigen Fällen / die Stewr / Aufflage vnd Reichstäge / ohne Wissen vnd Willen der Sechs Churfürsten / wie obgemeldt / darin erfordert / nicht ansetzen noch außschreiben: Vnd sonderlich keinen Reichstag / ausserhalb deß Reiches Teutscher Nation fürnehmë oder außschreiben: Auch die von dem Reich vnd desselben Ständen eingewilligte Stewer vnd Hülffen zu keinem andern Endt / als darzu Sie gewilliget werden / anwenden. XI. Wir sollen vnd wöllen auch Vnser Königlich vnd deß Reichs Aempter am Hoff vn̅ sonsten am Reich auch mit keiner andern Nation / dann gebornen Teutschen / die nit Nidernstands oder Wesens sondern namhafftige redliche Leut / von Fürsten / Graven / Herren / vom Adel / vnd sonsten dapffers gutes Herkommens / hohen Personen besetzen vnd versehen / die sonst niemands als Vns vnd dem H. Reich mit Pflichten vnd Diensten verwandt seynd / auch die obbenante Aempter bey jren Ehren / Würden / Gefällen / Rechten vnd Gerechtigkeiten bleiben / vnd denselbë nichts entziehen oder entwenden lassen / in einige Wege / sonder gefährde. XII. Darzu in Schrifften vnd Handlungen deß Reichs kein andere Zungen / noch Spraach gebrauchen lassen / dann die Teutsche oder Lateinische Zung: Es were dann an Orten / da gemeiniglich kein andere Sprach in Vbung were / vnd in Gebrauch stünde / alsdann mögen Wir vnnd die Vnsern Vns derselben daselbsten auch behelffen. XIII. Wir sollen vnd wöllen auch die Churfürsten / Fürsten / Praelaten / Graven / Herrn / vom Abel / auch andere Stände vnnd Vnderthanen deß Reichs / mit rechtlichen oder gütlichen Tagleystungen / ausserhalb Teutscher Nation / vnd vo̅ jhren ordentlichen Richtern nicht tringen / erfordern noch fürbescheiden / sondern Sie alle vnd jeden insonderheit im Reich / laut der Güldenen Bull / auch wie deß H. Reichs Ordnungen vnd Gesetz vermögen / bleiben lassen. XIV. Insonderheit auch / demnach die Churfürsten deß Reichs / als die vornembsten Glieder desselben / vor andern Ständë / nit allein in Krafft der Güldenen Bull / sondern auch durch andere hohe Privilegia, vor allen Frembden / zu forderst aber dem Rotweilischen Gericht / so wol vor sich / als Jhre Vnberthanen vnd Zugewandten gefreyet seynd / nichts desto weniger aber durch desselben Hoffgerichts Processen / je zuweilen deren Vnderthanen molestirt werden / in alle weg vorsehë / daß solches bey gedachtem Hoffgericht abgestelt / vnd da hinführo eines oder andern Churfürsten Vnderthanen oder Zugewandten mit dergleichen Processen fernere Molestation geschehe / daß Sie nicht allein die Proceß nit annehmen sollen / sondern auch die Churfürsten die jenige / so vber Verwarnung sich der Insinuation solcher Proceß nicht müssigen wolten / mit Straff ansehen mögen vnd sollen. XV. Vnnd als vber vnd wider Concordata Principum, auch auffgerichte Verträg / zwischen der Kirchen / Bäpstlicher Heiligkeit / oder dem Stul zu Rom vnd Teutschen Nation / mit vnformlichen Gratien, Rescripten, Annaten, der Stiff??? so täglich mit manigfaltigung vnd Erhöhung der Officien am Römischen Hoff / auch Reservation, Dispensation, oder in andere Weg / zu Abbruch der Stifft / Geistlichkeit vnd anders / wider gegebene Freyheit / darzu zu Nachtheil deß Iurispatronatus, vnd deß Lehenherrn / stätigs vnnd ohn vnterlässig offentlich gehandelt / derohalben auch ohnleidliche verbottene Gesellschafften vnd Contract oder Bündtnussen / als Wir berichtet / vorgenommen vnd auff gerichtet werden: Das sollen vnd wollen Wir mit Jhrer der Churfürsten / Fürsten vnd anderer Stände Rath bey vnserm H. Vatter / dem Bapst / vnd Stul zu Rom / Vnsers besten Vermögens abwenden vnd vorkommen / auch darob vnnd daran seyn / daß die bemelte Concordata Principum vnd auffgerichte Verträge / auch Privilegia vnd Freyheiten gehalten / gehandhabt / vnd denselben festiglich gelebt vn̅ nachkommen: Jedoch was Beschwerung darin befunden / vnd Mißbräuch entstanden / daß dieselbigen / vermög deßhalben gehabter Handlung zu Augspurg der mindern Zahl im drenfigsten Jahr gehaltenen Reichstags abgeschafft / vnd hinfürters dergleichen ohne Verwilligung der Churfürsten nit zugelassen werde. XVI. Wir sollen vnd wöllen auch die grosse Gesellschafften der Kauffgewerbs Leut / so bißher mit jhrem Geltregirt / jhres Willens gehandelt / vnd mit Thewrung viel Vngeschicklichkeiten dë Reich / dessen Innwohnern / vnd Vnderthanen / mercklichen Schaden / Nachtheil vnnd Beschwerung zugefügt / zufügen / vnd noch täglich thun gebären / mit Jhrer der Churfürsten vnnd anderer Stände Rath (nach dem wie dem zubegegnen / hievor auch bedacht vnd vorgenommen / aber nit vollstreckt worden) gar abthun. XVII. Wir sollë vn̅ wollen auch insonderheit / [209] dieweil die Teutsche Nation vnd das H. Römische Reich / zu Wasser vn̅ Land / zum höchsten vorhin damit beschweret / nun hinführo keinen Zoll von newem geben / noch einige alte erhöhen lassen / auch vor Vns selbsten keinen auffrichten oder erhöhen / ohne besondern Rath / Wissen / Willen vn̅ Zulassen der bemelten Sechs Churfürsten wie vor vnd offt gemelt. XVIII. Deßgleichen wöllen wir auch die jenige Ständt / denen von Vnsern Vorfahren / Röm. Kaysern / mit Verwilligung deß Reichs Churfürsten / mit dieser Maß vnd Vorbehaltu̅g / entweder newe Zöll gegeben / oder die alte erhöhet oder prorogirt worden / dz Sie jetztgedachte Churfürsten / Jhre Vnderthanen / Diener / Zugewanten vnd andere gefreyte Personen / auch derselben Haab vnnd Güter / mit solchen von newem gegebenen / erhöchten vnd prorogirten Zöllen nicht beschweren / sondern an allen vnd jeden Orten Jhrer Fürstenthumer vnd Landen / mit jhren Wahren vnnd Gütern Zollfrey durchpassiren / verfahren vnd treiben lassen / sich auch sonsten der Zöllerhöhung halben gewisser vorgeschriebener massen verhalten / vnd darüber vermittelst eines sondern verglichenen Revers gegë die Churfürsten kräfftiglich verbinden sollen / aber solche Reverß noch nicht von sich gegeben: Mit allem Ernst dahin erjnnern vnd vermahnen / sich hierinnen der Schuldigkeit zubequemen / vnd angeregten Reverß / ohn längern Verzug herausser zugebë / vnd den Churfürsten einzuhändigen. Denen aber so ins künfftig obgeschriebener massen newe Zöll / oder der alten Ersteygerung vnd Prorogation erhalten haben / wöllen wir vor Heraußgebung solcher Reverß Vnsere Kayserliche Concessiones keines wegs außfertigen / noch ertheilen lassen. XIX. Vnd dieweil männiglich bekandt / wie hoch fürnemblich der Rheinstrom / wegen vieler hohen vnd schweren / an vnderschiedlichen Orten deß vnter Rheins / bey den vorgewesenen Kriegsempörungen / angestelten Licenten beschwert / also daß die Rheinische Churfürsten / beneben Jhren Vnderthanë vnd Angewanden / daher in mercklichen Abgang Jrer Einkommen vnd Nahrung gerathen / darzu fast alle Commercia auff solchem Rheinstrom erliegen blieben. Vber das auch bey kurtzer Zeit vnderschiedliche Außläger vnd Kriegesschiff vnersucht vnd vngeschewet der Rheinischen Churfürsten / in Jhr hohes Regal auff dem Rheinstrom / auß den Niderlanden geführt worden / dardurch der Kauff-Handels-vnnd Schiffmann / mit noch weitern Exactionen vnd Abnehmen beschwert wird. Solche Außlager vnnd armirte Schiff auch bißher vber alles ersuchen / anlangen / erjnnern vnnd vermahnen der Churfürsten / bevorab der Rheinischen nicht wöllen abgeführt werden: Sollen vnd wollen Wir ehist möglich / auff Mittel vnnd Weg / so wol für Vns / als auch mit Rath der Sechs Churfürsten trachten / wie man solcher Außlager von deß Reichs Boden ledig / vnd deren künfftig gesichert / so wol auch die Licenten abgeschafft werden mögen. XX. Vnnd da jemandt bey vns vmb newe Zollbegnadigung vnd Erhöhung der alten vnd vorerlangten Zöllen suppliciren vnnd anlangen würde: So sollen vnd wollen Wir jhme einige Vertröstung / Promotorial vnnd vorbittliche Schreiben an die Churfüsten nicht geben oder außgehen lassen. XXI. Auff den Fall auch einer oder mehr / was Standts oder Wesens der oder die weren / einigen newen Zoll / in Jhren Fürstenthumen / Landtschafften vnd Gebieten / für sich selbst / ausserhalb Vnser Begnadigung / vnnd der Sechs Churfürsten Bewilligung angestellet vnnd auffgesetzt hetten / oder künfftiglich also anstellen vnnd auffsetzen würden / den oder dieselben / so bald Wir dessen für Vns selbst in Erfahrung kommen / oder von andern Anzeig darvon empfangen / sollen vnd wollen Wir durch Mandata sine clausula, vnd in alle andere mögliche Weg darvon abhalten / vnd gantz vnd zumahl nicht gestatten / daß jemand de facto vnd eygenes Fürnehmens newe Zöll anstellen / vor sich dieselbe erhöhen / oder sich deren gebrauchen vnd einnehmen möge. XXII. Vnnd were es Sach / daß in solchen Fällen newer Zöll oder Auffsätz halben / dadurch der Churfürsten Zöll geringert vnnd geschmälert werden möchten / die Churfürsten zu rechtlichen Ansprüchen active oder passive geriethen: Demnach dann solche Zolls Regal vnd Privilegia allein von Röm. Kaysern vnnd Königen / mit Bewilligung der Sechs Churfürsten im Reich ertheilt vnd gegeben werden / vnnd also der darüber einfallender Streitentscheidung vor niemandts anders als Vns gehörig / Sollen solche rechtliche Ansprachen vor vns außgeführt vnnd erledigt werden / vnd kein Churfürst schuldig seyn / sich derentwegen / weder an Vnserm vnnd deß Reichs Cammergericht oder andern Gerichten / mit ordinariis actionisbus anstrengen zulassen. Gestalt Wir dann hierüber / bey gedachtem Cammergericht gebürende Erinnerung vnd Verfügung zu thun / nicht vnderlassen wöllen. XXIII. Vnnd nach dem etliche Zeit her die Churfürsten am Rhein / mit vielen vnd grossen Zoll freyungen / vber jhre Freyheit vnnd Herkommen offtermals durch Fürderungs Brieff vnd in andere Weg ersucht vnnd beschwert worden / das sollen vnd wollen Wir / als vnerträglich abstellen / fürkommen / vnd zumal nicht verhengen noch zulassen / fürters mehr zu vben / noch zugeschehen. XXIV. Vnd insonderheit so sollen vnd wollen Wir / ob einiger Churfürst / Fürst / oder andere seiner Regalien / Freyheiten / Privilegien / Rechten vnd Gerechtigkeiten halben / daß die jhme geschwecht / geschmälert / genommen / entzogen / bekümmert oder betrübt worden / mit seinem Gegentheil vnnd Widerwertigen zu gebürlichem Rechten kommen / oder jhne fürzufordern sich vnderstehen wolte / oder auch anhängig gemacht hette / dasselb / vnnd auch alle andere ordentlich schwebende Rechtfertigungen nicht verhindern / noch verbiethen / sondern den freyen stracken Lauff lassen. XXV. Wir sollen vnd wollen auch die Churf. [210] Fürsten / Praelaten / Graven / Herren vnd andere Stände deß Reichs / selbst nit vergewaltigen / solches auch nicht schaffen / noch andern zuthun verhängen / sondern wo wir / oder jemand anders / zu jhnen allen / oder einem insonderheit zu sprechen hetten / oder einige Forderung fürnehmen / dieselbe sampt vnd sonders / Auffruhr / Zwytracht vnd andern Vnrath im H. Reich zuverhüten / auch Fried vnd Einigkeit zuerhalten / zur Verhör vnd gebürlichen Rechten stellen vnd kommen lassen / vnnd mit nichten gestatten / in denen oder andern Sachen / in was Schein oder vnter was Namen es geschehen möchte / darin̅en sie ordentlich Recht leyden mögen / vnnd dessen erbietig seynd / mit Raub / Nahme / Brand / Vehden / Krieg oder anderer gestalt zubeschädigen / anzugreiffen oder zu vberfallen. XXVI. Wir sollen vnd wöllen auch fürkommen / vnd keines wegs gestatten / daß nun hinfüro jemands / hohes oder nidern Stands / Churfürst / Fürst / oder andere / ohne Vrsach / auch vnerhört in die Acht vnd Aberacht gethan / bracht / oder erklärt werde / sondern in solchem ordentlicher Proceß / vnd deß H. Röm. Reichs vorauffgesetzte Satzu̅g / nach Außweisung deß H. Reichs / in bemeltem 55. Jahr reformirter Cam̅ergerichts Ordnung / vnd darauff erfolgter Reichs Abschied / in dem gehalten vnd vollnzogen werden / doch dem Beschädigten sein Gegenwehr / vermög deß Landsfriedens / vnabbrüchig. XXVII. Vnd nach dem das Rö. Reich fast vn̅ höchlich in abnehmen vnd ringerung kommë / so sollen vnd wollen wir neben andern die Reichstewr der Stätte vnnd anderer Gefälle / so in sonderer Personen Hände gewachsen vnd verschrieben / wider zum Reich ziehë / auch eine gewisse Designation / in wessen Handen dieselbige jetziger Zeit seynd / inner 6. Monaten den nechsten zur Mayntzischen Churf. Cantzley einschicken / vnnd nit gestatten / daß solches dem Reich vnnd gemeinem Nutzen wider alle Recht vnd Billichkeit entzogen werde: Es were dann / daß solches mit rechtmässiger Bewilligung der Sechs Churfürsten beschehen were. XXVIII. Wann auch Lehen dem Reich vnd Vns bey Zeit Vnserer Regierung eröffnet vnd ledig heimfallen weren / so etwas merckliches ertragen / als Fürstenthumb / Graffschafften / Herrschafften / Stätte vnd dergleichen / die sollen vnnd wollen wir ferrner niemands leyhen / auch niema̅den einige Expectantz oder Anwartung darauff geben / sonder zu Vnterhaltung deß Reichs / Vnser vnd Vnserer Nachkommen / der König vnnd Kayser behalten / ein ziehen vnd incorporiren / biß so lang dasselbig Reich wider zu wesen vnnd auffnehmen kompt / doch vns von wegen vnser Erblande / vnd sonsten männiglichen an seinen Rechten vnd Freyheiten ohnschädlich XXIX. In alle wege aber wollen wir Vns zü besten angelegen seyn lassen / alle dem Röm. Reich angehörige Lehen / in-vnd ausserhalb desselben gelegen / vffrichtig zuhalten / vnd derentwegen zuverfügen / daß Sie zu begebenen Fällë gebürlich empfangen vnd renovirt werden / vn̅ nit vnempfangen bleiben. Da auch Wir / nach erhebung zum Rö. König / derë eins oder mehr Vns angehend / befinden / sollen vn̅ wollen Wir das / oder dieselbige / onweigerlich empfangen lassen / oder wan̅ das nit bequemlich geschehen könte / deßwegë den Herren Churfürsten / zu Sicherung deß Reichs / gebührenden Reverß oder Recognition zustellen. XXX. Auff den Fall aber zukünfftiger Zeit Fürstenthumb / Graffschafften / Herrschafften / Pfandschafften / vn̅ andere Güter / dem H. Reich mit Dienstbarkeiten / Reichsanlagë vn̅ Stewern vnd sonst verpflichtet / dessen Jurisdiction vnterwürffig vnd zugethan / nach absterben dero Inhaber / Vns durch Erbschafft heimfallen oder auffwachsen / vnd wir die in vnsern Handen behalten / oder andern zukom̅en lassen würden / oder da wir dergleichen albereit in Handen hetten / davon sollen dem H. Reich / seine Recht / Gerechtigkeiten / Anlagë / Stewer / vn̅ andere schuldige Pflicht / wie darauff herbracht / hindan gesetzt aller praetendirtë Execution / geleyst / abgericht vnd erstattet werden. XXXI. Wo wir auch mit Rath vnd Hilff der Churf. vnd anderer Ständ deß Reichs ichtes gewinnen / vberkommen / oder zu handen bringen / dz alles sollen vnd wollen Wir dem Reich zuwendë vnd zueygnen. Wo Wir aber in solchem ohne der Churfürsten / Fürsten vnd anderer Ständt Wissen vnd Willen ichtwas fürnehmen / darinnë sollen Sie Vns zuhelffen vnverbunden seyn / vnnd Wir nichts destoweniger das jenige / so wir in solchem erobert oder gewonnen hetten / oder würden / vnd dem Reich zustünde / dem Reich wider zustellen vnd eygnen. XXXII. Vnd nach dem im Reich bißhero viel Beschwerung vnd Mängel der Müntz halben gewesen / vnd noch seynd / wöllen wir denselbigen zu̅ fürderlichsten / mit Rath der Churfürsten / Fürstë vnd Ständ deß Reichs zuvor kommen / vnd in beständige Ordnung vnd Wesen zustellen / müglichen Fleiß fürwenden / auch zu dem Ende die jenige Mittel / so An. 1603. vn̅ auff vorigen Reichstägen / durch Churfürsten / Fürsten / vnnd andere Reichs Stände in gemein bedacht / in gute Obacht nehmen / vnd was ferrner zuträglichs / zu Abwendung solcher lang gewehrtë Vnruhigkeit / bedacht werden möchte / zumal nichts vnterlassen. XXXIII. Wir sollen vnd wollen auch hinfüro / ohne Worwissen der Sechs Churfürsten / niemand wes Standes oder Wesens der seye / mit Müntzfreyheiten begaben oder begnadigen / auch wo wir beständig befinden / daß die jenige Ständ / denen solches Regal vnd Privilegium verliehen / dasselbig dem Müntz Edict zu gegen mißbraucht / jhnen dasselbig / vermög der Disposition / in den hierüber verfasten Constitutionbus nicht allein suspendiren / sondern die jenige / welche dasselbig Regal nit mit der Churfürsten Bewilligung erhalten / dessen gantz priviren / vnd ohne Vorwissen der Churfürsten darzu nit restituiren / vornemlich aber bey denen Stätten / so dem Reich immediate nit / sondern den Reichsständen vnterworffen / revociren / cassiren / vnd hinführo ferrner nicht er [211] theylen / auch sonsten den geringern Ständen mit dergleichen oder andern hohen Privilegien / ohne Miteinwilligung der Churfürsten / viel weniger zu derselben Privilegien Verhinderung oder Abbruch nit willfahren. XXXIV. Vnd insonderheit sollen vnd wollen Wir Vns auch keiner Succession oder Erbschafft deß offtgenanten Rö. Reichs anmassen / vnterwinden / noch in solcher Gestalt vnterziehen / oder darnach trachten / auff Vns selbst / Vnser Erben vnd Nachkommen / oder jemand anders vnterstehen zu wendë / sondern Wir / dergleichen Vnsere Kinder / Erben vnd Nachkommen / wöllen die gemelte Churfürsten / Jhre Nachkommen vnnd Erben / zu jeglicher Zeit / bey jhrer freyen Wahl eines Rö. Königs / dieselbige / so offt sie es einë Kayser zu behuff / oder sonsten dem H. Reich nothwendig vnd nutzlich befinden / auch bey Lebzeiten eines Rö. Kaysers mit / oder (wann derselbig auff angelegte Bitt der Churfürsten / ohne genugsamb erheblich Vrsachë verweygert werden solte) ohn eines regierendë Kaysers Consens vorzunehmen. XXXV. Auch die Vicarien / wie von alters hero auff sie kommen / die Güldene Bull / Päbstliche Recht vnd andere Gesetz oder Freyheiten vermögen / so es zufällen kom̅et / vnd die Notturfft vn̅ Gelegenheit erfordern würde / bey jrem gesonderten Rath / in Sachen das H. Reich belangend / gerühiglichen bleiben / vnd gantz vnbedrangt lassen / auch nit nachgeben / daß die Vicariaten vnd deren Iura, sampt was denselben anhängig / von jemandt disputirt oder bestritten werden. Wo aber darwider von jemands etwas gesucht / gethan / oder die Churfürsten in dem gedrungen würden (das doch keines wegs seyn sol) das alles sol nichtig seyn vnd darfür gehalten werden. XXXVI. So sollen vnd wollen wir auch alles das / so durch die zwen / deß H. Reichs Churfürsten vnd Vicarien in mitlerweil / so das vacirt / laut der Güldenen Bull / nach vermög der Reichs-Ordnung / gehandlet vn̅ verliehë / genehm haben / auch confirmiren vn̅ ratificiren / in der aller beständigsten Form / wie sich dasselbig wol geziemet vnd gebühret. XXXVII. Wir sollen vnd wollen auch die Rö. Königliche Cron / wie Vns als erwehltem Röm. König wol geziemet / empfahë / wenigers auch nit Vns zu empfahung der Kayserlichen Cron befördern / vnd bey allem demselben das / so sich derhalb gebühret / thun / auch Vnser Königliche Residentz / Anwesen vnd Hoffhaltung / in dem H. Rö. Reich Teutscher Nation / allen Gliedern / Ständen vnd Vnderthanen desselben zu Ehren / Nutzen vn̅ Gutem / deß mehren theils / so viel möglich / haben vnd halten: Alle vnd jede Churfürsten / jhr Ampt zuversehen / zu obgemelter Crönung erfordern / Vns auch in dem allem dermassen erzeigen vn̅ beweisen / daß vnserthalben / in aller möglichkeit kein Mangel verspürt oder vermerckt werdë soll. XXXVIII. Wir wollen auch in di###er Vnserer Zusag / der Güldenen Bulla / deß Reichs Ordnung / dë obangeregtem Frieden / in Religion vnd Prophan Sachen / auch dem Landfrieden / sampt Handhabung desselben vn̅ andern Gesetzë / so jetzo gemacht / oder künfftig durch Vns / mit Jhrer der Churfürsten / Fürsten / auch anderer Stände deß Reichs Rath / mögen auffgericht werdë / zuwider / kein Rescript oder Mandat / oder ichts anders beschwerliches außgehen lassen / oder zugeschehen gestattë / in einige Weiß oder Weg: Dergleichë auch für Vns selbst / wider solche Gülden Bull / vn̅ deß Reichs Freyheit / den Frieden in Religion-vnnd Prophan Sachen vnd Landfrieden / sampt Handhabung desselbigë von einer hohë Obrigkeit nichts erlangen / noch auch / ob vns etwas dergleichë auß eygener Bewegnuß gegeben were / oder würde / nit gebrauchen / in keine Weiß / sonder alle Geferde. Ob aber diesem oder andern vorgemelten Articuln vnd Puncten einigs zuwider erlangt oder außgehen würde / das alles solle Krafftloß / todt vn̅ abseyn: Inmassen wir es auch jetzo alsdann / vnd dann als jetzo / hiemit cassiren / tödten vnd abthun / vnnd wo Noth / der beschwerten Parthey derhalb nottürfftig Vrkund / oder briefflichen Schein zu geben vnd widerfahren zu lassen schuldig seyn sollen / arge List vnd gefehrde hierin außgeschieden. XXXIX. Wir wollen vnnd sollen auch allen deß H. Reichs Churf. Fürsten vnd Ständen / so wol Jhren Bottschafften vnd Abgesanden jederzeit schleunige Audientz vnd Expedition ertheylen / denselben jhre Lehen vnnd Lehenbrieff / nach dem vorigen Tenor / ohnweigerlich widerfahren lassen: In wichtigen Sachen / so das Reich betreffen / bald anfangs der Churfürsten Raths vn̅ Bedenckens Vns gebrauchen: Insonderheit aber Vnsern geheimen vn̅ Reichs Hoffrath / mit Fürsten / Graven / Herrn / vom Adel / vnd andern ehrlichen Leuten / nicht allein auß Vnsern Vntersassen / Vnterthanen vnd Vasallen / sonder mehrertheils auch denen / so im Reich Teutscher Nation vnd andern Orten erzogen vnd gebohren / darin begütet / der Reichs Sachen wol erfahren / guts Namens vnd Herkommens seynd / also bestellen / damit männiglich schleunige vnd vnpartheyische iustitia administrirt werden möge. XL. Genandten Vnserm Hoffrath / wöllen Wir auch gewisse Ordnung vnnd Instruction verfassen / die alte revidirë / vn̅ bey nechster Reichsversamblung den gesampten Churfürsten zu jhrem Gutachten vbergeben / denselben auch Jährlich / oder in zweyen Jahren einmal / mit Zuziehu̅g deß Ertzbischoffen zu Meintz / als Ertz-Cantzlern / visitiren / vnd sonderlich das jüngst zu Nürnberg durch die Churf. verfast Bedencken zu befürderu̅g der Justitien in besondere obacht nehmen / vnnd dasselbig fürderlich ins Werck richten. XLI. Dieweil Vns auch sonderlich gebürt / deß H. Reichs Churfürsten / als Vnsere innerste Glieder vnd Hauptseulen deß Reichs / vor männiglichen in fonderer hoher Consideration zuhalten: So wollen wir die Verfügung thun / wann deroselbë Amptsverweser vn̅ Erbämpter / bey vnserm Kays. Hoff begriffen / daß dieselben jederzeit / vnd insonderheit / wan̅ vnd so offt Wir / vff Reichs Wahl-vnd andern dergleichen Tägen / Vnsern [212] Kays Hoffbegehen / oder Sachenvorfallen / darzu die Erbämpter zugebrauchen seynd / in gebührendem Respect gehalten / vnd jnen von Vnsern Hoffämptern keines wegs vor / oder eingegriffen: Oder da je auß gewissen Vrsachen jhre Stellen / mit berürten Vnsern Hoffämptern je weils ersetzt werden sollen / wöllen wir doch / daß jhnen den Churfürstlichen Amptsverwesern vnd Erbämptern einen Weg / als den andern / die von solchen Verrichtungen fallende Nutzbarkeit / wenigers nicht / als ob Sie dieselbe selbsten verrichtet vnnd bedient / vnweygerlich gefolgt vnnd gelassen werden. XLII. Damit auch Vnsere / so wol geheime als Hoffräth dieser Capitulation gebührende Wissentschafft haben / vnd in Rathschlägen vnd sonsten sich darnach richten mögen / wöllen Wir jhnen dieselbe nicht allein vorhalten / sondern auch bey Leystung Jhrer Dienst-Pflicht ernstlich einbinden / dieselbe so viel Sie einen jeden berühren / jederzeit vor Augen zu haben / vnnd darwider weder zu thun noch zu rathen / solches auch jhren Dienst-Eyden / mit außdrucklichen Worten einverleiben lassen. XLIII. Solches alles vnd jedes besonder / wie obstehet / haben Wir obgenanter Römischer König den gedachten Churfürsten geredt / versprochen / vnd bey Vnsern Königlichen Ehren / Würden vnd Worten / im Namen der Warheit zugesagt: Thun dasselbig auch hiemit vnd in Krafft diß Brieffs / inmassen Wir dann das mit einem leiblichen Eyd / zu Gott vnd dem H. Evangelio geschworen / dasselbe stet / vest vnd vnverbrochen zu halten / dem trewlich nachzukommen / darwider nit zu seyn / zu thun / noch zuschaffen getha̅ zu werden / in einige weiß oder wege / wie die möchten erdacht werden. Dessen zu Vrkundt haben Wir dieser Brieff Sechs in gleichem laut gefertigt / vnnd mit Vnserm anhangenden Insigel besigelt / vnnd jedem obgenanten Churfürsten einen zustellen lassen / Der geben ist in Vnser vnd deß Reichs Statt Franckfurt am Mayn / den 28. Montags Augusti / nach Christi vnsers lieben Herrn vnnd Seligmachers Geburt Sechszehenhundert vn̅ Neunzehen / Vnserer Reich / deß Römischen im Ersten / deß Hungarischen im Andern / vnd deß Böhmischen im Dritten Jahren. (Böhmen halten eine Versamblung zu Prag vnd vereinigen sich mit den benachbarten Landë.) Der Böhmischen Stände vnd der incorporirten Länder Abgesandten Versamblung / deren wir zuvor gedacht / hat zu Prag auff den Dienstag Mariae Magdalenae / welcher war der 23. Julii jhren Anfang genommen / vnnd Sambstag nach Johannis Enthauptung / oder den 29. Augusti geendet worden / vnd haben sich darbey / neben den Böhmischen Ständen / auch der Fürsten vnd Ständen in Schlesien / der Stände deß Marggraffthumbs Mähren / der Laußnitz / wie auch der Evangelischen Stände in Ober vnd Nider Oesterreich Abgesandte mit Vollmacht befunden / die haben erstlich / nach vorhergangener fleissiger Berathschlagung / ein beständige Bündnuß miteinander auffgerichtet / dessen Vrsachen sie nachfolgender gestalt angezeiget; (Vrsachen der Confoederation zwischen d??? Böhmen / Mährern / Schlesiern Lanßnitzern vnd Oesterreichern.) Nach dem sie samentlich erwogë / welcher massen verwichener Zeit / als sie / Stände deß Königreichs / auff Kaysers Rudolphi Ersuchen vnnd Begehren / vermög jhrer Freyheiten / auß jhrem guten Willen / den Ertzhertzogen Matthiam / erstlich zu einem designirten / dann auch zu jhrem König vnd Herren / gewöhlet vnd ge???rönet / daß damahlen J. Kön. M. vnder andern den Ständen dieses Königreichs bewilliget / daß sie mit den Vngarischen vnnd Oesterreichischen Ständen wol eine Bündtnuß auffrichten möchten. Welches alles zu dem Ende geschehen sollen / damit der Religions Frieden erhalten ein jeglich Landt sich seiner Privilegien gebrauchen / vnd also Gott vnd der Obrigkeit im Frieden dienen köndte. Die bösen Leut aber welche die Obrigkeit jederzeit zur Vngnad wider die Stände vnd Innwohner der Landen angefrischet / hetten deß Landes Privilegia zu nicht gemacht / zum Krieg vnnd Vnfried Vrsach gesuchet / ja nicht allein die Länder / sondern auch die Obrigkeiten selbsten zu grossem Vngemach vnnd vielem Blutvergiessen gebracht. Darzu auch / damit solche Confoederation zwischen denen Ländern vollzogen würde / von J. Kön. May. laut dero Versprechen / den Ständen ein General Landtag / zu deme auch die incorporirte Lander erfordert würden / hette außgeschrieben werden sollen: So hetten doch die schädliche Leute vnd sonderlich etliche auß den Land-Officirern der Römischen Religion sub vna, mit jren Practicken / nicht allein solche Auffrichtung der Confoederation verhindert: Sondern als sie bey gehaltenem Lantag auch andere Articul / so Jhr. Kön. May. Reverß zugesagt / vmbgestossen / vnnd sich denen sub vtraque für offentliche Feind dargestellet / vnd die gantze Königliche Gewalt an sich gezogen / nicht allein Kaysers Rudolphi Mayestät Brieff / deßgleichen auch die zwischen beyden Theylen auffgerichte Vereinigung zu nicht gemacht / sondern die Leute der Religion halben auff mancherley Weise bedränget / auch letztlich den Ständen sub vtraque alles Gehör bey Jh. Kay. Mayest. versperret: Also da sie Stände der bösen Leuth wegen keine Verbesserung in jhren Beschwernussen erlangen können / vnd von jhnen aller Zutritt zu J. Kay. May. verschlossen / hetten sie auff etliche solcher gemeinen Friedensstörer greiffen / vnnd weil sie gewust / daß durch solche Vmbstossung jhrer Privilegien Vrsachen zum Krieg suchen auch nicht vnderlassen würden / Jhre Kay. May. darzu zubewegen / ein Defension Werck zu Erhaltung jhrer Freyheiten / Weib / Kindt / Haab vnd Gut / anstellen müssen. Vnnd ob sie zwar also bald J. May. berichtet / daß solch Defension Werck nicht wider J. May. angestellet sey / sondern zu deroselben vnd deß Königreichs besten / vnd daß sie J. Ma. getrewe Vnderthanen verbleiben wolten / so hatten jedoch die Feinde J. M. dahin bewogen / daß dieselbe durch ein grosse Macht eines feindtligen Kriegsvolcks ein grossen Theil dieses Königreichs verderben / [213] die Inwohner vnschuldig erwürgen vnd schreckliche Tyranney verüben lassen. Vnd wann jhr angesteltes Defensionwerck vnd andere von Gott verliehene Mittel nicht gewesen weren / hetten vorgedachte Feinde schon längst jhre Boßheit vber diß Königreich vnd andere vmbligende Länder vollzogen. Weil dann dieses feindtliche Volck / auch nach Jhrer Kay. Mayest. tödtlichen Abgang in diesem Königreich sich auffgehalten / auch durch König Ferdinandum von Tag zu Tag sich stärckete vnd grausame Tyranney / wo es nur köndte / auch viel ärger / als bey Kaysers Matthiae Lebzeiten verübete / auch offentlich vorgebe / es were jhm solches von König Ferdinando anbefohlen / vnd weil es kein andere Bezahlung zuhoffen / jhm dieses Königreich gleichsamb zu einem Raub vbergeben worden. Vnd dahero den Ländern gar viel daran gelegen / daß sie sich sämptlich in eine Confoederation begeben / vnd hernach vor diesen vnd andern Feinden sich beschützen möchten. Als hetten sie / Stände deß Königreichs Böhmen mit den Fürsten vnd Ständen deß Marggraffthumbs Mähren / Schlesien / Laußnitz / wie auch deß Ertzhertzogthumbs Ober vnd Nider Oesterreich / solche vollkommene Vereinigung auffgerichtet. (Confoederations Articul zwischen den Bohmen vnd incorporirten Landen.) Bey solcher Confoederation vnnd Bündnuß nun / haben besagte Länder etliche gewisse Articul / welche sie samptlich zuhalten geschworen / auffgerichtet / welche zwischen Böhmen vnd den incorporirten Landen nachfolgende gewesen; Erstlich / damit diese zu Beschützung der Religion gemachte Bündnuß auch Gott gefiele / solten alle Religions-Verwandten / ein Christliches Leden führen / alle fürsetzliche Sünden meyden / auch darzu auff den Cantzeln fleissig augemahnet / vnd von den Obrigkeiten mit ernsten Straffe angehalten werden. 2. Der König woferrn er Jhre Privilegia vnd diese Confoederations Articul in obacht hielte / vnnd darnach sein Regiment anstellete / auch beyderley Religionen gleichen Schutz hielte I. solte in diese Verbündtnuß mit eingeschlossen werde. 3. Er solte keine Jesuiten oder Außländische weder zu Rathschlägen / noch Legationen / oder andern Aemptern gebrauchen. 4. Die auß dem Landt verbannete Jesuiten oder jhre Discipul??? solten nicht wider auffgenommen / sondern jhre Güter confisciret / vnd was jhrenthalben in der Landtaffel gedacht / außgethan werden. 5. Es solten kein newer Orden vber die / so albereyt im Lande weren / eingeführet werden. 6. Die Geistliche Güter vnnd Einkommen solten nirgen###ts anderswo hin als zu Erhaltung Kirchen vnd Schulen angewendet werden. 7. Der Mayestät-Brieff solte von dem König in allen Clausuln gehalten werden. 8. Alle Kirchen / welche die Protestirende jetzund jnnen hätten / solten auch jhnen hinfüro gelassen werden. 9. Die Mährer vnnd Laußnitzer solten auch deß Mayestät-Brieffs völlig geniessen. 10. Es solte allen der Länder Innwohnern das Exercitium Religionis frey gelassen seyn. 11. Zu den Geistlichen Beneficien solte kein Außländischer zugelassen werden. 12. Alle Römisch Catholische in den gedachten vereinigten Landen / solten sich nichts wider den Mayestät-Brieff oder das Exercitium Religionis vorzunehmen / mit außtrücklicher Renunciation derer in den Costnitzer vnnd Tridentiner Concilien gemachten Exception / daß nemblich den Ketzern kein Glauben zuhalten were / verpflichten. 13. Kein Römisch-Catholischer solte zu einigem Ampt gebraucht werden / er obligire sich dann diese Articul zuhalten. 14. Kein Römisch-Catholischer so sich diese Articul zuhalten nit verpflichtete / solte im Landt geduldet werden. 15. Es solte auch kein Römisch-Catholischer Geistlichen Stands sich vnderstehen / den loci###ordinarium, oder eine Jurisdiction vber die Evangelischen in Geistlichen / noch weniger aber in Weltlichen Sachen zugebrauchen. 16. Die Landt-Officirer solten der Evangelischen Religion zugethan seyn. 17. Vnnd damit taugliche Personen hierzu gebraucht werden möchten / solte allenthalben die Denomination gewisser Personen in jedem Land den Ständen / die Confirmation aber dem König zustehen. 18. An denen Orthen / wo bißhero der Rath auß lauter Römisch-Catholischen bestellet gewesen / solte der halbe Theyl mit Protestirenden angeordnet werden / doch solte auch die fürnembste Person Evangelisch seyn. 19. Wo aber der Rath meistentheils Evangelisch gewesen / solte derselbe gantz mit Evangelischen besetzet werden. 20. Alle Privilegien so zu Vndertruckung der Evangelischen außgebracht worden / solten nichtig seyn / vnd wo sich bey den Catholischen der gleichen befinde / solte jhnen gleicher Schutz gehalten werden. 21. Ein jede Provintz solte bey jhren Privilegien / Rechten vnd Gerechtigkeiten gelassen werden. 22. Weil diese Länder keine Erbländer weren / sondern auff freyer Wahl bestünden / solte kein König sich vnderstehen / etwas in praeiudicium hierin zu disponiren. 23. Es solte ins kunfftig bey Lebzeiten eines regierenden Königs / kein anderer designirt / viel weniger zum König erwöhlet vnd gecrönet werden / es were dahn / daß die Länder solches für eine Notthurfft erachten vnd begehren würden. 24. Das Jurament solte auch künfftig allein auff den König vnnd keine Erben gerichtet werden. 25. Die newlicher Zeit wegen deß Königreiches Böhmen vnnd dessen incorporirten Länder [214] auffgerichte Pacta mit dem Hauß Spanien solten cassiret vnd auffgehoben seyn. 26. Wann ein newer König erwöhlet werden solle / so solten solches die Länder als Böheim / Mähren / Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / sämptlichen verrichten / auch ohne Anwesenheit dieser aller / es were dann daß ein Landt auß hochwichtigen / dringenden Vrsachen nicht erscheinen könte / nichts gehandelt werden. 27. Wann ein König erwöhlet werden solte / solten die verordnete Defensoren den besagten Ländern einen General Landtag auff das Prager Schloß benennen. 28. Solche KöniglicheWahl solte durch sechs Stimmen geschehen / darbey Böhmen die Erste / Mähren die Ander / Schlesien die Dritte / Ober-Laußnitz die Vierdte / Nider-Laußnitz die Fünffte / vnd dann widerum Böhmen die Sechste haben solte / vnd so Stimme auff eine oder die ander Person gleich fielen / solte der Schluß durch das Loß gemacht werden. 29. Wann nun ein König diese Bündtnuß bestätigte / vnd nach derselben das Regiment anstellete / solte er sich der folgenden General Defension wider seine Feind zugebrauchen haben. 30. Wann ein König wider diese Articul handelte / also daß die Länder zur Defension getrungen würden / so solten alle Stände jhrer gethanen Pflicht ledig seyn / vnd das jenige / was sie hernach fürnehmen würden / zu einiger Beleidigung der Königl. May. nit angezogen werden. 31. Der König solte ohne Bewilligung der Länder keinen Krieg anfahen / auch keine Werbung anstellen / noch andern Durchzug oder Musterplatz gestatten. 32. Ohne Bewilligung kein Festung bawen. 33. Auff die Lande kein Schuld machen / auch die Stände zu keiner Bürgschafft zwingen. 34. Was in Bestallung der Böhmischen Cantzley verordnet were / also solten es auch andere Länder halten. 35. Auß der Böhmischen Cantzley solte kein Befehl außgefertiget werden / der wider die Mayestät-Brieffe / Landts-Ordnung / Freyheiten vn̅ alte Satzungen lieffe / vnnd wo einer dergleichen außkäme / solte er doch für vnkräfftig gehalten werden. Es solten auch die jenige Schreiben / so in deß Königs Nahmen an die Stände oder deß Landts Innwohner ergiengen / mit Bescheidenheit wie von Alters ohne vnnöthige Betrohung der Vngnaden / außgefertiget werden. 36. Ein jedes Landt solte bey seiner Jurisdiction vnd Rechten gelassen werden. 37. Die Erbschafften solte man von einem Land ins ander / seinen rechtmässigen Erben reciproce folgen lassen. 38. Kein Vnderthan / solte ohne Vorweisung eines Loß-Brieffs oder Kundtschafft in einem andern deren Länder auffgenommen oder auffgehalten werden. 39. Es solte keiner auß den andern Vnierten Landen in deß Königs Nahmen vnder einigerley Straff in Böhmen erfordert werden: Sondern da jemand auß erheblichen Vrsachen zuerfordern were / solte er auffschiste wider abgefertiget werden / oder da er vber vierzehen Tag auffgehalten würde / selbsten / auch ohne Antwort wider heimbzuziehen Macht haben. 40. Mit solchen erforderten Personen solte gebührlich vnnd bescheidenlich verfahren / dieselbe zeitlich fürgelassen / auch jhnen / daß sie zum Beystandt einen oder mehr gute Freund zu sich nehmen / damit selbige den Fürtrag mit anhören vnd die Notthurfft darbey handlen helffen mögen / vergünnet werden. 41. Die Commissionen solten in jedem Land mit desselben Landes Innwohnern bestellet / vnd in kein anderen Orth gezogen werden. 42. Kein Innwohner solte auch gezwungen werden sich dergleichen Commission zu vnderwerffen / sondern solte jhm frey stehen / sich für sein ordentlich Recht zuberuffen. 43. Es solte auch in der Böhmischen Cantzley keine Klag vber eines andern Landes Innwohner angenommen / oder einiger Befehl dere̅twegen außgefertiget / sondern an eines jeden Orthes Obrigkeit zurück gewiesen werden. 44. Kein Befehl so wider der Länder Recht vnnd Freyheiten sich zöge solte außgegeben / oder demselben ein gnügen gethan werden. 45. Die Römisch-Catholische / wann sie sich diesen Articuln gemäß verhielte̅ / solten auch hierjnnen begriffen vnnd gleiches Schutzes sich zugebrauchen haben. 46. Diese Confoederation vnnd Defension der Länder / solte in folgenden Fällen gebraucht werden: Wann von den Privilegien / Mayestät-Brieffen / vnnd allem was versprochen worden / abgewichen vnd darwider etwas gethan würde. 47. Wann die Ober vnnd Vnder Officirer dieser Confoederation gemäß nicht bestellet würden. 48. Wider die Römisch-Catholischen / die sich zu Haltung der Mayestät-Brieffe vnnd andern Religions Concessionen nicht verpflichten / vnnd der in conciliis befindtlichen Exception in puncto de fide haereticis non servanda, & de absolutione à juramentis nit absagen wolten. 49. Wann jemand sich vnterstehen wolte / etwas wider die Evangelische Religion zu practiciren: Oder wann die Römisch-Catholischen die Evangelische zu jhren Religions Ceremonien / vnder was Fürwand es auch geschehen möchte zwingen wolten. 50. Wann man Zusammenkünfften der Evangelischen / oder der Defensoren verhindern wolte. 51. Oder da sich jemand diese Confoederation zutrennen / oder anzufechten vnderstünde. 52. Da eines der Länder von dieser Confoederation außsetzen / oder diesem nit nachkommen würde. 53. Wann jemandt dieser Confoederirten Länder eines anfiele. 54. Wann der König oder sonst jemandt / jemanden was in dieser Defension vorgangen / [215] bedränget vnd demselben etwa ein andern Vorwand geben wolte. 55. Damit aber alles in einer gewissen Verfassung bestünde / solten die Confoederirten Länder für einen Mann stehen / vnd Gut vnnd Blut beyeinander auffsetzen. 56. Doch solten alle diese Länder nit anders als trewe Mitglieder gegen einander gehalten werden / vnd ausser der vorigen Praecedentz keine andere Superioritet gehalten werden. 57. Solte auch kein Land das ander / vnnd in demselben kein Stand den andern in seine̅ Rechten vnd Privilegien bedrängen. 58. Wider diese Confoederation vnd Defension auch nichts fürnehmen. 59. Ein jedes Land solte seine sondere Defensores haben / die solten mit einem Jurament zur Confoederation verbunden werden. 60. Wann vnder jhnen einer abstürbe / solte auffs ehiste / als müglich die Stell mit einem andern ersetzet / vnd solches alsbald den andern angedeutet werden. 61. Sie solten sich nach eines jeden Landts Instruction verhalten / vnd Jährlich / wann es die Notthurfft / zusammen kommen. 62. Wann sich nun Beschwerden ereugeten / solten sie selbige / so es nothwendig / für den König oder seine Statthalter bringen / derselbe solte solchen Beschwerden jnner sechs Wochen abhelffen. 63. Wann solche Beschwerden in gedachter Zeit nit erlediget würden / soltë sie den gesampten Ständen solche fürtragen / damit dieselbe / wo müglich den Sachen Rath schaffen möchten. 64. Wann aber von jhnen auch nichts könte außgerichtet werden / solten die Defensoren der samptlichen Confoederirten Länder die Sachen entscheiden. 65. Die Böhmische Defensoren solten das Ius convocandi reliquos defensores haben / wie im 67. Articul ferrner erklärt wirdt / vnnd solche Zusammenkunfft weder vom König noch von jemand anderm verhindert / auch der Orth solcher Zusammenkunfft zu Prag / oder der Zeit vnnd Gefahr nach da es am bequembsten benennet werden. 66. Da solten sie dann trewlich zusammen rathen / vnd das Werck auffs beste befürdern. 67. Alsdann solten die Defensores dieses Landts / daß sich der Defension gebrauchen muß / die Direction / auch das Ius convocandi reliquos haben. 68. vnd 69. Alle Mittel solten zuvor ehe man ad extrema griffe zur Hand genommen werden. 70. Die General Defension belangend solte ein Land dem andern mit der versprochene̅ Hülffe / auff begebenden Nothfall beyspringen. 71. Die Länder solten ein gewisse Verfassung machen / vnd die Hülff so beschlossen worden / einander in sechs Monaten zuschicken. 72. Damit zu̅ Nachtruck ein geübtes Volck im Land sein möchte / solten die Vnderthanen in Stätten vn̅ Dörffern zur Vbung gebracht werden: Aber der Bawren Gewehr solten die Obrigkeiten bewahren. 73. Järlichen solte den Defensoren aller Landen Bericht gethan werden / wie weit man in der Vbung fortkommen / vnd auff was Weiß solche an einem jeden Orth angestellet werde. 74. Es solte ein Land dem andern in 4. Wochen die Hülffe zuschicken schuldig seyn. 75. Als Böhmen den Schlesiern vnd Mährern 1000. Pferd vnnd 3000. zu Fuß / den Ober-Laußnitzer 150. Pferd vnd 300. zu Fuß / den Nider Laußnitzern 100. Pf. vnd 200. zu Fuß. 76. 77. 78. vnd 79. Vnd also viceversa. 80. Wann solche Hülff nit genug / solte jedes Land nach eusserstem Vermögen dem Bedrangten beyspringen. 81. Es solte ins gemein ein General Obrister vnd von jedem Landt ein General Leutenant bestellet werden. 82. Wan̅ das Kriegsvolck der Länder zusame̅ käme / solte der General com̅andiren / aber die andere General Officirer solten jhre Stellen / nach der Länder Praecedentz in acht nehmen. 83. Wann mehr als ein Landt angefochten würde / solten die / welche die Gefahr betreffe jhre Hülffen zurück halten oder fordern / vnd die Länder so ohne Gefahr weren / die jhre abtheilen / vnd da es vonnöthen / hinschicken. 84. Deßgleichen wann an dreyen oder mehr Orten der Feind einbreche / solte die Hülff auch in so viel Theil abgetheilet / vnd den Bedrangten zugeschicket werden. 85. Dessen Landes / in welche̅ die Gefahr were / vnd darin das Kriegsvolck zusammen käme / General Leutenant / solte in Abwesen deß Generals / das völlige Commando haben. 86. Man solte bey Zeiten einen Vorrath von allerhand Munition schaffen. 87. Zum Krieg solten Anfangs alle gutwillige Contributionen an Biergeltern vnd anderm gebraucht werden / biß man einen Frieden erlanget. 88. Die Stiffter / welche nicht nach dem zwölfften Articul sich verpflichten wolten / solte man einziehen / vnd die Einkommen zum Krieg gebrauchen. 89. Die Stände vnnd Hohen Stiffter aber / als Bischoffe vnd dergleichen / so sich nicht solcher gestalt verpflichten wolten / solte man für keine Ständ mehr halten. 90. Vnnd da sich ein solcher Stand den Schlüssen widersetzte / solte er zu Haltung derselben gebracht werden. 91. Dergleichen solte es mit andern Ständen vnnd Mittgliedern eines jeden Landts gehalten werden. 92. Das vbrige müste durch Contributiones erhoben / vnd Jährlich ein Vorrath von Gelt gesamblet werde. 93. Von solchem Geltsolte / ohne der Confoederirten Länder Vorwissen / nichts an ander Ort / als zu der Defension angewendet werden. 94. Die Defensoren solten bey jren Zusamen [216] künfften auch vnder andern einander von der Cassa vertrewlich berichten. 95. Wessen sich die Stände bey den Landtägen verglichen / darbey solte es verbleiben / vnnd vom König nichts darwider repliciret werden. 96. Kein Landtag solte vder viertzchen Tage weren / es seye dann daß die Stände selbsten es für nöthig crachten. 97. Die Bäpstische auß dem Land bannisirte solten bannisirt / vnd die von Emptern abge setzet / auch also verbleiben. 98. Was die Stände jetzt oder ins künfftig deßwegen beschliessen würden / darbey solte es verbleiben. 99. Endtlich solte bey künfftigem Landtag berathschlaget werden / was gestalt die Erbvereinigung mit jhren Churfürstl. Gn. vnd andern vm̅ ligenden Landen zuernewern. 100. Vnd diese Confoederations Capitulation / solte einem jede̅ Land an seinen Privilegien / Rechten vnd Gewonheiten vnnachtheilig seyn. Diese Articul wurden den 31. Julii von dem Außschuß der Böhmischen Stände vnd der incorporirten Länder anwesenden Gesandten bekräfftiget vnd vnderschrieben. Darauff wurden ferner die Confoederations Articul zwischen den Böhmen / Schlesiern / Mährern / Laußnitzern eines / vn̅ den Oesterreichern andern theils abgefasset / vnd den 16. Aug. confirmirt vnd beschworen. Dieselbe waren vff nachfolgende Weiß verfasset. Nach dem bey allen Völckern / Nationen vnd Zeiten die natürliche Vernu̅fft vn̅ Erfahrenheit mit sich bringe / wo ein Königreich oder Land / vnd desselbe̅ Stände wider Billichkeit / vnauffhörlich betrangt / beschwert / mit Krieg oder anderwerts angefochten werden wolte / vn̅ nechst Gott anderweit zeitlichen Rath / Hülff / Schutz vnd Ruh / auß Noth / Gefahr vnd Sorg zukommen / nicht finden könte / daß solche durch Bündtnuß vnd Vereinigung mit benachbarten vnd trewen Freunden / aller Müglichkeit nach gesucht würde. Als hetten sie die drey Evangelische Stände der Cron Böheimb / wie auch die Mährische / Schlesische / Ober vnd Nider Laußnitzische Abgesanden / bey denen jetzigen hochbedrangten sorglichen Zeiten / vnd antrohenden augenscheinlichen Gefahr / deß vberhandneh menden Vbels vnd alles Vnheils / in dem Königreich Böheimb / auß schuldiger Christlicher Liebe / Trew vnnd Fürsichkeit jhnen / jhrem Nechsten vnd dem allgemeinen Wesen / mit den drey Evangelische̅ Ständen deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich zu sammen vnirt / vereiniget vnd verbunden: Verbinden / confoederiren vnd vniren sich auch hiermit offentlich / vor Gott vnd aller Welt / bey jhren Ehren / Trewen vnd Glauben: Daß sie allem dem / was inde̅ wolbedachten vnnd berathschlagten Articuln vnnd Puncten / dieser langerwünschten / nothwendigen vnnd heylsamen Confoederation vnnd General Defension begriffen / auffrichtig vn̅ trewlich nachkommen: Was aber darwider / für sich selbst vnd durch andere bestes Fleisses verhüten helffen / vnd darob mit Darsetzung Leibs / Guts vnnd Bluts / mit vnd neben jhren Confoederirten / gegen alle vnd jede / so darwider sie vnd jhre Confoederirten anfechten würden / auffrecht / trewlich vnd Brüderlich halten wolten. Bezeugeten darneben auch vor Gott vn̅ männiglich / daß diese jhre gegenwertige Christliche vn̅ nothwendige Vündnuß vnnd Vnion / niemanden zum vnbilligen Nachtheil Schaden vnd Beschwer / sondern allein zu Beförderung Gottes Ehr vnd seines H. Worts / zu Schutz vnnd Rettung deß Vatterlandts vnnd der andern jhrer Bundtsgenossen / aller derselben Freyheiten vnd guten Ordnungen / zu glückseliger Regierung jhrer allerseits hohen Obrigkeit vnd Landtsfürsten / zu müglichster Abwendung aller jhrer Feind vnd Vnheils / zu Erhaltung Ruhe / Friedens / gleichen Rechtens / nützlichen Ordnungen vnd deß allgemeinen Wesens / auch jhnen vnd jren Nachkommen zu gedeylicher Wolfahrt / von jhnen wolgemeint vnd angesehen. Damit aber der Allmächtige zu diesem langgewünschten Werck auch mit seiner Gnad vnnd Segen erscheine / weil sonderlich vn̅ vor allen andern die Erhaltung vnnd Beförderung seines Worts vnd Heiligen Namens herdurch eyferig gesucht würde / so hetten sich die Länder aller förderst dahin vereiniget vnnd verbunden / daß alle vnd jede der Religion Verwandten / nach Außweisung der Evangelischen Lehr vnnd Bekandtnuß / ein Christlich Leben vnnd Wandel führen / fürsetzliche Sünden / Laster / offentliche Ergernuß vnd Heucheley meyden vnnd verhüten / auch auff den Cantzeln fleissig darzu vermahnet / vnd durch die Obrigkeit alle Vbertretter / vngeachtet einiges Standts mit ernstlicher Straff angehalten werden solten. Vnd weil in dieser Confoederation sie einmal anders nichts suchten / als daß sie neben der Religions vnd Gewissens Freyheit auch dermal eins vnder dem Schutz jhrer allerseits hohen Obrigkeit vnd Landtsfürsten / zu einer besten vnnd erträglicherern Regierung vnnd Administration aller Landen gelangen möchten: Doch aber fast vnmöglich / daß jedes Confoederirten Landts so vielfältige / vberhäuffte / absonderliche Gravamina hieher gesetzet / vnnd diesem Werck nach Notthurfft alle in specie einverleibt werden könken: Als solten alle vnnd jede Betrangnussen vnd Beschwerden der gesambten Länder / oder eines jeden insonderheit / wie sie Nahmen haben möchten / vnder wasserley Personen / hohen oder nidern Standts selbige biß dato wider Recht vnd Billichkeit vorgangen / durch diese Vnion würcklich auffgehebt / remedirt vnd jedem Landt / desselben Ständen vnd Innwohnern / durch diese Confoederation forthin gleicher Trost vnnd Hülff erfolgt werden. Erstlichen das Königreich Böhmen / Mähre̅ / Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz Vnder vnd Ober Oesterreich verbinden vn̅ confoederiren sich miteinander / damit dieselben Lande ein jedes in specie seinem König vnnd Landtsfürsten mit [217] mehr beständiger Ruhe / Friedt vnd Wolfahrt / Abwendung vnnd Fürkommung alles Ein: vnd Vberfalls / newer Beschwerd vnd Vnheils möchten erhalten werden. 2. Daß einem jeden Conföderirten Königreich vnd Land sein erworbene vnd künfftig erwerbende Religions: vnd Politische Privilegia, Majestät-Brieffe / Concessiones, Recht vnd Gerechtigkeit / Freyheit / alte löbliche Gewonheiten / Herkommen vnnd Gebräuche vnzerbrochen / in ruhigem Gebrauch vnd Possession möchten erhalten werden. 3. Zu Auffnehm: vnd Erhaltung eines jeden benandten Königreichs vnd Lands / Königs vnd Landsfürsten Authorität vnnd Hochheit / demselben / als getrewe Vnderthanen / in allen Nöthen vnd Zuständen / da nichts wider die Religion der Stände vnd Vnderthanen Gewissen / der Religion vnd Politische Privilegia, Majestät Brieffe / Concessiones, Recht / Gerechtigkeit / Freyheit / alte löbliche Gewonheit gesucht vnnd fürgenommen würde / zu assistiren. 4. Die Conföderation solte defensi vè vnd offensivè seyn / wider alle künfftige perturbatores pacis publicae, wider alle die jenige / die in den Confoderirten Lande / Brieff vnd Siegel / als die Religions vnd Politische Privilegia, Majestät-Brieff / Concessiones, Capitulationes, Resolutiones, Confoederationes, vnnd alle dergleichen gefertigte Instrumenta disputirlich macheten / zu Vneinigkeit / Mißtrawen / Krieg vnd Blutvergiessen / Raht vnd That geben / sich darzu gebrauchen oder darbey befinden liessen. 5. Da ein Land vnd Stand wider diese Conföderation beschwert / angegriffen würde / oder einigerley Bedrangnussen leyden thete / solten die Conföderirten dessen mit Ordnung erinnert werden / zusammen kommen / dasselbige vernehmen / erwegen / vnd allen möglichen Fleiß anwenden / ob dem bedrangten in Güte geholffen / vnd seine Beschwerung gewendet werden möchte: Wo aber nicht / alsdann für einen Mann zusammen greiffen / die Bedrangte mit Macht defendiren vnd erhalten / wie es die Notdurfft erforderte. 6. In diese Conföderation solten auff anmelden zugelassen werden alle der Römischen Religion zugethane Stände / die Gott / dem Vatterland / jhrem König vnd Landsfürsten / vnd den Ständen in gemein gehorsamb vnd trew weren / auch der Conföderation ein Genügen leysteten / vnd darwider nicht handelten / welche die Privilegia, Concessiones, Capitulationes, Resolutiones, Freyheiten / Recht / Alt Herkommen / Gebräuche / Gewonheit / Empter / vnd Dienst: die in der Conföderirten Länder / gleich ohne Vnterscheidt der Religion / denen die eines erbaren gute̅ Wandels vnd Namens weren / zu erhalte̅ hülfflich seyn wolten / vnd einig vnd allein Gottes Ehr / deß Vatterlands Wolstandt / jhres Königs vnd Landes Fürsten Hochheit den allgemeinen Landfrieden / als getrewe Patrioten / erbar / Teutsch vnd auffrichtig suchten / pflantzten vnd befördern helffen. 7. Diese Conföderation solte zwischen dem Königreich vnnd Ländern von Dato zwar auff ewig / vnd auff alle nachfolgende Erben vn̅ Nachkommen verstanden vnd auffgerichtet seyn. Damit aber dieselbe vmb so viel eyferiger bey jhnen vnd jhrer Posterität gedacht / vnd darob gehalten würde: Solte dieselbe bey allen Land Tägen / vmb Erinnerung willen / abgelesen werden: Alle fünff Jahr aber an Ort vnd Ende / wie es die Zeit / Gelegenheit vnd Wallstatt erduldete vnd verglichen würde / ein General Zusammenkunfft gehalten werden / damit man zwische̅ den Ländern der Conföderations-Puncten halben / etwas verhinderliches / oder dieselbe mit mehrerm zu specificiren / erhebliche Vrsachen vorfielen / solche daselbsten geschlichtet vnd berahtschlagtwerden möchten. 8. Diese Conföderation solte einem jeden König vnd Landsfürsten bey der Huldigung / in begriffener massen für dieselbe Land vnd seine Mitverbundene zur Conservation seiner Königlichen vnd Landsfürstlichen Authorität / mit Leib / Ehr / Gut vnnd Blut angebotten vnnd zugesagt werden. 9. Hierdurch solte keinem Conföderirten Königreich vnd Landt / an seinem Standt / Hohheit / Dignität / Praeeminentz / Privilegien / Freyheit / Recht vnd Gerechtigkeit / Gewonheiten / an denen Conföderationen vnd Bündnussen / weder generaliter noch specialiter etwas derogirt / entzogen / oder geschmälert / sondern alles gantz vnverbroche̅ / Innhalt der Plenipotentz / geschlossen seyn. Zu Vrkundt dessen hette der Außschuß der obangeregten Stände in Böhmen vnd der andern Länder / Mähren / Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz Gesandte̅ / so wol deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich / Vnder vnd Ob der Ens / jhre Secret Insiegel auffgetruckt / vnd mit eigenen Händen sich vnterschrieben. Beneben diesen Articuln vnnd Ordnungen seynd noch viel andere verfasset worden / welche theils das Königreich Böheim / wie es in einem vnd anderm hinfüro solte gehalten / was für Defensores vber die Pragerische Academia vnnd Consistorium sub Vtraque, so wol zu Verwahrung deren in den Conföderationen / auch sonsten specialiter begriffenen Articuln verordnet seyn solten: Item etliche Strittigkeiten zwischen Böhmen vnd Mähren: Die Außrüstung des Kriegsvolcks zu Roß vnd Fuß: Die Restanten vnd newverwilligte Hülffen zu Abzahlung deß Kriegsvolcks: Die Contributionen der Juden: Die Vergleichung zwischen dem Herrn vnd Ritter-Stand: Die Verkauffung der Meineydigen auß dem Königreich Bannisirten Leute Güter: Die freye Proceß deß Rechten / vnd anders dergleiche̅ betroffen / welches dieses Orts alles zu erzehlen dem Leser verdrießlich fallen würde. ( Böhmen entschliessen sich eine̅ newen König zuerwöhlen.) Als nun die Conföderations: vnd Einigungs-Puncten obangeregter massen allerseits geschlossen / vnd andere Ordnungen gemacht / haben die Böhmische vnd der Incorporirten Länder Stände vnd Abgesandten anfangen darmit vmbzugehen / wie sie ein newes Haupt vnd König erwöhlen [218] möchten / weil das Königreich in die höchste vnd cusserste Gefahr kommen / vnd / daß sie bey solchem Zustandt nicht ohne ein Oberhaupt weren / die Notdurfft erfordern wolte. Vmb der Vrsachen willen ist den 17. Augusti / warumb König Ferdinandus zur Administration deß Königreichs Böheim / vnd dessen Incorporirten Länder nicht zuzulassen sey / berahtschlaget / vnd endlich ein newen König zu erwehlen votirt vnd beschlossen worden. Wie dann hierauff die Böhmische den 19. dieses / die Mährische den 20. diß / vnd die Schlesische / wie auch die Ober vnd Nider Laußnitzer Stände vnd deroselben Abgesandten / den 21. diß jhre Vota eingereicht vnd vbergeben haben / welche mit vmbständlicher Deduction einmütig dahin gangen / weil Jhre Majestät dem Jurament vnd Reverß / welchen sie den Ländern geleystet vnd eingehändiget / gemäß sich nicht verhalten / sondern demselben in allen Puncten zuwider gehandelt hetten / dardurch dann dieselbe auß eigener geursachter Verwerffung / dieses Königreichs vnd der Incorporirten Länder Administration sich selbst entsetzt habe / die Länder auch hierdurch jhrer Pflicht widerumb erlassen seyen. Als nun Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz verstanden / daß die Stände ein newen König zuerwöhlen im Werck weren / hat er nicht darzu stimmen wöllen / mit vermelden / weil Ferdinandus durch die vorgegangene Crönung jhr Herr vnd König worden / solte man auff andere Mitel / dardurch den Sachen köndte geholffen werden / gedencken. Aber es ist jhme hingegen geantwortet worden: daß man auff einen andern dem Königreich wolanstehenden Herrn vnd König / vmb cusserster höchster Gefahr vnd deß Königreichs Verderben vorzukommen / bedacht seyn müßte / vnd derentwegen eine Zusammenkunfft / der KöniglichenWahl halben ehest angestellt werden solten. Damals ist auch ein Schluß ergangen / daß alle Abwesende Catholische / oder Evangelische Herren / sie weren gleich jnner oder ausser Lands / citirt werden / vnd solchen deß Land Tags Schluß vnd die Conföderation auch ratisiciren vnnd vnderschreiben solten. Diesem nach haben die Directores den 23. Augusti in den Kirchen ein allgemein Gebett zu thun angeordnet / daß Gott jhnen vnd den Landen einen friedliebenden König geben vnd bescheren wölle / vnd ist also der Wahl Tag desselben auff den sechs vnd zwantzigsten Augusti angestellt worden. Denselben Tag frühe seynd der sämptlichen Incorporirten Länder Stände Abgesandte / sampt den Böhmischen Directoren in der Land-Stuben zusammen kommen / vnnd der Wahl / nachdem sie etliche Gebett gesprochen / wie auch Gott der Vatter wohn vns bey / Böheimisch vnd Teutsch gesungen / einen Anfang gemacht. Da dann endlichen die Vota auff Pfaltzgraff Friderichen Churfürsten gefallen / vnd denselben zu einem König in Böhmen erwöhlet: Darauff das Te Deum laudamus Böhmisch vnd Teutsch gesungen / von dem Fähnlein Knechten / so damals im Schloß gelegen / sechs mal / vnd auß den Stücken drey mal Salve geschossen / vnd andere Freudenzeichen angestellet: auch so baldt von dem Königreich Böheim vnd den Incorporirten Landen ein ansehenliche Legation an den Pfaltzgraffen abzufertigen / jhne von der vorgangene̅ Wahl zuberichten / beschlossen worden: darvon wir hernach ferrner sagen wöllen. Der Schluß / welchen die Böhmische Stände beneben der Incorporirten Länder Abgesandten bey dieser Versamblung wider König Ferdinandum gemacht / darinnen sie die Vrsachen / warumb sie denselbigen vor jhren König nicht annehmen köndten noch wolten / war folgenden Innhalts: (Der Böhme̅ Schluß daß sie König Ferdinanden zu jhrem König nicht annehmen wolten.) Als von König Ferdinando inmittelst dieser Zeit vnd hievoriger Versamblung zwey vnterschiedliche Schreiben / mit dieser Vberschrifft: Denen von allen dreyen Ständen deß Königreichs Böheim auff dem Prager Schloß versamleten Personen: deren Datum in der Statt deß ersten Sonnabends nach Ostern / vnd deß andern den Montag nach Jubilate / alles deß Sechzehen hundert vnd neunzehenden Jahrs / in die Direction auff das Prager Schloß vberschicket worden. Welche Schreiben sampt allen beygelegten Sachen: so wol auch dieses wie nach vnd welcher gestalt König Ferdinand für einen Böhmischen König angenommen / vnd auff das Königreich Böhmen gecrönet: nicht weniger / wie mit allen diesen Ländern Er / vnd zwar noch ehe vnd zuvor / als er zum Böhmischen König angenommen vnd gecrönet worden / so wol nach der Crönung biß auff Dato vmbgangen: Wie die Stände deß Königreichs Böheim / beneben den Abgesandten deß Marggraffthumbs Mähren / Ober vnd Nider Schlesien / so wol Ober vnd Nider Laußnitz / in fleissige Erwegung gezogen / vnd sich angeregte gesampte Länder miteinander einmütiglich / auß gewisser Schickung Gottes / dahin verglichen: Weil das Königreich Böhmen jederzeit die freye Wahl eines Königs gehabt / auch biß Dato neben andern Incorporirten Ländern haben thete / wie deß Lands Privilegien solches außdrücklich bezeugeten / auch der Vsus confirmirte: Welches alles dann mit der im Jahr Sechszehen hundert vnd achte vor Prag zwischen Jhrer Majestät / Keysern Rudolpho / vnnd dem Ertzhertzogen Matthia / so wol den Ländern auffgerichten Berednuß / auch folgends mit gemeinen Land Tägen / vnd jhren Majestäten Reversen genugsamb confirmirt / darbey auch Friede wegen der Religion / vnd gewisse Vergleichung zwischen dem Theil sub Vna vnd sub Vtraque, in massen auch zwischen dem Theil sub Vtraque selbsten / in dem Königreich Böhmen getroffen worden. Welches alles etliche böse vnd friedhässige Leute jederzeit vmbzustossen sich bearbeitet / dißfalls auch an jhrer würcklichen Zuthat nichts ermangeln lassen.
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Vnd weil sie gesehen / daß Jhre Durchl. Ertzhertzog Ferdinand zu Oesterreich / auch Hertzog zu Steyer vnd Kärnden / der Religion sub Vtraque Haupt- vnd Ertzfeindt seye / als die durch die Jesuiten von Jugendt auff vnterwiesen / vnd baldt bey erlangten Vogtbaren Jahren / vnd angetrettenem Regiment deroselben Länder / alle Christen sub Vtraque, die doch deroselben Herr Vatter / L. Ged. in seinen Landen gedultet / außschaffen / auch mit denen allbereit in Gott ruhenden todten Cörpern abschewlich vnd vnerhörter massen vmbgehen lassen. Jhre Mayest. Kayser Matthiam / sc. dahin persuadirt / daß dieselbe Jhre D. Ertzhertzog Ferdinanden für einen Sohn angenommen / vnd noch bey dero Lebzeiten / die Stände deß Königreichs Böheim / wie auch die Stände deß Königreichs Vngarn / dahin gebracht / daß nach Jhrer May. Absterben / Jhre Durchl. Böhmischer vnd Vngarischer König würden. Als nun die Kays. Mayest. jhnen Gehör gegeben / vnnd allein den Ständen deß Königreichs Böhmen einen Land Tag außgeschriebë / mit diesem Anhang / daß bey solchem Land Tag / nichts anders / dann wegen eines Successoris vnd künfftigen Böhmischen Königs gehandelt werden solte. Derowegen sich jhrer viel zum Land Tag zukomm en geeusfert: andere aber / so erschienen / vnd in jhren Votis angezogen / daß solches wider deß Landts Privilegien vnd Freyheiten seye / zu dem auch andere Incorporirte Länder nicht zugegen / vnd man bey jüngstgehaltenem Landtag darauff verblieben were / weil dieselbige fürwendeten / daß sie zu Erwöhlung eines Königs / auch das Votum hetten / solte zuvorher solches zwischen den Ländern erörtert / vnd zur Richtigkeit gebracht werden / erinnert: weren denselbigen schwere Verweiß- vnd Betrohung geschehen / würden sie anders als die Außmessung seye / votirë / daß einem jedern solchë zween Köpffe zuhaben vonnöthen / vnnd würde man mit jhnen wunder seltzam / wie in vorigen Jahren mit etlichen geschehen / vmbgehen. Den jenigen Personen aber auß den Obristen Land Officirern vnd andern / so dergleichë Antrohung gethan / seyen darumb grosse Praesenten / nit allein verheissen / sondern auch gegeben worden. Dardurch es so weit kommen / daß sie auch das Wort (Erwöhlung) darbey nicht gedulten wöllen / sondern wider alle Privilegia vnd Freyheiten im Nahmen vnd an statt anderer / so sich dessen geweigert / dahin geschlossen / daß König Ferdinand nicht erwöhlet / sondern nur angenommen / publicirt vnd gecrönet seye. Es were aber auch alles diß conditionaliter vnd mit Beding geschehen / also daß Jhr Durchleucht. der Ertzhertzog von sich dë Ständen dieses Königreichs einen Reverß gegeben / so folgends in sich begreiffen thete. 1. Anfangs daß sie von den Ständen solches zu Danck auffnemen / vnd jnen dasselbe mit Königlichen Gnaden (darob sie ein Gefallen haben / vnd mit Jhrer Mayest. wol content seyn würdë) zu gedencken vnd zu ergehen geruheten. 2. Daß bey Jher Mayest. Kaysers Matthiae Lebzeiten / dieselbe sich deß Königlichë Regiments / vnnd Verwaltung dieses Königreichs / ohne der Kay. May. sonderbahre Einwilligung / vnnd beneben der Obristen Land-Officirer / auch Landrechtssitzer / so wohl Jhrer May. Räthe deß Hoff: vnd Cammer Rechtens / vnd zu zweyen Personen auß der Gemein der Obern Stände auß jedem Crayß: von den Pragern aber vnnd Gesandten auß den Ständen sechs: Hiemit diesem Landtag erkiesenen vnnd verordneten Personen / Erwegung / selbsten für sich nicht vnderstehen noch anmassen solte. 3. Im Fall aber vber dieses bey Jhrer Kays. Mayest. Lebzeiten / dieselbe das Regiment auff sich transferiren vnd ziehen wolten / dergestalt solten die Stände Jhr Kön. Würde mit keiner Vnterthänigkeit Gehorsamb vnnd Pflicht verbunden seyn. 4. Daß von dem Tag Jhr Kay. May. tödtlichen Abschieds van dieser Welt / oder nach der Königl. Mayest. Annehmung deß Böhmischen Königl. Regiments / alle Privilegia, Majestätbrieff / Begnadungen / Freyheiten vnd Gewonheiten / in allen denen Puncten / in allem nichts außgeschlossen / wie solches Jh. Kay. May. König Matthias / vnd andere Könige in Böhmen vollzogen / ebener Massen zu confirmiren geruheten. Inmassen solcher Reverß vnterm dato auffm Prager Schloß Anno 1617. in sich hielte. Weiter vber diß hetten Jhr Königl. W. Ferdinand / den Ständen deß Königreichs Böhmen bey der Crönung ein Jurament gethan / daß sie alles das jenige / was dem Königreich Böheim zu gutem gereichte / thun wolten. Wider welches beydes Jhr Königl. W. Ferdinand / gehandelt / vn̅ sich nicht nur allein der Verwaltung deß Regiments bey der Kays. Mayest. Lebzeiten angemasset / die geheimen Raths Directorn Cardinal Cleseln / durch welchen der Kayser alle Länder regulirt / wider Kayserlichen Willen der Pflicht entsetzet: in Arrest einziehen lassen / zum Krieg wider das Königreich Böhmen gerathen / Ja auch derselben eigen Volck in Friaul erheben / in das Königreich Böhmen fortrücken / vnnd die Innwohner mit Schwerdt vnd Fewer verderben lassen: einen Landtag in Mähren wider die Böhmen halten / die Zusammenstossung deß Mährischen Volcks / mit seinem vnd dem Kayserischen / wie auch die Durchzüge durch selbiges Landt begehren lassen / welche Durchzüge er auch erhalten hette. Nach Kaysers Matthiae tödtlichen Abgang aber alles diß feindliche / vnd in diesem Königreich / wie auch hernacher im Marggraffthumb Mähren / grausame Tyranney vbende Kriegsvolck / in dero Dienste auff: vnd angenommen / vnnd noch vber dieses viel Tausendt Mann eines frembden Spanischen Volcks vnd anders werbë / in dieses Königreich einführen / vnnd viel ärger dann bey Kaysers Matthiae Zeiten / vnverschonet weder Alten noch Jungen / Man̅s noch Weibs Geschlecht / weder der kleinen Kinder / deren ???el noch in Mutterleib verschlossen gewesen / verüben lassen / vnnd noch verüben lassen thete.
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Ja nach dem er noch nie selbsten in Posseß dieses Königreichs / vnd der Incorporirten Länder kommen / hette er im Königreich Böheim Statthalter / vn̅ die jenigen / durch welche zuvorhin alles dieses böse geschehë wider eingesetzt: Dero etliche / wie auch andere diesem Königreich treulose Söhne / bey sich hielte / im Rath vnd Bottschafften gebrauchte / vnd darmit klärlich von sich zu erkennen gebe / daß er das jenige / was sie bißhero Vbels / zu Vnterdruck: vn̅ Verderbung dieses Königreichs vnd anderer Incorporirten Länder Privilegien vnd Freyheiten / gethan vnd helffen / jhme belieben liesse / vnd dieselbe Personen mehr / als gantze Königreich vnd Länder in Achtung nehme. Vber diß hette König Ferdinand ohne Wissen vnd Willen der Stände / heimlicher weise / vnnd noch zuvor / ehe er selbsten zu einë Römischen König obangedeuter massen angenommen worden / wegen dieses Königreichs Böhmë / vnd der Incorporirten Länder / wie auch wegen deß Königreichs-Vngarn / Verträge vffgerichtet / welche an jetzo ersten / durch gewisse Schickung Gottes / offenbahr worden / vn̅ zögen sich abermals zu gäntzlichem Vntergang deß gantzë Königreichs Böhmen / vnd der Incorporirten Länder Privilegien / so sie auff eine freye Wahl eines Königs hetten: dann in denselben Verträgen würde dem König in Hispanien ein erblich Recht zu diesen Landen zugeeignet: Vnnd daß diß solches sein Recht der König in Spanien / auff dißmal dem König Ferdinand abtretten thete: jedoch so bald seine Män̅liche Lini abgienge / daß als dann die beyde Königreiche / vnd dero zugehörige Länder / wider durch das erbliche Recht an den König in Spanien / seine Erben vnd Nachkommen anfallen soltë. Auß diesem allen / wie auch auß andern vielen Sachen were nun offenbahr / daß König Ferdinand wider die Freyheiten deß Königreichs vnordentlicher weise / zu einem Böhmischen König angenom̅en vnd gecrönet worden. Zu dem so were in gleichem weder den obgedachten Conditionen / noch auch dem von Jhrer Mayest. bey gehaltener Crönung den Ständen deß Königreichs Böhmen vollzogenem Jurament / weder dem eingehändigten Reverß / wie auch weder andern / den obvermelten Incorporirten Ländern zugesteltë Reversen kein Benügen geschehen: sondern es hette König Ferdinand diesem allem zuwider gehandelt / vnd also auß dieser vnordentlichen Annehmung vnd Crönung zum Böhmischen Königreich / sich selbsten gezogen / hiemit deß Regiments vnd Herrschung sich selbsten entblösset. Wodurch also die Stände vnd Länder der Pflicht (woferrn sie anderst Jhrer May. mit einiger verhafftet) durchauß ledig vnd loß weren. Solte derowegen Jhrer May. nicht geschrieben werden: sondern es solte nämblichen dieses / wodurch vnd auß waser hochwichtigen vn̅ gewaltigen Vrsachen sich Jhre May. dessen allen selbsten entblösset / vnd also zum Regiment vn̅ Regierung nicht wider zugelassen werden könte / mit einer Justification vn̅ Deduction aller Welt offentlich zu wissen gemacht werden. Diesem nach haben die Böhmen vnd Incorporirte (1619. Verordnung wegë deß künfftigen Böhmischen Königs.) Länder wegë deß künfftigen Königs auch ein sonderlichen Schluß gemacht / welcher also gelautet: Demnach sie / die Böhmtsche Stände / erwogë / wie hoch jhnen vnd den Incorporirten Ländern daran gelegen / daß zum förderlichsten wider ein anderer König / der vber sie / jre Nachkömmlinge / vnd vber jhre Freyheiten vn̅ Rechte / insonderheit vber der in diesem Königreich zwischen denen sub Vna vnd sub vtraque gemachten Vereinigung / so wol vber der zwischen den Böhmischen Ständen vnnd den Incorporirten Ländern / wie auch Nider vnd Ober Oesterreich auffgerichteten Co̅foederation / Schutz halten / vnd sie wider jre Feinde vertretten möchte. Derowegen hetten sie in fleissige Berathschlagung gezogen / nämblich / wie jhnen hiervon wissentlich were / daß der Durchleuchtige Fürst vnd Herr / Herr Friderich / Pfaltzgraff bey Rhein / sc. ein gottsförchtiger Herr seye / der Gott vnd den gemeinen Nutzen lieb hette / der auch mit Verstandt / Weißheit vnd andern Tugenden von Gott gezieret / darzu eines hohen Stammes / deßgleichen mit vielen Königen vnd Potentaten beydes nahe befreundet were / vnnd dann in guter Correspondentz stünde. Dannenhero er zum Regiment vberauß qualificiret were. Derowegen hetten sie auß sonderbahrer Eingebung vnd Willen Gottes / jnnhalt jhrer Privilegien / auß jhrem freyen Willen / vnnd mit der Incorporirten Länder Consens / im Mamen der H. Dreyfaltigkeit einmütiglich Jhre Churfürstliche Gnaden gedachten Pfaltzgraff Friderich / sc. zu einem Böhmischen König / als der dessen wol würdig / auff diesen hernach beschriebenen modum offentlich erwöhlet vnd declarirt: Zuforderst daß er den Ständen bey der Crönung das Jurament vnd gebürliche Pflicht / wie solches die vorige König Böheimb praestirt hetten / gleichfals auch vollziehe. Nicht wenigers auch darbey alle Privilegia / Begnadigungen vnnd Freyheiten dieses Königreichs / insonderheit aber den von Kayser Rudolpho vber das Exercitium der Religion sub Vtraque gegebenen Majestät Brieff / wie dann auch die zwischen denen sub Vna vnd sub Vtraq; auffgerichtete Vereinigung / so wol die zwischen diesem Königreich vnd den Incorporirten Ländern auffgerichtete Confoederation / zusampt den Special Articuln dieses Königreichs / confirmire vnd bestätige. Diese Bestätigungen solten von den Defensoren angenommen / auch bey dem nechstkünfftigen Landtag den Ständen proponiret / bey demselben auff deß Landtags Relation zu dieses Königreichs Böhmen Privilegien / auff das Schloß Carlstein gelieffert / vnnd verwarlichen deponiret werben. Was aber andere mit incorporirte Länder belangete / daß Jhre Mayest. denselben gleichfals alle jhre Privilegia / so wol jhre Recht vnnd Ordnungen / nach Innhalt eines jeden Lands Gewonheit / ratificirte. Damit aber nun diese Wahl deß Böhmischë Königs zu einem schleunigen glücklichen Ziel gelangen / wie auch zu der Crönung geschritten [221] werden möchte: als hetten sie / Böhmische Ständ / mit den Abgesandtë auß den Incorporirten Ländern dessen sich einhellig verglichen / daß zu Jhrer Majest. alsbald gewisse Abgesandte geschickt werden solten / jhren solche Election vnd Wahl zu einem Böhmischen König anzumelden / vnd einen gewissen Tag vnd Ort zur Crönung zuerforschë. (Straff der jenigë / welche sich den Articulu wegen Verwerffung Königs Ferdinandi vnd Erwöhlung Pfaltzgraff Friderichs widerwärtig erzeigen würden.) Vnd damit dieses alles vonden Innwohnern der Böhmischen vnd Incorporirten Ländern desto fester möchte gefalten werden / haben die Directores vnd versamblete Stände auch eine besondere Straff auff die jenigen / so sich widerwärtig hierinn erzeigen würden / gesetzt / wie solches ferrner in den vorgemeldten Conföderations-Articuln begriffen / dieses Innhalts: Woferrn nun jemands / wer der auch seyn möchte / wider die obgeschehene Conföderation / oder aber wider die / wegen Königs Ferdinandi Person / wie auch wegen der Wahl Pfaltzgraff Friederichs zu einem Böhmischen Könige / gemachte Verordnung sich setzen / auch hiervon entweder vbel reden / andere / es seye mit Worten oder That / abwendig machen / wider seine Zusag / oder Lands Ordnung dem Feind sich vntergeben / oder sonst auff andere weise mit demselben zuthun haben / vmb Schutz vnd Verschonung bey jhme anhalten / auch vom Feindt herrührende Schreiben verschweigen / oder etwas heimlich oder offentlich darwider thun würde: derselbige solte für ein Feindt deß Lands vnd Friedenszerstörer gehalten / auch Halß vnd Gut verfallen haben / vnd solte solch Gut zu deß Lands Besten angewendet / vnd wo es hin verwendet were / in die Land Taffel einverleibt werden. Nicht weniger weren auch hierzu verpflichtet alle die jenige Personen der zween höhern Stände / ingleichem auch alle Stätte / welche sich zu dieser Versamblung nicht hetten findë lassen / so wol auch die / welche zum Anfang der Versamblung erschienen / vnd wider verreyset / vnnd also bey Berahtschlagung obgedachter Articul nicht gewesen / die solten nach dem Beschluß dieser Zusammenkunfft / jnnerhalb vier Wochen sich vor die Herren Directores, (oder ob inmittelst die Direction nit mehr seyn würde) alsdann vor die Herrn Defensores deß Königreichs Böhmen / sich entweder mundlich oder schrifftlich / vnter jhren eygenen Händen vnd Siegeln offentlich vnnd aufrichtig erklären / ob sie zu diesen Articuln tretten / auch alle dieselben approbiren wolten. Da aber jemandt / es were / wer es wolte / dasselbe hindan setzete / jhme solches nicht belieben vnd diesem nachkommen wolte / der soll gleichfalls für ein offentlichen Feindt deß Lands gehalten / wie dann auch zu seiner Person / Haab vnd Gütern obbeschriebener massen gegriffen werden. Ingleichem solten auch alle die sub Vna in diesem Königreich / in derselben Zeit allen Ständen mit Jurament / die Obere zween Stände vor den Directoren oder Defensoren / vnd der Bürger Stand einer jeden Statt / vor dem Bürgermeister vnd Raht sich verobligiren / daß sie wider den Majestät Brieff / vnd die Vereinigung wegë deß freyen Exercitii der Religion / wie auch wider etwas dergleichen / was von jhnen Ständen / bey dieser General Zusammenkunfft erwogen vnd beschlossen worden / nichts fürnehmen / sondern in dem allen mit jhnen stehen / vnd demselben ein Genügen leysten wolten / vnd solches alles bey der obbeschriebenen Straff. (Deduction Schrifft der Böhmen / warumb König Ferdinand zu der Regierung nit zugelassen werden köndte.) Die Deduction-Schrifft / deren zuvor in dem Schluß wider König Ferdinandum gedacht / vnd von den Böhmen nach solchem gemachtë Schluß publicirt worden / darinn selbige fürnemblich jhre freye vngebundene Wahl-Gerechtigkeit / vnd daß sie deßwegen wol befugt gewesen / auff vorhergehende gegebne genugsame Vrsachen / König Fer dinandum zu verwerffen / vnd einen andern zu erwöhlen / außgeführt / war dieses Innhalts: Das Königreich Böhmen were von Alters hero kein Erb: sondern ein Wahl Reich / vnd dahero dessen Stände der angegebenen Wahl jhrer Könige oder Fürsten von Alters hero befugt vnd bemächtiget gewesen: Dieses zu beweisen were bekandt / daß die Königreich vnd Länder an sich zu bringen fürnämlich drey Mittel vnd Weg weren: als entweder durch freye ordentliche Wahl: Oder durch ein Erbliche Succession: oder mit dem Schwerdt oder Kriegsmacht / daß nun die Böhmische Länder / keinem Potentaten mit Erblichkeit verbunden / sondern ein freye Wahl-Gerechtigkeit vrsprünglich je vnd allezeit gehabt / were Anfangs solches auß der Sclavonischen Nation Gewonheit / vnnd derselben Eroberung deß Königreichs Böheim / darinnen zuvor die Bojer vnd Marcomanner gewohnet / so auch keinem Erb-Fürsten / König oder Herrn vnderworffen / sondern ein freyes Volck gewesen / wie solches auß Procopio vnd Bodino zu erlernen. Nachdem nun das Sclavonische Bolck / als sie eine zeitlang diese Länder jnnen gehabt / nicht länger wegen allerley Strittigkeit ohne einen gewissen Regenten seyn können / hetten sie auß einträchtigem Willen / vnerachtet jhres vorigen Herrn / deß Czechen Bruder vnd Befreundte noch im Leben gewesen / einen mit Namen Crocum zu jhrem Regentë erwöhlet / vnd dieses were also das Fundament gewesen der Wahl-Gerechtigkeit. Nach solchem weren vnterschiedliche Wahl-Actus nicht allein in dem Böhmischen Fürstlichen vnd Königlichë Geblüt / sondern auch frembden vnd Außländischen Geschlechten vnd Häussern vorgangen: Vnd obwoln in deß Croci Geschlecht dreyssig Wahl-Actus nach einander geschehen / weren es doch liberae Electiones gewesen / vnd jedes mal durch der Stände einhelligen Willen verrichtet worden / wie dessen zum Exempel die Königreich Polen / Schweden / Hungarn / vnnd das alte Teutsche Reich allhie einzuführen. Ja solches köndte auch mit dem jetzigen Keyserthumb dewiesen werden: dann obwoln in demselben von Keysers Sigismundi Absterben / vnd von dem 1437. Jahr hero / keine andere Königreiche noch Fürstliche Häusser / dann [222] nur allein Oesterreich / zu solcher Hochheit erhabë / vnd neun Römische Keyser nach einander auß demselbigen weren angenommen vnnd erwöhlet worden / were doch solches nicht zu Abbruch der Teutschen Libertät geschehen / sondern were ein freye Keyserliche Wahl gewesen: vnd solche freye Wahl in dem Königreich Böhmen / were auch nach Erlöschung deß Königlichen Mannsstammens / welcher von der Libussa vnd jhrem Vetter Croco her gerühret / nicht auffgehaben / sondern jmmer fort biß auff Keyser Matthiam / durch mehr dann viertzig vnterschiedliche Wahl Handlungen / so wol mit Postulir: vnnd Erwöhlung Außländischer vnnd frembder Häuser vnnd Geschlechter / als in dem alten Böhmischen Geblüt vnd Stammen / nunmehr in die Neun hundert Jahr stetigs nach einander erhalten worden. Zu weiterem Beweiß vnnd Außführung / daß solche Wahl Gerechtigkeit nicht allein in angulis Bohemiae latitire, oder dessen Könige vnd Fürsten extorquiret worden / were solche so wol von Römischen Keysern selbsten / als andern Außländischen Königen vnd Fürsten recognoscirt, gesuchet / vnd gebetten worden. Vber dieses weren solche erfolgte Erwöhlungen durch Keyserliche Confirmationes, Lehen-Brieffe / vnnd andere Tractationes bekräfftiget / auch die erwöhlte König von männiglichen für rechtmässig vnd ordentliche König gehalten worden: Also daß hierauß vberflüssig erschiene / daß wann gleich diese Frag vnnd Wahl Sachen auß dem gemeinen Keyserlichen / oder auch gar den Päpstlichen Rechten zu examiniren vnnd zu entscheyden / dieselbige salvo Jure salva???que Justitia nit würde können improbirt noch widersprochen werden. Dieweil sich aber noch etliche fünden / welche zum theil von keiner Wahl noch Wahl Gerechtigkeit nichts mehr hören noch wissen / sondern die Cron Böheim / zusampt deren Incorporirten Fürstenthumben als pur lauter Oesterreichische Erb Länder subjungiren wolten: zum Theil die Wahl nicht allerdings widersprechen dörfften / doch / sagten sie / were selbiger als dann erst zugebrauchen / wann von dem Hauß Oesterreich / niemands mehr / weder Männlichen noch Weiblichë Geschlechts vbrig were. Solchem Einwurff aber zubegegnen / were zu wissen / daß die vermeynte Gerechtsame / zum Theil das gantze Hauß Oesterreich in genere berührten: zum Theil aber deß jetzigen Königs Ferdinandi Person allein in specie betreffen / vnd von seiner Annahm / Crönung / vnd deß Königreichs Belehnung herrühreten / vnd sonderlich wolte sehr hoch getrieben werden / daß er bey jüngstem seinem Wahl Tag für einen König vnd Churfürsten in Böheim / von dem gantzen Churfürstlichen Collegio erkennet vnd zugelassen worden were. So were zwar / was die General Praetensiones anlangete / einmal wahr / daß das Hauß Oesterreich von der Zeit an / da König Ottocar von Keyser Rudolpho vberwunden / nicht vnterlassen dahin zuarbeiten / wie sie das Königreich Böhmen zu sich ziehen vnnd vererben möchten / wie dann auch deßwegen sonderliche Verträg auffgerichtet / vnd andere Practicken / die Stände vmb solche freye Wahl zubringen vorgeloffen. Aber solches were alles vngültig / weil solche Pacta schon mehr als vor Zwey hundert Jahren cassirt worden / auch hetten die jenige / so dergleichen auffgerichtet / keine Fug noch Macht darzu gehabt: Vber dieses were auch der Königin Annae vermeyntes Erbrecht / nicht allein durch derselben Söhn vnd Nepotum, Keyser Maximiliani / Keyser Rudolphi / vnd Keyser Matthiae Wahl-Handlung vnd contrarios actus gebrochen: sondern durch jhres Herrn vnd Gemahls deß Keysers Ferdinandi ersten Reverß allbereit vor neuntzig Jahren begeben vnd verworffen. Was die Special Einwürffe belangte / so von dem jetzigen Keyser Ferdinando wolten eingeführet werden / würden dieselbige auff seine Proclamation / Crönung vnd Belehnung gegründet vnd sonderlich / daß er nicht allein von den Ständen der Cron Böheim / bey Keysers Matthiae Lebzeiten für ein Designirten König erkennet / sondern auch nach dessen Ableiben von dem gantzen Churfürstlichen Collegio darfür were angenommen worden. So were bekandt / daß die angeregte Proclamation vnd Annehmung zum designirten König in Böheim / nirgends anderswo her als auß Freyer Wahl vnd Willkuhr entsprungen seye. Nun were aber dieselbe / in der grössern Böheimischen Apologj mit allen Vmbständen beschrieben / vnd so viel außgeführet / daß / wie der Progreß die Mittet vnd Weg / so zu Gefahrung der Länder / vnd Erhebung solcher Defignation gebrauchet / den hergebrachten Privilegien / der freyen Wahl vnd vralten Herkommen zuwider / vnd in keinem Rechten zuverantworten: Als auch der darauß erzwungene Effect / vnd erfolgte Proclamation nicht so gar kräfftig oder verbündlich würden seyn können: Dann die jenige Election were gantz nichtig / welche wider die Rechte vnd Privilegien vorgienge. So were auch die Wahl nicht in Gegenwart aller Incorporirten Länder / wie es hette seyn sollen / geschehen: Die Wahl vnd Designation were nicht frey gewesen / sondern mit Betrohung vnd Einbildung allerley Gefahr herauß gepreßt / zum Theil auch durch Geschenck vnd Gaaben durchgedrungen worden. Zu dem hette Keyser Ferdinandus selbsten solches für keine Wahl niemahls halten / auch die Fürstliche Gratulation-Schreiben / darinn man Jhre Majestät einen Erwöhlten König tituliret / gar nicht erbrechen / noch annehmen wöllen / sondern es were so weit kommen / daß man von der freyen Wahl / vnd der Länder absonderlichen Privilegien nichts mehr hören: Sondern alles auff ein Erbland / vnd absolutum dominatum richten wöllen. Hierauß erschiene / daß bey solcher Beschaffenheit die Böhmische Proclamation keine Krafft haben köndte.
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Die ander Praetension / nämlich Keysers Ferdinandi Crönung / were zwar auß gleichem Fundament herkommen: Aber auß angeregten Vrsachen / weder auff einen oder andern Weg den Ständen nicht weiters praejudicirlich noch verfänglich: Alldieweil sie die Erbliche Succession so wenig einraumen oder gestehen köndten: als wenig Keyser Ferdinandus der freyen Wahl vnd Wahl-Gerechtigkeit deferiren wolte. Zu dem / weil sonsten viel Keyser vnnd Könige ohne Crönung oder Salbung vollmächtiglich regiert / auch für ordentliche rechtmässige Regenten nichts desto weniger weren gehalten worden / were hingegen widerumb auff diese erzwungene Böhmische Crönung nicht groß Fundament zu setzen / als welches kein Substantial Requisitum, dardurch Königreich vnd Länder notwendiglich solten vnd müßten folgen / vnd transferirt werden. Was die Belehnung deß Königreichs Böhmen anlangte / so wüßten die Stände derselben sich nicht zu erinnern / weil solche nicht nach altem Herkommen fürgangen: So were auch vnverborgen / daß damahls vnd bey Lebzeiten Keysers Matthiae Jhr. Majest. Keyser Ferdinando in dem Königreich Böheim kein Regiment noch Possession gebühret hette. Daß ferrners Keyser Ferdinandus von den Ständen / für einen Designirten König in jhren Schreiben erkennet / auch vmb Intercession bey Keyser Matthia gebetten / were zwar nicht ohne: Aber doch zum Theil auß Vnwissenheit der damahls vorlauffenden blutigen Anschläge / grössern Theils auch in Hoffnung anderer vnd besserer Affection geschehen / dann man hernacher im Werck erfahren müssen / welches dergestalt biß auff den heutigen Tag continuirt worden / daß wann Keyser Ferdinandus schon die völlige Possession deß Königreichs in Handen gehabt / vnd so lang als Keyser Rudolphus allbereit in der Regierung solte gewesen seyn / so würde man doch wegen solcher auß eusserster Noth erfolgten Resolution vnd seiner Entsatzung kein vngleiche Ge: dancken zufassen haben / sondern vor aller Welt entschuldiget seyn. Daß vber der Stände öffentliche Contradictiones vnd Protestationes Keyser Ferdinandus bey der Franckfurter Wahl-Handlung an statt deß würcklich regierenden Königs in Böheim / dem Churfürstlichen Collegio beygelassen worden / hetten sie sich nicht wenig darüber zu beschweren / vnd wolten sie sich noch auff jhre eingewandte Intervention: Contradiction: vnd Provocationes offentlich beruffen / auch alles was jhren Privilegien zuwider bißhero geschehen were / widersprochen haben. Vnd were nun genugsamb erwiesen / daß wie die Stände deß Königreichs Böheim jhre Freye Wahl / wider alle Eingriff vnd Anschläge nunmehr in die Neunhundert Jahr bona fide justoque titulo besessen vnnd erhalten: Also auch das Hauß Oesterreich hingegen keiner einigen Erb-Gerechtigkeit an demselben nicht befugt: sondern alle seine Praetensiones vnd Vorbildungen mit solchem Grunde widerlegt / daß man sich deren mit keinem Fug vnd Recht zu behelffen: Seyen derohalben die Stände deß Königreichs Böhmen sampt dessen Incorporirken Landen vmb so viel weniger zuverdencken / daß sie zu Erhaltung jhrer Freyheit / vnd zu Abwendung der Spanischë Dienstbarkeit / sich zu dieser Extremität gewendet / vnd gegen Keysers Ferdinandi Abdicirung / die jetzige Königliche Majestät erwöhlet hetten. Weiters / weil fürkäme / ob die Stände dergleichen scharpff Abdications Mittel vnd Entsetzung / vermög der Rechten vnd jhrer Privilegien befuget? so were kundt / daß wann die Obrigkeit denen Pactis die mit den Ständen / welche deß Regiments Mitglieder weren / auffgerichtet / nicht nachkämen / sondern denselben zuwider handelten / vnd sich vergreiffen wolten / daß sie ipso Jure all jhr Recht verwürcket vnd verlohren / vnd sich weder jhrer Wahl noch Crönung nichts weiters zubehelffen hette. Ea enim quae mutuo consensu contraherentur, mutuo vicissim dissensu dissolvi, vnd were nicht von nöthen auff eines oder andern Theils verbalem dissensum zu warten / wan̅ man denselben ipsa facti atrocitate, & evidentissima im pugnatione realiter demonstrirte, auch im Werck die auffgerichtete Convention gebrochen hette. Dieses würde auch vielfältig bewiesen / vnd endlichen darauß geschlossen / Daß wie die Stände vnd Vnderthanen deß Königreichs Böheim jhrer Wahl vnd juris eligendi von etlich hundert Jahren hero berechtiget gewesen: als weren sie auch ex natura oppositorum, juris Abdicandi auff den gezwungenen eussersten Nothfall / so wol als andere Wahl Reiche bemächtiget: Dann es gehörete auch den Ständen deß Königreichs Böheim die Inspectio, Cura, vnd Cognitio, vber Geistliche vn̅ Weltliche Sachen im Königreich: vnd dahero gebührete jhnen / daß wie sie zu Beschirm- vnd Handhabung jhrer Libertät vnd Religions-Freyheit / bey Verlust jhrer Ehren / Gut vnd Blut verpflichtet: hingegen auch alles abzuschaffen / was demselben zuwider vnderstanden würde / vnnd zu solchem Ende auch der Abdication nicht wenigere / als jhre Vorfahren vnd andere Wahlreich bemächtiget. Was ferrners diese Frag anlangte / ob sie zu jetzigen Keysers Ferdinandi Entsetzung genugsame Vrsachen gehabt? So were dar auff die Antwort / daß wann man die vnauffhaltliche Religions-Berfolgung eingestellet: den Majestät-Brieff vnnd Religions-Friede / in vnverrücktem Standt auffrichtig gehalten: die erweißliche freye Wahl Gerechtigkeit vnangefochtë / in hergebrachter Libertät gelassen: vnnd dargegen mit den vnleydenlichen Spanischen Successions-Pacten / vnnd vermeynten Oesterreichischen Erblichkeit nicht mit Gewalt herfür gebrochen: sondern die vngetrewen Patrioten vnd böse Rähte / so zu vertilgung der Religion / vnd einführung der vnerträglichen Spanischen Servitut vnnd Oesterreichischen Erb-Vnderthänigkeit mit Raht vnd That geholffen / nach jhrem Verdienst vnd gehö [224] rigen Ernst gestrafft vnd abgeschafft: Wie auch deß jetzigen Keysers Ferdinandi Reverß / in anderer Observantz gehalten: Insonderheit aber kein solche vnerhörte Tyranney / mit Morden / Rauben vnd Brennen / durch das eingeführte Außländische frembde Kriegsvolck / in der Cron Böheim nicht verübet / noch soviel Tausendt vnschuldiger Leute / vmb Leib vnd Leben / Haab vnd Gut gebracht / vnd hingerichtet: Sondern die entstandene Vnruhe / mit gebührender Discretion / vnpassionirtem Hertzen / nach Außweissung deß Majestät Brieffs / in der Güte / Lieb vnd Einigkeit / frey / anffrecht / vnnd ohne einige Gefährd vnd Hinderlist / fürderlich componirt vnnd beygelegt hette: So würde es wol nimmermehr zu solcher Weitläufftigkeit vnd jetzigem Zustandt gerahten oder kommen seyn. Dieweil man aber alles trewhertziges Warnen / vnderthänigste Bitten / Suchen vnd Flehen verächtlich in den Windt geschlagen: sondern die einmahl beschlossene Religions Verfolgung vnd Außreutung mit Macht beharren / vnd dem Königreich Böheim das Spanische Joch / vnd vermeynte Oesterreichische Erb-Recht / mit Gewalt vnd Heerskrafft auffladen wöllen: So hetten hingegen widerumb die Stände / Extremis malis extrema remedia suchen / vnd gegen Abdicirung Keysers Ferdinandi / zu jhrer vnd der Incorporirten Länder Schutz vnd Schirm / vnd Erhaltung jhrer Religion vnd Lands Freyheit / zu der vorgangenen newen Wahl schreitten müssen. Endlichen fragte es sich / daß wann gleich genugsame Vrsachen vorhanden gewesen / Ob aber auch den Ständen solches propria Auctoritate, auch ohne vorhergehende Citation vnd Erkändtnuß der Chur: vnd Reichsfürsten / gebürete? vnd ob jhnen dem Keyser Ferdinando / als einem gecrönten vnd proclamirten König in Böheim / deme sie mit Pflicht vnd Eydt sich verbunden / mit gewehrter Handt sich zu widersetzen verantwortlich were? Vnd ob man nicht billich dem Schwedischen Exempel zu Folg Jhre Majestät am fördersten citiren / darüber disputiren / vnd ein andern Proceß halten sollen? So were hierauff zu antworten: man wüßte sich zu berichten / welcher gestalt die Cron Böheim dem Reich mit der Chur: vnd Lehenschafft verwandt / aber hingegen auch mit den Böheimischë Privilegus zu beweisen / wie starck sie von allen Evocationibus frembder Jurisdiction vnd Gerichten befreyet. Die Majestät vnd Hochheit deß Römischen Reichs hette man von Caroli Magni Zeiten an / allezeit comiter observirt / auch sich desselben Schutz getröstet / salvis tamen suis Legibus, vnd mit Vorbehalt jhrer Rechten vnd Freyheit. Die Böhmen weren allezeit bey jhrem sonderlichen Recht verblieben / welches nicht von den Römischen Keysern / von welchen sonsten in dem Reich / Rechte weren auffgerichtet worden / sondern schon vor etlich hundert Jahren von jhren Fürsten / Königen vnd Vorältern gegeben. Auch weren solche Böheimische Recht vnd Gewonheiten jhnen niemals benommen / sondern vielmehr allenthalben bestättiget vnd frey gelassen worden. Vnd hierinnen köndte jhnen weder Keyser oder König / weder Churfürsten noch Fürsten einige Maaß oder Ordnung nicht geben. Darnach wie sie in der Wahl einen freyen Willen / also hetten sie auch hingegen in der Entsetzung Macht vnd Gewalt: darumb sie auch an jetzo desselben nicht begeben / vnnd wegen Keysers Ferdinandi billichen Abdication / einer newen Cognition sich zu vndergeben schuldig weren. Die Schwedische Citation anlangendt / were zuvermuhten / daß wann der jetzige König in Polen mit solcher Kriegs Macht in Schweden gefallen / wie Keyser Ferdinand in Böheim gethan / selbige Stände Zweiffels ohne nicht so lang Gedult getragen / sondern viel ein kürtzern Proceß würden gebraucht haben. Dann daß sie viel Proceß vnd Ceremonien bey Abdicirung jhres Designirten Königs hetten sollen anstellen / darzu hetten sie wegen obligender Feinds Gefahr vnd extremum patriae periculum keine Zeit noch Gelegenheit gehabt. Weren es auch bey erheischender Noth zu thun nicht schuldig gewesen. Vnd ob es wol bey etlichen für hart vnd schwer wolte angesehen werden / sich Keyser Ferdinando mit gewehrter Handt zu widersetzen: so protestierten sie doch / daß man gegen Jhre Majestät als einen Römischen Keyser vnnd das Reich keines wegs die Waffen ergriffen / noch zu kriegen gesinnet / sondern allein wegen der Oesterreichischen Praetension / vnd der Feindlichen Einfäll / mit derselben als einem Ertzhertzogen in Oesterreich zuthun / der sich wegen der beklagten Beschwernussen / der Designation / der Crönung / vnd aller Hoffnung zum Königreich Böheim selbsten entsetzet hette. Dahero jhme auch weder Stände noch Vnderthanen weiters nicht verpflichtet / sondern Gott vnnd dem Vatterlandt viel höher zugethan. Vnd dannenhero weren die Stände / sampt den incorporirten Landen mit natürlicher Gegenverfassung alle Feindseelige Anschläge abzuwenden gezwungen worden. Gelebten derhalben der Hoffnung / es würde sie niemands hierumb der Vngebühr vnd Pflicht Vergessenheit beschuldigen können. Deduction von der Oesterreichischen Erbgerechtigkeit an Böheim. In deme die Böhmen solcher gestalt jhre freye Wahl-Gerechtigkeit zubehaupten sich bemühet / ließ auch Jhre Majestät Keyser Ferdinand eine Schrifft publiciren / darinnen er die Erbgerechtigkeit / so das Hauß Oesterreich zu dem Königreich Böheim von vndencklichen Jahren gehabt / deduciret / welche / weil sie etwas weitläufftig / vnd vmb diese Zeil absonderlich in Truck außgangen / wöllen wir den Leser dahin verwiesen haben. Wir wöllen allhie etwas vermelden von den Deliberationen vnd Vorschlägen / welche bey diesem Land Tag zu Prag fürgefallen / ehe man zu dem Schluß kommen / daß Pfaltzgraff Friderich zum Böheimischen König erwöhlet werden solte. Dann nicht allein er Pfaltzgraff / sondern auch Hertzog Carl Emanuel von Savoyen / Kö [225] nig Christian der Vierte in Dennemarck / vnnd Hertzog Johann Georg Churfürst zu Sachsen / bey der Wahl im Vorschlag gewesen: Es werden aber in einem Tractätlein / so dieser Zeit in Truck außgangen / Acta consultatoria Bohemica intilulirt / Vrsachen angezogen / warumb deren keiner von den Böhmen zum König angenommen worden / davon wir etliche in jhrem Werth vnd Vnwerth hieher setzen wollen. (Vrsachen: Warumb Hertzog Carl Emanuel in Savoyen nicht zum König in Böheim angenommen wordë.) So viel nun Savoyen belanget / ist in gedachten Rathschlägen dieses nachfolgendes zu befinden: Erstlich: Ob er wol vom Sächsischen Geblüt seye / so würden doch alle die frembde Spraachen führeten / für Außländische Nationen gehalten / die ins Churfürstliche Collegium nicht zugelassen würden. Zum andern / were er Päbstlicher Religion zugethan / sein Sohn ein Cardinal / daher müste er die Päbstische Excommunication förchten / würde auch die vorgenommene Reformation im Königreich Böheimb nit zulassen. Zum dritten / Ob schon der von Manßfeldt Vertröstung gebe / daß er seine Religion verändern würde / were doch darauff nicht zu trawen. Zum vierten: Mit Genff hette er offt Verträge auffgerichtet / aber keinen gehalten. Zum fünfften: Wann er solte König werden / vnd die Macht in die Hände bekommen / so würde er mit andern Ertzhertzogen correspondiren / vnnd gegen Spanischer Satisfaction / alles wider die Böhmen tentiren können / zu Gefahr der Evangelischen. Zum sechsten / Er hette Kinder / die würde er wöllen zur Succession der Cron bringen / weil er nunmehr erlebt were: Dardurch entgienge die freye Wahl / sc. (Vrsachen / warumb der König in Dennemarck nicht zum König in Böheim erwöhlet worden.) Was dë König in Dennemarck betrifft / seynd von seiner Annehmung nachfolgende Rathschläge gangen: 1. Were er ein Herr / der nach einem absoluto Imperio strebte / daher würde er mitler Zeit der hohen Privilegien in Böheimb nichts achten. 2. Die Stände würden jhn nicht auß Dennemarck lassen verbleiben / wie man im Braunschweigischen Krieg gesehen / sc. (Vrsachen / warumb der Churf. zu Sachsen zur Böheimischen Cron nicht gezogen worden.) Warumb der Churfürst von Sachsen nicht zur Böhmischen Cron gezogen worden / seynd in vorgemelter Berathschlagung diese Vrsachen: 1. Er were mächtig an Volck / Land / Leute vn̅ Gelt / daher würde er die Böhmen auff alle Weg versuchen erblich zumachen / wie all seine Länder weren / vnnd er köndte mit seiner Macht viel praestiren. 2. Würde da vnd dort von den Böhmischen Freyheiten abbrechen. 3. Je mächtiger er were / je leichter köndte er Böhmen vnderdrucken. 4. Hülffe er dë Böhmen auß den Schulden / so würden sie jhme jhre Landtgüter vnnd Eigenthumb verschreiben müssen / dardurch brächte er ein gut Theil deß Lands an sich / weil jhne die verderbten Güter wolfeil in Gewalt kämen / vnnd er liesse nichts dahinden / weil er der Succession seiner Kinder nicht vergewist. 5. Hette er sich vmb Böheimb nichts verdienet / vnd were er allein schuldig / daß Budweiß nit in der Böhmen Händen / vnnd daß sie von dem Graffen von Bucquoy so viel Vngelegenheit litten. 6. Würde an der Oesterreichischen Regierung wenig genug reformiren. 7. Er würde die Abthuung der Clöster nicht willigen / sondern die Restitution der verpfändeten Güter vor billich achten. 8. Litte kein andere Religion / als die Seinige. 9. Were hefftig wider die Reformirten / dahero würden sie Verfolgung außstehen müssen. 10. Würde jhnen zu mächtig vnd vberlegen seyn. 11. Hette bißhero den Böhmen mehr geschadet / als genutzet. 12. Würde die Böhmen durch den Adel regieren. 13. Würde ehe zu den Päpstischen schlagen / vnd schwere Conditiones im Frieden rathen. (Vrsachen / warumb Pfaltzgraff Friderich zum Böhmischen Rönig erwöhlet worden.) Was nun die Böhmen für Vrsachen vorgeben / warumb Pfaltzgraff Friderich diesen obgemelten vorgezogen / vnd zum Böhmischen König erwöhlet worden / seynd diese: 1. Were er moderatissimi vnd gutes Ingenii, tractirte Adel wol. 2. Were nichts schuldig / hette Baarschafft / wie Achatz von Dona berichtete: vnd köndte selbst helffen mit Geldt auß seinem Schatz. 3. Der Fürst von Anhalt / so nit ohne Baarschafft / würde jhn mit Geldtnicht lassen. 4. Engellandt köndte mitlerweil Gelt vnd Volck Hülff schicken. 5. Printz Mauritz würde mit Rath / Volck vnd Geldt jhme Beystandt leysten / vnd bey den Staten bald vnnd viel Gelts herauß bringen. 6. Der Hertzog in Bayern stünde wol mit Chur Pfaltz / vnd daher hette man dißseits Friede. 7. Er köndte zu Friedens: vnd Kriegszeiten dem Königreich Böheimb vor allen nutzen. 8. Dann er hette die Direction in der Vnion / die hette der Zeit die gantze Reichs Macht vnd Gelt. 9. Were mit den Staten der Vereinigten Niderlanden mehr als verbunden. 10. Hette mit dem König in Franckreich die Vralte Verbündtnuß zwischen der Cron Franckreich vnd Pfaltz.
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11. Hette den Hertzog von Bullion in naher Bündnuß. 12. Were gegen Bayern versichert. 13. Stünde wol mit den Venedigern. 14. Sachsen vnnd Pfaltz stünden jetzt wol miteinander. 15. Stünde wol mit Sibenbürgen vn̅ Ober Vngarn / Schweitz vnd den Reiche-Stätten. 16. Die Pfaltz köndte mit jhren an Böhmen anrührenden Gütern gegë Bayern / Passaw / vnnd deroselben Orthen den Böhmen vielmehr nutzen / als Sachsen. 17. Were mit Schweden verwandt. Vnnd ob schon jemand einwerffen wolte / die Religion were bedencklich. So were die Antwort: Es were kein Exempel vorhanden / daß jemandt von diesem Herrn were angefochten worden. Oden Hette niemand in seinen Diensten / welche der Augspurgischen Confession zugethan. Antwort: Were zuerweisen / daß er an seinë Hoff vber drey vom Adel (die seiner Religion zugethan weren) nicht hette: Die Hoffdienst hetten fast alle der Augspurgischen Confession zugethane. (Vrsachen / warumb der Pfaltzgraff die Cron Böhmen nicht außschlagë kondte.) Die Böhmen haben auch etliche Vrsachen angezogen / warumb Pfaltzgraff Friederich die Böhmische Cron nicht außschlagen köndte. 1. Well es ein ordendtliche Vocation von Gott were / die ein solcher Herz anzunehmen schuldig seye. 2. Daß sie vo̅ Gott were / erschiene darauß / weil König Ferdinand solches nit haben wolte / vnd sagte / er wolte die Böhmen mit Gewalt bezwingen. 3. Schickte je länger je mehr Volck ins Land solches zuverderben. 4. Weren die meiste Stimmen auff Chur Pfaltz gangen / vnangesehen / die meisten im Herrenstand Lutherisch: Der Churfürst von Sachsen hette nur 7. Stimmen gehabt / vnangesehen die Stände in grosser Anzahl vorhanden gewesen. 5. Pfaltzgraff Friederich würde seine Reputation verlieren / vnd für kleinmütig gehalten / da er dieses nit wolte annehmë / was andere Potentaten suchten. 6. Der König in Engelland würde es nicht für gut auffnehmen / daß er jhme sein Tochter geben / als wann sie keine Hoffnüg haben dörffte / ein Königin zu werden. 7. Der Hertzog in Savoya begehrte es / vnnd hette kein Vrsach darzu. Ergo; Vielmehr Jhre Churfürstl. Gn. die ein Churfürst seyn / vnnd darzu ordentlich vocirt. 8. Die Ertzhertzogen auß Oesterreich nehmen alle solche Gelegenheit an / vnd weren dardurch so hoch kommen. 9. Ertzhertzog Maximilian hette wenig Stimmen in Polen gehabt / doch hetten sie sich darumb angenommen. 10. Der Pfaltzgraff köndte ein Göttliches Mittel seyn / die Evangelische Religion fortzupflantzen / vnd zureformiren. 11. Da der Pfaltzgraff sichs nicht wolte annehmen / so würde es Savoya vnnd Dennemarck gern thun / mit Gefahr deß Reichs / vnd nichts minder alles geschehen. 12. Da Böhmen solte durch das Spanische / Italian-vnnd Wallonische Volck also verwüstet vnd verderbt werden / durch conniviren der Churfürsten / so würde das groste Mitglied deß Reichs Teutscher Nation / vnnd das grosse Churfürstenthumb verderbet / die Macht deß Reichs geschwächet / Thür vnnd Thor den Spaniern / die stetige nach dem Reich getrachtet / auch andern Nationen / ja Türckern / Tartarn / Polen auffgethan / die Reichsfürsten vnnd Stände die nechsten seyn / vnnd nicht mehr erklecken kön̅en. Darumb / weil kein Fürst sichs annehmen wolte / nehme sichs billich der Pfaltzgraff an / nit allein als Churfürst / sondern auch / als Vicarius deß Römischen Reichs. 13. Sachsen thäte nicht als Vicarius, gebe Ferdinando die Stimm / daher sey es billich / daß Chur Pfaltz das groß Aug vff das Reich habe / vnd da es anders nicht seyn köndte: selbst vmb Böheimb mit Ordnung sich annehme. (Pfaltzgraff Friderichs ältester Sohn zum Successorë deß Königreichs Böheimb verordnet.) Sie haben auch zugleich berahtschlagt / vnd beschlossen / daß Pfaltzgraff Friderichs ältester Sohn zum Successorn im Königreich Böheim solte gemacht werden / vnnd derentwegen diese Vrsachen angezogen: Weil der König selbsten in Krieg ziehen solte / were es bald geschehen vmb eine Person / vnd möchten hernach allerhandt Zerrüttungen entstehen / ehe ein Successor benennet würde. Der Kayser vnnd alle die auff derselben Seiten / als Sachsen / Bayern / sc. so die Co̅position suchten / hielten ohne Zweiffel für ein Mittel die Cron widerumb zu Oesterreich zubringen / daß der Kayser nach dieses Herrn Ableiben die Succession habe / oder doch seine Erbë. Dardurch geriethe die Cro̅ abermahls vnter Päpstische Regierung. [227] Durch diese Designation aber würde die Hoffnung auffgehaben / vnd die Composition auff andere Mittel gebucht werden. Engelland würde lieber Contribuiren / da man deß Pfaltzgraffen Erben der Succession vergewißt wüßte. Da der König in Engelland sterben solte / vnd die Pfaltzgräffin daselbst succedirte / so were Böhmen schon mit einem König versehen. Demnach nun alles solcher gestalt beschlossen / haben darauff die Böhmische Ständ ein Schreiben angedachten Churfürsten abgehen lassen / dieses Innhalts: (Schreiben der Böheimischen Stände an Pfaltzgraff Friderichen / wegen beschehener Wahl.) Durchleuchtigster / Großmächtigster König vnd Churfürst / gnädigster Herr: Ew. Königl. W. seynd vnsere geflissene vnderthänigste vnd gehorsambste Dienste / mit trewhertziger Wündschung beständiger guter Gesundheit / glücklicher langwüriger Regierung / sc. zuvor: Ewer Königl. W. werden allbereit gnädigst verstanden haben / auß was rechtmässigen Vrsachen wir den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vnd Herren / Herrn Ferdinanden / Ertzhertzogen zu Oesterreich / als zwar geerönten König zu Böheim / den mit gewissen Conditionen versprochenen Gehorsamb / darvon er vns facto proprio selbsten entbunden / einhelliglich zu resigniren / vnnd jhme den Königlichen Stul zuentwehren bewogen worden seyn. Demnach wir nun in ferrnere gehaltener Berahtschlagung / vnd Erwegung dieses Königreichs jetzigen trübseligen Zustands / nechst Gott für das nötigste vnd vorträglichste Mittel befunden / wie wir von dem Allmächtigen Gott widerumb einen friedlichen / gerechten / vnd weisen Königvnd Herren erlangen möchten / als haben wir seine Göttliche Allmacht (dessen gnädige Vorsorg Wir in seydhero vberstandenen schweren Persecutionibus gar vielfältig gespüret) inniglichen angeruffen / vnd vnsere Consilia nach laut vnd jnnhalt vnserer habenden / vnd bißhero allzeit vnverbrüchlich erhaltenë freyen Wahlgerechtigkeit vnd Privillegien zu ordentlicher Wahl gerichtet / darbey dann die Göttliche Providentz also lauter vnd klar in dem erkennet / daß vnsere sämptliche Vota vnd Stimmen einhelliglich auff Ew. Königl. Würd. Person / mit grossem Ruhm vnd Preiß Ew. Königl. W. von Gott habenden sonderlichen Qualitäten / vnnd gegen vnsere Evangelische Religion vnnd allgemeiner Wolfahrt tragenden Eyfers consentirt / beschlossen / vnd mit frölichem Hertzen / vnd gewönlichen Solennitäten erwöhlet vnd publiciret worden seyn: für welchen gnädigen Beystand vnd Regierung Gottes wir seinem heiligen Namen billich Lob vnd Danck sagen. Nun wissen wir vns schuldig / seynd auch allbereits in denen Rahtschlagungen E. Kön. W. solche deß Allmächtigen Gottes durch vns eröffnete Vocation / mit einer ansehenlichen Bottschafft von vns sämptlichen Ländern vnderthänigst zu insinuiren: dieweil aber etliche wichtige Verrichtungen / so Ewer Königl. Würd. vnd diesem Königreich zum besten allhie gehandelt worden / vnd keinen Verzug leyden wöllen / zu dem die Incorporirte Länder auch gar weit von einander abgelegen seynd / so haben wir inmittelst gleichwol nicht vnderlassen wöllen / Ew. Königl. Würd. solche vnsere einhellige Wahl / durch dieses Schreiben vnderthänigst vnnd gehorsamblichen zu notificiren / vnd deroselben gnädigsten Willen darüber zuvernehmen. Gelanget derowegen an Ew. Königl. W. vnser sampt vnd sonderliches vnderthänigstes Suchen vnd Bitten / dieselben geruhen als ein hochverständiger Potentat neben vns den gnädigen Willen Gottes vnd diese Göttliche Beruffung zuerkennen / vnsern einhelligen Schluß jhr gefallen lassen / vnd diese ordentliche rechtmässige Election zum Königreich Böheim / vnd dasselben Incorporirten Länder Regierung / gnädigst vnd willig acceptiren / vnser zu Ew. Königl. Würd. jederzeit gehabte trewe Affectionen vnd danckbar Gemüthe darauß abnehmen / vnd diese Cron nicht allein der hohen Dignität / Ehr vnd anderer Herrlichkeiten halber / als daß durch Ewer Königl. W. angehendes glückliches Regiment / die wahre seeligmachende Religion weit außgebreitet / vielen bedrangten Gewissen die Christliche Freyheit eröffnet / dem Heiligen Römischen Reich / vnd der gantzen werthen Christenheit / sehr viel gutes erworben / auch Ewer Königl. Würd. hochlöbliches Hauß Ehr vnd Ruhm vermehret werden kan / jhr gnädigst lieb vnd angenehm seyn lassen / zu fernerer geziemender ordentlicher Ersuch: Beruff: vnd Tractirung / wöllen wir vnser Legation förderlichst abfertigen / vnd Ew. Königl. W. alsdann vns mit gebührender vnderthänigster Reverentz praesentiren / der vnzweifenlichen Zuversicht Ew. Kön. W. darob ein gnädigstes Gefallen vnd Begnügen haben werden / sc. (Ermahnung der Churfürstë / an Chur Pfaltz / das Königreich Böheim nicht anzunehmen.) Als nun inmittelst der Schluß lautbar wordë / den die Böhmische Stände mit Consens der Incorporirten Landen / bey jhrer General Zusam̅enkunfft zu Prag / auff deren Außgang männiglich mit grossem Verlangen gewartet / gemacht / haben so baldt die drey Geistliche Churfürsten neben Sachsen vnd Brandenburg ein Ermahnungs-Schreiben an den Pfaltzgraffen abgehen lassen / daß er die Böhmische Cron nicht annehmen solte / welche nachfolgenden Innhalts gewesen: Es were nicht allein jhnen / sondern männiglich jnn vnd ausser dem Reich bekandt / was massen die Stände in Böhmë nach Mißverstand vnd Krieg mit voriger vnd jetziger Keyserl. M. endlich dahin gerahten / daß sie jetztgedachte Jhr. Majest. Ferdinand den Andern / jhren gecrönten vnd gesalbten König / auß allerhand fürgewandten Vrsachen / dardurch er sich solte deß Königreichs verlustig gemacht haben / offentlich verworffen / darauff zu einer andern Königlichen Wahl geschritten / vnd jhn zu einem künfftigen König in Böheim erwöhlet vnd beruffen hetten. Ob sie nun wol solches an seinen Ort stelleten / vnd das Hauptwerck deß Böhmischen Vnwesens / vnd was demselben anhängig / dißmal zu disputiren / oder zu decidiren nicht gemeynet / [228] auch jhre Meynung gar nicht were / Ihme / wessen sich seines Theils darbey zu verhalten / Maß zugeben / in deme sie vielmehr der Zuversicht gelebten / Er würde nach seinem hocherleuchten Verstand / so wol die Sachen an sich selbsten / als deren Zu: vnd Vmbstände / sampt allem deme / so hierauß so wol in gemein dem Reich vnd dessen angewandten Ständen vnnd Gliedern / als auch in particulari jhme vnd seinem Chur Hauß besorglich dahero entstehen möchte / ohn jhre Erinnerung wol erwogen vnd zu Gemüthe führen: Nichts desto weniger aber / dieweil den Churfürsten deß Reichs gebührete / ein wachtsames Aug auff alle zutragende Gelegenheiten / sonderlich aber die jenigen / so dem Heiligen Reich Schaden vnd Nachtheil / oder wol auch gäntzlichen Ruin zuziehen köndten / nicht allein zuhaben / sondern auch da sich dergleichen erregë wolte / mit allein Fleiß dahin zu trachten / wie demselben eylendt fürgebawet vnd begegnet werden möchte / vnd dann diese jhme angetragene Böhmische Wahl ein solches Werck were / auß dessen Annehmung nichts gewissers / als grosse Blutvergiessung / wo nicht endliche Desolation vnd Ruin deß Römischen Reichs erfolgen köndte / worinnen den Churfürsten jhre Vigilantz zu demonstriren höchlichen / vnd vmb so viel mehr obligen wolte / dieweil es das Reich / so darbey mercklich interessirt / vnd wo nicht die Keyserliche Majestät / vnd jhr gemeines Oberhaupt selbsten / dannoch zween desselben vornehme Churfürsten betreffe / beneben diesem allem aber auch die rechte Trew vnd Lieb / so ein Churfürst zum andern billich tragen solte / dieses von jhnen erforderte / jhm mit guthertzigem wolmeynenden Rahte an die Hand zu geben / vnd jhn vor Vnglück vnd Schaden zu warnen: So hetten sie nicht vmbgehë mögen / mit jhme hierauß in freundlichem Vertrawen zu conferiren / vnd was jhnen zu Gemüth gehe / vnd wie sie die Sach ansehen / jhme in etwas zu entdecken / freundlich bittende / solches alles wie es von jhnen gut gemeynet / also auch im besten auffzunehmen. Vnd zwar erstlich so viel die von den Ständen in dem Königreich Böheim vorgenommene newe Wahl belangete / were nicht auß der Acht zulassen / daß gleichwol in gedachtem Königreich / noch zur Zeit keine Sedis vacantia, sondern solches mit einem publicirten vnd gecrönten König / dem die Stände auch mit Huldigung vnd Pflichten zugethan / versehen / welcher auch nicht allein von den Ständen sämptlich / sondern auch allen Churfürsten vnd Außländischen Potentaten darfür / vor vnd nach Absterben Keysers Matthiae geachtet / gehalten vnd geehret / auch dahero zum Wahl Tag erfordert / von den Churfürsten einhellig für einen vnd zwar den siebenden Churfürsten erkennet / vnd Collegium Electorale, Stimm vnd Wahl gelassen worden. Ob nun bey so gestalten Sachen den Ständen geziemen können / jhren habenden Herrn vnd König jhres Gefallens / vngehört zuverwerffen / vnd ob solche Rejection in einem subiecto Impetii superiorem recognoscente, ohne Vorbewußt deß superioris mit Bestand geschehë / auch was dieses bey den Vnderthanen / so ohne das zur Freyheit geneigt / für einen Eingang verursachen dörffte / das geben sie jhm vnd männiglich zu erwegen. Es were aber nicht zu zweifeln / da er / welches sie nicht hoffen wolten sich bewegen lassen solte / solche vorgangene Repudiation nicht allein zu approbiren / sondern auch die darauff mit gleichmässigem Vnfug vorgenommene / vnd auff jhn gerichtete Wahl zu acceptiren / daß solches bey männiglichë / vnd insonderheit den jenigen / so dieses Böheimischen Vnwesens Anfang vnd Succeß / vnd was darbey jederzeit vorgelauffen / in Acht nehmen vnd erwegen würden / ein sehr nachdencklichs Ansehen gewinnen würde / in Betrachtung / ob gleich der Processus reiectionis & nouae Electionis, den die Stände in Böhmen vorgenommen / sich selbsten zuverantworten vnd justificiren schwer genug / daß doch jhm / als einem fürnehmen Churfürsten deß Reichs / der von Jhr. Majest. als König in Böheim im wenigsten nicht offendirt / sondern dermassen geachtet vnd geehret worden / daß Jhr. Majestät jhm vnd andern Churfürsten das gantze Werck zuverrichten vnd zuvergleichen anvertrawet / welches er auch gutwillig acceptirt / vnd daß er die Sachen zum Friedt vnd Einigkeit zwischen dem König vnd seinen Ständen zubringen sich bemühen wolte / so offt vertröstet / Er auch Stands vnd Beruffs halber schuldig / seinë Mit-Churfürsten in solchen Fällen die Hand zubieten / vnd dahin trachten zu helffen / wie nach Innhalt deß Reichs Constitutionen männiglich / insonderheit aber die jenigen / so von Gott zur Obrigkeit verordnet / vn̅ ansehenliche Mitglieder deß Reichs weren / bey jhrem Standt vnd Wesen / Landt vnd Leuten / ruhig vnd vnbedrangt seyn vnnd bleiben möchten / weit verweißlicher fallen würde / sich solcher Händel selbst theilhafftig zumachen / vn̅ männiglich in die Gedanckë zu bringen / als ob er durch solche Mittel frembde vnd andere zugehörige Königreich / Land vnd Leute auff sich zubringen / vnd Jhre Majestät / auff die alle Stände / insonderheit aber die Churfürsten deß Reichs / jhren Respect / als das gemeine Haupt haben vnd tragen sollen / einzig vnd verhoffender Vermehrung zeitlichen Stands willen / deß jenigen zu destituiren zu helffen / vnerachtet der hohen Not vnd Gefahr / in welche er hierdurch nicht allein sich vnd sein löbliches Hauß / sondern vielmehr das Röm. Reich / wo nit die gantze Christenheit vnzweiffenlich einführen würde / gemeynet were / wobey dann männiglichen nicht wenig zweifeln würde / ob auch die jenigen / so jhme darzu riethen / es mit jhme vnd den seinigen trewlich meyneten / oder der Sachen Beschaffenheit recht erwogen vnd erkandt hetten / bevorab bey einer so starcken Contravention / da Jhr. Keys. M. den Ständen jhre angegebne Beschuldigung nit geständig / sondern vielmehr das Widerspiel / vnd daß sie vor längst die Niderlegung der Waffen zu allen Theilen / vnd gütliche Vergleichung deß gantzen Streits gerne gesehen / vnd alles auß Händen gegeben / vnd an erfolgtem Landsverderben keine Schuld noch Gefallë hetten / alsbald zu dociren [229] vnd mit Bestand darzuthun gefast / auch darneben mit einer solchen Kriegsmacht versehen / vnd noch ferrner auffzukommen die Gelegenheit wol haben möchte / jhr von Gott habendes vnd erlangtes Recht zu manuteniren / vnd also noch sehr vngewiß / was solche Wahl vnd deren Auffnahm für einen Außgang endlich gewinnen möchte / in alle Weg aber gewiß / das es zu einer hochgefährlichen Zerrüttung vnd Kriegs Empörung nothwendig im Reich außschlagen müste: Dann er ja leichtlich erachten könte / daß Jhr. Maj. vnd das Hauß Oesterreich dessen Macht jhm bekant / das vhralt vnd bey jhrem Geblüt so lange Zeit vnd Jahr gewesenes Königreich / darinnen sie jhr Erb Succession praetendirten / so leichtlich nicht auß Handen lassen / sondern vielmehr mit Hülff jhres Hauses vnd dessen Anverwandten vnd Befreundten darbey das eusserste auffsetzen / vnd das jhrige zu aller Gelegenheit / auch wie vnd wo sie könten vnd möchten / mit aller Macht verfolgen vnd suchen / vnnd alle die jenige für abgesagte Feind halten würden / die jhnen dasselbige auff oder vorzuenthalten sich vnderstehen möchten. Vnd ob wol nit zu zweisten / man möchte anderseits wenigers nit mit starcker Verfassung vnnd Assistentz versehen seyn / vnd alles dermassen außgerechnet zu haben vermeynen / daß man nach jetztgestalten Zeiten / bevorab aber in Vngarn vnd andern Orten mehr erfolgten Auffstandt zu praevaliren getrawete / so weren doch diß vngewisse Sachen / die in dem Willen deß Allmächtigen vnnd nicht eben in der Menschen Disposition bestünden; Dte Zeit vnd der Vnderthanen Gemüther / auch andere Zuständ wandelbar vnd vielen mutationnibus vnderworffen / also daß mit Vernunfft kein beständiger Grund darauff zu machen / gleichwol were eines Römischen Keysers Authorität noch bey vielen sehr hoch vnd groß / vnd nicht zu zweiffeln / da sie jhren Zustand dero gehorsamen Ständen im Reich zu erkennen geben / vnd bey denselben Rath vnnd Beystand suchen solten / sich vielleicht nicht wenig finden möchten / so darfür halten dörfften / daß gegen Gott vnd der Posterität nicht wol zu verantworten seyn würde / das Haupt in solcher Noht / bevorab da die Christliche Mawer in Vngarn niemals so hoch periclitirt / vnd durch die Occasion leicht gar verlohren werden könte / zu deß Reichs höchster Berringerung vnnd Vernachtheilung / hülff-vnd trostloß zu lassen / ja viel mächtige Potentaten / so biß dahero den Sachen zugesehen / würden der gefährlichen Nachfolg vnnd Consequentz halben diesen modum nit gut heissen / sondern Jhrer May. als in causa vnd periculo communi die Hand bieten / auß welchem allein dann solcher allgemeiner Krieg vn̅ Auffstand im Reich sich begeben möchte / daß von dem erschrecklichen Blutvergiessen / Land vnd Leut verderben / vnnd dessen Vervrsachern die Historien / so lang die Welt stünde / zu reden haben würden / der Türck würde besorglich seiner Schantz nit vergessen / sondern wie er durch den Bethlem Gabor mit vnwiderbringlichem Schaden der Christenheit vnd deß Reichs darzu bereits ein zimblichen Anfang gemacht / bey solcher Occasion seinen Fuß so weit fortsetzen / daß demselben hiernechst / wann man schon gern wolte / zu begegnen vnd Widerstand zu thun / man viel zu schwach seyn würde. Außländische Potentaten würden auff der streittenden Theil erfordern / oder auch vielleicht für sich selbsten jhr Theil zu suchen / mit ins Spiel kommen / vnd würde das Reich / daß mit aller Welt Lob vnd Verwunderung so viel hundert Jahr florirt / dem Türcken vnd Außländischen zu einem Raubhauß gestellet / vnd die vhralte Teutsche Freyheit in dem geliebten Vatterlandt in ein ewige erbärmliche Dienstbarkeit verändert / ja die vhralte löbliche Churfürsten vnd Fürsten Häuser / sampt vielen tapffern Graffen / Herrn vnd Rittern / wie bey andern Monarchien bey dergleichen innerlichen Kriegen auch geschehen / würden sich vnder einander dermaslen zu Grund richten vnd alteriren / daß deren Nahm vnd Gedächtnuß / ausser was zu jhrer höchsten Schmach gereichen möchte / nit würde vbrig bleiben. Was nun er in particulari bey solchem Vnwesen für einen Vortheil zu verhoffen / vnnd wie viel er sich der jenigen / so sich jetzmals als Freundt angeben vnd zum Beystand erbieten möchten / zu erfahren haben würde / das dörffte der Außgang vielleicht zu spat lehren / ja vielmehr were zu besorgen / er vnd sie würden den Außgang dieses blutigen Kriegs nicht erleben / sondern er den jungen Herrschafften an statt Friedens / ja wol viel mächtigern Feind vnnd schweren Krieg / welcher jhnen außzuführen / viel zu hart fallen dörffte / verlassen möchte. Daß nun zu allem diesem Vbel / Vnglück vnd Vnheyl / durch vnzeitige Auff-vnd Annahm der Böhmischen vorgangenë Wahl / er als ein Christlicher auß Teutschem Fürstlichem Geblüt geborner Churfürst / Vrsach vnd Anlaß geben solte / das wolten sie ja nicht hoffen / sondern verschen sich zu jhm vielmehr / als den sie bißhero zu aller Friedfertigkeit geneigt / verspüret / ob wol die Stände in Böhmen zu jhrem Vortheil solche Wahl auff jhn gerichtet / er würde die Sachen weit anderst erwegen / vnd nit gemeynt seyn / sich dißfalls gegen Jh-Maj. vnd dero Hauß / wegen der frembden Händel auffzulehnen / vnd dardurch ein solchen schweren Krieg in Teutschlandt zu erwecken / wie sie jhn dann als jren Mit Churfürstë auß rechtem trewë Gemüth / Lieb vnd Affection so sie zu seiner Posterität trügen / gantz fleissig bitten / er wolte dieses alles wol zu Gemüth führen / sich darinn nicht praecipitiren / sondern viel mehr den sichern Weg eingehen / vnd wie bißhero / also auch noch fort dahin rathen vnd thaten helffen / damit die zwischen Jh. Maj. vnd den Ständen in Böheim vorhandene Strittigkeiten durch billiche verträgliche Weg / gestalt J. M. darzu gar wol geneigt weren / freundlich verglichen / vnd alles in vorigen rühigë Stand vnd Friedë nach Wunsch aller Gottseligen frommen Christen wider gesetzet würde / vnd dardurch im Werck bezeugen / daß er allein vmb seines Vortheils willen / so jm auß dieser Election zu wachsen könte / nit gemeynt were das jenige / so andere vor [230] hin hetten / der Christlichen Lieb vnd Gottes Gebott zu wider zu effectuiren / vnd mit der Key. Majest. die er zu dieser Hochheit selbsten erheben helffen / auff welche er seinen Respect billich haben solte / vnd welche jhm mit naher Verwandnuß vnd Blutsfreundschafft zugethan / von deren er vnd seine Vorältern jederzeit hochgeehret vnd geliebet worden / vnd vnder welcher vnd jhrer Nachfolger Favor vnd Protection seine Land vnnd löbliches Hauß sich wol befunden / vnd noch ferners befunden würde / ohn einige gegebene Vrsach sich in offenen Krieg vnd Feindschafft einzulassen / vnnd dardurch sich vnd andere in Vnglück vnd Elend fürsetzlich zu stürtzen. Das were an jm seldstë recht vnd der natürlichen Billichkeit vnd Göttlichem Gesetz gemäß / vnd das würde jm vn̅ seinem Hauß zu vnsterblichem Rhumb vnd bey Inn-vnd Außländischen zu sonderm Respect gereichen / sc. Pfaltzgraff Friderich hat sich sonsten / nachdem jhm durch vorgedachtes Schreiben die Böhmische Wahl zu wissen gemacht worden / nit alsbald resolviren wollë / sondern wie sich in einer so hochwichtigen vnd weitauß sehenden Sach zu verhalten / allerley Berath schlagung pflegen / vnd darneben im gantzen Land gewisse Stunden zum Gebett anordnen / auch solch Werck seinë Verwandten vnd andern Potentaten vnd Fürsten vortragen vnd deren Gutachten vnd Rath darüber einholen lassen. (Hertzog Maximilian in Bayern mahnet Pfaltzgraff Friederichen von Annemung der Böhmischen Kron ab.) Als er nun vndern auch mit seinem Vettern Hertzog Maximilian in Beyern derentwegen communicirt / hat selbiger jhn ernstlich von Annemung der Kron abgemahnet in einem den 14. 24. Sept. datierten Schreiben / so dieses Inhalts gewesen; Demnach er vernom̅en / was gestalt er / Pfaltzgraff / gleichwol jhme gantz vnwissend / durch die Böhmische Stände zu jhrem König erwehlet / er aber solchs in Bedacht ziehe / vnd noch zur Zeit sich nicht resolviren wolte oder könte / hette er darauß leichtlich schliessen mögë / daß jm solche Wahl / jren Vmbständen vnd Wichtigkeit nach / selbst schwer vnd bedencklich vorkom̅en / inmassen auch jhm nit allein gleich damals / sondern auch hernach länger je mehr solches Werck zu Gemüth gangen: Ob er nun wol gewißwüste / er würde / als ein friedfertiger / zu aller Billichkeit / vnd deß Vatterlands gemeiner Conservation geneigter Churfürst / vnnd fürnehme Seul deß Reichs / selbst dieses alles / sonderlich wegë einreissender gantz gefährlicher Läufften / deßgleichen deß Böhmischë vnd Vngarischen Königreichs auch anderer Oesterreichischen Erbländer / vnd dardurch gar deß Röm. Reichs Zustand / wie es die Wichtigkeit vnd Notturfft erforderte / noch ferner reifflich erwegen / nichts / was etwan mehr Weitläufftigkeit Gefahr vnd Vnsicherheit vervrsachen möchte / sondern was zu Abwendung entstandener Vnruh / vn̅ Conservation der so schönen Königreich vnd Landen der Christenheit Vormawer jmmer dienlich vornehmen / er auch jhme Churf. in einem oder andern Maß vnd Ordnung zu geben / oder sich hierdurch einzumischen oder derselben anzunehmen nit gemeynt: So hette jhn dennoch jhre wolangefangene / vnd ein Zeit continuirte / zu gemeiner Wolfahrtangeschene vertrawliche Freundschafft vn̅ Correspondentz gleichsam gezwungen / jhm seine Gedancken hierüber zu eröffnen / der Zuversicht er würde es nit änderst auffnehmen / vnd gäntzlich versichert seyn / gleich wie er / Bayer fürst / sein Pfaltz vnd seines Hauses Ehr / Würdë / Hochheit / Auffnemen / Erweiterung vnd glücklichen Progreß wünschte / vnd seines Theils so viel es jmmer seyn könte / auß mehr andern Vrsachen / vnd sonderlich der nahen Verwandnuß halber / vnd daß sie auß einë Stam̅ vn̅ Haußgebohren / auch er Pf. gegen jm würcklich noch vnlängst erweisen wollen / ein solchs zu befördern sich schuldig vnd willig erkenne: daß entgegen auß ebenmässigen Vrsachen / jhm als ein ???n getrewen wol affectionirten Vettern vnd Freund in alle Weg gebühren wolle / wann etwan Sachen vorgiengen / welche dannoch considerationes auff sich hetten / vn̅ darauß vielleicht Vngelegenheiten entstehen m???chten / verträwlich vnd wolmeynd zu eröffnen / zu malen daß darneben nit allein er / sein Hauß vnd Verwandte / sondern mehr Königreich vnd so schöne Länder / ja vielleicht das Röm. Reich vnd fast die gantze Christenheit darbey mercklich / vnd vielleicht mehr interessirt vnd periclitirt / als etliche etwan sich imaginirten. Vnd zwar erstlich were Böheym an sich selbst vnd wegen der incorporirten Länder ein ansehenlich mächtig Königreich / das erste Weltliche Churfürstenthumb in jrem Vatterland Teutscher Nation situirt / also so wol vmb deß grossen Ansehen / Accession vnnd Praeeminentz / als der Gelegenheit willen / dasselb nit leichtlich außzuschlagen. Es were aber darneben zu bedencken / daß neben diesen Qualitäten / besagtem Königreich dennoch bey vorigen vnderschiedlichen in vnd ausser demselben Reich gebornen Böhmischen Königen offtmals grosse Vnruh / Gefahr vnd Vneinigkeit entstandë / welche nit allein dem Königreich selbst / sondern so gar den benachbarten schwer vnd verderblich gefallen: So er gar nicht diesem Königreich / oder jemands andern zu Verkleinerung vnd Abbruch habender Ehren / sondern allein so weit angedeutet haben wolte / vnd anregen müste / als die Historien mit sich brächten: Nun wißte er nit / wann er / Pfaltzgraff / die Wahl acceptierte / wie er sich einer rühigen Sicherheit dergleichen oder mehr anderer Difficultäten halber zu versehen / vnd er nicht durch dieses Königreich / an statt verhoffter ansehenlicher Gelegenheit etwan jm selbst von seinem Hauß mehr Vnruhe erweckte: Welches einer / so nit von Böhmischem Geblüt gebohren / vielleicht mehr in acht nehmen solte / weil eben die Böhmische Historien außwiesen / daß die Außländische nicht jederzeit so gar wol angesehen / vnd dahero sich leicht offensions bey jhnen erregeten: gleichwol wißte er / Hertzog in Bayern / von solcher Abalienation nichts / hette auch bey diesem Königreich vnd dessen Ständen nie nichts / sondern vielmehr alle gute Nachbarschafft / Correspondentz / Zusammensetzung vnd Beförderung beyder Wolfahrt vermerckt / auch er vnd sein Hauß [231] mit denselben jederzeit nachbarlich in gutem Verstand / altem löblichen Herkommen / Verträgen vnd Gebrauch gemäß trewlich gehalten. So gebe man beständig vor / daß die Böhmische Stände dannoch allerhand conditiones jhrem künfftigen König vnd Herrn zuvor außdingen solten / vnd solche jederzeit steiff gehalten haben wolten / dardurch auch vnd sonderlich / wann die Königliche Hochheit eingezogen oder constringirt werden solte / bald Mißverstand wachse. Sonderlich aber vnd zum andern / were wol zu verwundern / daß bey dieser Böhmischen Vnruh jetzt erst der Erbfeindt Christliches Nahmens / durch seinen Vasallen vnd fast leibeigenen Bethlem Gabor (dessen Leben / Macht vnd Gewalt in in seinen Händen augenblicklich were) mit seindlichem Gewalt ins Königreich Vngarn gefallen / sich der meisten Plätz desselben gemächtigt haben / vnd gar nach der Kron trachten solle / dardurch er eine erwünschte Gelegenheit hette / erstlich die Vngarische Kron / hernach auch die Böhmische sampt den Erblandern in seines Herrn deß Türcken Gewalt / Gehorsamb oder doch in Siebenbürgischen Respect zu bringen: Dann weil beyde Kronen hiebevor offt vnnd jetzt ein gute Zeit beysammen gewesen / dieselben es fast jedesmal mit einander gehalten / das alte gemeine Herkommen hoch achteten / auch Vngarn ohne das an der Böhmischen Kron incorporirtes Marggr. Mähren vnd Oesterreich angrentzt / würde der Erbfeind gewiß nicht vnderlassen / mit erster Occasion sein Macht einzuführen / durch intestina odia jhm den Weg dahin / Vnd noch ferrner ins Reich gebahnt zu machen. Vnd ob man wol vermeynen möchte / mit jhme einen Frieden (daß er mit Vngarn sich contentiren lassen solte) zu machen / daß auch der Türck den Christen / sonderlich denen / welche mit jhm grentzten / Fried halten würde: auch er Hertzog in B. ob es nit geschehen / oder noch geschehen könte / oder daß man jme Türcken gleicher Gestalt nit jederzeit zu gehalten / nicht difficiltiren wolte: so were doch darneben bekant / daß selbiger offt den Frieden nur so lang hielte / als er anderer Ort zu thun hette / oder jhn vorträglich gewesen / vnd denselben zu brechen nicht Gelegenheit gehabt hette / wann er aber sein Schantz ersehen (als eben im Königreich Vngarn vor vnd Zeiten Keysers Ferdinandi / vnd noch newlich Anno 90. 91. 92. sampt folgenden Jahren) hette man mit Verlust so viel tausend Seelen / Land vnnd Leut erfahren / was Trawen vnd Glauben sey / sonderlich wann es in seiner Macht were Glauben zu halten / oder nicht / vnnd were gantz vngewiß / wann gleich der Türck vnd diese seine Creatur / nach Occupation deß Königreichs Vngarn / wolte weiter ins Reich setzen / ob alsdann das gantze Römische Reich sampt den benachbarten Potentaten demselben gnugsamen Widerstand thun könten / er auch mit Siebenbürgen / Venedig vnd andern steiffen Trawen vnnd Glauben halte: Dann durch Entziehung deß Königreichs Vngarn die Christliche Vormawer (dergleichen weder Böhmen sampt dero incorporirten / noch andere Erbländer nit werë) zu Grund geworffen / vnd man die jenige Waffen durch welche der Türck bißhero meistentheils vo̅ dem Röm. Reich vnd weitern Einbruch abgehalten / auff solche Gestalt wider Böhmen vnd das Röm. Reich könte brauchë / so stärckte man deß Türcken Macht desto mehr / vnd weil das Röm. Reich bißhero wider den Türcken / sampt dem Königreich Vngarn gnug zu thun / were zu besorgen / man würde weniger erlangen / wann man Vngarn jetzt durch diesen newen motum zu wider haben vnd nit zeitlich remediren solte. Neben dem könte er nicht sehen / wann dieses Königreichs incorporirte / vnd andere Länder dißmembrirt / vn̅ auß vorigem gesampten Stand gesetzet werden solten / wie dasselbe ohn merckliche innerliche Offension / wegë der partialitäten vnd vnderschiedliche Respecten / so fast männiglich hohen vnd nidern Stands trüge / auch jederman den Effect auff seine Weiß zu suchen sich bearbeitete / geschehen / vnd daß nit auffzutragen de Occasion / newe motus zu einë andern Standt deß Gubernaments sich erregen / oder das innerliche Vertrawen der Orthen (da man mit so vielen zu thun / vnd das nachbarliche aequilibrium nit so füglich als in etlichen andern Ländern zu exerciren were) also gepflantzet werden solte / damit man dem gemeinen Feind einhellig Widerstand thete / vnd nicht vielmehr ob dergleichen innerlichen Mißverstand der Gemüther zugleich die Actiones, consilia vnd Anstellung zertheilete / dardurch das Verderben causirt werden müste: Zumal die innerliche odia bißweilen nit allein gemeine consilia vnnd Defension verhinderten / sondern gar eygnen Schaden vnd Vndergang erweckten / damit nur der ander sein Intent erholete / oder zu Grund gehe. Man sehe ferrner / daß die vmbligende Christliche Potentaten gemeiniglich wegen absonderlicher Particular Impedimenten (warumb sie sich schwerlich zu einer allgemeinen Defension verstanden) abgehalten / vnd bey jhrem absonderlichen Respect verhinderlich weren. Was es aber mit Venedig für eine Gelegëheit / wie hart sie mit diesem Feind hinkämë / das hetten sie nun lange Jahr empfunden / vnd würden es noch empfinden / wann die Oesterreichische Königreich vnnd Länder dem Türcken zugeeygnet / verderbt / vnder sich getheilt vnd in einen gefährlichen Stand eygnen Vndergangs gesetzt / hinfüro zur Defension nit also einhellig concurriren könten. In was betrübtem Wesen jetzt Siebenbürgen / Moldaw vnd Walachey begriffen / were bekant; da auch dem Türcken der Anschlag auff Vngarn / oder auch auff Böhmen vnd die Erbländer in dem fortgienge / daß er nur den Regenten Leges vorschriebe / oder sie den Respect zu seinem Gefallen gegen jhm tragen müsten / were zu förchten / er würde noch ferrner ins Reich verfahren: was aber alle Fürstliche Teutsche Häuser / von diesem Türckischen Guberno / welches dergleichen Häuser durchauß nit geduldete / sondern nach vnd nach außrottete / zu erwarten / das erklärten eben dergleichen vorgehende Exempla: zwar erstlichen vnder dem Schein guter Correspondentz / folgends einer sonderlichen Affection vnd Schutzes hohe [232] Personen / Fürsten vnd König ein Zeit lang / doch mit zunehender Beschwerde / jhre inhabende Länder besessen / hernach sampt jhren posteris darvon verstossen / vnd dieselbe Länder entweders gantz zu einer Provintz gemacht / oder nach sein deß Türcken Gelegenheit / sich desto mehr gegen der vbrigen Christenheit zu versichern / mit Regenten / so sich Christen außgeben / besetzt / welche alle Augenblicklich / dem Türckischen Sebel / oder doch der täglichen Verordnung vnderworffen seyn müsten. Nit ohn were / daß die jenigen / so weit vom Erbfeind entsessen / wegen anderer darzwischen ligender Herrschafften / Communen vnd Länder / seiner Correspondentz zwar so lang wol genossen / als sie nicht mit jhm angrentzt / vnd er durch diesel ben seinen intermediis inimicis schaden könte: So baldt aber sie selbst deß Türcken Nachbarn worden / were auß der nutzlichen Correspondentz ein vnträgliche Servitut erwarten. Zum dritten gebe man für / daß die Böhmische Ständt zwar auff seine Weiß / die Wahl eines Königs hetten / aber daß dennoch dieselbe etlicher massen erblich / vnd den Erben afficirt seyn solte / dahero das Hauß Oesterreich vnd etliche mehr andere Geschlechter hievor darinnen succedirt / vnd wann die Kron anderwerts transferirt werden wollen / nicht allein die Successores sich zu Behauptung der Succession solcher Gerechtigkeit offentlich angeben / vnd sich deren beholffen; sondern wann man darwider gehandelt / vnd solches nit in acht genommen / als bald grosse Vneinigkeit entstanden / die durch kein ander Mittel geschlichtet worden / als da die Kron wider an voriges Geschlecht kommen. So were zum vierdten Keyser Ferdinand zu einem rechten Böhmischen König vnlangstdurch die Böhmische Stände selbst erwehlet vnd gekrönet / alle solennia vnd zwischen einem Böhmischen König vnnd den Ständen gebräuchliche pacta vnd actus (ausserhalb daß die Administration auff Keysers Matthiae Lebzeit restringirt worden) vorgangen / nun were sonst vnder Christlichen Potentaten entweders nit rühmblich / gebräuchlich / oder Herkommen / oder es könte ohn eusserste Offension nit abgehen / daß noch einem andern dergleichen Kron auffgetragen / oder durch ein newe Wahl dervorige erwehlte / gekrönte / vnd erkennete König / von seinen habenden Rechten / mit seiner höchsten Verkleinerung / Schmach vnd Consequentz verstossen werden solte: bey welchem vermuthlich / wie männiglich / also auch er Pfaltzgraff (natürlicher Regul nach / quod tibi non vis fieri) gedencken möchte / wann er sich / oder ein anderer Chur- oder Fürst deß Reichs / bey jhrem ererbten / oder auch künfftigen anwachsenden Landen vnd Leuten einmal für einen Successoren erkennet / deroselben Gerechtigkeit erlangt / hernach aber etwan darinn Mißverstand in der Religion oder Politischen Sachen entstehen solte / ob nicht hierauß ein Consequentz erfolgen / vnd Jhrer Churf. Gn. jhm oder einem andern (sonderlich daß so gar bey mehrerley Religionsverwandten / zugeschweigen da sie gantz different weren / offt grosse Gefahr entstünde) dergleichen Eintrag begegnen könte. Dahero nicht gar vor alten Zeiten / da das Römische Reich im bessern friedlichen Wesen / auch Böhmen gleichwol ohn ein König / aber nicht in dergleichen Gefahr gestanden / als dergleichen starcke Bedencken nicht / als jetzo im Weg gelegen / sondern gute Gelegenheit gewesen were / durch diese Kron zu aggrandiren / sein / Hertzogs in Bayren / Vranherren der freywillig auffgetragenen Kron dieses Königreichs halber sich bedacht vnd bedanckt / vnnd die Böhmische Stände trewlich angewiesen / bey jhres verstorbenen Königs Erben zu bleiben. Zum fünfften komme dieses noch darzu / daß so gar das Churfürstliche Collegium Keyser Ferdinanden / nicht allein auf nechstangestellten Wahltag / als ein Böhmischen König vnd Churfürsten beruffen / denselben als einen Churfürsten in das conclaue electioinis introduciren / sessionem, Stimm vnd Votum mit Abweisung der Böhmischen Stände vorgewendeten Verhinderung ertheilen lassen / ja gar zum höchsten Haupt der Christenheit auß jhrem Mittel erkieset / gekrönt vnd der gantzen Welt vorgestellt / zu der Böhmischen Accommodation (die Keyser Ferdinand eingewilliget) geschritten / darinn den Anfang / also gleich ein Pendentz gemacht: vnd wie die Churfürstl. Vereinigung sonderbar wolte / daß die Churfürsten bey jhren Würden / Ehren vnd Stand bleiben solten / auch die vbrigen jhrem Vermögen nach / das eusserste darbey zu thun verbunden / also würde Keyser Ferdinand nit hoffen / daß Jh. Churf. Gn. mit Acceptirung der Kron Böheimb diesem allen etwas zugegen handlen / Seiner M. die iusto titulo erlangte Kron vorenthaltë / vnd sich an statt Churfürstlicher Brüderschafft zu Feind machen solte. Wolte dann zum sechsten er Pfaltzgraff die Wahl genemb halten / were wol zu besorgen / daß das Hauß Oesterreich dieses / vnd daß man desselben angehörige Kron / Land vnd Leut entziehen / vnd sich deren impatroniren wolte / für die höchste Feindschafft / Vnbild vnd Gewalt würde auffnemen / auch nicht vnderlassen / solch habendes Recht allem Vermögen nach / wo es nur seyn könte / auff alle Weg / Occasion vnd Zeit / die sich vber Nacht möchten verändern / vn̅ wol offt anders außschlagen / zu behaupten / zu conseruiren / zu rechen / also nicht allein Jhr Churf. Gn. aller Anzeig nach / auff solchen Fall besorglich dieses Königreich nit wol zu ruhigem Stand bringen / oder dessen sich frewen würde können / sondern sie vnd die jhrigen möchten noch in den vbrigen jhren Landen zu stündlicher Sorg / Eintrag / Einfall vnnd Beschwerden stehen / also neben diesem noch vor Vnrnhe nit gesicherten Königreich / auch in jhren Erbländern nit rühig seyn / wie er dann je noch nit sehe / daß diesesder Weg seye / im Königreich Böhmen oder im Römischen Reich Fried vnnd gutes Vertrawen zu pflantzen / oder einen jeglichen bey gleichem Recht zu erhalten. Vmb so viel desto weniger / weil zum siebenden der Mißverstand zwischen den Böhmischë Stän [233] den vnd jhrem vorigen auch jetzigen König nicht also beschaffen gewesen were / daß derselbe (wann man allenthalben darzu gethan) nicht auff trägliche Mittel auffzuheben gewesen / zu mahl es an würcklicher Handhabung der Böhmischen Freyheit / deß Majestätbrieffs / Landtags Schlüssen / Abhelffung deß widrigen auch Licentirung deß Kriegsvolcks fast bestanden / gestalt er Pf. selbsten solches also zu seyn erkennet / vnd so wol die Böhmische Stände zu der Gebühr zu weisen / als durch Interposition seiner Person / es dahin zu bringen sich bemühet hette / damit so wol der ordentlich König als die Stände bey dem jhrigen blieben / inmassen auch der König in Groß Britannien dasselbe für billich erachtet / vnd dieses durch seinen Gesandten zu effectuiren sich vnterfangen: Deßwegen besorglich es vielen frembd vorkommen möchte / daß er Pfaltzgraff nun wolte annehmen vnd behaupten / was er vnd fast männiglich einem andern zuständig zu seyn / vnd jhn darbey erhalten helffen wollen / selbst billich vnnd recht erachtet hette. Vnd wolte zum achten andern Cronen bedencklich fallen / wann jemands dieselbe ordentlich erlangt / darinn succedirt / erwöhlt vnnd gekrönt würde / daß die Stände der Kron hernach jhres Gefallens denselben König seiner vngehört / ohn ordentliche Proceß vnnd Verantwortung der Kön. Wahl / mit dessen vnd seines gantzë Hauses ewigen Nachklang entsetzen / vnnd einen andern darauff erwehlen solten / weil auch kein Privatperson von den seinë ohne ordentliche Zücht vn̅ Verhör zu depossessioniren / vnd die Böhmische Ständ jhr fürnembste erste Klag vnd actiones, als daß man wider sie ohne ordentlich bestelltes Recht verfahren / vornemblich fundirten; auch bey jeglichem Königreich / also auch in Böheimb ordentliche solemnia, requisita, statuta, vnd sonderlich ein ordentlicher Proceß zwischen dem König vn̅ Ständen erfördert würde vnd vorgehen müste: dergleichen / daß es mit jetzigem Keyser in Böheim gehalten seyn solte / er noch nit vernommen / auch de???owegen nit wisse / wie solche Deposition zu behaupten were. Von den Vrsachen / warumb Keyser Ferdinand zu priviren / könte er nit judiciren / allein were er berichtet / daß (hindangesetzt / was Anfangs wegen der Böhmischen Vnruhe vorgangen) Keyser Matthias hernach zu völliger Conservation der Privilegien / Majestätbrieff / vnnd was den Ständen gehörig / deßgleichen zu Abführung deß Kriegsvolcks / woferrn sie Stände vorhero abdanckten / sich anerbotten / die Interposition eingewilliget / Zeit / Mahlstatt vnd Gevolmächtigte verordnet / vnder dessen / vnd weil die Stände der Abdanckung halber difficultates movirt / auch die Beschwerden im Land sich gehäufft / die Suspension vnd völlige Composition dem Churfürsten zu Sachsen vbergeben / die Böhmische Ständ aber erst Erweiterung jhrer Confoederation gesucht / mit weitläufftiger Communication derselben sich entschuldiget / dardurch dann ein solch Mittel / darmit man allen ferrnern Vngelegenheiten vnnd Landverderben gar füglich hetten können vorkommen / zu mal Key. M. einmal das Key. Wort von sich dem Churf. vo̅ Sachsen gegeben / selbiger auch deß Ansehens vnd dexterität wol were / daß wie Keyser Matthias kein Mißtrawen auff jhn gesetzt / also die Böhmische Stände jhm gar wol trawen können / Jhr. Churf. Durchl. auch / wann dem Verspruch etwas zu wider gehandelt worden were / neben andern wol Mittel gehabt / demselben zu begegnen / vn̅ sich zu den haltenden zu schlagen. Sintemal aber solch Keyserlich Anerbieten vnnd Chur Sachsen Bemühung keinen Effect erreichen wollen / sondern die Confoederation mit andern vbrigen Ländern starck getrrieben / theils gar mit Kriegsmacht durchgebracht / die Kön. eygene Güter eingezogen / aller Orten Assistentz gesucht / vnd täglich mehr Kriegs praeparationes angestellet / wißte er nit / ob man das Hauß Oesterreich deßwegen verdencken könte / in dem es ebenmässig seine vires colligirt / vnd sich geförcht / es möchte durch dergleichen Progreß / wie jetzo geschehen wolte / gar vmb Land vnd Leut kommen. Daß nun in den Ländern durch die arma excedirt vnnd verderblicher Schaden geschehen / were nit gut zu heissen / sondern vielmehr höchlichen zu beklagen / hielte gleichwol darfür / daß solches mit deß Hauses Oesterreich eignem Leyd vnd Mißfalen / wider dessen Meynung vnd Befelch / meistentheils durch die verbitterten Particular Gemüther erfolget / wie er dann dargegen nit sehen könne / daß es darumb der Gestalt ad desperationem, vnd zu den Extremitäten kommen / daß nit noch zu remediren sey: dann woferrn ein anderer Böhmischer König solchs zu thun qualificirt / vn̅ mächtig / gescheh solchs durch diß Mittel / daß die Stände / vnd das Königreich im guten Verstand gesetzt / so wol die Königliche iura als deß Landes priuilegia, statura, &c. der Gebühr nach steiff gehalten / das widrige abgeschafft / die offensiones durch die Güte vnnd Milte gerichtet / guter Verstand gemacht / die Waffen nidergelegt / vnd also das Land zu friedlichem Wesen gebracht würde. Nun wißte er nit / daß solches Key. Ferdinand nit ebenmässig / oder besser praestiren könte / als ein anderer / der wider jhn eingeführet würde: in Bedenckung mehrernennter Oesterreichischen von jhren Vnderthanen selbst gerühmter Sanfftmuth / bey deren sich viel gar wol befunden hetten / vnd daß wann Keyser Ferdinand mit dem Königreich Böhmen / vnd dessen Ständen obberührter Weiß alles zu friedlichem Wesen bringe / dasselb ohne ferrner Blutvergiessen vnd Landverderbë / auch mit gäntzlicher Auffhebung der Waffen geschehen könte / woferrn aber ein anderer eingeführter König es thun wolte / so geschehe dasselbe vermuthlich erst mit noch grösserer Kriegsmacht vn̅ Gefahr / so wol deß Königreichs / als dessen Benachbarten Ständen / deß Reichs / ja nicht ohne Commotion deß Römischen Reichs selbst / weil Oesterreich sich nit also würde einsetzen lassen / sondern seine Iura so lang es könte vnd Gelegenheit were / verfolgen / defendire vnd recuperiren wollen: vielleicht dieser Orthen mit mehrer Bequemlichkeit als anderswo / da der [234] Vmbständ / Nachbarschafft vnd Interessent halber Oesterreich gewichen / oder weichen müssen. So were bekant / daß bey kriegenden Theilen in vnd ausserhalb dem Röm. Reich in gantzen Provintzen vn̅ Ländern dergleichen / oder grösser Schaden vnd Widerwärtigkeit als hieriun entstanden / vnd wol ein Theil gar seine Land vn̅ Leut verlassen müssen / vnd were dannoch hernach zwischen jnen Vergleich gemacht / die vertriebene restituirt worden / vnd wie man sagte / Herr vnd Knecht zu denseinen kommen: Dahero dergleichen in diesem Fall / da nicht wenigere / sondern mehr Mittel vnd Vrsachen vorhanden / nicht alles für gantz verlohren zu geben / sondern desto mehr alles darnach anzustellen / vnd zwar auch darumb / weil Keyser Ferdinand gleich nach Absterben Keysers Matthiae / mit Confirmation der Privilegien / Gebung deß Reverß / sc. zu gütlicher Hinlegung dieses Wesens sich mündlich offerirt / zu Franckfurt es dem Churfürstlichen Collegio / so allbereit einen Anfang gemacht hette / vber geben / also an S. Maj. Seiten diß falls kein Mangel seyn würde. Endlich wißte Sein Churf. Gn. wie er Hertzog in Bayern bey dieser Böhmischen Vnruh / grösser Vnruhe zu verhüten / vnd Ruhe zu befördern / sich verhaltë / auch durch sein Land wegen deß Hauses Oesterreich / oder demselben zu gut entweders nit so viel / oder doch nit mehr / als wegen der Böhmischen Stände sonst im Röm. Reich vorgangen / ausserhalb daß ein Theil Keys. Kriegsvolck / nach dem es auch anderer Stände Nachbarschafft passirt / durch sein Land auff vorgehëde Leistung / was die Reichs constitutiones vermöchten / in gutem Regiment vnd Disciplin / mit Ablegung deß Vnkostens / ohne sonderbaren Schaden vnd Beleydigung auff deß Röm. Keysers vn̅ deß Hauses Oesterreich ersuchë / offentlich durchgeführet wordë / so jm zu verhindern nit gebührt / auch da man darzu befugt gewesen / es vorher hette geschehen sollen: Entgegë dz Kriegsvolck / so dë Böhmischë Ständen zu gutë vielmehr durch anderer Reichsstände Gebiet ohn Observantz der Reichs Constiturionë / sonderlich aber mit der Cath. Ständ vnd derselbë Vnderthanë grosser Beschwerdë einquartirt / vn̅ dardurch gebracht wordë: so nun seinë Weg hette. Er were aber so wol eines als deß andern Theils / vnd dann seiner eygnen der Gefahr an mehr Orthen angrentzendë Lande / auch obligenden Kreyß-Obristen Ampts halber vervrsacht worden / sich in etwas Defensionsverfassung / wider vnverhoffte Fall zu stellen / darüber der Vnkosten Gefahr vnd Vnruhe in seinë Landen sich vo̅ Tag zu Tag mehren müste / wann dz Böhmische Wesen nit accommodirt / sondern mit Einsetzung eines andern Königs oder anderwerts beyderseits sich mehrender Kriegsverfassung steigen solte: Es wächst jhm mehr / als keinem andern Stand deß Reichs / die Gefahr auff den Halß / in dem er fast mitten zwischen beyden Theilen gelegen / also nicht allein von dannen aller Vngelegenheiten / mit Dutzchzügen / Streiffen / Meutereyen wegë Ma̅gel Gelds / Proviands vnd anderer Nothwendigkeit (so besorglich wegë so grosser Kriegsmacht erfolgë möchte) zu erwarten / sondern es möchte wol gar sedes b???lli darein devolvirt werden / dahero er auff solche Fall nothwendig vnd billich zu bedencken / vnd sich allenthalben zu beschweren hette / daß wegen dieser frembdë Vnruhe / die man auff fürträgliche Mittel nit accommodirt wolte / er seine Land vnd Leut / sampt denen jhm verwandten vnd zugethanen in so augenscheinliche Gefahr vnd Schaden gefetzt / vnd anderer entgelten muste / darumb dann (im Fall S. Churf. G. sich der Cron vnderfangë würde) er der gäntzlichen Zuversicht were / auch solches zu begeren getrungen würde / es auff solche Gestalt zu vermitteln / damit er dieser Gefahr / so jhm vnd den seinigen darauß entstehen möchte / gantz versichert / auch Jh. Churf. G. selbst / wegë der vertrawlichen Affection / Correspo̅dentz / nahë eines Stammen vnd Namë Verwandnuß ohne Zweisel kein Reich oder Land also suchen oder annemë würde / daß er mit den seinen darunder solte zu Schaden kom̅en oder peric???tiren / wann man gleich hernach ein scheinliche Vrsach / warumb es geschehen oder seyn müssen / jm wolte aufftringen / dann es daran nit gnug were: dann wann man deß jenigen Condition / der zwischen mehrern kriegenden Partheyen gelegen / erwege / könte man zugleich bald ein nachtheilige Vrsach aufftichten: Sein Begehren vnd Gedancken weren / man solte den Weg / so weniger Weiterung auff sich hette / vnd leichter zu effectuiren / vornemen / damit man zum Frieden gelangen könte. Bey dieser Occasion könte er S. Churf. Gn. in Vertrawen nit bergen / daß jhm gantz nachdenck lich seye / daß man S. Churf. G. vn̅ etlichë Reichs-Ständen / innmassen jetzt im Nider Sächsischen Kreyß geschehe / einzubilden / vnd dardurch das Fewer im Reich nur wol zu foviren vnd zu vermehren nicht Schew trüge / als wann die Catholische Reichs Ständ mit jhrer wenige Werbung nichts anders als Vntertruckung sucheten / also auch derentwegen S. Churf. Gn. sampt dero Mitvnirten / so starcke Anzahl Volcks vnd Praeparation gegen Böheimb geführet: Dann er wegen seiner vnd der andern sich in etwas Defension gestellten Stände S. Churf. G. dessen vnd was die Vrsach sey / avisirt / vnd mehr als gnugsam sincerirt / daß dem nit also vnd die Catholischen nur Ruhe vnd Sicherheit bey dem jhren / auch Fried vnd Einigkeit / vnd mit der Verfassung anderes nichts / als die natürliche Defension vor Gewalt meynten / sonderlich die / so noch vor weniger Zeit / mit jhrem vnd der jhrigen auff viel tansendt Gülden sich erstreckenden Schaden / es noch empfinden: wie dann solche jhre Desensionspraeparation der Proportion nach / wann man dieselbe calculierte / das Gegenspiel selbst an die Hand gebe. Auß diesem hetten S. Churf. Gn. sein getrewe wolmeynende Gedancken / so jhm ber der newen Böhmischen Election / so wol wegen desselben auch anderer Königreich / Länder vnd deß Römischen Reichs / als insonderheit S. Churf. Gn dero zugethannen / auch seiner Land vnd Leut halben zu Gemüth giengen / dieselbe nochmals getrewlich ersuchend / sie wolten dieselbe in keinem vn [235] gleichen Verstand auffnehmen / gegen den Catholischen Ständen die ingebildete Opinion (daß sie die Extirpation der Evangelischen vnd deren zugethanen Reichs Stände suchten) selbst fallen / andern benehmen / vnd sich andere zu keinem andern / oder zu so starcken Kriegsverfassungen gegen ermeldten Catholischen Ständen bewegen lassen / vnd wie sie bißhero sich löblich erklärt / also vmb der Liebe deß gemeinen Vatterlandts deß Römischen Reichs / vnnd aller dessen Glieder willen / sich neben andern Potentaten vnd Ständen bemühen / damit so wol im Königreich Böhmen / vnnd mit denselben interessirten Provintzen / als sonst im Römischen Reich / fürnemlich vnter jetzigem newerwehlten höchsten Haupt / so neben andern guthertzigen nichts anders suchte / vnd gern nach müglichen Dingen darbey concurriren wolte / alle Vnrube nach billichen Dingen vielmehr gelegt / als erweitert werden möchte / sc. Auff dieses Schreibë hat Pfaltzgraf Friederich dem Hertzogen in Bayern vnter dato den 26 Septembr. (Pfaltzgraff Friederichs Antwort Schreiben auff deß Hertzogen in Bayern Gutachten wegen Annehmung der Böhmischen Kron.) auff nachfolgende Weiß geantwortet; Er hette auß seiner Durchl. Schreiben derselben sonderbare auffrichtige Affection gegen jhm vnd seinem Churhauß / vnnd darneben die Sorgfalt / die sie bey der in Böhmen vorgangenen Enderung / vnd der auf sein Person gefallenen newen Wahl für das gemeine friedlich Wesen trügen / vnd jhme zugleich allerhand wolmeynende Vmbständ vnd Erinnerung / zu fernerm Nachdencken stellete / der Länge nach eingenommen. Wie er nun dieses Jhrer Durchl. Schreiben nicht anders verstehen können / dann daß es auß auffrichtigem Teutschen Hertzen hergeflossen / also hette er vmb so viel mehr Vrsach Jhrer Durchl. hiermit zu bezeugen / daß jhm daran das jenige widerfahren / was er von einem getrewen Vettern vnd Freund dißfalls hette gewärtig seyn können: bedancke sich auch deßwegen gegen J. Durchl. gantz freundlich vnd möchte sich dieselbe gegen jhm auff alle begebende Occasionen eines gleichen allerdings versichert halten / gestalt die mit Jhr. D. auff gerichte vertrawliche Correspondentz / seines Theils zu deß gemeinen Wesens Besten vnd Wolfahrt ange. sehen were. Es würde Jhre Durchl. vnnd männiglich jhm verhoffentlich das Zeugnuß geben können / daß er sich gleich Anfangs der entstandenen Vngelegenheit in viel Weg durch Schickung vnd Schreiben aufs muglichsie bemühet / wie dieses Fewr noch in der Aschen hette gedämpffet werdë mögen / alldieweil er jhm leichtlich einbilden können / daß durch die Waffen der Weg nit seyn würde / die erhitzigte Gemüther zu lindern / vnnd die jetzt vor Augen schwebende Weiterung zu verhüten / vnd möchten J. Durchl. ohne Zweiffel darfür halten / vnd jhme als einem aufrechten von Teutschem Geblüt vnd Gemüth erbohrnen Fürsten zu trawen / daß er bey all solcher Bemühung nit auff das priuatum, eygene Ehr / vnd seine vnd seines Churhauses Erhöhung / sondern allein auff das publicum gesehen / vnnd hette mehrers wünschen mögen / als daß gutem getrewem Rath in Zeiten etwas mehr Folg geschehen / vnnd die vorgangene vn???ver Christen nicht baldt erhörte Ex???eß / auß welchen gemeiniglich die vnhe???lsame extrema herflössen / verblieben weren / vnd wolten sich dieselben / seines Ermessens / mit dem lediglichen Mißfallen nit entschuldigen lassen / sondern müste mit der That selbst bezeuget werden / damit vielen Leuthen die Opinion benommen würde / als geschehen diese Exceß auß einer allzufrühen Raach vnd Conniventz / die etwan auß Mangel der Bezahlung / wie man an dem Passawischen Exempel gesehen hette / folgen theten. So wißten sich Jhr. Durchl. auch zu erinnern / welcher Gestalt er noch vor der Römischen Wahl in den Gedancken gestanden / vn̅ mit dero darauß communicirt / es würde durch die allgeschwinde Beförderung der Wahl diesem Zustand in Böheim schwerlich geholffen werden können; vn̅ hette der Außgang bewiesen / daß er daran nit gefehlet / dann nebë dem mit solcher Wahl gantz füreylend verfahren / vnd der Böhmischen Stände Gesandtë zur Verhör / wider sein vn̅ anderer trewhertziges Erinnern / von dë mehrern Theil deß Churfürstlichen (Collegii nit admittirt worden / so hettë sie die Ständ jnen auß vielen andern Vmbständen die Rechnung leichtlich machen können / auff wen die Wahl eines Römischë Königs fallen / vn̅ daß dardurch jre Sachë in viel Weg würden schwerer gemacht werden. Er hette zwar seines Theils bey all solcher Procedur / zu mehrer Bezeugung seines friedliebendë Gemühts / vnangesehen darvon viel vngleiche indicia gefallen / nit viel scrupulirë / noch das jenige verhindern wollen noch können / darauf andere mit so grossem Eyffer getrungë / allein hette er gleichwol durch seine nacher Franckfurt abgeordnete Räth / weil er gesehen / daß so gar keine cognitio causae angenommen werden wollen (gestalt weder der Böhmischen Stände / noch derselben Abgesandten ans Churfürstliche Collegium einkommene Schreiben im Rath niemalen proponirt / noch einige Consultation darüber gepflogen worden) sich zumehrmalen / vnnd bey allen vorgeloffenen actibus außtrücklich erklären vnd bedingen lassen / daß er weder König Ferdinando / noch den Ständen in Böheimb / durch dieselbe praejudicirt / sondern jedem Theil sein Recht vorbehalten haben wolte / wie jhm auch von Beschreibung seiner Majest. Person zur Wahl ein mehrers nicht bewust gewesen / als was Chur Mayntz / vnangesehen es an Erinnerung bey selbigem nit gemangelt / für sich vnd ohne Co̅munication mit andern Mit Churfürsten gethan hette / daß sie nun die Sachë darauff in offtgedachtë. Königreich bewuster massen alterirt / vnd die Wahl auff sein Pf. Person gefallen / were wider all seine Gedancken geschehen; gestalt er mit vnverletztem Gewissen sagen / von sich schreibë / auch J. Durchl. vnd männiglich versichern / vnnd die Böhmische Stände selbsten dessen zu Zeugen haben köndte / daß er nach dieser Kron niemahln getrachtet / oder deßwegen einige Vnderbawung gethan hette / dahero er es dann darfür halten müste / daß ein sonderbare Vorsehung Gottes sich darbey be [236] finde / vnd er also verhoffentlich / weder von Jhrer Durch. noch jemand andern / vngleich würde verdacht werden können / wann er diese von Gott geschickte Vocation nit stracks außschlagen / sondern zu etwas tieffer Nachdencken ziehen würde / wie er dann Vorhabens / mit J. Durchl. ferrner darvon zu communiciren. Bekennete zwar gern / daß die in J. D. Schreiben angezogene rationes jhre Erheblichkeit hetten / wißte auch wol / daß er darbey wenig Nutzen zugewarten / er erwege aber dieses da er sich dieser Göttlichen Vocation so gleich allerdings entziehen solte / daß der Sachen dardurch doch nicht geholffen / sondern dieses Königreich vnd andere demselben incorporirte Läder / welche bey dem Türcken Krieg so viel Gut vn̅ Blut auffgesetzet / bevorab bey jhrer gefasten Resolution / sich vnder das vorige Joch nimmermehr zu begeben / noch einige Tractaten zu zulassen / dem H. Reich ins künfftig gantz vnd gar vnküchtig gemacht / vnd entzogen werden / vnnd da Gott vor sey / wann der Erbseind mehr an die Frontieren solte / dasselb Jh. D. vnd seinen Landen allzuschwer fallë möchte. Wie es mit der vorigen Böhmischen Wahl hergangen / vn̅ was die Stände in Böheimb zu der Abdication für Vrsachen gehabt / das würde beydes von jhnen außgeführet / welchs er auch dahin stellete / liesse er sich gleichwol berichten / daß die Historici de causis repudiationis deß Exempli mit Jhr. D. Vrvranherren Hertzog Albrechten in Bayern etwas vngleich schreiben solten / wie man dann wißte / daß bey andern dergleichen Wahl Königreichen von der verstorbenen Königen / so jhre Regierungen wol vnd löblich geführet / hinderlassenen Kindern nit bald geschritten / sondern dieselben zu Erzeigung danckbaren Gemüths durch die Wahl zur Kron gelassen worden / wie damals mit Ladißlao Königs Alberti hinderlassenen Sohn geschehen. So hette es mit der sechs Churfürsten Verein / in deren das Königreich Böheimb nit begriffen / seine sonderbahre Meynung vnd Gelegenheit. Von deß Fürsten in Siebenbürgen Intent / oder was biß dahero zwischen jhm vnd den Vngarischen Ständen vorgangen / hette er kein eygentliche Nachrichtung / ausserhalb daß ermelte Ständ biß dahero nit weniger in Religions vnnd Politischen Sachen hefftige Beträngnuß außgestanden hetten / vnd derselben habenden concessionibus in viel Weg zu wider gehandelt worden sey / dannenhero sich diese motus angesponnen / vnd weil die Stände gesehen / daß deß Königreichs Grentzhäuser an Geschütz vnnd Munition so gar entblösset / vn̅ dasselb gleichsam gar verlassen worden / daher Vrsach genommen haben solten / jhre Zuflucht vnnd Recurß anderswo zu suchen / daß man also auß diesen vnd andern Exempeln wol sehe / daß die concessiones vnd capitulationes in alle Weg gehalten seyn wolten / wie dann im Reichselbsten nit geringe Vngelegenheiten vnd grauamina eben dahero erwachsen / auch zu Franckfurt bey dem Wahltag es die Erfahrung gegeben / woran es dißfalls gemangelt hette. Daß dann J. Durchl. auch auff den Fall dero Land vnd Leut Sicherheit halben forgf???ltig were dessen wisse er Sie nit zu verdencken / gleich wie er aber jhm niemalen in Sinn genommen / sich im geringsten etwas zu vnder fangen / dardurch Jhrer Durchl. vnnd derselben Landen Schaden zu stehen solte / als möchte sie sich zu jhm versehen vnd getrösten / es fielen auch die Sachen wie sie wolten / daß er mit J. Durchl. in rechtschaffener auffrichtiger Verträwlicheit vnd Correspondentz zu verharren gedächte / vnd dieselbe in der That erfahren solte / daß sie ein getrewen Vettern vnnd Freund an jhm beständig haben würden / wie er dann wo er auch seyn möcht / nit vnderlassen wolte / Gefahr vnd Schaden von Jhrer Durchl. Landen vnd Leuthen / als er sich nit weniger zu Jh. D. getröstete / vnnd zu einigem widerigen jhm keine Gedancken machen wolte / nach allem Vermögen abzuwenden; wie dann verhoffentlich ferrnere Krieg vnd Vngelegenheit im Reich nit zu besorgen / wann Jhr. D. neben dero Mitverwandten Ständen dahin / würden trachten helffen / daß den jenigen / so biß anhero sich deß arbitrii im Röm. Reich anmassen wollen / nit allein kein Durchzug mehr gestattet / sondern auch deß allbereit in demselben sich befindenden Kriegsvolcks widerumb loß gemacht würde / darzu er an seinem Orth gern nach Müglichkeit zu helffen gemeynt were. Belangend endlich daß Jhre D. sich beschwert befinden / daß man dem Nider Sächsischen Kreyß vnd andern einbilde / als wann die Röm. Catholische Ständ der Evangelischen Vnterdruckung suchten / vnd dahero die Vnierte armiren müsten / da jhn doch Jh. D. vor diesem eines andern versichert; da were es nochmalë an dem / daß die Evangelische Stände im Reich grosse Vrsach hettë / sich bey gegenwärtigem Zustand wol in acht zu nemë / wie dann er vnd seine mitvnierte Stände / weil die Römisch-Catholische mehrentheils den Anfang ohne Vrsach darzu gemacht / sich in etwas Verfassung stellen müssen. Vnd ob er vnd seine Mitverwandte wol wegen J. D. vnd etlicher anderer wol versichert / daß sie zu Weiterung nicht geneigt / so mangelte es doch andern hitzigen Leuten nit / deren consilia vnd machinationes offimals auch in offentliche Schrifften herfür brechen; vnd spürete er so viel / daß die Nider Sächsischen Kreyß Stände auß dem / waß in den Gülischen vn̅ Westphälischë Landen vn̅ anderer Orten vorgieng vn̅ practicirt / auch mit der Spanischë Macht an jetzo fast täglich getrohet würde / wol abnemen / daß jnen zu wachen angesagt seye / verneme aber gar nicht / daß sie gemeint / einige Vnruhe im Reich ohne Vrsach anzufangen / wann sie nur bey dem jhrigen sicher verbleiben vnd gelassen werden könten / sc. (Pfaltzgraff Friederich nimpt die Böhmische Kron an.) Biß dahin wartete jederman mit Verlangen / was Pfatzgraff Friederich auff der Böhmischen Stände Begeren vnd Offerirung der Kron / für ein endliche Resolution nemen würde. Wiewol jhm nun von vielen die Annemung solcher mit Anziehung allerhand Motiven / vnnd sonderlich für Augen Stellung / was für ein blutiger Krieg vnnd grawsames Landverben darauß erwachsen würde / hefftig widerrathen / hat er [237] sich doch endlichen auff Gutachten seiner Räthe entschlossen / die angebottene Böhmische Kron zu acceptiren. Vmb der Vrsachen willen / ist er zu Außgang deß Herbstmonats / nach dem er zuvor im Land allerhand nöthige Anordnung gethan / vnd Hertzog Johansen Pfatzgraffen vo̅ Zweybrück zu̅ Statthalter / auch Graffen Johan von Nassaw den Eltern zum Kriegs Obristen bestellet / mit seiner Gemahlin / jungen Herrschafft vnd einem ansehenlichen Comitat / von Heydelberg auffgebrochen / vnd seinen Weg in die Oberpfaltz nach Amberg genommen: von darauß er nach folgenden Inhalts Schreiben an den Churfürsten von Sachsen abgehen lassen; (Sein Schreiben an den Churfürsten von Sachsen.) Er hielte für gantz vnnöthig / jhme zu erzehlen / was bißhero in dem Königreich Böheimb für Vnruh sich erhalten / dann jhme genugsamb wissend / wie die Jesuiten vnnd derselben Anhänger bald nach dem von Keyser Rudolpho / dessen Königreichs Böheimb Evangelischen Ständen ertheilten Majestatbrieffs sich bemühet / denselben disputierlich vnnd zweiffelhafftig zu machen / vnd endlich gar zu vernichten / vnd zwar dasselb mit solchem Nachtruck getrieben / daß männiglich wol schliessen können / jhre Intention seye dahin gerichtet / das Königreich vnd die incorporirte Lande wider vnder das Päbstische Joch vnnd einen absoluten Dominat zu bringen: vnnd weil endlich die Evangelischen Stände auß lang getragener Gedult / zu Erhaltung deß Majestät Brieffs vnd anderer Privilegien einen Weg finden müssen / bey welchem auch die Jesuiten außgeschaffet worden / so hetten sie bald darauff vermeynet / jhre Restitution durch die arma darzu sie vnd jhre Anhänger die Keyserl. Majest. verleitet / widerumb zu erlangen / dann sie wol erachten können / sie durch keine Tractaten sonsten darzu kommen würden. Jhmewere auch vnverborgen / wie sorgfältig er den Frieden wider zubringen / vnnd zu erhalten / die gantze Zeit Seiner Churfürstl. Regierung gewesen were / vnd so baldt das Fewer zu brennen angefangen / wie dasselb noch in der Aschen gedämpffet werden möchte / er sich zum höchsten bemühet: vnd wann man auch getrewem Rath etwas mehr Folg gegeben / vnd sich die passiones, vnd allzu hart eingebildete Räthe nicht so hart hette vbertragen lassen / were gäntzlich nicht zu zweifflen / daß es zu dem hernach gefolgten Vbelstandt / Brennen / Morden vnnd Rauben / auch Verbitterung der Gemüther nimmermehr kommen were. Mit was grosser Sorgfalt er newlich / als nach Keysers Matthiae Ableiben man zu eines newen Keysers Erwehlung schreiten solte / dahin getrachtet / wie / vnd ehe noch zu einer Wahl geschritten / der Friede im Königreich Böheimb vnd allenthalben widergebracht / damit alsdann nach Erhalrung dessen allem zu der Wahl getretten / vnnd nicht etwan durch Vbereylung derselben / die Sachen gefährlicher werden möchten / gestalt jhme bewust / wie eyfferig er durch seine Gesandten / vor den gefährlichen Extremitäten warnen lassen / weil er wol besorget / daß es auff den widrigen Fall ein solchen Außgang gewin en würde; Weil aber die Böhmische Abgesandte zu Franckfurt gantz nicht zu gelassen / oder gehöret / auch derselben Schreiben an das Churf. Collegium ad consultandum niemalen proponiret / sondern mit der Wahl geeylet worden. So were darauff endlich diese Enderung mit der Abdication vnd Election auff seine Person gefallen / erfolget. So wenig er sich nun zu derselben getrungen / oder jemals darnach im geringsten getrachtet / noch bey solchem Zustandt / da alles verderbet / also daß dannenhero kein privat Nutz / sondern vielmehr allerhand Gefahr vnd Mühe zugewarten / darzu Vrsach gehabt: So sehr möchte Jhr. Churfürstl. Gn. hingegen jhme zutrawen / daß wann er sehen solte / daß er durch Außschlagung dieser auff jhn gefallenen Wahl / den Frieden würcklich allenthalben erhalten; vnnd hingegen Krieg vnnd Blutvergiessung abwenden würde / wolte er an sich einigen Mangel nicht erscheinen lassen. Weil aber so wol die Stände in Böhmen als incorporirte Länder / sich dahin resolvirt / daß sie durch keinerley Handlung vnder voriges Joch sich wider bringen lassen / sondern sich ehe vnder frembde Herrschafft begeben wolten / könte Jhr. Churf. Gn. leichtlich abnemen / was bey einer solchen Resolution / so wol dem Reich / als den Benachbarten Ständen für Gefahr vnd Schaden zugezogen / zugeschweigen / daß jhme könte vorgeworffen werden / als hette er den ordentlichen Beruff Gottes / vnd diese Gelegenheit dem gemeinen Wesen zu helffen / außgeschlagen. Dannenhero er dann Anlaß genommen mit S. Churf. Gn. als zu deren er sich alles guten / wie auch getrewen Rahts vnnd Beystands versehe / hierauß vertrewlich zu communiciren / sintemal er nunmehr in Erwartung der Böhmischen Gesandten / welche jhm die Wahl anzukündigen geschicket werden solten / stünde. Vnd were er deß Erbietens S. Churf. Gn. hiernechst deß Verfolgs zu verständigen / vnd alles dahin zu richten / daß friedliches Wesen im Reich erhalten vnd innerlicher Krieg verhütet werden möge. Vnnd solches were auch vmb so viel mehr zu hoffen / wann Spanien vnd die vbrige Catholische Stände (mit denen / sonderlich den Geistlichen Churfürsten vnnd dem Hertzogen in Beyern er zu dem Ende allbereit etwas Communication gepflogen) sich friedlich vnnd rühig erzeigen würden. Sonsten aber vnd auff den widrigen Fall würde er vnd seine Mitvnirte Stände sich nicht weniger frembder Hülff gebrauchen müssen / dessen sie gleichwol lieber gevbriget seyn wolten. Endlichen würde Jh. Churf. Gn. vnverborgen seyn / was jetziger Zeit im Königreich Vngarn vorgienge / nun wißte er / wie es eygentlich damit beschaffen / vnd zu was Ende es angesehen keine gründliche Nachrichtung / ausserhalb daß ervernom̅en / daß weil die Stände desselbë Königreichs biß dahero allerhand Vngelegëheit mit Schwä [238] chung jhrer habenden Privilegien vnd Concessionen auß sonderlichen Practicken der Jesuiter außgestanden / vnlängst auch gesehen haben solten / daß sie fast alles Schutzes vnd Schirms wider den Erbfeind Christliches Namens / durch die bey dem Böhmischen Kriegswesen vorgangene Entblössung jhres Königreichs vornembsten Grentzhäuser entwehrt / sie dahin bedacht seyn solten / sich vnd das Königreich in mehrere Sicherheit zustellen. Es würde aber hiernechst der ferrnere Verlauff ein mehrers an die Hand geben / was er dann weiter gründlichs erlangen würde / solte Seiner Churf. Gn. vnverborgen bleiben. Gleiches Inhalts Schreibë sind auch mutatis muta̅dis an König in Polë / Herrschaft Venedig / Hertzogen in Savoy vn̅ andere Fürsten vn̅ Stände in-vnd ausser dem Reich abgeschicket worden. (Deß Churfürsten von Sachsen Antwort auff Pfaltzgraff Friederichs Schreiben.) Von J. Churf. D. zu Sachsen aber ist nachfolgenden Inhalts Antwortschreiben ergangen: Er were auch nicht gemeint den Anfang vnd Proceß der Böhmischen Vnruhe / weitläufftig außzuführen / viel weniger seine darbey gebrauchte Sorgfältigkeit vnd Mühe / sonderlich aber worauff er seine zum Keyserlichen Wahltag abgefertigte Räche derentwegen gevollmächtiget / anzudeuten / weil solches alles gnug bekant / auch die Schickungen / Schreiben / Erinnerungen / Ermahnen vnd Bitten / vnnd die bey der Mayntzischen Cantzley noch vorhandene Vollmacht vnd anders es gnug bezeugeten. Also were jhme nicht wenig zu Hertzen gangen / daß all solche seine eyfferige Bemühungen vmbsonst gewesen / den gesuchten Zweck nicht erreichet / sondern vielmehr die gute Intention anderst gedeutet werden wollen. Dannenhero die vorgewesene vnd eingewilligte Interposition durch allerhandt Hindernuß so lang wider seinen Willen verzögert worden / biß die Keys Maj. verstorben / vnd die Sachen in den jetzigen Stand kommen. Er stellete zwar die vorgenommene Rejection der jetzigen Keys. Majest. vnd die darauff erfolgte vnd auff S. Churf. Gn. gefallene Wahl an seinen Ort / dieweil jhme deß Königreichs Böhmen Wahlgerechtigkeit / vnd die zwischen solchem Königreich / vnd dem Hauß Oesterreich auffgerichtete pacta vnd Reuersales, so wol die Vrsachen vnd derselben Deduction der ergangenen Rejection / insonderheit aber wie vnnd welcher Gestalt Keys. Maj. vnd das Hauß Oesterreich solches empfinden / vnd dargegen einwenden würden / vnbekant / befahrete sich aber / es würde das Königreich Böhmen vnd die incorporirte Länder dardurch nicht zum Frieden gelangen / sondern in grössere Vnruhe vmb so viel mehr gesetzt werden / in dem alle Handlungen / friedliebende Mittel vnd Beylegungen / gäntzlich abgeschnitten / vnd sonder allen Zweiffel Keys. Majest. vnd das Hauß Oesterreich solche Außschliessung höchlichen empfinden / vnd vielleicht alles vbrige daran setzen würden / ehe sie dieses Königreich quittirten. Er woltes zwar Jhrer Churfürstl. Gn. mit Rathen oder Widerrathen / wegen geschehener Wahl nicht molest seyn / weil es dahin auffgenommen werden möchte / als wolte er Jhro die angetragene Würde nicht gönnen / oder der Stände Privilegien in einen Zweiffel ziehen: der vnvorgreifflichen Gedancken aber were er / wann die dieses weitaußsehenden Wercks halben vorfallende Motiven pro & contra auff die Wage gelegt würden / es solten die dissuasoriae die andern weit vberwegen / daher er dann nicht zweiffelte / Jhre Churfürstl. Gn. würde jhrer Discretion nach / diese schwere Sach mit allen Vmbständen wol erwegen / vnd darbey hoher Potentaten Exempel / denen solche vnd wol höhere Dignitäten auch angetragen / wie sie sich darbey verhalten / nicht ausser Obacht lassen / vnnd diese trewhertzige Andeutungen nicht anders / als wol gemeint vermercken. Seines theils befehle er alles der Göttlichen Vorsehung vnd Direction / vnd wünschete / daß Jhr Churfürstl. Gn. die consilia ergreiffen möchte / die Jhrer Churfürstlichen vnnd Königlichen Dignität zuträglich / Landt vnnd Leuten nutzlich / dem Römischen Reich erfrewlich / vnd dem Königreich Böhmen vnd incorporirten Ländern zu Abwendung aller Gefahr auch Verhütung bevorstehenden Blutvergiessens ersprießlich weren. Jhr Churfürstl. Gn. würde auch nicht vnderlassen / mit andern Mit Churfürsten hierauß zu communiciren / vnd neben denselben alles / was zu friedlichem Wolstand dienete / zu befördern. Das Vnwesen in Vngarn belangend / were jhme derselbe etlicher massen bewust / vnnd ob er wol dessen kein rechte Nachrichtung / were doch auß den hinc inde spargirten Siebenbürgischen Schreiben / vnd darauff erfolgten Antworten vnschwer abzunemen / was es damit für eine Gelegenheit. Es würdens auch nunmehr deß Siebenbürgischen Fürsten an die Mährische Stände gethane Postulata eröffnen. Der getrewe Gott wolte alles Vnheyl abwenden vnnd verhüten / daß durch diese Gelegenheit nicht etwas dem Türcken Thür vnd Thor zu seiner Intention zu gelangen eröffnet würde. Es hat auch Pfaltzgraff Friederich vnder dato den 7. Oct. an den Hertzogen in Bayern noch ein Schreiben abgehen lassen folgenden Inhalts; (Pfaltzgraff Friedrich thut dem Hertzogen in Bayern zu wissen / daß er entschlossen die Böhmische Kron anzunehmen.) Weil er sich seithero seines den 26. Sept. an J. Durchl. abgangenë Schreibens / auß seinem danidigen Churfürstenthumb erhaben / vnd in sein Fürstenthumb Bayern begeben / immittelst auch den Sachen wegen der vorgangenen / vnd auff jhn gefallenen Wahl zu der Kron Böheimb / mit allem Eyffer vnd Ernst nachgedacht / vnd auß Betrachtung der sonderbarë Schickung Gottes sich nunmehr so weit resolvirt befinde / bemeldte Kron im Namen Gottes anzunehmen / sonderlich weil er je mehr vnd mehr sehe / daß man anderer Orten noch immerdar mit beschwerlichen consiliis, vnnd starcken Armierung vmbgienge / dahero er dann abnemen müste / daß man noch weiter als auf das Königreich Böhmen das Absehen hette / vnnd zu dem End noch so ein starcken Rücken suchete / darauß dem Heyl. Reich vnd desselben Ständen / be [239] vorab jhme vnd etwa Jh. D. selbsten nit geringe Gefahr vnd Schaden zu wachsen könte / so hette er nicht vnderlassen können / J. D. solches in Vertrawen zu berichten / vn̅ versichere er dieselbe nochmalen / daß er hierinnen sein eygene Ehr vnd Nutzen keines Wegs suche / viel weniger gemeynt sey / die Römisch Catholische Religion vnd derselben zugethane im Königreich Böheim zu trucken vnd zu beschwerrn / sondern vielmehr dieselbe bey jhren habenden Rechten vnd Vergleichungen verbleiben zu lassen vnnd zuerhalten / so lang sie / wie er gäntzlichen hoffete / zu keinem widrigen Vrsach geben / sondern sich allerdings friedlich erzeigen würden: darbey er sein jüngstes Erbieten gegen Jhrer Durchl. nochmals widerholte / daß er nemlich willig vnd begierig sey / von deroselben Landen vnnd Leuten alle Gefahr vnd Schaden abzuwenden vnd zu verhüten / daß deroselben auß seinen Landen oder dem Königreich Böheim nichts widrigs oder feindlichs zugezogen würde / versehe sich hingegen auch zu Jh. Durchl. zum Fall jhm oder seinen Landen / es were vnder was Praetext es wolte feindlich zugesetzt werden solte / daß Jhr. D. jhres Theils darzu einigen Vorschub oder Beförderung nicht thun oder gestatten / sondern dißfalls gegen Jhro selbsten gehalten zu werden immer begehren möchten: wie er dann gäntzlich darfür hielte: wann sich Jhre Durchl. in Zeiten würde vernehmen lassen / daß sie keine Durchzüg durch Jhre Land / weder dem Italianischen / von dessen Heraußzug gar starck geschrieben würde / noch anderm Kriegsvolck wider jhn zu gestatten gedächte / man würde deroselben hierunder auch nichts zumuthen / weniger aber mit Gewalt durchbrechen; Auff welchen vnverhofften Fall er erbietig were / Jh. D. die hülffliche Hand zu bieten / versehe sich also J. Durchl. Erklärung zum wenigsten dahin / daß sie sich in dieser Sachen der Neutralität befleissen würde / wie er dann ohne das dieses Böhmische Wesen anders nit verstehe / als daß man derentwegen im Reich wol bey gutem Frieden vnd Ruhe verbleiben könte / vnd nicht eben Noch were / eins mit dem andern zu vermischen; so würden auch die Geistliche Stände im Reich / gleich wie sie sich biß dahero / wann sie Fried vnd gute Nachbarschafft gehalten / darbey wol befundë vnd vnangefochten geblieben / darbey nochmalen keines widrigen zu befahren haben / so lang sie sich deß Böhmischen Wesens wider jhn nit theilhafftig machten / darbey Jh. D. mit zeitlichen Erinnerungen viel vermöchte / vnd er sie zu thun freundvätterlich ersuche / gestalt er seines Theils bey etlichen auß denselben auch etwas Anwurffs gethan hette / vnd gelebe er der Hoffnung / man würde sich mit Spanien nit vbereylen / vnd dardurch etwan das Reich in noch mehrere Commotion wider seinen Intent setzen wollen. Welchs er J. Durchl. mit deren er in verträwlicher Correspondentz zu verharren gedächte / nicht verhalten wollen / vnd bitte dieselbe / sie wolte Jhro bey seinem jetzigen verreisen in Böheim / sein Land vnd Leut befohlen seyn lassen / vnnd mit jhm vnd seinem hinderlassenen Statthalter / Pfaltzgraffen Johansen / wie auch mit seiner Regierung zu Amberg / wie selbige nicht weniger thun würden / gute Correspondentz halten / in allem aber sich gegen jhm vnd den seinigen aller friedfertigen Nachbarschafft versehen / weil er damit niemands kein vngleiche Gedancken erweckte / nur etwas wenigs an Kriegsvolck in diesen Landen hinderliesse / im vbrigen aber hette er auch die jüngstangedeute Zusammenführung vnderlassen. (Hertzogs in Bayern Erklärung an Pfaltzgraff Friederichen.) Hierauff / wie auch auff obgemeldtes den 26. Sept. datiertes Schreiben / hat Hertzog Maximilian also geantwortet. Er hette auß seiner Churf. Gn. erstem Schreiben jhme die gute Hoffnung gemacht (weil seine eingeführte rationes jhre Erheblichkeit hetten / vnd J. Churf. Gn. wenig Nutzens zu gewarten / auch sie derowegen solches zu etwas tiefferm Nachdencken zu ziehen / vnnd mit jhme ferrner hierauß zu communiciren sich erbotten) er würde Gelegenheit haben / mit Jhrer Churf. Gn. in Person auß diesen Sachen selbst vertrewlich Vnderredung zu pflegen / vnd derselben nicht allein vorangezogene Vmbständ etwas mehrers zu erläutern / sondern auch noch andere wichtige wolmeynend zu eröffnen / vnd dardurch verhoffentlich Jh. Churf. D. dahin Anlaß zugeben / daß sie sich der Böhmischen Cron entschlagen / vnd durch seine darinn angedeute Mittel den zuvor erwehlten vnd gekrönten Böhmischen König bey der Kron erhalten / zwischen demselben vnnd der Ständen mit allerseits Satisfaction / auch Auffhebung aller jetziger vnd künfftiger Gefahr / Vnheil / Nachtheil vnd Schadens gleichen friedlichen Verstand machen / alles zu Ruhe bringen / vnd der ohne das im Reich entstandener / auch täglich sich mehr erregender Vngelegenheiten remedirë helffen würden Sintemal aber S. Churf. G. sich jetzt gleich eines andern resolvirt / die Kron annehmen vnd derhalben auff Prag ruckten / so liesse ers an seinen Ort gestellet seyn / allein sehe er nicht / wie durch ein solches der so wol von Jhrer Churfürstl. Gn als jhme erwünschter Zweck / aller Orthen friedlichen Wesens / mehrern Ventrawens / Conservation dieser Königreich / Erbländer vnnd deß Röm. Reichs zu erlangen / oder zu hoffen / sondern daß vielmehr aller Orthen die Gefahr / vnd Vbelstand / wie es das Ausehen hette / darauß erfolgen würde / hierumb dann seine Sorgfältigkeit nit gemindert / er sich auch vmb so viel desto mehr auff sein voriges Schreiben lende / vnd hiermit bezeugt haben wolte / daß er es mit J. Churf. G. dem Königreich Böheim vnd dem Römischë Reich getrew vn̅ auffrecht gemeinet hette / daß auch berührte Vngelegenheiten / vnd was dieselbe nach sich zögen / wider seinen nur zu Fried Ruhe vnd Einigkeit geneigten Willen / Sinn vnd Gedancken sich erzeigen würden: allein verlangte jhn noch (weil er mit seinem Landt meistentheils mit der Gefahr / Durchzügen / Streiffen / Einlägerungen / Meutereyen am nechsten gesessen / auch das Hauß Oesterreich es vnzweiffenlich nicht ersitzen lassen würde / also er vnd seine Landt keines andern darauß zugewarten) Jhre Churfürstl. Gn. die vielleicht selbsten zu thun haben [240] möchten / würden jhm (der weder mit einem oder andern Theil sonst nicht interessirt / vnd also billich jhrentwegen nit leyden solte) an die Hand vnd zu erkennen geben / wie er genugsam assecurirt / vnnd gestalt man jhm darvor seyn wolte oder könte / daß durch J. Churf. Gn. Wahl / oder die jhrigen / oder die so mit Jhro interessirt weren / jhm vnd seinem Land kein Vngemach zu gezogen / oder seine bißhero rühige Regierung in einen andern Standt gesetzt / oder andere Weiterung causirt werden solten. Was es mit den Durchzügen durch sein Land für eine Beschaffenheit / was auch bißhero vorgangen / vnd da man den Reichs Constitutionen (die er gegen jederman zu halten sich schuldig erkenneke) sich gemäß verhielt / vnd daß er nit sehe / warumb er einem oder dem andern verwehren solte / sich derselben zu gebrauchen / wie er dann eben so wenig andern / als dem Hauß Oesterreich / oder dem Obristen Haupt vn̅ Keyser bißhero dergleichen gesperret / oder sperren sollen / oder können / weise sein voriges Schreiben auß. So hette er hiebevor den Ständen in Böheimb vnd andern vmbständlich zu erkennen gegeben / daß man jhne mit einigem Fug nicht zumuthen solte / daß er durch Verwehrung besagter Päß / wegen ermeldter Böhmischen / oder anderer Oesterreichischen Ständ / sich zu J. Keys. Maj. vnd deß gantzen Oesterreich selbst / oder mit anderer Hülff offenen Feind machen / beyder Theil Kriegsvolck vnd sedem belli in sein Land ziehen / also wider Jhrer Churf. Gn. Ansuchen sich dieser Gestalt auß der Neutralität lassen / vnd auff sich laden solte / was die Stände besorgten / vnnd darzu das Hauß Oesterreich befugt zu seyn vorgebe. Gestalt er sich auch nit versehe / daß eben darumb man jhn wölte verdencken / oder was widrigs zufügen: Sintemal kein anderer / ja Jh. Churf. Gn. selber / oder Jhrer mitverwandter Ständ einer anderst gethan / noch einig außländisch Volck / so den Böhmen zu gezogen / biß dato verhindert / oder den Durchzug verwehret / seines Erachtens were er vnd andere dieser vnnd mehr anderer Sorg gevbrigt blieben / auch desto mehr mit gemeiner Zusammensetzung / wider die so sich nicht accommodiren wolten / in der Neutralität bleiben können / wann die Sachen zwischen Jhrer Maj. vnd deren Ständen / sampt deren Interessenten / hetten zu gutem friedlichen Stand können gebracht werden. Von den beschwerlichen consiliis mit denen man weiter als auff das Königreich Böheim das Absehen gerichtet / vnnd deßwegen ein so starcken Rücken / Jhrer Churf. Gn. jm vnd andern Ständen deß Reichs zu Schaden gesucht / wißke er nicht / könte auch dasselbe wann gleich vielleicht etliche zu viel affectirte Jh. Churf. Gn. oder andern Ständen ein anders wolten einbilden / wegen deß Hauses Oesterreich vielfältiger vorigen vnnd jetzigen Erklärung vnd Demonstration / nit glauben; es hetten auch Jhr. Churf. Gn. hievor sein Gemüth in diesem Fall / da dem Röm. Reich dessen Chur-Fürsten vn̅ Stände Libertät vnnd Privilegien etwas zu Nachtheil practicirt werden wolte / zu Gnügen vernommen / darbey er es bewenden liesse. Nicht weniger hette er Anfangs der geringen Armirung halber etlicher Catholischen Stände vnd daß sie wegen der noch vor kurtzer Zeit / in das Würtzburgische vnd andere Stiffter beschwerlichen Einlägerung / Durchzüg vnnd Schadens / vnnd da anderwerts so viel Betrohungen / auch auff den Fall würckliche Expedition vmb Gelt von den Befelchshabern starcke Anstellung gemacht würden / zu jhrer blossen Versicherung / vnd daß jnen das zuviel glauben nit abermal zu Schaden gereichte / vnd dann wohin sein nothwendige Armirung angesehen sey / assecurirt / inmassen die samptliche Catholischen vnd er / nichts anders als Fried / Ruhe vnd Einigkeit / gleich mässiges Recht / vnd daß man ein jeglichen bey dem seinen liesse / jhnen vnd jren mitverwandten Catholischen nichts gefährlichs oder nachtheiligs zufügete / oder Vngelegenheit erweckte gewünscht / vn̅ dasselbe mehrmal / daß man sie nur nicht zu anderm zwinge / wünschten vnd begerten: Gleichwol viel Catholische / daß wann bey diesem vbeln Zustand in Böhmen vn̅ Vngarn die Catholische Religion daselbs vndergetruckt / die Catholischen Stände im Römischen Reich keines andern zu gewarten / zeitlich besorgt / die stünden jetzo in noch mehrern Sorgen / vnd müsten dannenhero auff jhre Versicherung vnnd Wendung der Gefahr gedencken: würden darneben gantz gern verneme / daß J. Churf. Gn. nit allein nicht gemeynt sey / die Catholische Religion vnd deroselben zugethane zu trucken oder zu beschweren / vnd derselben vielmehr bey jrem Rechten zu lassen vnd zu erhalten / sondern auch sich zu keinem andern / vnder dem Praetext / als wann sie darzu Vrsach geben (wie dann widerwärtige Gemüther bald Vrsach / sie weren beschaffen / wie sie wolten zu finden wißten) sich bewegen lassen. In Bedenckung dergleichen als noch newlich zu Caschaw zween Religiosen / sampt einem jungen nach verrichtem Gottesdienst gleich auff offenë Marck enthauptet seyn solten / wie auch anderwerts anfieng herfür zubrechen; vnnd er sehe nicht / wie dasselb mit den Ständen in Böhmen / Vngarn vnd derselben interessirten fast höchstem Fundament libertatis conscientiae & exercitii einstimmete. Daß sonsten Jh. Churf. Gn. begierig sey in der vertrewlichen Correspondentz zu verharren / insonderheit auch von seinem Land vnd Leuten alle Gefahr vnnd Vngelegenheit nach vermögen / abzuwenden vnd zuverhüten / daß jhm nichts widrigs oder feindlichs zugezogen würde / thue er sich bedancken / vnd zu einem gleichmässigen / nit weniger zu nachbarlicher Communication mit Jh. Churf. Gn. hinderlassenen Statthaltern vnd dero Räthen / auch was er sonsten J. Churf. Gn vnd dero Landen Guts köndte erweisen / erbieten / zu gleich auch gegen deroselben / als einë bißhero gerühmtë / friedfertigen / vornehmen / von Gott mit ansehenlichen hohen Qualiteten begabten Churfürsten deß Rö. Reichs / sich vnzweifenlich getrösten J. Churf. Gn. würden kein anders gestatten / auch das jenige / so darwider lauffen möchte / nicht allein verhüten / sondern auch alles dahin richten / damit sie sich samptlichen dessen lang zu erfrewen hetten.
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Der Vnruhe im Königreich Vngarn / so sich vmb diese Zeit angesponnen / ist bißhero zu vnderschiedlich mahlen Meldung geschehen: Derhalben wollë wir jetzo / ehe wir / was weiter mit Pfaltzgraff Friderichen / bey Acceptirung der Böhmischen Cron vorgangen / anzeigen / derselben Beschaffenheit / wie auch was mitler Weil sonsten in Böhmen vnd den incorporirten Landen auch anderswo im Reich sich zu getragen / erzehlen. (Vrsachen deß Auffstandts in Vngarn.) Demnach die viel vnd mancherley trewhertzige / wolmeynende / vnnd auß rechtem Teutschem friedliebenden Gemüth herrührende Vermahn- vnd Warnungen / so der Römischen Kayserlichë May. bald Anfangs deß Böhmischen Vnwesens / von vielen hohen Standts Personen / auch andern Jhrer May. trewen Vnderthanen erfolget / gar keinen: Hingegen aber die Bäpstische / Florentinische vnnd Spanische Rath- vnnd Anschläg / allen Raum vnd Platz gefunden / vnd deß Bucquoischen vnd Tampierischen Kriegsvolcks im Königreich Böheimb grausame vnd vnerhörte Tyranney / vngeachtet alles flehentlichen bitten vnd erinnern / der armen bedrangten Vnderthanen / jmmer continuiret / als ist endtlich der gemeine Auffstandt aller Incorporirter vnd Confoederirter Königreich vnnd Länder dardurch vervrsachet worden: Weil sie in der That erfahren / daß alle so wol hoher Potentaten / als der anderer Incorporirten vnd Erbländer Intercessionen vnnd andere vorgeschlagene Compositions Mittel vergebens gewesen; vnd darumb ihnen eingebildet / daß sie in gleicher Gefahr stehen theten / vnnd sich auch keines bessern Zustands würden zugetrösten haben. Vnnd eben dieser Argwohn hat auch die Vngarische Evangelische Stände eingenommen / daß sie in Sorgen gestanden / wann das angefangene Spiel mit dë Böhmen außgemacht / es würde die Reyhe auch an sie kommen / vnd sol [242] ches desto mehr / weil jnen bißhero auch aller hand Religions Bedrangnussen vnd Beschwerde zugefüget worden. Darumb sie bey Zeiten jre Waffen zur Hand zunehmen vnd den Vöhmen zu assistiren die Resolution genommen / vnd den Lohn der müssigen Zuseher nicht verdienen wollen: Zu welchem jhrem Vorhaben sie deß Fürsten in Sibenbürgen Bethlen Gabors Hülff zuwegen gebracht. (Böhmen begehren Hülffe vom Bethlen Gabor.) Selbigem haben die Böhmische Ständ / bey Continnirung deß Kriegswesens / auch jren Zustandt zuwissen gethan / vnd jhn vmb Hülff vnnd Beystandt ersuchet. Welcher jhnen darauff in einem Schreiben also geantwortet: (Desselben Antwort darauff.) Es were allen Frommen zuwünschen / daß so bald bey Anfang die Böhmische Vnruhe / von deren er zwar durch gemeine aber doch vngleich außgesprengte Avisen berichtet / von den angrentzenden Fürsten dermassen were zu Gemüth gezogen worden / damit er in so weit entlegenen Orthen / daß alles widerumb in friedlichen Standt gesetzet were / viel ehe / als von der gegen einander zugefägten Vnbilligkeit hette erfahren mögen. Wann aber von selbiger Zeit an weder Königs Ferdinandi Königl. Milte / noch anderer Fürsten Vorsorg vermögen können / daß sie in Regierung der Christenheit / solch schädlich Fewer hetten vertilgen / oder einige Weiß / dasselbe zurück zuhalten vnnd außzulefchen hetten finden mögen / ja vielmehr offenbar were / daß die Gemühter von Tag zu Tag desto mehr verbittert worden / vnnd dahero das Vnwesen je länger je mehr eingerissen / so wolte er einen jeden erkennen lassen / ob jhme auch gebühren wolte / bey solcher Trübseligkeit vnder den Christen / vergeblichen zuzusehen / oder aber seine Waffen dahin anzuwenden / daß solchem Vnheil durch ersprießliche Mittel abgeholffen würde. Dann alldieweil sein liebes Vatterlandt vnnd Reich in der Spitz vnnd Rachen deß Türcken gelegen were / welche in jhren Rathschlägen wie die Wasserwogen deß grossen Meers niemals ruheten / sondern bey der Christen auch geringster Vneinigkeit von rechtem Sinn gern abzuweichen pflegten / fürnemblich aber zu dieser Zeit / da sie in Asia vnnd Persia guten Friede hetten / vnnd daher wohl wüsten / doß ohne diesen Krieg sonst kein Krieg in Europa were: Als hette er ihme / dem Türcken / die Gelegenheit in die angrentzende Länder einzufallen vnnd denselben Schaden zuthun / zubenehmen / so wohl die Sachen allenthalben in bessere Sicherheit / als sie bißhero gewesen / zustellen auff zween Puncten zusehen / vorgenommen / nemblich für das Erste / wie er jhme deß Ottomannischen Kaysers Gunst / neben Fried vnd Einigkeit köndte zuwegen bringen: Für das ander / daß er auch Jhren / Böhmischer Stände / Zustandt vnnd Intention jhme / vnnd was sie gegen jhme gesinnet / möchte bekandt haben. Weil min hierauff durch Göttliche Verleyhung beydes jhme wissendt worden / vnnd er auß jhrem vnder Dato den vierzehenden Augusti abgangenen Schreiben / jhr gegen jhme wolgeneigtes Gemüth vernommen / so wohl von Constantinopel vnderm dato 17. desselben Monats Türckischen Friedensstandt / vber sein Verhoffen der Christenheit zum besten erlanget. Als hette ihn / vnerachtet deß Hauses Oesterreichs / deß Römischen Bapstes / vnd anderer jhm anhangenden grossen Authorität / der Eyfer für die Ehre Gottes / vnd jhre jhme verheissene Trew bezwungen / ohne längern Verzug in GOttes Nahmen sein Kriegsvolck auff die Reiß außzurüsten / vnd damit anzuziehen / der gestalt / so ferrne jhm in Vngarn / welches er nicht verhoffete / kein Verhinderung vorfiele / daß er auff den Herbstmonat an die Mährische Grentzen gelangenwolte. Vnderdessen aber wolte er sie / Böhmische Stände / ermahnet haben / daß sie mit dem Feind keine Tractation pflegten / sondern sich vnnd die jhrigen mit gantzen Kräfften schützeten vnd auffhielten / vnnd seiner Zukunfft erwarteten / deß Vertrawens zu Gott / wann sie also mit Gemüth vnnd Rath würden zusammen setzen / daß der Feind durch leichtere Weiß / als bißhero geschehen / köndte vertrieben werden. Damit nun alles ein desto bessern Fortgang haben möchte / were GOTT im Himmel hertzlich darumb anzuruffen. Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Ständt dem Siebenbürger nachfolgende Antwort vbersendet: (Böhmisch. Ständ Antwort auff Bethlen Gabors Schreiben.) Sie hetten es dem Allmächtigen Gott höchlichen zu dancken / daß er / Bethlehem solche Zuneygung da sie es doch noch nicht vmb jhne verdienet / zu Erhaltung der Freyheit deß Königreichs Böheimb / vnd Fortpflantzung der Christlichen Kirchen trüge / vnnd wie sie jhme angenehme Dienste zuerweisen bereitwillig / also beten sie GOTT / daß er sein Gottselige vnnd Heroische Intention mit einem glücklichen Außgang begabe / wie sie dann auch der gewissen Zuversicht / derselbe / welcher so heylsame Consilia ein solch wichtig Werck zuvollbringen gegeben / würde sie auch befördern vnnd zu einem erwünschten Effect bringen. Derhalben solte er solch Werck Gottes nur getrost antretten / auff der Böhmischen Stände Trew vnnd Standthafftigkeit festiglich bawen / den vorgenommenen Zug noch vor der herzunahenden Winterszeit befördern / damit sie desto leichter mit gesampter Macht vnd Rath den Feind verjagen vnnd von jhren Grentzen abtreiben möchten / vnnd nicht / wann es sich mit seiner Ankunfft länger verweilen solte / die Sachen / weil der Feind mit einem grössern Kriegsheer / als sie / versehen / auch täglich sich stärckete / zweiffelhafftig fiele. Sonsten wolten sie jhme nicht verhalten / daß / nach dem nicht allein die Mährische / Schlesische / vnnd Laußnitzische; sondern auch die Ober vnnd Vnder Oesterreichische Stände sich mit den Böhmischen in eine Bündtnuß eingelassen / vnnd jetzundt auß Vorsorg vor den gemeinen Nutzen auß vnbeweglichen Gründen darthun [243] köndten / daß ohne eufserste Gefahr / Privirung aller Privilegien / auch gewisser Außreutung der wahren Religion / König Ferdinand zu dem Regiment nicht zugelassen werden köndte / sie sämptlichen mit einhelligem Consenß König Ferdinandum von der Regierung außgeschlossen / vnnd an seine statt den Durchleuchtigen Herrn Friderich Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / sc. zu jhrem König erwöhlet. Vnnd solches jhres Thuns halben an diesem Orth Rechenschafft zu geben würde zu lang werden / wolten jhn aber doch vnder den fürnembsten Vrsachen solcher Rejection dieses für Augen gestellet haben: nemblichen Er / König Ferdinand / were wider die Statuta vnnd Privilegia deß Königreichs / noch bey Lebzeiten Kaysers Matthiae als jhres Königs / durch Anregung etlicher wenig / so mit Gelt bestochen auch zum theil mit Bedröhungen darzu beweget worden / nicht durch freywillige Stimmen der Stände / sondern mit listigë Anschlägen / gecrönet worden: Hette wider seinen Reverß / in welchem er / so lang der Kayser leben würde / sich deß Regiments nichts anzumassen versprochen / gehandelt / auch das Jurament / so er bey der Crönung geleistet / nicht gehalten: Dann er hette den Cardinal Cleseln / geheimen Raths Praesidenten / durch welchen aller Länder vnnd sonderlich deß Königreichs Böhmen Sachen administriret worden / wider deß Kaysers Willen seines Ampts entsetzet / vnnd in gefängkliche Hafft genommen / vnnd sich selbsten an seine Stell dargegeben: den blutigen Krieg / sowider jhr Vatterlandt geführet würde / hette er in dem Nahmen deß Kaysers / der doch vmb viel Sachen nichts gewust / getrieben: Das Kriegesvolck so er in Görtz gehabt / hette er in Böhmen einzufallen geschicket: Deme mit Fewer vnnd Schwerdt in Böheimb grassirenden Kriegesvolck hette er in seinem Nahmen / noch bey deß Kaysers Lebzeiten Ordinantz gegeben: Nach deß Kaysers Ableiben were viel grewlicher in Böhmen vnnd Mähren (in deme nicht ein geringer Theyl deß Königreichs mit Fewer vnnd Schwerdt / darbey weder Alt noch Jung verschonet / vnnd vnerhörte Tyranney vervbet worden / verderbet vnnd in die Aschen geleget wurde) gehauset worden: Mit dem Hispanier hette er ohne Wissen der Stände heimbliche Pacta auffgerichtet / daß so etwan er ohne Männliche Leibs-Erben mit Todt abgehen solte / die Königreich Vngarn vnnd Böheimb / mit den Incorporirten Landen / den Hispanischen Erben erblich zufielen. Hette also mit diesem allem seine Crönung / ob sie schon rechtmässig geschehen were / wegen Nichthaltung deß Reverß vnnd Juraments / zu nicht gemacht / vnd die Stände von jhrem Gehorsamb vnnd Pflichten befreyet. Auß was hochwichtigen Vrsachen aber die Stände bewogen worden / Pfaltzgraff Friderichen zu jhrem König zuerwöhlen / were der gantzen Welt ohne Zweiffel / wie auch jhme (Bethlehemb) bekant. Für desselbigen Heyl vnd Wolfahrt bäten sie den König aller König / jhne (Bethlehemb) aber baten sie / daß er jhnen Hülff leysten / vnd jhrem König beystehen solte. (Bethlehem Gabor felle in Ober-Vngarn ein) Vnder diesen gewechselten Schreiben hat Bethlehemb Galor das Auffbott in Siebenbürgen ergehen lassen / vnnd eine grosse Armada zu Roß vnnd Fuß bey Claussenburg versamblet / vnnd damit er in solchem seinem Vorhaben / biß er sich genugsamb gefast gemacht hette / vngehindert seyn möchte / hat er sich gestellet / als ob er solches Jhrer Mayest. König Ferdinando zu dem besten thete / vnd das Kriegevolck wider die Böhmen gebrauchen wolte / wie er dann selbiges vnder andern auch dem Andreae Docii Königlichen Generalen in Ober Vngarn zu Caschaw zuverstehen gab. Aber der Außgang brachte bald hernach an das Liecht / was er in dem Sinn hatte / dann als er sich nach seinem Wunsch mit alley Notthurfft zu dem Krieg außgerüstet / zoge er mit in achtzehen Stück Geschütz in aller Eyl durch den Paß Leangivor in Ober Vngarn / da der Orthen alsbaldt etliche Spanschafften auff seine Seithen tratten: sich auch etliche vornehme Vngarische Herrn mit einer guten Anzahl Volck mit jhme eonjungirten. Hingegen muste der Königliche Obriste Hoffrichter Georg Homonay / so auff deß Königs Seithen beständig verblieben / vnd sein bestes mit Widerstand thun wolte / sich in Polen salviren. Hierauff schickte er die Obristen Redei Ferentz vnd Setschi Georgen mit in achtzehen tausent Mann für Caschaw / dieselbige vnter seinen Gewalt zubringen. (Erobert Caschaw.) Welche dann auch solchem zu Folg die Statt alsbald berennet / vnnd den Obristen Docii weil er hiebevor die Evangelische der Orthen vbel geplagt / herauß begehret / mit Bedröhung / daß da die Innwohner jhne lebendig nicht lieffern würden / deß Kindes in Mutterleib nicht solte verschonet werden. Als nun die Innwohner auß Forcht jhn herauß gegeben / haben jhn die Siebenbürgische nackend außgezogen / vbel mit jhme gehandelt / vnnd jhn nach Siebenbürgen geschickt / allda er sein Leben elendig beschliessen müssen. Die Bürger / als kein Entsatz gegen solchem Gewalt zuhoffen / haben sich den 5. Sept. ergeben vnd dem Bethlehemb gehuldiget. Wegen dieses vnverhofften Einfals ist allenthalben in Ober Hungarn vnnd sonderlich bey den Catholischen grosse Forcht entstanden / vnnd hat man die beste Sachen an sichere Orth in die Festungen vnnd Schlösser geflehnet / vnnd weil das Siebenburgische Volck nicht allein in (Siebëbürger lehren die Münch vnd Pfaffë Reuschheit halten.) den Bistumben vnnd Stifftern mit plündern / sondern auch mit theils Pfaffen vnd München / in dem sie selbige / damit sie desto besser jhrem Gelübd gemäß Keuschheit halten köndten / castriret / heßlich vmbgangen / als haben sich in dem gantzen Landt die Geistliche davon gemacht vnnd sich an andere sichere Orth begeben. Weil sich auch zu Caschaw acht Jesuiten / zuwider dem ergan [244] genen Vngarischen Patent / betretten lassen / sind sie von den Giebenbürgern in Stücke gehawen / vnd in die Heimblichkeiten geworffen worden. (Filleck / Newheusel vnd andere Orth vom Siebëburger eingenommen.) Demnach nun zu gedachtem Caschaw alles nach deß Bethlehembs Willen angeordnet / auch die Bergstätt jhme gehuldiget / seynd die zween vorgemelte Obristen Setschi Georg vnnd Redei Ferentz mit jhrem Kriegs Volck vnnd zwölff Stücken Geschütz fortgerücket / vnnd beneben viel andern Orthen / so sie vnderwegens eingenommen auch der Festung Filleck sich bemächtiget. Von dar auß sie an alle Innwohner Schreiben abgehen lassen vnnd sie vermahnet / sie solten sich nicht widersetzen / sondern jhnen gutwillig beypflichten / dann diese Impressa were mit vieler vornehmer Stände der Christenheit gutachten vnnd Verstandt vorgenommen; die sich nun widersetzen wür???en / solten mit Fewer vnnd Schwerdt verfolget werden. Durch dieses wurden viel Stätt / Festungen vnnd Schlösser / darunder sonderlich Weitzen / Türnaw / Sanct Georgen / Neutra / Novigrad / Pösing / sc. zum Vbergeben beweget. Der Oberhauptmann zu Järmath Philipps Morgenthaler / wurde von seinen eignen Kriegsleuten / vmb daß er sich zur Wehr stellen wollen / den Siebenbürgern zugeschicket / vnd die Festung auffgeben. Eben also gienge es auch dem Kohari Peter / Obristen zu Newheusel: Dann als Setschi Georg darvor kam / vnnd er zur Auffgebung nicht willigen wolte / hat die Guarnison die Festung in der Siebenbürger Gewalt gelieffert. Dahero er nicht allein in die Eisen geschlossen / sondern auch all sein Gut jhm genommen vnnd er gefangen nach Caschaw geführet worden. Die zu Comora aber vnd Raab sind auff Jhre May. Seyten verblieben / vngeachter ein grosse Anzahl Heyducken / so zu deß Haufes Oesterreich Diensten darinn gemustert worden / den Siebenbürgern zugefallen / auch derselbig die Insul Schütt eingenommen / vnd dardurch den freien Paß auff Preßburg vnnd andere Ort gegen Wien vberkommen. (Vngarischer Palati??? mahnet den Vethlehemb vnd seine Obristen von jhrem Vor nehmen ab.) Bey so gestalten Sachen vnderstund sich der Vngarische Palatin den Bethlehemb von seinem Vorhaben abwendig zumachen / schickte derhalben ein Schreiben an jhn / vnnd erinnerte jhn der Trew / die er Jhrer Kay. Mayest. vnnd dem gantzen Vatterland durch gemachte Verbündtnuß zuleysten schuldig. Gabe jhm auch zu bedencken was für Vnheil vnnd Landtsverwüstung auß solchem vnverhofften Einsall erfolgen möchte. Vber dieses schickete er auch Gesandten an den Redei Ferentz vnd liesse jhm zu Gemüth führen: Weil der König in Hispanien / als einer von dem Hauß Oesterreich entsprossen / sehr mächtig / nicht weniger der König in Franckreich so dem Hauß Oesterreich verschwägert mit grosser Hülff an Gelt vnnd Volck zu erscheinen sich erbotten / auch das Römische Reich vnd alle Churfürsten / wenig außgenommen / neben jhnen bey Jhrer Kayserl. Mayest. das eusserste zuthun gewiß nicht vnderlassen würden / also den Vngarn jhr Vornehmen nit gelingen möchte. (Antwort Redei Ferentzen / den Abgesandtë deß Palatini gegeben.) Hierauff hat Redei geantwortet: Ob sie zwar leicht erachten köndten / daß die König in Hispanien vnnd Franckreich / auch andere dem Hauß Oesterreich wolgewogene ohne Zweiffel das jhrige thun würden / sie wolten aber doch / ehe dasselbige ins Werck gerichtet würde / verhoffentlich nit allein gekocht / sondern gar angerichtet haben. Als auch die Abgesandte die Vrsachen dieses Zugs zuwissen begehret / vnnd zu Gemüth geführet / daß J. Kay. Mayest. vmb sie solches nicht verschuldet / sondern dem Vatterlandt in allem / ja auch im Nochfall mit Darsetzung jhres Bluts beyzuspringen versprochen / biß dato auch nichts feindtliches wider dasselbe vorgenommen / ja nichts vornehmen können / weil sie bißhero das Regiment realiter noch nicht angetretten: hat Redei geantwortet: Sie könten zwar Jhre Kayserl. Mayest. dergleichen / so an jhnen geübet worden were / nicht beschuldigen / es weren aber grosse vnnd erschröckliche Exempel vor Augen / wie Tyrannisch durch Jhrer Mayest. Kriegsheer / mit den Böhmen vnnd Mährern / in Verwüstung Land vnnd Leuth procediret worden: Dann man nicht so wol derselben Kriegsvolck zuerlegen sich befleissigte / als auff den Raub / mit Brennen vnd Ermordung deß armen Volcks / der vnschuldigen Kinder vnnd Weibspersonen / bedacht were. Mit welchen erschröcklichen Thaten die Gemüther gantz vnnd gar von J. May. abalieniret / ja gleich in Verzweiffelung gebracht worden. Diesem nach / weil solches an den Böhmen vnd Mährern so schröcklich vnnd vnerhörter Weiß gevbet würde / weren sie auff ersuchen der Confoederirten Länder schuldig gewesen / diese Impressa ins Werck zurichten / sonderlich aber auß Forcht / weil solches von J. May. gegen dero Nation vnd incorporirte Lande vorgenom̅en / dieselbe auch Vngarn in das eusserste Verderbë bringen würde / sie sich nicht allein dieses / sondern tausentmahl mehrers zubesorgen hetten / inmassen dann jüngst verschienenen Landtag das gantze Landt von etlichen hoffärtigen vnnd feindseligen Leuthen spöttlich tractiret worden / vnnd dergleichen Träwwort anhören müssen / als / Es muß doch wol seyn / wann sie schon gar nicht wollen. Item / Es kan nicht anders seyn / wir müssen einander in die Bärt greiffen vnnd außrauffen. Auch wie das gantze Landt die Gemüther vnnd Hertzen der Mit-Christen zuvereinigen / oder Vrsachen einiger miteinander zu leben / auffzurichten / zu dem Palatino Abgesandte abgefertiget / vnnd die Begräbnuß beyden Religionen zuver günstigen / massen solches zuvor gebräuchelich gewesen / gebetten / were den Abgesandten deß gantzen Landes ein so spöttliche Antwort erfolget / welche mehr den Schweinen / als einem Menschen / viel weniger einem gantzen König [245] reich zugeben gebühret hette. So weren auch die Commissionen / so von Geistlichen vnd Weltlichen tractiret / vmb Erhaltung einer Concordien / Krafft der Confoederation / zu den Böhmischen Ständen angestellet / eynig vnnd allein / damit nur die vnfriedsamen Hertzen mit der Zeit jhr Müthlein kühlen möchten / durch viellerley Einwürff verhindert worden. Welches alles jhnen sich zubesorgen genugsame Vrsach gegeben / es werde nunmehr die Reyhe oder Zahl an jhnen seyn / vnnd sie einer grossen Verfolgung vnd Verderbens zugewarten haben. Hierinnen hielten sie zwar den Palatinum für entschuldiget / vnd hetten solches andern feindtseligen Hertzen / die zu seiner Zeit an Tag kommen würden / zuzumessen. Nach solcher erfolgten Resolution hat Redei den Palatinum erjnnern vnnd bitten lassen / daß weil er nicht allein Jhrer Mayestät sondern auch dem gantzen Landt mit hohem Eydt verbunden / er auff bessere Mittel / solchem Vnheil vorzukommen / bedacht seyn wolte / mit vermelden / daß sie einmal den Sebel angebunden / nicht das Landt / wie vor diesem zur Zeit deß Botschkay durch die Heyducken mit rauben vnnd brennen geschehen / zuruinirë / sondern allein jre alte Adeliche vnd Religions Freyheiten / in welchem sie biß dato eusserist offendirt worden / zuerhalten. Neben diesem hat Redei den Abgesandten seinen Hauptfahnen gewiesen / welcher von rothem Damast war / darinnen in der Mitten zwo Personen in gantzem Küriß / deren jeder ein Cron auff dem Helm / einander die Händt bietendt / gehabt / gemahlet waren / vnd darumb diese Wort stunden; Confoederatio & Concordia. (Das Königreichs Vngarn Klagschrift vber die ???jm von den Bäpstischë zugefügte Bedrangnussen.) Damit auch zu männigliches Wissenschafft gelangen möchte / auß was Vrsachen die Vngarische Evangelische Stände die Waffen ergriffen / haben sie ein offene Klagschrifft an die gantze Christenheit / vnnd sonderlich jhre Bundsverwandten / vber die jhnen bißhero vermittelst vnruhiger Leuth zugestandene Kriegs-Empörungen / zugefügte Schaden vnnd auffgetrungene Gravamina, vmb deren willen sie zur Rettung vnnd Widerauffbringung der Göttlichen vnnd Weltlichen Gesetz vnnd Freyheiten im Königreich notthrünglich bewogen worden / publiciren lassen / so nach folgenden Innhalts gewesen: Es sind ja (leyder) die jetzige Läuffte so beschaf / fen / daß darinnen warhafftig nach deß Heyligen Martyrers Irenaei Spruch wegen deß Teuffels grausamer Boßheit / vnnd Haß gegen dem Menschlichen Geschlecht / die Lebendige den Todten / vnnd die Todten den Lebendigen jhren Zustandt mißgönnen / das ist / Da jhnen die Lebende wol den Todt wüntschen / vnd die Todte vber den Lebenden / daß sie nit auch todt seyn / trawren vnd Mitleyden tragen mögen. Alldieweil der Sathan seyn eusersten Verstandt / Kräfften vnnd Vermögen / je mehr vnnd mehr zum hefftigsten daran streckt / je sehrer er das Ende dieser Welt / vnnd die letzte Ankunfft JEsu CHristi zum Gericht herbey nahen sicht: Wann er nur Himmel vnnd Erden in einander mengen / alle Zucht / erbare Sitten / vnnd den gemeinen Frieden vnnd Ruhe der Christenheit / auff wasserley Weg es auch sey gar zerstören köndte. Was nun dieser blutdürstige Geist bey andern Völckern anrichte / davon wollen wir schweigen. Vnnd demnach wir am besten fühlen / wo vns Hungarn der Schuch drückt / gleichsamb nur wie mit einem Finger andeuten / welcherley Vngemach / sieder dem Anfang vnsers Königreichs Regierung / von diesem gemeinen Erbfeind / wir erleyden. Da dann er (der Sathan) nicht durch etliche gemeine Leyen / oder vnbekanten geringen Standts-Personen / sondern durch die Clerisey selbsten (welches dann wanns gnug beweinet werden solte / gantze Quellen lauter blutiger Threnen erfordern würde) alle das Vnheil damit vnser gemeines Vatterlandt vberschwemmet worden / vrsprünglich außgegossen hat / vnd es damit biß noch zu vberschütten nit auffhöret. Wir ersinnen vns hierbey ja recht vnnd billich der trawrigen History / welche wir im ersten Buch der Könige am zwey vnnd zwantzigsten Capitel / vom König Achab beschrieben finden. Da der Sathan Achabs Königliche Regierung zu zerrütten / keiner andern Hülff sich gebraucht / als derselbigen Zeiten Clerisey oder Geistlichen / welche damals vmb den König die fürnembste waren / vnd bey jhm den Vorzug hatten. Dann als Achab wider GOTTES willen fortfuhre ein vnnötigen Krieg anzuheben / vnnd sein Vatterlandt in Vnruh zu setzen / gienge solches nit durch Trieb vnd Eingebung deß bösen Geists zu? Welcher nach dem es jhm GOTT zugelassen / alsbald versprochen / Er wolle ein falscher Geist seyn in aller deß Königs Achab Propheten Munde. Wie er dann auch dardurch / den König nicht allein in ein vnnöthigen Krieg verwickelt / sondern auch in Lebens Gefahr vnnd gar in den Todt gestürtzt hat. Eben ein solch trawrig Spectackel / hat der Sathan / auch in vnserm vor der Zeit sehr wolgestandenem Königreich / gemeinlich mit nur veränderten Personen getrieben / also daß kaum ein Ey dem andern ähnlicher / als das Königreich Hungarn / deß Achabs Königreich vnnd Regierung seyn mag. Dessen viel Exempel. Aller deren statt aber / kan das jämmerlich Exempel Königs Ladislai allein vertretten. Dann hat nicht diesem jungen König ein falscher Geist durch den Mundt deß Cardinals Juliani / so lang zugesprochen / biß er jhn zum Meineyd beredt / dardurch er (der König) seiner Trew vnnd Glauben zu wider gehandelt / den dem Türckischen Kayser Amurath geschwornen Frieden gebrochen / vnnd (als GOTTES gerechte Raach vnd Straffen deß Meineydts so wol vber jhn / als vber den Cardinal Julianum der jhn darzu beredt / ergangen) sich selbsten / sampt seinem Königreich vnd Valterland / mit vnwiderbringlichem Schaden / in die [246] eufferste Gefahr vnnd Verderben gebracht hat? Ziehe nun hin / Cardinal Juliane / vnd zeige deinem König bey den Todtenan / Man soll den Ketzern kein Glauben halten. Wann dann auch ferrners / wir die Warheit bekennen / vnnd gegen derselben helles Liecht die Augen auffthun wollen / so müssen wir gewißlich / alles Vbel / Schäden / alle Vnruhe vnd Vnheyl / so wir vom Anfang biß auff diese Zeit erlidden / vnnd dem wir auch noch zusehen müssen / nechst dem Sathan / eynig vnd allein vnserer wahnsinnigen Clerisey in Hungarn zumessen. Dann in derselben Mundt regt sich Sathan der falsche Geist / stifftet vnnd redt / schlägt an vnd beredt / alles was jhm beliebet. Solches nun augenscheinlich zu beweisen / wollen wir eben gleich von nechstverflossenen Jahren / vnnd was sich noch bey vnsern Zeiten zugetragen / anheben / damit wir nicht viel von Alters vnd ferrnern Zeiten / dieses thuns halben widerholen dürffen. Als bey vns noch dencklichen Jahren / diß Königreich Hungarn / durch den mächtigen Türckischen Kayser gleichsamb zerschmettert / vnd an allen Kräfften so sehr geschwecht war / daß wir in andern Königreichen vnd Provintzen / bey frommen vnnd Christglaubigen Fürsten / Zuflucht suchen musten: Da hat vnsere Clerisey (welche dan̅ sonsten eine solche Art von Leuten ist / die vor sich selbsten gar vnruhig / vnnd vber diß / vor eusserstem Neyd vnnd Haß / so wohl gegen das Heilige Evangelium / als gegen die gemeine Wolfahrt deß Vatterlandts / zerbörsten möchte) solches zu Beschützung deß Königreichs außstaffirte vnnd vns zugeschickte Volck / also bald durch jhre wunderseltzame Listen / Renck / gegen die Innwohner dieses Königreichs vnnd das Landt Volck selbsten / verhetzt vnnd angereitzt. Welches Kriegs Volck / nach dem es durch der Clerisey Teuscherey verführt / auch sonsten zum Raub begierig gewesen / dessen darauff es bestellet / bald vergessen / vnd gegen alle Innwohner / sonderlich auch das gemeine Landtvolck in Hungarn / dermassen gewütet hat / daß es alle Haab vnnd Nahrung / vnnd in Summa was es nur angetroffen / preiß gemacht vnd geplündert. Dahero bald hernach / fürnemblich in Siebenbürgen / eine so grosse Thewrung entstanden / daß man die an Galgen auffgehengten Cörper / vnnd todten Hund / wann sie schon voller Würme getriebelt / auffgessen / Auch das Menschenfleisch deren die heimlich ermordet worden / vnder dem Schweinen vnnd Ochsenfleisch vermengt / feyl gehabt / welches die jenige so es vor grossem Hunger nicht warnehmen können / gar gern auffgefressen. Insonderheit aber haben die Wallonen / nicht allein viel vmb jhre Freyheiten bracht / jenen Weib vnnd Kindern genommen / vnnd wie sie dieselbe geschändet / zu zusehen gezwungen / sondern auch manchen jhre Häuser vnd adeliche Höfe in die Aschen gelegt / andere gesänglich weggeführt / die vbrigen / so jhnen vnder die Händt kommen / auff das grewlichst zermartert vnnd gar erwürget haben: Daß auch einem hertzhafften Mann / wann er nur daran gedencket / die Augen vbergehen. Wann wir dann fürters den betrübten Zustandt in Hungarn / so viel das Religionswesen betrifft / tieffer betrachten wollen / so werden wir befinden / daß ohngeacht niemandt anders als GOTT allein / vber der Menschen Gewissen herrschen soll vnnd kan / jedoch die Clerisey stättigs darauff vmbgangen / wie sie die Rechtglaubige Evangelische Religion auß diesem Königreich gäntzlich außrotten möchte. Baldt seynd den Evangelischen jhre Kirchen genommen: Bald die Evangelische Diener deß Worts GOTTES in das Elendt verstossen: Dann ist / die Kinder zu der Heiligen Tauff sicher zu tragen / gewehret / dann verbotten worden / mit dem Geleut / den Verstorbenen die letzte Ehr zu thun / vnnd sie auff die Kirchhoff / oder andere zum Begräbnussen bestimbte ehrliche Oerter / zu legen: Dann seynd fromme Haußvätter / wann sie jhren Haußgenossen in so grossem Durst nach dem Wort GOTTES / nur das Heilig Evangelium vorgelesen / mit vnerträglichen Geldtstraffen hergenommen worden. Welches der Clerisey Vnchristlich verfahren / die gantze Christenheit / in dem jenigen Gottslästerlichen Artickel / von Außrottung der Evangelischen / welcher denen auff dem Landtag zu Preßburg / im Jahr Sechszehen hundert vnd vier beschlossenen Satzungen hinder der Stände dieses Königreichs Wissen vnnd Willen / beygeschoben worden / gleichsamb wie in einem Spiegel / beysammen beschawen kan. Vnd auff diese Veranlassung haben die Patrioten / vnnd diesem Königreich Hungarn zugehörige Völcker / weniger nicht / als sie mit darsetzung Leib vnnd Lebens / vnnd vergiessung jhres Bluts / jhre Freyheiten zu erwerben bißher im Brauch behalten / auch nach dem sie / durch Getrieb jhrer Clerisey / mit so vielerley vbermachtem Vnrecht vnnd Vnderdruckung / von dem frembden Kriegsvolck beschwert / jämmerlich geplagt / verderbt / vnnd gleichsamb gar zertrennt vnnd zerstört / wie schändtlich sie auch zugerichtet / vnd fast zu grund gestossen worden / jedoch angedeute jhre Freyheiten zu beschützen vnnd Hand zu haben nit gefeyert / sondern nothtrünglich / weil kein ander Mittel vorhanden gewesen / zu der Wehr gegriffen / darinnen jhre Zuflucht gesucht / sich vnnd all das jhrige eusserster Gefahr vnterworffen / vnnd sich lieber gar in Todtwagen / als mit vnaußlöschlicher Schmach der Hungarischen Nation / gestatten wollen / daß neben dem sie vmb jhre Religion / gute Satzungen vnnd Freyheiten gebracht / auch das Joch einer jmmerwehrenden Dienstbarkeit / jhnen auff den Halß legen lassen solten. Als nun bey diesem jnnländischen Kriegsgetümmel / zugleich das Außländische frembde Volck herhalten / vnd auff mancherley Weiß das Glückradt / wie sichs gegen sie gewendet / erfahren müssen / auch dadurch verbittert / ergrimmet / ja gar Rasend vnnd Vnsinnig worden: Da hat sich allererst an demselben ein schrecklicher vnnd [247] gifftiger Feind spüren lassen: der im Zaum nicht zu halten gewesen: der in mancherley vns gantz vngewöhnlichen Farben vnnd Röcken auffgezogen: der nichts alß lauter Trawwort von sich außgegossen: auch gleich als wann er Fewer spye / alles was er angetroffen / zu grund gerichtet: vnd einen so erbärmblichen Aufflauff vund Muthwillen mitten in der Christenheit verübt hat. Es seynd vber dem anblicken eines so vbermütigen wilden Heerzugs / der von lauter Waffen geschimmert / auch den allerhertzhafftesten mit schrecken die Haar gen Berg gestanden. Da hat man das auff der Gruben gehende Alter nicht geschewet: weder den Adel noch einigen andern Vorzug etwas gelten lassen: deß Weiblichen Geschlechts nicht geschonet: Jung vnd Alt: Klein vnd Groß / Hauffen vnd Rottenweiß vnter einander geschlachtet vnd erwürget. Man risse dem Ehemann sein Weib / das jhn Hülffs wegen vmbfinge / auß den Armen: schändete sie in seinem Angesicht / vnnd tödtete sie hernach darzu. Die Säuglinge die an jhrer Mütter Brüste hiengen / nahme man jhnen mit Gewalt / vnnd ermordete sie vnder der Mütter heulen: Theils wurff man sie zusammen auff Kärch vnnd Wägen: Wann dann etliche herab hiengen oder fielen / wurden sie durch die Räder zerknirscht / vnd von den Pferdten zertretten: Der Feindt aber liesse sich weder der Mütter heulen bewegen / noch kehrete sich an der Kinder erbämblich Geschrey. Da verlohr der Vatter den Sohn / der Sohn den Vatter / die Tochter jhre Mutter / die Mutter die Tochter: Der Bruder wurd seines Bruders / vnd die Schwester jhrer Schwester beraubt. Da hat man mit grossem Schmertzen zusehen müssen / wie der arme gemeine Bawersmann vnnd Pöbel hin vnnd wider / durch Höfe vnnd Dörffer / durch Flecken vnnd Städte / zu offenem feylen Kauff vnd Steigeru̅g / gleich den Schaaff heerden getrieben / gezerrt vnd fortgestossen / ja offt geringer vnnd wolfeyler als Schwein / Schaaff vnnd Rinder / im Kauffschlag vberlassen wordë. Da hat man mitleydenlich zugesehen / wie die schönste zarteste Jungfräwlein / nach dem man sie genothzüchtiget / an der Feind Sättel angebunden neben den Pferden herlauffen müssen vnnd von jhnen zerschleppet worden. Es ist auch sehr kläglich vnnd ohne weinende Augen nicht anzuschawen gewest / wie der Feind Pferd mit Christenkindern / die sie in ewige Dienstbarkeit weggeführt / vberladen worden. Wer hette da nicht vberlaut schreyen sollen: Oder schrecklichen Zeiten / oder abschewlichen vnd verfluchten Vermessenheit vnserer Pfaffen vnnd Clerisey / welche allein diese trawrige Spectackel vns zugericht / vnnd solches grausamen tyrannisirens Vrsach seynd. Doch hat endtlich Gott der Allmächtige drein gesehen: sich der armseligen vnterdruckten Christenheit / gnädiglich erbarmet: vnd das zweyschneidig auch von Fewer vnnd Flammen gläntzende Schwerdt / wider eingesteckt. Er hat Kayser Rudolphs deß II. weyland vnsers allergnädigsten Herrn / Sinn vnnd Hertz / zur Verein-vnd Eintracht gelenckt: vnd durch tüchtige Personen vnd andere Mittel / diß erbärmliche fast gar verl???rne Wesen / widerumb zur Anfurth deß Friedens vnnd Einigkeit gnädiglich gelencket. Worauff hernach ferrners / mit hülff vnnd zuthun der benachbarten Königreich / Fürsten vnnd Stände / die erwünschte Friedenshandtlung (vermittels deren in vnserm Vatterlandt / der wahre vnnd freye Gottesdienst nach der Evangelischen Confession / wider auffgerichtet: vnnd vnsere benachbarte Provintzen / die zuvor einander Spinnenfeind waren / zusammen getretten / vnnd sich mit vns also vereinbart haben / daß jhr Heyl vnd Wolfahrt mit dem vnserigen vnauff lößlich nunmehr verknüpfft) erfolget ist. Sind also auch zugleich / die so lang verlohrne thewre Freyheiten / widerumb gleichsamb an jhren vorigen vnnd rechten Herren / vnsere Hungarische Nation kommen: Vnd ist darneben / vber aller Menschen Gedancken / auch die Clerisey / auß lauter Gnaden / in jhrem alten Stand gelassen worden. Dann ob wol die Stände dieses Königreichs gute Fug vnnd Macht gehabt / bemelte Clerisey / weil sie die in Hungarn erregte inheimische Krieg vnnd lermen angestifftet / vnnd wie ein Zunder aller Mißhelligkeiten darin gewesen / jrem Verdienst nach / mit solchem Ernst anzusehen / daß sie gleich einem Landschaden vnnd Erbseuch in vnserm Vatterlandt / gar hette sollen außgerottet werdë: So hat doch vnser Nation sie in jhrem vorigen Standt gar bleiben lassen: der Hoffnung / offtbemelte Clerisey / weil sie dabey gewesen / vnd den Augenschein dermassen eingenommen / daß sie davon am besten selbst zeugen können / wie es zugangen / würde sich durch Erwegung erzehlter Schäden / die der Krieg mit sich bringt / vnd die ein guten theil jhrer selbst mitbetroffen / zur Rew vnnd Vesserung gewiß verlauten lassen. Aber was ist doch (leyder) vor eine Besserung bey der Clerisey darauff erfolgt? Wie hat sie sich doch vor so gar nichts zum guten angelassen? Was vor eine Rew vber jhre schandtlose Vbelthaten / oder was vor ein Danck gegen jhr liebes Vatterlandt / daß jhr so grosse Gnad bewiesen / ist doch bey jhr jmmer zu verspüren gewest? Bißher haben wir nur erfahren / wie böß sie es mit vns gemeynt. Jetzt müssen wir erfahren / wie sie es machen / da sie es noch ärger / ja auff das ärgste vnd verzweiff elste / mit vns treiben wollen. Sie singen vns ja recht das alte Liedelein von wohlversuchter vnnd bedachter Schalckheit vnd Hinderlist / noch jetziger Zeit vor: Der Wolff sein Haar zwar ändern thut Im Alter / aber nicht den Muth. Sein Art vnd Tück meynts nimmet gut. Dann wer hat doch widerumb vn̅ von newem / eben in die sem vnsern Vatterlandt / zwischen vns Landsleut oder Landts-Kindern / Zwytracht angerichtet? Die Clerisey. Wer hat gegen den Siebenbürgen den jenigen Rathschlag gethan / dadurch vnterm schein einer hülf ein so groß blut [248] bad angerichtet worden? Die Clerisey. Wer hat Jhrer Mayest. angeben vnd rathen dörffen / daß Sie die zu Wien getroffene Pacificationshandlung / deren Sie (als vnsere höchste Obrigkeit) selbst beygewohnet / vnd welche Sie neben vielen andern Fürsten vnd Herrn durch ein offenen versiegelten Brieff bestättiget / nicht solte zu halten verbunden seyn? Die Clerisey. Wer hat auff die Bahn gebracht / vnnd helt vnd führt / gleichsamb für eine Richtschnur vnd Artickel deß Glaubens / diese schandtlose Lehr? Man soll den Evangelischen Christen (welche sie lästerlicher Weise Retzer nennen) kein Trew noch Glauben halten? Die Clerisey. Wer ist Vrsach daran / daß was man vns verspricht / es sey auch mit wasserley Wort vnd Formuln es jmmer seyn kan versehen / nicht ins Werck gerichtet wirdt / noch in der That erfolget? Die Clerisey. Weß ist die Schuld / daß König Ferdinand / die bißher im Königreich Vngarn hergebrachte Weiß deß Einzugs vberschritten / vnd der gebräuchlichen Solennität / da man ein König die Regierung anzutretten bittet / einlädet vnd einführet / nicht erwartet / sondern gar zu Vnzeiten / als die Stände deßwegen noch nicht verglichen waren / bey vns ankommen? Die Clerisey. Wer hat gemacht / daß man bey der Wahl deß Palatini / der jenigen Ordnung / die darüber auffgerichtet / nit nachgangen? Die Clerisey. Wer hat das angeben / daß man bißher in Königreich Hungarn auff einmal zweyerley Vorträg bey sich beschlossen / vnnd doch nicht zugleich in einem Context geoffenbahret vnnd publiciret? Die Clerisey. Wer hat ferrner vervrsacht / daß im nechst verschienen 1618. Jahr / der zu dieses Königreichs Vndergang gereichende Landtag / ist beschrieben worden? Die Clerisey. Wer ist dessen Anheber vnd Stiffter / daß etliche Herrn (vnder denen Nicolaus Essterhas der vornembste gemelt wird) also plaudern dörffen? Hat Vorzeiten jener Held / der vmb das Königreich Hungarn wohl verdiente Gubernator / Michael Szilagi / den jmmerwehrenden Lobs würdigen vnnd holdseligen Jungen Herrn / Matthiam Corvinum / mit Gewalt zum König in Hungarn machen können / warumb solten diese sinnlose Leuth nicht auch / wider deß Reichs Willen / einen König wehlen / vnd auffwerffen können? Die Clerisey. O welche Tho???heit hat euch Pfaffen doch besessen? Warumb erjnnert jhr euch nicht / was vor ein grosser Vnderscheid zwischen dieser beyden Herren Einzug sey. Dann ehestbemelter Matthias wurde hinder sein selbst bewust / als er noch in Verhafft lag / vnnd jhme nicht die geringste Hoffnung darauff machte (sonder Zweiffel durch sonderbare Gottes Schickung) zum König erwöhlt / vnd davor außgeruffen: Er wurde auch in der Mährer Grentzen / bey dem Flecken Strasnicza genandt / von den Böhmen vn̅ Mährern mit grosser Pomp begleitet / den Hungarn zugeführt / von bey den Theilen mit grosser Frewd empfangen / vnd fürters mit der Trompeten vnd Heerpaucken klang dem Schall vnd Gethön der Büchsen vnd grobë Geschützes / wie auch mit einhelliger Wahl vnd Frolocken männiglichs / zum König ernen̅et / angenommen vnd proclamiret. Hingegen Ferdina̅dus / auff oberwehnter stoltzer Leut eingegangene̅ Rath / vnterm Schein Kay. vnd Kön. M. Commissarius zu seyn / vnnd anderer Gestalt nit / da er vnser König werden wollen / gen Preßburg bey vns ankommen. Wer hat ferrners darzu gerahten / daß der Böhmen / auff ehestbemeltem Landtag zu dë Hungarischen Ständen gen Preßburg abgefertigte Gesandter / D. Jessenius / gefangen worden? Die Clerisey. Wer hindert noch heute zu Tag / daß mit grossem Nachtheil die Gesandte / wem sie auch angehören / in jhren Legationen bey vns nicht fortkommen können / noch dieselbe verrichten dörffen? Die Clerisey. Vnnd wer ist endlich dessen Vrsach vnd Anstiffter / daß der Personalis (oder Cammer Richter) in dem Königreich Hungarn / auff dem nechstgehaltenen Landtag zu Preßburg in dem Namen der Römisch Catholischen Stände / gegen die Evangelischen zum zierlichsten protestirt / vnnd die freye Religionsvbung gantz widersprochen hat? Niemand anderst als die Clerisey. Derentwegen dann auch / vmb vnserer Beschwerden desto fruchtbarer Außführung willen / wir von Hertzen wüntschen / daß alle Menschen / denen GOTT Weißheit vnnd Verstandt verliehen / vnnd welche der Sachen Billigkeit recht ermessen können / auff diesen Zweck / nemblichen / in wie vielerley Weiß vnd Weg / nicht allein die / in der mit grosser Mühe zuwegen gebrachten Pacifications-Handtlung zu Wien / außgangene vnnd bestättigte / sondern auch die / so wohl vor als nach der Krönung nechstverblichener Kayserlichen vnnd Königlichen Mayestät zu Preßburg außgefertigte Artickel / vernichtiget / vbergangen / vnnd besser nit / als wann man sie mit Füssen getretten / vnd mit Koth besudelt / gehalten worden) bey Anhörung vnd Erwegung dieses vnsern Fürbringens / jhre Augen wenden mögen. Dann gleich von dem ersten Artickel der Pacifications-Handlung zu Wien / darauff die freye Vbung der Religion gegründet / den Anfang zu machen? hat man nicht gnug sich an demselben vergriffene Ist nicht durch die Clerisey vnd den meisten theil jhres Anhangs / die Papisten / demselben in vielen Schnurstrack zuwider gehandelt worden? Bald hat man den jenigë / die deß wahren Gottesdienst abwarten wollen / die Kirchen mit Gewalt genommen. Dann hat man den Mutter Kirchen vnnd Kirchspielen jhre darzu gestiffte Güter entzogen. Dann hat man die den Evangelischen Kirchendienern gehörige Einkommen durch die Clerisey jnnhalten: Die Kirchendiener aber / vbel vnnd spöttlich tractiren / vnnd für Kummer vnnd Hunger verschmachten lassen: Darinen Petrus Pazman bißher andern mit seinem Exempel vorgetretten. Dann man jhrer etliche / mit grosser Schmach vnnd Hohn / außgewiesen / etliche in das Elend verjagt / vnd an deren statt / dë Gemeinden / Meßpfaffen auffgedrungen. Wan̅ auch der gemeine Man̅ / vff gethane̅ Glockenkla̅g / [249] nicht in jhre Kirchen kompt / so wird er deßwegen mit harten Straffen angesehen: vnnd jhm im vbrigen keine Lufft / als seine Augen gen Himmel kläglich auffzuheben / zu Gott zu sehnen / zu seufftzen / vnnd zu chreyen / zugelassen. Vmb welcher Beschwerden willen / vnnd daß man die Kirchen mit Gewalt genommen / als auff dem Landtag / eine schwere Klag vorgebracht / auch dar auff ferrner gehandelt worden / daß durch Kayserliche vnnd Königliche Mayestät / dißfalls alles wider zu recht gebracht werden / vnnd eine Reformation erfolgen solte: Da hat eben diese Ehrwürdige Clerisey / deren bemelter Petrus Pazman hierinn vorgegangen / sampt etlichen seiner Haar vnd Helffershelffern / welche sie auff jhre Meynung bracht / kein Schew getragen / sich von den Ständen abzusondern / vnnd nach angestiffter Trennung / dem mehrern vnnd mit deß Vatterlandts Wolfahrt viel besser als das ander meynenden Theil / sich frey offentlich gar zu wider setzen. Also daß sonder allen Zweiffel männiglich / mit seinem mercklichen Schaden / den Außgang hette beweinen müssen / wann jenen nicht / durch etlicher fürnehmer Abgesandten / denen dieses Königreichs Wolstandt angelegen gewesen / vernünfftigen Rath / were begegnet worden. Dann auch vnder andern der Religionspunct / welcher das Fundament aller vbrigen Artickeln ist / gar hinden an / nur vmb Spots willen / zu rück gesetzt / auch nur oben hin / gantz liderlich / als wanns ein Sach daran nichts gelegen were / davon gehandelt werden wollen. Ferrners befindet sich in obbemeltem Artickel außtrücklich versehen / Daß Jhre Mayest. ohne deß Königreichs Vorbewust vnnd Einbewilligung / kein Krieg anheben / noch frembd Kriegsvolck ins Königreich bringen oder einführen soll. Wie freventlich aber / diesem Artickel zuwider gehandelt sey / das werden die Verbrechere selbsten / welche nach dem sie viel Volck zusammen bracht / vn̅ damit dem Helden weyland Gabriel Bathor / als wann sie jhm zu Hülff kommen solten zugezogen / endtlich aber jhn selbst feindtlich angegriffen / weil sie es mit jhrem grossem Schaden erfahren / vnd drüber zubüssen müssen / wol bezeugen. Dan̅ waren das nit von Gott Zornzeichen gnug / daß Er jhnen erstlich den Platz / da sie jhr Lager hinschlagen sollen / von lauter Hewschrecken / die alles abgefressen / einnehmen lassen? Hernach / nach dem sie in die Enge deß Gebürgs / vnnd die Schlünd vnd hole Weg in Thälen / da sie sich etliche Tag vber inn verjrret gehabt / geführt / theils durch Hunger / theils durch vngewöhnliche / von jhme (Gott) allein zugeschickte Frost / abgemattet / vnd endtlichen gar deß Feinds grimmigen Vberfall vnd Gewalt preiß gemacht hat? An welchem Orth dann damals so viel Hungarische Soldaten auff der Wahlstatt blieben / daß wann man schon mit dem Türckischen Kayser eine Schlacht thun sollen / jedoch schwerlich eine grössere Niderlag hette geschehen können. Vnnd wie lässet sich doch diesem nach verantworten? Daß da der Wolgeborne Georg Druget de Hommonnai (welcher nit lang zuvor / von den Ständen zu Gaden angenommen war) bald nach dem man jhme solche Genad gethan / den Wol Edlen / dapfferen Herren / Peter Gzokolyi / in seinem daheimb ruhenden Bett gefangen genommen: Die Jesuiter wider die gemeine Beschlüß dieses Königreichs / nur damit er zuverstehen gebe / wie geringschätzig diß Königreich in seinen Augen were / zu eusserstem Schimpff desselben / in sein Gebiet eingeführt: Vber diß / seiner auß dem Nadasdiner Geschlecht gebohrner Gemahlin / die Ehelich Trew gebrochen: vnd nun von etlichen Jahren her / allein darumb / weil sie vom Evangelischen Glauben nicht abfallen will / sich wegert jhr beyzuwohnen: Wie lässet sich diß verantworten / daß man nichts destoweniger einen solchen Mann dem Königreich zum Obersten Richter vorsetzen darff? Soll ein solcher Mensch in Justitz Sachen vnser Oberster Richter seyn? Ein wanckelmütiger / meyneidiger Mann. Welcher dann auch kein Schew getragen / eben wider diese Constitution gröblich zuverfahren / vnd deßwegen in ein geheimen Verstandt mit Andrea Doci / vnd Nicolao Esterhas / wie auch Andrea Lonyay / sich einzulassen. Vnter welchen ???reyen / der Esterhas / an seines Herrn / weyland deß Durchl. vnd Hochgeb. Francisci Mago???zi / Ehebetth zum Verräther worden ist: vnd nach desselbë tödtlichen Abgang (Er sey gestorben vnnd vmbkommen / wie er woll) die hinderlassene gefreyet: Sie auch zur Bäpstischen Religion gezwungen: vnd solcher seiner Miß-vnd Mordthaten halben / die Clerisey zum Patron vnd Schutzherrn vberkommen: darauff er fürters wider das H. Evangelium zu toben angefangen hat. Mit zuthun solcher Beystände ist Hommonnai / ohne Schew fortgefahren / im verschienen 1616. Jahr / da es vberal Fried vnnd Still gewesen / mitten in dem Königreich Hungarn / mit so wol Inn-als Außländischen geworbenem Volck / grewlich zu streiffen / das gantze Land mit Strassenräuberey zu vberfüllen: Die geweyhete Kirchen zu Anzüchten vnd heimblich Gemächer zu machen / vnnd durch seiner Soldaten Roth dieselbe zuvervnreinen / ferrners gegen dem Geistlichen Standt / vnnd Diener deß Worts Gottes / zu tyrannisiren / dieselbe gantz vnmenschlich zu zermarteren: in die Adeliche Sitz einzufallen / die Adeliche Personen hinzurichten: Ja auch dem armen Pöbel all jhr Haab vnd Nahrung zu entziehen. Vor welcher Stück keinem es jhm gegrawet. Sondern er hat zu seinem Gottlosen vornehmen / endlich auch den Radoly / gewesenen Waywoden in der Walachey jenseith deß Gebirgs / zum Gehülffen bekommen: der / so viel möglich deß Hommonay Vorhaben zubefördern sich vnderstanden. Vnd wann nicht durch GOTTes augenscheinliche Raach / deß Hommonnai Heerzug von den Heyducken / als sie ohngefähr auff einander getroffen / in dem diese von jenen vberfallen werden sollen / geschlagen worden were: So hette diß gantze Königreich / vnnd Siebenbürgen darzu / in die eusserste Gefahr gerathen / vnd deß Hommonnai vn̅ sei [250] nes Anhangs Intent nach / gar zu trümmern gehen müssen. So weit fehlts daß er einigem Menschen / der jhn von solchem bösen Vorhaben abgemahnt / gehör gegeben hette. Nun höret doch / was hierauff endtlich für Malefitzstraffen erfolget / vnd auff diese Verwüster jhres Vatterlandts / wegen so vieler offentlich begangenen Vbelthaten / gelegt worden. Durch die zwar zu Caschaw / wegen etlicher Sachen Abhandlung / auß Ober Vngarn versamblete Spanschafften / seynd sie für Zerstörer deß gemeinen Friedens erklärt: Es ist auch den Instructionen selbiger Spanschafften Abgesandten miteinverleibt worden / daß sie sie auff jhre Execution dringen solten. Als aber die Abgesandte den Vbermuth / Leichtfertigkeit vnd Muthwillen deren / die jene Vbelthäter vertretten (das ist die Clerisey gewesen) vberflüssig gesehen / daß die Jastimmen / nicht nach jhrem Werth vnnd der Wichtigkeit / sondern der Zahl nach / geachtet werden: daß auch ein eintzliche Privatperson in der Clerisey / so viel / als einer gantzen Spanschafften / oder auch der Freyen Reichsstädt Abgeordneter einer / im vberstimmen gülte: Ja daß die Clerisey / durch jhr Zettergeschrey / alles jhrem Willen nach / zu richten / vnd zu treiben der gestalt vermöge / daß kein Vrsach oder Bedencken / es sey so billich / so wohl gegründt es jmmer wolle / wanns auch schon gar mit vnserm beschriebenen Recht besterckt worden / statt finden können: Da seyndt die (Abgesandten) wie vngern sie auch dran gewolt / gedrungen worden / alles lieber mit Stillschweigen zu vbergehen / dann mit vielen Worten zu anden / vnnd der Gebühr nach anzuziehen / was die vor erzehlte Practicken vnnd Verwirckungen / wie auch deren / die allein nach jhrem eygenen Nutzen vnd Lob trachten / fürsetzliche Boßheit / wolrerdienet hatten. Ist demnach das ihre Straff: daß an statt sie / wegen ihrer gegen das Vatterland bißher verübten Schandthaten / vnter den Leuten nicht mehr gedultet werden solten / man sie noch darzu / zu Schand vnnd Spott deß Vatterlandts / in die höchste Ehrenämpter setzt vnnd herfür zeugt / als wann man sie damit belohnte. Dann Georgius Homonnai, zum Obersten Hoffrichter worden. Andream Doci hat man zum General in Ober Hungarn gemacht. Nicolaus Essterhas hat diese Ehrentittul erlangt / daß er Groß Hoffmeister / Rath / vnnd zugleich der Graffschafften Sczolium vnnd Bergh Oberster Burggraff ist. Andreas Lonyai wartet auch noch auff einen stattlichen Dienst / den sie jhm schon versprochen. Vnnd wird oberwehnter Radoly, mit einem ansehnlichen / vberflüssigen Monatsoldt / auff nichts gewisses / sondern nur der Clerisey Muthwillen damit zu contentiren / auff alle zutragende Fäll / vnterhalten. So seynd jene so sehr beschreyte Verräther / Iosephus Literatus, Iohannes Szillagyi, vnnd Michael Unkraiter, mit so wol ligender als fahrender Haab der dreyen Schlösser Huzt, Kovar vnnd Eczed (deren doch die erste zwey / eygentlich Siebenbürgen zuständig / vnnd demselben Land haben wider sollen zugestellet werden) sampt deren darzu gehörigen Güter vbermässigen Geschencken vnd Verehrügen / begabt vnnd bereichert worden. Da gedencke nun dock ein jedes Christen Gemüth vnd Hertz / wasvnser Vatterland / so wol in Religionsbeschwerungen als dem Politischen Wesen jme zustehenden Nöthen / auff solche in so hohe Aempter eingesetzte Leute / die der Recht glaubigen Religion der Reichssatzungen / ja jres eygenen vnd deß Hu̅garischen Geblüts öffentliche abgesagte Feind seynd / vnd die auff dieses Königreichs gemeinen Schaden vn̅ Verderben allein sich eusserst bemühen vn̅ drauff stätigs wachë / sich zuverlassen habe. Wir stellen auch schließlich bey diesem Gravamine, aller verständigen Leute Vrtheil zu bedencken anheimb / wie vnverantwortlich darinn mißhandelt wordë / dz man die Gräntzhäuser in Vngarn / jhrer gegen den Erbfeind der Christenheit eingelegten Besatzungen entblöst / vnd die Besatzungen gegen die Confoederirte Böhmen / welche doch sonsten / nit allein mit grossen Geltsummen / sondern auch mit guten Soldatë / eben diese Hu̅garische???? Gräntzhäuser befestigen vnd verwahren helffen / außgeführt / vnd daselbst gegen jhre gute Freund / die jhnen viel Wolthaten bewiesen / vnd sich vmb sie wol verdient hatten / wider jhren Willen zu streiten / gezwungen hat. Im dritten Articul der zu Wien auffgerichteten Pacification ist beschlossen worden / Jhre Kayserliche Mayestät soll hinfort / in deß Königreichs Hungarn Händeln vnd Geschäfften / alles durch deß Palatini vnnd der Räthe / die geborne Hungarn seyen / Verrichtungen vnnd Hände gehen lassen. Deme zu wider / wie vielfältig diß Königreich sampt seinen zugehörigen / belästiget / geschändet / vnnd in Abgang geführt worden / geben folgende Verlauff darinnen / klar an Tag. Dann nach dem bey noch jüngst verflossenen Jaren mit dem Türcken / wegen vieler Hungarischen Flecken / die Er jhme zu huldigen gezwungen / schon etlich mahl Handlung vorgenommen worden / hat Franciscus Forgacz de Chymes, Ertzbischoff zu Graan vnnd Cardinal auß lauter Ehrgeitz / den auch newlichst verblichenen Palatinum, welcher billich bey solcher Handlung seyn sollen / fürters gantz verschmächt / vnnd darbey vbergangen: Hingegen etliche Newlinge von Herrn vnd Räthen / als Paulum Aponyi, vnnd Ladislaum Pethe, gantz nachlässige / vnnd der Hungarischen Landtsgeschäfften vnerfahrne Leuth / zu sich gezogen: jhme also selbst den Gewalt genommen bemelter Flecken wegen / mit dem Türcken / vnnd darzu ausserhalb vnsers Königreichs zu tractiren: Hat auch / zu ewiger Schmach vnd Schand der Hungarischen Nation / wie nit weniger zu deren vnwiderbringlichë / vnd so grossem Nachtheil vnnd Schaden / daß es nicht genug beweint werden mag / Sechtzig gantze zu der Graaner Grentze vnnd Revier gehörige Flecken / vnserm Vatterland entzogen / davon gleichsamb mit Gewalt abgerissen / vnd dem Türcken angetragen vnud zugelegt. Inmassen dann darauff / zu End deß Landtags im Jahr 1618. mit [251] Spott dieses gantzen Königreichs / bemeldte Flecken / durch gewisse darzu deputirte Commissarien der Ottomannischen Porte̅ vberantwortet worden sind. Diesem Schaden hette gar leicht können vorkommen werden / wann man bemeldten Palatinum bey seinem Gewalt vn̅ bey seiner Authorität gelassen hette. Der dann / mit zuthun etlicher getrewen vnnd in Hungarischen Landtgeschäfften gevbten vnd versuchten Patrioten / wol mitten im Reich / einen sichern guten Weg / der nicht allein deß Vatterlandts Nutzen / wie auch der Hungarischen Nation Ehr vnd Reputation / sondern auch den benachbarten Königreichen zu gut kommen were / würde erfunden vnd getroffen haben. Ingleichem gereicht auch vnserm Vatterland zu einem Schandtflecken vnd grossen Schaden / was auff demselben Landtag mit dem Türcken / wegen Zerstörung der Palancken (welches gegen starcke Anläuffe / von Holtz vnd Stacketen auffgerichte Zäun vnnd Wärren seynd) beschlossen worden. Dan̅ die Türcken / vnder dem Wörtlein der Abschaffung vnnd Einreissung angedeuter Palancken (ob sie wol den blawen Dunst / welchen sie vber jhre blutdürstige Anschläg machen / mit einer dünnen Spinnweben / durch diese Wort zubemänteln sich befleissen) eygentlich anders nichts / als deren jenseits der Theiß einlosirten Soldaten / der Heyducken / Außrottung vnd Vertilgung / allein meynen vnd begehren. Haben aber auch diese Soldaten / die man Heyducken nennet / mit jhren dem Vatterlandt bißher erwiesenen Diensten solches verschuldt? Keines wegs. Sie sind ja so wol als wir Landtskinder / auch deß Friedens vnnd der Einigkeit Liebhabere vnnd begierig. Haben auch nicht vor sich selbsten / sondern auß Zulassung Kayser Rudolphs (dabeneben der Türckische Kayser auch mit zu frieden gewesen) die wüste Einöde jenseit der Theiß zu bewohnen / allda Dörffer vnnd Flecken gantz von newem auffzubawen / den Erdboden / da zuvor nichts als Beer / Wölff / vnnd andere wilde Thier sich auffgehalten / mit dem Pflugschar vmbzuwenden / vnnd also Nahrung darauß herfür zu suchen / angefangen. Vnnd solche jhr sawre Mühe vnnd Arbeit / hat GOTT der HERR / also gesegnet / daß zu vnsers gemeinen Vatterlandes Nutzen / ein vnsäglicher Schatz von Geträyd vnnd Früchten / vnnd ein sehr grosser / Vorrath von Proviand / bey jhnen zuvberkommen ist. So hat auch GOTT der HERR sie sich zu mehren / vnd die geringe Zeit vber / sie in der Wüsteney sich nidergesetzt / also zunehmen lassen / daß zu Beschützung vnsers Vatterlandts / ein grosse Anzahl außstaffirter vnd wolgevbter Soldaten / jnnerhalb wenig Tagen auß jhnen zu Feld ziehen kan. Neben diesem / vnnd damit sie nur / zu förderst der Kayserlichen Mayestät / die schuldige Pflicht vnd Trew bezeugen / vnd dann gegen jhr Vatterland / vnnd dem Geblüt / darauß sie entsprossen / jhre Danckbarkeit erweisen mögen: So halten sie sich bereyt vnd freywillig / in jhrer eygenen Kost vnnd Sold / zu jederzeit es im Notfall kompt / vmb den König vnnd diß Königreich zu Feld zu ligen vnnd zu streiten. Darauß dann erscheinet / daß sie gegen welcherley feindtlich Vngewitter vnser Vatterlandt betreffen möchte / gleichsamb eine Vormawer seynd: Vnnd derowegen männiglich / der bey guter Vernunfft vnd Sinnen ist / jhnen vielmehr beharrliche Wolfahrt / als jhren Vndergang gönnen vnd wüntschen soll. In Betrachtung dessen / daß diese Heyducken sich nunmehr jrer beschreyten wilden Art entwehnet / vnnd dermassen guter Sitten / wie auch der Freundtligkeit / zu seyn / befleissigen / daß es das Ansehen hat / sie thuns auch wol denen / die mitten in vnserm Königreich Hungarn wohnen / noch bevor. Dann wann sie einen frembden herbey kommen sehen / seynd sie stracks da vnd bereytwillig / jhm Herberg zu bestellen / jhn auß jhrem gemeinen Vorrath nach Notthurfft abzuspeisen / vnnd jhn ehrlich zu tractiren: Daß sie einer jhres gewöhnlichen Zugreiffens kaum mehr bezüchtigen kan: Alldieweil sie nunmehr die Zucht vnnd Erbarkeit / wie auch gute Gesatz vnnd Ordnungen so lieb gewonnen / daß sie keinen vnter sich / je nach angedeuten vnnd seines verbrechens Gelegenheit / vngestrafft lassen: Halten guten Fried vnter sich / vnd lässet sich jeder mit dem Seinigen begnügen / daß nicht deß Tags allein / sondern auch zu Nacht / jedweder mit seinen Sachen auff dem freyen Marck ligen vnnd ruhen kan. Hat mann dann in solcher Leut / die gegen jhr Vatterlandt Danckbar / die ohne Sold zu Feld zuziehen bereytwillig für vnsern Gottesdienst / vnser Hauß vnd Höfe zukämpffen vnd jhr Blut zu vergiessen / jederzeit gerüst seynd / gäntzlichen Vntergang / vnd Vertilgung / einwilligen sollen? Es trolle sich vielmehr die Clerisey / vnnd werde zu schanden / daß sie vmb keiner andern Vrsach willen / dieser Heyducken Verjagung vnnd Außtilgung gern sihet / als daß / so bald durch solch Mittel die Macht vnnd Stärcke der Hungarn gebrochen / vnd außgemattet worden / sie alsdann jhren Gifft vber die Kirch Christi desto vnverhinderter außgiessen / dieselbe desto leichter verfolgen / vnd jhre Anschläg / auff vorgangene Beseitsraumung der jhnen im Weg ligenden grossen Gewalt / dermal eins recht zu Werck richten können. Welches jhr Intent sie doch selbst nicht verschweigen / sondern nach dem Sprichwort / Was das Hertz voll ist / gehet der Mund vber / mit diesen klaren Worten / gleich den vberfülten Säwen / es haben von sich brechen müssen / da sie gesagt: Es sey viel rathsamer vnd besser / daß das Königreich Hungarn gar verwüst vnd zur Einöde gemacht / der wilden Thieren vnnd allerley Bestien Wohnung gebe / als daß darinnen die Religion Vbu̅g den Gewissen frey gelassen werde. Soll dann solcher Leut Direction vnnd Fürsorg vnser Vatterlandt vertrawet vnnd anbefohlen bleiben? Vber diß hat vnser Clerisey jhre Lieb gegen die Evangelischen / auch in diesem Stücke: da sie eben in selbiger Handlung mit dë Türcken geschlossen / [252] Wann Papistische Kauff leut in die Türckey reisen / soll man denselben mehr als den Evangelischen / Vortheil thun / jhrer besser in acht nehmen vnnd sie befurdern: bewiesen. In gleichem dann auch dieses / welches sie damahls gleich mit beschlossen / vnd jhnen vorbehalten / daß auß deß heiligen Jesu Völcker die jenige / welche deß Bapsts zu Rom Rel???gion ahangen / Priester / Mönch vnd Jesuiten / in der Türckey Kirchen auffbawen / vnnd sich daselbst jhrer Ceremonien gebrauchen dörffen / von der Clerisey ein verwegen vnd vnbedachtsam Werck ist. Welches der Türckische Kayscher sonder Zweiffel zur Recompens gegen die Sechtzig Flecken jhnen verstattet hat. Auß welchem allen ab r???männiglich abnehmen kan / wie diese verschlagene Leut darauff einig vmbgehen / daß sie mit. anderer Leut Schaden jhren Nutzen / durch anderer Leuth Verjagung vnnd Vndertruckung / jhnen gewisse bestendige Sitz vnnd Freyheiten / zuwegen bringen mögen. Aber es wird dieser gifftigen Otterzucht / das jenige / darauff sie warten / noch wol fehlen. Laß sie nur dapffer Kirchen in der Türckey auffbawen. Wann der Türck den auffaerichten Frieden (welches doch Gott gnädiglich abwenden wolle) brechen solte / würde er nicht an einer jeden Kirchen / ein starcke Pastey / darauß er der Christen Einfäll in sein Landt gar leicht verhindern köndte / als dann haben? Ferrners vnd damit wir zu den vbrigen Gravaminibus fortschreiten / so ist in eben demselben Articul der Pacifications-Handlung zu Wien geschlossen worden / daß die Jesuiter im Königreich Hungarn gar nichts vnd keine Güter haben sollen. Mit welchem Beschluß die Hungarn / alldieweil sie wohl gewust / auch solches mit jhrem Schaden erlernet hatten / für was grosses Vnheil die Jesuiter in dieses Königreich eingeführt / eigentlich dahin / daß den Jesuitern auch kein Ort zum Auffenthalt im Königreich solte gestattet werden / gesehen haben. Aber da haben die Jesuiten / durch jhre böse Renck vnnd Kunststücklein / geschwindt auch diesen Beschluß / in dem sie eine solche Außlegung erdichtet: Das ob sie wohl aller ligenden Güter vnd anderer Haab Possess entsetzt weren / so seyen jhnen doch bleibende Stätt / Residentzen / vnd Oerter zu Wohnungen / dardurch nicht gesperrt noch gewehret: arglistig zu verkehren / nicht nachgelassen. Seynd auch / nach dem sie dieses Articuls rechten Verstand dergestalt ve??? falschet / widerumb in fürnehmer Herren Palläst / ja in die mächtige Statt Hungarisch Tytnaw selbsten / vermittelst jhrer listigen Renck vnd Practicken / gleich den Schlangen eingeschlichen: Haben sich wider zu Politischen rahtschlägen gebrauchen lassen / vnd also vom newen angefangen / die Policeyen zu zerrütten / die sonsten still vnd ruhige / auch zum Frieden geneigte Gemühter / zu Vnwillen vnd Krieg / anzureitzen vnd auffrübrisch zumachen / vnd alles Vbel anzustifften. Was ist aber diese jhre Außlegung vor eine lose Deuteley? Gerad als wann die Stände deß Königreichs Hungarn nach den Kirchengütern gestanden / sie jhnen zu Eygen machen wollen / vnnd nicht schlecht vnd rund geschlossen hetten / Man soll die Jesuiter / so viel jhre Person betrifft / gleicher massen in andern Königreichen geschehen / auß dem Königreich schliessen vnd abschaffen. Es hatten ja nicht der Jesuiter Gütter / vnnd was sie sonsten für Recht zu Possessen in Hungern gehabt haben mögen / sondern jhre Arglistigkeit vnd Schalckheit / diesem Königreich Schaden gethan / vnd es zum Vndergang gerichtet. Nun vnder dieser Zal lässet sich Petrus Pazman nit vor den geringsten sehen. Welcher nach dem er verspürt / daß jhm sonsten kein Weg mehr die Christglaubigen vmbs Evangelium gar zu bringen / vorstehe / ist er von dem Jesuiter Orden / darzu er doch die gantze Zeit seines Lebens durch einen starcken Eyd verbunden gewesen / abgefallen: ist auß einem Jesuiten / vmb mehrere Stärck vnd Gewalt zu Verfolgung der Kirchen Christi zuvberkommen / der oberste Praelat vnd Primas im Königreich Vngarn: vnnd hernach fast eben vmb die Zeit / da er durch die Spanschafften in Ober Vngarn / nicht allein vor jhren weltlichen / sondern auch vor jhrer Seelen abgesagten Feind erkläret / zur höchsten vnd nach der Kön. May. nechsten Ehr vnd Würde in diesem Königreich erhaben / zum Ertzbischoff zu Graan gemacht / vnnd den Ständen / zu Schand vnd Spott deß gantzen Königreichs / dergestalt zum Obersten auffgedru̅gen worden. Vnd eben dieser hat mit dem Melchior Cleseln / vnd dem Lotterbuben Benedicto Pakai (dieses Königreichs Personalis, oder Cammer-Richters selbst persöhnlichen Gegenwart heutigs Tags Statthaltern / vnnd Praesidenten in vnsern höchsten Gerichtshändeln / auch zugleich diß Königreich Hungarn Cam̅er Rath) in geheim zugehalten: ist auch eben der jenige / welcher vermög jhres zwischen einander habenden Verstandts / hindangesetzt / seinem Vatterlandt schuldiger Lieb vnd Trew / die Propositiones auff Jhrer Kayser. vnd Königl. Mayest. Seithen gestellt / auch nach dem er sie gestellt / vnnd auffs Papier gebracht / seine selbst Meynung mit eingeflicket hat / also daß den Hungarischen Ständen nichts vorbracht / das nit zuvor durch dessen Verschlagenheit verfälschet worden. Widerumb hat er wie ein Fuchß / nach dem die Vorträg geschehen / von den Ständen geliffert worden / damit er seine Tück verborgen hielte / seiner arglistigen Art nach / in Sachen geringer Importa̅tz hefftig wider die Vorträg disputirt / vn̅ ist der Hungarn Meynung vnd der Stände Jawort beygefallen. Wann aber wichtige Sachen tractirt worden / da hat zu Befürderung eines Außschlags auff der anderen / das ist seiner vnd seines Anhangs Seithen / Pazman zwar / vor den Praelaten / Freyherren vnd Obersten Regenten / vorbemelder Pakai aber vor den vbrigen Ständen deß Königreichs / dapffer gefochten. Wann dann jhre Mehnung durch die deß Vatterlands Freyheiten liebhabende Ständte vberstimmet worden / da hat man sich auff Discurß / auff Bericht vnnd Beweisungen / auff Philosophische Bossen / vnd weiß nicht auff [253] was für Clöselische vnd Pazmanische Mo???ven gelegt. In deren Erwegung vnnd Widerlegung man offt drey / offt vier Tage / offt wol ein gantze Wochen vnnd drüber / mit verdrießlichem Gezänck zubringen müssen. Wann sie dann auch dergestalt nichts außrichten können / so haben sie sich wider vff jhre gewöhnliche Mittel / nemblich vff harte Bedrawungen begeben / die Königliche an die gantze Sach so lang fortgetrieben / biß sie endlich alles jhrem Wundsch nach erhalten haben. Vnd das ist eben die Vrsach / warumb vnser Reichs- oder Landtag in die vier gantze Monat gewäret / vnd vff gezogen / auch grosse summen Gelts / die man vff andere Nothturfft deß Königreichs hette wenden sollen / bey diesen feindseligen Disputaten vnd Cavilliren spendirt worden / vnd also deß im Jahr 1618. gehaltenen Reichstag Handlung allerdings glücklich abgangen. Demnach auch im dritten Artickel Anno 1618. beschlossen worden / Daß itzige bemeldten alten Schalcks Benedicti Pakai Amptsstelle / mit einer darzu düchtigen Person / nach deß Königreichs Statu???en versehen vnd besetzt werden soll: Vnd aber in offtbeineldtem Landtag mäniglich vermerckt / wie dieser Pakai sich darinnen nach deß Ladislai Pethe vnd Petri Pazman Willen vnd Wincken gerichtet / sich nach jhnen geartet / daß er darüber nicht allein dessen / darauff jhn seine Eydspflicht vnd die Billigkeit selbst gewiesen / bißweilen gar vergessen / vnnd also seiner Amptsgebühr gröblich verfehlet / sondern auch von den Ständen starcken Verweiß desselben / vnd daß man jhn zu widerholten malen ins Angesicht gescholten / anhören müssen: So kan ja darauß auch ein Blinder vrtheilen / wie seine Pakai Collatoren, vnd Beförderer zu solchem hohen Ehrenampt / ehesterzehltem Artickul vnnd Satzung stracks zuwider / eben diese Leut / nemblich Pethe vnd Pazman, gewesen seynd. Dann was ists wunder / daß die jenige Personen / welche dergestalt zu Emptern vorgezogen werden / sich auch zu Verrichtung allerhand Handlungen / nach jhrer Principalen mancherley Affectionen verpflichten müssen / vnnd alle Augenblick jhre Farb vnnd Thun zu endern gezwungen werden? Also daß alles was der Patron haben will / auch deß Clienten Will vnd Meynung seyn muß / vnd was dem gefällt / der einen zum Dienst geholffen / auch dem jenigen / der darzu befördert worden / allerdings lieb vnd angenehm ist. Vnd daher fleusset beneben auch vrsprünglich diß Gravamen / daß die Evangelische Confessionsverwandte / weil sie dergleichen Leuten nicht vnterworffen seyn noch sich wider den Stachel jhres Gewissens jhnen nacharten wollen / veracht bleiben: Auch jhnen vber diß / allerley Betrübnuß vnnd Hertzleyd zugefüget / hingegen aber zu dem / was Recht vnd Gerechtigkeit mit sich bringt / gar selten / ja wol gar nicht / verholffen wird. Daher kompts ferrner / daß auch dapffere heroische Gemühter / die mit allerhand Tugendë begabt seynd / entweder zu keinen Emytern befördert / oder wan̅ sie schon drinnen seynd / deren wider entsetzet / vnd hingegen biß weilen gar vngeschickte / auch wol berüchtigte vnnd vnerfahrne Leuth / wann sie nur Päbstisch seyn / an jhre Stelle eingesetzt werden. Da achtet mans nicht / es hab einer wol studirt vnnd sich in Kriegen versucht wie er woll / er sey kluges Verstands / vnd mit Mannheit oder andern Tugenden begnadet oder nicht / sondern man gibt allein darauff acht / ob einer der Bäpstischen Religion sey. Damit dann die Redelsführer allein dahin zielen / daß wann sie fromme redliche Landsleut / Patrioten / vnd getrewe Landskinder vnterdruckt / sie als dann alles jhrem Bapst vnterwerffen / vnnd auß diesem Königreich ein schlechte Provintz gleich einem vnbefreyten / vnansehnlichen Ländlein / darinnen wir Hungarn vnserer Clerisey / als wann wir jhre Bawren vnd Leibeigen weren / vnterthänig seyn müssen / zuletzt machen mögen. Soll dann fürters vns auch diß nicht wehe thun? Daß Jhre May. wann von derselben ein Evangelischer / ein Erblehen / oder Recht zur Posseß dieses oder jenes Guts / haben vnd erlangen kan / man es in den Lehenbrieffen bey der alten gebräuchlichen Formul nicht mehr bleiben läst / sondern diese Clausull einzurucken pflegt: Doch behalten wir vns bevor die Jurisdiction vber die Kirchen. Weniger nicht / ist auch dieses bey vns höchlich zu beklagen: Wann vnter den Evangelischen ein Bruder den andern / der Vatter sein Sohn / ein Schwager / Freund oder Nachbar den andern / es sey vmb Privat vnd guten Gesprächs willen / oder bey Hochzeitlichen Festen vnd andern Gastungen / etwa besucht: daß im selben Augenblick / Sie von den Papisten / vnd etlichen andern / die zu Jhrer Königlichen Majestät den täglichen Zugang haben / in schwere Verdacht gezogen / vnd vermittelst erdichteter Gezeugnuß / vnd anderer Hinderlist / durch den Fiscal in vielerley Weiß / nich ohne grossen Spott / vnd mit Verletzung jhres guten Namens / eusserst beschwert werden. Hingegen aber / wann die Papisten zusammen kommen / zu welcher Zeit auch vnnd an welchem Ort es jhnen belieben mag / Sie schmieden vnd zimmern nach jhrem Gefallen / was sie nur wollen / gehets jhnen alles ohn einige Einred hin. Da auch sonsten bey vns allen / welche in Polen / Moscaw vnd andere Christliche Königreich verreisen wollen ohne männigliches Vorbewust fortzuziehen frey stehen: würd doch den jenigen / welche von hinnen in Siebenbürgen reysen müssen / der Paß gesperret / daß sie ohne deß Generals Vrlaub sich dahin nicht begeben mögen. Ists dann billich / wann einer zu seinen Landsleuthen vnd Blutsverwandten zeucht / oder auch ein Erb der Orten zu holen vnnd seiner liegenden Güter halben daselbst zu thun hat / daß mans jhme für eine Vbelthat deuten will? Dem Beschluß nun dieser vnserer Klagschrifft sich zu nähern / so kan männiglich / der bey gesun [254] der Vernunfft ist / auß deme was oben außgeführt / handgreifflich abnemen: Wie die lose Leut es bey vns gut / vnnd hingegen redliche fromme Leut es böß haben: Wann auch / einen guten Namen zuerlangen vnd zu hinderlassen einer nach Ehren streben will / müsse er zuvor ein Strassenräuber vnd Christi sampt seines Evangelij Verfolger geben: Alsdann / vnd ehe nicht / mag Er / an der Clerijey vnnd jhren Helffers Helffern / den Papisten / gute Sönner vnd Beförderer finden. Fürs ander / Ob auch wol noch viel mehr Beschwerungen vnd Vnterdruckuugen der Evangelischen in diesem Königreich / sich finden: So würde es doch solche alle in offenen Truck jetzt außgehen lassen / sich nicht wol schicken. Es erscheinet auß denen oberzehlten genug / daß die Evangelische anderst nichts / als die lautere Billichkeit / vnd ein vnpartheytsch AEquilibrium zwischen beyden theilen / haben wollen vnd begehren. Das ist: Daß an allen vnd jeden Orten die Vbung der Evangelischen Religion / wie es strack vom Anfang der Reformation / biß vff diese erbärmliche Zeiten gewest / in diesem Königreich gantz frey vnd vngehindert sey vnd bleibe: Item / Daß ohn einig ansehen der Religion / so wol die Hohe-vnd Vnter Empter / als geringere Dienst vnd derselben Verwaltungen / wol verdienten / geschickten vnd qualificirten Leuten / auß getheilt vnd anbefohlen werden: Daß auch endlichen die Clerisey oder Geistliche Personen / sich gantz vnd gar in keine Politische / Weltliche oder Bürgerliche Geschäfft / Händel vnnd Verrichtungen / auch im geringsten nicht mehr einmengen oder einlassen / sondern schlecht für sich die Seelen allein / gleich den Evangelischen Kirchendienern versorgen / vnd nichts dann geistliche Sachen bestellen sollen / nach dem Spruch Christi: Jhr aber nicht also: Item: Niemand kan zweyen Herrn dienen: Vnd nach jenen Reymen:
Der Soldat geh mit Waffen vmb/
Der Priester mit seim Heyligthumb. Dergestalt dann / vnd wann kein Glaub vor vnd wider den andern vnter vns gefährlichen Vortheil hat / vnd keine Religion der andern zu trotz vorgezogen oder verkleinerlich nachgesetzt wird / Frid vnd Einigkeit sich wider herfür thun / auch jmmer fort beständig wären wird. Welches zumal alles / wir deßwegen in offenen Truck außgehen lassen wollen / damit doch dermal eins / etwa vff diesen Weg / weil es anderwerts nicht erhalten werden können / die Königliche Majestät nunmehr vnsere Beschwerungen fleissig bedencken / vnd wann sie die billiche Vrsachen / beneben vnserm Hertzenleyd / Bedrangnussen / Noth vnd Zwang / genugsamb eingenommen / sich darüber nicht verwundern / daß zu vnserm Schutz / vnd zu Verfechtung der Religion / wie auch guter Gesatz vnnd Ordnungen / in vnserm Vatterland / wir gegen derselben vnd vnsere Feind / einen Vffstandt gemacht haben. Den andern aber / vnsern Benachbarten / Brüdern / Bundsverwandten / ja auch der gantzen Christenheit / begehren wir diese Schrifft zu dem end 1619. bekandt zu werden / daß sie sehen / erwegen vnd vrtheilen / auß was vor wichtigen Vrsachen wir Evangelische Stände / zur Widerbringung so wol der Göttlichen als Menschlichen Gesetz vnd Freyheiten in diesem Königreich / seynd genötiget worden. Dann ja bekandt gnug ist / welcher massen der Leyen oder weltlichen Personen Thun vnd Beruff sich dahin erstreckt: Daß sie nicht allein mit Gefahr / auch Darsetzung / so wol Haab vnd Güter / als Weib vnd Kinder / ja jhres Leib vnd Lebens / allerhand Anstöß / vnd Vornemen von allerley Feinden ertragen sollen / vnd vffm Halß ligen haben: Sondern auch / daß vnter dessen die Clerisey / welche mit jhren Concubinen in Wollust lebt / vnd vber deß Königreichs Beschützern alles Vnglück schmieden hilfft / jres Ampts vnd Beruffs von jhnen getrost erinnert werde. Demnach aber schließlich / O jhr großmütige Fürsten vnnd Helden / die jhr der Christenheit Seulen seyt / der gefährliche Zustandt dieses benachbarten Königreichs euch auch selbsten mitangehen thut: So wils nunmehr bey euch stehen / diesem gantzen Handel tieffer vnnd gründlicher nachzudencken. Da jhr dann befinden werdet / daß es die eusserste Noth erfordern thue / vns vnverzüglich beyzuspringen vnd zu Hülff zukommen / vnnd vnser gleich samb mitten in Meerwogen schrecklicher Kriegs Empörungen schwebendes Königreich / vffs ehest jmmer möglich zur Anfurth einer erwünschten Ruhe vnd Still zubringen: Damit nicht vff den Fall wir zu Grund gerichtet würden / Jhr ebenmässig es versuchen vnd dran müsset: Ja das noch ärger ist / an vnsere statt einen andern vnd solchen Nachbarn / der in Religion / Art / Sinn vnd Sitten / allen Christen gantz vngleich ist / mit ewrem grossen Schaden anzunemen / vnd dessen Vntrew zu erfahren / gezwungen werdet. (Graff von Thurn erobert das Stättlein Thein.) Vnder oberzehltem Verlauff in Vngarn wurden in Böheimb die Sachen starck fortgetrieben. Den 29. Julij zoge der Graff von Thurn mit 46. Compagnyen Reutern vnd 48. Fähnlein zu Fuß von Lomnitz / da er dieser Zeit sein Läger hatte / auff / in Willens den Graffen von Bucquoy heimzusuchen / zu Verwahrung deß Lägers liesse er in 1500. Mann zurück. Nach dem nun der Obriste Fränck mit etlichem Volck zu jhme gestossen / der Graff von Bucquoy aber in keine Schlacht / weil er sich damals zu schwach befande / in dem im kurtz zu vor etlich Vngarisch-Volck außgerissen / vnd er also auch dem vbrigen nicht recht trawete / sich einlassen wolte / sondern in seinem Vortheil ligen bliebe / ist er für das Stättlien Thein (so drey Meilen von Thabor / an der Multaw gelegen) gerucket / vnd als er felbiges mit stürmender Hand erobert / hat er die Besatzung darinn / vnd alles / was er daherumb von Keyserischem Volck angetroffen / niderhawen lassen. Wie nun nach solchem das Stättlein mit Böhmischem Volck besetzet worden / sind dessen vnwissend etliche Bucquoyische Befelchshaber hineyn kommen / so mit jhrem Comitat gefangen worden. Vnlang hernach aber / nemblich den 15. [255] Augusti ist dieses Stättlein von dem Bucquoischen Volck wider eingenommen worden. (Vngarisch Volck quittirt das Bucquoisch Läger.) Sonsten sind dieser Zeit in dem Bucquoischen Läger die Sachen nicht am besten gestanden / dann wie erst gemeldet / haben die Vngarn keinen Stich halten wollen / sondern sind in grosser Anzahl außgerissen / also daß in kurtzem in zwey tausendt derselben / nach dem sie sich in Böhmen vnnd Oesterreich mit Rauben vnnd Plündern bereichet / wieder heimb kommen. Vnd hat jhnen sonderlich deß Fürsten in Siebenbürgen Beginnen / wie auch / daß etliche Spannschafften sie wider heim zukehren vermahnet / hierzu Anlaß gegeben. Wie nun auch endlichen vnder andern auch ein Vngarischer Obrister Humadi genannt / mit 500. andern dergleichen thun wollen / ist solches der Graff von Bucquoy zeitlich jnnen worden / vnd derohalben mit den Wallensteinischen Kürissern in einer Enge jhnen vorwarten lassen / welche dann gedachtë Obristë / sampt grossem Gut / so er bey sich gehabt auffgefangen / vnd sein Volck theils erlegt / theils zerstrewet / also daß jhnen das Beuten vnd Außreissen vbel bekommë. Inmittelst wurden die Stände in Mähren avisirt / daß der Graff von Dampier / weil sie sich mit den Böhmë confoederirt / vn̅ die Jesuiter außgetriebë / einë Einfall ins Land zuthü Vorhabens were. Derhalben gedachte Stände vmb Abstellüg (Mährische Stände suchen bey Ertzhertzog Leopolden an vmb Einstellung deß vorhabenden Einfalls in Mähren.) solches bey Ertzhertzog Leopoldo angehalten / in einem Schreiben folgendes Innhalts; Es were jhnen auß vnderschiedlichen Orten Bericht zukommen / daß Jhr. Kön. M. Kriegsvolck nahend den Gräntzen dieses Marggraffthumbs sich gelegt / vn̅ deß Vorhabens seyn solte / in dasselbe ein zu fallen / vnd mit Fewer vnd Schwerdt / welches sie sich keins wegs verstehen / feindlicher Weiß daselbst Schaden zuthun. Weil aber Jh. Kön. May vnlängst auß diesen Landen verreyset / vnd Jhr. D. vnderdessen die Regierung vnd Abhandlung aller Sachen anvertrawet / hetten sie nicht vnderlassen können / gedachtes Kriegs volcks Vorhaben Jhr. Durchl. anzudeuten / mit demütiger Bitt / weil sie von keiner Vrsachen wüßten / warumb jnen vnd allë Ständen vn̅ Innwohnern dieses Marggrafthumbs Mähren / als die in J. Kön. M. Devotion verblieben / vber alles versehë dieses Vbel begegnë solte / daß Jhre D. dem gnädig vorkommen / vnd dergleichen vnversehenen Einfall / auß welchem nichts anders als grosses Verderbë dieses Lands / vnd viel vnschuldiges Christen Blutvergiessen erfolgen möchte / ein stellen wolten: Zu welcher jhrer demütigsten Bitt werë sie der vngezweiffeltë Hofnung / J. D. desto leichter bewilligë würde / je mehr sie zu Hertzen würde gehen lassen / daß Jh. Kö. M. auß der gleichen Landsverderben nicht allein kein Nutz erfolgen / sondern grossen Schaden jetzo vnd künfftig haben würde / zugeschweigen daß dessen schwere Verantwortung vor der Göttlichë May. die jenigen / welche darzu gerathen / auff sich laden müsten. Weren aber zu Jh. Kön. M. vnd Jh. D. der Zuversicht / Sie würden es auß angeborner Liebe vnd Gütigkeit darzu nicht kommen lassen. Hiervff hat Ertzhertzog Leopold also geantwortet; Was das von J. Kö. M. abgefertigte vn̅ fortgeschickte ( Ertzhertzog Leopoldt Antwort auff der Mährischë Ständ ansuchen.) Kriegsvolck anlangte / käme jhm nicht mit wenig Verwunderung für / daß sie in jhrem Schreiben vorgebë thäten / samb sie von den Vrsachen kein Wissenschaft hetten / da doch jhnen in frischer Gedächtnuß were / wie vnbefugt sie sich deß Regiments im Marggraffthumb Mähren vnderfangen / zu was Beschwerlichkeiten sie den Landhauptmann vnd andere Kön. M. getrewe Vnderthanen vnd Diener gezwungen / viel auß den Ständen vn̅ Innwohnern gewaltthätig / andere aber durch vngleiche Persuasiones, als wann es nicht wider Kön. M. gemeynt were / dahin gebracht / daß sie jhren Schluß billichen / vnd sich jhrer Attentaten theilhafftig machen müssen. Vber diß alles hetten sie ohne Wissen vn̅ Willen jhres Königs vnd Herrn / mit Jh. M. im Kön. Böhmen auffgestandenë auffwicklerischen Vnderthanen eine Verbündnuß auffgerichtet / das Mährische Volck mit dem jhrigen conjungirt / welches sich gleich darauf zu J. Kö. M. Residentz Hoflager mit Heerskrafft begebë / sich in die Wienerische Vorstatt gelägert / mit plündern vn̅ rauben / auch was sonsten feindlichs zuverbringë nur müglich gewesen / ins Weick gesetzt / auch hettë sie jetzt abermals aufs new den gröstë theil deß Mährischen Volcks wider J. Kö. M. in Böhmen abgefertiget / darzu den zehenden Mann / vnd so viel Pferd auff ein jedwedern Innwohner auß zustaffiren auffgebotten / dem wider J. M. anziehenden Kriegsvolck Musterplätz im Land bewilliget: zugeschweigen andere schwere / vnd von jhnen ohn alle von J. Kö. M. gegebene Vrsach / für genommene Attentaten vnd Mrßhandlungen. Welches alles ob es mit der Lands Ordnung vnd Land frieden vberein stimme / vnd ob dieses getrewen Vnderthanen wider jhren Herrn zuthun gebührete / könte männiglich leicht judiciren. Nichts desto weniger / weil er keinë Zweiffel trüge / es würden viel auß den Ständen / ja auß jnen selbsten / hieran nit schuldig seyn / weniger vber solche Mißhandlungen eine Beliebung haben / auch J. M. vnd das Hauß Oesterreich niemanden die Thür der Gnaden zusperrete / als were dë Graffen von Dampier Befehl gegeben wordë / daß er einen jedwedern der sich für J. Kön. M. getrewen Vnderthanen erklärete / vnd solches im Werck erweisen würde / verschonen / auch dessen vndergebenes jetzt bey sich habendes / vnnd noch zuziehendes Kriegsvolck / jhnen kein Vberlast noch Schaden zufügen / die Widerwärtigen aber / vnd in jhrem Vngehorsam̅ fürsetzlicher Weiß verbleibende zu billichë Gehorsamb bringen solte / hierbey er dann die Zeit nit vergeblich anlegen würde. Damit aber diesem Vnheil aufs ehiste abgeholsfen würde / hette er in J. Kö. M. Namë dem Landhauptman zugeschrieben / eine Zusammenkunfft in einer jhm wolgefälligen / vnd jetziger Zeit darzu bequemen Statt außzuschreiben. Vnd damit solches desto eher ins Werck gerichtet / vnd viel auß jhnen vor fernerm Schaden gesichert werden möchten / würden sie deßwegë selbsten bey im Ansuchung thun. Auch wofern sie / wie [256] von jnen mit Worten geschrieben / in der Königl. M. gebürendem Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit verbleiben / vnd also die Wort mit der That erweisen / sich nach dem Landhauptmann / vnd anderen von J. Kö. M. confirmirte Officirern / richten vnd reguliren / vnd von jrem vnordentlich angemasten-Regiment / vnd sonsten andern newen Attentaten alsbald ablassen würden / ließ er jhm nit zuwider seyn / daß sie zu jm / als J. Kö. M. Gevollmächtigten / etliche auß jhrem Mittel zu fernerer Abredung abfertigen / denen er auch hier mit ein sicher Geleyt zu - vnd abzuziehen verheisse: Dann es jhm selbsten nicht lieb were / daß dieses Land zu dergleichen Schaden geriethe / wofern sie nur selbsten hierzu kein Vrsach geben würden. (Graff von Campier fällt in Mähren eyn.) Stracks hierauff hat der angetrohete Ein fall seinen Fortgang gewonnen / vnd ist erstlich der Graf von Dampier mit in 8000. Mann zu Roß vnd Fuß für das feste Schloß Josewitz kom̅en vn̅ dasselbe in seine Gewalt gebracht. Darvff er zwar auch deß Fürsten von Liechtenstein Schlosses sich zubemächtigen gemeynt; aber die Mährer haben diesen Braten zeitlich gerochen / derhalben im vorkommen vn̅ solchen Ort mit einer starcken Besatzung versehen. Ferners hat sich gedachter Dampier auch deß Freyherrn võ Tieffëbach Herrschaft vnd die Statt Niclausburg einzunehmen wegen starcker Gegenwehr ??? Mährischen / vergeblich bemühet / doch aber daherum̅ in dessen mit brennen / plündern vn̅ andern Grausamkeitë vbel gehauset. Bey solchem Zustandt haben die Mährer sich resolvirt / den Dampirischen vnder Augen zuziehen Ritterlich zustreiten / vn̅ alles vmb Erhaltung jhrer Freyheiten auf zusetzen / derhalben jr damals im Land habendes Volck / zu welchem auch etwas Succurß auß Böhmen ankommë war / also daß es zusammen auf 4000. Man̅ geschätzet wurde / vnder dem Commando deß Freyherrn Friderichen von Teuffenbach / zusammen geführet. (Graff von Dampier von den Mährischë geschlagen.) Selbiger ist den 5. Aug. mit seinem vnderhabenden Volck auff Vnder Wisternitz zugezogen / in Meynũg / weil er vernommen / daß Dampier seinen Kopf auf Lundenburg zugestrecket hatte / demselben der Orten dz plündern vnd brennen / so viel müglich zu wehren. Da hat es sich gleich begeben / daß die Dampirische durch dz Dannewitzer Feld in vnderschiedlichen Truppen auch auf Wisternitz zumarchirt / also daß ??? Zug gleichsam̅ in die Wett gegolten / welcher Theil dem andern dë Vorsprũg abgewinnen möchte. So endlich den Mährischen gerathen / daß sie ohne Verlierung einiges Man̅s den Flecken erreicht / worauf der Handel alsobald mit Ernst angangen. Der Herr von Teuffenbach machte sich mit theil Mußquetirern in einë vmbfangenen Stadel / plantierte seine Stück an die Ecken / vnd fieng also an den ankommenden Dampirischen den Willkomb einzuschencken. Als aber selbige gemercket / daß an dem Ort anzusetzen nit rathsamb seyn würde / sind sie oben an dem Meudelberg zu Roß vnd Fuß durchs Weingebirg gezogen / welches der võ Teuffenbach zwar ein weil mit 100. Mußquetirern defendirt / endlich aber weil sie mit völliger Macht angetrungë / verlassen / vnd sich in den Flecken begeben müssen / welchë alsbald die Dampirischen in Brandt gebracht. Worauff die Mährische sich vber die Brückë auf eine Wiesen machten / allda sie von den Dampirischen so mit Macht vber das Wasser setzten / von allen Orten angegriffen wurdë: aber sie triebë sie Mannlich zurück / vnd kamë vnder dë Fußvolck den Fähnlein so nahe / daß sie anfiengë Fetzen darvon zureissen. Wie nun der Graf von Dampier gesehen / daß er an diesem Ort den Mährischë nichts abgewinnen mögen / setzte er mit seinem vbrigë Volck vollends durchs Wasser / hawete vmb die Wiesë herumb / vnd praesentirte sich in freyem Feld. Da geschahe zwischen seiner vnd der Mährischen Reuterey ein solcher Angriff / daß sich beyde Theil gantz vndereinander vermischten / vn̅ sich also verschossen / daß endlich die Degen das beste thun musten. Aber die Mährische haben sich so dapffer gebracht / daß letzlich die Victori auf jre Seiten gefallen / vnd die Dampirischen dz Feld raumë müssen / darbey sie vber 1500. Mann ein Fahnen vnd 4. Cornet / hingegen aber die Mährischen nit viel vber 300. Mann verloren / vnd hat das Treffen 6. gantzer Stund aneinander gewäret. Der Herr võ Teuffenbach nach dem sich die Dampirischen reterirt / ist noch vber ein Stũd im Feld in Schlachtordnung gehalten / in Meynung da sie wider ansetzten / sie ferner nach gebühr zu empfangen / aber es war vmb sonst: Dann der Graf von Dampier / vngeachtet er viel stärcker / hatte keinen Lust mehr ferner etwas zu tentiren / sondern machte sich wider zuzück nach Dannewitz. Derhalbë die Mährische / weil die Nacht eingefallë / auch jren Abzug genommen vnd nacher Bawstrom in das nechste Dorff marchirt / võ dannë sie nach Sellowitz fortgeruckt. Dampier hat sich hierauf in guter Hut gehaltë / biß im wider frisch Volck zukommen / da er wider zu vnderschiedlich mahlen mit den Mährischen getroffen / vnd endlich deß Schlosses vnd Stättleins Lundenburg sich bemächtiget. (Mährische Stände halten eine Zusammenkunfft / vnd was darbey beschlossen.) Zu Anfang deß Augusti haben die Mährische Stände in der Statt Prinn eine Zusam̅enkunfft gehalten / vnd erstlich alles was bey der Versamblung zu Prag abgehandelt worden / angenommen vnd bekräftiget: Zum andern mehr Volck zuwerben / vnd vber selbiges Rudolff von Schleinitz zum Obristen zu besetzen beschlossen. 3. Solte es bey dem jenigen Schluß / wider die so an dem Vatterland Trewloß worden / ergangen / daß nemblich selbige deß Lands solten verwiesen vnd jhre Güter confiscirt werden / verbleiben. 4. Weil das Capitel zu Olmitz vnd Prinn / wie auch die Praelaten sich dahin erklärt / daß sie den Ständen kein Hülf thũ könten: als sollen alle Bischoffliche vnd Clöster-Güter verkaufft / die Vnderthanë jrer Pflicht loß gezehlet / vnd den Ständen vnderthänig gemacht werden. 5. Den Aepten / Probsten / München vnd andern Ordensleuten / solte jr gebürliche Vnderhaltung verordnet / auch den Closter Jungfrawë / so sich verheuraten wolten / ein Heuratgut gegebë werden. 6. Alle Häuser vnd Clöster solten durchsucht / alle Waffen Gold vnd Silber da dannen erhoben / vnd dem Land zum besten angewendet [257] werden. 7. Deßgleichen solten die Rachsstellen mit Evangelischen Personen versehen werden. (Graff von Bucquoy nimpt Wechin eyn.) Vnder diesem Verlauff in Mähren nahm der Graf von Bucquoy dz Schloß Wechin in Böhmen eyn / vnd liesse dz Stättlein dabey sampt noch 15. Dörffern plündern vnd abbrennen. Bald darauff / eben vmb die Zeit / als die Böhmen Pfaltzgraf Friderichen zu jhrem König erwehleten / brach er mit seiner gantzen Armada auff / vnd ruckete (Wie auch Pisseck.) vor die Statt Pisseck. Da dann stracks die Vorstatt in Brandt gesteckt wurde. Deß andern Tags ließ er an den Hauptmann Haagk / so mit zwo Fahnen Böhmischem Volck darinn gelegë / begehren / daß er gutwillig jhme die Statt vbergeben wolle: Als aber selbiger sich erklärt / er wolte solches nit thun / sondern wie einem ehrlichë Soldaten gebürete / sich biß auf den letzten Mann vnd Bluistropffen wehren / ließ er die Statt an vier Orten zugleich angreiffen vnd stürmen / welches mit solcher Furj geschahe / daß obwol die darinnen sich dapffer gewehret / vnd viel Volcks erlegt / sie doch endlich vbermannet / die Statt mit Gewalt erobert / alles nidergehawë / geplündert / in Brandt gesteckt / der Hauptmann auffgehencket / vnd der Primat enthaupter worden. Das Bucquoische Kriegsvolck hat an diesem Ort ein stattliche Beut erlangt: dann weil es eine Crays Statt war / habë die daherumb wohnende Herrn vnd Edelleut jhre beste Sachen dareyn geflehnet / es sind auch vnder andern etlich Stück Geschütz vnd zwo Mawerbrecherin / so der von Manßfeld vor Pilsen gebraucht / darinn bekommen worden. (Graff von Bucquoy bekompt frisch Volck) Vnder dieser Verrichtung ist zu Stärckung deß Bucquoischen Lägers wider viel Kriegsvolck in Budweiß ankommen. Diese Statt ist von den Böhmen an einer Seiten starck blocquirt gewesen; wie beyde theil gegen einander geschantzt / ist in beygelegtem Kupffer zusehen / dessen Zieffern vnd Buchstaben bedeuten / wie folget: (Läger bey Budweiß.) 1. Die Statt Budweiß. 2. Das Prager Thor. 3. Das Schweitzer Thor. 4. Obristen Fuggers Quartier / sampt Tampiers Reuter / vnd zwey Spanische Fändlein. 5. Der Stauderischen Quartier. 6. Obristen Löbels Reuter Quartier. 7. Obristen võ Meggaw Reuter Quartier. 8. Redute vnd Cortina vmb die Vorstatt. 9. Graffen von Bucquoy Schantz vnd Redoute sampt den Stücken. 10. Herzogen von Sachsen Lawenburg Schantz vnd Redute. 11. Obristen Fuggers Schantz vnd Redute. 12. Der verschantzte Dammb vnd Stück. 13. Obristen Staudens Quartier. 14. Das Dorff Pellern / dabey täglich scharmützirt worden. A. Rudolphs Statt oder Bergwerck. B. Fort darinn der Böhmisch Obrist Kinsky gelegen. C. Das Vngarisch Bergwerck. D. Das Dorff Hur. E. Der Böhmen Schantzen vnd Batterey. F. Zwo andere Böhmische Schantzen. G. Das Dorff Lintz. H. Schantzen vnd Batterien der Böhmen. I. Der verschantzte Ziegel Ofen vnd Battery. K. Der Böhmen Quartier / darauß sie täglich mit den Stauderischen scharmutzieret. Nachdem nun hieroben erzehlter massen der (Bucquoy hat einen vergeblichë Anschlag auf Thabor.) Graf von Bucquoy die Statt Pisseck in seinë Gewalt gebracht / ist er bald darauf von dannen aufgezogen / vn̅ einen Anschlag auf Thabor gemacht / weil aber die Böhmen solches verkundschafft / vn̅ sich darauff gefast gemacht / hat er sich vnvekrichter dingen wider zurück gewendet / vnd sein Läger bey Merowitz geschlagen. Als nun nicht vnfern davon die Böhmen / vmb auf sein Intent Achtug zugeben / sich auch gelägert / hat es stetigs Scharmützel abgeben / vnd haben vnder andern den 4. Sept. die Böhmen in 500. Bucquoische / so sich zu weit auffs beuten hinauß gewaget / abgeschlagë vnd zertrennt. Darauf hat jhm Bucquoy vorgenommen / die Böhmen / weil er wegen deß von newem in starcker Anzahl jm zukommenen Kriegsvolcks / weit stärck er war / in jrem Läger anzugreiffen: Aber die Böhmen / welche ohne das wegen der Nähe einer so mächtigen Armada jhre Schantz wol in acht nahmen / merckten den Bossen zeitlich / liessen derhalben den Graffen von Manßfeld mit seinem Volck zu jnen ins Läger kommen / solchem Vberfall zubegeanë. Dahero der Graf von Bucquoy / als er davon avisirt worden / nachmals anders Sin̅es wordë / vnd sein Vothabë eingestellt. (Frewdenschüß im Bucquoischen Läger wegen Königs Ferdinandi Erwehlung zum Römischen Keyser.) Wie den 7. Sept. dem Graffen von Bucquoy die Zeitung zukommen / daß J. M. König Ferdinand zum Römischen König erwehlet worden / hater allem Kriegsvolck befohlen / ein Stund in die Nacht sich fertig zuhalten. Wie nun auff bestimpte Zeit das gantze Läger in eine Schlachtordnung gestellet worden / haben die Doppelföldner an jhren Picquen brennende Fackeln in der Höhe tragë / die Mußquetirer aber drey mal Salve schiessen müssen / darunder auch das Geschütz loß gebrennt worden. Dieses hat im Böhmischen Läger ein grossen Tumuli verursacht / weil man nit gewust was es bedeute / derowegen das Volck die gantze Nacht in Schlachtordnung gehalten. (Graff von Bucquoy zeucht auß Böhmen nach Nider-Oesterreich.) Bald nach diesem liesse Ertzhertzog Leopold den Graffen von Bucquoy den mächtigë Anzug deß Siebenbürgers berichten / mit Befehl die fürnem̅sie Oerter / die er in Böhmen jnnen hätte / besetzt zu hinderlassen / vnd mit dem Kriegsvolck nach Nider Oesterreich sich zuwenden. Wie jhm diese Zeitung zukommen / hat er darauff / desto bequemern Paß in Böhmen zuerhalten / das Schloß Rosenberg / dem von Schwanberg gehörig / belägert / vn̅ nachdem er selbiges mit 9. Stücken sehr beschossen / hat die Besatzung / so zwey Fähnlein Schlesier starck gewesen / weil sie keine Stück auch keine Hoffnung zum Entsatz gehabt / sich endlich mit Accore ergeben / vnd mit Sack vnd Pack beneben jhren Seitenwehren den Abzug genommen / neben anderem ein grosse Menge Getrayd hinderlassende. Als nun solch Schloß mit nothwendiger Besatzung versehë / hat ???ucquoy in guter Ordnung seinen Marsch auß dem Land genommen / vnd / damit die Böhmen den Nachzug nicht angreiffen vnd verfolgen möchtë / die Wälde hinder jhme verhawen lassen. Derowegen dann die Böhmen nachmals ein geraumen Vmbweg jhme nachzu [258] setzen vnd den Mährern zu Hülff zukommen / sonderlich weil das Geschrey gangen / daß er auff die Statt Znaimb einen Anschlag hette / nehmen müssen. (Böhmen bemächtigë sich wider vnderschiedlicher Orth nach deß Graffen von Bucquoy Abzug.) Wie durch diesen Abzug die Böhmen etwas Lufft bekommen / hat der Graf von Hohenloe vnd der von Felß jhren General Wacht meister mit etlichem Kriegsvolck nach Wechin geschickt. Da die Besatzung darinn sich zwar mannlich zur Wehr stellete / aber es wolte sie nichts helffen / dan̅ die Thor wurden mit Petarden geöffnet / vnd alles was sich nicht ergeben wolte / erschlagen / auch die Capitain vnd Fendrich gefangen nach Prag geliefert. Hierauff wurde auch Thein von den Böhmen mit Accord wider eingenommen. Ferners hat auch der von Manßfeld / welcher nach der Bucquoischen Abzug auff der Stände Begehren wider mit seinem Bolck in Böhmen gekehrt / Winterberg mit Gewalt eingenommen / vnd die Besatzung darinn biß auf etlich wenig niderhawen lassen. Nicht besser gienge es auch zu Pragaditz / dann selbige Besatzung gleichfals / als sie sich zur Wehr stellete vbermannet vnd nidergehawen wurde. Hierdurch wurden etlich andere Ort geschrecket / daß sie eines solchen Ernsts nicht erwarten wolten / sondern ergaben sich gutwillig. Mitlerweil ist Obrister Fränck von Thabor mit etlichem Volck außgezogen / vnd die Statt Wodnian mit Accord einbekommen / darauß die Guarnison mit jhrer Pagagy / Sack vnd Pack abgezogen: aber zween Böhmische Herrn Ederico von Colobrat vn̅ deß Obristen Landschreibers Sohn / so sich vmb Sicherheit willë / weil sie beständig auf Key. M. Seiten geblieben / an diesen Ort begeben / sind gefänglich nach Prag geführt vnd daselbs in den Weissen Thurn gelegt worden. (Etliche muthwillige Soldatë von Böhmischen Bawrë erschlagen.) Vmb den Anfang deß Octobris hat Capitän Goldstein in 400. Mußquetierer den Ständen zu Hülff in Böhmen geführet / als nun selbige im Satzer Crayß ankommen vnd allda einquartiret worden / haben sie viel Mutwillens der Enden verübet. Derowegen die Bawren also auf sie erbittert worden / daß sie sie vnversehens vberfallen / vnnd biß auff etlich wenig erschlagen. (Viel Bawren in Hessen von den Soldaten erlegt.) Hergegen hat sich ein ander Handel im Ampt Ammelburg in Hessen zwischen Bawren vnd Soldaten begeben / darinn die Bawern den Kürtzern gezogen. Dann als in 400. geworbene Reuter / so jren Weg nach Böheimb nemen wollen / der Orten ankommen / vnd Quartier begehret / haben die Bawren jnen solches verweigert / sich auf tausendt starck zusammen gethan / vnd sie im freyen Feld angegriffen / aber sie haben die Schantz heßlich vbersehen / dann in dem sie / als der Gebräuch im Krieg vnerfahrne / allzugleich auff die Reuter loß gebrandt / haben die Reuter im Rauch / ehe die Bawren wider zur Ladung kommen könnë / in sie gesetzt / vnd ein gute Anzahl / jämmerlich erschossen vnd hingerichtet / theils ins Wasser gejagt vnd ersäufft / vnd viel elendiglich verwundet. Were also diesen armë Bawren viel besser gewesen / sie hetten diesen Kriegsgurgeln Quartier gegeben / als daß sie darüber jr Leben vnd gesunden Lieb eingebüsset. Deß Bethlen Gabors Anzug / dessen wir zuvor (Handlung der Evangelischen vn̅ Päbstischen Nider Oesterreichischë Ständ Abgeordueten zu Horn wegen der Erbhuldigung vnd Gabors Einfall.) gedacht / hat vnder andern auch in dë Oesterreichischen Landen nit wenig Forcht vn̅ Bestürtzũg vervrsacht / dahero dann auch die Päbstische Ständ deß Ertzhertzog thum̅s Oesterreich vnder der Enß / an der Evangelischen Ständ (mit denë sie biß dahin wegen der Erbhuldigung vn̅ anderer Punctë / noch strittig waren) Abgeordneten zu Horn nachfolgendes den 15. Sept. Begeren gelangen lassen; Erstlich / daß sie in Behertzigũg deß / wegë Bethlen Gabors newlich in Vngarn / beschehenë feindlichen Einfalls / tyrannischem vnd vnchristlichen Grassirung / dieser jrem Vatterland antrohenden grossen Noth vnd Gefahr / in Erwegung vnd Erinnerung / was Anno 1605. durch die Vngarische Rebellen erbärmlicher vnd viehischer Weiß fürgangen / vnd sie jrem Landsfürsten / dem Vatterland / jren Weib vnd Kindern / der Posterität vnd den lieben Mit Christen / schuldig vnd verbunden weren / zu Abwendũg dieser erbärmlichë Ruin / mit vnd neben den Catholischen Ständë / zu einer allgemeinë Landsdefension / conjunctis viribus, hindan gesetzt aller Differentien / so jhnen in andere Weg vnpraejudicirlich seyn sollte / greiffen: Vnd für das ander / wo nit gesampt / doch durch einen ansehenlichen gevollmächtigten Außschuß / mit Betrachtung / daß dieses kein Religion-sondern-Rebellion Sach / vn̅ zu Außrottũg deß hochlöblichen Hauses Oesterreich / Verderbung Land vn̅ Leut / ja Außtilgung jres Christlichë Glaubens angesehen sey / vnd sie die Catholischë vier Ständ erbietig werë / bey jnen Evangelischen in diesen vn̅ allen andern Politischen Sachen / Leib / Haab vnd Gut zuzusetzen / vnd vielmehr im Werck / als mit Wortë vn̅ Buchstabë zuerweisen / daß jnen nichts mehrers angelegen / als mit jnen in Lieb / Fried vnd gutem Vertrawë / Nachbarschafft vnd ohn Mißverstandt zu leben / auff Wien erscheinen vnd das Werck in reiffe Berathschlagung nehmen woltë. Hierauff haben die Evangelische folgender gestalt geantwortet; Sie hetten mit sondern betrübtë Hertzen hochschmertzlich vernommen / daß Bethlen Gabor mit grosser Kriegspraeparation vnd Macht in dz Königreich Vngarn eingefallen / in demselben mit Mord / Raub vnd Brandt vnchristlich vn̅ tyrannisch grassirt / die Statt Caschaw eingenommen vnd Herrn Andream Docy Feld Obristen ins Gefängnuß gebracht trugen auch selbsten Beysorg / daß sie dieses jhres lieben Vatterlands / da jhnen Gott / der doch gnädiglich darvor seyn wolte / solches verhengë solte / mit Mord / Raub vn̅ Brand / eben so wenig verschonë würden / also daß freylich wol die eusserste Nothturfft erforderte / ein eylende Defension vorzunemen / vn̅ zu berathschlagë / wie dieses Landverderbliche Vnheyl mit Darsetzung Leib / Gut vnd Bluts abgewendet werden möchte. Sie hielten zwar gäntzlich darfür / wann die Catholische vn̅ dero Mitglieder / so zu hohë Emptern vnd Rathstellen zu Hof gebraucht würdë / jhre der E. Ständ auß trewhertziger Wolmeynung / vnd auß der schuldigë Pflicht / damit ein jeder Vasall seinem Landsfürstë verbundë / die dë Keyser Mat [259] thia vbergebene vn̅ allein zu zeitlicher Dämyffu̅g dessen in Böheimb angangenen Fewers / zu friedliche̅ Wolstandt / zu Conserviru̅g jrer Königreich vnd Länder / zu Widerbring-vnd Erhaltung Keyserlicher Hochheit vnd Reputation / zu Verhütu̅g grössers Vnheils vn̅ endlicher Ruin / angesehene vnd gemeynte vnderschiedliche Schrifften / welche nunmehr in offenë Truck im R. Reich vnd vberal / gleichwol ohn jr Wissen vnd Willë / außgebreitet worden / in acht genom̅en / vnd denselbë / wie auch anderer Churfürsten / Fürsten / Ständ vnd Länder / guten vnd mit jhren Gutachten vbereinstimmenden Rath vnd Wolmeynungen Folg geleistet hetten / sie würden sie jetzo selbst nit verneinen können / daß es zu solcher Weiteru̅g nie kommen were / noch dieser eylenden Defension bedörfft hette / vnd würde das jenige gar zeitlich vnd wol erwiesen haben / was sie Evangelische jhrem Landsfürsten / dem Vatterland / Weib / Kinder vnd der Posterität vnd einem jeden Mit Christen / deren leider vnderdessen viel tausent vnschuldiger weiß vmbkommen weren / schuldig vnd verbundë gewesen. Vnd hetten sie kein Bedencken getragen / noch vorlangst deß Vatterlands obligen / mit der Catholischen Ständen gesampt zuerwegen / vnd J. M. ein gesamptes Gutachte̅ zuvbergebë. Sie Catholische aber wüsten / dz es allein an de̅ erwunde̅ / dz die Catholischen Ständ mit jrer auf der Evangelischen wolmeynende Frag / begerten Categorischen Erkläru̅g / vnwissend auf wz verhofftë Vortheil / so lang zurück gehalten / vnd durch jre mora̅ je länger je grössere Gefährlichkeiten vervrsachet hetten. Nun hette aber den Evangelischen nit gebüren wollen / J. M. mit jrem trewhertzigen Gutachten so lang aufzuhalten / sondern weren gleichsam getrungen wordë / solches noch zur Zeit zu geben / da der Sachen / ohn sondere Ruinirung der Länder mit Reputation Rath geschafft vnd alles in friedlichen Wolstandt gebracht werden könne̅. Weil aber dieselbigen nichts verfangen / sondern vernichtet vnd verworffen / dz sanfftmütige / friedliebende Keyserliche Hertz von den Catholischen Räthen / jren Lands Mitgliedern mehr zur Raach / als zu der Versöhnlichkeit angemahnet / frembd außländisch Volck / vnder welchen die Wallonen schröcklich gehauset / vnd dieses Viertel gäntzlich devastirt / ins Land geführt / den Krieg ohne wissen vnd willen der Stände angefangen / so gar durch Catholische Lands Mitglieder in Vngarn ein ga̅tz vndisciplinirt barbarisch Volck / darunder Türckë vnd Tartarn sich befundë / erha̅delt / (da man sich doch der vnthate̅ / so Anno 1605. mit morden / bra̅d vnd raub / mit schänd-vnd schwächu̅g der Weibspersonen / mit hinwegführu̅g viel 1000. Christen Seelen / so den Türcken in jhre viehische Servitut vmb ein schnödes Gelt verkauft / verübet worden / wol erinnern sollen) vnderworffen / vn̅ herauf ins Land / durch Catholische Lands Mitglieder / so sich zu Quartier Commissarien / den Lands freyheiten zuwider / gebrauchë lassen / geführt / die gegen dem Türckë ligende Gräntz an dem vo̅ gemeiner Landschafft vnderhaltenem Volck / dardurch sie leichtlich in seine Händ / sonderlich bey jetzigë Zustandt / zu deß gantzen Röm. Reichs und der Christenheit eusserster Gefahr gebracht / entblöst worden: So were sich jetzo so hoch nit zuverwundern: / daß solcher Jammer / Angst / Noth vnd Gefahr darauff erfolget / vnd dieser zuvor gleichsam̅ propheceyter erbärmlicher Status entstanden / darüber sich ein jedes Christlich Hertz / wann es nur den tausentstë theil davon hörte / weil der Türck selbsten es nicht ärger machen könte / höchlich entsetzen müste: welches aber die so darzu gerathen vnd geholffen / in Ewigkeit / weder gegen Gott / noch dem Hauß Oesterreich / zu dessen Consernation alle der Evangelischen Stände Consilia gerichtet / noch gegen der gantzen Christenheit würden verantworte̅ kön̅en. Daß sie aber anjetzo neben den Catholischen Ständen / zu gesampter Lands Defension greiffen / vnd für das ander entweder selbst nach Wien kommen / oder ein Außschuß hinab schicken vnd dz Werck mit jhnen berathschlagen solten / da befinden die Evangelische weder eins noch das ander jhres theils thunlich zuseyn / all die weil der abgeleibten Key. M. selbsten Schrifftlich angedeutet / daß sie mit vnd neben den Catholischen Stände̅ / so lang sie sich auf der Evangelischen billiche Frag rund vnd Teutsch nit erklärten / jhrer Ehren vnd Gewissen halber nichts gesampt berathschlagen könten / sie aber vber alles anmahnen mit jhrer mora viel Monat zugebracht / vnd endlich diß vervrsachet / daß die Evangelische sich von jhnen separirt / vnd es also noch biß Dato darbey verblieben / die Cathol. sich darzu / vngeacht die Evangelische durch jhren zu Wien gehabten Außschuß newlich bey Ertzhertzog Leopoldo / vmb noch gehoffter Vergleichung wegen einkommen / die Beschaffenheit kürtzlich erzehlet hetten / vnd jnen solches vberschickt worden / weiter nichts darauff vernehmen lassen. Vnd obwol die Catholische vermeldeten / daß sie bey den Evangelischen Leib / Haab / Gut vnd Blut zuzusetzen vnd jre Lieb vnd Vertrawen / so sie zu jhnen trügen / vielmehr im Werck als mit Buchstaben zuerweisen begehrten / so were solches doch allein auff alle Politische Sachen restringirt / vnd würde der Religion / als an deren freyen Vb-vnd Erhaltung den Evangelischen mehr / als an allen andern Sachen / gelegen / mit einigem Wort / wie auch dessen nicht gedacht / daß sie alle Verfolgungen einstellen vnd den Evangelischen Satisfaction geben wollen. Wie sie aber hiebevor von den Catholischen ebenmässige Vertröstungen gehabt / aber die würckliche Effectuirung solcher nicht verspüret / sondern mit Schmertzen vernehmen müssen / daß sie auch in politicis Privilegiis sie durch einen solennem publicum actum getrennet / in dem sie der Erbhuldigung / vor Confirmirung der Privilegien / allein für sich selbst / ausser jhrer / die doch den Catholischen Landsleuten an der Zahl vberlegen zu nicht schlechtem praejudicio statt gethan / auch zugesehen vnd nicht geandet / daß der vierdte Stand disarmiret / vnd die necessaria defensio, wider das Freybeuterische vngehaltene Volck / welches anders auch nichts / als ein Disarmirung were zuwider den politicis privile [260] giis, inhibirt, andere vnerhörte processus ab executione mit der Evangelischen Bürgerschafft zu Wien vorgenommen / theils darauff die Evangelische zween Ständ / als sich der Catholischen Ständ / der Stätt vnd Märckt herauff geordnet abgesondert / weil sie sich dar zu gebrauchen lassen / selbsten zu verhindern gerichtete Examination der Evangelischen Bürger / die Persönliche Arrestirung beym Stattgericht vorgezogen / Ehrnrührige Paß quill gemacht / ein gute Zeit öffentlich feil gehabt / gar mit den Characteribus, so die Evangelische Ständ auf Key. May. Verwilligung zu der Truckerey erkaufft / getruckt / vnd andere mehr Beschwerlichkeiten / Schimpff vnd Verachtung gegen den Evangelischen Ständen / vnnd dero Mitglieder verübet worden: Als würden sie die Evangelische vmb so viel weniger verdenckë können / wann sie durch dergleichen actus gewilliget / ein weiters Nachsinnen hetten / vnd sich noch zur Zeit / ehe sie von den Catholischen ein Satisfaction empfangen / vnd das Werck neben den Worten verspüreten / mit jhnen weder in gesampte Lands-Defension / noch in gesampte Berathschlagung bey solcher der Sachen Beschaffenheit / einlassen könten. Weil aber ein als den andern Weg der grossen Gefahr / so viel jmmer müglich / mit guter Desension vnd reiffer Berathschlagung fürzubawen die Nothturfft erhiesche: Als würden die Catholische Ständ verhoffentlich jhres theils / absonderlichë / so wol als die Evangelische / zu Conservirung vnd Auffnehmung deß Betrangten Vatterlands vnd deß Hauses Oesterreich / wie auch Ertzhertzogs Alberti Nutz vnd Besten zuthun gesonnen / die Defension vnd darzu gehörige requisita zu consultiren vnd ins Werck zusetzen. Vnd weil wol zuvermuthen / daß die Catholische Ständ / zu jhrer Defension ein grosse summa Gelts bedörffrig seyn würden / so liessen die Evangelische jhnen nit zuwider seyn / wann sie auß gemeiner Caffa / gegë gebräuchlicher Versicherung vnd Verschreibung etwas erheben wolte̅ / daß die Evangelische mit dieser Bedingnuß auch so viel entlehnen möchten. Vnd dieses hetten sie Evangelische jhnen anfügen wollen / bittend sie außgeführter Vrsachen halben zuentschuldigen / daß sie der Zeit bey noch instehender Separation / weder auff das ein noch andere Begehren willigen könten / mit dem Allerhöchsten vnd jhren Adelichen Ehren bezeugend / daß sie gegen jhnen alles trewhertziges Vertrawen / Lieb / Fried vnd Einigkeit im Werck zuerzeigen / vnd es von jhnen gleichmässig in der That zuverfahren / begierig weren. (Bucquoisch Besatzung zu Horn büsset eyn.) Bald nach solcher Handlung ist der Graf von Bucquoy auff Horn in Vnder Oesterreich geruckt / selbige Statt eingenommen vnd besetzt: Als er aber nachmalen vermerckt / daß solcher Ort nit wol zuerhalten / hat er die Besatzu̅g wider darauß abgefordert. Selbige aber bekam in dem Abzug ein schlechte Convoy / dann sie wurden von den Böhmen angetroffen / vnd jhrer viel theils erlegt theils gefangen. Hierauff ist Bucquoy mit in 12000. zu Roß (Graffen von Bucquoy vergebliche Anschläg auff Znaim vnd auffs Bochmische Läger.) vnd Fuß nacher Znaimb in Mähren fortgezogen / selbige Statt zum zweyten mal auffgefordert / die hat aber auß Hoffnung deß Entsatzes zur Gegenwehr sich gefast gemacht / vnd so wol Bürgerschafft als Soldaten gute Wacht gehalten. Als aber hierzwischen dem Graffen vo̅ Bucquoy Zeitung kommë / daß in 12000. Mann mehrentheils zu Roß von deß Siebenbürgers Volck den Böhmen vnd Mähren zu Hülff zukommen im Anzug / hat er sich Nachtszeit von dannen auff gemacht / willens / wo müglich / zum Graffen von Dampier zustossen / vnd also mit gesampter Macht das Böhmische vnd Mährische Volck / ehe selbiges von dem Siebenbürgischen Succurß gestärcket würde zu vberfalle̅. Vnd zwar der erste Anschlag mit Zusammenstossung seines vnd deß Dampierischen Kriegsvolcks gienge wol an; die Vberfallung aber deß Böhmischen Lägers wolte nit nach seinem Wunsch außschlagen. Dann die Sieben bürgische waren allbereit zu nahe herbey kommë / vnd conjungierten sich / eben als gedachter Anschlag sollen ins Werck gerichtet werden / in einer Schlachtordnung mit der Böhmischen vnnd Mährischen Armee. Dann als besagte Siebenbürger / (Redei Ferentz kompt mit 12000. Mann den Böhmen vnd Mährern zu Hülff.) wie droben gemeldet die Insul Schütt eingenommen / hatten sie zu den Böhmen zu ziehen ein guten Paß: derhalben sie auch alsbald vnder dem Obristen Redei Ferentzen nach Mähren forteyleten. Vnd wurde bey solcher Zusammenstossung beyderseits starck Salve geschossen. Die Keyserische Obristen hat es / daß jr Vorhaben also zu Wasser worden / vbel geschmertzet / desto mehr / weil bey solcher Ankunfft der Siebenbürger vn̅ Vngarn vo̅ deß Graffen von Dampier Vngarn stracks in acht Compagnien auß gerissen / vnd sich jhren Landsleuten beygefüget. Demnach nu̅ nach gemelter Conjunctio̅ ??? Graf von Thurn so nicht allein vber die Böhmen / sondern auch vber die Vngarn vnd Mährer dz Commando hatte / mit dem Siebenbürgischen Succurß in 26000. starck sich befunden / hat er sich entschlossen / auff die Graffen von Bucquoy vnd Dampier welche auch in 20000. Mann starck waren zurücken / vnd jhnen ein Schlacht zulieffern. Wie solches der Graf von Dampier vermercket / hat er rechte Kundschafft davon einzunemmen / drey Compagnien auß geschicket / selbige aber sind von den Vngarn ereylet / meistentheils nidergehawen vnd jhnen zwey Cornet abgenommen worden. Hierauff ist er vnd der Graff von Bucquoy weil sie wol sahen / daß langwarten jhnen (Böhmen vnd Keyserische kommen bey Wien hart aneinander.) allda nit wol bekommen würde / nach Plünderung vnd Anzündung der Quartier auffgebrochen / vnd sich nach den aufgeworffenen Schantzë an der eussersten Thonawbrücken begeben / vnd daselbst herum̅ dz Läger geschlagen / dahin auch Ertzhertzog Leopold alles zubesichtigen auß Wien sich verfüget. In dem marchiren habe̅ in 500. Dampirische sich versaumet / die von den Böhmischen / so auff dem Fuß nachgefolget / ereylet / vnd mit grossem Geschrey Dampier / Dampier / sc. (weil ers dë Böhmen vnd Mährern auch also gemacht) [261] erschossen vnd nidergehawen worde̅. Wie nun die Böhmische / welche den Bisemderg vnd dë Wald daran zu jhrem Vortheil eingenommen den 24. Oct. starck auf das Keyserisch Läger zugetrungen / hat Ertzhertzog Leopolo gewolt / Graff von Bucquoy solte / in Ansehung der gerechten Sach / das eusserste drauff setzen / vnd mit einer Schlacht es mit dem Feind wagen. Gedachter Graf aber hat es nit für rathsam gehalten / mit vermelden / wann es etwan mißlingen solte / auf J. Key. M. Seiten alles in Verlust vnd höchste Gefahr gesetzt würde. In dem man mit diesen Anschlägen vmbgangen / sind beyde theil Partheyëweiß ausserhalb der Donawbrücken hart aneinander gewesen / vnd ist solch scharmutziren biß gegen Mitternacht angetrieben / auch mit dem groben Geschütz von 6. biß nach 8. Vhren deß Abends gespielet worden / daß beyderseits viel / doch aber der Keyserischen am meisten vnd in 600. vmb kommen. Den folgenden Tag ist der Handel wider angangen vnd mit grossem Ernst mit dem groben Geschütz zusammen geschossen worden. In derselben Nacht gegen Morgen früh ist ein dicker Nebel eingefallen / vnd weil dannenhero die Keyserische der Böhmen Intent / weil sie sich still / vnd mit dem Schiessen gantz ingehalten / nit vernehmen können geriethen sie in der Gedancken / sie würde̅ zurück gewichen seyn / vnd auf Fische / daselbst vber die Donaw zusetzen / jhren Weg genommen haben: der halben der Graf vo̅ Bucquoy / den Paß jhnen zuverwehren / sein Volck vber die Donaw ziehen lassen. Als nun in dessen die Lufft sich widerumb geläutert / vnd der Nebel verschwunden / der Vorzug der Keyserischen allbereit sampt dem meisten Geschütz vnd Pagagy vber gewesen / der Nachzug aber ausser der Brücken bey de̅ Schantzen gehalten / sind die Böhmen vnd Vngarn / da sie solches vernommen / mit gantzer Macht auf dz Läger angesetzet / in Meynu̅g den Keyserischen die Brück abzugewinnen / weil sie aber etwz zu lang gewartet / vnd jene zu jhrem grossen Vortheil der Brücken sich versichert / haben sie nit darzu gelangen können / jedoch ist es darüber zu einem harten Treffen kommen / so den gantzen Tag biß Abends vmb 6. Vhren gewäret / darbey auff der Keyserischen Seiten in 1500. auf der Böhmischen aber in 600. Mann auf der Wahlstatt geblieben / auch viel verwundet worden. Der Graf von Bucquoy hat sich Ritterlich gehalten / vnd sein Volck zum Ernst tapffer angeführt / auch darüber beschädigt worden. Den folgenden 26. dieses hat dz Schiessen vnd Treffen dermassen continuirt / als vorige Tag niemals geschehen. Vnd obwol deß Graffen von Bucquoy Teutsche sich Mannlich gehalten / haben sie doch / vnd sonderlich das Sachsen Lawenburgische vnd Fuggerische Regiment / am meisten eingebüst vnd verlohrë. Bey diesem Handel sind vnder den Keyserischen / auß Vnvorsichtigkeit etlicher Soldaten / so sich verschossen vnd mehr Pulver fassen wollen / drey Tonnen Pulvers angangen / davon grosser Schade geschehen vnd nit geringer Schrecken vnder dz Volck gebracht worden / viel so versengt waren sind vor grossem Schreckë der Donaw zugloffen vnd sich hineyn gestürtzet. Die Graffen vo̅ Bucquoy / Dampier / Fürst von Liechtenstein / Don Balthasar vnd andere hohe Off???cirer haben genug zuthun gehabt / das Volck bey diesem Zustandt anzumahne̅ / daß sie den Feind biß gegen einbrechender Nacht auffgehalten. Vnd weil derselbig den Schantzen vor der Brücken mit vnnachlassigem Schiessen biß in die Nacht starck zugesetzet / haben gedachte Keyserische Obristen für rathsamb gehalten / die Soldaten darauß vnd zurück zunemen vn̅ die Brück abzuwerffen: welches auch geschehen / vnd haben die Keyserische Muß quetirer vnder solchem abwerffen / auf die Böhmische starck Fewer gegeben / vnd sie also zurück gehalten: hingegen haben dieselbe mit grossen Stücke̅ gewaltig nach der Brücken geschossen vnd sie also ruiniren helffen. Weil nun die Böhmische nicht hinüber gekönt / ist der Graff von Bucquoy mit seinem Kriegsvolck in der Awe zwischen der Donaw die Nacht vber still gelegen / vnd das Volck wider außruhen lassen. Mitten in diesem Treffen haben die vbrige Dampierische Vngarn ein grosse Anzahl Wägen / so sie verwachen sollen / als sie jhren: Vortheil ersehen / selbst geplündert / angezündet vnd hernach auß gerissen. Der Keyserischen sind diesen Tag in:2000. erlegt worden / also daß man jhren gantzen Verlust diese Tag vber auf 4500. der Böhmischen aber nit viel vber 1000. geschätzet hat. Die Keyserische haben sich darauf vmb Wien vnd in die nechstgelegene Dörffer vertheilet / die Verwundte aber sind in grosser Anzahl in die Statt gebracht vnd allda curirt worden. Die Wallonen vnd Vngarn rissen sehr auß / weil sie keine Bezahlung haben konten / thäten auff den Strassen grossen Schaden / griffen auch gar die Leutin theil Vorstätten an / zogen sie auß vnd haweten sie nider / also daß daherumb damals ein jäm̅erlicher Zustandt war. (Bethlehem Gabor nimpt die Vestung Preßburg eyn.) Demnach Bethlen Gabor in Erfahrung gebracht / daß Ertzhertzog Leopold den Bucquoy auß Böhmen / vnd den Dampier auß Mähren jhme zubegegnen abgefordert / hat er jhrer in Vngarn nicht erwarten wollen / sondern jhnen entgegen in Oesterreich zuruckë sich entschlossen. Ist also mit seiner Armada auff Preßburg zumarchirt / vnnd theils seines Volcks auff das Schloß Petronell geschickt / desselben sich zu impatroniren / als aber die Besatzung darinn sich Mannlich gewehret / haben die Vngarn solches mit stürmender Hand erobert / alles nidergehawen / vnd nicht allein gantz außgeylündert / sondern auch in Grundt abgebrennet. Mitler Zeit sind von Wien drey schöne Stück Geschütz vnd drey Fahnen alt vnd wol versucht Bucquoisch Volck zu Schiff nach Preßburg abgefertiget / aber vbel daselbst empfangen worden: dann als sie den 13. Oct. Abends dahin kommen vnd in der Vorstatt jre Quartier genomme̅ / sind sie in der Nacht / als sie wegen Nässe vnd Müdigkeit in guter Ruhe gelegen / von den Vngarn vnd Siebenbürgern vnversehens vberfallen / vnd der meiste theil nidergehawen wordë: der Obriste Ru [262] dolph von Teuffenbach kame mit grosser Mühe mit den vbrigen Soldatë zu Schiff davon. Nach solchem hat Bethlehem Statt vnd Schloß auffgefordert: aber doch auff Anhalten dem Vngarischen Palatino etwas Zeit gegeben / sich zubedencken / ober die Vestung ohne Gewalt vbergeben wolte / oder nicht? Weil nun der Palatinus kein Entsatz so bald zuhoffen hatte / hat er nach zuvor gepflogener Berathschlagung mit dem Palfy vn̅ andern Landherrn sich entschlossen / die Statt vnd Vestung in deß Siebenbürgers Gewalt zu vbergeben. Worauff selbiger sehr stattlich daselbst eingezogen / vnd in der Pfarrkirchen den 20. Octobr. eine Danck sagungspredigt halten lassen / nachmals ins Schloß hinauf / da die Vngarische Cro̅ in Verwahrung gelegen / geritten / vnd nach dem er eins vnd anders besichtiget / sich wider mit dem Palatino vn̅ andern Herrn hinunder in die Statt begeben / vnd ein stattlich Pancket gehalten. Nun wird es Zeit seyn / weil es die Ordnung an diesem Ort also haben will / daß wir vns auch nach Schlesien wenden / vnd was allda diese Zeit gehandelt worden / erzehlen. (Schlesische Fürsten vn̅ Stände halten zu Preßlaw eine Zusammenkunfft.) Selbige Fürsten vnd Ständ haben im Herbstmonat eine Zusammenkunfft zu Preßlaw gehalten. Was allda tractirt vn̅ beschlossen worden / ist auß der jenigen Schrifft / die sie damals dessentwegen offentlich außgehen lassen bekant: die war dieses Inhalts; Es war diese Versamblung darumb angestelt worden / damit das vor diesem beschlossene Defensionwerck fortgesetzet / vn̅ wz sonsten mehr dem gemeinen Wesen zum besten gereichete / berathschlaget würde. Derohalben weil die Fürsten vnd Stände in Schlesien nicht allein in grosser Anzahl: sondern auch jre Abgesandte so von der Pragerische̅ Versamblung widerkom̅en / allda erschienen / als hetten sie für nötig geachtet / daß beydes gemeltes Defensionwerck beschlossen / vnd dann auch von besagter Legaten Relation Berathschlagung gepflogë würde. Diese nun were folgendes Inhalts gewesen; Daß fürnämlich die längst für gehabte / vnd von Keyser Matthia vor diesem zugelassene Confoederation mit den Oesterreichischen vn̅ anderrn zur Cron Böheimb gehörige̅ Landen beschlossen vnd auf gewisse Puncten gesetzet / nach gehends aber vber deß Regiments Veränderung gehandelt worden / vnd nach reiffer Erwegung nicht anders können befunden werden / dann daß König Ferdinand sich der Regierung deß Königreichs Böheimb / vnd der incorporirten Länder / verlustig gemacht: die Ständ vnd Innwohner derselben eo ipso der geleisteten Evectualpflicht loß geben / welche dahero befugt worden / zu einer newen Wahl zu schreiten / wie dann auch geschehen / vnd were mit gemeiner der Länder Wahl vnd Approbation Pfaltzgraff Fridrich zu einem künfftigen König erwehlet worden. Sie zwar hetten nichts mehr gewünschet / dann daß dem höchsten Herrscher aller Welt gefällig gewesen were / nach Keysers Matthiae ableiben / Königs Ferdinandi Hertz vnd Gemüth dahin zu lencken / daß er friedliche vnd sanfftmüthige Consilia für die Hand genommen / vnd das jenige wz in dem Königreich Böhmen geschehen / vnd Keyser Matthiam / die Waffen zunemë / beweget / cum persona, als deren Authorität allein verletzet seyn können / erlöschen lassen / die genom̅ene Waffen abgeschaffet / die bösen Räthe / als welche die Hauptvrsach alles Vbels weren / von sich gelassen / das Regiment / anderer Königreich Exempel nach / mit gemeinem Rath der Länder verbessert / der verwirreten vnrühigen Zeit etwas zugegeben / vnd aller Stände / welche schon längst bey Keysers Matthiae Lebzeiten protestiret / daß dz Königreich vnd dessen incorporirte Länder nit ehe zur Ruhe gebracht werden könte / es were dann den Religionsbeschwerden abgeholffen / die darzu gehörige Privilegia ernewert / vnd de non amplius mil turbando genugsame Versicherung gethan / bitten / nicht allein mit Worten vnd Brieffen / wie zuvor geschehë / sondern in der That selbsten genug gethan / weil er keine Vrsach / solches zu vnderlassen gehabt / in dem er vo̅ niemand annoch beleydiget / die Vrsach auch deß Kriegs / so niemals von Keyser Matthia auf was anders / als auff die Keys. vnd Königliche Reputation gestellet / mit J. May. Leben aufgehöret / vnd die Zeiten nit mehr brieffliche Confirmationen / sondern würckliche Versicherung jhrer Privilegien erfordert / die Vnderthanen auch nichts anders begert hetten / als was er leichtlich thun können / vnd welches auch zuthun / er / als er zum König erwehlet worden / mit Brieff vnd Siegel verheissen. Dieses wann es were in acht genommen worden / hette leichtlich die Sach zwischen Herrn vnd Vnderthanen / ohne anderer Interpositionen / können verglichen werden; Aber dessen alles vngeachtet / hetten die bösen Räthe die Sache̅ dahin gebracht / daß / gleich wie zu Keysers Matthiae Lebzeiten der König die Kriegsdirection wider gegeben Reverß auff sich genommen; als auch / nach desselben ableiben so ferne darmit continuiret / daß böse Räth mit jhren Passionen mehr / dann die Länder selbst vnd der Vnderthanen Anligen in acht genom̅en: die Antrettung deß Regiments mit Krieg / Fewer / Schwerdt vnd Landsverwüstung stabiliret / die wider die Privilegia zum höchste̅ beschwerte Vnderthanen mit Briefflichen Verheissungen abgewiesen / gar nichts deß jenige̅ / darzu ma̅ verpflicht gewesen / zum Effect gebracht: auch nit der wenigste Schein einiger Satisfaction sich sehen lassen / In dessen aber allerhand Practicken / damit eine Trennung vnder den Ländern gemacht / angestellet; mit dem Hauß Spanien allerley gehandelt / vnd alles zu Beraubung jhrer Privilegien / vnd sie vnder eusserste Dienstbarkeit vnd einen absoluten Spanischen Dominat / darvor alle Nationen der Christenheit ein Abschew trügen / zubringen / vorgenommen worden. In Erwegung dessen / als sie jnen für Augen gestellet / daß niemanden müglich seyn könte / vnder einem solchen Regiment mit Ehren vnd gute̅ Gewissen zu leben / vnder dem man so stattlicher Privilegien so wol den Religion-als den Landfrieden betreffende / nicht niessen solte: darnach daß man dergleichen zuthun nicht schuldig / wegen der [263] Relation / so zwischen Herren vnd Vnderthanen / fürnemblich den Königreichen vnd Ländern / die jhre gewisse Leges Fundamentales hetten / vnnd auff gewisse Privilegia nicht allein von Alters auß gesetzet / sondern auch den Herrn angenommen / in Ewigkeit verbliebe: Gestalt dann fürs dritte nichts newes were / daß der Gehorsamb / wann die Privilegien vnnd Obligation deß Königs nicht in acht genommen würden / ipso jure auffhörete / sondern auch vor Jahren bey den vbrigen Königen in Böhmen / eben von dem Land Schlesien zur beständigen Assecuration gebrauchet / vnd per contradictionem geübet worden: Fürs vierdte / daß man dergleichen zuthun auch eben darumb nicht schuldig / weil durch sonderbare Concessionen den Vnderthanen der Schutz vnd Defension der Religions Freyheit vnd darzu gehörigen Privilegien / von der Obrigkeit eingeraumet worden / vnd hingegen dieselbe allen Gehorsamb gegen den widerwertigen Rescripten vnd Befelchen renuncie???t. Fürs fünffte / daß gegen den Nachkommen es keines wegs zuverantworten / sich vnder die Spanische Erblichkeit / weil darzu einige Befugnuß nit gestanden würde / mit Willen zubegeben / als welche nichts anders / dann Gewissenszwang / Vndergang aller Freyheiten / vnd die vnleydenlichste Dienstbarkeit auff sich trüge. Zum sechsten / daß auch weder auß den alten Vnionen vnd Incorporationen / noch auß einigen andern Verträgen zu bew???sen / daß sich die Fürsten vnd Stände in Schlesien jemals dergleichen vnderworffen: Vielmehr aber (zum siebenden) bekant were / daß alle Politici, auch die jenigen / welche in disputatione pro Statu Monarchiae vnd Tyrannico, für andern rigorosi weren / in dem vbereinstimmeten / daß wann es ad eversionem Legum Fundamentalium gienge / man zu keinem Gehorsam mehr verbunden seye / vnd einen andern Herrn suchen möge. Vielmehr auch zum achten / offenbar auß allen Actis mit Keyser Rudolpho / Matthia / vnd König Ferdinand / vorgegangen / daß allweg die freye Vbung vnd Vnderhaltung der Religions Concessionen / Vnion-vn̅ Religions Defension / vn̅ andere darzu gehörige Freyheiten / vber den versprochenë Gehorsam̅ vnd geleistete Pflicht erhaben / vnd hingegen der Gehorsamb vnd Pflicht allweg denselben postponiret vnd nachgestellet worden. Alsdann auch fürs neundte / niemanden in Sinn kommen könte / daß in Annehmu̅g Königs Ferdinandi / die Stände allein auff die Brieff vnd Siegel vnnd die blosse Wort sehen / vnd alle würckliche Satisfaction hindan setzen wollen. Als hetten die Fürsten vnd Stände auß dem gantzen Proceß leichtlich die Rechnung machen können / weil die andern Länder allbereit mit Fewer vnd Schwerdt angegriffen / daß jhnen kein anderer Vortheil zugewarten / derohalben in communi causa mit den andern Ländern auff ein andere Resolution bedacht seyn müssen. Darzu aber hetten sie kein andern Weg finden können / dann daß sie nach dem Exempel anderer Länder vnd Königreich zusammen tretten / vnd sich selbsten von der schweren Beträngnuß loß machten / auch auff solche Mittel bedacht weren / durch welche sie jhre Freyheiten / Privilegien / vnd Fundamental Gesatze von dem Vndergang erretten / die gemeine Wolfahrt conjunctis animis, consiliis & armis erhielten erhielten vnd auf die Nachkommen fortbrächten / vnnd darmit dermal eins ein desto beständigern Frieden zur Hand bringen möchten. Vnd weil sie sonderlich auch sich erinnerten / daß eben zu diesem Zweck die jenige Vnion zwischen dem Königreich Böheimb / Marggraffthumb Mähren / Hertzogthumb Schlesien / Marggraffthumb Laußnitz / welche eine Incorporation löblich genennet würde / für genommen worden. Dann auch / daß folgends mehr dann eines / allerhand pacta super mutua defensione zu vnderschiedlichen Zeiten / gemacht / auch das Königreich Hungarn / nach dem vom Botschkay gemachten Auffstandt zu solcher Vnion sich begeben / vnd Schlesien mit den Hungarn / Oesterreichern vnd Mährern im Jahr 1608. vber dem Religions Punct vnnd Privilegien einen Vertrag gemacht: denselben auch mit Kaysers Matthiae Consenß auff dem Landtag Anno 1615. ernewern vnd offentlich confirmiren wollen; Vnd als solches auß etlicher miß günstigen Rathgeben gehindert worden / were es doch endlich darzu kommen / daß zu Erhaltung deß gemeinen Besten / der Religion / vnnd der Fundamental Satzungen / diese nöthige Confoederation der Länder beschlossen / vnd mit einem Eydschwur befestiget worden. Demnach aber hierauff es auch das Ansehen gehabt / es würde doch der Friede nicht also ins künfftig können erhalten werden / weil die Erfahrung gegeben / daß nicht allein in vorigen Jahren / da sie doch einen Majestätbrieff vber die Religion erlanget / solches nicht geschehen können: sondern auch die Ständ fast jmmer zu zweyen oder dreyen Jahren in armis, oder sonst in eussersten Forchten stehen müssen / also gar hetten die Friedhässige Leut / vber dem erlangten freyen Religions Exercitio, sich nicht zur Rirhe stellen können. Alsdann auch sonst allerhand Actus vnnd modi procedendi vor / inn / vnnd nach der Ferdinandischen Crönung / kein ander Nachdencken bringen mögen: dann so es gleich zu einem Frieden kommen / daß doch der Religions Schutz in höchster Vngewißheit würde gestanden haben / vnd dannenhero auch der Friede nicht beständig seyn können; Neben dem daß ohne diß kein sichere Zuversicht auff solchen Trew vnd Glauben / davon man sich / ob sie auch gleich mit Eyd bestettiget / per absolutionem in vita parte altera befreyë könte / vnd doch hingegen die reciprocam partis obligationem, einen weg als den andern ex debito zuerfordern vermeynet. So were fürs ander kein ander Mittel mehr vbrig gewesen / dann weil man bey so gestalten Sachen auß obigen vnd sonst in der Gesandten Relation auß geführten Vrsachen zu keiner Pflicht / als welche ohne das merè eventualis gewesen / vnd gantz à reali [264] praestatione obligationis Regiae dependiret, mehr verbunden seyn könte / als sich vmb ein ander Haupt vmbzusehen / vnd more majorum zu einer newen Wahl zu schreiten. Sie hetten wol gewußt / daß solche Verenderung / nicht ohne Krieg / Blutvergiessen / vnd andere fast vnerschwingliche Vnkosten zubehauptë seyn würde / weil ohne das nach dem Sprichwort alle Veränderung gefährlich were: dennoch weil die Fürsten vnnd Stände hierinnen mehr auff Gott / als auff das Zeitliche / so wol auch die Ehr / Namen / Gewissen vnnd Posterität / neben der Sachen offenbahren Gerechtigkeit / sehen vnd in acht nehmen müssen / daß doch dermal eins durch diß Mittel die Beschwerden abgeschaffet / vnd der Frieden / wo nicht jhnen selbst / doch den Nachkommen beständig gemacht werden möchte. So hetten sie sich sampt vnnd sonderlich im Namen Gottes / ohne einige Contradiction, verglichen / daß sie alles / was in der Pragerischen Versamblung / so wol wegen der newen Confoederation / als der newen Wahl Pfaltzgraff Friederichs zum Böhmischen König / gehandelt worden / gut seyn lassen vnd eusseristen Vermögens zum Effect zubringen helffen wolten. Zu dem End hetten sie nicht allein das Schreiben / so die Länder an den König abgehen liessen mit dem gemeinen Landsiegel zu besiegeln beschlossen / sondern auch eine Absendung an jhne verordnet / vnd zu solcher deputiret Henrich Wenzeln Hertzogen zu Münsterberg / sc. Johann Vlrich Schaffgotsch / Freyherrn zu Trachenberg / sc. Albrecht von Rohr vnd Stein / sc. welche den 16. Octobris zu Brandeiß zusammen stossen vnd von dannen jhren Weg nach Prag nehmen würden. Ingleichem were beschlossen worden / daß die newe Königl. Wahl / allen Ständen insinuiret / vnd darbey verordnet werden solte / daß ein jeder in seiner Herrschafft vnd Gebieth / solche von den Cantzeln abkündigen / vnnd darbey das Volck zur Buß / Dancksagung vnd Gebett für Benedeyung deß newen Regiments / Erhalt. vnd Fortpflantzung der wahren Religion / vnd Widerbringung eines beständigen Friedens vermahnen lasse. So viel dann auch die Confoederation belangete / ob wol dieselbe / was die Augspurgische Confessions verwandte Fürsten vnnd Stände in diesem Land betreffe allbereit an jhrer Statt durch die Prägerischen Gesandten beschworen worden / hetten sie sich dennoch dahin vereiniget / sintemal solche Confoederation nunmehr pro lege publica & fundamentali deß Königreichs vnd aller incorporirten Landen / angenommen vnd trewe Patrioten von den Vntrewen vnderscheyden solte / were es für nothwendig geachtet worden / daß solches auch würcklich von jhnen allen geschehen solte. Weil dann nun auff Dato der Anfang an solchem solenniter gemacht were / so solte auch in allen Fürstenthumben vnnd Stätten / so wol von den Catholischen als den Protestiren den geschehen. Derohalben solten alle vnd jede den Landshauptleuten vnd Officirern das Jurament ablegen; die Hauptleut aber vnd Officirer solten den 21. Octobris zu Breßlaw das Jurament für dem Collegio defensorum leysten: deß Abends zuvor solten in der Statt Preßlaw einkommen alle Catholische Stände / so wol Geistliche / als Weltliche / ausser Teschen / dieselbe solten es für den Land Officirern verrichten: deßgleichen alle Commendatoren vnd mindere Ständ / so wol die Capitularen zu S. Johannis vn̅ zum H. Creutz / Praelaten / Aept vnd Catholische Geistlichkeit / bey der Statt Preßlaw / weil jhnen biß dahin Auffschub ertheilet worden / durch Peremptorische Citation / vnd bey Verlust jhrer Güter vnd Beneficien / sich zu der Confoederation zubekennen vnd die zubeschweren erfordert würden. Den Catholischen Geistlichen solte auch aller Orthen angezeiget werden / weil es die höchste Vnbillichkeit / daß bißhero die Stiffter vnd Catholische Geistlichen / dem Bischoff absonderliche Stewren vnd Contributionen auch offters zu Hinderung der Evangelischen leysten müssen / da doch dergleichen jus collectandi ad jura territorii gehörig / deren sich der Bischoff niergend / als in seinem Bischthumb zugebrauchen befugt / daß solches durch die special Confoederation für das Land Schlesien gäntzlich abgestellet / vnd einem jedwedern Stifft vnd Geistlichen solches zuthun bey Pöntausendt Thaler seyn solte. Weil auch die Confoederation vermöchte / daß die Hauptleuth in den Erbfürstenthumben der Evangelischen Religion seyn solten / würden die Landsstände jedes Erbfürstenthumbs / schuldig seyn / die Catholische Hauptleut oder Verweser jhres Ampts zu befreyen / vnd an deren Stell Evangelische zusetzen / biß künfftig der König hierüber weitere Verordnung thäte. Wo die Catholische in einer Statt allein Rathstellen hetten / solten jhnen so viel Evangelische zugethan werden / damit der Rathstuhl halb Evangelisch vnd halb Catholisch seye / doch solten die Bürgermeister allweg der Evangelischen Religion zugethan seyn. Dieses solte auch in Bestellung deß Rachs zu Oppeln vnd Ratibor in acht genommen vnnd alle vorgangene Vnordnung abgeschaffet werden. Was die Statt Groß Gloggaw belangete / weil in der Confoederation beschlossen worden / daß / wo die Evangelischen in weit stärckerer Anzahl / als die Catholischen / daselbst solte der Rath vnd andere Empter mit Evangelischen ersetzet werden / demnach in dieser Statt nicht allein die Erwehlung eines Rachs bey den Bürgern stunde / sondern auch der Evangelischen viel ein grössere Anzahl / als der Catholischen were / so solte der Rath allein auß Evangelischen bestellet / doch aber in solchem Wahl Act gegen den Catholischen nichts vnordentliches vorgenommen werden. Es hetten auch die Fürsten vnnd Ständ für nötig befunden / zu Handhabung gedachter Confoederation gewisse Defensoren zuverordnen. Darzu hetten sie nun vermöcht neben dem Königlichen Oberampt / Herrn Johann-Georgen Marggraffen zu Brandenburg / Georg Rudolphen Hertzogen in Schlesien / Henrich Wenzeln [265] vnd Carl Friderichen / Gebrüder / Hertzogen zu Münsterberg / Joachim Maltzan / Freyherrn von Martenberg / vnd Johan Vlrichen Schaffgotsch Freyherrn zu Drachenberg: Auß den Erbfürstenthumben jederzeit die Hauptleute / doch der gestalt / daß deren jederm auß demselbë Fürstenthumb eine Person vom Land / so zu Vertrettung / wann einer oder der ander abzukom̅en verhindert würde / zugeordnet / vnd alsbaldt dem Königlichen Ober-Ampt namhafft gemacht werden solte: Auß den Stätten hettë die von Schweidnitz Johan Würthen: Guraw / Eliam Held: Franckenstein / Nicolaum Leipert / ernennt: Welche allerseits auff den 20. Octob. in Preßlaw erscheinen / jhren Eyd zum Defensoren-Ampt leysten / vnd förderst von den Catholischen Ständen / Commendatoren / vnd Preßlawischen Geistlichkeiten / das Jurament zur Conföderation annehmen solten. Das Jurament / so die Geistlichen zu Preßlaw thun müssen / ist dieses Innhalts gewesen: (Jurament / so die Capitularen zu Pretzlaw leystë müssen.) Ich N. N. schwere Gott dem Allmächtigen / daß ich alle zwischen denen zur Cron Böheim gehörigen Landë / bey jüngst zu Prag gehaltener Zusammenkunfft auffgerichtete Vnions-Articul / in genere alle Länder ins gesampt / vnd ein jedes Land absonderlich betreffend / num vnd zu künfftigë Zeiten standhafftig vn̅ vnverbrüchlich halten / vnd allen vnd jeden / was darinn verordnet / auffrecht vn̅ trewlich nachkom̅en / insonderheit aber ruhig vnd friedlich / vnd ohne Anstifftung einiger bösen Practicken wider die Evangelischen / leben / auch wider die ertheilten Majestätbrieff vnd Concessionen vber die Freye Religionsvbung nichts vornehmë / sich auch darinn von keinem Menschë / hohes noch nidriges Stands / keiner Gnad noch Vngnad / Freund: noch Feindschafft / Geschenck oder Vertröstung / wie auch durch keine Tractatë / noch auch einige Absolution à juramento, oder einige Geistlich Constitution oder Concilien Decret de haereticis non servanda fide, als deren Exceptionen vnd Behelffen allen vnd jeden / vnd wie sie dergleichen erdacht werden mögen / ich hiemit für jetzt vn̅ ins künfftig kräfftig renunciire / vnd also auff keinerley weise / wie Menschen List solches erdencken köndte / abwenden lassen werde / vnd dieses alles bey der von Gott vnd Weltlichen Rechten auffgesetzten Straffe deß Maineyds / auch Verlust meiner Beneficien / Haab / Güter / vnd Vermögens / so ich im Lande Schlesien haben möge / so dem gemeinen Land durch dergleichen nicht haltung anheim gefallë seyn soll: als mir Gott helffe. (Ertzhertzog Carl Bischoff zu Brixenvnd Pretzlaw beschweret sich vber das Beginnen in Schlesien.) Weil bey diesem Wesen nit allein obgedachten Capitularen vnd Geistlichë zu Preßlaw jhre Einkommen sehr geschmälert / vnd anders dergleichen mehr geschehë / sondern auch die Statt Neuß / worinnen der Bischoffliche Sitz / von Fürsten vnd Ständë mit 2. Fähnlein Knecht besetzt / vnd deren eines ins Bischoffliche Schloß / das ander in die Statt gelegt / wie auch ein Evangelischer Prediger mit einer starckë Confoy dahin abgeholet worden / welcher daselbst in der Hauptkirchen mit grossem Frolockë der Bürgerschafft gepredigt / als hat Ertzhertzog Carl / Bischoff zu Brirë vn̅ Preßlaw / so sich zur Zeit dieses Tumults in Polen nacher Warschaw begebë / demnach er solch Beginnen in Erfahrung gebracht / nach folgendes Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / sc. abgehen lassen: Er were vom Capitul zu Preßlaw / wie auch seinen Rähten berichtet wordë / was massen gemeltes Capitul zu Ablegung eines Eyds / der Böhmischen Capitulation halber / erfordert / vnd bald hernach in seine Fürstl. Residentzstatt Neuß ein Besatzung eingelegt worden. Ob er nun wol verhofft / die Fürsten vnd Stände wurden sich gleicher Trew vnd Wolmeinung gegë jhm gebraucht habë / wie sie an jhm jederzeit erkant / bevorab / weil er sich ins Böhmisch Wesen niemals eingemischt / vnd sich auch zum gütlichen Vergleich wegen der Neussischen Sachen anerbotten / ingleichem im vberigen an sich nichts erwinden lassen / was jrgend dem Vatterland zum besten gereichen möchte: So were jhm dargegen sehr frembd fürkommen / daß sein Capitul / vnd vntergebenes Standmässiges Collegium zu etwas von jhme wolte vnmittelbar angehalten werden / darvon er / als der erste Landstand keine Wissenschafft hette / viel weniger seine zum Fürstëtag Abgeordnete zu dergleichë Schluß gezogen worden weren / zumal weil den Capitularen sich (ohn sein Wissen vnd Willë) in etwas einzulassen nicht gebürete: daß es also nicht allein den gemeinen Landsverfassungen / der Stände Freyheiten / vnd altem Herkom̅en zuwider schiene / sondern auch ein schweres Nachdenckë / weil die Soldaten zugleich mit seinem (Hertzogen zur Lignitz) Schreiben / in die Statt / sonderlich weil noch keine Gefahr vorhanden were / eingeführet worden. Bitte derohalben seiner / weil er sich vmbs Land Schlesien eines bessern verdienet / mit dergleichen Attentaten hinfort zuverschonen / vnd in beständigem vn̅ ruhigem Vernem̅en mit jhm zuverbleibë. Weil auch beneben diesem Schreiben Ertzhertzog Carl bey König Sigismund in Polen / solcher Schlesischen Händel halber / sich beklagt / hat derselbige deßwegen ein Schreiben an der Hertzogen zur Lignitz / vnterm dato den 17. Octobr. abgehen lassen / dieses Innhalts: (Königs Sigismundi in Polen Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / darinn er jhn von den Waffen ab / vnd zum Frieden anmahnet.) Es würde jhm wol wissend seyn / was massen J. M. im vergangnen Jahr / das Böhmische Vnwesen gleich Anfangs zu stillen sich bemühet / vnd nit allein die Stände in Böhmen die Waffen niderzulegen vermahnet / sondern auch offtermal die Fürsten vnd Stände in Schlesien / daß sie mit den jenigen / welche jhres natürlichë Fürstë Authorität wider alle Recht vnd Billichkeit verletzt / keine Gemeinschafft haben wolten / erinnert. In dem nun hierinn die Fürsten vnd Stände sich gutwillig erzeigt / vnd in Devotion zubleiben versprochen / hette Jhr. Maj. nicht gezweifelt / daß sie von solcher jhrer Meynung abweichen würden. Jetzund aber hette sie gewissen Bericht / daß sie zugleich mit den Böhmen zun Waffen gegriffen / vn̅ gleicher gestalt mit Abwerffung der ordentlichen Obrigkeit tumultuirten. Weil nun diß Beginnen viel vnd grosse Gefährlichkeiten nach sich zöge / hette J. M. wegen Nachbarschafft vnd Freundschafft / auch wegen der mit jhnen auffgerichteten Bündnussen / sie Schrifftlich ersuchen wöllen / daß sie gesinnet were / durch Jhre Gesandtë wegen eines Veraleichs / der Strittigkeiten halben / so zwischen Jh. Majest.
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Keyser Ferdinand vnd den Böhmischen Ständë sich verhielten / zu handlen / wann sie jhn nur was sie in dieser Sachen gemeinet eröffneten / vnd sich daß fie zum Frieden geneigt / vnd solch J. Majest. Vorhaben jhnen angenehm were / sich erzeigten. Derohalben köndtë sich die Fürstë vnd Stände in Schlesien / wann sie nur wolten / solcher Jhr. Majest. Bemühung nutzlich gebrauchen: dann sie der Hoffnung gelebt / es würde J. M. Keyser Ferdinand Jhr die gantze Sach anvertrawen / vnd was sie darinn handeln würde / jhme angenehm seyn lassen. Dieses nun desto besser ins Werck zu richten / köndte er (Hertzog zur Lignitz) Jhr auch etlicher massen verholffen seyn. Dann weil er die Oberste Stell vnter jhnen hette / köndte er sie wol zum Frieden bewegen / vnd sie von jhrem Vornehmen / welches männiglichen abschewlich / vnd Gott selbsten mißfällig were / auch nicht anders als zu einem trawrigen Außgang gereichen köndte / abmahnen. Ferrners würde J. M. angebracht / die Fürsten vnd Stände in Schlesien hetten dem Capitul zu Preßlaw den eusserstë Gewalt angedrohet / wo sie nicht etliche Articul / welche wider Göttliche vnd Menschliche Recht weren / mit einem Eyd bekräfftigten / auch nach dem hinweg scheidë deß Ertzhertzogs auß Oesterreich hetten sie etlich Kriegsvolck in Neuß gelegt / sich also selbigen Orts zu bemächtigen: die Sach were zwar bemäntelt worden / als wann sie in Abwesen deß Ertzhertzogs die Statt beschirmen wolten / oder als wann die Neussischen Bürger solches begehrt: da doch bekandt / daß sie auß Begierd einer Newerung vn̅ auß vermessenheit zur Rebellion angereitzt würden. Vnd diese That gereichte zu höchstem Praejuditz deß Ertzhertzogs vnd Bischoffs zu Preßlaw: vnd weil das Capitul zu Preßlaw auß alter Fundation Jhr. Maj. Vorfahren / vnter dero Schutz vnd Defension gehörete / vn̅ vnter dero Hauptstifft Gnisen were / als gebe J. M. jhme zu erkennen / ob auch dergleichen [267] etwas selbigen vnnd deren Gütern widerfahren köndte / welches nicht zugleich auch die mit Jh. M. auffgerichtete Verbündnuß violirte. Derohalben solte er (Hertzog zur Lignitz) den Fürsten vnnd Ständen dahin rahten / daß da sie nicht mehr vnd grössern Vngelegenheiten sich einflechten woltë / sie das Capitul vnd desselben Güter gäntzlich vnangefochten lassen / vnd viel mehr / wie der Frieden wider zu bringen / bedacht seyn solten: dann sonstë köndte nichts als grewliche Krieg vnd Blutvergiessen / vnd allerley Jammer erfolgen. (König Sigismund in Polen vermahnet die Schlesier zum Frieden.) Ferrners schriebe dieser König auch an die Schlesische Stände / folgendes Innhalts: Demnach er von der leidigen Rebellion / welche durch etlicher Vermessenheit im Königreich Böheim angestifftet worden / im abgeloffenen Jahr / Bericht eingenommen / hette er alsbaldt besorget / es würde auch mit diesem Gifft das benachbarte Land Schlesien angesteckt werden / vnd also mit Ergreisffung der Waffen / wider seinen natürlichë Fürsten / jhme nicht geringe Gefährlichkeiten zuziehen. Vmb dessen willen hette er den Schlesiern etlich mal zugeschriebë / vnd wegen der Nachbarschafft / Bündnussen vnd Vereinigungen / so er mit jhnen hette sie zum Frieden vermahnet. Er hette zwar damals der Hoffnung gelebt / sie würden / wie sie sich erklärt / von dem Gehorsam den sie jhrer natürlichen Obrigkeit schuldig / nicht abweichen: Jetzundt aber weren die Sachen nicht anderst außgeschlagen / als wie ers im Anfang beförchtet. Es were jhn leydt / vnd verwunderte sich höchlich / daß seine Benachbarte / welche jhm vielfältig verbunden / ein solche Resolution / welche doch allezeit ein vnglückseligen Außgang nach sich ziehe / genommen hetten. Dann weil die Obrigkeit von Gott verordnet were / vnd desselben Stell auff Erden vertrette / so köndten bey einem solchen Rächer die jenige / welche deß Gehorsambs vnd deß gebürenden Respects Rigel zerbrechë / nichts anders / als eines erbärmlichen Schiffbruchs gewärtig seyn. Wann etwa dieses Wesen auß Vorwandt einer zugefügtë Schmach were fürgenommen worden / so were sich vielleicht weniger darüber zuverwundern: Aber weil das hochlöbl. Hauß Oesterreich bey vorigen Zeiten allzeit sein Imperiu̅ mit Gütig: vnd Gelindigkeit temperirt / köndte er nicht sehen / auß was Vrsachen sie rechtmässiger weise das Joch deß Gehorsams abwürffen. Was es nun vor eine Thorheit seye / sich freywillig in Gefahr begeben / da man doch wol rühig ohne Gefahr bleiben köndte / gebe er jhnen selbsten besser zu betrachten. Diese Verachtung aber jhres rechten Fürsten / deme sie gehuldiget vnd geschworen / würde noch ferrners vermehret durch ein newes vnd vnverantwortlichs Beginnen wider die Capitularen zu Preßlaw / welche sie mit Bedröwung deß eussersten Gewalts / auff etliche Articul / so sie jhnen fürgelegt / welche Gott vnd aller Gerechtigkeit zuwider lieffen / zu schweren (welches sie doch Gewissens halber gar nicht thun köndten) zwingë wolten. Ferrners were er auch dieses berichtet worden / daß nach Abreisen deß Ertzhertzogen / etlich Kriegsvolck / auß Anstifftung etlicher rebellischer / vnd einer Newerung begieriger Vnderthanen / in die Statt Neuß gelegt / vnd von demselbë die Schlüssel zu höchstem Praejuditz deß Ertzhertzogen abgefordert worden / allein vnterm Schein / als wann von jhm die Statt in Abwesen deß Ertzhertzogen von aller Gefahr / so sich etwa eräugë möchte / köndte beschützet werden. Ohne zweifel were jhnë wol wissend / daß dieselbige Kirch von seinem Vorfahren Vladislao gestifftet / vnd angerichtet worden / vnd daß derselbë Beschützung jhme / laut der Formul der Compactaten zuständig were. Derohalben solten sie bedencken / ob auch dergleichen gegen dieselbe / ohne Verletzung der Pacten vnd Bündnussen / könte tentirt werdë: er zwar wolte sie ernstlich vermahnt habë / daß sie selbige bey diesem Wesen solten vnangefochten lassen / damit nit grössere Zerrüttung darauß entstünde: dann sie solten wissen / daß die Kirch zu Preßlaw seine Tochter / deren Mutter die Hauptkirch in seinem Königreich / Geisen were / also daß sie nicht zu zweifeln hetten / daß alles was der Tochter widerfahren möchte / auch zugleich die Mutter mit angienge. So wüßten sie auch wol / daß so nahe Verwandschafft zwischë jhme vnd dem Hauß Oesterreich were / daß er alles Glück vnd Vnglück vnter jhnen gemein zuseyn vermeinete. Diß hette er jhnen darumb anzeigen wöllen / daß sie sehen möchten / was er bey diesem Zustand gesinnet / vnd wie hefftig er sich bearbeitete / daß er sie / auff was Weise vnd Weg es auch geschehen köndte / von dergleichen gefährlichen Consiliis abhielte. Jhre Vorsahren hetten vnter dem Regiment deß Hochlöbl. Hauses Oesterreich viel Jahr lang rühig vnd friedlich gelebt / vnd zweifelte er nicht / sie würden ebenmässig dergleichë Ruhe geniessen / vnd viel Vngelegenheiten / welche einem solchen Krieg nachzufolgë pflegten / verhüten können / wann sie jhre böse Anschläge vnterlassen / vnd in vorigem Gehorsamb verbleiben würden. Derohalben weil er jhm fürgenommen / ein ansehenliche Bottschafft an die Böhmische Stände abzuschickë / welche von Widerbringung deß Friedens tractiren / vnd wo jmmer möglich / das trübe Gewölck / vnd die darauff folgende Sturmwinde wegtreiben solte: so köndten sie sich auch dergleichë Gelegenheit deß Friedens gebrauche / vnd / so es jhnen gefällig / vielmehr mit gutem Raht / als mit den Waffen / das entstandene Vnwesen zu Ende bringen. Er hette kein Zweifel / es würde Keyser Ferdinand sein Gutachten jhme belieben lassen / vnd solchs zu ratificiren kein Bedenckens tragen. Derowegen solten sie jhme / was sie in dieser Sachen gesinnet / offenbarë / vnd gäntzlich darfür halten / daß dieses alles / was er thete / auß einem auffrechten vnd friedliebenden Gemüt herfliesse. Dan̅ jhre Wolfahrt were jhme lieb / vnd wolte nicht gerne / daß sie an diesen Felsen anstiessen / welchen niemals keiner ohne Schiffbruch vberfahren hette. Vnd bekennete er gern frey herauß / daß er jhnen mit Bündnuß vnd Nachbarschafft zugethan were / vnd sich von jhnë nicht abscheiden köndte / wo sie sich nicht selbsten von aller Völcker Recht / aller Gerecht: vnd Leutseligkeit absondern würden.
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Vnter diesem Verlauff ist Pfaltzgraff Friderich den II. Octobr. mit seiner Gemahlin / jungen Fürsten / vnd grossem Com???tat / in Begleytung etlich Tausend Mann vom Landvolck von Amberg nacher dem Königreich Böhmen auffgebrochen. Wie er nun zu Waldsachsen ankommen / haben (Böhmische Abgesandte kommen nach Waldsachen.) sich die Abgesandte deß Königreichs Böheim vnd der Incorporirten Länder / so zu Eger auffgewartet / von dannen mit achtzehen Gutschen / deren jede von 6. Pferden gezogen worden / auffgemacht / vnd nach Waldsachsen in folgender Ordnung gefahren: Als nämlich / auff den vordersten dreyen Wägen seynd die Böhmischen voran / auff den vierten die Mährischen / auff den fünfften die Schlesischen / auff den sechsten die Laußnitzer / vnd auff den vbrigen der Adel vnd Diener der Abgesandten gefahren. Vor Waldsachsen hat der Pfaltzgraff durch Achatz von Dona vn̅ etliche jhm zugegebene Herren vnd vom Adel die Abgesandten empfangen / stattlich einholë / in ein besonders Zimmer weisen / vnd von dannen zur Audientz begleyten lassen / da dann der Pfaltzgraff / beneben seinem Bruder / Sohn / beyden Fürsten von Anhalt / vnd andern Hoffleuten / sie mit entblößtem Haupt alle empfangen / (Graff Joachim Andreas von Schlick Oration an den Pfaltzgraffen.) vnd jhnen die Hand gebotten. Darauff Graff Joachim Andreas von Schlick im Namë der sämptlichen Länder ein Oration gethan: Erstlich / auß was erheblichë Vrsachen die Röm. Keys. Majest. zum Regiment der Eron Böhmen vnd der Incorporirten Länder nit zugelassen / sondern ein anderer Fürst / nämlich Er / Pfaltzgraff Friderich / zu jhrem König erwöhlet worden / welches alles gedachter Graff weitläufftig außgeführet / insonderheit vermeldet / daß der Pfaltzgraff nach der Cron Böhmen niemaln einige Gedancken haben können / derowegen es für ein lautere Schickung Gottes zuhalten. Darauff an jhn Pfaltzgraffen begehrt / sich von Waldsachsen zuerheben / vnd mit den Abgesandten zur Königlichen Residentz: vnd Crönungs Statt Prag zubegebë / doch zuvor aber den gewöhnlichen Reverß den Abgesandten zuliesfern. (Pfaltzgraffen Friderichs Antwort auff die Oration deß Graffen von Schlick.) Hierauff hat der Pfaltzgraff also geantwortet: Von wegen der löblichen Cron Böhmen vnd der Incorporirten Länder / was mit die Herrn vor: vnd angebracht / das hab ich alles wol vernommë / vnd bedancke mich der Affection / so die sämptliche Länder zu meiner Person tragen / wil mich mit Göttlicher Hülffe befleissen / jhnen alle mögliche Satisfaction zuthun. Was nun der gesampten Länder Begeren antriffi / ob ich wol groß vnd wichtige Vrsachen gehabt / eine abschlägige Antwort zugeben / so hab ich doch mit Raht vnd Hülffe meiner Freunde / in Berahtschlagung dessen / dieser sonderbahren Schickung vnd Willen Gottes mich vntergeben / sonderlich auch / weil ich von den Landen zur Königlichen Regierung derselben beliebet / vnd ordentlich bin beruffen worden / als wil mir nicht anders gebühren / als dem Willen deß gnädigen Gottes nachzukommen / vnd denselben innbrünstig zu bitten / derselbe wölle dieses gantze Werck zu seines Namens Ehre gedeyen lassen: Vnd sage Trew zu / als ein Teutscher Fürst / der Cron Böhmen vnd Incorporirten Landen / Privilegien vnd Freyheiten dermassen in Acht zunehmen / vnd höchstem Vermögen nach zuschützen / die Regierung auch also mit Gottes Hülff anzustellë / daß die sämptliche Länder mit mir content seyn werden / der gäntzlichen Zuversicht / die sämptlichë Länder werden mir trewlich vnder die Arm greiffen / vnd das jhrige auch darbey thun / damit das noch wehrende Vnheil in den Landen abgeschafft / vnd der liebe Fried widergebracht werden möge: ich wil auch die Affection der Länder / die sie zu mir tragen / zu erwidern wissen. Nach diesem haben die Abgesandte mit jhrem Comitat dem Pfaltzgraffen / seinem Bruder / Sohn / auch den Fürsten von Anhalt die Hände geküsset / vnd von dannen Wentzel (Wilhelms von Ruppa Oration an die Pfaltzgräffin.) zu der Pfaltzgräffin sich begeben / allda / nachdem sie jhr auch die Hand geküsset / hat Wentzel Wilhelm von Ruppa ein Frantzösische Oration gethan / dieses Innhalts: Es hetten die Abgesandtë der Cron Böhmë / deß Marggraffthumbs Mähren / deß Hertzogthumbs Schlesien / Ober vnd Nider Marggraffthumb Laußnitz / Gott vor jhre glückliche Ankunfft Danck gesagt / theten sich auch vnderthänigst vnd gehorsambst gegen jhr bedancken / daß sie durch Intercession vnd Vorbitt / bey jhrem Gemahl der sämptlichen Länder Wolfahrt vnd Begehrë zu gewündschtem Ende bringë helffen / Gott den Allmächtigë anruffend / daß er beyde Kö. W. in guter Prosperität / langem vn̅ glückseligem Zustand gnädiglich erhalten wölle / theten sich benebenst als vnderthänigst vnd treweste Vnderthanë zu beharrlichen Königl. Gnadë befehlen. (Der Pfaltzgräffin Antwort auff deß von Ruppa Oration.) Hierauff hat die Pfaltzgräffin dem von Ruppa in Frantzösischer Sprach wider also geantwortet: Herr / was ich wegen der Ehre Gottes vnd der allgemeinen Religion gethan / das ist in guter Intention von mir besc???hen / wil auch ins künfftig an meinem Favor vnnd guten Willen nichts ermangeln lassen. Darauff verlasse sich der Herr / vnd die andern Stände. Nach vollendung dieses alles ist Pfalgraff Friderich mit seiner Gemahlin / Sohn / vnd andern bey sich habenden Comitat / durch die auff beyden seiten der Gassen in Ordnung gestellte Soldaten in die Kirch gangen: Darinnen sein Hoffprediger auß dem 20. Psalm ein Predigt gethan. Als nun diese geendet / ist man auß der Kirchen zur Tafel gangen: Da deß Pfaltzgraffen Tafel auff dreissig Personen zugerichtet / vnd darzu alle Gesandten erfordert: die Böhmischen zwar auff der Lincken nach einander / die Mährische aber / Schlesische / wie auch Ober vnd Nider Laußnitzische auff die rechte seiten gesetzt werden. Nachdem die Malzeit gehalten / als der Pfaltzgraff mit den Abgesandten sich lang vnterredt / hat er letztlich durch seinen Groß Hoffmeister Johann Albrecht / Graffen von Solms / Achatz von Dona / vnd Ludwig Camerarium einen Reverß / in Lateinischer Spraach jhnen einhändigen lassen. Darauff sie sich mit solchem wider zurück nacher Eger begeben. Gedachter Reverß hat also gelautet:
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Wir Friederich von Gottes Gnaden / erwöhlter (Pfaltzgraff Friederich vbergibt der Böheimischen Cron Abgesandten einen Reverß.) Böhmischer König / Pfaltzgraff bey Rhein / deß H. Röm. Reichs Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff in Mähren / Hertzog in Schlesien / vnd Marggraff in Ober vnd Nider Laußnitz / sc. Thun jedermänniglichen kundt vnd zuwissen in Krafft dieses / fürnemblich denen was daran gelegen: Nachdem alle drey Stände deß Königreichs Böhmen / Mähren / Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / mit gantz herrlichen vnd vollbemächtigtë Mandaten gefasset / in der gemeinen Zusammen kunfft der obdenandten Länder auff dem Prager Schloß Dienstags den 23. Julij / nach Mariae Magdalenae angefangen / vnd Sambstags den 31. Augusti nach der Enthauptung Johannis / diß jetzt schwebenden 1619. Jars in würcklicher Krafft jhrer Freyheiten vnd der Verbündnuß / die sie in obberürtem Convent mit einander gemacht / vns zum Böhmischë König auß lauterm freyen Willen mit einhelliger Zusammenstimmung erwöhlet vnd außgeruffen / doch dero gestalt / daß wir den bemeldten Ständen / noch vor vnserer Crönung den Eyd leisten / nach schuldigem vnd verpflichtem Exempel der löblichen Vorfahren der Königen in Böhmen / vnd nach allen Privilegien vn̅ Freyheiten / Rechten vnd Statuten deß Königreichs / nach den alten löblichen / so wol gemeinen vnd offentlichen / als Privat Gebräuchë vnd Gewonheiten / sonderlich nach laut vnd Innhalt deß Majestät-Brieffs von Weylandt der Hochseeligst. Angedenck. deß Keysers Rudolphi II. als gewesenen Böhmischen Königs / welchen er den Ständen vnd Inwohnern dieses Königreichs / nämlich das freye Exercitium der Christlichen Religion sub Vtraque betreffendt / gnädigest vergönnet vnd zugelassen / wie auch nach der vbereinkommenden Pacten zwischen der Parthey sub Vtraque allein / so wol auch nach der obbesagten Bündnuß zwischen dem Königreich Böhmen einer / vnd nach obangedeuten Incorporirten Landen ander seits: Hinwider zwischen gemeltem Königreich vnd den Incorporirten Landen einer / vnd zwischen den Ober vnd Nider Oesterreichischen ander seits / welche in obberürter Zusammenkunfft darinn begriffen worden / also vnd zu gleicher weise dann auch wir den andern einverleibtë Landen / dem Marggraffthumb Mähren / beydë Hertzogthumben in Schlesien / vnd dem Marggraffthumb Ober vnd Nider Laußnitz / alle jhre Privilegia, Freyheiten / Constitutiones, Satzungen vnd Rechten / nach Art vnd Gewonheit einer jeden Landschafft gnädigst bestätigen / nachdem solches alles in obangedeuter General Zusammenkunfft weitläufftiger begriffen stehet: vnd damit wir König Friderich solche freye Wahl zu einem König mit einhelligem Consens von bemelten Ständen deß Königreichs Böheim vnd deren Incorporirten Landen geschehë / so wol auch die ordentliche rechtmässige Beruffung Gottes deß Allmächtigen zur Herrsch: vnd Regierung dieses Königreichs / deren sich zu widern durch auß nicht gebüren wil / mit steter Danckbarkeit vnvergessen seyn wöllen: Also nem̅en wir solche mit sondern Gnaden von obberührten Ländern auff vnd an / vnd versprechen gantz gnädigst mit vnsern Königlichen Worten / daß wir jhnen dieses alles auß Königlichem Favor / damit sie sich dessen jederzeit mit sattem Benügen von vns zu erfrewen haben mögen / zu recompensieren vnd zuerstatten. Derowegen wir mit vnsern Königlichen Worten in Krafft diß den bemeldten dreyen Ständen geloben vnd versprechen / daß wir jhnen vor der Crönung das gebührliche Jurament nach dem Exempel vnserer Vorfahren der Könige in Böheim leisten / vnd auffs höchste / nach glücklich / welches Gott gebe / vollbrachter Crönung / in vier Wochen alle Privilegien / Freyheiten / Recht vnd Statuten / vnd alte löbliche Gewonheitë / so wol gemeine vnd offentliche / als Privat Sachen deß Königreichs / fürnämlich aber obgemeltë Majestätbrieff den freyen Religions-Gebrauch betreffendt / die auffgerichte Pacta zwischen der Parthey sub Vtraque allein / vnd obbeschriebene Conföderation / vnd die Special Articul deß Königreichs Böheim / so in obbemelter General Zusammenkunfft verfasset / in allen Puncten vnd Clausuln vollkommenlich / ohne alle Exception gnädigst ratificiren vnd bestättigen / vnd dieses alles getrewlich vnd auffrichtig zuerfüllen / wir derentwegen vnsern Königlichen Majestätbrieff / damit dieses alles vnverbrüchlich von vns vnd den künfftigen Königen in Böheim gehalten werde / mit vnsern eignen Händen vnterschrieben / so wol mit vnserm Königlichë Sigill bekräfftiget den dreyen Ständen deß Königreichs Böhmen einhändigen wöllen / sc. (Pfaltzgraff Friederich kompt gen Eger.) Den 15. Octobr. ist der Pfaltzgraff mit seinem Comitat von Wald sachsen auffgebrochë / vnd auff Eger gereyset / allda er vor der Statt / von der Länder Gesandten / in der Statt aber vom Raht vnd Bürgerschafft / welche zu beyden seiten in jhrem Gewehr gestanden / wie auch mit Loßbrennung deß groben Geschützes empfangen worden. Von dannen ist er nach Falckenaw / so dem Graff Johann Albin von Schlick zuständig: vnnd da auß nach Ginßbüttel / dem von Felß zugehörig / fortgezogen. Den 17. ist er nach Santen kommen: vnter Wegs hat jhn zu Maschaw auffm freyen Feld ein Böheimischer vom Adel / Steinbach genandt / seht stattlich mit dem gantzen Comitat tractirt vnd gespeiset. Zu Santen vor dem Thor ist er von dem Raht mit einer langen Oration vnd Vbergebung der Schlüssel empfangen / vnd in die Statt mit Leutung aller Glocken geführet worden: Die Pfaltzgräffin haben die fürnembsten Weiber vnd Jungfrawen ebenmässig vor dem Thor empfangen / welche / wie auch der Raht mit entblößten Häuptern neben der Gutschen biß in jhr Losament / hergangen. Auff dem Marckt ist die Bürgerschafft mit 2. Fahnen / Blaw vnd Weiß / mit dem Böhmischen Löwen / gerüstet gestanden / vnd zwey mahl loß gebrandt. In dieser Statt / wie auch aller Orten / ist ein grosse Frewd (vber dieses newen Königs Ankunfft ins Königreich) gewesen. Den 18. Octob. ist der Pfaltzgraff nacher Laun einer Königs Statt / verreißt / vnd daselbst vbernachtet.
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Den 19. Octob. hat er zu Schlan / einer Königs Statt / vnd den 20. zu Bussierat auff einem schönen (Pfaltzgraff Friderichs Einzug zu Prag.) Hauß / dem jungen Herrn von Colobrat zuständig / Herberg genommen. Folgenden Tag den 21. hat er seine Reyse vollendet / vnd von 3. biß 5. Vhrn den Einritt zu Prag gehalten. Dann nachdem er im Thiergarten oder Stern / ein halbe Meil von gedachter Statt Prag das Mittagmahl gehalten / vnd jhme auff den Dienst zu warten / vnd jhn daselbsten anzunehmen / sich die Directorn noch vor Mittag auß Prag begebë / seynd denselben der Länder Abgesandte / die Land Stände vnd Ritterschafft zu Roß / auffs köstlichste außgestaffiert / wie auch von den drey Prager Stätten drey Cornetten / als das Newstätter mit jhrer gebräuchlichen Statt Farb / Roth vnd Weiß / fast in 200. die Altstätter auch so starck: die Kleinseitter aber etwas wenigers / doch auch vber hundert Mann starck gewesen / vnd diese beyde in dcr Königlichen Hoff Farb / Blaw vnd Weiß / auffs stattlichste vnd prächtigste außgebutzt / gefolgt: welche alle draussen auff einem geraumen Platz vor dem Stern / nachdem der Pfaltzgraff von dem Wagen zu Roß gesessen / vnd jhne die Land Stände gratulirt vnd angenommen gehabt / in absonderlichen Trouppen / beneben der Königlichë Confoy von 5. Cornetten / vnd einem Fuß Fähnlein rings vmbher gehalten: hernach in schöner Ordnung nacher Prag fortgeruckt. In den Prager Stätten ist aber vnter dessen die Bürgerschafft vnd die Soldaten auch in Ordnung gestellt worden: Als bey dem Alt: vnd Newstätter Rahthauß seynd bey jedem ein Fähnlein Knecht gestanden: ingleichem in gemelten zwo Stätten seynd auff vnterschiedlichen Plätzen bey den Brunnen in 400. Juden Rotten längst / allein zu dem Ende / daß sie sich bey begebender Fewers Gefahr mit Wasser Kandten vnd Axten in Bereitschafft haltë solten / in Pflicht genommen / vnd auß getheilt worden. Darnach hat man drey Fähnlein von der Alten / drey von der Newen / vnd eine von der kleinen Statt Prag / wolgebutzt Volck / von der Burgerschafft in die Gassen gestellt / welche von den Schantzë vnd Newen Thor an / biß ins Schloß zu beyden Seitten: Auff dem Schloßplatz aber gegen der Staubbrücken vnd newen Stall / deß Hauptmann Goltzingers Fähnlein in Schlacht-Ordnung gehalten. Deßgleichen hat der Hauptmann Schenckhart sein Fähnlein auff gemeldtem Newem Thor fliegen / vnd seine Soldaten neben demselbë auff den Schantzen auff warten lassen. Ausser dem Thor auff ein starcken Steinwurff darvon / zu nechst an dem Weg / da der Pfaltzgraff fürüber reiten sollë / hat der vierte Stand in 400. starck / nach Art vnd Weise der Alten Böhmen: als mit einem gar Alten Fahnen / darinn deß Zischka Namen / ein Kelch vnd Ostia / gemahlet gewest / alten schwerë Brustharnisch vnd Pickehauben / stumpffen Helleparten / eysenen Trischeln / Armbrüsten vnnd grossen Schilten oder Rundartschen außgerüst / in einer Schlacht Ordnung gestanden / welche dem Pfaltzgraffen / so bey jhnen sampt seinem Gemahl etwas stillgehalten / durch jhren Hauptmann in Lateinischer Spraach gratuliren lassen / vnnd mit heller Stimm geruffen: Vivat Fridericus Rex! zugleich sich zum Ernst geschickt / vnd jhre Wehren durch einander bewegt / daß es ein groß lächerlich Gedöß gegeben: vnd ist / wie alles eigentlich bey dem Einritt beschaffen gewesen / auß beygelegtem Kupffer zu sehen. Wie nun also dieser Einzug mit grossen Freuden vnd Frolocken der Inwohner verrichtet worden / vnd wol abgangen / haben darauff die bißhero erwöhlte Directorn / Verwalter vnd Land Rähte ein General Land Tag zu Prag / in Beywohnung der Abgeordneten aller dreyen Ständ deß Königreichs / gehalten. In welchem vnter anderm fürnämlich folgends verhandelt worden: Erstlich haben die Böhmische Stände jhrem newerwöhlten König den halben Zinß / Gefälle / vnd Stewer / vnd seiner Gemahlin ein viertheil Zinß bewilliget / vnd daß ein jeder auß den Ständen vnd Inwohnern selbigen Königreichs solche Stewer auff S. Georgij zu geben schuldig seyn soll. 2. Ferrners haben sie geordnet / dieweil nunmehr der König das Regiment angetretten / solten die Directores jhrer Pflicht / damit sie bißhero den Ständen / vnd dieselbe hinwider den Directoren verbunden gewesen / erlassen seyn: die Schulden aber betreffend / so die Directorn zu deß Lands Notdurfft / vnd Bezahlung deß Kriegsvolcks bißhero gemacht / woher vnd wie solche zu bezahlen / solt deßwegen bey künfftigem Land Tag / so nechstkünfftig der König außschreiben würde / gehandelt werden. 3. Solten die Directorn / Regenten vnd Landes Rähte dem König das Commando vber die gantze Kriegs Armada vollmächtig vbergebë / mit solchem Volck vnd Kriegsheer sich vnd das Königreich Böhmen / wie auch die Incorporirte Länder zu defendiren / jedoch jederzeit mit der Obristen Land-Officirer vnd Landrecht-Sitzer deß Königreichs Böhmen Erwegung. 4. Solten Commissarien verordnet werden / eigentlich zu erkündigë / vnd den Augenschein einzunehmen / was für Schaden im Bechinner / Prachner / Wultawer / Podberder vnd Tschaßlawer Craysen der Feindt mit Schwert vnd Fewer gethan / verderbt vnnd geplündert / vmb in nechstkünfftigem Land Tag dem König vnd den Ständen solches vorzutragen / vnd zu erwegen / woher vnd was gestalt den armen verderbten Leuten eine Ergötzlichkeit wider beschehen möchte. 5. Die Cron vnd Lands-Privilegien / so von den Directorn auß wolerwogenen Vrsachen / vnd wegë Gefährlichkeit von der Vestung Carolstein erhebt / vnd zur Land Tafel in Prag deponirt worden / solten an dem Ort / biß auff ferrnere Verordnung / verbleiben / vnd Tag vnnd Nacht von wolverhaltenen Leuten verwacht / vnd jhnen ein gewisser Soldt gereicht werden. 6. Well die Stände vn̅ Inwohner deß theils sub Vna, oder der Catholischen Religion zugethane / angehaltë / damit sie ebener massen in der Confirmation aller Privilegien vnd Freyheitë / welche [271] der König von dem Tag der Crönung / jnnerhalb vier Wochen den Ständen deß Königreichs einhändigen würde / begriffen seyn / vnd jhnen so wol als denen sub Vtraque Schutz gehalten werden möchte: als hetten die Stände sub Vtraque (weil jhnen nicht vnbewußt / daß der König denen sub Vna das jenige zuthun schuldig / auch sich dessen schon erbotten) solches vor billich erkandt / es auch darbey bewenden vnd verbleiben lassen / daß sie jhres rechtmässigen Begehrens theilhafft gemacht werden möchten. P (faltzgraff Friderichs Crönung zum Böhmischen König.) Vnter solcher Landtags Handlung wurden in der Schloßkirchen allerhand Bereitschafften zur bevorstehenden Crönung verfertiget: vnter dessen aber wurde niemand / so etwas verdächtig war / hinein gelassen: alle Winckel vnd Krufften wurden durchsucht: die Geistlichen im Thumb abgeschaffet / jhnen Wochentlich ein genandtes Deputat zu jhrer Vnderhaltung gereichet / vnd ein ander Ort / jhren Gottesdienst zu verrichten / verordnet. Ferrners wurde auch vber dem newen Thor das Wapen deß Königreichs Böheim verändert / vnd an der Brust deß weisen Löwens / an statt deß Oesterreichischen / das Chur Pfältzische eingehawen. Demnach nun der angestellte Crönungs Tag (welches war der 25. Octobr. 4. Novemb.) herbey kommen / ist erstlich in den Prager Stätten die Bürgerschafft / vnd ausserhalb deß Schlosses die Leib Guardj vnd geworben Volck in gute Ordnung gestellet worden. Darauff ist der Crönungs Actus folgender Gestalt vollnbracht worden: Anfänglich haben sich die Directorn / vnd die gantze Böheimische Ritterschafft / vnd die anwesende Abgesandten der Länder / neben den Königl. Rähten / auff dem grossen Saal versamblet / allda dann der Böheimische Cantzler eine Oration in Lateinischer Spraach gethan / die Anwesende / insonderheit aber die Ritterschafft ermahnet / wessen
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sie sich gegen dem newen König nach vralten Privilegien zuverhalten hetten / vnd sie befragt / ob sie den Pfaltzgraffen für jhr Haupt vnd Herrn erkennen wolten? Worauff sie alle mit grosser Reverentz gegen dem Pfaltzgraffen geantwortet: Vivat Fridericus Rex Bohemiae. Nach solchem ist er / Pfaltzgraff / von den besagten Anwesenden in die Schloßkirchen sehr stattlich beleytet / vnd allda in S. Wenceßlai Capellen geführt / vnd mit einem Königlichen Habit angethan worden. Wie er wider auß der Capell gangen / seynd erstlich vor jhm her viertzig Priester in weisen Chor Röcken / darauff sieben Priester in blawen Mänteln / auff habend mit blawem Doppeldaffet vberzogene Hütlein: nach diesen die Officirer / so die Kleynodien getragen / als der Erb-Schenck / so ein güldenes / vnd der Mundschenck deß Königreichs Böhmen / so ein silbernes Fäßlein hatte: als dann zween mit zwo güldenë Schalen: nach diesen der Obriste Landhoffmeister mit dem Scepter: der Obriste Landrichter mit dem Reichs Apffel: vnnd der Obriste Burggraff die Cron in beyden Händë tragend: darauff deß Königreichs Herold in gebräuchlichem Habit / mit einem weissen Stab: nach jhme die Directorn vnb der Erbmarschalck mit dem Königlichen Chur Schwert / in einer rothen Sammeten Scheyden: Solchem nach ist der Pfaltzgraff mit blossem Haupt / vnd neben demselben zur rechten Handt deß Böhmischen Evangelischen Collegij Administrator: zur Linckë aber ein anderer Böhmischer Priesterin braunen Sammeten Röcken gangen. Diese haben jhn zum Altar geführt / daselbsten mit jhme nidergekniet / vnd gebetet: hernach jhn wider vom Altar zurück / in ein sehr schönen mit Haarfarbigem Sammet vberzogenen Stul geführet / sie aber seynd wider zum Altar getretten / daselbst dann der Administrator den Actum Lateinisch angefangen / vnd dar auff hat man die Trompeten vn̅ Heerpauckë erschallen lassen: hernach das Veni sancte Spiritus, &c. vnd auff Böhmisch / Gott der Vatter wohn vns bey / sc. gesungen / vnd von gedachtem Administratoren eine Predigt / deren Text auß dem zwantzigsten Psalm in Böhmischer Spraach verrichtet: hernach das ander Capitel der ersten Epistel an Timotheum / von Anfangs biß auff den siebenden Verß gelesen: vnd darauff ein Gebett (daß Gott jhren König segnen / vnd jhme Glück vnd alle Wolfahrt verleyhen wölle) gesprochen worden. Nachgehends hat der Administrator vnd Senior den Churfürsten zum Altar begleitet / mit jhme nidergekniet / vnd gebettet. Auff solch Gebett hat sich der Obriste Burggraff zu dem Volck gewendet / vnd zu dreyen malen gefragt / Ob es auch jhr Will seye / daß der Churfürst zu jhrem König gecrönet werden solte? Worauff alle mahl das Volck / Ja wir wöllen: geantwortet. Solchem nach hat man jhme ein Buch vorgehalten / auff welches er zween Finger gelegt / vnd den Ständen den gewonlichen Eyd / welchen der Obriste Burggraff vorgelesen / geleystet. Darauff hat der Administrator wider nach foldes Gebett gesprochë: Allmächtiger ewiger Gott / wie du getrew bist in allen deinen Verheissungen / also wiltu auch / daß alle Menschen / vnd sonderlich die / welche du in Weltlicher vnd Geistlicher Vocation zu Vorstehern verordnet / dir schuldigen Gehorsamb leysten. Gib daß dieser vnser erwöhlter König mit rechter Regierung vber vns / vnd wir mit gebührlicher vnd beständiger Vnderthänigkeit gegen jhm / dir vnserm ewigen König nach deinem Wort dienen / durch vnsern HERRN Jesum Christum. Auff dieses ist der Pfaltzgraff vor dem Altar nidergekniet / vnd von dem Administratorn / auß einem vergüldten Büchslein / auff der Scheytel deß Haupts gesalbet worden / mit diesen Worten: Gnädigster König / weil auch in dem Alten Testament man die Könige zu salben pflegte / vnd solche Salbung ein Zeichen war / einer rechtmässigen Beruffung von Gott / vnd der jenigen jnnerlichë Salbung / mit welcher Gott die frommen vnd Gottseligen König zum Leben / welches vns von Christo bereitet ist / bestätiget / derohalben so salbe derselbe euch auch mit seinem Heiligen Geist / daß jhr / als ein rechter Gesalbter Gottes / seinem Göttlichen Raht vnd Willen folgen möget / durch vnsern HERRN Jesum Christum. Nach dieser Salbung hat der Marschalck dem Administratorn das Schwert gereicht / der es mit diesen Worten dem König vbergeben: Nehmet hin / erwöhlter König von Gott / dieses Schwerdt: dann jhr seyd Gottes Diener / von Gott hierzu beruffen / daß jhr solches nicht vergeblich führen / sondern mit demselben mit Beschützung der Frommen / vnd bestraffung der Bösen / dem Willen vnd Gerechtigkeit Gottes nachgeleben sollet. Nach solchem hat er jhm den Ring gegeben / mit diesen Worten: Nehmet hin den Ring / als ein Zeugnuß der Königlichen Vocation vnd deß Gehorsambs den jhr Gott leysten sollet. Es bestättige euch der Heilige Geist / welcher ist das Pfandt der Ererbung deß Himmelischen Reichs / durch vnsern HERRN Jesum Christum. Wie dieses geschehen / hat er jhme den Scepter gereichet / also sprechend: Gnädigster Fürst / gleich wie jhr das Schwert empfangë / also nehmet auch den Scepter / dann die Königliche Majestät solle nicht allein mit dem Schwerdt vnd den Waffen / sondern auch mit dem Scepter guter Gesetze gezieret seyn / damit sie zu Kriegs vnd Friedens Zeiten sich gebührlichen wisse zuverhalten / als nämlichen die Frommen zu beschützen / vnd die bösen zu straffen / den gefallenë die Hand zu bieten / die Demütigen zu erquicken / vnd die Hoffärtigen niderzuschlagen. In Vbergebung deß Reichs Apffel sprach er: Nehmet hin den güldenen Reichs Apffel / welcher / wie er die Macht der Weltlichen König bedeutet / also zeiget er auch an / die Veränderungen der Königreiche / daher alle Weltliche Könige vermahnet werden / daß sie mit Hindansetzung deß zergänglichen vnd Vnbeständigë / nach den ewigen vnd vnzergänglichen Gütern trachten sollen. Diesem nach hat der Administrator die König [273] liche Cron genommen / daran der Obriste Burggraff / Obrister Land Hoffmeister / Obrister Land-Cämmerer / vnd der Senior zugleich gegriffen / vnd sie also dem König auffgesetzt: darzu der Administrator diese Wort gesprochen: Empfahet / Oerwöhlter König / die Cron dieses Königreichs / welche im Namë der H. Drey faltigkeit / auß freyer Bewilligung der Stände dieses Königreichs / auß sonderlicher Schickung Gottes / auff ewer Haupt gesetzt wirdt / welche da ist ein Geheimnuß der Göttlichen Gnade die auff euch kommen ist / welche da bedeutet / daß jhr durch die Regierung vber die Menschen / etlicher massen auff Erden der Göttlichen Eminentz sollet theilhafftig werdë / also / daß so jhr dem Willen Gottes nachgelebë werdet / jhr endlich mit allen Außerwöhlten / die Cron der Vnsterblichkeit / welche vnser HERR Jesus Christus allen Glaubigen / die auff seine herrliche Zukunfft warten / auff setzen wirdt / erlangen sollet. Wie nun also die Crönung geschehen / ist der newe König wider in seinen Stul geführet worden: vnd hat der Burggraff die Stände also angeredt: Weil ewer König / als rechtmässig erwöhlet vnd gecrönet / vns / euch zubeschützen / vnd bey gemeiner Freyheit handzuhaben / geschworen / also stehet es euch auch zu / daß jhr hinwider ewerm König das Jurament leystet. Derohalben / die jhr herzu trettë könnet zum Königlichë Thron / lege ein jeder zwen Finger auff die Cron / die vbrigen recken sie in die Höhe auff. Hierauff hat er erstlich den Reichs Apffel vnd die Hand deß Königs gefüßt / vnd mit zween Fingern die Cron angerühret / deme haben hernach die andern Officirer fast bey hunderten nachgefolget / die vbrigen haben zween Finger in die Höhe auffgereckt. Nach solchem ist das Te Deum laudamus gesungen worden / vnd hat endlich der Administrator ein Gebett / daß Gott jhrem erwöhlten vnd nun [274] mehr gecrönten König eine glückliche / weißliche vnd friedliche Regierung geben / auch langes Leben verleyhen wölle / gethan. Nach vollendung dieses / hat der newe Königs fünff Personen Herrn Stands zu Ritter geschlagen. Hierauff ist mit den grossen Glocken in dem Schloß vnd in den Prager Stätten geleutet / das grobe Geschütz drey mal loß gebrandt worden. Auch hat einer auff dem Schloß Thurn Knopff ein Fahn geschwungen: vnter jhme hat einer gesessen / der die Herrpaucken geschlagen. Wie nun also erzehlter massen dieser Actus gäntzlich vollendet / ist der König von den anwesenden Fürsten vnd Ständen auß der Kirch begleitet / vnd Güldene vnd Silberne Müntzen vnter das Volck außgeworffen worden. Hernach ist er König / nachdem er ebener massen altem Herkommen nach zur Land Tafel geschworen / mit seiner Gemahlin in Königlichem Habit zur Tafel gesessen / darneben dann auch viel andere Tafeln / für die anwesende Fürsten vn̅ Stände zubereitet waren. Vnter dessen ist im Schloß Platz rother vnd weiser Wein ein gute weyl geloffen. (Pfaltzgräffin Elisabetha wirdt zur Böheimischen Königin gekrönet.) Den 28. Octobr. hernach ist die Pfaltzgräffin Elisabeth mit gleichen Ceremonien gecrönet / vnd darauff wider in der Land Stuben ein Malzeit gehalten worden / da dann der König vnd die Königin an einer Tafel allein / die andern Fürstliche / Gräffliche vnd Herrn Stands Personen / wie auch das Frawenzimmer an vnterschiedlichen Taffeln gesessen. Folgenden Tags haben die Juden dem newen König ein köstlich Gießbecken vnd Kandten: der Königin aber ein silbern Schifflein / sampt viertzig Portugallesern / neben anderm / verehret. Stracks nach der Crönung hat König Friederich ein offentliches Außschreiben verfertigen / vnd darinn männiglichen / warumb er die Böhmische Cron angenom̅en / berichten lassen / so dieses Innhalts gewesen: (Pfaltzgraff Friderichs Außschreiben / wegen Annehmüg der Böheimischen Cron.) Wir Friederich von Gottes Gnaden König in Böhmen / Pfaltzgraff bey Rhein / vnd Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff in Mähren / Hertzog in Schlesien / vnd Marggraff in Ober vnd Nider Laußnitz / sc. Entbieten allen vnd jeden Christlichen Potentaten / Chur: Fürsten vnd Ständen / vnsere geflissene Dienste / Freundschafft vnd gnädigen Willen / vnd demnach zuwissen: Daß wir nicht zweifeln / es sey nunmehr männiglich gnugsamb bekandt / in was gefährlichem Zustandt das Königreich Böheim / vnd vornembste Glied deß H. Röm. Reichs / zusampt den Incorporirten vn̅ andern benachbarten Landen / gerahten / vnd was darinn eine Zeit hette für Trangsaln vnd Feindseligkeiten / mit vnauffhörlichem rauben / morden / brennen vnd Landsverderben / auch Vergiessung vieles vnschuldigen Christen Bluts / Schändung Ehelicher Weiber vnd Jungfrawen / Zerhawung kleiner säugender Kinder / vnd andern vnmenschlichen Barbarischen Excessen / für Grausamkeit verübt worden / so ist auch die Hauptvrsach vnd Brunnquell alles solchen Vnheils / vnd was darauß seydhero erfolgt / vnd noch entspringen mag / auß Experientz vnd beschehenë Außführungen / so klar an dem Tag / daß auch die jenige / welche darzu Raht vnd That gegeben / vnd hohe Häupter vorsetzlich verleitel / vnd dieselbe in gegenwärtige Gefahr vnd Verlust gebracht / dessen in jhren Hertzen vnd Gewissen vberzeugt seyn müssen. Nun ist je einmal zu diesen letztë Zeiten / vnd da in Glaubens vnd Religionssachen vnterschiedliche Meinungë entstanden / in der That verspürt worden / daß nach Innhalt H. Schrifft / vnd der Alten Lehrer gesetztem Fundament / die Gewissen der Menschen sich nicht herrschen noch binden lassen / sondern so offt ein solcher Zwang versucht worden / so hat es einen vbeln Außgang gewonnë / vnd in fürnehmen Königreichen vnd Provintzen merckliche Veränderungë verursacht. Nichts desto weniger aber / nach dem / insonderheit im Reich Teutscher Nation / vn̅ dessen zugehörigen vnd angräntzenden Königreichen vnd Landen / etliche frembde Leute eingeschlichen / ein newe / im Grundt allen Potentatem vnd Obrigkeiten höchstgefährliche Lehr vnd Opinion eingeführt / vnd nicht allein bey grossen Herrn sich insinuirt / sondern auch dero Rähte vnd Officirer / vnd ins gemein die reichste vnd fürnembste aller Orten / vnterm Schein der Heiligkeit / an sich gezogen / als ist dardurch der eingebildete Eyfer / alle die jenige / so von der Römischen Kirchen sich abgesondert / zu trucken / zuverfolgen / vnd wo sie sich nicht accommodiren / gäntzlich auff eine seiten zu bringen / mercklich gewachsen. Dahero auch erfolget / daß / ob wol bey obangedeuter Vngleichheit der Religion / so wol im Röm. Reich / als insonderheit im Königreich Böheim / die vorige löbliche Regenten sich zum höchsten beflissen / vmb Erhaltung deß gemeinë Friedens willen / nach Außweissung deren darüber insonderheit ertheilten Concessionen / auffgerichten Religionsvergleichungen vnd Abschieden / ein gleichmassiges aequilibrium zwischen beyderseits Religionsverwandten zu erhalten: daß jedoch als der Natur vnd Inclination selbsten / die nachfolgende / obgedachten schädlichen Leuten vnd deren Dependenten / so viel den Lufft lassen müssen / daß sie eine Newerung nach der andern vorgenommen / vnd nicht allein in offenen Schrifften / alle Religions-Concessiones, Pacta vnd darüber ertheilte Obligationes vnd Juramëta in gefährlich Disputat gezogen / sondern auch mit der That dieselbe zu schwächen vnd auffzuheben / vnterstanden haben. Nun wöllen wir auff dißmal / was nicht weniger hiebey / nun so viel Jahr hero / im Röm. Reich ins gemein allenthalben angesponnë vnd fortgetrieben worden / vnd in was mißlichen Zustand es darinnen annoch bestehe / nicht anregen (dann solches hernechst / wann vnd wo es sich gebühret / seine ferrnere genugsame Außführung finden wirdt.) So viel aber in specie die löbliche Cron Böheim vnd dero Incorporirte Länder betrifft / so ist je vnlaugbar / welcher gestalt in denselben die Römische Religion guten theils von Zeiten zu Zeiten abgenommen / vnd der Schein deß H. Evangelij auffgangen / was auch dahero für Beschwerungë zum offtern entstanden / vnd je endlich kein Mittel zuträglich gewest / als daß man durch gewisse Com [275] pactata vnd Freystellungen / Frieden zu erhalten / vnd daß also vmb der vngleichen Religions Meynungen willen / die ruhige Beywohnung vnnd Menschliche Societät nicht gar auffgehaben werden möchte / sich befleissen müssen. So lang man nun in solchen terminis verblieben / hat man sich darbey allerseits wol befunden: aber obgedachte hitzige Leute haben solchen friedlichen Wolstandt länger nicht leyden können / sondern / wie gemelt / ehe alles auff die Spitz zustellë gewagt / ehe sie jhre Intention / alles wider vnter deß Papsts Geistlichen / vnd endlich vnter eines frembden Gewalts Weltlichen dominatum zu bringë / hetten wöllen fallen lassen. Dahero dann geflossen / daß in den Ländern allenthalben die Religions-Gravamina täglich vermehret / vnd insonderheit wider die ertheilte Majestät-Brieff / meiner zu einer Practick vnd Gewalt That nach der andern / mit niderreissung vnnd sperrung newerbawter Evangelischer Kirchen / mit angestifften Dröwungen vnter den Ständen / mit einziehung deren jhnen zustehenden Defension / mit abschewlicher Verfolgung der Vnderthanen / mit bedröwungen grosser Drangsalen / Gefahr Leibs vnd Lebens / auch Verlusts alles deß Zeitlichen / gegen hohen vnd nidern Standes Personen verübet: sondern auch / da man dargegen die natürliche Auffenthaltung etlicher massen / auch andere abgedrungene Mittel versucht vn̅ gebraucht / jedannoch mit der Schärffe der Waffen vnd offentlichem Feinds Gewalt fortgefahrë: daß nunmehr so wol mehrbesagte Cron Böheim / als die Incorporirte vnd andere benachbarte herrliche Länder vnd Provintzen / grossen theils mit Fewer vnd Schwerdt verhergt / vnd gleichsamb in die Aschen gelegt worden. Vnd zwar / da besagte Länder von vielen / sonderlich den letzten Jahren hero / wider den mächtigë Feind dem Türcken / bey der Cron Vngarn / bevorab zu Erhaltung der Grentzhäusser jhr eusserstes mit Gut vnd Blut dargestreckt / so hat man es jetzo auch zu dieser Extremität kommen lassen / daß besagte Grentzhäusser an Volck / Geschütz vnd Munition gäntzlich entblöset / vnd was daselbsten wider den Türcken destinirt / solches alles wider die Böhmische Nation gebraucht: nichts destoweniger aber zugleich im Reich / nicht allein die alte restirende Türcken Stewer eingetrieben / sondern auch bey etlichen Craysen in specie zu Erhalt: vnd Beschützung der Grentzhäusser / Gelthülffen / wie auch sonsten andere newe Contributiones gesucht / theils auch erhalten vnd ebenmässig gar nicht zu dem für gegebenen Ende / sondern nur zu Verderbung deß Reichs Glieder vnd Angehörigë verwendet. Dardurch dann in effectu nicht allein die Vormawer der Christenheit gleichsam durchlöchert / vnd zum Fall gerichtet / sondern auch der Vngarischen Nation / jhre Wolfahrt vnd Conservation in sicheren Standt zu bringen / Vrsach vnd Anlaß gegeben worden. Nun verhoffen wir gäntzlich / es sey nicht weniger Reichskündig / wie bey diesem weitaußsehendë Wesen / wir / vnd etliche guthertzige Chur vnd Fürsten / ja auch andere Potentaten / an trewhertzigen auffrichtigë Warnungë vnd Intercession / nichts ermangeln lassen / ob durch lindere Mittel vn̅ Weg ferrnerm Vnglück vorzukommen. Wir heiten auch viel lieber sehen vnd wündschen mögen / habë es auch zeitlich wolmeynend gerahten / daß wo möglich / diese entsta̅dene Vnruhe / mit Zuziehung der Länder selbsten / altem löblichem Herkommen nach / ohne weitläufftigkeiten / so bald hetten gestillet werden mögen / weil es die Erfahrung geben / daß mit bemühung hoher weitentsessener Potentaten vnd Fürsten / nur viel Zeit hin gebracht / in dessen aber dem fortbrechenden Vbel nicht gestewert / offt auch nur zu mehrerm Verzug vnd anderm Nachdencken Anlaß gegeben wirdt. Es bezeugen aber alle Vmbstände / wie es damit auch sonsten hergangë / in dem man nicht allein in puncto suspensionis armorum, viel Monat verstreichen / vnd in dessen den Feind grassiren / sondern auch hernacher mit Fortsetzung der vorgewesenen Interposition / viel Zeit hingehen lassen: da doch in dergleichen Fällen / vnd da die Offension vnd der grosse Feinds Gewalt continuirt wirdt / viel andere / vnd zwar eylfertige vnd würckliche Mittel erfordert werdë / auch vnmöglich gewesen were / ohne vorgehende Abstellung der Feindlichkeiten / vnd Verschaffung genugsamer Assecuration durch einige Interposition etwas fruchtbarlichs außzurichten. So ist auch vber das / nach Absterbë Weyland Keysers Matthiae / löblichster Gedächtnuß / die beste Occasion / den werthen Frieden widerzubringen (ausser allem Zweifel / durch verleytung böser interessirten Leute / die jhr Intent durch Güte nicht / als allein durch die Waffen / zu erlangen verhoffen) gar nicht geachtet worden / in dem man bey solchem Verlauff / zur notwendigen Gewinnung der exulcerirten Gemüther / keinen guten Raht Einländischer getrewen Patrioten / oder auch hohen Stands Personen / sondern viel lieber deß Königreichs Böheim vntrewen Landleuten / ja gar Außländischen Frembden / oder je von denselben dependirenden / folgen wöllen. Daher dann entstanden / daß an statt würcklicher Satisfaction vnd Assecuration deß jenigen / darzu man doch so hoch verbunden / nur Brieffliche Verheissungen vnd geschriebene Confirmationes offerirt vnd angebotten / in dessen vnd pari passu vnderstanden / das Regiment mit Gewalt vnd Kriegs Verfolgungen anzutretten vnd zu führen: die Leges fundamentales vnd Lands Privilegia vnd deren Observantz / darauff doch das rechte Fundament aller Obligationen gegründet / beyseits zu setzen / die Länder / welche auff freyer Wahl bestehen / als Erbländer vnter das Joch zu bringen: vnd in Summa / alles durchzudringen / vnnd vnter dem Schein der Bestraffung etlicher Beschuldigten / viel Tausend Vnschuldigen zu Grund zu richten: darzu frembde / allen Evangelischen vbel gewogen Nationes in grosser Anzahl von vielen Tausent zu Roß vnd Fuß / vnd gantzen Regimentern auff einmal / da man doch viel ein anders fürgeben / durch das Römische Reich (welches doch ohne der Churfürsten Consens, ein Römischer König oder Keyser zuthun nicht Macht hat) in Böhmen vnd [276] die Länder einzuführë / die nach jhrem bösen Willen grassiren / vnd mit Nahm vnd Raub sich bereichen mögen. Hingegen wann zu Bezeigung rechtschaffener Friedfertigkeit / gleich Anfangs die Waffen hingelegt / die Authores vnd Vrheber dieser Vnruhe abgeschafft / die Länder selbsten zu Verbesserung der Regierung / vnd Abhelffung der vberhäufften Beschwerden gezogë / die geschwächte Privilegia redintegrirt, vnd zu beständiger Observantz gebracht / auch vber solchem allen genugsame Aslecurationes, ohn welche sonst alles vmbsonst vnd vergeblich / weren ertheilet worden / hette es gar leichtlich wider zu einem friedlichen Wesen kommen / vnd alle andere Weitläufftigkeit vnd Veränderungen vermitten bleiben können. Dieweil aber dergleichen gar nichts / sondern vielmehr das Widerspiel sich im Werck erwiesen / vnd darauff endlich die so hoch bedrangte / vnd auffs eusserste getriebene Länder / ein solch Mittel ergriffen / dardurch sie der vbermachten Beschwernuß sich selbsten entladen / vnd jhre rechtmässige von Gott vnd der Natur zugelassene Defension desto stärcker stabiliren vnd fortstellen möchten / auch zu solchem Ende ein gemeine Conföderation (darzu sie gleichwol auch hiebevor Königliche Vertröstungen gehabt) mit einander auffgerichtet / darauff noch ferrner zu völliger Veränderung deß Regiments vnd einer newen Wahl geschritten. Dessen Vrsachen vnd Fundamenta haben die Stände vnserer Cron Böheim vnd der Incorporirten Länder dermassen außgeführt / daß alle Vnpassionirte sich leichtlich darein finden werden. Darumb wir vns auch diß Orts mit solcher Deduction nicht beladen / viel weniger die Jura vnd Privilegia Regni, vnd wie es mit der freyen Wahl deß Königreichs Böheim beschaffen / jetzo weitläufftig allhie inseriren / sondern männiglichen auff gemeldte der Stände Deduction Schrifften weisen wöllen. Wir erinnern vns zwar darbey / daß in dessen auch die Königliche Wahl zu Franckfurt eingefallen / da wir dann auch / wo wir nur geköndt / neben vnsern Weltlichen Mit Churfürsten trewlich gerahten / daß die Stände in Böhmen nicht so sehr vbereilet / sondern zuvorderst das emporschwebende Kriegswesen nider gelegt werden möchte. Wir haben auch noch zu besagtem Franckfurt offtmals durch vnsere daselbst gehabte Rähte anregen lassen / daß der Stände auß Böhmen Abgesandte / nicht / wie geschehë / reiicirt, sondern durch jhr Mittel zu der vorgeschlagenen Interposition / der Weg hette gebahnet werden sollen: Demnach aber dergleichen Wolmeynungen keine Statt gesunden / vnd wir also den Sachë jhren Lauff lassen müssen / so haben wir jedoch durch die vnserige / bey allen vorgangenen Actibus, einem jeden sein habendes Recht per expressum vorbehalten / vnd also auch den Ständen dieser Länder nichts praejudiciren / auch deßwegen zum offtern protestiren / vnd sonsten in einem vnd dem andern in Acht nehmen lassen / was vnserm Verstand vn̅ Gewissen nach / deß Reichs Libertet vnd Wolfahrt erfordert / nicht daß vns für vnser Person einig Privat emolumentu̅ darzu angetrieben (dann vns damahls von denen hernach gefolgten dingen gar nichts bewußt gewesen) sondern daß wir ins gemein dergleichen Veränderungen / welche wir jederzeit gerne verhütet gesehen / vns wol besorget / wie baldt hernach solches der Eventus außgewiesen. Demnach aber die Wahl zur Cron Böheim / vnd derselben vnd dero Incorporirten Länder / bey allgemeinem Landtag versambletë Ständen einmütigen Vergleichung / auff vnsere Person gefallen / so bezeugen wir zuförderst mit Gott / vnd vnserm gutë Gewissen / daß wir vns jederzeit mit der Churfürstl. Dignität / vnd vnsern ererbten Fürstenthumb vnd Landen / die vns der getrewe Gott bescheret / gar wol vergnügt / derowegen nach mehrer Erhöhung nicht getrachtet / viel weniger / daß wir zu offterwehnter Cron Böheim vns eingedrungen / oder derenthalben etwas practicirt hetten / dessen vns dann die wehlende Stände ins gemein selbsten das Zeugnuß gegeben / vnd noch geben können / sintemal wir auch darzu / bey solchem betrübten Zustand / keine Vrsach gehabt / sondern viel lieber gesehen hetten / daß nicht allein der Enden der liebe Frieden widergebracht / sondern auch dardurch das Reich bey mehrer Ruhe vn̅ Sicherheit hette länger erhalten werden mögen. Dann wir können je leichtlich ermessen / was bey gegenwärtigen beharrlichen Kriegswesen vnd verderbten Landen / vns für ein Last / Sorg / Mühe vn̅ Gefahr zuwachsen muß / jetzo darbey vieler andern Considerationen zugeschweigen. Wir zweifeln auch darumb gar nicht / daß verständige Leute es darfür halten werden / daß ein angetragenes Königreich in solchem Stande anzunehmen ein viel stärckere Resolution erfordere / als ein pacatu̅ Regnum außzuschlagen: deßwegen etliche in den Historiis so hoch gerühmet werden. Mir bezeugen aber darbey nachmahls mit reinem Gewissen / daß im Fall wir einige Mittel oder Gewißheit gesehen / daß durch vnsere Repudiation, dieser vnseelige Krieg in continenti gelegt / der edle Fried zugleich mit Bestand erhalten / auch dessen allen das gantze Röm. Reich genugsamb hette versichert werden können / daß vns alle der Welt Ehr vnd Gut nicht verleytet haben solte / sondern wir wolten alsdann nicht allein die offerirte Cron Böheim gäntzlich außgeschlagen / sondern auch noch vnser eusserstes Vermögen darzu gerne angewendet haben. Wir haben vns auch in diesem hohen Werck zumal nicht vbereilet / sondern zuforderst Gott den Allmächtigen / als welcher die Königreich nimbt vnd gibt / wan̅ er wil / trewlich angeruffen / vns den rechten Sinn ins Hertz zugebë: habë auch mit vnsern Herrn vnd Freunden auß den Sachen vertrewlich communicirt / vnd endlich so viel bey vns befunden / daß in erwegung aller Vmbstände / wir bey dem gantzen Hauptwerck / Gottes wunderbarliche Fürsehung vnd starcke Hand spüren müssen. Darumb wir auch seinem Göttlichen Willen vnd Beruff keines Wegs widerstreben können noch sollen. So viel destoweniger / daß wir in vnserm Verstand ein anders nit befinden / als daß mehr gedachte Stände der Cron Böheim vnd der incorporirtë Länder / zu der fürgenom̅enen veränderung mit der Regierung vn̅ mehrer stabilirung [277] jhrer Libertät vnnd vralten bekandten freyen Wahl / die jhnen durch wunderbarliche Mittel gekränckt vnnd erzogen werden wollen / viel hohe / befugte vnd genugsame Vrsachen gehabt / vnnd also die Sach an sich selbsten rechtmässig / Christlich vnd löblich / auch mit vnderschiedlichen Exempeln auß Geist-vnd Weltlichen Historien leicht zu bewehren ist. Wir suchen auch dabey keines Wegs einem andern das seinige wider Recht zu entziehen oder vorzuhalten / sondern vielmehr die jenige / die jhrer Libertät / Privilegien / Majestätbrieff / freyen exercitit in der Evangelischen Religion vnd andern billichen Herbringens befugt / wider vnbillichen Gewalt zu schützen vnd darbey zu erhalten / auch so herrliche Lande vnnd viel tausend endlicher Leuthe von fernerer Trangsal vnd endlicher Ruin / so viel an vns / vnd vns Gott Krafft vnd Segen verleyhen wird zu retten vnd zu manuteniren. Hoffen demnach gäntzlich / weil wir je kein zeitliche Frewdt / Wollust oder Nutzen darbey zu erlangen vns vorgesetzet / sondern vielmehr / ja allein Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt / der verfolgten Trost / Schutz vnd Conservation vor Augen haben / vnd so viel frommer Hertzen Flehen vnd Seufftzen vns darbey beweglich zu Gemüth ziehen / es werde der getrewe Gott vns auch hierinnen nicht verlassen / sondern wider aller Menschen Gedancken / von oben herab die Mittel verleihen / damit wir durch seinen Beystandt das jenige verrichten vnd außführen konnen / welches sein Göttliche Vorsehung vnnd Allmacht nach seiner vnbegreifflichen Weißheit / vorlängsten beschlossen hat / vnd wir / da wir es vnderliessen / nicht allein vnser Gewissen hoch beschweren / sondern auch Gottes Zorn vnd Straff zu gewarten haben möchten. Wir haben darbey auch ferrner bedacht / im Fall wir vns dieser Göttlichen Vocation entbrochen / daß vns dahero gleichsam alles ferrner erfolgtes Blutvergiessen vnnd Landverderben / bevorab von Evangelischen Religionsverwandten / vermuthlich würde beygemessen / auch dardurch Anlaß gegeben worden seyn / daß wann den widrigen jhr Intent mit vorhabender vnd vor Augen schwebender Oppression der Böhmischen Nation vnd deren confoederirten / gelungen / als dann sie auch wider vns selbsten / vnd andere Euangelische Stände im Reich / die in Handen habende Waffen zu wenden / vnd also das jenige zu effectuiren versucht haben würden / darzu sie von obbemelten vnruhigen Leuten / auch so gar in getruckten Schrifften / stetigs ermahnet / vnd dergestalt angereitzet werden / daß sie auch der kleinen Vnschuldigen / ja jhrer eygenen Kinder / hoher Häuser vnd dero Land vnd Leut nicht verschonen sollen / wie dann auch vielfältige gleichmässige Bedräwungen hin vnd wider gehöret werden. Vber diß alles haben wir / insonderheit auff solchen Fall erwegen / vnd in acht nemen müssen / daß sonsten das löbliche Königreich Böheimb / zu sampt den incorporirten herrlichen Ländern / welche doch so ein vornehmes Glied deß Reichs / vnd gleichsam ein Vormawer gegen frembden Nationen sind / da jhnen nicht also bald durch bessere Mittel geholffen / wol gar in andere frembde Hände vnd in einen solchen Stand gerathen mögen / dardurch sie endlich gantz vnd gar dem Heyligen Reich Teutscher Nation entzogen werden / oder ja dahero denselben vielfältig vngemach / bevorauß denen benachbarten Evangelischen Chur- vnd Fürsten hette zu wachsen können / so wir auch / wegen vnsers Churhauses vnd Fürstenthumbs der Obern Pfaltz / darumb desto weniger zulassen können noch sollen / nicht allein wegen der Obligation vnd Trew / damit wir dem Reich vnserm geliebten Vatterlandt zugethan vnd verwandt / sondern das auch vnser Churhauß der Pfaltz mit der Kron Böheimb in vralter Erbvereinigung begriffen / darumb wir wegen solches Königreichs Conservation / auß besagten Vrsachen / so viel desto sorgfältiger seyn müssen / zuversichtlich vns niemand verdencken kan / der alles / wie es an sich im Grundt beschaffen / ohne Passion genugsam erwegen wird. Haben demnach in Gottes Namen / zu Fortpflantzung seiner heyligen Ehr / zu Trost vnnd Schutz der so hochbetrangten / zu Erhaltung der gemeinen Libertät vnnd Wolfahrt / vnd auß andern mehr hochtringenden Motiven Vrsachen / auff vnderschiedliche der Stände in Böhmen / vnd der samptlichen incorporirten Länder / hierunder an vns abgangene vnderthänigste / demütigste Ersuchungs Schreiben / ansehenliche Legationes, vnd zu mal bewegliche zu Gemüthführungen vnd sehnliches Begehren / jhre vns angetragene einmütige Wahl endlich approbirt / vnd darauff die Kron vnd Regierung deß löblichen Königreichs Böheimb / vnd offtgedachter incorporirten Länder angenommen: vns auch darauff mit vnserer Hertzliebsten Gemahlin / der Princessin auß Groß Britannien / herein nacher Prag mit Gottes Hülf in der Person erhaben / darauff wir dann auch in wenig Tagen hernacher / sani???t jhrer L. mit einmütigem Consenß vnd Zuthuung der gemeinen Stände / vnd grossem applausu alles Volcks / mit gewöhnlichen Solennitäten gekrönet / vnd also in den Königlichen Thron gesetzet worden: den der Allmächtige durch seinen starcken Arm vns gnädiglich bestätigen / vnd seinen Heyligen Geist vnd Segen miltiglich verleyhen wolle / daß wir die gantze Regierung also führen / daß der Herr aller Herren / vnser Heyland Jesus Christus vber vns vnd vnsere Vnderthanen herrschen / vnnd beyde bey dem werthen Frieden vnd deß Landes Wolstand / lange Zeit erthalten möge. Wir bezeugen darneben gegen Gott vnd der gantzen Welt / daß wir auch bey solchem vnserm Regiment vns festiglich vorgesetzet / der Religion halben niemand / auch die jenigen nit / so noch zur Römischen Kirchen sich bekennen (wann sie sich nur den Verfassungen deß Königreichs vnd der Länder / vnd zu forderst denen wegen der Religion ertheilten Majestätbrieffen gemäß / friedlich vnd vnsträfflich erzeygen) belästigen / vndertrucken / [278] oder auch an jhrem hergebrachten Religions Gebrauch verhindern zu lassen. Darumb dann auch vorgemeldte Römisch Catholische / in der Kron Böheimb vnd darzu gehörigen Ländern / in starcker Anzahl zu deren ins gemein auffgerichten Defensions Confoederation sich ebenmässig / vermittels leiblichen Eyds vnd jhrer Hand Subscription / bekennen / vnsere vorgangene Election vnd erfolgte Crönung genehm halten / vnnd zu allem Gehorsam gegen vns sich verpslichtet haben. Wir sind auch gäntzlich entschlossen / dahin mit höchstem Ernst vnd Eiffer zu trachten / vnd auffs eusserst vns bemühen / damit nicht allein in vnserm Königreich Böheimb vnd den incorporirten Ländern / der edle Fried förderlich durch Gottes Gnad wider erlanget / vnd alle Kriegsgelegenheit abgestellet / sondern auch im Reich selbsten besser Vertrawen gepflantzet / vnd alle ferrnere Gefahr vorkommen vnd abgewendet / da nur auch andere ins gemein ebenmässig gesinnet / vns daran nicht hindern / vnd zu noch mehrer Vnruhe Vrsach geben werden. Wir gedencken auch mit allen Christlichen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen / bevorab den Benachbarten / guten Willen / Freundschafft / Correspondentz vnd Vertrawen / so viel an vns zu pflegen vnd zu erhalten. Versehen vns zu denselben hingegen eines gleichmässigen / vnd daß sie vns wider alle die jenige / so eine widerwärtige Intention haben / vnnd vns / vnserm Königreich vnd Landen mit feindlichem Gewalt zu setzen würden / mit Raht vnd That helffen vnd beyspringen werden: darumb wir sie dann hiermit freundlich / auch günstig vnd gnädig ersuchet haben wollen. Erbieten vns hinwider gegen jhnen sampt vnd sonders / sc. (Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an den König in Polen / die Venediger vnd die Fürsten in Italien.) Vber dieses hat König Friederich auch etlich andere absonderliche Schreiben an den König in Polen / die Venediger vnnd die Fürsten in Italien geschicket / dieses Innhalts; Es würde jhnen ohne Zweiffel der Anfang vnd Progreß der Böhmischen Vnruhe / vnd was dannenhero für Jammer der Christenheit zugewachsen / auch auß was erheblichen Vrsachen die Böhmische vnnd der incorporirten Länder Stände / nach dem sie schier ins eusserste Verderben gesetzet / das vnleydenliche Joch abgeworffen / vnd jhn newlich zu jhrem König vnnd Herren mit einmütigem Consenß / recht mässiger Weiß / vnnd nach deß Königreichs Böheimb altem Herkommen vnnd Rechten / erwehlet / gungsam bekant seyn. Er zwar hette solche wichtige Sach in reiffe Berathschlagung genommen / vnnd endlich beschlossen / der Göttlichen Vocation zu folgen / die Wolfarth der armen geplagten Lent zu befördern / vnnd derhalben desselben Königreichs vnd der incorporirten Länder Regierung / wie zugleich auch die Königliche Kron vnnd Scepter mit gewöhnlicher Solennität / vnd grossem Frolocken aller Ständ vnd Vnderthanen / auff dem Prager Schloß angenommen. Er wolte sie aber deßwegen versichern daß er damit keinen Privat Nutzen / sondern allein die Erlösung deß armen beträngten Volcks von endlichem Vndergang / vnd die Beschützung der gemeinen Libertät suchete / vnd deßwegen wolte er so wol den Römisch-Catholischen / als den Evangelischen mit Erlaubung beyderseits freyen Religions Gebrauch / Schutz halten / dessen sie jhne auch selbsten das Zeugnuß geben müsten / welche mehrertheils alle freywillig mit einem Jurament der Stände acta, sonderlich die newe Königliche Wahl bestätiget. Vnd dieses hette er jhnen vnverzüglich zu wissen thun wollen / der vngezweiffellen Hoffnung / sie würden solche seine Dignität mit frölichem Gemüth vernemen / vnnd mit jhrer Gratulation verehren / auch wo von Nöthen seyn wird / mit Rath vnd That wider seine Feinde jhm beystehen / hergegen wolte er solchs hinwider auch mit danckbarem Gemüth erkennen / vnd sich zu immerwehrender Correspondentz offerirt haben. (König Friderichs Schreiben an Hertzog in Bayern wegen Annehmung der Cron Böheimb.) Vorgedachtes Außschreiben wegen Annehmung der Böhmischen Kron / hat König Friederich vnder andern auch Hertzog Maximiliano in Bayern vberschickt / mit einem andern / darinn er auch zugleich auff sein / Hertzog Maximiliani letztes Schreiben geantwortet / dieses Inhalts; Nach dem es so weit kommen / daß er die Böhmische Cron acceptirt / die Crönung auch den 25. Octobr. glücklich vnd wol abgangen / so machte er jhm keinen Zweiffel / alldieweil bey diesem gantzen Werck deß Allmächtigen Vorsehung vnd Willen kräfftiglich zu spüren / vnnd er so wol vmb deß als auch anderer vielfältigen in beyligendem Außschreiben vermeldter Sachen willen sich solcher seiner Göttlichen Allmacht vnd Providentz nicht wider setzen können / hette auch zu J. Durchl. das Vertrawen Sie würde jhm solche rechtmässig erlangte Dignität ebenmässig nicht mißgönnen / sondern vielmehr neben jhm wünschen vnnd helffen / daß diß sein Königreich / vnnd die incorporirte Länder zu vorigen Frieden widergebracht vnd darbey erhalten / hingegen aber mehrere Weiterung / Krieg / Blutvergiessen / vnnd schädliches Landverderben verhütet / vnd Außländischen der Lufft nit gelassen würde / vnder dem Schein einer Privatpraetësion auch das gemeine Wesen im Reich selbsten zu betrüben / vnnd gleichsam alle Hoffnung zum Frieden vnnd Einigkeit abzuschneiden / gestalt Jhre Durchl. an jhrem Ort darbey viel Guts außrichten / vnd sich dardurch vmb das Vatterlandt wolverdient / vnnd berühmbt machen könte: Er hette auch Jhre Durchl. seiner Crönung eher berichtet / vnd mit derselben auß dem vbrigen gern vertrewlich communicirt / wo er nicht in Hoffnung gestanden / gelegenere Mittel darzu / als durch Schreiben zu erlangen. Was dann Jh. Durchl. Schreiben belangete / bliebe es nachmalen bey dem / daß jhm Jh. D. Erinnerungen / Raht vnnd Gutachten / wegen dero hohen Verstands vnd Erfahrenheit jederzeit angenehm seyn würden / weil er auß vielen Vmbständen je mehr vnd mehr spürete / daß Sie es mit jhm auffrichtig meynete / erinnerte sich sonsten bey dem gantzen Hauptwerck dessen / davon er mit Jh [279] rer Durchl. nach vnd nach verträwliche Communication / so wol durch Schickung als Schreiben gepflogen / vnnd daß es verhoffentlich an jhm zu Widerbringung deß werthen Friedens in Böheimb / vnd den incorporirten Landen niemals gemangelt; gestalt er dann an Orthen vnd Enden / wo es seyn können / nach dem er gesehen / zu was gefährlicher Weiterung die Sachen außschlagen wollen in Zeiten gewarnet / man hette es aber jederzeit in Wind geschlagen / die beste occasiones versaumet / an statt Widerbringung Friedens mit dem Landverderben immer fortgefahren / auch jüngst bey dem Wahltag zu Franckfurt gegen der Böhmischen Stände Abgesandten / mit Verweigerung aller Audientz / auch Hindansetzung jhrer eingewandten Protestationen / Flehen vnd Bitten / die auch nicht einmal im Churfürsten Rath ad deliberandum weren proponirt worden / sich der gestalt erzeiget / daß endlich das Königreich vnnd die incorporirte Länder gleichsam gezwungen worden / ein endliche Resolution zu fassen / vnnd ehender alles daran zu setzen / als sich vnder voriges Joch widerumb zu begeben / oder auch in einige Tractation vnnd Handlung / darbey sie sich keiner andern vnd sichern Assecuration / als mit Worten vnd Schrifften / die vorhin stattlich vnd sie ansehenlich gehabt / gleichwol darbey nicht gelassen werden wöllen / zugetrösten gewust / einzulassen. Im Reich selbsten were es also bewand / daß biß dahero einige friedfertige consilia nicht verfangen wollen / so gar / daß man anderseits auch zu keiner vnverfänglichen Vnderredung / wie doch den Beschwerden abgeholffen / vnd das zerfallene Vertrawen auffs new wider stabilirt werden möchte / zu bewegen gewesen / hette es auch noch jüngst zu Franckfurt die Erfahrung gegeben / bezeugten es auch noch alle Vmbständ / daß man darzu gar geringe Lust getragen / vnd noch trüge: darauß dann vnschwer zu ermessen / da man dergestalt / auch hinfüro mit Zuziehung frembder Potentaten / vnd stetiger Einführung frembden Kriegsvolcks in das Reich / noch mehr zu Zerrüttung / Krieg vnd Blutvergiessen in demselben vervrsachen wolte / daß die nothwendige Gegendefension / vnnd was darauß erfolgen möchte / niemand andern als den jenigen / die an solchem allen die Vrsach vnnd Hinderung gewesen / würde zugeschrieben: Hingegen aber den andern / die allein Fried vnd Einigkeit gewünschet / nichts vngleiches beygemessen / sondern sie das Zeugnuß würden haben können / daß sie die so thewer erworbene Libertät / welche biß daher vielfältig periclitirt / zu erhalten jhnen angelegen seyn lassen. Belangend Jhrer Durchl. Land vnd Leut Sicherung / würden dieselbe auß seinen vorigen Erklärungen sein auffrichtige Intention vermercket haben / vnnd darauß sich so viel assecurirt wissen / daß Jhre Durchl. vnd dero Land vnd Leut dieser seiner Wahl halben zur Böhmischen Cron sie keiner Feindlichkeit / sondern vielmehr aller guten vnd auffrichtigen Nachbarschafft / so lang jhm vnd seinem Königreich vnd Landen / von Jhrer Durchl. oder den jhrigen nichts widriges begegnete / wie er sich versehe / zu gewarten haben. Der Durchzüg halber hielte er seines Theils darfür / Jh. D könten solche an jhrem Ort füglich vnnd wol diuertiren / vnnd derselben daher keine Feindseligkeit zugemessen werden / wie dann kein Standt zu verdencken / daß er einem frembden Kriegsvolck / sonderlich in so grosser Anzahl den Paß durch sein Land zu gestatten Bedenckens trüge / alldieweil dergleichë Durchzüg den Reichs-Constitutionen / vnd der Keyserlichen Capitulation selbsten entgegen / auch der jenige / so sich dergleichen Kriegsvolck gebrauchen / entweder durch sein selbst / oder andere Land es durch zuführen Gelegenheit hette / daß er Jhrer Durchl. Land zu betretten nicht Vrsach hette / da es hingegen mit den Durchzügen / so für die Böhmische Ständ vorgangen / so wol der Quantität als Qualität halben gar ein andere Bewandnuß hette. Er were auch mit Jh. D. in dem allerdings einig / da man zeitlich zum Frieden gethan / daß es damit so weit nicht kommen were / wolte sich aber gäntzlich versehen / alldieweil es der Allmächtig so weit mit jhm geschickt / es würde kein Standt im Reich gemeynt seyn sich der Sachen wider jhn / sein Königreich vnd Landt theilhafftig zu machen: stellete zwar an seinen Ort / was andere mit den Werbungen einen Anfang zu machen / auch frembde Obristen vnnd Befelchshaber in Bestallung zu nehmen / für Vrsach gehabt haben möchten / gleichwol hette er vnd seine mitvnierte Ständ endlich auch nit vorüber gekönt / sich in etwas Verfassung zustellen: Allein hette er die gewisse Nachrichtung / daß auff der andern Seiten die starcke Verfassung noch immer mehr vnd mehr mit stetigen newen Werbungen gestärckt würde; er hette gleichwol gern gehört / daß J. D. durch sonderbare Gesandten die zu Nürnberg anwesende Correspondirende Ständ deßwegen sinceriren lassen / were auch an dem / darauß mit denselben communicirt / vnd J. D. hinwider der Gebühr beantwortet werden solte / vnd möchte sie sich versichert halten / daß man dieser Seit nichts anders als Ruhe vnd Frieden suchte / so lang man zu keinem widrigen vervrsachet würde. Endlich ließ er es bey seinen vorigen Erklärungen / daß er keines Wegs gemeynt seye / die Römisch-Catholische im Königreich Böhmen zu vndertrucken / vnd ließ andere ein anders verantworten / achte wol darfür / daß etwan auß Vngedult wegen erlittener Trangsalen eins oder andern Orts ein Exceß vorgangen seyn möchte / welches jhm aber nit lieb: es gebe aber die Erfahrung / was lang getragene Gedult endlich für Vngelegenheit nach sich ziehe / bedancke sich schließlichen gegen Jhrer Durchl. deß freundlichen Erbietens zu vertrewlicher Correspondentz / vnd möchten sie sich gegen jhm dergleichen vnd aller auffrichtigen Nachbarschaft versichert halten / wie er sich zu Jhrer Durchl. eines gleichmässigen versehe. (Pfaltzgraff Friderichs Person vnd Geschlecht.) Damit wir dem Leser zur Nachrichtung auch etwas allhie von Pfaltzgraffs Friderichs Person sagen / ist zu wissen / daß er Churfürst Pfaltzgraff [280] ein Sohn gewesen Friederici deß Vierdten vnd Ludovicae Julianae Printz Wilhelms von Vranien Tochter: Ist zur Welt geboren worden im Jahr nach Christi Geburt 1596. hat seinem Vatter / welcher im Jahr Christi 1610. den 6. Septembris diese Welt gesegnet / in der Chur gefolget / vnder der Pflegschafft Pfaltzgraff Johannsen von Zweybrücken / welchen sein Vatter zuvor in dem Testament zum Vormundt verordnet / vnnd also seinen nechsten Vettern / Pfaltzgraff Philips Ludwigen zu Newburg vbergangen / auß Vrsachen / weil er besorget / er möchte die Religion im Land wider ändern / vnnd an statt deß Caluinismi, die Augspurgische vngeänderte Confession einführen: Als aber der junge Churfürst das siebende Jahr seines Alters erreichet / hat er sich mit Elisabeth / Königs Jacobi deß VI. in Groß Britannien Tochter verehlichet / vnnd im Jahr 1613. zu Londen in Engellandt Hochzeit gehalten / vnd zugleich die Pfältzische Regierung angetretten: Ist also wie er die Böhmische Cron angenommen kaum zwey oder drey vnnd zwantzig Jahr alt gewesen. Vmb mehrern Berichts willen von seinem Geschlecht / haben wir seine Geburts Lini auß Albizio vnd andern hiehero zu setzen für nöhtig erachtet. ((???) Nider-Oesterreich leydet groß Noth von beyderseits Kriegsvolck.) Vmb die Zeit / als Pfaltzgraff Friederich zu Prag gekrönet worden / hat die Kriegs Noth die schöne Landschafft Nider Oesterreich am hefftigsten betroffen. Dann das Kriegsvolck (welches sich nicht allezeit / wie es wol seyn solte / von den Obristen regieren / vnnd im Zaum halten lässet) hat beyderseits dermassen gehauset / vnnd solchen Muthwillen darinn verübet / daß es nicht gnugsam kan beschrieben werden. (Ober Enser fallen in Nider-Oesterreich eyn.) Zu dem ist noch kommen / daß die Ober Enser / vnder dem Obristen Stahrenbereg auff der Römisch-Catholischen Güter in selbiger Landschafft eingefallen / vnderschiedliche Oerther / vmb also deß Passes diß vnd jenseit der Thonaw sich zu versichern / eingenommen / vnnd darüber mit Plündern vnnd anderm den Innwohnern nicht geringen Schaden zugefüget. Doch haben sich die Ober Oesterreicher baldt wider zu rück begeben müssen / weil der Graff von Bucquoy starck auff sie angezogen / auch etlich Italiänisch Volck (so aber doch hernach von Bawren geschlagen / vnd wider auß dem Land gejagt worden) bey Haffners Zell eingefallen. In der Statt Wien / weil vnder deß niemandt sicher auß vnnd eynreysen mögen / auch die Pässe allenthalben versperret vnnd verleget waren / hat die Thewrung von Tag zu Tag hefftig zu genommen. (Vngarn von Keyserischen geschlagen.) In dem solches an diesen Orthen vorgienge / kamen bey Preßburg in sieben tausend Vngarn vber die Thonaw / denen wolte der Keyserliche Obriste zu Heymburg den Paß verlegen / aber er ward von jhnen mit seinem Fähnlein Knecht biß auff dreysig erschlagen. Wie nun der Graff von Bucquoy vnnd der Graff von Dampier hiervon Zeitung bekommen / haben sie etlich tausend Man̅ zu Fuß / vnd in 600. Kürisser zu sich genom̅en / den Vngarn vnversehens entgegen gerucket / vnd sie tapffer angegriffen / da dann das Treffen fast den gantzen Tag gewehret / biß endtlich die Vngarn von den Keyserischen Kürissern zertrennet / vnnd in die Flucht gebracht worden / darüber dann der Vngarn vber 600. vnnd der Keyserischen vber dreyhundert / beneben dem Marggraffen Pallavicino auff dem Platz geblieben / vnd vber hundert Verwundte nach Wien geführet worden. Etwan zween Tag zuvor sind bey 1500. Hungarn / nach dem sie zween Monat Sold empfangen / mit guter Beut / von dem Keyserischen Läger ab vnd zu den Böhmischen gefallen. (Vergeblicher Anschlag der Böhmische̅ auff die Statt Crembs) Vnder solchem Verlauff hat der Böhmische Obriste Carpezan mit in 3000. Mann einen Anschlag auff die Statt Crembs gemacht / das erste Thor mit einem Petarden / das ander mit Fewer eröffnet / vnnd die Statt also mit Gewalt zu erobern vermeynt / aber es hat jhm mißlungen. Dann die in der Statt haben den Schußgatter herab gelassen / sich mannlich gewehret / auch haben sich die Weiber mit Steinwerffen / heissem Wasser vnnd Bechkräntzen so tapffer erzeiget / daß die Böhmischen wider zu rück weichen / vnnd vnverrichter Sachen / mit Verlust vber zweyhundert Soldaten abziehen müssen. Als nach vollbrachter Keyserlicher Crönung Jhre Majestät Keyser Ferdinand / wie hiebevor gedacht worden / von Franckfurt abgereyset / vnd seinen Weg auff die Statt Augspurg zugenommen / ist er den 18. Septembris mit seinem Comitat allda angelangt / herrlich empfangen / vnd bey der Thumbkirchen von der Clerisey vnder einem weissen Himmel auffgenommen / vnd in die Kirchen begleitet / hernach / nach dem das Te Deum laudamus, &c. gesungen / vnnd anders von der Geistlichkeit verrichtet / vnder einem andern Himmel von Golt gewürcket / in welchem der Reichs. Adler gesticket war / in der Fugger Losament geführet worden. Darauff man alle Glocken geleutet / vnnd das Geschütz auff den Wällen vmb die Statt dreymal loß gebrandt / ingleichem hat der Rath daselbs Jhrer Majestät stattliche Verehrungen gethan. (Augspurg) Es ist Augspurg ein schöne wolgebawte Statt / vnd da die Römer jhre Vnderthanen vnd Bürger dahin geschickt / hat sie angefangen in Auffnemen zukommen / vnnd weil Rom wol stunde / so lang stunde Augspurg auch nicht vbel. Als aber / wie es in Menschlichen Sachen zugehet / der Römer Macht abgenommen / ist sie in der Gothen / darnach in der Francken Gewalt kommen / war je vnnd allezeit mehr den Königen selbsten / als den Hertzogen / oder jhren Bischoffen (dann ein alt berühmbt Bischthumb allda ist) vnderthan. Als hernacher deß Römischen Reichs Titul an die Teutschen kommen / ist sie den Römischen Keysern vnderthänig worden / welche auch die alte Freyheiten der Bürgerschafft erhalten / vnnd vielfältig gemehret / nach den Vngarischen Landsverwüstungen / als Keyser Otto der Groß bey dieser
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Stamm Baum der Churfürst???
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[ID00329] ??? und Pfaltzgraffen bey ???hein. [ID00330] [281] Statt die Vngarn un Jahr 955. mit einer na uhafften Schlacht dermassen erleget / vnd auß dem gantzen Teutschlandt vertrieben / daß sie forthin biß so lang sie Christen worden / nicht wider kommen dörffen. Sie ist nicht von den Hertzogen auß Schwaben / oder andern Herrschafften / sondern von jhrer eygenen Bürgerschafft / auß den Geschlechtern / vnder der Römischen Keyser Schutz / etlich hundert Jahr regiert worden. Im Jahr Christi 1368 zur Zeit Caroli IV. kam das Regiment der Statt an die Gemein / welches zw???r Keyser Carl damals bestättigte: Aber Keyser Carl der V. hat solches vber 180. Jahr hernacher wider abgeschafft / die Obrigkeit denen von den Geschlechtern wider eingehändiget / vnnd zu seinen Zeiten bestättiget. Die Statt führet in jhrem Wappen ein pinum oder Zirbelnuß / vnnd ehe sie zu dem Christlichen Glauben durch Lucium von Eyrenen / wie die Historici melden / bekehret worden / hat Sie die Göttin Eybelen neben andern vnzehlichen Heydnischen Götzen verehret. Gute Künsten werden sonderlich allda in acht genommen. Wie schön die Statt von Alters gewesen / so wol gemeine / als Bürgerliche Gebäw belangendt / vnnd was man sonsten diß Orths an den grossen Stätten zu loben pfleget / ist ohne Noht allhie außführlich anzuzeigen: Als die erbawte Röhrkasten / welche auß künstlichen vnnd zierlich gemachten Röhren immerzu springendes Wasser / mit nicht wenigerem Lust der Zuseher / vnd zu sonderem Nutz der Leut / fassen / seyn darbey mit schönen Contrafacturen vnd Bildern gezieret. Deß Weberhauß / Brodthauß vnd der Metzig (dergleichen weit vnnd breit nicht zu finden) nicht zu gedencken. Ferrners hat sie zwey schöne Zenghäuser / von deren einem / als dem ältern stehet nicht weit ein Leyhauß / darinnen vmb ein gar leydenlichen Zinß / gegen einem Pfandt / armen Bürgern mit Vorstreckung Gelts geholffen wirdt. Fürnemblich aber ist zu rühmen das Rathhauß / so erst newlich erbawet worden / dann selbiges an künstlicher Arbeit nicht wol seines gleichen findet. So befinden sich auch allda für die arme / preßhaffte Leut / ein Pilgerhauß / Blaterhauß / drey Giechhäuser / drey Pfründe / ein Brechhauß / deßgleichen hat man auch erst ein newen Hospital erbawet. Weitern Bericht von dieser Statt mag der Leser bey andern Scribenten suchen. (Keyser Ferdinand reyset wider von Augspurg ab.) Jhr. Maj. Keyser Ferdinand ist nach beschehener Huldigung wider von dannen ab vnnd auff München gereyset / allda er gleichfalls stattlich empfangen / eingeholet / vnd tractirt worden. Von da auß ist die Reyß auff Grätz / vnd dann fürters auff Wien gangen; allda Jhre Maj. wider männiglichs verhoffen mit grossem Frolocken den 2. Wintermonats deß Abends vmb 5. Vhren glücklich (Kompt glücklich nach Wien.) ankommen; Ertzhertzog Leopold ist deroselben entgegen geritten / vnnd hat die Einbeleytung / so gut als es dieser gefährlichen Zeit Gelegenheit geben mochte / verrichtet / darauff die Stück auff den Wällen loß gebrandt / vnnd von den Soldaten bey der Burgk dreymal Salve geschossen / vnnd andere Frewdenzeichen angestellet worden. (Bethlehemb Gabors vnd Graffen von Thurn Einfall gegen Wien.) Strack deß andern Tags hernach sind die Vngarn vnd Böhmen / vnder dem Bethlemb Gabor vnnd dem Graffen von Thurn / nach dem sie Keys. Maj. Ankunfft vernommen / auff Vischet eingefallen / vn̅ nacher der Statt Wien zugestreiffet / das Keyserisch Volck auß jhren Quartieren nach Wien verjaget / das Schloß Ebersdorff eingenommen / da dann sonderlich die Vngarn alle Marckt vnd Flecken / wo nur noch etwas zu finden gewesen / vollends außgeplündert / auch viel Leut zum theil nidergehawen / zum theil gefangen / vnd vbel gehauset; deßwegen dann viel Landvolck / vmb Sicherheit willen / sich nach Wien begeben. Dahero es kommen / weil ohne das wegen der Kriegsläufften der Mangel schon allbereit zuvor erschienen / daß die Thewrung vnd Hungersnoth daselbs je mehr vnd mehr zugenommen / vn̅ ist diese Statt von dem Feind vmb vn̅ vmb durch stetiges Streiffen / daß nichts darein zu bringen etlich Tag lang vmbsingelt gewesen; das Kriegsvolck ist offtmalen so nahe hinzu kommen / daß mit Glücken auff den Wällen nach jhnen geschossen worden. Vnd ohne Zweiffel würde es hart gehalten haben / daß nicht damals der Bethlem Gabor vnnd der Graff von Thurn jhr Intent zu Werck gesetzet / wann nicht jener vmb diese Zeit / wider all sein Verhoffen / von der Niderlag / so sein Obrister Ragotzy in Vngarn erlitten / Zeitung bekommen. (Treffen zwischen Vngarn vnd Polen.) Diß hat sich also verhalten; Hiebevor ist Meldung geschehen / was massen der Vngarische landherr Humanay / als er bey deß Bethlehemb Gabors Einfall in Vngarn / jhme zu widerstehen sich zu schwach befunden / in das Königreich Polen sich begeben habe. Dieser hat daselbs in die 8000. Mann / zu (Polen von Vngarn geschlagen.) Dienst J. Key. M. zusammen gebracht / vnd darmit einen Versuch auff Ober Vngarn thun wollen. Wie er nun deßwegen erstlich auff Zips zugerucker / ist deß Bethlehems zu Caschaw hinderlassener Obrister solche zeitlich gewahr Worden / der dann mit in 12000. Vngarn an einem Paß dem Humanoy vorgewartet / denselben vnversehens vberfallen / eine grosse Anzahl der Polen erschlagen / vnd jhn also wider zu rück getrieben. (Vngarn von Polen geschlagen.) Aber er hat solches zu rechen neben dem Radul gewesenen Weywoden in der Walachey / vnd dem Graffen von Altheim wider auff ein newes bey zehen tausend Mann in Polen zusam̅en gebracht / damit hat er vnlang hernach den Siebenbürgischen Obristen Ragotzy / als selbiger sich dessen am wenigsten besorget / bey der Hummel vberfallen / der gleichwol biß in den andern Tag gegen jhnen sich tapffer gewehret / also daß beyder seits ein grosse Anzahl erschlagen worden / biß endlich die Polen sich gestellet / als ob sie das Feld raumen / vnd die Flucht geben müsten. Da dann das Vngarisch Fußvolck zu gefahren / vnnd auß jhrer Ordnung sich auffs Beuthen begeben. Darauff die Polen sich vnversehens gewendet / vnnd in vier Hauffen zertheilet in sie gesetzet / das Vngarisch [282] Fußvolck meistentheils / weil die Reuterey außgerissen / nidergehawen. Dem Obristen Ragotzy haben sie ein guten Weg / vermeynend jhn gefangen zu bekommen / nachgesetzet: aber er ist jhnen selb fünfft entwischet / vnd darauff wider aller Orthen das Auffbott ergehen lassen / den Feind auß dem Land zu schlagen. (Bethlehemb Gabor ziehet wider von Wien ab.) Nach dem nun dem Bethlehemb Gabor diese Zeitung zukommen / hat er seinen Anschlag auff Wien geändert / vnnd alsbald einen Theil seines Kriegsvolcks vnder dem Obristen Redei Ferentz in Ober Vngarn geschickt: mit den vbrigen ist er wider zurück nach Preßburg gezogen / vnder Wegens aber die Statt Edenburg eingenommen / vnd alles darein geflehnte Gut seinen Soldaten Preiß geben. Als hierzwischen J. Keys. Maj. nochmaln an die Ober Enser Landstände begehret / daß sie jhre Gesandten mit Vollmacht an J. M. abfertigen solten / mit vermelden J. Mai. hetten die Cession vnd Vbergab beyder Ertzhertzogthumb Oesterreich Ob: vnd Vnder der Enß / von Ertzhetzogen Alberto empfangen / sehen die vorstel ende Gefahr gantz mitleydig für Augen / wolte wie ein Vatter der Länder sich annemen / derhalben solten die Landständ die Erbhuldigung altem Herkommen ach ins Werck richten / vnnd jhnen selbsten vor weiterm Vnheyl seyn: Hierauff aber nicht allein keine Antwort erfolget / sondern noch vber diß Bericht einkommen / daß sie mit jhrem Kriegsvolck in Vnder Oesterreich eingefallen; Hat J. Key. Maj. sub dato den 6. Decembris ein ander Schreiben an sie außfertigen lassen / Innhalts daß weil nicht allein auff vorgehendes Schreiben / wegen begehrten Außschusses keine Antwort erfolget / sondern noch vorkommen / daß sie mit jhrem Kriegsvolck in Vnder Oesterreich eingefallen / Stätt / Märckt vnd Flecken mit Gewalt sich bemächtiget: Welches dann Jh. Maj. als Lansfürsten / zu sonderer Befrembdung gereiche / vnd keiner gütlichen Tractation / sondern vnverantwortlichen Feindseligkeiten gleich sehe: Als wolten J. Maj. die Stände zum Vberfluß vermahnet haben / den Außschuß zu schicken / darneben ernstlich befehlend Jhr Volck zu rück zu fordern / vnd dergleichen vnverantwortlicher Anmassungen vnnd Vnfugs sich zu enthalten. Im widrigen Fall müste J. Majest. bey der in Handen habenden Cession / auch was Gott / die Natur vnnd das Recht geben / an die Hand zu nemen bedacht seyn. Hierauff haben die Stände geantwortet; Jhrer Keys. Mai. Schreiben / solte in der den 16. Januarij von jhnen angestellten Zusammenkunfft vorgetragen / vnd dann darauff vmbständlich geantwortet werden. Ob nun wol J. Majest. zu Ende deß Jenners jhnen frey sicher Geleith zugeschicket / daß jhre Gesandten zu Wasser vnd Landt vngehindert nacher Wien vnnd von da auß / es trüge sich gleich vnder wehrender Absendung zu was da wolte / wider nach Hauß reysen möchten / den Ständen aber vnder dessen / was sie vor der Huldigung begehret / keine Satisfaction geschehen wollen / haben sie doch immer mit der Parition zu rück gehalten / auch noch ferrner (als Jh. Key. Maj. ein proclama publiciren lassen / Innhalts Weil J. M. die Oesterreichische Länder pleno iure vom Ertzhertzogen Alberto Durch Cession bekommen / als solten die Stände den 8. Aprilis zur Huldigung vnnd allgemeinem Landtag sich nacher Wien verfügen / vnd solten die Niterscheinende nicht allein für vngehorsame vnd vngetrewe Vnderthanen gehalten / sondern auch zum Gehorsam mit Gewalt bezwungen werden) sich nicht einstellen wollen / biß endlich sie durch Hertzogs Maximilian in Bayern Krieg macht bezwungen worden. (Statt Pisseck von dem von Mannßfeldt eingenommen.) Vnder dessen hat der von Mannßfeld / welcher in dessen als der Graff von Thurn / vnd das Vngarische Volck den Bucquoy vnd Dampier verfolget / die vom Bucquoy zuvor eingenommene Ort zu recuperiren in Böhmen verblieben / die Statt Piffeck (welche der Graff von Bucquoy etlich Monat zuvor / mit stürmender Hand erobe??? vnd besetzet) wegen Mangel Pro???ands vnd anderer Kriegsbereitschafften / durch Vbergebung einbekommen. In Zeit der Belägerung / so vber einen Monat sich erstrecket / hat sich die Besatzung tapffer gewehret / auch durch starcke Außfäll im Mannßfeldischen Läger nicht wenig Schaden gethan. Der Obriste in der Statt / Don Martin genannt / ein Spanischer Graff / ob er wol keines Entsatzes sich zu genösten gehabt / hat er doch die Vbergebung nit eingehen wollen / derwegen jhn sein eygene Soldaten in ein Gewölb eingesperret / vnd mit dem Feind tractiert / daß er sie mit Sack vnd Pack Ober-vnd Vnderwehren abziehen lassen. Der Obriste aber ist gefänglich nach Pilsen geführet worden. (Pfaltzgraff Friderichs Gemahl werden auf jhrem Geburtstag zu Prag??? stattliche Verehrungen gegeben.) In dessen hat man sich auffs eyfferigste beflissen / dem newen König vnd seinem Gemahl allerley Ehr vnd Gefallens zu erweisen / dieselbe damit dem Land günstig vnd geneigt zu machen. Vnder anderm haben auff den Tag Elisabethae eine Anzahl vornehme Bürgers Weiber / auß den drey Prager Stätten / jhre Königin mit etlich Praesenten / darunder fürnemblich ein stattliche Wiege von Eybenholtz / mit vergüldtem Silber beschlagen / vnd mit Edelgesteinen versetzet / vnd dann ein Trühlin von dergleichen Holtz / darinn allerhand Kindbettergezeug / angebunden. Kurtz zu vor hatten auch die drey Prager Stätt Jhr zur Glückwünschung 150. Stück Golts / jedes 5. Ducaten schwer / eines Schlags in einer silbern Schalen verehret. (Pfaltzgraff Friederichen wird ein junger Sohn zu Prag geboren.) Den 26. Decembris wurde Pfaltzgraff Friederichen zu Prag ein junger Sohn gebohren. Derowegen folgenden Tag die Obristen Land-Officirer Jhme Glück gew???nschet: auch ward den nechsten Sontag hernach in allen Kirchen das Te Deum laudamus gesungen / vnnd mit 15. Stücken Frewden Schüß gethan. (Pfaltzgraffen junger Sohn zu Prag getaufft.) Darauff ist den 31. Martij zu Prag die Kind-Tauff folgender Gestalt verricht worden: Erstlich hat der Hoffprediger in der Schloßkirchen ein Predig gehalten / darbey der König / sein Bruder / ein Hertzog zu Sachsen Weinmar / ein Fürst [283] von Sachsen Lauenburg / Fürst Ludwig von Anhalt / der Oberst Graff von Hohenlohe / beneben viel andern / vnnd dann die Gevattern / als der Marggraff von Jägerndorff an statt deß Hertzogen von Würtenberg vnd auch wegen deß Hertzogthumbs Schlesien; Emerich Turzo / Graff zu Falba an statt deß Fürsten in Siebenbürgen Bethlehem Gabors: der Oberst Burggraff / Oberst Landschreiber vnnd Bürgermeister der alten Statt Prag / an statt der Ständt deß Königreichs Böhmen; Ladißlaw Wilhelm von Tscherotin Landhauptmann in Mähren / vnd einer von Ruppa / wegen der Marggraff schafft Mähren; einer von Kitlitz / wegen der Marggraffschafft Nider Laußnitz; vnd drey Personen wegen der Marggraffschafft Ober Laußnitz / sich befunden / nach vollendter Predig haben deß Königs Bruder Pfaltzgraff Ludwig Philips vnd der Hertzog von Weinmar neben andern Herrn vnnd vom Adel die Königin abgeholt / vnd das Kind durch deß Obersten Burggraffen Gemahl / in Begleitung deß Frawenzimmers in die Kirch tragen lassen / welches Graff Turzo auff die Arm genommen / vnd nach dem es die H. Tauff empfangen / vnnd jhm der Nahme Rupertus gegeben worden / hat die Obriste Hoffmeisterin einem jeden Gevattern solches auff die Arm geleget. Demnach nun dieser actus verrichtet / hat der König vnnd die Königen mit dem gantzen Comitat in schöner Ordnung auß der Kirchen auff den newen Saal sich zur Tafel verfüget: da dann ein sehr stattliche Tractation mit sonderlichen Frewden geschehen / auch nachmals allerley Kurtzweil angestellet worden. Ohne deß Hertzogen von Würtemberg vnd Bethlehemb Gabors Praesent haben die Böhmische / Mährische / Schlesische / Ober-vnd Nider Laußnitzische Ständ vber siebenzig tausendt Reichsthaler verehret. (Grosse Kriegsbereitschafften in Teutsch-vnd andern Landen.) Nach dem Pfaltzgraff Friederich zu Annehmung der Böhmischen Cron sich hatte bewegen / vnd endlich auch zu Prag neben seiner Gemahlin oberzehlter massen Crönen lassen / liessen sich die Sachen in Teutschland zu jämmerlicher Zerrüttung an / vnd geschahen nit allein in Teutsch: sondern auch in allen benachbarten Landen so grosse Zurüstung vnnd Kriegbereitschafften / daß man leichtlich die Rechnung machen konte / es würde ohn grosses Blutvergiessen nit abgehen: sonderlich weil man sahe / daß Keyser Ferdinand vnd das Hauß Oesterreich / das Königreich Böheimb vnd die incorporirte Länder mit Gewalt zu recuperiren: Hingegen aber dieselbe neben jhrem newen König sich darwider eusseristen Vermögens zu defendiren resolvirt waren / also daß sich kein ander Mittel verspüren lassen wolte / als daß der eine Theil deß andern gänitzlicher Vberwinder vnd Vndertrucker / da je diesem Handel ein End solte gemacht werden / seyn müste. Weil sich nun deßwegen beyde Theil sampt jhren Helffern mit grossem Ernst als zu einer bevorstehenden Tragoedi gefast machten / war vmb diese Zeit fast in gantz Europa allenthalben Krieg vnnd Kriegs Geschrey / aller Orthen hörte man das Klingen der Waffen / den Schall der Trompeten / vnnd das Schlagen der Trommelen vnnd Heerpaucken / also daß es das Anschen hatte / als wann der Krieg / so bißhero in Böhmen gefuhret worden / nur ein Versuch vnd Probirung auff den künfftigen rechten Ernst / der aller erst angehen solte / gewesen were. Es wuchs auch sonderlich bey diesem Wesen das Mißtrawen / so zwischen den Römisch: Catholischen vnd Evangelischen / der Ligae vnd der Vnion zugethanen war / je länger je hefftiger / vnnd brachten beyde Theil ein grosse Kriegs Macht auff die Bein / also daß man in Sorgen stunde / sie würden einander heßlich in die Haar gerathen. (Vnierte stellen einen Convent zu Nürnberg an.) Zu Anfang deß Herbstmonats haben die vnierte Evangelische Ständ / nach dem sie zuvor hero zu Heylbronn vnd hernach zu Rotenburg an der Tauber zusammenkünfften gehalten / ein gemeinen Convent vnnd Correspondentztag nach Nürnberg außgeschrieben / vnnd dahin auff den zweyten Nouembris alle Evangelische vnd Protestirende Chur-Fürsten / vnd Ständ deß Römischen Reichs Teutscher Nation beruffen / von deß Reichs vnnd gemeinen Wesens Nothturfften / vnd was die Freyheit deß Vatterlands vnd Sicherheit der Religion belangen thut in gesampt zu berathschlagen. Die so das Außschreiben verfertiget vnd vnderschrieben waren Pfaltzgraff Friderich Churfürst / sc. Marggraff Joachim Ernst zu Brandenburg Anspach / Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / Landgraff Moritz zu Hessen / Marggraff Georg Friederich zu Baden / vnnd Fürst Christian von Anhalt. Das Außschreiben war datirt den 8. Septembr. vnd folgenden Innhalts; Es bedörffte verhoffentlich bey den Evangelischen vnd Protestirenden Ständen keiner Außführung / sintemal es bey inë vorhin gnugsam bekant / auch von jhnen den Außschreibenden jederweilen Bericht geschehë / in was schwerem Last immerwehrender Sorg vnd Gefahr / der mehrertheil der Evangelischen Ständ deß Reichs / wegen vielfaltiger Beschwerungen sich befunden / vn̅ welcher Gestalt sie nunmehr von so viel Jahren hero zu mehrmalen bey vnderschiedlichen Röm. Keysern / vnd zumal bey der jüngstabgeleibten Keys. M. sich solcher Trangsalen halber / bey dem Anno 1613. zu Regenspurg vorgewesenë Reichstag gantz eyferig geklagt / vnd vmb Abhelff vnd Remedirung derselben so inständig gebeten / daß endlich auch J. Key. Maj. auß billichmässiger Sorgfalt vnd zeitlicher Vorbetrachtung / was dem gantzen Reich endlich für Vngelegenheit hierauß zugezogen werden möchte / bewogen worden / ein solch Mittel zu ergreiffen / welches im Reich herkommen / bey vorigen Röm. Keysern mit Nutzen practicirt worden / vnd dardurch zu hoffen gewesen were / daß den geklagten Beschwerden hette abgeholffen / vnnd gutes Vertrawen vnder beyderseits nicht wenig gegen einander alterirten Ständt widergebracht vnnd auff die Posterität fortgepflantzet werden können / gestalt dann Jhre Keyserl. Maiest. damals zu solchem heylsamen Zweck / den aller [284] seits bewusten Compositions Tag verwilliget / bey deren Lebzeiten auch die hochbetrangte Evangelische Stände / insonderheit aber so offt Sie vnd jhre mitvnierte Stand Gelegenheit gehabt / nit vnderlassen / J. Keys. Maj. solcher Versprechnuß / vnd deroselben Fortstellung / neben Erbietung zu allen friedfertigen müglichen Accommodation zu erinnern. Es were aber den Evangelischen vnnd Protestirenden Ständen vnverborgen / durch wen Jhre Key. Maj. an zu Werck richtung solches Vorhabenß vnd Versprechnuß verhindert worden / vnd gebens die vnderschiedliche in Truck außgangene friedhässige Tractätlein / auch die That vnnd das Werck selbsten bey dem andern Theil gnugsam zu erkennen / was derselbe jederzeit von solcher Composition gehalten / vnd wie wenig er Lust vnd Lieb getragen / sich mit den Evangelischen durch solch Mittel in ein friedliche Vergleichung ja so gar zu keiner vnvorgreiflichen Vnderredung / ob vnd wie zu besserm Verständnuß zu gelangen / zu deß Reichs Wolfahrt einzulassen / welche widrige Bezeugungen auch so lang gewehret / biß endlich Jhr. Keys. Majest. mit Todt abgangen / bey welchem Zustandt / vnd dazumal auch noch bey J. Maj. Lebzeiten / sich gantz verdächtige starcke Kriegswerbungen erzeiget / das Böhmische Vnwesen dardurch von Tag zu Tag gefährlicher zu werden angefangen / nach Jhrer Maj. Absterben / auch die Durchzüg durch das Reich mit gantzen Regimentern vnnd viel tausendten zu Roß vnd Fuß von frembden vnd der Teutschen Nation / insonderheit aber den Evangelischen Ständë sehr vbelgewogenem Kriegsvolck darneben auch allerhand gefährliche Betrohungen vberhand genommen / auch vnderschiedliche Geistliche Chur-vnd Fürsten deß Reichs sich zeitlich in Verfassung gestellet. Derowegen Sie vnd Jhre mitvnirte Stände / weil zumal deß vor Jahren zwischen den Ständen in achtgenommene Religionis aequilibrium gantz gefallen / die Reichs vnnd Kreyßverfassungen keinen Effect mehr hetten / vnd endlich der Weg zu gleichmässiger vnpartheyischer Justitz fast nicht mehr zufinden were / ein hohe Nothturfft befunden / dahin zu trachten / wie solcher gemeinen Gefahr / auch mit gemeinem der Evangelischen Stände zu thun in Zeiten vorbawen seyn möchte: Vnd derowegen es dahin ermessen / daß solches am füglichsten / vermittelst einer allgemeinen aller Evangelischen Stände / oder je deß mehrern Theils derselben / Zusammenkunfft erwogen / vnnd die Nothturfft darauff resolvirt werden könte: Gestalt dann zu solchem End der 22. jüngstabgewichenen Monats Augusti vnd die Statt Mülhausen im Vorschlag gewesen / auch allbereit vnder schiedliche Evangelische Ständ darunder ersucht worden. Demnach aber darbey / so wol wegen Kürtze der Zeit / wie auch weit Entsessenheit etlicher Ständ / vnnd daß deß Erscheinens halben in besagtem Termin / man die Erklärung ins gemein nicht zu rechter Zeit baben können: So dann der Franckfurtische Wahltag mit eingefallen / sich allerhand Verhinderungen erzeigt / hette angeregre Zusammenkunfft wider jhren Willen jhren Fortgang nicht erreichen mögen / sondern etwas auffgeschoben werden müssen. Weil aber nunmehr fast weltkündig / wie der gefährliche Zustandt im Reich zunchme / das hochschädliche Mißtrawen mehr vnnd mehr sich häuffete / vnnd daß erbärmliche Blutvergiessen / Brennen / Rauben vnd Landverwüsten im Königreich Böhmen vnd den benachbarten Provintzen zu keinem Nachlaß gedeyen wolte / zu dem nunmehr nach vorgangener Wahl eines andern Haupts im Reich / man sich hefftig bemühete / mit dem chisten zu einem Reichstag gelangen / es auch fast das Ansehen gewinnen wolte / als ob man anderseits mit den Waffen alles durch zutringen gemeynt: So hielten sie Außschreibende es darfür / daß die Evangelische vnd Protestirende neben jhnen darauß so viel abnehmen würdë / daß nunmehr die höchste Nothturfft die Fortstellung vorgedachten Convents erforderte / allda zu bedencken vnnd einzurathen / was nunmehr in puncto grauaminum endlich zu thun / wie sich auff alle Fäll wider Gewalt zu defendiren vnnd nun einander die Hand zu bieten / wie mit gemeinem Zuthun das Vatterlandt / vnnd die thewer erworbene Libertät vnnd Evangelische Religion vor gäntzlichem Vntergang errettet / vnnd dann im Königreich Böhmen der Frieden widergebracht / vnd so wol dem Türcken als andern frembden dem Teutsche Geblüt widrigen Nationen nicht länger gleichsam Thür vnd Thor auffgesperrect werden möchte. Vnd zu solchem Ende ersuchten sie / Außschreibende / die Evangelische vn̅ Protestirende Ständ / sie wolten jhnen nicht zu wider / sondern vmb der Ehre Gottes vnd Erhaltung deß nothleidenden Evangelischen Wesens willen / gefällig seyn lassen / gegen den 2. Novembr. in der Statt Nürnberg / welcher Orth / wegen deß Böhmischen Wesens / deßgleichen vmb mehrer Sicherheit vnd Geheimbhaltung willen / nothwendig genommen werden müssen / entweder in der Person / oder durch gevollmächtigte Abgeordnete zu erscheinen / vnd daselbsten neben jhren obgedachten deß Euangelischen Wesens hohe Nothturfft bedencken vnd schliessen helffen: Gestalt dann jhres vnd jhrer Mitvnierten theils an gebührender Erscheinung / oder gnugsamer Abordnung verhoffentlich kein Mangel vorfallen solte. Vnd trügen sie gantz keinen Zweiffel / wann die Evangelische vnd Protestirende Stände den jetzigen betrübten Zustandt vnd allgemeine Gefahr erwegen / Sie würden sie Außschreibende vnnd jhre Mitvnirte vnder dem bißhero getragenen Last allein stecken zu lassen gar nicht / sondern vielmehr gemeynt seyn / neben jhnen mit Raht vnd That das jenige zu bedencken / vnnd ins Werck richten zu helffen / welches die hohe Notherforderte / vnnd daß sie sich darvon kein andern Respect oder sonst vergebliche Einbildungen würden abhalte lassen. Auff dieses Außschreiben hat Pfaltzgraff Friederich noch ein anders / was wegen der Strittig [285] keiten deß Straßburgischen Bischthumbs zu deliberiren seyn würde / vnder dato dem 17. Septembris ergehen lassen / dieses Innhalts: Demnach der in Anno 1604. zwischen den Bäpstischen vnd Evangelischen Thum Capitularen deß Stiffts Straßburg auff 15. Jahr lang auffgerichte Vertrag sich in diesem zu End lauffenden 1619. Jahr endete / so hette er sich neben andern seinen Benachbarten Evangelischen Ständen / sonderlich Würtenberg vnd Baden / in Erwegung was auß dieser Sach für Vngelegenheit leichtlich im Reich entstehen könte / da es nicht abermal zum wenigsten / vn̅ biß auch in der Hauptsach ein erwünschte Vergleichung zu treffen / zu einem längern Anstand obgedachten Vertrags gebracht werden solte / darunder nicht wenig bemünhet / auch die Evangelische Thumb Capitularen darzu nicht vngeneigt befunden / die Bäpstischen aber hetten jhre Erklärung nach vnd nach auffgezogen / also daß er derselben noch biß auff diese Stundt nicht mächtig seyn können. Nun aber an dieser Sach deß gantzen Reichs Frieden vnd Wolstandt auch dem Evangelischen Wesen nit wenig gelegen were / so hette er für eine Notthurfft erachtet / Sie dessen hiermit vnd zwar zu dem End zu verständigen / ob sie jhre Abgeordnete zu künfftigem benanten Correspondentz Tag auch auff diesen Puncten instruiren wolten / damit daselbsten erwogen werden möchte / wie vnd durch was Mittel zu verhüten / daß nicht auß dieser Straßburgischen Stifft Sach ein newer Auffstand erweck et würde. (Vnierte vnd andere Protestirende Stände halten zu Nürnberg eine Zusammenkunfft.) Demnach nun hierauf der benante Termin zu gedachtem angestellten Correspondentz Tag herbey kommen / sind zu Nürnberg in Person angelangt / König Friederich (der zu seiner Ankunfft / als ein König in Böheimb / von den zuvor anwesenden Fürsten vnnd der Statt zwep Corneten stattlich empfangen vnnd eingeholet worden) Marggraff Joachim Ernst / von Brandenburg Anspach / Landgraff Moritz zu Hessen / drey Hertzogen von Sachsen Weymarischer Lini / drey Hertzogen von Würtenberg: Jhre Gesandten haben geschickt / der Churfürst von Brandenburg / Hertzog Friederich Vlrich von Braunschweig / der Hertzog von Lüneburg / Marggraf von Brandenburg Culmbach / Marggraff von Durlach / die Graffen von Oetingen / die Graffen von Hohenlohe / die Fränckische Graffen / die Wetter awische Graffen / die Fränckische Ritterschafft / die Ritterschafft Orths Altmühl / die Ritterschafft Steigerwaldt / die Reichs Stätt / Straßburg / Franckfurt / Nürnberg / Vlm / Wormbs / Speyer / Nördlingen / Rotenburg / Schwübischë Hall / Wümpffen / Schweinfurt / Kauffbeuren / Landaw / sc. Darbey sind auch erschienen Ober Oesterreichische Gesandten. Die Seffiones sindt im Augustiner Kloster daselbs / weil man eben dazumal ein newes Rathhauß bawete / so noch nicht fertig war / gehalten worden. (Keyser Ferdinand schickt den Graffen vo̅) Wie nun Jh. Mai. Keyser Ferdinand von solcher der Vnierten angestellten Versamblung berichtet worden / hat dieselbe Graffen Johann (1619. Hohenzollern zur Zusammenkunfft der Vn???rerten vnd Protestirenden zu Nürnberg.) Georgen von Hohenzollern / J. Mai. Rath / Kämmerer vnnd Reichs Hoff Rath Praesidenten auch dahin abgeordnet / der dann den Versambleten Chur-Fürsten vnd Ständen nach folgenden Inhalts Vortrag gethan. Demnach die Röm. Keys. sc. Majestät / sc. von gegenwärtiger Zusammenkunfft der anwesenden Chur-Fürsten / Stände vnd Ritterschafft / vnd der (Keyserlich Anbringen durch den Graffen von Hohenzollen den Vuierten zu Nürnberg gethan.) abwesenden Bottschafften vnd Gesandten berichtet worden / haben sie jhr nicht wol andere Gedancken machen können / als daß solche fürnemlichen von wegen deren an jetzo im Reich vnruhigen Läufften / wie auch insonderheit / deß in Böheimb allnoch continuirenden Vnwesens halben möchte angesehen seyn. Wann aber J. Keys. Maj. hierbey zu Gemüth geführet / in was nunmehr fast aller Orthen eingerissenen / vnd bereits allzuviel eingewurtzelten Mißtrawen / die Stände deß Reichs / bey diesen Zeitë begriffen / vnd welcher Gestalt sich viel friedhässiger Leuth bemühen / solches höchstschädliche Vbel durch allerhand scheinliche Einbildungen vnnd vngleiche Informationes noch weiter zu fomentiren. Als haben J. Keys. M. darvor ermessen / daß derselben / Keyserl. Ampts halber / gebühren wolle / bey dergleichen Vorfällen ein wachtsames Aug zu haben / vnd dahin zu trachten / damit die Vrsachen vnd widerwärtige Persuasiones, so vorangedeutes Mißtrawen geberen / so viel möglichen benommen / vnd die darauß entstehende gefährliche Weitläufftigkeiten / abgeschnitten werden möchten. Zu welchem Ende Jhr. Keys. Maj. dero Abgesandten anbefohlen / in jhrem Namen die anwesende Stände / vnd der abwesenden Gesandte / forderst J Keys. Mai. auffrechten friedliebenden Intention gründlichen zu sinceriren. Vnd erklären sich demnach J. Keys. Maj. hiemit / vnd versichern ermelte Chur-Fürsten / Stände / vnnd der Abgesandten Principales bey jhren Keys. Würden / daß Jhre Maj. bey dero nunmehr angetrettenen Keys. Regierung / sich nichts höhers angelegen seyn lassen / als wie vnter den Ständen deß H. Reichs widerumb gutes Vernemë / sampt allgemeiner Ruhe vnd Frieden gestifft vnd erhalten werden möchte / daß auch J. Keys. Maj. zu Assequirung dieses jhres Intents an allem möglichen Fleiß nichts erwinden zu lassen / entschlossen / auch niemanden ichtwas widerrechtliches zuzufügen / oder zu einer Widerwärtigkeit / mit jhrem Willen anlaß zu geben / gedencken / sondern vielmehr einen jeden hohes vnd nidriges Stands im H. Reich / bey Recht / Gerechtigkeiten vnd Priuilegiis handhaben / insonderheit auch vber den Religion- vnnd Prophan Frieden / so wol als andere Reichs Satzung vnnd Ordnungen / fest / vnd vnverbrüchlich halten / vnd allerseits geklagten grauaminibus, mit allerehestem der Billichkeit nach abhelffen wollen. Deß Versehens / es werden hingegen Chur-Fürsten vnd Stände deß H. Reichs / J. Ke. M. in diesem jrë Vorhabë zu correspondirë vn̅ zu secu̅dire geneygt seyn / vn̅ sich durch widerige [286] Bericht oder Vermuthungen zu nichts bewegen lassen / so Jhr. Keyserl. Majest. an diesen guten Vorsatz verhindern / vnd im H. Reich noch mehrere Vnruhe erwecken / ja endlich desselben gäntzliche Zerrüttung vnnd Vndergang vervrsachen möchte. So viel aber in specie das Böhmische Vnwesen betrifft / versehen sich / Jh. Keyserl. Majest. es werde so wol deroselben an etliche jüngsten zu Rotenburg an der Tauber versamblete Chur-Fürsten vnnd Stände abgangenes Keyserl. Schreiben als auch der damals zu Franckfurt publicirter warhafftiger Bericht / gnugsam zu erkennen gegeben haben / wie vngütlich Jhr. Keyserl. Majestät an allen denen vnbegründten Zulagen beschicht / mit welchen dero widerwärtige Vnderthanen / in Jh. Keys. Majest. Königreich Böheim / jhren Vnfug zu bemänteln sich bemühen / sintemal in berührtem Schreibe vnnd Bericht / mit Warheits Grund zu befinden / welcher Gestalt J. Keys. Majest. gleich anfänglichs / alsbald nach Absterben / der voriger Keys. Majest. die Regierung deß Königreichs Böheim auff Jhr. Majest. als rechtmässigen Böhmischen König / ordentlich gelangt / dero auffrichtiges / friedliches Gemüht den Böhmischen Ständen / ja männiglich vor Augen gestellt / in dem Jhr. Majestät nich allein alles das jenige vollnzogen / warzu sie durch den bey Jhrer Königlichen Crönung gegebenen Reverß verbunden gewesen / sondern es haben auch Jhr. Keyserliche Majestät gegen orgemeldten Böhmischen Ständen / in Schrifften zu mehrmaln sich dahin erklärt / daß Jh. Keyserl. Majest. an Verwüstung dieses jhres Königreichs / das wenigste Belieben nicht tragen / sondern viel mehr geneygt seyen / dero Königliche Regierung friedlich anzutretten / alles in ruhigem Standt zu setzen / männiglich bey seinem Rechten zu schützen / vnnd den grauaminibus gebürlichen abzuhelffen / mit vätterlicher Ermahnung / daß sie zu Bezeugung jhres Gehorsams die von jhnen zum ersten ergriffene Waffen niderlegen / welches Jhre Majestät dero theils auch also baldt zu thun / vnnd gütlichen tractationibus statt zu geben vrbietig seyen: Innmassen dann Jhre Majestät zu dessen würcklicher Bezeugung also baldt dero Kriegsvolck den Stillstand gebotten / vnd solches den angemasten Böhmischen Directoribus nicht weniger / als von dem Graffen von Bucquoy gegen den Böhmischen Befelchshabern beschehen / andeuten lassen / an statt aber daß Jhre Keyserliche Majestät sich versehen gehabt / es würden besagte Böhmische Stände / dieser Jhrer Majestät milten Erklärung / auch friedlicher Intention / dem Vatterland zu gutem / jhrer seits gleicher gestalt secundiren / vnd also das glu???ende Fewer / ehe es in die Höhe auffgeschlagen / in der Aschen dämpffen helffen / haben sie jedoch das Widerspiel erscheinen lassen: In dem sie nicht allein / weder die von Jhrer Majestät anbefohlene suspensionem armorum, noch die anerbottene gütliche Tractationes annemen wollen / sondern sich erst feindseliger erzeigt / vnd Jhrer Majestät Kriegsvolck vnter dem gebottenen Stillstandt / mit gewaffneter Hand angrieffen / ja so gar auch Jhrer Majestät keiner Antwort gewürdiget / vnnd in Summa jhre Vngebühr von Tag zu Tag biß auff gegenwärtige Stundt / mit allerhandt Exorbitantien dermassen gehäuffet / daß solches für dißmal weitläufftiger zu erzehlen / viel zu lang fallen würde: Vnd ob wol vielbesagte Böhmen / jhre Rebellion mit der Religion zu beschönen / vermeynen / so ist jedoch vnlaugbar / daß von Jhrer Keyserlichen Majestät bey diesem gantzen Werck / die Religion niemals angefochten worden / in massen / dann Jhre Keyserliche Majestät die anwesende Chur-Fürsten / Stände / vnnd der Abgesandten Principales, nochmals versichern / daß sie auch ins künfftig die Religion in jhrem Königreich Böheym im geringsten nicht zu turbiren / noch denen von Jhrer Keyserlichen Majest. Vorfahren ertheilten Concessionibus vnd Majestätbrieffen / in einigen Weg zu wider zu handeln / jemals gemeynt gewesen / vnd noch seyndt: Vnd ob schon etwas dergleichen bey der vorigen Keyserl. Majestät Regierung vor gangen solte seyn / so haben jedoch Jhre Keyserl. Majest. dasselbeweder zu entgelten noch zu verantworten / weniger die Böheimen oder jemands anders deßwegen einiges Mißtrawen in Jhre Majest. zu setzen. Auß welcher gründlicher Beschaffenheit / die anwesende Chur- vnnd Fürsten / auch Stände / vnd der abwesenden Gesandten / Jhrer Keyserlichen Majestät auffrichtiges procedere vnd friedliebendes Gemüht gnugsam verspüren / vnd dabey handgreifflich abnemen können / ob auch Jhre Keyserliche Majest. bey dem Böhmischen Vnwesen / ohne Verletzung dero Königlichen Authorität je ein mehrers haben thun können / als von deroselben beschehen: Vnnd welchem Theil die Vervrsachung alles Vnheyls vnnd mercklicher Schäden / welche nach der von Jhrer Majestät anerbottener / aber von den Böhmen außgeschlagener Niderlegung der Waffen erfolgt seyndt / vnd Jh. Keys. Maj. felbsten höchlich betawren eygentlich beyzumessen sey. Diesem allem nach ermahnen vnnd ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. anwesende Chur-Fürsten / Ständ vnnd Abgesandte / gantz gnädig vnd vätterlich / dieselben wöllen Jhr. Keyserl. Majest. aufrichtige milte Erklärungen / vnd warhafften Bericht / in guter Obacht halten / vnd Jhrer Majest. Keyserlichen Wort vnd Versicherung mehrers Platz vnd Glauben geben / als etwann andern widerwärtigen Vermuthungen vnd informationibus: Insonderheit aber weder von den Böhmen / noch sonsten jemands andern wider J. Keyserl. Majest. sich im wenigsten nicht bewegen lassen / sondern viel mehr dahin rathen vnnd thaten helffen / damit ferrnere Weitläufftigkeiten / welche bey Verharrung jetzigen Vnwesens / in dem Königreich Böheimb / besorgentlich / ja fast nothwendig erfolgen müssen / vnnd zu deß Erbfeindts Christlichen Nahmens erwünschten Vortheil / hergegen aber deß H. Rö. Reichs höchster Gefahr / wo nicht gäntzlichen Vndergang gereichen möch [287] ten / verhütet bleiben / vnd der schuldige Respect gegen J. Key. Maj. als ordentlicher von Gott vorgesetzter höchster Obrigkeit erhalten würde. Auff diesen Vortrag ist von den versambleten Ständen nachfolgende Antwort erfolget; Was im Namen Keys. Majest. der Wolgeborne Herr Johann Georg Graff zu Hohenzollern / sc. vorgebracht / das haben die Königl. Maj. in Böhmen vnd die andere anwesende vnirte vnd correspondirende Fürten vnd der abwesenden Fürsten vnd Ständ abgeordnete dahin verstanden / sc. (Antwort der Evangelischen Stände auff deß Keyserlichen Gesandten Vortrag.) Darauff nun / gegen Jh. Keys. Majest. sich die anwesende König / Fürsten vnnd Herrn / vnd der abwesenden Ständ Räthe vnd Gesandten / dahin erklären / daß / gleich wie Jh. Keys. Majest. die rechte Gedancken ergriffen / daß diese Zusammenkunfft / wegen jetziger im H. Reich sich ereugenden betrübten Zustands / angestellt worden / also auch bey den Correspondirenden es eintzig vnd allein diese Meynung gehabt / als die sich jhrer Pflichten halben nicht wenig verbunden erkennen / für dessen Wolfahrt vnd Erhaltung dessen Hochheit / Ehre vnnd Reputation / sorgfältig zu feyn / haben sich auch desto mehr zu erfrewen / wann jhr höchstes Haupt dahin ebenmässig trachtet / weil ja sonsten kein ander Mittel bey hohen vnd niderigen Regimenten / als deß Haupts vnd der Glieder Harmonia, zu beständiger Erhaltung deroselben ist / gestalt sie dann auch im Werck gewesen / ohne daß / jhrer Notturfft nach / Jhr. Keyserl. Majest. durch eine Schickung zu erkennen zu geben / vnnd zugleich deroselben jüngst zu Rotenburg einkommenes Schreiben / weil es ehender nicht geschehen können / in acht zu nemen / daß nun Jh. Keys. Majest. nach angetrettener Keyserlichen Regierung / als sie gesehen / in was hohen Mißtrawen vnnd gefährlicher Weiterung die Stände deß Heyligen Reichs / von beyder Religion gegen einander begriffen / vnd was endlich darauß für mehrere Angelegenheiten entstehen köndten / auff nothwendige gute remedia solchem Vbel zu begegnen / zu bedencke gemeynt seyn / sich auch so Keyserlich erbieten / den geklagten grauaminibus abzuhelffen / solches vernemen die Evangelische Correspondirende König / Chur-Fürsten vnd Stände / gantz gerne / vnd zu hohem allervnterthänigstem Danck / vnd wünschen Jhrer Keyserlichen Majestät weil sie bey dem WOLLEN nicht zweiffeln / auch das würcklich schleunig vollbringen. Vnd ist einmal an dem / daß die Evangelische Stände deß Reichs / nun fast vber die 40. Jahr lang / sich so vielfältiger Weiß / so wol wider den Religion-als Prophan Frieden / als auch das jenige / was jhnen beydes in Justitien vnd andern Fällen / wider jhre Freyheiten / Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten / gantz vnleydenlich begeg. net / beschwert befunden / vnnd bey den jederzeit seyenden Römischen Keysern / sonderlich aber vnd allermeist / bey Keyser Rudolphen vnd Matthia / vmb Remedir-vnd Abschaffung / durch vielfaltige kostbare Schickungen / schrifftliche vnnd andere zulassige Mittel / offt vnd vielfältig gebetten / wie dann dessen allen ins gemein / der Evangelischen Stände Legationes, Anno 1591. 1601. 1609. Zeugnuß gebe können / zu geschweigen / was bey vnterschiedliche Reichstägen in den Jahren 1582. 1594. 1598. 1603. 1608. vnnd dann letzlich 1613. endlich auch im Jahr 1615. darunter vorgelauffen / da sich die Correspondirende Stände / dazumal in einem Schreiben / an Jhre Keyserl. Majest. vnder dato den II. Februar. dahin hin vernemen lassen / daß Jhre Majestät dem löblichen Exempel / weylandt Keysers Ferdinandi deß Ersten nach folgen / friedfertige vnnd vnpassionirte Stände deß Reichs / zu Interponenten verordnen möchten / welche vnpartheyische Handlung pflegen / vnnd / wo möglich / billichmässige Vergleichung treffen sollen / man sich auch disserseits erzeigen wolte / damit Jhre Majestät in der That spüren solten / daß die Correspondirende Stände / zu Fried vnd Einigkeit / zu Erhalt- vnd Fortpflantzung vnpartheyischer gleichmässiger Justitien / auffrichtig vnd Teutsch resolvirt seyen. Vnd müssen die Correspondirende Evangelische König / Chur-Fürsten vnd Stände bekennen / daß fast bey allen Legationen vnd Reichstägen / die Römische Keyser sich erbotten / allen solchen Beschwerden abzuhelffen / glauben auch gerne / daß jhrer Majestäten löbliche vnd Keyserliche Intentiones dahin gerichtet gewesen / es haben sich aber allezeit obstacula vnnd Verhinderungen / insonderheit bey jüngstem Reichstag 1613. befunden / da sich weyland Keyser Matthiae Majest. dahin erklärt / diese so wol deroselben als deß Heyligen Reichs Wolfahrt selbst beschwerlichen vnd verhinderlichen Sachen abzuhelffen / vnd zwar / durch die im Reich / vor diesem herkommene Mittel vnnd Weg / zu dem Ende / auch ein gütliche Interposition vu???d Tractation / zwischen beyderseits Ständen / bewilligt / vnnd gewisse Zeit vnd Mahlstarr darzu bestimmet / nach der hand auch solche Versprechnuß / neben beschehener Vertröstung / innmittels mit geschwinden Processen vnnd executionibus in Ruhe zu stehen / zu mehrmalen widerholet / welchem allem aber die Römisch Catholische Stände / so wol bey damahligem wehrendem Reichstag / als auch hernacher / nach Außweiß / der Jhrer Majestät vbergebenen Memorials / vnd darauff gefolgter / vnd zum theil sub priuilegio in jhren landen / im Truck außgangenen ehrenrühriger Tractätlin / theils auch andere am Keys. Hoss gewesene ministri, sich zum allerhöchsten widersetzt / so gar auch / daß endlich solche grauamina mit der versprochenen Composition ins Stecken gerathen / biß Jh. Keys. Majest. darüber Todts verfahren. Ob nun wol dieses alles / vnd was gleich nach J. Keys. Majest. Absterben / mit der Römisch-Catholischen Ständen starcken Werbungen / auch stetigen Ein- vnnd Durchführungen frembden Kriegsvolcks / im Reich vorgangen / vnnd mit denselben noch stetigs fortgefahren wirdt / zu. vngleichem Nachdencken / Mißtrawen / vnd darauß [288] entstehender Gegenverfassung / nicht Vrsachen geben haben solte / das werden Jhr. Keys. Majest. der Evangelischen Stände verhoffens wol adnemen können / seynd auch dieserseits vor gangene Werbungen eintzig daher vervrsachet worden / da man sonsten einigen Mann zu werben nicht begeret hette. Weil aber mehrhöchstgedachte Jh. Keys. Majest. zu Haltung deß Religion- vnnd Prophan-Friedens / welches die Correspondirende in dem Verstandt auffnemen wollen / wie es bißhero von jhnen gründlich außgeführet / sich erbieten / vnd denen den Evangelische Ständen / so lang obgelegenen Beschwerden / abzuhelffen / sich so Keyserlich erklären / dieselben aber also beschaffen / daß eines Theils / deren Entledigung vnnd Abstellung / allein in Jhrer Majestät Händen vnnd Macht lediglich stehen / anders Theils aber zwischen beyder Theil Religions Verwandten Ständen deß Reichs / biß daher Klag vnnd Gegenklag geführt worden / den Correspondirenden Ständen auch / solchen Last länger zu tragen / weder thün-noch möglich / also ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. die anwesende Correspondirende / vnd abwesenden Gesandte aller Gebühr vnd vnterthänigst / sintemal die Iustitia im Heyligen Reich nunmehr viel Jahr hero / durch die am Keyserlichen Hoff / allzu weit extendirte Jurisdiction mercklich geschwächt worden / Sie geruhen erstlich es Jhr. Keyserl. Macht vnd Authorität nach / bey dero Keyserl. Hoff Raht / in das künfftig dahin anzuordnen / daß in nachfolgenden grauaminibus, welche wider den Religion- vnd Prophan-Frieden vnnd der Stände deß Reichs habende Pri???uilegia, Freyheiten / Recht vnnd Gerechtigkeiten / auch die Cammer gerichts Ordnung selbsten / an dem Keyserlichen Hoff vielfältig vorgelauffen / in welchem auch / Correspondirender Stände theils / es einiger gütigen Handlung vnnd Tractation gantz vnd gar nicht von Nöthen haben / noch sie sich damit beladen zu lassen gedencken / vollkömmliche vnd gäntzliche Abstellung verfügt / vnd anfänglich an Jhrer Majestät Hoff hinfüro die jenige Sachen / welche den Religion-Frieden betreffen / nicht angenommen / viel weniger Proceß darinnen erkandt / den Ständen deß Reichs jhre gefreyte Außträg gelassen / vnnd wider dieselbigen mit beschwerlichen commissionibus in Religion- vnnd Prophan Sachen / durch welche sie auch vmb jhre beneficia appellationis, deren doch der geringste Vnderthan im Reich zu geniessen / allerdings kommen / nicht gravirt / die inhibitiones vnnd auocationes in denen Sachen / die allbereit am Keyserlichen vnnd deß Heyligen Reichs Cammergericht / auch Fürstliche Hoff vnnd andern Gerichten der Stände anhängig gemacht / eingestellet / deßgleichen die Inquisitiones der Evangelischen Ständen deß Reichs Cammergerichts / die gefährliche vnd praejudicirliche Interpretationes vnnd Declarationes der Güldenen Bull / sonderlich in Successions Rechten / an den Churfürstenthumben / Graff- vnnd Herrschafften / vnd anderer Reichs-Constitutionen vnnd Fundamental Satzungen / nicht wenigers die hochbeschwerliche Conseruatoria vnterlassen / das Landgericht in Schwaben / dardurch freye Ständ dem Reich entzogen vnnd zu Landgesassen gemacht worden / nicht wie bißhero extendirt / der Stände deß Reichs Belehnungen nicht gesperrt noch disputirlich gemacht weniger die alten Form der Lehenbrieff geändert / die Executiones denen ausser den Kreysen gesessenen Ständen nicht anbefohlen / in hohen vnd wichtigen deß Reichs Sache vnnd Obligen / insonderheit die Chur-Fürstenthumb / Graff- vnnd Herrschafften betreffendt / mit Vorwissen vnnd Zuziehung vnpartheyischer von beyder Religion Ständen deß Reichs gehandelt / Jh. Keyserl. Majest. Hoff Raht nach Außweiß der Keyserlichen Capitulation besetzt / vnnd endtlich die Restitution der Statt Thonawert / zu Werck gestellt / vnd also in Summa alles dahin gerichtet werde / damit die Stände deß Reichs in diesem allem ins künfftig nicht beschweret / auch sonsten in allen Religion- vnnd Prophan-auch Fiscalischen Sachen gleichmässige vnpartheyische Iustitia administrirt werde / zu welchem Ende rathsam were / daß Jhr. Keyserl. Majest. die von Keyser Matthia begriffene Hoff Raths Ordnung / den Evangelischen Ständen / nicht weniger als gegen den andern geschehen / vmb gutachten communiciren thete. Was dann fürs ander / die zwischen den Evangelischen vnnd Römisch-Catholischen hinc inde habende grauamina anbelanget / werden jhrer der Correspondirenden Zuversicht nach / Jhrer Keyserl. Majest. gedachte Catholische Stand dahin vermögen / daß sie sich der verstorbenen Keyserl. Majest Versprechnuß / vnd jetziger Majest. ebenmässiger Intention vnnd Willen / ohn Außflucht / gutwillig bequemen / insonderheit aber die zum ersten / ohn einige gegebene Vrsach ergriffene Waffen niderlegen / gedencken alsdann die Evangelische Correspondirende Ständ / wann sonderlich auch die continuirende Werbungen / vnd ferrner wider die Reichs Constitutiones vnnd Keyserliche Capitulation lauffende Einführungen frembden / deß Reichs Evangelischen Ständen vbel gewogenen Kriegsvolcks / eingestellet wirdt / darumb sie Jh. Keyserl. Majest. ersuchen / jhre zu Fried geneigte Gemüther der Gestalt zu erzeigen / daß Jhr. Keys. Majest. in der That spüren werden / daß es an Widerbringung vnd Erhaltung guten Vertrawens im Reich / beständiger Rube / Fried vnnd Einigkeit bey jhnen niemals angestanden: Wollen sich auch zu J. Keys. Majest. getrösten / sie werden was dero Vorfahren am Reich / vnnd jetzo Sie selbsten / mit Worten so offtmals zugesagt vnd versprochen / nunmehr dero Anerbieten gemäß / in der That effectuiren vnd zu Werck richten / damit man allerseits ruhiglich beysammen länger wohnen / vnnd also vnser geliebtes Vatterlandt vor gäntzlichem Vntergang errettet werden möchte. Sonsten vnd auff den widrigen Fall da schleuniger Abhelffung der Beschweydë / gar kein [289] Mittel noch Hoffnung / sondern man andern Theils auff dem beharrlichen Widersetzen verbleiben solte / werde Jhre Kay. M. die Vnirte vnd Correspondirende Stände nicht verdencken / da sie die Sach Gott befehlen / vnd mit desselbë Beystand / jhre billichmässige Gegenverfassung / vnnd von Gott vnd der Natur zugelassene Defension keines wegs einstellen / sondern continuirn werdë / zu geschweigen / was Jhr. Kay. May. Vor andere Difficulteten dannenhero zuwachsen köndte / da auch alle Versicherungen zum friedlichen Wesen verlohren seyn solten / werden alsdann die jenigen alle darauß erfolgete Vngelegenheiten zu verantworten haben / welche lieber jhren Passionen vnd Affecten folgen / vnd auff frembde mehr sehen / als deß Heiligen Reichs Wolstandt / Fried vnd Einigkeit erhalten helffen wollen. Was das Böhmische Wesen betrifft / haben die Vnirte vnnd Correspondirende Stände dessen Anfang vnnd Progreß jederzeit vngern vernommen / vmb so vielmehr / weil desselben Königreichs / als eines vornehmen Gliedts deß Reichs Evangelische Stände von Kayser Rudolphen / in dem jhnen ertheilten Mayestätbrieff / in deß H. Reichs Religionfrieden auff vnnd angenommë / sie also desselben fähig gemacht worden / wie dann auch viel trewhertzige Patrioten zeitlich zu gelinden Mitteln auffrichtig / sonderlich aber so eyfferig gerathen / daß die zu Anfangs angebottene Interpositiones, befördert werden möchten / So ist auch den Sachen zuhelffen / nicht geringe Occasion nach Kaysers Matthiae absterbe vorhanden gewesen / warumb aber eins oder das ander vorüber gelassen / vnnd die Consilia bellica friedfertigen Vorschlägen vorgezogen worden / das muß man billich an seinen Orth stellen / So hat man auch in denen hinc inde in Truck vorhandenen Informationibus diß Orths einigen Außschlag nicht zu geben / beschwerlich aber ists / daß vnter dessen man mit allerhand Praeparationen jmmer fortfähret / vnd das Land mit Kriegsvolck dergestalt angefüllet / daß es zumal zweiffelich / Ob auch J. Kay. M. dessen endtlich so mächtig werden seyn können / daß das Reich vnd desselben Stände sich daher keiner Vngelegenheit zu besorgen / vnd also es nit mehrer Assecuration bedörffen möchte / damit nit etwann ???ledes belli gar mitten ins Reich gezogen werde / in dem man die leydige frische Exempla in Böhme vnd Oesterreich mit dem Passawischen vnd jetzigen frembdë Kriegsvolck noch vor sich hat / vnd daher die Evangelischen vmb so viel weniger zu verdenckë / daß sie sich bey solchem Zustand / vnd da die Römisch-Catholische den Anfang gemacht / ebenmässig in Verfassung gestellt / vnnd jhre Versicherung in Obacht genommen haben / Gestalt sie dann auch auff alle Nothfäll / vnnd da einer oder der ander Evangelischer Stand / vnd zumal jetziger Zeit die Kön. W. in Böhmen / sonderlich in dero Erblanden angegriffen werden solten / in Krafft deß Reiches Constitutionen vnnd jhrer Verbündnuß / mit erlaubter Defension vnnd Rettung nit würden lassen können. Ersuchen demnach die anwesende Correspo̅dirende König / Fürsten vn̅ Stände / vnd der abwesenden Räthe vnd Bottschafftë J. Ka. M. zum höchsten / sie wollen in diesem gantzen Böhmischen Wesen / nach jetzigem desselben Zustandt / dahin sehen vnd nachten / damit dannenhero das H. Reich / dessen vornehmes Glied / die Cron Böheimb ist / durch offenen Gewalt / vnd beharrliche Kriegsmacht nicht weiter in Vngelegenheit gesetzet werde / vnd sich in den vbrigen versichert haltë / daß die Correspondirende Stände / auch auff vngleiche Informationes, jnen eben so wenig etwas widriges einbildë lassen. Als wollen sie verhoffen / daß J. Kay. May. gemeynt seyn werden / den jenigen / welche dem Reich vbel gewogen / vnd jhr absehen mehr auff außlandische Potentaten / als J. Kay. Ma. Hochheit / wie auch deß Reichs Wolfahrt / halten / nicht all zu groß Gehör zugeben / vnd vielmehr so vielen Chur-Fürstë vnd Ständen deß Reichs Glauben zustellen / dan̅ solchen Leuten / deren Sinn vnd Gedancken einzig zu Stifftung Vnruhe vnd Widerwertigkeit / zu vermeintlicher Außrottug der falschgenanten Ketzer gerichtet seyn / sc. (Deß Graven von Hohenzollern Anbrin???gen bey dë Rath zu Nürnberg.) Es hat fürters vorgedachter Graff von Hohenzollern an den Rath zu Nürnberg ein absonderliche Instruction gehabt / welche er selbigem den 27. Novembris eröffnet; Nemblich Kay. M. liß durch jhn dem Rath vortragen vnnd sie versichern / daß alles das jenige / was er auß Befelch der Kay. M. bey den gesambten Ständen angebracht / J. May. eigentliche Intention vnnd Gemüths Meynung sey / vnnd daß sie anders nichts begehrten / als Fried vnnd Ruhe im Reich zuerhalten: Zwar etwas newes vnd widerwertiges zu concediren / wolte Jhrer May. nit zurathen seyn / was aber von jhren löblich. Vorfahren bewilliget worden / das wolten sie bey Jhren Kays. Worten vnd Würden leysten vnd halten. Vnd thäte derselben im Hertzen wehe / daß an vielen Orthen in Jhre Person ein so grosses Mißtrawen wolte gesetzt werden: Vnd weren gegen jhm Abgesandten J. Kay. M. Wort expresse dahin gefallen / man solte es doch nur mit derselben versuchen vnd begehren / was vnd zu welcher Zeit man von derselben etwas zu praestiren haben wolte / wann sie es alsdann nicht leysten würden / so solte man alsdann sich zubeschweren haben. Jhre Kay. M. hette zwar zu dieser Statt das Vertrawen / sie würdewidrigen Einbildungen keinen Glauben zustellen sondern jhrer Vorfahren Exempel nach / gegen Jhrer Kay. May. in. guter Devotion verharren / das würde dieselbe mit Kay. Gn. wider erkennen: Sie hetten auch nit vnderlassen jhren Weg von Franckfurt auß auff diese Statt zuzunehmen / vnd lieber dahin als nach Augspurg zukommen / es were aber Jhrer May. starck widerrahten / vnnd Jhro zuverstehen gegeben worden / als wann ein Anzahl Kriegsvolck beysammen were / sich Jhrer Mayest. Person mächtig zu machen / welches sie aber nicht glauben können / vnnd beneben auch erfahre / daß gar nichts daran gewesen / mit dem ferrnern begehren / sie wolten diese Jhrer Mayestät Expectorirung den andern [290] Stätten auch zuerkennen geben lassen. J. May. wolten zwar nicht darfür halten / daß die Stätt sich frembder Händel anmassen / oder darzu verholffen seyn würden / daß die Fürsten wider den Religion vnnd Prophanfrieden / einen oder den andern Stand deß Reichs angriffen / dieweil sie nichts darbey zugewarten / oder zuverhoffen hetten / daß die Fürsten den Stätten einig Stifft einraumen würden / wann es aber je geschehen vnnd die Stätt dergleichen Sachen sich theilhafftig machen solten / so hette man leichtlich zuerachten / daß J. Kays. May. solches nicht würde geschehen lassen / sondern sie würden allenthalben / wo möglich Hülff suchen / vnd solchem Vnheil abhelffen / was nun alsdann die Stätt darbey zugewarten / were leicht zuermessen. Derowegen dann endtlich J. Kay. M. Begehren were E. E. Rath solte dergleichen Beginnen verhüten helffen / vnnd dahin vermitteln / damit der Fried im Reich möge erhalten / vnnd das eingerissene Mißtrawen auß dem Weg geraumet würde / mit Widerholung vnnd Sincerirung daß J. Kay. M. darzu geneygt / vnd daß sie solches vmb gemeine Statt widerumb in Kay. Gn. erkennen vnd beschulden würde. So viel das Böhmische Wesen anbelangen thete / wolten J. May. sich gleichfals versehen / der Rath würde sich dessen nicht theilhafftig machen / dann sie gäntzlich resolvirt dasselbe Königreich nit dahinden zulassen. Der Churfürst were zwar nit zuverdencken / daß er dasselbe angenommen / wan̅ es sonderlich ea intentione geschehen / dardurch ärgers zuverhüten: Dann der Gesandte müste bekennen / da Chur Pfaltz / wie auch Chur Sachsen / oder wol auch der Bethlehemb Gabor dieselbe Cron nicht angenommen hette / daß die Böhmen als desperirte Leuth dieselbe wol Türcken vn̅ Tartarn würden offerirt vnnd sie vmb Hülff angeruffen haben. Der Pfaltzgraff aber könte sich bey dem Hauß Oesterreich auff ewig hoch verdient vnd jhm ein vnsterblichen Ruhm vnd Nahmen machen / wann er jhrer Kays. Mayest. solches widerumb einraumen thäte: Wann es aber / wie es wol das Ansehen gewinnen wolte / nit geschehen solte / so solte man es sie beyde mit einander außfechten lassen / der eventus würde es alsdann schon geben. Demnach nun bey dieser Versamblung vnderschiedliche Sessiones gehalten / vnd eines vnnd anders nach Notthurfft berathschlaget worden / hat man endtlichen einen Abschied verfasset / folgenden Innhalts; (Abschied deß Nürnbergischen Correspondentz Tags.) Zu wissen / als der löblich. Vnion zugethane Stände sich erjnnert / welcher massen das schädliche Mißtrawen vnder den Ständen deß Reichs je mehr vnd mehr vberhand nehmen / vnd sonderlich dahero bestärcket werden wil / daß die Römische Catholische Stände bald im Anfang dieses 1619. Jahrs ohne einige Vnirten Theils gegebene Vrsachen / sich in starcke Kriegsverfassung gestellet / haben sie jhnen mit Ernst angelegen seyn lassen / wie doch bey solchem gefährlichen Zustandt / gleich von dem andern Theil geschehe / also vnder den Evangelischen ein einhellige Zusammensetzung der Hertzen / Gemüther vnnd Kräfften zuerhalten / damit sie sich bey jhren habenden Freyheiten in Religion vn Prophan Sachen / derowegen sie biß anhero vnleydenliche Beschwerden außgestanden / wider ferrnere dergleichen Bedrangnuß handhaben vnnd defendiren möchten / vnnd endtlich nach dem Exempel Jhrer Vor-Eltern auff Mittel gedacht / wie sie sich mit allen andern Evangelischen Ständen zu solchem End zusammen finden / vnnd hierunder jhre Notthurfft bedencken köndten / wie dann darauff erfolget / daß ein solche Zusammenkunfft im Monat Augusto nach Müllhausen angestellet / dieselbe aber hernacher auß eingefallenen Verhinderungen / vnd insonderheit deß Wahltags halben / widerumb rückwendig gemacht. Demnach aber die Vnirte Ständ bey den zunehmenden Werbungen / vnd Einfuhrung frem̅den vnnd Spanischen Kriegs-Volcks in vnnd durch das Reich gesehen / daß je länger je mehr die Notthurfft erfordern wolte / sich Evangelischen Theils wol in acht zunehmen / haben sie im Monat Septembr. von Rotenburg an der Tauber auß alle jhre mitverwandte Evangelische Stände wolmeynendt in Schrifften ersuchet / ob sie gegen den andern dieses Monats Novembris entweder in der Person in Nürnberg erscheinen / oder zum wenigsten mit gnugsamer Instruction dahin abordnen wollen. Damit dann auch die Vnirte Ständte / wie auch etzliche mit den andern Evangelischen Correspondirenden Ständen sich der Person eingestellet von etzlichen aber / wie zu Ende dieses Abschiedts zusehen Jhre Räthe / vnd Gesandten abgefertiget worden / der Mehrertheil aber Ire Entschuldigung wegen kurtze der Zeit vnnd anderer Vmbständte durch Schreiben eingewendet / sich gleichwol darbey erbotten / bey dem gemeinen Evangelischen Wesen / vnd was bey diser Zusamenkunfft beschlossen werden möchte / das jhrige nach der Zeit vnd Gelegenheit Willig zuthun / vnd haben sich die erschienene König vnd Fürsten / vnnd der abwesenden Chur-Fürsten vnd Stände abgefertigte Räthe vnnd Gesandten / nach vorgangenen reiffen Berathschlagung / vber nachfolgende Puncten eines einhelligen Abschiedts miteinander verglichen. Vnd zwar bey dem ersten Puncten / wegen der von den Evangelischen Etänden deß Reichs so lange Jahr geklagter gravaminum, sintemahl zu deroselben Erledigung an jetzo fast geringer Hofnung als jemahl vorhanden / was dann den Evangelischen Ständen dabey zuthun seyn / vnd ob sie solche wider jhre habende Libertäten vnd Privilegien lenger also dulden / oder nach dem Exempel jhrer Voreltern vnnd andern Benachbarten Völcker sich derselben selbsten / vnnd durch was Mittel entladen wollen / dahin einhelliglich geschlossen / daß sich mit vergeblichen Worten vnnd Zusagunge nun viel Jahr nacheinander / aber ohne alles Effect gegeben worden / mit Schaden vvd Schimpff lenger nit auffhalten zulassen / sondern weil man nunmehr allem Ansehen nach / da [291] mit Gott es anders schicket / wider auff viam juris noch viam amicabilis compositionis wie sich dasselbe bey jüngstem Reichstag Anno 1613. gnugsamb an dem Tage gelegt / vnd noch auff den heutigen Tag / da es scheinet / die Römische Catholische Stände Vorhabens seyn die gravamina an statt der Güte mit der ergriffenen Wehr vnnd Waffen zuerörtern / eynige Hoffnung mehr haben kan / auff Mittel zugedencken / wie man sich wider dergleichen gravamina auffhalten / auch gegen feindtlichen Gewalt schützen möge / vnd weil man Vnirten Theils allbereits im zimblichen Verfassung begriffen / von den Lüneburgischen vnnd Braunschweigischen Gesandten / auch die Anzeige gethan worden / daß man in den Niderländischen Craiß allbereit mit etwas Volck zu Roß vnd Fuß versehen / ist ins gemein darfür gehalten / daß sich auß solcher Verfassung nicht zustellen / sondern dieselbige bey gegenwertigem Zustandt / vnnd den noch jmmerwehrenden newen Werbungen an der Handt zubehalten / zu continuiren / auch nach Möglichkeit zustärcken / Gestalt dann der abwesenden Stände Gesandten Jhrer Herrschafften wegen die Vertröstung gethan / daß dieselbe sich dabey aller Gebühr erzeigen würden. Demnach aber der Mehrentheil der Correspondirenden Stände / sonderlichen in den Nider Sächsischen Kreyse zu diesem Convent nit erschienen nach abgeordnet / vnd aber die Notturfft erfordern wolle / daß denselbigen der jetziger Zustandt nicht weniger wöll repraesentiret vnd sie zu der Conjunction nochmal ersucht werden. So ist für Gut angesehen worden / daß beydes desselbigen Crayses außschreibende Fürsten zu fürderlicher Außschreibung eines Crayß Tages ersuchet / vnd hiernechst derselbe von der Vnion zu besagtem Ende beschicket werden solle / vnnd damit bey ben samptlichen Evangelischen Hansee Stätten dergleichen geschehe / ist an dieselbige begehrt worden / daß sie sich vmb die Zeit wan̅ gemelter Creyß Tage außgeschrieben / ebenmässig / vnd da es jnen nicht zuwider / eben an dem Orth / dahin gedachter Crayß Tag angestellet / zusammen thun / vnd von den Vnirten Ständen dahin abgefertigten Gesandten gleichmässige Information vnd Handlungen erwarten / vnd mit denselbigen sich etwas gewisses entschliessen wollen. Dieweil auch bey Berathschlagung dieses Puncten von dem mehrern Theil darfür gehalten worden / daß gleichwol neben solcher Verfassung nochmals der gelindere Weg zuversuchen / vnd nicht allerdings ausser acht zulassen / sondern so wol bey der Kayserlichen Mayestät die wirckliche schleunige Abhelffung der gravaminum beweglich zu bitten / Als auch von den Römischen Catholischen Ständen zuvernehmen / was sie in puncto. der von der verstorbener Kays. May. versprochenen Composition / die sie biß dahero verhindert / vnd was man sich Evangelischen Theils zu Jhnen bey denen noch jmmer Continuirenden Werbungen zuversehen / vnnd sich dann eben zugetragen / daß höchstgedachte Kayserliche Mayest. einen sonderbaren Gesandten hieher abgefertigt / vnd sich zu befürderlicher Erörterung der gravaminum erbotten / vnnd dann der Hertzog in Bayern für sich vnd im Nahmen der gantzen Liga / die allhie anwesende Stände ebenmässig durch ein Schickung / synceriren lassen. Also hat man dieser Seits gute Occasion gehabt Jhre Kayserliche Mayestät die Nohtturfft / durch eine Schrifftliche Resolution zuerkennen zugeben / vnd dann den Hertzogen in Bayern vermittelst einer Schickung zubeantworten. Dabey ist auch vor gut angesehen / deß Herren Churfürsten zu Brandenburg Churfürstlichen Gnaden zuersuchen / daß sie mit Zuziehung der mit Ober-Sächsischen Crayß gesessene Stände bey sich Chur-Sachsen nechst zu Gemühtführu̅g deß gegenwärtigen gefährlichen Zustandts bemühen wollen / ob es zu Außschreibung eines Ober Sächsischen Creyßtags zubringen seyn möchte / welches Seine Churfürstl. Gnaden Gesandter der von Bellin zu referiren auff sich genom̅en. Als man auch Nachrichtung bekommen / daß Hertzog Johanns Casimir in kurtzen zu dem Euhrfürsten zu Sachsen kommen möchte̅ / seynd Seine Fürstl. Gnaden ersuchet worden / daß sie dem gemeinen Evangelischen Wesen zum besten bey Seiner Churfürstlichen Gnaden gute Vnderbawung thun vnnd lassen wolten / damit also die hochnothwendige Conjunction bey allen Evangelischen dermaleins erhalten werden möchte. Als auch bey diesen Puncten wegen der Wetterawischen vnnd Fränckischen Graffen erbieten geschehen / gleichwohl so viel die Wetterawischen Graffen anbelanget gegen etzlichen reservatis, Ist deßwegen dem Marggraffen zu Brandenburg-Anspach mit beyden corporibus weiter zu handeln / vnd Vergleich zutreffen Gewalt anffgetragen worden. Endtlich ist auch ins Gemein verabschiedet worden / daß wann hiernechst zu Außschreibung eines Reichs-Tags kommen solte / man bey den hiebevor wolbedächtig gemachten Conclusis einmütig beharren / sich auch in keine Weise zu etwas Widriges bevorab zu keiner Contribution oder andern Hülffen / einlassen solten / alldieweil der Evangelischen Stände gravamina seyd jüngsten Reichstage / nicht allein ab / sondern je lenger je mehr zugenommen. Vnnd demnach bey diesem Puncten von der Wetterawischen Graffen Abgesandten / vnderschiedtliche gravamina, wider etliche Römische Catholische Ständen vorgebracht würden / ist es doch dahin gestelt / weil solche Beschwerungen / in die gemeine Religions gravamina einlauffen / daß sie künfftig nicht weniger in Acht genommen werden sollen / welches gleichwol alles der Churfürst. Brandeburgischen Gesandten / wie auch die vbrigen Puncten ad referendum angenommen. Was den zweyten Puncten / wie nemblichen die Sachen in das künfftig anzustellen / damit ma̅ sich der von Kayserlichem Hofe auß bißhero geklagten Beschwerden nicht mehr zubefahren belangen thut / hat derselbe durch den ersten Pun??? albereit seine Erledigung.
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Bey dem dritten Punct betreffend die bißhero vielfaltig vorgangene vnd noch vorgehende Einvnnd Durchführung frembden Kriegs Volcks / welches in vnd durch das Reich / vnnd wie denselben zubegegnen / vnnd dann weil der ander Theyl mit seinen Werbungen dieser Seits zu ebenmässigem Vrsach gegeben / noch nit zubedencken / wie sich hiernechst deß Vnkostens halber zuverhalten seyn möchte ist verglichen worden / daß nach dem die Vnirte Stände sich allbereit vntereinander vereinbahret / die Durchzüge / dardurch einem oder dem andern Correspondirendem Standt / oder ins Gemein dë Evangelischen Wesen Nachtheil zustehen könnte / nach Möglichkeit abzuwenden / es edenmässig in der Correspondirenden Stände Landt also gehalten / auch auß demselben dem Gegentheil keine Munition / Proviand / oder was derogleichen jhnen zum Vortheil geschehen köndte / gefolget werden soll. Nicht weniger hat der vierdte Punct wie man sich nemblich bey jetzigem Zustandt gefast halten wolle / damit man auff alle Stelle einander die Hand bieten möge / durch den ersten Punct seine Richtigkeit. So viel bey dem fünfften Punct das Böhmische Wesen / vnd was dahero Kön. May. in Böhmen für Gefahr zuwachsen kan / betreffen thut / hat man es in Gemein dafür gehalten / daß dem gantzen Evangelischen Wesen an demselben mercklich viel gelegen / vnnd derowegen dasselb in guter Obacht allenthalben gehalten werden solle / Gestalt sich die anwesenden Correspondirende Stände zu gutem Favor / so wol gegen der Sach selbsten / als auch Jhre Kön. Mayest. erbotten / der abwes???nden Gesandte auch / weil sie darauff nicht eben in specie instituirt gewesen / nicht gezweiffelt / daß es bey Iren Herrschafften gleiche Meynung haben werde. Wegen der Straßburgischen Stiffts Sache / bey dem letzten Puncten / hat man bey jetzigem Zustandt fast kein Mittel finden können / wie die Päbstische Capitularn zu gütigen Mitteln zubringen seyn möchten / oder ob es der Correspondentz reputirlich seyn möchte / vber das was allbereits geschehen / sich mit denselben mit Schrifften einzulassen. Demnach man aber auch auff dem Fall die drey Ständte im Elsaß in Güte nachmals versichern wolte / dasselbe zuhindern nit gemeint gewesen: Als ist von hinnen auß an sie geschrieben worden. Als bey gegenwertigem Correspondentz Tage Sachsen Weymars Fürstliche Gnaden so wol wegen der streittigen Aldenburgischen Praecedëtz Sache / als auch was derselben an Bestallung der Pfarr zu Westheimb vnnd mit einer anbefügten Citation eines Jhr. F. Gn. Vnderthanen zu Königsberg für Eintrag vom Bischoff zu Würtzburg geschihet / jhre Notthurfft eingebracht / ist S. Fürstl. Gn. darauff gutachten gegeben worden. In der bewusten Eikischen Sache vnd wegen der Belehnung mit der Ober Marggraffschafft Baden / ist deß Herrn Margraffen zu Baden vnd Hochbergs F. G. abermals bedenckë gebë worden. So haben auch beyde Hertzogen August / vnnd Johann Friderich Pfaltzgraffen / in Jhren Beschwerungen wider Jhren Brudern Hertzog Wolffgang Willhelm der Correspondirenden Stände rahtsames Gutachten begehrt / welches Jhnen eröffnet worden. Wegen der Pfarr Buchs???hall ist der Statt Nürnberg abermalig Gutachten gegebë worden. (Der Vnirten Chur-Fürsten vn̅ Stände Anbringen bey dem Hertzogen in Bayern.) Bey der im Abschied gedachten Legation an den Hertzog in Bayern / ist Graff Friderich von Solms / Volrad von Plessen vnd zwen von der Statt Nürnberg abgeordnete gewesen; die haben bey gehabter Audientz nachfolgendes angebracht; Durchleuchtigster Fürst / Gnädigster Herr / Die correspo̅dirende Evangelische König / Chur-Fürsten vnd Ständ / auch dero abwesenden Bottschafften vnd Gesandten / sind guter massen berichtet worden / daß E. Fürstl. D. kurtz verruckter Zeit / durch dero Gesandte / bey vnderschiedlichen jhres Mittels / anbringen lassen / vnd dasselbig dahin verstanden / daß E. Fürstl. Durchl. zu sinceriren begert / daß deroselben vnd anderer Römisch-Catholischen Ständ Bereitschafft vnd Verfassung / allein zu jhrer zugelassenen Defension bey diesen gefährlichen Läufften / keines wegs aber zur Vnruhe / oder zu jemandts Offension (so lang man mit freffentlicher Thathandlung nicht / Vrsach vnnd Anlaß geben werde) angesehen / dessen dann sie die Evangelische Stände / sich gäntzlich / von obvermeldten Römisch-Catholischen Ständen assecurirt halten wolten. Gleich wie nun gedachte Stände / E. Fürstl. Durchl. friedfertiges Gemüth / vnnd zu Widerbringung deß allzuviel gefallenen altë Teutschen Vertrawens zwischen den Ständen deß Heilig. Reichs gerichte Intention gantz wolbekandt / also vernehmen sie auch gantz gern / daß sie bey jetzigem gefährlichen Wesen / da es in dem Vatterlandt ad extrema kommen / von solchem guten scopo nicht absetzen / sondern jhre Consilia vnnd actiones dahin jederzeit dirigiren / wie der Fried im Reich länger erhalten / vnd auff die Posterität gebracht / derentwegen das glimmende Fewer gleichsam in der Aschen gedämpfft werdë möchte. Thun dargegen auch sie die Evangelische correspondirende Stände / nit weniger E. Fürstl. D. auß redtlichem Teutschem Gemüth versichern / bezeugen auch mit jhrem Gewissen vor Gott / daß jhnen nichts höhers zu wider / als einige Vnruhe vnd Weiterung im H. Reich zu erwecken / vnd der Römischen Catholischen Religion zugethan en Chur-Fürsten vnd Ständ (ohn gegebene Vrsach vnd Zunöthigung) zu verfolgen / vnd Gewalthaten gegen sie vorzunehmen / als welche sich beständig assecurirt haben möchten / daß jhr der Evangelischë Consilia, Verbündtnuß vn̅ Verfassung keines wegs zu jemands Offension vn̅ Betrangnuß / sondern allein zu hochnothwendiger erlaubter Defension angesehen seyen. E. F. D. ist aber vnverborgen / mit was hohen Beschwerden die Evangelische Stände deß Reichs nunmehr in die 40. Jahr lang / vnnd bald nach auffgerichtem Religions Frieden / belästiget / vnd welcher gestalt [293] vber dieselbe nun lange Jahr hero mit jnnstendigem Bitten vnd Anhalten / vermittelst kostbarer Legationen / vnd in andereweg mit grosser Mühe zum öfftern geklaget worden. Nun haben sie sich von Zeiten zu Zeiten die Hoffnung gemacht / es würde solcher Last dermal eins abgenommen / vnd also das schädliche Mißtrawen zwischen den Ständen deß H. Reichs / durch die in demselben herkommene vnd gütige Mittel vnd Weg abgethan / vnd Fried vnd Einigkeit gepflantzet worden seyn: bevorab / alldieweil jhnen dessen / sonderlich bey dem jüngsten Reichstag Anno 1613. gantz zuversichtliche hohe Kayserliche Vertröstung geschehen / auch die allgemeine Noth vn̅ Zerrüttung ein solches zum eussersten erfordert / Mit was besonderer Gedult aber sie biß anhero solcher Erledigung vergeblich erwartet / vnnd gleichwol mit bezeigung jhrer Friedfertigkeit / das jenige darbey jederzeit in acht genommen / so zu verhütung Vnruhe vnnd abwendung grossen Jammers vnnd Blutvergiessens dienen mögen: Hingegen aber vnd eben inmittels die schwere vnnd geschwinde / wider etliche Evangelische Ständ gerichte Mandat / Executiones vnd vnauffhörliche Bedrangnuß / gefährliche Consilia der Widerichen / deroselben weitaußsehende / in offenen Truck spargirte Bedrawungen / Verschimpffungen vnnd dergleichen Ding erfahren vnd verschmertzen müssen / davon köndte auff den Nothfall außführliche Deduction geschehen / wo es nicht an sich selbsten kund were / thun solches alles vnd die Vrsach desselben / sampt wer sich der nechst abgeleibten Kays. May. zu Fortsetzung dessen / so f???ehenlich gesuchten Composition Tags gefasten Intention vnd Resolution in den Weg gelegt / an sein Orth stellen / vn̅ Gott dem gerechten Richter anbefehlë. Nach dem aber entzwischen / zu angeregtem gantz widerichen Bezeigungen / Erklärungen / daß nemblich obvermelte gravamina, nunmehr sine caede & sanguine, weder können noch mögen hingelegt werden / auch die Würcklichkeit gekommen / daß ein theil der Römisch-Catholischen Stände einen Anfang mit einer sehr starcken vn̅ weitaußsehenden Kriegspraeparation gemacht / frembde Obersten bestellt / das Kriegsvolck in starcker Anzahl eingeführt / da man doch von einigem Stand so darzu Vrsach gegeben hette / keine Wissenschafft gehabt / auch sie der Creyßverfassung gnugsamb erjnnert / vmb Einstellung absonderlicher Armirung angelangt / vnd zu gemeiner Zusammensetzung vnd Defension / gleich dem Bayrischen Crayß sich erbotten. So wird E. F. Durchl. verständtlich bey sich selbst zu ermessen / anheym gestellt / ob jhnen Evangelischen Ständen / sonderlich aber denen so der Gefahr am nechsten gesessen / verantwortlich seyn köndte / daß sie darzu allerdings still sitzen / vnd die natürliche / nit allein zugelassene / sondern auch gebottene Defension jhrer Libertät vnd Religion in Wind hetten schlagen wollë / bevorab da ebë damal die so mächtige Durchzüg vnnd Einführung srembden / der Teutschen Nation vbel gewogenen Spanischen Kriegsvolcks / vber deß H. Reichs Boden nicht eingestellt / sonder in grosser Anzahl vnd mit gantzen Regimentern durch geruckt worden / so auch noch den heutigen Tag continuirt wird. Weil dann auß diesem allem so viel erscheinet / daß die Gefährligkeiten vnd der Schad mehr als zu viel am Tag ist / bey bestendiger Remedirung aber aller Mängel vvd Gebrechen / so wol vnnatürlichen als Politischen Dingen / vornemblich auff die Vrsach der Schwachheit zu sehen / vnnd auff Benehmung derselben zu gedencken / vnd aber die Brunnquell deß H. Reichs Mißtrawens / Zerrüttung vnd darauß erfolgenden Vnheils / einig vnnd allein auff Wegschaffung obberührter der Evangelischen Stände Gravaminum, vn̅ erhaltung eines gleichmässigen aequilibrii vnnd den Ständen desselben bestehenden / auch ohne zu Wercksetzung solches hochgewünschten Mittels / sich keiner Besserung zu getrösten / sondern vielmehr zu besorgen / daß in Verbleibung solches remedii die Kranckheit zur Vnheylsambkeit gerathen möchte / So ist mehr gedachter Correspondirender Evangelischer König / Chur-Fürsten vnd Ständ wolmeynendes Gutachten / daß E. Fürst. Durchl. ein sehr gut Werck thun werden / daß sie diese Ding erwegen / vnnd also hochantringender Nothwendigkeit bey dë andern der Römisch-Catholischen Religion zugethanen Ständen dahin die Sachen richten theten / daß sie die am ersten ergriffene Waffen / auch zum ersten widerum̅ ablegen / ferrnere Werbung einstellen / vnnd weil sie dardurch die Correspondirende Stände zur Gegenverfassung gleichsamb getrungen / jhnen zu weiterer Eintrag vnd Bedenckung jhrer ferrnerer Notthurfft / auch Erholung der vervrsachten Vnkosten nit Anlaß geben / so dann daß die der Evangel. Stände gravamina, sonderlich aber in nachfolgenden Puncten / welche in Anordnung nothwendiger Gleichheit der Personen am Kay Hoff / in deß H. Reichs Cammergericht / so wol was den Cammer Richter / Praesidenten / Beysitzer / die Cantzley vnd Leserey anlangt / so dann ebëmessig / in Verordnung der Visitatorn vnd Revisorn / in gleicher Anzahl / in beyden Religionen / vnnd ohne Respect der Religion / wie auch in Erforderung vnd Zulassung der Inhaber der hohen Stifft / ohne Vnterscheid der Religion zu den ordinariis visitationibus, wie auch nit weniger daß die Evang. Ständ / bey der jnnhabenden nach dë auffgerichten Religionsfrieden / Reformirten Stifften / Clöstern vnd geistlichen Gütern / rühiglich gelassen werde̅ / bestehen (als in welche̅ Puncten die Evangelischen sich dermassen getruckt vn̅ interessirt befinden / daß darinnen jnen als in klaren richtigen Sachë / kein tractatio mit Fug verhoffentlich zugemuthet / noch von jnen eingegangen werden kan) abwegs geraumbt / gnugsamme Versicherung darüber gegeben / vnnd also darinnen / jnen jhr der Röm. Catholischen zu Fried vnd Ruhe gestellten Intention / deren E. F. Durchl. die Evangelische Stände versichern lassen / im Werck erwiesen / so dann anderer vnnd ferrnerer Evangelischen theils gegen die Römisch-Catholische habender Klagen vnd Beschwerungen hal [294] ber / zu obgemeltem Ende / der offt gewüntschten gütlichen Hinlegung einer Zusammenkunfft etlicher gewisser Ständ von beyden Theilen sich vergleichen / vnnd auch dißfals zu der Realitet geschritten würde. In massen dann mehr gedachte Evangelische Ständ / nicht weniger der Röm. Kays. Mayest. so viel die Erledigung der jenigen grauaminum vnlengst / welche in dero Kay. May. selbst Handen vnd Machten stehet / auff J. Kays. May. durch Abordnung dero Hoffraths Praesidenten den Herren Graffen von Zollern beschehene Anbringen vnderthänigste Erjnnerung vnd Bittens gethan / deß verhoffens / sie / die Sachen also erwegen werden / wie cs die hohe Notthurfft zu Conservirung H. Reichs Hochheit ersordern thut. Demnach aber allenthalben blosse Vertröstungen / bey so gestalten Sachen länger nicht vorträglich seyn wollen / so erwarten hierüber die Evangelischen Stände von dem andern Theil jnnerhalb 2. Monaten / durch Mittel E. Fürstl. D. einer richtigen Categorischer endtlichen Resolution / damit in Verbleibung deren / oder auch nach dem solche dilato???è oder abschlägig fallen solte / sie jhre Notturfft alsdann auch in acht nemmen köndten. Es bezeugen aber J. Kön. May. beneben den samptlichen Correspondirenden Evangelischen Ständen nachmals vor Gott / daß jhnen nichts vnliebers / als daß durch sie / zu einiger Weiterung vnd Vngelegenheit im H. Reich solte Vrsach gegeben / oder jemand demselben zugethan / von jhnen im geringsten beschädigt werden: Hingegen leben sie aber der Hoffnung / vnnd thun sich versehen / demnach der obgemelte Last / der außgestandenen gravaminum also beschaffen / daß sie solchë fürbaß / ohn jhre vnd der jhrigen eussersten Ruin nicht mehr ertragen können / es werde jhnen von keinem verständigen vnd vnpassionirten Menschen anders / als fur ein rechtmassige Defension außgedeutet werden können / da sie in der Gegenverfassung (zu welcher sie durch die angefangene Armirung / etlicher Römisch Catholischë tänd / Durchzüg / geschwinde gefährliche Läufften / vnd das angezündte Fewer in der Nachbarschafft getrungen werden) nicht allein verharrn (sonderlich aber zu keiner ferrnern vergeblichen Erscheinung zu Reichstagen / als bey denen sich sonsten die vorigen verspürten Difficulteten finden möchten / vor mehr erwehnter Erledigung verstehen könten) sondern auch vermittels Göttlichen Beystands / dieselbe Verfassung vermehren / vnnd mit Christlicher Zusammensetzung einmal dahin arbeyten thun / wie sie sich bey jhrer Libertät vnd Religion erhalten / vnd zumal fur endlichem Vndergang vnd angedräwtem Joch / frembden Dominats / schützen mögen: Wollen auch auff den vnverhofften Fall / alles Vnheyl / (so etwann künfftig hierauß entstehen möchte) den obangedenten Vervrsachern an jenem grossen Tag / vor GOtt zuverantworten heimgewiesen haben: in sonderbarem Anmercken / sie die Evangelische vber alles obige / auch durch der Gegenseithen Exempel / Vorgang / vnnd noch eben zu gegenwärtiger Zeit vorstehenden Versamblung / vnd darbey vorhabende Proposition darzu bewegen / vnd auff solche Mittel geleytet werden. Wo un E. Fürstl. Durchl. sich hierunter löblich bemühen / vnnd mehr Special Mittel / wie zu diesem Scopo ohne Verzug zu gelangen seyn möchte / bey sich befinden würde / so wolten wir nit zweiffeln / die Evangelische Correspondirende Ständ / nicht allein jhr zum Fried vnd Ruhe / viel mehr als zu vnschuldigem Blutvergiessen geneygte Gemüter gern dahin wenden / vnd zu förderst vor Ergreiffung der extremorum zu aller Möglichkeit sich bequämen / sondern auch E. F. Durchl. dessen allenthalben hohen Danck haben / vnd sich / vmb das Vatterland / vnd so viel vnschuldige vnd Nothleidende / auch vmb die Posterität stattlich meritiren würden. Demnach die Sachen obermelter massen beschaffen / auch an E. Fürstl. Durchl. friedfertigem Gemüth nicht gezweiffelt wirdt: So versehen sich Evangelische König / Chur-Fürsten vnd Stände / daß weder dieselbe / noch andere Catholische Stände / zu mehrer Kriegswerbung Vrsach haben werden / dann da es damit vnnd auff die Gegensincerirung ein andere Meynung haben / vnd die gefahrliche Durchzüg vnnd Werbungen an der Gegenseithen continuiret werden solten / so würden die Correspondirende auch nicht können verdacht werden / da sie ni???t allein dem Volck durch jhr Gebiet keinen Paß verstatten / sondern auch zu jhrer Defension alle Notthurfft in acht nehmen wolten / auch die Handt dißfals vngeschlossen haben / vnd an mehrer Stärckung vnnd Fortsetzung / obgedachter jhrer abgetrungenen Defension vn???ebunden seyn vnd bleiben. Darumb dann E. Fürstl. Durchl. dahin sehen werden / damit die Correspondirende mit dergie???chen Durchzügen hinfüro verschonet würden / in dem sie auff den Gegenfall entschlossen / dieselbe nach M???glichkeit zuhindern vnnd abzuhalten / viel mehr schleunige Mittel in das Werck richten / dardurch obspecificirte grauamina (in denen keine Tractation statt hat) ohne Verzeigerung erledigt / sonsten aber auff den Fall E. Fürst. Durchl. solches für nöthig erachten würden / wegen der vberigen sich einer Zusammenkunfft von Chur-Fürsten vnd Ständen / beyder Religion in gleicher Anzahl zu vergleichen / daß zu deroselben ein Termin nach Gelegenheit bestimpt vnnd angesetzt würde. Auff diesen der Correspondirenden Stände Vortrag hat jhnen der Hertzog in Bayern nachfolgenden Innhalts Erklärung vberreichen lassen; (Deß Hertzogs in Bayren Er???lärung auff der Correspondirenden Ständ Abgesand???en Vortrag.) Der Durchleuchtichst Fürst vnnd Herr / Herr Maximilian Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Ober vnnd Nider Bayren / sc. hat vernommen / was in Namen der samptlichen Correspondirenden Vnirten Stände / auch der abwesenden Bottschafften vnnd Gesandten / so kurtz verwichener Zeit theils in Person / theils durch jhre Gesandten in der Statt Nürnberg beysammen ge [295] wesen / deroselbë Abgesandte / angebracht / vernehmen vor allen Dingen gantz gern / daß dero friedfertiges Gemüth zu widerbringu̅g deß altë Teutschen Vertrawen gerichte vn̅ bey diesen extremis vnaußgesetzte Intention / auch derselben consilia vnd actiones, zu Erhaltung vnd Pflantzung deß Friedens / jhnen den schickenden Ständen bekant von jhnen gerühmt / vnnd sie zu derselben Continuation ermahnt werden. Wie nun auff Seithë J. D. es sich nit anderst verhelt / als sollen die schickende Ständ vergewist seyn / daß S. F. D. auch ins künfftig nicht davon ablassen / sondern so viel an jhr / vnnd sie nit anderwerts abgehalten / oder zu einem andern bemüssiget werden / also wollen verharren / vnnd zweiffeln S. F. D. nicht / wann man ein Zeit hero / jhre vnterschiedtliche / getrewe / Gedancken vnd Consilia in acht genommen / vnd etwan von Anfang nicht absonderliche intentiones vorgetrungen / es were verhoffentlich dieser Jammer / vergiessung so viel Christlichen Bluts / verheerung Landt vnd Leut / auch die vorgangene Exceß vnd Schaden / nicht eingerissen / vnd zu solchen extremis nit kommen / sondern man noch wol bey einander friedlich bleiben / auch den anfänglichen Vrsachen in den benachbarten Königreichen vnd Ländern / auf leidenliche vnpraejudicirliche Weg / vermuthlich wol remediren können / Daß aber solche consilia beyseits gesetzt / vnd man von einer Weiterung in die ander / biß auff diese / vnnd zu den eussersten extremis, ja zu gäntzlicher Ruin deß H. Röm. Reichs gerathen vnnd noch gerathen möcht / deßgleichen daß die Dignität / Libertät / auch herrliche harmonia deß Rö. Reichs vnd Kayserthumbs / welches nun so viel hundert Jahr biß auff vns gebracht / auch auff die Posterität es zu transmittiren / vns billich befleissen sollen / gleich zu vnserer Zeit durch vnser Vervrsachen oder Verabsaumen solle zu Boden fallen / auch wir allen andern Potentaten vnnd Nationen zum Spott oder Raub werden / das ist S. F. D. hertzlich leyd / müssen dasselb Gott befehlen / vn̅ vor dëselben die jenige so daran schuldig / es verantworten lassen / alda gleichwol kein Scheinvrsachen oder excusationes statt findet / sondern nach der rechten jnnerlichen Intention das Vrtheil zuerwarten. Seiner F. D. durch dero Gesandten gethane Sincer???rung belangend / bleibt es bey derselben / nemblich daß der Catholischen Chur-Fürsten vn̅ Ständ Fürsehung bey diesen gefährlichen Läufften / alle in zu jhrer vnnd der jhren nothwendigen / zugelassenen Defension / vnd keines Wegs im H. Röm. Reich Vnruhe zu erwecken / der Augspurgischer Confession vnnd Vnirte Stände zu verfolgen / oder zu jhrer jemands Offension / vnd Betrangnuß / so lang man mit feindlichen Thatha̅dlungen nicht Vrsach vnnd Anlaß geben würde / angesehen. Vnnd weil die schickende Correspondirende / sich zu Anfang deß Vortrags so starck / rund vnnd offen entgegen erklären / auch die Catholischen Stände assecuriren / können S. F. Durchl. nit erachten / warumb dannoch der Vortrag in den fernern Context so weit vnd fast recht ad extrema gangen / da auch dem angehengten Begeren nicht allerdings vnnd in der von jhnen bestimpten Zeit Platz geben würde / mit eusserster Zusammensetzung / gemehrter Verfassung / vnd drauff setzung Leib / Gut vnd Bluts / jhre Libertät vnd Religion defendiren / auch selbst schleunigere Mittel zu Abhelffung der gravaminum (darinn keine Tractation statt habë sol) alsbald zu Werck richten / vnd also die Catholischen Stände / vnangesehen jhrer Accusation / vnd die nur Ruhe vnd Sicherheit suchen vnnd begehren / dannoch für Feind gehalten / vnnd der ersten Gegenerklärung zu wider / de facto angefallen vnnd vntertrucket werden müsten. Dannenhero S. Fürstl. Durchl. der guten Zuversicht / es werde bey den schickendë Ständen diese (wie sonst die Wort möchten mitbringen nit / sondern viel ein andere friedlichere Meynung haben / in Erwegung / daß die Catholischen neben jhnen / auch andern Ständen deß Röm. Reichs / das herrliche corpus Romani Imperii von Anfang deß Rö. Reichs bey den Teutschen also löblich / wol vnd mit sonderlichem Bedacht / fundirt machen / auch der Acquirenten vnd Fundatorn Intention / nicht weniger der Billichkeit zu wider were / wann ermelte Catholische Stände / vber deroselben so klares Erbieten / vnd da sie nicht gleich alles thun was andere wollen / alsbald eygenes Gewalts angegriffen / vberfallen / von dem jhrigen vertrieben oder wol gar opprimirt sollen werden. Vnd weil die Correspondirende Ständ in jhrer Sachen durchauß nicht wollen gezwungen seyn / vnd sie den Catholischen biß auff diese Stund eben darumb jhre Erklärung etlicher Conditionen halber / mit welchen sie sich zu einem Vergleich anerbotten / nicht wollen anzeigen / So muß den Catholischen vermuthlich desto schwerer fallen / wann die Correspondirende jhre fürnembste Intention so wichtiger Puncten / als ein richtige klare Sache / vor allen Dingen haben / oder da man es nicht zugibt / es mit Gewalt erhalten wollen: So doch S. Fürstl. Durchl. bißhero jederzeit vernommen / daß die Catholischen Stände / bald nach auffgerichtem Religionsfrieden / sich höchlich beklagt / daß sie in viel Weg / demselben vnnd der Billigkeit zugegen / je länger je mehr beschwert / auch von Tag zu Tag noch mehr betrangt worden / in massen auch J. Durchl. jederzeit berichtet worden / daß eben solche für klare angebene grauamina, auff Seithen der Correspondirenden Stände durchauß nicht / sondern für die Catholischen Ständ klar vnd lauter / oder doch swischen zweyen Partheyen disputierlich seyn sollen / daß auch eben diese geklagte grauamina dem bekandten vblichen Herkommen im Römischen Reich dem wissentlichen Innhaben deß einen Theils / auch dem gesuchten Ende eines aequilibrii vnnd gleichmässigen förderlichen Justitien / nicht dienstlich / sondern wegen eines in Strittigen Sachen / darin man sich nicht köndte vergleichen / notwendigen Außschlags / ohne zweiffel noch mehr Confusion vnd rechte Steckung der Iustitia erfolgen müsse / wo ferrn man diesen Weg also gehen wolte.
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Gleichwol S. Fürstl. D. in particularibus mit der Correspondirenden gravaminibus vielleicht so fast als andere Catholische nicht interessirt / auch sich der Catholischen sonst nit anzunehmen / als wann sie bedrangt werden wolten / dann auff solche Fäll / sie eben so wol sich schuldig erkennen / zu concurriren vnnd dasselb verhüten zu helffen / als die Correspondirende jhre Mitglieder in der benachbarten Königreichen vnd Ländern (da es vmb die Religion zu thun) nit lassen wollen. Wie es mit Thonawert beschaffen / haben gedachte schickende Correspondirende Stände / viel vnd offtermals vernommen / daß J. Durchl. darbey nichts / als jhren außgelegten Vnkosten / vnd deßwegen darauff habende Assecuration zu praetendiren / auch auff die Stund da jhr solcher Vnkosten erlegt wird / sie alsbald die Statt zu quitiren vrbietig / der Meynung / man werde Jhr so wenig etwas weiter zumuthen / als sie sie sich darinn treiben lassen / Da auch die Reichs Stätt / nur vielleicht den geringstë theil Vnkostens (welchen sie in Ansehung dessen / wie man vorgibt / anderwerts zugelegt sollen haben) entweder für die Statt Thonawert dargeschossen / oder derselben auff ein Zeit biß sie etwann hernach mit Mittel oder Gelegenheit widerumb bezahlen könnë / vorgestreckt / vnnd also S. Fürstl. Durchl. befriedigt worden were / so hetten ermelte Stätt solch jhr Intent vor guter Zeit. Wer an der Erledigung der gravaminum schuldig / können S. Fürst. Durchl. nit wissen / als daß empfangenem Bericht nach / eben die Catholische Stände auff allen Reichs Tägen / dan̅ auch bey den regierenden Römischen Kaysern / am Kays. Cammergericht / vn̅ wo es die Gelegenheit geben / dasselbe instendig gesucht haben / vnnd deßwegen die Menge der Bedrangten / auch deß jhrigen entberender Catholischer Stände Klagen es bezeugen sollen. Vnnd ob wol die Catholischen von dem Kays. Verspruch zu einer Composition nicht eygentlich wissen / auch dasselbe ohne derselben Zuthun geschehen seyn muß / so haben sie doch nach dem deßhalber alles im Röm. Reich zu jetziger Confusion anfangen zu lauffen / nur damit man jhnen die Vrsach nicht anrechne / sich zu einer Composition erbotten / allein daß zu mehrer Erleuterung die Correspondirende auff etliche zu diesem Werck nothwendige Puncten / jre Erklärung thun wolten / aber es were solche Erklärung vber Vertröstung / bißhero nicht erfolgt / also die Catholischen Stände nicht Vrsach seyn wollen / daß ein gütliche Zusamenkunfft vnd Vergleich bißhero entstanden. Daß nun hierzwischen gravirte Catholische Ständ geklagt / die sich mehrende Einträg Mittel Rechtens abzuschaffen / oder sich bey erlangtem Rechten handzuhaben begehrt / wollen dieselben gleicher gestalt nit in vngleichen Verdacht kommen / wegen daß wann sie die beschwerten Catholischen jederzeit der Composition erwarten / vn̅ weil dieselb verlängt / vnter dessen in dem jhrigen gravirt / nit klagen sollen / sie wol von dem jhrigen gar kommen vnd rechtloß gelassen werë. Im Fall aber etwas vnverantwortliches darbey vorgangen were / dasselbe hat S. Fürstl. Durchl. nicht zuversrechen / ohne Zweiffel / da jemands vielleicht was darwider vorzubringen gehabt / vnnd den ordentlichen Weg gesucht / were vermuthlich Mittel hierin zu finden gewest. Von andern Betrangnussen / gefährlichen Consiliis, in Truck spargirten Bedräwungen / Verglimpffungen / Item daß die gravamina sine caede & sanguine nit zu erledigen / sc. haben J. Durchl. keinen Bericht / inmassen auch nichts in specie einkommen / vnd sie nicht erachten / daß bey den Corrrespondirenden Ständen oder andern in mehrer Obacht seyn soll was die partial Zeitu̅gen vnnd etwann ein privat Scribent discurirt / als was Chur-Fürsten vnnd Stände / öffentlich bethewren vnnd versprechen / oder aber da man je auff solche privat affectionirte Scribenten gehen wolte / hetten die Catholische Ständ fast täglich zu mehrerm Mißtrawen vnnd Gefahr Vrsach / weil nach den hin vnd wider spargirten Schrifften / jhr der Catholischen Ertzstifft vnd Güter darinnen schon außgetheilt / der Correspondirenden Kriegßmacht / so gar mit benamsung der Anzahl / auch Description der Standarten oder Fahnen sampt Symbolis, deß gleichen mit welchen geistlichen Gütern die General Obersten vnd Soldaten zu bezahlen albereit ein Co̅cluß gemacht / auch besagte Catholische Ständ / vt qui veluti saxea corda flecti non possint, ideoq; opprime̅di sint, sampt dero Obersten geistlichen Haupt / gantz vnd gar verbannt vnd Preiß geben worden. Mit dem man sich Catholischer Seithen nit lassen bewegë vnd erwünschen wolt / daß vermög der Reichs Co̅stitutionen hierinn auch We̅dung geschehe / gleich wol J. D. auch Sorg tragen / wann diese der Correspondirenden Resolution / sonderlich wegen der angehengten Comminationen / auch jetzt angeregte nit von einem geringen Orth herkommende iudicia opprimendorum andern vorkommë soll / es möchten wol mehr zufinden seyn / die muthmasten / es geschehe eben dardurch Anzeig / als wann die gravamina non nisi caede & sanguine erledigt werden müsten / J. Fürstl. Durchl. aber getrösten sich viel eines bessern / vnnd daß es die Meynung gar nicht hab. So seynd die Catholischen zu dergleichen facto vnd Würckligkeit caedis & sanguinis nicht kommen / dann dieselben keinen Anfang oder starcke weitaußsehende Kriegßprae ???aration gemacht / auch keiner vnter jhnen zur Werbung geschritten / biß sich die Vnruhe in Böhmen weiters außgebreitet / auch durch das Röm. Reich / eintzig Troppen-vnd Cornetenweiß / So daten zu Fuß vnnd Pferd / durch etlicher Catholischer Ständ Landt geführt / jhnen dieselben eygenes Gewalts / mit der Vnderthanen höchste???n Schaden / ohn einige Ordinantz Bezahlung vnd Caution einquartirt / in den Quartiren mit Plündern / vnd Schatzung / eygenem Gefallen nachgehauset / alsdann haben etlich wenig Catholische Stände / damit sie nicht zu eins jeden durch brechenden Soldaten oder Befelchhabers [297] Discretion / auch auff so öffters Dräwen / daß man den Geistlichen durch die Kirchen lauffen müste / in offener Gefahr stehen / erst etliches Volck zu jhrer vnnd jhrer armen Vnderthanen wenig Versicherung angenommen. Vnnd weil theils der Correspondirenden Armada / noch weiters hin vnd wider vmbgeführet / auch besagter massen auff etlicher Catholischer Stände Güter sich gelegt / dardurch jhnen die Gefahr desto grösser worden / haben dieselben jhr / an sich selbst schlechte vorschung / etwas gestärckt / auch etliche andere ebenmessig anfangen sich in etwas gefast zu machen / welches wol vermitten blieben / da sie nit auff solche Weiß / sonderlich wegen vorgehender Exempel / gezwungen seyn erachtet. Deß Bischoffs zu Würtzburg F. Gn. haben wie J. Durchl. verstanden / gleichwol etwas zeitlicher / aber doch auch erst nach entstandener Vnruhe in Böhmen / vnd als das Durchlauffen vnd Vnterschleiff frembder Soldaten vberhandt genommen / sich in etwas Verfassung gestelt / darzu sie auch sonderlich bewegt worden seyn sollen / daß man an einem vngewöhnlichen Orth / mit Comminationen wider J. Fürstl. Gn. sich einer Cognition vnd würcklicher Execution / in Recht hangender / theils erörterter Sachen angemastt / auch eine derselben gantz beschwerliche Contribution jhr anwachsen wollen / vnnd sie gesehen / was für praeparationes ein gute Zeit vorher / in der Nachbarschafft vorgangen / deßgleichen was noch vor weniger Zeit eben im Stifft Würtzburg / auff zu viel Vertrawen / vnd daß kein Gegenverfassung obhanden gewest / für grosser Schaden geschehen / dannenhero J. F. Gn. sich schuldig erkennt / nur zu Abwendung dergleichen vnd anderer Trangsal / Vberfall vnd vrplötzlicher Beschwernuß / erlaubter Weiß zu rechter Zeit / auff ein Defension zu gedencken / zwar nit nach eines andern / sondern eygener Ermessigung / als welche am besten weiß / was darzu nothwendig seyn möcht / darinn gleichwol J. F. Durchl. jederman gnugsamb Red vnd Antwort zu geben vrbietig / vnd es J. Durchl. dahin gestellt seyn läst. Vnnd weil die Catholische geistliche Ständ eben so wol als die Weltlichen Füsstenthumb / Land vnd Leuth besitzen / dieselben von dem höchsten weltlichë Haupt zu Lehen / auch gleiche / oder respective mehr andere onera tragen / vnd vermög jhrer Pflicht schuldig / solches in dem alten vnd guten esse zu halten / vnnd zu schützen / würde jhnen sehr abbrüchig seyn / wann sie die Nothdefension vnterlassen vnnd jederman Preiß seyn sollen / allein darumb / daß sie zugleich auch geistlich vnd diß nit / jhrer Profession sey: sintemal jhre Iura der Temporalität halber / dißfalls andern nit vngleich / beydes auff sein gewisse weiß beysammen stehen / auch sie / da es die Noth erfordert / die Defension durch die jhrige bestellen / vnd bey vnsern Voreltern / wohl persöhnlich / in vielen Occasionen / mit vnnd neben Röm. Kaysern / andern Potentaten / Fürsten vnd Herrn / wider den Erbfeind / auch andere Widerwertige sich brauchen lassen / wie deren Exempel / darneben diß wol bekandt ist / daß wann die jetzige Cathol. Geistlichen Ständ zu dergleichen Vngelegenheit / Vnkosten / Mühe vnd Gefahr der nothwendigen Defension halben nicht gezwungen / sondern bey dem jhren im Frieden leben köndten / daß wenig oder vielleicht keiner / einiges Pferdt zu satteln / oder einigen Pfenning in der Werbung zu spendiren / würde gedencken / da man auch sie bey dem jhren läst / vnd sie biß dato die widerwertige actiones nit besorgt / oder etwa ins künfftig / sonderlich wegen der angehengtë Comminationen / nit noch mehr besorgen müsten / es würden alle jhre praeparationes gleich dieselbe Stund fallen. Von der Catholischen frembden / oder jhren ordinariis Bedienten / oder andern Obersten / als etwan die Correspondirende Ständ in Bestallung haben / bißweilen auch wol andern kriegenden Theilen / auff ein Zeit verlassen / wissen J. Durchl. nicht / vnnd glauben auch nicht daß dergleichen bey den Catholischen zu finden / sie werden dan̅ eines andern verständigt. Inmassen auch kein Catholischer so grosse oder stärckere Werbung / als die Correspondirende obhanden / viel weniger biß dato einig Catholischer (ausserhalb was die Kays. Mayest. vnnd das Hauß Oesterreich in jhren absonderlichen Expeditionen betrifft) ein oder mehr gantzes Regiment durchgeführt / oder der Reichsverfassung zu wider gehandelt haben / weil die Werbung den Reichs Constitutionen gemeß / zu eygener Defension jhnen eben so wenig als andern verbotten seyn kan / auch mehr nicht als andere gethan / ausserhalb daß die Catholischen jhr Volck noch nie auff andere benachbarte Ständ oder deren Vnderthanen einquartirt / keinen derselben beschwert / sondern es auff dem jhrigen vnterhalten: was gestalt man aber mit etlich Catholischen verfahren / vnnd wie sie an etlichen Orthen noch biß dato beschwert werden / vnd mit was für bahrer Bezahlung etlicher Correspondirenden / vnd den Böhmen zugeführte Soldaten / jhre Wirthe bezahlen / ist vnnoth zu erklären / als welches der Augenschein außweist. So wil S. Fürst. Durchl. auch nicht gebühren / dem Röm. Kayser vnd dero Hauß Maß zu geben / was für Volck sie zu jhren Diensten ziehen oder durch führen / sonderlich weil das jenig / so durch Bayrn geführt / vorher aller Orthen biß an Bayrn vngehindert etliche auß der correspondirenden Ständë durchgelassen worden / vnd ob wol S. Fürstl. Durchl. dergleichen Paß durch jhre Land gern abgewendet gesehen / so haben sie doch auff jhren Grentzen vnd sie allein dasselb Volck nicht auff halten / oder sich / bevorab bey der wenigen Verfassung / zu offenem Feind machen können / zumal man sie der Pflicht / Respect / vnnd daß man vermög der Reichs Constitutionen würckliche Caution geleystet / auch den Vnkosten bezahlt / erjnnert / auch bißhero Sie / inn vnd durch jhr Land keinem auß den Correspondirenden Ständë / oder den Böhmen vnd Oesterreichern / den Paß zu jhrer Nothturfft / es sey mit Volck / Kriegszeug vnd andern Wahren / nicht gesperrt. Es werden darneben J. Durchl. von den jhrigen / so beydes gesehen / berichtet / daß so wol in der Kayserlichen als der Cor [298] resprondirenden Stände / oder sonst durchs Reich passirende Armada oder Durchzug / fast einer gattung / als Hochteutschen / Westphalen / Rheinauch Niderländer vnd Wallonen / vnnd vielleicht an statt der Italianer auff der andern Theil wol Engelländer vnd Schotten oder andere dë Reich nit zugethane Personen zu findë. Betreffend S. Fürstl. D. in Bayrn vnd deß Bayrischen Kreiß Defension / ist bekant / daß J. D. vnnd der Krayß mit dem in Böhmen auch in Oesterreich brennëdem Fewer / fast aller Orthen vmbgeben / auch da es weiter außschlägt / J. D. der nechst seyn möchten / darneben sie trafft Kreyß Oberstenampts vn̅ Pflicht / zu dero Land vn̅ Leut Versicherung / bald nach dem die Vnruhe zu weit gewachsen / müssen anfangen besagte Noch Defension anzustellen / mit dero sie der Notthurfft nach fast biß auff diese Stundt nit könnë aukom̅en / wegen daß die Soldaten durch andere zeitigere Werbungen thewer wordë / auch J. D. nur alle suspiciones zu entfliehen / vnd daß sie jederzeit Besserung gehofft / jhre Werbung etwas lang eingestelt / welche gleichwol jederman bißhero Rathsamb befunden / auch die Correspondirende selbsten / vnd zwar dero Haupt S. Fürstl. D. darin nit verdencken wollen / als denen sampt vnd sonders wol bewust / was ein Mit-Interessirter bey so nahenden starcken Kriegsexpeditionen / so wol wegen der Excursion / vn̅ plündern zu erwarten / vnd wie wenig einer den Friedë befördern kan / wann er allerdings bloß vnnd bey-Theyl Gnaden leben muß. Weil auch Jhr. D. sich / vnd den Kreyß bey so grossen Vbelstand der der Nachbarschafft / mit einem wenigern nicht zu versichern weiß / haben sie auff etwas mehrere Werbung / wo sie gekondt / also auch darnider in Westphalen / vnd weil sie nunmehr fast jr Anzahl erreicht / mitlerweil dieselb herauff in dero Land zu bringen gedencken müssen / alles mit grosser Vngelegenheit / so sie viel lieber enthebt seyn wolten. Zu jetztermelter jrer etwa mehrer Werbung / seyn J. Fürstl. D. vber jetzgedachte Vrsachen beyder täglich sich stärckenden Kriegsmacht / sonderlich auch daher bewegt worden / daß Bethlehem Gabor deß Erbfeinds Vasall / mit dessen wissen / vnd Erlaubnuß / auch Beförderung / mit Heereskrafft in Ober Vngarn eingefallen / sich derselben Gegend bemächtigt / gar herauff für Wien geruckt / vnnd durch sein Zuthun dieselb Statt beynahe erobert / auch an gewissen Orthen fürgeben worden / Er vnd sein Volck wisse jrer Voreltern Weg gar wol herauff in Bayern / vnd würde sich derselben zu gleichmässiger Beut vnd erschröcklichem Proceß / davon noch vestigia vorhanden / auch jetzt das Land / zwischen Wien vn̅ Preßburg außweist / gebranchen / zu welchem auch sonst etliche Discurs (daß man S. F. D. heymsuchen / vnd sich von dannen aller Sorgen entledigen müsse) geschlagen: welches S. F. D. gleichwohl auff jhm beruhen lassen / aber weil diese Dräwungen derselben Zeit / da man es wegen der jnnerlichen Einigkeit weniger besorgen sollen / nur zu viel zu Werck gerichtet worden / ermelte Durchl. vmb so viel desto weniger jetzt / da das streyffen durch Oesterreich oder sonst vielleicht zueffectuiren ist / dasselb in acht nehmen / auch jhr Defension darnach accommodiren müssen / vnd eben so wenig einstellen können als die Correspondirende Ständ / jhr Defension berichter massen ergriffen. Dannenhero Sein. Fürstl. Durchl. der Meynung seyn / es werde das jenige was im Vort???ag der Verhinderung der Päß halben angeregt / gar nicht auff dero vberiges Volck so sie geworben / vnd vielleicht der Correspondirenden Stände etlich berühren möchten / zu verstehen / oder dieselben vorhabens seyn / solches mit Gewalt auffzuhalten / zumaln S. Fürstl. Durchl. vnnd dero Befelchshaber / sich mit der Caution vnd Schadloßhaltung / den Reichsverfassungen gemeß wollen verhalten / vnd bißhero verhalten / dergleichen wider keinen Correspondirenden nicht practiciret / noch dasselb einigem friedliebenden / auff sein Nothdefension gedenckendë Stand deß Reichs / weniger / als Außländern / welche nun ein lange Zeit Volck / jhrem Gefallen nach / allenthalben durch das Römische Reich geführet / zu verweygern. Daß dann endtlich J. Durchl. in Bayern / sc. zu Auffhebung der Correspondirenden gravaminum, bey andern Catholischen Ständen / es dahin richten sollen / daß sie die Waffen niderlegen / die praetëdirte klare gravamina stracks wie mans begert / ablegen / vnnd neben anderm begeren deßwegen mit dem Werck assecuriren / jnnerhalb 2. Monaten endtliche Resolution erfolgen / vnd da solches nit oder dilatorie geschicht / die Correspondirende weiters nit zuerwarten / jhr Verfassung stärcken / jhr Libertät desendiren / den darauß entspringenden Jammer / Vnheil / die Vrsacher verantworten / vnnd daß die Correspondirende der Catholischen Werbung vnd Paß nach Möglichkeit verhindern / alsbald schleunigere Mittel zu Abhelffung der gravaminum an die Hand / vnnd die Notthurfft in acht nehmen wöllen / Seyn zwar S. Fürstl. Durchl. bereyt / offt ermelten schickenden correspondirenden Ständen / jederzeit da es nur seyn kan / angenehme Diensterweisung / auch geneigten Willen zuerzeigen / aber S. F. D. haben sich solcher Zumuthung / vnnd daß sie ein solch Werck frembder Werbungen / in Sachen so grosser Importantz / vnd die in Jhr. D. Macht nicht seyn / solcher gestalt auff sich nehmen / anden / theils weitentlegene Catholische darzu vermögen / sie vnnd andere an einen so gewiß vorgesetzten Termin / mit so schwerem Anhang würcklicher Thathandtlung astringiren lassen soll / nicht versehen: Weil eben dieses / ein gemeine / nicht allein die Catholischen / sondern auch den Römischen Kayser / das Römische Reich / vnnd alle desselben Glieder / auff sein Weiß berührende / von so vielen Jahren / von jhnen den Catholischen ebenmässig vmb Abhelffung geklagter Sach / die von jhnen eben so wohl als von den Corresspondirenden / ins gem ein tractirt vnnd gehandelt werden muß / die auch sich also praecise, eben so wenig von jhrer Libertät / Religion / Recht vnnd Gerechtigkeiten / als die Correspondirende werden zwin [299] gen lassen. Wie in gleichem S. Fürstl. Durchl. die andern Catholischen / eben so wenig / als vermuthlich ein correspondirender Stand / die andern zu seinem Willen richten kan. Demnach J. Durchl. wol meynend erachten / daß den Sachen fürstendiger gewest were / wann die correspondirende Ständ / den gemeinen rechten Weg / solch jhr begeren / an die sämptliche Catholische Ständ / oder doch dem Churfürsten zu Meintz / oder derselben Zeit / zu Würtzburg anwesende Catholische Gesandte gelangen zulassen / gangen / sonderlich die besagte Würtzburgische Zusammenkunfft nit (wie man die Catholischen vngütlich beschuldet) die Correspondirende von jhrer Libertät vnd Religion zu bringen / Gewaltthat zubrauchen / sie zu verfolgen / sondern wie man im Fried vnd Einigkeit bleiben / das Römisch Reich in seinem Wolstandt erhalten / vnd da solches nit seyn köndt / wie man auff vnversehene Trangsal / vnd Invasion der Notthurfft nach gefast seyn könne / vn̅ da man von dem Böhmischen Wesen zu Redt worden / dasselb den Catholischen je eben so wenig verbotten gewest ist / als die correspondirende Stände / vnterschiedliche Convent darüber gehalten / auch jrem gutachten nach geschlossen / also der die Ku̅dschafft vnd die Catholische Würtzburgische Proposition widerwenig anbracht nit anders gesucht hat / als etwanur mehr Weiterung zu erwecken: Darbey die Catholische offt beklagt / daß wann auff dem andern Theil so offt es nur gefällig / man Tag anstellet / andere die vielleicht darzu nit Neygung haben / wol mit starcken Erjnnerungen künfftiger Gefahr der Einlägerung / Durchziehen vnd andere Schäden erfordert / dasselb erlaubet seyn muß: Entgegen wann die Catholischen etwann erst in langer Zeit / sich zu vnterreden / getrungen werden / dasselb gleich Offension vnnd Mißtrawen causiren soll. Die vberig comminirende Anhäng kommen S. Fürstl. Durchl. bedencklich vor / dann weil die Correspondirende wegen der Catholischen versichert / daß jhr der Catholischen Bereytschafft / nur zu jhrer erlaubten Defension / vnd gar nicht (man müssige sie dan̅) zu der correspondirenden Stände Offension / angesehen weil auch die Correspo̅dirende entgegen eines gleichen sie die Catholischen versichern / so hat kein Theynl Vrsach den andern noch darüber zu vberziehen / jhme Maß vnnd Ordnung vorzuschreiben / wie er seine Sachen in seinem Land anstelle / wann es nur andern ohne Schaden geschicht / also J. Durchl. nit recht wissen / wie diese comminationes vnnd beschwerliche eylende Zumuthung / eben mit allerseits gethaner Assecuration bestehen kan. Vnd werden die Catholischen bey dem in der Nachbarschafft angezündtem Fewer / vn̅ sonderlich wegen jetzt gleichsamb angedräweten Proceß sich nicht gern auß jhrer Bereytschafft lassen / oder die Waffen eben so wenig legen / als die Böhmen solches / oder daß man die Waffen nur zugleich legen soll / auff so vielfältige Bemühung Chur Sachsen eingehen wollen. So möchte vielleicht etlichen zweiffelich seyn / ob diese der Correspondirenden vnterschriebener Stände Vortrag / hochwichtige Begehren / auch auff widerigen Fall mitlauffende Warnungen vnnd nachdenckliche resolutiones, der vberigen vnnd mehrentheils Augspurgischer Confession eben dieser Meynung / wie die schickende gegen den Catholischen seyn / ob sie auch jhnen dergleichen starcke Zumuthungen gefallen lassen / vnnd ob nicht dieselbe darfür halten / daß man mit den Catholischen Ständen nicht auff solche Weiß / sondern freund-vnd nachbarlicher als eines corporis Mitgliedern / auff bequeme allerseiths annembliche / gleichmässige friedliche Wege verfahren soll / insonderheit auff der Catholischë Ständ runde gewisse Eröffnung / daß einmal sie nur bey den jhrigen zu bleiben / vnnd sie wider vnbillichen Gewalt zu beschützen gemeynt / nicht anders wünschen / auch da sie nur versichert / bald alle Bereytschafften gelegt würden / also die Correspondirende jhnen das nicht sollen imprimiren lassen / daß der Catholischen Intention sey / sie von jhrer Libertät vnnd Religion vnter ein frembdes vnannembliches Joch zubringen / darauff gleichwol sie die Correspondirenden gegen den Catholischen so schwere resolutiones, dann etwa noch mehr Jammer / Elend vnnd Noth erfolgt / jhr Begehren zuerlangen fassen / vnnd gleichsamb in weniger Zeit es zu effectuiren geschlossen / zumal auch die Catholischen Ständ die ordentliche im Röm. Reich herkommene thunliche Weg nie außgeschlagen / viel weniger eygens Gewalts die Correspondirende vberzogen / jhnen das jhrig abgenommen oder vnbefugten Gewalt gebraucht. Ob nun wol seine Fürstl. Durchl. diese Erklärung in einer Sach / so sein Fürstl. Durchl. allein gar nicht / sonst aber so wol alle Catholisch als vermuthlich / nicht wenig Ständ Augspurgischer Confession antrifft / dahin restringirn könnë / daß sie die Correspondirende / nur an die samptliche Interessirte gewiesen / jedoch weil gedachte Correspondirende nicht allein für sich selbs friedliebende Stände / denen die auffhebung deß Mißtrawens / auch abwendung frembden Jochs / deßgleichen zeitliche Fürschung bevorstehender Dissolution vnd Ruin deß Römischen Reichs zu erwünscheter Ruhe vnd Einigkeit angelegen / sondern auch sein Fürstl. Durchl. kein anders von jhnen nicht gedencken können / weiln auch die Correspondirende Stände selbst gegen seiner Fürstl. Durchl. ein so gutes Vertrawen tragen / auch S. Fürstl. Durchl. gegen jhnen jederzeit also auch dißfals / wann es nur thunlich were / zu correspondiren gewöllt ist / So haben seine Fürstl. Durchl. auß solchem gutgemeyten Respect nicht vmbgehen können / nur vor jhre absonderliche Person auff der Correspondirende Stände Vortrag jhre auffrichtige Erjnnerungen zu eröffnen / die selbe freundtlichst vnd gnädigst zu ersuchen / daß sie von jhren gefasten Resolutionen abstehen / die Vmbstände / vnnd was darauß erfolgen muß oder möchte / sonderlich daß eventus belli, fortuna & occasiones dubiae, auch der jenige / so es nit vermeynt / offt den kürtzern zogen / alles reifflich [300] erwegen / dieser Zeit / da die benachbarten Königreich vnd Erbländer mitten erbärmlichë Stand / mit dergleichen auff sich tragenden thätlichen Zumutungen vnnd Vorhaben nichts dergleichen herauß im Römischen Reich / vnd dardurch eine vniversalem commotionem, so wol mit der Correspondirenten als der Catholischen besorglicher Gefahr ohne erhebliche Vrsach anzünden / sondern vielmehr das Fewer in der Aschen löschen / dann weil kein Theil von dem andern gezwungen werden wil / auch den Catholischen Ständen deß Türcken / oder ander frembdes Joch oder Dominat so viel als den Correspondirenden zu wider / auch nicht weniger für jhr Libertät vnd Religion / ebenmässig Leib / Gut vnd Blut zusetzen / vnnd dahin resolvirt seyn / weil auch sie auff solchen Fall mehrer Zusammensetzung / Hülff vnnd Rath zu suchen / nicht würden vnderlassen: So ist leichtlich zu erachten / es möchte oder müste auff solchen Fall ein gäntzliche ruptura, sonderlich aber / ein frembdes Joch oder Dominat mit keines Nutzen eben durch diese im Vortrag erklärte Wege erfolgen / sc. (Replica der Vnirtë Ständte Abgesandë auff deß Hertzogs in Bayern Erklärung.) Auff diese deß Hertzogs in Bayern vberreichte Erklärung haben der Correspondirenden Evangelischen Abgesandte auff nachfolgende Weiß repliciret; Ob sie wol vber den Particularitäten / so sie in Jhrer Durchl. Erklärung befunden / sonderlich auch darüber / wer den Anfang zu den Werbungen gemacht / die mächtige Durchzüg befördert / das Mißtrawen im Reich vermehret / daß Fewer in der Nachbarschafft angezündet / weit außsehende Bedrawungen vnd Verschimpffungen neben gefährlichen Consilien geführt / sc. sich einzulassen nicht gemeynt / so halten aber doch sie Gesande nunmehr Reichs-vnd Weltkündig seyn / was gestalt jhre Herren Principalen bey allen Reichs-Crayß-Deputations-vnd andern Versamblungen wider vielfältige Zunötthigung vnd andere proponendo angezogene gravamina (denen niemals abgeholffen werden wöllen) geschrieben / geklagt / vnd vmb Remedirung derselben embsiglich angehalten / haben auch jhre rechtschaffene Teutsche Intention vor Gott bezeugen vnd sonderlich assecuriren lassen / daß jhre Defensions-Verfassung bey so vielen Werbungen / auff keine Zerrüttung deß Heiligen Reichs Constitutionen / sondern vielmehr zu sicherer Conservation derselben angesehen / solcher massen / weiln absonderliche Werbungen wider deß Reichs Herkommen / einreissen wollen / daß sie die Correspondirende nicht allem auff jhre Vnderthanen / sondern auch ins gemein auff die vorstehende Läufften / ein wachendes Auch schlagen / vnnd auff Mittel bedacht seyn müssen / wie in omnem eventum allen Widerwärtigkeiten zu begegnen / derowegen nicht allein Kays. Mayest. gleichsamb an die Hand gegeben / wie denen Beschwerden / so in Jhrer May. Mächten abzuhelffen / sondern auch / durch gegenwärtige Schickungen / eben zu würcklicher Effectuirung beyderseiths angetrettener Sincerität ein endtliche Resolution vber der Disarmirung / Einstellung ferrnerer Werbung / vnd also zu gäntzlicher Auffhebung deß Mißtrawens / remedia tam praesentanea quam futura zuerlangen vehofft / auch zu solchem Ende einen gewissen Termin zu bequemen vor gut befunden / nicht daß man einigem Standt in dem Seinigen Maß zu geben vorgehabt / sondern weil die Experientz bezeuget / was für ein eventus darauff zu folgen pflege / wann man das jenige auffwachsen läst / so man im Anfang leichtlich abwenden können / leben auch der Zuversicht / es werden nit allein die schickende vnd Correspondirende / sondern auch alle Evangelische Ständ hierinnen leicht eynig seyn / weiln allenthalben wegen Fortstellung der so offt versprochenen Composition gleichmässige Werbungen abgelegt worden. Da nun bey J. F. D. vor dißmal ein mehrers / als Eingangs vermeldet / nit zu erlangen / sondern zur Zeit kein categorische Resolution zu erheben / so müssen zwar die Gesandten es dahin gestellt seyn lassen. Die anerbottene Communication aber mit den vbrigen Röm. Cathol. Ständen / nehmen sie vnter dessen zu Danck an / in Hoffnung / es werde jnnerhalb den bestimpten 2. Monaten / ein gesampte richtige Antwort hernach folgen: Andere neben-particularia aber / ob sie wol meystë Theils in continenti abgeleynt vn̅ erläutert werden köndten: So wöllen sie doch darinnen jhren Herrn Principaln nit vorgreiffen / sondern vbernehmë dieselbe / mit Vorbehalt gebührender Notthurfft pure ad referendum, mit der Verwahrung / daß sie dardurch nicht allein nichts praejudicirliches eingeraumbt / sondern auch im Hauptwerck nachmals habenden Befelch gemäß / jhren Herrn Principaln nach so gestalten sachen freye vngebundene Hand / sonderlich aber auff begebende occasiones jederzeit jhr bestes zu suchen / vorbehalten haben wollen. Setzen doch darneben in keinen Zweiffel / Jhre Durchleuch. werde ferrnerem Vnheyl / welches Jhr nothwendig auß dieser Bewahrung erwachsen müste / in Zeiten vorkommen / vnnd die angedrawete Extremitäten abzuwenden / Jhr angelegen seyn lassen / vnd sich nicht leichtlich Friedhässige davon werden abhalten / oder zu einem andern bemüssigen lassen. Inzwischen können Sie gleichwol fürs Erste zuerjnnern nicht vmbgehen / daß gedachten Jren Herrn Principalen / etwas vngleiches zugemutet werden wil / als ob sie bey dem Anfang oder Progreß dieser motuum absonderliche intentiones (darauff diese Extremitäten erfolgen müsten) gehabt / weiln den Gesandten ein anders vnd wideriges bey deren Gewissen zu asseveriren vffgetragen worden / vnd bezeuget sonderlich der Buchstabe so vieler Sendschreiben: wie jnen jederzeit angelegen gewesen die Collision / so wol im H. Röm. Reich / als auch in den benachbarten Königreichë vnd Ländern grossen Jammer vnd??? Blutvergiessen zu verhüten: Ist jhnen auch fürs ander nie etwas mehrers zuwider gewesen / als daß Sie die Einstimmung der zertrennlichen disharmoniae im Reich durch Einmischung außländischer Potentaten / mit Augen ansehen müssen / zu ge [301] schweigen / daß sie solten den Raub deß Vatterlands connivendo gut geheissen / oder an getrewer Warnung jchtwas versaumpt haben / mögen Gott vber beyder Theil actiones, vnd intentiones, wol judiciren lassen. Sie haben aber drittens darfür gehalten / daß die absonderlichen Armirungen vnd Durchlöcherungen der Crayß-Verfassungen / auch die Zwingung der Majoren in der Libertät vnd Conscientz Sachen / eben der Antritt zu der höchstgefährlichen disharmonia gewesen: Halten hingegen zum vierdten die Concordantz jhres Vortrags auß deme gnugsam erscheinlich / weiln die wortliche Sincerirung vnnd Gegen-Sincerirung richtig vorher gangen / daß auch billich die würckliche Assecuration vnnd Gegen Assecuration mit Niderlegung der Waffen vnnd zwar erstlich von denen / so den Anfang darzu gemacht / vnnd in der Resolution selbsten gnugsamb beschrieben worden / erfolgen solten / so gar seynd die Extremitäten der Correspondirenden scopo vngemäß / daß sie vielmehr durch diese Real Bezeugung dieselbige zeitlich abgewendet sehen wöllen. Wissen sich aber fünfftens nicht zu erjnneren / daß in dem Vortrag einige zu Werckrichtung selbst schleuniger Mittel / vielweniger Vberfallens / Opprimirens vnnd Thathandlungen were gedacht worden / nur allein daß sie nicht zuverdencken / da sie zu Verhütung eusserster Ruin in jhrer Gegenverfassung verharren / vnd zumal dahin trachten / wie sie bey jhrer Religion erhalten werden möchten. So ferrn ist zum sechsten / daß sie einigen gewaltthätigen Procedirens mit Fug solten können bezüchtiget werden / oder auch daß eben die jenige gravamina, darinnen man keine Tractation zu leyden gedencket / dem Herkommen im Reich vnd dem aequilibrio solten zuwider seyn / weiln je keine gleichmässige Iustitia angeordnet werden kan / als wann ein gleiche Anzahl der Assessorn / Visitatorn vnd Revisorn verordnet / vnd also das jenige / so seyt dem Religionfrieden in Abgang gebracht / als ein decidirtes Werck gleichsamb wider restabilirt / vnd den Evangelischen in jhren territoriis gebillicht wird / so die Röm. Cathol. in dem jhrigen respectu mensae Domini, für rechtmässig behaupten. Worauf es zum siebenden mit Refusion der Thonawertischen Vnkosten bestanden / werden die Reichs Acta vnd commissiones außweisen: Aber vber dem Compositionwerck weiß man sich / Achtens / keins andern zu bescheiden / als daß vnder jüngstem Reichstag / Anno, &c. 1613. ex parte Evangelicorum auff gewisse praeparatorische puncta, nothwendige Erklärung gefolgt / seithero aber der ander Theil von Kays. Versprechnussen vnd selbst eygenem Einwilligen nichts mehr wissen wöllen. Mit den Privat Scribenten hat es neundtens diese Meynung / daß gleichwol viel derselben cum Priuilegiis & approbatione Superiorum, jre Schmähkarten trucken lassen / vn̅ hette man in deß Reichs Protocollis viel der beschwerlichen Anzüge vnnd bedrawlichen Reden vffzuweisen: Ist auch mehr als ein Classicum zuhanden gebracht / darauß die gefährliche Consilia zu verspüren / welche etwan auch durch die darauf erfolgte conatus gestärcket worden: Hingegen vnd zum zehenden ist von der Außtheil- vnd Preißgebung der Geistlichen Güter den Gesandten nichts wissend / hoffen aber jhrer Herrn Principalen Sincerirung werde höher als dergleichen Discurs geachtet werden. Welche Meynung es auch fürs eylffte mit den vbrigen Bedrawungen haben kan: Aber die von dem Stifft Würtzburg / zum zwölfften / geklagte Schäden seynd vorlängstë verantwortet / transigendo begeben / vnd durch ein sonderbare Contribution von den Vnderthunen widerumb erholt worden. An jetzo möchte zum dreyzehenden das Durchziehen der Soldaten auch etwas mitgenom̅en haben / nach dem die Landart an die Hand gegeben / die Evangelische aber seynd damit auch nicht verschont blieben: vnd ist solcher Schaden denen zuzumessen / die zu vnzeitigen Werbungen vorgenommen / vnnd dardurch die Gegenwerbung causirt haben. Wann es zum viertzehenden wider den Erbfeind zu thun / weren etwan die vorigen exempla der Geistlichen Armirung zu imitiren: Daß aber die Armantur im Reich / ehe man von einigem Feindt höret verantwortlicher weise solte vorgenommen worden seyn / sonderlich da man sich also bald getrennet / vnd andere Crayß exempla nicht agnosciren wollen / das ist bey vielen mißlich. Hingegen leichtlich zum fünfftzehenden zu demonstriren / was andern Theils von Spanischen / vnd der Teutschen Nation vbel gewogenem Volck für ein Anzahl durchkommen / vnd was für Bedrawungen sie auß gestossen / da hingegen weder Engell- noch Schottländer biß dato ins Reich geführet worden. Vnd hat man zum sechtzehenden auff der Correspond. Seit die excursiones, Meutereyen / Plündern vnd Einsfäll zugewarren / die bey dem Bayer. Crayß in acht gehabt / derowegen die gesampte Abwendung solcher schädlichen Fälle / oder vielmehr die Vnterlassung derselbë Beschädiger Einführung / für dz rathsambste gehalten / were auch solchs im Anfang verhütet wordë / so were vielleicht deß Bethlehem Gabors deducirter Einfall auch verbliebë. Thäten demnach J. Fürstl. D. der Sachen ein grosse Beförderung (wann je dißmahls zu derer Erklärung nicht zugelangen) da Sie auff Communication der Röm. Cathol. Resolution an vnsere Herrn in obgesetzten Puncten der Disarmirung / Einstellung fernerer Werbung vn̅ Durchzüg / auch Abhelffung der geklagten gravaminum fürderlich einschicken / weil je auff den Gegenfall Sie zuermessen / daß endlich ein jeder seine Noth. defension würcklich würde scheinen lassen / da man anderst den armen Vnderthanen deß beschwerlichen Lasts abhelffen / vnd sich in die natürliche Libertät vindiciren will / sc. Antwort Jhrer Fürstl. D. in Bayern auff der vnierten Ständ Gesandten Replica. Der Durchleuchtigste Fürst / sc. Hertzog Maximilian in Bayern / sc. hat abermaln vernom̅en / was auff jhr Erklärung der Correspondirenden vnirten Stände Abgesandte replicirt / vnd weiln [302] gedachte Gesandten anfangs seiner Fürstl. D. Erklärung summarie recapitulirt / Als hat es bey besagter Erklärung dißfalls sein bewenden / vnd wöllen ermelte Fürstl. D. zu Erzeigung derselben guten Gemüths die abgelegte Werbung an sein Orth zuwissen machen / vnd Ermahnung thun / damit in zweyen Monaten / da es nur seyn kan / ein Antwort / darauß der Catholischen Stände Friedfertigkeit zuverspüren / vnnd niemandt mit Fug darwider zubeschweren / erfolge. Sintemahl auch seiner Fürstl. D. die Particularitäten anders nicht in jhrer Erklärung angeregt / als weil dieselben in der Proposition vorher einkommen / so hat sein Fürstl. D. ein Notturfft zu seyn erachtet / tacendo dasselb also nicht zu approbiren / sondern dz jenige / was jhr darin̅ theils bewust / theils anderwerts berichtet worden / nur zu mehrer Erläuterung vnd Nachdencken anzuzeigë / aber gar nicht sich hierüber mit den Gesandten in ein Disputation einzulassen / oder solcher die sämptlichen Catholischen Ständ antreffende Sachen allein zu vnderfangen / oder jemand fürzugreiffen / also dieses auch seinen Weg hat. Allein wissen sein Fürstl. D. bey diesem passu der Replic nicht / daß die absonderliche Werbung (im Fall man Jhrer Fürstl. Durchl. vnd etlicher weniger Catholischer Fürsehung darunder verstehet) wider deß Reichs vnd Crayß Verfassen oder Herkom̅en seye: weil dieselbe keinem Standt in eusserster Gefahr verbotten / sondern auff gewisse Maaß / so weit man derselben nachkommen kan / zugelassen / auch die Correspondirende Vnirte selbst geworben / vnnd frembder Außländer auch andere Werbungen gestattet / zumahln Jhrer Fürstl. Durchl. vnnd Catholische Ständte / so wol im Werben als Durchführen / mit bahrer Bezahlung / Caution / obbesagten Reichs Satzungen sich gemäß verhalten / keinem Stand die geringste Beschwer zugefügt / oder die Vnderthanen anderwerts geschehen / tractirt. Daß die Fürstl. Durchl. in Bayern bey den Catholischen / vermög der Proposition folgende Puncten zu Werck zu richten hetten: 1. daß die Catholischen erstlich die Waffen legen. 2. fernere Werbung einstellen. 3. die gravamina, in deren die schickende Stände keine Tractation eingehen könten / abweg schaffen. 4. gnugsame Versicherung darüber geben / auch die Assecuration nicht mit Worten sondern Wercken bezeugen. 5. in den vbrigen gravaminibus sich vergleichen / auch dißfalls zur Realität vnd Wercksatz schreiten. 6. jnnerhalb zweyen Monaten / welches sein Fürstl. Durchl. leichtlich dahin zubringen / ein categorische endliche Resolution geben solle / mit angehengter Commination / daß damit in Verbleibung deren / sc. die schickende Stände jhr Gelegenheit vnd Nothturfft in acht nehmen köndten / weiln auch jhnen der Last der gravaminum allzu schwer / vnnd sie solchen fürbaß nicht mehrerdulden köndten / daß sie jhr Gegenfassung beharren / vermehren / sc. zusammen setzen / sc. Item alles Vnheyl so etwan erfolgt / die Vrsacher verantworten sollen / Ist S. Fürstl. Durchl. etwas frembd derowegen fürkommen / als wann die ersten gravamina keinen Tractat leyden / gleich abgeschafft / derowegen Caution geleystet werden / auch hierüber in zweyen Monaten endliche Resolution erfolgen soll / vnnd zwar / daß es S. D. sollen vnd können effectuiren / im Fall auch das nicht / oder dilatorie, oder abschlägig geschicht / daß alsdann das folgend in der Proposition zuerwarten dahero gleichsamb ein Zwang vnnd extrema erscheinen / vnnd das Ansehen ex contextu haben wollen / daß Jh. Durchl. eine Sach / die nicht in jhrer Macht / auff sich nehmen / die Catholischen / wann sie der Commination enthebt wöllen seyn / in die begehrte Auffhebung der ersten gravaminum einwilligen / oder da solche Resolution der Einwilligung nicht / oder ein abschlägige Antwort in secundo, &c. erfolgt / alsdann die Comminationen zu Werck gerichtet werden sollen. Dieweiln es aber / wie auß der Replic zuvernehmen / den Verstandt nicht also hat / inmassen Jh. Durchl. selbsten selbst in jhrer ersten Resolution es nicht also verstanden / deßgleichen weiln man keinem Standt in dem seinen Maß zugeben begert / sondern alles nur zu Abwendung der Extremiteten gemeint seyn / vnd weil die Gesandten vermög jhrer Replic S. Fürstl. Durchl. noch zur Zeit kein ferrnere endliche categorische Resolution zumuthen / sondern mit dero Erbieten dißmals / doch mit vorbehalten / zufrieden / vnd jhrer schickender Herrn Principaln gerechte Intention vnd Versicherung widerholen / so hat es gleicher gestalt darbey sein verbleiben. Es ist auch der vbrigen Augspurgischen Confession zugethanen Ständen / vnd ob dieselben zu diesen / vnd sonderlich zu solchem Begehren / sich verstehen / anderer gestalt nicht / ohn ferner zumuthen Anregung geschehen. Daß die Gesandten der vbrigen Particulariteten / so meisten theils erläutert vnnd abgeleynt werden können / mit angehengter Verwarnuß vnd Vorbehalt nur ad referendum annehmen / wissen sie der Sachen wol recht zuthun / allein wird abermaln die Reservation (freyer vngebundener Händ / sonderlich auff begebende Occasion jederzeit jhr bestes zusuchen) ohne zweiffel keinen andern als friedlichen Verstand gegen den Catholischen haben: Gestal Jh. Fürstl. Durchl. an jhrem Orth nicht vnderlassen / was zu diesen betrübten Zeiten dem Reich / dessen Ständen vnd gemeiner Wolfahrt / auch zu Fried vnd Einigkeit fürträglich. Die absonderliche 16. special Erjnnerungen / vnd zwar die Erste betreffend / weil einmal Jhrer Durchl. Gemüth vnnd Intention nur zu Friedt vnnd Widerbringung deß alten Vertrawens / auch die Consilia zu Erhol-vnd Fortpflantzung deß Friedens dirigirt / habë sie gleichwol von Anfang der Böhmischen Vnruhe zu vnterschiedliche malen zum Friedë / auch Accom̅odation trewhertzig gerathen / vnd seynd noch der Meynung / wann solche in acht genom̅en / es zu diesen Extremiteten nit were kom̅en / sintemal aber gleich von [303] Anfang die Sachen anderst hergangen / vnd erfolgt / haben S. Fürstl. D. conjecturiren müssen / daß man vielleicht auch anfangs andere Intentionen / so fürgetrungen / gehabt habe: Was aber dieselben eygentlich gewest / oder woher sie entsprungen / das wissen S. Fürstl. Durchl. nicht / haben auch derowegen niemand in particulari verdencken / oder hierinn anziehen können / sondern wie sie niemand mit jhren Consiliis oder gut gemeynten Gedancken / Maß zugeben / also lassen sie dergestalt / wie es ist / niemand zu Praejuditz beruhen / vnnd da besagtes Böhmisches Wesen / durch ein Interposition / recht vnd füglich gelegt werden können / hette S. Fürstl. D. ein solches gern gesehen / allein daß sie es nicht zu effectuiren gewußt / auch derowegen es von den andern verhofft haben / gleichwol sonst mehr anders vntergelauffen seyn mag / so andern zu judiciren heim gestellt wird. Von frembder Potentaten Einmischung bey dem dritten / wissen S. F. D. nit / allein es werde / die Kön. M. in Hispania / wegen daß sie / als ein Fürst von Teutschë Geblüt geboren / dero nechsten Vettern in jhrer Widerwertigkeit Hülff geleistet / darunter verstanden: Es zweffeln aber S. F. D. ob Vnpartheysche es für vnzimlich werden halte̅ / gestalt entgegen deß Bethlehem Gabors auff eingeholte Licentz von der Ponte̅ / Vnchristliche Einfälle / nit allein allen Catholischen / sondern auch andern der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen schwerlich fürkompt / denen noch mehr schmertzlich fürkommen möchte / daß man noch darüber mit sonderm frolocken in offenem Truck alle Tag seine deß Gabors Verrichtung biß zum Treffen vor Wien / vnd daß man gar das Te Deum laudamus an gewissen Orten gesungen / also der gantzen Welt fürträgt / welches man Erjnnerungsweiß wie vielleicht etliche gesinnet / vn̅ solchem zubegegnen seyn möcht / angemelt habe̅ wil. Bey dem vierdten wollen oder können S. F. Durchl. sich auch nit einlassen / woher dissolutio Harmoniae, Durchlöcherung der Crayßverfassungen / vnd der maiorum halber entstanden / allein daß bey vielen die beständige Meynung ist / wann die harmonia bey vns / wie sie auf vns kommen / geblieben / so stünde es auch wie bey vnserer Eltern Zeiten / so kan sich jetzig absonderliche Armirung zu dem Mißverstand / der sich lange Jar zuvor erregt / wol appliciren lassen. Es wollen sonst S. Fürstl. D. bey diesem Punct / was er der Assecuration halben für einen Verstandt hat / an seinem Orth Erläuterung geben. Was es mit dem fünfften Puncten für eine Beschaffenheit / ist auß der vorigen zuverstehen / vnd weil in der Proposition zu end meldung geschicht / daß man zu Abhelffung der gravaminum, darinn kein Tractation statt hat / vielmehr schleunige Mittel zu Werck richten soll / hat man es dahin / wie in der ersten Resolution gesetzt / verstanden / sintemal es aber nit also gemeynt / so hat es abermal bey solchem Puncten sein Weg. Wie auch beym sechsten Punct der Betrangnuß halber bey dem was hieroben vnd in der Gesandten Schrifft einkommen / sein verbleiben: J. Durchl. seyn auch nie anderst bericht worden / als daß im Röm. Reich von vralten Zeiten / vnd am Keyserlichen Cam̅ergericht von Zeit dessen Auffrichtung es auff die Weiß / wie die Catholischen fürgeben / gehalten worden / kein anders decidirt / auch eben jetzt Enderung darwider eingeführt werden wolle: Ingleichem auch J. Durchl. gern recht informirt werden möchten / was doch für ein aequilibrium vnd schleunige Iustitia zuerwarten / vnd ob man nit in eben diesem oder noch grösserm Labyrint sich würd befinden / wann gleich gar ein gleiche Anzahl begehrter Religionsverwandten Personen gesetzt / vnnd dieselben in fürfallenden Strittigkeiten sich nit vergleichen können / dann da man nicht auch diesen Fall / praecavirt / so werden ein grosse Anzahl der Sachen sich stecken / vnd nichts anderst folgen / als der Gravirt-klagend Rechtloß gelassen / deß seinigen destituirt bleiben / vnd da er der schwächer ist / täglich mehr Eintrag gewärtig seyn muß: Besagte Steckung der Iustitia befind sich so gar am Keyserl. Cammergericht / in dergleichen Religionssachen / vnd gleicher Anzahl der Personen / viel weniger kan man solche Sachen / die hinfüro bey dergleichen Anzahl nicht zuerledigen / alle jedesmahls an die sammentliche Ständt deß Reichs bringen / vnd dieselben andere Ständ oder Personen in gleicher Anzahl beyder Religionen verordnen / weil solches Zeit vnnd grosse Vngelegenheit erfordert / auch da es geschicht / dannoch es eben zu besagtem Eckstein / oder ad petitionem principii der verhinderten Iustitiae kompt / derowegen solche praetendirte gravamina, vnd was darauß folgt / billich wol zuerwegen / Die von den Augspurgischen Ständen verwendte Güter / haben im Religionsfrieden jhr gewisse Maß / wann sie also applicirt / vnd nicht gar in die Weltlichkeit veralienirt / wird es keine Irrung geben / bey den Catholischen bleibende Güter / so mensae Domini applicirt / noch Geistlich bey der Kirchen / kommen in kein Weltliche eygenthümbliche Handt / vnd geschicht dannoch auff gewisse Maß der Fundation jhr Recht / ob aber von diesen auff das vorige zu argumentiren / das stehet zu bedencken. Beym siebendem vnd achte̅ Punct der Statt Donawert vnd versprochenen Composition / widerholen S. Fürstl. D. jhr erste Resolution / darjnnen sie kein Justification der Stätt Außlagen begehrt / oder zubegeren Vrsach haben / sondern weil die Reichsstätt dabey sich interessirt gemacht / vnd jhnen Andeutung beschehen / daß sie erklärter Massen köndten remediren helffen / ist der starcken Außlagen / welche die Stätt derentwegen hergeschossen haben sollen / Meldung geschehen / wie auch Jh. Durchl. noch nie vernommen / daß auff der Catholischen fürgeschlagene Puncten oder Conditionen / was gestalt sie in ein Composition verwilligen wolten / die von jhnen begerte nothwendige Erklärung gefolgt / viel weniger wissen Jh. Durchl. ob vnd wer auß den Catholischen in die Composition purè eingewilligt / vnd nicht mehr darvon wissen wollen.
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Mit den Privat Scribenten lenden sich S. F. D. ???gleicher gestalt beym 9. auff jhr vorige Resolution / vnd was hievon wegen deß noch so newlich getruckten Bethlehemischen Gaborischen Fortzugs angeregt / dann sonst vnbekant ist / daß in Reichs Protocollen viel Anzüg vnd bedräwliche Reden zubefinden / Classicum oder conatus zur Handt gebracht / da entgegen die Catholischen / bald vom auffgerichten Religions frieden an / ob den Schrifften / darinnen jhn vngescheucht gedräwet worden / sich beklagt / vnnd bey dem Reichstag Anno 1607. so gar im Fürsten Rath öffentlich auff blutige Köpff votirt worden sey. Daß die gemachte Außtheilung der Geistlichen Stifft vnd Güter / vnd Bedrawungen bey dem 10. vnd 11. Puncten den Gesandten vnwissend / auch jhrer Herrn Principaln Sincerirung höher zu achten / vernehmen S. Fürstl. Durchl. gern vmb so viel desto mehr / daß sie selbst ein bessers von jhnen verhofft / ob gleich solche Außtheilung nicht bey geringen Personen außgeben. Dem Stifft Würtzburg ist zwar das auffgehalten Gelt restituirt / aber in dem bewußten Vergleich deß grossen Landschadens halben derwegen Rechtens vorbehalten / da das Stifft sich hernach gleich deß Klagens begeben haben soll / so bleibt doch das Exempel vnd Sorg / daß bey diesen Occasionen das Stifft zeitlich auff nothwendige Versicherung solcher vnnd anderer Gew altthaten zugedencken Vrsach gehabt. In dem bey dem 13. Puncten die schickende Ständ in den Durchzügen nicht verschont / wird den Catholischen / so mit solchen Durchzügen nicht interessirt / auch dieselben nicht befördert / nicht geholffen / oder der Schaden ergäntzt / viel weniger es daher excusiren / als wan̅ es die Landsart geben: Dann die Durchzüg den Reichs Constitutionen gemäß / ohn männiglichs Schaden anzustellen / gegen den grassirenden Herrnlosen die Gebühr vorzunehmen / vnd wie man der schickenden Stände Vnderthanen / wann sie einem Dorff mit Catholischer Ständt Vnderthanen vermischt / verschonen können / also hetten die Catholischen gleiches Recht haben / auch die Soldaten in Böhmen vnd anderswo ohne Berührung der Catholischen Güter / geführt werden sollen / wie dann kein Correspondirender Stand von einigem Catholischen Stands Bereitschafft solcher massen beschwert / sondern aller Orths die Bezahlung verordnet worden / in deren Mangel andere Soldaten jhr Vbelthaten öffentlich entschuldigen. Die Catholische Ständt geben bey dem 14. Puncten beständig für / daß sie zu jhrer Noth-Defension gnugsame Vrsach / auch gantz vngehrn darzu kommen / vnd je eher je lieber davon entlediget zu seyn begehren / wie in Jhrer Durchl. Resolution etwas mehrers außgeführet. Von dem Spanischen im 15. Puncten angezogenen Volck / vnnd daß auff der einen vnd andern Seithen fast einerley Gattung zufinden / ist gleicher gestalt angereget / vnd weil der Böhmischen / Mährer / Schlesier vnd Oesterreichischen Stände einkommenen Avisen nach / es viel vnd jederzeit grösser / als der Kay. May. gewesen vnd seyn soll / so wird der Durchzug im Reich auch nicht gering gewesen seyn können / allein daß das Keys. Volck in der Ordnung vnnd Regimentsweiß: das in Böhmen zulauffende aber eintzig / Truppen vnd Cornetenweiß / welches den getroffenen Ständen in viel Weg schwerer / durchkommen: Sonsten wissen Jhre Durchl. nicht / daß man Engell- oder Schottländer also durchgeführet / ausserhalb daß dergleichen Personen dannoch darinn zufinden / so wol selbsten jhrer Fortun nachgezogen seyn mögen. Auch wollen S. Fürstl. D. beym 16. Puncten den Correspondirenden Ständen / sich gegen den Excursionen / Meutereyen / Plündern vnd Einfäll zuverwahren / nicht Ordnung geben / zugleich deß Bethlehem Gabors Einfall / vnd wie derselbe zu justificiren an seinem Orth gestellet seyn lassen / mit Widerholung jhrer vorigen Resolution / es den andern Catholischen Ständen / vmb förderliche gewisse Antwort zu communiciren vnnd an sie gelangen zulassen / zumal Jh. Durchl. auch alle Catholische̅ (welche gewißlich der Correspondirenden Libertät / nicht impugniren / also es wol keiner Vindication nothwendig) ebenmässig dieses Lasts / Beschwerden / Sorg vnd Gefahr gantz gern entlediget seyn wolten. (Vergebliche Bündnuß Handlung in Westphalen.) Als das Vnwesen in Böhmen der gestalt gewachsen / daß man wol gesehen / daß auch dessen Flammen in andere Länder sich außbreiten würden / haben sich vnder andern auch die Graffen vnd Herrn im Westphälischen Crayß / als der ohne einen Crayß Obristen vnd Nachgeordneten vermög der Reichsverfassungen gestanden / vnd also eines Haupts / zu dem man sich in der Noth halten solte / ermangelt / vmb eine Zusammentrettung vnnd Confoederation vnder sich beworben / vnd wie einer dem andern im Fall der Noth vnd Vberfalls mit eylender Hülff beyspringen solte / in Vorschlag genommen. Es sind aber damahls in Westphalen / welche in diese Bündnuß einzutretten sollen ersucht werden / der Evangelischen Religion zugethan gewesen / der Bischoff zu Minden / der Bischoff zu Oßnabrück vnd Verden / die Abtissin vnd Fürstin zu Hervorden / Fürst Ernst zu Hollstein vnnd Schawenburg / der Graff zur Lippe / der Graff zu Oldenburg / der Graff zu Ost Frießlandt / die Gräffin Wittib zu Delme̅horst / der Gr. von Bentheim mit seinen Brüdern zu Teckelnburg vnd Steinvorden / der Graff zu Pirmunt / der Graff von Schawenburg zu Gehmen / der Graff zu Waldeck / der Graff von Culenburg / Printz Moritz als Graff zu Mörs / der Graff von Stymmb der Freyherr von Inn. vnd Kniphausen / der Herr von Büren / vnd andere mehr / so der Orthen gesessen / beneben den Stätten / Soest / Dortmund / Hervorden / Lembgow / Oßnabrück / Minden / sc. Aber man hat vber solcher Bündnuß nicht einig werden können / also daß endlich die deßwegen angestelte Handlung auff nichts außgangen. Nach geschehener Böhmische̅ Crönumg sind im [305] Wintermonat von Bethlehemb Gabor vnd den Vngarischen Ständen Gesandte zu Prag ankommen / die haben jhre Commission schrifftlich in folgenden Puncten vbergeben. (Vngarn vnd Siebenbürgen begehre??? sich mit Böhmen vnd den incorporirten Landen in eine Verbündnuß einzulassen.) Erstlich / daß zwischen Vngarn vnnd Siebenbürgen mit vnnd neben jhrem Fürsten Gabriel / mit Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern ein ewige Verbündnuß geschlossen werde / dergestalt / daß diese Länder für jhr Heyl vnnd Wolfahrt / Leib vnnd Leben / Haab vnnd Gut mit einander / auch eins für das ander auffsetzen solten. Zum andern: Kein Landt solte Macht haben / ohne deß andern Wissen vnnd Willen Frieden zu machen / oder Krieg anzufangen / vornemblich aber solte mit dem Hauß Oesterreich mit nichten Frieden gemacht werden / zu Schaden deß andern Theils: Wolte aber ein Theil mit andern Königen / Försten vnnd Ständen eine Confoederation auffrichten / so solte solches jederzeit mit deß andern Theils Wissen geschehen. Zum dritten: Der wider das Hauß Oesterreich solte mit gemeinem Zuthun der Länder außgeführet werden. Zum vierdten: Weil jhr Fürst auff der Böhmen Ansuchen sich auff gemacht / vnnd mit Auffwendung grosser Vnkosten herauß gezogen / als begehre er zur Recompens vnd Hülff 100000. Reichsthaler. Zum fünfften: Der Fried / so das Hauß Oesterreich mit dem Türcken auff zwantzig Jahr geschlossen / köndte jetzo durch niemandt / als deß Bethlens Assecuration erhalten werden / damit aber solche Tractation bey dem Türcken kein gefährlichen Argwohn gewinne / were hoch von Nöthen / daß neben den Vngarischen Ständen auch der Böhmischen vnnd incorporirten Länder Abgesandten sich nach der Ottomannischen Porten zum Türckischen Keyser begeben / vnnd dieses Friedens halber ferrner tractierten: Er Bethlehem erböthe sich / wann er der Böhmen Meynung vernommen / die Mühe / wie sie hineyn kommen / selbsten auff sich zu nehmen / hoffentlich der gantzen Christenheit Bestes darinn zu befördern. Zum sechsten: Vnnd weil vor diesem als das Königreich Böhmen vnnd Vngarn von einem König / sonderlich auß dem Hauß Oesterreich regieret worden / were offenbar / daß man auß diesen Ländern das Vngerlandt mit allerhand Proviandt / Gelt vnnd anderen Notthurfften versehen / so aber anjetzo vnder vnderschiedlichem Regiment / wann dergleichen Hülff entzogen werden solten / nicht allein dem Vngerland / sondern der gantzen Christenheit zu mercklichem Nachtheil gerathen solte / als begehre er zu Erhaltung der Vngarischen Grentz / daß die Böheimische Ständ vnnd incorporirten Länder 300000. Gülden contribuiren vnnd hergeben wolten. Zum siebenden: Sonderlich aber were jhm wol bewust / daß Vngarn nach so viel außgestandenen Kriegen sehr außgesauget / also daß das Land dem Türcken nicht köndte Widerstandt thun; viel weniger den Königlichen Hoff regio splendore außhalten / als begehre er / wann mit zusammengesetzter Hülff vnnd Macht das Hauß Oesterreich von den Erbländern (so er Bethlehem zu Gott hoffete) vertrieben würde / solche deß Hauses Oesterreich Patrimonia als beyde Oesterreich / Steyer / Kärndten vnd Crain / dem Vngerlandt heimfallen solten. Zum achten: Were auch bewust die Schwägerschafft zwischen Keyser Ferdinand vnnd dem König in Polen; wann nun auß Polen dißfalls wider jhne / Bethlen / etwas feindseliges solte vorgenommen werden / daß man verbunden seyn solte / sonderlich auß Schlesien vnnd anders woher den Polen auch neben jhme sich zu widersetzen. Zum neundten: In diesem Puncten solte sich der Böheimische König auch obligat machen. Zum zehenden: Damit nun er Bethlehem aller dieser Puncten vnd deroselben Haltung desto besser versichert seyn möchte / begehrte er / daß die samentliche Stände literas assecurationales sub fide illorum darüber auffrichten / vnnd Jhrer Durchl. alsbald vberschickten solten: mit Vermelden / daß alsdann die Stände nicht zu zweiffeln hetten / Jhre Durchleucht. würde sich in Defendirung deß Vatterlands vnd diesen Sachen also erzeygen / daß sie genugsamd content seyn solten. (Der Böhmen Antwort auff deß Bethlehems vnd der Vngarischen Ständ Abgesandten Vortrag.) Weil nun damahls als diese Gesandten zu Prag ankommen / König Friederich auß Böheimb abwesend vnnd auff den Correspondentz-Tag nach Nürnberg verreyset gewesen / haben die Böhmische Ständ in dieser Sachen für sich selbs nichts schliessen wollen / sondern die Abgesandten mit einem Schreiben abgefertiget / dieses Innhalts: Es were jhnen gar lieb vnnd angenehm / daß Bethlehem / vnd die Vngarische Stände der vralten Confoederation ingedenck jhnen mit Hölff beyzuspringen willig vnd geneigt weren: Sie solten sich zu jhnen versehen / daß sie hinwider solches mit danckbarem Gemüth jederzeit erkennen / vnnd in zufallender Noth vermög jhrer Pacten jhnen gleichfalls zu erscheinen vrbietig weren. Daß sie auff deß Fürsten vnd der Stände begehren nicht antworten könten / were die Vrsach / weil sie / in dem sie wider ein gewisses Haupt vnnd König bekommen / ohne denselben nichts schliessen köndten: Zu dem so müsten der incorporirten Länder Abgesandte solches auch zuvor jren Principalen anzeygen. So baldt nun jhr König widerkommen würde / wolten sie vber dieser Sachen rathschlagen / vnd was beschlossen würde / durch jhre Abgesandte nacher Preßburg jhnen zu wissen machen / bit [306] tend sie wolten diesen Auffzug sich nicht verdriessen lassen. (König in Polen läst sich gegen den Böhmë vernemen / daß er dem Hauß Oesterreich Hülffthun müsse.) Inmittels sindt auch etliche Schreiben zwischen dem König in Polen vnd den Böhmischen Ständen gewächselt worden / darinn gedachter König das jenige / was sie mit Erwehlung eines newen Haupts vorgenommen vnnd sonsten biß dahin sich in einem vnnd anderen verlauffen / starck verwiesen / vnnd jhnen zu verstehen gegeben / daß er bey so gestalten Sachen / wegen der nahen Verwandnuß / Jhre Keyserliche Majestät vnnd das Hauß Oesterreich nicht hülffloß lassen köndte. Aber die Böhmen entschuldigten sich hingegen in vnderschiedlichen Schreiben / bewiesen / daß sie nichts vnbilliches vorgenommen hetten / vnnd bathen darbey die alte Acta vnnd Pacta in acht zu nehmen / vnnd nichts feindliches wider sie tentiren / oder tentiren zu lassen: wie sie vor diesem in andern Fällen auch gethan. (Polnische Stände rathen jhrem König / sich in das Böhmische Wesen nit eynzumischen.) Als nun bey so beschaffenen Dingen die Stände in Polen gemercket / daß jhr König dem Keyser zu helffen gesinnet were / hat der mehrere Theil derselben ein Mißfallen daran gehabt / vnd solch Vorhaben gern verhütet gesehen. Darbey dann vnder andern ein Römisch-Catholischer vornehmer Polnischer Herr dem König siebentzig hochwichtige Motiven außgefuhret / warumb die Kron Polen sich gegen dem Königreich Böhmen vnd Vngarn / als jhren Nachbarn / bey diesem Kriegs Wesen nicht feindlich erzeygen / auch kein Volck wider sie auß dem Landt führen lassen solte; In Betrachtung / daß auch / als Polen der Rokoß oder Krieg mit dem Ertzhertzog Maximiliano gewesen / die Böhmen desselben Brudern Keyser Rudolpho jhme zu assistiren alle Beförderung rund abgeschlagen: Zu dem so stünden die Böhmen vnnd incorporirte Länder mit dem Türcken vnd Tartarn in guter Correspondentz / Vngarn / Hollandt / Engelland / Dennemarck / Schweden vnnd andere Fürsten vnd Ständ weren jr gute Freund vnd respectiuè Bundsgenossen / dahero dann ein langwüriger Krieg erfolgen / vnd der Cron Polen auch darmit ein Anhang / ja grosse Gefahr zugezogen werden möchte. Nicht weniger haben auch etliche Räth der Cron Polen / als sie jhres Königs Meynung gesehen / allerhandt Abmahnungen an den König gethan / vnnd sonderlich mit folgendem Bedencken jhn von seinem Vorhaben abzuziehen sich vnderstanden; zuforderst solte Jhre Königliche Majestät Jhro deß Königreichs Wolfahrt angelegen seyn lassen / die grosse Gefahr / so etwann durch dieses Vnwesen / so wol von dem Türcken / als auch andere Potentaten der Cron Polen zu wachsen möchte / behertzigen / bevorab weil bey vnderschiedlichen / zwischen der Cron Polen vnnd andern Potentaten erwachsenen Strittigkeiten vnnd Controversien / das Hauß Oesterreich niemals Assistentz vnd Hülff geleystet: Derowegen dann auch vmb so viel desto weniger Jhre Majestät desselben Hauses / der gantzen Cron Polen zu besorglichem Praejuditz / sich anzunehmen hetten: weil bevorad die Cron Polen wegen Nachbarschafft / so wol als alter Verbündnuß vnnd guter Correspondentz mit der Cron Böhmen vnnd dero incorporirten Landen / vor dißmal gar keine Vrsachen hetten / sich gegen derselben in etwas Feindseligkeit einzulassen: mit welcher sie doch nunmehr so ein gute geraume Zeit hero / ohn allen Widerwillen in gutem Vertrawen nachbarlich gelebet. Derhalben solte Jhre Königliche Majestät sich wol volsehen / was sie anfiengen / sintemal hierinnen nicht viel Stände consentiren köndten. So müste auch solches vnder andern wol in acht genommen werden / daß dieser Streitt nicht ein Religions Streit allein were / wie die Römische Catholische solches zu beschönen sich höchlich bemüheten / sondern es treffe vielmehr der Cron Böheimb vhralte / vnnd so lange Zeit von Keysern vnnd Königen hergebrachte priuilegia vnd die freye Wahl eines Königs an; in welchem Puncten da die Stände in Polen / sich wider der Böhmen Herkommen etwas zu attentiren gelüsten liessen / hetten sie sich ex iusto Dei iudicio nichts anders zu getrösten / daß zu besorgen / auch auff künfftige Zeit jhr freye Wahl / welche sie in Erwehlung jhres Königs hetten in weitläufftige Disputat gezogen / vnnd vielleicht mit der Zeit gantz vnnd gar vmb dieselbe möchten gebracht werden. Welches dann so vielen löblichen Polnischen Ständen bey der Posterität gantz vnverantwortlich fallen würde. Hierauff hat der König geantwortet / er könte das jenige nicht gut heissen / was wider Key-Ferdinandum von den Böhmen vorgenommen worden. Man sehe auch wol wie sie gegen den Catholischen Geistlichen gesinnet weren. Wann solche beyde weiter solten beschweret werden / könte er seinen Schwager den Keyser nicht lassen. Weil nun vnlang hernach Jhre Keyserliche Majestät den Graffen von Altheim an gemeldten König abgefertiget / jhme die grosse Vnbillichkeit / so Jhrer Majestät von den Böhmen vnd andern incorporirten Landen widerfahren / hindangesetzt aller angebottener Gnadt / Perdon vnd Bestättigung jhrer Privilegien / zu Gemüth zu führen / vnnd zugleich vmb Hülff beweglich anzusuchen / hat es so viel gewircket / daß selbiger König nachmals viel Volck / Jhrer Keyserlichen Majestät wider die Böhmen zu dienen fortziehen lassen. Nach dem König Friederich von dem Correspondentz Tag zu Nürnberg wider nach Prag (Crucifix vnd Bilder in der Schloßtirchen zu Prag verdeckt.) kommen / hat er in der Schloßkirchen daselbst die Crucifix / Bilder vnnd anders dergleichen auß dem Gesicht schaffen / verdecken / vnnd darauff durch Doct. Scultetum seinen Hoffprediger eine Predig thun vnd vnder andern darinn die Vrsachen / was jhn zu Verdeckung solcher Bilder bewogen anzeigen lassen; Nemblich er hette in seinem Oratorio zum öfftern gesehen / wie vor seinen Augen die Bäpstische Leuth in die Kir [307] chen kommen / da vnd dort / hin vnd wider vor den Altärn / Crucifixen vnd andern Bildern nider gefallen / vnd solche Abgötterey vor jhm getrieben / welche Jhrer Majestät als die dergleichen zu sehen / viel weniger in jhrer Kirchen zu gedulden gar vngewohnt / frembd vorkommen. Worauff er sich dann resolvirt / er wolte sein Kirch von aller Abgötterey rein haben / vnd damit er forthin zu seinem sondern Verdruß vnd Mißfallen / vor seinen Augen dergleichen Abgöttische Ceremonien nicht mehr von den Leuten sehen dörffte / hette er befohlen die Bilder vnnd anders dergleichen auß dem Gesicht zu thun / vnnd also die Gelegenheit zu solchem Abgöttischen Wesen zu benehmen. (Orden militiae Christianae von dem Hertzog von Nivers vnd Graffen von Altheim angerichtet.) Vnder bißhero erzehltem Verlauff wurde von Carolo Gonzagen / Hertzogen von Nivers vnnd Rethelen / vnd Adolphen Graffen von Altheim / zu Olmütz in Mähren ein newer Ritter Orden / der Orden Christianae militiae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae / vnnd Sanct Michaelis / genennet / angerichtet / dessen Annehmungs Vollziehung zu Wien in Oesterreich Freytags den 8. Marrij 1619. verrichtet / vnnd viel vornehme Römisch-Catholische Fürsten / Graffen vnnd Herrn dareyn auffgenommen worden. Die haben erstlich in die Kirchen sich verfügt / vnnd jhren Gottesdienst verrichtet / nachmalen vnderm freyen Himmel einen Teppich außgebreytet / vnnd darob knyend gebettet / hernach auffgestanden / die Degen außgezogen / dreymahl Creutzstreich in die Lufft gethan / wider eingestecket / vnd knyend zween Finger auff ein Evangelisch Buch gelegt / vnnd auff die Ordens Regul nachfolgender Gestalt geschworen: (Gelübd der Ritter dieses Vrde̅s.) Ich N. bezeuge für Gott / vnnd schwere bey meinem Adel / daß ich die Regul deß Ritter Ordens militiae Christianae vnder dem Schutz der Heyligen Jungfrawen Mariae vnnd Sanet Michaelis vnverbrüchlich halten wolle: Vnnd erstlich zwar wil ich auff alle billiche vnd zulässige Weg / Frieden zwischen Christlichen Fürsten zu stifften / mich bemühen. Darnach wil ich allen Fleiß anwenden / daß die Christen / so von den Vnglaubigen vndertrucket oder gefangen gehalten werden / wider erlöset werden mögen. Zum dritten wil ich meinem König oder Lands Fürsten getrew vnd hold verbleiben / vnder der Straff der Verstossung auß diesem Orden. 4. Wil ich allezeit deß Ordens Zeichen / nemlich das Creutz / tragen. 5. Wil ich mich gutwillig den Obersten dieses Ordens / in denen Sachen / so zu Dienst vnd Auffnehmen gemeldten Ordens gedeye / vndergeben / vnnd jhnen Gehorsamleysten. Also schwere vnd gelobe ich. Als dieses Gelübd also verrichtet / sindt sie wider in die Kirchen gangen / allda sie die Creutz / so sie hinfüro tragen müssen / sampt dem Habit empfangen. Da dann ein jeglicher / von deme / so jhm solches gereichet / vmbfangen worden / mit diesen Worten: Recipimus te in ordinem Equitum militiae Christianae, sub titulo B. Virginis & S. Michaëlis, vt ipsorum intercessione S. Trinitas te confirmet in gloria nominis sui, ad pacem Christianorum, & liberationem eorum, qui sunt oppressi ab infidelibus, Amen. Die jenige so dißmals den Orden empfangen / sind gewesen:
Radulius Fürst in der Walachey.
Julius Henrich / Hertzog von Sachsen Lawenburg.
Samuel / Hertzog von Koresky.
Albertus / Fürst von Razivill.
Georg / Graff von Humanay / Obrister Hoffrichter deß Königreichs Hungarn.
Stanislaus Labomiersky Palatinus S. Domieri.
Lucas Opalinsky / Castellan in Hügarn.
Johannes Vincentius / Graff von Arcon.
Henrich Vallensis / Graff von Dampier.
Johann Christoph / Graff von Buchheimb.
Emanuel von Saphoy / Marggraff zu Villars.
Ludouicus Gotanus, Marggraff von Rovillach.
Nicolaus Petraskus / Waywoda in der Walachey.
Abraham / Marggraff von Mirova.
Johannes Graff von Conopasky.
Erasmus S. Stephani.
Franciscus Tegnagel.
Stephanus / Freyherr von Kendy.
Paulus Leißneuvolsky.
Friederich von Geyßberg.
Gustavus Freyherr von Sparr.
Marcuz Antonius Scotus, Graff von Dagazan.
Petrus Tanorsky.
Martinus / Freyherr von Strasoldo.
Petrus Branisky / Graff von Rusca.
Rudolphus / Freyherr von Oppersdorf.
Caspar Newhäuser.
Paulus / Freyherr von ???pavur.
Burckhard von Zalderen.
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Etliche Tag hernach vach dem dieser actus vorgangen / hat sich auch Ferdinandus Hertzog von Mantua in diesen newen Orten begeben. In den Ordens Reguln war dieses fürnemlich begriffen; Daß alle die in diesen Orden tretten wolten / eines frommen Lebens vnd Wandels weren / niemals keine Schand begangen / vnnd nicht mehr Schulden / als sich jhr Vermögen erstrecket / hetten. Darnach daß sie ehlich gebohren weren: doch solten in diesem Keyser / König vnd vornehmer Fürsten Kinder außgenommen seyn. Zum dritten / daß sie jhren Adel biß ins vierdte Glied; oder aber daß jhr Vatter jrgend ein Feldobrister gewesen / oder eine andere hohe Dignität durch seine Tugendt erlanget habe / darthun könten. Doch damit andere tapffere Leuth / so den Adel nicht auffweysen könten / vnd doch in solchen Orden sich gern begeben wolten / nicht gäntzlich davon außgeschlossen würden / so solten sie für Brüder auffgenommen werden / wo sie sonsten jhres Lebens vnd Wandels halben tauglich darzu weren. Zum vierdten solten dieses Ordens Ritter zwey Creutz führen eines gantz gülten / auff dessen einer Seiten der Jungfrawen Mariae / das Kindlein Jesum in den Armen haltende; auff der Andern aber S. Michaelis Bildnuß stünde: Vnd dieses Creutz solte an dem Halß getragen werden / an einem von blawer Seyden vnnd Golt gemachtem Band. Das ander Creutz solte von blawer Seyden vnd Golt gestickt / vnnd in desselben Mitte ein Marienbild seyn / güldene Flammen vmb sich / vnnd das Haupt mit zwölff Sternen gekrönet / auch das Kindlein Jesum auff der lincken / vnd einen Scepter in der rechten Handt / wie auch vnder den Füssen ein halben Mond habende. Auß den vier Ecken dieses Creutzes solten auß jedem ein güldene Flamme herfür gehen / vnd solches solte auff der lincken Seiten deß Mantels geführet werden. Der Ritter Habit solte seyn ein weisses Kleyd / mit einem versilberten Degen / weissen Gürtel vnnd Scheiden / vber dem Kleyd ein weissen Rock / darnach einen langen Mantel von Schamlot / vnd darüber noch ein kleines blawes seydenes Mäntelein / etwann biß an die Elbogen gehend / vnder welchem das Creutz auff den andern Mantel auffgemacht were; dann blawe Stiffel / vnd endlich ein schwartzen Hut mit einer weissen Hutschnur. Die Brüder belangend / solten dieselbe obbemeldtes Creutz von geschmeltzter Arbeit verfertiget / vnnd an ein Schnürlein von blawer Seyden angemacht / tragen: auch solte das Creutz auff dem Mantel mit blawer Seyden gemacht / aber kein Golt / wie an der Ritter jhrem / dareyn gesticket werden. Dieser Orden ist hernach im Jahr 1624. den 6. Februarij zu Rom von Bapst Vrbano dem VIII. dieses Nahmens confirmirt vnnd bestättiworden. (Grosse Kriegsrüstungen in Spanien.) Vmb die Zeit als dieser Orden gerichtet worden / hat Philiippus der dritte dieses Nahmens König in Hispanien / ein gewaltige Schiff Armada zurüsten lassen. Deßwegen der König in Engelland / die Holländer / die Venediger (welche deßwegen auff dem Adriatischen Meer auch eine starcke Schiff Armada in Bereitschafft gehalten) die Innwohner in der Barbarey, vnnd andedere gute Vorsehung gethan / vnd zu Wasser vnd Land auff den Nothfall sich gefast gehalten. (Bündnuß zwischen Dennemarck vnd Schweden wird ernewert.) Weil nun die Läufften aller Orthen sich so gefährlich angelassen / vnnd den Kriegsbereitschafften / so sich hin vnnd wider mit allem Ernst mercken liessen niemandt trawen wollen / haben auch vmb solcher vnnd anderer Vrsachen willen / der König in Dennemarck Christian der Vierdte dieses Nahmens / vnnd der in Schweden Gustavus Adolphus / jhre Verbündnuß so sie mit einander gehabt / ernewert: Zu dem Ende beyderseits Reichs Räthe an den Grentzen zusammen kommen / vnnd zwar benanntlichen an deß Königs in Dennemarck Seiten:
Christian Frieß Königl. Cantzler vnd Ritter.
Steen Brahe.
Oloff Rosensparr.
Jacob Vlfeld.
Andreas Bille.
Oliger Rosenkrantz???
An deß Königs in Schweden;
Axel Ochsenstirn Reichs Cantzler.
Jaspar Masson Cruß.
Niclaus Bielke.
Boo Ribbing.
Johann Slytte.
Gabriel Ochsenstirn. Als nun diese Abgeordnete sich mit einander verglichen / sindt darauff beyde König zu Halmstatt / (einer Statt so Halland in Dennemarck vnnd Schmalandt in Schweden von einander scheydet) persönlich zusammen kommen / vnnd erstlich einander im freyen Feld empfangen / hernach in die Statt stattlich eyngeritten / die auff gerichtete Bündnuß bekräfftiget / vnd nachdem sie 6. Tag in vertrawlicher Freundschafft vnnd allerley Ergetzlichkeit bey einander verharret / endlich wider freundlich von einander gescheyden. (Vnruhe vnd Religionsstreit in Niderland.) Vnder solchen Dingen haben sich auch in Niderland grosse Trennungen ereuget / in dem eine geraume Zeit hero wegen der Religion / vnd fürnemblich in dem Articul von der Praedestination / oder Fürsehung Gottes / nicht geringe Strittigkeiten fürgefallen / welche sich im Jahr 1591. angefangen / in dem lacobus Arminius ein Professor zu seyden / vnnd dessen Nachfolger die Lehr: daß etliche Menschen von GOtt zu der ewigen Verdamnuß erschaffen / vnnd dahero jhnen gleichsamb eine Nothwendigkeit zu sündigen von GOtt eingegeben were: etliche auch von GOtt zu der Seeligkeit beruffen würden / die doch darzu nicht erwehlet weren: wie auch daß etliche andere lehreten / daß der Mensch auß seinen eygenen natürlichen Kräfften vnnd Wercken / was zu seiner Seeligkeit diene / vollbringen könne / als eine Gottslästerliche Lehr verworffen: hergegen die Lehrvon der Praedestination in
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diese fünff nachfolgende Puncten verfasset: (Lehr der Arminianer.) I. Daß Gott der HErr in seinem ewigen vnd vnwandelbaren Rath / in Christo JEsu seinem geliebten Sohn / ehe der Welt Grund gelegt worden / beschlossen habe / auß dem gefallenë Menschlichen Geschlecht / die jenigen in Christo / durch Christum vnd vmb seinet willen selig zumachen / welche durch die Gnad deß Heyligen Geistes / an denselben seinen Sohn Jesum Christum glauben / vnd in solchem Glauben biß ans Ende beständig verbleiben würden: Hingegen aber die Vnbußfertigen vnnd Vnglaubigen in jhren Sünden vnd vnter dem Zorn zulassen / auch endlich als Christi Widerwertige zuverdammen / nach den Worten Johan. 3. Wer an den Sohn glaubet / der hat das Ewige Leben / wer aber an den Sohn nicht glaubet / der wird das Leben nicht sehen / sondern der Zorn Gottes bleibet vber jhm. 2. Darnach daß Christus Jesus der gantzen Welt Seligmacher / für alle vnd jede Menschen gestorben seye / auch alle durch den Todt deß Creutzes mit GOtt versöhnet vnnd Vergebung der Sünden erlanget habe / doch also daß niemandt solcher Vergebung der Sünden geniessen vnnd theilhafftig werden könne / als allein die Glaubigen / nach den Worten Johan. am 3. Cap. Also hat GOtt die Welt geliebet / daß er seinen eingebornen Sohn gab / auff daß alle die an jhn glauben / nicht verlohren werben / sondern das Ewige Leben haben. Vnnd 1. Johan. am 2. Er ist die Versöhnung für vnsere Sünde / nicht allein aber für vnsere / sondern für der gantzen Welt Sünde. 3. Zum dritten / daß der Mensch den seligmachenden Glauben auß jhme selbst nit habe / noch auch auß den Kräfften deß freyen Willens / so lang er in dem Stand deß Falls vnd der Sün [310] den ist etwas Gutes / daß warhafftig gut sey (als da fürnemblich ist der seeligmachende Glaub) auß jhme selbst gedencken / wöllen oder thun könne / sondern nothwendig von GOtt in Christo durch seinen Heyligen Geist im Verständnuß / Willen / Sinn vnnd allen Kräfften / widergebohren vnd vernewert werden müsse / damit er also / was rechtschaffen gut / verstehen / erkennen / wöllen vnd thun könne / nach den Worten Christi / Johan. am 15. Ohne mich könnet jhr nichts thun. 4. Zum vierdten / daß diese Gnade Gottes seye der Anfang / Mittel vnd End oder Vollkommenheit alles Guten / also daß auch die Widergebornen ohne diese vor oder beykommende / beruffende / darauff folgende vnnd mitwürckende Gnad / nicht allein nichts Gutes gedencken / wöllen vnd thun / sondern auch der Versuchung zum Bösen nicht widerstehen können / vnd also alles was Gutes kan erdacht werden / der Göttlichen Gnad in Christo muß zugeschrieben werden / ob schon die Weiß vnd M???ß zu würcken vnd solche Gnade zu vollbringen nicht gewaltthätig oder gezwungen / in dem von vielen / daß sie dem H. Geist widerstanden hetten Actor. 7. vnd anderswo geschrieben wird. 5. Zum fünfften / daß die / so Christo JEsu durch den Glauben einverleibet / vnnd vber diß auch seines lebendigmachenden Geists theilhafftig gemacht worden / geschickt seyen / wider den Teuffel / die Welt vnd jhr eygen Fleisch zu streiten vnd den Sieg davon zubringen / verstehe allezeit / durch die Hülff vnnd Beystandt deß Heyligen Geistes / wann Christus jhnen durch den Heyligen Geist in allen Versuchungen zugegen ist vnd beystehet / vnnd so sie nur allein bereit vnnd willig sind zu streiten / vmb seine Gnade bitten / vnnd nichts an jhnen erwinden lassen / sie beständig erhält / also daß sie durch kein Hinderlist / Nachstellungen vnd Gewalt deß Teuffels verführet vnnd von Christo können abgescheyden werden / nach den Worten Christi Johan. am 10. Niemand wird sie auß meiner Handt reissen. Belangend aber / ob sie von der einmahl angefangenen Gottesforcht / durch jhre Versaumbnuß wider abweichen / der Welt vnd jhren Lüsten sich wider ergeben / von der einmahl erkandten Warheit abtretten / das Gewissen verletzen / vnd die empfangene Gnad verliehren köndten / was hiervon zu lehren / müsse auß Gottes Wort besser erkläret werden. (Wo die Nahmen Arminianer vnnd Gomaristen herkommen.) Diese Lehr haben viel Oerther / vnd sonderlich die Stände in Holland vnd West Frießland angenom̅en / deren Bekenner die Arminianer oder Arminische Calvinische / wie auch Remonstranten; die andern aber die bey jhrer alten Confession verblieben / Gomaristen oder Gomarisch-Calvinische / (von dem Gomaro, welcher zu Arminii Zeiten gelebet / vnnd deß Calvini vnd Bezae Lehr geführet / auch dem Arminio sich widersetzet hat) deßgleichen auch Contra Remonstranten genennet worden. Auß diesem Religionsstreit ist in den Niderländischen Provintzen grosse Vnruhe entstanden vnd endlichdahin kom̅en / daß etliche Stätt / dem eräugenden Vbel / vnd tumultuirenden Pöfel zubegegnen / Volck geworben / vnnd also die Sachen zu einem gefährlichen Wesen sich ansehen liessen / wie dann auch allbereit in etlichen Stätten grosse Tumult sich erhaben / vnder welchen aber Briel / Scheidam / Roterdam / Dordrecht / Gorcum / Nimmegen vnnd andere / von Graff Moritz vberzogen vnd eingenommen / die Arminianer auß dem Rath abgeschafft vnnd Gomarisch-Calvinische an deren Stelle verordnet worden. Es sind aber noch etliche vornehme Stätt vbrig geblieben / sonderlich Vtrecht vnd Leyden / auff welche andere Stätte ein Aug gehabt / vnnd nach derselben Exempel sich gerichtet. (Vtrecht von Graff Moritz eingenommen.) Damit nun allgemach diesem Vnwesen vnd Trennung abgeholffen würde / so hat Graff Moritz erstlich die Statt Nimmegen / Campen vnnd andere mehr Stätt visitiret vnnd darinn wider gute Ordnung angestellet: Fürters im Majo deß 1618. Jahrs in die Statt Ambsterdam sich begeben / als er nun daselbst alles friedlich befunden / ist er nach zweyen Tagen wider von dannen geschieden / vnd seinen Wegins Oberquatier zum Schein auff Arnheim genommen / vnnd ein Nachtläger in Vtrecht / welches auff dem Weg nach Arnheim gelegen / zunehmen begeret. Aber ein theil deß Raths daselbst hat darzu nicht stimmen wollen / vorgebend: Er möchte vielleicht darjnn wegen deß schwürigen Pöfels nit sicher seyn. Dessen aber doch vngeachtet ist Graf Moritz mit seinem Comitat allda eingezogen. Demnach nun der Rath / auff begeren deß Graffen / zur Abdanckung der newgeworbenen Soldaten sich nicht bequemen wollen / ist derselbe in der Nacht vmb zwo Vhren auff gestanden / vnd mit seinem bey sich habenden Volck das Rathhauß sampt den vornembsten Plätzen vnnd Gassen besetzet / auch etliche Pforten in aller Still eingenommen; auff solches nach dem newen Quartier / da Wartgelder wacheten / sich begeben / nach deren Capitayn gefragt / als nun derselbe erschienen / hat er jhn gefragt: Ober sein Freund oder Feind / oder ob er etwas wider seine Person tentiren wolte? Darauff der Capitayn geantwortet: Er were sein Freundt / vnd wolte Gut vnd Blut für jhne wagen. So deme also / sprach der Graff / so leget allesampt ewere Waffen nider vnnd trennet euch / welches er dann mit seinen Soldaten / wie auch noch andere fünff Capitayn mit jhrem Volck gethan / vnnd hernach nach jhrer Bezahlung also baldt die Statt geraumet haben. Vnter diesem Verlauff sind etliche Compagnien Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß / welche Graf Moritz auff allen Nothfall für die Statt beschieden / vnter Graf Ernst von Nassaw Commando / an zweyen Orten der Statt heimlich eingelassen
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worden / welche in jhrem Enritt mit Trompeten geblasen: Wilhelm von Nassaw bin ich von Teurschem Blut / sc. Ist also die Statt ohne Verlust einiges Manns eingenommen worden. In Visitation deß Raths sind etliche abgesetzet / etliche mit dem Secretario Ledenberg entwichen / die Vbrigen / neben denen / durch welche die leere Stellen allbereit ersetzet / sind zum Frieden / biß auff künfftigen Synodum vermahnet worden. Vtrecht ist eine Herrschafft / stösset gegen Mitternacht (Beschreibung der Statt Vtrecht.) / Mittag vnd Auff gang an Holland: gegen Nidergang aber an Geldern. Ist ein gut fruchtbar Land / doch nicht groß. Hat sünff vornehme Stätt / als Vtrecht / Amersfort Rhenen / Montfort vnd Durstatt / auch noch vier andere kleine Stättlein vnd in siebentzig Dörffer. Vnter welchen allen Vtrecht die Hauptstatt ein herrlich vnd vber die maß zierlich gebawte Statt / vnd an einem solchen Orth gelegen ist / daß man daranß zu jeden / vnder sechtzig Stätten vnd Flecken so daherumb ligen / vnd alle mit Mawren vmbgeben sind / in einem Tag gelangen kan. Diese Statt wie auch die gantze Herrschafft / hat in vorigen Jahren von den Spaniern grosse Trangsaal erlitten / auch durch jnnerlichen Zwytracht sehr gepresset worden: nach dem sie aber mit den andern Holländischen Provintzen wider vereinbaret / hat allgemach jhr Vigor vnd Herrlichkeit durch die Handlungen vnnd Kauffmannschafften wider mercklich zugenommen. Nach obgemeldten Succeß mit der Statt Vtrecht / vnd Accommodation der Statt Leyden / haben die General Staden ein Mandat publiciren lassen / daß jnnerhalb vier vnd zwantzig Stunden dessen Insinuation die eygenens Sinnes geworbene Soldaten / oder Wartgeldter [312] abgedancket werden / selbige auch mit jhren Befelchshabern die Stätte bey ernster Strafft raumen solten / welches auch also geschehen / vnd die vereinigte Niderlandt wider in Ruh vnd guten Frieden gesetzet worden. Es ist aber doch bey obigem nicht geblieben / (Etliche Personen in Niderland gefänglich angenommen.) sondern zu Vtrecht deßwegen etliche Regiments-Personen neben dem Secretario Ledenberg zur Handt gebracht vnd in Hafftung gezogen worden. Es ward auch vnder andern mehr / der vornehme Herr Johann von Olden Barnefeld Advocat / wie auch Hogerbet der Syndicus von Leyden vnd etlich andere in dem Haag in Verwahrung genommen. Auff solches ist erstlich der Ledenberg in dem (Ledenberg entleibt sich selber im Gefängnuß.) Haag examiniret worden. Was er bekandt soll haben / ist in hernach gesetztem Außschreiben / welches die Staden wegen Barnefelds Hinrichtung publiciren lassen / zu sehen. Weil sich nun Ledenberg befahrete / es möchten diese Händel einen bösen Außgang bekommen / vnd jhm etwann ein schändlicher Todt offentlich angethan werden / hat er auß Kleinmütigkeit vnnd Furcht der Tortur sich selber vmb das Leben gebracht / welches geschehen vmb zwo Vhren deß Nachts zwischen dem achtzehenden vnd neunzehenden Septembris deß 1619. Jahrs / vnnd also zugangen: Als er zu Bett / vnnd sein Sohn von siebenzehen oder achtzehen Jahren (der bey jhme / sein Schwermuth zu lindern vnd die Zeit zuvertreiben gelassen worden) auch in einem besondern Bett gelegen / vnnd die zugeordnete Wacht draussen vor der Thür war / hat er sich erstlich mit einem Federmesserlein / biß an das Hefft in den Bauch / wie auch in die Brust gestochen / dardurch etliche jnnwendige Glieder deß Leibes also verletzet worden / daß er nach dem Vrtheil der Ertzt daran hette sterben müssen. Das Messerlein hat er selber auß seinem Leib gezogen / vnnd also blutig in die Scheiden gestecket. Darauff ein grosses Tisch Messer genommen vnnd jhm damit die Kehl abgeschnitten: Welches sein Sohn gewahr worden / in dem er gehörer / daß sein Vatter keichte vnnd gurgelte. Als er zu jhm kam / vnnd im Finstern nach jhm griff / fühlete er seinen Arm gantz kalt vber der Decken ligen / wie er nun auch die Handt an sein Angesicht wolt legen / fühlete er / daß es gantz naß war: Darüber er erschrack vnnd der Wacht zurieff / daß sie ein Liecht bringen solten / aber ehe dasselbige kam / war er schon todt / vnd fand man jhn in seinem Blut ligen. Daß er diese That an jhme zu vollbringen / schon vor etlichen Tagen in dem Sinn gehabt / war darauß abzunehmen / daß er das Messer / mit welchem er jhme die Kehl abgeschnitten / schon vor zween oder drey Tagen heimlich von dem Tisch / vnnd vnder etlich Pappier verborgen hatte. Deßgleichen als er zu Bett gieng / hat er seinem Sohn befohlen / daß er seine Hosen / darinn das Messer war / auff den Stuhl vor sein Bett solte legen / also daß der Sack vber sich stünde: Welches er zweiffels ohn zu dem Endt gethan / damit wann er jhm die Stich mit dem kleinen Messerlein würde gegeben haben / er das grosse Messer an der Handt hette. Er sagte auch ferners zu seinem Sohn: Wann du diese Nacht etwas hörest / so laß es dich nicht anfechten: Ich habe nun in drey Tagen keinen Stuhlgang gehabt: Es kan kommen / daß ich diese Nacht werde müssen auffstehen. Weil nun zu der Zeit der Printz Moritz nicht in dem Haag / sondern mit in dreytausendt Soldaten hin vnd wider die verdächtige Stätt visitierte / vnnd darinn das Regiment anderst anordnete / als ist der Leichnam eröffnet vnnd mit Specereyen für Gestanck biß zu ferrnerm Vrtheil / auß der Staden Befehl verwahret worden / vnnd weil sein Fre???ndschafft das Ingeweyd heimblich in eine Kirch begraben / haben sie / Staden / solches wider herauß graben vnnd an einen vnehrlichen Orth verscharren lassen. Der Leichnamb ist hernach gleichfalls / nach Barnefelds Todt / dessen Beschaffenheit hierunder gesetzet ist / in der Kist darinnen er gelegen / vnd die mit eysern Banden wol verwahret gewesen hinauß geschleiffet / vnd an einen newen Galgen gehencket worden. (Synod???us von den Gom???isch Cavi???ischë in Niderlandt zu Dor???recht ange???ellet.) Mitlerweil als obgedachte Personen in Hafftung gezogen worden / haben die Staden / damit den Strittigkeiten in Religions Sachen möchte abgeholffen werden / einen Synodum oder Zusammenkunfft der Priester von jhrer Religion anzustellen beschlossen / welcher dann auch in der Statt Dordrecht im Wintermonat deß 1618. Jahrs angefangen worden / auff welchen der König in Engellandt / die Teutsche Chur-Fürsten / Graffen / der Calvinischen Lehr zugethan / wie auch die Stätte Zürich / Bern / Schaffhausen / Genff / Bremen / Embden jhre Theologen auff der vereinigten Staten Begehren abgeordnet haben. Wiewol nun auch bey dem König in Franckreich Ludwigen dieses Nahmens dem Dreyzehenden / starck angehalten worden / den Calvinischen in seinem Königreich zuerlauben / daß sie auch auß jhrem Mittel etliche dahin abordnen möchten / hat er doch solches nicht eingehen wollen / sondern bey Leibsstraff verbotten / daß sich niemandt dahin zuziehen solte gelüsten lassen. Als nun auch die Arminianer darzu beruffen worden / sind dieselbe zwar erschienen / aber protestieret / daß sie sich solchem Synodo nicht vnderwerffen köndten / weil der meiste theil Praedicanten / die auff dem Synodo den Vorzug hetten jhre Widersächer / als welche sie mit hefftigë Schrifften angetastet / vnd die Obrigkeit wider sie verhetzet hetten / auch zugleich Actores vnnd Richter seyen / vber diß auch sie / die Arminianer / jhre in [313] Gottes Wort gegründte Confession in 5. Puncten verfasset / nicht wolten verthädigen lassen / sondern jhnen vorschreiben vnd gleichsamb zwingen wolten / sich nach jhnë zu reguliren. Weil nun die Arminianer / von den andern nit können gehöret werden / haben sie sich von dan̅en begeben wollen / aber jhr Gegenpart hat sie in Arrest genommen / vnd in dessen den Synodum (in welchem ein Predicant von Lewarden / Johann Bogermann genannt / zum Praesidenten erwöhlet worden) fortgesetzet / vnnd endlich denselben zu Anfang deß May 1619. geendet / da dann der Arminianer Lehr / verworffen vnd verdammet worden. Hierauff ist man mit dem Advocaten Johann von Olden Barnefeld / welcher biß dahero in dem Haag gefänglich gehalten worden / fortgefahren / vnd den 12. May jhm angedeutet / daß er sich auff folgenden Tag zu dem Todt gefast machen solte. Auff welchen Tag dann in aller Frühe ein Gerüst in deß Printzen Hoff auffgerichtet / vnd darauff ein Hauffen Sandt geschüttet worden. Mitlerweil hat man ein gute Anzahl Soldaten hin vnd wider an gewisse Ort zertheilet / auch etlich Compagnien derselben jnner vnd ausser dem Hoff gestellet. Demnach hat man nach 7. Vhren jederman / wer gewolt in den Hoff hin ein gelassen / also daß vber 3000. Mann vmb Zusehens willen sich (Barnefeld wird enthauptet.) darinn versamblet. Zwischen 8. vnd 9. Vhren wurde der Barnefeld für die Examinatoren vnd Richter geführet / daselbst jhme in beysein vieler Leuth sein Sententz vnd Vrtheil vorgelesen worden. Als solches geschehen / ist er mit seinem Diener vnd zugegebenen Priester / vngefehr vmb 9. Vhren / auff das Gerüst gangen / angethan mit einem schwartzen A???lassen Nachtrock / vnd sonsten gantz schwartz bekleydet. Wie er auff das Gerüst kommen / ist er / wie auch der Priester vnd sein Diener / nidergekniet vnd gebetet. Als solches ver [314] richtet / hat er seinen Nachtrock selber abgeleget / das Wammes geschwind auff gemacht / welches folgents von seinem Diener außgezogen worden. Darauff hat er selber ein Schlaffhauben auffgesetzet vnd vber die Augen gezogen. Darnach hat jhn der Diener zum Sandt auff dem Gerüst geführet / vnd da er nider gekniet / jhm das Hembd vber die Schultern abgezogen / darbey Barnefeldt diese Wort von sich hören ließ; Jhr liebe Bürger / ich sterbe nit als ein Landsverräther / sondern als ein guter Patriot; Wie er nun darauff sprach; HErr in deine Hände befehle ich meinen Geist / hieb jhm der Scharpffrichter dz Haupt ab. Dieses ist also das Ende gewesen deß Advocaten in Holl-vnd West Frießlandt / welcher ein Mann war von 73. Jahren / der Alters halben etwas gebückt vnnd an einem Stab gieng / mager von Person. Sein Leichnam war mit dem Haupt vnd Kleydern in einen Sarg geleget / vnd in der Hoff-Capell begraben. (Vrtheil vber Grotium vnd Hogerbet.) Es wurden auch seine vnnd deß Ledenbergs Güter confisciret; Ingleichem Grotius der Syndicus von Roterdam vnd Hogerbet zur Custodi condemnirt / darauß aber hernach jener durch ein sonderbar Stratagema entkommen / wie hierunden soll vermeldet werden. Vnd weiln allhie dieses vortrefflichen vnnd hocherleuchten Mannes Hugonis Grotii gedacht wird / haben wir nit vndienlich erachtet / sein Bildnuß dem günstigen Leser hiebey zucommuniciren / im vbrigen von wegen dieser seiner Verhafftung auff Mercurium Gallicum, vnd seine publicirte vnd cum priuilegio Regis Galliarum in Truck verfertigte Apologiam beziehende. (Außschreiben der General Staden warum̅ sie den Johann von Olde̅ Barnefeld hinrichten lassen.) Hierauff haben die General Staden die Vrsachen solchs jhres Procedirens zu männiglichs Nachrichtung in offenen Truck auß gehen lassen / dieses Inhalts; Nach dem Johann von Olden Barnefeld / gewesener Advocat deß Lands Holland vnd West-Frießlandt / denen von den General Staden verordneten Com̅issarien vnd Richtern bekandt / solches sich auch hernach selbst befunden hatte / daß / vnangesehen jederman zum höchsten verbotten / die Verbündnuß vnd Fundamental Gesetze / auf welche die Regierung der vereinigten Niderlanden gegründet / dieselbe auch dardurch bißhero wider allen Gewalt / vnd List jhrer Feinde beschützet weren / zubrechen vnd vmbzustossen / er Gefangëner gleichwol sich vnterstandë habe / den Stand der Religion zubetrüben. Zu welchem Ende er schädliche Reden für sich selbs behaupten wollen / vnd andern eingeschärpfft vnd durch seine Anhänger einschärpffen lassen / daß ein jedwedere Provintz Macht habe in Religions Sachen jhres eygenen Gefallens zu disponiren / vnd daß die andere Provintz solches nichts angehe. Daß er Gefangener ohne Befehl / in seinem Hauß / im Nahmen der Landschafften Holland / Vtrecht vnd Ober Issel sämptlich eine Protestation entworffen vnd gestellet / in welcher sie gleichsamb Bundschuchsweiß / wider allen Gebrauch in Versamblung der Staden / protestirten / daß die jenige / so von den Provintzen zu Beförderung deß National Synodi abgeordnet waren / grosses Vnheyl vervrsachen würden. Daß er / vngeachtet aller / an jhn gethanen Warnungen / sich allem dem jenigen / darmit der Landen Wolstand wider zu recht köndte gebracht werden / widersetzet habe. Daß er auch / zu Beförderung seines Fürhabens / etliche der mächtigsten Potentaten / mit vngebührlichen Practicken hinders Liecht geführet / vnd dieselbe hinder das Liecht zuführen / der General Staden Ambassadoren mit vnwarhafftigen Mitteln vnterrichtet hab. Daß er auch an den beym König in Groß Britannien / gemelter General Staden residirenden Ambassador geschrieben / daß wofern im Namen hochgedachter May. wegen Religionssachen solte geschrieben werden / solches an die Staden von Holland absonderlich geschehen solt: Daß er aber nichts schreiben lassen solt / ehe vnd bevoren er jhm desselben Copey zugeschickt / vnd sein Meynung deßwegen vernom̅en hette / oder daß man die Brieff jhm / Gefangenen / dieselbe zu Dienst zu vberlieffern / schicken solt / in welche̅ er der Regieru̅g der Landë sich angemasset. Daß er Gefangener im Namen der Staden von Holland vnd West Frießland an den König in Franckreich geschrieben / daß die General Staden in Außschreibung deß Nationals Synodi den Namen der General Staden mißbrauchten / vnd Jhr May. niemand seiner Vnterthanen zuvor wölle kommen lassen / sondern vielmehr denen von Holland wider die andere beystehen. Daß er Gefangener mit falscher Practicken von Kön. May. in Groß Britannien erlanget hab etliche Schreiben zu Beförderung seines Fürhabens streckend / die er Gefangener zuvor selbst eingestellt / vnnd an vorgemelt Ambassador geschicket / darnach dë General Staden gelieffert habe / doch verschwiegen was gestalt er dieselbe erlangt hette: Inmittelst aber an gedachten Ambassador geschrieben / daß er desselben bey der Staden Gesandten kein Meldung thun solt. Daß er Gefangener darnach auch durch obgenanten Ambassador sich vnterstanden hab / dergleichen Brieffe zuerlangen / vnd weil solches nit geschehen können / habe er den König gelästert / als daß er in diesen Lande̅ deß entstandenë Vnheils vrsach seyn solte. Daß er Gefangener / den Stand der Kirchen in Verwirrung zubringe̅ / sich vnterstanden / deßwegen mit seinen Instrumenten sonderbare Conventiculen vnd Versamblungen gehaltë / in welchen er Gefangener vnd seine Anhänger berathschlagt / wie sie zu jrë Fürhaben gelangë möchten. Zu welchem End / er / gemelte seine Anhänger hab zusammen kom̅en lassen / vnd also mit vereinbarten Stimmen / wider den Danck vnd Willen / der ansehnlichë Glieder deß Lands Holland / geschlossen das jenige so sie gut dauchte: Daß er Gefangener niemahls dahin getrachtet hab / wie die scharpffe Placaten vnd Edicten / wider die Religions Verwandten darinnë die Vbung der wahren Religion gäntzlich abgeschnitten vnd verbotten war / möchtë abgeschäfft werden / sondern hab
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vielmehr dieselbe vnter dem Namen der Frembtlingen / Puritanen / so da flandrisiren / verhast zumachen / vnd die Vnderthanen wider die Obrigkeit auffzuwickeln geholffen. Daß er Gefangener / mit seinen Anhengern sich vnderstanden auch den weltlichen Stand der Regierung zu perturbiren / vnd in Verwirrung zubringen / damit er also desto leichter zu seinem Fürhaben wider die Versicherung vnd Wolstäd dieser Landen gelangen möcht: zu welchem Endt er sich für ein Hauptman vn̅ Rädlinßführer aufgeworffen / vnd vnter mancherley Deckmänteln vnd Einwendungen daß Fewer deß Zwitrachts vn̅ Mißtrawens zwischen den Provintzien eingeschoben / vnnd sonderlich die Deputirte von acht Stätten an sich gehenckt / welche dann sonderbare Versamblungen gehalten / einander also zuvor zuverstehen / vnnd also mit Bundschuchsweiß gemachter Einigkeit jhre Stimmen in Versamblung der Staden von Holland einzubringen / vn̅ nach denselben den Schluß zumachen / in welchen Versamblungen die Deputirte obgemelter acht Stätten vntereinander erstlich sich vertragen / dz etliche Puncten so sie vor vnnd nach in Berath schlagung gezogen / solten beschlossen werden: vnd daß er gefangener selbst eingestelt hab die scharpffe den 4. Augusti Anno 1617. ergangene Resolution / vnd dieselbe wider den Danck vnd Willen viel mächtiger Lieder in gedachter Versamblung der Staden von Holland durchgetrungen. Darauff erfolget daß vnderschiedtliche Stätt in Holland / deren schon zuvorn etliche auff seine deß Gefangenen Ermahnung / daß sie sich wohl fürsehen solten / hatten angefangen Kriegsvolck anzunehmen / nach obgedachter Resolution in jhren besondern Eyd noch vielmehr Kriegs Volck haben angenommen / mit außtrücklichem Beding / daß dasselb jhnen / den Staden / allein vnnd [316] sonst niemanden / ja auch wider die Generalität oder samptliche Ständ vnd Jhr Exc. dafern Annehmer meynten / daß von denselbigen etwas zu Abbruch jhres Rechtens oder Freyheit wolte vorgenommen werden / folte gehorsamen. Daß er Gefangener / in Krafft mehrgedachter Resolution / darzu geholffen habe / daß etliche Commtssarien nach der Statt Briel abgeordnet worden / welche ohn Wissen vnd Willen J. Exc. als Statthalters vnd General Obristen / das alda ligende Kriegsvolck in besondern Eyd genommen / mit Bedräwung / da sie sich dessen weyger ten / daß sie solten abgedanckt werden. Item / daß er Gefangener wenig Tag nach vielgemelter ergangener Resolution sich nach Vtrecht verfügt / vnd alda etliche fürnehme Herren vnd Stände ermahnet / daß sie ein merckliche Anzahl newes Kriegsvolcks / ausser dem gewöhnlichen Eyd an die Generalität vnnd J. Exc. wie sonsten gebräuchlich / annehmen solten / vnnd als die General Staden solche Werbung gantz verdächtig gefunden / vnd derowegen zu Abschaffung solches newen Kriegsvolcks die Staden von Vtrecht ermahnet / habe er Gefangener darzu geholffen / daß gemelte Staden von Vtrecht solches mit Einwendung vnwarhaffter Reden entschuldigt / als ob solche Werbung allein zu Abwehrung eines gemeinen Anlauffs were angesehen / da jhme Gefangenen doch wohl bewust / daß die Bewahrung der Landtschafften / Stätt vnd Vestungen / Krafft auffgerichter Vnion / der Verordnung der samptlichen Bundsgenossen heimgestellet / vnnd auch von dem Rath der Staden oder der gemeinen Regierung / Anno 1610. zu Vtrecht selbsten ein Decret ergangen / daß nemblich was zu Versicherung der Statt vnd deß Landts Vtrecht dienen möchte / den General Staden solte vorbehalten seyn: Darneben auch ohne das ein starcke Besatzung der Generalität in gemelter Statt gelegen / welche auch zur Zeit deß Gülchischen Kriegs nicht vermindert / sondern außtrücklich anerbotten worden / daß da nöthig / dieselbe noch mehr solte gestärckt vn̅ vermehret werden. Item / daß mit seinem / Gefangenes Wissen vnnd Willen eingestelt sey die Instruction / auff welche obgedacht newes Kriegsvolck zu Vtrecht angenommen worden / Krafft welcher dasselbe verbunden wird ausserbalb vnnd jnnerhalb deß Landts / zu Wasser vnnd zu Land wider alle vnnd jegliche zu dienen / vnnd auff niemandts Befehl dann der Staden von Vtrecht acht zugeben / vnd fo wol zu gedachter Staden / als deroselbigen guter Nachbawren / Freunden vnd Bundtsgenossen in Dienst sich gebrauchen zulassen. Vnd nach dem zu Vtrecht ein Geschrey erschollen / daß Jhr Excell. durch dieselbige Statt zureysen fürhabens / sey mit sein Gefangenes / als der dazumahl daselbst gewesen / Gutduncken ein Schreiben verfast / darinn selbige Staden an Jhr Exc. begeren / daß er solche Reiß ein stellen / vnnd nicht durch die Statt ziehen wölle / mit Warnung daß er sich diesem Begeren gemäß erzeigen soll. Darnach habe er Gefangener durch ein verschlossenes Schreiben an Secretarium Ledenberg ermahnet / daß man an den Thoren gute Wacht halten / vnd von den Stätten ober vn̅ vnder der Leck fleissige Kundtschafft bestellen solte / ob etwann Kriegsvolck herab oder herauff käme / daß man auch insonderheit vnder den Thoren zu Amerßfort gut Auffsicht haben solte / gedachten Ledenberg bittend / so bald er dieses Schreiben gelesen / dasselbe zuverbrennen. Item er hab zu wegen gebracht / daß die abgeordnete obgedachter acht Stätten erstlich eine Ligam oder Verbündnuß entworffen / so auch darnach in etlichen derselben Stätten von der Vroetschafft (das ist dem breiten Rath vnd außgesetzten Bürgern) in etlichen aber ohne Vorwissen der Vroetschafft / den 14. May 1618. angenommen / vnnd bekräfftiget worden / Krafft welcher sie jhren abgeordneten Vollmacht geben / mit den Herrn / Edlen vnnd Deputirten der andern Stätte zuberathschlagen vnnd zuschliessen auff weg vnd Mittel zu thätlichem Widerstandt. Daß er Gefangener durch den Syndicum Hogerberts die Copey solcher Acten dem Herrn von Mörßbergen zugeschickt / vnd jhn ersucht habe / alles solches fleissig in acht zunehmen: Aber der Magistrat von Vtrecht hette nicht schliessen oder bewilligen wollen / daß zu den Extremitäten vnd Thätlichkeiten geschritten / oder mit einigen Provintzen / Stätt vnnd Gliedern / ein sonderbarer newer Verbund auffgerichtet werden solte. Vnd nach dem die Staden von Vtrecht zu Vermeydung der gäntzlichen verderb jres gemeinen Einkommens streckender grosser Vnkosten / so auff das newgeworbene Kriegsvolck musten angewendet werden / rathsamb gefunden / etliche Deputirte nach dem Haag abzufertigen / neben dem Herrn von Moersbergen / vnnd andern so dazumal der Bersamblung der Herrn General Staden beygewohnt / vnd mit S. Exc. als Statthaltern vnd General Obristen deß Landts Vtrecht / wegen Abschaffung solches newen Kriegsvolcks zu rahtschlagen: Hab er Gefangener / nach dem er solche Commission vernommen / mit dem Secretario Ledenberg / so einer der abgeordneten gewesen / dahin gehandelt vnnd gerathen / daß sie diese jhre Commission an S. Exc. nicht offenbahren / sondern in Geheim halten / vnnd auff einen andern Fuß / den er jhnen selbst fürgeschlagen / richten solte. Darauff dann erfolget / daß vielerwehnte Abgeordnete ohne Eröffnung jhres Befelchs wider zurück nach Vtrecht gezogen / vnangesehen von jhren Principalen solcher Befelch bey jnen mehrmaln erholt worden. Daß er Gefangener obgedachte Abgeordnete als sie hinweg gezogen / ermahnet / daß sie zum National Synodo nicht bewilligen / vnd jhr newgeworbenes Kriegsvolck in guter Bereitschafft halten / darneben auff jhre Thor vnnd Wachten fleissige Achtung geben solten / darbey fügend / dabey den Sachen füglicher Weiß fürs Erst kein Rath köndte geschafft / vnnd solches Kriegsvolck [317] noch länger in Dienste müste behalten werden / daß man als dann mit andern Interessireten Holländischen Stätten solte näher zusammen tretten / vnnd wegen einer gewissen Anzahl der newen Soldaten zu jhrer Versicherung nöthig / wie auch einer redlichen Auß- vnnd Abtheylung der Vnkosten / sich vergleichen / damit also einer dem andern mit Hülffe beyspringen möchte / welches alles ins Werck zustellen / er vnderschiedliche von gemelten acht Stätten deputirte Personen angesprochen hab. So hab er auch vervrsachet / daß die Statt Schonhoffen die gemeine vnnd zu deß Landts Beschirmung vnnd Vnterhaltung deß Kriegsvolcks nicht eingewilligt verordnete Mitteln nit an Handt genommen / sondern solche zu Zahlung jhres newgeworbenen Kriegsvolcks angewendet / darneben für gut angesehen / daß vnderschiedliche Stätt / jhre bewilligte Stewer mit vngewönlichen Clausuln / zu mercklichem Nachtheil deß gemeinen Standts eingezogen. Daß er Gefangener / den Dienst vnnd Rath Jhr. Exc. vberall Krafftloß zu machen / dieselbige mit allerley erdichten Lästerungen haben gesucht in Verdacht zubringen / als ob Jhr Exc. sich suchte selbst zu einem absoluten Herrn vber die Landen zu machen / vnd hab er solches mit wolbedachtem Muth eben zu der Zeit gethan / da die Noth deß gemeinen Standts Jhr. Excell. guten Rath vnnd Handlung auffs höchst erforderte / vnnd habe solches in heimblichen Versamblungen etlicher von der Regierung / seiner Anhenger / vnd anderswo fürgetragen / auch deßwegen mit gezifferten Brieffen ausser dem Land Kundtschafft gehalten. Daß er Gefangener durch ein gewisse Person / so er außtrücklich zu diesem Endt bey Nacht abgefertiget die Obrigkeit der Statt Leyden gewarnet habe / daß Jhr Exc. allem ansehen nach dahin kommen würde / vnd solten sie derwegen wol auff jhrer Hutt seyn / auch zu selbigem Ende andere benachbarte Stätte auch warnen. Auff solches esfolgt / daß das Vhrwerck allda eingestelt / das newe Kriegsvolck vnd außgesetzte Bürger zu Mitternacht in die Waffen gebracht / vnnd etliche Stätt durch eylende Postbotten gewarnet worden / daß sie gute Auffsicht haben solten / sind auch die Thor allda zu Leyden folgenden Tag lang versperret blieben / biß er Gefangener sie berichtet / daß Jhr Exc. anderst wohin verreiset were / alles zu dem End vnd Schein / als ob Jhr Excell. wider gemelte Statt Leyden / oder andere etwas thätliches hette fürnehmen wöllen. Daß er auß Vtrecht nach Besetzung der Statt Briel / so durch den Printzen geschehen / an die Committirte Räth deß Landts Holland vnd Westfrießland geschrieben / daß sie alle Stätt deß gantzen Landts warnen / vnnd wol zuzusehen ermahnen solten. Daß er Gefangener das Kriegsvolck auß der General Staden vnd J. Exc. Gehorsamb zu ziehen / männiglich vnderstanden habe zubereden / daß sie den Staden einer jeden Provintz als jhren Zahl Herrn mit Eyd verpflichtet / vnd denselben für allen gehorsamen / ja auch der Generalität vnd J. Exc. Thätlich sich widersetzen müsten / so dieselbe jchtwas wider Willen der Ständ einer jeglichen Provintz vnd Magistrat der Stätt / da sie in Besatzung legen / befehlen würden: Vnd nach dem die General Staden / in Anmerckung daß das newgeworbene Kriegsvolck durch keine Ermahnungen abgeschafft werden könt / für gut angesehen daß etliche Committirte neben J. Exc. nach Vtrecht solten abgesandt werden / habe er Gefangener es dahin gerichtet / daß Hogerbets vnnd Grotius / sampt noch etlich andern von wenig Edlen / drey Stätten vnnd etlichen Räthen / nach Vtrecht abgefertiget worden / den Staden der Statt vnd Landts Vtrecht im Nahmen der Staden von Holland vnnd Westfrießlandt alle Hülff anzubieten / vnd in alle Weg zuverhindern / daß das newe Kriegsvolck nicht abgeschafft würde / zu welchem End jhnen auch Brieffe an die Kriegs Obriste / so allda gelegen / welche er Gefangener eingestelt / aber in der damaligen Versamblung nicht verlesen lassen / mitgeben worden / dieses Inhalts: Daß sie jhren Zahlherrn / vnnd den Staden der respectivè absonderlichen Provintzen / da sie weren / müsten getrew vnd gehorsamb seyn / vnd denselben in Erhalt- vnd Außführung alles deß jeniges was sie beschlossen / beyspringen / vnnd im wenigsten darwider nichts fürnehmen / oder das von andern was widerwertiges vorgenommen werde / gestatten. Daß er Gefangener fürgeben / daß dieser Jh. Exc. vnd andern Committirten / die Abschaffung deß newen Kriegsvolcks betreffend / auffgetragenen Befelch / wann solches wider Bewilligung der Ständen von Vtrecht solte ins Werck gerichtet werden / der Verbündtnuß gäntzlich zuwider / ja daß man Gewalt mit Gewalt wol hindertreiben / vnnd sich demselben eben so wohl / als man vor diesem dem König in Spanien vnnd dessen Statthaltern gethan / widersetzen möge: Auff welches gefolgt / daß Hogerbets / Grotius vnd etliche andere Deputirte / nach dem sie zu Vtrecht angelangt / zu obgemeltem Endt jhren Vorschlag gethan / vnd heimlich vnd in absonderlichen Zusammenkünfften mit etlichen Ständen von Vtrecht vnd dem Secretario Ledenberg / auff Mittel berathschlagt / wie sie thätlichtn Widerständt thun / vnd zu solchem das newgeworbene Kriegsvolck auch disponiren / deßgleichen die Ordinari Besatzung / Krafft obangeregter Brieffen / dahin bewegen möchten / daß sie Jh. Excell. vnd der abgeordneten Commissarien Befelch hindan setzen / zu welchem End sie angestellt / daß die Schütterey jhrem Kriegsvolck sich beyfügen solt / hetten auch für dasselbige Lauffplätz verordnet vnnd etlich Stücklein Geschütz herfür gezogen: Ja es hetten der Herr von Mörßberg vnnd Ledenberg jhnen angezeigt / wo ferrn sie allein Rath wüsten daß das Kriegßvolck vnter Holländischer Bezahlung stehend / still stünde / hetten sie die Sachen also beleit / daß sie zu jhrem Fürnehmen zugelangen wol traweten: Vnd daß auch [318] Hogerbets noch deß Tags zuvor ehe das newe Kriegsvolck abgeschafft worden / obangezogene Brieffe den Krieg Obristen habe vberlieffert. Daß er Gefangener die Secreta vnd Heimblichkeiten dieser Landen habe geoffenbahret / recht als ob er selbst Herr were / wie er dann ohne Wissen vnd Willen einiger Landständ / auff sein eygen Hand habe abgeschlagen ein ansehnliche Verbündtnuß / an welcher diesen Landen zum höchsten gelegen war. Daß er Gefangener vnderschiedlichen Collegien vnd Verwaltern der Justitien in Verrichtung jhres Ampts / wider deß Lands Privilegien / vnd Gerechtigkeiten / trewloser Weiß habe Eintrag gethan. Daß er Gefangener wider seinen Eyd vnnd Instruction von etlich außländischen Potentaten / Herrn vnd Gemeynden / vnderschiedlich grosse Summen Gelts / vnnd andere Geschenck empfangen / ohne daß er solches jemand / da es sich gebühret hette zuerkennen geben: welche alle vnd jede Sachen sich dahin gestreckt / nit allein die Statt Vtrecht in ein Blutbad zusetzen / sondern auch dë Stand deß Regiments / wie auch J. Exc. in eusserste Gefahr zubringen / auß welchem vnd mehr andern seinen Practicken vnnd Conspiration erfolgt / daß Regierung in Regierung / Status in statu, vnnd newe Verbündnussen in vnnd wider die Bündnuß vnd Vnion / vnd ein General verwirrung so wol in Geistlich als Weltlichen Sachenangericht / das gemein Einkommen erschöpfft / die Landen auff etlich Million Schaden gebracht / ein gemeines Mißtrawen vnd Vneinigkeit vnder dë Bundsgenossen vnnd Ingesessenen erweckt / dieselbigen Lande zu jrer eygenen Beschirmung vnbequem gemacht / ja dahin gerichtet gewesen waren / daß sie entweder in schändtliche Handtlung verfallen / oder gäntzlich vndergehen müssen. (Metz vom Gubernator deß Castells vberfallen.) Vnder solchem Wesen in Niderland hat es auch zu Metz im eingang deß May / Händel abgeben / mit welchen es sich folgender gestalt verhaltë. Nach dem König Henrichver 4. in Franckreich / welcher Anno 1609. von einem Münch erstochen worden / bey seinen Lebzeiten nit allein das Gubernament Angoulesme / sondern auch zu Metz vnd andern Orthen mehr dem Hertzogen von Espernon dergestalt eingeraumet / daß auch nach seinë Todt seine Söhn / vnd derselben Nachkom̅en / woferrn sie darzu qualificirt / in haben solten: Hat solches sein / König Henrichs Sohn vnd Nachfahr am Reich Ludovicus XIII. auß anderer Veranlassung geendert / vnd gedachte Gubernamenten schon andern / auff deß von Espernon Todt zugesagt. Dahero dann die Bürgerschafft zu Metz anlaß bekommen / auff Mittel zutrachten / wie sie sich dessen von Espernon Sohn / Marggraffen von La Valette / erledigen vnnd das Castell in jhren Gewalt bringen möchten: vmb der Vrsachen Willen sie offt Convent gehalten vn̅ von solchem jhrem Vorhaben berahtschlaget. Welches endlich dem von Valette / durch seine gute Gönner vnnd Favoriten entdecket worden / der dann darauff / als er diesen Braten gerochen seine Sachen fleissig in acht genommen / in der Stille in Lothringen ein gute Anzahl Kriegsvolck zusammen bringen vnd in Bereitschafft seyn lassen. Wie er nun vermercket / daß es an dem were / daß die Bürgerschafft jhr Vorhaben ins Werck richten wollë / hat Valette das grob Geschütz auff dem Castell in die Statt gerichtet vnd das geworben Volck eingelassen / selbiges ist auß dem Castell in grosser Fury in die Statt gelauffen / bey sich habende / neben anderm Gewehr in der lincken Hand ein brennende Fackel / vnder demselben Arm ein Wäll Stroh / vnd am Gürtel ein Axt / mit solchem haben sie die Bürgerschafft auff Fewer vnnd Blut gedräwet / vnd sie genöthiget / all jhr Wehr vnd Waffen von sich zugeben / die man alsbald ins Castel getragen / den ander Tag hat die Burgerschafft all jhr Silbergeschirr / Baarschafft vnd Kleynodien liefern müssen / folgends wurde auch das Landvolck vmb Metz gedrungen / Fütterung / Getreyd vnnd Wein in die Statt zuführen / ingleichem mit den Bürgern Schantzen darvor auffzuwerffen. Als nun diese Sachen dem König vorkommen / hat er alsobald das Auff bott ergehen lassen. Weil aber die Reichs-Räthe vor gut angesehen / daß diesem Wesen besser in der Güte als mit Gewalt könte abgeholffen werden / in Betrachtung / er Valette / jhm Anhang machen / vnnd die Statt wol gar von der Cron Franckreich bringen möchte / ist die Sach zu einem Vergleich kommen vnd der König alles in vorigem Stande gelassen. (Metz.) Die Statt Metz welche in jhrem Vmbkreiß auff 9000. Schritt begreiffet / liget vff einer grossen vnd weiten ebne / welche die Mosel hin vn̅ wider mit außrinnenden Bächlin befeuchtiget / auch eines theils gegen Nidergang vnd Mitnacht vmb die Mawren der Statt lauffet / ingleichem einen Arm davon in durch die Statt schicket / der auff der andern Seiten hinauß in die Sar fällt. Derselbe Fluß fliesset auff der andern Seithen gegen Auffgang vnd Mittag an der Stattmawrn hin. Sie hat Vorzeiten mit etlich andern zum Römischen Reich gehört / aber nachmals ist sie von Henrico dem andern dieses Namens König in Franckreich / vnder seine Gewalt gebracht worden. König Dagobert hat das Bisthumb alda gestifftet. Sie ist ein weil vnter deß Iulii Caesaris Gewalt gewesen vnnd von Metio einem Römer eingenommen worden / wie solches auch diese Vers / so daselbst außgehawen gefunden worden / außweisen; Tempore quo Gallis Caesarq; sua intulit arma, Tunc Mediomatricam devicit Metius urbem. Dann sie war zuvor Mediomatricum genennet / nach dem sie aber Metius einbekommen / vnd sie trefflich erweitert vnd gebawen / ist sie endtlich von jhm Metz geheissen worden. Vnd ob wol diese Statt auff einer schönen vnnd breiten Ebne liget / so ist sie doch vmb so viel erhöhet / daß man viel Staffelen in jhre fürnembste Kirch hinauff steygen muß / dannenhero auch der Marckt / so allernechst darbey / den allerhöchsten Ort der Statt jnnen hat / von welchem man auff allen Seithen / gegen den Stattmawren zu jmmerdar hinab [319] steigen muß / vnnd ist an einem Orth so gäh / daß steinerne Stafflen gemacht sind desto bequemlicher auff vnd abzukommen. Vnnd wiewol Anfangs die Statt so gar wol nicht befestiget war / haben doch hernach der von Guise vnnd andere vor newlichen Zeiten sie gar fest vnnd starck gemacht. (Casparis Scioppii Lermenbuch / oder Classicum belli sacri.) In diesem Jahr / noch ehe der Pfaltzgraff zum König in Böheimb erwöhlet worden / hat Caspar Schoppius ein Oesterreichischer vnnd Spanischer Rath / von schlechten Eltern in der Obern Pfaltz gebohren / sein Lermenbuch / welches er Consilium Regium vnnd Classicum belli sacri genennet / in Truck außgehen lassen: welches er an Kayser Matthiam gerichtet / vnnd selbigen in solchem gantz eyferig ermahnet / das Kayserliche Ampt zuverrichten / vnnd alle die jenige / welche sich von der Römischen Kirchen abgesondert / ingesampt Chur-Fürsten / Graffen / Herren / Edel vnnd Vnedel / als excommunicirte Ketzer / alsbald zuvertilgen / außzurotten / ja auch gar an den liechten Galgen zuhencken / mit dem Mißbrauch dieses Spruchs auß der Heiligen Schrifft Jos. 10. Tolle cunctos Principes populi, & suspende eos contra solem in patibulis, &c. Vnnd ist solch Lermenbuch durch vnd durch mit dergleichen Mörderischen Anreitzungen wider die Evangelischen gespicket. Sonderlich wird im zweyten Capitul durch vnnd durch gelehret / daß alle Protestanten / als Ketzer von dem Leben zum Todt hingerichtet / auß dem Reich verbannet / alsbald vmbgebracht / vnnd jhre Güter den Catholischen Preiß gegeben werden sollen. Im sechsten Capitul werden deß Cardinals Granvellani moderata consilia, so hiebevor Kayser Carolo Quinto, gegeben worden / widerleget vnnd zum Schwerdt wider die Lutheraner gerathen. Vnnd weil alle Protestanten von dem Bapst excommunicirt / vnd für Männer deß Todts gehalten werden: So redet der Lermenbläser den Kayser im 18. Capitul also an: Potrò lucrum, quod ex sinistra sua clementia facturus erat (Rex Achab) his Prophetae verbis continetur; H???c dicit Dominus; Quia dimisisti virum dignu̅ morte de manu tua, erit anima tua proanima eius, & populus tuus pro populo eius. Vnnd schleust also; Darumb O Kayser / soltu die Protestanten nicht leben lassen: sonsten bist du selbst deß Todts. Im neunzehenden Capitul wird außgeführet / daß der Kayser mit den Türcken / Heyden vnd Juden wol Bündtnuß machen möge / aber keines wegs mit den genanten Ketzern; vnnd wird abermal mit diesen Worten geschlossen: Quare, cum eos Deus in manus tuas tradiderit, percuties eos vsque ad internecionem, non inilis cum iis foedus, nec misereberis eorum. Vnnd dergleichen blutgierige consilia wider die Evangelischen sind noch sehr viel in obgedachtem Classico, welches weil es von dem Authore cum consensu superiorum in offenen Truck gegeben worden / vnnd also genugsamb bekandt ist / wollen wir den Leser dahin / sich weitern Berichts darvon zuerholen verwiesen haben. (Absterben Ertzbisch. zu Saltzb.) Ohne die deren wie hiebevor albereit gedacht sind in diesem Jahr mit Todt abgangen / den zehenden Octobris der Ertzbischoff von Saltzburg / Marx Sittig genandt / ein Freyherr von Hohen Embs. (Ertzhertz. Johann Carls.) Den 16. Decemb. zu Grätz Ertzhertzog Johan Carl zu Oesterreich Jhrer May. Kaysers Ferdinandi Eltester Sohn. (Churfürst Joh. Sig.) Acht Tag hernach / nemblich den 24. dieses Marggraff Johann Sigismund Churfürst von Brandenburg / deß Römischen Reichs Ertzkämmerer. (Wundergeburt zu ???ornals) Zu Hörnals in Oesterreich vnfern von Wien hat ein Schwein nach acht lebendigen Färcklein zu letzt auch ein erschröcklich Wunderthier geworffen. (Wunderzeichen in Frießland.) Vmb Grönigen in Frießlandt hat man zu Anfang deß Decembris Nachtszeit am Himmel zwey gewaltige Kriegsheer / deren eines auß Suden / das ander auß Norden kommen / miteinander streiten sehen / vnnd ist endlich das Heer auß Suden geschlagen vnnd zertrennet worden. (Seltzamb Meerwunder zwischë Dennemarck vnd Norwegë.) Alhie müssen wir einer wunderlichen vnd vnerhörten Sach gedencken / welche sich vmb diese Zeit (wie für warhafftig auß Dennemarck damals berichtet worden) zugetragen. Es waren vom König in Dennemarck zween Reichs-Räthe / etlicher Königlichen Geschäfften halber in Norwegen abgesendet / welche als sie daselbs jhre Sachen verrichtet / vnnd mit einem Kriegs-Schiff wider auff der Heimfahrt nach Koppenhagen waren / begabe sichs ohngefähr auff halber Reiß an einem schönen hellen Tag / daß als besagte Gesandten auff deß Schiffes Gallerey / jhr Volck aber auff dem Obristen Vberlauff spatzireten / vnnd sie von vngefähr in das Wasser / so schön lauter vnnd klar war / hinunter sahen / sie zimblich tieff vnder dem Wasser eines Mannes gewahr wurden / der ein Gebundt vnder jedem Arm hatte / gleichsamb als wann es Gebund Stroh weren / vnnd gieng er also darmit auff der Gassen in einer Statt. Darüber sie sich dann zu dem hefftigsten verwunderten / vnnd bald zu Rath wurden / deß Schiffs Boot hinunder in das Wasser zusetzen: in welches jhrer fünff von den Bootsleuten sampt dem Schiffer gestiegen / vnnd den kleinen Werff Ancker / daran sie ein Schweinenen Schüncken angebunden hatten / von dem Schiff hinab gelassen / so tieff / daß gemelter Meermann denselben sehen vnnd ergreiffen konte. Der dann auch so bald er dessen gewahr worden / sich stracks darauff geschwungen / jhn gefast vnnd ablösen wollen: Als die Bootsleut solches gesehen / haben sie eylends solchen Meerman̅
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mit jhren Schiffhacken vnder dem Wasser vmbfasset / vnnd mit grosser Behendigkeit in das Boot / vnnd darauß hinauff ins Schiff gezogen??? Da er dann auff dem obern Vberlauff deß Schiffs ein geraume Zeit gelegen / sich bewegt vnd gewunden als ein Fisch / aber keine Spraach noch Stimm von sich gegeben. Als er nun mit zabeln sich wol ermüdet / ist er letztlich still gelegen / gleich als wann er Todt were: Sein Gestalt war wie eines andern Menschen / mit einem langen Haar biß auff die Achseln / deßgleichen vberzogen mit einer Haut von Haar / wie die Haut von Meer Hunden / sonsten waren alle seine Gliedtmassen vnnd Geschöpff mit Haut vnnd Fleisch nicht anders dann eines nätürlichen Menschen / hat jhn auch niemandt anders als für einen natürlichen Menschen vrtheylen können. Demnach er nun / wie gedacht / eine zeitlang also gelegen / haben besagte Reichs Räthe sampt etlichen vom Adel / so sie bey sich gehabt / die auch samptlich vmb den Meermann herumb gestanden / vnnd jhn mit grosser Verwunderung besichtiget / auff jhre Dänische Spraach vnder sich gesagt; das mag wol ein wunderbahrer GOtt seyn / der solche Menschliche Geschöpff / vnnd viel mehr Wunders im Wasser hat / dann auff Erden. Hierauff hat solcher angefangen zu reden / vnnd mit verständtlichen Worten gesagt; Ja wann du es so wohl wüstest / als ich es weiß / dann wurdest du erst sagen / daß es ein wunderbahrer GOTT were / daß auch vielmehr wunderliche Creaturen im Wasser / vnnd vnder der Erden / dann oben auff der Erden gefunden werden. Vnnd so jhr mich nicht zur Stund werdet wider ins Wasser setzen / soll weder Schiff noch Gut von euch zu Landt kommen; Vnnd darmit [321] endete er sein Rede vnnd wolt kein Wort mehr sprechen. Auff welches gedachte Dänische Räth jhren Schiffleuten befohlen / jhn auffzunehmen vnd wider ins Wasser zusetzen. So bald sie jhn nun auffgehaben / vnd auff das Bort deß Schiffs gesetzt / in Willens jhn also fein sanfft ins Wasser zulassen / hat er geschwind selbs die Füß angesetzet / vnnd sich jhnen vnder den Händen hinauß geschwungen vnd also seines wegs darvon geschwo̅men. Vnd dieses ist also / wie auß Dennenmarck geschrieben worden / auß gedachter beyder Dänischen Reichs-Räthe eigener Außsag für ein sonderliches vnerhörtes Wunderwerck auff gezeichnet / vnd zu mehrer Nachrichtung in beyligendes Kupffer gebracht worden. (Groß Gewässer.) Wegen langwürigen Regenwetters / so fast den gantzen Junium durch vnnd etliche Tag in den Julium gewehret / sind in diesem Jahr die Wasser hefftig gewachsen / sonderlich in Meissen vnd Türingen / also daß dergleichen vmb diese Zeit geschehen zu seyn wenigen gedacht. Es hat auch solch Gewässer an vielen Orthen grossen Schaden gethan / vnnd das Getreydt vnd den Weinstock sehr verderbet. (Schaden durch Sturmwind auff dem Meer.) Gegen Außgang deß Wintermonats hat es etliche Tag grewliche Sturmwinde abgeben dardurch Landwerts zimblicher / aber auff dem Meer gar grosser Schaden geschehen / also daß viel Schiff gescheitert vnd vndergangen / davon man täglich an den Vfern viel ertrunckene Menschen vnd Güter gefunden / die jnnländische Wasser in den Niderlanden sind so hoch angelauffen / daß dergleichen in 50. Jahren nicht beschehen / wie dann bey dort vnnd andern Orthen viel Land / so man mit grosser Mühe wider gewonnen gehabt vberschwemmet / also daß viel Menschen vnd Vihe ertruncken.

1620
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Zu Außgang deß 1619. Jahrs haben (Der Vngarischen Stände Resolution den Kayserischen Gesandten bey dem Convent zu Preßburg gegeben.) die Vngarische Stände zu Preßburg einë Convent gehalten. Demnach nun vnder andern auch Kayserliche Gesandte daselbs angelangt / vn̅ wegen J. May. den Vortrag gethan / haben darauff die Vngarische Stände den 2. Jan. deß 1620. Jahrs folgende Resolution von sich gegeben. 1. Weil J. Kays. M. noch bey lebzeiten Kaysers Matthiae deß Landts Gravamina wohl bewust / hetten dieselbe alsbalden / nach dem sie das Regiment angetretten / tolliren vnnd abschaffen sollen. 2. Ob zwar Jhr Mayest. laut der andern Condition innerhalb sechs Monatfrist ein Landtag außgeschrieben / hetten sie doch den Gravaminibus nicht abgeholffen / zu demselben were die Plenipotentz / so sie dem Palatino vbergeben / mit gewisser Bedignuß vmbgeschrieben / vnnd kein vollkommlicher Gewalt gewesen / dann dieselbe in Sachen etwas zu schliessen / jhm kein Authorität ertheilet / sondern vielmehr durch widerwertige Befehl deß Palatini impedirt / in Sachen die Gräntzen / Bergstädt vnnd andere betreffendt. 3. Weil Jhre Mayest. der Zeit die 12. Condition / so man mit den Confoederationibus gehandelt / nit in acht genommen oder gehalten / sondern wider der Landstände solënem protestationem, Bitt vnd widersprechen / Kriegsvolck / wie auß dë [322] Grentzhäussern / also auch auß dem Land / wider die Confoederirte Provintzen außgeführet. 4. Das Vngarische Kriegsvolck / so J. May. in die frembde Länder geführt / were der Vngarischen Nation zu grossem Hohn vnnd Spott / erbärmblich / durch deroselben eygenes Kriegsvolck nidergehawen worden. 5. Es weren alle Legation vnd Schrifften / welche von den Confoederirten Landë in die Vngarische Nation abgefertiget / opprimirt vnnd vor dem Land vertuschet vnd verhalten worden. 6. Die jenige Articul / so im nechst vergangenen Landtag / wider Protestation vnd Reclamation der mehrern vnd vornembsten Abgesandten der Spannschafften vnnd Herrn Standts beschlossen / weren allein durch die Geistlichë Stände vnd Clerisey zu Werck gerichtet worden / so weren auch dieselbe bißhero in den Spannschafften nit publicirt worden. 7. Vnd weil man solches alles gesehen / hetten die Vngarn auff sich selbsten acht gegeben / vnnd Jhrer Durchl. dem Fürsten in Siebenbürgen zu Hülff ruffen müssen. 8. Daß schon alle die Gräntzhäusser von Jhr. May. Händen sich abgezogen / dieweil gantz keine Bezahlung / vnd die grosse Noth nicht mehr zugedulten gewesen / ja der meiste vnd gröste Theil der Gräntzhäusser fast Oed gelassen worden / in dem man das Volck darauß genommen. 9. Damit man sich gegen J. Fürstl. Durchl. dem Fürsten in Siebenbürgen danckbar erwiese / hette man J. Durchl. Conditiones eingereichet / von denen kein Regreß seyn köndte. 10. Daß mit dem Königreich Böheimb vnd den andern Confoederirten eine Confoederation were. Derowegen köndte man von den Böhmen nit abstehen oder außsetzen. 11. Daß an jetzo auch durch Jhrer M. Gelt vnnd andere Mittel nicht ein geringer Schaden durch die Polacken dem Land geschehen / welches sie durch sich selbs nicht erregen oder anstifften dörffen / da es Jhre M. nit befördert hette. Derwegen were es auß diesen Vrsachen nunmehr mit deren in Jhrer May. Nahmen vorgebrachten Proposition allzu spat. Da sonsten die Commissarii eine Instruction vnnd Authorität hetten / was zu Frieden vnd Ableynung Christliches Blutvergiessens gedeyen möchte / solten sie es kundt thun vnd offenbahren. (Bethlen Gabor zum Fürsten in Vngarn erwöhlet.) Es haben ferrner bey diesem Landtag die Vngarische Stände / wie etlicher massë in erstgedachter Resolution Meldung geschehen / den Bethlen Gabor zu einem Fürsten in Vngarn erwöhlet / vn fürters etliche Articul / wie es hinfüro in Regierung deß Landts vnd Führung deß Kriegs solte gehalten werdë / auffgerichtet: welche der Fürst Betlehem zu Caschaw den 28. Februarii approbirt (Vrsachen warumb Kayser Ferdinand von den Vngarn verworffen.) vnd confirmirt. Neben diesem haben jhre Sachen zu justificiren die Vngarische Stände ein weitläufftige deduction Schrifft außgefertiget / darin sie die Vrsachen an Tag gegeben / daß sie nemblich wegë der gezwungenen / vnd in viel weg vnrechtmässig vorgenommen Wahl vnnd Crönung Ertzhertzogs Ferdinandi zum König in Vngarn / vngewohnlichen Gebrauch deß Regiments / vnd das wider die Articul der Compactaten viel fältig gehandelt vnd jhnen kein Glauben gehalten / zu solchem Beginnen bewogen worden. (Confoederation zwischen Vngarn / Böhmen vnd dë incorporirten Landë.) Diesem nach haben die Stände mit den Bömischen vnd der Incorporirten Länder Abgesanden eine jmmerwehrende Confoederation vnder sich beschlossen vnd auffgerichtet / welche in nachfolgenden Puncten bestanden; 1. Solte von den Confoederirten ein Christlich Gottsförchtig Leben geführet / alle Sünde verhütet / gestrafft / vnd / ohne Ansehung der Religion / die Iustitia ertheylet werden. 2. Solte aller mögliche Fleiß angewendet werden / die Confoederation zuerweitern. 3. Solte ein General Defension angestellet / vnnd dieselbe zur Noth jederzeit in Bereitschafft erfunden werden. 4. Solche Defension solte wider alle Feind / vnd da auß den Bundsgenossen jemand solte belästiget werden gebrauchet werden. 5. So jemand vo̅ diesem geschlossenen Bund weichen wolte / dieselbe in Gefahr verlassen oder zu bestreiten / oder das geringste wider die Capitulation handlen / denselben solten die andern Confoederirten einhellig bezwingen / in Ordnung bringen / vnnd alles vervrsachten Vnkosten sich bey demselben erholen. 6. Ohne einhelligen Consens der Confoederirten / solte keiner eynigen Krieg erwecken / Volck schreiben / frembde Soldaten einlassen / auch weder eintzig oder Hauffenweiß keinen Paß geben / noch zu Krieg oder Tumult Hand anlegen. 7. Ohn aller Confoederirten Wissen vnnd Willen solte mit keinem Feind Fried tractirt oder beschlossen werden. 8. Welche der Confoederation guten Vorschub gethan / die solten wegen der Ehr / guten Namens vnd Reputation in den Friedens-Tractationen mit Namen benennet werden / vnd dieses zu mehrer Versicherung jhrer Haab vnd Güter. 9. Die aber wegen dieser Confoederation oder Ampts wegen ruinirt / denen solte jedes Königreich oder Landtschafft / mit Recompens vnnd solcher Provision begegnen / darbey sie / jhr Weib / Kinder vnnd Befreunde / eines jedern Standt nach / gebührliche Vnderhalt haben möchten. 10. Alles was wider eines jeden Confoederirten Recht / Schmälerung oder Verhinderung (es beschehe vo̅ was Obrigkeit es wolle) geschicht / solte keiner jemand einigen Gehorsamb leysten. 11. Solte gewissen Personen ernennet werden / so die streitige Sachen verglichen / der Confoederation Sachen berathschlagten / vnd den an dern zuwissen mächten. 12. So ein Confoederirter angriffen würde solte ein Provintz der andern zu Hülff kommen / das Kriegsvolck in drey vnd mehr Theil theilen / nach gestalt der Gefahr / vnd einen Nachtruck behalten.
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13. Vnnd da mehr als ein Confoederirter angriffen würde / solte jeder an seine Gräntz sein Volck führen / solches den General erjnnern / daß er darinn disponiren möge. 14. Diese Confoederation solte continuiret werden zu Ewigen Zeiten auff Erben vnnd alle Nachkommen / vnd deßwegen die Capitulation aller Orthen offentlich verlesen werden. 15. Ingleichem alle 5. Jar zu gewisser Zeit vnd Orth eine General Zusammenkunfft angestellet werdë / bey welcher der Confoederirten Beschwernuß zeitlich verglichë / vnd diese Confoederations Puncten nach Notturfft vermehret werden. 16. Weil die Confoederirte Lande nit gnugsamb versichert seyn köndten / es were dann deß Königreichs Vngarn Gräntzort nach Notturfft verwaret / solten der König in Böhmen vnnd desselben Königreichs wie auch der Incorporirten Lande / so wol der Landschafften / Ober vnd Nider Oesterreichischen Stände / wiewol sie in sonderlichen Betrachtung / daß diese Provintzë noch in einem vnruhige̅ Zustand weren / vnd der Feind allnoch darinnen grassirte / der mehrere Theil darjnnen verheeret / vn̅ sie mit grossem Vnkosten auff oz Kriegsvolck beladen weren / gnugsam Vrsach hetten / solchs abzuschlagen / zu bezeugung jhrs getrewen Beystands / nit allein die zuvor gewohnliche Sum̅a Gelts / welche zu erhaltung der Guarnison vnd der Grentzen deß Königr. Vngarn alle Jar pflegten gegeben zu werden / ins künfftig also erlegen / sondern auch zu besserer aufferbawung deß gemeinen Wolstands jährlichen solche Sum̅ mit 50000. Reichsth. vermehren. Doch also daß solchs auß freyem Willen vn̅ wegen guter Nachbarschafft / vn̅ versicheru̅g der Provintzë geschehe. Zu verhüten aber daß solch Gelt nit anders wohin als zu Besoldung der Guarnisonen vnd Erhaltung der Gräntzvestungen angewendet werde / solten Commissarien / die jhnen diese Sachen befohlen seyn liessen / verordnet werden. 17. Weil die hohe Notturfft erforderte / dz nit allein der Friede mit dem Türcken ernewert / sondern auch beschlossen vn̅ vnverbrüchlich erhalten werde / als solte an die Ottomannische Port eine Legation von allen Confoederirten Ländern deßwegen abgeschickt werden. Vnd dieser heilsamen Sach solte sich Gabriel Bethlen vnderfangen / doch also / daß deß Königreichs Böhmen vnnd der Incorporirten Lande Gesandten zugleich mit den Vngarischen geschickt vnd von einem jeden Landt so wol zu den Praesenten / als andern Außgaben gute Provision gemacht würde. 18. Wegen guter Nachbarschafft vn̅ Affection zu der Confoederation solte̅ die Strittigkeitë wegë der Vngarischen Grentzë / zwischen de̅ Mährern / Schlesiern vn̅ Oesterreich. durch gewisse von eine̅ jeden Land der Confoederirten in gleicher Anzahl darzu geordnete Commissarien / stracks Anfangs deß Frühlings / wann nicht erhebliche Verhinderung darzwischen käme / entscheiden werden. 19. Auff begehren Gabriel Bethlens vnd der Stände in Vngarn / soltë die jenige Güter / so bißhero vom Hauß Oesterreich zu desselben Königreichs Praejuditz besessen worden / zu der Cron Vngarn wider darzu gethan werden. 20. In den Confoederirtë Ländern solte allerseiths die Commercia zu treiben zugelassen seyn / doch solten hierinnen beyderseiths Lande Privilegien / Recht vnd Gerechtigkeiten vnverletzt seyn. 21. Damit die Vereinigung allerseiths Gemüter desto sicherer seye / so solte in dem Müntz wesen allenthalben in den Confoederirten Landen ein gleicher Valor gesetzet vnd publicirt werden. 22. Da etwann nach der Hand ein Mißverstandt wegen dieser Confoederation sich ereugen solte / so solten die Confoederirte Provintzen zu erkantnuß der Sachen / ein gewisses Ort vnd Zeit benamen / damit die Strittigkeit vorgetragen vnd geschlichtet werde. Was hohe vnd wichtige Difficulteten anlangete / so solten in Vngarn der König / Palatin vnd die Räthe / in Böhmen aber die Defensoren auffs förderlichste solche beyzulegen sich bearbeiten. 23. Es solte in Ewigkeit verbotten seyn / daß nirgendt an keinem Orth in den Confoederirten Landen sich ein Jesutt betretten lasse / oder einem dergleichen / es seye von wem es wolle / vnder was Schein es auch geschehen möchte Vnderschleiff gegeben werde: Viel weniger solten der gleichen Personen in Legationen / in Administration deß gemeinen Nutzens / es betreffe gleich Geistliche oder Weltliche Sachen an / von dem König / dem Fürsten oder jemand auß den Ständen gebrauchet werden / bey Straff der Trewlosigkeit / vnnd ewigen Bandisirung / welche von den Ständen solte für die Hand genommen werden. 24. Das Hülffvolck / so zur Zeit der Noth versamblet würde / solte von dem König in Böheim / dem Burggraffen / den Obristen Officirern der Provintzen vnnd von den Kriegs Generalen dependiren / vnd die Sach wider den Feind mit allgemeinem Rath getrieben / auch das Volck in dem Landt / da es geworben / gemustert vnd abgedanckt werden. 25. Die Schrifften vnd Brieffliche Vrkunden / so von Alters hero auffgehaben worden / solten in den Archiven fleissig auffgesucht / vnd in die jenige Ort / die es betreffe / ein gelieffert werden. 26. Wann etwan Feindseligkeiten vnder den Confoederirten entstanden weren / solten selbige in Ewigkeit auffgehaben seyn vnnd nimmer gedacht werden. 27. Die jenige so auß einer der Confoederirten Provintz bandisirt weren / oder ins künfftig bandisirt würden / solten auch in dem andern Landt vor Banditen gehalten / vnnd nicht ohne Vorwissen der andern Länder wider zu Gnaden angenommen werden: Doch solte solches den Königen vnnd Fürsten Gnade / mit Verwilligung der Stände zubeweisen / zu keinem Praejuditz gereichen. 28. Welcher König oder Fürst diese Confoederations Articul annehmen / vnd sein Regiment darnach anstelle̅ würde / ??? solte solcher Defension wider alle Feinde geniessen. Wo aber einer wider die Religion / Privilegien vn̅ Gerechtigkeiten et [324] was Gewalthätigs sich vnderfangen würde / da solten bey so gestalten Sachen / die Ständte von jhrem Jurament absolviret / vnnd sich wider solchen König oder Fürsten zu legen Macht haben / vnnd solte darumb gar nicht in das Crimen laesae Majestatis gefallen seyn. Aber diese Confoederation in acht zunehmen / solte zur Zeit der Crönung der König oder Fürst das Jurament ablegen. (Confoederation zwischen Böhmen vnnd Vngarn wird zu Prag bestätiget.) Dieses vnd anders ist zu Preßburg beschlossen / vnd hernach zu Prag von König Friderichen confirmiret vnd bekräfftiget worden / mit folgenden Ceremonien. Die Vngarische Abgesandte / so dessentwegen nach besagtem Prag kommen / waren Graff Thurso / neben etlichen andern Personen auß dem Ritter, vnd Bürgerstand. Diese sind den 25. Aprilis Nachmittag vmb 2. Vhren auff dem Königlichen Leibwagen nach Hoff geführet worden. Worauff man alle Glocken in der Schloßkirchen geleuket / vnd ist der König in folgender Ordnung darein gangen; Erstlich seynd vorhergangen die Böhmischen Stände / so wol der Confoederirten Länder Abgesandten / vnd auff dieselbe die Fürstliche Personen / als Marggraf Johann Georg von Jägern. dorff / ein Hertzog von Sachsen Weymar / ein Hertzog von Sachsen Lawenburg / dann deß Königs Bruder Pfaltzgraff Ludwig Philips / der den Jungen Pfaltzgraffen an der Hand geführet / vnd nach denselben gedachter Graff Thurso / dann der Herold mit seinem gewöhnlichen Habit vn̅ nach jhm der Land Marschalck von der Legge mit dem blossen Schwerdt / auff welchen der König gefolget: Der dann in der Kirchen vor dem Altar auff der rechten Hand auff eine auffgerichtete Bühne / vnd nicht weit von demselben / auch zur Rechten der Graff Thurso / vnd dann die andere anwesende Personen vnd Abgesandte zur Lincken sich begeben. Da wurde erstlich ein stattliche Music gehalten / auff welche D. Scultetus ein Confoederations Erjnnerung von der Bündnuß Salomonis mit dem König Hiram gethan. Nach deren Endung hat man wider musi???iret / darauff hat der Graff Thurso erstlich die Vrsachen / warumb die Länder also an diesem Orth zusammen kommen / in Latein angezeiget / deme der König auch gleichfalls in Latein geantwortet. Hernacher sind die Confoederations Puncten abgelesen / vnd mit Handreichung auch mit vbergebung zweyer Pergamentern Brieff / beyderseiths bestätiget worden. Worauff man das Te Deum laudamus gesungen / das grobe Geschütz abgeschossen / vnd also diesen Actum vollzogen. (Pfaltzgraff Friderich nimpt die Huldigung in Mähren ein.) Den 27. Jan. ist König Friderich mit seinem Brudern / in Begleythung 2. Cornet Kürisser / von Prag nach Mähren / die Huldigung daselbs anzunemen verrucket / vnd den 4. Febr. zu Brinn ankommen. Da er dann stattlich von den Landherrn vnd dem Rath daselbs empfangen / vnd vnder einem Himmel zu der Jesuiter Kirchen geführet worden. Als er in die Kirchen kommen / sind etlich Psalmen gesungen vnd das Gebet gehalten worden. Darauff er wider zu Pferd gesessen / vnd vollendts vnder gedachtem Himmel in das Losament geritten. Hierauff ist den 6. Febr. die Huldigung geschehen / vnnd von jhm alle Privilegia selbiger Marggraffschafft confirmiret / auch eins vnd anders in den gemeinen Lands Sachen gehandelt worden. (Kompt zu Breßlaw an.) Demnach nun alles verrichtet / ist er wider von dannen auff gebrochen / vnd in Schlesien nacher Preßlaw allda deß wegen ein Fürstentag angestellet / gereyset. Daselbst er den 23. Febr. ankommen / von mehrerntheils Fürsten vnd Ständen selbiger Provintz sehr stattlich im freyem Feldt empfangen / die Oration thete deß Lands Oberster Hauptmann / Johann Christian / Hertzog zur Lignitz vnd Brieg. Auff allen Wällen vnd Pasteyen würden die grossen Stück loßgebrand / vnd alle Glocken in der Statt geleutet. Darauff haben die Fürsten vnnd Stände in stattlicher Ordnung jhn in die Statt begleytet. Vor dem Thor sind 500. geworbene Mußquetirer / in einer Liberey Gelb vnd Schwartz / vnd in der Statt die Bürgerschafft vom Thor an biß auff den Ring vmb vnnd vmb / die Schmidbrücken hinunder biß zu der Königlichen Burgk in voller Rüstung / 16. Fähnlein starck / gegeneinan der vber / vnnd noch zehen Fähnlein in voller Schlachtordnung auff dem Marckt / gestanden. Der König ist durch ein schöne Ehren Pforstracks nach der Haupt Kirchen zu S. Elisabeth geritten / darvor der Oberste Pfarrherr D. Zacharias Herman beneben der gantzen Priesterschafft / mit einer Lateinischen Oration jhne angenommen / vnd hinein für den hohen Altar geführet / daselbs als sich der newe König in einen zubereiteten Thron gesetzet / ist das Te Deum lau damus gesungen / nach mahls von gemeltem Doctorn ein Collect gelesen / vnd dem König die Benediction gesprochen worden / der dann darauff wider / wie Nun lob mein Seel den Herren / sc. gesungen worden / auß der Kirchen gangen / vnd in Begleythung der Fürsten vnd Stände nach dein Losament geritten. In Geschehung solches wurde wider mit allen Glocken geleutet / vnd die Stück loß gebrennet. Wie et in das Losament kommen / hat man in Angesicht seiner die Bürger in einen Ring geführet / vnnd zweymahl Salve Schüß thun lassen. Darauff wurde auff den Thürnen biß in die Nacht musicirt / mit Glocken geleutet / vnnd dann wider auff den Wällen mit grobem Geschütz vnnd von den Bürgern dreymal Fewer gegeben. Den 27. Februarij ist der König neben den Fürsten vnd Ständen vmb 8. Vhren deß Morgends in die Kirchen zu S. Elisabeth geritten / allda vorbesagter Doctor Herman eine Predigt gethan / vber den Spruch Pauli; Förchte GOtt / Ehre den König / sc. Nach welcher Vollendung der König sich in die Burgk begeben / darinn das Jurament geleystet / vnd die Huldigung empfangen.
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Nach vollbrachter Huldigung ist er wider durch die Ehrenpforten mit grosser Solennität in das Losament begleitet vnnd die Fürsten vnd Stände bey der Taffel behalten worden. Den 28. Febr. haben frühe / die Geistlichen / als wegen deß Capituls / vier Thumbherren / der Apt von S. Vincentz / vnd der Prior zu S. Marien: vnd folgends vmb den Mittag die Bürgerschafft das Jurament geleystet. Förters als der Pfaltzgraf die Statt besichtigte / vnd vnder andern in den Thum̅ zu S. Johannis kame / wurde er allda von den Thumdherren vnd Geistlichen durch D. Gebaner mit einer Oration empfangen / vnd darneben gebetten / sie bey jhrem Religionsgebrauch vnd Freyheiten zulassen. Darauff er kurtz Lateinisch geantwortet: AEdes vestras Regio more solito invisere cupio, privilegia confirmabo, confirmata habitote, modo sitis fideles. (Proposition bey dem Fürstentag zu Breßlaw.) Nach geschehener Huldigung hat der König den Fürsten vnd Ständen eine Proposition vber reichen lassen dieses Innhalts: Er erkennete nicht allein zu gnädigstem wolgefallen die will fährige gehorsambste Erscheinung zu diesem auff seinen Befehl auß geschriebenen Fürstentag / vnd darbey dem Herkommen vnnd Privilegien nach beschehene Einfühzung / vn̅ sonsten erzeigtë Gehorsambs / sondern auch auß recht Königlicher trewey feriger vn̅ Vätterlicher Vorsorg / die er für die confoederirte Königreich vnd Land trüge / ließ er jnen zu Gemüt führe̅: wie Keyser Ferdinandus bey allen Potentaten dahin sich starck bearbeitete / grosse Hülffen an Kriegsvolck / Gelt vnnd anderm zu einem offentlichen grausamen / feindseligen Krieg / wider die confoederirte Königreich vnd Land auffzubringen / was auch allbereit auß Pole̅ durch den vnverhofftë gewaltsamen Einfall für Gefahrentstanden / vnd d??? noch mehr zubeförchten. Vnd dann wie mit erdichtetem Schein / samb durch den Fürstë auß Siebenbürgen der Türck wider Teutschland practiciren vnd verhoffte Hülffen zurück gehalten würden: Dannenhero vonnöthen seyn wolte / mit rechten Trewen zusam̅en zusetzen / keine̅ Tag noch Stund mehr zusaumen / sondern nechst ernstlicher Anruffung Göttlichen Beystands auff solche Mittel vorzusinnen / wie der Feind auß dem Land getrieben / vnd sedes belli anderswo gemacht werden möchte. Vnd weil sich nichts anders zuversehen / als daß Bucquoy vnd Dampier ein grausamen Einfall in Böhmen oder Mähren thun dörfften: So begehrte er die bevorstehende Noth zubehertzigen / vnd die in der Confoederation versprochene Hülff alsbald in Bereitschafft zustellen / damit dieselbe auf sein Erfordern / oder anch J. F. G. deß Generals begehren / den nothleydenden zuziehen / vnnd das allgemeine Vatterland wider dessen grimmige Feind defendiren helffen möchten. Gegen Polen aber stellete er zu der Fürsten vnd Stände Nachdencken / ob sie nicht die allbereit zu gutem Progreß gerichte Defension schlennigst zu endlichem Schluß stelleten / Krafft welcher sie jhr Land von allen feindseligen Einfällen auffhalten / retten / vnd den Feind an den Gräntzen auff halten könten. Er schonete auch nicht / für die Wolfahrt seiner getrewen Königreich vnd Lande / auch incorporirte vnd confoederirte Land / vnd Conservation der seligmachenden Evangelischen Religion / seiner eygenen Königlichen Person vnd Einkommen / in dem er nicht allein mit grossen Vnkosten abwewesend sein Churfürstenthumb vnd Land defendiren / auch auff ferne Legationes vnd Persönliche Reysen / vnb Beystandt vnnd Hülff zuerhalten / ein grosses auffwenden müssen / sondern daß er auch sein Trew eusserstes sehen liesse / hette er ein starcke Anzahl Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß auff eygenen Vnkosten werben lassen: Auch ferrner die Verordnung gethan / daß allerhand Artolleri Sachen vnd Munition ein gute Notthurfft herbey geschafft werden solte. Wie er nun auß rechtschaffener Liebe gegen das bonum publicum, vnd sonderlich gegen diese Königreich vnnd Lande / sich sampt seiner Gemahlin vnd jungen Herrschafft / auß einem rühigen vnnd friedlichen Stand / so schweren hohen Sorgen / Mühe / Arbeit vnd Gefährlich keiten vnderworffen: Also wolte er den getrewen Fürsten vnd Ständen zutrawen / sie würden solches alles wol behertzigen / vnd jre Resolutiones also fassen / daß nechst Gottes Ehre seine Königliche Person / Hochheit vnd Reputation erhalten / das Vatterland beschützet / vnnd alle Respectus den Hauptschlüssen keine Hinderung bringen lassen wolten. Auff daß aber solches alles vmb so viel desto zuverlässiger fortgestellet werden könte / begehrte er nicht allein die jenigen Articul / welche er den Gesandten zu Brinn zugestellet / in Deliberation zuziehen / vnd noch allhie was gewissers hierauff zeschliessen |: im vbrigen aber den vollmächtigen Gesandten zu dem vorstehenden general Landtag / in jhrer Instruction solche Erklärung mitgeben / daß wie in diesem also auch in andern Puncten / ohne Hinderbringung ein fruchtbarlicher Schluß gemacht werden möchte: Sondern daß auch jhm die Fürsten vnd Stände wegen deß von Polen allbereit geschehenen Einfalls vnnd Durchbruchs / vnnd ferrner besorglichen Gefahr jhr Gutachten ertheilen wolten / ob nemblich der König vnnd die Senatores desselben Königreichs / durch eine Bottschafft oder mit Schreiben zuersuchen / vnd mit beweglichen Erinnerungen vmb Abstellung solcher Händel anzulangen / sonderlichen etliche der Evangelischen Freyheit zugethane ad partem zu requiriren seyn möchten. Vnd weil auch bey Abhandlung der Vngarischen Confoederation dahin geschlossen worde̅ / daß vnverlängt an die Ottomannische Porten nach Constantinopel / vmb Continuirung deß Friedenstands / vnd daß der Türck seiner May. vnd der Länder Feinden keine Hülff leysten wolte / daß man dieses Orths gleichsalls auff Personen bedacht were / vnd was für ein Praesent dem Türckischen Keyser zuzuschicken miteinander berathschlagen solte.
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Vnnd dieses was die Kriegsexpedition betreffe. In andern Lands Puncten aber würde er berichtet / mit was grosser Schuldenlast das Kammerwesen beladen sey / an welchem wie offenbar vnd notorium er ja kein Vrsach were / gleichwol gnädigst vorsinnen thäte / wie die Bürgen vnnd Glaubiger nach billichen vnnd müglichen Dingen versorget / vnd jhnen geholffen werden möchte. Derowegen ersuchte er Fürsten vnd Stände ferrner / sie wolten die Schulden Resta wol erläutern / eine Abtheilung derselben zu richtiger Liquidation vnnd Justification machen / vnd solchem nach auff Mittel vnd Wege gedencken / wie diese grosse Schuldenlast / Capitalien vnnd Zinsen / ohn sein Beschwer vnd Entgelt / erleichtert / nach vnd nach abgelegt / die Creditores vnd Bürgen / so wol sein eygene Kammergüter deß Lasts entfreyet werden möchten. Vber dieses so würden die Biergelter / so vorgehenden Königen von den Fürsten vnd Ständen bewilliget worden / durch die Confoederations Articul auff eine Zeitlang zum Defensionwesen deputirt / darbey er es auch bewenden liesse. Nichts desto weniger aber wolte er sich zu Fürsten vnd Ständen versehen / sie würden jhm / wie den vorigen Königen / zu desto besserer Außhaltung seiner Königlichen Tafel vnd Hofstatt / ein gleichmässiges subsidium gönnen / vnnd durch gewisse Mittel an die Hand geben / in Erwegung / daß er durch Annehmung dieser Königlichen Regierung die Hofstatt nicht wol vnderhalten / vnnd durch nothwendige Reysen sein eygenthümbliche Güter vnd Geltämpter erschöpffen müßte. Endlichen so hetten auch Fürsten vnd Stände im Aprill Anno 1614. der verstorbenen Kay. May. eine Gelt Post von 20000. Thalern bey dem Fürstenthumb Teschen / an denen dem Land schuldigen Stewer Resten cediret / so noch biß Dato aussen stünden: Derowegen stellete er den Fürsten vnnd Ständen anheimb / ob sie solche 20000. Thaler anjetzo jhm oder dem Schuldwesen zum besten anweisen wolten / sc. Als die Proposition geschehen / ist König Friderich den 3. Martij nach Hinderlassung etlicher Commissarien wider von dannen nach Böheimb ausfgebrochen. Ist zwar in willens gewesen von den Laußnitzern die Huldigung gleich falls einzunehmen / weil jhm aber vnderwegens die Zeitung zukommen / daß der Graf von Bucquoy in starckem Anzug were / hat er solches für dißmal eingestellet / vnd seine Reyß stracks auf Prag zugerichtet / allda er den 14. Martij widerumb angelangt. (Resolution der Schlesischen Fürsten vnd Stände auff König Friderichs Vortrag.) Hierauff haben sich die Schlesische Fürsten vnnd Stände den 7. Martij auff die geschehene Proposition also resolvirt: Wie anfangs J. Mayest. dieses / daß Fürsten vnnd Stände sich in solcher Anzahl auff diesem Fürstentag eingestellet / vnd den Privilegiis vnnd Herkommen nach / Jhre Mayest. einbegleytet / zu gnädigstem Wolgefallen erkennete: Als erinnerten sie sich gehorsambst / daß nach Anleytung der von jhnen auff Jhr. Mayest. gerichten freyen Wahl / sie nur dieses praestirt / worzu sie jhr Gewissen vnd die Schuldigkeit / auch Respect vnnd Gehorsamb gegen Jhrer Mayest. anwiesen. Vielmehr were Gott Lob vnd Danck zusagen / welcher seiner Mayest. Hertz dahin disponirt / daß sie auff vorgehende rechtmässige Wahl / hindan gesetzt seines eygenen vnd seiner Gemahlin vnnd jungen Herrschafft Ruhe vnnd Wolstandes / allerbestens wegen / beschehenen Abmahnungen / bevorstehenden Besorglichkeiten / diese Heroische vnnd bey aller Postorität denck rübmbliche Intention gefast / das bonum publicum, GOttes Ehr vnnd die Conservation der allein seligmachenden Evangelischen Religion / allen obangedeuten Verhinderungen weit vorzuziehen / vnnd hierdurch das Königreich Böhmen / so wol dessen incorporirte vnd confoederirte / damalen aber in höchster Zerrüttung / Verwüstung vnd gleichsamb auff die Spitz deß Verderbens vnd ewiger Servitut in Gewissens vnd Politischen Freyheiten gesetzte Länder zu retten. Es müßten Fürsten vnnd Stände nur bekennen / daß dieses alles von Gott / in dessen Händen alle Veränderungen der Königreich stünden / einig vnnd allein herrührete / stünden auch in der gewissen vnnd vngezweiffelten Hoffnung / vnnd wünschten solches von Hertze̅ / daß der Allerhöchste / welcher dieses grosse Werck bißhero selbst dirigirt vnd befördert / auch ferner seiner May. vnnd diesen Landen mit seiner Gnade beystehen / jhm langes Leben / gute Gesundheit / Muth vnd Verstandt / auch alles was zu Beförderung vnd Auß breitung seiner Ehre / Vertilgung aller Widerwertigen ersprießlichen seyn könte / auß Gnaden verleyhen wolte. Wie nun er so wol als diese Lande wider Jhre Feinde einerley Intention für sich hetten / nemblich die Außbreitung der Ehre Gottes / Erhaltung der Evangelischen Religion / vnd aller anderer Freyheiten / also könten sie sich auch in so Christlichem Vorhaben deß Allerhöchsten Beystandes / vmb so viel desto gewisser trösten. Setzten darneben in keinen Zweiffel / ein jedweder liebhaber deß Vatterlands vnnd trewer Patriot / würde diese grosse Sorge / Mühe vnnd Gefährlichkeiten / deren sich seine Mayest. auß rechter Lieb zu diesem Königreich vnnd Landen einflechten lassen / wol zu Hertzen nehmen / trewlich zusammen setzen / mit standhaffter Einmütigkeit allen Feinden widerstehen / vnnd zu Erhaltung der Religion / auch der Königlichen Hochheit vnd der Länder Wolfahrt / Leib / Gut vnnd Blut / ja das eusserste daran zusetzen / willig seyn. Massen dann solches auch eines jedwedern selbst eygene Rettung vnd der gantzen Posterität Wolfahrt erforderte. Solten derowegen seine May. den Fürsten vnd Ständen gnädigst zutrawen / daß sie jhn vnd das gemeine Vatterland nit lassen / sondern sich desselben eyfferig vnd nach allem Vermögen trewlich annehmen / auch alles thun würden / was gegen jhrem König vnd dem Vatterland jhnen Gewissens vnd Pflichten halber zuthun obliger vnd die Möglichkeit zuliesse.
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Bedanckten sich gegen jhm deß gnädigsten Anerbtetens / daß er auch seiner Königlichen Person selbst vnd eygnen Einkommen nicht zu schonen / sondern zu Erhaltung dieser Länder Wolfahrt vnd Widerbringung Friedenstands / durch Fortstellung vieler Legationen / auch Werbung einer starcken Anzahl Volcks darzustrecken erbietig were: Es erkenneten sich Fürsten vnd Stände vmb so viel desto mehr gehorsambst schuldig / solche Wolthätigkeit ins künfftig / wann die Länder wider zu Ruhe kommen vnd etwas respiriren solten / mit Danckbarkeit zuersetzen. Vnd weil neben hertzlicher Anruffung Göttlichen Beystands auch die humana praesidia als Mittel dardurch Golt seine Gnad vnnd Hülff scheinen ließ / nicht hindan zusetzen / vnd aber Seine Mayest. wegen der in der Confoederation versprochenen Hülff gnädigst begehrte / daß solche vnsäumblich auff den Fuß gebracht / vnnd auff sein oder deß Generalen Erforderung den nothleydenden Confoederirten zuziehen / vnd das Land wider alle Feindseligkeiten schützen helffen möchten: Als hetten Fürsten vnd Stände diesen wie auch alle andere vbergebene Puncten in reiffe Berathschlagung gezogen / vnnd wiewol der 83. Articul solche Hülffen auff den Fall restringirte / wann ein Land nicht selbsten feindlich angefallen würde / oder sich dessen zuversehen hette. Welches dann diesem Land allbereit / wie notorium begegnet / vnnd einkommenden Zeitungen nach / mehr vnnd stärckere Einfäll stündlich gewärtig seyn müßte / daß es auch mit diesem Land viel anders / als mit Böhmen vnnd Mähren / welches der Päß halber viel leichter zu sichern / bewand / in dem es in die sechtzig Meil Wegs mit dem Königreich Polen gräntzte / vnnd mehrerntheils ein offenes Land wre / zu dessen Besetzung ein starcke Anzahl Volcks erfordert würde / bevorab weil die Gräntzörter so weit von einander entlegen / daß gegen so geschwinden Feindseligkeiten ein Quartier dem andern nicht bald succurriren könte. Da nun dieser Orthen die Gräntzen nicht wol vnd starck genug besetzt werden solten / hetten sich andere confoederirte Länder nichts anders / als mehrer Gefahr dannenhero zuversehen / hergegen aber würde denselben durch starcke Bewahrung der Päß vnnd Zurückhaltung deß Feinds nicht wenig Hülff geschehen: So hetten doch dessen vngeachtet Fürsten vnd Stände dahin geschlossen / daß zu End deß Mertzen (woferrn es grösser Gefahr nicht verhinderte) ein gewisse Anzahl zu Roß vnd Fuß an die Orth / dahin er Ordinantz würde geben lassen / zulieffern / vnnd so bald nur die im Werck stehende Werbungen verrichtet / auch der zur Lands Defension gehörige Außschuß gemustert / vnd vnder die Fahn gestellet / vnnd nicht etwa das Land in Noth gesetzet würde / zu Erfüllung der in der Confoederation auß gesetzten Hülffen / das vbrige an die Orth / da die Gefahr am grösten / vnnd genennet werden möchten / abschicken wolten: Jedoch mit diesem Vorbehalt / wann das Land eine Noth anstiesse / daß alsdann solch Volck ohne hindernuß vnnd säumnuß wider zurück gelassen würde. So were es auch auff seine Erinnerung der Lands Defension halber allbereit so weit gebracht / daß nunmehr in allen Craysen zu dë Musterungen vnnd Abtheilungen in die Fahnen geschritten werden solte. Es wolten auch Fürsten vnnd Stände dieses gantze Werck ordentlich fassen vnd auffsetzen / hernach jm / wie auch Inhalts der Confoederations-Articul / den samptlichen confoederirten Landen / wo nicht eher / doch bey vorstehendem General Landtag einantworten lassen / vnnd von den andern Ländern dergleichen erwarten. Die von jhm den Abgesandten zu Brinn zügestelte / wie auch die zu Verfertigung der Instruction auff den general Landtag dienende Articul / weil dieselbe mehrerntheils die Kriegs Expedition betreffen / hetten Fürsten vnnd Ständ durch gewisse Deputierte in Deliberation ziehen lassen / wolten auch jhre Gesandte in der Instruction hierauff also versehen / damit was zu Erhaltung der Königlichen Hochheit vnd der Länder Fried vnd Wolstandt ersprießlich seyn möchte / vnd vorgestellt werden köndte / an jhnen kein Abgang erscheinen dörffe. So thäten gegen jhm auch Fürsten vnd Stände sich nochmalen vnderthänigst bedancken / wegen der Vorsorg / welche er für diese Land trüge / in dem er jhm die Absendungen beyde in Polen / vnd an die Ottomannische Porten / so hoch angelegen seyn liesse / vnd deßwegen bewegliche Erinnerung gethan hette. Weil dann Fürsten vnd Stände gleichfalls solche mit ehistem fortzustellen der höchsten Notthurfft zu seyn erachteten / auch erwegen / daß in Polen durch Schreiben / in dem solche vnbeantwortet blieben / wenig außzurichten / so hetten sie allbereit gewisse Personen vermöcht / auch die Instruction an die Senatores vnd Proceres, welche jetzo zu Cracaw versamblet fertigen lassen / vnnd wolten nunmehr vngesaumbt die Gesandten forireysen lassen. Vnd weil diese Absendung gleichsamb nur pro interim erfolgete / sich bey etlichen Senatoren jhres Gemüths zuerkundigen / vnnd gleichsamb Praeparatoria zu künfftiger aller Länder Absendung zumachen / als beten jhn die Fürsten vnnd Stände / dieselbe einen weg als den andern pro renovandis compactatis bey dem Land gnädigst zubefördern. Ob auch wol die Absendung an die Ottomannische Porten / was die Instruction / Praesent vnd anders betreffe / erst auff den nahenden general Landtag gäntzlich dahin deliberirt vnd geschlossen werden solte. Were demnach bey dieser Zusammenkunfft allbereit auff ein solche Person / welche viel Land durchreyset / in Persien vnd Türckey gewesen / vnnd sonderlich zu Constantinopel zwey gantzer Jahr sich auffgehalten / vnd dannenhero der Türckischen Spraach wol kündig / vorgesonnen worden / welche auff seiner May. Befehl / neben der andern Länder Gesandten / diese Reyß auf sich nehmen würde. Anlangende die andern Lands Puncta / vnnd [328] zwar das beschwerliche Schuldwesen bey der Cammer / da müsten Fürsten vnd Stände selbst gestehen / daß er hieran die wenigste Schuld nicht trüge / sondern daß solche durch die geschhene Wahl auff Sein Königliche Mayest. kommen / würde auch jhm schwer fallen / wann er von seinen Renten gäntzlich solche abführen solte. Es hette aber gleichwol auch bey vorgehenden Königen das Land solche Last auff sich zunehmen jederzeit darumb Bedenckens getragen / daß hierdurch die Creditoren vnnd Bürgen Anlaß nehmen möchten / destomehr Beschwerungen auffs Land zubringen / vnd daß die grossen Practicken / die bey vielem darlehnen mit vndergelauffen / hiermit gleichsamb gebilliget würden. Auff daß aber er auch in diesem Punct ins künfftig zu einer Gewißheit kommen möchte / weren Fürsten vnnd Stände erbötig / die vergebene Schulden Lista / wann er dieselbe würde wollen ediren lassen / zu vbersehen / mit fleiß zuerwegen / vnd künfftig sich ferner hierauff zuerklären / bitten aber er wolte immittelst die Interessen reichen lassen. Bedingen auch darneben / daß durch Ersehung der Lista / vnd Excutirung der Schuldposten / Fürsten vnd Stände sich ein mehrers nicht wolten eingelassen haben / als jhnen zu künfftiger Erklärung nöthig seyn würde. Was nun ferrner das an statt der Defension vorbehaltenen Biergelder begehrte subsidium, zu desto besserer Außhaltung der Königlichen Tafel vnnd Hofstatt betreffe / wolten Fürsten vnnd Stände jhnen nichts liebers wünschen / als daß das Land in einem solchen Zustandt sich befünde / daß sie Seiner May. nicht allein mit den Biergeldern / wie vorgehenden Königen / sondern auch mit mehrerm will fahren könten: weil aberjhm der jetzige drangseligste Zustandt dieses Lands vnnd mit was schweren Auffwendungen solches fast erschöpfft würde / genugsamb bekandt / were vnnöthig weitläufftige Außführung deßwegen auffzusetzen: Jedoch damit er verspüren möchte / wie begierig Fürsten vnd Stände weren / in allem was nur möglich jhm Satisfaction zuthun / so hetten sie zu einem subsidio fürdiß Jahr 40000. Thaler / jedes Quatember vom 1. Aprill anzufahen / mit 10000. Thalern abzuführen verwilliget. Nicht weniger auch damit er auch der Fürsten vnd Stände vnderthänigste Devotion noch ferrner desto mehr verspüre / jhme mit einem Praesent von 60000. Thalern entgegen zugehen vor gut angesehen / bey welchem sie fördersambst beschlossen / daß solche 60000. Thaler in zweyen Terminen / benentlich halb auff künfftig Bartholomaei / die ander helfft aber auff Weyhenachten außgezehlet vnd vberliefert werden solten: der Zuversicht / er in Erwegung deß Landes jetzigen Zustand / solches in Königlichen Gnaden auffnehmen würde. Wegen der im Aprill Anno 1614. der nechstverstorbenen Key. Mayest. verwilligten 20000. Thaler Teschnische Stewer Resten / weren Fürsten vnnd Stände deß Erbietens / daß sie die Anweisung derselben der Königlichen Cammer / vermittelst der general Stewer Ampt vnsaumblich thun lassen wolten. Vnnd dieses auff die Königliche Proposition. Solchem nach hetten Fürsten vnnd Stände auch die von König Friderichen vor seinem Abreysen jhnen zugestellten Resolulion auff die Lands Gravamina in Erwegung gezogen. Worauff sie dann noch ferrner zu Danck annehmen die Erklärung wegen der Confirmation aller Privilegien / vnd daß er mit Ernst darüber zu halten / vnd die Fürsten vnd Stände zu schützen sich entschlossen: wie auch daß er bey den Erb Fürstenthumben die Ermahnung thun wolte / daß fortan zu den Fürstentägen vnnd Znsammenkunfften gewisse Personen deputirt / vnd dem Ober Ampt nahmhafft gemacht werden solten. Vnnd dann daß bey vorstehendem general Landtag er nicht allein die Renovation der Polnischen Compactaten / ingleichem das Müntzwesen vnd andere Nothwendigkeiten proponiren vnnd deliberiren lassen / sondern daß er auch hernach auff Fortstellung der Gräntz Commissionen Abhelffung der Beschwer / wegen Mitleydung etlicher Oerter / als Hutzeplutz / Katschur / Pielneck vnd anderer / insonderheit der Troppawischen Landstände / vnd deß Fürstenthumbs Crossen / so wol Erörterung deß Puncts wegen der Oder Schifffahrt / vnnd deß Sessionstreits zwischen deß Herrnstands vnnd der Erbfürstenthümber Abgesandten. Endlichen auch auf eine̅ modum, wie die Juden außm Land zuschaffen seyn möchten / nach Einziehung allerseits genugsamen Information bedacht seyn wolten. Die vbrigen zu weiterer Berathschlagung bestellte Puncta wegen der Cammerschulden / der Stiffter / Clöster vnd Stätte in den Erbfürstenthümbern / vnd der Denomination deß Vice Cantzlers / Secretarij / auch Hof-vnd Appellation Räthe belangende / were deß von den vorgehenden Königen verlassenen Schuldwesens halber / oben allbereit Erklärung erfolget. Mit den Clöstern / Stifftern vnd Stätten in den Erbfürstenthumbern hette es gleichwol diese Beschaffenheit / daß die Stätte einen Stand im Land constituirten / die Stiffter vnnd Clöster aber jederzeit als Landstände in jedem Fürstenthumb / darinn solche gelegen / gehalten worden / auch in Mitleydungen sich gleichmässig andern vnnd sonsten erzeigen müssen. Vnd obwol nicht ohn / daß von vorgehenden Königen solche für Cammergüter angezogen werden wollen / hette man doch denselben / sonderlich in solchem Verstandt / wie es newlicher Zeit genommen werden wollen / nicht deferiren können. Bitten derhalben Seine Mayest. er wolte mehr auff das fundamentum, nemblich den Statum publicum, vnnd die Verfassung deß Landes / als etwa was vor diesem die hochschädlichen Räthe für Newerung vnnd Fovirung innerlicher Dissensionen einführen wol [329] len / zusehen / vnnd keines wegs die Gedancken zuschöpffen / samb Fürsten vnnd Stände jemanden wider die Gebühr in grössere Freyheit setzen / oder Seine Mayest. den vorgehenden Königen nicht gleich seyn lassen wolten: Mit der Erklärung / da S. Mayest. in die Appellation gewisse Personen / als Hoff-vnd Appellation Räthe / welche der obriste Cantzler / in Sachen / so das Land Schlesien betreffen / zu den Consiliis ziehen solte / zusetzen sich entschlossen / weren Fürsten vnnd Stände wol zufrieden. Wolten es auch sonsten der Denomination halben bey der Confoederation verbleiden lassen / vnnd solcher zu Folge zum Vice Cantzler Doct. Ludovicum Camerarium Königlichen geheimen Rath / zum Secretario aber Abraham Geissel / zu Aypellation Räthen David Rohrn vnnd Doct. Balthasarum Wilpert vorgeschlagen haben / mit vnderthäniger Bitt Seine Mayest. wolten solche Personen darzu gebrauchen vnnd mit Besoldungen versehen. Vnd damit solche vmb so viel desto mehr Vrsach haben möchten / sich der vorfallenden Sachen mit Ernst anzunehmen / wolten sie jhnen hiermit ein jährliche Zubuß / als dem Vice Cantzler fünfftzehenhundert fl. den Appellation Räthen jedem achthundert fl. dem Secretario 500. fl. wofern die Stände beyder Laußnitzen auch darzu stimmen würden / verwilliget haben. Dergestalt daß solche Personen zum Zubuß drey theil von Schlesien / vnd den vierdten theil von gedachten beyden Marggraffthümbern zufordern haben solten. Vnd weil auß wichtigen Vrsachen zum Vice Cancellariat vnd zum Secretariat für dißmal nicht eingebohrne vorgeschlagen worden / wolten sich Fürsten vnd Stände gleichwol hiermit verwahret haben / daß jhnen solches künfftig zu keinem Praejuditz gereichen solte. Nach diesem Schluß haben die Fürsten vnd Stände noch etliche andere Articul wegen der Defension vnd anderer Lands vnd Privat Sachen verfasset / vnd in einem absonderlichen Memorial publicirt / so wir für vnnöthig erachtet / vmbständlich hiehero zusetzen. (Majestätbrieff den Reformirten zu Breßlaw ertheilt.) Sonsten hat König Friderich bey diesem Fürstentag den Reformirten / auff jhr ansuchen das freye Exercitium Religionis in der Statt Breßlaw verstattet; darüber jhnen nachfolgender Majestätbrieff vnder Dato den 5. Martij ertheilet worden: Wir Friderich / sc. Bekennen / sc. Demnach vns vnserer von Gott anvertrawten Vnderthanen / nicht allein zeitliche / sondern auch ewige Wolfahrt / durch Auffricht - Erhalt - vnd Fortpflatzung der wahren / reinen / Apostolische̅ Christlichen Religion / vnd deren freyen Exercitii, gnädigst zubefördern obliget / solches auch die von vnserm Königreich Böheimb / vnd demselben incorporirten vnsern Ländern / auffgerichtete / thewer beschworne / vnd von vns gnädigst beliebte vnnd approbirte Confoederation / articulo decimo, außtrücklichen vermag: Daß jedermänniglichen Männlichen vnd Weiblichen Geschlechts Personen / so der Böhmischen vnd Augspurgischen Confession zugethan / jedes Orts Kirchen / Pfarzhäuser / Schulen vnd Begräbnuß zuerbgwen / Evangelische Priester vnd Schulmeister anzunehmen / vnd die alten Ceremonien eines jeden Christlichen Gewissen / vnd Gottes Wort nach zubehalten oder fahren zulassen / verstattet vnd zugelassen seyn solle. Wie auch vber dieses von vnsern lieben Getrewen / in vnserer Statt Breßlaw sich auffhaltenden Inwohnern vnnd Bürgerschafft / so der Reformirten Evangelischen Religion verwand vnd zugethan / vnderthänigst angeflohen vnd gebetten worden: Wir geruheten vnd wolten jnen vnd andern / gedachter Religion verwandten / in vnserer Statt Breßlaw gnädigst concediren vnd erlauben / damit sie den Gottesdienst / nach Befehl vnd Lehr Christi deß Herrn / frey für jedermänniglich / vngehindert vnd offentlich exerciren / halten vnd haben möchten: Als haben wir von Böhmischer Königlicher Macht / vnd als Obrister Hertzog in Schlefien / zu gebührender Ehre Gottes / auß sonderbarer Lieb Göttliches Worts / vnd zu würcklichem Effect der von vns gnädigst approbirte̅ Königreichs Böheim vnnd demselben incorporirten Länder auffgerichteten vnd von jedermänniglich thewer beschwornen Confoederation / mit vnserm gnädigsten Wissen vn̅ Willen / nach reifflicher Erwegung vnd wolbedächtlichem Rath / vnsern lieben Getrewen / denen in vnserer Statt Breßlaw sich auffhaltenden Inwohnern vnd Bürgerschafft / so der Reformirten Evangelische̅ Religion verwand vnd zugethan / so viel deren jetzo auch seyn mögen / vnd sich ins künfftig dieses Exercitii würden gebrauchen wollen / Krafft dieser vnserer Königlichen Concession vn̅ Majestätbrieffs folgende Begnadigung gethan: daß sie oder die jemgë / welche vns von jhnen zu diesem Geschäfft / Vorsteher oder Pfleger gehorsambst ernennet / vnd von vns gnädigst confirmirt worden / Macht vnd Gewalt haben sollen / der Reformirten Religion zugethane Kirchen vnd Schuldiener / so viel sie dere̅ bedörfftig seyn / vnd zuerhalten erachtet werden / jres Gefallen vn̅ bestem Christlichem Befindnuß nach / zuberuffen / der Reformirten Christlichen Gemein vorzustellen / vnd dieselben mit deroselben Beliebung vnd Genähmhaltung auff vnd anzunehmen vn̅ zubesolden: Also daß sie mehrgedachtes freyes Exercitium gebetener massen / vnd wie oben vmbständlicher vnd mit mehrerm benennet worden / frey offentlich vor jedermänniglichen / weß Würden / Stands oder Wesens der auch sey / vnbetrengt vnd vngehindert / halten vnd haben sollen vnd mögen / wie wir jhnen dann auch vnder dessen / vnd biß auff andere vnsere Resolution / hierzu den grossen Saal in vnserer Königlichen Burgk zu Breßlaw (doch vnserer zu solcher Burgk habenden Gerechtigkeiten vnnachtheilig) gnädigst verliehen / vnd auß Böhmischer Königlicher macht / als obrister Hertzog in Schlesien vergönnen thun / zu einer Schulen / so wol jhrer Kirchen - vnd Schuldiener Auffenthalt-vnd [330] Wohnungen / Häuser zuerkauffen vnnd zu mieten: vnd damit sie sich vnserer Königlichen Concession vnd Begnadigung desto ruhiglicher vnd freyer vnd vnverhindert gebrauchen könten: Als haben wirdem hochgebohrnen / vnserm Oheim / Fürsten vnd lieben Getrewen / Johann Christian in Schlesien / Hertzogen zur Lignitz vnd Brieg vnserm Rath vnd Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / sc. wie dann auch den Erbarn vnsern lieben Getrewen Rathmannen vnserer Königlichen Statt Breßlaw deßwegen absonderlich Befehl gethan. Befehlen vnd gebieten auch jetzterwehntem vnserm Obristen Hauptmann in Ober- vnd Nider Schlesien / so wol den Rathmannen in vnserer Statt Breßlaw / Krafft dieser vnserer Königlichen Concession vnd Majestätbrieffs hiermit ernstlich vnnd festiglich / daß sie hierüber stät / fest vnnd vnverbrüchlich halten / alle die jenigen / so in- vnd vmb Breßlaw jetzo der Reformierten Religion verwandt / vnd sich künfftig darzu bekennen werden / dißfalls an statt vnnd von wegen vnser / schützen vnd niemanden / bey Leibsstraff / vnd so lieb einem jeden vnsere Königliche Huld vnnd Gnad seyn mag vnnd soll / darwider auch im geringsten zuthun / oder in einigerley Weiß noch Weg directè vel obliquè etwas zu tentiren verstatten. Wie sich dann auch hiergegen die Reformirten sampt all den jhrigen alles schuldigen Respects Gehorsambs / Brüderlicher Liebe / vnd Christlicher Verträglichkeit erzeigen vnd halten sollen. Das meynen wir ernstlich / sc. (Keyser Ferdinand sucht Hülff bey den Churfürsten wider Pfaltzgraff Friderichen.) Demnach nun Keyser Ferdinand genugsamb verstanden / daß Pfaltzgraff Friderich nicht gesinnetwere / das Königreich Böheimb wider auß Handen zugeben / vnd jhm abzutretten: warer darauff bedacht / wie seinen Sachen anderer gestalt möchte Rath geschafft werden. Zu solchem End schickten Jh. May. zu Anfang dieses 1620. Jahrs Hertzog Henrich Julium von Sachsen-Lawenburg / vnd Hieronymum von Elvern Keyserlichen Reichs Hofrath on Wien auß an die andere fünff Churfürsten deß Reichs / denselben was grosse Vnbillichkeit Pfaltzgraff Friderich beneben den Böhmen / Vngarn vnd andern incorporirten vnd confoederirten Länder Jhrer M. zugefüget / neben andern Sachen mehr zuklagen vnnd vorzutragen / auch sie darbey zuermahnen / daß sie nach Möglichkeit dahin bedacht seyn wolten / wie diesen Händeln widerumb abgeholffen vnd das Römische Reich in Ruhe gebracht werden möchte. Hierauff haben die Churfürsten von solchen Dingen nothwendige Deliberation vorzunehmen / einen Convent auff den Februarium nach Mülhausen angesetzet. Davon wir hernach sagen wollen. (Keyser Ferdinand cassirt die Böhmische Wahl vnd Crönung / vnd protestirt darwider.) Es hat auch Jhr. Key. Mayest. zur Zeit dieser Absendung eine Edictal Cassation vnd Annullation der vorgangenen vnd vom Pfaltzgraffen angenommenen Böhmischen Wahl vnd Crönung mit angeheffter Protestation darwider publiciren lassen; so dieses Inhalts gewesen: Wir Ferdinand / sc. Wiewol wir in keinen Zweiffel setzen / es sey nunmehr inn- vnd ausserhalb deß Reichs genugsamb bekandt / in was betrübten Zustand vnser Königreich Böheimb / vnnd vornehmes Glied vnd Churfürstenthumb deß Römischen Reichs / zusampt den incorporirten vnd andern vnsern benachbarten Erblanden gerathen / vnd was darinnen für Trangsalen vnd Feindseligkeiten / gegen vnsern armen / vnschuldigen Vnderthanen / durch den erweckten Krieg / neben gemeinem Landverderben / vorüber gangen / Jedoch / damit die tygentlich Beschaffenheit / zu männiglichs warhafften Wissenschafft gelange / vnd die dargegen gefaste widrige Vorbildungen benommen werden / so ist dieses Vnheyl / vnd Elend / fürnemblich daher entsprungen / daß noch bey Lebzeiten vnd Regierung Keysers Matthiasen / sc. als zugleich gewesten Königs in Böhmen / etliche auß den Böhmischen Ständen / wider theils J. Mayest. vnd L. hinderlassene Statthalter vnd Land Officirer / vnterm Schein etlicher / wider jhre Religions Privilegia vnnd Majestätbrieff zugefügten Beschwerungen / einen zuvor fast vnerhörten Exceß / mit Abstürtzung etlicher Statthalter vnd Land Officirer zugethanen vornehmen Personen / vnd anderer Diener / selbst eygenthätig begangen / darauff die Waffen am ersten ergriffen / vorgenante Statthater vnd Officier / in abwesen / vnd ohne einigen Respect / jhres Königs vnd Herrn / jhrer Empter entsetzt / sich deß Königreichs Regalien bemächtiget / vnd ein newe Form der Regierung / darinnen die angemaste Directores, das Gubernament geführt / für sich selbsten angestellt / vnd also dardurch das Ziel vnd Maß einer angezogenen Religions Defension / da jhnen dieselbe je / vermög angeregten Majestätbrieffs / erlaubt seyn solle bey männiglich / so hievon ohne passion, vrtheilen köndten vnd wolten / sehr zu weit / vnd dermassen vberschritten / daß obgehörtes Beginnen der Vnderthanen / wider jhr Oberkeit / für nichts anders / dann ein offne feindselige / Widersetzlichkeit vnd Rebellion zu achten ist. Nun wollen wir zwar vnsers theils / an seinen Ort gestellt seyn lassen / wie es mit den / in Böhmischen Apologiis, so vnter dem Namen / der eines theils Stände deß Königreichs Böhmen / sub vtraque außgangen / angezogenen Beschwernussen / beschaffen / vnd wie weit eines oder anderen / erfindliche Privat Mißhandlung / der Oberkeit praejudicierlich seyn könne / weil zumal / vnser Meynung nicht ist / vns deß jenigen / was vor vrserer angetrettenen Regierung / ohn vnsere Vervrsachung / fürgangen seyn mag / vnd wir billich nicht zuentgelten haben sollen / anzunemen / oder dasselb zuversprechen. Wir versehen vns aber gegen allen friedliebenden Teutschen Gemüthern gäntzlich / Sie werden auß dem bißhero continuirtem Verlauff / vnd denen hiervon in Truck gegebenen Informationibus, so viel haben erkennen können / daß zu Abhelffung der angezogenen Beschwerungen nach Anweisung Göttlichen Worts vnnd der allgemeinen Rechten / sich wol andere Mittel hetten finden mögen / dann daß [331] vmb deren Vrsachen willen das gantze Vatterlandt / in solche eusserste Gefahr vnd Verderben / mit Vergiessung so viel vnschuldigen Bluts gesetzt / vnd der Oberkeit / zu Verthädigung deß jhrigen mit zuläßlichem Gegengewalt / gleichsamb nothgetrangte Vrsach geben werden müssen / inmassen dann gar in keinen Zweifel zusetzen / da schon das in dem Majestätbrieff vorgeschehene Mittel / die von dannen rührende Mißhelligkeiten / durch einen vnpartheyischen Außtrag / von beyden Religions Ständen zu erledigen / nicht genugsamb gewesen / auch jhnen alles Gehör abgeschnitten worden seyn solte / daß doch / auff solchen vnerwiesenen Fall / sich wolmeynende Chur vnd Fürsten befunden haben würden / welche sich jhrer / der Böhmen / zu jhrem Rechten Intercedendo angenommen / vnd es zu diesen extremis nicht würden haben kommen lassen. Nach??? dem aber / von den vermeynten Directoribus, vnd denselben anhangenden widersetzlichen / nach gemachter blutiger Verbündnuß / durch Abstürtzung der Königlichen Statthalter / den getrewen Ständen / durch solche vermessene Thätligkeit eine Forcht zumachen / daß sie jhrem bösen Vorhaben vmb so viel mehr nach setzen köndten / die andern aber / so sie auff jhre Seiten bracht / durch Mitbewillung jhnen desto kräfftiger zu verpflichten / sc. alles auff die Waffen vnd offenen Gewalt gesetzt worden / nicht allein hierdurch sich obangezogener Thathandlung halber / für aller Straff zuversichern / sondern darneben jhre trewe Mitglieder / so wol sub utraque als sub una zu vndertrucken / vnnd hernachmals im Namen der Ständ / jhre lang zuvor gefaste Intentiones durchdringen. Als haben endlich höchstgedachte Jhre May. vnd L. demnach sie vber jre trewhertzige Ermahnung / zu Besserung vnd Erkandtnuß keine Anzeig spüren können / sondern vielmehr von Tag zu Tag abnehmen müssen / daß man das entstandene Fewer auch in die incorporirte vnd andere Erblande zubringen sich bemühete / bey diesem gefährlichen Werck / ohne Gegenverfassung zuverbleiben / nit rathsamb befinden köndten / zu genugsamer Erzeigung aber jhrer Vätterlicher Neigung / vnnd daß dieselbe / die Verschonung vnschuldiger Leut vnd Vnderthanen / forters gern sehen mögen / so haben sie zu Widerbringung ruhig vnnd friedlichen Wesens / angeregtes Werck vornehmen deß H. Reichs gantz vnpartheyischen Chur. vnd Fürsten / als Interpositoribus, heimgestelt / auch lieber nichts sehen mögen / als daß dieselbe / neben Hinlegung der Waffen / ohne verzung ins Werck gerichtet werden können. Wie bereit sich aber zu solcher Interposition die Böhmische Vnderthanen angelassen / vnd was für Conditiones von jhnen gesetzt worden / solches haben die in Truck gegeben Articuli vnnd Informationes gnugsamb bewiesen. Als nun hientzwischen mehr höchstgedachte Keys. vnd Kön. May. sc. mit Todt abgangen / vnnd also / Krafft vnser Königlichen Crönung vnnd der Ständen desselben Königreichs und der incorprirten Landen Huldigung vnnd Pflicht / das Königreich Böhmen / mit dessen Zugehör / auff vns vollkommenlich gefallen / haben wir darauf nicht vnterlassen / allem ferrnern Vnheil vorzubawen / ohne einigen Verzug / alle nothwendige Vorsehung zuthun / vornemblich aber / vermög vnsers Königlichen Reverß / jnner vier Wochen die Confirmation aller Lands Privilegien / dem obersten Burggraffen einzuhändigen vns erbotten / auch darob zuseyn / damit das Königreich Böhmen widerumb in guten Friedensstand gesetzt / darinnen erhalten / auch Recht vnd Gerechtigkeit befördert / vnd männiglichen ertheilt werde / wie dann / nach dem von mehr gedachten vnsern Vnderthanen / auf solche Schreiben kein Antworterfolgt / Wir nichts desto weniger / zu Vollziehung vnsers Königlichen Reverß / die darinnen angedeutete Bestätrigung der Privilegien / wie sie von der nechst abgeleibten Keys. Mayest. auß gefertiget / vnd zwar gedoppelt nach Prag / zu handen deß ermeldten Burggraffen / wie solches in obangezogenem Reverß versehen / neben einem verschlossenen Erinnerungs-Schreiben / an die deß Herrn Ritter- vnd Burgerstands zu Prag versamblete Einwohner / bey eygnem Currier vbersendet / so auch den anwesenden auß den dreyen Ständen / ordentlich eingehändigt worden / daß wir vns hierentgegen anderst nichts / als gleichmässiger Erzeigung / wie sich Vnderthanen gegen jhrem angenommenen gekrönten König wol geziemet / versehen wolten. So haben wir doch das Widerspiel dermassen erfahren / daß nicht allein vnsere Königliche Confirmation nicht angenommen: Der vnserm Kriegsvolck anbefohlene Stillstandt außgeschlagen: Auff vnser Schreiben / in welchem an sie begehrt / etliche Personen auß jhrem Mittel / vnter vnserm Königlichen sichern Geleyd / zur Vnderrede / wie dem entstandenen Vnwesen zum besten vnnd ehisten abgeholffen werlen möchte / an vns abzuordnen / nichts geantwortet: Sondern hingegen das Auff gebott im gantzen Königreich fortgestellt: Mehr Volck gemustert: Die Mährischen Ständ gleiches falls zum Abfall bewogen: Das zur Defension / deß angeregten Marggraffthum̅s geworbene Volck zu Roß vnd Fuß auff jhre seiten gebracht: Die Statt Brinn vnversehens vberfallen: Den Lands Hauptmann vnd andere Officier / nach vbeler Tracation in Arrest genommen: Die Hauptstatt Olmütz eigenmächtig vnd mit Gewalt eingenommen: Den Stat???rath daselbst abgesetzt: In der Hauptkirchen das Exercitium verändert: Geistliche Personen abgeschafft: Geistliche Güter eingezogen: Ordensleut jhre Gelübd zubrechen angereitzet: Hohe Personen / so jhre Pflicht in acht genommen / für Landsverrähter proscribirt vnd erklärt: Vnd nach dem das Fewer in Mähren wol angezündet / dasselbe auch in Oesterreich angelegt: Die Statt Laa an den Gräntzen feindlich belägert: Kurtz darnach für die Hauptstatt Wien vermessentlich geruckt: Vnd in vnser Keyserl. vnnd Ertzhertzogliche Burgk geschossen / zu was Intention nun solches fürgenommen worden / geben wir männiglich zu bedencken: Darzu dann noch weiter kommen / [332] daß mehrbesagte Böhmen / bey dem Keyserlichen Wahltag zu Franckfurt / darzu wir ordentlich beschrieben worden / vnsere Churfürstliche Session / Stimm vnnd Wahl / durch jhre Abgeordnete / auffs eusserste zuverhindern sich bemühet / ohne vnsern Consens vnd Verwilligung vnsere Erbvnderthanen in Verbündnuß genommen: Ohne einige rechtmässige Vrsach / Pflichtvergessener weise / zu einer nichtigen Wahl / eben als wir von den Churfürsten deß Reichs / zu der Hochheit deß Römischen Keyserthumbs erwehlet / geschritten: Zu geschweigë / was sie nach solcher vnserer Keyserlichen Wahl vnnd Crönung / bey theils Hungarn angesponnen / dieselbe gleichfalls von vnserm Gehorsamb abgeführt: Daß Bethlehem Gabor sich der Vestung Cascha / vnd gantz Ober-Vngarn zu bemächtigen / Rath vnnd Vorschub erzeiget: Neben desselben Kriegsvolck / widerumb gegen vnserer Hauptstatt Wien genähert / vnnd ohne Zweiffel eben das jenige zuvoll führen im Sinn gehabt / was das jüngste mal vorgewesen / da sie anderst daran nit durch Gegenverfassung verhindert wollen weren / vnd als solches nicht angangen / sie vnser Erbland abermahls / mit Raub vnnd Brandt feindselig angegriffen / in summa / gegen vns / als jhrer angenommenen rechtmässigen Obrigkeit / von deren sie im wenigsten niemahls beleydiget / dermassen sich erzeiget / daß sie es nicht vol feindseliger hetten anstellen können / welche vnverantwortliche Exceß mehrgedachte Defensores vnd derselben Adhaerenten dann ohne newe Injurien vnd Angreiffung vnserer Keyserl. vnd Kön. Hochheit vnnd Würde nicht justificirn können / dannenhero sie gegen vnserer Königlichen Annemmung / Publication vn̅ Crönung / allerhand Calumnien / insonderheit daß wir vnserm Königlichen Reverß nicht nachkommen / hingegen aber vnserm Königreich hoch praejudicierliche Pacta aufgerichtet hetten / offentlich auß gebreitet / vnnd was dergleichen vnwarhaffte Calumnien mehr seyn / vnder welcher falschen Traduction sie endlich zu solchen extremis gerathen / daß sie die Fundamental Satzungen deß Königreichs / jhres Vatterlands / vnd achthundertjährige Observantz / alles zugleich vber einen hauffen niderwerffen / vnnd ein gantz newe Verfassung deß Königreichs / nach jhrem Intent auffrichten / Inmassen sie dann Keysers Caroli Bullam, vnd deroselben einverleibte Declaration Keysers Friderici Secundi Privilegii, erst jetzo nach zweyhundert / zwey vnd siebentzig Jahren / in ein Disputat ziehen / vnd solchem löblichen Keyser / vnnd König in Böhmen / so vnder allen Königen dieses Königreich fürnemblich erhoben / daß er deßwegen ein Vatter vnd Stiffter desselben allzeit gehalten worden / zumessen dörffen / als hätte derselbe an statt einer Erklärung / jhre Privilegia vortheilhafftig / zu nutz seiner Nachkommen vnd Erben verfälschet / darinnen auch weiter / als jhme gebühret / vnd vermög der güldenen Bullae deß H. Reichs / thun können / geschritten / da doch gedachtes Privilegium, mit Vorwissen vnd Bewilligung deß H. Reichs Churfürsten vnd der gesambten Ständ in Böhmen ertheilt / vnd von den Böhmischen Ständen angenommen / der güldenen Bullae zu Nürnberg auff gerichtet / nicht allein vorgegangen / sondern auch darinnen neben anderm außtrücklich confirmirt / vnd vorbehalten worden / daß sich ja der Vermessenheit / darinnen die vnsere vngehorsame widersetzige endlich gerathen / billich zu verwundern. Ob wir vns nun zwar / im wenigsten nit versehen hetten / daß dieses ärgerliche Rebellische Wesen / bey jemand Rechtliebendem beyfall finden solte / zumal bey einem Reichs Fürsten / so auch Vnderthanen zu regieren hette / als von welchem man dergleichen Verfahrung / ohne zweiffel nicht gern gewärtig seyn wolte / viel weniger aber verhoffet / sich jemandt vnerkandter Sachen / vnd vnsers auch vnsers Hauses Rechten vnd Gerechtigkeiten / in diesem vnserm Königreich Eintrag zuthun / bewegen lassen / vnd der gantz nichtig vorgenommenen Wahl statt thun würde / so hat es doch auch an diesem offtgedachten vnsern widersetzlichen Vnderthanen vber trewhertziges abmahnen vnderschiedlicher Chur- vnd Fürsten nicht ermanglet: daß wol darauß zu muthmassen / daß es vmb ein solche Newerung vnd Weitläufftigkeit in vnserm Königreich vorzunehmen / von den Rädelführern von Anfang angesehen worden / wie nun ohn einige Deduction jhres vermeynten Rechtens / ohne Salvation / Absolution vnnd Erlassung jhrer der Ständ vns geleysteten Eyds vnd Pflichten / (welches alles vnsere rebellische Vnderthanen betreffen thut) die andern theils erfolgte Antrettung vnsers Erbkönigreichs / Annehmung vnserer Vnderthanen in frembde Pflicht / vnnd endliche Destitution allen Rechten vnnd Reiches Ordnungen / insonderheit dem Landfrieden zuwider / zu gantz ärgerlichem Exempel / so auch Türcken vnd Tartarn nicht gut heissen können / bey Gott dem höchsten Richter aller Königen vnd Potentaten / auch der jetzigen vnd folgender Welt / in sonderheit dem H. Röm. Reich / dessen Churfürsten / Fürsten vnd Stände / darunter auch Chur Pfaltz selbsten / Vns für einen rechtmässigen König in Böhmen erkennt / auch in Ansehung solcher Kön. Würde / zu der Wahl eines Römischen Königs zugelassen / sich / bald nach Anfang der entstandenen Vnruhe / zu der gütigen Interpositionhandlung / nicht allein anerbotten / sondern dieselbe auch folgends continuiret??? / ja auch die zu solchem End beym nechsten Wahl- vnd Crönungs Tag / zu Anstellung mehrbestimpter gütigen Interpositionhandlung / vom gesambten Churfürstl. Collegio / für gut angesehen vnd verabschiedet / Denuntiation Schreiben mit fertigen vnd vnderschreiben lassen / zuverantworten seyn will / insonderheit auch / da vns im wenigsten nicht bewust / zu Offension Vrsach gegeben zu haben / sondern vielmehr vns jederzeit beflissen / alle Freundschafft vnd guten Willen zuerhalten vnd zuvermehren / solches befehlen wir den jenigen zuverantworten / so zu diesem allem Anleitung vnd Rath gegeben / oder auch sich verleiten lassen / welche auch der Göttlichen Straff / so [333] sie durch solche Vngerechtigkeit auf sich geladen / nicht entgehen werden. Damit aber stillschweigen zu offternennter nichtigen Wahlhandlung / Vns / als rechtmässig gecrönten König zu Böhmen / nit etwa zu verfang miß deuter werde / auch jederman vnserer Meynung berichtet seyn möge / als thun wir solches alles / als zuforderst die wider vns vorgenommene nichtige Wahl vnd Crönung / auch Krafft derselben angemaste Detention vnd Occupation vnsers Königreichs / vnd der incorporirten Länder / nit allein in bester Form Rechtens widersprechen / sondern auch cassiren vnd annulliren solches hiemit auß Keyserl. vnnd Kön. Macht / wie es dann alles für sich selbsten wider Rechtlich null vnnd nichtig / vns dagegen vnnd vnserm löbl. Hauß / alle zu Recht zulässige Mittel / die wolbefügte Waffen dabey nicht außgeschlossen / wie nicht weniger / alle Peen vnnd Straffen / so solcher Verbrechen halber / in den Rechten vnd Reichs vnd deß Königreichs Böhmen Constitutionen versehen / hiemir??? per expressum vorbehaltende. Vnd bezeugen demnach gegen Gott vnd der gantzen Welt / daß / wie wir bißhero nichts vns mehrers angelegen seyn lassen / als Fried vnd Ruhe in vnsern Königreichen vnd Landen widerzubringen / vnnd vnsere arme Vnderthanen für endlichem Verderb vnnd Vndergang zu retten / darneben ader auch / was vns entzogen / zu recuperiren / vnd vnsere Keys. vnd Kön. Hochheit diß Orths zuerhalten / daß wir auch hinfüro kein anders Vorhaben vns machen. Hierentgegen vns gantz schmertzlich zu Gemüth gehet / was biß dahero / durch vervrsachen etlicher wenig Widerwertigen / so vnter dem Mantel der Religion / jhre Rebellion bedecket / vnsern Vnterthanen für Betrangnuß von einem vnd andern theil Kriegsvolck zugefügt / als bezeugen wir hiemit gleichfalls / daß wir an allem dem jenigen vnschuldigen Blut / Armut vnd Verderben / so dieser leydige Krica vervrsacht / auch ferrner mit sich bringen möchte / vnschuldig seyn wöllen / sintemal wir für Gott in vnserm Gewissen dessen vns wol befriediget befinden / daß wir zu allem solchen Vnheyl keine Vrsach gegeben / sondern allem dem jenigen / darzu vns vnser Königlicher Reverß verbunden / ein vollkommenes Genügen geleystet. Auch da wir hiernnen einigen Mangel erkenten / noch deß Erbietens seyn / demselben allem auffrichtig nachzukommen / noch einigen Standt gegen habende Privilegia vnd Majestätbrieff zubeschweren / oder von andern beschweren zulassen. Wir bezeugen auch hiemit gleichfals / da durch vnser Kriegsvolck gegen Kriege Recht / Ordnung vnd Articulsbrieff / mit rauben / brennen / Erwürgung vnschuldiger Personen / Weib vnd Kinder / Schändung ehrlicher Frawen vnd Jungfrawen / vnd sonsten in andere weg Exceß fürgenommen / daß wir solches alles / gegen vnser Intention / ja gegen vnserm Befelch / vorüber gangen / tief zu Gemüth ziehen / da auch vnß deßwegen ordentliche Klag zukommen were / auch noch zukäme / wir solches gegen den schuldigen / oder auch derselben Befelchshaber gebührlich zubestraffen nicht vnterlassen wöllen. Hingegen aber / befinden wir vns verbunden / mögen auch desselben von niemand verdacht werden / vnser Königreich vnnd Lande / vnd was vns darbey rechtmässig zustehet / gegen jederman zuverthädigen / die darinn erweckte Rebellion / nach ensserstem Vermögen niderzulegen / vnsere vntertruckte Vnterthanen in vorige Freyheit zusetzen / was vns durch Gewalt entzogen / durch befügte Mittel widerzubringen / In summa / deß H. Römischen Reichs / vnser / vnd vnsers Hauses Recht / Freyheit vnd Gerechtigkeit / biß auf den eussersten Blutstropffen handzuhaben. Darbey wir vns auch nebens Göttlicher Hülff / in so beschaffener gerechten Sachen / zu allen Potentaten / Fürsten vnd Obrigkeiten / sintenaln denselben / wegen ärgerlichen Exempels / gefährlich seyn wolte / da dergleichen Perduellion der Vnderthanen / nachgesehen werde̅ solte / insonderheit gege̅ deß Reichs Churfürsten vnd Stände / als welchen neben diesem / durch die andere nichtige Wahl / nicht wenig eingegriffen / aller Beypflichtung vnd Assistentz getrösten / dieselbe auch hiemit ersucht haben wöllen / erbieten vns hinwider gegen jhnen alles Keyserlichen Schutzes / insonderheit deß Religion- vnd Prophanfriedens / weil wir bey tragendem Keyserlichen Ampt dahin vornemblich vns bemühen / daß alles Mißtrawen hingelegt / hingegen aber beständiger Fried vnnd Einigkeit an allen Orthen wider gebracht vnnd erhalten werden möge. (Keyserliche Legation an König in Dennemarck vnd den Ober- vnd Nidersächsischen Crayß.) Neben erstgedachter Edictal Cassation haben Jhr. Keys. May. auch ein gründliche außsührliche Information vber dem Vnwesen in Böheim / ingleichem eine Deduction der Erbgerechtigkeit deß Hauses Oesterreich zu gedachtem Königreich außfertigen / vnd solche neben der Klag vnd Vortrag / so auch bey den Churfürsten geschehen / durch vorgemelte Legaten Hertzog Henrich Julium von Sachsen Lawenburg vnd Hieronymum von Elvern König Christiano IV. in Dennemarck / vnd den Fürsten vnd Ständen deß Ober- vnd Nidersächsischen Crayses / vorlegen lassen / damit also selbige / daß sie nicht etwan dem Pfaltzgraffen bey solchem Handel Hülff vnnd Vorschub thäten / hierdurch möchten abgehalten werden. Wie dann auch Jhr. Keys. May. jhnen darbey grosse Offerta gethan vnd sie sincerirt / daß jhnen auß diesem Vnwesen nicht allein nit das geringste Vngemach / dafern sie nur in dasselbe sich nicht ein mischeten / zuwachsen / sondern auch den Gravaminibus im Reich mit ehistem abgeholffen werden solte / sc. (Königs in Dennemarck Antwort auff der Keyserlichen Abgesandten Vortrag.) Auff solches Anbringen hat der König in Dennemarck folgender gestalt geantwortet: Jhrer Keys. May. Salutation vnd Anhengnuß grossen Erbietens / hette er zu sonderbarem Wolgefallen auffgenommen / darneben auch schwerlich empfunden / daß Jhre May. gleich zu Anfang der Keyserlichen vnnd Königlichen Regierung dergestalt ein kläglicher schwermütiger Zustandt / durch die Blutfelligen Böhmen vnnd Vngarn / auch der incorporirten [334] Länder Kriegswerbungen / wie von den Gesandten angeführet were / begegnet vnd vnder Augen getretten; möchte wünschen / daß es niemals diese Extremiteten erlangt / sondern vielmehr ein fried- vnd frewdenreiches Regiment Jhrer Key. May. hette widerfahren wögen / vnnd er anjetzo nichts liebers erfahren / als daß der liebe Gott bequeme Mittel / dardurch diese auffgeblasene Kriegsverfassung widerumb gedämpfft / vnd hergen Fried / Wolfahrt vnnd Recht köndte eingeführt werden. Vnd weil ferrner Jh. Kön. M. auß der Abgesandten Resolution verstanden / welcher gestalt vnter den Protestirenden Ständen etliche widerwertige Gedancken erwachsen / vnd J. Key. M. in eygener Person mit den Chur- vnd andern friedliebenden Fürsten / an einen Ort ins Reich sich zu begeben entschlossen / vmb in Deliberation zu ziehen / wie der Fried im H. Röm. Reich vnd allenthalben widerumb zu wegen zu bringen / vnd denen eingerissenen gravaminibus abzuhelffen / darbey auch der Evangelischen Religionsverwandten Heyl vnd Wolfahrt nicht in Vergessen solte gestelt werden / als wollen J. Kön. M. auch aufrichtig Jh. Keys. M. rathen / förderlich dem allgemeinen Vnwesen zu begegnen / vnd in der Zeit zu remediren / vnd damit es nicht ferner einreissen vnd auß schlagen könte / solches ins Werck zurichten / auff welchen Fall alle Discrepantien vnd beyder Religionsverwandten Ständen Mißhelligkeiten leichtlich niderfallen / hergegen allenthalben ein friedliches Wesen im gantzen Röm. Reich Raum haben vnd zunemen möchte. Auff solchen fall dann auch J. Kön. May. jhr wol zu Gemüth führen die vralte Correspondentz / so J. Kön. M. zum theil selbsten / vnd deroselben in Gott ruhende Königliche Eltern vnd Anherrn mit J. Kays. M. Vorfahren / stets fest gehalten / vnd sind deß Erbietens / in deroselben jhrer Vorfahren Fußstapffen zutretten / vnnd nicht mit weniger Lieb vnd allem Guten sich gegen Jh. Keys. May. zuerzeigen / daß sie an Jh. Kön. Mayest. einen zugethanen / auffrichtigen getrewen Oheim vnnd Freund im Werck verspüren vnd befinden solle. (Hertzog Friderich Vlrichs vnd anderer Fürsten vnd Stände deß Reichs Erklärung auf der Kayserischen Abgesandten Vortrag.) Von Hertzog Friderich Vlrichen von Braunschweig aber haben die Keys. Abgesandte folgende Resolution bekommen: Auff der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnnd Böheimb Königliche May. hochansehnliche Gesandten / beschehenes an- vnd vorbringen / bedancken zuforderst gegen Jhre Kays. Mayest. sein Hertzogs Friderichs Vlrichs F. Gn. sich gehorsambst / daß Jhr. Keyserl. Mayest. bey dero hochwichtigen Obliegen nicht allein S. F. Gn. einer solchen ansehnlichen Legation / vnnd deroselben entstandenen Vngarischen vnnd Böhmischen Vnruh vffgebenen ferrnern außführlichen Information gewürdiget / sondern auch zu forderst / daß aller höchstgedachte J. Keys. M. noch der ersprießlichen Dienste / so S. F. G. in Gott ruhende Vorfahrn / dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / vnd zuletzt noch deroselben Herrn Vatter Hertzog Henrich Julius zu Braunschweig hochseliger Gedächtnuß / der abgeleibten Keyserl. M. Rudolpho dem Andern hochlöblichster Gedächtnuß biß in die Gruben geleystet / allergnädigst eingedenck seyn gewesen / vnd zu Bezeugung J. Key. May. gegen S. F. Gn. vnd dero löblichen Hauß Braunschweig tragende Keyserlichen Affection mit einem solchen Keyserlichen Praesent verehrt / erkennen Sie F. Gn. sich schuldig vnd verpflicht / solche hohe Keyserliche Gnad Zeit jhre Lebens eingedenck zubleiben / vnd vmb J. Key. M. es mit jhren trewen Diensten / als ein gehorsamer Fürst vnnd Stand deß Reichs allervnderthänigst widerumb zuverdienen / vnd haben deme nechst S. Fürstl. Gn. ob vorigen Jhrer Keys. May. an S. Fürstl. Gn. abgangenes Schreiben vnnd Informationen / wie auch deß jetzigen hochansehnlichen Gesandten zierlich vnnd weitläufftig abgelegten Werbung die in Jhrer Keys. May. Königreich Hungarn vnd Böheimb vnd incorporirten Landen entstandene Vnruhe vnd Kriegs Empörung gantz vngern / hergegen Jhrer Keys. Mayest. bey dero angetrettener Keys. Regierung beschehenes vnd friedfertiges Erbieten / bevorab vnd vor allen dingen / aber diß herzlich gern vnd freundlich vernommen / daß Jhr Keys. Mayest. auß tragender Zuneigung vnnd eingepflantzter Liebe / zu dem geliebten Vatterland Teutscher Nation geneigt vnnd begierig seyn / mit dem ehisten in selb eygener Person an einen gewissen Orth im Reich sich zubegeben / vnnd mit den Herrn Chur- vnd andern friedliebenden Fürsten / wie doch dem entstandenen Vnwesen allenthalben abzuhelffen / die. offt begehrte Protectoria vber die vor / vnnd nach dem Passawischen Vertrag / eingezogene Geistl. Güter zuertheilen / wie doch wegen der gravamina bey Jhrer Kayserl. Mayest. vnnd Orth ein Compositiontag anzustellen / vnnd also alle suspiciciones vnnd Mißtrawen außm Wege zuraumen hochnothwendige Vnderredung zu pflegen. Verspüren darob S. Fürstl. Gn. bereit Jhrer Keyserl. Mayest. wolaffectionirte gute Intention / vnnd wie Vätterlich dieselbe es mit den Ständen deß Reichs meynen vberflüssig vnnd zur gnüge / wie nun S. Fürstl. Gn. hochlöblichste Vorfahren je vnnd allweg bey denen von Gott dem Allmächtigen jhnen vorgesetzten höchsten Häuptern der Christenheit denen pro tempore regierenden Römischen Keysern steiff vnnd fest gehalten / vnnd bey denselbigen das eusserste / Gut vnnd Blut zugesetzt / wie solches die newlichst Geschicht vnnd Zeit bey weyland Keysers Maximiliani / Caroli 5. vnd zu letzt Keysers Rudolphi 2. allerhöchstlöblichsten Andenckens Keyserl. Regierung bezeugen / darbey sich auch in gutem Stand wol befunden. Also seyn auch S. Hertzogs Fridrichs Vlrichs Fürstl. G. so willig als schuldig gegen allerhöchstgedachte Jh. Keys. Mayest. wie ein gehorsamer Fürst vnnd Stand deß Reichs sich allervnderthänigst zu verhalten / vnd alles dem / was Jhr. Keys. Mayest. vnd dem H. Römischen Reich zur Vffnehmung gedeyen vnnd Wachsthumb / zuforderst aber zur Wider [335] bringung deß edlen vnd werthen Friedens gereichen mag / an jr nichts ermangelen / noch viel weniger sich zu widrigem verleyten / vnnd abführen zulassen / gestallt biß hieher S. Fürstl. Gn. alle Consilia vnd actiones auch Beschickung dessen zu Nürnberg gehaltenen Correspondenstages eintzig vnd allein dahin vnd zu keinem andern gefährlichen End (wie S. F. G. von dero widerwertigen / oder aber denen / so S. F. G. Intention nit vergewissert gewesen / beygenssen werden möcht) dirigirt vnnd gerichtet gewesen / auch ein solches biß in jhr Sterbstündlein zu continuirn gemeynt seyn. Hergegen acceytiren S. Fürstl. G. vnderthänigst / vnd versichern sich festiglich / daß J. Kays. May. einen jeden gehorsamen Stand / vnd also auch S. Fürstl. Gn. bey gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wolerlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnd also bey dem seinigen allergnädigst zu schützen geneigt / Ingleichem dessen Jhrer Kayserl. Mayest. vnd der Ligae Kriegspraeparation zu keines Standes Offension / sondern vielmehr erlaubter Defension / noch / wie vorgegeben werden wollen / zu Recuperirung der eingezogenen Geistlichen Gütern (derer S. Fürstl. Gn. doch keine / sondern was sie dessen haben / dieselben mit besonderm vnd rechtmässigem erlangt / auch / wie dem vorigen Keys. Gesandten zur Resolution gegeben / damit von 6. Römischen Keysern belehnet seyn angesehen vnnd gemeynt ist. Leben auch S. Fürstl. Gn. der allervnderthänigsten Zuversicht / inmassen sie dann gehorsam̅st darumb bitten / Jhr. Keyserl. Mayest. werden vnd wollen S. Fürstl. Gn. vnd das gantze löbliche Hauß Braunschweig in Jhrer Mayest. allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen vnd halten / für vngerechtem Gewalt vertheydigen. Fast gleiches Innhalts haben auch andere Fürsten vnd Stände / zu welchen besagte Keyserliche Gesandte abgefertiget worden / geantwortet / vnd sich erkläret / daß sie sich gegen Jhrer Key. May. wie gehorsame Fürsten vnd Stände deß Reichs verhalten / vnnd alles das jenige / was zu Jhrer Key. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Auffnehmung / Gedey-vnd Wachsthumb / zuforderst aber zu Widerbringung deß werthen Friedens gereichen möchte / zubefördern an sich nichts ermangeln / viel weniger sich zu einem widrigen verleiten lassen wolten. Hingegen versicherten sie sich auch / daß Jh. May einen jeden gehorsamen Stand bey Gleich vnd Recht / Religion-vnd Prophanfrieden / wol erlangten Investituren / Brieff vnnd Siegeln / vnnd also bey dem seinigen allergnädigst zuschützen geneigt: Ingleichem daß Jhrer May. vnd der Ligae Kriegsbereitschafften zu keines Standes Offension / noch wie vorgegeben werden wolle / zu Recuperirung der von den Evangelischen eingezogenen Geistlichen Gütern: sondern vielmehr zu erlaubter Defension angesehen / vnnd gemeynt seye. Lebten auch der vnderthänigsten Zuversicht / J. M. würden sie in dero allergnädigsten Schutz vnnd Schirm nehmen / vnnd für vnrechtem Gewalt venthädigen. (Kriegsverfassung Churfürstens Johan-Georg zu Sachsen.) Weil die Läuffte dieser Zeit so gefährlich vnd mißlich sich angelassen / vnnd aller Orthen vom Kriegsvolck Excursiones, Durchzüg vnd Einlägerungen geschehen / als hat J. Churf. Durchl. zu Sachsen zu Beschützung jhrer Landen auch werben vnd Kriegsolck annehmen lassen / vnd nach dem der Außschuß deß Lands darzu gethan worden / hat man in 20000. Mann starck gemustert / darüber Jacob von Grünthal zum Kriegsrath vnd general Commissarien verordnet worden. (Obersächsische Crayßversamblung zu Leipzig gehalten.) In dessen ward auff den dreyssigsten Januarij zu Leipzig eine Versamblung deß Ober Sächsischen Crayses angestellet. Darbey sich so wol deß Churfürsten / als anderer Fürsten vom Hauß Sachsen / beneben der Hertzogen in Pommern Stettin / Pommern Wolgast / Fürsten von Anhalt / Aeptissin von Quedlinburg / Graffen von Schwartzenburg Rudelstatt / Manßfeld / Stollberg / deren von Parthein / Reussen / Schönburg / vnd anderer (außgenommen deß Churfürsten von Brandenburg / welcher wegen seines Herrn Vattern newlichen Todtfall niemand geschicket) Abgesandte befunden / die haben auff die Churfürstliche Sächsische Proposition / nach gepflogener Berathschlagung folgenden Schluß gemacht: Anfänglich haben die Herrn Stände / Räht vnd Abgesandte / sich der vor Augenschwebenden Gefahr wol erinnert / auch auß allerhand Nachrichtungen vnd Demonstrationen so viel befunden / daß wo Gott der Allmächtige nicht sonderbare / zur gütlichen Composition dieses Vnwesens dienliche Mittel schicket / Menschlicher weiß davon zureden / nichts anders als lautere Extremiteten / wo nicht gäntzliche Ruin deß Vatterlands Teutscher Nation zu befahren / in ferrnerer Erwegung der grossen Kriegspraeparationen / so an allen Orten geschehen / vnd zum theil bereit auf den Beinen / darbey dann die Durchzüg vnd Einlägerungen / deß Kriegsvolcks nicht ausser Acht zulassen / weil sonderlich dieselben nicht mehr Troppen / vnd Rottenweiß mit Praestirung gebürlicher Caution Inhalts der Reichsverfassungen / sondern mit gantzen Regimenten / vnd gleichsamb in vollen Schlachtordnungen / durch eins vnd deß andern Stands Land vorgenommen / auch nicht mit weniger Betröwung / in Verweigerung den Paß selbsten zu eröffnen / angestelt werden. Dannenhero dahin geschlossen / daß solcher Crayß Parthey nicht mehr / wie bißhero bloß bleiben / sondern gleich andern Craysen in Verfassung vnd Defension Innhalts der im Jahr 88. zu Zerbst aufgerichten Ordnung / sich stellen solle̅. Vnd nach dem wolermeldte Stände / Räht vnd Abgesandte betrachtet / daß mit einr simpel vnd doppel Hülff / wegen der starcken Durchzüg / vnd für Augen spürenden Verfassungë / der Sachen nit geholffen / haben sie ein Trippelhülff / vnd also 1000. Pferd / vnd 3000. Man̅ Fußvolck / dieselben 6. Monat lang / mit dem An-vnd Abzug / [336] von Martini an zu vnterhalten / vnd darzu ein jeder Stand 60. simpel Monat / seinem Anschlag nach / auff 3. Termin / in gänger vnd geber Müntz / als künfftige Ostern / Johanni vnd Bartholomaei / alles dieses instehenden Jahrs / zu contribuiren / vnnd in Leipzig / als einer verordneten Lege Statt / beym Rath daselbst gegen Quittung / ohne Saumnuß / zu hinderlegen / vnd versprochen; das gantz Directorium aber / dem Churfürsten zu Sachsen / als Crayß Obristen / der gestalt anheim geben / daß sich gedachte Jh. Churf. Gn. mit solchen 1000. Pferden vnd 3000. zu Fuß / gefast machen vnd halten / vnd auff anruffen eines vnd deß andern Stands / demselben mit hülfflicher Hand / nach Gelegenheit deß Durchzugs / oder Einlägerung frembdes Volcks / erscheinen / vnd allen Schaden vnd Gefahr / von solchen betrangten Ständen vnd dem Crayß / so viel möglich / abwenden soll / welches auch S. Churf. Gn. Räthe vnd Abgesandte acceptire / vnd solcher massen eingangen / daß sein Churf. Gn. jhr nichts würde mangeln lassen / inmassen dann sie die Churfürstlichen Räth vnd Abgesandte ingleichem nit zweiffeln / die sämptlichen Stände / vnd ein jeder insonderheit / mit Erlegung jhrer Quota auff benannte Termin richtig einhalten / damit dem Crayß kein Nachtheil vnd Verweiß zugezogen / vnd J. Churf. Gn. als Crayß Obrister wider die säumigen Stände / Innhalts der Ordnung / zu verfahren / oder so viel Kriegsvolck dem säumenden Stand / als sein Quota außträgt / einzulegen verursacht werden möge: Dabey dann die Churfürstliche Räth vnnd Abgesandte J. Churf. Gn. ichtwas mehrers / als die Bewilligung außtrüge / würde außlegen / solches vom Crayß vnnd dero Ständen / auff vorgehende Rechnung widerumb solte erlegt werden / wie dann J. Churf. Gn. hierinn vorsichtig verfahren / vnd da es die Notthurft erfordern werde / darinnen / so viel diese Bewilligung betrifft / mit vorbewußt der nach-vnd zu gehörenden Händeln / vnd also erzeigen würde / daß verhoffentlich männiglich damit werde zufrieden seyn / auch einen Monat oder zween zuvor / vor verlauff der 6. Monat ein Crayß versamblung wider außschreiben / zu berathschlagen / ob das gewilligte Volck länger zu behalten oder abzudancken / welches dann hoch-vnd wolermelter Herrn Stände Räth vnd Abgesandte gleichfals beliebet vnd eingewilliget. Dieweil aber auch in gemein vor gut angeseben worden / daß das vacirende / vnd durch absterben Herrn Johan Georgen / Fürsten zu Anhalt / vnd Graffen zu Ascanien / sc. erledige zugeordnete Ampr widerumb ersetzt werden möge / vnd Herr Johan Philipp Hertzog zu Sachsen / sc. hierzu erwehlet / ist von der Ständ Räht vnd Abgesandten geschlossen worden / J. Fürstl. Gn. von hierauß solche Wahl vnd aufgetragenes Ampt durch Schreiben zu notificiren / vnd zu bitten / daß Jh. Fürstl. Gn. mit solchem Ampt sich wolte beladen / vnd bey künfftiger Versamblung / die Gelübde ablegen lassen. Nach dem auch wolermelt Herrn Räht vnd Abgesandte ferrner erwogen / daß mit jetztbewilligter Hülff wenig würde außzurichten seyn / wider einen starcken vnd mächtigen Anzug / wann nicht von andern Craysen gleiche Verfassung gemacht / vnd die hülffliche Hand dem nothleydenden Crayß gebotten wird / so ist für nutz vnd nötig befunden / mit dem Nidersachsische Crayß in ein engere Zusammensetzung sich zu begeben / vnd dessentwegen auff einen Auß schuß deß Obersächsischen Crayß / als Chur Sachsen / Coburg / Pommern / Wolgast / die Graffen zu Schwartzburg / Sondershäusischer Linien / vnd Herren Reussen / welche mit dem Nidersächsischen Crayß / wegen solcher engern Zusammensetzung tractiren / vnd diß gantze Werck beyden Craysen zum besten / in ein Richtigkeit bringen solten / geschlossen / inmassen dann wolermelte Herrn Ständ die ses Crayses / Krafft dieser Vollmacht / zu handeln vnd zu schliessen / solchen Außschuß auffzutragen / vnd loco instructionis, den zu Wittenberg / Anno 96. bey damals gehaltenem Crayßtag gegebenen Abschied / so viel bey dieser Conjunctur sich wird leyden / gebrauchen / vnnd dahin sehen / damit beyde Crayß beysammen bleiben / einander die hülffliche Hand / bey jeder fürfallenden Gelegenheit trewlich leysten / aller frembden Sachen sich entschlagen / ohne Einwilligung beyder Crayß Stände / in keine Nebenverbündnuß sich einlassen mögen. Bey solcher Conjuncur kan auch berathschlagt werden / ob rathsamb vnd gut / daß solche deß Ober-vnnd Nider Sächsischen Crayses Zusammensetzung mit mehrern Craysen gestärckt werde / J. Churf. Gn. zu Sachsen aber / als Crayß Obristen vnnd außschreibenden Fürsten im Nider Sächsischen Crayß deß Orts vnd der Zeit der Zusammenkunfft zu vergleichen / vnnd wann solche benamt / alsdann die andern zum Außschuß deputirte Stände / in gleiches Orth zu erfordern / vnd das jenige sämptlich zuverrichten / darzu sie on diesem Crayß verordnet. Anreichend aber der im Crayß außschreiben specificirten Puncten / weil die Kays. Mayest. keinen Gesandten zu diesem Crayßtag abgefertiget / vnd also nicht suchen lassen / hat zwar derselbe für sich seine Maß genommen / vnd seynd der Ständ Räht vnnd Gesandte in denen Gedancken / wann bey einem oder dem andern Stand von J. Keys. May. ichtwas absonderlich gesucht werden möchte / ein jeder sich erzeigen werde / wie es damals der Sachen Nothturfft vnd Beschaffenheit wird erfordern. Der Böhmischen Ständ Abgeordnete aber / so bey dieser Crayßversamblung mit Creditifen angemeldet / ist persönliche Audientz / von ermelter Stände Räht vnd Abgesandten verstattet / vnd ein solche Antwort gegeben / wie bey den Acten zu befinden. Sonsten hat man sich auch dieses verglichen / bey diesem Böhmischen Vnwesen sich allenthalben / vnd so viel Schuldigkeit es leyden wolle / neutral zuerweisen / damit diesem Crayß vnd den darinn gesessenen Ständen kein Gefahr zugezogen [337] werden möchte: Die Durchzüge aber betreffendt / ist für gut angesehen / daß man einem vnd dem andern Theil dieselbe zwar nachlassen solle / wann man darumd ansuchen / zur Caution / vnd daß man solche Trouppen: vnd Rottenweiß anstellen / vnd den Reichs Constitutionen allenthalben nachleben wölle / sich erbieten würde: Im Gegenfall aber / da man auch bey bißhero angefangenem Gebrauch verbleiben / vnd den Paß mit völligen Regimentern begehren wolte / solchen abschlagen / darfür bitten / vnd den ansuchenden Theil auff die Reichs Ordnung verweisen / vnd da man mit solcher Erklärung nicht ersättiget / auff Mittel bedacht seyn / wie solches zuverwehren: vnd weil solche Durchzüge mehrertheils durch Westphalen vnd den Nider Sächsischen Crayß jhren Anfang genommen / wirdt billich bey der Ober vnd Nider-Sächsischen Crayß Versamblung darvon deliberirt / wie es mit solchen Durchzügë mit einem vnd dem andern Theil zu halten. Nachdem auch endlich der grosse vnd schädliche Mißbrauch deß Müntzwesens / sonderlich aber die Steygerung der groben Sorten / derselben Verwechselung vnd Außführung / so wol einschiebung böser vnd loser Müntze in grosser Menge bey dieser Crayßversamblung vorgeloffen / vnd wie solcher Interimsweise biß auff einen allgemeinen Reichstag ein anders beschlossen würde / zu remediren / berahtschlagen / damit gleichwol Handel vnd Wandel / vnd die Commercien in jhrem Esle verbleiben / vnd die gute Silberne Müntzen erhalten / vnd Küpfferne / Bleyerne / vnnd andere lose Müntzen abgeschafft werden mögen / ist von den Abgesandtë dahin geschlossen / daß die grobe Sorten auff einem gewissen Ort: als / den Reichsthaler zu 2. Gülden vnd ein Ort Groschen: den Philips Thaler zu dritthalb Gülden: den Reichs Gülden Thaler zu 2. Gülden: den Rheinischen Güldë zu dritthalbe Gülden: den Vngarischen Ducatë zu 3. Gülden vnd 7. Groschen gerechnet. Alle lose Müntzen entweder gäntzlich bandisirt / oder auff ein gewisses / was sie geltë / valvirt / vnd alles auffwechseln / außküppen / vnd wie es Namen haben haben mag / bey ernster / auch Leibs vnd Lebens-Straff / so wol Confiscirung verbotten / vnd durch ein offentliches / in deß Ober Sächsischen Crayses Namen verfaßtes Mandat publicirt / vnd fest darüber gehalten werden solle. (Böhmen suchë Hülff bey Chur Sachsen.) Die Böhmische Abgesandten / deren in diesem Schluß gedacht / haben im Namë der drey Evangelischen Ständen desselben Königreichs zuwissen begert / worauff die Sächsische Kriegsrüstung angesehen / den damaligen Zustandt in Böhmen erzehlend / vmb Raht / Hülff vnd Beystand / so wol bey dem Churfürsten / als dem Ober Sächsischen Crayß angesucht / darbey auch wegen deß Vngarischen Wesens / vnd deß Fürsten in Siebenbürgen Beginnen Bericht gethan. Weil nun die Sächsische Abgesandten dieser Böhmischen Bottschafft sich nicht versehen / vnd deßwegen darzu nicht instruirt waren / haben sie solches bey Jhr. D. dem Churfürsten angebracht / der dann nachfolgende Antwort von sich gegeben: (1620. Churfürstl. Sächsische Antwort auff der Böhmischë Gesandten Anbringë.) Er stellte in keine Zweifel / man werde seine gehabte Affection gegen dem Königreich Böhmen in vielen Fällen / sonderlich aber daher / genugsam gespüret haben / daß S. Churf. Gn. alsbaldt Anfangs dieses Vnwesens / biß auff jetzige erfolgte Veränderung nichts höhers angelegen gewesen / dann daß durch gütliche Interposition Fried vnd Ruhe wider gestifftet / alles Vnheil abgewendet / vnd angeregt Königreich Böhmen / sampt den anhangenden Ländern zu vorigem Wolstandt gebracht werden möchte. Zu welches Erlangung er keine Mühe noch Vnkosten gesparet / viel weniger an getrewem erinnern vnd bitten jchtwas ermangeln lassen. Daß aber der vorgesetzte vnd gewündschete Effect nicht erfolgt / halte der Churfürst dafür / es möchte nicht jhme / sondern vielmehr den jenigen zuzuschreiben seyn / denen solche vorgeschlagene / endlich auch bewilligte Interposition nicht allein kein Ernst gewesen dieselbe einzugehen / sondern alle Hinderungen so lang verschoben / biß sie endlich verloschen / vnd die Sach zu dem Standt gelangt / darinn sie jetzt ist. Es hette zwar er jedes mal darfür geachtet / daß die vorgenommene Mutation / vnd was darauff erfolget / keine Friedens / sondern ein solches Mittel were / welches ein blutigen Krieg verursachen würde. Es befinde auch er auß jetzigem Anbringen / daß diese gefaßte Gedancken jhn so wenig betrogen / daß es auch nunmehr die Evangelische Stände selbsten contestiren / vnd dahero vmb Raht / Hülffe vnd Beystand Ersuchung thun / vnangesehen mit Raht vnd Vorbewust seiner nicht verfahren worden. Dessentwegen dann guter Raht bey geschehenen dingen nunmehr zu spat gesucht wird: Die gebettene Hülff vnd Assistentz aber vmb vieler Vrsachen / sonderlich aber bedencklichen / weil es die Röm. Keys. Majest. vnd den Obristen Lehenherrn deß Königreichs Böhmen / welches Person in allen Erbvereinigungen vnd Compactaten jedesmals excipirt vnd außgenommen / vnd den siebenden deß H. Röm. Reichs Churfürsten / davor Jhr. Keyserl. Majest. bey nechster Wahl zu Franckfurt von den sämptlichen Reichs Churfürsten erkännt vnd angenommen / betrifft / vnd also alles in einen andern Stand kommen vnd gerahten / als es vormahls gewesen. Er Churfürst were zwar in keiner Abrede / daß er sich in eine ziemliche Kriegsverfassung gestellet: vnd ob er wol hierüber / wegen seiner Intention Rede vnd Antwort zu geben nicht schuldig / bevorauß / weil er seine Actiones vnd Vorhaben gegen Gott / der hohen Obrigkeit vnd männiglich getrawete zuverantworten / so were doch dieselbe fürnämlich darumb beschehen / daß er so viel befunden / daß alle Mittel vnd Weg / zu einer gütlichen Composition abgeschnitten / vnd nichts mehrers an allen Orten / als Kriegsverfassung vnd Zubereitung vorgenommen werde / daß auch ein starckes Volck von allerhandt Nationen allbereit im Anzug / vnd man nicht mehr / Inhalts der Reichs Constitutionen die Durchzüge bittet / vnd dieselbe Trouppen: vnd Rottenweiß / wie es herkommen / durch eines andern Landt angestellet / sondern mit [338] gantzen Regimenten denselben zuverstatten / mit der Maß begehret / daß auff abschlägige Antwort den Paß man selbst eröffnen wölle. Solte nun er seine Landt vnd Leute so bloß lassen / ohne Verfassung bleiben / hielte er darfür / daß er es weder gegen GOtt / noch der Posterität verantworten köndte. Er gedenck aber / man werde jhm zu einem widerigen nicht Vrsach geben: vnd weil / wie angeregt / Er diese Verfassung zur Defension seiner Land vnd Leute / vnd Abwendung alles Schadens vnd Gewalts / von jhm vor die Hand genommen / vnd bey so beschaffenen Sachen solche nicht theilen noch ringern können / so hetten die Evangelische Stände leichtlich zuerachten / er jhrem Suchë nicht statt thun könne / es würden auch seine Land-Stände solchs nicht bewilligen: darbey aber wölle er alle Occasiones, sonderlich aber wahre Christliche / in den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften begriffene / vnd in der vngeänderten Augspurgischen Confession widerholte Religion in sorgfältige Obacht nehmen / damit derselben nichts gefährliches zugezogen / sondern er nichts minder als seine Vorfahren ein Beschützer solcher erfunden werden möge / darbey er an Gottes Beystandt nichts zweiffelte / dieweil es seine eigene Sachen vnnd wider alles Wüten vnd Toben seines reines vnnd allein seeligmachendes Wort wol wirdt zuerhalten wissen. Betreffend die Information deß Vngarischë Wesens vnd Fürstens in Siebenbürgen / da bedencke er sich dessenthalben / gedencke sich auch darüber in kein Disputat einzulassen: dieweil aber vnlaugbar / daß der Siebenbürger deß Türcken Vasall auß den einkom̅enden Schrifften auch so viel zuvernehmen / daß gedachter Zug in Vngarn mit Vorwissen vnnd Willen deß Sultans erfolget / nochmals euch mit dessen Praescientz handelte / so hielte er es darfür / es würde der künfftige Außgang weisen / weme es alles zu gut gehandelt worden / wündschte darbey von Hertzen / daß hierunter nichts anders / als wie man vermuthete / verborgenlige / würde es für die Benachbarte vnd das Reich desto besser seyn. (Zusammëkunfft etlicher Chur: vnd Fürsten zu Mülhaussen.) Als nach solchen Handlungen die zur Zusammenkunfft zu Mülhaussen bestimpte Zeit herbey kommen / haben sich zuvorderst persönlich allda eingestellt Ertzbischoff Johann Schweickhardt zu Mayntz / Ertzbischoff Ferdinand von Cöllen / Hertzog Johann Georg Churfürst zu Sachsen / vnd Landgraff Ludwig zu Hessen: Jhre Gesandten aber habë geschickt Entzbischoff Lotharius zu Trier / vnd Hertzog Maximilian auß Bayern. Vnter andern hat sich bey diesem Wesen in Teutschlandt Landgraff Moritz zu Hessen sehr sorgfältig erzeiget / vnd sich hefftig bemühet / einen Frieden zuerhandeln: wie er dann auch zu dem End nach Eysenach zum Churfürstë von Mayntz / als selbiger da hindurch auff der Reyß nach Mülhaussen gewesen / sich begeben / mit jhme aller handt Vnterredung gepflogen / vnd Jhne freundlich ersucht / daß er sich dahin disponiren wolte / daß er all seine Consilia, vnd insonderheit bey dem Convent zu Mülhaussen dahin richten wolte / daß durch gütliche Handlung der gewündschte Frieden im Römischen Reich widergebracht / vnd das leydige eingerissene Mißtrawen wider abgeschafft vnd beyseits gebracht werden möchte. (Landgraff Moritzen Abmahnüg an Chur Sachsen / den Päpstischen sich nicht beyzupflichten.) Als nun machmahls der Landgraff berichtet worden / daß der Churfürst von Sachsen in Person zu Mülhaussen ankommen / hat er seinen geheimen Raht vnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder an Jhr. Churfürstl. Gn. abgefertiget / welcher in seinem Namen nachfolgendes angebracht: Weil Jhr. Fürstl. Gn. gewiß berichtet / daß Ew. Churfürstl. Gn. bey außgeschriebenen Convent in der Person erschienen / J. F. Gn. auch ohn schwer erachten können / daß bey solcher so fürnehmer Churf: vnd Fürst: Stände deß Reichs Zusammenkunfft / von einem solchen subjecto vnd materia wirdt tractirt werden / in welchem die Total Ruin deß Reichs (welche Gott verhütë) oder derselben Restauration (welche Gott gnädig geben wölle) bestehet. Als hetten J. F. G. wünschen mögen / gleicher gestalt mit E. Churf. Gn. von solchen so wichtigen Sachen in der Person absonderlich / vnd zwar mehr specialiter zu vnterreden / weil aber Jhr. F. Gn. sich befahret / es würde solche Zusammenkunfft / vmb vielfältigkeit der Sachen wegen schwerlich geschehen können. Als haben sie meine wenige Person anhero abfertigen / vnd E. Churf. G. Jhr wolmeynende Gedancken durch mich eröffnen wöllen / nicht der Meynung / als wann Sie einigen Zweifel an E. Churf. Gn. als eines Hochvernünfftigen dapffern Fürsten Vorhaben setzen / oder dieselbe jrre zu machen gemeynet weren / sondern weil Jh. Fürstl. Gn. vermög der Erbverbrüderung sich dahin verpflichtet befunden / daß einer dem andern die andröwende Gefahr zuverstehen geben / vnd wo möglich / zuverhüten schuldig seyn solte / vnd dann das Verderben vnd Auffnehmen deß Evangelischen Wesens in dieser Sachen versiret / haben wir demnach ernstlich aufferlegt vnnd befohlen / Ew. Churfürstl. Gn. von wegen Jhr. F. Gn. durch die Ehre Gottes / vnd so lieb deroselben Jhre vnd Jhrer lieben Posterität / Landt vnd Leute / zeitliche vnd ewige Wolfahrt sey / zu bitten vnd zu ersuchen / daß sie mit den Papisten / oder jhren hitzigen Consiliis, so da zu Krieg vnnd Blutvergiessen angesehen / keines wegs participiren, vnd in dieselben sich nicht einwickeln noch vermischen / ja es noch deutlicher zu sagen / Es wölle E. Churfürstliche Gnaden sich ja nicht so weit verleyten lassen / daß Sie jhr von Gott (zu Beschützung jhres Vatterlands / fürnehmlich aber zu Behauptung der wahren Christlichen Religion) gegebenes Schwerdt / gegen die wahren vnd Treweyferigen Bekenner der Warheit Gottes Worts / vnd jhr selbst eigener Religions Verwandten / gebrauchen / vnd mit deroselben Blut färben wolten / vnnd dasselbige auß nachfolgenden Vrsachen: 1. Dann wann E. Churf. Gn. (welches doch
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Gott gnädig verhüten wolle) mit den Papistischë wider die Evangelischen / es seye auch vnter was Praetext es wölle / sich conjungiren solten / so geschehe dardurch ein mercklicher grosser Riß in den H. Baw der Evangelischen Kirchen / vnd würde von allen Evangelischen Stände nicht anderst gedeutet werden können / als daß solcher Riß von Ew. Churfürstl. Gn. verursacht were. 2. Es würde auch durch solche Absonderung den andern Evangelischen vnwiderbringlicher Schaden zugezogë / welches nicht allein vor Gott / vnnd alle Evangelischen zuverantworten seyn würde. 3. Sondern es zögen auch / fürs dritte / Ewer Churfürstl. Gn. solche von den Evangelischen erlittene Noth endlich / consequeter Jhr selbsten vnd den Jhrigen auff den Halß / dann wann es die Papisten mit Außrottung der Evangelischen Stände so weit biß auff E. Churf. Gn. vnd nach einem oder den andern Standt gebracht hette: so hetten Sie jhr intentum de exequendo Concilio Tridentino, so weit erreichet / daß sie leichtlich mit den andern jhres Gefallens gebahren köndten / vnd da sie ja bey E. Churfürstl. Gn. solche von den Evangelischen Person Discretion halten / vn̅ disponiren möchten / so würden doch derselben lieben Posterität / Land vnd Leut / heut oder morgen wenig gesichert oder gefreyet seyn / sintemal Welt: vnd Buchkündig / daß die Papisten keinen Evangelischen / er sey auch intentionirt oder nenne sich / oder man nenne jhn wie man wölle / in die Harre glauben halten / sondern wann sie eine solche evidentem utilitatem, jhr abschewlich Papstthumb zu erweitern an die Handt bekämen / sie würden gewiß nicht feyern / biß daß sie es mit jhnen wenig vbrigen auch zum Ende gebracht / vnd jhnen den Garauß gemacht hetten. 4. Es wöllen auch Ew. Chursf. Gn. ferrners [340] vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauche??? lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kom̅en / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte. 5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet. Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften. Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten. Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten. 6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden. 7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkenne??? müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen. 8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vn̅ Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleiche??? Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen. Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vn̅ also weit nicht theil??? afftig machten / sondern dieselbe??? / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet. Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werde??? solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl. [341] Majest. die Papistischen ligirten Stände / vnnd auch gegen Ew. Chur für stliche??? Gn. gethanen vertrewlichen Communicationen / Brieffe vnd Vorträge / genugsamb außweissen vnd bezeugen. Zu Erlangung nun obgedachter Pacification / vnnd gütlicher Total Beylegung dieser beschwerlichen Sachen / das ist / so wol deß schädlichen Mißverstands im Reich zwischen den Ständen einer oder ander Religion / als auch der Böheim schen vnnd deroselben angehenden Sachen / wirde es verhoffentlich an Mitteln / so wenig als an Mittlern ermangeln / inmassen der Mittel von Keyserlicher Majestät Abgesandte??? wol selbst gedacht worden / vnd Mittler würden / sich wol ausserhalb als jnnerhalb deß Reichs nicht allein leicht finden / sondern sich auch wol selbst praesentiren / nur daß man in Zeiten / vnd ehe die Gemüther ex continuatione facti zu sehr erhitzet / das eine darzu thue / vnd sich darumb bemühe / wie dann in specie von beyden löblichen Königen in Franckreich vnd Groß Britannien Ihrer Fürstlichen Gnaden genugsame Nachrichtung geben können / insonderheit hat Frankreich in zweyen vnterschiedlichen Schreiben / sich nicht allein durch Ordinarj / sondern auch Extraordinarj Gesandten solcher friedlichen Tractation beyzuwohnen / gegen Ihrer Fürstlichen Gnaden erbotten / wie dann die Extracten derselben Schreiben Churfürstlicher Gnaden zu Mayntz communicirt worden seynd. Solte nun ein solches von der Gnade Gottes noch einziges scheinendes Mittel negligirt vnd auß der Acht gelassen werden / so haben Ewer Churfürstlichen Gnaden hochvernünfftig leicht zu ermessen / was alsdann entstehen / vnd wie schwer es den jenigen / so diß Mittel gewüßt / vnnd gleichwol nicht fördern helffen wöllen / zuverantworten haben würden. Dieses ist das jenige / so Ihre Fürstliche Gnaden auß Trieb ihres Gewissens vor Gott vnd der Pflicht / damit sie dem Evangelischen Wesen / vnd insonderheit dem löblichen Churfürstlichen Hauß Sachsen / so wol der nahende??? Blutverwandtnuß / als geschwornen Erb Verbrüderung halben sich zugethan befinden / auß getrewem Hertzen erinnern zu lassen nicht fürüber gekondt haben. Bitten / Ewer Churfürstliche Gnaden wöllen diese ihre Trewhertzige / vnd mit dem lieben Vatterlandt vnd dem Evangelischen Wesen wolgemeynte Erinnerung nicht allein nicht vbel deuten / sondern auch wie sich dieselbe belieben vnnd gefallen lassen / vnd ob nicht noch gütliche Pacification statt finden könne oder möge / freundtlich durch mich zur Widerantwort berichten lassen wölle / sc. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen dem ( Churfürste??? von Sachsen Antwort auff Landgraff Moritzen von Hessen Erinnerung.) Landgraffen also zugeschrieben: Hochgeborner Fürst / sc. Ewer Liebd geheimen Raht vnnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder haben wir / seinem Angeben nach / allein persönlich gehört / vnd von demselben / was E. Leibd / sc. bey vns anzubringen / vnd zu erinnern ihme auffgetragen / sc. verstanden. Wie wir vns nun der gethanen Begrüssung freundlich bedancken / sc. also vermercken wir E. Liebd freundliche / wegen innstehenden angedeuteten Tag zu Mülhaussen gethane Erinnerung vn̅ Anermahnung sondern allen Zweifel / auß gutem Hertzen her geflossen. Achten aber dieselbe vnzeitig vnd dahero vnnötig / dieweil wir vns nicht mit solchen Leuten zusammen betagt / die dergleichen hoch schädliche vnd gefährliche Consilia führen / wie Ew. Landeuten / sondern mit vnsern Mit Churfürsten vnd solchen Potentaten / denen neben vns die Wolfahrt deß Heiligen Römischen Reichs angelege??? / vnd nichts anders begehren / als daß beständige Ruhe vnnd Friede widerumb möchte gebracht / vnd gute Verständnuß angerichtet werden / vnd zwar nicht auß eigenen Bewegnussen / sondern wegen tragenden hohen Churfürstlichen Ampts / sonderbaren auffgerichten Churfürstlichen Vereinigung / vnd darauff geleysteter hoher schwerer Pflicht zu berahtschlagen / wie die grosse in dem Königreich Böhmen / vnd interessirten Landen entstandene vberhandt genommene / vnd in das Heilige Römische Reich sich geflochtene Vnruhe gestillet / dem liechter Lohe brennenden Fewer gewehret / der Römischen Keyserlichen Majestät Hohheit vnd Authorität erhalten / vnd aller Vorweiß vnd nachtheilige Nachreden von vns den Churfürste??? abgewendet / vnd frembden Natione??? sich darein zu mischen / vorgebawet werden möge. Wir haben auch an vnserm Ort bißhero solche Consilia geführet / die mehr zu Fried vnnd Ruhe / als zu einiger Weiterung gerichtet gewesen / dessen vns dann auch vnser Mißgönstige müssen Zeugnuß geben / dahero wir mit solchen harten vnd fast bedröwlichen Erinnerungen hetten billicher verschonet dann molestirt werden sollen. Alldieweil wir in vnser bißhero geführten Regierung gleichwol so viel erlernet / daß wir ohne harte Anermahnung wol wissen / was wir thun / lassen / vnd wie wir vnser tragendes Churfürstlichen Ampts / bey solchen sorglichen vnd betrübten Zeiten gebrauchen sollen. Wir stellen es aber vor diß mahl an seinen Ort / schreiben es alles jetziger vnruhiger Zeit zu / vnd wöllen nicht weniger das jenige thun vnd leysten / was wir gegen Gott dem Allmächtigen / Römischer Keyserlicher Majestät / als vnser vorgesetzten höchsten Obrigkeit / vnd allen getrewen eyferigen Ständen deß Reichs getrawen zuverantworten: an jhrem Ort werden sich Ewer L. befleissige??? / bey andern / da es nötig / Erinnerung zuthun / daß man darauff bedacht seyn wölle / wie das Heilige Römische Reich in seinen Gliedern möge erhalten / deß Haupts Hochheit vnnd Authorität conservirt, vnd ein jeder bey dem jenigen so jhme zustehet / Innhalts vnd Vermög der Königlichen Majestät in Franckreich sub dato den zehenden Januarij / dieses Jahrs / an E. L. gethanen Schreiben gehandhabt werden / dardurch wirdt man zu Fried vnd Ruhe leichtlich kommen vnd gelangen: Im widrigen Fall aber ist sich freylich anders nichts den lauter Vnruhe zubefahren / darzu wir zwar vnsers theils keine Lust vnd Liebe [342] tragen / aber gleichwol endlich das vnsere darbey zuthun / als ein trewer Churfürst nicht werden vnderlassen können. (Versamblete Chur: vnd Fürste??? zu Mülhaussen machen ein Schluß / den Keyser Ferdinandt bey seiner Hochheit zu erhalten.) Demnach inmittelst die zu Mülhausen anwesende Chur: Fürsten vnd Abgesandte zu den Berahtschlagungen geschritten / vnd durch was Mittel vnnd Weg doch den grossen Zerrüttungen / Krieg vnnd Blutvergiessen in den Böhmischen vnd Incorporirten Landen / wie zugleich auch dem Mißtrawen vnnd dahero erwachsenden Vnruhe im Römischen Reich abgeholffen / vnnd der erwündschte Frieden widergebracht werde möchte / mit einander erwogen / haben sie sich endlich entschlossen / Ihrer Maiestät Keyser Ferdinanden die hülffliche Handt zu bieten / damit er bey seinem erlangten Keyserthumb vnd Königreichen erhalten / vnd solch Werck mit einmütiger Zusammensetzung mit Ruhm vnd Ehren möchte außgeführet werden. Hierzu nun wolte von nöthen seyn / daß sie die Vnion vnd die Correspondirende dahin brächten vnd bewegten??? daß sie sich von den Böhmischen Händeln abhielten / vnnd derselben sich nichts annehmen / darnach auch deß Ober: vn̅ Nider Sächsischen Crayses sich versicherten / daß sie sich von ihnen keines Eingriffs oder Hinderung in solchem ihrem Vorhaben zubefahren hetten. Weil nun genugsamb bekandt / daß die Evangelische vnd Protestirende Stände in Sorgen stunden / es weren der Papisten Kriegsverfassungen / welche sie vnter dem Vorwandt dem Keyser wider die Böhmen Hülffe zuthun angestellet / am meisten auff die Geistliche Güter angesehen / welche alsdann / wann Böhmen subjungirt / mit Gewalt würden gesucht werden / als liessen sich die versamblete Chur: vnd Fürsten bedüncken / es were dem Handel zu helffen / vnnd allen besorgenden Hinderungen vorzubawen / wann sie an gehörige Ort bewegliche Erinnerungen vnd Abmahnungen / vnnd sonderlich die Päpstische eine Assecuration wegen der Geistlichen Güter vnd deß Religion Friedens auß fertigen / abgehen liessen. Welches dann auch also ins Werck gerichtet / vnd erstlich den zehenden Martij gedachte Assecuration publicirt worden / welche also gelautet: ( Mülhaussiche Assecuration wegen deß Religion-Friedens / vnd der Geistlichen Güter.) Wir von Gottes Gnaden Johann Schweickhard / vnd Ferdinand / Ertzbischoffe vnd Churfürsten zu Mayntz vnd Cöllen / sc. vnd Herrn Maximilians Pfaltzgraffen bey Rhein / in Ober vnd Nider Bayern Hertzogens vollmächtige Abgesandte vrkunden vnd bekennen vor vns vnd vnsere Nachkommen / auch im Namen aller Catholischen Stände: Nachdem bey dieser allhie zu Mülhaussen angestellten Zusammenkunfft / mit vnnd neben dem Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn Johann Georgen / Hertzogen zu Sachsen / deß H. Römischen Reichs Ertzmarschalcken vnd Churfürsten / vnd Herrn Ludwige??? Landgraffen zu Hessen / sc. Insonderheit die in dem Königreich Böhmen vnd dessen Incorporirten vnd andern Landern entstandene vnd vberhand genommene / vnd ins Heilige Reich mehr dann zuviel bereit auß geschlagene Vnruhe / auch deß Bethlehem Gabors / vnnd consequenter deß Türcken herfür brechenden Gewalt erwogen / vnd allen Vinbstände??? nach dergestalt befunden worden / daß durch kein gütliche noch rechtliche Mittel / denselben zu helffen vnd zu remediren / sondern vielmehr auß vielen vnd hochwichtigen Vrsachen der Römisch Keyserlichen auch in Vngarn vnd Böhmen Königlichen Maiest. die hülffliche Handt zu bieten / vnd mögliche Assistentz zu leysten / damit höchstgedachte Ihre Keyserliche Majestät bey deroselben durch rechtmässige vnd ordentliche Mittel erlangten Keyserthumb vnd Königreich erhalten / die Keyserliche Würde vnd Hochheit nicht laedirt / sondern vielmehr darbey vnd deroselben Lehenschafften / Recht vnd Gerechtigkeiten / so wol deren dahero rührenden Churfürsten Hochheit vnd Dignität geschützt werden möge: Zu welchem grossen vnnd hohen Werck aber ein einmütige Zusammensetzung / wo nicht aller / doch auff das wenigste der gehorsamen Stände deß Römischen Reichs gehörig / auff daß solches mit Ruhm vnd Ehren außgeführet / vnd der Zweck erreichet werde / den man allenthalben sich vorgesetzt. Dieweil aber wegen allerhand vnter den Ständen eingerissenen Mißtrawens darzu schwerlich zu kommen vnd zu gelangen / es werde dann dasselbe / wo nicht gäntzlich / doch in etwas auff gehoben vnd gestillet / sonderlich aber deß Churfürsten zu Sachsen L. vnd Churfürstl. Gn. Andeuten nach / dem Ober: vnd Nider Sächsische??? Crayß der Argwohn vnd sorgliche Gedancken benommen / als würde man dieselbe wegen jnnhabender Erß: vnd Stiffter sampt darzu gehörigen Gütern mit Gewalt vberziehen / vergwaltigen / vnd deren de facto entsetzen vnd destituiren. Welches durch kein besser Mittel geschehen vnd erfolgen köndte / dann durch genugsame Versicherung vnnd Assecuration / vnd Wir oben benandte solches alles erwogen / auch für vns selbst geneigt / alle vnd jede vnsere Mit Stände zu favorisiren / vnd bey der Keyserlichen Majestät schuldiger Devotion / so viel an vns ist / zu erhalten: So haben Wir deß Churfürsten von Sachsen Liebd. vnd Churfürstl. Gn zu freundlichsten vnd vnderthänigsten Ehren vnd Gefallen / jedoch mit außdrücklicher Reservation deß hochbethewerten Religion-Friedens / vnnd darein verleibten Geistlichen Vorbehalts / durch nachfolgende Assecuration / gedachte Stände deß Ober: vnd Nider Sächsischen Erayses der Augspurgischen Confession zugethan versichern / vnnd dardurch allen Argwohn benehmen wöllen. Assecuriren vnd versichern vor Vns / Vnsere Nachkomme??? / vnd alle andere Catholische Stände / solche Weltliche Innhabere der Ertz: vnnd Stiffter / sampt darzu gehörigen Gütern / hiemit vnd in bester Form vnnd Maß es geschehen soll vnd kan / woferrn sie es mit Ihrer Keyserl. Majestät so wol bey jetzigem jnnheimischen Vnwesen / als zukünfftigen Fällen / so den Rechten vnd Reichs Constitutionen zuwider lauffen möchten / trewlich halten / vnd wider alle deroselben Widerwärtige gebührende Assistentz leysten / vnd gegen dieselbe weder directè noch obliquè jchtwas wi [343] deriges thun / rahten oder vornehmen / den Catholischen kein Ertz Stifft / Clöster / noch Geistliche Güter / es sey mit Gewalt oder durch andere Mittel / entziehen / sondern dieselbe vielmehr bey demselben / vnd was sie bey obvermeldten in Weltlichen Händen begriffenen Ertz: vnd Stifftern für Gerechtsame noch haben / ruhig haben / vnd gegen männiglichen schützen helffen werden / daß dieselbe nun vnd ins künfftige / weder von den Catholischen selbst / noch auff jhre Verschaffung / durch andere mit der That angegriffen / beleydiget / vberzogen / vergewaltiget / noch darvon de facto ausser Rechtens verdrungen oder verstossen werden sollen. Wöllen auch / wann vorgedachte Innhabere bey der Keyserlichen Majestät vmb indulta zur Administrirung der Regalien / auch Protectoria Schirm: vnd Schutz Brieffe wider Gewalt / nach Innhalt dieser vnserer Erklärung anhalten werden / dieselbe daran nicht hindern noch auff halten: Jedoch wöllen wir durch diese Assecuration / vnnd etwa erfolgende Keyserliche Indulta oder Protectoria, wegen der Stimm vnd Session auff Reichs Visitation, Deputation vnd andern dergleichen gemeinen vnnd particular Zusammenkunfften / jhnen ein mehrers nicht / als sie biß dahero gehabt / eingeraumbt vnnd nachgegeben haben / sc. Zu stether vnverbrüchlicher Haltung alles dessen / haben wir beyde Churfürsten für vns / vnsern Nachkommen / auch andere Catholische Stände diese Versicherung mit Vnsern Pittschafften / Krafft habenden Gewalts bekräfftiget / vnd mit eigenen Handen vnderschrieben / so geschehen bey der Chur: vnd Fürstlichen Zusammenkunfft zu Mülhaussen / den 10. 20. Martij / Anno Sechszehen hundert vnd zwantzig. Hierauff seynd vnterm Dato den 11. 21. Martij / sechs andere Schreiben abgangen: deren das erste an Pfaltzgraff Friderichen / Königen in Böheim: Das ander an die Vnirte Protestirende Stände deß Reichs: Das dritte an die Stände deß Königreichs Vngarn / in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich: Das vierte an die Stände deß Königreichs Böheim / Schlesien / Mahren / Ober vnd Nider Laußnitz: Das fünffte an die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen: ingleichem an deß Reichs Ritterschafft am Rhein / in Schwaben vnnd Francken: Das sechste an die Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / Wormbs / sc. gelautet. Das erste an Pfaltzgraff Friederichen war dieses Innhalts: (Deren zu Mülhausen versamleten Chur: und Fürste??? Schreiben an Pfaltzgraff Friederichen / sc.) P. P. Ewer L. mögen wir freundlicher Wolmeynung nicht verhalten / was massen die Römische Keyserliche Majest. vor wenig Tagen vns eine in dero Namen begriffene Edictal Cassation mit angeheffter Protestation wider die im Königreich Böhmen vorgangene newe Wahl vnd Crönung zugeschickt / mit Begehren / daß vnder andern wir dieselbe in vnsern Landen affigiren / vnd zu männigliches Wissenschafft kommen lassen solte. Dieweil wir dann ohne das dieser vnd anderer sich aller Orthen erzeigenden Vnruhen halben allhie beysammen gewesen / haben wir zu gleich auch nit vnderlassen wöllen / solche Schrifft / vnd was darneben Ihre Keyserliche Majestät an vns gesonnen / in Erwegung zuziehen / worbey vns dann gar nicht zweifelt / Ew. L. sich noch erinnern werden / was solchem Böhmischen Vnwesens vn̅ darbey vorgangenen newen Wahl halber in gutem Vertrawen / vnd gemeinem Wesen / auch E. L. vnd dero eigenem Hauß zum besten / wir an dieselbe vor vnd nach gelangen lassen. Daß nun E. L. vnerachtet solcher vnserer trewhertzigen Abmahnung / wider vieler friedliebenden Patrioten Hoffen vnd wündschen / solche auff sie vorgegangene Wahl acceptirt / vnd dardurch / wie auch die folgende Crönung der Stände in Böhmen / erstlich zwar gegen die hohe Königliche Officirer / hernacher aber Ihr. Keyserl. Majestät selbst eigene Person / mit Ergreiffung der Waffen / vnterfahung deß Regiments / vnd endlich Verwerffung deroselben / gebrauchten Proceß gleich samd approbirt vnnd gut geheissen / dasselbige vnd was Ewer L. Darzu für Bewegnusen gehabt / müssen wir zwar an semen Ort gestellt seyn lassen: Vnd ob wir wol verhoffen / Ew. L. Werden dero vielfältigem Erbieten gemäß / in diesem allem mehr auff die Erhaltung dieses löblichen vralten / zum Römischen Reich gehörigen Königreich vnd Churfürstenthumb / dann auff ein anders gesehen h???ben / auch noch nicht gemeynet seyn / daß durch jhre Verursachung dasselbige / vnd folglich das gantze Römische Reich in Gefahr / Ruin vnnd Desolation gesetzt / vnnd also der liebe Friede allenthalben zerstrewet werde: Nichts desto weniger aber / dieweil den Churfürsten zuvorderst / dann auch andern getrewen Fürsten deß Reichs fürnehmlich gebührte / auff alle vnd jede sich zutragende vnnd begebende Gelegenheiten / sonderlich aber die jenige / so dem Heiligen Römischen Reich Schaden vnd Nachtheil / oder auch wol gäntzliche Eversion zuziehen köndten / nicht allein ein wachendes Aug zu haben / sondern auch / da sich dergleichen eräugen wolte / dahin zu trachten / wie dem selbigen eylends begegnet werden möchte / vnd wir dann spüren / daß durch die in Böhmen auff Ewer L. vorgangene Wahl das darinn entstandene Vnwesen sich nicht allein im wenigsten nicht gebessert oder gelegt / sondern nachmals hefftiger worden / vnnd sich dermassen außgebreitet / daß es auch nunmehr die benachbarten Länder / das Königreich Vngarn / vnd so gar das gantze Römische Reich mit begriffen / vnnd so weit angestecket / daß wo Ewere Liebde auff dero vorigen Resolution bestehen / vnd die ergangene Wahl länger behaupten solten / nichts anders zugewarte??? / dann daß mehrermeltes Königreich Böheim gäntzlich verderbt / das Reich in einen Vniversal Auffstand vnd jnnerlichen Krieg gesetzt / vnd dem Türcken Thür vnd Thor geöffnet wirdt / sich der Cron Vngarn / deren biß daher gewesenen / vnd mit so vielem Christlichem Blut erhaltenen Christlichen [344] Grentzen / sich gleichsamb ohne Schwertstreich zu bemächtigen / folgends sein Fuß in das Reich zu setzen / vnd darinnen sein jederzeit gehabte Blutdurstige Barbarische Anschläge ins Werck zurichten / vnd zuvollbringen: worinnen vns vnsere Vigilantz zu erweisen / vmb so viel mehr obligt / dieweil es Sachen seynd / so eben das gantze Römische Reich / vnd dessen allgemeines Oberhaupt / dann auch zween Churfürsten / welche de corpore Electoralis Collegii seynd / vnnd eine Chur deß Reichs / vnd deren Conservation hauptsächlichen betrifft: So haben Wir keinen Vmbgang nehmen können / Ew. L. solches alles zuerkennen zugeben / vnd Sie benebens freundliche zu ersuchen / Sie wöllen dannoch bey sich erwege??? / daß in mehrgemeldtem Königreich Böheim der Zeit als die letztere Wahl fürgangen / keine Sedis vacantia, sondern dasselbe mit einem angenommenen / publicirten / gecrönten vnnd belehneten König / deme die Stände auch die schuldige Huldigungspflicht geleystet / versehen gewesen / inmassen dann nicht allein die Stände sämptlich / sondern auch alle Churfürsten / vnd viel hohe außländische Potentaten vor vnd nach Absterben der nechst abgelebte??? Keyserlichen Majest. die jetzige Keyserl. Majestät darfür geachtet / gehalten / vnd vermittelst ansehenlichen Gratulationen respectirt vnd geehret / auch dahero erfolgt / daß Sie zum Königlichen Wahl-Tag ordentlich erfordert / von den samptlichen Churfürsten vnd Ew. L. selbst einhelliglich vor einen Churfürsten erkandt / intitulirt / vnd ad Collegium Electorale, Stimm vnd Wahl zugelassen worden. Ob nun so gestalten Sachen nach den Ständen in Böheim geziemet habe jhren habenden Herrn vnd gesalbten König / den sie auch vnter wehrendem Krieg noch dar für erkandt / vnd mit dem Königlichen Titul geehret / ihres Gefallens / vnd ohne vorgehende Erlassung geleysteter Pflicht absque causae cognitione vnnd vngehört derselben de facto vnd mit Gewalt novo plane & hucusque non audito exemplo, dermassen schimpfflichen zuverwerffen / vnd ob solche Rejection in einem feudo Imperii superiorem recognoscente, ohne Vorbewust deß Lehenherrn vnd deß Churfürstliche??? Collegii, deme auff diese weise wol frembde vnnd vnannehmliche Personen zur Vngebühr auff gedrungen werden möchten / mit Fug geschehen könne / vnd Ew. L. daß jhr dergleichen von den jhrigen begegnet / gerne sehen würden / das geben Wir deroselben zu bedencken anheim / insonderheit aber da dieser Proceß einmal im Reich passiren solte / was darauß für ein ärgerliche vnd gefährliche Consequentz allen Oberkeiten erfolgen würde. Eswölle Ewer Lauch wol consideriren, wann Sie als ein vornem̅er Churfürst deß Reichs / welche von der Keyserl. Majest. im wenigsten offendirt / sondern dermassen jederzeit respectirt worden / daß Sie jhro beneben andern Churfürste??? deß Reichs eben das gantze Böhmische Wesen zurichten vnd zuvergleichen anvertrawet / welches E. Lauch gutwillig acceptirt / vnd daß Sie die Sachen zu Fried vnd Einigkeit zwischen dem König vnnd dessen Ständen befördern helffen wolten / vertröstet / welche auch Stand vnd Beruffs halber schuldig in solche Fällen jhrem Keyser vnd Mit Churfürsten die Handt zubieten / vnd dahin trachten zu helffen / wie nach Innhalt der Reichs Constitutionen männiglich / insonderheit aber das Haupt vn̅ die Glieder im Reich beysammen in jhrem behörigen Respect / Hochheit vn̅ Freyheit / auch bey Landt vnnd Leuten ruhig seyn vnd bleiben mögen / solchen der Stände in Böhmen verübten Proceß Rejectionis & novae Electionis, noch länger behaupten / vnd dardurch das H. Reich sampt allen benachbarten Königreich vnd Landen / zuvorderst aber der Cron Böheim in ein solch Elendt vnd Blutbadt einstürtzen solten / was für einen Verweiß Sie jhro dardurch bey der Posterität zu Halß laden vnd in was Gefahr Sie sich vnd jhr gantzes Hauß darmit einführen würden: dann ja E. L. leichtlich zu erachten haben / vnd hat man es biß daher im Werck wol erfahren / bezeugt es auch obvermeldte Edictal Schrifft klärlich genug / daß Jhr. Keyserl. Majest. vnd das Hauß Oesterreich diß vralte / vnd bey jhrem Geblüt so viel lange Zeit vnd Jahr gewesene Königreich / darinn Sie ein Erb-Succession praetendiren / nimmermehr auß Handen lassen / sondern darbey mit Hülff jhres Hauses vnd dessen Anverwandten vnd Befreunden / das eusserste ausfsetzen / vnnd das jhrige mit aller Macht suchen vnd verfolgen / auch alle die jenige für abgesagte Feinde halten werden / die sich jhne??? dißfals zu widersetze??? / oder behinderung daran zuthun / vnderstehen sollte??? Vnd obwol nicht zu zweifeln / man möchte anderseits wenigers nicht mit starcker Verfassung vnd Assistentz versehen seyn / vnd alles dermassen auß gerechnet zu haben / vermeynen / daß man zu praevaliren / vnd die Sach hinauß zuführen getrawe / so seynd doch dieses vngewisse Gründe / die im Willen Gottes / vnd nicht eben an der Menschen Disposition bestehen / die Zeiten vnd der Vnderthanen Gemüter / auch andere Zustände / wandelbar / also daß mit Bestand keine sichere Rechnung darauff zu setzen: Hingegen ist eines Röm. Keysers Respect vnd Authorität noch bey vielen / wie billich / sehr hoch vnd groß / vnd nicht zu zweifeln / da Sie jhren Zustandt dero gehorsamen Ständen im Reich zu erkennen geben / vnnd bey denselben schuldige Assistentz suchen solten / daß Sie von denselben nicht würden verlassen werde??? / ja viel mächtige Potentaten / so biß daher den Sachen zugesehen / werden der gefährlichen Nachfolg vnd Consequentz halben die Augen auffthun / vnd Jhrer K. Majestät / als in causa & periculo communi nach allem Vermögen assistiren. Es gehen nun gleich die Sachen hinauß wio sie wöllen / so werden doch hierdurch Landt vnd Leute verderbt / viel Christenbluts vergossen / vnd wie zu besorgen / möchte vnter dessen das Reich dem Türcken vnd frembden Natione??? zu einem Raub außgestellet / vnd die vralte Teutsche Freyheit in eine erbärmliche Dienstbarkeit verändert werden: was auch Ewer L. in particulari darbey endlichen für einen Vortheil schöpffen möchten / vnnd wie???t die jenigen so zu diesen Sachen rahten / mit E. L. [345] vnd dero Hauß me???nen / das dörffre wol der Außgang zu spat lehren / Ja es ist wol zu besorgen / Ew. L. vnd wir werden das Ende dieses blutigen Krieges nicht erleben: Was nun solches falls E. L. Jhren jungen Herrschafften für einen Last hinderlassen würden / das haben Sie bey sich selbst leichtlich zu erachten. Ersuchen solchem allem nach E. L. nochmahls gantz freundlich / Sie wöllen dieses alles wol zu Gemüth führen / zu solchem grossen Vbel kein fernere Vrsach gebë / sondern jhre Consilia viel mehr dahin richten / auff daß die von den Ständen in Böhmen ergriffene Waffen nidergelegt / ferrnere Werbungen vnd Durchzüge abgestellet / Jhrer Keyserlichen Maiest. dero wolerlangte Cron Böheim sampt deren Incorporirten Landen förderlich wider eingeraumbt / vnd dardurch alles in vorigen ruhigen Standt vnd Frieden gesetzt / mehrer Blutvergiessen verhütet / vnnd damit im Werck erwiesen werde / daß Sie auff die Wolfahrt deß Vatterlands / vnd Erhaltung deß H. Reichs jhr Absehens gehabt / vnd noch haben / vnd das bonum publicum, mehr dann andere privat Considerationes bey sich praevaliren lassen. (An die Vnirte Protestirende Stände im Reich.) Das ander Schreiben an die Vnirte Protestirende Stände im Reich / sc. lautet also: P. P. Ewer L. vnd Euch ist mehr dann zuviel bewußt / wie weit sich das im Königreich Böhmen entstandene Vnwesen verlauffen / in dem es nicht allein dero Incorporirten Landen / sondern auch das Königreich Vngarn / die einzige Vormawer der Christenheit / gegen dem Erbfeind / ja auch numehr das H. Römische Reich dermassen mit ergriffen / daß / woferrn der Allmächtige Gott nicht sonderliche Mittel verleyhen solte / nichts anders dann ein endliche Verwüstung ermeltes Königreichs Böheim / sampt dessen Incorporirten Landen / Verlust der Cron Vngarn / vnd gäntzliche Eversion deß H. Römischen Reichs zu gewarten. Ob Vns nun wol nicht zweifelt / E. L vnd Jhr als vornehme Mitglieder vn̅ Stände deß Reichs werdet an diesem allem kein Gefallen / sondern ein hohes Christliches Mitleyden tragen / vnd dahero nicht gemeynet seyn / etwas fürzunehmen / so diß Vnwesen mehrers exasperiren, vnd die Römisch Keyserl. auch zu Vngarn vnd Böheim Königlich Majest. an förderlicher Widererlangung Jhrer Königreich vnd Landen / deren Sie gleichwol ohn vorgehende Erkandtnuß / de facto gantz ärgerlicher / vnd allen Potentaten vnd Obrigkeiten hoch praejudicirlicher weise entsetzt worden / hinderlich seyn möchte / in Erwegung dannoch den Rechten vnd Reichs Constitutionen nach / man allerseits schuldig / Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt in dieser jhrer zustehenden Bedrangnuß alle mögliche Assistentz zu leysten / vnd dergleichë im Reich sich begebende Widersetzlichkeiten der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeitë förderlichen zu dämpffen vnd zu stillen: Hingegen aber vnd wann die von den Ständë in Böheim vorgenommene Rejection vnd newe Wahl ferrners behauptet werden solte / es obvermeldter massen nicht allein vmb das Königreich Böheim / sondern auch die Cron Vngarn / vnd das Reich selbsten fürnehmlich zuthun ist: Welches alles / da man nur friedlichen Consiliis nachgehen / vnd privat Considerationes nicht zuweit vordringen lassen solte / durch verleyhung deß Allmächtigen verhoffentlich noch verhütet werden köndte. So haben Wir gemeinem Wolwesen zum besten / vnd bezeigung Vnserer zu Fried vnnd Ruhe / auch deß Vatterlands Wolfahrt tragender Liebe nicht vnderlassen / Pfaltz Churfürstens L. wie auch die Stände deß Königreichs Böhmen vnd deren Incorporirten Landen / in guter Wolmeynung zu ersuchen / vnd zuvermahnë / der vor Augen scheinenden Gefahr wol wahrzunehmen / vnd die Sachen auff solchen Weg zu richten / damit die gegen der Keys. Majest. ergriffene Wehr förderlich geleget / alle Thathandlungen abgestellt / Jhrer Majestät rechtmässige erlangte Königreich vnd Landen nicht länger vorenthalten / sondern förderlich wider eingeraumbt / vnd also der liebe Friedt allenthalben wider erlangt / vnd grösser Vnheil verhütet werden möchte. Ist demnach an E. L. vnd Euch vnser freundliches Gesinnen / Sie wöllen das jhrige hiebey auch thun / vnd so wol deß Pfaltzgraffen L. als auch vorbemeldte Stände hierzu bewegen / auch endlichen alles das verhüten vnd vorkommen helffen / was Sie von den Jhrigen nicht gern erfahren / einen so hoch praejudicirlichen Eingang allen Christlichen Potentatë vnd Oberkeiten gebaren / vnd das Reich in ein solche Desolation vnd Dienstbarkeit deß allgemeinen Erbfeinds Christlichë Namens / mit vnaußlöschlichem Verweiß aller Stände im H. Reich / auch jmmerwehrenden Seufftzen vnnd Weheklagen der werthen Posterität einführen möchte. (An die Stände deß Königreichs Vngran / vnd der Oesterreichischen Landen.) Das dritte Schreiben an die Stände deß Königreichs Vngarn / sc. in simili mutatis mutandis an die Stände in Oesterreich / war dieses Innhalts: P. P. Wiewol das in dem Königreich Böhmen / durch dessen Stände vorgenommene Rejection jhres von Gott vorgesetzten Haupts / vnnd Auffwerffung eines andern / erfolgten Blutvergiessen / vnd noch wärendes Landverderben männiglichen dermassen vor Augen ligt / daß sich billich alle Königreich vnd Lande darab spiegeln / vnd lernen sollen / jhrer geleysteten Pflichten jederzeit wol eingedenck zuseyn / vnd sich gegen jhre Obrigkeiten nicht leichtsamb bewegen zulassen / Wir auch der getröstung geleben / Jhr werdet nicht gemeynet seyn / diesen Böhmischen Vnhändeln beyzupflichten / noch Euch derselben zu Ewerm Schaden vnd Verderben theilhafftig zu machen / sondern vielmehr der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Königl. Majest. als ewerm König vnd Herren beständig ergeben zu bleiben / vnd Sie bey dero Königreich vnd Landen handzuhaben zu helffen / wie dann ein solches verpflichten Ständen vnnd Vnderthanen wol anstehet vnd gebühret. Dieweil jedoch die Sachen in der Cron Vngarn sich ziemlich gefährlich ansehen lassen / vnnd wann denen Rahtgebern gefolgt werdë soll / die je [346] weilsmehr auff die Privat dann gemeine Wolfahrt zielen / zu besorgen / dieses Königreich / gleich der Cron Böheim vnd dessen Incorporirtë Ländern / leichtlich in eine gäntzliche Verwüstung gerahten / vnd die Stände desselben den vnaußlöschlichen Verweiß auff sich laden möchten / daß sie die jenige gewesen / durch deren Verursachung die einzige Vormawer der Christenheit / zu deren Enthaltung das Heilige Reich / so viel Guts vnd Bluts auffgewendet / dem Erbfeind Christlichen Namens eingeraumbt / vnd dardurch demselben ein freyer Paß in das Reich / seine lang vorgehabte Tyranney darinnen zu verüben / den Christlichen Glauben zu vndertrucken / vnd alles vnter seinen Türckischen Säbel zu bringen geöffnet worden / welches Wir zwar Euch weder gönnen noch zutrawen. So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / nach dem mal fürkommen / ob solten Keyserl. Majestät entschlossen seyn / in kurtzem einen Land Tag in dero Königreich Vngarn zu halten / vnd nicht zu zweifeln / sich darbey nit wenig Leute finden möchten / so vnter allerhandt gesuchtem Schein vnnd Praetext / die Stände ermeldtes Königreichs in das Böhmische Wesen mit einzuflechten / vnd von der Keyserlichen Majestät schuldigen Gehorsamb abwendig zu machen / sich auffs eusserste bearbeiten dörffen: Damit dann durch hitzige Consilia, diß Königreich in solche Noth vnd Gefahr nicht eingeführet / sondern in Fried vnd Ruhe erhalten / vnd das besorgende Blutvergiessen verhütet werden möchte: So haben Wir nicht vnterlassen wöllen / auß sonderbahren Wolmeynung Euch hiemit zuersuchen / Jhr wöllet bey bevorstehendem Land Tag deß Königreichs Heyl vnnd Wolfahrt wol in Acht nehmen / nichts so demselben zu Gefahr / oder Verweiß gereichen möchte / eingehen helffen / sondern Ewern Respect auff die Keyserliche Majest. Ewern von Gott fürgesetzten König / beständig haben vnd halten / vnd Euch von demselben durch niemandt / noch einige vngleiche Einbildungen abwendig machen lassen / dar durch wirdt vnzweiffenlich dieses löblichen vralten Königreichs / vnnd aller dessen Stände vnd Vnderthanen Anffnehmen befördert / Blutvergiessen vnd Landverderben darinn verhütet / vnd der liebe Friede beständig erhalten. (An die Stände in Böhmen / vnd den Incorporirten Landen.) Das vierte Schreiben an die Stände deß Königreichs Böheim / in simili mutatis mutandis, an Schlesien / Mähren / Ober vnd Nider Laußnitz war dieses Innhalts: P. P. Ob Vns wol nicht zweifelt / Jhr werdet nunmehr selbsten im Werck erfahren haben / in was für ein blutigen Krieg vnd Verderben / durch die fürgenom̅ene Verwerffung Ewers von Gott vorgesetzten / angenommenen / gecrönten Königs / deme Jhr mit Eydspflichten verbunden / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern / Jhr Ewer Vatterlandt eingeführet / vnd dahero vmb so viel mehr Vrsach haben / zu Vorkommung mehrern Vnheils / etwas mehrers in Euch zugehen / vnd die Sachen auff solche Weg zurichten / auff daß das jenige / damit man sich vielleicht auß Antrieb böser friedhässiger / vnnd mehr auff jhr particular / als deß Lands gemeine Wolfahrt zielender Leute / vnd hitzige Consilia gar zu weit verlauffen / wider in den alten vnd vorige Standt gerichtet / vnd durch Ewern schuldigen Gehorsamb / der Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böheim Königl. M. ewerm rechten König vnd Herrn / Anlaß vnd Vrsach gegeben werde / Vngnad vnd vorhabenden Keyser. vnd Königl. gerechten Ernst in etwas fallen / vnd gegen Jhre Vnderthanen mehr die Lieb vnd Milte / dann die Strenge vnd Schärffe scheinen zu lassen / zumal da Jhr biß daher genugsamb verspüret / es auch vorhin alle Historien bezeugen / wie wenig sich die jenige Göttliches Segens vnd gewüriger Succeß zu erfrewen gehabt / welche sich dero Gebott vnnd geleysteten Pflichten zuwider der Obrigkeit widersetzt / oder sich an derselben vergriffen. Nichts destoweniger aber vnd sintemal biß auff diese Stundt vber alles vnser vnd aller frommen guthertzigen Patrioten Wunsch vnd Begehren / wir dannoch bey Euch die geringste Anzeig hierzu nicht vermercken können / sondern viel mehr aller Vmbstände nach besorgen müssen / daß Jhr ewere vorige genommene Resolutiones durchzudringë / vnd alles gleichsam mit gewisser Gefahr deß Vatterlands auff die Spitz zu setzen / vnd neben Euch viel vnschuldiger frommer Christen / denen der Sachen rechte vnd wahre Beschaffenheit nicht bekandt / vorsetzlich in Jammer vnd Elend zu stürtzen / entschlossen / vnd dann dieses solche Sachen seynd / die ein ansehenlich Königreich vnd Churfürstenthumb deß Reichs betreffen / darinn weder Euch noch einem andern gebüren thut / ohne vorbewußt deß Oberhaupts im Reich / als deß Lehenherrn vnd deß Churfürstlichen Collegii das wenigste anzuordnen / darauß auch besorglich nicht allein der Vndergang dieses vralten Königreichs vnd Churfürstenthumbs erfolgen / sondern das Reich selbsten in endliche Ruin vnd Desolation gerahten möchte / welchs vnserm Vermögen nach zuvorkommen Wir vns schuldig erkennen. So haben Wir keinen längern Vmbgang nehmen mögen / Euch hierunter an zu langen / jhr wöllet dieses alles / dermaleins besser behertzigen / Euch der Keys. Majest. Ewerm von Gott vorgesetztem Haupt vnd König / nicht länger widersetzen / sondern schuldiger Gebühr gehorsamlich vnter geben / vnd also Euch selbsten vnd dem H. Reich für ferrnerm Schaden seyn / wie Wir dann zu solchem Ende deß Pfaltzgraffen Churfürsten Liebd. auch freundlich ersucht / vnd daß Sie hierzu allen guten Raht vnd Vorschub thun wolten / vermahnet haben / der Hoffnung / Sie jhre Consilia zu Widerbringung Friedens / vnnd Verhütung ferrnern Blutvergiessens richten werden. Solten aber bey Euch keine wolgemeinte Warnungen statt haben sondern deren Consilia praevaliren / die Jhren Vnfug anderst nicht als mit Continuirung angefangener Thätlichkeit vnnd Confusion hinauß zuführen vnd zu bedecken wissen / auch vielleicht mehr das privatum als deß [347] Vatterlands Wolfahrt für Augen haben: solches falls werden die gehorsame Stände deß Reichs / dem Werck nicht länger zusehen können / sondern auff Begehren der Keyserl. Majest. endlich solche Mittel ergreiff en müssen / dardurch diß ansehenliche Königreich vn̅ Churfürstenthumb vor gäntzlichem Vndergang erhalten / vnnd das Römische Reich auß aller Gefahr salvirt vnd erledigt werden möge. (An die Wetterawische vnd Schwäbische Graffen vnd deß Reichs Ritterschaffe.) Das fünffte Schreibë an die Wetterawische / vnd Schwäbische Graffen in simili mutatis mutandis, an deß Reichs Ritterschafft am Rhein in Schwaben vnd Francken / war dieses Innhalts: P. P. Ob vns wol nicht zweifelt / jhr werdet genugfamb Wissens haben / was für ein schwerer vn̅ blutiger Krieg / auß deren von den Ständen in Böhmen vorgenom̅ene Verwerffung jhres Königs / vnd vermeynte Auffwerffung eines andern erfolget / wie jämmerlich solche Länder dardurch verhergt / vnnd darzu viel vnschuldigen Christenbluts vergossen werde / vnd dahero vor euch selbsten nicht gemeyner seynd / jchtwas vorzunehmen / dardurch jhr euch dieses Vnwesens theilhafftig machen / vnd euch vnd ewere Vnderthanen einen gleichen oder mehrern Last zu Halß ziehen möchte / in Erwegung / dieselbe mit hohen ansehenlichen Lehen / Herrschafften vnd Freyheiten / von der Römischen Keys. Majest. vnd dem H. Reich begabet / vnd vmb so viel mehr Vrsach haben / in deroselben beharrlichen Devotion standhafftig zuverbleiben. Nichts desto weniger aber / dieweil vns nicht ist verborgen / wie vielfältig man sich etlicher Orten bemühet / noch mehrere Stände / sonderlich aber auch deß H. Reichs Graffen in diß Böheimisch Werck einzuflechten / vnd es allenthalben an Leuten nicht ermangelt / so auff das privat vnd particular mehr / dann deß gemeinen Wesens Nutzen vnd Frommen / jhren Respect haben / es auch etlicher Orten eine Zeit hero fast das Ansehen gehabt / als ob man in diesem Wesen mehr der Vnderthanen Vngehorsam / dann der Keyserl. Majestät vnserm von Gott vorgesetzten Oberhaupt favorisirte: auß welchem allem dann den jenigen so in solche Sachen sich impliciren / leichtsam grosse Gefahr vnd Vngelegenheit zustehen köndte. So haben wir keinen Vmbgang nehmen mögen / Euch hiemit in Gnaden anzulangen / jhr wöllet dieses alles / vnd wie hoch jhr der Keys. Majest. vnd dem H. Reich verpflichtet / wol zu Gemüt führen / Ewer vnd ewerer Vnderthanen wahrnemmen / vnd also behutsam verfahren / auff daß Jhr bey Fried vnd Ruhe bleiben / vnd durch Euch dem Reich kein weiterer Nachtheil zugezogen werden möchte. Das sechste Schreiben war an die Freye Reichs Stätte / Nürnberg / Straßburg / Vlm / Speyer / vnd Wormbs / gleiches Innhalts mit dem vorigen. Auff das erste Schreiben hat König Friederich nach folgender weise geantwortet: (König Friderichs Antwort-Schreiben / so er denen versambleten Chur: vnd Fürstë zu Mülhausen zugeschickt.) P. P. Allhie ist kurtzverwichener Tagë auff der Franckfurter Post ein Schreiben an vns / gleichwol mit Außlassung vnsers Königlichen Tituls / mit welchem wir von vielen vnterschiedlichen Königen / Potentaten vnd Ständen / jnn- vnd ausserhalb Reich beyderley Religionen gewürdiget werden / neben noch dreyen an Vnsere gehorsame Stände in Böhmen / Schlesien vnnd Laußnitz haltende / vnder E. L. Secreten einkommen: Haben gleichwol dasselbige / jedoch mit Vorbehalt vnsers Rechtens nicht vnerbrochen gelassen / sondern gelesen / sc. Wir lassen solche E. L. Vorsorg vnd Erinnerung an jhren Ort gestellet seyn / wissen vns gleicher gestalt zu allem dem / so dem Reich nutz vnd rühmlich / schuldig / wie wir dann bißhero kein anderen / als eben diesen Scopum gehabt / wie alles besorgende Vnheil von vnserm geliebten Vatterlandt abgewendet werden möchte: inmassen wir bey der Posterität diß Zeugnuß zuhaben verhoffen. Vnd obwoln wir viel lieber vnsere Erklärung alsbald / inmassen vnschwer geschehen mögen / hetten abgehen lassen / wann das vornembste Fundament der angezognen Cassation erwogen / daß keiner Part vnd Richter zugleich seyn kan noch soll / vnd wir vns zumahl die Gedancken nie gemacht / daß nur etliche Chur: vnd Fürsten diß Werck allein für sich ziehen / vns solcher gestalt beschweren / vnd alsbaldt vngehört Vnrecht geben haben solten / in Betrachtung / daß gleichwol wir von andern Churfürsten vnd Ständen im Reich / welche nicht weniger Eyfer zur Erhaltung deß gemeinen ruhigen Wesens im Reich / vnnd vnter desselben Glieder tragen / vnd gegen dem Haupt den gebürlichen Respect in Acht zunehmen wissen / mit solchem Praejuditz vngravirt gelassen: hingegen aber vielmehr darfür gehalten / daß man auff zuträgliche Fridens Mittel diese Sach zu accommodiren / vnd also die besorgende Gefahr auff solche weise abzuwenden / den Weg bereitet haben würde inmassen wir hierzu gantz begierig vnd geneigt seyn / wann man nur zuforderst die Gegenparthey auch darzu vermögen wolte: Empfinden sonst zumahl sehr höchlich / dieses starcke eylfärtige Zumuhten / diese vnsere wolerlangte Cron vnd Possession wider abzutretten / angesehen / als Weyland Keyser Rudolff beyde Cronen dero Herrn Bruder quittiren müssen / vnerachtet der dreyssigjährigen Possession dergleichen andung nirgends gehört worden / zugeschweigen / daß die jetzige Keyserl. Majest. zur würcklichen Possession dieser Cron nie gelanget. Wann aber dieses alles von zumal hoher Importantz / dabey vnser Person / Stand / Ehr vn̅ Reputation in particulari, vber das auch viel andere fürnehme Potentaten vnd Stände jnn-vnd ausserhalb deß Reichs / auch der Römisch-Catholischë Religion selbst Zugethane / nicht wenig interessirt / hat die vnvmb gängliche Notturfft erfordern wöllen / diese Ding an dieselbe auch gelangen zulassen / wie wir dann besonders bey gegenwärtigem General Land Tag mit vnsern gehorsamen Ständen vnnd deren anwesenden Bottschafften hierauß Communication zu pflegen Vrsach gehabt. Seynd darneben gegen E. L. deß freundlichen Erbietens / daß wir vnsere sattsame hauptsächliche [348] Antwort auffs eheste jhnen zu eröffnen / nicht vnterlassen / daß sie darauß handgreifflich zu spüren haben werden / daß wir so gar dem Türcken seinen Zaum ins Reich vnd desselben Vormawer zu erweitern / keine vrsach zu geben gemeynet / noch auch das Reich in jnnerlichen Krieg zu setzen / daß wir viel mehr durch vnsere bißher geführte Actiones, sonderlich Zeit wehrender vnserer Königl. Regierung / in massen gnugsam bekandt / alles das jenige gethan / was so gestalten Sachen nach / von vns mit Fug jmmer hette erfordert werden können. Mitlerweil geleben wir der Hoffnung / E. L. als deren wir oder die vnserige keine Vrsach gegeben / auch noch zu geben nicht gemeynet seyn / damit sie auch also ferrner vnparthey???sch seyn vnd bleiben mögen / werden sich ja zu keinem widerigen gegen vns antreiben / sondern vielmehr alles in jetzigem Stand lassen / getrawen wir nechst deß Allmächtigen Beystand diese gerechte Sach also zu deduciren / daß man wirdt Vrsach haben können / die widerige Einbildungen fallen zu lassen / vnserm billichmässigem Erbieten statt zuthu / vnnd das Werck nicht noch gefährlicher zu machen / dann wir sonsten das vnserige dagegen zu vnserer Conservation zuthun nicht vnderlassen / sondern vnser Vocation in Acht nehmen / vnd dem Allmächtigë den Eventum befehlen werden. Die Stände in Böhmen haben auff nach folgende weiß geantwortet: (Antwort Schreiben der Stände in Boheim.) Was Ewer Chur: vnd Fürstliche Gn. an den Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vn̅ Herrn / Herrn Friderichen / sc. vnsern ordentlichen erwöhlten / gecrönten / gesalbten / regierenden vnd gehuldigten König in Böhmen / vnsern gnädigstë Herrn / sc. wie auch vns vnd andere dieses Königreichs Incorporirte Lander / gelangen lassen / habë wir wol empfangen / vnd darauß nicht ohne Vrsach beschweret vernommen / was Sie vngeachtet aller vnserer publicirten Außschreiben / Apologien vnd Entschuldigungen für vngleiche Gedancken wegen vnserer von Gott vnd der Natur erlaubten Gegenwehr / vnd auß gedrungener Beschützung vnserer Religion vnnd Freyheit / auch befügten rechtmässigen Erwöhlung vnsers gnädigen Königs vnd Herrn wider vns gefasset vnd begehret / auch schließlichen bedröwet haben / weren auch vnsers theils vrbietig willig / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. darauff alsbaldt zu beantworten / wann vns die Schreiben allein in particulari berühren soltë: dieweil sie aber gleichmässigen Innhalts / auch an die andere dieses Königreichs zugethane Länder vnd Fürstenthumben gerichtet / als haben wir solchen hochwichtigen Wercks / daran nicht allein alle vnsers Vatterlands Wolfahrt vnd Freyheit / sondern auch vnsere Religion / Gewissen vnd Seligkeit gelegen / nicht allein vnternehmen wöllen / sondern wie das Kriegswesen / Abdication vnd erfolgten newen Wahl mit gemeinem Zuthun / Gutheissen vnd Einwillige aller Incorporirten Länder bißhero geführt vnd fürgangen ist / also wil auch vnserer Consöderation vnd Verwandtnuß nach vns obligen vnd gebühren / solche / alle Länder concernirende Schreiben gleicher gestalt mit derselben gesampten Raht / wissen vnd belieben widerumb zu beantworten. Solches aber desto mehr zu befördern / so haben deren jetzt allhie auff vnserm General Land Tag anwesende Gesandten / auß Schlesien / Ober vnd Nider Laußnitz / sc. (dann an die Stände deß Marggraffthumbs Mährë Herren Gesandten keines zukom̅en) die von E. Chur: vnd Fürstlichë Gn. einkommene Schreiben jhren Principalen / Mitgliedern vnd Obern zu praesentiren vbernommen: deß versehen sie sich hier auff zu ehester Möglichkeit einer gebührlichen Beantwortung vergleichen werden. Nach deren Erfolg / seynd wir deß Fürhabens / Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. alsdann mit sattem Grundt vnd solchem Bestandt vnverlängt entgegen zu gehen / daß sie so wol als andere vnpassionirte Reichs Stände ab solcher vnser außführlichen Verantwortung vnd friedliebender Resolution / die von vns vnd den Incorporirten Landen gefaßte vngleiche Gedancken verhoffentlich werden fallen lassen. Entzwischen aber können Ewer Chur: vnd Fürstl. Gn. wir dessen wol versichern / daß wie vnser gnädigster König vnd Herr ob dem vnschuldigen Blutvergiessen / Tyrannischë Vnthaten vnd eussersten Landsverderbungen / je vnd allweg ein hertzliches Abschewen vnd Entsetzen getragen / also auch wir (so die Vnchristliche Barbarische Verfolgungen / Mord / Raub / vnd Brandt / nunmehr ins zweyte Jahr am meisten empfundë vnd erlitten/???) nichts liebers als beständigen vnd sicheren Frieden wünschen vnd begehren / inmassen wir von Anfangs der entstandenen Vnruhe niemals nichts anderst gesucht noch gebetten / auch vnsers theils nach vnserer Möglichkeit vns zu accommodiren vrbietig gewesen / wann wir nur gleichmässiger Friedensgebühr vnverlängerliche Gewißheit / einigen rechten Ernst zur gütliche vnd friedlichen Vereinigung bey dem Gegentheil vnd Jesuitischen Anhang / jemals hetten können verspüren / vnd dessen versichert seyn können: wöllen vns demnach trösten / Ew. Chur: vnd Fürstlich Gnaden werden solchen kurtzen Auffzug in Vngutem nicht vermercken / vnnd noch weniger zu einer Thätligkeit oder feindlichen Angriff dieser ohne das hochbedrangten Cron Böhmen vnd Incorporirten Länder sich bewegen lassen / sondern weil nunmehr Reichskündig / welcher massen dieselbe wider den gemeinen Land-Frieden / vnd sonderlich der Keyserlichë Capitulation zuwider / mit frembden vnd außländischen Völckern / als von Cosaggen / Türcken / Tartarn / vnd andern Blutdurstigen Nationen / Vnchristlicher weise vberfallen / vnd ohne einigen Vnterschied der Religionen / mit Mord / Rauben vnd Brennen / noch täglich auff das eusserste verherget vnd verderbet / sie wöllen dasselbe / als das fürnembste Mitglied / vnd Königliche Churfürstenthumb vielmehr mit der schuldig vnd billichen Reichs: vnd Crayßhülff erretten / beschirmen / vnnd bey seiner hergebrachten / erweißlicher Freyheit erhalten helffen. Die Vnirte Fürsten vnd Stände haben auff solche der zu Mülhaussen versambleten Chur: vnd Fürsten Schreiben folgender gestalt geantwortet:
|| [349]
P. P. Wir mögen Ewern Liebden / Churfürstlichen (Antwort Schreiben der Vnierten Fürsten vnd Stände an die zu Mülhausen versamlete Chur- vnd Fürsten.) Gnaden / Fursil. D. vnd G. nicht verhalten / daß vns die Dissension / so im Königreich Böheim entstanden / vnd nunmehr auch ausserhalb demselben je länger je stärcker sich vermehrt / vnd endtlichen zu einem sehr gefährliche offenen Krieg auß geschlagen / nicht wenig leyd vnd sorgfältig angelegen / dieweil nicht allein dieselbe lampt den vmbligenden Landen / sondern auch das Röm. Reich vnnd dessen angewandte Mitglieder allerhand Vngelegenheit / Befelch vnnd Schaden darbey allbereit außgestanden / vnd noch mehrers zu gewarten / hetten auch gern wünsche vnd sehen mögen / daß die Vrsachen solcher Gefährlichkeit vnd Landsverwüstung vermitten blieben / oder doch stracks Angangs / durch andere vnd bessere Weg / wie wol seyn können / abgelegt worden weren / inmassen wir samptlich vnd theils absonderlich solches treweyfferig gerathen / vnnd auffs fleissigst gebetten / sintemal wir zeitlich absehen können / daß hierdurch das Reich in Weiterung gebracht / das Mißtrawen vermehret / vnd die geklagte grauamina viel weniger als jemals zu expediren Anlaß gesucht werden möchte / bevorab dieweil wir vngern vernomme / daß bey vorgangener Keyserl. Wahl zu Franckfurt / die Böhmischen Gesandten in jhrer auffgetragenen Verrichtung weder eingelassen nochgehört worden / welcher sie vnzweiffentlich hoch afficirt / vnd zu einer solchen Resolution getrieben / daß sie gleich darauff nach einem andern Haupt getrachtet / welches sonsten vnsers Ermessens verblieben / vnd der Sachen durch andere vnd bessere Mittel / wie selbige von den Ständen selbsten vorgeschlagen / verhoffentlich noch wol zu helffen gewesen were. Nach dem es aber nunmehr dahin kommen / daß andere consilia gefast / dardurch Landt vnd Leuth in jetzigen erbärmlichen Zustandt gerathen / als haben wir es auch nothwendig darbey bewenden lasse / vnd das trawrige elende Spectakel mit Schmertzen vor Augen haben / nunmehr aber selbiges / vnnd was noch ferrner darauß erfolgen mag / die jenigen verantworten lassen müssen / die an solchem allem schuldig seyn mögen. Wir vnsers theils haben leichtsam zu vberlegen / ja von vns selbsten abzunemen / wie schwer es einem jeden fällt / der in Gewissens Sachen getruckt / vnd klagt / aber keinen Retter findet / darumb wir theils auch der Sachen ein bessers vnnd zeitlichers remedium mehr als einmahl gewünscht / vnd da man es selbiger Zeit leyden wollen / selbsten auß getrewer Affection zu tentiren gern vnderstanden hetten. Ob aber die darauß entsprossene Rejection vnnd Election secundum leges patrias vorgangen / haben wir nicht zu disputiren / können auch nicht befinden / daß nur etlichen wenigen Ständen gebühren wöllen / dem H. Reich vnnd andern dessen angewandten Ständen in einer so weitaußsehenden gefährlichen Sachen vorzugreiffen / vnd das Mißtrawen / vnnd Trennung zwischen den Ständen dardurch zu vermehren. Daher wir nunmehr bey diesen leydigen extremis der Hauptsachen absonderlich desto weniger einen Außschlag zu geben / noch derselben vns zu beladen wissen / sondern lassens auff sich selbsten bestehen / seynd aber nichts desto weniger wie bißhero also hinfüro nochmals der Keyserl. Majest. als vnsers Obristen Haupts / Reputation vnd Authorität erhalten zu helffen geme???nt / wie solches die Reichsverfassung vnd der Stände / als Glieder / Priuilegia, Herkommen vnd Gewonheit selbsten außweisen / vnnd vnser Vnion ein anders nicht vermag / deren wir nunmehr desto steiffer anhangen / vnnd vnser angestellte Defension in acht zu nehmen gemüssiget werden / dieweil vns vnd andern Evangelischen Ständen alle Mittel / dardurch wir dermahl eins deß Lasts / der so lang geklagter grauaminum abkommen möchten / benommen werden wöllen. Ob nun dardurch dem Reich der Fried enthalten / vnnd nicht viel mehr / wie in Böhmen beschehen / zerschlagen / das hat männiglich zu ermessen / vnd deß Verfolgs zu erwarten. Vnd wollen demnach vnvorgreifflich dar für halten / es hetten Ew. Liebden Churfürstl. Gnaden Fürstl. D. vnd Gnaden dem gantzen Römischen Reich vnd dessen Ständen besser nicht helffen können / als daß sie vornemblich dahin gesehen hetten / wie zu förderst dem Reich der Fried mit erledigung gedachter grauaminum restituirt / vnnd als dann auch dem Böhmischen Vnwesen desto besser Rath geschafft werden möge. Vnd können solchem allem nach / weil zumal sehr zweiffelich / ob diesem Böhmischen Werck jetzo erst mit einer so starck von Ewern Liebden Churfürstl. Gnaden F. D. vnd G. gedräwter Armatur eben geholffen seyn möchte / bey vns nicht befinden / was wir nunmehr bey so beschaffenen Dingen vnnd höchstverbitterten Gemüthern zu thun / vnd wohero Ew. Liebden Churf. Gnaden F. D. vnd Gn. vns vnserer Verpflichten Schuldigkeit so starck zu erinnern Vrsach haben / die wir jederzeit Gottes Ehr / deß Reichs Wolfarrh / vnd vnpartheyische Administration der Justitien / auch Erhaltung bessern Verstands zwischen dë Ständen in guter Obacht gehabt / vnnd geliebts Gott auch hinfüro ohne Privatpassion haben werden / können wir nit ersehen / vnder andern hat auch die Statt Straßburg auff nach folgenden Innhalt geantwortet. (Der Statt Straßburg Antwort.) P. P. Wir mögen keinen Vmbgang nehmen / E. Churfürstl. Gnaden auch Fürstl. D. vnd G. in Antwort zu verständigen / daß nicht nur weyland Keyser Matthias vnlang von seiner Keys. Maj. seligster Entschlaffung schrifftlich / sondern auch die jetztregierende Röm. Keys. auch zu Vngarn vnd Böhmen Kön. Majest. vnser aller gnädigster Keyser vnd Herr / durch sonderbahre Schick-vnd Abordnung / ersucht vnd angelangt / fürnemblich Innhalts / daß beyder Jhr. Keyserl. Majestäten mehrmals außgeführte friedliebende vnnd auffrichtige Intention / wir in gute vnnd satte Erwegung ziehen / denselben zu wider zu nichts verstehen noch Willen geben / viel weniger von Jhr. [350] Majest. widerwärtigen oder sonst jemand anders zu einem widerigen / vnd daß es sonderlich vmb die Religion im Königreich Böhmen zu thun sey / bereden vnnd einnemen lassen wolten / sintemal offenbar vnnd gnugsam am Tag were / daß viel der Angspurgischen Confession zugethane ansehenliche Herrn / vnd andere Stands Personen / in jetzberührtem Königreich Böheym zu diesem Vnwesen von den andern gezwungen / deßgleichen daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Keyserlichen Majestät Kriegsvolck widerumb in dero Gehorsam gebracht / in Religions Sachen die jenige Gewalthaten nicht verübt / welche von den Böhmen vnd Mährern an den Catholischen vnd Geistlichen Personen vnd derselben Stifftungen / Kirchen vnd Gütern getrieben worden. Als aber wir vns dahin vernemë lassen / wie daß wir zumal erfrewlich verstanden hetten / daß Jhre Keyserliche Majestät Jhres theils dem hochlöblichsten Churfürstlichen Collegio, solche Böhmische Sach zu gütlicher Accommodirung auß Handen gegeben vnnd heymgestellt / vnd wünschten dabeneden von Hertzen / daß selbige Kriegsvbung vnnd Vnruhe zu schiedlicher verträglicher vnd gütlicher Vergleichung / durch jetzterwehnt Mittel gelangen möchte / vnd nach dem wir benebens vermerckt vnd wahrgenommen / was von vielen vornehmen Ständen deß Reichs / gedachtes Böhmische Werck für ein solche Sach angesehen werde / die ausserhalb Reichs versire / vnnd dasselbe fürnemlich nicht belange noch angehe / dahero vnd auß andern darbey mit eingebrachten vielfältigen Vrsachen / viel hochansehenliche Stände im Reich / welche leichtlich namhafft gemacht werden könten / in dieselbe sich zu impliciren oder einzustecken Bedenckens gehabt / inmassen auch wir an vnerm wenigen vnd geringen Orth / biß zur selbigen Zeit / ja auch biß auff diese gegenwärtige Stundt vns deren niemals theilhafftig gemacht / in sonderbahrer Betrachtung / vns nicht geziemen wolte / andern höhern Ständen mit vnserm iudicio oder in andere Wege diß Orths vorzugreiffen / als die wir ohne das bey damahligen vnd noch continuirenden sorglichen Zeiten / in dieser deß Reichs Frontier- vnd Grentz Statt / vns dergestalt zu möglichster Verhütung aller Entblösung in Obacht zu nemen hetten / daß wir auch mit einiger vorschüblicher Hülff vns keines Wegs würden erzeigen können / sampt beygefügter Erklärung / daß im vberigen wir vns schuldig erkenneten / Jhrer Keyserlichen Majestät als vnserm vorgesetzten ordentlichen Herrn vnd Oberhaupt / iederzeit allen gebührenden vnd schuldigen Respect / Gehorsam / Trew vnd Vnderthänigkeit zu erweisen / so seynd von offt aller höchstgedachten Römischen Keyserlichen Majest. wir biß dato allergnädigst hierbey gelassen worden / gantz ohn / daß wir vermercken können / daß solche vnsere so runde allervnderthänigste Erklärung / als welche wir bey so gestalten Sachen / je anderst vnd besser nicht von vns geben können / vngleiche Gedancken erweckt haben solte. Vnd können wir vber diß alles mit Grundt vnnd Warheit vngeschewet beiahen / daß wir jederzeit vnd stracks von Anfang der Böhmischen Vnruhe / ein betawerlich / hertzlich vnd vnge färbt Mitleyden / so wol mit beyden jhren höchstgeehrten Keyserlichen Majest. Majest. als mit den Ständen vnd Vnderthanen der Cron Böheym / vnnd anderer incorporirter ansehenlicher Länder gehabt / ja auch vnsers Orths von Grundt vnserer Hertzen nichts liebers noch angenehmers hetten hören mögen / dann daß die schädliche Funcken / deß jetzigen so hell brennenden Fewers / sich schon vor diesem in der Aschen hetten ersticken vnnd außleschen / vnnd dannenhero auch die jenige schwere vnnd weitaußsehende Inconvenientien / welche leyder dem Vatterlandt Teutscher Nation bey fortfressendem / vnd von Tag zu Tag je länger je mehr vmb sich greiffenden jnnerlilichen Mißtrawen heimwachsen wollen / vmb etwas vnterbrechen vnd abwenden lassen / sintemal auch wir an vnserm wenigen Orth / bey diesem gefährlichen / bevorab dem Böhmischen Wesen / keinen schlechten Schaden vnd Nachstandt gehabt / sondern bey denen nechstabgewichenen Jahrs vorgangenen starcken vnnd schweren Durchzügen vnd Musterplätzen / einer sehr grossen Anzahl frembden Kriegsvolcks / vnter Stärckung dieser Frontier- vnd Grentz Statt habender Guardy / ein namhaffts vnd stattlichs spendiren vnd anwenden müssen. Gleich wie aber Vnsere geliebte vnnd geehrte Vorfahren frey zum Heyl. Reich kommen / vnd solche jhre / vor jetztbemeldter Herbeytrettung zum Reich / wolhergebrachte Libertät vnnd Freyheit auff vns / jhre Nachkömling continuirt / deren sich auch weyland Römische Keyser vnd Könige / so miltiglich jederweilen erinnert / daß jhren Keyserlichen vnnd Königlichen M. M. weder wir noch vnsere Bürgerschafft jemahls gehuldigt oder Pflicht erstattet / vnd als auch etwan dergleichen begert / vnnd aber vnsere Vorfahren / am Statt Regiment jhr Herkommen vnd Freyheit dargegen eingewendet / sie vnangefochten darbey gelassen worden / vnd nichts desto weniger den Römischen Keysern / Königen vnd dem H. Reich trew vnd hold gewesen vnnd geb lieben / wie solches im Nohtfall mit vielerhand stattlichen Exempeln vnd sonderlich mit dem auch beyzubringen / daß vor vngefehr etlich vnd 60. Jahren / diese Statt mit mercklichem jhrem Kosten vnd Gefahr / vnangesehen einer so grossen Macht / die sich biß in 50000. Mann erstreckt gehadt / mit sehr geringer Hülff vnd Beystandt anderer Benachbarter / standhafftiglich beym Reich gehalten / vnnd diesen Schlüssel bewahrt / auch etwa seyther da das gantze Land von frembden Nationen grosse Anstöß vielfältig zu erdulden gehabt hette / vnnd in eusserstes Verderben gesetzt worden were / ohn anderer Leuth zuthun viel Vbels abgewendet / vnd dannoch auch an jhrem Orth die Türcken- vnnd andere Hülffen biß in etlich nicht wenig Tonnen Golds abrichten / erlegen vnd bezahlen lassen / wie solches alles mit sonderbaren Keyserli [351] chen rescriptis testimoniis vnd Danckbrieffen zu bevrkunden / anderer vielbe fältiger dem H. Reich / vnd sonderlich auch dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / zu Verwahrung deß H. Reichs vnd jhrer eygenen Grentzen / zumahl aber deß edlen Rheinstroms / erwiesener getrewer / würcklicher vnnd kostbahrer Dienst mit fleiß zu geschweigen. Also verhoffen wir / vnser von Gott verliehenen Statt Regiment dergestalt biß dato dirigirt vnd geführt zu haben / daß mit Beystandt Göttlichen Segens / vnsere dem H. Reich / durch Mittel verwandte Bürgerschafft bey freyem Lauff jhrer Commercien / wie auch wir vn̅ sie / bey vngehämbtem Gebrauch vnserer zum Reich gebrachter / vnd nachgehends durch weyland Röm. Keyserl. vnd Könige theils bekräfftigter / theils von newem ertheilter Privilegien / Immuniteten vnnd Freyheiten wol werden verbleiden können vnnd zu lassen seyn / als die wir vns dessen versichert wissen / daß weder allerhöchstgedachter Röm. Keys. Majest. noch auch sonst jemands durch vnsere biß dato geführte actiones einige Vrsach zu dero Versper- vnnd Hinderung gegeben worden / seynd auch in die Böhmische / mehr die höhere Stände / dann die Erbare Frey- vnd Reichs Stätt berührende Sach / vns nicht einzuwicklen / vnd eben so wenig vnsers Theils / dem H. Reich einig Vnheyl vber den Halß zu ziehen gemeynt / viel mehr aber offt allerhöchstbesagter Röm. Keyserl. Majest. als dem Haupt / vnd den Chur- Fürsten vnd Ständen / als den Gliedern deß Reichs / einem jeglichen an seinem Orth / alle möglichste allergehorsamste / vnderthänigste / vnderthänige / freundliche vnnd befliessene Dienst zu erzeigen in der That viel williger vnnd geneigter dann mit vberflüssigen Worten erbietig / vnnd auch Ew. Churfürstlichen G. G. G. G / auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. ein wideriges vnd anders wolte vorgetragen werden / so bitten dieselbige wir vnderthänigst vnd vnderthänig / auff diese vnsere gründliche Erklärung gnädigst vnd gnädig zu fussen / vnnd vns alles vngleichen Verdachts in Gnaden zu erlassen. Nach dem ferrners E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. Durchl. vnd Gn. viel besser Wissens tragen / dann daß es einiger Außführung bedörffteiin was für grosser Vnverträglichkeit vnd Diffidentz die Ständ deß Reichs / beydes vnder sich selbs / vnnd zumal auch die Anstössere desselben / theils mit den Ständen / theils vnder einander begriffen / dergestalt vnnd also / daß nicht vnbillich die geringere Ständ / denen am Frieden am meysten gelegen / jhrer fleissig acht vnnd wahrzunemmen / damit sie auff allen ereugenden widerigen Nohtfall nicht vngefaßt seyn / sondern J. Keyserl. Majest. vnd nachfolgenden Römischen Keysern vnd Königen / zumahl aber dem Vatterlandt deß Röm. Reichs zum besten / wider vngleichen Gewalt vnd Betrangnuß / bey Freyheiten / Gerechtigkeiten / guten Gebräuchen / vnd jhrem auff sie / von jhren Vorältern gelangtem Stand / sich möglichster Dingen erhalten möchten / etliche Sorgfalt vnd eygene Auffsicht so lang vnd viel schwerlich fallen kan / vnd wird / so lang nit der liebe Fried im Reich durch allgemein Zuthun bestärckt vnnd vnterstützt / die Vergleichung beyderseits Religion angewandter Glieder vnnd Stände durch thunliche im Reich herkom̅ene Mittel ins Werck gesetzt / das Mißtrawen von Grund außeradicirt vnd auffgehaben / vnd jeglicher / so hoher / so nidriger Stand / alles friedlichen Wolbefindens vergewissert seyn vnd bleiben möge / vnd aber E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürstl. D. vnd G. sich vmb deren aller Orthen herfürscheinenden Vnruhen halber nach Mülhausen / jhrem eygenen gnädigsten vnd gnädigen Andeuten nach / zusammë vertagt gehabt / so schöpffen wir die tröstliche vnd vngezweiffelte Hoffnung vnd Zuversicht / es werden E. Churfürstl. G. G. G. G. auch Fürst. D. vnd G. diesen wichtigen Puncten compositionis in gnädigste vnnd gnädige Berathschlagung gezogen / vnd jhrem im H. Röm. Reich habenden grossen Chur- vnnd Fürstl. Ansehen nach / die gnädigste vnd gnädige Beförderung solcher gütlichen Abhandlung / als auff welche auch schon die jetztre gierende Röm. Keys. Majest. etlichen Ständen / vnnd vnter den Frey- vnd Reichs Stätten / auch vns / durch sonder bahre Schickung allergnädigste Vertröstung gethan / verfügen zu helffen / abschiedlich beschlossen haben / wardurch dann Ew. Churfürstl. Gn. auch FD. vnd G. G. G. G. jhnen selbst / bey aller friedliebender Posterität / einen ferrnern vnverwelcklichen Ruhm vnd Nahmen stifften / viel nach dem güldenen Frieden mit grossem Verlangen seufftzende Ständ vnd Vnderthanen deß Reichs erfrewen / vnnd in effectu die Brunquell deß jetzigen im Reich / leyder mehr dann gut ist / empor schwebenden Vbelstands aufheben vnd verstopffen helffen werden. (Keysers Ferdinandi Monitoriũ an Pfaltzgraff Friederichen.) Vmb diese Zeit hat Jh. Majest. Keyser Ferdinand auch etlich Monitoria an Pfaltzgraff Friederich vnd an andere so jhme angehangen vnnd Vorschub gethan / abgeschicket / deren das erste an gedachten Pfaltzgraffen dieses Innhalts gewesen; Wir Ferdinand / sc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen / Friederichen / Pfaltzgraffen bey Rhein / Churfürsten / hiermit zu vernemen: Demnach männiglich kund vnd offenbar / welcher massen wir im nechstverwichenen 1619. Jar / am Tag deß H. Augustini / den 28. Augusti in Franckfurt / auß Schickung deß Allmächtigen / vnd vermittelst der Churfürsten (neben welchen auch er der Pfaltzgraff / als Mit Churfürst / durch seine vollmächtige Gesandte erschienen / vnd nach Erstattung gebräuchigen Eyds / das jenige volziehen helffen / was dißfalls die Güldene Bull vnd das alte Herkommen erfordert) einhelliger Wahl zum Römischen König / in künfftigen Keyser zu erheben / rechtmässiger Weiß erwehlet / auch auff den 9. Septembris gekrönt worden seyn. Worauff Wir Vns nun gäntzlich keines andern versehen / dann er Pfaltzgraff würde neben Vns / als wie jetzt gemeldt / dem ordentlich erwehlt vnd gekönt regierenden Röm. Keyser vnd Oberhaupt / nicht weniger als andere getrewe Chur [352] fürsten / vnnd deß Heyl. Reichs fürnembste Grundseulen / sein Gedancken der obligenden Schuldigkeit nach dahin gewendet haben / damit im H. Reich Teutscher Nation / auch allen dessen Chur-Fürstenthumb vnd Lande / der liebe werthe Fried vnd Einigkeit widergebracht / vnd erhalten / vnter anderm aber die im nechstverslossenen sechtzehenhundert achtzehenden Jahr / noch bey Regierung weylandt Matthiasen / in Böheimb / als deß Reichs fürnembsten Eygenthumb vnd Weltlichen Churfürstenthumb entstandene vnd hernacher in andere incorporirte Land ferrner eingerissene vnd außgebreite Vnruhe vnd Rebellion widerumb auffgehebt / vnd zu friedlichem Stand gebracht werden mögen / zu welchem Ende dann als bald bey Vnserer angetrettenen Keyserl. Regierung Wir (als nach Keyser vnnd Königs Mathiasen / sc. Ableiben / rechtmässiger Weiß succedirender / gekrönter vnd belehnter König vnd Churfürst zu Böheim) vorgemeldtes Böhmische Vnwesen / dem gesamptem Churfürstlichen Collegio, vnd also neben andern auch ernentem Pfaltzgraffen / auff Jhrer allerseits gebührliches Ansuchen zu gütiger Vergleichung allerdings vbergeben vnd anvertrawet / so haben Wir doch dem allem zu gegen / vernemen müssen / nach dem theils Vnsers Königreichs Böheym widerwärtige Rebellen / sampt derselben Anhängern vnnd andern incorporirten Landen / eben zu der Zeit / da Vnser Keyserl. vnnd Kön. Wahl vnd Crönung zu Franckfurt vorgangen / gantz hochsträfflicher Weiß mit Hindansetzung Jhrer Pflicht vnnd Landshuldigung / vnnd was demselben mehrers anhängig / zu einer newen / nichtigen / vnnd von Vns als Römischen Keyser / den rechten gemäß / durch getruckte Patent / für nichtig erklärten Wahl vnnd Crönung geschritten / vnd dieselb auff mehrgedachten Pfaltzgraffen Churfürsten / vermeyntlich gewendet haben / daß darauff er / solcher vnbillichen Wahl vnd Crönung nicht allein statt gegeben / vnnd sich also dardurch mehrbesagter Böhmischen Rebellen / vnnd jhrer Anhänger angemasten feindlichen Vornemen vnnd Thathandlungen theilhafftig gemacht / sondern auch baldt hernach sich in bemeldt Vnser Königreich begeben / vnnd daselbst von obgedachten Rebellen / allen Rechten deß Römischen Reichs / auch Königreichs Böheym / Constitutionen / Fundamental Gosetzen / stracks zu gegen / in vielgerührt Vnserm Königreich Böheymb / zu einem König krönen lassen / vnd also Vns solch Königreich vnnd die incorporirte Land / so viel an jhm / vnnd mehrbesagten Böhmischen Rebellen / vnnd deren Anhänger ist / wider den allgemeinen Landfrieden / durch Rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen sich vnderstanden / wie er dann nach solcher newen nichtigen Wahl vnnd Crönung / von Vnsern Vnderthanen die Pflicht vnd Huldigung / nicht allein vermeyntlich eyngenommen / sondern auch sonsten die Zeithero / mit Vorenthaltung dessen / so Vns bey obgeschriebenem Vnserm Königreich Böheym vnd den incorporirten Landen / von Gott / deß Königlichen Geblüts aller Recht vnd Billichkeit wegen / auch vermög vorgangener Crönung vnnd Hultigung zuständig ist / vnnd angemasten Regiment / solche Sachen de facto fürgenommen hat / welche Vns / als ordentlich vnnd rechtmässig succedirend vnnd gekröntem Königen vnd Herren / allein gebühren / zu dessen beharrlichen Behauptung er Pfaltzgraff / sich wider Vns so gar auch in Kriegsbereitschafft zu stellen / vnnd würcklichen damit zu verfahren sich vermessen. Ob nun wol diese jetzterzehlte Thätlichkeiten an sich selber also beschaffen / daß Wir befugt seyn / wider Jhn-Pfaltzgraffen Churfürsten / in dieser offenen Rebellion Sachen / alsbald mit würcklicher Declaration vnnd Execution (gestalt Wir dann durch diese Vnsere Abmahn- vnd Warnungschrifft / berührten Reichs Constitutionen nichts begeben haben wollen) ohne weitern Verzug also zu verfahren / wie solches in den Rechten vnnd deß H. Reichs Satzungen / mit denen darauff gesetzten Poenen vnnd Straffen vorgesehen vnd verordnet ist / auch das Herkommen im Reich mit sich bringt / so haben Wir doch noch diese Warnung abgehen zu lassen für gut angesehen / ermahnen vnd befehlen darauff Jhne Pfaltzgraffen Churfürsten / hiemit auß Römischer Keyserl. Macht / alles Ernsts vnnd endlich / daß er / bey Vermeydung vorangeregten würcklichen Declaration vnnd Execution der jenigen Straffen / so in vielberührten Reichsordnungen / auff obangezogene offenbare / gegen Vnser Keyserl. vnd Königl. Majest. verübte Verbrechen / vorgesehen worden / mehrbestimpte Vnser Königreich Böheym vnd dessen incorporirte / auch alle Vnsere Landt / jnnerhalb der Zeit / von dato an biß auff den ersten schierstkommenden Monats Junij / gewiß / vnnd würcklich widerumb raume vnd abtrette. Das wollen Wir Vns zu Jhme / dem Rechten vnnd Schuldigkeit gemäß / vnd vnzweifflich versehen. Im widerigen Fall aber / nach Verfliessung obbestimpten Termins / mit endlicher Declaration / vnd darauff vermog obbemelter Reichs Constitutionen gehörigen Execution länger nicht jnne halten. (Keysers Ferdinandi Mandat an die Reichs-Fürsten vn̅ Stände.) Das ander Monitorium war an die Reichs-Fürsten / Stände vnd Mitglieder / folgendes Inhalts; Wir Ferdinand / sc. Entbieten vnnd fügen allen deß Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich der in Vnserm Königreich Böheymb erregten / vnnd hernach in andere incorporirte Land weiter außgebreyteten Vnruhe vnnd Rebellion / fürnemlich aber der von Vnsers Königreichs Böheymb Rebellen / vnd derselben Anhänger nichtigen / vnd von Vns für null vnd vngültig erklärten Wahl vnnd Crönung / vnd was davon mehrers herrührig / in einige Weg / wie vnnd vnter was Schein solches geschehen seyn mag / theilhafft / vnd beypflichtig gemacht / denen dieser Vnser offener Brieff oder vidimirte Abschrifften davon fürkompt / hiemit zu wissen: Demnach nunmehr im Römischen Reich kund vnd offenbar / welcher massen Wir / als regieren [353] der Römischer Keyser / die jenige Patenten / welche noch weyland Keyser Matthias / sc. Christmiltester Gedächtnuß / am dato den letzten Junij sechzehenhundert achtzehenden Jahrs ins Reich publiciren lassen / vnter dem dato den 15. Januarij nechsthin ernewert / vnd krafft derselben männiglich anbefohlen haben / daß niemandt in seinen Fürstenthumb / Landen / Graff-Herrschafften vnd Stätten / auch bey derselbigen Vnderthanen Zugehörigen vnd Verwandten / für Vnsers Konigreichs Vngehorsame vnnd Rebellen / einige Kriegswerbungen / Musterungen vnnd Durchzüg / Kriegsrüstungen / vnnd was dem mehr anhängig seyn mag / gestatten / sondern darwider ernstliche Verbott vnsäumlich außfertigen / auch mit würcklicher Execution / Bestrickung / Abschaffung / ohn allen Respect steiff vnnd fest halten / vnnd was allbereit dargegen fürgenommen worden were / abthun sollen / alles bey Vermeydung Vnserer Keyserl. Vngnad / vnd der in den Reichs Satzungen vnnd Abschieden bestimpten Poen / innmassen dann solches obgemeldt Vnser ernewerte Patenten in jhrem Innhalt mehrers mit sich bringen. So vernemen Wir doch / deme allem zu gegen / nicht ohne sonders Mißfallen / fast täglich je länger je mehr / daß vorberührt Vnser Patenten / von vielen deß H. Reichs Ständen vnnd Mitgliedern in geringer Obacht gehalten werden / sondern man sich vnterschiedlicher Orthen / wider Vns obbemeldter Rebellen vnd derselbigen Adhaerenten / vnnd fürnemlich deß Pfaltzgraff Churfürsten / als auff welchen hierzwischen sie die Rebellen hochsträfflicher Weiß / vnd mit Hindansetzung Jhrer geleysteten Pflicht vnd Landhuldigung / obangezogene andere newe vngültige / vnd für null vnd nichtig erklärte Wahl vnd Crönung gewendet / dieselbige auch also von Jhme Pfaltzgraffen vnbefugter Weiß acceptirt worden / anneme / vnd den selbigen theils mit Geldt / theils mit andern Kriegshülffen vnnd Nothturfften beyspringe / auch sonst in dem Werck selbsten allerhand Hülff vnd Beystandt erzeige: Hingegen aber dem für Vns zu Recuperirung- vnnd Manutenirung deß Vnserigen geworbenen Kriegsvolck / den Paß durch das Römische Reich / auch so gar auff dem Vnserigen zu sperren sich vnterstanden. Wiewol Wir nun bey so offener Rebellion / durch welche Vns / Vnsere Königreich vnnd Erbland / wider alle Recht vnnd Billichkeit / gewalthätig vnnd feindlicher Weiß entzogen / vnd noch biß dato vorenthalten werden / gnugsame Vrsach haben wider die jenige / welche sich an obgehörten Reichs Constitutionibus vnd Vnserm ernstlichen Gebott / vorangeregter massen vergriffen / als gleich mit würcklicher Declaration vnnd Execution also zu verfahren / wie solches in den Rechten / auch deß H. Reichs Satzungen / dem Landfrieden vnnd deß Erklärung de Anno 59. 64. vnd folgends gegen denen / welche wider die Keys. Hochbeit / für derselben Feind Hülff vnnd Vorschub leysten / vorgesehen ist / so haben Wir doch diß falls zu allem Vberfluß Vnsere Güte dem Ernst vorziehen wollen / ermahnen vnnd befehlen demnach allen hiemit / noch ein-für alle mahl / alles Ernsts vnnd endlich / daß alle vnnd jedwedere auß jhnen / sich bey Vermeydung obangeregter würcklicher Declaration vnd Execution der jenigen Straffen / so in Reichs-Ordnungen / auff obenangezogene vnterschiedene verübte Thathandlung vnd Verbrechen vorgesehen / offtgesagter Böhmischer Rebellen vnnd deren Adhaerenten / vnnd fürnemlich obbenantes Pfaltzgraffen Churfürsten / als welcher sich von Vnsern Rebellen zu jhrem Haupt auffwerffen lassen / in dieser seiner Vngebühr / vnnd Widersetzlichkeit / wie vnnd auff was Weiß / solches beschehen möchte / nichts anneme / sondern gäntzlich entschlage / vnnd die gegen Vns schuldige Pflicht in Obacht nehme / auch Vnsern Vnderthanen weiter zu keinem Vngehorsam Vorschub vnd Anleytung gebe. (Keysers Ferdinandi Mandat an die Reichs Fürften / vnd insonderheit an die Kriegs-Obristen vnd Befelchshaber.) Das dritte Mandat war an die Kriegs Obristen vnnd Befelchshaber nachgesetzten Innhalts; Wir Ferdinand / sc. Entbieten vnd fügen allen Vnsern vnnd deß H. Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich der in Vnserm Königreich erregten / vnd hernach in andere incorporirte Land weiter außgebreyteten Vnruhe vnd Rebellion / fürnemlich aber der von Vnsers Königreichs Vngehorsamen vnd Rebellen / vnd derselben Anhänger newen nichtigen / vnd von Vns für null vnd vngültig erklärten Wahl vnd Crönung / vnd was davon mehrers herrührig / in einige Weg / wie vnnd vnter was Schein solches geschehen seyn mag / theilhafftig vnnd beypflichtig gemacht / insonderheit aber allen vnnd jeden Kriegs Obristen / Rittmeistern / Befelchshabern vnnd allen Kriegsleuthen zu Roß vnd Fuß / denen diß Vnser offen Mandat oder vidimirte Abschrifft davon zu kompt / hiemit zu wissen / Ob wol Wir / als Römischer Keyser / die jenige Inhibitorial vnnd Auocatory Mandata, welche noch Keyser Matthias / in der Böhmischen Vnruhe / noch am dato den 27. Octobr. verschienen 1618. Jahrs außgehen lassen / in Vnserm Nahmen / den 15. Januar. nechsthin ernewern vnnd in das Reich publiciren / auch krafft derselben / bey der darinn angedräwten Poen / zumahl allen Kriegs-Obristen / Befelchshabern vnnd gemeinen Soldaten befehlen lassen / sich wegen Böhmischen Rebellen vnnd derselben Haupt vnnd Anhänger / alles Rottirens / Werbung / Zuziehens / Vorschubs / Hülffleystung vnnd Conniventz zu enthalten / mehrers Innhalts / vorobberührter Mandaten / daß wir doch dem zu gegen vernehmen / welcher Gestalt solch vnsere Mandata bey theils Fürsten / Ständen vnnd Mitgliedern deß Reichs in geringer Obacht gehalten / sondern man sich vnderschiedlich wider vns / für desselben Königreichs Rebellen vnnd zumahl für Churfürst Pfaltzgraffen / auff welchen sie die Rebellen vnnd jhre Adhaerenten / als nach vnserer angetrettenen Keyserlichen Regierung / ob verstandene newe vngültige Wahl vnnd Crönung vermeyntlich gewendet / solche auch von Jhme Pfaltz [354] graffen graffen vnbefugter Weiß acceptirt worden / in Kriegsbestallung eingelassen / darüber beydes ausser- vnd innerhalb deß Reichs Kriegswerbungen angestellt / auch sonsten anders verübt / welches obgehörten Reichs Constitutionen vnd Satzungen zu wider laufft / nun seyn zwar diese Beginnen in einer offenen Rebellions Sachen / durch welche Vns Vnsere Königreich vnd Erblande / wider Recht vnd Billichkeit / entzogen / vnd noch vorenthalten werden / also geschaffen / daß Wir darauff ohne ferrnere Erklärung / zu denen ernsten vnd schärpffern Poen Mitteln alsbald zu schreiten genugsam befugt weren / gestalt Wir dann auff den Fall beharrenden Widersetzlichkeit länger damit inzuhalten nicht gemeynt seyn: Jedoch aber vnnd auß allem Vberfluß / haben Wir Vnsere angebohrne Güte dë Ernst vnd Schärpffe noch der Zeit vorziehen wollen / befehlen vnd gebieten derhalben noch ein für alle mal obgenannten allen sampt vnd sonders / vnd einem jeden insonderheit / vn̅ fürnemlich allen gedachten Kriegs-Obristen / Befelchs habern / vnd welche sich zu obgedachter Böhmischen Rebellion allbereit geschlagen vnnd in Bestallung nehmen lassen / oder künfftig noch weiter bestellt werden möchten / vnd zwar den jenigen / welche Vns vnd dem Heyligen Reich verwandt seyn / bey Vermeydung Vnserer vnd deß H. Reichs Acht vnnd Aber Acht / auch bey Verlust aller Privilegien / Gnaden / Recht vnnd Gerechtigkeiten vber Lehen vnnd Eygenthumb / auch bey Verliehrung aller Zunfft- vnnd Statt Gerechtigkeiten / den andern aber so Vns vnd dem H. Reich nicht zugethan / bey Straff Leib vnd Lebens / hiemit ernstlich gebietend vnnd wollen daß die angenommen vnd bestellte Obriste all jhr geworbenes Kriegsvolck / alsbaldt nach Anhändigung dieses Vnsers Mandats / vnfehlbarlich abstellen vnnd abdancken / sie die abgesagte Hauptleuth / vnnd andere Befelchshaber vnd gemeine Soldaten aber / sich von vnnd auß den angenommenen Kriegsdiensten / nach Verkündigung angedeuten Mandats oder vidimirte Abschrifft / den nechsten wegbegeben / auch ins künfftig darzu weiter keines Wegs bestellen / vnnd gebrauchen lassen / sich auch dargegen mit keinerley Praetext geleister Eyds Pflicht / als welche gegen Vns / als Römischen Keyser von dem Oberhaupt gantz vnkräfftig abhalten lassen / von welchen sie auch hiermit von Keyserlicher Macht frey vnnd loß gezehlt seyn / deme man also nachkommen würdet / so lieb einem jeden ist die würckliche Declaration vnnd Execution obgeschriebener Poen vnd Straff zu vermeyden. (Keysers Ferdinandt Mandat an die Reiches-Stätt.) Das vierdte Mandat war an die Reichsstätt / dieses Innhalts; Wir Ferdinand / sc. Entbieten den jenigen Vnsern vnd deß H. Reichs Stätten / welche sich der in Böheym erregten / vnnd hernach in andere incorporirte Lande / weiter außgebreyteten Vnruhe vnnd Rebellion / fürnemlich aber der angemasten newen nichtigen / in einige Weg theilhafft gemacht / hiemit zu wissen: Demnach nunmehr kund vnd offenbar / welcher massen Wir die jenige Patenten / welche noch weylandt Keyser Matthias / sc. am dato den letzten Junij vorgemeldten 1618. Jahrs / außgehen / vnd allenthalben im Reich publiciren lassen / vnterm dato den 15. Januar. nechsthin ernewert / vnnd Krafft derselben männiglich gebotten haben / daß niemand in seinem Fürstenthumb / Landen vnnd Stätten / auch bey derselbigen Vnderthanen / für Vnsers Königreichs Böheym Rebellen / einige Kriegswerbungen / Durchzüg / Krieg rüstungen / vnnd was dem mehr anhängig seyn mag / gestatten / sondern abthun sollen / alles bey Vermeydung Vnserer Keyserl Vngnad / vnd der in den Reichs Satzungen bestimpten Poen / innmassen dann solches obgemeldt Vnsere ernewerte Patenten in jhrem Innhalt mehrers mit sich bringen. So vernehmen Wir doch / deme allem zu gegen / fast täglich je länger je mehr / daß vorberührt vnser Patenten von vielen Ständen vnnd Mitgliedern in geringer Obacht gehalten werden / sondern man sich vnderschiedlicher Orthen / wider vns obbemeldter Rebellen / vnnd derselbigen Adhaerenten / vnd fürnemlich deß Pfaltzgraff Churfürsten annehme / vnnd denselbigen theils mit Geldt / theils mit andern Kriegshülffen vnnd Nothturfften beyspringe / auch sonsten allerhand Hülff erzeige / dabey Wir auch diese Nachrichtung haben / daß theils Reichs Stätte Einkommen vnnd Gefälle / gegen vns dem Oberhaupt selbsten angewendet / die Bürgerschafft zu vnrechtmässigen Contributionen / Stewer vnnd Schatzungen wider die höchste Obrigkeit gedrungen / endlichen aller Respect so sich gegen vns / als Römischen Keyser gebührt / nidergelegt / hingegen aber / vnsern Rebellen vnnd derselben Anhängern / aller Vorschub geleystet werden soll. Wiewol Wir nun bey einer so offenen Rebellion / durch welche vns vnsere Königreich vnd Erblande / wider Recht vnd Billichkeit / entzogen / vnnd noch biß dato vorenthalten werden / befugt seyen / wider die eine oder die ander Statt / welche sich an obgehörten Reichs Constitutionibus vnd vnserm ernstlichen Gebott vergriffen / als gleich mit würcklicher Declaration vnnd Execution also zu verfahren / wie solches in den Rechten / auch deß H. Reichs Satzungen / dem Landfrieden vnd dessen Erklärung de Anno 59. 64 vnnd folgends gegen denen / welche wider die Keyserliche Hochheit / für derselben Feind Hülff vnnd Vorschub leysten / vorgesehen ist / so haben Wir doch dißfalls zu allem Vberfluß vnsere Güte dem Ernst noch der Zeit fürziehen wollen / befehlen demnach mehrbesagten vnsern vnd deß H. Reichs Stätten / daß alle vnnd jedwedereauß jhnen / sich bey Vermeydung obangeregter würcklicher Declaration vnnd Execution der jenigen Straffen / so in vielgemeldten Reichs-Ordnungen vorgesehen / offtbesagter Böhmischen Rebellen vnd deren Adhaerenten / vnnd fürnemlich obbenanntes Pfaltzgraff Churfürsten / in dieser seiner Vngebühr vnd Widersetzlichkeit / wie vnnd auff was Weiß solches beschehen möchte / nichts annehme / sondern gäntzlich entschlage / vnnd die gegen Vns schuldige Pflicht in Obacht [355] nehme / auch vnsern Vnderthanen weiter zu feinem Vngehorsam Vorschub oder Anleytung geben / auch in Anschlag oder anderer Publicirung dieses vnsers Keyserlichen rechtmässigen ernstlichen Gebotts / keinen Auffhalt vnnd Verhinderung / sondern mehrers der Schuldigkeit nach Beförderung erweise. (Pfaltzgraff Friderichs Antwort auff obgesetzt Reyserliche Monitorialschreiben.) Auffvorgesetzte Keyserlich Cassatori vnd Monitori Mandata hat Pfaltzgraff Friederich also geantwortet; Wir Friederich / sc. Entbieten allen vnnd jeden Christlichë Potentaten / Chur-Fürsten vn̅ Ständen vnsere Dienst / sc. Vnd fügen denselben / wie auch sonstë jedermänniglichen hiermit zu wissen / wie daß wir in Erfahrung kommen / was gestalt / vnder dem Nahmen der Key. Majestät / scharpffe / vngewöhnliche Mandata, zu vnsern Nachtheil vnd Verkleinerung hin vnd wider spargiret / auch etlicher Orthen offentlich angeschlagen worden / darinnen mit Einführung allerhand vnbegründten Narraten vnd wichtigen Fundamente / zuförderst die durch gemeiner Ständ im Königreich Böhmen / sampt incorporirter Länder einmüthige Vergleichung auff vns gefallene Wahl zur Böhmischë Kron vermeyntlich vnd de facto cassirt vn̅ annullirt / förters allen deß H. Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich deren mit eusserster Tyanney / Mord / Raubvn̅ Brand / beträngten Christen / der Cron Böheimb vnd incorporirten Länder / auß Christlichem Mitleyden bißh???ro einigerley Gestalt angenom̅en / bey Vermeydung würcklicher Declaration vnnd Execution / deren in den Reichs Constitutionibus auffgesetztë Straffen auferleget / sich vorbesagter hochbeschwerter Christen im Königreich Böhmen / vnd insonderheit vnser / als nunmehr derselben ordentlich erwehlten vnd gekrönten Königs / zu entschlagen / so dann auch vns mit Einführung / gantz vnerfindlicher Aufflagen / bey starcker Commination auß Römischer Keyserlicher Macht befohlen werden wollen / Vnser rechtmässig erlangtes / vnnd in Besitzhabendes Königreich Böheimb / sampt dessen incorporirten Landen innerhalb bestimmter Zeit / widerumb zu raumen vnd abzutretten. Nun stellen wir anfänglich an seinen Ort / was zu Vervnglimpffung der Böhmischë Ständ / von Abschaffung etlicher vntüchtigen / vnruhigen Officirer / Veränderung der Regierung vnd Anordnung der natürlichen Gegenwehr nach langs / (aber vngleich)vermeldet: So dann zur Fundirung der Oesterreichischen Praetension vnd vermeynten Erbforderung / auß weyland Keyser Carlen deß Vierdten vnkräfftigen vnd partheylichen Declaration der Böhmischen Wahl Freyheit: Wie auch König Vladißlai vnformlichen vnd nichtigen Privat Testification: Vnd deme mit Gewalt vnnd Schwerd erzwungenen sieben vnd viertzigjährigen Pragerischen Landtags Beschluß / deßgleichen der vbelallegirten achthundertjährigen Observantz vnd vorgebener Succession wil angezogen werden / alldieweil solches alles in der Ständ verfasten Apologien vnd publicirten Deductionschrifft / mit solchem Grundt widerlegt worden / daß Wir deren Widerholung dieses Orts vnnöthig / erachten / sondern zu mehrer Entschuldigung Vnserer Person / setzen Wir in keinen Zweiffel / es männiglich / vnpassionirten Gemühts / deme Vnser publicirtes Außschreiben / vnnd die darinn angezogene Böhmische Deductionschrifften zur Wissenschafft kommen / zur Gnüge verstanden haben / auß was hochdringenden Vrsachen / nach so mercklich grosser auß gestandenen Noht / Elend vnnd Jammer / vnnd dardurch abgezwungenen Defension / so wolbesagter Cron Böhmë Ständ / beneben den incorporirten Landen / zu der in Rechten erlaubten / vnnd in kraffthabender Privilegien wolbefugten Abdication gemüssiget: als auch Wir zu Acceptirung der / ohn einige Vnsere Gedancken / durch ein freye deß Königreichs Böhmen Fundamental Gesetz / Recht vnd Freyheiten zugelassene Wahl / der sämptlichen darzu erforderten Ständ / vns angetragenen / allbereyt erledigten Cron bewogen worden / vnnd wie Wir bey Annehmung derselben weder auff mehrere Hochheit noch zeitlichen Nutz gesehen / sondern zu förderst Gottes Ehr / die gemeine Wolfahrt deß Vatterlands / vnnd so viel möglich / die Conservation dieses Königreichs vnd Churfürstenthumbs / vnd dann vieler frommen nothleydenden Christen Flehen vnd Seufftzen vor Augen gehabt / gestalt Wir dann mit vnserm reinen Gewissen nachmals bezeugen / da Wir vns hetten befinden können / daß durch vnsere Außschlagung dieser offerirten Cron / das im selbigen Königreich entstandene / vnnd vmb sich fressende Fewer widerumb gelöscht / die Religionsverfolgung abgeschafft / die geschwächte Priuilegia redintegrirt, vnd die Länder vor Vnterdruckung gesichert / vnd also auch das Rö. Reich / besonder aber Wir vnnd andere angrentzende Stände ausser augenscheinlichen Gefahr gesetzt werden mögen / daß Wir nicht allein die angetragene Cron nicht angenommen / sondern auch vnser eusserstes darben gern angewendet haben wolten / daran dann verhoffentlich niemand / deme vnser gleich von Anfang dieses in Böhmen entstandene Vnwesens vorgangene Actiones bekandt / zu zweiffeln Vrsach haben kan: Sintemal vnlaugbar / daß Wir neben etlichen andern Chur- vnd Fürsten so wol alsbalden bey angehenden als zunemmenden diesem schädlichen Fewer an auffrichtigen Warnungen vnd Anerbieten / ferrnerm Vnglück vorzukommen / an vns nicht ermangeln lassen / zu dem Ende Wir dann auch bey dem Wahltag zu Franckfurt / durch vnsere Gevollmächtigte / neben vnsern Weltlichen Mit Chur Fürsten trewlich gerathen / vnd vns bemühet / damit vor anderer Handlung das emporschwebende Kriegswesen im H. Reich / vnnd besonders in der Cron Böheym / in einen friedlichen Standt widerumb gebracht werden möchte / vnd zu Erlangung dieses Zwecks nichts liebers gesehen / als daß der Stände in Böhmen / damals naher Franckfurt abgeordnete Gesandte auff jhr inständig Anhalten ein vnd vorgelassen / gehört / vnd nit also / wie geschehë / schimpflich abgewiesen worden weren. Vnd wer [356] den (1620) die / bey der jüngsten Wahlhandlung gehaltene Churfürstl. Protocolla bezeugen / daß vnsere Gevollmätigte zu derselben spöttlichen Abweisung so wenig gewilligt / als wenig Wir der Keyserl. Maj. (als eines Königs in Böhmen) Einnam vnd Zulassung in das Churfürstliche Collegium adprobiret, sondern zu mehrmal protestirt vnd erklärt / daß Wir den Ständen der Cron Böhmen an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten nichts zu entziehen / noch einem oder dem andern hiedurch ichtwas zu praejudiciren gemeynt seyn. Demnach aber solche Erinnerungen vnd Protestationes nichts verfangen / sondern bemeldte der Böhmischen Stände Gesandte wider alles Herkommen / vnnd der Völcker Recht vngehört mit grossem Despect wider zu rück ziehen müssen / auch jhre vberschickte Schrifften kein mahl im Churfürstlichen Collegio proponirt / oder die gantze Sach recht vnnd ordentlich vorgenommen werden wollen / inmittelst aber vnnd vnauffhörlich den Landen mit eusserster Feindseligkeit zugesetzt worden / als hat auch die in dem Churfürstlichen Collegio der Zeit vorgeschlagene Interposition (darzu gleichwol noch ein lange Zeit gehört / vnnd in dessen in der Cron Böhmen wol alles zu Grund gehen mögen) zu keiner Würcklichkeit kommen können / noch auff der Gegenseiten mit Ernst oder Eyffer geachtet / sondern vielmehr zur Verlängerung der Sachen vnnd Außmattung der Länder angesehen worden: Dannenhero also die zu Prag damals versamlete Stände in solchen jhren eussersten Nöthen / da sie auch auß beschehener schimpfflichen Abweisung jhrer Gesandten sich keiner gleichmässigen vnpartheyischen Verhelffung mehr zu ersehen gehabt / zu andern Mitteln / sich vor gäntzlichem Vntergang zu salviren / vnnd die Enderung mit der Cron / vermög jhrer Privilegien / vor vnd an die Hand zu nehmen getrungen worden / wie solches auß jhren publicirten Schrifften vnd Deductionibus mit mehrerm zu erlernen ist. Darauß dann männiglich vnschwer zu ermessen / daß keines Wegs Vns / als die Wir jederzeit vnser Gedancken dahin gewendet haben / wie so wol im H. Reich Fried / Ruhe vnd Einigkeit widergebracht vnnd erhalten / also auch in der Cron Böhmen / entstandene Vnruhe gestillet werden möchte / sondern vielmehr so wol von den jenigen / welche gleich Anfangs die Waffen den gütlichen Mitteln vorgezogen / als auch bey obbesagtem Wahltag die wolgemeynke Consilia, Warnungen vnd Protestationen in Windt geschlagen / vnnd jhren vorgesetzten / zuvor lang getriebenen vnnd verglichenen Zweck durchzutringen / alle Mittel vnnd Weg gesucht haben / die Vrsach / dardurch die Böhmischen Stände vnnd incorporirte Länder zu dieser endlichen Resolution bewogen worden / zuzuschreiben sey. Wie gar man auch andern Theils zu keiner Friedfertigkeit geneigt / das gibt der Progreß aller Sachen / vnd dieses gnugsam zu erkennen / daß auch noch bey Anfang Vnserer Regierung / da Wir Vns gleich auff gehabten Anlaß zur friedlichen Tractation erbotten / dieselbe gäntzlich außgeschlagen worden. Daß aber Vns zu gemessen werden wil / als solten Wir durch Annehmung deren Cron Böhmen / der Keyserlichen Majestät solch Königreich vnnd die incorporirte Landen wider den allgemeinen Landfrieden / durch rebellische Waffen / eygenthätlicher Weiß zu entziehen vnterstanden haben / daran geschicht Vns zumal vngütlich / vnd mögen auch darüber aller Vnpartheyischen gebührende Erkanntnuß leyden / sintemal durch der löblichen Ständ in Böhmen vorgemeldte publicirte Deductionschrifften / nicht allein jhre rechtmässige Vrfachen der Abdication / sonder auch jhr Recht der freyen Wahl / vnnd daß niemand mit Fug darwider einer rechtmässigen Succession sich berühmen / vnnd darbey durch gefährliche / den Legibus fundamentalibus gantz widerige pacta vnnd cessiones, wider vnnd hinder der Ständ Wissen vnd Willen / mehrgemeldt Königreich Böhmen vnnd eygenthümdlich deß H. Reichs / sampt den andern Ländern / wol gar frembden Außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellt worden / daß darauß männiglich abzunehmen / wie gar vnrecht Vns / mit angeregter Bezüchtigung geschehe. Vnd ob wol die Keyserliche Majestät durch ein Edict mehrbesagte von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommene vnnd auff Vns gefallene Wahl vnd Crönung / ein geraume Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annulliren sich angemast / so stehen Wir doch in der vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sich leichtlich ermessen können / daß Jhre Majestät als welche in dieser Sachen / wegen deren vorgenommenen Abdication vnnd Wahl / jhre von etlichen vngültigen praesuppositis, hergeführte Oesterreichische praetensiones zu haben vermeynen / vnd also ein Parthey seynd / die Cognition / ob nemlich die Ständ in Böhmen hierinnen rechtmässig / jhren Reichs Satzungen vnnd Privilegien gemäß gehandelt / vnd also die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnnd von Vnwürden sey / keines Wegs gebühre / noch in dem Rechten zu verantworten / jhre Privat Sachen vnd Oesterreichische praetensiones vnter dem Schein der Keyserlichen Authorität / Vollmacht oder Obmässigkeit mit angedräwten Executions Processen durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa zu eim Richter auffzuwerffen / so wenig als Keyser Friederich / Keyser Carl / Keyser Rudolff vnnd andere vorgehende Römische Keyser / sich in jhren gegen die Reichs Ständ habenden Particularforderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnnd Richters Stell sich zugleich angemasset oder vnternommen haben. Neben dem auch die Stände der Crön Böhmen vnnd incorporiöte Länder einem Röm. Key [357] ser keiner Jurisdiction vnd Bottinässigkeit / ausserhalb was die von dem Heyl. Reich rührende Lehenschafft belangt / an solchem Königreich geständig / gestalt sie dann einem Römischen Keyser / vnd deß H. Reichs Gericht weder am Keys. Hoff oder der Cammer zu Speyer / auch andern deß Reichs Constitutionibus, Kreyßverfassungen vnd gemeinen Abschieden nicht vnterworffen / sondern jhre eygene Landrecht / Priuilegia, vnd Herkommen haben. So ist auch hierauß abzunemmen / wie vngeräumbt die Keyserische Hoff Räht sich in dieser Privat Sachen deß Richterlichen Ampts wider vns anmassen thun / welche weder jhrer Person vnnd Qualität halben darzu nicht beruffen / noch von den Weltlichen Chur-vnnd Fürsten darfür erkennt werden / daß sie sich deß Fürstenrechts / eygnen Gewalts vnterfangen / auch gegen König vnd Churfürsten mit solchen nichtigen Processen verfahren solten / sondern wann Jhr. Keyserliche Majest. als ein Ertzhertzog zu Oesterreich dero vermeynte Böhmische Erbforderung mit ordentlichen Rechten außzuführen gewillet / so werden sie solches nicht vor jhren Privat Räthen vnnd Dienern / sondern nach Innhalt der Kron Böhmen Privilegien / vor derselben zu dergleichen hohen Sachen gehörigen Richtern / jhnen vnnd nach allgemeiner Recht Verordnung / als der Kläger vnd Actor forum rei suchen vnd verfolgen müssen / wie auch hingegen widerumb / vnd wo ferrn sie als ein Röm. Keyser von andern mit Recht besprochen werden / so seyn sie vermög der Gülden Bull Caroli IV. vor einem Pfaltzgraffen vnd Churfürsten Red vnd Antwort zu geben schuldig / vnd daher also jhm nicht selbs recht sprechen kan oder solte. Wie nun verhoffentlich kein Vnpassionirter an der offenbahren Nichtigkeit obgedachter Keyserl. Edictal Cassation einigen Zweiffel haben als sindt Wir auch der gäntzlichen Zuversicht / es werde auß ebenmässigem Fundament sich niemands / die darauff allbereit ergangene scharpffe Keyserl. Mandata, oder die so der geschehenen Bedräwung nach / vielleicht noch weiter erfolgen möchten / sie seyn gleich wider Vns / Vnsere Angehörigen oder Assistenten gerichtet / anders als vor nichtig vnnd krafftloß halten können / in Betrachtung alle solche Proceß sine vlla legitima causae cognitione, auß passionirten Gemüht in propria causa herrühren / vnd zwar zu der Zeit / da Jhr. Majest. allbereit bißhero viam facti & armorum gebraucht / vnnd in aller Feindseligkeit nichts vnderlassen haben / daß also dergleichen procedere nicht allein dem Rechten / sondern auch den Reichs Constitutionibus, vnd der Keyserlichen Capitulation zu wider / als in welcher außtrücklich Jhre Majestät sich mit folgenden Worten eydlich verbunden / daß sie die Churfürfürsten / Fürsten / Praelaten / Graffen / Herrn vnd andere Ständ deß Reichs selbst nicht vergewaltigen / solches auch nicht schaffen / noch andern zu thun verhengen / sondern wo Jhr. Keyserl. Majest. oder jemands anders / zu jhnen allen / oder einem insonderheit zu sprechen hetten / oder einige Forderung fürnemmen / dieselbe sampt vnd sonders / Auffruhr / Zwytracht vnd andern Vnrath im Reich zu verhüten / auch Fried vnnd Einigkeit zu erhalten / zu Verhör vnd gebührlichen Rechten stellen vnnd kommen lassen / vnd mit nichten gestatten wollen / in den oder andern Sachen / in was Schein oder vnter was Nahmen es geschehen möchte / darinn sie ordentlich Recht leyden mögen / vnnd deß vrbietig seyn / mit Raub / Nam / Brand / Vehden / Krieg oder anderer gestalt zu beschädigen / anzugreiffen oder zu vberfallen / daß auch Jhr. Majest. vorkommen vnd keines Wegs gestatten sollen vnd wollen / daß hinfüro jemanden / hoch oder nidern Stands / Churfürst / Fürst oder andere / ohne Vrsach vnnd vngehört in die Acht vnd Ober Acht gethan / gebracht oder erklärt werde / sondern in solchem ordentliche Proceß vnd deß H. Röm. Reichs auff gerichte Satzung / nach Außweisung deß Heyl. Reichsreformirter Cammergerichts Ordnung in dem gehalten vnd vollzagen werden soll. Vnd dann endlich / daß Jhr. Majestät auch der Güldenen Bull vnnd andern deß H. Reichs Satzungen zu wider kein Rescript Mandat oder ichts anders beschwerliches / in einigerley Weiß oder Weg außgehen lassen / noch dergleichen für sich selbste von einigerley Obrigkeit nicht erlangen noch gebrauchen sollen / mit dem außgetruckten Anhang / da vorgemeldten Artickeln vnnd Puncten ichtwas zu wider erlangt oder außgeben würde / daß alles solches trafftloß / todt vnd ab seyn solte. Wann nun Wir in gegenwärtiger Differentz / darin Wir der Keyserlichen Majestät wegen Jhrer / als eines Ertzhertzogs Privat Praetension / Vnsers Königreichs Böhmen vnnd derselben jncorporirten Länder halben gerathen / noch zur Zeit mit ordentlichen Rechten / so Wir doch an vnpartheylichen vnd gehörigen Orthen / vermög der Böhmischen Privilegien wol leyden mögen / nicht versprochen / als wird Vns niemands verdencken können / daß Wir dem ergangenen Monitorial Mandato, als welches allen Rechten vnnd Reichs Satzungen zu wider / auch vermög Keyserl. Capitulation vnd Güldenen Bull krafftloß / nichtig vnd todt / keine Folg zu leysten wissen / Gestalt Wir dann nicht zweiffeln / es werden auch andere Ständ vnnd Mitglieder deß Reichs / so sich dem Hauß Spanien nicht öffentlich mancipiret oder zu Diensten gestellt / durch die an sie ergangene vnnd auß obangezeigtem Fundament vngültige Mandara, von Jhrer löblichen zur Ehren Gottes / vnnd Trost so vieler vnbillich bedrängten Christen gereichenden Intention nicht abwendig machen lassen / der Hoffnung / es könne kein verständiger Mensch so sich durch vnzeitige Affecten vnnd Privat Respecten nicht verblenden läst / daß Wir oder Vnseve Assistenten durch diese vnsere Resolution / so Wir wider J. M. nicht als wie ein Römischen Keyser sondern als einen Erzherzogen zu Oesterreich / wegen gemeynter Privat Praetension nemë müssen den [358] Reichs Constitutionibus im geringsten zuwider gehandelt / vnnd dannenhero mit der angedräwten Declaration vnnd Execution deren in Reichs Constitutionibus auffgesetzten Straff / mit fug beschweret werden köndten / so viel desto weniger / weil die attentirte vnd ferner angedräwte Proceß auff die Reichs Constitutiones fundirt werden sollen / welche doch Vns gar nicht / sondern viel mehr auff der andern Seiten hindan gesetzt / vnnd mit vnerhörter Grawsamkeit / durch eingeführtes frembd Barbarisches Kriegsvolck vberschritten worden / daß also die erlaubte abgedrungene Defension / durch dergleichen Schein deß Rechten / mit keinem Grund den Bedrangten kan oder soll entzogen werden. Da aber die Keys. Majest. noch ferrner sich dahin verleyten lassen sollen / daß Sie / vnbetrachtet jhres geleysteten Eyds / wegen dieses an Vns / Vnserer Cron Böhmen vnd incorporirten Länder halben / vermeyntlich habenden Zuspruchs propria Authoritate, Vns / Vnsere Angehörige oder Verwandeen / mit angedeuten Achts-Processen zu beschweren / eygenthätlich vnd feindlich / bevorab auch in Vnsern Erblanden zu vergewaltigen / vnd als vber vorige in Böhmen / vnd dero Benachbarschafft continuirte Feindseligkeiten / auch an andern Orthen im Reich noch newe Auffruhr / Zwytracht vnd andern Vnrath zu vervrsachen / vnd also jhres Theils den gemeinen Landfrieden gleichsam gar auffzuheben sich vnderstehen solte / so müsten wir es zwar Gott dem höchsten Richter in Gedult befehlen / der Zuversicht / gleich wie wir bißhero seine wunderbarliche Vorsehung vnnd starcke Hand augenscheinlich gespüret / daß also seine Göttliche Allmacht vns auch förters nicht lassen / sondern solche Mittel verleyhen werde / damit wir durch seinen Beystandt vns wider so vnbillichen Gewalt / vnd vnchristliche Thathandlung schicken können. Wöllen vns aber hiermit außtrücklich bedinget / vnnd in besser Form vor Gott vnd der Welt protestirt haben / auf den Fall durch mehrangeregte scharpffe Executions Proceß / in Vnserm geliebten Vatterlandt Teutscher Nation / wie zu besorgen / ein allgemeines Fewer angezündet werden solte / daß alsdann solch Vnheyl nicht Vns / sondern den jenigen Dienern vnd Räthen zu imputiren seyn werde / welche die Keyserliche Majestät dero geschwornen Capitulation nicht allein nicht erinnert / sondern auß eygenem Nutz / auch imaginirten grossen Dominat in Böhmischë Landen / vnd Rachgierigkeit solche Mittel an die Hand gegebë / welche mehrbesagter Capitulation / vnnd gemeinem friedlichen Wolstand in viel Weg zu entgegen lauffen. Welchs wir also erheischender Nothturfft nach männiglich zu erkennen geben wollen / der Hoffnung / es werde sich niemand dem Recht vnd Billichkeit angelegen / nach eingenommenem diesem warhafftigem Bericht / durch die nichtige dem Rechten vnd der Keyserlichen Capitulation zuwiderlauffende Mandata, gegen vns / vnsere Angchörtge vnd Verwandte / in dieser / mit Jhrer Majestät als einem Ertzhertzogen zu Oesterreich habenden Streittigkeit / zu Vngutem nicht bewegen / noch jhnen die Executionskosten zu Vollführung der Privatpraetensionen aufflegen lassen / welche das Hauß Oesterreich hiebevor selbsten niemals respectiert noch geachtet / oder das wenigste bey zugetragenen Executions Fällen gethan oder contribuiret / sondern sich vielmehr allenthalben davon eximiren vnnd befreyen wollen. Derentwegen deß H. Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände an jetzt vmb so viel weniger Vrsach haben sich mit denselben / auch jhrenthalben wider vns zu beschweren / sondern hingegen geneigt seyn / da vns oder den vnserigen obgemeldter Gestalt zugesetzet werden solle / mit Rath vnd That beyzuspringen / vnd vermög der Executions Ordnung vns viel mehr dieselben Hülff zu leisten / so ein jeglicher Crayß vnd Reichsstand dem andern in dergleichen feindlichen Betrangnuß zu erstatten verbunden ist. Darumb wir sie hiermit ersucht / vnd vns zu einem gleichmässigen hinwiderumb erbotten haben wollen. (Rögnig Friderichs nochmalig Schreiben an Hertzog in Bayern wegen Annehmung der Böhmischen Kron.) Es hat auch König Friederich auß vielen Vmbständen bey noch wehrender Mülhausischen Deliberationen wol gemercket / daß jhm selbiger Convent nicht viel Nutzen vnd Vortheil bringen würde / derhalben er in alle Weg gesucht mit Hertzog Maximiliano in Bayern gute Freundschafft vnd Correspondentz zu erhalten / damit selbiger desto weniger / gegen Böhmen etwas feindliches vorzunehmen / möchte bewogen werden. Zu dem End er vnder dato den 14. Martij daß er sich interponire vnd den Keyser zu annehmlichen Friedens Mitteln bewegen wolte nach folgender Weiß ersuchet. Jhrer Durchl. were gnugsam bekannt / auch Reichs vnd Weltkündig der Vrsprung vnd Progreß der in seiner Kron Böheimb vor diesem erweckten beschwerlichen Vnruhen / vnd darauff erfolgte biß auff gegenwärtige Zeit co̅tinuirte Krieg vnd Landsverderben / vnd J. D. würden zweiffels ohn / so wol auß seinen an Sie abgangenen wolgemeinter Schreiben / als auch in Truck gegebenen Manifesten genugsamen Informationen geschöpfft haben / auß was hochtringenden Vrsachen / er sich zu Annehmung dieser Kron hette bewegen lassen / vnnd befinde sich durch die Gnadt Gottes nunmehr / nach eingenommener Huldigung in völliger Possession: er hoffete das Zeugnuß bey allen vnpartheyischen / auch der Posterität zu haben / daß er auch vor vnnd ehe er zur Königlichen Dignität erhoben worden / an seinem Fleiß vnnd Eyffer nichts ermangeln lassen / wünschte nochmals nichts mehrers / dann daß dieser Krieg wider gestillet / die Länder in sichern Friedenstand gebracht / vnd dardurch nach Möglichkeit verhütet würde / damit denselben vnd consequenter den benachbarten Reichs Ständen kein weiterer Schaden vn̅ Gefahr / durch Einführung frembden Tyrannischen Kriegsvolcks / wie bißhero beym Gegentheil mit grossem Jam̅er leyder geschehen / zugerogen würde; daß aber auff der Gegenseiten alles auff die Extrema gesetzet / das Land mit dergleichen Kriegsvolck erfüllet / [359] vnd durch dieselbe die Barbarische Hostilitäten / Mord / Brand / Raub vnnd Nahm continuirt / vnd noch grössere Trangsal / Zwang vnd Verfolgung betrohet worden / bezeugte die tägliche Erfahrung. Auß welchen Extremitäten dann folgen müssen / daß seines Königreichs Landständ vnd incorporirte Länder / vermittelst einer Confoederation der Angrentzenden / weniger nicht in viel Weg hochbeleydigten Königreich vnd Provintzen zu aller jhrer Conservation vnd Sicherheit / vnd daß sie bey so thewer erworbenen Religion vnd Prophanfrieden / Majestätbrieffen vnd Freyheiten noch länger rühig verbleiben könten / vmb nachbarliche Assistentz / Conjunction vnnd Hülff zu bewerben / als dann nechstabgewichenen Jahrs der Fürstin Vngarn vnd Siebenbürgen / Bethlehemb Gabor dieselbe würcklich geleistet / vnd hette der Außgang damals vnd noch genugsam bezeuget / daß selbiger allein berührter Königreich vnd Länder Wolfahrt / nit aber sein particular Vortheil vnd Erhöhung / weniger aber dem Türcken sich den Christlichen Ländern zu nähern / vnd seinen Zaun weiter zu rücken / den Weg zu bereyten gesucht / inmassen seine actiones an Tag geben / daß er vielmehr besagte Impressa zu verhüten / vnd alle occasiones dem Türcken zu benehmen sich bemühet. Dann er den Anstand vnd Niderlegung der Waffen mit der Keys. Maj. nit allein gern eingangen / sondern auch darbey zugleich dahin gesehen / wie derselbe mit den andern gesampten Confoederirten Ländern auch erlanget werden könte / ob man wol andern theils mit feindlichen inuasionibus, Attentaten vnd widerwärtigen Bezeigungen niemals nachgelassen / sondern sich alles Vortheils gebraucht. Er hette sich darauff zu Bekräfftigung solcher seiner zu Fried vnd Ruh geneigten guten Intention / obangeregte Anstandshandlung nicht entgegen seyn lassen / sondern darzu bequemet / vnd beruhete also auff dem / was man darbey andern Theils sich erklären würde / wann er dann weniger nicht Jhre Durchl. zu Fried vnnd Ruhe geneigtes Gemüth / jederzeit verspüret / vnd auch ins künfftig keinen Zweiffel darein setzte: Als hette er auß sonderbahrem zu Jhro tragenden Vertrawen nit vnderlassen wollen / sie hiermit freundlich zu ersuchen / sie wolten / wie sie es dann wol vermöchten / bey Keyserl. Majest. vermittels zur Sachen dienlicher beweglichen Erinnerung vnd Demonstration sich dahin bemühen / damit der bißhero gebrauchte Rigor gegen diesen Ländern gelindert / die inuasiones auß Polen vnd anderstwo her von frembden Nationen abgestellet / das Blutvergiessen so vieler vnschuldiger Christen vorkommen / vnd auch consequenter das Reich / der von solchen Barbarischen Völckern besorgenden Gefahr enthaben / vnnd also dardurch die Reichs Constitutiones, Keyserl. Capitulationes in gebührender Acht gehalten / sonderlich aber nit zu gegeben würde / daß die mit dem Fürsten Bethlen Gabor auffgericht induciae in einigen Weg labefactirt / sondern auffrichtig gehalten / vnnd also derselbe in seiner guten Intention nicht abwendig gemacht / alle diese Länder nicht zu weiterer Desperation / durch Abschneidung aller Hofnung zu guten vnd annehmlichen Friedensmitteln gebracht / da dann er Bethlen Krafft der Confoederation dieselbe nicht hülffloß lassen köndte: wie er dann genohttrangt würde / da vber alle Hoffnung obige Erinnerung nichts verfangen / sondern die Hostiliteten fortgestellet werden solten / vor Gott vnd der gantzen Welt entschuldiget were / daß er mit seinen mitinteressirten Confoederanten / sich der dargegen vor Gott vnd allen Völckern erlaubten Defensions Mittel gebrauchen / vnd wider vnbillichen Gewalt nach Möglichkeit auff halten müssen: verstehe sich zu Jhrer Durchl. gänzlich / sie würde Jhro auff solchen Fall kein widrige Gedaneken einbilden / noch einige consilia belieben lassen / so diese Sachen noch beschwerlicher machten / oder im Reich noch grössere Trennung / Weiterung vnd Mißtrawen causirten / sondern nochmals zu guten ehrlichen / sicherern vnnd annemlichen Friedens Mittel rathen helffen; vnd wie Jhre Durchl. dessen ein immerwehrenden Ruhmb bey den Nachkömlingen haben / vnnd vmb das gemeine Wesen sich wol verdient machen / solchs auch dem Gott deß Friedens gefällig / vnd dem gantzen Reich vnd den benachbarten Ländern hochnöhtig vnd nützlich seyn würde / also were er vmb Jhre Durchl. solches in particulari mit getrewer Affection / Lieb vnd Willen / auff alle begebende Occasion zu beschulden / auch ohne das in auffrichtigem Teutschen Vertrawen / zu Fortsetzung hergebrachter vertrawlicher Correspondentz zu vermehren gantz geneigt vnnd begierig / inmassen er sich dann gegen Jhrer Durchleucht. zu weiterer Communication hiermit anerbiete / versichere sich zu Jhro der beschehenen hievorigen beyderseits Versprechung vnd Sincerirung / darbey er nun einmal beständig zu verharren gedächte. Hierauff hat Hertzog Maximilian vnder dato dem 10. Aprilis St. N. also geantwortet. (Hertzogs in Bayern Antwort auff König Friderichs Schreiben von dato den 10. Aprilis.) Er hette gleich vo̅ Anfang der Böhmischë Vnruh / dë nach vn̅ nach erfolgten leydigë Vbelstand / wie das Fewer weiter vmb sich fressen / auch nit allein solche Königreich vnnd Länder in eusserstes Verderbë / sondern so gar das Römische Reich in höchste Gefahr einer gäntzlichen Dissolution setzen / vnnd dem Erbfeind den Vortheil wider die Christenheit an die Hand geben würde / welchen er mit aller seiner Macht bißhero nit erhalten können / mit wehemütigem Gemüth gleichsam in einem Spiegel gesehen / dannenhero auff einem vnd andern Ort / vnd sonderlich die Böhmische auffgestandene Ständ / als sie auß jhrem Mittel zeitlich etliche an jhn abgeordnet / vnd hernach jhn schriftlich angelangt / er sie jederzeit mit allerhand beweglichen Demonstration von ferrnem Thathandlungen zu der Gebühr gegen Jhrer höchsten Obrigkeit / welche sich jederzeit zu steiffer Handhabung der Majestätbrieff vnd anderer Privilegien erbotten / deßgleichen zu Niderlegung der Waffen gantz eyfferig ermahnet / auch damals nit anders erachten können / weil besagte Ständ erstlich / [360] vnd ehe Keyser Matthias einig Kriegsvolck bey der Hand gehabt / oder in Böhmen geführet / die Keyserliche hinderlassene Statthalter vnd Räthe mit gewapneter Handt vberfallen theils abgeführt / etliche ohn alle vorgehende in Böhmen selbst poenalisirten gewissen Proceß vnd Verhör / auß dem Königlichen Schloß in die Tieffe zum Fenster herauß gestützt / sich besagten Königl. Schloß / Hauptstatt vnd Regierung angemasset / Landtag / Directoria vnnd Kriegsbereitschafften angestellet / also jhren ordentlichen von Gott gegebenen / declarirten gesalbtë Herrn / deme sie Pflicht vnd Eydt geleystet in seinës Königreichs Possession de facto turbirt / darauß gesetzt / vnd zu Defendirung deß seinen vervrsachet hetten / daß vor allen Dingen sie darvon ablassen / der Keyserlichen angebottenen Güte / deßgleichen dem Keyserlichen Wort vnnd Verspruch statt geben / also sich / die jhrigen / vnd das Königreich sampt dë Venachbarten vor grossem Vnheyl behüten / sonderlich aber jrem ordentlichen Haupt vnd König zur vnvmbgänglichen Gegenwehr nit Vrsach geben sollen: der vngezweiffelten Meynung / wann die Böhmische Ständ diesen vnd dergleichen Demonstrationen gefolgt / oder doch hernach auff deß Churfürstë von Sachsen vielfältige Bemühung / sich (wie Jhr. Key. Majest.) zur Niderlegung oder Suspension der Waffen accommodirt / vnd nicht durch vnzulässige bey Teutschen nit herkommene persuasiones, als wann man so gar keinem Keyserlichen oder Königlichen Wort mehr glauben solte (da doch sie selbst als grosse Potentaten kein bessere Assecuration thun köntë) zu noch beschwerlichern Weiterungen / schädlichen / so gar von dem Erbfeind dependirenden Confoederationen vnd Handlungen verleiten lassen / es were solche Vnruhe nunmehr zu allerseits gedeylichem Standt gebracht / alle Hostilitäten / vnd was darauß entsprungen / vnnd noch zu gewarten / vermitten geblieben / welches bey Gott vnd der Posterität die Vrsächer zu verantworten hetten / an jhm hette es an getrewem Rath nit gemangelt. Sonstenwie er das jenige / was Jhr. Kön. W. deß Vrsprungs vnd Progreß / wie auch der Vrsachen vnd Manifesten halber / warumb sie die Cron angenommen / anregten / auff seinen Orth gestellet seyn liesse / also würde J. Kön. W. sich zu entsinnen haben / was er auff Jhr verträwlich gesinnen / auß auffrichtigem offenen Gemüth / als ein wahrer recht affectionirter Freund vnd Vetter / welcher so wol Jhr. Kön. W. Wolfahrt vnnd Auffnehmen / als was Jhro etwan zu Vnstatten kommen möchte / in acht nehmen / vnd nit verschweigen solte / J. Kön. W. zum zweytenmahl rathlich eröffnet / vnd wie er berichtet / were von andern gleicher Gestalt geschehen / trewhertzig einnert / warumb sie die offerirte Cron nit solten acceptiren / vnd dar durch sich selbst vnnd andere in ein schweren Labyrinth führen: dann vnder andern Vrsachen leichtlich zu gedencken gewesen / so wenig Keyser Matthias nachgegeben hette / sein eygenthümblich Königreich vnd Länder / so gut vnd wann J. Maj. gekönt / zu erhalten vnd zu defendiren / also würde jetzige Key. M. (als gleicher Gestalt ordentlicher / gesalbter / gekrönter / belehnter König / so wol wegen der Succession als das gantze Königreich / vnd so gar die jenigen / welche in der Direction vnd gantzen jetzigen Böhmischen Wesen die Vornembste weren / J. Maj. für jhren König / Successorn vnnd Herrn erkennet / außgeruffen / demselben geschworen) nit vnderlassen durch gütliche Weg / vnd da es nit verfänglich / sich für Gewalt nach müglichen Dingen zu schützen / vnd nit leicht zu gestatten / daß J. Maj. von jhren geschwornen Vnderthanen eygnen Gewalts vnerhörter Sachen deß jhren entsetzt / vnd die auffgesetzte Cron einem andern eingeraumet werden solte / so wenig als er vnd J. Kön. W. zu sehen würden / wann ihnen in jhren Fürstenthumben vnd Ländern von jhren geschwornen Vnderthanen dergleichen begegnen solte: also weren bey offenem Krieg alle geklagte Vngelegenheiten / allerseits Mord / Brand vnd Hostilität / so den Kriegen gemeiniglich anhängig entsprungen / inmasen Jhre Königl. W. seine wolmeynende Erinnerungen / als von dero getrewen Vettern vnnd Freund erkennet vnd wol auffgenommen / auch er darauß gewisse Anzeig gehabt / wan̅ die Böhmische Ständ sich mit Jhrer Maj. accommodirt / daß die selbe jhrem vielfaltigen Erbieten gemäß / jhnen Stände / obangeregte Majestätbrieff vn̅ andere priuilegia, darumb sie annoch stritten zur Gnüge confirmirt / auch sie darbey gehandhabet / auch die Ständ selbst sich deß Verdachts / daß es auß andern Vrsachen geschehen / vn̅ zu einem andern End gemeynt seye / entlediget hetten. Gestalt auch der Fürwand / welchen die Böhmische Stände zu jrer Justification allenthalben vorgeben / bey vnpartheyischen noch nit zu solchem angefangenen / vnd bißhero geführten Proceß gnug seyn wolte / viel weniger Christliche Potentaten / auch wol Chur-vnd Fürsten / welche gleichwol der Catholischë Religion nit weren / auf einige Weiß gut oder vorträglich / sondern bey den Königreichen / sampt den incorporirten / auch benachbarten Ländern / sonderlich dem Rö. Reich in viel Weg schädlich / gefährlich / vnd J. Kön. W. sorglich befunden / daß der Fürstin Siebenbürgen mit seinem vnver sehenen Einfall darunder kommen / wegen daß derselbe / wie seine an die Porten geschriebene Brieff außwiesen / deß Erbfeinds Vasall seyn / von demselben dependiren / auch die Türckische Hülff in seinen Händen haben solte / oder doch (wie derselbe in seinem an jhn dieser Tagen abgangenë Schreiben selbst meldete) er solche Impresta mit Vorwissen deß Türcken / & quodeius conditio id exigat vorgenommen / also die Dependëtz / Correspo̅dentz / vn̅ Zuthun deß Erbfeinds jhme dem Türcken die Occasion wider die Christenheit nit benehmen / sondern viel mehr diese Königreich vnd Länder der Christenheit / vnd fürters zu seinem Intent das Röm. Reich dienstbar zu machen / der rechte Weg vnd fürderlich seyn würde. Dahero er vmb gemeiner Christenheit willen nit vnderlassen könte / Jhr Kön. W. als einen löblichen Christlichen Churfürsten vnnd fürnembste Seul deß Reichs gantz freund-vätterlich zu ersuchen vnd zu bitten / sie wolten dergleichen Assistentz / [361] welche gemeiniglich beyde Theil außrottete / nicht allein für jhre Person gantz außschlagen / sondern auch andere / die sie möchten davon abhalten / wie erin gleichem vrbietig J. Kön. W. ansuchen nach vnd auff das eyfferigst sich zubemühen / vnnd die Kays. M. beweglich zu bitten / daß sie allen rigorë linderte / den Gnadenweg vor allen Dingen der Billigkeit gemäß vorziehe / die Fortsetzung jhrer Bereitschafft vnd Einführung mehrern Kriegs Volcks / auch was der Krieg nach sich ziche jhres Theile einstelle / die mit dem Gabor auffgerichte Inducias nicht labefactiren liesse / der Zuversicht / weil die Verwüstung solcher schöner Länder niemand mehr / als eben jhrer M. vnd dero Hauß zu Schaden gereichte / auch jhrer ohne das sanfftmütigen angebornë Eygenschafft gantz zuwider / sie würden nicht allein alle extrema verhüten vnd den Ländern ad extrema keines Wegs Vrsach geben / sondern gute / ehrliche / sichere / annehmbliche Friedens Mittel Jhro nicht zu gegen seyn lassen. Allein würde vonnöthen seyn / daß dergleichen auch anderwerts vnd zwar erstlich zu Erzeigung der Begierde geschehe / vnd mann sich gleich also würcklich erzeigete / daß J. May. abnehme / daß J. Kön. Würde zu keinem andern End / als etwann vnderdessen die Macht zu stärcken vnd Jhre M. noch mehr zu enerviren gemeynt were. Im Fall man aber / wie bißhero Jhrer Mayest. zumuthen wolte / vor allen Dingen alle jhre Bereitschafft / so sie mit vnglaublichem Vnkosten / Mühe vnnd Arbeyt zuwegen gebracht / ab vnnd auß den Ländern zuführen / sie vnnd jhre Person aller Vorsehung zu entblösen / alles was wider sie aller Orthen gehandelt zubekräfftigen / vnnd sie dannoch deß jhrigen entsetzet bleiben solte / trüge er wol die Beysorg / J. May. würde dahin nicht zubewegen / sondern der Meynung seyn / daß der Anfang dessen durch die jenige gemacht werden solte / welche mit dem Fenster stürtzen vnd gewalthätiger Occupation darinn angefangen / in Erwegung / daß der Vernunfft / Billichkeit / Rechten vnd Reichs-Satzungen nach / keiner vngehört vnnd ohne ordentlichen Proceß also deß seinigen entsetzet werden / oder sich in gütliche Handtlung ehe er restituirt / einzulassen / oder mit gepfändter Hand zu tagen schuldig were. Wann solches geschehe / were er ferrner der Zuversicht / J. May. würde alsdann vor allen vnpartheyischen Chur-Fürsten vnnd Potentaten / der wider sie abgezogener Puncten halber Red vnnd Antwort geben / auch derselben Erkantnuß dulden / ob die verpflichte Ständ vnd Vnderthanen / oder Sie vnd dero Vorfahr / als das ordentlich declarirte / gesalbte / gekrönte / erkente Haupt / Herr vnd König zuviel oder zu wenig gethan / dergleichen Proceß / Deposition und Degradation verschuldet / ein andere Wahl vorgenommen werden können / auch solchen billichen Erkantnussen vnweigerlich statt thun. Er stellete zugleich zu Jhrer Kön. Würde gefallen / weil sie selbst sich auff obgemelte ehrliche annehmbliche Friedens Mittel ländeten / vnd mit jhm in auffrichtiger Teutsch vertrawlicher Correspondentz hierinn weiters zu communiciren sich anerböthen / ob jhro belieben wolte / zu dessen Folg mit ehistem etwas mehr ad specialia zugehen / vn̅ jhme dergleichen Friedens Mittel an die Hand zu geben / darauff er an gehörigem Orth nach Möglichkeit darzu rathen vnd helffen / vnd sich dasselb / vngespart einiger Vngelegenheit mit allem Fleiß angelegen seyn lassen wolte: Wo ferrn aber die Sach sich verweilen / die Extremitäten wie bißhero beharret / frembde vnd so gar die / welche mit deß Erbfeindts Wissen vnd Willen handeln müsten / sich darein schlagen / die von J. Kön. W. vnd den samptlichen Chur- vnnd Fürsten ordentlicher Weiß erwöhlte Kay. May. angefochten / auch er neben andern Christlichen Chur-Fürsten vnnd Ständen Jhrer Pflicht ermahnet würden / Sie dieselbe nicht lassen könten: Deßgleichen woferrn im Römischen Reich / wie bißhero verfahren / grosse Exercitus auß einem Gezirck in den andern durch Catholischer Stände Land mit derselben eusserstem Schaden / ohn einige Ersuchung vnd Leystung der auffgelegten Gebühr durchgeführt / einquartirt / von jhnen selbst Ordinantz / ohn alle Bezahlung gemacht / entgegen Jhrer May. vnnd der Catholischen Stände / vnd in specie jhme sein Volck nit allein in der Vnirten territoriis, sondern so gar ausser denselben / vnd in Jhrer May. oder andern Catholischen Landen auffgehalten werden wolte / wie dann der Marggraff von Baden (so er mit besonderm befrembden vernommë auß dem Fränckischen Krayß durch das Bis???tthu̅ Speyr / vn̅ deß Hauses Oesterreich Landtsfürstliche territoria, obvermelter massen ohn Caution Begrüssung / Bezahlung deß Vnkostens mit der Vnderthanen höchstem Schaden / mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck vnd Vereitschafften (denen bald andere mehr exercitus folgen solten) in das Elsaß geruckt / alda die offentliche Kayserliche Landtstraß verlegt / in frembden territoriis als zu Frehburg / Brysach / Ettenheimb / sc. auch sonsten der Orthen angestellte Defensions Versicherung gantz betrohlich abgeschafft / denselben wessen sie sich zuverhalten vorgeschrieben / dessen Volck biß an der Oesterreichischen Stätt Pforten streiffen / plündern / rauben / alles vnsicher machen / auff mehr andere Anschläg Andeutung thu̅ / vnd sich außtrücklich vernehmen hetten lassen sollen / daß solches alles auß der Vnion / deren Jhr Kön. W. Haupt vnd Director / gemessenen Befelch / dë er Marggraff mit darsetzung seiner Land vnd Leut zu exequiren resolvirt / geschehe / hinfüran allem Volck / arunter auch das Bayerische / wan̅ es gleich der Vnirten Land nicht berührte / aller vnd so gar an frembden Orthen auffzuhalten / zu verhindern vnd auffzuschlagen / nicht anders als wann der Marggraff vn̅ die Vnirte in Teuschland Meister / vnd jederman / wessen sie sich zuverhalten / Ordnung vnnd Maß fürzuschreiben befugt were. Dannenhero vnnd da es nun diese Meynung haben würde / so hetten alle Vnpartheyische vnnd er selbst zuermessen / daß dieses nicht der Weg zu Frieden vnd Einigkeit / sondern offentliche Feind??? [362] thätlichkeiten weren / mit denen man jhm vnd den Catholischen / auch wohl andern bißdahero noch rühigen Ständen / wider alles sinceriren vnd erbieten / feindlich zu setzte / zu nothwendiger Defension zwinge / auch wie man vermuthen möchte / das in Böhmen / Vngarn vnnd denen Erbländern angezündte Fewer / von dannen zu derselben Vortheil gar ins Römische Reich zu desselben Dissolution zu divertiren gemeynt / er aber bißhero alle actiones, Versicherung vnnd consilia nur zu Widerbringung gemeinen Friedens / vorigen deß Reichs vnnd der auffgestandenen Länder Wolstandt vnnd abwendung grosser Gefahr gerichtet / allenthalben mehrere motus, in Hoffnung gänzlicher Accommodation verhindert / sich wegen erzeigten Despect vnnd Auffhalt / zu keinem andern bewegen / auch durchauß nit / was jmmer zu gleichem Recht / der Billigkeit / Fried vnnd Einigkeit mit Ermahnen vnd Erjnnerungen außzurichten / an sich erwinden lassen / insonderheit es auch mit Jhrer Kön. W. jederzeit Trew vnd wol gemeynt / doch dasselbe nit länger also bestehë / sondern man selbst mehrere Weiterung erweckë wolte / so bezeugete er vor Gott vnd der Welt / daß er seines theils daran / vnnd was darauß erfolgete / vnschuldig / vnd da er andere Resolutiones fassen müste / würde er dardurch gar nicht alles schwerer machen / mehrere Weiterung causiren / viel weniger jhr beyderseits gethanes sinceriren / vnd trewgemeynte Affection schwächen / sondern allein sich vnd die jhm Verwandte vor vnleidenlichem Beginnen vnnd feindtlichen Gewalt zuschützen / die Wolfahrt auch augenscheinlich Gefahr / darinn das Reich / sampt dessen Haupt vnd Gliedern geführt / in acht zunehmen / durch andere / welche dasselbe an jhn vnd andere brächten / vnd zu jnen sich nöthigten / gezwungen würden. Inmassen ohne Zweiffel J. May. vnd dero Hauß / denen er nicht Maß zugeben / absonderlich vnd wegen Verlust Jhrer Königreich vnd Erbländer / deßgleichen auch die Catholischen / Er vnd vermuchlich die jenigen / welchen diese Vnruhe nit lieb were / nicht vnder lassen würden / Jhres theils eben so wol / als Jhr Kön. W. mit jhren Confoederirten / Freunden vnd affectionirten / erlaubte Defensionsmittel zugebrauchen. J. Kön. W. ersuchte er nochmalen trewhertzig / sie wolle in Erwegung der Vmbständ / dahin gedencken / wie doch diesem Vbelstand / vn̅ wol gäntzlicher Revolution obgesagter Königr. vnd Länder vnd deß Römischen Reichs in continenti abgeholffen / vnd dieselbe zum wenigsten in dë Sta̅d / wie sie von den Vorfahren an sie kommen / auch sie aller seits in bestendigem Frieden / guter beharlicher Correspondentz / gemeiner Zusammensetzung wider alle die / so ein anders vor hetten / verbleiben (Hertzogsin Bayern abermalig Abmahnungs-Schreiben an König Friderichë.) köndten / sc. Demnach nun / vnerachtet solcher gewechselten Schrifften / sich keine Fridensmittel herfür thun wollen / sondern die Noth vnd Gefahr im Reich allenthalben je mehr vnnd mehr gewachsen vnd zugenommen / vnd Hertzog Maximilian bey so gestalten Sachen mit den Gedancken vmbzugehen angefangen / seinem Herrn / Käyser Ferdinand??? mit einer ansehenlichen Armee wider seine Widerwertige zu Hülff zukommen / hat er vnder dato den 5. May N. Cal. noch ein Ermahn- vnd Erinnerungs Schreiben an König Friderichen abgehen lassen / so folgenden Innhalts gewesen; Seine zu Jhrer Königl. W. vnd den jhrigen tragende Trew / gemeynte / auffrechte Affection / deßgleich jhre nahende Sipschafft / nicht weniger die zwischen ihnen vertrawliche Correspondentz / vnnd dann nicht allein beyder Königreich Vngarn vnd Böhmen / sampt deren incorporirten auch vbrigen Oesterreichischen Erb Ländern / sondern auch deß Reichs selbs / aller desselben Chur-Fürsten vnd Stände nunmehr fast zu gäntzlicher Ruin / auch Einführung deß Erbfeinds Dienstbarkeit vn̅ augenscheinliche Gefahr bewege Jhn / J. K. W. allen angenehmen Willen zuerweisen / auch so viel es nur sein köndte / an die Hand zu gehen / vber das jenige / so Jhrer Kön. W. vnd den jhrigen zu verstatten kommen möchte / auß offenem getrewem Gemüth Jhro seine Gedancken / wie einem wahren Freund gebührete / jederzeit vnnd so offt vonnöthen / zu eröffnen / darüber eins vnd das ander (sonderlich weil J. Kön. W. vielleicht Anfangs andere Concept / als jetzo der Effect wiese / imprimirt / vnd sie zu den gefasten Resolutionen veranlasset worden) zu Gemüth zuführen / alles zu dem End / damit obangeregtes Vnheil berührter Königreich / Erbländer vnd deß Reichs abgewendet / deßgleichen J. Kön. W. vnd die Jhrigen selbs vber deroselben nunmehr außgestandene Vngelegenheiten / Müh vnd Sorg vor noch weiterem Vngemach / vnd schweren Zuständen gesichert / offtermelte Königreich vnd Erbländer / ehe dieselben gantz erödet vnd in das Türckische Joch gerathen / wider zu friedlichem Wesen gebracht / das Röm. Reich Teutscher Nation / so die Vor-Eltern in seinem Flore auff sie transferirt / vnnd vor allen Volckern den Vorzug getragen / nicht eben zu jhren Zeiten durch sie / mit einem ewigen Schandflecken zum gäntzlichen Fall vnd Raub gerichtet / sondern jetzt / da verhoffentlich es noch Zeit were / die sorgliche consilia geändert / vnd von nun an salutaria an die Handt genommen würden. Dannenhero so bald J. Kön. W. jhm die newe auff sie gefallene Böhmische Wahl / vnd daß sie solche in Bedacht zögen vnd nicht so gleich resolviren köndten / communiciret / hette er gleich darauff den 24. Septemb. 1619. seines erachtens gantz erhebliche Vrsachen / warumb J. Kön. W. sich solcher Wahl entschlagen solten / derselben wolmeynend mit allen Vmbständen zugeschrieben / zwar also daß Jhr. Königl. W. selbsten solche Erjnnerung anderst nit auffgenommen / als daß sie auß auffrechtem Teutschem Hertzen / auch wolgelegten Fundament rechtschaffener Vertrawlichkeit / auß sonderbahrer Affection gegen jhro vnd dero Hauß / deßgleichen auß eyfericher Sorgfalt für Jh. Königl. W. vnnd das gemeine Wesen von jhm hergestossen / daß auch Jhro daran das jenige wider fahren sey / was sie von einem ge [363] trewen Vettern vnnd Freund dißfals gewärtig weren / sie auch weiter Vorhabens weren / das Werck zu tiefferm Nachdencken zuziehen / vnd mit jhme hierauß ferrner zu communiciren / hierumb er nicht vermuthen können / daß Jhre Kön. W. dannoch so bald zu acceptation der Cron sich resolviren / sondern vielmehr gehoffet / dieselbe würden in Erwegung besagter Vrsachen / vnnd daß mehr andere Chur vnnd Fürsten dergleichen Abmahnung gethan / sich solcher grossen Vnruhe Gefahr vnd Weiterung enteussern vnd die auffgestandene Länder zur Gebür weisen. Sintemahl aber ander Consilia vorgezogen / vnd Jhr. Königl. W. die Resolution / auch würcklichen Anzug nach Prag jhm de dato den 26. Septembr. vnnd 7. Octobr. hernacher zu wissen gemacht / hette den 26. berührten Monats Octobr. er auß trewsorgfeltigem Gemüth Jh. Kön. W. dannoch der Vngelegenheiten erjnnert / deßgleichen auch seine / auff dero sub dato 24. Martii, jüngst abgangenes Schreiben den 10. Aprilis hernach gegebene Antwort die beschwerliche Vm̅ständ widerholet / zugleich nicht allein das jenig / was J. Kön. W. an jhn gesunnen / bey der Kays. Mayest. anzubringen / sondern noch weiters sich dahin erbotten / weil J. Kön. W. zu guten / ehrlichen / annemblichen Friedens Mitteln / auch hiervon mit jhme weiter zu communiciren bereitwillich were / daß er an seinem Orth / nach Müglichkeit darzu rathen vnd helffen / auch dasselb vngesparet einiger Mühe vnnd Arbeit sich angelegen seyn lassen wolte / wo ferrn sie mit ehistem mehr ad specialia solcher Friedens-Mitteln (die er noch nicht vernommen) zugehen belieben würde. Wann aber alles von Tag zu Tag der Orten nur ärger / die Feindtseligkeiten nur zunehmen / die Kriegsverfassungen im Reich / auch andern Ländern auff höchst gestiegen / etwann vnversehens vbel außschlagen / sonderlich aber der Erbfeind / durch der Christë Vneinigkeit vnd despesperat Resolutiones, ohn einigë Schwerdstreich / rühig vnnd lachend / die schöne Königreich vnnd Länder / auch dardurch die bißhero für vnvberwindlich geachte redtliche Teutschen / sampt dem Römischen Reich in seine Devotion vnd Servitut ziehen möchte / also summum periculum in mora, so gienge vielen / bißhero etwan anders gesinneten hoch vnnd nidern Stands Personen nummehr dieses tieff zu Gemüth / seufftzten vnnd beklagten diesen durch die Böhmische Vnruhe causirten leidigen Vbelstand / vnd daß eben darumb das Römische Reich / sampt andern vnschuldigen Ländern / leyden vnd zu Grund gehen solten; auch als vnlängst zu Mülhausen etliche Chur- vnd Fürsten solchen Vbelstandt / vnd wie demselben zu zu remediren seye / reifflich erwogen / hette man kein ander vnd besser Mittel erfinden können / als J. Königl. W. beweglich zuersuchen / daß sie die Böhmische Cron dem / welcher zuvor Iure successionis darzu kommen / declarirt / gecrönt / gesalbet worden / vnd dem das Königreich geschworen / lassen / die Stände zur Gebühr vnd Ruhe anweisen / von der Ottomannischen Porten vnnd desselben Vasallen Correspondentz / Assistentz vnnd Protection abmahnen / mit vnd neben der Kayserl. Mayest. vnd Christlichen Potentaten deß Erbfeindts arglistigem Beginnen mit aller Macht begegnen / auch mit ehistem sich mit Kapserl. Mayest. versöhnen wolte / darzu vnd daß man einen guten sichern Frieden treffen / auch J. Königl. W. mit grosser Reputation / da sie pacem & bonum publicum, hindan gesetzt jhrer eygenen praetensionen lobwürdig beförderen vnd restituiren helffen / nicht weniger daß die Böhmen / Vngarn vnnd Incorporirte Länder auff das so vnzweiffentliche Kays. Wort vnnd Versprechen zu allem jhrem Rechten / Mayestät-Brieff / Privilegien / darumb sie sich jetzt vnd andere in solchen Labyrinth gestürtzt / gelangen / bey solchem allem vnd die Christenheit / ohne der Ottomannischen Protection / Devotion vnd Subjection standhafft / ruhig vnder einem Christlichen sanfftmütigen Haupt / neben jhren Weib vnd Kindern auff so viel tausent Seelen verbleiben köndten / gute thunliche media nicht ermangelten. Weiler nun vber embsiges Nachdencken nit sehe / wie J. Königl. W. die betrangte Königreich vnd Länder vnd das gemeine periclitirende Vatterland auß diesem Vbelstandt außwürcken / die vniversal Commotion / auch gäntzliche Dissolution vnnd Ruin abgewendet werden könnte / also tringe jhn die Lieb vnd auffrichtige Freund- vnd Vetterschafft so er zu Jhrer Königl. W. vnd gemeinem Wesen trüge / dieselbe nachmalen wegen höchster Gefahr zuersuchen / sie wolten vngehindert widrigen imprimirter Motiven / das jenige was getrewe consilia vnd das Werck selbst / darauff so wol Jhro eygene / als der Königreich vnd Länder / vnd deß Reichs Wolfahrt beruhete / an Tag geben / deßgleichen was er in seinem nechsten Schreiben Jhro zu Gemüth geführet / reifflich bedencken / ehrliche Friedens-Mittel durch desperat Resolutiones nicht außschlagen / oder alles auff die Spitze setzen. Dann wie J. Kön W. Er oder ein anderer / dem man sein Land vnd Leuth vnd das seinige mit Gewalt / vnd vber alles rechtmässiges erbieten / ohn ordentliche Proceß abtringen wolte / auff alle Weg / wie / wo / vnd zu was Zeiten es die Gelegenheit gebe / sich nach müglichen Ding gefast zumachen / Gewalt abzutreiben Hülff vnd Rath zusuchen / was darzu dienlich vorzunehmen auff das eusserste würde bewerben: Also vermeynte Kays. Mayest. vnnd dero Hauß Recht vnnd Billigkeit wegen zu jhrer jetzigen / auch aller künfftigen Bereitschafft / Defension vnd Reputation befugt zu seyn. Vnnd ob wol vielleicht etliche Potentaten nicht gern sehen / vnd derwegen fürkommen helffen / wann eines benachbarten Potentaten Macht anfieng Suspect zu werden / so würden doch dieselbe nicht leichtlich zugeben / wann man auff solche Weiß einen jhres gleichen gar vndertrucken vnnd von Land vnd Leuten treiben wolte / weil solches bey jhne leicht in Consequentz gezogen / ein Potentat nach [364] dem andern deprimirt / ein andere Form der Regierung vnd wol gar eine Subjection frembden Dominats eingeführet werden / auch Jh. Kön. W. den Beyfall zu Behauptung Jhrer jetzigen Praetension bey andern hohen Potentaten nicht allerdings haben oder etwann es mit eygenem Gewalt wider das Hauß Oesterreich zu völligem rühigen Stand hart bringen möchten: Im Fall sie aber mit beyden Königreichen vnnd Erbländern / auß beharrlichen Extremitäten die Cron Böhmen mit Zuziehung deß Siebenbürgischen von der Porten gantz dependirenden Fürstens Hülff vermeynten zubehaupten / vnnd die abalienation dieser Königreich wider Jhre Mayest. vnnd dero Hauß so weit fürgebrochen / daß sie lieber vnder jhres vnd der Christenheit Erbfeindes Protection / Dominat vnnd Superiorität leben / vnnd nicht allein sich / sondern auch das Römische Reich also in die Subjection bringen / alle gütliche Handtlungen beyseiths setzen / als guten consiliis folgen / die desperat Resolutiones fallen lassen / oder in jhrer Libertät / bey jhren Privilegien / Stand / Ansehen / Weib vnnd Kindern / vnder einem Christlichen frommen Haupt vnd Vatter verharren wolte / so hette J. Königl. Würd. wohl zuerwegen / wie tapffer der Christliche Held / Hertzog Philips Pfaltzgraff / nicht vor so gar langer Zeit die Statt Wien vnd dardurch diese commovirte vnnd vbrige Christliche Länder wider deß Erbfeinds grosse Macht errettet / denselben abgetrieben vnd jhm selber hierdurch bey der gantzen Christenheit vnnd allen Nachkommen einen vnsterblichen Nahmen Conservatoris, Defensoris vnnd Patris Patriae gemacht / entgegen auff jetzige Weiß bey besagter Christenheit Jh. Königl. Wür. einen ewigen Nachklang zuerwarten / daß wegen einer frembden / noch bey Lebzeiten deß vor Jhr gecrönten Königs / angemasten Cron / sie aller der Böhmen Thathandlungen genehm halten / vnnd nicht allein jhre eygene Erbländer / sondern auch das Römische Reich in so augenscheinliche Gefahr setzen / dem Erbfeindt darzu die Thür eröffnen / sich einen ansehenlichen Churfürsten / sampt derselben Hochheit / Ehr / Würden vnd Libertät in desselben Feinds Protection mit ebenmässiger schwerer Condition vnnd der Consequentz / wie die Fürsten in Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey stecken / von der Porten dependiren / sich daselbs Bescheidts erholen / vnd Erlaubnuß suchen / keiner rühigen Regierung sich getrösten / viel weniger auff einige Weiß sicher seyn solte vnnd würde / daß nicht J. Königl. W. eben das / was der Kayserl. Mayest. in Böhmen / oder was gemeiniglich jetztgedachten Moldawischen / Walachischen vnd Siebenbürgischen Temporal Fürsten / von besagter Ottomannischen Porten noch möchte begegnen. Verhoffete demnach vnzweiffentlich / es würden die obangeregte vnnd mehr andere getrewe Erinnerungen statt finden / Jh. Königl. W. dieselbe gegen denen / dardurch sie bißhero zu gegenwertigem Stand verleithet / vnd mann Jhro vermuthlich mit passionirten sorglichen vnnd nicht wol gegründten persuasionibus noch starck einbildete / conferiren / den Vbelstand / vnd was darauß entspringe behertzigen / gutem Rath folgen / vnnd sich hierinn also erweisen / wie es Jhro eygnete vnnd die gemeine Wolfahrt / deßgleichen der nothleidenden Christenheit eusserster Gefahr erfordete / auch sie nicht weniger / als obbesagter Jhr Vetter Pfaltzgraff Philips einen vnsterblichen Nahmen Defensoris Patriae contra immanissimum Turcam & eius progressus erlangen möchten: mit der ferrnern Anzeig / da deme zugegen / man wie bißhero dannoch verfahren / einen Türckischen Vasallen Bethlen Gaborn seinen der Kayserl. Mayest. anderwerten / auch bey jhme selbst schrifftlichen Betrohungen nach anziehen / dardurch das Römische Reich / vnnd andere benachbarte Länder movirt / die Kayserliche Mayest. vnd das Vatterlandt in noch mehrere Gefahr geführt / auch er neben andern treuwen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen von Jhrer Kayserlichen Mayest. vermög geleisteter vnnd dem ordentlich vorgesetzten Haupt gebührender Pflicht auffgefordert würden / oder es zu völligen desperat consiliis gelangen solte / daß er als dann sich schuldig erkenne / Jhrer Mayest. vnnd dem gemeinen Vatterlandt / so viel es seyn köndte / zu helffen vnd zurathen: Jhr. Kön. Wür. ersuchend / wolte diese trewe / auffrichtige / sorgfältige Erjnnerungen / darzu jhn die Lieb zu Jhr vnnd gemeiner Wolfahrt zwinge / wie sie recht vnd wolgemeint / auffnehmen / sc. (Convent der Ligistë zu Würtzburg vnd was darbey deliberirt.) Im Februario hielten die Ligisten eine Zusammenkunfft zu Würtzburg / darbey die Propositions-Puncten / darüber die deliberationes angestellet / nachgesetzten Inhalts gewesen; 1. Demnach dem gantzen Catholischen Wesen mercklich grosser Nachtheil vnnd Schaden zugezogen würde / wann das Königreich Böheimb auß der Catholischen Händen kommen solte / so were zubedencken / ob vnnd welcher Gestalt sich deß Böhmischen Wesens anzunehmen. 2. Obman sich wol vermög Aichstädtischen Bundts Receß biß anhero in Defension vnnd Verfassung gehalten / so wolle doch solches nicht erklecklich seyn / derowegen zu berathschlagen / welcher Gestalt man sich in etwas mehrere vnnd stärckere Verfassung stellen möge / so wol zur Defension / als der Kayserl. Mayest. vnd dem Catholischen Wesen zum besten / sintemahl es vmb desselben Erhaltung zuthun / vnnd nicht mehr in der Catholischen Händen siehe / Frieden zuhalten oder nicht. 3. Wie solche ferrnere Bereitschafft in das Werck zurichten / vnd die verglichene Anzahl zu Roß vnd Fuß / sampt dem Artollerey Wesen zuerhalten / so lang der Krieg weret: vnd demnach sich befinde / daß der Stände Cammer-Gefäll nicht bastant / were zubedencken / ob nicht eine decimation aller Canonicorum & aliorum Clericorum anzustellen / vnd obs rahtsamb. 4. Wie sich dißmal ein jeder Stand an Mu [365] nition vnd Volck beschaffen befinde / vnd wie solches abzuwenden vnnd zugebrauchen zu Rettung der Benachbarten. 5. Welcher Gestalt die Liga sonderlich mit Außländischen zuerweitern. 6. Ob nicht die Correspondirende Neutral Stände durch Schickung oder Schreiben dahin zu disponiren / daß wo sie nit gar Assistentz leysteten / jedoch sich still / rühig vnd friedlich hielten. 7. Wann es zur Expedition komme vnnd ein Feldtzug vorgenommen würde / woher der Vnderhalt der Vefelchshaber / wie auch der Proviand zunehmen. Weil es nun endtlichen de summa rerum zu thun / vnnd dem Catholischen Wesen die höchste Gefahr angetrohet würde / als solte ein jeder Stand seinen Eyfer vnd Ernst / zu desselben Rettung vnnd Beschirmung bey einem vnd andern Puncten erzeigen vnnd spüren lassen. Welches sich dann auch im Werck genugsamb erwiesen. (Der Ligisten Erklärung auff der Vnirtë Begehren so hiebevor bey dem Hertzogen in Bayern angebracht worden.) Wir haben zuvor gedacht / was die zu Nürnberg versamblet gewesene Vnirte Fürsten vnnd Ständ durch jhre Abgesandte bey Hertzog Maximilian in Bayern in dem Christmonat anbringen lassen / vnnd was derselbe hingegen für eine Resolution von sich gegeben / auch wie es endtlichen darauff beruhet / daß weil die Vnirte wegen der Disarmirung / Einstellung ferrnerer Werbungen / Abschaffung theils Gravaminum, real Assecuration wegen was sie sich künfftig zuversehen / Bericht begert / vnnd darüber von den sämptlichen Ligistischen Ständë ein vnverlängte Categorische Resolution haben wollen / der Hertzog in Bayern solche in zwen Monaten einzuschaffen auff sich genommen. Solchem nun zu Folg ist nach gehabter Berathschlagung vber gedachten Puncten / bey dieser Zusammenkunfft / eine Erklärung abgefasset / vnd vnter Dato den 5. Martii N. Calend. der Vnion zugethanen vnd Correspondirende Chur-Fürsten vnd Ständen zugefertiget worden / dieses Innhalts; Was an den Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Maximilian / Pfaltzgraffen bey Rhein / in Obern vnnd Nidern Bayern Herzogen / die vnlängst zu Nürnberg beysammen gewesene Correspondirende Chur-Fürsten vnd Stände / wie auch der abwesenden Gesandte / derer jetziger Zeit fast aller Orthen / in vnd ausserhalb Reichs vorhandenen Kriegsverfassungen / auch jhren zu mehrmahls geklagten / aber noch nicht erledigten gravaminum halben / durch eine sonderbahre deßwegen abgefertigte Schickung / gleichwol mit einer angehefften fast scharpffen vnd ernsten Bedrawung / vnder dem Dato II. 21. Decembris / gelangen lassen / das haben hochgedachte Fürstliche Durchleucht. in Bayern / dero gethanem erbieten / den samptlichen Catholischen Chur-Fürsten vnnd Ständen / der Gebühr nach in Abschrifft communicirt. Welche Werbung kurtzlich dahin verstanden worden / daß nechst widerholung dero Fürstlich. Durchl. den Correspondirenden Ständen / gethanen Sinceration / vnd hingegenseiths wenigers nicht vergangenen Gegenversicherung / daß nemblichen deroselben Bündtnuß vnd Bereitschafft gar nich zu jemandts Offension / sondern alleine zu erlaubter Defension gemeynet / Sie sich wegen verzogener Erledigung gemelter jhrer gravaminum vnnd der gegebenen Kayserlichen Vertröstung zuwider / bißhero verbliebenen gütlichen Pflege / sampt immittelst erfolgten Proceß vnnd Executionen / vnnd sonsten vorgelauffenen gefährlichen Consilien / Bedrawungen vnnd Verschimpffungen / vnd was dergleichen mehr ist / zum höchsten beschweren / vnnd ermelte löbliche Chur-Fürsten vnd Stände der vhralten Catholischen Religion verwandt vnd zugethan / bevorab aber die Geistlichen / als ob sie dero Standt Gebühr zu wider / den Anfang zum Kriegsgewerb gemacht / beschuldigen / Jhre Verfassung aber hingegen durch die vorgangene Durchführung frembdes Kriegesvolcks zum fleissigsten beschönen / die Haupt-Vrsach deß in dem Reich eingerissenen vnd noch obhanden stehenden Mißtrawens / von sich / vnnd auff andere verweissen / vnnd endtlichen Jhre Fürstl. Durchl. ersuchen / die Catholische Stände dahin zu disponiren / die / jhrem Vorgeben nach / die erste ergriffene Waffen / auch zum ersten wider abzulegen / ferrnere Werbung einzustellen / vnnd jhnen zu Erholung dessen hier durch vervrsachten Kriegsvnkostens einen Anlaß zu geben. Neben diesem aber auch / daß jhre grauamina ausser Wegs geraumpt / vnd den Correspondirenden Ständen darüber genugsamme Versicherung geschafft: Als nemblich vnnd zu dem ersten / daß ohne einigen Tractat / an J. Kayserl. Mayest. vnnd deß Heiligen Römischen Reichs Cam̅ergericht eine durchgehende Gleichheit beyder Religions-Verwandten mit Cammerrichtern / Praesidenten vnnd Beysitzern / so gar biß zu den letzten angestellet. Dergleichen auch zu dem andern / bey verordnung der Revisorn vnnd Visitatorn gehalten. Zum dritten / die jetzige weltliche Innhabere der Ertz- vnnd Stifftere / ohne Respect der Religion / zu den ordinariis visitationibus erfordert / vnnd gar bey den innhabenden / vnnd nach auffgerichkem Religionsfrieden an sich gebrachten Stifften / Clöstern / vnnd andern geistlichen Gükern / rühiglich vnnd vnangefochten gelassen. Vnnd dann endtlich die vbrige grauamina zu einer friedlichen Zusammenkunfft vnnd Vnderhandlung etlicher gewissen Stände von beyben Religionen / vnd deren schleunigen würcklichen Erklärung gestellt werden möchten / alles mit der zu Endt angehefften Clausuli Dieweil allenthalben blosse Vertröstungen bey so gestalten Sachen länger nicht träglich noch genugsamb / sich die Catholtsche Ständ hierüber inner zween Monaten / den nechsten rundt vnd richtig erklären / oder gewärtig seyn solten / daß die Correspondirende Stände in jhror Verfassung mit guter Resolution verbleiben / zu kei nem Reichstag entzwischen weiter erscheinen / [366] sondern sie sich in jetzbemelter Kriegsbereit schafft stärcken / vnnd mit Christlicher Zusammensetzung dahin sehen würden / wie sie sich bey jhrer Libertät vnnd Religion erhalten / für endtlichem Vndergang vnnd andrawendem Joch vnanmühtigen Dominats defendiren / oder / wie zu Ende der Werbung zu sehen / schleunige Mittel in das Werck richten / dardurch mehrgedachte jhre grauamina (in deren sie keine Tractation noch Handlung leiden köndten) ohne Verzug erlediget / vnnd der Catholischen Stände anziehendem Kriegs-Volck der Paß (den sie künfftig weder gestatten / noch darumb ferrners ersucht seyn wolten) verhindert werden möchten / alles mehrern vnnd weitläufftigern Innhalts / berührter so wohl gegebenen Werbung / welches die samptlichen Catholischen Stände vervrsacht / sich förderlichst zusammen zu thun / vnnd solche weit außsehende / vnd an sich selbst schwere nachdenckliche Sachen in notthürfftige Erwegung zu ziehen. Nicht zwar daß sie sich schuldig erkennen / dero Correspondirenden Stände (als deren viel sie anher kommen / Standt vnnd Hochheit bekandtlichen vor / den vberigen aber auff das wenigste gleich gehen) mit ansetzung gewisser Zeit / angemaster newerlichen / vnnd biß dahero in dem Reich vnder den Ständen vnerhörter Oberhandt statt zu geben vnd zu weichen (inmassen sie sich dessen auch per expressum bedingt / vnnd die gegen sie gebrauchte vnzimbliche / nichtige Maßgebung / in optima forma contradicirt / hingegen aber jhr in dem Heiligen Reich von Kaysern vnnd Königen / viel hundert Jahr hero / rechtmässige vnnd bekandte erlangte / vnd biß auff diese Zeit rühig hergebrachte Praeeminentien / vnnd ausser der Römischen Kayserlichen Mayest. in zeitlichen / sonsten niemanden vnderworffen / hohen / freyen / Fürstlichen Stand solenniter reservirt vnd vorbehalten haben wollen) sondern wie jederzeit / also auch dißmals mit der That selbsten / vnnd nicht allein mit Worten zu bezeugen / daß jhre zu Fried / Ruhe vnnd Einigkeit / vnd gemeinen Wesens Wolfahrt / tragende trewe eyfferige Liebe vnnd Begierde / alle andere Considerationes, wie hoch dieselben auch sonsten zu achten / vnnd einem jeden billich angelegen seyn sollen / weit vbertreffen / sie auch lieber die jenigen seyn wollen / die mit etwas zu rücksetzung deß Particulars / den werthen lieben Frieden erhalten / als zu viel eyfferiger Praetension eygenes Gesuchs / das Vatterlandt in Noch vnnd Gefahr bringen wollen. Vnnd zwar erstlich / so viel die beyderseiths / deß Hertzogen in Bayern Fürstl. Durchl. vnnd der Correspondirenden Ständen sicher vnnd Gegenversicherung belangen thut / ist dieselbige nicht allein vor sich selbsten rühmlich / vnnd de dem vhralten Teutschen Vertrawen gemäß / sondern auch bey diesen mißtrawigen vnd letzten Zeiten / da die Kriegsgewerbschafften aller Orthen vberhandt nehmen / vnnd eines Theils weit auß den Schraucken der Reichs-Constitutionen lauffen wollen / sehr nutzlich vnd nöthig. Gleich aber wie die Correspondirende Stände auff deß Hertzogen in Bayern Fürstl. Durchl. beschehene Sinceration sich mit gutem Bestandt zuverlassen / also würden auch die Catholischen in sie das wenigste Mißtrawen nicht Vrsach haben zu setzen / wann nicht so bald darauff sie mit denen fast beschwerlichen Aufflagen beladen worden weren / als ob sie an verbliebener Erledigung jhrer angegebenen Grauaminum, vnnd biß daher entstandenen Composition / hingegen aber mittelst erfolgter Mandat vnnd Executionen gebrauchter gefährlicher Rathschläge / spargirter weit außsehender Verschimpffung vnnd Bedräwung schüldig / in dem Heiligen Römischen Reich die Mehr zum allerersten ergriffen / vnnd dardurch jhnen zu jhrer obhanden habenden Verfassung wohlbefugte Vrsach geben / vnnd dahero denselben die Disarmatur vnd Einstellung ferrnerer Werbung / sampt andern oberzehlten postulatis, mit einer nicht auff die in dem Reich herkommene / vnnd an jhme selbsten billige Mittel vnnd Form / sondern die bereithabende vnnd mehrer stärckende selbst eygene Kriegsmacht vnd Execution / auffgerichter Commination stellen / vnnd eben diß in effectu andeuten thäten / daß sie in jhrer Vnion vnnd Kriegsbereitschafft / derentwegen sie zu Eingang jhrer Werbung / deß Hertzogen in Bayern Fürstl. Durchleucht. vnnd den Catholischen alle Muthmassung benehmen wolten / gegen dieselbe anzuwenden Endtlichen vnnd Hauptsachlichen resolvirt / wo dieselbige in jhrem obberührtem Suchen jhnen ohn Verzug vnnd Widerrede / nicht alleine bey möglichem sattem Willen vnnd Gefallen / verschaffen vnnd erstatten würden / vnnd also die vorhergangene Vertröstung / auff gut Vertrauwen / hernacher mit so schweren vnnd ein grosses auff sich tragenden Conditionen restringiret hetten / daß die Cath???lische Ständt dadurch / wie weit sie sich auff die beschehene Sinceration zuverlassen / nit vnbillich zweiffelhafftig gemacht worden. Dann so viel die hierunter praetendirte vnnd Eingangs erzehlte Vrsachen belanget / wissen sich die Catholische / ausser etlich wenig / nicht zu berichten / was der angezogenen Composition halben jemahls vorgangen / oder von der abgeleibten Kayserl. Mayest. allerseligsten Gedächtnuß / derentwegen für Vertröstung beschehen / die jenigen aber / so davon Nachrichtung haben / erinnern sich so viel / daß Allerhöchstgedachte Kayserl. Mayes??? die zwischen den Ständen eingerissene Gebrechen / als dadurch fast alle gemeine Zusammenkunfften / sampt deß Reichs obligen zerschlagen vnnd auffgehalten worden / gar vngern gesehen / sich auch vielfaltig bemühet / dieselbige der Billigkeit nach zu erledigen / vnnd ein besser Vertrawen vnder den Ständen zu stifften / welche dann auch ge [367] wißlich erfolget were / da Jhre Mayest. durch das bald darauff entstandene Böhmische Vnwesen / nicht daran verhindert / vnnd jhr dardurch nicht wenig beförderter tödtlicher Abgang darzwischen kommen vnd gefallen were. Gleichwohl ist nicht zu zweiffeln / daß jetzt regierende Kayserliche Mayest. als ein Fried-Gottliebendes Oberhaupt / werden jhnen / den Correspondirenden / durch dero Abgesanden / jüngsthin zu Nürnberg gethanen Vertröstung nach / an dero bekandten Vätterlichen Sorgfalt / dißfalls auch nichts erwinden noch ermanglen lassen / so weit aber ist von den Catholischen Ständen / daß sie an verzogener Erledigung dero hinc inde eingebrachten grauaminum schuldig / daß sie viel bey allen vnnd jeden Reichs-Versamblungen / vnnd so offt es nur die Occasion gegeben / mit höchstem Bitten darumb angehalten: Die eingefallene Verlängerung aber / vnnd darumb desto härter empfunden / daß sie inmittelst deß jhrigen entrathen / vnnd darzu der lieben Iustitiae so lange Zeit beraubt seyn müssen / gleichwohl solches alles vmb Friedliebend willen / biß dahero verschmertzet / vnnd zu solcher Vngedult sich niemahls bewegen lassen. Da sie darumb (vnangesehen daß sie vielmaln besser darzu befugt gewesen / es auch an gehörigen Mitteln nit ermanglet) gegen jhre Mittstände / auff ein solch selbstthätige Execution gedacht / weniger dieselbe ins Merck zu richten vnderstanden hetten. Wie es aber mit der Catholischen Stände Defensionsverfassung bewandt seye / vnnd wie vngütlich jhnen zugemessen werde / als ob sie damit im Heiligen Reich einen vnzeitigen Anfang zum Krieg gemacht / vnnd dadurch den Correspondirenden zu ergreiffung der Gegenmitteln Vrsach gegeben / das ist von höchstermelter F. Durchleuch. in Bayern mit solchem beständigen Grundt beantwortet vnnd abgeleynet worden / daß sich billich damit jedermann sättigen kan / vnd ist vor sich selbst Notorj / vnd aller Welt bekandt was massen man anders theils / so bald der Auffstandt in Böheimb geschehen / Kriegs-Volck gesamblet / vnnd basselbige mit höchster Beschwerung der Benachbarten / eine Zeitlang angehalten / hernacher aber in Böheimb geschickt / vnnd damit zu den gegenwertigen Vnruhen im Reich / gleichsamb den ersten Anfang gemacht / da hingegen Catholischen theils fürnemblich dahin gesehen worden / wie nach Innhalt deß Reichs-Constitutionen vnziemendem Gewalt / auch vnversehenen Ein- vnnd Vberfällen gestewret / vnd ein jeder bey dem seinigen der Gebühr geschütz werden möchte. In specie aber / vnnd so viel den Churfürstlichen Rheinischen / wie auch Westphälischen Crayß betrifft / ist nicht ohne / als Jhre Churfürstl. Durchl. zu Cöln sich zu dem nechst vorgewesenen Wahltag naher Franckfurt begeben / vnnd bey denen aller Orthen inn vnnd ausser Reichs sich eräugender Empörungen vnd beharrlichen Durchzügen / auff ein geraume Zeit jhr von GOtt vertraweten Ertz- vnnd Stiffter / Landt vnnd Leuthe verlassen müssen / daß sie zu Versicherung deroselben / vnnd Abwendung andräwender vnd in dem Werck bereit vorher mehr als zu viel erfahrner Beschwerungen vnnd Excursionen eine Anzahl Reuter vnnd Knechte zusammen bringen / vnnd dieselbige in dero Landt ohn einiges Standts Beleidigung einquartiren lassen. Es haben aber etliche Correspondirende Stände durch dero vnd anderer Catholischen Rheinischen Ständen Lande längst vorher / vnd ehe Jhre Churf. Durchl. vnd andere Catholischen / einigen Mann geworben / zu vnter schiedlichen mahlen eigenes Gefallens vnersucht / deroselben Kriegesvolck in zimblicher Anzahl auß den Niderlanden herauffwarts geführet / welche die Ertz- vnnd Stiffter Cölln / Münster / Padelborn / Meyntz / Wormbs / Speyer / Würtzburg / Eychstät / Thüb-Capitul zu Augspurg / Regenspurg / Elwang / Leuchtenberg / sampt etlichen Gottshäusern in Schwaben / vnd also gleichsamb der Länge nach / aller Catholischen Stände Landt betreffend / vnnd dero arme Vnderthanen / an statt gebührender Bezahlung mit schlagen / plündern / rantzioniren / branntschätzen / vnnd andern Feindseligkeiten / aller / Orthen dermassen vbel gehalten / daß sie von offenen Feinden keines ärgern gewarten köndten. In dem Ertzstifft Mayntz hat solches Kriegsvolck in die hundert arme Vnderthanen / so sich zur bewahrung jhres Armuts / Weib vnd Kindt / vor sich selbsten / ohn einige bey sich habende Befelchshabere / in etwas auff sie gestellet / als dieselbige auß jhrem Vortheil gelocket worden / gantz vnverschulder Ding vberfallen / nidergehawen / erschossen / vnd jämmerlich ermordet / viel betrübte vnnd zu GOtt schreyende arme Witwen vnnd Waisen gemacht / vnd damit jhren Eiffer in dem vnschuldigen Blut jhrer Mit Christen etwas abgekühlet. In den Stifftern Wormbs / Speyer / Würtzburg vnnd Eychstätt (in welchen sie nach vergangener Trennung der Solmischen J. M. zugehörigen Reutern / starck auff die Dörffer gefallen / vnd dieselben außgeplündert / haben sie mit den Durchzügen vnd feindtlichen Angriffen vm̅ viel tausendt Gülden Schaden gethan. Was im Stifft Regenspurg / Elwang / Landtgraffschafft Leuchtenberg / vnnd andern Orthen geschehen / das ist mehr als zu viel bekandt. Da haben sich die Correspondirende seit dero bey deß Hertzogen in Bayern F. D. anbrachter Werbung pendente termino resolutionis, nicht geschewet / durch etlicher Catholischer Chur-Fürsten vnnd Stände Land mit offener Heereskrafft vnd bey sich habender Artilleria / ohne jemandts Begrüssung / mit Gewalt zu ziehen / Quartier vnd Einlägerung darinn zunehmen / gantz ohne / daß derentwegen in den Reichs-Abschieden verordneten Cautionen in solchen Fällen das wenigste geleistet / oder einige Displicität gegen den Exorbitirenden erwiesen / noch die abgefütterte Pferde / vnnd anders / auff beschehene Ersuchung vnnd Erinnerung restituirt worden were. Ob nun [368] Jhr. Churf. Durchl. vnnd andern jhren benachbarten Catholischen Ständen geziemet habe / dero arme Vnderthanen in solcher beharrlichen Trangsal / vnnd wolgefalligen Willen dieser Leute / ohne Hülffe vnnd Trost zuverlassen / vnd jhnen nicht viel mehr Pflicht vnnd Ehren halben gebühret habe / bevorab aber / da sie verspürt / daß man länger je mehr zur Thätligkeit geschritten / vnnd jhre in der Pfaltz gelegen Güter vnd Gefälle / de facto auffzuhalten / ein Anfang gemacht / auff eine zulässige Defension bedacht zu seyn / das läst man männiglich erkennen. Man hat sich jhrer Correspondirenden Theils vnderstanden / diese vnterschiedliche Werbungen da mit zubeschönen / als wann sie nur zu eines vnd andern Standes blosser Leibs Guardia angesehen / der Außgang aber hat bezeuget / daß dieselbige eine theils den Ständen in Böheimb zu gutem / vnnd wider Jhre Kayserl. Mayest. als jhr von GOTT vorgesteltes höchstes Haupt verwendet: Andern theils aber darumb an der Hand behalten worden / auff daß man die Catholische Stände damit vermutlich im Zwang halte / vnnd wie es nunmehr in dem Werck erscheinet / jhnen allenthalben ten Weg mit jhrer Defension abzulauffen / vnnd desto besser die in jetziger Werbung befindtliche postulata, von jhnen erpressen köndte. Ein fast gleichmässige Meynung hat es mit Jhrer Fürstl. Gn. zu Bamberg vnnd Würtzburg vorgenommenen Werbung / in deme sich die Correspondirende Stände deß Fränckischen Crayses selbsten zuerjnnern wissen / als / vermög Nürnbergischen Krayses Abschiedt / sie den neunden Aprilis / deß nechstverschienenen 1619. Jahres / dem Krayß- Obersten per maiora einige sampte Verfassung / (darzu der Catholischen Ständte Abgesandten / auß mangel habender Instruction / sich nicht erklären köndten) aufftragen wollen / daß vnverantwortet / deren zu endtlicher Resolution verglichener Zeit / auch vnerachtet beschehener Vertröstung vnnd billichmässiger Erbietung / daß die Catholische Stände mit der Particularverfassung / nach anleytung der Executions Ordnung / dem Krayß zu gutem / sich gefast halten wolten / Marggraff Christians zu Bayreut Fürstl. Durchl. Auffwerbung zu Roß vnnd Fuß für allgemeine Krayßstände Patenta außgetheilet / mit dero offentlichen vnd vnverholenen Bedrawung / daß man solch Volck auff die jenige Stände / so zu dieser Verfassung nicht verstehen wolten / legen / vnnd sie damit wohl zum Zweck bringen wolte / auch alsbald / ehe man sie auff die Catholische fünff Conditiones, so alle in gemelten Reichs Executions Ordnungen gegründet / im geringsten erkläret / wenigers aber dieses alles (die doch billich seyn sollen / vnnd man schuldig gewesen) adimplirt / vnnd zu würcklicher Verfassung / gantz eyfferich gegriffen / vnnd dieselbe / wie sie noch vorhanden / vnnd je länger je mehr gestärckt wirdt / auff vnnd zur Hand gebracht. Durch welches Sein Fürstl. Gn. zu Bamberg vnd Mürtzburg / wie auch das frische Exempel / das vor wenig Jahren / durch zu viel Trawen vnnd langes Zusehen / erlittenen / vnnd biß dato nach der angehörigen armen Vnterthanen vnvergessenen Schadens / sie zu der habenden Gegenbereitschafft / deren sie / vnnd andere Geistliche Ständte / wann sie nur bey gleich vnnd rechtem gelassen würden / gevbriget / vnd in begebenden Nothfällen aber sich nicht weniger als andere befugt zu seyn / erachten / gleichsamb angetrieben vnd genötiget worden. Wie es mit deß Hertzogen in Bayern Fürst. Durchl. Werbung bewandt / vnnd was sie darzu bewegt / ist auß jhren eigenen von sich gegebener Resolution / genugsamb zuvernehmen / dahin man sich geliebter kürtze halben referiren thut. Wer nun dem andern Theil / zu ergreiffung der Waffen / zum ersten Vrsach geben / das ist leichtlich zu finden. Es möchten aber offtgemeldte Catholische Stände / in jhrer zum ersten ergriffenen Verfassung nicht allein verbleiben / sondern dieselbig von Tag zu Tag mehren vnnd stärcken / weil das in dem Königreich Böheimb entstandene Fewer / nunmehr gar vberhand genommen / vnnd die Cron Hungarn / wie auch Ober vnnd Nider Oesterreich zugleich ergriffen / dermassen / daß die Catholische eines theils von jhren Mittständen angesprengt werden wollen / sich denselben in jhren Postulatis vnweigerlich zu bequemen / oder der Kriegs Execution zuerwarten. Anders Theils aber wegen dero von viel hundert Jahren hero / mit darstreckung so vielen Christlichen Bluts / gegen dem Erbfeindt Christlichen Nahmens erhalten / vnd an jetzo auffs eusserst periclitirenden Vngarischen Grätzen sich gleichsam der ewigen Dienstbarkeit zubefahren haben / Jhnen vnd deß Hertzogen in Bayern Fürstl. Durchl. welche vor andern dem Vnglück am nechsten gesessen / von einigem Menschen mit Fug zugemuhtet werden köndten / die ohne männiglichs Nachtheil / zu jhr vnnd der jhrigen wolerlaubten blosse Defension ergriffene Rettungs Mittel auß Handen zu geben / vnd von einem oder andern theil Gnad oder Vngnad zu gewarten / wann sie nicht zuvor dieser Gefahr vnd deß Genieß der Reichs Constitutionen sampt Religion vnnd Prophan Friedens wehrers gesichert. Es mögen sich aber die Correspondirende Stände auff die jhnen von der Fürstl. Durchl. in Bayern beschehene Sinceration / daß sich dero einiger Beleidigung nicht zu besorgen / vmb so viel mehr zuverlassen / dieweil sie von den Catholischen niemahls ein anders oder widriges erfahren / dieselben auch lieber bey dem erwüntschten Gott wohlgefälligen Frieden verblieben weren / vnd noch verbleiben wolten / wann sie nicht durch die vnauffhörliche Bedrawungen / starcke nachdenckliche Werbungen / schwere Durchzüge / vnd andere vielfaltige außgestandene Hostilitäten / etwas mehrers auff sich zu sehen / vnnd eben nit nach anderer Lente Willen zu leben / vndendtlich auch vielleicht derer / in obberührter Werbung [369] anbesagter Execution gewärtig zu seyn / gemüssiget worden / Dann da jhnen mit Weiterung vnnd Vnruhe gedienet gewesen / vnnd sie nicht vielmehr jhr Absehen auff Erhaltung deß lieben Friedens im Reich gerichtet gehabt: Hetten sie sich genugsamb zu bescheiden gewust / was man in Krafft der Reichs-Constitutionen vnd Executions-Ordnung gegen der Kayserlichen Mayest. als dem Oberhaupt vnd beleydigten Theil zu thun schuldig gewesen / sintemal in den Reichs Abschieden de Annis 1525. 26. 29. vnnd 30. klärlich zu sehen / wie man in solchen Fällen / da sich die Vnderthanen wider jhre Obrigkeit empören / sich zuverhalten / daß keiner deß andern Feind Hülffe / Beystandt vnnd Vnderschleiff leysten / wenigers aber deß andern Vnderthanen / Glaubens / oder anderer Vrsachen halben / in Schutz vnnd Schirm nehmen sollen / Wie dann auch der in Anno 1530. auffgerichte Abschiedt außtruckenlich vermag / daß die Kayserliche Mayestät / vnnd alle Stände deß Reiches / gegeneinander zu dem höchsten verpflicht vnnd schuldig seyn / alle jhre Königreich / Landt vnnd Leute / auch Leib vnnd Gut bey einander trewlich zu zusetzen / so wohl als / Anno 1540. beständig versehen / wie gegen den jenigen / so darwider / oder gegen Jhre Kayserliche Mayestät sich in Diensten gebrauchen lassen / mit der Straffe verfahren werden solle / Welches / als man gleichwoln Catholischen Theils / ohne eines Menschen Bezüchtigung / an seinen Ort gestellet seyn läst / vnnd damit genugsamb erwiesen haben vermeynet / daß / ob es schon jhnen an genugsamer Vrsach nicht gemangelt / sie dannoch nicht eher zu den Wehren gegriffen / biß sie von andern gleichsamb mit Gewalt darzu getrieben worden. Daß dan̅ eben dieses den Catholischen Ständen dermassen imperiose & cum praefixione termini praeiudicialis gleichsamb auffgetrungen werden wil / das Cammer-Gericht vnnd dessen Angewandte / von dem höchsten biß zu dem letzten / wie nicht weniger auch die Revisiones mit beyderley Religions-Verwandten / in gleicher Anzahl bestellen zulassen / die Weltliche Innhaber der Ertz- vnnd Stiffter / von den ordinariis visitationibus nicht außzuschliessen / sondern bey solchen Innhabern der Stifftern / vnd andern Geistlichen Gütern / welche sie nach auffgerichtem Religions-Frieden an sich gezogen / rühig zu lassen / vnnd der vbrigen gravaminum halben jhnen eine gütliche Pflege vnnd Zusammenkunfft von beyden Religions zugethanen / förderlichst einzuraumen / das ist denselben / wie leicht zu erachten / nicht ohne höchste Befrembdung zu vernehmen vorkommen. Dann ob sie sich wohlguter massen zuerjnnern wissen / was bey verschienenen Reichs Versamblungen bey jedesmals regierenden Römischen Kaysern deßwegen gesucht worden / so ist doch solches jederzeit mit der schuldigen Moderation geschehen / daß entweders das Haupt in Oberkeitlichen Erledigung vnnd Eynsehens / oder gütliche Tractation vnnd Vergleichung zwischen jhnen vnnd den Catholischen Ständen zu verfügen angelangt worden / da man an jetzo die höchste vnnd schwerste / vnnd beyderley Religions Ständen in dem Reich hafftende Puncten kurtzumb vnnd ohne eynigen Tractat oder Widerrede zum Vorauß richtig vnnd lediglich haben / vnnd darunder weder abschlägige noch dilatorische Antwort gewärtig seyn wil. Nun mögen sich offtermelte Correspondirende zu den Catholischen Ständen dessen sicherlich vnnd wohl zu getrösten / daß jhnen höhers nichts angelegen / dann wie sie das jetztmals in voller flammbrennende Fewer im Heiligen R. Reich / vnd dessen zugehörigen vnd benachbarten Landen niderdrucken vnnd dämpffen / daß vnter den Ständen nun fast gar zerfallene Vertrawen wider restauriren / vnd das Heilige Römische Reich / vnser geliebtes Vatterlandt / vor antrauwendem gäntzlichem Vndergang retten / vnnd dann endtlich den werthen vnd Gott wolgefälligen Frieden / Ruhe vnnd Einigkeit wider stifften vnd zuwegen bringen mögen / Gestallt sie dann vor GOtt wol betheweren köndten / daß sie an den gegenwertigen Empörungen / vnnd dem zerrüttlichen Wesen im Heiligen Röm. Reich / gar kein Gefallen / sondern ein hertzliches Mittleyden tragen / da sie bey sich einige thunliche vnd mögliche Mittel ersinnen köndten / dadurch diesem betrübten hochgefährlichen Vnwesen zu helffen / solten jhnen darinnen weder Mühe / Arbeit noch Kosten / ja das Leben selbst nicht so lieb seyn. Es müsten aber die Catholischen Stände bey obbemelten Postulatis nicht auß der Acht lassen / daß die Bestellung deß Kayserlichen Cammer-Gerichts / auch Verordnung der V???tatorn vnd Revisorn in deß H. Römischen Retchs Abschieden / vnnd deren mit aller Stände / zu forderst aber mit eines regierenden Römischen Kaysers Wissen / Willen vnd Belieben / per modum conventionis wolverfasten Cammergerichts Ordnung / dabey so wohl Jhrer Kayserlichen Mayestät / als alle andere deß Heyligen Reichs Stände aeque principaliter interessirt / vnnd jhr jus acquisitum haben / fundirt vnnd radicirt seye. Daß nun die Catholischen Stände / sampt den zu Nürnberg beysammen gewesenen Correspondirenden Chur- Fürsten vnnd Ständen / ohn auch Erlaubnuß vnnd Mitteinwilligung der Römischen Kayserlichen Mayest. vnd vieler im Reich ansehnlicher Neutral Ständen / sich vnterfangen solten / das jenige mit andern in eine andere Form zu richten / was bey allgemeiner Reichs Versamblung mit deß Haupts vnnd aller Stände Einwilligung verordnet / vnd permodum sanctionnis pragmaticae statuiret / vnd so lang vnnd viel practicirt worden / vnnd dadurch einem andern sein habendes Recht / seiner vngehört / abzusprechen vnd zu entziehen / das würde nicht allein für sich selbsten dem Rechtë vn̅ [370] löblichem Gebrauch im Reich / der Kayserlichen Autorität vnnd Praeeminentz der Stände Freyheit zu wider seyn / auch in allem schwere vnnd schädliche praeiudicia auff sich ziehen / ja so wol den Catholischen als Correspondirenden zum höchsten Verwiß gereichen. Es würden sich auch Jhre Mayest. so wenig als obberührte Neutral-Stände / denen dieser Gebrauch / vnd vngewöhnliche modus, (wie man dessen Nachrichtung hat) gar nicht gefällig / an diesen Schluß nicht binden / noch sich von jhren Rechten dardurch abdringen lassen / zu geschweigen / daß nicht wenig zweiffentlich / ob durch ein solch Mittel die iusti???a nicht mehr gehindert / dann befördert werden möchte. Mit den??? vbrigen Postulatis hat es eine gleichmässige Bewandnuß / vnnd seynd dieselben in dem Religionsfrieden / darauff alle Stände gelobet / fundirt / daß also nicht zu sehen / wie dieselbige von der Kayserlichen Mayestät / vnnd deß Heiligen Reichs Ständen so gar ab / vnd an andere Particular-Orthen zu ziehen / dieweil man sich einmahl so wohl eines als andern Theils / darunter vor etlichen Jahren bey dem Oberhaupt eingelassen / dasselbige auch bereyt in etlichen Puncten / laut darunter ertheilten Decrets / die Handt angelegt / vnd der Sachen ziemlicher Außschlag gegeben / dahero dann jederzeit / wie insonderheit bey dem Begriff deß Passawischë Vertrags zu finden / dafür gehalten worden / daß die Erledigung dieser nochwärenden Strittigkeiten nicht vor etlichen / sondern sämptlichen Reichs-Ständen vnnd Versamblung gehörig / auch darzu billich verwiesen werden sollen. Welchen allem nach dann die Catholische Stände / welche sich gefährlicher Anschläge / Bedrawungen oder Verschimpfungen auff jhre Mittstande nicht zu erjnnern wissen / der vnfehlbarn Hoffnung gelegen / sintemaln die Resolution derer von den Correspondirenden Ständen gesuchten Postulaten jetzt erzehlter massen / in dero Macht vnd Gewalt nicht stehen / jhnen auch nicht geziemen noch geb???hren / sondern fast vnverantwortlich fallen wil / der Kayserl. Mayestät sampt andern Neutral Ständen / zu deren mercklichen Verfang vnd praeiudicio, in einem oder dem andern vorzugreiffen. Es werden ermelte Correspondirende Stände / daß die Catholischen noch zur Zeit / bevorab aber auff ein solch vnformblich vnherkommen / imperios vnnd bedrawliches Gesinnen / oder vielmehr mandiren vngehört anderer / mit jhrer Antwort nicht weiter gehen können / nicht allein in Bestem vor sich entschuldiget halten / sondern auch in Besuchung Reichs vnnd anderer Tägen / sich jhrer verpflichten Schuldigkeit erjnnern / vnnd mit zu Werckrichtung dereit zu etlicher Werbung selbs thätlicher Execution zu rück halten / vnd jhrer damit verschonen / auch was man sich dißfalls zu versehen altem löblichen Teutschem Gebrauch nach / sie zuvor vnd bey rechter Zeit avisiren / dieweiln sie nichts liebers sehen wol???en / dann daß diesen vnnd andern Gebrechen in dem Reich / so wohl einer als anderer Seithen angehörigen Orthen durch Ehrbare / thunliche / vnd in dem Heiligen Reich herkommene Wege zu jhrer selbst eygenen vnd aller betrangten billichmässig Erleichterung förderlichst abgeholffen werden möchte. Solten aber vber verhoffen mehr gedachte Correspondirende Stände mit diesem der Catholischen Erbieten vnd Versichern sich nichts begnügen lassen / sondern jhrer Bedrawung nach / zur Thathandtlung zu schreiten / die Catholischen Stände feindtlich anzugreiffen / vnnd in jhren Willen vnnd Gefallen den Rechten / Reichs-Constitutionen / löblichen Herkommen vnnd guten Sitten / auch aller Erbar-vnd Billigkeit zuwider mit Gewalt vnd Kriegsmacht zu nötigen / sich vnterstehen; Müssen zwar die Catholischen Stände solches GOTT vnd der Zeit befehlen / wie vngern sie auch darzu kommen / endtlich auff die in der Natur vnnd allen Rechten Defension gedencken / sich in gleichem in jhrer Bereitschafft nach aller Notthurfft stärcken / seine Göttliche Allmacht vnnd jhre gerechte Sach zu Hülffe nehmen / vnd solche Mittel ergreiffen??? / die zu abwendung vorstehender vnd andrauwender Vnderdrückung jhr vnnd jhres Glaubens Bekantnuß / vnnd Erhaltung der lieblichen Reichsverfassung gehörig / sich benebens aber auch außdrückenlich bedingendt / da hier auß das Heilige Reich in weitere Gefahr vnnd Zerrüttigkeit gerathen / der Außschlag vielleicht auch anderst / dann man sich zur Zeit einbilden mögen / fallen solle / daß die Catholischen. Stände an solchem allem vor GOTT vnnd der Welt entschuldiget seyn / vnnd es die jenigen verantworten lassen wollen / die auß den hochbethewerten Ordnungen vnnd Satzungen im Reich (damit sich ein jedweder billich sättigen lassen solte) außgesetzt / den Weg selbsthätigen Gewalts erwehlet / dadurch das Bandt deß heylsamen Religion vnnd Prophan-Friedens nuffgelöset / vnd endtlich eine solche erbärmliche Confusion vnd Desolation ohne einige befugte Vrsach / gestalt der Posterität ohn passionirt Vrtheil darüber gelassen wird / zu jmmerwährendem schimpfflichen Spott der löblichen Teutschen Nation im Reich vervrsacht haben. Weil nun auß dieser Resolution die Vnirte vnd Correspondirende genugsamb gesehen / daß vnerachtet sie so lang vnnd inständig vber allerhandt Vnfug / vnd Beschwerden / so jhnen von den Päbstischen ein gute Zeit hero zugefüget / geklagt / aber nie kein Gehör oder Recht darüber erlangen können / vnnd sie dahero endtlichen wegen allerhand besorgender Gefahr (weil man nit vngewissen Bericht hatte / was für Anschläg bey den Päbstischen wider die Evangelische obhanden vnnd im Schwang giengen / so sie auch theils wann sich die Gelegenheit praesentirt / vnder allerhand gesuchtem Vorwand / ins Werck zurichten sich vnderstandë die Waffë zu jrer Defension zur band zunehmen gezwungen wordë / die Päbstische
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nunmehr sich fein Weiß bren̅en / vnd alle Schuld auff die Evangelische legen wolten / als habë auch hingegen sie jhrer Sachen besser wahrnehmen vndden Handel mit mehrerm Eyffer vnd Ernst angreiffen wollen. (Marggraf von Durlach ziehet ins Beißgaw.) Zu welchem End Marggraff Georg Friderich von Durlach / mit einem Theil der Vnierten Kriegsvolck ins Brißgaw (welches ein Ländlein ans Elsaß stossend / und sich biß an Basel erstreckend / zehen Meil in die Länge / vn̅ zwo in die Breite habend / an Fruchtbarkeit dem Elsaß gleich ist) gezogen vnnd sein Läger zwischen Brysach vnnd Freyburg geschlagen. Er hatte bey sich ein tapffer vnd wol außgerüstet Volck zu Roß vnd Fuß / auch in 320. Wägen mit allerhand Kriegsbereitschafften vnd Instrumenten beladen: Darunder eine gute Anzahl waren mit sechs Rädern / die man hindersich / fürsich vnd beseiths führen konte / hatten oben auff eyserne Spitzen vnd waren gemacht / daß man sie an statt einer Schantzen für ein starck Wagenburg brauchen mochte. Das gantze Marggräffische Läger ward in acht tausent Mann starck geschätzet / darzu die Reforte Schweitzer auch in 3000. Mann geschicket hatten. (Marggraf Georg Friderichs Erklärung auß was Vrsachen er sich ins Brißgaw galägert.) Die vmbligende Römische Catholische Fürsten vn̅ Stände waren dieser Ankunfft vn̅ Nachbarschafft nit froh / schickten derhalben so bald jhre Gesandte an den Marggraffen ab / vnd liessen jhn fragen / auß was Brsachen er sich mit seinë vnderhabenden Volck der Enden nidergelassen / vn̅ was sie sich zu jhm bey so gestalten Dingen zu jhme zuversehen hetten. Denen er geantwortet / er hette von den gesambten Vnirtë Befehl / dem auß Niderland / Burgund vn̅ andern Orthen her ins Elsaß durchbrechendë Kriegsvolck den Paß zusperrë / soltë also ersucht vn̅ gewarnt seyn / solchë gleichfals keinen Vorschub zuthun: Dann er were
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resolvirt / mit Darsetzung seiner Land vnd Leuth / solchen Befehl zu exequiren. Mitler weil hat sich viel Spanisch / Burgundisch / Lothringisch vnd ander Volck / so theils für den Hertzogen in Bayern / theils für Ertzhertzog Leopolden geworben worden / im Obern Elsaß gesamblet / so gemeynet war / den Weg vber den Rhein ins Oberland / vnd so fort nach Bayern zunehmen: Weil aber der Marggraff der Brysacher Brücken sich zeitlich versichert / sich auff einem Berg starck verschantzet / vnd alle Vberfahrten zwischen Basel vnnd Straßburg gesperret / auch die Baßler keinen Paß verstatten wollen / haben sie nicht forkommen können / sondern der Orthen ein geraume Zeit still ligen müssen. (Kayserisch Volck erlangt den Paß vom Marggraven.) Jedoch hat jhnen endtlich auff jnnständiges Anhalten Ertzhertzogs Leopoldi / als derselbe demonstrirte / daß solch zu Kays. Mayest. Diensten gebraucht werden müste / auch der Auff halt dessen zu seiner Landen grosser Betrangnuß vnnd Schaden gereichte / mit angehengter Versicherung / daß es ohne Berührung vnd Offension einiges benachbarten durchgeführet werden solte / der Marggraff zu Außgang deß Maymonats den Paß gegeben / vnd mit Beding daß sie keins von den Vnirten Landen berühren / auch niemandt von den gedachten Vnirten Landen beleydigen / sonder jhren Zug stracks fortsetzen wolten / fort marchiren lassen. (Kriegsbereitschafftë vmb Cöln für den Hertzog in Bayern.) Es sind auch im Ertzstifft Cöln vnd den vmbligenden Orthen grosse Kriegsbereytschafften für die Ligisten vorgangen / vnnd hat vnder andern Graff Philips von der Lipp vnd Obrister Landsperger für den Hertzogen in Bayern / doch vnder dem Schein / als wann es für den Churfürsten von Cöln geschehe / viel Volck zu Roß vnd Fuß daherumb auff die Bein gebracht / so sich bey der Musterung in 4000. starck befunden. Solches ist zu Anfang deß 1620. Jahrs auffgezogen / vnnd den Paß durch Hessen vnd die Graffschafft Nassaw nehmen wollen. Aber man hat der Enden jhr Vorhaben zeitlich gemercket / vnd das Land vnd geworben Volck so man in Bereitschafft gehabt zusammen geführet / jhnen den Durchzug zuverwehren / also daß sie gezwungen worden einen andern Weg zusuchen; haben also neben hin durch die Wetteraw auff Gelnhausen vnnd so fort / mit zimblichem Schaden der Landleut vnnd anderer so sie betroffen / ins Franck enlandt jhren Zug genommen. Alda jhnen der Weg abermal gestecket worden / daß sie nicht weiter fort geköndt: weil jhnen der Vnirten Volck an den Pässen auffgewartet. In dem sie nun also in dem Würtzburgischen Landt still ligen müssen / hat Hertzog Maximilian bey dem Marggraffen von Brandenburg Culmbach vnd dem von Onoltzbach inständig angesuchet / den Paß jhnen zuvergönnen / (Vnirte verstatten den Bayerischë in Francken den Paß.) mit Versprechen daß die Vnirten solches Volckes halben sich nichts solten zubefahren haben / da dann so lang tractiret / biß endtlich der Durchzug verstattet worden / mit diesen Conditionen; 1. Daß kein ander Volck als deß Graffen von der Lipp Reuterey / vnd dann das Landspergische Regiment / vnd zwar anderer Gestalt nicht / als zwo oder drey Compagnyen auff einmahl / aber mit vnnd neben diesem Volck weder Meintzisches / Würtzburgisch oder anders in keinerley Weiß passiret werden / vnnd derwegen die Anzahl deß Bayerischen Volcks wol specificirt vnd namhafft gemacht werden sol. 2. Das vber der Anzahl dieses Bayerischen Kriegs Volcks / biß auff die bey dem Hertzog angebrachte Puncten / Resolution erfolgen wird / hiernechst keinem Volck mehr der Paß verstattet / auch solches nicht mehr begehret werden solte. 3. Da die Correspondirende in gleichem Fall für jhr Volck durch deß Hertzogs in Bayren Lande sich deß Passes gebrauchen wolten / daß jhnen darmit ebenmässig Wilfahrt werden solte. 4. Daß das Volck jnnerhalb drey oder vier Tagen ohngefähr auffbrechen / vnd gleich fortziehen solte. 5. Daß es durch zween Weg den Abzug nehmen solte / nemblich das Fußvolck durch das Bisthumb Bamberg / vnd die Reuterey bey Würtzburg vor. 6. Die Commissarien solten im Nahmen deß Hertzogen in Bayern gebürliche Caution leystë / vnnd sich schrifftlich verobligiren / daß diß Volck weder in diesem durchziehen / noch auch sonsten wann es albereit durch vnd auff den Bayerischen Grentzen vnd Landen seyn wird / zu keines Correspondirenden Standts Offension / sondern vermög der Fürstl. Bayerischen Erklärung vnd Zusag / allein zur Defension derselben Landen gebraucht werden solte. 7. Daß es nach dem Auffbruch stracks vnnd ohne einiges auffhalten / still ligen / oder Musterplatz / fortziehen / vnnd derwegen die Bayerische Commissarien den Zug dahin richten solten / daß das gantze Volck in vier oder fünff Tagen in dem Bayerischen Land sey. 8. Im Fall bey diesem Durchzug ein oder der ander Correspondirende Stand vnvmbgänglich vnd nothwendig ferrner berührt werden müste / daß zuforderst derselbige deßwegen vmb den Paß ebenmässig ersuchet / vnd gebürlich versichert werden solte. 9. Daß alßdann im durchziehen gute Ordnung gehalten / kein Vngebühr oder Muthwillen vervbet / niemand auß der Correspondirenden angehörigen beleidiget werde. 10. Vnd endlich alle Proviand vnd anders / so jhnen gereichet wird / richtig bezahlen solten. (Theils Bayerisch Volck me???tenirt.) Demnach nun der Vergleich beyder seiths also gemacht worden / hat solchem nach gemeltes Volck seinen Fortzug genommen / als sie aber ins Stifft Aichstätt kommen / vnd daselbs versta̅den / daß Obrister Landsberger vnnd etlich andere hohe Officirer sich heimblich von jhnen weggemacht / vnd sie nunmehr vnder die Bayer. Armee vndergesteckt werden solten / haben sie guten theils darzu nicht verstehen wollen / sondern jhrer vber
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1200. die Fähnlein von den Stangen gerissen / vnd sich zum theil in deß Marggraffen von Anspach Dienst begeben / theils sonsten verlauffen vnd sich wider nach Hauß gemacht. (Hertzog in Bayern ziehet zu Feld.) Bald darauf ist Hertzog Maximilian in Bayern mit einer starcken wolgerüsten Armee / vielem Geschütz vnnd andern Kriegsbereitschafften zu Feld gezogen / vnd sich erstmals vmb Donawert / Rain vnd Windingen gelägert. Als solches (Vnierte lägern sich gegen jhm.) den Vnierten vorkommen / ist Marggraff Joachim Ernst von Anspach General Leutenant vber die Armada / mit in 13000. Mann von Rothenburg auff Dünckelspiel vnd fürters auff Vlm zu gerucket / vnd zwischen Langenaw vnnd Tropheim sein Läger geschlagen / allda mehr Volck zu jhm gestossen / vnnd sind darauff beyde theil einander so nahe kommen / daß die Schiltwachten miteinander reden können: Dahero es das Ansehë hatte / es würde ohn ein grosses Blutvergiessen nicht wol abgehen können / welches aber doch nicht geschehen. (Vnierte Evangelische Stände.) Bey so gestalten Sachen haben die Vnierte Evangelische Ständ eine Zusammenkunfft / allerley Notthurfften mit einander zuberathschlagen / in der Statt Vlm gehalten. (Frantzösische Bottschafft zu Vlm angelangt.) Gleich anfangs dieses Convents ist ein stattliche Legation König Ludwigs in Franckreich / welche das streitige Wesen in Teutschland beyzulegen / abgefertiget war / daselbst in 400. starck ankommen. Darbey sich vornemblich befunden der Hertzog von Angolesme / der Herr von Milleck / deß Hertzogen von Angolesme Sohn / der Hertzog von Bethun / der von Preaux / der Graff von Pontgilera / der Marggraf von Coligni / der Freyherr von Bauchenam / der von Crichy / vnd der Jüngere von Bethun. (Bayerische Abgesandte) Deßgleichen sind auch bald hernach Hertzog Maximilians in Bayern Abgesandte allda an [374] gelangt / die waren Albin Graff von Sultz / Lorentz (kommen zu Vlm an.) Winzin Freyherr / Joachim Donsperger Obrister Cantzler / neben eilich andern. Da ist nun durch, Vermitlung der Frantzösischen Abgesandten so viel auff beyden Seiten gehandelt worden / daß endlich die Sach vertragen vnd die Catholische vnd Evangelische Confoederirte einen Vergleich vnnd Frieden miteinander auffgerichtet / also lautende: (Vergleich zwischen den vereinigten Catholischen vnd Evangelischen Ständen auffgerichtet.) Wir Maximilian Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / sc. vn̅ wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg thun kundt jedermänniglich / demnach sich nunmehr ein geraume Zeit hero / so wol im H. Römischen Reich Teutscher Nation / als auch in benachbarten vnderschiedlichen Konigreichen vnd Landen gefährlich vn̅ weitaußsehende Zustände vnd Kriegs Empörungë sich erzeiget / vnd dannenhero so wol die Catholische / als Evangelische vereinigte Chur-Fürsten vn̅ Stände sich in Kriegsverfassung einzulassen anlaß genommen / vnd darauß Mißverständ entsprungë / samb man angeregte von beyden Vnionen gemachte Kriegsbereitschafften vn̅ Verfassung zur Offension vnd Vergewaltigung vn̅ Betrübnuß einer oder der andern Vnion zuverwenden / vnd dardurch ein motum im Reich zuerwecke̅ angesehen / also vnd damit solcher Mißverstandt auff gehebt / besser Vertrawen im H. Reich gestifftet / habe̅ wir vns vermittelst ver Kön. W. in Franckreich wolansehentlichen Gesandten / welche sich ohne dz in der Reichsstatt Vlm befunden / einer gewissen verbindlichen Zusag vn̅ Versicherung vergliche̅. Vnd erstlichen zusagen vnd versichern wir Hertzog Maximilian / als der Catholischen vereinigte̅ General / vnd wir Joachim Ernst / Marggraff zu Brandenburg / als der Evangelischen Vnion General Leutenant / für vns vnd beyderseits Vnion zugethane Chur-Fürste vnd Stände / bey vnsern wahren Worten / Trewen vnd Glauben zum aller kräfftigsten vnd in aller bester Form es von Rechts wegen geschehen kan / soll vnd mag / daß weder kein ein noch der andern Vnion einverleibter Chur-Fürst oder Stand in keinen Weg oderWeiß / vnder was gesuchtem Schein es jm mer seyn oder erdacht werden kan / weder durch sich oder andere mit einer noch der andern Vnion zuständigen Kriegsverfassungen den andern theil vnd dessen angehörig Chur-Fürstenthumb Land vnd Leuth / Stätt / Flecken / Dörffer / vnd Inhabung in Geist. vnd Weltlichen offendiren / wider den Religion - vnd Prophanfrieden beschweren / vberziehen / oder einige Thätigkeit fürnemmen / sondern so wol die Catholischen mit den Evangelischen / als die Evangelische mit den Catholischen in rechtschaffenem vngefärbten Frieden / Ruhe vnd Einigkeit verharren / jeden bey dem seinigen vnbetrübt vnd sicher lassen wollen. Damit aber dieser Verspruch vnd gutes Vertrawen wie vnder benachbarten Fürsten vnd Ständen / vermög der Reichs Constitutionen in allweg sich gebühret / verharrlich continuiren / soll beyderseits anjetzo in der Nachbarschafft habendes Kriegsvolck von denen Orten / da sie jetzund seyn / ehist so viel müglich / ohne eines oder deß andern Beschädigung / abgeführet / vnd an desselben statt kein anders hinlogiret werden. Zum andern ist verglichen worden / daß einer oder der andern Vnion verwandter Churfürst / Fürst oder Stand / oder eine vnd die ander Vnion sämptlich jhrer erheischenden Notthurft nach ein Durchzug / vermög der Reichssatzung / zu jhrer vnd der jhrigen Defension vnd Versicherung / auf vorgehende genugsame Caution / suchen wird / sol ein oder der ander Stand solche nicht abschlagen / doch daß ein solches Ansuchen zeitlich vnnd nicht vnversehens / oder mit kurtzer vorgehender Avisation / wann man mit dem Volck schon an der Gräntz / oder gar in eines Land ist / mit Beschwerung der Vnderthanen geschehen. Vnd nachdem drittens wir Hertzog Maximilian in Bayern vnd andere vereinigte Catholische Stände deß Königreichs Böhmen / vnd dessen incorporirten Länder von dieser gegenwärtigen Handlung auß geschlossen / vnd in solcher Tractation nur die jenige Churfürstenthumb vnnd Länder / so beyderseits Vnierten Churfürsten vnnd Ständë gehörig / darunder auch die Chur Pfaltz / sampt deroselben im Reich gelegene Erbländer / weil man dieser Zeit mit andern in obgedachtem Mißverstandt nicht versiret / sondern mit denselben verhoffentlichen in gutem Verstandt stehet / vnd nicht weiter extendiret werden soll / so lassen bey dieser der Catholischen Chur-Fürsten vnnd Stände Erklärung so viel das Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder anlanget / wir Joachim Ernst Marggraff zu Brandenburg für vns vnd vnsere Mitvnierte es bewenden / vnd wollen nicht weniger vnsers theils besagtes Königreich Böhmen vnd dessen incorporirte Länder hierunder nicht verstanden / sondern solcher Sachen jhren freyen Lauff lassen / vnnd diese Erklärung ebenmässig von denen im Reich gelegenen Chur-Fürstenthumben vnd Ländern obbedeuteter massen allein gemeynt haben. Zum vierdten / nach dem vnder wärender Tractation vielmals deren im Reich vnerledigten Gravaminum Anregung beschehen / so ist doch die Vergleichung wegen kürtze der Zeit / vnd weil solche beyderseits Vnion einverleibte allein nicht / sondern ins gemein alle Catholische vnd Evangelische Stände deß Reichs / von denen man aber für dißmal nicht gevollmächtiget / berühret / biß auff andere bequeme Zeit verschoben worden. Als auch von beyderseits Vnionen Schaden / so von derselben Kriegsvolck vorgangen / praetendiret / soll solcher Erstattung wegen ins künfftig nach billichen Dingen tractirt werden. Welches alles wir beyderseits stät / fest vnd vnverbrüchlich zu halten versprochen / vnd zu mehrerer Versicherung mit eygnen Handen vnderschrieben / vnd mit vnsern Fürstlichen Secreten besigelt. (Abführung der beyden Vnionen Kriegsdolck.) Demnach nun der Vergleich zwischen beyderseits Vnierten / darbey aber die Ligisten den grösten Vortheil erlangt / also getroffen worden / ist der Marggraff von Onoltzbach / mit seiner vnnd [375] anderer Vnierten Kriegs Armada nach der Vndern Pfaltz gezogë, Hertzog Maximilian in Bayern aber hat sich die Thonaw hinunder gegen dem land Ob der Enß gewendet / davon an seinem Ort fernere Meldung geschehen wird. Weil wir nun bißhero / was sich zwischen der Catholischen Liga vn̅ der Evangelischen Vnion / dieser Zeil biß zu dem beyderseits gemachten Accord verloffen / vmdständlich erzehlet / wollen wir vns jetzundt wider zu dem Böhmischen Wesen kehren / vnd was sich dabey nach obigem ferzners zugetragen / vermelden. (Spanisch Kriegsvolck kompt auß Italien dem Kenser zu hülff.) Vnder der Weile / als bißhero erzehltes hin vnnd wider vorgienge / kamen zwey Regiment Spanier auß dem Mayländischen Hertzogthumb durch das Schweitzerlaud / vber den Gothard durch Vry / Schweitz / Lachen / Roschach vnd Inßbruck / vnder zweyen erfahrnen Obristen / als Don Verdugo vnnd Spinelli / dem Keyser zu Hülff in dem Passawer Bischthumb an. (Verdugische vnd Spinellische Volck wird nach Budmeiß geführt.) Diß Volck / nach dem es selber Orten ankommen / hat offtmals sich dersucht / in das Ober Enserisch Land einzubrechen / es hat jhm aber solches / weil selbige Gräntzen von den Innwohnern wol besetzt / auch die Bawern / so ohne das gute Schützen waren / hin vnd wider Gräben aufgeworffen / vnnd die Wäld verhawen hatten / nicht glücken wollen. Darauff dann Don Balthasar diese Regiment durch den güldenen Steg nach Budweiß in Böhmen geführet. Er hatte bey sich ein Schreiben an die Böhmische Innwohner / so jhme von Jhr. Mayest. Keyser Ferdinanden vberliefert worden / dasselbe solte er / damit besagte Böhmische Innwohner annoch / so sie wolten / zur Devotion gegen Jhrer Mayest. gebracht werden möchten / hin vnnd wider anschlagen lassen; war dieses Inhalts:
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Er fügete männiglichen zuwissen / demnach die (Keysers Ferdinandi Ermahnungsschreiben an die Böhmische Innwohner.) Innwohner deß Königreichs Böheimb etliche auß pur lauterm Muthwillen vnnd Frevel / andere aber durch Antrieb vnnd Bezwingung / so weit vnder wärendem Auffstandt in jhren Verbrechen fortgefahren / daß sie das Jurament vnd die Pflicht / so sie jhm als jhrem gecrönten König geleystet gebrochen / vnd ein andern König zuerwehlen / in seine Residentz ein zuführen vnnd, zu crönen sich vnderstehen dörffen / er dahero verursachet worden / zu Erhaltung seines Königreichs Böheimb / vnnd Abwendung aller Beschwernussen vnd Trangsalen / wider eine starcke Anzahl Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß in Böhmen abzufertigen. Dieweil aber kein zweiffel / es würden jhrer viel an solchem vbel Beginnen kein Gefallen haben; andere auch jhr Verbrechen erkennen / sich von den meineydigen Vnderthanen absondern / vnnd jhrem rechtmässigen König Gehorsamb leysten / denen dann die Keyserliche Gnad vnabgeschlagen seyn solte. Ermahnete derowegen alle Innwohner deß Königreichs Böhmen / daß sie jhrer Eyd vnnd Pflicht / mit deren sie J. May. als jhrem gecrönten König vnd Herrn verbunden / vnd dann dem gemeinen Nutzen / jhres selbst eygenes / jhrer Weiber / Kinder vnd Vnderthanen weiters Verderben vnd Vndergang wol bedencken / jhnen seine Warnung zu Hertzen gehen liessen / auch bey dem Don Balthasar / oder wer damals vber obgedacht Bolck vnder dem Keyserlichen Nahmen commandiren möchte / sich zeitlich anmelden / vnd hierdurch jhnen selbsten auß allen Beschwerlichkeiten helffen / dann Jh. Mayest. erwehnten Don Balthasarn / wie auch andern / so vber solches Volck das Commando hetten / völligen Gewalt gegeben / einem jeden / welcher sich alsbalden / bey einem auß jnen / daß er sich alles gebürlichen Gehorsambs gegen J. Key. May. verhalten wolte / anmelden würde / daß sie jhrer Trew vnd Vnderthänigkeithalber versichert seyn könten / in jhrem Namen zu Gnaden anzunemen: Würde aber jemandt dieser so grossen Gnade sich mit angedeuteter Bezeigung nicht fähig machen / derselbe möchte den darauß jhm zustehenden Schaden niemandt anders / als jhme selbsten klagen vnnd zumessen. (Anstandt zwischen Keyser Ferdinand vnd Bethlen Gabor Fürsten in Siebenbürgen.) Weil in dessen / wie an seinem Orth gemeldet / Gabriel Bethlen durch die Niderlag deß Ragotzi in Ober Vngarn von Belägerung der Statt Wien wider abgezogen / vnnd sich nacher Preßburg zurück zubegeben getrungen worden / ist es bald darauff zu einem Anstandt kommen / der durch Vnderhandlung Valentini Lepes Ertzbischoffs zu Colotz vnd Raab / Leonhard Helfried / Graffen zu Meggaw Seyfried Christoph Preuners vnd Thomae Nadasei / vnd dan̅ Sigismund Forgatsch vnnd andern / zwischen jhme vnd Jh. Key. M. auff nach folgende Articul auff gerichtet / vnd verabschiedet worden. 1. Solte so wol in Vngarn / als in angräntzenden Ländern vnd Königreich Polen eine Niderlegung der Waffen geschehen / vnnd solcher Stillstandt biß auff Michaelis dieses lauffenden 1620. Jahrs wären. 2. Vnder wärendem Friedenstandt solte die Verwaltung deß Königreichs Vngarn seyn vn̅ bleiben in dem Standt vnnd Wesen / wie es jetzo mere / als / daß was jetzo in Gewalt vnd Gebieth Key. May. erfunden würde / das solte also verbleiben / was aber vnder deß Bethlehems Hand vnd Gewaltwere / solte gleichfalls von jhme regieret werden. 3. Graff-vnd Herrschafften / Gräntzhäuser / Schlösser vnd Stätt / welche Bethlehem in sein Gewalt gebracht / solten gleicherweiß in seinem Gubernament verbleiben. 4. Hierzwischen solte ein gemeiner Reichstag zu Newensohl im Königreich Vngarn mit Kraft vnd Einwilligung Jh. Key. M. auß geschrieben werden / vnd der Palatin / vnd alle Stände darbey zuerscheinen verpflichtet seyn. In solcher Zusammenkunfft solten alle Beschwerungen / Mißverstand vnd Spän zwischen J. Key. M den Geistlichen vnd den Ständen deß Königreichs mit besten müglichsten Mitteln erörtert vnd abgethan werden. 6. Die Gewerb vnd Handthierung solten an allen Orten frey vnd die Päß offen seyn. 7. Daß Polnische Kriegsvolck solte vom Königreich Vngarn abgeschaffet vnnd abgehalten werden. 8. Die Zeit dieses Friedenstands solte von beyden theilen vnverbrüchlich gehalten werten / also daß ein jedes theil vor Gewalt / seindlichen Einfällen / Plünderung / Einnehmung Stätt vnnd Schlösser / vnnd in summa vor aller Gefahr sicher seye / darzu dann beyde Partheyen mit Ehr / Trew vnnd gutem Glauben verpflichtet seyn solten. (Landtag zu Newenfohl in Vngarn.) Der in den Articuln deß Stillstands angeregte Landtag ist zu Newenfohl zu Eingang deß Junij zuhalten angefangen worden / darbey es folgender gestallt hergangen. Erstlich haben sich dahin verfüget Bethlen Gabor vnnd die Vngarischen Stände mit einem Comitat von etlich tausendt Mannen: darauff auch Kayserische / Böhmische / Oesterzeichische / Schlesische / Mährische / Polnische vnnd andere Gesandte ankommen. Die Polnische sind vmb den halben Junium mit 200. Pferden vnd ein hundert Cossaggen stattlich eingezogen vnnd von dem Palatino empfangen worden. Bald darauff haben die Cossaggen ein feindlichen Einfall in Vngarn vn̅ darbey grossen Schaden gethan: sind aber heßlich empfangen vnd geschlagen / auch jzer viel gefänglich nach Newensol gebracht / ???ernacher aber nach Caschaw zur arbeit an der Festung geschickt worden. Diesen Einfall hat man dem Polnischen Abgesandten höchlich verwiesen / welcher zwar seinen König entschuldigen wollen / als were es ohne desselben Wissen geschehen / hat aber darmit nichts erhalten mögen / weil man bey einem erschossenen Cossaggen ein Packetlein Schreiben gefunden / darun [377] der in einem der König in Polen selbsten dem Keyser zugeschrieben / er habe dieses Volck jhme zum besten werben lassen / vnnd herauß in Vngarn geschickt: wie auch noch ein anders Schreiben vom Humanoy (welcher als er seithero in Vngarn gefallen / darüber vmbkommen) an den Graffen von Altheimb / auch an Jhre Mayest. so gleiches Innhalts gewesen: auf welches dem Polnischen Gesandten ein Arrest angekündiget worden. Als nun den 10. Julij die Keyserlichen Abgesandten David Paul Episcopus Tiniensis (welches Bischthumb in derTürckey ligt / vnnd den Türckischen Keyser zum Administratorn) Item Georg Teuffel Freyherr vnd Wolff Wilhelm Laminger / Freyherr vnd Orator / den 10. Julij jhren Einzug zu Newensol gehalten / haben die Polacken sich vnderstanden / vnangesehen deß Arrests jhnen mit etwan 50. Pferden vnnd dreyen Gutschen entgegen zuziehen: als sie aber auff dem Marck bey deß Fürsten auß Siebenbürgen Losament vorüber gewolt / hat er selbsten zum Fenster herab geruffen / vnd sie wider vmbkehren heissen / auch daraus???f so bald seinen Stallmeister hinab geschickt / der sie wider zurück gewiesen / also daß sie mit Schanden wider wenden vnd nach jhrem Losier sich begeben müssen. (Der Keyserischen Gesanbten Vortrag beym Land tag zu Newenfol.) Darauff haben die Keyserlichen Abgesandten / bey den Vngarischen Ständen Audientz gehabt / in welcher sie vornemblich vermeldet: Es trügen Jhre Key. Mayest. vber dem betrübten Zustandt deß Königreichs Vngarn / ein grosse Bekümmernuß / vnd hetten jhr dieses Wesen / jederzeit höchlich angelegen seyn lassen / vermahneten derowegen die Stände / daß sie von Jhrer Mayest. nicht absetzen / noch sich von den Rebellen (welche er refractarios genenner) verführen lassen wolten / dargegen solten sie sich versichert halten / daß Jhre Mayest. sie nicht allein bey jhren Privilegiis vnnd Freyheiten erhalten vnd schützen / sondern jhnen noch andere vnnd mehrere mit Gelegenheit concedirn würden / vnnd haben besagte Gesandten darneben angedeutet / daß sie zwar nicht gevollmächtigt weren / jedoch daß in kurtzem andere hernacher kommen: vnnd die Plenipotentz mit sich bringen solten. Inmittelst aber seynd die Stände mit jhrer Tractation vnnd Deliberation starck fortgefahren / es hat aber etlich mahl grossen Streit gegeben / also daß sie miteinander nicht vbereinstimmen können / sonderlich Palatinus Sigmund Forgatsch / welcher noch eyfferig Papistisch / vnd dem Hauß Oesterreich sehr gewogen / auff welchen die andere Catholische Stände all gesehen / sie haben aber doch endlich sich verglichen / vnter den dreyen Religionen eine Vnion mit einander auffgerichtet / auch die jenigen Stände / so sich nicht gestellet / proscribirt vnd die Güter confiscirt / auch benebens zugleich beschlossen / daß die Geistlichen in Vngarn kein votum mehr haben / noch ein Standt selbiger Cron seyn sollen / vnd obwoln die obgedachte Keyserliche Abgesandten sich höchlich bemühet / diese Vnion zu hinderziehen / hat es doch nichts helffen wöllen / sondern es ist vff den 14. Julij newen Calenders / in jhrem beyseyn vnd vor jhren Augen besagte Vn???onsverfassung in deß Palatini Behausung / von den anwesenden Ständen / mit 165. Subscriptionen vnd auffgetruckten Insiegeln bekräfftigt: vnd also diß Werck vollendet worden. Den folgenden Tag hat der Siebenbürgische Fürst die Keyserliche vnnd Polnische Legaten zu Gast gehabt vnd stattlich tractirt / so ist auch dazumal der Türckische Chiauß Mehemet Aga / welcher vor den andern Gesandten allda gewesen / vnd von da auß nacher Prag zum König gereyset / wider zurück kommen. (Deß Türckischen Abgesandten Anbringen zu Newensol.) Bald darauff kam ein Türckischer Abgesandter von Ofen her / welcher so wol mündlich / als auch in seinen Credentionaln schrifftlich fürbrachte / daß sein Keyser sich sehr erfrewe / wegen deß Bethlen Gabriels glücklichen Zustands / mit Vermahnung in dem Werck / wie er es angefangen / weiter fortzufahren. 2. Soll er mit dem Keyser vnnd dem Spanier durchauß keinen Frieden eingehen. 3. Solle die Cron / so sie jhme angebotten werde / annemmen / Er wölle jhne vnd die confoederirte Länder (deren Abgesandte er mit verlangen erwarte) nicht lassen / sondern einen ewigen Frieden mit jhnen auffrichten / jhnen auch wider jhre Feind mächtig beystehen / vnnd zu solchem end den Anfang in Polen machen / (Türckischer Keyser läst dem Polnischen Legaten ein Augaußstechen.) inmassen beschehen. Dann als etlich Monat zuvor ein Polnischer Gesandter zu Constantinopel angelangt / vnnd Frieden zu tractiren gemeynt / hat der Türckische Keyser begehrt jhn zu versichern / daß jhme kein Einfall von den Polen geschehen möge / welches er Abgesandter mit Darsetzung seines Kopffs / wo etwas Gewaltthätlichs für genommen würde / bestettigt. Kurtz hernach haben die Cossaggen ein Türckisch Schiff auff dem schwartzen Meer angetroffen / dasselbig genommen / vnd darmit in Asia an das Land gefahren / in Meynung / jhren Raub deren Orten zuvermehren / vnd alsdann nacher Hauß zu sägeln / derowegen sie in die fünffhundert Mann bey den Schiffen gelassen / mit dem andern Volck aber / so auf die vier tausendt starck / in Asien gestraifft / als aber der Türckisch Vezier solches innen worden / hat er alsbald erlich Volck an den Vfer / da sie angefahren / geschickt / die Schiff alle erobern vnd hinweg führen: auch alles darbey gelassene Volck niderhawen lassen / darauff das Vffbot??? im gantzen Land ergangen / den vbrigen Auß gestreifften nach geeilt / vnd alle vmbgebracht worden. Als nun solches dem Türckischen Keyser zu Ohren kommen / hat er den Polnischen Legaten für sich erfordert / vnd jhme solches angezeigt / mit vermelden / daß er nunmehr seinem eygnen Vrtheil nach / den Kopff verlohren habe / darauff der Legat nichts antworten können / damit aber deß Polen Macht durch eines Manns Todt nicht geschwächt würde / hat der Türck dem Legaten ein Aug außstechen lassen / vnnd jhne seinem König wider zugeschickt / jhme anzuzeigen / [378] Er der Kayser wolle jhne in kurtzem in seinem Land daheim suchen / dieser einäugige Legatus ist durch Eperies in Ober Vngarn durchgerayst / vnd von vielen glaubwürdigen Leuten / welche es hernachmals Jhrer Fürstlichen Durchleuchtigkeit zugeschrieben / gesehen worden. Den 18. Julij ist Hanß von Cöln / der gesampten incorporirten vnd confoederirten Länder Legatus principalis, an die Ottomanische Porten / zu Newsohl sehr stattlich angelangt / vnd von Jhrer Durchleuchtigkeit gantz herrlich eingeholet worden / der brachte überauß schöne Praesenten mit sich / so er dem Türcken verehren solte. Den 19. Julij sind der gesampten Länder Abgesandten bey Jhrer Durchl. zu Gast gewesen / vnd vberauß stattlich mit 300. Speisen tractirt worden / da es viel Vmbtrünck / auff Jhrer Majest in Böhmen / deß Königs in Engelland / Graf Moritzen / vnd anderer Potentaten Gesundheit gegeben / welche meistentheils von Jhrer Durchl. selbsten angefangen worden. Vnter dessen aber / als man der Keyserlichen Plenipotentiariorum mit verlangen erwartet / vnd man vermerckt / daß solches nur zu auffzug der Sachen / vnd Verliehrung der Zeit angesehen / ist den anwesenden Keyserl. Legatis ernstlich befohlen worden / nacher Wien zuschreiben / daß erstgedachte Plenipotentiarii, sich innerhalb 15. Tagen / von dar angerechnet / einstellen sollen / wo nicht / so solte zu deß Landtags Schluß gegriffen werden: Vnter dessen ist von den Ständen berathschlagt worden / wie vnnd welcher gestallt der Krieg zu continuiren vnnd außzuführen seyn möchte. Als nun nach langem erwarten endlichen die Keyserlichen Legaten / als Graff Colaldo / vnd ein Vngarischer entwichener Herr / dessen Güter confiscirt worden / angelanget / ist jhnen die Audientz bald angesagt worden / dessen sie sich beschwert / vnd vermeynet / daß die Stände die Audientz bey jhnen suchen solten / in welchem sie aber doch den Ständen nachgehen müssen: Da haben sie jhren alten modum wider repetirt / darneben gleichsamb sub comminatione vermeldet: Wofern sie von der Confoederation mit den Rebellen nicht abstehen / den Geistlichen / so woln jhre eingezogene Güter / nichts wenigers die ordentliche Session bey den Versamblungen wider einraumen / vnd sich nicht anders bequemen würden / so solten sie wissen / daß auff solchen fall Jhre May. gezwungen werden / anders gegen jhnen zu procediren. Item / Sie hetten zwar Plenipotentz / mit Jhrer Durchl. vnd den Ständen Frieden zu tractiren / oder ja inducias zu machen / dieweiln aber in derselben der confoederirten Länder gar nicht gedacht weren / so köndten sie deßwegen nichts nachgeben / oder ichtwas bewilligen. Darauff hat man jhnen kürtzlich geantwortet: Weiln in jhrer Plenipotentz die confoederirten Länder keines wegs begriffen weren / als könte man sie für keine veros Plenipotentiarios erkennen / derowegen solten sie im Namen Gottes wider hinziehen / vnnd entweder ein andere Vollmacht / so auch auff die confoederirten Länder gerichtet / mit sich wider zurück bringen / oder im widerigen fall gar aussen bleiben / im vbrigen würde vnter dessen von den Ständen schon geschehen was recht sey / sc. Nach diesem hat der Französische Legat M. D. Angoulesme, von Wien auß / einen Sub delegatum nach Newsol geschickt / welcher sich allda interponiren solte / ist aber allbereit post festum kommen / auch von den Ständen mit einer kurtzen Antwort abgefertigt worden. Damals hat man allbereit angefangen den Schlüssel deß Landtags zu suchen / vnd einmal ein end zumachen / vnd sind die vorhandenen Legationes als die Keyserliche / Frantzösische / Polnische vnd Türckische / wider abgefertiget worden / der confoederirten Länder Legaten aber / sind länger verharret / vnd ist man zur Election eines newen Königs geschritten / bey welcher es zwar wunderlich gnug hergangen / vnd were leicht ein Böhmischer Proceß oder alter Gebrauch darauß worden / in dem man allbereit mit einem Herrn / so es nicht eingehen wolte / auff das Fenster zugeeylet / vnd jhne einen Sprung lernen wöllen / solches haben aber doch etliche verhütet / Endlich sind die Stände einig worden / vnd haben einhällig den Durchleuchtigen Gabriel Bethlen / Fürsten in Vngarn vnd Siebenbürgen / vnd der Zeckler Graffen / sc. zu jhrem König erwehlet. (Bethlen Gabor wird zum König in Vngarn erwehlet.) Worauff dann den 25. Augusti / die Wahl auff folgende weiß publicirt worden: Zu frühe vmb 7. Vhr sind die Stände bey dem Palatino zusammen kommen / vnd haben daselbsten erstlich durch den Cantzler fürtragen lassen / in was für Beschwerden dieses Königreich jederzeit vnter dem Hauß Oesterreich gewesen. Item / was sie bewogen hab / den Keyser Ferdinandum zuverwerffen / vnd zur newen Wahl zuschreiten: Auch warumb sie Bethlen Gabriel erwehlet hetten: Darauff man das Vivat Rex, geschryen / daß es in der gantzen Statt in allen Gassen erschollen: Darnach sind die Stände ins gesampt / in J. D. Behausu̅g kommen / vnd haben jhre Abgeordnete zu Jh. D. in jhr geheimes Zimmer / darinnen eben der confoederirten Länder Abgesandten gewesen / geschickt / vnd dieselbe herauß auff den grossen Saal fordern lassen / welche von gemelten Legaten begleitet worden: Als sie nun herauß kommen / sind Jhre Durchl. wie auch zuvor jederzeit bey den Audientzen / oben an / in einem rothen Sammeten / mit Golt gestickten Stuhl / zur rechten Hand aber die Abgesandten / vnd zur lincke̅ die Proceres regni, gesessen: Darauff hat der Paltinus eine kurtze Vngarische Oration gethan / deme ist Graf Emerich Thurzo mit einer stattlichen außführlichen Oration in Vngarischer Spraach gefolget / vnd dardurch Jhre Durchl. den Ständen vnd allen Anwesenden fürgestellet: Hierauff hat Jhrer Durchleucht. Groß Cantzler in deß newerwehlten Königs seines Herrn Namen / geantwortet / vnd der Stände auf jhne gerichtete Wahl acceptirt: Nach solcher Resolution hat Graf Emerich Thurzo mit heller Stimm intoniret / vnd außgeruffen: Vivat Sereniss. Rex Gabriel, deme [379] jederman so gegenwärtig gewesen / nach geruffen / welches auch durch die gantze Statt erschollen: Darnach ist Jhrer Durchl. von aller Ständen Gesandten vnnd anwesenden Herrn / die rechte Hand geküst worden. Nach dessen Verrichtung ist Jhre Durchl. sehr stattlich in die Kirchen geritten / allda der Psalm / Dixit Dominus Domino meo, vnd das Te Deum laudamus gesungen / auch von Jhrer Durchl. Hosprediger ein kurtze Dancksagung gethan. Nach derselben aber ist Jhre Durch. wider nach Hauß geritten / so bald er in das Gemach kommen / ist von dero Leibguardiden Henducken / deren 1100. nebens der Bürgerschafft / vnnd ein Fähnlein Berghawern / mit Einstimmung etlicher Feldstück Beschütz / ein schönes Salve, dreymal auff einander geschossen worden. Jhrer Durchl. Person belangend / so ist er eines Adelichen guten Geschlechts / vnnd hat sich von Jugend auff zum Kreig gebrauchen lassen / wie er dann im siebenzehenden Jahr seines Alters allbereit zum Kriegswesen kommen / vnd in 42. Schlachten persönlich gewesen / an Gabriel Bathori Hof / so wol auch zu Constantinopel / hat er sich lang auffgehalten / vnd bekennete er damals selbsten / er sey vor 20. Jahren so arm gewesen / daß er einen Kauffmann zu Caschaw / jhme ein hundert Thaler zuleyhen angesprochen / welches er jhme abgeschlagen habe: War gutes Judicii, hatte ein gut Memori, vnd gern gelehrte Leut vmb sich / er redete auch fast stets Latein / wiewoln er bißweilen den Priscianum etwas krumb angesehen / welches aber doch einem sochen Herrn wol zu gut gehalten wird / war ernsthafft / aber nicht tyrannisch / wie man von jhme auß geben / war guts Gesprächs / hört jederman gern / auch den geringsten / in der Reformirten Religion war er sehr eyfferig / redete wol von einem vnnd dem andern in Religionssachen: An Person war er rechter Mannslänge / zimblich Corpulent / hatte einen Vngarischen beschornen Kopf / vornen nur einë Schopf / hoher Stirn / etwas länglichsten Gesichts / grosser Augen / vnd viel weisses in denselben / ein wenig vber sich gekrümpffte Nasen / zimblich wol bemündet / einen schwartzen Baart / sast auff dierunde damalig Frantzösiche Art / doch vnten herumb nicht rundt / sondern etwas zugespitzet / hatte sonsten gar eine liebliche Farb im Angesicht / bitzweile̅ war er mit dë Stein vbel geplagt / trug sich jed???zeit gantz Vngarisch / aber sehr stattlich vnd prächtig / wie dann / wann er jrgend in die Kirchen geritten / vnd die Sonne geschienen / vor Glantz der Diamanten vnd deß Golts / man jhne fast nicht ansehen können: Im Reben war er gar Resolut vnd wol beredt. Seine Gemahlin war auch eines Abelichen Geschlechts / thäte fast nichts als beten / nahm sich der Haußhaltung selber an / vnd gieng offt selbst in die Küchen / vmb zusehen / wie die jhrigen Hauß hielten. Den 27. Augusti / zween Tag nach eröffneter Wahl / ist die Confoederation der Siebenbürger vnd der incorporirten vnnd confoeberirten Länder auch geschlossen worden / welche sich erbotten / den Ländern in Zeit der Noth mit 25000. Mann beyzustehen / daß sie also / wie es das ansehen hatte / eine stattliche Hülff auß Siebenbürgen vnd Vngarn zugewarten. Jhre Durchl. haben sich erklärt / selbsten mit ehistem ins Feld zuziehen / zuvor aber etlich tausendt Mann in die Steyermarck zuschicken / darnach zu dem Haupt Läger zustossen / vnd von dar auß etwas in Sachsen vnd Bayern lauffen zu lassen. Wie er sich dan̅ stracks hierauff / weil auch vnder deß der Anstandt zum End geflossen / starck zu Feld gerüstet. Weil nun davon die Zeitung nacher Wien kommen / haben die Evangelische darinn / mit Vorwissen J. Key. M. ein Schreiben an jhn abgehen lassen / darinn sie jhn ersuchet / der Statt vnnd derselben Refier mit Vberzügen / vmb der vnschuldigen Weib vnd Kinder willen / welche sampt den Innwohnern keine Schuld / noch deß zuentgelten hetten / was etwan sonsten vorgienge / zuverschonen. Jh. Key. Mayest. hat auch hernach solche deß Bethlens Wahl zum Vngarischen König durch ein offentlich Außschreiben cassirt vnd auffgehaben / wie wir dann an seinem Ort erwehnen wollen. (Cossaggen fallen in Mähren eyn.) Dieweil die Feindseligkeiten in Vngarn auffgehöret vnd ein Stillstandt der Waffen / wie zuvor gemeldet / gemacht worden / haben die Cossaggen / welche in Polen wider die Vngarn vnd Siebenbürger sich zugethan / den Kopff nach Oesterreich gewendet / in grosser Eyl ben 4000. starck durch die Marggraffschafft Mähren gezogen / dann sie etliche Führer ben sich gehabt / so Nacht vnd Tag jhnen den Weg nach Oesterreich vorgeritten. Haben niergends / als mann sie gefütert sich aufgehalten / alle Brücken / damit man jhnen nicht nachsetzen könte / hindersich abgeworffen / vnderwegens viel reiche Ort vnnd Flecken / auch das Stättlein Meseritsch / in welchem sie eben damals eines vornehmen Landherren Hochzeit angetroffen / vberfallen vnd geplündert / vnnd also auß dem Land vnd sonderlich auß diesem Stättlein vnd von den Hochzeitgästen / weil man sich jhrer nicht versehen / ein grosses Gut von Kleinodien vnd anderm davon gebracht / so sie nachmalen zu Wien vmb gar geringen Preiß verkauffet. Die Mährer (so kurtz zuvor die Statt Riclausburg eingenommen / vnd neben vielem Geschütz / Wein vnd Getrayd / auch ein grosses Gut / so zum theil dem Cardinal von Dietrichstein / zum theil dem Graffen von Dampier zuständig gewesen darinn gefunden hatten) sind jhrer zu spatinnen (Cossaggen von Mährischen geschlagen.) worden / nichts desto weniger aber jhnen starck nachgesetzet / vnd sie endlich in Oesterreich nicht weit von der Thonaw vmb Mitternacht angetroffen / vnverwarnter Sachen / weil sie keine Schiltwachten gehalten / vberfallen / vnd jhrer fast bey tausendt erschlagen / die vbrigen haben sich in die Thonaw begeben / vnnd mit grosser Verwunderung vber geschwemmet vnnd nach Wien kommen / daselbst sie in die Vorstätte einlosieret worden.
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Diese Cossaggen haben nachmalen in Vnder- (Cossaggen thun in Vnder Oesterreich grossen Schaden.) Oesterreich vbel gehauset vnnd grossen Schaden gethan / auch mit den Innwohnern / ohne vnderscheyd der Religion jämmerlich vmbgangen. Deßwegen viel Landvolck mit Weib vnd Kinder jhre Wohnungen verlassen / vnd sich zum theil in die Wäld zum theil in die Awen begeben / so hernach theils hunger gestorben / theils erfrohren / also daß man an etlichen Orthen deren ein zimliche Anzahl todt gefunden: auch zu vielen so in die Awen geflohen / sind die Cossaggen vbergesetzet vnd sie nidergehawen. Weil nun mitler Zeit den Schlesiern vnnd Mährern Zeitung kommen / daß noch etlich tausendt Cossaggen Jhrer Key. May. zu Hülff herauß zubrechen Willens weren / haben sie das Aufbott ergehen lassen vnd viel Volcks versamblet / vnd darneben von solchen Dingen dem Gabriel Bethlen Bericht gethan vnd jhn vmb Hülff angeruffen. (Gabriel Bethlens Betrawu̅g an König Sigismu̅d in Polen / wegen deß Heraußbruchs der Cossaggen.) Der hat alsobald dem König in Polen vermelden lassen / er wolte dergleichen Einfäll in sein Land durch sein Volck anstellen / wie auch durch Türcken vnd Tartarn / wo er ferrner Feindseligkeiten gegen jhm vnd den confoederirten Ländern verüben lassen würde. König Sigismund aber hat sich höchlich darüber entschuldiget / mit vermelden / daß solche Impressa ohne sein Vorwissen geschehen were. Neben diesem hat Gabriel Bethlen den Böhmen zu Hülff wegen der Cossaggen Einfall vnderdessen viel Vngarisch Kriegsvolck zugesendet / mit vermelden / daß die Cossaggen auch wider den Anstandt ins Land gebracht weren. (Manßfeldische von Keyserische̅ bey Langen Loyß geschlagen.) Hierzwischen hat der Graff von Bucquoy / nachdem er vnlangst zuvor ben Kittfee von den Böhmen etwas Verlust gelitten / mit dem Obristen Fuchfen eine Impressa mit in acht tausendt Mann starck / gegen Langen Loys / darinn damals neun Fähnlein vom Manßfeldischen Volck / gelegen / vorgenommen. Wie er nun dahin kommen / hat er einen Hinderhalt gemacht / vnd etlich Cornet voran geschickt / welche die Manßfeldischen herauß locken solten. Da es dann zu einem harten Treffen kommen / darinn sich zwar anfangs die Manßfeldische dapffer gewehret / aber endlich zertrennet / in neunhundert erlegt vnd viel gefangen / auch von den Kenserischen fünff Fahnen erobert worden / das vbrige hat sich mit der Flucht errette. Der Bucquoyischen sind auch vber dreyhundert geblieben. Etliche Tag hernach haben die Bucquoyische wider eine Compagny deß Graffen von Hollachs in einem Dorff bey Eggenburg vberfallen / bey sechtzig davon nidergehawen / vnnd den Rest zerstrewet. Deßgleichen hat die Keyserische Besatzung in Laa bey zweyhundert von deß von Sallern Regiment erschlagen. So haben vnber der weile die Cossaggen auch nicht gefeyret / sondern in der Nacht vnversehens ein Compagny Hollachische Reuter in einem Dorff vberfallen / vnnd mehrerntheils nidergemacht. Es ist auch vmb diese Zeit beyderseits viel Kriegsvolck / sonderlich vnder den Italianern durch Kranckheiten hingenommen worden / darunder sind auch etliche Böhmische Obristen / als Kinsky / Sallern / vnd Tscherotin gewesen. (Treffen zwischen den Keyserischen vnd Böhmischen.) Als nun bey so gestalten Sachen der Graff von Dampier mit seinem Volck / darbey auch vorgedachte Cossaggen gewesen / zu deß Graffen von Bucquoy Läger gestossen / haben sie jnen vorgenommen etwas namhafftes außzurichten: Derowegen den Soldaten befohlen / daß ein jeder auff 6. Tag sich proviantiren vnd mit Kraut vnd Loth wol versehen solte. Der Anschlag war / sie wolten mit gantzer Macht den Paß in Böhmen nemen / vnd stracks auf die Statt Prag zuziehen. Wie nun von solchem Vorhaben Fürst Christian von Anhalt / welcher nach Pfaltzgraff Friderichs Crönung das Commando in dem Böhmischen Läger hatte / Kundschafft eingenommen / hat er vngesäumpt das Böhmisch vnd Mährisch Volck aller Orten auffgemahnet vnnd bey Eggenburg versamblet / den Kayserischen die Pässe in Böhmen zusperren. Darneben / weil auch das Italianische Volck von Budweiß auß starck ins Land gestreiffet / das Stättlein Thein wie auch Belleschin / mit Accord eingenommen / vnd Wittigaw zubeschiessen angefangen / ist auch auffs new der zwantzigste Mann im Königreich auffgebotten worden. Demnach sich nun Fürst Christian mit seiner bey sich habenden Armada in 12000. starck befunden / ist er dem Graffen von Bucquoy vnnd Dampier entgegen gerucket / vnd bey Eggenburg die vmbliegende Wäld / Gebirg / vnd Päß zu seinem Vortheil eingenommen / darauff das scharmutziren beyderseits angangen / vnd hat ein jeder Theil sein bestes gethan / ist auch auß grobem Geschütz starck auff einander Fewer gegeben worden / doch haben die Keyserische weil die Böhmen den besten Vortheil innen gehabt / vnd sich mit Fewerkugeln werffen dapffer gebraucht / den grösten Schaden erlitten / vnder andern ist ein vornemer Oberster der Cossaggen / welcher den vierdten Mann erlegt / erschossen worden. In folgenden Tagen ist das Treffen wider starck angangen / da dann Fürst Christian viel Geschütz auff einen Berg gepflantzet / auff beyden seiten die Wäld verhawen / vnd in 2000. Mußquetirer auff die eine Seiten dareyn gelegt / auff die andere Seiten aber hat er das Oesterreichisch Volck geordnet: hernach mit etlichen Compagnyen das Keyserische Volck auß den Quartiren gelocket / die sich eines solchen nicht versehen / vnd derwegen dapffer auff die Böhmische angesetzet / selbige aber sind jmmer zurück vnd biß zum Berg gewichen / biß sie auff die verhawene Mußquetirer vnd vnder das grobe Geschütz kommen / da ist dermassen Fewer gegeben worden / daß die Ordnung der Keyserischen zertrennet ward / vnnd sie mit grossem Verlust weichen mußten. Dem Graffen von Dampier ward sein Roß vnderm Leib erschossen / aber ein Cossack sprang von seinem Pferd / halff jhm darauff / vnd errettete jhn also / daß er seinen Feinben nicht zu theil worden. [381] Es sind allda vnder vornehmen Officirern vmbkommen deß Graffen von Bucquoy Wachmeister / der Herr von Mirament / neben dem Wallsteinischen Leutenant Lisseg: auch sind ein zimliche Anzahl verwundet vnnd gefangen worden / wie viel aber von beyden seiten geblieben / hat man nit eygentlich erfahren mögen. Das Kayserische Läger hat sich nach dieser Niderlag wider zurück nach Crembs begeben / vnnd hat sich abermal zwischen dem Graffen von Bucquoy / vnd dem von Dampier eine Strietigkeit erhaben / darüber dieser auß dem Läger nach Wien gezogen. (Wallonen werden der Cossaggen vbertrüssig.) Hierauff haben die Cossaggen / jhrem bösen Gebrauch nach in Oesterreich widerumb vbel zu hausen angefangen / etliche Orth außgeplündert / vnnd auß dem Closter vnder Alta die Kelch / Monstrantzen / Meßgewandt vnnd anders weggenommen / vnnd es so grob gemacht / daß auch die Wallonen / welche sonsten an Blutdürstigkeit vnnd Tyranney jhnen nicht viel nachzugeben pflegen / so gar vber sie erzörnet vnnd erbittert worden / daß sie etliche von jhnen erschossen / vnd achtzehen gefangen nach Crembs geführet. Die Böhmen haben bey solchem Verlauff die Statt Rätz mit Accord einbekommen / vnd vber tausendt Faß Wein vnnd andere gute Beuthen darinnen gefunden. Bey solchem Zustandt sind zwo Compagnien Reuter auß dem Bucquoischen Läger in das Böhmische vbergefallen. (Glatz von den Keyserischen in Budweiß geplündert.) Zu anfang deß Aprilis haben die Keyserischen auß Budweiß gegen Newhauß gestreiffet / vnd den Marckflecken Glatz / eine Meil davon gelegen geplündert / vnnd viel darinn nider gehawen. (Böhmischer Feldmarschalck von Felß wird mit 4. Cornet Reutern von Keyserischen geschlagen.) Bald darauff hat sich der Graff von Bucquoy wider etwas an den Böhmen versuchen wollen. Zu dem Ende mit drey tausendt Reutern / vnd tausendt Muß quetirern gegen dem Böhmischen Läger in aller Still zugezogen / vnnd nach dem er die gantze Nacht marchirt / gegen Tag etlich hundert Cossaggen gege̅ der Böhmen Quartier voran geschicket / Allarm machen / vnnd den darbey liegenden Flecken Sintzendorff anzünden lassen; er aber hat vnder deß mit der vbrigen. Reuterey vnd Mußquetirern im Gehöltz sich still gehalten. Wie nun solches also vorgangen / hat der Böhmisch Feldmarschalck von Felß (vnerachtet der General Wachtmeister der von Sbubna jhn gebetten / deß Fußvolcks zuerwarten) mit vier Cornetten auß seinem Vortheil sich begeben / vnd den Losungsschuß / den andern Quartieren / daß der Feind vorhanden ein Zeichen zugeben / vergessen. Als er nun auff die Cossaggen angesetzet / vnd es an ein Treffen gangen / sind selbige nach jhrem Hinderhalt zurück gewichen. Dahin als jnen die Böhmen gefolget / ist der Graff von Bucquoy herfür gebrochen / vnd einen harten Scharmützel mit jhnen angefangen / darinn der mehrern theil von jhnen erlegt vnd beschädiget worden. Die vbrigen als sie beförchtet / sie möchten gantz vmbringet werden haben sich mit dem von Felß wider nach dem Böhmischen Läger mit der Flucht salviert / darinn vnlang hernach / derselb von einem empfangenen Schuß gestorben. Dieser Verlust ist an der Böhmen seiten / wegen der gebliebenen Obristen vnd Officirer nit gering gewesen / dann auch darbey in 60. wolversuchte vom Adel mit vmbkommen. Deß Graffen von Bucquoy Federbusch ist vnder wärendem Scharmützel mit einem Schuß getroffen / auch sein Pferd vnder jm / vnd der Rittmeister Flaminio erschossen / ingleiche̅ ein junger Graff von Hardeck hart verwundet worden. (Rastenberg von Keyserischen erobert.) Hierauff hat der Graff von Bucquoy in vierhundert seiner Soldaten für das Schloß Rastenberg vier Meil von Horn / darein etliche Evangelische Herrn auß Vnder Oesterreich jhre Weiber / Kinder vnd beste Sachen geflehnet hat en / geschicket: Als aber selbige mit Verlust in 30. Soldaten abgetrieben worden / ist er den solgenden selber mit in 4000. Mann darfür kommen / vnd solchen Ort mit Gewalt eingenommen / zwar niemandt darinn nidergehawen / aber alles nach Crembs führen lassen. (Streiff vnd Einfäll der Cossaggen.) Vmb die Zeit / als Rastenberg eingenommen worden / sind wider in 1500. Cossaggen welche allenthalben grossen Schaden gethan / auß Polen kommen / die haben abermals durch Mähren in Vnder Oesterreich durch brechen wollen. Aber die Schlesische vnd Mährische Ritterschafft haben sie an einem Wasser / darüber sie setzen wollen / ereylet / vber achthundert erlegt / vnd stattliche Beuthen bey jhnen gefunden: die vbrigen haben sich in die Wäld zerstrewet / darvon auch von den Bawren viel erschlagen worden: Theils sind dë Schlestern im zurückziehen wider in die Händ gerathen / die jhrer vber fünfftzig an die Bäum gehencket: der Rest / so etwan noch 300. gewesen ist mit genawer Noth vber Berg vnd Thal nacher Wien entkommen. Bald hernach ist wider ein Hauffen / etwan von 1300. im Oppelischen Rester mit Floßholtz vber die Oder kommen / die sind aber auch von dem Schlesischen Obristen Leutenant Henneberger / drey Meilen hinder Jägerndorff vberfallen / vnd theils erschlagen / theils an die Galgen vnnd Bäume auffgehencket worden. Vnnd ob wol viel Cossaggen in kurtzer Zeit auffgerieben worden / hat man doch / sonderlich in Schlesien jhnen nicht genugsamb wehren können / dann sie bald hie / bald da eingefallen / viel Dörffer vnd Höf geplündert / sonderlich hat eine Compagny in tausendt starck gegen Namschla vbel gehauset / vnd eine Impressa auff Brieg vorgenommen / weil aber die Brücke zu Schwanenwitz abgeworffen gewesen / vnd sie nicht vber das Wasser kommen können / haben sie vnverrichter Sachen abweichen müssen. Auff dem Land ist dardurch allenthalben grosse Forcht entstanden / vnd haben die Innwohner jhre besten Sachen an sichere Orth / vnd sonderlich nacher Preßlaw geschaffet. In Oesterreich haben auch dieser Zeit die Wallonen den Innwohnern viel Trangsal angethan. [382] Doch haben die Cossaggen viel ärger gemacht / vnd weder der Evangelischen noch der Catholischen verschonet; wie sie dann zu anfang deß Mayens den Marckiflecken Stockeraw / an der Thonaw gelegen / welches nicht allein ein Kayserlich Cammergut / sondern auch darinnen lauter Catholische Bürger gewohnet / die allezeit jhrem Landsfürsten getrew verblieben / vberfallen / geplündert vnnd in Brandt gestecket / vnnd weil niemandt leschen dörffen / hat solcher Brand zween Tag vnnd Nacht gewäret. Nachmalen haben sie noch etliche andere Dörffer jenseit der Thonaw gantz in die Aschen gelegt / der Stätt vnnd Schlösser / so sie eingenommen / haben sie zwar mit Brandt verschonet / aber sonsten vbel genug darinn gehauset. Was sie eygentlich für Vnthaten in dieser Landschafft Nider Oesterreich verübet / ist auß nachgesetzter Schrifft / so die Nider Oesterreichischen Stände den 9. Maij an J. Key. May. deßwegen durch Jhre Abgesandte zu Wien eingeben lassen / dieses Inhalts: (Der Nider Oesterreicher Bittschrift an Keyser Ferdinand / wegen der Cossaggen vnd anders Kriegsvolcks Tyranney.) Allergnädigster Herr / sc. das vnauffhörlich Landverderben / Jammer vnd Noth / so von den vnglück seligen Cossaggen / vnd anderm Ew. M. Volck mit Rauben / Morden vnd Brennen vnd andern Barbarischen Gewaltthaten verübet worden / verursachet vns / vnser Zuflucht abermals nach Gott / einig vnnd allein zu Ew. May. zunemmen / deroselben vnsere vorige Lamentationes zuwiderholen / vnnd vmb allergnädigste Wendung anzulangen. Dann ob zwar E. Key. Mayest. schon zum öfftern zu Gemüth geführet worden / wie das Land in gemein verderbet / Herrn vnd Landleut geplündert / der Bawersmann zum theil erschlagen / zum theil von Hauß vnnd Hof verjaget / daß Weingärten vnnd Feldbaw darniderligen / die Handthierung gesperret / die Nahrung dem armen Mann entzogen / die Mannschafft abnemme / Zucht vnnd Tugendt / Recht vnd Gerechtigkeit verhindert vnd vnzehlich viel Sünd vnnd Laster von den Soldaten begangen werde / E. Mayest. auch zu dessen Abstellung den Generaln Feld Obristen / vnnd Leutenanten gemessene Befehl zukommen lassen: So müssen wir doch Ew. May. nothtringenlich klagen / daß solche Insolentien nicht allein kein Auffhörens haben / sondern von Tag zu Tag je länger je mehr zunemmen / ja solche Barbarische Grewel begangen werden / daß wir vns darob entsetzen / wann wir nur daran gedencken / auch fast ein Abschewen haben / E. M. selbige namhafft zumachen. Weil aber die vndisciplinirte Soldaten / sonderlich die Cossaggen / dergleichen vnerhörte Thaten zuverüben kein Entsetzen gehabt / noch einig Schew getragen / vnnd wir benebens vernemmen / daß es von andern Ew. May. außgeredt werden wolle / wirs auch / weil dessen mehr dann zu gewissen Grund / wann wirs verhalten / in vnserm Gewissen / vor Gott in Ewigkeit nicht verantworten könten / Zumaln die Ständ vnd wir / die respectu vnserer Vnderthanen officium Magistratus sustiniren / vnd der armen nothleydendë Elend vns nit wenig schmertzen vnd höchlich betrüben thut / vnd jhnen als jhr Oberkeiten / vnd gleichsamb als jhre Vätter / inmassen einer jeden Obrigkeit obligt / hertzlich gern geholffen sehen / so werden Ew. May. verhoffentlich vns allergnädigst nicht verargen / oder in Kayserl. Vngnaden vermercken / wann wirs etlicher massen / allein zu dem ende erzehlen / damit E. May. als ein Christlichers Potentat vnd sanfftmütiger Herr deß Hauses Oesterreichs / desto mehr auff schleunigste Abstellung dieses Vnheyls bedacht seyn möchten. Wie nun den Wallonen vnd anderm frembdem ins Land gebrachten Volck das Plündern / Brennen / Morden vnnd Vmbbringen gar gemein / vnd gleichsamb jhr anfang gewesen / also hat kein That so Vnmenschlich nicht seyn können / welche sie / vnd das andere E. May. Volck / nicht mit allem Muthwillen vollbracht vnnd begangen hetten / dann gantze Flecken / Dörffer vnd Märckt / darunter auch Stockheraw / vngeachtet es ein Cammergut ist / haben sie in Brandt gesteckt / Der Herrn vnnd Landleuth Schlösser vnd Häusser eingenommen / verderbt vnd außgeraubt / die Proviandt nicht allein von jhren Häusern genommen / sondern auch den armen Vnderthanen / die sie zum arbeiten vnd schantzen genöthigt / kein einigen Bissen Brodts gereicht / daß sie auch vor Hunger verschmachten müssen / Knaben vnd Weibspersonen nach schröcklicher Schändung hinweg geführt / die Leuth Jung vnd Alt / Weib vnd Mann auff allerley grausame weiß gemartert / mit Stricken gerüttelt / mit Höltzern gepreßt / jhnen das Fleisch mit Zangen vom Leib gerissen / in die Kinbacken / Schinbein vnd Kniescheibe gebort / sie an Hälsen / Händen vnd Füssen / ja gar an heimlichen Gliedern auffgehängt / Frawen vnd Jungfrawen / ja gar vnzeitige Kinder biß auff den Todt geschändt / schwangern Weibern Fewer so lang auffgelegt / biß man die Frucht im Leib sehen können / vnd Mutter vnd Kind todt geblieben / Alte vnd Junge / hohes vnd niders Stands / Geist-vnd Weltliche Personen / ohn vnterscheid vergwältigt / vnnd viel tausendt Vnschuldige erschröcklich ermordt / theils in jhren Schlössern jämmerlich vmbgebracht / theils mit jhren Adelichen Frawen vnnd Kindern biß auff das Hembd außgezogen / die Leuth so in die Awen geflohen nicht sicher seyn lassen / sondern zu jhnen hinüber gefahren / vnd sie gantz erbärmlicher weiß nidergehawt / vnd was also vnerhörte / Vnmenschliche Insolentzen / Grewel vn̅ Vnthaten mehr seyn / die wir lieber / Ew. May. gehorsambst zuverschonen / geschweigen / so viel wir Gewissens halben thun können / vnd sich gegen Gott verantworten läßt / als weitläufftiger deduciren wollen. Weil dann wir wissen / daß E. May. an diesen erschröcklichen Excessen keinen gefallen / vielmehr aber dero bekandtem Christlichem Gemüth nach / ein sonders Mißfallen darob haben / vnd zu besorgen / da sich Ew. Mayest. auff die vbergebene gehorsambste Schrifften vnnd Gutachten / gnädigst nicht / oder doch was langsams resolviren / es [383] werden selbige kein end nemmen / das gantze Land vollend gar in die Aschen gelegt / vnd Herrn vnd Vnderthanen ins eusserste Elend / zu E. Mayest. selbst eygenem / vnnd deß gantzen hochlöblichen Hauses Oesterreich praejudicio Schaden gesetzt werden: So bitten Ew. Mayest. wir nach mals durch Gottes Barmhertzigkeit vnd die bluttrief. fende Wunden vnsern HERRN Jesu Christi / hochflehentlich vnnd allervnderthänigst / die geruhen sich doch / dero angebornen / rühmlichen / Oesterreichischen vnd Keyserl. Miltigkeit nach / dieser Noth / Jammers dero getrewen Ständ / Vnderthanen vnd Inwohnern dieses Lands allergnädigst zu erbarmen / grösserm Vnheyl zuvor kommen / vnd die jenige Mittel / so Ew. Majest. wir den 3. Maij allervnderthänigst vorgeschlagen gnädigst appraehendiren / auf der Ständ gehorsame Schrifft vom 3. April. zu resolviren / mit würcklicher Confirmation aller der Ständ Privilegien gnädigst zu erfrewen / denen grossen Landbeschwerungen / darunter wir alle im Land schier verschmachten vnnd zu Boden gehen / mit endlicher Remedirung ehist gnädigst abzuhelffen. (Handlungen zwischë Keyser Ferdinandë vnd den Nider ???Desterreichischë Ständen.) Zuwissen ist all hie / daß / wie in diesem Schreiben angeregt / theils Nider Oesterreichische Stände bey Jh. Keys. Mayest. Ansuchung gethan / daß sie jhnen zugeben wolten / daß sie / Stände / wegen Versicherung jhres Landes / mit den Böhmen / von welchen sie stetigs darumb angefochten würden / in Confoederation tretten möchten: Darnach daß Jhr. Mayest. zuforderst jhre Privilegia confirmirte vnnd sie jhres Religionsgebrauch versicherte / vnd anders mehr. Auff diese Schreiben hat J. May. Keyser Ferdinand die Stände nochmalen vermahnet / sie solten jhnen ferner für Gefahr seyn / zur Huldigungerscheinen / vnd sich der Confoederation mit den rebellischen Böhmen enthalten. Ob nun wol vnder solcher Handlung die Böhmen vnnd jhre Adhaerenten solche Nider Oesterreichische Stände von der Erbhuldigung abzuhalten sich sehr bemühet / vnnd sich mit jhnen neben jhren Mitlandsleuten zu confoederizen stazck angemahnet / mit Betrawung / im widrigen sie für Feind zuerklären vnnd zuverfolgen / sind doch dessen vngeachtet / der mehrerntheil Stände zu Wien / die Erbhuldigung abzulegen ankommen. Denen hat auff jhr ansinnen Jhre Mayest. nachfolgendes anbringen lassen: Jh. May. liessen jhnen auff jhre eingebrachte Schrifften zum Vorbescheid anzeigen; ob wol J. May. sich nicht versehen het???en / daß sie sich mit dergleichen vngebürlichen Zumuthungen / gegen Jhren gebrauchen solten / welches sie zu anden wol Vrsach hette / wolte es aber für dißmal an seinen Orth gestellet seyn lassen. Vnd weren zwar Jhr. Key. May. geneigt / auff ein vnd anders jhr Begehren eine Resolution zuertheilen / wann nicht die Confoederation / deren Approbation / Schutz vnnd Handhabung sie inständig begehrten / im Weg stünde. Wann dann nun J. Key. May. befinden / daß gemelte Confoederation wider alle Göttliche vnnd Weltliche Rechten / Reichs Constitutionen / so wol jhr selbst eygene / als Erbvnderthanen / angeborne Pflicht vnd Trew were / ja in allem J. Kay. May. als Landsfürsten / auch dero hochlöbl. Hauß / dessen Posterität / Hochheit vnd Gerechtigkeit zu vnleydenlichem Abbruch gereichen thäte / dahero J. May. dieselbe / in dem sie sich so gar auch mit dero meineydigen / abtrünnigen Rebellen / welche Jh. May. Königreich vnd Länder durch boßhafftige Conspiration / zu gleichem Auffstand vnd Abfall angetriebë / in so hoch verbottene Confoederation / dergleichen weder von weyland Keyser Ma???thia bewilliget / noch weniger von einigen Christlichen Potentaten vnd Fürsten nit gut geheissen werden könte / keines wegs verstattet noch weniger approbirt / auch kein rechtes Vertrawen / so lang nicht solche gäntzlich auffgehaben / zu den Ständen nicht haben könte. Diesem nach were J. Kay. M. Begehren / sie der Augspurgischen Confession zugethane Stände / solten ohne Verzug alsbald obberührter Confoederation sich entschlagen / auch daß solches würcklich geschehen / ehist genugsam̅ dociren: So dann weren J. M. vrbietig / die Resolution auf jr vbrige Begehren / jhnen zuertheilen / auch so wol in Erhaltung der alten Gebrä???uch / als mit andern gnädigst vnnd Vätterlichen Demonstrationen sich also gegen jhnen erzeigen / daß sie sich darwider mit Fug der Billigkeit / zubeschweren nit Vrsach haben solten: Vnd dieweil die der Angspurgischen Confession zugethane Stände selbsten wüßten / was jhnen vnd dem gantzen Vatterland an dem Verzug für Schaden vnd Nachtheil herrührete / als wolten J. M. daß sie sich hierüber vnverzüglich erkläzten / damit dardurch dem Vnwesen abgeholffen / der Feind / so wol J. Key. May. Kriegsvolck auß dë???Land gebracht / sie die Stände bey dem jhrigen mit Ruhe verbleiben / vnd alles wider in friedlichen Stand gerichtet / vn̅ aufrechtes Vertrawen gepflantzet werden möchte. (Ferrnere Resolution Jh. Keys. May. den Nider Oesterreichischë Ständen / wegen deß begehrten Exercitii Religionis, gegeben.) Hierauff haben die anwesende der Augspurgischen Confession zugethane Nider Oesterreichische Stände / J. Key. May. gebetten jhnen das jenige / so sie in vorigen Schrifften gesucht / nicht zuverargen / darneben begehrt / daß doch J. Mayest. jhr Exercitium Religionis jhnen frey zulassen wolte. Hierauff hat J. Key. May. den I. II. Julij sich Mündlich also gegen jhnen erklärt: Wir haben vernommen / was jhr im Nahmen der anwesenden Augspurgischer Confession zugethanen Ständen angebracht habt / vnnd so viel die Schrifft belanget / lassen wirs an seinem Orth beruhen: das Exercitium aber der Angspurgischen Confession betreffend / haben wir vns also Heroisch / Keyserlich vnd Fürstlich gnädigst resolvirt / daß sich die Stände mit Fug zubeschweren nicht Vrsach haben / in Erwegung wir sie bey dem Exercitio erme???!ter Confession aller massen sie es bey Keysers Matthiae Lebzeiten gehabt / vnperturbirt / ruhig wollen verbleiben lassen / deßwegen sie einiges Mißtrawen in vns nicht setzen sollen: Glaubt vnsern Worten dan̅ wir euch [384] alles / so wahr wir ein gebohrner Ertzhertzog vnnd erwehlter Keyser seyn / gewißlich halten / vns auch in einem vnnd anderm gegen den Ständen also erzeigen wollen / wie ein Vatter sein Kind lieben thut / vnd bey denselben leben vnd sterben. Hierauf habend die Stände gebetten / ob sie diese Jhrer M. Mündliche Erklärung Schrifftlich haben Köndten / auff welches J. May. Ja / geantwort / vnd also noch selbigen Abend vnder Jhrer May. Insigel herauß gegeben worden. Darauff die Stände sich erklärt / daß sie den 3. 13. dieses die Huldigung (Theils Nider Oesterreichische Stände leysten die Huldigung zu Wien.) vollziehen wolten. Welches dann auff solche Zeit nachfolgender gestalt verrichtet worden: Erstlich sind deß Morgends frühe vmb 6. Vhren die Evangelische vnd Römisch-Catholische Stände / auff vorher gangene tenunciirte Confoederation / in grosser Anzahl bey Hof erschienen. Darauff Jh. Key May. gegen 8. Vhren zu S. Stephan in die Kirch geritten / in solcher Ordnung: Erstlich sind vorher gangen Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg / Fürst Carl von Liechtenstein / vnd die gesampte Stände / neben andern voznehmen Graffen vnd Herrn: denen sind reitend gefolget drey Herolden / als der Vngarische zur Rechten / der Böhmische zur Lincken / vnd der Oesterreichische / weil dieser actus Vnder Oesterreich betroffen / in der Mitte: nach jhnen sind noch zween Reichs Herolden / fürters Graff Leonhard Helfried von Meggaw das blosse Schwerdt führend / vnd dann Jhr. Key. May. geritten. Vor der Kirchen haben die Erb Officirer Jhrer Mayest. die zu diesem Actui gehörige Kleinodien vorgetragen / vnnd sie also hineyn begleitet. Als nun das Ampt der Meß vmb halber 10. Vhren verrichtet / hat sich der gantze Comitat wider in voriger Ordnung nach Hof begeben / vnd Jhr. Kay. May. biß an dero Gemach begleitet: welche alsbald der Stände Außschuß zu sich beruffen / vnnd sie befragt / ob sie vnd jhre Consorten auß trewen Gemüthern frey vnd vngezwungen das Homagium zu leysten gesinnet weren. Demnach sie nun sämptlichen mit Ja geantwortet / sind Jhre May. in die Ritterstuben gangen / vnd eine von güldenem Stück vnder einem Waldalin ornirte Session eingenommen / darbey obangezeigte Erb Officirer vnd Herolden sampt jhren Kleinodien sich gleicher gestallt auffwartend befunden. Da hat in Jhrer Key. May. Nahmen Doctor Verda Hof Cantzler das Homagium requirirt / deme Bernhard von Vesenpeck Land-Marschalck / wegen der gesampten Stände geantwortet / selbige zu Key. Gnaden vnnd Landsfürstlichen Hulden recommandirt / dem Key. M. also zugeredet: Die anwesende Stände haben mein Intention genugsamb verstanden / vnnd reichet mir zu gnädigstem Gefallen / daß sie in solcher Anzahl erschienen. Wie ich mich nun jederzeit dahin erklärt / nicht allein jhre Privilegia, Freyheiten / alt Herkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten zu confirmiren / sondern auch sie darbey zuerhalten / vnd in mein Protection zu nehmen. Also begehre ich solches nach geleysteten Pflichten als bald zu effectuiren / mich vnzweiffentlich versehend / sie werden sich jedesmals erzeigen / als getrewen / gehorsamen Erbvnderthanen obligt vnd gebühret. Dargegen will ich in allen billichen Sachen jhr gnädigster Herr vnnd Vatter seyn vnd bleiben / biß in meinen Todt. Gleich darauff hat man das Jurament abgelesen / so die Stände nach gesprochen: Alsdann der Hof Cantzler dem Land Marschalcken eine confirmationem Privilegiorum auf Pergament geschrieben / so besiglet / angehändiget / welchem nach Jhrer Key. May. von einem jeden stipulata manu angelobt worden vnnd eine Dancksagung geschehen. Ferner ist man in die Hof Capellen gangen / neben gebrauchten Trompetten / Heerpaucken vnd andern Instrumenten solenniter das Te Deum landamus gesungen / auff allen Pasteyen die grobe Stück loß gebrennt / auch die Soldaten am Burgplatz drey Salve geschossen. Darauff ist man wider zurück in die Ritterstuben kommen / daselbst Key. Mayest. sich zur Taffel gesetzet / deren die Erb Officirer auffgewartet vnd ein jeder seine Stell bedienet. Nach vollendter Keyserlichen oder Landsfürstlichen Mahlzeit / hat man in einem andern Zimmer einem jeden Erb Officirer sein absonderliche Taffel angewiesen vnd sehr herrlich tractiert worden / welches biß auff den Abend vmb 6. Vhren gewäret / darbey sich dann liebliche Mustcen vnnd Seitenspiel / wie auch bey herumbtrinckung auff Jhrer Wayest. Gesundheit / nicht weniger deß Nachts vmb 10. Vhren / das grobe Geschütz dapffer hören lassen. Die Erbofficia haben bedienet / Graff Paul Sixt Trautson das Erb Landhoffmeister Am???t: Graff Leonhard Helfried von Meggaw das Erblandmarschalcken Ampt: Carl Von Harrach das Erbstallmeister Ampt: Seyfried Preuner das Erbcämmerer Ampt: Graf Georg Friderich von Hardeck das Erbmundschencken Ampt: Bernhard von Puchheimb das Erbstabmeister Ampt: Ernst von Puchheimb das Erbtruchsessen Ampt: Georg Ehrnreich von Zintzendorff das Erbland-Jägermeister Ampt: vnd Joachim von Schönkirchen das Erbthürhüter Ampt. Der anwesenden Stände so die Huldigung geleystel / sind gewesen neunzehen von Praelaten / Röm. Catholische Herrenstands 32. Evangelische Herrenstands 33. Catholische Ritterstands 30. Evangelische Ritterstands 39. vnnd von 18. Stätt vnd Märckten Abgesandte. Den abwesenden / so damals zu Retz beysammen gewesen / ist noch vierzehen Tag / sich zur Huldigung gleichfalls zubequemen / Zeit gegeben worden. (Nicht parirende Nider Oesterreichische Ständ in crimen laesae Majestatis verdammet.) Weil aber diese abwesende Nider Oesterreichische Ständ solches Jh. May. Erbieten vnnd Termin sich nichts jrren lassen / vnnd vnerachtet dieses alles nicht allein zum Landtag nicht erscheinen wollen / sondern auch theils J. May. Feinden anhängig vnd in Bestallung verblieben / als hat Jh. May. endlich ein Decret wider sie durch den Oesterreichischen Herold / mit 2. Heerpaucken vnnd zwölff Trompeten auff allen Plätzen zu [385] Wien publiciren vnnd anschlagen lassen / dieses Innhalts: Demnach Jhr. Keyserl. Majestät von Zeit an der Jhro von Ertzhertzog Alberto auff dero Person / Erben vnd Nachkommen beschehenen Vbergab dieser Ertzhertzoglichen Lande / nichts mehrers gewündscht vnd gesucht / als wie sie dieselbe auß gegenwärtigem Vnheil retten / alle Beschwerden abschaffen / vnd den Frieden erhalten möchte. Dannenhero Jhre K. Majest. so bald nach empfangener Cession zu der Erbhuldigung deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich vnder der Ens geschritten: Alle Stände vnd Lands Mitglieder beschrieben / vnnd mit Gedult die angesetzte Termin mehrmals erstrecket / nicht weniger sich jederzeit gegen allen Ständen / Jhrer Landsfürstlichen Gnad vnd Huld / auch Handhabung jhrer habenden Recht vnd Privilegien anerbotten / darüber auch würckliche Resolutionen ertheilet / ja auch nach verstrichenem letzten peremptorii Termin / vnd allbereit von denen in ziemlicher Anzahl anwesenden Ständen auff genommenen Erbhuldigung / allen den jenigen / so sich damaln / obwol wider Schuldigkeit / noch nicht eingestellet gehabt / abermaln ein geraumen Termin vergönnet / der getröstung / es würde solch gnadenreich procediren bey allen fruchtbarlich ablauffen / vnd si???e anderer Verordnungen enthebt seyn. Weil aber solchem entgegen sich ein Anzahl berührter Vnder Oestereichischer Landleut / nicht allein gedachter Erbhuldigung trutziglich geeussert / sondern auch zu noch mehrer Eröffnung jhres Rebellischen Gemühts / sich gar zu Jhrer Majestät offentlichen Feinden vnd Rebellen begeben / vnd noch bey denselben sich auffhielten / dardurch sich selbsten mit der That zu jhren offentlichen Feinden vnd Rebellen gemacht hetten / welches Jhr. Majest. keines Wegs ferrner zuzusehen / noch solches Vbel vngestrafft hingehen zulassen gemeynt / sondern zu Erhaltung geziemenden Gehorsambs auch durchgehender guter Justitz vnd Policey jhr Ampt wider solche offentliche Rebellen zugebrauchen / entschlossen weren. Darumb so erklärte Sie die jenigen / welche nicht allein die Leistung der Erbhuldigung biß zu angeregter Zeit verzogen / vnd in mehr Wege wider die Keyserlich vnd Landsfürstlich Hochheit sich vergriffen / sondern auch zu jhren Feinden begeben / vnd noch bey denselbigen sich auffhielten / vnd an jetzo benanntlichen:
Henrich Mattheß von Thurn /
Georg Andre von Hoffkirchen /
Ludwig von Starenberg /
Martin von Starenberg /
Wilhelm von Hoffkirchen /
Hans Bernhard von Hoffkirchen /
Georg von Landaw /
Erasmus von Landaw /
Andre der älter von Pucheim /
Richard von Pucheim /
Dieterich von Puchiem /
Hans Bernhard Fünffkircher /
Rudolph Marackschy /
Andre Thonrädl /
Hans Andre von Stadel /
Hans Georg Strein /
Melchior Sturmband /
Georg Ehre???eich von Roggendorff /
Hans Bernhard von Thurn /
Hans Georg von Neydeck /
Amandus von Gera /
Wolff Steger /
Wolff Christoph Römer /
Caspar Artstätter /
Matthias Wolzogen /
Hans Sebastian Spett /
Georg Christoph Rauber /
Helmhardt von Friedesheim /
Carl von Friedesheim /
Leonhard von Lemsitz /
Zacharias Startzer. Für Jhrer Majestät vnd deß Vatterlands Feinde / vnd daß sie in dero Straff vnd Vngnad / auch in das abschewliche Laster vnd Straff der Rebellion / vnd beleydigten Majestät / vnd also Jhr. Majest. mit Verwürckung Leib / Haab / Ehr vnd Gut / heimgefallen weren. Darein Jhr. Majest. sie hiemit nochmahlen offentlich verdammete / auch der Execution halber bereits gebührliche Anordnung gethan hette / vnnd noch weiter / so wol wider diese benandte / als andere noch vnbekandte / Verordnung thun wolte. Befehlen also hierauff allen gehorsamen Land Ständen vnnd Vnderthanen / daß sie obbemelten Rebellen keinen Vnderschleiff / Auffenthalt vnd Vorschub geben / weniger mit jhnen durch Schreiben oder andere Wege Correspondentz oder Gemeinschafft hetten / sondern dieselben jhrem eussersten Vermögen nach verfolgeten / zur Verhafft brächten / vnd Jhr. Majest. zu verdienter Abstraffung vberliefferten. Welche aber hinwider handeln würden / die solten den condemnirten Rebellen gleich geachtet vnnd erkandt seyn. (Bedencken der Theologischen Facultät zu Wittemberg / Ob die Protestirende Fürstë dem Keyser wider die Böhmen Hülff leystë sollen.) Als der Krieg fast allenthalben in Teutschland angangen / vnd Jhr. Keys. Majest. nicht allein bey dem Papst vnd den Päpstischen Chur: vnd Fürsten / sondern auch bey den Protestirenden vmb Hülffe wider die Böhmen vnd jhren newen König angehalten / seynd etliche Protestirende in grossem Zweiffel gestanden / was bey diesem Handel am rahtsambsten seyn möchte / vnd ob sie dem Keyser wider die Evangelische in Böheim mit gutem Gewissen Beystand leysten köndten. Vnter denselben ist auch gewesen Herzog Johann Ernst von Sachsen Weymar / welcher der Vrsachen halben seinen Superintendenten Johannem Majorem, vnd Johannem Gerhardum beyde Doctores vnd Profeslores Theologiae bey der Vnwersität zu Jehna / an den Decanum vnnd sämptliche Doctores der Theologischen Facultät zu Wittenberg abgefertiget / daß sie sich mit einander berahtschlagen / vnd auff nachfolgende Fragen jhr Bedencken geben solten. I. Wann die Röm. Keyserl. Majest. die jenige bekriegt / welche hoch vnd thewer bestätigen / daß sie [386] nichts anders suchen / dann die Erhaltung der Religion / die jhnen durch gewisse Verträge vnd Pacta ist zugelassen worden: vnd die Freyheit jhres Gewissens / vnd vmb deren Vrsachen willen feindlich angegriffen vnd verfolget werden: 2. Vnter welchen viel Tausendt eyferige vnd guthertzige Evangelische / vnd der wahren Lutherischen Religion zugethane Christen seynd / deren Vndertruckung von allen denen befördert wirdt / die dem Keyser beystehen: 3. Item die in dem Religions Frieden angenommen vnd begriffen seynd: 4. Sich deß ordentlichen Rechtens erbieten: 5. Mit welchen sonderbahre Verträge vnnd Bündnuß auff gerichtet worden: 6. Da man sich hergegë wann man dem Keyser dienet / mit dem Papst / den Spaniern / Italiänern / Wallonen / vnd andern / die deß Evangelij ärgste Feinde stynd / vereinbaren muß: 7. Vnd zu besorgen / wann man wirdt geholffen haben die Evangelischen vnderzutrucken / der Papst werde hernach das Tridentintsche Concilium durch seinen Anhang gewaltig beförderen. 8. Zugeschweigen / daß die dem Keyser beystehen werden / jhr eigen Land dardurch in die eusserste Gefahr setzen möchten. 9. Vnd daß endlich durch Einführung frembdes Kriegsvolcks wider die Capitulation vnnd Fundamental-Satzungen deß Reichs gehandelt wirdt: Ob in solchem Fall ein Stand deß Reichs nicht erhebliche Vrsachen hat / sich zuentschuldigë / dem Keyser Hülffe zu leysten? Die Antwort / welche obgedachte Theologen auff diese Puncten gaben / war dieses Innhalts: Daß auff solche Fragen auß Gottes Wort leichtlich zu antworten / vnd daß Doctor Luther s. nach Anleytung desselben ein solche Erklärung darüber gethan / die sie in jhrem Gewissen für gut erkenneten / vnd nicht wüßten zuverbessern: Allein wolten sie das hinzu gesetzt haben / Was von der Liebe Gottes vnd deß Nechsten / daran das gantze Gesetz vnd die Propheten hangen / were befohlen worden. Wir halten darfür (sagten sie) daß die begehrte Hülff / wie obgemelt / streittet wider die Liebe Gottes vnd deß Nechsten. Die Wort Lutheri / mit welchen mehrbestagte Theologen die vorgesetzte Frag beantworten / sind genommen auß dem Tom. 6. Ienensi in seiner Warnung an seine liebe Teutschen fol. 252. lauten also: Die erste Vrsach / warumb du dem Keyser in solchem Fall nicht solt gehorchen / noch in den Krieg ziehen / ist diese: Daß du so wol als der Keyser selbst in der Tauff geschworen hast / das Evangelium Christi zu halten / vnd demselben zu gehorchen / nit aber zu verfolgen / noch zu bekriegen. Nun weißt du ja / daß der Keyser in diesem Handel durch den Papst angercitzet vnnd bewogen wirdt / daß er wider das Evangelium Christi streitte. Dann man zu Augspurg klärlich besunden / daß vnsere Lehr das rechte Evangelium / vnd der Heiligen Schrifft gemäß seye. Derhalben soltu zu deß Keysers / oder deines Fürsten Befelchshaber also sagen: Ja lieber Keyser / lieber Fürst / wann jhr ewern Eydt vnnd Pflicht / die jhr in der Tauff gethan / fest haltel / so solt jhr mein lieber Herr seyn / vnd alsdann wil ich ???uch gehorchen / vnd in den Krieg ziehen / wann jhr wöllet. Aber im Fall jhr ewere Tauff / Ampt vnd den Bundt / den jhr mit Christo gemacht / nicht haltet / sondern jhn verfolget / so mag ein Bub für mich gehorchen: Ich wil ewertwegen Gott nicht lästern / vnd sein Wort verfolgen / vnd also freywillig in den Abgrundt der Höllen mit euch lauffen vnd rennen. Diese erste Vrsach begreifft in sich noch viel andere grosse vnd schröckliche Vrsachen. Dann der / so wider das Evangelium kämpffet vnd streittet / muß zugleich wider Gott / wider Jesum Christum / wider den Heiligen Geist / wider das thewere Blut Christi / wider sein sterben / wider Gottes Wort / wider alle Articul deß Christlichen Glaubens / wider alle Sacramenten / wider die Lehre / die durch das Evangelium gegeben / defestiger vnd erhalten wirdt / als von der Obrigkeit vnd Weltlichem Frieden / vnd in Summa wider alle Engel vnd Heiligen / wider Himmel vnd Erden / vnd alle Creaturen streitten. Dann welcher wider Gott streittet / der muß wider alles / was Gottes ist / oder es mit Gott hält / streitten. Was dieses endlich für ein Ende nehmen wirdt / das wirstu wol gewahr werden. Vnd das noch ärger ist / so geschicht solches streitten mit Wissen: dann man weiß vnd bekändt / daß diese Lehr sey das Evangelium. Die Türcken vnnd Tartarn wissen nicht / daß es Gottes Wort sey. Derhalben so kan kein Türck so böß seyn / wie du: aber du wirst zehenmal tieffer verdampt werden / dann alle Türck???n / Tartarn / Heyden vnnd Juden. Biß daher Lutherus. Die Wittenbergische vnd Jenische fügen dieses noch ferrner hinzu: Ja dieweil die Kinder der Finsternuß / die genan̅te Catholische / keinen Verdruß haben / jhre Religion mit Gut vnd Blut / mit Leib vnd Leben zur Ehre Gottes / wie sie meynen / zu besördern / vnd zuverfechten / wiewol jhre Religion nichts anders ist / als das verdampte vnd vorlängst gefallene Babylon / der rechte Antichristianismus, vnd wie Jacobus Herbrandus, ein sehr berühmbter Theologus, in der Vorrede vber seine Theologische Disputationes schreibt: Sentina & cloaca Sathanae, in quam omnes suas sordes, abominationes, impietates & idololatrias, quotquot excogitari poslunt, ingessit. Das ist: Ein wüste vnnd stinckende Cloack deß Gathans / darinn er allen seinen Vnrath / Grewel / Gottlosigkeit vnd Aberglauben / so viel dessen kan erdacht werden / eingeschoben hat. Wie viel mehr wil vns / als Kindern deß Liechts / gebühren / die Heilige Warheit / die GOtt auß vnaußsprechlicher Barmhertzigkeit / vor Hundert Jahren niemandt anderst / als vns Teutschen / vnd in specie Sachsen / sc. auß dem Himmel / durch Doctor Luthern vberlieffert vnd anbefoh [387] len hat / nicht zu beschädigen / sondern fortzupflantzen. Ferrner so ist es gewiß / daß solche Hülffe wider die Liebe deß Nechsten streittet / wann die Lutherischen Stände deß Heiligen Reichs sich zu deß Römischen Bapsts / vnnd deß Königs in Hispanien Soldaten / als den hefftigsten Feinden deß Heiligen Evangelij / sich solten schlagen / die in der vorgestellten Frag gemeldte Evangelische Christen zuvertilgen / welche ob sie wol in allen Puncten nicht mit vns eins seynd / so befleissen sie sich doch / die Einigkeit deß Geistes durch das Bandt deß Friedens / in dem einigen wahren Glauben / wie derselbig neben den Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften in der Augspurgischen Confession vnnd Christlichen Concordien-Buch begriffen ist / mit vns zu vnderhalten: Sie haben mit vns einen GOtt vnd Vatter vnsers HERREN Jesu Christi: vnd einen HERRN Jesum Christum: eine Tauff / ein gantzes vnzerstümmelt Abendmahl / den wahren Leib vnd Blut JEsu Christi: Sie seynd mit vns ein Leib / vnd Glieder eines Leibes: davon deß Apostels geistreiche Vermahnumg an die Corinthier bekandt ist. Vnd dieweil ein jeder verständiger Mensch sich pflegt zuhüten / daß er seinen eigenen Gliedern wissentlich mit seinen eigenen Handen keinen Schaden anthue: wie viel mehr sollen fromme Christen zusehen / vnnd sorgfältiglich bedencken / daß sie den Leib JEsu Christi / welcher ist die rechtglaubige wahre Kirch / weder in kleinen vnd geringen / noch in fürtrefflichen Gliedern verfolgen vnd verletzen: Wie dann das heilige Vatter Vnser / der heilige Apostolische Glaube / vnd die Gemeinschafft der Heiligen / vns dieses alle Tag erinnert / daß wir / die wir Christen vntereinander seynd / für einander bitten vnd streitten sollen. Vnd wer kan wissen / vmb welcher Gebett willen GOtt der HERR biß daher offtmahls bewogen worden / manchen Einfall der Türcken / vnnd andere Landstraffen abzuwenden? Hieher gehören die Wort deß Apostels Pauli / I. Corinth. 12. 21. vnd Johan. 3. 16. Auch reymet sich hierauff das alte Sprichwort: Sinon pavisti, occidisti: Si non defendisti, obruisti: Das ist: Hast du jhn nicht gespeiset / so hast du jhn getödet: Hast du jhn nicht vertheydiget / so hast du jhn vberfallen. Wir wöllen nun nicht sagen / ob nicht ein Ergernuß so wol bey Feinden als Freunden auß solcher Hülffe entstehen wirdt / wann sie werden sehen / daß die Glaubensgenossen in Glaubens Sachen wider einander Kriege führen: Dardurch dann leichtlich geschehen köndte / daß etliche schwache Christen hierdurch beweget würden / den alten Lutherischen Glauben auß Schwachheit zuverlassen / vnd dem Papstthumb beyzufallen. Es ist bekandt / wie der Sohn GOttes das Wehe vber die gesprochen hat / welche Ergernuß geben: Welches desto grösser ist / wann die Feinde hierdurch desto mehr in jhrem Irrthmub gestarcket vnd gesteiffet werden / sc. Derohalben so schliessen wir / daß bey solcher Beschaffenheit der Sachen ein Lutherischer Fürst wol zu bedencken hat / ob er der Keyserlichen Majestat / da Sie durch Friedhässige Leute / die reine Lehr zu bekriegen angereitzet wirdt / Hülff leysten solle. Besser wirdt er thun / wann er Fürbitt / Erinnerung vnd Vermahnung einwendet / vnd sich deren / die also angefochten werden / so viel menschlich vnd möglich / annimbt. Das wölle GOtt in einem jeden würcken / zu semes Göttlichen heiligen Namens Ehre vnd Herrlichkeit: Amen. (Böhmen von Keyserischen in Garst vberfallen vnd geschlagen.) Vnter den Handlungen in Oesterreich hat der Graff von Dampier mit Tausendt Pferden / vnd Fünffzehen hundert Mußquetirern ein Anschlage auff die Böhmen gemacht / vnd zu Nachts den Marckt Garst / darinnen fünff Compagnien zu Fuß / vnd zwey Cornet Reutter gelegen / vberfallen / vnd in Brandt gesteckt / alles was sich nicht in das Schloß salviret / nidergehawen. In der Flucht haben die Böhmische im Gedräng einander selbsten von der Brücken gestossen / daß jhrer in sechszig ersoffen: Es seynd auch viel Menschen vnd Viehe in den Häusern durch das Fewer verdorben. Auff deß Graffen seiten ist ein Neapolitaner Hauptmann geschossen worden / vnnd ein Fähnrich todt blieben. Es ist sonsten ziemliche Beuthe bekommen / vnd der Mansfeldische Obriste Wachtmeister Carpezan gefangen worden. Die Böhmen haben an diesem Ort damals auff den Feindt nich Achtung geben / sondern seynd sicher gewesen / vnd schlechte Wacht gehalten: so hat auch ohne das gedachter Carpezan ein Zeit hero wenig Glück gehabt / vnnd ist vnlangst zuvor von den Keyserischen auch gefangen gewesen / aber auß dem Arrest entrunnen: Hat sonsten ziemlich vbel gehauset / vnnd den armen Landleuten viel Schadens zugefügt. (Mareck wirdt von Keyserischen eingenommen.) Ferrners seynd die Wallonen vnd Cossaggen für Mareck / so ein Paß zwischen Vngarn vnnd Mähren / dem von Landaw zugehörig / durch welchen zu vnterschiedlichen mahlen die Vngarn in grosser Anzahl dem Böheimischen Läger zugezogen / vnversehens kommen / vnd desselben / wie auch Anger sich bemächtiget / vnd vber vier Tausendt Eymer Wein / zwey Tausendt Muet Getreydt / vnd viel zum Krieg dienliche Sachen darinn gesunden. (Mareck vn̅ Anger wird von dem von Landaw wider eingenommen.) Bald aber hernach ist der von Landaw mit vier Tausend Vngarn vnd Mähren auff den Flecken Anger ankommen / denselben in Brandt gesteckt / vnd die Keyserische Besatzung darinnen mehrertheils nidergehawen / vnnd den Rest gefangen: Hernach hat er Mareck belägert / vnnd wider erobert: Die Herrschafft Printzendorff auß geplündert / vnd alles Viehe in das Böhmische Läger getrieben. (Bucquoische Confoywirdt von Mährischë geschlagen.) Ingleichem als die Mährischen erfahren / daß auß deß Graffen von Bucquoy Läger in die 300. [388] Wägen / mit einer Convoy von zwey hundert Soldaten nach Sonneberg gangen / haben sie daselbst vnversehens selbige vberfallen / die Convoy geschlagen / vnd fast alle Wägen vnd Roß hinweg genommen. Etliche Tag hernach haben die Böhmen bey Gallersdorff in zwey Hundert Cossaggen angetroffen / mehrertheils nidergehawen / vnd stattliche Beuthen bekommen. (Bawren vmb Thabor werden auffrürisch.) Vnter dessen weil die Bawern vmb Thabor nicht allein vom Feind / sondern auch von den jenigen / so sie beschützen sollen / bißhero verderbt / außgeplündert vnd außgesogen worden / seynd sie darüber sehr schwürig worden / vnd sich etlich Tausendt starck zusammen rottirt / vnd gegen Freundt vnd Feindt sich setzen wöllen. Darauff seynd von Prag auß Commissarien / sie wider zu stillen geschickt worden / von denen haben die Bawren drey Begehren gethan: Erstlich / daß man jhnen das Kriegsvolck vom Halß lassen solte / oder doch zum wenigsten jhm aufferlegen wolte / daß sie mit jhrem Weib vnnd Kindern nicht mehr / wie bißhero geschehen / ärger dann vom Feindt tractirt / sondern in Schutz genommen werden möchten: Zu dem andern / daß sie der Leibeygenschafft erlassen würden: Vnd dann zum dritten / daß man jhnen von den heimgefallenen Gütern / well jhnen alles genommen / zu Ergötzung jhres Schadens / widerumb etwas einraumen wolte. Worauff wegen deß ersten vnd letzten Punctë diesen Bawern gute Vertröstung geschehen / aber der mittlère ist in Bedencken genommen worden. Haben sich also stillen lassen / vnnd jhre Dienste in sechs tausendt starck gegen Soldaten Besoldung angebotten. (Polnischer Cossaggen Einfäll vn̅ Strenffen.) In dessen seynd von den Cossaggen noch jmmer fort in Schlesien vnnd Mähren Einfälle geschehen / seynd aber offtmals / wann sie erdapt / vbel empfangen worden: Dann vmb diese Zeit wider von den Mährern mit Hülff der Vngarn an einem Moraß bey Meseritz in neunhundert er schlagen worden. In Schlesien ist gleichfalls vmb diese Zeit eine Trouppen zu kurtz kommen / in deme viel darvon nidergemacht / sieben vnd zwantzig der fürnembstë gefangen / nach Preßlaw gelieffert / vnnd allda an einen newen Galgen vor dem Oder Thor / durch fünff Scharpffrichter auffgehenckt worden / vnter denen ein Rittineister / vnd die andern fast alle vom Adel gewesen. Wie nun die andern Cosaggen solches er fahren / seynd sie darüber sehr verbittert worden / vnnd es mit Fewer vnd Schwerdt zu rächen gedräwet. Nachdem auch solcher grosser Mutwillen vnd Rauberey der Cossaggen vielfältig geklager worden / hat König Sigismund in Polen zu Crackaw offentlich außruffen vnd verbieten lassen / daß bey Straff niemandt / es were Edel oder Vnedel sich auff das Streyffen vnnd Raubereyen begeben / sondern sich dessen gäntzlich enthalten solte. Nach diesem seynd wider in zwey ???ausend Cossaggen / die in Vngarn auch ziemlichen Schaden verübet / zu Wien angelanget / zu denen seynd in sechszehen hundert Zenger vnnd Crabaten gestossen. Derentwegen ist wider auff ein newes vnter den Landleuten grosse Forcht entstanden / die haben darauff Jhre Majestät flehentlich ersucht vnd gebeten / daß doch Verordnung gemacht würde / damit das Kriegsvolck deß Getreydes vnd der Arbeiter auff dem Feld (damit man zu seiner Zeit etwas geniessen möchte) verschonete. Auff solches wurde Fürst Carl von Liechtenstein / als ein General Commissarius / daß er darüber gute Austellung machen solte / deputirt. (Vergeblicher Anschlag der Böhmen auffs Keyserische Läger.) Mitlerweil machten die Böhmen einen Anschlag / das Keyserische Läger zu überfallen / zogen derowegen in sechszehen tausendt starck darauff an / schickten etliche Trouppen Vngarn voran: diese aber / weil sie alle Schantzen wol besetzt gefundë / auch vermercket / daß alsbaldt im gantzen Läger Lärmen worden / haben sie sich nicht wagen dörffen: So seynd auch die Böhmen / als jhnen angesagt wurde / wie die Sachen beschaffen / zu rück geblieben: doch seynd etliche Trouppen Cossaggen mit zweyen Fähnlein Mußquetirern an die Vngarn kommen / vnd mit jhnen scharmutziert. (Closter Gülden-Cron wirdt von den Böhmen vberfallen.) Baldt hernach hat der von Manns feldt / nachdem den Tag zuvor zwey tausendt Vngarn zu jhme gestossen / ein starcken Streiff gegen Budweiß gethan / vnd in selbiger Refier nicht allein ein grosse Anzahl Viehe hinweg getrieben / sondern auch das Closter Gülden Cron / als eben das Fronleichnams Fest darinn gehalten worden / vnd der Procession viel Budweisser Soldaten beygewohnet / vberfallen / alles was er angetroffen / darunter auch sechszehen Münche gewesen / nidergehawen / vnd viel Beuthen / auch Kelch vnd Kirchenzierath darvon geführt / vnd darauff ferrners das Stättlein Thein eingenommen. (Türckische Bottschafft kompt nach Parg.) Zu Prag ist inmittels ein Türckische Bottschafft / beneben etlichen Vngarischen vnd Stebenbürgischen Herrn ankommen: denen ist der Obriste Landhoffmeister entgegen gefahren / sie stattlich empfangen vnnd in Auffwartung der Bürgerschafft auß den drey Prager Stätten einbegleytet. Die Tractation mit dem Türcken / davon der Zeit viel Widriges spargirt wurde / g???eng dahin / einen ewigen Frieden zwischen jhm vnnd den Confoederirten zu schliessen: Derohalben auch gedachter Gesandte / nachdem eins vnd anders mit jhme abgehandelt / mit stattlichen Praesenten / beneben den Siebenbürgischen hundert tausendt Gülden / so dem Gabriel Bethlen wegen seiner den Böhmen geleisteter Hülffe / zuständig waren / mit seinem beyhabenden Com???tat wider abgefertiget worden. (Gütschin ein Schloß in Böhmen wirdt durch Pulffer zersprengt.) Vnter diesem Verlauff hat sich in Böhmë ein trawrige Geschicht begeben. Dann nachdem zwischen dem Böhmischen Freyherrn Henrich Slabata / der an deß verstorbenen Schmirsitzky jüngere Schwester sich verheuratet / vnd die Verlassenschafft / Landt vnnd Leute / seines Schwagers al [389] lein haben wöllen / vnnd zwischen dem von Wartenberg / der die älteste Schwester geehelichet / vnd an gedachter / Verlassenschafft vnd Land / als Mit-Erb auch theil haben wöllen / zu welchem Ende er jhme auch huldigen / vnd sonderlich das Stättlein vnd Schloß Gütschin mit Soldaten besetzen lassen / ein schwerer Streitt vnnd Zwispalt entstanden / dardurch endlich der Pfaltzraff / als König in Böhmen / auff Gutachten der Land Officirer der Sachen sich angenommen / den zu Wartenberg zu Prag eine weyl in Arrest gehalten / vnd vnter dessen Commissarien nach Gütschin die Sachen zu vergleichen abgeordnet. Als nun solche daselbst angelangt / vn̅ jhre Tractation der Frawen von Wartenberg / als die das Schloß räumen sollen / nicht gefallen wöllen / hat sie solches jnnzubehalten mit Gewalt vnterstanden: zu dem Ende jhre Soldaten ermahnet bey jhr steiff zu halten / auch jhnen den Muth zu mehren / Wein genug zu trincken geben. Wie nun auff solches etliche Soldaten in einem Gewölb mehr Pulffer / dessen etliche Tonnen darinn beysammë gewesen / fassen wöllen / vnd einer die brennende Lunten auß Vnvorsichtigkeit darein fallen lassen / ist das Pulffer angangen / vnd ein solcher Schlag dahero erfolgt / daß gleichsamb in einem Augenblick dardurch das vorderste Theil deß Schlosses / aller Gebäwe / Erkern vnnd Thürnen zersprengt vnd zerschmettert / auch alle anwesende / als die Commissarien / deren mit jhren Dienern in sechzig Personen waren / vnnd die streittende Partheyen / Henrich Schlawata / die Fraw von Wartenberg mit jhrem Frawenzimmer / Gesinde vnd Soldaten erschlagen vnd verworffen wordë. In dem Stättlein Gütschin ist gleichfalls nicht geringer Schaden an Oefen vnnd Fenstern geschehen. Nun wöllen wir das jenige / so sich im König [390] reich Böhmen vnd den Incorporirten vnd Conföderirten Ländern zugetragen / ein wenig beyseits setzen / vnnd besehen / was sich dieses Böhmischen Vnwesens halben anderer Orten sich begeben vn̅ zugetragen habe. (König Jacob in Engelland resolvirt sich dem Pfaltzgraffen beyzuspringen.) In Engelland zwar hat sich selbiger König entschlossen / seinem Tochtermann / da die Pfaltz / wie es sich ansehen ließ / angegriffen werden solte / beyzuspringen / vnd jhme viel Volck zuzuschicken. Vn̅ obwol nach solcher gefaßten Resolution ein Spanischer Ambassador bey dem König allerhandt Vrsachen fürgebracht / darmit er jhn dahin vermeynet zuvermögen / daß er sich solcher Sachen nicht solte annehmen / noch dem Pfaltzgraffen seinem Tochtermann einige Hülffe leysten / in Erwegung daß mit jhm ein gantz nichtige vnnd vngültige Wahl vnd Crönung vorgangen: So hat doch der König dem Ambassador dieses Innhalts geantwortet: Er hette nunmehr genugsamen Bericht / daß Gott / der die Königreich transferirt / wohin er wölle / vnd das Glück / weil man sich anderwerts nicht bequemen wöllen / dem Pfaltzgraffen die Cron Böhmen auß lauter Gnad vnd Gütigkeit bescheret hette / köndte also Gewissens halben seinen Sohn vnd Tochter / als die rechtmässig zur Cron kommen / nicht gar Hülffloß lassen / in dem er genugsamb darzu berechtiget / hielte also alle die jenigen / so den Pfaltzgraffen in seinen Landen vnd Churfürstenthumb angreiffen vnnd beleydigen würden / auch für seine Feinde / vnd wolte denselben mit aller Macht zu widerstehen nicht vnderlassen. Nach dieser Erklärung hat König Jacobus alle seine Kriegsverständige zusammen beruffen lassen / vmb zu berahtschlagen / wie in kurkem etlich Tausendt Mann ins Feldt zubringen / vnnd was für Geschütz vnd Kriegsbereitschafften darzu von nöthen. Zu solchem haben die Innwohner vnd Stände in Engelland ein ansehenliche Summa Gelds her geschossen / darvon auch ein ziembliches nacher Böhmen vbergemacht worden. Es hat zwar anfänglich dieser König versucht / ob er zwischen Jhrer Keyserlichen Majestät vnnd dem Pfaltzgraffen eine Vergleichung stifften köndte / also daß gedachtem Pfaltzgraffen das Königreich Böhmen verbliebe / vnd Jhrer Majestät deßwegen ein Abtrag geschehe: Zu welchem Ende er auch einen Gesandten in Teutschland geschickt / der ist zu Grätz / als Jhre Majestät nach der Keyserlichen Crönung sich noch daselbst auffgehalten / ankommen / vnnd seinen habenden Befelch abgelegt. Aber jhme ist von Jhrer Keyserlichen Majestät zur Antwort worden: Sie wolten dieses / was die Böhmische Stände vnd Pfaltzgraff Friderich mit Ab: vnd Annehmung der Cronpracticirt / dieweil Jhre Majestät das Leben hette / nicht vngeandet / vnd also hingehen lassen. (König in Franckreich schickt eine Legation in das Teutschläd das Böhmische Vnwesen beyzulegen.) In Franckreich seynd auch / wie sich bey diesem Böhmischë Vnwesen zuverhalten / Berahtschlagungen vorgangen / da dann der eine Theil für recht vnd gut angesehen / Keyserlicher May. Hülff zuthun / in Betrachtung / daß es nicht allein ein Region: vnd Religionswesen / sondern auch ein Auffstandt der Vnderthanen gegen jhre Obrigkeit / dardurch auch die Catholische Religion sehr köndte geschwächt werden: Der ander Theil aber hat für rahtsamb gehalten / weil es ein Sach were / so Teutschland allein betreffe / daß sich der König nicht solte darein mischë / sondern Neutral verbleiben / vnnd auff solche weiß auch viel Vnkosten ersparen / vnd sich mit den Teutschen Fürsten / sonderlich mit dem Pfaltzgraffen / welche dem Königreich Franckreich in Nöthen beygesprungen / nicht abwerffen solte. (Bündnuß wirdt zwischë Franckreich vnd Engelland ernewert.) Dieser letzten Meynung ist hernach König Ludwig / als er mit König Jacoben in Engellandt die Bündnuß zu Anfang deß Hornungs ernewert / beygefallen / vnd hat sich ertlärt / bey dem Böhmischen Wesen sich Neutral zu halten: Doch damit er / als der den Namen deß Aller Christlichsten Königs hette / daß jhme die Ruhe vnd Wolfahrt der Christenheit höchlich angelegen were / erweisen möchte / hat er zur Composition deß Kriegswesens ein stattliche Legation in Teutschland abgeordnet / diese hat gleich so baldt sie in Teutschlandt kommen / den Vertrag zu Vlm zwischen den Vnirten vnd Ligisten / davon droben bey selbiger Handlung Meldung geschehen / da dann auch hero Namen / so sich darbey befunden / erzehlet werden / stifften helffen. Es hat zwar nach gefaßter solcher Resolution der Bäpstische Nuncius vnnd der Spanische in Franckreich residirende Ambassador / bey König Ludwig innständig vmb Hülffe für die Römische Keyserliche Majestät wider die Böhmen vnd jhren Anhang / angehalten: Aber der König hat geantwortet / daß er allbereits Gesandten / wo möglich / die Sachen zuvergleichen / abgeordnet. Ob sie nun wol hierauff wider eingewendet / die Strittigkeiten zwischen Jhrer Keyserl. Majestät vnd dem Königreich Böhmen weren also beschaffen / daß nicht zu hoffen seye / anderer gestalt einen Frieden / als mit Kriegsmacht / zuerlangen / köndte derowegen er / ohne Praejuditz seiner Reputation vnd Tituls deß Aller Christlichsten Königs / die Assistentz nicht länger auffschieben: haben sie damit doch nichts außrichten können. Damit aber der Leser sehen möge / durch was Vrsachen die jenige / so den König in Franckreich die Waffen wider die Böhmen zu ergreiffen / vnd Keyserlicher Majest. Assistentz zu leysten / zu bewegen sich vnderstandeu / vnd warumb sie zu solchem jhrem Intent nicht gelangen mögen: als wöllen wir nach folgenden Discurß / so vmb diese Zeit in Frantzösischer Spraach / zu Ableinung vorgedachter Vrsachen / außgangen / vn̅ dieses Orts nit geringe (Ableinung der Vrsachen / vmb welcher willen der König in Franckreich dem Keyser wider die Böhmen Hülffe zu leisten ersuchet wordë.) Nachrichtung von einem vnnd dem andern geben kan / allhie mit einrücken / so also lautet: Es wil Eingangs dieses Discurß oder Ableynungs Schrifft / der Author derselben sich darmit nicht auffhalten / daß er die vnersättliche Begierde deß hochlöblichen Hauses Oesterreich / so wol der Spanischen / als Teutschen Linien / vber alle Welt zu dominiren / mit lebendigen Farben außstreiche (totus pellaeo juveni non sufficit orbis, ward von dem Alexandro Mango gesagt) in Ansehung / daß [391] das Hauß Spanien sich die fünffte Monarchiam auffzurichten träumen lässet. Zu welchem Vorhaben es alle Steg vnd Weg bawet / vnnd praepariret / darzu dann die sonderbahre Geistliche Sect / als ein außerwöhltes instrumentum verhilfft / vn̅ allen Vorschub thut / welche dem Hauß Spanien gleichsamb mit Leid vnd Seel sich eigenthumblich auffgeopffert / ea est, vestem cui fibula nectit Atratam, die man Sotericos, oder ab inventore Lojolitas nennet: Dann diese sehr Sinnreiche practicirische (vnd wie König Philips der ander zu Hispanien / sie benahmet / Marcatanti Clerici) Secta, hat eine maximam, welche dahin gerichtet / daß die Römisch-Catholische Religion anderer gestalt vor dem Fall nicht erhalten werden könne / es sey dann Sach / daß diese fünffte Monarchj stabilirt vnd zu Werck gerichtet seye / vnnd daß der Dreygeerönte Hohe-Priester zu Rom der weiten Welt in der Geistlichkeit commandire / beyde aber als Spanien vnnd Bapst (per cap. Si Papa. Distinct. 40.) absolutum imperium ac tyrannidem liberrimam exercire. So wil auch der Author damit gar nicht auffgezogen kommen / daß das Hauß Spanien Vnmenschliche Grausamkeit in den West Indien nunmehr vber ein hundert vnd dreyssig Jar / Item in den Niderlanden vnd mehr Orten / so weit sich die Spanische Iurisdiction erstreckt / verübet habe. Er Author wil auch die feindliche hinderlistige Anschläg vnd Vberraschungen vieler Orten: Item die Kriegs Verfassungen der Spanischen Liga, welche an deß Tages Liecht gebracht worden / wider die Königreich Engelland vnd Irrland / deßgleichen wider die Statt Venedig / Ja so gar wider die Cron Franckreich selbsten (so viel zu Vertilgung der Fundamental-Satzungen / Lex Salica genannt / angestellt worden) jetzo nicht anzeigen / sondern deren dingen aller geschweigen. Was dann vnd so viel Teutschland / Böhmen vnd Vngarn anlangt / deren Staat oder Regiment auff freyer Wahl bestehet / vnd die nicht erblich seynd. Wem ist doch verborgen / daß solche Länder dem Hauß Oesterreich gantz vnd gar zum Eigenthumb vnnd Erbschafft gemacht werden wöllen / damit dieselbe jhme jmmer allein bleiben. Gleichfalls wil er jetzo mit stillschweigen vbergehen / wie verächtlich die Cron Franckreich von den beyden letzten Keysern gehalten worden / in dem sie jhr zu gebührenden Ehren niemals jemanden / es sey Glück zu wündschen / oder das Leydt zu klagen gewesen / abgefertiget: daß auch noch eben in frischer Gedächtnuß ist / wie man an dem Keyserlichen Hoff / vber denen vnserer zweyen letzten Königlichen Personen / beyden Heinrichen / höchstseeligster Gedächtnuß / begangenen Mordthaten gefrolocket / vnnd darzu den letzten König für keinen rechten König / noch für gut Catholisch erkandt / biß erst lange Zeit nach empfangener Päpstlichen Absolution: Vnd nachdem man jhn also Sieghafft triumphiren / vnd daß er allein Meister in seinem Reich worden / gesehen hat. Gleichwol als dieser fromme vnd treffliche Fürst / seines Ansehens vnd Vnterhandlung / zu Schlichtung vnd Hinlegung der Strittigkeiten / welche sich zwischen etlichen Reichs Fürsten / welche der Cron Franckreich mit Freundschafft vnd Bündnuß zugethan / sich gebrauchë wöllen / hat Keyser Rudolffs fürnembster Officirer einer mit diesen Worten fein wissen auffzuziehen: Der König in Franckreich solte seiner Regiments-Geschäfften abwarten / vnnd anderer Herrschafften Sachen müssig gehen. Damahl es dann vmb ein Stück Lands zuthun war / welches jetztbenandter Keyser vorgab / daß es jhme heimgefallen / wie es dann jhm vnnd seiner Brüder einem wol angestanden were. Damit nun / wie gemeldet / mit diesen dingen / davon so offt vnd vielerley discuriret / geschrieben vnd tractiret worden / daß sie niemandt mehr verborgen seyn können / der Author sich nicht auff halte / so wil er allein vnd mit wenigem / die jenige fünff Hauptvrsachen vnd Gründe beantworten / welche man die Königliche Majestät in Franckreick dardurch zu vermögen / daß Sie deme nunmehr zweyer Königreichen / nämlich deß Böhmischen vnnd deß Vngarischen / entsetzten Keyser Ferdinando Hülff vnd Beystandt leyste / auff die Bahn bringet. Der erste Haupt Grundt ist aller derer gemeiner Vorzügel / welche einen andern entweder begehren zu vberfallen / oder von einem andern Hülffe begehren zu erlangen vnd herauß zu bringen / nämlich die Religion. Ob nun wol nicht ohne / daß das vnbilliche Verfahren der Keyserischen Officirer gegen die der Protestirenden Religion Zugethane in Böhmen (inmassen auß den vielfältigen Beschwerungen vnd Klagen / welche Jhrer Keyserlichen Majest. die jetztbemeldte Protestirende zum öfftermaln für vnd angebracht / wie auch auß denen jhren newlich in allerley Sprachen publicirten zweyen Apologien oder Entschuldigungs-Schrifften vnnd offenen Außschreiben am Tag ligt) den ersten Stoß vnnd zu Erregung dieses letzten Wesens / redlichen Anlaß gegeben / auch die Würckungen vnd Veränderungen / welche man jetzo vor Augen siehet / herfür gebracht hat: So ists jedoch schon ein lange geraume Zeit / daß die Böhmen sich in gemein beklagen / man handele jhren Privilegien vnnd Freyheiten zuwider / man thue denselben in vielen Abbruch / man durchlöchere gleichsamb vnd trenne auff jhres (in Warheits Grundt auff freye Wahl gewidmeten) Königreichs Fundamental Satzungen / vnd wölle der Keyserliche Arm oder Ast im Oesterreichischen Stammen / wie sie darvon reden / so wol sie / als das Römische Reich selbsten / auch zu desselben Freyheiten vnd Reichs Satzungen / sonderlich aber der Güldenen Bull / welche außdrücklich vermag vnd verbeut / daß solche Hochheit in einem Geschlecht allein nicht jmmer bleiben soll / eusserstem Nachtheil / zu Erblanden machen. Ist demnach diß gantze Werck / wann man es der gestalt bey dem Liecht besiehet / nunmehr eigentlich eine Weltliche Regiments: vnd keine Religions Sach mehr.
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Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden. Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von ???ewem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / dar???en die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen. Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle. Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich au???erhalß in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen. Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen. Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in [393] jhren Nöthen beyzuspringen. So weit fehlets / daß sie jemals mit einigem Soldaten oder Heller vns geholffen hette. Er erinnere sich auch / welcher massen newlicher Zeit / vnnd dazumal da die Sachen noch ziemlich stunden / als nämlich der nechstverstorbene Keyser Matthias noch lebete / vnd etliche Monat zuvor / ehe man zur newen Wahl geschritten / er dem Hertzogen von Nivers rundt abgeschlagen / vnd nicht gestatten wöllen / vnsers Königs Namen vnd Ansehen zur Vnterhandlung vnnd Schlichtung deß Böhmischen Wesens zugebrauchen. Wann auch der König dem einen Theil beyfallen wil / wie mann es wol vmb vnsers Staats geheimen Vortheils willen / gefährliche Anschläge zu hindern vnnd abzuwenden / anders mals bey vns practicirt hat: So köndte man vom nechstverstorbenen König wol fünffzig Schreiben / etliche auch von den andern Königen seinen Vorfahren / Jhrer Majestät aufflegen vnd vorhalten: darinnen sie vor die / so wol jhrer eigene Personen / als Jhrer Cron Frankreich / so lang jhre Krieg gewäret / vnd sie in Nöthen gesteckt / vom Hauß Pfaltz vnd dessen Bundsverwandten erwiesene gute vnnd ansehenliche Dienste sich höchlich bedanken. Es bringens auch denen / welche man seydhero dreyssig vnd vierzig Jahren in Teutschland verschickt / zugestellte Instructionen glaubwürdig mit sich / sampt der starcken Verbündnuß / welche Henrich der Groß / ein sehr vorsichtiger König / kurtz vor seinem Todt / mit der gantzen Vnion in Teutschlandt auffgerichtet. Welche Verbündtnuß hernach von dem jetzigen König selbst / vnd seiner damals Regentin Fraw Mutter / gebillichet vnd eingangen worden / als der Hertzog von Zweybrücken wegen der an dem letzt verstorbenen König begangenen Mordthat / das Leydt zu klagen / in dieses Königreich ankommen. Gleicher massen gebens auch die vber vnterschiedliche vom Hauß Pfaltz vn̅ deren nahen Befreundten vnnd Bundsverwandten vorgeliehenen vnd zuwegen gebrachten Gelt Summen / deren theils Franckreich jhnen noch schuldig ist / auffgerichtete Contract vnd Verschreibungen in vnserer Königlichen Rechenkammer / daß alles / was jetzt erzehlet wahr sey / vnd solches Jhre Königliche Majestät mehr diesem Theil / als dem andern beyzuspringen verbinde. Der vierdte Grundt gehet auff das böse vnd gefährliche Exempel der Vnderthanen Abfalls vnd Widerspänstigkeit. Dann mit einem solchen Namen taufft man die jetzo in Böhmen angestellte Enderung / damit man sie desto verhaßter mache / vnd gedenckt darbey mit keinem Wort deß Vnterschieds / den es zwischen den Erb Königreichen / vnd denen welche auff freye Wahl gewidmet / allezeit hat. Da doch auch eben vnter denen Königreichen / die allein auff der Wahl bestehen / wie männiglichen weiß / eines mehr als das ander durch vorgeschriebene Beding eingezogen ist. Da dann wol zu mercken / daß bey Einweyhung vnd Crönung Böhmischer Königen / der König am ersten schwöret / Er wölle alle Gesetze / Ordnungen / Freyheiten vnnd Herkommen deß Lands halten: Vnd hernach leystet jhm erst das Volck die gebührliche Pflicht vnd Huldigung. Vnd bey dem frölichen Einritt (wie man jhn nennet) zu Antorff / das ist auff dem Fest / da man einen newen Hertzogen zu Brabandt macht vnd annimbt / gebraucht sich der Hertzog dieser außdrücklichen Wort: Auff den Fall er denen von jhme den Volck zugesagten vnd geschwornen Articuln zuwider handele / erkläre er sich hiemit alles seines Anspruchs / Rechten vnnd Dignität selbst verlustigt seyn. Also hats Weylandt der Hertzog von Aniou / vnnd letzte Hertzog in Braband / im Jahr Fünffzehen hundert drey vnd achtzig Eydlich versprochen. Wie dann das Niderländische Staats Wesen dem Böhmischen fast ähnlich vnd gleich siehet. Der Hertzog von Alba hat so wol die Catholischen / als die Protestirenden / ohne einigen gehaltenen Vnterscheidt / außgesauget / vnd grausamlich versolget. Der Graff von Egmont / dem er den Kopff hatte abschlagen lassen / war kein Hugenot / vnd eben so wenig / als der meiste Theil vnter den andern / sich auff etlich Tausend belauffenden / von allerley Stands vnnd Alters / Manns: vnd Weibspersonë / welche / daß sie von jhme alle durch deß Henckers Handt allein / hingerichtet worden / er sich in seinem Abzug auß dem Landt / gerühmet hat. Also ists die gründliche Warheit / daß die Vnmenschliche vnnd Barbarische Exceß / welche der Graff von Bucquoy seydhero fünffzehen oder sechszehen Monaten / in dem jetzige Krieg gegen die Böhmen / durch Schwerdt vnnd Fewer deren Hoffnung verübet / daß er dardurch jhnen Schrecken vnd Forcht einjagen / vnnd sie wider zu recht bringen werde / (welches aber ein letze Klugheit ist / vnd nicht geräht / sondern auffs Widerspiel außzulauffen pflegt) zu nichts gedienet / noch geholffen / als daß mit deß Ferdinandi Absetzung / vnnd der newen Wahl König Friederichs versahren worden. Der jenigen Abweissung zu geschweigen / darauff man so steiff beharret / als auff den letzten Wahl Tag zu Franckfurt / da bemelter Ferdinand zu Keyserlicher Hochheit erhaben wordë / man das Königreichs Böhmen vnd deme einverleibter Länder abgeordnete / gantz nit zulassen noch hören wöllen. Auß dergleichen Brunnen vnd Klugheits Art ist auch die von diesem Keyser Ferdinand seinen Vnder Oesterreichischen vnd Steyermarckischen Vnderthanen / welche bey jhm Leib vnnd Gut / zu Verhinderung deß Böhmischen vnd Vngarischë Einfalls / zuzusetzen sich erbotten / wann er nur jhre Privilegien jhnen zu bestättigen / vnd die Religion freyzulassen geruhen würde / newlicher Zeit ertheilte abschlägige Antwort hergeflossen. Er ist eben der / welcher sonst ein mal / als sich ein gleich mässiger Fall zugetragen / gesagthat: Es [394] were besser / daß einer ein Fürst seye ohne Vnderthanen / als daß einer Vnderithanen habe / welche einer widerigë / vnd nicht seiner Religion seyen. Dieser Sinn vnd diese Wort haben bey seinen Vnderthanen solche Einbildungen / Mißtrawen vnd daß sie böse Gedancken von jhme geschöpfft / erregt / daß ob er schon sonsten für einen frommen vnnd verständigen Fürsten gehalten wirdt / jedoch dardurch zur Veränderung / welche wir heutige Tags dero Orten schen / kein geringen Vorschub gethan hat. Owie glückselig seynd die jenige Fürsten / welche / wann sie anderer Leute Raht bedörffen / die Erkiesung verständiger vnnd getrewer Räthe / welche allein auff jhrer Herrn Frommen / vnnd nicht auff jhren eigenen Nutzen schen vnd zielen / recht zu treffen wissen. Es hat in dem Hauß Oesterseich / so wol von dapfferem Heldenmuth als grosser Güte / sehr treffliche Fürsten geben: Aber die letzten seynd von jhren Dienern mit Vntrew gemeynet / vnnd vbel angeführet worden. Das bezeugt der jenige Verlust / welchen sie in den Niderlanden an einem guten Theil derselben leyden müssen / vnnd der jenige / der jhnen jetzo zust???het / vnd noch ins künfftig grösser werden wirdt / wann sie nicht den Weg der Sanfftmuth vnnd Gelindigkeit wider an die Hand nehmen. Die fünffte vnd letzte Haupt Vrsach ist / daß der Türck vnfehlbarlich dieses vnruhigen Wesens vnd Gelegenheit warnehmen / vnd solche jhme zu Nutz machen werde / damit er zu Nachtheil der Christenheit seine Sieg fortsetzen möge. Welches dann sehr vermuhtlich / vnd wann er es nicht thut / ein Vnverstandt von jhm / oder ein Zeichen / daß er schwach ist. Dem aber ist gar leicht fürzukommen / wann man den newen König in seiner Posseß läßt: als der ausser seinem Willen vnnd Wissen darzu erwöhlet / sich darumb niemals beworben / noch es gesucht vnd begehrt hat / sondern durch seiner Freunde Raht / daß er die jhm durch einhellige Wahl angetragene Cron angenommen / gleichsamb gezwungen vnd gedrungen worden. Welche Cron auch mit aller Solennität vnd Ceremonien / welche die Fundamental: vnd vralte Satzungen deß so hoch befreyeten vnd privilegirten Königreichs / als jmmer eines gewesen / in Böhmen mit sich bringen / jhme auff sein Haupt gesetzt worden. Darinnen dann / wann jhn einer turbiren / oder vom Posseß abdringen wolte / er vermög deß Gesetzes der Natur vnnd aller Vernunfft / seine Vefreundte vnd Vnndsgenossen / die Teutsche Fürsten / den König in Dennemarck / den König in Schweden / die Ansee-Stätte / vnd die Protestirende Orte in Schweitz / mit welchen allen er vnnd etliche andere Fürsten auß der Vnion zu jhrer samptlichen gemeinen Beschützung / verbunden seynd / erheischender Nordursft nach / vmb Hülffe anzur???ffen genotdränget würde: Engellands vnd der in dem Niderlandt Vereinigten Staten / von dannen er einer gewaltigen Hülffe zu gewarten hat / wie auch etlicher Catholischen Fürsten vnd Stände / die mit jhme in guter Correspondentz stehen / vnd dann deß Fürsten in Siebenbürgen / der jhme alle seine Macht vnnd Vermögen anbieten thut / zugeschweigen. Vnd ist vnter dessen ein falsche Bezüchtigung / da man diesem König schuldt gibt / er halte mit dem Türcken zu / vnd habe mit demselben guten Verstandt vnd Gemeinschafft: Sintemahl er in der Christenheit Freunde vnnd Großmächtigen Potentaten / welche sich seiner annehmen / genug hat / daß solche ausserhalb vnd in ein so gefährliche Bündnuß zu suchen / es bey jhme gar nicht bedürfftig. Daferrn auch etwa gemeldter Fürst in Siebenbürgen sich auff deß Türcken Hülffe verlassen thete / inmassen er vor der Zeit vnd dazumaln / da das Hauß Oesterreich jhme / wie es zum andern mahl mit dem Gabriel Bathorj gemacht / in dem Weg ligen / vnnd jhn an seiner Posseß verhindern wöllen / sich in seiner Herrschung vnnd Fürstlichen Regierung zu bestättigen gethan hat: So ist jedoch zu wissen / daß dieses ein gantz absonderliches Werck seye / das mit der Cron Böhmen gantz nichts gemein habe / vnd daß deßwegen dem newen König im geringsten nichts zugemessen werden möge: Sondern wer weiß vielmehr in dem Gegentheil nicht / wie es zugangen / daß das gröste Theil in Vngarn / vnnd anderer daselbst herumbliegender Fürstenthumber vnnd Herrschafften / endlichen in deß Erbfeinds der Christenheit Hände kommen ist? Ja mit wenig Worten darvon zu reden / so ist dieser Handel ein rechter Probierstein / an dem sich gute vnnd böse Rahtschläge zu erkennen geben / vnnd die rechte Patrioten in Franckreich von den Spaniern vnnd Spaniolisirten sich vnterscheiden werden. (Königs Philippi in Hispanien Kriegsrüstung / dem Römischen Keyser zu Hülffe.) Ob nun wolder König in Franckreich dieses Handels sich nichts angenommen / so ist doch Jhre Keyserliche Majestat das Königreich Böhmen vnd die Incorporirten Länder wider in Devotion zu bringen / nicht allein von dem Bapst stattliche Hüffe gethan / sondern auch von König Philips in Hispanien / dem dritten dieses Namens / eine grosse Volck: vnd Gelt Hülffe zuerkandt worden: Vnd zwar als eben vnb die Zeit die Spanische Flotta mit dem Silber auß West Indien ankommen / hat dieser bey drey Millionen zum Krieg wider den newen König in Böhmen verordnet. Derowegen Ertzhertzog Albertus vber voriges im Landt geworbenes Volck noch zehen tausendt zu Fuß / vnd zwey tausendt Pferdt in den Niderlanden annehmen lassen / darzu dann auch kurtz hernach zu Schiff in acht tansendt Spanier vnd Portugesen mit vielen Platten von Goldt vnnd Silber / auff sechs vnd achtzia Tonnen Golds geschätzet zu Duynkirchen ankom̅en / darvon zu Antorff zwey vnd viertzig tausent Pfund im Gewicht lauter Silber vnnd Goldt / vmb Geldt darauß zu machen / zur Müntz gebracht / vnd darneben grosse
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Bereitschafften zu einem Feldzug gemacht / vnd darüber Ambrosius Spinola, nach dessen Raht vnd Anordnung alles verrichtet wurde / zum General Feld Obristen verordnet worden. Vnd war ein solche gewaltige Zurüstung / dergleichen bey wehrenden Kriegen in den Niderlandë niemand gesehen hat. Weil nun eben damals der Zwölffjährige Anstandt zwischen den Niderländischen Provintzen / vnd König Philipsen in Spanien noch gewärek / als hat man wol vermerckt / daß ein starckes Kriegesheer in Teutschlandt geführet / vnd damit der (Die Vnirte Fürsten vnd Stände werden wegen der Spanischë Kriegsrüstung gewarnet.) Pfaltzgraff in seinen Erblanden solte angegriffen werden: dahero dann Printz Moritz den Vnirten Fürste vnd Ständen solches zuwissen gethan / vnd sie verwarnet / in jhren Landen gute Achtung zu geben / vnd auff alles ein wachendes Aug zu haben: weil in Spanien böß Garn gesponnen were / darauß in Teutschland Tuch gemacht werdë solte. Vmb solcher Vrsachen willen haben darauff die Vnirte Fürsten ein Schreiben an den Churfürsten von Sachsen abgeschickt / also lautendt: (Der Vnirten Fürsten vnd Stände Schreiben an den Churfürstë von Sachsen.) P. P. Ewer L. vnd Churfürst. Gn. können wir nicht verhalten / daß vns glaubwürdig fürkommë / ob solte Marquis Spinola in den Spanischen Niderlanden eine mächtige Anzahl Kriegvolck von 20000. zu Fuß / vnd 4000. Pferdt auff die Bein bringen / vnd Vorhabens seyn / mit demselben herauff in Ober Teutschland / vnd in specie gegen die Chur Pfaltz zu rücken / vngezweifelt wider dasselbe fürnehme Churfürstenthumb / Land vnd Leute eine beschwerliche Thätlichkeit fürzunehmen. Nun achten wir vnnötig zuseyn / Ewer L. vnd Churf. Gn. zuerinnern / ob vnnd wie ferrn dergleichen Einführung eines frembden / vnd der Teutschen Nation vbelgeneigtë Kriegsvolck der Keys. Capitulation / vnd den Reichs Constitutionen gemäß sey / vnd was vff den Fall für ein jämmerlich [396] Blutbaldt mitten im Reich erweckt / vnd was für grausame Tyranney wider vnschuldige Land vnd Leute / nach dem Exempel dessen / was in den Oesterreichischen Landen Vnmenschlicher / vnnd bey Heyden vnd Türcken vnerhörter weiß fast täglich vorgehet / verursacht werden kan / zugeschweigen / was wir vnd alle andere Benachbarte darbey zugewarten / vnd vnser Land vnd Leute außzustehen haben möchen. Wir wöllen zwar das Hauptwerck / vmb deren willen diese so mächtige Expedition vorgenommë werden mag / dahin gestellt seyn lassen: Allein sehen wir nicht / warumb eben deßwegen ein solches weit vmb sich fressendt Fewer in vnserm Vatterlandt Teutscher Nation angezündet / vnd dasselbe dardurch zur gäntzlichen Verwüstung vnd Vntergang gerichtet werden solte: Vnd dieweil bey solcher Gefahr ein jeder Standt deß Reichs / dem die Wolfahrt vnd Conservation desselben angelegen / alle mögliche Mittel vnd Wege anzuwendë / vor Gott vnd der Welt schuldig ist: So haben wir nicht vnderlassen mögen / E. L. vnd Churfürstl. G. zu ersuchë / vnd zu bitten / Sie wöllen / wie Sie wol thun können / vermittelst heylsamen Erinnerungen / alles dahin richten helffen / damit dergleichen Resolutiones, vnd was denselben zu Zerstörung deß Friedens im Reich / Anrichtung Blutvergiessen / Verwüstung vnschuldiger Landt vnd Leute / vnd endlicher Vnterdruckung deß gemeinen Evangelischen Wesens nachfolgen kan / verbleiben / vnd der hochwerthe Friedt in vnserm Vatterland noch länger erhalten werden möge. Hierauff hat der Churfürst von Sachsen also geantwortet: (Antwort-Schreiben deß Churfüsten von Sachsen / an die Vnirten.) P. P. Johann Georg Churfürst / sc. Auß E. L. vnd Ewerm zu Vlm datirten Schreiben haben wir verstanden / was E. L. vnd Jhr wegen deß Marchese Spinolae starckë / vnd sich auff 20000. Man̅ zu Fuß / vnd 4000. zu Roß erstreckendë Auffzugs Vns berichten / vnd darbey suchen vnd bitten. Nun ist vns zwar von angedeuter Verfassung vnd Auffzug gründliches nichts bewußt / viel weniger wohin solche grosse Macht gebraucht werdë solle / ausser was wir von den einkommenden Zeittungen Nachrichtung erlanget / dahero wir dann E. L. vnd Euch dißfalls nichts eigentliches andeuten können. Solte es aber damit / wie Ewer L. vnd Jhr vermelden / vnnd die Zeitungen besagen / ein solche Gelegenheit mit angedeuter Verfassung vnd Auffzug haben / können wir anderst nit muthmassen / dann daß solches dannenher erfolge / weil deß Ertzhertzogs Alberti L. bißhero erfahren / vnd gleichsam zusehen müssen / daß derselben Erbländer beyde Oesterreich / Ob vnd Vnter der Ens / von dem schuldigem Gehorsam / welchen Sie Jhrer L. vnd nunmehr der Röm. Keyserl. Majesf. zu leysten schuldig / abgehalten / Nider Oesterreich aber zugleich von dem Böhmischen Kriegsvolck occupirt / vnd biß auff den eussersten Grad verderbet / G. L. deßwegë sich rächen / vnd darfür halten werde / was ander nachgelassen / S. L. auch vnverbotten were. Sonsten haben wir vnsers theils / wie Ewer L. vnd Euch wissend / an erinnern / ermahnen / flehen vnd bitten von Anfangs dieser Vnruhe bißhero nichts ermangeln lassen / vnangesehen wie denselben mehr dann genugsamb bekandt / Wir damit wenig außgerichtet / vnnd einen schlechten Danck erlanget / welches wir zwar dahin gestellt seyn lassen: betrüben vns aber nicht wenig / daß wir nunmehr neben andern / wie vnser geliebtes Vaterlandt gleichsamb in Brandt gesteckt / vnd ruinirt werden wil / sehen müssen / haben aber darbey den Trost / daß solches wider vnsern Willen / vnd ohne einige vnsere Verursachung geschicht vnd erfolget / seynd auch dessen gewiß / wann man an andern Orten sich neben vns der Hinlegung dieses Vnwesens so eyferig / als wir / hette angenommen / es solte zu diesen Extremitäten nicht kommen seyn / nunmehr aber da es aller Orten berennt / vnd man jhm vorgestzt bey den extremis zuverharren / vnd nicht zu weichen / befinden wir nicht / wie durch Menschliche Mittel dem Vnwesen könne geholffen werden / leben aber doch zu Gott der gewissen Zuvorsicht / es werde die Göttliche Allmacht selbst Mittel geben / woferrn das Römische Reich noch länger bleiben vnd erhalten werden soll / daß diß Vnwesen möge gestillet / vnd wo nicht in ein bessern / doch eintraglichern Zustandt gebracht werden / sc. (Marggraven Spinolae Vorhaben wirdt offenbahr.) Baldt nach diesem ist deß Marggraffen Spinolae Vorhaben recht an den Tag kommen / durch seinen Obristen Proviand-Meister Carpentier: dann als demselbigen wegen Bestellung der Victualien zum Spanischen Läger auff seinen Credit zuviel aufferleget worden / ist er darüber bey sich Rahts worden / zu den Staten sich zubegeben: zu welchem Ende er ein gute Summa auff das jenige / so er schon verschossen / zu Antorff auffgenommen / sich damit beneben seinem Bruder in Holland begeben / vnd daselbst Printz Moritzen / was jhme von der Spanischen Thun vnd Lassen bewußt / offenbahret. (Printz Moritz berichtet die Vnirten von deß Marggraven Spinolae Vorhaben.) Hierauff hat derselbe / vmb auff allen Nothfall gefaßt zuseyn / alle Stätte in Frießland / sonderlich Gröningen / Delffziel / Coverden vnd Embden wol versehen: darneben auch an den Marggraffen Joachim Ernsten von Brandenburg Onoltzbach deßwegen ein Schreiben abgeschickt / dieses Innhalts: Obwoln deß Marggraffen Spinolae Auffz???g etwas würde auffgehalten / solte er doch gewiß darfür halten / daß er in wenig Tagen vnversehens vnnd plötzlich würde auffbrechen. Mehrgemeldtes Marggraffen Obrister Proviand-Meister / der angenommen hette das Kriegsvolck / das nacher Teutschlandt solte ziehen / zu speisen / were mit ermeldtem Marggraffen in Mißverstand gefallen / vnnd also mit seinem Bruder in Holland kommen / vnnd hette jhme zuverstehen geben / so baldt das Volck auß Italien vnd Burgund solte ankom̅en seyn / daß es alsdann den Weg die Mosel herab nacher Coblentz nehmen solte / vnd daß Marq. Spinola sich gegen dieselbe Zeit auch allda [397] solte finden lassen / vmb sich mit jhnen zu conjungiren / es thete auch eine Brücken dahin kommen / solche vber den Rhein zu legen; ermeldter Proviand Meister hette jhm darneben auch für gewiß angezeigt / daß obgedachter Spinola ein Aug auff die Statt Wormbs geworffen hette / vmd allda ein Proviandhauß auffzurichten / vnd sein Retirada daselbs zu haben. Vnder solchen Dingen hat Marggraff Spinola sich vollend zum Feldzug fertig gemacht / den 8. Augusti von Ertzhertzog Alberto den Abschied genommen / vnnd zu Verwahrung der Lande gegen Printz Moritzen von Vranien Ludwigen von Velasco mit einer Krieges Armada von 15000. zu Fuß vnnd 3000. zu Roß hinderlassen / das ander Volck in 25000. zu Roß vnd Fuß hat er von allen Orthen anziehen / vnnd auff Cobolentz zu Wasser vnd Land marchiren lassen / mitführend ein solche Kriegs Bereitschafft von grobem Geschütz / Wägen / Nachen / Mühlen / Küpffernen Back Offen / Pulffer / Lunden / Kugeln / Schüppen / Hawen / Leytern / Wurffbrücken / vnd was zum Krieg zu erdencken / beladen / beneben einer solchen Bahrschafft an Gelt / dergleichen niemalen in Niderländischen Zügen beschehen. Zu seiner Ankunfft hat er zu Cobolentz eine Brücken bawen lassen / allda vber Rhein gesetzet / zu S. Sebastian Engers das Hauptquartier genommen / vnd da auß Ertzhertzogs Alberti Schreiben / an Landgraff Moritzen zu Hessen vnd andere Fürsten vnd Stände abgeschicket dieses Innhalts; (Ertzhertzogs Alberti Schreiben an den Landgraff Moritzen.) Dem nach die Königl. Maj. in Hispanien vnd er verspüret vnnd im Werck erfahren daß Jhr. Keyserl. Majest. vnd jhrem gesampten Hauß Oesterreich ein Zeit hero starck / vnnd je länger je gefährlicher / gleichwol vnverschuldter Weiß zu gesetzet würde / als hette er länger nicht zu sehen / sondern zu Errett-vnnd Erhaltung desselben / mit
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Beystand J. Maj. einen formierten Exercitum, damit sie künfftig Jh. Keyserl. Maj. wider Chur-Pfaltz vnnd die Rebellen zu assistiren gedächten / in das Werck setzen müssen / inmassen er dann denselben mit ???echstem forrmarchiren lassen werde / gleichwol jhne hiermit berichten wollen / darbey freundlich gesinnend / er wolte auch seines Theils / ob Jhr. Reyserl. Majest. (weil alle Weit dero Sach gerecht erkennen müste / vnnd von Chur Pfaltz deroselben Königreich Böheim wider Gott vnnd alle Rechte vnbillich vorenthalten würde jhme (Landgraffen) aber von Jh. Keyserl. Maj. nock dem Hochlöblichen Hauß Oesterreich zu einiger Offension nicht Anlaß gegeben worden were) gutwillig beyspringen / oder zum wenigsten gedachtem Pfaltzgraffen / vnnd andern Rebellen einige Hülff nicht leisten. Dargegen er / Ertzhertzog so wol in deß Königs in Hispanien als in seinem Nahmen hiermit versicherte im Fall er Jh. Keyserl. Majest. assistiren / oder sich ja Neutral erzeigen / vnd J. Majest. vnnd seines Hauses allgemeine Sach sich nicht widersetzete / daß Jhre Kriegsmachten / so sie jetzo oder ins künfftig wider Chur Pfaltz vnd dero Anhang auff die Bein bringen / vnd in das Reich führen möchten / Jhne Landgraffen / noch seine Lande vnnd Vnderthanen im wenigsten nicht offendiren / oder gegen dieselbe etwas Feindthätliches vornemen solten / sondern vielmehr nicht allein mit Jhme in aller Bertrawlichkeit vnnd guten Freundschafft continuiren vnnd leben / sondern auch jhme vnd den seinigen nicht weniger als seinem eygenen Hauß verbunden bleiben wolte. (Marggraff Spinolae Schreiben an ben Marggraffen von Durlach.) Das ander Schreiben so Marggraff Spinola außgeschicket / ist in seinem Nahmen an Marggraffen Georg Friederichen von Durlach gestellet gewesen / dieses Innhalts; Demnach er mit dem Läger / welches zu Dienst der Römischen Keyserlichen Majest. Ertzhertzog Albrecht von Oesterreich / in den Nider Burgundischen Landen werben lassen / dieser Orthen ankommen / hette er nicht vnderlassen sollen / jhne solches zu berichten / auch daß von Jhrer Keyserl. Majest. jhme befohlen worden / nicht allein sein / Marggraffens von Durlach / Lande vnnd Vndertharren nicht zu beleydigen / sondern vielmehr alle Correspondentz und Verträwlichkeit mit denselben zuhalten / Wann er nicht zweiffeln wolte / die selbe jhres Theils ebenfalls thun / vnd Höchstgedachter Jhr. Majest. in dero gerechten Sach assistiren oder je Neutral sich erzeigen würden / auff welchen Fall dann er Jhme im Nahmen Jhr. Majest. hiermit festiglich verspreche / daß er von diesem Kriegsheer wol versichert bleiben könte. (Spinolae Schreiben an die Statt Franckfurt am Mayn.) Weil vnder solcher Schreiben Abschickung der gemeine Ruffstarck gangen / es auch fast das Ansehen gewinnen wollen / als ob der Marggraff Spinola einen Aufchlag auff die Statt Franckfurt am Matzn haben / vnd derselbigen sich zu impatroniren gesinnet seyn solte / als hat derselbe in einem an die Statt angangenen Schreiben sich nachfolgender massen erkläret. Demnach er mit dem Läger / welches zu Dienst der Römischen Keyserl. Majest. Ertzhertzog Albrecht in den Nider Burgundischen Landen werben lassen / dieser Orten ankommen / vnd er dann eusserlich berichtet werde / daß etliche vbel affeccionierte außgeben dörfften / daß er wider jhre Statt etwas thärliches Vorhabens seyn solte / als hette er sie verständigen wollen / daß Keyserl. Majest. jhme befohlen / jhre Statt / Bürzer / vnd Vnderthanen nicht allein nicht zu beleydigen / sondern vielmehr alle gute Freundschafft zu halten / im Fall sie / wie bißhero beschehen / in Jh. Key Maj. Gehorsam verbleiben würden / welches er gegen sie vertrawete. (Marggraffen Spinolae Versicherungs Schreiben für die Start Franckfurt.) Dieses Schreiben hat ein E. E. Rath der Statt Franckfurt zu Danck acceptirt / darneben aber jhme Marggraffen Spinolae durch sonderliche Abgesandte zu erkennen geben lassen / daß jhrer Statt Nothturfft vieler beweglicher Vrsachen halber erfordere / daß derselbigen mit zunahender Approchirung der Nider Burgundischen Armee / auch dem Durchzug / so lang sie in dem Reich hieroben Lands seye vnnd verbleiben würde / verschonet / vnnd jhnen deßwegen gute Versicherung gegeben werde / als hat selbiger solches Begehren nicht abgeschlagen / sondern ein Versicherungs Schreiben ertheilet / dieses Lauts. Wir geloben vnnd versprechen hiermit bey Vnsern wahren Worte / Trewen vnnd Glauben / daß Wir der Statt Franckfurt vnnd dersel ben angehörigen / sampt jhren Gütern mit diesem Exercitu in keinerley Weg molest seyn / sondern vielmehr nach Möglichkeit verschonen wollen / auch vnder keinem Schein / wie das seyn möchte / weder viel noch wenig Einlägerung an sie begehren / oderichtwas sonsten mit Gewalt oder feindlich vornemen wollen / darauff sich Bürgermeister vnd Raht gäntzlich vnd sicherlich zu verlassen. Dessen zu wahrer / sc. (Reysers ferdinandi Versicherungs Schreiben an de Statt Franckfurt.) Es hat aber gedachter Marggraff Spinola neben seinem von auch Jhr. Majest. Keyser Ferdinanden vnnd Ertzhertzgen Alberto Versicherungs Schreibender Statt Franckfurt zugestellet / davon das Keyserliche also lautet; Wir Ferdinand / sc. Ehrsame / Liebe Getrewe / Wir fügen euch in gnädiger Wolmeynung zu vernchmen / welcher massen Wir auß antrungender Noth / vnnd erlaubter rechtmäffiger Defension / vervrsachet worden / weil Vus von Vusers Königreiches vnd Churfürstenthumbs Böheymb Rebellen / vnnd derselbigen Anhängern / vnnd zu mahl jhrem vermeyntlich auffgeworffenen newen vurechtmässigen Haupt / Vnsere außgangene in das Reich publicirte ernstliche Mandata vnd Befehl / aller Respect vnd schuldige Parition verächtlich hindangesetzt / vnd in Wmdgeschagen werden / vnd man sich deren vngeacht / wider Vns / als ordentlich succedirenden / angenommenen / gekrönt vnd belehnten König vnd Mit Chur fürsten / in Böheimb / mit Kriegsmacht je länger je mehr stärcket / zu Erhallung vnserer auge [399] fochtenen Keyserlichen vnnd Königlichen Hochheit / Recuperirung deß vnserigen / vnnd Verhütung ärgerlicher Nachfolgneben anderer von vnsern Freunden erfolgenden guthertzigen Assistentz / auch in vnsers Hauses Nider Burgundischen Landen / zusammengebracht vnd versamleten Exercitum vnd Kriegs Bereitschafft / nunmehr täglich an Ort vnd End / da wir dessen bedörfftig seyn werden / hierauff zu führen. Hierumb so gesinnen wir an euch hiermit gnädiglich / Jhr wollet euch hiermit kein Vngleiche Gedancken vorbilden / sondern euch auff Vns vnd Vnser Keyserlich Wort / gewiß vnd beständig keines andern versehen vnnd verlassen / dann daß wir mit vorgenanntem Nider Burgundischen Exercitu, so wol auch anderer in Bereitschafft habenden Hülff / Vns dann im Reich / im Jahr 1521. auffgerichten Landfrieden / vnd denen darauf in den folgenden Jahren 1559. 1564. beschehenen mehrern Erläuter- vnd Erklärungen in allem gemäß zu verhalten / wie obverstanden / Vnsere Hochheit / vnd neben derselben die Reichs-Satzungen / den auffgerichten Religion vnd Prophan Frieden zu conserviren / vnnd das vnserige / durch erlaubte rechtmässige Mittel zu recuperirë / vn̅ ausser dessen wider erst angezogene Reichs-Satzungen / vnd Religion Frieden / in specie das jenige / was auf jüngstgchaltenem Mülhausischen Convent / von obgesagten Gehorsam friedliebenden Chur- vnd Fürsten / beyder im Reich herkommener vnd zugelassenen Religionen / verabschiedet vnd geschlossen worden (davon jhr vngezweiffelt gnugsamen Bericht empfangen haben werdet) keinen einigen Chur-Fürsten vnnd Standt deß Reichs im geringsten anzufechten vnnd zu beleydigen / sie nemen sich dann vnserer Feind vnd Rebellen an / vnd wollen sich sonsten zu Vns dringen; Sondern derselben einen vnd den andern bey solchem allen / wo es die Nothturfft erfordern solle zu schützen vnd handzuhaben / viel weniger aber dem Heyl. Reich / vnserm lieben Vatterland / sein Freyheit zu schwächen / oder vmbzustossen / festiglich gemeynt vnd entschlossen seyn / sc. Ertzhertzogs Alberti Schreiben ist folgenden Innhalts gewesen; Albrecht von Gottes Gnaden / sc. Ehrsame / Liebe Besondere / Wir sind von gewissem Orth berichtet / welcher gestalt man euch wegen der Keyserl. Majest. vnd L. an jetzo vorhabender Vnserm Hochlöbl. Hauß Oesterreich gantz vnverschuldter Weiß / auffgetrungenen Defension vnd Kriegsverfassungen / vnnd vnder deß Marquisen Spinolae Commando jetzt anziehendes Volcks / allerhand widrige Gedancken vnd Impressiones machen wil; Haben euch derhalben hiermit versichern wollen / daß gedachtes Volck eintzig vnnd allein höchstermeldter Jhrer Majest. vnnd L. zuständig / vnd möget vns sicherlich glauben / so lang Jhr vnnd Ewer vnderhabende Bürgerschafft in Jhrer Maj. vnd L. Devotion vnd Gehorsam nach ewerer Pstichtschuldigkeit vnnd Eydt vnderthänigst continuiren werdet / nichts feindlichs vnnd widerwärtigs begegnen solle / sondern es wirdt gedachler Marquis / Euch vnnd die Ewerige gegen alle die jenige / so euch mit einiger Offension vnnd Feindlichkeit zu zusetzen sich vermessen möchten / schützen vnnd alle würckliche Assistentz leysten / sc. (Churfürsten von Sachsen Schreiben an Landgraff Moritzen deß Spinolae Anzug.) Bey so gestalten Sachen hat auch Landgraff Moritz zu Hessen ein Schreiben sub dato, Cassel den II. Augusti an den Churfürsten zu Sachsen abgehen lassen / darinn er eins vnd anders von deß Spinolae Anzug erinnert. Darauff har der Churfürst jhm also geantwortet; Wie Jhre Churf. Durchl. daß deß Marquisen Spinolae Auffzug mehr als zu gewiß / gleichmässige Avisen / auch ferrner diese Nachrichtung erlangt / daß gedachter Marquis seine Armee in drey vnderschiedliche Hauffen getheilet / vnd allbereit mit dem meisten Volck nicht weit von Franckfurt am Mayn angelangt / also were Jh. Churf. Durchl. auch von vnderschiedlichen Orthen / insonderheit aber von Ertzhertzog Alberto berichtet / daß dieser Zug der Keys. Mai vom König in Spanien zum besten / vnd zu dem End vorgenommen / Jhrer Keys. Maj. zu denen ohn gnugsame Vrsach / vnd einig vorgehend Erkanntnuß entsetzten Königreichen vnd Ländern widerumb zu verhelffen / vnd bey dem jenigen zu schützen / so Jhrer Majest. von Gott / Rechts vnd Billichkeit wegen gebührete / nickt aber einigen Stand im Reich zu beleydigen / oder ichtwas vorzunehmen / so wider den auffgerichten Religion vnnd Prophan Frieden lauffen möchte / woferrn man nicht selber zur Thätlichkeit Vrsach geben / solch Kriegsvolck am fortmarchirë hindern / feindseliger weiß angreiffen / oder sonsten der Keyserl. Maj. Widerwärtigen sich anhängig machen würde: Innmassen dann gedachter Ertzhertzog Albertus / so wol Marquis Spinola sonder allen Zweiffel gegen den Ständen deß Reichs sich dessen gleichfalls würden erkläret haben / auch von Key. Maj. gleichmässige Sincerirung erfolget seyn. Wann dann jme gnugsam bewust / was für vnverantwortliche procediren / vnnd vnerhörtes exorbitiren von den Ständen der Cron Böheym vnnd andern Ländern / gantzer zwey Jahr nach einander vor genommen / wie die Keys. Maj. ohn einig vorgehend Erkantnuß rejicirt / zu einer newen Wahl / Designation / vnd deren Behauptung / auch vngewöhnlichen Confoederationen geschritten worden / auch die jenige darein gezogen / die man allwege für Ertzfeind der Christenheit gehalten / vnd coniunctis viribus denselben sich opponirt. Dargegen aber jhme nit vnbekant / was massen Key. Maj. mit einhelliger Stimm zu einem König erwehlet / gesalbet / gekrönet / von allen Ländern darfür angenommen / die Huldigung geleistet / von der verstorbenen Keys. Maj. belehnet / vnd bey abgewichenem Wahltag von den sämptlichen Churfürsten / für den siebenden Churfürsten erkennet / vnd ad sessionem vnd conclaue gelassen worden. So würde ja Jhr. Maj. niemand verdencken / wann sie der in allen Rechten zugelassenen Defension sich gebrauchten / vnd dahin trachteten / wie sie sich bey [400] solchen erlangten Königreichen vnnd Ländern schützten vnd handhabten; viel weniger die jenige vngleichen Verdacht ziehen / die als nahe Anverwandte vnd trewe Reichs Mitglieder / J. Key. M. in solchen Trangsalen vnder die Arm greiffen / vnd bey dem jenigen manuteniren helffen wolten / was sie mit rechtem Titul vberkommen / vnd derselben mit Fug nicht könte entzogen werden. Weil dann deß Marquis Spinolae Kriegszug zu dem End gericktet / wie von dem Ertzhertzogen die Jh. D. zugeschriebene Erklärung lautete / auch von demselben / so wol auch Marquis Spinola den Ständen deß Reichs ohne Zweiffel erfolgt / oder doch in kurtzem geschehen würde / als sehe Jhre D. nicht / warumb er sich ichtwas gefährliches zu beförchten / so seinen Landen vnd Leuthen zustehen könte / er wolte dann gedachten Spinola an seinem Fortzug hindern / der Keyserl. Majest. Widerwärtigen beystehen / vnnd dahero jhm vnd seinen Landen selbsten Vnglück zuziehen. Jhres Theils hette sie die jetzo nunmehr vorhandene Kriegsmacht gern verhütet / vnnd das Vatterland vnd Römische Reich in besserer Ruhe vnd Einigkeit gesehen / dann sichs jetzo befinde / deßwegen es auch an erinnern / vermahnen / vnnd Warnungen nicht ermangeln lassen / wann sie nur die Folge gehabt / vnd andere neben Jhro so viel Wasser als Oel zugetragen hetten. Weil aber alles vergeblich gewesen / vnd man lange Zeit mit Anzündung eines solchen nunmehr hellbrennenden Fewers vmbgangen / so müste Jhr. Durchl. es auch / weil sie es zu dämpffen nicht vermöchte / dahin gestellet seyn lassen / vnnd sich dessen getrösten / daß alles wider jhren Willen geschehe / vnd sie die geringste Vrsach darzu nicht gegeben. Gott wolle aller seits gute consilia verleihen / vnnd es zu einem solchen End dirigiren wie jhm gefällig vnnd allerseits nutzlich. Darbey Jhre Durchleucht. dann jederzeit der auffgerichten Erbverbrüderung vnnd Einigung würden ingedenck / vnnd daferrn er zu einiger Thätlichkeit nicht Vrsach gebe / Jhre Durchl. auch bey diesen sorglichen Zeiten mit Jhrer eygenen Lands Defension nicht würde beladen seyn / derselben gemäß sich also bezeugen wolte / wie es der Buchstaben besagte / auch Zeit vnd Gelegenheit es selbsten geben vnd zulassen würde. (Churfürste̅ von Sachsen Schreiben an Pfaltzgraff Johann von Zweybrück.) Demnach nun deß Margraffen Spinolae Fortzug vnd Vorhaben kund worden / vnd dahero vnder den Inwohnern in der Pfaltz nicht geringe Forcht entstanden / hat auch von solchem Handel Pfaltzgraff Johann von Zweybrück / Statthalter von Heydelberg / den Churfürsten von Sachsen berichtet / vnnd ein vnd anders solches Anzugs halber erinnert: Der jhme also darauff geantwortet; So viel Ertzhertzogs Alberti Kriegsverfassung betreffe / davon hette er ein geraume Zeit viel gehöret / aber kein andere Nachrichtung erlangen können / ob es sich damit also verhielte oder nicht / als was die gemeine Avisen mit sich gebracht; biß endlich der Ertzhertzog vor wenig Tagen jhne dieselbe zu erkennen geben / vnnd daß solches einig vnnd allein deßwegen angestellet / sich vnnd dero Hauß Oesterreich bey dem jhrigen zu schützen vnnd handzuhaben / nicht aber als ein vornehmer Standt deß Heyl. Reichs wider den auffgerichteten Religion vnd Prophan-Frieden ichtwas vorzunehmen vermeldet / darbey aber in dem geringsten nicht angedeutet / wohin seine Intention gerichtet were / dahero er jhm ein mehrers nicht / als er angezeiget davon berichten köndte / daß aber solche Kriegsverfassung von der zu Mülhausen versambleten Chur vnd Fürsten gemachten Schluß solte herrühren / da were er etwas zu milt berichtet / dann er mit Warheit bezeugen köndte / daß bey solcher Zusammenkunfft davon nie geredet / einige Consultation deßwegen angestellet / viel weniger ichtswas / so wol der Achts Proceß halber geschlossen worden / wie solches die darbey gehaltene Acta mit mehrern bezeugen würden. Das aber hette er leichtlich bey sich abnehmen können / daß bißhero bey dem geführten vnnd fürgenommenen Böhmischen procedere das Hauß Oesterreich nicht würde still sitzen / die Keyserliche Majestät derer mit gutem Titul vnd Recht erlangter Königreichen vnnd Länder entsetzen / vnnd ohne einige vorgehende Erkanntnuß priviren / viel weniger das vngerochen lassen / daß man zugleich auch dero angefallene vnnd cedirte Erbländer beyde Oesterreich / Ob- vnd Vnder der Ens in die auffgerichtete Confoederation mit ein- vnd dardurch von dem schuldigen Gehorsam vnd Trew / damit sie dem Hauß Oesterreich / als jhren natürlichen Lands Fürsten zugethan / abgezogen / im Nider Oesterreich sich mit allem Kriegsvolck eingelägert / vnd dasselbe jämmerlich verwüstet: er hette es auch bald anfänglich Chur Pfaltz trewlich erinnert / vnnd nichts liebers gesehen / als daß man doch behütsamer gangen / vnnd sich dessen nicht so gähling angemasset hette / was von Rechts vnd Billichkeit wegen man sich nicht anmassen sollen noch können. Seines Theils wolte er mit jhme sich in kein Disputat wegen der Böhmischen Wahl / vnnd dannenhero dependirenden Recht vnnd Gerechtigkeit begeben / weil sie sich doch mit einander nicht vereinigen / sondern widriger Meynung seyn würden / liessen auch die nunmehr vnnd einsmahls erfolgte Deduction Schrifft auff seinem Werth vnd Vnwerth beruhen / sweiffelte nicht die Römische Keyserliche Majestät so wol das Hauß Oesterreich deren Nothturfft darwider zu bedencken wissen würden; Worfür aber die zu Mülhausen beysammen gewesene Chur- vnnd Fürsten nacher reiffer Berathschlagung / vnd genugsamer der Sacken Erwegung das Werck angesehen / was sie darbey, erinnert vnnd gerathen / das bezeugten die daselbs an Chur Pfaltz vnnd die Stände deß Königreichs Böheimb / vnnd incorporirte Länder außgefertigte Schreiben / auß welchen klar erschiene / wie [401] hoch das Röm. Reich vnd desselben Churfürsten darbey interessirt / vnd wie verweißlich jhnen gedeutet werden wolte / von In- vnd Außwärtigen Potentaten / ja der gantzen Posteritet / wann sie die schuldige Sorgfältigkeit auß Ache liessen / vnd die jenige Pflicht hindan setzete̅ / damit sie dem Haupt vnd Reich verwandt vnd zugethan. Er wolte zwar nichts liebers / als daß man aller Orthen wider zu ruhigem vnd friedlichem Stand gelangen köndte / hette auch jedesmahls darzu getrewlich nicht allein gerathen / sondern das seinige auch eyfferig darbey gethan / weil aber alle Mittel entstanden / das angezündete Fewer von Tag zu Tag dergestalt vber Hand neme / daß es menschlicher Weiß davon zu reden / zu löschen fast vnmüglich / dahero scheinen wolte / dieweil sich Leute finden / die mehr Oel dann Wasser zu trügë / so müste er wie vngern es auch geschehe / dem Wetter seinen Lauff lassen / vnd sich dessen getrösten / daß er darzu die geringste Vrsach nit gegeben / sonder vielmehr dardurch gezwungen vnd getrungen worden / sich selbsten in Kriegsverfassung zu begeben / der Hoffnung die Göttliche Allmacht werde selbsten zu seiner Zeit ins Mittel kommen / der gerechten Sach beystehen / vnd das Werck also hinauß führen / wie männiglichen zu zeitlicher vnd ewiger Wolfahrt möchte ersprießlich seyn. (Reysers Ferdinandi Anbringen bey dem Nider-Sächsische̅ Crayß / deß Spinolae Anzug ins Reich betreffend.) Demnach J. Keys. M. nit allein durch Hertzog Juliu̅ Henrich von Sachsen Lawenburg / sondern auch hernach durch Otto Melandern der Rechten Doctor / den Reichsfürsten vnd Ständen dero im Schwang gehende Kriegsvereitschafftë zu wider Eröberung jhrer Land vnd Königreich sonderlich auch deß Marggraffe̅ Spinolae Anzug in dz Reich berichtet / hat letzbemelter Keyserl. Albgesandte seine Commission vnder andern bey dem König in Dennemarck vnd Nider Sächsischen Kreyß also algeleget; J. Maj. liessen sie bey dero Keyserlichem Wort sinceriren vnd vergewissern mit jhrem Nider Burgundischen Kriegsheer / so wol auch anderm jrem in Bereitschafft haben den Kriegsvolck vn̅ Hülffen / J. Keys. Hochheit / vn̅ das jenige / was jren wider den Land vnd Religion Friedë vnbillich abgenom̅en worden / wie es die Reichs Satzungen vnd Landfrieden selbsten erlaubten / zu recuperire̅ / vn̅ ausser dessen wider erstgemelte Reichs satzunge̅ / vn̅ in specie dzjenige / was auf dem in Mülhausen vnlängst gehaltene̅ Convent von theils gehorsame̅ friedlieben den Chur vnd Fürsten / dey der im Reich herkom̅enen vnd zugelassenen Religionen verabschiedet worden / keinen einigen Churfürsten vnd Stand deß Reichs (da mansich anderst J. M. wissentlichen Feind vnd Rebellë nit anneme / oder sich sonsten zu J. M. zu tringenbegerte) im geringsten anzufechte̅ vnd zu beleydigen / sondern der selbe̅ eine̅ vnd den andern / bey solche̅ allen da es die Notturft erfordern solte / zu schützen vnd hand zu haben / sc. (Erklärung deß Nider-Sächsische̅ Crayses auff der Reyserlichen Abgesandten Dortrag.) Hierauff habë sich gedachte der König in Dennemarck vnd die Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Crayß gegen den Gesandte̅ erkläret; Sie erböten sich dey denë im Reich vnd zu mal in J. M. Königreich vnd Churfürstenthumb Böheim / vnd dessen incorporirte̅ Landë empor schwebenden Gefährlichkeiten vnd Extremiteten / mit Ihro vn̅ dem Hauß Oesterreich die vralte freundliche Correspo̅dentz vnd Verträwlichkeit nach dem rühmliche̅ Exempel beyderseits geehrten Vorfahren / stet / fest vnd vnverrucket zu continuiren vnd fortzupflantzë / auch alle freundliche Willfahrung vnd annemliche Wolgefälligkeit zu erweisen / vnd sich gegen Jh. M. also zu bezeigen / daß sie daran eine zugethanen / auffrichtig getrewen Freund vnd Oheimbe / auch gehorsame Fürsten vnd Stände im Werck spüren vnd befinden solten. (Reysers Ferdinand??? nochmahlig Schreiben auffdeß Nider-Sächsischë Crayses Erklärung.) Auff diese Erklärung hat vnlang hernach Jh. Maj. Keyser Ferdinand wider an gedachte König Fürsten vn̅ Stände deß Nider Sächsischen Creyses / Schreiben abgehen lassen / dieses Inhalts / wie J. Maj. sich gegen solche wolgemeynte will fährige Erklärung freundlich bedanckte / als wollen sie gegen Jhro hinwider sich keines andern versehen / dann daß J. M. gegen jhnen die vorberührte Verträwlichkeit / ebenmässig zu erhalten / vnd in acht zu nemen / vnd auff jede vorstehende Gelegenheit alle angeneme Willigkeit jederzeit im Werck zu erzeigen nit vnterlassen wolle; Ob J. M. nun hierzwischen nichts liebers gewesen / dann daß sie sich damals angezeiget / vnd vertrösteter massen mit bälbester Mügligkeit eygener Person ins Reich an ein gewisses Ort begeben / vnd daselbsten auff Mittel / wie dem zerrütteten Wesen im Reich / mit Zuziehung friedliebender Chur- vnd Fürsten gestewret werde̅ möchte / zu gedencken. Zu welchem dann Jhr. Maj. desto besser zugelangen verhoffet / wann Chur Pfaltz auff Jhro jüngst mit Rath fürnemer Chur- vnd Fürsten abgangenes Vermahnungs-Schreiben / die schuldige Parition / derë J. M. sich billich versehen / geleistet hette / so hetten sie doch vnschwer zu ermessen / auß was redlich vnd erheblichë Vrsachen J. M. von solchem Merck dero persönlichen Abreisung vnd einer Zusammenkunfft ohne alle gegebene Vrsach / wegen deren hierzwischen mehrers zu / dann abgenom̅en / vnd noch fast aller Orten empor schwebende̅ Vnruhen / Rebellionen vnd Kriegsbereit ??? schafften abgehalten worden. Jh. May. weren aber noch malen deß Anerbietens / wann vnd so bald nun dieses beschwerliche Wesen zu eine̅ bessern Stand gebracht seyn würde / obgedachtë Conuentum zu befördern / vnd den beyderseits starck getriebenen grauaminibus, so viel sich von Rechts vn̅ der Reichsverfassung halber thun liesse durch alle mögliche Mittel jhre Erledigung zu geben / vnd vermittelst dessen / zwischen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / das alt Recht teutsche Vertrawen vnd Einigkeit wider zubringen vnd auffzurichten. Was dann das obbestimpt Böhmisch Werck / vnd die darbey von einer Zeit zur andern zugetragen Weiterung betreffe / werden Sie vorhin vernommen haben / daß bey Jhr. Majest. vngehorsamen weltkündigen Rebellen vnd derselbe̅ Anhängern / vnd jhrem auffgeworffenen newen vnrechtmässigen Haupt / weder die von J. M. dem gesampten Churf. Collegio auch dessen inständiges Ansuchen / beym nechsten in Franckfurt gehaltenen Wahl vnd Crönungs Tag bewilliget / auch bereyt [402] nach der Statt Regenspurg vertägte gütliche Interpositionhandlung / noch auch Jh. Maj. vnd theils gehorsam friedliebenden Chur- vnnd Fürsten / zumal auff dem vnlängst zu Mülhausen gehaltenen Convent gethane Vermahnungen / auch ernstliche Mandaten / in einig Wege verfangen / vnd statt haben mögen / sondern man sich J. M. ordentlich succedirenden angenommenen / gekrönt- vnd belehnten König vnd Mit Churfürsten zu Böheym / wie augenscheinlich am Tag ligt / mit Kriegsmacht je länger je mehr stärcket / mit demselben ins Ertzhertzogthumb Oesterreich / vnd gleichsam vor Jhr. Mai. Keys. Angesicht vnd Residentz geruckt / andere Jhre Königreich vnd vnd Land zu gleichförmigem Abfall vnd Vngehorsam / durch beschwerlich weit außsehende vnd bey andern jnn- vnd außländischen Königen / Potentaten / Chur- vnnd Fürsten zu bößschädlicher Nachfolg reichende Bündnussen / darbey so gar der Türck / durch vnderschiedliche Schreiben / Schickungen / vnnd versprochene Verehrungen mit ins Spiel zu bringen / auß boßhaffter Desperation vnderstanden würde / zu nöthigen keine Mühe sparete / vnd Jhr. Maj. also das jenige / was jhro wider Gott vnnd alle Billichkeit feindlicher vnd Landfriedbrüchiger Weiß entzogen worden / noch biß dato ohne einige befugte Praetension / vngeachtet J. Majest. angestammeten / vnd wol außgeführten Erbgerechtigkeit / feindlich vorenthielte. Demnach die Sachen dann eygentlich oberzehlter massen beschaffen / vnd von J. Majest. ohne Schmälerung der Reichs Satzungen Religion vnd Prophanfriedens / vnd was sonsten oben weiter angezogen vnd vermeldet / auch ausser eines einigen gehorsamen Stands Beleydigung / zu Widererlangung deß jhrigen auff rechtmässige Weiß das jenige auß dringender Noth vorgenommen wird / was Jhm als Röm. Keyser vnd König zu Böheym / ja einem jeden beleydigten Stand / vermög aller Rechten zustehe / Sie auch in dergleichen von den jhrigen erfolgenden Fällen / die Jhr. Maj. jhnen nicht gönnen wollen / gewißlich nicht vnterlassen würden / inmassen dann diß Orts ein Reichsstand den andern / vielmehr sie samptlich / J. Maj. nach Möglichkeit beyzuspringen schuldig seyn / vnd J. Maj. dann vber diß gäntzlich darfür halten / es werden Sie neben obgehörter der Sachen gestaltsame / auch obvermeldten Anerbieten wegen / anders nicht dann allerdings billich zu seyn ermessen. Hierumb so thete J. M. gegen jhnë obverstanden Synceration Schreiben in allen seinen Inhalt hiemit widerholen / mit angehefftem freundlichen Gesinnen / sie wollen solches allen in der Meynung vnnd Verstand / dahin es obgehörter massen angesehen / vnbeschwert auffnemen / gegen Jhro vnd Jhrem Hauß in mehr angeregter trewmeynend guthertzigen Affection vnd andern willfährigen Erbietungen / beharzlich vnd vnaußgesetzt verbleiben / vnd vielbesagten Böhmischen Rebellen vnd Feinden / vnd derselben Anhängern nit allein jhres Theils in keine Weiß noch Weg / wie solches jmmer geschehen / vnd von jhnen begert werden möchte / keinen Vorschub thun / sondern auch dergleichen von andern Orten zu geschehen würcklich vorkommen vnd verhüten helffen. (Reysers Ferdinandi Salvaguardy deß Reichs freyer Ritterschafft ertheilet.) Beneben dë Keyserlichë Gynceration Schreiben / so wegen deß Spinolischen Kriegeheer hin vn̅ wider geschicket worden / hat J. Key. M. bey Einbrechung gedachtes Volcks vnd Gegenanzug der vnirten Armaden / der freyen Reichs Ritterschaft Rheinstrom / in der Wetteraw vnd und ern darzu gehörigen Orten / auff jhr Bitten vnd Ansuchen / eine Salvaguardy ertheilet / vnd darbey nachfolgend Schreiben abgehen lassen / nemblichen; Jh. Maj. were auß jhrem nechsten Schreiben vorgebracht worden / was sie wegen der von der Vnirten Kriegsvolck in jhre Adeliche Häuser eygenwilliger Weiß angemasten Einquartirung / vnd den Vnderthanë darauß erfolgendë Trangsals / vnd was darauß weiter zu befahren gebetten hetten. Wüsten sich darauff zu erinnern / was Jh. Maj. jhnen mit Bersicherung jhres Nider Burgundische̅ Kriegsvolck Herauffzugs zugeschriebë. Wie wol nun J. M. darfür hielten / sie würden mit vorangeregter Synceration gnugsame Satisfaction haben / so vberschickte doch Jhr Maj. zu mehrer Bezeugung Jhres Gemühts / vnd daß J. Majest. jhres Theils an den jenigen / was zu jhrer Erhaltung dienstlich seyn möchte / nichts erwinden zu lassen gemeynt / hierbey Jhres Keyserlichen Adlers Salvaguardien: Worbey Jhr. Maj. auch noch vber dieses an Marggraff Spinolam zu jhjhrem Schutz vnd Rettung absonderlich schrieben. Wie J. Maj. nun jhr abermal gethanes Erbieten / förters zu sonderm Gefallen gereichete / also versehen sie sich / sie die Adeliche Ritterschafft würden mit solcher Anordnung begnüget seyn können / vnd / inmassen sie nochmalen hiermit ermahnet weren / vmb so viel desto mehr Vrsach haben / gegen J. M. als jhrem vmittelbaren Oberhaupt / nach dem Exempel jhrer lieben tapffern Voreltern / zu Folg jhres Erbietens in jhrer Trew vnnd Devotion ausser andern Respects / standhafftig zu verbleiben. In alle Wege aber wölle man dahin sehen / vnd mit Fleiß Achtung geben / auff daß nit obgeschriebener Synceration / Schutz vnd Salvaguardien / ein gebührende Maß vnnd Discretion gehalten werde / vnd sich derselben die jenige Adeliche Mitglieder / welche sich in J. Maj. Böhmischen Feind vnd Rebellen vnd derselben Anhänger / vnd zumahl jhres auffgeworffenen newen vnrechtmässigen Haupts Kriegsdiensten / oder sonsten in anderer Dependentz befünden / nicht neben den getrewen vnd gehorsamen zugleich vnd ohne Vnderscheid vnd Entgelt zugeniessen haben möchten. Die angeregte Salvaguardiwar dieses Innhalts: Jhr. Key. M. fügten allë Churfürsten / Fürsten / sc. vnd sonst allë jren vnd deß Reichs Vnderthanen vnd Getrewë / auch allen Kriegs Obristen / Haupt- vnd Befelchsleuten zu wissen / daß J. M. auß erbeblichen Vrsachë die Reichs Ritterschafft vn̅ Adel deß Rheinische̅ vn̅ Wetterawischë Zircks sampt jren Gütern vnd allen den jhrigë / in sonderbarë Verspruch / Schutz vnd Schirm aufgenom [403] men hette / daß sie desselben bey dieser wehrender Vnruhe im Reich geniessen möchten / jedoch dergestalt / daß sie dem Keyserlichen Kriegsvolck mit freyer Durchpassirung / vn̅ allem müglichen Vorschub den Reichs Constitutionen gemäß / gebührliche Beförderung thun solten. Vnd damit solch Keyserliche Protection vn̅ ertheilte Salva Guardy gehand habet würde / solten sie Macht haben den Keyserlichen Adler vnd Wappen in jhren Gebieten vnd Mohnunge̅ anzuschlagen. Solchem nach befehle J. Maj. allen vnd jeden obgemeldten / daß gedachte Ritterschafft wider solche Protection vnd Salva Guardy nicht anfechten noch betrübten / bey Straff der Keys. Vngnad vnd 50. Marck löt. Golts halb in die Keys. Kammer vnd halb erwehnter Ritterschafft zu bezahlen. ( Keyserlich Schreiben an den Marggaraf Spinolam wegen der Salvaguardy der freyen Ritterschafft ertheilet.) Das Keyserliche Schreiben an den Marggraffen Spinola / wegen gemeldter Salvaguardy war nachgesetzten Inhalts; Ferdinand / sc. Demnach du dich mit deinem vndergebene̅ Nider Burgundischen Kriegsvolck nunmehr in völliger Bereitschafft vnd am Herauffzug befindest / so stellen wir in keinen Zweiffel / du werdest von Vnsers Vettern vnd Bruders Ertzhertzog Albrechten zu Oesterreich Liebden mit mehrerm vernommen haben / was wir an Theils getrew / gehorsam / guthertzige Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / mit Synceration vnd Versicherung erstberührten Herauffzugs / daß nemlich derselbige zu niemands vnvervrsachten Offension vn̅ Beleydigung gemeynt vnd angesehen sey / in Gnaden gelangen lassen / inmassen Wir dann verhoffen / du vnd deine nachgesetzte Obristen vnd Befelchhaber / werden solches ein vnnd andern Orths / da man sich anderst keines Vngehorsams vnnd Widersetzlichkeit vnnd feindlicher Bezeigung anmasset / zur Gebühr in acht nemen. Wann sich dann bey Vns dieser Tagen gemeine gefreyte Reichs Ritterschafft vnd Adel deß Rheinischen vnd Wetterawischen Gezircks sampt zugehöriger Oerther / vnd deroselben verordnete Hauptleut Außschüsse vnd Räthe sampt vnd sonders / in vnderthänigstem Gehorsam angegeben / vnd die selbe der mehrertheil gegen Vns als jhrem Oberhaupt in solcher Devotion sich befindet / daß wir jnen mit Keyserlichen Gnaden wol gewogen / vnd Krafft Vnsers obligenden Keyserliche̅ Ampts Vnsers Key. Hülff zu erzeigen geneygt sind / wie wir dann zu solchë Ende vorgemelter Ritterschafft Vnsern Keys. Schutz vnd Salvaguardien gegeben habë. Hierumb so haben Wir dich dessen hiermit zur Nachrichtung zu erinnern nit vnderlassen wollen / mit Ermahnung vnd Befehl / du wollest bey vnd vnder obgemeltem deinem Fortzug fleissiges Auffmercken auff die jenige Adeliche Mitglieder geben / welche sich ausser obgehörter Vnserer schuldigë Trew vn̅ Devotion in vnserer offenbahren Böhmischen Feind vnd derselben Anhänger / vnd zumal jres auff geworffenen vnrechtmässigen Haupts / Kriegsdienst vnd andere Dependentz begeben / gegen denselben vnd jhren Gütern das jenige vngeschonet zu Werck richten / was die Nothturfft vn̅ obberührtes Vnsers Keyri???mpts schuldiger Gehorsam / vnd Respect erfordert / hergegen aber die Getrewen vnnd Gehorsamen vor allem Gewalt schützen / vnd bey dem jhrigen handhaben / vnd demnach vnser vn̅ deß Reichs Ritterschaff in Oppenheim / Ingelheimer Grund vnd Nierstein / welche Pfaltz Heydelberg vor diesem vom Reich selbst Pfandweiß eingethan / sich grosser Betrangnuß beklagen / deren sie jetzo erledigt zu werden gebetten / als wollest dieselbe von beklagter Betrangnuß erledigen / in jhre vralte Libertät vns vnd dem Reich zu gutem restituiren / vnd hierbey das jenige exequiren / was zu Widerbringung obbemeldter Ritterschafft Libertät / zum Römischen Reich vnd Manutenirung der fürnemen Päß / welche davon dependiren / vonnöthen / sc. Nun folgt was sich bey dem Fortzug deß Spinolae / zwischen jm vnd den vnirten Teuschen Fürsten zugetragen / vnd fürters in der Pfaltz sich verloffen habe; davon wollen wir aber hernach weitere Erwehnung thun / vnd jetzo sagen / was sich sonsten / vnder bißhero erzehltem / das Böhmische Vnwesen betreffend / zugetragen habe. (Keysers Ferdinandi Werbung bey etlichen Chur vnd Fürsten wegen der Acht vnd Assistentz wider den Pfaltzgraffen.) Als Keyser Ferdinand gesehen / daß Pfaltzgraff Friderich das Königreich Böhmë beharrlich inbehaltë / solchs mit aller Macht zubehaupten sich vnderstandë / auch nunmehr sein ältester Sohn Henrich Friderich zu seinem Successoren vn̅ künfftigë König in Böheim vondë Ständen erkläret worden / hat er sich entschlossen / mit der Acht wider jhn zu procediren: Jedoch etlicher Chur- vnd Fürsten Gutachten darüber vernemen wöllen. Zu dem End Jhr. M. Graff Hans Georgen von Hohenzollern vmb den halben Majum an Chur Sachsen vnd dë Hertzogë in Bayern abgefertiget / nit allein wegen solcher vorhabenden Acht derselben Meynung zu vernemen / sondern auch sie zur Assistentz vnd Anzug wider Böhmen / vnd incorporirte Länder zu vermögë. Vmb welcher Vrsach willë dann Jh. Key. M. auch stracks nach Abschickung dieses Gesandtë an Chur Mayntz ein Schreiben abgehë lassen / darinn sie gleich falls sein Gutachtë begert / wie mit der Achts Declaration vnd Publication zu verfahren / ob solchs geschehen könte ohn weitere Zusam̅enkunfft der Reichs Ständ / oder ob es von nöthen eine Zusam̅enkunfft deßwegen anzustellë / mit Vermeldë / wanner solches also für rathsamb hielte / wollen J. Maj. praeparatoria machen / hette auch an Chur Sachsen vnd Bayern ein Schicküg gethan / derselben Raths sich darüber zu erholen / vnd sie mit dem Succurß fortzu fahrë / zu ersuchë. Weil es aber das Ansehen hatte es würde Chur-Sachsen / wegen seiner Religionsverwandten in Sorgë stehen / vnd derentwegë bey diesem Handel dem Keyser würckliche Assistentz zu leistë Bedenckens tragë / als liessen J. Key. M. jhm grosse Versprechen deßwegen thun / vnd jhn versichern / daß dem Evangelischen Religionwesen dannenhero kein Gefahr zuwachsen solte. Zu welchem End auch vnder andern J. M. vnder dato den 6. Junij N. Cal Jhrer Churf. Durchl. also zuschreiben. (Keyser Ferdinand versichert) Hochgebohrner lieber Oheym vnd Churfürst / demnach ein hohes Vertrawen in diesen hohen Beschwerden deß H. Reichs / auch meinem Ob [404] liegen / auff Ewer Lieben gestellet / vnd gäntzlichen ( Chur-Sachsen / daß dessen Religionsverwandte von jhme vnangefochten bleiben solten.) versichert bin / daß sie alles das jenige zusetzen vnd thun werde / so jemals ein Römischer Keyser von seinen / vnd deß Heyl. Reichs trewen Churfürsten / oder ein Böhmischer König vnd Ertzhertzog zu Oesterreich / von einem durch Vereinigung so starck verbundenen / vnd in viel Weg verwandten Fürsten / erwartel / vnd es widerumb von jhme zugewarten. Also habe ich in Erwegung mit was für vnbillichen Vfflagen so meine Rebellen vnnd jhre angehörige / mir vnd dem gemeinen Wesen in allen Occasionë nachzusetzë pflegen / hiemit Ewer Liebden Teutsch / auffrichtig / freundlichen vn̅ gnädigst verständigë wollen / daß ob wol in der an dieselbe abgegangenen Executionis Commission / betreffende Vnser Königreich Böheim / vnd etliche incorporirte Länder / ich mich gegen die jenigen / die sich zu dem gebührenden Gehorsam wider ergeben werden / der Privilegien halben in genere erkläret / vnd also deß Majestatbrieffs oder der Religion einige Meldung nicht geschehen. So ist doch solches einig vnd allein dahin angesehen / damit Meinen vnd Ew. L. Feinden nit ferners Vrsach gegeben werde / jhre Calvinische blutdürstige gefährliche Anschläge / vnter diesë Schein vn̅ Deckmantel deß Majestätbrieffs zu Veränderung aller Policey / ja deß Religion friedens selbstë / wider auff die Bahn zu bringen / ich versichere aber E. L. hiermit Keyserlich teutsch vnd auffrichtig / daß nichts desto minder alles das jenige / so von mir E. L. versprochen / vnd dem Religion Frieden einverleibet / darauf das andere vbrige alles gerichtet / gemäß / darunter verstanden / vnd demselben würcklich nachgekommen soll werden / darbey auch die alten Hussiten in Böheim / vermög der alten Vergleichung nit außgeschlossen seyn sollen / vnd verbleibe Ew. L. mit beständiger Freund schafft vnnd Keys. Gn. vnd allem guten jederzeit förderst wol vnd beständig beygethan vnd gewogen / sc. Hierauff hat sich zwar Jh. Churf. D. zu Sachsen dahin disponiren lassen / daß sie sich erbotten ( Chur-Sachsen lässet sich zur Assistentz wider Böhmen bewegen.) Keys. M. zu Recuperirung Jhrer Lande vnd Königreich die Hand zu bietë / aber doch sich nit würcklich einlassen wollen / biß von dem Hertzogen in Bayern der erste Angriff geschehë were. Vnd weil J. Maj. an jhn begehrte / seinen Zug auff die Laußnitz vnd Schlesien zurichten / vnd selbige wider in Devotion zu bringen / selbiger Oerther aber viel Engelländisch Volck sich befunden / ist er derentwegen / wie auch daß die Böhmen vnd die Vnirte bey so gestalten Sachen einen Einfall in sein Land thun möchten / in Sorgen gestanden / dahero auch / weil solches vnd anders dergleichen noch in Weg gelegen Jhre Keys. Maj. erinnert / daß es nit reputierlich were / mit Publication der Acht forzufahren / wann man zur Execution noch nit gelangen könte. Welchem Zufolg / damit Sachsen nit alienirt würde / solche Publication damals verblieben. Es hat aber Jh. Keys. M. dem Churfürsten bey Aufftragüg der Commission / mit seinem Kriegsvolck J. M. zu Recuperirü???g dero Läd Hülf zu thü̅ / vnder dato den 16. Jul. N. Cal. also zugeschrieben. Hochgeborner lieber Oheym vnd Churfürst / in was betrübtë Zustand vnser Königreich Böheym (Keyser Ferdir und gibt dem Chürfürsten von Sachsen Commission die Böhmische Läd zu exequirë.) sampt den andern incorporiten Land???rn es nunmehr gerathë / auch wie bey vnsern rebellischë Vnderthanen / so vielfaltige Ermahnungen / Anerbietung vn̅ viel andere gebrauchte Mittel / ja gut Gewissen / Ehr vn̅ alle Billichkeil so gar in Wind geschlagen worden / achten Wir vnnöthig E. L. zu widerholen / weil aber gewiß / wann nicht als bald solchem Vbel mit mehrerm Ernst begenet werden solte / noch viel anderen Landen vnd vielleicht dem gantzen Röm. Reich hierdurch die eusserste Gefahr zu wachsen möchte / als haben Wir zu Abwendung dergleichen Vnheyl mit höchster Macht Hand anzulegen Vns entschlossen / wann Wir dann wegen der zwischen Vns / als Königs in Böhmen vnd vnsern Erben / vnd E. L. vnd dero Hauß von Alters hero erhaltenden Erbvereinigung / vnnd dann auch / als zu einem Lehen Fürsten ein sonderlichs Vertrawen tragen / vnd dahin seben / damit vor allen Dingen das Vnwesen an selbigen Orten / wo es seinen Vrsprung gehabt / ehe es sich weiter außbreyte / gestillet / vnd der werthe Fried wider eingeführet werde / demnach so haben Wir Ew. L. diß falls Vns die hülffliche Hand zu bieten / vnd mit der gehörigen Execution wider vnsere vngehorsame Vnderthanen im Königreich Böhmen / Commission auff tragen wollen / vnd gehen Ew. L. hiemit volle Macht vnnd Gewalt / daß in ernent Vnser Königreich Böheym / an welchem Ort sie es am bequemsten erachten werden / mit Jhrer Kriegsmacht rucken / Vnser vber sandtes Patent vorhalten / publiciren vn̅ exequirë / sich der Schlösser / Sitz / Stätt / Märckt vnd Dörffer bemächtigë / die Rebellen sampt jhren Helffers Helffern nach höchster Möglichkeit / vnd durch allerhand dienliche Mittel / von einander trennen vnd verfolgen / die Getrewen / sie sind gleich vnter einer oder beyderley Gestalt / vor allem Gewalt schützen / die jenigen so sich ohne Schwerdstreich / ausser vnd vor erzeigtem Gewalt / zur Huldigung Gehorsam erkennen / zu Gnaden annemen / alle aber so entweder willig / oder mit Macht zum Gehorsam gebracht / mit Vorbehaltung vnserer Erbhuldigung / in Vnserm Namen in Gelübd nemen / gegen den beharrlichen vngehorsamen mit der Schärpffe verfahren vnd exequiren / vnd in Summa alles das jenige fürnemen möge / was E. L. zu Recuperirung Vnsers Königreichs Böheimb / Einführung deß schuldigen Gehorsams vnd Widerbringung deß Friedens dienlich vnd förderlich zu seyn befinden wird / sc. Hierbey hat Jhr. Key. Maj. auch ein Monitorial (Keyserlich Monitoriü an die) Schreiben an die Schlesier / wie auch mutatis mutandis an die Laußnitzer abgehen lassen / dieses Inhalts; (Schlesier vnd Laußnitzer.) Wir Ferdinand / sc. Geben allen vnnd jeden Innwohnern Vnserer Erb Fürstenthumber Ober vnd Nider Schlesten zu vernemen / demnach Jhr euch wol zu erinnern / was massen Jhr noch bey Lebzeiten Keysers vnnd Königs Matthiae / sc. Vns als einem Enckel weylandt Keysers Ferdinandi / Königs in Böhmen vnd der K???gin Anna / welche ein Erbin deß Kö [405] nigreichs Böhmen gewesen / laut ???ers selbst eigenen Fürstentags Beschluß / für ewern König vnd Obristen Herrn erkennet vnd publicirt / auch Vns vnd Vnsern Leibs Erben / die gewöhnliche Erbhuldigung / als ewerm eintzigen rechten succedirenden König vnnd Herrn / ordentlicher Weiß geleistet / darauff wir alsbald / nach Vnsers Herrn Vettern vnd Vatters / so das Regiment vber euch biß an sein End behalten / tödtlichen Abgang / euch allerdings dem von Vns gegebenen Reverß gemäß / ewere priuilegia bestättiget / vnd solche Confirmation durch einen eygnen Commislarium zu der damaligen Breßlawischen Zusammenkunfft geschickt / so auch angenommen / vnd biß dato bey euch verblieben: Als hetten Wir Vns zwar keines andern versehen / als jhr würdet zu förderst Gott dem Allmächtigen / dann auch Vns ewere höchste Obrigkeit / vnnd beydes Göttliche vnnd Weltliche Recht / vnnd die dahero rührende Straffen auch ewern bißhèro vnder Vnsers hochlöblichen Hauses miltreichen Regierung / so viel vnd lange Jahr continuirten Wolstandt / in gebührende Acht genommen / vnd ewerer Vorfahren Exempel nach / Vns euch als standhaffte Vnderthanen vnnd Lehenleuth in Trew vnnd Gehorsamb erzeigt haben: aber das Gegenspiel vnnd dieses erfahren müssen / daß jhr euch vnder standen / bald Anfangs Vns newe Beding vorzuschreibë / Vnsere angeborne Gerechtigkeit im Königreich Böheimb vnd Vnsern Erb-Fürstenthumben / so ewere Vorfahren standhafftig verfochten / vnd die jenigen / so sich darwider gelehnet / an Leib / Haab vnd Ehr vervrtheilen helffen / in Zweiffel zu ziehen; die Pflicht so erwehnte Ewere Vorfahren Vnserm Anherrn Keysern vnd König Ferdinando / vnd seinen Erben gethan / an jetzo an Vns zu brechen / die priuilegia, so jhr eines guten Theils bey vnserm Hauß hergebracht / in Wind zu schlagen / vnnd euch endlichen zu einem offentlichen Abfall vnd Beleydigung Vnserer Keys. vnd Kön. Maj. vnd Hochheit / ewere Trew / Gehorsam vnd Vnderthänigkeit hindan gesetzt / nunmehr ohn eintzige andere Erzeigung bewegen zu lassen. Ob Wir nun wol längst wider euch bey also beharrlichem Rebellionswesen hettë verfahren können / so habe Wir doch in Ansehung / daß Wir gründliche Nachrichtung / was massen die wenigste vnder euch das Hauptwerck / vnd die rebellische offentliche Fried- vnd Eydbrüchige Erklärung wider Vns ohn eintzige Vollmacht zu Prag geschlossen / bißhero innen gehalten. Demnach Vns aber als dem Keyser / vn̅ ewerm König vnd Herrn / nit weniger obligen wil / solche Empörungen vnd Auffstand der Vnderthanen / wider jhre Ordentliche Obrigkeit zu straffen / als vnsere angebohrne Milte in acht zu nehmen / vnd Wir zu allem Vberfluß einen Vnterscheid vnder denen / so sich an jetzoohn andere Weitläufftiakeit in Gehorsam erkennen werden / vnd den andern / so in Vngehorsam verharren / auff dißmal zu halten gemeint / als haben wir für gut angesehen / deß Churfürsten zu Sachsen L. zu Vnserm Commislario zu verordnen / vnnd derselbigen Gewalt vnd Macht / so wol zu Erhältung der Justitz wider die Rebellen / als auch in Vnserm Nahmen Vorwendung Milte vnd Gnad zuzustellen. Gebieten hier auff allen obberührten Inwohnern Vnserer Erb Fürstenthumber Schlesien / auch Ober- vnd Nider Laußnitz / daß sie auff G. L. erfordern gehorsamlich erscheinen / dero Befelch vnd Anordnung Folg leisten / jhre selbst eygene Wolfahrt behertzigen / vnd sich nicht ferrner verführen lassen / sondern ein jeder auff sich selbst / vnd daß bey diesen Auffstand etlich weniger interesse, zu Vndertruckung der andern / gesucht / vnd doch darunder der geringste / so wol als der höchste leyden müsse / bedencken / mit diesem Anhang / daß die jenigen / so an jetzo jhrem Gehorsam erweisen / vnnd sich seiner deß Churfürsten von Sachsen L. der Gebühr nach erzeigen werden / dieselben S. L. von Vns ferrner habenden Vollmacht vnnd Erklärung nach zu Gnaden auffgenommen / vnd bey jhren Privilegien / Rechten / Gerechtigkeiten / Ehren vnd Würden geschützt / gegen den andern aber / so in jhrer Widersetzlichkeit beharren / mit allen den Zwang-Mitteln / so solche beharrliche Rebellion auff sich / als bald von S. L. verfahren werden solle. Damit sich auch niemand mit Verbündnuß / oder anderer Pflicht / welche doch für sich selbs / als jhren natürlichen Erbherren / vnd vorige Erbhuldigung geschehen / nichtig / vnd dessen Haltung anders nicht / als ein Bestättigung deß Meyneyds vnd Rebellion ist / zu entschuldigen / so wollen Wir hiermit alle dergleichen vermeynte Obligationen / auß Keyserlicher Vollmacht auffgehaben / vnnd die interessirte Personen darvon kräfftiglich ledig gesprochen / auch auff den Fall deß Gehorsams an jhren Ehren vnd sonsten verwahret haben. (Etlicher Landsassen in Ober-Laußnitz Schreiben an den Churfürsten von Sachsen.) Demnach nun das jenige / was Jhre Keyserl. Maj. dem Churfürsten von Sachsen anbefohlen auch was derselbige darauff zu thun sich resolvirt / lautbar worden / haben vnder andern etliche Euangelische Landsassen in Ober Laußnitz vnder dato den 1. Augusti ein Schreiben an Jhre Durchl. abgehen lassen; Jhnen were die gantz bekümmerliche Zeitung zu Ohren gebracht worden / was gestalt J. Churf. Gn. in vollem Werek seyen / mit einer starcken Kriegsmacht gegen diesen Landen sich zu nahen / vnd dieselbe feindlich zu vberziehen vnnd zu bekriegen: Vnnd solches auß keinem andern Grund / Vrsach vnnd Fürwand / als daß Jhrer Churf. Gn. solches von dem Röm. Keyser durch eine besondere Commission auff getragen vnd anbefohlen worden. Nun könten sie sich gar leicht berichten / vnd den Vberschlag machen / daß sie weit zugering / diesem hohen vnd wichtigen Vorhaben die Weg vnder zusetzen / vnd dieselben im Fundament zu betrachtë: Sie bekenneten auch gern / daß jhnen nit wol geziemen wolte / dieser schweren Sachen / welche den gemeinen Stand deß Vatterlandes berührete / sich für jre Privatpersonen anzunemen. Innmassen sie dann nit zweiffelten / es würde der König in Böhmen / vnnd die Stände in [406] diesem Marggraffthumb / ohne jhr Zuthun / das jenige zu erwegen vnd vorzunehmen wissen / was zu Abwendung dieser antrohenden Gefahr vnd Vnheyls nothwendig seyn würde. Dieweil es aber mit diesen Kriegs Expeditionen die Beschaffenheit hette / daß dieselbe grössern Theils den schwächern treffen / vnnd sie jhre Armut / welche jhnen vber die ein gute Zeit hero außgestandene Beschwernussen noch vbrig geblieben / nechst an den Grentzen vnd solchen Orthen ligen hetten / da sich das Fewer besorglich am allerersten einschwingen / vnnd sie sampt jhren vnschuldigen Weib vnd Kindern / in Verlust Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Guts / ja aller zeitlichen Wol fahrt stürtzen dörffte: so tringe sie die Noth / auch jhren Mund auffzuthun / vnd vor Jh. Churf. G. als jhrem gnädigsten Herrn vnd Nachbarn / von dem sie bißhero vielmehr Trost vnnd Beschirmung als Feindthätlichkeit zu hoffen gehabt / jhre einfältige Gedancken / Anligen vn̅ Betrübnuß auß zuschütten / der Zuversicht / dieweil sie dardurch weder Jhrer Obrigkeit vorzugreiffen / noch auch Jh. Churf. Gn. in dero Handlung Ziel vnd Maß zu legen gemeynt / so würden es dieselbe von jhnen armen betrangten Leuthen / desto weniger in Vngnaden auff nehmen / sondern alle solche jhre Klagen vnnd Erinnerungen jhrem trawrigen Zustandt gnädigst zuzuschreiben wissen. Vnd liessen sie sich Anfangs berichten / daß in allen dergleichen Fällen / da mit dem Schwerdt vnd offenen Kriegsgewalt etwas in das Werck zurichten / vornemblich auff die Vrsach zu sehen / vnd zu erwegen seye / ob man auch zu solchem scharpffen vnd friedlichen Vorhaben berechtiget seye oder nicht? Dann da es an einer rechtschaffenen verantwortlichen Vrsachen mangelte / da were nit allein kein Glück / Heyl oder ersprießlicher Succeß zu hoffen / vnd heisse wie der Poet sagte, ???Frangit & attollit vires in milire Cavsa, Quae nisi iusta subest, excutit arma pudor. Sondern es gebe auch vor dem Richterstul Gottes einen heissen Stand vnnd schwere Verantwortung. Nun köndten sie sich nicht erinnern / daß Jhrer Churf. Gn. auß diesen Landen einiger Vnwill / Boleydigung oder etwas dergleichen jemalen begegnet were / daß dieselbe zu solchem Ernst vnd Einfall hette bewege können. Wolten auch nicht verhoffen / daß einige erhebliche Vrsach würde können vorgebracht / viel weniger erwiesen werden / dardurch diese vnschuldige Landt ein solche Nachbarschafft vnnd gewaltsame Verfolgung verdienet hetten. Sondern es were vielmehr im Gegentheil / so wol zwischen Jhr. Churf. Gn. vnnd diesem Fürstenthumb selbsten / als auch beyderseits angehörigen / ein gute nachbarliche Correspondentz vnnd Einigkeit / dergestalt jederweilen erhalten worden / daß nicht allein die Commercia vnd Gewerbschafften hinc inde mit gutem Nutzen getrieben / sondern auch durch getroffene Heyrathen zwischen beyderley Vnderthanen / diß- vnnd jenseit der Spre / beständige Freund- vnd Verwand schafft / auch gutes Vertrawen gepslantzet vnnd erhalten worden. Daß nun sie / Jhre liebe Kinder vnnd Nachkommen / heut oder morgen sagen vnnd klagen sollen / daß sie von jhren eygenen Nachbarn / Freunden / vnd Religionsgenossen / ohn jhr Verschulden / ohn einige vorhergangene Offension / seyen mit Heeres Krafft angefallen / mit Raub vnd Brandt / Todtschlag / Landsverhergung / sc. (welche erbärmliche Effect / dann bey dergleichen Impressen nicht verbleiben kondten) durchächter / vnnd zu Grund gerichtet worden / das würde ja bey frommen / friedliebenden vnd vnpartheyischen Hertzen ein seltzamen Nachklang geben / vnd schwere Vrtheil vervrsachen. Wann vor Gottes Augen ein einiges Blutströpfflein eines vnschuldigen Christen Menschen höher zu achten / als ein gantzes Fürstenthumb / wann dasselbe wider Recht vergossen wird / wie Chrysostomus schreibe: Was würde dann für ein schwere Zetterklag gen Himmel steigen / von dem Blut vieler hundert oder vieler tausendt vnschuldiger Menschen / so durch Christi thewren Verdienst erlöset? Welche in solchen Kriegschändeln gar bald können vmb jhr Leben gebracht werden / vnnd zwar von den jenigen / die sie niemaln offendirt / oder zu solchem Gewalt vervrsachet. Jhrer Churf. Gn. wolten sie jetzo nicht zu Gemüth führen / die vralte Erbvereinigung / Verträg vnd Bündnussen / welche von vndencklichen Zeiten zwischen der Cron Böheimb / vnnd deren conjungirten Landen / mit dem Hauß Sachsen auff gerichtet / vnnd biß auff jetzige Zeiten / jhres Theils fest vnd vnverruckt gehalten worden: Dieweil Jhrer Churf. Gn. solches alles selbsten wissend. Vnd würden dieselbe sich berichten können / als in anno 1547. König Ferdinand den Ständen in Böheimb / jhren Vorfahren aufferlegt / mit mächtigem Kriegsgewalt sich auffzumachen / vnd wider Churfürst Johann Friederichen / Jhr. Königl. Maj. vnd Keyser Carolo zuzuziehen vnd beyzustehen: Wie starck sie sich auff diese Erbvereinigung beruffen / vnd darvon durch kein Gewalt oder Beträwung sich tringen lassen wollen: sondern beständig darfür gehalten / wann sie sich wider das Hauß Sachsen feindlich aufflehnen solten / daß sie dardurch Glimpff / Ehr / Reputation / ja Heyl vnnd Segen in cusserste Gefahr setzen würden. Vnd ob gleich König Ferdinand jhnen solchen Scrupel auß zunemen sich vnderstanden / vnd insonderheit streng darauff getrungen??? daß sie die Ständ J. Maj. als jhrem vorgesetzten Haupt vnd König / hierinn allen schuldigen Gehorsam zu leisten verbunden / so hetten sie doch diese Erklärung gethan: Daß es viel ehrlicher vnd Christlicher were / ehe sie vnschuldig Blutvergiessen / vnd wider alte Verträge / auch jhre p???iuilegia handeln solten / daß sie ehe Leib vnnd Leben wolten lassen: es sey jhnen zwar leyd / daß sie jhren König vnnd Herrn erzürnen solten / vnnd woltens gern / da es möglich were / vmbgehen vnnd vermeyden: Jedoch seye es leidlicher / in der Menschen / als in Gottes deß Allmächti [407] gen Zorn vnnd Hände fallen: dann deß Königs Zorn sey eines Menschen Zorn / welchem Gott leichtlich könne wehren vnd stewren / Gottes Gericht vnnd Zorn aber were vnleydenlich vnd vnvermeydlich: Wöllen derowegen ehe den Menschen als Gott den Allmächtigen erzürnen / vnd weren bereit jhre Libertät vnnd Gerechtigkeit / mit Gefahr Leibs vnnd Lebens mit Göttlicher Hülff zuerhalten. Vnnd abermalen in einer andern Erklärung auff gedachtes Königliche Mandat / gebrauchten sie sich sehr der nachdencklichen Wort Wo sie (Böhmen) wider den Churfürsten zu Sachsen eine Hülff thun / oder selbst ziehen solten / welcher mit seinen Vnderthanen den Leib vnd Blut vnsers Herrn Jesu Christi / vnder beyderley Gestalt empfienge / vnnd sich mit jhnen in dem vnnd andern Christlichen Lehren vergliche / auch solche Lehr beschütze vnnd beschirmte: so were zu besorgen / sie würden einer erschröcklichen Raach von Gott / vmb solcher jhrer lieben Brüder Blutvergiessen / welchen sie als jhnen selbsten alles Guts zu thun schuldig / nicht entgehen: dann sie jhnen auch zu allen Zeiten wider den Türcken trewlich geholffen: vnnd solten sie dann wider sie seyn / were zu förchten / daß durch deß Allmächtigen Verhängnuß / ein künfftiger Vnfried vnnd Krieg vber sie / als die wider Gott strebten / vnnd die Bündnuß nicht hielten / kommen möchte / sc. welche hertzbrechende Wort / so J. C. Gn hochlöbl. Hauß vnd dessen getrewen Vnderthanen zum besten vorgeschützt worden Jhre Churf. Gn. billich jetzmalen zu gleich mässiger Consideration vnd Behertzigung gegen diesen Landen / als dero confoederirten bewegen lassen. Sie liessen sich zwar eusserlich berichten / hielten auch dar für / daß solches seinen satten Grund habe / daß J. Churf. Gn. in diesem Werck einig vnd allein auff der Keys. M. Ansehen vnd Hoheit / vnd die von deroselben herrührende Conunission / jhr Absehen gerichtet / vnd demnach bey sich / wie vermuthlich / die Meynung gefast / daß Jhro nicht gebühren wolte / solcher anbefohlenen Execution sich zu entschutten. Das alles nun stelleten sie an seinen Orth. Vnd theten Jhre Churf. Gn. rühmlich vnd wol/daß dieselbe Jhr. Key. Mai. als Jhr vorgesatztes Haupt respectirten / vnd mit schuldigem Gehorsam prosequirten. Es wolte aber sie beduncken / daß bey dieser Sachen nicht allein ein schädlicher Mißbrauch deß Keyserlichen Nahmens / sondern auch noch andere widerrechtliche Anmassungen / ja nit geringe Nulliteten wolten herfür scheinen. Dann es were ja aller Welt bekant / daß die jenigen Strittigkeiten / so zwischen Jhrer Mai. vnd der Cron Böheim / consequenter auch diesem Fürstenthumb / als einem incorporirten Landt / sich bißhero erhalten / dieselbige als einen Römischen Keyser gar nicht / sondern als einen Ertz-Hertzogen zu Oesterreich / der sich solches Königreichs vnnd eingehöriger Landen anmaste berühren theten. Vnd were auch die Böhmische Vnrube / von welcher alles noch wehrende Vnwesen her quelle / entstanden vnd in vollen Flammen gewesen / ehe Ertzhertzog Ferdinand zum Keyserlichen Thron erhaben worden. Da wolten nun sie / als einfältige Idioten gern gründliche Information haben / wie doch dieses in den Rechten / oder auch der Vernunfft selbsten köndte Bestandt haben? Daß der Römische Keyser in einer frembden vnnd solchen Sach / darinn er selbsten Parthey / sich deß Keyserlichen Gewalts gebrauchte / den Ständen deß Reichs / die doch ausserhalb seiner Keyserlichen Dignität vnnd höchsten Ampts / in andern Fällen Jhrer Majest. im wenigsten nicht vnderworffen / auff Keyserlicher Macht / committirte / gebiete / verbiete / mit Achts Processen dieselben angreiffe / blutige Executiones anbefehlen vnd alles deß jenigen sich vndernehme / was einem Richter vnnd Obrigkeit in vnmittelbaren Amptsfällen eignete. Da nun Jh. Mai. als Römischer Keyser diese Commission Jhr. Churf. Gn. auffgetragen wer were dann die jenige Parthey auff deren Instantz vnd Anlangen solches vorgangen? Weren es Jhre Majest. selbsten (wie dann nicht anderst) wie könte per naturem geschehen / daß einer sich selbsten vmb Richterliche Hülff ersuchen / vnd eben derselbe hinwider jhm selbsten willfahren / vnd solche Hülff gedeyen lassen solte? Item weil deß anruffenden Theils Begehren von dem Richter / nach verlaut allgemeiner Recht müste in gebührende Erkanntnuß gezogen werden / ob dieselbe rechtmässig vnnd zulässig oder nicht? Wie köndten diß Orths die Imploratio vnnd cognitio in einem subiecto zusammen lauffen? Würde hierauß folgen / wann ein Römischer Keyser ein Privat Geschäfft hette / daß er alsobalden sich selbsten zu Hülff nehmen / vnd vnder dem Obrigkeitlichen Titul alles das jenige durchbringen köndte / was seinen sonderbaren Anligen vnd desideriis annehmlich vnd gefällig? J. Churf. Gn. würden ohne Zweiffel in reiffem Nachsinnen selbsten befinden / daß dieses Beginnen deroselbigen / wie auch allen vbrigen Ständen deß Reichs / zu vnwiderbringlichem Praejuditz / ja einer hochbeschwerlichen Subjection würde gereichen / wann dieselbe also baldt müsten pariren / vnnd gleichsam mit Gut vnnd Blut gefast erscheinen / wann ein Römischer Keyser in solchen Sachen ein gewapffnete Verrichtung committirte / die dessen sonderbahre nebens vnnd Privat Irrungen betreffen. Vnd eben auß diesem Fundament köndte Jh. Churf. Gn. auch zugemuthet werden / wider die Cron Vngarn / wider die Herrschafft Venedig / vnd andere besonders aber benachbarte Potentaten / mit welchen Jhre Keys. Maj. wegen jhrer sonderbare habenden Oesterreichischen Praetensionen zu Streit gerathen möchte / alsobalden den Last einer armirten Execution auff sich zu laden / mit gewehrter Hand deroselben auff zuwarten / vnd den jenigen / an den sie gewiesen würden / mit dem Schwerd anzugreiffen. In den Historien finde man Nachrichtung / als vor vngefehr hundert Jahren Keyser Maximilianus der Erste mit Pfaltzgraff Philipsen / welcher ingenuus genannt worden / dahero in einen [1408] Mißverstand gerathen / weil Hertzog Georg auß Beyern gedachten Pfaltzgraff Philipsen Sohn Ruperto nicht allein sein Tochter vermählet / sondern denselben auch zum Erben eingesetzt / ja auch von dem Hertzogthumb Bayern ein gewisse Portion jhm an statt einer Außstewer eingeraumbt: Keyser Maximilian aber solches nicht leyden wollen / sondern darfür gehalten / daß sein Tochtermann / Hertzog Albrecht auß Bayern / der ander / zu solchen Landen besser berechtiget: daß sich darauff derselbe in offenen Krieg wider den Pfaltzgraffen eingelassen / auch denselben vermeyntlich in die Acht erklärte vnd bey den Ständen den Reichs vmb Hülff angesucht. Es hetten aber die mehrern auß denselbigen / eben auß dem Grund solches verweigert / daß es Jhrer Majest. Privat Sach seye / mit deren sie sich nicht zu verwicklen. Vnd were sich zu verwundern / daß sich auch zur selben Zeit die Böhmen deß Pfaltzgraffen Philippi / vnd seines Sohns Ruperti / beyspringlich vnd gantz eyfferig / wider Keyser Maximilianum / als einer befugten Sachen angenommen. Endlichë were doch solche Kriegsvnruhe der gestalt beygelegt worden / daß Pfaltzgraff Ruprechts Söhnen (dieweil er inmittels Todts verblichen) das Fürstenthumb Newburg zu gewissem Antheil vberlassen worden. In Summa sie könten in jhrer Einfalt nicht begreiffen / wie sichs wolte zusammen schicken / daß Keyser Ferdinandus / als ein Keyser / die Stände deß Reichs pro instrumentis executiuis wider dieses Marggraffthumb wolte auffwerffen: da jhme doch / als einem Keyser / wider sie keine Cognition / viel weniger die Execution gebühren möchte. Wolten dann Jhre M. nit als ein Römischer Keyser / sondern als ein angemaster König in Böheimb / diese Land vnder dem Fürwand der Rebellion executiue angreiffen lassen: So gebührte deroselben abermalen nicht / Jhr. Churf. Gn. als einem hohen Stand vnd Seule / oder auch einigem andern Glied deß Reichs / vnder dem Keyserlichen Nahmen eine Commission / Execution oder andere dergleichen weitreichende Befelch zu vberbinden. Wolte also nicht ein geringes Ansehen haben / als wann diese vorgewandte Commission an der Wurtzel mangelhafft / vnnd bey dem Gerichtszwang deß Herrn Committenten ein nicht schlechter Fähler diß Orts erscheinen thete. Wann aber gleich dieser vnheylsame Defect sich nit erzeigte / sondern die mehrbesagte Commission / der Jurisdiction halben allerdings richtig / wie auch andere obvermeldte Absurditäten hindangeruckt weren: So könten sie sich doch auch darein nicht richten / daß ein solche militarische Execution wider jhr liebes Vatterlandt solte zu Werck gestellet werden / ehe einige rechtmässige Erkanntnuß wider sie ergangen / einiger Proceß wider sie vollführt / ja einige Klag an gehörigen Enden wider sie eingebracht worden; welches alles vermög aller Völcker Recht / vorher gehen solte / wann dergleichen executiones statt finden solten. In der Keyserlichen Cammer Gerichtsordnung weren gewisse Vrsachen zu sehen / dardurch sich ein Obrigkeit der zugemuhteten Execution könte entbrechen. Da sie dann jhres Theils der Meynung / da Jhre Churf. Gn. Jhro hetten wollen belieben lassen / sich ebenmässig dieses auffgeladenen Executions Befelchs zu erledigen / daß es dero an weitansehenlichern Rationibus vnd Entschuldigungen nicht würde ermangelt haben. So were Jhre Churf. Gn. wissend / ob eben alle dergleichen hohe vnd Oberkeitliche Befelch / ohne Vnderscheid / sie wenn gleich wider Gewissen / Religion / Christliche Lieb / Erbverträge vnnd Bündnussen / eine Inferiorem vnd Stand oder Vnderthanen / binden / vnd von denselben vnweigerlich ins Werck zu stellen oder nicht? Saul were deß Jonathae Vatter vnd König / welchem Jonathas / als seine Vatter vnd Obrigkeit zu gehorsamen schuldig gewesen: Noch gleichwol da jhm der Vatter befohlen / daß er den vnschuldigen David solte fahren lassen / were er jhm nit allein nicht gehorsam / sondern straffte den Vatter auch mit harten Worten / solcher Verrätherey halber / daß er auch schier darüber vom Vatter erstochen worden were / 1. Reg. 20. vnd c. 22. hette König Saul seinen Dienern Befehl gethan / daß sie die Priester deß Herrn erschlagen solten / aber die Knechte deß Königs hetten jhre Hände nit an die Priester deß Herrn legen wollen. Deßgleichen / da auß Gottes Verordnung die zehen Stämme vom Roboam Salomonis Sohn / seiner Abgöttischen vnzimlichen Regierung halben / abfielen / vnd Roboam das gantze Hauß Juda vnnd den Stamm Benjamin 180000. junge streitbare Man̅schafft / wider das Hauß Israel zu streiten / vnd das Königreich wider in seine Hand zu bringen / versamblet / da hette jhnen Gott durch den Propheten Semejam sagen lassen / daß sie jhrem König nit folgen / vnd wider jhre Brüder / die Kinder Israel streiten solten. 3. Reg. 12. Da Keyser Diocletianus Maximinum wider die Gallos geschickt / hette er jhme Legionem Thebaeam, das were mehr dann 6000. Mann zu gegeben / welche alle Christen gewesen. Als sie nun mit dem Maximino vber das Gebirg kommen / vnnd vernommen / daß sie wider Christen ziehen / vnd sie bekriegen solten / weren sie vom Heer abgewichen vnnd Maximino anzeigen lassen / weil sie Christen seyen / wolte jhnen nit gebühren wider jhre Brüder so eines Glaubens weren zu ziehen / vnd sie zubeschädigen. Vnd ob gleich der Keyser befohlen / daß man auß einer jeglichen Rott den zehenden Mann / den vbrigen zur Abschew / enthaupten solte / were sie doch durch jhren Hauptman Mauritium also getröstet vnnd gestärcket worden / daß sie sich eher erwürgen lassen / als daß sie vnschuldig Christenblut vergiessen wollen. Sie beweintë mit Hertzens Seufftzen / wann sie eins theils selbs liesen / vnd von andern jhnen vortragë liessen / wie hoch vnd thewer die Key. Maj in der Capitulation sich verbunden / Ob vnnd bey deß Heyligen Satzungen zu halten [409] keinen Stand mit der That zu beschweren / jedermänniglich bey gleich vnd Recht verbleiben zu lassen / der dasselbe leyden möchte: Deßgleichen: Mit voreylenden Achtsprocessen niemand zu vernachtheilen / sc. Kein frembdes Kriegsvolck ins Reich zuführë / sc. Vnnd was angeregte Capitulation noch weiter mit sich bringe: Andern Theils aber sehen / oder doch vernehmen müsten / wie es in dem Reich vn̅ der Nachbarschafft hergienge / vnd wie die tägliche vorlauffende Handlungen sich mit solchen hohen Versprüchnussen nicht wohl wolten vergleichen lassen. Welches J. C. Gn. sonder allen zweiffel nicht auß den Augen setzen / sondern desto tieffer behertzigen würden / wie weit man sich an denen Orthen auff eydliche Zusagungen / grosse Vertröstungen vnd scheinbare Vorgeben zuverlassen. Jhrer Churf. Gn. were vnverborgen / mit was brennendem Eyffer / dero Herr Vetter vnd Patruus Magnus Churfürst Moritz Kayser Carolo dem Fünfften mit Leib / Gut vnnd Blut beygetretten / sein Land vnd Leuth vnd insonderheit seine Reputation vnnd guten Nahmen bey allen Evangelischen Religions-Genossen nicht in geringe Gefahr gestürtzt / vnd wider dieselben / novo exemplo das Schwerd geführet / zweiffels ohn eben auß dem Respect / welchen J. Churf. Gn. für dißmal auch vor Augen hetten. Vnd weren sie gäntzlich beredet / daß Jhr. Churf. Gn. eben zu dieser jetzt vorhabenden Expedition solches Exempel nicht wenig forttreibe. Selbige aber wolten sich hinwider erinnern / was endtlichen die Sach für einen Außgang gewon̅en / vnd was gestalt Churfürst Moritzen letztlich die Augen eröffnet worden / also daß er nachgehends sein Gemüth gewendet vnd rund bekennet: Er sey vbel verleydet / allerhand vnbeständige Einbildungen jhm beygebracht / vnd (welches wol zumercken) jhm das jenige / so jhm versprochen / keines wegs gehalten worden. Inmassen er in einem offenen Außschreiben / so er Anno 1552. ins Reich gekündet / solches mit guten Teutschen Worten zuerkennen gegeben: Insonderheit hette er auch darüber geklagt / daß man sich auff der Päbstischen Seithen starck bearbeitet / jhn vnd seine Mitverwandten wider einander zuverhetzen / zu welchem End dem einen die Religion / dem andern etwas anders vorgebildet worden / biß man dieselbe gegen einander auff vnd in die Wehr gebracht. Zubesorgen were in diesem gegenwertigen Fall / es lieffen bey jetzmaliger Commission gleichmässige Practicken mit vnder: Dieweil am Tag daß die Jesuiten bißhero nichts mehrets gesucht / als zwischen den Evangelischen Ständen eine Spaltung anzurichten: Wie sie sich dann in jhren Schrifften vernehmen liessen: Es sey kein vorträglicher Mittel / die Ketzer zuvertilgen / als daß dieselben vnder vnd wider einander erregt / auffgehetzt vnnd verstifftet würden / daß sie selbsten in einander fielen / sich auffrieben / oder auffs wenigst der gestalt schwächeten / daß sie dem Spanischen Joch nicht mehr widerstehen köndten / sondern sich zum Raub darstellen müsten: Wie Paulus Windeck in seiner Berathschlagung von Vertilgung der Ketzer bezeugete / Jol. 414. vnd 415. vnnd allegirte eben das Exempel mit Churfürst Moritzen vnd seinen Mitverwandten / daß nemblichen jhnen den Papisten / damals solcher Griff stattlich gelungen. Der Allerhöchste wolte verhüten daß Jh. Churf. Gn. nicht ebenmässig zu Vertilgung der Evangelischen Warheit von den Spanischë Favoriten / Vnwissend vnd vnder andern gefärbten Scheinen / gebraucht / oder vielmehr mißbrauchet wür den: Wie es leyder das Ansehen / daß durch die Absonderung J. Churf. Gn. von den vbrigen vereinigten Evangelischen Ständen deß Reichs / dem Evangelischen Wesen ein vnheylsame Wund zugefüget worden: Da hingegen nicht zu zweiffeln / wann Jhre Churfürstl. Gn. bißhero oder noch / den Päbstischen Exorbitantien / in Religions / Justitien vnd andern Sachë / wo nicht mit der That / doch auffs wenigste mit scharpffen Andungen / vnd Erzeigung dero tragenden Mißfals / rechtschaffen in die Wollen gegriffen hetten / es würde der Zustandt deß Römimischen Reichs / vnnd der benachbarten Königreich vnnd Landen in weit besserm Stand sich befinden. J. Churf. Gn. wolten doch behertzigen / wie vor diesem mit deroselben vnd jhrem Hauß andern Theils verfahren worden. Vnd wann der gantze Proceß in der Gülischen Sachen solte mit seinen vberseltzamen Anfractibus vor sich genommen / vnd examinirt werdë / was vor güldene Verheissungen beschehen / bald darauff besondere Difficultäten eingeworffen vnd vorgewendet worden / vnd warauff jetzmalen die Sachen beruheten: J. tem was für ein starcke Alteration sich dieses Orths erzeigt / als Pfaltzgraff Wolff Wilhelm die Religion geändert / vnd wie weit sich der Stro̅ deß Favors bald damals gewendet: So würden Jhre Churf. Gn. mit Händen greiffen / wie weit etwan dergleichen süssen Worten / lieblichen Vertröstungen / vnd andern stattlichen Syncerationen zu trawen. Bey dem Kayserlichen Archivo würden sich noch bewegliche Intercessiones befinden / welche J. Churf. Gn. vnd dero Herr Bruder in wichtigen vnd zwar gantz billichen Sachen / an die Kay. May. lassen abgehen: Wie dann im gantzen Reich bekandt / daß von dem Chur Sächsischë Hoff nicht bald Intercessional Schreiben zuerlangen / es hette dann die Hauptsach jhren guten Bestandt. Wieviel aber solche vorschrifftliche Erjnnerungen gefruchtet / were guter massen bekant / vnd würden die beyderseiths gelegte Schreiben dessen Zeugnuß geben. In Anno 1590. hette Jhrer Churf. Gn. Anherr Christianus I. neben den vbrigen beyden weltlichen Churfürsten / ein ansehenliche Schickung an [410] den Kayserlichen Hoff abgefertiget / vnnd vmb Albstellung etlicher den Evangelischen Ständen auffwachsenden Beschwerungen inständig anlangen lassen; were aber seithero die wenigste Erleichterung in denselben Grauaminibus befunden worden. Anno 1616. hetten Jhre Churfürstl. Gn. dem Obristen Lucan als Kayserlichen Gesandten lassen zuerkennen geben / daß doch Jhr Kays. Mayest ein freundtliche Vergleichung deren in dem Reich entstandenen Mißhelligkeiten wolte verfügen vnnd befördern: Aber es bliebe auch zuruck / wie offt vnnd flehentlich es auch gesucht worden. Eben selbigen Jahrs hetten Jhr Churfürstl. Gn. auff ansuchen der Evangelischen Frey vnnd Reichs-Stätt ein hochansehenliches Vorbitt-Schreiben an die Kayserl. Mayest. abgehen lassen / deroselben Trangsalen vnd Beschwerlichkeiten zu remediren: Aber kein einige Statt hette solcher Churfürstlichë Intercession eines Fingers breit genossen / ja gar kein Anfang gemacht worden / solche Vorschrifft nur in etwas in acht zunehmen. Auß welchen vnd andern Bezeugungen hetten Jhr Churfürst. Gn. vnverdeckt zuvernemen / daß dero hohes Ansehen nur in den jenigen Fällen gelte / vnnd in Respect gezogen würde / da das Bapsthumb vnderstützt / die Evangelischen geschwächt / vnnd der Spanische Dominat behauptet werden solte. Wann aber Jhrer Churfürstl. Gn. Einwenden vnd Suchen dahinauß lieffe / daß der Catholicismus (wie sie jhn nenneten) auch den allergeringsten Machzug leyden / vnd hingegen das Evangelium etwas auffnehmen / oder nur deß vorigen Standts Erhaltung empfinden solte / dagienge es eben so wenig von statten / vnnd riechen Jhrer Churfürstl. Gn. Begehren gleich so wohl nach der Ketzerey / als anderer Evangelischen Chur-Fürsten vn̅ Ständ Ansuchungë. Es würden auch Jhre Churf. Gn. im zurück dencken selber noch viel Fäll befinden / da dieselbe nicht ohn besondere Disreputation beyseiths gesetzt worden: Welche sich in dieser kürtze nicht erzehlen liessen. Solte dann Jhr Churf. G. bey diesem jhrem gefährlichen gefasten proposito vnnd Kriegszug dieses Bedencken beywohnen / daß dieselbe an diesen Landen sich so hoch nicht zuvergreiffen / die weil viel darinn zubefinden / die der Evangelischen Lutherischen Religion nicht zugethan / sondern mit dem Calvinismo behafftet / mit welchen wenig Mitleiden zutragen / als welche ohne das deß Religion Friedens nicht fähig weren: So wolten Jhre Churfürstl. Gn. doch zu Gemüth ziehen / wie viel hundert / ja tausend recht Lutherischer Evangelischer Christen mit diesem Vnglück müsten getroffen werden / wann dieser feindtliche Einbruch in jhr Vatterlandt solte erfolgen. Vnder welcher Zahl dann sie vnderschriebene sich auch befünden / als die der Sächsischen Confession eyfferig beygethan / vnd darbey biß in Todt / mit Göttlicher Verleyhung / gedächten zuverharren. Sie zwar erkenneten sich gar zu gering / nach Notthurfft außzuführen / ob es die jetzige Läuffte vnnd Zeiten (da man ins gemein träwete dem Evangelio den Garauß zumachen / vnnd den fatalem periodum abzureissen / da auch der Spanische Hauff an allen Orthen in gantz Europasich herfür thäte vnnd empörte) leyden wölten / die Verbitterung zwischen gedachten beyden Religion weiter zu fomentiren. Das wolte sie aber gäntzlich beduncken / daß in hundert Jahren / vnd so lang das Evangelium wider seinen offentlichen Schall gehabt / dem Päbstischen Hauffen kein erwünschtere Occasion hette können in die Hand gelieffert werden / in dem Reich widerumb ein allgemeine Religions Enderung vorzunehmen / als wann diese Spaltung zwischen den Lutheranern vnnd Calvinisten weiter solte vmb sich fressen vnd continuiren. Vnnd ob gleich durch ein süsses Syrenen Gesang ein vnnd der ander Evangelische Standt wolte entschläfft vnd in Sicherheit gebracht werden / als ob es vmb die Lutherischen nicht zuthun / vnnd daß dieselbe vnder dem Schild deß Religion Friedens vnbeschädiget bleiben solten: So stelleten doch die Jesuitische Dogmata, vnd der gefaste gifftige Auffsatz / wie auch die vnzehlbaren Exempla das gerade Widerspiel an Tag. Vnd wer köndte jhm doch nur einbilden / daß die Lutherischen in besserm Stand seyn würden / als die Calvinianer / wann der Gegentheil das Hefft in die Faust bekäme? Beyde Religionen weren bey demselben in einem Praedicament / vnnd würden alle für Ketzer gehalten: Bey den Romanisten were dieses ein vnfehlbare Regul / Daß alle Ketzer / vnnd also folglich auch die Lutheraner (darauff auch alle Geistliche Pontificii ein leiblichen Eyd schweren müßten) biß auff den letzten Athem juvesfolgen. Es were bey denselben ein vnwidersprechliche Maxima, Daß allen Ketzern kein Glauben zuhalten / Ja auch in specie der Religion Frieden allein so lang in Acht zunemmen / als es der Römischen Kirchen nützlich / vorträglich vnd bequem seyn möchte. Wie Brun de Haeret. tertio, cap. decimoquinto, Simancha de Cathol. Instit. capit. 46. Windeck de Haeretic. extirp. pag. 326. & 332. Martin. Becanus, vnnd viel andere mehr schreiben. Dahero Kayser Maximilianus Anno 1566. den Evangelischen Lutherischen Ständen / so die Außschliessung der Calvinisten begehrt / wol vnd recht geantwortet; Nescire eos quid petant: Sie wißten selbsten nicht was sie begehrten. Sie gedächten sich zwar der Calvinischen Religions Irrthumb nicht theilhafftig zu machen / wolten auch dieselben keines Wegs probiren vnd [411] gut heissen: Weren aber dessen versichert / daß in dem Politischen Wesen / zwischen denselben vnd den Päbstischen ein mercklicher grosser Vnderscheid seye: Dieweil in Historien nicht bald zufinden / daß sie in Weltlichen Sachen nicht Glauben gehalten / daß sie Verträg gebrochen / daß sie in jhren Politischen Handlungen aequivocirten, vnnd nicht richtig durchgiengen / daß sie jhre geschworne Eyd zurück setzten / sc. Dahingegen alle diese Stück bey den Papisten zufinden: Vnnd were kein Band / kein Obligation / kein Eydschwur so starck nimmermehr / darbey die Evangelischen gesichert / vnnd da nicht die Jesuiten vnd jhr Anhang jhre Außflucht vnd Schlupfweg wüsten zufinden. Sie köndten gleichwol nicht in Abredt seyn / daß die Zwinglianer vnnd Calvinisten in Fra̅ckreich / Engellandt / Niderlandt / Schweitz / ja auch in Teutschlandt / in dem negotio Repurgationis vnd Eröffnung deß Evangelii grossen / vnnd an etlichen Orthen stattlichern vnnd zeitlichern Nutzen geschafft / als die vnserigen selbsten. Vnd were gewiß / daß durch derselben erste Lehr / vnnd eyfferige Widersprechung der Päbstischen Irrthumb / an vielen Orthen / da zuvor solche alte errores noch geherrschet / zu ferrnerer Christlichen Nachforrschung vnnd ergreiffung der Warheit mercklicher Anlaß vnd Vorschub gegeben / auch eben dardurch der Päbstliche Stuhl dergestalt angegriffen worden / daß die Lutherischen in jren Reformationen desto fruchtbarlicher hetten durchsetzen können. Dessen man sie billich noch so weit solte geniessen lassen / daß die Lutheraner sie nicht für ärgere Feindt achteten / als die jenigen / die jhnen auff Leib vnnd Leben / Haab vnnd Gutt / ja wann es müglich were / die Seel selbsten / feindtlich abgesagt / vnd mit solchen Anschlägen vmbgiengen / die zu gäntzlicher Vertilgung aller Evangelischer Ständt / vnnd Veränderung deß gantzen Römischen Reichs Standts / Entziehung der Freyheit / vnd anstreiffung eines hochmühtigen / vnträglichen / tyrannischen / Spanischen Jochs / gerichtet weren. Da auch ermelten jhren wütenden Widersachern bey diesen Trennungen die Schantz einmal gerieth / so solte man vber hundert Jahren zusehen / wo ein Geistlicher oder Weltlicher Churfürst / Fürst / Graff / Praelat / vnd andere freye Stände im Reich / Ja ein Lutherische oder Calvinische Kirch mehr vbrig seyn würde / vnd ob nicht ein jämmerliche Dienstbarkeit in Gewissens vnnd Prophan-Sachen jhre vnschuldige Nachkommen würde ergreiffen / vnnd in den Feßlen halten. So dann Jhre Churfürstl. Gn. in dieser vorhabenden Kriegsbereitschaft auff das Fundament zielete / daß das Königreich Böhmen vnnd dessen Incorporirte Landte mit dem Laster der Rebellion behafftet / vnnd also auch wider sie die Ober-Laußnitzer die verdiente Straff mit gewehrter Hand zu exequiren vnnd vorzunehmen: So bedörfften sie abermalen eines wolgegründten Berichts / ob noch zur Zeit sie dieses Lasters zu Rechtlicher Gnüge vberführt vnnd convincirt? Ob jhre darwider habende Defensiones auch an vnpartheyischen Orthen genugsamb gehört / verstanden vnnd erwogen worden? Ob von einem competente Iudice oder vnpartheyischen Richter allbereit ein rechtmässige Declaratoriae wider sie eröffnet? Ob sie an der Kayserlichen Mayestät / als einem Römischen Kayser Rebellen worden; Oder ob nicht vielmehr solche Beschuldigung von Ertzhertzog Ferdinando zu Oesterreich herrührete? Ob einem Römischen Kayser gebührete vnnd erlaubt were / wann sein angegebene Königliche oder Erb-Vnderthanen sich der Rebellion verdächtig gemacht / den Kayserlichen Nahmen darinn zuführen / vnnd vnder demselbigen den Ständen deß Reichs / die mit diesem Böhmischen Auffstandt weder zuschicken noch zuschaffen / bey ernstlichen Poenen zu befehlen / solche genannte Rebellen mit Feindts-Gewalt zuvberfallen vnnd abzustraffen? Da sie in diesen zweiffelhafften Beyfällen etwas satte Erläuterung erlangen köndten / würden sie sich vielleicht in die Sach desto besser richten mögen. Nicht wenig befrembdlich komme jhnen auch endtlich vor / daß dieses Kriegs Volck zu jhrer Ruin / Vndergang vnd Verfolgung solte gebraucht werden / so Jhre Churfürstl. Gn. hiebevor in dem Nahmen deß Ober-Sächischen Crayses geworben / vnnd auff dem zu Leiptzig vnlängst gehaltenen Crayßtag bey theils Ständen zu wegen gebracht / daß sie in desselben Vnderhaltung gewilliget / vnnd solches vermög deß Abschieds zu keinem andern End / als zur Defension vnd Verwahrung deß Landts / vnd in specie desselben Crayses. Daß nun solche Crayß Expedition vnnd zu sammen gebrachte Macht / wider die vnschuldige Nachbarschafft / nicht zwar defensivè, sondern ohn vorhergehende Vervrsachung / durch öffentliche Hostilitäten / Anfall vnnd Begwältigung armer Evangelischer Leuth angewendet werden wolte / das gereichte nicht allein jhnen zu schmertzlicher Beschwernuß / sondern würden verhoffentlich auch die Crayß-Ständ selbsten reifflich zubedencken haben / ob dieses Vornehmen der Crayß Proposition / dem Abschied vnnd darbey gehabter Intention / allerseiths gemäß oder nicht? Vnnd dieweil diese Landt dieselben eben so wenig / als Jhre Churf. Gn. offendirt / so köndten sie anderst nicht gedencken oder vermuten / als daß gedachte Ständ / an diesem gewaltsamen Beginnen wenig Lust vnd Gefallens trügen / sondern sich selbsten etwan auch eines andern besinnen würden. Was sie nun auß tringender Noth / Christlichem Eyffer vnnd getrewer Vorsorg Jhrer Churfürstl. Gnad. wohlmeynendt vorgetragen / das were nicht der Meynung geschehen / deroselben zur Vngebühr vorzuschreiben vnnd Ordnung zu geben / wessen sie sich bey diesen schweren Läufften solten verhalten / oder daß sie [412] darfür achteten / als ob Jhre Churfürstl. Gnaden eines oder das ander / so von jhnen erjnnert / deroselben vnnd dero Räthen nicht genugsamb bekandt / vnnd von denselben nach Notthurfft erwogen worden were: Sondern dieweil ein beschwertes vnnd angsthafftes Hertz viel zufälliger Gedancken hette / vnnd für ein grosse Ergötzung hielte / wann es demselben köndte Lufft vnnd Oeffnung geben: So hetten Jhrer Churfürstl. Gn. sie jhr Obligen auch flehentlich anbringen / vnnd demnach schließlichen bitten sollen / die wolten die grosse Weitläufftigkeit / Gefahr vnd vngewissen Event / dieses jhres schweren Vorhabens / vnnd vbernommener Execution wohl zu Hertzen fassen / vnnd darbey betrachten: wie viel vnschuldiger Menschen / die bey diesem gantzen Wesen nichts verwürcket / vnnd der reinen Evangelischen Religion zugethan / darüber köndten hingerichtet / vnd vmb das Leben / ja all jhren zeitlichen Wohlstandt gebracht / wie hoch auch Jhrer Churfürstl. Gn. selbst eygene Landt vnnd Leuth dieses nachbarliche Kriegswesen würden empfinden / vnnd deßwegen nicht geringen Schaden erleyden würden? Vnd wolten demnach Jh. Churfürstl. Gnaden die vorhabende Vberziehung gnadigst einstellen / dieser ohne das hochbeschwehrten Lande verschonen / vnnd in vorigem guten Nachbarlichen vernehmen gegen denselben beharrlich fortgehen: Hinwider aber auff solche Weg vnnd Mittel bedacht seyn / daß so wohl in diesen / als auch den benachbarten Orthen / der werthe Frieden widergebracht vnnd erhalten würde / sc. (König Friderich begehrt an dë Churfürstë von Sachsen / daß er Neutral bleibë wolte.) Den Churfürsten von Sachsen von dem vorhabenden Zug abzuhalten hat auch König Friderich beneben den dreyen Evangelischen Ständen in Böheimb zu Anfang deß Augusti eine Legation nach Dreßden abgefertiget. Darbey gewesen / Wentzel der Eltere von Bercka / Herr von Dauba vnnd Leip / sc. Friderich von Bila / auff Rzelowitz vnnd Chotomirs / vnnd Doctor Georg Hawenschild: diese haben wegen Jhres Königs bey dem Churfürsten nachfolgendes angebracht; Ob er wol vermeynet / es würde Jhre Churf. Durchl. sich / wie bißhero beschehen / Neutral erzeigen / so würde er doch berichtet / daß sie mit dero geworbenem Volck vnnd aller Kriegspraeparation sich nacher Böhmen begeben / vnnd in dieselben Länder einen Feindtlichen Einfall thun wolte: Welchem zwar er noch biß dato keinen Glauben zustellen wollen / sondern deßwegen seine Gesandte zu diesem Intent Jhrer Churf. Durchl. Meynung zuvernehmen abgefertiget / in Betrachtung / daß er sich gegen Jhro wegen der Erbvereinigung mit der Cron Böheimb / so wol denselben zugethanen Lehen nichts würde zubefahren haben / wolte aber doch hierauff vernehmen was Jhre Churf. Durchl. sich gegen Ihm erklären würde. (Chur Sach sen Erklarung auff der Bömischë Abgesandten Vortrag.) Hierauff hat der Churfürst also geantwortet; Es würde sich Jhr König juerjimern haben / was J. Churf. D. nicht allein auß trewhertziger Affection / gegen das gantze Vatterlandt Teutscher Nation / so wol dem Hauß Pfaltz zum besten / für sich zu vnderschiedtlichen mahlen genugsamb erjnnert / er wolte sich der Böhmischen Rebellion nicht theilhafftig machen / sondern dem gantzen Römischen Reich zum besten / auch sein selbs vormahls vielfältig gethanen Schreiben zu folg / Neutral verbleiben / es were auch von seinen Mitt Churfürsten genugsamb dociert / auß was Vrsachen er sich deß Königreichs / als ein rechtmässiger König nicht anmassen könndte / vnnd hette zwar Jhrer Churfürstl. Durchleucht nichts mehr wüntschen oder erwarten wollen / es hetten solche trewhertzige Anmahnungen / bey jhme / so wohl seinen getrewen Räthen etwas fruchten mögen / weil aber solches bißhero hindan gesetzet / vnd Jh. Kayserl. auch zu Vngarn vnnd Böhmen Königl. Mayest. Jh. Churfürstl. Durchl. nicht allein der schuldigen Pflicht / sondern auch jhres tragenden Ampts erjnnert / wegen der Erbvereinigung gegen die Cron Böheimb vnnd als ein Lehenmann ermahnet / gegen seine widerwertige Rebellen der Cron Böheimb Assistentz zu leysten / vnnd die Execution anbefohlen; Als könte sie auß schuldiger Pflicht / damit sie der Röm. Kayserl. auch zu Vngarn vnd Böheimb Königl. Mayest. zugethan / in solchem rechtmässigen Begehren / (damit doch Jh. C. Gn. so er Pfaltzgraff nur selbst wolte / wohl wüntschen möchten verschonet zubleiben) nicht vorüber / sondern die Execution / so von Jhrer Kayserl. Mayest. anbefohlen / getrewlich zuverrichten / die Rebellen / so viel Gott Gnad verleyhen würde / zu stürtzen / die Gehorsamen in jhren Schutz auff vnnd anzunehmen / vnd sich hierinn nicht als ein Feind / sondern als ein Vatter / so seinetwegen jhro angetragen / erzeigen wolte / vnnd müste hierinn der Commun mehr / als der Privat Nutz in gute Obacht genommen werden. (Churfürst. von Sachsen Resolution auff der Böhmischë Ständ ansuchen.) Als auch die Gesandten in jhrem Vortrag / so sie wegen der Evangelischen Stände in Böhmë gethan / den Churfürsten der vralten Pacten vnd Erbver einigung zwischen Böhmen vnd die Incorporirte Landt nichts feindtlichs vorzunehmen ermahnet / auch / weil er den Mährern in seinem Land etlich Gewehr auffgehalten / solches zu restituiren jhn ersuchet / hat er darauff den siebenzehenden Angusti vorgedachten Gesandten eine schrifftliche Resolution ertheylet / nachgesetzten Innhalts; Jhre Churfürstl. Gn. erjnnern sich garwohl der vralten Pacten vnd Erbvereinigung / so zwischen dem Königreich Böhmen vnnd desselben rechtmessigen Besitzern / auch dem Chur-vnnd Fürstlichen Hauß Sachsen auffgerichtet / vnnd wie solche in fester vnnd steiffer Observantz gehalten vnd gute Nachbarschafft dardurch conservirt worden / Es haben auch J. Churf. G. jhres theils an solcher fester vnd steiffer Observantz nichts ermangeln lassen / sonder jedesmals dahin getrachet / daß demselben zu wider nichts vorgenommen [413] werden möchte / so vnnachbarlichen Willen erregen vnd Auffhebung solches vornehmen Bands vervrsachen köndte / inmassen dann obbemelte Evangelische Ständ S. Churf. Gn. solches selbsten jetzo Zeugnuß geben müssen / vnd dahero zur Danckbarkeit vnnd aller Diensterweissung sich obligirt befinden / insonderheit aber haben höchstgedachte Jhr. Churf. Gn. solchen von deroselben hochlöblichsten Vorfahren auff sie gebrachten guten Nachbarlichen Willen bey der entstandenen Böhmischen Vnruhe desto mehr dahero erscheinen lassen / ob die Evangelischen Ständ dardurch zu gewinnen / vnd von jhrem vnverantwortlichen fürgenommenen procedere abgewendet / vnd zu einer bessern / jhnen vnd dem Königreich fürträglichern Resolution disponiret werden möchten / aber dessen allen vngeachtet erfahren müssen / daß die obangezogene vralte Erbvereinigung nicht allein wenig in acht genommen / sondern auch neben anstellung eines newen Regiments dieselbige gleicher gestalt dardurch auffgehobë werden wollen / welches dann S. Churf. Gn. geschehen lassen müssen. Hierneben zweiffeln S. Churf. Gn. nicht / es werde den Evangelischen Ständen genugsamb wissend seyn / wie treweyfferig S. Churf. Gn. sich vmb Componirung vnnd Beylegung deß Böhmischen Vnwesens angenommen / vnnd nichts vnterlassen / was zu erlangu̅g solches zwecks dienlichen gewesen / wie aber S. Churf. G. damit wenig Danck verdient / vnd die vorgeschlagene Interposition so lang protrahirt vnd auffgeschoben / biß endtlich der nunmehr in Gott ruhenden Key. M. tödtlicher Abgang erfolget. Vnd ob wol S. Churf. G. neben andern deß H. R. Reichs Churfürsten anderweit Interposition vorgeschlagen / derer sich auch die jetzige Röm. Kays. auch in Vngarn vnd Böhmen Kö. M. submittiret / das doch solche ebener gestalt nit beliebet / sondern vielmehr zu der jetzigen höchstgedachter Kays. vnd Kön. M. ohne vorgehende einige Erkandtnuß / Rejection vnd newen Wahl geschritten / vn̅ dardurch gnugsamb / wie auch mit hernachfolgëder Designation angedeutet worden / daß man zu keiner Vergleichung Lust vnd Lieb hette / sondern vielmehr beym angefangenen vbeln procedere vnd vielfältigen Exorbitiren bleiben vnnd verharren / dann sich zu Ruhe vnd Fried vnd zu dem alten Regiment begeben wolte / zu welches Behauptung dann starcke Confoederationes vnnd Verbündnusse auch mit den jenigen auffgerichtet / so man jedesmahl für Erb- vnd Ertzfeind der Christenheit gehalten / vnd dahin getrachtet / wie mit einhelliger Zusammensetzung solchen Feinden Abbruch geschehen / vnd die gantze Christenheit von denselben erlediget werden möchte. Weil dann höchstgedachte J. Churf. Gn auß allem vorgehenden / vnd nunmehr fast weltkündigem procediren befunden / dz alle gute Rath schläg wenig fruchten wollen / vnd man mehr zur Weiterung als zur beylegung Beliebung trüge / habë sie auch dißfals mit jren friedfertigen Gedancken vnd Vorhaben in Ruhe stehen / vnd dë Vnglück / wie gern sie es auch anders gesehen / seinen Lauff lassen müssen / darbey aber sich getr???stet / dz sie das jhrige vn̅ alle das jenige gethan / was nur zur hin-vnd beylegung solches Vnwesens für rathsamb erfunden werden können / vn̅ dannenhero bey der werthen Posterität wol entschuldiget seyn würde. Damit aber S. Ch. G. angräntzende Land nit in Gefahr gesetzt / auch der R. Kay. vnd Kön. M. wie von andern trewhertzigen Chur-vnd Fürsten / also auch von S. C. G. der schuldige Respect erzeiget / vnd das H. Rö. Reich in gutem Fried vnd Ruhe / sonderlich vor dem Einfall der Vngarn / Tartarn vnd Türcken gesichert werden möchte / haben S. Ch. G. sich nothwendig in Verfassung stellen / vnd neben andern treweyfferigë deß Reichs Mitgliedern dahin jhre Gedancken wenden müssen / wie doch einsmals diß Böhmische entstandene Vnwesen gestillet / die Benachbarten alles befahrenden Schadens gesichert / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnd das H. Röm. Reich bey seiner Hochheit vnd Würde erhalten werde. Vnd nach dem gnugsamb bekandt / daß die R. Kays auch Kön. M. sich zu allen vorgeschlagenen friedliebenden Mitteln anerbotten / dieselbe aber nit beliebt noch angenommen / sondern vielmehr die Thätlichkeiten beharret werden wollen / allen treweyfferigen Mitgliedern aber / sonderlich den sämptlichen deß H. Reichs Churfürsten länger still zusitzen vnd zuzusehen / wie deroselben Obrigkeit von Tag zu Tag mehr aggravirt / vernichtet vnd verachtet werde / nit gebüren wil / so verhoffen S. C. G. Sie vnd andere treweyfferige Stände deß Reichs werden nit zuverdencken seyn / wann sie deroselbë Oberhaupt bey diesem jetzigen betrübten Zustand vnter die Arm greiffen / vnd das jenige thun vnd leysten / darzu sie die Pflicht vnd schuldige Respect verbindet vnd verobligiret / in Erwegung / daß auch sonsten das H. R. Reich bey dieser Böhmischen Sach mercklichen interessirt / in dë / wie angedeutet / das höchste Haupt der Christenheit nit wenig laedirt vnd verletzet / das Königreich Böheimb ein vornehmes Reichs Lehen vn̅ Churfürstenthumb / die Kay. M. der Siebende deß H. R. Reichs Churfürst / vnd sonsten vnerhört / daß ohne Consenß vnnd Einwilligung deß Obersten Lehenherrn / vnnd vorgehende Erkandtnuß einer deß Lehens entsetzt vnd beraubt / vnd dem Churfürstl. Collegio eine gefährliche Einführung gemacht werden solte / die gegen der werthen Posterität nit zuverantworten. Wie aber S. Ch. Gn. niemals auff Blutvergiessen vnd schädliche Krieg jhr absehen gehabt / sondern vo̅ Anfang biß hiehero nach Fried / Ruhe vnd widerbringung gutes Vertrawens zwischen Herrn vnd Vnderthanen gestrebt / also seynd S. Ch. G. auch nochmals gesinnet / vnd ob wol S. C. G. von der Rö. Kay. auch zu Vngarn vnd Böhmen Kön. M. Commission / das Königreich Böhmen vnd incorporirte Länder betreffend / angetragen / welche auch S. Churf. G. wegen deß schuldigen Respects / vnd daß obangeregte Commission zu Fried vnnd Ruhe gerichtet / vnnd dardurch die wahre Chsistliche vnverfälschte / vnd in der vnge [414] enderten Anno 1530. auffgerichteten Augspurgischen Confession verfaste Religion / vnnd alle der Ständ Privilegia vnd Freyheiten können erhalten werden / vber sich genommen / so verhoffen sie doch zu Gott dem Allmächtigen / es könne solche Commission ohne einigen feindseligen Gewalt wol expedirt werden / wann nur die Stände selbsten darzu Lust vnd Lieb tragen / vnnd mehr Fried vnd Ruhe / dann Vnfried vnnd Vnruhe wüntschen vnd begehren. Alle S. Churf. G. Gedancken stehen / wie oben angedentet / auff Fried vnd Ruhe / erhaltung der wahren reinen Christlichen Evangelischen Religion / Conservation der Ständ wolerlangtë Privilegien vnd Freyheiten / vnd wie darbeneben der Kay. vnd Kön. Respect vnd Gehorsamb zu erhalten / vnd bey dem jenigen ein jeder zu schützen / was demselben von Gottes vnd Rechts wegen zusteht vnd gebühret. Da nun die Evangelische Ständ darzu Lust vnd Lieb / achten S. Churf. G. darfür / es sey hierzu ohn einige Feindtseligkeit zu gelangen / auch viel besser / als wann man alle angezogene Privilegia vnd Freyheiten / sonderlich aber die wahre Christliche vnverfälschte Religion auff dë vngewissen Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glücks setzet / welches dann alles die Evangelische Ständ in Oesterreich ob der Ens wol erwogen / der Röm. Kay. auch Kön. M. anerbottenen Gnad vnd Güte sich vntergeben / vnd dardurch die wahre Christliche Religion erhalten / sampt allen jhren Privilegien vnnd Freyheiten / dargegen aber alle Feindseligkeit / Land vnd Leuth verheerung / vnd was sonsten der Krieg nach sich zeucht / abgewendet vnd verhütet. Da aber bey voriger Meynung / vnd bey dem jetzigen schwürigen Vnwesen / Landsverderb- vnd Verwüstung / vnd vielfältigen erfolgtem Blutvergiessen man zu verharren begieriger / so müssen S. Churf. Gn. es zwar geschehen lassen / wollen aber verhoffen / es werden zu jederzeit die Evangelischen Ständ solcher vielfältigen gethanen trewhertzigen Vermanungen sich erjnnern / vnd da die Sach einen andern vnd gefährlichern Außgang gewinnen solte / S. Churf. G. alsdann entschuldiget nehmen vnd halten / vn̅ dessen versichert seyn / daß es S. Churf. Gn. lieber anders gesehen / vnd so gut gemeynet / als sie es mit deroselben eygenen Vnderthanen meynen können vnd sollen. Die den Mährischen Ständen abgenommene Arma / vnd daß jhnen solche widerumb gefolget werden möchten / betreffend / da wolten S. C. Gn. nichts liebers / als daß sie gegen den Ständen sich willfährig erzeigen köndten / dieweil es aber nit allein wider die außgegangene Kayserliche ernste Mandata lauffen wil / welchen S. Ch. Gn. gehorsambst nachzuleben schuldig / sondern auch die abgenommene Waffen ohne Begrüssung S. Ch. G. auß dem Land geführt werden wollen / vn̅ man sich diß falls bey den geordneten Zollstätten nicht angeben / so wird man S. C. Gn. auß diesen vnnd andern mehr Vrsachen billich entschuldigt halten vnd nehmen. Demnach vnder solchen Handlungen Hertzog Maximilian in Bayern in das Land ob der Enß / vnnd Marggraff Spinola mit der Spanischen Armee in die Pfaltz eingefallen / hat J. M. Kayser Ferdinand den Churfürsten von Sachsen nochmals angemahnet / daßer seine Impressa gleichfalls fortführen vnnd die Execution ins Werck richten solte / mit einem den 19. 29. Aug. datierten Schreiben / so dieses Inhalts gewesen; (Kays. Ferdinand suchet nochmals bey Chur Sach sen an der anbefohlnë Execution ein Anfang zumachen.) Jhre M. thete sich wegen seiner continuirenden / vnd zu Jhro vnd jhrem Hauß tragender beständiger Willfährigkeit nochmalen bedancken. Vnd demnach der Hertzog in Bayern das Ertzhertzogthumb Ob der Enß / vngeachtet vieler difficulteten / die sich daselbst ereuget / wider in die schuldige Subjection gebracht / die vornembste Stätt / Päß vnd Schantzen zu Wasser vnd Land besetzt / vnd hingegen zu Ergäntzung seiner Armada der Ständ Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß in sein Bestallung vnd Dienst genommen / vnd diversiones in Böheimb angestellet hette: Inmittels auch Ertzhertzogs Alberti Armada / vnder deß Marchese Spinola Commando nunmehr gegen dem Rheinstro̅ gleichfalls im Anzug / welcher der Vnion Volck im Reich theils vber Rein entgegë gerücket were: Daß dannenhero er Churfürst sich sonders nichts / weder von der Böhmen noch der Vnion Armada / viel weniger der Engelländer halber / welche auß der Laußnitz abgeführet worden / zubefahren / derowegen bey solcher Conjunctur die Zeit vnd Gelegenheit länger nit zuverlieren: Als ersuche J. M. jhn hiermit anderwerts / er wolte seiner anvertrawten Execution vnd Impressen / da es nicht albereir schon geschehen / einen würcklichen Anfang machen: Sintemahl allen Vmbständen nach / mit Gottes Hülff / aller Orthen guter Effect zugewarten were. Anlangend aber die Achts Erklärung der Vngehor samen / verstünde J. M. sein hiebevor an sie abgangene Schreiben vnd Gutachten dahin gestellt: weil die Publication derselben zuthun dahero nit reputierlich vnd für rathsamb würde gehalten / daß man zu der Excusation selbiger / weil ma̅ mit andern Geschäfften beladen nit gelangë könte / so wolte er der vnvorgreifflichen Gedancken seyn / man solte mit diesem Werck jetziger Zeit ga̅tz vnd gar in Ruhe stehen / vnd vielmehr deß jenigen Mittels sich gebrauchen / davon er J. M. Gesanden vertrawete Andeutung gethan. Welches er sie nit allein schrisfftlichen berichtet / sondern J. M. hette auch neben andern Particulariteten auß seiner Relation so viel verstanden / daß er Churfürst nunmehr / wegen solcher Achts Erklärung / auff keinen Churfürstlichen Conventum tringe / vnnd selbsten bekennete / daß man jetzmals hierzu füglich nicht gelangen / auch hierzu viel Zeit verlieren würde: Es würde auch hiernechst / wann man nur mit den vorstehenden Impressen fertig / vnd die Execution der Acht würde vorgenommë werden mögen / alsdann die Publication derselben von Jhrer M. ohne ferner Bedencken der Churfürsten vnd seinethalben gar wol vorgenommen werden können. Dieweil aber J. M. nit weniger auß deß Graffen Relation vernommen / daß er [415] Churfürst J. Mayest. hoch erjnnerte / Ertzhertzog Albertum dahin zubewegen / daß derselbe sich ehist moviren / were solches vorhin schon von Jhro geschehen. Darauff selbiger allbereit zwar im Anzug / weil Jhre Durchl. aber der gantzen Vnion Macht allein zu gegen hetten / auch alles viel schwerer finden würden / ehe daß die Achts-Erklärung ergangen / vnd derowegen J. Durchl. so wol dero Kriegsheers Anzug desto mehrer zu justificiren / als die jhre widerstehende zu separiren / vmb Publication der Acht inständig / vnd gleichsamb den Fortzug darauff conditionirend / anhielte: J. Mayest. auch Jh. Durchleucht. vor diesem / daß sie solche Achts-Erklärung / zur Zeit jhres Kriegsheers Anzugs (da solches ohne Verletzung der Reichs-Satzungen geschehen köndte) ergehen zulassen versprochen hette: Zumahl auch von Jhme Churfürsten angezogene Vrsach / daß die Achts-Erklärung gleichsamb ohn einigen Effect seyn würde / nunmehr auch auß dem Weg geraumet: Weil jhme der Spinola dasselbe zuverrichten trawete: Also sehe Jhre Mayest. nicht / wie sie auff Jhre Durchl. vnaußsetzliches ansuchen / als die gleichwohl den schweresten Last dieser Execution auff sich hette / vielgedachte Achts-Erklärung / so zwar ohne das von Rechtswegen wol beschehen könte / weiter würden verschieben können. Darbey Jhre Mayest. aber gleichwohl dieses in acht nehmen wolten / damit dardurch weder Jhme noch dem Hertzogen in Bayern jchtwas vorgeben / oder Jhr Execution schwerer gemacht werden möchte. Von Newensohl weren Jhr. Mayestät Abgesandte vor acht Tagen vnverrichter Sachen bey dem Vngarischen Landtag wiederumb zurück gelangt / weil der Bethlehem vnnd sein Meyneydiger Anhang keinen Frieden eingehen oder halten wollen / es würden dann die Böhmen auch darein geschlossen. Welches Jh. Mayest. so beschaffenen Leuthen / vnnd dem Churfürstlichen Collegio / dem selbige Differentzen vor diesem were vbergeben worden zur Verkleinerung nicht anvertrawen können. Derowegen es nunmehr an dem stünde / daß sich der Bethlehemb hefftig bemühete widerumb ein starcken Streiff vnnd Einfall in Jhrer May. Land ins Werck zurichten: Zu welchem End Bethlehem in gantz Vngarn jenseith der Thonaw die Königliche Administration gebrauchte: vnnd were nunmehr resolvirt / da er nicht bald die Enderung in Böheimb vernehme / sich vollendts zum König auffwerffen vnnd crönen zulassen. Dannenhero er Preßburg albereit starck besetzt / sich der Vberfahrt vber die Thonaw neben der Cron desto mehr zuversichern. Dem wolten Jhre Mayest. aber mit Hülff Jhrer Getrewen so wohl Vngarn als andern Landen / so viel ohn merckliche zergliederung Jhrer Armada geschehen köndte / begegnen. Das beste Mittel aber were / daß die Execution in Böheimb / je bälder / je besser / zu Werck gerichtet / dardurch diese wanckelmütige Leuth in Officio, vn̅ die Vormawer der Christenheit noch länger Anffrecht erhalten / vnnd einmahl für alle mal recht stabilirt werden möchte. In jhrem Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Enß hetten etliche vntrewe Landts Mittglieder sich chender mit dem Feind conjungiren / als sich mit Jh. Mayest. versöhnen wollen. Dahero sie die zu allem Vberfluß bestimpte 14. Tag contumaciter verstreichen lassen. Gegen welchen Jhr. Mayest. die angetrohete Bestraffung vorzunchmen höchlich vervrsachet würde. Daneben berichteten Jhre Mayest. jhn / daß Heut oder Morgen der Hertzog auß Bayern mit theils seiner Armada sich mit dem Kayserischen Exercitu conjungiren / auff den Feind stracks zuzuziehen / vnnd jhm / so es die Gelegenheit gebe eine Schlacht zulieffern willens were / sc. (Churfürst von Sachsen nimpt die Execution wider die Laußnitz für die Hand.) Hierauff hat der Churfürst sein Volck vnnd Kriegsbereytschafften zusammen bringen / vnnd gegen Ober-Lautzinitz anmarschiren lassen / in willens selbiger Enden der anbefohlen Execution den Anfang zumachen: Zu welchem End er an den Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolphen von Gersdorff begehret / daß er die Landtstände nach Bautzen zusammen beschreiben solte / mit vermelden / daß er jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren hette. Dieses hat der Landthauptmann alsbald nach Prag berichtet: Dargegen er von Marggraffen Johann Georgen von Jägerndorff Befehl bekommen / die Ständt keines Wegs zubeschreiben / noch sich mit einer Tractation vnd Resolution einzulassen / weil aber nichts desto minder Jhrer Churfürstl. Gnaden Raths vnnd Kriegs Oberster Jacob von Grünthal mit Kayserlichem Patent vnnd Instruction in Bautzen angelangt / vnd theils Laußnitzische Stände beneben dem Landthauptmann / sich in Tractation eingelassen / ist vnter dessen der Marggraff Johann Georg von Jägerndorff mit in Sechs tausent Mann angelangt / sich deß einen Statt Thors vnverschens bemächtiget / vnd die Statt-Mawren eingenommen / darüber die Bürgerschaft so in der Rüstung gestanden sich in jhre Häuser salvirt vnnd es geschehen lassen. Hierauff hat der Marggraff den von Grünthal vnnd den anwesenden Kayserlichen Agenten Augustin Schmidt / wie auch den Landt - Hauptmann / neben andern Patrioten mehr / in Arrest genommen / vnnd nach der Sittaw / sechs Meylen davon verschickt / die Statt mit einer starcken Besatzung / so auch mit Görlitz vnd andern Orthen geschehen / versehen / vnd vmb mehrer Versicherung willen das Landt huldigen lassen. (Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an die Stände in Ober Lauß nitz.) Die Schreiben so der Churfürst von Sachsen an die Stände in Ober Laußnitz abgehen lassen / waren den sechs vnd zwantzigsten Augusti auff dem Berg-Schloß zu Stolpen datirt / vnnd folgenden Jnnhalts;
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Ehrwürdige / Edle / sc. was die Röm. Kay. M. vns vor eine Commission das Marggraffthumb Ober Laußnitz betreffende / auffgetragen / das gibt beygelegte Copey so auß dem Originalvidimirt / mit mehrerm. Ob wir nun wol nichts liebers gesehen / als daß wir mit solcher Commission verschonet werden können / nach dem wir vns aber J. May. zugehorsamen / vnd dero bey jetzigen zugestandenen Vngelegenheiten / derselben als deß Königreichs Böheimb / vnd was deme anhängig / Obersten Lehnherrn / vnd vornehmen Mit Churfürsten / welcher bey jüngst zu Franckfurt am Mayn gehaltenem Wahltag dafür von den sämptlichen Churfürstë erkennet vnnd angenommen worden / vnder die Armen zugreiffen schuldig befunden / haben wir vns mit angeregter Kay. vnd Kön. Commission dannenhero desto williger beladen lassen / weil wir auß obangedeuter Commission gnugsamb vernommen / daß Kay. vnd Kön. May. noch mals dero Milde vnd Gnade bey allen den jenigen / so sich zum Gehorsamb ergeben werden / einznwenden / vnd andere schärpffere Wege abzuschaffen entschlossen / vnnd wir vnsers theils die vom Anfang deß entstandenen Böhmischen Vnwesens biß hiehero gehabte / vnd zu Fried vnd Ruhe gerichtete Intention erlangeten. Damit aber mit solcher Commission länger nicht verzogen / sondern dieselbe zum gebürlichen Effect gebracht werde / Vns anhero in die nähe begeben / vnd solche euch durch gegenwertigen vn sern abgefertigten insinuiren vnd notificiren lassen wollen / vnd weil auß deroselben Jhrer Kays. vnd Kön. May. Gemüth vnd Meynung genugsamb zuvernehmen / wie nochmals dieselbe Vätterlichen vnnd Kayserlichen gesinnet / alles deß jenigen / was bißhero vnverantwortlicher Weise vorgangen / vnd wider Jhrer M. Person / Ampt / vnd Würde vorgenommen / vnnd dessentwegen verübet worden / zuvergessen / vnd Kayserliche vnd Königliche Gnadevor die Schärpffe einzuwenden / wann man nur auch selbst in sich gehen / zum schuldigen Gehorsamb begeben / die hochverletzte May. dadurch sanfftigen / vnd die sonsten vorhandene schärpffere Mittel abwenden würde: Als wollet Jhr sampt vnnd sonders die vns auffgetragene Commission / vnnd dessen gantzen Inhalt wol erwegen / daß solche euch allen / ewern Wëibern / Kindern / anch Haab vnd Gütern zum besten angeordnet / vnnd von vns vbernommen reifflichen / vnd diß dabey consideriren / daß durch kein ander Mittel der liebe Fried widergebracht / alle Kayserliche vnd Königliche Vngnade abgeschaffet / vnd die getrawte vnd vorhandene Kriegesmacht / dardurch nichts anders / als Verwüstung zu befahren / abgestellet werden könne / dann wann die Kayserliche vnnd Königli. angebottene Gnade mit Danckbarkeit acceptirt / vnd die jenige Pflicht in acht genommen wird / damit Jhr albereit der Kayserlichen vnnd Königlichen May. zugethan / vnnd derselben nie entbunden worden / darbey jhr dann wol in acht zunehmen / daß jhr kein erhebliche Vrsachen gehabt / von höchstgedachter Mayest. euch abzuwenden / Alldieweil jhr sampt vnd sonders von deroselben niemals offendirt / viel weniger in jchtwas gravirt / sondern vielmehr hierinne der vorgehendë Länder Exempel nachzufolgen / per majora seyd vberstimmet worden. Vnd nach dem periculum in mora, die Zeit vnnd diß bey handen habende Kriegsvolck / zu verhütung allerhand Vngelegenheit / eylfertigkeit erfordert / vnd keinen Verzug leyden will. Werdet jhr euch jnnerhalb drey Tagen von Zeit dieser Insinuation an zurechnen / durch eine Außschuß aus ewrem Mittel oder andere Vollmächtige abgeordnete (welchen wir Krafft dieses / vnnd bey vnsern Churfürstlichen Worten / ohne Gefahr zu vns zu- vnd abzuziehen ein sicher Gleit hiermit ertheilen) gegen vns rund / vnd ohne einigen Anhang erklären vnd verobligiren / solchem in sinuirtem Mandato ein gehorsame Gnüge zu thun / vnnd demselben allenthalben nachzuleben / inmassen wir dann euch hiermit erjnnern vnd anermahnen / solchem Kayserl. Mandato nicht zuwidersetzen / die angebottene Gnade nicht außzuschlagen / euch / ewre Weiber / Kinder / auch Haab vnd Gut / in sonderheit aber erlangte Privilegia, Recht vnd Gerechtigkeiten / vnd die einige wahre Christliche reine Religion / wol in acht zunehmen / vnd nichts zu vnterstehen / so allem vorgehenden Nachtheil / Schaden vnnd Schmälerung zuziehen / vnnd ein ansehen einer Widersetzlichkeit haben möchte. Von solchem löblichen proposito sol euch nicht abehalten die mit andern Ländern auffgerichtete Confoederation / vnnd das dahero besorgende Vnheil / alldieweil doch angeregte Confoederation ohne das nicht gültig / von der Kay. vnd Kön. May. allbereit cassirt vnd auffgehoben / vnnd jhr weder zu Kriegs: noch Friedenszeiten derselben fruchtbarlich zugeniessen. Wir seynd auch erbötig / euch sampt vnnd sonders gegen männiglichen zuschützen / wegen der Kayserlichen vnd Königlichen Mayestät ewers bißhero begangenen Excesshalber / auff vorgehende ewere Erkäntnuß vnnd Accommodirung gnädigsten Perdon zu ertheilen / vnnd solche Confirmation ewerer Privilegien / Freyheiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber der wahren Christlichen Religion halber zu wege zubringen / daß jhr sampt vnnd sonders dessen allen genugsamb sollet gesichert seyn / vnnd euch darob zuerfrewen / vnd vns vnterthänigst zu dancken Vrsach haben. Wir bezeugen mit Gott vnd reinem guten Gewissen / daß wir hierunter nichts anders suchen / als Friede / Ruhe / Einigkeit / vnd ewer allerseiths Wolfahrt / dargegen aber alle bevorstehende Vngelegenheiten / Blutwergiessen / Land vnnd Leuthe verwüstung / so viel jmmer müglich / vnd jhr selbsten zulassen wollet / von euch / ewernWeibern / Kindern / Haab vnd Gütern abzuwenden / dessenwegen Wir dann vns anhero verfüget / zwar mit vnserm zu Roß vnnd Fuß geworbenen Kriegsvolck / nicht aber als ein Feind / sondern als ein Freund / Kayserlicher verordneter Commissarius [417] vnnd getrewer Nachbar / der es je vnnd allezeit mit euch trewlich gemeinet / ewern Nutz befördert / vnd vor Schaden gewarnet / euch nicht zu betrüben / sondern zu erfrewen / nit zu vberwältigen / sondern gegen männiglichen zubeschützen / vnnd vor allem Vberfall zuvertheydigen. Werdet jhr euch nun gehorsamblich accommodiren / habt jhr allbereit erlanget / was jhr gewünscht vnnd begehret. Solte aber das Widerspiel euch belieben / erfahren wir zwar solches vnd daß jhr ewere vnd alle der ewrigen zeitliche Wolfart Privilegia, vnnd Freyheit so wenig in acht nehmet / vnnd dem Vnglück vnderwerffet / vngern / werden aber doch bey männiglich / sonderlich aber bey euch selbsten entschuldiget seyn / wan̅ wir alsdann das jenige ferrner vor die Handt nehmen müssen / was angeregte Commission erfordert / darzu jhr es aber nicht kommen lassen / vnnd ein solches auff euch laden werdet / so jhr gegen allen Friedliebenden vnnd der werthen Posterität nit verantworten könnet: Erwarten hierauff ewre runde / teutsche / vnd ohne einigen Anhang erforderte Erklärung / sc. Nach dem nun hierauß die Böhmen jhnen leichtlich die Rechnung machen können / was es für ein Spiel geben / vnnd wie sie bey so starckem Anzug deß Hertzogen in Bayern vnd deß Churfürsten von Sachsen zuthun bekommen würden / als haben sie noch einmal versucht / mit einem beweglichen Schreiben / so vnder dem Nahmen der Obristen Land Officirer vnnd Landtrechtssitrer deß Königreichs Böheimb den 4. Septembris abgangen / den Churfürsten auff einen andern Sinn zubringen / welches folgenden Innhalts gewesen; (Der Böhmischen Obristë Läd-Officirer vnd Landrechtsitzer Schreiben an den Churfürstë zu Sachsen) Sie weren von dem Landthauptmann in Ober Laußnitz Adolffen von Gerßdorff berichtet worden / was gestalt Jhre Churfürstl. Gn. durch jhn die Landtständ zusammen zuschreiben begehrten / vmb jhnen ein Kayserliche Commission zu insinuiren / darbey aber gleichwol von dem Landhauptmann vnnd sonsten angedeutet würde / daß Jhrer Churfürstl. Gnaden Kriegsvolck sich nahend an die Grentzen begebe. Nun were leicht zuerachten / wohin die Commission angesehen / sintemahl auß Jhrer Churf. Gn. jüngst zu Dreßden gegebenen Resolution wohl abzunehmen gewesen / wie Jhr Churfürstl. Gn. von dem Gegentheil persuadirt / viel einer andern Meynung weren / als sie sich von Anfang gegen jhnen hette vermercken lassen / Ja sie spürten darauß daß J. Churf. Gn. jhre der gantzen Christenheit bekannte Apologiae vnd Deductions Schrifften nie recht vorgebracht worden weren / dann ja sonst vnmüglich seye / daß Jhre Churfürstl. Gnad. als ein Evangelischer Churfürst / dessen Vorfahren zu Außbreitung vnnd Erhaltung der Evangelischen Religion / auch der so thewer erworbenen Freyheit / wider die Päbstische vnd Spanische Tyranney sich so hoch bemühet / vber diß er auch so ansehnliche Lehen vnnd Pfandtschafften von dieser Chron hette / sich zu Vbernehmung einer dergleichen von Päbstischen vnd Spanischen Räthen dem Kayser abgetrunigene Commission gebrauchen lassen / vnnd also selbst darzu helffen solte / damit die längst gesuchte Execution deß Tridentinischen Concilii wider alle Evangelische Stände deß Reichs hernach desto leichter zu Werck gerichtet werden köndte: welches dann so wohl auß vnderschiedlicher Päbstischer Seribenten in den Truck gegebenen Schrifften / Sectarios sectariorum auxiliis opprimendos esse, als auß der täglichen leidigen Praxi, mehr dann genugsamb erscheine / vnnd die zu Donawert / Wesel vnd anderer Orthen vorhandene Augenschein / son derlich aber die im Veltlin vorgangene blutige Massacra, vnd darauff die fortgestellete Oppression derselben freyen Nation genugsamb zuerkennen geben / was man bey so gestalten Sachen zugewarten hette Ja man rühmete sich auch nunmehr dessen Päbstischen Theils / vnnd würde so gar von Rom glaubwürdig geschrieben / daß die Liga in dem Reich sich in die Böhmische Sach darumb bißhero nicht offentlich / wie jetzo geschehe / eingemenget / biß sie zuvor J. Churfürstl. Gn. gewonnen / vnnd auff jhre Seithen / ja nunmehr es so weit gebracht / daß Jhre Churfürstl. Gn. sich der Geistlichen Churfürsten Majoribus in allem nach deß Pabsts vnd seines Anhangs Wunsch accommodiren müste / daß also wie auch die Sachen auß schlagen möchten / Jhre Churfürstl. Gn. sich gleichwol darbey wol zubedencken hette / in dem vnschuldig vergossen Blut / sonderlich der Glaubensgenossen / ein grosse Verantwortung nach sich ziehe. Zu dem köndten sie auch nicht sehen / wie dergleichen Kayserliche Commissiones sich wider diese Cron vnnd Incorporirte Länder wolten fundiren vnnd justificiren lassen / nicht allein der Exemption halber derselben / vnnd also ob notorium defectum iurisdictionis, sondern auch daß all dieses Beginnen / wann gleich jetzbesagte Consideration nicht were / è diametro wider alle Göttliche vnnd Weltliche Recht / vnnd insonderheit auch wider deß Reichsverfassungen vnnd Capitulationes, auch dieses Königreichs vnnd der Länder Fundamental Gesetz streiten thete / vnnd je ein vnerhört Ding were / daß ein Römischer Kayser in seiner eigenen Privat sein Hauß vnnd Geschlecht concernirenden Sach selbst Pars, Iudex, vnnd Executor seyn / vnnd etlich wenig andere Ständ neben sich / da doch zuvor deßwegen kein Reichsversamblung / kein ordentliche Verhör oder Proceß / viel weniger ein gemeiner Reichsschluß vorher gangen / sich auch Partheyisch zu machen / vnnd die Privat Oesterreichische Praetensiones mit feindlichem Gewalt durchdringen zuhelffen sich bewegen lassen solten / da doch / wann ein so grosses Interesse deß Reichs vorhanden / dasselbe billich der Gebühr außfündig gemacht / vnnd quod omnes tangat, ab omnibus tractari debeat: Man möchte aber zusehen / daß was jetzo der Cron Böhmen von dem Hauß Oesterreich geschehe / nicht auch dem Römischen [418] Reich selbsten mit der Zeit begegnete / vnnd also dasselbe gleicher gestalt vnder die Spanische Subjection vnnd Succession eingeführet würde / darzu dann der Anfang schon vor der Thür were. Sie zwar müsten in dieser Trangsal dem Willen GOTTES still halten / vnnd zu seiner Zeit seiner Hülff in Gedult erwarten. Wisten auch / daß seiner Allmacht bekandt were / wie die Königliche Mayestät zu Böhmen / sowohl die Stände dieses Königreichs / vnnd dessen Incorporirte vnnd Confoederirte Länder (vngeachtet sie wohl gewust / worzu vom Kayserlichen Hoff auß / Jhre Churfürstl. Gn. angestrenget worden / vnnd sie an andern Orthen / dahero man jetzo jhnen Feind???lich zusetzte / weil sie so lang armirt gewesen / sich der Praevention hetten gebrauchen können) Jh. Churfürstl. Gn. niemals Vrsach zu einiger Offension gegeben / sondern sie geliebet / gechret / vnd mit dero Landen alle Nachbarschafft gepflogen / darunder jhr bestes offters zurück gesetzet / vnnd sich gleichsamb selbsten verkürtzet hetten. Was aber mit Auffrichtung der Confoederation / mit der Abdication Kaysers Ferdinandi / vnd Erwöhlung deß jetzigen Königs: so wol deß continuirenden Defensionwercks vnnd anders dergleichen vorgangen / zu dem allen hetten sie rechtmässige Vrsach gehabt / getraweten es auch gegen Gott vnnd allen vnpassionirten Ständen in vnnd ausser dem Reich wohl zuverantworten / da sie nur einiges rechtmässiges Gehör erlangen köndten. Sie erführen zwar mit Schmertzen / welcher gestalt jhre Widerwertige Sie vnnd jhre Mittconfoederirte auff das grewlichste diffamirten / vnnd gleich wie vor Zeiten von den Heyden den vnschuldigen Christen viel angedichtet / also könten fast keine Lügen oder calumniae erdacht werden / damit sie nicht beschweret würden / vnnd würde insonderheit erdichteter Weiß hoch exaggerirt / als ob sie durch jhre Gesandten mit dem Türcken sondere Correspondentz gehabt / ja demselben so gar den Durchzug in das Reich offerirt hetten / welches ein lautere calumnia, vnd dergleichen jhnen nie in den Sinn kommen were / in dem Jhre vnnd der Confoederirten Gesandte zu der Türckischen Porten erst noch auff dem Weg / vnnd anders nichts in mandatis, als mit derselben gute Nachbarschafft vnnd Frieden zu stifften / wie andere Christliche Potentaten vnd Völck er mehr gethan / vnnd sich darbey wol befunden / vnd würde auch hierdurch von jhnen das Römische Reich mehr gesichert / als von dem Hauß Oesterreich wie geschehen were / da man dann seines Gefallens ohne Rath vnnd Vorwissen deß Reichs Churfürsten / auch dieser Länder / mit dem Türcken Krieg angefangen vnnd Frieden gemacht / alles zu besonderm Privat Vortheil / wie leichtlich zu demonstriren were. Da aber bey so gestalten Sachen / in dem man durch Einführung so mächtiger Kriegsheer vnd frembder Nationen / die mit dem Türcken benachbarte Königreich vnnd Länder gäntzlichen zu subjugiren sich vorgesetzet hette / der Türck wider das Hauß Oesterreich vnnd Spanien eine Gelosia fassen / vnnd eine so grosse Macht für Suspect halten / vnnd sich dargegen moviren dörffte: Vnd zwar weil solches alles eben zu der Zeit geschehe / da gedachter Königreich vnnd Länder Abgesandte nichts dann Versicherung guter Nachbarschafft vnnd Friedens bey der Porta suchten; Da müsten sie auff solchen Fall vor GOTT vnnd der Welt / daß sie darzu keine / sondern allein der Gegentheil Vrsach gegeben / wohl entschuldiget seyn; Ja es könte vielmehr beygebracht werden / was die Kayserliche Ministri an der Porta für grosse offerta gethan / die Türcken wider den jetzigen König in Vngarn in die Waffen zubringen / vnnd wie sie sich offentlich berühmbt / was für besondere Practicken sie am Türckischen Hoff hetten / deren sie sich wider die Confoederirten gebrauchen könten / sc. Ersuchten demnach vnd bäthen Jhre Churfürstliche Gn. nochmahls / Sie wolte als ein hochverständiger Evangelischer Potentat solches alles wohl erwegen / mit feindtseliger Zunöthigung vnnd Landtsverderben wider diese Cron vnnd Incorporirte Landt nichts anfangen / sondern deß armen vnschuldigen Bluts / so darüber möchte vergossen / etwann auch auß eusserster Noth frembde Völcker eingeführet / vnnd also GOTTES Zorn dardurch erwecket werden / verschonen / viel lieber in Freund-vnnd Nachbarschafft mit jhrem König auch den samptlichen Ländern continuiren / vnnd hingegen zu denselben sich alles dessen versehen was Jhrer Churfürstlichen Gnaden / dero Land-Ständen vnd Vnderthanen zu gnädigen Gefallen vnnd besten jmmer würde geleystet werden können: Da aber wider alle Jhre Zuversicht Jhr. Churfürstl. Gn. Kriegsvolck sie oder Jhre Confoederirte in Ober oder Nider Laußnitz attacquiten würde / so weren sie schuldig vnnd durch die Landts-Ordnung auch auffgerichte Confoederation verbunden / jhr Vatterlandt vnnd Mittglieder wider jedermann / so diß Königreich vnnd Incorporirte Länder Feindtlich angreiffen würde auff das eusserste zubeschützen. Vnnd sie würden derowegen auch dißfalls anderst nicht thun können / dann mit einhelliger Zusammensetzung / sich zu denen von Gott vnnd der Natur erlaubten Defensions-Mitteln zuwenden / vnd jhren ordentlich erwöhlten vnd gecrönten König / sampt jhrem Vatterlandt vnnd Verwandten / sintemal wie obgedacht / weder er noch die Stände jemals J. Churfürstl. Gnaden / zu Gewaltthaten Vrsach gegeben / vnnd vmb so viel mehr sich der Hülff deß Höchsten zu getrösten hetten / mit darsetzung Guts vnnd Bluts / auch trewer Assistentz deß newerwöhlten Königs in Vngarn / vn̅ desselbë Ständ in Vngarn vnd Siebenbürgen als jrer Confoederirten auffs [419] eusserste zu defendiren / vnnd dardurch die Oppression vnnd Servitut / welche den Evangelischen Ständen ob der Enß / so theils durch liebliche Promiß / theis durch der jhrigen Verrätherey / vnnd zugleich gebrauchtem Feindes-Gewalt sich dem Hertzogen in Bayern submittirt / vnnd jetzo alle Privilegia von sich / auch selbst sich auff Gnad vnnd Vngnad deß Kaysers ergeben / die Religions-Freyheit auff blosse Intercession vnnd Hoffnung stellen / die Kriegeskosten zahlen / vnd noch darzu die Besatzungen vnderhalten müssen / auffgeladen würde / als ein vnträgliches gegen GOTT vnd der Posterität vnverantwortlich Joch von sich vnnd jhren Nachkommen nach eusserstem Vermögen mit Göttlichem Beystandt abzuwenden / den Außgang aber dem gerechten GOTT heimbstellen / zu dem das Seufftzen vnnd Weheklagen so vieler tausend betrangter Seelen durch die Wolcken dringen / auch weil bey Menschen kein Gehör vnd Erhör seyn wolte / endtlich die Steine in den Mawren schreyen / vnnd die Balcken am Gesperr jhnen würden antworten müssen: Könten vnd wolten aber noch nicht glauben / daß Jhre Churfürst. Gn. dergleichen Vnheyl jhnen gönnen / weniger selbsten anzufügen gemeynt seyn würden. (Böhmen ersuchen die Sächsische Ständ den Churfürstë von seinem Vorhaben abzuhalten.) Etliche Tag zuvor haben gedachte Obriste Land Officirer vnd Land Rechtsitzer deß Königreichs Böheimb / auch ein Schreiben an den Engern Außschuß der Landständt / wie auch an etliche Stätte im Churfürstenthumb Sachsen abgehen lassen / folgenden Innhalts; Jhnen würde ohn Zweiffel vorkommen seyn / daß sie vnlängst im Nahmen aller Stände deß Königreichs Böheimb zu Jhrer Churfürstl. G. zu Sachsen jhre Gesandte zu dem End abgefertiget / daß von jhres Königs wegen / Jh. Churf. Gn. vnnd dero Landschafften sie aller Freund-Nachbarschafft / Affection / wie beyderseiths von vndencklichen Jahren continuiret worden / also auch nachmals vnd bey jetzigen trübseligen Zeiten bester massen versichern vnd von Jhrer Churfürstl. Gn. ein gleichmässige Erklärung bitten solten. Demnach sie aber auß dem jhren Gesandten ertheilten Receß so viel verspüreten / daß J. Churfürstl. Gn. von jhrem Gegentheil gar zuviel eingenommen weren / vnnd daß dieses Königreichs vnnd der Confoederirten Länder Intention im grundt gantz anders were / Jhro hetten einbilden lassen / vnnd endtlich auff dem verharrete / daß man Jhrer Mayest. Kayser Ferdinando diese Cron restituiren / vnnd sich zu dessen Vnderthänigkeit widerumb kehren solte / mit dem andeuten / daß sie ein Kayserliche Commission / dieses Königreich vnnd Incorporirte Länder betreffend / vber sich genommen hette / derer Vollziehung Jhre Churfürstliche Gn. durch die starcke Kriegs Praeparation vnzweiffentlich von sich verspüren liessen / als hetten sie ein solches nicht wenig sich müssen befrembden lassen / stelleten es aber dem gerechten GOTT in Gedult zu seinem Willen anheimb. Sie vnnd die Länder hetten zu allem dem / was sie der angestelten Defension / so wohl Kaysers Ferdinandi Abdication / vnnd jhres newen Königs Election halber gethan / genugsamme / wolbegründtliche vnnd verantwortliche Vrsachen / weren auch in jhrem Gewissen verbunden / auch in GOTTES Nahmen mit seiner Hülff endtlich darauff resolvirt / angeregte jhre Landts-Beschlüß vnnd insonderheit jhren König / welchen sie zusampt den Incorporirten Landen / Krafft habenden Vralten Freyheiten / rechtmässiger Weiß einhelliglich erwöhlet / gecrönet vnd jhm gehuldiget / mit Beystand deß Allmächtigen vnd einmütiger Zusammensetzung zuschützen / vnnd jhn neben jhren Mayestät Brieffen / Religions vnd Politischen Freyheiten von aller Gewalt / mit Darstreckung Leibs vnnd Lebens / Guts vnnd Bluts zuerretten / dann einmal sie anders nicht köndten noch solten / als sich vnnd jhre Nachkommen vor der Spanischen Servitut / dahin jhre Feinde vnnd theils jhre Adhaerenten eynig vnnd allein zieleten / vnnd sich jetziger Zeit auch der Evangelischen Fürsten Assistentz gebrauchen wolten / zuverwahren. Daß nun aber auch dieses Königreich mit dessen Incorporirt-vnnd Confoederirten Landen / von dem Churf. Hauß Sachsen / zwischen denen jederzeit gute Nachbarschafft / Freundtschafft vnnd Vertrawlichkeit gepflogen worden / sich besorgen / vnnd wie es schiene / eines feindtlichen Angriffs gewärtig seyn müste / solches sie keines wegs der Landtschafft / sondern nur etlichen von jhnen entrunnenen / vnd am Churfürstlichen Hoff sich befindenden bösen Patrioten vnnd deren andern Consil???s zumessen. Damit aber die Landt Stände vnnd Stätte deß Churfürstenthumbs Sachsen / jhnen zu Fried vnnd beharrlicher Correspondentz geneigten Willen / vnnd wie vngern die Böhmen mit jhnen in Vnfrieden zu thun hetten / nachmals verstehen möchten / hetten sie dieses Schreiben an sie ergehen lassen wollen / mit freundtlichem ersuchen / daß sie bey Jhr. Chu??? fürstlichen Gnaden die Consilia, so zu obangeregten Extremis giengen / abwehren vnnd verhindern hülffen / vnd sich wider den König in Böhmen / das Königreich / Incorporirte vnd Confoederirte Lande / welche allesampt Jhrer Churfürstl. Gn. vnnd dero Landtschafft die wenigste Vrsach zu eyniger Offensa niemahls gegeben / sondern vnnd vornemblich die Stände in Böhmen / von Anfang deß Defension Wercks Jhr Churfürstl. Gn. so hoch respectirt / daß nicht wenig gute occasiones darunder hindangangen weren / nicht brauchen lassen. Dann im widrigen Fall würden sie als obbemelt / das jenige / was das Kriegs-Wesen mit sich bringe / wie vngern sie es auch thun müsten / zu Beschützung jhres Königs / wolhergebrachten Freyheiten vnd Privilegien / Weib vnd Kinder / Haab vnd [420] Guts / getrungener Weiß vorzunehmen nit vnderlassen / vnd Gott den Außgang befehlen. Wolten also sie schließlichen nochmals ersucht vnd ermahnet haben / sie wolten die Conservation der allgemeinen Evangelischen Religion / entgegen die Abwendung der Spanischen vnträglichen Dienstbarkeit / vnnd was Jhrer Posterität dardurch auffgeladen werden köndte / behertzigen / vnd bey Jhrer C. Gn. alle feindtliche Attentata würcklich verhüten helffen. Dieses Schreiben hat in Sachsen so viel gewürcket / daß nachmals die Ritterschafft sich wider die Böhmen vnd Incorporirte Land nit wollen gebrauchen lassen. Aber der Churfürst hat sich solche Erjnnerung-vn̅ Abmahnungen nichts jrren lassen / sondern in seinem Vorhaben verharret / vnnd mit der Armee jmmer weiter nach der Laußnitz fortgeruckt. Als er nun eben in dem Auffbruch von vorgedachtem Bergschloß Stolpen begriffen war / (Hertzog Friderich Vlrichs vn̅ Hertz. Christians von Braun schweig Gesinne̅ an Chur-Sachsen.) sind jhme Schreiben von Hertzog Christian vnd Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig vnd Lüneburg eingehändiget worden: Darinn sie wegen deß leidigen Zustandts im Römischen Reich eins vnd anders erjnnert / vnd jhn ersucht solchem betrübten Wesen durch seine vnd anderer vornehmen Stände Interposition zuhelffen / dessenthalben förderlichst Communication anzustellen / vnd de modo procedendi zu tractiren; auch vnder andern eingeführt / wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra, in jhren vnderschiedtlichen Postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnnd Siegeln / Rechten vnnd dem Herkommen fundirt / eine zimbliche vnd verwahrliche Satisfaction geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es würde nicht wenig zu Auffhebung deß Mißtrauwens vnder den Ständen / vnd Anrichtung bessers Verständnuß dienlich gewesen seyn / sc. (Deß Churfürsten Antwort darauff.) Hierauff hat vnder Dato den fünfften Septembris der Churfürst / neben Vberschickung einer Abschrifft deren von Kayserlichen Mayestät jhme auffgetragenen Commission / vnd daß an die Laußnitzer deßwegen abgangenen Schreibens / folgender Gestalt geantwortet; P. P. Befinde auß E. LL. Schreiben nicht allein jhre rühmliche Sorgfältigkeit / welche sie für die Wolfahrt deß Römischen Reichs tragen / sondern bekenne auch mit denselben gern / daß desselben Zustand so perturbirt arg vnd böß / daß allem Ansehen nach / wo nicht ein gäntzliche Ruin der schönen / herrlichen vnnd wolverfasten Harmoney / darbey sich männiglichen bißhero wohl befunden / doch eine Dismembratio deß Leibes dahero zubefahren / dieweil der Kayserliche Respect bey vielen zimblich gefallen / die Reichs Constitutiones vnd Verfassungen nach eines jeden Gutbeduncken wollen verstanden vnd außgelegt werden / das Mißtrawen auch vnter den sämptlichen Ständen also vberhandt genommen / daß fast niemandt weiß / weme sicherlich zu trawen / oder was zu thun oder zulassen / Welches dann alles bey entstehung deß Böhmischen Vnwesens nicht wenig vermehret worden / In deme vnder desselben praetext männiglich sich in Verfassung gestellet / vnd die vorhandene vnd im Römischen Reich ereugende grauamina mehr armis, dann amicabili compositione erlediget werden wollë / wie solches der Vnions vnnd Correspondentztag zu Nürnberg / vnd von daselbst auß an die Catholischen Stände gethanes Schreiben mit mehrerm bezeugt / Dahero dann erfolget / daß die Catholischen Stände sich in solche starcke Verfassung gestellet / als jemahls bey Menschen Gedencken geschehen. Wie aber nun solchem allem zu remediren / vnd die von beyderseits Vnionen ergriffene arma zu suspendiren oder abzustellen / Da wollen wir lieber E. LLd. vernünfftige Gedancken anhören / dann vnsere eröffnen. Es vermeinen zwar Ewre LLd. wann vor dem Wahltag den Böhmischen Ständen re adhuc integra in jhren vnderschiedlichen postulatis, so weit dieselbe in klaren Brieff vnd Sigeln / Rechten / vnd dem Herkommen fundirt / eine ziem-verwahrliche satisfactio geschehen / folgends bey der Wahl den Gravaminibus, so viel deren in Handen eines Römischen Kaysers gestanden / were abgeholffen worden / es solte nicht wenig zu auffhebung deß Mißtrawens vnter den Ständen / vnd anrichtung bessers Verständtnüß dienlichen gewesen seyn / Welches wir zwar an seinen Orth stellen / Ewern LLd. aber hierbey vnangefügt nicht lassen können / daß wegen der Böhmischen Vnruhe an guthertziger trewer Stände Interposition es nicht gemangelt / welche eben zu dem Ende vorgeschlagen / vnd vber sich genommen worden / damit der Kayserliche vnnd Königliche / vnd also der höchsten Obrigkeit Respect vnd Gehorsamb möchte erhalten / alle gefährliche Consequentien abgeschafft / zugleich aber auch die Stände bey jhren erlangten Mayestät Brieffen / Rechten vnd Gerechtigkeiten / Freyheiten / vnd Privilegien geschützt werden / Wir wolten auch gehofft haben / wann man die Folge haben können / vnd dergleichen anermahnung / erjnnern / flehen vnd bitten / von andern Ständen / gleich von vns auch erfolget / es solte ad periculosam illam mutationem regiminis vnnd desperatos illos terminos, da man auch Türcken vnnd Tartarn zu sich zeucht / vnd mit denselben die friedliebende / vnnd welche nicht alle böse Consilia rechtsprechen wollen / bedrohet / nicht kommen vnd gelanget seyn. Wie man aber sich zu solchen Interpositionen gegen Chur-vnd Fürsten / vnd dem gantzen Churfürstlichen Collegio bezeiget / die Erste von einer Zeit zur andern protrahirt / mit vnnöthigen Behelffen auffgezogen / von den Interponenten vbel vnnd schimpfflich geredt / die andere aber von dem gantzen Churfürstlichen Collegio herrührende / vor der Faust abgeschlagen / zur newen Wahl darauff geschritten / vnnd dar durch alle Mittel zur Composition abgeschnitten / Vnangesehen / die jetzige Römische Kayserliche auch Königliche Mayestat / sc. sich darzu bequemet / den Ständen [421] jhre Privilegia vnnd alle Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten dergestallt confirmiret / wie es der von sich gegebene Reverß erfordert / vnd von der verstorbenen Kays. vnd Königl. Mayest. sc. geschehen / das ist Reichskündig / kan vnd mag auch Ew. LLd. nicht vnwissend seyn / daß also nunmehr wir nicht sehen / wie den Sachen zurathen / oder zu helffen / sondern betrüben vns vielmehr / daß man alle Privilegia / Freyheiten / Recht vnd Gerechtigkeiten / ja das höchste Kleinod der Seelen / vnsere wahre Christliche reine vnd vnverfälschte Religion viel lieber will auff Spitze deß Schwerts / vnd vngewissen Außgang deß Kriegs vnd Glücks setzen / als durch vorgewesen Interposition dieselbe erhalten / Welches wider vnsern Willen vnd Intention geschiehet / aber nicht zu endern / es lencke???e dann nochmals die Göttliche Allmacht der Menschen Gemüther dahin / daß sie von jhrem schädlichen Vorhaben abstünden vnd erkenneten / was jhnen vnnd den jhrigen gut oder böß were / darumb die Göttliche Allmacht jnniglichen zubitten. Betreffende aber die im Reich entstandene gravamina, da wündschten wir vnsers theils von Hertzen / daß entweder keine weren / oder denselben der Billigkeit nach / durch den im Heiligen Römischen Reich her gebrachten modum abgeholffen würde / inmassen dann wir mit trewhertzigem erinnern an gehörigen Orthen nichts haben ermangeln lassen / den Inter oder Composition-Tag auch zum öfftern gerathen / wolten auch in der vnzweiffelichen Zuversicht gestanden seyn / wann der tödtliche Abgang der Römischen Kayserlichen Mayest. nicht wir erfolget / die gantz gefährliche vnnd noch wärende Böhmische Vnruhe entstanden / vnd gleichsamb gantz Teutschland vmbgriffen hette / man würde ichtwas näher zusammen gerückt / vnnd auffs wenigste ein guter Anfang zu Entledigung solcher Gravaminum gemacht worden seyn. Bey abgewichenem Wahltag hat es sich dahero nicht schicken wollen / daß theils Churf???sten in der Person bey demselben nicht gewesen / die gegenwärtige zu jhren Landen wegen der bevorstehenden Gefahr geeylet / das newerwehlte Haupt aber keine gnugsame Information gehabt / vnnd in solchem wichtigen Werck ein Römischer Keyser ohne Vorbewußt der Churfürsten nicht pfleget zu procediren / sondern dasselbe Innhalts der Capitulation vnnd Reichsverfassungen geschehen muß. Es haben aber die jetzige Römische Keyserl. auch Königl. Mayest. sc. so viel wir Nachrichtung erlangt / alsbald nach dem Wahltage / sich dergestalt bey dem zu Nürnberg gehaltenen Vnion-vnnd Correspondentz Tage / gegen denen daselbst versambleten Ständen durch den Graffen von Hohenzollern / als Jhrer Mayest. Abgesandten / der gravaminum halber erklären lassen / daß gedachte Stände damit zu frieden gewesen / solches auch gegen Ewern LLd. vnd deß Nider Sächsischen Crayses Ständen / durch andere Abgesandten widerholet / zweiffeln auch nicht / Jhre Keys. Mayest. werde derselben erbieten würcklichen nachkommen / wann sie nur der jetzigen grossen Drangsal entlediget / vnnd zu dem jhrigen widerumb geruh???glich gelanget seyn. Nicht wenig seynd zwar die Catholischen Stände disgustirt worden / daß man von Nürnberg auß denselben eine harte Zumuthung thun lassen / sich innerhalb gewisser vnd bestimpter Zeit zuerklären / ob sie denen gravaminibus, welche die Vnirten Evangelische Stände zu keiner Composition kommen lassen könten / jhre abhelffliche Maaß durch richtige Erklärung geben wolten / vnd dasselbe vor eine Zunötigung gehalten. Weil aber durch den Vlmischen Accordo solches alles auff lindere Wege gerichtet / vnd die gravamina biß zu gelegener Zeit auß gesetzt / wird es darbey auch billich sein bleiben haben. Vnsers theils sehen wir bey jetzigen sorglichen vnd betrübten Zeiten kein bessers vnd bequemers Mittel / wir legen auch die Sache hin wo wir wollen / als daß ein jedweder trewer Stand der Röm. Keyserl. Mayest. bey jetzigem jhrem betrübten Anliegen vnter die Arme greiffe / dz Böhmische Vnwesen / als den Brunnquell / darauß alle jetzige Vngelegenheiten entspringen / helffe stillen / den Kyser-vnnd Königl. Respect vnnd Gehorsamb erhalten / vnnd alsdann nach Dämpffung solcher entstandenen Vnruhe / neben vns vnnd andern trewhertzigen Ständen bemühe / wie auch dem Römischen Reich in dero Anliegen geholffen / die Erledigung der gravaminum, dem Rechten vnd den Reichsverfassungen gemäß erfolgen möge. Damit wird Herrn vnd Vnterthanen gedienet / der Obrigkeit schuldiger Gehorsamb conservirt / die Stände vnd Vnderthanen bey jhren Privilegien / Freyheiten / Recht vnnd Gerechtigkeiten gehandhabt / schädliches Blutvergiessen / vnd Verwüstung Land vnd Leuthe verhütet / der werthe Fried widergebracht / alles besorgende Vnheil von dem außländischen eingeführtem Kriegsvolck abgewendet / insonderheit vnsere wahre Christliche reine vnnd vnverfälschte Religion erhalten / vnd auff die werthe Posterität gebracht werden. Zu dem Ende / wie wir mit Gott vnnd reinem Gewissen bezeugen / haben wir beygefügte Keyserliche vnnd Königliche Commission vber vns genommen / den Ständen Inhalts der Beylage solche insinuirt / vnd mit vnserm Kriegsvolck an die Gräntze deß Marggraffthumbs Ober Laußnitz geruckt / der Zuversicht / es werden die Stände angeregtes Marggraffthumbs (wie von etlichen allbereit geschehen) die Keyser. vnd Königl. milde Gnade / auch vnsere Sorgfältigkeit erkennen vnnd sich also bequemen / wie es jhre eygene Wolfahrt / vnnd deroselben auffnemen erfordert / vnnd wie wir es von grundt vnsers Hertzen wünschen. Ersuchen demnach Ewre LLd. hiermit freundlich / sie wollen solche vnsere Gedancken jhnen nicht miß fallen vnnd deroselben Friedfertigkeit / vnnd gegen der höchsten Obrigkeit tragende gute Zuneygung auch jetzo in dieser Jhrer Mayest. Drangsal erscheinen lassen / mit Rath vnd That [422] beyspringen / vnd das geliebte Vatterland / so wol gantze Römische Reich widerumb zu Fried vnnd Ruhe bringen / vnnd von allem bevorstehenden Vnglück entledigen / vnsere vorgenommene Expedition anders nicht verstehen / als daß sie zu angede???tem Zweck gerichtet / gegen andern auch / die widriger Meynung seyn möchten / vns dieser gestalt entschüldigen. Demnach wir jetzo das jenige / was sich bey der von Jhrer Churfürstl. Durchl. zu Sachsen in der Laußnitz vnd Schlesien / von Hertzog Maximiliano in Bayern / in Oesterreich vnnd Böhmen / vnnd von dem Marggraffen Spinola in der Pfaltz am Rhein vbernommene Execution verloffen zuerzehlen gedencken / vnnd aber dem günstigen Leser solches in guter Ordnung möge vorgetragen werden / als wollen wir eines jeden vnder erstgedachten Executoren Zug vnd Verrichten absonderlich nacheinander / biß auff die Zeit / da die Böhmen in der grossen Schlacht auf dem Weissen Berg bey Prag vberwunden vnnd geschlagen worden / beschreiben. Vnd ob wol Hertzog Maximilian mit seiner Armada am ersten den Einbruch gethan / vnnd der Zeit nach / was sich darbey mit jhm verloffen / auch am ersten solte vorgenommen werden / wollen wir doch / wegen angerührter Feldschlacht bey Prag / darbey sich auch Hertzog Maximilian selbsten befunden / vnnd welchen den Executions Verlauff in Böhmen für dißmal beschliessen soll / solches am letzten erzehlen vnnd von Jhrer Durchleucht. dem Churfürsten von Sachsen den Anfang machen. (Bautzen vom Churfürsten von Sachsen belägert.) Derselbe ist mit seiner Armee welche in zwölff tausendt Mann zu Roß vnd Fuß starck gewesen / beneben in zwey tausendt Rüst-vnd Proviantwägen / vnnd sechshundert Schantzengräbern / auch vielem Geschütz / Fewer-vnd Sprengwerck / vnd andern Bereitschafften / von Stolpen auff Bischoffswerda / vnd fürter auff die Statt Bautzen zugeruckt. Darinn zwar die Bürgerschafft / auf nochmalig zuschreiben vnnd ermahnen deß Churfürsten / sich gern accommodiren wollen / aber wegen der vom Marggraffen von Jägerndorff eingelegten starcken Besatzung / solches nit ins Werck richten können. Derhalben hat Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg der Belägerung den fünfften Septembris einen Anfang gemacht / vnnd daherumb an bequemen Orthen Schantzen auffwerffen / auch nachmals mit Schiessen vnnd Fewer einwerffen die Belägerte ernstlich angegriffen; Sie aber haben sich hinwiderumb dapffer zur Wehr gestellet / vnnd etliche Anfäll Mannlich außgehalten / auch mit grobem Geschütz sich wacker hören lassen: Ingleichem ist die Schlesische Reuterey vnderschiedlich außgefallen / daß dahero mit Scharmutzieren ein zimliche Anzahl beyderseits auffgerieben worden. Weil nun darneben die Sächsische mit Streiffen vnnd Plündern dem Landvolck hart zugesetzt / Kühe / Schaaff vnnd Schwein in grosser Menge weggetrieben / theils nach der Soldaten Brauch / vnnützlich geschlachtet / vnd die Häut zu Bedeckung jhrer Hütten gebraucht / als ist ein Außschuß auß den vmbligenden Flecken vnnd Dörffern im Läger ankommen / vber solche der muthwilligen Soldaten Insolentien geklagt / vnd gebetten / daß Jhr. Churf. Gn. sich jhrer erbarmen vnd sie vnder dero Schutz nehmen wolte: welches dann also geschehen. Vnter dessen ist vor Bautzen mit Lauffgräben vnnd Schantzen vor allen Thoren / daß niemandt auß oder eyn mehr kommen mögen / continuirt / vnnd auß grobem Geschütz / vnnd mit Stürmen den Belägerten hart zugesetzt worden; hingegen haben die Belägerten sich nicht allein dapffer gewehret vnnd vnterschiedliche Außfäll gethan / sondern auch auß grobem vnnd kleinem Geschütz / Jägerhörner blassen vnnd Jägergeschrey sich mercklich hören lassen / weil nun der Marggraff von Jägerndorff jhm die Rechnung gemacht / wann die Statt Bautzen erobert / es andern Stätten auch gelten würde / als hat er nicht allein auff einem Berg nahend Görlitz ein Vestung mit vier Bollwercken zu Verwehrung einer Belägerung darvor verfertigen lassen / sondern auch zwey Cornet zu Roß vnnd 2. Fahnen zu Fuß vnterm Obristen Ehrnfried von Berbißdorff nach der Statt Löbaw / oder Lubben / zu Versicherung (Jägerndörffischer Succurß wird von Sächsischë geschlagen.) derselben gesandt. Diesen Succurß aber haben die Sächsischen vngefehr in einem Streiff ehe solcher zu gemeldter Statt angelangt / ein halbe Meil davon antroffen / vnnd in 2. Stundt mit demselben scharmutzirt / also daß beyderseits in hundert / vnnd die meiste von den Marggräffischen geblieben / die dann endlich jhr Rettirada nach Lubben in die Vorstatt genommen / welche die Sächsischen in Verfolgung derselben / angezündt / derowegen den Marggräffischen ein Stattihor geöffnet / vnnd eingelassen worden. Weil nun die Sächsischen der Statt sich nicht bemächtigen mögen / als sind sie mit guter Beuth von dannen zu jhrem Läger gekehrt. (Bautzen wird hart geängstiget.) Den zwey vnd zwantzigsten Septembr. nach dem bißhero vielfältiges Vermahnen zur Auffgab bey den Belägerten nicht fruchten oder hafften wollen / sondern dieselbe auffs eusserst mit Trutz vnnd Spott sich entgegen gesetzt / haben die Sächsischen erstlich mit etlichen Carthaunen ein groß Stück der Mawren zu einer Pressa gefällt vnnd Fewerkugeln in die Statt vnnd Vorstatt geworffen / welche an vnterschiedlichen Orthen angezündt / davon grosser Schaden beschehen vnnd viel Häuser / Menschen / Vieh / Vorrath vnnd Gut verdorben. Vnter wärendem Brandt haben selbigen wie auch folgenden Tag die Sächsischen der Vorstatt / deß Walls / vnd einer festen Schantz / so die Belägerten vnlangst zuvor verfertigt / sich bemächtigt / wordurch den Belägerten / als sie mit Fewer vnnd Schwerdt also geängstiget / der Muth gefallen / daß sie dahero den
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Säch [423] sischen Accordo angebotten / welcher angenommen (Bautzen ergibt sich dem Churfürsten von Sachsen.) vnnd darauff von Graff Wolffen von Manßfeld durch Trummelschlag / daß man weiter nichts thätlichs gegen die Stattvornemmen solt / auß geruffen / vnd alsobald ein Trommeter in die Statt / vmb auff was Weiß vnnd Maaß sie sich zuergeben willens / zu erkündigen geschickt worden / der dann nach einer Stundt mit dieser Resolution widerkehrt / daß nemblich die Belägerten zween vorneme Kriegs-Officirer auß dem Läger mit denen zu parlamentiren / an die Pforten deß Stattthors begehrten. Darauff sind anfangs Capitän Löser vnd Günterrod / vnnd dann hernacher Wechselweiß andere Befelchshaber abgeordnet / vnnd folgender Accord abgehandelt vnnd beschlossen worden: (Articul in der Obergebung der Statt Bautzen auffgerichtet.) Erstlich / daß an statt deß gefangenen Jacob von Grünthal vnnd bey sich habenden von Adel vnnd Diener / der Hauptmann Hanß Christoph von Cörnertzky / beneben auch Hauptmann Adam von Geyßler vnnd zween derselben Diener in Ihrer Churfürstl. Gnaden Gewalt verbleiben sollen / biß so lang der Churfürstliche Sächsische Commissarius obgenannt / widerumb beneben seinen bey sich habenden / erledigt / so sollen alsdann gemeldte Hauptleuth alsbald wider auff freyen Fuß ohne Entgelt gestellt werden. 2. Solt die Besatzung / mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnterwehr / zusammen geschlagenen Fähnlein / ohne brennende Lunten jhren Abzug den fünff vnd zwantzigsten Septembr. nemmen. Es solten aber die beyde Hauptleuth / als Hanß Christoph Cörnerzky / vnnd Adam von Geyßler Jhr. Churfürstl. Gn. die Fähnlein praesentiren / die dann auß sonderbaren Gnaden wegen Jhr. Churf. Gn. jhnen alsbald als ehrlichen Soldaten widerumb sollen eingehändigt / vnnd sie mit 2. Compagnyen Reutern convoyirt werden. 3. Die Krancke vnd Verwundte solte der Oberst Leutenant vnd bey sich habende Hauptleuth zwischen dem 3. October nach jhrer Gelegenheit abholen lassen. 4. Erklärten sich der Oberst Leutenant / Capitän vnnd alle Befelchshaber vnnd Soldaten / daß sie sich in drey Monaten von Dato gegen Jhr. Churfürstl. Gnaden Landen vnnd was sie Dato in Posseß hat nicht gebrauchen lassen wollen. 5. Die gefangene solten gegen einander loß gegeben / auch wann ein theil mehr als der ander gefangen hette / für einen Monat Sold loß gegeben werden. 6. So viel die Bürgerschafft betrifft / solt es bey der einmal insinuirten Commission / so von der Römischen Keyserlichen May. ertheilt / verbleiben vnd bewenden / so bald die Befelchshaber die Statt quittiren / solte Burgermeister vnd Rath zugleich mit den Schlüsseln zu den Thoren herauß kommen / vnnd vnderthänigst vberreichen. 7. Das Königl. Hauß solt Ihr. Churf. Gn. wie es jetzt stünde / vnverletzt vnd vnspolirt / neben der Artillerey / Munition vnnd was demselben anhängig / so wol auch Proviant vberliefert werden. Diesem Accord gemeß ist den fünff vnd zwantzigsten Septembr. erstlich der Rath / sampt etlichen Burgern der Statt herauß kommen / vnnd Ihrer Churfürstl. Durchleucht. zu Sachsen welche vor der Vorstatt mit der gantzen Reuterey in Schlachtordnung gehalten / die Schlüssel mit einem Fußfall vbergeben / mit vnderthänigster Bitt / in dero Schutz sie zu nemmen / dann sie der Soldaten nit weren mächtig gewesen. Darauff ist die Guarnison in voller Rüstung / doch wie oben im zweyten Articul angedeutet / mit dem Spiel ab vnnd zum Görlitzer Thor ???inauß durch die vier Freyfähnlein / welche auff beyden Seiten gehalten / gezogen: Erstlich vier Fähnlein / Braun vnd Goltgelb / darauff etliche Heerwägen vnd viel Colaschen gefolgt: Hernach vier Fähnlein Blaw vnnd Weiß sämptlich eingewickelt / welche die Fendrich auß Händen geben müssen / auß Gnaden aber ihnen wider geschenckt worden / endlich seynd die Sächsische Gefangene herauß kommen / dieselbe seynd mit so viel deß Gegentheils außgewechselt worden. (Einzug der Sächsische in Bautzen.) Nach solchem Außzug ist Hertzog Friderich zu Sachsen / so beym Abzug am Thor gehalten / vnd neben andern mit der Abziehenden Capitän freundlich discurirt / mit fliegenden Fahnen dem gewöhnlichen Spiel vnd Schalmeyenpfeiffen / in die Statt zu gemeltem Thor eingezogen / vnd auff dem Schloß quartirt. (Schaden so an Bautzen vnder wärender Belägerüg geschehen.) Die Statt ist durch das Schiessen vnnd Brandtjämmerlich deformirt / vnnd an Gebäwen eingeäschert worden 1136. Häuser / fünff Kirchen / zwey Hospitäl / das Kirchenhauß / der Reiche, der Kirch-vnd Pulverthurn / die newe Wasserkunst ist nidergeschossen / die Schuhbänck mit dem Schuhboden / die Fleischbänck / vier Walck-ein Drath-die Pappiermühlen / 2. schöne Brücken vnnd andere schöne Gebäw / Kupffer-Hämmer-sampt den Schleiffmühlen / in der Statt ist stehen blieben / die Königliche Burgk / die Hauptkirch zu Sanct Peter / das Rathhauß / das Kauffhauß / die Waage / der Weinkeller / hundert vnnd zwölff Bürgershäuser / in der Vorstatt bey siebentzig Häuser / ein Mahlmühl von sechszehen Gängen / darunter neun beschädigt / daß sie nicht mehr dienlich gewest / im letzten Sturm / so Freytags vnd Sonnabends in sieben vnd zwantzig Stunden nach einander gewäret / seynd auß der Statt sechs vnd viertzig tausendt vierhundert vnd sechtzig Mußquetenkugeln vnnd vierzehen Centner Pulver / verschossen. Der Schad an der Statt geschehen / ward geschätzt auff 40. Thonnen Gold. Auß grossen Stücken seynd in die Statt geschosse 3931. Kugeln. Die Gebäw wider zu repariren / hat Ihr. Churfürstl. Gnad. zu Sachsen nachmahln ein anzahl Zimmerleuth vnd Mäurer dahin beschey [424] den lassen / ist auch sonst den Bürgern allerhand Vorschub darzu gethan worden. (Statt Bautzen huldiget dem Churf. zu Sachsen.) Den dreyzehenden Octobr. ist in einem grossen Saal auffm Rathhauß vor Jhr. Churfürstl. Gnad. zu Sachsen ein Thron vnnd darauff ein Sessel mit schwartzem Sammet zubereitet worden. Darauff dieselbe vnd neben zur rechten Seiten Graff Wolff von Manßfeld / die Obersten vnd andere Hof Officirer / vnd zur Lincken die geheime Räth gesessen. Als nun der Rath vnnd die Bürgerschafft der Statt hinein kommen / hat der von Schönberg ein Oration / daß sie gröblich wider den Keyser vnnd dessen Commissarien den Churfürsten zu Sachsen sich auff gelehnt / aber auff jhr vnderthäniges Flehen vnnd Bitten solte jhnen solches verziehen seyn. Woferrn sie nun hinfüro als gehorsame Vnderthanen sich erzeigen würden / wolte Jhr. Churf. Gn. nicht allein sie bey der reinen Augspurgischen Confession vnd Religion / sondern auch bey jhren Privilegien schützen / biß Jhr. Keys. Mayest. solches alles confirmiren thäte. Den Schimpff so Jhrer Churf. Gn. von etlichen zugefügt worden / wolte dieselbe nach fleissiger Inquisition zu vindiciren vorbehalten haben. Hierauff hat der Rath vnnd Bürgerschafft kniend den Eyd / so jhnen vorgelesen worden / geleystet; der Rath auch nach wider Auffrichtung Jhrer Churfürstl. Gn. Handgelübd gethan / vnd Nachmittags deroselben den Wein verehret. (König Friderich kündet dem Churfürsten von Sachsen die Böhmische Lehen auff.) Als der Huldigungs Act also vollendet / hat der Churfürstliche Hof Prediger D. Matthias Hoe eine Huldigungs Predigt auß dem Prediger Salomonis Cap. 8. Vber die Wort: Ich halte das Wort deß Königs / vnd den End Gottes / sc. gethan / darbey das Te Deum laudamus gesungen worden. Als König Friderich den Verlauff vor Bautzen in Erfahrung gebracht / ist er darüber sehr alterirt worden / vnd hat her gegen dem Churfürsten von Sachsen die Lehen / so er vber das Voigtland vnnd andere Orth von der Cron Böhmen hatte / durch Patenta als ein König in Böheimb auff gekündet / vnd alle vnder solche Lehen gehörige Ständ vnnd Vnderthanen der Pflicht erlassen / mit Betrohung / daß da sie einige Außflucht darwider suchen oder Jhrer Herrschafft vnd andern seinen Feinden mit Gelt / Geschütz / Leut vnd Proviandt / Oeffnung der Päß / Folge / Reiß / Dienste / Zuzüge / oder in einige andere Weg / wider Jhn / die Cron Böhmen vnnd incorporirte Länder Hülff thun vnd lensten / oder sich gebrauchen lassen würden / sie mit Fewer vnd Schwerdt verfolget werden solten. Neben diesem hat er ein Mandat publiciren lassen / daß niemandt auß Böheimb einig Getrayd in die Chur Sächsische Länder führen solte: Derowegen hinwiderumb auß Sachsen in Böheimb Saltz zuführen / verbotten worden: wordurch es in selbigem Königreich vnd sonderlich zu Prag in hohen Preiß gestiegen. Demnach nun König Friderich in Böheimb obberührter massen die Innwohner im Voigtland (König Friderichs Schreiben an die Hertzogen zu Sachsen Coburg vnd Eisenach.) der Pflicht gegen dem Churfürsten von Sachsen ledig gesprochen / hat er darauff den 18. Septembris den Hertzogen zu Sachsen Coburg vnd Eisenach Johann Casimiren vnd Johann Ernsten dem Eltern / Gebrüdern / also zugeschrieben: Wir Friderich / sc. Entbieten den Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Johann Casimiren vnnd Herrn Johann Ernsten Gebrüdern / Hertzogen zu Sachsen / sc. vnsere Freundschafft vnd alles Guts / vnd fügen Ew. Liebd. zuwissen / daß der Hochgebohrne Fürst vnnd Herr / Herr Johann Georg / Churfürst zu Sachsen / sc. nach dem er sich kurtz verschienener Zeit / auff vngezweiffelten Antrieb vngetrewer Leuth dieser Cron entwichener Landkinder / als auch anderer Geistvnd Weltlichen Mord Practicanten / bößlicher Anleytung zu der Päbstlichen Liga vnnd Spanischen Conspirations Verwandten / wider vns vnnd die Cron Böhmen vnnd incorporirte Länder in Verbündnuß eingelassen / vnnd deß zu Mülhausen gehaltenen Blutraths vnnd daselbsten gemachten Winckel Schluß Executor zuseyn versprochen / vor wenig Tagen mit einer zimlichen Kriegs Armada in vnser Marggraffthumb Ober Laußnitz / als ein vornehmes incorporirtes Mitglied vnserer Cron Böhmen geruckt / vnnd anfänglichen die Stände jetztbesagtes Landes durch Practicken vnnd Verrätherey jhm vnderthänig vnnd von vns abwendig zumachen / widerrechtlich vnderwinden: als aber dieses Vorhaben entdeckt / vnnd seine auß geschickte Meutmacher vnnd dero Consorten zu gefänglicher Hafft gebracht worden / hat er vnverwarnet vnnd vnerachtet der Land Officirer in Böhmen auff vnsern gnädigsten Befelch an jhn abgangenen beweglichen Schreibens sich gelüsten lassen / vnsere gehorsame Statt Bautzen feindlich zubelägern / aber GOtt lob biß Dato sich vergeblich bemühet / vnd wird auch künfftig durch Verleyhung der Allmacht GOttes / nichts verrichten: Wann er dann hieran durch sein Pflicht / damit er vns / als regierendem König in Böheimb wegen vnderschiedlicher vieler Lehenstück / so er von jetztgemelter Cron zu Lehen trägt / verwandt vnnd verbunden ist / vnverantwortlich gehandelt / vnnd dardurch aller vnd jeder Lehen / Regalien vnnd Herrlichkeiten sich selbsten ipso facto verlustig gemacht / dannenhero wir wol rechtmässig Vrsach hetten / der erledigten vnnd vns heimbgefallenen Lehen vnnd Land / durch Abfertigung einer hierzu nöthigen Kriegsmacht / zubemächtigen vnnd zu vns zunehmen / die gehorsamen Vnderthanen zu schützen / die Widerwertige / Kriegsgebrauch nach mit Fewer vnnd Schwerdt zum schuldigen Gehorsamb zuzwingen / so haben wir doch erstes Anfangs die arme Vnderthanen jhrer gewesenen Herrschafft verbrechen nicht entgelten lassen / sondern durch gnädigste Abforderung jhrer Schuldigkeit erinnern / vnnd auch solches Ewer Liebden hiermit freundlichen [425] vermelden wollen / mit inständigem Gesinnen / ernstlichen Ermahnung / vnnd vnnachlässigen Begehren / Ew. LLd. wollen nach Einhändigung dieser vns abgenöthigten Auffmahnung vorbemeldtes jhres Vettern L. Fürstenthumb vnnd Vnderthanen / so er von vnserer Cron Böhmen zu Lehen trägt vnnd nunmehr erledigt / wie auch dieselben vnser geleysten Pflichten / von Königl. Macht / Authorität vnnd Vollkommenheit wegen / gnädigst entnommen vnnd loß gezehlet / vermög der samptlichen Belehnung / vnd wie dieselbige Vnderthanen Ew. LLd. allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung geschworen / sind in dero Gelübden allbereit hiebevor durch die Erbhuldigung genommen / vns vnnd der Cron Böhmen zum besten / schleunigst aufffordern / ernstlich ermahnen / vnd in Manglung gutwilligen Gehorsambs mit Kriegsverfolgung eusserstem ewerm Vermögen nachtreiben / vnd solches bey Verlust ewer eygenen selbst habenden Böhmischen Lehen / Regalien vnd Anwarten nicht anderst halten; ingleichem wollen Ew. LLd. mit allem müglichen Fleiß verhüten / damit mehrgedachtem Churfürsten von vnsern Feinden den Ligisten / weder mit Gelt / Geschütz / Kriegsvolck / Oeffnungen der Päß einige Hülff / Beystandt vnnd Forderung wider vns / die Cron Böhmen vnnd incorporirte Länder nicht geleystet oder praestirt werden möge. Das wollen wir vns zu Ew. LLd. gäntzlichen versehen / vnnd jhnen sampt vnnd sonders mit Freundschafft vnd Vetterlichen Willen wol zugethan verbleiben / sie auch für männiglichs Vberfall vnd Vergewaltigung durch eylenden Zuzug schützen / ja Leib / Leben / Gut vnd Blut bey E. LLd. auffsetzen / sc. (Hertzog Johan Casimir vnd Hertzog Ernst berichten den Churfürsten von Sachsen von König Friderichs Begehren.) Als nun vorgedachte Hertzogen Gebrüdere auß diesem Schreiben König Friederichs Meynung vernommen / haben sie von solchen Dingen alsbald den Churfürsten von Sachsen berichtet; welcher darauff den 13. Octobris von Bautzen auß jhnen dieses Innhalts geantwortet: P. P. Bedancken vns der beschehenen Communication freundlichen / vnnd wie wir solche nicht anders als trewlich vnnd wolgemeynt auffvnd (Vnd was selbiger darauff geantwortet.) annehmen vnnd Ew. LLd. beharrliche Liebe vnnd gute Affection gegen vns vnnd vnserm Hauß vermercken vnnd spüren: Also können wir Ewer LLd. vnangefügt nicht lassen / daß die drey Evangelische Stände der Cron Böheimb kurtz vor vnserm Auffzug in das Marggraffthumb Ober Laußnitz etliche jhres Mittels nacher Dreßden zu vns abgefertiget / vnnd eben dieses Münd-vnd Schrifftlichen vorbringen lassen / was bey Ewer LLd. geschehen vnnd erfolget. Darauff wir vns dann dergestallt Schrifftlichen erkläret / wie die Beylag A. außweist. Vnd weil darauß genugsamb zuvernehmen / daß vnsere Intentiones vnnd Vorhaben allein zu Fried vnnd Ruhe / Erhaltung der Stände Freyheiten vnnd Privilegien / insonderheit aber Fortpflantzung vnserer wahren / Christlichen vnd in der Augspurgischen Confession begriffenen Religion gerichtet / inmassen solches auch die vns auffgetragene Keyserliche Commission / vnd vnser an die Stände deß Marggraffthumbs Ober Laußnitz verfertigtes Außschreiben genugsamb bezeugen / so hetten wir vns nicht versehen können / daß vnsere Fried fertige / vnd zum gebührlichen Respect gegen die Römische Keyserliche Mayest. sc. gerichtete actiones vor Feindseligkeiten geachtet / vnd wir alsbald im Namen Chur-Pfaltzens / in offenen Patenten vor einen Feind auß geruffen / vnnd alle Commercia / so zwischen der Cron Böheimb vnnd vnsern Landen / zu der Vnderthanen Nutz vnnd Frommen / vnnd der Herrschafft Auffnemen bißhero gepflogen worden / auffgehebt vnnd verbotten werden sollen / in ferrnerer Erwegung / daß zu Benehmung alles Verdachts einiger Feindseligkeit / wir die Stände deß angeregten Marggraffthumbs durch den im Marggraffthumb verordneten Landshauptmann / Adolphen von Gersdorff / sc. gen Budissin zu dem Ende zusammen fordern lassen / die Eröffnung Keyserlicher Commission anzuhören vnd sich zu erklären / ob sie die darinnen angebottene Keyserliche vnnd Königliche Gnade nochmals acceptiren zum Keyserlichen Gehorsamb vntergeben / oder bey dem newen Regiment / welchem sie gleichwol mit Pflichten noch zur Zeit nicht zugethan weren / verharren vnd bleiben wollen / vnd zu solcher Verrichtung den Vesten / vnsern bestalten Kriegs Rath / General Commissarium / Ober Auffsehern der Graffschafft Manßfeld vnd lieben getrewen / Jacoben von Grünthal zu Voigtstätt / sc. zu jhnen den versambleten Ständen / ohne einiges bey sich habendes Kriegsvolck abgefertiget. Nach dem aber durch das Marggräffische Kriegsvolck die Statt vberfallen / occupirt vnser dahin abgefertigter Gesandter in Arrest genommen / anfänglich gegen der Sittaw / folgends nacher Prag geführet / die Stände von jhre???uten Inclination abwendig gemacht / vnnd eine Feindseligkeit nach der andern verübet worden. Haben wir endlich nicht vmbgehen können / zu Erhaltung der Keyserl. vnd Königl. May. sc. Authorität vnnd vnserer eygenen Reputation / solche Mittel vor die Hand zunemen / dardurch man sich der Statt / wiewol nicht ohne Schaden / bemächtiget / vnnd das jenige erlanget / was mehr angeregte Keyserliche Commission auff den eussersten Fall erfordert. Welches alles aber wol were verblieben / wann obangedeutes vnterlassen / vnnd man nicht mehr zur Feindseligkeit / als zur angebottenen Güte vnnd Gnade Beliebung getragen hette. An vnserm Orth hat es an trewem ermahnen nicht ermangelt / wie wenig aber wir damit außgerichtet / vnd alle anerbottene Interpositiones abgeschlagen / die tractatus verschworen / dar gegen beschwerliche vn̅ allen Obrigkeiten nachtheilige Verbündnüsse auffgerichtet / darein auch die jenigen gezogen / die jedesmals vor Erbfeinde der Christenheit gehalten / vnd von [426] männiglich / ohne Vnterscheyd der Religion verfolgt worden / Ingleichem das höchste Haupt der Christenheit verachtet / mit den Juramenten gespielet / vnd dadurch gnugsamb an Tag gegeben / daß man aller Obrigkeit / vnd also Gottes Ordnung vberdrüssig / oder da man je ein Haupt haben müsse / dasselbe also zu fesseln were / daß es dem Nahmen nach eine Obrigkeit / in der That aber nichts anders als ein Vnderthan were. Das alles ist E. LLd. gnugsamb wissend / vnd geben es die acta vnd facta mit mehrerm. Ob nun bey solchem Zustandt / allen vorgenommenen Extremiteten vnd nachfolgenden Desperationen einig Mittel / dadurch dem Werck zu remediren / Menschlicher weise darvon zu reden / zu finden / da stehen wir nicht allein an / sondern müssen bekennen / daß wir keines wissen / seynd aber erbötig / von andern solches gern anzuhören / vnd nach Möglichkeit / woferrn es practicabile, zubefördern. Bevorauß da man noch jmmer fort vnd fort exorbitiret / vnnd dahin embsiglich trachtet / wie gegen friedfertigen Chur-vnd Fürsten man sich feindselig / nicht allein mit Worten / sondern auch der That erzeigen möchte / einig darumb / daß dieselbige jhr höchstes Haupt respectiren / die Pflicht / damit sie jhrem Keyser zugethan / observiren / vber den Reichsverfassungen halten / vnnd das jenige nicht gut heissen wollen / was wider Göttliche / Natürliche vnnd aller Völcker Recht läufft / vnd gegen Gott vnd den Menschen nicht kan verantwortet werden. Welches dann insonderheit auß den zweyen Chur Pfältzischen Mandatis, deren eines an E. LLd. das andere aber an vnsere getrewe Ritterschafft vnd Vnderthanen deß Voigtlandes gerichtet / vnd davon in Ew. LLd. postscripto Meldung geschehen / erscheinet. Wir bedancken vns zwar gegen E. LLd. freundlich / daß sie vns davon Bericht thun / vnnd jhrer Persohnen halber / vnnd der bißher gepflogener Vertrawlichkeit / Correspondentz vnnd Freundschafft versichern wollen / haben daran vnsers theils niemals gezweiffelt / sondern wissen dieselbe gegen der Römischen Keyserlichen vnd Königl. Maj. als dem Haupt auch vns vnd vnserm Hause anders vnd diß gesinnet / daß E. LLd. vielmehr neben vns dahin bedacht seyn / wie die Keyserliche Hoheit vnnd Würde / so wol vnser vnnd vnsers Hauses auffnemen möge erhalten vnd befördert / dann vnterdruckt vnd ruinirt werden. Es sollen E. LLd. sich zu vns nichts anders als beständiger Trew vnd Freundschafft wie bißhero also auch forthin in der That zuversehen haben / allein können wir vns vber diß Pfältzische Vorhaben / insonderheit aber de̅ Inhalt solcher Mandaten / derer Abschrifft vns zukommen / nicht genugsamb verwundern / dieweil dieselbe auff lautern falschen praesuppositis beruhen / vnnd das jenige in Ewigkeit nicht wird erwiesen werden / was wir darinnen beschuldiget. Dann so viel die zu Mülhausen im Martio angestelte Chur-vnnd Fürstliche Zusammenkunfft betrifft / welche in den vngegründten Mandatis ein Blutrath / vnd Partheyischer Winckelschluß genennet wird / da haben die in der Churfürstlichen Verein sich befindende Churfürsten das durch die Böhmische Vnruhe angezündete Fewer / vnd dahero ferrner befahrende Vngelegenheiten jhnen zu Gemüth gezogen / vnd jhrem Ampt vnd Pflichten gemäß befunden / sich zusammen zubetagen / vnnd zu berathschlagen / wie doch dasselbige zu leschen / der werthe Fried wider zubringen / der Obrigkeit Respect vnd Gehorsamb bey den Vnterthanen zuerhalten / vnd deß Römischen Reichs interesse, weil die C???n Böhmen ein Reichs Lehen vnd vornehmes Churfürstenthumb / in gure Obacht zunehmen / vnd darzu deß Hertzogs in Bayern / sc. vnd Landgraff Ludwigs LL. darumb gezogen / weil deß Hertzogs in Bayern Ld. mit zum Interponenten / von der verstorbenen vnd jetzo regierenden Keyserlichen vnd Königlichen Mayest. deputirt / Landgraff Ludwigs Ld. aber sonsten in dem Böhmischen Vnwesen allenthalben gute Officia praestirt / vnd dero friedfertiges Gemüth gnugsamb bekandt gewesen. Bey solcher Chur-vnd Fürstlicher Zusammenkunfft nun / ist anders nichts beschlossen / als Chur Pfaltzen durch allerhand dienliche Motiven zubewegen / von dem occupirten Königreich Böhmen vnnd den incorporirten Ländern abzutretten / vnd dem rechtmässigen Besitzer / welcher längst zuvor zum König in Böhmen von den sämptlichen Ständen were erwehlet / gecrönet / gesalbet / auff-vnd angenommen / vnnd die Huldigungs Pflicht geleystet / auch endlichen von der verstorbenen Keyserl. Mayest. sc. damit beliehen worden / solche einzuräumen / die Länder aber von jhrer Widersetzlichkeit vnd Vngehorsamb abzumahnen / mit dem Anhang / da solches nicht erfolgete / die fried fertigen Chur-vnd Fürsten nicht länger solchem Vnwesen zusehen / vnd jhr erwehltes vnnd gecröntes Haupt despectiren / viel weniger den siebenden Churfürsten / darfür Chur Pfaltz denselben selber erkennet / verlassen köndten / sondern müsten auff Mittel bedacht seyn / dardurch die Authorität deß Haupts vnd Churfürstens / so wol das Königreich Böhmen / als ein vornehm Lehen / beym Reich köndte erhalten vnd defendirt werden. Solcher Schluß ist Chur Pfaltzen vnnd den incorporirten Ländern Schrifftlichen notificirt vnd hernachmals zu männiglichs Wissenschafft in Truck publicirt worden. Ob nun solcher von ehrliebenden vnnd friedfertigen Chur-vnd Fürsten / vnd denen nichts anders / als die Wolfahrt deß H. Röm. Reichs / vnd das nunmehr vor Augen schwebende vnnd jmmer weiter sich außbreitende Vnglück abzuwenden / vor Augen schwebet / einhellig gemachter vnnd zu männigliches Wissenschafft publicirter Schluß Partheyischer Winckelschluß / oder ein Blutraht mit Warheit zu nennen / das wird billich allen Friedliebenden vnd Vnparthenischen zu jhrem Erkäntnuß anheimb gestellet. Vnsers theils können wir mit gutem Gewissen bezeugen / daß anders nichts / als wie erzehlt / vorgelauffen / wöllen auch nicht hoffen / wann man sich seines ordentlichen erwehlten [427] Haupts annimmet / der Pflicht erinnert / bey dem jenigen / darzu das Haupt rechtmässiger wei???e gelangt / hilfft handhaben / darbey aber nicht ausser acht lässet / daß die Vnterthanen auch bey jhren Rechten vnd Gerechtigkeiten / Privilegten vnnd Freyheiten geschützet / vnnd der wahren Christlichen vnnd vnverfälschten Religion erhalten werden mögen / daß von einigen rechtglaubigen Christen dasselbe vnrecht gesprochen / viel weniger ein Blutrath könte oder möchte mit gutem Gewissen genennet / vnd von solchen hohen Potentaten / derer Redligkeit / Auffrichtigkeit vnnd Dapfferkeit männiglichen bekandt / ein solches geschrieben werden. Anreichende aber / daß wir dem Pfaltzgraffen mit dreyfachem Eyd verwandt / vnd durch dessen nicht Haltung der Böhmischen Lehen solten verlustig seyn / da beliebet dem Pfaltzgraffen wider sein besser Wissen seinen Willen zureden. Dann obwol nicht ohn / daß wir von einem gewehlten / gecrönten / ordentlicher weise in die Posseß deß Königreichs Böhmen vnd incorporirten Länder gesatzten / von einem Römischen Keyser belehnten / vnd den sämptlichen Churfürsten erkandten König vnd Churfürsten in Böhmë etzliche Stück zu Lehen tragen vnd empfahen / so haben wir doch / wie E. LLd. selbst wissen / den Pfaltzgraffen darfür nicht erkennet / viel weniger den Titul eines Königs jemals gegeben / sondern vns gegen demselben vnterschiedlichen mit Anziehung wichtiger Vrsachen dessen / vnd sonderlich dahero entschuldiget / daß der Pfaltzgraff die Römische Keyserliche Königliche Mayestät / sc. vor einen König in Böhmen erkennet / Jhre Mayest. bey abgewichenem Wahltage zur Churfürstlichen Session vnd conclave Electorale gelassen / ja endlichen neben andern deß H. Reichs Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten zu einem Römischen König vnnd Keyser erwehlet / vnd sich dadurch selbst vor einen Lehens Fürsten Jhrer Mayestät / sc. angeben: Dahero wir dann auf solche der samptlichen Chur Fürsten Erkäntnuß vnnd Zulassung / die Böhmische Lehen bey Jhrer Keyserlichen Majestät / sc. gesucht / vnd deren gewöhnliches Indult erlanget. Es wolte auch dem Pfaltzgraffen vor allen dingen gebühren / daß er seine Person habilitirte / vnd daß er von einem Römischen Keyser mit dem Königreich Böhmen / vnnd daran hangenden Churfürstenthumb beliehen / darthäte / ehe er einem andern die Lehen einzuziehen sich gelüsten liesse. Fället demnach der drey fache Eyd vor sich hinweg / weil man nicht einen / geschweige dann dreye / geleystet / auch nicht leysten dörffen / in dem man den Pfaltzgraffen niemals als einen König in Böhmen beliebet / Er Pfaltzgraff selbsten die jetzige Keyserliche vnd Königliche Mayest. sc. neben andern Churfürsten darfür agnosciret / auch von Jhrer Keys. Mayest. sc. die ergangene Wahl vor vnrechtmässig vnnd vnkräfftig erkandt / vnd cassirt worden. Befinden demnach Ewer LLd. beyderseits / wie vngütlich vns vom Pfaltzgraffen geschicht / vnd wie auff lautern Vngrundt die Mandata bestehen / dahero wir nicht zweiffeln / da ichtwas an E. wer LLd. dißfalls gebracht würde / sie gedachtem Pfaltzgraffen mit solcher Antwort mit solcher Antwort begegnen werden / daß er darauß handgreifflich abzunehmen / es sey die nahe Verwandnuß / bißher gepflogene Correspondentz vnnd Freundschafft / ja das heylsame Bandt der Erbverbrüderung vnnd Erbeinigung zwischen dem Chur-vnd Fürstlichen Hauß Sachsen so starck / daß es durch keine wege / sie haben Nahmen wie sie wollen / zugeschweigen durch vngegründtes Vorgeben könne getrennet / gelöset vnd auffgehoben werden / darbey verbleiben wir auch vnsers theils standhafftig / tragen vnserer Actionen vnd Fürnehmens keine Schew / sondern getrawen dieselbe gegen Gott vnd Menschen zuverantworten / werden auch weder vmb der Papisten / oder Calvinisten willen zulassen / daß vnsere wahre Christliche vnd vnverfälschte Religion vntergetruckt werde / in welcher wir geboren vnd erzogen / bißhero geruhiglich gelebet / vnnd bey welcher wir nichts minders / als vnsere löblichste in Gott ruhende Vorfahren / Leib / Gut vnd Blut gedencken auff-vnd zuzusetzen / darauff mögen E. LLd sich sicherlich vnd vnfeh???bar verlassen / vnd männiglich dessen vergewissern. Anlangende Landgraff Moritzens Ld. an E. LLd. gethanes Schreiben / Ist dergleichen suchen bey vns auch geschehen / vnd wollen hoffen es soll sich Landgraff Moritzens Ld. von deß Marquis Spinolae Kriegsvolck nichts zu befahren haben / wann S. Ld. nicht selbst darzu Vrsach geben / vnd demselben sich feindlich opponiren wird. Ewer LLd. haben wir zwar in diesem nichts vorzuschreiben / bevorauß / wann man in den terminis der Erbverbrüderung vnnd Vereinigung verharret vnd bleibet / wissen aber dieselbe der Discretion / daß sie dero Land vnnd Leuth in acht nehmen / damit solchen keine Vngelegenheit zugezogen werde. Sonsten seynd wir mit vnserm Kriegsvolck noch allhier in Budissen / vnd haben seyd der Einnehmung vns etlicher vornehmer Pässe vnnd Schlösser in Ober-vnd Nider Laußnitz bemächtiget / wo hinauß wir aber ferrner zu rücken entschlossen / wissen wir noch nicht / sondern werden vns nach der Zeit schicken müssen / bleibet aber E. wer LLd. nach vnd nach vnverhalten. (Sittaw wird zur Accommodation ermahnt.) Nach vorerwehnter Eroberung der Statt Bautzen vnnd etlich anderer Orth in Ober-vnd Nider Laußnitz / hat der Churfürst an die Statt Sittaw ein Schreiben abgehen lassen / darinn er sie ermahnt / daß sie bey diesem Zustandt sich nicht widersetzlich erzeigen / sondern jhrer eygenen Wolfahrt in acht nehmen / sich ergeben vnd Guarnison einnehmen solten: dann auch den widrigen fall würden sie selbsten verursachen / daß man ernstliche Mittel sie zum Gehorsamb zubringen / vor die Hand nehmen müßte. Hierauff hat die Statt den Churfürsten also beantwortet: (Jhr Antwort darauff.) P. P. Ob wir wol E. Churf. Gn. Schreiben / wie auch die beygefügte Copien der Keys. Commission vnd derselben Insinuation / so gleichwol [428] vns zuvor nicht ist vorbracht worden / wir gar wol gebührlich zu beantworten / vnd vns genugsamb zu entschuldigen wüßten / so haben wir vns doch ohn deß Marggraffen von Jägerndorff / als welcher vns mit Guarnison belegt / vnd von der Kön. May. wider allen andern Gewalt zu schützen / gevollmächtigt / vorbewust / vns keiner Antwort vnd Erklärung bemächtigen dörffen / oder können / sondern E. Churf. Gn. Schreiben seiner Fürstl. Gn. alsbald zuerkennen gegeben / darauff seine Fürstl. G. vns / gestriges Tags dahin bescheyden / daß E. Churf. Gn. wir mit jhrem suchen an seine F. G. verweissen solten / derowegen E. Churf. G. vns entschuldigt halten vnnd hierunter mit Vngnaden nicht verdencken wolten / vnd weil weder Jhr. Keys. May. noch E. Churf. G. wir für vns selbst niemals beleydigt / sondern Ew. Churf. G. vnd deroselben Hauß / wie auch jhrem Land vnnd Leuthen allen schuldigen Respect vnd Nachbarlichen guten Willen jederzeit bewiesen / auch bey Jhr. Churf. Gn. allen Widerwillen zuverhüten / vns mit vnserm Schaden / der verhafften Bürgerlichen Bezahlung von der Kön. M. in Böhmen angenommen / vnd darauff ein ansehenliche summa Gelts Ew. Churf. Gn. außgezahlt / den Rest auch diesen Michaelis Marck zu zahlen vns bereit gemacht / vnnd dieses Werck / so sie anjetzo eyffern / nicht auß vnserer eygnen Bewegnuß angefangen / sondern auff anderer vorgehenden Stätt vnd Ständ / einhelligen Schluß vnd Gutachten zubleiben / kein Vmbgang haben mögen / auch von E. Churf. G. zu der Zeit da noch res integrae gewesen / nicht mit einem eintzigen Wort darvon abgemahnet / oder nur darvor gewarnet / viel weniger mit solchem Schutz / als E. Churf. G. anjetzo offeriren / versichert worden. Dannenhero wir vns in Ewigkeit nit die Gedancken machen können / daß E. Churf. G. erst nunmehr / da es so weit kommen / da wir vnser nicht mächtig / vnd vor Gott vnd der Welt vnschuldig seyn / vns öffentlich zu vberziehen / vnd in vorigen Standt / mit dergleichen Kriegsmacht widerumb zu bringen / im Vorhaben seyn würden. Als gelangt an E. Churf. Gn. vnser bitten / E. Churf. G. geruhen solches alles / als ein Christlicher Potentat behertzigen / vnd deßwegen diese zuvorhin durch Brandschäden fast in Grund verderbte / vnd anjetzo ohne das genugsamb betrübte vnd beschwerte Statt / darinn so viel armer vnschuldiger Leuth / Witwen vnd Waysen seyn / mit anbedräwtem kläglichen Proceß in Gnaden zuverschonen / vnd gäntzlich anzutrawen / daß wir sonsten / allem andern was vns möglich / Ew. Churf. G. zu Dienst vnd Gehorsamb vns bereit erzeigen werden. (Grädiß vn̅ Barut von den Chur Sächsischë erobert.) Den 14. Octobris sind die Chur Sächsischen vor das Schloß Gräditz oder Grätzen / so auff einem Paß nach Görlitz gelegen / geruckt / vnd dasselbe auffgefordert / weil nun die Besatzung darinnen in 100. starck sich zur Gegenwehr gesetzt / vnd dapffer herauß geschossen / haben die Sächsischen mit 4. Feldstücken sie dermassen geängstigt / daß sie sich ergeben / vnnd ohne Gewehr abziehen müssen. Weil nun die Kriegsverständige gesehen / daß dieser Orth von zimlicher Importantz / hat man für gut angesehen / solchen in acht zunehmen. Ist also dessen sich zuversichern / nicht allein ein starcke Guarnison darinn gelassen / sondern auch mit mehren Schantzen befestigt worden: aber es hat nachmaln auß Vnvorsichtigkeit eines Soldaten / so in einem Gewölb den brennenden Lunten ins Pulver fallen lassen / grossen Schaden genommen / dardurch der Zeugmeister vnnd viel Soldaten geblieben. Nach Eroberung dieses Schlosses ???ind die Sächsischen vor Barut geruckt / vnnd demnach die Besatzung sich gutwillig ergeben / ist jhnen der Abzug mit Sack vnd Pack vnd brennenden Lunten verstattet worden / dieser Progreß der Sächsischen hat verursachet / daß sich die Marggraffschafft Nider Laußnitz biß auf die Stätte Guben / Forst vnnd Luben so wegen eingelegter Schlesischen Besatzung nicht gekönt / an die Key. May. vnd Jhr. Churf. Gn. zu Sachsen ergeben. (Forst / Guben vnd Luben werden von den Chur Sächsischen eingenommen.) Darauff haben die Sächsische das Stättlein Forst Nachtzeit vnversehens vberfallen / darinn dann die Schlesische vnd Böhmische Reuterey durch das eine Thor außgerissen / vnd das Fußvolck im Stich gelassen / welches von Sächsischë theils erlegt / theils aber gefangen genommen / vn̅ in 40. Pagagywägen mit stattlichen Sachen / so auß Böhmen in die Marck zuflehnen dahin geschickt / bekommen worden. Ferrner ist Jhr. Churf. Gn. zu Sachsen mit dem meisten Volck in Person nach Luben geruckt / vnd selbiges Orth mit grossen Stücken beschiessen lassen; weil nun die Besatzung darinn keines Entsatzes vom Marggraffen von Jägerndoff / so der Zeit in Görlitz gelegen / sich getröstet / hat sie sich mit Accord ergeben / mit Sack vnnd Pack abgezogen / vnd das Fähnlein Jhrer Churf. G. praesentirt / welches dem Fendrich von derselben wider geschenckt worden. Hernach hat sich die Statt Guben auch gutwillig ergeben / vnnd keiner Belägerung erwarten wollen. Weil nun der Zeit ein grosser Schnee eingefallen / vnd wegen Kälte ein ferrnere Impressa nicht vorzunemmen gewesen / hat Jhr. Churf. Gn. sich wider zurück (Sittaw nachmals zum Gehorsam ermahnet.) gen Bautzen begeben: doch zuvor die Statt Sittaw in der Güte abermals aufffordern / vnd dem Capitän darinn / Nostitz genannt / zuschreiben lassen; Er wüste wol / in welchem Zustandt er sey: so ferrn er die Statt gutwillig vbergeben würde / wolten alsdann Jhr. Churf. G. jhme Perdon ertheilen / wo nicht / solten jhm seine Güter eingezogen werden. Aber gedachter Capitain hat sich entschuldiget / daß er noch andere vber jhm hette / ohne welcher Consenß er nichts handeln dörffte. (Vnierte lägern sich auff einem Berg bey Oppenheim.) Die Vnierten / so nach dem zu Vlm mit den Ligisten getroffenem Vergleich / mit jhrer Armee sich in die Pfaltz begeben / haben jhr Läger auff einem Berg bey Oppenheimb geschlagen / welches zwar ein solcher Orth gewesen / daß an dergleichen nicht leichtlich eine Armee sich niderzulassen pflegt. Dann weil daselbst kein Wasser zubekommen / sondern mit grosser Mühe ein zimblichen
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Strich mußte herbey geholet werden / vervrsachte solches nicht geringe Vngelegenheit vnder dem Volck. Doch aber ward endlich diesem Mangel geholffen: dann es fand sich ein Bawer / welcher Mittel zeigte / wie man mit leichter Mühe durch Graben und Pompen Wassers genug auff den Berg bringen könte. Welches dann auch mit vieler Verwunderung so wol gerieth / daß die gantze Armee auff dem Berg einen Vberfluß von Wasser bekam Ist also der Bawren vnd sonst vnachtbarer Leuth Rath nicht allezeit zuverwerffen vnd auß der acht zu lassen. Es befanden sich damals bey gedachter Armee Marggraff Joachim Ernst von Brandenburg Anspach / als General Leutenant: Hertzog Johann Friderich von Würtenberg: Marggraff Georg Friderich von Baden Durlach: Hertzog Julius von Würtenburg: Marggraff Carl von Baden: Graff Friderich von Solms / Graff Philips Reinhard von Solms; Graf Johann von Nassaw vnd andere hohe vnd vornehme Personen. (Vnirte lägern sich bey Franckfurt am Mayn.) Demnach nun Marquis Spinola sein Kriegsvolck mit allen Bereitschafften bey S. Sebastian Engers etwan eine Meil vnder Coblentz / vbern Rhein gebracht vnd starck im Herauffzug gewesen / in der vnirten Fürsten vnd Ständ Läger aber der Ruff gangen / daß es auff Franckfurt gelten solte / als hat auff Gutachten der Generalen / Graf Friderich von Solms mit 2000. Reutern vnd 2. Regiment zu Fuß den II. Augusti eylends sich auffgemacht / zu Oppenheim vbern Rhein gesetzt / die gantze Nacht fortgeeylet / vnd Morgends frühe in der Franckfurter Refier angelangt / darüber in der gantzen Statt Alarm worden. Desselbigen Tags ist dz Fußvolck theils zu Schiff / theils vber ein gemachte Brücken von Flössen vbern Mayn gezogen / vnd das Lägerins Feld / da das Gericht stehet / das Galgenfeld genennet / ge [430] schlagen vnd sich etwas verschantzet: die Reuterey aber ist auff der andern Seiten deß Mayns im Wald verblieben. Den 13. diß sind die Fürsten von Anspach / Durlach vnd Würtenberg / neben vielen Graffen / Herrn vnd Kriegs Obersten mit dem Geschütz vnnd dem vbrigen Volck hernach vnd ins Feldläger ankommen. Darauff haben sie nach gehabtem Rathschlag nicht gut zu seyn befunden / ein so weitläufftig Läger / als diß vnnd jenseit deß Mayns zuschlagen / derhalben alles Fußvolck wider vbern Mayn ziehen / vnnd auff der Sachsenhäuser Seiten das Wasser hinunter sich verschantzt. (Der Vnirten Volck thut Schaden vmb Franckfurt.) Im Feld / da die Vnierten das Läger geschlagen / hat die Reuterey den Habern / Wicken / Erbsen vnd anders / was sie gefunden / abgeschnitten / vnnd ein solchen Vorzaht zusammen gebracht / als wann sie ein geraume Zeit allda verbleiben müsten. Das Fußvolck aber hat in Gärten / Weinbergen vnnd Gehöltz auch nicht geringen Schaden gethan. Den 15. Augustihabë 2. Compagny Reuter den Mayntzischë Flecken Schwanheim geplündert / vnd als etliche andern Tags ein Bienhauß außdämpffen / vnd die Brut den Rossen zubrauchen herauß nemmen wollen / ist dardurch ein Brunst entstanden / daß der Flecken mehrentheils in die Aschen gelegt worden. Hierbey ist es nicht verblieben / sondern es sind die Mayntzische Flecken / Weitzkirchen / Bürgel / wie auch das Dorff Hausen / vnnd der Stralenburger Hof / der Statt Franckfurt angehörig / gantz auß geplündert worden / darüber aber gleichwol etliche ergriffen / vnd deßwegen abgestraffet wordë. Vnderdessen hat sich Marggraf Spinola auf der andern Seiten deß Mayns gelägert. (Spinolae vergeblicher Anschlag auff die Statt Oppenheim.) Nach dem nun den 17. diß ein Losungsschuß auß grobem Geschütz in seinem Läger in der Nacht gehört worden / hat man auf geschehene Nachforschung vermercket / daß es ein Zeichen zum Auffbruch gewesen / derhalben der Marggraf von Anspach mit mehrentheils ??? Reuterey eylends fort / vnd den Mayn hinab gezogen / da er vnter Wegs Kundschafft bekommen / daß Marggraf Spinola sich auf Mayntz zugewendt / vn̅ allbereit 8000. zu Fuß vbern Rhein daselbst bracht / deß Vorhabens / sich der Brückë bey Oppenheim zubemächtigen / welches auch leicht hette geschehen können / wo der Marggraff nicht so starck fort geeylet vnd vorkommen were. Folgenden Morgen hat alles vbrige Volck der Vnierten / so noch bey Franckfurt (Vnirte ziehen nach Oppenheim) gelegen sich vnder jhre Fahnen gestellt / vnnd als in solchen dingen etliche Soldaten mehr Pulver fassen wollen / hat einer auß Vnvorsichtigkeit den brennenden Lunten dareyn fallen lassen / dardurch es angangen vnnd in 20. Personen jämmerlich verderbt / hat also der Vnirten Ständ Volck ihr Läger deß Orts quittirt vnnd eylends davon nach Oppenheim marchirt. (Spinola führet sein Kriegsvolck vbern Rhein.) Solchem nach hat Marggraff Spinola bey Mayntz eine Schiffbrücken vber den Rhein schlagen lassen / allda sein Kriegsvolck vollends hinüber geführet / vnd darauff nit allein vmb Mayntz / sondern auch auf einem Eck zwischen dem Rhein vnd Mayn Schantzen auffgeworffen; vnd obwol der Marggraff von Anspach neben andern Fürsten vnnd Herrn mit 2000. Reutern vnnd 1000. Mußquetirern gegen dem Läger zugeruckt / vnnd mit schiessen die Spanischen herauß zulocken vermeint / sind selbige doch dißmaln in jrem Vortheil ligen blieben. Wie nun den 26. Aug. Marggraff Spinola all sein Volck vbern Rhein gebracht / vn̅ die Schiffbrücken darüber abgebrochen gehabt / ist er auß dem Mayntzer Refier nacher der Pfaltz vn̅ gegë der vnirtë Fürsten Läger bey Oppenheim biß (Spinola zeucht gegen Oppenheim.) 3. viertel Meil wegs fortgeruckt / vnd sich in voller Schlachtordnung erzeigt. Damaln ist ??? Marggraff von Anspach mit 1000. Mußquetirern vn̅ etlich Comp. Reutern gegen jm gezogen / vnd sich sehen lassen / vnd nach dem er mit dë 1000. Mußquetirern einen Berg besetzt / wider ins Läger mit der Reuterey gekehrt / andern Tags hat Marggraf Spinola auch ein Höhe / den Rotenberg genan̅t / eingenommen / vnd sind beyde Theil so nahe gegen einander gelegen / daß die Schildwachten mit einander reden können. Den 28. Aug. haben beyde Läger still vnd sich in guter Hut gehalten. Den 29. hat Marggraff Spinola den Berg wider verlassen / vnd mit seiner gantzen Pagagy / darbey in 1500. Wägen / von dannen gezogen / dahero in der Vnirten Fürsten Läger damaln der Ruff gangen / als wann er sie verführen wolt / daß sie auffbrechen / vnnd vorbiegen solten / vnter deß er eylends deß Nachts vmbkehren vnnd der Schiffbrücken bey Oppenheim vbern Rhein sich bemächtigen könte / derhalben auch die Schiffbrücken noch mehr verschantzt wordë / aber es hat gedachter Marggraf einë andern Anschlag gehabt / vnd bey so gestalten Sachen theils seines Volcks in 6000. Mann zu Fuß / beneben etlichen Truppë Reutern vnd 9. Stücken Geschütz vnder Ferdinand Wilhelm von Effern auff Creutzenach geschickt / selbiger Statt / weil er Kundschafft hatte / daß sie schlecht / vnd nur mit in 200. Mann vom Außschuß versehen / sich zu impatroniren. Selbiger ist den 30. Aug zu Abend vmb 4. Vhr bey dem Bretzenheimer Hochgericht durch die No gesetzt / vnd oberhalb dem Brickes / auf der Höhe hin für Creutzenach vor die Binger Pfort geruckt / sich hinder S. Martin gelägert / vnd vber 200. Fewer angezündt / alsbald angefangen sich zuverschantzen / vnd haben die Reisigen allenthalben auff den Neun Morgen hinder dem Schloß / vnd an allen Orten die Schiltwachten bestellt / auch 4. Stück Geschütz plantirt / welche eyserne Kugeln von 25. Pfunden getrieben. Welchem nach die Statt noch ehe es Nacht worden im Namen deß Römischen Keysers auffgefordert worden. Ob nun wolder Rath biß auf den folgenden Morgen Bedenckzeit begehrt / haben doch die Spanische so lang nit warten wollen / sondern die gantze Nacht mit Approchiren zugebracht / auch die eusserste Pfort mit Fewer angezündet. Wie man nun in der Statt diesen Ernst gesehen / von der Herrschafft aber keine Warnung noch Adviß gehabt / hat der Rath wider deliberirt
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/ wie sich bey diesem Handel zuverhalten seyn möchte. Vnderdessen hat der Capitain im Ampt Creutzenach / welcher mit seinem Außschuß in der Statt gelegen drey Losungs Schüß auff dem Schloß thun lassen / der Meynung so Hülff vnd Entsatzung vorhanden were / dieselbe herbey eylen solte. So bald aber solche Schüß geschehen / haben die Spanische 13. Schüß auff die Statt vnnd Schloß abgehen lassen / die gleichwol kein sonderlichen Schaden gethan / sondern mehrerntheils vber der Statt hingangen / aber doch grosse Forcht vnnd Schrecken bey den Innwohnern verursachet. Weil nun bey solchem Zustandt kein ander Mittel an der Hand gewesen / als in der Güte sich zu accommodiren / als hat der Rath beneben dem Landschreiber vnd Landhauptmann / auff vorhergangene Berathschlagung den 31. Augusti die Statt den Spanischen auffgegeben / da also bald Jung vnd Alt / Weib vnd Kind zur Clapperpforten zugeeylet / dieselbe geöffnet vnd meistentheils nach Ebernberg geflohen / aber doch als sie vergewissert worden / daß ihnen kein Leyd widerfahren solte / bald wider nach Hauß kommen. Nach dem nun nach getroffenem Vergleich die Statt den Spanischen geöffnet worden / sind also bald zwo Fahnen Wallonen vnnd Burgunder hineyn gezogen / darzu den 2. Septembris noch ein Fähnlein Teutsche einkommen. Die Bürgerschafft ist dissarmirt worden / vnnd hat sie neben dem Rath einem jungen Marggraffen von Baden / Eduardischer Lini / im Nahmen Keys. May. huldigen müssen. Statt vnnd Schloß ist nachmals von den Spanischen befestiget worden. (Ingelstatt vnd andere Orth von den Spanischen in Brandt gesteckt.) Vorgedachten 31. Aug. in dem die Vbergab geschehen / haben etliche Compagny Spanischer Reuter in einem Flecken / so ins Ampt Stronberg gehörig / Ingelstatt genannt / losiren wollen / als aber die Bawren sich zur Wehr gestellet / vnd von den Spanischen 4. oder 5. erschossen / ist der Flecken vbermannt / in Brandt gesteckt / in 70. Häuser vnd 60. Schewren in die Aschen gelegt worden / vnnd viel Landvolck / so dem Flecken zu Hülff kommen wollen / gefangen genommen worden / sonsten sind noch vnterschiedliche Dörffer in diesem Zug von Spanischen in Brandt gesteckt worden. Zu Essenheim Pfaltz Zwenbrücken zuständig / haben sie 25. Häuser / zu Ober Seulheim 9. Häuser vnd 6. Schewren abgebrandt. (Altzey von den Spanischen eingenommen.) Nach dem nun Creutzenach besetzt / ist vorgemelter Marggraff nach dem Ampt Altzey geruckt / selbige Statt mit theils Volck berennen vnd auff fordern lassen / weil sie nun vor keinen Gewalt bestehen können / hat sie sich auch bald ergeben. Nach Eroberung dieses Orts ist abermal in der Vnirten Läger Bericht einkommen / daß der Spinola von dannen mit aller Macht auff Wormbs zu marchiren / vnnd selbiger Statt sich zu im patroniren Vorhabens were / der wegen der Marggraff von Anspach mit 40. Compagny Reutern vnd 3. Stücken Geschüß auß dem Läger (Vnierte ziehen von Oppenheim nach Wormbs.) vor Oppenheim eylends auff gebrochen / vnd sich nach Wormbs begeben / die andere vnterte Fürsten / Graffen vnd Herrn / nach dem sie die Brücken vbern Rhein abbrechen / die Schiff aufwarts führen vnd jhr Läger anzünden lassen / sind mit der völligen Armada hernach kommen / vnd Oppenheim etwas besetzt vnd in grossen Engsten hinderlassen. Vnder solchem Zug nach Wormbs hat der Obriste von Obertraut / so ein Pfältzischer Landsaß / ein Cornet Spanischer Kürisser vnder dem Printzen von Espinoy außgekundschafftet / derhalben mit 220. Archibusier Reutern denselben vorgewartet / zu beyden seiten sie vnversehens angegriffen / zertrennt vnd in 50. davon erlegt / auch den Printzen gefangen bekommen / vnd in der Vnirten Fürsten Läger gebracht / war ein wackerer Herr / so als ein Venturier auff seinen Kosten Key. May. zu Dienst etlich Volck geworben / vnd damit in deß Spinolae Läger gebrauchen lassen. (Oppenheim von Marggraff Spinola eingenommen.) Nach gedachtem Abzug der Vnirten blieben die Oppenheimer nicht lang ohn frembde Gäst. Dann nach dem Spinola vernommen / daß die Vnirten Fürsten mit ihrem Läger von Oppenheim nach Wormbs sich begeben / hat er sich nicht lang gesäumbt / sondern alsbald in 12000. Mann mit etlich Stücken grob Geschütz darvor geschickt / vnd mit Trompetenschall Morgends frühe auff fordern lassen. Wie nun diese Statt solchem grossen Gewalt zuwidersetzen sich zu schwach befunden / hat sie sich nach wenig Stunden mit Accord ergeben. Darauff ist sie von den Spanischen mit Schantzen vnd Lauffgräben gewaltig versehen / vnd daselbst ein Schifbrücken vbern Rhein geschlagen worden. Die Articul so bey der Vbergab dieser Statt auffgerichtet worden / waren nach folgende: Der Adel vnd Bürgerschafft solten Jh. Key. May. trew vnd hold seyn vnd bleiben / auch deroselben vnd allen dero rechtmässigen Successoren allen Gehorsamb leysten / vnd deren Commissarien / wer die auch seyn möchten / respectiren / vnnd deren Gebotten im Nahmen Key. May. vnweigerlich nachgeleben: Hingegen solten sie in Jhr. Key. Mayest. vnnd deß Reichs Schutz verbleiben / vnd jhnen jhre Gewissen / vnd die im Reich zugelassene offentliche Religionsübung frey gelassen: ingleichem jhnen inn-vnd ausser der Statt jhres Beliebens zu handeln vnd zu wandeln / das jhrige zuverkauffen / oder zubehalten concedirt; vnd jhre Privilegia / Recht vnd Gerechtigkeiten / Immuniteten vnd Herkommen in jhrem Vigor gelassen werden. (Den Vnirten wird vbel nachgeredet.) Kurtz vor vnd immittels der Oppenheimischë Vber gab haben die Spanische auch alten Simmern / Sobernheimb vnd etlich andere Orth einbekommen; dahero vn̅ sonderlich wegen deß Verlusts der Statt Oppenheim / den Vnierten vbel nachgeredet worden / vnd allerley Discurß gangen / daß die vnierte Fürsten / von denen man doch so grosse Thaten wider die Spanier verhofft hette / bey diesem Handel sicher vnd träg weren / vnd [432] dem Spinolae / wie er einen Orth nach dem andern einnehme / nur zusehen / da sie doch stärcker vnd jhm gnugsamen Widerstandt / wann sie nur wolten / thun könten. (Der Vnirten Entschuldigu̅g / warumb sie den Spinolam in die Pfaltz gelassen vnd sich bitzhero jhm nicht widersetzet.) Dieser Aufflagen halber hat nachmals einer / ohne zweiffel auff der Fürsten Anordnung vnnd Befehl / die Vrsachen / warumb dem Spinola / etlicher Stätt vnd Oerter in der Pfaltz sich zubemächtigen / nachgesehen vnd verstattet worden / in einer Schrifft außgehen lassen / welche also gelautet: Insonders günstiger lieber Herz vnnd guter Freund / mir zweiffelt nicht / es werden bey euch / wie auch bey vns vnnd anderswo / vngleiche Reden vmbgehen / daß die gesampten Fürsten vnnd Stände der Evangelischen Vnion / mit einem so dapffern bey sich habenden Kriegsvolck / sich dem dem Spinola nicht widersetzet / sondern gleichsam̅ drey Stätt gutwillig eingeräumet haben / dardurch sie dann ein solchen Schrecken vnder dem landvolck verursachet / daß fast jederman / wer nur Gelegenheit darzu bekommen kan / sich durch die Flucht zu salviren gemeynt ist. Nun were es zwar am allerbesten / auch an jhm selbsten recht vnd billich / daß niemandt ausser den jenigen / denen es vertrawet vnd befohlen ist / sich in Fürsten vnd grosser Herrn Rathschläg mengeke / vnd daß demnach ein jeder in den Schrancken seines Beruffs / als darinn er geübet / vnnd durch solche Vbung er den Verstandt vnd nothwendige Weißheit erlangen kan / bleibe̅ thäte / so bezeuget nichts desto weniger die Erfahru̅g / daß jederman lust hat sich zubemühen mit frembden vnd zwar solchen Händeln / welche vber seinen Beruff vnd also auch seinem Verstandt zu hoch vnd jhme zu wichtig sind; sonderlich aber lässet der gemeine Mann sich gelusten / seinem Verstandt nach von den allerwichtigsten / der grossen Potentate̅ Thun vnd lassen zu judiciren / da doch derselben Bücher vnd Schrifften allen den jenigen / die keine geübte Sinn haben / vnd dergleichen nicht täglich lesen / fast dunckel vnd dannenhero gleichsamb verborgen sind. Ein Schuster gestattet niemandt das Vrtheil vber den Schuh oder Stiffel / ein Schneider vber das Kleyd / ein Töpffer vber den Hafen / den er gemacht hat / so schreibt jhm ein jeder den Verstandt von seinem Werck das er gemacht hat / selberzu / dann er weiß die Vrsach am besten / warumbers also vnd nicht anders habe machen können oder wolle̅. Vnd da einer vber seinem Werck solte oder müßte für Gericht gezogen werden / so gestattet er doch vber sein gefertigtes Werck die Erkantnuß seiner Obrigkeit / deren sie sich zwar ohne das nicht anmasset / nimmermehr / sondern ein jeder beruffet sich auff die Amptsmeister vnd geschworne seines Handwercks / als welche dergleichen Sachen ein guten Verstandt haben vnd am besten davon vrtheilen mögen. So getrawet jhr nun die Obrigkeit nicht ein Vrtheil zu fällen / vber dem Stück eines Handwercks / so es nit verstehet / vnd der Handwercksmann vnnd das gemeine Volck trägt doch kein Schew zu vrtheilen von dem Werck seiner Regenten / dessen er doch viel weniger Verstandthat / weder sie deß seinigen haben möchten. Es kan gleichwol jemandt ein Kauffhandel oder Handwerck / wann er gleich nur mittelmässigen Verstandt hat / innerhalb wenig Jahren erlernen / aber Land vnnd Leuth zu regieren / das will guten Verstandt vnnd langwürige Erfahrung erfordern. Solches habe ich zu keinem andern End also mit mehrerm wollen berichten / damit der Herr sehen möge / wie vngütlich die jenigen handeln / welche durch vnzeitiges vnd vngegründtes / Vrtheil die löblichen Fürsten der Vnion antasten / ja dieselbe gar darüber diffamiren vnd läste;n / ob solten sie jhrem Ampt zuwider / nicht trewlich genug gewacht / sondern durch jhre Zag- vnd Nachlässigkeit ein gutes theil der Chur Pfaltz verwahrloset / vnnd dardurch dem Land vnwiderbringlichen Schaden verursacher haben / da doch diese Leuth weder Anfang Mittel oder End / darauff die Sache beruhet / im geringsten wissen / vnnd zwar die Geschicht ist jederman vor Augen / aber die Vrsachen sind verborgen / welche / so sie jemandt nicht weiß / der soll wissen / daß jhm auch nicht gebühret / in solchen vnwissenden Sachen zu vrtheilen. Damit aber der Herr ein wenig spüren möge / wie gar vngütlich den frommen Fürsten mit diesen vnd dergleichen Aufflagen geschehe / auch denselben könne begegnen / so hab ich mich schuldig erkandt / der löblichen Fürsten Reputation / vnnd Ehr / meinem wenigen Vermögen nach zu retten / vnd dem Herrn den gantzen Verlauff / so viel mir darvon bewust vnnd zuschreiben gebühret / kürtzlich / doch mit Grundt der Warheit anzudeuten / der gäntzlichen Zuversicht / es werde die liebe Zeit / der Warheit Mutter / der Fürsten auffrichtiges redliches vnnd trewmeynendes Gemüth / je länger je mehr an Tag bringen / vnnd jhre Rathschlag der gantzen Posterität / zu jhrem ewigen Ruhm dirigiren vnnd justificiren / vnnd zwar mir sind vornemblich dreyerley Klagen zu Ohren kommen. Eins theils geben für / man hette den Spinolam im Westerwald / vnnd ehe er vber den Rhein kommen / leichtlich zurück halten können / auch solches billich thun sollen. Andere sagen / man hette jhn im Bischthumb Mayntz angreiffen / vnd die Pferd / wie man zu reden pflegt / an frembde vnd deß Feinds Zäune binden: oder ja zum wenigsten der dritten Klag vnnd eingebildeten Meynung nach / zu seinem grossen Vortheil / vnd deß lands Schaden vnnd Nachtheil / nicht also weit einreissen / oder ins land kommen lassen sollen. Diß alles ist zwar an jhm selbst recht vnd gut / aber bey dieser der Sachen Gelegen- vnd Beschaffenheit / auch in Ansehung der vnierten Fürsten Beruff / viel leichter mit Worten außzusprechen / als in das Werck zurichten / sintemal die Vnion ist ein Defensionwerck / vnnd nicht dahin angesehen / wie einer oder der ander zubeleydige̅ / sondern wie die vnierten Stände sämptlich vn̅ sonderlich [433] vor aller Beleydigung beschützet / vnd bey jhren habenden libertäten / Rechten vnd Gerechtigkeiten / auch Land vnd Leuten / wider männiglichs vnrechtmässigen Gewalt in Ruhe vnnd Frieden gehandhabt werden möchten: Derohalben so hat die Vnion keinen Fried / ohne die jenigen so sie suchen zu offendiren vnd zubeleydigen: Es kan aber keiner für einen Feind gehalten werden / es seye dann daß ers offentlich bekenne / oder mit Feindthätlichkeiten im Werck erweise. Dieses nun auff mein Vorhaben zn bringen / so ist männiglich bekandt vnd offenbar / daß Marquis Ambrosius Spinola sich ins Teutsche Landt begeben / im Name̅ vnd zum Dienst vnserer höchsten Obrigkeit deß Römischen Keysers / welcher am letzt verschienenen zu Nürnberg gehaltenen Correspondentz-Tag sich allergnädigst dahin erkläret: Seine Majestät wolten wegen jhrer Privat-Praetension im Heiligë Reich einige Vnruhe nicht erregen / sondern vielmehr sich dahin bearbeiten / damit die Evangelische Vnion / vnd Catholische Liga in gutem Frieden beysammen wohnen / das schädliche Mißtrawen vnter beyderley Ständen ein mal hingelegt / vnnd die alte Vertrawlichkeit wider auffgerichtet werden möge / in welche Vätterliche Vorsorg vnd gnädigsten Willen / die sämptliche Correspondirende König / Chur: Fürsten vnd Stände mit gebührendem Respect in aller Vnderthänigkeit auff: vnd angenommen / vnd sich darob nicht wenig erfrewet / der vngezweiffeltë Zuversicht / es würde Keyserl. Majestät nicht weniger in der That erweisen / als sie mit Wortë versprochen / dann der hohen Potentaten Wort seynd an statt deß Eyds zu aestimiren. Diesem nach / als Marquis Spinola im Namë deß Keysers an der Vnion General Fürsten vnd deren Stände / ein freyen Durchzug / ohne jemandes Beschwerung / auff gnugsame Caution vnnd Versicherung begert / so haben zwar dieselbige diesen dem Reich praejudicirlichen Durchzug frembder Nationen / Krafft deren in deß H. Reichs Abschieden / Constitutionen vn̅ bewilligter Capitulation mit gutem Fug vn̅ Recht billich abgeschlage̅ / aber doch dannenher noch nicht gnugsame Vrsachen gehabt / ohne weiter gegebene Anlaß jhn Spinolam feindlich anzugreiffen / zumal weil sich derselbe zum öfftern erklärt / daß er einige Commissio̅ nicht habe / dem Reich oder einigem Fürsten jchtwas zuwider zu handlen / sondern vielmehr jederman bey dem seinigen in Ruhe vnd Friedenzulassen: allermassen Keyserl. Majest. sich auch zuvorn / durch jhren Abgesandten Herrn Johan Georgen / Graffen von Hohenzollern / allergnädigst habë erklären lassen:dannenhero der Vnion Fürsten biß hiehero noch nicht erhebliche vnd der gantzen Welt beweißliche Vrsachen gehabt / jhne Spinolam feindthätlicher weise anzugreiffen / dann in dermassen wichtigen Geschäfften vnd Sachen (wie diese ist) muß man nicht bawen auff muthmassen / wie scheinbar sie auch jmmer seyn mögen / sondern auff gute vn̅ beständige Gründe / damit man auch bey den lieben Nachkommen bestehen könne / sintemal blosse Muhtmassungen / mit andern Vermuhtungen vmbgestossen: Die aber ohne gegebene Vrsach gethane Feindthätlichkeiten bey den Nachkommen nicht beschönet werden können. Zwar die Fürsten seynd nicht eins so schlechten vnd kindischen Verstands / daß sie den Betrug deß Spinolae nicht solten zuvor gesehen / oder vermercket haben / es hat jhnen auch an gutem Raht vnd Mitteln / auch vnter genugsamen Praetexten den Spinolam / damit er nicht so hoch ins Reich gelanget were / auffzuhalten keines Wegs gemangelt / aber sie haben auß erheblichen Vrsachen dem Gutachten deß Königs in Groß Britannien gefolget / welcher genugsame Versicherung zuhaben vermeinete / daß der Spinola auff die Chur Pfaltz nichts zu attentiren Vorhabens were / vnnd hat vorgedachter König durch seinen Gesandten außdrücklich protestiren lassen: Im Fall die Vnirte Fürsten den Spinolam / ehe vnnd zuvor derselbe sich gegen seines Eydams Erbländer feindlich erzeigte / anfechten würden / daß seine Majestät hiemit alle Hülff zurück geruffen / vnnd mit diesem Werck einige Gemeinschafft nicht haben wolte. Was solten nun die Fürsten anders thun / als das jenige / das sie gethan haben? Zwar den künfftigen Einfall deß Spinolae sahen sie wol vor Augen / aber deß Königs Freundschafft haben sie hie vnd anderswo / wie die Erfahrung künfftig wirdt bezeugen / in viel Wege von nöthen / vnd auß diesem Bedencken haben sie den Einfall gestattet / damit dem frommen König vnd der gantzë Welt kundt vnd offenbahr würde / wie weit er vnd sie in mehr andern Sachen dem Hauß Burgund zuvertrawë haben / vnd mag der Herr wol sicher darfür halten / daß bey diesem der Fürsten Gutdünckë nicht geringe Weißheit vnd Vorsichtigkeit zu betrachten / welches ein Verständiger / der in jetzigen läufften nur ein wenig geübet ist / leichtlich wirdt erachten können / derohalben vnvonnöthen / solchs allhie weiter außzu führen. Diß allein kan ich allhie zur Machrichtung nit vnvermeldet lassen / daß der M. z. A. als er deß Spinolae Einfall verstanden / gesagt hat: Was wil nun der König von Engelland sagen? Anlangend seinen Gesandten / als der selbe vernommen / daß der Spinola Creutzenach vnd Alzey eingenommen / hat er zu den Fürsten gesagt: Hactenus satisfactum est Regimeo, nunc vos videte: Das ist / bißhero ist meinem König genug geschehen / nun sehet jhrzu. Auff diesen feindlichen Einfall deß Spinolae hat der Obriste Obentraut ein Treffen mit jhm gethan / vnd durch Gottes sonderbahre Schickung / den Hertzogen von Espinoy neben andern gefangen bekommen / bey welchem so viel Nachrichtung gefunden worden / daß der Spinola gleich einen Anschlag auff Wormbs hette / wie er dann allbereit im Anzug gewesen: vnd were dieser Anschlag durch Gottes gnädige Vorsehung nicht entdeckt / vnd durch der Fürsten Vorsichtigkeit verhindert wordë / so were die Statt Franckenthal vnd Heydelberg nicht zu erretten gewesen: dann sie waren dermassen mit Schrecken eingenommen / daß sie auch fünffhundert Mannen der Thore Schlüssel [434] würden entgegen gebracht haben / darumb seynd die Fürsten alsbaldt von Oppenheim auffgebrochen / vnnd in voller Schlacht-Ordnung nacher Wormbs geruckt / in Meynung / den Spinola vnter wegs anzutreffen / vnd jhr Heyl an jhm zuversuchen: Als er aber vermerekt / daß sein Anschlag entdeckt war / wiche er zur lincken Hand vber das Gebürge / vnd begab sich nach Oppenheim / dasselbig funde er besetzt mit 800. Mann von dem Außschuß: weil aber der Ort zum Widerstandt vnbequem / haben sie auß Gutachten der Fürsten die Statt mit Accord vbergeben. Dieses ist also der gantze Verlauff wegen deren vom Spinola eroberten Stätte / darauß verhoffentlich jederman wird abnehmen können / daß die Fürsten nicht vnbedachtsamb gehandelt / sondern allen Vmbständen nach nicht wol anderst haben verfahren können / vnd auß reiffer Berahtschlagung dem Spinolae ein kleinen Vortheil gönnen wöllen / damit vieler Hertzen Gedancken offenbar würden / welche sonsten vielleicht zu vnserm Nachtheil weren verborgen geblieben. Jetzt kan Engelland sehen / wie das Hauß Burgund gegen Jhme vnd den Seinigen gesinnet: Jetzt kan er merck en / was dem Hauß Spanien / auch in dem langgesuchten Heurath zu trawen gewesen: In summa / er kan sehen / wie ieichtlich er jhnen geglaubt / vnnd wie gar schändlick sie jhn betrogen haben. Man kan auch klärlich mercken / wie die Geistliche Herren vber dem Vertrag zu Vlm so fleissig gehalten: In summa / die gantze Welt kan sehen / daß die Fürsten zu künfftigem Landverderbë nicht Vrsach gegeben / sondern vom Gegentheil gantz vnverschuldter weise empfangen habe: Dieses alles hette entschuldiget / vnnd mit schönen Farben außgestrichen werden können / woferrn dieser seits der erste Angriff geschehen were. Nun aber haben wir gegen Gott ein gutes Gewissen / vnd bey den
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Nachkommen einen ewigen Ruhm vnnd Zeugnuß vnserer Vnschuldt / sc. Hierwider seynd nachmahls andere Discurß außgangen / darinnen die Authorn die in dieser Schrifft eingeführte Motiven vmbzustossen sich vnterstanden / wöllen vns aber / weil dieselbe in den Actis publicis vnd anderswo zu finden / dieses Orts damit nicht auffhalten. (Printz Henrich friderich kompt mit etlichem Volck der Pfaltz zu Hülffe.) Demnach Spinola bey Oppenheim / wie zuvor erwehnet / eine Brück vber den Rhein geschlagen / vnd darüber so baldt etliche Compagnien zu Roß nach der Bergstrassen gestreifft / als seynd dero Enden nicht allein in vier Tausendt Mann gelegt / sondern auch von dem Stättlein Benßheim (so vngefehr drey Meilen von Ladenburg abgelegen) an biß an den Rhein Schantzen gemacht worden. Auff bißhero erfolgten Succeß deß Spinolae ist vnter andern zu Heydelberg solche Forcht entstanden / daß nicht allein die Chursfürstliche Wittib / sondern auch fast alle Rähte / vnd viel von den fürnembsten Innwohnern von dannen an andere Ort vmb Sicherung willen sich begeben / biß die Sachen sich widerumb zur Besserung anlassen möchten. Die Franckenthaler aber haben sich resolvirt / Gut vnd Blut beyeinander auffzusetzë / vnd sich auffs eusserste zu defendiren. Bey solchem Zustandt in der Pfaltz ist Printz Henrich Friderich / Printz Moritzen von Vranien Bruder / mit einem Succurß von zwey Tausend vnd sechs hundert Mann zu Fuß / so jhm auß Engellandt zukommen / vnd sechs vnd dreissig Cornet Reutter / sampt andern Kriegsbereitschafften angelangt: der hat seinen Weg auß dem Niderland nach Coblentz genommen / allda er vber den Rhein geführet worden. Von dannen er gegen Franckfurt fortgeruckt / vnd zwischen selbiger Statt vnd Hanaw (den 4. Octobr. N. Cal.) vber den Mayn gesetzt / vnd also in die Pfaltz kommen / vnd sich mit der Vnirten Fürsten Volck bey Wormbs conjungirt. (Spanische bemühë sich vergeblich dem Printz Henrichen den Paß in die Pfaltz zuderwehren.) Marggraff Spinola hat zwar gedachtem Printz Henrichen in der Wetteraw wöllen vorwartë lassen / vnd zu dem Ende vber die Brück zu Oppenheim in 200. Wagen mit Fußvolck / vnd die meiste Reutterey eylends fortpassiren lassen / welche durch den Mayn vmb Höchst setzen wöllen / weiln sie aber der Gelegenheit nicht erfahren / seynd sie zu tieff in den Strohm kommen / daß darinn etliche Wägen mit Volck ertruncken: derowegen sie vnverrichter Dingen wider vmbkehren müssen. (Gunderßblum von den Spanischen in die Aschen gelegt.) Hierzwischen ist der schöne vnd reiche Flecken Gundersblum / den Graffen von Leiningen gehörig / vom Spanischen Volck / vmb daß sich die Inwohner zur Wehr gesetzt / vnd jhnen keine Einlägerung gestatten wöllen / auch dero etliche erschossen vnd beschädiget / in Brandt gesteckt / vnd gantz in die Asche gelegt worden. (Bacharach vnd Pfaltz am Rhein / wie auch Caub / von Spanischë eingenommen.) Bald hernach hat Marggraff Spinola etliche Schiff mit Soldatë vnd allerhand Kriegsbereitschafften wol versehen / den Rhein hinab / vnd etlich Tausendt zu Roß vnd Fuß Landwerts nach Bacharach abgefertiget / vmb selbige Statt vnversehens zu Land vnd Wasser anzugreiffen: weil aber selbige alsbaldt zum Widerstandt sich nicht genugsamb gefaßt befunden / hat sich die Statt ergeben. Nach Bacharach hat sich folgends das Schloß Pfaltz im Rhein / vnnd gegen vber das Stättlein vnd Schloß Caub / nach weniger Gegenwehr ergeben / vnnd sämptlich mit starcken Besatzungen von Spanischen belegt worden. (Böckelheim vnd andere Ort von Spanischen eingenommen.) Den 31. Octobris seynd von den Spanischen etliche Compagnien Reuter sampt neun Fahnen Fußvolck / vnd drey Stück Geschutz / auch einer Petarden vor das Schloß Böckelheim / welches sie zwar hiebevor in jhren Gewalt gebracht hatten / aberjetzo von den Pfaltzischë neben Sobernheim vnd Alten Simmern wider abgenommen war / gezogen / dasselbige von Mittag an die gantze Nacht mit hundert vnnd dreyssig Schössen beschossen: Vnter welchem Schiessen zwo Carthaunen zersprungen / deren eine ein Büchsenmeister erschlagen. Aber nachdem sich der Capitain deß Außschusses zu Sobernheim dapffer mit Gegenschiessen gewehret / also daß vor dem Schloß in 200. Soldaten todt geblieben / vnnd in hundert beschädiget worden / so viel Volcks bißhero die Spanier in der gantzen Pfaltz noch nicht verlohren hatten / hat er das Schloß / weil er sich solchem Gewalt Widerstand zuthun zu schwach befunden / vnd sich keines Entsatzes zugetrösten gehabt / mit der Condition vbergeben / daß er sampt seinen Soldaten ein freyen Abzug haben möchte: Welches zwar die Spanischen zugesagt / aber nicht gehalten: Dann so baldt er mit seinen Soldaten / deren in sechszig gewesen / herauß kommen / seynd sie mehrertheils nidergemacht / vnd er gefangë nacher Creutzenach geführet worden / allda er sich nachmals rantzioniren müssen. In Zeit wehrender Belägerung dieses Schlosses / haben die Spanier / so im Böckelheimer Thal gelegen / alles geraubt vnd außgeplündert / vnnd weil die Leut alle entwichen / vnnd nur ein Alter Mann / so Alters halben nicht fortkomen können / allda geblieben / haben sie denselben in ein Schornstein (Spanisch-Tyranney.) auffgehenckt / vnnd Fewer vnd Rauch vnter jhn gemacht / biß er mit grosser Marter seine̅ Geist auffgegeben. Spinola hatte in dessen viel Oerter auff dem Hundsrück / nach der Mosel zu / darunter fürnemlich Kirchberg / Trorbach / Beylstein / Castellaun / Monsingë / Kirn / Odernheim / Daunen / Stromberg / Dißbodenburg / Glan Odenbach / Rockenhaussen / vnd andere Ort mehr / theils mit Sturm / theils mit Vbergebung in seine Gewalt gebracht / vnd eingenommen. (Die Vnirte Fürsten vnderstehen sich vergeblich den Spinolam anzugreiffen.) Er hielte sich mit dem meisten Volck mehrertheils zu Oppenheim / Creutzenach / vnd Altzey herumb auff / da er sich in den Weinbergen vergrabë / also daß die Vnirte Fürsten / die an Fußvolck schwach waren / jhme nicht wol beykommen / noch mit der Reutterey / an welcher sie jhme vberlegen / waren / einen Abbruch thun kondten. Mitlerweil bekam Spinola noch 2000. Man̅ zu Fuß / vnd 1000. Pferd / damit sein Läger gestär [436] cket wurde. So baldt er aber sich auffmachte / vnd von einem Ort zum andern sich begeben wolte / so zogen die Fürsten zu Feldt / vnnd wolten jhm eine Schlacht lieffern: aber er wandte jedesmahls wider vmb: Also haben sie jhn zum zweyten verhindert / daß er nicht auff Keyserslautern / darauff er einen Anschlag gemacht / fortrucken können. Demnach nun Printz Henrich Friderich zu den Vnirten Fürsten kommë / seynd sie den vierzehenden Octobris zu Wormbs vber die Brück gezogë / bey sich habende fünff Tausendt zu Pferdt / vnd sechs Tausendt zu Fuß / zwantzig Stück Geschütz / vnd andere Bereitschafften: Damit seynd sie auff Altzey zugezogen / in Meynung selbige Statt mit allem Ernst anzugreiffen / oder mit dem Spinola ein Treffen zu wagen. Zu Altzey lagen 1600. zu Fuß / vnd etliche Reuter. Dieweil aber die Fürsten nicht mit allem / was zum Anfall von nöthen / versehe̅ waren / hatte man Bedenckens / etwas wider gedachtes Ort fürzunehmen / vnd vor das rahtsambste gehalten / dem Spinola eine Schlacht anzubieten. Wie sie nun mit dieser Resolution auff Oppenheim gezogen / wurden sie berichtet / daß Spinola im Anzug were Altzen zu entsetzen: Welches die Vnirte Fürsten für ein erwündschte Gelegenheit gehalten / vnd derowegen sich geeylet / zwischen jhn vnd sein Läger zu kommen. Als aber Spinola diesen Brathen gerochen / hat er sich stracks zurück nach seinem Läger gewendet: Gleichwol haben jhn die Fürsten noch ins Gesicht bekommen / etwa eine Stundt Wegs von seinem Läger bey Oppenheim: Derohalben sie jhr Volck alsbaldt in Schlacht Ordnung gestellt / vnd sich resolvirt / jhne anzugreiffen. Spinola aber ersahe seinen Vortheil / vnd begab sich auff einen Berg / da ein enger Paß war / stellete acht Stück Geschütz auff beyde seiten / da es bergicht war / vnd viel Weinstöck hatte / setzte er seine Mußquetierer / also daß man schwerlich an jhn kommen kondte. Dessen aber vngeachtet / waren die Vnirte Fürsten willens jhn anzugreiffen / vnd es ließ sich ansehen / daß ein Schrecken vnter sein Volck kommen war. Aber der Tag nahm sehr ab / vnd hatten die Vnirte Fürsten keine Schantzengräber bey jhnen / einen Weg für das Geschütz durch einen Thal zu bereiten / dardurch man auch das Kriegsvolck / welches sonsten zum Schlagen begierig war / in Ordnung hette führen mögen. Etliche waren deren Meynung / man solte den Weg zu seinem Läger abschneiden: aber in dessen als man die Gelegenheit besichtigte / war der Tag dahin / vnd der Abendt herbey kommen / also daß man weiter nichts anfangen kondte. Spinola sahe wol / daß jhme lang allda sich anffzuhalten nicht nützlich seyn würde / derohalben er / so baldt es finster worden / sich stillschweigend / ohne Trompetenschall vnnd Trommenschlag auß dem Staub machte / vnd nach seinem Läger reterirte: Darauff deß Morgens die Fürsten auch vnverrichter Sachen wider nacher Wormbs zogen. Spinola hatte jhme dieses wol für ein Glück zu achten / daß dazumal die Tage kurtz waren: dann sonsten were er vberfallen / vnd vielleicht geschlagen worden / dieweil sein Volck kleinmütig war. (Churfürst zu Mayntz intercedirt für die vertriebene Marggraven von Baden.) Mit dem Marquis Spinola seynd zweenjunge Marggraffen von Baden / Eduardischer Linien / so sich bißhero zu Brüssel auffgehalten / auch in Teutschlandt ankommen / vnd bey dem Churfürsten von Mayntz angehalten / daß er jhrentwegen bey Keyserlicher Majestät intercediren wolte / damit sie die Lande / so jhnen Marggraff Georg Friederich von Baden Durlach / auß gewissen Vrsachen vorenthalten (welche Sachen ein gute Zeit hero bey dem Keyserlichë Reichs Hoffraht rechthängig gewesen) widerbekommen möchten: Welcher dann auch solchem zu Folge ein Schreiben an Key serliche Majestät abgehen liesse / dieses Innhalts: Weil er mit den Fürstlichë Pupillen ein Christliches Mitleyden trüge / vnd nach Beschaffenheit dieser jhrer in allen Rechtë hochbegünstigten Pupillar: vnnd Alimentation-Sachen ausser allem Zweiffel setzte / Jhre Keyserliche Majestät dieselbe nicht länger Hülffloß lassen würden: So hette er demnach nicht vmbgehen können / deßwegen bey Jhrer Keyserlichen Majestät nochmalige Erinnerung zu thun: Vnd were derohalben an dieselbe sein ferrnere gehorsambste Bitte / Sie wolten in gnädigster Behertzigung solcher Vmbstände die billich mässige Verordnung thun lassen / damit gemeldten armen Fürstlichen Pupillen dermaln eins zu dem jenigen / darzu sie von Gott vnd von Rechtswegen befugt / Obrigkeitliche Verhelffung förderlichst gedeyen vnd widerfahren möge. Wie dann Jhrer Keyserlichen Majest. zu solchem Ende / von jhme vnd seinen Mit Churfürsten vnlängsten durch ein gesampt vorbittlich Schreiben auch gehorsambst ersucht worden / sc. Damit aber der günstige Leser von dem Herkommë gedachter Marggraffen / vnd Sippschafft mit dem damals regierenden Marggraff Georg Friderichen mehrere Nachrichtung haben möge / wöllen wir deren Geschlecht-Register hiehero setzen.
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In dem nun Marggraff Spinola einen Ort (König in Engelland macht Bereitschafftë dem Pfaltzgraffen zu Hülffe.) nach dem andern in der Pfaltz erzehlter massen also eingenommë / ist in Engelland dem Pfaltzgraffen zu gut / viel Volck geworben worden / so hat auch König Jacob / nachdem er von Achatzio von Donaw / welchen die Vnirte Fürsten dahin abgesendet / von deß Spinolae Progreß / vnd elenden Zustandt der Pfältzschen Landen / Bericht empfangen / sich nicht allein gegen dem Spanischen Ambassador / sondern auch in Schrifften gegen König Philipsen in Hispanien / vnd Ertzhertzog (König Jacobs in Engelland Erklärung gegen dem König in Hispanien / vnd Ertzhertzogen Albrechten wegen der Pfältzischë Landen. Begehren König Jacobs an die Vnirten.) Albrechten erklärt: Er köndte vnd wolte nicht leyden / daß seiner Kinder Patrimonium also solte tractirt / vnd andern zum Raub werden / müßte derhalben den Sachë anderst Raht schaffen: aber sie haben sich solches nicht jrren lassen. Als jhme auch im Namen der Vnirten angemeldet ward / daß sie / wo jhnen anderwärts auch Hülffe gethan / vnd die Handt gebotten würde / noch guten Muth hetten / die vbrige Pfältzische Lande zubeschützen: Hat er geantwortet / Er erfrewete sich sehr vber jhrer dapfferen Resolution / trüge nichts desto weniger auch grosses Leydt vnnd Mißfallen ab dem Vnheil / welches sich vber die Pfaltz ergossen: Ermahnete demnach die Vnirte Fürsten vnd Stände / daß sie bey jhrer gefaßten Resolution bleiben / vnd die Pfaltz sampt jhren eigenen Landen so lang beschützen wolten / biß er das jenige / was zum Krieg nötig / zusammen bringen möchte / alsdann er die Handt mit jhnen ernstlich anschlagen / vnd so wol der Pfaltz / als den gesampten Vnirten / mit aller Macht bey springen wolte. (Deßgleichë an die Staten in Holland.) Fast gleiches Innhalts hat er auch an die Staten von Holland geschrieben / vnd dieselbe ermahnet / das beste inmittelst zuthun / vnd da es nötig / jhr Kriegsvolck / welches sie auff den Beinen hetten / zu Beschützung der Vnirten zu gebrauchen. Es hat zwar bißhero der König in Engellandt nicht viel bey der Böhmischen Sach gethan: das meiste ist gewesen / daß Achatius von Dona / so von dem Pfaltzgraffen vnd den Vnirten Fürsten in Engelland geschickt worden / durch sein vielfältiges bitten vnd anhalten zuwegen gebracht / daß etwa in 5000. Mann Englisch vnd Schottisches Volck / welche zum theil mit dem Statischë Volck vnter Printz Henrich Friderichs Commando der Pfaltz zu Hülffe gezogen / zum theil vber Hamburg in Böhmen kommen / vnd etlich wenig Gelt auff gebracht worden: Dann sich selbiger König (König in Engelland wil in der Böhmischë Sachen nur Mittler seyn.) noch zur Zeit in der Böhmischen Sache nicht anderst / als für einen Mittler zwischen beyden Partheyen / die Sachen in der Güte zuvergleichen / vnd einen Frieden zu stifften / angeben wöllen / wie er dann zu solchem Ende auch einen Abgesandten / Visconte Doncastra genannt / zu Jhrer Majestät Keyser Ferdinanden / welcher bey jhme zu Grätz (wie zuvor gemeldet worden) gewesen: Vnd als derselbe nichts außgerichtet / noch zween andere an den Pfaltzgraffen selbst abgefertiget. Belangendt aber die Pfältzische Lande / hat er jhme derselben Defendirung höchlich angelegen seyn lassen / vnd sich (wie gemeldet) sein bestes darbey zuthun / resolvirt. Wir wöllen die Pfältzische Händel für dißmal auff ein Seite setzen / vnnd vns wider nach Böhmen vnd den Incorporirten Landen wenden / vnd besehen / was allda nach Außgang deß Anstands mit dem Bethlehem Gabor zwischen den Vngarn vnd Keyserischen sich verlossen. (Der Vngarn Beginnë / nach Außgang deß Anstandes.) Dann als auff Michaelis der angeregte Anstandt sich geendet / vnd Gabriel Bethlen schon zuvor sich starck zu dem Krieg gefast gemacht / seynd stracks darauff die Vngarn zu Stedeldorff eingefallen / selbiges Orts geplündert vnd abgebrennet. Auch haben sie der Dampierischen Quartier zu Graffenwörth in der Nacht vnversehens vberfallen / viel nidergehawen / hernacher denselben Marckt geplündert / vnd in Brandt gesteckt. Ferners als sie vernommen / daß in Enzersdorff an der Donaw ein Anzahl Cossaggen legen / haben sie dieselbigen herauß gelockt / vnd durch einen gemachten Hinderhalt jhrer in zwey hundert nidergehawen: hernach als die vbrige Crabaten darauß gewesen / vnd die Innwohner jhre versteckte Sachen wider herfür gesucht gehabt / sampt den Mährischen solches Nachtszeit vberfallen / was sie gefunden / weggenommen / vnd hernach das Stättlein an vier Orten in Brandt gesteckt. (Keyserische leydë Schaden von den Vngarn.) Es haben auch die den Böhmen zu Hülff geschickte Vngarn auff Chwolin einen starcken Streyff gethan / daselbst vber hundert Keyserische zu Roß / so deß Orts in Besatzung gelegen / antroffen / vnd nidergehawen / vnd ob sich schon etliche in die Kirchen salviren wöllen / haben sie doch herauß gemüßt / vnnd herhalten müssen / von welchen die Vngarn stattliche Beuthen bekommen. Von dannen haben sie nacher Budweiß gestreifft / vnd vngeachtet man mit groben Stücken auff sie geschossen / doch viel Viehe vnd anders da geraubet. Vnter Wegs auch nicht weit von Crumaw noch fünffzig Reutter angetroffen / vnd die meisten davon erlegt. Vmb diese Zeit seynd die Cossaggen auß Polen in Vngarn bey Sehlin in zwey tausend starck eingefallen / vnd grossen Schaden gethan: seynd aber von den Vngarn bey Gelaw vmbringt / alle jhr geraubte Beuth abgejagt / vnd biß auff wenig erschlagen worden. Deßgleichen seynd jhrer vber drey Tausendt in zweyen Trouppen bey Teschen in Schlesien durch vnwegsame Ort vnd Gebürg durch kommen / welche das Stättlein Skotzora vberfallen / vber hundert Bürger nidergehawen / vnd viel verwundet / vnnd weil sie sich mit Beuthen so lang gesaumet / haben jhnen die Vngarn vorgebogen / zu denen seynd auch die Schlesier vnnd Mährer kommen / vnd jhrer vber vierzehë hundert erlegt / vnd in zwey hundert / darunter acht fürnehme Herrn / gefangë / die vbrigen haben vber ein Wasser / so in die Oder fleußt / gesetzt / aber auch etliche darinnen im Stich gelassen. Vnlangsten hernach seynd die Vngarn etlich Tausendt starck zu Preßburg vber die gemachte Brücke gesetzt / vnnd auff der andern Seiten deß Lands auch vberauß grossen Schaden gethan / [439] vnd etlicher namhaffter Oerter sich bemächtiget: Vnd obwoln zu Wien etliche Schiff mit Steinen beladen / darunter etliche Fewerwerck von sechszehen Tonnen Pulffer zu Zersprennung gedachter Schiffbrucken zugerichtet gewesen / dahin abgeordnet / ist doch solch Stratagema den Vngarn verrahten worden / welche zu Täben den Soldaten vnd Schiffleuten vorgewartet / dieselbe zum theil ertränckt / zum theil nidergehawen. Wann diß Stratagema angangen were / hette der Graff von Dampier / denen Vngarn / so schon vber die Brücke gewesen / mit seinem Kriegsvolck / so in 8000. Mann starck war / den Weg verrennen / vnd sie also in die Klippebringen sollen. Der hat nachmaln den Flecken Hinßheim vberfallen / vnd 300. Vngarn / so darinn gelegë / mehrertheils nidergehawen. (Vngarn hausen grewlich.) Solche Niderlag haben die Vngarn jhnen für genommen zu rächen / derhalben kurtz hernach in drey Tausendt starck zu Schwechet vnd Ebersdorff eingefallen / vnd was sie von Soldaten vnd Innwohnern an Mannschafft erreichet / nidergehawen / auch einem Rittmeister den Kopff abgehawen / denselben auff eine Copien gestecket / vnnd vor sich her geführet. Wegen solchen grausamen Streiffens vnnd Tyrannistrens der Vngarn / ist wider ein grosses Flehen nacher Wien gewesen / vnd haben sich auch viel Leute in die Wälde verkrochen. (Graff von Dampier hat ein vnglücklichen Anschlag auff Preßburg / darüber er dann sein Leben verlieret.) Vnter dessen hat sich Bethlehem Gabor für Haimburg begeben: als er aber da drey Stürme verlohren / ist er auff Oedenburg vnd Lackenbach gezogen / vmb der Statt Günß sich zu impatroniren / daselbsten kamen zween Abgesandte von der Frantzösischen Bottschafft mit jhm Frieden zu tractiren. Mitler zeit / als Graff von Tampier verkundschafft / daß die Statt vnd Schloß Preßburg mit geringer Besatzung versehen / hat er mit etlichen Vngarischen Herrn vnd Bürgern daselbsten ein heimlichen Verstand gemacht / die Statt vnd das Schloß / darinnen die Vngarische Cron in Verwahrung / vnversehens zu vber fallen / vnnd zu erobern / zu dem Ende er neun Petarden vnd ander Fewerwerck zurichten lassen / vnd mit 40. Schiffen / vnnd in sechs Tausendt Mann zu Roß vnd Fuß / darzu sich viel fürnehme Herrn vnd Kriegsleute gebrauchen lassen / zu Wasser vnd Land / den 8. Octobr. gegen Nacht fortgeeylet. Es hat sich aber selbige Nacht ein vnglückseelig Omen erzeiget / in deme drey Schiffe an der eussern langen Wiener Brücken mit Artillerey vnd allem was darinnë / wie auch vnter Haimburg eins mit zwey hundert Mußquetierern zu Grundt gangen / vnd darob fast alle Personen vnd Roß ertruncken. Nichts desto weniger ist der Graff in seinem Fürhaben verharret / mit seinem Volck oberhalb Preßburg / den neundten Octobris / vmb 8. Vhrn Morgens außgestiegen / die Vorstatt vnd Schantzen an der Thonaw / sampt dem Geschütz darinn glücklichen erobert / die Schiffbrucke zersprengt / folgends mit theils Mußquetirern den Schloßberg hinauff geeylet / deß Intents / die Petarden anzuhencken / ist aber / nachdem er mit einem blossen Degen seinen Leuten zu Anhenckung der Petarde ein Zeichen gegeben / von denen darinnen liegenden Mährischen Soldaten erkandt worden / welche dann gewaltig auff jhn geschossen / auch mit einer Mußquetenkugel zur Erden gefällt: Allda / nachdem sein Volck abgetrieben / jhme der Kopff mit einem Säbel von einem Vngarn abgehawë / vnd der Leichnam ins Schloß hinauff getragen worden. Ein solches Ende hat genommen der Graffe Dampier / welcher bey wehrender dieser Vnruhe in Böhmen vnd denen angelegenen Landen sehr vbel vnd Tyrannisch gehauset / vnnd ein böß Gedächtnuß bey den armen Innwohnern hinderlassen: war sonsten seiner Geburt hero ein Frantzoß / vnd hat dem Hauß Oesterreich viel Jahr lang gedienet. Hierüber vnd weil mehr Volck / in zwey Tausendt vnd fünff hundert starck zum Entsatz / vnter dem Obristen Ragozi / vnversehens zu Preßburg ankommen / ist das Keyserische Volck dermassen erschrocken / daß es nicht allein weiters nichts tentirt / sondern mit Verlust in achtzig Mann sich wider von dannen begeben. Vnter Wegs seynd von den Vngarn / zwischë Haimburg vnd Bruck etliche Compagnien zu Roß vnd Fuß ereylet / welche mehrertheils (darunter etliche fürnehme vom Adel vnd Befelchshabere gewesen) nach langem Scharmutzieren erlegt worden. Als nun diesen Verlauff Bethlehem Gabor vernommen / hat er sich alsbaldt wider nach Preßburg begeben / vnd daselbstë etliche fürnehme Personen einziehen lassen. Deß Graffen Dampiers Kopff aber ist an den Cörper wider angehefft / vnd in Beysein der Französischen Bottschafft nachmaln gar ansehenlich vnd stattlich / im Barfüsser Closter zu Preßburg zur Erden bestattet / vnnd an seine Stell ein Freyherrr / Preuner / zum Obristen verordnet worden. (Hertzog Maximilianus in Bayern zeucht mit seinem Kriegsvolck nach dem Land Ob der Ens.) Wir kommen nun auff Hertzog Maximiliani in Bayern Expedition: Selbiger nachdem er mit den Vnirten Fürsten vnd Ständë zu Vlm einen Vertrag / von welchem an seinem Ort Meldung geschehen / auffgerichtet / vnd kurtz zuvor in sieben Tausendt Mann Leopoldisch Volck (welches bey Breysach / nachdem jhme erstlich ein Zeit lang der Paß versagt worden / von den Vnirten durchgelassen war) vber das so er schon zuvor beysammen / vnd hin vnd wider hatte werben lassen / zu sich bekommen: Hat er mit seinem Kriegeheer / vnd allen zuvorhero gemachten Bereitschafften / auff Jhrer Keyserlicher Majestät Begehren / sich jhr zu dienen / vnd wider zu deren verlohrnen Landen zuverhelffen willfährig erzeiget: Zu dem End alsbaldt zu Landt vnd Wasser auff der Thonaw hinab gegen Oesterreich Ob der Ens gefahren. (Anzahl deß Bayerischen Kriegesvolcks.) Caspar Ens schreibt / er Hertzog habe in diesem Zug gehabt fünff Tausendt vnd fünffhundert zu Roß / vnd vier vnd zwantzig Tausendt vnnd fünff hundert zu Fuß. Vber diese Armada war Obri [440] ster Leutenant Johannes Tscherclaes Herr von (Johan̅ von Tylli / Obrister Leutenant.) Tilly / zu Montignj vnnd Marbeys auß Franckreich bürtig / ein gar dapfferer vnd erfahrner Kriegesmann: war auß den Niderlanden vom Hertzogen beruffen: vnd kam den 10. Junij zu Dillingen zu jhme / eben auff den Tag / als auch Graff Johann Georg von Hohenzollern / Keyserlicher Gesandter / ankommen war / vnd seine Werbung wegen der Execution gegen Böhmen abgelegt hatte. (Hertzogs Maximiliani in Bayern Reise nach dem Landt Ob der Ens.) In Fortziehung dieser Bayerischen Armada ist der Hertzog selber mit einem stattlichen Comitat / darunter vier Fürsten waren / nämlich der von Vaudemont / vnd der von Eboin auß Lothringen / ein Hertzog von Teschen auß Schlesien / vnd Virginius Vrsinus auß Italien / durch Straubingen (welches ein Statt vnd Schloß an der Thonaw / fünff Meilen vnter Regenspurg gelegen) Pogenberg / Filtzhoffen / so ein Stättlein / biß auff Passaw gezogen. Daselbst seynd Gesandten von Regenspurg zu jhm kommen / vnd jhme gewöhnliche Praesenten wegen jhrer Statt / vberlieffert. Förters ist er auff Scherding kommen / allda bekam er die Zeitung / daß die Innwohner in Ober Oesterreich sich starck zusammen gethan / vnd das Schloß Starenberg wie auch das Stättlin Hag wol besetzet / vnnd sich zur Gegenwehr gefast gemacht. (Gesinnen der Stände in Oesterreich Ob der Ens / an Hertzog Maximilianum in Bayern.) Nicht lang hernach / als den neundten Julij / seynd von den Ober Oesterreichischen Ständen Schreiben an den Hertzogen gebracht worden / darinn sie zuwissen begehret / was sie sich bey die sem Zug zuverschen hetten: Sie zwar hetten die Freundschafft / welche vnter Benachbarten zuseyn pflegte / wissentlich keines Wegs violirt / vnd dahero beförchteten sie sich auch keiner Feindthätlichkeiten: Sie stünden aber in Sorgen / daß / da seine Armada weiter fortrückte / etwa ein Auffstandt sich erregen möchte / weil kurtz zuvor ein grosse Anzahl Bawern sich zusammen gothan / aber doch auff Ermahnen der Stände sich wider nacher Hauß begeben hetten. Bäthen derohalben / daß er vnverlängt die Armada von jhren Grentzen abführete: Sonsten were zubefahren / daß sie wider zur Wehr greiffen / vnd die Sachen zu einer weitlaüfftigkeit gerahten möchten. (Antwort deß Hertzogen Maximiliani in Bayern / auff der Ober Enser Vortrag.) Hierauff hat der Hertzog dem Gesandten / Sigmeyer genandt / geantwortet: Er were allbereit im Werck / eine Legation an die zu Lintz versamblete Stände abgehen zulassen / vnd sie von allem zu berichten. Wie nun dieser kaum hinweg gewesen / hat Hertzog Maximilian Laurentium Wensinu̅, vnd Hauptmann Reinacher nacher Lintz geschicket / den Ständen Keysers Ferdinandi Befelch zu entdecken / vnd zugleich die Keyserliche Schreiben auffzuweisen / welche dieses Innhalts seynd gewesen: (Innhalt der Keyserlichen Commission.) Nachdem sich in dem Königreich Böheim das Vnwesen erhaben / hetten sich noch bey Lebszeiten Keysers Matthiae / die Stände in Oesterreich mehrertheils gleich Anfangs darein gemischt / vnd hindan gesetzt aller Vermahnungen / sich in Waffen zu Landt vnd Wasser gestellt / Ja sie weren so weit kommen / daß sie die Keyserische Officirer von allen Versamblungen nicht allein außgeschlossen / sondern auch gar von jhren Emptern abgesetzt / vnd also allerley wider die höchste Obrigkeit gehandelt. Nach Abgang Keysers Matthiae weren sie in jhrer Rebellion wider Ertzhertzog Albrechten / als den nechsten Erben verharret / vnd mit Einnemmung deß Fürstlichen Sitzes vnnd Schlosses zu Lintz / Besetzung der Pässe zu Behuff der Rebellischen Böhmen / sich deß Regiments wider alle Recht vnd Billichkeit angemasset. Wie nun die Succession mit allen Gerechtigkeiten an Ferdinandum kommen / hetten sie sich mit viel engerer Bündnuß mit obgemelten Rebellen vnd derselben Anhänger zusammen gethan / vnnd mit Einfallung in Vnter Oesterreich / Stätte / Schlösser / Clöster vnd Dörffer der gehorsamen Vnderthanen / belägert / eingenommen vnd geplündert: Die Meineydigen Böhmen / in deme sie die Statt Wien angefallen / mit Gelt / Gewehr / vnd anderm geholffen / vnd niemals dahin sich bewegen lassen / daß sie die schuldige Huldigung jhren rechtmässigen Fürsten auch Trew vnd Gehorsam geleystet / sondern vielmehr jhm Gesetz vnd Maß vorschreiben wöllen / mit welchem jhr böses Fürhaben gut geheissen werden sollen. Mit welchem allem / weil sie Crimenlaesae Majestatis begangen / vnd dahero schon lang zur billicher Straff sollen gezogen werden: hette doch jhr Landsfürst / nach angeborner seiner Milte / der Hoffnung gelebt / es würde sie dermal eins vber solchen jhren bösen Handlungen / hindan gesetzt deß jenigen / so sie bißhero jhre Vnthaten zu beschönen gebrauchet / eine Rew ankommen / vnnd derhalben der Schärpffe seine Gütigkeit vorgezogen: bey welchem sie dann nicht allem nicht beweget / sondern noch mehr verhalsstarriget worden weren. Dann es sey offenbahr / daß von jhrer etlichen eben die Practicken / durch welche der Oesterreichischen Lande Königreich vnd Provincien Abfall bißhero getriebë / vnd endlich zu Werck gerichtet / angestellt worden weren: Hernacher weren die jenigen in jhre Gemeinschafft auff: vnnd angenommen worden / welche dem Erbfeindt Christliches Namens / dem Türcken / gäntzlich zugethan. Dahero were Jhre Keyserliche Majestät gezwungen worden / dem Durchleuchtigen Hertzogen in Bayern Befelch zu geben / die Rebellen / auff was Weise vnd Weg es auch geschehë möchte / wider zum Gehorsamb zu bringen: Die aber / so sich ergeben würden / zu Gnaden auffzunehmen / vnd also alles / was jhn recht vnnd billich däuchte / zu thun. Were derohalben Jhrer Keys. Majestät Will vnd Befelch / daß besagte Stände / gemeltes Hertzogs Gebotten / ohne alle Außflüchte nachgelebtë / die Residentz zu Lintz jhme wider einraumeten / die Pässe eröffneten / die Besatzungen allenthalben abführeten / die außwärtige Conföderationë auff [441] sagten / vnd vnter dessen jhme Hertzogen Trew vnd Gehorsamb leysteten / biß sie die Huldigung Jhrer Keyserl. Majestät / als jhrem rechten Erbherrn ablegten. Welche nun sich hierinn gehorsamb würden finden lassen / denen solte der Weg zur Gnaden noch eröffnet seyn (biß hernacher von eines jeden Handlungen völlige Kundschafft eingezogen würde) gegen den Widerspänstigen aber die gebührliche Mittel gebraucht werden. Damit aber nicht jemandt seine Widersetzlichkeit / mit etwa eingangenen Pacten vnnd Conföderationen / entschuldigen köndte / wiewol sie ipso jure, nichtig vnd vnkräfftig / als welche wider jhren rechtmässigen Fürsten gemacht weren: so wolte doch Jhrer Keyserlichen Majestät mit diesem Mandat selbige allesampt auffgehaben / vnnd alle die jenige / welche meynen / es lige jhnen etwa daher eine Pflicht ob / absolvirt haben. Dieses were auch nicht zuvmbgehen / daß in dieser Commission sonderliche Vnterscheidt vnter denen / welche entweder mit Gewalt oder Betrug durch andere verführet worden / davon etliche so wol bey der Verstorbenen / als jetzo regierenden Keyserlichen Majestät jhre Schuld bekennet vnd abgebetten: vnd dann vnter den jenigen / welche nun etlich Jahr hero / hindan gesetzt aller Abmahnungen vnd Mandatë in jhrer Rebellion verharret: fürnemlich aber vnter denen / welche sich gleichsamb vor Führer erzeiget / vnnd welche hindan gesetzt aller Weitläufftigkeit vnd Tergiversation wider zum schuldigen Gehorsamb kommen: Vnd dann endlich denen / welche aller Factionen vnd Mißhandlungen sich gäntzlich enthalten / vnd jederzeit in Devotion verblieben. (Ober Enser begehren Auffschub.) Wie nun dieses die Ober Enserische Stände verstanden / haben sie fünff Tag lang / die Sachen zu berahtschlagen / Auffschub begehrt: welches jhnë dann von dem Hertzogen verwilliget worden / doch mit diesem Beding / daß da sie auff bestimpten Tag kein gewisse nachrichtliche Antwort geben würden / sie als Feind gehaltë werden solten: Dieweil er / Hertzog / Ampts halben / so jhme auß Keys. Majest. Befelch oblegen / die Sachen nicht länger anstehen lassen köndte. Vnd wiewol hernach die Stände / die Zeit etwas zuerlängern / wider Abgesandten geschicket / haben sie doch nichts erlangen können. (Denselben werden 5. Tage vergönnet / vnter dessen aber die Pässe eingenommen.) Die fünff Tag vber / welche jhnen der Hertzog zugelassen / hat er fleissig berahtschlagt / ob es rahtsamb / etlich Volck von dem Heer voran zuschickë / vnd sich der Pässe zu bemächtigen / oder aber ob man biß der besagten Stände Antwort erfolget / an den Gräntzen verbleiben solte. Demnach aber man in Sorgen stünde / die Stände giengen darauff vmb / daß sie die Pässe stärcker versehen / vnnd von jhren Conföderirten Hülffe erlangen möchten (welches dann diesem Krieg ohne zweifel grosse Difficultäten vnnd Verzüge bringen möchte) hat der mehrertheils vor gut angesehen / daß man die Päß einnehmen solte. Zu welchem Ende dann der Obriste Wachtmeister von Haßlang mit sechs Tausendt zu Fuß / vnd zwey Tausend Reuter / wie auch vier Stück Geschütz voran geschickt worden / doch mit dem Befelch / daß er niemandt beleydigen / sondern von aller Gewaltthätigkeit / wann jhme nicht darzu Vrsach gegeben würde / abstünde: von welchem Vornehmen dann auch zugleich Hertzog Maximilian den Ständen Bericht thun liesse. Was dieses für ein kluger Raht gewesen / hat hernach die Sach selbsten außgewiesen / dann da den Ständen länger Frist were gegeben worden / würden sie der Bayerischen Armada sich noch eine Zeit lang erwehret / vnd Jhrer Keyserl. Majestät Suchen nicht wenig zweiffelhafftig gemacht haben. (Ober Enser berichtë den Bethlehem Gabor von jhrem Zustandt.) Dann wie die Ober Enser gesehen / was mit jhnen fürgenommen werden solte / haben sie so baldt jhren Conföderirten solches zuwissen gethan / vnd vnter andern auch zum Bethlehem Gabor geschickt / welcher eben damals noch auff der Versamblung zu Newensol war. Demselbigen haben sie fürgebracht / in was Noth vnd Gefahr sie gerahten / vnnd da sie würden vberwältiget seyn / es auch vmb die Vnter Enser geschehen were / vnd dergestalt in alle Conföderirte Länder ein solcher Paß gemacht seyn würde / daß sie nicht weniger darob / vnnd sonderlich Vngarn / zu Grundt vnd Boden fallen / vnd alles sich dem Willen deß Keysers vnderwerffen müßte. Darauff Bethlehem Gabor sie gefragt / wie starck das Bayerische Kriegsvolck were? da die Gesandten geantwortet von sechs Regimentern zu Fuß / vnd zwey Tausendt Reuter (dann sie es (Antwort vnd Vertröstung deß Bethlehem Gabors / den Oesterreichischë Abgesandten geschehen.) nicht besser berichtet worden:) hat er gesagt: Einem solchen Heer seye noch wol zubegegnen: die Stände solten jhre Weiber vnd Kinder an feste Oerter flehnen: die Bawersleute solten sich in die Wälder vnd Berge begeben / vnd das vbrige Gott befehlen: dann wann man allein den Kopff vnd das Leben darvon bringe / seye noch Landt vnd Leute wider zu gewinnen: Es würden die Länder nicht gleich auff einmahlauffgezucket werden: Vnter dessen wolte er mit der Vngarischen Armada baldt mit in dem Handel seyn / vnd was dieselbe vermöge / zu erkennen geben: Er hette schon dem Setschi / Turso / Ragozi / vnnd andern Befelch gegeben zu dem Fortzug / jnnerhalb vierzehn Tagen wolte er sein Heyl an Steyermarck versuchen / were rahtsam daß die Böhmische Armada auffbreche / vnd sich stellete / als wolte sie nacher Wien rucken / so müßte sich aledann der Graff von Bucquoy auß seinem Quartier begeben / dardurch köndte er auß seinem Vortheil gebracht werden. Neben diesem hat er jhnen ein Schreiben zugefertigt an Hertzogen in Bayern / deß Innhalts: Er solte sich nicht vnderstehen in die Oesterreichische Lande einzufallen / dann sonsten er solches mit seinem Volck in Bayern rächen wolte. Aber mit solchem Schreiben hat der Bethlehem Gabor wenig außgericht: Ja es hat jhn auch hochgedachter Hertzog keiner Antwort gewürdiget. Allhie hat vnter dessen die Geschwindigkeit nit [442] wenig außgerichtet / dann allen obgemeldten Anschlägen wegen Beschützung deß Lands Ob der Ens / kam der von Haßlang mit seinem vntergebenen Volck / ehe sich die Stämde eines solchen versahen / zuvor / in deme er erstlich bey einem Paß / nicht weit von dem Stättlein Hag anlangte / denselben fandt er mit Bawern starck besetzt / der Weg were mit abgehawenen Bäumen verlegt / vnnd (Bayerich Kriegsvolck / vnd Oesterreichische Bawern spinnen einander böses Garn.) gäntzlich geschlossen: die Bawern lagen nicht in geringer Anzahl dahinder / vnd theten dem Bayerischen Kriegsvolck grossen Schaden / doch hat dasselbe endlich mit grosser Mühe den Paß eröffnet / vnd die jenigen / so jhn verwahren wöllen / zerstrewet. Weil nun die Bawern mit den Bayerischen Soldaten / wo sie selbige ertappen / vnd jhrer Meister werden können / heßlich vmbgangen / haben sie dergleichen jhnen auch gethan / vnd etliche Dörffer mit Fewr angezündet. Worüber Hertzog Maximilian / als er darvon Bericht bekommen / grosses Mißfallen gehabt / auch deßwegen von newem ernstlich verbolten / daß niemand etwas anzuzünden sich vnderstehen solte / die Vbertretter solten mit Schwerdt vnd Strang gestrafft werden. Mitler zeit haben die Stände wider Gesandte zum Hertzogen geschickt / mit Erbieten / daß sie sich zum Gehorsam bequemen wolten: Zugleich kamë auch von den Vnter Oesterreichischen Schreiben / vermeldend / daß sich auch der mehrertheil in Gehorsam geben wolte. (Tylli rückt in Ober Oesterreich.) Auff denselben Tag ruckte der Graff von Tilly mit zweyen Regimentern (so etwa in sechs Tausendt Mann starck waren) zu Fuß vnd Tausendt Reuttern / dem Obristen Haßlang nach / in Ober Oesterreich. Den folgenden Tag hat Herzog Maximilian den Hertzogen von Croy / welcher mit zehen Cornet Reutern / vnd zwo Compagnien zu Fuß / in dem Bischthumb Passaw auffwartete / fortziehen lassen / dem Streyffen der Vngarn / so sich an den Passawischen Gräntzen sehen liessen / abzuwehren. (Hertzog Ernst Ludwig von Sachsen Lawëburg wirdt von den Bawren in Ober Oesterreich zü todt geschlagen.) Eben selbiger Tag ist Hertzog Ernst Ludwigen von Sachsen Lawenburg vnglücklich gefallen: Dann als derselbe zu Wasser auff der Donaw nach Wien / Keyserlicher Majest zu dienen / schiffen wöllen / vnd vnter Wegs zu Aschaw / vter Meilen oberhalb Lintz eingekehret / ist er sampt seinem Hoffmeiste vnd Jungë von den Bawern zu todt geschlagen worden / vmb keiner andern Vrsach willen / als daß er vnter der Mahlzeit im Wirthshauß zu den vollen vnd dollen Bawern gesagt: sie solten nur lustig seyn / sie würden bald andere Gäste bekommen. (Hertzog Maximiliä in Bayern kompt gen Riedt.) Zween Tag hernach ist Hertzog Maximilian von Scherdingen mit dem vbrigen Kriegsvölck auff Riedt kommen / allda er vom Obristen Haßlang von allem so sich von dem ersten Einbruch in Oesterreich an / biß dahin verloffen / Bericht bekömen: nämlichen / wie er nach Einnehmung deß (Aistersheim von Bayerischë engenommen.) Stättleins Hag / das Schloß Aistersheim / den. Freyherrn von Hohen feld zuständig / zur Vbergab ermahnet / aber von der darinn ligende Besatzung vnd Bawern ein solche harte Antwort bekommë / daß das Kriegsvolck dahero auff sie gantz erbittert / jhnen das Wasser genommë / daß sie den Zugang dardurch zun Schloß eröffnet. Nachdem nun vnter wehrendem solchem Werck in dreyssig Goldaten / beneben dem Obristen Morton auß Lothringen vmbkommë / vnd aber die Bayerische noch jmmerfort den Belägertë hart zusetzten / hetten sie endlich sich auff Gnad vnd Vngnad ergeben / die Soldaten / so daselbst in Besatzung gelegë / weil sie das Schloß wider jhres Hauptmanns Willen vnd Befelch auffgehaltë / weren gehenckt worden / wie dann auch zugleich der Bawern Obrister / welcher sie zur Wehr zu greiffen angemahnet: der Obriste aber vber die Besatzung were enthauptet: (Starnberg den Bayerischen vbergeben. Hertzog in Bayern kompt gen Starnberg.) deßgleichen were auch das Schloß vnnd Marckt Starnberg auffgegeben worden. In diß Schloß kam Hertzog Maximilian / den 19. Julij an: daselbsten fandt sich zu jhm der Graff von Meggaw / welcher / wie alle Sachen beschaffen zu erzchlen vom Graffen von Bucquoy dahin geschickt. Deß folgenden Tags wurden Schreiben gebracht von den Oesterreichischen Ständen / in welchen sie begerten / daß man jhnen sicher Geleyt sich dahin zu begeben / mittheilen wolte / welchs jhnen auch gegeben wurde. Vnter dessen als der Hertzog vom Schloß in die nechste Gegend vmbschawete / vnd etliche Dörffer vnd Höfe in Brand gesteckt sahe / befahl er alsbald / etlich Cornet Reuter sich dahin zubegeben / vnd alle Verheerung vnd Brennung ernstlich abzuwehren / auch die Vbertretter gefänglich anzunehmen: da dann etliche der Thäter ergriffen / vnd mit dem Schwerdt hingerichtet wurden. (Oesterreichische Stän de schicken wider Gesandte an den Hertzogë in Bayern.) Hierauff hat Hertzog Maximilian seine Reyse ferrner fortgesetzet / vnnd wie er nach Grießkirchen kommen / hat er der Stände Deputirte daselbsten seiner Zukunfft etwartend / gefunden. Wie nun selbige jhren Vortrag theten / vnd erstlich was bey Zukunfft deß Bayerischen Kriegsvolcks vorgeloffen / weitläufftig erzehleten / hernacher auch viel deß jenigen / so sie im Keyserlichen Schreiben bezüchtiget würden / entweders entschuldigten / oder gar nicht gestunden: hat der Hertzog befohlen / den (Deß Hertzogen Antwort / auff der Oesterreichischen Gesandten anbringen.) Ständen anzudeuten / daß er nicht kommen were jhre Sachen anzuhören vnd zu disputiren / sondern den Keyserlichen Befelch außzurichten: sie solten sich ohne weitläufftigen Vmbschweiff erklären / ob sie dem Keyser gehorsam seyn / vnd die Huldigung leysten wolten / oder nicht? Wann sie etwas andersthetten so sie begehrten / solten sie solches schrifftlich verfassen. Worauff dann die Stände eine Schrifft verfertiget / (Abermaltger Vortrag der Ober Enserischë Stände.) welcher fürnembste Puncten diese waren: Erstlich haben sie sich vnterstanden / das jenige / so im Keyserlichen Schreiben gedacht / abzulehnen vnd zu entschuldigen: Darnach haben sie begehrt / daß jhnen der Hertzog alle jhre Freyheiten / Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten / so jhnen von Keysers Maximiliani deß Andern Zeiten an / verlichen worden / in Jhrer Keys. Majestät Namen confirmirte vnd bestätigte / es gehörten dieselbige gleich zu Geistlichen oder Politischen Sachen. Ferrners / daß weder zu Lintz / noch auch an andern [443] Orten deß Landes einige Besatzung eingeleget / sondern das gantze Kriegsheer förderlichst vom Oesterreichischen Boden abgeführt würde: Endlich begehrten sie auch Vergebung vnnd Perdon alles deß jenigen was von jhnen were mißhandelt worden / es were solches von hohen oder nidrigen Stands Personen geschehen. (Antwort deß Hertzogen in Bayern.) Auff solches hat der Hertzog in Bayern also geantwortet: Er were nicht gesinnet / zu disputiren / ob von Jhr. Keyserlichen Majestät ein recht: oder vnrechtmässiger Sententz wider sie gefället worden: wolte aber doch zu Lintz ferner mit jhnen handeln / ermahnet sie derhalbë / daß sie sich allda fleissig einstelleten / es solte jhnen nach der Sachë Billichkeit eine Resolution widerfahren. Hiemit waren die Gesandten abgefertiget: vor jhrem hinweg reysen haben sie sich auff alle Wege beflissen / wie sie jhnen den Fürsten günstig vnd geneigt machë möchten / vnd allen Gehorsamb vnd Devotion versprochen. (Hertzog in Bayern kompt gen Welß.) Den ersten Augusti ist der Hertzog nach Welß kommen / vnnd allda vom Magistrat mit grosser Ehrerbietung empfangen worden. Deß andern Tags kam dahin Bottschafft / wie Gr. Ernst von Mansfeldt ein Schantz am Güldenen Steg / die (Ernst von Mansfeld erobert eine Schantz am Güldenen Steg.) Wallerianische Schantz genandt / welche die Keyserischen im Passawischen Gebieth / den Paß auß Italien nacher Böhmen zuverwahren / gemacht / eingenommen: Vnd ob er wol auch auff die Solenawische Schantz / so auch in derselben Refier war / ein Aug hatte (durch welcher Eroberung den Keyserischen die Proviandzufuhr auß dem Bistthumb Passaw gäntzlich hette können abgeschnitten werden:) hette er doch / nachdem er bey voriger Eroberung viel Kriegsvolck eingebüssel / vnd vber diß von deß Hertzogen in Bayern Einbruch in Oesterreich Zeitung bekäme / solchen seinen Anschlag geändert. (Der Ober-Enser gesinnen an den Hertzogen in Bayern.) In dem der Fürst noch zu Welß sich verhielte / vnd schon einen Theil seines Kriegsvolcks nacher Lintz voran geschickt hatte / liessen jhme die Stände andeuten / es weren nicht viel von den Ständen daselbst erschienen / köndten jhn nicht nach Gebühr / wie sie gern wolten / empfangen. Begehrten fürters von jhme zuwissen / weil der Land Schultheiß sich in dem Schloß befinde / vnnd allda alle Brieff vnd Vrkunden / in welcher der Ertzhertzogen Recht vnd Gerechtigkeiten / vnnd dann deß Landen Privilegien vnd Freyheiten verfasset / in Verwahrung hette / ob demselben allda zuverbleiben erlaubt were. (Antwort deß Hertzogen.) Hierauff bekamen sie zur Antwort: Von Zurüstungen vnd Bereitschafften / damit sie jhn empfiengen / were nicht von nöthen / daß sie viel sorgfältig weren / dann es würde allda kein Triumph gesucht oder gehalten werden. Die Brieffe vnd andere Monumenten / solten sie (wie sie weren) bleiben lassen: Der Statthalter köndte / so lang der Fürst im Schloß verharren würde / vnter dessen in der Statt eine bequeme Behaussung vor sich einnehmen. Desselben Tags kam zum Hertzogen der Herr von Harrach / von Jhrer Keyserl. Majestät dahin geschickt / daß er auff was weise / Condition vnnd Beding die Inwohner in Oesterreich zu Gnaden auffzunehmen: Itein / welche Stätte vnd Oerter mit Besatzung zu belegen / vnnd anders / andeuten solte. Vor dem Abzug von Welß liesse der Fürst den Raht vnd Bürgerschafft zusammen beruffen / vn̅ jhme im Namen Jhrer Keyserlichen Majest. die Huldigung leysten / liesse auch ein jeden bey seinem Ampt / Dignitäten vnd Würden verbleiben / vnd vermahnet sie / daß sie Jhrer Majestät getrew vnd holdt verbleiben solten / mit Vertröstung / daß man jhnen jhre Privilegia alsdann wie vorhin / lassen würde. (Hertzog in Bayern kompt gen Lintz.) Wie nun diese Sachen allda vollendet / ist er nacher Lintz auff gebrochë / hinderlassende zu Welß in Besatzung etwa sechs hundert Mann / mit Befelch / daß die Hauptleute gute Disciplin halten solten / vnd deß Abends daselbst ankommen / vnnd nach Gelegenheit der Zeit von den anwesenden Ständen empfangen / vnd in das Schloß begleytet worden. Deß andern Tages hat Hertzog Maximilian ein starcke Besatzung nacher Freystatt / welches das letzte Stättlein gegen Böhmen ist / geschickt: auch zugleich den Ständen zwey Decret zugesändet / Inhalts: Erstlich / daß die Stände aller Landherrn / so wol der gegenwärtigen / als der abwesenden Namen verzeichnet vbergeben. Darnach / daß sie benenneten die Anzahl deß Kriegsvolcks / so sie bißhero vnderhalten / vnd auch annoch besoldeten: Vnd dann endlich / daß sie dasselbe nit ohne Vorwissen seiner abdancketen. Es wurde auch befohlen / daß niemand von den anwesenden Ständen verreysen solte / vnd solten auch die abwesende citiret werden / vnnd daß sie sich mit dem jenigen / was noch zu handeln were / nicht saumen solten. (Bayerisch Kriegsvolck lägert sich vor der Statt Lintz.) Vnter solcher weyle / hay das Bayerische Fußvolck in 18000. Mann starck / nahe an der Statt Lintz sich gelägert / vnnd jhre Geschütz / deren an der Zahl zwantzig waren / an füglichen Orten gepflantzet: Die Reutterey ist in die vmbligende Dörffer außgetheilet worden. (Oesterreichische Stände begeben sich zum Gehorsamb.) Hierauff seynd die Stände zur Deliberation geschritten / wie man sich auff deß Fürsten Postulata zuverhalten / da dann von allen beschlossen / dem jenigen / was jhnen aufferlegt / nachzukommen / doch bäten sie hefftig / die Einquartierungen zu vnder lassen: so jhnen aber abgeschlagen / dann man hielte nicht für rahtsamb / bey solchem Zustandt das Landt ohne Besatzung bleiben zulassen. Nach so gestalten Sachen ist der von Harrach wider zu Jhrer Keyserlichen Majestät abgefertiget / vnd ein Edict angeschlagen worden / mit welchem die Abwesende citirt / vnnd da sie nicht auff benandte Zeit erschienen / für Feindt erklärt wurden. Damals hat sich auch der Fürst mit den Ständen dahin verglichen / daß sie jhr geworben Volck jhme vberlassen / welches an statt deren / so hin vnd wider in Besatzung gelassen / vnter die Fahnen eingetheilet wurde.
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(1620. Schreiben der Bohmë an die Oesterreicher wirdt auffgefangen.) Zur selben Zeit wurden Schreiben auffgefangen / vnd dem Hertzogen gebracht / welche Pfaltzgraff Friederich vnnd die Böhmische Stände an die Ober Oesterreichische geschickt / Innhalts / daß sie jetzundt damit vmbgiengen / wie sie jhnen Hülff thun / vnd den Hertzogen auß Bayern / seine Land vnd Leute zu beschirmen / wider nacher Hauß weisen möchten: solten derhalben gutes Muths seyn / vnd dem Hertzogen mit aller Macht Widerstand thun / biß jhnen die Böhmische Hülffe zukäme. Demnach nun zu Lintz / so gut als es seyn können / die Sachen angestellet / hat der Hertzog jhme vorgenommen / wider den Feindt in Böhmen zuziehen / zu dem Ende vngesaumpt das Sultzische Regiment vnter dem Freyherrn von Anholt / mit zehen Cornetten Reutern / in Böhmen voran geschicket. Diese haben sich etwan dritthalbe Meilen von Budweiß nidergelassen / vmb allda auff deß Böhmischeu Kriegsvolcks Vorhaben Achtung zu geben. Vnter solchem Verlauff wurden alle Wehr vnd Waffen / vnd andere zum Krieg nothwendige Sachen / auff deß Fürsten Befelch / nacher Lintz gebracht / vnd daselbst / damit solche nicht widerum̅ wider Keyserliche Majest. köndten gebraucht werden / verwahret. (Handlung / das Keyserische vnd Bayerische Kriegsvolck zu conjungirë.) In dessen kam der von Trautmansdorff Keyserlicher geheimer Raht / vnd der Graff von Dampier / vnd handelten mit dem Hertzogen / daß er sein Kriegsvolck mit den Keyserischen conjungiren solte / damit also mit gesampter Handt der Feindt auß Oesterreich getrieben / vnnd hernacher desto besser das Königreich Böhmen wider zu erobern / vnd den Krieg zu vollführen / berahtschlagt werden köndte. (Der Graff von Mansfeldt vnderstehet sich in Bayern einzufallë.) Vnter wehrender solcher Handlung kam Zeitung / daß der Gr. von Mansfeld auff Furth / welches das ???etzte Stättlein gegen Böhmen an den Bayerischen Grentzen ist / geruckt were / vnd einen Einfall in Bayern zuthun vorhätte: Derohalben alsbald solches zuverwehren / dem Obristen Commissario Haimhusen / Lindloh vnd Herlebergern / welche die Bayerische Gräntzen zuverwahren zu rück gelassen worden / befohlen wurde / daß sie mit jhrem vnderhabenden Kriegsvolck gegen dem Mansfelder gute Vorsehung thun solten. Eben zur selbigen Zeit ist das Würtzburgische Volck in drey Tausendt Mann starck / auch nach Böhmen geführt wordë / da sich dann bey solchem Handel der von Mansfeldt wider zurück begebë. (Der Ober-Oesterreicher Kriegs volck wirdt gezwungë / dem Hertzogë in Bayern zu dienen.) Allhie ist zuwissen / daß nachdem die Oesterreichische Stände Jhr Kriegsvolck dem Fürsten auß Bayern vberlassen / selbiges biß jhme der Soldt (dann jhme noch etlich Monat außstünde) völlig bezahlet würde / nicht darein verwilligen wöllen: Vnnd ob wol / weit die Stände sie zubezahlen / nicht genugsamb Geldt in Vorrath hatten / der Fürst jhnen viertzig Tausendt Cronen vorzuschiessen sich erbotten / damit sie für ein halbes Jahr sie bezahlen köndten / wolten sich doch die Kriegsleute nicht weisen lassen / sondern blieben auff jhrer vorigen Forderung: Derohalben der Fürst die Anordnung thete / daß 2000. zu Fuß / vn̅ etliche Cornet Reutter nach Adelsheim (daselbst in 1500. Mann von dem Oesterreichischen Volck lagen) sich Nachtszeit begeben / vnd nach zuvorhergehender Einnehmung deß Schlosses / das Läger angreiffen / vnnd sie zu den jhnen fürgeschlagenen Conditionen / wo sie sich widerigten / mit Gewalt zwingen solten. Aber die Oesterreichische Kriegsleute / als sie von diesem Anschlag Kundschafft hatten / wolten deß Ernsts nicht erwarten / sondern nahmen zween Monat Soldt an / liessen sich mit Versprechung deß vbrigen begnügen / vnd schwuren dem Fürsten. Diesem Exempel folgten auch andere nach / so noch hin vnd wider im Land lagen. (Die Stände werden zur Huldigung angemahnet.) Hierauff wurden die Stände ermahnet / dem Fürsten vorbeschriebener massen / im Namen Jhrer Keys. Majest. zu schweren. Im vbrigen / daß sie bezeugeten / daß sie im Keyserlichen Edict etlicher Sachen halber vnrecht beschuldiget würden: daß sie jhre alte Freyheiten vnd Gerechtigkeiten auch jhre / so wol Geistliche als Civil Sachen betreffende Privilegia confirmirt / vnd vnwiderrufflich haben wolten: Vnnd dann / daß sie aller jhrer Mißhandlungen halber ins gemein / ohne Vnterschied der Personen / Perdon vnd Verzeyhung begehreten: In dem Keyserlichen Schreiben aber / so jhme zugeschicket worden / dergleichen nichts begriffen were / wolte er alles Jhr. Keys. Majest. heimgestellt haben / vnd dero Willen hierüber erforschen. (Vortrag der Oesterreichischen Stände dem Hertzogë in Bayern gethan.) Darauff seynd die Stände abermal zum Hertzogen kommen / vnd vorgebracht / sie begehrten zuvor / ehe sie den Eyd leysteten / die Formul / wie derselbige dieser Zeit zuthun / zu sehen / damit sie Bericht einnehmen köndten / auff was weise sie solchs leysten möchten. Dann wann sie Jhr. Keys. May. als rechtmässigem Erb-Fürsten sich verpflichten solten / köndte dasselbige auff kein andere weiß geschehen / als wann der newe Erb vnnd Herrscher vber die Landschafft / die den Ständen von beyden Keysern / Maximiliano dem andern vnd Matthia / Christmild. Ged. gegebene Immunitäten / Freyheiten vnd Privilegien / insonderheit aber die Religions-Freyheit / bestättigte. (Antwort deß Hertzogen.) Folgenden Tags hat der Hertzog die Stände wider zu sich beruffen / vnd jhnen angedeutet: Jhre Postulata gebörten jhme nicht zuerörtern / were jhme viel lieber gewesen / wann dieses Onus einem andern von Jhr. Keys. Majest. were auffgetragen worden: möchte wünschen / daß es mit den Ständen auff diesen Zweck niemalen gerahten. Derowegen hette er sein Absehen allein darauff / das jenige zu exequiren / was von Jhrer Majestät vorgeschrieben / vnd wolte von desselben Formul nicht eines Haars breit abweichen. Die Stände köndten sich vber dem jenigen / damit sie sich beschweret befinden / ordentlicher weise bey Jhr. Keyserl. Majest. entschuldigen / were auch kein Zweifel / dieselbe würde nach Erwegung aller Vmbstände / vnd gestalt der Sachen / nach deren angebornen Milte / sich also gegen den Ständen verhalten / daß sie darauß verspüren würden / es were Jhrer Keyserl. Majestät nichts mehrers angelegen / als die Wolfahrt jhres Ertzhertzogthumbes Ober Oesterreich / vnd aller desselben Stände [445] vnnd Innwohner: Welche Wolfarth er / Hertzog / auch jhnen von Hertzen wüntsche: Der auch jhre Willfährigkeit zu dem Gehorsam / Jhrer Majestät durch Schreiben / mit beygefügter Entschuldigung eröffnen / vnnd nichts vnderlassen wolte / was zu Widerbringung eines ruhtgen Stands der Provintz vonnöthen seyn würde. Es were jhme ferrners gar angenehm / wolte es auch mit gebührendem Lob bey Jhrer Keyserlichen Majestät wissen zu rühmen / daß die Stände dieser Landschafft jhrem rechtmässigen Erbherren nicht widerstreben / sondern Gehorhorsam leisten / vnnd in Devotion / wie getrewen Vnderthanen gebührete / so lang sie ein Ader regen köndten verharren wolten. Von welcher Trew vnd Bereitwilligkeit zum Gehorsam / wiewol er nicht zweiffelte / sondern glaubte / die That würde mit den Worten vbereinstimmen: so würde doch solches dahero fürnemblich erscheinen / wann die Stände ohne längern Auffzug nach Jhrer Majestät Willen jhme Trew vnd Gehorsamb vnder deß biß nach Gelegenheit das vbrige geschlichtet würde / mit dem gewöhnlichen Eydt zusagten. Dann gleich wie zuvor als Jhre Keyserliche Majestät die Huldigung begehret / die offters von den Ständen vorgeschriebene Conditionen / von welchen sie nicht abweichen wollen / diese Motus erwecket / vnd den Keyser zu rauhen Mitteln / mit welchen er die Vnderthanen zu dem Gehorsamb brächte / beweget: Also were jetzundt auch keine Hoffnung / das gemeine Wesen in einen bessern Standt zu bringen / es würden dann die vorigen Conditionen vnd Exceptionen auffgehaben: Ja wann sie also fortführen dem Keyser Gesetz vnd Ordnung fürzuschreiben / vnd nicht von jhren consiliis adstünden / sondern etlicher wenig Rebellen Rathschlägen nach dem gemeinen Nutz nicht wider in Wolstandt bringen / sondern weiters vervnrühigen würden / würde es dahin kommen / daß von Tag zu Tag alles je länger je ärger / vnnd also so wol deß Herren / als der Vnderthanen Sachen zum enssersten Verderben gerathen würden. Jhme zwar würde kein Befehl in dem Keyserlichen Edict gethan / daß er jhre priuilegia confirmiren solte: Vnd köndte diese vnd anders zu einer bequemlichen Zeit / wann nembliche Jhme dem Erbherrn die Huldigung solte geleistet werden / von demselben begehret werden: Dieses eintzige were noch vbrig / daß sie sich gantz an Jhre Keyserliche Majestät ergeben / in Jhren Schutz sich stelleten / vnd dero Trew vnd Gehorsam schwüren. Diese Sack köndte nicht längern Auffschub leyden / solches wolte vnd befehle er auß Keyserlicher jhme gegebener Macht vnd Gewalt. Was die Besatzungen betreffe / were es die Notthurfft gewesen / erforderte es auch noch der gegenwärtige gefährlich Zustandt / daß etliche Stätt vnnd Grentzorth verschen würden: daß er aber das vbrige Kriegsvolck oder die gantze Armada / so sich noch in der Landschafft verhielte noch nicht adgeführet; were wider seinen Willen geschehen / vnd were dessen Vrsach allein den Ständen den zu zuschreiben / daß sie jhr Volck nicht abgedancket. Nach welches Abdanckung / wann die Stände / wie sie sich bißhero erkläret / dem Keyserlichen Edict vnnd Befehl Folg leysten vnnd nach kommen würden / also baldt die vbrigen Regimenter auß der Landschafft abgeführet werden / also daß es gantz in der Ständ Willen stünde / ob sie jhnen selbs vnd andern Fried vnd Ruhe schaffen wolten. Endlichen wolte er daß die Bündnuß mit dem Feindt wider jhren rechtmässigen Fürsten auffgerichtet auffgehaben / die Zeichen von den Brieffen abgethan / vnd an darzu verordnete Ort gebracht würden. In welchem dann desto weniger Difficultäten weren oder seyn solten / weil sie Stände selber nicht läugneten / daß diese Bündnuß allbereit von dem Keyser mit Recht cassiert vnd auffgehaben. Sie hetten sich auch viel weniger zu förchten / daß wann sie jhrem rechtmässigen vnnd von Gott jhnen verordneten Obrigkeit Gehorsam leisteten / vnd die auffgerichtete pacta wider jhren natürlichen Erbfürsten auffkündeten / vnd also damit deß Vatterlandes Wolfarth beförderten / es bey den jenigen / welche bey diesen Sachen vnpartheyisch weren / für eine Schmach vnd Vnehr solte angezogen werden; sondern sie würden vielmehr Lob vnnd Rhum davon zugewarten haben / wann sie die jenige Confoederation / welche sie entweder auß bösem Rath / oder (wie sie sich entschuldigen) auß Zwang der Böhmen / welche sie mit Betrawung vnd den Waffen darzu gebracht / eingangen / jetzo mit jhrem Willen vnd Keyserlichem Befehl durchgestrichen. Vnd daß solches den Ständen zu keiner Schmach gereichen solte / wolte sie neben Jhrer Majestät auch er selbsten nicht allein versichern / sondern auch so jemandt deßwegen die Provintz verlästern oder feindlicher Weiß angreiffen würde / wider denselben als einen gemeinen Friedensstörer / mit aller Macht verthädigen. Belangend die allgemeine Vergebung vnnd Perdon deß jenigen / so vorgangen / weil die Stände angedeutet / sie begehreten Jh. Keyserl. Majest. als getrewe vnnd gehorsame Vnderthanen recommandirt zu werden / der Hoffnung dieselbige würde in Ertheilung deß Perdons kein Vnderscheid der Personen machen / sondern ins gemein allen / was Stands vnnd Würden sie auch seyn möchten / Gnad ertheilen: Weil dieser Punct allein in Jhrer Keyserlichen Majestät Willen stünde / wolte er deßwegen selbiger ein Schreiben zu schicken / vnnd die gantze Sach jhro trewlich commendiren. Deß folgenden Tags hat Hertzog Maximilian den Ständen ernstlich aufferleget / daß sie den nechstkommenden Tag ohne alle Widerung vnnd Außrede / so sie bißhero gebrauchet / Keyserl. Majest. das Jurament ablegten / vnnd jhne / als der zu andern Sachen eylete / nicht länger auffhielten. Vmb selbige Zeit ist das Oesterreichische Kriegsvolck Valentin Schmiden / als einem Obristen / vbergeben worden. Auff bestimpten Tag sind die Stände / wie von [446] dem Fürsten aufferleget worden / in dem Schloß zu Lintz erschienen / vnnd mit Vberreichung einer Schrifft bezeuget / daß sie keines Wegs den Eyd zum Gehorsamb leisten köndten / ehe sie der künfftigen Confirmation jhrer Privilegien / so wol was die Politische / als die Religions Sachen anbetreffe / versichert würden / sie könten auch die auffgerichte Confoederation mit Böhmen nicht auffkünden vnd violiren: nichts desto weniger haben sie die Originalbrieff der Bündnuß / von den Ständen in Böheimb vnnd der Länder Deputierten vnderschrieben vnnd besieglet / vbergeben. Darauff der Hertzog geantwortet / sie hetten sich jhrer Privilegien halber nichts praejudicirliches zu befahren / wann sie allein auff gegenwärtige Trew vnnd Gehorsam dem Keyser gelobten. (Ober Enserische Stände schweren dem Hertzog in Bayern.) Auff solches ist endlich den 10. Augusti das Jurament geschehen / welches erstlich die Geistlichen / hernach der Ritterstandt / vnd dann der Bürgerstandt abgeleget / daß sie dem jenigen nachkommen wolten / was jhnen von Jhrer Durchleuchtigkeit im Nahmen Keyserl. Majest aufferleget / biß endlich Jhr. Majest. selbsten zu seiner Zeit vnd Orth die Erbhuldigung als von rechtmässigen Vnderthanen erforderte. Wie nun das Jurament geschehen / ist der von Herbersdorff / so ein Obrister vder fünffhundert Reutter war / zum Statthalter verordnet worden. Nach so gestalten Sachen hat der Hertzog etliche Tag still ligen müssen / wegen grossen Gewässers / so vom stetigen Regen entstanden. Wie aber (Hertzog Maximilian ziehet von Lintz auff Böhmen.) solches wider etwas gefallen / ist er mit drey Regimentern die Reiß wider angetretten / vnnd deß andern Tags nach Freystatt kommen / daselbst er von dem Rath mit müglichster Ehr empfangen worden. Allda hat er auch angetroffen den Balthasarn von Marradas / einen tapffern Spanischen Obristen / welcher Keyserlicher Majestat bey Budweiß vnd in Böhmen nicht geringen Nutzen durch seine Mannheit geschafft: mit selbigem hat der Herzog etliche Tag lang sich / wie die Sachen am füglichsten anzugreiffen / berathschlaget: Vnder dessen auch das Kriegsvolck sich wegen gehabter Mühe wider etwas erquicket / die Wägen / mit welchen das Geschütz vnnd andere Kriegs Instrumenten geführet / welche wegen der bösen Weg sehr schadhafft vnd zerbrochen weren / wider außgebessert worden. (Hertzogs Maximiliani Schreiben an die Böhmen.) Von da auß wurde ein Currier an die Böhmen / Mährer / Schlesier / vnd den Pfaltzgraffen geschicket / vnd jhnen angedeutet was Jh. Keyserl. Maj. jhrenthalben / für eine Commission gegeben: vnd dieses wurde auch schrifftlich verfasset / vnd befohlen / daß es hin vnd wider in die Länder geschicket werden solte. Das erste Schreiben war dieses Inhalts; Von dem Römischen Keyser auch König in Vngarn vnd Böhmen / were jhme ein schweres Ampt / welches auch zugleich an alle Stände deß Königreichs Böhmen vnd der incorporirten Länder gehörete / welches er alsobald exequiren solte / auffgetragen: Vnd were er darüber von Hertzen leydig / daß von jnen / so gar kein statt gegeben worden / den so vielfaltigen Warnungen vnd Ermahnungen / so jhnen von Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs geschehen / sonderlich aber dem guten vnd getrewen Rath seiner selbs / in dem er jhnen auß guten Gründen bewiesen / was für grosses Vnheyl sie nicht allein dem Königreich / Böheimb / sondern auch den benachbarten Landen / vnd dem gantzen Römischen Reich zuzögen / wie alles nemlich dem eussersten Verderben am nechsten seye / alldieweil die Stände in Böhmen hindangesetzet aller Rathschläge / dardurch dem gemeinen Wesen könne geholffen werden / die Sachen in den Stande gebracht / da endlich die letzte remedia für die Hand genommen / vnnd jetzo mit dem Schwerd das jenige so verderbet herauß geschnitten werden / damit nicht der noch vnversehrte Theil auch davon inficirt würde / welches dann ohne Vergiessung viel Christenbluts nicht wol geschehen könte. Vor welcher mühsamen vn̅ gefährlichen Function / hette er sich hefftig entsetzet / vnd were gäntzlich von solchem Gewalt abgestanden / wo er nicht von der höchsten jhme von Gott vorgesetzten deß Reichs Obrigkeit vnd Keyser / deme er Gehorsam zu leisten schuldig / zu dieser hohen Sach were erfordert worden. Derohalben hette er diesen jhme gethanen Befehl durch offentliche Patenten allen Ständen deß Königreichs vnd der incorporirten Landen / vbersenden vnd anzeigen wollen / damit sie erfahren möchten / daß annoch bey der Key. Majest. statt vnd Platz zur Gnaden vorhanden were / wann sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit Gehorsam zu leisten sich nicht widersetzen würden / im widrigen aber sie Gewalt / vnnd jhre gerechte Straff erfahren solten. Vmb deß willë solten sie alsbald nach Empfahu̅g dieses Anerbietens sich jhme willfahrig dem Keyser Gehorsam zu leisten / stellen / sich der Keyserlichen Gnad mit gebührlicher Submission fähig machen / vnd jhren Zustand / wie auch der jhrigen / vnd deß Königreichs für Augen schwebende Gefahr wol behertzigen / vnnd jhren Sachen andern Rath schaffen / vnd sich nit also von der Vnterthänigkeit jhrer rechtmässigen Obrigkeit / sonderlich von den jenigen abziehe~ lassen / welche solches Vnheyls Vrsächer vnd deß Abfalls Anfänger weren: sondern den trawrigen Zustand deß Königreichs / welchs gleichsam schier in den letzten Zügë lege / von dem eussersten Verderben auch grewlichen vnd vnträglichen Joch deß abgesagten Feinds der Christenhenheit (welchs alle von jhme bezwungene Landschafften / Stände vnd Fürsten so jhm vnderthänig seyn müsten / mehr als zu viel empfinden / vnd allzuspat berewen) herauß reissen / vnd jhrem warhafft / rechtmässig erwehlten allergnädigsten König / welchen sie gekrönet / vnd mit dem H. Oel gesalbet / nemlichen der Keyserlichen Majest. (welcher sie sich mit schuldigem Gehorsam durch das allerheyligste Jurament schon zuvor verplichtet / die auch allen gehorsamë zu vergeben jh [447] nen mit vorigen Gnaden gewogen zu seyn willfährig were) solches wider zustellen / damit durch erwünschte Widerbringung deß Friedens das Königreich von Tag zu Tag vielmehr je länger je mehr florirte / als daß sie mit angefangener Halßstarrigkeit fortführen / vnd die gewisse Ruin / vnd deß Königreichs Vndergang / mit jhrer ewigen Schand / welche sie bey aller Posterität zu gewarten / durch Hindansetzung der Keyserlichen / jhnen so offt angebottenen Gnad / jhnen selbs vber den Halß brächten / auch sich selbs / jhre Weib vnnd Kinder / vnnd gantze Geschlecht / ja das herrliche Königreich selbsten dem Kriegsvolck vnnd den Außländischen Nationen zu einem Raub außsetzeten. Vnd dieweil er so wol wegen deren / so in Jhr. Key. M. Gehorsam sich begeben / als die noch Widerspänstige zum Gehorsamb zu bringen / auff Keyserlichen Befehl jetzund mit der gantzen Armada in Böhmen ziehe / vnd auff solcher Reiß von männiglichen gar füglich könte angesprochen werden / wolte er sie hochlich ermahnet haben / daß sie die angebottene Keyserliche Gnad vnnd Perdon nicht außschlügen / sondern bey sich selbsten wol bedächten / vnnd darvor weren / damit jhr Königreich nicht Schaden neme / vnd sich also so wol auff jhre als der gantzen Christenheit Wolfarth beflissen / vnd nicht so verwegener weiß / da sie noch wol anders könten / sich in das eusserste Verderben hinein stürtzeten. Derohalben solten die Stände diese letzte Denunciation vnd Citation in allen Ständen vnd Flecken publiciren lassen / damit so etwas widriges vorgienge / jhnen dessen keine Schuld zugemessen werden solte. Die Keyserliche Patenten / so dem Durchleuchtigsten Fürsten Maximilian vberschickt worden / die Böhmen zum Gehorsam zu bringen / sind dieses Innhalts gewesen; (Inhalt der Keyserlichen Commission dem Hertzogen in Bayern vber das Königreich Böhmen gegeben.) Die Stände würden sich wol zu erinnern wissen der grausamen vnd vnerhörten That / in dem etliche vnder jhnen sich vnderstehen dörffen Anno 1618. zween vorneme deß Königreichs Statthalter sampt dem Secretario / auß der Königlichen Cantzley hinab in den Schloßgraben zu stürtzen / vnnd alsobald zu Handhabung solches Bubenstücks Kriegsvolck zu mustern / vnnd andere viel Ding zum Verderben deß Königreichs anzustellen. Welches als Keyser Matthias J. M. Vetter vnnd Vatter in Erfahrung gebracht / damit solchem wachsendë Vnhell bey zeiten gewehret würde / hette er durch offentliche Patenten die Stände von diesem vbelangefangenen Wesen trewlich abgemahnet / vnnd sich bereitwillig anerbotten eine Legation an die Stände zu schicktn / welche jhre Sachen anhören vnd vergleichen / auch zugleich in Jhrer Key. M. Namen versprechen solte / daß deß Königreichs Praerogativ / Immuniteten vn̅ Privilegien / vnd insonderheit der Majestät Brieff in jhrem Valor solten erhalten / vnd alle deß Königreichs Innwohner beschützet vnd beschirmet werden. Weil aber Jh. M. mit solchen trewlichen vnd wolmeynenden Erinnerungen / Verheissungen vnd Obtestationë (welche schrifftlich verfasset / von den Authoren der Rebellion hinderhaltë worden / damit sie dem gemeinen Volck nicht vberkämen /) nichts bey den hartneckigen Rebellen außrichten mögen / vnnd dieselbe nicht allein in jhrem bösen Vorhaben verharreten / sondern auch noch die Sachen je länger je ärger macheten / in dem sie eine newe Regiments Form angerichtet / auß jhrem Mittel dreissig Verwalter deß Königreichs / welche sie Directorn nennetë / auffgeworffen / die Besatzungen allenthalben verstärcket / die Vnderthanen mit schweren Exactionen beleget / vielen jhre Güter mit Gewalt genommen / die Königliche Empter / vnd die jährliche Einkommen / vnd Tribut an sich gezogen: vnd zu jhrer höchsten Obrigkeit nemlichen J. Kön. Maj. Schmach vnd Verschimpffung / Famoßschrifften / welche mit falschë vnd erdichtetë Sachen angefüllet / durch das gantze Königreich vnd das Rö. Reich außgebreitet / vn̅ ander dergleichë vnzimliche Ding mehr begangë. Durch welches J. Key. M. were bewogen worden / daß er noch selbiges Jahr auff Montags nach S. Jacobi / das zweyte Mandat an die Stände geschicket / in welchem nach obbemeldter Sachen Erzehlung / er jhnen ernstlich aufferleget / daß sie von jhren Gottlosen Rathschlägen abstünden / mit Beträwung / daß / welche nicht alsobald nach Lesung solches / vnd so sie abwesend / in viertzehen Tagen / sich in Keyserliche Devotion begeben würden / für Rebellen vnd Feinde deß gemeinen Nutzen solten gehalten werden. Aber die besagte halßstarrige Leut weren hierdurch nichts beweget worden / hetten jhre consilia nit allein nicht verbessert / sondern noch je länger je mehr darinn verstärcket worden / vnnd von Tag zu Tag eyfferiger darinn fortgefahren. Nachdem nun hierzwischen der Keyser mit Todt abgangen / hette Ferdinandus / als Successor deß Königreichs vnd Regiments die gewisse Hoffnung geschöpffet / es würden bey Antritt eines newen Fürsten / die Vnderthanen / welche zuvor tumultuiret / auch eines andern Sinnes werden / vnd gegen Jh. M. als zuvor von jhnen angenommenen / gekrönten König vnd Erbherren / als bald zu Anfang der Regierung / sich als getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen gebührete / erzeigen / weil sie niemals in keinem Ding von jhme offendiret / auch von J. M. ein Schreiben voll Keyserlicher Gnad vnd Milte / mit sampt der Confirmation aller jhrer Privilegien vnd deß Majestätbrieffs / an den Obristen Burggraffen / cum consueta lege remitten darum geschicket / ein Anstand gemacht / vnd alle Feindthätlichkeiten eingestellet / auch dero Willfährigkeit / das Kriegsvolck abzudancken / zu wissen gemacht worden / wann sie nur ein Zeichen zum Frieden vn̅ gebührenden Gehorsam erweisen würden. Ja Jhre Maj. were auch willig gewesen / mit Jhro vom Frieden vn̅ Perdon handlen zu lassen / vnd zugeben wollen / daß sie Interponenten vnd Vnderhändler darzu verordneten / vn̅ hette also / als ein friedliebender Keyser / das eusserste versuchet / dardurch J. M. jnen dero Eyffer vnd Ernst zu Annemung der friedlichen Mit [448] tell darthun können. Aber die Rebellen weren in jhrem verstockten Sinn fortgefahren / auch J. M. nicht einer Antwort auff solche Schreiben gewürdiget / ja selbige so gar hindan gesetzet / daß sie jhr Kriegsvolck je länger je mehr hefftig vermehret / die Vnderthanen auffgebotten / vnnd mit jhren Regimentern zu Felde gelegen / vnnd die Marggraffschafft Mähren / zum theil mit Gewalt / zum theil durch List auff jhre Seiten gebracht. Vnd vber diß hetten sie das Stättlein Laa in Vnder-Oesterreich belägert / vnd endlich gar nach Zusammenstossung der Armeen auff die Haupt vnd Königliche Residentz Statt Wien angezogen / viel Mutwillens vnd Feindseligkeiten allda sich vnderstanden. Vnder deß den Keyserlichen Namen bey allen auch Außländischen Nationen mit falschen vnd verhässigen Beschuldigungen vnd Aufflagen durchgezogë / vnd zur Verschimpffung außgesetzet. Wiewol nun dahero der allergnädigste Keyser rechtmässige Vrsach gehabt / jnen ins künftig alle Hoffnung einiger Gnad vnd Vergebung gäntzlich abzuschneiden / hette er doch seine Miltigkeit durch den Mutwillen der Rebellen nicht lassen vberwundë werden / sondern Sambstags nach Trinitatis im Jahr 1619. widerumb auch vnersuchet jhnen mit offenen Patenten seine Gnad angebotten / mit trewlicher vnd Vätterlicher Vermahnung / daß welche sich zum Gehorsam gegen jhrem rechtmässigen König begeben wolten / sich bey seinem Kriegs Obristen Carlen von Bucquoy angeben / vnd von jhme auß Keyserlicher Macht zu Gnaden auffgenommen werden. Aber die Rebellen / so keiner Gnad vnd Vergebung werth / hettë solche Keyserliche Clementz mit höchster Verachtung verworffen / vnd von Tag zu Tag in jhrer Boßheit weiter fortgefahren / damit sie deß Keysers gerechten Zorn auff sich brächten: Endlich weren sie so weit kommen / daß / als der Ertzbischoff zu Meyntz / deß Röm. Reichs Churfürst / Ferdinandum König in Vngarn vnd Böhmen ein Glied deß Churfürstl. Collegij mit andern Churfürsten auf den 10. 20. Julij 1619. nach Franckfurt zur Wahl eines Römischen Königs beruffen / vn̅ derselbe / wie gebräuchlich / erschienen / sie jhne der Cron zu berauben sich vnderstanden / vnd deßwegen / so wol mit Schrifften als mit Abgesandten bey den Churfürstë gehandelt daß Ferdinandus zur Churfürstlichë Session vnd Wahl eines Römischen Königs nicht zugelassen würde. Aber es hetten vber jhr vnrechtmässiges Begeren die Sachen viel einen andern Außgang / als sie verhoffet / bekommen / in deme nit ohne offentliche Schmach vnnd Nachtheil jhr Fordern für vnbillich erkennet / vnd Keyser Ferdinand nicht allein zur Session der Churfürsten / als ein wahrer vnd rechtmässiger König zu gelassen / sondern auch hernach den 18. 28. Augusti auff den Tag deß Heyl. Augustini / durch Göttliche Gnad / gewöhnlicher vnd rechtmässiger Weiß / mit einhelliger Stimm vnd Willen zum Römischen König vnd künfftigen Keyser erwehlet / vnd darauff den 31. August. 9. Sept. in offentlichem Triumph gekrönet worden. Damit nun die Keyserliche Milte desto mehr offenbahr würde / hette Jhre Majest. welche doch zu rechtmässigem Zorn vnd Vnwillen gegen die Rebellen hochwichtige vnd vnzahlbare Vrsachen gehabt / vnerachtet aller Injurien / zu Franckfurt den Churfürsten sämptlichen keinen außgenommen / als selbige von Jhrer Maj. begehret / daß sie jhnen die Erkanntnuß dieser Sachen / vnd Stillung der Böhmischen Vnruhe vbergeben wolte / zu Bezeugung jhres zu Frieden geneigten Gemühts / die gantze Sach jhrem iudicio vnd Vermittelung heimgestellet; als in dessen die Böhmë / den grössern Theil deß Vngerlands / ohne andere Provintzen / welche sie zur Gemeinschafft deß Kriegs ersuchet / zu gleichmässigem Abfall beweget / auch zugleich in der Statt Prag einen Convent / mit Zuziehung der incorporirten Länder Abgesandten / vnder dem Schein / als wan̅ sie berathschlagen wolten / wie die Keyserliche Schreibë solten beantwortet werden / da doch in der That selbsten viel ein anders gesucht würde / angestellet. Dann in dieser Zusam̅enkunfft were alles Gifft / so sie lang bey sich getragen außgeschüttet vn̅ hindangesetzet aller Consultation / hetten diese Rebellen mit allgemeiner Zusammenstimmung der Confoederirten / welches sich doch niemalen gebühret / hindangesetzet deß gethanen Eyds / den sie jhrer rechtmässigen Obrigkeit vnd König geschworen / aller Gottesforcht / Trew vnd Gehorsam / mit einem gethanen Eydschwur beschlossen einen newë König zu erwehlen / wie sie dann auch mit jhren blinden suffragiis Friderichten Pfaltzgraffen bey Rhein / deß Reichs Churfürstë / an statt jres Rechten / zum vermeynten König designiret / vnd für ein Haupt deß Königreichs / mit Außschliessung Ferdinandi / außgeruffen. Darauff hette der Pfaltzgraff / als nichtiger Weiß erwehlet / solcher nichtigen Wahlbeygefallen / den bösen Schluß der Stände gebillichet / vnd das Königreich (wiewol er selber zu Franckfurt kurtz zuvor / durch seinen Gesandten / welchë er mit Vollmacht der Votierung zum Wahltag geschicket / neben andern Churfürsten deß Reichs Keyser Ferdinanden für einen rechtmässigen / warhaftigen vnd gekrönten König erkennet / gehalten vnd verehret / vnd bald hernach zum Römischen König durch sein votum erwehlet) angenommen / auch hernach mit der Königlichen Cron seiner Meynung zwar nach rechtmässig / aber in der Warheit nit anders / als wie eine Person in einem Schawspiel gekrönet worden / jhme die dem Königreich incorporirten Länder Innwohner huldigen / vnd als einem König schweren lassen / vn̅ andere Ding welche niemand anders als einem warhafften / rechtmässigen / erblichen vnd gekrönten König geziemeten / wider alle Recht vnd Billichkeit verrichtet / vnd jhme beygemessen. Wiewol nun Jh. Keys. Maj. den elenden Zustand der Vnderthanen / welche das Vnglück deß Kriegs fürnemlich treffen würde / betawret / dero gnaden nicht vergessen / vnd deßwegen den 1. 10. Decembris deß abgelauffenen 1619. Jahrs noch das letzte Mandat abgehen lassen / in welchem sie [449] allen welche sich vnder Jh. Maj. Gehorsam zu begeben versprechen würden Gnad vnd Perdon zu ertheilen / vnnd sie zu beschützen / genugsam zugesagt: hette doch vnder dessen der Keyser das Gottlose Beginnen der Rebellen / welches bey allen Nachkommen ein böses Exempel were / länger nicht dulden können / damit er nicht Gottes Zorn vnd Raach wegen nicht Straffung solcher Bubenstück auff sich lüde / sondern sein wie auch seiner Erben vnnd Nachkommen am Königreich Böheimb Recht zu erhalten / die Gewalt mit Göttlicher Hülff endlich nothtrungenlich anlegen / vnd alles eusserste für die Hand zu nemen für gut angesehen / damit seine Königreich vnd Provintzen wider zu erobern / vnd die nothleydende Vnderthanen wider auß den Trangsalen zu erretten. Derohalben weil die Keyserliche Majestät auff Hertzogs Maximilian in Bayern vnd etlich anderer deß Reichs Chur-vnnd Fürsten Trew jhre Hoffnung gesetzet / vnd deroselben Hülff zu Widerbringung deß Friedens gebrauchen wollen / hette Jhre Majestät für gut angesehen gedachtem Hertzogen in Bayern / der rebellischen Böhmen Halßstarrigkeit zu dämpffen / auß Keyserlicher Macht vnd Gewalt diesen Befehl gegeben; daß er alle so von jhme zu seiner Ankunfft eitiret würden / vnnd aber dieselbe nicht antworteten / auch vnder den Keyserlichen Gehorsam sich nicht ergeben / vnd Jhre Majestät nicht für jhren rechtmässigen König vnd Herren erkenneten / wie ingleichem von den Rebellen nicht abweichen wolten / mit Gewalt vnd den Waffen verfolgen / vnd zum Gehorsam zwingen; die gehorsamen aber im Namhem Jhr. Keyserlichen Majest. in seinen Schutz vnd Schirm auffnemen / jhr Leib vnd Leben / Haab vnd Gut defendiren vnd allen feindlichen Gewalt von jhnen abtreiben solte. Dessentwegen wolte Jhr. Keyserl. Majest. allen Böhmischen Ständen / Innsassen vnnd Vnderthanen ernstlich befohlen haben / daß alle / so von gedachtem Hertzogen würden beruffen werden / auff was Orth oder Weiß solches geschehe / sich alsobald auff sein Begehren stelleten / vnd was er jhnen aufferlegte / ohne Verzug vnnd Hinderhalten verrichten / jhr selbst eygene Wolfahrt bedencken / vnd sich nicht von den Auffrührern zu jhrem der jhrigen / vnd deß Vatterlandes Vndergang von dem Gehorsam abhalten lassen. Vnd damit nit jemand sich durch eingegangene Bündnuß mit den Rebellen / oder den geschwornen Eyd / oder die auffgerichtete pacta, oder etwann ein andere Vereinigung / welche doch für sich keine Krafft wider die rechtmässige Obrigkeit / König vnd Erbherren hetten / entschuldigte / wolte Jhr. Keys. Majest. alle dergleichen pacta, Bündnussen vnd Pflichten auffgelöset vnd cassiret / auch alle Vnderthanen / auff was Weiß vnd Weg dieselbige darbey interessirt seyn möchten / von allem Jurament absolvirt vnd loßgesprochen; vnd den jenigen so hierinn Folg leisten würden / jhre Gerechtigkeiten vnd priuilegia zu erhalten vnd handzuhaben auff das trewlichste versprochen vnd zugesagt haben. (1620. Hertzog Maximiliani) Das Schreiben / welches Hertzog Maximilian an Pfaltzgraff Friderichen abgehen lassen / war dieses Innhalts; (Schreiben an Pflatzgraff Friederichen.) Er / Pfaltzgraff Friderich / würde sich wol zu erinnern wissen / wie trewlich / auffrichtig vnd auß recht Teutschem vnnd sorgfältigem Hertzen vnd Gemüth / er Hertzog in Bayern / so wol vor / als nach der vermeynten nichtigen Wahl eines newen Königs in Böhmen / zu vnderschiedlich mahlen jhn / mit außtrücklicher Vorbildung deß gegenwertigen Zustands / in vberschicketen Schreiben vermahnet vnd vielfältig widerrathen / daß er nicht eines frembden Königreichs Cron / so allbereit einem andern zugeeygnet vnnd auffgesetzet worden / annemen oder begehren / oder Türckische Hülff suchen / oder von den jenigen so dem Türcken zugethan / erwarten / oder die Freyheit Teutscher Nation / als deß vornembsten Volcks in Europa ängstigen solte: Sich auch nicht vnderstünde / durch diese vnzimliche / vnnd auß Praejuditz den Fürsten vnd Monarchen gefährliche vnd nachtheilige Erwehlung eines newen Königs / bey noch Regierung deß rechtmässigen / nicht allein zwey der herrlichsten Königreich / als deß Römischen Reichs vnd Teutschlandes Vormawren / Vngarn nemlich vnnd Böheimb / so hiebevor mit grossem Vnkosten / Arbeit vnd Christenblut wider den Feind beschützet / mit andern Oesterreichischen Erbländern / in das eusserste Verderben vnd die Barbarische vnd vnaufflößliche Türckische Servitut mit sich zu stürtzen / sondern auch das gantze Römische Reich / durch innerliche Auffruhr / Tumult vnnd Abfall getrennet / den Außländischen Barbarischen Völckern für einen Raub außzusetzen / vnd zu vndertrucken / vnd endlich sich selbsten (als der annoch in gutem Wolstand were / vnd vnder den seinen in höchster Authorität lebte / vnnd das Regiment führete) vnnd noch andere mit sich in das gewisseste vnnd grausamste Verderben zu stürtzen vnd gäntzlich zu Grund zu richten. Es were seinem guten Nahmen / Ehr vnd Dignitäten höchlich zu wider / daß vnder seinem Namen / vmb seinet Willen vnnd durch jhn die herrlichste Königreich vnnd Provintzien so erbärmlicher Weiß durch feindliche Zusammenziehung / mit so vieles Christen Blutsvergiessung gäntzlich verheeret vnnd zerstöret würden. Da doch das Gesetz der Natur selbsten lehrete; Quod tibi non vis fieri, alteri ne feceris: das ist; was du nicht gern hast / daß er dir geschehe / soltu einem andern auch nicht thun. Er Pfaltzgraff were einer vnder den Churfürsten deß Römischen Reichs / solte sich vielmehr bemühen eines andern Reich seinem rechten vnnd alten Herrn wider zustellen: die abgefallene vnnd rebellische Vnderthanen wider zum Gehorsam zu bringen / vnd in deß fürtrefflichen Helden Philippi Pfaltzgraffen bey Rhein Fußstapffen trettende / das Regiment der Christenheit wider die Barbarische Grausamkeit vnnd Joch der Türckischen Dienstbarkeit zu beschützen / vnd mit aller Macht vielmehr zu verthädigen / als dem geschwornen [450] Feind der Christenheit das Christenblut in seinen Rachen zu schütten. Diese vnnd dergleichen Vermahnungen / als er / Hertzog / an jhne / Pfaltzgraffen / auß getrewem Rath vnnd Wolmeynen gethan / hette er die jenige Clausul gleichsam gezwungen hinzu setzen müssen; Wann er / Pfaltzgraff / hindansetzend allen guten Rath / in seinem bösen Vorhaben verharrete / vnnd die Keyserliche Majestät vnnd das gemeine Wesen in grössere Gefahr geriethe / auch er / Hertzog in Bayern / selber neben andern Chur-vnd Fürsten deß Reichs / von Jhro / als dero man Rechts wegen Gehorsam leysten müste / besagtem gemeinen Wesen zu Hülff zu erscheinen ersuchet würde / oder in Außschlagung aller gelinder Mittel die extrema müsten ergriffen werden / wolte er / Hertzog in Bayern seines Theils / vnnd Schuldigkeit halben / den Keyser als dem Obristen Haupt deß Reichs / vnnd dem sinckenden / vnnd schier herunder gebrachten gemeinen Wesen / welches gleichsam selbsten vmb Hülff ruffete / mit aller Macht vnnd Vermögen beyspringen / vnd die Trew / so er dem gemeinen Nutzen schuldig der Blutsfreundschafft vorziehen. Derohalben hette er jhne Pfaltzgraffen als seinen Verwandten / wegen innerlicher Freundschafft / nahen Verwandnuß vnd Nachbarschafft widerumb ermahnen wollen / daß er ohne die Vrsachen so ins gemein das Römische Reich betreffen / vnnd die / so er jhme priuatim zu bedencken heimstellete / doch von diesen Newerungen vnd dem gemeinen Nutzen hochschädlichen Vornehmen abstünde / vnd in dieser Sachen sein / Hertzogs in Bayern / wolmeynend Gemüth erkennete / wie er dann solches auch in Schreiben genugsam erfahren / als er jhme geantwortet; Er / Pfaltzgraff spürete genugsam sein / Hertzogs in Bayern wolmeynend Gemüth gegen jhm / vnd sehe daß seine Vermahnung in vielen trefflichen rationibus vnd Gründen bestehe / vnd auß einem auffrichtigen Teutschen Hertzen vnd Gemüth herrühre / er wüste auch wol seine sonderliche Sorgfältigkeit / nicht allein wegen seiner / sondern auch wegen deß gemeinen Nutzen / endlichen was er von einem gewissen vnd getrewen Freund zugewarten gehabt hette / das hette er nun erfahren / vnd sagt er deßwegen Seiner Durchl. höchsten Danck / sc. Dieweil aber er / Hertzog in Bayern / vermercket / daß er mit solchen trewlichen vnnd freundlichen Warnungen nichts außgerichtet / vnnd die Sachen in der Christenheit von Tag zu Tag ärger würden / vnd nun alles auff die Schärpffe deß Schwerds bestünde / were Jhr. Keys. Maj wegen Jhrer abgefallenen Erblande vnd Königreich gezwungen worden / sich vmb Hülff zu bewerben / vnd einen Obristen den Krieg zu führen zu erkiesen / auch solches schwere Ampt jhme / Hertzogen in Bayern / endlich auffzutragen vnd zu vbergeben. Welches jhme dann von Hertzen leydig were / daß die Sachen dahin gerathen / vnd hette selbsten darüber schmertzlich geseufftzet / wolte lieber von dieser schweren verdrießlichen vnnd gefährlichen Function abstehen; derentwegen er dann auch auß guter Zuneygung in höchster Trew nochmalen jhme / Pfaltzgraffen / zu wissen machen / vnd jhn von diesen extremis abmahnen / vnnd getrewlich verwarnen wollen / damit er sich nicht in das eusserste Verderben stürtzete / sondern sich vielmehr dahin bemühete / daß er der getrewen Chur-vnd Fürsten guten Rath statt gebe / die Cron dem rechtmässig zuvor erwehlten vnd gekrönten König vnd Erbherren wider zustellete / Böhmen vnd die incorporirte Länder wider abtrette / die hochschädliche / vnd von geschwornen / offentlichen vnd heimlichen Feinden Christliches Namens / schnurstrack auff die Türckische Dienstbarkeit gerichtete / desperirte vnnd verderbliche consilia fahren liesse / vnud gäntzlich hindansetzete / vnnd mit den Mitgliedern deß Reichs / vnnd dem gantzen Teutschland deß Barbarischen Feindes Vorhaben mit enssersten Kräfften zu verhindern / vnd zu nicht zu machen / sich vnderstünde / vnnd also alle Rathschläg zu deß gemeinen Nutzens der gantzen Christenheit aufferbawung / Ruhe vnd Wolfarth richtete. Mit welchem er insonderheit jhm selbsten vnnd seinen Land vnd Leuthen / hernach dem Römischen Reich / vnnd dann dem Reich nahe verwandten Konigreichen / wie auch dem gantzen Teutschlandt / ein vber die massen heylsames Werck; beneben dem / Gott im Himmel selbsten (welcher der Vnderthanen Abfall von jhrer ordentlichen Obrigkeit allezeit zu hassen / vnd die Authoren solcher Tumult schwerlich zu straffen pflegte) ein grosses Wolgefallen erweisen / vnd nicht allein sich / sondern auch andere / von herbeynahenden Blutvergiessen vnd Verderben erretten würde. Wann nun wider Verhoffen die Sachen anderst ablauffen / vnd die Stände in Böhmen Jhrer Keys. Majest. Befehl / den sie jhm / Hertzogen in Bayern / zu exequiren aufferleget / vnd von demselben jhnen were zu wissen gemacht worden nicht Folg leisten würden / so würde er getrungen auß Keyserlicher Macht das jenige / so jhme anbefohlen zu verrichten. Wohin sich nun bey so gestalten Sachen die Böhmische Stände lencken würden / were er mit seiner Armada zugegen / vnd ziehe mit derselben recht in das Königreich Böhmen / vnd wolte sie (dann wegen deß Pfaltzgraffen Person hette es ein andere Gestalt) entweder mit Krieg verfolgen / oder wann sie sich J. Keyserl. Majest. vndergeben würden / zu Gnaden aufnemen. Die Landschafft Ob der Enß / hette jhme Hertzogen / vnder dem Keyserlichen Namen geschworen / were zu wünschen gewesen / daß sie solches ehe sie darüber in Gefahr gerathen / gethan / aber weil die Stände vnd Vnderthanen die Beding vnd Terminos deß Gehorsams vberschritten / vnd an etlichen Orten Jhme / Hertzogen / als er ankommen mit gewehrter Hand entgegen gerucket / hetten sie nicht allem Vnheyl / so der Krieg mit sich führete / entgehen können. Aber die Sachen weren Gott vnd dem Außgang heimzustellen gewesen. Diese Schreiben vnd Keyserlich Commission [451] sind dem Pfaltzgraffen vnnd den Böhmischen Ständen nur vmb einen Tag später / als er vor einen Jahr darvor zum König erwehlet ward / eingehändiget worden. Deßwegen der Pfaltzgraff alsobald dem Fürsten von Anhalt davon Bericht gethan. (Der Böhmen Antwort auff Hertzogs Maximiliani Schreiben vnd Vberschicku̅g der Keys. Patenten.) Auff deß Hertzogen Schreiben haben die Stände in Böhmen also geantwortet; Sie hette auß Keysers Ferdinandi Edict vnd Patenten / wie auch auß seinen mitgeschickten Schreiben vernommen / mit was grossen vnnd schweren Aufflagen (welche allen Ständen vnd jhrem König selbsten zur Schmach vnd Vnehr gereicheten / vnd jhnen Haß zuzögen / in dem solche Sachen von jhnen begehret würden / welches mit Recht nicht geschehen könte / vnd was sei sich auch allezeit zu thu̅ gewidert /) angegriffen / dessen dann das Widerspiel erschiene / in den Patenten deß Pfaltzgraffen / so wider das Keyserliche Edict publiciret worden / wie auch in der Stände Schrifft / darin sie jhre Iura vnd Gerechtigkeiten von langen Zeiten hero vnd vielen Gründen dargethan. Auß derselben Schrifft were auch offenbar / daß die Stände das jenige / was sie sampt den incorporirten Ländern gethan / auß allgemeinem Rath geschehen / auch ordentlicher vnnd rechtmässiger Weiß verrichtet worden seye / vnnd weren sie bereit deßwegen Gott dem höchsten Richter / vnd allen Menschen / so nicht partheyisch / rechenschafft zu geben. Darnach hette weder der Pfaltzgraff / noch die Stände seiner Durchl. niemals einigen Widerdrieß gethan / noch die Iura der Nachbarschafft violiret / weren also der Hoffnung es würde der Fürst / als vnder den Reichsfürsten ein hochansehenlicher vnd verständiger Herr / nicht zugeben / daß wider den Pfaltzgraffen vnnd deß Königreichs Stände / wie auch die incorporirte Lande / vnd jhre Confoederirte / etwas feindliches tentiret / vnd vngehört der Stände / allen Rechten / vnd den Iuribus gentium zu wider / mit seiner selbst eygenen Gefahr deß Keysers Befehl mit Gewalt vnd den Waffen er zu exequiren sich vnderstehen würde. Wann aber jedoch etwas dergleichen solte vorgenommen werden / so würden nach deß Königreichs Statuten alle Stände vnd Innwohner / zu Beschützung deß Vatterlands zusammen tretten / vnnd wider den / so sie feindlich angriffe / Leib / Ehr / Gut vnnd Blut darsetzen. Dann sie nicht anders köndten / als mit einhelliger Zusammensetzung der Gemüther vnnd Leiber / die von Gott vnnd der Natur zugelassenen Mittel zu Defension zu gebrauchen / vnnd den Pfaltzgraffen / als jhren mit Authorität aller Stände deß Königreichs vnnd der incorporirten Provintzen / mit Recht / den Gesetzen hergebrachten Gewonheit / jhrer Freyheit vnd Libertät gemäß angenommenen erwehlten vnnd gekrönten König / sampt gemeinem Vatterlandt wider allen Gewalt vnnd Waffen / die sie durch keinerley Weg vervrsachet (sintemal hierüber die Stände desto mehr deß Göttlichen Beystands vergewissert weren) mit aller Macht zu verthädigen / vnnd mit Hülffleistung der Confoederirten Länder mit Leib vnd Blut (den Außgang Gott vnd dem Glück heimstellende) zu beschützen. Weil nun bey so gestalten Sachen deß Keysers Edict vnd Befehl sie nicht zu achten / noch anzunehmen hetten / wolten sie hiermit jhme dasselbe wider vberlieffert haben. (Pfaltzgraff Friderichs Antwort-Schreiben an den Hertzog in Bayern.) Hierbey hat Pfaltzgraff Friderich auch für sich eine Antwort mitgeschicket / dieses Lauts; Er würde sich wol auß vnderschiedlichen Schrifften vnnd Legationen zu entsinnen wissen auß was Vrsachen er das Königreich Böheimb angenommen / welche er jederzeit so wichtig vnd billich erachtet / daß er seine consilia zu ändern keine Vrsach befunden / sonderlich weil er an sein / Hertzogs Maximiliani Trew vnd Standhafftigkeit keinen Zweiffel gehabt. So wüste er auch wol / daß von den Ständen in Böhmen vnnd der incorporirten Provintzen offtmals jhrer gerechten Handlung halben / in dem sie Ferdinando die Eron entzogen / vnnd durch freye vota jhme vbergeben / Rechenschafft gegeben / vnnd was für Einwurff dargegen geschehen können mit öffentlichen Schrifften abgedienet worden / wie dann auch mehrere Gründe jhrer Handlung halben / auß den beyligenden Schreiben / so die Stände beneben seinem abgehen lassen / zu ersehen weren. Dieses käme jhme vber die massen wunderlich vor / köndte es auch nicht fassen / mit was Recht doch / zu wider allen Reichs Satzungen vnnd Decreten an dem Keyserlichen Hoff / auß Keyserlicher Authorität in seiner eygenen Privat Sach (da doch er Pfaltzgraff sein Königreich vnd Provintzen mit dem Keyser in keiner Streittigkeit weren / sondern allein mit dem Hauß Oesterreich / welches jhme ein erbliches Recht an das Böhmische Königreich zu eygnen wolte / zuthun hetten) wider jhne Pfaltzgraffen könte gehandelt vnd decerniert werden. In dem vbrigen daß er / als wann er desperierte consilia ergriffen / geziehen werden wolte / gleichsam er mit dem allgemeinen Feindt der Christenheit / wider das Römische Reich vnd das Vatterland conspirirte / vnnd dasselbe auß Hoffnung einer Hülff / der Türckischen Grausamkeit zu der Dienstbarkeit zu vnderwerffen gesinnet were; seye ein lauteres Gedicht / vnnd jhme niemahlen in seine Gedancken kommen / vnnd hette er dessen sein gutes Gewissen zu einem Zeugen / darauff er sich verliesse. Sie vielmehr / die die Böhmen vnnd jhre Confoederirte vberzögen / solten zusehen / damit nicht / in dem sie jhr eygene Privat Sachen trieben / vnnd denselben nachhängeten / das gantze Christliche Reich durch innerliche Vnruhe zertrennet / dem Türcken für einen Raub dargeworffen werde / welches er Gott dem gerechten Richter befohlen haben wolte. (Herleberg vnd Haymhausen werden in Böhmen geschicket.) Vnder solcher Schriftwächselung / damit doch nichts außgerichtet worden / wurde den Obristen Herlebergern vnd Haimhausen befohlen / daß sie [452] mit jhrem Volck / welches tausendt vnnd sechshundert Reutter / vnnd dann in siebentausendt zu Fuß starck war / in das Königreich Böhmen sich begeben solten / vmb den von Mannßfeldt / so sie jhn antreffen könten anzugreiffen. Aber derselbe wolte jhrer Zukunfft nicht erwarten / sondern zoge zu rück auff Thein / darnach gen Brasin / vnd auff Newhauß. Endlich als das Stättlein Thein von Balthasarn von Marradas erobert / vnnd daselbst in 800. Mußquetirer / so von jhm allda zur Besatzung hinderlassen / nider gehawen wurden / hat er sich gen Pilsen begeben / weil er beförchtet / es möchte selbiger Ort belägert werden. (Hertzog Maximilian kompt mit seiner Armada auff Vnderhay den vnd Weytrach.) Dar auff ist folgenden Tag Hertzog Maximilian selber mit dem vbrigen Kriegsvolck gen Vnderhäyden kommen / vnnd dieselbe gantze Gegne jämmerlich verheeret angetroffen. Förters ist Jh. Durchl. auff Weytrach angelanget / dahin das Ober Enserische Wolck / von welchem droben gesagt worden / eben damals sich auch verfüget. Selbiger Zeit hat man sich mit dem Gesandten von dem Graffen von Bucquoy verglichen / daß beyde Armaden nemlich die Keyserische vnd Beyerische bey New Bel zusammen stossen solten. Es nam viel nicht wenig wunder / warumb der Hertzog / da er doch nicht viel vber vier Meil von Budweiß war / vnd das Kriegsvolck durch rauhe / gebirgichte vnd vnwegsame Strassen fortgeführet hatte / vnversehens gleichsam seinen Anschlag enderende / sich nach Nider Oesterreich wendete / dahin er doch zu Wasser die Thonaw hinab / vnd durch gleichsam offene Felder das gantze Kriegsheer mit allen Bereitschafften ohne sonderliche Mühe vnd Kosten / hette bringen vnd daselbst zu dem Keyserlichen Heer stossen können: Solches aber ist nicht ohne wol vorbedachten Rath geschehen / wie der Außgang hernach gelehret. Dann ohne diß / daß es jhn nicht rathsam seyn dauchte / dem Feind die Anschläge zu entdecken / welches er leichtlich auß dem Fortzug der Armada / wann dieselbe von Lintz auß gegen Nider Oesterreich gerucket were / hette erlernen können / hielte man auch darfür / das Böhmische Kriegsvolck würde als dann auß Nider Oesterreich das Königreich zu defendiren abgeführet werden: Vber dieses waren auch nicht ein solche Anzahl Schiff vorhanden / damit ein so grosses Kriegsheer hette können fortgebracht werden: Vnd weil dißmal an Eyl vnd Geschwindigkeit am meisten gelegen / sahe man nicht für gut an / daß in Verfertigung derselben viel Zeit solte zugebracht werden. (Hertzog Maximilian wendet sich auff Zwetel.) Nach dem nun / wie gemeldet / das Orth da die beyde Heer zusammen stossen solten / bestimmet / hat Hertzog Maximilian sich auff Zwetel gewendet / vnd nicht weit davon im Feld sein Läger geschlagen / als vnder dessen der Graff von Bucquoy allgemach das Keyserische Wolck auff New Bel führete. (Warnung deß Graffen von Bucquoy.) Wie aber Hertzog Maximilian deß folgenden Tags sein Läger auch fortrucken wolte / kam ein Gesandter vom Graffen / der meldet jhm an / daß es besser were / wann das Läger noch selbigen Tag still lige; weil der Feind in zehentausendt Mann starck vorbanden were / vnd in seinen Troß gesetzet / etwann funff vmbgebracht vnnd etliche Pagagy geplündert hette: Derohalben es nicht seyn köndte / daß sie selbigen Tag die Conjungirung zu Werck setzen köndten / wann aber vnder deß die Böhmen sich wider von einander theten / würde es besser können für die Hand genommen werden. Darauff Jhr. Durchl. noch drey Tag still gelegen / vnder deß allerley Notturfften von Pulver / Kugeln vnnd anderm / auch Proviand / welche auß Bayern herzu geführet werden muste / zur Hand bringen lassen. Zu End deß Angstmonats sind beyde Armaden an dem benanten Orth zusammen gestossen. Vnderwegens hat Hertzog Maximilian das Schloß Grailstein mit Accord eingenommen / vnd die Besatzung nacher Horn abziehen lassen. Dieses Orth gehörete dem Freyherren Johann Jacob von Kuffstein / welcher Proviandmeister in dem Böhmischen Läger war / vnd sich damals zu Horn auff hielte. Es ligt dieses Schloß an eim lustigen Ort / vor kurtzen Zeiten von newem gantz herrlich auffgebawet. (Keyserisch vnd Bayerisch Kriegsvolck wird conjungirt.) Etwann zwo oder drey Stunden hernach ward die Conjunction deß Keyserischen vnnd Bayerischen Kriegsvolck zu Werck gerichtet / vnd empfingen Hertzog Maximilian vnnd der Graff von Bucquoy einander auff das freundlichste. Darauff wurde durch den Freyherren von Anhold das Schloß Wildberg nicht weit von Graylstein abgelegen mit Accord eingenommen. Von diesem Orth wurden desselben Nachmittags die Keyserische Regimenter in Angesicht J. Durchl vorüber geführet. In dessen hat die Besatzung der Böhmen in dem Closter Altenburg zum Hertzogen geschicket / vnd sich zu ergeben / vnd vnder die Keyserische Fahnen vnderzustellen / anerbotten. (Böhmisch Kriegsvolck begibt sich auß Nider-Oesterreich nach Böhmen. Horn vnd Egenburg von Keyserischen eingenommen.) Der Fürst von Anhalt / da er die Conjunction deß Keyserischen vnd Bayerischen Kriegsvolcks vernommen / hat darob nicht wenig sich entsetzet / derhalben alles Böhmische Volck auß denen in Nider Oesterreich innhabenden Orthen zu deß Königreichs Böhmen Defension abgeführet. Worauff die Stätte Horn vnnd Egenburg von den Keyserischen auch eingenommen worden. Der Hertzog were gern den Böhmen also baldt nachgefolget / vmb selbige / wo sie angetroffen werden köndten / anzugreiffen / vnnd also den Krieg mit einer Schlacht zu enden / aber es lage jhm in dem Weg vnnd verhindert solch Vorhaben der Mangel an Proviand / welche mit grossem Kosten / vnd nicht weniger Gefahr von weitgelegenen Orten / vnd offtmals gar auß Bayern / dann auß Oesterreich vnd Böhmen kundte man nichts haben / weil wegen stetigen Streiffens der Soldaten das Land verheeret / die Ecker wüst lagen / vnnd die Dörffer von den Innwohnern verlassen waren / herzu geführet wurde. Doch wurde auff den ersten Septembris gegen Abend so viel derselbigen angebracht / daß darmit beyde Kriegsheer in vier oder fünff Tag genugsam versehen waren.
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Zween Tag hernach wurde das Schloß Dresidel (Keyserische vnd Beyerische ziehen auff Drosendorff.) eingenommen / vnd daselbst ein grosser Vorrath an Getreyd / so die Böhmen jhrer Armada zum besten / dahin geführet gefunden / auff solches gienge der Zug auff Drosendorff / so die Böhmische jetzt 4. Tag belagert vnd starck beschossen hatten: Als aber selbige der Key serischen vnd Bayerischen Ankunfft vernommen / haben sie die Belagerung alsobald auffgehaben / vnnd sich auff die rechte Hand gegen Znaym in Mähren begeben / vnd daselbs sich zusammen gethan. (Drosendorff) Drosendorff ligt auff einem Bühel / ist zimlich fest / vnnd gar bequem den Paß in Mähren auß Oesterreich zu sperren; in dieser sind allezeit von Anfang deß Kriegs in 500. Keyserische zur Besatzung gelegen. Wie nun die Böhmen die Belägerung verlassen / vnd also zu rück gewichen / hat der Graff von Bucquoy für gut angesehen / jhnen in Mähren nachzusetzen. Aber weil zu Horn in gemeiner Berathschlagung beschlossen worden / daß erstlich Drosendorff solte entsetzet / darnach dem Feind / wo er möchte angetroffen werden / ein Schlacht gelieffert werden / wo aber derselbe / seinem Brauch nach sich beseits machte / vnd die Schlacht vermeyden / vnd also das Keyserisch Kriegsvolck mit sonderlichem Fleiß von Bohmen abhalten / vnd jhne zu verfolgen / nach sich locken wolte / er fahren gelassen / vnd der Zug stracks auff Prag / als das Haupt dieses Kriegs gerichtet werden: vnd weil von solchem Anschlag der Hertzog nicht weichen wolte / muste der Graff von Bucquoy / wiewol vngern / auch darein verwilligen. Wann dieses nicht geschehen / were zu besorgen gewesen / die Keyserischen weren in grosse vnd schwere Difficultäten gerathen / wege̅ deß herzunahenden Winters vnd Mangel der Profiand. Da hergegen die Böhmen Lufft vnd raum bekom̅en hetten sich
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zu stärcken vnd zu befestigen / welches dann nicht geschehen kondte / da nach Bezwingung beyder Landschafften Oesterreich die Armaden stracks in Böhmen geführet / vnd also jhnen sich zu erholen / vnd fest zu machen kein Zeit gegeben würde / so den Keyserischen zu glücklicher Vollführung deß Kriegs nicht wenig Vrsach gewesen. (Vngerschütz von Bayerischen eingenommen.) Den 4. Sept. wurde das Schloß Vngerschütz von den Bayerischen eingenommen / vnd die Besatzung mit jhrem Sack vnd Pack fortgelassen. In diesem Schloß ist der Hertzog / auff die Proviand zu warten / daran abermals mangel erschiene / zween Tag verblieben / vnd vnder dessen mit dem Graffen von Bucquoy Kriegs Rath gehalten. (Graff von Dampier wird von Keyser Ferdinando wider die Vngaru beruffen.) Damals wurde von Jh. May. Keyser Ferdinando der Graff von Dampier mit etlichem Volck abgefordert / der Vngarn streiffen vber die Donaw abzuwehren. Dann er war zu dem Ende für einen Obristen Statthalter in Vngarn vnd die Grentzen zu verwahren verordnet. Muste aber darüber sein Leben einbüssen / wie droben gemeldet worden. (Raps von Keyserischen eingenommen.) Wie nun mitlerweil wider etwas Proviandt ankommen / sind beyde Keyserische vn̅ Bayerische Armaden weiter fortgerucket in Nider Oesterreich das Schloß vnd Stättlein Raps / nach dem auff das Schloß / so auff einem hohen Felsen gelegen / daran das Wasser Teya hinfliesset 4. Schüsse auß groben Stücken geschehen / durch Vbergebung erobert. (Waydhofen.) Folgenden Tags sind beyde Heer auff Weydhoffen / eine Statt in Nider Oesterreich mit Keyserischem Volck besetzet / vnnd dann förters auff (Keyserisch Kriegsvolck kompt gen Gmünd.) Gmünd denen von Buchheim zuständig fortgezogen. Da dann der Keyserischen / so auff die Beut außgestreiffet waren in 300. von den Böhmischen zum theil gefangen / zum theil erschlagen wurden. Als den 10. Sept. von Gmünden Hertzog Maximilian vnd der Graff von Bucquoy auff brache̅ lieffen abermals die Cossaggen auff das Streiffen auß / fiele̅ ohne Vnterscheid Feind vnd Freund (Der Cossaggen Muthwillen.) an / vnnd erfülleten alles / was jhnen vorkam mit Raub vnd Brand. Als das Volck nach Schwentzen kam / wurden von da auß Jh. Keys. Maj. zwey Regiment wider die Vngarn zugeschicket. (Keyserische vnd Bayerische kommen nach Budweiß.) Den 2. Sept. kamen sie nach Budweiß: daselbs wurde abermals Kriegs Rath gehalten / wie die Sachen ferrners anzugreiffen. An diesem Ort ist Graff Wilhelmus Verdugo mit seinem Regiment Wallonen zum Keyserischen Läger gestossen. (Graff Wilhelmus Verdugo.) Dieser Wilhelmus Verdugo war auß Hispania bürtig / Herr in Maschaw / Touppaw vnd Neprovitz: Ein Mann beydes in freyen Künsten vnd Kriegs Erfahrung nicht wenig berhümbt; hat nicht allein dem König in Hispanien viel gute / sondern auch Jhr. Keys. Majest. nicht vnnützliche Dienst geleistet / auch der Pragerischen Victorj nicht geringe Vrsach gewesen / wie hernach gemeldet wird. (Bodnia vnd Prachaditz von) Nach dem man sich nun zu Budweiß / wie alle Sachen auffs Beste angestellet werden solten / verglichen / ist den 15. Sept. das Kriegsvolck auffgebrochen / vnd Hertzog Maximilian auff Bodniam (Keyserischen vnd Bayerischë eingenommen.) / der Graff von Bucquoy aber auff Prachaditz gezogen. Die zu Bodnia haben sich Anfangs tapffer gewehret / vnd vnauffhörlich auff die Bayerische herauß geschossen / biß auff die zweyte Nacht / da der Hertzog nahe an der Statt hinder etliche Mawren abgebranter Häuser etliche Stück stellen / auch viel Granaten / die Statt in Brand zu stecken / werffen lassen. Da haben sich die Bürger vnd Besatzung darüber entsetzet / vnd Gnad begehret / welche jhnen auch widerfahren. Die Soldaten sind ohne Gewehr vnnd ohne Sack vnnd Pack außgezogen: Den Bürgern ist das Leben geschencket / doch aber die jenigen / so andere in der Rebellion gestärcket / außgeschlossen worden. Die zu Pragaditz haben gegen deß Graffen von Bucquoy Kriegsvolck sich so hefftig erwehret / daß er zu deren Bezwingung etliche Stück auß dem Bayerischen Läger abholen lassen müssen / dardurch dann geschehen / daß da die Belägerten mit tapfferer Gegenwehr fortfuhren / die Statt endlich mit Gewalt erobert / vnd darinn in 1500. Menschen elendiglich erschlagen wurden. (Pisseck wird erobert.) Ein gleiches Vnglück hat auch die Statt Pisseck betroffen. Dan̅ als selbige von beydë Kriegsheeren vmbgeben / sich Anfangs tapffer wehrete / endlich aber / als sie sich der grossen Macht zu widerstehen zu schwach befanden / einen Anstand so jhnen auch von dem Hertzogen verwilligt worden / begehrten / von den Conditionen der Vbergebung zu handlen / sind vnder deß die Keyserische / ohne jhrer Obristen Befehl in die Statt kommen / alles was jhnen vorkommen / ohne Vnderscheid nidergehawen / vnd so grausam gehauset / daß auch die die Obristen mit blossen Degen jhrer Furor kaum stillen können. (Etliche Ort von Balthasarn von Marradas eingenommen.) Wie dieses also vorgienge hat Don Balthasar von Marradas / welchem Hertzog Maximilian befohlen / daß er mit seiner Reutterey / den Regimentern / so die Grentzen in Bayern zu beschützen hinderlassen waren entgegen rucken / vnnd sie in Böhmen begleiten solte / das Stättlein Schüttenhofen / wie auch Voliam vnd Pergreichstein eingenommen. (Keyserische vnd Bayerische ziehen auff Pilsen.) Den 21. Sept. wurde abermahl Kriegs Rath gehalten vnd beschlossen / daß man den Zug auff die Statt Pilsen richtenwolte. Darauff dann also baldt Hertzog Maximilian mit seinem Heer auffbrache vnd zu Strackonitz sich lägerte / dem folgete der Graff von Bucquoy allgemach nach. Vnder derselben Weil wurde vo̅ dem Freyherrn von Teuffenbach / Winterberg vnd Wallern eingenommen / dardurch dann die Grentzen gegen Bayern / Pasaw vnd Oesterreich vor den Böhmen versichert wurden. (Grunberg von Bayerischen erobert.) Den 24. Septembris schickte Hertzog Maximilian den Obristen Haßlang für das Stättlein Grunberg / welches ein Schloß / auff einem Berg ligende / hatte. Wie nun selbiger das Orth aufforderte / vnd der Besatzung zu verstehen gab / sie solten sich ergeben / oder in dem widrigen eines Sturms gewärtig seyn / hat er [455] vermercket / daß auff der andern Seiten deß Schlosses in hundert Mann den Berg hinauff eyleten. In welche er also bald ein Angrieff thun lassen / viertzig davon erlegt / vnnd die vbrigen gefangen / waren Engelländer vnd Schotten / vnnd wolten das Schloß entsetzet haben / hatten bey sich einen Wagen mit Pulver vnnd Kugeln beladen. Wann noch ein halb Stundt / ehe die Keyserische jhrer gewahr worden / vorüber gangen / weren sie in das Schloß kommen / vnnd hetten ohne Zweiffel den Belägerten nicht wenig Mühe gemacht. Hierauff haben sich die achtzehen im Schloß in Besatzung ligende Soldaten den Bayerischen ergeben. Den 25. Nov. vnd 5. Octobr. ist das Kriegsheer wider still gelegen vnd wegen der gehabten Mühe auff der Reiß sich erquicket. Den 26. Novembr. hat Jhr. Durchl. Hertzog Maximilian den Graffen von Tilly mit zwey tausendt vnd fünffhundert Reuttern / dem Graffen von Bucquoy / welcher ein Meil Wegs von den Bayerischen sein Läger gehabt / weil seinen Nachzug Fürst Christian von Anhalt angefallen zu Hülff geschicket: Aber doch ist beyderseits nichts namhafftiges verrichtet worden. Das Bayerische Heer kame selbigen Tags gen Plowitz / vnd das Keyserische nach Plosowitz / darauff waren wider zween Tag zum Außruhen genommen / vnnd diß vmb so viel mehr / weil man wider Proviand erwarten muste. (Risenburg von Balthasarn vo̅ Marradas durch List eingenommen.) Vnder dessen hat Don Balthasar von Mardas / von welchem droben gesagt / daß er mit einer starcken Reutterey / das vbrige Bayerische an den Grentzen ligende Volck in Böhmen zu begleyten / außgeschicket worden / vnderwegens durch einen Kriegs List das Schloß Risenburg eingenommen / auff solche Weiß. Nachtszeit ist er für das Schloß kommen / vnd etliche Reutter absteigen / vnd sie viel Lunten anzünden / hernach mit einem grossen Getümmel die Tromlen tapffer schlagen lassen / nicht anders / als wann etliche Regiment vorhanden weren / welches auch die in dem Schloß gäntzlich geglaubt. Vnd deßwegen auch / als besagter vom Marradas zu der Pfoten hinzu ruckete / vnd jhnen träwete / daß da sie sich nicht also bald dem Fürsten in Bayern ergeben würden / es jhnen / wie denen zu Pisseck gehen solte / jhn von Stundt an eingelassen. Darauff das Schloß mit Bayerischem Volck besetzet worden. Mitlerweil ist das an den Grentzen ligende vorgemeldte Volck in Böhmen eingebrochen / die Statt Tauß belägert / in selbigen waren vier Compagnien Böhmische zu Fuß vnd zwey Cornet zu Roß / selbige ob sie wol etliche Tag sampt den Bürgern sich zur Wehr stelleten / haben sie sich doch endlich ergeben / vnnd darinn sieben Stück Geschütz den Bayerischen in die Hände kommen. Nach solchem sind heyde das Keyserische vnnd Bayerische Heer wider fortgerucket / vnnd nicht weit von Pilsen jhr Läger geschlagen. Weil nun damahls die Nacht sich etwas vngestümm erzeiget / machten sich in der Still die Vngarn in grosser Anzahl herbey / vnd fielen vnversehens in das Dorff Lesin / darinn fünff Cornet Niderlandische Reutter vnder dem Obristen Erwitte lagen / eyn / vnd erlegten bey hundert Mann / erwecketen einen grossen Tumult vnnd zündeten das Dorff an / wei die andern Bayerischen / in dem sie fast ein halbe Meil von jhnen lagen / nicht so bald zur Hülff erscheinen kündten: vber das vermeynte man im Bayerischen Läger / der Feind were mit gantzer Macht vorhanden / deßwegen der Hertzog dasselbe mit einer Wagenburg vmbgeben / vnd etliche außschickete / vmb zu erforschen wie die Sachen beschaffen / wie er nun davon Bericht eingenommen / schickete er ein gute Anzahl Reysige auff gedachtes Dorff zu / aber die Vngarn hatten sich bey Zeiten wider davon gemacht / also daß nicht ein einiger mehr kondte betretten werden. Den 2. Octobris ruckete das Keyserische Heer etwas näher auff Pilsen. Vmb diese Zeit hat sich das Böhmische Kriegsheer / dabey der Pfaltzgraff in Person war zu Rockezan / etwan dritthalb Meilen von dem Bayerischen Läger befunfunden. (Pfaltzgraff Friderichs Sohn wird auß dem Landt geschafft. Keyserische vnd Bayerische machen sich zum Anzug gegen dem Feind fertig.) Es ward kurtz zuvor deß Königs ältester Sohn / so zum König in Böhmen designirt war / auß dem Landt geschafft / vnd vmb Sicherung willen nach Holland geschickt. Den 7. Octobris / nach dem alles außgewesene Kriegsvolck in beyderseits Lägern / dem Bayerischen vnnd Keyserische wider ankommen / ist alle Sachen zum ferrnern Fortzug zubereytet / auch damit die Armada desto bequemer den Feind verfolgen köndte / die Krancke / der Troß vnd Pagagy an die Bayerische vnd Oesterreichische Grentzen geschicket worden. Selbigen Tag ist der Obriste Haßlang / als in kurtz zuvor ein hartes Fieber angegriffen / vnd er deßwegen sich heimwarts in Bayern führen lassen wollen / wie er kaum dritthalbe Meil Wegs von dem Bayerischen Läger gewesen / in einem Wald von etlich Vngarischen Reuttern gefangen worden. Die haben seinen Comitat theils erschlagen / theils in die Flucht gejagt / vnnd stattliche Beuten bekommen / jhn aber auff ein Pferdt gebunden / vnd also in das Böhmische Läger gebracht. Wie nun dieses Hertzog Maximilian erfahren / hat er also bald an den Pfaltzgraffen geschicket / vnd begehret daß er gedachten Obristen / mit dem Beding biß so lang er wider zu seiner Gesundheit gelanget were / jhme folgen lassen wolte / mit dem Versprechen / daß er als dann jhme wider stellen wolte. Aber der Pfaltzgraff wendete vor / besagter Obrister were nicht von seinem Volck gefangen worden / er were in der Vngarn Gewalt / vnnd in derselben Läger vnder dem Obristen Bornemiß: Derentwegen köndte er hierinn dieser Zeit jhme nicht willfahren. Ist der Obriste also in der Vngarn Quartier verblieben / biß er daselbs zu End deß Monats Octobris sein Leben beschlossen. (Pfaltzgraff Friderich schicket) Vmb selbige Zeit hat Pfaltzgraff Friederich eine̅ Trompeter an Hertzog Maximilian geschickt / [456] vnnd durch denselbigen ein sicher Geleith begehren (Gesandte in das Bayerische Läger.) lassen / mit Vermelden / daß er seine Gesandte zu jhm abschicken wolte: Welches Jhre Durchl. gern zugeben / vnnd zugleich dem Graffen von Bucquoy solches auch zu wissen gethan / vnnd begehret daß selbiger auch seine Convoy dem Pfältzischen Gesandten zugebe / damit selbiger sicher hin vnd her kommen möchte. (Deren Anbringen.) Den 10. Octobris ist wegen deß Pfaltzgraffen in dem Bayerischen Läger einkommen Balthasar Jacob von Schlammersdorff / Gubernator zu Aurbach welcher folgende Postulata angebracht; Wiewol durch Gottes Schickung es darzu kommen / daß er Pfaltzgraff diß Jahr mit so grossem Vnglück vberfallen / in dem seine nechste Blutsverwandte / welche er zu hohen Dignitäten vnd Würden zubringen auch mit seiner eygen Gefahr vnderstanden / jetzundt als öffentliche Feinde in seinem Königreich vnnd Provintzen sehen müste / hette er doch nicht vnderlassen können / nach seiner gewöhnlichen Zuneygung vnd propinquitatis iure seine Gesandten zu Jhrer Durchl. zu schicken / vnd von jhrem Statu zu fragen auch hingegen den seinen Jhro zu wissen zu thun. Die Sach bestünde darinn. Er hette von dem gefangenen Obristen Haßlang verstanden / daß es Jhrer Durchleuchtigkeit nicht vnangenem were / wann sie selbsten mit einander zu einem mündlichen Gespräch gelangen / vnnd von Auffhebung dieses schädlichen Kriegs Rathschlagung pflegen möchten / vnd deßwegen mit rechter teutscher Auffrichtigkeit mit einander handelten: Ob doch etwan fügliche Mittel vnd Weg möchten gefunden werden / dem gemeinen Nutz eine Artzney zuschaffen. Wo es nun Jhrer Durchleuchtigkeit beliebete / were auch der Pfaltzgraff zu frieden mit Jhro Vnderredung zu pflegen / dieweil zu hoffen / es würde durch solche Fürstliche freundliche Zusammenkunfft alles in bessern Standt gebracht / vnd das gantze Wesen der Christenheit auß den gegenwärtigen Trübsalen / vnnd Gefahr deß enssersten Verderbens herauß gerissen werden. Derhalben begehrete der Pfaltzgraff zu wissen / was hier- über Sein / Hertzogs in Bayern Meynung seye / vnnd so das Colloquium beliebete welchen Tag / wo / vnd an welchem Orth / vnd mit was Conditionen es geschehen könte: Vnd ob absonderlich auff was Weiß vnd Condition der Convent anzustellen / zu tractieren seye. Vnd endlich weil in dem Keyserlichen Edict vnd der Commission so jhme Hertzogen in Bayern auffgetragen / jhm vnnd den Böhmischen vnnd der incorporirten Länder Ständen angedeutet worden / die jenige / welche sich Jhrer Keyserlichen Majestät freywillig ergeben würden / Perdon haben solten / vnnd in Keyserlichen Schutz solten auffgenommen / die andern aber für Feinde gehalten / vnnd als Rebellen mit Krieg verfolget / vnnd gestraffet werden / in den Schreiben aber diese Wort hinzu gethan weren (Mit dem Pfaltzgraffen hette es ein andere Meynung / so viel seine Person thut betreffen) möchte er wol wissen / was solche Wort für einen Verstandt hetten / vnd was damit angedeutet würde. (Antwort deß Hertzogs in Bayern auff deß Pfaltzgraffen Werbung.) Auff diese Werbung hat Hertzog Maximilian nach folgende Antwort dem Pfaltzgraffen vberschicket; Er würde noch wol ingedenck seyn / mit was auffrichtigem vnnd getrewen Gemüth er / Hertzog in Bayern / nicht allein es mit jhm gemeynet hette / sondern auch wie lang er jhn zuvor wegen der nahen Blutsfreundschafft trewlich zum öfftern / wegen der herzunahenden Gefahr gewarnet. Vnnd möchte auch annoch nichts liebers wünschen / als daß solche getrewe vnd auffrichtige Vermahnungen damahls nicht weren verworffen worden. Er were nicht auß Hassz oder einem bösen Affect gegen diesem Königreich vnnd dessen incorporirten Provintzen einen Krieg anzufangen beweget worden: sondern wegen der Vrsachen / so in dem Chur- vnnd Fürstlichen Convent zu Mülhausen / welcher diß Jahr in dem Monat Martio gehalten / offentlich proponiert vnnd publicirt worden / getrieben / hette er die Sorg deß gemeinen Wesens mit aller Willen vnd Belieben / auff Befehl Jhrer Keyserlichen Majestät auff sich genommen. Was jhr beyder Vnderredung anlangete / were Jhme / Hertzogen in Bayern / nichts liebers / als daß dasselbe zu deß gemeinen Wesens Besten / vnnd zu Beschützung Jhrer Keyserlichen Majestät Gerechtigkeit vnnd Hochheit / wie auch zu sein / Pfaltzgraffen / Nutz vnd der Länder Auffnehmung / angestellet werden möchte. Weil aber Er / Hertzog in Bayern / Jhrer Keyserlichen Majestät als welcher Sach dieser Krieg fürnemblich anbetreffe / Sinn vnd Gemüth wol wüste / vnnd daß selbige kein Meldung von Frieden vnnd Vergleich zwischen den Partheyen haben wolte / es were dann daß zuvor Jhro / als einem ordentlich erwöhlten / gekrönten vnnd gesalbeten König das Königreich mit allen incorporiten Ländern zu der ruhigen Besitzung vbergeben werde: Von deroselben were auch ferrner diese Condition angefüget worden / es erforderte es auch das fürgeschriebene Gesatz / daß zuvor er / Pfaltzgraff / was er in dieser Sachen gesinnet were oder nicht / andeutete / damit sie beyde nicht vergeblich solchen Congreß vnnd Vnderredung zu der Hand nehmen. Der Verstandt der parenthesis were anders nicht / als welchen die Wort selbsten außwiesen / wie dann in dem Keyserlichen Schreiben erkläret würde / daß nemblichen die jenigen / so die Keyserliche Hochheit respectiren würden / Perdon erlangen / die andern aber mit Gewalt / vnd durch Waffen zum Gehorsam gebracht werden solten. Weil nun von sein Pfaltzgraffen Person in dem Keyserlichen Edict keine absonderliche Meldung geschehe / hette er in seinem Schreiben auch nichts darzu thun können / welches in dem vorgeschriebenen Keyserlichen Befehl nicht zu finden / [457] sondern praecise bey den Kayserlichen Worten verbleiben müssen. Weil nun deß Pfaltzgraffen Proposition zum Frieden / vnerachtet selbiger sich zubequemë auch von den Engelländischen Gesandten selber / so damals im Läger bey jhm gewesen / trewlich ermahnet worden / gar zu General gewesen / sind (Bayerisch. vnd Kaysziehen wider auß dë Pilßner Craiß.) die Sachen wider stecken blieben. Vnnd ist darauff Hertzog Maximilian / wie auch der Graff von Bucquoy auß dem Pilßner Crayß den 12. Octobris auffgebrochen vnnd auff Zizimir vnd Tuscowitz fortgezogen: Auff selbiger Reiß sind die Crabaten außgestreiffet / vnnd haben von dem Feind in hundert vnnd fünfftzig zum theil nidergehawen zum theil gefangen. Der Manßfelder hielte sich die Zeit vber / als Hertzog Maximilian in dem Pilßner Crayß lag / gantz still / liesse auch Proviand vnd andere Notthurfft (Manßfelders List.) in das Bayerische Läger folgen / vnnd stellete sich / als wann er nicht mehr Lust hette die Böhmische Sachen beschützen zu helffen / sondern sich auff die Kayserische Seithen begeben wolte: Wie jhm dann auch vom Graffen von Bucquoy ein stattliche Recompenß deßwegen angebotten wurde. Vnd vmb der Vrsachen willen hat auch Hertzog Maximilian hernach / als in sechs vnnd dreissig Mann von seiner Leib-Gvardi gefangen wurden / solche ohne Rantzion jhm wider zugeschicket. Aber bemeltes Beginnen dessen von Manßfeld war ein lautere Listigkeit / vnnd that er es nur darumb die Kayserischen auffzuhalten vnnd sie an ferrnern Progressen zu hindern / auch damit sie jhn vnd die Statt Pilsen vnangefochten liessen. (Der Böhmen Anschlag auff die Bayerische Vivers vnnd Munition.) Vnder dem fortziehen deß Kayserischen vnnd Bayerischen Kriegsvolcks / hatten die Böhmische einen Anschlag auff Pilsen zuziehen / vnnd die Proviandt / Munition vnd andere Kriegsbereitschafften / so damahls auß Bayern herzu geführet wurden auffzufangen. Aber der Hertzog ist eines solches zeitlich gewarnet worden / deßwegen also baldt zween Currier an den Obristen Lintelo so selbige Bereitschafften Convoiren sollen / geschicket / vnnd jhme befohlen / nicht eher darmit fortzuziehen / es were dann deß Feindes Vorhaben außgekundtschaffet / vnnd sonderlich Achtung geben / daß derselbe / so er in Bayern einbrechen wolte zurück getrieben / vnnd sonderlich der Vngarn streiffen abgewehret werde. Welches besagter Lintelo alles verrichtet / vnd darmit der Böhmen Anschlag zu nicht gemacht. (Hertzog Maximilian rucket gegen der Böhmen Läger.) Den siebenzehenden Octobris ist Hertzog Maximilian von Cralow auß mit zwölff hundert Reutterey auff Semmat gezogen / so etwann ein viertel Meil von Rackonitz / da das Böhmische Läger / ob gelegen war: Da haben die Böhmen auff der andern Seithen sich auß dem Waldt herführ gethan / vnd etliche Troppen Reutter darunder sich nach einer Höhe begeben / den Kayserischen den Paß auff Prag abzuschneiden. Wie aber solches der Hertzog vermercket / hat er seines Volcks eine Anzahl dahin geschicket / jhnen zuvor kommen vnnd selbige Höhe eingenommen. Er selber ist stracks hernach gefolget / vnnd daselbs deß Tilly Ankunfft erwartet. Nach dem nun in dieser Refier beyder Theil Kriegsheer jhm bequeme Orth suchte / kame es zu einem Scharmützel / darbey aber doch nichts denckwürdiges vorgienge. Den achtzehenden dieses / wurdë wider Scharmützel angefangen / darinn (wie Caspar von Enß schreibet) in dritthalb hundert Böhmische von achtzehen Bayerischen in die Flucht getrieben wurden. (Scharmützel zwischë den Kaysvnnd Böhmischen.) Den zwantzigsten Octobris wurde in dem Böhmischen Läger / durch Loßbrennung eines grossen Geschützes ein Zeichen gegeben vnnd darauff das Kriegsvolck in eine Schlacht-Ordnung gestellet. Wie nun Hertzog Maximilian solches angezeigt wurde / schickete er so bald etlich Volck auff Kundtschafft auß / zuerfahren was der Feind vorhette. Selbiges aber kam im Wald an jhn / da dann ein hartes Treffen angienge / in dem beyderseiths jmmer mehr Volck zu dem Succurs geschicket wurde / also daß endtlich fast beyderseiths gantze Armada aneinander kamen. Bey diesem Treffen wurden die Böhmische gezwungen / den Berg vnd den Wald so sie innhatten zuverlassen. Die Bayerische Reuter erorberten eine Fahn / so mit Golt gewürcket war / vnnd wurde außgegeben / es were deß Fürsten Christians von Anhalt Hauptfahn gewesen: Theodorus von Dona wurde so hart verwundet / daß er deß andern Tags starb. Wie viel sonsten zu beyden Theylen geblieben / davon hat man vngewissen Bericht gehabt. Denselben gantzen Tag vber ist hernach mit Granaten werffen gegen einander gestritten / vnnd davon auch nicht wenig auffgerieben worden / darunder auch vnder den Kayserischen deß Neapolitanischen Regiments Obrister / Aquaviva genandt / gewesen. Es schreiben etliche / wann das Kayserische Kriegs Volck / so damals etwas langsamb beym Bayerischen Kriegsvolck ankommen / etwas eher angelanget / hette das Böhmische Kriegsvolck leichtlich entweders gar zertrennet / oder hart geschlagen werden können. Bey eintrettung der Nacht haben die Böhmische jhnen einen andern Orth sich zu lägern außgesehen / aber wider von den Kayserischë davon getrieben worden / vnnd hat das Scharmützieren lang in die Nacht gewehret. Damals haben die Bayerische jhr Läger starck befesti get / zu dessen lincken Hand sich der Graff von Bucquoy gegen dem Böhmischen Läger in den Waldt geleget / vnnd sich also verschantzet / daß deß Feinds Geschütz jhme kein Schaden thun können / weil selbiger etwas nidriger lage als er. Den ein vnd zwantzigsten Octobris hat man wider starck mit Stücken auff einander geschossen daß beyderseiths etliche auff dem Platz geblie [458] ben / darunter vnder den Kayserischen gewesen Marcus Philippus Fugger. Die Böhmen haben sich damahls in keine Schlacht einlassen wollen / sondern in jhrem Vortheil ligen blieben. Wie nun dieses Jhr Fürstl. Durchleucht. vermercket / hat er mit den Kriegs-Obristen berahtschlaget / wie vnnd auff was Weiß jhnen Abbruch zuthun were. Die sind alle der Meynung gewesen / man köndte jhnen weil sie an einem von Natur wohl befestigeten vnnd verwahrten Orth das Läger geschlagen vnd vber diß sich starck verschantzet / nicht wohl beykommen: Vnnd ob jhnen schon etwas wenigs Abbruch geschehe / würde doch solches zu Vollführung dieses Krieges nicht viel Nutzen schaffen / weil die Böhmen / wann sie auch schon alda auffgeschlagen würden / durch die Wäldt vnnd andere Weg wo sie nur wölten / sich hinwenden vnnd jhr Läger wider an einem sichern Orth schlagen köndten: Da dann beyde Kriegsheer das Kayserische vnnd Bayerische damit nicht allein nichts außrichten / sondern die Zeit zu dem Kriegen auch verlieren / vnnd das Volck den Winter vber sehr abnehmen würde. Derohalben wurde für gut angesehen (weil der Winter für der Thür / vnnd nichts als rauhe Lufft vnd vnbequemes Wetter das Geschütz fortzubringen zugewarten war: Auch die Herzuführung der Proviand vnnd anderer Nothwendigkeiten mit grossem Vnkosten vnd Beschwerligkeiten geschahe) daß man nicht länger alda verharren / sondern sich vnderstehen solte / wie etwann die Sachen köndten anderstwo dergestalt angestellet werden / daß der Feind gezwungen würde / dem Kayserischen Läger zu folgen vnnd alsdann an einem bequämen Orth zur Schlacht Standt zuhalten: Doch solte man an dem selben Orth so lang verharren / biß die Proviand herzu gebracht worden. Den 22. Octobris haben die Bayerische eine Capell so mit einer Mawren vmbgeben / darinn in zweyhundert Böhmische lagen / eingenommen / alles / was mit der Flucht nicht davon kommen / nidergehawen. Den folgenden Tag hat der Graff von Bucquoy jhm vorgenommen etwas auff die Vngarn zuwagen / derhalben er Hertzog Maximilian solches andeuten lassen / der hat alsbald seinem Kriegsvolck sich auff allen Fall in Bereitschafft zuhalten befohlen: Aber es ist doch auß diesem Anschlag wegen der bösen Weeg vnnd grossen Vmbschweiff nichts worden. Demnach aber vnderdeß die Böhmische etlich Kriegsvolck vor gemelte Capell vnnd Closter wider zuerobern außschicketen / auch zugleich auß dem Läger / weil es nahe darbey mit Stücken darauff schossen / hat Hertzog Maximilian einen Theil seines Kriegsvolcks auff das Closter zuziehen lassen / mit Befehl daß sie die Böhmischen / wann sie auß jhrem Läger kämen / angreiffen solten / aber die Böhmische sind dessen gewahr worden / vnnd in jhrem Vortheil verblieben / auch jhr Läger mit newen Schantzen befestiget / in dessen Beyderseiths mit Stücken starck vff einander doch ohne sondern Schaden geschossen. Den drey vnd zwantzigsten Octobris hat der Graff von Bucquoy mit seinem Geschütz auff das Vngarische / Hertzog Maximilian aber auff das Böhmische Läger zuspielen angefangen / aber es ist ein so dicker Nebel entstanden / daß man nichts sonderlichs verrichten können. Nach dem es nun wider heller worden / haben die Kayserische viel Granaten vnnd Fewertugeln in das Stättlein Rackonitz geworffen / so zimblich Schaden gethan. Die folgende Nacht hat der Graff von Bucquoy sich wider der Vngarn Läger zu vberrumpeln vergeblich vnderstanden / dann wie selbige solches außgekundtschaffet / haben sie einen Deich durchstochen / worvon die Strassen vnnd negste Felder also vberschwemmet wordë / daß die Bucquoysche biß an die Brust ins Wasser kommen / vnd mit grosser Mühe darauß entrinnen können; vnder der weile aber haben die Vngarn sich zurück an einen Bühel begeben. Bey so gestalten Sachen hat Hertzog Maximilian beschlossen / das jenige was er jhm vorgenommen zu Werck zurichten / nemblichen die Böhmen vff was Weiß es auch geschehen möchte zu einer Schlacht anzureitzen / vnnd vmb der Vrsachen willen auff Prag zuziehen. Derhalben dann dem Kriegsvolck sich auff den 25. Octobris zum Auff bruch gefast zuhalten angezeiget worden. Vnder deß ist der Graff von Bucquoy bey einem Scharmützel durch einen Schuß an dem Schenckel verwundet worden. (Bayerisch. vnd Kays. ziehen auff Prag.) Wie nun der benandte Tag herbey kommen / find beyde Heer das Kayserische vnd Bayerische auffgebrochen vnnd selbigen Abend auff Litschan / etwas mehr als ein halbe Meil von dannen kommen. Wie sie nun deß folgenden Tags ferrner fortzogen / ist die Bayerische Reutterey auff dreyssig Wägen mit Proviand vnd andern Kriegsbereitschafften geladen vnnd mit einer Vngarischen Convoy versehen kommen / selbige nach verjagung der Convoy auffgefangen vnnd nach Strassonitz geführet. (Fürst Christian von Anhalt ziehet mit dem Böhmischë Kriegsvolck von Rackonitz auff Prag.) Wie damals Fürst Christian von Anhalt der Kayserischen Vorhaben vermercket / ist er von Rackonitz auch auffgebrochen / vnnd mit seinem Kriegs Heer den Kayserischen zur Rechten / fast ein halbe Meil von jhnen fortgerucket: Den Graffen von Thurn schickete er mit zwölff Fahnen Fuß-Volck vnnd etlich Reutterey voran auff Prag / die kleine Seithen vnnd das Schloß Retschin zubesetzen; Er aber folgete mit dem vberigen Hauffen durch die bösesten Wege mit grosser Mühe vnnd Beschwerlichkeit wegen deß Geschützes hernach / vnd kam den 27. Octobris matt vnnd müd zu Anhorst an / daselbs ruhet er ein wenig auß / als vnder dessen König Friderich sich nacher Prag begab / Holtz vnd andere nothwendige Sachen zu einem Läger / her [459] bey zuschaffen / welches doch langsamb genug hergienge. Damit aber die Pagagy vnnd Troß nicht an der Reiß hinderlich weren / ließ Fürst Christian solches nach Beraun führen: wie auch eben der Vrsachen willen die Kayserische jhre Sachen zu Strassonitz hinderlassen. Wie nun der Abend herbey kommen / hat er sein Kriegsheer also in Schlachtordnung gebracht / daß das Fußvolck in der mitten / auff der rechten Seithen die Teutsche Reuterey / auff der lincken aber die Vngarische war. (Anzeigung eines vnglücklichen Außgang.) Ein nicht geringes Zeichen zu einem vnglücklichen Außgang war / daß die Vngarn von niemand sich wolten regieren lassen / ja auch / wie etliche schreiben / als wann sie gantz ausser Gefahr vnd kein Feind vorhanden were / die Kleider ablegten vnd sich zur Ruhe begaben. Es hatte der Graff von Bucquoy dem Obristen vber die Wallonische Reuterey / so Gauchier (Vngarn von dem Obristen Gauchier geschlagen.) genennet war / befohlen den Vngarn fleissig auffzupassen / vnnd keine Gelegenheit jhnen Abbruch zuthun fürüber gehen lassen: Derselbe hat diesen Befehl also in acht genommen / daß er diesen Tag zweyhundert Vngarn in einem Dorff vnversehens vberfallen / nidergehawen vnd in tausendt Pferd davon gebracht. Diese That ist auch den Kayserischen sehr nutzlich gewesen / dann nit ein geringer Schrecken durch die Flucht der Vngarn in das Böhmische die Läger gebracht worden. Nach dem wie zuvor gemeldet / Hertzog Maximilian mit seiner Armada fortgezogen / vnnd das bestimpte Orth / da beyde Heer zusammen kommen solten erreichet / hat er alda etliche Stunden auff die Kayserische gewartet. Vnderdessen / wie der Nebel vergangen / haben sich drey Cornet Böhmische Reuter auff einem Hügel sehen lassen: an welche so bald J. F. Durchl. etlich Trouppen zu Roß vnnd Fuß geschicket: darauff sich [460] die Böhmische auff ein andern Hügel / so etwas höher als der andere / begeben. Als nun nichts desto weniger die Bayerischen auch auff denselben zuzogen / sind sie gewahr worden / daß die Böhmische im nechstë Feld darbey in voller Schlacht-Ordnung vorhanden weren. Diß wurde eylends dem Hertzogen angezeiget / der alsbald sein Volck in Ordnung stellete / vnd den Kayserischen ansagen liesse; Sie solten tapffer fort eylen / es were die lang gewünschte Gelegenheit zum Streitten vorhanden. Weil aber allererst deß Abendts / da nichts mehr kondte verrichtet werden / die Kayserische ankommen / ist Jhr. F. D. darüber sehr vnwillig worden / vnd zum Angriff auff folgenden Tag alles bereyten lassen / auch nicht eher sich in das Zelt begeben / biß alles verichtet worden / welches vmb 8. Vhren beschehen. (Der Kays. vnd Bayerischen Berathschlagung.) Bald nach einer Stunden / wurde durch die Kundschaffter angebracht / die Böhmische brechë mit dem gantzen Läger auff / vnd zögen ohne Ordnung in aller Eyll von dannen. Der Vrsachen halben wurde alsbald Kriegsrath gehalten / vnd für gut angesehen / daß man von stundan / so die Pferd gefüttert dem Feind nacheylen solte. Dieser Rath mißfiele zwar dem Graffen von Bucquoy nicht / hielte aber doch nicht vor Rathsamb / daß der Hertzog in Bayern mit der gantzen Armada so frühe den Böhmischen nachziehen wolte; mit Andeutung seine Regimenter weren etwas später in das Läger ankommen / vnnd deßwegen noch müd von der Reiß / vber diß hetten sie jhr Quartir nicht an einem Orth / vnnd diß solche zusammen geführet würden / würde der Feind weit fortgerucket seyn. Nach dem er aber von der guten Gelegenheit den Feind zuschlagen berichtet wurde / hat er seine Meynung geändert vnnd hat mit den seinen zum Fortzug selbsten geeylet. Derohalben nach aller Sachen Richtigkeit Jhre Fürstl. Durchl. Hertzog Maximilian deß Nachts vmb zwölff Vhren zu Pferd gesessen / vnd mit seinem Kriegsheer angefangen den Böhmischen nachzusetzen. (Omen käuf tiger Victory auff der Kayserischen Seithen.) Es schreibt Wilhelmus Staden in Trophaeis Verdugianis daß kurtz zuvor deß Nachts / an der Spitzen oben auff der Hauptfahne in dem Verdugischen Regiment / so vor deß Verdugo Gezelt auffgestecket vnd hernach am ersten in der Schlacht wider die Böhmen getragen war / eine Flamme sey gesehen worden / welche ein gute weil wie ein Fackel vmb sich geleuchtet. Nach dem wie vorgesagt / die Kayserische vnd Bayerische also fortgezogen / hat sich zu herfürbrechung deß Tags / welcher war der 29. Octobr. S. V. vnd 8. Novembr. S. N. Hertzog Maximilian (Sch???rmützel.) nahe bey einem Dorff befunden. Da wurde der von Tilly berichtet / daß auff der andern Seithen deß Dorffs die Bayerische Reuter / so den Vorzug hatten an die Böhmische kommen vnd mit jhnen scharmutzierten: Derowegen er daselbs mit dem vbrigen Volck still hielte / biß er dem Hertzogen solches ansagen liesse / vnnd beyde Heer das Kayserische vnd Bayerische zusammen stiessen. Damit aber vnderdessen vorbemelte Bayerische Reuter nicht Hülffloß gelassen würden / schickete er den Obristen Wachtmeister / den Freyherrn von Anhold mit zwey hundert Reutern / jenen zu succurriren zu / vnnd / daß er der Böhmischen Anschläge vnnd Zug desto besser wie auch deß Orts Gelegenheit erkündigen möchte / begab er sich selber dahin; Da sahe er daß auff der ander Seithen deß Dorffs ein Schlacht-Ordnung zu machen ein schöne Ebene vorhanden were: Welches er alsbald J. Fürstl. Durchl. vnnd dem Graffen von Bucquoy / welcher auff einem Wagen bey den Bayerischen Regimentern damahls (Bucquoy Meynung wegen der Schlacht mit den Böhmen.) geführet wurde / anzeigete. Da war deß Graffen von Bucquoy vnnd anderer Obristen Meynung / man solte nicht ferrner fortziehen / sintemal die Schlacht selbigen Tag nicht wol vorzunemmen / weil das Kriegs-Volck wegen der weiten Reiß / so sie Tag vnd Nacht verbracht / matt vnnd müd / were derhalben vonnöthen / daß man es etwas außruhen liesse. (Verdugo rathet die Schlacht anzutrettë.) Einer andern Meynung war Wilhelmus Verdugo / der sagte: Dieses Orths were aller Verzug schädlich / vnnd würde sie ohne Zweiffel deß Siegs / den sie gleichsamb in Händen hetten / berauben. Der Feind were auff dem Berge / da er sich hin begeben / noch nicht verschantzet / vnd noch voller Schrecken / wegen deß Schadens / so jhme Gauchier zugefüget: Die Vngarn / welche von den jhrigen also heimbgesucht worden / würden sich schwerlich wider in Ordnung bringen lassen / vnnd deßwegen würde kein rechte Schlacht Ordnung / wie sonsten in dem Krieg gebräuchlich / vnder jhnen können gemacht werden: Das Kayserische Volck were nicht so sehr auff dem Weg ermüdet vnnd abgemergelt / daß es diesen Berg / welcher doch nicht gähe / sondern vielmehr ablang / nicht hinauff steigen köndte: Die Soldaten hetten grosse Begierde zum schlagen; Were derhalben zuzusehen / daß nicht solcher Eyffer / der sich ansehen liesse / als were er gleichsamb von GOTT also eingeben / durch einen vnnöthigen Auffzug / vnder welchem sich der Feindt sich zubefestigen vnnd mit Schantzen wohl zuverwahren / auch mit Stücken vnnd anderer Nothturfft auß der Statt Prag zuversehen nicht ein Augenblick vnderlassen würde / wider nachlaß vnnd abnehme; Der Feinde selber / wann er jhre Kriegsleuth / welche er allerhand Vnbequämlichkeit halber / so sie außstehen müssen halber todt zuseyn vermeynete / so tapffer vnd Mannlich werde ansetzen sehen / würde sich darüber entsetzen / vnnd vielmehr auff die Flucht / als auff die Gegenwehr gedencken: Vnnd damit er (Verdugo) solche der Kriegsleuth Begierde zu dem schlagen darthete / begehrte er die vorderste Stelle in dem Angriff / alsdann wolte er zuerkennen geben / daß er nicht vbel gerathen hette. Auff solche Rede haben die Obristen die Schlacht an Handt zu nehmen sich resolviret / [461] vnnd darzu allerhand notthurfftige Anordnung gemacht: Der Graff von Bucquoy zwar riethe / man solte das Volck diss-vnnd nicht jenseith deß Dorffs in Schlacht Ordnung stellen. Aber der von Tilly sagte hierauff; man köndte nicht füglich disseith die Ordnung machen / sintemahlen wann man hernach / wann sie angestellet / gegen dem Feind fortrücken solte / müsten wegen deß besagten vor jhnen ligenden Dorffs die Hauffen wider zertrennet werden. (Bayerische stellen sich in Schlacht Ordnung.) Hierauff wurden die Bayerische auff die ander Seithe geführet / vnnd daselbst die Schlacht- Ordnung angestellet / in Angesicht der Böhmischen / welche sich gegen einem Brücklein zugewendet. Welches nach dem es bald von jhnen wider verlassen worden / hat sich der Graff von Anhold darüber gemacht. Wie solches Tilly vermercket hat er den Florevillium / so ein Obrister vber ein Regiment zu Fuß war / auch lassen hinüber ziehen mit Befehl daß er auff einem Hügel weiterer Ordinantz erwarten solte: Aber wie er dahin kame wurde er von dem Freyherrn von Anhold auff einen andern so etwas höher vnd bequämer geschicket. (Bayerisch. Armada ziehet gegen den Böhmen.) Diesem zoge nach die gantze Bayerische Armada / vnnd kame glücklichen vber vorgemeltes Brücklein. Allhie waren abermahl vnderschiedliche Meynungen vnder den Feldt Herren / der Graff von Bucquoy schalt der Bayerischen Verwegenheit / als die jetzund weiter / als sie gesolt / fortgezogen weren / vnnd eher von dem Feindt köndten geschlagen / als von den jhrigen entsetzet werden: Hergegen klagten die Bayerischen der Kayserischen Langsambkeit / als welche vervrsacheten / daß die Böhmen Zeit vnnd Gelegenheit hetten / sich in gute Ordnung zustellen / zuverschantzen vnnd die Stück zupflantzen. Constantius Peregrinus meynet / wann damahls die Böhmische Macht die Bayerische Armada angegriffen hette / hetten sie solche in grosse Gefahr bringen können; Vnnd dieses hette auch Fürst Christian von Anhalt vorgeschlagen / aber es were vom Graffen von Hohenloh mißrathen worden: Wie man solches hernach von den Gefangenen verstanden. (Schlacht-Ordnung der Böhm.) Nun wollen wir der Böhmen Schlacht Ordenung besehen; Selbige wird von Constantino Peregrino also beschrieben: Als das Böhmische Kriegsheer auff dem Weissen Berg ankommen / hat stracks deß Morgens frühe Fürst Christian von Anhalt deß Orths Gelegenheit besichtiget / vnnd den Platz zum Treffen auff dessen Höhe erwöhlet / auch gebotten daß alle Obriste vnd Officirer bey jhren Compagnien sich finden lassen / vnd dann daß die Thor zu Prag niemanden / der nicht Schreiben von seiner Handt auffzuweisen hette / eröffnet werden solten: Aber es wurde in diesem Fall nicht / wie es hette seyn sollen / Gehorsamb geleystet. Auff dieses hat er die Schlacht-Ordnung gemacht / die Vngarn stellet er zu hinderst vn̅ die ander Hauffen zwischen inn / beyden Endë her stellete er sechs Cornet Reuter zur Rechten vnder dem Obristen Leutenant Streiffen / vnnd auff der Lincken Seithen auch sechs / vnder dem Obristen Sbubna / vnnd zogen die Hauffen schräg daher in einer gleichen Weite: Ferrners waren nach der Länge nacheinander alternatim geordnet fünff Compagnien zu Fuß / vnnd fünff Cornet Reuter / vnd nicht weiter hinder jhnen eben so viel auff gleiche Weiß gestellet / also daß das Fuß Volck zusammen vnder dem Jungen Graffen von Thurn / Graffen von Schlick / Graffen von Hohenlohe / vnnd Obristen Caplier sich belieffe auff sieben vnd dreyssig Compagnien. In dem Thiergarten stunde ein gantz Regiment deß Fürsten von Anhalt / vnd Johann Ernsts Hertzogen von Sachsen Weymar / wie auch eine Leib Compagny. Der Reutter waren vier vnd fünffzig Cornet / vnder dem Jungen Fürsten von Anhalt / Graffen von Hohenlohe / Graffen von Stirumb / Obristen Stubenvoll / Leutenant Streyffen / Hoffkirchen / Isseltein / Borseda vnd andern. Der Vngarn / so vmb Sold dieneten / ohne die Freywilligen / waren sechstausend / vnder jhrem General Bornemissa / Obristen Kokats Istuan / Feckete / Peter Chousky / Monqvy / vnnd Hauptmann Homat Janusky / welche zween letste / zween tapffere Männer gewesen. Ein Compagny zu Fuß solte starck seyn dreyhundert vnnd eine zu Roß zwey hundert / aber sie waren nicht alle Complet: Dann es sollen der Außrechnung nach in dem Läger seyn auff achtzehen tausendt zu Fuß vn̅ zehen tausend zu Roß / ohne die Vngarn / aber sie waren nicht alle in der Schlacht. Zur rechten Handt der Schlacht Ordnung stunden drey Stück Geschütz / vnnd zur lincken auch so viel in zwo noch vnaußgefertigten Schantzen / andere Schantzen waren / als das Treffen angienge / noch kaum angefangen: allermassen solches alles eygentlicher in beyligendem Kupffer zuersehen. (Beschreibung deß Weissenbergs.) Es ist sonst der weisse Berg nicht gar einer grossen Höhe vnnd Rauhe / aber doch vneben / bald Hügelicht / bald Grubicht vnnd Hohl / auch allenthalben Sandicht; Vornen ab erstreckt er sich biß an Prag / hinden ab aber gehet er biß an obgedacht Brücklein / darüber kaum einer oder zween zugleich gehen können: doch haben die Kayserische zum Theil einen Paß hinüber durch dë Morast gefunden / darüber die jenige / so gute Pferdt gehabt / kommen. Oben auff dem Berg stehet gegen der lincken Handt ein Königlicher Pallast / zum Stern genennet / in dem Thiergarten. Nach der Länge hat der gantze Berg etwann ein Meyl. An dem Gipffel deß Bergs ist eine Ebne / so allgemach gegen Prag zu Thal hengig ist / darauff hat die Böhmische Armada sich begeben / vnnd allda ein Läger zuschlagen vnd sich zuverschantzen angefangen. Als nun solches Hertzog Maximilianus in Bayern vermercket / hat et vnnd der von Tilly den Graffen von Bucquoy ermahnet / mit seinem Volck herbey zueylen / vnnd sich mit jhnen [462] zu conjungiren / ehe sich der Feind verschantzete / vnnd sein Läger also befestige / daß er weder auß demselbigen gelocket / noch selbiges von jhnen köndte vberwältiget werden. Hierauff hat selbiger sein Volck gleichfalls in Schlacht-Ordnung gestellet auff folgende Weiß. (Schlacht-Ordnung deß Graffen von Bucquoy.) Er machte drey Schlacht-Ordnungen / als die Erste / die Mittele vnnd die Letste. In der ersten waren zween Hauffen zu Fuß (etwann / so sie alle vorhanden gewesen / sechs Tausendt starck) an deren jeden waren zween Flügel von Mußquetieren gehencket / so wohl hinden / als fornen: Es war auch ein jeder mit drey Flügeln Reuttern deren etwann fünffzehen Hundert waren / versehen. Die mittele Schlacht-Ordnung bestunde auff drey Tausendt Neapolitanern vnnd zween Flügel Reuter. Die letste / war fast wie die erste / nur daß die Flügel der Reutter außwendig zur Rechten vnnd Lincken / da die bey den ersten zwischen dem Hauffen inn / als dem zur rechten Hand / auff der lincken / vnd dem zur lincken / auff der rechten Seithen / vnnd zwischen diesen Hauffen / etwas rückwärts die Polnische Reuterey geordnet war. Constantius Peregrinus meldet / daß die Kayserische Armada vber zwölff tausend Mann nicht starck gewesen / dann es weren abwesend gewesen etwann sechs tausendt zu Fuß vnnd zwey tausend Reutter / welche zum theil in dem Zug deß Balthasars von Marradas vnnd dessen von Wallenstein / zum theil vmb Proviand hin vnnd wider außgewesen: Auch hetten in dem Böhmischen Läger nicht zwantzig tausendt Mann / ohne die Vngarn / bey der Schlacht sich befunden. (Rahtschlagung der Kays. vnd Bayerischë ob vnd wie die Schlacht zuthun.) Allhie wurde wider berathschlaget wie vnnd auff was Weiß die Böhmische Armada möchte am füglichsten angegriffen werden; doch wurde nicht so viel / wie das Treffen anzufangen / als ob auch zu der Zeit vnnd an diesem Orth solches vorzunehmen / geredet: Dann jetzund hatten die Böhmische jhre Quartier eingenommen vnnd auff allen Seithen jhres Lägers Schantzen auffgeworffen / das fügligste vnd bequembste Ort zur Schlacht eingenommen / vnd mit frischem Volck auß der Statt Prag sich gestärcket: Derohalben liesse es sich ansehen / es were viel eher das jenige / was der Graff von Bucquoy gerathen / für die Hand zunehmen; nemblichen auff der andern Seithen auff Prag zuziehë / damit der Feind auß seinen bequemen Stellen köndte herauß gelocket werden. Wie es nun hierüber allerley Meynungen gabe / vnnd man der Sachen nicht recht einig werden konte / kame der La Motta herzu / welcher vnder deß der Böhmen Schantzen besichtiget hatte: Von welchem sie vernahmen / daß solche Schantzen nicht so fest vnnd starck weren / daß man deßwegen die Gelegenheit zum Treffen solte fahren lassen; Fürnemblich weil das Böhmische Geschütz auß selbem Orth jhnen nicht so viel schaden köndte / als wann man auff die ander Seithen nach Prag ziehen wolte. Hierauff wurde alsbald von den Kayserischen vnd Bayerischen einmütig beschlossen / den Feind alsobald anzugreiffen. (Schlacht auff dem Weissen Berg bey Prag.) Derohalben sind auß jedwederer Armada / der Kayserischen vnnd Bayerischen zween Hauffen zu Fuß herauß genommen / mit Reutterey versehen / vnd den Angrieff zuthun verordnet worden: Hertzog Maximilian gab zur Losung Sancta Maria, weil in der Hauptfahnen der H. Jungfrawë Maria Bildtnuß gemacht war. Das Bayerische Kriegsheer führte an der von Tilly; Das Kay serische aber der Freyherr von Teuffenbach: Die Kayserische waren zur rechten vnnd die Bayerischen zur lincken; Drey Hauffen wurden zurück geordnet / daß sie / an welchem Orth es vonnöthen Hülff thun solten. Demnach nun alles also bestellet / geschahe endtlich zwischen zwölffen vnd ein Vhren der Angriff / vnnd zwar beyderseiths mit grossem Ernst vnd Dapfferkeit / vnd ist das Geschütz mit grossem krachen vnd donnern vndereinander abgangen. Ein halbe Stund lang ist die Schlacht auff einem zweiffelhafften Außgang bestanden / vnd haben beyde Theil mit grossem Grimm vn̅ Standhafftigkeit gegen einander gestritten: Doch hat erstlich das Kayserische Volck angefangen zu wancken / weil Fürst Christians von Anhalt ältester Sohn / mit seiner Reutterey mit solchë Ernst in sie gesetzet daß sie länger nicht widerstehen kunden / sondern zurück weichen müsten: Dahero dan̅ die nechste Regimenter / das Preunerische vnnd Teuffenbachische in Schrecken kamen vnnd anfiengen in eine Vnordnung zugerathen / sonderlich weil auch der Obriste Preuner gefangen wurde. (Böhmen werden geschlagen.) Wie nun der von Tilly diese Gefahr vermercket hat er den Obristen Cratzen mit fünff hundert Reutern jenen zu Hülff wider den von Anhalt geschicket / auch sind Fürst Maximilian von Liechtenstein vnnd der Obriste Bawer mit jhren Hauffen auff die Böhmen gerucket. Da dann deß Fürsten von Anhald Reutterey / so zehen Cornet starck war / geschlagen / endtlich gar zertrennet / er / von Anhalt / auch selber vom Pferd gefället / mit vielen Wunden verletzet / vnd von Wilhelm Verdugo gefangen / der Obriste Preuner aber wider loß gemacht wurde. Wie die Vngarn diese Niderlag gewar worden / sind sie darüber erschrocken / vnd angefangen den Berg ab sich in die Flucht zubegeben: Dahero dann die vbrige Böhmische Regimenter auch in Vnordnung gerathen vnnd ein jeder sich mit der Flucht zu retten vnderstanden: Als aber vnder dessen Hertzog Maximilian vnd Graff von Bucquoy mit jhrem Bolck mit grossem Ernst nachsetzeten vnd in das Böhmische Läger einbrachen / ist die gantze Böhmische Armada geschlagen vnnd zertrennet worden. Die Schlacht hat vber eine Stund nicht gewehret. Die Bayerische haben sieben / vnd die Kayserische drey grobe Geschütz erbert / vnd sammentlich in hundert Fahnen vnnd Cornet bekommen. Es wird von der Anzal deren so auff der Böhmischen Seithen vmbkommen
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Tabvla I. Delineationis Aciei et Pvgnae ad P???
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[ID00523] ???Gam Bohemiae Meiropolim Factae J. Nouemb: 1620. [ID00524] [ID00525] [ID00526]

TAB: II BOHEMORVM ACIEI Á CAESAREANIS ET BAVARICIS D???
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[ID00527] ???II. NOU: AN 1620. PROFLIGATAE DELINEATIONEM EXHIBENS. [ID00528] [463] vnderschiedlich geschrieben / doch die glaubwirdigsten sagen von neun tausendten / von welchen in wehrendem Treffen bey sechs tausendt / die vbrigen aber zum Theil in der Flucht / vnnd sonderlich im Thiergarten / darein sich ein grosse Anzahl jhr Leben zuretten begeben / erschlagen worden / zum Theil in der Moldaw (so mehrerntheils Vngarn gewesen) ersoffen. Gefangen sind worden / Fürst Christian von Anhalt der Jüngere / von dem zuvor gedacht / der Junge Graff von Thurn / Graff von Styrumb / ein Rheingraff / ein Hertzog von Sachsen Weinmar / vnd etlich andere mehr Officirer / sampt in 500. Soldaten. Auff der Kayserischen vnd Bayerischen Seithen sind vber zweyhundert vnnd fünfftzig nicht geblieben / aber vnder denen sind etliche tapffere Obristen gewesen / als der General Ouartier-Meister Caratti ein Neapolitaner / der Obriste von Meggaw / Capitayn von Prösing / Donpre / vnnd vier Wallonische Hauptleuth. Es ist bey Menschen gedencken keine dergleichen Schlacht in der Christenheit vorgangen / Ja es ist auch so gar alles Geschütz vnnd was zu einem Feldläger gehöret in dem Stich geblieben: Vnnd ob wohl etlich Capitayn vnd Befelchshaber den Soldaten in der Flucht anbefohlen / zu Brandeiß sich wider zusamblen / darauff auch jhrer viel daselbs erschienen / haben sie doch vergeblich auff Ordinantz gewartet / also endtlich sich ein jeder / wo er gekönnet / hinbegeben. Etliche schreiben die Böhmische Armada seye vor dem Treffen in dreyssig tausend Mann mit dem Landtvolck / vnnd die Kayserische mit der Bayerischen vnd auch Böhmischen Landvolck vber 50000. starck gewesen. (Deß von Tilly vnnd Verdugii Tapfferkeit in der Prager schlacht) Es wirdt sonderlich auff der Bayerischen Seithen deß von Tilly Tapfferkeit gerühmet / derselbe ist hin vnnd wider gerennet vnnd wo es vonnöthen / Hülff gethan / auch mit den vorgedachten fünff hundert Reuttern so er vnder dem Obristen Cratzen den allbereit zur Flucht sich neigenden Hauffen zugeordnet / nicht ein geringe Vrsach deß Siegs auff der Kayserischen Seithen gewesen. Wilhelmus Staden aber in Troph. Verdug. meldet / daß vnder allen andern das grösseste Lob gebühre dem Wilhelm Verdugo / derselbe were die vornehmbste Vrsach deß erlangten Siegs gewesen / in dem er den grösten Gewalt der Feinde wider sich hatte / demselben aber mit seinen Wallonen ritterlich wider setzete / den Fürsten von Anhalt gefangen nahme / ein Fahne mit eigenen Händen eroberte / der drey ersten Geschütz der Böhmen sich bemächtigte / vnd selbige auff sie vmbwendete / vnd die gantze Böhmische Armada in Vnordnung brachte. Vnnd solches Zeugnuß gibt jhm auch einer so in einem Tractätlein in Italianischer Sprach diese Schlacht beschrieben / der Kriegs Obristen / so in dieser Prager Schlacht vor andern sich tapffer gehalten / Mannheit rühmet. Es hat auch dieser Verdugo ein köstliches mit Edelgesteinen geziertes Hosenbandt / so König Friderich / Pfaltzgraff / in der Flucht hinderlassen / vnnd ein Zeichen deß Engelländischen Ritter Ordens de La Gartiere war / bekommen / welches er hernach dem Hertzogen in Bayern verehret. (Kays. vnd Bayerisch Kriegsvolck ziehet auff Prag.) Als nun also die Kayserische vnd Bayerische die Victory wider die Böhmen erhalten / hat Jhre Durchleucht. für gut angesehen / also bald die Statt Prag / als das Haupt deß Königreichs anzugreiffen / derowegen noch selbigen Abend das Fußvolck biß an die Mawren kommen / daselbst sich gelägert / vnd die Nacht vber allda Wacht gehalten. (König Friderichs Begeren an Hertzog Maximil.) Der Graff von Hohenlohe vnd der Graff von Thurn / so sich / wie sie vermercket / daß jhre Sachen einen vnglücklichen Außgang gewinnen würden / auß der Schlacht nach Prag begeben haben / haben den König Friderich dahin vermöcht / daß er eylends einen Abgesandten an den Hertzogen in Bayern geschicket / vnnd nur 24. Stund vmb einen Anstandt gebetten / welchem von Jhrer Durchl. nur 8. Stund / sich zuerklären / ob er weichen vnnd sich aller Ansprüch auffs Königreich Böhmen vnd Incorporirte Länder auff ein ewiges verzeihen wolt / bewilligt worden / darauff (Pfaltzgraff Friderich begibt sich von Prag auff Preßlaw.) dann weiter kein Erklärung vom König erfolgt / sondern er hat sich selbigen Abend auß dem Schloß in die alte Statt begeben / vnnd folgenden Tags mit seiner Gemahlin vnnd allem so in der Eyl fortzubringen gewest / auß Prag nach Preßlaw salvirt / ingleichem hat der alte Graff von Thurn / der Graff von Hohenlohe / der von Ruppa vnnd andere mehr sich mit von dannen gemacht. (Schloß zu Prag wird den Kayserischen vbergeben.) Hierauff haben das Prager Schloß die darin gelegene zwey Fähnlein Fußvolck vnder Capitayn Sigismund Schumbert vnnd Capitayn Georg Christopff Goltzinger dem Hertzogen in Bayern im Namen der Röm. Kay. M. vbergeben vnd den Eyd geleistet. Es hat auch die kleine Prager Statt bey Hertzog Maximilian anbringen lassen / sie wolten sich Jhrer Kayserlichen Mayestat ergeben / bäten derowegen daß sie der Soldaten Muthwillen befreyet würden; Worauff Jhre Durchleucht. selber sich nach der Statt begeben damit das Bolck von allem Vnfug abgehalten vnd die Statt nit geplündert würde. Vnder dessen haben auch die New-vnd Altstätter an Jhn geschicket / vnd drey Tag Auffschub jhre Sachen zuberahtschlagen begehret / mit vermelden / daß sie hernach dero Befehl nachgeleben wolten. Aber er hat jhnen nicht drey Stund Auffzug geben wollen / sondern jhnen andeuten lassen / sie solten sich alsbald ergeben / hat auch zugleich zwey Regiment an zwo Pforten verordnet / welche die Plünderung der Statt verwahren / auch bey Leib vnnd Lebens Straff verbotten / daß niemandt von seinem Fähnlein weichen solte; Vnnd diese Straff ward auch auff die Obristen vnnd Hauptleuth / welche jhr vndergeben Volck nicht in Disciplin hielten / gesetzet. Deß Nachmittags ist der Hertzog bey dem Kö [464] niglichen Schloß in die Statt eingezogen / bey den Capucinern von dem Pferdt gestiegen / vnnd daselbs seinen Gottesdienst verrichtet. Jhm sind entgegen kommen Wilhelm Poppel vnnd noch fünff andere auß den Ständen / die haben Jhm eine Schrift eingereichet / darinn sie begehret; 1. Daß die Religion freygelassen. 2. Daß jhnen jhre Privilegia verbleiben. 3. Kein Gewalt von Soldaten zugefügt. 4. Daß ein General Perdon ertheilt. 5. Daß jhnen / den Alt-vnd Newstättern / keine Soldaten eingelegt werden möchten. Der Fürst hat jhnen also zugesprochen vnnd dermassen das Gesetz geschärpffet / daß jhnen die Threnen vber die Backen herab geflossen. (Handlung mit dem Böhmische̅ Kriegsvolck in Prag / die Statt zu raumen.) Den 31. Octobr. A. vnnd 10. Novembr. N. C. hat man mit dem Böhmischen Kriegsvolck so von der Schlacht in die Statt geflohen gehandelt / daß sie abziehen solten. Zu jhnen ward geschicket der Obriste Heimhaussen. Derselbige nach dem gebachte Soldaten auff dem Marckt in der Alten Statt sich versamblet / hat sie also angeredet; Jhre Fürstl. Durchleucht. in Bayern hette wohl Mittel gehabt / nach dem Jhro auffgetragenen Befehl gegen den Rebellen vnd jhren Anhängern zuverfahren: Vnnd were also fast nichts Vrsach / warumb er deß jenigen Kriegs-Volcks / welches den Rebellen wider Kayserl. Mayest. gedienet / vnnd in der Schlacht wider Jh. Fürstl. Durchl. sich befunden / verschonen solte: Jedoch vmb gewisser Vrsachen willen / weil sie selbsten ein sicher Geleit abzuziehen begehret / so solte jhnen diese Gnad erwiesen seyn / daß jhnen vergönnet sicher hinweg zuziehen / mit dem Beding daß solches also bald geschehen solte. Auff solches antworteten die Soldaten / sie nehmen zwar das sichere Geleith vnnd freyen Abzug / den sie begehret / an; hetten aber denselben anderer Gestalt nicht / als daß jhnen zuvor von den Ständen / von welchen sie angenommen worden / jhr hinderstellige Besoldung entrichtet würde / begehret. Derohalben solte Jhre Durchleucht. den Ständen Befehl geben / damit sie bezahlet würden. Sonsten weren sie nicht gesinnet / auff andere Condition die Statt zuraumen. Als sie nun gar ernstlich in Forderung jhres Soldts dem von Heimhausen / den sie mitten auff dem Marckt vmbringet hatten / zu redeten / auch schwuren / nicht eher / als biß sie jhren Sold empfangen / zuweichen / vnnd darneben begehrten / man solte jhnen / sich von der jenigen Güter / welches sie geworben bezahlt zumachen / erlauben: Hat der von Heimhausen hinwider jhnen geantwortet; Die Stände hetten wider die Gesetz gehandelt / in dem sie das Kriegs-Volck wider jhren rechtmässigen / gecrönten / vnd von den Churfürsten deß Reichs erkandten vnnd approbierten König / nemblich die Kayserl. Mayest. angenommen: Darnach so were solches Kriegsvolck so in offener Schlacht vberwunden vnnd in die Flucht geschlagen worden vnder die Zahl der Feinde zu rechnen. Derowegen / wann sie nicht mit Willen weichen vnnd abziehen wolten / würde es Jh. Durchl. an keinen Mitteln manglen / sie mit gewehrter Hand außzujagen. Nach dem sie nun dieses vnnd anders dergleichen vernommen / haben sie sich endtlich weisen lassen / vnd sind freywillig abgezogen. (Pragerische Stätt geben sich in Gehorhorsamb.) Auff diesen Tag hat man auch den Magistrat vnd die Bürger aller dreyer Prager Stätte daß sie im Nahmen Jhrer Kayserlichen Mayest. den Eydt leisten solten erfordert / worauff selbige erschienen / vnd allem gehorsamblich nachkommen / auch darneben allen Confoederationen so sie wider Jhre Mayest. eingangen abgesagt / dieselbe auffgehaben / vnd geschworen daß sie jhrem rechten Herren vnnd König wie getrewen Vnderthanen gebührete Gehorsamb leisten wolten. Vnnd dieses Jurament wurde schrifftlich verfasset / vnnd mit aller dreyer Stätte Siegeln bekräfftiget / ohne alle Meldung oder Condition der haltung jhrer habenden Privilegien / Jhrer Durchl. vberreichet. Vnd wiewol die Stände / als sie erstmals erfordert / jhrer Privilegien / Freyheiten / vnd Gewohnheiten Meldung gethan / vnd begehret / daß alles was geschehen in Vergeß gestellet vnnd verziehen seyn solte: Hat doch Jhre Durchl. jhnen zur Antwort geben lassen / man handelte jetzund nicht mehr von den Privilegien / es were Jhro auch von Kayserl. Mayest. nichts anbefohlen worden / daß sie (nach dem sie alle Gnad vnnd Verzethung / so jhnen von Anfang auffgetragen worden / verworffen / vnnd so weit fortgefahren / daß Gewalt vnnd die Waffen gebrauchet werden müssen) etwas von den Privilegien vnd Freyheiten handlen solte. Sie solten sich jetzund J. Kays. Mayest. ohne alle Condition vnd Beding vndergeben / vnnd von den Privilegien / Perdon / vnd was dergleichen mehr / hernach mit J. M. als jhrem König / handlen. (Hanblungen mit den Ständen deß Königreichs Bohmen.) Den 2. 12. Novembris sind alle Stände / so viel deren zu Prag gewesen / Herren vnnd Ritterstands Personen vor den Hertzogen kommen / in deren aller Nahmen hat Wilhelm Poppel nachfolgende Rede vorgebracht; Gleich wie alle / so auß den Ständen gegenwärtig weren / wohl verstünden vnd offentlich bekenneten / wie schwerlich vnd vielfältig sie sich an J. Kays. auch in Vngarn vnd Böheimb Königl. M. Ferdinanden dem andern vergrieffen / vnd dem darauß erfolgten Vnwesen vn̅ so vielen Kriegsjammer / den sie noch empfänden / Vrsach vnnd Anlaß gegeben: Also were jhnen solches zum hefftigsten vnd von gantzem Hertzen leyd (welches dann auch gedachter Poppel mit threnenden Augen vnnd weinender Stimm bezeugete) vnd suchten mit aller vnderthänigstem Bitten von der K. M. vnd J. Durchl. Gnad vnd Verzeyhung deß jenigen / so sie begangen: Sie bäten auch Jhre Durchl. daß sie der Stände Allermiltester Patron seyn wolten / damit sie wider bey der Königlichen May. in Gnaden kommen möchten; Bekenneten vnd bezeugten auch offentlich / daß sie keinen andern König vnnd Herren / [465] als Jhr. Kays. vnd Kön. Mayest. Ferdinandum dem andern / erkennen / haben vnd verehren / Jhme auch hinführo vnverbrüchliche Trew vnnd Gehorsamb leysten wolten. Wie nun Poppel seine Rede also vollendet / hat Johann Christoph Freysing Amptmann zu Landtshut / auff Befehl vnd im Nahmen deß Hertzogen also geantwortet: Die Stände thäten wohl daran / daß sie bekenneten / daß sie wider Recht vnnd Billichkeit hiebevor gehandelt hetten / vnnd daß sie hinfüro kein andern / als Kayser Ferdinandum / für jhren rechtmässigen / Erblichen / gecrönten König halten vnnd erkennen wolten / vnd jhme Gehorsamb zuleisten bereit vnd willig weren: Es were aber vor allen Dingen vonnöthen / daß sie alle Pacta vnd Bündnussen / welche sie mit andern bey diesem Vnwesen auffgerichtet / auffschüben / vnnd solcher Bündnussen Instrumenta publica, mit den Originalen vnd Sigillen J. Durchl. vberreicheten / damit endtlich der Frieden in das Königreich wider eingeführet / vnnd alles in rühigen Standt köndte gebracht werden. Vnder dessen aber solten sie J. M. das Jurament vnnd schuldigen Gehorsamb leisten / biß daß dieselbige in dem vbrigen weitere Anordnung machen würde. Hierauff waren die Stände willig / alsobald dë Eyd abzulegen / aber es fielen etliche andere Verhinderungen vor / dardurch diese Sach in den folgenden Tag auffgeschoben warde; Insonderheit weil etliche vnder den Ständen / an deren Gegenwart doch viel gelegen / nit allein nicht vorhanden waren / sondern auch die jenige / so zu gegen / daß den Abwesenden nit angezeiget worden / daß selbigen Tag das Jurament abgeleget werden solte / vorwendeten. Mitlerweil haben die Stände von J. Durchl. Hertzog Maximilian begehret daß sie / daß jhre Gemählinnen vnd Kinder von dem Kriegsvolck nit angefochten oder geplündert werden möchtë / versichert würden. Welches J. D. Jhres theils zuthun auch den Graffen von Bucquoy deßwegë zuersuchen sich erkläret / doch soltë die Stände gedachten Graffen auch selbsten darumb anlangen. Vnder dieser Handlung hat auch das Stättlein Böhmischbrod J. D. ein Schreiben vbersendet / darin sie bezeuget / daß sie sich J. Kay. M. ergeben wolten / bäten aber daß jhnen Jhre Reliligion vnd Privilegia verbleiben möchten: welchë gleich wie den andern Stätten / so sich in Gehorsamb begeben / geantwortet worden. Die nachfolgende zween Tag / sind die Stände / wie zwischen J. D. vnd jhnen verglichen worden / in grosser Anzahl erschienen. Vnd zwar erstlichen sind die Geistliche absonderlich für Jh. D. kommen / deren wegen erhaltener Victory Glück gewünschet vnnd darbey eine Bittschrifft vbergeben / darin sie begehret / daß sie in Kayserlichen Schutz genommen würden / auch gebetten / daß die von den Ständen jhnen entwendete Gütter jhnen wider zugestellet würden. Denen hat Hertzog Maximilian geantwortet / er wolte verschaffen / daß jhre Begehren der Kayserl. Mayestät angebracht würden / wolte sie auch selber commendiren. Nach jnen sind die Catholische Politici / Freyherrn / Ritter vnd Edle zu J. D. eingelassen worden / welche bekennet vnd gebetten / daß solche jhre Bekantnuß für Jh. Kay. May. gebracht würde / daß alles / was von jhnen wider J. M. gethan vnd gehandelt worden / wider jhren Willen vnnd gezwungener Weiß geschehen seye: Im vbrigen hetten sie niemals etwas wider Jhre Kay. Mayestät zuthun sich vnderstanden / sondern allezeit Trew vnd gehorsamb beständig verblieben. Diesen ist fast eben / wie den Geistlichen zuvor / geantwortet worden. Hierauff hat J. Durchl. die vbrigen Stände / welche in grosser Anzahl vorhanden waren gefraget / ob sie die Instrumenta publica vnd Originalen / in welchen die Bündnussen mit dem Außländischen auffgerichtet / begriffen weren / bey sich hetten / welches sie bejahet vnd darneben vermeldet / daß vnder den Ständen viel weren / welche sich Evangelisch nenneten / vnnd nichts mit den Widertauffern / Picarden vnnd Calvinisten zuthun / oder einige Gemeinschafft hetten / denen dieser Abfall von Jhr. Mayest. dem Kayser / Tumult vnd jnnerliche Vnruhe niemahls gefallen / Were auch viel von andern gethan vnnd gehandelt worden / davon sie niemahlen einige Wissenschafft gehabt. Derowegen bäten sie / daß Jhre Durchl. sie absonderlich hören wolte: Vnd zweiffelten nicht sie wolten jhre Vnschuld gnugsamb an Tag geben vnd beweisen. Denen hat J. D. zur Antwort gegeben / er wolte mit nechster Gelegenheit solches vor die Hand nehmen. In dessen hatte Jhre Durchl. den Graffen von Bucquoy vnd den Fürsten von Liechtenstein zu sich erfordern lassen / bey deren Gegenwart die Böhmische Stände die Instrumenta vnnd Originalen mit den vnderschriebenen Nahmen vnd daran hangenden Siegeln vbergeben. Dieser Brieff waren sechs: vnder welchen die Vrkundt deß auffgerichteten Bundts mit dem Gabriel Bethlen / mit den Oesterreichern Obder Enß / mit den Schlesiern / mit den Mährern / mit Ober vnd Nider Laußnitzern. Darauff haben die Stände / was sie zuvor durch den Poppel vorbringen lassen / widerholet: Denen ist auch gleich wie vor / durch den von Freysing geantwortet worden. Nachgehendts ist jhnen eine Formul deß Juraments vorgelesen worden / dieses Innhalts: Alle Stände bekenneten / daß sie schwerlich pecciret vnnd sich vergriffen hetten / in dem sie von Kayser Ferdinanden dem Andern / jhrem rechtmässigen / erblichen / gecrönten / gesalbten / vnnd von dem höchsten Rath deß Reichs aprrobirten König abgefallen / vnd wider denselben sich auffgeleinet. Diese That were jhnen von Hertzen leid / vnnd wolten daß sie nie geschehen were / auch wolten sie hinführo keinen andern als Ferdinandum den Andern / vor jhren rechtmässigen / warhafften vn̅ rechten König in Böhmen erkennen / auffnehmen / ehren vn̅ verehren / wolten jhme [466] auch in allem Trew / Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit leysten / allen andern Contracten / Eydtschwüren / Pacten vnd Bündnussen wider Ferdinandum auffgerichtet renunciren vnnd widersprechen / welches sie dann jetzund alles mit auffgereckten Fingern vnd offentlichen Eydtschwur bezeugen wolten. Diese Formul ist so wol in teutscher vnd latinischer Sprach concipirt / vnd nicht allein vorgelesen / sondern auch schrifftlich den Ständen eingehendiget worden: Welche ohne alles bedencken vnnd außdingen das Jurament darauff geleystet. Vnd diese Formul ist auch dem Reverß der Stände so J. Kays. M. vberreichet / einverleibet worden. Wie nun nach solchem J. Durchl. verstanden / daß die Königliche Böhmische Cron vnnd anderer darzu gehöriger Ornat auff dem Rahthauß in der alten Statt were / hat sie den Ständen befohlen / daß man solche Sachen wider an jhren vorigen Orth / nemblich in S. Wenceslai Capell im Schloß / bringen solte / welches selbigen Tag noch geschehen. (Hertzog Maximilian ziehet wider in Bayern.) Wie erzehlter massen alles verrichtet / hat Jh. Durchl. Hertzog Maximilian den Fürsten von Liechtenstein zu einem Statthalter in Böhmen / biß auff Kays. Mayest. ferrnere Anordnung / damit derselbe was noch in Böhmen vbrig vollëds zum Gehorsamb brächte / bestellet / vnnd jhm auch den von Tylli mit einem Theil deß Kriegsvolcks zugeben. Er aber / nach dem er von diesem allen J. Kay. M. Bericht thun lassen / ist den 7. 17. Novemb. vo̅ Prag wider in Bayern gezogen / vnnd den 15. 25. dieses zu München angelangt / alda er / wie auch vnderwegens an andern Orthen stattlich vnnd mit grossem Pomp empfangen vnnd eingeholet worden. (Fernerer Bericht vo̅ der Pragerischen Niderlag vnd wannenhero dieselbe vervrsacht worden.) Wir können nicht vmbgehen / ein Sendschreiben eines Engelländischen vom Adel / welches er an seinen guten Freund vnd Landsleut einen abgehen lassen / darauß alle Vmbstände der Pragerischen Niderlag / vnnd wannenhero dieselbe vrsprünglich vervrsachet worden zusehen / dieses Orths mit einzurücken / welches also lautet; P. P. Demnach mir die Mannigfaltigkeit der allenthalben vnder den Leuthen lauffenden vnderschiedlichen Discurß vnnd Reden / betreffend die Vrsachen vnd den Vrsprung deß vnglücklichen Außgangs in Böhmen / welcher leyder heutigs Tags dieses Königreich allen Völckern zum Raub gemacht / nit vnbekant / darneben auch wol bewust ist / mit was lobwürdiger Sorgfältigkeit vmb warhafften gründtlichen Bericht aller Sachen zuhaben / jhr euch allerseits vmb zuthun pfleget / als hab ich nit können vnterlassen / vnser beyderseits Freundtschafft hiermit ein Genügen zu leysten / wie nicht weniger auch meiner Zusag / die ich euch damals gethan / als ich vnser liebes Vatterland verlassen / vmb mich theilhafftig zumachë deß Vndergangs vnd Elendts dieser weit entlegenen Völcker / bevorab der Böhmë / vnder welchen ich mich diese gantze Jahrzeit auffgehalten / auch selbst mit vnd darbey gewesen / vnd alles mit Augengesehen / was so wol in der Policey / als im Kriegs Regiment vorgangen / dan̅enhero ich versichert bin / daß jhr mir nur desto lieber Gehör geben / auch dieses mein weitläufftiges Schreiben euch desto weniger beschwerlich seyn werde. Vnd wisset jhr Anfang gar wohl / daß alle die welche grosse Sachen führen / immerzu jre Mißgönner vnd Censores haben / vnd daß die jenigen / die es offtmals / so wohl darumb / daß sie etwann weit entsessen / oder sonst Stands halbë zu gering darzu sind / in nichts nit angehet / allezeit Fehl vnd Mangel haben an anderer Leuth thun vnd lassen / dessen Vrsach sie doch nit ergründen können / vnd wollen nichts desto weniger meisten theils von deroselben Rathschlägen nach dem Außgang vrtheylen / vnnd also den Menschen die Schuld zumessen / dieses oder jenes vnglücklichë Fortga̅gs / hierdurch GOtt dem Herrn die Ehr vnd Macht mit den Königreichen vnnd Regimenten / nach dem vnwandelbaren Rathschluß seines allein gerechten Gerichts vnd Willens zu schalten vnd zu walten allerdings entziehende. Dergleichen nun ist geschehen vnnd geschicht noch täglich / auß Anlaß der vnglücklichen Schlacht / auff welche die endtliche verlierung der Statt Prag / vnnd Abgang vieler andern Vortheil vnd Bequemlichkeiten / so der wolmeinende Theil jnnerhalb etlich Jahren in allen diesen Ländern erworben vnd gewonnen gehabt / erfolget ist. Jhrer etliche reden beydes denen / welchen die Regiments Verwaltung vnnd dann das gantze Kriegswesen in Böhmen anbefohlen gewesen / nach / vnd geben jnen Schuld / daß sie dem Feindt vieler Oerther / welche jm den Paß nacher Prag geöffnet / sich zubemächtigë nachgesehë / andere / daß sie denselben nit in Oesterreich / damals als er noch schwach gewesen / mit Ernst angegriffen / sondern gewartet / biß er sich gestärckt vnnd dergestalt außgerüstet / daß er die vnserigen auch wider jhren Willen zuschlagen gezwungen. Aber das ist richtig vnd gewiß / daß wer anderst alle Vmbständ betrachten vnnd erwegen wil / vnfehlbarlich befinden wirdt / daß man in diesem Werck nicht auff die causas secundas, oder auff jrrdische Vrsachen / sondern vielmehr auff Gott sehen muß / als welcher sich deß Feinds hierumb augenscheinlich gebraucht / den Hochmuth vnnd andere vielmehr grosse Laster dieses vndanckbaren Volcks zustraffen / vnd zu züchtigen. Dann was den König vnnd den Fürsten von Anhalt / als General vnd Feld-Obristen betrifft / haben beyde eine geraume Zeit zuvor / vernünfftig ermessen / vorgesehen vnnd vorgesagt / diesen gantzen Vnfall: Haben auch Zuverhütung desselben keine Vermahnung vnd zu Gemüthführung / noch einig Menschlich Mittel / so viel an jhnen vnderlassen: Gleich vom Jahr 1619. an haben Jhre Kön. May. mit Zuthuung deß Fürsten von Anhalt vnd seiner Räthe offtmahls die Beampte Herrn vnd Officirer deß Königreichs vor sich gefordert / vnnd jhnen die grosse Vnordnungen vnd Mängel / so im Läger vorgangen / vorgetragen / sie auch vermahnt / bey Zeiten Vorse [467] hung zuthun / so wol wegen Proviand vnd Kriegesmunition / als auch wegen richtiger Abzahlung der Soldaten / ohn welche Stück die Sachen gantz vnd gar kein Bestand noch Fortgang haben köndten / aber die Zeit ist also vnvermerckt vnnd allgemächlich vorüber geschlichen / ohn daß man eintzige Verbesserung angeordnet hette / biß endtlich ein gemeine Versamblung der Stände deß Königreichs in dem Monat Martio 1620. gehaltë wordë / in welcher zwar viel guter Schlüß gemacht auffs Papyr gebracht / vnd offentlich verkündet / aber auff der Stände Seithen nie in das Werck gerichtet worden. Dann auff deß Königs Seithen kein Mangel erschienë an einigem auch geringsten Ding / welches er jemals versprochen. Sintemahl er auff seinen Kosten weit mehr / als für zwo Tonnen Golts Geschütz vnd Munition in Böhmen führen lassen / auch auff seinen eigenë Kosten 7000. Mann zu Fuß vnd 1200. zu Pferd geworben / deren Besoldung jhn Monatlich auff 80000. Gülden gekostet / vber diß hat er auch den Ständen vor geliehen 300000. fl. sich auch Persöhnlich ins Feld begeben / da er sich dann jederzeit also Großmütig / Mannhafftig vnd gehertzt erzeiget / sonderlich in dem Feldläger bey Rackonitz / daß man jhn auch offtmals bitten vnnd ersuchen müssen / daß er doch seiner Person besser wahrnemmen wolte / vnder dessen wurde das Kriegsvolck ohne Bezahlung / der General vnnd andere vornembste Officirer ohn gebührende Vnderhaltung / das Feldläger ohn eintzigen Anstalt oder Zufuhr an Proviand / die Statt Prag gantz vnbewacht vnd vnbewahrt / vnd endtlich die Verräther allerdings vngestrafft gelassen: Vnnd wurd die gantze Zeit vber mit Pancketiren vnd Wolleben zugebracht / vnd als es auff das eusserste kommen / schryen die jenigen / von welchen alle diese Vnordnung entsprungen / man müste ohn einig weiter jnnhalten auff den Feind klopffen / vnd das ohne Nachdencken / ob das Heer hierzu gnugsam̅ bestellt were oder nicht: Ins gemein wär da weder Gehorsamb / Eyffer noch Beständigkeit / der gute König hat es offt gut vor vnd im Sinn / die Böhmen gaben sich auß / sie weren seine trewe vn̅ gehorsame Vnderthanë / aber da es an das Treffen gieng / da war niemand daheimb / vnd blieb alles stecken wegen der Fahrlässigkeit vnd Vnarth der Officirer deß Königreichs deren etliche nur darauff sahen / wie sie jhren Brüdern vnd Freunden gratificiren / andere wie sie jhrer Herrschafften verschonen möchten; Sie versambleten sich zwar vnd giengen offt zu Rath: Aber da war in jren Stimmen vnd Meynungen weder Gestalt / Ordnung / noch eintzige vorhergehende reiffe Betrachtung der Sachen zuspüren / so bald man wider zu Hauß kam / fieng mans an / wo man es gelassen hatte / nemblich zu Pancketiren vn̅ zu Wollustiren / vnd dieses wehrete vnnachläßlich in der Statt Prag / auch da das scharmütziren vn̅ streiten am allerstärcksten bey Rackonitz angienge / an statt daß man in bemeltem Prag gute Wacht vnnd Hut halten / auch anderwerts alle Nothturfft anstellen sollen. Als der König die Officirer deß Königreichs auff einen Morgen in den Rath zusammen bescheiden ließ / haben wohl etliche der vornembsten vngeschewet sagen dörffen / sie köndten vmb sieben Vhren nicht erscheinen / der Mensch müste nach außgestandener Arbeyt auch seine Ruhe haben / vnnd so lieffe dieses auch jhren Privilegien zuwider. Noch ein ander denckwürdig Exempel jhres Vngehorsambs ist dieses; Jhre May. hatte an einen vornehmen Officirer der Cron geschrieben / daß er Herrn Grünthaler / Churf. Sächsischen Commissarium, welcher zu Bautzen in wehrender Capitulation gefangen / vnd zu Prag auffgehalten wurde / besprechen solte / vmb zuerforschen / ob nicht durch seine Vnderhandlung / als welcher in grossem Credit vnd Ansehen an seines Herrn Hoff war / ein bessere Vertrawlichkeit zwischen dë zweyen Fürstlichen Personen möchte gestifftet werden / doch solte er vnterdessen nichts von seiner Erledigung sagen / biß er zuvor J. M. alles deß jenigen / was er von besagtem Grünthaler erfahrë / gründtlichen Bericht vnd Relation gethan hette. Diesem allen aber zuwider ließ derselbe also bald gemelten Gefangenen ledig vnd loß / welcher dan̅ zu Dreßden wider angelangt / ehe vnd zuvor Jhre May. das geringste von dieser seiner Erledigung gewust. Ferrners ließ der König seine Auffmahnungs Gebott vnnd Patenten durch das gantze Königreich publiciren / die wurden aber gar wenig geachtet. Zwar sie erbothen sich alle / sie wolten auff seyn / so bald sie sehen würden / daß der König auch zu Pferd sitzen vnd nach dem Läger verreisen würde / darzu er sich dann bereit gäntzlich / zwar jhrem Rath vnd Meynung zuwider / geschickt vnnd gerüstet hat: J. M. warteten also zwen gantzer Monat / ohne daß sich eintziger / außgenommen 7. oder 8. Herrn vnd Edelleut bey deroselben eingestellet: Etliche stelleten sich ein / zogen aber also bald wider nach Hauß / andere wolten kurtzumb nit auß Prag / biß sie endtlich Schanden vnd Noth halben darauß gemüst: Andere disputierten wegen der Praecedentzen vnder den Herrenstandts vnd Adels Personen / oder beklagten sich sonst / daß man sie nicht genug respectirte / vnnd daß der König in seinem geheimen Rath / ohn jhr Zuthun viel verhandelte vnnd berahtschlagte. In Summa bildet auch eben ein alle Vnordnungen / die man in einer newen Regierung finden kan / in welcher dann gute Ordnung vnd Anstalt sonderlich mitten in Kriegswesen vnnd dannenhero rührenden Zerrüttungen / bevorab in einem Wahl-Königreich / zumachen / kein leicht Ding ist. Da war auch niemand der die geringste Sorge / Gewalt oder Auffsicht hatte / eintzige so wohl Kriegs-als Policey-Ordnung zu handhaben / oder die Soldaten einigerley Gestalt zubefridigen / welche dann endtlich auß Mangel deß Soldts / Proviands vnd anderer Notthurfft sich der Gestalt außgelassen / daß sie im geringsten auff keine Disciplin mehr geben / sondern in ein solch [468] vngerathen Leben fielen / daß sie jhren Officirern weder Gehorsamb noch Respect mehr trugen / noch sich in anderst / als Rauben vnd Plündern vbten / vnnd in Summa alle Vermahnungen / Befehl vnd Träwwort verachteten / welches als es der König sahe vnnd sich selbst zu Gemüt führe / daß dergleichen zuchtlose vbelbezahlte vnnd vbelbewehrte Leuth in dem Nothfall wenig außrichten würden: Darzu auch dieses kommen / daß in vnserm Läger weit weniger Fußvolck als in deß Feindts war / welcher dann 15. vollkommene Regimenter / da wir kaum sechs vnnd dieselbe nit gantz hatten / fieng Jhre Mayest. bey Zeiten an auff Mittel vnnd Weg zugedencken / wie sie sich auß diesen Labyrinthen außwürcken möchte: Schrieben vnnd schickten hin vnnd wider / wie sie dann auch bereit zu vnderschiedlichen mahlen an den Hertzogen von Bayern geschickt / aber desselben Antwort war vmb so viel aller zu dero tragenden Zuversicht / auch der Billichkeit vnd sonsten dem jenigen zuwider / welches gemelter Hertzog etliche Jahr zuvor begierig zu seyn sich verlauten lassen / vmb so viel desto mehr heimbliche Correspondentzen vnnd Verstandt derselbe vnderdessen in Prag vnnd bey andern Leuthen in dem Königreich repracticirt / vnnd jhme schon ein sichere Hoffnung gemacht / daß der Außschlag zu deß Kaysers Vortheil vnnd auff seine Seichen fallen werde; Wie man dann schon damahls auß deß Kaysers eygnen Worten hat abnehmen können / die er gegen etliche seiner Räthe / welche in etwas kleinlauts vnnd beyräthig waren / man solte sich mit dem newen König in Böheimb vertragen / weil allem Ansehen nach der glückliche Außschlag damahls sich auff vnsere Seithen wendete / lauffen lassen: Nemblich es were jetzt noch nicht Zeit hiervon zureden: Er würde bessers vnnd wann sie wüsten / was er wüste / würden sie gantz anderer Meynung seyn. Vnder dessen war man täglich der Hülff auß Engelland vnnd Vngarn gewärtig / vnnd verhoffte darneben / es würde auch etwas Zuschuß / von den Venedigern erfolgen / vnnd war ja niemand / der jhm in dem geringsten hette träumen lassen / daß Sachsen sich also widerwertig erzeigen solte / in dem die vornembsten Herren in Böhmen steiff behaupteten / man hette sich von dannenhero nichts nicht zubeförchten / vngeachtet der vnderschiedlichen bessern Nachricht vnnd Zeitungen so deß Königs Leuth hiervon hatten. Welches dann vervrsacht / daß weder in Laußnitz / noch anderswo einige nothwedige Vorsehung / zu Beschütz-vnd Erhalrung der Incorporirten Landen nicht gemacht worden / biß die jenigen / denen es bey Zeiten zuthun gebühret hette / endtlich im Werck befunden / daß es nunmehr viel zu spat were / darauff bedacht zu seyn. In dieser Verwirrung hat sich dieses matte krancke Regiment etlicher massen noch auffgehalten / biß endtlich die Stund herbey genahet / die Gott zur Züchtigung der Böhmen / vnnd zugleich zu Heimbsuchung deß Königs vnnd seiner zugewandten vnnd Diener / die sich samptlich in diesen Vnfall mit eingewickelt befunden / vor langst bestimpt gehabt. Die Meutereyen vnd der Vngehorsamb deß Kriegsvolcks hatten schon von letzt verflossenen Monat Majo an in Oesterreich geweret: Da dann der General ein vnsägliche Mühe vnnd Arbeit gehabt / dieselben etlicher massen vnder der Disciplin vnd Gebühr zubehalten / vnd gestalt er nichts / so hierzu behülfflich vergessen / in dem er ohn vnderlaß Nacht vnd Tag sich solches angelegen seyn ließ; Also auch vnderließ er im geringsten keine Gelegenheit / den Ständen die hier auß besorgende Vngelegenheiten vnnd folgende gefährliche Vnfäll zu Gemüth zuführen: Wie sich dann bescheint durch die kluge heylsame Vorschläg / so er jhnen offtmals so wohl mündtlich als schrifftlich gethan / die dann seinem hohen Verstandt vnd stattlicher Erfahrnuß gemäß / dergleichen vnd andere Mängel / so sich täglich begaben / gantz klar gemacht / nicht ohne bey meldung vnnd Handgebung der Mittel der Verbesserung / welches doch alles wenig vermocht hat bey diesen Leuthen / als die da / wie es das ansehen hatte / jrem eignen Vnglück nit entgehen wollen noch kön̅en. Es ist mir vnmüglich euch alle Verräthereyen vnd Vntrew / so vnder dessen vorlieffen / zuerzehlen: Die Böhmen köndten im geringsten nichts verschwiegen halten / etliche auß lauter Boßheit / andere auß lauter Einfalt vnd Vnvorsichtigkeit. Der Fürst von Anhalt hatte allen Gewalt vnnd Auffsicht vber das gantze Läger / nichts desto weniger hielten wir darfür / daß wanns alles seinem Sinn vnnd Anschlägen nachgangen were / der gantze Handel einen glücklichen Außgang erla̅gt haben würde / das ist so viel zusagen / es kam jederzeit etwas vberzwergs darzwischen / vnnd waren meistentheils die bösesten / oder liederlichste Anschläg die stärcksten / vnd am meisten herfür gezogen / also daß man wol gezwungen gewesen / nachzugeben / vnd den Meynungen deren im Land / als welche wie es das Ansehen hatte / das meist in diesem gantzen Wesen interessirt waren / zu weichen. War ist es / daß GOtt der Allmächtige durch die vernünfftige Verfahrung dieses löblichen Fürsten solches Werck eine Zeitlang auffrichtig vnd im Schwang erhalten / biß so lang daß keine Vermahnungen oder zu Gemüth führungen / oder inständig bitten keinen Platz / oder statt mehr finden können / dergestalt / als nun der Feind auß Oesterreich auff gebrochen / hat man demselben nothwendig auff dem Fuß nachfolgen müssen / vn̅ gleichwol demselbigen ausser dem / was bereits in Oesterreich geschehen / Abbruch zuthun / keine Mittel gehabt / was Fleiß man auch angewendet / dann so lang sich derselbige Schwach befunden / hielt er sich allezeit inn vnd vberaus wol verwahret vnd verschantzet / wolte sich auch im geringsten nie zuschlagen herauß begeben / war also jhn mit Gewalt in seinë Vortheil anzugreiffen nit rathsamb / liesse sich auch nicht thun als mit grosser Schand vn̅ noch grösserm Schadë. So war man auch von tag zu tag der Vngar. Hülff gewätig / [469] ohn welche etwas zu wagen nicht für gut angesehen würde. Da sich nun der Feind starck genug auß deß Hertzogen in Bayern Zuzug befunden / hat er angefangen sich nacher Böhmen zumachen / auff die gäntzliche Vertröstung Zuverlaß vnd Rechnung / die er wegen deß heimlicher Verstands vnd practicirens / die dann täglich in Prag continuirten / jhm gäntzlich machen können / welches weil es vnserm General nicht vnbewußt / als ließ er sich höchlich angelegen seyn / diesem Vnheyl der Gebühr / wie auch dem Feind in schneller Eyl vorzukommen: in dem er demselbigen alle seine Anschläg auch so weit vnd mit solchem glücklichen Fortgang hindertrieben / daß der besagte Feind / so offt man aneinander gerathen / den kürtzern gezogen / auch nach dem schon J. May. selbsten im Läger ankommen / welche dann zweiffels ohn ein merckliche Veränderung gemacht hette / wann die Ständ auß Anlaß dieser Gelegenheit / auff jhrer Seiten auch das jhrig / was sie sollen vnd können thun / gethan / vnd alsobald in zeiten Verfügung gemacht hetten / daß das Kriegsvolck bezahlt worden were / durch welches Mittel die Gegenwart deß Königs den Soldaten desto anmütiger worden / auch bey denselben ein mehrers gewürcket hette / welches Verbleibung aber die vorigen Vnordnungen destomehr gehäufft vnnd vermehrt / was Sorg vnnd Fleiß auch S. May. sampt dero General Leutenant / vnnd den vorigen wolmeynenden vnd getrewen fürnembsten Kriegs Officirern hierbey gebraucht / welche sich dann also dapffer eingestellet / daß vngeachtet der Vngelegenheit der Weg vnd Päß sie allezeit dem Feind den Vortheil abgerennet / demselben zuvor kommen / vnnd sich zwischen jhn vnnd der Statt gelägert / die dann derentwegen sich in nichts zubefahren gehabt / wann anders die Innwohner deroselben trew vnd standhafftig verblieben. Den Abend vor der Schlacht kam vnser Kriegsvolck mit grosser Mühe vnd Arbeit / vnnd durch Mittel eines Kriegslist / in dem sie viel angezündete Fewer hinder sich im letzten Läger verlassen / damit der Feind meynen solle / sie weren noch daselbsten / bey dem Thiergartë oder Sternschantzen an / da alsobald der Anstalt gemacht war / das Läger zuschlagen vnd auffs allerbest als müglich zuverschantzen / welches dann zu Erhaltung vnd Beschützung beydes der Statt vnd deß Volcks / wie auch alle deß Feinds Anschläg vnd Fleiß zu nicht zumachen genug gewesen were / wann der Vnwillen meistentheils vnserer Kriegsleut nicht zu sehr vberhand genommen hette: Diesem nun abzuhelffen ist geschlossen worden / daß der König in Person sich in die Statt Prag begeben solte / zu dem End / die Innwohner derselben desto leichter in dieser Noch zu Heraußgebung etwas Gelts zubereden / welches dieweil es nicht angangen / von wegen daß dereine theil in so kurtzer Zeit / wie gern er auch gewolt nicht können willfahren / der ander theil aber auß lauter Fahrlässigkeit vnnd Vntrew nicht gewolt / als ist dannenhero erfolget / daß der Feind einen Paß / welcher anfangs von den vnserigen verwahrt / hernach aber deß Generals Meynung zuwider / nur / dieweil es etlichen andern also gefallen / verlassen worden / eingenommen vnd sich also darauff den 8. Novemb. N. Cal. in voller Schlachtordnung herzu genähert / da dann beyde Heer die gewöhnliche Scharmützel angefangen / darbey wol zumercken / daß obwol der Feind an Fußvolck weit stärcker gewesen / er doch nichts desto weniger wegen der Gelegenheit vnd Vortheil vnsers Lägers sehr schwerlich anlauffen / oder zu vns kommen können / wan̅ nur der gute Anstalt vnnd die Ordnung / welche der General mit sonderm Fleiß vnd Eilfertigkeit gemacht / in dem er die Artolleria an gar einen bequemen Orth zubringen / vnnd das Volck in Schlachtordnung zustellen befohlen / nicht were durch die Schwürigkeit mehrerntheils Kriegsvolcks verhindert vnnd verderbt worden / als welches sich von dem marchiren / so es vollbracht / biß es an diesen Orth kommen / vnd sich daselbsten gelägert hat / vberauß abgemattet befunden / vnnd dieses hat vns den Sieg verlohren / welchen wir sonst Menschlicher weiß vngezweiffelt in vnsern Händen gehabt hetten. Die erste Vnordnung gieng bey der Reuterey vor / welche an statt sie an den Feind setzen sollen / den Rücken gewandt / deßgleichen schossen deß Böhmischen Obristen Caplers Regiment in die Lufft / deß Graffen von Hohenloh Fußvolck vnnd Reuterey waren ohne Obristen vnd Obristen Leutenant / die Vnwilligen folgten dem Exempel der Flüchtigen nach / mit grösserm Schrecken / als Schaden / wie sich dann darauß bescheint / daß beyderseits zusammen nit mehr als 3000. Mann / ja mehr auff der Feind / wie sie selbst bekennen / als auf vnserer Seiten auf dem Platz geblieben / vnd zwar der grössere Theil gleich im ersten Anlauff / da dann neben vnserm Geschütz grossen Schaden gethan haben deß jungen Fürsten von Anhalt / deß Graffen von Stirumb vnd deß Obristen Stubenvolls reisige Regiment / welche sich dann im anfang also stattlich gehalten / daß sie den Feind zimblich zurück getrieben / aber sie sind von dem vbrigen Volck vbel secundirt vnnd entsetzt worden. Bey dieser Vnordnung thäte der General beneben den jenigen Häuptern / die sich bey jhm befunden / seinen müglichen Fleiß / den Rest deß Volcks auffzumuntern / vnd die Flüchtigen widerumb in eine Ordnung zubringen; begab sich gleich vornen an die Spitz / vermahnte die Soldaten / so wol mit Bitt als mit Träwworten / widerumb ein Hertz zufassen vnd mit jhm wider gegen den Feind zukehren / aber es war alles vergebens / dieweil es Gott anderst hat haben wollen. Die Vngarn betreffend / sind dieselbe gar nicht zum Treffen kommen / sondern haben sich ohn einigen Streich darvon gemacht / vnnd also ist diese Schlacht jämmerlich verlohren worden / die allem Menschlichen Ansehen nach wir hetten gewinnen sollen: Vnnd ist kein zweiffel / daß wann der Feind / wie er wol thun können / diesen seinen Sieg verfolget hette / weit mehr Volcks were erlegt worden / auch der General selbst in Leibs vnnd Lebens Gefahr ge [470] setzt / oder zum wenigsten were gefangen woden. Der letzte Actus dieser Tragoedi war deß Königs Abzug / vmb die Königin zubegleiten / vnd in diese Statt zubringen / vnd dieses Angeben vnnd Gutachten der Engelländischen Gesandten / welche wol gesehen / daß J. May. sich auf die Prager Inwohner im geringsten nicht zuverlassen hette / als bey welchen deß Feinde Practicken / vmb so viel desto leichter Platz vnd Statt gefunden / dieweil sie mehrentheils auff den Vnderscheid der Religion gegründet / welches dan̅ bey schwachen vnwissenden vnnd vnbeständigen Leuthen groß Nachdenckens gibt vnd viel vermag. Die Böhmen als sie dem König die Cron angetragen / vn̅ solche anzunehmen zum aller inständigsten gebetten / haben sich bey jm Gut vnd Blut auffzusetzen Eydlich verheissen / aber dieser vnglückliche Außgang hat fein das Widerspiel erwiesen / in dem jhrer ein guter theil gleich also bald nach diesem Vnfall Muth vnd Hertz verlohren / zu wancken angefangen / vnd alle Mittel gesucht / sich bey dem Keyser widerumb auß zusöhnen: welchen grossen Meineyd vnnd Abfall sie mit keiner rechtmässigen Entschuldigung justificiren können / es were dann daß sie dieses vorwenden wolten / daß sie sich in jhrer Hoffnung betrogen gefunden / welche sie zu denen gehabt / die jhnen Hülff vnnd Beystandt zu leysten verbunden gewesen / vnd die so wol von Natur als Stands wegen oder per rationem status Jhrer May. beyzustehen schuldig gewesen / deren sonsten jedermänniglich das Zeugnuß geben muß / daß dieselbe in diesem gantzen hochwichtigen Handel / vnd was denselben angangen / allezeit weit mehr auff den gemeinen als eygenen Nutzen gesehen vnd gesorget. Welches mir dann die gewisse Hoffnung macht / daß sein auffrichtig redlich Gemüth vnd vnnd Vorhaben mit der Zeit durch den Segen GOttes ein bessern Außgang gewinnen werde / vmb so viel desto eher / dieweil dieselbe an dero beywohnenden Standhafftigkeit bey jhrem Beruff / auch sonsten an jhrer Großmütigkeit vnnd Dapfferkeit nichts nachläst. Aber es ist Zeit / daß ich einmal beschliesse / wie ich dann hiermit geschlossen vnd gebetten haben will / gäntzlich darfür zuhalten / daß dieses die lautere pure Warheit vnnd außführliche Beschreibung dieser trawrigen Histori seye / sc. Der erste so Jhrer Key. May. die Zeitung von der herrlichen bey Prag erhaltenen Victorj gebracht / ist gewesen der Graff von Bie / welchem J. M. ein schönen Ring verehrt / mit einem köstlichen Diamant auf 4000. Cronen geschätzt / vnd hatjhm zugleich dessen von Meggaw / der in der Schlacht vmbkommen / Regiment vbergeben. (Frolocken der Catholischen vber der Victorj bey Prag.) So bald das Geschrey von dieser Victorj erschollen / haben die Catholischen vnd die so es mit dem Keyser gehalten / deßwegen allenthalben hefftig jubiliret vnd gefrolocket / vnd Processionnes angestellet. Der Keyser selbst ist zu Wien in grosser Andacht mit seinen Geistlichen in der Procession gangen / darbey der Cardinal von Dietrichstein eine Danckpredigt gehalten. Hergegen wurde vber den vertriebenen König Friderichen viel Hohn vnd Spott auß gegossen / vnnd allerley Paßquillen vnd schimpffliche Reymen vnnd Gedicht wider jhn gemacht / deren allhie zugedencken nicht vonnöthen ist. (Hertzogs in Bayern Schreiben an den Pabst.) Der Hertzog in Bayern hat nicht allein / wie gedacht / die erhaltene Victorj Jhrer Key. May. zuwissen gethan / sondern auch dem Pabst mit nachfolgenden Worten davon geschrieben / vnder Dato den 12. Nov. Nechst vnderthänigstem Kuß ewrer seligen Füß thue E. Heyl. ich hiermit zuwissen / daß der fromme vnd grosse Gott seine Kirch angesehen / jhre Feinde vberwunden / vnd derselbë Macht gebrochen hat / in dem er jhr einen trefflichen Sieg verliehen / von welchem man wol sagë mag / daß es deß Herrn Sieg sey. Ich bin zwar dahin kommen vnd habe solches gesehen / ich bin auch in der Schlacht gewesen / aber Gott hat vberwunden / dem ich die Ehr allein zuschreib. Warlich es ist die Hand deß Herrn mit vns gewesen / welcher einen so mächtigen Feind / der sich auß einem festen Ort dapffer gewehrt / vberwunden hat. Es scheinet auch daß es auß sonderbarer Vorsehung Gottes geschehen / daß wir 8. Tag nach dem Fest Allerheiligen mit dem Feind gekämpft habë / auf den Sontag / welcher der 22. nach Pfingsten gewesen / da man diesen Text auß dem Evangelio der Kirchen pflegt vorzulesen: Gebt dem Keyser / was deß Keysers ist / sc. Fürwar der Pfaltzgraff Churfürst hat solches dazumal gegen seinen Danck gethan. Dann er alsbald nach diesem Treffen mit seiner Gemahlin auß Prag vn̅ Böhmen gewichen / vnd damit genugsamb zuerkenne̅ gegeben / daß die Catholische nunmehr die Oberhand hetten / sc. Bald hernach schreibt er ferrner; Der Kampff hat eine Stundlang gewäret / vnd hat sich auff den nechsten Sontog nach Allerheiligen Tag / wie gemeldet / zugetragen / da sie sich dann trefflich wider jhre Feinde gerochen haben. Den andern Tag / welcher der 9. Novembris gewesen / hat die Statt Prag an mich geschrieben vnd bezeuget / daß sie hinfüro in deß Keysers Gewalt seyn vnd bleiben wolte. Hierauff hat der Pabst vnder Dato den 3. Decembris folgender gestalt geantwortet: (Deß Pabsts Antwort.) Edler Herr / lieber Sohn: nach Verlesung Ewers Schreibens habe̅ wir vns von gantzer Seelen in dem Herrn erfrewet / vnnd sind in die Kirchen zu S. Maria Majore gangen / da wir demütiglich niderkniend / Gott / von dem alles herkompt / vnd allerheiligsten Mutter / der Mutter der Barmhertzigkeit / vnnd Königinne aller Heyligen / auff welcher Fest nachfolgenden Sontag jhr den Sieg / wie jhr schreibt erhalten / mit Thränen für ein so grosse Wolthat Danck gesagt haben. Es ist nicht zu zweiffeln / das Himmlische Heersey euch in dieser Schlacht / da jhr für die Ehr Gottes gestritten habt / beygestanden. Sonsten vermeldet er auch / daß er zu Rom ein stattliche Procession angestellet habe / von der Kirchen sanctae Mariae supra Minervam biß an die Kirchen sanctae Mariae de Anima, vnd als er in diese [471] Kirch kommen / hab er das heylige Opffer der Meß zur Ehre deß Allmächugen GOTTES vnnd zum Zeichen einer Danckbarkeit gethan. (Graff von Manßfeld erhelt seinem König etliche Orth in Böhmen.) Nach Ergebung der Statt Prag sind viel andere Stätt in Böhmen von jhrem vorigen König abgefallen / vnd solchem der Prager Exempel nach gefolget. Doch aber hat der Graff von Manßfeld für gedachten König noch etliche Oerter / sonderlich Pilsen vnd Thabor behalten / vnd sonderlich eine Belägerung anßzuharren mit aller Notthurfft versehen. Auch sind die Stände mehrentheils dem Keyser wider beygefallen: zu welchem End sie Gesandten an Jhre May. abgefertiget / mit einem Schreiben / an welchem vber 300. Siegel gehangen. Die Jesu???ten sind stracks nach geschehener Schlacht widerumb zu Prag einkommen / vnnd jhre vorgehabte Wohnungen wider eingenommen. (Mährische Stände accommodiren sich dem Keyser.) Demnach es bey solchem Zustandt das Ansehen gewonnen / daß das Keyserische Volck seinen Kopff meistentheils nach Mähren strecken wolte / als haben die vornembste Stände den Herrn Carl von Tscherotin vmb Perdon zuerlangen nach Wien gesandt. Welcher bey gehabter Audientz angebracht: Ob schon der Rebellen Volck durch Anstifftung etlicher vnruhiger Leut sich in Mähren täglich stärcken thäte / weren doch die Stände geneigt / sich bey Keyserl. May. allervnderthänigst einstellen vnd Gnad zu begehren. Solchem zu Folg haben sie fürters von Brinn auß / allda sie eine Zusammenkunfft gehalten / den 18. Decembris eine Legation an Keyserl. Mayest. abgeordnet / deren sie nach folgende Instruction gegeben: Forders vnnd vor allen dingen sollen vnsere Gesandte alsbald vnverzüglich sich auf den Weg begeben / zu der Röm. Keys. Mayest. vnserm allergnädigsten Herrn nach Wien / zu dero Keyserlichen Residentz sich verfügen / vnd alsbald sie daselbst angelanget / bey Jh. Keys. M. vmb allergnädigste Audientz mit allervnderthänigster Reverentz / vnsäumblichen sollicitirn vnnd ansuchen. Nach dem dieselbige jnen ertheilet werden würde: Sollen sie anfangs / vnd vor allem / J. Keys. M. vnsere trewe vnderthänigste vn̅ demütigste Dienste / mit Wünschung von GOtt dem Allmächtigen / langwüriger stäther Gesundheit / sampt aller ersprießlichen Wolfahrt / daß auch Jhre Keys. May glücklich vnd friedlich viel Jahr lang vber vns regieren / vnnd alle jhre vnd vnsere Feinde vberwinden / mit allerdemütigster vnd schuldigster Reverentz vermelden / beynebens alsdann Jhr. Keys. Mayest. in höchster Demuth zuwissen machen / was massen wir / mit gantz bekümmertem / betrübtem Gemüthe / vnnd trawrigem Hertzen / darüber die höchste Rewe vnnd Leyd tragen / daß in so vnaußsprechliche Angst / Jammer / Noch vnnd Trübsal / nechstverschiener Zeit / vnnd vergangnen 1619. Jahrs / durch verursachen etlicher vnruhiger vnnd anffrührischer Leuthe vnnd gewissen Personen / wir Inwohner dieses Marggraffthumbs Mähren / gerathen / vnd das gantze Land (Gott erbarme es) verführet worden / dergestalt vnd massen / daß wann alle diese Beschwerden vnnd Jammer erzehlet werden solten / es (gemeinem Sprichwort nach) ein Steiners Hertz erbarmen möchte. Weiln aber dieses alles fast meistentheils Jhrer Keyserl. Mayest. zuvor gut wissend / als vnterlassen wir hiervon weitläuffiger zuvermelden / allein Jhre Keyserl. Mayest. bitten wir / in allervnderthänig-vnd dieffester Demuth / Jhr. Mayest. als ein Christlicher vnnd allergnädigster Keyser vnnd Herr / auß dero / dem hochlöbl. Hauß von Oesterreich angebornen Milde vnnd Güte / (in Betrachtung / daß der meiste vnd gröste theil der Innwohner / auß allen Ständen / hierinnen gantz vnschuldig / vnnd insonderheit der gemeine Mann / von diesen Sachen gantz nichts gewust /) vns Ständen vnd Innwohnern samentlich vnd in genere allen / auch jedwedern insonderheit / was also hierinnen Jhr. Keyserl. Mayest. zuwider beschehen / gnädig vnnd Vätterlich nachgesehen / verzeihen / darauff gäntzlich vergessen / vnnd hingegen dero Keyser-vnd Königl. Huld vnnd Gnad / vns widerumb scheinen lassen / vnd künfftig vnser allergnädigster Keyser / König vnd Herrseyn vnd bleiben / geruhen wolten. Entgegen / daß wir Stände / Jhre Keys. Mayest. für einen rechten vnnd vollkommenen ordentlichen erwehlten König zu Böheimb / vnd Marggraffen in Mähren erkennen / bekennen / haben vnd halten / vnd J. Keyserl. Mayest. vermöge der allbereit zuvor / von vns geleysteten Huldigung / zu welcher wir vns bekennen vnd anmelden. Der Huldigung aber / so von vns newlicher Zeit Pfaltzgraff Fridrichen Churfürsten bey Rhein beschehen / wie auch nicht weniger der in letzt in Böheimb auffgerichteten Confoederation renunciren / widersprechen / dieselbig cassirn vnd auffheben / auch darinnen nicht stehen wöllen /) in demütigster Vnderthänigkeit vnd Trew gehorsame Vnderthanen verbleiben / vnd nebens Jh. Keys. Mayest. alles das vnserige / wie auch vnser Leib vnd Leben auffsetzen / vnd darzustrecken bereit seyn wollen. Damit aber Jhr. Keys. Mayest. dessen allen / was sich also verlauffen / satten vnnd klaren Bericht haben / vnd das von vns nichts vorsetzlich / freventlich / viel weniger auß Boßheit oder Desperation beschehen / verführen / vnd dannenhero dieser vnserer vnderthänigsten Entschuldigung / desto leichter vnd gnädigster statt geben / vnnd zu der Keys. Güte vnd Gnade / gegen vns sich bewögen lassen mögen: Sollen vnsere Gesandten / J. Keys. M. diese nachgesetzte Motiven / vnnd nothwendige Puncten / wie sich alles mit vns bald anfänglich verlauffen / vnd was procedirt worden / zu Genügen in dieffester Demuth fürtragen vnd wissend machen. Nemblichen / daß wir die Stände deß Marggraffthumbs Mähren / da die Herrn Stände deß Königreichs Böheimb zu vielen vnderschiedlichen mahlen wir zu jhnen treffen / vnd die Confoederation mit jhnen eingehen solten / vns starck er [472] sucht vnnd abgemahnet haben / vns dessen in allweg auffs beste wir gewust vnnd könt / gewaigert / jhnen abgeschrieben / jhre Gesandten offt mit zimlich rauher vnd widerwertiger Antwort zuruck abgefertigt / dessen allen viel vnterschiedliche vnsere Landtags Schlüsse / fürnemblich aber / die so Anno 1618. gehalten / vnd die Antwort / so jhnen von vns gegeben worden / genugsame klare vnd außführliche Zeugen seyn / mit denen es zu gnügen / wie vnser Hertz / (auff welches Gott der Allmächtige meisten siehet / vnd dasselbig prüfet) bey denen Sachen gesinnet / vnd wie geneigt wir zu denen allen dingen gewesen / dargethan vnnd erwiesen werden kan. Als aber nachmaln der Gewalt praedominirt / vnnd die Herrn Böhmen mit jhrem Volck / nicht allein auff die Mährische Gräntz / sondern auch gar ins Land gerucket / vnd mit jhnen durch heimliche vnd listige Practicken / wie etliche vnsere Einheimische / also auch Außländische sich conjungirt / haben sie nacher auch vnsere einheimische Soldatesca / von Reutern vnd Fußvolck / betrieglicher weiß nach sich gezogen / vns Innwohner vnd Landleuthe ingesampt / wie auch vnsere Obersten alles Gewalts vnnd Authorität entsetzt / der Stätte sich bemächtiget / vornehmer Personen / auch deß Landhauptmans selbsten / welcher Jh. Keys. M. Stelle im Land verwalten / vnnd dero selbst eygne Person repraesentirt / wie auch nit weniger Jhr Hoch Fürstl. G. Herrn Cardinaln von Dietrichstein Person nit verschonet / vnd dieselben hoch mit Worten zuverbinden sich vnterfangen / jhren Gewalt vnnd Willen also an jhnen verübt / jhr viel mit Verheissung / Zusagungen / andere aber / (in dem sie die Statt beschlossen / vnd mit in tausendt Pferd inn. vnd außwendig allenthalben vmbringt gehabt /) mit Betrohunge̅ / daß sie dieselben ebenmässig / als in Böhmen beschehen / zum Fenster vnd vom Gange hinab werffen wöllen / darzu / daß sie zu jhnen / vnnd in dem was sie für genommen / mit jnen für einen Mann stehen müssen / genöthiget vnd gezwungen / welches alles meistens durch drey oder vier einheimisches Personen / (ausser der Frembden /) daß wir in solches Elend gerathen / vnd verführt worden / beschehen / vnd zu Werck gerichtet worden. Dergestalt vnd massen / daß wider jhr fürnemen / sich niemand rühren / zugeschweigen darwider zu reden / vnnd dasselbig zuverwehren / sich vnterstehen dörffen / dessen Herr Carl von Zierotin ein lebendiger Zeug ist / welcher / nach dem er auffs glimpfflichste vnd friedsamblich genug / von dene̅ allen Sachen discurirt / vnd derselben bösen / vnd gefährlichen Außgang vorgesagt / mit was für Danck es auffgenommen vnnd jhme vergolten worden / darvon kan er selbsten am besten berichten / also / daß es wenig gefehlet / daß er nicht auff Prag in die Gefängnuß geführt worden. Wie dann allbereit 200. Pferd von den Böhmen / jhne nach Prag gefänglich zuführen vnd zu convoyiren / nach Brinn verordnet gewesen / daselbst er / wann die sonderliche Schickung vnd Schützung GOttes / solches nicht verhütet / mit dem Halß bezahlen hette müssen. Was aber andern begegnet / vnd wie es ein wenig gefehlet / daß sie / in jhr Hochfürstl. Gn. deß Herrn Cardinaln von Dietrichstein Behausung / nicht vom Gange herunder gestürtzet worden: können dieselben ingleichem hiervon erzehlen / vnd in Summa galte damalen mehr / weder Recht noch Gerechtigkeit / sondern ware ein gemeines Sprichwort vnd Losung dieser bösen Leuth / auff jhr Seitenwehre zeigend / das ist vnser Recht / das ist vnser Landsordnung. Item: Es sollen auch vnsere Gesandten / Jhre Key. M. dieses anzumelden nicht vergessen / daß wir Mährer / auß denen incorporirten Ländern die letzten gewesen / so zu der Confoederation getretten / vnd solches für vns selber vorsetzlich vnnd muthwillig nicht gethan haben / sondern vns lang vn̅ starck genug dessen vns geweigert / endlich mit Gewalt darzu gebracht / vnd genöthiget worden / vnd zu dene̅ / die vns verführet / weil wir jnen Widerstandt zuthun nit vermocht / tretten vnd zufallen müssen / worzu aber / vnd zu was Sachen wir getretten / dieses wir damalen zum wenigsten verstanden / haben auch von vielen Dingen / die in geheimb tractirt vnd practicirt worde̅ / (vnd dieweil daselbsten allein fast alle fürnem̅ste Puncten consulirt / berahtschlagt vnnd geschlossen worden / allhie aber in Mähren die Execution allein ist fürgegangen /) nichts gewust / vnd also / in deme wir vnsern bösen Leuthen vnd Führern vnwissentlich gefolgt / vbel vnd schändlich (wie leyder zu sehen) verführet worden / die Stiffter aber vnd Anfänger dieser Sachen / nach dem sie allen Gewalt in jhre Händ vberkommen / haben sie sich in Böheimb / vnd anderstwohin / vollmächtigen lassen / wz aber daselbst hat sollen tractirt werden / davon allhie in Mähren / nicht allein nichts geredet / sondern darauff auch nit gedacht worden / vnd in summa / ist alles gewaltsamer / heimlicher vnd verdeckter weise / zwischen zweyen oder dreyen Personen / ohn alle gemeine Consultationes abgehandelt vnnd erörtert worden / vnd wie es mit Macht vnd Gewalt angefangen vnd fortgesetzt / also ist es auch alles mit solchen erzwungnen Mitteln / nacher erhalten worden / hat aber jemandt etwas darwider reden / vnd seine trewe vnd auffrichtige Meynu̅g an Tag geben wollen / ist er vbel angefahren vnd vberschrië worden / ja er seines Halß nit sicher gewesen / vnd wanner auffs glimpfflichst tractirt / ist er vor einen Betrüger / Verräther deß Vatterlands / vnd vntrewes Landkind intitulirt worden / wer auch schon zu einer solchen vnerträglichen Servitut vnd Sclavonia gerathen / daß keiner der Innwohner ohne Bewilligung der jenigen / auf welche wir von vnsern Einkommen starck contribuirn müssen / auß der Statt einigen Fuß nit setzen dörffen / was hette dann gegen solchen Gewalt für genommen werden können / vnd alldieweil dieses Marggraffthumb Mähren sehr klein / vnd der Proportion nach gegen andern Ländern in seinem Refier das allerengste / wie hette es können so mächtigen vnd viel grössern Landen / von denen es vmbfangen vnd vmbringet ist / Widerstandt thun / vnnd denselben sich widersetzen?
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Welches alles / vnd noch ein mehrers / so Weitläufftigkeit halber allhier nit erzehlt werden mag / wann Jh. Key. M. woher es seinen Anfang vnd Vrsprung genommen / allergnädigst behertzigen vnd erwegen: werden sie leicht darauß befinden / daß die Schuld nit so genaw vns Innwohnern dieses Marggraffthumbs Mähren / sondern viel eygentlicher / denen so vns durch vnauffhörliches / vielfältiges vnnd offters sollicitiren / abseitlichen practicirn / auch letztlich de Gewalt dahin bewegt / verführt vnd benötiget / zu imputirn vn̅ zuzumessen seye / jedoch hindan gesetzt dieser Ein-vnd Fürwendung / ferner dahin sich zuerklären / daß wir darob anjetzo Rew vnd Layd tragen / vnd J. Keys. May. vns schuldig geben / vmb Gnad bitten / vnd dero zu J. Keys. M. demütigster Hoffnung leben / daß Jh. Key. May. diese alle oberholte Ding vnd Vrsachen / durch welche wir in dieses Vnwesen gerathen / wie auch nicht weniger / die biß Dato wärende grosse vnd vnwiderbringliche von Jhrer Key. M. Armada dem Land zugefügte Schäden / Jammer / Beschwernuß / Drangsal / allergnädigst erwegen / vnd als die höchste Christliche in dieser Welt vns von Gott vorgesetzte Obrigkeit / vnd dessen Statthalter / seinem Exempel nach / so auß Gnad vnd Barmhertzigkeit allen Bußfertigen Sündern jhr Schuld vnnd Vbertrettung gnädig vergibt vnnd verzeihet / nachfolgen / vnnd vielmehr vnsere Demuth / wie auch von vnsern Vorfahren viel getrewe vnd ersprießliche / vnnd dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / vnd J. M. Vorfahren Christmiltister Gedächtnuß / mit aller Willfährigkeit erzeigte Dienst / vnd Verdienst / dann vnser Verbrechen ansehen / vnnd diß alles was wider Jh. May. beschehen / auß dem Sinn schlagen / gantz vnd garvergessen / vnd hingegen dero Keys. Gnad vnd Huld vns verspüren lassen / auch hiedurch desto mehr Vrsach geben werden / daß nicht allein wir so anjetzo bey Leben / sondern auch in künfftig vnsere Nachkommen / durch Erinnerung solcher erwiesener Gnad J. Key. May. vnd dero Nachkommen / mit auffrechter Trew / desto willfähriger / nutzlicher vnd embsiger zu dienen sich befleissen werden / vnd also das J. Key. May. wir vns allen / hohen vnd nidrigen Stands / die sich in Commissionen / Absendungen / Rathschlägen / vnd sonsten / wie das Namen haben mag / also auch den jenige̅ / so sich im Kriegswesen / zu Roß vnd Fuß gebrauchen lassen / hohe oder nidere Befelch bedient / wie auch denen allgemeinen / jhnen vntergebnen Soldaten / allen ohne Vnterscheyd vnd Exception / allgemeinen general Perdon ertheilen / vns bey vnsern Privilegien / hergebrachter Lands Ordnung vnd Gebräuchen / wie auch nicht weniger bey freyem Exercitio, vnserer Evangelischen Religion / gäntzlich / ohne Hinderung / allergnädigst verbleiben zulassen / geruhen wolten. Auch was sonsten mehrers vnsere Gesandten / gutes vnd ersprießliches bey sich befinden werden / so zu Beförderung derer in der Instruction obvermeldten Articuln / vnserer Praetension vnnd Ansuchen dienstlich seyn möchte: dieses alles werden sie / vermög ertheilter Vollmacht erheischender Notthurfft handeln / vnd alle diese Sachen zu guter Verrichtung auffs fleissigste angelegen seyn lassen / vnd zuschliessen wissen. Als nun die Abgesandte bey gehabter Audientz jhre Sachen solcher gestallt angebracht / hat Jhr. Key. May. jhnen darauff diese Resolution ertheilet: (Keysers Ferdinandj Resolution auff der Mährische̅ Ständ Vortrag.) Die Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. May. Vnser allergnädigster Herr / haben angehört vnd vernommen / was die Abgeordneten / auß dem Marggraffthumb Mähren / deß Herrn / Ritter-vnd Burgerstands / in Namen vnd an statt jhrer Principaln / in aller Demuth vnd Vnderthänigkeit für vnd angebracht / Ob nun wol J. Key. M. in Bedenckung dessen / daß erwehme Principaln / sampt den Abgeordneten / ohn einige verursachung / von jrer Pflicht / Trew-Gelübnuß / Vnderthänigkeit vnd Gehorsamb abgetretten / vnd mit den auffrührischen Böhme̅ / so ein dermassen abschewliche vnd hochsträffliche Rebellion erstlich wider weylandt Keyser Matthiam hochlöbl. Gedächtnuß / (von welchem sie dann vor offentliche Rebellen / durch Patent vnd Mandata erklärt worden seyn.) Vnd dann auch hernach / wider jetzige Keys. M. angerichtet / vnnd darinnen verharret / auch dardurch in die Straff deß begangenen Criminis laesae Majestatis gefallen / wider alles verhoffen / vnd vngeachtet so vieler jnen gethanen guten Ermahnungen sich conjungirt vnd vereinigt / auch bey so beharrliche̅ Rebellion / so lange Zeit verblieben / angedeutet / abgeordnete für jhr eygene Person fürzulassen / vnnd anzuhören nicht Vrsach gehabt. So haben doch diß falls Jhr. Keys. M. dero angeborne Clement vnd Güte erzeigen / vnd sie Persönlich anhören wollen / vnd wie sie erstlichen vber denen vberauß grossen / durch die Inwohner selbsten / bey solchem Auffstandt vnnd Zerrütlichkeiten verursachten Schaden vnd Landsverderben / jederzeit ein sonders Miß fallen getragen / also haben sie hergegen auch nicht vngern vernommen / daß gleichwol die Innwohner jhr wider Jh. Keys. vnd Kön. M. so böses vnd hochstraffwürdiges thun vnd fürnemmen / einsmals erkennen vnd berewen. Weil aber mehrberührte Abgeordnete in jrem fürbringen am meisten anziehen vnd vermelden / was gestalt die Inwohner deß Marggrafthumbs Mähren / durch etliche wenig Personë als Häuptern / dieses entstandenen Vnrahts verführt worden seyen. Als haben Jh. Keys. May. dem (Titul) Herrn Cardinal von Dietrichstein / sc. als dero ins Marggraffthumb Mähren allbereit vorhin verordneten Commissario / nicht allein alles vnd jedes / was Jhr. Keys. Mayest. vnnd deß Lands Notthurfft seyn würd / fleissig in acht zunehmen / zubefördern vnd anzuordnen / sondern auch von allen / was also in Zeit deß gewärten Auffstandts im Land fürgangen ist / fleissige vnnd grünbliche Information einzuziehen / gnädigst mitgegeben vnd auffgetragen. Darauff sich hernach J. Keys. Mayest. dero angebornen Clement nach / neben der Billigkeit werden zuerzeigen / auch sonste̅ dero [474] Vnderthanen / in erwehntem Marggraffthumb / wider männiglich billicher weiß / in dero Key. vnd Königlichen Schutz zuerhalten wissen / welches die abgeordneten jhren Principalen also vermelden / vnd sich wider anheimb begeben werden können. Welcher gestalt Bethlen Gabor zum König in Vngarn erwehlet worden / haben wir an seinem Ort gemeldet / als er nun darauf deß Tituls eines erwehlten Königs in Vngarn / sc. sich gebraucht / auch nach der bey Prag verlohrnen Schlacht davon nicht abgestanden / als hat Jhr. Key. M. gegen solche Wahl deß Bethlens zu König in Vngarn eine Edictal Cassation / wie auch Annullation aller zu Preßburg vnd Newensohl vorgangener Acten / vnder Dato den 10. Decembris publiciren lassen / so diese Innhalts gewesen: (Edictal-Cassation wider die Wahl deß Bethlens zum Vngarischen König.) Wir Ferdinand / sc. Was für ein grausamb Fewer der Auffruhr / Rebellion vnd innerlichen Bewegung / ja was für Mord / Raub vnd Verwüstu̅g vnser Königreich Vngarn vberschwemmet / eingenommen / vnnd mit vielem Vnglück gantz erfüllet hat / ist bekandt. Ob wir aber wol nicht ohne Mitleyden gleichsamb für Augen sehen / den erbärmlichen Zustandt vnsers geliebten Königreichs / vnd den Jammer darinn es jetzunder steckt / vnd künfftig wegen der grossen Gewalt deß benachbarten Feindes ohne zweiffel je länger je mehr gerathen wird / so tröstet vns doch das Gewissen vnser Vnschuld / daß wir nemblich zu alle diesem deß Vaterlands Verderben vnd Vngelegenheit / vnsers theils die geringste Vrsach nicht gegeben / wie vns solches vnser Königreich Vngarn selbst Zeugnuß geben / vnnd in jhren Reichs Abschieden verlassen lassen. Dann wir anfänglich zu der Cron vnd Königlichen Würde nicht mit Gewalt oder durch Krieg vnnd andere verbottene / sondern durch ordentliche Mittel / vnd auff rechtmässige weiß gelangt / wie dann solches das Königreich Vngarn im Reichsabschied deß 1618. Jahrs bezeuget / vnd mit einhelligem Consens vns zu jhrem Herrn vnd König rechtmässig erwehlt / proclamirt / vnd mit Anruffung Göttlicher Hülff / endlich auch glücklich gecrönt zu haben / die Ständ bekennen / welch jhr Bekantnuß sie dann auch in dem Reichsabschied einzuverleiben / mit so grossem Ernst sich bemühet haben / da sie auch beym Keyser Matthia mit grossem Eyffer vnd Bestettigung solcher Wahl angehalten / vnd die obgesetzte Wort gantz vnverendert zu den Reichsabschieden einzuverleiben begert / welches offentliches Zeugnuß wir dann nicht gedencken können / daß es in den Hertzen deß grösten theils vnserer Vnderthanen schon vergessen worden / sondern vielmehr darfür halten / es werden nicht wenig ein sonderlich Mißgefallen an dieser Vndertruckung deß Vatterlands haben / der meiste theil aber als vom Bethlen vnd dessen Anhang / so zur Newerung Lust haben / mit Gewalt vntertrucket / was sie gedencken / nicht öffentlich bekennen dörffen. In Verwaltung vnser Königlichen Regierung / haben wir vns doch durch Gottes Gnad also verhalten / daß niemandt etwas wider deß Vatterlands oder ander Gesetz von vns gehandelt zu seyn / im geringsten zuklagen / Vrsach haben kan / wie wir dann / als im Jahr 1619. Keyser Matthias den 20. Martij mit Todt abgangen / vns der Regierung vnterfangen / vnd ein allgemeinen Reichstag auff das Fest der H. Dreyfaltigkeit / so auff den 26. Maij gefallen / auß geschrieben. Als auch wir auff Erforderung deß Chur fürsten von Mayntz / bey Churfürstlicher Versamblung zu Franckfurt / wegen einer newen Keyserlichen Wahl / erscheinen müssen / haben wir mit Beliebung aller Ständ dem Palatino in Vngarn Sigismundo Forgatz von Gymer / allen völligen Gewalt / in vnserm Namen den Reichstag zuhalten / anbefohlen / auch aller Privilegien / Rechten vnnd Freyheiten Erhaltung jhnen angemeldet / wie dann auch auff selbigem Reichstag / so den 13. Aug. obgemeldten 1619. Jahrs gehalten / in öffentlichem Reichsschluß / vnser löblichen Verwaltung / ein rechtmässig Zeugnuß das gantze Königreich gegeben / mit vnderthänigster Dancksagung für vnsere allen Ständen so vberflüssig erzeigte Gnad / daß gantz vnd gar kein Mangel weder an vnsern Reversalen / noch auch an den bey vnser Crönung verfaßten Artickeln hette können gespüret werden. Als wir aber bey diesen so stattlichen aller deß Reichs Stände Zeugnuß / vns keines Aufstands oder Empörung in Vngarn versehen / ist eben zur Zeit / als wie durch einhellige aller Churfürsten Wahl / zur Hochheit deß Römischen Keyserthumbs erhaben worden / durch eines Menschen / der jhm aber vieler grossen vnd mächtigen Herrn Anhang gemacht / vnd mit vnsern Rebellen in Böhmen heimliche Rathschläg gehalten / auß vbermässiger Begierde zu herrschen / ein grosse vnd sehr gefährliche Rebellion entstanden / vnd solcher meineydiger Verrätherey anfang nicht weniger als auch der Fort-vnd Außgang / wegen Betrug / arger List vnd Tyranney gantz abschewlich gewesen. Dann nach dem Gabriel Bethlen mit vielem Türckischen Kriegsvolck auß gerüstet / Siebenbürgen angefallen / vnd seinen Herrn dem er gelobt vnnd geschworen / den Bathorem nemblich / der Possession selbiger Landschafft vnd auch deß Lebens beraubet / hat er zu seiner Versicherung auff Mittel vnd Weg gedacht / wie er mit dem Keyser Matthia Fried haben möchte / vnter andern aber in den im Jahr 1615. gemachten Friedens Artickeln / ist so wol von Bethlen als den Ständen in Siebenbürgen mit Brieff vnd Siegeln verheissen worden / daß sie wider Jhre Majestät / dessen rechtmässige Nachfahren die Könige in Vngarn / das gantze Königreich / das Hauß Oesterreich / vnd alle Königreich vnd Lande / mit welchen Jhre Mayestät in Verbündnuß / nimmermehr etwas feindlichs fürnemmen oder zulassen wolten / das wider deß Königreichs Vngarn Freyheiten / Recht / Gerechtigkeit vnd friedlichen Wolstandt / etwas fürgenommen würde / vnd daß er Bethlen / sein Nachfahren vnnd alle [475] Ständ in Siebenbürgen Jhrer Mayestät / deren rechtmässigen Nachfahren vnd dem Königreich Vngarn / so offt es vonnöthen / wider alle jhre Feinde / den Türcken auß genommen / zu Hülff kommen vnnd Beystandt leysten wolten. Welches alles dann in folgendem 1619. Jahr von newem bestettigt worden / vnd hat er Bethlen bey seinen wahren Worten / die Siebenbürger aber / vermittelst Christlichen Glaubens / solches für sich vnd alle jhre Nachkommen zuhalten festiglich verheissen. Durch diese Verbündnuß nun hetten wir wol vermeynt / das Königreich Vngarn gnug versichert vnd für allem Anfall gefreyet zu seyn / wir von vns gedachtem Bethlen keiner Feindschafft zu besorgen zu haben. Es hat aber etlich wenig Monat nach der ernewerten Verbündnuß / er Bethlen wegen Vberfallung deß Königreichs Vngarn / nicht allein heimlich mit etlichen trewlosen Herrn vnd meineydigen Innwohnern / sondern auch mit den Rebellen in Böhmen vnd Friderich Pfaltzgraffen am Rhein / zu rathschlagen angefangen: damit aber seines heimlichen Vornemmens keine Anzeigung anders dann mit allem fleiß geworbenen Kriegsvolck herfür brechen möchte / hat er an vnsere Officirer im Königreich Vngarn etlich mal geschrieben / vnd arglistiger betrieglicher weiß fürgeben / es sey jhm das Gedächtnuß der gemachten Verbündnuß noch nit entfallen / vnd sey jhm noch wol bewußt / daß er verbunden / vnser Mayest. wider alle vnsere Feinde Hülff vnd Beystandt zu leysten / jetzunder sey die Zeit / daß er seiner Zusage ein genügen thue / wolle derhalben / da es vns also belieben würde / alsobald etlich tausendt Mann wider die Böhmen auß fertigen. Er hat auch die vnvorsichtigen desto besser zu betriegen / die Siebenbürger vnterm Schein der mit vns gemachten Verbündnuß zu̅ hefftigsten angetriebë / daß sie mit schuldiger Hülf vns beyzuspringen nicht lang aufschieben solten / als er nun die Siebenbürger gnugsamb hindergangen / vnd sich mit Kriegsvolck vberflüssig gestärckt zu seyn vermerckt / hat er an vnsern General Obersten zu Cassaw / Andream Doczi geschrieben vnd vermeldet / er hab jm für genom̅en auff Wardein zu reysen / zweiffele nicht / es werden viel seltzame Reden von seiner Person / durch etliche Mißgünstige auß gesprengt wordë seyn / als ob er Vngarn zu bekriegen gesinnet / er wolte jhn aber vermahnet / vnd solchem keinen Glauben zu gebë / gebetten haben / dann jhm noch wol wissend / was er wegen aufgerichter Verbündnuß vn̅ versprochener Trew vnser May. zuleysten schuldig. Mit diesen betrieglichen Worten hat er genan̅ten vnsern General Obersten also hindergangen / daß er sich gantz vnd gar von jm nichts zubesorgen zu haben vermeynt / biß endlich vmb den anfang Septembris im verschienen Jahr / als sonderlich die Vntrew vnnd Verrätherey deren zu Cassaw hinzukommen / obgedachter vnser General Oberster gefangen in Siebenbürgen vom Bethlen geschickt worden. Nachmals hat er angefangen mit Gewalt / grossem Schrecken / Raube / Plündern vn̅ Morden / wie dann auch mit grausamer vnser getrewë so wol geist-als weitlicher Ständ Vnde??? trucku̅g / schändlich zu rumoren / ist in Ober Vngarn mit Gewalt ingefallen / allenthalben durch gestreifft / die Kirchen der Catholischen verwüstet / die Geistlichen theils vertrieben / theils vmbgebracht / jhre Güter eingenommen / vorneme Personen / die Gott vnd jhrem gecrönten König Glauben halten wollen / auß jhrem Vatterlandt vertrieben / die Herrschafft in vnserm Königreich vnter dem Namen eines Fürsten in Vngarn an sich gezogen / vnd eher dasselbe für vns / die wir damals weit abwesend / der Keyserlichen Wahl abwarten müssen / hat können gebracht werden / die Statt Preßburg eingenom̅en / da er dan̅ vnsern vn̅ deß Reichs Palatinum mit Gewalt dahin gebracht / ein allgemeinen Reichstag zu Preßburg auß geschrieben. Dieweil nun bey selbiger Zusammenkunfft alles mit Waffen vnd tyrannischë Schrecken vmbgeben vnd erfüllet war / habë sich etliche seines Anhangs gefunden / die auff böse vnerhörte weiß den Bethlen zum König aufzuwerffen / vnd den geistlichen Stand seiner alten Gerechtigkeit zu entsetzen sich bemühet / wie sie dann vnsere Beampten von jhrem Dienst abgesetzt / hohe vnd vornehme Personen / die jhr Vornemmen nicht gut heissen wollen / vnd dem Grimm der Rebellen zu entweichen vermeynt / als Verräther deß Vatterlands in die Acht zu thun nicht vnterlassen / vnd endlich mit vnsern Rebellen in Böhmë sich in ein Bündnuß eingelassen / mit Zuthuung derselben in Oesterreich gefallë / vor Wien geruckt / vnd mit Rauben / Brennen vnd Würgen alles verheert haben. Ob nun wol damals an gutem Raht / solcher Auffruhr mit Ernst zu begegnen / vns nichts gemangelt / haben wir doch auß angeborner Güte / nicht also bald zu den Waffen greiffen / sondern alle gütliche Mittel versuchen wollen / ob vielleicht Bethlen vnnd seine auffrührische Rott / auff ein bessern Sinn zubringen seyn möchte. Zu diesem ende haben wir alsobald vnsere Legaten vnd Commissarien nach Preßburg gesandt / vnd nit allein den Vnderthanen vnser Gnad beneben aller jhrer Freyheiten vnd Gerechtigkeiten rühige Possession vnd Gebrauch anbieten / sondern auch dem Bethlen selbst allen Nutzen / so viel die Gesetz der Cron Vngarn zulassen wollen / offeriren vnd verheissen lassen. Weil er aber damals sich noch nicht starck gnug zuseyn vermerckt / daß er zugleich seine Sachen mit dem Türcken richten / vnnd der Landschafft Siebenbürgen rathen / der Forcht wegen Polen sich entledigen / vnd wie es ein Außgang mit dem Böhmische Krieg nemmen würde / vnter deß auch Achtung geben möchte / hat er sich angenommen / er wolte verschaffen / daß das Königreich Vngarn wider vnter vnsern Gehorsam̅ gebracht würde / müste aber Zeit darzu habë / daß er etliche verhetzte Gemüther wider versöhnë / vnd zu recht bringen köndte / solte derhalben ein Stillstandt biß auf S. Michaelis gemacht / all???s vnter deß in dem Standt / wie es damals were / gelassen / vnd nichts feindlichs für genom̅en werden.
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Ob wir aber wol leichtlich mercken kondten / es würde gedachter Bethlen sein Gemüth doch nicht endern / damit aber doch vnsere Güte hierinn auch spüren möchte / haben wir den begertë Stillstandt auff gewisse Condition vnd Maß / sonderlich was die Böhmen belangt / vor welche er am allermeisten angehalten / mit dem außtrücklichen Vorbehalt / woferrn wir von jhnen billicher weiß zu vor ersucht würden / eingangen / vn̅ zugelassen / wie wir dann auch freye Paßbrieff für die Böhmen / da sie billiche Stillstands Mittel für zu bringen gesinnet / jhme Bethlen zugesandt haben / als aber der Stillstandt kaum gemacht / hat er sich mit allem fleiß bemühet / wie er zu Constantinopel durch falsches Geschrey vns vndertrucken / die Feind aber mehr als wahr / erheben / vnd also mit Gelegenheit den Türcken wider vns Krieg zu führen / anreitzen möchte / vnter dessen hat er viel Sachen dem Stillstandt zuwider / für genom̅en. Endlich hat er von wenig Rebellen / in grossem Tumult vnd Auffruhr den 25. Aug. sich für ein König in Vngarn proclamiren lassen / bald darauff den Stillstandt gebrochen / Neutra eingenommë / mit seinem Kriegsvolck in Oesterreich vn̅ vnsere Land auf disseit der Thonaw eingefallen / alles verheert / vnd viel Schlösser / Stätt vnd Grentzhäuser eingenommen. Dabey hat ers nit bleiben lassen / sondern wie er in Siebenbürgen dem Türcken / eine Gunst zuerlangen / etliche vornehme Vestungen / so mit grossem deß Römischen Reichs Kosten vnterm Sigismundo Batthori erobert worden / mit Gewalt eingenommen vnd vbergeben / also hat er auch etliche Vngarische Grentzhäuser dem Türcken anpraesentirt / wie er dann newlich Waitzen jnen vber geben / vnd dieser seiner Verrätherey ein Schein zumachen / vns beschuldiget / als hetten wir durch vnsern Anwald an der Türkischen Pfort anbringen vnnd handeln lassen / wie wir Waitzen dem Türcken vergeben möchten. Vnd zwar es hat hie sein Lästern noch kein end gehabt / sondern in der Vorred vber die Newen sohlische Artickel klagt er / wie die Ständ in Vngarn an jhren alten Gerechtigkeiten / Religionsübung vnd Freyheit beschweret werdë / welches / wie nichtig vnd vnwahr es sey / die Anno 1619. gemachte Reichs Constitution / so etwan vmb ein Monat vor der Bethlemischen Vberfallung auß gangë / gnugsamb außweiset. Es wird auch hinzu gesetzt / vnser Polnisch Kriegsvolck hab an etlichen Orten in Vngarn / wider die Anstands Artickel mit Morden vnnd Rauben vbel gehauset / wir hetten vnsere Legaten gar zu spat gen Newensohl abgefertigt / auch mit gebürlichem Plenipotentzschreiben nit versehen / welches aber alles also beschaffen / daß wer jhm nit nach denckt / leichtlich spüren wird / man hab mit allë fleiß Vrsach gesucht / vns zuverlästern / dann Krafft deß gemachten Stillstands ist ein freyer Paß hin vnd wider gegeben worden / solches haben die Polen wahr genommë / vnd vnerwartet vnsers Befelchs jren Weg durch Vngarn genommen. Als sie aber gesehen / daß sie feindlich angegriffen / vnd hin vnd wider geschlagen worden / haben sie der natürlichen Rechten sich gebrauchen / die Gegenwehr an die Hand nemmen / vnd jhnen mit jhren Waffen den Weg öffnen müssen. Vnsere Commissarien haben wir etwas längsamer abgefertigt / auß Vrsachen / daß der Bethlen verheissen / er wolte / ehe der Reichstag angehen würde / seine Legaten zu vns senden / vnd von etlichen nothwendigen Sachen mit vns handeln lassen / als wir nun auff dieselbe gewartet / in Meynung vnsere Information nach derselben Vorbringen zurichten / haben wir / daß Bethlen / was die verheissene Legation anlangt / anders Sinns worden / etwas langsamer / als es billich hette seyn sollen / gehört vnd verstanden. Vnser Plenipotentzschreiben haben wir altem Brauch nach / auff der Vngarischen Händel Vergleichung zu richten verordnet. Weil dann dem also / vnd damit nicht etwan vns oder vnsern Nachfahren / solche deß Bethlens Königliche Wahl / vnd vnter Königlichem Titul angemaßte / vermeynte nichtige Verwaltung zu einigem Praejuditz gereiche / als wollë wir zuförderst diese Wahl für vnrecht / gezwungen / vnbillich / auffrührisch / allen Reichsordnungen zuwider / vnd also vnkräfftig / auß Königlicher vnser Gewalt erklärt haben / demnach was in der zu Preßburg vnd Newensohl gehaltenen Zusammenkunfft / wider die Gesetz / Freyheit vnd altes der Cron Vngarn Herkommen fürgangen / geordnet vnnd geschlossen / solches alles wollen wir hiemit cassirt / annullirt vnd als vnrechtmässig / nichtig vnd krafftloß erklärt haben / vnd keines wegs zulassen / daß / was in gedachten Zusammëkünfften geschlossen worden / einige Krafft haben oder jemals etwas gelten soll / weil nach altem der Cron Vngarn Gesetz vnd Herkommen / keine Constitution oder Rathschluß gelten oder bestehen kan / so nicht von dem rechtmässigen gecrönten König bestettiget worden. Dieweil wir aber jhm Bethlen den Namen vnd Titul eines Fürsten in Vngarn / mit dem Beding gegeben vnd zukommen lassen / woferrn er dz Königreich Vngarn zu vnserm Gehorsamb bringë würde / er aber diese Condition vnd Beding nicht allein nicht erfüllet / sondern vielmehr gantz trewloser weiß sich bemühet / das Königreich Vngarn vns gantz vnnd gar zu entziehen / als wollen wir deß wegen den obgedachten Titul eines Fürsten in Vngarn gantz vnd gar hiemit cassirt vnd jm widerumb abgenommen haben. Weil dann auch ferrner zu dem Eyd / damit wir altem Herkommen nach der Cron Vngarn zugethan / nicht weniger / als auch zu erhaltung vnser Königlichë Würde vnd Ampts gehöret / daß wir / was vns vnbillich abgenommen / nicht verschertzen vnd verlassen / wir aber bißher alles was zur Versöhnung der rebellischen Gemüther dienlich / ohn einigen Nutz vnd Frucht versucht haben / als seynd wir gäntzlich entschlossen / vnsere Recht durch die Waffen / weil wir anders nicht können / zu bestettigen / vnser Königreich vnnd Herrschafft von der vnbilligen Vndertruckung frey zumachen / was vns schändlich entzogen / wider zuwegen zubringen / vnsern mit Forcht vnd [477] Tyranney bedrangten Vnderthanen / zu voriger Libertät vnd Freyheit / welche sie verlohren zu haben täglich klagen vnd seufftzen / wider zuverhelffen / denen so jhrer Güter beraubt seyn zu Hülff zu kommen / alle Auffruhr vnd Rebellion abzuschaffen / alles wider in gute vnd friedlichen Wolstandt zu setzen. Welches wir dann mit desto mehr Hoffnung der gewünschten Victorj zuthun gedencken / weil wir wol sehen / daß wann durch vnsere Gelindigkeit / vnserer Rebellen Anschläge einen Fortgang haben / vnnd sie also die Oberhand behalten solten / nichts anders darauß erfolgen möchte / als daß diß Königreich vnter das Joch der Türckischen Dienstbarkeit endlich gebracht würde. Vnter deß sehen wir mit grosser Bekümmernuß gleichsam̅ schon für Augen / wie vmb etlicher wenig Rebellen willen / so viel Mord / Todtschlag / Verwüstung vnd ander Angelegenheit / so auß einheimischen Kriegen zuerfolgen pflegt / vber die arme Vnderthanen vnd das vnschuldige gemeine Volck / ergehen wird / an welchem allem wir aber vnschuldig / wie jetzunder / also auch ins künfftig zu seyn hiemit protestirt / die Schuld vnd Vrsach aber denen zu verantworten heimgestellt haben wollen / die auß Lust zur Newerung vnd vbermässigen Ehrgeitz diß Fewer angeblasen haben. Wir hoffen aber zu dem Allmächtigen Gott / er werde dieser meineydigen Rebellion ernster Recher seyn / weil vns auß seinem Wort vnd Historien vnnd Exempeln bekandt / daß wer sich wider die ordentliche Oberkeit setzt / GOtt dem HErrn selbst / für welchem niemandt bestehen kan / widerstrebe. Vermahnen demnach vnsern deß Königreichs Vngarn Palatinum vnd alle andere Räthe / die vns insonderheit mit Eyd verwandt / daß sie jhres vns geleysteten Eyds / dessen wir sie zu erlassen keines wegs gemeynt seyn / stets ingedenck / sich also in diesem Auffstandt vn̅ deß Vatterlands Vnruhe zuverhalten / daß sie nicht vor Gott vnd vns / ja auch der gantzen Welt / als die jhrem Ampt nicht gnug gethan / vnd jhrer vns zu leysten schuldigen Trew vergessen haben / geachtet vnd erfunden werden. Wir vermahnen auch alle andere deß Königreichs Stände / alle Innwohner / wie dann auch alle Kriegsleuth / so wol die in Besatzungen als die Heyducken vnnd andere / daß sie das vnaufflößliche Bandt jhres bey der Crönung geleystetë Eyds wol zu Gemüht führen / der Rebellen sich entschlagen / jhnen als öffentlich erklärten vnsern Rebellen weder mit Waffen / Gelt / Raht oder That zu Hülff kommen / vnd vnserm Kriegsvolck / so von vns / den Frieden wider anzurichten / vnnd die Vndergetruckte von der Tyranney zuentledigen / in dz Königreich abgefertiget wird / keins wegs sich widersetzen / sondern vielmehr wie getrewen Vnderthanen gebürt / vnd jhr eygen Heyl solches erfordert / jhm alle mögliche Hülff vnnd Freundschafft leysten vnd beweisen. Sie wollen auch zugleich ingedenck seyn deß besondern Eyds / so die freye Stätt vnnd Ritterschafft vns als jhrem rechtmässigen König geleystet / sich erinnern der Gutthaten / Gerechtigkeit-vnd Freyhe???ten / so sie von vns vnd denen auß vnserm Hauß erwehlten Königen empfangen / bedencken / wie rühmblich vnd nutz es jhnen seyn werde / einem Fürsten / dessen Tugendt vnd Gütigkeit jederman bekandt / einen meineydigen Mensche vorzuziehen. Endlich wolten sie auch zu Gemüth führen alle Göttliche vnd Weltliche Gesetz / welche dem König allen Gehorsamb vnd Trew / auch mit Leibs vnd Lebens Gefahr zu leysten befehlen / vnd ist zwar nicht von nöthen viel Exempel auß alten Historien beyzubringen / weil männiglich vor Augen vnnd bekandt ist / was die wider vns erweckte Rebellion an den meysten Orten vnserer Herrschafft für ein ende genommen. Wir bezeugen vornemblich bey Gott / der aller Menschen Hertzen kennet / daß wir niemals mehr gewünscht haben / als daß das Königreich Vngarn / von deß benachbarten Feindes / deß Türcken Gewalt errettet / seiner Freyheit vnd Gerechtigkeit in guter Ruhe geniessen / vnd nach so vielem vberstandenem vnnd erlittenem Vnglück zu voriger Herrlichkeit widergebracht werden möge. (Printz Henrich Friderich begibt sich wider auß der Pfaltz nach Niderland.) Wir kommen nun wider auf den Verlauff in der Pfaltz. Nach dem Graff Henrich Friderich das newgeworbene Engelländische Volck / welches er mit der Statischen Reuterey dahin begleitet / dem Horatio Veer vnder geben / ist er den letzten Nov. wider auß der Pfaltz nach Niderland gezogen / weil er doch der Orten nichts sonderlichs außrichten können. Dann vngeachtet das Statisch vnd der Vnirten Volck zu vnderschiedlichen mahlen die Spanier gleichsamb im Sack hatten / vnd jhnen nichts erwünschters hette widerfahren mögen / als sie anzugreiffen vnd mit denselben zuschlagen: so hat doch solches Marggraf Joachim Ernst von Anspach / welcher vber die Armee das Ober Commando hatte / nit gestatten wollen / sondern allezeit eine Entschuldidung vnd Außred gefunden / dardurch die Spanier der Gefahr entgangen / vnd ohne Stöß darvon kommen: davon allerhand seltzame Discurß gangen. Nach Graf Henrich Friderichs Abzug / hat sich auch der Vnirten Fürsten Volck auß dem Feld begeben. Der General hat sein Winterläger zu Wormbs gehalten / die andere Obristen vnd Befelchshaber aber habë ???ich an andere Ort vertheilt. (Der Spanischen Winterläger in der Pfaltz.) Auff Spanischer Seiten hatte Spinola sein Hauptquartier zu Creutzenach: Graff Henrich von dem Berg zu Simmern: Graf Christoff von Ostfrießland zu Bacharach: Graf Johann von Nassaw der Jünger zu Ingelheim: der Herr von Barbanzon mit seinen Burgundern zu Altzen / vnd Monsieur Gulsim mit seinen Wallonen zu Oppenheim. Diß Volck / welches auf den armen Bawersman̅ vnd die Bürger in der Pfaltz zehrete / brachte sie in dz eusserste verderben / vn̅ thät jnen viel Vberlasts an / wiewol sie an diesen Händeln gantz vnschuldig waren. Wiewol auch Spinola denë vo̅ Franckfurt mit Mund / Hand vnd Siegel bey seiner erstë Ankunft zugesagt hatte / daß weder jnen noch jren Vnderthanen einiger Schad von seinem Volck widerfahrë solte: so ist doch dasselbe [478] schlecht in acht genommen worden / vnnd solch Volck auß jetztgemelten Guarnisonen täglich hauffenweiß auß gelauffen vnd habë vnderschiedliche Franckfurtische Dörffer geplündert. Dahero die Strassen auff Franckfurt sehr vnsicher gemacht worden: vnd haben sonderlich die Spanische von Oppenheimb den Fuhrleuthen / so die Bergstrassen brauchen müssen / vorgewartet / dieselbe mit Roß / Wägen / Karren vnd Gütern gefangen nach Oppenheimb geführet: allda Roß vnnd Güter vmb den halben Werth rantzionirt / theils gar verkaufft vnd distrahirt worden. Es haben auch die Spanischen / bevorab die Welschen / wo sie gelegen / vornemblich zu vn̅ vmb Oppenheim / der fruchtbaren Bäum vnnd deß Weinstocks nicht verschonet / sondern mit Stam̅ vnd Wurtzeln abgehawen vnnd außgerissen / vnd der Kälte sich zuerwehren verbrennet: auch in dessen allen Stätten vnd Flecken / so vnder jhrem Gewalt waren grosse Brandschatzung vnd Contribution aufferlegt. Zu Außgang dieses 1620. Jahrs haben jhrer etlich tausendt vnder dem Commando deß Graffen von Isenburg sich vnderhalb Mayntz vbern Rhein begebë / vnd was disseits Pfältzisch sonderlich newen Han eingenom̅en: vn̅ weil Chur Pfaltz zu Suden vnd Sultzbach / welche Flecken sonsten der Statt Franckfurt angehörig / die Collatur vnd den Zehenden gehabt / haben solche auch mit herhalten müssen. Sie blieben aber doch nit bey dem allein wz Pfältzisch war / sondern als sie mit demselben fertig / griffen sie weiter / vnd brandschätzten viel Hessisch Casselische / Hanawische vn̅ Solmische Dörffer. Vnder andern haben sie auch das Schloß Rüdelheimb so Graff Friderichen von Solms zuständig / eingenommen vnd besetzt. (Friedburg von den Spanischë eingenommen.) Hierauff ist Wilhelm Ferdinand von Effern mit etlichem Volck für Friedburg kommen vnnd dieselbe Statt vnd Burg durch Vbergebung in seine Gewalt gebracht darbey nach folgëder Vergleich vnd Articul auffgerichtet worden: Zuwissen / nach dem von dem Durchleuchtigen / sc. der Röm. Key. M. General Kriegs Obristen / dem / sc. Ernsten / Graffen zu Nider Ysenburg / sc. Obristen / Keyserliche Commission vffgetragen / vnd durch den sc. Wilhelmen Ferdinanden von Effern / sc. Key. M. Rath vnd Burggr. zu Alfen / sc. Denen sc. Burggraffen / Bawmeistern / vnd Burgmannen zur Keys. vnd deß Heil. Reichs Burg Friedberg in der Wetteraw / dessen ohngefährlichen Innhalts proponirt vnd vorgebracht worden / daß bey jetzigem gefährlichen Zustandt im H. Reich / sie Burggraven / Bawmeister vn̅ Burgmanne / die Key. vn̅ deß H. Reichs Burg so wol als auch Burggraff / Burgermeister vnd Rath der Statt allhier / dieselbe Statt allerhöchstgedachter Rö. Key. M. eröffnen / vnd eine Guarnison in die Statt / wie auch eine leydliche Wacht in die Burg / vff-vnd einnehmen solten / sc. Daß demnach aller höchstgedachter Rö. Key. M. sc. zu aller vnderthänigstem Gehorsamb vnd Ehren / jetztgemelte Burggrave / Bawmeister vnd Burgmanne / gleich wie sie biß dahero allezeit in der Rö. Key. M. Devotion vnd Gehorsamb geblieben / wie noch zuthun aller vnd erthänigst gemeynet / vnd sich schuldigst erkennë / also auch dieselbe allergnädigste begehrte Oeffnung auf nachfolgende Conditiones, zwischen hochwolgedachtem Herrn Obristen / auch Burggraffen vnnd Burgmannen erthaldigt / gewilligt vnd versprochen / dergestallt / daß beneben hochgedachts Herrn Marggraffens Fürstlichen Gnaden / sc. hochwolgedachte Jhre Gn. dieselbe / wie die in specie hernach von Puncten zu Puncten beschrieben stehë / stät / vest vnd vnverbrüchlich halten / vnd mit dero eygenen Hand Subscription vnd Besieglung / confirmiren vnd bestättigen wollen / inmassen geschehen: 1. Als erstlich / daß Herrn Burggraffen / Bawmeister / Regiments-vnd gemeine Burgmanne / mit allem dem jhren / auch Vnderthanen deß freyen Keysergerichts vnd andern / bey jhrem statu, wie der anjetzo ist / nichts auß gescheyden / noch vorbehalten / auch allen jhren von vhralters herbrachten Key. vnd Königl. confirmirten Privilegien / Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten / laut Keys. Versicherung / von Dato deß letzten Junij jüngsthin abgangen / ohngeschmälert gelassen / vnd geschützet werden. 2. Auch libera Electio eines Burggravens wie von Alters herkommen / nicht geschwächet oder man daran vernachtheilet werde. 3. Daß kein ander Oberhaupt oder Regent / neben den Burggraven / in die Burg gesetzt / oder verordnet werde. 4. Auch der Keys. Burg niemands auffgetrungen werde / welcher seine Adeliche Anchen nit beweisen kan / oder sonsten den Privilegien / vnnd Vereinigungen / derselben zuwider / vnd nicht zulässig. 5. Alle Einkommens / Renthen vnd Gefälle der Burg / nicht zuschmälern. 6. Das Zeughauß / Geschütz vnd was darinnen auch auff den Battereyen vnd anderswo / in Herrn Burggravens vnd der Burgmann Gewalt vnd Commando zulassen. 7. Die Verschliessung der Burgthor / wie auch deren Oeffnung / so wol Abends vnd Morgends / als zu der gewöhnlichen Predigten vnd Bettstunden Zeiten / in Herrn Burggraffens vnd Burgmann Gewalt vnnd Gehorsamb zulassen / auch dem Herrn Burggraffen die Schlüssel / wie bißhero in der Zeit wider zuliefern. 8. Keinem zuverstatten in die Schreiberey / vnd Registratur / oder anderswohin / auch nit in der Burg oder Burgmans Häuser zugehen / vnd der Burg Heimlichkeiten zu durchsehen / oder darnach zuforschen. 9. Frey eyn-vnd außpassiren der Burgmann vnd aller deroselben an-vnd zu gehörigen Diener / Gesind vnd anderer / sampt Vietualien vnd was dergleichen mehr zuhalten. 10. Der Keys. Burg vnd Burgmanne Häuser vnd Dörffer / auch daniden zum Garte mit einlagerung vnd spolirung zuverschonen vnd die [479] selbe nach Key May. sc. vnd deß Herrn Marchese Excell. Salva Guardien zuschützen / vnnd bey diesem Adelischen corpore verbletben zulassen. 11. Die Burg bey allen Rechten vnd Gerechtigkeiten / so sie in der Statthat / verbleiben zulassen. 12. Auch keiner Oberschultheissen oder sonsten Oberhaupt ausser der Burgleuthe Mittel / in die Statt zuverordnen. 13. Wann dieser Krieg / vnd Keys. Execution / wider dero Feind volnbracht / so sollen alle Wachten so man biß dahin in der Burg gehabt / vor dißmal jhre Endschafft haben / vnd den Burgmannen / ohne einigen Entgelt / wie sie diese Keyserl. Burg anjetzo posstdiren / wider frey vberlassen werden. 14. Dann die Keyser. Burg zu frieden / der Röm. Keyserl. Mayest. zu aller vnderthänigsten Ehren / eine Wacht von Teutschen hereyn zunehmen / doch nach Gelegenheit der Notthurfft / aber selbige nicht hierinn zu quartiren / sondern denen allein bey vff-vnd abzug / ein Gemach oder Gelegenheit / zur Corpe de garde zu assigniren / vnnd schließlich deren Burgmanne mit der Einquartirung gäntzlich zuverschonen. 15. Der Keyser. eingelegten Guardi aber in der Burg / wie auch denen in der Statt / solle bey ernster Leibs vnnd Lebensstraff anfferlegt werden / die Burgmann dero Diener vnnd angehörigen / an Leib / Haab vnnd Gut / im allergeringsten nicht zubeleydigen / zumolestiren oder zubeschweren / auch sampt allem dem jhrigen / vnd was sie haben / sonsten keinen Nachchetl zuzufügen / noch in jhren Häusern / wie oberwehnet / zuüberlauffen. 16. Der Keyse l. Burgdiener in der Statt / gleichfalls ohnmo estirt vnnd vnbeschwert zulassen. 17. Vnd endlich die Indengaß / als welche in der Burg Schutz / nicht zu spoliren / sc. (Wetzflar vnd Gelnhausen von Spanisch̅ eingenommen.) Hierauff haben die Spanische ferrner vieler Orth / vnnd vnder andern auch Wetzflar vnnd Geinhausen / wie ingleichem deß Schlosses Müntzenberg sich impatronirt / vnd vberall nach ihrem Gefallen ohn einigen Widerstandt gehauset / das Land an Vorrath erschöpfft / vnnd zur Contribution vnnd Brandschatzung genötiget vnd auß gemergelt. (Strittigkeiten zwischen Hertzog Christian zu Braun. vn̅ Lüneb. vnd den Stätten Lübeck vnd Hamburg.) In Nider Sachsen hat sich in diesem Jahr auch grosse Vnruhe mercken lassen. Dann nach dem sich zwischen den Hertzogen von Braunschweig vnd Lüneburg / vnd den beyden Stätten Hamburg vnd Lübeck wegen deß Gammer Orts auff jenseit der Elbe / in 132. Jahr lang Strittigkeiten echalten / vnnd endlich im vergangenen 1619. Jahr im Cammergericht zu Speyer ein Definitiv Vrtheil / Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lüneburg zum besten / eröffnet worden / hat darauff Jhr. Fürstl. Gn. den 23. Februarij dieses Jahrs ein zimbliche Anzahl Volck zu Roß vnd Fuß / den Attelenburg vnd zum Zoll spicker / vber die Elbe / da sie noch mit Eiß gestanden / vbergebracht / das Zollhauß / die alt vnnd newe Gamd / Curßlack vnd Kirchwerder einnehmen / den Gammer Teich durchstechen lassen / vnd also sein erlangtes Recht zuerhalren vermeynt: Aber die Stätte Hamburg vnd Lübeck haben dargegen praetendirt / daß sie auß hochwichtigen Vrsachen solchem ergangenen Vrtheil nicht pariren könten / derhalben als man also mit Gewaltan sie gewolt / gleichfalls etlich Volck zu Roß vnd Fuß zusammen gebracht / das jenige / so jhnen abgenommen zu recuperiren. Wie aber die Lünenburgische solches gemercker / haben sie deß Streichs nicht erwarten wollen / sondern den 24. Martij / nach dem sie zuvorhero nicht allein mit Rauben vnd Plündern / sondern auch an den Dämmen vnd Gebäwen dahetumb grossen Schaden gethan / wider vber die Erbe gewichen / vnd sich daselbst zuverschantzen angefangen die Reparirung der Dämme mit schiessen zu hindern; weil aber der vorgedachten Stärte Geschütz auff der audern Seiten plantiert vnnd auff sie starck Fewer gegeben worden / habe̅ sie sich wider fortmachen müssen. Darauff sind durch anderer Interposition dergleichen Thätlichkeiten abgestellet worden. (König in Dennemarck erzeigt sich etwas vnwillig gegen den Hamburgern.) Die Hamburger hatten vmb diese Zeit noch einen andern Anstoß: dann es liesse sich ansehen / als wann der König in Dennemarck etwas vbel gegen jhnen affectionirt were / vnd einen Vnwillen auff sie gefasset hette: In dem er die Wahren / so auß Ißland gebracht worden / nach Hamburg zuführen verbotten / auch den Hamburgischen Bürgern vnder Colding jhre Kauffmans gewerb zutreiben abgeschlagen / da beneben deß Tonnenlegens auff der Elbe sich angemasset. Vmb solcher vnd anderer Vrsachen willen hat der Rach etlich an jhn abgeordnet / welche bey jhm nach folgendes angebracht: Es hette nemblich der Rath zu Hamburg sich gantz erfrewlich vnnd vnderthänigst zu entsinnen der grossen Königl. Gnaden / Favor vnd Huld / damit nicht allein Jh. Kön. M. in Gott ruhende Vorfahren / Christmilter Gedächtnuß / besonder auch Jh. Kön. M. selbsten / so wol bey Antrettung der Regierung / als auch hernach der Statt Hamburg mit allen Kön. Gnaden / gnädiglichen verwandt / dannenhero sie ausser zweiffel gesetzt / Jhr. Kön. M. würden in sothaner Königlichen Affection ferner perseveriren. Als aber sie newlicher Tagen mit betrübtem Hertzen eingenommen / daß J. Kön. M. nicht alle in die Wahren so auß Jßland gebracht / auff die Statt Hamburg zu führe̅ verbotten / sondern auch dieses Jahrs den Paß vnter Coldin zu negotiiren jhrer Statt vnd Bürgern abgeschlage̅ / zu dem auß beharrlicher Nachrichtung jhnen zu kommen / daß J. Kön. M. etliche Thonnen wider altes Herkom̅en auf den Elbstrom zulegen Vorhabens / so könten sie auß solchem nit anders muthmasse̅ / dan̅ daß mehr hochgedachter Kö. M. Affection durch & Statt Hamburg miß günstigen viel zu miltes Berichten in etwz allerirt oder geschwächt worde̅ / dan̅enhero ein E. Rath für eine vnvmbgängliche Notthurfft erachtet / zu hinlegung der gefasten Alteration / ihre Abgeordnete obbemelte anhero zuschicken / in vnd [480] thänigster Zuversicht / es möchten Jhre Kön. M. auff eingenommen Bericht zu andern gnädigste̅ Gedancken zubewegen seyn / mit angehencktem vnderthänigstem Bitten / daß Jhr. Kön. May. obgedachtes Verbott die Jßländische Wahren von dannen nach Hamburg zuschiffen / widerum̅ wolten abschaffen / den Traffiqu Negociation mit Passen jhren Curs zu lassen / vnnd daß der Rath zu Hamburg in jhrer hadenden continuirten Possession vnnd Legung der Thonnen auff den Elbstrom nicht möchte betrübet oder beschweret werden / in Ansehung / daß / wie sie nicht von hundert Jahren / sondern etlich hundert Jahren sich derselben Possession vnnd Gerechtigkeiten biß in die heutige Stund quietè vnd ruhiglich gebraucht / vber solches auch von vnderschiedlichen Römischen Keysern vnd Königen Confirmationes erlanget / inmassen dann zu Beschirmung jrer Gerechtigkeit / der Rath zu Hamburg / zu Verstcherung deß Elbstrombs / ein Thum oder Specula zu Newenmarck auff geführt vnd erbawet / auch ferner zu selbigem Zweck einen Thonnen Boyer auffm Elbstrohm biß Dato mit grossem Vnkosten gehalten / auß welchen Actibus vnzweiffenlich die Possession vel quasi zuschliessen vnd abzunehmen. (König Christians in Dennemarck Antwort auff der Hamburger Anbringen.) Hierauff hat der König also geantwortet: Erstlich die Ißlandische Wahren belangend / weil diese seiner Länder Notthurfft erforderte / dieselbe im Reich zu behalten / vnd damit dieses Königreichs Vnderthanen zuversehen / köndten die von Hamburg in diesem fall jhm welcher gestallt in seinen Landen die Vnderthanen zu proviandiren vnd zuversorgen / Anordnung vor die Hand zunemmen nicht fürschreiben. Fürs ander den Paß auff Coldin betreffend / diewetl solches alles als ein Regal von seinen Königlichen Vorfahren auff jhn verstammet / erachtete er sich nicht schuldig / jemandt Rechnung zu thun / wem er nemblich den Paß wolle zukommen lassen / doch hette er stets in acht genommen / nicht mehr Brieff außzutheilen / als Gelegenheit deß Orts erlendet. Den Elbstrohm angehend / vnnd die alle girte possessionem, würde denen von Hamburg entfallen seyn / was sich bey seinem Herrn Vattern / Königs Friderici Zeiten / der Elbe halben zugetragen / dannenhero / daß die von jhnen angezoge̅ ruhesame Possession vbel gegründet / vnschwer abzunemmen / nechst diesem / daß die von Hamburg Schiff vnnd Thonnen Boyer auff der Elb gehalten / möge solcher gestalt jhr Intent nicht bekräfftigen / angesehen daß offt auff vielen seinen Strömen / auch armirte Orlogsschiff in grosser Anzahl sich befinden / vnd dannoch deß Wegs der Hochheit oder Gerechtigkeit der Orthen im geringsten nicht angemasset oder anmassen können / wie dann auch den Thumb oder Specula auffm Newen Werck deren von Hamburg in jhrer Intention wider jhne in Meynung seyn / daß solches nicht auf dieser seiten der Elbe oder Holsteinischen Boden oder Grundt erbawet sey. Ferrner daß die von Hamburg auff die Elb / als seinem Grund vnd Boden Thonnen gelegt / stehet solches seiner Hochheit vnnd Gerechtigkeit auff dero Elbstrohm ebenmässig nicht im Weg / in Betrachtung / daß solches dene̅ von Hamburg als seinen Holsteinischen Vnderthanen nicht als ein Regal / sondern pro onere als ein Dienst gestattet vnd zugelassen / wie dann auch zum Exempel die Statt Coppenhagen viel Thonnen außlegt / vnnd doch gleichwol deßwegen sich einiger Gerechtigkeit auffm Strohm nicht anmasset / welches auch mehr Exempel an andern Orthen bezeugen. Daß die von Hamburg weiter kein special Privilegien vber den Elbstrohm / Thonnen dahin zulegen / von den Römischen Keysern haben / haben sie solches zu vor jhme lobsam bekandter Gestalt / dann auch die Abgeordnete / dieses so viel jhme bewust / selbst gestanden / jedoch wie dem allen / weil dieses Negotium Jhn nicht allein / sondern das gantze Hauß Holstein angehet / vnnd als ein Erb / Hochheit vnd Gerechtigkeit angelegen / solte es mit dero Vettern den Hertzogen zu Holstein in ferrnere Communication gestellet werden / vnd verfehlt sich / daß der König seine gnädigste Affection in etwas solte haben erkalten lassen / sehe nichts liebers / als daß der Rath zu Hamburg in jhrer vorigen Devotion verbliebe / vnd moderata consilia, bey denen sie je vnd allweg vor diesem in guter Ruhe vnnd Auffnemen sich befunden / in Obacht hielten / woferrn die von Hamburg sich künfftig / wie gehorsame Eydsverpflichtigte Vnderthanen bezeigen würden / solten sie hinwiderumb einen gnädigen König / Landsfürsten vnnd Herrn zuverspüren haben. (Hamburger klagen vber den König in Dennemarck bey den Nidersächs. Fürsten.) Bald hernach brachte gemelter König in Dennemarck zwey Kriegsschiff auff die Elbe; welches den Hamburgern wegen jhres Kauffhandels beschwerlich vorkame. Derowegen sie an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses schrieben / vnd klagten / daß durch solche Kriegsschiff jhre Commercien gesperret würden / desto mehr weil dieselbe nur 7. Meil von Hamburg sich gesetzt / auch hette der Königisch Admiral nach jhren Schiffen geschossen / vngeachtet sie auß Reverentz die Segel fallen lassen. (Nidersäch-Fürsten intercediren beym König in Dennemarck für die von Hamburg.) Hierauff schrieben den 16. Maij im Nahmen deß Nidersächsischen Crayses / Marggraff Christian Wilhelm / Administrator zu Magdeburg / vn̅ Hertzog Friderich Vlrich von Braunschweig an den König in Dennemarck / vnnd bathen jhn erwolte doch zu Verhütu̅g mehrerer Weiterung / weil ohne das / das gantze. Römische Reich in einem gefährlichen Zustandt begriffen were / gedachte beyde Schiff wiederumb ab-vnd zurück fordern / den Commerciis jhren Lauff lassen / vnd sich hierinnen / jhrem zu J. Kön. May. habenden Vertrawen nach / gegen die von Hamburg / vnd consequenter den gantzen Nidersächsischen Crayß also erweisen / daß sie darauß verspüren möchten / daß jre wolgemeynte hierunder geführte Intention vnd Vorschrifft nicht vmbsonst gewesen sey. Wolten auch gege̅ gemelten von Hamburg sich versehen / sie würden Jh. Kön. May. je [481] derzeit in gebührender Obacht halten / zu keiner Offens vrsach geben / dem Frieden selbst eyfferig nachtrachten / vnd alle jre Consilia zu dem Zweck richten / dardurch dergleichen Anordnungen ins künfftig möchten vorkommen werden. (Antwort deß Königs in Dennemarck.) Hierauff hat der König in Dennemarck den 28. Junij geantwortet, wiewol er den Hamburgern / oder ander seines thuns auff der Elbe / so weit sich sein Hertzogthumb Holstien erstreckte / keine Rechenschafft zugeben hette / so wolte er sie doch versichern / daß er weder die von von Hamburg noch jemands anders mit seinen Schiffen begehren zu beleydigen / sondern vielmehr die Commercien auff der Elbe frey zuhalten / wider die Monopolia der Hamburger / welche andere Schiffer zu sich nöthigen / vnd sich vnderstünden alle Commercien / zu der Benachbarten Stätte vnd Länder endlichen Verderb / an jhre Statt zuverbinden vnd zuverknüpffen. Gelangte demnach an sie sein freundlich Bitten / sie wolten solchen Hamburgischen Aufflagen keinen glauben beymessen / sondern jhm vielmehr zutrawen / daß wie jhm nie in Sinn kom̅en / einige Commercia zusperren / also were er nicht allein alle freye Commercia zubefördern geneygt / besondern auch solches in der That erwiese / vnnd nicht weniger begierig were / auff Mittel vnd Wege zugedencken / wie die im Reich Teutscher Nation entstandene vielfältige Vnruhen / durch dienliche Interposition abgewendet / der Frieden wider gebracht vnd stabiliert / vnd also dieser Nidersächsische Crayß bey gutem Wohlstandt erhalten werden möchte. Es hat auch ferrner der König in Den̅emarck denen von Hamburg ein absonderliches Schreiben vnter Dato den 29. Junij zugefertiger / darinnen er sich hefftig vber obgemeltes jhr Vorgeben beschweret / auff folgende weiß: Es were jhm jhr vielfältig traduciren / vnd vnbegründt fälschlich Diffamiren von jhnen zumalen / als seinen gehuldigten Erb-Vnderthanen / hochbefrembdlich vorkommen / in Betrachtung / daß in seine Gedancken nie gestiegen / Sie oder die Jhrigen / wofern sie sich gebührlich verhielten / oder sonsten einigen Menschen wider Fug zubeleydigen / noch einige Commercion zu sperren vnd zu hemmen / wie dan̅ solche Aufflagen weder sie / oder kein Ehrliebender gegen jhm biß Dato würde erweisen können / ohn allein daß aller Völcker Gebrauch nach / jhre so wol als anderer Nationen Schiff / vor seinen Königlichen Schiffen / ohne verletzung der freyen Commercien / streichen müßten / darzu sie dann als seine Erbgehuldigte Vnderthanen / vngleich mehr / als andere frembde Nationen / bevorab auff seinem vnstrittigen Elbstrom verpflichtet weren / vnnd were nich ein eyntziges weder jr / oder außwertiges Schiff von einigen Commercien vnd Handlungen / so lang seine Kriegsschiff allda gelegen / abgehalten worden / dahero er ein solches hochverkleinerliches Angeben / zu jhnen als seinen Pflichtsschuldigen Vnderthanen / sich nicht versehen können / vnnd könte wol geschehen seyn / daß jhre Schiffer / so auß Frevel wider jr besser Wissen / allein jhm zum Despect vor seinen Orlogschiffen / nicht streichen wollen / darzu gebürhrlich angewiesen / vnd dahero Schiß vnd Auffhaltung vervrsachet worden / so sie ihm nicht / sondern vielmehr der ihrigen seldst eygenen Mutwillen zuzumessen betten / dan̅ je Weltkündig vnd hergebracht / daß alle Kaufffahrer Schiff / von solchen Orlogschiffen auch auff frembden Strömen vnnd Wassern in der gantzen Welt zu streichen vnd selbigen gebühr???che Reverentz zuerweisen in alle wege schuldig weren / vnangeschen solcher Verbrechungen halber mit den ihrigen nit nach gebührender Schärpffe / sondern gantz glimpfflich verfahren / viel weniger deßwegen etnig Schiff im auff oder abfahren / jhrem vngleichen Bericht nach / zur vngebühr remorirt / vnd von vorhabendem Trafiquien abgehalten worden. Daß er nun also darüber von jhnen / alß seinen gehuldigten Vnderthanen / so gantz verkleinerlich diffamirt / vnd bey Männiglichen / hohen vnd nidrigen Standtspersonen / also vergessenlich außgetragen worden / wolte er anjetzo an seinen Ort außgestellet haben / vnnd müßte es darfür halten / da sie serrner / wie bißhero geschehen / jhn in ferrnern vngleichen Verdacht vnd Widerwertiges Mißtrawen zusetzen / sich bemüheten / es vielleicht hernacher die Authores selbsten am meisten treffen würde. Inmittels were sein begehren / daß sie sich hinfüro solcher vnbegründten wider jhn außgesprengten Calumnien vnnd Diffamirens enthalten / ihm gebührenden Respect erweisen / vnnd keine Vrsach zu andern Weitläufftigkeiten geben wolten. In Niederland hatte zwar in diesem Jahr der Zwölffiärige Stillstandt seine Endschafft noch nicht erreicht / vnd war solcher biß daher zwischen beyden Partheyen zimblich in acht genom̅en vnd gehalten worden. Jedoch nachdem Spinola mit einer gewaltigen Kriegsmacht in die Pfaltz gezogen / vnd die Staten der Vereinigten Niederlanden dem Pfaltzgrafen auch etlich Volck zu Hilff zuschicken / entschlossen waren / dardurch leichtlich zwischen beyden Theilen böse Händel hetten erwachsen mögen: als haben sie beyderseits jhrer Schantzen wahr genommen / vnnd etlich Volck zu Roß vnnd Fuß ins Feld gebracht / damit sie gleichsamb Schiltwachten halten / vnd zugleich auff jhren Vortheil lauren könten. Diesem nach (Statische vnd Spanische Lägern sich bey Wesel.) ist Printz Moritz vngefehr im halben Augusto / zu Feld gezogen / vnd hat sich vnder Wesel gelägert. Nicht weit darvon / jedoch etwas höher zwischen Rheinberck vnder Wesel / hat Don Lovys de Velasco, welcher im Abwesen des Spinolae / vber das Spanische Kriegsvolck das Commando hatte / sein Läger geschlagen / welches vngefähr auff 6000. Mann bestanden. Printz Moritz kam den 23. Augusti etwas höher an / mit 116. Fähnlein zu Fuß / vnd 39. Cornet Reuttern / vn̅ nam sein Quartier bey Bißlich ein kleine Stundt Wegs vnder Wesel / vnnd kamen viel Schiff mit Geschütz vnd allerley Munition geladen / dahin gefahren. Es haben aber beyde [482] Läger nur einander angesehen / vnd nichts Thätlichs gegen einander vorgenommen / auch ist anders nichts darauff erfolgt / als daß die Statt Wesel mit grösserer Guarnison beschweret / vnd noch 1000. Soldaten hinein gelegt worden. (Schantz Pfaffenmütz von den Statischen erbawet.) Demnach nun Printz Moritz gespürt / daß Spinola ein gut theil Lands in der Pfaltz eyngenommen / vnd durch das Mittel von Oppenheim biß gen Cölln / ja biß gen Reeß auff dem Rhein würde Meister seyn können: hat er / damit er solches etlicher massen möchte verhindern vnd den Compaß den Spanischen verrücken / jhm vorgenommen ein starcke Schantz zu Mondorff / zwischen Bonn vnnd Cölln / auff einer Insul im Rhein / der Komper Werth genant / zu bawen. Zu welchem End er etliche Fahnen Fußvolck vnder dem Commando Capitayn Gergians von Heyden / dahin abgefertiget / die solche Vestung daselbs ausflgerichtet haben / welche der gemeine Mann dei Pfaffenbrill geheissen. Weil aber solcher Nahm das ansehen hatte / alß wann Printz Moritz den benachbarten Bischoffen darmit träwete / hat er die Vestung Pfaffenmütz / wegen jhrer ersten Form nennen lassen / dieweil sie vier Ecken hatte / vnd also einer vierecketen Jesuiters oder Pfaffenhaub nicht vngleich war / dieselbe hat er mir Guarnison / Geschütz / Proviand vnd allerley Munition nach notturfft versehen. Sein Läger bey Wesel ist im November wider auffgehaben vnd das Volck ins Winterläger geführt worden. Den Haußleuten hat Printz Moritz audeuten lassen / der Soldaten Hütten abzubrechen / die Schantzen aber stehen zulassen. Aber der Gubernator in Wesel hat hingegen den Bauren gebotten / alles zu schleiffen vnnd der Erden gleich zumachen. In Franckreich hat der vnrühige Mars seine Tück in diesem Jahr auch nicht lassen können:
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Dann zwischen dem König vnnd seiner Mutter (Krieg in Franckreich zwischen dem König vnd seiner Mutter.) ein gefährlicher Krieg entstanden. Welcher daher erwachsen / weil sie ein grossen Verdruß vnd Vnwillen gefast / daß sie allerdings vom Regimentwar verstossen worden: Vnd dieweil etliche grosse Herrn / als der Graff von Soisson / der Hertzog von Vendoßme / Mayenne / Longeville / Roan / Nemours / vnderschiedlicher Vrsachen halben / vnwillig waren / haben sie sich von Hoff begeben / vnd zu der Königin geschlagen. Selbige hielte sich zu Angers / vnd hatte grossen Anhang in Normandien / Champagnien / Gvienne vnnd Angouleßme. Deßwegen der König erstlich in Normandien zog / da sich die Gefahr am meisten blicken ließ / vnnd kam erstlich gen Roan / da er Parlament hielte / vnd den Herzogen von Longeville seines Gubernaments in Normandien / biß auff andere Verordnung entsetzt / auch andere / die sich Rebellisch erzeigt hatten / von jhren Aemptern verstossen hat: Darnach rückte er vor das Schloß Caen / darinn einer lag mit nahmen Prudent / welcher dem Hertzogen von Longeville anhieng. Der König ließ dasselbe Schloß auffordern / welches die Besatzung wider Jh. May. nicht defendiren wollen: Deßwegen der Leutenannt in demselben / Parizot genannt / solches dem König ohn einige Capitulation / vbergeben: vnd als er / wie auch Prudent / den König vmb Verzeihung gebetten / hat er sie beyde wider in Gnaden angenommen. Von dannen zog er ins Land von Preche / vnnd nach dem er viel Ort wider in seinen Gehorsamb gebracht / kam er für das Schloß Pont de Se / nahe bey Agres / welches er belägert. Da geschahe ein groß Treffen / vnd behielt deß Königs Volck / welches der von Creqvi führete / den Steg. Bald darnach wird das Schloß Pontde Se auch vbergeben / vnnd endlich zwischen dem König vnd seiner Mutter /
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Fried gemacht. Der König begegnete seiner Mutter mit grosser Freundlichkeit vnd Willfäh, rigkeil / vnd verwilligte faßt alles / was sie vnd die / so jhr waren beygestanden / begehrten: Die Königin wurd in dem Rath deß Königs zugelassen / Ein jeder der auff jhrer Seiten war gewesen / blieb bey seiner Ehr / Würde vnnd, Herrlichkeit: alle Gefangene wurden Beyderseits loß gelassen / vnd alle begangene Fehler verziehen: Die Processen so man wegen dieses Kriegs angefangen / wurden auffgehaben vnd cassiert. Der König verhieß der Königin / 600000. Pfund zuerlegen / zu abzahlung jhrer Schulden: Hergegen solte sie alle Oerter / die sie noch inhatte / wider liefern / alle die der Königin in diesem Krieg gedient hetten / solten jhre Pensiones vnnd Vnderhaltung / die sie zuvor gehabt hetten / behalten. (???Enderung in der Herrschafft Bearn.) Als der König mit seiner Mutter fertig war / wandte er seine Macht wider die von Bearn / die mehrentheils der Reformierten Religion zugethan waren / vnnd jhnen jhre alte Freyheit nicht wolten benehmen lassen. Er kam erstlich in die Hauptfestung Navarrirs / da er alles enderte / setzte den Obristen darinn / so der Reformierten Religion war / ab / vnd ordnete einen Papistischen an seine statt / legte auff das Schloß 600. Soldaten / vnd verbott denen in der Statt das Exercitium jhrer Religion / welches sie 73. Jahr lang gehabt hatten. Eben dergleichen Enderung nahm er auch vor / in der Hauptstatt Pau vnnd an andern Orten / richtete daselbs für die Jesuiten ein Collegium auff / vnnd gab den Bischoffen im Landt / vollen Gewalt vnnd Possession / vber die Geistliche Güter. Welches ein Vrsach gewesen / daß sich etliche tausend Menschen auß dem Land begeben: vnd sind die Reformierte in Franckreich dergestalt darüber entrüstet worden / daß man sich wider eines grossen Kriegs besorget. Sie resolvierten sich / daß sie auff den 25. Novemb. ein allgemeine Versamblung zu Roschell halten wolten / allermassen auch hernach geschehen / wie bey des folgenden Jahrs Geschichten / ferrner soll erwehnet werden. (???König Gustaf Adolph in Schweden / verheurahtet sich mit Maria Eleonora einem Fräwlein von Brandenburg.) Im Sommer dieses 1620. Jahrs ist zwischen Jh. May. König Gustav Adolphen zu Schweden / vnnd einem Fräwlein von Brandenburg Maria Eleonora / Marggraff Georg Wilhelms Churfürsten von Brandenburg / Schwester / ein Heurath tractiret / vnnd endlich / wiewol vmb gedachtes Fräwlein der Printz in Polen auch anhielte / durch Beförderung König Friderichs von Böhmen / beschlossen worden. Darauff hat hoch gedachtes Fräwlein mit der Churfürstlichen Wittib von Brandenburg / zu Anfang deß Wintermonats sich in Schweden begeben / da sie von König Gustav Adolphen / stattlich empfangen / vnd in Begleytung 1800. wolgebutzter Reutter / vnd in 5000. zu Fuß / in die Schwedische Hauptstatt Stockholm den 20. Novembr. eyngeholet / vnd nach der Vermählung vnnd Beylager den 28. mit grossen Solennitäten gecrönet worden. Darbey wurden viel Müntzen von Gold vnnd Silber auß geworffen / darauff auff der einen seithen in der Mitte / ein Cron / so eine Hand auß der Wolcken gehend / hielte / mit diesen Worten; ???A Deo Destinata: Auff der andern seylen aber / stund diese Schrifft: Gustavo Adolpho Regi Iungitur Maria Eleonora, Regina Suecia, Coronatur XXVIII. Nov. M. DC. XX. Stockh. ( Blutregen in Polen.) Vmb diese Zeit haben sich in Polen eines künfftigen Vnheyls / nicht geringe Zeichen vermercken lassen. Dann es daselbs Blut geregnet / daß auch von den Dächern geflossen: dessen Bedeutung hat sich kurtz hernach nur all zu viel erwiesen. ( Tartarn fallen in Polen eyn.) Dann nach dem die Polnische Cossagen in des Türcken Land ein geraume zeit hero / mit rauben vnd plündern grossen Schaden gethan / auch mit solchem / vngeachtet der Türckische Keyser vmb Abschaffung dessen / bey dem König in Polen / vnderschiedlich angehalten / im̅er fortgefahren / als hat endlich der Türckische Keyser bemeltem König / einen Absagbrieff zugesand / vnd den Frieden auffgekündet / vnd vnder deß / biß er solches nach seinem Willen zu rechen / sein Kriegsheer fertig hette / die Tartarn wider die Polen auffgereitzet / die auch so bald in 40000. starck / durch die Mollaw in Podolien eyngefallen / vn̅ so grossen Schaden gethan / daß dergleichen bey Menschen Gedencken nicht erhöret worden. Der Feldhauplman̅ selbiger Landtschafft / ist jhnen zwar in der Eyl mit 3000. Mann entgegen gezogen / aber von jhnen gantz vmbringet / all sein Volck erschlagen / vnd er kaum selb Vierd / mit dem Leben entrunnen. Der König in Polen hat kurtz zuvor etlich Volck dem Keyser zu Hülff / wider die Böhmen schicken wollen / wie dann schon bey 1000. Cossaggen nach Oesterreich den Vorzug genom̅en / vnd vnder Wegens das Stättlein Pleß auß geplündert hatten / als er aber das vbrige Kriegsvolck zu seines Königreichs Defension selbsten bedörfftig / hat er solches zu rück gehalten / vnd eylends an die Päß vn̅ Gräntzen / dem Feind entgegen geschickt. ( König Sigismund in Polen / hält einen Reichstag zu Warschaw in Polen.) Hierauff hat im Herdstmonat König Sigißmund / in Polen einen Reichstag durch selbigs Königreich / auff den 3. Nov. zu Warschaw zu halten / auß geschrieben / vn̅ des Türckischen Keysers Absagbrieff / in alle Weywod schafften zugleich mitgeschickt / die Vrsachen dieses Königlichen Polnischen Reichstags sind fürnemblich zu ponderiren vnd zu erörtern / verfaßt worden: I. Was für grosse Schand vnnd Schmach / dem vom Königreich Polen nach Constaminopel abgefertigen Legaten / von Türcken vnd Tartarn daselbst / widerfahren / vnd wie schimpfflich derselb von dar gelassen worden. II. Vornemblich des Absagsbrieffs halben / welcher weil er mit von einem geringen / sondern von einem solchen Feind / der den Vorfahren vnd der gantzen Christenheit vnerträglich gewest / dessen grosse Macht vnnd vnersättliche Tyranney wol in acht zunehmen / auß gefertigt. III. Derowege nicht allein ein gnugsame Defension an???stellen sondern auch zu berathschla [485] gen / wie das Kriegsvolck auff deß Feinds eygenem Land den Krieg führen möge. IV. Weil des Königreichs Nachbarn / welche gar schändlich den Gehorsam̅ zu leysten / recusirt / alle Mittel zum Frieden verachtet / vnd mit jhrer Verwirrung jhnen das Türckische Joch an den Halß gehenckt / wir auch dessen nit sicher sein können / so lang der Bethlehem Gabor in Vngarn die Verwirrung wird Handhaben / da doch der gantzen Welt kundbar / was sein Intent vn̅ Vorhaben ist / derohalben die Gräntzen dieses Orts / vn̅ die Statt Cracaw / fürnemlich wol zubesetzen. V. Vnd gleicher massen hette es eine Gelegenheit mit Böhmen / dann wer ist der? Wann seines Nachbarn Hauß brent / jhn dasselb auch nit angehe / od wer ist der? so die Gefahr wolte gering halte???. VI. Man solte auch in steiffe Berachschlagung ziehen / wie man bey dieser Gelegenheit das Recht / mit welchem Schlesien / dem König in Polen verbunden gewesen / wider restauriren möchte. VII. Weil die Schlesier Kriegsvolck an deß Königreichs Gräntzen halten / so dem Landt sehr beschwärlich / welches den Compactaten zuwider / Kön. M. Brieff (so sie mit eygenen Handen vnderschrieben) sampt dem Curir auffgefangen / die Kön. vnd des Lands Insigel erbrochen / auch in Polen etliche Edelleut geplündert / alles wider Billichkeit vnd Recht. VIII. Weil der Anstand mit Schweden sein Endschafft erreicht / vnd durch die Commissarien nicht länger können erhalten werden / ein Vorsorg zuthun / wie Liefflandt vor der Schweden Eynfall möchte versichert werden. IX. Weil offenbar daß der Moscowiter nichts liebers sehe / dan̅ daß das Königreich Polen durch den Türcken angegriffen / vnd verhergt werden möcht / als ist von nöthen zu deliberiren / was dem Reich mit der Landschaft Schmolensko zuthun / zu defendiren vnd zu behalten seyn möge. X. Wie auch die beständige Kriegesverfassungen vnnd jmmerwehrende Defension vorsichtiglich anzustellen. Vmb diese Zeit hat die Türckische Kriegsarmada in 90000. starck / sich zu Feld begeben / diser Kriegsmacht zu begegnen vnd auß dem Landt zu halten / ist d' Polnisch Großcantzler mit in 12000. Mann / zu Roß vnd Fuß / nach der Wallachey gezogen / vnd weil der Grationus / welchen der Sultan zum Weywoda darinn gesetzt / die Türckische Armada sehr gering zuseyn / auß geben / als ist gedachter Groß Cantzler mit seiner Armee / vber den Fluß Ryster gesetzt / vnd dem Feind vnter Augen gerückt / den er in schrecklicher Meng vn̅ sein Heer wol 7. mal stärcker als das seinig / befunde??? / nichts desto minder hat er dem Feind ein Feldschlacht geliffert / darin zwar der Polen viel / aber der Türcken wol 5. mal mehr geblieben / welch Treffen selbigen Tag / die Nacht gescheiden / vnd beyde Theil in jhr Läger sich reterirt. Folgenden Tag hat der Groß-Cantzler Kriegsrath gehalten / darbey etliche der Meynung gewesen / weil der Feind zu starck were / solte man das Läger bey Nacht verlassen vnd sich salviren / darzu aber der Groß Cantzler nit stim̅en wollen / sondern sich resolviert / noch ein Treffen zu wagen / hierauff haben etliche Befelchshaber / so keine lust darzu gehabt / vnd jrer Haut geförchtet / in der Nacht im Läger ein Tumult gemacht / mit falschem Geschrey / der Groß Cantzler wolte felber außreissen / solte derwegen ein jeder mit der Flucht sich auch versehen / wie solches der Groß Cantzler erhört / ist er eylend auß seinem Gezelt herfür kommen / sich jederman gezeygt / vnd mit lauter Stim̅ vmb Gottes willen geruffen vnd gebetten / daß ein jeder Fuß halten solte / wodurch er dann viel zurück gehalten / nichts desto minder aber ist der Starosta von Kanietz / mit 3000. Soldaten außgerissen / derowegen der Groß Cantzler / nach dem er noch 8. tag lang gege??? dem Feind sich verschantzt vnd gewehrt / mit einer starcken Wagenburg zurück marschirt / vnter wegs hat das muthwillige Gesindlein / ein grossen Lermen erregt / vnd obgedachten auß gerissenen Starostae vnnd seines Volcks / wie auch theils der Anwesenden Wägen geplündert / dardurch dann solche Verwirrung erfolgt / daß der Groß Cantzler das Läger nit mehr in Ordnung bringen mögen / wie dieses die Türcken verkundschafft / sind sie mit gantzer Macht augefallen / der Polen Wagenburg zertrent / vnd alles was sich nicht mit der Flucht salviert / erlegt vnd niedergehawt / der Groß Cantzler / ob wol jhm gerahten vnd gebetten worden / sich auch mit der Flucht zu retteriren / hat er doch sich resolviert / lieber Ritterlich auff der Wahlstatt sein Leben zu enden / als die Flucht / darin er eben so wol vom nachjagenden Feind könt vnd möcht vmbkommen / zu nehmen / hat sich also mit 300. zu Roß / beneben dem vnter Feldherrn Konitzpoltzky / Mannlich gegen dem Feind gewehrt / biß endlich der Vnter-Feldherr gefangen / vnd er nieder gehawt worden / des Groß Cantzlers Leichnam ist nach mahln vnter den Todten ohne Kopff / welchen die Türcken abgehawen vnd nach Constantinopel geschickt / vnnd die rechte Hand bey nahe auch abgehawen / gefunden / vnd nach Vane auff seine Starostey geführt wordë / wegen dieses Verlusts an Volck / Munition / Geschütz vnd was zu einem Läger gehört / ist in Polen ein groß Trawren vnd Forcht erfolgt / sonderlich weil auch die Tartarn in groser Meng / nachmaln zu vnterschiedl chen mahln vn̅ Trouppen in selbig Königreich gefallen / grossen Raub darauß geholt / auch einsmals in 60. Wägen mit Frawen vnd Kindern / darbey viel vorneme vom Adel gewesen / so nach Lemberg fliehen wollen / auffgefangen vnd weggeführt. ( König in Polen bewirbt sich wmb Hülff wider die Türcken vnd Tartarn.) Bey so gestalten Sachen hat König Sigismund in Polen / sich vm̅ Hilff bey etlichen Christlichen Potentaten / wider die Türcken vn̅ Tartarn beworben; vnd alß sein Gesandter nach Londen in Engelland kommen / vnd vmb erlaubnuß Volck allda zuwerben angesuchet / ist jhm 5000. zu werben vergünstiget worden. Von dannen hat der Gesandte seinen Weg nach Brüssel genommen / allda er auch stattlich empfangen ward / vnnd ein stattliche Hilff von Volck vnd Gelt erlangete / auch sonsten auff andere seine Wertungen / mit guter Satisfaction [486] abschiede: In den Graffen Haag aber / kondte er mit der gleichen Begehren / nicht viel Fruchtbarliches außrichten / dann die Staten dißmal jhr Volck selbsten bedorfften. ( Tartarn von Polen geschlagen.) Wie nun der König in Polen sich allgemach wegen der vorigen Niderlag / wider gestärcket / hat man sich wider zu Feld / wider die Türcken begeben / vnd sind vnder dem Feldherrn Chotkibitz / in 8000. Cossaggen zum Vortrab / nach der Walachey geschicket / Die haben zu jhrer Ankunfft / in 12000. Tarkarn / auß gekundschafftet / so dem Bethlehemb zuziehen wollen / auff dieselbe zu gezogen / sie zertrennet / auch theils erschlagen vnd theils gefangen: Darauff ist der Polnische General mit dem vbrigen Wolck gefolget / sein Läger an einen Paß geschlagen / der Türckischen Armada allda auff zuwarten. ( Cossagen thun Schaden der Türckey.) Vnderdessen haben andere Polnische Cossaggen / sich in die Eynfahrt deß schwartzen Meers / begeben / vnd allda den Türckischen Schiffen vorgewartet / etliche derselben mit Geschütz vnd Munition / erobert / die Statt Moroca geplündert vnd verbrennet / vnd biß auff 16. Meil von Constantinopel gestreiffet. ( Kriegsrüftung deß Türcken gegen Polen.) Hierüber ist der Türckische Keyser hefftig verbittert worden / sich starck zum Krieg zu Wasser vnd Landt / gerüstet / zu solchem End auch alle Meerräuber vnnd Vasallen auß Barbaria zu hilff wider die Cossaggen / beruffen: die sich doch dardurch nit abschrecken lassen / sondern mit rauben vnd brennen in der Türckischen Landischafft / immer fortgefahren: haben auch die Statt Helul erobert. ( König in Polen kom̅t in Lebensgefahr.) Kurtz hernach fast zu Auß gang deß Novemb. als J. Kön. M in Polen / von einer grossen Menge Volcks begleytet / Morgenos vmb 9. Vhrn in die Kirchen sich verfügt / derselben ältister Printz aber mit etlichen Herrn redende / ein wenig dar vor sich gesäumet / dringt vnderdessen ein Mäuchelmörder namens Bicharsky / ein Polnischer vom Adel / außm Winckel hinder der Thüren herfür / schlägt mit einem Tschekan auff Jh. Kön. M. zu / in meynung derselben mit einem Streich / das Haupt zuspalten / welcher streich zwar angangen / aber wegen der dicken vnd mit schwartz Füchsen gefütterten Hauben / damit Jh. Kön. M. bedeckt gewesen / abgewichen / jedoch durch den Mantelkragen / sammet Röcklein vnnd mit Baumwoll vnterlegtes Wam̅es / noch in etwas durchgangen vnnd verwundet / alsobald hat der Mörder geschwind einen andern Streich geführt / aber weil solcher an der nidern Thür angestrichen / ist er gebrochen / vnd der König vnterm Gestcht vberm Schlaff auff der rechten Seiten / doch nit tödlich / verletzt worden / darauff J. M. laut JESVS geschryen / welches so bald es die vorgehende Marschalcken gehört / einer von jhnen herzu gesprungen / vnd dem Mörder mit dem Regimentstab vbern Kopff vnnd zu Boden geschlagen / in dem eylet der Printz mit einem blossen Säbel vnd die Trabanten mit ihren Hellparten auch herzu / vnd verwundeten den Mörder in Kopff vnd Rücken / damit man aber auff den grund dieser grewlichen Thathandlung gelangen mö????t bat der Printz vnd Marschalck / daß der Mörder nit gar erschlagen würde / mit gewalt abgewehrt / vnterdessen ist der König von den empfangenen Streichen vmbher gedummelt / vnnd darüber im Gedräng gar nider gestossen worden / hat sich auch von der Erden nicht auffrichten können / biß etliche Herrn J. May. zu hilff kommen / dieselb in die nechste Capell geführt / vnd das eyserne Gitter / biß der Tumult fürüber / zugesperrt / darin haben J. May. erst wahr genommen / daß sie im Angesicht verwundt gewesen / dann sie sonst nur allein den starcken Hauptstreich empfunden. Die Königin / so allbereit in jhrem Oratorio gewesen / ist vber dem vngehewren Geschrey / Gedräng vnd vieler enthlöster Säbel dermassen erschrocken / daß man J. M. wegen entgangenen Kräfften / laben müssen. In diesem Tumult sind 2. Praelaten / welche den König begleytet / deren einer ein Ertzbischoff von 70. der ander ein Bischoff von 40. Jahren gewesen / schier ertretten worden. In mittels dieser Alarm in der Kirchen gewehret / vn̅ das Gerücht / alß wann der König gantz entleibt / vnterm Volck vor der Kirchen vnd in der Statterschollen / were an dem ein erschröcklich Blutbad angangen / wo nit die Marschalcken vnd andere vorneme Leuth zur Kirchen hinein kommen / vnd dem vngestüm men Pöpel deß Königs Leben vnd Gesundtheit mit erhabener Stim̅ verkündigt / in massen dann auch der König zum zweytenmal zum Fenster herauß sich sehen lassen / darauch sich der besorgende Aufflauff etwas gestillt / vnnd die Wachten mit etlich 100. Mann dopplirt vnd verstärckt worden / das Volck aber gäntzlich zustillen vnd auß dem Wahn zubringen / ist mit dem Am̅t der Meß / vngeacht der Bäpstisch Nuncius, weil die Kirchen Prophanirt / solches nit zugeben wollen / fortgefahren vnd nachmaln das Te Deu̅ laudamus gesungen / vnd hierzwischen der König verbunden worden / die Wunden aber im Rücken / hat J. M. nit eher als biß Abends empfunden / der Vbelthäter / dessen Schwester Tochter in dem Königlichen Frawenzimmer gewesen / ist ins Schloß gefänglich geführt / vnd mit Soldaten verwacht worden / der hat in seiner Verstockung beklagt / daß / jhm sein Mordpractick nicht recht angangen. Den 27. Novemb. ist dieser Mäuchelmörder / nach dem ihm hierzwischen sein Vrtheil gefällt / auß dem Schloß gefängnuß herauß / vnd auff einen Karn gebracht / auff einen Sessel darob starck gebunden / vnd biß zum Crackawer Thor geführt / vnd allda jhm der erste Zwick mit glüenden Zangen auff die rechte Brust gethan vn̅ herauß gerissen / gleicher gestalt bey dem andern Thord??? Newstatt / vnd folgends auff der Richtstatt ebener massen mit jm vmbgangen worden. Hierauff hat der Vbelthäter / nach dem der Priester jhn getröstet vnd ermahnt / seine Sünd zuerkennen vnd zuberewen / vnd die Seel Gott zubefehlen / Gott den Allmächtigen vnd die Kön. May. zuförderst / vnd dann die gantze vmbstehende Nobilität vnd Gemeynd in grosser Anzahl / vmb Verzeihung gebetten / darauff dann der Scharpffrichter das Endvrtheil vollends exequirt / jhn auff ein auff gerichte [487] Bühnen geführt / auff die Bretter auß gespannt / die Füß vnd den gantzen Leib gebunden / jhm die rechte Hand / in welcher er den Tschekan geführt / dan̅ alle Finger an der lincken Hand abgehawen / vnd solche von der Bühnen herab geworffen / der Bößwicht aber / welcher wegen deß Schmertzens so er empfunden / vberauß laut geschryen / ist herab getragen / an 4. Roß gebunden / durch dieselbe in 4. Theil zerrissen / die Stück zu Aschen verbrennet vnd in die Lufft verstrewet worden. Mitlerweil bestunde das Vnwesen in den (Verlauff in den Pündten.) Pündten / vnangesehen daß sich das Straffgericht von Tusis geendet hatte / bey seinem angefangnen Fortgang / vn̅ weil vngleich von abstraffung der Beklagten / bey den Eydgnossen vnd deren Benachbarten gehalten / auch fürnemlich etliche der nider Engadinern / vnder Waltaßnen / von jhren Mitlandleuthen / ober Waltaßnen vngebührlicher Proceduren beschuldiget worden / als (Tag zu Chur.) kam es zu einem Beytag zu Chur / dahin wurden die Processen der Gefangenen / geschickt / vnter andern aber wie fürgeben / hatte Fortunatus Planta / viel das zu widereynführung der Banditten spendirt worden / bekennt: Etliche Fahnen kamen dahin / vnd kam eine Red auß / es were ein Anschlag gemacht / Stephan Gabriel / Alexium / vnd noch 3. andere Predicanten abzuführen. Die Engadiner so sam̅t jren Mitlandleuthen scharpff angeklagt worden / entschuldigten sich deren jhnen bey gemessener Aufflagen / durch ein weitläuftiges den 17. April. datirtes Schreiben / klagten höchlich vber Rodolphen Plantae Trutz vnd Vbermuth / vnd daß derselbige mit seinem Anhang / bey gewissen Orten / zu jrem verderben einen Rücken wußte; Ja sie erbotten sich wahr zumachen / daß Planta vnd seine Mithaffte / die Hispanische Faction in den Pündten zuerhalten / zu Mayland ein nam haffte summa Gelts empfangen / vn̅ daß jhr gantzes Vorhaben / zu vertilgen guter Patrioten / gerichtet were / rühreten hieneben sonderlichen an / Balthasar vo̅ Mont / den Dolmetschen Molina / vnd etliche andere / begehrten an jre Bundsgnossen / sie nit zuverlassen / vnd redlich mit jhnen der Freyheit deß allgemeinen Vatterlandts / war zunehmen / mit vermeldung / sie spüreten wol / daß man gemeine 3. Bündt in Zwitracht zu stürtzen / begehrte / wann das nun beschehen / so käme der Spanier / oder sonst demselbigen gleichförmig ein dritte Parthey / die würde zu jrem Schaden / vnd gäntzlicher Vndertruckung scheiden: Sie jhres Theils weren gesinnet / Bundsgnösisch zu leben / beyderley Freyheitë / mit Leib / Ehr / Gut vn̅ Blut / allweil sie den Athem behielten / zu beschirmen / auch den Bundsbrieff / vn̅ andere gute alte Verträg vnd Gesätz / so weit müglich / zu beschirmen. Vnd als hernach ein Versamblung gemeiner dreyer Pündten / sich zu Chur finden liesse / schrieben an dieselbigen abermahlen bemelte nider Engadiner sub dato 10. May / sehr weitläuffig / erkläreten sich dessen / dz sie bey jrer hievor im Januar. auch zu Chur gehaltenem Bundtstag / gethaner Declaration verbleiben / vn̅ nochmaln vmb Hülf vnd Beystand hertzlich gebetten haben wolten. Als auch dieser schweren Strittigkeiten wegen / Gesanten von Zürich / Bern vn̅ Glaris / daselbst ankommen waren / vnd dan̅ die Ort von Lucern / Vry / Schwe???tz / Vnderwalden / Zug vnd Solothurn / die jren auch dahin abgefertigt hatten / mit denen gleicher gestalt der in Pündtë delegirte Ambassador Gueffier / vertrawlich conferirt / schlugen nach beyder Partheyen vielfältigem difputieren / diese Strittigkeiten nur in ein mehrere Verbitterung / also (Versamblung zu Chur laufft vnfruchtbarlich ab.) daß zu anfang des Monats Junij / die Eydgnössische Gesandten sampt vn̅ sonders / vnverrichter Sachen voneinander scheiden müssen: Dan̅ nach etwas Handlung vn̅ sonderbare??? Fürtrag gewisser Orten / ward der Landtampimann Joder / ein Verordneter zum Beylag / von seinen Widerwertigen vngestümmer weiß / auß der Versamlung in verhaftung gezogë / vn̅ dardurch alle ferrnere Berathschlagung verhindert / auch ensserte sich der Burgermeister Meyer / der Statt Chur / vn̅ erhube sich dardurch ein frische Zusammenziehung der Gemeinden mit offnen Fahnen. (Pündtnerische Gemeyuden ziehen mit offenen Fahnen zusammen.) Diesem allem nach / zogen abermahlen in grosser schwürigkeit / die Fahnen deß Gottshauß / auch d' 10. Gerichten Bunds / als ob- vnd nider Engadin / ob- vnd nider Wallaßna / Bargel / vnder Porta / vnd Afers / Remüs / Schleins / 4. Dörffer / Münsterthal / Tafas / Closter Castels / Schliers vnnd Schavis / samt ??? gantzen Herrschafft Meyenfeld / zu Zitzers vnd Malans / zusam̅en / verglichen sich einer newen Ordnung deß Straffgerichts vn̅ der Pensionen wegen. Folgends setzten sie ein anders Straffgericht zu end dieses Jahrs / im Flecken Tafas an / ernenneten zum Landrichter Joachim Meyssers / erklärten sich wie hievor / bey jhren Bunds / vnd andern dergleichen auff gerichteten Brieffen / vnverruckt zuverbleiben / handelten viewider jre Delinquenten / vnd schrieben sonderlich bey etlichen jhren vertrawten Bundtsguossen / 8. namhaffte Personen / für Hauptbanditen auß nemlichen Rodolphen / Pompeium vnd D niel / Planten / Lucium von Mont / gewesnen Landrichter des obern Bundts / Joh. Antoni Giovier / den Frantzösischen Dolmetschen / Antoni Molina / Joh. Cunrad / vnd Fabium Prevost / höchlich bittende / dieselben da sie zubetretten / eynzuziehen / vn̅ jhnen den Straffrichtern zu vberschicken: vn̅ darbey haffteten abermalen diese vnglückliche Händel / darbey nit allein etliche der Rhätischen Banditen / sondern beneben auch viel der angeklagten Veltlinern / jhre Practicken also anzustellen wusten / dz sie kurtz hernach / denen die jnen jetzt gebieten wolten / vnd welche sie zu straffen vermeynd / durch anderer hülf / mit einer gantz blutigen Rach begegneten. Welches in der Landtschafft Veltlin ins Werck gerichtet wurde: so also nacbeinander gefolget. (Beschreibung deß Veltliner Mords.) Als die hohe Obrigkeit gemeiner dreyer Pündten deß alten Raetier Landts / durch vnderschiedliche erkantnüssen gnädig bewilliget / daß im Fleckë Boaltz / zur Gemeynd Tell gehörig / ein Evangelische Kirche / sam̅t der ordinarj Besoldung / auff weiß vnnd form / wie die in den andern Kirchen Veldlins gebräuchig / angestellet werden solte Anno 1619. im Monat Majo: haben sich drüber der Predicant zu Tell / sampt denen zu Tyran [488] vnd Brüß / wie auch beyden Potestaten zu Tyran vnnd Tell / in besagtem Ort Boaltz / die Predig daselbsten zuverrichten / samptlich befunden. Es sind aber die Papisten mit Wehr vn̅ Wafen alßbald dermassen zusam̅en geloffen / daß man nothtrungenlich sich des Predigens hat müssen enthalten. Vnd ist eben selbigen Tags / vmb bemelter Vrsach willen / der Predicant zu Brüß / Herr Gaudentius Tack / bey nahe auff den Todt geprügelt / ein Jüngling von Tyran gar vmbgebracht / vnd andere vom selbigen Orth also mißhandelt worden / das sie der hernachfolgenden grawsamen Verfolgung gleichsam die ersten Martyrer zu Tyran gewesen. Es ward bald hernach auch deß Potestaten Diener einer daselbst erschlagen: allda dieser Mörder Frevenheit so groß / daß sie alle wider sie auß gangene Oberkeitliche Mandaten nicht allein in Wind geschlagen: sondern auch zu höchster Verachtung derselben / offentlich mit Wehr vnd Wafen vor dem Palast herumb spatziert haben: dem Potestaten selbst / vnd seinem Sohn / wie gleichfalls allen fürnehmen Gliedern der berührten Evangelischen Kirchen zu Tyran den Todt getröwet. Als solche schreckliche Mordthaten die daselbst restdierende ordenliche Oberkeit weder hinderen noch wehren können / weil weder in noch vor den Häusern jemand vor solchen Gesellen sicher war / als deren Residentz allernechst an der Herrschafft Venedig Landt hat gräntzet / dahin sie sich jederzeit retiriren können: hat besagte Oberkeit jhr Zuflucht nothwendiglich zu der hohen Oberkeit nehmen müssen. Die hat nit ermanglet in mittem Februar. An. 1620. auß jrem Mittel 6. Com̅issarien dahin zuschicken / als H Joachim Montalta gewesenen Landtrichter im grawen Pundt / H. Niclausen Scheny / gewesenen Vicari im Landt Veltlin / H. Hans Baptisten von Salis Doct. beyder Rechtë / H. Hauptman Jacoben Ruinelli / H. Salomon Bülen Landtamptman auff Devos im 10. Gerichten pundt / H. Dietegen Hartman Landtshauptman in der Herrschaft Meyenfeld / vnd H. Hans Andres Mingardinen Cantzlern / sc. Von diesen wurden vber die allbereit von Potestat / Hansen von Cappaul zu Tyran / vnd Andres Enderlin / auff der Tell formierte Rechtsproceß / etlich andere vnd newe Proceß gefertiget / in welchen durch etlich gefangene vnd gepeinigte Malefitzpersonen / entdeckt worden / daß von den obbemelten Eynwohnern zu Boaltz beschlossen were worden / nit allein den Predicanten daselbst / sondern auch alle Evangelischen in gemein vmbzubringen: ja auch jhrer ordentlichen eygnen Oberkeit selbsten nicht zu schonen. Es wurden auch vnderschiedliche Personen der Fürnembsten namhafft gemacht / welche dieses mörderischen Tractats erste Stiffter gewesen / vnd darzu alle mügliche Hülff zu leisten / versprochen. Weil aber dieses ein sehr wichtige Sach: ward rahtsam erachtet / daß die ermelten Commissarien sich naher Davos zurück begeben / vn̅ dem daselbsten selbiger Zeit residirenden Landtgericht / was sie befunden / Relation thun solten: welches sie vm̅ mitten Aprillen gethan haben. Wurden auch von etlich Edelleuten deß Landts Veltlin / vnderthänig gebetten / daß man auff das ehist / als müglich / das gedachte Thal mit einer Pündner Besatzung versehen vnd bewahren wolte in betrachtung / daß man wegen deß obberürten mordlichen Tractats sich eines Generalauff standts zubefahren hette / so man die Thäter dieser Rebellion strafen würde wöllen: auch vnzweiffelich were / ja allbereit von vielen jahren hero entdeckt / daß Spanien selbsten vnder der Decke lege / vnd solches in das Werck zurichten / vnderstünde: alß man sonderlich Anno 1584. vnd hernach / erfahren hat. Diß alles ist zwar in Bedencken genommen / vnd reiflich berathschlagt worden: hat aber vmb allerley vrsachen willen / nicht in das Werck kommen mögen: anderst / dann als man in erfahrung gebracht / daß ein anzahl Spanier sich an die drey Pleven / in des Veltlins Nachbarschafft genähert / die Oberkeiten Veltlins jhre Besatzungen in die Lauffgräben zu Trahona vnd Morbenn / vmb den 11. Julij Anno 1620. zulegen / genötiget wurden / hiemit das Thal von jhren Feinden zuverstchern / welche Besatzungen von den eygnen Eynwohnern deß Landts Veltlin gewesen: haben aber nichts außrichten mögen / als daß die Evangelischen daselbst dermassen eyngethan wurden / daß sie von selbigem Ort nit fliehen können: sintemal / vermög deß albereit beschlossenen / aber vmb acht tag anticipierten Tractats / welches war Sontag der 9. Julij An. 1620. alten Calenders / das grausame Blutbads zu Tyran vn̅ Tell / auch im Hauptflecken Sonders vnd anderßwo / ins Werck gerichtet worden. ( Mordthatenzu Tyran.) Der anfang ward zu Tyran gemacht: allda diesen verzweiffelten Bößwichtë die hilffliche Hand etlich Bressaner gebotten: deren fürnembste Redlinsführer waren / Jacob Robustell von Grossot / Marx Antoni Venosta von Groß / Vincentz Venostae Doctor der Artzney zu Mazz / vn̅ Franciscus Venosta von Tyran / D. beyder Rechten. Diese / mit sampt jren Anhängern / frembden vnd inheimischen / so alless ehrlose Buben waren / gaben vor allen dingen Ordnung / daß man die Päß vnd Strassen / hin vnd wider wol verlegte / damit jr blutiger Anschlag / den Evangelischen im Landt nit alsobald zu Ohren käme / dardurch sie an desselben Execittion verhindert werden möchten. Fielen folgends vmb 6. Vhr gegen der Nacht / in den Flecken Tyran / sich in Doctor Francisti Venosten Behausung sambiende: tharen 4. Büchsenschüß auff dem Plaß bey des Potestaten Pallast / vnd liessen die grosse Glocken zu Tyran leuten. Nicht geschwinder war männiglich in Wehr vnd Waffen / vnd versamlete sich bey der bemelten Behausung. Man schickte die Brucken zu Brüß abzuwerffen: dahin starcke Besatzung gelegt war. Das geschahevortag. Sobald der Tag anbrach / ward widerumb Sturm geleutet / da sich die Henckersbubë von allen Orten zusam̅en gethan habe???. Die Evangelischen / so sich auff die Gassen begeben / zu sehen was es were / wurden stracks niderge [489] schossen / vnd jämerlich gemetzget. Zu den andern trang man in die Häuser / reiß sie auß den Betten / vnd bracht sie vmb / ohn alle erbärmbd. Hans Andres Cattani wurd durch sein Haußfraw diesen Mördern auß den Händen gerissen / aber widerumb begwältiget. Vnd ohnangesehen dieselbe dem genanten Robustellen / vnd Doctor Venosten im andern Grad verwandt war / auch er / Cattani / sie für beste Freund jederzeit gehalten / hat er doch die Gnad nicht haben mögen / daß er bey dem Leben bliebe. Bate / man wolte jhne zuvor mit besagtem Doctor reden lassen: Der ward zwar in sein Hauß geführt / aber Venosta hat sich nirgend sehen lassen wöllen. Entran darüber in ein ander Hauß vnder das Tach desselben / verhoffende / sich daselbsten von seine Nachjagenden grimmigen Verfolgern / zuerretten. War aber auch vmbsonst. Denn sie jhne biß vnter das Tach verfolget: von dannen sie jhne herab in die Gassen gestürtzt / vnd als er noch nicht todt war / mit einem grossen stück Holtzes / vollends getödet / mit vnmenschlicher grausambkeit. Antoni von Salis / in dem bemelten Thal / verordneter Richter aller Malefitzsachen / ein hochansehnlicher Mann im Pergell vnd anderstwo / sonst wohnhafft zu Sonders / als er sich mit sam̅t seinem Statthalter / Marx Antoni Venosta / Doctorn bey der Rechten / in des Jacob Homodei Hauß erretten wöllen / ward auß demselben herauß gerissen / vnd mit jhme / Venosta / auch seinem Diener Antoni Keller / von Sol auß Pergell / erschossen. Andres Enderlin / von Küblis auß dem Prättigouw / ein from̅er / gelehrter / eyferiger vnd vieler Spraachen wolerfahrner Mann / damalen in gemeiner dreyen Pündten namen / Potestat zu Tell / so sich selbiger Zeit zu Tyran / in Baptist Barufinen Hauß befand / ward sampt seinem Diener Georg Peterlin / in einer Kammer erwürgt. Der Potestat ward on den Fenstern herab gestürtzt / vnd dermassen zerhacket / daß jhn niemand mehr kennen können. Als man jhme ein Strick an Halß gelegt / ist er ans Gestad deß Flusses Adda geschleifft: doch endlich begraben worden. Damals / vnd mit jme Potestaten / ward vmbgebracht Hans Montius / Michel Montii / von Brüß gebürtig / Sohn / ein wackerer verständiger Mann / so vor diesem seines Vatters im Potestatenampt / zu Trahona Statthalter gewesen / vnd sich wol gehalten. Der ist / als er sich von Tyran naher Hauß begeben wolt / durch Ambrost Barufinen / des obbemelten Baptisten Sohn / vmd mehrer sicherheit willen / bey jhme eynzukehren / gebetten worden. Als ers gethan / ward er von jhme erschossen / vnd in den Fluß Adda geworffen. Antonius Bassus / der Evangelischen Gemeynd zu Tyran / Seelsorger / ein from̅er / gelehrter / friedliebender Man̅ / als er diß Mordgeschrey erhört / ist mit Samuelen Andreoscha / Pfarrern zu Mell im vndern Veltlyn / der jhne desselbigen tags heymgesucht / in einem Saal / nachdem sie jhre Seel Gott wol befohlen / gleichfals niedergehawt worden. Daran sich diese grimmige Verfolger nicht sättigen lassen: Sondern haben jhme Basso / den Kopff abgeschlagen / vnd denselben in die Kirchen auff die Cantzel gesteckt / da er zuvor geprediget hat / mit gantz hönischen Worten sprechende / Kom herab / Basse / kom herab: Du hast nunmehr gnug geprediget / sc. Es ward auch damalen der Pallast zu Tyran / darinnen Hans von Capaul / selbiger zeit Potestat / gewohnet / von diesen Buben vm̅ geben. Daselbst hin / verfügte sich deß Morgends früh / Michael Lazaron / ein ansehnlicher Mann / sein Leben daselbsten zuerretten. Weil aber wegen seiner sonderbahren Frombkeit / Religion vnd Redlichkeit / von den Papisten sehr gehasset war: Wurd er diß Orts sonderlich verfolget. Dan̅ die Rebellen jme biß an den Pallast nach gesetzt / willens denselben mit Fewer anzustecken / wo er nit hinauß gegeben würde. Als Lazaron gesehen / daß / vnangesehen der Pallast mit Falckoneten / Büchsen / Munition / vnd anderer Notturft versehen / er gleich wol seinen Feinden zum Raub werden müßte: Sintemal bemelter Potestat / sie mehr mit Güte vnd Freundlichkeit zugewinnen / denn mit Gewalt zuvberwinden / vnderstanden: ward er gezwungen sich desselbigen Abends zur Flucht in den Fluß Adda hinauß zubegeben: Da er sich in die 3. gantzer Stunden / gleichsamb nackend vnd bloß / enthalten / aber dennoch nit geschirmet werden mochte. Dan̅ seine Feind / sonderlich D. Vincentz / jme hitziglich / vnd mit vielen Muß quetaden nach gejagt / auch jhne endlich in jhre Händ / auß dem Wasser gebracht haben. Vnd ob er wol flehenlich gebetten / daß sie jhme vmb seiner vielen vnerzogenen Kinder willen / das Leben auß Gnaden schencken wolten / hat jhme doch diese Gnad nicht widerfahren mögen: Sondern hat zur antwort bekommen / Es seye jetzunder nicht zeit Gnad zubeweisen: Wan̅ er aber zu des Bapsts Bulla schweren / vnd seinen Glauben verlaugnen wölle / solle er alßdann begnadet / vnnd jhme das Leben geschenckt werden. Gab aber mit vnerschrockenem Hertzen diese Antwort / Ferr / ferr seye es von mir / daß ich meinen Herren Jesum / der mich mit seinem köstlichen Blut / an. Stammen deß Creutzes so thewr erkaufft / jetzt erst / nach dem ich jhn so lange Zeit / durch seine Gnad / frey vnd offentlich bekennt / vmb meines zeitlichen Lebens willen verläugnen / vnd das Ewige / darzu mich mein Him̅lischer Vatter / ehe vnd der Welt Grund gelegt ward / erwehlt hat / in gefahr setzen wolte. Das sey ferr von mir / sc. Ward drüber gantz Barbarischer weiß vollends zu todt geschlagen. Als desselbigen abends die Pforten an dem Pallast verbrennt ward: die Rebellen des nechstfolgenden Morgends rasend hineyn gewület / haben die Potestaten mit einem seiner Söhnen / gefänglich angenom̅en / sein Weib vnd Kinder mißhandelt / geplündert / herauß geschlagen / vn̅ alles gestolen. Der Potestat ward gefänglich auß dem Palast / in deß obberürtë D. Franciscen Hauß geführt / vn̅ endlich nach langer Marter an ein strick gebunden / erbärmlich daran zu tod geschossen. Es ward damalen auch hingericht Antoni [490] Nicolai / ein Pündtner: dem haben sie die Nasen abgeschnitten / die Augen auß gegraben / vnd endlich jhne zu den Fenstern an die Gassen herab gestürtzt: alles in gegenwart seiner Haußfrawen. Als Hans Antoni Mazon / sich diesen Rebellen widersetzen / vnnd sein Haußfraw jhn retten wöllen: wurden er / vnd die Fraw / sampt zweyen Kindern / mit einander grausamlich erschlagen. Ein anderer / Hans Antoni Schlosser genant / von Gardona gebürtig / nachdem er langen Wiederstandt gethan / auch der Rebellen einen darnider gelegt / ward endlich gefangen / an einen Baum gebundë vn̅ mit etlich schüssen erschossen. Es ward diß Orts weder Jungen noch Alten / weder Krancken noch Starcken geschonet: Sondern alles entweder erschossen / oder niedergehawt / oder sonst erschlagen vnd erwürget: Deren vngefehr in die 60. Personen zu Tyran / so die Cron der Martyr / vmb deß Evangelischen Glaubens willen empfangen / geweßt seyn mögen. Deren / so durch Gottes Gnad / jedoch mit höchster gefahr / vber das vnwegsame hohe Alpgebürg in die Pündt vnd anderstwohin / entrunnen / sind drey einige Männer gewesen / als Doctor Jacob Albertin / Jacob Näf von Chur / vnd Gilg Venosta / nach dem sie Haab vnnd Gut / Weib vnd Kinder / alles dahinden gelassen. Die Weiber / so bey dem Leben bliebend / enderten die Rel gion / vnnd besuchten die Meß / auß genommen des obgedachten Lazaronen Haußfraw vnd jhre Töchteren / vnnd eine jhrer Basen / des erstgenanten Gilgen Haußfraw: Welche durch beystand Gottes dem Baal jhre Knie nicht gebogen haben. Sind auch den 8. Aug. hernach beyde ermelte Frawen auß dem Landt darvon kommen / sc. (Mordthaten auff der Tell.) Nachdem diese lose Henckersbuben jhre jetzt gedachte Mordthaten zu Tyran vnd daherumb verricht: Tringen die außländischen Banditen / in roten Casacken bekleidet / vnnd zu Pferd wol staffiret / eylend auff den Flecken Tell zu / deß Morgends früh / zur Predigstund: Lauffen der Kirchen zu / wie die rasenden wütenden Wölff / begleytet von beyden Brüdern / Azzo vnd Carolo / den Besten: Wie auch von Antoni Besta / jhrem nechsten Vettern. Als die Evangelischen / so der Predigt bey gewohnt / wo dieser Bößwichten Intent hinauß wolt / gesehen / stehen sie von den Bäncken auff / vnd lauffen der Thüren zu / solche mit Stülen / best vermögens / zuverwahren. Als aber die Banditen mit aller Macht hineyn gewolt / jedoch dasselb so bald nicht thun können: Steigt ein theil derselben / den Fenstern zu / vnnd schiessen hinein vnder Jung vnd Alt / Weib vnd Mann / ohne vnderscheid / all da sie ein merckliche Anzahl nidergelegt haben: Bewältigen drüber die Thüren / tringen hiueyn / erwürgen alles was vorhanden / sehr wenig auß genommen / welche in die Meß zugehen versprochen. Ein theil Män̅er / Weiber vnd Kinder / verfügten sich in den bey gelegenen nech sien Glockenthurn / verhoffende sich daselbsten zuerretten: Der wurd aber alsbald mit Fewr angesteckt / dardurch alle die / so darinnen gewesen / jämmerlich sind verbrent worden. Vnder den jenigen / so in der Kirchen hingerichtet wurden / war der Fürnembste / Hans Peter Dantz von Zutz / auß dem obern Engadin / der Evangelischen Gemeynd zu Tell / Seelsorger / ein frommer / gelehrter / schiedlicher Mann / welcher von den Feinden selbst / ist hoch gehalten worden: Der ward / nach dem er die betrübte Gemeynd / in erkanter vnd bekanter Warheit / biß in den Tod / zu Ehren jhres Heylands / beständig zuverharren / träfftiglich ermahnet / so viel er auch kürtze der Zeit halben / vermöcht / erbärmlich erschossen. Es waren darunder auch Josue Gatti / beyder Rechten Doctor / deß Potestaten zu Tell ordentlicher Statthalter / vnd vorgesetzter der Justitien / ein Gottsförchtiger / ansehnlicher Edelmann / mit fürtrefflichen Gaben gezieret / seines alters im 43. Jahr: mit sampt Daniel Gugelbergen von Chur / seinem Tischgänger. Gaudentz Guizziardi / gleicher gestalt ein frommer auff richtiger Edelmann / des viel gedachten Azzo Beste Vatters nechste Verwandter: Margareta sein Tochter / war durch den Kopff geschossen / als sie sich zu jhrem nieder gesuncknen hinziehenden alten lieben Vatter näheren wöllen / jhn zu küssen. Antoni Besta / Scipions Sohn / der frömbsten / reichesten / vnd best qualificiertesten Edelleuten einer / im gantzen Landt: ward / vnangesehen er des Azzo beste nechster Vetter war / gleich fals erschossen / vnnd starb in den armen seiner Haußfrawen. Ascani Gatti / Apotecker vnd Special zu Tell / Georg / sein Bruder / Jonata Piatti / Maximilian Piatti / Vincentz Friger / Notarius vnnd Procurator zu Tell / Marsilius Piatti / Philibert / sein Bruder / Virginius Piatti / Lorentz Piatti von Boalz / gen Tell gehörig / ward erschossen vnder dem Fenster des Glockenthurns: Philipp Nova / gleichfals von Boalz / Bartlome / sein Bruder / Peter Marcionin / Schulmeister auff der Tell / Thomas von Borün / sampt seinem Sohnlein: Claudius Gatti / Notarius / Andres Tempin von Gardona / Anna Galon von Zutz / auß dem obern Engadin / Bartlome Nove eines Papisten Haußfraw / Benedict Cartani / Hans Peter vnd Hans Martyr Cattani / seine Söhn Luci Friderich / Adrian Morell / Joseph / sein Bruder / Albert Marcionin / Friderich Valentin von Zernetz auß dem vndern Engadin / wonhafft zu Giera / in der Gemeind Chiur / Hans Mengin von Puschlaff / wonhafft auch zu Giera. Die jenigen / so in dem Glockenthurn verbrent wurden / waren Horatius Gatti / des obgemelten Josite Gatti Sohn / Eclius Paravicin von Berbenn / Doctor der Artzney / damaln zu Tell wonhafft / ein geschickter erfahrner Mann / Azzo Guizziardi / des berürten Gaudentzen Enikel / ein recht frommer / höflicher vnd wolgestudierter Edelmann / so kurtz zuvor auff den löblichen Schulen vn̅ Vniversitäten Zyrich / Basel / Heydelberg vnd Marpurg nützlich studiret hatte / vnd [491] sehr grosse Hoffnung war / Friderich Guizziardi / Horatius Paravicin / deß Franciscen Sohn / Margaret Marlianica / Raffael Nove Doctors beyder Rechten / hinderlaßne Wittib / ein ansehnliche / Göttsförchtige hochbegabte Matron / Madalena jhr Tochter / Daniel Gatti Haußfraw / Anshelmus Gatti / der Gemeind zu Tell Cantzler / Hans Paul Piatti / Jonate Sohn / Claudia Piatti / Maximiliani Tochter / Violanta / Theodori Gatti Wittib / Johannina / Vincentz Nove Wittib / Peter Regenzan / deß obgedachten Potestaten zu Tell Cantzler / Josue Meda / Marta von Borun / Madalena Girardona / Claudii Gatti Haußfraw / der schönsten tugendsamesten Weibern eine im gantzen Land / Augustus Gatti / Abrahams Sohn. Aussert der Kirchen vnd Glockenthurn wurden hingerichtet Vincentz Gatti / Anshelmen Bruder / Andres sein Sohn / so auff der Straß / genant Ligone / ist getödt worden: Claudius Gatti / Theodori Sohn: Jonatan Meda / Josue Sohn: Daniel Lanzerot: Vincentz Cattani / vnd Hans Peter Regenzan / so an eim Ort / Boffeto genant / als sie eben von Morbenn auß der Besatzi ???ng heimkamen / sind erwürgt worden: Thomas Regenzan / Hans Peters Bruder / Melchior Marcionin / so erst fünff tag hernach / als er ab dem in der Kirchen empfangenen schuß heimgangen / vnd sich zu Bett gelegt / im Bett erschlagen worden / nach dem er auff ernstlichs ersuchen / vnd grosse verheissung seinen Glauben nicht verleugnen / sondern bey dem selben vestiglich bleiben wöllen / Hans Antoni Friderich von Sonico / Doctor der Rechten / auß dem Thal Camonica / so in der gefangenschafft / dahin jhne Antoni Piatti / Priester auff der Tell gebracht hatte / ist ermordt worden. Allhie ist zu mercken / daß ob gleich Hans Abondi Nova / Doctor Raphaels Sohn / ein junger / Gottsförchtiger / gelehrter Mann / so zu Zürich / Basel vnnd Heydelberg wol studiert hatte / auß menschlicher Blödigkeit / daß jhme in der Kirchen zu Tell das Leben geschenckt wurde / in die Meß zugehn versprochen / er jedoch als bald in sich selbst gangen / seine Fehler erkennt / berewet vnd beweinet hat / hat sich auch eylend von Tell hinweg gemacht / vnd auff Sonders ziehen wöllen / verhoffende / sich bey seinem lieben Vettern / Niclauß Celsen Marlianico zu salviren. Er ward aber zu Trisif auff der Straß von denen / so die Bruck verwahreten / hinderhalten / vnd weil er auff jhr ermahnen / sein angeborne Religion nit verläugnen wöllen / erschlagen. (Mordthatë zu Sonders / am Berg vnd in Malenck.) Nach dem diese Bößwicht jhr vnmenschlich intent / zu Tyran vnnd Tell erzehlter massen verricht: haben sie sich hinunder in deß Landts mitte gelassen gegen dem Hauptflecken Sonders / allda deß gantzen Thals Oberkeit residiert / alß sie zuvor alle Päß hin vnd wider wol besetzt hatten. Sie wurden begleitet sonderlich durch Hansen Guizziard / Prosper Quadri / vnd Julio Pozal / alle drey von Pont gebürtig / mit sam̅t einer gantzen Compagny Volcks von Pont / Chiur vnnd etlich wenigen von Trisif: welche an obbemeltem Sontag alsbald nach Mittag auff Albosagia kommen: allda Doctor Lorentz Paribell / Hans Jacob vnd Horatius seine Söhn / mit einer andern Compagny erschienen / daselbsten auff Hans Guizziarden vnnd seine Compagny zuwarten. Solches haben die Papistischen Eynwohner zu Sonders selbst zu wissen gemacht / anzeigende / daß die Banditen / wie sie zu Tyran vnd Tell gehauset / eben also auch zu Sonders zu haussen gesinnet: Erbotten sich gegen der Oberkeit sie zuschirmen / sprechende / daß sie nimmermehr ein solche Schandthat an diesem Ort dulden wolten. Griffen derowegen vnder dem Schein deß Schirms zur Wehr / liessen die Trummel schlagen vnd Sturmleuten / dardurch auch die vmbliegenden Gemeinden zur Wehr griffen: Jedoch alles zu dem End / daß das bald folgende Vbel gestifftet vnd verrichtet würde. Dann die Evangelischen den Papisten trawende / vnnd sich auff jhre Verheissung verlassende / sich zu jhnen geschlagen. Dieselben Papisten / als sie jhr schandtlich Vorhaben verhielten / brachten jetzt einen / denn einen andern der Evangelischen vmb: Inmassen sie die Evangelischen / als jhrer nun etliche vmbgebracht waren / nicht wissen mochten / wie es doch beschaffen were. Etliche / als sie gegen dem Malenckerthal / so an Puschlaff / Engadin vnd Pergell grentzet / jhr Flucht nehmen wolten: Wurden von etlichen Bawren zu Pontschiera ob Sonders erschlagen / auch gerad von den Weibspersonen durchstochen / zerstücket / vnd ab einer mechtigen Höhe in den Fluß Maleco gestürtzet / damit sie nicht begraben werden könten: Gleich wie es / neben Francisc. Marlianico / Hans Andresen Chiesa vnnd anderen / sonderlich erfahren hat Bartlome Paravicin / Doctor beyder Rechten / von Berbenn / der Dicke zugenamt: Welcher / nach dem man jhm zu Hauß 800. vnd bey jhme selbsten 1200. Cronen gestolen / in dem Castioner Gebirg grausamlich ist getödt worden. Vnder denen / so sich in die Flucht / den Püschen / Höltzern vnd Bergen zu / verfügt / ward den folgenden Montag am Morgen vmbgebracht Niclaus Marlianicus / Fellosi Sohn / ein frommer / kluger / vnd dem gemeinen Wesen sehr anstendiger wol gewogener Mann / der vmb die Evangelische Kirch zu Sonders / sonderlich verdient war. Der ward von seinem eygnen Vettern Emilio Lavizaro / als er auff freyer Straß jhne angetroffen / vnder / Marlianicus / mit sampt Lucio Orschletta von Zernetz / auß dem vndern Engadin / die Besatzung bey Sonders visitiren wollen / erschossen. Damahlen hat man gewisse Zeitung / daß den Tag zuvor Caesar Paravicin / Prosperi Paravicins / vnd Hortensie Martinenge / Gräfinen von Barck Sohn / ein fürtrefflicher hoch begabter Edelmann / alß er seiner Geschäfften wegen / naher Trisif verreisen wollen / vmbgebracht sey worden: Es ward mit jhme ermordt Prosper / sein Sohn: [492] Item Baptista Girardon / vnd sein Sohn / neben vielen anderen: Inmassen die Evangelischen hiermit zertrent / vnd je die Fürnembsten zum ersten hingerissen wurden / dardurch sie sich zu jhrer nothwendigen rettung nicht zusammen schlagen haben können. Allein hat ermelter Hans Anders Mingardin / auß erinnerung dessen / was in den obgedachten Criminalprocessen vergriffen / am selben Sontag den 9. Julij mit seinem Bruder Gregorio / vnnd andern von der Kirchen zu Sonders / sich selb achtzehend zu Hauß begeben / beneben etlichen Frawen vnd Töchtern / welches Hauß am Pallast gelegen war. Diese stärckten sich im Hauß / willens sich daselbst zu wehren / vnd biß in Todt zu schirmen: Sintemal auff den darbey gelegenen Platz niemand hinkommen / noch in die Kirchen tringen würde dörffen / als die vnder aller Augen gelegen were. Aber gleichwol hat sich der Feind diese Behausung / mit tausend bewehrten Mannen anzufechten / entschlossen: Auch der Oberkeit gedräwet / sie selbsten vmbzubringen / da einer vnder jnen darauß solte geschediget werden. Also hat dieselbe selbsten denen / so dahin geflohen / sich herauß zumachen befohlen: Welche vnversehener Sach / wol bewapnet / durch Sonders hin vn̅ weg gereiset / den Weg auff die Brücken zunemende: allda sie vmb etwas verblieben. Nach dem sie vmbgekehrt / namen sie etlich andere zu sich / vnd zogen auf die Gemeynd deß Bergs Sonders: Haben daselbsten mit dem Pfarherr jhr Gebett zu Gott verrichtet / vnd sind von dannen jhrer auff die 73. Personen / durch das Malenkerthal gezogen / so an zweyen Orten von den Feinden besetzt war. Es erschreckte sie aber Gott dermassen / daß sie geflohen. Diese arme Evangelische Herd aber / ob sie jhro gleich hernach biß auff die Spitzen der Bergen nachgeeylt / durch Gottes Beystand / wunderbahrer weiß darvon kommen. Die Feind / vnd nemblich deß besagten Thals / eygne Einwohner / sampt dero fürnembsten Redlinsführern / Jacob Robustellen / Azzo Besta / Hans Guizziarden / Lorentz Paribellen vnd anderen / fielen in den Pallast / vnd entsatzten die Oberkeit jhres Gewalts / nemblich Hans Andres Traversen von Schams auß dem obern Engadin / deß Veltlyns Hauptmann vnnd Gubernatorn: Welcher sich mit sampt den seinen in Paul Clamers Hauß verfügt hat / biß daß sie Dienstags den II. Jul. vnder dem Schein sie zuversichern / gen Malenk geführt wurden: allda sie im Dorff Chiesa wider gegebene Trew gefängklich angenommen / vnd die acht folgende Tag auff gehalten worden. Die Jenigen / so dieser Landtshauptmann gefangen hielt / machten sie ledig / vnd nahmen an deren statt die Evangelischen gefangen: enderten stracks den Calender / vnd gaben der Evangelischen Güter preiß: Daher nicht so wol vmb der Religion / als aber auß Begierd zu rauben vnnd stälen / ein grosse menge Volcks von allen Enden Veltlyns zusammen geloffen: Vnd damit männiglich Haab vnd Gut / so sich in so viel reicher Edelleuten Häusern befunden / bekommen möchte / ist die Begierd zum rauben dermassen gewachsen / daß die leiblichen Brüder / vnd nechsten Verwandten / ein ander auffgewercket haben. Die Zinß- vnd Haußleut / auß Hoffnung / daß sie durch diesen Mord jährlichen Zinß vnd Gülten abkommen möchten / haben den armen Evangelischen / auch biß in die Büsch / Höltzer vnd Berg nachgeeylt / vnd sie mit eusserster grawsamkeit gemetzget. Vnder diesen sind gewesen Doctor Bartolome Paravicin von Sonders: Doctor Nicolaus / sein Bruder / alß kurtz zuvor jhr Bruder Doctor Lelius in der Kirch zu Tell ermordt worden: Petronius Paravicin: Doctor Johan. Baptist. Mallery / von Antorff auß Niederland / ein außbündiger schöner Mann an Gemüth vnnd Leib. Dann er war ein guter Philosophus vnd Theologus, vnd die liebe Jugend zu vnderrichten / hoch qualificirt: ward bey den Häusern Moron ereylt / vnd daselbst nicht allein mit Steinen zu todt geworffen: sondern jhme der Kopff zerspalten / der Bauch auff geschnitten / vnd das Eyngeweid herauß gerissen. Seine beede arme Kinder Hans Andres vnd Catharina wurden nach Meyland geführt. Anna di Liba / Antonelli Grotti von Schio / auß dem Vincentiner Gebiet / Haußfraw / eines ehrlichen alten Geschlechts / so vmb der Freyheit deß Gewissens willen / vor etlich jahren auß Italia nach Sonders gezogen / ward erstlich von diesen Henckersbuben jren Glauben zuverlaugnen / mit freundlichen Worten angeredet. Als sie aber bestendig verharret / ist sie auffs wenigste jhrem Kindlein / so sie an der Brust getragen / vnd vngefähr zween Monat alt war / zuverschonen vermahnt worden: anderst Kind vnnd Mutter bey einander bleiben / vnnd Augenblicklich sterben müßten. Gab aber vnerschrocken zur antwort / Sie seye nicht darumb auß Italia gezogen / vnd habe das jhrige alles dahinden gelassen / daß sie den Glauben / den jhr Herr Jesus eingepflantzt hette / wolte verlassen: wolte darüber ehe tausend tödt leyden / wann es möglich were. Vnd wie solte ich / sprach sie / meines Kinds verschonen / da doch mein himlischer Vatter seine einigen Kinds / meines Herrn Jesu / nicht verschonet / sondern jhne für mich vnd alle arme Sünder in den Todt gegeben? sc. Vbergab jhnen hiemit das Kindlein / sprechende / Hie habt jhrs: Gott der Herr / der der Vöglein im Lufft rechnung hat / wird diese arme Creatur / da sie gleich in diesen Bergen von Menschen verlassen wird / wol zuerhalten wissen / sc. Rieß die Kleider auff / öffnet jhr Hertz vnnb sprach / Siehe / hie habt jhr den Leib / welchen jhr tödten könnet: meine Seel aber befehle ich in die Hand meines Gottes / welche jhr nicht tödten könnet. Ward drüber hingericht vnnd in vier stuck zerhawen. Dem Töchterlein / weil es ein vberauß schön Kindlein war / ward verschonet / vnd zu Castion / von dannen diese Henckersknecht gebürtig waren / einer Papistin zu säugen vbergeben. Zu mercken aber ists / daß diese gottse [493] lige Martyrer in eben dem löblichen Exempel jhres lieben Bruders Hans Antoni gefolget / welcher vmb der Warheit deß Evangelii willen / in gedachtem Schio / in die zwey gantzer Jahr an einander / in schwerer Gefängnuß gelegen / vnd endlich auff ein Galeen verdampt worden / alda er bey zwey Monaten ohngefähr gestorben. Als er gebunden vnd an Eisen geschmidet von Schio hinweg geführt ward / sprach er / Mich köndt jhr zwar wol binden / aber Gottes Wort werdet jhr in den Hertzen der Außerwöhlten nimmermehr binden können / dan̅ daß es außbreche vnd sein Frucht bringe / sc. Diesem recht- Christlichen Exempel haben nachgefolget Hans Stephan Moron vnnd Rudolff Criuell / alle beyd von Sonders. Dann sie nicht allein für jhr Person die Warheit deß Evangelii mit jhrem Blut besigelt: Sondern haben auch jhre Söhn / Hans Andres vnd Hans Antoni / deren der ein 15. der ander 10. Jährig gewesen / gleiches zuthun vermahnet / nach der sieben Machabeer Brüder vnd jhrer Mutter Exempel / welche ehe den Todt leyden / dann dem König gehorsamen / vnnd vom Gesetz deß HErren abtretten wöllen. Vnnd weil man bey etlich Personen Gelt / Kleinot vnnd Edelgestein gefunden: ward diese Furia bey männiglichem gar ergrimmet / also daß Edel vnd Vnedel / Weib vnd Mann / Jungs vnd Alts / weß Standts vnd Wesens die gewesen / ohne Vnderscheid haben herhalten müssen / vn̅ zum andern / dritten / vnd mehrmal beraubt werden. Etlich ehrlichen fürgeacbten Matronen hat man die Ring ab den Händen gerissen: Ja Händ vnd Finger gar hinweg geschnitten / denen / so dieselben nicht bald auff der stätt dargeben wolten. Etliche Weiber wurden auff die Spitz vnnd Grad der Bergen gestelt / vnd von dannen grawsamblich herab gestürtzet: Die Kinder aber in die Meß zugehen mit schröcklicher Dröuwung gezwungen. Vnd wiewol Lucretia / Hans Antonis Lavizahren Haußfraw / vnd Catharina / Julii Marlianici Haußfraw / jre Religion zu ändern / auß Forcht deß Todts angelobt / sind sie doch ohne Gnad ermordet worden. Doctor Hans Baptist von Salis / auß Pergell von Sol gebürtig / hat gleichs erfahren. Dan̅ ob jhm gleich das Leben versprochen / ward er doch auff offenem Platz / genandt Campell / zu Sonders an einen Strick gebunden / mit zweyen Büchsenschüssen jämmerlich erschossen / nach dem man jhne seines Golts vnd Gelts beraubet / nach gemeiner vnd leyder zuviel gepracticirten Regel der Papisten / Haereticis non est servanda fides, Den Ketzern sol man kein Trew vnnd Glauben halten / sc. Dominicus Bert / ward hinderfür auff einen Esel gesetzet: dem gab man den Schwantz in die ein Hand an statt deß Zaums / vnnd ein Buch in die ander Hand: führte jhn also durch Sonders / schreyende / Alexius, Alexius, &c. schnit jhm die Ohren / Nasen vnd Backen ab / durchstach jhn an vielen orthen deß Leibs / mit vnerhörter Barbarey / so lang biß daß er starb: Welcher alle diese Marter gern vn̅ frewdig / vmb Christi seines Heylands willen / außgestanden. Darbey der Leser im fürgang zumercken / wie es dem Alexio / dem getrewen Vorsteher der Evangelischen Kirchen zu Sonders / für welchen dieser Bert angesehen. ward / damahln ergangen were / wann er diesen wütenden Bestien zu theil worden were. Er ist aber für dasselbe mal mit Weib vnnd Kindern erhalten worden / nach dem er das hohe Alpgebirg / mit Georgen Jenatzen / Pfarrern zu Berbenn / Carolo von Salis Ritter Herculis Sohn / vnd anderen / nicht ohne grosse Mühe / Gefahr vnnd Vngelegenheit / vberstigen hatte. Antoni de Prati ab dem Berg / ward mit vielen Worten vermahnet / seine Religion zu verschweren. Er wolts aber nicht thun / sondern bliebe standthafftig / gantz hertzhafft sprechende: mein Seel wird in Abrahams Schoß auffgenommen werden / vnnd werden meine Feind nach meinem Todt einen Engel Gottes bey mir sehen / sc. So bald er verschieden / ist der Engel deß HErren in weisser Kleidung ob seinem Cörper erschienen / wie solches die beywesenden offentlich / für sich selbest / vnd ohne Schew bezeugt haben. Theofil Mossin ward durchschossen: vnd als er noch / nicht gar todt / hat man jhm Ladungen vnnd Büchsenpulver in den Mund gethan / dieselben angezündt / vnnd jhn also jämmerlich sterben lassen. Sein Sohn Hans ist mit 7. Schwerdstreichen nidergehawet worden. Dominicus Salvet / auß der Gefangenschafft erlediget / ward höchlich ermahnet / die Papistische Religion anzunehmen: blieb aber auffrecht / vnangesehen er Jung / vnd die zeitliche Wollust sonst lieb hatte. Als er durchschossen vbel verwund war: ward er die Staffel deß Pallasts hinab geschleift: Alda er sich ein wenig wider auffgericht vnnd gebeten: Man wolte seinen Leib vollends hinrichten. Dann er seine Seel jhrem Schöpffer gern bald widergeben vnnd in seine Händt befehlen wolte. Johann Baptist Mingardin / als er mit vielen Streichen verwundt darnider geschlagen worden / ward gantz nackend in die Püsch geschleifft: Kam doch also vbel zugericht wider zu Hauß. Vnnd wiewol die Priester zu Sonders / daß er sein Religion enderte eussersten möglichen Fleiß anwandten / vnd gleichsam güldene Berg / da ers thäte / jhme verhiessen / ist er doch bey der Warheit deß Evangelii biß in den Todt bestenbig verblieben. Christina Ambria / Vincentz Brunen von Prada Haußfraw / Magdalena Merli von Mo̅tagna / vnd Joann Garat von Fracajol / wurden von den Brücken Boffet / S. Peter / vnd anderen in den Fluß Adda gestürtzt vnd ertränckt / weil sie zu dem Papistischen Glauben zutretten sich mit Mannlicher Resolution / nicht ohne Verwunderung der Verfolger geweigeret. Zu dieser Zeit hat auch die Cron der Marter empfangen H. Bartholomaeus Marlianicus / so zu Sonders etwan geprediget / ein wahrer getreu [494] wer Diener Christi / eines vnschuldigen frommen Lebens vnd Wandels. Damahlen ward auch jhrer etlichen das Maulbiß an die Kinbacken hinweg geschnitten: Anderen that man Schnit ins Angesicht: Andere wurden mit anderer vnerhörter Pein vnd Marter getödet. Baptist Grill / genandt von Bajacca / so sich damals in der Behausung der Erben deß Herrn Graff Vlyssis Martinengi / befunden / als er von seinen Verfolgern angesprengt war / sprang zum Fenster hinauß / vnd flohe vber den Fluß Maleco. Als er zu Hauß kommen vnnd die Kleider geendert: ward er von newen angesprengt / gefangen / in den Pallast geführt / an ein Seyl gebunden / etlich mal herum̅ getrüllt / vn̅ daselbst mit Schwertschlägen endtlich also zerhacket / daß ihme die Arm am Seyl allein blieben. Paula Baretta / auch von Schio / auß dem Vicentiner Gebiet / ein Jungfraw von 75. Jahren / eines Adelichen / alten / fürnehmen Geschlechtes / so vor 27. Jahren vmb der Warheit deß Evangelii willen / naher Sondere sich begeben / ward von diesen Henckersknechten mit grossem Hohn vnd Spott durch Sonders geführt / nach dem sie jhro ein Inful von Papyr auff gesetzt / Wüst vnnd Kaat ins Angesicht geworffen / Backenstreich geben / vnd sie anderer Gestalt mehz mißhandelt hatten. Als man jhr zugemuthet / sie solte die Jungfraw Maria / vnnd Heyligen anruffen / vnnd jhr Vertrawen auff sie setzen / sprach sie gantz mannhaffter weiß / vnd mit lachendem Mundt: Mein Glaub vnnd mein Heyl ist auff kein Creatur gegründet: sondern bestehet allein auff meinem Heyland JESV: bey dem wil ich es bleiben lassen. Wohl wahrists / daß ich die hochermelte Jungfraw für die aller Heyligste Jungfraw halte / so jemahlen gewesen / vnd noch seyn wird in Ewigkeit: die vor der Geburt / in der Geburt / vnnd nach der Geburt ein rein Jungfraw ist vnd bleibet: die auch vor allen andern Weibern in aller Welt diese sonderbahre Gnad von Gott empfangen / daß sie ein Mutter worden meines HErren JESV / deß Heylands der Welt. Jedoch weil dieselbe eines jeden besonder Anligen nit weiß / als die nicht allwissend (anderst sie Gott selbst were) sie auch deß Verdiensts jhres Sohns selbst bedörfft hat: So wil mir gebühren den allwissendë Ewigen Gott allein / vnnd kein Creatur / wie hoch begabt sie jmmer sey / andächtiglich anzuruffen / sc. Hat darüber die Streich vnnd Scheldtwort mit höchster Gedult vnnd vnaußsprechendtlicher Standhafft / Ritterllich vnd frölich vberwunden / stäts sprechende: Ich leyde gern vnnd solls thun / vnnd es nicht wöllen besser haben / dann es mein HErr vnd mein Heyland JESVS / vnd seine Apostel vnnd so viel tausend Heiligen Martyrer gehabt haben. Ward folgends hin vnd weg geführet / sie naher Meyland zuverschicken: Darfür sie aber hoch gebetten / vnd jmmerzu angehalten / daß sie hingerichtet wurd: in ansehen / daß sie auff den Glauben an jhren HErren JESVM hie vnd zu Meylandt sterben wolte / sc. Mocht aber diese Gnad daß sie daselbst getödet würde / nit erlangen: sondern ward weg geführt / wie gemelt. Dienstag den 18. Julii hernach / ward auff der ebene S. Gregorii im Veltlin ein todter Cörper einer alten Frawen mitten in der Straß gefunden: welches / nach etlicher Muthmassung / eben diese gute fromme alte Paula sol gewest vnd auß Verdruß der Mörder daselbsten vmbgebracht seyn. Andere fromme / Gottselige / Evangelische Leuth mehr / von ansehenlichen vnnd geringem Stand / sind zu Sonders / vnnd an dem Berg Sonders / wie auch in dem Thal vnnd Gemeind Malenck / in grosser Anzahl / vnd mit schröcklicher Marter getödet worden / das sie auch gern vnnd willig / die Warheit also mit jhrem Blut zuversiglen / außgestanden haben: deren deßwegen diß Orts nit sol vergessen werden. Solche sind gewesen Marcus - Antonius Alba / von Casal auß Montferrat / Pfarrer der Gemeind zu Malenck / ein frommer eyferiger Man̅ / Johann Peter Mingardin: Anastasia / seine Schwester: Lorentz Pico / auff der Brück Sonders erschlagen / vnnd in das Wasser geworffen / Andreas / sein Sohn / dem man die Nasen abgehawen: Hans Lardi / im Betth ermordt: Abondi / sein Sohn / in den Püschen Sonders: Andreas / Peter genandt Luthers Sohn / bey der Metzg Sonders: Hanß Oswald / ein Zimmermann von Chur / bey dem Palast Sonders: Daniel Newbecker / am Wasser zu Sonders / darein er halb todt geworffen: Hans Lorentzin / bey der Evangelischen Kirchen am Berg Sonders: Gaudenzin von Mossin: Hans Bonion: Baptist vn̅ Andres / sein Sohn: Hans Anton / Vincentz Brunë Tochtermann: Stephan Pagan von Puschlaff: Antoni Samaden: Paul vnd Jacob Domonegon: Andres / Peter Duken Sohn: Dominicus sein Bruder: Peter sein Sohn: Niclas Fracajol / etwann Diacon zu Sonders: Eugenius Chiesa: Hans Chiesa: Rudolff / sein Bruder / wonhafft zu Malenck / verhieß in die Meß zugehen / darumb er beym Leben blieb: weil er aber Herrn Alexio vnnd seiner Gesellschafft / als sie vber den Berg entran / zu essen gab / ward er erschossen: Bernhard / sein Sohn: Angelina Chiesa: Hans Jacob Chiesa: Hercules / sein Bruder: Anna Chiesa / Baptist Galleten Haußfraw: Paulus Zan: Dominicus Zanol von Puschlaff: Steffan sein Sohn: Niclas Fellos Marlianicus: Steffan Garat: Judith / sein Haußfraw: Baptist Garat: Casparin / sein Bruder Niclaus Garat / von Fracajol: Georg Main von Fracajol / sampt seinem Sohn: Tempin von Tempin / auß Gardona / zu Sonders wonhafft: Hans Antoni Columbera: Hans Peter / sein Bruder: Bernhard Bandera: Andres / sein Sohn: Dominicus Girardon: Hans Peter sein Bruder: Andres Girardon / Baptist vnd Georg / seine Brüder: Jacob Hortolan / von Padoa / zu Sonders wonhafft: Sebastian / sein Sohn: deß Gubert Girardonen Haußfraw; Dominicus Minget / von Puschlaff / wonhafft zu Sonders: Vincentz Buin: Christin / sein Haußfraw: Hans Andres / jr Sohn: Magdalena [495] Merlin / Hans Antonis von Montagna Haußfraw: Magdalena Bardeja / wonhafft zu Castion: Faustina von Salis / Philippen Livrii von Cajol Haußfraw: Baptist / jhr Sohn: Philip sein Bruder: Sara Pestalozza / Hans Baptisten Livrii Haußfraw: Catharina / jhr Tochter: Martin Saviol / auß Pergell / wonhafft zu Sonders: Hans von Fracajol: Hans Andres Mossin: Hans Münch: Theophil / sein Bruder: Hans Peter / Theophils Sohn / Hans / sein Bruder: Lorentz Prat: Antoni Forn: Hans Vincentz / von Jett: Antoni Beltramin: Paul / sein Bruder: Paul Gadenn: Lorentz Philipp: Dominicus sein Son: Baptist Belar: Paul Motarell: Lorentz Mossin / deß Evangelisten Sohn: Paul Moron: Benedicta / sein Haußfraw: Hans / vnnd Andres jhre Söhn: Bernhard Mossin / 90. Jahr alt: Hans Lorentz / sein Sohn: Lidia / Hans Lorentzen Fraw: Baptist / jhr Seugling: Andres Tognol: Paul Bert: Dominicus / sein Bruder: Andres Cagnolet: Andres Corlo: Antoni Mossinell: Dominicus / sein Bruder: Peter Bellarin: Thomas / sein Sohn: Hans Bonion: Hans Belarin: Steffana sein Haußfraw: Andres Bellarin: Gregorius / sein Bruder: Peter Marian / genandt der Pitz: Jacobina / sein Haußfraw: Hans / jr Sohn: Catharina Gualter: Madalena / jhr Tochter: Jacob Brugnol: Dominicus Vanon: Andres / sein Bruder: Dominicus Tark: Peter Panelat: Jacob / Hans / Lorentz vnnd Caesar die Grillen: Dominicus Rosat: Johannina / Andres Mossinen Haußfr: Margaret / jhr Tochter: Elisabet Mott: Catharina jhr Tochter: Johannina / Hans Motten Schwester: Hans Ferrarin / Anna Ferrarin / sampt jhrem Sohn: Angela / Andres Ronken Haußfraw: Anna / Bernhard Moqinen Haußfraw: Jacob / Andres vnnb Matthe Carin: Andres Perola im 37. Jahr seines Alters: Jacomina / sein Haußfraw: Hans / jr Sohn: Hans Vincentin: Andrion Cani: ward in viel Stück zerhacket / Zacharias Ventur / auß dem Bressaner Gebiet / ein armer Stumm vnd Bättler: Gab aber mit den Fingern zuverstehen / daß er nichts auff die Meß hielte / sc. Es gehörte auch zu der Gemeind Sonders / als ein Mitglied / Hans Peter Fagarol von Bormio oder Worms. Als derselbe deßwegen daselbst verkundtschafftet worden / ward er von Joachim Imeld / vnd zweyen anderen seine Gesellen / vnversehenlich hinden zu erschossen. Etliche verkrochen sich in die Löcher / Höhlen / vnnd Einöden: von dannen sie / Nachts allein / Speiß zuholen / gantz Angst vnd Schreckhafft / ja halb Todt herfür kamen: etliche auß Mangel der Speiß / andere daß sie nur Wurtzeln / Laub vnnd Graß essen müsten / verschmachteten gar. Dannenher ein grosse Anzahl todter Cörper in den Püschen / Höltzern / Bergen / Thälern vnd Wassern / auch alter schwacher Leuthen / so den andern nicht gefolgen mochten vnd auff der Straß todt blieben / hin vnd wider mit solchem jämmerlichen anblick sind gefunden worden / daß einem ders gesehë / das Hertz gar zu Wasser hette werdë mögen. Wie es in dem nahmhafften Flecken Berbenn / (Mordthaten zu Berbenn.) zwo Stund von Sonders gelegen / ergangen: ist auch offenbahr. Dann die Papisten daselbst sich gleichfals wider die Evangelischen weidelich getummelt haben. Dann als sie verstanden / was sich zu Tyran / Brüß / Tell / Sonders / am Berg Sonders / zu Malenck vnd anderstwo / zugetragen / sie auch / laut eines den 12. Jul. diß Jahrs durch Hansen Guizziarden / an sie abgangenen Specialbefelchs / daß sie die Lutheraner nur gewaltig niderhawen / erwürgen / metzgë / vnd in Summa niemanden schonen solten / angewiesen wurden: Haben sie / zu erstattung dieses Befelchs / das jhrig fleissig verrichtet. Daher etlich nicht geringes Standts Personen / auch wider gegebene Trew / mit grosser Wüterey sind hingerichtet worden: Welches diese Mörder desto eyfferiger verrichtet / weil grad die jenigen Papisten selbst / so zu dieser schröcklichen Mordthat nicht stracks einwilligen wolten / GOtt vnnd jhr Gewissen darumb förchtende / ohne Gnad vnnd auff der stett entleibt wurdend: Wie es Bartholomeo Porreten vnd anderen Papisten mehr widerfahren ist. Die vmbkommene Personen sindt folgende gewesen. Theophil Piscator / von Orgnana auß der Romaney / ward vmbbracht ob Berbenn / in einem Ort genant Luscione / den 10. Julii. Concordia Grotta / von Tyran / Hans Gugelmanns auß dem Zürchergebiet Haußfraw / ward eben an dem Tag vnd Orth / wie obstaht / ermord. Aurelius Paravicin / Niclausen Sohn / ward / als er von Berbenn nach Sonders zoge / auff der Castioner Ebne vmbbracht / den 18. Julii. Octavius Paravicin von Capelli / ein frommer / friedliebender / vnnd stattlicher Edelmann: Ward in dem Thumb zu Berbenn / mit sampt den zweyen vndergeschriebenen Hans Baptisten vnd Horatio Paravicinen / vom 11. Julii biß auff den 26. desselben / gleichsamb gefangen gehalten. Auff welchen Tag sie abgefordert / vnnd auß Befelch deß Robustellen gen Sonders geführt worden. Der erbot sich aller Freundschafft / ließ jh nen zu trincken geben / vnnd sie biß gen Sassella begleiten: Wurdent aber daselbst auff Befelch deß Robustellen erschlagen: Mit abermahligem vorgeben / man solle den Ketzern keinen Glauben halten. Hans Baptist Paravicin von Capelli / gleichfals ein wolgeachter feiner Edelmann: Ward auch gefangen / nach Sonders vnnd Sassella geführt / vnd mit Octavio daselbst gemetzget. Horatius / deß ermelten Hans Baptisten bruder: Hat jhm in allem vnd durchauß getrewe Gesellschafft biß in den Todt geleystet / auff auch obbemeltenTag. Anna Bovera / von Genff / deß obgebachten Octavii Haußfraw / eine feine Tugentsame Matron / als sie einer Compagny Pündtner Soldaten / in deren jhr Vetter einer / vnnd andere jhre Verwandte gewesen / folgen wöllen / bey jnen das Leben zu retten / aber vo̅ müde vn̅ räuhe deß Wegs [496] nicht fortkommen mocht / weil es ein schwere vnnd zarte Fraw war / ist mit einem Büchsenschuß in den Ruckgrat getroffen / auff der stätt todt blieben. Theosina Paravicina von Capelli / der erstgedachten Hans Baptisten vnd Horatij Paravicinen Mutter / ein sehr verständige wesentliche Edlefraw / vnd Außbund vnder den Weibern / ja wegen jhres dapfferen Gemüths / vnd mannlichen Stimm / vnd ernsthafften Thuns / mehr ein Mann dann ein Weil zunennen / ward in jhrem eygnen Hauß von jhren eygnen Zins vnd Lehenleuthen vmbbracht vnnd jämmerlich auffgeschnitten. Adam Scaramuccio von Tyran / war zur Zeit deß zu Tyran tyrannisch begangenen Mordts in der Besatzung zu Morden: Von dannen er auch entrann / vnd gen Clefen kam. Als er folgendts mit den Pündnerfähnlinen sich widerumb ins Veltlin begeben / vnd diese gute Fraw Theosina naher Sonders begleyten wollen / ist er auch darnider gelegt worden / war ein Gottsförchtiger vnd küner Jüngling vnd sehr grosser Hoffnung. (Mordthaten zu Caspan vnd Trahona.) Es mußte aber auch das Trahoner Gebiet im Vndern Veltlin gelegen / herhalten / vnd seinen Theil an dieser heyligen Marter haben: Wie der Leser auß folgender Verzeichnuß zusehen. Josue Malacrida / Hortensij Sohn: Ward an der Bruck Masen ergriffen / als er von Caspan naher Bul verreisen wöllen / vnd als er befragt / Ob er zur Meß gehn wolte / mit Nein geantwortet / stracks nidergeschossen vnnd in den Fluß Masen geworffen. Gleiches widerfuhr Plinio / seinem Bruder. Der ist / als er mit 25. Personen gesucht / aber nit gefunden ward / im Widerkehren zwischen Arden vnd Bul erschlagen worden. Andreas Paravicin / zugenannt Bujo / von Caspan / seines Handwercks ein Schneider / als er etlich Tag gefangen lag / vnd jmmerzu in die Meß zugehn vermahnet ward / blieb gleichwol auffrecht vnd beständig. Endlich als er auff der Pündtner Soldaten ankunfft nach Morben geführt / widerumb zur Päbstischen Religlon getrieben ward / vnnd abermalen beständig blieb: Ward er zum Fewer verdampt / vnd zwischen einen hauffen Holtz gesetzt / zuversuchen / ob man jhn abwendig machen köndte. War aber gleichfalls vmbsonst. Denn als gefragt ward / ob er Catholisch wer / sagt er ja: Ob er Römisch Catholisch wer / sagt er auch ja: Ob er deß heutigen Römischen Glaubens wer / sagt er nein. Aber wol bin ich / sprichter / deß alten Römischen Catholischen Glaubens / den S. Paulus geprediget / daß der Mensch auß Gnaden selig werde durch den Glauben / nicht auß den Wercken / auff daß sich niemand rühme / sc. Als man jhn fraget / ob er den Bapst für das Haupt der Kirchen hielte / sagt er nein: Denn Christus allein sey das Haupt der Kirchen / laut der Verheissung / Ich wil bey euch seyn / biß ans Ende der Welt / sc. Vnd vnangesehen man das Fewer erstlich anzündt / hernach wider erlöschen lassen / jhn zum Abfall zubringen: Ist er doch deharret / vnd hat diesen peinlichen Todt ritterlich außgestanden / den 15. Aug. Hans Peter Malacrida von Dubin / ob er gleich kleins Leibs vnd niderer Statur gewesen: So war er doch groß vnnd mächtig in der Bekandtnuß der Warheit: Also daß er sich vmb seines Heylands willen frölich vnd willig hat auffopffern lassen. Ihme ist eyfferig nachgefolgt Elisabeth / sein Haußfraw / nachdem sie zuvor sehen müssen / daß jhr liebes Töchterlein / so nur dreyjährig war / von diesen Herodesknechten bey den Füssen erwischt / wider die Wand geschmissen / vnd also vnmenschlicher Weiß ist hingerichtet worden. Thomas Maestrell / ein Zimmermann / ward zu Mell in seinem Hauß ermord. Dominicus Pagan / genant der Luther / von Scermele auß der Gemeynd Canvic / auch Trahoner Gebiets / ein fürtrefflicher Ingenieur vnd Künstler / als er zu Morben gearbeitet / ward hingerichtet den 14. Angusti. Dessen frommen Fußstapffen sind nachgefolgt Jacob vnd Peter seine Söhn: Item Maria / sein deß Dominici Schwester: Welche alle auff einen Tag / nemblich den 14. gemeldtes Augusti / sind vmb deß Evangelischen Glaubens willen / auff geopffert worden. (Mordthaten zu Brüß.) Es liessen es aber diese Ertzbößwicht bey dem nicht bleiben / daß sie in allen oberzehlten den gemeinen dreyen Pündten vnderthänigen Landen / zu Tyran / Tell / Sonders / am Berg daselbst / zu Berben vnd in Malenck / so viel frommer / ehrlicher / ansehenlicher / junger vnnd alter Leuthen / Weib vnd Manns Personen / ja jhre selbst eygne nechste Gefreundte vnnd Verwandte / nidergeschossen / erschlagen / zu todt gestürtzt / gesteiniget / zerhacket / in die Wasser geworffen / geschunden / auff geschnitten / vnd in viel ander Weg jämmerlich gemartert vnd ermord haben: Sondern haben beynahe gleiche Grawsamkeit geübt in der Pündtner / jhrer natürlichen Herren vnd Oberen angebornen Landen. Denn als eben an gedachtem Sontag / den 9. Jul. einer / genannt Hans / deß Dominici von Ada Sohn / ein Papist von Zelende auß der Gemeynd Brüß gebürtig / am Morgen früh / zur Bruck deß Schlosses Brüß kommen / sich naher Tyran / vmb Brot zu kauffen / zuverfügen: Traff er daselbst beym Schloß den Ambrost Barufinen / deß obgedachten Baptisten Barufinen / Gastgebens zu Tyran / Sohn / mit einer Compagny Volcks an: Die bemüheten sich die Bruck abzuwerffen / vnd wolten jhne / Hansen / nicht passiren lassen / sondern zeigten jhm an / er solte sich wider zurück machen. Als er darob erschrocken / gefraget / warumb er zuruck weichen müßte / gaben sie jhme zur antwort / darumb / weil wir gesinnet sind / die Lutheraner zu Brüß nicht allein zu hinderhalten / sondern sie alle dermahlen eins gar außzureuten. Es gehet dieser Hans stracks gen Brüß / vnnd erzehlet dem Martinello Martino / Dominici Sohn / was er gesehen vnd gehört Das hört sein Magd welche Evangelisch war: [497] Geht eylend hin / wil es den Evangelischen anzeigen / vermeynende / sie weren noch nit in der Predig: Aber vnangesehen / sie albereit in der Predig waren / zeiget sie es jhnen doch an. Die Gemeind erschrocken / wil vom Gebet vnd Predig hören ablassen: Ward aber darinnen zuverharren / vnd sich nit zu fürchten von jrem Seelsorger ernstlich vermahnet: Mit protestation / daß er sie nit verlassen / sondern bey jnen sterben vnd genesen wolte. Also wartet man dem Gebet vn̅ Predig auß. Nach dëselben griffen die Männer zur Wehr / vnd verfügten sich in Michael Montii Hauß: Nie Weiber aber begaben sich jede nach jrem Hauß. Bald hernach zogen sie also bewehrt herauß gegë einer andern Brucken / so dem Land Brüß näher gelegen war: Alda wurden sie ansichtig etlicher jrer Feinden / die kamen auch dieselbige Brück abzuwerffen. Als sie die Evangelischen gesehen / ziehen sie vngeschaffter Sach widerumb zurück. Am Sontag vnd Montag hielten sich die Evangelischen zu Brüß in Wehr vnd Waffen. Am Dienstag deß Abends kom̅en die Feind mit einer Anzal Volcks von Tyran daher / mit einem Theil der Papisten von Brüß selbs begleitet: Zünden deß Antonii Montii / vnnd Peter Augustins Häuser an / mit sampt etlich beygelegnen anderen Häuseren. Als solches die Evangelischen / alsweit die minderen vnd schwächeren / gesehen / nimbt ein theil derselben die Flucht: ein theil wird noch desselbigen Abendts / vnd die folgenden Tag hernach erschlagë. Der erschlagenen waren 27. darunder auch die nach verzeichneten gewesen. Bettino von Azala / Peters Sohn / Pedrotta / sein Haußfraw / Peter / jr Sohn / Andreino Zoppo / Janotten Sohn: Jacob / Hans Dominici Quadernetten Sohn / Hans Menegatti: Jacomina / von Durico / Michael della Rossa: Lema Monet. Die ward auff dem Berg ernstlich angehalten / daß sie abstahn / vnnd jhres hohen Alters schonen wolte / als dann solle jhro das Leben geschenckt werden: Gab aber vnverzagt diese Antwort: Das wil ich nit thun / vnd nit erst / da ich den einen Fuß im Grab hab / meinem HErren Jesu / der mich in seiner Erkantnuß so lang erhalten / die Vnehr anthun / daß ich jhn verlassen / mich an die Creaturen hencken / vnd an statt seines Worts die Menschensatzungë annehmen wölle. Ward drüber diese hochbetagte alte Fraw jämmerlich vmbbracht. (Etliche Wunder vnd Vorbotten / so vor dem Veltliner Mord vorher gangë.) Es haben sich vor diesen grausamë Mordthaten auch etliche Zeichen vnd Vorbotten an vnterschiedtlichen Orthen mercken lassen. Dann als man wegen deß besorgenden / gewalthätigen Vber-vnnd Einfals der Spanier in das Veltlein / von der Vestung Fuentes nacher vnnd dem Cumer See / durch das gantze Land auff den Thürnë der Pfarrkirchen die hoch waren / wie auch andern Orthen die Fewerzeichen auffgestellet / damit zugleich mit dem Zeichen deß Fewers vnd dem Larmenschlag der Glocken die Innwohner zu den Waffen zugreiffen wurden veranlasset: Haben zu Anfang deß Meyens 1620. die Wächter zu Sonders eröffnet / wie daß sie bey nächtlicher weil auff dem Thurn der Kirchen Sanct Gervas ein groß Getümmel / als von vielë mit Worten streitenden Personen gehöret / vnnd seye ein grosser Schein vnnd Helle von der Kirchen auff in den Thurn verspüret worden: Darüber sie die Liechter angezündt vnnd in die Kirch hinab wollen / es sind jhnen aber die Liechter zum andern mal nicht ohne Schrecken außgeleschet worden / der Schein ist auch vergangen / das Gewicht an der Schlag-Vhr ist abgefallen / vnd haben sie vnd ander mehr bey zehen Streichen an der Glocken gehört / als ob man Sturm schlahe. (Wunder so sich nach verrichtem Mord erzeigt.) Ingleichem haben sich auch nach volbrachtem Mord vnderschiedliche Wunder mercken lassen. In den Evangelischen Kirchen deß Thals / vnnd sonderlich auff der Tell vnnd zu Tyran hat man viel malen die Stimm gehört: Wehe / Wehe vber euch: Die Raach Gottes wird wegen deß vnschuldigen Bluts vber euch kommen. Die Glocken der Kirchen zu Tyran hat man auch gehört leuten / eben zu der Stund da man zu predigen gepflegt / vnd ist ein Stimm gehöret worden / wie deß Antonii Bassi der da selbs geprediget vnd ermördt war. Zu Sonders hat man vom Berg sehen hinab kommen wie ein mächtigen Heerzug / daß jhrer viel die Flucht auß Sonders genommen: Ist endtlich aber alles verschwunden. Als die vervbte grewliche vnmenschliche Thaten im Veltlin bey den andern Evangelischen Eydgnossen erschollen / ward männiglich darüber zum hefftigsten bestürtzt / sonderlich weil sie sahen wie ein grosse Wunden jnen dardurch gegen den höchsten Alpen vnd bequembsten Pässen geschlagen / vnd vber diß zusehen musten / daß Robustellus zum Verwalter im Veltlin erwöhlet worden. (Rudolph Planta fält ins Engadin.) In dessen nahm Rudolphus Planta auch wider seine Mit Landleut die Waffen in die Hand / fieng anim Engadin Thätlichkeiten zuverüben / schickte seinem Brudern Pompejo Plantae ein solche Missiv / daß man was er vnd sein Anhang im Sinn hetten / genugsam spüren kondte / vnnd erwiese also in allem daß er vnd die Veltlinische Rebellen gute Correspondenten weren vnd zusamen in ein Horn bliesen. Nicht weniger erzeigten sich auch etliche Bündnerische Gemeinden / als Disentis / Lar vnnd andere diesem Handel nicht vngeneigt. So bald aber die nechstgesessene von Bergel / Davos / Closter S. Peter vnd Langnitz dieses feindlichen Beginnens berichtet wurden / besetzeten sie jhre fürnembste Päß vnd Gräntzen / zogen auch mit zimblicher Macht durch das lange rauhe Thal Malenck / vertrieben jhre Feind auß dreyen vnterschiedlichen Landwehren / gewunnen denselbigen widerumb ab / dë Hauptflecken Veltlins / Sonders / vnnd zwey andere wohlbewehrte Schlösser / sampt dë vesten darbey gelegenen Closter / begerten auch darüber von den Evangelischë Stätten der Eydgnosschafft vnd Glaris / wider jre Rebellische vnd deren zugethane / eylëde hülff. Weil sie aber vnder einander zwiträchtig / verliessen sie bald vnangesehen sie solche nit allein behal [498] ten / sondern auch nach darüber / den nahmhafften Platz Morbing hetten einnehmen mögen / das eroberte / vnd blieben also jhre widerwertige im gantzen Veltlin nach belieben in Meisterschafft vnnd Ansehen. (Bern vnnd Zürch entschliessen sich den Bündnern beyzuspringen.) Run auff so ernstliche / vornemblich an beyde Stätt Zürch vnnd Bern gethane Mahnungen / sonderlichen deß Bunds der zehen Gerichten / entschlossen sie sich den geschwornen Bünden nach / jhr bestes zuthun / vnd zu abwehrung nit allein einer so abschewlichen Rebellion sondern auch darauff erhaltenen Hispanischen Gewalts / so viel müglich / nothwendige Hülff zu leysten. Die von Zürch rüsteten auß 900. Mann / vnd die von Bern 2000. vnd ein hundert jres Volcks denen gaben sie für einen Obersten Niclausen vo̅ Müllenen / dieselbigen zogen von Bern mit dreyë absonderlichen Rottë / den 24. vnd 25. Julli / vorhabens den betrangten Bündneren zu Trost / vnd vnangesehen deß Frantzösischen Ambassadoren Myrons abwehrens vnd deß auch Franckreichischen Delegirten auß den Bünden getrettenen Gueffiers / improbierens / vermög jrer Pflicht hoch erforderliche Hülff zu beweisen. Weil aber der Obere Grawe Bundt nicht durchauß einhellig / vnd die Hispanische Factionë / dieses hülfflichen zusprungs gantz vbel zu frieden waren / auch der bemelte Bundt die Römisch Catholische Orth schrifftlich vmb verschlagung deß Passes der beyden Stätten Kriegsvolcks / vermahnet hatte: Erfolget dardurch ein Auffhatung der Statt Bern außgezogener Soldaten bey Mellingen / das Stättlein ward mit etwas Zulauffes von Lucern vnd den Freyen Aemptern deß Aergäwes / wider verhoffen besetzet / vnnd beyneben ein nicht geringer Vnwillen / vnder Eydgenossen angerichtet. Gleichwol geriete es zu einer allgemeinen Co̅ferentz zu Baden / daselbest ward deß Passes wegen zu Mellingen viel gehandelt / vnnd von den Orthen so der Reformirten Religion zugethan vermeint / weil es nur vmb eine Handlung gegen geliebten Bundtsgenossen zu thun / denen ein solche Vnbillichkeit Tyranney vnd Feindschafft / vo̅ den jhren selbs vnd den benachbarten / die sie doch vielmehr defendiren / als offendiren solten / begegnet / so were es ja dem außgezognen Kriegsvolck / auch auff beyder Stätten / Zürch vnd Bern / mit herschenden eignem Grund vn̅ Boden / den freyen Durchzug zuverhalten / hochbedencklich / nach langer Handlung aber / vnnd da der mehrer theil der Orten / denen die Herrligkeit vber Mellingen zustehet / nit weichen wolten / auß sonderem Fürschlag deren von Zürch / vnnd Bewilligung der Recusirenden Orthen / an statt Mellingen mit gewalt zum Paß zu nöthigë / verruckete das Bernische Heer von dannen / nacher dem Fahr bey Windisch / durch ein Particul der Graffschafft Baden / vnd näherte sich der Stall Zürch / jedoch mit offentlichem Vorbehalt / daß Bern / diese jhrem als mitregierendem Orth zugestandene Schmach / zu allen vnd jeden Zeiten reparations weiß / an gebührenden Orthen herfür ziehen / vnd der Paß ob dem Zürch See / frey vnd offen / beyden Regimenten Zürch vnnd Bern verbleiben möchte. Hiemit kam das außgezogene Kriegsvolck von Zürch vnnd Bern / nach etwas Tagen gen Chur / die von Bern langeten daselbst an / Freytags den II. Augustmonats / da empfiengen sie vo̅ dem Landamman / den Räthen / Hauptleuten vn̅ Befelchshabern / der Gemeinden vnd Fahnen vo̅ Dissentis / Lügnitz / vber Saxen / Fals / Masax / Roffle vnd Calancka / vmb Abstandt jhres Vorhabens / vnd Andeutung Eygnössischer Legation vermitlung / ein vnverhofftes Schreiben / vnnd verwunderten sie sich dessen nit wenig / daß so gar kein vollkommener Correspondentz / zwischen den etwan gantz vernambten Rhätischen Gemeyndë seyn wolte. Auch weil in allem durchpassiren deren von Schweitz vnd Glaris angehörige zu Vtznach etwas Ernsthafftig vmb den Paß angesprochen (Conferentz Tag zu Zug gehet ohne Frucht ab.) waren / veranlasseten die fünff Orth / Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug ein Conferentz Tag mit denen von Zürch gen Zug / da erspracheten sich zwar beyde Partheyen den 15. Augusti / freundtlich genug / vnnd vermeinten etliche der schiedlichsten / auff Abschaffung der Wachten an den Gräntzen / gegen Zürch vnd den fünff Orten / ein nähere Zusammentrettung / vnd besserer Correspondentz / als der Eydgnosschafft widerwertige jhnen selbst eingebildet / zu be fürdern. Es bliebe aber dieses Geschäfft / bey seinem angefangenen Wesen / sonderlich deßwegen weil in dem / etlichen Rumorischen in Waffen gestelltë Bündnerischen Gemeinden / angebracht worden / daß vor allen Dingen der Ambassador Gueffier (welcher vor etwas Zeits als wir vermeint / zu sehr Partheyisch außgesetzt) widerumb in das Landt berufft / sein ordentliche Residentz darinn haben / die fünff Orth eben so wol / als Zürch vnd Bern / jhr Volck in die Bündt schicken / ein new vnpartheyisch Gericht angestelt / vnd die Römisch Catholische Religion wol versichert werden solte. Da doch die außgezogene viel lieber / ein allgemeine freundtliche Zusamensetzung Eydgnössischer Orten / außlassung vieler schmächlicher / denen die jhrer Religion zugethan / angemasseter Schmach Titulen / zu auffhebung der eingerissenen Gewaltthaten wider in fernere Disputation deß allbereit liquidirten / vnd Verblümung der grausamen Würgereyen im Veltlin / vnnd anderswo / gesehen hetten. Mitlerweil kame das Regiment von Bern / gen Clefen / vorhabens den richtigen Weg von dannen in das Veltlin zunehmen. Die von Zürch richteten sich von besser Kom̅ligkeit wegen / nacher dem Obern Engadin / vnd stiessen beyde das Zürchische / Bernische vnnd Pündtnerische Regiment / welchem Johann Guler vorgesetzt war / nachdem sie etliche sehr hohe vnd wilde Berg erstiegen / in der Graffschafft Wurms zusammen. Den 23. Tag Augstmonats / liessen sich die Pündtner dem Berg / Zürch vnnd Bern aber / gestracks dem Thal Fedenas [499] nach / vnd wurden hiemit alle drey Regiment jhrer Feinden gewahr / die von Zürch als für das erstemahl / hatten den Anzug; Iohannes de Medicis führete drey Cornet Reuter / mußte aber die Eydgnössische Regiment fortrucken lassen / dieselbigen nach Eroberung einer starcken auffgeworffenen Schantz vnnd Erhaltung etwas Geschützes / bemächtigten sich / als sie allbereit Molina einen Flecken / darinn hievor sehr schädliche wider die Pündtner gefassete Anschläg geschmidet worden / in Brandt gesteckt / deß Haupt-Fleckens Wurms / der meiste Theil der Einwohnern flohen in die Berge / vnnd die feindliche Macht gabe den Aussern / alle die aber / so von Landvolck vnd Vnderthanen der Gnaden begehrten / wurden in Huldigung auff vnnd angenommen / vnnd niemands im Flecken Wurms / als die fürnembste Redelsführer an jhren Häusern vnd Gebäwen / sonderlich aber Iohannes Baptista Foliani, mit schleiffung seines Hauses beschädiget. (Tumultuirende in Pündten schlagen die von Bern.) Darauff wichen der Pündtner Feindt / in den nicht vbel bewahrten Flecken Tyran zurück / gaben hiemit den dreyen Regimenten / jhnen vnverweilet nach zutrucken / anlaß: Vnd weil der Ordnung nach / das Regiment on Bern den Vorzug haben solte / beschahe Freytags den 1. Sept. der Auffbruch jhrer Führer / als denen die Gelegenheit der Enden nicht bekandt / trabeten vmbetwas zu vnbehutsam daher / kamen durch ein enge Strassen aller Zugordnung zu dem bemeltem Flecken / da wurden sie vnversehens von der wolmuntirten Hispanischen Reuterey / vnd einer Anzahl Mußquetirern / angegriffen / auch vor vnd ehe sie sich in ein nothwendige Schlachtordnung stelle mögen / dermassen beschädiget / daß viel dieses Bernischen Regiments / Theils erschlagen / Theils in dafür fliessende Wasser getrieben / der Oberste on Mülinen vnd alle seine Mithauptleuth / biß an Abraham Binder / wurden in dem Kampf???f erlegt / vnd neben jhnen blieben auch Johann Frisching Ferber / vn̅ deß Raths der Statt Bern / ein ansehnlicher wolberedter Man̅ / welcher erst kurtz hievor von deß anderen Monatsolds Bezahlung wegen / in dem Läger angelangt war: Von gemeinen Soldaten blieben bey vngefehrlich 200. Mann auff dem Platz: Vnd halten etliche / die zu grosse Frewdigkeit deß Obersten vnd etlicher Befelchsleuthen / welche den Vortheil selbs mit verachtung jhrer in Kriegen wolerfahrnen Widerpart / auß den Händen gegeben / habe den Schaden nicht wenig vervrsachet: Der Feinden kame auch eine namhaffte Anzahl vmb / viel vornehme Personen wurden vnter jhnen gefällt / vnd hiemit der Sieg von den Hispanischen / nicht ohne der jhren Blut / erhalten. Jedoch hatten sie in dem den Vorzug / daß sie den besten Theil / deß von Bern ankommenen Gelts ertappet: Hieneben auch erfreweten sie sich / insonderheit deß Obersten von Müllenen Todlfals: Dann derselbige als ein redlicher Eydgnoß / war allen / dem gemeinen Vatterlandt zuwider angerichteten Practicken vngünstig / sahe auff den Wolstandt der Eydgnosschafft / eyfert vmb sein Religion / vnnd erholete jhme deßwegen bey vielen Gemütern / einen grossen Vnwillen; Ja auch der gestalten / daß solche jhme vor allen andern die meiste Schuld dieses beschehenen Auff bruchs zumessen wolten / welches sie dann auch mit auß gespreiteten Schmächschrifften / nach dieser seiner Niderlag / offentlich bezeugeten / dessen jedoch vnangesehen / so haben jhme die Berner den Nahmen vnd Ruhm eines Wol-Edlen namhafften Mannes gegeben. Diesem vnglücklichen Treffen nach / zoge das Bündnerische Regiment abstreichend gegen dem Berg / die Zürcher aber stelleten sich zu den vbergebliebenen Berneren / hielten jhren Feinden Stand / vnd trieben dieselbigen widerumb in den Flecken Tyran zuruck / kondten aber mehrers nit erhalten / vnd begaben sich deßwegen gewahrsamlich in den hievor eroberten Flecken Wurms / daselbst verliesse sie bald das Bündnerische Kriegsvolck / zoge mit allen Fahnen ab / auch viel von dem Bernerischen Regiment / so am Kampff vor Tyran gewesen waren / äusserten sich theils nacher Venedig / vn̅ theils heimwarts deß Lägers. Deßwegen vnnd zu vermeidung eines noch grössern (Zürchische vnd Bernerische Regimenter ziehen wider auß dë Veltlin.) Vngefells / sonderlich weil an Gelt vnnd Munition Mangel fürgefallen war / verrucketen beyde Regiment / von Zürch vnd Bern / auß dem Veltlin / nacher Zutz / vnd andere daherumb gelegene Orth / an jhr Sicherheit. Die Venediger sahen einem solchen Abzug / als der jhnen von deß Passes wegen gantz gefährlich / mit grossem Vnwillen zu / (Venediger bietë Hülff an.) erbotten sich / da nur das Kriegsvolck im Veltlin verharrete / durch Iohannem Baptistam Liovelli, vnd Petrum Rico, an Gelt vn̅ Volck einer namhafften Hülff / weil aber die Häupter deß Bernischen Regiments meisten theils erlegt / die vbergebliebenen sehr bekümmert / vnd die Sachen vor beschriebener massen außgeschlagen waren / konten auch die jenigen / welche vielleicht gern jhr bestes gethan hetten / dahin da sie gezielet nicht gelangen. (Etlich andere Schweitzerische Orth ziehen auch in die Pünden.) Mitlerweil waren auch auff Anruffung etlicher deß Obern Grawen Bundts / die vö Lucern / Vry / Schweitz / Vnderwalden / vnd Zug / mit 5. Fahnen auffgebrochen / vnd vnter gutem Schein / den Betrangten die Hand zubieten in die Bündt gezogen / also jetzt zweyerley Eydgnossen / vnd doch vielleicht vngleichen Vorhabens / sich in diesen Rhätischen Landen / gesamblet hatten / deßwegen vnd zu vermeidung besorgender Zertrennung / der Eydgnosschafft / welche sich leichtlich durch thätliche fernere Angriff / hette zutragen mögen / wollen auch der Stätten Zürch vnnd Bern Regimenter im Engadin nicht länger verbleiben / vnnd begaben sich durch das Brettigaw nacher Meyenfeld / willens / daselbst vnnd in solcher Gegne / biß auff weitern Befelch jhrer Obern zuverharren. (Ober Büdt richter neuwe Artickel vnd Vergleich vnter sich auff.) Vmb Herbstzeit hat der Ober Bund eine Versamblung gehalten / vnd miteinander nachfolgenden Accord auffgericht. Wir Landrichter Haupt-vnd Befelchs-auch [500] allgemeine Land-vnd Kriegsleuth der acht Ehrëfähnlein aller Hochgerichten vnd Gemeindë deß Obern Grawen Bunds / thun kund jedermännniglich / daß wir auff heut dato / auß habendë Gewalt / an statt aller der obgesagtë vnserer Hochgerichten vnd Gemeindë vnsers alten Obern Grawen Bundts in Rhetia / diese hernachfolgende Puncten vnnd Articul / vor vnsern vielgemelten Ehrnfähnlein öffentlich für gehalten / gut geheissen / vnnd für alle künfftige Zeit auffgerichtet haben / steiff vnd fest zu halten vnd vollziehen / in vnserm Bund in folgender gestalt. Alldieweil jedermän̅iglich nun zu viel bekant / wie nach dem das allgemeine Vatterland vnsere drey Bünden auß Gnaden Gottes lange Zeit in gut bestendigem Fried / Ruhe vnd Einigkeit gelebet / aber seyther etlichen Jahren hero / nach dë die Venedischen Practicken eingerisse / (leyder) so viel verderbliche Zwytrachten / Empörungen / abschewliche Auffruhren vnd allerhand Vnglücks / Jam̅er vnd Elend entstanden seynd / dar durch nit allein sonderbare freye Bundslent vnd Vnderthanen / sondern gantze Gemeinden auff das eusserst geschädigt / die liebe Gerechtigkeit vndertrucket / die köstliche Freyheiten gar sehr geschwächt / alle gute Policey außgelöschet / Geistlichs vnnd Weltlichs alles verwirrt / das arme Vatterlandt etlicher sonderbahren boßhafften Personen zum Raub worden / muthwilliger Weiß verfressen vn̅ außgehungert / viel Potentaten dardurch beleydiget / das Land Veltlin derowegenVrsach genommen zu Rebelliren / ja die Freyheit deß gantzë Vatterlands auff dem letzten Treff gestanden: Allem diesem schwebenden vnd künfftigen Vbel vorzukommen / haben wir alle vnd jede zuvor genandte Gemeinden (im Namen der H. Dreyfaltigkeit) auff nachfolgende Puncten vns miteinder vertragen vnd zusamen verbunden wie folgt: Erstlichen zum theil den 28. Sept. verschienë / vff dem freyen Feld bey Thusis / zü theil den 3. vnd theils den 7. Octob. diß Monats auff dem freyen Feld im Schäbs / habë wir zu Gott der H. Dreyfaltigkeit mit vnsern vffgestürtzten Fingern zusamen geschworen vn̅ gelobt / mit Namë dz wir die liebe Freyheit vnsers löblichen Obern Grawenbundts / deßgleichen den alten löblichen vnsers allgemeinen Obern Grawë Bundts / Bundsbrieff mit Leib / Gut vn̅ Blut schützen vn̅ schirmen wollë / wie der Buchstaben deß Bundtbrieffs außweißt. 2. Daß wir in allen vnsern vorhabenden jetzigen vnd künfftigen Geschäfftë / den mehrern vnsers Bunds allzeit steiff vnd vngeweigert geleben vn̅ folgen wollë vorbehalten was Glaubenssachë antrifft / sol der Glaub einë jedë frey seyn / vn̅ werdë weiter articulirë vn̅ mit aller billichkeit vns mit einander vergleichë / zu erhaltung eines guten bestendigen Bundtsgenossischen Friedens / zu Vermeidung allerley Zwytrachten / es sey in geistlichë oder Politischen Sachen / haben wir vns vnter dë obgemelten vnserm Eydschwur in nachfolgender weiß vnd gestalt vereinbart vnd verbunden. 3. Alldieweil im Bundsbrieff von Religionssachen nicht vermeldet ist / in ansehung daß dazumaln alles gemeiniglich Cath. Römischer Religion gewesen / seithero aber die Evangelische Religion auch eingewachsen / in vnsern gemeinen 3. Pünder Landen / so haben wir vns erklärt / daß die zwo genambte Religion allein / vnd kein andere in vnserm Obern Grawen Pundt / als nemblich die Cath. Römisch vn̅ die Evangelisch Reformirte / in dieser Gestalt vnd Form jeder frey vnd vnverhindert seyn sollen / nemblich daß ein jedweder Pfarrkirchen soll das Mehrere gelten / vnnd die Pfründen / Kirchë vnd was darzu gestifftet worden / soll denselbigen dienen vnd allein zugehören die das Mehrere haben / vnd so etwas in derselben Kirchhöre oder Gemeynd / der andern Religion were / mag der oder dieselbigen zum Kirchgang vnd zu dem H. Sacrament deß HErrn Nachtmahls vnd H. Tauffs frey vnd vnverhindert gehen wo jhm gefällig ist / Für diese 2. Puncten hin soll ein jeder in seiner Gemeind oder Kirchhöre allem diesem zu gehorsamen schuldig seyn / vorbehalten so ein Catholischer an einem Evangelischen Ort wohnete / soll er auch mögen die von der Catholischen Kirchen gebottene Feyertag feyren / Item in diesen obgemeldten Religions Aruckeln haben wir der Kirchhöre vnd Nachbarschafft zu Catz jhre Freyheit vnnd Satzung vorbehalten / weil dieselbigen von den Appellatsherren vnsers löblichen Pundts erlangt. 4. Es sollen auch alle auffgerichte vnd gethane Gelübd vnd Eyden / so biß dato in gedachtem vnserm Obern Pundt / es sey von Stätt / Gemeinden / Kirchhörungen oder Landschafften / so der Religions Freyheit den obgemeldten 2. Puncten / als deß Kirchgangs vnnd Empfahung der H. Sacramenten deß HErrn Nachtmahls vnd deß Tauffs zu wider weren / allerdings auffgehebt / annullirt / krafftloß vnd cassirt seyn / vnd in künfftig sich niemand deren noch andern gedachter Religions Freyheit zu wider / keiner gestalt vermelden / weder auffrichten / denen von Cätz jhre Freyheit / wie ob gemeld / vorbehalten. 5. So aber deren erfunden würden / die in keinerley Ort nit (wie es sich eim Christen gezimpt) zur Kirchen / zum Wort Gottes / vnd zu den H. Sacramenten giengen / den oder dieselbigen mag ein jede Kirchhöre oder Gemeinde nach der Gebühr abstraffen. 6. Es soll auch im freyen Willen stehen einer jeden Gemein vnnd Kirchhöre / einen zum Nachbawren anzunehmen oder nicht. 6. Damit aber diese zwo Religion nicht nur mit den Worten / sondern an jhm selbsten auch mit der That vnnd Werck liberae vnnd frey seyen / auch vollkom̅enlich gevbt vnd exercirt von männiglich werden mögen / ist decretirt vnnd geordnet / daß ein jede sonderbare Person / auch ein jede Gemein sein Religion könne vn̅ möge pflantzen vn̅ fördern / es sey mit stifften / oder stifften lassen von Frembden oder Inheimischen aller männiglichen Kirchen / Pfründë / Jahrzeiten / Clöster vn̅ Schulë / jedoch einer Religion vn̅ Religionsgenossen / dë andern an jhrë Einkom̅en vn̅ Gülden ohne Schaden vn̅ Nachtheil / vn̅ sollen zu solchen [501] Schulen / Collegien vn̅ Kirchendienst keines Ordens vnd Nation nit außgeschlossen seyn, sie seyë Münch / Priester oder Jesuiter / sonder dieselben sicher vnd vnverhindert in vnserm Bundt jhrem Ampt außwarten mögen / Gleichfals mögen die Evangelischer Relig. welcher Nation sie wollen / auch haben / jedoch daß die Personen zu beydë theilen nit verrucht vnd verleumbdet seyen / hierin gemelte Satzung nit vberschreiten / weder mit scheltë noch tadeln / noch in kein andere weiß noch weg / vn̅ so hie zuvor vnd den andern nachgehenden Puncten / Abschieden vnnd Artickeln zu wider an auffgericht were / sollen dieselbe alle fürohin krafftloß / todt vnd ab seyn / vnd deren nit mehr gedacht noch auffgericht werden. 8. Es sollen auch die Geistlichen der einen oder andern Religion sich jres geistlichen Stands vermögen / vnd deß weltlichen Regiments sich im wenigsten nit annehmen / auch zu keiner Gemeind noch zu andern Versamlungen gemeiner Landë / weder heymlich noch öffentlich rathen / mehrë noch mindern mögen / sondern allein jhrem geistlichen Beruff außwarten / bey verlierung jrer Pfründë / auch jres Stands / Haab vnd Guts / Leibs vn̅ Lebens / nach gestaltsam der Sachen / vnd sollen solche Vbertretter vnverzöglich vö der Obrigkeit da sie wonhafft seyn / wie oben gemeld / abgestrafft werden / vnd im Fall dieselbige Obrigkeitë hinlässig hierinnen seyn würden / sollen sie vom gantzen Bundt gebüsset werden / wann aber solche offene Vbertretter der gantze Bundt zu straffen vbersehen würden / so sollen dieselbe dem Vogel in der Lufft erlaubt seyn / vnd jr Haab vnd Gut denen so sie entleiben / zugeeignet werden / vorbehalten das hochw. Bisthumb Chur vnd Gottshauß Tysidis Freyheiten vnd Gerechtigkeiten / in welcher sie zu jederzeit sollen geschützt vnd geschirmt werden / es sollen auch J. F. Gn. Bischoff zu Chur / in sein gewöhnliche Residentz wider eingesetzt werden. 9. Dieweil die Auffruhren vnd Straffgerichten zu Tusis / Cicers vnd Davoß / von boßhafften partheyischen Leuthen angestifftet worden seynd / auch alle leydige Zuständ jhren Vrsprung davon genom̅en haben / so wollen vnd erkennen wir nichtig / krafftloß / todt vnd ab / für jetzt vn̅ in alle Ewigkeit / alle vnd jede Geschichten / Erkantnussen / Vrtheiln / Artickeln / Satz-vnd Ordnung / mündtlich / schrifftlich / oder in Truck alda Anno 1618. 19. vnd 20. ergangen vnd auffgericht / insonderheit aber alles das wider Jhr Kön. M. in Franckreich vnd Navarra Ansehen / Dignität / Bündnuß vnd Reverßbrieff / wider jhro Ambassatorn vnd Tollmetschen geschehen ist / vnd erkennen in krafft dieVrtheln vom Straffgericht zu Chur Anno 1619. ergangen / Wir wollen auch allen denen so in selbigen Straffgerichten zu Tusis vnd Davoß wider Recht geschädigt seynd worden / jre Rechte / für jhren Schaden zu suchen / wider alle vnnd jede Anstiffter / Vrheber / Rädelführer derselbigen allezeit vorbehalten haben. 10. Vnd dieweil dann alle diese verderbliche Vnordnungen von den schändtlichen bösen Venedischen Practicken herfliessen / so wollen wir daß alle vnd jede Anstiffter / Rädelführer vnd Thäter derselbigen / jrem verdienen nach sollen abgestrafft werden / vnd sollen dieselben Venedischen Practicken in Ewigkeit auffgehebt vnnd verbotten seyn / bey verlierung Leib vnd Lebens / Ehr vnd Gut. 11. Wir wollen auch daß die Erbeinigung vö vnsern frommen Altvättern mit dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / deßgleichë die Bündnuß vnd Reverßbrieff mit dem Allerchristlichsten König zu Franckreich vnd Navarra / auch alle andere löbliche Bündnussen / so wir mit den löblichë Orthen der Eydgnoßschafft vnd dem Land Wallis auffgericht / gelobt vnd geschworen haben / bey jhrem Buchstaben steiff / fest vnd vngeweygert verbleiben / Es sol auch jr K. M. in Franckreich Ambassador zu seiner gewöhnlichen Residentz widervmb berufft vn̅ in derselbigen erhaltë / beschützt vn̅ beschirmt werden / mit Geding / daß J. May. auch halte was sie geschworen hat / laut der Bündnuß. 12. Alle Auffruhren sollen fürohin in Ewigkeit jedermänniglich verbotten seyn / bey verlierüg Leib vnd Lebens / Ehr vnnd Guts / allen vnd jeden Personen so darvon Schuld tragen thäten / Es sollen auch die Gemeinden / so in einem oder andern Punctë diesem zu wider handeln würdë / auß dem Bundsbrieff außgeschlossen seyn / vnnd von den andern Gemeinden mit gantzem Gewalt vnter das Joch gebracht werden / vnd alle die Kosten so dardurch aufflauffen möchten / sollen sie schuldig seyn abzutragen / Es sol kein Gemeinde noch sonderbare Person nit befugt seyn / auff die Ersame Gemeinden vnsers Bundts zu gehen / zu richten / noch einige Sachë weder schrifft noch mündlich gelangen zu lassen / ohne Vorwissen / Willen vnd Befelch deß mehrern theils der Räthen vnd Gemeinden vnsers Bundts / bey obgemelter Buß. 13. Vnd damit Gottes gerechter Zorn gestillet / vnd wir vnsere liebe Freyheiten vnd das werthe Vatterlandt mit Fried vnnd Ruhe geniessen vnd besitzen mögen / sollen in künfftiger Zeit alle Practicken auffgehebt vnnd verbotten seyn / laut dë Kesselbrieff / so vnsere from̅e Altvättern auffgericht A. 1576. welchë wir auff ein newes in fräftë erken̅en / also daß in vnserm Pundt vn̅ in allen Gemeynden fürohin / Gericht vnnd Rath / wie auch alle vnnd jede grosse und kleine Aempter / Gott geb was sie zu setzen haben / solle ohn einige Practicken erwehlt werden / jedermänniglichen / nach seiner Gemeynd vnnd deß Pundts guten Satzung- vnnd Ordnungen / gut Gericht vnnd Recht gehalten / vnd den Vnderthanen jhre Statuten / wie sie außweisen / steiff vnd vnversehrt von den ordentlichen Amptsleuthen / jhren Mithafften / deßgleichen von allen vnnd jeden Bey- vnnd Pundtstägen / gehalten werden. 14. Es sollen alle vnd jede / wer dieselben seyn möchten / die diesem zu wider handeln würden / von jhren Gemeynden / oder im Fall daß dieselbige säumig sey würden / von dem Pundt jhrer Aempter entsetzt / vnd nach gestaltsam deß Freffels noch weiter an Ehr vnnd Gut / oder an Leib vnd Leben gestrafft werden.
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Wir sollen auch alle gebürliche Mittel / steg vnd weg suchen / durch welche das abgefallene Läd Veltlin vnnd Graffschafft Wormbs widerumb mit Gottes Beystandt erobert werden / vnnd wo vonnöthen seyn würde / deßwegen in Franckreich / in die löbliche Eydgnoßschafft / auch nach Mayläd oder an andere Ort zuschicken / nach dem die notthurfft erfordern würde / wollen wir solches zugeben haben / die Graffschafft Clevë vor allem feindlichen Vberfall wol zu bewahren. 16. Es sol auch in künfftiger Zeit kein Person wer doch dieselbigen seyn / kein Gemeind noch Hochgericht befugt seyn / mit Worten noch mit Wercken / in keine weiß noch weg diesen Artickeln in einigem Puncten zu widerstreben noch widerhandeln / bey verlierung Leibs / Lebens / Ehr vnnd Guts / allen besonderbaren Personen vnnd Außschliessung auß dem Bundtsbrieff der oder denen widerstrebenden Gemeinden. (Versamblung zu Baden.) Das erzehlte Wesen in den Bündten gab Anlaß zu einer eylenden Eydgnossische Zusammenkunfft gen Baden / da ward viel von einer Gsantschafft der Vnpartheyischen vnd nit Interessirtë Orten in die Bündt / zu Anstellung allgemeiner Landruhe / gehandelt / jedoch von den sieben Röm. Catholischen Orten / auß fürwendung / daß man beforderst sonderbare Spähn / zwischen den fünff Orten Zürch / Bern vn̅ Freyburg / auch Schweitz vnd Glaris / liquidiren vnd erörtern solte / mit dem Anhang / wann doch nur allein der Freyburgische Span gegen Bern erörtert / daß sie als dan̅ auch deß Bündnerischen Geschäffts wegen / vor angezogener massen sich einzulassen gewillet weren für dieses mahl außgeschlagen vnd verhindert. Dieser sehr bedenckliche Krieg / erweckete bey abgelegenen / (Vngleiche Meynungë von dem Bündnerischen Vnwesen.) vnd an die Eydtgnoßschafft gräntzenden Ständë / vngleiche Rede / viel derë die Anfangs den Stätten Zürich vn̅ Bern beygepflichtet / hielten es jetzt / da sie den vnverhofften Außschlag gesehen / mit derselbigen Widerpart / etliche rühmeten den Vberfall deß Veltlins / durch die Banditen beschehen / als ein nothwendige / vnd theils erzwungene Sach / hingegë aber mercketen fürsichtige Fürsten vnd Ständ / daß die Wurtzel dieser Faction weiters / als vielleicht etliche vermeinten / herauß gespreitet war / der Hertzog von Savoy insonderheit / konte / daß Hispania dardurch einen Vorstreich auff die Eydgnosschafft / vn̅ andere deren benachbarte suchen wolle / wol gespüren / Er liesse sich desselbigen offentlich in Discursen / bey hohen Stands Personen verlauten / vnd hat hiemit da pro & contra seinen Gang. Es hielten aber vnangeseheit das nechst hievor beschehenë Abschlags der begehrten vnd gut gefundenen Legation in die Bünd / etliche der Schiedlichsten Eydgnossen so ernstlich an / daß nach langë sich gemeine 13. Orth der Eydgnosschafft sampt Wallis / zu anfang deß Novemb. jhre Gesandte in die Bünd zu schicken / erkläreten / deß nothwendigen Fürsatzes / daselbst einen Versuch zuthun / wie vnd welcher massen man die Schwirigkeiten in Ruhe bringen / vnd zu Restitution deß Veltlins verhelfen möchte. Entzwischen ob gleichwol man zu Chur / den Anfang darumb die Gesandtschafft angesehen / zu thun / wurden nichts bestoweniger die Gesandte von dannen gen Ilantz zuverreiten gehalten / die fürnembste Handlung berührete deß Oberbunds Gravamina vnnd Beschwerd Articul / derselbige klaget in offner Session beywessend deß Frantzösischen Ambassadorn Gueffiers / das Straff Gericht vnd den Venetianischen Bund / für ein vrsach alles Vnglücks antrage vff bestätigung deß Meyländischen vnnd Abschaffung der Venetianischen Bündnuß / vnnd machete den gefangene Burgermeister Meyer gantz verdächtig / hingegë trungen die zween vbrige deß Gottshauses / vnnd der zehen Gerichten Bund / auff ein volkommene Abschaffung entstandener Vnruhe / klageten daß der Ober Bund sich von jhnen zu sündern vnterstünde / vnd erbotten sich aller Billigkeit zu vnterwerff en: Darauff wurden gemeine drey Bündt gantz ernstlich von den Gesandten der Eydgnoßschafft vermahnet / sich jhrer Spänen wegen / mit einander freundlich zuvergleichen / vnd die Tagsetzung gen Chur zu bestimmen. Der Ober Bundt vermeint darüber bey seinem vorigen Entschluß zuverbleiben / Ilantz dahin sie etliche Fahnen jres Bunds gelegt / für das Ort der Walstatt zuhaltë / auch daß der Eydgnossen Gesandte die fählbare straffen / vnnd den hievor verfolgten Gemeinden vnd sonderbaren Personen jhr erlittener Schadë widerumb ersetzt / item so solte jnen für das künfftige ein gewisse Regul zu vermeidung dergleichen Auffruhren vorgeschrieben werden / auch so woltë sie mit den Nider Engadinern vnd Münsterthalen nichts zu schaffen haben / weil der Gubernator von Meylandt sich gegen jhnen gantz freundtlich erzeigte / begehrten sie einë Versuch zuthun / durch was Mittel sie das Veltlin wider haben möchtë / mit Bitt an den Franckreichischë Ambassadoren / vnd die Eydgnössische Gesandten sich deßwegen gebrauchen zu lassen: Vnd dann wann sie widerumb jr Land erhaltë / wolten sie die Aempter sam̅t den Nutzungen / nach anzahl deß Volcks außtheilen / mit schließlicher Bitt / die Delegirte wolten zu Ilantz verbleiben: vnd noch weitern ein vnd gegen Reden / als auch deß Articuls durch den Frantzösischen Ambassadoren Meldung gethan / daß die Bündner ohne seines Königs bewilligung / kein Bündnuß in das künfftige eingehen solten / konten darein die Röm. Catholische / der Bündneren Freyheiten fürwendente / nit bewilligen. (Tag zu Ilantz gehet abermal vergeblich ab.) Nach langen Contestationen / ward Ilantz zum Orth der Tagwöhlung approbirt / vnd von allen dreyen Bünden sich deß entschieds deß Ambassadoren Gueffiers / vnd Eydgnossen Gesanden ab sich zu vnterwerffen / ein Einbewilligung gethan / jedoch mit dem Anhang deß Gottshauses / vnnd der zehen Gerichten Bunden / daß der Puncten der Religion wegen / vn̅ was demselbigen anhängig / nach jhres Landsbrauch / auff gleiche Sätz solte veranlasset werden. Gueffier protestiret darüber / da der Obere Bundt seinem Fürschlag der Bündtnussen wegen / nemlich keine ohne deß Königs von Franckr. [503] Willen / vnd mit Stimmen einzugehen sich nicht erklären wolte / so wolte auch er dieses Geschäfft an seinem Orth beruhen lassen; Die Eydtgnossen hingegen, hielten sich auch zweyerley Meynungen / vnnß war deß Orts kein steiffe Zusammenziehung / auch nicht ein recht geschaffene Einigkeit / vorhanden. Bey aller dieser Vngelegenheit / vnnd da kein Parthey der andern weichen wolte / begehrt der Ambassador Gueffier eines Abtrits gen Chur / vnnd nach etwas weitern beyderseiths vber 18. den dreyen Bündten fürgeschriebenen Articul welche sie nicht annehmen wollen mündtlichen Streit zerschlüge diese Conferentzsich ohne einige Frucht / vnnd gabe man allein durch der Bündneren Widerwertigen / sich wider sie bewehrt zumachen / die Gelegenheit an die Hand / die Eydgnosische Gesandte aber / verritten zu End deß Monats Novembr. auff gäntzliche Vertröstung einer andern zu nechst eingehendem Jahr fürderlichen Tags anstellung. (Bernerisch Kriegsvolck ziehet wider heim.) Als nun die Sachen obgehörter massen beschaffen / der Winter eingefallen / vnd wenig Hoffenung etwas nutzliches / bey so zwyträchtigen Leuthen außzurichten vorhanden war / wurden die außgezogene von Bern auß de Bünden wider abgeführet / die kamen im Christmonat zu Bern widerumb an / hatten wenig Glücks auff dieser Reiß gehabt / vnnd klaget männiglich den Verlust so vieler tapfferer Personen. Die von Zürch / jedoch wie auch zu gleich die fünff Orth / behielten auch ein geraume Zeit / jhr Kriegsvolck in den Bündten. Mitlerweil schickte der Ober Bundt den Landtrichter Lucium von Mont / vnd Johan Antoni Giovier / zu Alphonso Casal / Hispanischem Ambassadoren zu Lucern / vmb ein Befürderungsschreiben nacher Meylandt / vnnd deputirt darneben dm Landtrichter Caspar Schmid / den Lieutenant Ischarsch / vnnd den Amman Jacob von Disentis / die Hispanische Bündtnuß auff wider bringen / zu tractiren vnd Capituliren / weil aber die Evangelische Gemeinden darein noch nicht bewilliget / als wolten sich die beyde Schmid vnd Aschorsch / zu solchem Geschäfft auch nit gebrauchen lassen. Hierneben wolten die Obern Engadiner in Religions Sachen von jhren Freyheiten keines Wegs weichen / vnd gantz nichts gegen Meyland compromittiren / jedoch aber der Eygenossen jhre Strittigkeiten zu endtlicher Erörterung anvertrawen. (Marsilianisch Galleon von Türckischë Seeräubern erobert.) Bald nach Anfang deß 1620. Jahrs habë die Türckische Galeen von Thunis vnd Byserta eine Frantzösische Galeon von Marsilien sehr reich beladen im Maltheser Refier auff 10. stundlang / bestritten vn̅ endtlich erobert / die Schiff vn̅ Kaufleute darob habë sie vber Bort geworffen. Dieser Seeräuber Admiraln / beneben auch 2. Raubschiffen haben acht Niderländische Kriegsschiff nachmaln antroffen / bestritten vnnd vberwältigt / darob vber 400. Türcken vmbbracht / vnd in 360. die vornembsten gefangen genommen / vmb gegë jhrer Nation so in Türckey vn̅ Barbarey gefangen legen / zuverwechseln. Als nach maln zu Marsilien vorgedacht factum offenbar worden / ist der gemeine Pöffel vnnd Schiffknecht so schwürig worden / daß sie ein Hauß / darin zween Türckische Chiausen mit in 70. Dienern gelegen / so im Namen deß Sultans den Frieden auffs new mit dem König in Franckreich zu Pariß confirmirt / vnnd mit stattlichen Praesenten von Jhrer May. wider abgefertigt gewesen / gestürmt / erbrochen vnd in der Fury alle erschlagen vnd spoliirt / darüber der König sehr erschrocken / vn̅ dieses Vnheils halben sich zuentschuldigen vnd die Vrsachen zureferiren / nach maln Gesandten nach Constantinopel geschickt / zugleich die Frantzösische Negotianten dero Orthen / sich vor Gefahr vnd Schaden zuhüten / zuverwarnen. Demnach die Türcken zu Algier vernommen / wie es zu Marsilien mit den Chiaussen ab gelauffen / als haben sie alle daselbst anwesende vnnd negotiirende Frantzosen / vngeacht sie zu Fristung jhres Lebens ein grosse Summa Gelts gebotten / erschlagen vnd verbrent. (Erdbidem an vnderschiedlichen Orthen gespüret.) Den 19. vnd 20. Febr. hat vmb die Gegne am Rhein vmb Poppart / Ober Wesel / S. Goar / wie auch in der Graffschafft Nassaw vnd theils Hessenland biß auff Giessen ein zimblich Erdbebë sich vermercken lassen / so zu vnder schiedlichen mahlen mit erschüttern der Gebäw starck wargenommen worden. Man hat solches auch vmb selbige Zeit zu Wien in Oesterreich gespühret. (Jubelfest von Catholischen gehalten.) Vmb selbige Zeit haben die Catholische ein Jubelfest zuhalten angeordnet / darinnen sonderlich Gott / den Frieden im Röm. Reich zubescheren / vnd die Röm. Kays. Mayest. bey glückseliger Regierung sampt der Catholischen Lehr in jhrem Flor zuerhalten / angeruffen werden solte. Als nun vnder anderm dieses Jubelfest beneben dem newen Ablaß auch zu Wien in S. Stephanskirchen verkündiget wurde / hat es ein solchen Blitz vnd Donnerschlag gethan / daß männiglich darvber erschrocken. Dergleichen vngewöhnlich Donnern hat sich bald darauff auch zu Prag begeben. (Pfaltzgraff Friderichs ältester Sohn zum künfftigen König in Böhmen erkläret.) Dann zur Endung deß obbemelten Landtags huben die Land Officirer der Cron Böheimb vnd die Abgesandte der Incorporirten Länder / von der künfftigen Succession eines Königs in Böhmë berathschlaget / vn̅ beschlossen / daß deß Pfaltzgraffen erstgeborner Sohn Friederich Henrich / damals 6. Jahr alt / zum Successorn seines Vatters designirt seyn solte; Deßwegen die anwesende Stände jme Glück gewünschet / vnd hat darvff D. Scultetus in der Kirchen ein Glückwünschungs Predigt / deren Text auß dem 2. Buch Samuelis Cap. 7. gewesen / gethan. Da nun die Vota zu solcher Wahl ergangen / sind drey Donnerschläg auff einander beschehen / mit deren Außdeutung viel nit gefehlet haben. (Wallfisch in Pom̅ern an Landt geworffen) Kurtz hernach nemblich den 13. May ist mit einem starcken Nordwindt / so eine Zeitlang auß der See gewehet in dem Wollinischen Werder / da sich dei Divenaw in die Ost-See orgeust / Stettin Pommerischer Herrschafft / ein grosser [504] Wallfisch todt ans Land geworffen worden / vnd weil man einen Donnerkeil in jhm gefunden / hat es die Mutmassung gemacht / das Wetter hette jhn erschlagen. Seine Länge ist gewesen fünffzig vnd sieben / vnd die Dicke dreyssig Werckschuch / in der Mitte war er so hoch / als ein Mann mit auffgerecktem Arm vnd einem Knebelspieß hette reichen können. Man hat viel Tonnen Thran von jhm gemacht / vnnd theils Gebein vnd Grat gen alten Stettin in die Fürstliche Residentz gebracht / vnd zur Gedächtnuß auffgehencket. Von diesem Monstro hat Doct. Daniel Cramerus ein sonderliches Tractätlein in Truck außgehen lassen. (Vnordnüg in dem Müntzwesen.) Je mehr das Kriegswesen im Römisch. Reich zugenommen / je mehr ist auch die Vnordnung in dem Müntzwesen gewachsen: Dann die groben Sorten sind ersteigert / auffgewechselt vnd geringe vnnd schlechte Müntzen darfür eingeschoben worden. Welches nach dem es zeitlich / was es künfftig für eine Vnordnung geben würde / vermercket ward / haben etliche deß Reichs Handels-Stätt in dem Martio eine Zusammenkunfft in der Statt Augspurg deßwegen angestellet / vnnd sich vnder anderm auch einer Valvation der groben Sorten verglichen / also daß hinfort gelten solten; Güldene Sorten / Ducaten vnd Zecklin 3. fl. 12. Kreutzer. Creutz Ducaten 2. fl. 58. Kreutzer. Goldtgülden 2. fl. 20. Kreutzer. Rosenobel 7. fl. Schiffnobel 6. fl. 12. Kreutzer. Engellotten 4. fl. 40. Kreutzer. Spanische Dublon 5. fl. 40. Kreutzer. Einfache Spanische Cronen 2. fl. 50. Kreutzer. Doppelte Albertiner 4. fl. 14. Kreutzer. Einfache Albertiner 2. fl. 7. Kreutzer. Frantzösische einfache Cronen 2. fl. 50. Kreutzer. Welsche doppelte Cronen 5. fl. 30. Kreutzer. Einsache Welsche Cronen 2. fl. 45. Kreutzer. Silberne Sorten: Reichsthaler 2. fl. 4. Kreutzer. Güldenthaler 1. fl. 50. Kreutzer. Thaler darauff 72. stehen 2. fl. 8. Kreutzer. Newe Burgundische Thaler mit dem Creutz 1. fl. 54. Creutzer. Silber Cronen 2. fl. 20. Kreutzer. Philips Thaler 2. fl. 15. Kreutzer. Kopffstück oder fünfft Theil von Philips Thalern / Englische Schilling vnd halbe Francken / eins pro 27. Kreutzer. Ein gantze Real 20. Kreutzer / Ein halb Real 10. Kreutzer. Ob nun wol damals diese Ordnung gemacht worden / ist es doch hernach darbey nicht verblieben / sondern ein solche Confusion in dem Müntzwesen entstanden / daß dergleichen zuvor gewesen seyn in keinen Historien gefunden wirdt. Viel verschlagene Geltsüchtige Leuth die der Gottesforcht / Ehr vnd Redlichkeit nicht hoch achteten / haben die gute schwere Müntzsorten / vom Pfenning biß zum Reichsthaler / auch alt Silber / wo sie dasselbe nur bekommen könnë / auffgewechselt / in die Müntzen geführet vnd auffs thewreste verkaufft / da es dann verschmeltzet vnd schlecht Gelt darauß gemacht worden. Vnd ist dieses elende Wesen / durch die schädliche Auffwechßler / welche man nur Kipper vnnd Wipper geheissen / so weit kommen / daß der Reichsthaler nicht nur auff fünff oder sechs / sondern an vielen Orthen im Römischen Reich gar auff zehen zwölff vnd mehr Gülden gestigen / dahero es kommen / daß auch andere zu deß Menschen Notthurfft dienliche Sachen zu grosser Thewrung auffgewachsen / vnnd in einem hohen Preiß zur Hand gebracht werden müssen. Darvber viel welche jhr Gelt dem Gülden nach einnehmen müssen / vnnd es nicht auff den Thaler schlagen können / oder auch selbiges zuthun nit gewust / zu kurtz kommen; vnd sonderlich ist es denen beschwerlich gewesen / welchen in solchem hohen Gelt Zinß / Renten / oder Schulden abgeleget worden / dann mancher darüber hefftig angesetzet vnd gar ins Verderben gebracht worden: Hergegen andere / so / wie man im Sprichwort zusagen pflegt / jhren Schragen bey diesen elenden Zeiten / zu Marckt zurichten wusten / vnnd sonderlich die Auffwechßler / Kipper vnnd Wipper / haben sich mächtig bereichet / also daß mancher der zuvor gantz vnvermögend gewesen / vnd kaum gehabt / einen Hund / wie man sagt / auß dem Ofen zulocken / seine Schäfflein also in das trucken getrieben / daß er hernach mit viel Tausenden nit außzukauffen gewesen. Aber wie solches mit anderer Leuth Schaden vnnd Nachtheil zusammen gebrachte Gut manchem gediegen / haben vnderschiedliche Exempel hin vnd wider außgewiesen. Dann bey vielen die Straff GOttes sich augenscheinlich verspüren lassen / daß sie entweder eines jähen / oder sonsten jämmerlichen Todts sterben / auch wol gar vnder der Hand deß Scharpffrichters jr Leben beschliessen / oder in ander Vnglück kommen müssen. (Inßpruck leidet schaden durch ein Fewers Brunst.) Den II. Aprilis ist zu Inßbruck ein grosse Feuersbrunst entstanden / welche an Clöstern / Ertzhertzo gischen Gebäwen vnnd andern Häusern vberauß grossen Schaden gethan / also daß selbiger in 200000. Eronen geschätzet worden. Wie solches angangen / hat man kein eygentliche Nachrichtung haben können. (Inßpruck.) Inßpruck ist ein gar herrliche vnnd ziehrliche Statt in der Graffschafft Tyrol an der Inn gelegen / ist das Hauptgericht vnnd Parlament der gantzen Graffschafft / dahin in allen spaltigen Sachen appelliret wird / alda haben deß Landes Fürsten jhren Hoffläger vnnd Fürstlichen Sitz. Dann der Boden vmb die Statt ist vber die maß geschlacht vnnd früchtbar / an allerley Getrayd / Baumbfrucht vn̅ Weinwachß / an lustigen Wiesen / Vieweyden vnnd Brunnquellen / so gibt es auch in den Büschen vnnd auff den Felden viel Weydwercks / insonderheit hats viel Gembsen vnd ander Wildprät. Vnnd weil diese Graffschafft zwischen Bayern vnd Italien vber die hohe Alpen sich erstrecket / hat sie vberauß hohe Bühel vnd Berg / auff etlichen Orthen mit Weinreben / auff etlichen mit Büschen besetzet; sind hin vn̅ wider so hoch daß sie kein Mensch ersteigen kan / vnnd man allezeit durch das gantze Jahr sie mit Schnee bedecket findet. Sonsten ist diese Graffschafft an Ertz vnd Metall sehr reich / vnd ist schier vnaußsprechlich was vmb Inßbruck für ein fruchtbarer Boden seye: [505] Darumb die Herrn deß Landes allda auch ihren Sitz vnd Residentz gemacht haben / alle Häuser darinn sind von schönen gehawenen Steinen / so kostbarlich vnnd künstlich erbawet / daß es zuverwundern. (Statt Zons durch Fewersnoth verderbet.) Den 16. Maij ist auch in der Statt Zons zwo Meilen vnderhalb Cölln / durch Verwahrlosung eines Weibs / so gewaschen / ein Fewer außkommen / dardurch die gantze Statt / ausser dem Schloß vnd fünff Häusern sampt viel Getrayd vnd Viehe verbronnen. (Vngewitter.) Diesen Sommer vber hat es vnderschiedliche erschröckliche Vngewitter abgeben. Sonderlich hat sich vnder andern den 3. Junij in vnd vmb Cassel in Hessen / deß Morgends zwischen zwo vnnd drey Vhren ein grausamer Sturmbwind mit erschröcklichem Donnern vnd Blitzen erhaben / daß man nicht anders vermeynt / dann der jüngste Tag sey vorhanden / vnd werde alles in einen Hauffen brechen: Die grosse Kiesel so gefalleu / haben nicht allein Fenster auß / sondern das Getrayd im Feld / vnd die Schaaff in Pferchen erschlagen / darbey dann auch die Bäume nit geringen Schaden erlitten / in dem das Obs mit den Aesten davon geschmissen worden. Dergleichen schwer Vngewitter ist den 7. Junij zwischen Augspurg vnd Thonawerth vorgangen / da es auff zwo Meilen das Getrayd / vnd etlich hundert stück Viehe erschlagen vnnd ersäuffet / die Kieseln sind theils in grösse / als Hüner vnd Gänßeyer gefallen / davon auch viel Fisch in der Thonaw todt blieben. Den Monat zuvor als den 19. Maij hat sich auch ein sonderliches Zeichen erzeiget / in dem auch zu vnd vmb Wien in Entstehung eines Vngewitters ein starcker Schlagregen gefallen / da ist / als das Wasser verlauffen / eine Matery gelb wie Schwefel gelegen / vnnd so man es angezündet / hats auch nicht anders gerochen. (Mißgeburten.) Darauff haben sich auch in dem Augusto schröckliche Wunder von Miß geburten erzeiget. Vnd sonderlich ist ein solch Monstrum zu Clausenburg in Siebenbürgen von einem Schaaff geworffen worden / welches wie dieser Abriß gestaltet gewesen. Ein anders ist ein halbe Meil von Newensol in Ober Vngarn in der Mitschina von einem Bawren Weib zur Welt gebracht worden / also / wie hierbey zusehen / gestaltet. Den 22. Angusti ist ein solch vngebühr Monstrum auß einer Kuhe / in der Metzig zu Chur geschnitten worden / welches aber nicht an dem Ort der Natur / sondern ausserhalb gelegen / in der Natur oder Mutter lag ein vnzeitig Kalb / dessen Monstri Kopff aber war gantz rundt wie eines Menschen Kopff / die Ohren lang wie eines wol behenckten Hunds / hinder denselben waren zwo Blasen sehr groß / voller Wasser / die Füß kurtz vnnd klein / wie eines Schweins Fuß / vnnd also auch der Schwantz / darunder ein Din??? wie ein Schweins Mutter / beyneben auch ein grosser Hodensack hinab hangend wie ein Widder hat / der gantz Leib ohn alle Form / gar vngestalt / kurtzlecht vnd blockecht / wie ein Bär oder Dax / doch wenig Haar / an der Farb brann Ziegelfarb / glitzerend vnd sehr heßlich / gar schwer / vnd so groß oder noch grösser als ein gut vollkommen vierwöchig Kalb. (Seltzam Gesicht in der Lufft bey Hamburg.) Den 6. Augusti Alten Calenders hat sich vber Burchsdorff / vnfern von Hamburg ein seltzames Wunder sehen lassen / in dem bey hellem klaren Sonnenschein nach Mittag vmb fünff Vhren ein schröcklicher grosser Drach sich erzeiget / der auß dem Sudwesten kam / vnnd sein Maul weit auffthät / darauß er Fewer vnd Flamm gegen Nord Osten zu so gewaltig außspeyete / daß es schröcklich war anzusehen. Stracks vor jhm war ein grosses Läger von Reutern / welches in die vierung geordnet war. Vnder dem Schwantz dieses Drachen lagen sieben Stätte / deren zwo grösser waren / dann die andere / vnd hatten stumpffe Thürn / die auch sehr groß ???aren. Nahe bey derselben lag ein kleine Statt / vnd nicht weit darvon vier andere Stätt / mit vielen spitzigen Thürnen / die vnder deß grossen Drachen Schwantz lagen / so nahe beyeinander / daß man eben den klaren Himmel darzwischen sehen könte. Im Nord-Osten kam auch ein grosser Drach / mit drey kleinen / die jhre Zungen nach dem vberauß grossen Drachen / der im Sudwesten war / auß streckten / vnd hatten viel Fußvolck bey sich / welches wider die Reuter auß dem Sudwesten scharmutzierte. Auß dem Sudwesten kam ein Mann mit einem weissen Harnisch / vnd hatte ein Haafen auff seinem Haupt / vnd ein lang weiß Angesicht. Dieser greiff das Fußvolck vom Nord Osten an / vnnd setzte demselben dermassen zu / daß viel Muß???quetierer niderfielen / vnd war ein Wunder zusehen. Etliche die dem Mann mit dem weisse Harnisch folgeten / ri???ten hinauß: welches als die / so in der Schlachtordnung vnder dem grossen Drachen stunden / gesehen / kamen sie alsbald mit einem vollen Lauff jhnen zu Hülff. Darnach wendeten sie sich wider vnnd thäten einen dapffern Anfall. Der mehrer theil deß Volcks der vier Drachen auß dem Nord Osten wurd geschlagen vnd verschwand allgemach auß der Lufft: aber der grosse Drach im Sudwesten ist wol zwo Stund lang stehen blieben / nach dem die andere verschwunden waren / vnnd erzeigte sich sehr grausamb mit den Stätten / die er vnder seinem Schwantz hatte / vnd spiehe jmmer Fewer vnd Flamm auß dem Rachen. (Andere Wunderzeichen.) Zu Wien in Oesterreich ist das Wasser im Stattgraben acht Tag lang roch wie Blut gesehen worden. Drey Meil vmb Gran herumb in Vngarn hat es Honig geregnet / auch in derselben Gegend auß der Lufft ein fewrige Kugel auff die Erden gefallen. (Graf Wilhelm Ludwig zu Nassaw / sc. ???Statthalter in Frießland gehet) Nach dem Graff Wilhelm Ludwig zu Nassaw / Gubernator in Frießland / der Statt Gröningen / Vmblanden vnd Drenth den 13. Maij styl. vet. zu Leewarden mit Leibs Schwachheit angegriffen worden / vnd dieselbe von Tag zu Tag zugenommen / ist er endlich den 31. ejusdem deß
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(mit Todt ab.) Abends vmb neun Vhrn Todts verblichen / seines Alters 60. Jahr vnnd etliche Monat / nach dem er den Vnirten freyen Niderlanden in die 40. Jahr lang trew-vnd Mannlich gedient / vnd deren Freyheit vnnd die Reformirte Religion Ritterlich verfechten helffen. Den 13. Julij ist die Leichbegängnuß zu Leewarden in beywesen seines Brudern / Graffen Ernst Casimiri Feld-Marschalcks in der confoederirten Provincien Kriegs Armee / Graff Johann Ludwigs von Nassaw Catzenelnbogen / wie auch anderer hochansehenlicher Gesandten gantz herrlich gehalten worden. Er war gebohren zu Dillenburg Anno 1560. den 13. Martij. Anno 1587. hater sich verheurathet an Wilhelms von Vranien seines Vattern Bruders Tochter. Welche ohne Leibs Erben deß folgenden 1588. Jahrs zu Leewarden gestorben. Anno 1589. als er sich vergeblich vnderstanden Delffziel einzunemmen / hat er das Reiderland bey Embden mit Gewalt erobert vnnd befestiget. Desselden Jahrs den zwantzigsten Octobris hat er das feste Schloß / zu Außgang der Rheide / daran dem gantzen Frießland nicht wenig gelegen in seinen Gewalt gebracht. Anno 1593. hat er sich Grambsberg vnnd anderer Schantzen zu Nutz der Statt Coverden bemächtiget / wie auch das Schloß Wedda vnnd andere daherumb liegende Orth eingenommen. Wehr mehr davon zuwissen begehrt / der mag deß Meterani Commentaria vnd Lauream Nassovicam besehen. Nach dem Pfaltzgraff Friderich König in Böhmen / nach verlohrner Schlacht bey Prag sich gen Preßlaw in Schlesien reterirt / hat er stracks darauff anfangen zugedencken / wie er seinen Sachen wider Rath schaffen / vnnd das [508] jenige / so er jetzo verlohren / recuperiren möchte / zu welchem End er sich bey seinen Freunden vnnd Confoederirten vmb Hülff beworben / vnd sonderlich den II. Novembris an die Vnirte Fürsten vnd Ständ ein Schreiben abgehen lassen / welches also gelautet: (Pfaltzgraff Friderich vermahnet die Vnirte eyfferig zusammen zusetzen vnd jhm Hülff zuthun.) Wir Friderich / sc. Wir können nicht vnterlassen / gleich wie wir jederzeit beflissen gewesen / vnd liebers nichts gesehen / als daß E. L. vnd jr deß Zustands in Böheimb vnnd selbiger incorporirten vnd confoederirten Länder jederzeit berichtet würden / also auch dißmals deß jenigen / so Sontags den 9. Novemb. deß durch sonderbare Verhängnuß Gottes / bey vnversehenem Treffen / zwischen vnserer vnd deß Gegentheils Armeen sich zugetragen / den rechten Verlauff Ew. L. vnd. euch zuvermelden / damit es also bewandt / daß nach dem wir in die 7. Wochen bey vnserm Kriegsheer im Läger vns Personlich befunden / vnd keine Gefahr geschewet / der Feind jedoch die Zeit also extrahirt / biß er endlich / vngeacht vnser Armee jhm an der Seiten stetigs hergezogen / auch je weiter fortkommen / gar nahe an vnser Statt Prag angelangt / vnd wir jhm aller Orthen nicht abwehren können / weil er fast 3. exercitus, als den Bayerischen / Bucquoyischen vnd Don Balthasar beysammen gehabt / vnd sehr starck sich befunden / auff dieser Seiten aber das Volck / so wol an der Anzahl / als auch der Armatur abgenommen / sonderlich der nicht Bezahlung halben / eines theils Kriegsvolcks / darzu dann die Mittel fast aller Orthen gemangelt / sehr vnwillig gewesen / auch die versprochene Hülff allzulang aussen blieben / dahero leyder erfolgt / daß da der Feind mit aller Macht auff vnser Armee gesetzt / zwar theils derselben sich wol gehalten / vnd dem Feind nicht geringen Abbruch gethan / doch der mehrertheils sich alsbald getrennet / vnd in die Flucht begeben / dadurch vnser gätz Kriegsheer endlich zur Flucht gebracht / vnnd grosse Vngelegenheit verursacht worden / also daß wir dem Feind den Lufft lassen müssen / welcher dahero grossen Vortheil erlangt / vnd den Prager Stätten sich genahet / weil dann dz Schloß vn̅ alle 3. Stätt also bewandt gewesen / daß sie in die länge zuhaltë ni???vermögt / auch vns von den fürrnembsten Räthen vn̅ Officirern darzu gerathen worden / haben wir nothwendig vns vnd vnsere hertzgeliebte Gemahlin vnnd junges Herrlein zusalviren / vnd dem Feind nicht in die Händ zukommë / damit wir nit dessen Diseretion vns vnterwerffen müssen / von Prag erheben / gegen Schlesien vnd endlich in vnser Statt Breßlaw begeben wollen / da wir anjetzo im Werck / vns mit den Fürsten vnd Ständen in Schlesten / wie auch denen Ständen in Mähren / vnd dann deß Königs in Hungarn L. zuvergleichen / was weiter fürzunehmen / vnd welcher massen wir nunmehr von newem einen Fuß setzen können / nicht allein das vbrige von den Ländern zuerhalten / sondern auch das verlorne durch Gottes Hülff zu recuperiren / vnd wider zuerlangen / diesen widrigen vnd vnverhofften Succurß aber wissen wir nit allein obangedeuten Vrsachen zuzuschreiben / sondern daß auch leyder auff der Evangelischen Seiten nit so starcke vnd eyfferige Zusammensetzung zuerhalten / als bey den Papistischen / welche bißhero jhr eusserstes mit Zusam̅enbring, vnd Erhaltung so vielerley vnderschiedlichen Armeen versucht / verspürt wird. Wie dem allem aber / so befehlë wir es Gott dem Allmächtigen / denselbë bittende / daß nicht allein schädliche Consequentz darauß erfolgen / sondern bey Zeit dar gegen ein gemeine dapffere Resolution nunmehr endlich vnnd in diesen extremis ergriffen vnd gefast werdë möge / gestalt dann vnsers Ermessens / insonderheit man Vnirten theils jetzt vmb so viel mehr Vrsach hat / nach dem Exempel vnd Eyffer der Päpstischen Liga vn̅ deren Anhänger / mit gleichmässigem Eyffer vnd Nachtruck beständig zusammen zusetzen / vnd auf Mittel zugedenckë / damit auch dz eusserste / gleich bey der andern Seiten geschieht / zuversuchen / damit Spinola wider auß dem Reich vnd vnsern / wie auch vnsers Bruders Hertzog Ludwig Philipsen L. Erblanden mit dapfferer Nachsetzung gebracht werde / weil wir je ein anders / (als wir verhoffen) vmb die Vnion vnd das gemeine Wesen nit verdienet / sondern bey denselben dz eusserst zugesetzt / auch am Werck seyn / vngeacht deß grossen / in vnsern Erblandë vnd sonst erlittenë Schadens daran zuseyn / daß vnsere zur Vnion gehörige quota richtig erlegt werde / ob wol es sich damit etwz geringes verweilen möchte / vnd wollë vns ja nit versehen / daß der vornämlich den Ligistischen zum besten zu Vlm erhaltene Accordo (welchen doch dieselbe / durch deroselben gefährliche Practicken / vnd vnsern vnd der Vnion geleysten Vorschub / auch in andere viel weg selbst gebrochë) dißfals was verhindern werde / son???n daß vielmehr salus Evangelicorum cömunis suprema lex seye / vnd nichts vnterlassen werde / sich beyder Religion vnd so thewer erworbenen Libertät vnd Freyheit zu erhalten vnd hand zuhaben / sintemal gar nicht zu zweiffeln / wann der Spanischen Faction jhr Intent vnd Vorhaben angehen vnd gelingë (darfür Gott inbrünstig zubitten) daß nämlich sie vnsere Cron Böhmen vnd dero incorporirte vnd confoederirte Länder vnder jr Joch gäntzlich bringen solten / sie alsdann ohne zweiffel victoriosum exercitum ins Reich einführen / armata comitia halten / die gravamina mit dem Schwerdt decidiren / vnd den Evangelischen jres gefaller. s leges praescribiren / auch die Restitution der Geistlichen Güter aufdringen / vnd eben dardurch nicht allein dieser Königreich vn̅ Länder Hülf / dem Reich ins künftig gantz abgeschnitten würden / sondern daß dieselbe auch wol gar feindlich wider die Vnirte vnd andere Evangelische Chur - Fürsten vnd Ständ vnter das Spanische Joch gerathen müssen / als eben dieselbe Länder. Daher dann leichtlich zuermessen / ob nit vielmehr jetzt dë Exempel Churfürst Moritzen zu Sachsen nach zu folgë / ein rechtschaffene dapffere Resolution zu fassen / vnd sich solchë schweren Lasts bey zeit zuwehren sey / als so weit es kommen zulassen / zu dë auch ferner die Vernunft es selbsten gibt / ob bey solchem Zustandt vnd höchster Gefährlichkeit die Vnion zu prorogiren oder [509] nit / darauf einen oder andern Fall der consequës halben / die Rechnu̅g vnschwer zumachë / vnd werden insonderheit die Stätt darbey jhrer Co̅munen vnd Posterität halben wol zuerwegen habë / damit es jnen auf den gleichwol vnverhofften Fall nit ergehë möchte / wie es leyder jetzund in Böheimb vn̅ Oesterreich vor Augë / daß sie nit allein vmb Haab vnd Gut gebracht / sondern auch dahin gezwunge̅ werden / das Keys. Volck zubezahlen / auch selbiges ferrner zu vnterhalten / ja mit der Zeit dörfften leyden müssen / daß man jnen Casteel in die Stätt bawet / Reichs Schultheisen einsetzt / vnd sie endlich gar zu deß Keysers Cammer gut gemacht / vn̅ also zehenfach mehr werden anwenden müssen / als bey Continuation der Vnion nit geschehen / noch erfordert wird / gleich da die Ständ in Böhmen nur den zehenden theil hetten hergeben / von dem jenigen / so sie jetzo ins gemein verlieren / es so weit vnd zu diesem trawrigen Außschlag verhoffentlich nicht würde gerathen seyn. Bitten demnach E. L. vnd euch gantz freundgnädig vnd beweglich / sie wollen dieses alles wol behertzigen / den Schaden Josephs tieff zu Gemüt führen / vns die gemein Evangelische Sachë / insonderheit vnsere vnd vnsers geliebten Bruders Erbland mit Rath vn̅ That nit verlassen / sondern nochmals vnd ferner das ensserste bey vns trewlich zusetzen / vnnd es dahin richten / damit dieser schwere Kriegslast vns abgenommen / vnd denen auf den Halß gebracht werde / die alles dieses Vnheyls jetzo Vrheber vnd Vrsächer seyn / damit also dardurch auch frembde Potentaten / so vns die hülffliche Hand zu bieten / sich jetzo erklären / vnd wir noch ferner durch Schreiben vnd Schickung sie darzu zuvermögen / nichts vnterlassen wollen / desto mehr bewegt werden / nunmehr sich auch zu moviren / vnd dem Spanischen Gewalt vnd affectirtem vniversal Dominat sich zuwider setzen / darzu der Allmächtige seine Gnad verleihen wolle / vnd wir haben es / sc. (Landtag in Schlesien.) Bey dieser Versamblung der Fürsten vnnd Stände ist auch obgedachtes Monitorialschreiben deß Churfürsten von Sachsen einkommen. Bey Ankunfft deß Pfaltzgraffen nach Preßlaw haben die Schlesische Fürsten vnnd Stände daselbst eine Zusammenkunfft gehalten / vmb sich was bey so beschaffenem Zustandt ferner vorzunehmen / zuberathschlagen. Als nur der Churfürst von Sachsen davon berichtet worden / hat er den 26. Nov. von Bautzen auß / beneben vberschickung einer Abschrifft der Keyserlichen Commission / ein Schreiben an sie abgehen lassen / nach folgenden Innhalts: P. P. Was vngefehr vor drithalb Jahren vor eine vnversehene Vnruhe im Königr. Böheimb / vnd mit eine̅ vngewöhnlichen procedere entstanden / wie auß eine̅ damals kleinscheinendë Füncklein / ein grosses Fewer erwachsen / vnd so weit vmb sich gefressen / daß es anfänglich die Hertzogthümber / Ober- vnd Nider Schlesiē / hernach aber / nach damals regierender Key. M. tödtlichen Abgang / die vbrigen der Cron Böheimb incorporirtë Länder ergriffen / dz ist E. L. vnd euch wissende / bedarff keiner weitläuffugen Außführung vnd bezeugtes die darauferfolgte aller Länder Verheeru̅g / Gott der Allmächtige behüte derselben gantzen Vntergang. Darbey aber werden E. Ld. vnd jhr auch in Gedächtnuß habë / wie alsbald anfangs wir vns / diß Vnwesen zustillen / nicht allein neben andern Chur- vnd Fürsten angelegen seyn lassen / so wol mit Vorbitt bey der damals regierenden Key. M. die dem Hauß Oesterreich angeborne Milde vnd Gnade der Schärpffe vorzuztehen / als mit Abmahnung bey den Ständë deß Königr. Böhmen von allen Thätlich keiten vnd Abmahnung zü Gehorsam̅ vnd schuldigen Respect gegen der höchste̅ Obrigkeit / sondern vns auch endlichë selbste̅ zu einem Interponenien neben andern vorgeschlage̅ / Zeit vnd Ort dar zu benamt / vn̅ alles dz jenige gethan / wz zu Abwendung fernern Vnheils vnd widerbringung gutes Vertrawens nöthig gewesen. Ob wir nun wol in denen Gedancken gestanden / es würde vnsere Vorsorge vnd hierunter angewandte Bemühung / von den Stände deß Königreichs Böheimb mit danck barem Gemüth erkandt worden seyn. So haben wir doch mit Schmertzen erfahren müssen / daß die Stände angeregtes Königreichs mit allem fleiß sich dahin bemühet / wie solch wolgemeintes / vn zu Fried vn̅ Ruhe gerichtetes Vorhaben möchte verzogen / endlichen zu nichte gemacht / vnd jre damals vorgehabte / aber noch verborgene / letzlichen aber herauß gebrochene vnd offenbarte Intention zu Werck gerichtet werden / welches jhnen dann auch so weit gelungen / daß die dam als regierende Key. M. darüber gestorbe̅ / vnd die vorgewesene Interposition dessentwegen nit zu Werck gerichtet werden können / dan̅ obwol die jetzige Röm. Keys. auch in Vngarn vnd Böheim Kön. M. als ein erwehlter / gesalbter / gecrönter König / deß Königreichs Böheimb / dem die Stände aller Länder allbereit mit Eyd vn̅ Pflicht zugethan gewesen / sich bald nach erfolgtem tödtlichem Abgang / der Regierung angeregtes Königreichs vnd incorporirten Länder angemasset / den versprochenë Reverß eingeliefert / die von der verstorbenen Keys. M. eingewilligte Interposition beliebet / vmb Reassumption bey den Interponente̅ angesucht / sich auf de̅ von Johan Schweickarten / Ertz Bischoffen zu Mayntz / vnd Churfürsten / gegen Franckfurt auß geschriebenen Wahltage / nach gewöhnlicher Erforderung / als ein König in Böhmen begebë / daselbst auch von den samptlichen anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden Gesandten einmütiglich / ohne einige Contradiction / als ein König in Böheimb / vnd der Siebende Churfürst erkennet / vnd ad sessionem vnd conclave gelassen worden / auff der sämptlichen Churfürsten vnd der abwesenden Gesandten anhalten sich anderweit vorgeschlagener Vnterhandlung submittirt / den angedeuteten Ort als Regenspurg / so wol die Zeit angenommen / vnd dessen sich schriffilichen erkläret / sind noch die Stände damit nit begnüget gewesen / die von den samptlichen Churfürsten vor gut angesehen Interposition rund abgeschlagen / sondern auch als [510] bald zu vnerhörten starcken Confoederationen / dareyn auch endlich der Erb- vnd Ertzfeind der Christenheit durch Mittels Persohnen gezogen / vngewöhnlicher Rejection vnd newen Wahl geschritten / vnd dardurch vnd erfolgter Designatio̅ an Tag geben / daß man zu Fried vnd Ruhe nicht lust / vnd daher zu einiger Interposition nicht / sondern vielmehr zu weiterung Beliebung trüge. Weil dann dieses vnrechtmässiges vnd dem H. Röm. Reich vnd Churfürstlichen Collegio hochschädliches Fürnehmen vielen Trewhertzigen gegen der höchsten Obrigkeit wolaffectionirten nit wenig mißfallen / darbey auch betrachtet / da dieses mit dem höchsten Haupt der Christenheit vorgenommenes procedere gut geheissen / vnd mit stillschweigen vnd sitzen solte approbirt werden / was für gefährliche Consequentien darauß erfolgen / vnd wie leichtlich mit andern Obrigkeiten dergleichen auch vorgenommen werden könte / die in der Churfürstl. geschwornen Verein sich befindende Churfürsten auch nit ausser acht gelassen / wz bey solchen gefährlichen Zeiten / vnd vnverantwortlichen Attentaten / dero Ampt / vnd jhrem höchsten Haupt vnd dem H. Röm. Reich geleystete Pflicht erfordert / haben sie sich in der Reichsstatt Mühlhausen zusammen betaget / vnd nottürfftige Berathschlagung / mit Zuziehung deß Hertzogen in Bayern / sc. vnd Landgraff Ludwigs LL. weil deß Hertzogs in Bayern L. zu einem Interponenten sich gebrauchen lassen wollen / Landgraf Ludwigs L. dem gemeinen Wesen vnd dessen erhaltung wol gewogen / angestellt / wie doch solchem entstandenem Vnheyl vnd hochgefährlichen Exorbitiren zu remediren / dasselbe abzuschaffen / der höchsten Obrigkeit gebürlichen Respect zu erhalten / vnnd dem H. Rö. Reich / so wol Churfürstlichem Collegio kein Nachtheil / oder Verantwortung bey der Posterität zuzuziehen / viel weniger böse schädliche vnnd wider Gottes Wort lauffende Consequentien zu belieben / vnd endlich dahin geschlossen / Chur Pfaltzen von der angenom̅enen Wahl vnd angetrettenen Regierung / ab- vnd zu schuldigem Respect vnd Gehorsamb gegen der höchsten Obrigkeit / so wol die Ständ deß Königreichs Böheimb vnd incorporirten Länder gegen jhren König vnd Herrn anzumahnen / mit dem Andeuten / da solches nicht erfolgen solte / gehorsame Chur-Fürsten vnd Ständ deß H. Röm. Reichs nicht würden vorüber können / jhrem höchsten / erwehlten vnd gecrönten Haupt vnter die Arm zu greiffen / bey dem jenigen / so Jh. Keys. M. zuständig / zuschützen / vnd sonsten dahin zutrachten / wie durch zuläßliche im H. Röm. Reich hergebrachte vnd in desselben Verfass- vnd Satzungen begriffene Mittel / alles zu einem friedlichen Stand gebracht werden möchte. Darauff dann zu vollziehung solches Schluß die Schreiben an Chur-Pfaltz / so wol die Ständ der Cron Böheimb vnd incorporirten Länder / an jedes absonderlich abgangen vnd denselben insinuirt / aber damit so wenig auß gerichtet werden / daß man vielmehr in vorigem vnrechtmässigen proposito verharret / vnd wider Jhr. Keys. May. ein Feindseligkeit nach der andern verübt / vnnd vngeschewt vorgeben / es müste das Hauß Oesterreich gäntzlich ruinirt / das Römisch Reich in ein andern Model gegossen / auch die jenigen Chur- vnd Fürsten / so es mit Jhr. Keys. M. gut meyneten / jhr Gewissen vnd Pflicht in acht hielten / gleicher weiß vntergetruckt werden. Dessentwegen dann Jhre Keys. May. bewogen worden / vns vnd deß Hertzogen in Bayern L. dergleichen Commissiones auffzutragen / wie E. L. vnd euch mehr dann gnugsamb bekandt / welch wir auch zu schuldigem Respect vnd Gehorsamb gegen Jh. Keys. May. vber vns genommen vnd dergestalt verrichtet / daß verhoffentlich Jh. Keys. May. darmit zufrieden / vnd niemandt Vrsach haben werde / sich darüber zu beschweren / alldieweil vnsere Intention allein dahin gerichtet / wie Fried vnd Ruhe erhalten / gut Vertrawen zwischen der Obrigkeit vnnd Vnderthanen gestifftet / der schuldig Respect vnd Gehorsamb gegen der Keys. Mayest. conservirt / vnd die Ständ vnd Vnderthanen bey jhren Privilegien / Freyheiten / Recht vnd Gerechtigkeiten / insonderheit dem freyen exercitio der wahren Religion defendirt werden möchten. Dahero wir vns dann auch einiger feindseliger Opposition nicht versehen / sondern vielmehr verhofft / man würde sich accommodiren / selbsten deß schuldigen Respects vnd Gehorsambs gegen der Keys. May. erinnern / vnd alle Privilegia vnd Freyheiten / sampt dem höchsten Kleinod der Seelen / nicht auff die Spitze deß Schwerdts vnd Vngewißheit deß Glücks setzen vnd stellen / nach dem aber Ew. L. vnd euch nunmehr gnugsamb bekandt / was massen der Keys. May. vnd deß Hertzogs in Bayern L. Kriegs Armada nicht allein das Böhmisch Kriegsvolck geschlagen / gantz vnnd gar zertrennt / die Hauptstatt Prag eingenommen / sondern sich auch fast deß gantzen Königreichs Böhmen bemächtiget / inmassen vnderschiedliche Oerther / als Brix / Leutmeritz / Aussig / sampt den Ständen desselben Crayses sich selbsten in vnsern Schutz begeben / die wir Krafft auff vns habender Böhmischen Commission auch auff- vnd angenommen / die fürnembsten Ständ vnd Stätt auch allbereit Jhrer Keys. Mayest. geschworen / dieselbig allein vor deroselben König zuhalten vnnd zu erkennen / durch Abgebung eines Reverß der Confoederation renuncirt / darbeneben Hoffnung / daß mit dem Marggraffthumb Mähren in gleichen Terminis anjetzo beruhet / so haben wir vor die Notturfft befunden / wegen naher Verwandnuß vnd Freundschafft / damit wir E. L. vnd euch vnd dieselbe widerumb vns zugethan / auch auß trewhertziger zu E. L. vnd euch sämptlich tragenden Affection / E. L. vnd euch zuersuchen / bevorauß / weil vns gleichfalls eine Keys. vnd Kön. Commission auff Ober- vnd Nider Schlesien gerichtet. Vnd gelanget demnach an Ew. L. vnd euch / vnser freundliches Bitten vnd Gesinnen / Ew. L. vnd jhr wollen nunmehr die Noth vnd Gefahr / darinnen eine gute geraume Zeit das geliebte [511] Vatterland gesteckt / so wol desselben Verheer- vnd Verwüstung wol erwegen / wie gar wenig Glück vnnd Sieg bey solcher erregten Vnruhe gewesen / sonderlichen aber / was bey Eroberung vnd Einnehmung der Statt vorgelauffen / vnd daß in vnd bey solchem Werck Gottes Hülff genugsamb / vnd wie die Göttliche Allmacht vber deroselben Ordnung der Obrigkeit wolle gehalten haben / verspüret / reifflichen consideriren / Jhre vernünfftige Consilia, dahin vnverzüglich dirigiren / wie auß solchen Trangsalen allen vnnd weiter bevorstehender Gefahr das geliebte Vatterland gerissen / E. L. vnd jhr bey dero Fürstenthümben / Land vnd Leuten / Haab vnd Gütern / geschützet / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnnd das alte Vertrawen zwischen der hohen Obrigkeit vnd Vnderthanen ernewert werden möchte / welches vnsers Erachtens besser nicht geschehen kan / als wann E. L. vnd jhr sich der Keys. Commission submittirten / die angebottene Milde vnd Gnade acceptirten / vnd den jenigen einig vnd allein vor jhren Herrn vnd Ober Hertzogen in Schlesien erkenten / dem Ew. L. vnd jhr vor entstandener Vnruhe / mit Pflichten zugethan gewesen / bevorauß / dieweil bey jetzigem sich nunmehr ereigneten Zustandt vnd erfolgter Renunciation der auffgerichten Confoederation / sich keiner Hülff Ew. L. vnd jhr zu getrösten / E. L. vnd jhr auch bißhero darvon keinen andern Nutz vnd Frommen gehabt / als daß dieselbe gleichsamb jhr Vatterlandt in Brandt stehende sehen müssen / vnd doch demselben nicht zu Hülff kommen vnd die Gefahr abwenden können / zu geschweigen anderer Motiven vbergehen. Wir bezeugen mit Gott vnd gutem Gewissen / daß wir es mit Ew. L. vnd euch trewlich meynen / vnd anders hierunter nicht suchen vnd begehren / als daß Ew. L. vnd jhr möchtet zur Ruhe kommen / von allem Verderben errettet / vnd bey denen Privilegien / Rechten vnd Gerechtigkeiten / insonderheit aber dem freyen Exercitio der wahren Religion defendirt werden. Werden nun Ew. L. vnd jhr / vnserm freundlichen Suchen / auch gnädigstem Gesinnen / statt geben / so haben dieselbe nichts anders als rühmliche Nachsage bey der Posterität zu erwarten / erlangen ein rühiges Gewissen / der Allmächtige wird Ew. L. vnd euch dargegen reichlich segenen / vnd Gnade verleyhen / daß alles Vnglück von dem geliebten Vatterland abgewendet / dasselbige in guten Zustandt gebracht / vnd zu einem gewüntschten Ende gedeyen möge / solten aber Ew. L. vnd jhr / vnserer trewen Erinnerungen vngeachtet / bey vorigen Meynungen verharren / so müssen wir es zwar geschehen lassen / Gott vnnd der Zeit befehlen / werden vns auch jedesmals vber angehendes Vnheyl vnnd ferrner Verderb deß Vatterlands mehr betrüben / dann erfrewen / bitten aber darbey freundlich vnd gesinnen gnädigst / Ew. L. vnd jhr / wollen alsdann vnserer Erinnerungen eingedenck seyn / vnd daß wir es mit Ew. L. vnd euch gern besser gesehen / erinnern / vnsers theils werden wir standhafftig bey der Key. M. verbleiben / vnd auff alle Mittel vnd Wege dencken helffen / wie aller der höchsten Obrigkeit zugefügter Despect abgewendet / der schuldige Gehorsamb erhalten / das H. Röm. Reich an dero Lehen vnd Churfürstenthumb nicht vernachtheiliget / viel weniger dem Churfürstlichen Collegio einig Praejuditz zugezogen werde / darauf mögen sich E. L. vnd jhr verlassen / vnd diese vnser suchen vnd bitten / Erinnerung vnd Ermahnungen nicht anders auffnehmen / als trewlich / vnd E. L. vnd euch zum besten gemeynet / sc. Die Keyserliche dem Churfürsten von Sachsen gegebene Commission auff die Schlesien war gleiches Innhalts mit deren auff die Ober vnd Nider Laußnitz / von welcher an seinem Ort Meldung geschehen. Als nun der Pfaltzgraff von dem jenigen / was der Churfürst von Sachsen an die Schlesier gelangen lassen / berichtet wurde / vnd darneben vermerckte / daß sie / mit gedachtem Churfürsten sich in eine Tractation einzulassen / nicht vngeneigt weren / entschloß er sich zu Versicherung seiner Person / sich von dannen an andere Orth zubegeben / ließ demnach durch das Ober Ampt dë Fürsten vnd Ständen nach folgendes vortragen: ( Pfaltzgraff Friderichs Vortrag bey der Preßlawischen Zusammenkunfft.) Die Kön. May. in Böhmen vnser allergnäd. Herr / haben so wol auß ablauff der jetzige̅ gefährlichen zeiten / vnd was hin vnd wider vorgehet / als auch auß reiffer Erwegung der gehorsamen Fürsten vnd Ständ dieser Land / abgewichener Tagen vorgehaltenen consiliis vnd gefasten Intention sich nicht vnbillich erinnert / vnd mit mehrerm zu Gemüth gezogen / wie nicht allein die Feinds Gefahr im benachbarten Marggraffthumb Mähren je mehr vnd mehr vberhand nehme / vnd derselben Ständen trewe Assistentz vnd Hülff gegen dem Land Schlesien / wo nicht gantz abgeschnitten / doch zum grösten theil zurück gehalten werdë dörffte / sondern daß auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ bey jetziger Beschaffenheit jhrer Soldatesca gegen so einem mächtigen Feind nit allerdings gefast seyn werden / vnd jhnen auch ohne diß mit Chur Sachsen zu friedlicher Tractation vnd gütlicher Accommodirung einzulassen jhnen vorgenommen / dannenhero desto mehr verursacht worden / die jenige Mittel vnd Resolution zuergreiffen / dardurch Jh. Kön. May. Person zugleich besser gesichert / vnd auch die gehorsamen Fürsten vnd Ständ in jhrer vorhabenden Intention desto sicherer vnd ohne sondere Hinderung zu verfahren haben möchten / vnd derentwegen an etwas sichere Ort sich doch in aller nähe zubegeben vnd vnumbgänglich resolviren müssen / welches wie es dem gemeinen besten selbsten mercklichen zu statten kompt / vnd an solch Jhrer Mayest. Person Versicherung in diesen Landen das meinste vnd vornembste gelegen / also sich Jhre Kön. Mayest. gäntzlich versehen wollen / die getrewen Ständ solches von jhr nicht vngleich vermercken / sondern der vnvermeydlichen Necessität zumessen / nicht weniger aber derselben einen weg wie den andern jhren gethanen Pflichten gemäß / so getrew vnnd wol affe [512] ctionirt verbleiben werden / als Jh. M. sich hierinnen allweg der Recht vnd Gefügnuß gegen den Landen deutlich protestando zuvor gehalten / entgegen J. M. widerumb sie die gehorsamen Ständ mit der jnen versprochene̅ / so wol eigener als außwendiger Potentate̅ Assistentz / Hülf vn̅ Succurß keines wegs zuverlassen gedencken / in dessen aber seyn J. M. Inhalts besagter hievoriger Erkläru̅g gnädigst wol zufriede̅ / daß mit Chur Sachsen die vorhabende Tractation einen weg als den andern vorgenom̅en werden möge / vnd wie sie sich keines andern / dann J. Kön. M. Königl. Person darein zu comprehendiren gnädigstversehen / als seyn sie deß Verlauffs förderlicher Notification von den gehorsamen Fürsten vnd Ständen gewärtig / vnd thun sie benebens gnädigst ermahnen / sich hierin̅ dermassen gehorsamblich zuverhalten / auf daß in einem corpore beysammen verbleiben / vnd niemands sich darvon ab zu sondern / oder ad partem einzulassen vnterfangen möge / ingleichen / deß wegen der mit der confoederirten Cron Vngarn dermassen Consideration möge gehalten werden / auf daß die gehorsamen Fürsten vnd Ständ (in dem dem Marggraffihumb auf begebende vnd conditionirte Accom̅odirung all bereit mit Türcken vnd Tartarn angedräwet worden) nit in grössers Vnglück vnd Gefahr deßwegen kom̅en mögen / vnd demnach auch den gehorsame̅ Fürsten vn̅ Ständen hoch angelege̅ / damit dero noch diene̅de Soldatesca mit nechstem befriediget vnd in gute̅ Willen erhalten werde / nit weniger auch J. Kö. M. bewilligter Austand an den drittë Monat Sold für die 1000. Pferd zu deroselben Bezahlu̅g beförderlich richtig gemacht werde / als habë J. M. dz gnädigste Vertrawen zu den gehorsamen Fürsten vn̅ Ständen / sie solche Nortturffte̅ so wol als zuvorn in gehörige obacht zunem̅en / vnd zu angehöriger zuverlässigkeit zurichten / wie auch sonsten in allen Occurrentien mit J. Kön. M. getrewe gehorsame Correspondentz zuhalten nit vnterlassen werden. (Pfaltzgraff Friderich schicket einen Gesandten an den Churfürsten von Sachsen.) Ferners hat Pfaltzgraf Friderich zu auß gang dieses Jahrs Graf Georg Friderichen vo̅ Hohenloh an J. Churf. Durchl. zu Sachsen abgefertigt / vnd jhm in seinem Nahmen nachfolgend vortragen lassen: Er machte jm keinen zweiffel / es würde̅ S. Churf. G. auß seinem gethanen Schrifftliche̅ vnd durch offenen Truck ans Liecht gegebene̅ Declaration vernom̅en habë / auß wz erhebliche̅ Vrsachen er sich der Cron Böheimb Regieru̅g sampt dero gehörigen Landen vnterzogen / vnd daß er gar nit sich darzu getrunge̅ / viel weniger vor ergangener Wahl / vnd biß von desselben Königreichs Ständen jm avisirt worden / dessen Wissenschaft getragen / dahero es für einen Beruff vnd sonderliche Schickung Gottes geachtet / darumb sich desto eher darzu bewegen lassen / damit solche Cron nit in andere Händ gefallen / dardurch dem Röm. Reich allerley Vngelegenheit zugezogen vnd erwachsen mögen. Für eins. Fürs ander / daß die Evangelische Religion in solchem Königreich vnd Landen erhalten / bey jhrer hergebrachten Freyheit verbleiben. Zum dritten / daß das Churfürstenthumb nit zu einem Erbe / wie es durch einen Contrac??? dem König in Spania vbergeben / zu mercklichem Praejuditz deß Churfürstlichen Collegii, gemacht. Zum vierdten / daß die freye Keys. Wahl künfftig in die Hand der Evangelischen Majorum gezogen / damit dem Röm. Reich vnd sonderlich den Evangelischen Churfürsten vnd dero Länder hinfüro die Servitut nit auff den Halß wachsen möge / daher er der Pfaltzgr. in gäntzlicher Hoffnung gestanden / es würden die Evangel. Churf. vnd Stände jnen nit allein dasselbe beliebe̅ lassen / sondern sie auch darnebe̅ hand zuhaben gemeint seyn / dan̅ da etwz dieses Orts were vo̅ Gegentheil praetendirt worden / daß solches vermittelst der sämptlichen Reichsständ Interposition hette mögen durch rechtliche vnd gütliche Tractation accom̅odirt vnd beygelegt werden / inmassen er sich allezeit dahin erbietig gemacht / aber vergeblich / sondern es hett sich der Gegentheil durch Hülf Spanien / auß ländischer vnd im Reich der Papistische̅ Ligae zugethanen Potentate̅ dermassen gestärckt / daß er gezwungen worden / die noch gezwungene Defension an die Hand zunehmen / nichts desto weniger aber jederzeit begierig gewesen / wie die Sachen zu gütlicher Tractation hetten kom̅en mögen / meine wenige Person zu S. Churf. G. nit allein abzufertigen / sondern dieweil es sich mit dem sichern Geleyd etwz verzogen / vnd die Fürsten vnd Ständ in Schlesten inmittelst ein Zusammenkunfft gehalten / dieselbe dahero zu disponire̅ / daß sie ebener gestalt eine Absendung zu S. C. G. schicken wolten. Were hierauf deß Pfaltzgraffen gantz freundlich bitten / ob S. Churf. G. jhm gefallen lassen wolten / Mittel vorzuschlagen / dardurch obberürten Gefährlichkeiten gestewert / das H. Rö. Reich sampt seine̅ Gliedmassen in gute̅ ruhigen Stand erhalten / er beneben seinen Gefreunden vnd Zugethanen / die jenige jhnen abgenommene Güter widerumb restituirt / deß zugefügten Schadens ergetzet / ein general amnystia allerseits gegeben / den gravaminibus im Reich abgeholffen / das liberum Religionis exercitium erhalten / dz Churfürstenthumb Böhmen bey der freyen Wahl gelassen / dasselbe Königreich sampt den incorporirten Ländern Religions- vnd Prophan Freyheiten restabiliret vnd confirmiret / das Königreich Vngarn in solcher Observantz gehaltë / damit nit Desperation / vnd bey derselbe̅ schädliche Consequentzen causirt / dz Königreich Pole̅ dergestalt möchte in Obacht genom̅en werden / damit dasselbe nit in Gefahr gesetzt / vnd das Röm. Reich auch andere Christliche Länder daherd Schaden leyde̅ möchte̅. Zu behuf aber solcher Tractation / vnd damit sie desto füglicher vn̅ besser jren Fortgang habe̅ möge / were vmb mehrer sicherheit willen ein Stillstandt aller Orten ein paar Monat also bald anzustellen vnd ins Werck zurichten / da er dan̅ erbietig zu solchem jetzterzehlten auf vor genom̅enen Vorschlag S. Churf. G. nach möglichkeit / wz ohne verletzu̅g gutes Namens vn̅ wolher gebrachter Reputation geschehe̅ kan / sich dermassen zu accom̅odiren / daß S. Churf. G. als ein Evangelischer Churfürst vn̅ Herr / gern vor andern gönnen vnd anvertrawen / [513] da auch S. Churf. G. vnter andern ferner Information anzuführen begehreten / solte dasselbe von jhme / Graffen / nach Möglichkeit vnterthänigst verrichtet werden. Welches er S. Churf. G. auß habendem Befelch vorbringe̅ wollen damit alles beygelegt / Christlichs Blutvergiessen praecavirt / die Länder vor der verderbliche̅ Enervir- vnd Außsangung der darinnen gelegten Kriegsheer verschont bleiben / dann das Rö. Reich so wol als das Königreich Böhme̅ / sampt darein gehörigen Ländern / je länger je mehr in die gäntzliche ruinam gestürtzt werden / die Cron Vngarn sampt andern Landen dardurch in die eusserste Desperation gerathen / vnd also (das Gott gnädig abwenden wolle) eine̅ Dritten leichtlich in die Hände falle̅ möchte / inmassen mit dem Königreich Polen / welches nun zum dritten mal Niderlag erlitten / bereit ein starcker anfang gemacht / vnd der Türckische Keyser künfftige̅ Früling in der Person mit seiner eussersten Macht darauff zurucken entschlossen seyn sol / dan̅enhero solch Königreich & per conseque̅s dz Rö. Reich Teutscher Nation in der höchste̅ Gefahr stehet / in Ansehu̅g man an keine̅ Ort in Verstossung guter Correspondentz vnd wegen Enervirung der Landen durch Krieg / im Reich mit Mitteln versehen / einem solchen mächtigen Feind zu resistiren / zugeschweigen daß hiergege̅ die Catholische auf jhrer seiten gäntzlich entschlossen / die Evangelische Religion zu extirpiren / vnd hergegen die Spanische Inquisitio̅ einzuführe̅ / durch welches Guberno / alle Churf. vn̅ Ständ deß Reichs / so wol an dero Königreich vn̅ Länder hergebrachte Reputation / Privilegien vnd Immunitetë gäntzlich vndertruckt vnnd beraubet würden / auß diesem allem were der Pfaltzgraff bewogen worden / S. Churf. G. hiermit zu ersuchen.

1621
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Auf diesen Vortrag ist dem Abgegesandten den II. Jan. deß 1621. Jahrs nach folgende Churfürstl. Resolution vberreicht worden: (Chur Sächsische Resolution dem Pfältzische̅ Abgesandten auff gethane Proposition ertheilt.) Der Durchleuchtigste / Hoch geborne Fürst vnd Herr / Herr Johan Georg / Hertzog zu Sachse̅ / sc. läst dem Chur Pfältzischen Abgesandte̅ auf desselben Fürbringen / nach folgenden Bescheid ertheilen / daß nem̅lich S. Churf. G. zu Sachsen nit gemeynt vnd entschlossen / mit Pfaltzgr. Friderichen in einig Disputat sich zubegeben / wegen der Vrsachen / die jn zu Annehmung der Regieru̅g deß Königreichs Böhmen vnd incorporirten Ländern bewogen haben sollen / alldieweil S. Churf. G. zu Sachsen / dz Böhmische vbel procedere von anfang biß hiehero niemals gut geheisse̅; Pfaltzgraff Friderichen die nichtige angetragene / vnd von der Rö. Key. M. cassirte Wahl trewlich / nebe̅ andern vornehmen Chur- vnd Fürsten widerrathen / vnd die angezogene Vrsache̅ der Wichtigkeit niemals befunden / daß sie S. Churf. G. oder andere friedfertige vnd höchst gemelter Key. vnd Kö. M. wol affectionirte Stände zu einem beyfall hetten bewegen können / inmassen dann auch fast alle deß H. Rö. Reichs Ständ / entweder der Key. vnd K. M. trewlich beystandt geleystet / oder sonst sich neutral erwiesen vnd deß Böhmischen Vnwesens nit annehmen wollen / in Erwegung / daß die jenige̅ / von welchen solche nichtige vnd cassirte Wahl herrühret / weder zu Rejection noch Election einigen Beruff gehabt / im Königreich Böhme̅ auch kein Sedisvacanz, sondern dasselbe vielmehr mit der jetzigen Rö. Key. vnd Kö. M. als einem erwehlten / gecrönten / gesalbten vnd belehnten König versehen gewesen / vnd dahero zu der vorgenommene̅ Rejection vnd Wahl / ohne verletzung derer hohen vnd schweren geleysten Pflichten vnd Gewissen / nicht kom̅en vnd gelangen können / hetten demnach S. Churf. G. zu Sachsen nichts höhers gewünscht / als daß Pfaltzgr. Friderich sich in dz Böhmische Vnwesen nit gemischt / die Rö. Key. vnd Kö. M. in deroselben von Gott / Rechts vnd Billichkeit / wegen zustehende̅ Königreich vnd Ländern vnperturbirt gelassen / vnd alleine trewer Freund Rath / die es mit Pfaltzgr. Frideriche̅ vnd derselben Land vnd Leute̅ trewlich vnd gut gemeynt / gefolgt. Dieweil aber Pfaltzgr. Friderichen ein anders gefalle̅ / so haben S. Churf. Gn. zu Sachsen vnd andere Ständ es auch geschehen lassen / vnd de̅ außgang Gott vnd der Zeit befehlen müssen / vnder dessen aber nichts desto weniger bey der Key. vnd Kö. M. getrew verblieben / vnd deroselben in jren zu gestandenen Trübsaln so viel möglich vnter die Arm gegriffen / biß der Allmächtige gütige Gott so viel Gnad verliehen / daß durch die ansehenliche vnd herrliche Pragerische Victorj / die Sach zu einem solchen Stand kommen vnd gerathen / darinnen sie sich anjetzo befindet / vnd männiglichen ab eve̅tu kundbar worden / daß der gerechte Gott / der gerechten Sach beygestande̅ / vn̅ vber der Obrigkeit / als seiner Ordnung wol gehalten / vnd dieselbe geehret vnd respectiret haben wil. S. Churf. G. zu Sachsen bekennen zwar / daß das Röm Reich nit in wenig Gefahr gesetzt / vnd bey solcher Gelegenheit dem Türcken leicht Thür vnd Thor könne geöffnet werden / sein lang vorgehabtes Intent zu Werck zu richten / vnd der jenigen Länder sich zubemächtige̅ / so jedesmal für eine Vormawer deß Röm. Reichs gehalten worden / sie lassen es aber die jenigen / so darzu Vrsach vnd Anleitu̅g geben / vnd bey welchen kein flehen / bitten / anermahnen vnd erbieten geholffen / verantworten / jhres theils seyn sie gnugsamb versichert / daß sie darzu die geringste Vrsachen nit gegebe̅ / sondern lieber es anders gesehen hetten / wann nur die folge vorhandë gewesen / vnd die begierde zu herrschen vn̅ anderer Länder sich zu im patroniren / guten vn̅ nutzlichen consiliis nicht were vorgezogen worden / es achten auch S. Churf. G. davor / daß es nu̅mehr zu spat bey den jenigen Rath vnd Mittel zu suchen / welche jedesmal das gantze Werck improbirt / vnd derer Gutdüncken vnd trewhertzige Erinneru̅g hindan gesetzt vnd in wind geschlagen worden / S. Churf. G. zu Sachsen sehen vnd wissen auch kein andere Mittel zuerdencken oder zufinden / dardurch diesem Vnwesen abzuhelffen / vnd zu einem ruhigen friedlichen Stand zugelange̅ / als daß Pfaltzgraff Friderich sich vorhin aller Feindseligkeiten gegen der Keys. vnd Königl. May. zustehende Königreich vnd Länder enthalte / selbe vnperturbirt las [514] se / derselben sich gäntzlich verzeihe / sich Jhrer Keyserl. vnd Königl. May. submittire / vnd vmb Verzeihung der hohen Verletzung vnderthänigst bitte / vnd nichts mehrers / dann Keys. vnnd Königl. Gnad suche vnd begehre / vnd derselben mit Gedult erwarte / dann solt solches nicht geschehen / sondern man weiter Vngelegenheiten / Verheer- vnd Verwüstung der Länder vnnd Blutvergiessen caustren wolte / dörffte das jenige erfolgen vnd zu Werck gerichtet werden / welches Chur Pfaltzens Churf. G. vielleicht nicht vermeynen / vnd deroselben Person / Land vnd Leuthen hochnachtheilig seyn würde / dann einmal man dahin resolvirt / die von Gott gegebene vnd verliehene Victoriam ohne Verzehrung zu prosequiren / alles ferner bevorstehende Vnheil von den erlangten Königreichen vn̅ Landen / auch dem gantzen Römischen Reich abzuwenden / vnnd dahin zutrachten / wie dem Türcken vnd seinem Anhang die eröffnete Thor vnd Thür widerumb zusperren / vnd dem geliebten Vatterland antrohenden Vnheyl vorzukommen. (Pfaltzgraff friderich begibt sich auß Schlesien nach Berlin.) Demnach nun der Pfaltzgraff hierauß gesehen / was jhm der Churfürst von Sachsen für eine̅ Trost gegeben / vnd darneben vermög der Keyserl. Commission / die Stände in Schlesië noch jmmer starck anmahnete / sich in Keyserl. Gehorsamb zubegeben / als hat gedachter Pfaltzgraff von gemelten Ständen nach Endung deß Landtags seinen Abschied genomme̅ / vnd jnen frey gestellt / daß sie mit Chur Sachsen tractire̅ vnd sich in Key. Gnaden begebe̅ möchte̅. Darauf er von Breßlaw aufgebrochen / vnd seine Reyß nach Berlin / dahin er seine Gemahlin voran geschickt / genommen. Rathschlag vnd Bedencken so dem Pfaltzgragfen gegeben worden als er sich nach Preßlaw reterirt. Wir können allhie nicht vmbgehen ein Bedencken / welches nach der Niderlag bey Prag ein trewer Patriot dem Pfaltzgraffen / als er sich von gedachtem Prag nach Glatz / vnd sürters auf Preßlaw reterirt / gegeben / dieses Orts mit einzurücken: welches also gelautet: Durchleuchtigster König / gnädigster Herr / fast mit beweglicher Empfindlichkeit habich derer jenigen Gutachten vermercket / welches auf beschehene Pragerische Niderlag rathsamb befunden / daß E. May. jhr Schloß / Statt vnd Grafschafft Glatz verlassen / vnd sich weiter in die Schlesten begeben solte: Dann da stehe ich fast noch in diesen Gedancken / es hetten E. May. (ob sie anders noch diesen Sinn bey sich haben / das Königreich einen weg als den andern zu vindiciren) dieser Zeit keinen bessern vnd auff alle Fürfallenheit bequemern Orth / dann eben das Schloß Glatz / haben vnd behalten mögen: Einmal darumb / daß sie an diesem herrlichen Paß am allerehisten inne werden / wie viel Volcks jhr hinnach setzete / vnd bey derselben biß ans eusserste zustehen gemeynt were: Sie hetten mit den beyhabenden Generalen vnd Befelchshabern / ob sie der Feind etwa vnversehens wider angegriffen / oder wie sonsten nach einkommenen richtigen Avisen / die Sachen im Böhmerland weiter zu dirigiren / gute nützliche Consilia pflegen können / welches sie in der Schlesien zuthun vmb ferne deß Wegs vn̅ Mangelung richtiger beglaubter Kundschafft / nit so gute Gelegenheit haben werden. Auch will ich wol glauben / wann E. M. zu Glatz / als in einem gesicherte̅ Ort vnd vornehmen Mitglied deß Böhmerlands verwartet: Es würde deroselben Praesentz gar viel in Böhmen zurück gehalten habe̅ / die anjetzo weil sie kein Haupt im Lande / oder in der Nähe / auß Forcht vnd Besorglichkeit sich dem Keyserischen Volck bequemen vnd vndergeben: Zum wenigste̅ hetten die an Schlesien vnnd Mahren reinende Grayse einen bessern Muth fassen / beydes von E. M. deroselben geworbenen Volcks / vnd dan̅ auß dem Marggraffthumb Mähren / hülfflicher Assistentz sich getrösten / vnd nit auff gäntzliche Desperation gerathen dörfften. Zu Glatz hetten E. M. nit allein / als oben gemeldet / auß Böhmen / sondern auch auß Schlesien / Laußnitz / ja so gar auß Mähren vnd Vngarn jhre richtige Avisen erlangen / vnd gleichsam̅ in centro von allen Orte̅ gute Nachricht haben mögen: Vnd wann je (daß doch nit zuhoffen) jhr Intent E. M. mit den vbrigen Böhmischen nechst angesessenen Craysen / so wol mit jrem bey sich habenden Kriesvolck / wie auch der Vngarischen / Mährischen / Schlesischen Afsistentz nicht nach Willen vnd Wunsch vollziehen können: sondern auß tringender Noth die Graffschafft Glatz verlassen müssen / wer meinem doch gehorsambst wolmeynende̅ Einrathen nach / Zeit genug gewesen / daß E. May. sich anderer Orten / vmb eingebildeter mehrer Sicherheit wille̅ eingelassen. Zuvor vnd ehe E. M. ich in der Schlesien / eher wolte deroselben ich einen Ort in Mähren vn̅ dieses darumb assignirt haben / daß in Mähren E. M. eher gewissere Nachricht auß Böhmen erlangen mögen: Fürs ander / daß vermittelst der Mährischen Stände (als die mit den Böhmischen einerley Spraach vnd Recht führe̅ / einerley Standes / vntereinander nahe verwandt / vn̅ mit Blutsauch jnnerster trewer Freundschaft verknüpft stehen) E. M. die in Böhmen viel eher in schuldiger Devotion erhalten / oder wider an sich bringe̅ mögen / als in der Schlesien geschehen mag / da die Böhmische Recht vnd Spraach wenig vblich / da der Fürsten Stand praevaliret / welchem von vielen Zeiten vnd Jahren die Böhmischen Stände nit zum besten gewogen / darauß auch die Posten auff Böhmerland so gar richtig vnd gesichert nit fortkommen mögen: In Mähren hetten Ew. M. wessen sie sich zu derselben vereydte̅ trewë Bundsgenossen / dem jetzigen Vngarischen Könige zugetrösten / besser wissen / vn̅ mit seinem Zuthun etwa Oesterreich vnversehens anfallen / den Feind wo nit gar / doch zum theil auß Böhmen locken / hernach durch E. M. getrewe Gtände / eines oder andern Orts in Böhmen sich desto eher bemächtige̅ können. Nicht allein aber hetten E. M. im Lande Mähre̅ die Vngarische Hülffe zur Hand gehabt: sondern auch auß der Schlesien / (wofern dieselbe vbrig Volck hat) sich gar bequem secundirn / vnd wider stercken mögen: Welches vnd anders mehr E. M. in der Schlesien nit haben wird: Ob auch E. M. alsobald in Mähren gerücket wer / hetten sie die Pässe / so auß Böhmen in Schlesien gehen / vn̅ [515] die naturalici ohne dieses wol versehen / mit wenigem Volck verwahrn / dadurch Schlesier Land gegen Böhmen zu / gantz gesichern / vnd desto eher die Stände selbigen Lands zu einem schleunigen erklecklichen Succurß disponiren können. Nunmehr vnd weil E. M. auf Breßlaw sich zu wende̅ / Böhmen vnd Mähren zuverlassen / beredet worden: haben sie ohne schwer abzunehmen / vnd in kurtzem (welches E. M. ich in vnterthänigster Trewe vngern gönnen wolte) mit der That zuerfahre̅ / daß E. M. der Orte zum besten nit gesichert seyn: Einmal / wie obig etwas berühret / entfallen E. M. alle Gelegenheiten mit richtiger Kundschafft / mit vertrawlicher Vngarischen Königs vnd Böhmischer Stände Communication / oder sind je weit / ausser Gefahr nit zuerreichen: Fürs andere / weil es fast dz ansehen gewinnen / samb E. M. Ankunft bey allen Ständen in Schlesien / hinder derer Begrüssung vnd vorwissen solche erfolget / nicht gar gleich vermercket / sondern fast vbel auffgenomme̅ werden wolte: Vnd dieses daher / daß sie beysorge tragen / es möchte E. M. die gantze molem belli vnd Kriegslast / auß Böhme̅ in Schlesien mit sich bracht / vnd hinter sich her devolviret haben / bey welchem passu sie dieses absehen nothwendig nehmen müssen / daß sie fast für vnmüglich halten zugleich jhr in so grosser Anzahl geworbenes / so wol das Landvolck zu vnterhalten / vnnd vber diß zugleich gegen dem Keyserischen Volck / vnd auch gegen Chur Sachsen die Waffen zu wenden: Wie dann für Augen / daß ausser weniger / jhre gantze Soldatesca anjetzo in Laußnitz Chur Sachsen entgegen gestellet sich befindet: Von der dieselbe abzufodern / vnd das hinderstellige in Ober Laußnitz im stich zulassen / wolte ein seltzames außsehen gewinnen / vnd Chur Sachsen sich dieser Lande ohne Widerstandt zubemächtigen Thur vnd Thor geöffnet werden. Hingegen / soll man das Schlesische Volck / wie es anjetzo in Laußnitz / vnabgefordert lassen: So ist kein geworben Volck mehr / als welches sich newlicher Zeit nach auß gestandener Budissinischer Belagerung zu einer Meutenirung gerichtet / bey deme noch mächtige Flamm der Schwirigkeit hinterstellig / vnd E. M. demselben sich vbel trawen werden. Newes Volck durch Werbung zuerlangen / scheinet fast nit möglich / weil solch Land vorhin eine mächtige anzahl geworben vnd im Felde hat. Wie auch fürs ander / dieweil das jenige Volck / so Ew. M. auß Böhmen nach gezogen / keine andere Vrsachen jres Nachzugs / als diese außsprengen / es hetten E. M. vmb Zahlung jnen auß Breßlaw zu thun / sie in die Schlesien beschieden / derer sie nunmehr mit höchster Begierde (als die jnen eine geraume Zeit aussen stünde) gewärtig weren: Mit solchem jhrem Bratens scheint es / vnd ist gewiß / daß ob schon etliche in newe Werbung sich angebe̅ wolten / doch dieselbe die Sorglichkeit der nit Zahlung zurück halten würde: Zugeschweigen ob die Schlesische Stände zu newer Werbung verstehen möchten / weil sie selbst allbereit Krieg im Lande / vnd sich weitern feindlichen Angrieffes / wegen E. M. Praesentz zube fahren haben / darzu sie dann destomehr verleyten möchte / daß E. M. jhnen das Volck auß Böhmerland (desselben angezogenen Außsage nach) vbern Halß geführet / vnd sie dadurch nicht wenig offendiret / weil solch Völcklein sehr vnbändig / das Land / ausser diß / bey wärenden Cosaggischen Einfällen / so wol Chur Sächsischen Beynäherung / solcher massen von jhrem eygenen Volck / nicht ohne merckliche deß armen Landmanns Beschweren vnd höchstem Drengnuß durchzogen / daß fürgegeben werden wil / es seyen wenig Dörffer / die dergleichen stäts widerholten Vberlast nicht mit Schmertzen auch auf heute beseufftzen müsten. Vnd vermercken sie sollen E. May. Kriegsvolcks Nachzug desto empfindlicher / weil solcher dem Buchstaben jrer mit den andern Ländern auffgerichteter Confoederation in 31. Artickel entgegen seyn / vn̅ der König in Böhmen nicht Macht haben soll / ohne vorhergehende Einwilligu̅g deß Lands / frembo Volck einzuführen: sonderlich will solches bey den Breßlawern gar scheel vnd vngütig daher angesehe̅ werden / daß weil solch Volck hin vnnd her auff den Dörffern einlosieret / sich die arme Leuthe auffm Lande / allerhand Plackereyen vnd abnahm jhrer Wahren besorgen / also die gewöhnliche Zufuhr von Getrayd vnd anderm / (davo̅ die meisten Inwohner der Statt Breßlaw jhre Nahrung suchen) kärcklich vnd sparsamb fortstellen dörfften. Wie dann nechst diesem jedermänniglich für Augen / daß so gar vbel vnd schimpflich E. M. Christlicher Religion bey dieser Statt geachtet / auch wol öffentlich auff der Gassen von der muthwilligen vnbändigen Jugendt auß geschryen vnd verhönet wird. Solte nun (da Gott gnädig für sey) dieses Land von den Keyserischen einigen Anstoß gewinnen / oder Chur Sachsen sich desselben bemächtigen: Auf den fall wüste ich nicht / ob die Mawren / Bollwerck / Pasteyen / der Statt Breßlaw E. M. so sehr für eusserlichen Feinden gesichern / als die Schwirigkeit der Inwohner / vn̅ derselben beharrlicher Eyffer gege̅ der Lutherischen Religion / sie gefähren vnd beunruhigen würde. Da dann vn̅ auf begebende der Keyser???oder Sächsischen Beynäherung E. M. wol zuzusehen / woher vnd mit wz Nutzen sie sich einigen Succurß zugetrösten. Auß Sachsen nicht / auß Böhmen nicht / auß Polen auch nit / welches in lineâ rectâ durch vnd durch dem Lande Schlesien angräntzet / vnd vielmehr vmb deß Türcken vnnd Tartarn / durch jetzigen Vngarifchen E. M. Confoederirten König geursachten Einfalls in höchster Verbitterung gege̅ Schlesien stehet / auch wol in geheimb Tag vnnd Nacht auf Mittel zur Rache Gedancken nimmet. Bleibet also nur vbrig / daß E. M. auß Vngarn vnd Mähren (so dieselben von den Keyserische̅ vnangerennet gelassen werden) Hülff zu hoffen. Ob die nun gleich in mächtiger Anzahl erfolgete / geschehe doch dieses mit handgreifflichem gewissem Verderb deß gantzen Landes Schlesien. Einmal daß deß Hungarische̅ Kriegsvolcks begierlichkeit männiglich wissend / welchs im durchziehen de̅ armen Leuten aufm Lande / wz jnen vo̅den Einheimischen vbrig gelassen / vollend gantz hinraffen wür [516] de. Fürs andere / daß / ob auß Böhmen der Krieg in meditullium Silesiae als etwa vmb Breßlaw / oder besser nach dem Gebürge sich erhübe / alsdann der Proviant der mächtigen anzahl Kriegsvolcks endlich entfallen möchte / das schönste / vnd (nach der Historicorum Zeugnuß) Kornreichste Land / verödet / wüst vnd vngebawet bliebe / daher den Innwohnern selbigen Theils (darunter viel ansehnliche Herrn vnd vom Adel / neben dem gemeinen Mann / zu einer gewissen Desperation / vnd auff Mittel derselbigen in der Zeit sich zuentledigen / Anlaß gegeben würde. Da dann gläubige Nachricht einkompt / daß mehrentheils derselben Innwohner / der Lutherischen Lehr so weit beygethan / daß sie sich keines wegs / nach tentirten vnterschiedlichen / so gütlich so scharpffen Miteln / zu der Reformirten Religion bequemen wollen / auch nunmehr sich dahin verlauten lassen sollen / weil hinder einig jhrem Wissen vnnd Einwilligung die Wahl eines Böhmischen Königs auff E. May. Person gefallen / welche sie hernach durch blosse Vbereinstimmung / auß Betrohung ratihabiren vnnd der Zeit in etwas zurück halten müssen: Sey jhr auß Forcht geleysteter Eyd nicht so hoch zu attentiren: Ja sie desselben anjetzo zimlich entlediget / daß E. M. selbst das Böhmerland verlassen / welches als das fürnembste Glied / die Länder allesampt nach sich zöge: Wie dann in Keysers Ferdinandi Verstossung eben dergleichen geschehen / da die Stände / ja das gantze Land Schlesien / dem Keyser Ferdinando so gar vbel nicht gewolt / doch auff das Böhmerland seinen Respect genommen: So bald dasselbe von Keyser Ferdinando abgetretten / sey dergleichen von den Schlesierlande ebenmässig geschehen: Dannenhero billich were / wie das Land Schlesien in Verstossung Keysers Ferdinandi der Böhmen Exempel nach gefolget: Also in wider Annehmu̅g desselben / eben dieses geschehen solle. Vnd ist dieses bey mir so ein kräfftiger Schluß / daß wann nichts anders / doch eben solches E. M. noch eine Zeit in Bömerlande / vnd zwar zu Glatz hat hinterhalten / vnnd dergleichen Folgereyen / durch gäntzliche Raumung deß Böhmerlandes nicht Vrsach gegeben werden sollen. Warlich so viel glaubwürdigen Bericht ich eingenommen / finden sich jhrer eine mächtige Anzahl / denen die grossen Freyheiten / Indulten vnd Privilegien / so vom Hause Oesterreich auff sie kommen / stätigs für Augen schweben / vnnd sie wachsame (wiewol vnnöthige) Beysorge tragen / es möchte jhnen etwa von E. May. nach gehender Zeit / Eintrag darinnen beschehen / oder die Cammerschulden / so vom Hauß Oesterreich herrühren (welche zugelten E. May. sich nicht schuldig erachten) auff sie devolviret werden. Sollen zu dergleichen suspicirn daher bewogen seyn / daß zu mehrmahlen der Oberstandt in Schlesien an die nachgehende fast eyfferig gemuthet / gewisse Personen auß jederm Erb Fürstenthumb mit Plenipotentz vnd vnvmbschriebener Vollmacht / auff die auß geschriebene Zusammenkunffte vnd Fürstentage ad dies vitae zu defignirn / vnnd sich verbündlich zumachen / daß dz jenige / was diese Personen willigen / alle vnd jede Innwohner gewilliget haben wolten. Da hingegen sie sich nit allein der Vberstimmung / sondern auch dessen befahren thäten / daß weil jhnen nicht vorher / die Proposition der folgenden Zusammenkunfft zu jhrer Wissenschafft vnd Deliberation pflegte kundt gethan zu werden / etwa dieses möchte in einen verbündlichen Schluß kommen / was jhrem eingebildeten Christlichen Gewissen zuwider vnd entzogen were: Massen dann jhrer viel vngeschewet andeuten / es sey jhrem Gewissen nicht verantwortlich / Chur Sachsen feindlich entgegen zugehen / weil er jhr vnzweiffelicher Glaubensgenosse / weil seine offentliche anßgangene Patenta klar besagten / daß er zu Schutz deren in Anno 30. v. berreichten Augspurgischen Confession / vnd die Länder bey ertheilten jhren Religions- vnd Pro- vnd Prophan Concessionen / auch allen andern habenden Freyheiten zuerhalten / Friede vnd Ruhe wider zubringen / seinen Anzug genommen: In welcher eingebildeten Meynung sie nicht wenig bestercket sein gütiges procedere, mit welchem er gegen den Schlesischen Soldaten nach Bemächtigung der Statt Budissin / auch sonsten in allen andern Stätten vnd Orten / besonders der Religion halben / sich erwiesen. Dörffte also leichtlich geschehen / daß jhrer viel auß Forcht der besorglichen Vberlast zu einer Desperation / von dieser dahin geriethen / daß sie etwa das Mittel ergriffen / sich Chur Sachsen für der Zeit ergeben / jhne ins Land lockten / vnd dadurch gäntzlichen Vntergang zuentweichen vermeyneten: Welches / ob es (wie nicht zu gönnen) E. M. Sicherung bringen möchte / haben dieselben in der Zeit für zusinnen. Wie dann auch dieses nicht eine geringe Vrsach jhrer schwürigen Verbitterung seyn wil / daß sie weyland vnter dem Hause Oesterreich / da scho̅ der Türcken Krieg mit grosser Macht verübet / dennoch mit dergleichen vielfältigen Stewren / Capitationen / Vorlehene̅ / Scheffelgelde / Mahlgroschen / vnnd anderem solchem / diesem Landegantz befrembdlichen newen Anlagen vnnd Exactionen / sonderlich mit Offenbahrung eines jedwedern Vermögens niemals / wie jetzund gemuthet wird / bedrenget vnd angegangen worden. Noch eines muß mit E. M. ich in vnterthänigsten Trewen / damit deroselben ich eusserst verwandt bin / gehorsambst communiciren / daß etliche in diesem hochsträfflichen vnbedacht prorumpirn / alle die vnbefügte Begünstigungen / welcher Keyser Ferdinando zu Verlust deß Königreichs beygebracht worden / E. M. vnverschuldeter weise zulegen wollen: Als erstlich / sprechen sie / sey Keyser Ferdinandus deß Königreichs daher verlustig geachtet / weil er dem Majestät Brieff vnd Religions Freyheit eintrag zuthun sich bemühet: Gleiches sey von E. M. ipso facto mit deme geschehen / daß dieselbe das interdictum uti possidetis, consequenter den gantzen Majestät Brieff / mit Einführung jhrer Christlichen Religion in die Pragerische Schloßkirche / in die Burg zu Breßlaw vnd anderer Orthe / auff gehaben / auch zuwi [517] der (517) solchen Majestätbrieff / andere absonderliche Majestätbriefe auff der Reformirten begehren / auß folgen lassen / vnd dardurch den ersten Majestätbrieff / welcher pro lege fundamentali zuhalten / vernichtiget / also des Königreichs sich selbe verlustiget. Fürs andere: Keyser Ferdinandus were darumb verstossen / daß er das Königreich auff seine familiam vnnd das Hauß Spanien / bringen wollen: Ew. Mayest. hetten eben dergleichen gethan / vnnd das Königreich auff derselden Königlichen Kinder bringen wollen / in deme sie zuwider dem Buchstaben des 23. Artickels in der hochbetewreten Confoederation / jhren Eltern Sohn bey dero lebzeiten / zur Designation der Cron befördert: Da denn die auß gesetzten requisita des 27. Articuls gantz auß der Acht gelassen / die Länder ordentlich zur Wahl nit beschrieben / auch die Schlesischen Gesandten hierzu einig Wort der Vollmacht nicht auffzuweisen gehabt. Es dörffen diese Leute auch so weit kommen / daß sie asseriren / gleich wie Keyser Ferdinandus das Königreich auff Spanien zu transferiren / sinnes gewesen: Also Ew. May. solches dem abgesagten Erbfeind Christliches Nahmens dem Türcken zuzuschantzen / vnd in Rachen zustossen / mit deme willens sey / daß sie jhre vnd der Länder Gesandten mit ansehnlichen Praesenten vnnd schweren Vnkosten / an die Ottomanische Porten abgeordnet / seine freund schafft vnnd Bündnuß gesuchet / vnnd also das grawsame Joch des Türckischen Tyrannen vber diese Lande / ja vber die gantze werthe Christenheit / auß gelocket. Dahero vielmehr / alß jemals Keyser Ferdinandus / des Königreichs sich verlustiget. Wie auch mit deme / daß sie mehrertheils consilirer reformirter Religion bey vnnd vmb sich geführet / welche bey Tag vnnd Nacht nur auff fortpflantzung solcher Lehre Fürsorge trügen / ob gleich die Länder zu Grund vnnd Bodem hinunter gestürtzet werden solten. Es hetten Ew. Majest. (welches auch vorhin erwehnet) außländisch vnbendig Volck / gantz vnnötiger weise hindersich her in Schlesien geführet / dasselbige in besorglichen gewissen Verderb gestürtzet / hierdurch sich ebenfalls des Königreichs begeben: Wie auch alle gütliche wolmeinende / friedliche hin vnnd wider / sonderlich von den Chur- vnd Fürsten deß Römischen Reichs angetragene Vermittelungen / schimpflich verworffen / denen Landen also lauter Vnruh / Krieg / Vberlast / auch endliche vnerträgliche Erschöpffung vervrsachet: Summa mit diesem allem die Crone ipso jure verwircket: Vnnd was dergleichen weitaußsehender wunderlicher Reden mehr von denen gehöret werden / die ein wenig hin vnnd wider Nachricht zuerholen / jhnen angelegen halten. Welches alles Ew. May. in vnderthänigsten Trewen beyzubringen / meine schuldige Pflicht mich gleichsamb gezwungen: Darauß aber Ew. Mayest. höchst vernünfftig zuersehen haben / wie gar wol dieselbe gethan / wann sie meinem embsigen Wunsch nach / entweder eine Zeitlang zu Glatz verbleiben / allerhand Kundschafft auß Böhmen / Mähren / Schlesien eyngeholet / vnnd jhre Sachen darnach dirigiret / oder aber die Pässe von Böhmen gegen Schlesien anfangs bald verwahret / in Mähren gerücket / die Böhmischen Stände durch der Mährischen vermittelung accommodiret / auß Vngarn / Mähren / Schlesien sich gestercket / vnd so viel jmmer möglich / bey den Ländern sich weiter gefristet. Anjetzo / vnnd nach deme Ew. Mayest. auß Böhmen gantz verruckt / scheinet es mit denselben fast auß seyn. Ist das Haupt hinweg / so wird es mit Mähren auch mißlich seyn: Mit Vngarn zweifelhafftig / mit vnnd in Schlesten gantz gefährlich: Vnd Ew. Mayest. den Abgrund meines wolmeynenden Gemühtes gehorsambst zuentdecken / ersehe ich nicht das allergeringste Mittel / wie Ewere Mayestät ohne eusserste gefahr Leibes vnd Lebens / vnnd ohne für Augenschwebenden gäntzlichen verderb der Länder / die Waffen weiter fortstellen mögen: Schlesien wird vnd kan bey Ew. May. nichts thun / es hat gegen Chur-Sachsen vnd mit besetzung der Gräntzen sattlich zu schaffen. Mähren hat sich auß Böhmen vnnd Oesterreich nunmehr tägliches Vnglücks zuversehen. Böhmen / als das fürnembste Glied / ist dahin: Laußnitz muß sich allbereit selbst anderer Hülffe gebrauchen. Des Vngarischen Königs hülffe würde den Ländern mehr verwüsten / alß frommen vnd nutzbarkeit zuwenden. Beschließlich / Ob Ew. May. den Sieg gleich gantz in Händen hette / darzu sie es aber bey so ansehenlicher Ew. M. geführter Armada bißher fast wenig / vnd mehr das Gegenspiel vermercken lassen / Erlangen sie doch in weiterer continuirung der Waffen mehr nicht / als endlich verwüstete / verherete / in grund verderbte vn̅ eingeäscherte Länder / Wird vnter dessen viel vnschuldiges Himmelschreyendes Blut vergossen / dem armen Mann sein Blutsawerer Nasenschweiß / mit vielfältiger seiner Rachschreyenden beseufftzung auß gepresset / dadurch E. M. zartes Gewissen je mehr vnd mehr gekrencket / vnd doch jhr Intent / die Inwohner derer Länder bey jhren Privilegien zuerhalten / nicht fortgesetzet: Sondern dieselbe jämmerlich dahin geopffert / vielleicht auch wol / (weil es recht heisset / nihil minus quam in bello eventus respondet) der Christliche Glauben / sampt alle der Länder jmmuniteten / die man der vngewissen Spitzen deß Schwerdtes antrawet / annulliret / vnd in Brunnen gestürtzet. Solches wolten Ewere Mayest. (darumb ich gehorsamb bitte) in gnädigste Erwegung nehmen / auch deß jenigen / wessen sie sich anfangs bey vbernehmung der Cron / gegen der gantzen Christenheit purgiret / sich erjnnern / daß sie nemblich hiebey nit etwa zeitliche Ehre / Hoheit / Dignität / oder eygen Nutzen: Sondern einig vnnd allein der bedrengten Länder Auffnehmen / Heyl vnnd Bestes suchen theten. Welche [518] E. M. gethane erklärung Jhr einen vnsterblichen Namen bey hohen Potentaten hin vnd wider damals angerichtet: Wie dann E. May. jhr eusserstes bey den Ländern zugesetzet / vnnd so viel das wanckende Glück hat dulden wollen / jhr Intent der Möglichkeit nach hat fortgestellet. Nunmehr vnd ob Ew. May. vber alle obgesetze für Augen schwebende difficulteten widerumb die Waffen zuergreiffen / sinnes weren: Ist anders nicht / als endliche ruin der Länder zuvermuthen / Welches / weil es Ew. Mayest. selbst ebenermassen handgreifflich befinden / dörffte deroselben dieser Vnnahme verbleiben / Sie hetten mit willen vnd fürsetzlich / nur vmd jhrer vergenglichen Ehre / Dignität vnd Nutzes wegen / den Krieg continuirt / die Länder studio in die Schantz geschlagen / vnd dem vnnachbleiblichen Verderben hingeopffert: Welchem allem E. M. anjetzo in tempore vorbawen / durch gütige Resignation die Länder zur ruhe vnd sicherung stellen / jhr Gewissen besser befriedigen / vnnd bey der gantzen Posterität einen vnsterblichen Namen / hindan gesetzter zeitlicher Hoheit / erlangen möge / sc. (Churfürsten von Sachsen Vorschlag den Schlesiern / wegen der Accommodation gethan.) Inmittels schlug der Churfürst von Sachsen den Schlesischen Fürsten vnd Ständen etliche Articul vor / darauff die Accommodation beruhen solle: welche nach folgende waren; 1. Würden Fürsten vnd Stände in Schlesien sich erklären / daß sie zuviel gethan / in dem sie sich wider die Röm. Keyserl. vnnd Konigl. Mayest. alß den Obristen Herrn in Schlesien / auffgelehnet: 2. Dahero vmb Verzeihung ansuchen vnnd bitten: 3. Darbey anerbietung machen / daß Fürsten vnd Stände J. Kay. vnd Kön. M. vor dero rechten erwehlten / gekrönten / gesalbten König vnnd Herrn erkennen / ehren / vnd in allem schuldigen Gehorsamb leysten wolten: 4. Vnnd solches mit Ernewerung voriger Pflicht bestättigen: 5. Auch die Catholische bey dem Jhrigen rühig bleiben lassen: 6. Der Kayserl. vnd Königl. M. zu bezahlung dero Kriegsvolck 5. Tonnen Golds bewilligen: Vnnd endlichen 7. der mit andern Ländern auffs newe auffgerichten Confoederation / mit Vngarn / ober vnnd nieder Oesterreich / so wol Siebenbürgen sich verzeihen vnnd derselben renuncuren. Dargegen würde er Churf. von Sachsen versprechen: 1. Nie Fürsten vnd Stände an statt / vnd von wegen der Kays. vnd Kön. M. jnhalts der Commission zu Gnaden auff vnd anzunehmen: 2. Bey deroselben vmb Perdon zu bitten: 3. Ernewerung der Confirmation deß Majestätbrieffs / der Privilegien vnnd Immuniteten zuwegen zubringen. 4. So wol daran zuseyn / wann obiges mit der Accominodation alles erfolgt / daß Fürsten vnd Stände / mit Volck nicht beträngt noch belegt werden solten. 5. Hierüber versprechen Jh. Churf. Gn. wann Fürsten vnd Stände / wegen der reinen / wahren vnverfälschten Religion / wie dieselbe in der Propheten vnd Aposteln Schrifften / vnd in der vngeenderten Augspurgischen Confession / so Anno 1530. Carolo V. vbergeben / begriffen / Feindselig bekriegt werden solten / alßdann seine Churf. Gn. angedeute Religion schützen vnnd defendiren wolten. (Schlesier ergeben sich in Keyserl. Devotion.) Weil nun die Fürsten vnd Stände in Schlesien jhnen leichtlich die Rechnung machen können / wo die Sachen damahliger Beschaffenheit nach / sich hinauß lencken würden / alß haben sie / damit sie nicht vbel ärger machen / sondern in zeiten ferrnern Vngelegenheiten vorkommen möchten / Jh. Churf. zu Sachsen Vermahnen vnd Erinnern / in acht genommen / vnd geschlossen / J. Kays. May. sich widerumb gehorsamlich zu vndergeben. Zu welchem end sie ein ansehnliche Legation / darunter Herzog Carl Friderich von Münsterberg / nach Dreßden zu Jhr. Chur. fürstl. Gn. abgeferliget / daselbst dann endlich nach langgepflogener Tractation / ein Accord vnd Pacification getroffen / Schrifftlich verfast / vnd daselbst in der Rathstuben / offentlich abgelesen worden / wie folgt: Die Fürsten vnnd Ständ in ober vnd nider Schlesien / sollen Perdon haben vnd jhrer begangener Irrthumb ferrner nicht gedacht / noch vber kurtz oder lang / vom grösten zum kleinsten / vnnd vom kleinsten zum grösten nicht gestrafft werden. Sie sollen vnd wollen Keyser Ferdinandum für jhren rechten / erwehlten / gekrönten vnnd gesalbten König vnd Obern Hertzog in Schlesien achten / ehren vnd halten / vnnd auch mit newer Eydspflicht / bekräfftigen. Jh. Kays. May. sollen vnd wollen die Schlesier jnnerhalb Jahrsfrist vom Tag Georgij an / in dreyen Fristen / derer sie sich förderlichst verglichen / vnd gegen Jh. Kays. May. erklären wollen / zu bezahlung der Kriegskosten / 3. Tonnen Golds bahr erstatten. Mit Chur Pfaltz weiter nichts zuschaffen haben / auch die Confoederation / darin sie sich mit Böhmen / Mähren / Siebenbürgen / Vngarn vnd andern hiebevor mehr / begeben / dem Churfürsten zu Sachsen auffs ehist in Original vberschicken / damit sie von seiner Churf. Gn. selbst cassirt werden möge. Jhr Kriegsvolck sollen vnd wollen sie so bald abdancken / doch nicht weniger 1000. Pferd vnd 3000. Fußvolck / biß das Kriegswesen gantz gestillt / zur Defension / in Bestallung halten / aber wider Kays. May. auch den Churf. zu Sachsen / keines weges Feindlich gebrauchen. Hergegen wollen S. Churf. Gn. jhr im Fürstenthumb Sagan liegendes Volck / auch abfordern lassen / S. Churf. Gn. wollen bey Kayserl. May. fleissig intercedien / daß sie bey dem Majestätbrieff geschützt / jhre Privilegien jhnen confirmirt / denen Grauaminibus abgeholffen / die Handlung in Böhmen vnd Mähren jhnen wider zugelassen / die angehaltene Güter abgefolget / [519] auch der auff dem Carlstein mitgefundenen vnd jhnen zustehenden Privilegien halben / keine Gefahr erwachsen möge. Hinwider sollen die Schlesier die jenige / so der Bäpstischen Religion / in Stifften / Clöstern / vnd andern Orten / wie vor diesem / bey geruhigem Posseß verbleiben lassen / vnnd keinen vom grösten biß zum kleinsten nicht offendiren. Wann die Schlesier wegen der Lutherischen vnver fälschten Religion halben bedrängt oder angefochten werden solten / wil der Churfürst von Sachsen selbige in Schutz nehmen. Wann sich Hertzog Christian von Lignitz / als Oberhauptmann in Schlesien seinem Erbieten nach / jnnerhalb 6. Wochen zu diesem Accord verstehen wird / soll er mit darinn geschlossen / im gegentheil aber es J. Keys. M. ferrner Anordnung anheym gestellt seyn. Marggraff Johan Georg zu Brandenburg vnd Fürst Christian zu Anhalt / als welche vor verfertigung dieses Accords / von Keys. May. in die Acht vnd Oberacht erklärt / sollen hievon außgeschlossen seyn. Vnd haben neben dem Churfürsten zu Sachsen vnd Burggraffen zu Magdeburg / so wol obgedachten Herrn / Hertzog Carl Friedrich zu Münsterberg / auch vorbenant / viel berührte / diesen Accord versiegelt vnd vnterschrieben / den 18. Febr. Anno 1621. Nachdem nun dieses verlesen / hat Caspar von Schönberg das Original zu sich genommen / vnd dem Hertzogen von Münsterberg mit diesen Worten vbergeben / Hiemit läst gegenwertiger mein Gnädigster Churfürst / Ew. Fürstl. Gn. vnnd dero zugeordneten Abgesandten / das Original deß getroffenen Accords / außantworten / wünschet demselben darzu Glück / Fried vnd Ruhe / vnnd bleibt Ew. Fürstlichen Gn. zu bestendiger Freundschafft bereyt / dero Mitgesandten aber mit Churfürstlichen Gn. gewogen. Diesem nach / hat der Syndicus von Preßlaw / Doctor Rosa angefangen zu reden / Durchleuchtigster Hochgeborner Churfürst vnd Herr / daß der Allmächtige / der Röm. Kays. May. Obern Hertzogs in ober vnd nider Schlesien / vnsers aller gnädigsten Herrn / Hertz also erleuchtet / daß J. Kays. May. Ew. Churf. Gn. hochansehenliche Commission auffgetragen / dieselbe E. Churfürstl. Gn. alß zu Ruhe vnd widerbringung deß Friedens gemeynt / gutwillig vber sich genommen / vnd förter den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien neben einer tremhertzigen Vermahnung communicirt / anch J. F. Gn. Hertzog Carl Friedrichen zu Münsterberg als Obersten / vnnd dann vns allerseits / als neben Abgesandten / erwehnten Fürsten vnd Ständen in Schlesien / da wir vor 5. Wochen bey Jh. Churf. Gn. Hoffstatt angelangt / sreundlich anch gnädige Audientz verstattet / vnd endlich durch fleissige Rathschläg / zu diesem jetzt abgelesenen vnnd vollgezogenen Accord / bequemliche Mittel bescheret / darfür zuforderst seiner Göttlichen Allmacht / Lob / Ehr vnd Preiß / dann J. Kay. May. allervnderthänigster / vnd E. Churfürstl. Gn. fleissigst vnderthänigster Danck / zu sagen. Wir müssen bekennen / daß E. Churf. Gn. hierunter nichts anders gesucht / als Gottes Ehr / Kayserl. Mayest. vnd H. Reichs schuldige Reputation / Fried vnnd Ruhe / vnser vnd der vnserigen bestes / an vnß auch nichts vnbillichs begehrt / Ew. Churfürstl. Gn. haben ein löblich Werck verrichtet / jhr dardurch bey der Posterität ein vnsterblichen Ruhm erweckt / vnd vergiessung viel vnschuldiges Bluts verhütet / welches der Allerhöchste Ew. Churfürst. Gn. vnd den jhrigen gewißlich mit zeitlichem vnnd ewigen Wolergehen belohnen wirdt. Sonst seind neben Jh. Churfürstl. Gn. wir vnd die vn sern es die zeit vnsers Lebens gegen Ew. Churf. Gn. vnd all den jhrigen / mit stäts willigen vnnd vnderthänigsten Diensten zuerwidern / trewlich geflissen: Hiervber bedancken wir vns auch aller Freundschafft / so die Zeit vnser anwesenheit von Ew. Churfürstl. Gn. vnnd den jhrigen: dann dero vornehmen Räthe vnd Officirer vns in viel weg widerfahren / seind das zu rühmen so bereit als willig vnd schuldig / vnd bitten fleissig E. Churf. Gn. geruhen vns morgendes Tags zu vnserer Heimreyse zuerlauben / damit wir die vnsern / vnser gutten Verrichtung halber auch wider erfrewen mögen. Darauff Jhr. Fürstl. Gn. der Hertzog von Münsterberg / hernach die andern Abgesandte Jhr. Churfürstlichen Gn. die Hand geben / vnnd folgenden Tag von denselben / nach dem sie in Zeit der gepflogenen Tractation / Kost???rey gehalten worden / nach Hauß sich wider verfügt. (Pfaltzgraff Friedrichs Schreiben an den Bethlehem̅ Gabor wegen accommodirung der Schlesien.) Als diesen Berlauff Pfaltzgraff Friedrich vernommen / hat er an Bethelem Gabor ein Schreiben abgehen lassen / darin er ihn ermahnt der Confoederation in gedenck zuseyn / vnd mit Ernst / Rath vnd That als ein Nothfreund jhm beyzuspringen: seins theils wolte er mit hülff etlicher Potentaten vnd seiner Verwandten / mit 20000. Mann ehist zu Feld sich wider begeben / vnd die vorgangene Thätlichkeiten nach eusserstem vermögen rechen. (Pfalßgraff ermahuet den von Manßfeld auff seiner seithen beständig zuverbleiben.) Vber diß hat er auch an Graff Ernsten von Manßfeld geschrieben vnd ihn ermahnt / seiner geleisten Pflicht ferrner eyngedenck zuseyn / stand hafftig zuverbleiben / vnd seine jnhabende Ort in Böhmen / auffs eusserst zu defendiren / solt jhm künfftig reichlich vergolten werden. Dieser Ermahnung deß Pfaltzgraffen ist der von Mannßfeld getrewlich nachkommen / wie hieunden vermeldet wird. (Bethlehem̅ Gabor ermahnet die Bundtsverwanten auff seiner vnd deß Pfalßgrafen seithen beständig zubleiben.) Es hatte Gabriel Bethlen schon zuvor / wie er die Böhmische Niderlag erfahren / vnd auch zugleich jnnen worden / daß die Confoederirte Lande nicht in geringe Bestürtzung darvber gerahten weren / ein Vermahnungsschreiben an solche seine Bundtsverwandten / damit er sie auff seiner seythen beständig erhalten möchte / abgehenlassen / dieses Innhalts: Gabriel von Gottes Gnaden / erwehlter Kö [520] nig in Vngarn / sc. Wie hoch wir wegen deß trübseligen Zustands vnd Niderlag vnsers vnd der Confoederirten / Kriegsvolck bekümmert / mögen wir denselben weder mit Worten noch in Schrifften gnugsam zuerkennen geben / dieweil vns aber diese Zuchtruthen keiner andern vrsach / als wegen vnser begangenen Sünd von Gott zugeschickt worden / so wil vns gebühren / daß wir solches nicht allein mit Gedult annehmen / sondern auch mit danckbarem Gemüth erkennen / der tragenden vngezweiflelten Hoffnung / Gott werde solche Züchtigung mit Gnaden lindern / dem Feind seines Worts ein Zaum eynlegen / vnnd seinen Außerwehlten nicht grössern Gewalt / alß sie ertragen können / widerfahren lassen. Damit wir aber nicht also sehr hierüber bekümmert werden / sondern vielmehr mit künem vnnd frewdigem Muth einem jeden so vns darzu vrsach gibt / entgegen gehen / alß haben wir gegenwertigen den Edlen / Zachariam Startzer beyder Rechten Doctorn / vnnd der samptlichen Evangelischen Ständ in vnter Oesterreich / auch an vnserm Hoff verordneten Bottschaffter vnd lieben getrewen / zu Ew. Herrlichkeit ab. gefertigt / mit Instruction / dieselb wider zu guter Sperantz vnd Hoffnung zu ermahnen / darneben außführlich zuerjnnern / daß wir weder im glück noch vnglück vnserer auffgerichten Confoederation vergessen sollen / ingleichem zuvermelden / daß ob wir zwar biß anhero die Ritterschafft in diesem Königreich vnserm Kriegsvolck (welches wir auß sonderbahrer gnad Gottes biß auff den heutigen Tag vnversehrt erhalten haben) zu conjungiren nicht vervrsacht worden / dieselbe nunmehr dem Feind zubegegnen / in starcker Bereitschafft stehet / darzu wir dann ohn sonderbare mühe ein Anzahl außländisch Kriegsvolck zur Assistentz erlangen könten / wann wir spüreten / daß Ew. Herrl. jhnen wolten das gemeine Wesen mit gleichem Ernst vnnd Eyffer lassen angelegen seyn. Dessen nun allen / vnd was in diesem Fall vnser gefaßter Will vnnd Meynung / wird vorgedachter Startzer Ew. Herrligkeit Mündlich mit mehrerm verständigen / dem sie dann in allem völlig glauben geben / vnd förderlichst mit gebührender Resolution wider zurück reyßen lassen wöllen. Vor allen dingen aber / ermahnen wir Ew. Herrlichkeit freundlich vnd fleissig / vnnd bitten dieselbe vmb der wahren Religion willen / sie wollen vngeacht deß widerwertigen doch vnbeständigen Glücks / wie auch der hohen vnnd schweren Vnkosten / bey derselben / welche bißhero mit vielem Blut bekräfftiget worden / auch noch förter als rechte Christen standhafftig zu halten / dieselbe zu schützen / vnd der Hoffnung eines gewünschten Außgangs / zubefördern: ja darbey den letzten Blütstropffen auffzusetzen / nicht vnterlassen / der vnfehlbahren Zuversicht / es werde der jenige / so vnsere Hertzen wegen eygener Missethat verwundet / dieselbe auch widerumb nach seiner vnendlichen Barmhertzigkeit gegen alle bußfertige Menschen / ehest heylen / vnnd die empfangene Trawrigkeit / vmb sein selbst willen / mit tröstlicher Frewdigkeit vergelten. Vber diß sollen wir Ew. Herrlichkeit nicht verhalten / daß wir vnser Kriegsvolck an die Mährischen Gräntzen eynzuquartieren (dessen wir bereyt selbige Marggraffschafft Schlifftlich bericht) vnnd daselbst zu vnderhalten bedacht seyn / daß also so ferrn der Feind entweder zu vns sich nahen / oder wider Mähren etwas feindlichs tentiren thete / gedachtes Volck in gesambter hülff / jhm mit Widerstand begegnen könte. Auff daß nun diß vnser Vorhaben seinen glücklichen Succeß erreichen möge / bitten wir Ew. Herrlichkeit zum höchsten / weil die Confoederirten wegen Teutschen Volcks / in grossem Mangel stehen / zum wenigsten ein Legion zu Fuß / vnd 10000. Kürisser / den Herrn Mährern zu hülff zuschicken. Vnd weil wir gäntzlich hoffen / daß diese eyngefallene Kälte dem Feind schädlich / vns aber zu Widerbringung der eyngenommenen Oertern sehr ersprießlich seyn werde / so ist rathsam / daß wir all vnser Thun / Will vnnd Meynung durch gesampte Berahtschlagung anstellen / vnd kein Theil ohn deß andern Consens vnd Bewilligung etwas vornehme / damit also alles glücklich angefangen / wol gemittelt / vnnd zu einem gewünschten End gebracht werden möge. Obnun in diesen vnsern Rathschlag vnnd Meynung Ew. Herrlicbkeit einzuwilligen / vnnd was sie hierin vorzunehmen gedencken / wollen sie auß schuldiger Pflicht vnserer Bündnuß vns auff das eheste guthertzig berichten / an vns soll hinwider kein mangel an dem / was der Hauptsachen nützlich vnd aufferbawlich sein mag / erfunden werden. (Gabriel Bethlem lesset die Königliche Vngarische Cron vnd andern Ornat / von Preßburg auff Altensol führen.) Es hatte Gabriel Bethlem aber mit diesem Schreiben vnnd Legaten / nichts nach seinem Wunsch außgerichtet / weil die Confoederirte Länder zum theil schon gantz in Jhrer Mayestät Keysers Ferdinandi Gehorsamb / sich ergeben / zum theil als durch die Keyserliche Victorj erschrecker waren / daß sie schon allbereit vber jhren vorigen Handlungen eine Rew ankommen / vnnd anfiengen dahin zugedencken / wie sie mit Jhr. Keyserlichen Mayestät möchten versöhnet werden. Derohalben weil er den Sachen zu Preßburg nicht am besten trawete / ließ er die Vngarische Cron vnd andern Königlichen Ornat von dannen / nach Altensol wegführen: bestellete Graff Henrich Matthesen von Thurn zu seinem Leutenant in Mähren / gabe jhm ein gute anzahl Vngarisch Volck zu / vnd schickte er sich mit Macht den Krieg wider Keyserl. May. fortzuführen. Als Bethlehem Gabor vernommen / daß die Mahrer auff Jhrer Kays. May. Seithen ge [521] tretten / hat er den 8. Januarij also an sie geschrieben: (Bethlems Schreiben an die Mährer.) Daß ein Landt oder Provintz / so sich deß Christlichen Nahmens rühmet / also vnerhörrer weiß wider Gott / vnnd andern Christlichen Potentaten / Königreichen vnd Ländern gethane hohe Eydspflicht / so gantz ohn rechtmessige vnnd erhebliche Vrsachen / mit dergleichen Eydbrüchigen vnnd weder vor Gott noch der Welt / zu ewigen Zeiten verantwortlichen Thaten sich beflecken / vnaußlöschlichen Hohn vnd Spott auff sich / vnnd sein liebe Posterität laden würde oder solte / wie nemblich sie meistentheils Stände deß Marggraffthumbs Mähren gethan / in dem sie sich jhres getrewen Eyds / damit sie dem heyligen Werck der Confoederation verbunden vnd obligirt weren / nicht allein vorsetzlich ergeben / dem Feind Thür vnnd Thor eröffnet / ihn an vnnd eyngenommen / sondern was noch mehr / schon allbereit / mit darstreckung Gelt vnnd Volck hülff wider jhn stärcken theten / das hette er vnnd ein jedes Christliebendes Hertz / nimmermehr glauben / viel weniger hoffen können / vnnd käme jhm dieses vmb desto mehr vnbillich vnnd vnchristlich für / daß sie / vngeacht seiner grossen Trew vnnd geleisteten Assistentz / in dem er sie vnnd alle die jhrigen / bey jhrem eussersten vnd letsten Vbelstand vnd höchster Gefahr / mit seiner ansehnlichen Hülff getröstet / vnnd sie auß deß Feinds Rachen / darinnen sie allbereit gesteckt / befreyet / erlediget / vnd selbigen auß jhrem Landt gantz vnnd gar herauß gebracht hette / spörtlich jhm vnnd dieser löblichen Nation / mit oberzehltem Vbel abdancken. Aber es möchte also darbey bleiben / er könte anders nicht abnehmen / alß es müßte jhnen an verständigen Leuthen gemangelt haben / so etwan weiters zugedencken / vnnd das künfftig weißlich in obacht zu nehmen vnqualificirt weren gewesen / sonsten das Vnheyl nimmermehr so weit eingerissen were. Wie dem allem möchten sie Gottwol täglich fleissig anruffen / damit der Fried zwischen Jhr. Keyserl. Mayestät vnd diesem Königreich wol möchte abgehen / vnd ehistes geschlossen werden / dann wo diß nicht geschehe / sollen sie jnner wenig Tagen wol erfahren / was Eydbruch vnd Meineyd / mit sich bringe / dessen er sie gewiß versicherte vnd hiervon nicht mehrers schreiben wolte. Weil ferrner die zwey Fähnlein Soldaten / so jhm hiebevor von jhnen auff Preßburg zugeschickt worden / sich auch biß dato rühmblich vnnd redlich wie tapffere Soldaten / gehalten hetten / in die ein vnd zwantzig Monat Sold / bey jhnen außständig hetten / auch deßwegen grosse Noth vnnd Kummer leiden müsten / alß ersuchte er sie hiermit / daß sie mit jhnen den Soldaten / wegen solcher Schuld sich abfinden / sie zahleten / vnd nach Kriegsgebrauch abdanckten / so wolte er darauff vmb jhre künfftige vnnd weitere Bestallung / Vnderhalt vnd Bezahlung hinfüro sorg tragen. Wann solches von ihnen geschehe / solte es guten Weg haben / wo aber nicht / so wolte er sein gantze Armada ins Marggraffthumb Mähren schicken / vnnd von dannen doppel so viel herauß bringen lassen. Vber diß restirten von dem jenigen / was jhnen auff aller versambleten Confoederirten verordnung jhm zu erlegen anbefohlen were / in die siebentzehen tausend vnd etlich hundert Thaler / welche er jhm gleichfals zuerlegen begehrte. Endlich hette er auff Wilhelm von Tscherotin / Landthauptmanns schrifftliches Ersuchen / dem Ambassador an der Pforten zu Constantinopel / zwey tausend Thaler darleihen lassen / welche er ebener massen von ihnen richtig zumachen begehre / sc. Demnach sich Pfaltzgraff Friederich etwas zu Berlin auffgehalten / ist er von dannen fürter nach Niderland gereißet / vnd hat vnderwegens von Hamburg auß / an Bethlehemb Gabor vnder dato den 8. Febr. ein Schreiben abgehen lassen / dieses Inhalts: (Pfaltzgraff Friedrichs Schreiben an Bethlem Gabor.) Wie höchlich vnnd schmertzlich jhn das angefochtene Königreich Böheym vnd dessen incorporirten Länder / wie auch sein anjetzo in höchster Gefahr schwebendes Erbland / die Vnder vnd Ober-Pfaltz bekümmerte / gebe er Gott / alß einem allwissenden Hertzenkündiger zuerkennen / stellete es auch jhm selbsten zuermessen / anheimb. Dann nachdem er sich vnd seine beyhabende gantze Hoffstatt / deß zu end nahenden verflossenen 1620. Jahrs auß Schlesien in die Marck / allda alle ferrnere Verschaffung zum Krieg zuthun / begeben / hette er sich keines andern versehen / alß es würden die Vnderthanen gedachtes Landt Schlesien / jhres gethanen Eyds vnnd Pflichten / wie auch deren mit jhnen auffgerichten Confoederation vnvergessen vnd gehorsamb verbleiben / den geleysteten Eydsschwur jhm / als der von Gott jhnen rechtmässiger weiß vorgesetzten Obrigkeit vnnd König / festiglich halten / vnd alß jhre vor diesen Zeiten rühmliche Standhafftigkeit / biß auff den letzten Athem gegen jhm würcklich erzeigen / so were jhm aber doch / dessen allen vngeachtet / nicht ohn geringen Verdruß / glaubhafftig vorgebracht worden / daß erwehnte Schlesier / mehrgedachten Eyd gebrochen / vnd sich ohn sein wissen vnnd verwilligung / dem Churfürsten von Sachsen / im nahmen deß Keysers / vndergeben / vnnd mit demselben ein sonderliche vnrechtmessige Pacification vnd Articulos, auffgerichtet vnnd bestättiget / hetten derowegen dem Exempel der Rebellischen vnnd Meineydigen Mährer nach (so gleichfalls Trew / Eyd / Pflicht vnnd Gehorsamb / so sie jhm so Hochbetewerlich geschworen vnd geleystet / vnehrlicher weiß gebrochen / damals jhnen versprochene Hülff vnnd Königlichen Schutz / vngebürlich verworffen / vnd andere hülff / darauff sie doch nicht die geringste Hoffnung stellen dörffen / ohne noth / vrsach vnd zwang / gesuchet / das jenige schwere vnd vnverantwortliche Laster / begangen / welches die gantze ehrliebende Welt / nit [522] recht heissen noch billichen / viel weniger aber von dem Allmächtigen also würde vngestrafft bleiben. Ob er aber biß anhero nichts annehmblichers noch geliebters wünschen mögen / als daß der güldene vnd nun offt vnd lang gewünschte / zwar von vielen tyrannisirenden / blutdürstigen Menschen vndergetruckte Fried einßmals wider herfür blicken / vnd aller welt / so sich leider nunmehr hin vnnd wider in Kriegsverfassung befinde / insonderheit dem geliebten Vatterland Teutscher Nation leuchten vnnd scheinen / der schädliche Krieg aber vnd was dem Anhängig / als rauben / plündern / morden / brennen / blutvergiessen / verheerung Land vnd Leuth / verfolg vnd schändung züchtiger Frawen vnnd hinrichtung armer vnschuldiger Kinder abgeschafft vnd vertilget / auch der gantz trostreiche versus des Poeten dermal eins mit Frewden möchte gesungen werden: Den werthen Frieden gib O Herr / Vnd laß von vns den Krieg seyn ferr. Jedoch weil es sonder zweifel von der Göttlichen Mayestät also versehen / daß er nicht allein sein Königreich Böheym vnd dessen incorporirte Länder / sondern auch sein Churfürstenthumb vnd erbliches Hauß der vnder vnd ober Pfaltz (so jetzo von den vnchristlichen Spaniern hefftig / vnd doch vnverdienter / vnschuldiger weiß heimbgesucht ja auffs allereusserste angefochten vnnd verderbt würde / mit Schwerd vnnd Kriegsgewalt gewinnen vnd erhalten solte / alß befinde er sich schuldig / dem Allerhöchsten in diesem Fall / willig zu pariren / also vnnd dergestalt / daß jhm hinfüro nichts höhers angelegen sein solte / alß die Kriegswaffen / so bißanhero auß bedencklicher vnnd gewissen Vrsachen etwas weren seponirt worden / wider zu er greiffen / den Krieg / weil es je nicht anders sein wolte / ferrner zu continuiren / alle Eydes vnnd Pflichtsvergessene Vnderthanen / mit Schwerd vnd Fewer zuverfolgen / vnd also (mit verleihung Göttlichen Beystands) das jenige / so jhm mit Gewalt genommen / mit aller Gewalt wider zufordern / was jhm mit vnrecht entfrembdet / mit rechtem Eyffer vnnd Ernst wider zu suchen / seine getrewe Vnderthanen von des Spaniers vnnd Hauses Oesterreich Tyranney vnnd Verfolgung zu erretten / die rechte Lehr vnnd Christliche Religion / handzuhaben / zu schützen vnnd täglich je mehr vnd mehr fortzupflantzen / vnnd also ein Werck / so zuforderst GOtt im Himmel / so dann allen Christlichen Potentaten auff Erden gefällig / vnnd bey der gantzen Posterität (daferrn dieselbige noch zugewarten were) anzufangen vnd zum end zuführen. In dem er nun solches mit Göttlicher Verleihung vnnd vieler großmächtigen Potentaten hülff / zu vollstrecken gedächte / ersuchte vnd bitte er jhne Bethlehemb / Jhr. Durchl. wolte in betrachtung jhrer vor diesem gepflogenen vnnd biß dato trew vnnd fest gehaltener Freundschafft / in diesen jetzt schwebenden Nöhten / mit Rath / That vnnd Hülff / begegnen / damit er spühren vnd mercken möchte / daß Jhr. Durchl. der einmal mit jhm auffgerichteten Confoederation ingedenck verbliebe / allem dem jenigen auch / so zu rettung seiner Ehr vnnd Authoritat / gereichete / als ein getrewer Nothfreund mit allem Eyffer vnd Ernst obliege / begehrte anjetzo nichts mehr / alß daß Jh. Durchl. den angefangenen Krieg in Vngarn / wider den Keyser Ferdinandum / nach höchstem vermögen fortsetzen wolte / damit Oesterreich / Steyr vnd Cärndten verherget / vnnd Mähren vnd Schlesien neben andern incorporirten Ländern / wie sie verdient / abgestrafft würden. Er hette nunmehr durch hülff deß Königs in Groß Britannien / wie auch Dennemarck / sc. ingleichem der löblichen Fürsten vnd Stände in Nider-Sachsen / mehr als zwantzig tausend wolarmirtes Volck zu Roß vn̅ Fuß / in bereitschaft / vnnd were entschlossen / täglich mehr anzunehmen vnnd zu vnderhalten / wolte mit solchem Volck / nach verfliessung zweyer Monaten / sich naher Böheymb begeben / selbiges Landt mit zuthun deß Graffen von Manßfeld (so sich bißhero in seinen Diensten Getrew vnd Ritterlich erwiesen / auch allen sichern Paß für ihn vnd sein Kriegsheer offen halten würde) wider vnder seinen Gewalt bringen vnnd erobern / hernach alle die jenige Ort in der Pfaltz / mit hülff der Staten vnd der Vnion im Reich / auß deß Spaniers Rachen zureyssen vnd in vorige Freyheit zu restituiren. Welches alles / damit es also glücklich fortgienge / als ernstlich es angefangenworden / bitte er Jh. Durchl. abermals vmb der Christlichen Religion willen (welche er mit darsetzung Haab vnd Gut / wie auch deß letzten Blutstropffens / zuschützen gedächte) zum höchsten / Sie wolte jhre Consilia, Krafft vnd Vermögen mit jhm conjungiren / den empfangenen Schimpff vnnd Schaden in Böheymb / zu rechnen / vnd also sich vnnd seine Nachkommen bey der wahren Religion zuschützen / vnd von der Gewalt vnd Tyranney der Spanier vnd deß Hauses Osterreich / zuerretten vnd zubefreyen / sc. Demnach wir nun bißhero erzehlet / was Pfaltzgraff Friederich vnnd Bethlehemb Gabor / nach dem die Böhmen von den Keyserischen bey der Statt Prag vberwunden vnnd geschlagen worden / jhren Sachen widerumb rath zuschaffen / ferrners vorgenommen / auch wie die Schlesier sich wider Jhr. Keyserl. Mayest. ergeben / so wollen wir jetzund wider anfangen zubeschreiben / was sonsten vnderdessen in Böhmen / Mähren vnd Vngarn: sich weiter verloffen habe. (Keyserische vnderstehen sich vergeblich die Statt Thabor einzunehmen.) In Böhmen hatten in dessen die Keyserische von Prag auß / eine Impressa auff die Statt Thabor / darinnen der Manßfeldische Obriste Fränck in Besatzung lage / vorgenommen: aber es hat ihnen nicht geglücket / dann sie von besagten Manßfeldischen / zweymahl abgetrieben worden / also daß sie vnverrichter Sachen / wider nach Prag kehren müssen. Nach deren Abzug [523] hat der Obriste Fränck die Statt noch mehr befestigen / vnnd vnderschiedliche Schantzen darvor auffwerffen lassen. (Keyserische bieten dem von Manßfeld Gelt an / daß er auß Böhmen ziehen solle. Aber vergeblich.) Es sind auch zu vnderschiedlich mahlen / die Manßfeldischen von Pilsen außgezogen / vnnd mit rauben vnd plündern den vmbliegenden Orten grossen schaden zugefüget. Vnnd ob wolen dem von Manßfeld von den Keyserischen ein grosse sum̅a Gelts / zu Abführung seines Kriegsvolcks vnd vbergebung der Statt Pilsen / angebotten / auch zu dem end / weil er sich stellete / als wolte er sich accommodiren / ein Stillstand auff etliche Wochen der Orten / auffgerichtet worden: haben sich doch die Sachen nach jhrem willen nichtschicken wollen: sondern es hat der von Manßfeld / vmb Pilsen viel Ort der Mawren entblösset / vnd viel Landsassen / vmb daß sie Keyserl. Mayest. wider zugefallen / plündern lassen / nach maln ist er nach Impatronirung der Statt Schlackenwald / auß Böhmen ins Reich / vnnd zu dem den 28. Januarij von den Vnirten Fürsten vnnd Ständen zu Heylbrunn angestellten Consultationstag (von welchem hernach gemeldet wird) verreyßt / hat vnder wegs Tachaw / mit 1000. Mußquetirern vnd 500. Pferden / so jhn convoyrt / eyngenom̅en / vnd mit 2. Cornet Reuttern besetzt / das ander Volck wider zurück geschickt / vnd das Commando seinem Leutenannt Fräncken Obersten zu Thabor / in seinem Abwesen anbefohlen. (Auff dessen vo̅ Manßfeld Person wird ein grosse summa Gelts gesetzt.) Wie nun Jh. Keyserl. May. vermercket / daß bey dem von Manßfeld in der Güte nichts außzurichten / vnnd auch jhm sonsten / wegen seiner Verschlagenheit nicht wol beyzukommen were / hat sie / dem Landverderben in Böhmen ein end zumachen / dem jenigen / so jhn lebendig stellen würde / hundert tausend: dem aber so jhn tödtete / zehen tausend Gülden zuerlegen / angeordnet. Der hat aber dessen allen vngeachtet / nach seiner Widerkunfft von dem Vnionstag in Böhmen / weil er vom Pfaltzgraffen zum General-Feldmarschalcken / bestellet worden / nach wie vor die Feindt hätlich keiten continuirt / vnd mit streiffen / plündern vnd Brandschatzen / grossen schaden gethan / auch sich verlauten lassen / Prag bald wider zuvberrumpeln / wie dann die Besatzung in Thabor / auff ein Meil darvon gestreifft. (Manßfeldische hausen vbel.) Mitlerweil alß der Graff von Manßfeld sich in Teutschland auffgehalten / hat sein Volck im Tachawer Crayß / das arme Landtvolck auffs höchste gebrandschätzet / die doch willig gegeben haben vnd geben hetten / wann sie nur vor Brand vnd Raub hetten können sicher seyn: aber wann sie nimmer geben konten vnd vermochten / so sind die Manßfeldische Reutter auß Tachaw gefallen / alles weggenommen / was sie noch gefunden / wie dann der Lavertir-Bronnen Hoff / Jobsten Adam von Schienting zuständig / außplündern lassen / vnd der Capitayn Leutenant Schemmerling / am letsten Weihenacht Feyertag / sechs Bawren zu Marschahoden / nur deßwegen erschossen / daß sie vorm Jahr sich gegen den streiffenden / tyrannischen Vngarn gewehret / vnd etliche derselben todt geschlagen. Nicht besser haben die Keyserische / so zu Mieß vnnd daherumb gelegen / hauß gehalten / also was der eine Theil liegen lassen / das haben die andern auffgehoben / daß dahero der Orten die guten Leuth vbel daran gewesen. Wie nun die Keyserische endlichen es gar zu grob machten / wurde die Ritterschafft im Elnbogener Crayß / wie auch Graff Johann Albin Schlick / so einer von den vornembsten Böhmischen Directorn gewesen / vnnd sich damals zu Falckenaw auffhielte / vervrsachet / daß sie den Graffen von Mannßfeld vmb hülff anruffen / welchem Begehren er auch statt gethan. Vnnd damit er erfahren möchte / was für Volck vnder dem Commando deß Don Martins / im Satzer vnnd Launer Crayß lege / hat er den Rittmeister Lindtstaw mit vier Cornet Reuttern / beneben einem Fähnlein Fußvolck auß Tachaw / zween Wägen so er schwer beladen lassen / gleichsamb zu convoyren / nach Pilsen geschickt / die Vnderwegens nicht weit vom Closter Glattaw in einem Dorff Vlitz genannt (Cossacken büssen eyn.) / Cossaggen angetroffen / in sie gesetzt / vnnd jhrer in hundert vnd fünfftzig erlegt / darbey aber der Manßfeldischen auch etliche geblieben / vnnd hetten die Cossaggen alßbald können zu Pferd kommen / hette es härtere Stöß gegeben. Fürters hat Lindtstaw auff dieser Reyß / den Miesern zween Wägen mit Kraut vnd Loth beladen / genommen. Auch haben die Reutter gegen Ruppaw gestreifft / vnd etliche Cossaggen in dem Flecken Mercklin erlegt / vnnd weil sie nicht auß den Häussern gewolt / sechs Häusser abgebrent. Von dar sind sie gar auff Ruppaw gezogen / solches in brand gesteckt / vnnd vollends auff Pilsen gerückt vnnd allda deß Generalen Ordinantz erwartet: welcher seinen Anschlag auff Döpel gemacht. Zu dem end ist er / nach dem er obgemelt Volck / beneben zwey Stücken Geschütz / wider von Pilsen zu sich erfordert / von Tachaw in einem bösen windigen Regenwetter auffgebrochen / vnnd das erste Quartier zu Michelberg genommen / von da auß sind drey seiner Reuternach Döpel geritten / vmb zu vernehmen / ob die Döplischen die begehrte Brandschatzung 6000. Gülden geben wolten oder nicht / denen geantwortet worden / es were jhnen gebotten / keinen pfenning zugeben. Als aber der Manßfelder mit dem gantzen Hauffen hernach kommen / auch zuvorhero die Keyserische Besatzung außgerissen / sind sie anders Sinnes worden / sich accommodirt / vnnd das Manßfeldische Volck eingelassen. (Closter Döpel wird ruinirt.) Worauff das Closter weil der Abt entloffen war / außgeplündert / die Mawren darumb nidergefället / der Mayerhoff / zween Städel / das Maltzhauß vnnd das Brawhauß / zusampt der Schmidten / in den brand gesteckt worden / [524] daß allein die Kirch vnnd das Convent stehen blieben. Von dar ist der von Manßfeld nach Petschaw vnd folgends auff Schlackenwald gezogen / welche sich auch accommodirt vnnd vmb 8000. Gülden rantzioniert worden: was den Soldaten vnder den Füssen gelegen / das haben sie bey jhrem Eynzug auffgehoben. Von Schlackenwald sind die Manßfeldische auff Schlackenwert vnd fürters auff Elnbogen vnd Joachimsthal gerückt / vnd solche wie auch andere mehr Orteyngenommen / vnnd mit plündern daherumb / mit den Leuthen vbel verfahren. Demnach nun der Keyserische Capitayn Christian Illow / so der Orten das Commando hatte / diesen Zustand vnd Einbruch / an gehörigen Orten referirt / ist deß Hertzogs in Bayern General-Zeugmeister mit in 5000. Mann zu Roß vnnd Fuß / wider in Böhmen abgefertiget worden: zu welchem von Prag noch etlich Stück Geschütz / so in vorgangener Schlacht erobert / mit 2000. Mann gestossen. Worauffer alsofort Tachaw / Schlackenwald / Altsattel vnd andere Ort mehr / erobert / theils geplündert / theils außgebrand / vnd der Enden viel Manßfeldische erlegt. Diesem nach hat er ferrner seinen Zug auff Petschaw / Falckenaw / Elnbogen / Carlsbad vnd andere Ort gerichtet / wie wir hernach sehen wollen. (Eger begit sich in Keyserl. Gehorsam.) Vnderdessen hat der Churfürst von Sachsen / vnderschiedliche Commissarien zu Eger gehabt / mit begehren / sich Kayserl. Mayest. zu vndergeben / vnd ein Besatzung zur Versicherung einzunehmen. Worauff der Rath endlich ein Compagny Reutter in die Statt / vnd vier hundert Mußquetirer in die Vorstatt einzulägern / bewilligt. (Vngelegenheit mit plündern in Böhmen.) Alß jnmittels von den Soldaten in Böhmen vmb Prag / mit plündern vnfug getrieben / auch den Leuthen grosse Pein angethan worden / daß sie die verborgene Sachen wider herfür vnnd an tag thun solten / vnnd offtmals der Vnschuldige mit dem Schuldigen leiden vnd herhalten müssen / ist endlich vnder den Innwohnern ein Tumult entstanden / viel Soldaten erschlagen / vnd in der Furj ehe die Obristen abgewehret / nicht wenig Raub / jhnen wider abgenommen worden. Zu Prag wurden vmb diese Zeit Patenta angeschlagen / darinnen alles das jenige / was vnder Pfaltzgraff Friderichen tractirt / gehandelt vnnd rechtlich Außgesprochen worden / cassirt / annulirt vnd auffgehaben ward. (Pfaltzgraff Friedrich / Marggraf Hans Georg von Brandenburg / Fürst Christian vo̅ Anhalt / vnd Georg Friedrich Graff von Hohenloh / vom Keyser Ferdinand in die Acht erklärt.) Weil nun hierzwischen Keyser Ferdinand vermercket / daß Pfaltzgraff Friedrich der Böhmischen Lande sich nicht verzeihen / sondern die erlittene Niderlag rechen / das Verlohrne mit dem Schwerd wider suchen wolte / vnd zu fortsetzung deß Kriegs anstellung machete / hat Jh. Mayest. Jhn / sampt Marggraff Johan Georg von Brandenburg / Fürst Christian von Anhalt vnd Georg Friedrichen Graften von Hohenlohe / in die Acht erkläret / vnd solche Achtserklärung hin vnd wider im Römischen Retch publiciren vnd anschlagen lassen / dieses Inhalts: Wir Ferdinand sc. Es ist nunmehr jnnervnnd ausserhalb deß Heyl. Römischen Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Ständen / Nationen vnd Völckern weltkündig / was für ein (Keysers Ferdinandi Achtserklärung wider Pfaltzgraff Friderich.) Vnruhe vnd Rebellion / sich in vnserm Erb-Königreich Böheym vnnd deß Heyl. Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnd Lehen / im verschienen 1618. Jahrs / noch bey Lebzeiten vnd Regierung / weyland deß Durchleuchtigsten Fürsten / Herrn Matthiae Röm. Keysers / auch zu Hungarn vnd Böhmen Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters / hochlöblichster Gedächtnuß erhoben / vnnd folgends mit der Zeit in andere incorporirte Landt weiter außgebreytet / wie vnnd welcher gestalt auch Jh. Keyserl. Mayest. vnd Liebd. als damaln regierender König vnnd Churfürst zu Böheym / solches entstandene Vnwesen / vnd was demselben anhängig / auß angeborner Vätterlicher friedliebender Neygung / zu verhütung schweren Krieg vnnd Blutvergiessens / bevorab der Verderbung jhrer armen Vnderthanen / etlichen fürnehme Chur-vnnd Fürsten deß Reichs (vnter welchen obgenannter Friedrich Pfaltzgraff / auff sein eygenes Anbieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes Ansuchen vnd Begehren / da sich die Rebellen auch jhres theils zu gebührendem Gehorsam erzeigen würden / zu gütiger Hinleg vnnd Abhelffung anvertrawt vnd vbergeben. Demnach nun J. Keyserl. Mayest. vnd L. bald hernach / vnnd noch ehe vnd zuvor obangeregte gütige Einwilligung die würckliche Volziehung erreicht / zeitlichen Todts verschieden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberührtes Königreich Böheym vnnd der incorporirten Landen / an vns / als noch bey J. May vnd L. Lebzeiten ordentlich angenommen / erkandt / gekrönt / gesalbet vnd belehnt / vnd nach obbesagten Todtfall succedirenden König vnd Churfürsten / rechtmessiger weiß kommen vnd erwachsen / darauß dann ferrner erfolgt / daß wir vns krafft vorgemelter an vns gelangten ordentlicher Succession vnnd Crönung deß Königreichs vnnd Chur Böheym / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Gtatt Franckfurt zu erwehlung eines Römischen Königs zum Keyser zu erheben / auff die bestimpte Zeit / vermög der güldenen Bull vnd deß alten Herkommens / in eigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten / vnd der abwesenden vn̅ zugleich obvermeltes Friedrich Pfaltzgraff / als Churfürsten / vollmächtigen Rähten / Bottschafften vnd Abgesandten / für einen rechtmessiger weiß succedirend-gekrönt-vnd belehnten König vnd Mit Churf. zu Böheym / in allen offenen / vorberührter gülden Bull gemässen Handlungen / nit allein erkent / sondern auch zu dem vorgangenen Wahl Actu, nach geleystem thewrem Eyd (den sein Friedrich Pfaltzgr. Gesandter / e [525] benmässig würcklich erstattet) in das Conclaue zugelassen worden / darbey wir auch vnsere gebürliche Session vnd Stimm vertretten / vnd darauff mit einhelligem Consens vnd Einwilligung obbesagter persönlich anwesenden Churfürsten / vnnd der abwesenden bevollmächtigten Gesandten / auß sonderbarer schickung deß Allmächtigen / zum Römischen König / in Keyser zuerheben / den 28. Aug verflossenen 1618. Jahrs erwehlt / öffentlich proclamirt / auch folgends den 9. Sept. erstbenannten Jahrs / mit gebräuchlichen Solennitäten gekrönt worden / Haben wir vus zu erzeigung vnserer Vätterlichen guthertzigen vnnd friedliebenden Fürsorg / vnnd damit wir ohn alle weiterung / Gefahr vnd hochschädliches Verderben / besagt vnser Königreich / widerumb zu friedlichem Wesen / Ruhe vnd Wolstand ehest befördern möchten / nicht allein gleich / nach dem die völlig Regierung an vns gefallen / den Böhmischen auff gestandenen Ständen / mit beweglicher Erinnerung vnser Gemüth / vnnd daß wir jhre rechtmessige Privilegien vnd Freyheiten confirmiren / auch sonst alles das thun vnd leysten wolten / ja würcklich confirmirt vnd geleystet / was einem ordentlichen Böhmischen König vo??? rechtswegen obligt / Sondern wir haben noch ferrner allda zu Franckfurt / dem gesambten löblichen Churfürstlichen Collegio (dabey sich die Chur-Pfältzischen Gevollmächtigte auch befunden) zu sonderbaren Ehren / auff desselben jnständiges einhelliges begehren vnd anhalten / die ebenmessige Einwilligung einer gütlichen Interposition / in massen von höchstgemeltem vnserm geliebten Herrn Vetter vnd Vatter / weyland Keyser Matthia / zuvor auch gegen etlichen Chur-vnd Fürsten geschehen / vngeacht die zu denselben Zeiten vorgewendete grauamina, vnter derer Praetext von jhnen Rebellanten die Waffen ergriffen / vns nicht angangen / wir vns auch der von weyland mehr höchsternantem vnserm Vorfahren hinderlassenen Kriegsverfassung anderst nicht / als durch die öffentlich friedbrüchige Handlungen vnd Gewaltthaten / so von jhnen Rebellen / vnangesehen wir vnserm Kriegsvolck den Stillstand der Waffen allbereyt anbefohlen / vns auch gegen jhnen den Rebellen zu gütlicher Hinlegung dieses entstandenen Vnwesens / gantz gnädigst vnnd Vätterlich erbotten gehabt / dannoch mit verächtlicher in Windschlagung dessen alles wider vns vorgenommen) zu gebrauchen bewogen worden / gleich so wenig entgegen seyn lassen / sondern dieselbe obberührtem Churfürstlichen Collegio, vermög der von vns bey vnserer Keyserlichen Wahl vnd Crönung / schrifft-vnd mündlich gethaner Erklärungen / gäntzlich anvertrawt vnd vbergeben / vnd ob wol wir vns darauff keines andern / dann vngezweiffelter Fortstellung solcher neben den andern Churfürsten / von mehrgenantem Friedrichen Pfaltzgraffen selbsten / so eyfferig begerten vn̅ getriebenen Interpositionhandlung versehen / bivorab / dieweil solche von obbesagtem Churfürstlichen Collegio, vnsers Königreichs Böhmen / Ständen vnnd Vnderthanen / durch ein gesamptes Schreiben auß Franckfurt / im Monat Septembris verschienen 1619. Jahrs denuncijrt / vnd zu solchem end ein gewisse Tagsatzung / nemlich auff den 20. Novembr. jetztgemelten Jahrs / in vnser vnnd deß H. Reichs Statt Regenspurg angestellt vn̅ bestimt worden / Dannenhero wir im wenigsten nicht vermuhtet / daß sich jemands befinden solt / so ein anders zu grossem Vnheyl / Virwirrung vnd Zerrüttlichkeit / auch augenscheinlichen Landtverderben vnnd Blutvergiessen im Sinn vnnd Gemüht haben solte / so ist jedoch dem stracks zugegen / offenbar vnd am Tag / ja ebenmessig weltkündig / nach dem offtgenannt vnsers Königreichs vnnd Churfürstenthumbs Böheym Rebellen / auff Jhr / mit deren bewußten Rathgebern lang gepflogene heymliche Practicken / gleich eben zu der Zeit / als wir obverstandner massen zu Franckfurt zu der Hochheit deß Röm. Keysserthumbs / von den sämptlichen Churfürsten einhelliglich erwehlt vnd erhaben worden / mit veracht vn̅ vergeßlicher hindansetzung jrer vns bey obgeschriebener Königlichen Böhmischen Annem-vnd Crönung / öffentlich geleysteten Pflicht vnd Landtshuldigung / zu förderst aber deß Heyl. Reichs / wie auch deß Königreichs Böheym als jhres Vatterlands Constiturionen / Fundamentalgesetzen / güldenen Bull / Keys. vnd Kön. Privilegien / Declarationen vnd allgemeinen Landschlüssen / vnd also wider Gott / Recht / die Natur vnd alle Erbarkeit zu einer newen / vngültig / vnd wie dieselb an sich selbst null vnd nichtig / also auch auß Keys. Vollmacht von vns barvor erklärter Wahl vnnd Crönung / mit obbesagtem Friedrichen Pfaltzgraffen eygenmächtiger / thätlicher vnnd eydbritchiger weiß geschritten / darbey die Vacantz deß Königreichs vnd auffrührische Entbrechung jhrer Eyd vnnd Pflicht / auff nichts anders / als hochschmähliche Verletzung vnserer Reputation / Ehr / Hochheit vnnd fälschlich erdacht hochanzügliche Famos-Reden vnnd Schrifften / de facto vnerkandter Sach / also fundirt vnd gegründet / daß er Pfaltzgraff mit eygenthätlicher Zufahrung / solche Handlungen / als einen rechtmessigen Titul zum Königreich Böheym / nicht allein acceptirt vnnd genemb gehabt / vn̅ sich also dardurch an statt der friedlichen Vermitlung / zu der er sich / wie obgemeld neben den andern Churfürsten erbotten / der jenigen friedbrüchigen Handlungen / so von den Rebellen vnnd derselben Anhängern vorgenommen / vnangesehen der noch bey lebzeiten vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters Keysers Matthiae Lieb. wider die jenige / so sich offtermelter Rebellion annehmen / öffentlich außgangener vn̅ ins Reich publicirter Avocatorien im werck theilhafftig / vnd zu einem Haupt dieses gantzen Rebellionwesens gemacht / sondern auch in offtermelt vnser Königreich Böheym vnnd dessen incorporirte Landt persönlich gezogen / vnnd sich desselben vnsers Königreichs vnnd Churfürstenthumbs (welches mit allen Zugehörungen / nicht weniger als die Stimm vnnd das Recht der Römisch-Königlichen Wahl / darzu wir von [526] dem Churfürstlichen Collegio, wie obgemelt / gelassen worden / vnd den Königen zu Böheym vnd deroselben Erben / erblichen zustehet) wider deß H. Reichs Fundamentalverfassung vnnd besagtes Churfürstthumbs / von vnsern Vorfahren am Reich herrührende / auch seines deß Pfaltzgraffen Vorfahren / weyland Churfürst Ruperto / neben andern deß H. Reichs Churfürsten erkandte vnd bestettigte Privilegien / sich thätlicher vnnd friedbrüchiger weiß angemaßt / vnnd vns ohn einige rechtlich Erkandtnuß / besagte vnsere Cron / Königreich vnd Land / so viel an jm gewesen / entzogen vnd de facto abgenommen / vn̅ wie er wider Vns seinen Keyser vnd Herrn / sich von vnsern feindlichen Rebellanten würcklich gebrauchen / für ein Haupt auffwerffen / vnd jhnen alle Hülff / Vorschub vnd Beförderung zuthun / bewegen lassen / Also hat er auch die Böhmisch vnd anderer Rebellen Kriegsmacht / sein Vornehmen gewaltsamer weiß durchzutringen / sich vnterstanden / vnd in diesen vnsern Oesterreichischen Erblanden alle Feindlichkeit / so von einem offenen Feind vor genom̅en werden könen / veroben / auch durch theils Fürsten vn̅ Ständ deß Reichs / so mit gleichmessiger hindansetzung jhrer obligenden Pflicht / obgedachter Sachen sich theilhafftig gemacht / der Rebellen Kriegsvolck gleich vor vnser Residentz vnd Keys. Angesicht führen lassen / vnd alles was zu schmälerung vnserer Key. Hochheit / auch vns zu Schaden vn̅ Verderben gereichen möchte / im Werck erwiesen / vnnd dardurch vns zu weiterer natürlichen Noth Defensionsbereitschafft / deren wir / vm̅ der darauß entstehenden Vngelegenheit willen / lieber vberhaben geblieben weren / gezwungen. Vber diß alles / mehrgedachter Pfaltzgraff / beneben seinem rebellischen Anhang / wider vns / als regierenden R. Keyser / Königen / Herrn vnd Landtsfürsten / zu behuff erstgenannter Böhmen vnd jhrer Adhaerenten / hochschädlich-weitauß sehende Bündnussen vnd Vereinigung getroffen vnd eyngangen / auch sonsten allerhand gefährliche vnd solche Practicken gepflogen / dardurch gemeiner Christenheit Erbfeind der Türck / leichtlichen in diese Länder / so für deß H. Reichs Vormawer allezeit gehalten worden / hette gelockt vnd in dieses Vnwesen mit eingeflochten werden mögen. Wie nun er Pfaltzgraff zu vnsers / seines Keysers vnd Herrn höchsten Verkleinerung / sich vorangeregter der Böhmen / an vns begangenen rebellischen hochschmählichë Beleydigung angemaßt / vns vnsere Königl. Hochheit / Königreich / Landt vnd Letuh / so viel an jhm gewesen / mit Gewalt zuentziehen / vnd solches mit den rebellischen Waffen vnd allerhand geschwinden gefährlichen Practicken / durchzutringen sich vnterstanden / also nach dem vns der gerechte Gott den Sieg wider jhn verliehen / vnd er sich mit der schändlichen Flucht salviren müssen / hat er sich noch feindlicher massen vnterstehen dörffen / etliche Oerter in vnser??? Königreich Böhmen zubesetzen / newe Practicken anzuspin̅en / in vnserm Hertzogthum̅, Schlesien Zusam̅enkunfften zu halten / dieselben vnsere Vnderthanen in jhrer Rebellion zu stärcken / von jhnen Hülff vnnd Contribution wider vns zu begehren / vns verkleinerlich bey jhnen anzuziehen / vnsern Königlichen Titul vnd Namen beharrlichen zu führen / vnnd allenthalben Occasion zu suchen / die von jhm vervrsachte Kriegsempörung ferrner wider vns fortzustellen. Wan̅ dan̅ oberzehlte von vielgedachtem Pfaltzgraffen vervbte Thätlichkeit vnnd Handlungen dermassen notorisch / weltkündig / beharrlich vnd also bewand seyn / daß er durch dieselbige Crimen laesae Majestatis in viel weg begangen / vnnd in die auff dieses allerhöchste Verbrechen beleydigter Mayest. in deß H. Reichs Constitutionen auß gemessene hohe Strafen ipso facto gefallen / sonderlich in dem er / eben damals / wie obverstanden / als wir allbereit durch seine vnd der andern vnserer vn̅ deß H. Reichs Churf. einhellige Wahl zu dem Keyserthum̅ erhaben / gleich zu mehrerm Despect derselben Hochheit vnd Erzeigung / daß er zwar den Titul eines R. Keysers erkenne / wider dessen Person aber / Ehr / Hochheit vnd Reputation / guten Namen / Wolfahrt / Erb-vnd andere Gerechtigkeiten / vnnd was sonsten die Fidelität mit sich bringt / öffentlich zu machiniren / auch was wider keinen schlechtern Stand deß Reichs / oder auch den wenigsten Lehensherrn zugelassen / friedbrüchiger weiß / wider ein R. Keyser wol vornehmen kön̅e vnd möge / sich vnterstanden / das gröste vnd hochschmählichste Praejuditz / so jemals einem R. Keyser widerfahren / vnd wie obberührt / von vnsern Rebellen wider vns vorgenommen / mit all seinem Vermögen / damit er vns mehrentheil als seinem Lehenherrn verpflichter / zu manutiren wider vns / mit gewehrter Hand vnd Gewaltthaten durchzutringen / dardurch seine lengst vorgehabte Machinationen / blutdürstige / Landfriedbrüchige Tractaten vnd Anschläg an Tag zu geben / sich vnserer rebellischen Vnderthanen / welche vns nach vnser Hochheit / Landt vnd Leuthen / auch aller zeitlichen Wolfahrt / so viel an jhnen gelegen / öffentlich gestanden / noch stehen / vnd wider deren Helffer vnnd Anhänger / noch von weylan obhochsterwehnten vnserm geliebten Herrn Vetter vn̅ Vatter Keyser Matthia / obberührter massen auocatoria Mandata ergangen vnd würcklichen angenommen / vns mit vnd neben jhnen feindlichen bekrieget / Sie / als vnsere durch Land-vnnd Erbhuldigung verpflichte Vnderthanen / durch einen vermeinten nichtigen Eyd / von vns sein vn̅ jhrem Keyser / König vnd Herrn ab-vnd an sich zu ziehen vnter standen / mit jhnen feindlich / wider vns in viel weg conspirirt / vnsern Königl. Titul / Wapen vnd Kleynod vsurpirt / deß Heyl. Röm. Reichs vnnd desselben Churfürstenthumber verfassungen (vermög welcher / insonderheit aber / vorangeregtes vom Keys. Rudolpho ???er Chur halben / den Königen zu Böheym gegebenen / vom Keyser Carl dem Vierdten confirmirten / wie auch von sein Pfaltzgraffens Vorfahren / weyland Churfürst Ruperto vn̅ andern Churfürsten beliebten vnd bestettigten Privilegien / vnd darinnen angezogenen vhralten Observantz / so dann auch ??? güldenen Bull zu Nürnberg auffgericht / [527] vnd der zuvor wegen deß Königreichs Böheym mit vorwissen vnd bewilligung der Churfürsten ertheilten Bull / welche vnter andern Privilegien die Succession obberührten Königreichs Böhmen betreffende / in nachfolgender Nürnbergischen Bull / alles jhres Innhalts specificirt / Ingleichem weyland König Ladißlai Declaration / vnd dann Keysers Ferdinandi Anno 1545. den Ständen gegebenen Revers / die Chur vnd was deren anhängig / den Königen zu Böhmen vnd jhren Erben / erblichen zustehet / auch so lang der Königlich Stamm vorhanden / den Eynwohnern eintzige Wahl nicht gebühret / durch annehmung einer hochfreffentlichen / thätlichen / meineydigen vnd nichtigen Wahl / so wir auch auß Keyserlicher Gewalt vnd tragendem Ampt / zu erhaltung der Fundamental Gesetz deß H. Röm. Reichs / für null vnnd nichtig e???klärt / vber einen hauffen zuwerffen / vnnd die Grundfest / darauff das Römische Reich fundirt / anzugreiffen vnd eygenmächtiger weiß vmbzustossen / sich angemaßt / offternenntes vnser Königreich Böheym sampt dessen incorporirten Landen (in welchem wir auff offenem Landtag von allen Ständen angenommen / gekrönt / darauff von jhnen den Ständen vnd Vnderthanen besagtes Königreichs vnd Länder / vns die gewöhnliche Huldigung geleystet / wir auch nit weniger / von Kays. May. krafft vnserer durch das Königliche Geblüt / auff vns erwachsener Recht vnd Gerechtigkeit / vnd darauff erfolgter annem-vnd Crönung belehnet / von jedermänniglich / auch jhm Pfaltzgraffen selbst / für einen rechtmässigen König in Böhmen erkennt vnd titulirt / deßwegen von deß H. Reichs Ertz-Cantzlern vnnd Churfürsten zu Meyntz / obangezeigter massen / zu der Wahl eines Römischen Königs / zum Keyser zu erheben / als ein Churfürst beschrieben / auch von dem Churfürstlichen Collegio in ebenmässiger Qualität / zur Stimm vnnd Wahl zugelassen worden) gewaltthätiger weiß / durch offentliche Kriegsbereitschafft / Verbündnussen / auch vnter anderm mit vnsers Hauses Oesterreich / gleichfals eygenen Erbvnderthanen auffgerichte Conspiration / alles wider klärliche Verordnung / so wol der gemeinen Rechten / als sonderlich der güldenen Bull / im Titul / von Zusammenverbündnussen / auch allgemeinen Landfrieden vnd vnterschiedliche Reichs-Abschied (in welchem klärlich versehen / daß kein Churfürst / Fürst oder Standt deß Reichs / eines andern Standts Vnterthanen / vnter was geführtem Schein oder Vrsach das seyn möchte / in Schutz auffnemen soll) darzu nit allein / vber so vielfältig von vnterschiedlichen Chur-vnd Fürsten beschehene trewhertzige Erjn ner-vnd Vermahnungen / sondern auch / vngeacht vnserer noch zum Vberfluß auß Keyserlich friedlebendem Gemüth an jhn Pfaltzgraffen / sub dato den letzten Apr???lis / mit bestimmung eines gewissen Termins jüngsthin abgangener ernstlicher Dehortation vnd Warnung / nicht desto weniger gewaltthätig vorenthelt / vnd aller Ort vnd Enden solches sein vnrechtlich Vornemen handzuhaben / vnd sich bey demselben zu befestigen / mit eusserster gesuchter Kriegsmacht vnderstehet / auch in fortsetzung dessen / wie obsteht / alles das jenige vergeßlich hindan gestellt / warzu er vns / alß Römischen Keyser vnd Obersten Haupt gleich andern Chur-vnd Fürsten deß Reichs / wie nicht weniger auch / krafft der jenigen thewren Eyd vnd Pflichten / so seine Voreltern vnnd Er / vnsern Vorfahren am Reich geleystet / welchem gegen vns nachzukommen er / als ein Churfürst vnnd vor???er Stand deß Reichs / gleich so wol schuldig / als hette er dieselbe vns allbereyt würcklich geschworen) verpflichtet vnd verbunden ist / nemlich vns getrew / gehorsam / hold vnd gewertig / vn̅ nim̅erin dem Raht zu seyn / da wider vnsere Person / Ehr / Würde oder Stand gehandelt wird / noch darein zu bewilligen / sondern vnsern vnnd deß H. Reichs Nutz vnd Frommen zu fördern / Schaden zu warnen vnnd zu wenden / vnd so er verstünde / daß wider vnser Kays. M. oder Person jchtes fürgenommen oder gehandelt würde / deme getrewlich vorzuseyn / vnd vns vnverzöglich zu warnen. Gestalt dann obgedachter Pfaltzgraff eben so wenig die heylsame Satzungen deß Religion-Prophan-vnd allgemeinen Landtfriedens / warauff nunmehr viel Jahr hero / bey so widerwertigen Läuffen deß Teutschen Reichs vnd seiner Glieder Conservation / gestanden / hierinnen sich hindern lassen / als in welchen sonderlich aber in besagtem Landfrieden / vom Jahr 55. außtrücklichen versehen / daß niemand weß Stands oder Wesens der sey / bey denen Pflichten / damit ein jeder einem Röm. Keyser vnd dem H. Reich zugethan vnd verwand ist / auch vermeydung Keys-vnd deß Heyl. Reichs schweren Vngnad vnnd Straff / privir vnd entsetzung aller Regalien / Lehen / Freyheiten / Privilegien / Gnaden / Schutz vnd Schirm / so viel ein jeder dessen von Keyserl. May. vnd dem H. Reich hat / zu einigem Krieg vnnd vnfreundlicher thätlicher Handlung oder Vornemmen / wider vns oder einigen gehorsamen Stand deß H. Reichs / ohn vnser oder (so viel die mittelbare Ständ betrifft) jhrer Obrigkeit Vorwissen vnnd Bewilligung sich bestellen vnd bewegen lassen / noch heymlich oder öffentlich wider die Kays. May. oder die Ständ deß Reichs zuziehen / noch einige Hülff oder Beystand / Förderung oder Vorschub thun / oder sich sonsten im H. Reich in einige Vergatterung oder vngebürliche Versamlung einiges Kriegsvolcks zu Roß oder Fuß / begeben / sondern ein jeder sich deß alles gäntzlich enthalte soll / welche Disposition vnd Satzung / theils auß den vorgehenden gezogen / vnd alles jres Inhalts in dem Anno 59. gemachten vnd publicirten Reichsabschied / als ein ewiges Gesetz vnd Ordnung widerholt / confirmirt / vnd damit in dem H. Reich Teutscher Nation / Ruhe / Fried vnd Einigkeit desto beständiger erhalten werden möge / die darinn begriffene Peen / der gestalterweitert worden ist / daß die Vberfahrer solches Gebots vnd Reichssatzung / neben vn̅ vber die benannte Peen / in vnser vnd deß Heyl. Reichs Acht ipso facto gefallen / vnd dieselbe ohn [528] einige ferrnere Erklärung / krafft obberührten Reichsabschieds / für Aechter / jetzt alßdann / vnd dann als jetzt erkannt vnd erklärt seyn sollen. Inmassen gleich bey auffgerichter Handhabung deß Landtfriedens Anno 1495. zu end deß Reichsabschieds noch stärcker versehen / daß in solchen öffentlichen kündlichen vnlaugbaren Friedbruchssachen / die Thäter ipso facto, i??? die Peen durch gemeinen Reichsschluß so weit erklärt / daß es weiterer Fürsorderung oder einiger Erklärung oder Vrtheil nicht noth sey / welches in nachfolgenden Reichsabschieden nicht geendert / also jederzeit confirmirt / keinen andern Verstand gehabt / wie dann gleicher gestalt / vermög jetzt vnnd mehr angeregten Reichsabschieden vnd Satzungen / gegen vielen geringern Verbrechern / als gegen den falschen Müntzern / oder da ein vnmittel- oder mittelbarer Stand sich solcher massen allein plößlich in Kriegsbestallungen einließ / oder den Rebellen Hülff vnd Vorschub thete / oder wider vns denselben zuzöge oder Kriegsvolck samlete / also wie obsteht gantz hochvernünfftig / vnd zu erhaltung gemeinen Friedens / kräfftiglich versehen ist / zu geschweigen der jenigen / welche sich gar als Häupter / Protectorn vnd Vertretter dergleichen Feindlichkeiten gebrauchen lassen / mit allem jhrem Vermögen / den Rebellen beyspringen vnnd bey denselben sich finden / vnnd zu gewaltsamer Durchdringung dieses Rebellionwesens vnd jhrer eygenmächtigen Attentaten / nicht allein aller Orten im Römischen Reich / Volck werben vnd versamblen lassen / sondern auch außländisch Kriegsvolck hin vnd wider auffbringen / jnn vnd durch das Reich führen / vnd wider vns hin vnd wider frembde Herrschafften verhetzen vnd auffwickeln dörffen. Gestalt offternennte Böhmische Rebellen sampt jrem auffgeworffenen vermeynten Hauptdem Pfaltzgraffen / zu vnser vnd deß H. Röm. Reichs noch grösserer Gefahr / behauptung jhres friedbrüchigen Vorhabens / vnnd zu deß Erbfeinds augenscheinlicher Beförderung wider die Christenheit / vnser Königreich Vngarn in ebenmässigen Aufstand / Rebellion vn̅ Abfall zubringen / vn̅ mit besagtem Erbfeind Christlichen Namens / auch dessen verwandten Fürsten in Siebenbürgen / newe Verbündnuß wider vns zu schliessen / vnd dieselbe Notion sampt denen so sich darzu schlagen / in diese vnnd vbrige vnsere Erbländer eynzuführen / sich nicht schew tragen. Wobey wir auch zu Keyserlichem Gemüht geführt / was massen vns / vermög hochtragenden Keyserl. Ampts / vnd der zwischen vns / auch vnsern vnnd deß H. Reichs Churfürsten jüngst geschlossenen vnd hochbethewerten Capitulation zu förderst obligt / neben dem allgemeinen im Heyl. Reich vblichen Rechten vnnd Reichssatzungen / insonderheit vber den zu Augspurg Anno 1555. auffgerichten / angenommenen / verabschiedten / auch in den darauff erfolgten Reichs-Constitutionen / widerholten confirmirten / vnd nach gelegenheit deß Reichs Notturfft / mit Rhat mehrgedachter Churfürsten vnd anderer Ständ gebesserten Landtfrieden / steiff handzuhalten / nicht weniger auch / krafft erstangezogener Capitulation vnd der güldenen Büll vns verpflichtet befinden / alle vnzimliche hässige Verbündnuß / Verstrickung vnnd Zusammenthuung der Vnderthanen / auch die Empörung / Auffruhr vnnd vngebürlichen Gewalt gegen Chur-Fürsten vnd andere Ständ abzuschaffen / vnd in summa vor allen dingen dahin bedacht zu seyn / daß deß Heyl. Reichs Wolstand / Nutz / Frommen vnd Auffnehmen das vornembste höchste Gesetz sey / vnnd im H. Reich / Recht vnnd Fried erhalten werde. Deme allem aber nichts mehrers zu ???ider seyn kan oder mag / als wann Auffruhr vnd Rebellion gegen dem höchsten Haupt (wardurch dann bald die andere Gliedmassen deß H. Reichs / mit ergriffen vnd angesteckt / auch endlich solches Reich in gäntzliches Verderben vnnd Vntergang gestürtzet werden möchte) vngestrafft gestattet / vnrechtmässige Verbündnussen mit den angebohrnen Erbvnderthanen / gegen jre höchste von Gott vorgesetzte Obrigkeit / dermassen gleichsamb gut geheissen vnd passirt werden / vnd einem oder dem andern Stand sich dergleichen rebellischen Vnderthanen / auff blosse gesuchte Schein mit gewehrter Hand anzunehmen / vnsere oder der Ständ ???risdiction / Regalien / Recht / Land vn̅ Leuth an sich zuziehen / vnnd eygenmächtig der Churfürstenthumben vnd Churfürstlichen Häuser Verfassung / Recht vnnd Gerechtigkeiten zu endern / vnnd endlich gantz abschewlicher massen (wie weyland sein Pfaltzgraffens Vetter Hertzog Albrecht zu Bayern / den Böhmen / als sie auch damaln sich einer Wahl zu König Ladißlai Praejuditz anmassen wollen / geantwortet) allein auß Begierd zu regieren / einem andern seine Gerechtigkeit mit Gewalt zu nehmen / frey stehen solte. Hierumb dan̅ / ob wol (wie oben angeregt) offtermelter Friderich Pfaltzgraf / wegen seiner nachlengs deducirten Landbrüchigen vnterschiedlichen Verbrechen / die Peen deß Landtfriedens / ohn einige Fürheischung / Citation / Vrtheil vnd Erklärung verwirckt / vnd ein würcklicher Aechter / gegen dem weiters nichts als die Execution vbrig ist / So haben wir dennoch zum Vberstuß / Confirmation vnd Bestettigung / nach abermahliger reiffer erwegung aller Gelegenheit vnnd gestalt dieser Sachen / auß erheischender hohen vnvermeidlichen Noth vnd schuldigen Pflicht / vnsers von Gott anbefohlenen Keyserl. Ampts (wie wir dann auff anruffung auch deß geringsten Standts deß H. Reichs / in dergleichen Fällen / nicht weniger zuthun vns verpflichtet zu seyn / erachten) den obgenannten Friedrich Churfürst Pfaltzgraffen als einen / welcher sich von vnsern vngehorsamen vntrewen Rebellen für ein Haupt auffwerffen lassen / Verächter vnd Verlätzer der Keys. Hochheit vnd Mayest. Verbrecher deß gemeinen außgekündten Landfriedens / auch anderer heylsamen Reichssatzungen / in vnsere vnnd deß H. Reichs Aacht vnd Oberacht / auch alle die jenige Straffen vnnd Peenen / so dergleichen Achtsdenunciation von Recht vnd Gewonheit [529] mit sich zeucht / mit der That selbst gefallen zu seyn erkändt / erklärt vnd verkündet / vnnd jhn auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt. Erkennen / erklären vnd verkünden jhn also in vnser vnd deß H. Reichs Acht / Oberacht / auch vorgemeldte Peen / Straff vnd Bussen / Setzen jhn auch auß vnserm vnd deß H. Reichs Frieden in den Vnfrieden / alles von Röm. Keyserl. Macht / vnd in Krafft diß. Vnd seynd darauff zu gebührlicher würcklicher Execution / Vollziehung vnnd Vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd Verkündigung ermeldter Acht / Peen / Straff vnd Bussen gäntzlich entschlossen / gegen demselben Friderich / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / als offenen Aechter / auch vnsern vnnd deß Reichs Widersacher vnd Feind / vermittelst Göttlicher Gnade / Hülffe vnd Beystands / nach Außweissung obgedachter heylsamen Reichs Constitutionen vnnd Ordnungen / mit gebührlicher Straff / ohne länger Verziehen fürzugehen vnd zuverfahren / damit wir alsdann vnverhindert desselben / zu Auffrichtung beständigen Friedens / Rechtens vn̅ Einigkeit im H. Reich desto stattlicher greiffen vnd kom̅en mögen. Darinnen wir vns dann allermassen vnd gestalt / vns als Christlichem Keyser / Namens vnd Ampts halber eignet vnd gebüret / gantz gnädig vnd Vätterlich zu erzeigen / auch der Teutschen Nation Libertät / Auffnemen / Ehr / Nutz vnd Wolfahrt / mit allen Gnaden vnd Trewen zu bedencken / zuerhalten / vnd zubefördern / auch männiglich beym hochbethewertem Religion: vnnd Prophan-Frieden handzuhaben vnd zu schützen / vrbietig / willig vnnd schuldig seynd. Welches wir Ewern LL. AA. vnd Euch derhalben hiemit anzeigen wöllen / damit sie vnd jhr der Vrsachen / dieses vnsers billichen nothwendigen / vnvermeydlichen Fürnehmens / warhafftige degründte Erinnerung vnd Wissen empfahet / warumb wir darzu bewegt vn̅ genotdränget seyen / vnnd das gestalten Sachen nach mit nichten länger einstellë / verhalten / vmbgehen noch verhüten mögen. Vnd gebieten hierauff Ewer LL. AA. vnd Euch / allen vnd jeden sampt vnd sonderlich bey den Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt seyn / auch vermeydung obbesagter Peen vnd Straff / in den allgemeinë Rechten vnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten vnnd Gewonheiten auff die jenigen gerichtet / so sich der Aechter annehmen / in sonder heit vnser vnd deß H. Reichs Acht vnd Aberacht / auch verlierung aller Regalien / Lehen / Freyheiten / Gnaden / Pfandschafften / Zölle / Recht vnnd Gerechtigkeiten / wie solche Namen haben mögen / so jhre Vorfahren vnd Sie / von weyland vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Keysern vnd Königen / auch vns vnd dem H. Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guts / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß jhr euch gemeldtes Friderichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider vns mit nichten anneh met noch beladet / jhme auch nicht dienet / Hülff noch Fürschub mit Geldt / Profiandt / Munition / noch sonsten in einig andere Weg / weder heimlich noch offentlich / vnter was Schein oder Praetext solches jmmer beschehe möchte / beweiset. Wo auch ewer einer oder mehr / in seinem oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder jhme sonst zugezogen were / daß der vnd dieselben / Angesicht dieses Brieffs / ohne allen Auffzug vnd Weygerung / sich von stundt an erheben / vnd stracks widerumb abziehë / vnd sich ferrner in gemeltes Aechters / oder desselben Helffer vnd Helffershelffer Diensten nicht gebrauchen lassen / auch jhr deß gemeldten Aechters Stände / Zugehörige / Verwandten / Vnderthanen vnd Vasallen / jhme Friderichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / einigen Gehorsam / Hülffe noch Beystandt ferrner keines Wegs leystet / noch euch seiner Rebellion / Vngehorsambs vnd Verbrechung weiter anhängig noch theilhafftig machet / sondern euch seiner hierinn gäntzlich entschlaget vnnd enthaltet / auch Ewer LL. AA. vnd Jhr sampt vnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit sie vns vnd dem H. Reich verwandt / vns zu vollziehung solcher obberührten erklärten Peen vnd Straffen / gegen gemeldtem vngehorsamen / vntrewen / friedbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnnd Helffershelffern / der vnd dieselben zu gebührendem Gehorsam zu bringen / ewer getrewen Beystandt / Hülffe / Fürschub / Förderung vnd Zuzug leystet / vnd euch daran nit jrren noch verhindern lasset / einige Bündnussen / Verständnussen / Adhaerentz vnd Verwandtnuß / die seyen gleich hievor oder jetzt von newem auffgerichtet / ernewert oder erstreckt / inmassen wir dann dieselben / so viel sie dieser vnser Erklärung vnd Erkandtnuß / oder sonst in andere Weg / vns als ewer ordentlichen höchsten Obrigkeit zuwider seyn / reichen oder verstanden werden möchten / als welche in diesem Fall / vermög aller Rechten / Euch wider vnsere rechtmässige Erkandtnuß vnd Vollziehung derselben / ohne das nicht binden noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachtem Muth / rechtem Wissen / vnd von Keyserl. Macht vollkommenheit / hiemit gäntzlich auffgehebt / cassirt vnd vernichtet / auch Ewer LL. AA. vnd Euch / so viel deren darinn verwandt weren / auß derselben Vnserer Keys. Macht Vollkommenheit / davon endlich absolvirt vnd ledig gezehlet / vnd dann euch obgedachten Aechters Lehenleut / Schutz: vnd Pfandsverwandten / Leibeygen / Wildfänge vnd Vnderthanen / von Ewer Erbhuldigung / Lehen vnd andern Pflichten gefreyet vnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen vns gehorsamlich erzeigen / vnser frey Keyserlich Geleyt vnd Sicherheit hiemit gnädiglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd meynen auch von jetztber???hrter Keyserlichen Macht Vollkommenheit / daß denselben Aechter / dessen Helffern vnd Helffershelffern hierwider nicht schützen / schirmen / freyen oder fürtragen soll einige Gnade / Freyheit / Tröstung / Geleyt / Sicherheit / Land: vnd Burgfriedt / obberührte oder einig ander Bündnuß / Vereinigung / Burg: oder Stattrecht / so von vns / vnsern Vorfahren am Reich / Römischen Keyser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkeiten / Euch oder jhnen gemeiniglich oder sonderlich / gegeben oder bestättiget weren / oder noch würden / auch keinerley [530] Gewonheit / Brauch oder altes Herkommen / noch sonst alles anders / das jhme oder jhnen hierinn zu Hülffe / Stewer oder Statten kommen solte oder möchte / dann wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer vnd Helffershelffer / in dem allem / als dessen vnfähig / außgeschlossen / vnd darinnen nicht begriffen haben wöllen. Wo aber ewer einer oder mehr / weß Stands oder Wesens der oder die seyen / sich hierüber vngehorsamb erzeigen / offternanntes Friederichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / wider vns / vnter was gesuchtem Schein oder Weg das jmmer geschehe / annehmen / vnd demselben oder den seinigen einige Hülffe vnnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen würden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wicobbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer oder Helffershelffer / in vnsere vnd deß Heiligen Reichs Acht vnd Ober Acht / auch alle obbenannte Straffen vnd Poenen / jetzt als dann / vnd dann als jetzt / mit der That selbsten gefallen zuseyn erkändt / erklärt / verkündigt / auch jhn vnd dieselbige auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt haben. Erkennen / erklären / vnd verkündë auch den oder dieselbe jetzt als dann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnd deß H. Reichs Acht vnd Oberacht / auch gemeldte Peen / Straffen vnd Bussen: vnd setzen jhn oder sie auß dem Frieden in Vnfrieden / alles von Römischer Keyserlicher Macht / vnd in Krafft diß. Darnach wisse sich männiglichen zu richten / vnd vor Nachtheil vnd Verderben zu hüten. Das meynen wir ernstlich. Geben in vnser Statt Wien / den 22. Tag deß Monats Januarij / Anno 1621. Vnserer Reich deß Römischen im andern / deß Vngarischë im dritten / vnd deß Böhmischen im vierten Jahren. Obgedachte Marggraffen / Hanns Georg von Brandenburg der älter / Fürst Christian von Anhalt / vnd Georg Friederich Graff von Hohenlohe seynd in einem absonderlichen Patent / so gleiches Innhalts mit obigem gewesen / in die Acht erkläret worden. (Keyserliche Executorialen / vber die declarirte Aechter.) Baldt nach solchen Achts-Erklärungen seynd auch die Keyserliche Executorialen gefolgt / daß nämlichen der Churfürst von Sachsen wider den Marggraffen von Jägerndorff / vnd Fürsten von Anhalt: Ertzhertzog Albertus in der Vntern / Hertzog in Bayern aber in der Obern Pfaltz / vnnd der Bischoff von Bamberg vnnd Würtzburg wider den Graffen von Hohenlohe exequiren solte. (Graff von Bucquoy zeucht in Mähren.) Vnter solchen dingen ist der Graff von Bucquoy / nachdem er von seiner empfangenen Wunden wider Heyl worden / mit dem Keyserl. Kriegsvolck auff Mähren zugezogen. Das erste Nachtläger ist gewesen zu Böhmischen Brod: von dannen gieng die Reyse auff Kuttenberg / Zatzlaw vn̅ Teutschen Brod / als das letzte Stättlein auff den Böhmischen Gräntzen gegen Mähren zu gelegë. (Mährische Stände ergeben sich in Keyserlichen Gehorsamb.) Von da auß ist er für das Stättlein Iglaw / so das erste in Mähren war / ankomme. Dessen Innwohner haben alsbald sich ergeben: Es seynd auch dahin kommen der Landschafft Abgesandte / vnd haben sich in Jhr. Keyserl. Majest. Gehorsam̅ ergeben. Darauff jhnen der Graff aufferlegt / daß die Stände Jhre Keyserl. Majest. durch jhre Gesandten vmb Gnade bitten / vnd das Keyserische Kriegsvolck den Winter vber / weil sie zuvor dem Vngarischen Volck anderthalbe Jahr dergleichë gethan / proviantiren solten. Diesen Befelch haben die Stände angenommen / vnd den nechstfolgenden Monat hernach durch jhre Gesandten (vnerachtel daß Bethlehem Gabor sie deß gethanen Eyds zu der Conföderation innständig erinnert / (Mährische Stände suchë Gnade von Jh. Keyserl. Majest.) vnd bey derselben vnterm Dato den 8. Januarij / zuhalten / mit Bedrawung schrifftlich vermahnet) Jhre Keyserl. Majestät zu Wien kniend vmb Gnade bitten / auch die Jes???er wider in das Land beruffen lassen. Von Iglaw ist der Graff von Bucquoy auff Meseritsch vnd Evanzitzsch kommen. (Mährisch Kriegsvolck weicht auß Nider-Oesterreich.) Wie nun die Mährische Besatzung in Vnter-Oesterreich solch Beginnen deß Graffen vernommen / habë sie fast alle Ort verlassen / doch Grätzenstein behalten. Darauff hal vnlangst hernach das Keyserische Oesterreichische Volck ein Anschlag gemacht / das erste Thor mit einer Petarden zersprenget / aber doch zum andern vber den Graben nicht kom̅en können / vnd also von der Mährischën Besatzung mit etlicher Verlust wider zurück getrieben worden. (Mährische Hauptman̅ Späth begibt sich vff Keys. M. seiten.) Vnter dessen hat der Mährische Hauptmann Späth sich vnd die Stätte Ratz vnd Zizersdorff auch in Gehorsamb ergeben / vnnd nach Empfahung einer Summa Gelts für sein Volck / Ravißburg vnd Hohenaw eingenommen. Beneben diesem haben viel von den Oesterreichischen proclamirten Ständen Perdon erbetten / denen aber doch von Keyserl. Majest. ein leydenliche Straff vorbehalten worden. Vnter dessen hat der Graff von Bucquoy das newe Jahr zu Prinn in Mähren gehalten / von dannen er sich auff Olmütz die Hauptstatt begeben: (Graff von Bucquoy ziehet gegen die Vngarn.) Dar auß ist er auff die Vngarn angezogen. Dann als selbige an den Mährischen Gräntzen etlicher Oerter sich bemächtigten / den Fluß Moravam / welcher in selbiger Landschafft der vornembste allgemach in jhren Gewalt brachten / damit sie also den Paß in Vngarn den Keyserischen sperren möchten. Wie nun der Graff von Bucquoy solch jhr Vorhaben jnnen worden / hat er sein Kriegsvolck zusammen beruffen / vnd mitten durch Mähren / doch mehr auff die lincke hand zu / seine Reyse angestellet / vnd den 2. Januarij zu Rätz ankommen. Die Vngarn seynd jhm allda entgegen geruckt / aber wider zurück auff Ostere getrieben worden. Davon sie dann folgenden Tages / wie auch hernacher auß Cadisch / Wessale / (Mähren von den Keyserischen wider eingenommen.) Schalitz (so alles Mährische Stätte) vnd endlich auß gantz Mährë / nach etlich vorgangnen Scharmützeln / vnd nachdem die in Straßnitz / Ostranßka / Dubravia vnnd Godingen dem Keyserischen Volck die Pforten selbsten eröffnet / weichen müssen. (Graff von Bucquoy zeucht gen Wien.) Nachdem nun Mährë in Gehorsam gebracht / vnd die Vngarn darauß vertrieben / hat der Graff von Bucquoy dem Verdugo das Gubernament [531] vber das Kriegsvolck gegeben / alle Stätte / sonderlich gegen Vngarn wol besetzt / vnd ist er nach Wien zu Jhrer Majest. Keyser Ferdinando gezogen: vnd als er stattlich mit grossen Ehrë empfangen worden / Jhrer Majestät 85. Fähnlein / welche vom Feindt erobert worden / praesentiret / also daß mit diesen nunmehr in hundert vnd sechtzig gezehlet worden / so die Keyserische Obristen in zweyen Jahren erobert. (Vngarn thun Schaden in Mähren.) Vnter seniem Abwesen haben die Vngarn wider grossen Schadë in Mähren gethan / einsmals ein Spanischen Zahlmeister / so ein grosse Summa Gelds bey sich geführet das Kriegsvolck zubezahlen / angetroffen / seine Confoy theils erlegt / theils im Moraß ersäufft / vnnd drey Fahnen bekommen. Ferners seynd sie in starcker Anzahl bey Schalitz vnversehens eingefallen / viel Bucquoysch Volck nidergehawen / Flecken vnnd Dörffer geplündert / vnd in Brandt gesteckt / hernach mit der Beuthe vnd vielen Gefangenen / so sie hin vnd wider mit genommen / wider darvon gezogen. Die Keyserische seynd jhnen zwar auß den nahegelegenen Quartieren nachgesetzt / aber nicht viel gegen jhnen außgerichtet. (Grosse Kälte eingefallen.) Dergleichen Einfäll haben die Vngarn zu vnterschiedlichen malen gethan: darzu jhnen dann viel geholffen die grosse Kälte / so baldt nach Anfang deß Newen Jahrs eingefallen / vnnd einen gantzen Monat geweret / dardurch alle Wasser vn̅ Flüß zugefroren / daß sie allenthalben wo sie gewolt / hinkommen können. Durch diese Kälte seynd auch sonsten in gantz Europa alle Ströme / auch vnter andern die Suder See auff zwölff vnd mehr Meilen vberfroren / also da man sonst mit grossen Schiffen gefahren / hat man nach mahlen die Schlitten gebrauchet. Im Außgang der Maaß / nicht weit von Briel hat das Eyß ein Schiff mit fünffzig Schottländischen Soldaten / auch sonsten in andern Einfahrten mehr Schiff / so nicht einländen können / ergriffen: vnd weil niemandt solchen (ob sie wol Fewerzeichen gegeben) zu Hülff kommen können / haben sie stecken bleiben / vnnd das Volck darob mehrertheils jhr Leben jämmerlich enden müssen. Es ist auch durch die grosse Kälte vnd Eyßfrost der Venetianer Schifffahrt / so in langer Zeit nicht erhöret / eine Zeit lang gesperret worden: doch hat man an der Saat / Bäum vnd Weinstocken kein sonderlichen Schaden gespüret. (Böhmische Directorn vnd andere / so beym vergangenë Vnwesen interessirt / werden zu Prag in Hafftung genommen.) Vmb diese Zeit hat man die Böhmische Directorn vnd andere (so bey dem vorgangnen Vnwesen interessirt / vnd noch zur Stelle gewesen) zu Prag in Hafftung genommen / vnd hat Jhr. Keyserl. Majest. Anordnung gethan / daß durch gewisse Personen in deroselben Verbrechen inquirirt / vnd Proceß darwider solten angestellt werden / wie solches alles in diesem hierbey gesetzten deßwegen ergangenen Keyserlichen Schreiben zu sehen / so dieses Innhalts gewesen: Demnach die Röm. Keyserliche / auch zu Hungarn vnnd Böhmen Königliche Majestät / sc. erheischender Notdurfft nach entschlossen vnd nicht vmbgehen können / wider derselben auffrührische Rebellen im Königreich Böhmen vnd derselben Personen Leib / Haab vnd Gut ein Gerichtlichen Proceß / wie sich nach gestalt eines vnd deß andern Mißhandlung / vnd crin inum laesae Majestatis, gebüret / mit chistem anzustellen / vnnd darzu den Durchleuchtigen / Hochgebornen Herrn Carln / Fürsten vnd Regierer deß Hauses Liechtensteins / Keyserl. Majestät geheimen Rath vnd Cämmerer / als Praesidenten / so dann die Wolgeborne / Edle / Gestrenge vnd Hochgelehrte Herrn Adam von Wallenstein auff Hardeck vnd Lofrasitz / Jhrer Keyserl. M. Cämmerer vnnd Obrister Land-Hoffmeister / vorberürtes Königreichs Böhmen / Herrn Friderichen von Thalenberg / Raht / Cämmerer vn̅ Praesident vber den Appellation / Herrn Christoff Wratißlaw von Mitrowitz / Raht / vnd Hauptmann der Kleinen Statt Prag / Wolff Wilhelm Laununger von Albenreil / Otto Melander / vnd Johann Wetzel / alle Reichs Hoff-Räth / Melchior Gniesen von Khobach / Wentzeln von Fliesenbach / vnd Daniel Caesar, Doctores, vnd Königliche Böhmische Appellation-Rähte / auch Caspar Schwaben / vnd Paulus de Ello, der Rechten Doct vnd Nider-Oesterreichischen Regiments Rähte fürzunehmen vnd zuverordnen. Hierumb so lassen Jhre Keyserl. Majestät obbesagtes von Liechtenstein Fürstl. Gn. auch jhnen den andern vorerzehlten Herren Rähten s???mptlichen befehlen / daß sie sich zu angedeuter Commission nach Einhändigung dieses / also in Bereitschafft stellen / vnd gefast halten / damit sie sich nach Vberantwortung ferrner hierzu gehörigen Notdurfft vnd Instruction / den nechsten nach der Königl. Hauptstatt verfügen vnd einstellen / dem obgeschriebenen Proceß ein Anfang machen / vnd denselben ehister Möglichkeit nach zu Ende führen mögen. (Fürst Carl von Liechtenstein citirt die entwichene der Böhmischë Vnruhe Vrsächer.) Diesem Keyserlichen Befelch Schreiben vollkommlich nachzukom̅en / hat Fürst Carl von Liechtenstein an theils deß vorgangenen Böhmischen Vnwesens Interessirte vnd Entwichene / in gewisser Zeit zuerscheinë / nach folgende Citation publiciren lassen: Von Gottes Gnaden / Wir Carl Fürst vn̅ Regierer deß Hauses Liechtenstein / Hertzog in Schlesien / zu Troppaw / Keyserl. Majest. geheimer Raht / Cämmerer / vnd der Zeit in der Cron Böheim vollmächtiger Commissarius, Thun hiemit jedermänniglichë kundt vnd zuwissen / daß wir von der Röm. Keyserl. auch zu Hungarn vnd Böhmen Königl. Majestät / vnserm Allergnädigsten Herrn Befelch empfangen / wider dero vngetrewe Rebellen vnd Vnderthanen in jhrem Erbkönigreich Böhmen ein Gerichtlichen Proceß anzustellen / vnd durch vns vnd andere Deputirte / das jenige / was sich jhrem Verbrechen nach gebühret / fürzunehmen / auch zu dem Ende all vnd jede / so wie obvermeldt / auß dem Landt entwichen seynd / darzu durch offene Edict zuerfordern: hierumb zu vnderthänigster schuldiger Folge dieses Jhrer Keyserlichen Majestät an vns ergangenen Befelchs / so heischen vnnd laden Wir im Nahmen vnnd [532] an statt offtmehr höchstgedachter Keyserl. Majest. Krafft gedachter habender Commission / Euch
Henrich Matthes Graff von Thurn.
Daniel Schkretta.
Paul Kapler.
Joachim Andres Schlick Graff.
Elias den Jüngern Rosin.
Ehrnfried Berbißdorff.
Wentzel Bercka.
Samuel von Waleßlaw.
Hans Müllner.
Radißlaw von Wchnitz.
Paul Geschin.
Johann Orsinoßky.
Johann von Bubna.
Gottlieb Bercka.
Wentzel Piesecky.
Peter Müllner.
Wentzel Wilhelm von Ruppa.
Johann Felix Goliat.
Schmiel von Michalowitz.
Johann Albin Schlick Graff.
Vlrich Erdte.
Johann Baptista Cisetz.
Adelsbach Bercka.
Paul Kuttnawer.
Adam Luckschan.
Hans Knod.
Benjamin Frühwein.
Friedrich Georg / Doctor.
Schmiel Hodegnoßky.
Jacob Huffnagel. So wol alle vnd jede / so nach erlangter Victoria auß dem Königreich Böhmen entwichen seynd / vnd nicht gehuldiget haben / welche gleichfals / als wann sie mit Namë benennt / hierunter begriffen / vnd wir hiemit citirt haben wöllen / ernstlich gebietend / vnd wöllen / daß jhr von Dato an zu rechnen / jnnerhalb sechs Wochen / nechstkünfftig / welchen Termin wir euch für den ersten / andern vnd dritten / letzten vnd endlichen Rechtstag setzen vnd benennen perem ptoriè, oder ob derselbe Tag nicht ein Gerichtstag seyn würde / den nechstë Gerichtstag hernach selbst persönlich für vns allhie an Jhre Keyserlich vnd Königl. Majest. Residentz: vnd Hauptstatt Prag erscheinet / zu sehen / vnd zu hörë / was man euch vmb begangener Vntrew / rebellischer Eyd vnnd Pflicht vergessener Thaten vnnd Handlungen willen fürhalten / auch ferrner darauff anschaffen / erkennen vnnd zusprechen wirdt: Wann jhr kommet oder erscheinet / alsdann oder nicht / wirdt nichts destoweniger Jhr. Keyserl. M. gerechter Außspruch / auch endlicher Will vnnd Meynung exequirt vnd vollzogen werden / wie sich das geziemet: darnach wisset euch zu richten. (Entwichene Böhmische Directores vnd andere Interessirte auff jhr Aussenbleiben in die Acht erkläret.) Demnach nun die entwichene Böhmische Directorn vnd andere / so zu der Böhmischen Vnruhe geholffen / auff solch citiren nicht allein nicht erschienen / sondern auch theils noch jmmerfort im Krieg sich wider Jhr Keyserl. Majest. gebrauchen lassen / als seyn den 5. April. solche auff allen Plätzen der 3. Prager Stätten durch 2. Herolden / welche die Keyserl. Richter von 100. Mußquetirer begleitet / folgenden Inhalts in die Acht erklärt / vnd jhre Namen an das Hochgericht geschlagen worden: Demnach der Durchleuchtige / Hochgeborne ne Fürst vnd Herr / Herr Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / Hertzog in Schlesien zu Troppaw / der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böhmen Königl. May. geheimer Raht / Cammerer / vnd der Zeit in der Cron Böhmen vollmächtiger Commissarius, wie auch die andern verordnete Keys. Herrn Commissarien / von höchstermelter Jhr. K. May. vnserm allergnädigsten Keyser / König vnd Herrn / Befelch vnd Vollmacht empfangen / wider dero vngetrewe Rebellen vn̅ Vnderthanen in jhrem Erbkönigreich Böhmen / ein schleunigen Declaration vnd Execution-Proceß anzustellen / vnd was sich deroselbë hohen Verbrechungen nach gebüret / vorzunehmen / auch zu dem Ende alle vnd jede / auß dem Land flüchtiger weise entwichene Rebellen / durch ossene Edicta zuerfordern / vnd höchstgedachter Jhrer Keys. May. gnädigstem Befelch zu gehorsambster Folg / vnterm Dato den 12. Tag deß Monats Februarij / Anno 1621. Krafft habender Keys. Commission / wider nachfolgende flüchlige Rebellë / als nämlich: Henrich Matthes von Thurn / Gottlieb Berka / Wentzel Wilhelm von Ruppaw / Wentzel Berka / Johan Albin Schlick / Radißlaw von Wchinitz / Adelspach Berka / Adam Luckschan / Smiel Hodiegowsky / Johan von Bubna / Paul Kapler / Peter Müllner / Ehrnfrid Berbißdorff / Smiel von Michalowitz / Hans Müllner / Johann Baptista Eisen / Johan Orsinowsky / Friederich Georg / Benjamin Frühwein / Daniel Schkreta / Wentzel Pisecky / Elias den jüngern Rosyn / Johan Felix Golißs / Samuel von Weleslawin / Vlrich Erdte / Paul Geschin / Paul Kuttnawer / Hans Knott / vn̅ Jacob Huffnagel: so wol alle vnd jede / so sich dieser Rebellion würcklichë theilhafftig gemacht / vnd nach erlangter Victorj auß dem Königreich Böheim entwichen seynd / vnd nicht gehuldiget haben / anderst nicht / als weren sie mit Namen benennet / peremptorische Edictal Citation außgangen / von obberührtem Dato an zu rechnen / jnnerhalb sechs Wochen in Jhrer Keyserl. Mayest. Königlichen Haupt: vnd Residentz-Statt Prag / in eigener Person zu erscheinen / zu sehen / vnd zu hören / was man jhnen / wegen jhrer begangenen vntrewen rebellischen Eyd: vnnd Pflicht vergessener Thaten vnd Handlungen willen fürhalten / auch ferrner darauff anschaffen / erkennen vnd sprechen werde / mit dieser außdrücklichen angehefften Verwarnung / sie kommen oder erscheinen alsdann oder nicht / daß nichts desto weniger / Jhrer Keyserlichë Majestät angeschaffter / gerechter / gnädigster Will vnd Meynung exequiret vnnd vollzogen werden solle. Welche Citation so wol allhie zu Prag / als sonsten in dem Königreich Böhmen offentlich angeschlagen / auch mehrertheils in jhre Häusser vnnd Wohnungen gebührlich insinuirt worden / daß also an rechtmässiger Insinuation vnd Execution solcher Citation kein Mangel erscheinet / mehr ernannte flüchtige Rebellen [533] aber gar nicht erschienen / sondern vngehorsamb aussen verblieben / dahero der zu gegenwärtigem Executions-Proceß verordnete vnnd vereydete Jhrer Keyserl. vnd Königl. Majestät Königlicher Procurator Herr Pribick Genischeck von Augesot / jhren Vngehorsamb alles Fleisses angeklagt / auch auff sein Procurators ebenmässiges ziemliches Anhalten / ein Proclama wider sie noch zu allem Vberfluß / nachmals bald persönlichen vorzukomme also ergangen / vnd durch die Keyserl. vnd Königl. Herold / mit gebräuchlichë Solennitäten vnd Ceremonien / anff Jhr. Keyserl. vnd Königl. Majest. Königl. Prager Schloß / vnd in allen drey Prager Stätten offentlich außgeruffen worden / sie aber in jhrem Vngehorsam einen Weg als den andern verharret: So hat demnach vorerwehnter Keys. vnd Königl. Procurator / nicht allein hauptsächliche Artickel wider mehrgemelte flüchtige Rebellen / wegen jhrer hohen Verbrechungen judicialiter vbergeben / sondern auch / weil solche alle auff der offentlichen Notorität beruheten / vnd parata̅ condemnationem & executionem auff sich trügen / was sich in dergleichen notorischen kündlichë Rebellion / Landfriedbrüchigë Thaten / dem Laster der Perduellion vnd der beleydigten Keyserl. vnd Königl. M. gebüret / durch einen rechtlichen endlichen Außspruch / ohne Weitläufftigkeit ergehen zu lassen / alles Fleisses gebetten / vnd angehalten / welches / wie auch die darüber habende vngezweiffelte / Sonnenklare Documenta, Probationes vnd die offentliche Notorietät / hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarien in fleissige Erwegung gezogen. Erkennen derowegen hierauff vor Recht / daß alle hieoben in specie benannten flüchtigen Rebellen / sampt vnd ein jeder insonderheit / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Landkündigen Verbrechungen / der Rebellion / deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keys. vnd Kön. Mayest. vnd was demselbigen mehr anhängig / jhre Leiber / Ehr / Haab vnd Güter / Jhr. Keys. vnd Kön. Majest. verwürckt / in die Acht ipso jure & facto gefallen / vnd dahero auß dem Frieden in den Vnfrieden zu setzen / auch jhr Leib vnd Leben männiglichë erlaubt / so wol jhre Güter / fahrende vnd liegende Jhrer Keyserl. Majest. Fisco zu gutem / also baldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyen / wie dann hochgedachte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien hierzu mehrerwehnte Rebellen hiemit condemniren vnd verdammen / solches alles auch also declariren / erklären vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegë. Vber diß ist auch vber die Abgestorbene / so zu der Böhmischen Rebellion Vrsach gegeben / ein Außspruch vnd Vrtheil ergangen / also lautende: (Vrtheil vber die Abgestorbene / so sich deß Böhmischë Wesens theilhafftig gemacht.) Nachdem der Durchläuchtige / sc. Carl Fürst vnd Regierer deß Hauses Liechtenstein / sc. wie auch die andern Jhr. Gnaden zu diesem Gerichts-Proceß / wider Jhr. Keys. Majest. vngetrewe Rebellen vnnd Vnderthanen in Jhrem Erb Königreich Böhmen verordnete Keyserl. Herren Commissarien / ein Edictal Citation / vnterm Dato Prag / den 18. Tag Martij / dieses lauffenden 1621. Jahrs / wider dero / in solcher Citation in specie benandten / in beharrlicher Rebellion verstorbenen Personen / nachgelassene Erben / öffentlick außgehen vnd anschlagen lassen / dessen Innhalts / daß sie berührte Erben / jnnerhalb vier Wochen / von angeregtem Dato an zu rechnen / auff Jhrer Keyserl. Majestät Königl. Prager Schloß erscheinen / sehen vnd hören sollen / welcher gestalt ernannter Personen Gedächtnuß verdampt / so wol deroselben Güter co???fiscirt vnd eingezogen würden / vnd in termino der Keys. vnd Königl. zu diesem Proceß bestellter vnnd vereydeter Procurator / Herr Pribik Jenischek von Vgeso / wie auch mehr angeregter verstorbenen Personë Erben / mehrertheils der außgangenen Citation zu gehorsambster Folge / in eigener Person erschienen / der Keyserl. Procurator / wider mehrbesagte Erben / seine Summarische Deduction vnd Klag vbergeben / mit gehorsambster Bitt / weil berürter verstorbenen Rebellen hohes Verbrechen der Rebellion / Landtfriedbruchs / Perduellion / vnd der beleydigtë Majestät / auff der offenen Welt: Reichs: vnnd Landkündigen Notorietät beruheten / vnd dahero paratam condemnationem atque executionem vff sich trügen / daß demnach die Keyserl. Herrn Commissarien / mit schleuniger Condemnation solcher Verstorbenen Gedächtnuß / wie auch Einziehung deroselben Güter / verfahren / vnd deßwegen einen förderlichsten Außspruch ergehen lassen wolten. Welche Klag von Puncten zu Puncten / von Articul zu Articul offentlich abgelesen / vnd den citirten Erben vorgehalten worden / welche jhre Gegen Notdurfft / so wol mündlich als schrifftlich / vbergeben lassen / welches alles vnd jedes dann / wie nicht weniger die offentliche Notorietät / vnnd die Sonnenklare dißfalls vorhandene Documenta vnd Probationes, hochermeldte Jhr. Fürst. Gn. wie auch die andern verordnete Keyserliche Herrn Commissarii, in notdürfftige reiffe Berahtschlagung alles Fleisses genommen. Erkenne derowegen hierauff vor Recht / daß nachfolgende Personen / nämlich: Peters von Schwanbergk / Leonhard Colon von Felß / Hans Albrecht Smirzitzky / Rudolffs von Stubenbergk / Henrich Burians von Guttenstein / Vlrich von Wchinitz vnnd Tetaw / Vlrichs Gerßdorffs von Gerßdorff vnnd Malschwiez / Niclas Gerßdorffs von Gerßdorff vnd Malschwiez / Albrecht Pfefferkorn / Wentzels Warleichs von Bubna / wegen jhrer hohen / Welt: Reichs: vnd Lankündigen Verbrechungen der Rebellion deß Landfriedbruchs / Perduellion vnd beleydigten Keyserlichen vnd Königl. Majestät / vnd was demselben mehr anhängig / Gedächtnuß / ins gesampt vnd eines jeden insonderheit / zu ewigen Zeiten zu condemniren vnd zuverdammen / so wol jhre Güter / fahrende vnd ligende / Jhrer Keyserlichen Majest. Fisco zu gutem / alsbaldt würcklich zu confisciren vnd einzuziehen seyn. Jedoch aber solcher Personen Gedächtnuß Verdammung / vermög Jhrer Keyserlicken Majestät dißfalls ertheilten sonderlichen Begnadung / jhren Erben vnd Nachko̅men / an deroselben Ehren vnd gutë Namen: deß [534] wegen mehr höchstgedachte Keyserl. vnd Königl. May. auß Keyserl. vnd Königl. Macht / ernennte Erben vnd Nachkommen / hiemit allergnädigst versehen vnd verwahren thun / gantz vnnachtheylig seyn solle / wie dann offt hochernannte Jhre Fürstl. Gn. vnd die andern Keyserl. Herrn Commissarien obspecificirter Personen Gedächtnuß zu ewigen Zeiten hiemit verdammen vnnd außlöschen / sie in obangedeute würckliche Confiscation vnd Einziehung jhrer Güter / condemniren vnnd erklären / solches alles auch also respectivè reserviren / vorbehalten vnd außsprechen thun / alles von Rechts wegen. (Etliche Landherrn werden zu Lintz in Hafftung genommen.) Dieser Zeit hat die Reformation in Ober vnd Vnter Oesterreich ziemlicher massen einzureissen angefangen: Auch hat der von dem Hertzogen in Bayern (weil jhme das Landt Ob der Ens von Keys. Majest. für sein auffgewandte Kriegskosten Pfandsweiß eingeraumet worden) verordnete Statthalter zu Lintz etliche vornehme Herren den 19. diß / so vor diesem in der Stände Kriegsdienste vnd Absendung zu den Böhmë vnd Vngarn sich gebrauchen lassen / aber auff geschehene Citation gutwillig erschienen / jhre Wehren abgürten vnnd arrestiren lassen / vnter denen gewesen Gotthardt von Schafftenberg / Gundacker von Starnberg / Wolff von Gera / Erasmus von Gera / sc. den andern / welche waren Erasmus von Landaw / Erasmus von Tschernemel / Carl Jörger / Andreas Vngnad / vnd andere mehr / so noch ausser Landt gewesen / seynd jhre Herrschafften vnd Güter eingezogen / vnnd die Evangelische Prediger ab vnd auß dem Land geschafft worden. Herr Carl Jörger / vnd der Ober Enserische Secretarj Gänger seynd vnlängst hernach ergriffen / vnnd nach Passaw gefangen gebracht worden. (Graff von Schlick von Dreßden an die Böheimische Gräntz gelieffert.) Den 13. Maij ist Graff Joachim Andreas Schlick / so den 18. Martij zuvor von einem Chur-Sächsischen Rittmeister an den Gräntzen Voitlands vnversehens ergriffen / vn̅ nach Dreßden in
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Hafftung gelieffert worden / in der Nacht vmb zehen Vhr von dannen ab vnd nach der Böhmischë Gräntze mit hundert Pferdengeführt / vnd zu Peterswalda dem Keyserl. Capitain / vnd dessen bey sich habenden Kriegsvolck / so darauff gewartet / vberantwortet / vnd gen Prag zur Execution gebracht worden. (Gefangenschafft vnd Hinrichtüg deß Freyherrn Friderichs von Teuffenbach.) Den 17. 27. Maij ist mit Hinrichtung deß Freyherrn Friederich von Teuffenbach zu Inßpruck der Execution ein Anfang gemacht worden. Mit dessen Gefangenschafft vnnd Hinrichtung es sich nachfolgender gestalt verhalten: Demnach bey dem Böhmischen Wesen zu defendirung deß Marggraffthumbs Mähren / vnter andern gemelter Freyherr Friderich von Teuffenbach / ein eyferiger Evangelischer Herr / als deß Mährischen Kriegsvolck Obrister sich vornemlich gebrauchen lassen in zweyen namhafften Treffen / mit den Keyserischen Oberstë Graffen von Tampier / den 5. vnd 16. Augusti / Anno 1619. obgesiegt / die Statt Niclaßburg erobert / vnd nachgehends dem Vatterlandt andere mehr trewe Dienst geleystet / biß er mit Leibes Schwachheit also angegriffen worden / daß er jhme deß weitberühmbten vnd gefreyten Bads zu Pfäffers in der Graffschafft Sargans Chur zu gebrauchen fürgenommen / auch in einer Littiere getragen dahin kommen / vnd selbiges etlich Tag lang außgangs Junij / vnd Eingangs deß Julij / Anno 1620. vnangefochten gebraucht / mit Auffwart zwölff seiner Dienern / hat Jost Hälmlin deß Rahts zu Lucern / dieser Zeit Landvogt zu Sargans / auff Befelch der vier Orten / Lucern / Schweitz / Vnderwalden vnd Zug / viertzig Mußquetierer im Sarganser Land auffgemahnet / selbige mit Bewilligung deß Abbts Michels zu Pfeffers dem Bad zugeschickt / er aber zu Valens gewartet / welche jhne Teuffenbach vnversehens Gewaltthätig vberfallen / sampt allen seinen Dienern gefänglich angenommen / jhne / vngeachtet er Contract / vnnd ein krancker Mann war / als ein Malefitzische Person gebunden / vnnd mit schändlichen Lästerworten angetastet / auff das Schloß Sargans geführt. Eben in der Zeit schickte Ertzhertzog Leopoldus von Oesterreich in fünffhundert Fußknecht gen Veldkirch / vnd legt bey zweyhundert Pferd auffs Schloß Gutenberg. Diese hatten ein heimlichen Verstand mit dem Landvogt zu Sargans / der jhnen diesen Herrn vberantworten solte. Es hatten aber die Evangelische im Land alle ein grosses Mißfallen an dieser Insolentz / schrieben solches eylends dem Vogt Fridli Trümpi zu Werdenberg / Glarner Gebiets zu / der saumpt sich nicht / mahnete sein Volck auff / legt solches an den Rhein / vnnd dieweil die Schifffahrt zu Wartaw deren von Glariß ist / nam er dieselben Schiff zu seinen Handen / ließ niemands hinüber führen. Die Wartawer stellten sich auch freywillig in die Wehr bey dem Scholberg / vnnd wolten sich von dem Landvogt zu Sargans nicht lassen abweisen. So waren auch die Schiffe zu Trisenschan vnnd Vadutz gen Werdenberg geführt: vnnd haben die Mayenfelder vnd Flescher sich nahe zu der Landwart vnter Illstein mit Muß queten gestellt / die Oesterreichischen von jhrem Vorhaben abzuschrecken. Als nun inzwischen die Zeitung gen Glarüß vnd Zürich / so deß Sarganserlands auch regierende Orte seynd / kommen / schickten jene ein dreyfache Bottschafft an den Landvogt / diese aber einen Gesandten gen Lucern / dieses gefangenen Herrn Lediglassung zu sollicitiren / mit vermelden daß es eine Sach seye / so in der Eydgenoßschafft vngewohnet / vnd die / wann man mit frembden ehrlichen Leuten dergestalt vmbgehen solte / gemeinem Vatterland bey Frembden vnd Innheimischen ein bösen Namen gebären würde: benebens Protestation / daß man zu solcher Beyfahung den geringsten Willen nit geben haben wölle / vnd daß man auch ohne Recht den Gefangenen nicht fortschicken solle. Hierauff empfiengen beyde Theil einen dergestalt willfährigen Bescheid / nämlichen zu Lucern / wiewol der Gefangene vmb dreyer Vrsachen willen eingezogen worden: Erstlich / von wegen der Insolentz seiner Diener / so täglich mit Pistolen vnd Gewehren jnn vnd auß mit dem Badt auffzögen. Zum andern / von wegen der Diversität der Religion. Zum dritten / daß diese That auff Begehren Eetzhertzogs Leopoldi / ja deß Keysers selbst seye vorgenommen worden: so wölle man doch vff der Statt Zürich / als eines Mitregierenden Orts anhalten / bey dem Landvogt die vnverzügliche Anordnung thun / daß er einmal ledig / vnnd auff freyen Fuß gestellet werde. Welcher gestalt nun demselben zugeschrieben worden / ist auß dem Erfolg abzunehmen. Bey deme aber haben anderseits die Gesandten von Glarüß / durch eyferige Interposition / solche Willfahr erlanget / daß er nacher Rappersweyl gelassen werden / vnd alldort in sicherem Geleyt der sieben regierenden Orten ferrnern Bescheid erwarten solte: ward auch hierauff jhme hundert Cronen Rantzion / vnd sieben hundert Reichsthaler für den Vnkosten abgefordert / vnd er ledig gelassen. Da solches der Graff von Hohen Embs vernommen / hat er möglichsten Fleiß angewendet / jhn von newem auffzuhalten: schriebe derohalben nicht allein dem Landvogt / daß er denselben in Arrest nehmen / vnd auff Keyserlichë Befelch hinderhalte / sondern kam in das Sarganser Land in eigener Person / die Sach zu behaupten / als er zuvor ein Anzahl Fußvolcks vnd Pferdt zur Abholung an den Gräntzë bestellt hatte. Also nachdem Teuffenbach schon biß gen Wallenstatt kommen / vnd auff dem See ein Büchsenschuß weit vom Lande gefahren / wirdt jhme durch den Landvogt mit einem Schiff nachgeeylet / vnd vorgewändet / es seye jhme gleich dieselbige Stundt Befelch von dem mehrertheil seiner Principaln / nämlich den fünff Catholischen Orten / zukommen / daß er jhne zu Wallenstatt ferrner anhalten solte. Hat also wider vmbkehren / vnd dahin sich verfügen müssen: Jedoch hat er der Landvogt / den gedachten Glareischen Abgesandten / ehe er auß dem Schiff kommen / bey seinen Ehren / Trewen vnd Glauben zugesagt vnnd versprochen / daß Teuffenbach [536] in sicherem Geleyt seyn solle / vnd daß er niemanden / wer der auch seye / verstatten wolte / Handt an jhn zu legen / noch jhne auß dem Landt anderer Herrschafft zuübergeben / auch daß jhm in keinerley weise kein Gewalt / Leydt / noch einige Vngelegenheit zugefügt werden solte: Ja zum Vberfluß sich verbunden / daß da jhme an seinem Leib vnd Leben Vbels widerfahren solte / daß er solches mit dem Seinigen zuentgelten haben wölle. Ist also darauff / nämlich auff den neunzehenden Tag Julij / Abends wider nacher Sargans gereyset: deß andern Tags aber gegen Abend mit dem jungen Graffen von Hohen Embs wider nach Wallenstatt kommen: Allda die Gesandten von Glaruß / auff empfangenen newen Befelch / nach allen Mitteln zu gedencken / daß Teuffenbach dem vorigen Entschluß nacher Rappersweil geführet werde / solches dem Landvogt mit grossem Eyffer vnd vieler Außführung / was für Vnheil darauß erfolgen möchte / beneben Anerbietung deß Rechten angedeutet: Auff welches der Landvogt geantwortet / Er habe von seinen Obern den fünff Orten / gemessenen Befelch / denselben an die Oesterreichische Gräntzen / von Jhr. Röm. Keyserlichen Majestät / vnd Jhr. Hochfürstlichen Durchleuchtigkeit Ertzhertzogen Leopoldi wegen / gedachtem Graffen von Hohen Embs zu lieffern / deme wölle er vnfehlbahr nachkommen. Darbey dann gemeldter Graff von Hohen Embs / vnd Landvogt von Fadutz sich gegen den Glarnischen Abgesandten eben trutzig erzeigt / mit jhren außgezogenen Pistolen sich vor sie gestellt / vnnd gantz eyferig begehrt / den Gefangnen hinweg zuführen / auch sich gegen dem gemeinen Volck vermercken lassen / sie wolten denselben mit Gewalt vber Rhein abholen. Aber nach langem Gezänck ward behauptet / daß man jhn in der Herberg zur Cronen biß auff weitern Bescheidt verbleiben lassen solte / allda er dann mit fünff vnd zwantzig Glarner Mußquetierern / damit die Oesterreichische nicht etwa jhn vnversehens auffheben vnnd entführen köndten / verwahret worden: Vnd ist Landvogt Helmlin selbst bey Tag vnnd Nacht nacher Lucern verreyset. In solchem seinem Zustandt ruffte Teuffenbach die Statt Zürich vmb eylende Hülffe an / vnd benanntlichen vmb ein ansehenliche eylferigste Absendung auß deren Rahtsmittel an den Landvogt / darauff / vnd auch auff deren zu Glaruß Hülff vnd Rahts begehren / alsbalden ein Rahts Gesandter von Zürich gen Wallenstatt abgefertiget worden: allda er Abends den ein vnd zwantzigsten Julij angelangt. Als er nun mit den Gesandten von Glaruß das Nachtmahl gehalten / vnd sie sich zum Schlaff vnd Ruhe begeben / kommen gleich darauff zween Abgeordnete von Glaruß in die Herberg / anzeigende / daß am Landt in einem Schiff jhren Herrn in fünff vnd zwantzig Mußquetirer zu Schi???m deß Herrn von Teuffenbach / wie auch der Abgesandten von beyden Orten abgeordnet: So baldt man nun dessen gewahr wurde / ward alle Burgerschafft in die Wehr auffgemahnet / vnd die Herberg / darinn Teuffenbach vnd die Gesandten lagen / belegt / vnd gienge auch zugleich der Sturm auff das Landt / da sich deß morgens viel mit Mußqueten vnnd andern Oberwehren beysammen befunden / denen die Gesandten jhrer Herrn vnnd Obern Befelch eröffnet / nämlich den Herrn von Teuffenbach vor vnbillichem Gewalt zu beschirmen. Da ist man jhnen mit hinwidrigen freundlichem Bescheidt begegnet / daß sie keines argen / weder gegen Teuffenbach / noch den Gesandten gesinnet / sondern vielmehr zu jhrer allerseits beschirmung: das nun in seinem Werth angenommen worden. Gleich darauff seynd ermeldte von Glaruß / nachdem man die vmblegte Herberg widerumb geöffnet / mit Bewilligung der Burgerschafft auß der Statt an den See vnd Lende sich begeben / die jhrigen so vber Nacht am See im Schiff gehalten / offentlich eingeholt. Als nun der Landvogt den zwey vnd zwantzigstë Tag Julij / Abends vmb sechs Vhr widerumb von Lucern / nacher zu Wallenstatt angelangt / vnnd die Gesandten von Zürich vnd Glarus jhn befragt / was er im Namen der fünff Orten / wegen deß Gefangenen für einë Befelch / vnd nachmalen gantz drungenlich angehalten zu erlauben / jhne nacher Zürich als zum Recht zu führen: ist er jhnen mit freundlichen vnd viel Worten dergestalt begegnet: Seine Herrn die fünff Catholischen Ort liessen es nochmalen bey jhrem Mit Schluß zu Gersouw gefasset / verbleiben / mit dem außdrücklichen Anhang / jhne biß auff nechstangehende Tagsatzung mit Leib vnnd Gut verwahret zu behalten / vnd jhne biß auff ferrnern dahin kommenden Befelch vor allem Gewalt zu beschirmen: Er Landvogt hat selbst auch den gefangenen Herrn besucht / denselben mit viel freundlichen Worten getröstet / vnd der Erledigung nicht ein geringe Hoffnung gemacht. Aber die vier Gesandten haben fürters bey jhme Landvogten alles Ernsts vnd Freundlichkeit vnd Bewilligung den Gefangenen gen Zürich führen zu lassen / mit Vertröstung zum Rechten für Leib vnd Gut angehalten. Ja daß auch sie vor jhre Personen mit Leib vnd Gut Tröster seyn wöllen: Aber alles vmb sonst: Dann er vermeldet / müsse seiner Herrn Befelch nachkommen: verhoffte doch mit erstem die Erledigung. Inmittelst solte er / der Gefangene / vnd die Gesandten vor allem Gewalt versichert seyn / wie sich dan̅ die Amptleute in gleichem anerbotten. In etlichë Tagen hernach / ward von deß schwebenden Pündnerischen Vnwesens wegen eine Dreyzehen Ortische Tagsatzung zu Baden gehalten: dahin sandte Teuffenbach an die sieben regierende Ort deß Sarganser Lands / beklagt sich deß Hohns / Schmach / Spotts / Frevels vnd Gewaltthätigkeit / so jhme wider Gott vnd alle Billichkeit in dem gefreyeten Bad Pfäffers vnverschuldter weiß zugefügt / vnnd angethan worden / mit begehrender erlassung seiner Verhafftung / darumb er dann durch einen seinen bestellten Medicum, so jhn in seiner Kranckheit curirt / auch mündlich [537] anhalten lassen wöllen: weil aber Ertzhertzog Leopoldus durch eigenen Abgesandten ein wideriges Begehren gethan / mit vermelden / daß an deß verhafften Person / Römischer Keyserischer May. jhme / vnd dem gesampten Hauß ein merckliches gelegen / mochte dieser auch nicht zur Audientz gelangen. In wehrenden diesen dingen erhub sich vff den 27. Julij / vmb Mitternacht / zu Wallenstatt ein Tumult / da deß Teuffenbachs Göumer oder Wächter auff die Gassen geloffen / also daß er in der Herberg allein gebliben / sampt deß Würths Knecht: den hat er gebeten / jhm darvon zu helffen / vnnd zu seiner Belohnung hundert Gülden versprochen / dieselbe auch also baar erlegt. Also hat der Knecht jhne durch ein Loch in der Ringmawer hinauß gezogen / auff sich genommen / durch den Stattgraben hinauß / vnd gegen Flumbs hinüber getragen / auff ein Roß gesetzt: darnach zu den andern Helffern gangen / die jhm haben wöllen darvon helffen: Teuffenbach aber ist dem Berg zu geritten / vnnd einen Mann angetroffen / Rouwi Schiben genandt / der jhn in einem Stall verborgen / denselben zugeschlossen / das Roß auff die Weydt geschlagen / vnd ist er darvon gangen. Am Morgen kompt zu allem Vnglück deß Pfaffen zu Wallenstatt Mutter an denselben Berg / wil etwas Hanff in den gedachten Stall behalten / die fandt vnd verrieth den Verborg???nen. Als solches außkommen für die Göumer / vnd auch für die von Flumbß / hat denselben ein jedweder Part haben wöllen: doch dieweil er auff der Flumbser Grundt vnd Bodem war / befahl der Landvogt zu Sargans jhne mit gewehrter Handt hinauff zu führen an den Schallberg an die Landmarck: da dann ein starcke Anzahl Landsknecht mit Schiffen auff jhn gewartet / jhn empfangen / vnnd mit grossem Frolocken gen Veldkirch gebracht / von dannen er gen Inßpruck geführt worden / allda jhme nach außgestandener langwüriger Gefangenschafft etliche von dem Keyser dahin verordneten Commissarien der Proceß gemacht / wie wir hernach vermelden wöllen. Diese deß Freyherrn Teuffenbachs Gefangenschafft aber ist darumb so vmbständlichen beschrieben / damit in dieser That / darvon in vielen vnterschiedlichen Orthen gemeinen Eydgenossen zur Verkleinerung gantz spöttlich geredt worden / der nicht interessirten Vnschuldt so wol / als der andern grosse Insolentz in violirung eines privilegirten Orts / da sie doch nicht allein Herrn waren / gegen einer so namhafften Stands Person / welcher Verbrechen nicht also beschaffen gewesen / daß jhnen darüber zu judiciren gebühret hette / kundt vnd offenbahr würde / benebens der grossen Trewlosigkeit deß Landvogten Hälmlins / daß er contra datam fidem, vnd nach Empfahung der Rantzion vnd Vnkostens / jhne Teuffenbach also Verrähterischer weise hat retrahiren / in Arrest legen / vnnd nachmalen seinen Feinden vberlieffern lassen. Es ist aber die Execution hernacher auff obgedachten siebenzehenden Tag Maij / an dem Freyherrn von Teuffenbach also verrichtet worden: Erstlich ist er auff einem Sessel / dieweil er Contract war / auff die darzu gemachte Bühne getragen / da er sehr eyferig gebetet / vnd Gott angeruffen: darbey man zwar die Wort nicht verstehë mögen / weil man mit Trommeln vnter dem Theatro starck auffgeschlagen / jedoch hat man es auß den gestibus genugsamb observirt: Darauff ist er von freyen stücken für sich selbst vom Sessel auffgestanden / an ein Eck deß Theatri gangen / vnnd ein lange Rede gethan / die aber doch (wie vorgemeldet) niemandt verstehen können / biß er endlich vom Scharpffrichter widerumb in den Sessel geführet / vnd enthauptet worden / welchen Todt er gantz gedultig hat außgestanden. (Proceß vnd Execution / so zu Prag mit deß Böhmischen Wesens Directorn / vnd andern Interessenten gehaltë worden.) Darauff ist mit denen zu Prag Gefangenen auch fortgefahren worden. Dann nachdem Jhre Majestät / Keyser Ferdinandus / dem Fürsten von Lichtenstein / neben den andern Commissarien anbefohlen / die Execution auffn Montag den II. 21. Junij ergehen zulassen / ist dieselbige folgender gestalt zu Werck gerichtet / vnd vollzogen worden. Den Donnerstag zuvor / nämlich den 7. 17. Junij / seynd 7. Cornet Reuter / vnterm Commando Jhrer F. Gn. zu Sassen / sc. nacher Prag gelangt / deren 5. Cornett in der Alten / vnd zwey in der Newen Statt einquartirt worden / die haben von selbigem Tag in der Alten Statt hin vnd wider jhre Schildwachten gehabt / auff dem Ringk bey dem Altstätter Rahthauß aber hat jede Nacht ein gantzes Cornett die Wacht gehalten. Folgenden Freytag / den 8. 18. diß / hat man die erhöchte Bühne oder Theatrum (auff welcher man hernacher die Execution mehrertheils vollnzogen) im Zimmerhoff in der Alten Statt gefertiget / vnd dieselbige folgenden Tags auff dem Altstätter Ringk / zu allernechst am Rahthauß (daß man zu einer Thür herauß drauff gehen können) vffgerichtet / dieselbige ist 4. Ellen hoch / 22. Schritt breit / vnd 22. Schritt lang / vnd solche allenthalbë verschlagen / auch rings herumb ein Schrancken gemacht gewesen. Sambstags den 9. 19. Junij frühe hat man 13. Gefangene von der Newen / vnd 10. von der Alten Statt / durch dero Rahts Gutschen vnnd Pferde / mit Begleitung einer starcken Guardj von Reutern vnd etlich Rotten Mußquetirern / nach Hoff ins Schloß hinauff geführet / allda die vbrigen / so Herrn: vnd Ritterstands / auch vnter der Zahl der Directorn gewesen / im Gefängnuß gelegen. Auff solches ist man zu der Verurtheilung geschritten / welcher Proceß in der Reichs Hoffraht-Stuben / oberhalb der Cantzley / fürgenom̅en worden / allda hat man einen Thron von violbraunem Sammet zugerichtet / auff welchem Jhre Fürstl. Gn. von Liechtenstein / vn̅ die andern Herrn Commissarien neben jhm herumb gesessen. Hier auff hat man einen Gefangnen nach dem andern für das Keyserliche Gericht vnd die Herrn Commissarien gefordert vnd fürgeführt / da dann der Keyserliche Procurator auffgetretten / denselben dargestellten in Teutscher vnnd Böhmischer Spraach peinlich angeklagt / vnd die Herrn Com [538] missarien vmb ein End-Vrtheil gebeten: darauff hat D. Melander Teutsch geantwortet: Es were das Vrtheil verfasset / vnd solte anders nichts ergehen / als was zuvorderst Recht vnd Gerechtigkeit mit sich brächte / vnnd dann zu Erhaltung der Röm. Keys. Majest. Reputation vnd Authorität dienete. Nach jhme hat D. Kapper jn Böhmischer Sprach sich mit gleichmässiger Oration vernehmen lassen. Hier auff ist der Proceß vnd Verurtheilung vom Keyserlichen Richter auff der Kleinen Seiten in Teutscher / von einem andern aber so baldt in Böhmischer Sprach verlesen / vnd die hernach gemeldte 43. Personen folgender beschriebener massen condemnirt vnnd verurtheilet worden. Anfänglich hat man ins Gefängnuß / vnd zu andern Leibsstraffen condemnirt: 1. Herr Wilhelm Poppel von Lobkowitz / sc. Landhoffmeister / so der erste gewesen / soll auß Genaden (doch auff Ratification Jhrer Keyserlichë Majest.) gefangen bleiben. 2. Paul Rchitschan / 3. Hans Wostrowez / 4. Felix Wenzel Ptetibeßky / 5. Doctor Matthias Borbonius. Sollen gleicher gestalt auff Ratification Keyserl. Majestät im Gefängnuß enthalten werden. 6. Lucas Karabon ist zum Schwert / aber auß Gnaden gen Raab in Dienstbarkeit verurtheilt. 7. Wolffgang Haßlawer nacher Raab in die Eysen zu führen. 8. Melchior Deubrecht / deß Lands ewig verwiesen / auß Gnaden auff ein Jahr in die Eysen nacher Raab condemnirt. 9. Georg Javeta / gleicher gestalt ewig zuverweisen / jedoch ist auß Gnaden vnd Keyserl. Ratification die Execution verschoben worden. 10. Paul Prischka soll ein Jahr gefangë ligë. 11. Caspar Vßler soll auff dem Newstätter Rahthauß mit dem Strang zum Fenster hinauß gehenckt werden / aber doch auß Gnaden biß auff ferrnere Verordnung im Gefängnuß bleiben. 12. Niclas Diebis / deß Altstätter Burgermeisters Diener / soll die Zung abgeschnitten / vnd an Galgen geschlagen / hernacher aber in die Eysen nacher Raab geschickt / auß Gnaden aber soll er mit der Zungen an Galgen ein Stundt angenagelt / vnd alsdann in gemeltes Raab in ewige Gefängnuß geführet werden. 13. Wentzel Poffschetzky / 14. Joseph Kubin / 15. Hans Schwehla / Vnter diesen seynd zween Böheimische Procuratores, sollen mit Ruthen außgehawë / vnd deß Landes ewig verwiesen werden. 16. Johann Kammerit / auff ein Jahr zu bandisiren. Diese Personë seyn zum Todt verurtheilt wordë. Herren Stands Personen: 1. Graff Joachim Andreas Schlick / sc. Böhmischer Obrist. Landrichter / auch geheimer Raht / Director vnnd Landvogt in Ober Laußnitz / sc. ist zwar dahin verurtheilet / daß jhm erstlich die rechte Hand abgehawë / vnd dann lebendig geviertheilt / vnd die Viertheil auff die Strassen / der Kopff vnd die Handt aber am Brückenthurn zu Prag auffgehefftet werden soll / aber auß Gnaden soll jhme das Haupt vnd die rechte Hand abgehawen / vnd beydes an gemeltem Thurn auffgesteckt werden. 2. Herr Wentzel von Budowitz der älter / sc. Appellation-Praesident vnd Director / sc. ist eben solcher gestalt wie Graff Schlick verurtheilet / jedoch jhme auß Gnaden solch sein Vrtheil gemiltert worden / daß jhm nur der Kopff soll abgeschlagen werden. 3. Christoffel von Harrant / sc. Böheimischer Cammer-Praesident vnd Director / auß Gnaden mit dem Schwert zu richten. Auß dem Ritterstandt: 4. Bohußlaw von Michalowitz / sc. der älter / Burggraff deß König Grätzer Crayses vnd Director / sc. soll mit dem Schwert gerichtet / vnd jhm die rechte Hand abgehawë / auch beydes am Brückenthurn auffgesteckt vnd angenagelt werden. 5. Caspar Kaplitz / Obrister Landschreiber vnd Director soll enthauptet / alsdan̅ geviertheilt / vnd die 4. Stück auff die Strassen gehenckt / aber auß Gnaden in Ansehung seines Achtzigjährigen Alters / soll jhme solch Vrtheil gemiltert / er mit dem Schwert gerichtet / vnd sein Kopff zu den andern auff den Brückenthurn gesteckt werden. 6. Henrich Otto von Loß / Vnter Burggraff zu Carlstein / auch Böhmischer Vnter Cämmerer vnd Director / hat lebendig geviertheilet / vnnd die Stück obgehörter massen außgehenckt vnd auffgesteckt werden sollen: aber auß Gnaden ist es gemiltert / vnd er solcher gestalt / wie nechstgemeldter Kaplitz zum Todt verurtheilet worden. 7. Procopius Dvorsetzky Vnter Land Cämmerer / Vnd 8. Friederich von Bilaw / Teutscher Lehens-Hauptmann / beyde Directores, seynd zwar / wie obstehender Kaplitz verurtheilet / aber doch auß Gnaden jhnen jhr Vrtheil / gleich wie demselben / gemiltert / vnd zum Schwerdt / sampt auffsteckung deß Kopffs condemnirt worden. 9. Wilhelm Koneg von Klumbsky / Director: Vnd 10. Dionysius Tscherin / Schloßhauptman̅ zu Prag / sollen beyde auß Gnadë enthauptet werdë. Auß dem Bürgerstandt: 11. Valentin Kochan / 12. Tobias Schaffgeck / 13. Christoff Cober der alter / 14. Johan Theodorus Sixt / Darunter die 3. erstë Directores, sollen mit dem Schwerdt gerichtet / vir die Köpffe auff den Brückenthurn gesteckt werden. 15. Johann Schultheiß / Primas zu Kuttenberg / Vnd 16. Maximilian Hösteligk / Primas zu Satz / sollen beyde enthauptet / vnd deß ersten Kopff nach Kuttenberg / deß andern aber gen Satz auff die Justitia gesteckt werden. 17. D. Johan. Jessenius, Medicus, vnd ein fürtrefflicher weitberühmbter Orator (welcher sich seinem dem Hauß Oesterreich gegebenen Reverß zuwider in Commission gegen dasselbige gebrauchen lassen) auch Professor deß Colleg??? Carolini in der Alten Statt Prag gewesen / ist zwar
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dahin condemnirt / daß jhme die Zung herauß gerissen / vnd er alsdann lebendig geviertheilt werdë sollen. Man hat jhn aber auß Gnaden verurtheilet / daß jhme die Zung soll abgeschnitten / er darauff mit dem Schwerdt gerichtet / hernach in vier Stück zerhawen / vnnd dieselbe vor dem Galgen-Thor auff die Strassen / der Kopff aber am Brücken Thurn auffgesteckt worden. 18. Wenzel Maschiroffsky / 19. Henrich Bock / 20. Elias Rosin der älter / 21. Elias Kotzaw / 22. Georg Stzetzischky / 23. Michael Widmann / 24. Simon Wockatschtz / Sollen alle sieben auß Gnaden mit dë Schwert gerichtet werden. 25. Johan Kuttenaw / der Alten Statt Burger Hauptmann: Vnd 26. Simon Sussitzßky / deß Rahts / vnd im Steyer-Ampt / auch vor diesem Commissarius vber das Jesuiter Collegium / sollë beyde auff dem Altstätter Rahthauß an einem zum Fenster hinauß gehenden Balcken auffgehenckt werden. 27. Nathanael Wodnianßky soll man auff dem Altstätter Platz an die Justitiam hencken. Bey solcher Verurtheilung ist auch allemahl / vnd bey jedem Gefangenen insonderheit / (bey denen so im Leben gelassen / so wol als den jenigen / so hernacher justificirt) zugleich abgelesen worden / daß sie Leib / Leben / Ehr / Haab vnd Gut verfallen hetten / wie dann auch solche confiscirt vnd eingezogen / ausserhalb daß etlicher Gemahlinnen vnd Weibern jhr zugebrachtes Heurahtsgut gelassen worden. Als nun solcher Blutsgericht Actus verrichtet / hat sich der Keyserliche Procurator von Jh. Keys. Majestät wegen / in Teutscher vnnd Böhmischer Sprach bedanckt / vnd seynd darauff die Commissarien wider nach Hauß gefahren: die verurtheile [540] ten Personen aber seynd widerumb in Gefängnuß geführet / vnd jhnen vergünstiget worden / daß sie jederman hat besuchen / mit jhnen reden / vnd sie gesegnen können: so bald sie aber von der Verurtheilung in die Custodj gelanget / sind viel Jesuiter zu jhnen kommen / vnnd haben sich so hoch bemühet / ob sie dieselben (dann diese condemnirte Personen alle / außgenommen Wentzel von Budowitz / so ein Reformirter / vnd Dionysius Tscherin / so Römisch Catholisch war / der Evangelischë Lutherischen Religion zugethan gewesen) auff jhre Meynung zum Römisch-Catholischen Glauben bringen möchten: Sie haben aber bey keinem nich ???ichten können / vnnd in deme sie mit D. ??? in Beysein deß Teutschen Predigers der ???gischen Confession / M. David Lippachs / ???ger als ein Stundt disputiret / hat er jhnen endlichen dieses zur letzten Antwort gegeben: Was er seinem HERRN Christo in der Heiligen Tauff habe zugesagt / darauff wölle er leben vnnd sterben / vnd solches mit seinem Blut bezeugen / sc. Man hat sonsten den Gefangenen sämptlich / so wol Teutsche / als Böhmische / Evangelische vn̅ Hussitische Priester biß an jhr Ende zugelassen. An obbemeldtem Sambstag in der Nacht hat man vber vorbesagte drey vnd viertzig Personen noch zween Gefangene folgender Gestalt verurtheilet / nämlichen: 1. Leander Rüppel / Pfältzischer Heydelbergischer geheimer Raht / auch anderer Fürsten Consulent vnd Agent: Vnd 2. Georg Hawenschildt / Appellation-Raht / Advocat vnd Commissarius, soll jhnen beyden die Köpff vnd rechte Hände abgehawen / selbige auff den Brücken Thurn gesteckt vnd angeheffiet / vnd zugleich alle jhre Güter confiscirt werden. Dieweil man aber diese zween mit den andern Gefangnen nicht ins Schloß geführt / als hat man jhnen jhre Condemnation / nicht wie den andern vorgelesen / sondern noch dieselbige Nacht jhnë solche schrifftlich ins Gefängnuß geschickt / vnd also die vorstehende Execution angekündiget. Sontags den 10. 20. Junij frühe / seynd viel der verurtheilten betrübte Weiber / Kinder vnnd Befreundte zum Fürsten von Liechtenstein kommen / vnnd vor jhre condemnirte Herren / Vetter vnd Verwandte gantz flehenlich vnd erbärmlich vmb Gnad / oder doch Linderung der Straffe vnd Vrtheil gebetten / aber sie haben nichts außrichten können. Dann gegen Abend ward die auffgeschlagene Bühne vber vnd vber / so wol auff den seiten / auch gegen dem Rahthauß etlich Elen hoch mit schwartzem Tuch vberzogen / vnnd die verurtheilte Personen in acht Gutschen / mit 2. Cornet Reuttern / vnd einem Fähnlein zu Fuß begleitet / vom Schloß herunter in die Alte Statt gebracht / deßgleichen geschahe auch mit den Newstätter Gefangenen / vnd hielten diese Nacht alle Reuterey vnd Fußvolck zu Prag auff vnterschiedlichë Plätzen Wacht: Die verurtheilten aber brachten die Nacht mit innbrünstigem Gebett vnd Singen hin. Montags den 11. Junij / als es der Teutschen Vhr nach vor fünff gewesen / hat man am Himmel vber der Statt zween schöne Regenbogen / so Creutzweiß vber einander geschrencket gewesen / gesehen / deren Bedeutung dem Allwissendë Gott bekandt. Als die Glock fünffe geschlagen / ist auff dem Schloß auß einem groben Geschütz ein Losungs-Schuß geschehen / darauff alsbaldt alle Thor / wie auch das Brücken Thor zugesperret / der Schutzgatter herab gelassen / vnd die Execution für die Handt genommen worden. Auff dem Ringk bey dem Rahthauß waren zwey Cornet Reuter / vnd drey Fähnlein Fußvolck verordnet. Auff dem Althan neben dem auffgerichteten Theatro seynd die Keyserliche Richter / sampt dem Altstätter Rath gesessen / die drey Stattrichter aber haben hernacher einen nach dem andern zur Wallstatt auff die Bühne begleitet. Daselbst hin hat ein verkapter Herrn Diener ein Crucifix gestecket / darbey die verurtheilten auff ein schwartzes Tuch nidergekniet / vnnd jhre Lebens-Straff außgestanden: Vnter wehrender Execution aber hat man zu allernechst an der Wallstatt bey dem Fußvolck (welches sampt der Reutterey die Bühne in einer Ordnung vmbgeben vnd eingeschlossen hatten) auff etlichë Trommeln starck gespielet / daß man die Reden der Verurtheileten nicht vernehmen können. Erstlich ist der Graff von Schlick in einem Schwartz Seydenen Rock / vnd in der Hand ein Gebett Buch haltend / gar getrost / vnd doch seuffzend (gantz frey vnd vngebunden / wie auch die andern alle) auff die Bühne gangen: allda hat jhn sein Diener oberhalb deß Leibs abgezogen vnd entblösset: darauff ist er auff das Tuch nidergekniet / auch mit gefaltenen Händen vnd Anruffung Gottes sein Haupt dargestrecket / welches jhme der Scharpffrichter mit grosser Behändigkeit abgeschlagen: Als dieses geschehen / hat der Diener deß Graffen rechte Hand auff ein Stöcklein gelegt / welche der Scharpffrichter auch abgehawen / vnd neben dem Haupt zu sich genommen / der Leib aber ist in das Tuch / darauff er justificirt worden / gewickelt / vnnd von sechs in Schwartz verkapten Personen von der Bühne hinweg getragen / vnd also der Leichnam von dem Scharpffrichter nicht berühret worden: welches auch mit allen 24. Personen / so mit dem Schwerdt gerichtet / geschehen. Nach Graff Schlicken ist der von Budowitz (der Calvinischë Religion) ohne Priester auff die Bühne getretten / derselbe hat gleicher gestalt sein Gebett fleissig verrichtet / vnd das vber jhn decernirte Vrtheil / wie ingleichem die vbrigen alle / außgestanden. Vnd so offt einer hingerichtet gewesen / haben die sechs verkappte Personen den Leichnam Abwegs getragen / vnnd hingegen zwo andere dergleichen Personen ein newes Tuch vffgebreitet. Seyn also alle nach einander / die Evangelischen mit jhren Priestern / Dionysius Tscherin mit einem Probst vnd Jesuiten / Budowitz aber (wie gemeldet) allein auff der Bühne erschienen / vnd ein jeder seinen Glauben nach seinem Leben / stand: vnd hertzhafftig geendet.
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Als nun Doctor Jessenius auff die Bühn kommen / hat jhm der Scharpffrichter also bald die Hände auff den Rucken gebunden / hernacher / als er nidergekniet / die Zung mit einem Zänglein herauß gezogen / dieselbe abgeschnitten / vnd darauff das Haupt abgehawen / welches er mit hertzlicher Anruffung Gottes erlitten. Nach diesem hat der Scharpffrichter den vbrigen dreyen Personen / so zu dem Strang vervrtheilet gewesen / auff dem Platz die Hände auff den Rücken gebunden / vnd die ersten zween an einen Balcken zum Rathhauß herauß / den dritten aber an die Justitz auffgehencket / vnnd also mit seiner Hand inner vier oder fünffthalben Stunden an einem Tag sieben vnd zwantzig Personen vom Leben zum Todt hingerichtet / vnder welchen zehen gewesen / deren Alter man auff siebenhundert Jahr gerechnet. Elias Rosin der Elter vnd Johann Theodorus Sixt / haben zwar / wie obstehet auch gerichtet werden sollen / sind aber so weit erbetten worden / biß jhre Key. Maj. nach Prag gelangeten. Wie nun die vervrtheilte Personen hingerichtet / sindt zwölff Köpff / nemlich Graff Schlicken (welcher vnlang hernach / als sein Gemahl inständig darfür gebetten / wider herab gethan worden /) Budowitz / Michalowitz / Kaplitz / Dvorsetzky / Loß / Bilaw / Rochan / Steffetschtz / Cober / Jessenij vnd Hawenschilts / auff dem Brückenthurn / auff jeder Seiten 6. wie auch Graff Schlicken / Michalowitz / Ruppels vnd Hawenschilts abgehawene Händ auffgenagelt / Doctor Jessenij Cörper vor dem Galgenthor geviertheilt / vnd die Stück daselbsten auff die Strassen gestecket worden. Die Vbrigen Cörper hat man den hinderlassenen Witwen / deren etliche nachmalen vor Leyd gestorben vnd ihren Kindern folgen lassen. Folgenden Dienstag ist Nicolaus Diebis / seinem Vrtheil nach / mit der Zungen eine Stund an der Justitia angenagelt gestanden. Derselbe hat neben andern obenbemeldten / nachmalen an Ketten geschmidet / vnd gen Raab ins Gefängnuß gefuhret werden sollen / ist aber deß andern Tags / wegen außgestandener grossen Schmertzen gestorben. An selbigem Dinstag sind auch die obenbenante beyde procuratores vnd ein Altstätter Rathsdiener mit Ruthen außgehawen / vnd deß Landes ewig verwiesen worden. (Frühwein ein Bohmischer Director stürtzet sich selber zu todt.) Etliche Tag vor der Execution / nemlichen den 7. Junij / hat der Procurator Frühwein / ein Böhmischer Mit Director auß der Gefängknuß im weissen Thurn in den Graben sich zu todt gestürtzet; der ist von dem Scharpff Richter in einen Sack gestossen / auff einen Wagen gelegt / auff den Weissenberg vor Prag geführet / allda nidergeleget / die rechte Hand vnd Kopff abgehawen / geviertheilt / an vier Orthen die Vierthel auffgestecket / vnd die Hand vnd Kopff an die alte Justitz in der Newstatt auff dem Roßmarck auffgenagelt worden. Ein solchen Außgang hat es bekommen mit den jenigen / so die oberzehlte Newerung in dem Königreich Böhmen angefangen / vnd mit dem Schwerd dieselbe bißhero wider Jh. Maj. Keyser Ferdinandum / zu verthädigen vnd handzuhaben sich vnderstanden. (Etliche Bürger zu Wien gefangen.) Bald hernach sind von sechtzehen Bürgern / so zu Wien / weil sie auch mit den Händeln so bißhero vorgangen sich vergriffen / gefänglich verwahret worden / etliche loß gelassen / vnnd allein neun davon / so etwas gröber / als die andere mißhandelt hatten / in Hafften verblieben. Von diesen (Paulus Golt wirdt enthauptet.) ist nachmalen im Herbstmonat 1622. Paulus Golt / so ein vornehmer Mann in der Statt Wien gewesen / nachdem er durch die Tortur etliche Mißhandlungen bekannt / in seinem Mantel vngebunden außgeführet / auff einer Bühn vor dem rothen Thurn jhm der Kopff vnd rechte Hand abgehawen / vnd auff die Stattmawer / da er vnlang hernach wider abgenommen / auffgestecket / der Leib aber begraben worden. (Schulden vnd andere fahrende Haab der erklärten vnd justificirten Rebellen in Böhmen werden in die Keyserliche Kammer gefordert.) Mitlerweil sind auch in Böhmen in Keyserlicher Majestät Nahmen / von Fürst Carlen von Liechtenstein / die jenige so den erklärten Rebellen in Böhmen / mit Schulden verhafftet / oder deren zugehörige Sachen / als Kleinodien / Silbergeschirr / Gelt oder andere Mobilien oder fahrend Haab hinder jhnen hetten / oder aber daß dergleichen bey andern vorhanden Wissenschafft trügen / sich anzumelden / vnd davon Bericht zuthun / ermahnet. Weil aber viel solchem Erfordern nit nachkommen / sind sie nochmalen durch ein Patent / vnder dato Prag den 12. Augusti 1622. gar ernstlich solchem Befehl zu gehorsamen ermahnet worden / welches also gelautet. Es befünden sich viel derselben / die der Röm. Keys. Maj. außtrücklichem Willen zu wider / zu Verkleinerung der gethanen Verordnung / gehandelt / vnd diesem was gehorsamen Vnderthanen gebühret nicht nachkommen / sondern viel lieber allerhand böser Arglistigkeiten vnnd Practiken / zu Schmälerung der Keyserlichen Regalien vnd Gebürnuß sich gebrauchet / vnnd dardurch / daß sie mit dergleichen Bossen / leichtfertigen Leuthen vnnd öffentlichen Keyserlichen Feinden vnd Rebellen / jhren heimlichen Verstand haben / gnugsam an Tag geben / vnd ob wol sich etliche zu derogleichen Schulden zum theil bekennet / welche sie / ins Keyserliche Rentmeister Ampt auff den Termin S. Georgij verflossen / oder in 14. Tagen darnach / vnfehlbar haben abführen / oder aber vor die dazu verordnete Commissarien / sich stellen / vnd erhebliche Vrsachen / warumb sie dieselben Schulden zu bezahlen nicht schuldig / außführlich machen sollen / so haben doch dieselben gleicher Gestalt solchem zu wider gehandelt / dahero er wegen dieses jhres Vngehorsams ernsthafften Verordnung / vnter dato den 25. Maij dieses 1622. Jahrs ergehen lassen / deß Inhalts / daß ein jedweder / so derselben nicht gehorfamlichen nachkommen / vnnd seine Schulden abführen / oder aber gnugsame Vrsachen seiner Nichtzahlung fürwenden wirdt / solche Schulden nachmals doppelt ins Keyserliche Rentmeister Ampt / von dato seines offenen Edicts / innerhalb 4. Wochen abzuführen schuldig seyn solle.
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Alldieweil aber dieselben solcher Verordnung / nicht allein nach Verfliessung obgedachtes Termins der vier Wochen / sondern mehr Wochen / abermahls nicht nachkommen / die offtere Vermahnungen vnnd darbey bedräwte Straffe verächtlich hindangesetzt / vnd also mit solchem jhren Vngehorsam jhn dahin vervrsachet / daß er zu jedweder solcher Person / als auch deren bewegliche vnd vnbewegliche Güter ausserhalb einigen weitern Termins / zu greiffen / vnd zu endlicher Execution schreiten zu lassen gnugsamen Fug vnnd Macht hette. Nichts desto weniger / vnd damit sie niemands eintziger Vbereylung zu beschweren / so thue er auff dißmal mit solcher Execution noch etwas inne halten. Darneben aber zu allem Vberfluß noch eins / im Namen der Röm. Keys. Maj. allen vnd jeden dieses Königreichs Inwohnern / alles Ernsts anbefehlend / daß jedermänniglich / es sey gleich der / welcher vor diesem zu dergleichen Schulden sich bekennet / vnd solche nit abgeführt / oder aber so dieselbe biß daher verschwiegen hette / vnd in Summa alle die jenigen / welche der wissentlichen Rebellen Haab vnd Güter / so wegen jhres Verbrechens der Keys. Maj. in der Straff heimgefallen / bey sich hetten / oder denselben / mit Schulden verhafftet / oder aber auch an bahrem Gelt / Verschreibungen / Kleinodien / Silbergeschirr vnnd andere Mobilien hinder andern Personen verborgen zu seyn / jetzo vnnd in das künfftig Wissenschafft hetten / jhn von diesem allem vnverzüglichen schuldigen Gehorsams halber / sonderlich auch der Keyserlichen Majest. zu besonderm gnädigsten Gefallen berichten / vnd solche Schulden alle / wie auch das jenige / was sonsten verborgen / vnd mehrbesagten Rebellen zugehörig were / in das Keyserliche Rentmeister Ampt innerhalb vier Wochen nach Publicirung dieses Patents / eygentlichen abführen / oder andere solches zu thun vermahnen solte. Massen dann solches auch von allen denen / welche in das künfftig an jhren gäntzlichen oder theils Gütern condemnirt werden möchten / dahin gemeynt vnnd zuverstehen seyn solle. Im Fall aber einiger / wer der auch seyn möchte / diesem wie obvermelt nicht gehorsamlich nachkämen / der / oder dieselben sollen bey Verlust dreyfach so viel / als sie verschwiegen / bestrafft / vnd solche Straff an deren Gütern vnd Person / ohn alles verschonen / erholet / dem Angeber aber cum promissione silentii der dritte Theil darvon zugestellt werden. ( Böhmischen Priester werden deß Lands bandisiert.) Vnder andern sind auch die Böhmische Priester beschuldiget worden / daß sie sich deß Böhmischen Wesens theilhafftig gemacht / mit Anmahnungen in jhren Predigten / vnd andern Handlungen / deßwegen dann zu Außgang dieses Jars ein Vrtheil vber sie gefället / daß sie bannisiert vnd deß Landts verwiesen seyn solten; wie solches alles sampt jhrer Beschuldigung auß nachgesetztem Patent / welches auch Jh. Keys. Maj. Statthalter in Böhmen Fürst Carl von Liechtenstein den 3. 13. Decembris gedachten Jahrs anschlagen lassen / dieses Innhalts; P. P. Ob wol in Gottes Gebott / auch weltlichen vhralten Keyserl. Königl. vnd wolbestellter Länder Satzungen geordnet / daß niemand wider die Obrigkeit Auffruhr erwecken / noch sich dergleichen Vnruhe anhängig machen / insonderheit aber die Prediger bey jetzigen leydigen newen Spaltungen vnsers Christlichen Glaubens / vnter was Deckmantel oder Schein es beschehe / oder erdacht werden möchte / das gemeine Volck zu eintziger Empörung oder Vnruhe anreitzen vnd bewegen helffen sollen / alles bey Vermeydung in erstangeregten Göttlichen vnd Weltlichen Rechten / außgesetzten hohen Poenen vnd Straffen. So befinden sich doch in vnwidersprechlicher landtkündiger Notorietät / was massen vnter jüngst vorgangenem Tumult vnd Auffstand / etliche Böhmische Praedicanten / den ersten Vrsprung vnd Anfang dieses vergifften Vnkrauts der Rebellion außgesäet / in dem jhrer viel / Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen in der Creutz- vnd Bettwochen / auff offenen Cantzeln ein boßhaffte / auffwücklerische / mit Vnwarheit angefüllte Schrifft / dadurch dem gemeinen Volck allerhandt Vngrundt eingebildet / vnnd sie / wider jhre von Gott erkohrne vnmittelbahre höchste Obrigkeit / damahls wider die nechstverstorbene in Gott ruhende Römische Keyserliche auch zu Vngarn vnd Böheym Königliche Majestät Keyser Matthiam Christmiltigsten Angedenckens / hernach auch wider den jetztregierenden Allerdurchleuchtigsten / sc. Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ferdinandum den andern / erwehlten Römischen Keyser / sc. wie nicht weniger Jhrer Majestät verordnete Statthalter / Obriste Land-Officirer vnd Räthe freffentliche verhetzt vnd angefrischt / jhrer pflichtschuldigen erblichen Vnterthänigkeit vnnd Gehorsam ab / dagegen zu hochmüthiger schädlicher Kriegsrüstung vnnd sträfflichen Empörungen vbel angemahnt vnnd verleitet worden / publicirt / vnnd außgebreitet / auch nach schon angefangener Rebellion / etliche auß jhnen in dem Collegio Caroline eygene vorsetzliche Predigten gethan / vnnd die Confoederirte durch bewegliches Zusprechen / bey jhren Vorsatz standmüthig zu verharren / angetrieben haben. Auff welches dann bald den nechsten Mitwoch folgend in dem Königlichen Schloß vnnd auß der Cantzley Fenstern zu Prag / die grimmige / mörderische / abschewliche / bey Christen vnd adelichen Personen vnerhörte Außwerffung etlicher jhrer Majestät Statthalter vnnd Räth / so dann Arrestir- vnnd Abschaffung der vbrigen Obristen Land Officirer / Keyserliche vnd Königliche Beampten vorgenommen / dabey es nicht verblieben / sondern eben vorberührte Böhmische Praedicanten haben noch vber diß in vnterschiedlichen Kirchen der Prager Stätt / auch anderstwo hin vnd wider in Böhmen / zu gewissen Tags Stunden / neben offener Läutung der Glocken / vppige / lästerliche Gebett / wider höchstermeldte Keyserl. Majestät vnnd dero getrewe zugewandte abgelesen / dem zusammen beruffenem Volck [543] fürgesprochen / trucken / vnnd zu feylem Kauff vmbtragen lassen / vnnd was deß Muthwillens auch ärgerlichen schweren sündlichen Verbrebrechens mehr / biß die Rebellen / dero Directores, vnd Rädelführer sich endlich gelüsten lassen / mit Zuziehung der grossen Gemeind (wie sie es titulirt) durch eine meineydige / nichtige Wahl / an ein anders auffgeworffenes Haupt zu hencken / vnnd denselben für einen newen König in Böheym darzustellen / welch Gottloses Werck / obangeregte Praedicanten / als viel jhnen möglich gewest / vngespart eussersten Fleisses / eyfferig vrgirt / vnd dem also gewalthätig intrudirten / seither in Jhrer Keyserl. Majest. vnnd deß H. Reichs Acht erklärten Pfaltzgraff Friderichen (wie gehört) zu angemastem König in Böheym / vermeyntlich krönen / vnd in Summa alles vollziehen vnd vollbringen helffen / was sie / zu Stärckung vnnd Erweiterung dieser verfluchten Confoederation vnd Zusammenverstrickung (darein die gantze Christenheit gegeneinander jämmerlich verwirrt / auch gar nahend das Barbarisch / viehische Joch der Heydenschafft / vnnd deß Erbfeinds Christlichen Nahmens deß Türcken Gewalt / so viel an ihnen gewest / ins Hertz dieses Königreichs / so wol in das H. Röm. Reich Teutscher Nation vnd die gantze Christenheit eingeführt werden wollen) jmmer furträglich vnd ersprießlich zu seyn / ermessen / zugeschweigen / daß jhr viel auß denselben mehrbesagten vnruhigen Personen / noch auff die Stund nicht auffhören / welcher Enden sie nur Gelegenheit ersehen / theils in offenen / theils in privat Conversationen vnnd Zusammenküfften / die Gemüther von newem jrr vnd abwendig zu machen / gegen Jhrer Keyserlichen Majestät ferrnere Verbitterung vnnd Vnfrieden zu pflantzen. Wann dann nun zu gebührender nothwendiger Handhabung obangezogener Göttlicher Gebott / auch heylsamlich verfaster Keyserl. vnnd Königl. Reichs vnd Landsordnung / ja zu Erhaltung allgemeiner Ruhe vnd Friedens / nach angehörter gnugsam bescheinigter vnd vberwiesener Information dieses vnlaugbaren Verlauffs Beschaffenheit vnnd obberührter Notorietat / auch durch Jhrer Keyserl. Majest. hierzu Deputierte Commissarien / darüber gepflogene Berathschlagung erkant vnd beschlossen / daß angeregte auffrührische Personen vnd selbst Auffrührer / bevorab die jenige / welche (wie obsteht) Anno sechtzehenhundert vnd achtzehen / das auffwücklerische Proclama vnnd Schmachgedicht außgebreyt / vnnd dem gemeinen Mann fürgetragen / auch obangedeuteten rebellischen nichtigen Actum der Crönung selbst verrichtet / so wol durch jhre vnd jhrer Mitgesellen Gegenwärtigkeit / zu grösserer Verführung deß gemeinen Manns behauptet vn̅ scheinbarlich gesteifft / ein mal für alle mal (wiewol sie viel ein härtere Straff verwirckt hetten) auß jhrer Keyserl. Majest. Königreich Böheym vnd dessen incorporirten / so wol andern Jhrer Maj. vnd deß hochlöbl. Hauses Oesterreich Ländern vnnd Gebiethen relegirt / vnnd außgeschafft werden sollen. Hierumb so relegiren / vnnd schaffen wir / in Krafft empfangenen Keyserlichen vnnd Königlichen Gewalts / alle dieselbe Personen / als Störer gemeiner Ruhe vnd Friedens / auch der Keyserl. vnd Königl. Majest. Beleydiger / Verletzer / Verächter / Vngetrewe vnd Widersetzige / sampt vnd sonders / keinen außgenommen / ernstlich gebietend vnd wollen / daß sie innerhalb drey Tagen / den nechsten nach Verkündigung dieses Vnsers Mandats anzurechen / auß den Prager Stätten / vnnd folgends innerhalb acht Tagen auß dem gantzen Königreich Böheym / so wol dessen in corporirten / vnd andern Jhrer Majest. vnd deß hochlöblichen Hauses Oesterreich Ländern vnnd Gebieten / sich hinweg machen / vnd zu ewigen Zeiten in den Oesterreichischen Landen sich nicht mehr finden lassen. Gleichwol ist jhnen auß lauter Milte vnnd Güte / jhre bewegliche Fahrnuß mit sich zu führen / oder auch jhre vnbewegliche Güter durch einen Vollmächtigen / innerhalb drey Monat zu verkauffen / vnverwehrt. Im Fall aber einer oder mehr / nach Verfliessung erstbestimpter Zeit allhie in Prag oder anderer Orthen im Königreich Böhmen / dessen incorporirten oder andern Jhrer Majest. vnnd deß Hauses Oesterreich Ländern vnd Gebieten / ergriffen / vnd auff jhm / daß er an Publication der obangezeigten schmachsüchtigen Schrifft / auch darauff angezettelten Auffstands vnd Abfalls von der Keyserl. Majest. oder andern deme anhängigen Verbrechen vnnd Mißthaten / schuldig oder theilhafftig zu seyn / dargethan würde / alsdann sollen der oder dieselben ohn jemands Verschonung / vnverzüglich andern zum Exempel vnd Beyspiel / an Leib vnd Leben bestrafft werden. Beschließlich soll diese relegirte / verbannte vnd außgeschaffte Leuth niemand in hieoben benenten Jhrer Keyserl. Majest. vnd deß hochlöblichen Hauses Oesterreich / Erb Königreichen vnd Ländern wissend- oder gefährlich vber berührte Zeit beherbergen / enthalten oder gedulden / als lieb jhnen der Keyserl. Majest. schwere Vngnad / darzu vorgemeldte Straff zu entfliehen. Hierauff sind in 50. Böhmische Priester auß Prag vnnd dem Königreich Böhmen weggezogen / welches viel jhrer Religion zugethane nicht wenig geschmertzet. Die Teutsche Prediger vnd Theologen Augspurgischer Confession sind zwar damals noch zu Prag geblieben / vnd jhre Religions Vbung in den zwo Kirchen / so newlicher Zeit die Evangelische mit Keysers Rudolphi Bewilligung erbawet haben / verrichtet / aber es hat auch nicht lang gewehret. Dann kürtz hernach in dem Königreich eine Reformation vorgenommen worden. ( Vrtheil vber die Mährische Ständ so peccirt / ergangen.) Vmb diese Zeit ist auch in Mähren die Reformation angangen / darbey auch vber die Stände vnd andere / so sich in dem vorgangenen Vnwesen in Böhmen vergangen / sonderliche Vrtheil abgefasset / vnnd auff dem Landhauß zu Brinn publicirt vnd exequirt worden / folgender Gestalt; Von Herren Standt: ist erstlich Marschalck [544] von der Leyb zu̅ Schwerd erkent / sein rechte Hand vnd alle seine Güter verfallen / ist aber begnadet / daß er sein Tag soll gefangen seyn. 2. Christoph von Ritschan / zum Schwerd vnd geviertheilt zu werden / auch Einziehung aller seiner Güter erkennet ist begnadet auff ewige Gefängnuß. 3. Rudolph von Schleunetz / zum Schwerd erkennet / vnnd aller seiner Güter verfallen / ist aber begnadet auff drey Jahr in die Gefängnuß. 4. Sdenkho von Wallenstein / zum Schwerd vnd aller seiner Güter verfallen / ist begnadet sein Tag gefangen zu seyn. 5. Herr Friderich von Khauniz / zum Schwerd vnd aller seiner Güter verfallen / ist begnadet in die Gefängnuß auff weitere Keyserl. Resolution. 6. Carl von Khaunitz zum Schwerd / aller seiner Güter verfallen / ist begnadet in ewige Gefängnuß. 7. Wentzel Mall / zum Schwerd vnd aller seiner Güter verfallen / ist begnadet in die Gefängnuß biß auff weitere Keys. Resolution. 8. Ober Landschreiber von Zeukha / zum Schwerd / rechte Hand vnd alles Guts verfallen / ist begnadet auff ewige Gefangnuß. 9. Bernhard Schäßderschistl der Elter / zu dem Schwerd / aller seiner Güter verfallen / ist begnadet in die Gefängnuß auff weitere Keyserliche Resolution. 10. Georg Zaradtzky / zum Schwerd / aller Güter verfallen / ist begnadet auff zwey Jahr in die Gefängnuß: Ritterstands Personen: 11. Christoph Pleckhta / vnd 12. Ludwig Krackerontz / zum Schwerd vnd aller Güter verfallen / sind begnadet in die Gefängnuß auff weitere Keys. Resolution. 13. Wadizky / zum Schwerd / die recht Hand vnd aller Güter verfallen / ist begnadet auff ewige Gefängnuß. 14. Watzlaw Rechenberger / zu dem Schwerd vnd aller Güterverfallen / ist begnadet auff zwey Jar in die Gefängnuß. 15. Kelletschin / zum Schwerd rechte Hand vnd aller Güter verfallen / ist begnadet in ewige Gefängnuß. 16. Andreas Seitl / hat die rechte Hand vnd zwey drittheil seiner Güter verfallen / ist begnadet / daß er ein Jar lang bey der Pfarrkirchen zu Sanct Jacob daselbst das Allmosen für die armen Leut einsamlen soll. Auß den Stätten: 17. Hans Adam von Olmütz; zum Schwerd vnd halb Theil seines Guts verfallen / ist begnadet ein Monat in der Statt Olmütz in Eysen zu arbeiten. 18. Veit Oesterreicher von Olmütz / ist halben Theil seines Guts / in barem Gelt verfallen. 19. Hans Torn / gewesener Teutscher Secretarius / hat die rechte Hand verfallen / ist begnadet in die Gefängnuß auff weitere Resolution. 20. Martin Leopold vom Iglaw / zum Schwerd vnd aller seiner Güter verfallen / ist begnadet auff 2. Monat in die Gefängnuß. 21. Hans Hinconio von Iglaw / zum Schwerdt vnd halben Theil seines Guts verfallen / ist begnadet in die Gefängnuß auff weitere Resolution. 22. Friederich Mainrath von Znaymb zum Schwerd vnd alles Guts verfallen / ist begnadet auff 1. Jahr gen Wien in Stattgraben. 33. Friederich Truschick von Radisch zum Schwerd vnd seiner Güter verfallen / ist begnadet 2. Jar zum Radisch in Eysen zu arbeiten. 24. Hans Lanßtrantzky / all seines Guts verfallen / vnd ewig verwiesen / ist begnadet auff 4. Jar gen Wien in Stattgraben. (Weist- vnd Osthofen in Aschen geleget.) Den 18. Febr. hat Marquis Spinola vnter dem Rittmeister Vffel 2000. Pferdt neben 4000. zu Fuß mit 4. Stück Geschütz in das Wormbser Gäw geschickt / vnnd den Marckflecken Westhofen anfallen vnd stürmen lassen / die darinn ligende 300. Pfältzische Reutter haben sich zwar neben den Innwohnern von morgen an biß nach Mittag in acht Stund lang dapffer gewehrt / vnd der Spanischen ein Anzahl erschossen vnd verwundt / aber nach Beschiessung vnd Eroberung durch das grob Geschütz eines Thors vbermannt vnd wehrloß gemacht worden / dieser reiche Flecken ist mit der Plünderung verschont / aber ein Rantzion von 16000. fl. wie auch dem nahbeygelegenen Marckflecken Osthofen 10000. fl. inner wenig Tagen zu erlegen bey Bedrawung deß Brands aufferlegt worden / weil nun nachmaln erschollen / ob solt jhr Excell. Herr Marquis Spinola Vorhabens seyn / gedachte beyde Marckflecken zu seinem Vortheil einzunemen / vnd daselbst sich gewaltig einzuschantzen / als sind von Wormbs den 2. Martij etlich Company von dem Solmischen Regiment beneben etlich Cornet Reutter auff Osthofen geschickt worden / in dem Flecken hat das Volck in voller Battaglia halten müssen / vnter dessen haben die Obersten vnd Befelchshaber den Einwohner angesagt / daß sie eylends mit Weib vnd Kindern auß dem jhrigen weichen solten / theils haben parirt / theils haben bestürtzt sich gesaumt / darauff den Soldaten nach Verfliessung nicht gar einer Stundt anbefohlen worden / jhr Gewehr niderzulegen / vnnd den Flecken an allen Orthen anzustecken / wie dann geschehen / die Kirchen so ausserhalb dem Flecken auff einem Berg wol verschantzt stehet / ist in wehrendem Brandt eröffnet / vnd darinn ein grosse Beuth gefunden worden. Als dieser Flecken nun in die Aschen gelegt / hat es dem andern Marckflecken Westhofen gleicher massen golten / was für ein Jammer vnnd Weheklagen der Orthen gewesen / kan ein jeder erachten / die Innwohner haben das wenigst darvon bracht / theils sind so bestürtzt gewesen / daß sie nicht gewust was sie in solcher Eyl ergreiffen / vnd darvon bringen mögen. (Wormbs wird verschantzet.) Hierauff sindt vmb Wormbs noch mehr Schantzen vnd Bollwerck verfertigt / vnd solche Reichsstatt wol versehen worden. ( Braunfelß von Spanischen eingenommen.) Weil vnder deß die Spanischen nach Impatronirung deß festen Schloß Braunfelß dem Graffen von Solms gehörig / so sie mit Practiken vmb den 10. Febr. einbekommen / vnd darinn in 20. Stück Geschütz vnnd in 500. Mußqueten gefunden / gegen Anfang deß Mertzens auch etliche Flecken in der Graff schafft Hanaw vnd sonderlich Bischoffsheim / Enckheim vnd Seckbach angefallen vnd rantzionirt / nach maln auff Bergen auch ein Anschlag gemacht / als hat die Gräffin solch Orth mit theils Außschuß besetzt / vnnd weiter jhres Lands Verderben abzuwenden / ver [545] sönlich zu dem Marquis Spinola nach Creutzenach verreist / daselbst sie von jhm stattlich eingeholt / vnd jhrem Begehren statt gegeben worden. Den 20. Jan. hat der Oberst Hans Michel (Obersten Obertrauts Einfall zu Caps-Lawersheim.) von Oberntraut mit 120. Waghälsen zu Roß / auß Lautern vnd Odersberg / darzu auch Leutenant Pfaff mit 25. Pferden gestossen / auff den Flecken Capslawersheim / darinn ein Company vom besten vnd ältesten Spanischen Volck gelegen / einen Anschlag gemacht / solchen vor Tags vberfallen / was sich zur Wehr gesetzt / vmbbracht / den Rittmeister Hieronymo Valtetto auß dem Beth gefangen genommen / vnnd mit grosser Beuth / ehe der Succurß von Creutzenach ankommen / sich wider von dannen gemacht. (Obersten Obertrauts Einfall in Herstein.) Hernach den 10. 20. Martij ist er früh morgens vor Herstein kommen / das Thor mit einem Petard gesprengt vnd geöffnet / den Spanischen / so darinn gelegen / etlich vnd 30. Pferd neben anderer Beuth abgenommen / hette sie alle erlegt / wann sich der Rest nit ins Schloß salvirt / jhme zwar sind vier Mann geblieben / vnnd etlich beschädigt worden. (Straffen Schänderey vmb Franckfurt beyderseits verbotten.) Mitlerweil ob wol Marggraff Spinola auff Anhalten deß Churfürsten von Meyntz vnd Landgraffen von Hessen Darmstatt / vnd deß Raths der Statt Franckfurt Abgesandten sub dato den 28. vnd 29. Jan. öffentlich publiciren lassen / daß nicht allein das Feld vnd Ackerwerck vnverhindert bestellt / sondern auch die Landstrassen vnnd Commercien zwischen der Statt Franckfurt vnd andern Orten vnd Stätten / sonderlich fünffzehen Tag vor / vnd so viel Zeit nach der Meß / sicher gebraucht vnd getriben werden möchten / vnd dem Kriegsvolck solches in acht zu nemen / bey Leib vnd Lebens Straff anbefohlen worden / hierzu dann Marggraff Joachim Ernst zu Brandenburg / der Evangelischen Vnion verordneter General [546] Leutenant / sc. auff Erinnerung deß Raths vorgemeldter Statt / auch eingewilliget / vnd daß die Strassenschänder an Leib vnnd Leben solten gestrafft werden / gleicher massen publicirt / hat es nichts desto minder auff den Strassen viel Raubens vnd Plündern geben / wie solches dann mancher Ab- vnnd Zureissender mit seinem grossen Schaden erfahren müssen / hierdurch dann die Franckfurter Fastenmeß an Handel vnd Wandel sehr geringert worden. (Vnirte wollen sich nicht in Defendirung der Pfaltz wider Keyser Ferdinandum vergreiffen.) Es hat zwar bißhero zu vnder schiedlichen malen König Jacob in Engelland die Vnirte durch Schreiben vnd Gesandte hefftig vermahnet / daß sie gegen der Spanischen Macht jhr Bestes thun / vnd daß noch vbrige an der Pfaltz eusserstes Vermögens beschützen wolte / biß er seine Hülff auff die Bein gebracht hette; Wie er dann auch vmb diese Zeit / als die Vnierten einen Tag zu Heylbronn hielten / vmb gleicher Vrsachen willen einen Gesandten den Ritter Morton dahin schickete / welcher in gehabter Audientz vortrug; Es wolte sein König seiner Kinder patrimonium, vnnd sonderlich die Pfaltz mit eusserster Macht / es geschehe gleich dieser oder anderer Orthen / durch Diversion / Aversion / Offension / Defension vnnd Invasion / rechen vnnd wider gewinnen: Aber doch haben sie bey diesen Sachen / sonderlich weil Pfaltzgraff Friederich in der Acht war / sich nicht wider Keyser Ferdinandum vergreiffen / sondern viel lieber nach dem sie jhres Orths wegen besorgender Feindseligkeiten versichert / zu Ruhe vnnd in Keyserlichen Gehorsam ergeben wollen. Welches dann sich also / wie folget / zugetragen. (Reichs-Stätt werden von der Vnion vnd Einmischung deß Pfältzischë Wesens vom Keyser abgemahnet.) Als dieser Zeit die Vnion / so / wie an seinem Orth gemeldet / von etlich Protestirenden Ständen vnnd Stätten auffgerichtet worden / fast jhre Endschafft erreichet / hat die Keyserl. Majest. zuforderst die Reichs Stätt von deren ferrnern Verlängerung nicht allein abgemahnet / sondern auch deß Pfältzischen Kriegswesens sich zu entschlagen erinnert. Vnd solche Anmahnungen zu verrichten / wurde dem Churfürsten von Mayntz vnd Landgraffen zu Hessen Darmbstatt Commission auffgetragen; welche dann an besagte Reichs Stätt / mit Vberschickung deß Keyserlichen Begehrens also geschrieben. Demnach die Röm. Keyserl. Maj vnser allergnädigster Herr / vns beykommendes an euch haltendes Keys. Schreiben allergnädigst vberschickt / mit angeheffter Commission / wie jhr mit mehrern darauß vernemen werdet. So haben wir nicht vnterlassen sollen / euch solches hiemit zu zufertigen / geschöpffter Zuversicht / jhr werdet euch darauff also bezeigen / wie es so wol der Sachen Notthurfft / vnd also höchstgedachter jhrer Keys. Maj. gebührende hohe Keys. Authorität vnnd Reputation erfordert / als auch zu ewerm selbst eygenen Nutzen / vnd Wolfahrt gereichen thut / vnd wollen darüber ewers vnverlängten Gemüths Entschliessung in Gnaden / damit wir euch förters wolgethan / gewärtig seyn. Das Keyserliche Abmahnungs Schreiben lautete also: (Keysers Ferdinandi Schreiben an die der Vnion zugethane Reichs-Stätt.) Wir Ferdinand / sc. Geben euch hiemit in Wolmeynung zu vernemen / vnd jhr werdet vngezweiffelt theils vorhin etwas Bericht bekommen haben / was massen wir zu Bezeugung vnsers Keyserlichen friedliebenden Gemüths / dem Hochgebohrnen Landgraff Ludwigen zu Hessen / Commission vnnd Befelch auffgetragen / in der von seiner L. den verschienen Sommer vber / etlichen der Vnion zugethanen Fürsten auß eygener Bewegnuß fürgenommen gütlich vnnd getrew / dem gemeinen Wolstand zum Besten gemeynten Erinnerung fortzufahren. Ob wol vns nun inmittelst die Göttliche Allmacht vnterschiedliche Victorien verliehen / vns auch an ferrnerer Kriegsmacht / auch vnsers Ertzhauses Verwandten / hülfflichen Handbietung / nichts abgehen solte / so seyn wir doch nochmals geneygt alle friedliche Mittel dem rauhen Weg deß öffentlichen Kriege fürzusetzen / da man nur solcher vnserer trewhertizgen Keys. Intention statt geben / vnnd wir durch genöthigte Verfügung zu keinem andern vervrsachet werden. Wann dann obbesagtes Landgraffen vo̅ Hessen L. friedliebëdes Vorhabë an sich selber gemeinnutzig / hierumb so wollen wir euch hiemit noch für eines vnnd das letzte mahl ermahnt haben / daß so wol jhr als auch andere ewere mitverwandten Stätt / von dem Kriegswesen / welches sich in den Chur Pfältzischen Landen vnter obgehörter Vnion Nahmen befinet / gäntzlich absteht / wie auch die Vnion selbst entweder als baldt / oder zum längsten nach Verfliessung der dahin noch vberig wenig Zeit / inmassen wir auß den zu Prag gefundenen Schrifften darvon vnnd noch andern mehr gute Nachrichtung haben / weiter nicht fortstrecken helffet / oder euch darinnen vertieffet. Wie wir nun zu euch das Vertrawen setzen / jhr solt vnnd werdet vorgemeldtes Kriegswesen weder in der Pfaltz noch anderstwo wider Vns noch Vnsere Nider Burgundische / auch andern Assistentz vnnd Kriegsheer / in oder darzu rathen oder contribuiren / als wollen wir euch auff solchen Fall ewers erfolgenden Abstands / hiemit Vnserer Keyserlichen Gnad dergestalt versichern / daß wir alles vnd jedes / was etwann wider Vns vnd Vnsere Vorfahren am Reich / auff seiten ewer oder ander Mitvnirten Stätt jemals verhandelt worden / todt vnd ab / vnd zu ewigen Tagen nicht anderst / noch weniger vergessen seyn lassen wollen / als wann obbesagte Vnion vnd das Böhmisch Wesen / sampt allen vnnd je den seinen Dependentien niemahln gewesen / oder darvon von ewert vnnd jhrentwegen etwas geschehen / gehört vnnd vernommen worden / da es auch gleich das jenige betreffen solte / so gegen Vns oder Vnsern Vorfahren am Reich / oder Vnser Ertzhauß jemals mit Worten / Schriften oder Wercken / vorgangen vnd beschehen were / wie dann in dieser Vnser Keyserl Erklärung alle ewere Räht vnnd Diener / so jemahln wider Vns vnd Vnsere Vorfahren / oder auch sonst ehe [547] dieselben zu jhren Diensten kommen / geredt / geschrieben / gerahtschlagt oder gehandelt haben / begriffen seyn sollen. Vber diß thun wir auch auff obverstandenen Fall mit diesem vnserm Keys. Schreiben gute vnd beständige Sicherheit vnd Keys. Zusag geben / daß weder von Vns / noch auch Vnsers Vetters vnd Schwagers deß Königs in Hispanien L. noch auch sonst von Vnserm Hauß Oesterreich / oder einigen andern Catholischen Stand / euch einiger Schad vnnd Gewalt / weder mit oder ohne Mittel begegnen / ja auch jhr mit einiger Guarnison / oder auch vmb Verstattung Durchzugs durch die Stätt / wider einer jeden Willen nicht belangt oder beladen werden / sondern dieselben vielmehr auff jhr Begeren / da sie sich zu jhrer selbst Defension nicht gnugsam befinden würden sich alles Keys. würcklichen Schutz / Schirm / vnd Rettung zu erfrewen haben. Vber diß seyn wir ferrner deß Erbietens / alle vnd jede / vnd anderer Stätt Priuilegia, Freyheiten / Satzungen / Besitzungen / Gebrauch vnd Gewonheiten (so viel dieselbe dem auffgerichten Religion vnnd Prophanfrieden nicht zu wider) zu confirmiren / als reich vnd vollkömlich wir solches Krafft vnsers Keys. Gewalts vnnd Ampts Vollkommenheit ertheilen sollen. Damit man auch an dieser Vnserer miltesten Erkärung vberall keinen Zweiffel setzen / vn̅ sich auff dieselbe eygentlich verlassen möge / so haben wir den Ehrwürdigen Johann Schweickharden / Ertzbischoff zu Meyntz / vnd Ludwig Landgraffen zu Hessen / Vnsern gnädigsten Befehl vnd Vollmacht ertheilt / im Fall vber alles Verhoffen / hiervnter etwas zweiffelhafftiges vorfiele / daß jhr oder vielbesagte andere Stätt / sampt vnnd sonders zu jhren LL. jhre Abordnung thun / bey denselbigen endliche satte Erklärung / Entnennung vnd Erläuterung einholen sollen vnd mögen / darbey wir es dann bewenden lassen / vnd solches da es von nöthen were oder begert würde / selbst bekräfftigen wollen. Versehen vns demnach bey so gestalter Vermahnung / jhr solt vnd werdet vnser Keys. gnädigst reichlich vnnd gütige Anerbietung nicht auß der Acht lassen / sondern sich derselben zu ewerm vnd ewerer Bürgerschafft Besten / gebrauchen / auch von allen jetzigen vnd künfftigen Vnionshandlungen vnd Contribution Hand abthun / vnd sich an die Reichs Constitutionen / sonderlich aber den Religion vnd Prophan Frieden halten / vnd darüber ewere runde vnd richtige Erklärung zu nöthiger Nachrichtung vnverweygert von euch geben / seynd darneben / sc. Auff deß Churfürsten von Mayntz vnd Landgraffen zu Hessen Schreiben hat die Statt Nürnberg also geantwortet; (Der Reichsstatt Nürnberg Antwort-Schreiben an den Churfürsten zu Meyntz vnd Landgraffen zu Darmstatt.) Wann vns / bevorab bey jetzigen sorglichen vnd geschwinden hochgefährlichen Zeiten vnd Laufften auff dieser Welt billich nichts erwünschters noch angenemers / dann aller höchstgedacht Keys. milten Gnaden versickert vnd vergewist zu seyn / wir auch ohne das bißhero vnser gehorsamstes Absehen auff J. Key. M. Besten gehabt / vnd bey solcher Devotion jederzeit zu verbleibë gedencken / als seyn wir bereit im Werck / bey den jenigen Stättë / so gleich mässige Keys. Schreiben empfangen / vnd theils / als wir vernom̅en / mit E. Chur-vnd Fürstl. G. G. deßwegen gebührliche Handlung gepflogë / deren Gesandte auch eingelangten Vertröstung nach bey vns in wenig Tagen allhie ankommen werden / nothwendigen Bericht einzuholen / auch vnsere mitverwandten Stätt in Francken / mit dë förderlichsten zu vns allhero beschreiben wollen / denselben die in dem an vns gestellten besagten Keyserl. Schreiben / zugleich auch jhnen offerirten Gnad alsdann gehöriger massen zu eröffnen / vnnd wollen vns nochmaln von wegen der Röm. Keyserl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / gegen E. Chur-vnd Fürstl. G. G. mit vnd sampt besagten Stätten vnverlängt also gehorsamst erklären / daß beförderst Jhr Keyserl. Majest. verhoffentlich ein allergnädigstes / so dann E. Chur- vnd Fürstl. G. Gn. nicht weniger ein gnadigstes vnnd gnädiges Wolgefallen darob haben sollen / inmassen gegë Allerhöchstgedachter Keys. M. wir vns ebenmässig allervnterthänigst erklärt haben. Zuvor vnnd ehe die Reichs Stätt sich auß der Vnion zu begeben ermahnet worden / wurde erstlich bey den beyden / dieser Zeit vornembsten Häuptern der Vnion dem Marggraffen von Onoltzbach vnnd Hertzogen von Würtenberg ein gleichmässiges gesucht: dann Landgraff Ludwig (Landgraff Ludwig von Darmstatts chlägt den Vnierten Fürsten Mittel zum Frieden vor. Antwort der Vnierten auff solchen Vorschlag.) schlug jhnen allerley Mittel vor / wie der werthe Fried wider möcht gepflantzet / der schädliche Krieg abgestellt / vnnd die Keyserliche Majestät bey dero Reputation / Hoch-vnnd Gerechtigkeit verbleiben. Worauff eine Erklärung vngefehr dieses Inhalts gefolget / die Vnirte Fürsten betten sich Keyserl. Majest. niemahln opponirt / sondern respectiren dieselbige billich / nehmen sich auch deß Böhmischen Wesens / gleich von den Catholischen beschehen / nichts an / sondern gelebten dem Vlmischen Accord gemäß / vber dessen aber hette der Marggraff Spinola viel Stätt vnd Oerther / so weder mit der Vnion / noch viel weniger mit dem Böhmischen Wesen in dem geringsten nicht interessirt / eingenommen / vnnd würden die Vnterthanen mit vnmöglichen Aufflagungen / Trangsal vnnd Beschwernussen verderbt / daß sie sich also nothwendig in Verfassung halten müsten. Es solte aber Darmbstatt Fürstl. Gn. bey der Keyserlichen Majestät vnterbawen helffen / daß der Marggraff Spinola mit seiner Armada von deß Reichs Boden widerumb abgeschafft würde / alsdann wolten sie sich der Gebühr bequemen / vnnd hielten darfür / es were kein besser Mittel zum Frieden zugelangen / als daß von Jhrer Maj. ein Composition Tag angestellt würde. (Vnierte Fürsten vnd Ständschicken Gesandte an Keys. Hoff.) Weil aber bald hernach auff vorgemeld Schreiben Keysers Ferdinandi die Reichs Stätt die Vnion weiter nicht zu erlängern / wegen allerhand wichtigen Vrsachen sich erklärt / zu dem End auch jhre Gesandten zu J. J. Chur-vnd F. G. G. Meyntz vn̅ Darmstatt abgefertigt / als habe̅ [548] hierauff zu Jhrer Keys. Maj. nach Wien die andern vnirten Fürsten vnd Ständ jhre Abgesandte / Graff Friederichen von Solms / Benjamin von Buwinghausen / Georg Zobelnvnd D. Joachim Fabern verschickt. Vnter dessen kam es zwischen den Vnirten Fürsten vnnd Ständen vnd Marggraffen Spinola durch Vermittelung deß Churfürsten von Meyntz vnd Landgraffen von Darmstatt zu einer Tractation / vnnd verfügte sich Marggraff Joachim Ernst von Onoltzbach vnd Hertzog Johann Friederich von Würtenberg nacher Meyntz: daselbst ward nach allerley gepflogener Handlung nachfolgendes beschlossen: Vor allen Dingen ist zwischen obgenanten Fürsten vnd Ständen verglichen / daß sie hinfüro aller Feindseligkeit vnter einander sich gäntzlich enthalten sollen / also daß die Fürsten vnd Vnirte Stände / wie dann auch derselben Kriegsvolck hinfüro keines Wegs weder den Herrn Marggraff Spinolam vn̅ sein Kriegsvolck / oder auch die Oerther so in seiner Gewalt seyn / noch andere so in dieser Tractation begriffen / oder auch jhre Lande vnd Herrschafften beschädigen / noch auch dem Pfaltzgraff Friederichen mit Gelt / Kriegsvolck oder in andere Wege / directe oder indirecte, durch sich oder jemand anders einige Hülff leysten / jhre hiebevor angefangene Vnion weder dem Pfaltzgraff Friederichen zu lieb / noch auch Jhr Keys. Maj. zu wider / erlängern oder vernewern / sondern noch vor dem verflossenen Termin der Vnion / den 14. Maij nemlich / jhr so wol besonders als allgemeines Kriegsvolck / auß der Pfalß / vnd andern zur Beschützung der Pfaltz / gebrauchten Orthen / abführen vnd abziehen lassen / vnd also der Keys. Mai. getrewe vnd gehorsame Fürsten vnd Stände verbleiben sollen / in massen sie solches für Jhr Keys. Maj. offtmals hiebevor zu thun bezeuget haben. Hergegen soll der Marchese Spinola nichts feindlichs hinfort / wider die Vnirte Fürsten vnd Stände / jhre Person / Kriegevolck / Officirer / Vnderthanen / Schlösser / Stätt vnd Land / weder mit Plündern oder in andere Wege fürnemen vnd gebrauchen. In dieser Tractation aber sollen begriffen werden / so wol die im Vlmischen Vertrag benannte / als andere Chur-Fürsten / Stände vnd Edle deß Reichs / so wol Catholische als Evangelische / doch ist beyder obgedachter Partheyen Meynung gar nicht / etwas von den Gülchischen Landen allhie zu handlen oder zu ordnen. So viel aber Pfaltzgraff Friederichen belangt / als welchen das / was obgesetzt / gantz nicht angehet / hat gedachter Herr Marchese Spinola auff Begeren deß Königs in Groß Britannien verheissen / von dato an / biß an den obgedachten Termin den 14. Maij / mit der jhm anbefohlener Execution in der Pfaltz / deren Jnnwohner vnd Güter / weder für sich oder einen andern fortzuführen / sondern dieselbe Execution so lang einzustellen / jedoch mit dem Beding / daß die Vnirte Fürsten verschaffen sollen / daß das besondere deß gedachten Pfaltzgraffen Kriegsvolck / so jetzunder in der Pfaltz oder benachbarten Orthen sich befindet / vnder dessen keine Hostilität oder Feindschafft wider den Marggraffen Spinolam / dessen Kriegsvolck vnd Oerther so er inne hat / wie dann auch andere getrewe Stände deß Reichs / vnd deren Diener vnd Vnderthanen fürnemen vnd beweisen sollen. Damit auch die benachbarte Fürsten vnnd Stände sampt jhren Vnderthanen vnd andern / so sich vnter jhrem Gebiet befinden / weder von eines oder andern Theils Kriegsvolck beschweret oder beschädiget werden möchten / als haben offtgedachte Fürsten beyderseits verheissen / mit allem Fleiß zu verschaffen / daß alles Streiffen / Plündern vnnd Beuten / in jhren Landen vnd Herrschafften gäntzlich inhibirt / auffgehoben vnd abgeschafft / die Straffen sicher gemacht / vnd der freye Gebrauch aller Commercien vnnd Kauffmannschafften befördert werde. (Abschied im Namen Key. Majest. vnd Landgraff Moritzen zu Bingen verfast.) Es sind auch zu Anfang dieses Jahrs von Landgraff Moritzen zu Hessen nach Bingen abgefertiget worden Eytel von Berlepsch / Jost Christoph von Beineburgk / genannt von Hoenstein / Johann Brand von Dalwig / Valentin Burgolt vnd Christoph Deichmann D. welche daselbst mit den in Namen Keys. Maj. vnd Verordnung Marquis Spinolae Abgeordneten Johann Carl von Schonburg / Christoph von Etten / Petro de Alzamora nachfolgenden Accord vnd Abschied verfastvnd geschlossen: Zu wissen / als in Namen vnd von wegen der Römischen Keyserlichen auch zu Hungarn vnd Böhmen Königl. Majest. vnsers allergnädigsten Herrn / zwischen dem Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Ambrosio Spinola / Marggraffen zu Sesto / Rittern deß güldenen Fliesses / dieses Keyserlichen Exercitus Obristen Feldhauptmanns an einem / vnd dann dem auch Durchleuchtigen Hochgebohrnen Fürsten vnd Herrn / Herrn Moritzen Landgraffen zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhayn vnd Nidda / für sie vnd Jhre Fürstl. Gn. junge Herrschafft am andern Theil / dieser hernach folgender Artickeln vnd Puncten / vnd deren mehrer Vergewissumg halben Tractat vnd Handlung vorgangen / so seynd dieselbe auff vorgepflogene Vnterred / Raht vnnd Vedencken / durch die zu End vnter schriebene hierzu beyderseits insonderheit deputirte Abgesandte / mit jhrer aller guten Wissen vnd Willen abgehandelt vnd verbindlich beschlossen worden / nemlich vnd zum ersten haben hochgedachtes Herrn Landgraffen zu Hessen F. Gn. zugesagt vnnd versprochen / für sich selbsten oder durch andere gegen allerhöchstg. Keys. Majest. vnd dero Kriegsvolck / weder Pfaltz Heydelberg selbst / noch den Vnirten oder andern inn- oder ausserhalb deß Reichs gesessenen Königen / Chur-Fürsten vnd Ständen / so zum Beystand vnnd Handhab gedachter Pfaltz Person vnnd Landen im Röm. Reich / oder in der von Böhmen sampt deroselben incorporirten Landen sich allbereyt eingelassen haben / oder hiernechst einlassen möch [549] ten mit Volck / Munition / Gelt / Proviandt / noch sonsten mit Raht oder That keines Wegs directe vel indirecte, wie das erdacht oder benennt werden mag / zu assistiren oder beyzupflichten / sondern so wol in diesem / als auch andern begebenden Fällen gegen jhre Majest. in schuldiger allervnderthänigster Devotion vnd Trew / als einem gehorsamen vnd trewen Fürsten vnd Stand deß H. Reichs gebürt vnd wol anstehet / beständig zu verharren. Zum zweyten haben J. Fürstl. Gn. hierneben zugesagt vnnd versprochen / dero in Diensten der Vnion biß dahero gehabt-vnnd vnterhaltenes Volck alles mit einander / nachmals so bald vnd vnverzüglich / woferrn es nicht allbereit beschehen / mit Ernst abzufordern vnd abzudancken. Zum dritten wil Hochgedachtes Landgraff Moritzen Fürstl. Gn. nach Verfliessung deß in nechstkünfftigen Majo zu endlauffenden Termins / alsdann in continenti sich der Vnion gäntzlich abthun vnnd förters keine Vnion oder Verbündnuß zu besagter Handhabung der Pfaltz vnnd bemeldter Landen / wider die Röm. Keys. Maj. vnd dero Kriegsvolck in obangedeuter Pfältzischer expedition sich begeben / vnter dessen aber weniger nicht / als auch hernach alle hierinn begrieffene Puncten steiff vnnd fest halten. Hergegen vnd zum vierdten hat hochgedachtes Herrn Marggraffen Excell. zugesagt vnnd versprochen / daß Hochgedachtes Herrn Landgraffens F. G. vnd die jhrige / sampt dero zugehörigen Fürstenthumben / Graff-Herrnschafften vnd innhabenden Landen / Lehenleuthen / Räthen / Dienern vnnd Vnterthanen an jhren Personen / Haab vnnd Gütern / ligend vnd fahrend / die weren inn- oder ausserhalb deß Lands (daß nemlich an solchen ausserhalb Lands befindlichen Gütern der Eygenthumb / Renthen vnd Einkommen jhnen vngeschmälert verbleiben sollen) zu sampt dero Rechten vnnd Gerechtigkeiten / Handel vnnd Wandel zumahl nichts außgeschlossen / von S. Fürstl. Excell. selbsten / oder deroselben in jhrem jetzigen vnd künfftigen exercitu, mit keinem Gewalt / Vberzug / Einlägerung / Brandschatzung / newen Zöllen / Paßzetteln / Aufflagen oder einigen andern dergleichen Beschwerungen angegriffen vnnd belästiget / sondern jhre Fürstl. Gn. vnd dessen allen gevbriget vnd enthaben / vnd also frey vnd sicher seyn vnd bleiben / in allem vberigen aber es beyderseits bey deß H. Reichs auffgerichten vnnd angenommenen Constitutionen vnd Rechten / vnnd darinn begriffenen vnnd beschlossenen Religion vnd Prophan Frieden gantz vnbedrangt vnnd ruhig gelassen werden sollen / doch sollen die jenige Jhrer Fürstl. Gn. Vnterthanen hierunter nicht gemeynt seyn / noch dieser Friedens Versicherung zu geniessen haben / die sich hierwider in jchtwas gebrauchen lassen. Endlich ist beyderseits abgeredt vnd versprochen / daß diese Friedens Versicherung vnd Abschied nicht allein zwischen dato vnnd Montag nach Iubilate wirdt seyn der 23. April. Altes vnd der 2. Tag Maij N. Cal. nechstkünfftig / an seiten der Keys. Majest. vnder deß Herrn Marggraffen Exc. vnd dem Herrn Landgraff Moritzen Fürstl. Gn. Fürstl. Subscriptionen vnd Siegeln gegen einander zugleich allhie außgeantwortet / sondern auch so baldt darauff zuforderst mehr allerhöchstgedachte Keyserl. Majest. vnserm allergnädigsten Herrn / vnd dann förters Jhrer Hochfürstl. Gn. Ertzhertzog Alberto zu Oesterreich mit dero Subscriptionen vnd Secreten auch zu bestätigen / von Hochgedachtem Herrn Marggraffen vnterthänigst zugeschickt / die Außfertigung daselbst zu wegen bracht / vnd von obgemeldt allhier vorstehenden Vberliefferung anzurechen / innerhalb drey Monaten hochgedachtem Herrn Landgraff Moritzen Fürstl. Gn. eingehändigt / vnter dessen aber nichts desto weniger alle hierinn begriffene Puncten vnd Artickeln durchauß kräfftig vud bündig seyn vnnd bleiben sollen / alles trewlich vnd ohne Gefährde. Zu Vrkund vnd steter fester Haltung / sc. (Vnirte dancken jhre̅ Kriegsvolck ab / vnd wird die Beschützung der Pfaltz dem Obertraut vnd Horatio Veer vbergeben. Schreiben der Casselischen Abgesandten / welches von Bingen auß an Landgraff Moritzen ergange.) Hierauff nun haben die Vnirte jhrem Kriegsvolck abgedanckt / vnd darauff förter der General Horatius Veer vnnd Oberster Obertraut das Commando / die Pfaltz mit deren eygenem Volck / sampt den Engelländern vnd Stadischen zu defendiren / sick vnternommen. Nach der Handlung zu Bingen ist eine Missiv in Truck kommen / so von den Casselischen Gesandten an Landgraff Moritzen / wegen Separation der Vnion solle ergangen seyn / darinn der gantze Verlauff vnd Vrsachen solches gefolgten Vertrags zu sehen / welcher also gelautet; Gnädiger Fürst vnd Herr / sc. Als auff Ew. F. Gn. Befehl wir / sc. allhier zusammen kommen; ist folgenden Tags den nechsten zur Handlung geschritten / darinn successiue verfahren worden / wie E. F. Gn. auß dem Protocoll mit mehrerm zu er sehen haben / zwar die ex aduerso Herrn Deputierte / sc. haben wir mit eusserlicher Bezeugnuß E. F. Gn. zum Besten affectionirt befunden. Als man aber zum Zweck zielen / vnd der eusserlichen Minen beständigen Grund haben wollen / hat man verspüret / daß jhr gantzes Vorhaben dahin collimiret / daß sie zwar nicht vermercken köndten / daß Jhr Keyserl. Majest. sich vber die Vnion vnd deren Verfassung vbel empfunden / gestalt dann so wol J. Keys. Maj. als auch Jhr Excell. dem Marquis Spinola deren Intent gantz vnbekant / vnd dieselbe / so ferrn solche Jhr. M. Reputation nichts derogirten / dahin stelleten / der Evangelischen Religion vnd Politischë teutschen Freyheit keines Wegs insiderirten / vn̅ weren deß Keyserlichë Erbietens / jederman dißfalls auff gebürliches Ansuchen zum beständigsten zu assecuriren / daß aber die Herrn Vnirtë deroselbë zu Verhinderung J. M. Execution so sie befugter vnd in ??? Natur vn̅ Rechtë begründter Weiß / gegë Churpfaltz als jren offentlichë Feind vorzunehmë entschlossen / mißbrauchë / könten J. M. nit nachgebë / noch von jemand verdacht werden / daß sie alle die jenige / so jhm bey seinem Vorhaben mit Gelt Volck / Munition / sc. beyspringen / für offentliche [550] Feind halten / vnnd mit gleichmässiger Vndict verfolgen müssen. Dieweil dann vnlaugbar daß E. F. G. darunder gleichfals begriffen / so were je kein ander Mitel / als daß J. Fürstl. Gn. dero Volck welches sich bey der Vnion enthielte / den nechsten abforderte / vnd dardurch E. Fürstl. Gn. dero Devotion gegen Jhre Keyserl. Majest. im Werck declarirten: So ferrn wir nun darzu befelcht / so wolten sie an gewürigem Succeß dieser Handlung nit zweiffeln / auch alle gute officia darbey zu thun nit vnderlassen / gestalt dann von Key. Maj. sein Excell. Marquis Spinola nicht befelcht / einigen gehorsamen Stand deß Reichs zubeleydigë / wo aber nit / stündë sie in grosser Vorsorg / es würde sein Excell. jhrem Befelch inhaeriren / vnd dardurch Ew. F. Gn. vnd dero Land vnd Leuthen / denen sie doch gern einen bessern Zustand gönnen wolten / ein grosses Vnheyl zugezogen werden: Inmassen sie dann vngeschewet vns hiermit avisirten / daß sie sich zu dem Behuff mit allerhand Praeparatorien gefast zu machen angelegen seyn liessen. Ob wir vns nun nach den geringen Pfünden / damit vns der liebe Gott gesegnet mit höchster Beweglichkeit beflissen / jhnen so wol collegialirten / also auch ad partem ein anders einzubilden / auch nit vnberlassen wollen / nochmals an müglichem Fleiß / Trew vnd Sorgfalt zu mahl nichts bewenden lasen / den getrewen Gott von Hertzen anruffende / da seine Allmacht / als welcher die Hertzen der Potentaten in seinen Händen hat / vnd sie lencket wohin er wil / jhnen in jhrem Vorhaben ein solch Ziel zu stecken / gnädig geruhen wolte / daß damit nichts anders als Beförderung seiner Ehre vnnd Fortpflantzung der Evangelischen Warheit / wie auch E. F. Gn. deren geliebten Gemahlin / vnserer geliebten jungen Herrschafft / vnd deß allgemeinen Vatterlands Ruhe / Frieden vnnd Auffnehmen erreicht werde / so tragen wir doch grosse Vorsorg / wir werden auß vorangedeuteter Maß ein anders zu erheben nicht vermögen / sondern vermuthlich von dem lieben Gott wegen vnserer Sünden ein grosse Landstraff vnd Ruin vnsers geliebten Vatterlands zugewarten haben. Dieweil aber seine Allmacht noch Mittel vns vor vnserer Ruin zu conserviren / deme vor Augen schwebenden Vnheyl zu remediren / ja was zu vnserm Frieden / Heyl vnnd Erkanntnuß der Zeit der gnädigen Heimsuchung Gottes dienet / gnädig verleihen / vnd dieselbe entweder auff Ergreiffung oder Niderlegung der Waffen bestehet / so hat vns als getrewen Patrioten vnterthäniger schuldiger Gebühr obgelegen / Ew. F. Gn. dißfalls vnsere (daß wir mit Gott bezeugen) offenhertzige Gedancken in aller Vnderthänigkeit zu Gemüth zu führen / vnd zu bitten Ew. Fürstl. Gn. darob kein vngnädiges Mißfallen zu schöpffen / in Gnaden geruhen wolten. Welcher nun vnder den zweyen angedeuten Wegen zu ergreiffen / wollen wir nach vnserer Wenigkeit erwegen / quaenam sit honestior, vtilior & magis necessaria via, vnnd so viel das erste belanget / so erzielet die Ergreiffung der Waffen auff vnserer löblichen Vorfahren rittermässigen Thaten / praesupponirt ein Heroische Beständigkeit in ergriffenen Resolutionen vnd Extenuirung aller Gefahr / so darauß zugewarten / aber solche Resolution musten vnsers Erachtens nit weiter extendirt werden / als daß sie in die Schranckë Göttliches Worts eingeschlossen / vnd darbey (wil man anderst illaesa conscientia fahren vnd zu Vergiessung vnschuldiges Bluts keine Vrsach geben) jhr vnverruckt Verbleiben haben vnd behalten. Wann wir nun depositis affectibus vnser Thun behertzigen / so befinden wir in vnserer Einfalt / daß man sich gegen die von Gott vorgesetzte Obrigkeit einig vnd allein in casu opprimendae veritatis defendiren dörffe / ob nun dieses in praesenti casu, da de tuendo Palatinatu controvertirt wird / statt finde / wird bey vielen in Zweiffel gezogen / weil es an dem / daß J Keyserl. Maj. vnser allergnädigster Herr vor einen König in Böheimb creirt / gesalbet / gekrönet / von den Herrn Churfürsten in das Churfürstliche Collegium, als ein König in Böhmen / auffgenommen / darfür respectiue Titul vnd insignia, vnd was darbey dependirt / getragen / auch Jhre K M. die löbliche Vnion selber bey diesem Zustand deß Tituls eines Königs in Böhmen gewürdiget / nochmals aber nitt allein zu Böhmen / sondern auch in deren Erbland / ja bey dem Keys. Hoffläger zu Wien hostiliter verfolget / belägert / das Land devastirt / daß nun Jhr Keys. Maj. sich darüber höchlich empfunden / vnd nach dem sie durch Gottes Verhängnuß diese ansehenliche Victorien erlangt / sich zu revangirë vnderstehen / wissen wir nit ob sich solches mit eusserster Gefahr deß Religionswesens vnd allgemeinë Vatterläds so leicht improbirë vn̅ mit Schwerd / Fewer vnd Blut verfolgen lasse / sondern hielten noch darfür / es were via honestior, daß man in dë Schranckë deß Keys. Respects / zum wenigsten bey der Neutralität verbliebe / vnd sich angelegen seyn lasse / die Sachen wider in rühigen Stand vnd per viam compositionis J. K. Würdë zu Abtrettung dero Pflichten in Böheim / vnd wider Erlangung seiner M. Erbländer / wie auch Conservirung deß Churf. rati disponirte / vn̅ durch solche Mittel dem periclitirenden Evangelischen Wesen / so viel jm̅er müglich vnder die Arm griffe / gestalt dann eusserlich verlautet / daß Jhr Kön. W. den Churfürsten zu Sachsen vmb Interposition ersucht / dessen Churf. G. verhoffentlich hierinn ansehenliche officia praestirë werden. Zu dem kompt nun / daß E. F. Gn. bey der löblichen Vnion / von Anfang biß dato / da sie nunmehr zu End lauffet / verharren / vnnd weil gleichwol bey dem ansehenlichen Verlag nicht allein wenig Profit vermercket / sondern auch vielmehr Krieg vnnd Vnheyl darbey zu besorgen vn̅ zu begnüglichem Succurß E. F. G. von Gott anbefohlnen Landë wenig Nutzen erscheinet / so können E. F. G. vnsers wenigë Ermessens von niemand verdacht werdë / daß sie sonderlich bey gegenwärtigem Zustand ferrners sich / vnd jrë Fürstl. Stand / so wol dero getrewe Land vnd Leuth dem zweiffelhafftë Außschlag deß blutigë Kriegs committiren / vnd so wol E. F. Gn. selbst als auch dero [551] vnschuldigen Land vnd Leut / wie nit weniger alle benachbarte Graff-vnd Heerschafften in die eusserste Gefahr / Noth vnd Trübsal vertieffen. Bey dem andern das vtile betreffend / ist ein geraume Zeit hero erfahren worden / was J. Kön. Würde für Vngemach dero armen Landen für vnwiderbringlicher Schaden / dem Evangelischen Wesen für grosse Gefahr ob dieser Vnruhe entstanden / zugeschweigen was mit Schändung Weib vnd Kinder / mit vnschuldigem Blutvergiessen / Ergernuß der liebsten Jugend / Brandt / Verheerung vnnd anderm vnzehlichen Vnheyl auß dem leydigen Krieg zu gewarten / daß wol kan gesagtwerden; si bellum dixeris, omnia mala dixeris, & felix, quem faciunt aliena pericula cautum, wir erfahren auch solches bey vnserm wiewol kleinen vnnd zu Abwendung gegenwärtiger Gefahr / vnd Bewegung eines so mächtigen vnd siegenden Potentaten sonst seiner grossen Macht vnd Anhang zumal nicht gnugsamen Kriegswesen / wie die arme Leut allbereit erschöpfft / wie sie seufftzen vnd weheklagen / in was Schulden Last man sich / da es doch im Anfang / vertieffet / vn̅ was E. F. Gn. sich zu dero erschöpfften Vnderthanen zu versehen haben. Nun wird ja vnvmbgänglich zu dieser Resistentz ein grosser ansehenlicher Neruus, vn̅ dessen beharrliche Continuation erfordert / welcher da er nit bey Handen / besorglicher eine fast beschwerliche vnnd gefährliche Mutination / auch vielleicht vnd endlich eine durchgehende Spoliru̅g deß gantzen Lands nit allein zu gefahren / sondern gewiß vnd vnfehlbar herfür leuchtet / da wir doch sonsten durch Ergreiffung deß Friedens / als daran Gott / die Engel vnd Menschen ein Wolgefallen tragen / der edlen Frucht deß vom Segen trieffenden Friedens geniessen / vnnd nichts desto weniger zum wenigstë ohn allgemeine Religions-Verfolgung deß freyen exercitii Religionis gebrauchen / vnsere Kinder in der Forcht Gottes in stiller Ruhe erziehen / ja sicher vnder vnserm Weinstock vnd Feigenbaum leben vn̅ vnserer Haußhaltung adwarten können: wissen darneben auch nit / ob die Festungen vnd Castel im Land mit Proviand / Munition vnd anderer Notthurfft also versehen / daß mit beständiger Hoffnung so trawrigen Außschlags eine beharrliche Belägerung zugewarten were. Da man nu mit einer solchen Affluentz erforderter Notthurfft nit gnugsam / ja vberflüssig versehen / so ist ja nützlicher vnd reputirlicher die anjetzo in Handen befundene / zu Ruhe vnd Ruhm tendirëde Mittel zu ergreiffen / sintemal es mit Festungen also beschaffen / daß ob schon dieselbe auffs allerbest fortificiret / vnd mit aller Notthurfft provisioniret / so ist doch vnmüglich solche in die Harre / so kein sicherer Succurß vnd Nachtruck aller nöthigen Provision zu verhoffen / zu behaupten / zu dem ist durch diß Mittel zur Consolidirung daß dieses beydes bey der von Keyserl. Maj. confirmirter Erbverbrüderung / darbey wir vns durch Gottes Segen biß dahero ohn einigen Kosten trefflich wol befunden vorgangen / verhoffentlich zu erlangen. Hierauff sich dann nun die dritte Frag de necessitate resoluirt / dann haben wir die Mittel Krieg zu führen / vnd gegen dem. Mächtigen vnd Siegenden Keyser zu continuiren nicht / so ist je vnwidersprechlich vnnöthig / daß wir die Friedensmittel / wie wir dann anjetzo durch Gottes Segen in der Hand / vnd vns hiernechst vielleicht nicht so gut begegnen möchten / ja nicht außschlagen / den trewhertzigen Vermahn-vnnd Warnungen folgen / vnnd nicht etwann mit Schaden Leibs vnd Lebens / Stätte / Land vnd Leuth Verlust zu spat das poenitere bekommen / vnd verstehen müssen / quod fronte capillata post haec occasio calua sit. Zu dem haben Ew. F. Gn. gnädig zu bedencken / daß ob sie sich schon zur Resistentz gefast machen / jedoch Ew. F. Gn. Land ein offen Land ist / vnd allenthalben / darzu von vnsers auch gnädigen Fürsten vnd Herrn L. Ludwigen F. Gn. dero Wetterawischen Graffen / Fulden / Sachsen / Mayntz / Paderborn / Cölln vnnd Churpfältzischen von Marquis Spinola occupirten Landen invadirt werden kan. Nun ist ja vnmüglich daß es allerseits bey dieser hochbetrübten leydigen Distraction der Euangelischen Ständen / auch da die Herrn Vnirte ohne das für sich genugsam impliciret / gegen der Keyserlichen Macht könne secundirl werden: Da aber der Keyser. Exercitus E. Fürst. Gn. Läger vnd Festung vberziehen / vnd etwann einen oder andern Tractum vornehmen / mit einem fliegenden Heer das Land verheeren / vnd in Staub vnnd Aschen legen / auch wol ad imitationem der Pfaltz / zu Abschwerung der Huldigung / vnd dergleichen mit Fewer vnd Schwerd zwingen würde / daß dann nit allein vnzehlicher Jammer vnd Elend der armen vnschuldigen Landschafft darauß entstehë / sondern auch zu besorgen seyn möchte / daß E. F. G. als ein vralt Fürstlich Hauß leichtlich dero Land vnd Leuten entsetz werden könten / solches stellen E. Fürstl. Gn. wir als vnterthänige Diener vnd Patrioten auß trewem offenen Hertzen gnädig nachzudencken vnderhänig anheimb / ob solches alles durch Ergreiffung der friedlichen Mittel / gleich wie von andern Evangelischen Ständen geschiehet / mit Vermittelung Göttlicher Gnaden verhoffentlich praecavirt werden könte: vnd ob man wol dardurch der Gefahr nit allerdings entgehen möchte in Ansehung deß Axiomatis, quod haereticis non sit seruanda fides; So würde doch auff solchen Fall ein bessere Conjunction im allgemeinen Evangelischen Wesen / darvon sich der Sächsische vnd andere Evangelische Potentaten vn̅ Keyserische nit außschliessen würden / darauß erwachsen / dessen man alsdann mit mehrerm Nachtruck im Nahmen Gottes zu erwarten / aber bey gegenwärtigem Zustand nit zuvermuthen ist. Ob dieser Resolution würde durch Gottes Segen E. F. G. vngezweiffelt der Evangelischen Kirchen ein vberauß grossen Nutzen schaffen / vnser Kirch vnnd erschöpfftes Vatterlandtin gute Sicherheit / wo nicht beständig / jedoch zum wenigsten biß zu einer allgemeinen Religions Verfolgung setzen / das Seufftzen der Armen in Frew [552] de verwenden: Welches E. F. G. wir auß trewschuldiger Pflicht in Vnderthänigkeit nicht verhalten sollen / dieselb / sc. Nach dem der Vnierten Tractation mit Spinola gäntzlich geschlossen / vnd vorangeregte Articul zwischen beyden Theilen auffgerichtet / sind solche alsbaldt an den Keyserlichen Hoff geschicket worden / darbey haben die Abgesandte der Vnierten bey gehabter Audientz nachfolgendes Jhrer Key. Maj. vorgebracht. (Vorbringen der Vnierten Abgesandten bey Keys. Maj.) Demnach Jhre Gnädige Fürsten vnd Herrn Principalen deß jenigen / was zu Jhrer Key. Majest. Vergnügung noch ermanglet / erwartet / vnd darauff so bald ertheilte allergnädigste Resolution / deren Keyserlichen Willen sich bequemet / dannenhero die Jhme Keyserl. Maj. vberschickte Tractation eingangen / so lebeten sie der zuversichtlichen Hoffnung / J. Key. Maj. hingegen auch auff das jenige / was in erster jhrer Proposition / wegen allervnderthänigsten Außsöhnung / vnnd dahero dependirenden deß H. Reichs Friedens / vnd was zu solchem Ende weiter gebetten worden / auß angeborner Keys. Milte vnd Gnaden sich allergnädigst belieben lassen würde / auff den Fall aber da je zur Zeit dasselbe noch nicht seyn könte / daß jhnen den Abgeordneten etwas mehr Dilation der angedroheten Execution / als daselbst erhandelt worden / zu sollicitiren anbefohlen. Fürs ander nach dem ausser der Chur Pfaltz vom Spinola / so wol in der Wetteraw / als auff dem Hündsrücken / vnderschiedlicher Fürsten vnd Stände vnschuldig Land / Stätte vnd Häuser eingenommen / vnd noch besetzt gehalten würden / daß J. Key. Maj. zu befehlen geruhen wolten / daß solche / weil sie je mit dem Pfältzischen Wesen nichts zu thun / widerumb restituirt / vnd die Besatzung darauß geführet werden möchte. Zum dritten / daß Georg Ludwig von Freyberg / Freyherr zu Jüstingen vnd Oepffing loß gelassen: vnnd dann endlichen in der Mompelgardischen Sachen Remedirung vorgenommen würde. Hierauff hat Jhre Maj. also geantwortet; (Antwort J. Keys. Maj. den Abgesandten der Vnierten Fürsten vnd Stände gegeben.) Wie Jhr. Keys. Maj. die Pflichtschuldige Bezeigung obgemelter Fürsten vnd Reichs Stände / daß sie sich weiterer Defension deß Aechters / vnd dessen Länder abgethan / auch Jhre Vnion gegen die Keys. Maj. nicht zu gebrauchen / noch auch von newem dergleichen einzugehen sich erkläret / gantz gern vernommen / auch darauff sich versehen / erstgedachte Stände werden solchem jhrem Erbieten vollkommenlich ferrner nachsetzen / dardurch dann ein guter Eingang gemacht / den erwünschten Wolstand im Reich zu befördern: Als wolten Jh. Maj. vngern jhres Orts etwas vnderlassen / was zu solchem jetztvermeldten Ende / insonderheit Auffrichtung beständigen Friedens / guter Justitz vnd Policey / weiter dienlich erachtet werden möchte. Es können aber höchstgedachte J. Key. Majest auß voriger Proposition / darauff die Abgeordneten sich referiren / daß dergleichen Intercession / wegen Außsöhnung deß erklärten Echters eingewendet worden / nicht befinden: sondern ob zwar auch darneben vmb Auffhebung der Execution / oder doch eines sichern Anstands angehalten worden / daß doch darnebë mehrgedachte Fürsten den declarirten Echter zu billich mässigem Erkäntnuß / Abbitt vnd Renunciation zu vermögen sich anerbotten: dannenhero nachmalen höchstgedachte Jh. K. M. so wol jhrer der Abgeordneten ersten Vortrag / also auch dem Rechten gemäß (welche bey höchster Straff der jenigen / so wegen Beleydigung der höchsten Weltlichen Majestät / vervrtheilet worden / auch vorbittlich sich anzunemen / verbieten) billich darfür halten / es werde solch eingewandte Intercession von mehrgedachten J. F. G. der abgeordneten Principalen / dahin gemeynet seyn / wann zuvor der erklärte Echter seine Verbrechen erkennet / bey Jh. Maj. vmb Versöhnung anhalten / auch zu Abwendung der vervrsachten schweren Vnkostens neben zugefügten Schaden / wie recht ist / vnd deß H. Reichs Constitutiones in geringen Fällen / wenn ein Reichs-Standt oder Vnderthan / durch außgesprochene Vrtheil in die Acht gebracht worden / erfordern nicht allein vrbietig gemacht / sondern in dem Werck gebührliche Handlung gethan haben werde / da doch / wenn dieses alles vorgangen / bey Jhr. Majest. ob Gnade einzuwenden oder nicht / alleinig deruhet / darzu aber noch zur Zeit / bey Jh. Majest. noch wenig Demonstration vnd Anzeigung vom Aechter geschehen / sondern (auff eine Seite gesetzt / was der so hoch verschuldeten Achtsdeclaration halben fürgangen) befinden sich die annoch stets continuirten Widersetzlichkeiten / bey deß H. Reichs Ständen / sondern auch den Holländern vnd Potentaten durch allerhandt falsche impressiones vnd Auffwicklungen gegen J. Keyserl. Majest. vnnd deroselben verordneten Execution den Reichs Satzungen allerdings zu wider / an vielen Orten verbottene Rottierung beschehe / Volck auffgebracht vnd zu̅ Verderben der armen Vnderthanen / den Krieg weiter im Reich zu alimentiren zu vnd durchgeführet wirdt / dermassen bewandt / daß Jh. Keys. Maj von newem mehr als zu viel Vrsach haben / es auch deß Reichs Verfassungen erfordern / die darauff versehene Mittel an die Hand zu nehmen / vnd weiterm Verderben deß Heyl. Reichs getrewen Mitgliedern mit Macht vorzubawen / daß also bey solcher Beschaffenheit die Waffen auß Handen zu legen / oder mit rechtmässiger Execution so lang innen zu halten / biß der erklärte Aechter recht gefast / vnd seine Hülffe auff die Bein gebracht / auch Jhr. Majest. vnd andern gehorsamen Reichs Ständen schwerer gemacht seinem feind seligen Fürhaben zu widerstehen / ohne zweiffel (wie auch in voriger Resolution J. Maj. J. F. G. zu verstehen geben) dergleichen Vorschläge / seyn so billich J. M. nicht zuzumuthen / welche auch vmb so viel weniger erachten können: daß hierinnen alle der Augspurgischen Confession Verwandte Fürstë vnd Stände von theils derselben sie eines andern versichert seyn / einig seyn würden. Was aber die Restitution der auffm Hundsrücken vnnd in der Wetteraw occupirten vnnd [553] vor vnschuldig angegebnen Landtstätte vn̅ Häuser anlangt / da haben J. K. M. jedesmahls vff die einkommend Klagen jhren außgangenen Sincerationschreiben vnd anderen Patenten gemäß / billichmässige Verordnung gethan / damit die Vnschuldigen / so viel jmmer müglich / nicht allein verschonet / sondern auch nothtürfftig geschützet werden mögen. Versehen sich auch / es werde hierinnen J. M. Verodnu̅g gelebt seyn / wie sie darauff weiter Information nicht vnderlassen wollen / genugsame Vergnügung vnd nach der Sachen Befindliche keit Abstellung zuthun. Darbey aber J. M. nicht darfür halten können / da etwa nothwendig etlich Päß so der erklärte Aechter vnnd deß H. Reichs Feind zum Vortheil einnehmen / vnd dadurch dë verderblichen Krieg länger auffhalten können versichert werden müssen / daß die jenigen sich solches anzunehmen haben / so ohne einig jhnen gebührendes Recht fürnehmer Reichsstätt vnnd Plätz sich de facto bemächtiget / vnd lange Zeit jnnen gehabt. Es werden aber F. Gn. der Herrn abgeordneten Herrn Principalen die begehrte Einantwortung derselben Oerter mächtig befördern / da sie darzu thun vnnd helffen / damit J. Kay. M. wohlverordnete Execution schleunig vollnzogen vnd dieselbe vor deß erklärten Aechters machiniren vnd weiter Feindtseligkeit neben anderen gehorsamen Reichsständen gesichert seyn können. Die Relaxation deß Ludwigen vo̅ Freybergs Freyherrn betreffende. Demnach es J. May. an sattem Bericht noch zur Zeit ermanglet / daß sie sich auff eingewendte Intercession hauptsachlich nicht erklären können / haben sie jedoch dieses der Herrn abgeordneten anbringen / neben andern was von jnen von Freyberg selbst gebeten worden vmb fürderliche Joformation / vnd nachgestalten Sachen Relation gelangen lassen. Wie dann auch so viel das Mümpelgartische Wesen anbelanget / der Würtembergischen Herren abgeordneten nit verborgen ist / was J. Kay. M. hiebevor Ertzhertzog Albrechten zugeschrieben. Demnach aber nunmehr erscheinet / daß solche Sach auff rechtliche Erörterung beruhet / darbey J. M. gleichfals der praetendirten Jurisdiction auch anderer Bewandnuß halben genugsamer Bericht abgeht. Als wöllen dieselben weiter nicht vnterlassen / so wol deß H. Reichs / als deß Hertzogen von Würtemberg / bey dieser Sachen versirendes Interesse in gebührende Acht zu nehmen / vnd nach eingelangtem vmbständlichem Bericht / die weitere Nohtturfft zu verordnen / wie dann mehr höchstgedachte J. Ka. M. das begehrte Rescriptum, deßwegen vbernommener Interposition von Landgraff Ludwig zu Hessen / vnd Herrn Ambrosio Spinola in mittelst mit der Burgundischen Vrtheil nit fortgeeilet werde / gnädigst bewilliget vnd abgehen lassen. (König in Deunemarck hält einen Convent zu Segenberg.) Den 11. Martii setzete Kön. Christian in Dennemarck wegen der vor Augen schwebenden gefährlichen Kriegsläufften im H. Röm. Reich / ein Co̅vent zu Segenberg in Hollstein an / vn̅ beschriebe darzu deß Nider Sächsischen Krayses vnd andere der Evangelischen Religion zu gethane Fürsten vn̅ Stände / welche auch theils in der Person / theils durch jhre Gesandten erschienen / darzu dan̅ vnder andern auch der König in Engelland seine Gesandten schickete / wie auch den Ritter Digby nach Brüssel abfertigte / endtlicher Erklärung / sonderlich wegen der Pfaltz / vom Ertzhertzogen Alberto sich zu erholen. Hierauff wurde bey noch wehrendem Convent nachmaln von dem König in Dennemarck / eine Legation / darbey vornemblich Henrich Rantzow Ritter sich befunden / zu Kay. M. nach Wien abgeordnet / darneben nachfolgend Schreiben an Marggraff Spinolam mit Subscription anderer Fürsten außgefertigt / dieses Innhalts; (Kön Christian schickt beneben andern Fürtstë vnd Ständen ein Schreiben an Margr-Spinolam vnd beschul diget jhn daß er zu weit vmb sich greiffe.) Christian der Vierdte / sc. Durchleucht. Fürst / lieber Freund / wir haben nit ohne Schmertzen vn̅ Bekümmernuß vnsers Gemüths / zum theil auß allgemeinen Bottschafften / zum theil aber auß vnderschiedlicher deß Reichs vns verwa̅dter Fürsten vnd Stände Schreiben vnd Klagen verno̅men / welcher massen E. Herrlichkeit vntergebenes vnd in das H. Reich geführtes Kriegsvolck / nit allein ein grossen Theil in Teutschland / nemblich viel Stätt / Schlösser / Dörffer / Flecken vnnd andere zur Pfaltz gehörige Oerter / mit gewaffneter Hand erobert / eingenommen vnnd bißher behalten / sonder auch noch ferner mit ebëmessigem Gewalt / wider viel andere deß Reichs Fürsten / Graffen / Ständ vn̅ Stätte / von welchen die K. M. niemals beleidiget oder verletzt worden / vnnd zwar auch etliche in Vormundtschafft stehende Wittiben vn̅ Waisen / welche J. M. nit allein nit beleidigt / sondern von welchen man auch die geringste Gedancken / einiger wider dieselbe vorgenom̅enen Beleidigung nit hat haben könnë / verfahren / jre Land vnd Herrschafften schafften eingenom̅en / vn̅ mit vielen Brandschatzungen zum hefftigsten beschweret habe; welches dannoch nit gnug / sond???n es haben sich auch andere benachbarte Fürsten ebenmässigen Einfals vnd Gewalts täglich zu besorgen / als welchen mit gleichmässiger Execution öffëtlich gedräwet wird / wo fern sie nit alles rechtmessigen Schutzes sich begeben / allen rechtmässigen / vnd so wol in Göttlichen als Menschlichë Gesetzen zugelassenen / sonderlich aber nach deß H. Reichs vnd der Güldenen Bull deß Kays. Caroli 4. Ordnung gemachten Bündnussen absagen / vnnd Schlösser vnd Vestungen beneben einem freyen Paß oder Zu-vnd Abzug / zu Wasser vnd zu Land in jhren Landen vnnd Herrschafften dem Muthwillen deß allenthalben herrschenden Kriegesvolcks zulassen vnd verstatten werden. Wann dann solches alles nit allein deß Röm. Reichs Constitutionen vnd Gesetzen / vnd vorne̅lich dem Relig. vnd Prophan Frieden / wie dann auch der Teutschen Libertät vn̅ Freyheit / sondern auch denen von Kays. M. vns vberschickten Sicherungsschreiben öffentlich zuwider ist / vnd keines wegs zugestatten / daß so viel vnschuldige Reichesstände vnd vnsere Verwanden vnd Schwäger / so nichts dergleichen verdient habe̅ / vnter solcher Vntertruckung vnbeschützt solten gelassen [554] werden / als gelanget an E. Herrl. vnser freundtlich gesinnen / dieselbe wollen nit zulassen / daß zu mehrer Vnruhe im Reich / vnd zu ergreiffung der Waffen vnnd rechtmässiger vnser vnschuldiger Verwandten vnd Freunde Beschützung / sond???n vielmehr zu gütlicher vn̅ billicher versöhn-vn̅ vergleichu̅gs Mitteln (dahin dan̅ vnsere Rathschläg vnd Handlung fürnemlich gerichtet) Vrsach vnd Gelegenheit gegeben werde / wolle demnach von fernerm Einfallen vnd Beginnen abstehen / vnd was andern / sonderlich aber den vnschuldigen Reichsständen mit Gewalt abgenommen / wider restituiren vnd einem jeden zustellen. Damit werden Ewer Herrl. das Lob eines sittigen vnd verständigen Printzen bey der Posterität erlangen / vnd so wol vnsere als anderer Fürsten deß Reichs Gunst vnd geneigten Willen jhr zuwegen bringen / sc. Christianus König in Dennemarck. Friderich Vlrich von Gottes Gnaden Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg. Christianus von Gottes Gn. erwöhlter Bischoff zu Mindë / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg. (Allerhand Meynungen von dë Segenbergischen Co̅vent.) Weil nun zugleich bey Endung gedachtes Co̅vents / starcke Kriegsbereitschafften in Nidersachsen vor den König in Dennemarck vorgangen / hat es darüber vielfältige Discurs abgeben: theils sagtë der Schluß were dahin gerichtet / in Nidersachsen eine Defension anzustellen / damit sie auff allen Nothfall bey diesen gefährlichen Zeiten versichert weren: Andere sagten sie woltë den Pfaltzgraffen wider in seine Erbländer einsetzen / vnd dë Spinola̅ von deß Reichsboden vertreiben; nichts gewissers hatte man davon / als daß wie gemeldet etliche abgesendet wurden an den Kayserl. Hoff / Kay. M. anzulangen / daß sie geruhen wolten / den Pfaltzgraffen widerumb in seine Churfürstliche Erbländer einzusetzen / vnd den Marggraff Spinolam von deß Reichsboden abzuschaffen / sc. In dem aber vorbesagte vngleiche Meynungen außbrachen / liessen Kay. M. so wol als J. Churf. Gn. zu Meyntz solcher vorgenommener Kriegs Praeparation halber ehe die Abgesandte nacher Wien kamë, vnder dalo dë 14. Aprill sonderliche Schreibë an Hertzog Friderich Vlrich zu Braunschweig abgehen / vnder denen Kaysers Ferdinandi nachgesetzten Innhalts war; (Kays. Ferdinand manet dë Hertzogen von Braunschweig von den Kriegs Verfassungen ab.) Ferdinand der Ander / sc. Hochgeborner lieber Oheim vn̅ Fürst / wiewol wir vns nit zuerjnnern / daß bißhero einige Klag vnd Beschwerung vnsers Wissens vorkom̅en / daß einem oder anderm vnder den getrewen / gehorsamen / friedliebenden Fürsten vnd Ständen / vnsers vn̅ deß Nidersächsischen Kreyß / von vnser Niderburgundischen / dë Marg. Spinola vndergebenem / oder auch and???m vnserm Kriegsvolck / einige Bedrangnuß oder Beschwerung angethan / oder zugefügt worden / in massen wir dann ein solches auch forderst hier zu würcklicher Vollziehung / vnsere ins Reich abangene Syncerations Schreibë / auch erhaltu̅g der heilsamen Reichssatzung vnnd auffgerichten Relig. vnd Prophan Frieden / bey Vermeydung ernstlicher Demonstration vnnd Straff / keines wegs nach zusehen / vnd zugestattë gemeynt seyn / so müssen wir doch dem zugegen / nit ohne sonderbare Befrembdung erfahren vnd jnnen werden / daß es hin vnd wider an vbel intentionirtë friedhässigen Gemüthern nicht manglet / durch welche obgesagten Marggraffen Spinolae Actiones vn̅ Proceß nach selbst eygen Willen vnnd Passion auffs aller ärgst vorgebildet / vnd vornemblich mit dieser persuasion außgelegt werden / als wann wir entschlossen / odgenandte Fürsten vnd Ständ deß Nider Sächs. Krays. vnd sonderlich die Inhaber etlicher darin gelegenen Ertz- vnd Stiffter durch obgenandten Marggraffen Spinolam vn̅ dessen vntergebener Armada / feindtlich anzugreiffen / zu verfolgen vnd zu vergwaltigen / vmb deß wille D. L. auch theils andere Nider Sächsis. Fürsten vnd Ständ / Willës vnd im Werck seyn / sich in Kriegeswerbung vnd Defension zustellen. Wan̅ vns dann mit obberührten falschen Calumnien vnd Auffladungen vor Gott vnd der Welt in vnsern Christlichë Gewissen / aller dings vnrecht / vnd wider alle Erbar-vnd Billichkeit geschicht / D. L. sich auch zu vns / auff hiermit widerholten Trewwort vnd Zusag nochmals gäntzlich versichern / vn̅ verlassen können vnd mögen / dz wir obberührter vnsers Sinceration Schreibës / angezogene Reichssatzung / auch Religion vn̅ Prophan Frieden / steiff festiglich vnd ohne Abbruch Handzuhaben gedencken / wie wir dann die jenige Kriegexcession / welche durch obbemeltem Burgundisch Kriegsvolck / gegen theils Particular Fürsten am Reinstrom / vnd in der Wetteraw vorgangen / vnd bey vns Klag vorgebracht worden / bey mehrgedachtem Spinola bereit / in etlich vnderschiedenen Schreiben / abgeschafft haben. Hierinn so gesinnen vnd begehren hiemit wir / an D. L. gnädiglich / sie wollen obberührt falsch vnd erdichten Vorbildungen kein Statt vnnd Raum geben / sondern vielmehr auff vorangeregt / vnser Kay. Syncerationschreibens / Kayserl. Wortë vnd Zusag / das vngezweiffelte beständige Vertrawen setzen / gegen vns die / nach Exempel vnserer hochgeehrten Vorfahren bißhero gespürte vnnd erwiesene Guthertzigkeit / friedliebende Affection vnserer gäntzlichen Zuversicht nach continuiren / vnd dieses Orts allen vnnöthigë Kosten / Kriegsgewerb vnd Verfassung / allerdings ab-vnd einstellen / vnd damit in sicherer Ruhe verbleiben / wollen wir D. Lieb erheischter Notthurfft nach / zu derselben Gewißheit vn̅ Versicherung nit vnangefügt lassen. Deß Churfürst. von Meyntz Schreiben / welchem auch zugleich der Receß so bey auffrichtung deß Friedens zwischen Spinola vnd den Vnierten verfasset / beygefüget war / ist nachfolgenden Innhalls gewesen. (Deß Churfürsten von Meintz abmahungs Schreiben an den Hertzo genzu Braunsch.) P. P. Wir wirdë eusserlich berichtet / als sol im Nider Sächs. Kreyß ein starcke Anzahl Kriegsvolck vorhandë / vnd wie verlaut / vorhabens seyn / hinauff in die Pfaltz zurücken / wann dann vermittelst Göttlichen Beystandts / nunmehr zwischen dem Spinola / so dann Joachim Ernsten / Marggraffen zu Brandenburg vnnd Herrn Jo [555] han Friederichs / Hertzogs zu Würtenberg L. L. in jhr vn̅ an???er jhrer mit vnirten Ständë Namen / ein Vertrag auffgericht / gleich auch der Pfaltz ein Anstand verwilligt worden / wie E. L. auß beyligendem Receß / mit mehrerm freundlich zu verlesen finden / so können dieselbe bey sich vnschwer erachten / zum Fall den gemeinen Reden nach / solch Volck sich herauff begeben solte / wie leichtsam das jenige / was gemeinem Wesen zum besten / zwischen gemelten beyden Fürsten mit grosser Mühe erlediget worden / vber ein hauffen gestossen werden könte. Damit nun ferner Vnheyl im H Reich vermitten / vn̅ kein newes vnd grössers Fewer darin̅ angezündet werde / so ersuchen wir E. L. hiermit freundlich / sie wollen es bey dem Nider Sächsischen Crayß dahin richten / auff daß nach gestalt obberührten Accords / als darin̅ sie neben andern Ständen im Reich auch begrieffen / nichts vorgenommen wërde / so jhnen vnd dem gantzen Reich zum schaden gereichen vnd newe Vnruhe erwecken möchte. Vnter abgehung dieser Schreiben / sind vorgemelte deß Königs in Dennemarck / vnnd der Nider Sächs. Fürsten Abgesandten am Kays. Hoff ankommen / vnd bey verstatteter Audientz jhren Vortrag folgender gestalt gethan. (Der Denischen Abgensan ten Vortrag am Kayserl. Hoff.) Es hätte nemblichen Jhr Kön. May. die bißhero in vnterschiedlichen deß H. Reichs Provincien vorgangene grosse Blutstürtzung: vnd verwüstungen mit betrübnuß zu Gemüth gezogen / mit Außführlicher andeutung / ob wohl der mehrer Theyl der Augspurgischen Confession zugethanen Ständt sich auff Jhrer May. Syncerationes sicherlich vnd so weit verlassen / daß sie sich bey den vorgangegen gewaltigë Kriegswerbungen / auch starck-vnd gefährlichen an vnd durchzügen frembden Kriegsvolcks in die geringste praeparation nit gesteckt / viel weniger sich derentstandenen Böhmischen rebellion / vnd was darauß ferner entsprungen / theylhafftig gemacht / so sey doch Jhrer Kön. May. etwas vnvermuthlich vorkommen / daß J. Kays. M. nach der in jhrem Königreich vnd Churfürstenthumb Böheimb / vnd theyls anderer Orten erlangten Victori vn̅ erhaltenen volligen Possession Jhrer Landten / Pfaltzgraff Friederichë Churfürsten / wider den Buchstablichen Inhalt der bey Jhrer May. wol auffgerichten Capitulation, in deß Reichs Acht vnd Oberacht ertheylet / jhr an vnterschiedlichen Orten ligende starcke Exercitus noch bey einander behielten / vnd durch außländische Armee vnter deß Marches Spinolae Commando einen grossen Antheyl der Chur. Pfältzischen Erblanden eingenom̅en / mit starcken Guarnisonen besetzt / vnd darinnen biß auffgegenwärtige Stunden continuiren liessen / bey welchem dannneben Chur Pfaltz auch der andern / angräntzenden vn̅ benachbarten / vnd in specie Landgraff Moritzen zu Hessen Landten / ja auch derjenigen Ständt / vnd Stätt / nit verschont würde / welche sich doch der Böhmischen Händel im geringsten nit angenommen / auch in der Vnion nicht einmahl begrieffen weren / deren Lande dan̅ entweder Feindseliger weiß eingenommen oder zu schweren contributionen gezwungen vnd genöthigt worden. Dieses aber nit allein obgehört Jrer M. syncerationen, sondern auch deß H. R. Abschieden / vnd vorangedeuten Kays. Capitulation fast nit gemäß were / auch bey den jenigen Ständen / die sich gegen J. M. in aller vnterthäniger / schuldiger deuotion bißher bezeyget / das ansehen gewin̅e / als ob vber erlangung deß jhrigen hierunter erwas weiters gesucht / vnd dahero J. K. W. selbst / mit gedachten Ständë zu allerhand nachdencken / so weit bewegt würden / daß etwa vnruhig vnd Friedhässige Gemüter J. M von der im anfang gefastë / guten resolution abwendig machen / vnd zu andern gefährlichen consilijs vnnd hochbesorglichen extremiteten verlayten möchten / daß dannenhero J. K. W. die K. M. durch jhre Gesandten / auß trewer affection vnd sorgfältigkeit / für deß H. Reichs wolstand freund-vn̅ beweglich ersuchen liessen / den grossen vnd eussersten Gefährlichkeiten / so dem H. Reich / bey continuirung dergleichen hostiliteten, gegen den Chur Pfältzischen Erblanden / vnd andern angrätzenden Orten vor Augen stünden / reifflichë nachzudencken / in ansehung / daß die jenige Fürsten vnd Ständt / so bißhero in Ruhe gestanden / sich zu besorgen / daß die außgeschlagene / vnd gegen jhren Gräntzen täglich weiter greiffende Fewersbrunst / auch jhre Landt begreiffen vnd verwüsten möchte / dahero man als dem antrohenden Fewer zu lauffen / vnd mit eusserster Macht / welche als dann keines Wegs gering oder zu verachten / dasselbe dämpffen helffen / vervrsacht sey / weil auch zumal Chur Pfaltz sich vo̅ seinen Erblanden nit gar vertreiben / vnd deß seinigen gäntzlich entsetzen lassen würde / sondern vber den Entsatz / den Er von seinen Freunden vnnd Bundsverwandten im Reich zu gewarten / auch vo̅ außländischen Potentaten vnnd Herrschafften mit starcker Kriegsmacht succurirt würde / darzu dann dem gemeinen Geschrey nach / vielfaltige praeparationen gemacht weren / vnnd weil hierdurch im H. Reich gleichsam auff einem Theatro außländische Nationes, jhre abschewliche / blutige Tragoediam agirten / es auch hernachmals bey J. M. nit mehr stehen würde / wann sie gleich gern wolten / die Vnruhe zu stillen / vnd die frembden Gäst widerumb abzuschaffen / dz demnach die K. W. Jhre M. bitten / solches wol zu erwegen / vnd dem Vnheyl in der Zeit / vnd da es noch in jren Handen stünde / zu remediren, darzu dann J. Kön. W. ermessen nach der füglichste Weg / daß J. M. nach dem sie jhr Intent, deßwegen obgeschriebene starcke Kriegsverfassung angestellet / erlangt hätten / jhre Kriegs Armada vo̅ deß Reichs Boden widerum̅ gäntzlich abzuführen / alle hostiliteten einzustellen / die ergangene Acht zu cassiren, vn̅ die noch vbrig hin vnd wider schwebende mißverständt / wie auch das jenige / darin̅en sie vom Pfaltzgraffen offendirt zu seyn vermeynen / gütlicher Handlung zu vntergeben / geruhen wolten / mit schließlich angehäfftem erbieten / daß auff erfolgte statthung dieses J. K. [556] W. gemeynten suchens / vnd abschaffung J. K. M. Kriegsvolck / sie Sesandten die Mittel vnnd Weg / auff welche J. M. jhne den Pfaltzgraffen / zu accommodirung kommen zu lassen gemeynt / anzuhören / sich alsbald zu selbigem zu begeben / vnd mit selbigem darunter Handlung füzunehmen / in befelch haben / der vngezweiffelten zuversicht / man werde sich selber Orten zu aller vnterthänigsten Gebür bequämen / alles anwesen abgeschafft / auch haylsame ruhe / vnd erwüntschter Fried / widergebracht vnd gestifftet / das H Reich ausser dieser eussersten Gefahr vnnd vor Augen schwebender total desolation errettet / vnd in guten Wolstandt gesetzet werden / wie die K. W. ingleichem J. K. M. freundlich liesen ersuchen / dz sie deß Marggraffen von Jägerndorff / Fürst Christian von Anhalt / F. F. G. G. zu Kays. Gn. wider auff vnnd annehmen / auch die publicirte Acht / allergnädigst cassiren, vnd auffheben / auch den jungen Fürsten von Anhalt / gegen ein billiches löse Geldt / auff freyen Fuß widerum̅ stellen lassen wolten / es wolten solches J. K. W. für ein Kay. Gunst vnd Freundschafft halten / auch sich zu aller freundlichen Willfahrung jederzeit hinwiderumb bereit vnd willig finden lassen. (Kayserl. Resolution den Dänischen Abgesanden ertheilet.) Diesen Vortrag hat J. Kay. M. den Geistl: Churfürsten / wie auch dem von Sachsen zugefertiget / vnd nachmals den Abgesandten folgende Resolution den 7. Junij ertheylet; Daß sein Kön. W den Vbelstandtim Röm. Reich mit beharrlichem mitleyden betawerte / derentwegen thäte sich sein K. M. gantz freundl: bedancken. Dieweil aber / deme zugegen / berührtes Vnwesen sich von Tag zu Tag / vnd je länger je mehr gemehrer / bemelter Aechter auch nicht allein seines Excess keine rew gehabt / sondern auch das gantz R. Reich in eusserste Gefahr / vnd so gar vnter das Türckische Joch zu stürtzen / sich keines Wegs geschwet / J. Kays. M. gepflgene Handlungen / vnnd endlich dem gantzen Churf: Collegio heimbgestellte Interposition aber der gantzen Welt bezeugt seyn: J. K. W. auch sonstë vermercket / daß solch jhre langmüthigteit nur zu mehrer der Rebellen verhärtung vnd verachtu̅g der hohen Obrigkeit auß schlagen wöllen / als hat sie / bey so gestalten Sachen / vor die höchste Notturfft zu seyn erachter / sich enblich dahin zu versichern / dz die werthe Teutsche Nation von J. K. May. Kriegs Armadakeine beleydigung im wenigsten zu besorgen / sondern viel mehr Jr Friedliebende Intention aller Orthen / da man sich zu J. M. erklären / vnd darin̅en standhafftig zu verharren gesunnen / zu Schutz vnd Handhabung jhrer Priuilegien / Freyheiten / auch auffgerichten Religion nnd Prophanfriedens spüren / vnd abnehmen können. Daß aber vorgemelte J. K. May. Synceration, durch die zuuor angerührte Pragerische Victori, vnd wider erlangte völlige Possession jhrer Erbkönigreich vnd Landen wider die Kayserl. Capitulation, Achts: vnd Oberachts Erklärung gehandelt seyn solte / vnnd das Kays. Kriegsvolck / vnter Spinolae Commando ein grossen Theyl Chur Pfältzischen Erblanden eingenom̅en vnd noch biß dato continuiren, da können J. M. zwar werder auß den Worten obangezogener Syceration schreiben / noch auß dem Mülhausischen Abschiedt vernehmen / anders / als daß sie sich jhres tragenden K. Ampts gebraucht / gestalt dann in dergleichen Fällen / vn̅ Rebellion der Vnterthanen gegen jrer von Gott vorgesetzten Obrigkeit / J. K. W. in Den̅emarck sich ebener massen der gleichen Rechtlicher Procefs gebrauchen würde: vnd solches vmb so viel destomehr / weil J. K. W. erfahren müssen / daß deß Gegentheyls vnd der Aechter Kriegsverfassung nicht allein zu J. K. W. Erbkönigreich vnd Landen / sondern auch / durch vnd mit zuziehung deß Türckischen Vasallen Bethlehem Gabors / deß H. R. Reichs gäntzlicher ruin vn̅ vntergang gereichen wöllen: also daß darauß handgreifflich abzunehmen / daß J. K. W. mit solcher Achtser, klärung nicht jhren / vnd jhres löblichen Hausses eygnë priuat Nutzen gesucht / sondern viel mehr / als ein gerechter Kayser / wie seine K. M. hierbey vor Gott vnd der Welt bezeuget / vor allen Dingen die geliebte Justitien, darauff deß H. Röm. Reichs Wolfahrt beruhet / vornemblich vor Augen gehabt. Die Kays. Kriegsverfassung in der Vntern Pfaltz belangend / kan vnd mag dieselbe von niemand mit fug vor ein Feindliche Impressa angegeben werden / wan̅ das Fundament derselben / nemlich die Achtserklärung / bestehet: welches auch J. K. W. zu Dennemarck / J. May. gäntzlichen erachtës / eben so wenig anzufrechten / als wann J. W. jemahln zu Sinn kom̅en / J. K. W. oder sonsten eyniges Potentaten außgangene Process zu judiciren, od??? in jhrem Königreich vnd Provincien ziel vnd maß zu geben / wann es zumal / wie diß Orts vnzweifflich / vmb die Jura Maiestatis zu thun darin̅en alle König vn̅ Fürsten wider der Perduellen schädliche Machinationes billich zusammen halten / vnd dergleichen exempla, so leichtlich ein böse Nachfolge bey den Vnterthanen verursachen pflegen / abwenden sollen. Daß auch ferners die Kay. Commissarij nit allein wider erstbesagte Chur Pfaltz / vnd deroselben angehörige / sondern auch die angräntzende benachbarte Landt alle Feindfeligkeit verübet / vnter andern auch obbesagten Landgraff Moritzen zu Hessen betrohentlich zugesetzet / vnd der jenigen Herrschafften vnd Stätt / die sich der Böhm: Händeln im geringsten nit angenom̅en theyls auch in der Vnion nit begrieffen gewesen / nit verschonet / sondern Feindlicher weise einge nom̅en / oder doch zu schwerer Contribution gezwungen worden seyn sollen: befinden J. K. M. daß etwan bey J. K. W. hieruon mehr klagen / als bey J. Kays. M. selbsten vorgebracht worden sey müssen / sintemahl wegen angedeuter betrohung / welche insonderheit gegen dem Herren Landgraffen zu Hessen beschehen / im wenigsten von seiner F. Gn. eynige klag J. K. W. vorbracht worden. Zu dem so hat sich mehrgebachter Kay. Commissarius Marches Ambrosius Spinola, bey seiner gantzen Expedition, wie Notorium, [557] also erwiesen vnd verhalten / daß auch die jenige Fürsten selbst / welche wider jhn / Spinolam, zu Feldt gelegen / auff jhn ein sonderliches Vertrawen gesetzt / dermassen / daß Theyls derselben jhn in jhren angelegenen Sachen zu einer Interposition wohl leyden mögen. Dannenhero J. K. M. vmb so viel desto mehr der vnzweiffentlichen zuuersicht leben / (weil die jenige / welche / der auffgerichten Vnion halben / sich zur defension der Chur Pfaltz etwas mehr verbunden zu seyn / erachten / sonsten auch demselben Landt näher gelegen / endlich erkant / vnd so weit in sich gangen / dz jhnen gegen J. Kay. M. als dem Oberhaupt / die Waffen zuführen / vnd jhre Bündnuß zu erstrecken / nit geziemen wolle /) es werden die jenige / so bißhero in guter Ruhe gestanden / vnd sich der obgeschriebenen Händel nit thaylhafftig gemacht / nit erst jetzo / da man den gewüntschten Frieden niemahls näher vor Augen gesehen / sich durch vngleiche Impressiones dahin bewegen lassen / oder zu dergleichen Gedancken vrsach nehmen / gleichsam J Kay. M. durch vnruhig vnd Friedhässige Gemüther / von jhren anfangs gefasten Resolutionen sich abwenden / vn̅ zu gefährlichen Consilijs vnnd hochbesorglichen Extremiteten verlayten liessen / jnmassen J. M. dann in jhren Actionibus von andern niemalen dependirt, viel weniger aber dergleichen Friedhässigen vorbildungen im wenigsten Gehör gegeben / noch auch ins künfftig verstatten / sondern sich dermassen in allem erzeygen wöllen / daß die / jhrem Hauß angebohrne Milde vnd Gütigkeit / welche bißhero erleuchtet vorgangen / von Chur. vnnd Fürsten / wie allbereit / also auch ins künfftig gelobt vnd gepriesen werden soll Jhre May haben auch vber dieses / seyd obgehörter entstandenen vnglückseligen Rebellion dero Friedliebend Gemüth bey männiglichen also an Tag gegeben / dz darbey eynige Veränderung nicht zu spüren gewest / weil J. May das jenige / was endlichen mit Erkenn-vnd Außfertigung der Achtserklärung vnd darauff angestelten Execution vorgangen / vnd zu Werck gestellet worden / gleich anfangs mit jhrem offenen Cassatorio vnd Protestation noch deutlicher / aber folgends durch dz im Monat Aprili nechst verwiechenen Jahrs abgangene Monitorium angedeutet vnd zu verstehen geben haben. Wie J. M. nun forderst gern wüntschen vnd sehen möchten / daß der erklärte Aechter Jhre / vnd thayls deß Reichs vornehmer Chur-vnd Fürsten gnädig vnd trewhertzige verwarnung mehrers in acht genommen / dann sich durch Friedhässig vbel intentionirte Rathgeber vnd Gemüther / zu so abschewlichen vnnd vnverantwortlichen Handlungen vnnd Verbrechen verlayten lassen / also hätte es zu gegenwärtigen Vngelegenheiten vnd gefährlichen Extremiteten im H. Reich niemals kommen dörffen / da man denen dem Churf: Hauß Pfaltz nahend zugethanen Verwandten mehr / dann solchen bösen Räthen gefolgt hätte. Es ist aber dieses hochgefährlich Wesen / mit verleyhung Göttl: Gnaden / gleichwohl so weit gestillet / daß weder Kön W. noch auch Fürsten vnd Ständt deß Nider. Sächs. Crayß / oder andere deß Reichs Mitglieder sich der wenigsten Gefahr / viel weniger aber / wie durch J. M. Feind der Kön. W. vnd andern gehorsamen Ständen vorgebildt wird / verheer- vnd verwüstung jhrer Landen / vo̅ J. M. Kriegsvolck zu beföchten / da man sich anders eins vnd andern Orths in dasselbe / wider verhoffen / nicht selbst zu mischen gedenckt / welches dann zu dem gewüntschten Frieden wenig anlaß geben / sondern durch jhr der Ständte / so sich deß Aechters annehmen möchten / vnd gar nit J. M. vervrsachen (als die in den vorgeschriebenen terminis, jres obligenden Kay. Ampts zu verharren gäntzlich entschlossen) die von der Kön. W angeregte consequentien leichtlich erweckt werden könten. Hierumben so versehen J. Kay. M. sich zu J. Kön. W. gesin̅en vnd begehren an dieselbe gantz Freundl: vnd Nachbarlich / Sie als ein vornehmes deß H. Reichs Mitglied / wollen oberzehlter der Sachen beschaffenheit nach / diß Orts / deß H. Reichs Wolfahrt / vnd deß Oberhaupts billichen Respect viel mehrers / dann etwa ein priuat Freund-vnd Schwagerschafft ansehen vnd gelten lassen / vnd zu beförderung deß H. Reichs wolfahrt vnd versicherung / dieses für kein mittel halten / daß J M. von dem jenigen / was vermittelst ordentlicher Erkandnuß / auß so hochwichtig gegebenen Vrsachen / zu vorkom̅ung gäntzlicher Ruin deß Reichs / vn̅ aller derselben Obrigkeit auß gesprochen / als gleichsam vnrechtmässig cassirn, die angeordnete Execution auß Handen setzen / vnd jhrem Feindt / vnd erklärten Aechter / auch seinem Anhang so viel Lufft lassen sollen / seine jnn- vnd ausserhalb deß Reichs starck suchende Kriegsverfassung / in dem derselbe zumal in jhrem Königreich Böhaim̅ vornehme Stätt vnd Plätz noch biß dato nit allein jnnen behält / sondern sich anderer mehr zu bemächtigen vntersteht / auff die Bein zu bringen / vnd seinen Vorthayl zu gewinnen / welches J Kay. M. J. Kön. W. verhoffentlich eben so wenig zumuthen werden / Als fast J. Kön. W. nit vnbillich empfinden würden / da ein Stand jhres Königreichs / wider jhre Vrthayl vnd Declaration, anderer Orthen dergleichen Beyfall suchen / vnd erlangen / oder auch so beschaffene Conditiones seiner Königl. W. vorbringen würde. Beschließlich / weil J. M. newlich etlich andedere Fürsten vnnd Ständt deß Reichs / vermittelst etlicher an dero Kayserl. Hoff abgeordneten Gesandten / vmb viel gedachten Aechter außsöhnung / vnd einstellung der Execution, oder doch suspension derselben gleicher gestalt angesucht / vn̅ gebetten / Solche aber auff Gnad einwenden vnd nicht gleichsam von Rechts wegen dieselben beschehen müste / gerichtet. So haben sich J. Kays. M. darüber weiter nit erklären können / dann daß sie auß denen bißhero geführten bezeygungen / vnd continuirenden widersetzlichkeiten gegen einen beharrlichen Widersacher / der die Gnad weder sucht / noch sich zu würcklicher satisfaction erbietet / oder anders / so [558] hier nothwendig erfordert wird / laistet / zu einiger Gnad eynwendung / noch keine Vrsach hätten / deß versehens / Es werden dieselbe / daß Jhr May. sich noch zur Zeit weiters nit erklären können / bey jhnen nit vnbillich / sondern allen Rechten gemäß / zu erhaltung aber jhres Respects, hoch nothwendig befinden / Dessen sich dann Jr Kay. May. nicht weniger auch zu Jhr Kön. W. gäntzlich versehen. Demnach auch Jhr Kays. May. vor diesem glaubwürdig vorkommen / was massen deß Nider Sächsischen Crayß Ständt ein Zusam̅enkunfft naher Lünenburgk vorgenommen / auch darauff sich in etwas Kriegs praeparation zu stellen / vorhabens weren / Als haben J. Kay. M. vermög J. Kays. Ampts nicht vnterlassen / jhre vornehme Commissarios, H. Daviden Grafen zu Manßfeld / sc. auch Hans von Werthern / dahin abzuordnen / vnd erst gedachte Fürsten vnnd Stände erinnern zu lassen / Jhre Rathschläg vn̅ vorhabende Handlungen der gestalt anzustellen / daß sie J. Kays. M. Christl. billicher vnnd hochnothwendiger Intention gemäß / möchten außschlagen / vnnd sich hierauff mehrgedachte Fürsten vnnd Ständt erklärt / gleich wie sie in J. M. deuotion vnd Gehorsam alle Zeit standhafftig verblieben / sich zu keinem widrigen persuadiren lassen / frembder Händel entschlagen / Jhr May. Feinden nit anhängig gemacht / denselben weder mit Rath noch That / Hülff vnnd Vorschub gelaystet: sondern jhre Rathschläg / Thun vnd vornehmen dahin dirigirt hätten / daß J. M. Reputation, Hoheit vnnd Kays. Gewalt erhalten / die Vnruhen nit fomentirt, der werthe Frieden widergebracht / das Reich nit gar vber ein Hauffen geworffen / sondern viel mehr zu träglicherm Standt widerumb gericht werden möchte: Daß sie in solcher deuotion vnd Intention, nach dem löblichen Exempel jhrer Vorfahren / beharrlich zu continuiren gedächten / vnd daß J. Kays. M. sich allergnädigst versichert halten wollen / so wenig sich jemandt vnterstanden / mehrgemeldte Ständt / von J. Kays. May. abwendig / vnd dagegen denen im schwang gehenden Widerwärtigkeitenbeypflichtig zu machen / daß auch so wenig sie jemals gemeynt gewesen / denselben eintzig Gehör zu geben / wüsten sich auch / auß Gottes Wort / vnd den Reichsverfassungen / eines andern zu berichten / vnd wie sie J. Kays. May. vor dero ordentliches Oberhaupt / allervnterthänigst agnoscirt vnd erkändten / Also soll hinfüro / vnd wird sich keiner gelüsten lassen / jhnen ein wideriges anzumuthen / oder einzubilden / Vernehmen auch J. Kay. M. Erklärung gern / daß derselben Actiones, bißhero eintzig dahin gezielet / dz Kay. Respect, vnd Hoheit / die hayl same Reichs-Satzungen / vnd der hochbethewerte Religion vnnd Prophanfrieden erhalten werden möchtë / rühmten solches billich / verdächten auch J. K. M. gar nit / daß sie zu wider erlangung dessen / so Jhr wider Recht entzogen / die jenige Mittel zur Handt genommen / so nach außweisung aller Völcker Recht / J. M. erlaubt vnd nachgelassen / daß also auff solche Erklärung / J. M. sich vnd den allgemeinen Frieden so viel bemelter N. Sächs. Fürsten Intention anlangt / gnugsam versichert / befinden / Als haben J K. M. gar nit zu zweiffeln / Es werden J. Kön. W. als zu gleich ein vornehmer desselben Crayß Stand / von solcher resolution sich nit abson???n / oder auch dz jenig Kriegsvolck / damit sie sich verschen haben / vn̅ noch weiter annehmen möchten / gegen J. Ka. M. vnd zu behuff deß erklärten Aechters / sondern viel mehr J. Kay. M. zum besten / zu erhaltung Ruhe vnd Frieden / bedacht seyn. Vnd weil J K. M eben jetziger Zeit damit vmbgehen / wie durch einen Convent, von allen Churf: auch etlichen andern Fürsten deß Reichs / die vbrige mißhälligkeiten zwischen den gehorsamen Ständen hingelegt / vnd beständiges vertrawen widerum̅ auffgerichtet werden möchte / allermassen sie dann den 24. Junij darzu angesetzt / so aber wegen eingewendter Entschuldigung von etlichen Churfürsten biß auff den 30 Augusti prorogirt worden / als könne J. Ka. M. vmb so viel weniger darfür achten / daß J. Kön. W. dieses hochwichtig Intent hindern / oder durch dero Kriegs praeration etwan schwerer machen werden / sc. Hierauff haben die Dennemärckische Abgesandte J. Kays. May. ein Replicam vberreichet / folgenden Innhalts; (Der Dä nischen Gesandten Replic / auff die Kay. Resolution.) Wessen die R. K. M. auff Jhr der Dänischen Gesandten Vortrag sich hinwiderumb vernehmen lassen / das haben sie ablesend / an statt J. K. W. wohl vernohmen: vnterlassen aber / geliebter kürtze wegen / den Inhalt solcher K. Antwort anhero nach derlänge zu widerholen / der hoffnung hierbey lebend / J. Ka. M. die Gesandten nit verdencken werden / daß sie zu fernerm Bericht / J. Kay. M. mit dieser Replica, bey solchen wichtigë Regierungs geschäfften / J. K. M. bevnruhigen müssen / kürtzlich anzeygend / daß J. Kön. M. dz jenige / was bey vorigen Kriegs expeditionen sich zugetragen / auß was vrsachen sich ein solchs erbärmliches / blutiges Wesen erhaben / vnd von welchem Thayl der anfang dieser Vnruh / vnnd hernacher weit außgeschlagenen Fewersbrunst gemacht / an jetzo an seinen Ort gestellet seyn lassen / Nach dem hieruon so viel in offentlichem Truck außgesprengt / daß ein jeder vnpassionirter ohn eynige difficultet, der Sachen beschaffenheit darauß abnehmen / vnd sich daruon informiren kön̅e / vnd wie J. Kön. M. sich dieses Wesens niemals thaylhafftig gemacht / als ist derselben meynung auch noch nit / sich diß falls in eynige disputation einzulassen / sondern derselben Zweck ist dahin angesehen / wie vermittelst gütlicher / zuträglicher Christl: dienlicher mittel / Fried vnd Ruh im H. R. Reich wider gestifftet / das alte Teutsche vertrawen zwischen dem Haupt vnd Gliedern wider eingeführt / der Religion vnnd Prophanfrieden in gleicher Wage erhalten / ein jeder Standt deß H. R. Reichs ohne suspicion vnd Gefahr bey dem seinen sicherlich verbleiben / vn̅ also bey einem friedlichen Regime̅t J. K. M. floriren möchten / dahero dann J. Kön. M. in et [559] was was andeuten lassen / was für grosse vngelegenheiten von den Extremiteten, vnd geschwinden scharpffen Processen / son???lich gegen vornehme deß H. Reichs Mitglieder Chur: vnd Fürsten zu gewarten / auch was hin vnd wider dauon gehalten würde / hingegen was für herrliche Nutzbarkeiten / gelinde vnd sanfftmüthige mittel auffm Rücken trügen / alles der meynung J. K. M. dahin zu bewegen / sie sich der Gelindigkeit gebrauchen / vn̅ die weit außsehende / verdächtige Extrema fahren lassen wolten: zu dem Ende dan̅ hierin J. Kön. M. sich in dem in solchen Fällen üblichen Gebrauch / vnd wie ein Potentat mit dem andern zu tractiren pfleget / bequämet / J. Kays. M. billich die Ehr gegönnet / vnd sie (wan̅ zu beyden seyten zu besserer beförderung dieser / die gantze Christenheit concernirenden Sache / die Armeen licentiiret, abgeschafft / vn̅ von deß Reichs Boden geführet / auch die Extrema abgethan) freundlich ersuchet / daß dieselbe dem gemeinen besten zu gutem / geruhen Mittel vorzuschlagen / dardurch sie gemeynt Chur Pfaltz Churf. G. zur occom̅odirung kom̅en zu lassen / vnd also das negotium zu ferner handlung zu incaminiren. Es vernehmen aber die Gesanden / daß J. Kay M. hieruon in dero Resolution fast nichts berühren lassen / vnd sind sonst J. Kön. M wan̅en hero sich das Wesen erstlich angezettelt / gnugsam informiret, haben auch mit vnpassionirtem Gemüth jederzeit dauon geurthaylet / vnd lassen solchs an seinem Ort beruhen. Was aber ferner wegen der Aacht / auch daß Jhre Mayestät sich etwan einbilden lassen / Jhr Kays. May. hätten nach erlangter Victori sich von allen jren Landen wider impatroniret, auch daß zu abbruch J. K. M. vnd deß H Reichs Gerechtigkeit die Armee / darüber Spinola co̅mandiret, für außländisch intitulirt, angezogë wird / so haben die Gesandten von wegen J. Kön. M. hiebeuor vermeldet / daß dieselbe nit gesinnet / sich dieser wegen / vnd ob die Aacht gültig oder nicht / in eynige disputation allhie einzulassen. Es stellen J. M. solches bey dieser Handlung dahin / vnd weil dieses ein Extremum, vnd dardurch bey Friedens Tractarionen nichts als weitläufftigkeit verursachet / vnd daß je länger je mehr vom Scopo abgesetzt / vnd dem Gegentheyl zur verantwortung / anlaß gegeben wird / so setzen J. Kön. M. dieses an jetzo gäntzlich beyseyts / vnd begehrn nicht anders zu tractiren, als was zum Frieden dienlich / vnd ist Jhro dannoch nit verborgen / daß zu Mülhausen der Aachts Proceß halber gantz nichts geschlossen / noch verabschieder / wie sie auch gute Nachrichtung haben / was mit Chur Sachsen Churf Gn. dieser wegen / vn̅ sonderlich zu justificirung der Niderländischen Armee Anzugs vnterschiedlich / wegen maturirung der Aacht hernacher ist tractiret worden / vnd sind sonsten (Gott lob) der discretion, daß sie sich nicht bald etwas einbilden lassen / sondern es haben Jhre Mayestät leichtlich dero Erfahrenheit nach / die Gedancken fassen könnens was solche eine Victoria, vor in Suitte vnd folge haben würde / wie dann solches auch der Event hernacher bezeuget / vnd da man sich wegen abdanckung deß Kriegsvolcks an beyden Seyten / vnd à pari, würde vergleichen / fiel von jhm selber alle das jenige / was von wegen deß von Manßfeldt angedeutet / wie jngleichem J. Kön. M. niemals in Sinn genommen / das geringste jemals vorzunehmen / was zu abbruch J. Kay. M. vnd deß H. Reichs Lehen Gerechtigkeit gedeyen möcht / sondern sie haben jeder Zeit / vnd in allen Occasionen, viel mehr ein wideriges / sich eyfferig angelegen seynlassen / daß sie aber diese Armee also titulirt, rühret dahero / daß Ertzhertzogs Alberti Fürstl. Gn. in einem Schreiben an Landgraff Moritzen zu Hessen Fürstl. Gn. sub dato Marienburgk / den 6. Augusti 1620. selbst bekennen / daß so wohl Jhr Fürstl. Gn. als der König in Hispanien dieses Kriegsvolck auff die Bein gebracht / wie ebenmässig J May. solches der Kön. May. in Groß Britannien Abgesandten / durch den Brabandischen Cantzlar Peckium zur Antwort geben lassen / dem Spinola auch nicht den Titul eines Kayserlichen Obristen / oder der Jhrer der Kayserlichen Mayestät geschworen / von derselben gegeben wird / sondern Vnserm lieben besondern / vnd Kön. Würden in Hispanien gehaymen Rath / vnnd derselben Niderländischen Feld. Lägers Feldmarschalcks: wird nun leichtlich können geurthaylet werden / Ob J. M. hierin gar weit vom Ziel geschossen. Was nun wei ter wegen gedachten Marquis Spinola, vnnd seiner Armee / J. Kön. M. wohlmeynentlich erinnert / darzu haben sie sich schuldig erachtet / nicht allein / als ein angräntzender Potentat / vnd den die Gefahr vnnd das Fewer mit könte ergreiffen / auch höchlich wegen ansehenlicher im H. Reich ligender Prouincien mit jnteressirt / vnd solches alles auß getrewer Sorgfältigkeit für deß Reichs Wohlfahrt / sind dessen auch in jhrem Gewissen gnugsam gesichert / vnd lassen hierbey im mittel / Ob die Executio auff vorgehende Monitorialen habe köne̅n zu Werck gerichtet werden. Wie dem aber allem / so ist Reichskündig / daß Jhrer Königl. Mayestät Vortrag / wegen der Excessen / so von ermeldtem Marquis Spinola verübet / gantz wohl gegründet / vnnd kan wohl seyn / daß Jhr Kayserlich Mayestät nicht alles vorbracht ist / sonsten bey Jhr Königl. Mayestät kein zweiffel / dieselbe hierinn als ein Vatter vnd Christlicher Regent / wie sie sich auch mildiglich erpiet / würde gehandelt / vnd solches nach möglichkeit abgeschafft haben / sonderlich hats wegen Landgraff Moritzen Fürstl. Gn. nicht seyn können / angesehen / demselben nur etlich wenig Tag / in derer Zeit kaum Jhr Fürstl. Gn. Gesandten das Landt zu Hollstein erreichen können / sich zu resoluiren, angestimmet / vnd wissen auß Experientz, Jhr Königl. Mayestät gantz wohl / daß man die Soldatesca, so genaw nicht im Zaum halten kan / daß nicht Plackereyen solten vorgehen / vnnd verübet werden / daß aber vornehme deß H. R. Reichs Ständt vnnd Stätt / vnd die [560] niemahls sich deß Wercks fähig gemacht / betrohet / auff grosse Geld sum̅a gebrandschätzet / auch nit einmal durch J. Kay. May schreiben darvon können enthalten werden / hat mit obigen nichts gemeines / vnd muß billich den Com̅???andeues zugemessen werden / vnnd ist eben dieses / anderer zu geschweigen der Fraw Grävin zu Hanaw / derë 40000. Reichsthaler abgefordert / davon sie ein ansehenliche Summa erlegen müssen / zugefügt / acht jhrentwegen von J. K. M. an den Marquis geschickt worden / aber wenig geholffen / dann ermelter Marquis anderst noch zur Zeit sich nit erkläret / als daß er an obiger Summa 5000. wolle fallen lassen. Was auch für ein Accordo, auff vnterrhandlung deß Churfürsten zu Mayntz / vn̅ Landgraff Chur: vnd F. Gn. zwischen den vnirten Fürsten / vnd Marquis Spinola eyngangen / vnd ob die gezwungen / oder gantz freywillig hierzu sich acco̅mudirt, ob auch sie sich schon zur de fension der Chur Pfaltz verbunden / dannoch bey dieser gantzen Expedition vnnd eroberung so vieler Stätt vnd Flecken / vnd einem Feindlichen Feld-Läger jederzeit ein gutes vertrawen / auff den Marquis Spinola gesetzet / wird gleich falls / als zu J. Kön. M. Intention, die auff Ruhe / Fried vnd Eynigkeit gäntzlich dirigirt, nit gehörig / bey Seyt gerucket / daß aber darauß folgen solte / daß J. Kön. M. Chur Pfaltz / Churf. G auff keinerley Wege sich solten annehmen / solches hoffet man nicht / daß J. Kays. M. J. Kön. M. werde zumuthen / sondern werden dieselb hierdurch noch mehr angereitzet / J. Kays. M. freundlich zu ersuchen / sie mit dergleichen angetroheten Executionibus vn̅ Extremiteten dem gemeinen besten / zu remediren. nit allein eynhalten / sondern dieselben gäntzlich abstellen wöllen / Das dann J. Kays. M. zu vnsterblichem Ruhm wird gereichen / vnnd der Welt je mehr vnd mehr kundt machen / daß Ihr Kays. Ma. von keinem dependiren, oder Friedhässigen consilijs Gehör geben / vnd muß allhie alles ausser dem Gesicht / was zu exulcerirung vnd exaggerirung deß einen / vnd deß andern gereichen möchte / gelassen / auch dahin getrachtet werden / damit man durch dergleichen scharpffe Execution mittel zu einë rechtmässigen suspetto kein Anlaß gebe / vnd stellens J. Kön. M. jeder. männiglich / so nit durch passiones verlaytet / zu vrthaylen anhaimb / Ob nicht / da so viel Armeen hin vnd wider auff den Beinen / im gleichen von starcken außländischen Succurs das Geschrey gehet / man billich Vrsach hab / sich angedeuter Gefahr zu beförchten / vnd ob das dann so gering zu achten. Wie dann auch dieses nicht wohl / in frembde Händel sich mischen / kan genennet werden / wann auß Lieb vnnd Trew zum gemeinen Vatterlandt / erhaltung haylsamer Satzungen / abwendung fernerm Blutvergiessen / vnd weiterer eynführung frem̅des Kriegsvolcks / auß Christlichem Gemüth vorzukom̅en / freundlich gesucht wird / den sanfften vnd gelinden Weg zu gehen / vnd schädliche Extrema abzuschaffen / inmassen auß Christl. Neygung J. Kön. M zu der gemeinen Wolfahrt solches gethan / vnd werden Jhr Kays. M. J. Kön. M. weiter nit verdencken / daß dieselbe nit gernsehen / sondern durch alle billiche Christliche verantwortliche Weg gern verhüten möchten / Daß dero nechste Blutsfreundt nicht gäntzlich in das Verderben gestürtzt werden / vn̅ wird demnach nachmals an statt J. Kön. M. repetiret, daß J. Kay. M. auß Vätterlichem mitleyden / mit dem jetzigen erbärmlichen Zustandt deß R. Reichs / auch J. M zu freundlichem Gefallen / sich wollen belieben lassen / daß die Armeen an allen Orten werden abgedanckt vnd abgeführet / alle gegen Ligae, weil die Vnio dissoluirt, ebenfalls abgeschafft / allein der erstë Proposition benante Extremiteten, vnd wie die Namen haben / auß getilget / Chur Pfaltz neben andern Fürsten / bey dem jhrigen zu rechter Realversicherung deß Religion vnd Prophanfrieden ruhig gelassen / schaden vnnd vnkosten compensiret, demnach Chur Pfaltz / Churf. Gn. Länder mehren Thayl verderbet / vnd erschöpfft / vnd dieses dem offnen Bono publico condonirt würde / hingegen der Churfürst / Pfaltzgraff / auff die Cron Böhaimb vnd die jncorporirte Länder / für sich vnd S. F. G Erben renunciire, vnd da dan̅och etwas / so wol in J. Kay. Satisfaction, als andere Stände versicherung reichend / vbrig / solches alles / wie das auch möchte Namen haben / Gütlichen Tractaren vntergeben / vnd dahin mit eynhelligem Gemüth / Sinn vnd Gedancken gestrebet würde / daß ein Christliche Lieb vnnd löbl. general amnestiam, alle verbitterüg auß dem Wege geraumet / vnd endlich das hochnöthige / vnter den Teutschen Chur vnd Fürsten herkommende Vertrawen wider gebracht / das Haupt mit den Gliedern gäntzlich versöhnet / vnnd also alles in ein Friedliches / Gott wohlgefälliges Wesen / wider gesetzet würde / vnd wollen J. Kay. M. sich dero hohen Kay. begabnuß vnd prudentz nach / erinnern / daß auch iniqua pax, da man diesen ja also wolte tituliren, justo bello billich zu praeferiren, vnnd daß (miles parce ciuibus) auch die Haydnische Kayser mit Heroischer Stim̅ geruffen / daß dem Glück / welches dem grösten so wol / als dem kleinsten / seine Tück / auch wohl in rechtmässigen reuangues beweiset / nicht zu viel zu trawen / vnnd demnach das bonum publicum ins Mittel tretten / vnd der Sachen den Außschlag geben / in reiffer erwegung / daß die Exempel solches suadirent, nit weit zu holen / nach dem mahl im Niderlandt die manutenirung der Extremiteten, einen erschröcklichen Krieg / vnd spendu̅g so viel tausent Menschen / vnd Millionen Goldt vnnd Silber / zu Boden richtung vieler schöner Länder verursacht / vnnd wie nach vielen langen Jahren / dem Frieden ward nachgetrachtet / musten doch vorige ja viel gelindere Mittel / den Steinhaben / vnnd die Thür zuthun / die Extremiteten abgestellet / vnd der glimpfflichste Weg gegangen werden. Ingleichem wie die Venediger von Papst Paulo V. in Bann gethan / vnnd die Sache zun [561] Waffen gericht / musten durch Interposition K. Heinrichs deß IV. zu Franckreich die Extrema bonum publicum nit hindern / sondern jene diesem vorwachen. Wie auch gedachter König durch einen general perdon vnd amnistiam, ein ruhiges florirendes Regiment vberkam / vnd seiner Posteritet besser / als er es empfangen / durch seine kluge sanfftmuth verließ / vn̅ ist die schärpff nit allzeit gut / sonder ist ein Blaßbalg / dardurch das Fewer recht angeflam̅et wird / das hernacher nicht ehe zu löschen / biß alles consumirt vnd verherget / vnd dieses ist auch ein hochnötige Regenten Regul / vnd die bey jetzigem Wesen allen vm̅ständen nach / mit besserer sicherheit / auch grossen ruhm vnnd Lob / als die auff die Spitz gerichtete schärpffe zu practieren / dann von der Lindigkeit einem grossen Potentaten / sonderlich in solchen Fällen / tausentmahl weniger vbels / als von der schärpffe vnd fortsetzung der Extremiteten zugewarten / vnd wird die Gütigkeit viel mehr von Liebe / vnd Respect nit allein gegen den / der sie gebraucht / begleytet / sondern es gibt die tägliche ersahrung / dz sie auch auff die Posteritet verstammet wird / da doch das widerige selten etwas gutes verursacht / sondern wird dardurch offt das gantze Politische Wesen ins verderben gesetzt. Zum beschluß / wan̅ deß Churfürsten Pfaltzgraffen Churf. Gn gnugsam / durch obige vnnd andere zuträgliche Mittel / J. K. M. gnädigster affection wird gesichert seyn / so wird vngezweiffelter zuversicht nach / sich dieselbe auch aller vnterthänigsten Gebühr / gegen J K. M. als dem Haupt der massen in aller schuldig billichmässiger deuotion wissen zu bezeygen / daß J. K. M. darob werden ein allergnädigst gefallë zu schöpffen haben / vnd wird alsdann alles / was wegen deß von Manßfeldt stärckung vnd den occupirten Orthen / an jetzo vielfaltig angezogen / das zweiffels ohne / zu seyn / deß Churfürsten vnd dessen Landt vnd Leuth defension, wie auch in der vntern Pfaltz beschicht / angeordnet / in einem augenblick verschwinden / dan̅enhero J. K. M. diesem gäntzlich / vnd ohn alles Blutvergiessen vorkommen können. Weil auch deß Nider Sächsischen Crayses Ständte deuotion Jhr Kays. May. gedencken lassen / So versichern die Gesandten / J. K. M. daß J. Kön. M. deroselben in allem Christ. friedliebenden / vnd zu deß H. Reichs Religion vnnd Prophanfrieden conseruation streckenden vorhaben / freundl. zu Handen zu gehen / keinen bevor zu geben / gedencken. Vnd weil endlich einer der sam̅tlichen Chur: vnd etzlichen Fürsten versamblung meldung beschicht / so werden Jhr Königl. May. die bereits hieruon auisirt seyn / dieses dahindeuten / weil die Catholischen Chur: vnnd Fürsten / daselbst die Maiora, wie man sich darauff bereits / wegen der Aach / in einem Schreibenschon vorlängst fundirt, machen werden / dz wenig der Hauptsachen damit wird gedienet seyn / sondern / daß ehe hierdurch mehr verdacht vnd mißtrawen dörffte vervrsacht / auch nur die Zeit vergeblich zugebracht werden / es können J. Kays. M. diesem Vnhayl selbst bald aller gnädigst Rath schaffen. Es wissen sonsten die Abgesandten von keiner Armatur / darinnen sich J. Kön. M. solten begeben haben / assecuriren aber J. Kay. M. daß / da dieser wegen etwas vorgangen / solches zu keines Menschen offension, sondern zu beschützung J. M. vnd dero mitverwandten Länder vnd Grantzen gemeynt sey / hiermit bittend / J. Kays. May. jhnen hierauff / demnach sie jnner wenig Tagen abzureisen / befehlicht / auffs ehiste / gleichfalls / was wegen deß Marggraffen von Tägerndorff / Fürst Christian zu Anhalt / vnd dessen gefangenen Sohn F. F. F. G. G. G. deren respectivè außsöhnung vnnd erledigung J. Kön. May. zu sonderbarer Freundschafft gerei̅chen wird / zu hoffen gewürige categorische Erklärung widerfahren lassen wollen / Vnd da es jebey der ersten Resolution solte verbleiben / so suchen sie allervnterthänigst / daß mit der Execution ehe nicht / biß sie J. Kön. May. hieruon Relation gethan / verfahren werde / sondern dieselbe so lang in suspenso verbleiben möge. (Kayserl. Resolution auff der Dänischen Abgesan ten Replica.) Auff diese Replic ist hinwiderumb den Dänischen Abgesandten eine Resolution ertheylet worden / dieses Inhalts: Der Röm. Kays. May. &c. ist referiret worden / was deß &c. Königs in Dennemarck Abgesandie replicando eingebracht / so vnnöthig allhie zu widerholen. Wiewol nun zwar J. Kays. May. darfür gehalten / es würden erstgedacte Abgesandten mit solcher Resolution, so zu besserer J. Kön. W. Information etwas weitläufftiger außgeführet worden / jnmassen dieselbe aller billichkeit der gestalt gemäß / daß Jhr Kay. May wie sehr dieselbe sonsten geneygt / Jhrer Kön. W. in allen möglichen Dingen / statt zu thun / ohn merckliche hindanfetzung Jhr Kays. May. Reputation nicht wohl abweichen können / wohl befriediget seyn / So haben sie doch auß der vberreichten Schrifft so viel vernommen / daß mehrgemelte Abgesandten fast auff alle J. Kay. M. Resolution einverleibte Puncten zu replicirn, Instruirt worden. Ob nun wol auff solches jhr ein wenden / auff ein vnd anders / weiter zu antworten / vnschwer gewesen / so wirb doch solches vnter anderm auch dieser Vrsachen / daß nicht alles / (jnsonderheit so viel die Erinnerungen / so an alle Chur: Fürsten vnd Ständt abgangen / deß H. Reichs constitutionen gemäß / der erklärten Aechter sich nit anzunehmen anlangt / Ob schon darauß J. M. Intention vnd meynung nit vnlauter zu vernehmen gewesen / daß solches auff zuläßlich Interposition gar nit verstanden worden) in suo sensu auffgenommen / auff dißmal vnterlassen. Vnd demnach vornemlich in dem beyschluß der vberreichten Replica / die Summa der Abgesandten Werbungen bestehet / können nachmaln Jhr Kays. May. nicht darfür halten / daß auff weiters nachdencken / Jhr Königliche Würden darauff zu beharren / gemeynt seyn / daß Jhre Kays. May. als das Oberhaupt / den erklärten [562] Aechter / der so hoch belaydigte Theyl / deme / von welchem er / ohne eynige gegebene Vrsach / der massen belaydigt / vnd so viel an jhm gewesen / aller Königreich vnnd Landen spolirt, der auch in aller hostiliter noch biß dato verharret / Der / welchem Gott der Allmächtig / zu bezeugnuß der gerechten Sach / ansehnlichen Sieg verliehen / dem Vberwundenen / ohn eynig desselben ersuchen vnnd erpieten / die außsöhnung selbsten antragen soll / oder auch durch die abdanckung Jhres Kriegsvolcks die sach auff solche conditiones stellen / daß erstgedachte außsöhnung gleichsam darauff nothwendig für sich selbst erfolgen müst / in dem leichtlichen abzunehmen / anderer gestalt Jhr May. nit versichert seyn / nach dem aber das Volck einmal erlassen / ein solch Kriegsverfassung / da die accom̅odation nicht erfolgt / widerumb auffzubringen / einen vnerschwinglischen Vnkosten / neben mehrerm Landverderben / auch verbitterung der Gemüther ohne zweiffel verursachen würde. Eben so wenig auch / können J. M sich einbilden lassen / daß es bey J. Kön. W. mit den vorgeschlagenen conditionibus die meynung hab / wie sonsten der Abgesandten Replica einverleibte Wort / den Verstandt mit sich bringen / nemlich wann J. K. M. die Armeen in allen Ortern / vnd also auch die jenige / deren sie sich jetzo gegen dem Bethlehem Gabor vnd deß Erbfeinds besorgenden Eynfall gebrauchen / abgedanckt / vnd gäntzlichen abgeführt / alle gegen Ligen / weil die Vnio̅ dissoluirt, ebens falls abgeschafft / alle in der erstë proposition von den Abgesandten genante Extremiteten (so J. Kay May. auff die ergangene Aachts Declaration vnnd darauff geordneten Execution verstehen müssen) wie die Namen haben / auß getilgt / der erklärte Theyl neben andern bey dem seinigen / (so ein real versicherung / deß Religion vnd Prophanfrieden / der Gesandten andeuten nach / seyn soll) ruhig gelassen / schaden vnd vnkosten compensirt, weil auch deß andern theyl Länder / mehrern theyl verderbt / Hingegen der Declarirte, auff die Cron Böheimb / vnd die incorporirte Länder für sich / vnd seine Erben / beständig renunciret, (da doch derselbe zugedachtem Königreich / die wenigste Gerechtigkeit / niemals gehabt / noch haben kön̅en / J. M. auch solches Königreich mit dem Schwerdt recuperiret,) vnd da dannoch etwas / so wol zu J. M. satisfaction als anderer Ständt versicherung vbrig / solches alles / gütlichen Tractaten / neben einer general amnistia vntergeben habë / vn̅ durch diese vnd andere mittel / der erklärte theyl / J. K. M. gnädigster affection gesichert seyn würde / dz alsdann erst zu verhoffen / mehrbesagter declarirter theyl / sich allervnterthänigsten Gebür / gegen J. K. M. der massen in aller schuldiger / billichmässiger deuotion werde zu bezeygen wissen / daß J. K. M. ein aller gnädigstes gefallen / darüber schöpffen / auch alles das / was wegen deß Manßfelders stärckung / vnd der occupirten örter halber angezogen / in einem Augenblick verschwinden werd. Sintemal je solches dergleichen conditones seyn / so wol nicht leichtlichen auch geringen Fürsten / jemal vorgestellt / wie dann / als kurtz verwiechen / etlicher vnirten Ständt Abgesandten / jedoch mit mehrer moderation, dergleichen J. M. angemuthet / vornehmen deß H. Reichs Chur-vnd Fürsten / mit welchen J. K. M. solches der Vnirten anbringen communicirt, gantz vnbillich befunden / daß sich J. K. M. deß Vbertretters discretion vntergeben / vnd wie weit es als dann / mit demselben zubringen / allererst erwarten sollen. Dannenhero dann J. K. M. daß sie dergleichen conditiones, bey welchen jhr gebührender Respect. der massen vbergangen / Jhrer Erb Königreich vnd Länder sicherheit / auff hoffnung zukünfftiger Ding gesetzt / Hingegen aber so mercklicher zugefügter schaden vnd vnkosten / deßwegen jhr vornembste Erblandt auch noch zu̅ theyl verhafftet verbleiben / ohn eynige gegen praestation nachgelassen werden sol / nit abnehmen können / So wohlbey J. K. W. als allen Recht liebenden / sich wohl entschuldigt zu seyn / erachten / vnd wie sie sich deß principal declarirten halber nit erklären können / Als haben sie der andern wegen eben so wenig vrsach / Kay. Gnad einzuwenden / so zu dem erbarmlichen Vnhayl / nit allein vornemblichen Rath vnnd That geben / sondern noch darzu / biß auff den heutigen Tag / in der angefangenen Feindlichkeit / ohne berewung / viel weniger erbottenen / oder erzeygten satisfaction beharrlich verbleiben / Bey welchem allem aber J. K. M. nit wenig zuwider / daß sie J. K. W. Intercession, an jetzo nit statt thun können. Darneben aber J. Kays. M. zu freundlichem Danck annehmen / daß J. K. W. nachmals sich dahin erpietig machen / J. K. M. in allem Christlichen Friedliebenden vnd zu deß H. R. Religion vnnd Prophanfriedens sicherer conseruation sich erstreckenden Vorhaben / freundlich zu handen zu gehen / niemanden etwas bevor zu geben / wie dann auch / daß jhr vorhabende Kriegswerbungen zu keines Menschen offension, sondern zu Jhrer Kön. Würden vnd dero mitverwandten Länder vnd Gräntzen / (darunter. J. Kay. M. sich nicht einbilden / daß Jhr Kön. W. die declarirte Personen / vn̅ derselben Länder / den Reichs Constitutionibus zuwider / verstanden haben wöllen) gemeynet seyn / wiewol sie auß newlicher Jrer Kön. W. Antwortschreiben gern vernommen / daß dieselbe / so viel J. May. Armada / vnd von derselben besorgende Gefahr anlang / nunmehr wol versichert vnd assecurirt sich befinden. So viel den nacher Regenspurg außgeschriebenen Churfürst: vnd etlicher Fürsten Conventum anlangt / gleich wie Jhr Kays. May. die vrsachen vnd Intention desselbigen / in jhrer ersten resolution zu vernehmen geben / auch nit darfür halten / daß eynigem deß H. Reichs Standt solche zusammenkunfft zu mehrerm verdacht vnd mißtrawen Vrsach geben könne / Als mögen sie nit erwegen / wz bey solchem Conventu der Mariorum halber / man sich zu besorgen hab / sondern [563] verhoffen zu Gott dem Allmächtigen weil solcher Conventus, insonderheit zu abwendung allerha̅d Beschwerlichkeiten vnd Mißtrawen / entgegen aber / erbawung Ruhe vnd Frieden / im Reich angesehen / Also werde durch trewes eyfferigs / so vornehmer deß H. Reichs Chur-vnd Fürsten einrathen der gewüntschte effectus darauff erfolgen. J. May. würden auch nit weniger / als andere deß Röm. Reichs Fürsten vnd Ständ / wie bißhero / also ins künfftig an jhrem Orth / solch lobwürdig Werck zu befördern jhr angelegen seyn lassen / sc. Vnd mit diesem Bescheid sind mehrgemelte Dänische Abgesandte dimittirt worde̅ / nach dem sie auch im Namen jhres Königs die Lehen vber daß Hertzogthum Holstein von K. M. empfangë. (König in Dennem. fällt dem Graffen vo̅ Schowenburg ins Land.) Es hat sonsten vmb diese Zeit zwischen König Christian in Dennemarck / vnd Graff Ernsten vo̅ Schowenburg vbele Händel abgeben. Dann es hatte J. Kays. M. bald nach Antritt der Kayserl. Regierung gedachten Graffen vo̅ Schowenburg in den Fürsten Stand erhaben / worauff selbiger jm von da an den Titul eines Hertzogen von Holstein genommen: Dieses hat den König / weil er es auffgenommen / daß es jhm vnd seinem Hauß zu̅ Praejuditz vnd Nachtheil geschehe / nit wenig verdrossen / auch dahero sich solches nit vngeandet zulassen / entschlossen: wie er dann auch zu dem End / als keine Enderung in diesem Handel auff seine Beschwerungs vnnd Deductionschrifften / so er deßwegen an den Kayser abgehen lassen / erfolgen wollen / mit einë wolgebutzten Kriegsvolck zu Roß Fuß (welches er eine Zeitlang beysamen gehabt / vnd damit viel in die Gedancken gebracht / als wann er zu Behuff deß vertriebenen Königs in Böhmen etwas tentire̅ wolte) in die Schowenburgische Herrschafften eingefallen. Der Graff hatte sich damals eines solchen nit versehen / muste derhalben / weil er zu schwach war einem so mächtigen König Widerstandt zuthun / sich mit J. M. vergleichen / vnd zu Bezahlung deß Kriegsvolcks 50000. Reichsthaler erlegen / auch den Titul eines Hertzogen von Holstein / dessen er sich zuvor gebraucht / endern / vnnd sich einen Fürsten deß Reichs vnd Graffen von Schowenburg schreibë. Es hat das Dänische Kriegsvolck in seinem Land grossen Schaden gethan / welcher auff vier Tonnen Goldt geschätzet worden. Die Soldaten haben das Wild vnd die Fischereyen mit Muthwillen verderbt / wo sie gekönt / viel Ochsen weggenommen / die sie theils verkaufft / theils geschlachtet / vnd was sie nit erzehren mögen / den Vögeln vnd wilden Thieren ligen lassen. Die Schreiben so wegen dieser Differentz zwischen der Kay. M. vnd Kön. M. in Dennemarck gewechselt worden / darauß der Grund solcher Strittigkeiten zuvernehmen / sind folgenden Inhalts gewesen; (Käy. Ferdinandi Schreibe an den König in Dennemarck wegen Erhöhung deß Grav Ernsten von Schawenburg.) Wir Ferdinand / sc. Wir haben E. L. Schreiben von dato auff dero Hauß Flenßburg den 2. Novemb. 1620 zu recht empfangen / vnd auß de ̅selben mehrern Inhalts vernommen / was massen E. L. sich ab der / für Graff Ernsten von Schowenburg / verschienener Zeit vnnd bald nach Antrettung der Kayserl. Regierung / gethanen Bewillig- vnd Erhebung zum Fürstenstandt beklagt / vnnd dieselbige als dem Hertzogthumb Holstein / wider auffgerichte helle Erbverträg / Renunciationes, vielfältige Investituren / hergebrachte Observantz / vralt erlangtes jus quaesitum, Regalien vnd Hochheit gereichend zu seyn andeuten / vnnd darumb vmb Cassation angeregter Erhöh-vnnd Erhebung freundlich ersucht haben: Wie wir nu̅ seither vorgemelt vnserer angetrettenen Kayserlichen Regierung / die von E. L. gege̅ vnsern Vorfahren am Reich / Röm. Kaysern vnnd Königen vnd vnserm Hauß Oesterreich erwiesene freundlich / wolmeinend vnd auffrichtige Affection / jederzeit in hoher Würde vnd Existimation gehalten / inmassen solches vnsere an E. L. die Zeit her abgangene Schreiben gnugsamb zuerkennen gebe̅ / also hat es bey vns mit obgemeltes Graffen von Schowenburg Erhebung zum Fürstenstandt / die Meynung im wenigsten gehabt / Ew. L. oder dem Fürstl. Stammen vnd Hauß Hollstein etwas zu praejudiciren / noch zuentziehen vnd zuschmälern / In deme Wir dann mit ertheilung angeregten Fürstenstandts / vnser Absehen fürnemlich dahin gewendet / daß vns zimblicher massen bescheiniget worden / daß gedachtes Graffen von Schowenb. Voreltern die Fürstl. Dignitäten / Würde vnd Hochheit vor Alters gleicher gestalt geführt / vns auch sonsten mehrgedachter Graff von gute̅ Tugenden / Qualitäten / ansehenlichë Diensten / vnd zu führung deß Fürstl. Standes vo̅ Gott begabtë Vermögen / auch im vbrigen mit solche̅ Requisitis (mit welchë man dann nit Hollstein / sondern andere gedachtes Graffen ansehenliche Graff-vn̅ Herrschaffte̅ / ohn einig E. L. oder deß Fürstl. Hauß Hollstein praeiudicium in acht genom̅en hat) versehen / von vnterschiedlich fürnehmen Orthen insonderheit gerümbt worde̅ ist / welche vnsern geehrten Vorfahren Röm. Kay. vnd Königen / bei mittheilung dergleichen Fürstl. vnd andern Dianitäten allzeit in grosser Consideration gehaltë seyn worden / in massen dan̅ die Kay. Hochheit in krafft jres erleuchtë Throns / ohne das mehr geneigt ist / vn̅ seyn solle / die fürneme / wolverdie̅te Geschlechter vielmehr zu grössern Dignitätë zu erheben / vn̅ das jenige / was vieleicht für vergessen geacht werden mag / widerumb herfür zu ziehen / dann etwan gar in Abgang kom̅en zu lassen / warmit wir doch / wie obverstanden / E. L. vnd mehr gemelten Fürstl. Hauß Holstein nochmalen gar im wenigste̅ praeiudicirt / benommen vnd entzogen haben wollen. Hierumben / so gesinnen vnd begeren Wir an E. L. hiemit gantz freundlich / Sie wollen die wider obgemelte Fürsten Standts Erhebung gefaste Gedancken außschlagen vnd fallen / vnd vmb deß willen Jhre zu Vns tragend vnd bißher in mehr wege gespürte wohlmeynend Affection in keine Veränderung gerathen lassen / Wie Wir dann zu mehrer Ewer Liebd. Satisfaction verordenet / das jenige / was Vns von Ewer Liebd. obverstandener massen zugeschrieben worden / mehrgedachtem von Schowenburg zu verstehen zu geben / vn̅ [564] E. L. die erfolgende Antwort gleichfals zu communiciren. Vnd Wir seyn vnd bleiben / sc. (Königs in Dennemarck Antwort auff das Kays. Schreiben wegen Erhebung deß Graffen vo̅ Schowenburg.) Hierauff hat König Christian folgender Gestalt geantwortet; Durchleuchtigster Großmächtigster Kayser / sc. Auß E. Kay. M. vnd Ld. Schreiben (so Wienden 2. Martii datirt) haben wir anfang vermercket / daß bey E. K. M. vnd Ld. es mit deß Graffen von Schowenburg Erhöhung zu̅ Fürstenstandt / die Meynung im wenigsten gehabt / vns oder dem Fürstlichen Stammen vnnd Hauß Holstein etwas zu praejudiciren / sc. Als Wir nun darab E. Kay. M. vnd Ld. gegen vns vnd dem Fürstl. Hause Holstein / beharrliche gute Affection würcklichen verspüren / vnnd daß dieselben bey ertheilung solcher Dignität viel ein ander Ziel / dann von gemeltem Graffen auffgenom̅en worden / gehabt / so thun Wir vns deßwege̅ gegen E. K. M. vnd Ld. gantz freundlich bedanckë / seynds auch vmb sie hinwider zubeschulden jederzeit sonders wol geneigt vnd erbietig. Vnd lassen nun zwar billich geschehen / daß E. K. M. vnd Ld. tragenden Kayserl. Ampts halben / gute Fuge vnd Macht haben / wol verdiente vnd qualificirte Personen zu höhern Ehren vn̅ Fürstlichen Würden zuerhebë / welches Wir auch anzufechten nit gemeint / in enwegung / daß wir vn̅ andere Könige vnd Potentaten dessen gleichfals bemächtiget / auch vnsere Vorfahren am Reich Dennemarck / Graffen zu Hertzogen / mehr dann vor 500. Jahren erhoben. Weil wir aber dannoch auß E. K. M. vnd Ld. Schreiben vernehmen / daß sie zu Erhöhung deß Graffen fürnemlich bewogen / als hette̅ sein Voreltern / die Graffen vo̅ Schowenburg / die Fürstl. Dignität / Würde vnd Hochheit vor Alters gleicher gestalt geführet vn̅ gebraucht / So habë Wir nit vmbgehn können / E. K. M. vnd Ld. freundtlicher Wolmeynung zu eröffenen / daß wir ein solches / so viel vnser Erbstam̅ Fürstenthu̅b Holstein / (dessen Fürsten Titel der Graff zur vngebür führet) betrifft / bey vns keines wegs befinden / wird auch mit gründlichem Bestande schwer zu erweisen seyn / besondern es geben die Genealogien viel ein anders / vnd zwar dieses / daß nemblich deß jetzigen Graffen Voreltern biß zum ersten Acquirenten der Graffschafft Holstein / (Adolphum I. Comitem Holsatiae, der vom Kayser Lothario damit belehnet worden) in ascendente linea, vnnd hinwider von demselben in descendente linea, biß vff jetzige̅ Graffen continua serie, ohn einige Interruption / seyn Graffen gewesen / vn̅ stets Graffen verblieben / wie dann auch derselbe Graff Otto / so König Christian dem I. die praetendirte Anvn̅ Zusprüche / an der Graffsch. Holstein vn̅ Stormarn / würcklich cediret / sich in solcher Cession Ju̅cker Otto / vnd nit anders genennet vn̅ geschriebë. Dahero wir nit absehen können / wie dieser jetziger Graffe / sich einiger Restitution deß Fürstl. Tituls Hölstein rühmen könne / in ferrner Betrachtung / dz vorgedachter Graff Otto nebë seinë Söhnen alle An-vnd Zusprüche / so er wegen Hertzog Adolphs zu Schleßwig / vnd Graffen zu Holstein tödtlichen Abgang / an den Graffschafften Hollstein vn̅ Stormarn zu habë vermeint / Kön. Christian dem I. mit allen Pertinentien / Herrlichkeite̅ / Hochheiten vn̅ Regalien / An. 1460. Erblich Realiter, vnd in totu̅ vor ein benante sum̅en Geldes abgetrettë / auch dieselbige Sum̅a jnen richtig vn̅ wol (vnangesehen die außgangene Schowenburgische Chronica das widrige dagege̅ fälschlich anziehet) zu voller Gnüge bezahlet wordë / in massen die Original Cession vn̅ Quittung außdrücklichë außweisen thun. Ja es ist auch in selbiger Cession begriffen / daß gege̅ die Königl. Protection / Graff Otto / seine Erben vnd Nachkom̅en / sollen vn̅ wollen dem König zu Dennemarcken zu Dienste vn̅ Willen seyn / vnd jhre reservirte Schlösser vff disseit seit der Elbe belegen / dem Könige / seinen Erben vnd Nachkommen / in allen seinen Nöthen gleich seinen eigenen Schlössern / offen stehen vnd bereit seyn / doch ohne seinen vnd der seinigen Schaden. Daß sich auch dahero die Graffen in jren Missiven an vnsere Voreltern vn̅ Vns abgange̅ / Dienere subscribiret / in massen dann jetziger Graff in einem an vns vnterm dato de̅ 10. Maii / 1620. abgefertigtem vnd hernacher getrucktem Schreibë diese Wörter mit eygener Hand vnterzeichnet / E. M. gehorsambster Diener / welches gleichwol in den gedruckten Exemplarn deß Graffen zur Vngebühr außgelassen worden. Ohne das auch ist die Gravschafft Hollstein bey seiner Voreltern zeiten / so viel sie daran im besitz gehabt / alle wege eine Graffschafft verblieben / vnd auch als eine Graffschafft cedirt worden / biß erstlich 14. Jahre nach gäntzlicher abtrettung aller An-vn̅ Zusprüche / vn̅ also An. 1474. Kays. Friederich die Graffschafftë, Hollstein vn̅ Stormarn vniret / selbigen Ditmarschen incorporiret / vnd also conjunctim zu einem Hertzogthum̅ erhöhet / auch Principatuu̅ jura, auß Kayserlicher Macht vnd Hochheit gereicht vn̅ gegeben / welcher Kayserl. Büllen diese Wörker inseriret seyn: Teneanturq; praefatus frater noster (Christianus I.) tanquam Dux Holsatiae, eiusq; in dicto Ducatu pro tempore Successores, huiusmodi Ducatum à Sacro Romano Imperio in Feudum recognoscere, eo videlicet modo, quo hactenus dicti comitatus recogniti & comitatuum possessores investiti fuerunt. Wie dann auch / seyther deme Vnsere Praedecessores vnd wir / als Hertzog zu Hollstein / vo̅ denë pro tempore regirenden Kaysern mit solchë vnserm Erbstam-Fürstenthum̅ eintzig vn̅ allein / exclusis plane comitibus Schowenburgensibus, investiret vn̅ belehnet / dz sie Graffen auch deßwegen in deß Reichs Matricul als comites Holsatiae nit mehr / sondern wie Schowenburgische Graffen zu findë seyn / Inmassen sie auch nit anders vff Reichs vn̅ Krayßversamblung genennet / noch einige Session im Nidersächs. Krayß (darin Hollstein immediate belegen) sieder der Cession gehabt oder noch habë / werden auch nit verschrieben / dz dann je vnwidersprechlich beschehë / vnd der Graff necessariò auff Nidersächs. Kreyßtage beschrieben werden müste / da er anders ein Graffe / zu geschweigen / ein Fürst zu Hollstein mit fugë genennet werden köndte / worauß dann auch abzunehmë / wie vnfüglich er sich seithero einë Graffen [565] von Holstein geschrieben vnd rühmet / viel weniger Fürstliche Restitution zu praetendiren befüget sey. Wie vns dann auch glaubwürdig beygebracht / daß zu E. Keys. May. vnd Ld. Vorfahren Zeiten / gleichfalls post factam cessionem, den Graffen der Titul Holstein nicht mehr / sondern Schowenburg in consueto & communi stylo Cancellariae gegeben worden / das dann in vnser Königlichen Cantzeley nicht allein biß Dato vblich herbracht / besondern es schreiben alle Hertzoge zu Holstein nicht anders an die Graffen / als / omisso plane titulo Holsatiae, Schowenburg. Es köndte zwar wol seyn / daß ex incuria & errore scribentis den Graffen von Schowenburg der Graffen Titul Holstein etwa zu Zeiten gegeben seyn möchte: So können wir wol bezeugen / daß es vns vnwissend / sondern errore scribentis titulum beschehen / wie auch ein jeder Vernünfftiger zuermessen / daß solcher error dem vblichen stylo Cancellariae in nichts wird derogiren / noch dadurch dem Graffen einige Gerechtigkeit an vnserm Erbstamm Fürstenthumb zuwachsen können. Vnd damit nun E. Keys. M. vnnd Ld. eygentliche Wissenschafft haben mögen / wie es mit solchem gehabten Fürsten Titul warhafftig beschaffen / vnd woreyn sie vom Graffen verleitet worden / so ist zwar nicht ohne / daß auß diesem Stammen etliche wenige zu Fürsten erhoben worden / welche aber nicht jetzige Graffen Progenitores, noch deren Brüdere / sondern in remotiori gradu lineae collateralis jhnen allein verwandt gewesen / vnter welchen dann Graff Gerhardt der Dritte / der erste zum Hertzogen von Schleßwig von Woldimaro Anno 1326. erhöhet / welcher aber hernacher das Hertzogthumb hinwiderumb abtretten / vnnd sich / wie auch seine Söhne / mit der Graffschafft Holstein vnd den Graffen Titul contentiren lassen müssen / biß auff Hertzog Erichen von Schleßwig (der der letzte von Canuti Stammen / so das Hertzogthumb zweyhundert Jahr innen gehabt) tödtlichen Abgang ohne Männliche Leides Lehens Erben / da alsdann Königin Margreta / vorgedachtes Graff Gerhardten Nepotem, auch Graff Gerhardt genannt / hinwider damit belehnet / der auch der erste Hertzog von Schleßwig selbiger Linien verblieben / nach dessen absterben haben sich seine Söhne der Cron Dennemarck sehr widerlich bezeiget / darumb jhnen dann auff Begehren König Erichen / als Lehenherrn / vom Keyser Sigismundo / als erwehlten Scheids Richtern / Anno 1415. vnd 1424. propter denegata ab illicitis detentatoribus servitia, commissam Feloniam & crimen laesae Majestatis, das Hertzogthumb abe vnd dem König zuerkandt worden. Als aber hernacher Anno 1431. eine Keyserliche Commission angeordnet / worin̅ sich die Graffen erkläret / dem Könige Fußfall zuthun / Gnade zusuchen / vnd als gute Fürsten der Cron Dennemarck mit fleiß zu dienen / vnd derselben Mann zuseyn / ist endlich Anno 1435. der Vertrag geschlossen / vnd der König Graff Adolffen das Fürstenthumb Schleßwig / so viel er dessen im Besitz gehabt / Zeit seines Lebens / vnd seinen Erben nach seinem Tode zwey Jahr lang verschrieben / nach absterben aber König Erichen ist Hertzog Adolff von König Christofferen / Hertzogen zu Bayern / mit dem Hertzogthumb Anno 1440. belehnet / welche Belehnung auch hernacher von König Christian dem Ersten / Anno 1445. bekräftiget worden. Wie aber dieser Hertzog Adolff / als der letzte von Graff Gerhardten deß dritten Stamme / ohne Lebens Erben Anno 1459. mit Todt abgangen / ist solch Hertzogthumb an König Christian den Ersten / als Lehenherrn wider gefallen / dessen hochselige Ld. es auch Zeit jhres Lebens in Possession behalten / vnd auff dero Posterität vnnd vns verstammet. Auß welchem allem dann E. Key. May. vnnd Ld. sattsamb zuvernemmen / daß dieses Graffen Praedecessores allesampt nie Hertzogen / weder deß Römischen Reichs / sondern als Hertzoge vnd Vasallen vnsers Reichs Dennemarcken / zu Schleßwig / mit vnserm vnd der Cron Dennemarcken Fürstlichen Fahnen Lehen belehnet worden / welche Investitur / so viel den Stammen betrifft / mit deß Adolphi Todt gäntzlich erloschen. Dahero wir bey vns nicht ermessen können / mit was Schein dieser Graff von E. Key. May. vnd Ld. als Nachfolgern am Röm. Reich / dessen Fürsten der Stammnie gewesen / einige Restitution Fürstlicher Dignität in genere, zugeschweigen in specie vnsers Fürstenthumbs Holstein / dessen als ein Fürstenthumb seine Voreltern nie possessores gewesen / suchen vnd praetendiren könne. Vnd da solche nichtige Praetension / wegen der Collateral Linien solte statt finden / hette̅ vielmehr die vralten Graffen von Oldenburg / vnd Hohenzollern / als auß welchem Stammen die Könige zu Dennemarcken / Hertzoge zu Schleßwig / Holstein / vnd respectivè Churfürsten vnd Marggraffen zu Brandenburg entsprosse̅ / Königliche / Chur vnd Fürstliche Restitution zusuchen vnnd zubitten: wie vngeräumbt aber vnd fast irrationabel solches seyn wolte / als werdens vorgedachte Graffen / welche viel zu sincer vnd discret darzu seyn / sich anzumassen nicht vnderstehen. Wann nun E. Key. May. vnd Ld. hierauß zuermessen / wie hochbeschwerlich vnd vnleydsamb vns fürkommen / daß sich gemelter Graff einen Fürsten vnsers Erbstamms Fürstenthum̅s Holstein (daran er die geringste Gerechtigkeit nicht hat / noch deßwegen in deß Reichs Matricul begriffen / oder auch auff Reichs-vnd Crayßtägen verschrieben / noch einige Session hat) vnser anfangs vnwissend nennen / vnd selbigen Titul führen dörffen / woran er zwar nicht ersättiget gewesen / sondern zweiffels ohn auß angenommener Vppigkeit sich ferrner den 21. Febr. jetztlauffenden Jahrs / in einem decreto einen regierenden Fürsten zu Holstein vnd Schowenburg schreiben lassen dörffen / dessen sich zwar vnsere Vettern vnd abgetheilte Hertzoge von Holstein / vnangesehen sie mit dem Hertzogthumb belehnet / nie vnder [566] fangen / dahero wir dann selbigem hochmütigen deß Graffen Vornehmen / so zu vnser vnd vnsers Fürstlichen Hauses Holstein hohen Praejuditz vnd Verkleinerung gereichet / in die Länge nit zusehen / noch jhme solches verstatten können oder wollen. Demnach gelangt an E. Key. M. vnd L. vnsere abermalige freundliche Bitt / die wollen vnserer gerechten Sachen / wie bißhero beschehen / vielmehr dann deß Graffen vppigem procediren / Raum vnd statt geben / vnd nicht allein an solcher seiner vnzimlicher Verhandlung ein vngnädiges Mißfallen tragen / sondern auch bey demselbigen die endliche vnnachlässige Verordnung verfügen / daß er sich deß Fürsten Tituls vnsers Erbstamm Fürstenthumbs Holsteins (so E. Key. M. mit der Begnadigung nicht gemeynet) gäntzlich enthalte / damit wir nicht auff den widrigen Fall verursachet werden / vnsere erlangte Hochheiten vnnd Regalien an vnserm Fürstenthumb Holstein / rechtmässiger weise zuvertheidigen / sc. Was gestalt der Graff von Manßfeld an den Böhmischen Gräntzen gegen der Obern Pfaltz sich mit Volck gestärcket / vnd sein bestes gethan / nicht allein die noch vberbliebene Orth in Böheimb dem Pfaltzgraffen zu gut zuerhalten / sondern auch der Orthen noch weiter vmb sich zugreiffen / ist zuvor erwehnet worden. Als nun gedachter Pfaltzgraff Friderich gesehen / was er an jhm für ein getrewen vnd eyfferigë Diener hette / hat er jhn von Wolffenbüttel auß / vnder Dato den 2. Febr. also zugeschrieben: (Pfaltzgraff Friderich vermahnet den von Manßfeld den Krieg für jhn fostzuführen.) P. P. Es ist vns nicht ohne sonderliches Wolgefallen vorgebracht worden / welcher massen E. L. nicht allein vnserer Königl. Person gethanen Eyds biß anher trewschuldig ingedenck verblieben / der anbefohlenen Kriegsexpedition mit allem Gehorsamb nachgelebt / sondern auch vnterschiedene Stätt / Flecken vnd Schlösser in vnserm Königreich Böheim vom Feind erobert / vnd wider vnter vnsern Gehorsamb gezwungen. Weil wir aber keines wegs gesonnen / vnser von Gott verliehenes vnnd von Rechtswegen inständigen Königreichs vnnd dessen Regglien zuvergessen / sondern was vns mit vnrecht genommen / durch Recht vnd mit Schwertsgewalt wider zugewinnen. Als begeren wir hiemit an E. L. sie wollen in dem vorgesetzten Eyffer standhafftig fortfahren / deß Juraments vnvergessen bleiben / in widerbringung deß Königreichs Böheimb kein Mühe / Volck noch Vnkosten sparen / vnd also so wol Gott als vns / vn̅ der geliebten Posterität ein wolgefälliges / vnnd vor aller erbarn Welt lob-vnd ruhmwürdiges Werck verrichten / wir wollen E. L. mit gnugsamer Volck-vnd Gelthülff auff alle kommende Fäll erscheinen / auch dieselbe vnsere Kön. Gnad vnd Gunst reichlich empfinden lassen / wir seynd anjetzo wegen Fortification vnser Soldatesca bemühet / vnd begehren vnser Haupt nicht ehe zu Ruhe zulegen / biß vnser Feinde / mit Hülf deß allerhöchsten Richters / vnd vieler großmächtigen Potentaten gerochen vnd zu Schanden gemacht werden / wie wir dann der gäntzliche̅ Hoffnung / in kurtzem das jenige zu tentiren / darob Gott ein sonderlich Gefallen / vnsere vnd der Christlichen Religion Feinde ein höchsten Schrecken / alle Welt aber ein denckwürdiges Wunder tragen sollen / dann vns weiters nichts begegnen wird / so vns von der einmal gefasten Opinion / Gottes Wort vnd vnsere von jhm verliehene Länder / mit Darsetzung Leib vnd Gebens zuretten vnd zuschützen / ab-vnd ruckwendig machen köndte. (Pilsen vom Tilly eingenommen.) Mitlerweil ist der Bayerische General Tilly mit einem Läger von 10000. Mann in Böhmen geruckt / vnd sich an die Statt Pilsen gemacht / dieselbe / ehe der von Manßfeld / welcher damals hin vnd wider starck werben ließ / wider auff die Bein kommen möchte / in Key. M. Gewalt zubringen. Es lagen darinn sieben Fähnlein Soldaten / welche zwar mit zimlicher Notthurfft versehen / aber wegen Mangel an Gelt / vnd nicht erfolgen der von dem von Manßfeld vertrösteter Bezahlung schwürig vnd vbel zufrieden waren: solches nahm Tilly zu seinem Vortheil zeitlich in acht / vn̅ weil er wol merckte / daß es vnder seinen Soldaten manchen Kopfkosten würde / wann er solchen wolverwahrten Ort mit Gewalt angreiffen solte / gedachte er die Sachen anderst anzugreiffen / vnd durch Gelt sein Intent zuerreichen / welches jhm dann auch so fern glückte / daß sich erstlich theils Officirer bestechen / hernach auch von der inligenden Besatzung gegen Erlegung einer starcken summa Gelts / vier Fähnlein auff seine Seiten zutretten sich bewegen liessen: aber die vbrige drey Fahnen hatten auff jhre Ehr vnnd Redlichkeit ein mehrern Respect / wolten mit der Verrätherey nichts zuthun haben / auch von Tilly kein Gelt nehmen / sondern zogen mit Sack vnd Pack ab / vnd nahmen jhren Weg nach dem Manßfeldischen Läger. Vnd aufsolche weiß ist Tilly den 26. Martij ohne Verlust seiner Soldaten dieses festen Orts Meister worden: Dahero zusehen / was offimals im Krieg durch Geltmangel vnd vnbezahlte schwürige Soldatesca für Vngelegenheit könne verursachet werden. (Falckenaw vnd Elenbogen vom Graffen von Tilly eingenommen.) Ob nun wol dieser Verlust der Statt Pilsen den andern benachbarten Orthen / so noch mit Manßfeldischen Besatzungen versehen waren / etwas Schrecken eingejagt / haben doch dessen vngeachtet die Falckenawer vnd Elenbogner gegen einer Belägerung mit aller Notturfft sich starck versehen; worauff das Chur Sächsische Kriegsvolck vor Falckenaw; die Bayerische aber / nach dem sie zuvor das Schloß Hertenberg erobert vnd außgeplündert / vor Elenbogen geruckt. Ob sich nun wol die Besatzung in Falckenaw anfangs sehr muthig erzeigt / vnd mit außfallen sich dapffer gehalten / haben jhnen doch die Sächsische vnd sonderlich die Bergknappen / die sie bey sich hatten mit graben dermassen zugesetzt / daß nach dem auch der Entsatz gegebener Vertröstung nach / vom Manßfelder aussen blieben / sie endlich den 1. Aprill mit Accord sich ergeben müssen / vnd sind mit jhren Ober-vnd Vnderweh [567] ren / brennenden Lunten / Sack vnd Pack ab vnd nach der Pfaltz gezogen. Hierzwischen ist die Statt Einbogen hefftig von den Bayerischen beschossen / vnd was deß Tags für Pressa gemacht / deß Nachts von den Belägerten / (deren Oberster Graff Henrich von Ortenburg / ein zwar junger / aber dapfferer vnnd vnverzagter Herr war /) wider außgebessert / vnnd sonsten Mannliche Gegenwehr gethan worden / darüber mancher versuchter Soldat vnnd etlich wolgeübte Büchsenmeister / vnd ein Ingenieur auff dem Platz geblieben. Die Statt zuentsetzen ist der von Manßfeld den 26. Aprilis in 8000. Mann starck / welche er in drey Hauffen getheiler angezogen / aber doch zu spat kommen; dann der Graff von Ortenburg / weil es jhm an Pulver gemangelt / eben selbigen Tag mit dem General Tilly / so von Pilsen zu den darvor liegenden Bayerischen mit mehr Volck vnd Geschütz gestossen / accordiret / daß sie mit fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / vnd Kugeln im Mund abziehen / jedoch sich wider J. Keys. Mayest. Churfürsten von Sachsen / vnnd Hertzogen in Bayern / auch andere Catholische Fürsten vnnd Stände innerhalb drey Monat nicht solten gebrauchen lassen: welche aber in Keys. Mayest. oder Churf. Durchl. zu Sachsen / oder Fürstl. D. in Bayern Dienste sich wolten begeben / denen solten zween Monat Sold gegeben werden: Wegen der Pagagy solte dem Graffen / Officirern vnnd Soldaten zugelassen werden / mitzunemmen / was jhnen zugehörig / vnnd sie in die Statt gebracht; dessen von Manßfeld Pagagy / Diener / Gutschen vnnd Küchengeschirr / sampt den gebeuteten Pferden / solten auch ohne Verhindernuß hinauß gefolget werden: Man hat jhnen auch eine Convoy / so sie sicher biß zu den Frontieren begleiten solte / wie auch Wägen die Beschädigten fortzubringen mitgetheilt. So bald Tilly in die Statt kommen / vnd solche mit Keyserischem Volck besetzt / hat er 17. Rathsherrn vnd reiche Bürger / wie auch D. Friderich Georg von Oldenburg / in Hafftung nehmen lassen / vnd die Bürger vor die Plünderung hundert tausendt fl. Rantzion zuerlegen angehalten. In Zeit dieses Kriegswesens im Elnbogischen Crayß ist das Land jämmerlich verwüst vnd verderbt worden. (Werling vnd Klingenberg von Don Balthasar eingenommen.) Hierzwischen haben die feste Orth Werlingk vnd Klingenberg / dem Herrn von Schwanberg gehörig / darinn bißhero auch noch Manßfeldische Besatzung gelegen / vnnd sich ein geraume Zeit dapffer gewehrt / mit Accord sich an Don Balthasar ergeben / vnd bey dem Außzug biß an die Pfaltz convoyirt worden; die Besatzung in Thabor aber / wie auch in Wittingaw haben zu keiner Vbergab verstehen wollen / sondern auffs eusserst sich zu wehren beschlossen / zu dem End gewaltig sich verschantzt / vnd Don Balthasars erwartet. (Pfaltzgraff Friderich) Inmittels hat Pfaltzgraff Friderich in die vereinigte Niderland seine Reyß genommen / mit 40. Reutern vnd einer ansehenlichen Statischen (ziehet in die vereinigte Niderland.) Convoy bey der Statt Münster in Westphalen fürüber passirt / vnd mit sechs Compagnyen zu Emmerich ankommen / da er zween Tag still gelegen; von dannen ist er auff Cleve vnnd Roterdamm fortgeruckt / endlich den vierzehenden Aprilis mit seinem Gemahl vnnd Comitat / darunder ein Fürst von Weymar beneben andern vornehmen Herrn im Haag angelangt / deme Printz Moritz / mit allen anwesenden Fürsten / Printzen / Graffen vnd Herrn / wie auch den Engelländischen / Dennemärckischen / Schwedischen vnd andern Bottschafften vnnd Agenten / sind jhm ein stück Wegs entgegen gefahren / jhn freund-vnd mitleydenlich empfangen / einbegleitet vnnd Königlich daselbst tractirt. Auß dem Graffenhaag hat er nachmaln wegen der von Keys. May. mit etlichen Chur vnd Fürsten naher Regenspurg außgeschriebenen Zusammenkunft sub dato 1. 2. Maij folgendes Schreiben an die Chur-vnd Fürsten deß Reichs mutatis mutandis abgehen lassen: (Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an die Chur-vnd Fürsten in Teutschland.) Wir Friderich / sc. Wir werden glaubwürdig berichtet / daß nach dem die Keys. Mayest. etliche Chur vnd Fürsten deß Reichs gegen den 14. 24. Jun. nechstkommend / zu sich nacher Regenspurg beschrieben / da felbsten zu handlen / vnd zu schliessen / wie der werthe Fried in vnserm geliebten Vatterland Teutscher Nation widerzubringen / vnd ferner Landverderben abzuwenden / daß wir da bey etlichen in Verdacht gezogen werden wollen / als ob vns wolgemeynte intentiones zuwider / vnnd wir zu ferrnerer Kriegsbereitschafft vnnd Vbung seiner Thätlichkeiten geneigt weren. Nun können wir so viel wol bezeugen / daß wir zu Kriegs Empörungen vnschuldigem Blutvergiessen vnnd Landverderben dabey gar nicht / sondern vielmehr zu einem beständigen friedlichen Wesen im Hertzen geneigt seyn / daß wir auch in die vorgangene Weitläufftigkeit nicht auß einiger Ambition oder Begierd eines Privat Nutzen gerathen / sondern in vnserm Gewissen darfür gehalten / einen ordentlichen Beruff vnd rechtmässige Defension zu handhaben: Sonsten aber der Key. May. als dem Haupt / allen gebührenden Respect vnd Gehorsamb zu erweisen vns geneigt wissen. Demnach auch darauff / wider all vnser verhoffen / nicht allein vnser Churfürstenthumb vnd Erbland / sondern auch die benachbarte / ja fast alle Stände deß Reichs in Vngelegenheit / Schaden vnd Verderben gesetzet / vnd zu beschwerlicher Kriegsverfassung gemüssiget worden: Als ist vns je vnd allwegen dasselbe von Hertzen leyd vnd kümmerlich gewesen / vnd noch / in dem wir leichtlich erachten können / was dahero dem Römischen Reich Teutscher Nation / ja bey der bekanten annahenden grossen Türcken Gefahr der gantzen werthen Christenheit / für vnaußbleibliches Vnheyl zugezogen werden könte. Setzen demnach zu Gott dem Allmächtigen das gewisse Vertrawen / es werde bey obvermeldter Zusammen [568] kunfft der Key. M. vnd der erscheinenden Chur-vnd Fürsten Hertzen vnd Gemüth dahin lenden / daß jhre Consilia zu widerbringung eines rechtschaffenen sichern vnd durch gehenden Friedens / auch nothwendiger widerauffrichtung beständigen guten Vertrawens dirigiren vnd führen / damit sie bey dem gantzen Reich / vnnd allen dessen Ständen / wie auch der werthen Posterität / dessen Ruhm vnd Danck / vnd darbey sich niemand zu beschweren haben möge. Demnach wir auch nicht zweiffeln / es werde bey solcher Zusammenkunfft gesucht werden / wie mit höchstgedachter Key. M. wir reconcil???rt / vnd alle Mißverstände vnd Weiterung auß dem weg geraumet werden mögen / so sollen vnd kön̅en wir E. L. nit verhalten / daß vnderschiedliche hohe Potentaten / vnd vnsere Freund jr ansehenliche Bottschafft vnd Gesandten allbereit zu J. Key. M. deß wegen abgefertiget / deren Rath vnd Vnderhandlung nur dem gemeinen Wesen zu gutem / auch J. M. zu vnderthänigen Ehren vns gern bequemen wollen / so viel wir jmmer ohne Verletzung vnserer Ehren vnd guten Gewissen / welches wir billich höher / als vnser Leib vnd Leben / vnd alles zeitlich Gut achten / werden thun vnnd eingehen können. Erklären vns auch nachmals gegë männiglich dahin / daß wir J. Key. May. Hochheit zu offendiren vns niemals in Sinn genommen / auch noch nicht nemen / sondern vielmehr derselben allen gebührenden Gehorsamb / Ehr vnd Respect erzeigen wollen / wie solches deß Reichsverfassungen gemäß ist; Getrösten vnd versehen vns darauff zu Jhr. May. sie werden hingegen durch ein general Amnistiam allem Vnheyl auß dem Grund abhelffen / vnd die Sachen schleunig dahin richten / damit vnser Freund / Räthe / Diener vnnd Vnderthanen / wie auch andere gantz vnschuldige Ständ vnd Verwandte deß Reichs / deß frembden Kriegsvolcks vnd aller Gefahr mit dem ersten enthebet / alles wider in sichern vnnd friedlichen Stand gesetzt / zu besserm Vertrawen ins gemein ein rechtschaffen Fundament geleget / zu mehrer Trennung / vnd also endlich gäntzlicher Ruin deß Reichs nicht Vrsach / zugleich auch den abwesenden vnnd nicht beschriebenen Ständen / keine Anlaß gegeben werde / sich vber dergleichen Particular Convent vnnd absonderliche Schlüß / als ob dardurch gemeinen Ständen deß Reichs vorgegriffen / mit Fug zu beschweren. Dann ja vernünfftig zuerachten / da wir dergestalt etwas zuleysten gezwungen werden wollen / dardurch vnser Ehr vnd Leumut beschmitzet / vnsern Kindern vnd Nachkommen ein Mackel angehänget / denselben / wie auch vnsern Anverwandten vnnd gantzem Hauß ein beschwerlich Praejudicium, vns zugleich bey hohen Potentaten / vnnd andern Freunden starcker Verweiß / auch der Consequentz halben / der Libertät deß Reichs / vnnd dessen Ständen / oder auch andern Personen / Gefahr vnnd Schaden zugezogen / vnd dahero alle Vrsachen jetzt vnd ins künfftig / inn-vnd ausserhalb Reichs / so wol bey den jetzt lebenden / als der Posterität / vnnd in den Historien vns beygemessen werden solten / daß wir lieber Noth vnnd den Todt selbsten leyden / vnd den Außgang dem lieben Gott befehlen / als dergleichen Schmach vnd Gefahr vns vnd den vnserigen auff den Halß ziehen lassen würden / vnnd daß wir auch darzu noch vngewiß seyn solten / wessen wir vns der völligen Restitution deß vnserigen zuversehen. Wir köndten aber gleichwol auff solchen vnverhofften Fall nicht sehen / wie es gegen Gott oder dem Reich zuverantworten / da wider alles / so viel fältig erbieten zu gut vnnd recht vns die jenige Mittel / die dem geringsten Bawren nicht abgestricket werden köndten / nicht gedeyen / sondern ohne einige Exception alle nachtheilige Defension verbotten vnd benommen werden solten / vnd würde alsdann alles Vnheyl vnnd Zerrüttung deß Reichs / auch ferrner so beharrlich vnnd vorsetzlich Landverderben vnnd Vergiessung vnschuldiges Christen Bluts vns gar nicht können zugemessen werden / wie wir dann auch hiermit gegen Gott vnd der Welt bezeugen / daß wir alsdann daran allerdings vnschuldig seyn wollen. Ersuchen vnnd bitten demnach Ew. Ld. gantz freundlich / sie wollen diese vnsere nothwendige Erklärung im besten aufnemmen / vnd dahin sich bemühen / damit mehrer Moderation gebraucht / vnd der Christenheit Wolfahrt / auch deß Reichs Erhaltung / vnd Widerbringung deß werthen Friedens / andern Respecten vorgezogen werden mögen / sc. (Türck beut dem Pfaltzgraffen Hülff an.) Als der Türckische Keyser die Zeitung von der Pragerischen Niderlag bekommen / hat er daran keinen Gefallen getragen / nicht daß jhm deß Pfaltzgraffen Wolfahrt hoch were angelegen gewesen / oder daß er viel nach jm gefragt hette / sondern weil jhm leyd war / daß der Römische Keyser so glücklichen Succeß haben solte. Der Obriste Vezier erzeigte sich sehr geneigt vnd willig / dem Bethlehem Gabor vnd dem Pfaltzgraffen Beystandt zu leysten / vnd brachte die Sachen bey dem Türckischen Keyser so weit / daß er einen Brieff an Pfaltzgraff Friderichen auff rein Pergament mit güldenen Buchstaben schreiben lassen / darinn er (wie man sagt) jhm bey dem lebendigen Gott / vnd dem grossen Propheten Mahomet zugesagt / daß er jhm / wann ers begehrte / 200000. Mann zu Hülff schicken wolte: Aber gedachter Pfaltzgraf hat lieber anderer Mittel / seine Intention außzuführe̅ / als solcher Assistentz sich gebrauchen wollen: Sintemal er wol wußte / daß es jhm vbel anstehen würde / wann er die Türckische Hülff wider den Römischen Keyser vnnd das Hauß Oesterreich annehmen solte: da doch seine Vorfahren den Türcken vor Wien so dapffern Widerstandt gethan / vnd das Römische Reich auß so grosser Gefahr / mit welcher es damals verstrickt war / errettet haben. Es giengen sonsten dazumal von Anbietung dieser Türckischen Hülff vnderschiedliche Discurß. Etliche hielten darfür es were zulässig solcher Hülff sich zugebrauchen / weil die Venetia [569] ner / als gut Römisch-Catholische sich derselben vnderschiedlich vnd zwar auch wider Catholische gebraucht hetten. Andere aber hielten es für sehr vnverantwortlich vnd Vnchristlich / mit vermelden / daß es auch sehr gefàhrlich mit einem aller Christen Feind zu wagen / weil er ohn vnderscheid der Religion vnd Glaubens alles zu sich zu reissen / vnd vnder sein Viehisch Joch zubringen begehrte / derhalben seye jhm nicht zu trawen. Aber hingegen vermeynten andere / es seye zwischen Spaniern vnd dem Türcken in diesem Fall ein geringer / oder wol gar kein Vnderscheid / sintemal der Spanier ärger mit seinen eygenen Glaubensgenossen / als der Türck mit den Christen vmbzugehen pflegte / zugeschweigen wie er mit den Ketzern / da er deren mächtig / vmbgehen würde. Hierbey referirten sie sich auch auff die Historien vnd Geschichten selbsten / daß die Römische weit vnd vielmehr als die Türckische Schaar / geschworne Fried vnnd Trew gebrochen / so lebe der Türck heutiges Tags exlumine naturae viel ehrlicher als vor diesen Zeiten: so müßtë jm auch die jenigen Zeugnuß geben / mit welchen er sich in Bündnuß begeben / daß er dieselbe seines theils niemals / oder doch ohn sondere hoch wichtige Vrsachen nie gebrochen / welches vom andern theil vielfältig geschehen: So könne man die Türckische Hülff auch also gebrauchen / daß man sich darbey keiner Gefahr zubeförchten / sintemal dieselbe an vnderschiedliche Orth verschickt / vnd vnder die andern vndergestelt werden könne / daß sie nicht eygenes Gefallens handeln könten / welches verständige Kriegs Obristen wol anzuordne̅ wissen würden: Vnd seye ja offentlich am Tag / daß das Fürstenthumb Siebenbürgen vnder seiner Protection in guter Ruhe vnnd Frieden / sonderlich aber bey jhrer erkandten Religion / ohn einige Molestation verbleibe. Welches Meynung nun am besten / wollen wir den Leser vrtheilen lassen. (Marggraf von Jägerndorff macht newe Kriegsbereitschafften für Pfaltzgraff Friderich.) Vmb diese Zeit hat Marggraff Johann Georg von Jägerndorff noch mehr Kriegsvolck vber das jenige / so er allbereit hatte / gesamblet / vnnd sonsten allerhand newe Kriegsrüstung angestellet / in Meynung Pfaltzgraff Friderichs Sachen vnderbawen zuhelffen. Am Oster Abend nahm er die Statt Neuß doch mehr mit Bedräwung / als mit Gewalt / ein / vnnd liesse etlich vornehme Personen die gut Keyserisch waren / in Hafften ziehen. Auch impatronirte er sich der Herrschafft Glatz / versahe selbige Statt vnnd Vestung mit einer starcken Guarnison / vnnd fuhr in solchem seinem Vorhaben desto ernstlicher fort / weil er von Pfaltzgraff Friderichen Schreiben bekam / darinn er zu desselben General vnnd vollmächtigem Commissario bestellet wurde. Nach dem Glatz mit Volck vnnd anderer Notthurfft wol versehen / ist er mit seinem Volck / zu dem sich etlich tausendt Bawren auß dem König Grätzer Crayß / welche rebellisch worden / geschlagen / in Böhmen gefallen / sich auff deß Schmirsitzky Güter gelegt / vnnd etliche Orth / als Costolitz vnnd andere eingenommen / auch allenthalben die Päpstischen dapffer gezwaget / vnnd jhnen grosse Rantzion abgepresset. Darneben hat er hin vnd wider scharpffe Patenten anschlagen lassen / darinn er die Pragerische Execution hefftig durch gezogen / wie hernach fernere Erwehnung davon geschehen solle. (Grosse Kriegsbereitschafften werden an allen Orten vorgenommen.) Es wurden vmb diese Zeit fast in gantz Europa / sonderlich in Italien / Spanien / Burgund / Braband vnnd diesen angehörigen Provintzien / in den vereinigten Niderlanden / Engelland / Nider Sächsischen Crayß vnnd Mitnächtigen Landen / in dem Sachsenland / Bayern / Böhmen / Oesterreich / Vngarn / sc. solche Kriegsbereitschafften für die Hand genommen / dergleichen zuvor bey Menschen gedencken niemandt gesehen. Bethlehemb Gabor vnnd theils Vngarische Stände wolten sich nach Jhr. Keys. May. Willen nicht lencken lassen / vngeachtet solches vielfältig gesuchet wurde / sondern blieben auff jhrer gefaßten Resolution / welches viel Blutvergiessen (Vestung Theben wird vom Graffen von Bucquoy eingenommen.) verursachete. Der Graff von Bucquoy suchete bey so gestalten Sachen allerley Mittel / wie er der Statt Preßburg sich bemächtigen möchte: Zu welchem end er auch das Schloß Theben / so ein vornehmer Paß dahin war / durch Verstandt dreyssig Mährischer Soldate / so darinn lagen / einbekommen. Wie Bethlehemb Gabor hiervon berichtet wurde / kam er / dieser Statt sich zuversichern mit 15000. Mann dahin / vnnd verordnete / daß der Redei Ferentz mit einer grossen Kriegsmacht von Vngarn Türcken vnd Tartarn vber den Weissen Berg herauß ziehen solte. (Viel Crabaten von den Vngarn erschlagen.) Vnderdessen wurde ein grosse Meng Crabaten / so vor vnd nach der Prager Schlacht grosse Beuthen nicht allein von Feinden / sondern auch von Freunden gemacht gehabt / vnnd an vielen Orthen mit Plündern / Raub vnd Brandt auch Weib-vnd Mannspersonen gantz Barbarisch gehauset / vnd wider abgedancket / vnd nach Polen wider sich zubegeben waren fortgeschicket worden / von den Vngarn / die jhnen vorgewartet / vnderwegens erschlagen. (Vngarn leyden Schaden.) Den 25. Februarij vberfielen etlich tausendt Vngarn das Fuggerisch Quartier / da selbiges Volck das Winterläger hielte zwischen Mähren vnd Oesterreich; aber sie wurden dapffer empfangen / etlich hundert von jhnen erlegt vnnd etliche Fahnen abgenommen. Vnlang hernach machte Bethlehemb Gabor / nach dem er die Statt Preßburg mit einer starcken Besatzung versehen / wider einen Anschlag auff die Vestung Theben. Als jhm aber solch Vorhaben nicht angehen wollen / beschloß er sein Läger zwischen Scalitz vnnd Hollitz zuschlagen; wie jhme aber auch dasselbe nicht gelingen wolte / steckete er endlich Hollitz in Brandt. In dessen als der Fürst in Tartarien an jhn ein Schreiben abgehen lassen vnd jhm zugleich etliche Geschenck zugesendet hatte / antwortete jhm besagter Bethlehemb hierauff auff nachfolgende weiß:
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Gabriel von Gottes Gnaden / erwehlter König (Bethlehem Gabor schreibt an den Fürsten in Tartarien.) in Hungarn / Fürst in Siebenbürgen vnnd Graff der Siculn. Durchleuchtiger Fürst / vielgeliebter vnnd vns wol zugethaner Freund vnnd Bruder / der Allmächtige Gott wolle E. Durchl. intentiones vnd Vorhaben auff alle weg seligen vnd segnen / deren Feinde mit seinem grimmigen vnd spitzigen Schwerdt vert???gen / vnd nachmalen J. Durchl. Lebens Tag fürter hinauß vermehren. Die von E. Durchl. Hofstatt abgesandte sind vnserm Calender nach den 25. Monats Martij bey vns glücklich vnnd wol ankommen / vnd dero hochverehrliche Brieff vns vberliefert / vnd neben dem / so wol den von E. Durchl. auß vnnd gegeneinander Brüderlicher Liebe entsprungenen freundlichen Gruß / als auch allen geneigte̅ Willen vnd Freundschafft Mündlich / wie nicht weniger mit vberschickten Pflitzbogen vnd Pfeil praesentirt vnd angebracht. Wir haben aber Ew. D. Brieff mit grosser inbrünstiger Lieb verlesen / den newlich empfangenen Befelch Gruß / Benevolentz vnnd Erbietung auffs allerlieblichst / vnd die zugeschickte Verehrung vnd Gaab auffs danckbarlichs empfangen. Daß nun E. Durchl. mich als deren geneigsten guten Freund nicht in vergeß gestellet / sondern zu vns / die wir in so frembden vnnd weitgelegenen Landen Krieg führen / seine Vrieff vnnd Diener geschicket / vnd das nicht allein / sondern auch mit dem zu Behuff vnser habenden starcken Kriegs-Armee / noch ein stattliche Hülff vnd Zusatz offeriren thut / für diese so grosse Benevolentz vnd Erbietung / erkennen wir vns zuforderst gegen dem allerherrschenden hohen Gott / als E. Durchl. in alle weg mit müglichstem Lob vnnd Brüderlicher Danckbarkeit aufbegebende Fälle / jederzeit pflichtig vnd schuldig. E. Durchl. geben vns mit dero Brieffen zuvernemmen / was gestalt sie verwichen Jahr auß Befehl deß mächtigen Türckischen Keysers / die Polen / so jetzt gedachten mächtigsten Keysers Reich einzunemmen sich vnderstanden hatten / mit einem starcken Kriegsheer vberzogen / vnnd der grosse Gott selbige durch E. Durchl. jämmerlich zertrennet / zerschlagen vnd in die Flucht gejaget habe / nechst Erlegung vnd Hinrichtung vieler hohen Häupter vnd vornehmen Standspersonen. Diese Zeitung haben wir gleichwol gern vnd mit Frewden vernommen / vnd ob wir schon allbereit den dreyzehenden Tag hernach / als diß Treffen vnd Schlacht geschehen / vnd wir jenseits der Thonaw mit den Teutschen Feinden gestritten / diese J. Durchl. löbliche Victorj verstanden / so ist doch ein solches / weil es von Ew. Durchl. selbsten dessen avisirt worden / desto annemblicher zuvernemmen gewesen; der allmächtige GOtt wolle dahin versehen / daß alle deß mächtigsten Keysers vnd vnser aller Feind ein gleichmässigen Außgang gewinnen vnd zu Boden möchten ligen / zu solchem End auch Ew. Durchl. wider sie einmal erlangte Victorj vielfältig vermehren vnd stärcken. Die Polen halten sich gegen vns nicht freundlich / denen wir vns doch niemalen widersetzlich / sondern vielmehr dergestalt erzeiget / daß als vor verschienenen vier Jahren sie mit dem mächtigsten Keyser in Kriegsempörung vnd Streit gerathen / wir vns mit grosser Mühe vnd Arbeit in die Moldaw jhnen zum besten mit vnserer Kriegsmacht begeben / vnd so weit vermittelt daß selbiger mit jhnen in Frieden gebracht vnd concordirt worden / sie doch hernacher jhre darüber auffgerichtete Pacta vnnd Versprechen keines wegs gehalten; sondern bald darauff deß mächtigsten Keysers Reich vnd Länder wider feindlich angefallen haben. Wie sie nun solchem empfundenen Vnheyl nachgangen / also mögen sie es jhnen behalten vnd vorlieb nemmen. Verschienene Jahr / als wir gen Wien deß Teutschen Keysers Residentz Statt (der Orths er selbst in der Person war) ankommen / haben sie Polen gleichmässig in vnser Reich ein Einfall gethan vnd viel Schaden zugefüget. Wegen welcher Gebarung wir selbige Landschafft auch vnverschonet nicht lassen wollen / vnnd wir werden gewißlich berichtet / daß selbige anjetzo starcke Kriegsmacht gegen den mächtigen Keyser anrichten. Der Teutsche Keyser (daferrn wir vnsers theils gegen jhm zum Frieden verstehen wolten) ist entschlossen / denen mit starcker Hülff zu assistiren. Man hat sich aber wegen offtermelten Polen durchauß nichts zubefahren / sie sind allein zu Hauß / wann sie die Naasen mit Bier begossen / mit der Zungen Kriegsleuth / aber so bald sie den Feind ins Angesicht bekommen / verlieren sie jhren Verstandt / allein durch diß Mittel / daß sie GOtt wegen jhres Hoffarts straffet. Nach dem wir auch Kundschafft außgeleget / wie starck sich deren Macht erstrecken möchte / haben wir in gewisse Erfahrung gebracht / dieselben auff zwantzig tausendt Lanzirer / 10000. Cossaggen vnnd 20000. Fußvolck beysammen bringen wollen. Die Cavallerj mögen sie wol / aber das Fußvolck anderer gestallt nicht / als wann wir mit dem Teutschen Keyser einen Frieden eingehen / zu denselben sein Fußvolck erlassen werden / auffbringen / sonsten ist das Fußvolck selbigen Königreichs Polen durchauß vntüchtig. Von vnserm Stand vnd Wesen können wir Ew. Durchl. so viel berichten / daß obwol wir nun von 22. Monaten hero mit vielen vnnd starcken Feinden zuschaffen gehabt / vnnd noch (dann wir die Zeit hero nicht allein mit deß Keysers / sondern deß Königs in Hispanien / deß Römischen Pabsts Kriegsherren zu kriegen gehabt) wir jedoch GOTT lob / wie starck sie sich auch verschantzt / denselben noch allezeit obgesieget / die Zahl wie viel mahl wir mit jhnen gestritten / kan ich nicht schreiben / wir können es aber bey der Warheit erhalten / daß wir von jetztgemeldten zwey vnnd zwantzig Monaten her / vber die dreissig tausendt Mann vnserer Feinde erleget vnnd durch vnsere Hand auffgerieben. Bey Prag [571] hat zwar das Vnglück deß Königs in Böhmen Armee etwas betroffen / dannenhero der Feind seine Kräfften auff vns weiter gewendet. Bey achtzehen Wochen her haben wir einander im Gesicht gelegen / vnd fast Tag vnnd Nacht starck auff einander getroffen / anjetzo sind wir gegen einander in Friedens Mitteln begriffen. Wir haben jhnen ein Zeit hero gute Wort gegeben / allein vmb deß willen / darmit immittelst deß mächtigsten Keysers vns zugesagte Hülffsmacht herbreche / vn̅ wir mit besserer Gelegenheit deß Feinds reiche Land angreiffen vnd erobern mögen. Es were vns hocherwünscht / da Ew. Durchleucht. vns noch zehen tausendt außerlessene Mann zuschickten / vnnd denselben ein vornehm Haupt zum Führer ordinirten / durch welcher Hülff wir nechst GOtt desto mehr versichert weren / vnsern Feinden künfftig zuvberligen. Da aber Ew. Durchl. in der Person selbsten vns besuchen wollen / were vns solches so viel ein grössere Frewde zuvernemmen / würden auch E. Durchl. dem mächtigsten Keyser hierinn zum höchsten gratificiern vnd dienen / hette sich auch dessen gewiß zuversehen / sie dahero viel grössern Namen vnd Ersprießlichkeit / als von der Polnischen Victorj tragen vnd erlangen werden. Wir wollen E. Durchl. in der Person selbsten erwarten / vnd durch so wol bereichete Land vnnd Königreich / der gleichen sie in der Tartarischen Nation niemalen gesehen / herumb führen / deren Soldaten werden sich mit Schätz vnd Sclaven genugsamb vberflüssig bereichen / da E. Durchl. allein 20000. wol armierte Mann bey sich haben werden. Wir haben auch 2000. Lantzirer / 20000 zu Fuß / vnd wird deß mächtigsten Keysers vorangeregte Hülffsmacht auff 15000. Ottomannier sich erstrecken: Es kan auch der König in Böhmen auff 30000. Soldaten aufbringen. Dergestallt dann wird einiger Feind vnser nicht erwarten; sondern werden auß jhren Königreichen vnnd Landen / welche mit allerhand Reichthumben reichlich erfüllet / vns ledig hinderlassen. Von diesen Sachen werden Ew. Durchl. durch vnsern Abgesandten Jhro mündlich weitläufftiger lassen referiren / dem sie dann guten Glauben zustellen vnnd solchen vnsern beständigen Eyffer nit auff Seits zusetzen / wir fleissig gebetten haben wollen. Mit gegenwärtigem vnserm vornehmen Abgesandten haben Ew. Durchl. das jenige wenige / so wir in so geschwinder Eyl erlangen mögen / vnnd jhro mit aller Freundlichkeit zuschicken / zu empfangen / mit Bitt / solches hergegen mit freundlicher vnnd guter Affection auff vnnd annehmen wollen. Wir sind jetzo im Feld vnnd Krieg begriffen / da es GOtt gefällig seyn wird / wollen wir Ew. Durchl. in der Person freundlich hierbey sehen / vnnd auff andern weg gratificiren. Ew. Durchl. halten mich für dero gutwilligen auffrichtigen Freund / vnd der Allmächtige wolle sie bey guter Gesundheit erhalten. Geben in vnserer Königlichen Statt Tyrnaw. Als nun dieses Schreiben etlichen Vngarischen (Etliche vorneme Vngarische Herrn werden vom Bethlehem abfällig.) Herrn (durch was Gelegenheit / ist vnwissend) in die Hände kommen / hat es sie sehr für den Kopf gestossen / sind auch darüber in grossen Vnwillen gegen dem Bethlehem gerathen jhnen vorgenommen / sich von jhm wider abzuthun / vnnd auff Key. May. Seiten zuwenden. Welches bald hernach ins Werck gerichtet wurde. (Landtag in Vngarn.) Dann der Zeit wurde ein Friedens Tractation zu Haymburg in Vngarn angestellet / welche sich biß in den Aprillen erstreckete; bey solcher wärender Handlung liessen gedachte Vngarische Herrn gegen dem Frantzösischen Ambassador so sich auch darbey befande / vnnd den Keyserlichen Räthen mercken / daß sie nicht vngeneigt weren / den Bethlehemb Gabor zuverlassen / vnd in Key. M. Gehorsamb sich / sonderlich weil auch der Schlesier Submission damals allbereit erschollen / zubegeben. Darauff dann mit demselben die Sachen verglichen / vnd in der Stille ein Keyserlich Perdon außgebracht worden: Die vornembste vnter jnen waren Setschi Georg / Boßniack Thomas / vnd Palfy. Gegen dem Bethlehem aber / weil er die vorgeschlagene Friedenspuncten (darunder vnder andern / wie damals Bericht ergangen / begriffen gewesen / daß er / Bethlehemb ein Fürst in Vngarn intituliret / jhm 100000. Gülden erlegt vnd jährlich 1000. Marck Silber auß den Bergstätten (Friedens-Tractation zu Haymburg mit dem Bethlehemb Gabor gehet ohn Frucht ab.) gereicht werden solte) vmb daß Key. May. den Confoederirten Ländern kein general Perdon ertheilen wollen / nit angenommen / auch die Restitution der eingenommenen Orth / ob schon J. Key. M. jhm willfahret hette biß in Julium auffschieben wollen / vnd vnder deß sich zu Constantinopel vnd bey den Tartarn vmb Hülff beworben / wurde der Krieg beschlossen. Deßwegen auff ein newes zu Wien vnnd andern Orthen grosse Bereitschafften gemacht / viel Proviandt auff Raab vnd Comorra geführet / vnnd in 24000. Mann vnder dem Generalat deß Graffen von Bucquoy zusammen gebracht worden. (Setschi Georg thut dem Bethlehemb Gabor Schaden.) Mitlerweil hat Setschy Georg / welcher vnwissend deß Bethlehembs in der Stille bey Key. May. wie zuvor gemeldet / außgesöhnet worden / auf den Redei Ferentzen einen Anschlag gemacht / selbigen vnversehens vberfallen vnnd gefangen / der dann darüber in solchen Schrecken gerathen / (Redei Ferentz stirbt von Schrechen.) daß er alsbald todts verbliche̅. Hierüber ist Bethlehemb Gabor sehr entrüstet worden / die von jhm abgewichene hefftig gescholten / mit Bedräwung / daß weil sie jhn hetten helffen ins Land bringen / jetzo aber stecken liessen / er sein eusserstes daran setzen / auch den Türcken wider Vngarn auffbringen wolte. Zu welchem End er dann auch / nach dem er Preßburg / Tyrna / Newhäusel vnd andere Orth starck besetzet sich in Siebenbürgen begeben / vnd sich daselbst mit aller Macht von newem außgerüstet. (Setschi Georg nimpt dem Bethlehem etliche Orth wider ab.) In dessen brachte Setschi Georg nebe̅ Vesperin die Statt vnnd Vestung Filleck in seinen Gewalt vnd ließ die Bethlehemische Besatzung darinn niderhawen. Jhme wurden damals in 2000. Mußquetirer von Wien zu Hülff gesendet: ver [572] kehrte sich also das Spiel der Orthen wunderlich. (Preßburg wird vom Graffen von Bucquoy belägert vnd eingenommen.) Bald hernach zog der Graff von Bucquoy nach dem er den 21. Aprilis von Key. May. welche jhm zur Anzeigung einer sonderlichen Gnad bey dem Abschied jhm mit außziehung deß Handschuchs / die Hand gebotten / mit dem vorgemeldten Kriegsvolck in Hungarn auff Preßburg / vnnd belägerte selbige Statt. Die Innwohner hatten zwar den 26. Aprilis Gesandte an den Keyserlichen Hof geschicket / Gnad vnd Versöhnung / auch daß sie mit frembdem Kriegsvolck nicht beschweret werden möchten zuerlangen. Aber ehe solche Werbung am Kayserlichen Hoff recht angebracht / wurde die Statt zur Vbergab bezwungen / welches den 2. Maij geschehen. Aber die Guarnison im Schloß wolte dergleichen nicht thun / sondern steckete zum Zeichen / daß sie biß auff den Todt sich zu wehren entschlossen weren / einen rothen Fahnen auß: aber sie wurden bald zu andern Gedancken gebracht. Dann als der Graff von Bucquoy gedachtes Schloß starck beschieffen vnd den Belägerten ein Brustwehr abnemmen liesse: der Zeit auch kein Entsatz von dem Bethlehemb zu hoffen / vnd vber diß die Teutschen mit den Vngarn in Zwyspalt geriechen / ist dardurch erfolget / daß sie den 7. Maij das Schloß auffgaben / vnnd mit Sack vnnd Pack / Ober- vnd Vnderwehren / doch außgethanen Lunten vnnd zusammen gewickelten Fahnen außzogen / vnd die Vngarn zwar nach Newhäusel / die Teutschen aber nach den Mährischen Gräntzen convoyiret wurden. Demnach nun der Graff von Bucquoy die Statt vnd das Schloß mit gnugsamer Guarnison vnd anderer Notturfft versehen / brach er den 10. Maij mit dem Kriegsvolck von bannen auff / vnd ließ S. Georgen / Pösing / Moder / Ronzersdorff vnnd andere Orth außplündern vnnd in (Viel Orth in Vngarn ergeben sich an den Graffen von Bucquoy.) Brandt stecken. Dardurch solcher Schrecken erfolget / daß Thirnaw / Altenburg vnnd die gantze Schütt sich ergeben / biß auf Schitnaw / welches sich etliche Tag gewehret: wie aber das Geschütz darvor gepstantzet / ergab es sich auch in Keyserlichen Gehorsamb / doch mit dem Beding / daß keine Besatzung dareyn gelegt würde. (Newhäusel vom Graffen von Bucquoy belägert.) Nach solchem ruckete derGraff von Bucquoy mit der Keyserlichen Armada auff Newhäusel vnd griff selbig Orth gleichfalls mit einer Belägerung an. Damals aber fieng vnder seinem Volck an grosser Mangel zuerscheinen / welches zum theil durch der Keyserischen Soldaten selbst eygene Verheerung / Brennen vnd Plündern / zum theil durch der Vngarn Streiffen vevursachet wurde. Vnderdessen ward durch der Key. M. Befehl Glaf Wilhelm von Verdugo mit etlichë Volck in Mähren geschicket / den Cardinal von Dietrichstein Bischoffen zu Olmütz wider einzusetzen / vnd etliche Orth so noch rebellisch waren / vnder denen Austerlitz der vornembste war / zu stillen. Nach dem er nun alles nach J. Key. May. Willen verrichtet / wurde er von dero zu einem Cammerdiener (1621. Graff von Verdugo wird in die Pfaltz geschickt.) verordnet / vnnd hernach in die Pfaltz geschicket / dem Consal vo Cordubae, welcher an deß Marggraffen Spinolae statt selbiger Zeit vber das Spanische Kriegsvolck das Commando hatte / Beystandt zu leysten / wie hernach gemeldet wird. (Graff von Colalto fällt dem Budian in sein Land.) Vmb diese Zeit ruckete Graff Colalto mit etlich Kayserischem Volck jenseit der Thonaw dem Budianj in sein Land / setzte jhm hart zu / vnd vermeynete jhn in Kayserliche Devotion zubringen. Aber derselbe wolte sich nicht darzu verstehen / sondern ruffte die Turcken vmb Hülff an / welche willig darzu waren / vnd 3000. Mann jhrer gehuldigten Christen zuschicketen / mit denen vnd seinem vorigen Volck er gedachtem Graffen entgegen gerücket / vnd vnderschiedliche Scharmütze / mit jhme gehalten: da bald dieser bald jener Theil / wie es im Krieg bey gleicher Macht zugehen pflegt / die Oberhand gehabt. (Continuirung der Newhäuselischen Belägerung.) Vnder diesem Verlauff ward die Newhäuselische Belägerung von dem Graffen von Bucquoy mit Ernst fortgetrieben / zu welchem End er etlich tausendt Beusch machen vnnd darmit Schantzkörb vnnd Bollwerck verfertigen liesse. Weil aber den Belägerten in 4000. Vngarn zukommen / fielen sie zum offtern auß vnd haweten in kurtzer Zeit bey 900. Keyserische darnider / namen jhnen auch viel Roß vnd Pagagy ab. Es stärckete sich auch hierzwischen der Bethlehemb Gabor sehr / brachte etliche Spannschafften in Vngarn wider auff seine Seiten / die versprachen jhm zwar Hülff / aber weil er die Cron vnd anderen Königlichen Ornat von Preßburg weggeführet / begehreten sie zuvor zuwissen vnnd zusehen / ob selbige noch bey der Hand weren; Derowegen sie jhre Deputirte / den Augenschein einzunemmen / abfertigten. Denen wurde von dem (Bethlehem läst die Vngarische Cron nach Etschet führen.) Bethlehemb in einer höltzernen Truhen / welche in einer eysernen stunde / die Cron vnd der darzu gehörige Ornat noch vnversehrt gezeiget / vnnd darauff solches alles mit Verwilligung seiner vnnd vorgesagter Spannschafften nach Etschet vber die Teyssa / damit es allda verwahret würde / gebracht. Den 27. Junij fiengen die Vngarn 6. Schiff mit Wein vnnd Proviandt auff / so ins Läger vor Newhaüsel geführet werden sollen. Daselbst thäten den Tag zuvor die Belägerte ein starcken Außfall / darinn beyderseits viel vmbkamen. Den 29. wurde der Vngarische Palatinus Sigismundus Forgatschi / so bißhero sich sehr bemühet die abgefallene Vngarn in Keyserlichen Gehorsamb zubringen / auß dem Läger kranck nach Tiruaw geführet / daselbst er seinen Geist auffgabe. (Bethlehem Gabor kompt wider mit einer starcken Armada in Vngarn.) Wie nun mitler weil Gabriel Bethlen sich wider gestärcket / kam er gegen anfang deß Julij in 30000. starck / wie damals für gewiß außgeben wurde / auff Filleck angezogen / hielte vnderwegens zu Wißnitz mit dem Boßniack / Thomas Palfy vnnd andern Vngarischen Herrn / so sich wie droben gemeldet wider in Keyserl. Mayest. Devotion ergeben / ein hartes Treffen / in welchem er die Oberhand behielte / dann erstlich traff [573] er den Poßniack Thomas bey Filleck an / vnnd (Grosse Niderlag der Keyserischen Vngarn bey Filleck.) erlegte jhm nicht allem vierhundert Husaren vnd bekame viel gefangen / sondern auch deß Stephan Palfy sieben hundert Husaren zu Fuß erschlug er alle biß auff zwey hundert / wie nicht weniger hawete er von deß Hornat Ferentz sieben hundert Freybeutern auch in fünff hundert nider; darunter Stephan Palfy mit einer Copien durchrennet gleichfalls todt bliebe. Bey so gestalten Sachen wolte Nicolaus Palfy vmb Hülff nach dem Graffen von Bucquoy verreysen / aber er ward von den Bethlehemischen ereylet vnd drey Cornet Reuter / so er bey sich gehabt geschlagen / daß vber fünff vnd zwantzig nicht / vnd vnder jhnen auch er mit genawer Noch darvon kamen. Hierauff ruckete Bethlehem fort vnd ließ jhm die Bergstätte wider huldigen. (Graff von Bucquoy kompt für Newhäusel vmb.) Bald darnach verlohr der Graff von Bucquoy vor Newhäusel sein Leben. Dann als er jhm vorgenommen / selbige Vestung mit allem Ernst anzugreiffen / sich derselben etwas näher zu schantzen / vnd jhnen den Paß abzuschneyden / ritte er solches ins Werck zurichten den 10. Julij mit etlichen seinen Obristen vnnd wenig Reutern / (nach dem er zuvor einen Hinderhalt bestellet / jhm / wann etwan ein Außfall geschehen solte / zu succurriren /) auß dem Hauptläger / so damals noch zimlich weit von der Vestung war / in Meynung auff den Seiten selbige zu recognosciren. Dieweil aber die Vngarn darinn solches gewahr worden / liessen sich erstlich etliche wenig auff dem Feld sehen. Als nun der Graff von Bucquoy / ehe sein Entsatz ankam / mit selbigen zu treffen anfieng / vnnd wie sie auff die Seiten zurück wichen / jhnen dapffer nacheylete / geschahe auß der Vestung ein vnver sehener Außfall / darinn er so bald vbereyler vnnd vmbringet wurde. Ob er nun wol von seinem angeordneten Succurß sich verlassen befande / auch vnder jhm sein Pferd erschossen wurde / wehrete er sich doch nichts desto weniger mit seiner Pistol vnd Seitenwehr gantz Ritterlich / biß er endlich nach sechszehen empfangenen Wunden mit einem Spehr durchrennet vnnd nidergestochen wurde. Es mußten auch erliche vornehme Officirer / so bey jhm gewesen / damals jhr Leden enden / die vbrige / vnder denen auch war Fürst Torquato de Comitibus, vnd andere vom Adel wurden gefangen. Weil nun die Vngarn deß Graffen von Bucquoy Leichnamb / in dem sie jhn nicht gekennet / liegen lassen / wurde er nachmals von den Keyserischen abgeholet vnd nacher Wien geführet / daselbst er mit grosser Betrübnuß so wol Key. May. als sonsten männiglich / nach Kriegsgebrauch mit Trompeten / Heerpaucken vnd vielen Wachskertzen begleitet / in der Minoriten Kirch gesetzet ward. (Keyserischen ziehen von Newhäusel ab.) Weil die Keyserische Armada jhren General also verlohren / der Proviandt vnd aller anderer Notthurfft Gebräch auch je länger je mehr vberhand nahm / vnnd die Gefahr / daß sie von dem Feind gar möchten vmbringet werden / täglich grösser wurde / beneben dem in dessen der Graff von Thurn / Obriste von Hoffkirchen vnd der Herr von Landaw mit in sechs tausendt Mann zu Roß vnnd Fuß / als deß Bethlehembs Vortrab / den Belägerien in Newhäusel zukommen; haben die Keyserische Obristen für rathsamb erachtet / von dannen anffzubrechen vnnd zurück zuziehen. Zu solchem Ende haben sie geloset / welcher Obriste den Feind an einem Paß mit etlich hundert Mußquetirern auffhalten solte / biß die Armada ein stück Wegs auß dem Felde fortgerucker were. Darauff ist das Looß auff den Obristen Maxirain gefallen / vnnd das Läger den 17. Julij in grosser Stille vnnd einem grewlichen Vngewitter auff gebrochen. Welches als es die Vngarn vermercket / sind sie in grosser Furj nachgesetzet / vnnd nicht allein vorgedachten Obristen mit seinen Muß quetierern an dem Paß bey einer öden Kirchen / sondern auch vom Nachzug / was sie ereylen können / erschossen vnnd nidergehawen / vnnd in fünffzehen Stück grob Geschütz / beneben viel Wägen mit Munition vnd anderm beladen / so wegen der bösen Weg vnd Gewässer in Eyl nicht fortzubringen gewesen / erobert. Die vbrige Keyserische Armada hat sich nach Gutta drey Meilen oberhalb Comara reteriret vnnd daselbst sich starck verschantzet: dahin dann / wie auch in die Schütt vnd auff Türnaw die Vngarn sehr gestreiffet / vnnd alles / was sie an Menschen vnnd Vieh ertappen können / weggeführet / also daß niemand ins Läger / weder zu Wasser noch zu Land sicher reysen oder etwas zuführen können. Derowegen nicht allein viel Wallonen vnnd Frantzosen außgerissen / sondern es hat sich auch endlich das Läger / so sehr geschwächet / gar auß dem Feld begeben / vnd in Preßburg / Raab vnd Comorra mehrerntheils sich einlägern müssen. (Marggraf von Jägerndorff ranzionirt das Bischthumb Neuß.) Bey so gestalten Sachen ist der Marggraff von Jägerndorff in seinem Vorhaben starck fortgefahren / die zu Neuß gefangene / deren droben gedacht / vnnd vier Administratores deß Bischthumbs Neust gewesen waren / hat er nicht allein / beneben dem Rath vnd Catholischen Bürgerschafft vmb 100000. Thaler rantzionirt / sondern auch mit grossen Trauworten von den Preßlawischen Thumbherrn 60000. Thaler zur Rantzion begehret. Vnd darauff den 14. Julij mit seiner Armada / (dem nach jhme im Fürstenthumb Theschen etlich tausendt Hungarn zu Hülf kommen /) auff gebrochen / die Besatzung in Neuß abgefordert / Glatz mit drey tausendt Mann vnnd dreyzehen Stück Geschütz wol versehen / vnd seinen Weg nach Troppaw gegen Hungarn zugenommen / das Bischthumb Neuß auff etlich 100000. Gülden außplündern lassen / auch zween geistliche Administratores neben noch vier andern Personen mit sich gefangen hinweg geführet. (Patent deß Marggraffen von Jägerndorf so er vor seinem) Kurtz zuvor hat er etliche Patenta an die Evangelische Gemeinden vnnd Bürgerschafft in Ober-vnnd Nider Schlesien abgehen vnnd anschlagen lassen / dieses Lauts: Deß Durchleuchtigsten / Großmächtigsten [574] Fürsten vnd Herrn / Herrn Friderich / von Gottes (Auffbruch auß Schlesië anschlagen lassen.) Gn. König in Böhmen / sc. Rath / General Feld-Obrister vnd vollmächtiger Commissarius: Wir von Gottes Gnaden Johann Georg der Elter / Marggraff zu Brandenburg / entbieten der gantzen löblichen Evangelischen Gemeind vnd Bürgerschafft / in allen vnnd jeden vornehmen vnnd freyen Stätten / in Ober-vnd Nider Schlesien / jhren gnädigsten Gruß vnd alles Guts / vnd fügen denselben daneben gutmeynend vnd doch mit betrübtem Hertzen zuwissen / wie daß nunmehr / leyder Gott erbarm es / die schröckliche tyrannische vbel Barbarische Execution im Königreich Böhmen vnd dessen Hauptstatt Prag gewiß ergangen / vnd die vornembste Columnen vnd Patrioten / auch sonst viel ehrlicher frommer Leuth / wie vor diesem beschrieben / erbärmlich hingerichtet / vnd wegen jhres ehrlichen Gemüths Standhafftigkeit bey der Religion vnd jhrem rechtmässigen König gantz vnd vnbarm hertzig vnd schmälich vom Leben zum Todt gebracht worden / welches Gott der Allmächtige an denen blutdürstigen Leuthen / so die meiste Vrsach daran haben / rechen wird / so hat man anch auß vnderschiedlichen warhafftigen Avisen / daß dergleichen tyrannische Proceß auch in andern conföderirten Landen / insonderheit aber zu Preßlaw vnnd dergleichen vornemmen Stätt / woferrn es Gott der Allmächtige anders so zuläßt / ohne vnterscheid ergehen soll / vnd sollen dißfalls weder Perdon noch einiger Accord nicht helffen / welches vnter andern auch etliche von dem Keys. Volck gefangene Neapolitaner / so wegen jhrer Verrätherey dieser Tagen allhie zu Neuß auff geknüpfft worden / öffentlich außgesagt / vnd viel andere Avisen gnugsamb bekräfftigen. Dieweil dann solche Tyranney vnnd Spanische Inquisitio̅ zu keinem andern end / als zu endlicher Extirpirung der wahren Christlichen Evangelischen Religion vnnd derselben Bekenner angesehen / wie solches der Augenschein gnugsam an Tag gibt / als wollen wir auß trewhertziger Affection alle vnd jede vornehme Ständ in Ober- vnd Nider Schlesien / insonderheit aber die zwey Hauptstätt Preßlaw vnd Schweinitz / vnd derselben Evangelischen Gemeinden vnd Bürgerschafft vätterlichen gewarnet vnd ermahnet haben / sie wollen sich dißfals wol in acht nemmen / dann auß jhrem Mittel / so das Rädel am meisten führen / vnd nur jhre heuchelische Personen verwahren / Gott gebe wo die Gemeinde bleibet / nicht zu viel trawen / an anderm Vnglück sich spiegeln / höchstgedacht Jh. Kön. May. vnd zu der Conföderation thewer vnnd freywillig geleysten Eyd / trewlich halten vnd beständig darbey verharren / vnd die Erlösung von solcher Tyranney von Gott dem Allmächtigen allein erwarten / in vngezweiffelter Hoffnung / er werde in kurtzem Mittel gnug darzu verordnen / welche auch Gott lob zimlicher massen vorhanden / solle̅ sie aber wider verhoffen / vnd welches wir jhnen auch keines wegs nicht zutrawen / ein anders thun / vnd sich also gutwillig in Gefahr / ja jhre endliche Ruin setzen / würden sie / wann Gottes gerechter Zorn vnd Straff vber sie gienge / die Schuld niemand anders als jhnen selbst zumessen können. Dann es heißt / Felix que̅ faciunt aliena pericula cautum, solches wir gemeldten Gemeinden nicht verhalten wollen / vnd verbleiben / sc. (Mandat deß Churfürsten von Sachsen wider deß M. von Jägerndorff Patenta.) Diesem publicirten Patent dessen von Jägerndorff hat der Churfürst von Sachsen ein Mandat entgegen gesetzet / an die Fürsten vnd Stände in Schlesien haltende: P. P. Wir fügen E. L. vnd euch auß sonderbarer freundlicher gnädigster vnd gnädiger Affection / so wir gegen E. L. vnd euch sampt vnd sonders haben vnd tragen / ohn sondern Ruhm zu melden / in viel vnd mancherley wege alldereit genugsam erwiesen / vnd nochmals erweisen werdë / zuwissen / daß vns bey allhiesigen angesteltë Landtag / als gleich derselbe geschlossen / vnd die gehorsamen Stände deß Marggraffthumbs Ober-Laußnitz / nach dem sich dieselbige mit Ablegung der Pflicht vnd ansehenlicher Contribution gegen der Röm. Keys. auch in Vngarn vnd Böhmen Kön. May. vn̅serm allergnädigsten Herrn / gehorsambst erzeigt / von einander reysen wollen / zwey Marggräffische Patenta vntern datis Neuß / den 3. Jul. zukommen / darauß wir befunden / daß höchstgedachtes vnsers allergnädigsten Keysers / Königs vnd Herrn anbefohlene mit gnugsamer causae cognitione vorgenommene / vnd wider etliche der Key. vnd Kön. M. Verletzere / zu Prag newlicher Zeit vollstreckte Execution / für eine schröckliche / tyrannische vnnd vberbarbarische That auß geruffen / vnd darbey vorgegeben werdë wil / daß dergleichen Proceß wider andere Länder / insonderheit aber zu Preßlaw gleichfalls ergehen / vnd weder Perdon noch eintzinger Accord nichts helffen sollen / dessentwegen dann E. L. vnd jhr / insonderheit aber die zwo Hauptstätt Preßlaw vnd Schweinitz / vnd derselbë Evangelische Gemeinde vnnd Burgerschafft gewarnet vnd ermahnet werden / sich in acht zu nemmen / nit zu viel zu trawen / viel weniger sich wider den jenigen / so solche vnbegründte Patenta außgehen lassen / mit Bereitschafft zu stellen / alldieweil die vor Augen schwebende Feindseligkeit für ein Schutz titulirt werden wil. Nun seynd vns E. L. Fürstliche auffrichtige / vnd ewer allerseits erbare vnd ehrliche Gemüther mehr dann gnugsamb bekandt / wissen auch dieselbe der Discretion / deß hohen vnd sonderbaren Verstandts / daß Ew. L. vnd jhr leichtlichen vermercken werden / wohin die Patenta zielen / vnnd durch solche nichts anders gesucht / als den durch embsige Bemühung anffgerichten vnd vollzogenen Accord zu nicht zumachen / vnd Ew. L. vnd euch in die jenigen Trübseligkeiten / Gefahr vnnd Noth widerumb zubringen / darinn E. L. vnd jhr vor auffzerichtem Accord gewesen / daß also vnsere fernere Erinnerung bey Ew. Ld. vnnd Euch vnnöthig / bevorauß weil wir keine Vrsach sehen / warumb Ew. Ld. vnnd jhr bey solchen einmal auffgerichten vnnd volzogenen Accord nicht solten standhafftig verharren / sonder [575] lich der jenigen Devotion vnd Gehorsamb gegen der Röm. Keys. auch Kön. May. darzu E. L. vnd euch der bewußte Accord vnd allerseits Gewissen verbindet / dennoch aber damit wir vnser Sorgfältigkeit gegen E. Ld. vnd euch weiter erweisen / haben wir zum Vberfluß vnser Gemüth vnnd Meynung E. Ld. vnd euch durch diß Patent entdecken wollen. Vnd stellen anfänglich die hochehrnverletzliche Wort / als solte die Röm. Key. May. vnser allergnädigster Herr / ein schröckliche tyrannische vnd vberbarbarische Execution zu Prag angestellet haben / Jh. Key. M. zu deroselben Vindication anheimb / dieweil E. Ld. vnd euch das contrarium bewußt / vnnd daß anderer gestalt / als vorgeben wird / procediret / die Notorietet bezeuget. Daß aber zu Preßlaw dergleichen Executiones auch vorgenommen / vnd weder Perdon / noch einiger Accord helffen solte / da hoffen wir nicht / daß E. Ld. vnnd jhr diesen erdichteten Dingen einigen Glauben zustellen / Beyfall geben / oder die Röm. Keys. May. in solchen Verdacht ziehen werden / dieweil Ew. L. vnd jhr in frischer Angedächtnuß / daß höchstgedachte Jhr. Keys. May. gedachten auff gerichten vnd vollzogenen Accord / auf vnser vnderthänigstes anhalten / Keys. vnd Kön. in allen Clausuln vnd Puncten / sonderlich den darinn begriffenen Perdon beliebel / ratificirt vnd zu mehrer Bestärckung vnd Vergewisserung die confirmationem aller E. L. vnd ewerer Privilegien / Majestäten / Freyheiten / Rechten vnd Gerechtigkeiten / wie es von J. May. Keys. vnd Kön. Vorfahren geschehen / vollzogen auß geantwortet / welche E. L. allbereit in Handen / darbey dann Ew. L. vnd jhr ferner werdet geschützet vnd gehandhabet werden / wann E. L. vnd jhr gleich falls bey solchem standhafftig verbleiben / vnd sich dessen nicht selbst vnfähig machen. Wir versichern E. L. vnd euch auch vber vorige vnsere im Accord befindende Assecuration mit vnserm Churfürstlichen Wort noch mals / daß der ertheilte Perdon sampt dem gantzen Accord festiglich sol gehalten werden / keine Execution / sie habe Namen / wie sie wolle / darwider vorgenommen oder angestellet werden / man wolte dann selbsten auß dem Accord schreiten / in vorige Gefahr sich widerumb stecken / vnd dem Vnglück mit Verlust aller Privilegien / Majestäten / Freyheiten / Rechten vnd Gerechtigkeiten sich vnderwerffen / da würden wir entschuldiget / vnd die Keys. May. nicht zuverdencken seyn / dero Keys. vnd Königl. Ampt wider solche Verbrecher / Innhalts der Rechten zu üben vnd zugebrauchen. Darneben aber vermahnen wir / Krafft tragender Keys. vnd Königl. Commission E. L. vnd euch Vätterlich / freundlich / gnädigst / trewlich vnnd ernstlich Ew. Ld. vnd jhr wollen auff jhre Schantz gut acht geben / wachtsamb seyn / deß geliebten Vatterlands Wolfahrt vnd Gedeyen in gebührende acht nehmen / eylends / alsbald vnnd ohn allen Verzug mit der nunmehr allbereit beschlossenen Hülff zu Roß vnd Fuß sich gefast machen / darmit auffziehen an Ort vnd Ende / da es nöthig / die Pässe allenthalben wol verwahren / sonderlich den bey der Jabelunka starck besetzen / vnd alle das jenige gehling anordnen / was zu Defendirung E. L. vnd ewers geliebthen Vatterlands nützlich vnnd dienstlich / vnd sich darvon nicht abschrecken lassen erdichte vnd außgesprengte Discurß / grosse wortliche Bedräwung vnd was dem anhängig / weil der gerechte Gott nochmals lebet / der vor diesem der gerechten Sachen vnnd der höchsten Obrigkeit vnnd dero Assistenten beygestanden / vnnd seither dessen in nichts schwächer worden / so werden auch die Stände sampt-vnd sonderlich / insonderheit Preßlaw vnd Schweinitz / vnd die an vornemen Pässen ligen / gebürlich auffsehens / vnd durch bestellung täglicher vnnd nächtlicher starcker Wachten / auff die Auß-vnd Einreysende fleissige Anffsicht haben / die Verdächtige nach vorgehender ???attsamer Erkundigung als bald abschaffen / oder nach befindung in sichere Verwahrung nemmen / vnd zusehen / daß sie nicht durch List vnd Practicken vberrascht vnd eingenommen werden mögen / sonsten auch im gantzen Land sich dergestalt mit jhren schuldigen Ritterdiensten vnd gantzem Aufgebott gefast halten / wann dasselbe vom Ober Ampt ergehet / man eylends auffziehen vnnd das Batterland retten könne. Damit aber auch wir an vns nichts erwinden lassen / was zu abwendung aller Gefahr nöthig / haben wir E. L. vnd euch ein Regiment zu Fuß / sampt etlichen Companyen / alles geworbenes Volck / allbereit zugeschickt / welche auch in Schlesien nunmehr werden seyn angelangt / mit gnugsamer Ordinantz / E. L. euch / vnd alles was denselben lieb vnd angenehmb / zu defendiren vnd zu beschützen / seynd auch erbietig an vns ferrner nichts ermangeln zu lassen / was die Notthurfft wird erfordern. (Keyserliche Declaratiö auff deß Marggraffen von Jägerndorff angeschlagene Patenta.) Es hat auch Keyser Ferdinand wegen solcher deß Marggraffen von Jägerndorff Patenten an die Schlesier eine Declaration außfertigen lassen dieses Innhalts: Wir Ferdinand / sc. Entbieten denen / sc. Fürsten vnd Ständen / vnd sonsten allen vnd jeden vnsern Vnderthanen in vnserm Fürstenthumb Schlesien / vnser Keys. vnd Kön. Gnad / vnd geben jnen hiermit zuvernem̅en / wie daß vns in Originali vorkommen vnd zugeschickt worden / was massen der Aechter Johan Georg der Elter / so sich Marggraf zu Brandenburg nennet / kurtz verwichener Tagen / offentlich in Truck verfertigte Patent in vnserm Land Schlesien außgehen vnd hin vnnd her spargiren zulassen / in demselben aber gantz vermessener vngegründter vnnd betrieglicher weiß vorzugeben sich vnderstanden / samb die newlich in Prag wider etliche vornemdste Vrsächer vnd Auffwickler der vergangenen so hochschädlichen Vnruhe / fürgenommene Execution / insonderheit der Religion halben beschehen / vnd dann / als ob auch vnser Land Schlesien / vnd sonderlich vnser Statt Preßlaw sich eben dergleichen Proceß zu befahren habe / auch weder Perdon / noch eintziger Accord dißfalls helffen würde / [576] vnd was er also mehrers zu Außgiessung seines eingewurtzelten Giffts vnnd boßhafftigen Gemüths / auch zu Versführung deß gemeinen Manns mit angehencket. Nun ist vnsern gehorsamen Fürsten vnd Ständen / wie auch sonsten männiglich zum theil wol bekandt / was für Vnrath vnd viel Vbels bemelter Aechter gar von vielen Jahren hero an vnderschiedlichen Orten gestifftet vnd angerichtet / wie er manch Land in grosses Vnheyl geführet / vnd sonderlich seil er seinen Fuß in Schlesien gesetz / t / was für mannigfältige Zerrüttungen er angesponnen / wie widerwärtig er sich wider beyde vnsere Vorfahren vnnd Herrn Vettere / weyland Keyser Rudolphum vnd Maithiam / hochl. Ged. in allen Occasionen erzeiget vnnd auff gelehnet / vnd mit einem Wort / wie von Zeit an seiner Ankunfft in Schlesien fast kein Ruhe noch recht friedlicher Zustandt jemals gewesen ist: So können dannenhero Fürsten vnd Stände / vnd sonsten männiglich gar leicht bey sich selbsten ermessen / daß eben das jenige / so er durch seine vermessene Patenten anjetzo außgebreitet / vnd den Leuten einzubilden vermeynet / eine Continuation seines alten Brauchs vnd zu Erweckung newer Vnruhe angesehen / an jhm selbst aber ein pur lauter Vngrundt sey. Dann anlangend die zu Prag fürgenommene Execution / so ist dieselbe auff wolgegründte / durch vnsere wolverordnete Commissarien gesprochene Vrtheil (deren Schärpffe wir doch mit Erzeigung vnserer Gnade mehrerntheils gelindert) im offenbaren hohen Verbrechen / vnd zwar nur wider solche Personë vnd Rädelsführer wolbedächtlich ergangen / welche nicht allein deß hochschädlichen Auffstandes (dardurch vnser Land vnd Leut in Verderb / vnd fast gantz Europa in Vnruhe gesetzet / vnd so viel vnschuldiges Christliches Bluts vergossen) die ersten Anfänger vnd Häupter / sondern auch daß vnsere wolmeynende intimirte Commission vnd angebottene Gnade dermassen verächtlich auß geschlagen worden / die vornembsten Verursächer vnd Auffwickler der Gemein gewesen / vnnd da wir / als die höchste Obrigkeit / kein Straff vorgewendet / es vns gegen dem allerhöchsten vnderantwortlich gewesen seyn / auch das vnschuldige Blut vmb Raach geschryen haben würde. Was aber wegen so viel hundert Personen / so in vnserm Königreich Böhmen dergleichen Leibsstraff gewärtig seyn sollen / wie auch wegen vnsers Lands Schlesien / vnd in specie von vnser Statt Preßlaw / der besorglichen Bestraffung halber / vom Aechter spargirt vnnd außgebreitet wird / wolle männiglich für einen erdichteten Vngrundt vnd öffentlichen Betrug halten vnnd erkennen. Dann gleich wie in obgedachtem vnserm Königreich Böheimb / da der Vrsprung dieses Vnheyls herrühret / an statt vieler tausendt / so vns dasselbe Königreich mit dem Schwerdt zuzwingen / vnd vnder vnsern Gehorsamb zubringen verursachet / etlich wenig ohne Vnderscheyd der Religion / als (wie gemelt) die vornembsten Haupt Rebellen durch Vrtheil vnnd Recht zum Todt verdammer vnd justificirt worden: Also wissen wir vns deß vnsern gehorsamen Fürsten vnd Ständen in Schlesien ertheilten Perdons gnädigst wol zuerinnern / wollen auch / wie zuvor / also nachmals vnsere getrewe Fürsten vnd Stände / so wol alle Privatpersonen / die in vnderthänigster Devotion trew vnd standhafftig verbleiben / hiermit versichert haben / daß sie bey allem dem / was der von vnserm hochansehenlichen Commissario deß Churfürsten von Sachsen L. mit jhnen geschlossene Accord in sich haltet vnd begreiffet / von vns völlig vnd vnderbrüchlich gelassen geschützet vnd gehandhabet werden / auch sich niemandt durchauß eintziger Straff / dem mit einverleibten general Pervon zuwider / befahren soll oder möge. Hergegen wollen wir nun auch Fürsten vnd Stände / vnnd alle Vnderthanen in gemein gnädig vnnd Vätterlich ermahnet haben / daß sie sich weder durch deß Aechters betriegliche Practicken vnd falsche Erdichtungen / noch auch durch jemandt andern / wer der auch sey / verletten oder verführen lassen / sondern sich jhres theils gleichfalls der Schuldigkeit vnd dem Accord gemeß verhalten / vnnd so viel an jhnen ist / eusserst daran vnnd darob seyn / darmit der offtberührte Aechter (von dem sie selbsten so bößlich hindergangen worden) als ein Feind deß Vatterlands / mit all seinem Anhang gedämpffet / das Land von jhm gereiniget / vnd dermal eins in Fried vnd rühigen Wolstandt gesetzet werde. Wie wir vns gnädigst keines andern versehen / vnd wir wollen neben gebührlichem Schutz vnd Schirm vnser Fürstenthumb Schlesien vns in Key. vnd Kön. Gnaden jederzeit lassen befohlen feyn / sc. (Churfürst Johann-Georg von Sachsen nimpt im Namen J. Key. M. die Huldigung von den Schlesischen Fürsten vnd Ständen eyn.) Weil nun die Schlesische Fürsten vnd Stände diesen Keyserlichen vnd Churfürstlich Sächsischen Vermahnungen statt gaben vnd in Devotion verharreten / wurde bald hernach die Huldigung angestellet. Welche in J. Key. May. Namen zuempfangen Jh. Durchl. der Churfürst zu Sachsen den 22. Octobr. zu Preßlaw mit einem stattlichen Comitat angelanget: Jhme sind zween Fürsten zur Lignitz vnnd Münsterberg entgegen gezogen / vnd jn im Feld stattlich empfangen. Im Einzug habë der Schlesischen Fürsten vnd Statt Reuterey den Vorzug gehabt / denen die Chur Sächfischen Einspänninger / dann die Leibroß / Heerpaucken / Trommeter / Edelknaben vnd Leibkürisser gesolget; darnach der Preßlawische Rath / obgedachte beyde Fürsten vnd endlich J. Churf. Durchl. nachgeritten; den Veschluß haben die geheime Räth / Obriste vnnd Officirer / neben dem Hof Fahnen gemacht. In der Vorstatt stunden zween Fahnen geworbener Soldaten in sechshundert starck / wie auch die Bürgerschafft in jhrer Rüstung wol gebutzt / biß ans Hofquartier. Vnd nach dem J. Churf. D. von hochgedachten zween Fürsten in das Losament einbegleytet gewesen / sind die Bürgerschafft vnd Soldaten in guter Ordnung vorbey geführet / vnd Salve geschossen worden. Den andern Tag hat Jhr. Churf. Durchleucht. den Fürsten vnnd Ständen die Key [577] serliche Proposition vortragen lassen / wie folget; Die Röm. Kays. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. May. sc. lassen denen Fürsten vnd Ständten in Ober vnnd Nider Schlesien / dero Kays. vnd Königl. Gnad vermeldten / nehmen jhr gehorsames Erscheinen / zu gegenwertigem Fürstentag mit allen Gnaden / vnd sonderbahrem Gefallen an / were auch Jhrer Kayserl. vnd Kön. May. nichts liebers gewesen / als daß Sie selbst in der Person abkommen / vnd was Jhr vnd dero Landt Schlesien zum Besten gereichet / anordnen köndten. Demnach aber Jhre Kays. vnd Kön. May. diß mahl / wegen anderen dero selben hohen Obligen / darzu nicht gelangen köndten / so haben sie vns zu dero vollmächtigen Com̅issarien verordnet vnd vermöcht / daß an Jhrer Kay. vnd Kön. May. wir die Notturfft / bey jetzigem Fürstentag handlen vnd verrichten mögen / welches wir dann Jhrer Kay. May. zu vnderthänigstem Gehorsamb / vnd darthuung der sonderbahren Lieb vnd affection, so wir gegen den Fürsten vnd Ständten / der Hertzogthumb Ober vnnd Nider Schlesien tragen / vber vns genommen vnd allhero verfügt. Nun hetten zwar Jhr Kay. vnd Kön. May. insonderheit gewünscht / daß dieses vnd andere dero Königreich vnd Landt / in dem glück: vnd friedlichen Wolstandt / darinn sie sich bey dero hochgeehrten Vorfahren befunden / verblieben weren. Demnach aber der Allmächtige die Straffen verhengt / vnd die Sach nunmehr so weit kommen / daß die jenigen / so (vnder dem gesuchten Schein der Religion vor sich selbst / auß Begierd / sich mit anderer Länder Schaden vnd Ruin zubereichen) dieser hochschädlichen Vnruhe Anfänger vnnd Vrsacher gewesen / Jhrer Kay. vnd Kön. May. gehorsame getrewe Vnderthanen / wider Trewe vnnd Glauben / ja aller Völcker Recht turbiert / einen so ansehnlichen Raub auß den Landen gebracht / folgents sich mit Türcken vnnd Tartaren conjungiert / neben denselben Landt vnnd Leuth bekriegen / arme vnschuldige Christen zur Beuth geben / vnd in armselige Dienstbarkeit bringen helffen / ist Jhrer Kay. vnd Kön. May. solches jederzeit zum hefftigsten zuwider gewesen / hat auch Jhre May. an embsiger Bemühung nichts erwinden lassen / biß durch verleyhung GOttes deß Allmächtigen / vnd vermittelst angewendten Fleisses vnnd Sorgfältigkeit / auch Jhrer May. mildreichen Erzeigung / die Hertzogthumber Ober vnd Nider Schlesien / wider in Fried vnnd in ein solchen Standt gesetzt worden / daß sie vor all andern Landen / die Kriegsschäden am wenigsten empfunden. Hierumb vnd dieweiln Jhre Kay. vnb Kön. May. gar nicht zweiffeln / es werden die gehorsame Fürsten vnd Ständte bey Jhrer May. standhafftig / wie dieselb bey Jhnen gnädigst zuthun gemeynt / Gut vnd Blut / dero gehorsamen Erbieten vnd Schuldigkeit nach / zusetzen / vnd Jhrer May. bey also gestalten Sachen / vnd sich erzeigenden Nothwendigkeiten / so viel möglich jhnen zum Besten vnd abwendung deß Barbarischen Feindes / vnd desselben Einbrechen hülffliche Handreichung thun. Als ersuchen Jhre Kay. vnd Kön. May. die Fürsten vnd Ständt gnädigst / sie wollen mit einer ergibigen Geldhülf / biß in 500000. Thaler Jhrer May. trewhertzig beyspringen / auch solches desto Willfähriger derentwegen leisten / weil andere viel geringere / vnd durch vorgangenen Krieg mehr verderbte Länder / sich jhrer Portion nach / stattlich gegen Jhrer / May. erzeigt vnd angriffen. Weilen auch den gehorsamen Ständten wol bewußt / was an den Vngarischen Gräntzen gelegen / deren Vrsachen halben der Fürsten vnnd Ständt löbliche Vorfahren / auch gegen Jhrer May. hochlöblichen Vorfahren im Königreich Böheimb / jederzeit trewhertzige Bewilligung gethan / die Gefahr aber jetzo dero Orten grösser ist / als sie jemahls gewesen / vnd jhnen den Fürsten vnd Ständten nicht weniger / ja fast mehr als anderen Jhrer May. Königreichen vnd Landen zubesorgen seyn würb. Derowegen vnnd damit dieselben desto bessere Mittel / selbige Gräntzen zu assecuriren / vnnd mehr gedachte gehorsame Fürsten vnnd Ständt selbst / diß falls in ein sicheren Standt zubringen / haben mögen / so begern Jhr Kay. vnd Kön. M. gnädigst / sie wöllen deroselben 100000. Thaler Jährlich vff sechs Jahr nacheinander / zu erhaltung obberührter Gräntzen / trewhertzig bewilligen. Demnach auch die Biergelder zu erhaltung Jhrer Kön. May. Hoffstatt insonderheit angesehen / auch ausser etlich wenig Jahr vor dero Regierung dieselben jederzeit völlig ohne Abkürtzung deß sechsten Groschens / gereicht worden / so ersuchen Jhre May. die Fürsten vnnd Ständt ferner / sie wollen in trewhertziger Acht haben / daß Jhre May. nicht weniger / als dero Vorfahren / das jhrige bey jhnen allbereit gethan / vnnd hinfüro gnädigst zuthun / geneygt seyn / auch in Ansehung / daß dero Renten vnnd Cammergefäll mehrers als niemahls erschöpfft / vnd durch den / ohne einige jhre Schuldt entstandenen einheimischen Krieg / fast gäntzlichen erloschen / sich trewwillig erzeigen / vnnd angeregte Biergeldter vollständig auff zehen Jahrlang continuiren. Alldieweil auch den gehorsamen Fürsten vnd Ständten selbst am meisten daran gelegen / daß der Sedes belli weit vom Landt Schlesien abgehalten / vnd der Krieg ausser Lands geführt / auch sie von jhrem eygnen Volck vnbeschwert gelassen werden: So seynd Jhre Kay. vnd Kön. M. demnach der gnädigsten Zuversicht / ersuchen auch die Fürsten vnnd Ständt gnädigst / sie wollen mit jhrem geworbenen Volck die Anstellung thun / daß nach Besetzung der Gräntzen vnnd Päß / das vbrige Volck gegen Vngarn / dem Feind entgegen geführt / demselben dardurch gestewret / auch angeregte Hülff / so lang die Noth weret / continuiert werden möge / vnd wie höchstgedachte Jhre Kay. vnd Kön. May. an der Für [578] sten vnd Stände Willfährigkeit / vnd daß dieselben auß angedeuten wichtigen Vrsachen / nicht auß handen gehen würden / gar nicht zweifeln / alß wöllen sie die gehorsame Fürsten vnd Ständ / wegen dieser trewhertzigen Bewilligung / so Jhr. Mayest. geschehen were / mit gewöhnlichem Reverß / daß solche jhre gutwillige Contributiones jhnen vnd jhren Nachkommen / jetzo vnnd ins künfftig jhnen von J. M. vnd dero Hochgeehrten Vorfahren / erlangten vnd confirmirten Privilegien vnd Freyheiten / vnnachtheilig seyn sollen / nicht allein gnädigst versehen / sondern auch jhre gehorsambste Trew / wie in gesambt / also auch gegen einem jeden insonderheit / mit Keyserl. vnnd Kön. Gn. in allen fürfallenden Occasionen zugedencken / gantz vnvergessen halten / Wir alß J. May. Commissarius / erwarten hierüber der Fürsten vnd Ständ willfährige Erklärung. Folgenden Mitwochen ist die Huldigung vorgenommen / vnnd frühe vmb. 7. Vhren die Preßlawer Soldaten auffgeführet / vnd vor des Churfürsten Losament biß an die Pfarrkirchen S. Elisabeth / einer guten Gassen breit / in Ordnung gestellt worden / als die Vhr 8. geschlagen / sind Jh. Churf. Durchl. zur Kirchen geritten / in einem schwartzen Sammeten Habit / mit güldenen Pasamenten / dergleichen Decken auch das Pferd gehabt / hinder Jh. Churf. Durchl. sind die Schlesische Fürsten / vor vnd nach aber ein grosse anzahl Ständ / Adel vnd andere Personen geritten / beyde Jh. Churfürstl. Durchl. Räth vnd Diener / so wol auch die Schlesische Herrn neun Roß darunder gehabt / iin der Kirchen ist stattlich Musicirt / hernach von Doctor Hoen eine Predigt gethan / der Text ist gewesen auß dem 85. Psalm: Ach daß ich hören / sc. Nach der Predigt ist ein Gebettlein / auff jetzigen Zustand gerichtet / abgelesen worden / welches fast biß vmb 11. Vhrn gewehret / alß dann ist Jh. Churf. Durchl. auff die Keys. Burgk begleitet worden / auff der Burgk ist an statt des Eyds von Fürsten vnd Ständen / Jh. Churf. Durchl. ein Handschlag geschehen / hernach auff den Pasteyen auß grossen Stücken Salve geschossen worden. Folgendes Tags hat die Bürgerschafft gleicher gestalt gehuldiget / da dieselbe auffm Ring / Jh. Churf. Durchl. aber in jhrem Losament am Fenster / darauff ein schwartzer Sammetter Teppich gelegen / gestanden / neben J. Churf. D. Herr Caspar von Schönberg / welcher vermeldt / daß an statt deß Eyds sie nur einen Handschlag verrichten solten / darauff die Bürgerschafft 200. zum Außschuß gemacht / so an Eydsstatt angelobt. Ist also die Huldigung wol vnnd glücklich abgangen / welche der Marggraff von Jägerndorff zuverhindern / sich vnderstanden / durch ein sonderlich Abmahnungsschreiben / so er an die Schlesier durch 2. Trommeter geschicket: dasselbe aber ist allererst nachdem schon alles erzehlter massen verrichtet / ankommen / vnd war folgenden Inhalts: P. P. E. L. Herrn vnd euch hette ich zu der notthürfftigen Nachrichtung gerne lengsten zukommen lassen / was der Türckische Keyser durch einen Chiausen der Königl. May. in Vngarn vor diesem anbringen lassen / weil ich aber keine Mittel gehabt / solches füglich hindurch zubringen / in dem theils wolgemeynte Schreiben wider verhoffen auffgehalten / theils mir vnerbrochen wider zu rück geschickt worden / hab ich doch zum Vberfluß auß dringender Lieb gegen dem Vatterland nicht vnterlassen wollen / Ew. L. den Herrn vnd euch angeregte deß Chiausen Relation neben den Puncten / darauff der König in Polen mit dem Türckischen Keyser sich vertragen / wolmeynend zuzuschreiben / auß welchem Ew. L. vnd jhr leichtlich abnehmen können / was deß Türckischen Keyser Intent / vnd mit was grossem Eyffer er solches durchzubringen gemeynt sey / sonderlich weil allbereit etlich tausend Türcken vnnd Tartarn dem König in Vngarn zugeschickt / so stündlich allhie ankommen sollen. Weil dann solches einig vnd allein zu handhabung der trewgeschwornen Confoederation vnd zu beschützung der standhafftigen Glieder vermeynt / Alß ermahne ich E. L. die Herrn vnd euch auß Christlicher vnd trewhertziger Affection / so ich allezeit gegen dem Vatterland vnd denselben / sampt vnnd sonders getragen / die wollen bey der einmal trewgeschwornen Confoederation vnnd vnserm rechtmessigen erwehlten König Friderico standhafftig verbleiben / vnd mit keiner vnnöhtigen Abtrinnigkeit sich / vnd mit keiner vnnöhtigen Abtrinnigkeit sich vnd das geliebte Vatterland in die eusserste Ruin setzen vnnd frembden Barbarischen Völckern zum Raub machen / welches wie schmertzlich es mir vnd allen Confoe derirten fallen würde / vnser eygen geliebtes Vatterland in solchem Elend zusehen / köndten die jenigen Leuth erachten / welchen mein auffrecht procedere vnd wolmeynende Trew bekandt / als der ich allein biß dato allen feindlichen Einfall in Schlesien verhindert / Weil es aber nun an dem / daß Gott vnd der so hoch vnd thewer geschwornen Confoederation ein genügen beschehen muß / so wollen Ew. L. die Herrn vnd jhr nicht vnterlassen / zu dem König in Vngarn vnd vns / als der Königl. Mayest. in Böhmen gevollmächtigten Commissario / gewisse Abgesandte mit Catechorischer Erklärung / wessen man sich gegen dieselben zuversehen / von dato jnner 14. Tagen entgegen schicken / dann wann solche meine trewhertzige Vermahnung wider verhoffen nicht statt finden / vnnd keine Gesandten mit Vollmacht in obgenanter Zeit geschicket werden / müßte mich zwar das eusserste Ellend deß Vatterlandes bedawren / die Vrsach aber solches ???ewers vnnd vnschuldigen Bluts den jenigen / welche durch jhren Ehrgeytz vnnd Privatnutzen / das gemeine Wesen in solch Vnglück geführet / zumessen / vnderdessen kan ich nicht vnderlassen / das jenige zuthun / darzu mich mein gewissen vnd die meinem König vnd Confoederirten schuldige Trew / verobligiret. Vnerachtet aber dieses Bedräwungsschreiben / haben die Schlesische Fürsten vnd Stände auff die obgesetzte Proposition sich also erkläret: I. Erbieten sie sich Jhrer Keyserl. Mayest. auff [579] gewissen Termin vier hundert tausend Reichsthaler (Erklärung der Schlesischen Fürsten vnnd Stände auff deß Churf. von Sachsen vorgemelte Proposition.) zuerlegen. II. Wegen Versicherung der Vngarischen Gräntzen / auff 6. Jahr / jährlich nacheinander 70000. Reichsthaler. III. Wegen der Biergelter solten solche ohne Abzug des 6. Groschens Jh. Keys. May. auff 10. Jahr / völlig bewilliget seyn. IV. Wegen deß Kriegswesens weren Fürsten vnd Stände deß vnderthänigsten erbietens / so viel die Zeit vnd Gelegenheit leiden wolte / Jhr. Keys. May. Hülff zuzusenden. Nachdem nun alles jetzterzehlter massen richtig verglichen vnd beschlossen / wurde solcher Fried mit J Key. May. vnd den Schlesischen Landen / zu Preßlaw auff allen Cantzeln verkündiget. (Der Straßburgischen Akademj werden von Keyser Ferdinando II. newe Privilegia gegeben.) Mitlerzeit wurden von Keyserl. Mayest. der Straßburgischen Academj newe Privilegia gegeben: Dann nachdem selbige bißhero sich Keysers Maximiliani II. Privilegii, so sich allein auff die Philosophiae Candidatos, daß selbigen deß Magisterii vnd Baccalaureats-Titul solenniter möchten conferiret werden / erstreckete / gebrauchet / erlangete E. E. Rath von Jh. May. Keyser Ferdinando II. daß beneben Bekräfftigung deß vorigen Privilegii, jhre Academj hinfort aller Rechte / Begnadigungen / Freyheiten vnd Praerogativen / mit welchen andere Vniversitäten im R. Reich versehen weren / geniessen / sonderlich aber die Macht haben solte / deß Doctorats / vnnd Licentiats in allen Facultäten / auch deß Magisterii, Baccalaureats vnd Laureae Poeticae gradus vnd Würden / den jenigen / welche dessen fähig vnd werth geachtet würden / zugeben. Hierauff wurde den 9. Julij durch ein offentlich angeschlagen Lateinisch Patent / solches im Namen E. E. Rahts män̅iglichen kund gethan / auch die Promulgation gedachter newen Privilegien auff den 14. Augusti angestellet / vnd darzu nicht allein alle / so wol anwesende frembde Herrn vnd Studiosi, als Bürger vnnd andere Innheimische: sondern auch der Statt Benachbarte / gebürlich beruffen vnd eingeladen. Nach solchem wurde Sontags den 12. Aug. eine Predigt in allen sieben Pfarrkirchen / zur vorbereitung der Introduction der Vniversität / gehalten / vnd darin̅en das erste Capitel deß Propheten Danielis auß geleget / vnd solches in 4. vnderschiedliche membra abgetheilet / als im I. sub persona Nebucadnezaris das Ampt der Introducirenden Obrigkeit: im zweyten Puncten vnder der Person Aspenae deß Obristen Cämmerers vnd Meltzars seines Nachgesetzten / der Ordo docentium: im dritten Punct vnder der Person Daniels / auch Sadrags / Mesachs vnd Abednego der Caetus discentium: im vierdten vnd letsten Puncten aber vnder dem Examine der Kinder Israel von Königlichem Stamm gebohren / der rechte gebrauch Christlicher Schulen vnd Studien / erinnerlich beschrieben / vnnd zugleich allen widrigen Einwürffen mit sonderbarem Eyffer begegnet / auch vor vnnd nach solcher Prodigt / stattliche Musicken gehalten. Dienstags den 14. Aug. hat man den Actum der Publication deß Academischen Privilegii, würcklich vor die hand genommen / vnnd darbey nach folgenden Proceß gebrauchet: Zu forderst sind gangen 2. regierende Fürsten / ferrners 2. minderjährige Fürsten / denen sind gefolget 16. geborne Graffen vnd Herrn / darunder sich viel / so schon in Regierung waren / befunden: Nach diesem kamen etliche Obriste / Ritter / Rittmeister / Capitän vnd andere vornehme Officierer vnd Soldaten / Edel vnd Vnedel. Denen nach ist gangen ein Studiosus, welcher das newe Sceptrum Academicum, so dann einer vom Adel / welcher das newe Keyserliche Privilegium auff einem Küssen von güldenem Stück / getragen. Dem newen Privilegio hat nachgefolget der gantze Magistrat / sampt dessen gelehrten Officianten / je zwen vnd zwen in einem Glied. Nach diesen ist gangen der Pedellus Academiae, mit dem alten Academischen Sceptro, darnach einer vom Adel / welcher auch auff einem güldenen Küssen das alte Privilegium getragen / demselben sind nachgangen zween vornehme Studiosi, deren einer die Schlüssel an einer schönen seydenen Schnur / der ander die Sigilla Academiae & Facultatum in einer vbergüldeten Schüssel gehabt. Weiters sind gegangen fünff Studiosi, deren einer die Matricul der Academii die Vbrigen vier aber die Marticuln einer jeden Facultät vor sich geführet. Nach diesen ist gangen der Rector, deme nach die vier Decani, vnd nach diesen die vbrige Doctores vnd Professores publici deren damals neunzehen waren. Als man nun in solcher Ordnung in die Kirch (welche mit Tapezereyen vnd Schiltereyen auff das statlichste auß gebutzet gewesen) kommen / ist ein herrliche Music gehalten worden / nach welcher einer auß dem Ministerio auff gestandë / vnd ein kurtze Vermahnung sampt einem Gebet gethan / worauff man abermahls statlich musicirt: vnder wehrender Music sind an einem sonderbaren vnnd im jnnern Chor zur Rechten Hand gestellten Tisch / (auf welchen auch das newe Academische Scepter vnd Priuilegium geleget) getretten / der regierende Stättmeister Georg Jacob Wormbser von Vendenheim / der regierende Ammeister Vlrich Mürsel / der Statt Syndicus D. Antonius Wolff / vnd der Cantzley Verwalter D. Johan Hartmann: An einem andern Tisch so zur lincken Hand gestanden / auff welchem das alte Privilegium / Sigilla / Schlüssel vnd Matriculn gelegen / sind getretten / Adam Zorn ein alter vom Adel als Cancellarius / Peter Storck alter Ammeister / vnnd Frantz Rudolph Ingolt / dreyzehener / als Scholarchen. Auff solches hat Doctor Wolff eine Oration gehalten / vnd darbey das alte vnd newe Privilegium verlesen lassen. Darauff hat man musicirt: nach Endung solches ist D. Wolff ferrner fortgefahren vnnd hat das newe Privilegium dem cancellario Vniuersitatis vberantworten lassen: vnd endlich die Oration / welche auff ein grosse S???ind gewehret / mit einer Erinnerung vnd gu [580] tem Wunsch beschlossen. Darnach hat man das Te Deum laudamus gesungen / nach welches Vollendung der Cancellarius auch geredet / die auffgetragene Honores acceptirt / vnnd sich auff die Oration / so der Rector halten würde / gezogen. Hierauff ist abermal Musiciret / vnnd vnder wehrender Musica dem Rectori das newe Privilegium zusampt dem newen Sceptro / durch den Cancellarium geliefert worden. Der Rector hat das newe Privilegium mit Reverentz empfangen / vnd wider auff das güldene Küssen geleget / hernach den zweyen Pedellen die zwey Sceptra gegeben / vnd durch beyde / so zuvor nur durch einen geschehen / jhme auffwarten lassen / auch hierauff mit einer schönen Oration / Gott / dem Keyser / den Intercedirenden Fürsten / jhren Consiliariis, dem Magistrat vn̅ den Scholarchen / Danck gesagt: auff welche Oration man abermahls stattlich Musicirt / vnd sind vnder solchem Musicieren die Fürsten / Graffen vn̅ Herrn / wie auch der Magistrat vnd das Collegium Academicum, in voriger Ordnung wider hinauß gegangen / nur allein daß im hinauß gehen das newe Sceptrum vnnd newe Privilegium nicht mehr dem Magistrat / sondern dem Collegio Academico vorgetragen worden. Diesen Actum introductionis, so sehr prächtig vnd herrlich abgangen / zusehen sind viel hundert Personen von Basel / Tübingen / Heydelberg / Speyer vnd andern Orten / nach Straßburg gezogen / vnd solchem sampt etlich tausend andern / allerley Standspersonnen / beygewohnet: da dann ein solches Geträng von der Menge deß Volcks gewesen / daß jhrer viel darüber in Lebensgefahr gerahten. Mitwochs den 15. Augusti ist der erste Actus promotionis gehalten / vnnd ein Doctor in der Heyl. Schifft creirt worden / darbey abermal ein grosse Frequentz von Hohen vnnd Niedern Standtspersonen sich finden lassen. Donnerstags den 16. Augusti hat man auff dem hierzu im Collegio verordnetem Theatro ein schöne Tragio-Comoediam, von Außführung der Kinder Israel auß Egypten / auffgeführet / darbey sich mehr als zehen tausend Zuseher befunden / so gar / daß auch das Volck auff dem grossen Plan vnnd den auffgeschlagenen Stancketen nicht sitzen können / sondern im Collegio oben allenthalben die Dächer durchgebrochen. Zu Eingang der Comaedi hat sich / nach dem man zuvorhero etliche Trompetten tapffer ertönen lassen / auch Kesseltromler darbey geschlagen / erstlich der Rhein mit seinen drey Mägden / deren die eine der Illstrom / die ander die Kintzig / die dritte die Preusch gewesen / praesentiret / vnd den Zusehern angezeiget / daß diese Comaedi, Gott / dem Römischen Keyser / Churfürsten von Mayntz vnnd Landtgraff Ludwigen zu Hessen-Darmbstatt zu Ehren gehalten werde. Hernach ist bey dieser Action denselben Tag sehr lustig zusehen gewesen / die Ertränckung der Israelitischen Kinder in Egypten / die starcke Frondienst der Israeliten / der brennende Busch / die verwandlung deß Stabs Mosis in eine Schlang / vnd die Verwandlung der Schlangen in einen Stab / die Verwandlung deß Wassers in Blut / die Frösch / die Leuß / die dicke Finsternuß / der Hagel vnd Vngewitter / die Wolckenseul vnd Fewrige Seul / wie auch das Rothe Meer / durch welches die Kinder Israel trucknes Fuß durchgegangen / Pharao aber vnnd seine Zugehörigen / sampt Pferden vnnd anderm verschlucket worden: Item der Chor der Egyptier / wie sie jhre Abgötter angebettet / vnd dann der Chor der Israeliten / wie sie jhrem einigen Gott gedancket / da sich dann in jeglichem Chor mehr als 200. Personen befunden. Den folgenden Tag als den 17. Augusti / wurde der ander Theil der Comaedj vorgenommen / da man dann gar zierlich repraesentiret den Felsen / an welchen Moses geschlagen / daß Wasser herauß geloffen / die Gebung der Zehen Gebott Gottes auff dem Berg Sinay / die Auffrichtung deß güldenen Kalbs / vmb welches die Kinder Israel gedantzet / die Anordnung deß Levitischen Gesetzes / Gefäß / Ceremonien vnd Instrumenten / die Auffsperrung der Erden / welche Core / Dathan vnd Abiron verschlucket vnd in sich gefressen hat / Bileams Eselin / welche geredet / die Auffrichtung der ährinen Schlangen / allerhand Opffer / vnnd vnderschiedliche kostbare Fewerwerck. Die agirende Personen sind auff das allerzierlichste angethan vnd geschmückt / vnd mehr als für 100000. Reichsthaler Kleydung vnnd Schmuck auff dem Theatro gewesen. Die folgende Tag sind in luridica vnd Medica Facultate, etliche Doctores / wie auch ein namhaffte Anzahl Magistri creirt, vnnd damit diese Festivität vollends geendet worden. (Straßburg.) Es ist diese Statt Straßburg vor Zeiten der Kömer Silberkammer gewesen / dahero sie auch Argentina oder Argentoratum geheissen / sie ist 500. Jahr vnder der Kömer Gewalt gewesen / hernach an die König in Franckreich kommen: ist auch von der Hunnen König Attila zerstöret vnd ein offene Straß hindurch gemacht / daher sie auch nachmals / wie etliche wollen / Straßburg genant worden. Sie ligt am Rhein / auß welchem Strohm ein Arm in die Statt sieust / so kompt auch die Ill vnd Preusch darzu / vnnd theilet die Statt in zwey / doch vngleiche Theil. Es ist auch das Münster vnnd schöner hoher Thurn / (welches Höhe ist 594. Schuh) daselbs ein solch Werck / dergleichen in gantz Teutschland nicht zuschen / wie es dann derentwegen / zu den 7. Miraculn der Welt gezehlet wird. Von diesem herrlichen Werck hat M. Osaeas Schad / ein sonderlichen Tractat außgehen lassen / in welchem der Leser sich weitern Berichts davon erholen kan. Die Statt hat einen löblichen Magistrat / welcher vor Zeiten allein auß denen vom Adel bestellet / aber als Anno 1332. ein Tumult vnder jhnen entstunde / ward von da an / biß noch auff diese Zeit der Rath mehrentheils auß der gemeinen Bürgerschafft neben dem Adel er [581] wehlet / doch daß von diesen allein die Stättmeister / deren einer zwey Jahr / von jenen aber die Ammeister / deren jeder ein Jahr die Regierung hat / bestellet werden. Wer mehr von dieser Statt zuwissen begehrt / der besehe Münsterum, Volaterranum, Quaden Herrlichkeit Teutscher Nation / vnd andere. (Newe Academj zu Rintheln angerichtet.) Kurtz zuvor ehe die Vniversität zn Straßburg eingeführet worden / ward auch zu Rintheln ein newe Academj angerichtet / welche von Jhr. Keyserl. Mayestät privilegirt / von dem Fürsten von Schawenburg dotirt / vnnd gleichfals mit herrlichem Pomp introduciret worden. (König Christians in Dennemarck zweyter Printz / zum Bremische̅ Coadjutoren angenommen.) Vnlang hernach als König Christian in die Graffschafft Schawenburg eyngefallen / ward sein zweyter Sohn Printz Vlrich zum Coadjutoren deß Ertzstiffts Bremen angenommen: Darauff die Staten das meiste abgedanckte Dänische Volck in jhre Dienst nehmen / vnd solches von Bremen zu Schiff abholen liessen. Der König in Groß Britannien hatte zu End deß vorigen Jahrs eine Reichsversamblung (Parlament in Engelland.) oder Parlament / gegen den 16. Tag Januarij dieses 1612. Jahrs außgeschrieben / welche er hernach biß auff den 23. gemelten Monats verschoben. Etlich wenig Tag zuvor / ehe das Parlament seinen Anfang gehabt / ist auß Franckreich in Engelland ankommen / Mons. Cadinet, Marschalck in Franckreich / welcher auff die 400. Personen bey sich gehabt / die meistentheils Edelleut waren. Man hat nicht wissen können / was sein Anbringen gewesen / weil er solches bey dem König allein gethan. Den vorangeregten 23. Januarij / hat sich das Parlament zu Westmünster versamblet / vber welches der König das Haupt ist / vnnd bestehet dasselbe auß zweyen Häusern: das eine wird das Hohe Hauß / das ander das Nider Hauß genennet. In das hohe Hauß gehören die Ertzbischoffe / Bischoffe / wie auch die Hertzogen / Marggraffen / Graffen vnd Freyherrn. Zum niedern Hauß sind verordnet die Ritter / Edelleuth / der Stätt vnd Gemeine Abgesandte / nemlich auß jeder Provintz zween / vnnd auß jeder Statt auch so viel / also daß jhrer wol 440. sind / wann sie alle zusammen kommen. Auff denselben Tag als das Parlament versamblet gewesen / hat der König sie auff diese Weiß angeredet: (Des Königs erste Red im Parlament.) Der weise Mann spricht / wo viel Wort sind / da gehets ohne Sünde nicht ab. Solches hab ich an mir selbsten befunden. Dann weitläufftige Discurssen mich offt an meiner Wolfahrt gehindert haben: vnnd hab ich zwar vor diesem den rechten Vorsatz vnd Spiegel meines Gemühts / mit vielen Worten entdecken wollen: aber es sey daß Gott in mir oder in euch etwas Boßhafftiges gespüret hab / so hat solches kein glücklichen Außgang gehabt / vnd ist mein Vorhaben allerding zurück gangen: also daß ich mit den Kindern / die auff dem Marckt sitzen / wol sagen kan: wir haben euch gepfiffen / vnnd jhr wollet nicht Tantzen: wir haben euch geklagt vnnd jhr wollet nicht weinen. Derohalben begehre ich nicht mit einer langen vnd verdrießlichen Rede euch auffzuhalten: dann ich vor diesem erfahren / wie bitter die Früchte derselben gewesen. So will ich dann zur Sach selbst schreiten / vnnd wann jhr auff meine Rede fleissig achtung geben / vnnd andere Dißcursen hindan setzen werdet / so wird euch solches besser als vor diesem bekommen. Die Vrsach warumb jhr allhero seit beruffen worden / ist daß jhr euch mit ewrem König von Reichssachen vnderredet / vnnd jhm anzeiget / was jhr meinet / daß er thun soll. Ehe ich aber eins vnnd das ander absonderlich vorbringe / so muß ich erstlich ins gemein vom Parlament etwas sagen / vnd zuerkennen geben / was dasselbe sey. Es bestehet auß einem Haupt vnd einem Leib: der König ist das Haupt / der Adel vnd die Gemein sind der Leib. Die Parlamenten sind in allen Königreichen jederzeit vblich gewesen / vnnd von den Königen angestellet worden / nachdem die Oberste Herrschafften vnnd Monarchen schon befestiget waren / auff daß die Könige durch dieses Mittel jhrer Vnderthanen Sinn vnnd Meynung vernehmen möchten. Wann ich euch jetzund solte die vnderschiedliche Formen der Regimenten vorhalten / würde solches gar zu verdrießlich fallen. In den Parlamenten befinden sich dißweilen mehr / bißweilen weniger Personen: jedoch wo dieselbe jemals sind gehalten worden / so hat die Regierung allezeit ein Oberhaupt oder Obristen Landtherrn gehabt. Die Könige kommen nicht zusammen / so ist es auch wider die Natur eines Parlaments / daß die so in demselben erscheinen solten / dem gemeinen Volck anhangen / vnnd sich befleissen demselben zugefallen. Bey den Ständen in Teutschland / da das Oberhaupt erwehlet wird / wie auch in den Niederlanden wird kein Parlament gehalten. Vnd so viel von den Parlamenten ins gemein. Auff daß ich nun etwas näher zur Sachen komme / so ist zuwissen / daß der König die Parlament berufft: darnach muß man mercken / wie solche Beruffung geschicht. Ich beruffe die Pares deß Reichs / die durch ein Erbrecht darzu gehören / vnnd sie kommen / daß sie dem König ein guten Rath geben. Darnach beruffe ich die Bischoffe wegen der Kirchen-Regierung / dieweil der Last vnnd die Sorg der Kirchen jhnen obliget: Nach demselben die Freyherrn deß Reichs: vnnd dann die Ritter auß einem jeden Quartier: Endlich die Abgesandten aller Stätt / die berechtiget sind im Parlament zuerscheinen. So seyt jhr dann allhero zusammen kommen / damit jhr auff die Beschwernussen deß Königreichs achtung gebet / vnd mit ewerm König berathschlaget. Derselbe hat zwar allenthalben seine Statthalter / aber in dem Hohen Hauß / da newe Gesetz müssen gemacht werden / ist er in der Person. So ist dann dieses der Vrsachen eine / vmb welcher willen jhr allhier zusammen kommen seyt / daß jhr die Miß [582] bräuch reformieren helffet. Dem König stehet es zu / Gesetz zumachen / vnnd jhr müßt dieselbe bestättigen: Darnach solt jhr auch von den schweren vnnd wichtigen Sachen deß Königreichs handeln. Belangend das Hauß der Gemein / so erforschet dasselbe die Mißbräuche / die auff dem Land im schwang gehen: vnnd müssen sie bey den Königen anhalten / daß sie solche Gesetz erlangen / durch welche die befundene Mängel / verbessert werden. Jhr habt jetzt gute gelegenheit / viel ding von mir zu begehren: vnnd werdet nicht so fertig seyn mit ewerm begehren / als ich willig seyn will / euch darinn zu will fahren / woferrn jhr ewers begehrens billiche Vrsachen haben werdet. Euch gebühret / ewerm König hülff anzubieten / vnnd dasselbe was jhm mangelt / zuerstatten. Solches muß sonderlich in Engelland / vnd daselbst mehr / dann an andern Orten geschchen / sintemahl Engelland ein solch Landt ist (welches ich mich nicht schämen will zusagen) da alles Volck schuldig ist / dem König Schatzung zugeben. Darfür ist ein frommer König schuldig / Gerechtigkeit zuvben vnd sich gütig zuerzeigen. Der König muß seinen Mangel offenbahren: vnd die Vnderthanen müssen jhm zu hülff kommen / dieses machet ein schöne Vereinigung zwischen dem Herrn vnd den Vnderthanen / vnd bringet Segen vber ein Königreich. Nachdem ich nun dieses ins gemein geredet / so will ich jetzt besonder die Vrsachen anzeigen / warumb ich diß Parlament habe beruffen lassen. Deren sind zwo: die erste ist / auff daß newe Gesetz gemacht werden: die ander / damit jhr mir in meiner Dürfftigkeit / Handreichung thut. Erstlich so ist deß Königs Ampt / Daß er newe Gesetz machen lasse / wann er siehet / daß die Gemein sehr Lasterhafftig worden ist: vnd ist wahr / was heut der Bischoff in der Predigt gesagt hat: Auß bösen Sitten / sind gute Gesetz entstanden. Das Ampt / sag ich / eines Königs ist / wol zu regieren / vnd gute Gesetz zumachen / damit die Mängel vnd Gebrechen gebessert werden. Dann je älter die Welt / je gebrechlicher vnnd sündhaffter sie wird: Darumb müssen stäts newe Gesetz vnd Ordnungen gemacht werden: darzu hab ich euch jetzt beruffen Hiervon könte viel gesagt werden / aber ich will es darbey lassen bewenden. Was nun die Kirch betrifft / so sind in derselben Gesetz genug / wann sie nur fleissig gehalten würden. Es sind zween Weg / denen man in der Religion folgen muß: Der einen ist ein rechte vnd träfftige Vnberweisung / vnd daß man den Leuthen ins Hertz spreche: der ander ist der Zwang. Ich weiß zwar wol / daß die gantze Welt den geringsten Wurmb nicht machen kan: wie dann alle Zauberer in Egypten / solche Macht nicht gehabt haben. Viel weniger können die Menschen den Glauben zwingen / welchen Gott in den Hertzen würcket: Darumb halte ich darfür / daß man die Gewissen nicht zwingen foll. Der Vatter Latimerus hat sehr wol gesagt / der Teuffel were ein fleissiger Bischoff. Wan̅ die Kirchendiener so fleissig weren / die Menschen auff den rechten Web zubringen / wie die Jesuiten / Puritanen vnd andere Secten kühn seyn / Spaltungen anzurichten / vnd die Leuth zuverführen / so würden heut zu Tag nicht so viel jrr gehen / vnd vom rechten Weg abweichen. Darumb wolte ich / daß die Bischoff vnd Praedicanten / in Lehren vnd Ve???mahnen etwas fleissiger weren / vnd nicht die Zeit in Müssigang zubrächten / dann in verrichtung Göttlicher Geschäfften / muß man nit träg ober schläfferig seyn. Wiewol ich aber der Meynung bin / daß man die Gewissen nicht zwingen soll: jedoch so halte ich darfür / daß man die Leuthe wol möge zwingen zum eusserlichen Gehorsamb / daß sie sich den Politischen Satzungen in dem Landt / da sie wohnhafftig find / vnderwerffen: vnd das achte ich recht vnd billich. Belangend den Heurath meines Sohns / von welchem ich mit dem König in Spanien / welcher ein Catholischer Königist / gehandelt hab / im fall ich darinn etwas schliesse / welches zu der Ehre Gottes vnd Wolstand dieses Königreichs nicht gerichtet ist / so solt jr mich für einen König halten / der nicht werth sey / daß er vber euch herrschen soll. Ich hab die Religion beydes mit dem Mund vnd mit der Feder verthendiget / vnd kan ich mit warheit sagen / daß ich derselben halben Verfolgung gelitten hab. Dann Bellarminus hat deßwegen wider mich geschrieben: also daß jhr mir hierinn wol trawen möget: vn̅ man wird es mit der Straf wol gewahr werden / wann etwan ein Papist sich solte muthwillig vnd halßstarrig erzeigen. Aber so lang die Papisten sich friedlich halten / so begehre ich / daß die Kirchendiener mit der Lehr vnd Vnderrichtung / fleissig anhalten / vnd durch jhren guten Wandel die jenige suchen zugewinnen die zugewinnen seyn. Was die Stewer-vnd Gelthülff betreffen thut / so will ich darvon nit viel Wort machen. Ich hab alhier 18. Jahr lang regtert / vnd jhr habt vnber meiner Regierung / Frieden vn̅ Vberfluß gehabt: auch ist keiner im gantzen Landt / der Armut ober Noth leyde: es sey dann daß er nichts arbeiten ober nichts sparen wolle. Jhr aber habt mir noch biß dahero weniger / als jemand meiner Vorfahren / die vor mir regiert haben / gestewret. Die letztverstorbene Königin Elisabeth / wel che in Irrland Krieg geführet / hat viel Stewer vn̅ Gelthülffe bekomen / die des Jahrs mehr dan̅ 35000. Pfund / getragen haben. Ich aber hab in den 18. Jahren / die ich regieret hab / nur viermal eine Stewer empfangen: in den negstverflossenen 10. Jahren / ist mir nichts worden. Gleichwol hab ich wol so grosse Vrsachen gehabt / dieselbe zufordern / als jemand meiner Vorfahren: aber ich habe euch damit nicht beladen wollen. Die Vrsachen / warumb das letzte Parlament mir keine Stewer hat eynwilligen wollen / war diese / daß im nechstvor gehenden / mir eine war bewilliget worden: vnd kam diese Vrsach noch darzu / daß solche Stewer mir nicht were zukommen. Etliche die dazumal darbey waren / sprachen / sie wolten mir gern alles geben / was sie hetten / wann [583] sie nur gewiß weren / daß es mir solte zukommen. Von der Zeit an / hab ich auff meine Sachen fleissig acht geben. Ich hab nicht einen gefunden / welcher trew were gewesen: vnd habe ich seithero die jährliche Vukosten meines Häuses geschmäsert / vnd 18000. Pfund daran abgezogen. Betreffend die Vnkosten / die auff die Schiff geben / so hoffe ich / die selbe von 34000. auff 14000. Pfand zubringen. Gleichen Abschlag will ich auch in meinen täglichen Außgaben / zuwegen bringen: darinn ich den Milord Arundel getraucht hab / welcher seines getrewen Diensts halber / schon vieler Papisten Haß auff sich geladen. Was die Admiralschafft anlanget / so bekenne ich / daß ich darzu einen jungen Mann erwöhlet hab: welches mir verwiesen wird. Wiewol aber andere König einer andern meynung sind / so halte ich doch dar für / daß ein ehrlicher vnd fleissiger Jüngling / der jhm sein Ampt mit aller Sorgfältigkeit lest angelegen seyn / mir so viel Dienst beweisen kan / alß ein alter Mann. Die Erfahrung hats geben: Dann ob er wol in solchem Ampt noch vngeübt gewesen / so hat er doch die Sach darzu gebracht / wie man jetzt sihet / vnd solche Beselchshaber bestellet / die sich darauff wol verstehen vnd fleissig sind. Ich habe grössere Sorg / dann jemand meiner Vorfahren / getragen. Damit alle Mißbräuch gebessert würden / vnd ich von meinem Eynkommen leben möchte: vnd befleissige ich mich / so viel müglich / mein Hauß zu säubern vnd zu reinigen. Der ander Punct / von welchem ich zureden hab / betrifft den betrübten Zustand deß Christenreichs / welcher also beschaffen ist / daß keiner denselben anderst / dann mit weinenden Augen anschawen kan. Gott ist mein Zeug / daß ich zu dem Anfang desselben nit gerahten noch geholfen hab: aber ich wünsche vnd hoffe / daß ich Mittel möge finden / demselben abzuhelffen. Als die Böhmen deß Keysers Diener verstossen hatten / so hab ich alsbald getrachtet / wie ich den Handel stillen / vnd wider zu recht bringen möchte. Zu dem End hab ich meinen Gesandten den von Doncaster / dahin abgefertiget: welchem die Böhmen zwar grosse Ehr bewiesen: aber 3. Tag hernach / erwöhlten sie meinen Tochtermann zu jhrem König / in dem ich darmit vmbgangen / wie ich sie mit dem Keyser wider möchte versöhnen. Diese Wahl hab ich mir dreyer Vrsachen halben / nicht kön̅en gefallen lassen. Erstlich wegen der Religion: dann man sagt / es were der Religion halber zuthun: der Teuffel der diß Spiel angefangen hat / sey der Meynung: Ich kan dieses in meinen Kopff nit bringen / daß die Vnderthanen der Religion halber / solten Fug vnd Macht haben / wider jhren Herrn zu rebelliren. Christus ist in die Welt kom̅en / die Vnderthanen zu lehren / daß sie jhren Königen gehorchen / nicht aber wider dieselbe rebelliren sollen. Was die Böhmen für Gesetz haben / weiß ich nit / vnd kan nicht vrtheilen / ob der Keyser wohl oder vbel regieret habe: Ich mag sagen: wer hat mich zum Richter vber euch gesetzet? Mich düncket nicht / daß es einem König zustehe / von der Regierung / die ausserhalb seinem Königreich geführet wird / zu vrtheilen. Dann ich würde nicht gestatten / daß ein anderer König / sich deß Richteram̅ts in meinem Königreich anmassen / vnd vrthe???len solte / ob ich wol oder vbel regierte. Wann ich hette wöllen ein Schiedsmann seyn / vnd gleichwol die Waffen ergreiffen / vnnd mich selbst Parthey erklärt hette / solches were mir nicht angestanden: Gleichwol hab ich nicht vnderlassen hülff zu leysten / vnnd hab gestattet / daß eine Contribution / durch mein gantzes Landt geschehen ist. So hab ich auch den Gynfall in meines Tochtermanns Land / zuverhindern / den Fürstë der Vnion 3000. Pfund Sterling zugeschickt / vnnd gehe ich jetzt darmit vmb / wie mein Tochtermann sein Landt / wider erobern möge. Aber ich kan von euch nichts zuwegen bringen / dann mit Betteln / als wann es vmb ein Allmosen zuthun were. Was die Widereroberung gemeltes Landts anlangt / so erkläleich mich vor euch / dahin / daß im Fall ich dieselbige mit Freundschafft vnd gutem Willen nicht erlangen kan / ich meine Cron vn̅ mein Leben dran wagen / auch meines Sohns Blut nicht verschonen will. Aber ich kan nichts thun / ohne hülff meiner Vnderthanen / vnd niemand hat weniger hülff in Engelland empfunden / als ich. Diese Sach gehet die Religion an / wie auch das Erbtheil meiner Kinder vn̅ Kindskinder. Woferrn vnser Widerpart die Oberhand behelt / so wird sie die Religion ändern. Darumb bedarff ich einer eylenden Hylff: Qui cito dat, bis dat: Wer bald gibt / gibt doppel. Ich will nit vnderlassen / meinen Kindern Beystand zu leysten / wan̅ jhr nit vnderlasset / mir vnder die Arm zugreiffen / wie jhr meinen Vorfahren / in Sachen / daran nit so diel gelegen war / gethan habt. Ich glaub gleichwol für gewiß / daß wann wir alle zugleich / reden vnd schreiben könten / ich von euch allen ein gleichförmige Zustim̅ung hören vn̅ lesen würde. Derowegen so betrachter die gegenwertige Noth ewers Königs / vn̅ die langwürige Sorg / die er sür euch getragen hat / wie auch die schwere Vnkosten / die mir auff gangen / vber die 40000. Pfund / die ich jetzt zuwegen bringe / die Pfaltz zuerhalten. Was nun euch selbst angehet / so ist kein zweiffel / jhr werdet von allem / was jhr von mir begehren wollet / guten Bericht haben. Die Justitz betreffend / so had ich die allerbeste / die ich kenne / zu Richtern verordnet / ohn einige Gunst vnd Affecten. Ich hab nim̅er / weder offentlich noch heimblich an sie gesonnen / daß sie anderst / als was recht vnnd billich ist / thun solten: Jhr möcht sie selber drüber hören. Solten sie aber Straffwürdig befunden werden / so will ich jhrer nicht schonen. Dann der dienet nicht König zuseyn / welcher nit Sorg trägt / daß seine Vnderrichter seyen wie er / nemlich gerecht vnd getrew. Belangend andere Sachen / so ist es falst seltzam / daß meine Müntz nun in 9. oder zehen Jahr / fast still gestanden ist / vnnd läst es sich ansehen / als ob kein Silber mehr vorhanden were / zu müntzen. Etliche sonderbahre Personen betreffend / so bekenne ich zwar / daß ich Freygebig bin gewesen: aber die für [584] nembste Vrsachen deß Abgangs / den ich empfinde / sind die ich droben erzehlet hab. Anlangend meine Freygebigkeit / so mag ich sagen wie zuvor / meine meynung ist nicht / alle Tag Christfest zuhalten. Es ist wahr / ich bin sehr darinnen betrogen worden / daß ich mit meinem Schaden vnd zu meiner Vnderthanen Nachtheil / viel verschencket hab: aber wann man mich recht informiret / so will ichs bessern. Ich mag wohl leyden / daß jhr vom niedern Hauß / euch der Klagen annehmet / die wider den König / die Regierung / vnd in Kirchensachen geführet werden: Aber jhr sollet der König vnd Fürsten Praerogativ vnnd Vorzug / keinen Eingriff thun. Darzu ist das Parlament nicht verordnet. So aber vnder euch e???liche gar zu Fürwitzig seyn wollen / (Ich meine die / welche die gute Sach / die ich mir vorgenomm hab / verhindern wollen) so lasse ich es geschehen / daß jhr mit mir handelt / wie jhr meinet / daß ichs verschuldet had / Ich werde so willig befunden werden zu reformiren / als jhr mich zu jnformiren. Man hat sehr gegrübelt / wie ein Parlament zuhalten were: Ich hab vor diesem zweyerley Parlamenten gehalten: Eines alß ich erstlich in Engelland kam / vnd noch Lehr gelt geben mußte. Dazumal haben die alten Diener vnd Räthe der Königin Elisabeth / die Hochverständig vnd wol erfahren waren / das Regiment geführet / darüber viel Klagen vorgefallen. Darnach ist ein frembd Thier herfür kommen / nemblich die Anmassung: dan̅ sich dazumal Leuth herfür gethan / die sich vieler Ding angemast haben / deren etliche allhie zugegen: aber wiewol andere jnen geglaubt / so habe ich doch niemals jhnen einigen glauben zugestellet. Nun wolan / ich hab euch zusammen beruffen. Ich bedancke mich gegen euch allzumal / daß jhr erschienen seyt / ich verlaß mich auff euch / vnd sag euch für gewiß zu / daß ihr allezeit werdet befinden / daß ewer König ein Mann mit Ehren ist / vnd bleiben wird / so lang er lebet. Handelt miltiglich mit mir / damit die gantze Welt spühre / wie glücklich ein Reich sey / wann der König vnd die Vnderthanen sich miteinander betragen: das wird ewer Heyl vnd Wolfahrt seyn. Ich bitte Gott / daß er ewere Sinne darzu bewege / daß jhr solches thut. (Parlament bewilligt dem König zwo Gelthülffen.) Hierauff haben die Parlamentsherrn vnderschiedliche Sessiones vnd Zusammenkünfften gehalten / in welchen sie mancherley Puncten abgehandelt / die nicht zu Männiglichs Wissenschafftan Tag kommen sind. Doch hat man so viel darvon erfahren / daß das Parlament dem König zwo Gelthülffen bewilliget hat. Vno dieweil es solches nicht allein reichlich / sondern auch freywillig gethan / ist solches dem König desto lieber vnd angenehmer gewesen / vnnd hat er dem Parlament in nachfolgender Rede / höchlich darfür gedancket / vnd zugleich die Parlaments. Herrn / etlicher Puncten halber vermahnet vnd vnderrichtet: so den 26. Martij auff diese weiß geschehert. (1621. Deß Königs andere Rede im Parlament.) Als ich newlich herkame / so hatte ich mir vorgenommen / euch von der Warheit meines Handels vnd Wandels zu vnderrichten / vnd euch zuerkennen gegeben / was ich für eine Vorsichtigkeit gebraucht hette / in verfertigung der Patenten / die jhr jetzund in Bedencken gezogen. Damit dieselbe in der Execution nicht mißbraucht würden. Aber dieweil ich derstanden / daß die Zeit ewerere Auß sprach herbey nahet / so bin ich jetzund kommen / euch zuvermelden / wie bereit vnd willig ich sey / das jenige zu Werck zurichten / was jhr werdet geschlossen haben / sintemal die Execution das Leben des Gesetzes ist / ohn welche ein Gesetz nur für ein todten Buchstaben zuhalten / vnnd ich / als ein König / zu solchem Ampt von Gott dem Herrn in diesem Königreich / bin verordnet worden. Vnd ob ich wol nicht zweifle / daß mein voriger Handel vnnd Wandel in meinem gentzen leben / mir das Zeugnuß gibt / daß ich ein auffrichtiger König sey: Jeboch hab ich für rathsamb gehalten / mein Vorhaben an den Tag zugeben / vnd die Laster / vber welche geklagt worden / mit meinem eygnen Mund zustraffen. Mein Vorhaben hab ich bald im Anfang darmit bewiesen / daß ich den AEgidium Mompesson, fleissig hab suchen lassen vnd ob er zwar schon Landtflüchtig gewesen / so hab ich doch meinen Außruff jhm alßbald nachgeschickt: vnnd wie ich darinn mich ernstlich erzeigt / also will ich auch mit gleichmässigem Ernst das jenige vollziehen / was jhr wider jhn gesprochen habt. Zwo Vrsachen bewegen mich / einen Ernst zugebrauchen in der Execution deß jenigen / so jhr in ewerer Versamblung schliessen werdet. Erstlich / dieweil ich vor Gott schuldig vnd verpflicht bin / solches zuthun. Dann er hat mich zum König gemacht / vnd gleichsamb mit meinem Volck vermählet / daß ich für dasselbe solte Sorg tragen. Vnd ich versichere euch / so gewiß ich ein ehrlicher Mann bin / vnnd bey der Trew eines Christlichen Königs (jhr vnd die gantze Welt wissen / daß ich ein solcher bin) wann diese Klagen mir / vor dem Parlament / weren fürgebracht worden / ich wolte gethan haben / was einem gerechten König zustehet / vnd folche Mißhandlungen auch ausserhalb der Versamblung deß Parlaments ernstlich / vnd vielleicht schärpffer / dann jhr selbst vrthetlen werdet / gestrafft haben. Aber dieweil ich dieselbe erst bey diesem Parlament vernom̅en hab / so will ich nicht weniger jetzund mein Ampt thun / als ich zuvor gethan hab. Dann dieweil die Sachen solcher massen sind befunden / wie sie ins gemein angebracht worden / so muß ich bekennen / daß ich mich schäme / daß ich selber nit darzu gethan / vnd die Mißthätige durch den gewohnlichen Lauff der Justitz / hab straffen lassen. Dieweil aber diese Sachen / von welchen ich zuvor nichts gewust / jetzt erst im Parlament entdeckt worben / vnnd auch auff audere weg nicht so wol haben können entdeckt werden / sintemahl alle Glieder deß gantzen Königreichs / auß allen Quartieren allhero zusammen kommen: so will ich hierinn an verrichtung meines Ampts / nichts vnderlassen. [585] Dann was viel vnter euch / die allhie gegenwertig sind / offt auß meinem Munde gehört haben / das will ich allhier widerholen / daß nemblich der gemeine Nutz mir dermassen angelegen / daß kein Privatperson / wer der auch sey / wann er mir schon noch so lieb were / demselben von mir soll vorgezogen werden: vnd ich hoffe / jhr werdet diesen meinen guten Vorsatz dem Volck zuerkennen geben. Die ander Vrsach ist / daß ich mir keines wegs für genommen hab / den Freyheiten vnnd Privilegien dieses Hauses einen Abbruch zuthun / sondern vielmehr dieselbige zubekräfftigen. Kein König hat noch so viel für den Adel gethan / als ich gethan habe vnnd noch zuthun bereit bin. Vnd was ich euch werde vortragen nach meinem Gutdüncken: so will ich doch das Vrtheil darvon / dieser ewerer Versamblung heimbstellen. Ich weiß / daß jhr euch in derselben nicht anderst werdet verhalten / als vor diesem geschehen: vnd ich bitte jhr wollet euch nicht eynbilden / als wolte ich darvon / was vor diesem bräuchlich gewesen / etwas abzwacken. Dan̅ ich das alles gern eingehen will / was sich befinden wird / das vor diesem ben einer guten Regierung vblich gewesen: vnd bekenne ich / daß dieses das obriste Richthauß sey / da ich allezeit / wo nicht in der Person / jedoch durch meine Statthalter gegenwertig bin. Zugeschweigen daß ich sters an der Hand bin / vnd jeverweilen mich bey euch einstelle: so hab ich euch auch kein bessere Bürgschafft leisten können / meines guten Gemühts gegen euch / dan̅ daß ich euch die Ehr gethan / vnd meinen einigen Sohn euch beygefügt hab / der Hoffnung / jhr werdet neben jhm zuwegen bringen / daß diß das glücklichste Parlament sey / welches jemals in Engelland gehalten worden. Diß beken̅e ich vnd gereicht solches zu meinem Trost / daß das Hauß der Gemein für dißmahl mir grössere Liebe bewiesen / vnnd in allen seinen Handlungen mich mehr respectirt hat / als vor diesem mir oder jemanden meiner Vorfahren (wie ich dafür halte) widerfahren ist. Was diß ewer Hauß (nemlich das hohe Hauß) anlangt / so hab ich allezeit befunden / daß ich von denselben bin geehret worden / wie ich dann hinwiderumb euch / ewrem Verdienst nach / allezeit gnädtgst bin gewogen gewesen. So hoffe ich auch jr werbet es für ein Glück halten / daß mein Sohn vnder euch sitzt / welcher / wann es Gott gefallen wird / jhn an meine Stelle zusetzen / sich erinnern wird / daß er einmal ein Gliedewers Hauses gewesen / vnd also verbunden sey / ewere rechtmessige Privilegia zuvnderhalten / vnd alle die Tag seines Lebens einen bessern gefallen an euch zuschöpffen. Dieweil man auch heutigs Tags außgibt / daß jhrer viel sich verführen vnd corrumpiren lassen / damit solches diesem ewrem Hauß nit begegne / hab ich jhn zu aller fürfallenden Gelegenheit / für ein gut Werckzeug gehalten / der beydes von dem Hauß ins gemein / vn̅ von einem jeden insonderheit mir guten Bericht geben könte. Eben das kan ich auch von einem sagen / der bey euch sitzt / nemblich dem Buckingam / welcher allerzeit willig vnd bereit gewesen / für gemeltes Hauß vnnd ein jedes Glied desselben gute Dienst zuleisten. So hat auch Herr Arundel seinen Fleiß vnd Trew bewiesen / in seiner Relation / die er an euch gethan / was ich jhm von den Privilegien deß Adels geantwortet hab / derentwegen er mich mit einem sonderbaren Eyfer angesprochen hatte. Nun die Zeit kompt herbey / daß jhr einen Receß machen solt: obs die Zeit wird leiben können / daß jhr von allen vnd jeden Puncten einen Außschlag gebt / weiß ich nicht. Was mich aber anlangt / dieweil ich sehe / daß beyde Häuser so löblich vnd freundlich mit mir gehandelt / vnd mir zwo Gelthülffen auß freyer Hand / vnnd mit grosser Freywilligkeit / als noch keinem König vor mir geschehen / gegeben haben / welche ich auch mit gleichmässiger Freundlichkeit acceptir: Ich aber solches noch zur Zeit durch ein allgemeinen Pardon vnd Verzeihung / welche biß zum Ende deß Parlaments pflegt auffgeschoben zu werden / nit vergelten kan: so will ich doch jetzund etwas meinem Volck zum besten thun / welches ich nicht lenger außstellen kan. Man hat zu dieser Zeit vber drey Ding geklagt / die für grosse Beschwernuß angezogen worden: Erstlich von den Herbergen vnnd Würtshäusern / zum andern von den Trinckhäusern: zum dritten von dem Golo vnd Silberdrat. Was für Patenten vor diesem darvon außgangen / die will ich abschaffen / vnd damit ich keine Zeit verliere / so soll solches alsobald geschehen. Belangend die Trinckhäuser / so mögen die Landpfleger / wie vor diesem davon disponiren: Mein Außschreiben vom Gold vnd Silberdrat ist schändlich executirt worden / beydes der Vnbillichkeit halber / mit welchen man gegen etliche verfahren / vnd wegen deß Mißbrauchs deß guten Golds vnd Silbers / in dem man fast also gehandelt / als ob man falsch Gelt gemüntzet hette. Ich hab allbereit die frey gelassen / welche man ins Gefäncknuß geworffen hatte: ich will nun auch das Patent davon abthun / vnd mag dieses an statt einer Pardons seyn. Diese dery Puncten will ich offentlich widerruffen / vnnd ich begehre / daß jhr bedencken wollet / wie solches am füglichsten geschehen könne. Ich höre / daß jhr noch ein ander Patent vnder handen habt / wider die / so jmmer etwas newes tichten vnd anbringen. Ich bitte euch / so lieb euch meine Ehr vnd die Wolfahrt meines Volcks ist / jhr wollet solches / so bald jhr könt / zu Werck stellen / vnd laset dieses / so bald jhr zusammen kompt / eines von ewern ersten Geschäfften seyn. Dann ich hab allbereit mein Mißfallen wider solche Leuth / in der Sternkammer zuerkennen gegeben. Vnd wird solches / was jhr mit jhnen vorhabt / mir vnnd allen denen / so zu Hoff vmb mich sind / sehr lieb vnd angenehm seyn. Dan̅ mir gedencket / daß Buckingam zu Anfang dieses Parlaments / mir gesagt hat / daß er niemals vor dergleichen Richter vnd Anbringer solche ruhe gehabt hette / wie bey diesem Parlament / die jhn sonsten stetigs pflegten hefftig zu quelen vnd zu plagen.
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Jetzund bekenne ich / daß als ich erstlich die eusserliche gestalt deß Regiments angesehen / mich bedüncket hat (wie auch ein anderer solte gemeint haben) daß das Volck jmmer glückseliger gewesen / dann zu meiner Zeit / vnd ist mir damit gangen / gleich wie ich offt gesehen hab / daß meine Wälde / als ich rings herumb geritten / außwendig schön / dick vnd voller Bäum stunden: als ich aber hinein riete vnnd in die Mitte kam / so fand ich / daß sie gantz auß gezehrt vnd lehr waren: nicht anders als ein Apffel oder Birn / die außwendig schön vnd glatt / wann man sie aber auffschneidet / inwendig faul ist: Also in betrachtung / daß dieses Königreich / dessen eusserlich Regiment so gut war / als es jm̅er gewesen / vnd so gelehrte / ja auch (wie ich darfür halten will) so ehrliche Richter / alß man wünschen möchte / die Recht vnnd Gerechtigkeit vbten / darzu jnnerhalb vnd ausserhalb guten Frieden / vnnd vberfluß an allen Gütern hatte / so könte ich wol sagen / daß es besser bestellt / vnd in einem bessern Zustand gewesen / als zuvor niemals / vnnd dauchte mich / daß ein jeder frey möchte sitzen vnder seinem Weinstock vnd Feygenbaum: gleichwol muß ich mich schämen / vnd gehen mir die Haar zu berg / wann ich daran gedencke / daß mein Volck durch die newe Erfindunge / Vorschläge vnd darauff erfolgte Parenten vnd Executiones mehr ist geplagt vnd außgemergelt worden / als wann es mir viel Stewer vnd Gelthülff gethan hette. Ehe ich nun von hinnen scheide / demnach ich sehe / daß GOtt mich vnder jhm zu einem Obristen Richter vber dieses Land gesetzet hat / vnd ich schuldig bin von der Verwaltung der Gerechtigkeit rechenschafft zugeben: so will ich euch / vermög meines Ampts / etliche Stück zu Gemüth führen / nicht alß wann ich euch vnderrichten vnd in die Schul führen wolte / sondern allein Erinnerungs weise: dann keiner ein ding so wol weiß vnd verstehet / der nicht bedörffte / daß jhm bißweilen die Gedächtnuß etlicher sachen erfrischet werde. Weil es dann an dem ist / daß jhr solt Vrtheil sprechen / damit jhr darinn desto besser möget fortfahren / so nehmet zwey Ding Zu hertzen: erstlich das Bonum, daß jhr thut was recht vnd gut ist: darnach das Benè, daß jhr es wohl / vnd der Gebühr außführet. Das Bonum nenne ich / wann alles darvon jhr vrtheilen sollet / genugsamb bewiesen ist: dann alßdann werdet jhr auff einen festen Grund bawen. Durch das Bene verstehe ich / daß jhr in gebührender Form vnd nach den Gesetzen handelt: vnnd davon könnet jhr die Richter vmb rath frangen / welche schuldig sind euch hierinnen behülfflich zuseyn: vnd wehe jhnen / wann sie euch vbel rathen. Wann nun beydes das Fundament vnd die Form gut ist / so gibt es ein rechten Baw / welcher einem Parlament wol anstehet. Im Vrtheilen habt jhr auff zwey Ding achtung zugeben: Erstlich daß jhr das jenige widerholet / was eines Vrtheils vnnd Censur würdig ist: darnach daß jhr wider die Missethäter procediret / wie es die Gesetz mit sich bringen. Wir zweiffeln nicht / es werden euch allerley Sachen vorkommen / etliche haben geklagt auß jhren Affecten: andere rechtmässiger Vrsachen vnd Beschwerungen halben. Erweget beydes / last euch aber durch die vngereumbte Discursen deren nicht einnehmen / die so wol die Vnschuldige als Schuldige anklagen. Ewer vrtheil treffe den Schuldigen allein / procedirt mit Gerechtigkeit vnd Verstand / vnd sparet den nicht / welcher die Straff verdienet hat. Lasset die Gesetz eine Richtschnur seyn in ewern Handlungen / vnd gedenckt / daß sie jhre Augen nit im Genick / sondern im Vorhaupt haben. Dann die Vbertrettung der Gesetzen / die noch jre Krafft haben vnd nicht auffbehaben sind / ist in allen Königreichen vnd Landtschafften / ein rechtmässige vrsach der Straff / vnd wird keiner gestrafft wegen vbertrettung eines Gesetzes / ehe es gemacht vnnd bestätiget ist. Es ist noch ein sonderbahre Sach / deren ich euch erinnern muß. Ich höre daß Henrich Yelverton / der im Schloß wegen eines vrtheils / so wider jhn in der Sternkammer gesprochen worden / gefangen sitzt / einer falschen Hand schrifft halben bezüchtiget wird / die er gemacht hat / als er noch Fiscal was / welche der Schatzmeister / so hie zugegen / als ein ehrlicher Mann / nicht hat vnderzeichnen wollen / da sie jhm fürgebracht worden. Ich protestire / daß mir vor diesem nichts darvon zu Ohren kommen / vnd ich hasse solche Sach so sehrr / als eine die jhr vnder handen habt. Wann jhr dann meinethalben / dieweil er mein Gefangener ist / vnderlassen wollet / diese Sach zu examiniren / so lasse ich jhn jetzund frey / ledig vnd loß / vnd stelle jhn in ewre Händ. Diß ist alles / was ich euch hab sagen wollen / vnd wünsche / daß jr nach der Gerechtigkeit / vnd wie dem Adel zustehet / vnd die Ordnung ewers Hauses mit sich bringet / handelt. Gott wolle euch segnen / vnnd jhr möget euch meines Beystands für gewiß getrösten. (Deß Ritters Sackfield Red im Parlament zu Westmünster.) Den 28. May thete der Ritter Eduard Sackfield diese Rede / das Parlament zur Contribution zubewegen / damit Pfaltzgraff Friederich in seine Lande widerumb eingesetzet werden möchte. Demnach jetzund allhie gehandelt wird von dem Beystand / den man dem König leysten soll / welcher / wie ich hoffe / jhm nicht wird abgeschlagen werden / so bitte ich vnderthänig diese ansehnliche Versamblung / daß ich meine Meynung frey eröffnen möge: vnnd sage ich eüch dieses gewiß zu / daß so offt von wichtigen Sachen wird gehandelt werden / ich nicht schweigen will / woferrn ich mich tüchtig befinde werde / etwas auff die Bahn zubringen / das sonderlich darzu dienen möchte / wie mein Landt deß schweren Lasts möge erlediget werden / vnder welchem es seufftzet / wegen der vnendlichen Monopolien / durch welche die lebendige Geyster außgeschöpfft / vnd den edlen theilen deß Leibs der Athem entzogen wird / also daß derselbe / wann man jhm nicht bald zu hülff kommen wird / leichtlich gar verfallen möchte. Aber diß will [587] ich sparen biß zu seiner Zeit / damit ich zur Sachen komme / die wir jetzt vnder Handen haben. Ich bin der Meynung / daß wenig in diesem Hause sind / die nicht gäntzlich darfür halten / daß der König meisten theils auß lauter Noth sey bewegt worden / diß Parlament zuversamblen / damit jhm zu widereroberung der Erblanden deß Pfaltzgraffen geholffen werde / die jhm mehrentheils entzogen / vnnd von Frembden eyngenommen worden. Ist jemand der daran zweifelt / so hoffe ich / er werde mir leichtlich beyfallen / wann ich jhm werde vermelden / was ich selber in Erfahrung gebracht hab / daß nemblich Jhr. Königl. Mayest. wenig Tag vor dieser Session / etliche Edellent / so vor diesem fast alle Befelchs??? haber im Krieg gewesen / zusammen beruffen / mit jhnen zu berachschlagen / wie man ein Läger zurüsten möchte / welches starck genug were die Pfaltz wider zuerobern / vnnd für ferrnerm Eynfall zubefreyen. Diese kamen ettliche Tag zusammen / auß Befehl deß Königs / in ein gewiß Ort / vnnd bedachten die Sach nach jhrer Vernunfft: endlich a???ß sie sich miteinander verglichen hatten / haben sie dem König zuwissen gethan / wie viel Soldaten darzu erfordert würden / was es kosten würde / dieselben anzunehmen / vnnd außzurüsten: deßgleichen haben sie außgerechnet / was dieselbe zu vnderhalten Jährlich auffgehen würde. Von den beyden ersten Puncten will ich euch Bericht thun: das letßte / welches etwas mehr auff sich hat / will ich noch ein weil in Bedencken ziehen. Sie vrtheilten / man müste zum wenigsten 25000. Fußknecht / vnnd 5000. Pferd haben: weniger könte man nicht dahin schicken / dieweil sie mit einem Feind würden zu streitten haben / der ferrn von hinnen were / vnd schon einen guten theil deß Landts in seinem Gewalt / auch an vielen Orten allbereit sich befestiget hette / in dessen Läger sich zwantzig tausent Fuß knecht vnd vier tausend Pferd / befinden thäten / mehrentheils alte vnnd erfahrne Soldaten / deren Feld-Obrister für den besten vnnd fürtrefflichsten in gantz Europa / nach dem Printzen von Vranien gehalten würde. Nachdem sie nun alle diese Vmbstände vberschlagen hatten / so konten sie jhres ermessens / die Zahl nicht geringer setzen: Vnd diesen Vorschlag theten sie nach dem Modell / den deß Reichs Secretarius jhnen gab / von der Macht deß Feinds. Der Außgang der Feldschlachten stehet bey GOtt / der ein Herr ist der Heerscharen: Die Augen Menschlicher Vorsichtigkeit können nicht weiter sehen / dann jhr Horizont sich erstrecket / zukünfftige Zufälle sind jnen manchmal verborgen: sie können allein davon vrtheilen / was sie düncket / daß es recht vnnd wol gethan sey / vnd sich ansehen läßt das man hab thun sollen: Der Außgang fällt offt anderst / dann man gemeint hette / vnnd wann schon etwas im Krieg vbel geräht / jedoch so man die Sach weißlich angegriffen hat / verliert man darumb nicht alles lob. Liebe Herrn / ich hab euch die Zahl gesagt: jetzund wartet jhr / was für Vnkosten drauff gehen werden / ein solch Volck auffzubringen. Ich will redlich mit euch handeln glaubt mir / Jh. Königl. Mayest. muß 300000. Pfundt par Gelts haben / damit sie sich mit Volck vnnd Rüstung versehe: welches mehrentheils vber Meer geschehen muß: dann daselbs hat man bessere Waffen vnd bessers kauffs. Ein so grosses Heer / welches nicht so schnell fortziehen kan / solte schon am end deß Aprilen auffgezogen seyn: vnd wir sind jetzund mitten im Maymonat. Gott sprach / es werde Liecht: vnd es ward Liecht. / Die Könige ob sie wol in der Schrifft Götter genennet werden / so haben sie doch solche Macht vnd Krafft nicht: es ist ein Vortheil welcher keinem König mit getheilt wird / wie eyfferig vnd begierig er auch sey: man muß jhm zeit geben / das jenige / was er will / zu vollbringen: Die Könige sind zwar die Obriste Herrn auff Erden / gleichwol sind sie der Zeit vnderworffen. Aber was bedarffs / daß ich einem willigen Pferd die Sporn gebe? Ich weiß / daß in diesem Hauß wenig Glieder sind / die zu diesem heyligen Krieg (dann also mag ich jhn wol nennen) nicht gantz williglich jhre Beuttel angreiffen / ja auch in der Person sich gern darzu würden gebrauchen lassen. Mir zweiffelt nicht / daß ich auß ewrem Hertzen vnnd Gemüth spreche: So last vns nun den Glauben mit den Wercken bezeugen. Es war die Zeit / da wir etwas bessers hetten können außrichten / dann jetzund: gleichwol können wir noch etwas thun: wann wir aber länger warten / so wird die Zeit verlauffen / vnnd was wir alßdann angreiffen werden / wird ausser der Zeit seyn vnnd wenig Fruchtbringen. Aber da sind etliche / welche sagen / daß J. Kön. May. hoffe durch Vnderhandlung so viel zuwegen zubringen / daß die Pfaltz solte jhrem Tochterman̅ wider eingeraumet werden. Ich bekenne / daß ich dasselbe auch gehört habe: vnnd ich bitte daß der Himmel des Königs Werck / mit so glücklichem Außgang wolle crönen / wie es sein guter Vorsatz wol verdienet: Aber man wolle mir zum besten halten / wann ich besorge / es werde nicht geschehen / ja wann ich gar kein Hoffnung darvon habe. Dann auff Wunderwerck mich zuverlassen / ist kein Articul meines Glaubens. Aber gesetzt / daß dieses könte zuwegen gebracht werden / solte darumb ein solche Gaab weggeworffen oder verlohren seyn? Keines wegs: sondern sie würde wol angelegt / vnnd gleichsamb ein Danckopffer seyn / durch welches wir Jhrer Königl. Mayest vnsere Danckbarkeit beweisen / daß sie durch jhre Weißheit vnd Sorgfältigkeit die Sachen ohn grosse vnkosten wider zurecht gebracht haben. Nach dem andern Weg würden wir vns in ein grössere Gefahr begeben / vn̅ vnsere Beutel wider auffthun müssen: diß aber were nur ein geringe Belohnung für ein grosse Wolthat. Vielleicht wird ein jeder dieses nit wol fassen können. Aber dem seye wie jhm wolle / last vns mit dem Gelt / das Jh. May. begehrt / einen Vorrath machen zu einem Heer / vnd ein Zeughauß / welches sehr nötig / in diesem Land auffrichten. Ich verwundere mich / daß sie nit alle ruffen / es sey mangel an Gelt / da wir doch Gelts genug [588] haben / in Vberfluß vnd Schwelgerey zu leben: Hergegen aber an Waffen / durch welche vnser Leben wider allerley Ellend / Widerwertigkeit vnnd Dienstbarkeit beschützt wird / nicht zum besten versehen sind. Ich weiß / daß in eylenden Sachen es erlaubt sey / auff einen Rath einen Schluß zumachen / vnnd wann derselbe gemacht ist / alßbald zur Execution zu schreiten. Der Rath ist der Compaß / nach welchem man alle grosse Sachen richten vnd wenden muß: er ist der Stern / nach welchem weise Leuth jhren Lanff nehmen. Solches gestehe ich / solches lobe ich / daß man die Sach zuvor wol bedencke: aber das mißfällt mir / daß wir in vnsern Rathschlägen so träg vnnd langsamb sind: Nach dem wir die Sach lang vnd breit vberlegt haben / so laßt vns einmal die Hand anschlagen / vnnd die Sach angreiffen / sonst wird es vns gehen / wie dem Artzt / welcher mit seiner Artzney kompt / wann der Patient schon todt ist. Fürwar solche langsamkeit ist ein Zeichen einer grossen Zagheit: vnd es heist: bis dat, qui citò dat: Wer fertig ist im geben / vermehrt vnd doppelt seine Gabe: Dimidium facti, qui benè caepit, habet: Wol angefangen / ist halb gewonnen. Wann ich an die Pfaltz gedencke / so verstumme ich gleichsamb / vnnd thut mir das Hertz so wehe / daß ich nichtreden kan: Siehe da die Füchse haben Gruben / vnd die Vögel vnder dem Himmel haben Nester: Aber die Tochter vnsers Königs vnd Königreichs hat nicht / da sie jhr Haupt hin lege. Vnd wann wir schon kein ander absehens hetten / so ist doch die Gedächtnuß jhrer Tugend / in aller frommen Hertzen dermassen eingegraben / daß schon vor diesem ein freywillige Stewer / auß gutem Eyfer geschehen: vnnd wiewol dazumal etliche Geitzhälß / die jhren Mammon anbetten / diß edel Werck lästerten / vnd außgaben / alß wann der König keinen gefallen dran hette: so waren es doch nur Panici terrores; ein eytele Forcht vnd Wolcken für der Sonnen / welche jetzund heller scheinet vnd herfür bricht / in dem J. May. vns vmb hülff ersucht / vns darzu ermahnet / vnd der gebohren ist vns zubefehlen / würdiget vns / daß er vns bitte. Jetzt oder nimmermehr ist es zeit / vnserm Land guts zuthun / wann wir demselben aller Beschwernussen wöllen abhelffen / vn̅ die Wurtzel darvon außreutten / daß sie nimmermehr in diesem Reich wider auffwachsen / wann wir die schädliche Spinnen mit jhren Spinnweben wöllen vertilgen. Mich düncketich sehe einen schönen vnnd ebenen Weg: Last vns erstlich dem König etwas zugefallen thun / er wird es gegen vns wider vergelten: Laßt vns ein Capital in sein Königlichen Busem machen: ich hoffe wir werden es widerumb reichlich geniessen. Grosse vnnd tapffere Gemühter sind alßdann bequem / den Supplicanten etwas zu bewilligen / wann sie zuvor erhalten was sie begehrt haben: nichts ist / das ein ehrlich Hertz mehr verbinde / das jenige zuvollbringen / was von jm erwartet wird / alß wann man jhm trawet. Diß ist der Weg dardurch man deß Königs Gunst vnd gute Zuneigung zum Parläment erwerben kan: Diß ist das Mittel deß Königs Tochter wider auß dem E???lend zuruffen / vnd in jhr Landt zubringen: Dardurch werden wir auch das jenige erlangen vnnd befestigen / darnach wir trachten / nemblich die gegenwertige Ruhe vnd die zukünfftige Wolfahrt vnsers Landes. Laßt des Königs Hertz ruhe bey vns finden: so werden wir einen Dictamnum oder wilden Poley von jhm empfangen / dardurch die vergiffte Pfeil / die am Leib deß gemeinen Wesens hangen / werden außgezogen werden. Hiermit habe ich meine Meinung an Tag geben / vn̅ so nicht ein jeder / der allhie gegenwertig ist / mit derselben vberein stimmet / will ich vm̅ günstige Verbesserung gebetten haben. Ich hab mein Hertz außgeschüttet / vnnd mein Gewissen entladen: deßgleichen mag ein anderer thun / der einer andern meynung ist. Dann was man auch für Linien in dem Vmbkreiß eines Circuls zeucht / so bleibt doch allezeit das Centrum oder Mittelpunct / nemblich die Wolfahrt deß Landts / vber welche ein jeder billich eyfern vnnd deren begierig sein soll. Welcher aber einen andern Weg suchet / als den ich gezeiget hab / vnd will / daß die Gravamina erst abgelegt werden / im fall er solches auß guter Affection gegen dem Vatterland wünscher vnd begehrt / vnnd nicht gern siehet / daß man die alte Gewonheit ändere / von dem will ich nichts mehr sagen / dann dieses: Optimè sentit Cato, sed nocet interdum Reipublicae: Der Cato hat zwar recht: aber seine Meinung ist bißweilen dem gemeinen Wesen schädlich. So aber jemand anders ist / der ein verkehrt vnd eyterig Hertz hat / der auff nichts dan̅ böses lauret / vn̅ gern ein Schied mawer zwischen dem König vnd seinem Volck machen wolte / von dem sage ich / daß er kein trewer Vnderthan / kein rechter Engelländer / ja kein guter Christ / sondern ein Meutmacher vnnd Geitzhalß sey. Solche Monstra, welche / wie ich hoffe / kein Geschlecht in diesem Königreich haben werden / sind keines Glückswerth / wie sie auch keine Tugend / noch Vernunfft haben / dasselbige zuerlangen: sie sind wie Harpyiae, oder Raubvögel / die allein suchen / eines andern Gut zuverschlingen / Gott geb wie sie darzu kommen / es ist jhnen genug / daß sie es erhaschen: sie leben sicher dahin / vnd dencken nit / daß sie einmal rechnung drüber werden geben müssen. Weiters weiß ich nichts zusagen / allein bitte ich Gott den Allmächtigen / er wolle vnsere Hertzen dahin lencken / was erstlich zu seiner Ehren / hernach zu deß Königs Frommen / vnd endlich zu vnsers geliebten Varterlanos Heyl vnnd Wolfahrt dienen mag. Sic animam liberavi meam: Also hab ich meine Seel errettet. Nachdem das Parlament 5. Monat lang beysamen gewesen / hat der König dasselbe zu Anfang deß Brachmonats bevrlaubet / daß es den nechstfolgenden October wider zusammen kommen solte: aber es lieff biß in den Wintermonat / ehe es wider versamblet ward. Der Königließ offentlich außruffen / welches auch hernach in Truck kommen / daß ob wol die Zusammenruflung / der Fortgang vn̅ das Ende [589] eines Parlaments in deß Königs Macht allein stehe / der deßw???gen nicht schuldig sey / jemand Rechenschafft zugeben / so hab er doch zu dieser Zeit gut vnd rathsamb befunden / nach dem er sich hierunder mit seinen geheimen Räthen vnderredet / seinen Vnderthanen zuwissen zuthun / warumb er das Parlament jetzund bevrlaubet habe. Es erklärte der König in seinem Außschreiben / daß er keinen Mißfallen gehabt hette an einem Ding / so in diesem Parlament were vorgelauffen / vnd bekant / daß er in demselben mehr Zeichen seiner Vnderthanen Lieb vnd Trew gegen jhm gespüret hette / als in einem Parlament / so vor diesem gehalten worden. Die Vrsachen deß Auffbruchs waren diese / daß die warmen Tage / die gemeiniglich zu dieser Zeit deß Jahrs einfallen / nicht bequem weren / grosse Versamblungen zuhalten: Daß deß Königs Reyß vnd Landsvisitation vorhanden war: Daß er seine geheime Räth / deren etliche dem Parlament beywohneten / in grossen vnd wichtigen Geschäfften gebrauchen müßte / ehe er sich auff die Reyß begebe / auff welche er sie auch müßte mit nehmen: Endlich daß man im gantzen Land müßte Gericht halten / welches nicht geschehen köndte / so lang die Amptleuth vnnd Landofficirer im Parlament zuthun hetten sc. (Erklärung der Gemeyn in Engeland.) Ehe die Parlamentsherrn von einander geschieden / haben die im Nidern Hauß / oder im Hauß der Gemeyn / den 4. Junij in jhrem vnd deß gantzen Königreichs Nahmen diese Erklärung gethan: Die Gemeyn im Parlament versamblet / nachdem sie den gegenwertigen Zustand der Kinder deß Königs / ausserhalb Lands / wie auch den allgemeinen Zustand der Christlichen Religion in frembden Landen / zu welcher die Kirch in Engelland sich bekennet / zu Hertzen gezogen / vnd vber jhr Elend / als Glieder eins Leibs / ein sonderliches Mitleyden hat / bezeuget vor Jhrer Kön. May. vnd der gantzen Welt / so wol in jhrem Nahmen / als deß corporis deß gantzen Königreichs / welches sie repraesentiren / jhr grosses Hertzenleyd vnd Bekümmernuß / vnd geußt nicht allein auß mit vnd neben demselben jhr innbrünstiges Gebett zu GOtt dem Allmächtigen / daß er seine gantze Kirch beschirmen / vnd die gefährliche Dräwungen der Feinde von jhr abwenden wolle / sondern verspricht auch hiermit offentlich vnd einmütiglich / im Fall Jhr Kön. May. durch jhre Gottselige vnnd friedliebende Vnderhandlung nichts solte außrichten / zu widerbringung deß Friedens / (mit welcher sie vnderthänigst bittet / daß Jh. Kön. May. sich nicht lang wolte auffhalten lassen) daß sie wann es J. Kön. May. an das Parlament gesinnen lassen / bereit seyn will / Jhr mit aller Macht / Gut vnnd Blut beyzustehen: Also daß sie mit der Hülff GOttes deß Allmächtigen (welcher die nimmermehr verläßt / die in seiner Forcht die Beschützung seiner Sachen auff sich nehmen) die Mittel haben soll mit dem Schwerdt zuverrichten / was sie mit Lieb vnnd Freundschafft nicht wird erhalten können. Dieses stattlichen Anerbietens halben hat sich der König gegen der Gemeyn zum höchsten bedancket / vnd darbey vermeldet / er könne sich noch nicht resolviren / biß der Mylord Digby / den er allbereit an den Keyserlichen Hoff abgefertiget hette / widerkommen were. Vnd darmit ist das Parlament für dißmahl von einander geschieden. (Straff eines Spötters in Engelland.) Es ließ sich der Zeit zu Londen ein Advocat gelüsten / in Beyseyn etlicher Parlamentsherrn / allerhand Gespött vnd schimpffliche Reden wider Pfaltzgraff Friderichen vnd sein Gemahlin / als vnder andern daß sie beyde jetzt wol deß Bierschencken in Engellandt sich behelffen möchten / außzustossen. Aber es bekam jhm vbel: dann er wurde von Westmünster auß / mit blossem Haupt / auff einem Pferdt hindersich sitzend vnd an statt deß Zaums den Schwantz in der Hand haltend / auff den Marckt geführet / allda in die Pillerey oder Pranger gestellet / vnd von dannen wider nach Westmünster gebracht; allda jhm die Ohren abgeschnitten / die Nasen geschlitzet / vnd ein Mahl an die Stirn gebrand worden. Hat also mit seinem Schaden vnd Schmach erfahren / daß mit grosser Herrn Vnglück kein Gespött zutreiben. (König in Engelland schicket Gesandte zu Keyser Ferdinand Pfaltzgraff Friderichen mit jhm wider zuversöhnen.) Obgedachter Mylord Digby / von dem wir gemeldet / daß er von dem König in Engellandt an Keyser Ferdinandum abgesendet worden / die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen bey Jhrer May. zusuchen / ist mit seinem Comitat im Julio zu Wien angelangt / vnd bey gehabter Audientz seine Sachen folgehder gestalt vorgebracht; Jhre May. wolten geruhen den Pfaltzgraffen wider in vorige Gnad vnd Huld zunehmen / vnd jhm seine Erbländer vnd Titul / so er / ehe dann er sich den Böhmen anhängig gemacht / gehabt / wider zugeben: Hingegen wolte sein König auff sich nehmen / den Pfaltzgraffen dahin zuvermögen / Jhrer Kay. May. schuldigen Respect vnnd Gehorsamb zu leysten / vnd zu rechtmässigen vnd billichen Conditionen der Satisfaction zubewegen: Darnach daß die fernere Execution der Achtserklärung möchte eingestellet / vnd der Anstand der Waffen / alldieweil hierüber berathschlaget würde / verlängert werden. (Keysers Ferdinandi Antwort dem Englischen Abgesandten gegeben.) Hierauff hat Jhre Kay. May. dem Gesandten folgender Massen geantwortet; Jhre May. weren geneygt / ermeldtem König zu gratificiren / dafern der König hergegen auff sich nehmen würde / den Pfaltzgraffen wider dahin zubringen / daß er Jhrer May. schuldigen Gehorsamb vnd Satisfaction leyste. Dieweil aber diese Sach einer solchen Wichtigkeit were / vnd gleichsam das gantze Reich betreffe / in welcher Jhre May. bißher vnderschiedlicher Chur: vnnd Fürsten Rath vnd Beystand sich gebraucht / haben sie nit zimblich zu seyn erachtet / ohne derselben Rath ein endliche Resolution zunehmen; Derowegen Jhre May. einen Convent etlicher Chur: vnd Fürsten gen Regenspurg außgeschrieben / daselbsten sie sich mit deroselben Rath endlich resolviren würden.
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Ob schon bey bißhero geführtem rechtmässigen Krieg vber die Fortsetzung der Hostiliteten nicht geklaget werden köndte / so hette es doch in diesem Fall / in betrachtung der Keyserlichen Authorität vnnd Vasallen Ampts / wie auch der Sententz deß Obristen Richters / vnnd deß Condemnirten schuldiger Submission vnnd Gehorsamb ein andere Meynung. In der Vndern Pfaltz zwar were ein Stillstandt der Waffen / in der Obern Pfaltz aber were seit der Zeit das solcher Stillstandt von dem König in Groß Britannien erhalten worden / noch keine Feindseligkeit vervbet: Hingegen bliebe der Pfaltzgraff in seinem Vorsatz nicht allein beständig / sondern es were auch der von Mansfeld auff seinen Befehl wider in Böhmen eingefallen / Marggraff Johann Georg vo̅ Brandenburg aber suchte durch angeschlagene Patenten ein newe Vnruh zuerwecken. Derhalben wolten Jhre May. den Gesandten selbsten ermessen lassen / ob J. May. auch anders hette thun können / als Jhnen Obristen / den feindlichen Waffen zubegegnen / Befehl zu geben. Dafern aber der Pfaltzgraff dem heylsamen Rath seines Schwehers nachkommen / vnd alle Sachen in ein solchen Stand stellen würde / daß beydes Jhrer May. vnd dann auch andern gehorsamen Fürsten deß Reichs aller Argwohn benommen würde / so wolte Jhre Kay. M. gleich wie sie die von dem König in Groß Britannien begehrte Friedens Tractation angehöret / in dem vbrigen auch sich billicher Massen erzeigen / vnnd ein solche Resolution / darmit gedachter König acquiesciren könte / geben. (Digby helt starck vmb einen Anstand an.) Der Freyherr von Digby aber hielte nochmahls starck an / daß ein Anstand zu besserer vorbereitung zu einer künfftigen Vergleichung möchte gemacht werden / vnd versprach / da Jhre May. darein verwilligen würde / nicht allein dem von Mansfeld solchen Anstand stät vnnd vest allerseits zuhalten / alsbald anzudeuten / sondern im Fall er demselben nicht statt thun würde / mit seines Königs Wort Jhre May. zuversichern / daß derselbe so wol / als der Pfaltzgraff / jhn Mansfelder für einen Feind erklären vnd halten würden. Ingleichem solte auch / so bald solcher Anstandt richtig / aller Gewalt vnd Commando deß Marggraffen Johann Georgs von Brandenburg cassirt vnd auffgehaben; Wie nicht weniger / so bald der Anstand gemacht / solte bey dem Pfaltzgraffen von dem König in Groß Britannien dahin gerichtet werden / das Thabor vnnd Wittigaw in dem Königreich Böhmen / wider restituirt würden. Er hat auch dieses bey seinem Ans???chen erwehnet / wann Jhre May. jhm dero Keyserlich Wort geben würden / vnder wehrender Tractation in der Obern Pfaltz vigore executionis banni vorzunehmen / die gäntzlich Abdanckung deß Mansfeldischen Volcks in das Werck gerichtet werden solte. (Keyser Ferdinand bewilliget auff deß Englischen gesandten Anhalten in den Anstand der Waffen.) Auff solches fleissige Anhalten besagtes Gesandten / sonderlich weil auch der Churfürst von Sachsen allbereit durch ein vberschicktes Gutachten Jhre May. erinnert hatte / die Tractation mit dem Pfaltzgraffen vnnd was derselben anhängig / nicht auß Handen zulassen / auch vnderschiedliche Potentaten / Fürsten vnnd Ständte / darunder vornemblich der König in Hispanien / Ertzhertzog Albertus vor seinem tödtlichen Abgang / wie ingleichem die Infantin zu Brüssel gewesen / den Pfaltzgraffen wider zu seinen Erblanden vnnd Digniteten kommen zulassen / Vorbitt gethan / ließ sich Jhre Kay. May. bewegen / daß sie in den Anstand einwilligten / doch daferne der Hertzog in Bayern auch darzu verstehen würde / wie ingleichem die Infantin Isabella zu Brüssel / wie dann deßwegen sonderliche Schreiben an sie geschicket wurden. (Digby ziehet zum Bayerfürsten / jhn gleichfalls zu beliebung deß Anstands zubewegen.) Demnach nun der Freyherr von Digby ein gute Resolution wegen deß Stillstands der Waffen von Keyser Ferdinanden erlanget / wolte er auch deßwegen mit Hertzog Maximilian in Bayern tractiren / daß selbiger solchen Anstandt jhm belieben liesse / vnd zoge zu solchem End von Wien auff Nürnberg / schicket von da auß ein Schreiben an gedachten Fürsten / darinn er jhm die Keyserliche Resolution zuwissen thäte / vnnd anhielte / daß er auch den allbereit bewilligten Anstandt / zu desto besserer Vorbereitung zu künfftiger Tractation vnnd Vergleichung aller Strittigkeiten / genehm halten / vnd selhigen jhm belieben (Kan aber bey jhm nichts außrichten.) lassen wolte. Aber er fand allda ein andere Resolution: Dann Hertzog Maximilian allbereit mit einer grossen Macht gegen dem von Mansfeldt in die Ober Pfaltz gerucket / wolte derhalben zu solchem Anstandt nicht verstehen / sondern die Sach mit den Waffen außführen. (Digby beschwert sich beym Keyser vber den Hertzog in Bayern.) Wie nun Digby die Intention Hertzog Maximilians verstunde / beschwerete er sich hefftig darüber bey Kay. May. in einem Schreiben folgenden Innhalts; Es weren nun zwantzig Tag / daß er von Wien abgereyset / vnd Jhrer Kay. May. Edict von dem Anstandt der Waffen mit grossem Verlangen erwartet hette: Deßwegen er auch / so bald er an die Bayerische Grentzen kommen / an selbigen Hertzogen ein Schreiben abgehen lassen / aber eine Antwort bekommen / welche seiner Hoffnung vnnd Jhrer Kay. May. Willen vnnd Meynung gäntzlich zuwider lieffe. Dann der Hertzog hette / den Anstand hindan gesetzet / mit einem Kriegsheer in die Ober Pfaltz Orthen zu seinem Gehorsamb durch die Huldigung zuziehen angefangen. Derohalben were sein Zuflucht zu Jhrer Kayserlichen Mayestät vnnd wolte dieselbe jhm nicht verkehren / daß er solchen Einfall deß Hertzogs in Bayern in die Pfaltz / sonderlich weil er von Jhrer Mayestät Räthen verstanden / daß besagter Hertzog nicht allein / zu fernerer Fortführung der Execution vber die Achtserklärung / keinen Gewalt empfangen / sondern auch keinen empfangen würde / für Vnbillich vnnd Vnrechtmässig erkennete. Was die vorige Commission / den Mansfelder zuverfölgen / anlangete / were dieselbe schon längst auffgehoben worden / [591] als die Vbergab von jhm geschehen vnnd er von den Böhmischen Grentzen das Kriegsvolck abgeführet hette. Weil dann die Handlungen deß Hertzogen in Bayern / weder auff einen newen jhm gegebenen Gewalt / noch auff einem vorigen bestünden / so were offenbahr / daß er in solchem viel mehr seinen eygenen als Jhrer Kay. May. Nutzen suche. Zweiffelte also nicht J. May. wür. den solchem Vnheyl / ehe es weiter einrisse vnd die gantze Christenheit dardurch in jämmerliche Zerrüttung gerathe / hochweißlich abhelffen. (Keysers Ferdinandi Antwort auff deß Digby Beschwerungs Schreiben.) Hierauff hat Jhre Kay. May. dem Freyherrn von Digby also gean???wortet; Jhre May. erinnerten sich noch daß sie bey seinem Abreysen für gut angesehen / daß beneben dem Schreiben an die Infantin zu Brüssel / so bald das Gutachten deß Hertzogs in Bayern J. M. zukommen würde / sie sich wegen deß begerten Anstands ferner erklären wolte. Nun weren die Sachen also beschaffen / daß zu der Zeit / als J. M. Gesandter zu dem Bayerfürsten kommen / selbiger mit seinem Kriegsvolck gegen dem Mansfelder / so gegen dem Königreich Böhmen vnd den benachbarten Fürsten nahete / im Anzug begriffen gewesen were / vnd deß wegen weder den angefangenen Zug zurück halten / noch in dem er die Regimenter / mit grossem Vnkosten auff die Bein gebracht / vnnd die gewisse Hoffnung hette / den Feind zu trennen / zu dem Anstand einwilligen wollen. Sonsten weil sich vndersch???edliche sehr wichtige Vrsachen erzeigeken / so die Verfolgung deß Mansfelders nothwendig erforderten / in dem selbiger mit seinem Kriegsvolck in der Obern Pfaltz vnd also an den Grentzen deß Königreichs Böhmen sich befinde / hette Jhre May. für gut angesehen / dem Hertz gen in Bayern weitern Befehl zugeben / daß er mit Vnderlassung fernerer Execution der Achtse???klärung in der Obern Pfaltz / zu deß Königreichs / seiner vnd anderer benachbarter Fürsten Versicherung / auff allerley Weiß vnd Weg dem Feind nachsetze. Als nun so viel die Ober Pfaltz betreffe / in solcher Persecution dessen von Mansfeld / die Sachen vnderdeß also verändert worden / daß der Anstandt keine Statt mehr haben würde / in der Vndern Pfaltz aber Jhre May. schon vor diesem der Infantin nach gelegenheit der Sachen zuhandlen vbergeben / verbliebe es darbey: Allein hielten Jhre May. darfür es würde dem Anstand nicht beförderlich seyn / daß der Pfältzische General Horatius Veer / wie solches die hefftigë Klagen deß Bischöffs zu Speyer vnnd Churfürsten von Mayntz / deren Landschafften er / vmb keiner andern Vrsachen willen / als daß sie Jhre May. vnd dem Reich getrew verblieben / mit Fewer vnd Schwerd angefallen / bezengeten / sich von Tag zu Tagte länger je feind seliger erzeigele. Jhre May. hetten aber das Vertrawen / der König in Groß-Britannien / dessen Vnderthan dieser Veer were / würde auch vmb dessentwegen solches Vbel auffnehmen / deß es gar ein vnbedachtsames Vornehmen were / daß sein Tochtermann / als durch dessen Befehl dergleichen vorgiengen / die Gemüther der Chur: vnnd Fürsten deß Reichs / abalienierte. (Graff von Mansfeld richtet ein newe Armada auff.) Nun wollen wir das jenige erzehlen / was sich vnder dessen mit dem von Mansfeld zugetragen / dessen auch in erstangeregtem Schreiben etwas gedacht worden. Zuvor ist erwehnung geschehen / welcher Gestalt die Bayerische vnd Keyserische der Statt Pilsen / deß Elnbogner Crayses vnnd anderer vmbligender Ort sich impatronirt. Mittler weil ist ermelter Graff von Mansfeld / weil er damals zur Resistentz nicht Bastant in die Obere Pfaltz gewichen / vnnd daselbs sich mit Volck gestärcket / welches / weil es jhm wegen dissolvirung der Vnion häuffig zugeloffen / er in kurtzer Zeit eine Armada von 13000. zu Fuß vnnd in 7000. zu Roß zusammen gebracht / darzu Hertzog Friderich von Sachsen Weymar auch mit etlichem Volck / so er in Thüringen vnnd andern Orthen geworben / gestossen. Weil man nun wol gesehen / daß der von Mansfeld wider in Böhmen einzubrechen gesinnet were / als ist das Bayerische Volck vnder dem General Tilly / vnnd das Würtzburgische vnder dem Commando deß Obristen Johann Jacob Bawern an die Grentzen gegen der Obern Pfaltz (Lägert sich bey Weydhausen.) herauß geruckt. Damahls war das Mansfeldische Volck noch nit alles gemustert vnd bewehrt / derhalben der General sich bey Weydhausen starck verschantzet / daß Man jhm nicht beykommen können: Hingegen hat Tilly vnfern davon zu seinem Vortheil ein Gehöltz vnd Gebürg eingenommen / worauff es beyderseits viel Scharmützierens abgeben. (Träwet den Bischoffen von Würtzburg vnd Bamber ins Land zufallen.) Den 4. Julij schickete der von Mansfeld ein starck Betrohungs Schreiben vnd Absag Brieff durch einen Trompetter an das Thumb Capitul zu Würtzburg vnd Bamberg / Inhalts; Sie solten jhr Kriegsvolck so sich auff den Böhmischen Grentzen befinde / vnverzüglich abfordern / oder im widrigen Fall wolte er jhre Land vnd Leut mit Fewer vnnd Schwerdt auffs eusserste verfolgen. Hierauff zoge so bald der Thumb Dechant zu Bamberg (weil das Schreiben allein an selbiges Capitul lautete / mit vermeldten / daß sie solches selber nacher Würtzburg avisiren solten) nacher Würtzburg vnd meldete solches dem Bischoff an / welches so wol daselbs als im Bambergischen bey den Innwohnern grosse Forcht vnd Schrecken vervrsacht / also daß sie jhre beste Sachen an sichere vnd wolverwahrte Orth zu flehen anfiengen. Es ward auch alsbald deßwegen der gantzen Ritterschafft vnnd Außschuß deß Lands / sich in eylfertiger Bereitschafft zuhalten / angekündiget / so wol Keyserl. May. als auch dem Hertzogen in Bayern von solchen Dingen eylender Bericht gethan. (Hertzogs in Bayern Kriegsrüstung gegen dem von Mansfeld.) Auff welches gedachter Hertzog in Bayern / demnach er zuvor alle Seytenspiel vnd vppiges Wesen im Landt verbotten vnd Bettag angestellet / alles Volck vnd Außschuß bey Straubingen versamblen vnd mustern lassen: Das Landvolck in die Grentzstätt einquartiret / vnd mit dem geworbenen Volck / zusampt dem vnder Tilly da [592] von droben gemeldet / einen Angriff zuthun sich entschlossen. Zu welchem End er alles Geschütz / Munition vnd Instrumenta von München auß zu Wasser nach Straubingen führen lassen / vnd den 3. 13. Julij mit der gantzen Hoffstatt auch dahin auffgebrochen. (Tillische vn̅ Würtzburgische werden von dem von Mansfeld geschlagen.) Eben vmb dieselbe Zeit bekam der von Mansfeld kundschafft / daß die Tillische vnd Würtzburgische Vorhabens weren / eine Impressa auff eins vnd ander seiner Quartier in das Werck zurichten; Derowegen er solchem vorzukommen den folgenden Tag mit seiner Armada auffgebrochen / vnnd auff das erste Quartier der Bayerischen zu Hetzelsdorff gerucket. Die darinn aber / als zwo Compagny Crabaten vnnd ein Compagny Teutsche Reuter neben 150. Mußquetirern von deß Obristen Schmids Regiment / haben sich für das Dorf herauß begeben / vnd auß einem holen Weg tapffer geschossen: Als aber 3. Compagnien Mansfeldischer Reuter vnd ein Anzahl Mußquetirer mit grossem Ernst in sie gesetzet / wurden sie getrennet vnnd in die Flucht geschlagen / vnd / welche nicht in Eyl sich darvon machten / meistentheils nidergehawen / ein Cornet neben viel Pferden erobert / vnd das Dorff geplündert vnd in Brand gestecket. Darauff ruckten die Mansfeldische fort auff das ander Quartier / so etwan ein halbe Stund davon gelegen vnd ein vortheiliger Ort / mit Morast vnd abgeworffenen Brücken versehen / darinn von allen Regimenten in 1200. Mann wol muntirt Volck waren / so tapffer Fewer herauß gabe̅ / jedoch als die Mansfeldische mit grosser Furi auff sie zu rucketen / verliessen sie das Quartier / vnd rucketen dem Wald auff der Höhe zu / darauß sie sich anfangs tapffer gewehret / doch da die Mansfeldische jhnen zu nahe kommen wollen / allesampt durch den Wald sich reteriret / jhre Gewehr vnd P???under von sich geworffen / denen die Mansfeldische biß an Frawenburg nachgesetzet / in 300. nidergehawen vnd bey 100. gefangen / hierüber jhrer aber auch ein zimbliche Anzahl geblieben / die haben nach also geendetem Treffen die Quartier geplündert vnnd vber 1000. stück Viehe zurück in das Läger gebracht. Den 8. 18. Julij / nach dem den Tag zuvor die Mansfeldischen das Dorff Sichdichfür in Brand gestecket / haben die Bayerische / sich deß vorigen Verlustes zurechen auff einem Berg eine halbe Meyl von Weydhausen / sich in voller Schlachtordnung sehen lassen. Darauff der von Mansfeld mit 30. Cornet Reutern vnd 50. Fahnen zu Fuß jhnen entgegen gerucket; Weil aber wegen deß hohen Gebürgs es zu keiner völligen Schlacht kommen mögen / sind allein die Mußquetirer zusammen gesetzet / die dann von Morgends 8. biß deß Abends vmb 9. Vhren starck auff einander loßgebrandt / da in dessen auch die Mansfeldische̅ mit zwo halben Carthaunen vnd zwo halben Feldschlangen den Bayerischen viel Schaden zugefüget. In diesen Treffen ist beyderseits viel Volck / darunder viel Capitayn vnd Rittmeister / doch die meisten auff der Bayerischen Seithen geblieben; Der Würtzburgische Obriste Johann Jacob Bawer von Eyseneck / nach dem er auff 9. Stundt lang sein Volck ritterlich angeführet / auch auff etlich Pferd kommen / ist endlich mit einem Stück an den Kopff getroffen worden / daß er stracks todt vom Pferd gefallen. Das Pferdt ist dem Mansfeldischen Läger zugeloffen / welchs mit einem schönen rothsammeten Zeug vnd Sattel gebutzt war / den viel Mansfeldische erkant / daß er Pfaltzgraff Friderichen zugehörig gewesen / vnd nach Eroberung der Statt Prag dem Obristen Bawern zur Beut worden. Sein Leichnam kam hernach vnfern von Waldsachsen / als man jhn nach Bamberg / beneben seiner Verlassenschafft vnd Pagagy führen wollen / den Mansfeldischen in die Händ / die zwar jhn mit denen so bey jhm waren passiren liessen / aber alles Gut behielten. Der Leichnam ward nachmahls zu Würtzburg im Thumb sehr stattlich zur Erden bestattet. (Vergebliche Handlung wegen eines Vertrags zwischen den Tillischen vn̅ Mansfeldischen.) Stracks nach erstgemeltem Treffen schickte der von Mansfeld ein Schreiben an den General Tilly / Innhalts. Der Graff von Solms / als Statthalter der Obern Pfaltz wolte sich gern interponiren / vnd mit jhm Tilly sich vnderreden / ob die Sachen zu einem Vertrag köndten gebracht werden. Hierauff ward der Obriste Johann Jacob von Anhold zu solcher Handlung verordnet / welcher den 9. 19. Julij neben noch vier andern Cavalliren zwischen beyden Lägern zu dem Grafen von Solms kame / vnnd mit demselben Vnderredung pflegte: Deß andern Tags ritte auch der General Tilly zu solcher Handlung hinauß / aber doch alles vergeblich / dann es kundte nichts geschlichtet werden / als daß man auff sechs Tag Stillstandt machte. Nach deren Verfliessung gieng das Scharmütziren beyderseits wider an / vnd ertapten den dritten Tag hernach die Mansfeldische 132. Centner Pulver vnd Lunten / sampt etlich Fuder Wein vnd 60. Pferd / so ins Bayerische Läger gewolt / sie bekanten auch ein Fäßlein mit Butter / darinn ein grosse Summa Gelts war / so etlich Kauffleuten von Augspurg zuständig gewesen. Den 17. Julij sind beyde Läger näher zusammen geruckt. Vnd hatte man damahls gewisse Nachrichtung / daß von dem ersten Scharmützel an biß auff gedachten 17. Julij der Bayerischen vber 1600. geblieben / der Mansfeldischen aber / zum Theil erschlagen / zum Theil durch Pulver verbrennet worden in 500. Doch haben vnder solcher Zeit die Mansfeldischen stattliche Beuthen von jhrem Widerpart vberkommen. (Verwegenheit eines Reuters im Mansfeldischen Läger.) Den 26. Julij kam / mehr auß Verwegenheit als auß Künheit / ein Niderländischer Reuter zum Grafen von Mansfeld vnd bat vmb Vergünstigung dem Feind für das Läger zureiten vnd jhn außzufordern / welches jhm auch verwilliget ward. Aber es hieß / wer sich in Gefahr gibt der verdirbt drinnen: Er gieng Stössen nach / die wurden jhm zutheil: Dann es stund kein halbe Stund an / nach dem er fortgeritten / da kam das Pferd wider ins Mansfeldische Läger mit Sat [593] tel vnd Zeug gantz blutig geloffen / vnd hieng sein Reuter noch mit halbem Leib im Sattel / vnnd war der halbe Theil / wie die Gefangenen hernach berichtet / mit einer Carthaunen vor der Bayerischen Schantzen weggeschossen worden. Ist jhm also diese seine Vermessenheit vbel außgeschlagen. Die folgende Tag hat sich ein grosse Veränderung in dem Mansfeldischen Läger erreuget: Dann wegen deß bösen feuchten Wetters / so damahls war / der größte Hauff deß Fußvolcks so taub vnd kranck worden / daß fast alle Schantzen voll krancker Knecht gelegen / vnd solches auch wegen Mangel nicht der Proviand / sondern vielmehr deß Gelts. Dann es niemahlen an Vivres gemangelt / ein gut Maß Wein konte man kauffen vmb 18. oder 20. Creutzer / damaligen schlechten Gelts / Fleisch vnnd Brot war die Fülle vorhanden / so gar daß man sich auch höchlich verwunderte / wo alles herkomme: Aber der gemeine Soldat mußte Mangel leyden / weil er kein Gelt hatte / derowegen es diese Tag zimblich hat angefangen zu sterben / daß man in einem Tag 8. 9. biß in 12. begraben / welches auch im Bayerischen Läger geschehen. Den 30. Julij hat der von Mansfeldt einen Kundschaffter / welcher sonsten ein hurtiger Ingenieur / auch in abreissung deß Mansfeldischen Lägers erwischt wörden / an einen Baum mitten im Läger auffhencken / vnd demselben seinen Namen Niclaus Weyd vnd daß er ein Kundschaffter gewesen / mit grober Schrifft geschrieben / an die Brust anhefften lassen. Den I. Augusti nach dem den Tag zuvor die Gefangene gegen einander außgewechselt worden / (Graf von Mansfeld kompt in Lebensgefahr.) haben die Bayerische mit den Mansfeldischen von Mittag biß Abends vmb sieben Vhren hefftig mit einander scharmütziret / daß auff beyden Seithen viel geblieben / sonderlich weil beyde Theil auch mit groben Stücken starck auff einander Fewer geben / davon auch der von Mansfeld schier sein Valet bekommen hette / dann ein Kugel von 25. Pfundt / in dem er eben damahls neben zween Fürsten von Weymar gehalten / vor jhme nidergefallen / daß die Erdt vmb jhn gesprungen: Eben dergleichen ist auch mit dem Tilly vorgangen. Gedachten 1. Augusti ist ein Italianer zum Graffen von Mansfeldt in das Zelt kommen / vnd jhn gebeten / daß er jhm verzeyhen wolte / was er wider jhn gehandelt hette: Welchem Mansfeld geantwortet / Ja nach dem es auch sey. Darauff hat er das Stilet auff die Erden fallen lassen / vnd bekennt / daß er von Mons. Tilly abgefertiget / vnnd mit hundert Gülden verehrt worden / jhne Mansfeldern vmb das Leden zubringen / mit dem Versprechen / wann er solches in das Werck gerichtet vnnd wider zu jhm kommen würde / er noch hundert Ducaten empfangen vnnd mit einem stattlichen Befelch begabet werden solte. Als der von Mansfeld dieses vernommen / hat er jhn an vier Ketten schliessen lassen. Da dann vnder andern ferners seine Außsag gewesen / man solte sich eben wol fürsehen / dann Mons. Tilly hette Verordnung gethan / daß er alsdann mit seinem gantzen Läger das Mansfeldische vberfallen wolte. Auch solte man sich im Läger vorsehen / dann neben jhm noch zween außgeschickt weren / welche das Läger anzünden vnd die Brunnen vergifften solten. Vmb der Vrsachen willen ließ der von Mansfeldt seine Armada die gantze Nacht in Schlachtordnung halten / aber die Bayerische / welche ohne Zweiffel kundschafft gehabt / daß der Anschlag nicht angangen / haben sich nichts mercken lassen. Es war sonsten dieser außgeschickte von Geburt ein Neapolitaner vnnd vieler Sprachen (Der Jesuiter Lehr von Meuchelmörderey.) kündig / bekannte auch vnder andern / daß jhn die Jesuiter meistentheils durch Geheiß deß Tilly darzu vermögt hetten / daß er jhnen versprochen / die That in das Werck zurichten; Ja wie sie jhn beredet / so er dieses verrichtet / hab er ein sonder GOtt wolgefälliges Werck gethan / mit vermelden / daß sie jhm wolten gut für seiner Seelen Seeligkeit seyn / daß er dardurch warhafftig das Ewige Leben erlangen werde / vnd ob er auch hie Zeitlich die größte Marter leyden mußte / werde jhm doch solche zur ewigen Seeligkeit gereichen / ja er werde erlangen all das jenige / was alle thewere vnnd heylige Märtyrer erlanget / nemblich die Cron der vnvergänglichen Herrligkeit GOttes. Er verrichte eben ein Werck / wie David wider den grossen Goliath / wie Judith wider Holofernem / vnnd wie Simson wider die Philister / dardurch wie ermeldte jhre Brüder von der Hand jhrer Feinde erlöset / also vnnd gleicher weiß / erlöse er die gantzë Bayerische Armada vnnb alle Catholische von der Hand jhres Feindes deß Mansfelders / vnd anders dergleichen mehr. Welches alles der von Mansfeldt dem jenigen / welcher von Tilly außgeschicket worden / jhn dieser Sachen halben zu entschuldigen / vnnd daß er den Neapolitaner zu dem End nicht außgeschickt habe / jhne vmb das Leben zubringen / in gegenwart deß Thäters verlesen lassen: Welches gedachter alles nachmahls bekant / vnd darauff zusterben sich erbotten / auch darbey vermeldet / er habe es vber sein Hertz nicht bringen können / daß er an dem Graffen von Mansfeld die That hette vollbringen sollen / vnangesehen daß er zum drittenmahl vnvermerckt so nahe bey jhm gewesen / daß er jhn mit dem Stilet gar wol hette erreichen können / hab jhn aber allezeit bedunckt / es halte jhn jemand / daß er sein Vorhaben nicht in das Werck setzen können / auch müßte es jhn noch rewen / wann er etwas an jhm tentirt hette / weil der Graf so freundlich von allerhand Sachen mit jhm geredet hette. (Keyserlich Mandat dem von Mansfeld keinen vorschub zuthun.) Vmb diese Zeit hat Jhre Kayserliche Majestät ein Mandat publiciren lassen / daß kein Fürst oder Standt deß Reichs dem von Mansfeldt einigen Vorschub thun / auch die Obristen vnnd Officirer von seinem Läger sich abthun solten / so alles folgenden Innhalts gewesen,
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Es were Jhrer May. nicht allein angedeutet worden / sondern auch männiglich bekannt / was massen der von jhrem Vorfahren Keyser Matthia / wegen schwerer Mißhandlungen in die Acht erklärte Mansfelder / sich wider jhn aufflehnete vnd nicht allein den getrewen Chur: Fürsten vnd Ständten / welche Jhrer May. zu recuperirung deß Königreichs Böheimb geholffen / hatten / mit Fewer vnnd Schwerdt träwete / sondern setzete jhnen auch zum theil mit seinem zusammen rottierten Kriegsvolck feindlich zu / zu welchem desperaten Beginnen jhm nicht wenig Muth machete / daß jhm von theils Reichs-Ständen der Paß vnd Durchzug vnnd sonst allerhand Vorschub wider deß Reichs Constitutionen erzeiget würde. Zu dem gebe der von Mansfeld vngeschewet vor / das seine Werbungen zu Vorschub seines offenbahren Feinds nemblich deß gleichfalls in die Acht erklärten Friderichs / der sich Pfaltzgraffen bey Rhein nennete / welchen er annoch einen König in Böhmen titulierte / geschehen. Jhre May. hetten zwarverhoffet / man würde sich erinnert haben / was für schwere Straffen in deß Reichs Constitutionen wider die Aechter vnd derselben Anhänger / Helffer vnnd Helffers Helffer verordnet / wie dann auch allbereit in den ergangenen Achtserklärungen angereget / vnd den jenigen so dergleichen Aechtern Vorschub thun würden angeträwet / vnd derhalben selber sich vor Schaden zuhüten gewust haben: Jedoch zu fernerer bezeugung Jhrer Kays. Milte / so wolte vnd befehle Jhre May. allen Fürsten / Ständten vnnd Gliedern deß Reichs / daß sie hinführo / bey vermeydung der in deß Reichs Constitutionen gesetzten Straffen / keinem Mansfeldischen Kriegsvolck keinen Paß noch Durchzug gestatteten: So dann auch allen Obristen / Befelchshabern vnd Kriegsleuten / so in sein Mansfelders Bestallung weren / oder künfftig darein kommen möchten / vnd den jenigen zwar / so dem Reich vnderworffen / bey verlust aller jhrer Privilegien / Gerechtigkeiten / Ehren vnnd Freyheiten; Den Außländischen aber bey Leib vnd Lebensstraff / daß sie alsobald / repectivè jhr Kriegsvolck abdanckete / nach Hauß berufften / sein Mansfelders Läger verliessen / vnd keine Feindseligkeiten mehr wider Jhre May. vnd andere trewe Chur: Fürsten vnnd Stände / zuverüben sich vnderstünden. (Sterben im Mansfeldischen Läger.) Mitler weil hat die Pest in deß von Mansfeld Läger sehr vberhand genommen / welches sonderlich vber vorerzehltes auch daher vervrsachet worden / daß besagt Läger sehr vnsauber gehalten / das Gedärm von dem abgemetzten Vieh vnd die todten Pferd nicht auß dem Weg geraumet worden / dahero dann solche Seuch also eingerissen / daß täglich in zwantzig vnd dreyssig hingefallen vnd gestorben. Solchen Verlust wider zuersetzen / schickte der von Mansfeld auff ein newes vnderschiedliche Werber hin vnd wider mit vielem Gelt auß / vmb wo sie könten / frisch Volck auffzubringen. Von dem 1. Augusti an biß auff den 17. haben die Tillische dermassen auff das Mansfeldische Läger zugearbeitet / vnd mit grobem Geschütz darauff geschossen / daß sich fast niemand darinn dörffen blicken lassen. Hierauff hat der Mansfeld (Vergeblicher Anschlag deß von Mansfeld wider die Bayerische.) auff alle Mittel gedacht / wie er den Bayerischen Abbruch thun möchte / derowegen den 18. Augusti / nachdem er noch etliche Stück Geschütz / Munition / frisch Volck vnd Gelt auß der Obern Pfaltz zu sich bekommen / in aller Stille nach Mitternachtzeit mit in 3400. Mußquetirern / welche jhre Lunten alle brennend vnder den Hüten verborgen hatten / sie in jhren Schantzen zuvberfallë / sich auffgemacht. Als er aber noch etwan ein Büchsenschuß zu derverlornen Schiltwacht gehabt / ist vngefehr einem Frantzosen sein Mußquet loß gangen / dahero alsobald im Tillischen Läger Allarm vn̅ also der Anschlag zu nichtë worden. Darauff folgenden Tag der von Mansfeld Anordnung gethan / den Wald / welchen die Keyferische zum Vortheil jnn hatten / anzuzünden / zu dem Endt er auff einer Seithen desselben viel Schwefel vnnd Pech strewen / auch gepicht Fässer hinstellen vnd anfewren lassen; Aber es ward auch dieses Vorhaben zu Wasser / dann es kam schnell ein grosser Regen / daß alles anfewren vmbsonst war. Doch liesse er nicht nach sondern fieng an hefftig gegen die Tillische zuschantzen / vnnd bekam dardurch etwas mehr Vortheil jhnen mit dem groben Geschütz beyzukommen / wie er dann jhrer Stück eines traff / daß die Räder in die Luffisprangen. (Hertzog Maximilian in Bayern kompt mit einer newen Armada in die Ober Pfaltz.) Vnder dessen kam Hertzog Maximilian in Bayern mit einer newen Armada in die Ober Pfaltz an / vnd weil er vermerckete / daß dem von Mansfeldt meistentheils Munition vnnd Proviand von Amberg zugeführet würde / trachtete er darnach / wie er den Paß auff besagte Statt jhme sperren vnd benehmen möchte. Derohalben nam er erstlich die zwey Clöster Wallersbach vnd Reichenbach ein; Belägerte darauff Cham / vnd ließ sie auß vier Carthaunen beschiessen: Als nun zween Thürn gefället / ließ der Obriste darinn den Muth sincken / vnd beredete seine Soldaten / daß sie sich zum Accord bequemen solten / mit vermelden / es were besser mit geraden vnnd gesunden Gliedern abzuziehen / als daß sie sich fernerm Vnheyl / da sie doch sich keines Entsatz zugetrösten / vnderwerffen wolten. Worauff dann nach getroffenem Vertrag drey Fähnlein zu Fuß vnd zwey Cornet Reuter mit Sack vnd Pack vnd jhren Seitenwehren auß / vnd nach dem Mansfeldischen Läger gezogen. Demnach nun der Hertzog dieser vornehmen Statt sich versichert / ruckete er darauff weiter in das Land / vnnd brachte Newburg am Wald / Waldmünchen / Bleystein / Kämnath / Prestatt / Eschenbach / Graffenwerth vnnd andere mehr Orth auch in seinen Gewalt. Als nun vnder dessen durch einen auffgefangenen Bayerischen Botten dem von Mansfeldt Bericht zu kam / daß etlich tausend Bayerische Soldaten dem Landgraffen von Leuchtenberg zukommen [595] solten / Pfreimb vnd Sinchhütten darmit zubeseyen / vnd jhm also den Paß zusperren. Vmb deß willen schickte er alsobald den Obristen Lindaw mit in 4000. Mann zu Roß vnd Fuß vnd etlich Stücken Geschütz nach Pfreimbd (da dieser Zeit gedachter Landgraff Hoff hielte / so 4. oder 5. Meylen von Amberg abgelegen) welche selbe Statt mit Schiessen vnd Fewerwerffen eroberten / vnnd den Landgraffen gefangen nach Amberg führten. Den 21. Augusti sind von Amberg auß alle grobe Geschütz in das Mansfeldische Läger gebracht / auch alle zugleich auff die Bayerische Schantzen loßgebrandt worden / da dann vnder andern ein groß Stück die Schlange genannt / die Schantzen der Bayerischen dermassen zerrissen / daß sie genug zuthun gehabt den Schaden in Eyl wider zuzuflicken. (Hertzogs in Bayern Schreiben an die Vnderthanen in der Obern Pfältz.) Den 29. Augusti hat der Hertzog in Bayern an die Ständte vnnd Vnderthanen der Obern Pfaltz von Straubingen auß ein Schreiben abgehen lassen / dieses Innhalts; Jhnen were vnverborgen / was massen Jhr Kay. May. jhm ein Commission auffgetragen / daß er derselben auffgestandenes Königreich Böheimb vnd Länder in der Güte vnd da dieselbe nicht verfänglich / mit ernstlichen Mitteln wider zum Gehorsamb bringen / vnnd dardurch die gäntzliche Ruin / fernere motus, wie auch deß Erbfeinds Vortheil / vnd das darauff folgende Vbel verhüten helffen solte. Ob nun wol / in betrachtung der Vmbständ / auch wichtigkeit deß Wercks selbst / er mehr als zuvor vrsach gehabt / sich einer so schweren Commission / daran so wol sein eygen als anderer Wolfahrt in Gefahr gesetzet würde zuentschütten vnd in solchen Extremis, nach außweisung der natürlichen Affection auff sein vnd der seinigen Conservation zusehen: So hetten doch Jhre Kay. May. (mit Erinnerung seiner dem Reich / gemeiner Wolfahrt / auch Jhrer May. selbst schuldiger Pflicht / vnd Verwandnuß / daß auch ohne das in solchen extremis, daran die Christenheit / ja Gott selbst in seinem der Christenheit vorgesetzten nothleydenten Haupt / auch in seiner Göttlichen angeordneten Harmonia zeitlichem Regiment / neben allen ordentlich succedirenden Potentaten / König / Chur: Fürsten vnd Ständten in viel Weg interessirt seyn / ein jeglicher nach möglichkeit zu concurriren verbunde̅) von jm nit außgesetzt / biß er solchen schweren Last auff sich genommen / dem ördentlichen Haupt mit eygener Vngelegenheit vnnd Schaden viel lieber neben andern Jhrer Kay. May. wol affectionirten gebührenden Gehorsamb leysten sollen / als in derselben / auch deß Reichs vbelstand zusehend / allein sein Particular Wesen in acht nehmen. Darzu jhm die gerechte Sach destomehr beweget hette / weil noch kein König / Potentat / Chur: Fürst oder Standt / so gar der König in Groß Britannien selbst den vorgangenen Böhmischen Auffstandt vnnd darunder geführten Proceß für recht erkennet / oder erkennen können Ausser deren welche jhres eygenen Privat Respects willen / oder auß einem vnzulässigen Eyffer sich darbey interessirt gemacht / oder denen / welche den ordentlichen Beruff / Succession vnd Crönung in Königreichen / Chur / Fürstenthumbern vnd Ländern zuwider / auch die nur ein Revolution wolbestelter ordentlicher Obrigkeit suchten. Dannenhero durch Gottes Beystand ermelte sein vbernommene Commission gleich Anfangs wider vieler verhoffen / wol außgeschlagen / vnd er das Land Ob der Ens in der Güte zu Jhr. Kay. May. Gehorsamb bewegt hette. Ob nun wol Krafft auffgetragener Commission er den Ständen in Böheimb mit gleichmässiger Erinnerung / was sonst darauß erfolgen möchte / gleicher gestalt den Gnadenweg angebotten / vnd der Zuversicht gelebt / es würde bey jhnen die Vernunfft / Schuldigkeit vnnd Pflicht durch ermelte vätterliche Ermahnung mehr / als etlicher vnruhigen Gemüther vbele Impressiones hassten: So hetten doch die beharrliche Widersetzlichkeiten fürgetrungen / vnd er zu vollziehung seiner Commission schreiten müssen. Darinnen abermahlen die Hand Gottes erschienen / in dem Jhrer May. Widerwertige allenthalben auß jhrem Vortheil getrieben / folgende durch das Treffen bey Prag geschagen / der vbrig Theil in die Flucht / auch das Königreich guten Theils in Jhrer May. als seines ordentlich gecrönten Königs Gewalt vnnd Devotion gebracht worden / auch das Vbrige alles ohn einige Gewalt der Waffen zu Ruhe gebracht werden können / wann nicht die außgetrettene Flüchtige aller Orthen die Rebellion im Königreich zu continuiren / zu foviren vnd zu mehren / Hülff / Rath vnd That gesucht / jhre noch im Königreich verbleibende Interessirte auffs eusserst gestärckt / vn̅ sonderlich auff einer Seiten zu dem End Ernst von Mansfeld / vnd auff der andern / Marggraff Johann Georg von Jägerndorff vnderschiebliche Armeen auff den Beinen gehalten / dieselben vermehret / das Hertzogthumb Schlesien / Mähren / Ober vnd Vnder Laußnitz von dem Gehorsamb abgehaltë / den Vngarischen Auffstand vnd was darbey vorgangen befürdert hetten. Darauß erfolget were / daß man die Keyserische vnd Bayerische Armada nicht abführen / sondern zuverhütung newen Tumults / das Kriegsvolck theils inn vnd vmb Prag losiren / die Keyserl. Armada wider Mähren / vnd deß Churfürsten zu Sachsen wider beyde Laußnitz / wegen daß sie der Güte nit statt gethan / mit Gewalt procediren müssen. Seines theils hette er nicht vnderlassen / alsbald ein völlige friedliche Accommodation dieses Jh. May. Königreichs zubefördern / dardurch sich dieser mühseligen Function gantz zuentledigen. So ohne zweiffel / da es nicht widerwertige Gemüther / darunder Mansfelder der meiste / verhindert hetten / leichtlich zuerlangen gewesen were: Weil männiglich bewußt / daß der von Mansfeld nicht allein gleich Anfangs [596] fast der erste den Böhmen Volck zugeführet / neben andern vervbten Feindseligkeiten die Statt Pilsen belägert / zu seinem Willen gezwungen vnd darinnen nach seinem Willen gehaust: Sondern auch solche Statt neben mehr andern Plätzen wider Jhre May. vor vnd nach der Pragerischen Schlacht vngehindert so wolmeynender Erinnerungen vnnd Anerbieten vorenthalten: Dieselbe auch vielleicht noch in seinem Gewalt geblieben were / da nicht seine vndergebene Officirer in Pilsen sich besser als jhr Haupt bedacht / vnd Jh. May. das Jhrig eingehändiget hetten. Wie er von Mansfeld noch auff diese Stund die Statt Thabor / auch Wittigaw vnnd Klingenberg besetzt vnd jnnen hette / vnnd da man sich derselben annehmen würde / jhn selbsten gar in Böheimb anzufallen gedräwet: Als er Falckenaw / Schlackenwald / Elnbogen zu Jhrer May. Gehorsamb zubringen im Werck gewesen / dieselben zuentsetzen sich vnderstanden: Vnder dem schein Oberer Chur Pfältzischen Länder Defension einen starcken Exercitum nach vnd nach versamblet: Dessen zuziehende Soldaten meistentheils der Catholischen Leut vnd Land berührt: Darinnen eygenen Gewalts / wider die Reichs Satzungen Quartier genommen / mit Rauben / Plündern / Morden / Brennen jhres gefallens gehandelt. Theils solcher Catholischen Land / als der gleichwol hernach wider verlassenen Landgraffschafft Leuchtenberg vnnd derselben Stammhauß sich gewalthätig bemächtiget: Dem Stifft Bamberg vnd Würtzburg von Jhrer Kay. May. abzuweichen mit Fewer vnd Schwerdt getrohet: In das Königreich Böheimb gleicher gestalt mit Rauben vnnd Plündern eingefallen: Letzlich als er / Hertzog in Bayern / jederzeit in Hoffnung eines bessern / sich (ausserhalb was in Böheimb zu dessen gäntzlicher Accommodation geschehen) wider jhn von Mansfeld / an dem Orth / darauß Jhrer May. solche Feindseligkeiten begegnet / nicht moviren lassen / er sich nicht geschewet auß der Pfaltz mit theils seiner Armada in Böhmen zurucken / auff dem Böhmischen Grund vnnd Boden so wol als nechst darbey Schantzen vnnd Läuffgräben auffzurichten / dieselben mit grobem Geschütz vnnd Soldaten zubesetzen: Sein vbrig Läger nechst daran im Pfältzischen territorio zuschlagen: Dardurch er dann als ein antringender Feind jhn vervrsacht nicht weit darvon / doch in Böheimb mit grosser Vngelegenheit gleicher gestalt ein gegen Praeparation zumachen. Es hetten gleichwol etliche vermuthen wollen / es würde solch grosse Mansfeldische Praeparation auff den Pfältzischen Frontieren / seinem Angeben nach / allein zu Versicherung der Obern Pfaltz angesehen seyn / vnd darbey biß das Böhmische Wesen in der bevorstehenden Keys. Chur: vnnd Fürstl. Zusammenkunfft / gerichtet würde / bleiben: Es hette aber der von Mansfeldt nicht allein auff dem Böhmischen territorio oberzehlter massen Gewalt gebraucht / sondern nach dem er sich mit seinen Schantzen versichert zuseyn vermeynt / vnversehens zu seinem Vortheil das Bayerische Quartier feindlich angefallen: Bald hernach den von Lemon im Bayerischen territorio auff offener Landstrassen / da er doch nit mehr in Bayerischen Diensten / sondern deß Königs in Franckreich Bestellter gewesen / angesprengt / beraubt vn̅ gefänglich ins Läger geführt: Deßgleichen als newlich etlicher / Nürnbergischer / Bayerischer vnnd Saltzburgischer Kauffleuth Güter von Nürnberg in Bayern gangen / solche abermahls in frembdem Catholischem / als / Bischoffs von Aichstätt territorio auffgehalten / theils auffgeschlagen / geraubt / die Vbrige in die Pfältzische Statt Freystatt geführet / daselbst die jenigen Güter / welche den Nürnbergischë Kauffleuthen zugehörig / widerumb restituirt / aber die Bayerische vnnd Saltzburgische Güter daselbst / erst recht Preiß gegeben / vnd vnder die Soldaten außgetheilet worden: Wie sich dann noch jetzt Mansfeldische Reuter nechst den Bayerischen Grentzen / den Durchreysenden / auch der Beuth abzuwarten / heimlich auffhielten. Vngehindert / daß so wol er als sein Herr der Pfaltzgraff J. D. zugeschrieben / jhme dem Mansfelder seine gemessen Ordinantz zugeben / daß er J. D. vnd die jhrige nicht molestiren solte / inmassen vor seinem / Angriff jhm oder den seinigen von den Bayerischen nichts Widerwertigs begegnet: Auch der König in Groß Britannien sampt etlichen andern den Frieden tractiert / Stillstand der Waffen vnd die Güte gesucht / also je der von Mansfeld vnderdessen desto mehr die feindliche Gewaltthaten einstellen sollen. Welcher sich gleichwol für der Böhmischë Ständ bestellten Feldmarschalck vnnd Obristen außgeben / hernach auch sich deß Pfaltzgraffen / als seines gnädigsten Königs vnd Herrn verpflichter Diener / mit seiner Kriegsbereitschafft / als ein General wider die Kay. May. biß dato außgebe vnd gebrauchen liesse. Wann dann Sonnenklar darauß zuersehen / vnd es das Werck selbst an die Hand gebe / daß so lang berührter von Mansfeldt dieser Orthen vnd in der Nähe also seinem Belieben nach bliebe / grassirte vnd procedirte / in dem Königreich Böheimb weder die Kay. May. oder die gehorsamen Stände vnnd Vnderthanen keinen einigen beständigen Frieden / Ruhe vnd Einigkeit zu hoffen / sondern er von Mansfeldt sein Vorhaben zu occupation berührten Königreichs zu Werck setze̅ / J. Kay. M. alles das jenige / so jhr zugehörig / vnd jhro durch sonderliche Gnad Gottes / mit so grossem Vnkosten / Mühe / Schaden vnd Gefahr erobert / vnd in jhr Devotion gebracht / widerumb entzogen / aller voriger Vbelstandt ernewert werden / auch das letzte viel gefährlicher als das erste seyn würde: Als hetten J. Kay. M. nöthig befunden / auch J. D. innständig ermahnet / weil Jhre May. mit der Vngarischen von Tag zu Tag sich mehrenden Vnruhe mehr als zuviel occupirt / daß Jh. D. zwar Krafft vbernommener Commission (das Königreich Böheimb in Jh. May. Gehorsamb zubringen) solchem Mansfeldischen Beginnë / vnd daß dergestalt dasselbe Königreich / sampt dessen gehorsamen Ständen vnd Vnder [597] thanen / in solcher täglichen Gefahr vnnd Vnsicherheit newer Rebellion vnd Vberfalls nicht assecurirt / nicht länger zusehen / sondern besagtes Königreich vor jhme von Mansfeld / als Jhrer May. beharrlichen Feind / mit Macht versichern / auch denselben in continenti versequiren solten / wo vnd was gestalt sie köndte: Gestalt ohne das einem jeglichen Privat Stand vnnd Person im Rechten erlaubt / in continenti, oder so bald er Gelegenheit hette / wo vnd wann er köndte / seinen Feind zuverfolgen / vnd das seine zu recuperiren: Auch er von Mansfeld selbst (gleichwol vnbefugter weiß) laut seines auß dem Rewstättel abgangenen Schreiben / als seines praetendirten gnädigsten König vnd Herrns hochverpflichter Diener / seiner Kön. May. Schaden zuwenden / dero Nutz zubefördern sc. auch den Gegentheil (Jhrer Durchl. meynend) von wegen Jhrer Kön. May. gar in Böheim zuverfolgen: Mit starckem feindlichem Gewalt in Böhmen zurücken / vnd den Seinigen zu succurriren / wofern J. D. die Belägerung Wittigaw / Klingenberg vnnd Thabor (die Jh. Durchl. doch nie belägert hette) nicht abführten / getrohet hette. Also solches Jh. Kay. M. inn vnd zu dero eygenthumblichen angehörigen Landen / gegen jhme / wo er anzutreffen / nicht vnrecht seyn köndte. Sintemal dann Jh. Durchl. solchen Keyserlichen inständigen Erinnerungen / Ermahnen vnd Befelch / wegen schuldigen Gehorsambs vnd Pflicht / auch daß es jhr vbernommene Commission berührt / vnnd derselben anhängig were / gleichwol mit jhrer vnd der jhrigen höchster Vngelegenheit statt geben müssen: Als were sie im Namen Gottes / in solcher schweren Commission mit der tröstlichen Hoffnung / zu verfahren vorhabens / daß / wie von Anfang solcher Commission sein Allmacht selbst die gerechte Sach geleithet vnd geführt: Also sie noch ferner Gnad verleyhen würden / daß Jhre May. in jhrem so vbel angeführten Königreich / vor diesen vnd andern widerwertigen Feindseligkeiten gesichert / vnnd dasselbe zu beständigem Wolstandt gedracht werden köndte. Es wolte aber an dem beruhen / daß offtberührter von Mansfeld zu seinem Vortheil sich oberzehlter massen an jetzigem Orth zu nechst an vnd in Böheimb verschantzt / daß jhm ohne Gefahr daselbs nicht beyzukommen / sondern man jhn nothwendig von vnd durch andere Orth / vnd sonderlich in der Obern Pfaltz müßte angreiffen. Nun were wol zuerachten / daß dieses ohne Vngelegenheit nit würde abgehen können / auch die Vnschuldigen erwan leyden müssen / wie dann Jh. Durchl. mit der Obern Pfaltz in Vngutem nichts zuthun / derselben nie nichts Widrigs erwiesen / mit den Vnschuldigen allenthalben mitleyden getragen: Ingleichem sie gläublichen Bericht hette / daß theils der Ständ / Vnderthanen vnnd Zugethanen der Obern Pfaltz / deß von Mansfeld der Enden bißhero angestelte Kriegsverfassung / dardurch das Land fast gantz erseygert würde / nicht lieb / sondern nur zuviel leyd / vnerschwinglich vnd schädlich weren / vnd da einer oder der ander darzu gezogen / dasselbe gezwungener weiß / grössere Straff zuvermeyden / geschehen solte. Dannenhero Jh. Durchl. zu erzeigung jhrer guten Affection / Intention vnd Gemüths / nicht vnderlassen können / jhnen sampt vnnd sonders die Keyserliche Commission vber das Königreich Böheimb / dasselbe von dieser deß von Mansfeld Gewaltthat zuentledigen / desto vmbständlicher vnnd beweglicher zu intimiren / benebens gantz wolmeynend vnnd getrewlich zuermahnen / daß sie sich auff keinerley, Weiß oder Weg / heimlich oder offentlich / wider die Keyserliche Commission setzten / oder dieselbe verhinderten / dargegen sich nicht brauchen liessen / viel weniger Jhrer Kay. May. Widerwertigen dem von Mansfeld vnnd dessen Anhang einigen Vorschub / Hülff / Assistentz oder Gehorsamb leysteten / sich durch jhr zuthun / oder vnderlassen seiner Feindseligkeiten nicht theilhafftig machten / auch den widerwertigen Consilien / Impressionen / vnd falschen desperat Einbildungen / vnrechtmässigen Trangsals vnnd Verfolgung / keines Wegs statt geben / sondern vielmehr jhne von Mansfeld sampt seiner Armada / jhnen selbs zu gutem der Orthen ab: vnnd auß dem Land zu treiben befliessen / also Jhrer Kay. May. ernstlichem vnnd wolgemeyntem Befelch (deren gleichwol mittelbahre Vnderthanen sie / vnnd das Fürstenthumb der Obern Pfaltz ein Reichs Lehen ohne das were) gehorsamblich nachgelebten / solchen nach Vermögen befürderten / vnnd dardurch jhre eygene Gefahr verhüteten. Dann wie die Keyserliche Commission zu keines / also auch in specie zu jhrem Schaden vnnd Nachtheil nicht gemeynt oder angesehen / auch auff den Fall erscheinenden Gehorsambs Jhrer Durchl. im Nahmen Jhrer Kay. May. alle die jenigen / so sich auff jetztvermelte Weiß bey der vorhabenden Commission gehorsamblich erzeigten / wider den von Mansfeld vnnd seinen Anhang / vor Gewalt vnnd Zunöthigungen nach Müglichkeit zuschützen / vnd jhnen in continenti zu assistiren / in völliger Bereitschafft / auch jedes mahl so viel es nur seyn köndte / zu remediren vrbietig wenn: Also hetten sie leichtlich die Rechnung zumachen / wofern der von Mansfeld seine jnnhabende Orth bey jhnen vnnd in Böheimb / nicht in continenti quittirte / sein Armada nicht dissolvirte / vnnd sie sich von jhm zu Jhrer May. Devotion nicht wendeten / sondern die Keyserliche Beselch verhinderten / bey dem von Mansfeld vnnd den Seinigen auff einigerley Weiß sich interessirt machten: Daß Jhre Durchleucht. gleichwol vermög Keyserlicher Commission gegen dem von Mansfeldt vnnd seinen Adhaerenten verfahren / vnnd da einem oder dem andern auß jhnen dardurch was Widriges begegnete / Er dasselbe nur jhm selbs / seinem Vngehorsamb / vnd [598] daß er gutem Rath zu seiner Versicherung nicht gefolget / würde zurechnen müssen / auch Jhre Durchl. entschuldiget weren / daß sie zu Abwendung alles Vnheyls das jhrige trewlich erwiesen / vnd an nichts erwinden lassen. Versehe sich demnach gegen jhnen allen vnd jeden / sie würden die Vmbständ wol erwegen / sich selbst nicht in Schaden führen / auch (weil es in gemein vielleicht wegen deß Mansfeld / oder andern Respects füglich nicht geschehen / oder die Intimation / Warnung vnd Ankündung / nicht allen vnd jeden insinuirt werden köndte) ein jeder so bald er dieser Intimation / oder Jhrer Durchl. Anzugs wissenheit bekomme / bey jhro seinen Gehorsam anmelden / ferner Versicherung / Rath / Hülff vnnd Schutz auff den Nothfall vernehmen / vnd es nicht zu den der Keyserlichen Commission anhängigen Mitteln gelangen lassen / sc. (Ritterschafft vnd Stätte der Obern Pfaltz ergeben sich an den Bayerfürsten.) Dieses Schreiben hat so viel außgerichtet / daß die Ritterschafft vnnd Stätte in der Obern-Pfaltz anfangen zuwancken / den Sachen etwas tieffer nachgedacht / vnd weil sie gesehen / daß sie mehr Schaden vnd Vnfug von den Mansfeldischen / die jhre Beschützer vnd Freund seyn solten / als von den Bayerischen / leyden mußten / haben sie der Zeit jhren Lauff gelassen / vnd sich entschlossen / in deß Hertzogen in Bayern Schutz / wann er in Religion vnnd Politischen Sachen keine Newerung vornehmen wolte / sich zuergeben. (Mansfelder kompt mit List vngeklopfft auß der Obern Pfaltz.) Als nun der von Mansfeld diesen Schluß vermercket / vnnd dahero besorget die Päß / vnnd Zuführung der Proviand vnd Munition möchte jhm also von den Bayerischen gäntzlich geschlossen vnb abgeschnitten werden / daß also seine Armada in der Klippen grosse Noth leyden / oder sich durchschlagen müßte / erdachte er einen List vnd stellete sich als wolte er mit seiner Armee / gegen erlegung etlich Tonnen Golds / in Kay M. Diensten sich hinführo gebrauchen lassen. Vnd damit man den Bossen desto weniger mercken solte / vbergabe er seine Schantzen bey Weydhausen / die er ohne das nicht länger halten kundte / sondern für sich selbst hette verlassen müssen / gegen Angebung einer nambhafften Sum̅a Gelts den Bayerischen / vnd nam er seinen Weg durch die Obere Pfaltz in guter Ordnung nach der Vndern Pfaltz / vnd zoge die Vollziehung deß verfaßten Accords von Tag zu Tag auff / biß er auß der Klippen kam / da zerriß er den Accord vnd erklärte sich wider gegen den Bayerischen Commissarien / so seinem Läger gefolget waren / für einen Feind / vnd hierdurch wurde die Frewd / so allbereit zu Prag gewesen / in dem man daselbs vnd in andern Stätten / wegen solches vermeinten Accords die Glocken geleutet vnnd das Te Deum laudamus gesungen / zu nicht. Dieser Zeit haben den von Mansfeld etliche seiner vornembsten Kriegsobristen gefragt / was wol sein Intent vnnd Vorhaben seyn möchte: Darauff er jhnen zur Antwort geben / sie solten zu frieden seyn / solten sein Vorhaben in kurtzem erfahren / dißmahl aber wann er einen wissen solte / der von seinem Intent wissen schafft hette / den wolte er selbst auß dem Weg raumen. (Oberpfaltz.) Belangend die Ober Pfaltz / die man auch das Nortgow heisset / weil sie gegen Mitternacht liget / war selbige mehrerntheils dem Pfaltz graffen bey Rhein vnderworffen; die Hauptstatt darinn ist Amberg / die andere vornembste Stätt vnd Flecken sind / Awerbach / Sultzbach / Castell das Closter / da die Fürsten vom Nortgaw gewohnet haben / Renant / Newenstatt / Ruckenhelm / Beyerut / Krusen / Grevenwerth / Eschenbach / Weyden / Pernaw / Pleystein / Felden / Hersprug / Rurbach / Cham / Napurg vnd andere. Das Landt ist sonst etwas Rauch / doch an etlichen Orten zimblich fruchtbar. (Feindseligkeiten in der Pfaltz gehen wider von newem an.) Vnder der Weile / als obgemelts in der Obern Pfaltz sich verlieffe / gab es auch in der Vndern Pfaltz (darinn dieser Zeit Ferdinandus von Cordua / weil Marggraf Spinola wider nach Brüssel gezogen / vber das noch hinderlassene Spanische Kriegsvolck das Commando hatte) dieweil nunmehr der hiebevor angeregte Stillstand seine Endschafft erreichet / wider newen Lermen. Dann den 15. 16. 17. vnd 18. Augusti in 15. Compagnten Pfältzisch Volck zu Roß vnnd etlich Fahnen zu Fuß die Bischofflich Speyrische Dörffer / Forst / Rappersberg / Hochdorff / Niderkirchen / Hamloch / Dietersheim / Maykammer / Gensheim vnd noch andere mehr / eingenommen / vnd mehrerntheils außgeplündert: Hingegen haben die (Stein von den Spanischen eingenommen.) Spanische die Kellerey Stein / so zwischen Wormbs vnnd Gernsheim gelegen / darinn ein sehr fester Thurn / auch sonsten der Orth an sich selbs mit Morasten / Gehöltz vnd Gesträuch vberauß wol verwahrt / daß jhm vbel beyzukommen / durch einen listigen Anschlag erobert / vnb die Besatzung darinn / so 15. Bawren ware̅ / erschlagen. Ob nun wol bald darauff die Pfältzische darvor gerucker / in meynung solch Orth / weil es der Schlüssel zu der Bergstrassen / zu recuperiren / ist doch alle Mühe vmbsonst gewesen / dann die Spanische solchs dermassen mit Schantzë schon versehen gehabt / daß man jhnen ohn grossen verlust nicht beykommen mögen / zu dem lieffe der Rhein der Zeit so hoch an / daß die Pfältzische biß an die Gürtel im Wasser stehen vnd mit jhrem Gegentheil fechten mußten / so gaben auch vnderdessen die Spanische jenseit deß Rheins auß grobem Geschütz starck Fewer auff sie / also daß sie endlich gezwungen wurden diß Orth wider zuverlassen; jhrer sind darvor in 70. verwundet vnnd 30. darunder der Capitayn Waldmanshausen / todt geblteben: Der Spanischen sind auch fast gleichviel / vnd darunder zween Capitayn vmbkommen. Die haben nach solchem diese Vestung je länger je mehr fortificiret / vnd für einem grossen Gewalt vmbschantzet / vnder deß Northeim / Wattenheim vnd Biblisch gebrandschätzet / vnd das Mittlere nachmalen in Brandt gestecke: Hingegen haben 30. Reuter vnder dem Obristen Obentraut vber Rhein gegen Osthofen gestreiffet / vnd in 40. Spanische Mußquetirer / welche vermeynt / sie weren von jhrem Volck vnd
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deß wegen sie zu sich kom̅en lassen / nidergehawen. Die Pfältzische haben jhr Läger / nachdem sie (Pfaltzgräffisch Kriegsvolck hauset vbel.) von Stein abgezogen / zu Birstätt auffgeschlagen / welches ein reicher Flecken war / darauß die Innwohner fast alle entwichen / weil die Soldaten ärger als Feind darinn gehauset Kisten vnd Kasten eröffnet vnnd alles Preiß gemacht / die Frücht auß den Schewren vnnd die Pfäl auß den Weingärten weggeführet / die Thüren außgehaben vnd Hütten darauß gemacht / Küh vnd Schwein nider gestossen vnd alles verwüstet / dahero der Pfaltz Defensores, jhre Deuoratores genennet worden. Sonsten haben die Spanische auch grosse Forcht / vnd Flehnen von einem Ort zum andern im Landt vervrsachet / vnd vmb diese Zeit das Stättlein Bensheim an der Bergstraß auff fordern lassen; Hingegen der Englisch Obriste Veer dë Bischoff von Speyer / dem erschuld geben / daß er Mitvrsächer an Verwüstung der (Spanische nehmen wider vnderschiedliche Orth in der Pfaltz ein.) Pfaltz / einen Absagbrieff zugeschickt. Als nun in dessen der Spanische General Don Cordua / mit seinem Volck Bensheim / Heppenheim / Weinheim / deß Schlosses Starckenburg vnd also der gantzen Bergstraß sich bemächtigte / hernach sich wider wendete / bey Stein vber die Brück auff die ander Seiten deß Rheins auff Lautern zuruckete / vnd weil kein Entsatz vorhanden / die Bürgerschafft auch keine Belägerung außstehen wolte / selbige Statt gleichfalls in seinen Gewalt brachte / als versahe der General Veer das Pfältzisch Stammhauß Heydelberg / die Vestung Mannheim vnd Franckenthal mit stärckern Besatzungen: Wordurch die Laugen / So dem Bischoff von Speyer vbergehenckt war / wider etwas erkaltet. (Ein Schaf hirt zu Ogersheim accordirt mit den Spanischen.) Inmittels hat sich Don Cordua gerüstet / die Statt Franckenthal zubelägern / da sich dann kurtz zuvor hero mit Ogersheim ein denck würdige Sach zugetragen. Dann als Cordua sein erstes Quartier nahe dem Stättlein Ogersheim / zu Lambsheim genommen / ist darauff ein solcher Schrecken vnder die Innwohner zu gedachtem Ogersheim kommen / daß die Vornembste alle mit Sack vnd Pack / vnd was sie nur führen / tragen vnd in der Eyl fortbringen können / sich in die Vestung Mannheim salvirt / der meiste Haußrath aber / sampt Wein / Früchten vnd Viehe ist alles zurück gelassen worden / vnd sind nicht mehr als etwan 24. Bürger / so nit viel zuverlieren gehabt / allda geblieben / die haben so bald die andern fort gewesen / die Brücken auffgezogen / die Thor verschlossen / vnnd sich auff die Stattmawer vnd beyde Pfortenthürn begebe̅ / vmb zuerwarten / wie die Sachen ablauffen würden. Stracks darauff aber haben sich die Spanier von Lambsheim auß mit 17. Cornet Reutern im Feld praesentirt. Darauff gedachte Ogersheimer / weil damale̅ noch in 15. Doppelhacken auff beyden Pforten gelegen / solche zu vnderschiedlich mahlen loß gebrand / in meynung die Spanier damit abzuschrecken / daß sie sich wider zurück degeben solten. Aber dessen vngeachtet ist ein Trommeter herbey geritten / vnd dreymahl geblasen. Darauff einer von den restierenden Bürgern vom Thurn hinunder geruffen vn̅ gefragt / was er begere / auff welches der Trommeter geantwortet / er begerte im namen Don Cordua / sie sollen die Statt auffgeben. Vnd als er ferner gefragt wurde in wessen Nahmen Don Cordua solchs thete; Hat er hinwiderumb geantwortet / im Namen Jh. Kay. M. darüber vorgemelte Bürger ein solche Forcht ankommen / daß sie alle vom Thurn vnnd Mawren sich herunder gemacht / auff der andern Seiten deß Stättleins vber die Mawer / da sie am nidrigste̅ war gesprungen vn̅ darvon geloffen / also das niemand zurück geblieben / als der Schaffhirt / so Hans Warsch gehlieben. Dieser als er sich nun solcher Gestalt von den andern allen verlassen / vnd allein in dem Stättlein befunden / auch auff einen Succurs jhm einige Gedancke nit machen können / hat er sich entschlossen das Stättlein den Spaniern zuvber geben; Hat also für seine Person vor sich vnd die Seinige allein mit dem Trommeter dergestalt accordirt / daß man jhn bey seiner Religion vnnd allem was er habe / lassen vnnd sampt Weib vnd Kindern schützen vnd schirmen wolle; Welches alles vom Trommeter jhm zugesagt vnd versprochen worden. Darauff der Schäffer die Thor geöffnet / vnd die Spanier einziehen lassen / welche jhm stracks ein Schiltwacht für sein Hauß gestellt / vnd den Accord stattlich gehalten. Gegen Abend sind die Kühe / von denen der Kühhirt / als er vernom̅en / daß die Spanier das Stättlein jnnen hettë / entloffen / selbste̅ heim in jhre Ställ vnd also von freyem den Spaniern in jhre Quartier gangen / also daß mancher von 2. biß in 12. vnd mehr Stück in sein Quartier bekom̅en. Kurtz hernach hat gedachter Hans Warsch / nach dem sein Weib eins Kinds genesen / den Don Cordua / welcher daselbs zur Cronen gelegen / zu Gevattern gebetten / welcher auch solchs bey der Tauff henben vn̅ den Warschen von seiner Tafel speisen lassen. (Franckenthal von den Spanischen belägert.) Demnach Ogersheim von den Spanischë erzehlter massen eingenom̅en worden / ist Don Cordua den 19. Sept. in dreyfacher voller Schlachtordnung gegen Franckenthal angezogen / deren eine den Weg vom Dorff Hessen / die ander von Ogersheim vnnd die dritte von Lambsheim her marchiret: Denen alsbald auß der Statt drey Hauffen (welche gleichwol an der Anzahl viel geringer gewesen) entgegen gezogen / vnd obwol der Englische Gubernator in der Statt / so ein Freyherr Johann Borres genannt / ein sehr tapfferer vnd resoluter Mann / dz Treffen widerrathen vnd verbotten / haben doch die freywillige Reuter / so alle Bürger waren / neben etlichen zu Fuß / mit der Truppen / so von Ogersheim herkommen / ein Schäntzlein gewagt / welches jhnen so wol geglücket / daß die Spanische in die Flucht gejagt / vnd ein vornehmer Corporal / so ein Burgunder gewesen / erlegt worden / welcher als er vom Pferdt gefallen / jämmerlich geschrien vnd geflucht / daß er sein Leben in diesem Land / vnnd vor einer so verfluchten Statt lassen solte: Dem ein Bürger / Johann de Cerf genannt / das Facit gemacht / mit vermelden / daß er billich in dem Land ins Graß beisse / in welches er vnschuldige Leuch [600] feindlich zubekriegen ankommen seye. Hierauff haben sich die Spanische bey Studernheimb in den Wald begeben / weil sie daselbsten die Menge an Holtz zu den Battereyen vnd sonsten gehabt / vnd sie hinder den Bäumen vnnd Gesträuch etwas Sicherung gefunden: Auch dem Don Cordua sonderlich verkund schafftet gewesen / daß der Wall gegen dem Wald am nidrigsten vnnd schwächsten were. Nach dem er nun alle Gelegenheit wol erlernet / hat er Anordnung gemacht / die Bäch der Statt abzugraben / damit sie dem Läger im Wald nicht schaden möchten. Den 25. vnd 26. Sept. ist nichts sonderlichs vorgangen / als daß die Spanische alles Statt Vieh auff der Awen bey Roxheimb abgetrieben: Die Bürgerschafft hat es zwar salviren wollen / ist aber zu langsamb kommen. Wie nun den 27. die Spanische mit der gantzen Reuterey herbey gerucket / aber mit dem Geschütz auß der Statt jhnen ein trefflicher Willkomm eingeschencket worden / haben sie jhre Battereyen angefangen auff zubawen / vnd inmittels mit Mußqueten starck Fewer gegeben. Den 28. vnd 29. sind sie mit den Lauffgräben näher an die Statt gerucket / darauff sich noch diesen Tag ein Scharmützel zwischen den Spanischen vnd denen in der Statt erhaben / darbey aber nichts denckwürdigs vorgangen. Solchem nach haben die Spanischen mit vier halben Carthaunen angefangen zu schiessen / welche Kugeln von 25. ???. getrieben. Auff welches die Belägerte ein starcken Außfall gethan / vnd die Spanischen auß jhren Trenscheen gejagt / da dann viel auff dem Platz geblieben / so durch der Statt Geschütz mehrerntheils hingerichtet worden. Sie hetten auch der 4. Spanischen Stück mächtig werden können / wann sie Succurs von Reuterey gehabt. Den I. vnd 2. Octobris haben die Spanische mit schiessen wider starck angehalten / aber wenig Schaden gethan / weil das Geschütz all zu hoch vnd vber die Statt gangen / diß ist den Spanischen durch zween Jungen verkundschafftet worden / welche vnder dem Schein / als wolten sie Rüben vnnd Trauben in den nechsten Weingärten holen / in das Spanische Läger gelauffen. Darauff habe̅ sie ein newe Batterey gerad gegen der Speyerpforten vnd Straffen gebawet / das Geschütz nidriger gestellt / vnd also damit grossen Schaden an der Pforten vnd Häusern gethan. Den 6. Octobr. gegen Abend vmb 7. Vhren haben die Spanischen ein starcken Anfall auff zwo Schantzen / deren die eine beym Speyerthor mit Englischen besetzt / die ander beym Rhein oder Mannheimer Thor / gethan / vermeynend also an die halbe Monden zukommen: In jener Schantzen zwar glückte es den Spanischen zimblich / dann sie die Englischen / wege̅ vnfleissiger Wacht vber fielen / ehe sie sichs versahen / vnd haweten bey 60. nider / die Vbrigen salvierten sich mit der Flucht. Darauff bekamen sie die ander Schantz auch ein / vnnd trangen fort biß an den halben Mond der für der Pforten war / wurden aber daselbs mannlich zurück geschlagen / also daß sie wider weichen vnd viel Todte hinderlassen mußien. Damahlen wurd ein Soldat gefangen / welcher bekennt daß er neben andern in zimblicher Anzahl von deß Marggraffen von Anspach Bruder geworben worden / vnder dem Schein / als wann es dem Pfaltzgraffen zu Dienst geschehe / aber endlich weren sie wider jhren willen dem Spanischen Läger zugeführet worden. Nach also abgelauffenen Sachen wurde wider beyderseits gewaltig auff einander mit Stücken geschossen / vnnd weil die Spanische sahen / daß die Belägerte durch das grosse Krachen der Geschütz sich nicht wolten schrecken lassen / vnd jhnen auch die Statt mit Gewalt zuerobern zu schwer fallen möcht / als haben sie den 9. Octobr. angefangen mit Fewerkugeln in 80. ???. schwer / zu werffen. Als die in der Statt solches gesehen / haben sie alsobald gewisse Wachte̅ von Bürgern / Bawern vnd deren Weib vnd Kindern bestellet / fleissig acht darauff zugeben / vnd selbe mit frische̅ Ochsenhäuten alsbald zu dämpffen / wordurch dann die Fewerkugeln ohne sonderlichen Schaden abgangen / ausser dz ein klein Häußlein durch ein solche Kugel gantz darnider geschlagen / ein Jungfraw ertödtet / vnd der Vatter samptnoch einer andern Tochter durch das Fewer etlicher massen beschädigt worden. Noch ein andere ist in ein Schießhauß gefallen / darinn 2. Tonnen Pulver gestanden / welches dardurch angangen / vnd das Hauß sampt einem Soldaten zernichtet worden. Selbigen Abend haben die Spanische abermahls einen Anfall gethan auff ein Schantz / so aussen vor dem Speyrer Thor vorm Ravelin gegewesen / wurden aber mit Mußqueten vnd groben Stücken dermassen empfangë / daß sie wider vnverrichter Vingen zurück weichen mußten. Den 10. Octob. fieng es hefftig an zuregnen / welches den Belägerten wol zu statten kam / aber den Spanischen sehr hinderlich war. Dann weil diese auff einer Seithen / da es zimblich Morasticht / nun aber ein Zeithero / wegen deß truckenen Wetters / auß getrucknet war / jhre Trenschen je länger je näher zu der Statt zuführen sich bearbeitet / sind sie hierdurch verhindert / vnd die sie schon verfertiget / mit Wasser angefüllet worden. Den 11. Octobr. wurffen die Spanische abermal Fewerkugeln zu Tag vnd Nacht / den folgenden Tag aber hielten sie still / dahero die Belägerten die Muthmassung hatten / sie würden eines von den Ravelin vnd den Wall darbey vndergraben vnd zersprengen / deßwegen sie angefangen entgegen zu miniren; es befande sich aber daß nicht wol zu miniren / dann es bald viel Wasserquellen gab. (Franckenthal wird von den Spanischen auffgefordert.) Den 13. Octobris kam auß dem Spanischen Läger ein Trompetter in der Statt an / vnd forderte sie im Nahmen Kay. May. auff / mit Versprechung der Bürgerschafft jhre Privilegien vnd freye Vbung der Religion zu lassen / den Soldaten aber gut Quartier / freyen Abzug nach Kriegsgebrauch zugeben ??? Aber er bekam von dem Gubernatoren schlechten Bescheid / nemblichen die Statt seye ihm befohlen von dem General
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Veer zu Mannheim / köndte sie nicht ohne seine Befehl vbergeben / solte dahin ziehen vnd seine Werbung jhm anbringen / er verwunderte sich vber die grosse Vnbescheidenheit seines Vice Generals / daß er die Statt so hefftig beschossen / vnd allen feindtlichen Gewalt / ehe er dieselbe nach Kriegs gebrauch auffgefordert / vervbet / jetzunder komme noch diß darzu / daß er von jhm eine Statt auffgegeben habë wolle / so da nit sein / sondern jm als einem Diener nur zuverwahren befohlë worden: Dem versprechen vo̅ erhaltung der Religion vnd Privilegien / seye nit zutrawen / weil sie / Spanische / an andern Orten / da sie mit Frieden angenom̅en worden / kein Glauben gehalten / würden viel weniger denen zu Franckenthal Glaubë halten: Was das Quartir anlangete / hettë sie in dieser Statt gut Quartier / weren damit wol zufrieden / wolten die Spanier ein bessers haben / solten sie sehen / wo sie es bekamen. Auff solche Antwort hat der Trompeter nach dem Schultheissen vnd Burgermeistern der Statt gefraget / der Gubernator aber hat jm alsbald angedeutet / er solte sich weiter nicht auffhalten / hette nichts bey jnen zuthun / die Statt seye jhm vertrawet / hette jm endtlichen Bescheid gegeben / darnach er sich zu richten. Darauff er sich vieler Dräwwort verlauten lassen / vnd davon gezogen. (Manßfeld ziehet auff Francken than / selbe Statt zu entsetzen.) Gegen Abend haben die Spanische abermaln / wie auch den folgenden Tag hefftig geschossen. Aber damahls kam jhnen die Zeitung / daß der von Manßfeld / in Meynung die Statt zuentsetzë / mit aller Macht herzu eylete. Dann als derselbe wie obgemeld / die Obere Pfaltz / vnter dem Schein eines Accords mit den Bayerischen / quittirte / zoge er mit seiner Armee / bey sich habende 10. stück Geschütz / Nürnberg vorbey auff Fürth / hielte vnterwegens / so viel müglich scharpffe Disciplin / ließ etliche / so etwas mißhandelt erstechë / oder erschiessen / oder auffhencken / die Nürnberger führten jm auch viel Profiand zu / damit das Land möchte verschonet werden. Von dan̅en marchierte er neben Winschheim vn̅ Rotenburg hin etwas strenger / weil er vernommen / daß der Statt Franckëthal von den Spanischen je länger je mehr zugesetzet würde. Dënach zoge er mit 108. Fähnlein zu Fuß 56. Corn. Reuttern / wiewol etwas schwach / jedoch in 10000. Mann starck / zu Manheim vber die Brück / vff welche die Spanische kurtz zuvor / sie zu ruiniren / ein Anschlag gehabt. Zu jm stiesse der General Veer mit 2000. Oberster Merven mit 1200. Obrist. Waldmanßhausen mit 2000. Ob. Landschad mit 1000. zu Fuß / Obr. Oberntraut mit 9 vnd Obr. Meggan mit 6. Cornet Reutern / 4. halben Carthaunen vnd zwey 6??? Stücken: Haben also von dannen deß Morgens frühe vmb 8. Vhren jren Weg vff Franckenthal zugenommen. (Spanische weichen vöder Belägerung für Franckenthal ab.) Aber die Spanische hatten sich schon davon gemacht. Dann als sie die Zurüstung zum Entsatz vernom̅en / sind sie vmb Mitternacht von der Belägerung abgewichen / die Belegerte (welche keine Gedancken auff ein Abzug gehabt / weil die Aufforderung so kurtz zuvor geschehen / auch noch auß etlichen Stücken / so hinderlassen / biß gegen Morgen geschossen worden) haben zwar vm̅ dieselbe Zeit ein groß Geschrey vnd treibë der Pferd in dem die Spanische jhr Geschütz / Pagagy vnd was sie in der Eyl fortbringen können / abgeführet / im Wald gehöret / aber nit wissen könnë / was es seye: Sie haben viel Krancke / Verwunde / Gewehr / grosse Kugeln / Bette vn̅ anders hinderlassen / vnd sind die Belägerte solches plötzlichen Abzugs nit eher jnnen worden / biß es Tag wordë / da die Englischen / so in den Aussenwercken gegë den Spanischen Trenscheen gelegen / da sie es geschë / dem Läger zugeeylet / vn̅ darin noch etliche Italianer ergriffen / welche vmb Fristung jhres Lebens / mit vermelden / daß sie keine Spanier / sondern J. talianer weren / vmb Gottes willen gebetten / die belägerte Soldaten vn̅ Bürger sind auch damals außgefallen / das Läger geplündert vnd die Battereyen vnd Schantzen wider zerschleiffet. Vnder deß kam der von Manß feld mit dem vorgesagten Volck herbey / deme der Rath für den Entsatz 12000. fl. erleget / sein Reuterey damit zu befridigen Derselbe rückete auff solches den Spanischë nach / in meinung sie in jrem zurück marchiren vn̅ bey der Brücken an Stein anzugreiffen / aber sie hatten sich albereit zwischen dë Rhein vnd einem Morast daselbst dermassen verschantzet / daß er jnë ohn grossen Verlust nit beykom̅en mögen. Derhalben die Pfältzische Obristen wider nach Manheim vnd Heydelberg gekehret / er aber ist bey Mäheim vber die Brück ins Bistthum Speyr gezogë. In wehrender Belägerung Franckenthal haben sonderlich neben dë Gubernator Graff Ludwig von Witgenstein / ein Herr von 23. Jaren / die Englische Capitain Ferver vnd Dexter / vnnd die Hochteutsche vnterm Waldmanshaus sich tapffer gehalten. Sie hatten in der Statt 3. Compag. Englische / 3. Comp. Teutsche / 2. Comp. Holländische / vnd 4. Compag. Landvolck vnd Außschuß / diese letzte aber / als sie geschen / daß es etwas hart hergehen wollen / sind zu zwanßig / dreissig vn̅ mehr außgerissen / derer ein theil von den Spanischen ergriffen vnd Schantzgräber auß jhnen gemacht worden. Die Bürger hatten sich starck zu samen verbunden / vn̅ dorffte niemand nichts von Vbergeben oder Accordiren reden / auch haben sie den Soldatë kein Mangel gelassen / sondern damit sie selbige desto williger machtë / jnë alle gnüge geben. (Anzahl deren so in wehrender Belägerüg beyderseits vmbkom̅en.) An Spanischer Seiten sollen / wie die Gefangene bekennet / in 3000. geblieben vnd verwundet worden seyn; von denen in der Statt aber sind 9. Bürger / vnd bey 100. Soldaten / darunder Cap. Ferver / deß Gubernators Bruder vnd ein Holländischer Leutenant / vmbkom̅en. Von den Spanischen wurde ein Graff / ein Colonell vber ein Regiment Italianer / ein Fendrich sampt vielen andern Italianern / vnd an der Statt Seiten ein Leutenant gefangen worden. (Bayerische Armada ziehet dem von Mantzfeld in die Vnder Pfaltz nach) Demnach vnderdessen Hertz. Maximilian in Bayern von dë von Manßfeld sich hindergangë befundë / hat er nach Einnemung der Guarnison vnd Huldigung der Stätte Amberg vn̅ Newenmarck eine Armada zu Roß 47. Cornet Reutter vnder dem Graffen von Anhold / Obristen [602] Truckseß vo̅ Wetzhausen / Montigni / Herleberg / Schmidt / Florenville / Geißberger / Anhausen vn̅ Graffen von Fürstenberg / vnd 85. Fahnen Fußvolck vnder den Obristen Bönnigkhausen / Graven von Fürstenberg / Arpelles / Cratzen / Einnetten / Erpfft / Pappenheimer / Lindloh / Cronburger vnder dem General Obristen Leutenant Freyherrn Johan von Tilly / den von Mansfeld zuverfolgen in die vnder Pfaltz anziehen lassen: die sind darauff durch den Tauber grund streng nach der Bergstrassen fortgerucket / vnd wegens bey Freüd vn̅ Feinden viel schadë gethan / vn̅ zu jrer Anküfft Benßheim / Heppenheim / Weinheim / vn̅ andere Ort / welche kurtz zuvor von dë Obr. Meggan vnd Oberntraut den Spanischen wider abgenom̅en / aber weil sie der ankommenden Macht zu schwach sich befanden / sich wider vber den Necker salviret hatten / in jhren Gewalt gebracht. (Ladenburg von Tillischen eingenommen.) Mach solchem bemächtigte sich auch Tilly deß Stättleins Ladenburg. Dieser Ort ligt am Necker auff einem schönen flachen Boden / ist rings vmb mir vielen fruchtbaren Gärten vn Oehlbäumen vmbgeben / gehört theils an die Pfaltz vnnd theils an das Bistthumb Wormbs. Ligt ein grosse Meyl von der Statt Heidelberg. Nach dieser Eroberung liesse alsbald General Tilly ein Brücken auff Flössen vnnd Fässern vber den Necker machen / auch gegen vber zu Neckershausen eine Schätz auffwerffen / darauff er fötters Moßbach vnnd Eberbach / ingleichem Steinach / Schönaw vnd andere wehr Ort einname / sein Volck streiffte auch in den Odenwald vnd brachteil viel Vieh vnd andere Sachen davon. (Schreiben deß General Tilly an die Regierung zu Heydelb.) Mitler Zeit schickte Tilly ein Schreiben an die Regierung zu Heidelberg folgenden Innhalts; Er hette von Kay. Mayest. vnd dem Hertzogen in Bayern Befehl empfangen / daß er die Vnder Pfaltz so wol als die Obere zum Gehorsam bringen solte / vnd zu solchem End hette er mit seinem Kriegsvolck sich dahin verfügek; derohalben ehe er weiters fortziehe / wolte er sie vermahnet haben / jhm in dieser gerechten Sach nit zuwiderstreben / dann sie sonsten sich vnnd das Landt ins eusserste Verderben stürtzen würden: Hoffete derhalben sie würden seinem Begehren statt thun; auff solchen Fall solte jhnen alle Sicherheit versprochen seyn / solte jhnen auch kein Beschwernuß von dem Kriegsvolck zugefüget werden / sondern vo̅ allem Vnheil / gleich wie die in der Obern Pfaltz befreyet seyn. Wo aber dieses nit geschehe / müste er dem Kayserlichen Befehl nachkommen / mit Don Cordua sich conjungiren / vnd was jme befohlen / mit Gewalt außrichten. (Antwort der Heydelbergisch. Regierung auff deß Tilly Schreiben.) Hierauff hat die Regierung zu Heidelberg also geantwortet; Es were jnen sein (Tilly) Schreiben / so er durch einen Trompeter bey Nacht für die Statt geschicket / sehr beschwerlich vorkom̅en; Dann es were nicht in jhrer Macht / auch wider jhre Pflicht / daß sie die Regierung / welche jhnen von jhrer Herrschafft anvertrawet in frem???de Hände stellen solten Würde sie derhalben / daß sie jhme nit wilfahren könten / nit allein für entschuldiget halten / sondern auch solches an gehörige Ort gelangen lassen. Sie zwar wolten solches jhrer Herrschafft andeuten / vnd deren Resolution darauff erwarten / hoffeten vnterdessen / er würde dem Land mit Feindseligkeiten nit zusetzen. (Antwort deß Gubernators zu Heydelban Tilly.) Diese Antwort / weil sie dem Gubernatorn zu Heydelberg Henrich von der Merven nit in allem beliebig war / wurde von jhm auffgehalten / vnnd nachfolgende an den General Tilly gesendet; Er hette sein (Tilly) wider Kriegsgebrauch bey Nacht geschickte Schreiben empfangen / vnd mit Verwunderung vernommen / was er an die Heydelbergische Räthe begehret / es were zwar von seinem aller gnädigsten Herrn jhnen die Landregierung anvertrawet / stünde aber in jhrer Macht nicht / sich darinn zu accommodiren / noch ohne Consens deß General Veers in solchen Sachen zu disponiren / vmb desto mehr / weil Jhr Königl. Mah. seinem Generalen die Chur Pfaltz auffgetragen / vnd jhme wider von demselben die Königliche Residentz Statt anvertrawet were / die er auch biß auff den letzten Blutstropffen zubeschützen gedächte. Vnnd da jhme (Tilly) oder einem andern ein Prob davon zunehmen beliebte / so solte er kommen vnd erfahren / ob die Besatzung in Heydelberg ein geringere Hertzhafftigkeit / als die in Franckenthal / hette. (Manßfeld thut grossen Schadë im Bisthüb Speyer.) Inmittel als diese Ding also vorgiengë / hielte der von Manßfeld im Bisthumb Speyer disseit deß Rheins mit plündern / rauben vnnd brennen vber die massen vbel hauß. Es hatten zwar einsmals der General Tilly vnd Cordua jhn angreiffen vnd vielleicht auffs eusser stängstigen können / weil sie aber darüber selbst zwyspaltig gewesen / ist Manßfeld vnder deß jhnen auß jhrem Vortheil entwichen / sich durchgeschlagen / den 13. Novemb. vber die Brücken zu Mauheim gezogen / vnd auff der andern Seithen deß Rheins das Bisthumb auch angegriffen. Didesheim hat er den 15. dieses mit 6. groben Stücken beschossen / eingenommen vnd darin ein groß Gut gefunden. Den folgenden Tag bekam er auch Kirchweiler / so ein Statt mit einem Wasserreichë Schloß / mit Accord ohn einigen Schuß in sein Gewalt / welches auch den 18. mit der Statt vnd Schloß Lauterburg geschahe / daselbs er auch ein grossen Reichthumb bekommen / weil alles Volck vor seiner Ankunfft / ohn zehen Bürger vnd den Stattschreiber / verlauffen waren / vn̅ alles hinderlassen hatten. An diesem Orth schluge nachmals der vö Manßfeld sein Haupt quartir / vn̅ theilete Patenten auß 6000. Mann zu Fuß vnnd 16. Cornet Reutter zuwerben. Den 21. Nov. kam die Spanische Armada in 8000. zu Roß vnd Fuß starck mit 4. stücken Geschütz vor Didesheimb / darinn ein Hertzog von Sachsen Lawenburg in Besatzung von dem von Manßfeld gelassen war. Als nun besagtem von Manßfeld Zeitung hiervon zu kam / begab er sich mit seinem Volck / in Meynung es zuentsetzen / dahin: Neil aber die Spanische das Gebirg vnd allen Vortheil jnnen hatten / kundte er nickts schaffen / sondern muste vnverrichter Dingen wider zurüsk auff Germerßheim sich begeben. Dar [603] auff den folgenden Tag der Hertzog mit gutë Accord Didesheim den Spanischë vberantwortete. (Inwohner in Haseloch werden mehrerntheils von den Spanischen vm̅gebracht.) Etlich tag hernach sind theils Spanische auß Didesheim nach dem Flecken Haseloch ein Meil von Newstatt / solchen zu plündern außgezogen / denen die Bawren sich widersetzet vnnd etliche erschossen. Darauff sie in grösserer Anzahl wider ko̅men / deß Fleckens sich bemächtiget / selbigen in Brand gesteckt / vnd die Inwohner mehrerntheil hingerichtet. (Vdenheimische Besatzüg vberfällt die Manßfeldische.) Den 29. Nov. sind der Guarnison zu Vdenheim in 700. mehrentheils zu Fuß mit 2. stücken Geschütz vnd einë Petarden nach Grumbach gezogen / die Manßfeldische darinn vnversehens vberfallen / jhrer in 100. erleget vnnd ein guten Raub wider mit sich zurück gebracht. Zu Eingang deß Ehristmon haben die Bayerische zu Fürstenbrunn vn̅ Newburg die Papier / Pulver vn̅ andere Mühlen abgebrandt / das Closter Newburg aber kunten sie nicht gewinnë / wegen starcker Gegenwehr / derwegen sie im Zurückzug etliche Dörffer außgeplündert. Hingegë sind die Pfältzische zu vnderschiedlich mahlen in die Speyerische Flecken eingefallen / vnnd was der von Manßfeld vbrig gelassen / weggeholet. (Thyrna wird vom Bethlehem erobert.) Weil diese Ding in Teutschland geschahen / feyrete Bethl. Gabor / von dem wir droben gemeldet / daß er mit einem starcken Kriegsheer wider auffgezogen seye / auch nit / sondern machte sich inmittels an die Statt Thyrna / darin ein Kayserische Besatzung von 4. Fähnlein zu Fuß vnd 500. Pf???läge / belägerte dieselbe hart / vnd nach dem er sie zum drittenmal vergeblich gestürmbt / vnd darüber in 700. Man̅ eingebüsset / fieng er sie an auß groben Stücken hefftig zubeschiessen. Danrvff die Besatzung weil sie Mangel an Proviand vnnd Munition hatte / auch solchem Gewalt in die Länge zuwiderstehen zu schwach sich befanden / die Statt den 1. Aug. mit Accord vbergeben / abgezogen vnd von den Vngarn biß an die Mährische Grentz convoyret worden: Daselbs diese Vngarische Convoy den Marckt Lumpenburg geplündert / theils Leuth nidergehawen vnd theils gefangen mit sich weggeführt. (Vngarn thun in Oesterreich grossen Schaden.) Etlich Tag hernach kamen in 4000. Vngarn im Marckfeld jenseit Wien an / vnd hausetë vberauß jämmerlich darin / also daß man die folgende Nacht in 20. Dörffer in vollem Brand / vnd das Fewer an den Häusern zu Wien schim̅ern sehen; der Himmel war auch davon so hell / als wann der Mond geschienen hette; das Landvolck so nit nidergehawen oder gefangen worden / lieff mit grosser Mänge vn̅ wehklagen der Statt Wien zu. Eben so grausamb hielte auff der andern Seitë der Budiani mit in 6000. Vngarn hauß. Dann nach dem Graff Colalto vor Günß dem Kayser. Volck in Preßburg zu Hülff zukommen / sein Abzug genommen / folgete jhme der Budiani auff dë Fuß nach / nahm jm vber 100. Pagagy Wägen ab / vn̅ erschlug vom Nachzug in 300. Nach solchë streiffete er biß ein Meilwegs von Wien / thät mit brennen vnd niderhawen deß Landtvolcks mächtigen Schaden / also / daß man auff einmal in 14. Fewer auff gehen sahe / vnd wurden die Anzal der abgebrandten Flecken vnnd Märckte dieser Zeit auff 120 gerechnet / vnd hätte deß Jammern vnd Weheklagen der armen Leuth die der Orthen gewohnet ein Stein erbarmen mögen / deren viel hernach wegen solches Elends vn̅ deß darauff erfolgten Hungers verdorben vnd gestorben. (Preßburg vom Bethlehem belägert.) Den 13. Aug. rückte der Bethlehem mit seiner Armada vff Preßburg / vnd belëgerte selbiges / es befanden sich damals bey jm der Graff vo̅ Thurn / Herr von Landaw vnd andere entwichene Oesterreichische Herrn / vmb die Statt warë alle Bäum abgehawen / auch die Vorstatt nidergerissen: den 15. Aug. forderte Bethlehem die Statt auff: Die Besatzung aber hat sich erklärt / sich biß vff den letsten Blutstropffen standthafft zuhalten / wo ferrn sie nur mit Ensatzung vn̅ Proviand nit verlassen würden / darauff sie auch mit groben Stückë auß der Statt vnd Schloß tapffer vnter deß Bethlehems Volck geschossen / denen dann diese mit 25. Stücken geantwortet / also daß beyderseits viel Bolck dardurch vmbkommen. Bald hernach ist der Marggr. vo̅ Jägerndorff mit seiner Armada auß Schlesien / nach dem er die Stätt Troppaw vnd Neuß darinn besetzt verlassen / vn̅ theils Orten in Mähren sich durchgeschlagen / auch im Läger vor Preßburg angelanget. Darauff haben die Belägerte vnterm Obristen Schwendy in 1000. starck vff sein Quartir einen Auß fall gethan / in 200. Mann erlegt vnd 3. stück vernagelt / darüber sie einen Hauptmann vnd 17. Soldaten / welche zum theil gefangen worden / im Stich gelassen. (Käyserisch Kriegsvolck auff der Fütterung von dë Vngarn geschlagen.) Den ???25. Augusti ist das Kayser. Kriegsvolck zimblich starck mit in 400. Wägë von Preßburg abwerts in die Schütt auff die Fütterung außgezogen. Als sie nun die Wägen mit Hew / vnaußgetroschenem Geträid vnd Habern mehrerntheils beladen hatten / sind sie von den Vngarn vberfallen / vn̅ / vnangesehen sie sich tapffer gewehret / auch zur Defension eine Wagenburg geschlagen / vbermannet / jhre Wagenburg sampt der Fütterung angezündet / vnd ausser wenig so entrunnë entweders nidergehawen oder gefangen wordë. Dessen vngeachtet thäten die in Preßburg den 31. dieses wider ein starcken Auß fall / vnd schlugen anfänglich jhre Feind / so sich in der Vorstatt in den abgebrandten Häusern verschantzet / herauß: Als aber die Neapolitaner weiter hinauß zu der Vngarn Schantzen sich wageten / blieben jrer viel darüber auff dem Platz / derowegen die vbrige sich wider zu rück in die Statt begeben musten. (Belägerüg vor Preßburg wird auffgehobë.) Weil aber nachmaln die Belägerten mit stätigen Außfällë / jm̅er anhielten / vnd bey solchen 8. stück Geschütz den Vngarn vntüchtig machten / vber diß 10. Corner Mährischer Reutter vnd zwey Fahnen Fußvolck jnen zu Hülff kamen; Als hat Bethlehem die Belägerung auffgehaben / vnd dë 4. Sept. wider von dar nach Thürna gewichen / der Meynung die Kayser. auß jrem Vortheil vn̅ von der Thonaw zulocken / vnd jnen als dann die Zufuhr abzuschneiden / aber dieselbe / solches merckend / haben sich in guter Hut gehalten.
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Kurtz zuvor nemblich den 2. Septembr. hat in (Wunderzeichen.) der Nacht von 9. biß deß Morgens vmb 4. Vhrn ein schröcklich Chasma sich am Himmel erzeiget / in dem von Morgen / Nidergang vn̅ Mitternacht viel Stralen gegen einander / gleich einë Kriegs-Heer gefochten / darbey es so hell gewesen / als ob der Mond geschienen hette. (Vngarn thun grossen Schadë) Nach dem nun die Vngarn Preßburg wider verlassen / haben sie darauff mit streiffen / rauben vnd bren̅en vnd wegführung Menschen vn̅ Vieh in der Oesterreich Refier biß gegen Steyermarck jäm̅erlich gehauset: vn̅ demnach von Oedenburg in 600. Kayser. nach Newsidel am See vm̅ Fütterung außgezogen / vnnd daselbs zugleich in den Weingärten die Trauben ablesen wollen sind sie vnversehens von den Budianischen vberfallë / vn̅ mehrern theils erschlagë worden. Gemelte Budian haben auch den 15. Sept. ein starcken Streif gegen Wien gethan / viel Fleckë / darunder Derßkirchen / Baden / Newstatt / Wartberg / Mödling / vnd Eysersdorff / geplündert vnd in Brand gestecket / auch das Lädvolck / was sich nit mit der flucht salvirt / theils nidergehawen / theils gefangë. Nach solchem haben sie die Bürger von Oedenburg in jhrem Weinlesen vberfallen / vnd gleicher Weiß mit jhnen verfahren / vnd die Gefangene vmb ein groß Geltrantzioniret. (Bethlehem zeucht mit dem Marg graffem von Jägernd. in Mährë.) Bald darauff ist Bethlehemb Gabor mit seiner Armada / neben dë Margraffen von Jägernd. von Thyrnaw auffgebrochen / vnd vber den Weissenberg nach Mähren gezogen: Als er nun vnterwegës nahend Scalitz / so ein vornehmer Paß vff Mähren vnd Schlesien ist / kom̅en / ist der darinn gelegene Hauptmann Rauber / so vnlang zuvor von J. K. M. begnadigt vn̅ in selbige Festung geleget worden / mit fliegenden Fähnlein jm entgegen gezogen / vnd sich mit den bey sich habenden Soldaten in seine Dienst gestellet. Hierauff ist Bethlehemb in Mähren gerucket / vnd darin vieler Orth sich bemächtiget; vnd demnach die Besatzung zu Strasitz den verlauff mit Scalitz vernommen / haben sie sich jrer Haupt-vn̅ Befelchsleut mächtig gemacht / vnd jre Statt vnd Schloß dem Bethlehemb gleichfals vberlieffert. (Bethlehem erbeut sich zu einer Friedens Tractation) Ob nun wol deß Bethlehës Vngarn in Mähren auch sehr vbel gehauset / hat er nichts desto weniger doch vnderdessen / zu einer Friedens Tractation / welche zu Niclaußburg für die Ha̅d solte genommen werden / sich erbotten. Worauff dan̅ etliche Kayserliche Commissarien vnd seine gevollmächtigte nachmals daselbst zusammen kominë. Von Strasitz auß hat der Marg. vö Jägerndoff nachgesetzten Innhalts Schreiben an die (Schreiben deß vö Jägerndorff an die Stat Wessely.) Statt Wessely / selbige zu seinem Wilten zubringen abgeschicket; Er zweiffelte nit / es würde jnen Bericht zukom̅en seyn / was gestalt er mit Bethlehemb in das Marggraffthum̅ Mähren / deß Kön. Com̅ission alda ins Werck zurichten / ankommë. Er machte jm jwar die Gedancke nit / daß sie dem Willen deß Königs widerstrebë würden / wolt sie aber doch ermahnt haben / dz sie nit zu einer widrigen Affection sich verleiten liessen / vnnd zu vielen Vngelegenheiten Vrsach geben / son???n vielmehr das Glück / welches sich jnen selbsten praesentirte / willig annehmë / vn̅ die gemeine so wol als die privat Wolfahrt recht bedencken / damit sie jres Königs Gnad vnd Huld nicht verschertzen. Da sie nun solchem nachkommen würden / solten sie von allem Leyd vnd Vngekegenheit / welches er sie versicherte / befreyet seyn. (Scharmützel zwischë den Rayserischen vnd Bethlemischen.) Auff diesen Ginfall deß Bethlehems vnd Jägerndorff in Mähren ist die Kayserliche Armada jnen nachgerücket / ingleichem haben auch der Obriste Wallstein mit 14. Corn. Reuttern vn̅ Carl Hannibal von Dona mit dë Schlesischen Volck / nach dem er zuvor Jägerndorff ein: vnd darauß etliche Stück genommen / jhnen auff den Dienst gewartet: Dahero es dann zwischen beyden Theilen fast täglich Scharmützel abgeben / da bald diese bald jene Parthey Schaden gelitten. Den 18. Octob. nam Bethlehemb vnd Marg. von Jägerndorff jren Zug vff Vngarisch Brod / brachten vnterwegens Leypnick vnd Helffenstein in jren Gewalt. Hingegen besetzte der von Wallëstein Kremsier / so rückte auch der Obrist vo̅ Liechtenstein mit 4000. Man̅ starck deß Nachts wider vff Leypnick / aber weil jhn der Tag vbereylet / konte er nichts schaffen / dann der Feind / so solches jnnen worden mit etlich 1000. Pferdë ankom̅en / vn̅ mit jnen scharmützirt / daß beyderseits in 300. Mann todt geblieben. Vmb solche Zeit litten die streiffende Budianische Vngarn an drey Orten Niderlag: 1. in einem Dorff bey Oedenburg / alba jrer in 300. gelegen / so von Kay serischen vberfallen vnd mehrentheils erschlagen / die vbrigenaber gefangen vnd hernach täglich geprügelt worden: Darnach haben die Esterhasische Reuter dë Budianischen Vngarn / so vnverrichter Sachen vor Günß abziehen müssen / an einem Paß vorgewartet / jnen viel Raub vnd gefangene abgejagt / vnd jhrer in 400. erlegt: Vnd dann haben deß Graffen Erdedi Reutter ein Budianisch. Hauffen / mit Türcken vermänget / angetroffen / vnd jrer in 300. in die Thonaw gejagt. Weil nun hier auff die Siebenbürgische Heyducken / vn̅ Zeckler / so Bethlehem dem Budiani zu hülff geschickt gehabt / von jm abgewichen vn̅ nach Hauß gezogë / als hat er darauff nach Oedenburg geschicket / vnd begert / das streiffen einzustellë / dergleichen wolte er auch thun / vnd köndte man alsdann die Sachen zu einem Vergleich richten. (Frieden zwischen Kays. Ferdinanden vnd Bethlehemb Gabor zu Niclaußburg auffgerichtet.) In dessen muste auch Bethle. Gab. sein Volck (welches aber doch zuvor noch ein starcken Streiff gethan / vn̅ etlich Cornet dessen vö Dona vberfallen vn̅ zerstrewet / auch das Stättlein Sternberg abgebrent) wegen grossen Mangels an Profiand auß Mährë / so jäm̅erlich bißhero verderbt wordë / in Vngarn abführen: So begabe sich auch der vo̅ Jägerndorff hierauff gletchfals von dannen vnd hinderließ sein Kriegsvolck mit den Obristen in den Schlesischen Herrschafftë Troppaw vn̅ Glatz. Mitlerweil wurde wegen deß Friedens zu Niclausburg zwischen den Kayserischen vnd Bethlemischë gehandelt. Vnder wehrender Handlüg starb dafelbs vnder den Kayserischen Deputierten Graff Emmerich Turso / nicht ohne Arg [605] wohn wohn beygebrachten Giffts. An dessen Statt Stanislaus Turso zu der Tractation verordnet wurde. Darauff ward nach mahls der Frieden zwischen Kays. M. vnd dem Bethlehemb Gabor auff folgende Puncten beschlossen; 1. Daß Jhr Kayserl. Mayest. allen vnd jeden Vngarn General Perdon jres Verbrechens geben wolte. 2. Daß sich Bethlehemb deß Königlichen Tituls verzeihen / die Königliche Cron Jh. K. M. restituiren / die Grentzhäuser jnnerhalb 18. Tagen dero widerumb einraumen / sich auß dem Königreich begeben / vnd wider die Kays. May. oder das Hauß Oesterreich weiter nichts vornehmen solle. 3. Entgegen haben J. M. jhme den Titul eines Reichs Fürsten zugeben / vnd jhm 7. Spannschafften sampt der Statt Caschaw auff sein Lebenlang zulassen verwilliget. 4. Mehr haben Jh. Kay. M. jhm zwey Fürstenthumb in der Schlesien / als Oppeln vn̅ Ratibor / dann auch die Herrschafften vnd Schlösser / Monhaltz / Tockay / Zagmar / vnd Erschet vmb ein gewisse Summa Gelts zu vbergeben / wie auch zu bezahlung in den jetzgemelten / vnnd andern dem Bethlehemb gehörigen Festungen ligenden Soldaten / Jährlichen 50000. fl. auß den Reichs Co̅tributionen (dock daß solche Soldaten / so wol J. K. M. als dem Bethlehemb den Eyd leysten vnd schweren sollen) entrichten zulassen versprochen. 5. Die Königliche Cron sol biß auff künfftigë Landtag im Schloß Trinchin verwahret werdë: Auff selbigen Landtag sollen auch alle Gravamina deß Königreichs / wie auch Tractation der Teutschen / ob solche einzunehmen oder nicht / verschoben werden. 6. Die Religions Sach soll vff selbigë / Landtag / wie es mit derselben bey antrettung J. K. M. Regierung gehalten worden / allerdings verbleiben. Die Jesuiter sollen auch wider eingeschlossen werden / doch soll jhnen einige ligende Güter innen zuhaben / nit zugelassen seyn. 7. Die verpfändte Güter sollë biß auff künftigen Landtag bey den jetzigen Inhabern verbleiben / als dann aber außgelöset / vnd jhrem vorigen Herrn wider eingeantwortet / die verschëckte Güter aber sollen jetzo alsbald jhren vorigen Herren widerumb zugestellet werden. (Jägerndorffisch Volck wird von den Rayserischë / Sächsischen vnd Schlesischë auß dem Land getrieden.) Demnach nun / wie vorgemeldet / der Marggraff von Jägerndorff sein Kriegsvolck verlassen / haben vff solches die Schlesische Ständt mit demselben (Kriegsvolck) tractiret / das Land vnd die innhabende Stätt vnnd Oerter gegen Erlegung einer Summa Gelts zu quittiren: Aber sie haben ein vbermässige Forderung gethan / welche nit wol zuerschwingen gewesen. Weil sie nun darauff verharret / vn̅ vnderdessen die Sächische Armada an Victualien vnnd Fütterung grössen Mangel erlitten / also daß es darauff gestanden / sie entweder daß Feld raumen / oder das eusserste an die Hand nehmen müsten / als hat endtlich der Sächsische Obriste Crafft mit dem Obristen von Dona vnd andern Schlesischen Officirern sich entschlossen / lieber redtlich zu fechten / als mit Schimpff zu weichen. Darauff sie den 16. Januarii vor Troppaw jhr Volck zusammen geführet / dieselbe Nacht mit 30. Compagnien zu Roß vnd Fuß / neben 4. Stück Geschütz in Frost vn̅ Schnee fortgezogen / da dann der Sächsische Obriste deß Morgens frühe vmb 6. Vhren voran auff einer Höhe nahend der Wagstatt ankommen / vn̅ nach dem er verkundtschafftet / daß zwey Cornet Reutter vnnd zwey Fähnlein zu Fuß darinnen lägen / hat er eylends die Thor verrennet vnnd bewahret / daß niemand darauß kommen mögen. Als nun das vbrige Volck auch ankommë hat er die Statt durch einen Trompeter auffordern lassen. Aber der Wachtmeister darin gab zur Antwort / er were darumb nit eingeleget die Statt auffzugeben / sondern wie ein ehrlich Soldat sich darinn zu wehren. Hierauff haben die Sächsische die Vorstatt eingenommen / zwey Stück gepflantzet vnd auff die Brustwehren starck angefangen zu schiessen / denen die Belägerte auch tapffer geantwortet. Inmittels ka̅ Kundschafft ein / daß ein Fähnlein Märggräffischer zwo Meilvon dar in einem Dorff sich einquartiret / derowegen fertigte der Sächsische Obriste vnder seinem Leutenant 200. Mann dahin ab / welche sie vnversehens vberfallen / das Fähnlein vnnd Oberwehr abgenommen vnd schweren lassen / wider J. Kay. M. den Churfürsten zu Sachsen / den Hertzogen in Bayern / vnd die Fürsten vnnd Stände in Schlesien in 6. Monaten nit zu dienen. Folgenden Tags habë die in der Wagstatt / vff erlangt Perdon vnd sicher Geleich sich auch ergeben / die Fähnlein abgerissen / die Oberwehren nidergeleget / vnd gleich den vorigen geschworen. Es ist diese Statt in dem Fürstenthumb Troppaw gelegen / ist ein schön Schloß darin zusehen. Von dannen ist das Kayserische / Sächsische vnd Schlesische Volck auff Oderberg / darinnen 7. Compagnien Marggraffische zu Roß vn̅ Fuß gelegen / gerucket / als sie aber noch ein halbe Meyl davon gewesen haben die Officirer darinn jhnen einen Trompeter entgegen geschickt / mit dem anerbieten / wann man mit jhnen / gleich wie mit denen zu Wagstatt handlen wolte / wolten sie sich auch accommodiren: welches dann jhnen bewilliget / vnd darauff der Abzug in das Werck gerichtet worden. Wie nun der Graff von Ortenburg / so in Teschen (einer Statt an der Elsa / darinn das Fürstliche Residentz Schlöß desselben Hertzogthumbs ist) sein Hauptquartier hatte / diesen Verlauff vernommen / hat er sich mit seinen 6. Fähnlein zu Fuß vnd einer Compagnia zu Roß gleich den vorigen auch entschlossen / die Fähnlein abgerissen vn̅ davon gezogen. Solchem Exempel haben gleichfals die Obristen Spet vnd Lohausen mit jhrem Volck nachgefolget / also daß 40. Compagnien zu Roß vnd Fuß von der Jägerndorfischen Armada jnnerhalb 5. Tagen cassirt vnd zerstrewet / vn̅ dz gantze Land / ausser der Vestung Glatz / so damals noch entgegen gehalten / wider in Kayserliche Devotion gebracht worden.
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Die besagte Festung Glatz wurd allererst fast (Glatz ergibt sich nach langer gegenwehr.) zu End deß 1622. Jahrs gewunnen. Dann sich die Besatzung darinnen tapffer gewehret / vnd mit Schantzen vnnd Aussenwercken sich auffs beste versehen. Vnd ob wol der Churfürst von Sachsen / dem Jungen Graffen von Thurn / so neben einer starcken Besatzung darin lag / beweglich zugeschrieben / sich gegen Kays. M. zu accommodiren / hingegen wolte J. D. jhn deß Perdons versichern / hat sich doch gedachter Graff resolvirt / er könte dem Perdon nit trawen / sondern wolte sich biß vff den letsten Blutstropffen wehren / zu dem End er dann die Tächer in der Statt abtragen / vnd die Stockwerck mit Erden beschütten / damit das Fewerwerffen kein Schaden thun möchte. Vnd nach dë jhm bald hernach noch mehr Volck zukommen / hat er einen Außfall vnd Streiff auff 4. oder 5. Meylen thun vnd alles Vieh vnnd anders / was anzutreffen gewesen / wegnehmë lassen. Diese Besatzung ist nachmals wider außgefallen vnnd das Stättlein Bewrath Nachtszeit erstiegen / was sich zur Gegenwehr gesetzet / nidergehawen / alles außgeplündert / vnnd darnach das Ort in Brand gestecket. Vnlang hernach habë die Glatzer das Stättlein Wünschelburg darin 5. Fahnen Liechtensteinische Soldaten gelegen / eingenommen / viel nidergehawen vnd gefangen / die vbrigen haben sich auff Bruna reteriret. Nach solchem haben sie ferner 140. Polnische Ochsen / so nach Prag geführt werden sollen / weggenommen vnd in die Festung gebracht. Nach dem auch vmb selbe Zeit in 5000. Polacken / so Kayser. May. oder dem Hertzogen in Bayern zuziehen wollen zwo Meyln vmb Glatz angelanget / vnnd etlich tausend Böhmische verderbte vnd zusammen rottirte Bawren / so jhnen den Paß zuverwehren sich vnterstanden / zertrennet / vnd der Enden ein grossen Raub bekommen hatten / sind die Glatzer außgefallen / sie vnversehens angegriffen / mehrentheils Beuthen jhnen abgejagt vnd viel erschlagen. Hierauff haben die Kayserische solcher Festung hart zugesetzet / vnnd je länger je näher approchirt / auch sie mit 17. stücken Geschütz hefftig beschossen / vnd Fewer hinein geworffen / also daß das Jesuiter Collegium dardurch in Brand gerathen / davon die Kirch vnd etliche andere Häuser in die Aschen geleget worden. Vber diß ist auch Fewer in der Belägerten Pulver kommen / so jnen grossen Schaden zugefüget. Doch haben sie sich hiedurch noch nit schrecken lassen / sondern noch jmmer fort mit außfallen vnd schiessen sich tapffer gewehret / vnd ein zim̅liche Anzal von den Kayserischen nach vn̅ nach auffgerieben. Sonderlich haben sie jhnen den 14. Octob. grossen Schaden zugefüget: Dan̅ als die Kayseris. auff denselben Tag die Statt an vnderschiedlichen Orten mit Sturm anzugreiffen sich präsentirt / haben die Belägerte sie wol ankommen lassen / darauff mit dem Geschütz gewaltig Fewr gegebë / hernach vnversehens vber 1000. starck außgefallen / vn̅ dermassen in die Kayseris. gesetzet / daß derselben in 600. auff dem Platz gebliebë. Weil aber kurtz hernach das Wasser durch die Kayserische abgegraben worden / vn̅ dardurch an Mehl vnd Pulver / wie nicht weniger auch an Saltz grosser Mangel in der Statt erschienen / die Belagerung beharrlich continuiret worden / vnd kein Entsatz zuhoffen gewesen / als haben die Belägerte sich endtlich zu einem Accord bequämet / vnd ist die Besatzung den 26. Octobr. auff nachgesetzte Conditionen außgezogen; 1. Die Religion solte also / wie sie were / in der Statt biß zu Kays. M. ferrnerer Resolution verbleiben. Wer nicht Lust zubleiben hette / dem soltens 6. Monat Frist seine Güter zuverkauffen gegeben werden. 2. Der Obriste Gubernator Johann Leo solte mit seinen Officirern vnnd Kriegsleuten nach Kriegsbrauch abziehen / doch bey Schweidnitz in Schlesien abdancken / die Cornet vnd Fähnlein von den Stangen reissen / vnd schweren sich in 6. Monaten wider Kayserl. Mayest. nit gebrauchen zulassen. 3. Dem Gubernator / allen Befelchshabern vnd Soldaten solte allgemeiner Perdon gegeben / vnd wohin sie reysen wolten / zugelassen werden. 4. Allen außgerissenen / so vor diesem Ka. M. gedient / solte durch dero Landt zuziehen sicherer Paß gegönnet werden. 5. Den Krancken vnd Beschädigten solte nit allein frey seyn / in der Statt zuverbleiben / sonder noch mit Quartiren versehen / vo̅ Bürgern mügliche Hülff geleistet / vnd nach erlangter Gesundtheit / sicher weg zuziehen / vergönnet werden. In diesen Accord wurd auch sonderlich der Graff von Thurn mit eingeschlossen / der beneben 500. Tragonern von 2000. Kayserischen biß an die Grentzen der Marck Brandenburg begleitet wurde. (Belägerüg vnd Einnehmung der Statt Thabor vo̅ Don Balthasar verrichtet.) Die Statt Thabor hielte sich auch zimblich läg ehe sie von dem Kayserischen Kriegsvolck bezwu̅gë ward. Der Don Balthasar zwar / welcher darvor lag / brauchte mit Schiessen vnnd Stürmen grossen Ernst / aber die Belägerten wehrien sich tapffer / resolvirten sich / Leib vn̅ Leben beyeinander auffzusetzen; wie sie dann auch viel Außfäll vnnd grossen Schaden vnder den Kayserischë theten / es bliebe auch bey solchen Außfällen vnder anderen ein vornemer Spanischer Obrister Don Martin genant / so ein alter Soldal gewesen / auff dë Platz. Nach dem mit dem vo̅ Manßfeld sich das jenige / was wie droben vermeldet / in der Obern Pfaltz sich verloffen / hat Balthasar Marradas zwar solches alles den Belägerten zeitlich zuwissen gemacht / mit vermeldten / daß sie sich nun keines Entsatzes mehr zugetrösten hetten / derhalben sie sich ergeben solten / hat er doch noch zur Zeit nichts schaffen können / dann sit sich noch maln resolvirt / biß auff den letsten Mann zuhalten: Derowegen Balthasar Marradas die Statt miniren / vnd dë 13. Octob. an vnderschiedlichen Orthen mit allem Ernst angreiffen vnd drey Stund lang stürmen lassen: Die Belägerten aber haben sich so starck gewehret / daß vo̅ den Kayserischen nit allein drey Hauptleut neben einer guten Anzahl Knecht geblieben / sondern auch in 200. darunder der Obri [607] ste Paradiß / verwundet worden / die Minen giengen auch damalen nicht wohl an / sondern thaten mehr Schaden herauß als in die Statt. Bald hernach haben die Bayerischen an der Böhmischen Gräntz Schreiben von den Thaboriten / an den Graffen von Manßfeld datirt / auffgefangen / deß Inhalts / weil jnen die lang vertröstete Hülff vn̅ Entsatzung nit erfolgte / vn̅ die Victualien vnd andere Notturfft jnen ermangelte / als würdë sie in kurtzer Zeit / sich zuergebë gezwungen werdë / wolten aber biß zwischen Martini / wie redtliche Kriegsleuth sich noch mannlich wehren / vn̅ vnder dessen deß Entsatzes noch erwarten. Demnach nun diese bestimpte Zeit herbey kömen / vnnd aber kein Entsatz erfolgen mögen / vnderdessen auch der Belägerten Obrister Capitain Romanesco gestorben / auch jhnen Holtz vn̅ Saltz abgangen / als haben sie sich endtlich den 18. Nov. mit Accord ergeben / vnd nach dem die Besatzung zween Monat Sold empfangen / ist sie mit zwey fliegenden Fähnlein / jedes 80. Mann starck / mit Sack vnd Pack ab / hingegen 3. Fähnlein Kayserische hinein gezogen. Die Bürgerschafft hat sich gegen Erlegung einer nahmhafften Summa Gelts von der Plünderung abgekaufft / hat aber doch niemand vnder jhnen sich wegbegeben dörffen / auch sind alle Böhmische vom Adel / so in werender Belegerung darinn gewesen / in Arrest genommen worden. (Wittingaw von Kayser. eingenommen.) Vngefehr 3. Monat hernach ist auch die Statt Wittingaw in Böhmen in der Kayserischen Gewalt kommen / dann als die Besatzung darinn / weil jnen alles von dem Feind abgestricket gewesen / ein Zeitlang zimblich schmalen Tisch halten müssen / wurden sie endtlich durch Hungersnoth zum Accord gezwungen / vnd raumeten vmb den Anfang deß Martii den Kayserischen die Statt vnd Festung ein / wurden darauff ohne entgelt im freyen Feld abgedancket / vnd mochte ein jeder ziehen / wohin er wolte. (Klingenberg von Kays. eingenommen.) Hierauff galt es auff die Festung Klingenberg / so sich der Zeit wider die Kayserische noch defendirte / wiewol jnen alle Päß abgeschnitten waren: Die Belägerten fielen im Junio auß / griffen die Kayserische Schantzen mit grosser Fury an / schlugen ein zimliche Anzal zu todt / rissen auch etliche Schantzkörbe nider vn̅ eroberten ein Fahn. Da nun kein vermahnen zur Auffgab an jnen helffen wolte / ward den 14. Julii jhnen zum letsten mahl / wo sie sich ergeben würden / Gnad von den Kayserischen angebotten / vnd noch etlich Tag Bedenck zeit gegeben / mit vermelten / daß sie nach verfliessung solches Termins kein Quartir mehr haben solten. Als sie nun vermercket / daß sie nicht wol entsetzet werden könten / haben sie endtlich die Festung mit Accord vbergeben / vnnd mit Sack vnd Pack außgezogen. (Graff von Hohenlohe perdonirt.) Mitler weil wurde der Graff von Hohenlohe von Kayserlicher Mayest. wider zu Gnaden auffgenommen. (Fürst Christian von Anhalt der Jünger bey Kay. M. außgesöhnet.) Dergleichen ist auch zu End deß vorigen Jars mit Fürst Christian von Anhalt vnd seinë Sohn vorgangen. Dann dieser / so eine Zeitlang zur Newstatt in Arrest gehalten worden / auff beschehene Intercessionen / mit 50. Pferden gen Wien begleitet worden / alda jhm in der Statt wohin er gewolt zureitten vnnd zufahren vergönnet ward Den 12. Decembris gab J. Kay. May. in bey sein dero geheimen Räthe jhm Audientz / da er dann einen Fußfall gethan vnd vmb Perdon gebetten / so jhme nach verweisung seines Verbrechens / durch den Reichs Vice Cantzler außgeführet / von Kay. M. ertheilet: Darauff er förter zu Hoff vor der Kayserlichen Tafel frölich auffwartend sich etlich mal erzeiget. (Fürst Christian der Elter erlan get gleichfals Perdo̅.) Ebener massen wurde auch Fürst Christian der Eltere bey Kayserl. May. außgesöhnet / nach dem er etliche Monat zuvor bey Jh. May. außgesöhnet / nach dem er etliche Monat zuvor bey Jhr. May. vnderthänigst deßwegen suppliciret hatte / nachfolgenden Innhalts; Die Gnad / welche J. Kä. M. de???en erzeiget / so in dem Böhmischen Krieg wider sie gewesen waren / gebe jm Anlaß in dë Nöthen / die jn begriffen / zu derselbë Sanfftmuth seine Zuflucht gleich fals zunehmë / der Hoffnung die Gnadëthür nit minder / als sie offen zu finden / wie er dan̅ vor jnen den Vortheil hette / daß er deß vorgangenen Vnheils kein Anfänger / sondern gar langsamb darzu kommen / J. K. M. nit absolutè, son???n als ein Reichsfürst mediatè vnderworffen / mit Pflichten auch derselben noch zur Zeit nit verwand gewesen. Er könte mit gutë Grundt schreiben / dz er auß eygener böser Affection J. Kay. M. seiner hohen Obrigkeit / in das Böhmisch Wesen sich nit eingelassen: Die Zuneygung zu dem Evangelischen Wesen / welches die Böhmische Stände so hoch angezogen / vnd die Trew / darzu er Chur Pfaltz so lange Jar hero verbundë / hetten jn darein gleichsamb gestürtzet / darbey doch sein Intention niemalen gewesen / J. Kay. May. vorsetzlich zu offendiren / sondern dahin zutrachten / damit die Länder nit auß Desperation in frembde Hände kämen / sondern die Vnruhe endtlich durch ein leydenlichen Accord gestillet werden möchtë / zu welchem Ende er auch fleissige Erjnnerungen vnnd Vorschläge gethan. Demnach aber alle Hoffnüg der Güte außgewesen / hette er nit minder als einem General zustünde thun können / gleichwohl vnnöthige Verhergungen / so viel müglich / allezeit verhütet / vnd mehr auff widerbringung deß werthen Friedens vnd den allgemeinen Wolstandt gezielet / als jme die extrema belieben lassen. Endlich auch als er befunden / daß Gott der Kay. M. nicht allein den Sieg verliehen / sondern allen auch genugsamb zuverstehen gegeben / daß er die Religion nicht allezeit mit dem Schwerd verfechtet haben wolte / hette er die Waffen zeitlich nidergeleget / vnnd Chur Pfaltz zur Accommodation fleissig vermahnet / vngeachtet nit schlecht Mittel zur gegenverfassung vorhanden gewesen. Er wolte zwar nicht läugnen / daß er sich den Eyffer zur Reformirten Religion / vnnd die Affection gegen Chur Pfaltz / hette in etwas verleiten lassen: Were aber bekandt / daß der jenige noch solte geboren werden / der nicht etwan in seinem
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Leben ein Thorheit begehe / Gott allein were ohne Fehl / vns Menschen were nichts gegeben. So dan̅ auch nun jhme begegnet / was allen Menschen gemein were / bitte er J. Kay. M. wolle solchen Fähler mit dem Mantel jhrer Sanfftmuth bedecken / vnd jhm das jenige so vorgangen / auß Kayserlicher Güte verzeihen / jhn mit sampt den Seinigë zu dero Huld vnd Schutz wider auffnehmen / seinen gefangenen Sohn wider Loß geben lassen / vnd sie samptlich bey Land vnd Leuthen / Würden vnd Gerechtigkeiten allergnädigst verbleiben lassen. Solches wie es J. K. M. zu vnaußsprechlichë Ruhm vnd Lob gereichen / also wird dieselbe jhn dardurch zu ewiger Danckbarkeit vnnd trewen Diensten verbinden. (Hertzog Christian vo̅ Braunschweig ziehet nach der Plaltz / dem Pfaltzgraffen Beystäd zuthun.) Vnder andern so mit Pfaltzgraffs Friderichs Zustand ein Mitleiden gehabt / ist auch gewesen Hertzog Christian von Braunschweig / Bischoff zu Halberstatt / deß damals regierenden Hertzogs zu Braunschweig Friderich Vlrichs Herr Bruder / welcher nach dë er sich eine Zeitlang hero mit Kriegsvolck vnd zu einë Feldzug gefast gemacht / der Meynung gedachtem Pfaltzgraffen in seinen Nöthen bey zuspringen vnd jhme zu Recuperiru̅g seiner Landt vnd Leuthen Assistentz zu leisten / hat er angefangen seinen Zug nach der Pfaltz zunehmen. Wie aber sein Vortrab 2600. zu Fuß vnd 300. zu Roß im Stifft Minden / Hildeßheimb vnnd Hertzogthumb Braunschweig wider jhrer Befelchshaber reversiren / kein Schaden im Land zuthun / vnd im Fortzug alles richtig außzuzahlen / sehr vbel gehauset / auch sich vernehmen lassen / daß sie nicht auff Soldt / sondern auff Beuthen außgezogen / vnd was sie nicht mit nehmen könten / verderben wolten / als haben Hertzog Friderich Vlrich von Braunschweig / Hertzog Christian von Lüneburg / vnnd Marggraff Christian Wilhelm Administrator von Magdeburg in der Eyl
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etlich Landt vnd ander geworben Volck zusamen gebracht / auff die Halberstattische zugerucket / doch ehe sie ein Angriff gethan nochmals die obbesagte Befelchshaber ermahnen lassen / in gewisser Zeit fortzurückë. Weil sie aber alles in Wind geschlagen / vnd nach wie vor mit jrem Rumoren fortgefahren / sind sie den 23. Octobr. deß Morgens vmb 5. Vhrn / von gedachtem auff gemahntem Volck vnder den Obristen Räden vnd Helfferschen vnversehens vberfallen / zertrennet / Gewehr vnd 6. Fahnen jhnen abgenommen vnd den Befelchshabern gute Stöß zum Trinckgelt geben wordë. Auff diesen Verlust / hat Hertzog Christian sein Reiß nach der Pfaltz mit seinem vbrigen Volck / darbey 13. Cornet Reuter vngefehr in 1500. starck warë / fortzusetzen sich entschlossen / deßwegë vngesaumpt nach dë Stifft Corvoy vn̅ Hessen gerückt. Als er nun durch Hessen kommen / ist er den 18. Novembr. in dem Chur Mayntzischen Ampt Amoeneburg angelanget / vnd sein Kriegsvolck in Alendorff / Gleen / Künßdorff / Momberg vnd andere (Hertzog Christian nimpt Amoeneburg ein.) vmbligende Orth einlosiret. Darauff hat er den 22. Nov. einen Anschlag auff das Stättlein vnd Schloß Amoeneburg (so zimblich fest vnd vff einem hohen Felsen gelegen) gemacht vn̅ selbiges durch einen Kriegslist erobert. Dann als er / Hertzog / mit den Mayntzischen Officirern wegen der Quartir vnd vm̅ verschaffung einer Anzahl Wägen zu führung der Pagagy tractirt / hat vnterdessen ein Theil seines Kriegsvolcks / durch Anweisung eines Soldaten / so deß Orths Gelegenheit gewust / den Felsen erstiegen / vnd durch ein zerfallen Gemach in das Schloß kommen vnd also sich desselben bemächtiget. Als nun das ander Volck die Losung gehabt / sind sie von den Pferden abgestiegen / jre Bandelier Rohr zu Handen genommen / vnd an vnterschiedlichen Orten mit grosser Vngestüm vnd Geschrey den Felsen hinauff zum [610] Sturm geeylet: darauff die Bürger vff die Mauren den Feind abzuhalten / gelauffen: Aber die im Schloß sind vnderdeß vnversehens herauß in die Statt gefallen; welches den Bürgern nit wenig Schrecken gebracht / vn̅ als sie dahero vermercket / daß der Feind in vnd ausser der Statt / ist jnen als bald der Muth entfallen / vnnd ein jeder wo er gekönnet / hin geflohen: worauff die Halberstättische jnnerhalb die Thor mit Instrumentë eröffnet / vn̅ die draussen auch eingelassen / vnd also diß Ort in jren Gewalt gebracht / darin sie ein groß Gelt vnd Gut / auch grossen Vorrath an Victualien / so in wehrenden diesen Kriegsläufften dahin geflehnet worden / gefunden vnd Preiß gemacht. Nach solchë haben sie das Stättlein Newstatt / vnd vff solches das gantz Ampt eingenommen / vn̅ dem Pfaltzgraffen huldigen lassen / förters etlicher Flecken vn̅ Dörffer Landgraff Ludwigen gehörig / wie auch etlicher Adelichen Häuser / sonderlich im Busecker Thal sich bemächtiget vnd außgeplündert; auch an die Aempter Alsfeld vnd Homberg an der Ohm Aufforder-vn̅ Beträwungsschreibë abgehen lassen vnd zwey Ort in Brand gestecket. (Landgraff Ludwig ermahnet den Hertzog Christian wider zurück zuziehen.) In dessen schickte Landgraff Ludwig zu Hessen Darm̅statt Gesandte an Hertz. Christian / vn̅ ließ jm anmelten / dieweil er / Landgraff / vn̅ die benachberte Chur-Fürsten vn̅ Stände dë grossen Schadë vo̅ bißhero geschehenë Durchzügen vn̅ Einlägerungen noch nit vberwunden / zu dë die R. Kay. M. die Stände deß Reichs / keinem durchziehenden Kriegsvolck gegen die Reichs-Ordnung / bey andräwung deren darauff gesetzten Straffen / den Paß zuverstatten / ermahnet / so wolte er jhne Hertzogë dessen bey rechter Zeit wolmeynend verständigen vnd ersuchen / mit dem Durchzug / Einquartirungen vnd dergleichen jnnzuhalten vnd wider zurück zuziehen. (Hertzog Christians Erklärung auff dieses anbringen.) Hier auff hat Hertzog Christian nach folgende Erklärung an Landgraff Ludwig gelangen lassen: Er wolle sich nach Müglichkeit befleissen die Landgräff. Länder im Durchmarschiren zuverschonen / verstünde aber darbey glaubhafft / daß er / Landgraff / willens den Paß zuverhindern vn̅ seine Truppen zuschlagen / welches er dann nit glaubete / vnd zu J. F. G. sich solches nit versehe / weil er nichts Feindtliches gegen jhren attentirte; da jhm aber vber verhoffen in einem oder anderm Vbels begegnen solte / so seye er gleichfals resolvirt / demselben sich zu wider setzen / vnnd widerumb Vbels zubeweisen. (Landgraff Ludwig wil Hertzog Christian keinen Durchzug gestatten.) Auff diese Erklärung schickete Landgr. Ludwig ein ander Schreiben an den Hertzog. nach gesetztë Inhalts: J. F. G. hetten gerne vernommen / daß er jhro vnd den jhrigen kein Schaden zuzufügen gewillet were / werde aber hingegen berichtet / dz sein Kriegesvolck schon an vnderschiedlichen Orten in sein Land eingefallen / die Vnderthanen nidergehawë vnd geplündert / vnd weil er sich / daß er daran ein Mißfallen hette / erkläret / so wolte J. F. Gn. daß er auff die Thäter ein ernstliche Nachforrschung vn̅ Straff anstellen lassen wolte / jn ersucht habë. Anlangend sein Intent bey diesem Durchzug / liessen J. F. Gn. solches auff sich selbst beruhen. Was aber den Paß anlangete / were es also beschaffen: Der Vice General vber die Niderburgundische Kriegs Armee in der Pfaltz / als er von etichen vnder dem von Dona ankommenden vnd mehr andern hernach folgendem Kriegsvolck berichtet vnd darbey gemuthmasset / daß solches wider Kay. M. angesehen seye / hette so wol an J. F. Gn. als andere benachbarte begehret / daß keinem Volck / so dem Kayserlichen zu gegen ankommen würde / vber Rhein vnd Meyn der Paß gestattet werde. Weil demnach hierauß leichtlich abzunehmen / daß der jenige / welcher frembdem Kriegsvolck den Paß gestattete / sich deß Kriegs theilhaftig machen würde / hette man gedachtem von Dona solches zuverstehen gegeben / vnd jhne zur rückkehrung ermahnet / welchem er auch folg gethan. Ein gleichmässige Vrsach hetten J. F. G. auch solche Vermahnung an jhn zuthun / vnd hoffeten nit / daß er werde begehren / jhren Land vnd Leuten mit seinem Fortzug Vnheil zuzuziehen / oder auch sich selbst in Gefahr zu stürtzen. Daß aber J. F. G. mit den benachtbarten Chur-vnd Fürsten / zu abwendung aller Gefahr / so auß den Durchzügen deß Kriegsvolcks entstünde / sich in Verfassung gestellet / werde jhro so wenig zuverargen seyn / so wenig es deß Nidersächsischen Craiß Fürsten vn̅ Ständen / daß sie dergleichen theten / verkehret werde. Die Spanische zwar vnd Bayerische zögen jhme albereit entgegen / jhne mit Gewalt zurück zuhalten / dahero auch J. F. G. Landen nit geringe Gefahr zubesorgen / welche er leichtlich abwenden könte / wann er förderlichst vmbkehrete. Derhalbë solte er den sichersten Weeg / vnd was am verantwortlichsten were / erwöhlen / vn̅ von seinem Vorhaben also bald abstehen. J. F. G. zwar hetten / ehe sie etwas von seinë Zug vernommen / sich in Tractation mit den benachbarten Chur-vnd Fürsten / keinem Kriegsvolck Paß zugeben / eingelassen / derhalben solte er diese Erklärung nit in vngutem verstehen / sondern als die auß keinem feindlichen Gemüth herkommen / auffnehmen / dann Jhr. F. Gn. jhme vnd seinem Hauß alles guts gönneten / begehrte sich der Pfältzischen Sachen nicht einzumischen / sondern allein das Vnheil / so auß den Durch zügen deß Kriegsvolcks herrühreten / von seinem Landt abzuhalten. Er köndte wol seine Macht wider den Feind Christliches Namens verwendë / vn̅ also sein Lob vn̅ Reputation vermeren. Dann an diesen Orten würde er allein gute Freund vn̅ vnschuldige Vnderthanen betrüben. Derhalben wolte er jhme nochmals rathen / daß er wider nach den Niderlanden ziehe / von seinem Intent abstünde / vnd also J. F. G. Land der Gefahr befreyete. Zweiffelte nicht er würde dieser Vätterlichen Erjnnerung mehr als anderer Rath / die vielleicht es nicht so gut mit jhm meyneten / statt geben. (Hertz. Christian schick???einen Absag Brieff an Landg. Ludwigen.) Es hatte zwar Hertzog Christian sich einer andern Antwort versehen / als jhm aber vber verhoffen diese zukommen / ist er nicht wenig darüber entrüstet worden / vnnd hat alsbald ein Absagbrieff an Landtgraff Ludwigen geschicket / solches Innhalts;
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Weil vber alles versehen er vermerckte / daß der Landgraff entschlossen were / jhme mit dem Land- vnd anderm Volck den Paß zuverwehren / förchte er sich nit vor jnen / erschrecke auch nicht vor der Spanier Macht / sondern wolte durch Gottes Gnad sein Vorhaben außführen / ob jhn schon männiglich daran hinderte. Derhalben solte er vergewissert seyn / da seinem Kriegsvolck der geringste Schaden zugefüget werden solte / er dermassen in dem Landgräffischen Land hausiren würde / daß J. F. G. selber vnd Kindes Kinder sich darüber würden zubeklagen haben. (Landgraff Ludwig begehret Hülff von Landgraff Moritzen wider Hertzog Christian.) Ehe dieses Schreiben Landgr. Ludwig. eingehändiget wurde / begehrte er an Landgr. Moritzen Hülff wider Hertz. Christian durch nach folge̅des: J. F. Gn. hetten durch Gesandte Hertz. Christian eri̅ern lassen / daß er auß den Ober Rheinischen Landen wider abzöge / vnd jren Vnterthanen kein Vnheil zuzöge. Aber sie vermercketen daß diese Warnung wenig gefruchtet. Wann dann zubesorgen / wann er / Hertzog Christian / auff seinem Intent bestehen solte / so würde neben seiner eygenen Gefahr / auch der Krieg in die Hessische Fürstenthumb gezogen / vnnd mit allerhand Vngelegenheit beyderseiths Lande angegriffen werden / als hette J. F. G. jhn / Landgraffen ersuchen wolle̅ / mit Hertz. Christian / wie er dann wol könte / zuha̅deln / daß er seinen Zug wider wendete. Da nun solches geschehe̅ würde / wolte J. F. G. daran seyn / daß auch das Kayserlich Volck zurück bleibe. Vn̅ nach dem J. F. G. der gefährlichen Läufften halben sich mit den Benachbarten einer Correspondentz / wie es in Durchzügen gehalten werden solte / vergleichen müssen; Ob dann wol hierinnen sie nach den natürlichen vnd gemeinen Rechten vnd Reichsordnungen gethan / vn̅ darumb nit verneinet / daß jemand im wenigsten aber Hertzog Christian sie darüber anfechtë würde̅ / da aber doch der [612] gleichen geschehen solte / ersuchten sie jne / Landgr. Moritzen / er vermög jhrer zusammen habenden Erbpacten vnd Verträg / Jhro mit Hülff auff solchen Fall zuspringen wolte. (Landgraff Moritzen Antwort hierauff.) Auff solches hat Landgraff Moritz also geantwortet: Daß er begehrte / daß er den Bischoff von Halberstatt zur widerkehr (mit Bedräwung daß sonsten der Krieg in das Fürstenthum̅ Hessen gezogen würde) vermahnete / vnd darfür hielte / er wol mächtig seyn köndte / solches zuverrichten. Es were aber offenbar / daß Hertzog Christians Kriegesvolck nit allein in deß Königs in Böhmen vn̅ Pfaltzgraffen bey Rhein / sondern auch in der vereinigten Staden Namen geworben vnnd dahin geschicket were. Derentwegen solches zurück zutreiben vnd solche mächtige Herrn zu offendiren / were J. F. Gn. eben so wenig zuthun / als wann sie sich wider den Kayser auff lehnen vnnd desselben Kriegsvolck beleidigen wolten. So were̅ sie auch berichtet / daß er / Langraff / selbst gedachte̅ Bischoff Quartier vnd Durchzug verordnet / vnd sol solch Volck albereit durch vnd in andere Ort gezogen seyn. J. F. G. zwar wüsten nichts von seinem Intent / oder wo er sich hin begebe̅ hette. Dan̅ er / Hertzog Christian / were ein Herr von der Faust vn̅ nit von der Feder / vnd hette deßwegen nichts an sie in Schrifften gelange̅ lassen. Were nit in jrem Gewalt besagtem Hertzogen etwas in dieser Sach vorzuschreiben oder zugebieten. Er / Landgr. Ludwig / wiste auch wol / daß das gantze Fürstl. Hauß Hessen Chur Pfaltz mit Lehenspflichten zugetha̅ were. Derhalben gleich wie wider Kay. M. in der Böhmischen Privatsachen J. F. G. nichts tentiren wollen / also liesse es sich jetzo auch nit thun / daß sie sich hindan gesetzet deß der Chur Pfaltz geleisteten Juraments hierin vergreiffen solten. Daß Landgr. Ludwig sein / Landgraff Moritzen / Hülff begehrte / mit vermelden / daß J. F. G. auff begebende Fälle sich auch der Erbpacten erjnnern / vn̅ da vnverschuldter Sachen ein Angriff geschehen solte / auch die schuldige Hülff leisten wolte / were er der Hoffnung / es würde dem selben nachgesetzet werde̅ / solte im Gegenfall / da ausserhalb verschuldens / darfür J. F. G. sich gleichwol fürsichtig hüteten / vnd mit Eintrettung heimlicher Bündnuß mit Catholischen Fürsten vnd Ständen / derë Intent vber die Evangelische leyder allzuviel außgebrochen / keine Vrsach geben oder suchen wolten / er Landgraff Ludwig / solte betrangt vnd vnbefugter Weiß angefallen werden / nach laut vorangeregter zusamen haben den Pacten vnd Erbvereinigungen ein gleichmässiges geschehen. Diß müste er auch alhie gedencken / was für Vngelegenheit jhme / Landgraff Moritzen / newlich von den Spaniern widerfahren: Dann selbige hetten sich zu Ober Wesel versamblet / vnnd durch einen deß Orts kündigen sich an die Scha̅tzen bey Rheinfels führen lassen / welche sie vnversehens eingenommen / vnd darauff Rheinfels im Namen deß Königs in Hispanien vnd Kay. M. auffgefordert / weren auch weiter mit mehr Thätlichkeiten fortgefahren / wann nit die Besatzung / nach einer abschlähigen Antwort / in sie gesetzet vn̅ die eingenommene Schantz mit Gewalt jhnen wider abgetrungen vnd jhrer ein zimbliche Anzal erlegt vnd gefangen hette. Zu solchem Beginnen nun hetten sie gantz keine Vrsach gehabt / dann er die Spanier niemals beleidiget. Vnd were dieses ein solche Sach / darzu er sein / Landgraff Ludwigs / Hülff vn̅ Beysta̅d vonnöthen hette. Ersuchete jhn demnach / er wolte mit nechstem jhm schrifftliche Erklärung zuko̅men lassen / was er sich zu seiner betrangten Land vnd Leut bestë zuversehen haben möge / würde auch nit vndienlich seyn / da ein eylende Zusamenku̅fft bey ??? seits vertrawte̅ Räthe̅ / etwa zu Schrecksbach oder Willingshausen angestellet werden möchte. (Landgraff Ludwigen Antwort auff Landgraff Moritzen Schreiben.) Auff diß Schreiben erfolgte von Landgr. Ludwigen nachgesetzte schrifftliche Antwort. Es würde sein wolmeinend Schreiben vbel für eine Beträwung außgedeutet / beziehe sich in dë Fall auff den Buchstaben / welcher nichts anders außweisete / als seine Sorgfalt für das ga̅tze Hauß Hessen vnd dessen Land vnd Leut / von denen Sedes belli nit füglicher zu wenden / als wann Hertzog Christian / widerumb auß solches Fürstenthums Grëtzen vnd dessen Nachbarschafft mit seine̅ Kriegsvolck gewiche̅. Von desselben Intent hette er / ausser was er von jhme / Landgraff Moritzen / berichtet worde̅ / keine Wissenschafft gehabt / were auch niemals der Meynung gewesen / sich frembder Sachen vnd Kriege anzunehmen / hette doch darfür gehalten / weil gedachter Hertzog an die Grentzen deß Hessen Lands angelanget / vn̅ nit allein gegen die Vnterthanen vnverschulder Sache̅ mit ni???schiessen / hawë vn̅ plündern so vbel gehauset / sondern auch gar in das Darmstadisch Fürstenthu̅b eingefallen / daß hierin zu wache̅ were: weil nun er / Landg. Moritz / jme verpflichtet gegë alle dergleiche̅ Vnfäll jme beystand zu thun / hette er jn freundlich ermahnt / weil erscholle̅ / dz er / Landgr. Moritz / in Person bey Hertz. Christian gewesen / vnd vermöge viel bey dëselben / er wolte jnen in Güte vnd Ernst erjnnern / auß diesen Oberrhein. Krayses Grentze̅ den abzug zunehme̅ / vn̅ wisse sich der hierbey angezogene̅ Wort / zu schlagen vnd dergleiche̅ nit zuerjnnern / hielte doch noch maln darfür / wan̅ er / Landg. Moritz / den Sedé belli auß dë Hessische̅ Grentzë zuwenden begerte / hette er beym Hertzogë hierin wol etwas würcken könnë; er were auch gar vnrecht dran / als ob er / Landg. Ludw. Quartier vn̅ Durchzug verordnet / weil er darunder nit einest ersuchet worden / geschweigend dz er solches wider die Reichsordnung gestattet haben solte. Der Vbelstand der Chur Pfaltz were jm von hertzen leyd / hoffete auch wan̅ der Pfaltzgraff nit seinen guten Rath ausser acht gelassen / es würde weit besser in solchen Landen stehen; sie beyde weren nit nur der Chur Pfaltz / sondern für andern Ka. M. wie auch Chur Maintz / Würtzburg vnd Fulda mit der Lehenschafft verwand / derowegen jhnen oblige / daß vnter den Personen sie recht vnterschieden. Belangend fein / Landg. Ludwigs sachen / jhm als eim Erbverbrüderten in allen vnverschulden Fällen beyzustehen / könte er auß der erfolgten geschraubten Erklärung nichts gewisses habë / ob er [613] gleich dem Landfrieden vnd Reichs Ordnungen zu wider betrangt würde / welches er zwar zu seiner Verantwortung gestellet seyn liesse: Jedoch wolte er jhn / Landgraff Moritzen / seiner Pflicht nochmahls ermahnet haben / jhm diß falls beyzuspringen: darwider er sich dann mit den Confoederationen / die er / Landgraff Ludwig / mit benachbarten Catholischen Ständen die Durchzüg deß Kriegsvolcks betreffend / längst ehe der Bischoff von Halberstatt ins Land kommen / getroffen / nicht zu entschuldigen: Dann dieselbe weren zu Erhaltung der Reichs Ordnungen / vnd die Vnschuldigen vor außwertigem Gewalt zu schützen auff gerichtet: weil er / Landgraff Moritz sich zu mehrmalen also erkläret / daß man sich auf sein Crayß Obristen Ampt nicht zuverlassen gehabt hette. Von der vorgangenen Impressa auf Rheinfels were jhm nichts bewußt / als was er von jhme vnd auß dem gemeinen Geschrey verstanden / wolte doch nachforschen / vnd die Erbpacta / ob er schon seine Räthe wegen der kürtze der Zeit an bestimpten Ort nicht schicken könte / handzuhaben / jhm allezeit angelegen seyn lassen. (Landgraff Moritzen zweytes Schreiben an Landgraff Ludwigen.) Dieses Schreiben war datiert den 7. Decemb. Darauff hat Landgraf Moritz nach folgenden Innhalts geantwortet: Er hette vernommen / was massen er / Landgraf Ludwig / was er in vorigem Schreiben beträwliches gesetzet / beschönen wollen / liesse aber solch Schreiben selbsten außweisen / wormit jhm comminiret worden / er zwar were vnschuldig / vnnd hette der Bischoff von Halberstatt jetzundt drey Crayß deß Reichs / als den Westphälischen / Nider Sächsischen vnnd den Churfürstlichen Rheinischen berühret vnd durchpassiret / ehe selbiger an die Hessische Gräntzen kommen were; so wisse er / Land graf Ludwig selbst / daß er vorlängst bey den Ober Rheinischen Crayß Ständen / ja auch bey jhm selbst kein Gehör / Folg oder Beystandt habe / so gar / daß er auch bey dem Crayß noch nie bestettiget / kein zugeordneter jhm niemals angewiesen / auch von den meisten Ständen seine Restanten noch von 22. Jahren hero vnbezahlt seyen. Dahero er leichtlich erachten könte / wie er sich der Crayßhülffen gebrauchen vnd dieselbe anstellen könne. Ferner das Postulatum selber / den Bischoff dahin zubereden / daß er wider zurück ziehe / vnnd anderm ankommenden Volck weiche / were in seiner Macht solches nicht gestanden; von desselben Intent hette er nichts / als das / so er gemuth masset / geschrieben. Daß er aber jhn / Landgraff Ludwigen gewarnet / er sich solches Kriegs nicht theilhafftig machen solte / daran hette er jhm / seinem Land vnd Leuthen das allernöthigste erinnert / daß er aber solches nicht wol auffgenommen / müßte er doch gedencken / Quod de his bene locutura sit posteritas. Die Darmbstattische Vnderthanen hetten selbst bekandt / sie hetten Befehl das Volck einzunemmen / mit Futter vnnd Mahl zuversehen / vnd also durchzulassen / so wüßte er von eintzigem niderschiessen der Vnderthanen vnd anderm vbel hausen deß Halberstartischen Volcks (so doch vielmehr sich auff der Staten vnnd deß Königs in Böhmen Dienst beruffeten) das wenigste nicht / dann seit dem sie den 17. Tag Novembris in die Mayntzische Orth gerucket / hette er auff sie nicht Achtung geben / were auch mit der Waldeckischen erregten Vnruhe dieselbe Zeit vder occupiret gewesen / wie auch noch. Die Pacta mit welchen er jhme verpflichtet / weren mit gewissen Conditionen limitirt / er wüßte auch wol / was er selber newlich für Conditionen hinzu gethan hette. Er / Landgraff Moritz / zwar hette mit Raht der Räthe vnd Stände jhm geantwortet / daß er aber bey diesem Zustandt jhm Hülff erweisen solte / da er sich in einen vnnöthigen vnd frembden Krieg steckete / hielte er nit für rathsamb. Daß Hertzog Christian bey jhm gewesen / dessen trüge er keine Schew / dann er sein naher Freund / auch Evangelischer Religionsverwandter were / hette jhn kaum mit zehen Pferden zu Corbach besuchet / auch hernach als er auß dem Land in das Mayntzische marchiren wollen / wer er jhm mit etlichen Truppen vngefehr auffgestossen. Daß er jhme aber in diesem Zug mit Rath vnd That beygesprungen / könte dahero nicht dargethan werden / weil fürnemblich er derselben in deren Orthen sich nicht lang auff zuhalten / sondern alsbald / dahin er befelcht / fortzurucken / ermahnet. Vnd ob er / Landgraff Ludwig / wol die Wort den Hertzogen zuschlagen oder zurück zutreiben nicht gebraucht haben wolte / so hette er doch sonsten mit Zuschiebung seines Volcks (davon der Obriste Leutenant vorlängst gefangen / vnd ohne zweiffel eins vnd anders außgesagt haben würde) sich dermassen bey dem Hertzogen abgeworffen / daß seine Erinnerungen bey demselben desto weniger gefruchtet. Er könte nicht sagen / daß es jhme kein Ernst gewesen were oder noch seye sedem belli von diesen Orthen hinweg zubringen: aber er vnd seine Vnderthanen hetten sich höchlich zubeklagen / daß er deß Hertzogs Christians Feinden so viel Volcks zugeschicket / vnd dardurch sedem belli dieser Orth desto mehr figiren helffen / welches wol zuwünschen / daß es verblieben were. Dann obwol er darfür hielte / er hette dem Hertzogen wegen der Reichs Constitutionen den Paß nicht gestatten können / warumb er / Landgraff Ludwig / aber einem theil mehr favorisirte als dem andern / liesse er zu seiner Verantwortung gestellet seyn. Die Betrübnuß die er wegen deß elendigen Zustands der Pfaltz hette / were nicht allein mit Worten / sondern mit der That selbsten zuerweisen. Was er dem Churfürst Pfaltzgraffen für trewen Rath mitgetheilet wüßte er nicht. Daß sie nicht allein deß Pfaltzgraffen / sondern auch Key. May. vnd anderer Chur- vnd Fürsten Vasallen weren / were jhme als dem Eltern Fürsten in Hessen wol bekandt / köndte auch hingegen wol gesagt werden / daß sie nicht allein Key. May. vnd andern Chur- vnd Fürsten / sondern auch Chur Pfaltz Vasallen weren / ob es aber also zuentschuldigen seye / daß man in einer [614] Privatsach dem einen theil für einen Feind / den andern aber für einen Gehülffen darstellen wolte / könte er nicht befinden / daß es eine rechte Vnderscheidung seyn solte. Sein / Landgraff Ludwigs / ersuchen gienge allein auff die vnverschuldete Fälle / deren er diß mal leyder keinen finde / vnnd sich dannenhero dieses Wesens nicht theilhafftig machen könte. Könte auch nicht sehen / wie er klagen könte / daß er wider deß Reichs Constitutionen beschweret were / weil er die seinige in grosser Anzahl wider den Bischoff von Halberstatt als Chur Pfaltz Diener / außgeschicket / vnnd sich mit andern wider selben verbunden / vnd sich solcher Conjunction selbsten berühmet hette / deme er (Landgraff M.) keines wegs beyfallen oder nachfolgen könte / sondern liesse es jhn verantworten. Daß er vngütlich anziehe / als hette er wegen deß Crayß Obristen Ampts sich also erkläret / daß man sich auff jhn nichts zuverlassen hette / daran hette sich der Concipist starck verhawen / dann er (Landgraff Ludwig) vnd andere Crayß-Stände weren daran schuldig / daß man zu keiner rechten Crayßverfassung kommen / er nicht bestettiget / noch die geringste Anweisung nicht geschehen / auch seiner Außlag Bezahlung / sampt der Pension von 22. Jahren hero restierte / vnd dann auch sonsten kein Gehorsamb der Crayß Stände sich erzeigen wolte / dergestalt er billich bedenckens getragen haben solte / jhn also vngütlich / als ob er sein Ampt vbel verwaltete / außzuschreyen. Daß letztlich er von Attacquirung deß Hauses Rheinfels sonst nichts wissen wolte / als was er jhne berichtet / stellete er dahin / ob er von benachbarten Händeln / sonderlich sein Hauß betreffend / so schlechte Advisen hette / wolte sich aber nicht versehen / daß er ein solche vnverantwortliche That / die auch der Vice General Corduba selbsten gestanden / daß sie vnbillich vnd wider sein Geheiß vnd Willen geschehen were / billichen werde; daß er solche That erforschen wolte / stellete er dahin / vnnd würde es der Effect geben / wie man sich zu jhm halten würde / es gebe sich auch schon zimlich / daß er die Communication beyderseits Räthe so liederlich abgeschlagen / wolte hiermit außtrücklich bedinget haben / wofern durch Verbleibung solches nothwendigen Convents einem oder andern theil Gefahr oder Schaden zustehen solte / oder schon entstanden were / daß er daran nit schuldig / sondern vor Gott vnnd aller Welt / wie trewlich vnd gut er es gemeynet / genugsame Entschuldigung finden werde: hielte auch darfür es noch hohe Zeit were / solchen Convent anzustellen / wie er dann deß wegen auch an den Rath vnd Hauptmann zu Giessen durch seinen Rittmeister Philipp Weithern Schreiben abgehen lassen / aber ein sehr magere Antwort empfangen. (Landgraff Ludwigs drittes Schreiben an Landgraff Moritzen.) Auff solch Schreiben ist von Landgraff Ludwigen wider nach gesetzte Antwort erfolget: Er were in etwas bedencken gewesen / ob es vonnöthen vnnd reputierlich / vber Hertzog Christians von Braunschweig an jhren Gräntzen jüngstverübten feindlichen Handlungen / zu ferrnerer Schrifftwechslung zu schreiten / dieweil Verständige / so beyderseits Schreiben gegen einander hielten den Außschlag selber leichtlich finden würden. Die Andungen aber der vbrigen Anzäpffungen / in dem er nichts anders als die Warheit geschrieben / würde zu seiner Zeit vnbenommen bleiben. Damit er sich aber nicht zuberühmen hette / als hette er jhn mit etwas erhebliches abgefertiget / andere aber denen solche Wechselschreiben zukämen / desto besser davon vrtheilen möchten / hette er auff etliche vorneme Puncten ein weitere Anzeig thun wollen. Wegen deß vbernommenen Crayß-Obristen Ampt zur Zeit deß Reesischen Zugs / liesse er die Acta deß Crayses reden. Er hette mehr zu den Vnkosten solches Zugs contribuirt / dann er schuldig gewesen were / vn̅ in der Stände Versamblung allezeit auff sein / L. M. seiten gewesen / vnnd da er solch Ampt nicht zuführen getrawet / hette er es auffsagen / vnnd den Ständen sich anderwerts zuversehen an die Hand geben können. Frembden Kriegen sich einzumischen were er niemals gesinnet gewesen / also were die gethane Erinnerung seiner Intention nicht zuwider / hette es auch nicht vbel auffgenommen. Sonsten were bekandt daß Hertzog Christian den Reichs Ordnungen zuwider sich zu seinen Gräntzen genähert / seiner vnwissend ins Land gefallen / den Busecker Thal eingenommen vnd verwüstet / die Landsassen / Herrn vnnd Adeliches Standes / Adeliche Beampte vnd Vnderthanen theils niderschiessen vnnd erhawen / theils berauben / brennen vnd plündern lassen. Dieses alles / wie auß den hin vnd wider geschickten Schreiben bekandt / were seiner vnwissend geschehen / were auch kein Paß von jhm begehret / viel weniger den Schaden gut zuthun Anerbietung gethan worden. Von jhme / Landgr. M. aber könte er jhme nicht anders einbilden / als / weil er zu Corbach bey Hertzog Christian gewesen / er hette vmb sein Intent genugsame Wissenschafft gehabt / vnnd dahero wol gethan / wann er demselben gerathen hette / mit dem Kriegsheer wider abzuweichen / oder jhn zu Reparirung alles Schadens angehalten / als daß er jhn Nacht vnd Tag ermahnet / daß er / Hertzog Christian / wohin er von dem Pfaltzgraffen vnd den Staten befelcht / also bald fortreisen solte / daher dann geschehen / daß er vnwissend vnd vnbereitet von solchem Kriegsheer were vberfallen worden. Die Erb Pacta weren von jhme mit newen Conditionen nicht determiniret worden: Vnd stünden die Conditionen / vnverschuldete Betrangnuß betreffend / außtrücklich genug darinn; er zwar were auß keiner rechtmässigen Vrsach vnd vnverschuldeten Dingen beeinträchtiget vnnd vergewaltiget worden: hette demnach nicht vbel gethan / köndte auch darüber nicht weder vor Gott / noch dem Keyser noch andern Chur- vnd Fürsten angeklagt werden / daß er seiner Land vnnd Vnderthanen Schutz vor die Hand genommen / vnnd mit Rath der benachbarten Chur- vnd Fürsten Gewalt von jhnen abzuwenden sich vnderstanden hette. Vnder [615] dessen hette er sich nicht in frembde Händel eingemischet / hoffete demnach er würde jhme Hülff zubieten / wo er derer mehr vonnöthen / nicht versagen. Dieses were jhm schmertzlich vorkommen / daß er nicht allein für sich / sondern mit Rath der Stände vnnd Räth / wider den außtrücklichen Innhalt der Pacten / die schuldige Hülff abgeschlagen / dann dardurch were verursachet worden / daß das Dorff Wahlen angezündet vnnd für viel tausendt Gulden Schaden geschehen. Dieses zwar wolte er GOTT dem gerechtesten Richter heimgestellet haben / köndte aber vnderdessen nicht verdacht werden / wann er sich solches an behörenden Orthen beklagte vnnd die Billigkeit dargegen in achtung nehme. Were auch der Meynung / wann er / Landgraff Moritz / so wol wie der Nider Sächsische Crayß / er / Landgraff Ludwig vnd andere / auch so ernstlich gesinnet sedem belli auß den Hessischen Gräntzen zubehalten / er würde mit allem Vermögen hinfüro die Durchzüge / vermöge der Reichs Constitutionen / auch ohne Erinnerung vorkommen / vnnd erwiese sich für dißmal selbst / daß nicht die Beschirmung deß Chur Mayntzischen Landes / anderer Herrschafften vnnd jhrer Gräntzen / sondern das Nachsehen / so dem Hertzogen widerfahren / wie sich dessen viel beklagten / diesen schädlichen Kriegslast ins Land gezogen / derowegen der hierdurch verursachte Schaden hiernechst zusuchen seyn würde. Daß die Pflicht / welche er vnnd andere einem Römischen Keyser schuldig / allen andern Lehenspflichten vorgestellet werden solle / darneben eines jeden andern Lehen Herren Pflichten in rechtlichem Vnderscheid in acht zunemmen / deß hette er genugsamen Bericht / vnd were darüber schon vorlängst eine Rechtsbelernung in Truck außgangen / vnnd ob jhme vielleicht dergleichen noch nicht vorkommen / so vberschicke er jhm derselben eine / liesse sonsten sein Thun vnd Lassen an Orten vnd Enden / da es hingehört / zuverantworten heimgestellet seyn. Auch were in den gemeinen Rechten die Verthädigung eines jeglichen Stands / so wenig als in den Crayßverfassungen vnd jhrem Erbvertrag / mit oder ohne Correspondentz benachbarter Evangelischer oder Catholischer Fürsten / aber wol Uniones, oder Einigungen vnd frembde Bündnuß / darauß Krieg entstehen möchten / verbotten / vnd bey Eyd zugesagt worden / deren müssig zugehen. Was gestallt er sich wegen deß Crayß Obristen Ampt gegen dem Churfürsten von Mayntz abschlägig erkläret / dessen könte er sich auß beygefügter Abschrift erinnern / vnd daß sich der Concipist gar nicht verhawen / selbsten sehen. Was den Lermen bey Rheinfelß anlangete / weil er vnwissend deß Corduae geschehen / der solches auch an den Anfängern zustraffen bedacht were / würde er keine Gefahr mehr von den Hispaniern zugewarten haben / so lang er in gehorsamblichem Respect gegen Keyserl. Mayest. werde erfunden / vnd jhme selbst nicht Krieg verursachen werde. Daß er seine Räthe zu der begehrten Vnderredung nicht geschicket / were Vrsach weil er allererst den Tag vor dem benanten Termin sein Schreibë empfangen. So hette auch der Hauptmann zu Giessen nichts anders berichtet / daß durch seinen Rittmeister Wintern jhm vorgebracht / als daß er gefraget / wo der Freyherr von Tilly seye / mit etwas Andeutung / der auffgegebenen Instruction / was bey jhme Generalen anzubringen / wolte sich aber weiter erkundigen / vnnd seinen Räthen zu Giessen Befehl geben / wann er / Landgraff M. jhnen eine Zusammenkunfft / in locum tertium, etwa nacher Friedberg oder Wetzlar zuwissen machen / daß sie daselbst seine Vorschläg anhören / vnd jhne davon berichten solten. (Rheinfelß von Spanischen vergeblich angefallen.) Belangend den Verlauff deß Anfalls bey Rheinfelß / dessen in diesen Schreiben gedacht worden / war es mit demselben also beschaffen. Den 11. Novemb. versambleten sich die Spanier etlich hundert starck zu Ober Wesel / vnd liessen sich durch einen Bürger deß Orths in der Nacht in aller Stille an die gemachte Schantzen hinder Rheinfelß führen / vnnd nach dem sie dieselbe vnversehens eingenommen / haben sie alsbald auff die Vestung mit Muß queten geschossen / auch vollends dieselbe durch eine̅ Trompeter im Namen deß Königs in Hispanien vnnd Key. Mayest. auff gefordert: Es haben aber der Wachtmeister vnnd Capitain darinn vber diese Impressa vnnd Zumuthen dermassen sich erbittert / daß sie nicht allein auß grobem Geschütz vnd Fewermörseln die Spanier in der Schantz geängstiget / sondern auch endlich gar darauß wider verjagt vnd ein theil davon gefangen. Diß Beginnen haben die Spanische nachmalen damit entschuldigen wollen / daß weil sie vernommen / daß Fürst Christian von Braunschweig durchs Land zu Hessen im Anzug / vnnd vielleicht zu S. Goar vnd Rheinfelß seinen Paß nemen würde / sie sich solches zuvor versichern wollen. Es ligt diese Vestung in der Nidern-Graffschafft Catzenelnbogen an dem Rheinstrohm / ist ein vberauß festes Orth. (Landgraff Moritz fällt in die Grafschafft Waldeck eyn.) Die Waldeckische Vnruhe / die Landgraff Moritz gleichfalls in seinem Schreiben angeregt / verhielte sich also. Es hatten die Graffen von Waldeck die Lehen bey vnd von Key. May. vnnd nicht bey Landgraff Moritzen zu Hessen gesucht vnd empfangen: so erreugten sich auch Mißhelligkeiten wegen der Statt Corbach mit gedachten Graffen: Vber diß wurden sie beschuldiget / als hetten sie frembde Hülff eingeladen / vnd vmb der Spanischen Einfall auff die Schantz Rheinfelß Wissenschafft gehabt. Vmb dieser Vrsachen willen ruckete Landgraf Moritz mit etlichem Kriegsvolck den 12. Novemb. für Corbach vnnd brachte dasselbe in seine Gewalt. Darauff nahm er ferner seinen Zug in die gedachte Graffschafft Waldeck / bestiege erstlich mit etlichen Fähnlein das Waldeckische Haupthauß Eisenberg / vnnd verjagte den darauff verordneten Leutenant vnd Schreiber / machte die Kleydungen / Kleinodien / [616] Silbergeschirr vnnd andere Baarschafft preiß: alle Brieff vnd Documenta wurden durchsucht / vnd von den Soldaten / was an Tischen / Betten / Kisten / Haußrath / Proviandt / Viehe / Getrayd vnnd dergleichen / nicht mitzunemmen gewesen / vernichtiget. Nach solchem wurden auch die an dere Schlösser / Stättlein / Flecke̅ / Clöster / Mühlen / Meyereyen vnd also die gantze Graffschafft eingenommen vnnd gebrandschätzet. Darauff ward den 19. Novemb. die Waldeckische Ritterschafft vnd Stätte nach Corbach beschrieben / vnd jhnen vorgehalten / daß die Graffen jhrer Lehen sich verlustig gemacht / solten derwegen wider das Hauß Hessen vnd die Statt Corbach jhnen weder mit Rath noch That behülffich / sondern dem Hauß Hessen beypflichtig seyn. Als sich diese Vnruhe angefangen / haben gedachte Graffen von Waldeck sich auß dem Land an sichere Orth begeben / nachmalen der eine seine Reyß an den Keyserlichen Hof genommen / vnd daselbst was jhnen begegnet angeberacht. (Waldeck.) Es hat sonsten diese Graffschafft ein schön fruchtbar Land / mit vielen Flüssen durchflossen / hat auch vnderschiedliche Bergwerck / ligt gegen Morgen an dem Fürstenthumb Hessen / gegen Mitternacht an dem Bischthumb Paderborn / der theil aber gegen Abend stösset an das Bischthumb Cölln: Hat die Lehen von dem Fürstenthumb Hessen. (Hertzog Christian wird gezwungen wider auß dem Ampt Amöneburg zu weichen.) Damit wir aber wider auff Hertzog Christian kommen / so hat desselben Volck vnder solcher Schrifftwechslung einen Anschlag auff das reiche Closter Arnsperg / solches zu vberfallen vnd zu plündern / aber als die Bayerische selbigem Beginnen abzuwehren sich dahin begeben / haben sie vnverrichter Sachen widerkehren müssen / doch haben sie etliche schöne Roß davon bracht. Man hat sich sonsten auff der Catholischen Liga seiten hefftig bemühet Hertzog Christian wider auß dem Land zutreiben: Zu dem End auch der meiste theil der Bayerischen Armada vnder dem Obristen von Anhold auß der Bergstrassen vber den Mayn in die Wetteraw sich begeben / zu welchem Volck etlich Burgundisch / Mayntzisch / Würtzburgisch vnnd Hessen Darmbstattisch geworben vnd Landvolck gestossen / vnd also samentlich dem Hertzog Christian ins Busecker That entgegen gezogen. Als er nun diese vernommen / hat er sein Volck enger zusammne geführet / zwischen alt vnd newen Buseck ein Wagenburg geschlagen / vnnd bey damaliger grosser Kält sich ins Feld geleget vnd fleissige Wacht gehalten. Den 20. Decembr. ist der Graff von Anhold mit einem theil seiner Reuterey ein Stund von deß Hertzogen Quartier angelanget. Wie diß Hertzog Christian verkundschafftet / machte er sich mit allem Kreigsvolck auff / der Meynung in zuvberfallen: aber der Graff / so davon Bericht hatte / besorgende ber Hertzog möchte jhm etwan vberlegen seyn / nahm einen Wald zum Vortheil eyn / vnd nach dem das vbrige Kriegsvolck herbey gerucket / schickete er etliche Fähnlein Mußquetirer zum Scharmütziren auß dem Wald / auf welche die Braunschweigische gantz begierig getroffen; als sie aber jenen zu starck werden wollen / liesse jhnen der Graf die Crabaten vnd etliche Compagnyen Archibusirern / neben noch etlich Fahnen Muß quetirern zu Hülff kommen / da es dann an ein starck Treffen gangen / in welchem der Braunschweigischen in 100. vnbewußt was anderseits / vmbkommen vnd verwundet worden. Weil nun der Hertzog von Braunschweig / dem in diesem Treffen das Pferd vnder dem Leib erschossen worden / befunden / daß er an Fußvolck vnd Mußquetirern mangel hette / der Widerpart aber an Reutern vnnd Fußvolck jhm weit vberlegen were / hat er sich in guter Ordnung gewendet / Amoeneburg vnd andere Quartier plündern / vnd die Newstatt neben zwey Dörffern vnd zwo Mühlen in Brand stecken lassen / vnnd nach dem Stifft Paderborn seine Retirada genommen. Droben haben wir vermeldet / welcher gestallt König Jacob in Engelland den Freyherrn von Digby an den Keyserlichen Hof abgefertiget / einen Vergleich daselbst wegen Pfaltzgraff Friderichs zuerhandeln: was massen er auch / als er wider von Wien abgereyset / ein Schreiben von Nürnberg auß an Key. M. abgehen lassen / vnnd was für Antwortdarauff von deroselben erfolgt. Auff solch Antwort Schreiben hat hernach Keys. M. als sie Hertzog Christians von Braunschweig Anzug vernommen / ein anders an jhn abgesendet / dieses Lauts: (Keysers Ferdinandi Schreiben an den Freyherrn von Digby betreffend Hertzog Christians von Braunschweig Einfall.) Daß J. M. Jhro nicht vergeblich angelegen seyn lassen / daß die Obere Pfaltz mit nothwendiger Besatzung wider jhre Feind von dem Bayerfürsten versehen würde / erschiene genugsam darauß / in dem sie gewissen Bericht empfangen / daß der proscribierte Pfaltzgraff / vnder dë Commando Hertzogs Christian deß Jüngern von Braunschweig ein gantzes Kriegsheer in die Ober Pfaltz / welche sich kaum von dem Manßfelder wider erholet / anziehen lasse. Dann dahero were genugsamb offenbar / daß ob schon mit dem Manßfelder were ein Vergleich getroffen worden / vnnd doch hernach die von Besatzung entblössete Pfaltz ein anderer Feind eingenommen hette / nichts zu Jh. M. Königreichen vnd Landen Sicherheit / darauff sie eintzig zieleten / were geschaffet worden. Vnderdeß hatte Jh. M. sein Beschwerungs-Schreibe̅ vber den Fortzug deß Hertzogs in Bayern empfangen / darin̅ vermeldet / daß solcher Zug weder auff vorige Commission / den von Manßfeld von den Böhmischen Gräntzen abzutreiben / noch auf einem newen Keyserlichen Befehl bestehen könte. J. M. zweiffelten aber nit / er würde der Sachen Notthurfft nach seine Meynung geändert haben: hette auch dieses zu bald geglaubt / es were nunmehr mit dem von Manßfeld die Sach so weit verglichë / daß von jhme ferners sich keiner Gefahr zubeförchten: Dann seine listige Handlungen / falsche Trew / vnd schädliche zu deß Vatterlands Verderben gemachte Anschläg hette̅ erfordert / daß man der Vnderthanen Wolfahrt vn̅ der benachbarten Reichs Fürsten Sicherheit bedencke̅ müssen / damit nit / in dem er Zeit zugewin [617] nen suchete / vnd deßwegen bald Tractaten erdichtete / bald wider nach seinem gefallen auffhübe / vnderdeß aber sich je mehr vnd mehr stärckete / mit seinem Kriegsvolck in die Länder der Reichs-Stände / so J. Key. Mayest. Schutz vndergeben weren / einfiele vnd frey grassierte / J. May. daß sie die nothwendige Mittel solche Insolentz zu dempffen allzu spat gebrauchet hetten / beschuldiget werden könten. Würde demnach der Vernunfft nach selbsten ermessen können / daß weder der Hertzog in Bayern wider J. May. Meynung ichtwas gehandelt / noch andere Mittel bey diesem Zustandt der allgemeinen Ruhe zum besten / wider den Ligisten Manßfelder können vorgenommen werden. Es hat sonsten auch vorerwehnter Digby bey der Infantin zu Brüssel vmb Erlangung deß Stillstands in der Vndern Pfaltz angehalten / aber nichts erlangen mögen / dann es allbereit so wol im Spanischen / als Römischen vnnd Keyserischen Rath beschlossen war / den Pfaltzgraffen (Warumb der Krieg in Teutschland mit so grossem Ernst fortgeführet worden.) zu ruiniren / damit also der langgesuchte Zweck dardurch erreichet werden möchte. Dann vnlang hernach auß vnderschiedlichen intercipirten Schreiben so vnder den Päbstischen gewechselt worden / genugsamb an Tag kommen / warumb der schädliche vnd jnnerliche Krieg im Reich / wider Chur Pfaltz vnnd andere Evangelische Stände / mit so grossem Ernst / Eyffer vnd Vnkosten / wiewol vnder andern Praetexten vnd Schein Vrsachen angefangen vnd fortgesetzet / was der eygentliche gründliche Zweck der Achtserklärung / vnd in Summa der vniversal Scopus sey / das Römische Reich im Grund der Warheit in ein andere Form / alles wider vnder das Joch deß Pabstthumbs / vnnd deß Tridentinischen Concilij Execution / ja gar die Spanische Inquisition: Also die Evangelische Chur-Fürsten vnnd Stände deß Reichs vmb die Religion vnnd Libertät: Endlich das Reich selbsten vnnd desselben Chur-Fürsten vmb die freye Keyserliche Wahl zubringen: Aller massen solches alles auß vorangeregten intercipirten Schreiben / so (vnder dem Titul Prodromus oder Vortrab nothwendiger Rettung vornehmer Evangelischen hohen vnd nidern Stands betrangten vnnd verleumbdten Personen Vnschuld / durch gründliche Entdeckung der Papistischen schädlichen Intention vnnd Vorhabens / sc.) in offen Truck außgangen / weitläufftiger zu ersehen / dahin wir auch diß Orths den Leser / fernern Berichts sich zuerholen / wollen verwiesen haben. (Hertzog in Bayern entschuldiget sich dey Chur Mayntz wegen deß jenigen / so mit dem vo̅ Manßfeld vorgangen.) Was für Tractaten mit dem von Manßfeld in ber Obern Pfaltz vorgangen / vnd was massen selbiger den Bayerischen eine Naasen geträhet / biß er Zeit gewonnen / in die Vnder Pfaltz durchzugehen / ist zuvor gedacht. Vmb solcher Vrsachen willen hat Hertzog Maximilian in Bayern an den Ertzbischoffen von Mayntz einen Gesandten adgefertiget / welcher bey gehabter Audientz in seinem Nahmen den 21. 31. Octobris folgendes angebracht: Ew. Churf. Gn. werden sich auß Jhrer Fürstl. Durchl. vorgangenen vnderschiedlichen Communication Schreiben mit mehrerm erinnern / welcher gestalt Jh. Durchleucht. sich mit Ernsten von Manßfeld / auff sein selbst durch Mittelspersonen geschehene Offerirung / vnnd inständiges anhalten / in vnvergreifflichen Tractat eines gütlichen Accords eingelassen / vnd damit allbereit so weit verfahren seynd / daß er von Manßfeld auff die vorher verglichene / vnd würcklich beyderseits vollzogene Stellung der Geyssel / nicht allein seinen bey Weidhausen ingehabten Vortheil oder Schantz Jhrer Durchl. Kriegsvolck abgetretten vnd vberlassen / sondern auch die gantze Obere Pfaltz mit allem seinem Volck geraumbt vnnd quittirt / auch durch seinen vollmächtigen Gewalthaber außtrücklich versprochen / sein Volck nach Verfliessung 14. Tagen / in welcher Zeit er / allein vmb mehrern Glimpffs vnd Rettung seiner Ehren / den Pfaltzgraffen dieses Verlauffs berichten / vnd seinen Abschied nehmen wolle / gegen bahrer Erstattung etlicher Tonnen Golds / entweder Jhrer Keyserl. Mayest. da sie es begehren wird / zuüberlassen / oder völlig abzudancken / auch andere in verfaßtem Accord begriffene Puncten gebührlich zuvollziehen / es erfolge gleich von jhme Pfaltzgraffen für ein Antwort / was da jmmer wolle. Vnd obwol J. Fürstl. Durchl. sich auff diesen Tractat niemalen verlassen / noch jhme Manßfeldern getrawet: So haben sie dannoch keine Mühe / Arbeit oder Kosten mit schicken vnd schreiben gesparet / sondern alles müglichen fleisses dahin getrachtet / wie sein Manßfelders Kriegsmacht entweders vermittels mehrberührten Accords oder sonsten daroben zu Land getrennet / vnnd von den Rheinländischen Ständen abgewendet werden möchte. Es hat aber doch der Manßfelder gleich anfangs / vnd so bald er vermercket / daß J. Durchl. jhm zurucken wöllen alsbald zu reteriren vnd den Vorsprung abzurennen sich beflissen / also daß er mit seiner Armada von Rotenburg an der Tauber moviret / vnnd seinen Weg mit solcher Eyl in die Vnder Pfaltz genommen / daß er den dritten Tag derselben Empter Boxberg vnd Moßbach erreichet hat. Darauff dann Jh. Fürstl. Gn. dero General Leutenant Herrn von Tilly befohlen / daß er jhme Manßfeldern mit einem theil der Armada von 10. biß in zwölff tausendt Mann zu Roß vnnd Fuß (dann das vbrige Volck Jhrer Keys. Majest. Commission gemäß / zur Besatzung der vornembsten Oerter vnd Plätz in der Obern Pfaltz / vnnd zu Versicherung der Böhmischen Gräntzen / daroben behalten vnnd gebraucht werden muß) biß in die Vnder Pfaltz nachrucken / vnd so wol dem Don Gonzales de Cordua assistiren / als auch neben demselben Ew. Churf. Gn. vnnd anderer vereinigten Rheinischen Ständen Land vnd Leuthe vor vnbillichem Gewalt / Einfall vnd Trangsal beschützen helffen solle. Weil aber wol zuvermuthen / es werden von [618] oberzehltem Außschlag vielberührter Manßfeldischer Vergleichshandlung allerley vngleiche Discurs fürgehen / vnd vielleicht etlichen / welche der Sachen vnnd deß gantzen Verlauffs Vmbstände nicht recht wissen / solche Gedancken beyfallen / daß man entweder sich mit dem Manßfeld in gütlichen Tractat niemals eingelassen / oder nach dem er die Sachen anfangen auffzuziehen / vnnd sich auß der Obern Pfaltz an andere Orth zu reteriren / nicht so lang zugesehen haben / sondern was ehers auff der Hauben gewesen seyn solte: Derowegen haben Jhre Durchl. für rathsamb ermessen / Ew. Churf. Gn. die jenige Vrsachen vnnd Bedencken / so Jhre Durchl. zu einem vnnd anderm bewogen / durch gegenwärtige Absendung eröffnen zulassen: Zwar nicht der Meynung / daß Jhr. Durchl. dergleiche Gedancken von Ew. Churf. Gn. muthmassen wolten / sondern vielmehr darumb / daß sie deß gantzen Verlauffs ein vmbständliche gründliche Wissenschaffterlangen / vnnd darbey erkennen möchten / daß von Jh. Durchl. nichts ohn sonderbare erhebliche Vrsachen / sondern alles Jh. Key. M. vnd dem gemeinen Wesen zu mehrerm Nutz vnd beständiger Sicherheit / so wol deren vor einem Jahr vnnd Hewer / auß der widerwärtigen Gewalt vnd Hand / mit Augenscheinlichem Segen Gottes eroberten / als anderer Catholischen Landen geschehensey. So viel derowegen erstlich die Vrsachen betrifft / vmb deren willen Jhr. Fürstl. Durchl. vielbesagten Accord nicht gantz außzuschlagen / sondern der vom Manßfelder inständig gesuchten Handlung statt zugeben vermeynet vnnd für gut angesehen / beruhen dieselbige auff folgenden fundamentis: dieweil nemblich deß Manßfelders Intention / vnnd zusammen rottierte Kriegsmacht / zwar dem Praetext vnd eusserlichen Vorgeben nach zu Defendirung der Obern Pfaltz in der Warheit aber vnd im Werck selbst wider Jhre Key. May. vnd deroselben assistirende Stände deß Reichs / dann auch zu Recuperirung deß vor einem Jahr mit höchstem Verlust vnnd Spott verlohrnen Königreichs Böheimb / vnd dessen incorporirten Ländern gerichtet gewesen: So hat man sich vor einem solchen gefährlichen / vnnd durch vnderschiedliche Hülff geftärckten Feind / nur auff zween Weg / als durch Gewalt / so im Schlagen bestehet / oder gütliche Accords Mittel versichern können. Nun sind aber so wol die Theologi als Politici dieser einhelligen Meynung / daß in so schwer wichtigen Sachen die Extrema ohn grosse Noth vnd Vrsach niemals anzugreiffen: Sondern wann vnd so lang andere nützlichere vnd sicherere doch auch erbare Mittel / zu gleichem Ziel zu gelangen / sich praesentiren / dieselbe vorzuziehen vnd an die Hand zunehmen seyen. Welches wie in andern Politischen Sache̅ / als auch im Kriegswesen darumb desto mehr in Obacht zunehmen / weil der eventus belli nit allein für sich selbstins gemein sehr vngewiß / sondern auch vornemblich in den Schlachten mißlich vnd zweiffenlich. Derowegen auch solche / aller Kriegeverständigen Meynung nach / so lang andere Mittel vorhanden / nicht genommen werden sollen. Wie dann auch die Exempla vnd tägliche Erfahrung lehren / daß sich nicht allezeit die Krieg mit schlagen enden / oder die Feind dardurch vertreiben lassen. Dann es sonsten Spinola vnnd andere / so jhren Feinden an der Zahl weit vberlegen / ohne zweiffel nicht also / wie man bißhero in facto gesehen vnd erfahren / würden vnderlassen haben. Zu dem ligt das Schlagen nicht an einem Theil allein / sondern stehet auch bey dem Gegentheil / ob er sich in solchen Orthen antreffen lassen wölle / da man mit jhm schlagen könte. Dannenhero weil Manßfeld allezeit / nach dem er die Schantz bey Weydhausen verlassen / welches jhm dann nicht zuverwehren gewesen / vnd zwar so lang vnd eylends voran gewichen vnd außgerissen / daß man jhne mit der Catholischen Bunds Armada nicht mehr erreichen können / ehe vnd zuvor er der Catholischen Stände Land angetretten vnnd verderbet hette / hat diese Consideration billich müssen in acht genommen werden. Da auch der Manßfelder mit Jhrer Durchs. nicht schlagen wollen (wie er dann nie kein Hertz vnnd Muth darzu erzeiget / sondern allenthalben nur seine Schlüpff vnd Vortheil gesucht) hette er sich in der Obern Pfaltz noch den gantzen Winter an sichern Orthen / in Stätten / Schlössern vnd Pässen / da man mehr als einen Herbst zu zubringen gehabt / gar wol auffhalten / ja bey dem eintzigen Paß zu Castell / Jhrer Durchl. gantze Armada / gleich wie zu Weydhausen / weiß nicht wie lang vergebens still ligend machen / vnderdessen aber mit seiner Reuterey / wohin er gewolt / in die benachbarte Stiffter vnd das Land Bayern streiffen / einfallen vnnd neben eusserster Verderbung derselben Landen / solchen Raub darinnen plündern können / daß er sein gantze Armee den Winter vber hette bezahlen / hergegen aber den Ständen die Mittel / jhre Verfassung zu continuiren gäntzlich entziehen / vnnd dardurch alle Catholische in eusserste Gefahr vnnd Ruin stürtzen mögen. Inmassen vnfehlbar wahr / daß wann man sich schon mit jhme Manßfeldern in die angebottene Accords Handlung nicht hette eingelassen / sondern gleich alsbalden mit allem Ernst auff jhn setzen können / vnd jhn ad extrema getrieben / daß er mit seinem Volck die Obere Pfaltz also defendiren können / auch bereit solche Vortheil darzu gehabt hett / daß dieselbige diesen Herbst mit Gewalt nicht mögen erobert werden. Wie dann kein Feind zuverachten / sonderlich aber auch ohne Vrsach vnnd höchste Noth zu gäntzlicher Desperation nicht zutringen ist: weil die Exempla zeigen / was desperata consilia verursachen. Welche bey dem Manßfelder vnd seinem Anhang desto gefährlicher gewesen / weil er / gewisser Erfahrung nach / dazumal als er auß [619] seinem Vortheil bey Weydhausen gewichen / vber vier tausendt außerlessener Pferd / so gut als sie seyn köndten / ingleichem vber eylff tausendt gutes erfahrnes Kriegsvolcks / gute Officirer / vnnd da er schon Jhrer Fürstl. Durchl. an Fußvolck nicht gleich gewesen / dannoch derselben Reuterey mit den seinigen in der Zahl vbertroffen hat. Derowegen haben alle vornembste Obristen / nach fleissiger Erwegung aller Vmbstände / wann Manßfeld hette Fuß halten wollen / jhnen die Victorj nicht zuversprechen getrawen wollen / sondern in Zweiffel gezogen; vnnd dahero Jhr. Fürstl. Durchl. nicht vnbillich hohes Bedencken getragen / die Mittel / dardurch ohne Blutvergiessung / vnd einigen weitern Schwertstreich Land vnnd zuerhalten gewesen / auch mit Gottes Segen nunmehr erhalten worden / gantz auß Handen zulassen / vnnd allein von deß Manßfelders vnd seines Volcks wegen (da doch sehr vngewiß gewesen / ob man eben durch das schlagen desselben mächtig werden könte) alles zumal vorsetzlicher weiß auff das Glück vnnd die Spitz zustellen / vnnd so vieler Christenblut ohne Noth zuvergiessen. So were auch mit solchem Treffen / da schon das Glück auff vnser Seiten geschlagen / ein mehrers nicht / als was man durch offtgedachten gütlichen Tractat bekommen / nemblich die Obere Pfaltz zugewinnen / die Vnder aber nichts desto weniger noch nicht völlig in Jhrer Keyserl. Mayest. Devotion gewesen. Solte es aber auff vnserer Seiten vbel abgangen seyn / were es nicht allein alles / was ferrn vnd hewer allbereit erobert / sampt der Reputation verlohren / sondern zugleich die Key. May. Jhrer Fürstl. Durchl. vnd aller Catholischen Land vnd Leuth in die höchste Gefahr gestürtzet worden / vnd fast kein Mittel mehr / sich wider zuerholen / zufinden gewesen: Weil man nicht allein / wie die Erfahrung gibt / kein Volck mehr bekommen kan / sondern auch am Vermögen vnnd andern nothwendigen Mitteln gantz erschöpfft / vnd sonderlich auch vnser Seits an guten verständigen Befelchshabern / deren man auff solchen Fall vermuthlich etliche einbüssen müssen / grosser Mangel ist. Ob auch wol GOtt dem Allmächtigen in so gerechter Sachen billich zu trawen: So ist doch derselbe durch Ergreiffung der schweren vnd gefährlichen Mittel / auch nicht zuversuchen / wann er andere leichtere / sichere vnd gewissere zeiget vnd an die Hand gibt. Wie man es dann für ein sonderbare Göttliche Providentz zu achten / daß er in so kurtzer Zeit einen starcken feindlichen Exercitum, auß einem so starcken Land / ohne daß der Feind Vrsach gehabt / außziehend machen / vnd dasselbe ohne Schwertstreich in Jhrer Fürstl. Durchleucht. Hand vnnd Gewalt geben wollen. So wol so wunderlich / als wann es durch ein Feldschlacht were erobert worden: vnnd darbey wol zuverspüren / daß es seine Allmacht / obne Jhr. Fürstl. Durchleucht. Zuthun selbst würcken wollen: vnd also vmb so viel mehr das steiffe Vertrawen auff dieselbe zustellen ist / sie werde sich auch nock am Rhein / vnnd in der Vnder-Pfaltz / mit Verleihung glücklichen Succeß vnd Hülffe / gegen denen vnschuldig vnnd vnbillicher weiß nothleydenden vnnd betrangten Ständen gleichfalls sehen lassen. So viel von denen Vrsachen / dardurch Jhre Fürstl. Durchleucht. bewogen worden / dem Manßfelder auff sein Ansuchen ein gütliche Friedenshandlung einzuwilligen. Welche ob sie schon / vnd zwar ohn einiges Jhrer Durchl. verursachen vnnd allein wegen sein Manßfelders leichtfertigen / vnd alles Teutschen Trawen vnnd Glaubens vergessenen Gemüths / zu keinem rechten Effectkommen: Vnangesehen Jhr. Fürstl. Durchl. denselben zubefördern / Jhro bester Möglichkeit nach angelegen seyn lassen: So ist doch dieser Nutz darauß erfolgel / daß vnder wärendem solchem Tractat nicht allein die gantze Obere Pfaltz in Jhrer Keyserl. May. Devotion gebracht / sondern auch den Catholischen vereinigten Ständen durch die Manßfeldische Armada kein weiterer Schad / oder zum wenigsten / so viel nicht / als sie sonst / da es ohn diesen Accord gewsen / ausser allem zweiffel hette leyden müssen / zugefügt worden: Weil kein zweiffel er sonsten / als ein Feind / mit Brennen / Rauben / Niderhawen / vnd andern Hostiliteten im durch ziehen vnd außstreiffen sich würde erzeiget haben. Ob dann wol fürs ander etliche darfür halten möchten / daß Jhre Fürstliche Durchleucht. die Manßfeldische Armada daroben zu Land entweder vor / oder vnderm gütlichen Tractat / ehe daß dieselbe so weit gegen dem Rhein gerucket / hette trennen / oder zum wenigsten deren Fortzug auffhalten vnnd hindern können: So werden doch hernach angezogene erhebliche Bedencken ein anders erweisen: Vnd insonderheit auch die vor diesem an Ew. Churfürstl. Gn. abgangene Schreiben mehrern Innhalts mit sich bringen / was Jhre Durchl. abgehalten / daß sie den Manßfelder in seiner bey Weydhausen / theils auf Pfältzischem / theils auf Böhmischem Grund vnd Boden auffgeworffenen Schantz / wie auch vorhero nicht angegriffen / sondern deß Bunds Armada nothwendig stärcken / vnd durch derselben Zertheilung eine Diversion vornehmen / sich vorderst aber der Statt Chamb / auß etlichen vnvmbgänglichen Motiven bemächtigen müssen / vnnd also nicht gleich sie gern gewolt / auff den Manßfelder zuziehen können. Nachdem er aber vnder der Zeit / weil Jhre Durchleucht. vor der Statt Chamb gelegen / offt angedeuten Accord bey derselben suchen / vnnd zu würcklicher Bezeigung / ob were jhm Ernst / die innhabende Schantz zuraumen / vnnd Jhrer Durchl. sein Volck zuübergeben / neben mehr andern Conditionen / offeriren lassen: haben sie solche Offerta, auß oben der Länge nach erzehltem Bedencken anzunehmen für rathsamb befunden / vnnd mit jhme anfangen tractiren zulassen. Doch interim nichts desto minder / so bald die Statt Chamb erobert worden / jhre beyde Armaden conjun [620] giret vnd dem Manßfelder gleichwol nachgefolget / aber darumb nicht angreiffen oder auffhalten können / weil er aller Orten / dahin J. Durchl. nachgeruckt / allezeit gewichen / vnd derselben niergends erwarten wollen: Vnangesehen er sich mit Vortheil an einen engen Paß / deren etliche in der Obern Pfaltz sind / lägern / vnnd Jhre Durchl. sampt der gantzen Armada / mit grossem Verlust der Zeit vnd Vnkosten / etwa lang vnnd wol gar biß in den Winter auffhalten / also auch verhindern können / daß nicht allein die Obere Pfaltz dieser Zeit nicht mögen erobert / sondern auch deß Bunds Volck mit grossem mercklichen Kosten / vnd höchsten Vngelegenheiten der Stände / den gantzen Winter hindurch darinn müssen erhalten werden / vnd were dannoch auff künfftigen Frühling noch zu wagen gestanden / ob die Ober Pfaltz vnder Jhrer May. Gehorsamb zubringen gewesen were. 2. Weil mehrbesagter Manßfeld allenthalben / wo er nur hinkommen / die Päß offen / auch weder mit der Artilleria noch dem Volck / solche hinderliche Beschwerungen / die die Bayerische Armada im marchiren gehabt (sintemal seine Forza mehr in der Cavalleria gestanden) als hat er viel leichter forteylen / vnd sonderlich auch entzwischen / biß Jhr. Fürstl. Durchl. sich nach seinem Abzug auß der Obern Pfaltz aller Orthen recht versichert / vnnd zu dem end jhr Volck beysammen behalten müssen / ein weiten Vorsprung nehmen können. Hingegen ist Jhrer Durchl. Macht mehr am Fußvolck / welches so eylend nicht fortzubringen / wie der Manßfelder auch selbst wol erfahren / vnd in seinem stetigen vnzeitigen forteylen vber 2000. Knecht todt vnd kranck hinder sich gelassen hat. 3. Hat das Volck nothwendig mit Gelt / welches der Ständ Saumigkeit halben nicht gleich bey der Hand / noch an allen Orten sicher nach zuführen gewesen / müssen versehen werden: damit es nit allein wegen herbeynahenden kalten Winterzeit die Notthurfft an Kleydern / sondern auch im marchiren die Victualien vnnd Fouragie Frachten / vnd also den Ständen / derë Land man berührt / mit Rauben vnd Plündern Schaden zuzufügen desto weniger Vrsach haben mögen. Letzlich hat man sich deß Manßfelders meineydigen procedere, weil jhm ein so stattliche Gelt-Recompens / die er in der Vndern Pfaltz nicht leicht finden wird / hierdurch entgehet / nimmermehr versehen / sondern verhofft / er würde durch Verliehrung der Obern Pfaltz bey den Vnder-Pfältzischen allen Credit verlohren haben / vnd desto weniger admittirt werden / weil zugleich mit jhm der gantze Kriegsschwall in die Vndere-Pfaltz gezogen wird. Es wolle auch Jhre Fürstl. Durchl. darfür halten / daß man dem Manßfelder den Lust / vnd die Occasion / am Rhein herab zukommen / leicht hette abschneyden vnnd die Vnder Pfaltz so wol als die Ober / noch diesen Herbst gantz in Jhrer Keys. May. Devotion bringen / vnd allen denen jetzund vor Augen schwebenden Gefahren vnnd Incommoditeten wol lang vorkommen können / da die Spanische gleich im Junio / als der erste Anstandt zum End geloffen / jhre Impressa continuirt / vnd kein fernern Still standt der Waffen / darunder den Pfältzischen sich zustärcken / vnnd den Ständen / bevorab dem Stifft Speyer / feindlich zuzusetzen / vnd vndere Vortheil zuersehen / Zeit vnnd Weil gelassen worden / bewilliget hetten. Wie dann Jhre Durchl. solches gern gesehen hetten / vnnd derowegen an gehörigen Orten / durch vielfältig ermahnen vnd erinnern / sich der Occasion zu bedienen / vnd was zeitlichers / ehe der Feind zu mehrer Verfassung gelangen / zur Sachen zuthun / an jhro nichts erwinden haben lassen / vnnd selbsten auch in der Obern Pfaltz gegen dem Manßfelder viel eher procedirt weren / da sie nur deß Spanischen zumaligen Angriffs hierunder vergewissert seyn können / vnd nit besorgen müssen / wann die Vndere Pfaltz durch die nach einander prorogirte Anständt vor den Spanischen versichert / daß als dann der gantze Schwall in die Obere Pfaltz vnd Jhrer Durchl. vber den Halß kommen möchte. Wann dann auß diesem angezogenen Bedencken so viel abzunehmen / daß J. Fürstl. Durchl. einige Schuld / warumb der Manßfelder außgerissen / vnd sich in die Vndere Pfaltz begeben / mit Fug nicht kan zugemessen werden: so thun sich dieselbe getrösten vnd versehen / Ew. Churfürstl. Gn. werden nicht allein für sich selbsten oberzehlte Vmbständ der Sachen erwegen vnd erkennen / daß Jhre Durchl. bey so beschaffenen Dingen einmal vnmüglich gefallen / den Manßfelder dar- oben zutrennen oder auffzuhalten / auch bälder / als beschehen / nachzusetzen: Sondern sie werden auch andere dem Rheinischen Directorio zugethane Chur-Fürsten vnd Stände / zu vorkomm-vnnd benehmung aller vnbillichen Gedancken / auß obverstandenem Verlauff / vnbeschwert berichten / wie das gantze Werck mit dem Manßfelder eygentlich hergangen: was Jhre Durchl. zu der mit jhme gepflogenen Handlung bewogen / vnnd an Sperrung seines hinabrückens an den Rhein gehindert habe. Jhre Fürstl. Durchl. meynen gleichwol / der Manßfelder sey durch dieses außreissen vnnd fortrennen nicht weniger geschwächt worden / als wann man jhn im Feld geschlagen hette. Dann was für ein grosse Anzahl er in der Obern Pfaltz gehabt / ist oben angedeutet: wieviel er aber im hinab fliehen verlohren / das wird der Effect selbst geben. Damit aber so wol E. Churf. Gn. als deß Bischoffs zu Speyer Fürstl. Gn. vnd andere periclitirende Rheinische Stände / wider deß Manßfeldischen vn̅ Pfältzischen Kriegsvolcks Betrangnussen vnd Feindthätlich kettë ein mehrern Schutz haben möchten / haben J. Fürstl. Durchl. auff de roselben Begehren / jhren General Leutenant / den Herrn Tilly / mit so viel Volck zu Roß vnnd Fuß / als sie dieser Zeit / in dero von Jhrer Keyserl. Mayest. begehrten Besetz-vnd Versicherung der Obern Pfaltz vnd Böbmischen Grentzen entrathen können / herab geschickt / vnnd mit diesem [621] Befelch: weil die Defension derselben Ertz-vnd Stiffter nunmehr herunden angestellet wird / vnd auff solchen Fall / da sich J. Durchl. nit selbst Persönlich im Feld darbey befinden / die Direction vnd Verordnung aller Notturfft E. Churf. Gn. vermög der Bundsverfassungen gebühret / daß derowegen gedachter Herr Tilly / so lang als er sich mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck in diesem Rheinischen Bezirck auffhalten wird / von Ew. Churf. Gn. Direction dependiern / vnd dero Ordinantz in allem / so zu der Rheinischen Stiffter Desension dienen vnd nothwendig seyn mag / gelegen solle. Es lassen aber darbey J. Durchl. E. Churf. G. freundlich ersuchen / sie wollen sich vnbeschwert vernehmen lassen / wie sie es mit solcher Direction zuhalten gemeynt seyn möchten / darmit Jhr. Fürstl. Durchl. sich darnach zurichten / vnd dem General Leutenant fernere Ordinantz zukommen zulassen wissen. Belangend aber die Vnderhaltung dieses herabziehenden Volcks / deßgleichen die Artillerey / Proviant vnd Vnkosten / so darzu vonnöthe̅ / ist diese Erinnerung zuthun / daß E. Churf. Gn. vnd andere dero Directorio einverleibte Stände sich auß dem Würtzburg-vnd Augspurgischen Bunds Recessen mit mehrerm werden berichten können / wie es darmit solle gehalten werden: Bey welcher Verordnung es Jhre Durchl. bewenden lassen / vnnd erbietig sind bey den Ständen jhres Directorii daran zuseyn / damit denselben Recessen gemäß die Gebühr verordnet werde: nit zweiffelend Ew. Churf. G. werden auch bey den Rheinischen gleichmässige Verfügung thun. Benebens lassen J. Fürstl. Durchl. E. Churf. Gn. noch weiters freundlich ersuchen vnd bitten / daß sie jhro ventrawlich entdecken wolten / was Ew. Churf. Gn. sonsten bey dieser vorhabenden Kriegs Expedition am Rhein / sonderlich offtgedachten Bundsvolck halber / zu Gemüth gehen möchte: wie nemblich vnd wol dasselbe zu Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien Satisfaction, nicht weniger auch deß gemeinen Catholischen Wesens Wolfahrt / vnd Beschützung der Rheinischen Ertz-vnd Stiffter nutzlich vnnd mit gutem Effect gebraucht / was gestalt auch zwische̅ deß Bundsvolck vnnd dem Don Cordua gute Correspondentz vnd mutua Assistentia könte angeordnet werden. Wofern auch E. Churf. G. für rathsamb ansehen würde / so wol dieses herabziehenden / als auch deß vbrigen dem Bund zuständigen Volcks halber / vnd was sonsten der vereinigten Catholischen Chur-Fürsten vnd Stände Notturfft erfordern möchte / ein gemeinen Convent / oder Bundstag außzuschreiben / daß solches J. F. D. nit zugegen: vnd wollen allein E. Churf. Gn. Meynung / auff was Zeit / Mahlstatt vnd Hauptpuncten / das Außschreiben zustellen / gern vernehmen / vnd jres Orts alles das jenige / was dem gemeinen vnd insonderheit auch dem Catholischen Vnionwesen zu Nutz bedacht vnd angeordnet werden möchte / befürdern vnd zu Werck richten helffen / sc. Hierauff hat der Churfürst von Mayntz dem Bayerischë Abgesandten den 2. Nov. S. N. nachfolgenden (Antwort deß Churfürsten von Mayntz auff deß Bayerischë Abgesandten Anbringen.) Innhalts Antwort ertheilet: Was vors erste den vorgenommenen Accord / auch darauf deß von Manßfeld in diese Lande erfolgten Zug belangt / da zweiffeln J. Churf. Gn. gantz nicht / J. Fürstl. D. würden ohne erhebliche Vrsachen hierinn nichts vorgenommë / sondern alles zuvor wol erwogen haben. Von Gott aber were zuwünschen / daß dieser mächtige vn̅ gefährliche Feind auß diesen Lande̅ / wo nit gar / doch biß man sich besser versichert / abgehalten werden könne: dann wol zubesorgen / da Gott nit sonderliche Mittel verleihen solte / daß der hierauß dem Römischen Reich / vnd insonderheit der Catholischen Religion entstehende Schad grösser seyn / dann man etwan noch zur Zeit vermeynen möchte: dieweil der hiefigen Land Gelegenheit (deren sich die widrige gäntzlich zubemächtigen entschlossen) also bewand / daß dahero aller / biß daher mit so grosser Mühe vnd Vnkoste̅ erlangter Vortheil / leichlich auff einmal wider verlohren / vnd alles in vorigen Labyrinth gesetzt werden könte. Was Jhr. Churf. Gn. allbereit / nur im Durchzug / hierauß für Vngelegenheiten zu gestanden / hetten sie wol empfunden. Sie müßte aber dieses / als nunmehr geschehene Ding / dahin gestellet seyn lassen / vnnd hette sich nimmermehr versehen / daß so vnverhoffter dingen diesen Landen ein solche Gefahr hette zustehen sollen. Thäten sich gleichwol zum höchsten bedancken / daß J. F. D. nicht allein dero General Leutenant sampt dessen Armada / zu Beschützung dieser Landen / herunder geschickt / sondern auch darneben erböten / das beste dardey vor sich zuthun / vnd die Oberländische Stände zu einem gleichmässigen zuvermahnen. Was vnd so viel aber Jh. Churf. Gn. auffgetragene Diretion deß Kriegswesens betrifft / da herten J. D. leichtlich zuerachten / daß deroselben / den Last eines solchen weitaußsehendë Kriegswesens / vnd darzu gehörigen Nochwendigkeiten vber sich zunehmen / so wol Stands vnd Beruffs / als in anderer wichtigen Considerationen halber / bedencklich / ja gantz vnmüglich were. Dann alles andern zugeschweigen were der Vorrath an Gelt vnd Munition / so hierzu gehörete / weder bey J. Churf. G. noch jhren mitverwandten Ständen dieses Districts vorhanden. Vnd were man allenthalben durch die beyde Keyserische vnnd Pfältzische Armaden / vnnd die nun so lang wärende Bunds Contributiones, an allem Vorrath an Gelt / Wein / Getrayd / Pulver / Lunten / Bley vnnd dergleichen also erschöpffet / daß darmit auff zukommen gantz vnmüglich were. So were es auch der Zeit halben bey diesem geschwinden vnversehenen Zustandt also bewandt / daß J. Churf. G. die Sachen mit jren Mitständë nit communiciren / weniger dem bereits garim Hauß brennenden Fewer stewren können. Wie dann S. F. D. selbst am besten wisse / was zu einer solchen Direction gehörig were. Vnd da man schon ein gantzes Jahr bedacht darzu hette / daß dannoch alles ordentlich zubestellen vn̅ zur Hand zubringen (wann auch gleich die Geltmittel [622] bey der Hand / wie doch nicht were) schwer genug fallen würde. Jhre Churfürstl. Gn. erinnerten sich zwar der Bunds Abschied / vn̅ daß der Hertzog zu Vaudemont in diesem Rheinländischen district das Kriegswesen führen solte. Es hette aber derselbe sich seithero vnder Jhr. Fürstl. D. Commando ergeben vn̅ dependirte nunmehr gäntzlich von derselben: So were er auch hierzu so wenig / als andere gefaßt. Die Sach aber leyde den geringsten Verzug oder Mangel nicht. Vber dieses hetten Jhre Fürstl. Durchl. bißhero jhre Verrichtungen / vnder Jhrer Key. May. Nahmen vnnd Befelch geführet / gantz ohn / daß die Catholische Vnion sich sonsten biß Dato in die Böhmische vnd Pfältzische Sachen einmischen wollen: Wie sie sich dessen zum öfftern in Schrifften bedinget / vnnd dahero mit offener Hostililät biß noch verschonet geblieben. Solten nun Jh. Churf. Gn. sich dieses Lasts / im Nahmen der Catholischen vnirten Stände / vnderfangen / müßten sie sich nothwendig gegen der Pfaltz vnnd allen deren Assistenten für offene Feind dargeben. Welches den Catholischen so wenig zurathen / so wenig J. Churf. G. sich dessen ohne derselben Jhrer Key. May. vnd deß Königs in Hispanien wissen vor sich zu mächtigen hetten. Mehrere considerationes, als welche Jh. F. Durchl. bey sich selbst erwegen könten / weren vnnöthig für dißmal hierbey weitläufftiger außzuführen. Einmal finden Jhre Churf. G. bey diesem ein offenbare Vnmöglichkeit / vnd wann schon dieselbe gern jhrensserstes thun / vnd die Hand anlegen wolten / so würde sie doch vnmügliche Ding vornehmen / vnd dardrurch sich / alle Catholische Stände / vnd das gantze Religionwesen vorsetzlich in ensserste Noth vnd Gefahr setzen. Welches jhro weder bey Gott noch der Welt verantwortlich seyn würde. Wann dann die Sachen oberzehlter Massen bewandt / so ersuchten J. Churf. G. sein Fürstl. D. so hoch sie jmmer könten / es wolten dieselbe dieses alles bey sich wol behertzigen / so vrplötzlich von de̅ Sachen die Hand nicht abziehen / sondern wie biß dahero mit gemeiner Wolfahrt / vnnd jhrem vnsterblichen Ruhm geschehen / also auch fürbaß / in Krafft habenden Keyserl. Befelchs vnd Commission / oder wie sie es sonsten am besten befinden / die Direction in einem vnd anderm führen. Vnd dieweil der Allmächtige Gott sie in jrem bißhero geführten Kriegswesen / mit Erlangung stattlicher Landen prosperiren lassen / sie auch für sich selbsten mit allen Kriegsmitteln / vor andern Catholischen Ständen stattlich gesegnet / den Verlag in einem vnnd anderm vnbeschwert continuiren / vnd zu den Ständen das Vertrawen haben / daß sie jhr eusserstes bey deroselben auffsetzen vnd sie nicht lassen würden. Gestalt dann J. Churf. Gn. die Stände zu Einbringung jhrer Schuldigkeit fleissig vnd ernstlich erinnern wolten. Sonsten were zwar J. Churf. G. nit zuwider / einen Bundstag förderlich außzuschreiben / sie besorgten sich aber / es würden die Stände bey so gefährlichen Dingen schwerlich zusammen zukommen Zeit oder Gelegenheit haben: Vnderdessen aber diese Lande von den Widerwertigen gantz oder mehrentheils verderbet vnd verwüstet seyn. Wie dem allem / da es Jhre Durchl. also für gut angesehen / wolten Jh Churf. Gn. einen Tag außschreiben / vnd die Sachen zu gehöriger Consideration kommen lassen / da sie nur zuvor Jhrer D. Meynung / so wol deß Orths / als der Zeit / wie auch der Proposition halben / in etwas vertrawliche Machrichtung haben möchten. Vnderdessen aber hetten Jh. Churf. Gn. das beständige gute Vertrawen zu Jhrer Fürstl. Durchl. gesetze / wolten dieselbe auch nachmals vor sich / vnd im Nahmen jhrer mitverwandten Ständen / darumb gantz freundlich ersucht vnnd gebetten haben / sie wolten dero bekantem löblichem Eyffer nach / bey diesen Sachen / darauff die Wolfahrt deß gantzen Catholischen Wesens vornemblich vnnd endlich beruhete / auch ferner das beste thun / vnd dem vorstehenden Vbel vnnd endlichen Vndergang hiesiger Stände / vnnd folgends deß gantzen Catholischen Wesens im Reich / trewlich vorkommen helffen. Daß neben dem es Jhrer Fürstl. Durchl. zu vnsterblichem Ruhm gereichen würde / wolten Jhre Churf. G. neben jhren Mitständen / vmb dieselbe nach allem Vermögen danckbarlich zubeschulden vnvergessen bleiben. Diesem nach hat ferner der Churfürst gedachten Manßfeldischen Zugs vnnd dessen wegen / was zwischen jhm vnnd Bayern gehandelt worden / vnder Dato den 3. Nov. St. N. ein Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen: (Deß Churfürsten von Mayntz Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegen deß Manßfelders Zug in die Vnder Pfaltz.) Er setzte in keinen zweiffel / es würde Jhrer Durchl. bereits vorkommë seyn / wie sich die Sachen deß bevor gewesenen Manßfeldischen Accord halben angelassen / was derselbe für einen vnversehenen bösen Außgang genommen / vnd daß durch die von jhme Manßfeldern in die vndere Pfaltz gantz plötzlich geführe Armada der gantze Kriegsschwall in diese Lande / zu höchster vnser vnnd vnserer benachbarten Mitstände Beschwerung vnd Gefahr kommen. Nun hette jhm der Hertzog in Bayern die Vrsachen / dardurch er sich mit jhme Manßfeldern in Friedenshandlung einzulassen bewegen worden durch einen Gesandten der Länge nach vorbringen lassen / mit angehefftem Zumuthen: weil me Bundshülff nunmehr in diesen Rheinischen District kommen were / daß er sich vermög der Bunds Abschied / der Direction fürbaß / so lang berührte Hülff darinnen verbleiben würde / vndernehmen vnd alle gehörige Notthurfft zu diesem Kriegsheer verschaffen wolte: Inmassen solches J. D. in dem Copeylichen Beyschluß mit mehrerm zuersehen hetten. Was er sich nun gegen ermeltem Gesandten hierauff in Antwort erklärt / vnnd auß was eingeführten Motiven er sich / dieses Zumuthens [623] halben entschuldiget / das gebe die zweyte Beylag ebenmässig zuvernehmen. Dieweil er sich dann dieses Wercks / so wol der Vnmüglichkeit / als auch seines Geistlichen Stands vnnd Beruffs wegen zumahl nicht vnderfangen köndte / solches auch den Vnierten Standen zu mercklicher Gefahr gereichen würde: so ersuchte er hiermit Jhre Durchleucht. Sie wolten jhn auß angezogenen Vrsachen bey ermeldtem Hertzogen nicht allein im besten entschuldigen / sondern denselben mit zugleich dahin erbitten helffen / der Röm. Key. Mayest wie auch gemeinem Catholischen Wesen zum besten / sich mit der bißhero löblich geführten Direction noch länger beladen zulassen. Vnderdessen hette er die Verfügung gethan / damit die Soldatesca bey gutem Wissen erhalten würde / daß jhnen in jhrem Durchzug die Fuhren / Fütterung / Proviandt vnnd andere Notthurfft beygeschafft würden. Vnnd demnach bey diesem ankommenen Kriegsheer vonnöthen seyn wolte / sich bey zeiten vmb Munition / Pulver / Lunten / Bley vnd Pferd zu Fortbringung der Artilleria vnd Wägen vmbzuthun: Auff daß nun dißfalls kein Mangel erschiene / so bitte er hiermit Jhr. Durchleucht. ebenmässig / sie wolten jhm / was sie in einem vnd dem andern zur Hand bringen könten / auff künfftigen Abzug jhrer Quoten / nicht allein fürderlich zukommen / sondern auch jhm jhre Restanten / zu Verhütung Meuterey vnder den Soldaten (darzu dann bereits nicht wenig Anzeig gemercket worden) je eher je besser erlegen lassen. Wie vnnd welcher gestallt sich sonsten das Manßfeldische Kriegsvolck in seinen auffm Odenwald gelegenen Aemptern im Durchzug verhalten / vnnd wie vbel sie gehauset / were auß der Beylag zusehen. Welche wir geliebter Kürtze halben allhie anßlassen. Als immittelst der König in Engelland von dem Freyherrn von Digby / wie die Sachen in Teutschland stünden / vnnd wie die Feindseligkeiten in der Pfaltz mit grossem Ernst fortgetrieben würden / berichtet worden / hat er Pfaltzgraff Friderichen etliche Tonnen Golds vbermacht / vnd nachfolgenden Innhalts Schreiben wegen der Pfältzischen Sachen an Key. Mayest. abgehen lassen: (König Jacob in Engelland begehret von Keyser Ferdinand daß er seinem Tochtermann seine Erbländer vnd Titul wider zustellen solle.) Was für ein grosses Verlangen er zum Frieden hette / were Jh. Key. Mayest. vnd der gantzen Christenheit / auß dem was er bißhero wegen der Böhmischen Vnruhe / durch seinen Gesandten / vnnd der mächsten Fürsten in Europa Intercession vnd Vorbitt / genugsamb bekandt. Käme jhme derhalben sehr frembd vor / daß eben zu der Zeit / da er von dem Frieden Handelte / vnnd von Jhrer Mayest. gute Antwort empfangen (deren aber doch was darauff erfolget / gantz zuwider) sein Tochtermann aller seiner Erbländer / so jhme bißhero vberblieben / beraubet worden / in dem vom Hertzog in Bayern auß Jhrer Keys. May. Befehl (wie er vorgebe) die Obere Pfaltz eingenommen / vnd solches vmb solcher Vrsach / welche bißhero gantz new vnd vnerhöret: da auß dero Antwort doch / die Jh. May. seinem Abgesandten gegeben / erscheine / daß die Aachtserklärung selbiger Orthen eingestellet / vnnd die Waffen nicht eher an die Hand genommen werden sollen / es were jhn dann solches drey Monat zuvor verkündiget; Ja daß auch noch / nach solcher erfolgter Antwort auff Jh. Keys. M. Befehl die Vnder-Pfaltz feindselig angefallen / vnd der grösseste theil derselben von dem Spanischen Kriegsvolck eingenommen worden / nicht ohne Gefahr vnd Verlust deß gantzen Lands / wo selbiges nicht vnverhoffter weiß were entsetzet worden. Dieweil er dann vermerckete / was grosse Vngelegenheiten auß dergleichen Auffzug entstanden / vnnd ohne zweiffel ins künfftig noch grössere entspringen würden / achtete er für hochnothwendig / daß doch diesem vnglückseligen Wesen von J. Key. M. remedirt würde / vnd hingegen angenommen / was von seinem Tochtermann jhro solte geleistet werden / welches erstlich were: Daß J. M. jhn wider wolle zu voriger Gnad vnd Gunst auffnemmen / vnd jhme seine Erbländer vnnd Titul wider zustellen / die er gehabt / ehe dann er sich der Böhmen angenommen. Das ander so er zu leisten schuldig were / seye / daß erstlich sein Tochtermann / was er für Anspruch zu dem Königreich Böhmen vnd desselben angehörigen Landen hette oder zuhaben vermeynte / derselben sich für sich vnd seine Söhne verzeihe vnd begebe. Daß er mit schuldiger Vnderthänigkeit vnd Ehrerbietung J. Key. May. sich vnderwerffe / wie in dergleichen Fällen zu beschehen pflegte von Fürsten jhm an Stand vnd Würdigkeit gleich. Daß er solche Versöhnungs Wolthat von J. Key. M. durch einen Fußfall bitte. Daß er nicht durch heimliche Bündnussen / oder auff andere weiß den Fried vnnd rühigen Stand J. Key. M. Königreichen / Fürstenthümber vnnd Regierung hindern oder verunruhigen wolle / sondern hergegen das alles gern vnd ohne falsch thun / was zu bekräfftigung derselben Hochheit vnd Gewalt dienete vnd nutzlich were. Was die andern Fürsten deß Röm. Reichs / so wol die Geist-als Weltliche betreffe / mit welchen durch solche Vneinigkeit newe Widerwillen entstanden / solte er mit jhnen / so viel an jhm were / wider versöhnet werden / vnd hinfort auffrechten Frieden vnnd Freundschafft mit jhnen halten / auch solche Mittel für die Hand nemmen / welche alle Zänck auffheben mögen / damit alle Feindschafft ab / auch ein vergessenheit alles Vnglücks / so auß solcher Vneinigkeit entstanden / auffgerichtet werde. Dieweil sich viel köndte zutragen / welches noch nicht genugsamb erkant / oder bißhero gantz vnbewußt / vnnd doch dieser Vergleichung nothwendig müssen einverleibet werden / neme er auff sich / da anderst Jhr. Key. May. was hierinn zuthun / anzeigen wird / daß sein Tochtermann diesem allem / der Billichkeit nach gehorchen müßte / welche sein Fürbitt / wann Jh. Key. May. sie mit [624] solchem Gemüth annehmen würde / als es solche anbrächte / wie dann solches augenscheinliche Anzeigungen weren / dero geneigten Willens gegen jhm / so wolte er solches mit freundlichen Diensten gegen Jh. May. vnd das Hauß Oesterreich erwidern. Da aber sein Begehren kein statt haben würde / oder newe Hindernuß auß den vorigen gesucht würden / dieweil allbereit viel Monat verlauffen / in dem J. Key. May. mit andern Fürsten sich seines Begehrens halben berathschlaget / in dem nechsten Schreiben aber Jh. May. versprochen / sie wollen in kurtzem anzeigen / was sie dieses Handels halben beschlossen / also würde jhn niemand verdencken / wann er offentlich die Waffen an die Hand neme / vnd für die Vätterliche Erbgüter vnnd Titul seiner Enckel streite / dieweil er derselben Schutzherr were / vnnd sonderlich nicht begehrte newe Titul jhnen zuerlangen / sondern die angeborne zuerhalten / welche der Pfaltzgraff dazumal gehabt hette / als er jhm seine Tochter verheurathet / deren durch Gottes Gnad verliehene viel Kinder so gantz Hülffloß lassen / gar vnbillich were. J. Key. May. könte sich auchnicht vber jhn beschweren / weil er sehe daß die Mittel durch welche er die Sach ohne Waffen beyzulegen sich vnderstanden hette / alle in Wind geschlagen würden. Dieses würde ohne grossen Schaden der gantzen Christenheit / vnd ohne deß Friedens mit dem Hauß Oesterreich / dem er sonst wol geneigt gewesen / Zerrüttung nicht geschehen können: Solte demnach J. May. alles wol betrachten / vnd vielmehr seiner Freundschafft gebrauchen / dann zu gewaltsamen Rathschlägen jhne nöthigen. Dieses Schreiben war datiert den 12. Novembris 1621. (Deß Königs in Engelland Schreiben an den König in Hispanien wegen der Pfältzischë Sachen.) Auff welchen Tag gemelter König in Engelland der Pfältzischen Sachen halben auch ein Schreiben an den König in Hispanien abgehen lassen / dieses Innhalts: Er zweiffelte nicht Jh. Kön. May. würde das jenige / was bißhero nicht vor gar langer Zeit in der Pfaltz vorgelauffen / auch von jhm der Keys. May. angebracht vnnd erinnert worden / auß seinen abgangenen Schreiben zur Gnüge verstanden haben. Ob nun wol die Billichkeit an jhr selbst / wie dann auch die zwischen jhnen sich erhaltende Freundschafft diese Sach befördern vnnd commendiren solten / hette er doch für eine Notthurfft erachtet / etwas weitläufftiger vnnd mit mehrerm Ernst Jhre Kön. May. zuerinnern / so viel mehr seine Dignität vnnd Hochheit in solcher Sachen interessirt were / vnnd dieselbe ohne das erforderte / daß seinem billigmässigen Begehren / gefaßter Hoffnung nach / gebührende Statt gegeben würde / zumal weil jhn auch die Natur selbsten dahin anstrengte / allen möglichsten Ernst vnd Fleiß zu diesem End anzuwenden. Wie er dann jhm biß anhero nichts höher angelegen seyn lassen / hette auch anjetzo bey so gestalten Sachen so viel desto weniger vnderlassen können / Jhre Kön. Mayest. ernstlich anzulangen / daß dieselbe jhre Authorität vnd hohes Ansehen in diesen Sachen zu interporen Jhro wolte belieben lassen: Dann er hette die gewisse Nachrichtung / es habe sich der Keyser zu vnderschiedlichen malen verpflichtet vnd verheissen / die Chur Pfaltz vnd zugehörige Erbland von seinem Tochtermann ab vnd auff den Hertzogen in Bayern zu transferiren: Es seye auch solches gäntzlich ins Werck zusetzen / kein andere Verhindernuß im Weg gestanden / dann daß es an Jhrer Kön. May. Bewilligung hierzu noch zur zeit ermangelte / vnd Jhrer Mayest. Officianten vnd Diener sich außtrücklich vernehmen liessen / wo ein solches ohne Consenß vnd Bewilligung Jhrer May. attentirt vnd vorgenommen werden solte / der Keyser Jhrer May. Hülff vnnd Beystandt / derë er anjetzo meistentheils sich gebrauchte / sich nicht mehr zu getrösten haben würde. Ob er aber wol bißhero von Jhrer Key. May. sich viel ein anders eingebildet / so müßte er sich doch wegen dieser einander schnurstracks zuwider lauffenden Handlungen so viel desto mehr verwundern / so vnglaublicher jm / der er doch der Sachen gewisse vnnd gründliche Nachrichtung hette / solches anfänglich vorkommen. Dann so wol J. Key. M. selbsten in allen jhren Beantwortung / so seinem Legaten gegeben worden / sich jederzeit nicht allein eines gegen jhm geneigten guten Willens vernemen lassen / sondern auch die gäntzliche Restitution seines Tochtermanns / zu Bezeugung solcher Freundschafft verheissen / als auch alle die jenige / mit welchen sein Legat / als er zu Wien gewesen / hiervon Vnderredung gepflogen / nemblichen Jhrer Key. M. Räthe vnd Diener / hetten sich mit den außtrücklichen Worten verlauten lassen / es würde der Keyser sich einer solchen Antwort / wann er nicht von solchen Verheissungen vnnd Pacten gantz frey vnnd vnverpflichtet were / keines wegs haben vernehmen lassen. Ob nun wol seine Sorgfältigkeit auff die vnverhoffte erfolgte Veränderung vmb ein hohes vermehret worden / so minderte jhm doch dieselbe Jh. Kön. M. beständige Auffrichtigkeit / wie auch der jhm jederzeit geneigter vnd von deroselben erzeigter guter Will. Derowegen er dann auch Jhrer Kön. M. billich Danck sagte / vnd so viel desto inständiger bitte / dieselbe wolte solches so wol vor jhr angefangenes Werck zum glücklichen End vollführen / vnd nit zugeben / daß vnder dem Praetext vnd Schein der widrigen Religion / vnd anderer vorgewandten eusserlichen Emolumenten vnd Nutzbarkeiten / zu mehrerm Vnglück vnnd Jammer / so auß diesem Krieg / zu vnwiderbringlichem Schaden der gantzen werthen Christenheit (allein den leidigen Hochmuth vnd Ehrgeitz zu stärcken) nothwendig erfolgen müßte / Vrsach vnd Anlaß gegeben würde; sintemal auß vielen Exempeln kund vnd offenbar / wie schädlich vnnd hochgefährlich es sey / wann man jemand zur eussersten Desperation zwinge vnd tringe. Seine Person zwar belangend / hette Jhre May. in seinen vorigen Schreiben weitläufftig erinnert / vnd deroselben zu Gemüth geführet / wie [625] auß hoher vnd vnvermeidlicher Notturfft / er seiner Enckel erbliche o day Digniteten / Hochheit vnnd Gerechtigkeiten zubeschützen / gezwungen / vnd gleichsamb mit Gewalt getrungen würde. Auß welchem allem J. Kön. May. leichtlich sehen vnd spüren könte / wie hoch vnd viel an solchem seinem billichmässigen Begehren / so er von Jhr. May. bißhero zu befördern gebethen / vnd durch deroselben Authorität vnd Fleiß zuerlangen / in guter Hoffnung gestanden / gelegen. Dann daß er seiner selbsten / wie auch seines Tochtermanns / Tochter vnd Enckeln geschweige / so würde die gantze Christenheit solchen erfolgenden vnd erwünschren Frieden / Jh. Kön. M. hohen Verstand vnnd Gottesforcht zuzuschreiben vnd darumb zu dancken haben / welches dann vnder den Menschlichen vnd Irrdischen / das höchste Gut were / vnd niem anden einige höhere Wolthat erwiesen / ja auch nicht erdacht werden könte / sc. (1621. Keyser Ferdinand schicket ein Schreiben in Engelland.) Demnach nun Jh. Keys. May. vorgedachtes Schreiben empfangen / vnd darinn was der König in Engelland bey diesem Zustand gesinnet / verstanden / hat er alsobalb darauff eine Legation / deren Principal der Graff von Schwartzenburg war / in selbig Königreich / daselbst von aller Sachen beschaffenheit Bericht zuthun / vnd wegen eines vnd deß andern zu tractiren / abgefertiget. (Keys. Ferdinand ertheilet dem König in Hispanien die Lehen vber Meyland vnd andere Ort.) Kurtz zuvor hat J. Keys. May. dem Hispanischen Ambassadorn wegen seines Königs / die Lehen vber Meyland / Final / Senis vnd Piumbino / ertheilet / solches ist gar stattlich vnd prächtig zugangen / vnnd nach vollendter Belehnung ein herrlich Pancket gehalten / vnd darbey vber 700. Speisen auffgesetzet / auch den Leuthen / so wol zu Hoff als auff der Gassen / viel Wein zum besten gegeben worden. (Churfürst von Brandenburg bekompt die Lehen vber Preussen.) Den 23. Sept. hat König Sigismund in Polen / den Churfürsten von Brandenburg / mit
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dem Hertzogthumb Preussen belehnet. Es haben sich zwar etliche Polnische Rahtshern darwider gesetzet / vnd nicht gern gesehen / daß solche Belehnung dem Churfürsten ertheilet würde / aber sie kondten es nicht hindern. Die Belehnung ist zu Warschaw geschehen / allda der Churfürst mit 500. Heyduck??? vnd einer starcken Reutterey sehr stattlich eingeholet worden: von dannen er nachdem alles vollbracht / den 25. Sept. mit der Lehenfahnen wider nach Königsbergs auffgebrochen / vnd selbig Land jhm huldigen lassen. (Preussen.) Es ligt das Hertzogthumb Preussen gegen Mitternacht an dem Balthischen Meer / gegen Orient an Littaw vnd Samogeten / gegen Nidergang an Pommern / vnd gegen Mittag an Massowen vnd Pohlen. Seine Länge vom Norden in Suden / begreiffet fast 50. Polnische Meilen / von der Festung Memel / biß an die Statt Thorn. Die Breite ist der Länge fast gleich. Fast diß gantze Landt / ist vor diesem den Teutschen Creutzherrn vnderthan gewesen: alß aber selbige vbel regierten / haben die Innwohner sich auß jhrem Dominat / vnder König Casimiren in Polen / begeben / vnder welchem Königreich sie die folgende Zeiten gewesen / doch haben die Ritter niemalen dahin können gebracht werden / daß sie dem König in Polen gehuldiget hetten / sondern sie haben vielfältige Krieg darüber / mit den Polen geführet / doch allezeit mit zweiffelhafftigem Glück / biß endlich Marggraff Albrecht von Brandenburg / so der 43. Teutschen Ordensmeister gewesen / König Sigismundo in Polen gehuldiget / vnnd sich in desselben Schutz begeben / welches geschehen zu Cracaw / im Jahr nach Christi Geburt 1525. Hingegen hat jhme der König den grossen Theil Preussen / so heutiges Tages das Hertzogisch genennet wird / zu Lehen geben / vnd darbey stattliche Dignitäten vnb Privilegia ertheilet vnd verordnet / daß der Hertzog in Preussen / allen Ständen deß Königreichs solte vorgesetzet werden / vnd auff Reichstägen vnnd Zusammenkünfften / die Stell nach dem König haben: Aber solches ist hernach bey den Successorn in Abgang kommen. (Genealogy der Churfürsten vnd Marggraffen von Brandenburg.) Hiehero wollen wir das Geschlechtregister der Marggraffen vnnd Churfürsten von Brandenbürg setzen / darauß dann auch zugleich Marggraff Hans Georgen von Jägerndorff / dessen wir in gegenwertiger Historj / zu mehrmahlen gedacht / wie nicht weniger Marggraff Joachim Ernsten von Brandenburg Onoltzbach / Christian Wilhelms Administratoris zu Magdeburg / sc. Stammen zuersehen seyn. ???†† NB. Diß Land Preussen wird jetziger Zeit in zwey Theil / als in das Königisch vnnd Hertzogisch Preussen getheilet: Deß Hertzogischen Theils Hauptstatt ist Königsberg: deß Königischen aber Marienburg / welches aber fast grössern Theils der König in Schweden heutiges Tags jnnen hat. Selbiger König rüstete / in dem König Sigismund in Polen / wie droben gemeldet / mit den Türcken viel zuthun hatte / eine starcke Armada / so in 16000. zu Fuß vnd 2000. Pferden bestunde / auß / vnnd nachdem alles in Bereitschafft / brachte er solch sein Kriegsvolck zu Schiff / vnd (Riga in Lieffland vom König in Schweden eyngenommen.) fuhr auff die Statt Riga zu: er hatte mächtige Kriegsschiff / vnd darneben viel Schuten / damit er das Volck ans Landt setzte / vnd selbig Ort zu Wasser vnd Land starck belägerte. Die Statt hatte sich der Zeit von der Cron Polen / vorangeregter Vrsachen halben / keines Entsatzes zugetrösten / derhalben alß Jhr. Kön. May. mit Beschiessen / Stürmen vnd Fewereinwerffen / grossen Ernst brauchte / mußte sie sich endlich accommodiren / vnd den 17. Septembr. sich mit Accord ergeben: Nach welcher Eroberung Jh. Mayest. auch vieler anderer Ort in Lieff-vnd Churland / sich ohne sonderlichen Widerstand bemächtigte. (Lieffland.) Es ist Lieffland ein grosse Landtschafft / grentzet gegen Orient an Reussen / so dem Moscowiter zugehörig ist / gegen Mitternacht an Schweden vnd Finland / doch lauffet das Balthische Meer darzwischen: gegen Nidergang erstreckt es sich an das Balthische Meer / vnd gegen Mittag an Littaw vnd Samogeten. Hat 90. Teutscher (Riga.) Meilen in der Länge vnd 50. in der Breite. Darinn ist Riga die Hauptstatt / welche versehen ist / mit starcken Mawren / Pasteyen / Thürnen vnd Gräben / auch ringsvmb mit Pallisaden auffs beste verwahret. Hat ein festes Schloß / darinn vor Zeiten deß Teutschen Ordens Meister / jhre Residentz gehabt. An diese Statt vnd Schloß / lauffet der Fluß Duna / so in dem rauhen Moscowitischen Reussenland entspringet / vnnd zwo Meilen von Riga / mit grossen Strömen sich in das Meer ergiesset. Die Statt ist sonsten vnder den Kauff vnnd Handelstätten nicht die geringste: Sintemal auß Schweden / Dennemarck / Holstein / Reussen / Litraw vnd andern Ländern / allerhand Waaren dahin gebracht werden / vnd ob wol die Statt bey zwo Meilen vom Vfer deß Meersligt / können doch die ankommende Schiff auff obgedachtem Fluß / biß an die Stattmawer fahren. Wir kommen nun wider auff die Pündnerische Geschichten. Nachdem nun die schändliche Rebellion / vnd Cainische Mordthat im Land Veltlyn / den Zerstörern gemeiner Ruh / vnnd Feinden der Evangelischen Religion gelungen / sind jhres gleichen blutgirige Hertzen darab nicht ersettiget worden. Sondern es haben die Papistischen Gemeinden im obern vnd ersten Bund / so der Grauw genannt wird / damit gleiches Blutbad auch in Gemeinen drey Bündten möchte angerichtet werden / durch etliche Spanische Practicanten / sonderlich den genanten Ritter Gioier / Pompejum Plantam / vnd andere / sich wider Ehr vnd Eyd / vnd wider den geschwornen Bundsbrieff Gemeiner drey Bündten / hinderrucks vnnd ohne wissen der Zweyen andern Bündten / in ein sehr schandliche / dem Vatterland vnnd desselben alten Bundsverwandten / [ID00701] [ID00702]

Benealogta der Churfürste???
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|| [ID00703]
???nd Marggraffen von Bran??? [ID00704] [627] dem Evangelischen Wesen aber insonderheit / schädliche / nachtheilige Bundstractation eingelassen: auch selbige / mit Spanischer hülff von Meyland her / vnd der fünff Papistischen Cantonen der Eydgnoschafft / hindurch zubringen: vnd nicht allein allen Gemeinden in bemeltem obern Bund / sondern auch den beyden andern Bündten / auffzutrucken / vnderstanden. Zu welchem end dann der bemelten Cantonen 5. Fendlein allbereit ins Landt gebracht / vnd mit Spanischem Gelt bezahlt worden. Darzu ein Spanischer Ambassador / Visconte Scaramuccio genannt / selbst ins Land kommen: Inmassen / weil auch jhres theils die gedachte Capitulation schon besigelt / solche nur zu Meyland gleichfals hat besigelt werden sollen: Dahin dann der Leutenant Georg / vnnd obberürter Gioier abgeordnet waren. (Der Papisten blutgierige Anschläg in den Bündten.) Hierauff ward der Blutige Anschlag / die Reformierte Religion / eben wie in dem Landt Veltlyn geschehen / auch in gantz Rhaetia oder gemeinen drey Bündten / außzurotten / widerumb an die Hand genommen / vnd folgends beschlossen / die namhafften Evangelischen Gemeinden / Tusis vnd Samß / durchauß zuverhergen vnnd zuverbrennen: folgends gen Cläven zuziehen / die Besatzung daselbsten zuerschlagen: darnach mit sampt der Spanischen Macht / durchs Bregell hin auff in beyde Engadin / vnnd durch Brettigöuw wider hinauß / alles Evangelische Volck / so nicht zum Bapstumb tretten wolte / zuermorden: Auch da sie mit den Ketzern in Bündten fertig / wie gleichsfals im Togenburg / alßdann das Ketzernest zu Zürich (wie sie es titulieren) auch heimzusuchen. Wie solches alles / von den fünff Orten in einer Reißtruhen vnnd sonsten dahinden bliebenen Schreiben / gründlich zubeweisen. Solches auch / das in des Apts von Disentis Schreibstüblein gefundene Original / dessen Copey hernach folgt / mehr als gnugsam bezeugt: welches also lautet: Molto Illustre & molte Reuerendo Signore. Dal presente messo in questo punto, ricevo la lettera di V. S. delli 15. stante, con l'annesso originale del Signore Colonello Berlinger á lei, dalle quali intendo, come in fin hora, non é conclusa cosa alcuna sopra gli affari di coteste parti, & con mio dispiacere provedo altre rouine & altri mali, che senz' altro succederanno se non s'abbraccia da douero, il partito giá da me á V. S. piùvolte proposto, & da lei molto bene approvato, di distrugger affatto l'Eresia, & piantare in ogni luoco della Retia la santa fede Cattolica. Alli 15. di questo scrissi io à V. S. & lei feci un lungo discorso intorno alli detti affari de i Signori Grigioni confidentemente. Di Lugano li 23. Decembre 1620. Di V. S. molto illustre & molto Reverendo come fratello affettionatiss. per servirla prontissimo. Il Vescovo di Adria Nuntio. Laut auff Teutsch also: Hochwürdiger Herr. Eben jetzt wird mir ewer schreiben vom 15. diß / durch gegenwertigen Botten vberantwortet / mit sampt beygefügtem Original / des an jhne vom Herren Obersten Berlinger gethanen schreiben. Darauß ich vernimme / was massen biß dato von den Sachen ewers Lands / noch nichts geschlossen. Kan wol / mit meinem bedawren / den Vntergang vnd ander Vnglück / so hierauß vngezweiffelt erwachsen mag / vorsehen: wo man nit nach d' gebür das von mir euch mehrmahlen fürgeschlagene / vnnd von euch durchauß approbierte Mittel (das nemblich die Heresey oder der newe Glauben der Evangelischen / gantz außgereutet / vnd hingegen an allen Orten des Raetierlands / der Heylig Catholisch Römisch Glaub / an die statt gepflantzet werde) fürnimt. Den 15. diß / schrieb ich euch auch deß wegen / vnd hab euch vertrawlich vnnd außführlich aller Sachen der Herren Bündneren berichtet. Zu Lugan den 23. Decembr. 1620. Ewer Ehrw. allzeit dienstbeflissener williger Bruder / Bischoff zu Adria / Bäpstlicher Nuntius. Solche Rathschläg wurden wider die Reformirten in Bündten von jhren Feinden gefaßt. Aber der im Himmel wohnet / lachet jhr / sc. Denn als kein Menschliche hülff mehr vorhanden / erweckt er etliche redliche Bundsleuth / welche sich miteinander durch den Eydschwur verbunden / auß jhrem Vatterland alle Tyranney best jhres vermögens abzuschaffen / vnnd deme zu der alten wolhergebrachten Freyheit / wie auch fried vnnd ruh / zuverhelffen. Also kamen mehr nicht als 18. Mann zusammen: Die zogen zu dem Schloß Rietberg / erschlugen in demselben / den 15. Hornung / den fürnembsten Redlinsführer aller bösen Practicken / vnnd Choragum dieser gantzen (Den Papisten in den Bündten werden jre Anschläg zu nicht gemacht.) Tragoedj / Pompejum Plantam. Vnd ob wol in allen Messischen Gemeinden im Thumlägsch / Sturm geleutet / vn̅ das Volck in ein Schlachtordnung allbereit gestellet worden: sind sie doch durch dieselbige / vnverletzt kommen: haben jhrer viel mit Backenstreichen empfangen / vnnd mit darvon lauffen lassen: Sind auch widerumb / neben dem Vrner Fendlein / vnangefochten / (da sich 300. Mann / an 18. nicht wagen dörffen) in jhre gewarsame kommen. Da sich alsbald jhre anzahl gemehret: Inmassen bald darauff widerumb 6. andere Zerstörer der gemeinen Ruh vnd Evangelischen Religion / als Fortunatus Planta / Dominicus Nader / Bartholome Dulfin / alle drey von Steinßberg / Amman Bart / Nut Valentin / vnnd Johan Adam / auß dem weg geraumt worden. Weil es aber nichts desto minder an bösen Practicanten nicht gemangelt / auch die Frantzösische versprochene Hülff / vmb etwas zu lang außblieben / dardurch man sich des vnendlichen vndergangs hatte zuversehen: Als sind auch die vnder Engadiner in gemein / vnd dann etliche auß dem obern Engadin / sampt den vertriebenen Münsterthalern / jhrer auff die 900. nach dem sie die Päß zu Pesclaf vnnd Cläven / auff alle Fürfallenheit / wol versehen / mit Wehr vnd Waafen zusammen kommen. Als die [628] vernommen / daß die Fendlein des abtrünnigen oberen Bunds / nemlich die Disentisser / Lagnitzer / Laaxer vnd Galancker / den 10. Mertzen gen Tusis kommen / willens dem beschlossenen abschewlichen Mord / einen Anfang zu machen: sind sie in den obern Bund gefallen / haben den 13. dieses / mit hülff etlicher Schamseren / so durch Ruckella hinab / den Feind angegriffen / mit verlust 60. vnd mehr personen des Feinds / ohne verletzung der jhrigen / denselbigen in die Flucht geschlagen. Welchem die 5. Ortischen Fendlein am selbigen Tag sollen nachfolgen / die Ketzerey außzusäubern. Sie haben aber zu einem solchen Schimpff sich nicht näheren / noch auch denselbigen in jhrem eygenen Quartier erwarten wöllen. Sondern sich stracks des folgenden 14. Tags wol früh / von Embs / Thamins vnd Ratzüns / da sie gelegen / in die Flucht begeben / vnnd sind gen Ilantz / Laax / vnd andere Ort des obern Bunds / gegen den Grentzen jhres Vatterlands gezogen. Darauff obbemelte guthertzige Bundsleut / alßbald auff Ratzüns geruckt / vnd die Eynwohner daselbsten auff jhr begehren zu gnaden angenommen. Als sie daselbsten vber Nacht gewesen / vnd im Schloß allda / die Nacht zuvor / obbemelter Spanischer Ambassador / so diese Auffrührer vnd Rebellen mit rath vnd gelt angetrieben / vnd wider die zween andere Bünd verhetzt hatte / gelegen / aber gleichfalls mit den 5. Ortischen Fendleinen außgerissen / geruhet: sind sie den 16. auß einbrünstigem begehren der Evangelischen Gemeinden ob dem Wald / mit sampt den Davoseren / gar spaat zu Valandos ankommen. Da in allem außreissen / die 5. Ortischen Fendlein / ein arme Mutter mit dreyen Kindern / auch in jhrem eygenen Hauß / haben angreiffen / vnnd jämmerlich erwürgen dörffen. Als die Guthertzigen kaum zu Nacht gessen / wurden sie von zwey der 5. Ortischen Fendlein / zu denen aber die andern 3. auch alßbald gestossen / wider versprochene / vnd von Baden auß / jhnen von den Gesandten gemeiner löblichen Eydgnoschafft der 13. Orten / zum andern mahl gebottene Neutralität / von dem Berg hinab ob Valandos angegriffen. Der Guthertzigen Volck zog auff mit grossem eyffer / vnd ward jhme / das keinen Vortheil nirgend hatte / ein Vortheil von den Feinden selber gegeben. Dann sie / die Feind / einen Stadel / mit sampt vielem Vieh darinnen / angezündt / vermeinende daß durch den Rauch / den Guthertzgen das Gesicht benommen werden solte. Es wandte sich aber der Wind / vnd wurd der Rauch gegen jhnen selber gewehet. Vnd hat darzu von den Guthertzigen jhr gantzes Läger mögen gesehen werden / sie aber von dem Feind nicht. Also gieng ein harter Streit an / von den 12. Vhren der Nacht / welcher gewährt biß an den Tag / ja wol mithinzu biß an den Mittag. Vmb welche Zeit zu den Feinden / welche allzeit auff dem Berg gehalten / gestossen / alles was Wehr vnd Waafen tragen mögen / von Disentiß / Lugnitz / Vbersax / Laax / Grub / vnnd derselben gantzen Gegne. Derhalben / als der Feind neben der viele deß Volcks (dann jhrer in die 6000. Mann gewesen) auch das grobe Geschütz in seinen Handen hatte / vnnd auff die anderen / so in dem Boden gegen Valcarera / nicht mehr als 1000. Mann starck waren (dann die Churer vnd Prettigöuwer noch nicht zu jhnen gestossen) schosse / haben sie sich vber das Tobel reteriert / stracks auff Damins ziehen. de. Allda vnnd zu Rychenaw / alle Fendlein der zweyen Bündten / auß genommen Pesclaf vnnd Bergell / mit sampt den Tusner vnnd Schamser Fendleinen des oberen Bunds / versamlet gewesen. In obbemeltem Treffen / sind auff der Guthertzigen seithen geblieben 22. Mann / vnd etlich wenig verwundet: nemblich vnter andern / von ober Engadin 5. Mann / von vnder Engadin vnd Münsterthal / 8. Mann / ob Davos 4. von Schamß 2. die vbrigen 3. aber von denen / so zun Tusneren vnd Brettigöuweren gehörten. Auff des Feinds seithen aber / ist ein grosse Anzahl vmbkommen. Dann 2. grosse Gräben / haben sie mit todten Cörpern deß Nachts gefüllt. Viel sind in dem obbemelten angezündten Stadel verbrennt vnd 2. Wägen voll hinweg geführt worden / damit man die Zahl nicht erfahren könte. Viel hat man nach jhrem Abzug / noch vnbegraben ligen gesehen. Dannenher jhnen dieselbe Nacht / das Hertz gar entfallen. Den 17. sind die Guthertzigen / nach dem die Fendlein von Chur / der vier Dörffern / Herrschafft Churwalden vnd Belfort / zu jhnen gestossen / mit gesamter Macht gezogen biß gen Flimß: Allda sie jhr Nachtläger gehabt haben. In dem kam jhnen Bottschafft / es were der Feind von Laax auff Ilanx zu gewichen. Vnd haben die 5. Ortischen Valandoß aller dingen geplündert auch jhr Vieh abgetrieben. Es schickten auch Laax vnnd die nechste Dörffer / zu den Guthertzi gen / begehrten gnad / vnd sind in gnaden empfangen worden. Darauff haben sie sich / den 18. diß / nacher Ilantz / in den Hauptflecken des oberen Bunds / darauß die Einwohner geflohen waren / begeben. Darab auch die vmbligenden Ort einen solchen schrecken empfangen / daß alle die Gemeinden / so die Spanische Capitulation allbereit angenom̅en hatten / dieselbig widerum̅ fallen lassen / vmb gnad gebetten / auch sich fürterhin aller Trew vnd Auffrichtigkeit gegen den andern zwey Bündten / anerbotten haben. Ob Sant Martin / waren zwey Fendlein ertapt / vnd in den Hauptflecken gebracht / nemblich das Lugnitzer / vnd eines genannt Balthassars / ein new Spanisch Fendlein / welches zu fätzen zerrissen worden: das ander aber / als ein Landfendlein / hat man einbehalten. Dem Volck / weil es mit auffgehobenen Händen vnnd auff den Knien jnniglich gnad begehrt / ist verschonet worden: wie gleiches den Ilantzern widerfahren: welche am selben Tag mehrertheils mit den Guthertzigen biß gen Brigeltz oder Waltenspurg gezogen. Vnter des kamen den Auffrührischen zu hülff vo̅ Meyland her / gen Bellentz / 2000. Mußquetirer Vnd 300. Pferd. Da sie aber das herrliche [629] vnnd gute Engadiner wetter / nemblich den grossen Schnee gesehen / haben sie sich vber das Gebürg nicht wagen dörffen. Die fünff Ortischen Fendlein / alß sie sahen / daß jhnen keine gebrattene Vögel ins Maul fliehen wolten / vnnd sich jhrer sieben wider einen Ketzer nicht samlen können / lassen sie auch zween allbereit gespickte Capaunen dahinden / vnd fliehen mit der Bündneren Geschütz / vnnd gestolenem Vieh / Haab vnd Gut / darvon. Darumb ward jhnen von den Guthertzigen nachgeeilt / das Geschütz zu Sonwig vnnd Disentiß abgejagt / ein ziemliche Anzahl von der Hinderhut / in der Fury erlegt: doch dem mehrentheil gnad bewiesen / vnnd sie am Berg Vrsula vnter dem Creutz / nur mit hundert Mannen vngefehr / erloffen: da man jhen all jhren Troß / Munition / Vieh / Haab vnnd Gut / so sie gestohlen hatten / mit sampt dreyssig vngefehr jhrer eygenen Pferden / sampt viel Harnischen / Spiessen / Mußquetten / deren alle Strassen voll blieben / abgenommen vnd bekommen / auch zween gefangen: die vbrigen hat man / weil sie alle vmb Gottes willen / in allem fliehen / Gnad / Gnad / Gnad / schryen / auß Christlichem gemüth vnd mittleiden / lauffen lassen. Diese fünff Ortische Flucht war so groß / daß nicht allein der gemeine Soldat / sondern auch die Befelchsleut / grösten theils jhre Gewehr / ja auch drey Fendleinstangen / sampt einem fätzen von dem Vrner Fendlein / vor grossem ängstlichen eylen / hinweg geworffen: vnnd weil der Schnee vbers Gebürg tieff / etliche jhre Spieß entzwey gehawen / vnnd sonsten in andere weg jhnen selbst fortgeholffen haben. Der Oberste Beroldinger / so zuvor vbel zu Fuß war / ???ät sich sonderlich herfür / wie mächtig er jetzund zum fliehen abgericht were. Dann er jhme / eben zu dem end / damit er desto eher durch den Schnee fortkommen könte / eylend die Stiffel außziehen lassen: welche behendigkeit jhme auch wol zu statten kommen ist. Vnnd hat der von Fleckenstein / vor grosser geschwindigkeit / sein eygen Seitenwehr zu Ilantz dahinden gelassen: welches behertzter alß sein Herr gewesen / alß welches der Feinden Ankunfft an der Wand standhafft erwartet hat. Etliche da sie jhre Pferd / ein stück wegs weit / auff den Berg gebracht / aber solche nicht vollends hinüber führen konten / haben sie den selben die Spannader abgehawen / damit sie den Ketzern nicht zu theil wür???en. Inmassen da nichts gemangelt / was zu einer rechtschaffenen Hasenarmada von nöthen gewesen: sonderlich einer solchen / die zuvor sich offentlich hat verlauten lassen / daß jhrer einer / des Gegentheils fünff oder sieben nicht förchten wolte: da jetzunder jhrer fünff Fendlein / nicht tausend Mann erwarten / viel minder angreiffen haben dörffen. Als nun die Guthertzigen jhre Feind / vnnd mit jhnen auch den Svanischen Ambassadorn / etliche Jesuiter vnnd Capuciner / die allbereit in gemeinen drey Bündten einnisten wöllen / obgemelter massen in die Flucht gebracht / vnd vbers Gebürg hinüber Mannlich gejagt / daß sie auch Altorff / den Hauptflecken des Vrnerlandes selber / wo sie böses mit bösem hetten vergelten / vnd sich nicht viel mehr der Christlichen Liebe befleissen wöllen / leichtlich vberrumpeln vnnd einnehmen hetten können: sind sie denselben neunzehenden Tag Mertzens / widerumb zu rück vnnd nach Disentiß gezogen: allda das namhaffte Closter vnnd Kirchen / vor schaden bewahrt: vnangesehen jhnen vrsach genug gegeben ward zum widerspil: ist aber Speiß vnd Tranck darauß genommen worden. Andere Kirchen gleichfals sind im geringsten nicht beleidiget worden / auch nichts gebrennt / sondern man hat sich der Bescheldenheit beflissen / so viel müglich gewesen. Den zwey vnd zwantzigsten dieses / sind der Guthertzigen etliche Fendlein durch Vbersax / etliche aber gen Lugrutz / vnnd etliche an andere rebellische Ort gezogen: allda männiglich gnad begehrt / vnnd deroselben billiche Artickel angenommen / dargegen die Spanische Bündnuß verschworen vnnd cassirt haben. Dann man anders nichts gesinnet / als den geschwornen ge meinen alten Bundtsbrieff gemeiner dreyer Bündten bey seinen kräfften vnnd buchstablichen Inhalt / redlich vnnd Bundsmännisch zu schirmen: die beyde Religionen frey zu lassen: die entwendte Landt zu erobern: die alten Bündnüssen mit gemeiner Eyngnoßschafft getrewlich zu manteniren / der Zuversicht / es werde diß Vorhaben billicher weiß von niemanden können getadelt oder gescholten werden. Folgender Zeit / alß die zween Bündt vermeint / den Spanischen vnnd fünff Ortischen Sawerteig genugsam / wie oberzehlt worden / auß jhrem Vatterland gefägt zu haben / auch keines ferrnern Gewalts mehr vonnöhten seyn / erachtet / sonderlich weil sich der ober Bund auch ergeben: haben sie sich mit allen Fendleinen in die Statt Chur begeben / jedoch von einem jeden acht oder zehen Mann zu verbleiben / verordnet. Vnd zohe das vbrige Volck widerumb biß auff weitern bescheid zurück / als zuvor drey Gesandten verordnet worden / welche im nahmen gemeiner dreyer Bündten / die Huldigung im Masoxer Thal einnehmen solten. Diese drey Gesandte / als sie solchem jhren Befelch in dem Flecken Rogerodo oder Ruffle / nachkommen wollen: sind etlich hundert Spanische Soldaten / von Bellentz her / vnversehens daher kommen / haben die Landsgemeind zertrennt / viel redliche guthertzige Leuth ermordt / vnd die drey Gesandten gefänglich angenommen. Welchen obgenannter Oberster Beroldinger mit etlich Fendleinen biß auff die Grentzen / nachgetruckt: vorhabens / die Oberen Masoxer / Rhynwalder / Schamser / vnd andere Gemeinden / zu vberfallen / vnd alles zuverbrennen. Derowegen selbige vmb eylende hülff / an jre nechst gesessene Bundsleuth / geschrieben: die auch alßbald den 7. Aprill auffgebrochen / vnnd den 10. im Rhynwald [630] zusammen kommen sind: da die Fendlein von Embs / Tusis / Schamser vnnd Rhynwalder Hochgerichts / jhrer gewartet: haben den Berg vberstigen / den Feind von Sant Bernhardin alßbald abgetrieben / vnnd jhrer vier gefangen / nemblich einen Engelländer / welchem das Leben geschenckt wurd / einen Tyroler / einen Vnterwalder / vnd einen Spanier / die man vmbgebracht hat. Den 11. sind sie auff Bernhardin ankommen / vnnd sind den 12. sechtzig Muß quetirer zur Lincken / vnnd vier Fendlein auß Davos vnnd Brettigöuw zur rechten des Bergs / gezogen. Der Feind hatte sich zu Sant Jacob starck eingeschantzt / wie auch zu Masox: welchem die vbrigen Fendlein / der ebne nach / nachgezogen. Es war der besagte Feind ohne das Landvolck / starck in die zwölff hundert Mann: vnd war ein außerlesen Kriegsvolck / von Capelleten / Corsen / Albanesern / Wallonen / Frantzosen / Schweitzern / Spaniern vnd andern Landen: mit denen man den Grisonen einen schönen Schimpff vnderstanden zu machen: sonderlich auch / weil die gemeinen Soldaten / von einem Perusiner Priester / wann sie mit seinem geweiheten Oel vnnd Wasser besprützt vnd angesalbet würden / samb sie Schuß vnd Stichfrey seyn solten / beredt waren. Welches sie aber wenig geholffen. Dann sie wurden mit solcher Behendigkeit / Gewalt vnnd Eyffer / von dem Bündtnerischen Volck / bey Sant Jacob also Mannlich angegriffen / daß sie weder jhrer Kriegsexperientz wegen / noch in krafft deß obberürten Priesterlichen Segens / das Fersengelt zu geben / sich enthalten mögen: jedoch wolten sie zu Masox ob dem Dorff / widerumb einen Stand halten. Als sie aber gesehen / daß sie vberhöcht / haben sie widerumb die Flucht / jhr Leben zu salvieren / das bequemste Mittel zuseyn / erachtet. Es wurden aber nichts desto minder / jhrer in die zwey vnd viertzig vnnd mehr / ehe sie die Grentzen erreichen mögen / erschlagen: vnnd darunder drey fürnehme Befelchshaber: als Capitayn Frantz Pison von Marsilien: ein anderer Hauptmann / so nach dem man jhme ein Hand abgehawen / zu Bellentz hernacher gestorben: vnd der Oberste Wachtmeister / Frantz Sfonza. Es sind auch ein ziemliche Anzahl / alß man zu Rufste ein Tonnen Pulver in der Flucht außtheilen wollen (welches durch einen Lunten vnversehnlich angangen /) jämmerlich besengt vnd verbrennt worden. Von dem Landtvolck auß Saazza / so mit dem Feind im Feld gewesen / sind acht Personen geblieben. Vnnd wurden zu Masox / viel in der Flucht gelassene Harnisch vnd Munition / auch zu Ruffle etwas Pulvers vnd Lunten / gefunden. Auff der Bündner seiten / niemand geblieben / als Wieland Bräm / so dem obbemelten Hauptmann die Hand abgehawen hatte. Nach erlangtem Sieg / haben erstlich die Masoxer / demnach der halbe Theil zu Ruffle / vnd was darob / auch endlich die Galancker / gemeinen drey Bündten / widerumb gehuldiget: die vbrigen wurden zur Eydspflicht gehalten / von der Besatzung / so das Landt vor ferrnerem Eynfall zubewahren / hinderlassen worden: welche man niemanden keinen schaden zuthun / beeydiget hat. Ist also das vbrige Bündtnerische Kriegsvolck den 18. dieses / widerumb abgezogen: vnnd wurden die Kirchen / Geistlichen / Wehrlosen / Weib vnnd Kinder / von niemanden nirgend beleidiget. Darauff man den 20. widerumb heim kom̅en: vnd den zwey vnd zwantzigsten / wegen der Victorj ein allgemein Danckfest gehalten. Alldieweil dieser Masox Handel gewehrt / ist ein Sturm durch die Herrschafft Meyenfeld vnd Brettigöuw / wie auch in den nechstgrentzenden Landen Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht Ertzhertzogs Leopoldi / gegangen. Allda denckwürdiges nichts erfolget / alß daß bey Sant Lucis Steig / in einem geringen Scharmützel / fünff der Oesterreichischen vnnd drey Bündtner / auff dem Platz geblieben: die Sach aber alßbald widerumb gestillet worden. Die in Masox von den Bündtnern Gefangene / zeigten an / es haben die drey Bündt an fünff Orten auff einmahl angegriffen sollen werden / von Meyland vnd Tyrol her: nemblich in Masox oder Rhynwald: vber Vrselen auff Disentiß: zu Cläven: Engadin vnnd Meyenfeld: vnd das / so bald die Berg Wandelbar seyn möchten. Den Soldaten hatte man erlaubt zu rauben / zu tödten / zu brennen vnnd zu verhergen / was sie antreffen würden mögen / ohne vnterscheid der Religion: deß vnmenschlichen Vorhabens / wenn sie mit den Bündtnern / daß man alßdann jhre benachbarte Evangelische Bundsgenossen zum Baren führen / vnnd ebner massen mit jhnen hausen wolte. Nach diesem Masoxischen Geschäfft / sind die Grentzen des Vatterlands von gemeinen dreyen Bündten / mit nothwendiger Besatzung wol versichert / vnd alle ferrnere Weitläufftigkeiten / biß auff die Zukunfft des Herren Frantzösischen Extraordinary Ambassadoren / Mons. de Montholon, so den 9. May zu Chur ankommen / eingestellt worden. (Meyländische Capitulation / welche der ober Bund angenommen.) Die Meyländische Capitulation / welche der obere Bundt zu Praejuditz deß Landes Freyheiten vnnd nicht geringem Nachtheil der andern zween Bünd / außgenommen / wie bißhero zu mehrmalen gedacht worden / bestunden in folgenden Puncten: Es solte zwischen Meyland vnnd jhnen den Bündnern ein ewiger Frieden beschlossen / vnd solcher von zwölff zu zwölff Jahren / ernewert werden: Erstlich daß man kein andere / als die Römisch-Catholische Religion in dem Veltlyn / zulassen vnd vben solte. Die Ecclesiastica Iurisdictio, solte dem Bischoff von Como zugehören: Die Veltlyner solten sich nach dem Tridentinischen Concilio vnd dem newen Calender verhalten: Die vertriebene Evangelische Veltlyner sol [631] ten jher Güter geniessen / vnd Jährlich dreymal / jedoch in allem nicht mehr / als zwe???n Monat lang / sich im Landt verhalten / mit Weib vnd Kindern / aber jhre Haußhaltung daselbst nicht anstellen: Jhnen den Bündtnern aber / so ferrn daß sie niemand zu Ergernuß reitzen / kein Gesetz darinn gegeben seyn. Transgressores in Ecclesiasticis, solten von den Römisch-Catholischen Obrigkeiten gestrafft werden: Die Gesetz vnd Statuta der Inwohner vnnd Vnderthanen / solten wol in acht genommen / vnd nicht vberschritten werden: Die Vestung bey Riva möchte der Gubernator von Meyland 5. Jahr lang jnnhaben / aber nach verfliessung derselbigen / solche / sampt deren zu Buschlaff schlichten lassen / die vbrigen dann in dem Geding besitzen / daß die Schlüssel zu Tyran vnd Moxbenn / in jhrer Amptleuthen gewalt verblieben. Der Paß solte defensive, durch jhr der obern Bündner vnd der Vnderthanen Landt / gegeben werden / jedoch daß die durch Grawpündten ziehende sine armis, durchs Veltlyn aber hingegen mit Wehr vnd Waaffen / doch nicht mehr / alß in einem Tag zweyhundert hindurch zögen / so alles nach Brauch vnnd Gewohnheit der Eydgenossen / in acht zunehmen. Dargegen versprach der Hertzog von Feria Meyländischer Gubernator / von selbigen Hertzogthumbs wegen / den ober Bündtnern: Ein jährliche Pension von 1500. Ducadonen in specie: da sie jhm nicht mehr als 24. vnd nicht weniger als 12. Fahnen Volcks geben solten / jhnen vier Stipendiarios von einem jeden Bundt / zuerhalten der Besoldung halben sich mit jhnen / der Eydgenossen Gewohnheit nach / zuvergleichen. Die Restitution solte allein jhrem Bund / vnd denen Gemeinden / so diesen Frieden annehmen würden / beschehen / vnd dieselbigen auff seinen Kosten / von einer jeden Gemeind 300. Soldaten wider alle die / so sie zubeleydigen vnderstünden / werben. In specie solte die Defension / denen so in diesen Frieden bewilliget / versprochen / den vbrigen aber zween Monat Ziel / zu solchem sich gleichfalls zu accommodiren / nachgelassen / wann sie aber nach verfliessung derselben sich nicht erklärt / vollkommen vnd in Ewigkeit außgeschlossen seyn. Item diesen seinen Confoederierten / den Paß durch das Hertzogthumb Meyland / einem Italianischen Fürsten zu dienen / nachzulassen. Diese Capitulation wolte vielen im obern Bund selbs / weil sie wol sahen / daß alles gemeiner Freyheit zu Nachtheil gereichte / nicht eingehen / vnnd mochte man vber solche verfaßte Articul / der Enden kein einhellige Approbation spüren: biß endlichen von den andern zweyen Bündten / die Sachen wider in einen andern Modell gegossen / vnd alles wider in obgemelten Stand gebrachtworden. Dieselbe haben / als sie mit jhren Fendlein / aller (Der Bündner Articul wider die Meyländische Capitulation.) massen vor erwehnet / auffgezogen / gegen der Meyländischen Capitulation etlich andere Articul verfassent / darbey sie zuverbleiben / vnd einander Handzuhaben / sich zusammen verlobt vnd geschworen. Es haben aber solche Articul also gelautet: 1. Die Freyheit deß Vatterlands auff zuenthalten / zu schützen vnd zu schirmen. 2. Beyde Religionen in den Landen / wie bißhero / frey zulassen. 3. Sich von dem Bundsbrieff ja auch in dem minsten Puncten nicht treiben zulassen. 4. Königl. May. auß Franckreich den Ewigen Frieden vnnd löbliche lang hergebrachte Vereinigung / steiff vnnd vnver brüchlich zuhalten. 5. Die Erbeinigung mit dem Hauß Oesterreich ebenmässig zuhalten. 6. Gleicher gestalt auch die Bündnussen gegen allen vnd jeden Orten der Eydgnoßschafft / mit denen man Bündnussen hat. 7. Was die vbrige Angrentzende vnd Benachbarte belangte / mit denen man keine Bündnussen hat / alß das Hauß Meyland vnnd Herrschafft Venedig / gute Nachbarschafft zuhalten / wie es jhre beste Freund vnd Bundsverwandten für rathsamb achten werden. 8. Die Cron Franckreich / wie auch dero anwesende Ambassadoren / deßgleichen alle dreyzehen Ort der Eydgnoßschafft / sampt dero Zugewandten / insonderheit die so jhnen verbündtet / auff das höchste zu bitten / daß sie bey diesen billichen Articuln / mit jhrem Ansehen vnnd Macht / vermög der Bündnussen / steiff Handhalten / vnd niemands gestatteten / sie darvon zu tringen / insonderheit jhnen hilffen jhre Landt vnd Leuth / die jhnen rebellischer weiß / mit vnbillichem Gewalt / abgetrungen / widerumb zu erobern / vnd in dem Wesen / wie sie solche zuvor gehabt / inhändig zumachen. Als nun der Handel in dem obern Bund / wie zuvor gedacht / widerumb in seine Richtigkeit gebracht / sind zu Außgang deß Mertzen drey Deliligirte vom Obern / zween vom Gotteshauß / vnd zween von der zehen Gerichten Bund / an die Eydgenossen abgefertiget worden. (Vortrag der Bündner bey den Eydgenossen.) Die eröffneten jhre einmütige Zusammensetzung / auch welcher massen sie sich widerumb trewhertzig miteinander verbunden / daß der ober Bund der Gnaden begehrt / vnd nicht allein seine Gesandte / sondern auch alle seine Fahnen / ausserhalb Mosax / bey den vbrigen Bündten in der Statt Chur hette / deßwegen sie sich deß Herren Gueffiers / vnd jhr der Eydgnossen Gesandten / ohne diese nichts zuhandeln / gesinnet / rath vnnd belieben / nachgesetzter Articuln verglichen hetten / dieweil jhre Bundsgenossen von den 5. Orten / vmb daß sie jhre Fahnen / weil solche zu jhrem verderben / jhnen auff dem Halß gelegen weren / mit gewalt auß dem Landt vertreiben müssen / vielleicht vielerley vngleicher Reden von jhnen außgeben / vnnd sie wider [632] den Grund der Wahrheit / bey andern vervnglimpffet wurden / wolten sie auff nechste Eydgnössische Tagleistung / drey Gesandte dahin delegiren / oder da es nicht bald zu einer Tagleistung gerahten solte / ein Schreiben abgehen / vnd gründlich darthun vnnd vermelden lassen / welcher massen etliche jhre vntrewe Landiskinder / jhnen ein gantz schädliche / vnnd zu vndertruckung jhrer Geist-vnnd Weltlichen Freyheiten / Leibs vnd der Seelen / Hispanische Bündnuß wider jhre Landsfreyheiten / aufftringen wollen / darauß dann das / so sie gethan / ein grosse Nothwendigkeit vnnd erzwungene Sach gewesen were / wol zuvermercken: mit bitt an gemeine Eydgnossen / solche jhren vntrewen Landskindern / keinen vorschub zugeben / vnnd weil auch jhnen durch antrieb derselbigen / jhre Landt vnd Leuth wider recht vnnd billigkeit abgetrungen worden / auch sie die Eygnossen vmb widereroberung derselbigen / anzuruffen. Demnach auch durch Gesandschafft / Ertz-Herzog Leopoldum zu avisiren / sich zu haltung der Erbeinigung zu erbieten / jhne vmb verweisung jhrer vngetrewen Landskinder zu bitten / vnd weil vber fünffzehen hundert Personen von den jhren / auß dem Hochgericht Münsterthal entfliehen müssen / die doch jhre Bundsgenossen weren / denselbigen solches abgenommene Landt widerumb einzuraumen / vnnd hie mit die arme Leut zu dem jhren zulassen / falls aber eines abschlags / vnnd da der Ertz-Hertzog die Erbeinigung an jhnen nicht halien wolte / alßdann sich / was darüber weiters fürzunehmen / zu berathschlagen. Gleichfals auch vmb Restitution des Veltlyns / vnnd Handabziehung von jhren vntrewen Landskindern / an den Gubernatoren von Meyland / ein Schreiben zuverfertigen / mit gegenerbietung / wann das beschehen / alßdann alte / gute / vnnd vertrawliche Nachbarschafft mit dem Hauß Meyland zu pflegen. Ferrners den Ambassadorn zu bitten / daß jhme gefallen wolte / den König dessen alles mit erforderung nothwendiger hülff / zu eroberung jhrer Landen zuberichten. Auch der Herrschafft Venedig ein gleiches vmb bericht / vnnd Assistentz zuzuschreiben. Dem Graffen von Hohen Ems / gute vertrawliche Nachbarschafft anzubieten / vnnd hingegen dieselbigen in guter Nachbarschafft zu verharren / anzusprechen / nicht weniger den Teutschen Fürsten / dem Hertzogen von Savoy / vnd der Landtschafft Wallis zuschreiben / vnd jhr allerseits guten Willen außzubringen / freundlich den Ambassadoren vnd der Orten Gesandte bittende / jhnen ob sie recht daran weren oder nicht / jhr fürsichtiges befinden mitzutheilen: welche dann sampt vnnd sonders / solchen Fürschlag weißlich vnd wol angerichtet seyn / erkennet. Demnach die Landtschafft Veltlyn hiebevor erzehlter massen den Bündtnern von den Bäpstischen abgetrungen worden / haben gedachte Bündner inmittels sich eyfferig bemühet / solch Landt wider an sich zu bringen / vnd derwegen bey dem König in Franckreich inständig angel alten / daß er jhnen bey solcher Recuperation die Hand bieten wolte. Es hat auch die Herrschafft Venedig / welche diesen Zustand der Grauwpündtner / jhrer nechsten Nachbaren / hertzlich bejammert / auß freyem Gemüth sich dieser Sach also eyfferig angenommen / daß sie deßwegen ein ansehenliche Extraordinarj Bottschafft in Franckreich / zu außgang des Monats Novembr. Anno 1620 zu Jhrer Mayestät geschickt. Als die???elbe / beneben dem Ordinarj Ambassadorn / vnverlengte Audientz gehabt: Jhre Mayest. auch / von jhrem in den Bündien Residirenden eygnen Ambassadorn dieser Sache / Bericht eyngenommen: hat solche in nechstfolgendem Decembri / sich dieser jhrer Grawpundnerischen Bundsgenossen a???zunehmen (König in Franckreich schickt Gesandte an den König in Spanien / wegen der Bündnerischen Vnruhe.) / sich anerbotten. Wie sie dann auch den Herrn von Bassompierre alßbald in Hispanien geschickt / der Catholischen Mayest. daselbst diese der Grawpündtner Sach / wie nemblich jhr abgetrungen Landt jhnen restituirt werden möchte anzubringen. Welches also gefruchtet / daß entzwischen / besagtem von Bassompierre / Extraordinarj / vnd Graffen von Roschepot / Ord???narj Ambassadoren / mit sambt Hieronymo Cayno / vnd Johan de Cirica / der Catholischen Mayest. Rath vnd Secretario, zu Madrill den 25. Aprilis deß 1621. Jahrs / diese folgende Artickel / sind accordirt / beschlossen / vnnd jhme Bassompierren / solch förderlich an gemeine drey Bünd gelangen zulassen / vbergeben worden. Als nemblich: (Madrilische Articul die Resti???ution deß Veltlyns betreffend.) Da sollen für das Erste / alle Sachen widerumb in jhren ersten Stand gesetzt vnnd remittirt werden / so wol auff der einen / als auff der andern seiten: Inmassen alles Kriegsvolck / so newlicher Zeit auffgericht / beyderseits abgeschafft vnd von Jhrer Catholischen Mayest. das jenige allein / so vor diesen Auffrühren da gewest / behalten werben solle. II. Daß demnach von den Herren Bündt???nern ein allgemeiner Pardon gegen die / so im Veltlyn / Worms vnnd Cläven / gefehlt haben möchten / angestellt werden solle / also daß sie weder an Leib noch Gut gestrafft / sondern alles in Vergeß gesetzt werden solle. III. Daß die Religion betreffend / die jenige Newerung allein / so seyd Anno 1617. sich zuge tragen / vnd zu Nachtheil der Catholischen eingeführt seyn möchte / auffgehebt vnd hingenommen seyn solle. IV. Daß die Herren Bündtner solches was beschlossen / steiff zu halten / mit gebührlichem Authentischem Eydschwur bestättigen sollen: Wie???solches alles Jhre May. in Franckreich / vnd die dreyzehen Ort gemeiner Eydgnoschafft vnnd Wallis / oder der mehrertheil derselben / zu halten verschaffen werden. V. Daß hierüber der Praesident der Graffschafft Burgund / der Gesandte Jhrer Mayestät in Frankreich / vnnd des Bapsts Nuncius zu Lucern / gegenwertige Geschäfft [633] zu exsequiren / auff den letzten May Anno 1621. zusammen kommen sollen. Dessen alles in zwo gleichlautende Copeyen / eine in Frantzösischer / die ander aber in Castilianischer Spraach gemacht / jedem theil zugestellt werden sollen. Diese beschlossene / versiegelte vnd vnterschriebene Hauptartickel / wurden in aller Welt klar gemacht / Als solte dermahln eins dieses matte / krancke Regiment der Grauwpündtner / widerumb auff die Füß kommen / etlicher massen erquickt / vnd laut des Buchstablichen jnnhalts der erzehlten einfalten Artickeln / in seinen vorigen ersten Stand / ohne weiter Klügeln / Disputieren / vnd AEquivociren / gebracht werden. Darüber Jhre Königlichte Mayest. in Franckreich / daß sie hierzu ein gut Mittel gewesen / sonderlich hoch geühmt worden. Als aber die Drey hochbemelten / des Bapsts Nuncius, Monsieur de Montholon, vnd Praesident zu Dole / die Execution der Artickeln an die Hand nehmen sollen / vnnd man vom letzten Maij an / den vnverhinderten schleunigen Fortgang der erwünschten Restitution verhoffet: hat diese Sach / auffs Gegentheils Seithen / den Krebsgang zugewinnen angefangen: Vnangesehen / daß was auff der Bündtner seithen / laut der Artickeln / zu thun oder zu lassen jhnen zugemutet ward / alles durch den grösten Theil der Gemeinden / vmb Fried vnnd Einigkeit willen / vnd dem Vatterland zu gutem / angenommen / vnd mit eygner Gesandschafft eröffnet worden: Wiewol es solchen Rebellen / Pardon zuertheilen / ehrlichen Oberkeiten gleich viel Nachdenckens hette geben sollen. Welches sie aber alles / vmb des besten willen / vnder den Fuß getruckhaben / damit diß orts nichts an jhnen erwinden thete. (Madrilische Articu werden disputirlich gemacht.) Aber dieses vnd anders vngeachtet / haben sich die ermelten Triumviri an dem Buchstablichen Befeht jhrer Principalen / beyder Königen / vnd des Bapsts ernstlichem Protestiren / daß er an den Grentzen Italiae, diese Materiam Litis nicht leyden wolte / besorgende / daß auß anlas derselben / sich etwan der Krieg in Italiam ziehen / vnnd der Geistlichkeit Halcyonia zerstören möchte / nicht sätrigen lassen: sondern giengen auch mit den Papistischen Cantonen der Eydgnoschafft / zu Rath / Ob vnd Wie / Veitlyn / Worms / vnnd andere Ort / den Grawpündtnern restituirt werden möchten? Dieselben / aus besonderem Haß gegen der Reformierten Religion / vnd auß Erinnerung / daß vnlängst jhre Fendlein geschlagen worden: haben die ermelte Restitution / also simpliciter, vnnd nach der beyden Königen gegebenen Commission / zu procuriren / mißrahten. Welchem diese drey Legaten desto eher vnd leichter beygefallen: Weil sie / ohne das / vnnd für sich selbst / die Reformierte Religion lieber gar außgetilget / dann im Landt Veltlyn vnnd anderwerts restabiliert gesehen hett. Darüber sie allerley Außflücht / als man vmb die Execution der Madritischen Artickeln / von den Bündten vnd andern Orten / inständig angehalten / gesucht haben: Jetzund deß Ertzhertzogs Alberti tod / jetzunder newen Befelch ab beyden Königlichen Höfen / jtzunder die Verweigerung der Ratification der Papistischen Cantonen / sambt diese beyde Monarchen an diesen geringen Cantonen descendiren müßten / bald ein anders auff die Bahn bringend. Alß man auff solche gefährliche Außzüg / beschwerliche Verlängerung vnnd Außflücht / weil in allem dem / Spanien das vsurpirte Landt Veltlyn / Worms vnnd andere Ort / zu nachtheyl allen freyen Ständen / sehr bevestiget / in gemeinen drey Bündten wissen wöllen / wessen man sich in tam praesenti Necessitate, gegen einer verpündeten Cron Franckreich endlich zuversehen? ward durch besagten Montholon / den Häuptern vnnd Rahtsbotten gemelter drey Bündten / damahlen zu Chur versamlet / Schrifftlich vnd Mündlich geantwortet / es seye sein König / jhr getrewer alter Bundgenoß / sie durch zwey Mittel zu succurriren / gesinnet. Das eine sey die gütliche Vnderhandlung: das andere aber / offener Kriegsgewalt. Da es nun am ersten erwinden solte / sey Jhre Mayestät alßdann das andere an die Hand zunehmen gesinnet. Es hat auch dieser Montholon / etlichen vertriebenen fürnehmen Adelspersonen auß dem Landt Veltlyn / als die jhne / en passant, daß er jhm die Restitution jhres lieben Vatterlands / Religion vnd Güter / nach Königlichem Beselch getrewlich angelegen seyn lassen wolte / gebethen / in beyseyn ansehenlicher Oberkeitlichen Personen / mit diesen Formalibus offentlich zugesprochen: Vostra domanda é conforme alla giustitia, & é conforme al douer é della giustitia di essequirla: & non vi dubitate punto, che quanto prima andarete à casa vostra, per goder vostra religione & vostri boni in quiete, &c. Ewer begehren ist der Gerechtigkeit gemäß: vnd erforderets die Gerechtigkeit / daß jhme statt geschehe: Vnd habtnur kein zweiffel / dann daß jhr auffs ehist wider in ewer Vatterland ziehen werdet / daselbsten ewerer Religion / Haab vnnd Güter / in ruhe zu geniessen / sc. Welches versprechen im Monat Majo geschehen. Aber diesem allen zuwider / hatt weder das eine noch das andere Mittel / statt vnnd platz gehabt. Dann nicht allein nachmahlen auß der gütlichen Composition / jetzterzehlter massen nichts worden: In dem man ein Außzug auß dem andern / vnnd ein Außflucht auß der andern gesponnen. Sondern / als im Julio diß ermelten 1621. Jahrs / besagter Gueffier von den Häuptern vnd Rathsbotten gemeiner dreyen Bündten / angesprochen vnnd gebetten worden / daß er / vermög der Bündnuß vnnd des gethanen Versprechens / zu dem andern Mittel helffen / vnnd zu dem Krieg vnnd Besatzung wider jhre Feind / die Spanier / sein gebührende schuldige Stewer dargeben wolte: hat er solches rund abgeschlagen / mit Vorgeben / daß man allda einen vnnütze̅ Kosten anwenden werde / weil man vo̅ Spanien keiner Gefahr sich zubesorgë hette / dessen er gemeine [634] Landt versichert haben wölle. Darüber die Besatzung auff etlich Confinen gar abgeschaft / auff etlichen mehr dann vmb den halben theil geringert worden. Den 8. Augusti hernach / läßt gesagter Gueffier sich verlauten / es solle die Restitution Veltlyns / Worms vnd anderer Orten / fürderlich geschehen / so ferrn man bey Bündten vnd Vnderthanen / die zu Lucern gemachte folgende Artickel annehmen werde. (Newe Articul wegen Restitution deß Veltlyns vorgeschlagen.) Da I. der Bischoff des wider jhn ergangenen Banns vnnd Vrthels erlediget / vollkommen in integrum restituirt / auch zu Verwaltung seiner Jurisdiction in Geistlichen vnnd Weltlichen / wie auch in Eh-vnd Kirchensachen / admittirt werde. II. Da die Aptey zu Churwalden / mit allen Kirchen / einfachen Pfründen oder Pfarren / vnd Einkommen derselben / so den Praedicanten gegeben / oder sonst zu weltlichem Brauch verwendet worden / restituirt werde. III. Da die Catholische freye Religionsvbung durch gantz Bündten verwilliget / vnd alle Statuten / so dieselbig verhindern möchtë / widerruffen werden: sonderlichen aber / in der Statt Chur / statt vnd platz habe. IV. Da allerley sorten Ordensleut / so in die Bündt geschickt würden / darinnen vngehindert wandeln / handeln / vnd jhre Geistlichen Aempter verrichten sollen mögen. V. Da die Catholischen krancken / an Vncatholischen Orten / durch den Dienst der Sacramenten / vnd die geistliche Begräbnuß / erquickt vnd getröst werden. VI. Da die Geistlichen fehlbaren Personen / nicht vom weltlichen Richter / sondern vom Bischoff / vnnd seinen geistlichen Richtern allein / gestrafft werden. VII. Da der Religionsstreit zu Cicers / Vmervatz / vnnd Trimmis / solle accommodirt werden. VIII. Da die Catholischen geistlichen Aempter / nach dem newen Calender celebriert werden. IX. Da man solle mögen Kirchen / Collegien / Clöster / vnnd andere Stifft bawen: auch die darüber gethanen Legaten exsequirt werden. X. Da alle Catholischen Bündtner Banditen redintegriert / auch jhre Confiscirten Güter jhnen widergeben werden. XI. Da im Landt Veltlyn kein andere Religion / als die Catholische Apostolische Römische / eintzig vnd allein / nun hinfüro / geubt werde. XII. Da das Convent zu Morbenn der Dominicaner / die Pfarrkirchen daselbst / mit allen andern Kirchen vnnd Gütern / so von 12. jahren her vsurpirt worden / restitnirt / vnnd jedem Ordensmann / werder seye / in selbigem Thal zu wohnen / vnd seine Aempter zuverrichten / erlanbt werden. XIII. Da der Bischoff zu Com in besagtem Thal / seine Aempter möge vben mit Visitiren / vbung der Jurisdiction / in Geistlichen vnd Ehesachen / vnd mit allen andern Bischofflichen dingen mehr. XIV. Da in der General Pardon / welche ohne einige Exception seyn soll / auch begriffen sey / das was bey den Straffgerichten zu Tusis vnd auff Tavos / wider die Catholischen mit Bandiren vnd Confisciren / erkennt worden / jhnen keines wegs Praejudicierlich seyn solle / es sey vnder was Praetext es jmmer wölle / in deme / daß gesagter Confiscationen halben / noch nicht vollzogen were. (Bündtner wollen die newe Articul nicht annehmen.) Vber alle jetzterzehlte Artickel / so zu Außrottung des Evangeliums / vnnd Einführung des Bapstthumbs / so wol in gemeinen drey Bündten / als bey dero Vnderthanen / gereichet / hat man durch etliche Deputierte / ein dapffere / doch bescheidentliche Antwort geben / sonderlichen aber protestiert / daß man nicht gestatten wölle / daß die Evangelische Religion in dem Landt Veltlyn / Worms / vnnd anderwerts / viel weniger in den Oberkeitlichen Landen / nicht mehr solle geübt werden: Darneben jhme / Gueffiern / ein schrifftliche Protestation zugestellt / wo ferrn es gemeinen drey Bündten an den Mitteln / so sie / die Frantzösischen Ambassadoren / zu eroberung jhrer Landen / versprochen / wider langes verhoffen / ermangeln würde / vnnd man andere an die Hand nehmen müste / daß man an allem Vnheyl vnnd Widerwillen / auch ferrnere Weitläufftigkeit / kein schuld noch vrsach tragen wölle. (Der Bündner Antwort auff der Frantzösischen Gesandten V???schlag wegen Restitution deß Veltlyns.) Die Antwort so die Bündtner auff die angeregte vorgeschlagene Articul gegeben / hat also gelautet. Was den ersten Articul anlanget / left manden Bischoff bey den Gerechtigkeiten verbleiben in wel???icher Jurisdiction / wie ers gefunden / zu der Zeit / seiner Promotion oder Beruffs / in ansehung / daß ein Bischoff zu Chur / deß mahlen kein andere Ansprach gehabt / als etwas an Tusis / Heitzenberg vnd Tschoppnen / Obervatz / vnd vnter Engadin / vnd im Münsterthal / vnnd weil dieselbige seine praetensiones, seyther etlichen Jahren / in zweiffel gesetzt / vnnd etwas differentz entstanden / so haben sie jhme allezeit das billich Recht fürgeschlagen / laut deß Bundsbrieffs / darinn der Bischoff auch begriffen. Was aber sein Geistliche Jurisdiction anlanget / so haben die Evangelische seither der Reformation / jhme nicht gehorsamet / auch mit jhme nichts zuschaffen gehabt. In Ehesachen aber / haben gemeine drey Bünd / jhre Gesatz / so Annos 1537. gesetzt / vnd hernach mehrmalen bestättiget worden / deren sich auch die Catholischen selbst / in gemeiner dreyer Bündten Landen / gebraucht. Was aber Zinß / Zehenden vnd andere Sachen anlangen thut / ist nicht bewust / daß jhme etwas nach seiner Promotion / entzogen seye. Was die Aptey Churwalden anlangt / hat dieselbige Gemeind / vermög der Freyheit gemeiner dreyer Bünden Landen / die Reformierte Religion angenommen / was aber noch von jraends [635] desselbigen Closters vorhanden / hat man zum Gottesdienst angewendt / zu Vnderhaltung eines Seelsorgers: so aber die Aept etwas Ansprachs wider dieselbige Gemeind zu haben / vermeint / sollen sie vermög alter Verkomnussen / dasselbige vor dem zehen Gerichten Bundt berichten oder decidiren / wie vormahls mehr beschehen / das Eynkommen aber allzeit dispensirt vnd angelegt worden / mit rath deren / so vermög der Freyheit der Religion / darzu verordnet vnnd befügt gewesen. Die Freyheit der beyden Religionen / ist von vns niemahlen verhindert gewesen / vmb diese Sach haben wir Articul / welche mit allgemeinem Rath vnd Consens beydertheilen gesetzt vnd angenommen worden / denen wollen wir nachgeleben / daß aber etliche frembde Regularische oder München / von vns auß geschlossen: ist nicht beschehen / die Religion zuverhindern / sondern allein die Betrübnuß vnsers Stands zu meyden / welches vor viel Jahren mit allgemeinem Rath vnd auß guten Gründen beschehen. Der Bischoff von Chur / der Apt von Disenntis vnd alle Geistliche / sind vnserm Bundsbrieff einverleibt / vnnd bißher hat man mit jhnen nicht anderst / als mit andern Bundsgenossen gehandelt / vnd sie sich auch dessen contentirt. Der Span in den Gemeinden zu Zeitzers / Crims vn̅ Vnterfatz / sind schon langst mit Recht decidirt / vnd der Span in Vnterfatz / ist mit rath Caroli Paschalis / Frantzösischen Ambassadorn / beygelegt worden. Was den newen Calender anlanget / ist derselbig Anno 1582. publicirt / aber dazumahlen nicht allein von den dreyen Bündten / sondern auch von den Herren von Wallis / so Catholisch waren / venworffen worden. Die Kirchengebäw vnnd was zum Gottesdienst gehört / ist bey vns weder in der einen noch andern Religion / nie verbotten gewesen / es seye dann sach daß etwan Clöster / Kirchen / wurden gebawen / welche verdächtig weren / daß sie zu Vestungen möchten gebraucht werden. Die Banditen sind nicht wegen der Religion / sondern wegen jhrer Fählern / wider vnsern Stand / bandisirt worden / vnd werden auch fürhin der Religion halben / nicht für bandisirt gehalten / jhre Güter aber sind allbereit auff die Gemeinden getheilt / so dieselbige es wöllen wider geben / mögen sie es als der höchste Gewalt wol thun / darumb man bey jhnen anhalten. Den II. Articul schlagen wir allerdingen auß / vnd sind der gäntzlichen Meynung / daß die Religion daselbsten / so wol als bey vns frey seyn / vnd geübt werden solle / wie bißher beschehen / vermög der Madrilischen Articuln. Das Convent zu Morbengo / soll frey / wie von alters her verbleiben / wie andere Ort auch / nur daß nicht verhottene Orden seyn / vnd wider gemeiner dreyer Bündten Ordnung vnd Articul / was aber die Kirchen S. Peter zu Morbengo antrifft / soll dieselbige den Reformierten / wie von 60. Jahren her gewesen / verbleiben / wie auch andere Kirchen / so jhnen im Landt Veltlyn assignirt worden. Der Bischoff von Com / so lang das Veltlyn ist vnder den Bündten gewesen / hat nie weder Geistlich noch Weltlich Jurisdiction darinnen gehabt / auch nie dieselbig Kirchen visitirt / vnnd keine Ehrgeitz praetendirt / ja vor vnnd nach dem die Reformirte Religion zugenommen / haben gemeine drey Bündten vmb Ehesachen jhre Gesetz geben / vnnd Ordnung gemacht / darauff wir vns beruffen / vnd in Ehesachen ist allezeit der Vicarj / vermög Veltlyner Statuten / nachdem jhme die Processen von den Ampisleuten vbergeben / Richter gewesen. Letstlich wann vns das Veltlyn / vermög der Madrilischen Articuln / ist restituirt / verhoffen wir / die Ehrsamen Gemeinden werden in allen gebührenden Sachen Jh. Excell. Rath pflegen. Ferrners liessen die Bündtner wider die jenigen / so im Veltlyn rebellirt / vnd jhr Vnglück der Enden vervrsachet hatten / an beyde Könige in Franckreich vnd Hispanien / ein Schreiben adgehen / welches also gelautet: (Der Bündner Schreiben an die Konige in Franckreich vnd Hispanien / wegen der Veltlynischen Rebellen.) Gleich wie die Schlang Evam betrogen hat / mit jhrer Schalckheit / also vnderstehen auch vnsere Hauptrebellen Veltlyns / aller Welt Menschen jhre Sinne zuverrucken / vnd sie mit sehenden Augen blind zumachen / in dem sie vermeint / wann sie viel vnd mancheriey Calumnien / wider vns jre natürlichen Herrn vnnd obern erdichten / solle damit der ewig stinckende Schandfleck jhrer grawsamen vnd von allen Nationen verfluchten Mordthatlichen Rebellion bedeckt / vnd verthädiget seyn. Es hat aber bey verständigen / aulfrechten vnd vnpartheyischen Gemühtern / die ab den L???stern vnd Lasterhafften / ein abschewen tragen / weit ein andere mehnung / die nicht bald glauben / was lose Buben / deren Schalckheit weltküntig / sich zu beschönen / fürgeben. Dann wo solchen stracks solte Beyfall geben werden / könte sich ein jeder / wie schandlich es jmmer were / in der Schalckheit verbergen. Die Weisen vnnd Verständigen vernemen beyde Partheyen / vnd geben raum der Warheit / in welcher Zaht auch fürnemlichen E. E. May. sind / die jhnen gnädigst gelieben lassen wollen / einen kurtzen warhafften Bericht / vber die Veltlynische Rebellion von vns zu empfahen. Es ist der Authoren deß mordlichen Abfalls von vns / so sich im Landt Veltlyn zugetragen Dichten vnd Trachten von Jugend auff arg gewest / vnd haben ohne vnterlaß Nachdenckens gehabt / wie sie vns jhrer ordentlichen Obrigkeit / die Herrschung entziehen / vn̅ auß forcht einiger straff jrem Mutwillen nach / vber vns vnd vnsere Vnderthanen tyrannisiren möchten: zu welchem sie allerhand hinderlistige vnnd tückische Mittel gesucht / vnnd so lang damit vmbgangen / biß sie endlich einen Weg funden / den sie vermeint / jhnen nicht vbel fügen werde. Sind derhalben auff alle vnsere Gemeinden / in aller drey Bund gerößlet / vnnd haben mit mancherley lügenhafftigem Fürgeben / sich vnderstan [636] den / viel stück vom Obrigkeitlichen Gewaltan sich zubringen: da jhnen in etlichen / jedoch nicht gar in allem durchauß gelungen. Dann das Fiscal-Ampt / das sie auff sich selbs ziehen wollen / vnd damit vberhand / vber vnsere Amptleut / vnnd auch gewalt vber das Cammergelt / gern erlanget hetten / hat jhnen nicht erfolgen mögen. Aber viel andere Sachen haben sie / vnter dem schein einer Reformation (daß aber ein Deformation gewest) erlanget / dardurch sie zu der Tyranney darauff sie gelauret / kommen mögen. Vnter vielen andern / hat jhnen dieser Articul treffentlich wol gedienet / in welchem gesetzt / daß welcher einmahl ein Ampt bey jhnen gehabt / keins weiter sein Lebenlang haben möge / er verhalt sich gleich wol oder vbel: Dardurch mit hin die Verwaltung etwan an Leuth kommen / die weder jhrer Spraach / Statuten / Sitten / Rechten / noch keiner andern Sachen / die zur Herrschung vber Landt vnd Leuth erfordert werden einige erfahrung gehadt. Bey solchem haben sich alsbald etliche der Haupt-Rebellen einkaufft / vnd sich zu Statthaltern / Cantzlern / vnd fürnembsten Officirern oder Amptsverwaltern gemacht: Hiemit sind sie Herrn im Landl worden / vnd vnsere vnerfahrne Amptsleuth haben anders nichts / dann den eytelen nahmen gehabt. Den erkaufften Gewalt haben diese Leuthschinder schandlich vnnd grewlich mißbraucht / ist bey jhnen alles feyl gewest: Der Stab der Justitien / an statt daß er hette sollen män̅iglichen Gericht vnd Recht ertheilen / hat jhnen dienen müssen zu Execution jhrer Raachen: welcher hette wollen das Maul auffthun wider sie / der hette weder Leib noch Gut mehr sicher gehabt. Sie haben in diesem Vbelstand vngläublich groß Gut an sich gebracht / daß bey etlichen noch kläbet / bey etlichen aber wie es herkommen / also ist es auch wider dahin gefahren / vnd das jhrig darmit. Diesem Grewel haben viel fromme / verständige / Ehr vnnd Vatterlandliebende Leuth vnter vns offt vorkommen wöllen / vnd zu vielen vnterschiedlichen mahlen vnderstanden / solche Mißhandlungen durch ein Revision oder Reformation / abzuschaffen / damit der Obrigkeit jhre Dignität erhalten / vnnd der arm gemem Mann bey den Vnderthanen / von diesen Lotterbuben nicht so schändlich vntertruckt / vnnd vmb das seinige gebracht würde. Solches aber haben die Landsverderber gar mit der armen beträngtein Vnderthanen eygnem Gut jederzeit verhindert: Sie haben Landischätz angelegt / nach jhrem willen vnnd gefallen / damit Gelt zuwegen gebracht / so viel jhnen geliebt / mit welchem sie jhres gleichen Leuth bestachen / den frommen gemeinen Mann bey den Gastmählern / die sie in vnsern Gemeinden mit der armen Vnderthanen Schweiß vn̅ Schnitzzgelt angerichtet / mit Lüsten vnd gefärbtem Fürgeben hindergangen / vnd damit wiewol kümmerlichen / sich selbs im gewalt / vnd vnsere Amptsleuth in jhrer vnderthänigkeit erhalten Nunhaben sie alslistige Lauren / wol sehen mögen / daß ein solche Violentz auff die Harr / den stich nicht halten würde. Derowegen sie nach Mitteln getrachtet / wie eins theils sie sich von der Straff (die nothwendig hette folgen müssen / laut Vberzengnuß jhres selbst eygenen Gewissens) dannen ziehen möchten / anderstheils bey der erschmapten Tyranney bleiben könten: vnd nach langer Erwegung / haben sie auß Verzweiflung / sich zu einer Rebellion entschlossen. Dieweil sie aber wol gewust / daß sie ohne etwas scheinbaren Praetext für sich selbs / in einem solchen abschewlichen Vnwesen / in dem wenigsten nicht bestehen möchten / auch kein Assistentz von keinen Orten her / zu hoffen hetten / haben sie den heyligen Nahmen der Religion / zu einem Deckmantel jhres Teuffelischen Abfals von vns / jhrer von Gott geordneten Obrigkeit / gebraucht / vnd vnder demselbigen Schein / etliche jahr / jhre trewlose Practicken gebraucht / die man wol vmb etwas mercken können / jedoch den rechten grund nicht haben mögen. Derowegen auch in so wichtigen Sachen sich nicht vergehen wollen. Sie aber haben nicht gefeyret / vnnd so bald sie jhre Gelegenheit erblickt / haben sie sich durch ein vnerhörte vnd mehr dann Türckische Mordthat / in einen offenen Krieg wider vns / jhre natürlichen Oberherren eyngelegt / da sie neben vmenschlicher Erwürgung einer grossen Anzahl frommer ehrlicher Leuthen / Man̅ vnd Weibspersonen / sampt vnmündigen Kindern / auch vnserer Amptsleuthen / denen sie Eydspflichtige Trew schuldig waren / nicht allein nit verschonet / sondern auch allen vnaußsprechlichen Muthwillen an jhnen begangen / sie gefangen / getautzt / verlacht / mit Sachen geschmähet / die nicht zu melden / gepeiniget / gemartert / gefoltert / vnd am Folterseyl erschossen / durch die Gassen wie todte Hund geschleifft / vnnd solchen hohn vnd grawsamkeit an jhnen erzeigt / das nicht außzusprechen ist. Diß ist vns an vnsern nachgesetzten Obrigkeiten / vnd vertrawten Vnderthanen / wie auch vielen Mitgliedern vnsers Regiments begegnet. Vnnd dannoch muß solches alles die Religion / zum Deckmantel haben / da doch diese / (wollen nicht sagen Leuth / sondern Teuffel) nicht allein kein Religion / sondern auch gar kein Gott nicht haben. Ists aber vmb die Religion zuthun / warumb haben sie Catholische / zu denen sie ein grollen gehabt / auch vmbgebracht? Warumb haben sie Protestirende / in der Hauptrebellen selbst engenen Häusern beschirmbt / biß dieselbigen sicher auß dem Landt kommen mögen. Wer wolte nicht sehen / ja greiffen / daß diß kein Religionswerck / sondern deß leidigen Sathans kampff vnd kunst seye / der ein Lügner vnd Todtschläger von Anfang gewest / vnd sich vber seinen Herren vnd Gott vberheben wöllen. Diß vngeacht vnderstehen diese (ohne verletzung E. E. Mayest. Ohren zu melden) Verrähter / Mörder / Diebsbößwicht / durch ehrlose Bottschafft vnnd [637] Schickung schier an alle Höff gewaltiger Potentaten / Fürsten vnd Herren (deren aber etliche sie als abtrünnige Schandbuben weder sehen noch hören wöllen) auch durch allerhandt erlogene / vnd mit eytel Calumnien außgefüllte / nicht weniger mit falschen Farben angestrichene Manifest-Schrifften / ja Gottslästerlichen Protestationen / die Welt hohes vnd nidern Stands zu bereden / als ob sie nicht ohne etwas Fugs sich in die höchste Grewel angezogner mordlichen Rebellion gestürtzt haben. Beruffen sich auff die zu Chur ligende Capitulationen / vnnd viel anderer Sachen / die nie weder gestoben noch geflogen / beschweren sich Geistlicher vnd Weltlicher Tyranney / die aber sie (sie sagen wir) geführt / vnnd schändlich usurpirt haben / wie hell an dem Tag vnd durch viel Tausendt Veltlinern zu erweisen / die von langem hero vnd noch vnter diesem Tyrannischen vnleydenlichen Gewalt zu Gott seufftzen. Was darff es aber viel beweissens / redet nicht die Sach selbs / Woher hat Doctor Franciscus Venosta sein Gut? Hat er es ererbt / oder erschunden? Woher haben die Paribellen jhr grosses Vermögen? Ist nicht der Alte Paribelli ein schlechtes bettelarmes Bäwerlein in Albosagia gewesen? Haben seine Kinder vnd Kindskinder Kauffmannschafft oder andere ehrliche Gewerbe vnd Händel getrieben? Haben sie es nicht von den armen Vnderthanen erschunden? vnd solches sollen dann wir die Oberherren gethan haben. Es ist aber hie nicht Gelegenheit von diesen Sachen weiter zu reden / wie man wol thun köndte: wöllen aber E. E. Majestät Ohren damit nicht bemühen. Diß ist allein darumb angezogen / daß E. E. Majestät Augenscheinlichen sehen / ja greiffen mögen / wo der Butzen (wie man sagt) im Stroh liege. Diese vnnd dergestalt qualificirte Leute / haben sich nicht gescheucht / wie dann weder Ehre noch Scham bey jhnen ist / vor Bäpstlichem Legaten vnd E. E. Majestät / wie auch derselbigen nachgesetzten Gesandten / die vnsers Geschäffts halben beysammen sich befunden / zu erscheinen / mit Intention / in die Aschen zu richten / was zwischen E. E. Majestät mehrmalen accordiret / vnnd König Philippus der dritte (Miltseligster Gedächtnuß) so viel als Testamentsweiß hinder jhme verlassen / sampt E. E. Majest. vnd deren weise Rähte / in denen Sachen mit beschlossenen Augen gehandelt / vnd erst von solchen Trewlosen Rebellen vnd Obrigkeit Mördern Bericht empfangen / das ist bey den Vättern der Lügen / die Warheit suchen solten! O vnverschampte Schlangen Zungen! O vergiffte Lugens-Lippen! Wie dörffen sie sagen / mehr dann Hundert vnd fünffzig Tausendt Seelen müßten zu Grundt gehen / wann sie wider vnter vns Grisonen kommen: Seynd solche Seelen nicht mehr dann Hundert Jahr vnter vns gewesen / vnd demnach bey Freyheit jhrer Conscientzen vnangefochten vnd vnverhindert verblieben / wie dann solches vnd kein anders vnsere Landssatzungen haben wöllen. Wer hat jemalen wenig oder viel vnterstanden / sie auff einen andern Glauben weder mit Güte noch mit Gewalt zu bringen? Ist den Ertzrebellen das Heyl der Veltlinischen Seelen so hoch angelegen / warumb haben sie dieselbige geschunden / geplündert / vmb Leib / Ehr vnnd Gut gebracht? Wer wil glauben / daß denen die Catholische Religion zu Hertzen gehe / die weder Gott noch die Welt förchten: Sie haben ein weyl die Welt mit jhren blawen Dünsten betrogen / jetzt grawet jhnen auch nicht / die hohe Majestät GOttes zu lästern / dessen heiligen Namen sie schändlich mißbrauchen: das heilig Rosinfarbes Blut Christi / das sie zu bedeckung jhrer Schand-Thaten lästerlich anziehen / der wirdt seine Raach vnd Macht nicht weniger gegen jhnen als gegen den Juden erzeigen. Sie seynd nunmehr auß allen jhren Thaten mehr dann genug bekandt / jhre Laster haben sich von jhren Kindlichen Tagen an / von Zeit zu Zeit also gehäuffet / daß sie dieselbigen selbst nicht mehr ertragen mögen / vnd kein Wunder were / wann sie wie Korah / Dathan / vnd Abiram / hinunter in den Abgrundt versüncken. Noch vermeynen sie zu E. E. Majest. vnd auch zu andern Fürsten vnd Herren jhren Zugang zu haben / vnnd jhrem Lügenhafften Fürgeben Beyfall zu erlangen / die doch nicht werth seynd / daß sie der Boden tragen / oder die Sonn anscheinen solle. Welcher Fürst vnd Herr were seines Stands vnd Herrschafften versichert / wann man solche Christen-Mörder vnnd abtrünnige Bluthunde dulden / oder jhnen Gehör geben solte? kan nicht ein jeder / der seinen Fürsten ermordet / eben auch einen solchen vnnd andern dergleichen Praetext finden / sich widerumb schön zu machen? E. E. Majest. vnnd alle andere / denen Gott Landt vnd Leute vertrawet / geruhen wol für sich zu sehen / daß diß ärgerlich Beyspiel in kein Consequentz gezogen werden möge / vnnd dardurch alle hohe Stands Personen jhrer Herrligkeiten / ja Leibs vnd Lebens halben in Gefahr kommen. Was alle Göttliche vnnd Keyserliche Rechte / alle Lands Statuten / aller Nationen Gebräuche vnd Gewonheiten vber solche Verbrecher disponiren / kan E. E. Majest. nicht verborgen seyn: vnd haben sich darbey die abschewliche Delinquenten bey dem wenigsten nicht zu getrösten / einiges Excipirens / distinguirens / verkehrten außlegens / künstlens vnnd verklüglens / weil diß Laster abschewlicher ist / dann daß man jhme in einigen Wege patrociniren möge. Ja sprechen sie / die Religion / die Religion: In Mund nehmen sie zwar die Religion / in jhrem Hertzen aber stecken reissende Wölffe / ja der leydige Sathan selbst / der auff das eusserste in jhnen / als seinen außerlesenen Werckzeugen / der Höllischen Tyranney tobet vnd wütet. Welche Religion heißt Fürsten vnd Herren / die doch die Religion frey vnd vnbezwungen lassen / der gestalt ermörden / erwürgen / mit allerley Muthwillen / im Leben / im Todt / vnnd nach dem [638] Todt verhönen / verschmähen / verspotten / die in der Erden ruhende Cörper herfür graben / vnnd an denselbigen erst das Hertz recht wöllen erkühlen: Seynd diß Christen oder Türcken? Ja seynd sie nicht gar viel ärger als die Türcken selbs? vnd dannoch wöllen solche Leute den Namen haben / als ob sie gut Catholisch seyen: Welches jhnen geglaubt werden möchte / wann jhre Schandthaten nicht weit ein anders bezeugten: Auß den Früchten kennet man den Baum. Derohalben werden weder E. E. Majest. noch jemandt anders / er sey gleich eines hohen oder nidern Stands / diesen wütenden Schlangen Ohren zu geben / viel weniger sich jhrer grewlichen / abschewlichen Sünden in einigen Weg theilhafftig machen. Dann der gerechte Gott / ein HERR aller Herren / wirdt diese scheußliche Rebellion / vnd so viel vnschuldig vergossenes Blut vngerochen nicht lassen hingehen. E. E. Majest. werden biß anhero / also auch fort an / alle Sachen jhrem beywohnenden hohen Verstandt / vnnd jederzeit erzeigter Gerechtigkeit gemäß / alles vmbständlich wol erwegen / vnd sich diese von Gott vnnd aller Welt verfluchte Ertzrebellen / durch jhre Gottsschändige / schrifftlich vnnd mündliche / auff eytel Vnwarheit gegründte Einbildungen / vnnd vnverschampte Protestationen (die vber jhre verdampte Köpffe endlich außgehen werden) nicht jrrig / noch von der Einantwortung Veltlins abwendig machen lassen. Sie werden Gott geben was Gottes ist / vnd dem Keyser was deß Keysers ist: damit ein jedes zu dem seinigen / vnd hiemit auch wir zu vnsern eigenen Landt vnd Leuten wider kommen vnd gelangen mögen / die wir solche von vnsern frommen Altforderen löblich ererbt / vnnd wie sie von Anfang / also auch wir folgends / mit gutem / rechtmässigem Titul nunmehr vber hundert Jahr hinauß in Gott vnd der Gerechtigkeit / als wahre natürliche Landherren besessen haben. So wir nun diß bey E. E. Majest. erhalten / als wir in keinen Zweifel setzen / solches vnabschlägig / wie es schon allbereit entschlossen / geschehen werde / kan es anders nicht seyn / dann daß dieses alles / neben erholung höchsten Dancks / von vns zu jhrem jmmerwehrenden vnabläßlichem Lob / vnd beständiger Besitzung Jhrer Königreichen / ja zu Jhrer zeitlichen vnd ewigen Wolfahrt gelangen vnd gereichen werde. Es geruhen E. E. Majest. diß alles mit gewohnter Königlicher Wiltigkeit von vns gnädigest zu verstehen / vnd vns in diesen vnd allen andern zufallenden Sachen in höchsten Gnaden befohlen zu haben / die wir jhnen demütig zu dienen / vnd in dem Perdono der Rebellen halben zu willfahren in dienstgeflissener Affection gantz geneigt vnd gutwillig seynd / sc. (Jhre Protestation gegen den Frantzösischen Gesandtë / vnd Schreiben an die Könige in Franckreich vnd Hispanien.) Vnter dessen / daß sich alles verweylet / vnd die Hoffnung der Restitution bey nahe erkaltet / auch die beyde Frantzösische Ambassadoren das jhrige gethan zu haben vermeynet / samb es nicht an jhrem König / sondern an den obgemeldten Papistischen Cantonen erwunden / da doch dieselben nichts / weder auff den einen / noch auff den andern Weg gethan haben: erlangte Iulius Caesar Cisari von Meylandt ein sicher Geleyt / seiner Privatsachen halben in die Pündte zu kommen: Thut aber deß gemeinen Zustands halben / vor Häuptern vnd Rähten / einen offenen Vortrag / darinnen er vnterstehet / Gemeine Drey Pündte dahin zu bereden / daß sie eine Gesandschafft gen Meyland / auff desselbigen Gubernatoren Kosten schicken wöllen: So sollen jhnen das Land Veltlin / Wormbs vnd andere Oerter / mit gantz leydenlichen Gedingen widerumb eingeraumbt vnd zugestellet werden: außtrücklich fürgebende / daß sie sich auff der Frantzösischen Ministren Wort vergebenlich verliessen: welche viel verhiessen / aber wenig hielten. So seye jhr König dieser Zeit mit Roschelle also beschäfftiget / daß er jhnen mit Gewalt zu dem jhrigen nicht wol werde verhelffen können / da er gleich wolte / sc. Es wurde diese Proposition angehört: ist aber / weil sie vber die massen suspect, keine Resolution darauff erfolgt. Vnd daß sie ja suspect, vnd auffbesonder Arglist fürgebracht worden / erscheinet sich darbey / daß in aller dieser Handlung / da Caesar zu Chur / den Frieden vnnd Friedens-Mittel / im Namen der Spanier / angebotten / eben dieselben / den vier vnd zwantzigsten Augusti / New. Cal. die Statt Claven (Spanier vnterstehen sich vergeblich die Statt Cläven einzunehmen.) einnehmen wolten. Sie schickten deß Morgens frühe einen Hauptmann von Pavey gebürtig / mit einer Anzahl Volcks / der Reichs-Straß nach / von dem Comer See hinauff / nach Cläven: mitlerweil solten auff der andern seiten deß Wassers Meyren / drey Tausendt Neapolitaner für Gordonen hinauff trucken: welche / alldieweil die Besatzung mit gedachtem Hauptmann in dem Streitt zuthun haben würde / die Statt Cläven einnehmen solten. Es fügts aber der gnädige Gott / daß die drey Tausendt Neapolitaner / so in vier vnd viertzig Schiffen den See hinauff fuhren / vmb etwas verhindert wurden / weil etlich jhrer Schiffe / bey dem Einfluß Addae in den See / auff den Sandt angefahren / vnd ohne Hülff nit von dannen kom̅en mögen. Darüber der Hauptmann von Pavey auß Cläven herab angegriffen / in die Flucht geschlagen / vnd durch Gottes Hülff / er sampt etlichen der seinigen nidergelegt worden. Als solches die Neapolitaner / so biß zu oberst deß Sees gen Samolig kommen / gesehen / haben sie jhr Vorhaben geändert / vnnd sich in den nechsten Flecken am See / gen Novà, Camp, vnd Riva außgetheilet. Zu Cläven waren in Besatzung mehr nicht dann hundert Mann / weil (wie oben vermelt) auff Gueffiers vermeinte Versicherung / die Besatzungen hin vnd wider entweders gar abgeschafft / oder sehr gemindert worden. Es ist aber dieser Lärmen alsbaldt in Bergell / Rinwald / vnd die Benachbarten Ort erschollen / vnd dahero Cläven eylends mit Tausendt Mann besetzt worden. Den 16. darauff / als jetzundt den Meyländern [639] jhr Verrätherischer Anschlag auff Cläven gefehlet / protestierte Greffier vor den Häuptern der drey Pündten / er könne seydhero der publicirten Pündnerischen Resolution: mit Waffen die Sache außzuführen / im Fall das Veltlin biß auff den vierten Septembr. Styli Noui, nicht eingeräumet werden solte / nicht mehr bey seiner Declaration verharren: durch welche er Versicherung gethan / daß sie von Meyland hero nicht angefochten oder beleydiget werden solten: vnd dann wann durch vngedultige Rahtschläge vnnd praecipitirte Resolutionen gemeiner drey Pündten / es sey mit Ergreiffung der Waffen / oder mit newen Tractaten / der Madrillische Tractat gebrochen würde / daß in solchem Fall weder der König in Franckreich / noch seine Ministri einige Schuldt an diesem vnd allen andern Inconvenientzen habë würden. Nach geschehener solcher Protestation hat er sich wider auß dem Land vnd nacher Lucern reterirt. (Pündten wirdt von Ertzhertzog Leopolden angefochtë.) Bey denen bißhero gedachten Händeln haben sich auch bey Ertzhertzog Leopolden vnruhige Leute vnd Jesuiterische Rähte gefunden / welche Jhrer Durchleucht. sonderlich in den Zehen Gerichten Bundt / ein Absolutum dominium oder vngemessenen Gewalt vnd Dominat eingebildet / ja endlichen durch allerhand vnerfindliche böse Persuasionen dahin verleytet / daß man der Erb Einigung vnd denen darinn begriffenen Conditionen Schnurstracks zuwider auff die Extrema vnnd Spitzen geschritten / das Münster Thal / zu deme doch das Hauß Oesterreich gar keinen Anspruch / noch einige Praetension viel weniger Jurisdiction jemalen gehabt / vnversehens feindlich vberfallen / eingenommen / außgeplündert / zum grösten Theil in die Asche gelegt / vnnd darmit viel Leute in die cufferste Armuth / Elendt vnd höchste Hungersnoth ohne einige Schuld oder gegebenen Anlaß gebracht. Darmit hat sich aber der Ertzhertzog noch nicht ersattigen lassen / sondern viel Kriegsvolck an deß Zehen Gerichten Bunds / wie auch deß Vndern Engadins Grentzen einquartirt / vnd darzu den Paß / den failen Kauff / die Zoll Freyheiten / wider deß Hauses Oesterreich selbst ertheilte / vnd zu ewigen Zeiten confirmirte Begnadigungen / auch wider deß dritten Articuls in der Erbeinigung begriffenen außgedruckten Buchstaben abgeschlagen / vnd darmit dem Frieden die Hostilität / wie auch der Rechtlichen Ansprach vnd Besprechung offene Gewaltthätigkeit weit vorgezogen. Wie nun vber diesen vnd andern vnfriedlichen Processen gemeine drey Pünde / so wol Schrifft: als Mündlich beym Ertzhertzogen sich zum höchsten beklagt / vnnd vmb einen Compositions Tag angehalten / ist derselbe zwar zu Imbst im Innthal den achten Julij / Anno Sechszehen hundert ein vnd zwantzig angestellt vnd gehalten / aber nur allein zum Schein / ja zu dem Ende / wie der Außgang genugsamb an Tag gegeben / daß die Pündte durch das lange Auffziehen ermüdet vnd abgemattet / die Oesterreichische Armee zusammen gebracht vnd gestärckt / wie auch das jnnerliche brennende Fewer je länger je mehr zu Beförderung jhres blutigen Vorhabens auffgeblasen würde. (Ertzhertzoges Leopoldi Praetensionen auff den Zehen Gerichten Bund.) Neben denen auß allerhandt zusammen geklaubten nichtigen Praetensionen / vnd Mutmassungen / so erstlich den drey Pündten ins gemein / vnd hernach einem jeden insonderheit fürgehalten worden / ist folgende Anforderung an den Zehenden Gerichten Pundt geschehen: Obwoln an diesen Gerichten / wie kundbar / jhnen selbsten vnd manniglichen bewußt / dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / die acht Gericht im Prettigäw sampt beyden Vesten Straßberg / vnd Castels eigenthümblich zugehörig / mit alle Oberkeit / Herrlichkeit vnnd Gerechtigkeit / Gewaltsamb / Geistlich vnd Weltliche Lehenschafften / Gelait / Försten / Wildbahnen / Schatzen / Bergwercken / hohen vnd nidern Gerichten: wie dann sie Prettigäwer Erbgehuldigte Oesterreichische Landes Vnderthanen seynd / vnd desselben Landvogt auff Castels zu gehorsamen schuldig. 1. So haben doch deme zuwider sie Prettigawer / nach Anno Sechszehen hundert vnd sieben / jhren Landvogt Georgen Beli zu Chur hinrichten helffen. 2. Vnd Georgen von Altmanshaussen den Oesterreichischen Gehorsamb ab: 3. Vnd auff dem Schloß Castels seine gehörige Stück Güter / Zölle / vnnd Wälder entzogen. 4. Vnd Anno Sechszehen hundert vnd sechzehen / alle Landvögtische Gefälle eignes Willens in Verbott gelegt: 5. Die Alt Catholisch Römisch Religion abgethan: 6. Beyde Clöster Praemonstratenser Ordens zum Clösterlin vnnd Chur Walden eingezogen / geplündert / die Ordens Personen vertrieben / vnd an denen Orten vnd Pfarren / da dem hochlöblichen Hauß Oesterreich der Kirchensatz zuständig / die Catholische Priester abgesetzt / vnnd an derselbigen statt Zwinglische Praedicanten eingenommen. 7. Bey Regierung Keysers Ferdinandi deß Ersten / als sie Prettigäwer obgemelte Religions-Veränderung wider rechtlich fürgenommen / ist jhnen solches zu Inßpruck gar höchlich verwiesen worden: darauff haben sie Petrum von Finers / vnd Bartolme Jegen abgeordnet / so bekennt / daß solches auß lauterer Einfalt geschehen / vnd vmb Gnade gebetten: darauff dieser Abscheidt in dem Puncten ergangen / datirt den letzten Decembris / Anno Fünffzehenhundert zwey vnd dreyssig: Anfänglich betreffendt die Alte Ordnungen vnd Ceremonien / ist Römisch: Königlicher Majest. Meynung / daß dieselben in den acht Gerichten / wo sie abgethan seynd / allenthalben widerumb auffgerichtet / vnd nämlich das Gottshauß zum Clösterlin mit allen Gütern / Kirchenzierden / sc. dem Apt restituirt / den Gottesdienst / wie von Alters herkommen / behalten / vnd alle Attentata cassirt seyn: deßgleichen sollen auch alle Praedicante̅ amouirt werden. Solchen Abscheid haben die Gesandten [640] mitgenommen / vnd den drey Pündten vberschicket. 8. Wiewol nun diese acht Gerichte mit dem Obern: vnnd Gottshauß Pundt in sonderbahre Conföderation vnnd Pündnuß kommen / so die Ertzhertzogen deß hochlöblichë Hauses Oesterreich confirmirt vnd bestettigt: So ist doch solches jederzeit mit nachfolgendem außtrücklichem Vorbehalt geschehen: doch vns in allwege als Herren vnd Landsfürsten an vnserer Herrlichkeit vnd Oberkeit vnbegriffen Gibt / vnd nimbt also diese Pündnuß keine Jurisdiction / sondern ist ein blosser Schutz: vnnd Schirms-Vereinigung wider die Feinde jhres Vatterlands. 9. Der Landsfürsten Oberkeit hoher vnd nider Gerichte halben der acht Gerichten in Prettigaw ist Anno Vierzehenhundert neun vnd neunzig zu Basel durch den Hertzogen zu Meyland ein ordentlicher Vertrag auffgerichtet / vnnd in der Erbeintgung Anno fünffzehenhundert vnd achtzehen / so die Prettigäwer selbstë mitgefertiget haben / dieser sonderbahre Articul inserirt worden: Doch wöllen wir vnser Oberkeit / Herrlichkeit vnd Gerechtigkeit / so wir zu vnnd in den acht Gerichten / als zu vnsern eigenen Vnderthanen vnd Leuten haben / so auch mit diesen dreyen Pündten verwandt / vnnd die in Pündnuß seynd / vorbehalten. 10. Gemeiner drey Pündte gesandte Rahtsbotten haben Anno Fünffzehenhundert drey vnd siebenzig auff gemeinem Punds Tag zu Chur vff den bey jhnen angebrachten Eingriffen / so Weylandt der Fürstlichen Durchleucht. Ertzhertzogen Ferdinando zu Oesterreich beschehen / an den hohen Landsfürstlichen Oberkeit der Landvogtey zu Castels / Rezünß / vnd Vnder Engadin / diesen Abscheidt gefertiget hinauß gebë / nämlich / dieweil jhnen wol wissend / daß Jhre Fürstl. Durchleucht. mehrmals Brieff vnnd Siegel gegeben worden / daß man Jhre Durchleucht. an deroselben hohen Landsfürstlichen eigenthumblichen Freyheiten / Ober: vnd Herrlichkeiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / keinen Eingriff thun wölle / so seye man vrbietig / wie auch versprechend / demselbigen in allwege statt zuthun / vnd gäntzlich nach Innhalt vnd Außweissung der Erbeinigung vnnd Alten Gebräuchen gemäß zu handeln / sc. 11. In Krafft nun Jhrer Durchleucht. Hochheit vnnd Oberkeit gebühren dem Hauß Oesterreich in diesen acht Gerichten das rothe Wildt / Steinböck / vnd Federspiel / einig vnd allein / deme sie durchauß nicht nachkommen / sondern haben geschossen / schiessen vnnd fällen das Wildbräth nach jhrem Gefallen noch auff den heutigen Tag / sc. Auß diesen obangezogenen Verschreibungen / Abscheidt / Vrkundt / Verträgen / vnd eigenen Bekandtnussen / seynd sie Prettigäwer verbundë dem hochlöblichen Hauß Oesterreich allen Gehorsamb zu leysten. Dannenhero vmb so viel mehr billich / vnnd jhre Erbgehuldigte Schuldigkeit erfordern thut / daß die Sachen allerdings in vorigë Standt gerichtet / die löbliche Restitution geschehe / vnd hinfuro dergleichen newliche Attentaten weiter nicht mehr fürgenommen / auch deßwegen genugsame Versicherung geleystet werde / sc. (Der Pündner Antwort / auff Ertzhertzoges Leopoldi Praetensionen.) Darauff den Oesterreichischen Commissarien auff jede Articul mit gebührender Reverentz vnd Bescheidenheit von den anwesenden Gesandten Schrifftlich in Antwort ist vbergeben worden. 1. Erstlich / weiln Sigismundi Ertzhertzogens zu Oesterreich Erben / vnd Nachkommë deß hochlöblichen Hauses Oesterreichs / die Römische Keyser / vnd regierende Ertzhertzogen / vor sich / jhre Erben vnd Nachkommen / alle der Gerichten Privilegia / Freyheiten vnd Gerechtigkeiten / sie seyen geschrieben oder nicht geschrieben / Gebräuche / Gewonheiten / vnd gute Alte Herkommen / vollkommentlich allergnädigst confirmirt vnd bestättiget / haben die Gericht dieses alles in guter ruhiger Gewähr genossen / Satzungen gesetzt / vnnd wider abgethan / Bündnussen auffgerichtet / vnnd zu seiner Zeit / wann sie das thun mögen / widerumb abgesagt / oder geandet / die Personen so in Standssachen fehlbar / vor sich selbsten allein / oder mit Zuziehen der andern zweyen Pündten sämptlich abgestrafft / sich Gebotts vnd Verbotts / Schutzes vnd Stewrens / Kriegs vnd Friedens nach jhrem Gefallen gebraucht / vnd man niemands ferner / dann wie in Brieff vnnd Siegeln verschrieben / vnderworffen gewesen / sc. Ist leichtlich abzunehmen / wie vnd welcher gestalt die acht Gericht Erbgehuldigte Vnderthanen seyen. Insonderheit weiln die Criminal Sachen belangend / nicht der Landvogt zu Castels / sondern die Gericht die Gerechtigkeit Maleficanten lassen einzuziehen. Aber nachdem sie in Verhafftung gebracht / ist er dessen berichtet / welcher den armen Menschen beklagt vor dem Stab / so der Herrschafft Richter geführt. Die Beysässen / oder Rechtsprecher seynd auß jedem Gericht der Zehen Gerichten genommen wordë / die da so wol vber die Tortur / vnnd Maß derselbigen / als vber den Haupthandel geurtheilt. Die außgesprochene Vrtheil stünde wol zu deß Landvogts Gnade / aber dieselbe zu exasperiren vnd zu schärpffen hat er keine Macht noch Gewalt. So der Maleficant mit zeitlicher Nahrung begabet / hat man auß derselben den auffgeloffenen Vnkosten genommen / das vbrige aber (dann die Confiscationen in den acht Gerichten niemaln in keinen Fällen Platz gefunden) ist seinen Kindern oder den nechsten Erben verblieben. Im Fall aber der Maleficant den auffgeloffenen Vnkosten nit zahlen können / hat solchen eine Herrschafft / alter Vbung vnd Herkommen nach / entrichten vnnd bezahlen müssen Die minderen Gericht betreffendt / ist das Vrtheil allein zu den Einheimischen Rechtsprechern gestanden: Die Bussen seynd in etlichen Gerichten der Herrschafft / in etlichen dem Lande / vnnd etlichen beyden Theilen / laut zusammenhabenden Verkommnussen heimgefallen. Die acht Gerichte seynd jederzeit bey jhren vralten hergebrachten Freyheiten vnd Gebräuchen verblieben: Dargegen haben sie den regierenden [641] Fürsten deß Hochlöblichen Hauses Oesterreichs / wie auch den zuvor Inhabern allezeit / die Pflicht / welche man laut Frey-vnd Gerechtigkeit schuldig gewesen / geleystet / ist auch solches weiter zuthun vrbietig. Wie man dann auch gegen Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht Ertzhertzogen Leopolden / vnd dero nachgesetzten Landvogt auff Castels nie anderst gesinnet gewesen / vnd noch were. Versehen sich derowegen der Zehen Gerichten Pünde / Jhre Hochfürstliche Durchleucht werde jhnen jhre Freyheiten / Gebräuche vnd Gewonheiten / wie jhre hochlöbliche Vorfahren / regierende Herren / gnädigst confirmiren. Was Landvogtë Beli betreffen thut / ist derselbe / so lang er sich in den Schrancken seines auffgetragenen Ampts der Landvogthey gehalten / vnd auff Castels blieben vnd gewohnet / von männiglich / wie billich / geehret / vnd sonderlichen respectirt worden: als er sich aber / seiner gethanen Pflicht zuwider / anderer vnziemender Geschäfften ausser Jhrer Hochfürstlichen Durchleuchte Dienste / angenommen / ist er von derselbigen wegen nicht allein von den Brettigawern / sondern von gemeinen drey Pündten arrestirt / processirt / vnd verurtheilt worden. 2. Was Landvogt Georgen von Altmannshaussen betrifft / hat man denselbigen allzeit / wie billich geehrt / vnd respectirt / vnnd als sich offtermahlen zugetragen / daß man an Jhre Hochfürstliche Durchl. Pässen vnnd Zollstätten den Landleuten der Gerichten jhre gefreyte Zollbrieff nicht wöllen gut heissen / sondern dieselbige schmächlich auff die Gassen geworffen / vnd sie wider die Zoll-Freyheiten Geldt außzugeben / wie dann zu Bregentz / Reiti / vnd kurtz verruckter Jahren zu Nawiß nechst bey Trient / vnnd an andern Orten beschehen. So hat man den gemeldten Landvogt von Altmanshaussen offtmalen gebeten / vnd angesprochen / daß er bey Jhrer Hochfürstl. Durchleuchte anhalten wolte / gnädigste Verschaffung zuthun / damit den Gerichten jhre Gerechtigkeitë / vnd Zoll-Freyheiten gehalten würden: im widrigen vnverhofften Fall müßte man sich eines andern resolviren. 3. Die dem Schloß Castels entzogene Güter belangendt wirdt sich im geringsten nicht befinden / daß auch das geringste darvon seye alienirt worden. Diß ist wahr / daß nach dem Landvogt Beli der Schuldenrüff gangen / gemeine drey Pündte den Schuldgläubigern sein deß Beli eigenthumbliche Güter / vnd nicht der Herrschafft / zuerkennet haben / deren ein theil vom Landvogt von Altmanshaussen gekaufft / vnnd von den seinen eigenthumblich besessen worden. Was anbelangt die Zölle / so einer Herrschafft solten entzogen worden seyn / möchte man gern wissen / wann / wie / vnd wo solches geschehen / dann man sich dieser seits im geringsten nicht zu erinnern weiß / wirdt auch schwerlich erwiesen werden. So weiß man sich auch keiner Wälden (außgenommen deß Walds bey Castels so der Herrschafft / vnnd ferrners nichts zuständig / auch in demselben niemaln kein Eintrag beschehen) zu erinnern: wissen deßwegen hierauff anders nicht als mit einem puren Nein zu antworten. 4. Was anlangt die Landvogtische Gefälle / so Anno Sechszehenhundert vnd sechzehen sollen in Verbott gelegt worden seyn / hat es diese gestalt: Man hat etlichen Prettigäwern / so jhre Zollfreyheits Brieff bey jhnen gehabt / vnnd auffgewiesen vierzehen Pferdt zu Reiti eignes Gewalts eingenommen / vnd verkaufft: vnd als sie heym kommë / vnd sich dessen bey einer Oberkeit erklagt / hat man bey Landvogt Traversen auff Mittel der Restituirung offtermaln gebetten vnnd sollicitirt / vnd zu mehrer Beförderung / vnd gantz nicht zu Verkleinerung / der Fürstlichen Hochheit / sondern zu manutenirung der Fürstlichen gegebenen Zollfreyheiten mit einem Gegen-jnnhalt / doch mit keiner würcklichen Einnehmung / sondern allein damit die jenigen / so die Pferde verkaufft / desto eher zur reittung gehalten würden / angehalten / darauff dann alsbaldt das Geld erfolgt / auch jhme Landvogt die Gefälle ordentlich ohne weygern bezahlet worden. 5. Die Religions-Freyheit beyder Religionen ist vor neuntzig vnnd mehr Jahren in den gemeinen drey Pündten mit gemeinem Raht zugelassen worden / deren haben sich seydhero die Gerichtsleute so wol als andere Gemeinden ohne Hindernuß in jhrem Kirchensatz gebraucht / vnnd darbey wirdt man steiff vnd fest / wils Gott / bleiben vnd halten. 6. Belangendt das Clösterlein zu S. Jacob im Prettigaw da hat es die Meynung: als sich in gemeltem Clösterlein Anno Fünffzehen hundert neun vnd zwantzig der Probst Bartholome zu der Evangelischen Religion gethan / vnd verheurahtet / wie dann gleichfalls auch andere Priester vnd Ordensleute in andern Orten in Pündten gethan / so haben die gemeine Landleute mit einhelligem Raht ein Praedicanten angenommen / vnnd seydhero allzeit darbey verblieben. Betreffendt das Einkommen / ist Anno Vierzehen hundert fünff vnd achtzig durch Herrn Gorium Abbt zu Rockenburg / vnnd Patrem domus zu Chur Walden / vnd Herrn Florian Abbten zu Chur Walden / als Patrem domus deß Clösterleins im Prettigaw / mit Assistentz Herrn Balthasars von Ramschwag Vogt zu Guttenberg / vnd Petern von Finer Vogt auff Castels / als Königlichen Commissarien eine Außtheilung mit Vergleichung geschehen: vnd nach demselbigen seynd die zu dem Closter gehörige Güter von ermeldten zweyen Geistlichen Herren vmb einen Jährlichen Zinse verliehen worden / welchen Zinß hernacher von einem Verwalter zu Chur Walden / Caspar Keck genannt / im Jahr Christi Sechszehen hundert vnd zwölff / den ersten Martij / vmb fünffhundert vier vnd dreyssig Gülden gekaufft / vnd völlige Bezahlung geschehen / welche an deß Gotteshauses Nutz vnnd Frommen / laut der Quittung / angewendet worden. Seynd also die Gerichtsleute hierinnen wider interessirt / noch auch diesen Puncten zuverantworten schuldig.
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Gleichfals im Closter Chur Walden / nach dem mehrertheils der Güter vnd Einkommen durch die Aebbte desselbigen Closters alienirt vnnd veräussert / er der Verwalter auch hernacher ohn einigen Zwang hinweg gezogen / hat man mit gemeinem Raht der Landschafft Chur Walden einen Praedicantë bestellt: vnd weil kein einiger Mensch zur Meß mehr gangen / oder gehen wöllen / ist der Priester ohn einigen Zwang oder Leydt auß dem Landt gezogen: auß den Kirchengütern aber / wie billich / ein Praedicant erhalten: sonsten vom Kirchen Ornat / noch andern Sachen ist nichts alieniret noch verbösert worden. So ist auch von Zeiten hero / so die Aepte zu Chur Walden in Spänn mit den Landleuten gerahten / der Gebrauch gewesen / daß sie jederzeit vor dem Zehen Gerichten-Pundt Gericht vnd Recht genommen / sich dessen begnüget / vnd an Eydsstatt angelobt / darbey zu verbleiben / vnd nicht weiter zu verweygern oder zu appelliren: wie auß Briefflichen Vrkunden genugsamb zu erweisen / sc. Belangendt nun den Oesterreichischen Kirchensatz zu Jenatz / so ist derselbig mehr de facto vsurpirt, weiln es kein alte Pfarr nicht ist: doch nichts desto weniger wann eine Herrschafft der Gemeind / so gantz Evangelisch / einen tauglichen auch von dem ordentlichen Synodo angenommenen Evangelischen Seelsorger setzen würde / hette man sich diß Orts nicht viel zu beschweren: vnd aber weiln die Geistlichen Gefälle der Kornzehenden jährlichen dem Herrn Landvogt auff Castels mit einer bestimpten Summa Gelds bezahlet / der Pfarrer auch / ohne der Herr schafft Kosten / von den Landleuten auß freywilliger Contribution / vnd Testamentlichen Vergabungen erhalten wirdt / vermeynet man / ein Herrschafft hab sich im geringsten nicht zu beklagen / oder sie die Gerichte deßwegen zu verdencken. 7. Daß bey Regierung Keysers Ferdinandi deß Ersten / Peter von Finers / so Landvogt auff Castels / vnnd der Römischen Religion gewesen / vnnd Bartholome Jegen nach Inßpruck sollen abgeordnet seyn / wissen wir nicht: ingleichem was sie daselbsten vor jhre Person bekennet / vnnd für Bescheidt empfangen. Das ist aber kundbahr / wie auch hievor gemeldt worden / daß laut der Religions-Freyheit gemeine drey Pündte die Prettigäwer vnd andere Gerichte / so sich zu der Evangelischen Religion gethan / allezeit seydhero steiff vnd fest darbey verblieben / vnd hinfüro / wils Gott / auch darbey verbleiben werden. 8. Was dann die Pündtnuß der acht Gerichten mit den Obern vnd Gottshauß Pundt / Anno Vierzehenhundert vnd fünfftzig auff gerichtet / betreffen thut / haben sie dieselbige ewig vnd befüglich gemacht / auch im Jahr Vierzehen hundert fünff vnd siebentzig / Fünffzehenhundert vier vnd zwantzig / vnd Fünffzehenhundert vier vnd viertzig weiter erläutert vnnd erklärt / gleichsfals auch mit dem Bischoff von Chur / vnnd den vbrigen dreyen Pündten mit Jhrer Keyserlichen Majestät Maximiliano dem Ersten / Anno Füffzehen hundert vnd achtzehen in ewige Erbeinigung auffgerichtet / vnnd mit Jhrer Königlichen Majestät in Franckreich / sc. wie auch mit etlichen Orten der Eydgenoßschafft vnd Wallis / auch andern Potentaten sich in Pündtnuß begeben / vnd seynd dieses ohn männiglichs Hinderung befugt. Was aber diese alle für Verein vnd Pündnussen gewesen / auch wie weit sie sich erstrecken / dasselbig ist auß den Verfassungen / sonderlich auß den Zehen Gerichten / vnd gemeiner drey Pündten Pundsbrieffe / vnnd von der Herrschafft darauff erfolgten Bestättigung ad oculum zu dociren vnnd zu beweissen. 9. Was antrifft den Vertrag / so Anno Vierzehen hundert neun vnd neuntzig zu Basel zwischë Keyser Maximiliano / vnd gemeinen drey Pündten / auch einer löblichen Eydgenoßschafft auffgerichtet / sagt derselbe von keiner Lands fürstlichen Obrigkeit hoher vnnd nider Gerichten halben der Acht Gerichten im Prettigäw / sondern daß so wol die zwey Matschische Gericht / als die sechs andere Gerichte auff ein newes Jhrer Majestät huldigen sollen: welches dann auch / laut dem Vertrag / nach Empfahung der Freyheits-Bestättigung / in effectu geschehen. Wider den Vorbehalts-Articul / wie derselb in der Erbeinigung originaliter abgefasset / ist niemands jemalen gewesen / vnd hat man Jhr: Keyserlichen Majestät / vnnd den gefolgten regierenden Keysern vnd Fürsten jhre Oberkeiten / Herrligkeit vnd Gerechtigkeit / so weit sich dieselbige erstreckten / vnd Brieff vnd Siegel limitiren, willig vnd gern folgë lassen / wie auch die habende Rechte zu etlichen eigenen Leuten / als Vnderthanen / die in etlichen Gerichten seßhafft / auch deren wenig seynd / wie auß derselben Geschlechts Verzeichnussen zu sehen. Daß man nun den Vorbehalt also lesen wil: Wir wöllen vnser Oberkeit / Herrligkeit vnd Gerechtigkeit / so wir zu vnnd in den acht Gerichten / als zu vnsern eigenen Vnderthanen haben / sc. vorbehalten / sc. vnd dardurch erzwingen / als wan̅ die Herrschafft zu den acht Gerichten als Vnderthanen / dero rechtsame vorbehalten haben / das ist ein newgesetzte nichtige Gloß / als die in dem Original nicht zu finden / auch der Vorbehalt nicht zu den acht Gerichten / sondern zu den Leibeygenen Vnderthanen in den acht Gerichten beschehen: Dann gleich wie ein grosser Vnterscheidt ist zwischen nachfolgenden Reden: Der Abbt zu Pfeffers hette ein Anspruch zu der Graffschafft Sargans / als zu seinen eigenen Vnderthanen: Vnd / der Abbt zu Pfeffers hat ein Ansprach in der Grafschafft Sargans / als zu seinen eigenen Vnderthanen. (Dann das erste ist falsch / seynd auch die sieben löbliche Alte Ort der Eydgenoßschafft keiner Ansprach jhme geständig: das ander aber wegen der Leibeigenschafft gewisser Personen in der Graffschafft / ist wahr vnd vnstreittbar:) Eben also ist ein grosser Vnterscheidt zwischen diesen beyden Gattungen zu reden: Ein hochlöblich Hauß Oesterreich hat ein Ansprach zu den acht Gerichtë / [643] als seinen eigenen Vnderthanen: vnnd ein hochlöblich Hauß Oesterreich hat ein Ansprach in den acht Gerichten zu seinen eignen Vnderthanen / sc. Das erste ist falsch / vnd biß daher genugsamb erwiesen: Das ander ist wahr / vnnd vndisputirlich / vnd ist man es jederzeit geständig gewesen / auch noch. 10. Daß auch von gemeinen dreyen Pündten Rahtsbotten den 20. Julij / Anno 1573. vnd 1574. bestättigt / in Abschiedt verfertigt / außgeben worden / daß man Jhrer Fürstl. Durchleucht. an jhren Freyheiten vnnd Gerechtigkeiten keinen Eingriff thun wölle / wider dieses ist man nie gewesen / vnd noch nicht / sondern man begert gäntzlich nach Innhalt vnd Außweissung der Erbeinigung vnd alten Gebräuchen gemäß zu handeln vnd zu geleben. 11. So viel dann der Wildbahn vnnd Federspiel in den acht Gerichtë betrifft / antwortet man / daß in der Landschafft Davos vnd denen Gerichten / so auff sie gefreyet / eine Herrschafft / vnnd jhre Vorjnnhabere niemaln einzige Gerechtigkeit gehabt / auch jhre Landvögte niemaln nichts praetendirt. Was dann die Gerichte im Prettigaw belanget / haben die Landvögte jhre Forstmeister da / welche dann die Hirsche durch Mittel der Obrigkeit verbieten zu schiessen vnd zu fällen. Was vberig Gewildt vnd Federspiel anlangt / seynd sie gefreyet / vnd haben die Landvögte niemaln weiters praertendirt. Werden also die acht Gerichte / wie offtermaln hiebevor gemeldet / die jenigen Pflicht / so sie dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / sc. als regierendë Herren schuldig / leysten: Versehen sich hergegen / man werde sie auch von jhren alt hergebrachten Freyheiten / Gerechtigkeitë / Gebräuchen vnd Gewonheiten nicht zu treiben begehren / sondern jhnen dieselbige gnädigst confirmiren / sc. Neben dieser Antwort haben die gemeldte Gesandten der drey Pündten auch jhre Beschwerten vbergeben / vnnd vmb deroselben Abschaffung vnderthänigst gebetten: Vnter andern gemeinen Beschwerdten hat der Zehen Gerichten Pundt fürbracht: (Gravamina, so der Zehen Gerichten Bundt den Leopoldischen vbergeben / vnd was darauff geantwortet.) 1. Weil viel Kriegsvolck an den Meyenfeldischen / vnd andern jhren Confinen erhalten werde mit sonderbahrer Beschwerde jhres Lands / so bäthen sie / man wölle / laut den Verkomnussen / solch Volck von den Confinen abschaffen. 2. Weil der faile. Kauff / Handel vnd Wandel gesperrt / der Erbeinung zuwider / wölle man solche wider eröffnen. 3. Weiln etliche Zahlungen deß Pundtgelts / so in der Erbeinung benambt / nicht abgestattet / wölle man Verschaffung thun / daß solche richtig bezahlet werden. 4. Weiln der Erbeinigung zuwider etliche jhre Pundsleute gefangen / bittet man vmb deroselben gnädige Erlassung. 5. Vnd dann / weiln etlicher Pündtnerischen Kauffleuten vnd Säumern zu Feldkirch vnd andern Orten jhr Haab vnd Güter nidergelegt vnd arrestirt worden / bittet man verschaffung zuthun / daß solche arrestirte Güter erlediget vnd restituirt werden. Auff diese vorgebrachte Beschwerden haben die Fürstliche Commissarii auff fleissiges der Abgesandten Anhalten vnd Begehren / in Schrifftë keine Antwort ertheilen wöllen / sondern allein sich anerbotten / solche Jhrer Hochfürtlichen Durchleucht vnderthänigst zu referiren: Dann weil die Pündtnerische Gesandten nicht vollkommenen Gewalt haben etwas zu beschliessen / so mögen sie sich vber diese Puncten auch nicht resolviren / sc. Was die außständige Bezahlung deß Erbeinigung-Gelts belanget / solle man jhnen die Rechnung zu schicken / wie viel Zahlungen mangeln / so wöllen sie verschaffen / daß es bezahlet werde / sc. Was die arrestirte Güter anlangt / soll man jhnen eigentlichen Bericht zuschicken / was für Güter sequestrirt seyn / an welchem Ort sie ligen / vnnd welche Personen dieselbige ansprechen / so werden Jhre F. Durchleucht. der Gebühr vnd Billichkeit nach darüber sich resolviren. Wie Ernst es aber den Commissarien bey dem gantzen Geschäfft gewesen sey / hat hernacher der Außgang erwiesen: dann als man widerumb den neundten Octobr. Anno 1621. zur gütlichë Handlung vnd Composition geschritten / die Pündnerische Abgesandten jhre Beschwerden nachmalen proponirt / vnd vmb hinnemmung deroselben jnnständig angehaltë / mit der Anerbietung / daß man alsdann auch die vbrige disputirliche Sachen an die Hand nehmen / vnd wo möglich / eine Vergleichung / oder zum wenigsten eine Erörterung treffen wölle: so haben doch die Commissarien nichts darvon hören wöllen / sondern die Gesandten wider zurück nach Hauß gewiesen / mit angehängter Bedröwung / es werde dem Hauß Oesterreich seine Iura vnd Gerechtsame zu manutenirn an Mitteln nicht ermangeln. (Leopoldische fallen ins Engadin vnd Prettigäw.) Darauff ist stracks den andern Tag / den 16. 26. Octobris / Anno 1621. das Oesterreichische Volck in grosser Menge zu Roß vnd Fuß in das Vnter Engadin gefallen / an dreyen Orten angegriffen / vnd den 17. 27. diß / darauff in aller Frühe durchs Montafuner Thal / ins Closter-Gericht eingebrochen / in zwey hundert Häusser vn̅ Städel geplündert / vnd verbrennet / ein grossen Raub von Viehe vnnd anderm auß der Montafunern / als jhren nechsten Nachbaren Anleytung / weggenommen / vnd also in eusserster Armut vnd Elend die armen Leute gestürtzt. Wiewol nun die Leute so wol in dem Vntern Engadin / als Zehen Gerichten Pundt den Feind vielmalen angegriffen / geschlagen / vnnd in die Flucht getrieben: So haben sie doch endlich / weiln von jhren Benachbarten kein Hülffe kommen / sich der erbärmbd jhrer Feindë vnterwerffen müssen. Ist also in diesem Monat an seiten Ertzhertzogen Leopoldi das Prettigaw vnnd Vnter Engadin: an seiten aber Spanien die Graffschafft Cleven / in die Dienstbarkeit gerahten. Die vbrigen Gemeinde aber beyder Pündte / haben sich theils durch die Practicken der vntrewen [644] Landkindern / eins theils auß Forcht der Waffen / theils auch / weiln die Rhaetische Papisten grosse Promessen geschehen / in ein schmähliche Capitulation eingelassen / in denen sie sich nicht allein jhrer Erbländern vnnd Vereydeten Mitpatrioten entziehen / sondern auch der vbermühtigen Spanischen Nation / zu stabilirung der langgetraumbten Monarchey / den Paß auff Teutschland ewiglich verlobt vnnd versprochen. Vnter dessen hat man die armen Landleute disarmirt, Blockhäusser gebawet / sie jhrer Herrschafften / Land vnd Leuten / in Teutschen vnd Welschen Landen / welche sie sampt den andern zweyen Pündten mit einander biß dahin löblich besessen / sampt allen deren Orten habenden Einkommens de facto beraubet: Das Exercitium Evangelischer Religion auffgehoben / vnd hingegen die Vbung der Papistischë eingeführet: Die Evangelische Bücher verbr ennet / theils Praedicanten gefangen / theils verjagt / also daß in kurtz darauff erfolgenden Tagen fünff vnd siebenzig Evangelische Kirchen reformiret / vnnd auff mancherley weise das arme Landvolck mit vnerhörter Tyranney / vnd grossem Muthwillen geplagt worden. Nach auffgerichter Capitulation seynd gantz Schnurstracks dem Innhalt derselben zuwider / nicht allein die Gemeinden jhrem Versprechen nach / deß frembden Kriegsvolcks nicht entlediget / die Graffschafft Cleven eingeräumbt / die freye Vbung der Religion nicht erstattet / die genommene Waffen nicht restituirt / sondern dieselbigen auch noch vber das hinweg in das Oesterreichische Landt geführet worden. Es seynd auch darauff die Burgunder / den dritten Novembris / Anno Sechszehenhundert ein vnd zwantzig / gezwungen worden / daß sie mit Hand vnd Siegel verheissen / hinfüro mit denen deß Vntern Engadins vnnd Prettigäwern einige Verträwlichkeit oder Correspondentz nicht zu haben / denselben die geringste Hülffe / Beystandt vnd Vnderschleiff nicht zu geben / sondern vielmehr sie verfolgen / vnd zur gebürenden rechtmässigen Straff zu bringen. In dem Zehen Gerichten Pundt hat man den armen wehrlosen Innwohnern gar an die Gurgeln gegriffen / in deme man die acht Gerichte dahin gezwungen / daß sie geschworen / hinfüro vnnd zu ewigen Zeiten wider Entzhertzog Leopolden vnd allgemeines Hauß Oesterreich nimmermehr zu handeln / sich einig anderer Pündtnuß auff keine weise theilhafftig machen / vnd als Erbgehuldigte / vnnd natürliche geschworne Vnderthanen / trew / gehorsamb vnd gewärtig zu seyn / auch allem dem / so man jhnen aufflegë vnd befehlen werde / gehorsamblich nachzukommen / sc. Vnd ist solches geschehen im Monat Novembris / im Jahr Christi Sechszehen hundert ein vnd zwantzig. Diß alles haben die guten Leute müssen eingehen / oder jämmerlichen durch die Kriegsgurgeln mit Weib vnd Kind zerhackt vnd zerfleischet werden. Vnd wiewol Jhre Hochfürstlich Durchleucht. Ertzhertzog Leopoldus jhre Personen / Weiber vnd Kinder / Haab vnnd Güter / in dero gnadigsten Schutz auffgenommen / vnnd sie nach aller Möglichkeit zu schützen durch einen Reverß versprachen: So ist doch allererst die vnerhörteste Tyranney an den armen wehrlosen vnnd vnterdruckten (Tyranney der Leopoldischë in den Pündten.) Leuten verübet worden: In deme die Landsknechte die arme Bawern von einem Orth an das andere / gleich den Pferden geritten / mit vnerträglichen Lasten gleich den Eseln beladen: vnnd sie auß Mangel Leibskräfften nicht fortkommen können / mit den Füssen vnd Sporen gestochen / auch mit Prügeln grewlicher weise auff dieselbe geschlagë: Vnd welches einen Stein hette erbarmë mögen / noch darzu jungen vnnd alten Leuten das Brodt vor dem Maul abgeschnitten: dahero ein grosse Anzahl Volcks Hungers gestorben: die Eltern in der Kinder / die Kinder in der Eltern Arme / die vnmündige Kinder in der Mutter Schoß elendiglichen gar verschmachten vnd verderben müssen. Welche aber diesen elenden Jammer vnd grosse Hungersnoth weder an sich / noch an jhren armen Kindern sehen mögen / die haben zu vngewöhnlichen Speisen gegriffen / Hew vnd Graß in Milch vnd Wasser gesotten / vnnd sich dieser Viehischen Nahrung / gleich den vnvernünfftigen Thieren / in vier Wochen lang mit grossem Seufftzen beholffen. Da hergegen die Soldaten den Reichen Leuten jhr Viehe / den armen Witwen vnd hinderlassen Waißlein jhr einige Auffenthalt / etwa eine Kuhe oder Geyse: allen aber das Brodt genommen / das Viehe geschlachtet / vnd in allem Muthwillen / vor Angesicht der hungerigen Leuten / alles verzehret vnd verprasset. Darbey ist es aber nicht verblieben / sie die Soldaten haben Herrn Martin Michel / Land Amman im Schierser Gericht / wie auch Christen Winckler / genandt Wecker / auß dem Dorff auffs Feldt gezogen / daselbsten oben am Leib entblöset / jhnen die Häupter ohne einigen Proceß abschlagen wöllen / vnd das allein darumb / weiln der eine auß Befelch seiner Gemeinde in Wormbs gezogen: der ander aber wegen seines langen schwartzen Haars einem Soldaten gleich gesehen. Vnd als Land-Amman Michel zum ersten herhalten sollen / hat er vmb Gottes Willen gebeten / man wölle jhn nicht vbereylen / sondern zuvor sein Gebett zu Gott verrichten lassen / vnd nachdem man jhme solches vergönnet / hat er mit lauter Stimm das Gebett deß HERRN / oder heilige Vatter Vnser / angefangë zu betten: in deme er die dritte Bitt / Dein Will geschehe auff Erden wie im Himmel / gesprochen / sagt der Kriegsgurgeln einer: Gottes Will soll nicht geschehen / sondern vnser Will. Aber Gott hat es gefügt / daß der Landvogt auff Castels ist darzu kommen / vnnd die Soldaten mit ftarcken Dröw Worten zurück gehalten / endliche̅ bey dem Obristen Balderon / doch gar schwerlich / die Ehrlichen Leute außgebetten. Es haben auch die Kriegsgurgeln ein new vnd vnerhörte Geldschinderey (davon weder Iustinianus, noch auch andere Rechtsgelehrten niemalen nichts geschrieben) practicirt / in deme sie die Woll> [645] habende Leute mit allerhand Ehrrührigen Worten angegriffen / vnd so baldt einer ein vngedultig Wort fallen lassen / gleich den Raubvögeln auff sie geschossen / jhnen das jhrige genommen / verkauffet oder verzehret. Vnter anderm / als einer ohne Vnderlaß angetastet worden / wie er doch bey dem newen Zwinglischen Ketzerichen Glauben möge verbleiben / hat er nach langem geantwortet / sein Glaub seye kein newer Glaub / sondern eben der Glaub / so von den heiligen Propheten vnd Patriarchen / hernacher dem HERRN Christo selber / vnd seinen Evangelisten vnd Aposteln geprediget / von Zwinglio aber / als von einem sonderbahren Instrument vn̅ Werckzeug Gottes auß der Finsternuß deß Bapstthumbs widerumb herfür gezogen / vnnd von Menchen Gatzungen gereiniget worden / sc. Jhr der Papisten Glaub seye ein newer Glaub / sc. Darauff sie jhne / als der die liebe Mutter die Römische Kirch / wie auch den seeligsten Vatter zu Rom / Gottslästerlichen angegriffen / jämmerlich getretten / geschlagen / vnd endlich jhne gantz ermörden wöllen / es sey dann / daß er jhnen auß seinem Stall zur Straff zwo Kühe so baldt vberlasse / welches der arme Mann gethan / darauff sie die Kühe verkaufft / vnd das Gelt / welches zum Gespött sie newgläubig Geldt genennt / mit einander verspielet vnd verprasset. Vnd das wider aller Völcker Rechte / so haben sie auch der Todten nicht verschonet / sondern Reicher Leuten Gräber eröffnet / vnd Ritters Luci von Maß / genannt Gugelbergs / Cörper in der Kirchen zu Meyenfeldt außgegraben / vnnd seinen Ritterlichen Ornat vnd andere Sachen verstolen. Diese vnd dergleichen andere vnerhörte Feindseligkeiten / haben die guten Leut ein lange Zeit erlitten / als die erkännt / der Zorn Gottes vber sie erbrunnen / vnd deßwegen an jhr Noth vnd Qual / an jhr Hunger vnd Elendt / an jhr vorige Fleischhäfen / an jhr gehabte Freyheit nicht so viel gedacht / als wie sie sich mit Gott dem HERRN versöhnë / jhre Seel zum Ewigen Leben erhalten mögen. Vnd dieweil die Evangelische Bücher jhnen zerrissen / vnd theils in Koth zertretten / theils verbrennet / den Predigern aller Orten gedröwet / dieselbige in Schmaltz zu sieden / zerhacken / lebendig zu verbrennen / oder auffs wenigste zu erschiessen / vnd deßwegen sie sich auß dem Land begeben müssen / da haben sie auß jhren Mitteln zu dem Obersten Balderon geschickt / jhne vmb Gottes Willen wegen freyer Vbung der wahren Christlichen Religion gebetten / vnnd aber kein grössere Gnad erlanget / als daß jhnë im Namen Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht dieser Bescheidt erfolgt / Jhre Durchleucht wölle zwar zulassen / daß die Praedicanten tauffen / vnnd die Ehen einsegnen mögen / das Predigen aber soll biß auff weitern Bescheidt eingestellt seyn vnd verbleiben. Was aber der ferrnere Bescheid / welchen man erwarten sollen / gewesen seye / das hat sich leyder hernach befunden / in deme von der Regierung / wie auch jhme dem Balderon an den Landvogt auff Castels Brieff so baldt abgangen / er solle mit List der Hauptleuten alle Lehrer deß Thals Prettigäw fahen / vnd sie auff Guttenberg alsbald liefferen / da werde jhnen jhr verdienter Lohn werden. Vnter dessen hat man die Capuziner in das Land geführt / dieselben aller Orten predigen vnd Meß halten lassen: darüber die armen Leute dermassen erschrocken / daß ein guter Theil jhr Vatterland / vnnd was sie noch vbriges darinnen gehabt / auffgeben / vnd nach der Pfaltz vnd anderer Orten sich begeben wöllen. Es ist aber denselbigen gangen / wie einem der auß dem Regen in den Bach kompt / in deme sie im Breißgäw vnd anderswo von den Oesterreichischen auffgefangen / geschlagen / ein theils erschossen / vnd an die Bäum gehenckt worden / sc. Die vbrigen die im Lande blieben / haben etliche nach dem Ertzhertzoglichen Hoffläger gen Inßpruck geschickt / vnd daselbsten vmb die freye Vbung Evangelischer Religion gebetten / die haben aber keinen andern Bescheidt erlanget / dann es würden in kurtzem die Herrn Commissarien kommen / vnnd gute Satzungen auffrichten / auch deß Glaubens halber jhnen zu Genügen Anordnung thun. Vnter dessen kompt von der Regierung ein newer Befelch / man solte die Prediger aller Orten abschaffen / vnd von Gemein zu Gemein sich rundt erklären / ob man der Capuziner Lehr annehmen wolte / oder nicht? Darauff die redliche Leute sich einfältig erkläret / man seye gesinnet (Gott gebe wie man auch sie bißhero mißhandelt vnd tyrannisirt) Jhrer Hochfürstlichen Durchleucht in allen Politischen Sachen zu gehorsamë / auch dero Befelch / so viel Menschlich vnd möglich / vnderthänigst nachzukommen: In Glaubenssachen aber bäten sie vmb Christi willen / man jhnen wölle gnädigst verschonen / sie bey der einmal erkandten vnnd bekandten Warheit lassen verbleiben: Im widrigen Fall sie viel lieber den Todt außstahn / als in jhren Gewissen wöllen angefochten werden / weiln man Gott vielmehr als den Menschen zu gehorsamen schuldig nach der Apostolischen Lehre. Sonsten jhrenthalb mögen die Capuziner kommen / bey den Soldaten jhr Ampt verrichten / werde jhnen kein Eintrag geschehen / oder in jhrem Geschäffte verhindert werden. Auff welche Resolution er / der Balderon / ergrimmet / vnd jhnen so baldt etliche Puncten / darüber sie sich categoricè mit Ja oder Nein erklären sollen / vberreichen lassen / auff dero Beantwortung Jhre Hochfürstliche Durchleucht. sich werde zu resolviren haben: Die vberreichte Puncten waren diese: (Prettigawer werden zum Päpstischen Glauben angetrieben.) 1. Daß man die Prediger alsbaldt auß dem Landt abschaffe. 2. Daß man den Vnderthanen allen das Exercitium deß Zwinglischë Calvinischen Glaubens / ja alles das / was der Catholischen Römischen Religion zuwider ist / gantz vnd gar abstelle / so wol jnn: als ausserhalb deß Prettigäws. 3. Daß sie sich nicht heimlich zusammen rot [646] tiren / vnd jhre Sectische Bücher einander vorlesen. 4. Daß die Vnderthanen / Weibs vnd Mannespersonen / Kind vnd Gesinde (doch ohne Nachtheil jhrer Haußgeschäfften / vnd andrer Ehehafften Vrsachen / so sie darthun sollen) getrieben / vnd bey Straff verbunden werden / die Catholische Predigt vnd Kinderlehr zu besuchen / sc. Vnd damit man den guten Leuten ein Dunst vor die Augen machte / vnnd hiemit vnter diesem vermeinten Schein die vorgehende Articul in etwas vermilterte / hat man nachfolgenden Articul auch hinzu gesetzt. 5. Es soll keiner gezwungen werden / den Catholischen Glauben anzunehmen / oder den jhrigen als falschen zu verschweren / biß das sie durch die Kinderlehr oder freundlich conversiren werden informirt vnd vnderrichtet werden / also daß sie freywillig vngezwungen die Bekandtnuß deß Catholischen Römischen Glaubens thun / vnd jhrige als falschen verschweren / vnd verwerffen: entzwischen soll keiner zur Meß oder zum Beichten gezwungen werden / biß das / wie obgemelt / er Catholisch wirdt / vnd selbst bekennet / daß die Catholische Religion an jhr selbstrecht seye / sc. Aber wie man sie nicht zwingen wöllen hat sich gerad in den Artickeln erscheinet / in deme man jhnen alle Mittel bey der Religion zu bleiben abgeschnitten / jhnen jhre Lehrer / die Religions Vbung benommen / auch zur Predigt vnnd Kinderlehre bey vnnachläßlicher Straff getrieben / sc. Eben wie man die armen Leute auch nicht gezwungen Hungers zu sterben / vnd verderben / da man / darfür alle Menschliche Nahrung vnd zeitliche Auffenthalt jhnen benommen / vnd hiemit notwendiglich dem Todt in Rachen gestossen / sc. Es hat sich auch darneben genugsamb erscheinet / daß Obriste Baldiron nach vber die andern Zusetzer hundert vnd dreyssig Mann zu Fuß / vnd eine Compagnj Reutter von newem in das Land geführt / jhnen / wo sie ohne einiges Verwengern Jhrer Durchleucht Befelch nicht gehorsamë werden / den Todt gedröwet / auch allbereits den grimmigen Soldaten zu erwürgen vberlassen. Aber sie haben sich durch eine dapffere Resolution auß diesem Elendt außgewürcket / wie bey den Geschichten deß Sechszehenhundert zwey vnd zwantzigsten Jahrs wirdt erwehnet werden. (Entschuldigu̅g Ertzhertzogs Leopoldi / wegen deß feindlichen Einfalls ins Engadin vnd Prettigöw.) Zum Beschluß dieses Jahres wöllen wir dieses Orts die Entschuldigung Ertzhertzoges Leopoldi mit anhencken. Die hat er den sieben vnd zwantzigsten Octobris / New. Cal. stracks mit dem vorgangenen Einfall von Inßpruck auß an die vier Evangelischen Statt abgehen lassen / durch welche er / das so mit dem Einfall ins Engadin vnnd Brettigaw / fürgelauffen / weitläufftig mit fürwendung seiner habenden Rechten vertheydiget / vnd vnter anderm die Schuldt den Pündnern selbst geben / welche in allem dem / da beyde die Oesterreichische vnd sie / sämptlich in freundliche Conferentz gestanden / mit dreyhundert mehrertheils Prettigawer vn̅ Engadinern für sein eigenthumlich Schloß Retzuns gezogen weren / daselbst sie Quartier genommen / Vnderschleiff / vnd allerley Proviandt erzwingen wöllen / auff Abmahnung aber allda gewesener Dienstbotten / vnns Anzeig / daß vber vorige außgestandene Plünderung nichts vorrähtiges / hetten sie den Eingang deß Schlosses vntergraben / dessen sich gewaltsamlich bemächtiget / die Gemach eröffnet / alles vorhandene geraubet / die Fenster eingeschlagen / auß dem Bley Kugeln gegossen / die Schlösser / Rigel / vnd sonsten / was von Eysen gewesen / von den Thüren vnd Wänden gerissen / Kisten vnnd Kasten zerschlagen / das Getreyde außgedröscht / vnd was die Pferde nicht geniessen mögen / verkaufft / die vnzeitige Trauben von den Reden abgeschnitten / auch sonsten allerhandt Früchte nichtiglich mißbraucht / daß Vieh auß lauterm Mutwillen geschlachtet / auch letztlich den Dienern die Folterung oder gäntzliche Ermordung angedröwet. Neben dem weren sie mit etlich Tausendt Mann in Wurmbs gefallen / vnd hetten solches Ort / vnerwogen beschehener Capitulation / in Brandt gesteckt / vnd gleichförmiger weise in die Graffschafft Tyrol zu fallen gedröwet: Darbey Jhre Durchleucht. gebeten / diesen Grundt vnd Vrsachen wol zu betrachten / vnnd etlicher zu miltem Fürgeben / desto weniger Glauben zuzusetzen. Es ward aber Jhr. Durchleucht. von der Statt Zürch kurtz beantwortet / daß die vier Stätte in das so verhandelt / nicht bewilliget / vnnd daß man auch mit den Interessirten vielmehr sich schiedlich einzulassen / als die Waffen an die Handt zu nehmen billich Vrsach hette. (Staten in Holland richten eine Schifffahrt vnd Handlung nacher West Indien an.) Weil in deme zwischen Spanien vnd den Staten gemachten Zwölffjährigen / in diesem Sechszehenhundert ein vnd zwantzigsten Jahr aber zu Ende gehenden Stillstandt die vereinigte Niderlande außgeschlossen gewesen / in die West Indien zu navigiren vnnd zu handeln / als haben die Staten vmb diese Zeit ein gewaltige Schifffahrt dahin destinirt / vnd nachfolgende Satzunge vnd Artickel / welche die dahin schiffende in Acht nehmen / vnd sich darnach richten solten / verfassen vnd publiciren lassen: Wir die Herren General Staten / sc. fügen zu wissen / demnach wir vermercket / daß die Glückseligkeit dieser Lande / vnd Wolfahrt der Innwohner deroselben / fürnemblich bestehe in der Schifffahrt vnd Kauffmannschafft / so von Alters hero glücklich dieses Orts getrieben worden mit allen andern Landen vnd Königreichen / als ist vnser Will vnd Meynung / daß die gedachte Innwohner nicht allein bey jhrer Navigation / Handthierung vnd Kauffmannschafft mögen bleiben / vnnd erhalten werden / sondern daß auch dieselben in jhrer Kauffmannschafft / so viel möglich / mögen zunehmen / fürnämlich durch gute Correspondentz der Handlung / Verbündnuß vnd Schifffahrten / so mit andern Fürsten / Stättë vnd Völcken / vor Zeiten gemacht worden / welche wir in allen Puncten zuerhalten / eine Notdurfft zuseyn / erachten. Weil wir dann eigentlich spüren vnd mercken / daß ohne ein gemeine Hülffe vnd Beystandt einer allgemeine Gesellschafft nichts fruchtbar [647] liches an den hernach verzeichneten Orten könne gehandelt / getrieben / vnd erhalten werden / wegen der grossen Gefahr vnd Vngelegenheit deß Meeres / so bey so weiten Reysen fürfallen / als haben wir auß diesen vnnd andern vns darzu bewegenden Vrsachen / für rahtsam vnnd gut befunden / daß die Schifffahrt vnnd Handthierung in den Quartiern von West Indien / Africa / vnd andern hernach verzeichneten Orten / forthin anders nicht soll getrieben werden / als mit allgemeiner vereinigter Macht vnnd Gewalt der Kauffleute vnnd Innwohner dieser Lande / vnd daß zu solchem Ende gemacht werde soll ein allgemeine Gesellschafft / welche wir auß sonderlicher Affection vnd Zuneigung zu dem gemeinen Besten / vnd daß die Innwohner dieser Lande bey guter Nahrung vnd Wolfahrt mögen erhalten werden / mit vnser Hülffe / Gunst vnd Beystandt / so viel die Gelegenheit dieser Lande erleyden kan / begehren zu befördern / auch mit notwendigen Privilegien vnnd Freyheiten zu begaben / wie folgt: Als nämlich fürs erste / daß innerhalb vier vnd zwantzig Jahren niemand von den Innheimische̅ oder Innwohnern dieser Lande / anders als allein im Namen der vereinigten Compagnj oder Gesellschafft auß den Vereinigten Niderlanden / oder ausserhalb vnd anderswoher fahren vnd handeln soll an das Gestadt vnd Landt in Africa, von dem Tropico Cancri an / biß an das Caput Bonae Spei, noch auff die Lande von America, oder West Indien / so sich anfängt an dem Sud-Ende von Terra noua, durch die Strasse von Magelanes, von Le Maire, oder durch andere Strassen vnd Oerter mehr da herumb gelegen / biß an die Strasse von Anian, so wol auff der Nord-See / als auff der Sud-See / noch auff irgendt ein andere Insel / so wol auff einer / als auff der andern Seiten / vnd zwischen beyden gelegen / wiedan auch auff die Australische vnd Mittagische Lande / so sich erstrecken vnnd gelegen seyn zwischen beyden Meridianen: Ins Osten zwar / biß an das Cabo de boune Esperance, In Westen aber / biß an das Ost-Ende / von Noua Guinea inclusiuè. Woferrn dann jemandt sich wirdt vnderstehen zu fahren oder handthieren an einigem Ort / innerhalb der gedachten Grentzen / ohne Consens vnd Erlaubnuß diser Gesellschafft / der soll sein Schiff vnd Güter / so an denselbige̅ Oertern angetroffen werden / verwürcket vnd verlohren haben / vnnd sollen dieselbige im Namen dieser Gesellschafft alle angehalten / confiscirt / genommen vnd eingezogen werden: Auch im Fall solche Schiffe vnd Güter möchten verkaufft / oder anderswohin verführet worden seyn / sollen an statt derselben die jenigen / welchen solche Schiff zustehe̅ / vnd die sie außgerüstet / abgefertiget / oder Gemeinschafft oder Theil daran haben / angenommen werden: doch außgenommen / so vor Dato dieses auß diesen oder andern Landen an solche Orte geschiffet vnd außgefahren / dann den jenigen jhre Reise zu volenden frey seyn soll / aber hinfüro nicht mehr / dann auch niemandt an einigen Ort / so in diesen Artickeln begriffen / hinfort fahren / schiffen vnd handeln soll / ob schon noch vor dieser Handlung vnd Gesellschafft endlichem Schluß vnnd Vollendung er ein solches hette thun wöllen / sondern er soll gehalten vnd angesehen werden / als einer der in fraudem dieser vnserer Wolmeynung / dem gemeinen Besten hette wöllen zuwider handeln / in Betrachtung / daß die Sud-Fahrt auff das Ponte del Re soll continuirt vnd verfolgt werden auff Condition vnd Instruction / so von vns deßwegen gemacht vnd gegeben worden / ohne etwas anders / so dieser Handlung möchte beygefüget werden. II. Soll demnach die obgedachte Gesellschafft Macht haben / in vnserm Namen / jnnerhalb den vorbenannten Grentzen vnd Limiten / allerhandt Contracten vnnd Verbündnusse zu machen mit den Fürsten vnd natürlichen Besitzern der darinnen begriffenen Lande̅ / auch Casteel vnd Vestungen zu bawen / Verwalter / Kriegsvolck / Obrigkeit / vnd anders / so zu Erhaltung dero Orten / vnd zu guter Policey vnnd Ordnung von nöthen / zuverordnen vnd anzustellen / auch eyn: vnd abzusetzen / wie sie solches nach Notdurfft der Sachen vor gut / dienstlich vnnd notwendig befinden werden. Es soll jhnen auch frey vnd zugelassen seyn / allerley fruchtbare vnnd vnbewohnte Oerter mit Volck zubesetzen / vnd alles zu thun / so zum Nutzen dieser Lande / vn̅ vermehrung deß Handels dienstlich. Sie sollen auch förters vns communiciren vnd vberlieffern alle Contracten vnnd Verbündnussen / so sie mit obgedachten Fürsten vnd Völckern gemacht haben / benebens aller Gelegenheit der Vestungen / Besatzungen vnd Erbawungen / so von jhne̅ daselbst fürgenommen / vnd ins Wercke gerichtet worden. III. Weil sonderlich der von jhnen daselbst bestellte Gubernator nachmals von vns solle bestättigt werden / vnd er von vns Befehl zuempfangen / auch so wol er / als alle Vice-Gubernatoren / Befelchshaber vnd Officirer / den Eyd so wol vns als der Gesellschafft / zu thun vnd zu leysten / schuldig seyn sollen. IV. Vnd im Fall etwa die obgedachte Gesellschafft an einem dero Oertern / vnter dem Schein der Freundschafft betrogen / oder vbel tractirt werden solte / oder sie vmb jhr vertrawtes Geldt oder Kauffmannschafft betrogen vnnd vbervortheilet / oder ohne einige Nutzen deßwegen zugeniessen / abgewiesen werden solten / daß sie den Schaden / nach Gelegenheit der Sache / vnd nach jhrem besten Vermögen / zu recht zu bringen / mit allen hierzu nothwendigen Mitteln / schuldig seyn sollen. V. So dann zur Besatzung / Versicherung vnd Defension derselben Lande vnd Kauffmannschafft / auch von nöthen seyn möchten / einig Kriegesvolck mitzuführen / wölle̅ wir nach Beschaffenheit deß Orts vnd Gelegenheit der Sache / die obgedachte Gesellschafft versehen mit einem solchen [648] Kriegsvolck / auch mit solchem Commando vnd solcher Macht / als von nöthen seyn wirdt / welche aber von der Gesellschafft soll bezahlt vnd erhalten werden. VI. Dieselben sollen dann / vber den Eyd / den sie vns vnd Jhrer Excellentzgethan / auch der Gesellschafft schweren / in allen dingen zu folgen / vnd jhre Sachen nach bestem Vermögen zu befördern. VII. Es sollen die Profossen der Gesellschafft Macht haben / auff dem Land zu fangen alle Vbelthäter vnterm Kriegsvolck / so jhnen zum Dienste bemelter Gesellschäfft vntergeden worden / daß sie dieselben mögen zu Schiffe bringen / in was Stätten / Orthen / oder Jurisdiction dieser Landen sie immermehr angetroffen vnnd gefunden werden möchten / doch daß sie zuvor deßwegen ersuche vnd ansprechen die Officirer vnd Obrigkeit in denen Stätten vnd Orten / da ein solches fürfälet. Zum VIII. wöllen wir keine Schiffe / Geschütz oder Munition von dieser Gesellschafft nehmen / vnd zum Dienste dieser Landen gebrauchen / ohne Consens vnd Verwilligung derselben Compagnj oder Gesellschafft. Zum IX. haben wir diese Gesellschafft auch privilegirt / begnadet vn̅ gefreyet / privilegiren vnd begnade sie auch hiemit / daß sie mit allen jhren Schiffen vnnd Gütern frey mögen passiren / vnd fürüber fahren alle Zölle / so den Vereinigten Provintzen zugehöre̅ / vnd daß sie sich solcher Freyheit mögen gebrauchen / ebener massen / als die freye Einwohner dieser Landen jhrer Freyheiten darinn geniessen / ob schon etliche vnfreye Personen in der Gesellschafft seyn / vnd Theil dakan haben möchten. Zum X. sollen alle Wahren / so innerhalb acht nechst auff einander folgenden Jahren die Gesellschafft auß diesen Lanben nach den West Indien in Africam / vnd andere / in obgesetzten Limiten vnd Gräntzen gelegene Oerter führen / vnd von dannen hieher bringen wirdt / frey seyn von außfahrender vnnd eynfahrender Confoyrung / vnd so ferrne nach Außgang der bemelten 8. Jahren / der Zustandt vnd Gelegenkeit dieser Landen nicht solte zulassen / solche Freyheit der acht Jahren länger zu erhalten / sollen doch die Güter vnd Wahren / so auß solchen Orten ankommen / vnd widerumb auß diesen Landen dahin fahren werden / was die Confoyen vnnd Licenten belanget / die gantze Zeit vber / weil diese Vergleichung weret / nicht höher von vns beschweret werden / als sie jetzundt beschweret seyn / es were dann / daß wir wider in Krieg gerahten möchten / in welchem Fall alle obgemeldte Güter vnnd Wahren nicht höher von vns sollen beschweret werden / als sie hiebevor zur Zeit deß Krieges beschweret gewesen. Zum XI. Damit diese Gesellschafft einen Bestandt haben möge / mit gutem Nutz aller deren / so darinnen Gemeinschafft haben / als haben wir verordner / daß die Administration vnd Verwaltung derselben stehen soll bey fünff Cammern der Befelchhabere / als einer zu Ambsterdamb / die haben soll die Verwaltung vber vier neundte Theil: Einer in Seelandt vber zwey Neundte theil: Einer auff der Maas vber ein Neundte theil: Einer im Norder Quartier vber ein Neundte theil: vnd die fünffte in Frießlandt / samptden Stätten vnd Landen / auch vber ein Neundte theil / mit Condition vnd Bedinge / so im Register vnser Resolution verzeichnet / vnnd die Acten dieser Handlung außweissen: vnnd sollen die Provintzen / in welchen Cammern seyn / mit so viel Befelchshabern vnd Verwaltern versche̅ / vnd in die respectivè Cammern vertheilt werden / so viel hundert Tausendt Gülden dieselben in diese Gesellschafft contribuiren vnd verschiessen werden. Zum XII. Soll die Cammer zu Ambsterdamb bestehen von zwantzig Verwaltern oder Befelchhabern / die in Seeland von zwölffen / die auff der Maas vnd im Norder Quartier / ein jede von vierzehen / vn̅ die Cammer in Frießland sampt Stätten vnd Landen gleichfalls von vierzehen: woferrn sichs aber ins künfftige befinden würde / daß diß Werck nicht anderst als mit mehr Verwaltern vnd Befelchhabern solte können außgeführt vnd erhalten werden / soll dasselbe auff Gutachten mit vnserm Vorwissen / vnd nicht anders / verrnehret werden. Vnd werden zum XIII. die Staten der respectiuè Provintzen hiemit gevollmächtiget / entweder vor sich selbst vnd jhre ordentliche Deputirte / oder durch die Obrigkeit der Stätte in jhren Provintzen / solche Ordnung / vff Anzeigung der Participanten / sampt den erwöhlten Befelchshabern anzustellen / als sie nach Gelegenheit jhrer Provincien von nöthen zu seyn befinden werden / s???ntemal niemandt in die Cammer von Ambster dam zum Verwalter soll erwöhlet vnd verordnet werden / er habe dann in der Gesellschafft für sein eigene Person zu participiren / die Summ von sechs Tausendt Gülden: in die Cammer von Seeland / die Summa von vier Tausendt Gülden: vnb in die Cam̅ern von der Maas / dem Norder Q???artier / vnd Frießland sampt den Stätten vnd Landen / die Summa von ebenmässig vier Tausendt Gülden. Zum XIV. Sollen die ersten Verwalter bleiben ein Zeit lang von sechs Jahren / vnd wann ???ieselben vorüber / soll durchs Loß verändert wer???en ein drift Theil an der Zahl der Befelchshabere / vnd zwey Jahr hernach wider ein dritt Theil / vnd abermaln nach zwey Jahren das letzte dritt Theil. Nachmals soll man successivè die Eltesten / so nämlich am längsten am Ampt gewesen / abgehen lassen / vnd also an statt der Abgehenden / oder dere̅ so etwa sterben / oder auß andern vrsachen ablässig werden / sollen alsdann von den Befelchshabern / so wol die im Ampt / als die abgangen seyn / samp??? den fürnembsten Participanten / so in der Person vnnd auff jhren Kosten darbey zu seyn begehren / drey andere genennet werden / auß welchen der obgemeldten respectivè Provintzen Deputirte vnd Obrigkeiten newe Verwalter wöhlen / vnd also successivè, die ledige Stellen wider erfetzen [649] sollen / für die Vornembste aber vnd Hauptparticipanten sollen gehalten werden / die für jhr eygen Person so viel Theil haben vnd participire̅ / als die respectiuè Verwalter vnd Befelchshaber selber. Zum XV. sollen sie die Verzeichnuß der Niderlage vnd Außrüstung der Schiffe / vnd was dem anhangt / drey Monat hernach thun / nach dem sie abgefahren / vnd ein Monat hernach Copien deßwegen an vns vnd die respectiuè Kammern senden / vnd sollen die Kammern / so offt wir solches nothwendig erachten / oder sie von den Kammern deßwegen ersucht werden / von den eingebrachten Waaren vnd Verkauffung derselben / jhre Relation an vns vnnd an sie vnter einander vberschicken. Zum XVI. soll man alle sechs Jahr ein General Rechnung thun vber alle Außrüstung vnnd Vnkosten / deß gleichen auch von allem Gewinn vnd Verlust der Gesellschafft / nemlich eine / wegen der Kauffmannchafft / vnnd eine wegen deß Kriegs / jede besonders / vnd sollen solche Rechnungen offentlich geschehen / auff vorhergehende offentliche Proclamirung vnnd Anschlag / damit ein jeder der darbey interessiret ist / zur Anhörung gemeldter Rechnung erscheinen möge / vnnd im Fall daß vor Außgang deß stebenden Jahrs die Rechnungen obgedachter Gestallt nicht solten geschehen / sollen die Befelchshaber solches verbüssen mit jhrer Provision oder Bestallung / welche soll angewendet werden zum Nutz der Armen / vnd sollen sie dennoch schuldig seyn jre Rechnung / wie obgemeldt zu thun / innerhalb solcher Zeit / vnnd bey solcher Straffe / als von vns dieselbige erkannt soll werden. Es soll aber nichts desto weniger die Theilung deß Gewinns vnter deß geschchen / so offt man befinden wirdt / daß etwann zehen vom hundert genommen vnd erobert worden. Zum XVII. soll in Zeit dieser Tractation oder Handlung keinem zugelassen seyn / sein Capital oder in diese Gesellschafft eingelegtes Gelt wider abzufordern / inmassen auch keine newe Participanten mehr sollen angenommen werden / dann nach Verfliessung der 24. Jahre gut gefunden werden solte / diese Gesellschafft zu continuiren / oder ein newe anzurichten / soll zuvor ein Schluß Rechnung von den Neunzehen zu vnserm Erkanntnuß geschehen / vber alles das j???nige / so zur Gesellschafft gehöret / so wol auch vber die nothwendige Vnkosten / so bey derselben angewendet / da den andern jeden nach geschehener Rechnung vnd Erkanntnuß sein Gelt zu erheden / oder in folgende Gesellschafft entweder gantz / oder zum theil wider zu verschtessen / vnd dieselbe zu continuiren / vnnd mit derselben zu participiren zugelassen seyn wird / vnd soll alsdann die folgende Gesellschafft / was nach gethaner Rechnung vnd Erkanntnuß noch restiret vnd außstehet / auff sich zu nehmen schuldig seyn / die Participanten aber / so nicht rathsam befinden möchten die Gesellschafft länger zu continuiren vnnd darbey zu bleiben / sollen was sie treffen wirdt / erlegen vnnd bezahlen / auff solche Zeit vnd Ziel / als die Neunzehen / auff vnser Erkäntnüß / nohtwendig zu seyn befinden vnd erachten werden. Zum XVIII. so offt es von nöthen seyn würde ein allgemeine Zusammenkunfft vnnd Versamlung der obgedachten Kammern zu halten / soll solches geschehen von neunzehen Personen / vnd sollen darbey erscheinen auß der Kammer von Ambsterdam achte / auß Seeland viere / von der Maaß zween / auß dem Norder Quartier vnd auß Frießland sampt den Stätten vnd Landen auch zween / dergestalt daß die neuntzehende Person / oder so viel wir mehr von nöthen zu seyn erachten werden / von vns vmb die Sachen der Gesellschaft zum Besten zu richten zu helffen / soll deputiert werden. Zum XIX. sollen von solcher General Versamlung aller Kammern / alle Sachen diese Gesellschafft betreffend / abgehandelt vnnd beschlossen werden / jedoch also / daß in Kriegs Sachen allezeit vnsere Bewilligung erfordert werde. Zum XX. soll die obgedachte General Versamlung zusammen kommen / wann man etwann rathschlagen vnnd schliessen soll / wie viel Schiffe auff ein jeglich Quartier zu senden seyen / die Gesellschafft ins Gemein betreffende / da dann weder eine oder die ander Kammer etwas Macht soll haben für sich selbstanzustellen / ohne ein solchen allgemeinen Schluß / sondern sollen schuldig seyn / was also beschlossen wirdt / ins Werck zu richten / vnd so etwan eine Kammer solte mangelhafftig gefunden werden / daß sie solchem gemeinen Schluß sich widersetzen / vnd nicht nachkommen wolte / als haben wir die obgedachte Versamlung gevollmächtiget / geben jhr auch hiemit die Macht / solchen Mangel vnd Widersetzlichkeit auffs allerfuglichste zu verbessern / vnd wollen wir jhnen / auff jhr Begeren / hierinn alsobald zu Hülffe kommen. Zum XXI. soll diese General Versamlung gehalten werden / die erste sechs Jahr zu Amsterdam / nachmals zwey Jahr lang in Seeland / vnd so fortan von einer Zeit zur andern / an den obgedachten beyden Orten. Zum XXII. Die Befelchshaber / so wegen der Gesellschafft von Hause reysen müssen / es sey zu obgedachter Versamblung / oder anders wohin / sollen für jhren Kosten vnd Lohn haben täglich vter Gülden / vber alle Schiff vnnd Wägenfracht: doch sollen die jenigen / so von einer Statt zur andern reysen müssen / ???ie Kammern / als Befelchshaber vnnd Verwalter zu besuchen / keinen Taglohn oder Reysekosten / zur Beschwerde der Gesellschafft empfangen. Zum XXIII. Ob sichs dann begebe / daß in obgedachter General Versamlung etwann wichtige Sachen fürfiele / darüber sie sich nicht köndten vergleichen / oder daß sie selbst sich beschweret solten finden / in dem ein Theil das ander möchte vberstimmen / als soll solches gestellet werden zu vnserm Erkänntnuß / vnd soll alsdann was beschlossen / also bald exequirt vnd ins Werck gerichtet werden. Zum XXIV. sollen alle Einwohner dieser [650] vnd anderer Landen / durch Patenten oder offentliche Außschreiben / innerhalb eines Monats nach Verfertigung dieses verständiget werden / daß sie innerhalb fünff Monat / so sich anfangen sollen den ersten Junij nechstkommend / in diese Gesellschafft sollen admittiret vnnd eingenommen werden / vnnd daß sie jhr Gelt / so sie dareyn verschiesen wollen / einbringen vnnd erlegen mögen auff drey Termin oder Ziele / nemlich ein dritt Theil Außgangs der obgedachten fünff Monat / vnnd die andere zwey dritt Theil in drey nach folfolgenden Jahren / es were dann Sach / daß die obgedachte General Versamlung für rathsam erachten solte / solche Termin oder Ziele weiter zu erstrecken / dessen dann die Participanten oder Interessirende zuvor durch offene Patenten sollen verständiget werden. Zum XXV. Die Schiffe so von der Reyse widerkommen / sollen allezeit anfahren an den Orth / da sie außfahren / vnnd ob vielleicht wegen Vngewitter vnd Wind die Schiffe / so in einem Quartier abgefahren / etwann in einem andern solten ankommen / als die von Amsterdam / oder auß dem Norder Quartier / in Seeland oder in die Maaß / oder die auß Seeland in Holland / oder die auß Frießland sampt Stätten vnd Landen / an ein ander Quartier / so soll doch nichts desto weniger ein jede Kammer die Administration vnd Befehl vber jhre außgeschickte Schiffe vnd Kauffmannschafft behalten / dieselbe zu verschicken vnnd zu führen an die Orthe / da sie erstlich außgefahren / es sey gleich mit eben denselben oder andern Schiffen / vnnd sollen die Befelchshaber derselben Kammer schuldig seyn / sich in eygener Person zu verfügen vnd finden zu lassen an den Orthen / da die Schiffe oder Güter ankommen seyn / sollen auch keine Factorn darüber stellen / sondern im Fall es jhnen nicht gelegen seyn möchte zu reysen / sollen sie alsdann den Befelchshabern der Kammer / da die Schiffe ankommen / die Administration vnd Verwaltung befehlen. Zum XXVI. Wann etwann eine oder die ander Kammer etwas von Kauffmannschafften vnnd Waaren auß den in obbeschriebenen Grentzen begriffenen Quartiren oder Orthen bekommen / damit die ander Kammer nicht versehen were / soll dieselbe schuldig seyn / die Kammer / so dergleichen nichts hat / auff jhr Begeren nach Gelegenheit damit auch zu versehen / vnnd jhr zu zuschicken / auch wann sie es verkaufft hat / derselben mehr folgen zu lassen. Deßgleichen da auch die Befelchshaber der respectiue Kammern einiger Personen auß andern Orthen bedürffen würden / sollen die Befelchshaber selbst deßwegen ersucht / vnnd keine Factorn gebraucht werden. So dann zum XXVII. ein Provintz für rathsam vnd gut befinden würde / einen Agenten vmb das Gelt von jhren Einwohnern einzufordern / vnd an eine Kammer zu erlegen / auch hernach die Widergeltung vnd Bezahlung daselbst einzunemen / soll dieselbe Kammer schuldig seyn einem solchen Agenten ein freyen Acceß vnd Zugang zur Kammer zuzulassen / damit er daselbst möge informiret werden von aller Beschaffenheit deß Einkommens / der Schulden vnd Gegenschulden / vnd andern / besonders so das Gelt so der Agent in Händen hat / sich in 50000. Gülden vnd darüber belauffen möchte. Zum XXVIII. sollen die Befelchshaber von der Außfahrt vnd Widerkunfft / sampt dem Printzen / zu Lohn vnd Bestallung haben eins von hundert / von dem Golt vnd Silber aber nur ein halbes vom hundert / welche Bestallung also soll vertheilet werden / nemlich für die Kammer von Amsterdam vier neun Theil / für die Kammer von Seeland zwey neun Theil / für die Maaß ein neun Theil / vnnd für die in Frießland beneben Stätt vnd Länder auch ein neun Theil. Sie sollen aber zum XXIX. von dem Geschütz vnnd von dem Werth der Schiffe nichts mehr als einer Bestallung geniessen / vnd weiter nichts entweder von Geschütz vnd Schiffen / damit wir diese Gesellschafft werden verstärcken / noch vom Gelt / so sie für die Gesellschafft nemen / oder auch daß sie die Waaren befreyen müssen / einzunemmen haben / wie sie dann auch zur Beschwerde der Gesellschafft nicht sollen zur Rechnung bringen einigen Vocation / Reyse- oder Zehrkosten der jenigen so sie etwann bestellen möchten / die Außfertigung zu befördern / vnd die Sachen / so darzu von nöthen / einzukauffen. Zum XXX. Die Buchhalter vnd Cassirer sollen belohnet werden von den Befelchshabern vnd jhrer Bestallung. Zum XXXI. Die Befelchshaber sollen keine Schiffe / Waaren oder Güter / jhnen entweder gantz oder zum theil zugehörig / an diese Gesellschafft lieffern oder verkauffen / noch auch von der Gesellschafft einige Kauffman̅schafft oder Waaren kauffen oder kauffen lassen / oder weder directe noch per indirectum einigen Theil daran haben / bey Straff einer jährigen Bestallung / dessen der dawider etwas gehandelt zu haben befunden wirdt / den Armen zu gut / vnd bey Verlust jhres Befehlhaber Ampts. Zum XXXII. Die Befelchshaber sollen schuldig seyn / durch offene Patenten jederman zu wissen zu thun / so offt sie etwas von newen Waaren vnnd Kauffmannschafft empfangen haben / auff daß ein jeder deßwegen bey guter Zeit verständiget werde / ehe man zur Verhandthierung vnnd Verkauffung der Waaren schreite. Zum XXXIII. Ob sichs begebe vnd zutrüge / daß in einer oder der andern Kammer / jemand von den Befelchshabern in ein solchen Standt geriethe / daß er nicht verrichten köndte was jhm von Ampkswegen zu thun gebühret / vnnd daher der Gesellschafft einiger Schaden zuwachsen möchte / soll solches geschlagen werden auff das Gelt / so dieselben Befelchshaber in der Gesellschafft haben / welches zugleich vor jhre Verwaltung auch insonderheit verobligirt vnnd verbunden ist / welches dann auch also gehalten werden soll mit allen Interessirenden oder Participanten / die durch Erkauffung der Waaren / o [651] der Participante̅ / die durch Erkauffung der Waaren / oder andere Vrsachen bey der Gesellschafft in Schuld gerathen möchten / vnd soll solches dahin gerechnet vnd verstanden werden / als ob jhr eingelegtes Gelt von dein so sie ber Gesellschafft schuldig / also baldt von Anfang were compensiert vnd adgekürtzet worden. Zum XXXIV. sollen auch die Befelchshaber Antwort geben für jhre Cassirer vnnd Buchhalter. Zum XXXV. Alle Waaren dieser Gesellschafft / so mit dem Gewicht verhandelt werden / sollen verkaufft werden mit einerley Gewicht / nemlich nach dem Gewicht vnnd Schwere von Ambsterdam / vnnd mag man solche Waaren vberschlagen vnnd wiegen / entweder in den Schiffen / oder in den Packhäusern / ohn einige Accise / oder Wiege Gelt darvon außzurichten / wann sie aber wider verkaufft worden / sollen sie nicht anders als zur Wage gelteffert / vnnd das Wiege-Gelt darvon außgerichtet werden / so offt sie verhandelt werden / gleich andern Gütern / so der Wage vnterworffen seyn. Zum XXXVI. Die Person oder Güter der Befelchshaber soll man nicht Macht haben zu arrestiren / anzuhalten oder zu bekümmern / wegen daß sie Rechnung vber die Verwaltung der Gesellschafft thun / oder die jenigen so sie in Diensten der Gesellschafft gebraucht / bezahlen sollen / sondern es soll ein jeder / der etwann einigen Anspruch oder Praetenston an sie hat / solches gerichtlich außzuführen / vnd sie für die ordentliche Obrigkeit zu fordern schuldig seyn. Zum XXXVII. Wann dann etliche Schiffe von der Reyse widerkommen / sollen die General oder Verwalter derselben schuldig seyn / innerhalb zehen Tagen nach jhrer Ankunfft für vns zu erscheinen / vnd Relation jrer Reyse zu thun / auch schrifftliche Rechenschafft deßwegen eynzugeben / woferrn die Sache solches würde erfordern. Zum XXXVIII. Im Fall sich es begeben vnd zu tragen solte (welches wir doch keines Wegs verhoffen) daß jemand der Schiffahrt vnd Handthierung dieser Gesellschafft wider alle Recht / oder auch dem Innhalt dieser Tractation vnnd Ordnung zu wider seyn / dieselbe impugniren / bestreitten / oder auff einige Weise beschädigen wolte / als sollen sie sich dargegen defendiren / schützen vnd allerding verhalten nach der Instruction / so sie von vns bekommen. Zum XXXIX. haben wir verheissen / vnnd verheissen hiemit dieser Gesellschafft zu Hülffe zu kommen / vnnd sie gegen männiglich in freyer Seefahrt vnnd Handthierung zu beschützen / zu welchem Ende wir dann derselben beyspringen vnd behülfflich seyn wollen mit einer Summa von zehenmal hundert tausendt Gülden / zu bezahlen in fünff Jahren / vnnd sollen die ersten zwey mal Hundert tausendt Gülden erlegt werden / so baldt das erste Ziel von den Participanten oder Interesstrenden einbracht worden / doch mit dem Beding / daß wir wegen der Helffte dieser zehenmal hundert tausendt Gülden / eben so viel geniessen vnnd zu Gewinn nehmen wollen / als die andere Participanten oder Interesstrende bey dieser Gesellschafft geniessen vnd gewinnen werden. Zum XL. Woferrn durch ein mächtiges vnd langwieriges bestreitten vnnd anfeinden dieser Schiffahrt vnnd Handthierung die Sache in den Grentzen vnnd Limiten dieser Gesellschafft solte kommen zu einem offentlichen Krieg / so wollen wir obgedachter Gesellschafft / als viel deß Landes Gelegenheit jmmer wirdt können zulassen / zur Assistentz vnnd Beystandt geben sech??? zehen Kriegs Schiffe / das geringste von hundert vnnd fünfftzig Lasten / sampt vier guten vnnd wolbesegelten Jagschiffen / das geringste von viertzig Lasten / welche gebührlich außstaffteret vnd wol versehen seyn sollen mit aller Nohtturfft / auch Metallen vnnd andern Stücken / vnd zimlicher Menge von Munition vnnd Rüstung / deßgleichen mit Segeln / Seylen / Anckern / vnd ander Zugehörung / wie zu einer grossen Expedition vnd Außrüstung von nöthen / außgenommen daß dieselben sollen bemannet oder mit Kriegeleuthen besetzt / geprostandirt vnnd erhalten werden auff der Gesellschafft Kosten / vnd daß die Gesellschafft ebenmässig zu thun vnnd fügen soll sechszehen andere Kriegs Schiffe vnd vier Jagschiffe / alle gestafftiert vnd außgerüstet wie vorgemeldte / so zur Defension der Handthierung vnd zu Außführung deß Kriegs mögen gebraucht werden. Da dann die Kriegs Schiffe beneben den Kauff Schiffen (die zugleich auch sollen besetzt vnd gebührlich außgerüstet werden) alle sollen gestellet werden vnter einen Admiral / so von vns soll verordnet werden / nach empfangenem Bericht / so die General Versamblung eynbringen wirdt / vnnd sollen sie alsdann folgen vnserm Commando / beneben der Resolution der Gesellschafft / vmb da es von nöthen / sie zugleich zum Kriege möchten gebraucht werden / vnd doch die Kauffleuthe ohne Gefahr jhre Ladung verrichten / vnd an jhrem Handel nicht gehindert mögen werden. Zum XLI. Im Fall es geschehen solte / daß diese Lande jhrer Beschwerde etlicher massen benommen vnd gelindert / die Gesellschafft aber in grosse Kriegslast kommen vnd gerathen würde / als haben wir verheissen vnnd zugesagt / geloben vnnd versprechen auch hiermit / die vorgemeldte Hülffe zu vermehren / nach dem die Gelegenheit dieser Lande solches leyden / vnd die Notthurft der Gesellschafft erfordern wirdt. Zum XLII. haben wir ferrner auch gesetzt vnd geordnet / daß im Fall Orlog- oder Kriegs-Schiff von den Feinden oder auch von den Meerränbern / innerhalb den Limiten oder gesetzten Grentzen / von der Gesellschafft oder von denen so derselben Assistentz vnnd Beystandt geleystet / erobert möchten werden / deßgleichen auch die Güter / so vermöge vnser Patenten also erlanget vnnd erobert worden / nach Abbrechung alles nothwendigen Kostens / wie dann auch deß Schadens / so die Gesellschafft in Eroberung der [652] selben mag erlitten haben / sampt der Gerechtigkeit Jhrer Excellentz / als Admiraln / nach laut vnser Resolution vnnd Erklärung / so deßwegen den 1. April / Anno 1622. erfolgen soll / vnd der zehende Theil der Officirer / Schiffleuthe vnd Soldaten / so die Interessirenten mögen gegeben haben / sollen bleiben vnd gestellet seyn zur Defension vnnd Erkäntnuß der Befelchshaber obgedachter Gesellschafft / vnd soll darüber absonderliche Rechnung geschehen / wie dann auch vber die Handthierung vnd Kauffmannschafft / die Beute aber vnd das Einkommen von eroberten Schiffen soll angewendet werden nach Gelegenheit der Schiffe / zur Bezahlung der Soldaten / Fortificierung / Besatzung / vnnd dergleichen Sachen mehr / so zum Kriege vnnd Defension zu Wasser vnnd zu Lande gehörig / vnnd soll keine Außtheilung darvon geschehen / es were dann Sach / daß obgedachte Beuten vnnd Einkommen so groß befunden würden / daß man ohne Abbruch vnnd Schwächung oder Schmälerung deß Defensionswercks / vnnd nach Abzug vnnd Erstattung alles Kriegskostens / noch ein stattliches außzutheilen vbrig hette / dieselbe Außtheilung soll alsdann geschehen absonderlich / vnnd von anderer Kauffmannschafft vnterschieden / also vnd der Gestalt / daß ein zehend Theil dem gemeinen Besten der vereinigten Niderlande zu Gutem komme / der Rest aber vnter die Participanten vnd Interessenten der Gesellschafft pro rato eines jeden Capitals vertheilt werde. Zum XLIII. Demnach alle Schiff / Güter oder Beuten / so vermöge vnser Patenten erobert vnnd eingebracht worden / für Recht gestellet / vnnd zum Erkänntnuß deß Raths der Admiralschafft derer Oerther gebracht werden müssen / vmb darüber zu erkennen vnnd zu vrtheilen von der Güte oder Beschaffenheit derselben / soll die Administration vnd Verwaltung der obgedachten Güter nichts desto weniger in wehrendem Proceß bey der Gesellschafft bleiben / doch vnter gebührlichem Inuentario, vnnd mit Vorbehalt gebührlicher Revision oder Erkänntnuß deren / so sich durch den Außspruch der Admiralschafft beschwerdt befinden möchten / weil sonderlich die Richter vnd andere Officirer der Admiralschafft keine Gewalt haben oder praetendiren können / auff die Printzen / so von der Gesellschafft begnadet werden / vnd mit welchen sie nicht interessirt seyn. Zum XLIV. sollen die Befelchshaber dieser Gesellschafft schweren vnd angeloben / daß sie sich in jhrem Ampt wol vnd getrewlich verhalten / gute vnd auffrichtige Rechnung jhrer Verwaltung thun / alles mit Fleiß verrichten / den Nutz der Gesellschafft befördern / allen Schadë / so viel müglich / verhüten vnd abwenden / dem Vornembsten vnter den Participanten vnnd Interessirenden in Auffbringung vnnd Außtheilung deß Gelts keinen Vortheil mehr thun / als dem Geringsten / im Einfordern der außstehenden Schulden eins so wenig als deß andern verschonen / vor jhre Rechnung selbst stehen / vnd die gantze Zeit jhrer Verwaltung verobligirt vnd verbunden seyn wollen für ein solche summa Gelt / als hierinn außgedruckt vnd beschrieben worden / vnnd daß sie alle vnd jede Artickel oder Puncten hierinn vermeldt / so viel an jhnen ist / mit allem Fleiß halten / vnd alles nach jhrem besten Vermögen bestellen vnnd verrichten wollen. Zum XLV. haben wir alle die Privilegien vnnd Freyheiten sampt allen so darzu gehörig / in allen obgeschriebenen Puncten vnd Artickeln der offtgedachten Gesellschafft mit gutem Rath vnnd wolbedachtem Muth / gegeben / zugelassen / verheissen vnnd versprochen / geben / verheissen / versprechen vnd sagen auch hiemit zu / sie solches alles friedlich geruhig geniessen zu lassen. Wir ordnen vnnd setzen auch / daß dieselbe erhalten vnnd beschützt werden sollen bey allen Obrigkeiten / Officirern vnnd Vnderthanen dieser vereinigten Niderlande / vnnd daß darwider nichts soll gethan vnnd gehandelt werden / weder directe oder per indirectum, weder inn-noch ausserhalb der vereinigten Niderlande / bey Straff / da jemandt darwider thun würde / daß derselbe als ein Zerstörer gemeiner Wolfahrt dieser Lande / vnnd Vbertretter dieser vnser Constitution vnnd Ordnung soll gestrafft werden an Leib vnnd Gut. Wir geloben vnnd versprechen auch diese Gesellschafft zu schützen vnnd handzuhaben bey allen Tractationen / Verträgen vnnd Bündnussen mit den benachbarten Fürsten / Königreichen / Landen vnnd Leuthen / also daß niergendt nichts soll fürgenommen / gethan oder gehandelt werden / so dieser Gesellschafft zu Schaden oder Nachtheil gereichen möchte. Gebieten demnach vnd befehlen allen Gubernatorn / Verwaltern / Officirern / Obrigkeiten vnnd Einwohnern der vereinigten Niderlande / daß sie die obgedachte Gesellschafft vnnd Befelchshaber derselben / in gutem Friede zu vollkommenem Effect dieser Handlung gelangen / vnnd derselben Privilegien / Frey-vnnd Gerechtigkeiten / ruhig vnd ohne alle Hindernuß vnd Widersprechung geniessen vnd gebrauchen lassen. Hierbey hat die West Indianische Gesellschafft ein offentlich Außschreiben ergehen lassen / welches also gelautet; Die gemeine Directorn / so geordnet vnnd gesetzt das gemeine Capital der West Indianischen Gesellschafft zu formiren / thun kundt vnd zu wissen allen Fürsten / Herren vnnd Gemeinden / Edlen vnnd Vnedlen / weß Standts vnd Würden die seyn mögen / so inn-vnnd ausserhalb dieser vereinigten Niderlanden wohnen / daß so jemandt zu obgedachter Gesellschafft etlich Gelt zu verschiessen gesinnet / derselbe sich in folgenden Mo / naten / als Julio / Augusto / September / October vnnd November / angeben möge bey Jacob Gerhardt Hoing / altem Bürgermeister / Johann Geyßbrecht Schöffen / Jacob Adrians / Peter Beltens vnnd Elias Pelt / Kauffleuten in dieser Statt Ambsterdam wohnhafftig / welche einen jeden der es begert / informiren vnnd berichten sollen von allen Privilegien / Recht vnnd [653] Gerechtigkeiten dieser Gesellschafft / so derselben von den Herrn General Staten löblich verliehen vnd ertheilet worden / vnd zugleich auch von jhnen empfangen vnd eynnehmen sollen die Designation vnd verzeichnuß aller Summen Gelts / so ein jeder in die Gesellschafft zu wenden / vnd verschiessen gesinnet / welches Gelt dann soll erleget werden in drey Termin oder Zielen / nemlich ein dritt Theil Außgangs der fünff Monaten / vnd die vbrigen zwey dritt Theil in drey nachfolgenden Jahren / es were dann daß nachmals in gemeiner Versamblung der Befelchshaber für rathsam vnnd gut befunden würde / dieselbe Termin vnnd Ziele weiter zu erstrecken / dessen dann die Participanten vnnd Interessirende in solchem Fall durch offene Patenten verständiget werden sollen. Thun demnach allen vnd jeden zu wissen / daß sie alle Montage vnnd Donnerstage in der Wochen zusammen kommen / vnd einen Sitz halten werden / von neun biß eylff Vhren vor Mittage / in deß Printzen Hoff / daselbst dann die Participanten vnnd Interessirende sie / als bey einander Versamblete / oder auch sonst zu anderer Zeit vnd Stunde / wann es einem jeden belieben vnnd gefallen wirdt / antreffen können / vmb sich anzugeben vnnd jhre Designation oder Anmeldung zu verrichten. Vnd damit ein jeder desto freygebiger zu diesem Werck gemacht werde / als fügen sie zugleich hiermit auch allen vnnd jeden zu wissen / daß nach dem die Verzeichnuß geschehen vnnd das Capital formiret worden / auß den besten vnd verständigsten Participanten / so am meisten erfahren vnd am meisten eingeleget / erwehlet vnd gemacht werden sollen die Verwalter vnd Befelchshaber der Gesellschafft nach Gestalt vnd Gelegenheit / wie die hierüber gemachte Ordnung außweyset. (Patent der Staten wider die Jesuiter.) Vnder andern ist auch im Monat Februario nachfolgend Patent wider die Jesuiter vnd andere jhres gleichen von den General Staten publiciret worden: P. P. Ob wol der Stillstandt nunmehr zum End geloffen / vnd diese Lande abermals in einen offentlichen Krieg wider den König in Spanien vnd seinen Anhang gerathen sind: nichts desto weniger vnderstehet sich die schändliche vnnd mörderische Sect der Jesuiter vnd anderer Priester / München vnd dergleichen Gesellen / die sich Geistliche oder Ordensleuth nennen / vnd der Römischen Religion zugethan sind / in den Stätten / Flecken vnd Dörffern dieser Landen einzuschleichen / damit sie die gute vnd fromme Innwohner durch jhre falsche Lehr zur Abgötterey bringen / vnd von jhrer vorgesetzten Obrigkeit abwendig machen / auch allerhand Verrätherey vnd Mord der Fürsten vnnd Potentaten anrichten / auff daß sie die Tyranney vnnd vollkommenen Gewalt deß Königs in Spanien vnnd seines Anhangs in Weltlichen vnd deß Pabsts zu Rom in Kirchen Sachen in diese Lande einführen: zu welchem End allerley heimliche vnd verbottene Zusam̅ enkünfften / zu Nachtheil deß gemeinen Wesens halten / die Kinder vom Gehorsam jhrer Eltern vnnd die Weiber von der schuldigen Pflicht gegen jhren Männern abmahnen: wie solches auß vnderschiedlichen Acten vnd Exempeln ist offenbar worden: dargegen von vns vnd den Herrn Staten einer jeden Provintz vnderschiedliche Mandaten: nach dem löblichen Exempel etlicher Königen vnd Republicen sind gemacht vnd offentlich verkündet worden / denen wir hiemit nichts wollen benommen haben / außgenommen / wo etwas in diesem Mandat anders verordnet wird. Dieweil wir aber diesen boßhafften vnd schädlichen Leuten desto besser zu stewren / seyn genöthiget wordë / wider dieselbe noch ferrnere Vorsehung zu thun: Als haben wir verbotten vnd verbieten in Krafft dieses / daß kein Jesuit oder der einigen gradum vnd Stück jres Ordens an sich hat / noch einige Priester / Pfaffen / Münch vnd andere Ordensleut der Röm. Kirchen / sie seyen gleich Ingebohrne oder Außländische / sich in den vereinigten Niderlanden vnnd denen Orthen / die wir in vnserm Gewalt haben / finden lassen sollen: vnd so jhrer einer oder mehr jetzund in gemelten Landen were / so befehlen wir / daß er sich innerhalb 6. Tagen nach Publicirung dieses Mandats von dannen machen / vnnd anderswohin sich begeben soll / bey Straff daß alle die / welche nach gemeldten 6. Tagen in diesen Landen werden betretten / oder nach dato dieses auß andern Orthen hineyn kommen / solten preyß gemacht / als Feinde dieser Landen rantzionirt / angegriffen / angehalten / vnd den Amptleuthen jedes Orths vberantwortet werdamit sie durch Erkanntnuß / Vorwissen vnnd Gutdüncken der Obrigkeit zum erstenmahl auff so hohe Rantzion als man kan / vnd nit vnder 100. Pfund Flämisch / gesetzt werden; davon der jenig / welcher sie / wie gemeldt / wird angehalten / oder sonst den Amptleuten angezeigt vnd entdeckt haben / dergestalt daß sie dardurch in Hafften kommen / drey vierdte Theil / die Amptleuth aber den vierdten Theil geniessen sollen. Zum andern mal sollen sie öffentlich mit Ruthen außgestrichen vnd auß dem Land verbannet / auch nach Gelegenheit an Gelt / zum Nutzë deren / die jetztgemelt / gestrafft werden: Zum drittenmahl soll man jhnen als Zerstörern deß gemeinen Friedens / noch ein härtere Leibsstraff anthun / vn̅ alle jhre Güter / nach dem es die Sach erfordert / confisciren. Wir verbietë auch ernstlich allen denen / die Macht haben Paßporten außzutheilen / daß sie solchen Leuthen ohn vnser Vorwissen kein Paßport geben. Deßgleichen verbieten wir allen Innwohnern dieser Landen / daß sie solche Leut nit auffnehmen noch herbergen / bey Straff 100. pfund Flämisch für das erstemal: für das ander 200. pfund: fürs dritte sollen sie am Leib gestrafft / vnd verbannet / vnd jhre Güter confiscirt werden. Ferrner so verbieten wir allen Innwohnern dieser Landen / daß sie mit geme???ten Leuthen durch Brieff oder andere Weg keine Correspondentz halten / vnd so sie einige Brieff von jhnen einpfiengen / solten sie dieselbe den Oberhauptleuthen / oder jedes Orths Obrigkeit liesern / bey Straff 50. pfundt Flämisch / so offt man befinden [654] wird / daß sie diß Gebott vbertretten haben. Anlangend die Priester / Pfaffen / Münch vnnd andere Ordensleut der Röm. Kirchen / die keine Jesuiter sind / vnd schon vorlängst in diesen Lande̅ gewohnt haben / die sollen innerhalb 8. Tagen nach Publicirung dieses Mandats sich bey der Obrigkeit deß Orths / da sie seßhafft sind / angeben / jhre Nahmen vnnd Wohnplatz anzeigen / damit man Achtung auff sie geben möge / bey Straff / wann sie solches nit thun / daß wider sie gleich als wider die Jesuiter / wie obgemelt worden / verfahren werden solle. Sie sollen auch sich halten nach den Satzungen dieser Landen / vnnd den Befehlen / so vor diesem außgangen / wo sie nicht in die Straffen / die darinn gemeldet werden / fallen wollen. Wir verbieten auch allen Innwohnern dieser Landen / daß sie weder jhre Kinder noch andere vber welche sie zu befehlen haben / in einige Statt vnnd Orth vnder dem Gebieth deß Königs von Spanien vnnd der Feinden dieser Landen auff Vniversitäten oder gemeinen Land Schulen / noch auch in der Jesuiter Collegium senden: mit dem außtrücklichen Befelch / daß sie die Kinder vnd Schuler / die sie dahin gethan / innerhalb einem Monat / nach Publicirung dieses von dannen wider abfordern / vnd anderstwohin thun sollen / bey Straff 100. Gülden / für jeden Monat / so lang sie wider diß vnser Verbott da verbleiben: welche Straff die Eltern / Vögte / Rentmeister vnd Verwalter / die jhre Güter in Handen haben / zu erlegen schuldig seyn sollen. Vber das so verbieten wir hiermit außtrücklich allen denen / so in diesen Landen wohnen / oder handeln vnd wandeln / daß sie weder offentlich noch heimlich einige Collecten oder Geltsamlungen thun zum Nutz vnnd Dienst einiger Kirchen / Spitäl / Geistlicher oder ander Collegien vnd Conventen / was dieselbe für einen Nahmen haben mögen / oder einiger oberwehnter Geistlicher Personen / vnder dem Gebiet deß Königs in Spanien / oder deren die jhm anhangen / oder die sonst in Papistischen Orthen gelegen vnnd wohnhafft sind: wie nicht weniger wir außtrücklich verbieten / solch gesamlet Gelt auß dem Land zuführen / oder vberzumachen vnnd zu verschaffen / daß dasselbe oder ander Golt vnnd Silber / es sey gemüntzt oder vngemüntzt / oder einige Güter vnnd Waaren an vorgemelte Personen / Collegien vnd Conventen bestellt vnd vberschickt werden: dergestalt / daß die welche solche Collecten anstellen / solten an Leib gestrafft / vnd alle jhre Güter confiscirt: die aber solch gesamlet Gelt / Golt oder Silber / gemüntzt oder vngemüntzt / oder andere Güter vnd Waaren / obgemelten Jesuitern / oder andern dergleichen Geistlichen Personen / Collegien / Conventen / Kirchendienern vnnd Pflegern der Papistischen Gotteshäuser zuführen / würcklich am Leib gestrafft / vnd jhre Güter nach Gestalt der Sachen eingezogen werden: die aber welche man befinden wird / daß sie etwas darzu gestewert haben / sollen 100. pfundt Flämisch / so offt sie das gethan zur Straff geben. Die eine Helfft solcher Bussen soll dem Anbringer / die andere dem Amptmann / der die Execution thun wirdt / zu theil werden. Vnnd sollen alle Vbertrettungen dieser Ordnung / die hernachmals an den Tag kommen werden / vnangesehen ein zimliche Zeit verflossen / nicht weniger gestrafft werden / als wann die Verbrecher auff frischer That weren ergriffen worden. Die aber das Vermögen nicht haben werden / solche Bussen zu erlegen / die sollen am Leib gestrafft werden. Wir befehlen auch allen Obrigkeiten vnnd Richtern dieser Landen / daß sie hierinn de plano, kurtz vnd ohne Form eines Processes Recht sprechen / die Straffen nicht mindern / noch durch die Finger sehen / damit diese vnsere Ordnung desto besser vnderhalten werde. Die aber hierin werden saumig vnd fahrlässig befunden werden / vnd jhr Ampt der Gebühr nicht verrichten / die sollen jhres Dienstes verfallen seyn / vnd derselbe andern zu erkant werden. Damit aber niemandt einige Vnwissenheit vorwenden möge / so ersuchen wir die Staten / Statthalter / Rathsherren vnnd Deputierte der respectiuè Provintzen Gelderlandt / der Graffschafft Zütphen / Holland vn̅nd West Frießland / Seelandt / Vtrecht / Frießlandt / Ober Issel / der Statt Gröningen vnd Ommelanden / vnnd alle Richter vnnd Amptleuth / welche dieses angehen mag / vnd befehlen jnen / daß sie dieses vnser Mandat allenthalben verkündigen / außruffen vnd publiciren lassen / vnnd wider die Verbrecher ohne Gnad / Gunst / Vbersehen vnd Tolerantz verfahren: dann solches achten wir diesen Landen dienlich vnd nothwendig / sc. (Grotius erlediget sich auß seiner Gefängnuß.) Welcher Gestalt Hugo Grotius gewesener Pensionarius zu Rotterdamm in Hafftung gezogen worden / haben wir an seinem Orth gemelAls er nun biß dahero vnd also vber die zwey Jahr auff dem Schloß Löwenstein versperret gesessen / ist er endlich vmb diese Zeit durch Hülff seiner Haußfrawen / welche bey jhm gewohnet / entlediget worden / vnd davon kommen: dann dieselbe jhn in eine Kist eingeschlossen / vnd vnder dem Schein / als wann es Bücher weren / von gedachtem Löwenstein nach Gorcum weggebracht: von dannen er sich fürters in Mäwrers Kleydung auff Walwyck / vnnd dann von da auß nach Antorff begeben. Darauff hat er ein Schreiben / an die General Staten abgehen lassen / darinnen er vermeldet / er hette sein Freyheit gesucht vnd erlangt / daran er gethan / was alle Creaturen zu thun pflegten. Vnd wolte er sie versichern / daß er nichts thun würde / so den vereinigten Niderlanden nachtheilig seyn möchte. Der Leutenant / so das Schloß Löwenstein vnnd die Gefangene darinn in Verwahrung hatte ließ / zwar sein Grotij Haußfraw / als er verstund / daß sie jhm darvon geholffen / in jhres Manns Kammer einsperren / aber die Staten befahlen alsbaldt / man solte sie lediglassen / sampt allem was jhr zuständig were. Demnach vnder solchem Verlauff das End deß Stillstandes herbey kommen / hat zuvor ehe die Feindthätlichkeiten wider angefangen würden / Ertzhertzog Albertus noch eine Versuch thun wollen / ob man zu einem beständigen Frieden [655] nach Vergleichung aller Strittigkeiten gelangen (Ertzhertzogs Alberti Abgesandten Anbringen im Graffenhaag wegen Endung deß zwölffjährigen Stillstands.) möchte / vnd zu dem Endt den Cantzler Peckium in Hollandt abgeschicket / seine Meynung daselbst anzubringrn. Derselbe ist solchem zu Folg im Monat Martio von Brüssel nach dem Graffenhaag gezogen: aber er ist der Orthen schlecht gewillkompt worden / vnd jhm sonderlich zu Rotterdamm vnd Deifft viel Schmach vnnd Schimpff vom gemeinen Pöfel widerfahren / so nit allein mit Steinen nach jhm geworffen / sondern jhn auch gar in das Wasser stürtzen wollen; Graff Moritz neben andern Herrn ist jhm biß gen Ryßwick entgegen gefahren / vnnd ins Graffenhaag einbegleitet / als er seine Credentz Schreiben vberlieffert vnnd zur Audientz gebracht / hat er folgenden Inhalts seine Sachen vorgebracht; Edle vnd mächtige Herrn / diese letzte Tag deß zwölffjährigen Anstands der Niderlande vnsers gemeinen Vatterlands / stellen vns für Augen die trübselige Veränderung so sich begeben vnd erfolgen werden / so bald derselbige Accord sein Endschaft wird erreicht haben / vn̅ allerley newe Bereitschafften beyderseits werden gemacht seyn. Nun ist es an dem / daß der Durchleuchtigst Ertzhertzog mit grossem Mitleyden betrachtet die schwere Inconvenientz vnd Vngelegenheit / darein diese Land durch solche Veränderung abermahls gerathen möchtë / auch nit vnterlassen mit Fleiß auff Mittel vnd Weg zu dencken / so zu Abwendung derselben dienlich seyn möchten / vnd seynd Jhr. F. D. darzu sonderlich bewegt worden durch jre natürliche angeborne Affection vnd Begierde zum Frieden vnd Wolstand deß gemeinen Besten / welchs dan̅ auch die vornembste Vrsach gewesen / so J. F. D. zu obgedachter Bestandnuß anfänglich angetriebë / als nemlich zur Abschaffung deß Kriegs vnd Vertilgung deß Fewrs / darinn sie diese Niderlanden zur Zeit jhrer Ankunfft gefunden / vn̅ machen dieselbe jhr keinen Zweiffel / es werde auß allen Sachen in Zeit dieses Anstands gnugsam jr gute Intention vermerckt worden seyn / wie dann dieselbe auch vor dieser Zeit den Nutzen dieser Lande anders nit als darinn zusehen vermercken können / daß alle Partheyen vnd Inwohner der Niderlande wider versamlet vnd zusammen gebracht würden zu einem Leib vn̅ vnter ein allgemeines Haupt / weil es gantz offenbar / daß gleich wie in voriger Zeit vor der Verwirru̅g alles in guter Ruhe / Fried vn̅ Einigkeit gestanden / also die Lande desselben Nutzes viel besser geniessen vn̅ theilhafftig werden köntë / wan̅ die Provintzen diß Orts sich bequemen vnd verstehen möchten zu einem beständigen vnd feste̅ Vertrag vnter dë Gehorsam jres natürlichë Fürsten. Diß ist nun das jenige so J. F. D. mir anbefohlen / Ewer E. M fürzubringen vn̅ freundlich anzumelden / dann sie vermeynt / es wolle Jhr gebühren / ehe vn̅ zuvor man wider zu dë Waffen schreyte / das Ampt eines guten Fürsten zu verrichtë / vnd ewer aller Wolfahrt zu suchen / wie dann durch ewere gute Resolution / allë Blutvergiessen vn̅ anderm Elend / so diese Niderlande / so viel Jar haben außstehen vn̅ erfahre̅ müssen / zugleich auff einmal kan gewehret / vn̅ alles gäntzlich abgeschafft werdë. So ferrn nun Ewer E. M. auff diesen Vorschlag jhnen belieben lassen werden / zur Friedenshandlung zukommen / erbieten sich J. D. in solcher Gestalt solche billichmässige Mittel vorzuschlagen / daß dieselbige ein gut Benügen daran haben / vnd nicht allein jre gute Affection spüren / sondern auch erkennen sollen / daß jhr bißher nichts mehr angelegen / als daß alles fest vnd vnverbrüchlich / was sie versprechen / gehalten werden möchte. Sie wollen auch E. E. M. dessen versichern / daß jhre Catholische Majest. alles für lieb vnd angenehm halten vnd haben werden / so von J. F. D. dißfalls abgehandelt vnd beschlossen werden wird. (Der Staden Antwort.) Hierauff ist dieses Inhalts Antwort erfolget; Demnach die Herrn General Staten der vereinigten Niderlande die geschehene Proposition vnd Anbringen angehört vnd erwogen / erklären sie sich / daß die Hoch-vnd Freyheit der vereinigten Niderlande / ausser allem Zweiffel / wie sie dann vber dieselbe bißher fest gehalten / vnd wider alle die jenigen vertretten / so etwan vermeynt / dieselbe in Zweiffel zu ziehen / darwider etwas fürzunehmen / oder dieselbe einem andern Fürsten zu zueygnen / wie sie dann auch sich in kein Tractation eingelassen / dardurch dieselbe in einigen Zweiffel möchte gezogen werden / auch deßwegen jhre offentliche Declaration vnd Erklärung an die Keys. Majest. Chur vnd Fürsten / auch andere Potentaten / deßgleichen auch an J. F. D. selbst gethan vnd bezeuget / daß jhre Land für ein freye Respublica gehalten vnd erkant worden von den höchsten Monarchen / Königen / Potentaten vnd Republicken / welche alle solcher Gestalt mit Jhr Hochmögenheit viel vnderschiedliche Handlungen gepflogen / auch so ferrn fest vnd beständig gehalten / daß Jhr Hochmögenheiten in keine Handlung weder mit dem Ertzhertzogen / noch mit dem König in Spanien sich einlassen solten / ehe vnd zuvor sie sich deßwegen erklärt vnd öffentlich bezeuget / sie mit jhrer Hochmöglichkeiten tractiren / vnnd handeln wolten / als mit freyen Landen vnd Provintzen / darauff sie nichts zu praetendiren hetten. Wann dann dieses so klar als der helle Tag / vnd der gantzë Welt bekandt ist / als wil Jhr Hochmöglichkeiten gantz frembd fürkommen das Proponiren vnnd Fürbringen deß Cantzlers Peckij / welcher vorgeben / daß der fürnembste Nutzen dieser Lande darinn bestehe / daß alle Provintzen wider versamlet vnd gebracht werden zu einem Leib vnd vnter ein Haupt / vnd daß sie sich wolten bequemen zu einem guten Vertrag / vnter das Bekennen eines Fürsten / vnd wann dann diese Lande jhnen auff solche Weiß wolten belieben lassen / sich in ein Tractation einzulassen / daß alsdann der Ertzhertzog solcher Gestalt sich in aller Billichkeit wolte finden lassen. Wann dann dieser Vorschlag nicht dienlich zu Abwendung vnnd Verhütung aller Beschwerde vnd Inconvenientien / darein die Lande durch den Krieg wider gerathen möchten / zu welchem End dann diese Proposition gethan zu seyn scheinet / sondern viel mehr das Fewer deß Kriegs dardurch möchte angezündt werden / sintemal dassel [656] be der vorbekanten Freyheit vnd Hochheit dieser Lande schnur stracks entgegen / so Jh. Hochmög. biß daher so löblich vnd mit schweren Kriegen vertretten / vnd noch ferrner mit Gottes Hülff biß auffs eusserste mit Gut vnd Blut zu vertretten gesinnet seyn. Wann auch die obgedachte Proposition gantz jrrig vnnd vnpassierlich / als die gantz vnd gar wider die Fundamental Gesetze der Staden / mit disputirlicher in Zweiffel setzung jhrer Freyheit gerichtet / als können Jh. Hochmög. solche vnmässige vnd vnnachbarliche Proposition keines Wegs annemen / sintemal dieselbe gereichet zu vnleydlicher Schmach vnd Vnehren der Herrn Staden bey allen Monarchen / Königen / Potentaten vnd Respubliken / so mit denselben als einer freyen Respublica bißher gehandelt. Müssen demnach nothwendig sich dahin erklären / inmassen sie dann auch hiemit thun / daß alle die jenigen / so etwas zu proponiren sich vnderstehen / dardurch die Freyheit vnd Hochheit dieser Lande disputierlich gemacht / bestritten / oder einem andern Printzen zu geeygnet werden möchte / sollen für vn???üchtig gehaltë / vnd zu keiner Tractation mit J. Hochmög. zugelassen werden. Welches sie dem wolgemeldten Herrn Peckio zur Antwort wollen gegeben vnd noch dieses hinzugefügt haben / daß Jh. F. D. auß den viel fältigen jhr fürgebrachten Klagen / vnd noch bißher keiner darauff erfolgter Satisfaction nit vnwissend / daß J. Hochmög. wol verstehen / daß die Friedens Tractation von deroselben vnd dem König in Hispanien in allen Stücken auffrichtig vnd trewlich haben müssen gehalten werden. Mit dieser Resolution ist der Spanische Abgesandter wider abgefertigt / durch den Capitayn von Printz Moritzen Leib Guardi vnnd 15. Mußquetirern auff Rotterdamm begleitet / vnd von dannen auff einem Jacht Schiff nach Antorff geführet worden. (De̅ Stillstand in Niderlandt wird das Valet gegeben.) Darauff haben sich die Staten tapffer zum Krieg gerüstet vnnd viel Kriegsvolck zu Wasser vnd Land angenommen / vnd die Grentz Oerther vnd Festungen mit aller Notthurfft versehen. Als man nun gesehen / daß der Krieg wider mit Macht seinen Fortgang haben würde / hat das Land jenseit der Maaß / wie auch das Oberquartier von Gelderland bey den Staden gegen Erlegung gebührlicher Contribution / damit deß ebenen Lands verschonet / vnnd die Handlung getrieben werden möcht / vmb Salvaguardy angehalten / vnd solche auff 7. Monat erlangt; es haben auch viel vornehmer Leut auß Braband vnd Flandern auff zutragende Fäll im Graffenhaag Salvaguardy abgeholt / theils haben sich gar in Seeland häußlich nidergelassen. (Drey Verräther im Graffenhaag mit dem Schwerd gerichtet.) Vmb diese Zeit sindt im Graffenhaag drey Landverräther mit dem Schwerd gerichtet / vnd jhre Güter confiscir??? worden / der Anfänger vnd Principal der Verrätherey ist gewesen Jacob Mom / Amptmann in Maaß vnd Waal / welcher in wehrendem Stillstandt dahin getrachtet / wie er die Statt Thiel an die Spanische Seite lieffern möchte / da hingegen jhm verheissen worden / daß er als dann Gubernator vber solches Orth mit jährlicher Bestallung von 5000. fl. sein Lebtag seyn solte / zu dem Ende er deßwegë zu Vtrecht mit einem Jesuiten / Wilhelm de Lew genannt / lang Vnderredung gehalten; Vnd nach dem alles hin vnd her bedacht / hat er den Anschlag desto baß in das Werck zu richten / Adrian von Einthauß Schultheyß deß Oberampts von Luick / Elberten von Botbergen vnd etlich andere verführt / vnd mit Gelt erkaufft / daß sie jhm zu solchem Vorhaben Hülff zu thun versprochen. (Bündnuß zwischen Dennemarck vnd den Staden in Holland.) Weil nun gemelte Statt mit Guarnison versehen / war der Anschlag also angestellt / daß er Jacob Mom dem Capitäin vnd vornembste Officirer auff ein Sontag zu Gast laden vnd auffhalten wolt / die andern Complices aber / wann das Volck in der Kirchen / vnter wehrender Predigt vnd Gesang sich einer Pforten bemächtigen solten / darzu sie dann den Wächter darob auch mit Gelt erkaufft / der dem Spanischen Kriegsvolck / so die Nacht zuvor sich in der Still herbey geschleifft / die Losung geben sollen / der Pforten vnd Statt sich zu bemächtigen / diese Verrätherey aber ist ein kleines zuvor / ehe sie ins Werck sollen gerichtet werden / außgebrochen / vnnd die Principal Verräther wie obgemeldt jhren Lohn empfangen / die andern sindt theils entrunnen / theils deß Lands verbannt worden. Diese Statt Thiel were den Spanischen sehr wol gelegen gewesen / dann sie 3. Stund Gehens von Bommel zu Land / 4. Stund von S. Andres Schantz / welche an einem Eck / da die Maaß vnnd Wahl zusammen lauffen / erbawet: 6. Stund von Hertzogenbusch / vnd so weit von der Statt Graff / item 4. Stundt Gehens von Vtrecht / welcher Statt man durch eben diß Mittel auch leichtlich hette können beykommen. In dem dieses also vorgangen / ist zwischen der Cron Dennemarck vnnd den vereinigten Niderlanden eine Bündnuß tractiert vnd abgehandelt / auch endlich den 14. Maij im Graffenhaag / völlig beschlossen / alle Strittigkeiten wegen deß vor diesem auffgesetzten vnd ersteigerten Zolls im Sund verglichen / vnd darauff stattliche Panquet gehalten worden. Mit den Venedigern ist auch die Bündnuß ernewert / vnd selbige Abgesandte gleichfalls sehr stattlich im Graffenhaag empfangen worden. (Etliche Ost Indianische Könige vnd Fürsten schicken ???re Kinder in Holland.) Vmb diese Zeit sind mit etlich reichgeladenen Kauffmann Schiffen in Hollandt ankommen 2. Printzen zweyer Ost Indianischen Königen / darunder der eine Don Andreas de Castano genannt / ein Sohn deß Königs von Soyen / der ander Don Marcus / ein Sohn deß Königs von Kielang / vnd dann Laurentius Wellow / Laurentius de Fretis / vnnd Johann Tack alle drey Fürsten Kinder verschrieben vnd recommandirt an Printz Moritzen / sie in der Christlichen Religion vnnd guten Künsten vnderrichten zu lassen; wie dann selbige zu Ammersfort in die Lateinische Schul gethan / vnd daselbst beydes in Spraachen vnd der Religion vnderwiesen worden. Nach dem in dessen den 31. Martij der Treves [657] in Niderland seinen Geist auff geben / haben beyde (Krieg in Niderland gehet wider an.) Partheyen einander den Krieg nicht wider angesagt / vnnd etliche Tag vorüber gangen / daß das Kriegsvolck gegen einander / wie auch gegen den Reysenden keine Feindschafft verübet / vnd hat keiner darmit der erste seyn wollen. In Flandern ward der Stillstandt am ersten bevrlaubet / zwischen denen von Schleuß vnd denë in der Schantz S. Donati. Diese beyde fiengen am ersten an böse Nachbarschafft zu halten / vnnd einander mit Schiesen zu begrüssen. Als der Anfang also gemacht worden / sind die in Schleuß auß gefallen / vnd haben auß Flandern Gefangene geholt. Fast vmb gleiche Zeit haben die von Grave den Spaniern etliche Pferd genommen vnnd preiß gemacht. Dieses vnd dergleichen mehr ist zwar auß Befehl der Commendanten vnd Hauptleut in den Stätten vnd Festungen geschehen: aber wie es die Feld Obristen nit befohlen / also haben sie es auch nit verbotten / sondern also gut seyn lassen. In der Graffschafft Zutphen vnd Ober Yssel ist alles still vnnd rühig geblieben biß auff den 17. Junij / da der Herr von Dorth / Gubernator zu Zütphen 25. Reutter / jhren Vortheil zu suchen außgeschickt / welche zween Tag hernach etliche Gefangene zu rück gebracht vnnd rantzionirt haben / welches ein Leutenant vnd Fendrich beneben 20 Reuttern vnd Fußknechten gewesen / wie auch etliche Pferdt / die sie bey Wesel bekommen. Die Spanische hatten sich daherumb dieses Streichs nit versehen / sondern vermeynet sie hetten an den Statischen noch gute Nachbarn / vnnd hette der Stillstandt das Valet noch nit bekommen: aber sie hatten die Rechnung ohn den Wirth gemacht. (Erster Angriff auff der See.) Auff dem Meer ist der Handel auch wider angangen / vnd ist der erste Angriff geschehen / von einem Amsterdammer Schiff / der Bähr genannt; dasselbig hat ein Spanisch Schiff in der Refier von Guinea beladen / mit Elephanten Zähnen / Zucker vnd andern Waaren / derunder auch ein gut Theil Golt war / so nach Brasilien vbersetzen wollen / erobert / auch vnderwegens noch ein Frantzösisch Raubschiff vberwältiget / den Schiffmann mit allen Räubern vber Bort geworffen / vnd hernach glücklich zu Ambsterdam ankommen. Darauff sind im Monat Majo vier Spanische sehr reich geladene Schiff von den Seeländern vberwältiget / vnnd nach Flissingen geführet worden: darinn neben viel gemüntztem Gelt / silbernen Platten / vnd andern Waaren auch ein güldenes Crucifix / vnd deß Ignatij Lojolae Bilvt von Golt / welches der Vice Re auß Peru gen Antorff für das newe Collegium der Jesuiterischen Societät gesandt / gefunden worden. Diesen Reichthum̅ hat man zur See Armada angewendet: vnnd ob wol Spinola dessen Restitution im Haag begert / hat er doch nicht erhalten mögen / sondern ist im zur Antwort worden / dieser Handel betreffe die Seeländer / die solchs auff Rechnung / deß in wehrendem Stillstandt jhnen zugefügten Schadens zu behalten bedacht weren Vber diß hat ein Capitäin von Amsterdam / Pluckerose genannt / den 16. Maij / zwey Spantsche Schiff / so theils zu S. Lucar in Spanien / theils zu Vianen in Portugall eingelaben hatten / zwischen Grevelingen / Calais vnnd Dovern bezwungen / vnd in Holland eingebracht. In denselben waren / nebë vielem Saltz / Oel / Zucker / Campeschi Holtz / Coxenillien / Taback / Pantoffel Holtz vnd dergleichen 11000. Realen vnd 2492. Stück von Achten (Niberländische Schiff werden in Spanien preyß gemacht.) Als diese Ding dë König in Hispanien zu Ohren kom̅en / hat es jhn dermassen verdrossen / daß er alle auß den vereinigten Niderlanden in seinen Häfen sich befindende Schiff preyß gegeben / vnd ein Placat publiciren lassen / in welchem er einem jeben / was Nation vnd Landes er auch were / Erlaubnuß gegeben / seine Niderländische Rebellen zu Wasser vnd zu Land anzugreiffen / jhre Güter zu rauben / plündern vnnd preyß zu machen / vnd mit der Beuth frey in seinen Hafen eynzufahren / ohn einige Rechenschafft davon zu geben / vnd dieselbe daselbst zu verkauffen. Vnd hiermit ist die Handlung auß den vereinigten Provintzen auff Spanien auff gehaben werden. (Der Staten von Vtrecht Mandat wie man sich bey widerangehëdem Krieg zu verhalten.) Dieweil nun der Stillstandt solcher Gestalt gäntzlich sein Valet bekommen / vnd der Krieg in den Niderlanden allenthalben tapffer angieng / vnd aber die Staten von Vtrecht allerley Mängel vnd Vnordnung / so bey den vorigen Kriegen / sonderlich auff dem Land sich errenget / in acht genommen; haben sie dergleichen abzuwenden / vnd zu verhüten / auff Gutachten vn̅nd Einwilligen Printz Moritzen jhres Statthalters / in jhrem Gebiet nach folgendes Mandat publiciren lassen. Demnach wir den grossen Vberlast / Gewalt / Practicken vnd Streiffen / so die Feinde der vereinigten Niderlanden innerhalb vnnd ausserhalb / vor dem zwölffjährigen Stillstandt / nit ohn grossen Verdruß / Schaden vnnd Verderben vnserer Vnderthanen / in den Stätten vnd auff dem Land getrieben / vnd so wol jhnen als andern / die in diesen Landen handeln / wie auch vnsern gutë Freunden Bundsgenossen vnnd Nachbarn angethan / noch in frischer Gedächtnuß haben / vnd nach dem Außgang jetztgemeldten Stillstands dergleichen wider gewartë müssen / damit wir demselben vorkommen / haben wir geordnet vnnd befohlen / ordnen vnd befehlen wie folget: I. Soll ein jeder der vnder vns wohnet / was Stands vn̅ Wesens er sey / alle die so in dë Niderlanden jhren Auffenthalt haben / vnd in der nähren Vnion deß 1579. Jahrs nicht begriffen / bey derselben nit geblieben / ober derselben nicht wider eynverleibt worden / sampt jhrem Kriegsvolck / welches etwas wider die vereinigte Provintzen / zu Wasser ober zu Landt / sich vnderfangen thut / für rechte vnnd abgesagte Feind gedachter Provintzen halten / mit denselben nicht handeln / es seye auff was Weiß es wolle keine Gemeinschafft mit jhnen haben / es sey mit Brieffen / Bottschafften oder auff andere Weg / dardurch sie einige Wissenschafft der Sachë dieser Landë möchten erlangë / auch jnë keinë Dienst / Hulff oder vorschub leysten / bey Straff deß Lasters der beleydigten Majestät / vnnd den Straffen / die in den vori [658] gen Placaten / welche mir hiermit ernewert vnd beträfftiget haben wollen / sind gesetzet worden / oder in das künfftig gesetzet werden möchten: es were dann Sach / daß etwas diefem zugegen von den General Staten / oder vns durch ein sonderbahre Schrifft oder Instrument zu gelassen würde. 2. Keiner in den Stätten oder Dörffern soll sich mit dem Feinb in einigen Vertrag einlassen / oder jhm einige Berehrung thun / wie das auch geschehe / es sey directe oder indirecte. 3. Zu inehrer Versicherung der Stätte vnd deß Landts von Vtrecht / so befehlen wir hiermit ernstlich / daß alle Officirer vnder vnserm Gebiet / wie auch alle andere Patrioten auff die Innwohner scharpffe Auffsicht haben / darmit niemandt sich zum Feindt begebe / vnd wann einer solte befunden werden / der sich darzu rüstete / oder schon auff der Flucht were / den solten sie greiffen vnd in Hafftung bringen / darmit wider solche Leut der Gebühr nach procedirt / vnd deß Landes Recht bewahret werde. 4. Ein jeber Officirer oder Privat Person / der solche Abtrünnige kan ertappen / vnd zur Gefängnuß bringen / soll für jeden Gefangenen 100. Gülden zur Verehrung empfangen: vnd so derselben Flüchtigen einer jemand auß den Stätten oder Landt von Vtrecht mit Practick oder Gewalt bey sich hette / vnd jhn oder eines andern Güter mit sich nehme / für dessen Gefängnuß sollen 200. Gülden gegeben werden. 5. Ein jeder Innwohner dieses Lands soll sich / was die Wacht anlangt / der Ordnung / die jhm wird gegeben werden / gemäß verhalten / damit alle Landstreicher / Strassenräuber vnnd andere Feindt / die ausserhalb herkommen vnd in dem Landt / auff beit Wassern vnd Strömen / oder jemandt vnserer Nachbarn / vnd in den Vereinigten Provintzen streffen / abgehalten vnd vertrieben werden. 6. Wann ein Officirer oder Privat Person derselben einen bekommen / vnd zur Hafft bringen kan / soll er für einen jeden / wann derselbe ein Inngebohrner ist / mit 200. Gülden / ist er aber ein Außtändischer / mit 100. Gülden verehret werden. 7. Wir verbieten auch außtrücklich allen Innwohnern dieses Landes / daß sie keinen obgegedachter Freycuter / Landstreicher / Strassenräuber / oder andere der Vereinigten Provintzen Feinde auffnehmen / beherbergen / jhnen Speiß / oder Tranck geben / oder verkauffen / noch auch mit jhren Schiffen / Nachen / Pferden / oder Wägen behülfflich seyn / oder jhnen den Weg weysen / damit sie außreissen / oder durch das Landt kommen mögen bey willkührlicher Leibstraff. 8. Hergegen wer deren etliche / oder sonst eine Parthey der Feinden kan enidecken vnd heimlich anbringen / dem sollen 100. Gülden geschenctet / vnnd er nicht namhafft gemacht / noch offenbaret werden. 9. Deßgleichen befehlen wir ernstlich allen Innwohnern dieses Landes / daß sie solche Freybeuter / Landstreicher / Strassenräuber vnd andere Feinde gemeldter Provintzen verfolgen / vnd einer den andern / so wol in den Stätten / als Dörffern / nach der Sachen Gelegenheit / Hülff darzu leysten: vnnd daß man an dem Orth / da man sie am ersten spüret / es sey zu Wasser oder zu Landt / wie auch in den Dörffern / da sie hinlauffen / die Glocken läuten vnd Sturm schlagen soll / damit beydes die nechstgesessene vor Vnfall gewarnet / vnd ein jedet sich in Waffen begeben möge / solche Gesellen auff die Weiß vnnd mit solcher Ordnung / wie jhnen soll vorgeschrieben werden / zu verfolgen. 10. Im Fall auch solche Freybeuter / Landstreicher / Strassenräuber / oder Feinde sich zur Wehr stellen würden / soll man sie mit Gewalt angreiffen / vnnd todt schlagen / vnd so ein Dorff solches nicht thäte / soll es den Schaden / der andern dardurch wider fahren / tragen vnnd nicht allein darumb angesprochen / vnnd denselben nach beschehenem Taxt zu erstatten schuldig seyn / sondern auch mit willkührlicher Straff / als solcher Gesellen Helffer vnd Zerstörer gemeiner Ruhe / beleget werden. 11. Wir verbieten auch / daß keine Vinbschweiffer / frembde Bettler / Kesseltäuscher / Außsätzige / srembde Krämer / Herrnlose Soldaten vnd dergleichen aufgenommen oder beherberget / sondern auß dem Land / vnsern Dörffern vnd Stätten / wie auch vnsern Wassern vnnd Strömen geschafft / verjagt / vnnd wo sie nicht weichen wolten / der Obrigkeit geliefert werden. 12. Auch sollen vnsere Dörffer vnd Innwohner dieses Lands keine Soldaten / wann sie schon den vereinigten Provintzen dienen / annehmen / oder jhnen Quartier geben / es sey dann daß sie zuvor gebührende Patenten / der Edlen Herrn Land-Räthe / oder Printz Moritzen / als Statthalters / wie auch der Staten dieses Landts von Vtrecht auffweysen. Alle oberzehlte Puncten sollen fleissig gehalten werden: Zu welchem Endt wir den Praesidenten vnd Rähen vnsers Hoffs / wie auch dem General Procuratoren vnnd allen vnsern Amptleuthen in den Stätten / zugleich auch den Marschalcken / Schultheissen vnd allen andern Obrigkeiten auff dem Land / endlich allen Innwohnern dieses Landes gebieten daß sie benselben bey gesetzter Straff nachkommen. Vnd damit niemand einige Vnwissenheit vorwenden möge / so befehlen wir jetztgemeltem Praesidenten vnnd Räthen deß Hoffs von Vtrecht / daß sie dieses Mandat allenthalben / da es brauchlich außruffen vnd publiciren lassen sollen. (Kriegs-Rüstung der Spanischen.) Bey dieser handlung haben die Spanische auch grosse Rüstung zur See gemacht / vnder andern zwölff Kriegs Schiff zu Duinkirchen gebauwet / welche sie die zwölff Apostel genennet haben. Gleicher Gestalt ist zu Antorff ein Brücke vber die Scheld gemacht wordë darüber 800. Soldatë marchirt deß Feinds Einfall zu derhüten / dan̅ dieweil es der Orths einen Teich hatte / welchen die [659] Holländer hiebevor durchstechen wollen / vn̅ man in Sorgen gestanden / es möchte widerumb attentirt werden / Antorff zu bezwingen / haben J. F. D. neben jetztgemeldten Soldaten allerhand Kriegsmunition vber die Brücken / der Orths bringen / wie weniger nicht das vbrige Kriegsvolck auß den kleinen Stätten auff Berck vnd Wessel ziehen / vnd zum theil das Volck so in Flandern gelegen / dieweil der Staden etliches Volck sich auch dahin begeben / auff die Gräntzen verordnet / vnnd das Brabandische auch dahin eylen lassen. (Holländer nemen den Englischen etliche Schiff.) Mittlerweil hat sich ein Mißhelligkeit zwischen dem König in Engelland vnd den Holländern ereuget / dann demnach der König auß Engellandt den Staden 200. eyserne Stück / welche sie zu Armirung jhrer Schiff Armada gebrauchen wolten / geweygert / vnd vnter dessen 100. Stück dar von nach Duinkirchen geschickt / vnd die vbrigen / auch dahin absenden wollen / haben der Holländer Kriegsschiff dieselbe neben noch 2. andern / mit Mußqueten vnnd Kriegs Munition beladenen Schiffen angetroffen / vnd alles genommen. (König Jacob in Engelland fasset ein grossen Vnwillen wider die Staden.) Hierüber hat König Jacob in Engelland ein grossen Vnwillen gegen die Staden gefasset / welcher dahero noch mehr vermehret worden / daß die Holländer den Engelländern in Ost Indien verwehren wollen / vero Orten / die sie vor der Zeit den Portugesen abgenom̅en / zu negotiiren / wie auch daß die Staden Mitvrsächer vnd Antreiber solten gewesen seyn / daß der Pfaltzgraff die Kron Böhmen angenommen: Hievon hat der Staden zu Londen residirender Ambassador Jhr Kön. Majest. eines bessern informiren vn̅ vnterrichten wollen / ist jhm aber kein Audientz verstattet worden / verowegen die Staden noch andere Gesandten zu gedachtem König abgefertiget / jhn anderst zu informiren / auch wieviel Jhrer M. an der vereinigten Niderlanden guter Correspondentz gelegen / zu erinnern. (Spanische erobern das Hauß Rieb vnd belägern die festung Gülich.) Ob wol in dessen von den Spanischen eine Erlängerung deß Stillstandes gesucht / vnd deßwegen zu Waterfliet tractirt wordë / hat sich doch solche Tractation ohne Frucht zerschlagen. Darauff ward an Spanischer Seiten beschlossen / die Festung Gülich zu belägern: Zu solchem End kam zu Anfang deß Herbstmonats Graff Henrich von dem Berg mit etlichen Kriegsvolck erstlich für das Hauß Ried / als durch welches Eroberung die Spanischen desto leichter besagter Festung Gülch sich impatroniren könten / aber sie dorfften an besagtem Hauß nicht viel belägerns / dann die Stadische Besatzung sich ohne einige Gegenwehr ergab vnd abzog. Solcher liederlicher Vbergebung halber wurde hernach den 13. Sept. bey Dornick im Stadischen Läger der darinn gelegene Capitain Reinhard Tytfort mit dem Schwerd gerichtet / vnd seine Güter confiscirt / auch sein Leutenant Kempt vnd Jorien Stuiver / Fendrich / jhrer Dienst entsetzet / vnd auß dem Läger verbannet. Nach Einnemung deß Hauses Ried ist Graff Henrich von dem Berg mit 7000. Mann zu Fuß vnd 15. Cornet Reuttern den 5. Sept. für Gülich gerucket / auff dem Galgenberg / allda vor II. Jaren das Stadische Läger auch losiert / sich gelägert / vnd daselbs den Entsatz zu verwehren / starcke Schantzen auffwerffen lassen. Den 8. Sept. ist der Graff von Jsenburg mit 4000. Mann vnd 8. Stücken Geschütz auch ankommen: darauff die Guarnison etliche Außfäll gethan / aber nicht viel außgerichtet / auch hetten jhnen einsmals den Paß wider hinein zukommen abgeschnitten / wann solches nit durch einen Schiffmann were verrathen worden. Etliche Tag vor den Belägerung schickete Marggraff Spinola einen Trompeter in die Festung vnnd ließ dieselbe auffordern / mit vermahnen / daß sie sich gütlich ergeben solten: aber der Gubernator / Friderich Pithan genannt / hat dem Trompeter ein gut Trinckgelt verehret / vnd jhme schrifft-vnd mündliche Antwort gegeben; Er vnd seine Soldaten seyen wegen seiner Absagung sehr froh / wolte solches seine Principalen berichten lassen / hoffeten / geliebts Gott / stöß außzutheilen / vnd dargegen Beut einzunemen. In dessen hat Marggraff Spinola sein Hauptläger bey Burich bey der Statt Wesel / (Graff Moritzen / so der Zeit zwischen Reeß vnd Emmerich seine Armada / so in 25000. Man̅ zu Fuß vnd 5000. zu Pferb starck geschätzet murde / gemustert / auff den Dienst zu warten / vnd den Entsatz der Festung Gülich abzuhalten) geschlagen / vnd weil die Brandenburgische Besatzung auß Forcht beyde Stättlein Calcar vnd Soßbeck verlassen / dieselbe besetzer. Er hat auch nachmals die Schantz am Rhein bey Wesel erweitert: hingegen hat Graff Moritz ein grosse Schantz gegen Reeß vber / gleich der Schantz Knotsenburg gegen Nimmegen vber / verfertigen lassen. Vnder dessen hat Graff Henrich von dem Berg je länger je mehr Schantzen vmb die Festung Gülich / den Belägerten dardurch das Einvnd Außkommen abzuschneyden auff bawen lassen. Den 24. Sept. fielen die Belägerte in 700. zu Fuß starck neben einer zimlichen Reuterey auß / vnd namen eine Schantz / so gegen Lintzenich an der Ruhr gebawet war / eyn / vnerachtet die Spanische darinn sich tapffer wehreten / vnnd 16. Stadischer zu Fuß / vnd 8. zu Pferd hinrichteten: von den Spanischen wurden / ohne die geblieben / 52. sampt einem Leutenant gefangen. Den 5. Octobr. gieng im Läger ein Fewer auff / dardurch viel Hüttë verbrantë / dieser Gelegenheit gebrauchten sich die Belägerte / vnd schossen vnder wehrender Brunst gewaltig auff die Spanische herauß / theten auch ein starcken Außfall auff das Burgundisch Quartier am Galgenberg / vnd kamen biß an Graff Henrichs Marstall / namë alles was sie ertappen konten / hinweg / vnnd weil die meiste Reuterey zur Convoy vnd auff Auschläg auß dem Läger gewesen / als ist Graff Henrich mit seiner Reuterey vnnd etlich Fahnen zu Fuß auff die Stadische zugerucket / die dann nicht lang Stand gehaltë / sonderlich weil die Spanische mit grobem Geschütz angefangen vnder sie zu spielen / sondern sich wider zu rück begeben / todt hinderlassende ein vornemen Capitäin / Bassenheimb [660] genennet / sampt 36. andern Soldaten / welche die Spanische außgezogen / vnnd deß andern Tags auff drey Wägen / sie zu begraben / den Belägerten abfolgen lassen. (Graff Moritz führet sein Volck in die Winterquartier.) Vmb diese Zeit brach Graff Moritz mit seiner Armada dey Emmerich auff vnnd ruckete gegen dem Spanischen Läger bey Wesel; wie nun dieses Marggraffen Spinolae angezeiget worden / ist er gleich falls mit seinem Kriegsvolck auff vnnd Graff Moritzen entgegen gezogen / aber keine Parthey hat gegen der andern etwas tentiren / oder auß jhrem Vortheil sich begeben wollen / sondern als sie ein zeitlang in Schlachtordnung gegeneinander gehalten / hat sich jedes Theil wider in sein Läger begeben. Hierauff hat Graff Moritz als er gemercket / daß er zu Entsatzung Gülich nichts würde thun können / nach dem er zuvor die Wäll vmb Cleve vnd Cranenburg geschleiffet / vn̅ allein das schlechte Mawerwerck darumb gelassen / damit wann Spinola dieser Oerther sich bemächtigen würde / seine Besatzung desto leichter wider herauß zi treiben seyn möchte / zu Anfang deß Christmonats auß dem Feld begeben / vnnd sein Volck in die Quartier geführet. (Gülich wird zur Auffgab von den Spanischë gezwangë.) Spinola hatte nun gute Gelegenheit Gülich mit rechtem Ernst anzugreiffen / derhalben begab er sich auch in das Läger darfür / vnd als er befande / dz die Spanische ein solche hohe Batterey verfertiget hetten / davon man in die Festung vber alle Bollwerck schiessen köndte / hat er einen Trompeter hinein gesandt vnd den Belägerten anzeigen lassen / sie solten sich nun erklären / ob sie sich ergeben wolten oder nicht / er were bereit / sie mit allem Ernstanzugreiffen / vnd wann sie sich mit Gewalt bezwingen liessen / solte jhrer keiner mit dem Leben darvon kommen. Darauff gab der Gubernator zur Antwort / er were nur ein Diener darinn / vnnd müste man die Auffgebung dey den Herrn Staden suchen / wann dieselbe darzu willigen würden / were er bereit Statt vnd Festung zu vbergeben. Auff Erfolgung dieser Antwort haben die Spanische wider angefangen starck zu schiessen / dergleichen die Belägerte auch auff sie herauß gethan. Ob nun wol der Gubernator nach dem hernach Graff Henrich vom Berg jhn nochmals zur Ergebung ermahnete / der Ostern zu erwarten die Antwort geben lassen / hat er doch nichts desto weniger den 17. Januarij angefangen zu parlamentiren / vnd drey Capitain / als ein Teutschen / ein Frantzosen vnnd ein Engelländer herauß geschickt / welche zwischen dem Galgenberg vnd der Statt ein Stundt mit den Spanischen Deputierten Spraach gehalten / vnd so weit gehandelt / daß den 22 dieses solgende Articul gegen einander veraccordirt vnnd beschlossen worden: 1. Die Religion in der Statt solte nicht geändert werden / sondern wie sie were / verbleiben. 2. Der Gubernator / Befelchshaber vnd Soldaten solten mit jhrem Gewehr / fliegenden Fahnen / brennenden Luntë / Kugeln im Mund / sampt Weib vnd Kind vnd aller Pagagy / Pferden / Karren vnd Wagen / auch den Waffen der abgestorbenen vnnd entflohenen Soldaten / mit offenem Trommelschlag außziehen / dach solten sie keine Waffen auß dem Zeughauß mitnemen. 3. Mit dem Gubernatoren solten auch außziehen der General vber die Artollerey / Minierer / Zimmerleut / vnnd was zu der Artollerey bestellet were. 4. Dem Gubernatoren / Officirern vnd allen Capitänen solten Pferd / Karren vnd Wagen bestellet werden / jhre Pagagy biß nach Nimmegen zuführen / von dannen sie selbige wider frey zu rück passiren lassen solten. 5. Die Krancken so nicht zugleich mit den andern fortziehen könten / solten in der Statt diß zu jhrer Gesundheit bleiben mögen / vnd hernach frey auff Nimmegen gebracht werden. 6. Den Officirern vnd Soldaten / so etwann ligende Güter in der Statt hetten / solte ein Jarsfrist Zeit / dieselbe zu verkauffen gegeben werden. 7. Den Officirern vnd Soldaten / so etwann jhre Weiber / Kinder vnd Mobilien in den kleinen vmbligenden Stätten vnnd Schlössern / da sie in Besotzung gelegen / hinderlassen / solte erlaubt seyn vnder dieser Capitulation / abzuholen / vnd in die Statt zu bringen. 8. Der Gubernator vnd Capitain solten bey jhrem Außzug in der Statt vnnd Festung alle Kriegs Munition / wie auch alle Früchten / so noch in Vorrath / hinderlassen. 9. Alle Schrifften / Brieff vnd Sigel betreffend die Statt oder das Land von Gülich / oder ichtwas so zu Vortheil oder Schaden der Hertzogen von Gülich / solten in der Statt bleiben. 10. Solte kein Officirer vnd Soldat arrestirt oder Schulden halben angehalten werden / sondern jhre Creditoren solten sich mit einer Handschrifft in kurtzem zu bejahlen begnügen lassen. 11. Alle Bette vnd derselben Zuhehör / so von den Soldaten in die Statt gebracht worden / solten denen welchen sie zuständig gewesen / wider zugestellet werden / vnd die solten auch selbige / wie sie ietzt beschaffen / ohne Widerred wider annehmen. 12. Die Officianten vnd Diener / welche in deß Churfürsten von Brandenburg Dienst weren / solten noch bey Verwaltung jrer Empter ein gantze Jahrsfrist gelassen werden. 13. Den Bürgern / so sich auß der Statt anderswohin begeben wolten / solte ein Jahrzeit das jhrige zu verkauffen gegeben werden. 14. Daß wann diese Articul vnderzeichnet weren / der Gubernator vnd Capitain schuldig seyn solle / Graff Henrichen zween auß jhrem Mittel zugeben / daselbst zu verbleiben / biß die Articul den Gubernator vnd Capitäin betreffend vollzogen / vnd hingegen solte der Graff wann sie außsiehen würden / zween Capitain zu Geyseln dem Gubernatoren zu geben / bey jhm so lang zu verbleiben / biß alle jhre Officirer vnd Soldaten zu Nimmegen angelanget weren. 15. Wann obgemelte Art. würden vnderschrieben seyn / vnd die Geysel gegeben / solte dem Guber [661] nator vnd Capitänen zugelassen seyn / ein Person zusenden an den Printzen von Vranien / vnnd so ferrn jnnerhalb zwölff Tagen / nach dato dieses in die Statt kein Real Entsatz käme / nemblich an Profiand auffs geringste in 300. Wägen / daß sie dann die Statt vbergeben solten / wie auch ingleichem / wann der Abgesandte nicht wider zurück kommen solte. Demnach nun der zwölffte Tag fürvber / vnd dieses getroffenen Accords kein Entsatz vo̅ Graff Moritzen erfolgen konte / hat Graff Henrich vom Berg den Gubernator vnd die Officirer deß gemachten Vergleichs erjnnern / vn̅ darbey in 600. Karren vnd Wägen / der belägerten Pagagy darauff zu laden / in die Statt bringen lassen. Darauff den 3. Febr. die Besatzung auß-vnd dargegen die Spanischen hinein gezogen. Die Statt Gülich ligt in dem Hertzogthumb / welches von jhn den Namen hat / vnd das Hertzogthumb Gülich / auch Gülicher Land genen̅et wird. Die Ruer lauffet ein Steinwurff weit von der Statt ab / ist aber zur Schiffarth viel zu schwach. Das Castell ist ein gewaltig weites vnnd starckes Gebäw / mit sehr dicken Mawren vnd Gräben / daß es kaum müglich ist dasselbe zubeschiessen / ist auch nit minder als dreissig Jahr daran gebawet worden. Nach dieser Eroberung hat Graff Henrich auch die Aempter Lülstorff / Blanck enberg vn̅ Morianne / mit Accord einbekommen. (Spanische haben einen vnglücklichen Anschlag auff Schleuß.) Was gestalt An. 1604. in dem Monat Aprill das Land von Casand von der vereinigten Niderlanden Armada vnter dem Commando Graff Moritzen von Vranien vnversehens vberfallen / eingenommen / vnd nach Eroberung etlicher Festungen / sonderlich Isendick / wie auch der Stätte Ardenburg vnd Middelburg / die Statt Schleuß zu Wasser vnd Land belägert / vn̅ durch Hungersnoth zur Auffgebung den 20. August. gezwungen worden / ist in den Geschichten selbiger Zeit außführlich zufinden. Solche Statt sampt dë Refier wider zu recuperiren hat der Gubernator zu Antorff / auß antrieb der Bischoffen von Gent vnd Bruck vn̅ anderer Stände in Flandern / so Monatlich vor die Kriegskosten 120000. fl. herzugeben versprochen / in Eyl 9000. Mann / darunder 13. oder 14. Cornet Reuter waren / theils newgeworben / theils auß den Guarnisonen zusammen gebracht / vn̅ darzu auß allë Seehafen viel Schiffvolck erfordert. Damit aber die Besatzung in Schleuß vnd den zugehörigen Festungen / vnnd Schantzen solches nit mercken vnnd etwan mehr Volck einnehmë / sondern sicher gemacht werden möchten / ist auß gegeben worden / als solte diß Volck nach Mastricht geführet / od??? sonstë ein Anschlag auffs Land von Tolen vorgenom̅en werdë. Wie nun alle Ding zu̅ Fortzug bereit / hat gedachte Spanische Armada sich den 16. Sept. in zweë Hauffen getheilet / jrë Anschlag vff Schleuß au der Ost- vnd Westseithen zugleich zuverrichtë. Den Hauffen / so auff der Ostseitë angreiffen solte / führete der Gubernator vo̅ Antorff selbst durch das t' Zas von Gend auff Bassevelde vn̅ Waterfliet / in Meinung bey Catteline Schantz vnd Ostburg durchzubrechen / da dann vnterwegens die Besatzung in Philippinen vnd Patientz Schantzë zu jn stiessen: Aber es kam in der Nacht ein so groß Vngewitter vnd Regë / daß das Volck weiter nit fortkom̅en ko̅te / sondern Schuh vnd Hosen außthun vnd also durchs Gewässer watë vnd zu Waterfliet rasten müssen: alda hat es / weil es sehr abgemattet / den Tag vber vnnd die folgende Nacht grosse Fewer / vmb sich zu trücknen vnd zuerwärmen / auff dem Feld gemacht. Dergleichë Zustand hat auch der ander Hauffen an der Westseithen bey Blanckenburg gehabt. Aber durch solch Fewren haben die Spanische jhr Vorhaben verrathen: Dann die Seeländer vnd sonderlich die zu Flissingen solches zeitlich in acht genom̅en / vnd dahero vermerckt / daß ein Anschlag obhanden seyn müste / derwegen sie 5. grosse Kriegsschiff mit Volck vnd Munition / so viel mä in Eyl haben mögen nach Schleuß abgefertiget / dardurch dann selbige Statt / sampt den vmbligëden Schantzen vnd Refier für einen An- vn̅ Einfall zimblich versehen worden. Ob nun wohl der Hauff an der Westseiten / vber welchen der Gubernator in Ostende vn̅ der Bischoff von Brugg das Gebiet hatten / gäntzlich resolvirt war / ??? Einfahrt auß der See auff Schleuß sich zubemächtigen / vnd also auff den Perdamarck vnnd Casand zu kommen / darzu dann Schiff vn̅ Nachen bestellet gewesen / weil sie von einem grössern Succurß avifirt / auch kein Zeichen sehen vnd spüren mögë / daß der ander Hauff an der Ostseiten etwas effectuiret / haben sie es nit wagen dörffen / sonderlich weil noch mehr ankom̅ende Holländische Schiff / Landwerts gewaltig auff sie geschossen vnd sie zurück getriebë: Dessen vnwissend hat der Hauff an der Ostseiten fortgetrungen / vnd langst auff dem Teich vier gemawerte Reduiten oder Warthen / deren jede mit 12. Mannen besetzet / angefallen / deren drey bald vbermältiget / die vierdte hat sich gewehret / vnd vnter die Spanische / so lang das Pulver gewehret geschossen / hernach sich auch ergebë. Darauff die Spanische fort vnd nach der Scha̅tz Catteline gerucket / vnd solche mit Gewalt gestürmet / vnder dessen sich auch vnder standen / bey Ostburg / alda das Wasser zimblich seicht / durch zubrechen / vmb auff das Land vo̅ Cassand zukommen: Aber die Stadische Besatzung in der Catteline Schantz / vnd die so auff dem Deich dey Ostburg gelegen / haben auß groben Stücken vnd Mußquetë so grausamb vnter sie geschossen / daß sie mit grossem Verlust weichen vnnd nach Eckello sich salviren müssen / daselbs sie sich verschantzet. Vor weiterm Einfall nun die Statt / jre vm̅ligende Schantzen vnd Refier zuversichern / ist nit allein mehr Volck von den Staden dahin geschicket / sondern es sind auch an vnderschiedlichë Ortë die Dämme oder Deich durch stochen worden / dardurch ein groß theil Gut vnd fruchtbar Landt ersäufft vnd vberschwämmet / also daß das Wasser Landwerts auff Brugg vn̅ Gend zugelauffen / dardurch die Statt Schleuß fast rings vmb biß auff die Westseite / alda das Land hoch / ins Wasser gesetzet worden. Dieses Schadens halben so dem [662] Land vmbher hierdurch zugefüget worden / sind die Innwohner der Enden sehr schwurig auff die Bischoff von Gend vnnd Brück / als die Anfänger dieses Zugs / gewesen. (Schleuß.) Die Statt Schleuß ist fast die vornembste Seestatt in Flandern / hat den Nahmen von den Wasserfallen oder Fallgattern / hat ein vberauß grossen Port oder Haffen / darinn etlich hundert Schiff länden können. (Spanische vnderstehen sich nochmals der Statt Schleuß sich zu bemächtigen.) Vnlang nach diesem Anfall hat der Spanische Obriste Inigo de Borgia eine Schantz zwischen Schleuß vn̅ Hasegraß / gegen vber Casand / alda die Stadischen zwo gegen Schantzen auffgeworffen / den Seehafen darauß mit groben Stücken vnsicher zumachen / vnd also den Zuga̅g vnnd Succurß auß Seeland denen in Schleuß abzuschneiden. Zu dem haben sich auch etlich 100. Wachhälß / mehrerntheils Wallonen / bey den Ständen in Flandern angegeben / eine Impressa gegen Schleuß vorzunehmen / vnd jhr eusserstes / daß / woferrn sie etwan auff dem Lauff blieben / man jhre Weib vnnd Kinder erhalten wolte / zuwagen. Als jhnen nun was sie begehret versprochë worden / haben sie sich darauff miteinander verlobt / daß keiner vo̅ dem andern außsetzen / sondern einander beystehen wolten / vnnd nach solchem ein Schantz jenseith Schleuß an der Westseithen / daran der Statt viel gelegë gewesen / mit Sturmzeug vnversehens angefallen vnd erobert / vn̅ darauß nachmahls der Statt auß groben Stücken hart zugesetzet. Demnach nun die Spanische den Statischen in Schleuß zu nahe kommen wollen / auch Marggraf Spinola gewaltige Schantzë für 400000. fl. auff der Stände in Flandern Kosten / die Päßdardurch abzuschneiden vn̅ die Festung zubeschiessen / zuverfertigē angedinget / als sind in Eyl noch 18. Compagnien Soldaten auß Seeland dahin geschicket / vnd gegen solchen Spanischen Werckë gewaltige Gegenwehr vnd Befestigung zubawē anverordnet / vnnd mit hohem Wasser noch mehr Deich durchstochen / also noch viel 1000. Morgen Acker Land mit Wasser vberschwämmet / vn̅ das Spanische Läger vnd Schantzen mehrerntheils ins Wasser gesetzet worden. (Vnruh in Niderland wegen der Arminianer.) Den 24. Augusti haben zu Roterdam die Arminianer einen newen Lermen angerichtet / in dē sie jhrer Prediger einen wider in die Statt beruffen / welchen die Soldaten erkandt vnd angehalten. Als nun die Arminianische Bürger jhn mit Gewalt loß machen wollen / vnnd darüber einen Soldaten erschlagen / haben die andern vnder sie loß gebrandt / fünff erschossen / 20. verwund vnd die andern nach Hauß gejagt. Deßgleichen habë die Arminianer zu Ambsterdam etlich Tag hernach / deß Nachts an einem Orth da sie vermeynten heimlich zu seyn sich versamblet vnnd Predigt halten wollen / so aber entdeckt / die Versamblung zerstört vnd der Prediger gefangen worden. (Etliche Holländische Schiff von) Der Zeit haben 7. Spanische Gallionen in der Strassen de Gibraltar fünff Holländische Kaufffahrer / welche nach Margreta in West Indien segeln vnd Saltz holen wollen / angegriffen / (Spanischë vberwältiget.) drey zu Grund vnd eins in Brand geschossen / das fünffte aber gefangen. Baldt darauff ist die Spanische Flota auß (Silber Flotta komt in Spaniē.) West Indien zu Lisabona mit einē grossen Schatz von vielem Goldt vnd Silber vnd andern köstlichen Waaren glücklich angelangt; hat zwar auch wegen der Seeräuber grosse Gefahr außgestanden / in dem selbige etliche Schiff davon angegriffen / vnnd deren zwey mit Silber beladen erobert: Aber sie sind von den Spanischen Galeonen wider entsetzt / vnd darüber zwey Seeräuber Schiff in Grund geschossen vnd drey gefangen worden. Die Holländer haben zwar auch dieser Flota fleisig auffgepasset / aber jhr nit auff die Spuhr kommen mögen. Demnach durch etlicher vnrühigen Leut Antrieb der König in Franckreich eine Zeit hero an theils Orten seines Königreich eine Religions-Reformation gegen die Hugenotten oder Reformirte mit gewalt ins Werck richten wollen / solche aber hingegen mit Kriegsvolck zur Defension sich auch versehen / vnd zu Roschelle eine Zusammenkunfft gehalten / vnnd es dardurch das Ansehen (Krieg in Franckreich wider die Hugenoten gehet wider fort.) gewonnen / als ob in Franckreich ein newes Fewer auffgehen würde / als haben die Engell-vn̅ Holländische damals zu Pariß anwesende Bottschafften / beneben andern vornehmen Personen bey Jhrer Königl. Mayest. für die Reformirten intercediret / vnd gebeten / daß man mit mehrerer Milte vnd Sanfftmuth mit jhnen handeln / vnd nit so bald die Sach mit Kriegsgewalt angreiffen wolte / weil dardurch die letste Vnruh ärger / als die erste / werden möchte: Darbey sie Jhre M. vermahnet / sie wolte zu rück dencken / was Jhrem in Gott ruhenden Herrn Vattern von den Jesuitern were zu Handen gestossen / sc. Worauff der König sich etwas befridigen lassen / vnnd mit dem vorhabenden Krieg vnd Reformation noch etwas jnngehalten / so doch gleichwol nicht lang verblieben: Dann bald hernach solche jhren Fortgang bekommen; damit es sich also verhalten; (Vrsachen der Vnruh wider die Hugenoten in Franckr.) Es war in die Landtschafft Bearn (welche an dem Pyrenaeischen Gebürg da Hispanien vnnd Franckreich von einander abgesondert werden / liget) schon zu Margretae Valesiae Königin in Navarra vnnd Königs Francisci deß Ersten in Franckreich Schwester Zeiten / die Lutherische vn̅ Calvinische Religion eingeführet: Vnd hernachmals durch deren Tochter Johannam Königin Navarren die Catholische gar außgetrieben / also daß selbige gantze Landtschafft der Reformirten Lehr zugethan verbliebe / biß daß König Henrich der Vierdte in Franckreich von dem Pabst auß dem Bann gethan worden / mit diesem Beding / daß er die Catholische Religion in Bearn jhren Gang wider haben liesse. Welches der König verheissen vnd auch thun wollen: aber er wurde durch viel Geschäfft verhindert / daß er es nicht wie er verheissen leisten kundte / vnd führete allein in vier oder fünff Orthen die Römisch Catholische Religion wider ein. Aber sein Sohn König Ludwig vollbrachte das jenige / was sein Vatter [663] angefangen. Dann Anno 1617. machte er ein (Kön. Ludwigs schluß die Cathol. Geistliche in Bearnië wider einzusetzen.) Decret / daß alle Catholische Geistliche in der gantzen Landtschafft Bearn wider in jhre Güter solten eingesetzet werden / liesse doch auch darneben den Reformirten jhre Freyheit / vnnd sagte jhnen zu / daß weil sie den Catholischen Geistlichen jhre Güter / von welchen sie bißhero gelebet vnd besoldet worden / wider einliffern müsten / sie hergegen von den Königlichen Einkommen derselben Landtschafft jhre Vnderhaltung haben solten / nur damit den Catholischen das jhrige verbliebe. Aber es waren doch die Innwohner damit nit zufrieden; Dann als ein Königlicher Commissarius, Ranardus genant / ankam / daß er der besagten Restitution beywohnete / als ein Executor deß Königlichen Edicts / aber doch zuvor von dem Parlement in Bearnien / welches keinem andern in Franckreich vnderworffen / confirmiret werden solte / wurde von demselben / weil der mehrertheil darinn der Reformirten Religion zugetha̅ / beschlossen / den König zu bitten / daß er den gemeinen Staat der Landtschafft nicht veränderte / sondern die Innwohner bey jhren damahligen Gebräuchen bleiben liesse. Hierüber ward viel gehandelt / aber die Sachen wolten sich doch nicht nach jhrem Willen schicken. Weil nun die Legaten starck auff deß Königs Befehl trangen / vnd es sich ansehen liesse / es würde / was in der Güte nicht folgen wolte / mit Gewalt gesucht werden / rüsteten sich auch die Bearnier zum Widerstand / also daß besagte Legaten nicht in geringer Gefahr waren / auch endtlich vnverrichter Dingen wider wegziehen musten. (König in Franckreich reformirt in Bearn.) Darauff zoge den 13. Octobris Anno 1618. der König selber dahin / als nun nichts destoweniger die Sachen zu einem Auffstandt sich ansehen liessen / gedachte er solchem vorzukommen / legete derohalben in alle Stätte Besatzungen vnnd verordnete sondere Statthalter darüber. Darauff dann erfolget / daß der König alles nach seinem belieben anordnen kundte: Die Obrigkeiten vnd Praefecturen wurden meistentheils von Catholischen ersetzet. Nach solchem ist dem Bischoffen jhr Stell in dem Parlement zu Pau so sie vor Alters gehabt / wider zugeordnet / die Hauptkirch den Catholischen eingeraumet / eben auff den Tag / da vor 50. Jahren die Reformirte sie eingenommen hatten. Ferrners gab der König den Jesuiten ein Collegium zu Orthes ein / welches die Königin Johanna sein Großmutter alda für die Reformirten gebawet. König Henrich IV. zwar hat den Jesuiten in selbiger Landtschafft zuwohnen erlaubet / aber mit etlich gewissen Bedingen / mit welchen sie gar eng gespannen waren / als nemblich daß sie nicht lehren dörfften / vnnd kein Privat Beicht anhöreten / auch in geringer Anzahl werë. Aber dieses alles wurde auffgehaben / vnnd jhnen völliger Gewalt in allem gegeben. Vber diesem Verlauff sind die andere Reformirte in Franckreich sehr bestürtzet worden / vnnd deßwegen allerhandt Versamblungen angestellet / vnd ob wol der König jhnen solches verbotten / haben sie doch davon nit abgehalten werden können / vmb daß sie sich besorget / es möchte jhnen das jenige / so jhnen wegen der Religions Freyheit hiebevor versprochen nicht gehalten / vnnd wie in Bearn also allenthalben die Reformation eingeführet werden. Vnd hat sonderlich das Mißtrauwen (Vberziehet die Reformirten.) bey jhnen vermehret / weil sie gesehen daß jhre Feinde den König durch allerhandt Delationen vnd falsche Bericht / als wann jhre Versamblungen zu einem Auffstandt vnnd Empörung wider Jhre Mayest. angesehen weren / so ferrn angehetzet hatten / daß er mit einer mächtigen Armada zu Roß vnd Fuß in jhre Gegne geruckt / vnd gleich Anfangs drey Stätt / als Villeneuffue / Vals vnd Valons / wie auch noch andere mehr in seine Gewalt gebracht. Dahero sie dann solcher Vrsachen halben zu Roschelle ein General Versamblung gehalten / ein Defension Werck angerichtet / vnd deßwegen nachgesetzte Erklärung außgehen lassen. (Declaration vnnd Anzeig der Reformirte̅ in Fra̅ckreich / welcher gestalt sie vnbillicher Weiß durch jhre Feindt verfolget vnnd zu einer rechtmässigen Gegenwehr getru̅gen worde̅.) Demnach Wir mit grossem Hertzenleyd vor Augen sehen / welcher massen gegen den zur eussersten vnserer Vndertruckung vns angelegten Gewalt / wir die von der Natur selbst vns an die Hand gereichte / wie auch sonst rechtmässige Mittel zu ergreiffen / vnd die Freyheit vnsers Gewissens / sampt vnsers Lebens Sicherung / durch vnvmbgängliche Gegenwehr zuverfechten vnnd handzuhaben / genohttränget werden: Bezeugen zuvorderst / im Nahmen der obbemelten Kirchen / vor GOtt / wollen auch zugleich vor männiglich / auffs best vnd zierlichst es seyn kan oder sol / hiemit protestirt haben / daß wir die Königliche Mayestät in Franckreich / vor vnsere von Gott vns verliehene Hohe Obrigkeit / König vnnd Herren / erkennen / vnd in allerdemütigsten Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit gegen dero Mayest. ohn einigen Mangel zu verharren gedencken. Vnd damit die gantze Welt spüren vnd erkennen möge: Gleichermassen alle vnsere Gedancken vnd vornehmen / nechst dem Dienst Gottes / nirgend anders hin / dann allein auff solchen vnderthänigsten Gehorsamb gegen dero Mayestät / zielen vnd gerichtet seynd: Welchen Gehorsamb wir auch / mit allen vnsern vorigen Handlungen vnnd getrewen Diensten / so in denen darauff gegründen Säulen der gemeinen Wolfarth dieser Landen / so wol als in vnserer letztregierenden Königen / von vnsern Vorfahren vnd vns / der widerigen Factionen eusserstem Gegenbeginnen zu wider / auff dero Mayestäten hochgeehrte Häupter / erhobenen vnd auffgesetzten Cronen / sich noch heut zu Tag gleichsamb mit grossen Buchstaben eingegraben sehen lassen / erwiesen haben: Also auch / vnd damit andern theils Weltku̅dbar werde / wie der Neyd / Haß vnd Verfolgung / die wir jetzo außstehen / von vnsern Feinden vmb keiner andern Vrsachen willen / als eben darumb vber vns erwecket worden / dieweil solche vnsere ernste vnd heilige Zuneigung zu bemeltem Gehorsamb / vn̅ daß wir darzu / durch die Lehr vnserer Religion / durch das Exempel vnserer Voreltern / vnd dann vmb vnserer selbst eigenen Wolfahrt halben / vns [664] verpflichtet wissen / jhnen auch zumal wol bewust ist vnd vor Augen ligt: Damit dann nun solches alles der gantzen Welt vnverborgen bleibe / Als gelangt hiemit zuvorderst an die Königliche Mayest. in Franckreich vnnd alle dessen fromme Patrioten / Ferrners an alle hochbemeldter Kron zugethane vnd Confoederirte Könige / Fürsten vnd Potentaten / Wie dann auch in gemein an männiglich / der vmb Gottes Ehr eyffert / mit der zu Füssen getrettenen Vnschuld Mittleiden hat / vnd an dem Jammer vnd Elend / das dem Königreich Franckreich heutiges Tags angedräwet ist / ein Mißfallen trägt / vnser vnderthänigst bitten vnd flehen / Sie geruhen hiemit vnsere gerechte Klagen anzuhören / vnnd dahin zu vernehmen / auff daß Sie in denselben / der jenigen Vntrew vnnd Vnbarm hertzigkeit besichtigen mögen / welche vns wider vnsern Willen solche Klagen auß vnserm Schoß / darein wir sie verborgen / herfür reissen / vnd vns anstrengen / theils vmb vnserer Vnschuld darthuung willen / theils allen denen die der Gerechtigkeit vnd der Warheit Liebhaber seynd / zum gründlichen Bericht / wie daß die Zuflucht zu vnserer selbst Beschützung / darzu man vns gezwungen / hochnothwendig vnd aller billigst sey / offentlich an Tag zu geben. Dann ja vnsere Widersacher nirgend anderst her / das Fewer in diß Königreich einzuwerffen / sich treiben vnd bewegen lassen / als in Hoffnung / vnsere Religion zu vertilgen / vnd die allerstärckste Gegenwehr / so man in dieser Landen gemeinem Stad den Außländischen Practicken vnd Anschlägen entgegen setzen kan / niderzureissen vnnd in die Aschen zu legen. Demnach aber sie / bey dem ordentlichen Gang vnd Trab / da man zur vndertruckung einer gerechten Sach / durch Verleumbdung die Bahn zu brechen pflegt / jhren zum Gewalt vnnd Vnrecht gewehnten Rencken nach / dißfals geblieben seynd / vnd zum Schein dessen / daß sie sich vber vns herzumachen befugt / vns vor Rebellen vnd Auffrührer offentlich außgeschryen / Beneben auch der Königlichen Mayestät vnnd dero Parlamenten Edicten vnnd Erklärungen / wie nicht weniger in frembden Landen / dero Ambassadoren mündtlichen Vorträgen / solches vberall außzusprengen / sich gebraucht haben: Als wollen hingegen wir / welcher gestalt alle Praetext der so hohen Verwirckungen vnnd Laster / die man vns zumisset / lauter verkehrte böse Stücklein / vnnd nur zu bemäntelung deß Vnrechts vnnd Gewalts / damit man der Vnschuld zusetzt / verstelte vnnd geschminckte Zulagen seyen / jetzo klar an Tag legen: Damit nicht etwa fromme vnnd hievon zu wenig informirte Leuth / entweder von dem Neyd vnserer Mißgünstigen / oder durch das grosse Ansehen vnnd Gewalt / oder auch arge List derselben / etwas vngleiches von vnserm schuldigen Gehorsamb vnnd Trew gegen vnsern allergnädigsten König vnd vnser liebes Vatterlandt zu gedencken jhnen einbilden lassen. Man hat vorzeiten gleicher massen / die angehende Christenheit / eben dieser Laster (daß sei wider deß Kaysers Gebott handelte / den gantzen Weltkreiß erregte / vnnd den Kayser vnd Könige hohen Oberkeitlichen Gewalt angriffe) den Haß solcher Potentaten / wie auch deß gemeinen Pöbels Grimm vnd Wüten gegen das Heilig Evangelion / anzuzetlen vnd anzustecken / hart beschuldigt / vn̅ durch solche ertichtete Bezüchtigungen zu wegë bracht / daß sie durch die gantze Welt / deß Schwerdts Schärpffe / deß Fewers Glut vnnd Flammen / grewlich Mord vnd Blutbäder / grimmige Krieg / vnd allerhand grawsame Marter / außstehen vnd ertragen müssen. Nun ist zwar nicht ohne / weil vnsere Vorfahren weiter von einander zerstrewet / dem offenen Gewalt mehr vnderwürfflich / vnnd deßwegen leichter als wir zur Schlachtbanck zu ziehen gewesen / daß man damals dem Glauben solche Laster strack vnnd schlecht zugeschrieben / sie darauff verfolgt / vnd der Lehr halben / darzu sie sich bekennet / frey offentlich vnnd ohne Schew bekrieget hat. Aber heutigs Tags endern vnd wenden vnsere Widersacher / durch ein zu jhrem Vortheil vnnd Vorhaben sich wol schickendes Kunststücklein / solch jhr Spiel gantz vmb / vnnd bieten vns Leuten oder Personen selbst / die wahre Religion dardurch anzufeinden vnnd zu dämpffen / Fehd vnnd Kriege an. Dann sonsten vnnd demnach Gottes starcker Arm / gleichsamb auß vnserer Vorfahren Aschen / nach so viel erlittener Vntrew vnd Vnbarmhertzig keit / vns wider herfür gebracht / Beneben auch die in vnserer Landen gemeinem Wesen vnd Stad gemachte Pressen vn̅ Lucken / durch der jüngst abgeleibten / zuvor aber durch vnsere angewendte Trew gar vff den Thron dieser Monarchey auffgeführten / Königlichen Mayest. wundersame Glückseligkeit / widerumb zugemacht vnd außgebessert / darauff man ferrner / vmb stifftung eines beständigen Friedens willen in diesen Landen / ein Edict vber die Freyheit vnserer Gewissen / vnd vber die Versicheru̅gs Mittel / vnser Haab vnd Güter / sampt Leib vnnd Leben / vor solchem Gewalt / als wir vns ins künfftig / auß Anleitung derjenigen Trübsaln / so damals vorüber waren / befahren möchtë / zu beschirmen haben / vns vergönnet vnd gegeben hat: So were es ja jetziger Zeit gar zu augenscheinlich den Fried gebrochen / vnnd gar zu handgreifflich sich vor der gemeinen Ruhe vnnd deß Landfriedens Feind auffgeworffen / wann man ehestbemeltes Vns zum besten gemeintes Edict / offentlich widerruffen / vnnd vns vnserer Religion wegen / ein Krieg ankünden wolte. Es were auch eben in einer Sach gar zu viel Leut eingewickelt vn̅ zu Interessenten gemacht. Daher aber gleichwol / vnnd damit man das verzweiffelte Vorhaben / dieser Lande Stad durch vnsern Vndergang zu ruiniren / verdeckt halten / die Königliche Mayest. wider vns zu Feld bringen / vnd vns mit desto leichterer Mühe / als man sonsten müglich zu seyn erachtet / vertilgen möge / es eygentlich kom̅en ist / daß man vns vor Rebellen vnnd Vbelthäter erkläret / daß man diß Wesen Particular zu machen vnd nur auff etliche zu ziehen sich vndersteht / vnd dë Krieg / [665] welchen man gegen vns erhebt / nur eine Züchtigung etlicher Auffrührischer Leuth nennen thut. Wir verhoffen aber / wann wir in dieser Schrifft / der gantzen Welt / das böß Fürnehmen vnnd beginnen solcher Vnruh vnnd Confusion Rädelsführer / sampt deren in aller Gedult von vns biß noch außgestandenen langwirigen Vndertruckung / kundt thun / auch vnsers gerechten Procedere, dessen bey vnsern Klagen vnd vnderthänigsten Supplicationen / die man vns jetzo vor eine Missethat zurechnen wil / jederzeit beflissen / rechten Augenschein fürweisen / vnd dann endtlich die offene Verfolgung / so man jetziger Zeit in allen Orten dieses Königreichs / da man vermeint daß wir vns möchten ein wenig wehren können / durch Heereskrafft gegen vns verübet / vor Augen stellen / daß wir als dann zugleich auch vnsere Vnschuld vor dergleichen Verleumbdungen versichern / vnser gerechtes vnd nothwendiges Defensionwerck / darauff wir vnsere Zuflucht / in erwartung Göttlicher Assistentz vnd Segens / gestellet / billigen vnd justificiren / auch deren / die die Ehre Gottes vnnd seine Warheit lieben / Gunst vnnd Beystand / wie nit weniger männiglichs / dem dieses armseligen Königreichs Erhaltung vnd Wolfarth angelegen ist / Hilff vnd Zusprung / ohnzweiffenlich erlangen werden. (Vnserer Feind Vorhaben. Vn̅ durch was vor Mittel sie darzu gelangen?) Nun zum Werck selbst fortzuschreitten: So bald durch den tödtlichen Mordstich vnd Abgang jüngstverblichener Königlicher Mayestät / die allerstärckste Stütz dessen durch dero Mayest. selbst gewaltige Hand befestigten Edicts / vnsere Versicherung belangend / eingefallen: Da haben vnsere Religion vnd deß gemeinen Friedens Feinde / sich in viel steifferer Hoffnung / als jemals zuvor / daß jhr Fürhaben fortgehen vnd jhnen gelingen möchte / sich empor gethan vnnd sehen lassen. Vnd dieweil sie wol gewust / daß voriger Vnruhe vnd Krieg wüstes Wesen ins Landt wider einzuführen allergewisseste Mittel seyn werde / das jenige Edict / das sie zu ruck getrieben vnd nidergeworffen / zu vndertrucken vnd vmbzustossen: Als haben sie solches Grundfest der gemeinen Ruhe vnd Landfriedens wider gantz vmbzukehren vnd einzureissen / jhr eusserstes dran gewandt. Demnach sie aber jhnen leicht die Rechnung machen können / daß einen offenen Riß in bemeltes Edict zu thun / der jetzigen Königlichen May. angeborne Mild vnd Güte / auch der damals regirenden Königin / dero Fraw Mutter / hocherleuchte Weißheit / beneben allen rechtschaffenen Patrioten / so am Wol- vnd Friedstand dieses Königreichs interessirt / mit nichten einwilligen noch gestatten würden: da haben sie Versuch gethan / was jhnen auff einmal mit einander vnnd gleichsamb vberhaupt zu bringë nit angehen möchte / Stückweiß einzutheilen vnd zu gewinnen / vnnd die Sachen / durch Re???ck vnd mehr verdeckte Mittel / in den gefährlichen Abgrund / darein sich dieselbe heutigs Tags befinden / zu fällen vud vmbzustürtzen. Das Erste Fundament vnd Hauptstück jhres Vorhabens / hat sich strack anfangs / mit vnser aller Verwunderung vnd gebührlicher ernstlicher Andung / zu erkennen geben: da man gemacht / daß jetzige Königliche Mayestät bey dero Crönüg diesen Eyd geschworen: Ich wil nach meinem Vermögen / vnd bey gutem Glauben / auß meiner Bod mässigkeit vnnd denen mir vnderthänigen Ländern / alle von der Kirchen erklärte Ketzer zu verjagen / mich vnderstehen: Eben als wann Jhre Mayestät mit diesem Beding vnnd Bescheid die Cron empfienge / daß wann sie es zu thun vermöchte / vns außrotten solte. Königs Henrich deß Grossen Blut schrye noch Raach vber den wütenden abschewlichen Mörder vnd Landtsverrähter / der in seiner Vhrgicht protestirt vnnd bejahet hatte / daß er diesen König / vmb keiner ander Vrsachen willen / als weil er der Ketzer guter Gönner gewesen / sie in seinem Königreich gedultet / vnd keinen Krieg wider sie geführet / hinzurichten sich bereden lassen: Sihe da liesse man hochbemelten Königs seinen leiblichen Sohn vnnd Nachfahren / daß Er sie außzurotten alle seine Macht daran wenden wolle / Eydtlich sich verschweren. Es hat warlich ein gewaltige Krafft vnnd Nachtruck / den Zwang vnnd Nothwendigkeit vns zu hassen vnnd zu vertilgen / in eines Königs Hertz / strack von seinen jungen Jahren an / einzujagen: Wann man jhn / neben vnd nach seines / allein darumb daß er vber die genandte Kätzer Schutz vnnd Fried gehalten / jämmerlich ermordeten Vatters schrecklichem Exempel / noch darzu einbindet vnnd aufftringet eine Regierungs Capitulation vnnd Angelobnuß / auff desselben Thron mit dieser Pflicht / daß er die jenigen Vnderthanen / welche sein Herr Vatter vnnd Vorfahr beschirmet vnnd gehandhabt / auffs eusserst verfolgen wolle / nach jhm zusitzen. Dann wer weiß nicht / daß sie vnderm Nahmen Ketzer niemand anderst als vns verstehen? Vnnd daß eben wir von der Römischen Kirch davor gehalten werden? Was solten wir dann daher / vnnd wo ferrn vnser allergnädigster König / jhrer Meynung vnnd Intent nach / solchen Eyd zu halten sich schuldig erkennen muß / von derselben Zeit an / vns nicht zubeförchten gehabt haben? Wie solten wir die blutige Anschläge vnd grausambkeiten / welche vns dergleichen Einbildungen vnnd Zwang / damit man voriger Könige Gewissen eingenommen / vns so hart fühlen gelernet / auß voriger Erfahrung nicht vermercket haben? Ferrners so hat sich dieses vnserer Feinde Vorhaben vnnd Beginnen auch damahls klar offenbaret / als sie vor eine Reichssatzung / vnnd allgemeinen Gewissens Articul / Daß man vns in Franckreich nit länger leiden solte / angenommen haben wollen: vnnd darauff erhalten / daß in der letzten aller Ständ Zusammenkunfft zu Pariß / die Geistliche / vnnd die vom Adel / außtrücklich in jhren Vorträgen / die Vollziehung deß Königlichen Eydschwurs / wie auch deß Tridentinischen Concilii Auff-vnnd Annehmung / sampt desselben Publication / gesucht vnnd begehrt haben. Welches Concilium man jedoch zuvor in voller Versamblung aller Ständ / so zur [666] Zeit der allergefährlichsten Vnruhe / vnd in diesem Königreich vber vns außgegossenen Blutbäder / gehalten worden / gantz verworffen gehabt. Welches Concilium auch / keine Könige herrschë lassen wil / die vnder jhrer Regierung / denen vor Ketzer erklärten Personen / das Leben vnd einige Freyheiten gönnen. Aber der der augenscheinlichst vnd handgreifflichst Forttrab vnserer Mißgünstigen Vorhabës / ist am allermeisten durch die auffrührische Predigten der Jesuiter vnd der Münch / befördert worden. Welche etlich Jahr her / durch jhr gar zu viel außgelassen Geschwetz vnd Lästern / ja durch offentliche Mäuterey / die Königliche Edicten vn̅ dero hohes Ansehen gering zu schätzen / solche auff jhren Cantzeln durchzuziehen / zu verkleinern vnd verhast zu machen / auch gar nichts als Lermen vn̅ Auffruhr zu predigen / kein Schew getragen. Dadurch sie dann den gemeinen Pöbel gegen vns verhetzt / vns vor einen Schewsall zu halten jn vnderrichtet / vnnd in dem sie jhm nichts als Krieg vnd Mord eingeraunet vnd eingeblasen / auff alle Gelegenheiten vns alles Vbel anzuthun / abgerichtet vnd vorbereitet haben. Darauß wir je länger je mehr empfinden / wie die Friedens Edicten gebrochen / vnsere Versicherung geschwächet / vnd vnserer Freyheit Gewalt angethan wird. Nichts desto weniger hetten wir vns dessen berühmen / daß vnsere Gedult solches Vnheil meisten theils vberwunden vnd gleichsamb gedämpffet hette / oder zum wenigsten hoffen mögen / daß durch deß Königs Gnade / vnd seiner trewestë Räthe Weißheit / vns Mittel / demselben zubegegnen / solten an die Hand gegeben werden / wann die Jesuiten solchen grossen Gewalt / wie man jetzund sihet / nicht erlangt hetten. Dann / wie bekandt / so haben sie biß daher / durch allerley gewalthätige Mittel / sich jederzeit vnderstanden / vnsere Religion außzurotten / vnd dieses Königreich zu zerstören. Jetzundt aber / nach dem jhre Macht so hoch gestiegen / daß sie können zu wegen bringen / was sie nur wollen / vnd sie sehen / daß alles / was vor diesem jhnen im weg gelegen / nunmehr hinweg geraumbt ist / oder doch jhrer Macht weichen muß: Wessen solten wir anders gewärtig seyn / als der Gefahr / in welche sie vorlängst vns gern gestürtzet hetten? Der elendige Zustand der Christenheit / die heutigs Tags durch Kriege vnd grewliche Zerrüttungen fast gantz zerrissen ist / stellet der gantzen Welt genugsamb vor Augen / wie kräfftig jhre lose Renck vnd Practicken gewesen / durch welche sie fast einen allgemeinen Krieg wider die Religion erwecket haben? Wer solte gedencken / daß Franckreich allein (dem sie schon durch jhre Mörderische Hände so manchen tödlichen Stich gegeben) nach dem es heut zu tag jhnen allerdings vberliffert / vnd sie darinn jhres Gefallens schalten vnd walten mögen / dem Vnglück werde entfliehen können / in welchem sie albereit andere Königreich vnd Fürstenthumb / denen sie durch jhr Credit / vnnd wegen vngleichheit der Religion / beykommen vnnd Schaden zufügen können / gesetzt haben? Keiner ist gewesen / dem jhr Anschläge nur ein wenig bekandt / welcher nicht zuvor gesehen vnd gesagt hette / daß Franckreich in ein grosses Elend vnd Verderben gerathen würde / so bald der Jesuiter Rathschläge die Oberhandt gewinnen würden. Nun aber / da man eins theils jhr groß Vermögen vn̅ Ansehen / anders theils den jnnerlichen Krieg / so jetzund in Franckreich angesponnen / sihet: Wer wolte so blind seyn / daß er das Werck jhrer Händen nicht solte spüren / vnd dessen eine andere Vrsach vnnd Vrsprung zu suchen begehrte? Wir sind von denen Frantzosen / die an Weißheit vnd guter Affection gegen dem Vatterlandt andere vbertroffen / vnnd sich solchen Leuthen eine lange Zeit mit aller Macht widersetzt haben / offt gewarnet worden / daß wir vns für dem vorstehenden Vnfall hüten vnd vorsehen sollen. Das Parlement zu Pariß hat durch seine Dapfferkeit vnnd Ansehen / jhr Fürnehmen offt hindertrieben. Die denckwürdige Erjnnerung / so dasselbe in seinem Vrtheil / bald nach deß jüngst verstorbenen Königs Ableben gethan / vnd gleichsamb durch gantz Franckreich außgegossen / was für Gefahr vnnd dem Reich nachtheilige Consequentz erfolgen würde / wann man sie höher solte steigen lassen / haben so viel bey der Weisen Königin / deß Königs Mutter / gewirckt / daß sie jhnen nit gestattet / durch jhre Künheit bey Hofe einzuschleichen / oder sich der Verwaltung der Reichssachen zu vnderfangen. Welches jhnen / so lang Sie regiert / vnd das Scepter in Handen gehabt / verbotten gewesen. (Was die Jesuiten für eine Macht heutigs tages in Franckreich haben?) Gleich aber wie alle Enderungen denen fürträglich sind / die Gelegenheit zu jhrem Auffnehmen suchen: Also haben Sie / nach dem sie im folgendem Regiment mehr Gunsts erlangt / der Gelegenheit wargenommen. In massen sie dann fein wissen / das jenige / so jhnen dienet / jhnen zu Nutz zu machen. Vnd sind durch den Beystandt jhrer guten Gönner / biß auff den Gipffel der höchsten Macht / die sie jetzt haben / gekommen. Da sahe man den künesten Jesuiten / der in der gantzen Societät war / im Louure einkommen: Welcher durch eine Leichtfertigkeit / dergleichen man nie gesehen / in den Königlichen Pallast sich eingestellet / damit er Seine Mayest. zu allen Stunden vnnd Minuten nach seinem Hirn regieren vnnd lencken könne. Von den Zeit an / hat man weiter bey den Reichsgeschäfften gespürt / wie die Jesuiten den König so gar in jhrem Gewalt hetten. So bald dieser Jesuit eingeführt worden / hat man auß zweyen sonderbahren Exempeln klärlich abnehmen können / daß hinführo seiner Societät nichts würde vnmüglich seyn / wessen sie sich / entweder für sich / oder wider vns / vnderstehen würden. Vnd erfordert es die Notthurfft / daß wir dieselbe in diesem Discurs an Tag geben. Gantz Franckreich mag sich dessen erinnern / daß drey Tag / nach dem dieser Jesuit bey dem König Gehör erlangt / sie zu wegen gebracht / daß in seinem Rath / deß Parlements Außspruch cassirt worden: Darinnen man jhnen die Offnung jhres Collegit zu Pariß vndersagt / biß sie [667] die Lehrsprüche / so zum Vndergang der Königreichen / vnnd Mord der Königen gerichtet / offentlich verworffen vnnd verdampt hetten. Vnd damit sie zu erkennen gäben / daß es vergebens vnnd vmbsonst seyn würde / wann man sich jhrem Gewalt würde widersetzen wollen / so haben sie / durch einen Rathschluß (den sie zum Zeichen eines Triumphs / an alle Strassen zu Pariß anschlagen lassen) die Decret der Vniversität / so jhnen zu wider seyn möchten / auffgehaben. Also leichtlich haben sie eben zu der Zeit / den Rathschluß zu wegen gebracht / welcher den fünff vnd zwantzigsten Junii Anno 1617. für die Bischoffe in Bearn gegeben worden / daß jhnen die Geistliche Güter widerumb solten frey gelassen werden / welche zuvor / durch deß vorigen Königs / vnd der Stände sämptliche Verwilligung / zu Vnderhaltung vnserer Kirchendiener / Schulen / Besatzungen / Amptleuth vnnd andern Dienern gemelter Landtschafft / waren verordnet worden. Die Bischoffe hatten fünffzehen Jahr lang / vmb Widererstattung gedachter Güter inständig angehalten. Der vorige König / ohnangesehen zu vnderschiedtlichen mahlen bey jhm / von Rom auß / für sie intercedirt worden / hatte sie allweg abgewiesen. Sintemahl Er wol wuste / was solche Enderung auff sich hette / vnd Er sich deß Eydes / mit welchem er sich verpflichtet / keine Newerung darinn fürzunehmen / erjnnert. Gleichwol hatte Er den Römisch-Catholischen daselbst die freye Vbung jhrer Religion zugelassen / vnnd jhnen so viel von den Geistlichen Gütern eingeraumt / als sie bedorfften / vermög deß Vertrags / so durch das Edict Anno 1599. gemacht / vnd bald darauff in das Werck gerichtet worden. Deß Königs Mutter hat auch / auß ebenmässigem Bedencken / vnnd dieweil jhr Sohn / der jetzige König / gleichfals durch den Eydt / den er geleistet / verbunden war / die alte Verordnung handtzuhaben / die Sach in den Standt / wie Sie dieselbe gefunden / gelassen: Vnnd waren sonst noch Zwölff offentliche Erklärungen vorhanden / welche wider der Bischoffe Suchen vnd Begehren ergangen waren Dieser Handel nun war für vnsere Widersacher: Vnnd hetten sie keinen finden können / durch welchen jhre Sach besser möchte befördert werden. Dann sie wußten / daß die Vollnziehung der begehrten Erstattung gemelter Güter / deß Lands Bearn Verderben / vnnd die gäntzliche Abschaffung vnser Religion in demselbigen (wie leider geschehen) vervrsachen würde. Vnnd hatten sie die Hoffnung / daß von dem Fewer / welches sie daselbsten angezündet / gantz Franckreich in dë Brand würde gesetzt werden. Darumb sie den König / durch sein Gewissen / vnd Krafft deß Eyds den Er gethan / die Religion / so seiner zu wider / außzurotten / getrieben / daß er auß Königlicher Macht ein solches Vrtheil gefellt. Vnnd hat man / vmb solcher Vrsach willen / niemahls erhalten können / daß dasselbe / wiewohl es in der Eyl vnnd wider Rechts Gebrauch / allein auff das Anhalten der Bischoffen / ohne Verhör der Abgeordneten deß Landts / vnnd ohn eingenommenes Gutachten der Reichsräthen vnnd Dienern der Cron / da doch die Sach solcher Wichtigkeit / gesprochen worden / widerruffen würde / wie starcke Erjnnerungen vnnd Bittschrifften hernach deßwegen eingegeben worden. Darauff man nichts anders geantwortet / dann daß der König seiner Autorität vnnd seinem Gewissen zu wider nichts bewilligen köndte. Dabey erfuhren wir nicht ohn Schmertzen / wie sich der Konig in andern Sachen / daran seinem Reich mehr gelegen / vnnd in dem jenigen / so vnsern Schutz vnd Schirm betrifft / würde leiten lassen. Dann wir sahen / daß obgemelter Jesuit / jhn seines Gefallens / durch den Schein der Religion / herumb zöhe: vnnd daß die Andacht / zu welcher Seine Mayestät von Natur geneigt / gleichsamb eine Feder in seinem Gewissen were / durch welche der Jesuit Dero Willen lenckte vnnd triebe / wie er wolte: also daß ersich zu einem Rath vber das Gewissen deß Knigs / wie er sich nennet / auffgeworffen. Vnnd was kan ein solcher Rath für Regeln auff die Bahn bringen / als die er zu Rom gelernet? welche alle dahin gehen / daß diß Königreich vmbgestürtzet / vnnd wir vertilget werden. Er schreibt dem König für / als ein Gesetz / diesen Spruch deß Concilii zu Costentz: Daß man den Ketzern nit sol Glauben halten: Daß er an denen Edicten / welche er gemacht oder geschworen / nicht verbunden sey: Deßwegen er sie wol möge vnd auch solle brechen. Damit er jhn dazu bewege / so helt er jhm nichts anders für / als den Eyd den er gethan / als er gesalbet worden. Der gröste Verdienst / den er jhm vor Augen stellet das Paradeiß zu erwerben / ist die Außrottung der Ketzer. Er ermahnet jhn / dadurch jhm ein herrlichern Nahmen zu machen / als S. Ludovicus durch den Krieg / den er wider die Vnglaubige geführt / erlanget hat. Das ist der Rath deß Gewissens / den dieser Jesuit Seiner Mayest. einbläset / durch welchen Dieselbe sich also einnehmen lassen / daß sie andere Ding / ob wol deß Reichs Wolfahrt daran hanget / nicht achtet / vnnd sich offt verlauten lassen; Es sey besser sein Reich / als sein Gewissen / in die Schantz zuschlagen. Dann Jhr diese Lehr eingekewet worden; Es trage sich bißweilen zu / daß man zu Rettung seiner Seelen / sein Reich verlieren müsse. Demnach nun deß Königs Hertz vnnd Will in die Hand der Jesuiten der gestalt eingeschlossen / so haben sie / durch eine nothwendige Folge / die Verwaltung der Reichssachen an sich gezogen. Welches jhnen desto leichter zu thun gewesen / dieweil fast alle weise vnd alte Räth vnd Diener / die dem verstorbenen König vnd dem Reich / zu Auffricht-vnd Erhaltung der Hoheit vn̅ Wolfahrt / in welcher dasselbe vnder jhm erhaben gewesen / trewlich gedient / jetzund / wie man sihet / von der Regierung verschübet sind: Hergegen die jenig / welche durch deß Königs vbermässige Gunst allen Gewalt empfangen / wohl mögen leiden / daß die Römische Hoffdiener / Cardinäl vnd Bischoffe / vber den Königlichen Rath herr [668] schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommë / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören. (Wie vbel man mit vns vmbgangen?) Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewrë Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dan̅ daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden. (Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil.) Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalbë angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchë / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen: [669] Sondern auch / wann wir vns zu Deroselben / mit vnserm vnderthänigsten bitten vnnd suppliciren verfügen wöllen / so stellen sie vns nach / durch eine Teuffelische Arglist / vnnd wollen vns mit jhrer Verleumbdung bestricken / damit wir in das Laster der vorgewandten Rebellion vnnd Vngehorsamb fallen sollen. Vnsere Klagschrifften deuten sie vns zum Frevel / vnnd nennen vns Auffrührische vnd Rebellen. Das ist die Schuld / vmb welcher willen sie vns heutigs Tags Peinlich anklagen vnnd verfolgen. Wir ruffen allhie Himmel vnnd Erde zum Zeugen an / zwischen vns vnd vnsern Feinden / vnnd begehren / daß ein jeder vernehme / welcher Gestalt wir in vnsern Klagen an Jhre Mayest. verfahren? Inmassen wir solches alhie mit der Warheit außführlich erzehlen wollen: damit man vnser Vnschuld / vnnd die Verleumbdung vnserer Ankläger / endlich auch den vnbillichen Krieg vnd Verfolgung / welche die / so vns hassen / vnder solchem Schein wider vns erweckt haben / spüren vnnd erkennen möge. Es hat der letztverstorbene König / als der die Billigkeit jhm angelegen seyn lassen / zu erhaltung deß Edicts vom Frieden / vnnd zu Abwendung deß jenigen / so dawider möchte fürgenommen werden / eine Ordnung vnder vns auffgerichtet / Krafft welcher wir Macht hetten / auff seine Bewilligung vnd Erlaubnuß / vns von einer Zeit zur andern / durch die Abgeordnete auß allen Provintzen / zuversamblen / damit wir jhm könten vnsere Klagen auff die Beschwernussen / so vns begegnet / fürbringen / vnnd von seiner Güte einen Bescheid / welcher der Billigkeit gemäß / vnd zu Erhaltung der Edicten nöhtig / erlangen. Als wir nun vnlängst vns mehr / als zuvor jemals / gedruckt befunden / vnd vermög gemeldter Ordnung / Jhre Mayestät im Jahr 1619. durch vnsere Deputirte vnderthänigst angelangt hatten / haben sie Jhr gnädigst belieben lassen / auff vnsere Supplication eine schrifftliche Antwort zu ertheilen / vnd vns zu erlauben / daß wir den 25. Septembr. zu Loudun eine Versamblung halten möchten. Also sind wir daselbst / auß allen Provintzen deß Königreichs / vnd auß der Herrschafft von Bearn / die jhr eygen Recht hat vnnd keiner andern Landtschafft vnder worffen ist / zusammen kommen / haben vnsere Klagpuncten auffs Papier gebracht / welche wir Jhrer Mayestät vnderthänigst vbergeben vnnd gebetten / daß Dieselbe / durch eine willfährige Antwort auff die fürnemste Artickel vnnd Beschwernussen / Dero geneigten Willen zu vnser Beschützung zu erkennen geben / vnd die Religionsverwandten in allen Provintzen / wider die Dräwungen jrer Feinden / vnd die darauß geschöpffte Forcht / versichern vnnd erquicken. Es würde viel zu weitläufftig fallen / wann wir alles / worüber wir zu klagen gehabt / alhie nach der länge beschreiben wolten. Wir wollen nur etwas davon melden / damit der Sachen Wichtigkeit erkandt werde / vnd wie nöthig es gewesen / daß demselben durch ein rechtmässiges vrtheil abgeholffen würde. Wir beklagen vns / daß Leytoure / welches ein Orth gewesen vnserer Versicherung / vns were auß den Händen gerissen worden: Daß zween der vnserigen / welche vor drey Jahren zu Rathsherrn im Parlament zu Pariß waren angenommen worden / biß auff Dato nicht weren in jhrem Ampt eingesetzt vnd bestettiget worden / ohnangesehen sie darumb stätig angehalten: Daß nach dem das Exercitium vnserer Religion zu Clermont in Lodeue / welches ein Orth der Versicherung / abgeschafft worden / vnnd ein Vrtheil vom Königlichen Rath auff vnser Ansuchen ergangen / daß dasselbe wider solte zugelassen werden / man sich doch demselben mit gewehrter Hand widersetzt hette: Daß vnsere Kirchen zu Bourg in Bresse / zu Moulins in Bourbon / vnnd zu Leual nahe bey Guyse / weren theils verbrandt / theils abgebrochen worden: Daß zu Baux in der Provantz / der Herr von Sere / Hauptmann auff dem Schloß / nach dem er allerley Dräwungen vnnd Gewalt gebraucht / denen von der Religion jhren Gottesdienst zuverbieten vnd zu verhindern / sie endtlich den 8. Febr. 1620. gewaltsamer Weise / vnd mit gewehrter Hand / auß der Statt getrieben hette: Daß man kein Recht erlangen können wegen deß Vbertrangs / so etlichen von der Religion zu Baugerci begegnet / vnd daß man wider sie Sturm geschlagen: Wie auch / daß die / so zweë von dër Bühne hatten helffen herab stürtzen / vnd einen mit Rappieren durchstochen / vom General Leutenant im Gericht zu Orleans / als Zeugen waren zugelassen vnd verhört worden: Vnnd ob wol die Sach von dannen für das Parlement zu Pariß angebracht worden / so hette doch der General Procurator daselbsten / sich dero nicht annehmen / noch dieselbe treiben wollen: Daß vnsere Kirchendiener mit Gewalt von Bourges vnnd Chasteigneraye / vertrieben worden: Daß viel / so zu Chaalons auff der Saonne / wie auch im Hertzogthumb Barr / sich zur Religion bekandten / von dannen vertrieben vnd verbannt worden: Daß man vns in denen Oertern bey der Statt Lion / Dijon / vnnd Langres / so vns zur Vbung vnserer Religion waren verwilligt worden / Hindernus thete: Daß an denen Orthen / da die Innwohner die Vbung der Religion / vom Jahr 1596. vnnd 1597. hergebracht / auch vermög deß Edicts volle Freyheit haben / sie vervnruhiget werden: als zu Chasteineraye / zu Chastre / zu S. Cyprian / zu Herle / Velus / Maussac / Langon / Bourg de Conde in Normannien / zu Agiene im Vivarets / zu S. Marcelin im Wald / zu Chaulme in Sa̅tognien / da die Amptleut sich offentlich widersetzt / zu Florence Picusque / zu Montfort vnnd Paget / da die Burgermeister sich dawider gelegt / bey der Statt Perigueux / zu Montignac / Charente / dad??? Vogt von Angoumois das Exercitium bey Straff tausend Pfund verbotten: Daß den Eltern nit wolte gestattet werden / jhre Kinder in der Religion zu aufferziehen / sondern musten sie in der / so jhnen zu wider / vnderrichten lassen: wie Herren Maistre Rechenmeister zu Pariß geschehen / vnd im Parlemët zu Roan ein Vrtheil in eines / Couurechef [670] genandt / Sach ergangen: Daß viel Kinder deren von der Religion durch die Münch den Eltern weren entzogen worden: als zu Ambrun eines Bürgers Sohn / zu Millaud deß Herren Valette Sohn / zu Leytour ein Knab von zehen Jahren / mit Nahmen Frantz Aram / welchen der Jesuit Regour den vierdten Januarii 1620. geraubt: Daß an vielen Orthen vnsere Begräbnussen vnmenschlicher Weise verherget würden / oder Verhinderung geschehe / daß wir vnsere Todten nicht begraben mögen: Als zu Aix in der Provantz / zu Gordes / Mirabeau / Ongle / Xaintes / S. Georges in Oleron / vnd an mehr Orthen in Guyenne / wie auch anderstwo: welches grausamb vnnd Barbarisch: Daß vnsere Krancken auß dë Spitälen verstossen / oder wider jhr Gewissen zum Abfall gezwungen würden: Wie im letsten Sterben zu Pariß in Spital S. Loys geschehen / da vielen solcher Zwang angethan / vnd vnsern Kirchendienern vnd Eltesten nicht gestattet worden / sie zu besuchen vnnd zu trösten: Daß die Parlamenten / zum Nachtheil der auffgerichten Rechts Cammern / sich anmaßten in vnsern Sachen zu erkennen: Wie das Parlement zu Bourdeaux zum offtern gethan / besonders in der Sach der Innwohner zu Mas im Agenois / welche dadurch in grosse Vngelegenheit gerathen / vnd sind jhrer viel in der Gefängnuß gestorben: Fürnemblich aber in Peinlichen Sachen: Inmassen das Parlement zu Thoulouse / nach dem es den Stattschreiber zu Montauban / mit Nahmen Johann von Nasses / zu einer leiblichen Straff verdampt / auff den Befehl deß Königlichen Raths nichts geben wollen / welcher vermogte / daß die Sach zur Cammer gen Castres solte verwiesen werden: Deßgleichen hat obgemeldtes Parlement zu Bourdeaux / in der Sach der Inwohner zu Tartas / welche bey der vnversehener Eroberung deß Schlosses daselbsten vbel tractirt / geschlagen vnd vertrieben / auch hernach vor gedachtem Parlement verfolgt vnd hefftig geplagt worden / auff die Gegenklag der Meutmacher vnd Auffrührische̅ / die erkandtnuß der Sach / zum Praejuditz der Ca̅mer zu Nerac / an sich gezogen. Im Parlement zu Aix / sind viel der vnserigen / etliche Jahr lang / in den Kärckern grawsamblich auffgehalten worden: ohnangesehen / jre Sach / vermög deß Edicts / zur Cammer gen Grenoble verwiesen worden / vnd daselbst hangen blieben. Wir hielten auch an / daß die Newerung / so in den Stätten Montault / Vareilles / Tarascon / Mant-gaillard in d??? Graffschafft Foix (in welchen / vermög deß Königlichen Außschreibens Anno 1598. datirt / nichts hette sollen geendert werden) abgestellt würde: Daß der König vns die Verwahrung der Oerther vnserer Sichaerheit schrifftlich verwilligen / vnnd die / so im Delphinat / widerumb in freyen Stand setzen: Den Rathsschluß / durch welchen die Kirchengüter zu Bearn den Bischoffen zuerkandt worden / auff heben: Die Statt Priuas den Innwohnern wider einraumen / vnnd jhnen / wegen deß Vbertrangs vnd vnbilligen Gewalts / so jhnen begegnet / Recht widerfahren lassen wolte: Neben andern vielfaltigen Klagpuncten / die beydes das gemein Wesen vnnd etliche Privatpersonen antraffen / welche alhie zu erzehlen viel zu weitläufftig seyn würde. Da haben wir erfahren / was vnsere Feinde für eine Macht gehabt / welche zu wegen gebracht / daß alles Recht vns abgeschlagen worden / vnd kein ander Bescheid erfolgt / als daß wir von einander ziehen solten. Dënach aber das Vbel / so vns vber die massën druckte / vnd die hohe Nohtturfft demselben abzuhelffen / vns gedrungen / Jhre Mayest. mehrmalen bittlich anzulangen: So haben vnsere Widersacher angefangen / die Widerholung vnserer inständigen vnnd vnderthänigsten Bitt / für eine Rebellion außzuruffen / damit alle Hoffnung einiges Rechtens vns benommen / vnnd wir desto verhaster gemacht würden. Dazu so haben sie / auff daß die Thür zum Krieg vnnd Verfolgung wider vns geöffnet würde / zu wegen gebracht / daß man vns durch ein offentlich Mandat / mit dem Laster der beleidigten Mayestät (als wann Klagen ein Laster were) gedräwet / vnd so wir auff vnserm Vorhaben beharren würden / wir mit deß Königs Heer solten vberzogen werden: Haben auch auff eine vngewöhnliche Weise / Edicten vo̅ Geltsamblung in den Parlamenten bestätigen lassen / damit man alle nothwendige Zurüstung zum Krieg wider vns machen köndte. Gleichwol hat der König / auß angeborner Güte / vnd wegen seiner starcken Zuneigung zur Gerechtigkeit / als Er für vnsern Feinden ein wenig Ruhe vn̅ Freyheit gehabt / vnnd durch den Herren Printzen / vnd den von Luynes / so jetzt Conestabel ist / eine Zusag gethan / die es den Herren von Lesdiguieres vnnd Chastillon angezeigt / auff daß wir vns darauff (Zusag die man den vnserigen zu Loudun gethan / mit Erlaubnuß sich innerhalb Sechs Monaten widerum̅ zu versamlen / wo dieselbe nicht solte zu Werck gestellet werden.) verlassen möchten: Daß nemlich jnnerhalb sechs Monden nach dem Tag vnsers Abzugs / die Statt Leytoure vns wider solte zu handen gestellt / die Rathsherren im Parlement zu Pariß installirt / vnnd die Verschreibung der Oerther vnser Versicherung / vnnd der Befreyung deren im Delphinat / vns solte zugestellt werden. Auff die vbrige Klagpuncten aber / solte vns guter Bescheidt werden: Vnnd würde man vns trewlich halten / was man vns zugesagt: Auch solten die Deputirten von Bearn / jnnerhalb Sieben Monden nach vnserm Abzug / vber das jenige / was sie Jhrer Mayestät würden vorbringen wollen / gehört werden. Vnnd so Mangel daran / nach verflossener Zeit / erscheinen würde / solten wir Macht haben / Vns wider zu versamblen / damit wir Jhre Mayestät auff das new ersuchen möchten / vns auff vnsere Klagpuncten Recht widerfahren zu lassen. Dieweil nun an denen vns beschehenen Zusagungen / vnd der Bethewrung / mit welcher man vns dieselbe bestettigt vnnd versprochen / dieselbe trewlich zu halten vnnd in das Werck zu ziehen / die fürnembste Rechtfertigung vnser folgenden Handlungen / vmb welcher willen wir vnbillicher Weise deß obangedeuten Lasters schuldig erkandt / vnd mit Kriegsmacht feindtlich angegriffen wordë / hanget: So wolle ein jeder merckë / wie [671] auffrichtig dieselbe gewesen? vnnd was wir für Recht vnnd Fug gehabt / vns widerumb zuversamblen? Zu mehrer Bestättigung der Zusag / die vnn was geschehen / so hat man vns fürgehalten / Es were die erste / die der König / nach dem Er in das Regiment getretten / seinen Vnderthanen von der Religion gethan hette. Der Herr Connestabel sagte dabey / Daß sein Wort vmb so viel vnd mehr / als viel schrifftliche Vrkunden / seyn solte. Der König selbst hat es hernach zu Fontainebleau / vor den Deputirten / die jhm vnsern Abzug angekündet / vnnd in Gegenwart deß Hertzogen von Lesdiguieres / der vns dessen versichert hatte / mit seinem eignen Mund bekräfftigt. Was hetten wir ferrner dörffen begeren / damit wir vnser Sachen gewiß weren? Oder wie hetten wir vns einbilden können / daß es an dem fehlen solte / was der König selbs / vnd zwar am ersten mal / vns versprochen? Papier vnnd Dinten kan nicht machen / daß deß Königs Wort mehr gelte. Wir hetten gemeynt / wir wären vnwürdig der Gnad / die vns der König bewiesen / vnnd vergriffen vns an seiner Hoheit / wann wir mit der Versicherung / welche er vns mit seinem eigenen Munde gegeben / nicht weren zu frieden gewesen. Also sind wir den dreyzehenden April. nechst verschienen Jahrs von einander geschieden / nach dem wir einen schrifftlichen Schein vnsers Gehorsams vnder vns auffgerichtet / in welchem alle oberzehlte Beding-vnd Verheissungen / so vns geschehen / verfast / vnnd denen zu Rochelle befohlen worden / daß sie auff begebenden Fall / die von der Religion / an den Orth / den sie für bequäm erachten würden / wider zusammen beruffen solten. Die Deputirte / als sie wider heimbkommen / vnd in denen Provintzen / in welchen sie gesessen / von dem jenigen / was sich verloffen / Relation gethan / sind ferrners gevollmächtigt / oder andere an jhre statt verordnet worden / damit wann das jenige / so man vns versprochen / nicht würde vollnzogen werden / sie vermög beschehener Abrede wider zusammen kommen möchten. Das ist in allen Provintzen offentlich fürgangen ist. Vnnd hat es der König vnd sein Rath wol gewust. Niemand hat es jhm mißfallen lassen: Vnnd hat der König still dazu geschwiegen. Wann nun vnser Seits etwas wider deß Königs Hoheit solte seyn fürgenommen worden / so müste es nothwendig die Verordnung der Deputirten seyn. Aber gleich wie dieselbe nicht konte für vnrechtmässig / wegen obangedeuten Bedings / gehalten werden: Also haben vnsere General Deputirte / so offt sie vmb Vollnziehung deß jenigen / so vns versprochen worden / angehalten / diese Erjnnerung an die Herren deß Raths gethan: Schaffet vns Recht / vnd erhebt vns der Mühe einer newen Versamlung. Der Herr Printz selber / als er mehrmaln ins Parlement gangë / damit deß Königs Befehl vo̅ Auffnam obgedachter Räth einregistrirt würde / hielt dëselben für / daß den vnserigë erlaubt were / sich wider zu versamlë / dazu sie / die Parlemëts-Herren / Vrsach durch jre weigerung gebë würde̅. Als nun die bestimbte Zeit der Sechs Monden / jnnerhalb welchen obangeregte Zusagungen erfüllet vnnd ins Werck gerichtet werden / den dreyzehenden Octobr. verflossen / vnnd an denselben noch nichts würcklichs erfolgt: haben vnsere (Vnzeitige Execution wegen der Geistlichen Güter in Bearn / vn̅ die daselbst erfolgte Enderung / die Versicherung vnd Freyheit der Religion betreffend.) Feinde bey dem König / welcher im September sich nach Guyenne begeben / angehalten / daß denen zu Bearn befohlen würde / von den Geistlichen Gütern abzutretten / vnnd dem Parlement zu Pau aufferlegt / ein Decret darüber ergehen zu lassen. Der Termin / welche denen zu Bearn war verwilligt worden / mit Versprechung / daß jnnerhalb dessen Seine Mayest. jhre Deputirte darüber hören solte / erstreckte sich biß auff den dreyzehenden Novembr. Vmb welcher Vrsach willen das Parlement zu Pau / auff Befehl deß Königs / decretirte / Daß die Deputirte / jnnerhalb bestimter Zeit / jhre Sach an den König fürbringen solten (welche Zeit abermals / durch Seiner Mayest. Schreiben an gemeltes Parlement vnderm dato 21. Septembr. bestettigt worden) sonst würde nach verflossener Zeit / das Decret von widereinraumung mehrgemeldter Güter seine Krafft haben. Jhre Mayestät als welche mit jetztgemeldtem Decret noch nicht beanüget / vnerwartet biß die zu Bearn jhre Sach fürgebracht hetten / wird durch Anstifftung vnserer Feinden getrieben / sich dahin zuverfügen. Vnd ob wol gemeltes Parlement / durch ein ander Decret / welches schlecht vnd ohn Beding bekräfftigt war / der Ankunfft Jhrer Mayest. zuvor kommen: So hat doch dieselbe / auß trieb vnserer Widersacher / nicht vnderlassen / mit seinem Heer ins Land zu fallen. Wir wolten gern die Vntrew vnserer Feinden / vnd die Grawsambkeit / so durch jhre Verhetzung darinn gevbet worden / verschweigen / wann nicht jhre falsche Anklagen / vnnd der durchdringend Schmertz vnsers Elendts / vns den Mund jetzundt auffbrechen / vns zu verantworten / vnd vor GOtt vnd den Menschen vmb Raach zu schreyen. Wir wollen nichts sagen von der Enderung / so im Land durch die Vereinigung mit der Cron Franckreich geschehen: Wiewohl es offenbahr / daß sie nicht so sehr vmb deß Vortheils willen / den Franckreich dadurch haben solte / als wegen deß Schadens / den man vnserer Religion zufügen wollen / fürgenommen worden. Wir wollen allein mit wenigem andeuten / was daselbst fürsetzlicher Weise zu dem Ende geschehen / damit die Freyheit deß Evangelii gantz vnd gar vmbgestossen würde. Als der König zu Navarreux war / vnd im Sinn hatte / dem Herrn von Sales das jenige / so er jm schon zu Bourdeaux / vnnd darnach / als er ins Land kommen / versprochen / zu halten / daß er nemblich Gubernator vber die Statt bleiben solt: Darzu Jhre M. noch mehr getrieben ward durch die trewe Diensten / die er ein lange Zeit geleistet / vnd durch den willigen Gehorsam / den er deroselbë vff alle Mittel vn̅ weise erzeigte: Sind nichts desto weniger vnsere Feinde dë König angelegen / daß er dem vo̅ Sales [672] solches Ampt nehmen / vnd einem Papisten geben solte. Jedoch / als er wegen beschehener Verheissung / etwas zu rück gehalten wurd / ist sein Jesuit mit dem Rath deß Gewissens (da er doch kein gewissen hat) herfür kommen / vnd hat Jh. M. vberredt / daß sie durch eine AEquivocation vnnd Distinction, für welcher Gott vnd die Menschë billich ein Abschewen haben möchten / Jhre Zusag vernichtigen könte. Ewere Zusag (sagt Er) Herr König / gehet entweder auff das Politisch wesen / oder auff das Gewissen. Gewissens halben kan sie nicht bestehen: Dann sie ist dem Nutz der Kirchen zu wider. Was das Politisch Wesen anlangt / so sol E. M. jhren Räthen glauben: von welchen sie vernommen / daß deroselben nit wenig daran gelegen / daß gemelter Orth nit länger in eines Hugenoten Gewalt gelassen werde. Also wurd der König durch den Meister seines Gewissens / welcher alles auff seine Seel genommen / was er nach seinem Rath thun werde / bewegt / daß er dem von Sales befohlen / von seinem Ampt abzutretten. Welches also bald dem von Poyane / so ein geschworner Feind ist vnserer Religion / vbergeben worden. Darnach wurd die alte Besatzung auß der Statt geführt / die Bürger schafft wehrloß gemacht / vnd wurden 400. Papistische Soldaten / vnder dem Befehl deß von Poyane / hinein geleget. Nach diesem / damit denen von der Religion alle Versicherung entzogen würde / wurden sechs Capitainen zu Parsans abgedanckt / vn̅ die Stätt Sauuetere, Orthez, Oleron vnd Nai, mit Papistischer Guarnison erfüllet. Als der König gen Pau kommen / setzte er / bey versambleten Ständen deß Lands / die Bischoffe zu Praesidenten eyn / damit sie durch diß Mittel das fürnembste Gebiet in demselben hetten. Gott wolle / daß jhm von jhnen solche Vntrew nicht begegne / die sein Vatter erfahren / welcher von jhnen in seiner Kindheit auß dem Land vetrieben worden: Vnd daß deß angrentzenden Feinds Practicken durch sie nicht eine offene Pfort bekommen / Franckreich, von dannen zu vberfallen / dagegen der vnserige̅ Trew biß daher als ein Bolwerck gestanden. Damit aber den vnserigen nichts vberbliebe / was zu jhrer Religion / Versicherung vnd Freyheit dienete / so wurden alle Kirchen / in welchen dieselbe war geübet worden / den Papisten eingeraumt: ohnangesehen dieses / in der begerten Erstattung der Geistlichen Güter / vorbehalten worden / Daß man sie den vnserigen so lang lassen solte / biß sie mit andern versehen würden. Solche Enderung / als welche auß Haß vnserer Religion / vnd damit dieselbe gar auß dem Land gebandt würde / angestifftet worden / machte die jenige / so von Jugend auff vns Schaden zu zufügen angewiesen vnd getrieben worden / so kün vnd frech / daß sie / ohngeachtet der gegenwart deß Königs / sich in den Kirchen / da sie den Fuß gesetzt / deß Plünderns vnnd Verwüstens so gar nicht enthalten können / daß sie auch zu Pau (da der König war) nach dem sie den Predigstuhl vnnd die Bänck zerbrochen / die Bibel vnnd das New Testament offentlich verbrandt haben. Die Kirchendiener wurden an vielen Orten beleydiget Viel Leuth wurden gezwungen / bey den Vmbgängen / wider jhr Gewissen / auff jhre Knie niderzufallen. Was sonst für Vbermuth / Gewalt vnd Frevel / in gemeltem Bearn verübet worden / ist nicht zu erzehlen. Vnd hetten die grausamste Feinde in einem Land / welches sie mit Gewalt erobert / nit mehr thun können. Hierauff läst der Jesuit Arnold / zum Triumph ein Buch außgehen / mit diesem Titul / DER KOENIG IN BEARN. Darinn er sich nicht genugsamb erfrewen kan / daß seine Anschläge einen so glücklichen Fortgang gehabt: Vnnd daneben genugsamb entdecket / was ferrner sein Fürhaben sey. Er zeigt vns an / was wir ins künfftig zu gewarten. Der König / wie er fürgibt / sol nicht auffhören / biß Er die Religion / die jhm zu wider / vertilget hab. Vnnd dieweil er jhn / wegen solches Anfangs vnd deß verhofften Nachtrucks / hoch vnnd vber den verstorbenen König / seinen Vatter / erhebt / So gibt er zuverstehen / daß derselbe fromme König / eben darumb vmb das Leben kommen / dieweil er sich zu solchem Werck nicht wollen gebrauchen lassen: Vnd daß der jetzige König sich alles gutes zu den Jesuiten versehen soll / wo ferrn er also fortfährt. Da nun das Land Bearn in solchen Jammer gesetzt worden / hat der König im zurück kehren / ein theil seines Kriegsvolcks in Guyenne gelassen / das vbrige durch gantz Poictou zerstrewet. Welches vnsern Kirchen ein grosses Schrecken gebracht. Von der Zeit an / hat man nichts anders gehört / als von der Außrottung der Hugenoten. Zu Hofe gieng keine andere Rede / als von der Belägerung der Statt Rochelle. Man sagte / Es were nur noch vmb drey Monat zu thun / man wartete nur auff bequeme Zeit. Vnder dessen / dieweil nichts von dem / so man den vnserigen zu Loudun verheissen hatte / gehalten worden (außgenommen deß schrifftlichen Scheins von den Orthen vnserer Versicherung) ohnangesehen vnsere General Deputirte / die Zeit vber / mit Flehen vnnd Bitten nichts an jhnen erwinden lassen / So sind die in den Provintzen verordnete Deputirten (welche verpflichtet gewesen / sich wider zusammen zu thun / vnnd jhre vorige Bitt / Jhrer Mayest. zu widerholen / im Fall das jenige / so den vnserigen zugesagt gewesen / nicht geleistet würde) von der Statt Rochelle beschrieben / vnd jnen der fünff vnd zwantzigste November angesetzt worden. Diß wollen wir nit verhalten / daß nach geschehener Enderung in Bearn / die Statt Leytoure, einem Edelmann von der Religion wider in handen gestellt worden. Aber wir lassen einen jeden / der die Billigkeit lieb hat / vrtheilen / ob man vns das jenige / was vns versprochen worden / trewlich vnd auffrichtig gehalten? Sintemal eine Papistische Besatzung drinnen gelassen / vnd wider die vorige Ordnung vnd Gewonheit ein Leutenant eingeführt worde̅ / vn̅ zwar solcher / dë der Synodus [673] der Provintz niemals jhm gefallen lassen. Welches doch deß Königs Außschreiben von Verwahrung der Oerter der Versicherung erforderte. Wir geben auch einem jeden zu erkennen / demnach alle Versicherung eines Lands vns auß den Händen gerissen / vnnd ein eintzige Zusag dergestalt / wie jetzt gemeldt / vollnzogen / die andere aber alle dahinden vnd vnerfüllt geblieben / ob wir nit Recht vnd Fug gehabt / vns vber eine so offenbare Vntrew / vnnd vber die von newem vns zugefügte Beschwernussen / der alten zugeschweigen / zu beklagen? Ob die Noth solches zuthun jetzund geringer / als zuvor / gewesen? Vnd ob man vns solches wehren vnd verbieten sollen? Ob nun wol die Vrsachen vnserer Versamblung der Wichtigkeit gewesen / wie angehört / damit wir vnsere Zuflucht in aller Demütigkeit zu deß Königs Gerechtigkeit nehmen / wie vns erlaubt gewesen: So waren wir doch kaum allhero zusammen kommen / daß nicht ein Mandat außgieng / damit wir möchten beschuldigt werden: in welchem deß Königs Vngnad vnd Straff bey. des den Außschreibern vnd Beschriebenen angekündet ward. Mitlerweil / je mehr das Vbel vns truckte / vnd vnser Gewissen vns trieb dem jenigen nachzukommen / was vnsere Kirchen vns hatten aufferlegt (wie wir dann diß Zeugnuß in vnsern Hertzen befanden / daß wir nichts dann mit Recht fürnehmen wolten) je mehr wir vns beflissen / vnsere vnderthänigste Bitt dem König fürzubringen / auff daß wir die falsche Auflagen / mit welchen vnsere Feinde vns beschwerten / ableinten. Sintemal sie deß Königlichen Namens vnnd Hoheit mißbrauchten / damit sie vmbstiessen was der König vns zugesagt hatte. So war dann vnsere Meynung / jhme die Erheblichkeit vnser rechtmässigen Klagen zuerkennen zu geben / vnnd jhn vnderthänigst zuersuchen / daß er vnsere Kirchen von so manchem Lermen vnnd Schrecken / mit welchen sie auf allen seiten vmbfangen / erledigen / vnnd vns mit der That den vnbilligen Gewalt / welcher durch sein gantzes Königreich / zum Nachtheil seiner Edicten / vns angethan ward / vnd wider die offentliche Dräwungen / daß man vns den Garauß machen wolte / vber welche wir vns wegen deß Exempels deren zu Bearn nicht wenig entsetzten / beschützen wolte. Aber wir befinden / daß Jhre Mayest. durch Anreitzung vnserer Feinden / die Ohren allem vnsern Bitten und Flehen gestopffet / vnnd daß wir dergestallt abgewiesen worden / daß man von vns nichts annehmen noch hören will. Eben zu der Zeit stellet man in den Parlementen vnd Aemptern einen peinlichen Proceß wider vns an. Dieser Statt (Rochellen) vnd vns / wird als Rebellen vnd Auffrührischen / mit einem offenen Krieg gedräwet. Dieweil wir nun auß dem / was vns zuvor begegnet / vnd auß der Art vnnd Weise vnser Feinden / die wir mit vnserm Schaden schon genugsamb hatten lernen können / leichtlich ermessen konten / daß solche Anklag vnd Dräwungen dahin gerichtet / damit vns das Recht mit Fug versagt / vnd alle Hoffnung ichtwas auff vnsere billige vnd nothwendige Klagen zuerlangen / abgeschnitten werden möchte: So haben wir zu vnderschiedlichen malen vnsere Vnschuld dargethan / vnd mit vnserm Bitten vnd Suppliciren bey Jhrer Mayest. angehalten. Aber da war kein Gehör. Vnnd damit vnsere Handlungen auch bey den vnserigen verhaßt gemacht / vnd Spaltungen vnder vnseren Kirchen erweckt würden: So haben vnsere Feinde sich gegen vnseren General Deputirten / vnd etlichen andern verlauten lassen / daß der König von vns zu Rochelle nichts wissen wolte: Gleichwol were er entschlossen / gegen seinen Vnderthanen von der Religion sich gnädig zu erzeigen / vnd jhnen Recht zu schaffen: Er wolle jhre Klagen / durch die General Deputirte / vnd vnder dem Namen der Gemeinden / gern anhören. Damit wir nun erfahren möchten / was hinder diesem fürgeben stecke? So haben wir vnderlassen / in vnserm Nahmen ferner anzuhalten. Vnd in dem wir still geschwiegen / haben wir die General Deputirte in jhrem vnnd der Kirchen Nahmen handeln lassen. Vnd mögen wir das in der Warheit wol sagen / daß wann vnsere Beschwernussen nicht von Tag zu Tag zugenommen / vnd der Kirchen Zustandt sich je länger je ärger angelassen / dadurch die Fürsorg vnnd das Mißtrawen in vns vberhand genommen / wir weren wegen so vielfältiger Mühe / abschläglicher Antwort / Dräwung / vnd so geringer Hoffnung etwas fruchtbarliches außzurichten / gantz vberdrüssig worden / vnd wider nach Hauß gezogen. Welches vielleicht vnsere Kirchen nicht so vbel auffgenommen hetten. Aber es ist eben dazumal der Betrug vnserer Feinden noch Mehr an Tag kommen / vnnd die Verfolgung wider vns / mit welcher sie lang schwanger gangen / an vielen Orten auß gebrochen. Dadurch man gespüret / was sie durch jhre vielfältige Vntrew vnnd Gewaltsambkeit gesucht haben. Erkennen vns demnach schuldig / zur Rettung vnser Vnschuld / vnd vnser rechtmässigen Gegenwehr wider jren Kriegsgewalt / vor den Augen der gantzen Welt fürzustellen / wie sie gegen vns verfahren? Vnd trügen wir billich schew / vnserm Vatterland zu Ehren / solche schändliche Thaten ans Liecht zugeben / wann nicht zugleich kundt gethan würde / daß die / so deren Vrsächer vnnd Anstiffter gewesen / rechte Feinde desselben seyen / vnd zusammen geschworen habë / Franckreich sampt vns ins Verderben zubringen. Erstlich / vnder dem Schein der schönen Zusagungen / daß der König die Edicten / welche seinen Vnderthanen von der Religion zum besten gemacht worden / halten / vnd sie auff jhre Klagen von Verbrechung derselben befriedigen wolte / hat man den Hertzog von Lesdiguieres gen Hof beruffen / auß Hoffnung / daß durch seine Vnderhandlung sie möchten zu Ruhe gebracht werden. Vnd hat man solches allen andern Herrn vnnd ansehenlichen Personen vnder vns eingebildet. Nichts desto weniger hat der Herr von Montmorenci / eben zu der Zeit / die Waffen in Languedoc wider vns ergriffen. Vnd nach vielen feindlichen [674] Thaten die er begangen / hat er die Statt Villeneufue von Berg in Viuarets, welche wir jnne hatten / vberfallen. Vnd dieweil die Rechnung leichtlich zumachen war / daß man sich solchem Gewalt widersetzen würde / so wird der Herr von Reaux / deß Königs Leibguardy Leutenant / dahin geschickt. Welcher sich annahm / als hette er Befehl / allen denen / welche gewaffnet / zu gebieten / daß sie die Waffen niderlegen solten. Der Herr von Chastillon (dessen Fürsichtigket vnnd Eyffer zum Dienst deß Königs vnnd zum Frieden seines Königreichs / vnser Volck / welches vngedultig / vnd begierig / sich wider den Gewalt / so jhnen angethan ward / zu wehren / biß daher ingehalten hatte) als er durch einen Trabanten / welchen der von Reaux zu jhm gesandt / verstanden / was sein Befehl were / helt die vnsern / welche gantz schwürig waren / noch ferrner auff. In dem aber er erwartet / biß jhm von dem von Reaux noch mehr Berichts einkäme / vnnd daß er hörte / ob der von Montmorenci dem fürgebenen Befehl Folg geleystet hette? So hat sich gemeldte Statt Villeneufue von Berg / nach dem sie zween Stürm außgeschlagen / vnnd den Feind von den Pforten abgetrieben hatte / gedachtem von Reaux / auff den blossen Nahmen deß Königs ergeben / vnd sich seinem Schutz vn̅ Schirm vnderworffen. Da ist der von Montmorenci hineyn gezogen / vnnd hat eine Besatzung in die Statt gelegt / welche alsbald allen Gewalt vnnd Muthwillen geübt. Als nun die vnserigen / die solchen betrieglichen Handlungen nicht mehr trawen wolten / sondern sahen / daß sie sich wehren müßten / zu den Waffen gegriffen / ist der von Reaux zum Herrn von Chastillon kommen / vnnd jhm versprochen / daß Villeneufue von Berg wider solte erstattet werden. Da hat der von Chastillon / welcher gehoffet / daß durch den Vertrag / so zwischen jhnen gemacht worden / alles wider zu Ruhe vnd in Frieden würde gebracht werden / sich vberreden lassen / daß er die Waffen nidergelegt. Vnder dessen hat der von Montmorenci / an statt daß er deßgleichen thun solte / fünff oder sechs Fähnlein Knecht in Villeneufue von Berg gebracht / vnnd den von Peraut durch den Trommenschlag zum Gubernator darinn außruffen lassen. Ferrner / nach dem er viel newer Befehl außgeschrieben / welche datirt den andern Tag nach dem er von Reaux zu jhm kommen / hat er Vals / eine andere Statt in Vinarets / welche die vnserige in jhrem Gewalt hatten / belägert. Da mehrgemelter von Reaux / mitlerweil der Herr von Chastillon sich auff seine Zusag verläst / daß der von Montmorenci dem Vertrag nachkommen würde / sich bey der Belägerung finden lassen / vnd zugesehen / als die Statt beschossen worden. Diese Statt / welche klein vnd schwach / darinn nur die Innwohner waren / nach dem sie hundert Carthaunenschüß außgestanden / hat sich auff ehrliche Conditiones ergeben. Aber es hat der Feind / wider die außtrückliche Capitulation / allerley Grawsambkeit / Schand vnd Barbarische Tyranney / gegen einem hauffen armer vnschuldiger Leuth / die theils jämmerlich ermordt / theils geschändet worden / verübt. Also ist man auch mit Balons / so nahe darbey gelegen / dem gemachtenVertrag zuwider / vmbgangen. Diese Betriegerey vnd Vntrew wider beschehene Zusag vnd Vergleichung / gibt genugsamb zuerkennen / daß deß Königs Wort vnd Befehl / mit welchem man vns geäffet / nur ein Fallstrick gewesen vns zu fahen / damit der von Montmorenci / welchem heimlich vnd ins Ohr versprochen worden / daß alles / so er darwider handeln würde / solte gut geheissen werden / Mittel vnd Gelegenheit hette / gemelte Stätt einzunehmen. Eben vmb die Zeit / nach dem der von Poyane sich in Bearn gestärckt hatte / damit er den Herrn de la Force von dannen treiben möchte / ist der Herr de la Saladie / im Nahmen deß Königs / zu jhm gesandt worden / mit Befehl / daß er etlich Kriegsvolck / so er bey sich hatte zu seiner Versicherung / vnd damit er deß Königs Authorität in der Regierung deß Lands / welches jhm anbefohlen gewesen / wider gedachtes von Poyane gewaltsames Beginnen handhaben möchte / abdancken solte. Aber der von Saladie / an statt daß er dessen de la Force Antwort dem König anzeigen solte / wie er sich stellete / daß ers thun wolte / ist in Guyenne herumb gezogen / vnnd hat dem von Espernon / Vignoles / vnd vielen andern / Befehl gebracht / daß sie sich in Waffen begeben solten. Daher erfolgt / daß gantz Guyenne in kurtzem mit Soldaten erfüllet worden / vber die jenige / die zuvor drinnen waren gelassen worden. Vber diß so haben wir gesehen / daß zur stund das Kriegsvolck / so in Poicton geblieben war / sich zu dieser Statt (Rochelle) vnnd S. Jean de Angely genahet. Vnnd wurden alle Rentkammern der Oerther vnser Versicherung / da sie waren auffgerichtet worden / durch einen Rathschluß anderst wohin versetzt. Welches eine greiffliche Anzeig war / daß man nicht an Rochelle allein wolte / sondern an alle andere Stätte / die wir hatten / vnnd daß wir vns nichts anders / als eines allgemeinen Kriegs / welcher in kurtzem wider vns solte fürgenommen werden / zu versehen hetten. Diese Versetzung geschahe vmb keiner andern Vrsach willen / dann damit vns die Mittel entzogen würden / vns zu wehren / wann man vns verfolgen würde / wie schon beschlossen gewesen. Darauß genugsamb abzunemmen / daß man sich rüstete vns anzugreiffen. Auß solchen Friedbrüchigen Newerungen vnd Dräwworten / da schon allbereit die Verfolgung vnnd Vndertruckung der vnserigen in vielen Orthen angangen / kondten wir leichtlich prognosticiren / was für ein Vngewitter vorhanden / welches vns auff den Kopff fallen wolte. Vnd spürten wir wol / daß vnsere Feinde / welchen der Muth gewachsen / dieweil es jhnen bey der Verhergung vnd Verwüstung der Herrligkeit Bearn so wol gelungen / nur auff eine bequeme Zeil gewartet hetten / vns durch einen offentlichen Krieg ferner zuverderben. Dessen wir genugsame An [675] zeigungen hatten durch die Rede / die in der widerkehr von Bearn offentlich getrieben wurden / wie daß Rochelle solte belägert / vnd durch was Mittel dieselbe Statt leichtlich köndte eingenommen werden? Deßgleichen durch die Ermahnungen / die täglichs dem König geschahen / daß er die Hugenotten außrotten solte: Durch die Verläumbdungen / die man wider vns außgoß / damit man dessen einen Schein hette: Durch die Dräwungen / die vns zu Ohren kamen: Vnd durch die Zurüstung / die wir vor Augen sahen. Nichts desto weniger / weiln man noch jmmer außgab / der König meynte es gut mit den Religionsverwandten / vnd wolte / daß seine Edicten gehalten würden / so haben vnsere General Deputierte / denen die gantze Handlung anbefohlen vnnd vertrawet war / Jhrer Mayest. vnsere Klagartickel Schrifftlich vbergeben / damit den fürnembsten Beschwernussen fürderlich vnnd mit der That abgeholffen würde / wie es die Noth erforderte / solten vnsere Kirchen Ruhe vnd Frieden haben. Aber nach vielfältigem Anhalten vnnd Auffschub / nach vielem Bitten vnnd Flehen deren / so vnder den vnserigen in höchstem Ansehen sind / auch deß Hertzogen von Lesdiguieres selbsten / welcher jetzundt am Hofe / so haben vnsere General Deputierte niemals einige Antwort erlangen können. Allein hat der Herr von Fabas / einer vnder denselben / vnnd ein Edelmann / welchen der Hertzog von Lesdiguieres zu vns abgefertigt / vns zuverstehen geben / inmassen gemeldter Hertzog mit eygener Hand an vns geschrieben: Daß auff so vielfältige Klagen / er (der von Lesdiguieres) der tröstlichen Zuversicht were (dann der König / ohnangesehen man vnsern Kirchen die Hoffnung gemacht / daß er seine Edicten halten wollen / solches weder mündlich versprochë / noch durch seiner Diener einen vns hatte ansagen lassen) so wir zuvor von einander schieden / es würde das Kriegsvolck von denen Orthen / da wir vns besorgten / abgeführt: Die Rechnungen der Oerter im Delphinat auffgesucht / vnnd was davon gefunden / jnnerhalb sechs Monden vns zugestellt: Denen von Bearn / an statt der geistlichen Güter / eine gewisse Summ Gelts / die jhnen vor diesem angebotten / geliefert: Der Herr de la Force / sampt seinen Kindern / in jhren Emptern gelassen: Vnd vnder deß / biß wir vns hierauff resolvirten / nichts feindlichs wider vns fürgenommen werden: dessen jhm gewisse Zusag geschehen. Aber / wie wir eben an dem waren / daß wir vns hierauff bedencken wolten / so thäte vns der Herr Chalas / der ander vnser General Deputierten / zuwissen / daß der König / denen vns beschehenen Zusag-vnd Vertröstungen zuwider / auß Trieb vnserer Feinden / deß andern Tags gäntzlich beschlossen hette / vns offentlich zu bekriegen / vnnd ein Kriegsheer von ein vnd viertzig tausendt Fußknechten / vnd 6000. Pferden zu Feld zubringen: Daß das Ampt deß Herrn de la Force / welcher Gubernator in Bearn gewesen / dem Mareschal von Themines: die Hauptmanschafft vber deß Königs Guardy / die sein eltester Sohn gehabt / dem Marquis de Mauny vbergeben / vnnd dem Herrn von Monpou̅illan / seinem andern Sohn / befohlen worden / von Hof zuweichen. Eben zu der Zeit / wie vnsere Feinde sich eyleten / vns auff alle Mittel vnd Weg zuverfolgen / so haben die auffrührische Predigten / die Buderweisung bey der Beicht / die Schmähschrifften / die Verläumbdungen wider vnsere Trew / die Einbildung / daß der König vnsere Religion hassete / vnnd die Verkündigung deß Kriegs wider vns / jhre Würckung erwiesen. Dann in der Statt Tours / den 19. Aprill / als einer mit Nahmen Martin le Noir / welcher kurtz zuvor zu vnser Religion war bekehrt worden / vnnd deßwegen viel Hohns vnd Spotts hatte außstehen müssen / dergestalt / daß auch das Volck ein Bild von Stroh gemacht / welches sie bald mit seinem Namen / bald Martin Luther nenneten / vnnd dasselbe offentlich verbrandt hatten (welche Schmaach / ohnangesehen die vnserige sich deren zum hefftigsten beklagt / vngestrafft geblieben) mit Todt abgangen / vnnd man jhn zum Grab getragen / ist das Volck zusammen geloffen / vnd nach dem es mit dem todten Leichnamb / ehe er begraben gewesen / heßlich vmbgangen / hat es jhn darnach / als man jhn zur Erden bestattet hatte / wider auffgegraben / vnd allen Muthwillen vnd Vnmenschlichkeit gegen jhn verübt. Dabey es nicht geblieben / sondern ist ein grösserer Auffruhr entstanden. Vnd hat das Volck ein Hauß nahe beym Kirchhof nidergerissen vnd zerstört. Von dannen auff vnser Kirchen / die ein viertheil Meil Wegs davon war / zugestürmbt / dieselbe angezündt / das Schulhauß vberfallen / beraubt / geplündert. Vnd als noch ein mächtiger hauff darzu kommë / haben sie drey gantzer Tag zugebracht / die Kirch abzubrennen vnd zu zerftören. Welches die Obrigkeit geschehen lassen / oder doch so spat darzu kommen daß sie ein solch Toben vnd Wüten nicht hat stillen können. Alsbald haben es die von Poictiers denen zu Tours nachgethan. Da das Volck / mit ebenmässiger Vngestümmigkeit / die Mawer deß Kirchhofs / da die von der Religion jhre Todten begruben / eingeworffen / die Todtenkisten zerbrochen vnnd in stücken geschlagen / vnd die Kirch gleichfalls zu Bodem richten wollen / wann die Obrigkeit / welche allhie besser gewacht / solches nicht verhindert hette. Alle diese Rathschläge vnnd Handlungen vnscrer Feinden / fürnemblich aber dieser schröcklicher Vberfall vnd Vbertrang / die grosse Zurüstungen zum Krieg / die vnbilliche vnd vngnädige Entsetzung deß Herrn de la Force vnnd seiner Kinder / wider die Zusag / die man jhm erst newlich gethan / vnd das Kriegsvolck / welches schon fertig stund / vnder dem Befehl deß Hertzogen von Espernon / einen newen Einfall ins Land Bearn zu thun / gaben gnugsamb zuverstehen / daß die Stund einer allgemeinen Verfolgung vorhanden / vnd daß das jenige / was man schon vorlängsi wider vns practicirt hatte / nun einmal außbrechen wolte. Deßwegen vnsere Feinde / da [676] mit sie jhr Vntrew vnd Betrug zu Werck stellen möchten / eins theils vns diese Verheissung für gemahlt / daß der König die Auffruhr deren zu Tours straffen würde: Anders theils / damit sie etlichen der vnserigen jhr Mißtrawen benehmen / vnd die / so sich nichts vbels besorgten / noch mehr in den Schlaaff brächten / eine Erklärung in allen Parlementen vnderm Dato 27. Aprill bestettigen lassen / daß der König / welcher jhm für genommen / etliche von der Religion / die man Rebellen vnd Auffrührische nennte / zu straffen / seine Edicten allen denen / die in seinem Gehorsamb würden verharren / halten / sie schützen / vnd bey jhrer Freyheit vnd Sicherheit / nach laut der Edicten / handhaben wolte. Endlich / so wird dem Herrn de la Force versprochen / daß so er auß Bearn zöge / so würde dem von Espernon befohlen werden / sich von dannen zumachen / doch solte er de la Force / jhm dem von Espernon / es zuvor zuwissen thun. Demselben ist man folgender gestallt nachkommen. Wir wollen von dem letzten Puncten anfangen / welcher der erste gewesen / den man nicht gehalten. Der Herr de la Force ist abgezogen / vnd hat die Waffen nider gelegt. Welches er dem Hertzogen von Espernon / durch den Freyherrn von Arros / anzeigen lassen. Darauff ist gemeldter von Espernon alsbald ins Land gefallen / hat sich aller Stätt vnnd Oerther / da die von vnser Religion die Oberhand hatten / bemächtigt / dieselbe mit starcker Guarnison besetzt / das Schloß Montanay geschleifft / vnnd die vnserige dermassen bedrangt / daß die fürnembste gezwungen worden / das Land zuraumen / vnd jhre Güter zuverlassen. Viel / die keine Waffen hatten / vnd nicht begehrten sich zu wehren / sind jämmerlich ermordt worden. Die vbrige werden vnder einem harten Joch getruckt / vnd müssen allerley Trangsal / Pein vnd Marter außstehen. Auff der andern seiten ruckte der König fort mit seinem Heer / damit er das jenige / so er dieser Statt gedräwet / vollbrächte. Jedoch ließ er allenthalben außbreiten / daß sein Zug nicht ins gemein wider die von der Religion gerichtet were / vnnd verhieß etlicher: Obersten in den Stätten vnd Vestungen vnserer Versicherung / daß so sie jhn würden hineyn lassen / er alles im alten Wesen wolte bleiben lassen. Da er nun durch Tours gezogen / hat sich daselbst eine solche Meuterey erhaben / daß der Commissarius, welchen man dahin gesandt hatte / vber die Auffrührische Gericht zuhalten / zur Statt hinauß gejagt / die verstrickte mit Gewalt auß den Gefängnussen gerissen / die Häuser der vnserigen / welche wegen deß ersten Auffstands / von dannen gewichen waren / geplündert vnnd verherget worden. Darauff kaum so viel geschhen / daß man fünff loser Buben / wegen deß Schimpffs / der dem König in seiner Gegenwart begegnet / hingerichtet hat: Vnd zwar zu dem ende / damit man etliche der vnserigen / so sich bereden liessen / als solten die Edicten gehalten werden / bey der Naasen herumb führete. Der König kam gen Saumur / da der Herr von Plessis auff die außtrückliche Zusag / die man jhm gethan / daß nichts solte in seinem Ampt geändert werden / vnnd auff die Erklärung / so drey Wochen zuvor war publicirt worden / jhm die Pforten der Statt vnnd deß Schlosses geöffnet / aber mit vnserm grossen Schaden bald erfahren / was der Betrug vnnd Vntrew vnserer Feinden auff sich hette. Welche den König vberredt / daß er jhm das Regiment daselbsten genommen / vnnd 400. Soldaten von seiner Leibguardy ins Schloß gelegt: Deßgleichen die Vorstatt zum Grünen Creutz mit einem andern haussen besetzt: dadurch wir diesen Orth vnser Versicherung verlohren. Wie kan Franckreich ohn Vnwillen vnnd Vngedult sehen / daß die / so weder dem König noch dem Vatterland hold sind / also schändlich deß Königlichen Nahmens vnd Tittels mißbrauchen / damit sie solche abschewliche Vntrew begehen? Es sind nur zehen Monat / daß durch ein sonderbar Schreiben Jhrer Mayest. die Verwahrung der Oerther der Versicherung vns noch ferner auff vier Jahr lang gegönnet vnnd gelassen worden. Vnder allen ist die Statt Saumur gewesen / an welcher vns am meisten gelegen. Wir haben sie in vnserm Gewalt gehabt / von der Zeit an / da der jüngstverstorbene König / damals König von Navarren / von König Henrichen dem Dritten / jhm zu Hülff zukommen / beruffen worden / vnd er jhn / durch deren von der Religion Beystandt / auß den Händen vnd Tyranney der Ligisten errettet hat. Damals hat jhm gemeldter König diese Statt zum Paß eingeraumbt. Vnd ist sie seydher in vnsern Händen geblieben / zum Zeichen vnser trewen Diensten gegen dieser Cron. Diese Statt / welche am Fluß Loire gelegen / hette bey den Verfolgungen vnnd Verwirrungen / so die Feinde deß Vatterlands heutiges Tags erwecken / vielen armen vertriebenen Leuthen ein bequemer Paß oder Zuflucht seyn können / damit sie dem Fewer vnd Schwert / so man jetzt bereitet / sie zu würgen / entrinnen möchten. Diese Statt war in den vorigen Jahren / da wir Ruhe hatten / ein Pflantzgarten vnserer Kirchen / darinn eine für treffliche hohe Schul gewesen. Das sind die Vrsachen / vmb welcher willen die Grawsambkeit vnser Feinden den König bewegt hat / vns zu bekriegen / vnnd den anfang von einer so schmertzlichen Wunde zumachen: dazu man alle vorher gehende Verläumbdungen / allen gesuchten Schein eines Vngehorsambs vnd Rebellion / alle sonderbare Mandaten wider vnser Versamblung / vnd diese Statt / wie auch alle betriegliche Erklärungen vnnd Verheissungen für die jenige / die in deß Königs Gehorsamb verharren würden / angewendet hat. Dann wer ist / der den Herrn von Plessis / dessen langwirige vnd getrewe Diensten / die er beydes dem verstorbenen vnnd jetzt regierenden König geleystet / jederman bekandt / einiges Vngehorsambs oder Rebellion beschuldigen könne? Ja hette er nicht eben darinn der Sachen zuviel gethan / daß er vnsern trewlosen Feinden / wegen deß Königlichen Nahmens / den sie geführet / zu viel getrawet? Vnd [677] dieweil er meynte / er wolte dem Vnglück / mit welchem etliche der vnserigen offentlich bedräwet waren / entgehen / obangegte betriegliche Declaration selbs durch den Truck publicirt / vnnd damit er der erste were / der solcher geniessen möchte / dem König die Start so freywillig geöffnet hat? Also hat man an diesem Orth die Larve abgezogen / vnd ohne schew zuerkennen geben / daß man vns alle ins gemein angreiffen wolte. Dann stracks nach dem der König zu Saumur gewesen / ist Zeitung einkommen / daß alle die von der Religion in den fürnembsten Stätten von Normandien / weren wehrloß gemacht worden. Was hatten die gethan? Können sie auch einiger Rebellion oder Vngehorsambs / nach ergangener Declaration / bezüchtigt werden? Vnd das noch mehr ist / als der König zu Saumur war / so ist der Herr Arngut / auff einen Sambstag den 15. dieses Monats / gen S. Jehan de Angely kommen / vnd dem Hertzogen von Rohan / vnnd Herrn von Soubize / einen Befehl gebracht / daß sie zu Jhrer Mayest. kommen solten: Welche begehrte jhr Gutachten zuvernemmen / wie diese gegenwärtige Vnruhe möchte gestillt werden? Diß geschahe zwoer Vrsachen haben. Erstlich / damit durch Hoffnung einiges Rechts / die grosse Herren vnnd der gemeine Mann vnser Religion / würden auffgehalten (inmassen biß daher geschehen) vnder dessen daß man sich mit allem fleiß zum Krieg rüstete. Darnach / vnd zwar fürnemblich / damit man in das Kriegsvolck deß Königs / welches der Herr von Auriac führte / kein Argwohn vnnd Mißtrawen setzen solte. Welches gleichwol den andern Tag / auff die drey tausendt fünffhundert Mann starck / in die Vorstätt gefallen / vnnd die Statt mit allem Ernst angegriffen / in Meynung dieselbe zu vberraschen: welches auch geschehen were / wo sie sich nicht dapffer gewehrt hette. Was hatte die Statt begangen? Vnd wie hette man sie können beschuldigen / daß man nicht zugleich obgedachte Herrn beschuldigthette? Gleichwol so hatte der König an den Hertzog von Rohan / als seinen trewen vnnd wol affectionirten Diener / geschrieben / vnnd jhn / seinen Ober Amptmann vnnd Leutenant in der Landschafft Poicton / intitulirt: welches man einem Rebellen vnd Vngehorsamen nicht zuthun pflegt. Was kan dann dieser Start zugemessen werden / vmb welches willen man sie vmbringt / belagert / deß Königs Geschütz dafür gebracht / vnd sie also zugerichtet / wie sie jetzundtist? Was hatte die Statt Jargean / ein ander Orth vnfer Versicherung / gesündiget / daß man sie auch zu der Zeit belägert hat? Anders kan man nicht sagen / dann daß man geschworen / vnserm keinen zuverschonen: vnd daß der Haß wider vnser Religion so groß ist / daß man auff alle Mittel vnd Weg trachtet / wie man sie köndte außrotten. Diß stellen wir vor den Augen aller Frantzosen / ja aller Christen / vnnd ruffen sie an zu Richtern vber vnser Vnschuld / vnnd der vnbilligen vnnd gewaltsamen Verfolgung vnser Feinden. Vnd ob wol jetzt gethane Erzehlung / welcher gestallt vnsere Feinde gegen vns / vnd wir gegen den König / verfahren vnd gehandelt / die falsche Anklag vnnd Verleumbdung vnser Feinden genugsamb entdecket / in dem sie vns als Rebellen vnnd Vngehorsame außruffen: Jedoch / damit nichts dahinden bleib / welches frommer Lenth Gunst von vns abwenden / vnnd jhr Mitleyden gegen vns in vnserm Elend / oder jhr Hülff in vnser nothwendigen vnnd billigen Gegenwehr / verhindern möchte: so können wir leichtlich darthun / daß kein Schein noch Verdacht einiger Rebellion in vns zufinden. Keiner wolle gedencken / daß die Klagen / welche die gewaltsame Vndertruckung vns außgepreßt / wider den König gehen / in welchem wir erkennen vnd von Hertzen ehren das Ebenbild GOttes hie auff Erden. Aber wir messen die Vnbilligkeit / vber welche wir klagen / denen zu / die seiner Gunst vnd seines Gewissens mißbrauche. Vnd wann wir die jenige / so vns besagter massen beschuldigen / beschreiben / vnnd mit jhren Farben außstreichen wolten / so würde gantz Franckreich / welches vnder dem vnerträglichen Joch jhrer Tyranney seufftzet / bezeugen / daß wir die Warheit gesagt / vnnd jhnen gar nicht vnrecht gethan hetten. Aber es soll vns zu vnser Vnschuld genug seyn / daß wir jhre falsche Anklag ableinen. Sie beschuldigen vns / wir seyen Rebellen / vngehorsamb / vnnd widerstzen vns deß Königs Gebott. GOtt sey danck / daß die Religion / welche wir im Hertzen haben / vnnd die wir durch vnsere offentliche Bekantnuß an den Tag geben vnd für vnsern Königen bezeuget haben / damit sie wüßten / daß wir neben dem reinen Gottesdienst vns schuldig erkenten / jhnen allen Gehorsamb zu erzeigen / vns schon längst von solcher Aufflag ledig gesprochen hat. Wir erkennen keine Obrigkeit hie auff Erden vber vnsern König. So sind wir auch keiner andern verpflichtet. Wir verdammen alle die / so da lehren / daß wir richtigs wegs / oder neben zu / deß Eyds mit welchem wir vns verbunden jhm gehorsamb zu seyn / entschlagen können werden. Mit dieser Bekantnuß stimmen auch eyn / alle vnsere vnnd vnser Voreltern Handlungen. Wo ist jemals einer vnder vns gesunden worden / der sein Messer mit vnser Königen Blut abschewlicher weise besudelt? oder sich zu dem Feind deß Vatterlands geschlagen hette / dasselbige zu zerreissen vnnd zu verderben? Hat nicht viel mehr Gott der Allmächtig / nach so vielen tödtlichen Wunden / die Franckreich von andern empfangen / den Arm vnd die Dapfferkeit vnser Voreltern gebraucht / dasselbe gleichsamb wider von dem Todt zuerwecken? Heutiges Tags / da die vorige Rottierung sich wider zusammen thut / so siehet man / daß vnsere geschworne Feinde / die sich verbunden haben / neben vnser Religion alle Stände in der Christenheit / sonderlich aber diß Königreich / zu zerstören / vnd das Hertz vnd Willen deß Königs / nach dem sie seinem Gewissen etwas einblasen / jhres [678] Gefallens lencken vnnd wenden / jhn bereden / sein Königreich in die eusserste Gefahr zu setzen / damit er vns vertilge. Wir dörffen wol sagen / daß die Zeit vnd die Erfahrung jhn noch lehren wird / daß er nichts festers vnnd beständigers hat in seinem Königreich / seine Cron zu vnderstützen / als vnser Trew. Wer vns ansihet / der mercket ohnfehlbarlich / daß der Fried vnnd Ruhe dieses Königreichs / vnd die Hoheit deß Königs / mit vnser Beschirmung verknüpfft sey. Sintemal es vnlaugbar / daß nach dem Gott der Herr Mittel gebraucht / sein Werck zubefördern / die Erhalt- vnd Zunehmung vnser Religion in diesem Königreich hange von der Freyheit vnd Sicherheit der Edicten / vnder welchen wir leben: die Erhaltung der Edicten aber / von der vollkömlichen Authorität deß Königs. Solches kan die glückliche Regierung Henrichs deß Grossen bezeugen. Welchen als GOtt zu einer vollkommenen Macht vnd Hoheit vber alle Könige der Christenheit erhaben / so hat man gesehen / daß vnder dem glückseligen Zustandt vnd Auffnehmen dieses Königreichs vnsere Kirchen geblühet / vnnd das Evangelium dermassen darinn gepflantzt worden vnd Frucht getragen / daß es vnsern Feinden im Hertzen wehe gethan / welche nicht nachgelassen / biß sie Franckreich eines so gewaltigen Königs beraubt haben. Vnd noch heut zu Tage / da sie vns beschuldigen eines Vngehorsambs / auff daß sie einen Schein haben / vns z???uüberfallen vnnd mit Krieg zuverfolgen / ist diß eben vnsere Klag / daß die Authorität deß Königs geschmälert / vnd seine Edicten für nichts geachtet werden / vnnd begehren wir nichts anders / dann daß man darinn rath schaffe. Heißt das Rebelliren / vnd sich seiner Obrigkeit widersetzen? Wir haben vns versamblet / jhn vmbs Recht anzuruffen. Hatten wir dessen nicht gnugsame Vrsachen? Vnd war vns solches nicht erlaubt? Solches haben wir droben erwiesen / durch die Erzehlung deß vns zugefügten Vbertrangs / vnnd der Zusagungen / die vns geschehen. Was haben wir anders gethan / dann daß wir geklagt haben? Daß wir offt angehalten / nach dem wir offt abgewiesen worden / wer kan vns deßwegen schelten? Daß wir gegen vnsern König / welcher das Ebenbild Gottes auff Erden ist / das jenige gethan / was vns GOtt befihlt / daß wir gegen jhm thun sollen? Daß nun etliche Deputirte auß allen Provintzen inständig gebetten / daß der König vns einmal einen gnädigen Bescheydertheilen / vnnd sein wol geneigtes Gemüth gegen vns erweisen wolte / ist das nicht ein boßhafftiger vnnd zancksüchtiger Griff / daß / damit man vns mit fug das Recht erweigern möge / man vns beschuldigt / als hetten wir dadurch deß Königs Hoheit verletzt? Solche Verweigerung zu beschönen / so wendet man eyn / daß die Reichsstände / wann sie ???ihr Begehren Schrifftlich vbergeben / von einander ziehen / ohnerwartet einiger Antwort. Aber es hat gar eine andere Gelegenheit mit vns vnnd den Reichsständen. Was wir begehren / gehet nicht das Reich in gemein an / sondern allein vnsere Kirchen. Wir begehren nicht / daß man newe Ordnungen vnnd Satzungen im Reich mache. Bey solchen Sachen / wann die Stände sich ein mehrers anmassen wolten / als jhr Gutachten anzeigen / so würde ohn allen zweiffel der Königlichen Hoheit ein Abbruch geschehen. Aber alles / was wir begehren / ist: daß vnsere Kirchen / die man vns verbrandt / wider gebawet: die Vbung vnser Religion / die man verhindert / wider gestattet: die Stätte / welche der König vns vertrawet / vnnd man vns genommen / vns widerumb eingeraumbt werden: daß Man etliche der vnserigen zu Diensten kommen lasse: daß man die Kinder / welche den Eltern mit Gewalt auß jhren Armen gerissen worden / jhnen widergebe: vnd was deß Dings mehr ist. Was gehet der Hoheit deß Königs dadurch ab / wann er alsbald verwilligt / daß man vns Recht schaffe? Wann ein Privatperson / dero eine solche Vnbilligkeit begegnet / gut Fug vnd Macht hat / vom König zu begehren vnnd zu erwarten / daß er jhr zum Rechten verhelffe: warumb solte solches einer gantzen Gemein / dero eine gleichmässige Vnbilligkeit auß Haß angethan worden / nicht auch erlaubt seyn? Was könte doch vnbillicher seyn / dann daß man vns eines Vngehorsambs vnnd Rebellion beschuldiget / dieweil wir vns beklagt / vnnd das Recht auff solche weise ersucht haben? Ist das nicht ein grausamb ding / daß man vns deßwegen verfolget vnd bekrieget? Aber man kan hierauß gnugsamb abnehmë / Daß solche Scheinvrsachen / welche vnsere Widersacher wider vns herfür gesucht / nur ein Deckmantel sind / jhr böß Gemüth / durch welches sie vorlängst jhnen fürgenommen / vnsere Religion mit Waffen zu dempffen / vnd Franckreich in Jammer vnd Noth zubringen / zubedecken. Derhalben / so man betrachtet die Billigkeit / vnnd dringende Noth / die vns bewegt / dem König vnsere Klagen fürzubringen / vnnd zu jhm / als zu vnserm Schutzherrn / vnsere Zuflucht zunemmen: die Erlaubnuß / so vns so klärlich vnnd deutlich gegeben war / vns zu versamblen: die Vntrew / die vns begegnet durch die List vnserer Feinden / wider so vielfältige Zusagungen: den Gewalt / durch welchen sie vns allen Zugang zu Jhrer Mayest. versperrt / vnd alle vnsere Supplicationes verworffen: die Vnbillichkeit jhrer Anklag: das Laster der Rebellion / mit welchem sie vns wider die Warheit beschmitzen: die Trewlosigkeit / die sie vns bewiesen / in dem sie vns auffgehalten / vnd kein Recht wollen widerfahren lassen / auff daß sie vns mitlerweil drey Stätt im Viuarez / gantz betrieglicher weise / vnnd wider die Zusag / die man vns in deß Königs Nahmen gethan / entzöge: den Feindlichen Einfall ins Land Bearn / wider ein so klare Bedingung / die wir vnsers theils so richtig gehalten / vnnd die mörderische vnnd vnmenschliche Thaten / die darinn begangen worden: Endlich / so man betrachtet eine so schändliche Vntrew / da man kurtz zuvor eine Declaration vnder dem Nahmen deß Königs auß gehen lassen / welche in allen Parlementen in [679] Franckreich bekräfftigt worden / in deren man Freyheit vnnd Sicherheit allen Religionsverwandten / die sich gehorsamb erzeigen würden / vermög der Edicten / versprochen: vnd bald darauff Saumur eingenommen / da die Thoren so freywillig vnd mit so grosser Ehrerbietung geöffnet worden / Krafft der außtrücklichen vnd sonderbaren Verheissungen (obgemelter Declaration zugeschweigen) daß nichts solte darinn geendert werde: daß durch gleichmässigen Betrug vnd Berrätherey die Statt Jargean eben zu der Zeit angesprengt / vnd die zu S. Jehan angegriffen worden / vnd ist es jetzund an dem / daß man sie belägern will: daß man allen denen von der Religion in allen den sürnembsten Stätten in Normannien gebotten / die Waffen abzulegen / da mit man sie leider / desto leichtlicher metzlen vnd vmbs Leben bringen möchte Wan̅ man / sagen wir / diß alles betrachtet vnd zu Gemüth führet / so zweifflen wir nicht / man werde erkennen / daß wir diese Verfolgung leyden vmb der Gerechtigkeit willen / vnnd wegen der Religion / die dermassen verhaßt ist / daß es sich ansehen läßt / als hetten heutiges Tags alle vnsere Feinde durch gantz Europen zusammen geschworen / dieselbe zu vertilgen. Demnach wir nun / zu Erhaltung der Freyheit vnsers Gewissens / vnnd auß Liebe die wir zu vnserm Vatterland tragen / gedrungen werden / eine rechtmässige vnnd nothwendige Gegenwehr / mit Hülff deren / die es mit vnser Religion vnnd diesem Königreich wol meynen / fürzunemmen: So ersuchen wir den König noch einmal gantz flehenlich / vnd bitten jhn vnderthänigst / er wolle diß glauben vnd betrachten / daß wir in vnserin Gebett / welches wir täglich für Gott außschütten nichts hefftiger begehren vnnd wündschen / dann die Wolfahrt beydes seiner Person vnnd seines Königreichs: Vnd zugleich sich erinnern / daß vnsere Voreltern / welche durch jhre Religion zum Gehorsamb / den man seinem König schuldig ist / angewiesen gewesen / jhr Leben in die Schantz geschlagen haben / damit sie Henrichen den Grossen trewen Beystandt thäten / diß Königreich / welches seinen Feinden / eben vnder dem Schein deß Hasses vnnd der Verfolgung wider vnser Religion vnd vns / verrathen vnd verkaufft gewesen / widerumb zu erobern. Darauß er abnehmen mag / daß wir nach dem Exempel gemeldter vnser Voreltern / der Pflicht / mit welcher wir dem Vatterland verbunden / niemals vergessen / noch den Gehorsamb vnnd willigen Dienst / den wir nach außweiß vnser Religion jhm schuldig seynd / auß der Acht gelassen haben. Wolte Gott / ???HERRKONIG / daß E. May. recht betrachten vnnd zu Hertzen nemmen wolte / was zu Erhaltung vnnd Vermehrung jhrer Hoheit dienet / vnnd daß sie auß angeborner Dapfferkeit / zu Bestettigung der Cron vnd Herrligkeit jhres Königreichs / jhre Waffen wider die Feinde desselben wenden / vnnd sich vnsers getrewen Diensts darinn gebrauchen wolte: Mir wolten künlich sagen vnnd versprechen dörffen / daß in einer so gerechten Sach / wir deroselben besten Dienern im geringsten nichts nachgeben würden. Jetzundt aber sagen wir / vnnd beweinen es mit Blutsthränen / vnnd mit bittern Seufftzen / daß die Feinde ewrer Cron vnnd Person / in dem sie Ew. Mayest. bewegt haben / die Waffen wider vns zu nemmen / vnd dieselbe in dem Blut dero getrewesten Diener zu duncken / sie beydes ewer Cron vnnd Person ins Verderben stürtzen wollen. Es sind ewere rechte Feinde / die ewern Zorn wider vns anblasen / damit ewer Königreich in die Aschen gesetzt / vnnd Ew. Mayest. darunder begraben werden. Welche / nach dem sie den trefflichsten König der Welt / ewern Herrn Vatter / Teufflischer weise ermordt haben / dieweil er vns nicht zuwider war / sondern durch seine Güte vnd Gerechtigkeit vns / als seine trewe Vnderthanen beschützte / reitzen heutigs Tags Ew. Mayest. daß sie vns hasse vnnd vertilge / damit sie selbst sampt diesem Königreich zu Grung gehe. Wann aber bey diesem Vngewitter / welches sie schon erweckt / vnnd wir spüren / daß es auff vns fallen wolle / wir gezwungen werden / zu vnser Erhalt- vnnd Beschützung / die Mittel / welche die Natur vns an die Hand gibt / zuergreiffen: So bezeugen wir / ???HERRKONIG / für GOtt / für Ew. Mayest. vnnd allen Menschen / daß wir nichts desto weniger ewer Hoheit / vnnd den Gehorsamb / den wir Ew. Mayest. schuldig seynd / vor Augen haben / vnd allen fleiß anwenden wollen / so viel vns möglich seyn wird / ewer Person vnd Königreich zu fristen. Gott der Allmächtig / welcher ein Gott ist beydes der Raach vnd Gnade / vnd der nach seinem allweisen Rath / bißweilen seinen Zorn / durch grewliche Exempel vber die Könige vnnd Völcker / so sich wider jhn erheben / auß geußt / bißweilen die ärgste Feinde seiner Kirchen erhelt vnd bekehrt / gebe / daß E. May. für allem Vnglück bewahrt werde / vnd die Religion vnnd Trewe deren / die sie jetzt auß Vnwissenheit vnnd falschem Bericht hasset / recht möge kennen lernen. Vnder dessen ruffen wir gantz demütig an / alle Könige / Fürsten vnd Stände / welche die Vnschuld guter vnd getrewer Vnderthanen / so man jetzt vndertrucket / jhnen billich sollen angelegen seyn lassen / fürnemblich aber gegë Gott verpflichtet seynd / seine Sach vnnd Warheit zu vertheidigen: vnnd bitten sie zum sleissigsten / daß sie vns in dieser vnser Nothwehr / wider so mächtige Feinde / denen wir für vns selbsten viel zu schwach sind / die hülffliche Hand bieten wollen. Dann sie / vnsere Feinde / eben diese Zeit erwehlet vns anzugreiffen / da sie fast an allen denen Orthen / von dannen wir Hülff zugewarten hatten / Krieg vnd Vnruhe erwecket / auff daß sie vns desto leichtlicher vndertrucken möchten. Vnser fürnembstes Vertrawen aber stehet zu Gott dem Allmächtigen / welcher die Anschläge der Menschen zu nicht machet / vnnd stürtzet die Völcker / so wider seine Kirch zusammen geschworen haben. Vnd dieweil wir / wegen der Ehr seines Namens verhaßt sind / vnd man vns vmb seiner Warheit willen zusetzet / so tragen wir [680] zu jhm die Zuversicht / er werde vns durch seinen gnädigen Beystandt retten / wie er vnsern Voreltern gethan. Deßwegen wir von grund vnsers Hertzens zu jhm schreyen: GOtt schweige doch nicht also / vnd sey doch nicht so still / GOtt halt doch nicht so inne. Dann sihe deine Feinde toben / vnnd die dich Hassen / richten den Kopff auff. (S. Jean de Angelo belägert vnd gewonnen.) Dieser Erklärung vngeachtet ist der König in seinem Vorhaben fortgefahren / vnd nach dem er sich vnderschiedlicher Orth bemächtiget / die sich mehrentheils gutwillig ergeben / ist er endlichen gegen Außgang deß Maymonats für S. Johan de Angelo geruckt / vnnd solche Statt mit einer ernstlichen Belägerung angegriffen. Die Innwohner darinn haben sich vnterm Commando deß Herren von Soubise vber ein Monat lang dapffer gewehrt / vnnd drey starcke Außfäll / vnnd darinn nicht geringen Schaden ins Königs Läger gethan / nemblich den 30. Maii / 13. vnd 16. Junij / darüber etliche vornehme Königliche Officirer vmbkommen vnnd verwundt worden. Nach dem aber die Belägerte vermerckt / daß sie / so wol wegen von Königl. May. inständig angewendter Bestürm- vnd Zusetzung / als auch wegen Abgang der Proviandt vnnd anderer Notthurfft / sich nicht länger würden halten können / hat der Herr von Soubise den 26. Junij in seinem vnnd der gantzen Statt Nahmen mit Jhrer Mayest. auff derselben angebottene Gnad / folgenden Vergleich getroffen: 1. Jhr. Mayest. wollen auff vnderthänigst sollicitiren / allen so in S. Johann de Angelo belägert / weß Stands vnd Qualität die seyn mögen / alles das jenige was bey märender Belägerung sich zugetragen / verzeihen vnnd vergeben / mit dem Beding / daß sie vmb solche Verzeihung bitten / darneben angeloben / je vnd allzeit in Jhrer Mayest. Gehorsamb zuverbleiben / vnd nimmermehr / vnter was Praetext vnnd Schein es auch geschehen möcht / wider Jhre Mayest. die Waffen annemmen vnd tragen. 2. Neben dem vergönnet jhnen Jhre May. die Freyheit deß Gewissens nicht weniger als zuvorn / vermög zuvor deßwegen von Jhrer May. auß gangener Edicten. 3. Mit diesem Beding nehmen Jhre May. obgedachte zu S. Johann de Angelo in Gnaden an / daß sie nemblich weder an Person noch Gütern sollen beschädigt werden / sondern derselben wie zuvor frey geniessen mögen: den jenigen aber so sich anderst wohin zubegeben gemeynt / wollen Jhre May. jhre Personen / Waffen / Pferd vnnd Güter belangend / sicher Geleit ertheilen vnnd widerfahren lassen. 4. Was sonst das andere / so sie von Jhrer Königlichen Mayest. begehrt / antrifft / wollen Jhre Königliche Mayest. darinn jhres Wolgefallens zu disponiren vnnd zuverordnen jhro vorbehalten haben. In wärender Belägerung sind auff deß Königs seiten an vornehmen Herrn geblieben / der Graff von Maureverte / der Herr von Crychi so Feldmarschall gewesen / der Freyherr von Vaillac / der Herr von Montigny / vnd der Herz von Villandre. Als es nun kundt ward / wie es mit S. Johann de Angelo zugangen / haben sich darauff viel Hugenottische Stätt vnd feste Orth in vnderschtedenen Provintzen auff deß Königs angebottene Gnad vnnd Verheissung / sie bey der Reformierten Religion zulassen / ergeben / daß also ein zimblicher Riß vnd Trennung vnter den Hugenotten gemacht worden; Vnder andern aber haben Montpellier / Montalban vnnd die See-Statt Roschelle / insonderheit weder trawen / noch sich eygenes Schutzes begeben wollen / sondern mit Kriegsvolck vnnd aller Notthurfft wol versehen / derwegen der König den Hertzog (Roschella wird blocquiret.) von Espernon mit 8000. zu Fuß vnd 2000. zu Roß auff Roschelle geschickt / selbige Landwerts zu beschliessen, die hat darauff durch jhre Kriegsschiff viel Schiff preiß gemacht / je länger je mehr sich proviandirt vnd noch mehr befestiget. (Andere mehr Hugenottische Stätt vnder deß Königs Gehorsamb gebracht.) In dessen hat der König auch die Stätt Pons / Bergerac / vnnd Sainte Flour vnter seinen Gehorsamb gebracht / nachmahln ist das Königliche Läger vnterm Hertzogen von Maine auff Clerac geruckt / vnd selbige Statt / darinn 4000. wolarmirte Mann vnter vier Hugenottischen O. bersten sich befunden / rund vmblägert / die in der Statt haben sich zwar anfangs starck gewehrt / (Clerac eingenommen.) daß in 700. Mann beyderseits todt blieben; als sie aber hernach die Rechnung leichtlich machë können / daß allda in die länge kein Auffenthalt / Entsatz vnd Entrinnens / als haben sie sich den 4. August. Mit Conditionen ergeben. Jhnen ist Perdon ertheilt / aber der Königliche Procurator darinn / ein Rathsherr / ein Prediger vnd ein Schuhmacher sind davon auß geschlossen vnd aufgehenckt / vnd die Stattmawren zerschleifft worden; Die Soldaten sind mit weissen Stäben abgezogen / deren die Bawren viel erschlagen. Hierauff ist das Läger vnter dem Hertzogen von Vmena (Montalban wird belägert.) nach der vesten Statt Montalban / darinn viel grosse Stück Geschütz / in 1000. Soldaten / 200. Pferd vnnd in 3000. Bürger sich befunden / gerückt vnd solche belägert. Vnter dessen haben die Roscheller je länger je mehr sich befestigt / vngeacht daß der König sich erklärt / niemandt wider sein Gewissen zuzwingen / noch vorigen Edicten zuwider zuthun / sondern nur hinfüro die von den Hugenotten zu jhrer Versicherung bißhero inhahabende Orth vnd Stätt in seinem Gewalt vnd Willen zuhaben vnd Catholische Gubernatores dareyn zusetzen / aber die Hugenotten haben sich darzu nicht bequemen / vnnd sonderlich hat jhnen diß letzte nicht gefallen wollen. (Hertzog Henrich von Mayne kompt vor Montalban vmb.) Demnach nun die Belagerung vor Montalban starck fortgetrieben wurde / vnnd die in der Statt sich dapffer wehreten / hat es darbey harte Scharmützel abgeben / dardurch viel dapffere Personen jhr Leben verlohren / vnder welchen auch gewesen Hertzog Henrich von Mayne / welcher den 6. Septembr. darvor vmbkommen.
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Wahre Bildtnüß der vesten Statt Montavban, wird wie diese
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[ID00761] Von Königl: Maij: in Franckreich belägert worden Anno 1621. [ID00762] [681] (Tumult zu Pariß wegen deß Hertzogen von Mayne Todt.) Dessen Todt verursachete zu Pariß ein grossen Tumult: dann als das gemeine Volck solchen erfahren / sind sie vber die Hugenotten also erbittert worden / daß sie mit jhrem Gewehr nach Charenton (welches ein Dorff ist / etwan zween Steinwürff von der Statt abgelegen / darinn die Hugenotten jhre Predigten zuhalten pflegten) hinauß lieffen / die Kirch daselbst anzündeten vnnd zerstöreten / vnnd die Hugenotten / so sie ankamen / entweders verwundeten oder gar zu todt schlugen: Vnd kondte jhnen der Hertzog von Monbazon / so Gubernator zu Pariß war sampt der Obrigkeit solches nicht erwehren. Sind also bey diesem Wesen von Mann- vnd Weibspersonen bey viertzig vmbkommen. Vnd ohne zweiffel hetten noch mehr herhalten müssen / wann nicht der Hertzog vnnd der Rath endlich durch Soldaten sie mit Gewalt davon abgehalten hetten. Darauff sind etliche von den tumultuirenden / welche in der Vorstatt bey Sanct Marcellen der Hugenotten Wohnungen plündern wollen / ergriffen vnnd auffgehencket worden. (Montalban wird bestürmet.) Vnder solchem Verlauff hat König Ludwig der Statt Montalban hart zugesetzet / selbige starck beschiessen vnnd ein Sturmb darauff thun lassen; aber die Belägerte haben sich dapffer gewehret / vnd solchen abgeschlagen / daß viel vornehme Herrn darüber vmbkommen / sonderlich einer von Bassampier / der Herr von Temines / Graff von Susa vnnd Luinius neben andern mehr. Als nun bald hernach in dem Königlichen Läger das Sterben sehr vberhand genommen / auch ein langwüriges Regenwetter eingefallen / ist der König mit dem Läger auff gebrochen / doch die Statt / sonderlich auff Tholouse zu blocquiert hinderlassen. Die Roscheller haben immittelst mit den [682] Königischen Kriegschiffen / so wider sie außgerüstet (Roscheller thun dem König Schaden.) worden ein Treffen gethan / zwey grosse Schiff / welche in sechzig Stück Geschütz auffhatten erobert / vnnd die Insul Allezon eingenommen / darinn sie viel Saltz vnnd sonsten ein grosses Gut bekommen. Sie haben auch ferrner hernach die Statt Bordeaux zu Wasser allerdings beschlossen / vnd vnder andern drey Kriegs- vnd vierzehen Getreydschiff / so dahin fahren wollen / vberwältiget. (Hugenoten stärcken sich.) Die andern Hugenotten haben auch viel Kriegsvolck versamblet / in willens sich zu defendiren vnnd jhre Glaubensverwandte zu entsetzen / darüber ward Obrister der Hertzog von Roan. Die thaten mit den Königischen etlich starcke Treffen in der Landschafft Poictu vnnd Guienne / darinn diese den Kürtzern zogen. Vnder andern bekamen sie Clerac wider eyn / allda sie zween Jesuiten / an statt deß vorgemeldten Predigers auffhencketen / weil sonderlich die Königische auch in Eroberung deß Stättleins Monreal gar Tyrannisch gehauset. (Vergebliche Handlung vom Frieden in Franckreich.) Es haben zwar etliche / sonderlich der König in Engelland durch seinen Gesandten / bey König Ludwigen für die Religionsverwandten Vorbitt thun lassen / vnnd versucht ob die Sachen möchten verglichen werden: Darauff auch der König sich willig erzeiget / vnnd sich / wofern die Reformierte sich vnnd alle Stätt in seinen Gewalt absolutè ergeben vnnd lieffern würden / zum Frieden erkläret: aber weil die Reformierte nicht trawen / auch die Statt S. Johann die Angelo zu jhrer Versicherung wider haben wollen / ist die Authorität deß Königs dem Frieden vorgezogen / vnd der Krieg von newem wider gedachte Reformierte beschlossen worden. Davon wir aber hernach weitere Meldung thun wollen. (Vnruhe im Königreich Neapels.) Es ist in diesem Jahr im Königreich Neapels auch grosse Vnruhe gewesen / darmit es sich also verhalten: Es hatte nun fast fünff Jahr Hertzog Petrus von Ossuna in gedachtem Königreich an statt Königs Philippi III. die Verwaltung geführet / ein strenger Mann / der fast sein selbst nicht mächtig. Er führete eine Zeitlang Kriegswesen in den Niderlanden: Darnach wegen seines stattlichen Geschlechts vnd Freundschafft am Königlichen Hof / wurde er zum Statthalter in Sicilien gemacht / welches Ampt er also vertretten / mit allzuviel auff sich selbst Haltung / daß er vieler Haß vnnd Vngunst auff sich geladen. Ja er hat sich nicht geschewet Philibertum Hertzog Carl Emanuels in Saphoyen Sohn / (dessen Mutter deß Königs Schwester war /) General vber die Königliche Schiffarmada / mit Erweckung etlicher Strittigkeiten vber die Jurisdiction / zu offendiren. Auß dieser Insul wurde er abgefordert / vnnd zu einem Statthalter in dem Königreich Neaples verordnet: da hat er auch viel nach seinem Willen angestellet. (Neapels.) Neaples ist ein vortreffliches Königreich in Italien / so viel herrliche Landschafften / als Campanien / Lucanien / Calabrien / Apulien / sc. in sich begreifft / hat im Vmbkrayß 1468. Italianische Meilen: ist mit vielen bequemen Meerhäfen versehen / darunder die vornembste vnd berühmbteste sind / der Cajetaner / Tarentiner / Brunduster vnd Neapolitaner. Das Königreich hat seinen Nahmen von der Hauptstatt Neapoli / darinnen vnder andern köstlichen Pallästen vnnd Gebäwen / das vortrefflichste ist / in welchem der Vice Re oder Königliche Statthalter seine Residentz hat / vnd beneben andern das Königliche Schloß S. Helmo / vom Keyser Carolo V. erbawet / die Statt darmit im Zwang zuhalten. Das gantze Land ist jetziger Zeit dem König in Hispanien vnderworffen / an welchen es nach den Frantzosen / die es hiebevor ein Zeitlang innen gehabt / kommen; der gibt dem Römischen Pabst / als von welchem er es zu Lehen trägt / Jährlich ein weissen Zelter vnd ein gewisse summa Gelts zum Tribut. Die Innwohner sind stoltz vnnd hochmütig / vnd können Außländischer Herrschafft vber sich nicht wol leyden / derhalben muß man ein vorsichtiges vnnd moderirtes Regiment bey jhnen führen doch haben nunmehr der mehrertheil vnd vornemblich die vom Adel sich in der Hispanier Gehorsamb ergeben. Nach dem nun der Hertzog von Ossuna vber diese Völcker das Regiment zuführen verordnet worden / hat er dasselbe auff solche Manier gethan / daß er nicht allein der Innwohner Haß auff sich gezogen / sondern auch in Außländischer Feindschafft gerathen / darunder vornemblich die Venediger gewesen / deren Regiment er nicht allein mit Gewalt / zu der Zeit / als sie mit Ertzhertzog Ferdinando / ehe er zum Keyserthumb erhaben worden / Krieg geführet / sondern auch mit heimblichen Practicken nach getrachtet. Es hatten schon lang zuvor zu Neapoli zwischen dem Volck vnnd höhern Stands Personen / wegen deß Statt Regiments Strittigkeiten sich enthalten / welche dieser Statthalter mit sonderlichem fleiß foviret / dem gemeinen Volck hat er sich günstig vnnd geneigt / denen aber so höhern Stands gewesen / gehässig erzeigt / vnnd sie dardurch dahin bewogen / das der meiste theil von jhnen sich auß der Statt auff jhre Dörffer vnd Güter begeben. Wie nun also die Neapolitaner mit vielem Vnheyl geplagt waren / haben sie einen Cappuciner / Laurentius von Brundus genant / heimlich in Hispanien geschicket / den König aller Sachen Beschaffenheit zu berichten / vnnd zu bitten / daß er nach seiner angebornen Milte seine Vnderthanen nicht trostloß lassen / vnnd so bald der Hertzog von Ossuna die bestimpte dreyer Jahren Zeit seines Statthalter Ampts erreichet einen Successoren / welcher durch ein gelinder Regiment die Vnderthanen auß den schweren Trangsalen / in welchen sie stecketen / erlösete / senden wolte / mit vermelden / solches hetten sie durch jhre Trew vmb den König wol verdienet / es were [683] auch zu Abwendung eines Auffstandes hoch vonnöthen. Dieses hat der Statthalter gemercket / vnnd diese Reyß nach eusserstem Vermögen abzuwenden sich vnderstanden; aber doch ist durch Vorsichtigkeit deß Pabsts die Sach so weit gebracht worden / daß gedachter Abgesandte in Hispanien kommen / aber es hat jhm schier / wegen vieler deß Statthalters Freunden / so jhme allenthalben zuvor kommen / kein Glauben wollen zugestellet werden: Als er nun endlich allda in grosse Kranck heit gefallen / hat er / als ei jetzo dem Todt nahend war / dem König bezeuget / daß er die Warheit gesagt / vnd das Königreich Neaples in grosser Gefahr / welcher / so der König nit durch bequeme Mittel bey Zeiten vorbawete / könte es nicht verantwortet werden. Als nun die Neapolitaner dieses offtmals hefftig begehret / haben sie es endlich noch mehr zusuchen angefangen / in dem sie Johannem Franciscum Spinellum, so ein Mann war eines stattlichen Herkommens vnnd sonderbarer Vorsichtigkeit an den Königlichen Hof abgesendet. Hingegen hat auch der Statthalter durch Brieff vnd durch seine Verwandte seine Sachen bey dem König zutreiben / das angebrachte zu widersprechen auch alle Lästerungen auff seine Widerwertige zu legen sich vnderstanden. Vnd dahin hat er sich sonderlich bearbeitet / damit nicht der Oberkeitliche Gewalt vnnd Hochheit / in Schickung eines Successoren / von jhm genommen würde. Welches daß ers desto füglicher zuwegen bringen möchte / begehrte er daß jhm möchte etwas Zeit in Hispanien zuziehen / vnnd die wider jhn gethane Klagen abzuleinen vnnd hernacher wider an sein Gubernament zukommen / erlaubet werden. Der König mit Zuziehung seiner Räthe / wiewol er den Anklägern nicht in allem durchauß glauben zustellete / vnd doch was hieran der Warheit gemäß seyn möchte / gedachte / daß in einer solchen Sach auch der Argwohn nicht geringer Wichtigkeit seyn solte / wolte hierinn kein langen Auffzug machen: Vnd damit alles zu desto schleunigerer Verrichtung käme / beschlosse er den Cardinal Casparem Borgiam, so damals zu Rom vnd also nicht weit von Neapels war / zum Statthalter zu Neaples zu verordnen. Deß Borgiae Geschlecht ist in Hispanien sehr vortrefflich / welches zween (Cardinal Borgia wird zum Successo ren deß Statthalter Ampts im Königreich Neaples gemacht.) Päbst / als callistus III. vnnd Alexander VI. so davon entsprungen / nicht wenig erhaben. Er Borgia verwaltete damals zu Rom die Königliche Geschäfft / weil der Spanische Ambassador nach Hauß gezogen / diß an dessen statt ein anderer ankäme. Wie nun hiervon zu End deß 1619. Jahrs die Bottschafft nach Neapels gebracht worden / sind darüber die Stände vnnd vornehme Leuth erfrewet / der von Ossuna aber hingegen erschrecket worden. Nicht lang hernach sind die Königliche Schreiben bey dem Cardinal ankommen / mit Befehl / daß er auff das fürderlichste die Verwaltung deß Königreichs antretten vnnd die Vnruhe abwenden solte. Hierüber ist der Hertzog vber alle Massen entrüstet gewesen / vnd hat jhm vorgenommen / eher alles zuwagen / als das Regimemt jhm nemmen zulassen. Zu dem Ende er vnverzüglich vnnd in aller Eyl Brieff in Hispanien an den König vnnd die Königliche Räth schickete / in welchen er vermeldet / es were dem König oder dem Königreich gantz nicht fürträglich / daß bey solchem Zustandt der Statt da die gröste Gefahr vorhanden / eine Veränderung deß Statthalters vorgienge. Dann es were vom Meer her nicht ein geringe Sorg wegen er Türckischen Schiffarmada: Vnder den Christlichen Fürsten weren nicht wenig widerwertig. Ein in solchen Difficulteten vnnd Gefahr steckendes Land einem Priester / einem Mann so eines stillen vnnd friedlichen Gemüths vnnd der Ruhe gewohnt / vnnd das gemeine Wesen zu verwalten gantz vnerfahren were / anzuvertrawen / were nich rathsamb: Es were auch vber diß der Nahm eines Cardinals gefährlich / dann weil die Cardinäl von dem Apostolischen Stuhl / welcher jhm die Gerechtigtigkeit in das Königreich zueygnete / dependirten; würde dem Volck / welche auß Vbertruß deß gegenwärtigen Zustands / einig vnnd allein auff den Römischen Stuhl sehe / dardurch zu einer Newerung Gelegenheit an die Hand gegeben werden. Er wolte seiner Trew vnnd Ampts halben das jenige / dardurch in sicher Regiment angestellet würde / jhnen selbsten zubetrachten anheim stellen. Dem Borgiae / welcher jhn aller Sachen berichtet / hat er also zugeschrieben: Er were willig vnnd bereit / das Regiment jhme abzutretten / aber er hette etlicher Hochwichtigen Sachen halben Schreiben an den König abgehen lassen / deren Beantwortung er nochwendig erwarten müßte. Vber diese ward vorgeben / er hette mit dem Hertzogen von Albuquerqua Königlichen Ambassadoren zu Rom / mit welchem er sonderliche Freundschafft hatte / heimblich gehandelt / daß er den Cardinal von seinem Vorhaben abmahnen solte / oder doch zum wenigsten so viel bey jhm erhielte / daß er vor dem Monat Majo nicht nach Neaples reysete. Dann er war in Hoffnung er würde die Auffhebung deß Decrets wegen eines Successoren noch erlangen. Es melden etliche der Hertzog hette solches nicht verhälet: sondern wie vor Jahren der Hertzog von Alba / deme das Gubernament in den Niderlanden anbefohlen war / den Successoren / so schon gegenwärtig war zu König Philippo vermessentlich wider zurück geschicket / vnnd also das Gubernament behalten; also hette auch dieser offentlich bekennet / er wolte dem Borgia nicht weichen / entweder weil es nicht deß Königs Nutzen / oder weil ohne Königlichen Befehl / wie er wolte / daß man es darfür halten solte / sondern allein durch etlich weniger Authorität jhme das Gubernament abgenommen würde. Aber er hat bey dem König nichts erhalten können / doch aber vnderdessen den Borgiam, welcher sich milt gegen jhm erzeige [684] te mit vieler Schrifftwechslung / wiewol seine Zukunfft von de vornembsten Neapolitanern hefftig begehret wurde / auffgezogen. Vnderdessen gleich wie er sich in Hispanien keine Abschlagung schrecken lassen / vnd das Gubernament zu behalten nichts vnderlassen; also hat er zu Neapels auch allerley Rathschläg herfür gesuchet / also daß er bey vielen / als wann er nach der Cron stünde / in Argwohn kam. Vnd solches muthmasseten sie dahero / daß er jhm nichts mehr liesse angelegen seyn / als wie jhm den gemeinen Pöfel günstig vnd geneigt machen möchte. An statt deß Caroli Spinelli / so ein verständiger Mann vnd von dem Volck zu einem Zunfftmeister erwehlet / auch damals in Hispanien deß gemeinen Wesens halben sich auffhielte / setzete er ohne Mitstimmung deß Volcks Julium Genuinum: Als nun jener wider kam vnd sein Ampt wider vertretten wolte / zwang er jhn dahin / daß er es abtretten mußte / vnd wurde Genuinus bestettiget / mit desto grösserer Verwunderung jedermänniglichs / weil jener ein kluger vnd dapfferer Mann / vnd deß Hertzogen (Hertzog von Ossuna macht jhm einen Anhang vmb das Gubernament zubehalten.) Diensten gantz geneigt war. Diesem aber hat er seine Anschläge offenbaret / vnnd befohlen / daß er etliche Gehülffen / vnder dem Schein / als wolte er das Volck wider die mächtigen vertheidigen zu sich nemmen / vnnd der Statt einen Schrecken einjagen solte. Dieser war alsobald bereit / machte jhm einen Anhang / vnnd brachte damit nicht ein geringe Forcht vnder das Volck. Vnder diesen war Franciscus Costa, ein verwegener Mann / dem nichts zuviel war / vnd andere mehr / so dem Genuino vnd Costae verwandt oder sonsten zugethan waren / vnnd wol wolten / durch deren Vberredung vnd deß Statthalters Verheissungen geschahe es / daß der mehrertheil in der Statt sich auff jhre seiten begaben. (Listige Reden deß Hertzogs von Ossuna zu dem Volck.) Diese hat der Statthalter mit verschlagenen Worten angeredet; Er hette jhnen viel vnd grosse Gutthaten erwiesen / solten noch grössere von jhm zugewarten haben. Derohalben were es billich vnd recht / daß sie seine Hochheit / welche von andern angefochten würde mit aller Macht verthädigen hülffen / sonderlich weil darbey deß Königreichs vnnd deß Königs Wolfahrt mit begriffen were. Dann daß er von der Verwaltung deß Königreichs were abgefordert worden / solches were durch Hinderlist der vornembsten im Volck / so nicht gern sein Auffnemmen sehen / geschehen / welche damit sie jhre Bubenstück bedeckten / jhn mit vielen Affterreden vnd Beschuldigungen bey dem König angegeben hetten. Diese hetten verursachet / daß in dem er ein Lob vnd Ehr bey jedermänniglichen verdienet hette / er nun in einen Haß geriethe / sc. Mit diesem vnd dergleichen hat er bey dem gemeinen Volck / sonderlich weil er sich annahm als were er jhrentwegen in diese Gefahr kommen / vnd verhiesse / er wolte jhnen hinfort ein mehrers an Proviandt folgen lassen / auch die Zölle erleichtern / ein solche Gunst erlanget / vnnd die Sachen dahin gebracht / daß sie offentlich außsagten / sie wolten keines wegs zugeben / daß dem Hertzogen das Regiment abgenommen werden solte / vnnd so auch jemand etwas dergleichen sich wider jhn vnderstünde / wolten sie mit gewehrter Hand solche Schmaach an den Authoren rechen. (Viel Todtschläg zu Neapoli begangen.) Darauff dann Genuinus vnd Costa ein grosse Anzahl Volcks bekommen / vnd die gantze Statt in höchsten Schrecken gebracht haben / dahero dann viel Todtschläg erfolget; vnd wurden die jenigen für Feind gehalten / welche entweders grosse Reichthumb hatten / oder nicht einerley Meynung mu jhnen hatten. Vnd wird dieses für ein Barbarische That gehalten. Es hatte der Costa einen sonderlichen Neyd auff einen Abt (die Neapolitaner nennen alle die jenige Aebt / so auß (Costae verwegene That.) der Clerisey sind) Namens Martus: Diesen als er in S. Petri Kirch erdappet / griff er mit Gewalt / vngeachtet seines widersetzens / schleppete in für die Thür hinauß vnd durch stach jhn nach vielen Wunden: Da nun der arme Mensch auf dem letzten Zweck seines Lebens war / vnd die anwesende jnniglich bat / man wolte doch einen Beichtiger zu jhm kommen lassen / hat doch der Mörder solches verwehret / vnnd den jetzundt sterbenden noch einmal durchstochen. Vnd solch Vbel ist doch von dem Statthalter nicht gestraffet worden / auch dergleichen nicht verbotten worden. Demnach nun also der Adel von dem Volck auffs höchste beleydiget ward / da fiengen sie an den, Cardinal Borgiam durch vielfältige Schreiben embsig zuvermahnen / er wolte ohne Verzug sich einstellen / mit Vermeldung was für Gefahr (Cardinal Borgia ziehet auff Neaples.) vorhanden were. Darauff er eylends zu Außgang deß Aprilis heimlich von Rom hinweg zoge / vnnd erstlich zu Tibur / darnach zu Cajeta ankam / jhm wurde aber allenthalben schlechte Ehr bewiesen / weil der Hertzog von Ossuna als er solcher Reyß verständiget worden / solches zuvor verbotten. Vnd ob er wol von Cajeta auß etliche Brieff an den Hertzogen geschicket / in Meynung jhn zu Freundschafft zubewegen / hat er doch darauff nichts geantwortet / ja offentlich sich verlauten lassen / er hette nit mit dem Cardinal zuthun / hat auch männiglichen erinnert / wann Borgia etwas von dem gemeinen Wesen schriebe / solten sie jhm kein Glauben zustellen. Die Verwaltung deß Königreichs stünde jhm zu / vnd kämen auch die Königliche Befehl an jhn: Er erwartete auch stündlich Schreiben / in welchen er in dem Gubernament bestettiget werden würde: Vnd wie dem allem were / so könte er vor dem Weinmonat auß dem Lande nicht kommen / ohne deß Königs grösten Nachtheil: er wolte auch alles so darwider vorgenommen würde mit gewehrter Hand hindertreiben. Hierdurch wurde Borgia eine Zeitlang zu Cajeta aufgehalten. Vnder der Zeit / als Borgia also zu Cajeta war / handelte der Hertzog von Ossuna etwas milter vnd vorsichtiger; doch aber geriethe er bald mit seinem Anhang wider in die vorige Fußstapffen. Dahero abermals von dem Adel wider vielfältige Schreiben / Flehen vnd Bitten an den Borgiam gelangeten: etliche begaben sich auch heimlich selbst zu jhm / vnd ermahneten jhn / daß er ohne längern Verzug seine Reyß fortsetzete.
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Darauff beschlosse er sich gen Prochitam / (Borgia kompt in Prochitam.) welches eine Insul nicht weit von Neapoli abgelegen / zubegeben. Machte derohalben solches dem Hertzogen von Ossuna zuwissen / mit vermelden / er thete es darumb / daß er etwas näher bey der Statt seyn / vnd desto desser / wegen deß verwirreten Wesens derselben / sich mit jhm berathschlagen könte / solte jhm derhalben etliche Schiff / daß er dahin kommen möchte / zuschicken. Der Hertzog vermerckte wol / daß er nicht ohne offentliche Schmach vnd Widerspenstigkeit jhm solches abschlagen könte / schickete jhm derowegen 3. Schiff. Darauff kam Borgia in dem Majo zu Prochita an Wie nun der Hertzog sahe / daß er einen aemulum in solcher nähe hatte / fieng er an auß Vnwillen vnnd Bekümmernuß allerley vorzunehmen. Das Kriegsvolck so vorhanden / vnnd in Niederland solte geschickt werden / behielte er bey sich / auch die Frantzosen / vnnd so gar die / welche auff die Galleen verdammet waren / ließ er bewehren. Trate offentlich auff vnder das Volck / welches in grosser Anzahl versamblet war / vnd verhiesse nicht allein / sondern theilete auch vberflüssig Gelt vnder sie auß: Ja versprach vber diß / wann jhm Gelt mangeln würde / Gold vnd Silber vnd was er hette / jhnen zugeben / wann sie nur auch jhm getrew verblieben / vnnd für jhren so trewen Beschützer / hinwider auch stehen würden: mit vermelden / es stünde einem Geistlichen / als nennete er den Borgiam / nicht zu / ein solch Königreich zu administriren / welcher ohne zweifel den Adel das Volck würde vndertrücken lassen. Diesen seinen Reden fiel das gemeine Volck bey / vnd versprachen jhme / alß jhrem Vatter / jhre Dienste. Der Genuinus gieng mit einer starcken Anzahl gewaffneter in der Statt hin vnd her / richteten viel vngebührliche Sachen auß. Vnd sonderlich für allen andern der Costa / zwischen diesem vnd einem Jüngling auß der Clerisey / gab es in der newen Marien Kirchen / ein harten Streit. Dann als seine Diener gedachtem Jüngling / Gewalt anthun wolten / zoge er ein Rohr herfür / vnd schoß einen zu todt / den andern verwundet er an der Stirn mit seinem Degen / vnd als Costa davon flohe / folgte er jhm mit solchem Ernst nach / daß wo er nicht von den Dienern were vbermannet vnd hingerichtet worden / were Costa in grosser gefahr gewesen. In dem nun dergleichen Mordthaten vorgiengen / bekame es ein elenden Zustand in der Statt / vn̅ warteten viel ängstiglich was die Sachen für einen Außgang nehmen würden. Die Reichen theten jhre Bahrschafft in die Kirchen vnd Clöster / welche Oerter wegen der Heyligkeit für sicher geachtet wurden / die Matronen begaben sich zu den Nonnen: der Adel vnd der Magistrat bliebe von dem Rahthauß: die Kauffleuth beschlossen jhre Läden: die Haußthüren wurden fest zugemacht / vnnd die Kirchen verschlossen / alles war voller Forcht vnd Schrecken. (Consilium Collaterale, sind die Rähte / so dem Statthalter an Seithen sitzen.) Es war zu Neapoli ein Rath von vortrefflichen Männern bestellet / welchen sie gemeiniglich Regenten nenneten / sonsten wird er geheissen das Consilium Collaterale, dieweil sie die Verwaltung deß Königreichs / beneben dern Statthalter versehen. In diesem Rath war für andern anselich / der Marggraff von Curlet / mit nahmen Constantius / nach dessen rath vnd guthedüncken fast alles verrichtet wurde. Seine Tugend / Tapfferkeit vnnd Erfahrenheit / hatten jhm ein solche Authorität gemacht. Der Hertzog von Ossuna selber war jhm nicht vngeneigt. In solchem Schrecken besorgten die Herrn vnd Rähte sämptlich / es würde ein grosses Vnglück vnd Blutvergiessen vber die Statt auß gehen / vnnd sunden doch nicht / nach vielfältigem rathschlagen / wie sie den Sachen helffen solten. Der Herzog alß er sahe / daß keiner mit seiner Meynung herauß wolte / merckete wol daß die Schuld dieses Vnheils auff jhn wolte geleget werden / hielte derowegen darfür / es würde viel zu seinem Vorhaben dienen / wann er darthete / daß er vnschuldig were / vnd schickte zu solchem end an den Constantium vnd die jenige so bey jhm waren / den Marcellum de Tufo / der vermahnete sie / sie solten gutes Muhts seyn vnd gute Hoffnung haben / der Statthalter würde alles ohne lengern Verzug / wider in rühigen vn̅ friedlichen Stand setzen. Diese seine Meynung solten sie allenthalben kundbar machen lassen / damit jedermann verstehen möchte / daß wie er ohne gefahr were / also auch ohne forchten hinfort leben möchte. Auff dieses hat Constantius geantwortet / er hette jhm niemalen in den Sinn genommen / von dem Hertzogen abzuweichen / welchen er wüßte der gemeinen Wolfahrt vnd Ruh gantz geneigt seyn: Derohalben er hoffete / es würde durch desselben Weißheit gute Mittel so wol zu gegenwertigem / alß künfftigem Vnheil geschafft werden: allein bitte er vnverzüglich / daß solches fürderlich ins Werck gerichtet werde. Sonsten zu abwendung der gegenwertigen vnnd verhütung künfftigen Vnglücks / achtete er nichts bequemers / alß daß er dem Genuind befehle / von den Zusammenkünfften deß Volcks vnd sonderlich der jenigen / so denselben Tag in S. Augustini Kirch angesteller were / müssig zugehen. Dieses würde allen ehrlichen Leuthen ein offentlich Zeichen seyn / ein bessers vber dem gemeinen Wesen zuhoffen. Alß der Hertzog diese Antwort vernommen / hat er gedachten Marcellum / wider zu dem Constantio vnd den andern geschicket / vnd jhnen andeitten lassen / er wolte jhm die Sachen lassen befohlen seyn / es müßten doch aber deßwegen der Adel vnd das Volck zusammen kommen / damit ein jeder Theil für sich on den Mißhelligkeiten zwischen jhnen / vnd dem gantzen Zustand deß gemeinen Wesens an den König / Bottschafften abordnete / damit desto ehender alles wider zum Frieden gebracht würde. Dann das Volck hielte eintzig vnd allein bey jhm an / daß er nicht eher das Ampt abtretten solte / es weren dann zuvor die Strittigkeiten geschlichtet: Wann aber di Sachen nicht also ablieffen / wolten sie jhre Zuflucht zu den Waaffen wider den Adel nehmen. Nach dem [686] nun dieses also hin vnd her gehandelt worden / ist der Hertzog vnder das Volck getretten / den Aufflauff zustillen / welches auch etlicher massen geschehen: sein Widerpart aber sagten / er hette / weil er abermahl nicht wenig Gelt anßwerffen lassen / es das Volck jhm geneigt zumachen / gethan. Wie er nun wider in seinen Pallast gangen / ist jhm Constantius entgegen kommen / vnd mündlich das jenige / so er durch Marcellum geantwortet / vorgebracht. Die Ruhe vnd Wolfahrt der Statt / dependierte von seiner Authorität vnd Weißheit: es were nun nichts anders zugewarten / als das eusserste Verderben. Es könte dem König nichts angenehmers vnd nützlichers widerfahren / alß wann man jhme seine Landt vnd Leuth in gutem Wolstand / wider zustellete / vnd in diesem fall solte er nicht minder Lobs / alß andere / zuerlangen / sich befleissigen. Vber diese vnversehene Ankunfft / wurde der Hertzog etwas bestürtzet / vnnd antwortete jhnen mit einer weitläufftigen Rede: daß man darauß vermercken kondte / daß sein Gemüth mit vielfältiger Sorg vnd Forcht verwirret were. Die Summa war: es weren viel ohne sein vorwissen zu dem Borgia / jhn zu empfangen / gereyset: es hette auch der Adel / selbigen zu empfangen / etliche erwöhlet: vnderdeß were er von dem Adel gantz verlassen worden. Solches hette er mit seiner vorigen Verwaltung nicht verdienet. Dem Genuino were allbereit gebotten / von den Zusammenkünfften deß gemeinen Volcks / abzustehen / vnnd dem Adel gebührende Dienste zuerweisen: in dem vbrigen solte Constantius vnnd die andern verschaffen / daß die erwöhlete auß dem Adel erschienen / damit mit gesampter Berathschlagung / den Sachen geholffen / vnd wegen der Strittigkeiten / von beyden Partheyen Gesandte an den König geschickt würden. Er wolte so viel außrichten / daß gutwillig-vnnd einigkeit / wider vnder den Bürgern zuwege gebracht würde / auch nicht zulassen / daß man einer Newerung in der Statt sich vnderstünde / biß auß Hispanien deß Königs Befehl an jhn gelangete. Welches so er es von den Edlen er hielte / solte sie solches nicht gerewen. Dieser Rede sind der mehrertheil also zum Schein beygefallen: vnnd hat der Constantius geantwortet / er wolte sein bestes thun / vnnd so sie die erwöhlten deß Adels zuerscheinen sich wegerten / wolte er daran seyn / daß ein Convent angestellet / vnnd ein newer Magistrat so dem Hertzogen gefiele / gemacht würde. Es merckten aber hierauß alle Verständige wohl / daß der Hertzog darauff vmbgienge / wie er das Gubernament behalten möchte. Von diesem allen nun was in der Statt sich verlieffe / wurde Borgia täglich berichtet / alß er nun wie den Sachen zu rahten / hin vnnd her gedachte / sind die vornembste auß der Statt / der mehrertheil zu jhm kommen: vnder denen sonderlich gewesen der Marggraff von Achaja / Alexander Montius / Lalius Brancadius. Diese haben jhn vermahnet / daß er doch fürderlich der Statt zu hülff kommen wolte / vnd were das einige Mittel / darzu zu gelangen / seine Gegenwart / dieselbe allein könte alles in Wolstand bringen. (Borgiae Antwort auff der Neapolitaner begehren.) Hierauff hat Borgia also geantwortet: Gleich wie ich dieses Ampt niemahlen von dem König begehret / also nach dem es mir von demselben bey so betrübtem Zustand anbefohlen worden / lasse ich mir nichts höhers anlegen seyn / dann daß ich durch meine Trew vnd Fleiß / solch grosse Ehr vnd Gutthat vergelten könne / vnnd das Königreich so mir anvertrawet worden / dem Großmächtigsten König / welcher sich vmb den gantzen Creyß der Erden wol verdienet machet / wider vnbetrübt wider zustellen / vnnd wann ich durch den Todt selbsten / solches zuwegen bringen kan / will ich denselben gern darumb leyden: was ich deßwegen bey dem Hertzogen on Ossuna gethan / damit ich jhn zu heylsamern Rathschlägen bewegen möchte / wisset jhr selber wohl. Er aber doch hat deß Königs / ja seiner selbst vergessen / mich hindan gesetzet / vnnd allen Zutritt versperret / damit ich ja nicht zu dem Statthalter Ampt gelangen solte: Vnderdessen leget er das Vnheil / damit das gemeine Wesen getrucket wird auff mich. Vnd vnder solchem Schein vnderstehet er sich / dem König seine Trew darzuthun / die meine aber zuverringern. Aber jhr seit in diesem fall alle meine Zengen / vn̅ mein Gewissen befestiget mich wider alle falsche Aufflagen. So darff ich mich auch nicht besorgen / daß durch solche Practicken deß Königs Weißheit vnnd Verstand / vberwunden werde. Vnd da der gemeine Nutzen / welcher mir niemals eingehendiget worden / in da Verderben gerahtet / warumb ich jhn nicht in Wolstand gestellet / wider abtrette / wird mir nicht zuverantworten seyn. Ich werde durch Gewalt abgehalten. Mit dem Hertzogen von Ossuna halten es die Kriegsleuth vnnd das gemeine Volck / wir aber haben gar wenig auff vnserer seithen. Ich muß mich dieser Orten fast wie ein Vertriebener oder ein Gefangener / auffhalten. Wann ein gewisse Weiß / die Sachen recht vnnd wol anzufangen gezeiget würde (dann etwas auff einen vngewissen Außgang zu tentiren / were gar gefährlich) so wolte ich eher alles wagen / alß länger allhie verbleiben / vnnd anderer Leuth Elend / schändlicher weiß in Sicherheit anschawen / ich bitte euch / jhr wollet nach ewerer Weißheit vnnd Klugheit nach bestem vermögen einrahten / wie die gemeine Wolfahrt vnd Dignität deß Königreichs / möge erhalten werden / ich will gern all Gefahr / Mühe vnd Arbeit auff mich nehmen. Alß nun hierauff mancherley Meynungen vorgebracht wurden / sind sie endlich dahin einig worden / daß dem Borgiae, mit herzuberuffung deß Raths vnnd der Magistraten / welche solches zustünde / die Possession der Statthalterey / auff das heimblichste / alß jmmer geschehen möchte / in der Insul Prochita conferiret vnnd das Jurament geleistet werden solte.
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Diese Anstellung / deren man kein exempel hatte / liesse sich schwer ansehen: aber man hielte darfür / daß es wegen der Noth vnnd Gefahr wol könte entschuldiget werden. Wann die Possession empfangen / auch die Gerechtigkeit ertheilet / hielte man darfür / es würde alles andere leichtlich von statten gehen: Vnderdessen war dem Cardinal fast bang / daß nicht etwan diese Sach / so allein angefangen / aber nicht zum ende gebracht / seinem guten Nahmen nachtheil brächte. Mitlerweil begaben sich jene nach Neapels / vnnd entdeckten die Sach jhren guten Freunden / vnnd vnder anderm auch dem Fürsten Bißniano vnnd andern hohen Personen / welche es alle für rathsamb hielten. Es wurden auch etliche Hauptleuth darzu vermöcht / daß sie solcher Meynung beyfielen. Derohalben alß der Hertzog in das newe Castell vnd Schloß S. Ermi gienge / ist er wider voller sorgen herauß kommen / vnnd hat folgends all sein Hoffnung auff die Kriegsleuth / welche er vor das Schloß gestellet / gesetzet. Wie nun alles genugsamb nach gelegenheit der Zeit berahtschlaget worden / sind viel von den Regenten / vnder denen Carolus Grimaldus / welchem daß Zunffimeisterampt vber das Volck von rechtswegen zugehörete / vnnd andere so darzu gehöreten / auff bestimbte Zeit in die Insul kommen. Constantius verbliebe zu Neaples / thate doch schrifftlich sein Meynung in geheimb seinen Amptsgenossen zuwissen / vnder dem Schein zwar / damit das verreysen eines solchen ansehenlichen Mannes / ohne welchen / wie der Hertzog darfür hielte / nichts nambhafftes mochte außgerichtet werden / den Anschlag verriethe: aber in der Warheit / daß / was auch für einen Außgang die Sachen gewinnen möchten / er ein gleichen Zutritt / entweder zu dem Borgia / oder aber dem Hertzogen von Ossuna haben könte. Nachdem sie nun alle in vorbemelte Insul zusammen kommen / wurde das Königliche Patent / in welchem dem Borgiae die Verwaltung deß Königreichs Neapels auffgetragen ward / vorgeleget / alles in der Eyl auff ein Ort gemacht / vnd die Hochheit der Possession / dem Cardinal vbergeben. Dieses würde zwar alles in geheimb verrichtet / aber doch nicht also / daß der argwöhnische Hertzog nicht etwas davon gemercket hette. Deßwegen beschloß er diesem Thun zubegegnen / vnnd liesse eylends alle Hauptleuth in deß Genuini Behausung zusammen beruffen. Daselbs wurde gehandelt / wie dem Borgia die (Zu Neapels stehen die Sachen gefährlich.) Possession verwehret werden möchte. Hiervon wurde der Schrecken in der Statt hefftig vermehret / vnnd besorget sich jedermann es würde mit Fewer vnnd Plündern verfahren werden / vnnd hielte es gar hart / daß nicht die grimmige Waaffen gegeneinander gebrauchet wurden Viel begaben sich auff die Flucht / andere verbargen sich. Vnderdessen bedachte sich der Statthalter / wie er nicht allein den Borgiam / sondern auch den Adel vnnd die gantze Statt / in Gefahr bringen möchte / brauchte darzu die Waaffen vnnd andere heimbliche Practicken / aber alles vergeblich. Er schickete den Bischoff von Agrigent / der Bravus genennet war / wie auch den Regenten Constantium selber zu dem Cardinal / vnd ließ jhn ersuchen / daß er doch noch vmb etwas die Rayß auffschieben wolte / biß er wider antwort auß Hispania bekäme. Vnnd diese zwar haben alßbald jhre Rayß vorgenommen / vnd auff einem Wagen nacher dem Gestatt deß Meers gefahren: aber wie sich alles zum vnglück deß Hertzogen geschickt / also hat es allhie auch dessen anzeigung von sich geben / dann der Wagen ist vnderwegens zerbrochen / also daß sie jnnhalten müssen / biß er wider gemacht worden: welches / wie es der Außgang hernach gelehret / dem Borgiae nicht wenig genutzet. Dann es waren dazumal bey jhm deß Anschlags / darvon bißher gemeldet worden / erste Anfänger / welche riethen / daß in geschwinder Eyl alles verrichtet / vnnd auch mit gefahr etwas gethan werden. Der Cardinal Borgia stellete sich / alß wolte er sich in der Insul mit jagen erlustieren / nahm derwegen alles Gesinde vnnd Instrumenta mit sich. Nach dem er nun von der Avalorum Behausung / in welcher er sich auffhielte / ziemblich weit hinweg war / hat er sich etwas von der Strassen abgethan / vnnd alß wann er auß Notturfft darzu gezwungen / in eines Privaten Hauß sich begeben / vnd allein zween seiner geheimbsten Diener mit sich genommen. Die andern aber alle beseits gehen lassen. Da er dann deß einen Dienern Didaci Iavedrae: Kleydung angeleget / vnd als ein andere Privatperson sich erzeiget / dem Diener aber sein gewohnliche Kleydung angethan / welcher dann gantz vnerkant in einem Sessel / an statt des Cardinals / wider in der Avalorum Behausung getragen worden. Der Bischoff Bravus vnd der Constantius / welche in dem der Cardinal außgewesen / in der Insul ankommen / vnnd eben damals / alß dieser für den Cardinal in dem Sessel / nach der besagten Avalorum Behausung getragen ward / zugegen waren / verwunderten sich daß der Cardinal / wie sie vermeinten / also mit stillschweigen für sie vorüber getragen wurde / vnnd begehrten darauff / daß Man sie für jhn lassen solte. Seme Hoffleuth / welche zugegen waren / wendeten allerley entschuldigung vor / daß sie dißmahl nicht vor jhn kommen köndten. Demnach sie nun etwas verzogen / wolten sie sich noch vor Abend wider gen Neaples begeben. Aber alß durch anstellung deß Cardinals alle Brücken abgeworffen vnnd die Wege versperret waren / musten sie wider jhren willen in der Insul vbernachten: Dann es hatte Borgia bey Leibs vnd Lebens Straff verbotten / daß niemand auß der Insul gelassen würde. Der Constantins klagte / es geschehe jhm hierinnen gewält: dann der Cardinal könte jhn nicht / ober [688] schon Statthalter were / in verwahrung halten: sintemahl niemand macht gegen jhn hette / weil er einer auß dem Königlichen Rath were / alß der Königliche Rath in Hispanien / vnnd dergleichen. Weil er aber mit diesen klagen nichts verrichten mochte / haben sie das Nachtmahl eingenommen vnnd allda verblieben: deß andern Tags aber sind sie von allem berichtet worden. (Borgia kompt mit List gen Neapels.) Borgia ist vnderdessen / alß sich der Tag geneiget / zwischen Putrol vnd Nisita an das Neapolitanische Gestalt ankommen. Daselbs waren zwo Gutschen vorhanden / deren eine deß Fürsten Bisiniani / die andere aber sonsten gedinget war: in diese setzete sich Borgia / damit er desto weniger möchte erkennet werden / vnnd fuhren darauff stracks nach dem newen Castell: daselbs er / weil schon zuvor alles mit dem Hauptmann also verglichen worden / eyngenommen ward. Dieses ist alsobald den beyden Gubernatoren in den zwey andern Schlössern / S. Eremi vnd Ovi / mit denen auch schon zuvor gehandelt worden / kund gethan / vnnd jhnen aufferlegt / es nicht eher / alß biß auff den andern Tag / zuoffenbahren. Didacus Sarmientus der Hispanier Obrister / vnnd Octavianus Loffredus der Italiäner Hauptmann / so von dem Anschlag ebenmässig wissenschafft hatten / haben all jhr Kriegsvolck selbige Nacht auff deß Borgiae seithen gebracht. Vnnd geschahe solches alles vnwissend deß Hertzogen. Wie nun der Tag angebrochen / sind auff allen Schlössern die Stücke loß gebrandt worden. Der Hertzog alß er solches merckte vnnd wol die Rechnung jhm machen kundte / was es were / erschrack darüber zum höchsten / beklagte nichts höhers / dann daß er / alß ein Kriegsmann / von einem Priester vnd Geistlichen / also were betrogen vnnd verschimpffet worden. Bey diesen seinen ängsten / kam zu jhm Sarmientus / welcher von dem Borgia dahin geschicket war / vnnd brachte jhm ein Schreiben / darinnen er aller Sachen beschaffenheit / berichtet wurde: daß nemblichen / weil er Hertzog sich jmmer gestellet / alß schickete er sich stündlich zur Rayse / solches aber jmmer auffgezogen / hette er die Statt / in einem so verwirreten Zustand / nicht ohne ein Haupt lassen können. Nachdem nun alles lautbar worden / da wurde für solchen Verlauff / Gott danck gesagt / vnd der Cardinal höchlich von jedermann gelobt vnd gepriesen. Die Innwohner liessen meistentheils jhre Forcht fahren / vnd kame alles wider in einen ruhigen Stand. Die Flucht deß Genuini / Costae vnnd jhres Anhangs / hat dem Hertzogen nicht gringen verdacht gebracht / alß wann er eine Newerung vorgehabt hette. Genuinus zwar hat nirgends (Costa wird gefangen.) können betretten werden / der Costa aber / nach dem scharpffe Edicta wider die Vrsächer deß vorigen vnheils / außgangen / ist ergriffen / vnnd weil er sich mit aller Gewalt widersetzet / hefftig / darbey verwundet worden. In seinem Hauß hat man ein grosse summa Gelts vnnd Kriegswaaffen gefunden. Er ist endlich wegen empfangener Wunden / in der Gefängnuß gestorben. (Hertzog von Ossuna rayset in Hispanien.) Der Hertzog von Ossuna ist mit grosser Trawrigkeit vnlang nach deß Borgiae Ankunff in Hispanien abgefahren. Borgia hat auch ein kurtze Zeit das Gubernament geführet / dann der Cardinal Zappata (Zappata wird Statthalter zu Neaples.) nach verfliessung vier Monat an seine statt gesetzet worden. Dann der Hertzog von Ossuna sich mit jhm in eine Rechtfertigung eyngelassen / vnnd weil der König in Hispanien deß vorigen vnwesens Verlauff zu Neapoli erforschen liesse / hielte man darfür / es könte Borgia / weil er die Widerpart selbsten were / nicht wol vnder werendem Streit / selbige Regierung verwalten. Bald aber hernach ist die Sach deß Hertzogen von Ossuna vngerecht / vnd er nach deß Königs todt / in gefängliche Verwahrung genommen worden. (Falsche Müntzer zu Neapoli hingerichtet.) Vnlang nach diesem Wesen / sind zu Neapoli fünff vnd zwantzig falsche Müntzer / darunder ein reicher Becker / welcher durch falsch Müntzwesen noch mehr Gut zuvberkommen / vnnd seinen Sohn in den Adelichen Stand zubringen gemeinet / ergriffen / vnnd zum Galgen vervrtheilt worden. (Türckisch Keyser rüstet sich zum Krieg wider Polen / lest deßwenen seinen Bruder würgen.) Demnach die Türcken im vorigen jahr wider die Polen ein statliche Victorj erhalten / vnnd deß Polnischen Feldobristen Haupt zum Triumph zu Constantinopel eingebracht / vnd offentlich Schaw getragen worden / hat solches dem jungen Türckischen Keyser Sultan Oßmann / ein solchen Muth gemacht / daß er jhm vorgenommen / den Krieg wider die Polen in diesem jahr / mit aller Macht zu continuiren / vnnd selber zu Feld zuziehen. Damit er aber darbey ohne sorg seyn möchte / hat er den 11. Januarij seinen Bruder Sultan Mahomet / welcher etwas jünger / alß er / vnnd von einer andern Mutter gebohren war / stranguliren: aber doch jhn selbigen Tags gegen Abend / durch sein gantzes Hoffgesind herrlich zum Begräbnuß begleiten / vnnd jhn neben seinen Vattern legen lassen. Ein wenig zuvor hatten jhm der Reutter Obristen vor der Statt in einem Lustgarten / ein grosse Forcht eingejagt / vnnd jhrer Bezahlung halber meutenirt: Deßwegen sie auch für deß Obersten Veziers Losament kommen / grossen Mutwillen getrieben / vnnd seine Diener mit Steinen geworffen vnnd verjagt: also daß der Vezier endlich gezwungen worden / jhnen jhre Bezahlung zuverschaffen. Man hat darfür gehalten / daß dieser Aufflauff / nicht geringe vrsach zu deß Sultans Mahomet todt gegeben / vnnd daß Oßmann sein Reich dardurch wider dergleichen Fälle versichern wollen: vnnd solches vmb soviel destomehr / dieweil er darfür gehalten / daß es gefährlich were / einen Bruder / der schon alters halben / zur Regierung bequem war / mit sich in den Krieg zu nehmen / oder da [689] heim zulassen / sonderlich weil gedachten Mahomets Mutter reich an Gelt vnnd sehr hochmütig war / auch viel Freund / vnnd allbereit diese hoffnung geschöpfft hatte / sie wolte noch erleben / daß jhr Sohn Türckischer Keyser würde: welches leichtlich hette geschehen können / entweder durch ein allgemeine Auffruhr der Soldaten (wie dergleichen vor diesem mehr geschehen) oder durch ein grosse Niderlag vnnd Vnglück / welches jhm im Krieg hette mögen begegnen. Es war auch der entleibte Mahomet ein schöner vnd freundlicher Herr / in seinem Leben je. derman lieb vnnd werth / vmb dessen Todt alle Hoffleuth sehr getrawrethaben. Er hatte noch drey jüngere Brüder / von einer Mutter gebohren / die alle / wie auch jhres Vatters Bruder Sultan Mustapha / in grosser Gefahr stunden / daß sie gleicher weise möchten hingerichtet werden. So bald der Früling herbey kam / ließ Sultan Oßmann sein Armada / welche er wider die Polen führen wolte / zusammen führen / vnnd ward ins gemein berichtet / daß er ein Lager von viermal hundert tausend Mann zusammen bringen würde / mit welchem er für Crackaw zurücken / vnd das gantze Königreich Polen jhm zuvnderwerffen vnd Zinßbar zumachen / entschlossen were / wie Sultan Solimann mit Siebenbürgen / Moldaw vnnd Walachey / gethan hette. Die Tartarn machten sich auch herbey / das Königreich Polen zuvberfallen / damit sie also in trübem Wasser fischen vnnd ein gute Beut erschnappen möchten: vnd hielte man darfür / daß sie wohl zweymal hundert tausend starck weren. Der Türckische Keyser hatte den gantzen Winter zugebracht / alles zum Krieg wider Polen / in bereitschafft zubringen. Darauff hat er zu Außgang deß Aprilis sich angefangen zu Feld zubegeben / ehe er außgezogen / befahler dem Achmet Bassa vnnd Bustangi Bassa / das Gubernament in er Statt Constantinopel / daß sie gute Wacht halten vnnd in allem gute Anordnung thun solten: die liessen alle Tag zwo Stund vor der Sonnen vndergang die Pforten der Statt / zuschliessen / vnd dorffte kein Bürger oder Innwohner / Fewer oder Liecht im Hauß haben / nach dem die Wacht besetzt war. Der Türckische Keyser ließ allen seinen Soldaten die völlige Bezahlung geben: vnnd sie darauff zum Lauffplatz fortziehen / da er auch seine Zelt auffschlagen ließ. Es zogen vnder anderm mit jhm auß Constantinopel viel Marckatenter vn̅ Handswercksleut: vnnd gieng alles mit so guter Ordnung zu / daß es ein Lust war zu sehen. Den 29. Aprilis zoge Oßmann in eygener Person auß Constantinopel mit seinem Ve???te ren vnd vielen Reuttern vnd Fußknechten / vnnd mit vberauß grossem Pomp vnd M???anificentz. Er ließ jhm nachführen 300. Feldstück / neben 100. grossen Stücken / die er in diesem vorhabenden Krieg gebrauchen wolte. Auß setner Schatzkammer nahmer 500. Kisten mit sich / in deren jeder waren zwantzig tausend Ducaten / welches zusammen zehen Millionen Ducaten machte: darneben nahm er auch mit sich vier Millionen Cronen an Asperen. Eben auff selbigen Tag ist ein Bassa mit 40 Galleen nach dem schwartzen Meer außgefahren / vnd der Begler???eeg von Rhodis war ve ordnet / Das Vfer am Egeischen Meer zuverwahren / im fall deß Turcken Feinde daselbst eine Eynfall thun würden. Den 7. Junij hat Oßmann angefangen mit seinem gantzen Heer / wider das Königreich Polen fortzumarchiren / nachdem die Türcken zuvorhero in offenem Feld / ach jhrer Ma???ier einen Betrag gehalten. (König in Polen bewirbt sich vmb hülff wider den Türcken.) Alß der König in Polen von deß Türcken vorhaben / Nachrichtung bekommen / hat er sich mit aller Macht vnnd auffs best / so er gekönt / gefast gemacht / diesem Feind mit einem ge???tgiamen Widerstand zu begegnen: zu dem End ließ er den Adel im gantzen Königreich / bey verlust Leib / Ehr vnnd Gut / auffmahnen: welches sonsten nicht zugeschehen pfleget / alß wann es die eusserste Noth erfordert / vnnd es waren nun sechtzig Jahr vergangen / daß dergleichen nicht geschehen. Er brachte achtzig tausent Mann zusammen / so wol muntirt / auch mit Geschütz vnd andern Kriegsbereitschafften auffs beste versehen waren / mit welchen sein Sohn Printz Vladißlaus vmb das Schloß Cochin am Fluß Nester / in deß Printzen von Moldaw Landt lägerte vnnd starck verschantzte. Er bewarb sich auch bey diesem Zustand allenthalben vmb hulff / sonderlich bey dem Römischen Keyser vnnd andern Potentaten der Christenheit. Zum König in Engelland schickte er den Graffen Osso insky / Palatinum von Tenizin vnnd Sandomiria seinen Kämmerling / welcher den 11. Martj zu With-hael bey gedachtem König Audientz hat te / vnnd jhn mit einer Lateinischen Oration / mit welcher er jhn trefflich lobte / vmb hülff ersitchte. Der König hat jhm hülff versprochen / vnd vor erst erlaubt / fünff tausent Mann in seinen Königreichen zu werben. Aber solch Volck ist nicht in Polen kommen: dann der König in Dennemarck hat sie nicht wollen durch den Sund passiren lassen / weil er in sorge stunde / der Pohl möchte sie wider den König in Schweden / mit dem er dazumahl in guter Freundschafft vnnd Correspondens stunde / gebrauchen / also haben die Engelländer wider nach Hauß kehren müssen: Erl??? de haben jhren dienst Printz Moritzen angebotten / weil aber der Winter vor der Thüt / vnnd er jhres diensts nicht bedorffte / hater sie lauffen lassen. Es war ein vn??? ewehrt vnnd armselig Volck / das auff dem Meer grosse vngelegenheit / im hin vnnd widerfahren auß gestanden hatte. Vnder jhnen wahren auch etliche Irrländer / welche weil sie Papistisch / sich bey den Spanischen angemel det haben / etliche bekamen Dienst / die andern zogen wider den Weg / den sie herkommen waren.
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Im Junio kam ein anderer Polnischer Gesandter im Haag an / welcher sich schrieb / Petrus Zeroasky de Zeronia in Lewkow / Geeblow / vnd Chlewow / vnnd gab seinem König diese Titul: die Geheiligte vnd Durchleuchtigste Königliche Mayestät / der König in Polen / Schweden / der Gothen vnd Wandalen / Großfürst in Littaw vnnd Finland / Hertzog in Rüßland / Preussen / Moscovien / Samogitien / Lieffland vnd Severien. Er hat bey gegebener Audientz bey den General Staten vnnd Printz Moritzen / die grosse Gefahr für Augen gestellet / welche dem Königreich Polen vnnd zugehörigen Fürstenthumben vnnd Landen / auff dem Halß läge / in dem der Türck / welcher seinen Eyd / Siegel vnd Zusag / gebrochen / mit einem schröcklichen Heer wider gedachtes Königreich / welches der Christenheit Vormawer / im Anzug were. Darumb ersuchte er jhre Hochm. vmb trewe Hülff vnnd Beystand / damit dieser grausame Tyrann nicht allein von seines Herrn Landen abgetrieben / sondern auch verhindert würde / daß er seinen Fuß nicht weiter in die Christenheit hinein setzen / vnnd alle Christen / weß Stands vnd Religion sie auch weren / vertilgen möchte. Ob nun wol die Stanten Christlich Mitleiden hatten mit denen Völckern / die in so grosser Gefahr stunden / vnd wider einen so mächtigen Feind zu streitten hatten / so war es jhnen doch dazumal nicht müglich / den Polen einige hülff zu leisten / weil sie alle jhre Macht / vnnd was sie zusammen bringen konten / wider die Spanier / die sich je länger je mehr rüsteten / die Vereinigte Provintzen zubekriegen / gebrauchen musten. Deß Türcken Vorhaben war fürnemblich dahin gerichtet / die Polen zuvmbringen / vnd jhnen durch die Tartarn die Zufuhr der Proviand zubenehmen: darauff war alle seine hoffnung gegründet: aber die Polen erzeigten sich Mannlich vnnd hielten gute Ordnung / nicht allein das jhre zu beschützen / sondern auch das Türckische Läger anzugreiffen / vnnd demselben Abbruch zuthun. Die Türcken verwunderten sich vber jhre Tapfferkeit: dann sie hatten jhnen eyngebildet / die Polen würden sich für einer so grossen Macht entsetzen / vnd sich stracks auff die Flucht begeben / vnnd sie dahero ohn einigen Streich vnd Widerstand mitten in Polen durchkommen können: aber sie hatten die Rechnung ohne den Würth gemacht / vnnd haben sie die Sachen in Polen viel anders bestellt gefunden. (Türcken werden von den Polen tapffer empfangen.) Den 1. Septembr. hat die Türckische Armada in Meilwegs von den Polen jhr Läger geschlagen. Worauff den 3. dieses in sechtzig tausend Türcken den ersten Angriff auff die Soporowsker Cossaggen gethan / sind aber mit grossem Verlust von beyden Theilen zum dritten mahl zurück geschlagen worden / welches von frühe an biß in die Nacht gewehret. Den 5. diß sind wider vber hundert tausend Türcken an die Polen geführet worden / mit welchem der Polnische Oberst Biteffsky mit in sechtzig tausend Mann zu Roß vnd zu Fuß / dermassen getroffen / daß der Türcken in zwantzig tausend auff der Wahlstatt geblieben jhnen zehen stück Geschütz abgenommen / zween Bassa gefangen / vnnd biß an jhr Läger getrieben worden / die Polen haben zwar auch ein gute anzahl Volcks / vnnd auff neun tausend Cosaggen zugesetzt. Hierauff haben die Türcken jhr Läger deß Orts angesteckt / sich zu rück begeben / vnnd einer mehrern Macht mit Victualien / so jhnen abgangen / erwartet. Hierzwischen haben die Cosaggen in vierzehen tausent Tartarn antroffen / deren in 500 erlegt / in 500. gefangen / vnd die vbrigen ins Wasser / darinn jhrer noch viel ersoffen gejagt / sie haben auch von Türcken etlich stück Geschütz / so die Polen in der Niderlag vorm jahr verlohren / wider erobert. Demnach nun die Polen vnnd Türcken drey Monden lang ein blutigen Krieg miteinander geführet / ist endlich zwischen beyden Theilen ein Vergleich getroffen worden / daß die Türcken wider von den Polnischen Grentzen abgezogen. Dann ob wol die Polen in den vorgangenen Scharmützeln vnd Treffen allezeit die Oberhand behalten / vnnd sich so starck verschantzt hatten / daß die Türcken mit offentlichem Gewalt nichts wider sie haben außrichten können: so haben doch die Tartarn / welche jhnen alle Zufuhr abgeschnitten / sie dermassen beänstiget / daß der (Türcken-Krieg in Polen bekompt ein Loch.) König in Polen / durch Vnder handlung deß Radul Weywoden / Printzen in der Walachey / sich mit dem Türcken in einen Vertrag eyngelassen. Die Türcken konten sich auch wegen der Kälte vnnd rauhen Winterzeit nicht lenger im Feld halten / deßwegen sie die vorgeschlagene Friedensmittel desto lieber angenommen. Hergegen stunden die Sachen bey den Polen gar bawfällig: Dann sie / wie zuvor gesagt / von jhren Feinden gantz vmbringt waren / vnnd konte jhnen nichts zugesühret werden / der gestalt / daß sie jnnerhalb vier oder fünff Tagen zum längsten / wegen mangel an Gelt / Munition vnnd Proviand / in jhrer Feind Hände hetten fallen müssen: dann sie ein geraume Zeit nichts anders als Pferdsfleisch vnnd andere faule Speiß gessen hatten: dahero hernach ein solch Sterben vnder sie kommen / daß jhrer in kurtzer Zeit in sechtzehenden tausend / vnnd bald hernach im Läger vor Leopoli noch mehr gestorben sind: Es war auch so grosser Mangel an Futter / daß ein Scheffel Eychenlaub vmb ein Polnischen Gülden / ein Scheffel Habern vmb zehen Polnische Gülden verkaufft worden. Dahero allem ansehen nach / der Türck die Polnische Cron in seinen Gewalt bekommen hette / wann er nicht so bald auffgebrochen were / sondern die Polen nur noch wenig Tag in solcher Angst vnd Noth hette geschlossen gehalten: Aber an dessen statt hat er mit so grossem Vnkosten vnnd mercklichem [691] Verlust an Volck / nichts anders außgerichtet / dann daß er die Festung Cochin an dem Fluß Nester / in den Grentzen der Moldaw gelegen / wider bekommen hat. So bald der Türckische Keyser zurück gewichen / hat der König in Polen fast allem seinem Volck abgedanckt / weil es an dem war / daß es meuteniren wollen. Die Türcken hatten zwar der Polen Schantzen etlich mahl tapffer angefallen / weil aber die Polen nicht allein mit Geschütz / sondern auch mit Muß quetirern wol versehen / da hergegen im gantzen Türckischen Läger nicht mehr / dann zwölff tausend Archibusirer waren / sind die Türcken allezeit zurück getrieben worden / vnnd haben die Polen ein grossen Vortheil daran gehabt / welches die Türcken hernach wol gemercket haben. Der Obriste Vezier war auch nicht tüchtig genug / ein so grosses Volck zu regieren / vnnd das Werck / welches der Türckische Keyser jhm vorgenommen hatte / auß zuführen: derwegen er auch so bald nach dem das Türckische Läger auffgebrochen / von seinem Ampt abgesetzt worden / dieweil er dasselbe nicht der Gebühr nach verwaltet hatte. Die Tartarn haben den Polen den grösten schaden gethan / vnnd sie in jhrem Läger also eingesperrt gehalten / daß niemand auß oder ein kommen können. Die so wegen Hungersnoth in grosser Menge außrissen / wurden von jhnen gefangen / vnnd dem Türckischen Keyser geliefert / welcher jhnen für einen jeden Gefangenen drey oder vier Ducaten gab / darnach ließ er die Gefangene enthaupten. Gedachte Tartarn haben auch biß mitten in Polen hinein gestreifft / viel tausend Dörffer verbrand / vnnd wie die Sag war / in zwantzig tausend Menschen mehrentheils Weib vnnd Kinder / gefangen hinweg geführt: dann die Männer vnnd was Wehrhafft war / haben sie niedergehawen. Der Türckische Keyser begab sich nach getroffenem Vergleich / mit seinem Heer gen Adrianopel / vnnd war willens daselbst zuvberwintern / damit er künfftig Jahr / wie man vermuhtete / in Vngarn einen Einfall thun / vnnd den Römischen Keyser bekriegen könte / welchen er beschuldigte / daß er den Stillstand gebrochen / dieweil er den Polen seinen Feinden hülff zugeschickt hette. Weil aber das Kriegsvolck sehr schwürig war / vnnd klagte / daß es sich zu Adrianopel nicht behelffen könte / hat er nicht allein seinen Lehenleuthen vnd den Spachy oder Reuttern abgedanckt / sondern auch den Janitscharen erlaubt / wider gen Constantinopel zuziehen / da sie den 19. Decembris eyngezogen. Die Reutter kamen so arm vnnd ellendig wider heimb / daß jhnen ohne zweiffel dieser Zug in Polen lang in Gedächtnuß geblieben. Mancher der mit fünff Pferden vnnd wohl staffiert außgeritten war / kam wohl zu Fuß vnnd gantz bloß wider / also daß beyde Theil in diesem Krieg sich wenig zu rühmen hatten: vnnd war sonderlich bey dem Türckischen Kriegsvolck wider jhren Keyser / daß er sie in solch Ellend gebracht / vnnd ein so grosses Werck nicht besser vnd vorsichtiger angegriffen hette. Dann es gewiß / daß ohne der vberbliebenen Ellend / wie die Türcken selbst bekannt haben / daß sie in diesem Zug / vber die fünfftzig tausent Mann verlohren hetten / die theils durch Hunger vnnd Kummer / theils durchs Schwerd vmbkommen waren. (Friedens-Articul zwischen den Polen vnd Türcken.) Die Articul / darauff der angeregte Vergleich zwischen den Polen vnnd Türcken geschlossen worden / haben folgender massen gelautet: 1. Vmb mehrer versicherung deß geschlossenen Friedens / wird Herr Starosta Stanislans Saulistersky / Jhrer Königlichen Mayestät in Polen Secretarius / hiemit auß dem Läger alßbald mit dem Türckischen Keyser / als Internuntius, biß die grosse Bottschafft hernach kompt / gen Constantinopel ziehen / entgegen wird deß Türcken Chiaus auch zu Jhrer Königlichen Mayestät in Polen gesandt / der die grosse Polnische Bottschafft abholen / vnnd nach dem alten Gebrauch in deß Türckischen Keysers Landt / begleyten soll. 2. Der König in Polen wird einen Orator auff die weiß / wie andere Christliche Potentaten auch thun / bey der Porten deß Türckischen Keysers / vnderhalten. 3. Wann nun die grosse Polnische Bottschafft zurück in Polen kommen wird / so wird der Türckische Keyser auch eine vornehme Person / vmb solche Friedensiractaten zu bekräfftigen / hieher in Polen senden. 4. Den Fluß Diempt soll der König in Polen rein vnnd frey vor den Cosaggen zuhalten / schuldig seyn / damit von dannen die Cosaggen in das schwartze Meer nicht fallen / vnnd daselbst nicht streyffen / auch deß Türckischen Keysers Vnderthanen daselbst nicht schaden thun / könten oder möchten / sonst davon dem Türckischen Keyser die geringste Klag auff die Cosaggen an den König in Polen solte einkommen / so soll Jh. Kön. Mayest. in Polen / jhme dem Türcken Iustitiam administriren. 5. Die Wallachen / auch die Dobrunischen / Biallogrodetzischen / Killischen / Techinischen / Ochakawischen Tartarn / daß sie ins Königs in Polen Landen / Stätten / Flecken / Dörffern / weder an Vieh noch an Leuthen / kein schaden hinfüro thun sollen / das soll der Türckisch Keyser hinfüro verhüten. 6. Bey dem Stättlein Otzakawa soll die Vberfahrt der Türckische Keyser den Tartarn zu wehren schuldig seyn: da aber die Tartarn dieser Friedenshandlung zuwider / in des Königs in Polen Landen schaden thun solten / vnnd doch ja keine Iustitia nicht solten administriert werden / so soll der Türckische Keyser den Schaden allen zuerstatten schuldig seyn / vnnd den Tartar Cham straffen: da aber in den angrentzenden wüsten Feldern / da beydes die Cosag [692] gen so wol / alß Tartarn / pflegen auff Fisch vnd Wildjagten zuziehen / sich vnter jhnen etwan deßwegen / wie es offt geschicht / Scharmützel erhuben / das soll zwischen dem Ottomannischen Hauß vnnd dem Polen / den Frieden nicht brechen. 7. Woferrn sich zutrüge / daß die Tartarn in deß Ottomannischen Keysers diensten jrgends hinziehen solten / so sollen sie auch in solchem fall deß Polnischen Königs Grund vnnd Boden gar nicht berühren / auch keinen eintzigen schaden darinnen thun / bey vorgemeldter Erstattung beyderseits Schaden / vnnd sollen mit dem ersten von beyden Theilen / verständige vnnd der Orthen wohlerfahrne / deputieret werden / vmb die Grentzen zwischen den zweyen Monarchen recht zu scheiden vnd zu benahmen. 8. Die Polen sollen jährlich den von vielen jahren hero gewöhnlichen Sold / in Peltzen vnd Lacken / dem Tartarn Cham vberliefern / vnd solchen alle jahr dem Wallachischen Haspodar zu senden / daselbst soll jhn der Cham durch seine Gesandten abholen lassen. Entgegen ist obgedachter Tartar Cham auff begehren Jhrer Königlichen Mayestät in Polen mit seinem Heer / dahin Jhre Mayestät es befehlen werden / nach der Vorfahren altem Brauch / sich einzustellen vnd zu dienen / schuldig. 9. Weil der Friedensbruch zwischen dem Ottomannischen Hauß vnd dem König in Polen / meistentheils auß der Wallachischen Hospodaren Boßheit vnnd Geitz hergerührt / alß sollen feine verständige / richtige vnnd taugliche Personen hinfort / an solches Ampt gesetzt werden / welche auffs aller fleissigst den geschlossenen Frieden von beyden seithen in acht zunehmen / vnnd auch dem König in Polen jhre schuldige Willigkeit / zuerzeigen wüsten. 10. Das Schloß Cochyn / welcher laut der alten Pacten zur Walachey / dem Türcken zugehört / die Polen aber sich dessen bemächtiget / vnnd bißhero jhre Guarnison / darinn haben / sollens die Polen mit allem Zugehör / wie sie es jetzt halten / dem Wallachischen Hospodar / welcher nun seyn wird / wider einraumen. 11. Endlichen sollen Jhre Königliche Majestät in Polen / deß Türckischen Keysers Freunden Freunde / vnnd Feinden Feind seyn / wie dann entgegen der Türckische Keyser / deß Königs in Polen vnd der Cron Polen auch Freunden Freund / vnnd Feinden Feind seyn will / vnd sonst beyderseit die vhralte heylsame vnnd von beyden theilen vhralten Vorfahren / auch von dero stattlichen Bottschafften bestettigte / confirmirte vnnd jetzt von newem auffgerichtete alte vnd jede Pacta / solten fest vnd vnerbrüchig an statt eines gethanen Eyds halten vnnd observiren. Diese Conditiones seynd confirmiert vnnd vnderschrieben von Starosta Sotawynsky / Castelano Belsky / Jacobo Sobiesky / Woy Wodsier Lubbelsky / im nahmen Jhrer Königlichen Mayestät deß Feldherrn / Starosta Lubomirsky / Starosta Sandomiersky / allen Kriegs-Commissarien: welche von J. May. vnd dero Cron zu diesem Krieg deputirt worden / vnd im Läger zugegen gewesen. Wir haben zuvor gedacht / daß Keyser Ferdinand auff deß Königs in Engelland Schreiben / den Graffen von Schwartzenburg in selbiges Königreich abgefertiget: desselben werbung vnd anbringen ist mehrentheils in Complementen vnnd höfflichen Worten vnnd Geberden bestanden / darauff nichts fruchtbarlichs erfolget / vngeachtet der König in Engelland annehmbliche Conditiones vorgeschlagen / welche gewesen: (Deß Königs in Engelland Vorschlag zu Außsöhnung deß Pfaltzgraffen.) Er der König in Engelland wolte daran seyn / daß sein Tochtermann nachfolgendes eingienge: Erstlich daß er bey Jhrer Keyserlichen Mayestät vmb gnad bitte / damit er seine Erblande / die er vor dem Böhmischen Vnwesen gehabt / wie auch seine vorige Ehrentitul wider erlange. Zum andern daß er alle Gerechtigkeit vnnd Praetension / die er vnnd seine Söhn auff die Cron Böhmen haben möchten / absage. Zum dritten / daß er sich in vnderthänigkeit vnd Ehrerbietung Jh. Keyserl. May. vnderwerffe / wie einem Fürsten in gleichem Fall zustehet. Zum vierdten / daß er solche Außsöhnung vnd Wohlthat mit einem Fußfall bey Jhrer Keyserlichen Mayestät / suche vnnd begehre. Zum fünfften / daß er sich nicht vnderstehen soll / in Jhrer Keyserlichen Mayestät Königreich / Fürstenthummen vnd Landtschafften / durch heimbliche Practicken einige vnruhe anzurichten / sondern hinfüro jhm angelegen seyn lasse / was zur Ehr vnd Hochheit Jhrer Keyserlichen Mayestät dienen wird. Zum sechsten / daß er sich mit andern Fürsten deß Reichs / so wohl Geistlichen alß Weltlichen / welche diese Vnruhe betroffen / so viel alß seine Person angehet / versöhne / dem Frieden im Reich hinfüro nachtrachte / vnd alles Leid so jhm begegnet / vergesse. Zum siebenden / woferrn etwas hernach vorfallen solte / das zu beförderung dieses Vertrags dienen möchte / solte er solches annehmen: Vnnd wann Jhrer Mayestät Vorbitt für jhn / statt finden würde / solte er versprechen solches mit aller Dienstwilligkeit zuerkennen / sc. Weil nun der König gesehen / daß er allenthalben wenig mit der Güte auß gerichtet / auch sein Gesandter Digby so schlechten Bescheld vom Keyserlichen Hoff mitgebracht hatte / vnd darneben jhm zu Ohren kam / wie die Spanische vnnd (Parlament in Engelland wird wider zusammen beruffen.) Beyerische Soldaten in der Pfaltz / so vbel hauß hielten: alß hat er das Parlament / welches im Monat Junio auff einen Receß voneinander geschieden war / auff den 1. Decembr. wider zusammen beruffen.
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Wie nun dasselbe auff gesetzte Zeit angangen / ist der Printz von Wallis / an seines Vatters statt darinn / zum Praesidenten verordnet worden. Aber nichts desto weniger hat das Parlament seine Rede an den König gerichtet / vnd bey demselben supplicirend einkommen / auff folgende weiß: (Supplication deß Parlaments / welche die vom niedern Hauß dem Ronig vbergeben.) Wir Ew. Mayest. vnderthänige vnd getrewe Vnderthanen / die Ritter / Bürger vnnd Gemein / so jetzund im Parlament versamblet sind / vnd die gemeine Stände ewers Königreichs repraesertiren / sind zum höchsten betrübt / daß wir vns des Trosts Ewerer Mayest. Gegenwart beraubt vnd entblöst befinden / vnnd solches desto mehr / dieweil die Vrsach jhres abwesens / von jhrer Leibsblödigkeit herrühret / mit welcher wir allzugleich / wie billich / ohn alle gleißnerey / leyden: vnd erinnern wir vns in aller Demut / Ewerer Mayest. gnädiger Antwort / die sie auff vnser voriges Ansuchen / die Religion betreffend / ertheilt hat: welche gleichwol vnangesehen Ewerer Fürstlichen vnnd Gottseligen Meynung / die gute Früchten / so bey diesen gefährlichen Zeiten wol nöhtig weren / nicht herfür gebracht hat. So spüren wir auch / wie vbel Ew. Mayest. Güte von den Fürsten / die einer andern vnnd widerwertigen Religion sind / gelohnet wird / welche in wehrender Vnderhandlung die Gelegenheit ergriffen haben / jhre Sachen zubefördern / vnnd zu jhrem Zweck zugelangen / zu außtilgung der wahren Religion vnd Ew. Mayest. wie auch derselben Kinder grossem Nachtheil: darüber Ew. Mayest. vbelgeneigte Vnderthanen allhie (die Papistische Recusanten) einen hohen Muth geschöpfft / vnd an der Zahl / nit ohn grossen Schaden / sehr zugenommen / vnnd je länger je trotziger werden / welches vns dann tieff zu Hertzen gehet / vnd können wir nicht vnderlassen / Ew. May. die Vrsachen der vberhäufften grossen Vnordnungen / vnd wie denen abzuhelffen / vnderthänigst zuerkennen zugeben. Die Vrsachen sind erstlich die Arglistigkeit vnd der Ehrgeitz deß Bapsts zu Rom / vnd seines lieben Sohns / deren der eine nach der höchsten Welilichen Monarchy trachtet / wie der ander nach der Geistlichen. 2. Die Teuffelische Lehr / auff welche das Bapstthumb gegründet ist / welche künlich vnnd mit aller Macht / durch des Bapsts geschornen vnnd geschwornen Hauffen / außgebreitet wird / zu befürderung jhrer weltlichen Anschläge. 3. Der betrübte vnd ellende Zustand deren / so in andern Landen sich zu der wahren Religion bekennen. 4. Das Vnglück / welches E. May. Kinder begegnet ist / vnd zu jhrer verkleinerung / mit grossem Frolocken vnserer Widersacher / hin vnd wider verkündet wird. 5. Die starcke Verbündnuß vnnd Vereinigung der Fürsten / so der Papistischen Religion zugethan sind / welche zu beförderung jhrer Abgötterey vnd vndertruckung vnserer wahren Religion gerichtet ist / vnnd gebrauchen sie sich meisterlich aller Vortheil vnd Gelegenheiten / die jhnen vorkommen. 6. Das grosse vnnd mächtige Kriegsvolck / welches auß befehl deß Königs in Spanien / alß deß Haupts der Liga / geworben ist / vnd von jhm vnderhalten wird. 7. Die grosse Hoffnung / welche die Papistische Recusanten geschöpfft / wegen der angefangenen Handlung mit Spanien von einem Heurath / vnnd machen sie jhnen allbereit die Gedancken / daß dieselbe einen glücklichen Außgang zu jhrem Vortheil / werde gewinnen. 8. Die Vorbitt etlicher außländischen Fürsten vnnd jhrer Agenten / für gemelte Papistische Recusanten / damit jhnen gunst vnnd zulassung jhrer Religion / widerfahre. 9. Jhre offentliche vnd gewöhnliche Zusammenkunfft in vnderschiedlichen Häusern / vnnd das noch ärger ist / in den Capellen der außländischen Gesandten. 10. Jhre versamblung in der Statt Londen / die sie öffter alß vor diesem / halten / vnd die vielfältige Rathschläg vnd Gespräch / die sie heimblich miteinander anstellen. 11. Die Aufferziehung jhrer Kinder in vnderschiedlichen Seminarien vnd Clöstern / welche in frembden Landen für die verlauffene Engelländer / auffgerichtet sind. 12. Daß Ew. Mayest. etlichen / die es vmb sie nicht verdienet / vbersihet / vnnd daß die Geltbuß / die den Recusanten abgefordert wird / so gering ist / daß sie bey nahe für nichts bey jhnen geachtet wird. 13. Die gar zu grosse Freyheit / Papistische vnnd auffrührische Bücher / auch vnder wehrendem Parlament / zu trucken vnnd außzustrewen. 14. Die Zusammenrottirung der Priester vnd Jesuiten / welche rechte Mordbrenner sind der gantzen Christenheit / vnd sich in allen Enden vnd Orten dieses ewers Königreichs außgetheilet haben. Wir vermercken aber vnd sorgen / daß auß diesen Vrsachen / alß auß einer bittern Wurtzel / sehr böse / vnd so wol der Kirchen alß dem Reich hochschädliche Früchten / herfür wachsen werden: welche wir hiermit Ew. May. vnderthänigst für Augen stellen. Dann 1. so kan die Papistische Religion / wegen jhrer Satzungen / neben der vnsern nicht bestehen. 2. Sie bringt mit jhr ein vnvermeidliche Notturfft / daß man frembden Fürsten nachhangen muß. 3. Sie eröffnet ein weite Thür allerley Rottierungen vnd Auffwicklungen / wann einer gern jhm einen Anhang deß gemeinen Volcks machen / vnd die Parthey der Papisten / welche starck ist / an sich ziehen wolte. 4. Sie ist gantz vnruhig vnd wird durch diese Staffeln allgemach auffsteigen wollen. Erst [694] lich wird sie suchen Conniventiam; daß man jhr etwas vbersehe vnd zu gut halte: Darnach Tolerantiam, daß man sie dulde: zum dritten AEqualitatem, daß sie der wahren Religion gleich gehalten werde: endlich Superioritatem, daß sie vber die wahre Religion herrsche / vnnd wird nicht ruhen / biß sie dieselbe gantz vnnd gar vertilget hab. Die Mittel durch welche solchen vnordnungen abzuhelffen / sind vnsers Ermessens diese: 1. Daß demnach Ew. Mayest. alles versucht hat / was ein Gottsförchtiger vnnd Friedsamer König hette thun mögen / vnd solches alles nichts helffen wollen / sie nunmehr ohn allen verzug / die Waffen in die Hand nehme / welche sie mit ehren nicht vnderlassen kan. 2. Wann sie einmahl die Waffen auff einen solchen rechtmessigen Grund ergreiffen / so wolle sie den Krieg mit allem ernst verfolgen / vnd den Außländischen Religionsverwandten / zu hülff kommen: welches ohne zweiffel die Fürsten vnnd Stände der Vnion / die jetzund wegen deß Vnglücks / das jhnen begegnet ist / den Muth haben fallen lassen / vnd von einander getrennet sind / wider vereinigen wird. 3. Ew. Mayest. wolle sich in diesem Krieg deß besten Vortheils / der sich an die Hand geben wird / gebrauchen / es seye durch eine Diversion / oder wie sie es am rathsambsten erachten wird / vnd den Krieg nicht in diesen Enden vnnd Orten allein führen / dardurch jhr Schatz wird gelehret / vnnd das Volck kleinmütig gemacht werden. 4. Daß dieser Krieg vnnd die Spitze ewers Schwerds wider den Fürsten gewendet werde / (ohnangesehen seiner Macht vnnd Heucheley) welcher die Pfaltz zum ersten mit gewehrter Hand vberfallen hat. 5. Damit der Fried im Land bestettiget werde / so wolle Ew. Mayest. die Articul vnserer demütigen Supplication / die wir vor diesem deroselben eingehändiget haben / ersehen / vnnd zur Execution derselben / besondere Commissarios erwöhlen / welche die vorige Satzungen ernewren / vnnd noch andere darzu machen / auff daß man durch dieselbe der Gefahr / in welche die Papistische Recusanten vns bringen könten / vnnd jhren gewöhnlichen Außflüchten vorkommen möge. 6. Auff daß sie die Hoffnung / die sie jhnen gemacht / wider fallen lassen / so wünschen wir / daß der alleredelste Printz Ew. May. einiger Sohn / zeitlich vnd glücklich mit einer Princessin / die der wahren Religion zugethan sey / verheurahtet werde. 7. Daß die Kinder der Ritterschafft dieses Königreichs / wie auch andere / so der Religion halber verdächtig sind / vnnd jetzund ausser dem Landt an frembden Orten sich verhalten / durch jhre Eltern oder Vormünder / wider nach Hauß beruffen werden. 8. Daß die Kinder der Papistischen Recusanten / so lang sie minderjährig sind / bey Protestirenden Schul-vnd Lehrmeistern aufferzogen werden / welche den Saamen der wahren Religion / in jhre zarte Jugend pflantzen. 9. Daß E. May. alle Erlaubnuß / die sie vor diesem solchen Kindern vnd jungen Leuthen gegeben / vber das Meer zu raysen / vnverzüglich widerruffen / vnd hinfüro keine mehr gebe. 10. Ew. May. wolle jhren Rähten befehlen / daß sie fleissig achtung geben / auff die Freyheit / die man etlichen Landtschafften in ewerm Königreich der Religion halber gegeben / vnnd dieselbe wider auffheben / wann es sich der Reichsordnung halben thun läßt: auch wolle Ew. Mayest. solche Freyheit ins künfftig nicht mehr einwilligen. Diß ist die Summ vnserer demütigen Erklärung / mit welcher wir keines wegs gedencken Ew. May. vorzugreiffen / sondern vnderwerffen dieselbe in allem Gehorsamb / wie wir schuldig sind / deroselben hochverständigem Gutachten vnd freyem Willen. Die Ehre Gottes (dessen Sach wir treiben) das Siegel vnserer wahren Religion / in welcher wir geboren / vnnd mit der hülff Gottes zusterben entschlossen sind / vnnd Ew. Mayest. Wolfahrt / welche die rechte Seel ist ewers Volcks / das Glück ewerer Kinder vnnd Nachkommen / die Ehr vnd der Wolstand der Kirchen vnd deß Reichs / welche wir wehrter halten / dann vnser Leben / haben vns / die wir mit einer auffrichtigen Devotion Ew. Mayest. zugethan sind / bewogen / deroselben dieses vnderthänigst vorzubringen. Vnd dieweil wir / vermög vnserer Pflicht gegen Ew. May. allbereit resolvirt seyn / zu end dieser leisten Session / vnnd gegen dem Außgang deß Monats Februarij ein gantzes vnd vollkommenes Subsidium zu dem end allem zuerlegen / daß der Pfaltz darmit förderlich geholffen werde / welches nicht wolkan zuwegen, gebracht werden / dann vermittelst einer gewissen Schrifft nach der weise deß Parlaments / welche vor dem Christfest muß vberliefert werden / so ersuchen Ew. Mayest. wir vnderthänigst / daß sie den Acten / welche gegen derselben Zeit sollen verfertiget / vnd zu E. Mayest. Ehr vnnd deroselben Vnderthanen gemeiner Wolfahrt / gerichtet werden / das Leben vnnd jhren Königlichen Consens geben wollen: den selben auch ein gnädiges Perdon (wie bräuchlich) beyfügen / welches auß E. May. besonderer Gnad herrühre / vnnd nach deroselben gefallen mag gestellet werden / doch daß die so grobe Laster begangen haben / vnd peinlich angeklagt worden / solcher gnade nicht theilhafftig werden / sondern ewere fromme Vnderthanen allein / sich deroselben zu jhrer erleichterung zuerfrewen haben / vnd daß die alte Schulden / der Cron zum besten / abgelegt vnnd bezahlt werden / sc. (Deß Königs Schreiben an den Taelmann deß Parlaments.) Diese Bittschrifft Jhrer Königlichen May. zuverantworten / sind zwölff Männer auß dem niedern Hauß / deputiret worden: welche alß sie auff dem Weg waren / sich zum König zuverfügen / sind sie eylend wider zurück gefordert [695] worden / wegen eines Schreibens so J. May. an den Ritter Thomas Ridchardson Vorsprechern vnd Praesidenten / in der Versamblung gemeltes Hausses / den sie einen Taelmann nennen / abgehen lassen / welches also gelautet: Lieber Taelmann / wir haben auß vnderschiedlichen Avisen nicht ohne Hertzenleid vnnd Bekümmernuß verstanden / daß etliche hitzige vnnd eygensinnige Köpff im Parlament deß niedern Hauses / wegen vnsers abwesens vnd Leibsblödigkeit / sich verkühnet vnd vnderfangen haben / offentlich von Sachen zu handeln vnd zu reden / die jhrem verstand weit zu hoch sind: welches vns zum Nachtheil vnd sonderlicher Verkleinerung gereichet. Jhr solt denen in gemeltem Hauß anzeigen / daß wir nicht wollen / daß sie sich mit den Sachen vnserer Regierung oder den Geheimbnussen vnsers Reichs bemühen: insonderheit mögen wir nicht leiden / daß sie von dem Heurath vnsers allerliebsten Sohns mit der Tochter in Spanien / reden / oder die Ehr desselben Königs vnnd anderer vnserer Freund vnd Bundsverwandten / antasten. Sie sollen sich auch nicht der Privatsachen / die vor Gericht gehören / annehmen. Vnd demnach wir verstanden haben / daß sie an Edward Sandys gesand haben / zuvernehmen / auß was vrsachen er newlich in Hafften genommen worden: so solt jhr jnen in vnserm Nahmen vermelden / daß es nicht einiger Mißhandlung halber / die er im Parlament begangen / geschehen: vnnd damit sie künfftig solcher Fragen möchten gevbriget seyn / so wollen wir / daß jhr jhnen in vnserm nahmen zuwissen thut / daß wir darfür halten / daß es vns allerdings frey / vnnd in vnserer Macht stehe / die Fähler vnd Mißbräuch eines jeden / wer der auch sey / die er so wohl im sitzenden Parlament / als hernach begangen / zu straffen. Vnd seyn wir auch gar nicht gemeinet / eines zuverschonen / welcher durch seinen Vbermuth vnd Vermessenheit im Parlament / vns darzu vrsach geben wird. Woferrn sie nun etliche deren Puncten / die wir jhnen verbotten / in der Supplication / die sie vns vberschicken wollen / angerührt haben / so solt jhr jhnen sagen / daß wann sie solches nicht ändern / ehe es zu vnsern Handen komme / wir es nit würdig achten wollen / daß wir es anhören / oder darauff antworten. Ferrner dieweil wir vernehmen / daß sie eine Schrifft begehren / Krafft welcher sie eine Parlaments Session vor dem Christtag möchten halten: so solt jhr jhnen sagen / daß es an jhnen mangeln wird / wann es nicht geschicht. Dann wann sie hierzwischen vnd gemelter Zeit / etliche Satzungen begreiffen werden / die zu dem Nutzen des gemeinen Wesens werden beförderlich seyn / so wollen wir gar gern vnsern Königlichen Consens darzu geben. So aber biß zu der Zeit / kein gute Satzungen zum vortheil deß Volcks gemacht werden / wird die Schand vnd Schuld davon / niemand / alß solchen vnruhigen Köpffen / die mehr auff jhren eygnen Nutzen alß die gemeine Wolfahrt des Königreichs / sehen / ???ugemessen werden können. Dieses deß Königs Schreiben / ist zwar offentlich im Parlament verlesen worden / aber nichts desto weniger haben die Parlamentsherrn / nach langer Berathschlagung vnd vielfaltigem Deputiren / dahin geschlossen / daß man obgedachte Supplication dem König / welcher dazumahl zu Newmarckt kranck lag / vberschicken solte. Sie haben sich auch dahin miteinander verglichen / daß man alle Sachen / solte ruhen vnd anstehen lassen / biß jhre Deputierte / die sie an den König abgefertigt / ein Antwort mitgebracht hetten. Alß (Der König schickt einen Secretarium an die Parlaments-Herrn.) der König solches vernommen / hat er seinen Secretarium an die Parlamentsherrn gesandt / vnd jhnen ansagen lassen / daß sie die Zeit besser anlegen / vnnd nicht also vnnützlich zubringen solten / dieweil sonderlich das Christfest vor der Thür were. Nachdem der Secretarius deß Königs Befehl / Mündlich vorgebracht / hat er denselben auch dem Parlament auff sein begehren Schriftlich vbergeben / dieses Inhalts: Es hette Jh. Königl. May. sich erinnert / daß diß Hauß begehrte eine Session / hierzwischen vnd dem Christfest zuhalten: derohalben sie demselben zuwissen gethan / daß sie wol zu frieden were / daß eine Session in gemelter Zeit gehalten würde / woferrn gedachtes Hauß jhm nicht selbst im weg stünde, Dieweil aber Jh. May. verstehe / das mehrbesagtes Hauß / in verhandlung der Sachen / nicht fortfähret / sondern still sitzt / biß daß die Deputierte wider kommen: Als hat sie mir befohlen / dem Hauß anzuzeigen / daß die Herrn keine zeit verlieren / sondern vnderdessen fortfahren / vnd gute Satzungen machen solten / dieweil das Christfest herbey nahet / vnd J. May. hoffet / daß die Herrn ohn jhr Vorwissen / nicht von einander scheiden werden / wie sich etliche verlauten lassen. Diese Anmahnung ist von etlichen also gedeutet worden / alß wann der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte / dieweil er jhnen befahl / in jhrer Handlung einen weg als den andern fortzufahren. Es ist aber nichts vorgenommen worden / sondern die Parlamentsherren haben gewartet / biß jhre Abgesandte weren widerkommen / durch welche sie nach folgende Bittschrifft an den König vberschickt haben: (Ein andere Supplication deß niedern Hauses an den König.) Gnädigster Herr / wir Ew. May. vnderthänige vnd getrewe Diener / Ritter / Bürger vnd Vnderthanen / die wir im Hauß der Gemein deß Parlaments versamblet sind / können die grosse Betrübnuß / mit welcher wir vmbfangen / nicht außsprechen / in dem wir das Mißfallen zu Hertzen gezogen / welches Ew. Mayestät durch jhr Schreiben / so sie newlich an das Parlament abgehen lassen / vnd in vnserer Gegenwart verlesen worden / zuerkennen geben. Gleichwol ist solches vnser Hertzenleid etlicher massen gelindert worden / durch die Betrachtung ewerer Güte vnnd Sanfftmuth / derer wir versichert seyn / vnd vnserer guten auffrichtigen Meynung / wie auch der rechtmessigen weise vnnd form in vnserm Thun vnd Vornehmen / darauff wir vns gantzlich ver [696] lassen. Derowegen ersuchen wir E. May. in aller vnderthänigkeit / daß den Gehorsamb so getrewer Vnderthanen / die E. May. dermassen zugethan sind / alß jemals einige Vnderthanen jhrem Herrn gewesen / kein vnrecht durch bösen vnd vngewissen Bericht / der nicht allezeit wahrhafftig ist / angethan werde: sondern daß E. May. beliebe / vns zuvor selbst zuhören / vnd nicht das Anbringen dieser oder jener partheyischen Leuth / belangend vnser vnderthänige Supplication / die mit einhelligem Consens deß gantzen Hauses ist approbiret / vnd nöhtig geachtet worden / daß sie E. May. mit dero günstiger Erlaubnuß / solte eingehändiget werden: Bey welcher gelegenheit wir dieselbe etlicher Puncten / die in derselben begriffen sind / guter Meynung vnd mit gebührendem Respect / haben erinnern wollen. Wann nun Ew. May. vnsere gute Affection vnd Dienstwilligkeit wird vernommen haben / so wolle dieselbe Königliche vrtheil vnnd bedencken vber diese hochwichtige Sachen / mit welchen etliche vnserer Gliedmassen beschweret / ja das gantze Hauß verwirret vnnd eingewickelt ist / vns zukommen lassen. Wir bitten auch vnderthänigst / daß Ew. May. hinfüro dem jenigen nicht wolle glauben zustellen / was etliche Ohrenbläser jhr wider alle oder etliche Glieder vnsers Hauses anbringen / ehe sie den grund der Sachen von vns selbsten eingenommen / vnderdessen aber vns mit J. Kön. Gnaden / die vns lieber ist / alß einig ding auff der Welt / zugethan bleiben. Zu der Zeit / alß Ew. May. vns befohlen / vns wider im Parlament zuversamblen / welches etwas früher geschehen / dann wir vermuhtet hatten / vnd vns gewürdiget hat / die hoch wichtige / die sie darzu bewegt hatten / durch den Mund dreyer vornehmer Herren zu communiciren / von welchen wir absonderlich verstanden / daß wol Ew. Kön. May. alles gethan hette / was einem Christlichen vnd Gottseligen König möglich gewesen / zu beförderung vnd widerbringung deß Friedens / die Zeit nun vorhanden were / daß der Tempel Lani müßte auffgethan / vnnd die Stimm Bellonae, nicht aber der Turteltaub / gehöret werden: daß nunmehr kein Frieden oder Stillstand / auch nur etlicher wenig Tagen zu hoffen: daß E. May. entweder jhre Kinder verlassen / oder einen Krieg anfangen müßte: Darumb were zu bedencken / wie viel Fußvolck vnnd Reutter müsten zusammen gebracht werden: die vndere Pfaltz were mit der Kriegs Armada deß Königs in Spanien besetzt / welche bereit sey / die Acht im Nahmen deß Hertzogen in Burgundien / zu vollziehen: die obere Pfaltz were vom Hertzogen in Beyern eyngenommen: der König in Spanien hielte jetzund zum wenigsten 5. Läger auff seinen Kosten: die Vnierte Fürsten weren zertrennet / aber die Catholische Liga hielte fest zusammen: deßwegen die zertrennte Fürsten in gefahr stünden / daß einer nach dem andern solte vndertruckt vnnd zu grund gerichtet werden: daß es mit den Religionsverwandten in den außländischen Orthen sehr bawfällig stünde / derhalben wir vns zum Krieg sollen gefast machen / vnnd einen Subsidium fürderlich einwilligen / damit das Kriegsvolck / welches die Pfaltz beschützte / nicht verlieff / auch auff Mittel bedacht seyn / ein Kriegsheer auffzubringen vnd zu vnderhalten. Hierauß haben wir auß sonderlichem Eyffer gegen E. May. vnd dero Nachkommen / vns angelegen sein lassen / die Sachen / die vns anbefohlen waren / mit grösserm Lust vnnd Willfährigkeit / alß jemals in einem Parlament ist gesehen oder gehöret worden / zuverrichten. Vnd ob wir wol nit können begreiffen / warumb die Ehr vnd Wolfahrt E. May. vnd jhrer Nachkommen / das Erbgut jhrer Kinder / welches jhre Feinde verhergen / der Wolstand der Religion vnd Politischen Wesens in ewerm Königreich / vns in dieser versamblung deß Parlaments / nit angehen solten. Wiewol wir auch von diesem auff etliche dieser hochwichtigen Puncten geschwiegen haben: so haben wir doch bey dieser rechtmässigen Gelegenheit eine Notturfft zuseyn / erachtet / daß wir vns solche Sachen liessen angelegen sein / vnnd nicht allein die Augen würffen auff einen außländischen Krieg / sondern auch sorg trügen / daß wir daheim vnder vns ruh vnd frieden hetten. Hierzu hat vns anleytung geben das gefährliche Zunehmen vnd die Künheit der Papistischen Recusanten / die also beschaffen / daß man sie mit Augen sehen / vnd mit Händen greiffen kan. Als wir nun solches gemüth geführet / so haben wir nit weniger gekönt / dann daß wir die Vrsachen darvon / E. May. nach vnserm verstand eröffneten / vnd darbey andeuteten / was man für Früchte darauß zugewarten / vnd durch was Mittel man solchem vbel vnsers ermessens / begegnen vnd abhelffen könte. Dardurch haben wir anlaß bekommen / etliche Puncten anzurühren / die den König in Spanien etlicher massen betreffen / alß wir der Papistischen Recusanten in diesem Land / deß Kriegs / den er in der Pfaltz wider Ew. May. Kinder führet / vnnd der vnderschiedlichen Feldläger / die er jetzund vnderhelt / meldung gethan haben. Gleichwol können wir vns nicht erinnern / daß wir den König in Spanien / oder einen andern Fürsten / mit welchem E. May. in Bündnuß stehet / an seiner Ehr zu nahe geredet haben. In erwegung oberzehlter Puncten / haben wir vns nicht angemast / einen Außschlag darüber zu geben / oder vns in die Schrancken Ew. Königl. May. einzutringen / welche allein macht hat (wie wir vnderthänigst bekennen) vom Frieden oder Krieg / wie auch von dem Heurath deß Durchleuchtigsten Printzen ewers Sohns / etwas zuschliessen. Aber wir ewere getrewe vnd vnderthänigste Diener vnd Vnderthanen / welche die gantze Gemein ewers Königreichs repraesentiren / vnd einen vortheil erwarten von dem Glück vnd Wolstand E. May. vnd deroselben Königlichen Nachkommen / wie nicht weniger von dem glücklichen Zustand vnserer Kirchen vnd Policey / haben vns fürgenommen / auß einem auffrichtigen / rechtschaffenen vnd trewen Gemüth Ew. May. die Sachen zuerkennen zugeben / die jhr sonsten / [697] wie wir wol wissen / also hell vnnd klar nicht fürgebracht werden / vnd vor deroselben Füssen zulegen / vnd erwartë wir keiner andern Antwort / die hochwichtige Puncten belangendt / dann was E. Majestät selbst in jhrem Sinn wirdt gut vnd bequem befinden. Dieweil nun diß vnsere Meynung ist / in dem / was wir Ew. Majest. vnderthänigst vor gehalten / vnd darzu wir durch solche Gelegenheit vnd Vrsachen bewogen worden seyn: Als gelanget an dieselbe vnser vnderthänigste Bitt / wie wir auch das Vertrawen haben / daß sie vnsere erste Supplication / die wir Jhr durch vnsere Deputirte zugeschicket haben / gnädigst von jhnen empfangen / lesen / vnd nicht in Vngutem auffnehmen wolten. Belangendt vnsere vnderthänigste Bitt / von den Priestern vnd Papistischen Recusanten: Item / daß Ew. Majestät vns Brieffe vnd Perdon / altem Gebrauch nach / ertheilë wölle / darauff wöllen wir einer gnädigen Resolution vnd Antwort gewärtig seyn. Daß aber Jhre Majest. in jhrem Schreiben vns gleichsamb verweiset / daß wir zu weit gehen / vnd vns mit der Regierung vnd etlichen Privat Sachen / die vor das ordentliche Gericht gehören / bemühen / wann man vnsere Wort recht wirdt ansehen / so wirdt sichs befinden / daß wir allein von denen Sachen handeln / die dem Parlament eigentlich zustehen. Es scheinet auch auß gemeltem Schreiben Ew. Majest. als wann sie vns die alte Freyheit der Parlamenten wolte abschneiden / dieweil wir etlicher Bündnussen vnd Jurisdiction / wie auch anderer Sachen / so dieses Hauß angehen / Meldung gethan haben: Nichts desto weniger so hoffen wir / daß wir das Ampt getrewer vnnd gehorsamer Vnderthanen nimmer vbertretten werden: Vnd ist die Freyheit / die wir haben / also beschaffen / daß wir nicht darfür haltë / daß ein solcher weiser vnd gerechter König / wie Ewere Majestät / dieselbe wird brechen wöllen. Dan̅ sie ist vnser altes vnd vngezweiffelt Recht / vnd ein Erbgut / das wir von vnsern Vorfahren empfangen haben / ohne welche wir nicht würden dörffen freymütig reden / noch von den Sachen die vns vorkommen / rahtschlagen / oder Ew. Majest. von dem was vor fällt / informiren / darzu wir gleichwol durch deroselben gnädigste Proposition seynd ermahnet vnd ersuchet worden. Diß ist das jenige / das vns dringet / E. Majest. abermahls vnderthänigst zu bitten / daß sie geruhe / vnsere Freyheit zu lassen / vnnd also den Zweifel vnd Argwohn / welchen E. Majest. letztes Schreiben an vnsern Taelmann oder Fürsprecher vns hat eingebildet / zubenehmen. Hierdurch werden wir Ewere getrewe vnd wol affectionirte Diener je mehr vnd mehr gereitzet werden / Ewer Majestät Gerechtigkeit / Freundlichkeit vn̅ Güte zupreisen / vnnd alle vnderthäntgste Dienste deroselben willig zu leysten / auch vnser andächtig Gebett täglich zu Gott dem Allmächtigen außzugiessen / daß er Ewer Majestät vnnd deroselben Königlichen Nachkommen ein langes Leben vnnd glückliche Regierung / sampt aller Wolfahrt verleyhe. Diese Supplication der Parlaments Herren hat dem König gar nicht gefallen / vnnd hat er sich wöllen bedüncken lassen / dieselbe were zu Schmälerung der Königlichen Hochheit gerichtet / darumb er den Deputirten / welche vom Parlament zu jhme gesendet waren / einen starcken Außbutzer gegeben / vnd hat sie vermahnet / daß sie hinfüro solcher Sachen müssig gehen solten: Darnach hat er jhnen nachfolgende Schrifftliche Antwort zugestellet: (Deß Königs in Engelland Antwort / auff obige Supplication.) Wir müssen allhie auff die weiß anfangen / wie wir würden gethan haben / wann ewer erste Supplication vns würde zukommen seyn / ehe wir sie haben lassen auffhalten / nämlich mit denen Worten / mit welchen die vorige Königin Elisabetha / Hochlöbl. Gedächtnuß / die vermessene Proposition eines Polnischen Gesandten beantwort hat: Legatum expectabamus, heraldum accepimus: Das ist: Wir warteten auff einen Gesandten / so kompt an dessen statt ein Herold. Dann wir hetten grosse Vrsachen zuerwarten / daß die erste Bottschafft auß ewerm Hauß solte gewesen seyn eine Dancksagung vor die Gutthätigkeit vnnd Gnade / die wir vnsern Vnderthanen bewiesen / nachdem jhr newlich von einander geschiede̅ seydt / welche klärlich erscheinet nicht allein auß vnserm gnädigen Außschreiben / darinn auff die sieben vnd dreyssig Articul begriffen gewesen / deren jeder ein sonderbahre Wolthat / die wir vnsern Vnderthanen gegönnet / in sich hielte / sondern auch auß der Mühe vnd Arbeit / die wir angewendet haben / damit den beyden Häussern in den dreyen Articuln / die sie durch den Ertzbischoffen von Canterberg an vns gelangen lassen / ein Genügen geschehe / wie auch für das gute Regiment / das wir in Irrlandt auff ewer Begehren angestellt haben. Aber hiervon meldet jhr kein Wort in ewerer Supplication / sondern hergegen beklagt jhr euch höchlich / wegen der Gefahr / in welcher die Religion in diesem Königreich schwebet / vnd beschuldiget vns dadurch heimlich / daß wir in diesem Stück so nachlässig seynd. Wir geben euch zu erkennen / ob es ewern schuldigen Pflichten zustehet / daß jhr / die jhr ein Vorbildt seyd der gantzen Gemeine / vnsere Regierung bey dem Volck verlästert / da es euch vielmehr gebührete / eine Lieb vnnd Danckbarkeit in jhme gegen vns zuerwecken / wegen der gerechten vnd milten Regierung / die wir führen. Dieweil jhr nun im Anfang ewerer Verantwortung vns mit deutlichen Worten beschuldiget / daß wir vngewissen Rapporten / vnd partheyischen Ohrnbläsern von ewern Handlungen Glauben zustellen / so solt jhr wissen / daß wir / als ein alter vnnd erfahrner König / solcher Lection nicht bedörffen / vnd befinden wir vns dißfalls in vnserm Gewissen so rein / als ein König auff der Welt / daß wir eytelen Rapporten weder Gehör noch Glauben geben / wie viel auß ewerm Hauß / die nahe bey vns seyn / können bezeugen / im Fall jhr sie eben so wol / als etliche Zungendrescher vnter euch / hören wöllet. Solches zubeweisen haben wir die Supplication / die jhr an vns geschicket / mit der Copey / die wir schon zuvor empfangen hatten / durch ewere eigene [698] destituirte collationiren lassen / vnd haben sie gantz kein Vnterscheidt finden können / dann daß in der Copey der Beschluß nit beygefüget war / welcher erst gestellt worden / wie ewere Deputirte abgezogen / vnnd derowegen vns zuvor nicht hat können vberschickt werden. Wann wir aber nicht zuvor eine Copey gedachter Supplication bekommen hetten / so were vns solches ein grosse Vnehr gewesen / daß wir solten eine Supplication von euch empfangen haben / deren Innhalt wir nicht zuvor gewußt hetten: Vnd hetten wir ewere Deputirte mit einer viel härtern Antwort abweissen müssen / dann wir jetzundt thun. Dann wir jhnen nichts anders zur Antwort gegeben hetten / als daß wir ewere Supplication für vnziemlich erkandt hetten / welche keiner Antwort werth were. Jetzt aber antworten wir euch / daß der Beschluß / den jhr ewerer Supplication angehencket habt / nichts anders ist dann Protestatio contraria facto, das ist / eine Protestation / welcher die That zuwider laufft. Dann jhr in mehr gemelter Supplication euch dessen anmasset / das meiner Königlichen Hochheit allein zustehet / vnd bemühet euch mit solchen Sachen / die ewerm Verstandt viel zu hoch seynd: Aber in dem Beschluß gebet jhr viel ein anders für: als wann ein Räuber einem seinen Beutel nehme / vnd protestirete gleichwol / daß er jhn nicht berauben wolte. Dann erstlich / so vermesset jhr euch / vns zu rahten / daß wir vnsern hertzallerliebsten Sohn mit einer Princessin von der Reformirten Religion verheurahten sollen. Wir wissen aber keine derselben Religion / die bequem für jhn were. Hergegen vnderstehet jhr euch / vns den Heurath mit Spanien zuwiderrahten / vnnd dringt jhr darauff / daß wir einen Krieg wider den König in Spanien anfangen sollen: Gleichwol protestirt jhr in dem Beschluß / daß ewere Meynung nicht sey / vns in vnser vngezweiffelte Hochheit einigen Eintrag zuthun: als wann das nicht were / sich mit einer Sach bemühen / die jhr selber bekennet / daß sie ewers Thuns nicht sey. Jhr gebt für / daß euch darzu Anlaß gegeben worden durch das Anbringen dreyer Ehrwürdigen Herrn: nichts desto weniger gestehet jhr / daß auß jhrer Rede nichts anders könne geschlossen werden / dann daß wir resolvirt weren / die Pfaltz mit gewaffneter Handt wider zu erobern / wann solches nicht köndte auff andere Weg zuwegen gebracht werden. Nun hatte man von euch begehret / daß jhr fürderlich wöllet auff Mittel bedacht seyn / wie man die Vnirte Fürsten in Teutschlandt köndte wider zur Einigkeit bringen / vnnd ein Kriegsheer gegen zukünfftigen Früheling in die Pfaltz schicken. Was kan hierauß geschlossen werden? daß wir von stundan einen Krieg wider Spanien außruffen lassen / den Heuraht vnserslieben Sohns brechen / vnd jhn mit einer Princessin von vnserer Religion verheyrahten sollen? Laßt die gantze Welt hierüber vrtheilen. Es kompt vns nicht anders vor / als wann wir zu einem Kauffmann sagten / er wölle vns Geldt leyhen / eine Kriegs Armada auffzurichten / vnd wir deßwegen schuldig seyn solten / den Krieg nach seinem Willen zuführen / vnnd vns in allen Dingen nach seinem Kopff zurichten. Mit vorgemeldtem Praetext / der doch in der Warheit keinen Grundt hat / habt jhr nicht genug / sondern widersprechet euch selber in mehrgedachtem Beschluß / in dem jhr sagt / daß vnsere Ehr vnnd Sicherheit / wie auch vnserer Nachkommen / vnd vnserer Kinder Erbgut miteinander verknüpffet seynd. Wir wöllen zwar nicht vnderlassen / vnsere Kinder in jhr vorige Herrlichkeit vnd Erblanden wider zubringen / es sey durch gütliche Handlungen / oder mit Gewalt: Vnd wann sich etliche Fürsten vnnd Potentaten solten darwider setzen / so wöllen wir keine Mittel versäumen / ein solch rechtmässig vn̅ ehrlich Fürnehmen glücklich außzuführen. Wir wöllen auch den Heurath vnsers Sohns / noch einig ander weltlich Bedencken dieser vnserer Resolution vorziehen: Vnd haben wir gleichwol durch vnser Credit vnnd Vnterhandlung bey dem König in Spanien vnd der Infantin / wie auch dem Ertzhertzogen Alberto / als er noch im Leben war / die Vndere Pfaltz ein gantzes Jahr lang bewahret / welche durch den Spinolam vnnd sein Heer leichtlich in acht Tagen hette können verschlungen / vnd vollends eingenommë werden. Auch war sie in keinem bessern Zustandt / wie vnser Gesandte der Mylord Digby durch Heydelbergzog / vnnd war es mit jhr geschehen / wann er nicht auff ein besondere weiß Rath geschafft hette. Aber die weil jhr diesen Krieg in der Pfaltz mit der Religion verknüpffet / müssen wir euch die Augen ein wenig auffthun. Die Vrsach dieses elendigen Kriegs / durch welchen fast das gantze Christenreich angesteckt worden / entspringet nicht von der Religion / sondern von der Vnbedachtsamkeit vnsers Tochtermanns / welcher bösem Raht gefolget / vnnd sich mit Annehmung der Böhmischen Cron vbereylet hat. Daß dem also sey / erscheinet auß seinem eigenen Schreiben / welches er dazumal an vns abgehen liesse / darinnen er begehrte / daß wir den König in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig versichern wolten / daß die Annehmung der Cron Böhmen die Religion nichts angienge / vnnd daß er allein auff das Recht seiner Mahl sehenthete. Vnd zwar es solte vns leydt seyn / daß ein solche Schmach vnserer Religion solte angethan werden / als wan̅ man vnter dem Schein derselben andere König von jhrem Thron abstossen / vnnd jhre Königreich einnehmen möchte: welche Regul wir nicht gerne wolten / daß sie vnsern Vnderthanen eingebildet würde. Den Jesuitern wöllen wir nicht so viel zu lieb thun / daß wir jhrer Lehr vnd Practicken in diesem Puncken beypflichten. Wir versehen vns aber zu euch / jhr werdet vns dieses zutrawen / daß wir von vnserm Tochtermann / weder in dem / was den Titlul eines Böhmischen Königs anlanget / noch in der begehrten Hülffe abstehen wolten / wann wir köndten begreiffen / daß er ein gerechte Sach hette. Daß man aber den Keyser der Böhmischen vnd Vngarischen Cron vnbillicher weise berauben wöllen / das hat dem Papst vnd seinem Anhang eine gewündschte Gelegen [699] heit geben / vnd ein weite Thür eröffnet / etlich hundert Tausendt vnserer Religionsverwandten / in vnterschiedlichen Landschafften der Christenheit zu vnterdrucken. Belangend / daß jhr euch entschuldiget / jhr hettet deß Königs in Spanien zufälliger weise / vnnd also gedacht / daß jhr jhn an seiner Ehre nicht angetastet habt: so nimbt vns Wunder / daß jhr so vergessen / vnd beydes ewerer Reden vnnd ewers Schreibens nicht besser jnngedenck seydt. Dann jhr in ewerer vorigen Supplication jhn deutlich beschuldigt habt / daß er nach einer allgemeinen Monarchey vber die gantze Welt trachte. Kan man auch einen grossen vnd mächtigen König etwas fürwerffen / dardurch er bey allen Fürsten vnd Potentaten mehr Köndte verhaßt gemacht werden? Ob aber solches jhme an seiner Ehr nachtheilig seye / kan darauß leichtlich erwiesen werden / wann man jhn solte fragen / ob er dessen geständig were / vnd ob er jhme selber den Titul eines allgemeinen Monarchen zuschreiben wolte. Dann ein jeder weiß am besten / was seiner Ehre nachtheilig seye / oder nicht. Wir verschweigen nun andere Schmachreden / so etliche vngehaltene Zungen in ewerm Hauß wider jhn vnnd sein Reich außgestossen haben. Daß jhr euch ferrner entschuldiget / jhr hettet von dem Heurath vnsers lieben Sohns nichts geschlossen / sondern allein ewere Meynung erklärt / das vbrige stellet jhr vns heim / so sollet jhr wissen / daß jhr von dem selben ohn eine grosse Vermessenheit nichts hettet schliessen können / vnd würde auch solches ein offenbahre Vbertrettung vnsers Gebotts / vnd Vernichtigung der Erklärung / die wir in der ersten Session deß Parlaments gethan haben / gewesen seyn. Dann wir daselbst offentlich zu erkennen gegeben / daß wir mit Spanien wegen eines Heurahts in der Handlung stünden. Wir wündschen aber / daß jhr zu vnserer Religion vnnd Fürsichtigkeit diese Zuversicht habt / daß wir dieses Werck also führen vnnd regieren wöllen / daß der Religion dardurch kein Abbruch geschehe: welches wir hiemit wöllen widerholet haben / vnd bekennen vnverholen / daß wir vns schon so weit wegen gedachtes Heurahts eingelassen haben / daß woferrn der König in Spanien das jenige vollbringet / was wir von jhm erwarten / wir mit Ehrë nicht wider können zurück tretten. Ist vns derhalben leyd / daß jhr ein solch Mißtrawen in vns setzet / vnd vermeinet / daß wir so kaltsinnig seynd in der Religion: sonst würde vnsere vorige Erklärung auch den Mundt in diesem Stück gestopfft haben. Daß wir nun ewere erste Supplication verworffen haben / ist nicht zuverwundern: dann was kan einer hohen Obrigkeit zustehen / daß jhr in derselben nicht angerühret habt? Wir wöllen allein das Müntzwesen außgenommen haben. Jhr handelt von Bündnussen / vnd wöllet / daß wir dieselbe brechen sollen: Jhr schreibt vns für / wie wir den Krieg führen sollë / vnd wie wir vnsern Sohn verheurahten sollen: welches jhr thut beydes negativè vnd affirmativè, daß wir nämlich jhn nicht an Spanine / noch an eine andere Papistische Princessin / sondern an eine von vnserer Religion verheurahten sollen. Solches erkennen wir für kein guten vnd weisen Raht / nachdem die Sachen jetzundt beschaffen seynd: Vnd stehet auch einem Parlament nicht zu / von diesen dingen zu handeln / es were dann Sach / daß wir es von jhme begehren: Dann wer kan hiervon recht vrtheilen / als der / welchem die tägliche Zufälle in den Vnterhandlungen / die vnd mancherley änderungen vnterworffen seynd / vnd die verborgene Anschläge der Fürsten in jhren Werbungen bekandt seynd? Vnd kan man hierinn leichtlich auß Vnwissenheit etlicher geringer vmbständen ein grossen Fehler begehen. Darumb heist es: Ne sutor ultra crepidam: Ein Schuhmacher bleibe bey seinem Leyst. Zugeschweigen / daß wann das Parlament in den Sachen / die den Frieden oder den Krieg / vnd den Heurath vnsers lieben Sohns betreffen / sich einmischen wolte / solches vns vnd vnserer Cron ein grosse Verkleinerung bey frembden Fürsten würde gebären / welche sich in keine Handlung vom Fried oder Heuraht mit vns einlassen würden / es hette dann zuvor das Parlament darein gewilliget. Solches ist vor diesem einem König in Franckreich begegnet / welcher fürgewendet hatte / daß die Stände einen Vertrag / den er gemacht / nicht eingehen wolten: Dardurch geschehen / daß hernach kein Fürst mit jhme handeln wolte / er hette dann zuvor den Consens seiner Stände zuwegen gebracht: welches jhm eine grosse Schandt vnd Vnehr gewesen. Wann jhr ewere Augen auff die nechstverflossene Zeit schlagen werdet / so werdet jhr befinden / daß die letztverstorbene Königin Elisabeth einsmals von dem Parlament vnderthänigst ersuchet ward / daß sie sich wolte verheurahten. Darauff sie zur Antwort gab / jhr Begehren mißfall jhr nicht / dieweil es schlecht vnd gemein were / ohne Benennung einiges Orts oder Person / darinnen sie jhr jhren freyen Willen liessen / sonsten solte sie es für vbel auffgenommen haben / wann sie sich vermessen hetten / sie an die Zuneigung jhrer Phantasey zubinden. Vrtheilt nun / was vns gebührt in solchem Fall zuthun / nachdem wir allbereit offentlich erklärt habenl (wie wir droben angedeutet) daß wir gerad das Widerspiel dessen / so jhr von vns begehret / für genommen haben. Nun kommen wir zu denen Puncten ewerer Supplication / auff welche jhr Antwort begehret / vnd die eigentlich zum Parlament gehören. Der erste vnd fürnembste ist der Punct von der Religion / auff welchen wir für dißmal nur ins gemein antwortë wöllë / daß wir nim̅ermehr werden müde seyn / alles zuthun / was vns möglich seyn wirdt / zu Beförderung vnserer Religion / vnd die Papisten im Zaum zuhalten: Aber die weise solches in das Werck zu richten / müßt jhr vnserer Vorsichtigkeit heimstellen / vnd vns darfür sorgen lassen: Dann wir am bestë wissen werdë / wie vnd wann die Sach anzugreiffen. Das Mittel darzu zugelangen ist nit / daß man einë offentlichen Krieg anfange / vnd die Religion mit Gewalt allenthalben einführe: [700] dann wie solches hart würde hergehen / vnd was für grosse Gefahr darbey sey / könnet jhr selber erachten. Wir erinnern vns / wie vor einem Jahr jedermann klagte vber den grossen Vberftuß an Korn aber in diesem Jahr / welches kalt vnnd vnfruchtbar gewesen / hat Gott solche Klag ziemlich gestillet. Derohalben bitten wir Gott / daß er euch wegen deß Lusts / den jhr zum Krieg habt / vnd dieweil jhr deß Friedens vnnd guter Tag die jhr bißhero gehabt / vberdrüssig seydt / nicht lasse in Elend vnd Armseligkeit / welche der Krieg mit sich bringet / gerahten. Aber wie wir allbereits angedeutet haben / vnsere Sorgfältigkeit der Religion halben muß also beschaffen seyn / daß wir gegen den Papistischen Recusanten in vnsern Landen nicht zu streng verfahren / noch andere Fürsten / die vnserer Religion zuwider seynd / dardurch erzörnen vnnd jhnen Anlaß geben / vnsere Religionsverwandten vnter jhrem Gebieth gleicher gestalt zuverfolgen / für welche wir nicht vnderlassen zu intercediren / vnd den Vnwillen jhrer Obrigkeit gegen jhnen zu miltern. Doch wöllen wir nicht vnderlassen / die vbermütige Papisten / welche vnsere Sanfftmütigkeit mißbrauchen / der Gebühr zu straffen, So möget jhr vns auch zutrawen / daß wir vns die Vnterweissung der Jugendt in vnsern Landen / fürnämlich der Kinder der Papisten jederzeit zam höchsten wöllen angelegen seyn lasen / vnnd die Vorsehung thun / daß die / so ausserhalb Lands bey denen / die vnserer Religion zugethan seynd / sich auffhalten / in keine gefährliche Oerter sich begeben / da sie durch die Papistische Seminarien vergifftet werden. Belangendt die Aufferziehung der Kinder der Papisten in vnsern Landen / so haben wir allbereit in diesem Königreich / wie auch in Irrland / davon ein gute Prob gethan. Wir wöllen auch gern die gute Satzungen / welche von einer Zeil zu der andern hiervon werden gemacht werden / beträfftigen. Was jhr nun ferrner begehrt / daß hierüber eine Session gehalten / vnd ein gnädig Perdon euch ertheilet werde / so wirds bey euch stehen / daß solches noch vor dem Christ Fest geschehe / wie wir euch durch vnser voriges Schreiben zu erkennen gegeben. Aber im Perdon wöllet jhr etliche sonderbahre Sachen eingerückt haben / also daß wir wol acht haben müssen / daß wir euch nicht doppel oder dreyfach widergeben / was wir in einem Subsidio von euch empfangen haben. Darumb wir fürs beste erachten / daß wir die gemeine Form behalten / vnd euch einen Perdon auß dem hoben Hauß nach vnserm gefallen schicken / vnd hoffen wir / jhr werdet damit zu frieden seyn. Aber wir können nicht vnderlassen / euch zuverstehen zu geben / daß vns frembd vorkommen / daß jhr die Wort vnsers vorigen Brieffs so vbel deutet / als wann wir euch ewer Freyheit vnd Privilegien in dem Parlament entziehen wolten. Fürwar ein Schüler solte sich schämen / einen Spruch eines Authoris in einem Buch so vbel außzulegen. Dann wir im Anfang vnsers vorigen Brieffs gemeldet / daß wir euch der Sorg von Regimentts-Sachen / oder Heimlichkeiten der Könige vnnd Fürsten / nämlich von Krieg vnd Friedenssachen / vom Heurath vnsers lieben Sohns mit Spanien vberheben: durch welche sonderbahre Benehmung wir vnsere vorige Wort außlegen vnd einziehen. Am Ende gemeldtes Brieffs verbieten wir / daß jhr euch mit denen Sachen / die jhren gewonlichen Lauff vor Gericht haben / nicht bemühen sollet. Jhr aber füget diese beyde Stück zusammen / die weit von einander vnterschieden seynd / vnnd lasset diese Wort auß von den Heimlichkeiten der Königen vnd Fürsten / also daß jhr jrret à bene divisis ad malè conjuncta, das ist / in dem jhr vngleiche Sachen vntereinander menget. Dann was das erste belanget / von den Heimlichkeiten der Königen vnd Fürsten / so ziehen wir solches auff die sonderbahre Stücke / die daselbst gemeldet werden: Durch das letzte bekennen wir / daß wir Eduardi Kookes schlimme Händel gemeynet haben / dieweil die Puncten / deren er beschuldiget worden / vns waren fürkommen / ehe jhr euch versamblet habt / vnd wir hatten sie in ein Gerichtliche Form eines Processes gestellet: darumb es jhm gebühret hette / dieweil er vnser Diener / vnd vnser Räthen einer gewesen / daß wann er etwas Mangel daran gehabt / er bey vns geklaget hette / welches er gleichwol nicht gethan / vnangesehen er täglich an vnserm Hoff war / vnd einen freyen Zugang zu vns hatte: Das können wir aber nicht passirë lassen / daß jhr ewere Freyheit nennet ein altes vnd vngezweiffeltes Recht vnd Erbgut. Dann ewere Privilegien rühren hervon vnser vnd vnser Vorfahren Gnad vnd Zulassung: darauß kein Erbrecht zumachen Gleichwol seynd wir zu frieden / euch dieselbe zubestättigen / woferrn jhr euch haltet in den Schrancken ewerer schuldigen Pflicht vnd Respects gegen vns / gleich wie wir solches euch gnädigst zurawen. Wir wöllen vns so sehr angelegen seyn lassen / ewer rechtmässige Freyheit vnd Privilegien zu vnder halten / als einer vnserer Vorfahren gethan hat / wann nur ewer Hauß sich hütet / daß es sich ander Hochheit vnserer Cron nicht vergreiffe / vnd jhr ein Schand oder Vnehr anthue: Dann solches würde vns nicht weniger / als einen andern gerechten König verursachen / solche Privilegia / die vnserer Hochheit nachtheylig seynd / zubeschneiden: Aber wir hoffen / es soll nimmermehr darzu kommen. Zum Beschluß / dieweil wir die Auffrichtigkeit vnsers Gemühts gegen euch so außführlich dargethan / vnd zu erkennen gegeben haben / so begehren wir euch / daß jhr in Verfassung guter Satzungen / die wir zu seiner Zeit bestättigen wöllen / dapffer fortfahret vnnd keinen Fleiß sparet / damit das Volck beydes vnser vnd ewere Sorgfältigkeit / ein gut Regiment in diesem Königreich anzustellen / spüren möge: vnnd was wir in vnserm vorigen Schreiben gemeldet / das wöllen wir allhie widerholen / daß nämlich wann zu [701] dieser Zeit kein glückliche Session solte gehalten werden / die Schuldt ewer sein wirdt: So hütet euch nun / daß jhr durch ewere Vnbedachtsamkeit vnsern Widersachern nicht Vrsach gebt / ein Geschrey zu jhrem Vortheil außzubringen / als wann zwischen vns vnnd vnsern Vnderthanen / deren Vorbildt jhr seydt / eine Vneinigkeit were. (Protestatio̅ deß Parlaments im Nidern Hauß / wider deß Königs Antwort.) Diese deß Königs Antwort ist den vierzehendë Decembris dem Parlament vberlieffert / vnd in demselben offentlich verlesen worden. Es seynd aber viel der Parlaments-Herren mit derselben nicht zu frieden gewesen / welche darfür gehalten / daß der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte: Derowegen sie nach langer Berahtschlagung eine Protestation gestellt / welche den 18. Decembris ins Buch eingeschrieben worden / vnd also gelauket: Die Gemeine / so jetzundt im Parlament versamblet ist / auß rechtmässigen Vrsachen hierzu bewogen / wegen vnterschiedlicher Freyheiten vnd alter Privilegien deß Parlaments thut diese nachfolgende Pro???estation: daß solche Freyheiten / Privilegien vnd Bottmässigkeit deß Parlaments das Erbgut vnnd vngezweiffelt Recht der Vnderthanen in Engelland von Alters hero sey / vnd das billichen Sachen vnd Vorträge / die den König / das Regiment / die Beschützung deß Königreichs vn̅ der Kirchen in Engelland / die Handhab vnd Auffrichtung der Satzungen / Abschaffung der Vnordnungen vnnd Beschwernussen / so in diesem Königreich täglich vorfallen betreffen / dem Parlament eigentlich zustehen / vnnd jhm gebühre davon zu handeln: daß auch ein jedes Glied im Hauß deß Parlaments / Fug vnd Macht habe vnd haben soll / davon zu reden / zu proponiren / seine Meynung anzuzeigen vnd zu schliessen: Item daß die Gemeine im Parlament gleiche Macht vnd Freiheit habe / von gemeldten Sachen in solcher Form vnd Ordnung / wie es jhr am bequemlichsten düncket / zu handeln: vnnd daß ein jedes Glied gedachtes Hauses von aller Hindernuß / Gefangnuß vnnd anderer Beschwerung befreyet seye / es seye dann / daß jhm dieselbe vom Hauß selbsten wegen einiger Schrifft / Discurß oder Erklärung / das Parlament / oder dessen Handlung betreffendt / widerfahre. Wann auch einige Klage oder Frag wider einen / der ein Gliedt ist gemeltes Hauses vorkäme / daß er etwas im Parlament gethan oder gesagt haben solte / die soll dem König durch Gutachten vnnd Bewilligung der gantzen Versamblung fürgebracht werden / ehe seine Majestät einigen Particular Avisen Glauben zustelle. (Deß Parlaments Protestation macht grossen Vnwillen beym König in Engellandt.) Vber dieser Protestation ist der König dermassen vnwillig worden / daß er diese Versamblung / welche er kein Parlament nennen wöllen / zertrennet / vnd einen mit Namen Milord Kouck Oberrichter deß Reichs ins Gefängnuß setzen lassen / dieweil er sich hierinnen etwas freymutig erzeiget hatte. Die Angeber solcher Protestation hat der König genennet Meutmacher vnd vnruhige Köpffe / die nimmermehr abliessen von jhrem bösen Vornehmen. Er sagte auch / daß diese Protestation zu vnzeiten gemacht were / mämlich deß Abends vmb sechs Vhren / da kaum der dritte Theil der Versamblung bey einander gewesen / welches wider die Ordnung were: Dann sie nichts pflegten zu resolviren vnnd zu schliessen in hochwichtigen Sachen / es were dann Sach / daß alle / oder der meiste Theil der Versamblung zustimmete. Endlich gab er für / sie were in solcher Form gestellet / daß sie künfftig würde können gedeutet werden / als eine Schmälerung vnd Abruch seiner Königlichen Hochheit. In Summa / die Handlung deß Parlaments vnnd diese Protestation seynd dem König der massen zuwider gewesen / daß er alsbaldt dem Parlament befohlen / von einander zuscheiden / darvon er Vrsachen angezeigt / vnd männiglichen zuwissen gethan / die gedrucket / vnnd allenthalben an den Kirchenthüren vnd Statt Thoren angeschlagen worden. Das Parlament ist den neun vnd zwantzigstë Decembris voneinander geschieden / vnter dem Fürgebë / als wann es den acht vnd zwantzigsten Februarij / folgenden Jahrs sich wider versamblen solte. Aber der König hat lang kein Parlament mehr außschreiben wöllen / also daß in den zwey nechstkommenden Jahren keines gehalten worden. (Jacobi Reyhings Pfaltz-Neuburgischen Hoff-Predigers Conversio̅.) Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm von Newburg hat bißhero nach seinem Abtritt von der Evangelischen zu der Römischen Kirchen / seine Vnderthanen mit der Reformation hefftig geplagt / vnd die Evangelische Prediger allenthalben vertrieben / darzu jhm dann sein Hoffprediger Jacobus Reyhing / Jesuiter Ordens / sehr eyferig geholffen. Als aber derselbige mit Meditation vnd Betrachtung der Glaubens Articul / damit er seine Lehr destobesser verfechten möchte / ein gute Zeit vmbgangen / hat jhme das Liecht deß Evangelij so klar vnter die Augen geschienen / daß er endlich die Warheit erkandt / vnd seinen Irrthumb / den er bißhero so eyferig vertheydiget / fahren lassen. Ist also zu Anfang dieses 1621. Jahrs von der Abgöttischen Babel außgangen / vnd von Newburg ohne einiges Menschen Wissen / heimlich darvon / vnd nach Höchstatt / allda die alte Fürstliche Wittib jhre Residentz hatte / sich gemacht / daselbst dem Hoffmeister sein Intent entdeckt / mit vermelden / daß er resolvirt seye / zu der Protestirenden Evangelischen Religion sichzu begeben / vnd daß jhne zu solchem Abtritt anders nichts / als die vnwidertreibliche Warheit selbsten bewogen / weil er sehe / daß Gottes Wort sich nicht liesse disputiren vnd verdrähen: sondern es bleibe wahr vnd vnwandelbahr in alle Ewigkeit. Darauff hat man alsbald Anstellung gemacht / daß er von etlichen Hoffdienern zu Roß nacher Vlm / vnd förters gen Stutgardt begleytet worden: welchem nach er offentlich widerruffen / vnnd die Vrsachen seines Abtritts vom Papstthumb zu Tübingen in offenen Truck außgehen lassen. Zu Anfang dieses Jahrs gieng das Geschrey allenthalben / sonderlich in Spanien vnd Italien / [702] daß König Philippus der dritte in Spanien entschlossen were / die Vereinigte Niderlande / welche er seine Rebellen nennete / mit aller Macht anzugreiffen / vnd wider vnter sein Joch zu bringen / darzu er vermeinete nunmehr gute Gelegenheit zu haben / dieweil der König in Franckreich mit den Hugenotten / welche er mit aller Macht verfolgte / so viel zuthun hatte / daß er den Vereinigten Provincien keine grosse Hülffe würde leysten können: der König in Engellandt sein guter Freundt / vnnd deß Pfaltzgraffen vnnd anderer Teutschen Protestiren den Fürsten Macht gedämpfft were / also daß es sich ansehen liesse / als wann die Staden dißmals von jederman verlassen / vnnd leichtlich vberwältiget werden köndten. Aber es erwiese sich allhie / was der weise König Salomon sagt / in seinen Sprüchen am sechszehenden Capitel: Deß Menschen Hertz schlägt zwar seinen Weg an: Aber der HERR allein richtet seinen Gang / sc. Dann es hat dieser mächtige König so gar den Anfang seiner grossen Anschläge nicht erlebt: In deme er den 31. Martij / New. Calend vnd also zehen Tage vor dem Außgang deß gemachten Stillstands / zu Madrill zwischen neun vnnd zehen Vhren / vor Mittag / von dieser Welt abgescheiden / im drey vnd vierzigsten Jahr seines Alters / vnd der Königlichen Regierung im zwey vnd zwantzigsten. Er war den vier vnd zwantzigsten (Philippus der dritte König in Hispanien gehet mit Todt ab.) Februarij an einem Fieber kranck worden / in der Barfüsser Closter / dahin er gangen war / deß berühmbten Hieronymi de Florentia Predigt anzuhören. Die Medici haben jhme drey mal / von dem sechs vnd zwantzigsten Februarij an biß zu dem dritten Mertzen zur Ader schlagen lassen / vnd keine Purgation eingebë. Als nun nichts desto weniger das Fieber eben wol anhielte / haben sie jhm den sieben vnd zwantzigsten Martij zum vierten mahl eine Ader geöffnet / aber die Kranck [703] heit wolte nicht nachlassen: dessen sie sich sehr verwunderten. Man hat vnser Liebe Fraw von Attocha in einer Procession in der Barfüsser Kirch getragen: aber das wolte auch nicht helffen. Den neun vnd zwantzigsten gemeltes Monats hat der König gebeichtet / vnd mit seinem Beichtvatter von vielen Sachen geredet / derentwegen er sein Gewissen beschweret befande: Vnter andern hat er gesagt: Ach wie seelig were ich / wann ich diese zwey vnd zwantzig Jahr / so ich regieret / in einer Wüsten vnd Einöden zugebracht hette: Es ist doch alles Wesen dieser Welt eytel vnd nichts: Die Königliche Hochheit / welche in wehrendem Leben herrlich vnd lieblich / ist in der Tods Stundt gantz bitter vnd beschwerlich. Man hat alle Sacramentshäußlein / die in Madrill waren / auffgethan / vnd fiel ein jeder der fürüber gieng für dieselbe nider / vnd bath für deß Königs Gesundheit: aber es wolte dardurch kein Besserung sich mercken lassen. Als nun der König spürete / daß sein Sterbstündlein herbey nahete / hat er sein Testament gemacht: darnach das Heilige Sacrament empfangen / vnd alle seine Kinder für sein Betth lassen kommen. Seinen ältesten Sohn Philippo dem vierten / welcher in der Regierung nach seinem Todt succediren solte / gab er einen versiegelten Brieff / mit vermelden / daß er darinn finden würde / was er thun solte. Darauff sprach er ferrner zu jhme / thut nicht / wie ich gethan habe nach meines Vatters todt / dessen Diener alle ich abgeschaffet habe: die ich hinderlasse / habe ich allezeit ehrlich vnd trew befunden / die jhnen den Wolstandt meiner Königreichen vnd Herrschafften sehr haben lassen angelegen seyn. Darnach ermahnete er seine Kinder sämptlich / daß sie einander hertzlich lieben solten. Zu seiner Tochter Maria sagte er / es were jhm leydt / daß er sie verlassen müßte / ehe er sie verheuratet hette: Jedoch hette er darvon seinem Sohn Philippo einen gewissen Befelch hinderlassen. Sein zweyter Sohn hieß Carolus / vnnd der dritte Ferdinandus / welcher ein Cardinal war / den vermahnete er / daß er sich erstes Tags zu einem Priester solte weyhen lassen: Auch gab er seinem Hoffmeister Befelch / jhn fleissig zu vnterweissen. Sein Gemahlin die Königin ließ man nicht zu jhm kommen / weil sie schon vier Monat schwanger gewesen / vnd man in Sorgen stunde / wann sie jhne in Todsnöthen anschawen würde / möchte solches jhrer Frucht Schaden bringen. Zu dieser Zeit giengen allerhandt Mönche in Procession durch die Statt Madrill / vnnd geyselten sich dapffer / der Meynung daß der König dardurch sein Gesundheit wider erlangen solte. Man brachte jhm vnter andern auch in seine Kammer die Reliquien S. Isidori, welches jhme sehr angenehm war / dieweil er sich erinnerte / daß als er eins mals zu Casarubios in seiner Widerkunfft auß Portugall in eine Kranckheit gefallen / vnnd man jhme die Reliquien dieses Heiligen gebracht hat / er alsbaldt wider ist gesundt worden. Er thete auch ein Gelübd / daß wann er von dieser Kranckheit wider auffkommen würde / er gedachtem Heiligen ein köstliche Capell wolte auff bawen lassen: aber es war alles vergeblich. Darauff hat er ein kleines vor seinem Ableiben / die Letzte Oelung empfangen / nachdem man jhm eine Münchskappen Franciscaner Ordens angezogen. Man hat jhm auch in die Handt gegeben ein Crucifix / welches sein Vatter Philippus der ander / vnd sein Anher Keyser Carl in jhren Todesnöthen vmbfangen hatten / dessen Füsse er offtmals mit grosser Andacht geküßt. Als man jhm vnser liebe Fraw vom Attocha gebracht / hat er sie jnnbrünstig angeruffen vnd gebetten / daß sie seine Fürsprecherin bey jhrem Sohn seyn wolte. Er rieff auch ohne Vnterlaß seinen Engel an / der jhn bewahret / wie auch alle Verstorbene Heiligen. Vnderweilë sprach er / er finde nichts / darauff er sich köndte verlassen / als die vnendliche Barmhertzigkeit Gottes. Baldt nach seinem Todt hat man sein Testament geöffnet / da hat sichs befunden / daß er vnter anderm geordnet hat / daß man viertzig Tausendt Messen / neben noch andern guten Wercken mehr für jhn thun solte. Darneben hat er auch seinem Sohn befohlen / daß er die Kirch der Menschwerdung zu Madrill / vnd das Jesuiter Collegium zu Salamanca / welche Gebäwe deß verstorbenen Königs Philippi deß andern Gemahlin angefangen / vollführen lassen solte. (Philippus der Vierte tritt das Regiment an / nach seines Vattern Todt.) So baldt sein Sohn Philippus der Vierte / genandt Dominicus Victorius, ein Printz von sechszehen Jahren / welcher mit Jsabella Königs Henrichs deß Vierten in Franckreich Tochter / Anno Sechszehen hundert vnd zwölffe Hochzeit gehalten / das Regiment angetretten / hat er / weil er eines dapffern Sinnreichen Gemüths / stracks (Nimbt viel Veränderungen in Spanien für.) anfangs nutzliche Resolutionen gefaßt / vnd alles dem gemeinen Wesen zum besten / zu verordnen jhme fürgenommen: zu dem Ende er so baldt vnd in fünffzehen Tagen solche starcke Veränderungen / jedoch mit Approbation / fürgehen lassen / daß sich männiglichen darüber verwundert. Wie dann dem Cardinal vnd Hertzogen von Lerma, auff Befelch deß jungen Königs siebenzig Tausendt Ducaten Jährliches Einkommens / so er in dem Königreich Neapoli genossen / vnnd dessen Sohn / Hertzog von Vzeda, die Priuanza vnd alle geheime Schrifften entzogen / vnd Don Balthasarn de Zuniga anvertrawet / auch gedachtes de Lerma jüngsten Sohn Graff de Sauldanna das Obriste Stallmeister Ampt genommen / vnd dem Hertzogen de Infantando dasselbige gegeben. Auch ist auff deß Königs Befelch den siebenden dieses / der Hertzog de Ossuna, gewesener Statthalter zu Neapolis / von Don Augustin Mexia, vnd Marggraff de Pouar, mit der Spanischen Königlichen Leibguardj von 80. Archibusierern in seiner Behaussung gefänglich angenommen / vnd alsbaldt auff das Schloß S. Orcas, geführt worden.
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So ist der Marggraff de Renti zum Hauptmann vber die Teutsche Königliche Leibguardia / vnd der Graff de Oliuares zum Grande in Spanien gemacht worden. Der Graff von Benauente ist zu der Königin Obristen Hoffmeister / der Graff de Oliuares zu deß Königs Obristen Cämmerer / vnd Don Augustin Mexia, mit den Königlichen Güldenen Cammer Schlüsseln verehret worden: dem Hertzogen de Vzeda hat man das Ober Höffmeister-Ampt deß Königs auch entzogen / vnd Don Balthasar de Iuniga vbergeben wöllen / der es aber keines Wegs acceptirt / sondern wegen vberhäufften Occupationen seiner andern pflegendë Emptern sich entschuldiget: nichts desto weniger ist seiner Gemahlin Donna Francisca der nechste Ort nach der Königin obristen Cammerfraw zugeeignet: dem Hertzogen de Ossuna die Wachten gestärckt / vnd an statt deß Don Carl Colonna Gubernatoren zu Cambray (so zu den Niderländischen Geschäfften abreysen müssen) der Don Luys de Godoi, Ritter S. Jacobi Ordens / für der Guardj Major / vnd zu Richtern deß Proceß / der Graff de Bonauente, Don Balthasar de Iuniga, (so sich aber beyde wegen Bluts-Verwandtnuß entschuldiget:) Der Don Augustin Mexia, Regente Caymon, Oydor Cabrera, vnd Don Fernando Carillo, Indianischen Rahts Praesident verordnet worden. Bey so gestalten Sachen ist nicht allein der Hertzog von Lerma mit seinen Söhnen / Vzeda vnnd Saldanna, sondern auch guten theils seine Verwandtë / Creaturen / vnd gantzer Anhang auß dem Weg / vnd von Hoffe geraumet / ja alle Officirer / so durch dero Hand darzu gelangt / vnd mancher allein in drey oder vier Empter / sampt deren völligem Einkommen gehabt / das Talentum [705] aber allein eines recht vnnd wol zuverrichten sich nicht erstrecket / von solchen Emptern abgesetzt / vnd andere Wolverdienten / von Lerma aber verstossene Diener wider an deren Stelle verordnet / von allen Ministris, so in etwas Suspicion / Rechenschafft abgefordert / alle Schenckungen ernstlich vndersagt / denen Geistlichen vnnd Ordenspersonen das notwendige negotiiren ab: vnd sie in jhre Clöster / wie auch Commissarii die Besatzungen auff den Gräntzen / vnd die Armaden zu visitiren verschafft / vmb die verstorbene Plätz / weil an statt Tausendt Soldaten kaum zwey hundert zufinden / widerumb zuersetzen / Befelch gethan / auch zu Hoff eine grosse Anzahl Müssiggänger / Gassentretter / Spieler / vnnd dergleichen: wie ingleichem deß Hertzogen von Vzeda Secretarius Johan Salazar / vnnd dessen von Ossuna Agent gefänglich angenommen worden. Der gewesene Königliche Beichtvatter vnnd Inquisitor General ist in sein Closter verschafft / Hertzog von Vzeda / vnnd sein Tochtermann der Admirante de Castella, wie auch der Graff von Alzamira / so Grandes in Spanien / vnd deß Cardinals Candovals Vatter / auff jhre Güter verschickt / jhme das Obriste Stallmeister Ampt der Königin / so er biß Dato vertretten / entnommen / vnd seinem Sohn dem Marggraffen von Almazan gegeben: Vier newe geheime Rähte / als der Hertzog von Montelcon / Marggraff von Aytona / Marggraff von Monte Claro, vnd Don Diego de Ybarra, erwöhlet: dem Marggraff de la Laguna aber außzuruhen / vnd den geheimen Raht weiter nit zu besuchen / anbefohlen: der Marggraff von Santa Croce zum General Leutenant deß Principe Philiberto von Savoya (damahls zu Hoff angelangt) der Hertzog von Femandina / General vber die Neapolitanischë: vnd Don Pierro di Leyba, General vber die Spanische Gallerë verordnet: Dem Praesidenten von Castilla auff sein Ertzbischtumb nacher Burgos zu reysen / vnd allda zu residiren Befelch gethan / auch den neunten Maij der Standarte Real von Castilla vnnd Leon für den jungen König Philippum den Vierten vffgericht / vnd den zehenden vnd eylfften hernach deß verstorbenen Königs Exequiae, bey S. Hieronymo, in welchem Closter der König biß Dato noch seyt Absterben seines Herrn Vatters sich mit wenig Leuten auffgehalten / gar solenniter celebrirt, vnd auff den 16. Maij der Einritt in dem Pallast / vnter dem Pallio, mit Begleytung deß gantzen Adels vnnd Ritterschafft / angestellt worden. (Don Rodrigo de Calderone Leben vnd Todt.) Allhie müssen wir auch deß Don Rodrigo de Calderone, eines vornehmen Hoffdieners in Spanien / der auch deß Duca di Lerma Creatur gewesen / gedencken. Sein Vatter ist gewesen Franciscus Calderon, der für ein gemeinen Soldaten in Niderland gedienet / vnd daselbsten eine Teutsche Fraw zu einer Concubin gehabt hat / von welcher er diesen Sohn zu Antorff gezeuget / welcher für sein ehelich Kind ist gehalten worden / dieweil er hernach dieselbige Concubin zu Kirchen geführet hat. Als die Spanier auß Antorff vertrieben worden / war Franciscus Calderon auch in der Statt / vnd mußte sich bey solchem Zustandt auch fortpacken: Sein Sohn Rodrigo / welcher eines Jahrs alt / ward in solcher Flucht vber die Stattmawer hinauß geworffen / doch geschahe jhme kein Leydt. Sein Mutter starb nicht lang hernach im Niderlandt: der Vatter aber / als er Witwer war / zoge wider in Spanien / vnnd begabe sich gen Valladolit / von dannen er bürtig war: Daselbst nahm er ein ander Weib / welches gedachtem Rodrigo / als jhrem Stieff Sohn / sehr hart war: Das verdroß den Vatter / vnd dahero trachtet er darnach / wie er jhn möchte von sich thun / vnd zu einem Herrn bringen / bey welchem er die Kost hette. Da er jhn dann endlichen zum Marggraffen von Denia gethan / welcher hernach Duc de Lerma worden / vnnd bey dem verstorbenen König Philippo in grossem Ansehen / vnd der fürnembste am Hoff gewesen. Bey demselben hielte sich der Rodrigo dermassen wol / daß er jhme gar günstig vnd geneigt wurde / vnnd jhn zu seinem Cammerdiener verordnete: Ja er ist durch Beförderung seines Herrn dermassen gestiegen / daß er nach dem Todt Don Petro Franqueza, Graffen von Villa-Lorega, Reichs Secretarius worden / welches Ampt er fleissig bedienet / vnd sich bey grossen Herrn bekandt gemacht hat. Er war schön von Person / klug von Verstandt / vnd sehr arbeitsam / also daß alle grosse vnnd wichtige Geschäffte deß Königs durch seine Handt giengen / vnnd bestellete er allein / was zuvor vnterschiedliche Personen pflegten zuverrichten. Als er nun so hoch erhaben war / hat er durch Mittel seiner guten Freunde / sich an eine grosse Donna, Yuas de Vergas genannt / eines fürnehmen Geschlechts / welcher die Graffschafft von Oliva / vnd die Marggraffschafft von Siebenkirche̅ zustunde / verheurahtet. Bey solchem seinem grossen Glück fienge er an hochmütig vnd trotzig zuwerden / also daß er viel vor den Kopff stiesse: deßwegen sein Vatter jhne zu mehrmalen vermahnete / er solte ein wenig jnnhalten / sonsten dörfften seine Sachen in die länge nicht gut thun. Aber er war so vermessen / daß er solches nicht allein für vbel auffnahm / sondern auch seinen Vatter nicht mehr kennen wolte / vnnd nennete einen andern grossen Herrn / der sein Vatter were. Als er sich aber hernacher eines bessern bedacht / hat er seinem Vatter geholffen / daß er ein Ritter deß Ordens S. Johanns / darnach auch von S. Jacob / ja daß er ist zum Leutenant desselben Ordens gemacht / vnd noch darzu das beste Encomiendo von Arragon bekommen hat / damit der Alte sich begnügen lassen / vnd nach keinem höhern Stand getrachtet: Aber sein Sohn Rodrigo ist von einem Jahr zum andern noch höher gestiegen / vnnd hat jhn dannoch kein Dignität noch Reichthumb ersättigen können: welche zu erlangen er jhm kein Gewissen gemacht / einen vnd den andern entweder mit Gifft / oder in andere Wege hinzurichten. Endlich hat er es so weit gebracht / daß er schier so [706] viel Titul hatte / als der König in Spanien selbst: dann er schriebe sich Don Rodrigo de Calderone, Marggraff von Siebenkirchen / Graffe zu Oliva, Commendator zu Ocava, Ritter deß Ordens Sanct Jacobs / Hauptmann der Teutschen Guardj deß Königs / Capitain deß Hauses Arragon / Schrifftbewahrer der Cantzeley zu Valladolid / Obrister Werckmeister deroselben Statt / erster Algvazil daselbsten / vnd Alcayda der Königlichen Gefängnussen. Vber diß hatte er die erste Stimm in dem Hoffraht: Er war Obrister Postmeister: Vonjeder Creutzbull / die zu Valladolid getruckt ward / hatte er ein Maravedi: welches deß Jahrs in sechs Tausendt Ducaten eintruge: Er hatte ein eigene Cammer in den Spielhäussern zu Valladolid / wie auch in dem Coral zu Madrill: Er war Regent zu Soria vnd Placentia / General Depositarius vnd Schrifftbewahrer daselbsten: Er war Patron deß Closters zu Madrill / welches Porta Coeli genennet wirdt / wie auch der Königlichen Capell daselbsten: Er empfieng die Helffte der Perlemutter / die auß Ost-Indien kamen. Er hatte den Zoll von dem Brasilien Holtz / das von Lisabona in Spanien kam / welches jhm deß Jahrs wol zwölff Tausendt Ducaten einbracht. Der König hatte jhm gegönnet / daß niemands Mühl: oder Schleiffstein nach Ost Indien führen möchte / er gebe jhm dann ein genanntes darvon. Sein Haußrath ward auff vier hundert Tausendt Ducaten werth geschätzt: vnd belieff sich sein Jährliches Einkommen auff zwey hundert Tausendt Ducaten: Jedoch war er damit noch nicht ersättiget / sondern trachtete jmmerdar / wie er noch mehr an sich bringen möchte: Wie es aber also mit jhme auffs höchste kommen / da war er seinem Fall am nechsten. Darzu dann am meisten geholffen / dieweil er jhme viel durch seinen Trutz vnnd Vbermuth zuwider gemacht hatte: dahero so baldt deß Duca di Lerma Ansehen vnd Gewalt anfienge zu sincken / dieser auch angefangen nichts mehr zu gelten: vnd haben etliche grosse Herren / die er beleydiget hatte / sich herfür gethan / vnd Mittel gesucht / sich an jhme zu rächen: also daß er endlich in gefängliche Hafft genommen / vnd von dem General Procuratorn angeklagt worden / daß er ein Vrsach were an dem Todt der letzt verstorbenen Königin / Fraw Margrethae von Oesterreich. Aber dieweil solches nicht klärlich genug kondte bewiesen werden / ist er darvon ledig gesprochen worden. Er ward aber ferrners beschuldiget / daß er den Don Alonso de Caravajal, den Jesuiten Christoff Suaretz / den Don Petro Cavallero, vnd Petro de Camino, welche alle fürtreffliche Männer gewesen / vmbgebracht hette. Aber er wußte solches alles dermassen zu entschuldigen / daß man jhme deßwegen keine Straff anthun kondte / vnangesehen er der fürnembste Anstiffter jhres Todes gewesen. Dann er gab für / er hette solches mit Vorwissen vnd Befelch der Königlichen Rähte gethan. Aber das brach jhme den Hals / daß so gar offenbahr vnd bekandt war / daß er den Don Augustin de Avila, Francisco de Yuara, vnnd andere furtreffliche Männer hette eigenes Gewalts hinrichten lassen / daß er es nicht läugnen kondte: vnd war auch allbereits Iuan de Gusman, welcher den Yuara auß Befelch deß Calderone getödtet hatte / deßwegen enthauptet worden. Ist derhalben den neundten Julij dieses Jahres das Vrtheil deß Todes vber diesen Rodiigo de Calderone auch gesprochen worden: nachdem er länger dann zwey Jahr gefangen gesessen / die meiste Zeit in seinem Hauß / doch mit einer starckë Wacht wol verwahret. Die Execution deß Vrtheils ist wol drey Monat lang verschoben worden / nämlich biß auff den ein vnd zwantzigsten Octobris / dieweil er appellirt hatte. Aber solche seine Appellation hat jhn nichts helffen mögen: dann sie endlich verworffen / vnd das Vrtheil / das vber jhn war ergangen / bestättiget worden. Er ritte auff einem Maul Esel / welchen der Scharpffrichter führete / an das Orth / da er solte hingerichtet werden: Vor jhme her (wie in Spanien gebräuchlich ist) gieng einer / der rieff: Diß ist die Iustitia, welche vnser König befohlen hat vber diesen Mann ergehen zulassen / dieweil er einen Verrähterischer weise vmbgebracht / vnd an eines andern Todt schuldt / auch noch andere böse Stücke begangen hat / die in seinem Vrtheil gemeldet werden. Darumb soll er andern zum Exempel von dem Leben zum Todt gerichtet werden / auff daß ein jeder wisse / daß jhme eben solche Straff widerfahren wirdt / wann er dergleichen Sünde begehet. Mitten auff dem Marckt war ein Bühne auffgerichtet / darauff gieng er: vnnd als er zuvor sein Gebett verrichtet / vnnd von einem Carmeliter-Münch die Absolution empfangen hatte / auch darauff jhme Hände vnnd Füsse gebunden worden / streckte er mit grosser Hertzhafftigkeit dem Scharpffrichter seinen Hals dar / welcher jhme das Haupt (wie in Spanien der Gebrauch ist) von vornen her abgehawen. Der Cörper ist von Mittag an biß auff den Abendt auff der Bühne ligen blieben: da ist endlich auß dem nechsten Hauß ein Tuch / als für einen armen Menschen geholet / darein der / so zuvor fast eines Königs Gut gehabt / herrlich vnd köstlich gelebet / schlecht eingewickelt / vnd begraben worden / wie sonsten ein armer Sünder / so vmb seiner Mißhandlung willen vom Leben zum Todt hingerichtet worden. Den halben Theil seiner Güter hat man confiscirt. Nach seinem Todt hat man jhn schier zu einem Heiligen machen wöllen: Dann ein Büchlein / cum licentia Superiorum ist außgegangen / von seiner sonderbahren Gottseligkeit / welche er bey seinem Ende bewiesen / nämlich / daß er / nachdem das Vrtheil vber jhne gesprochen worden / auß seinen Kleydern nicht were kommen / auch nicht zu Betthe gangen seye: Daß er den [707] grösten Theil der Nacht mit dem Gebett zugebracht: daß er das Buch von der heiligen Mutter Teresa, vnnd das Buch von dem Leben der Heiligen / welches Flos Sanctorum genennt wird / fleissig gelesen: daß er offt gebeichtet / ein Härines Hembd kurtz vor seinem Todt angezogen / drey Tage in der Wochen gefastet / vnd eine Capell in der Wüsten zu Buteacas bawen lassen. Dieses wurde auch als ein sonderlich Apophthegma vnd denckwürdiger Spruch von jhme erzehtet / daß er zu Bruder Iohan de la Madre de Dios gesprochen: Mein Vatter / Weib / Kinder / Ehre / Güter / Empter / ja das Leben wirdt mir genommen: Aber dieses ist mein gröstes Hertzenleydt vnd Bekümmernuß / daß ich nicht mehr habe / dann dieses / welches ich vmb der Ehre Gottes willen verlieren könne. Das war wol ein feiner Heiliger / welcher Mordt vnd Todschlags vnnd anderer Laster halben gestrafft wirdt / vnd gleichwol sagen vnnd fürgeben dörffte / daß er vmb der Ehre Gottes willen solche Straffen außstünde / vnd alles was er hette / dahinden lassen müßte. Ob nun dieses ein wahre Gottseligkeit / Heiligkeit / Rew vnnd Bekehrung / vnd nicht viel mehr eine Heucheley / Thorheit vnnd Aberglauben gewesen / darvon mögen recht Verständige vrtheilen. (Ertzhertzoges Alberti Ableiben.) Demnach Ertzhertzog Albertus etliche Jahr nacheinander mit Leibsblödigkeit vnd Schwachheit behafftet gewesen / hat dieselbe endlich also zugenom̅en / daß er den zwölfften Julij dieses Jahrs zu Brüssel Tods verblichen: Den Tag zuvor hat er / in Gegenwart aller seiner Hoffdiener / das Heilige Abendmahl / vnd etliche Stunde hernach die Letzte Oelung empfangen. Der Leichnamb wurde in der Hoff-Capellen in einer Capuciner Kleydung / männiglichen zu schawen / vorgestellet.
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Seine verlassene Wittib / die Infantin hat alsbaldt nach seinem tödlichen Abgang den Habit einer Nonnen angezogen / vnd sich in das Frawen-Closter / welches sie nechst am Hoff erbawen lassen / mit grosser Trawrigkeit begeben / der Klag daselbs desto besser abzuwarten. Es hat das Niderland an hochgemeltem Ertzhertzogen ein frommen vnd gütigen Herrn verloren: Vnd hat man jhn nicht vnbillich die Liebe seines Volcks / die Perle seiner Zeit / Albertum den gütigen / Friedsamen vnd Gottsförchtigen genennet. Den zweyten Martij / deß folgenden Jahrs / wurde die Leichbegängnuß verrichtet / mit solchem Pomp / daß auch die jenigen / so von Philippo dem Andern / König in Spanien / dem Keyser Carolo dem Fünfften / Anno 1558. auch zu Brüssel gehalten worden / nicht darmit können verglichen werden. (Bapst Paulus Quintus stirbt.) Den 28. Januarij / deß 1621. Jahrs / ist Papst Paulus Quintus, nachdem er 15. Jahr / 8. Monat / vnd 13. Tag den Römischen Stul besessen / im 68. Jahr seines Alters / vom Schlag gerühret / Tods verblichen. Sein Leichnam ist balsamirt / vnd in S. Peters Kirchen / in die Capell Gregorianam, allda man das Volck drey Tag lang jhn hat sehen / vnd seine Füß küssen lassen / gestellet: hernacher in einem bleyernen Sarck in Clementis Capell getragen / vnnd die Exequien neun Tag gehalten worden. (Ludovicus von Bolo gna wirdt zum Römischen Bapst erwöhlet / vnd Gregorius der XV. genennet.) Hierauff haben die anwesende Cardinäl den 8. Februarij in S. Peters Kirchen sich versamblet / die Meß deß Heiligen Geistes gehalten / hernach in der Procession in das Conclave gangen / vnd sich versperren lassen. Solchem nach ist den folgende Tag / als die Meß deß Heiligen Geistes widerumb gehalten / alle Cardinäl communiciret / vnnd von jhnen der gewöhnliche Eydt [709] geleystet worden / hat der Cardinal Borgese den Anfang zur Wahl gemacht / vnnd der Cardinal Ludouicus von Bologna zum newen Pabst vorgeschlagen worden; weil selbiger nun von gutem Gerücht / guten Wandels vnnd Erudition / als haben alle vbrige Cardinäl mit eingestimmet / vnd jhn zur Päbstlichen Dignität erhaben. Darauff er in die Capeli Paulinam geführet / jhm der Päbstliche Habit angezogen / in den Thron gesetzt / vnnd von allen Cardinalen adorirt / vnnd Gregorius XV. genennt worden / folgenden Morgen hat der newe Bapst in der Capell Paulina Meß gehalten / da er zum andern mal adorirt worden / darauff sie jhn in der Procession auff einem Thron in S. Peters Kirchen getragen / zum drittenmal adorirt / vnd jhm die Füß geküst / nach diesem Actu hat der Pabst dem Volck die erste Benediction ertheilt / den Statt Rath vnd anwesende Printzen vorkommen / vnnd die Füß auch küssen lassen / wegen dieser Election ist nicht allein zu Rom / sondern auch in vornehmen Stätten Frewdenfest mit Fewerwerck vnd Loßbrennung grob Geschützes gehalten worden. (Cardinal Bellarminus stirbt.) Den 14. Febr. hat der Bapst neben den Cardinälen nach S. Peters Kirchen sich verfügt / darvor jhm die Schlüssel darzu vnd darinn ein Kugel von Werck angezündt vom Magistro Ceremoniarum, mit heller Stimm zuruffend: Heyligster Vatter / also vergeht die Welt / Ehr vnd Pracht / vberantwortet / vnd darauff die dreyfache Kron auffgesetzt worden. Den 17. Septembris starb zu Rom der Cardinal Robertus Bellarminus, welchen die Römische Catholische jhrer Religion maximum defensorem genennet / dann er ein sehr gelehrter Mann gewesen / vnd viel wider die Widersacher der Römischen Kirchen geschrieben / derentwegen sein Ableiben von seinen Religionsverwand [710] ten sehr betrawret worden. Die Evangelische Theologen sind seinen scriptis täpffer begegnet / vnd die Argumenta vnd Sophistische Griff / so er darinnen gebraucht / stattlich widerlegt: allermassen solches vnderschiedliche Bücher / so in offenen Truck außgangen / erweisen. (Der Cardinal von Guyse.) In wehrender Belägerung der Start S. Johann de Angelo, deren zuvor gedacht worden / ist der Cardinal von Guise zu Xainetes an einem hitzigen Fieber gestorben. Er hat einen Cardidinals Hut vnnd Rock getragen; aber in seinem Thun vnnd Wesen ist er gantz Weltlich vnd mehr zum Krieg / als zum Gottesdienst geneigt gewesen / wie er sich dann auch besser auff Kriegs vnnd Weltliche / als Geistliche Sachen verstanden. Sein letzte Wort die er zu seinem Bruder dem Printzen von Joinville ein kleines vor seinem Todt geredet / waren diese; Lieber Bruder / ich bitte euch / jhr wollet ingedenck seyn / die Ruhe meiner Seelen zu versichern / das ist: viel Seelmessen für mich halten lassen / zu Erleichterung der Qual die meine Seel im Fegfewer leyden wird. (Vnd Emmerich Turso.) Im October ist der tapffere Herr Emmerich Turso ein Vngarischer Graff / zu Niclaußbnrg plötzlich / vnnd nicht ohn Argwohn beygebrachten Giffts / Todts verfahren. An seine statt ist kommen sein Vetter / Herr Stanislaus Turso / welcher sehr zum Frieden vnd Accommodation mit Jhrer Key. Maj. gerathen. (Mißgeburt und Wunder in Oesterreich.) In dem Monat Martio wurde zu Wien in Oesterreich in der Vorstatt vor dem rothen Thurn / von einer Gärtnerin ein Miß-vnd Wundergeburt zur Welt gebracht / daran das Obertheil deß Haupts fast ein Gestalt hatte / als wie ein Leib mit Brüsten vnnd Bauch. Ist lebendig gewesen / vnd hat noch die H. Tauff empfangen. In gleichem hat sich vmb selbe Zeit in Ober-Oesterreich am Himmel ein schrecklich Wunderzeichen wie zwey Kriegsheer / so mit einander gestritten / vnd mit grossem Knallen vnd Krachen das Geschütz vnder einander loß gebrant / sehen lassen. (Jesuiter Kirch zu Cölln wird durch Brandt ruinirt.) Den 25. Martij A. Cal. ist zu Cölln in der Jesuiter Kirchen an vnderschiedlichen Orthen vnversehens ein grosse Fewerbrunst auffgangen / dardurch die Kirch sampt der Sacristey vnd gantzen Bibliotheck in die Aschen geleget worden. Der Brand ist so plötzlich angangen / daß man nicht wissen könne wöher er kommen: etliche haben vermeldet / es were Fewer vom Himmel gefallen / vnd es angezündet. (Fewers-Brunsten an vnderschiedlichen Orthen.) Den 23. Junij ist die Statt Bayreut / allda Marggraff Christian von Brandenburg Hoff hielte / sampt Kirche vnnd Rathhauß biß auff achtzehen Gebäw durch eine Fewersbrunst in die Aschen gelegt worden. Dergleichen ist auch dieser Zeit zu Bergesdorff / welche Statt zum halbe Theil / wie auch mit dem reichen Flecken Jüchsen in der Graffschafft Henneberg / so fast gantz in die Asehen gelegt worden / vorgangen. Den 18. Julij ist ein schreekliche Fewersbrunst zu Oppenheimb gewesen / dardurch in die hundert Häuser vnd darunder auch das Rathhauß / auff welches die Bürger vmb Sicherheit willen vor den Soldaten ein zeithero jhr vbrige Sachen verwahret gehabt / verdorben. Vmb Herbstzeit ist auffm Rothenberg im Franckenland so derselbë Ritterschafft zuständig / durch Verwahrlosung ein Fewer auffgangen / dardurch alle Inngebaw verbronnen vnd grosser Schaden geschehen / vnd sind sonderlich bey solchem Zustand viel geflehnte Güter zernichtet; das Zeughauß vnd Pulver ist mit Mühe salvirt / sonsten das Schloß vnd Gemäwer auch were ruruirt worden. Kurtz zuvor ist auch auff den Brücken Aux change zu Pariß gleichfalls ein grosse Brunst entstanden / dardurch in 250. Häuser vnd in allein 500. Wohnungen vnnd Läden verbronnen / vnd ward der Schaden auff 500000. Cronen geschätzet. (Sturmwind / Wassers-Noth vnd ander Vnglück in Niderla̅dt.) Etliche Tag nach dem Spanischen Einfall auff Schleuß / dessen an seinem Ort zur Genüge gedacht worden / hat sich ein solcher Sturnwindt vnnd Vngewitter mercken lassen / daß darvon nicht allein durch die damals durchstochene Teich das Wasser noch weiter ins Land von Flandern / vnnd biß vnder die Pforten von Bruck gelauffen / sondern auch in Hollandt etliche Dämme / vnnd sonderlich der Sparendamische zwischen Ambsterdam vnd Harlem durchgebrochen / wordurch der Orthen viel Leut vnd Vieh ertruncken / viel Schiff gescheitert / vnd das Wasser zu Amsterdam so hoch gestiegen / daß es in den Kellern ein groß Gut verderbet. Etliche Tag zuvor ist zwischen Graffenhaag vnnd Graffensand am Gestatt deß Meers ein Walfisch / 38. Schuh lang / dessen Kopff fast einem Schweinskopff gleich / gestrandet / da er alsbald gestorben / ist von vielen für ein Vorbotten jetztgedachter Tempest gehalten worden. Weil diesen Winter die Kälte dermassen vberhand genommen / daß in den Niderlanden alle Wasser vberfroren / also daß man fast keiner Brücken oder Schiff mehr / darüber zukommen bedörfft / haben die Staten ein grosse Anzahl Schlitten / im Fall der Noth das Kriegsvolck / wohin es vonnöthen / eylends fortzubringen / verfertigen / das Eyß an den nötigsten Orthen in 15. Schuh breit auffhawen / vnd darneben publiciren lassen / mit den Spanischen Vberläuffern kein Quartier zu halten / sondern alsbald dieselbe hinzurichten / auffzuhencken oder in die nechstauff gehawenen Löcher ins Wasser zu stürtzen. Vnder dessen ist zu Zütphen ein groß Vnglück vorgange / dann als der Issel Strom starck mit Eyß gangen / vnd viel Volcks daselbs demselben zuzusehen auff der Brücken gestanden / sind eins mals beyde Ketten an der Schlagbrücken zersprungen / das Volck hauffenweiß ins Wasser gefallen / vnnd biß auff wenig Personen ertruncken.

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Es ist eine Zeit Hero zwischë J. M. Key [711] ser Ferdinanden / vnnd einem Mantuanischen (Keyser Ferdinandt verheyrathet sich mit Fr. Eleonora Hertzogin von Mantua.) Fräwlein Eleonora / Ferdinandi / Cardinals vnd Hertzogs zu Mantua Fraw Schwester von Johann Vlrichen / Freyherrn von Eggenburg ein Heyrath tractirt vnd erhandelt worden. Derselbe nun ward zu Anfang deß 1622. Jars beschlossen / vnd darauff gedachtes Fräwlein von jhrem Herrn Brudern mit 300. vom Adel vn̅ in 6000. Soldaten in der Statt Mantua auß dë Closter S. Vrsula in die Thumbkirch daselbs geleytet / allda jhr nebë andern Ceremonien der Bischoff die Schlüssel zur Statt als einer Keyserin praesentierte / darauff mann das Te Deum laudamus sang / vnd alles grob Geschütz loß gehen liesse. Nach solchem ist die Keyserliche Braut mit obgedachtem Comitat von Mantua / durch der Venediger Gebieth / welche Herrschafft sie mit 1000. Kürissern / 400. vom Adel vnd etlich tausendt zu Fuß empfangen / auch stattliche Praesenten gegeben vnd kostfrey gehalten / worauff sie jren Weg nach Inßbruck genommen. (Keyserlich Beyläger zu Inßbruck gehalten.) Etliche Tag zuvor ist J. Keys. Maj. auch dahin in Begleytung vieler Fürsten / Graffen vnnd Herrn / wie auch der gantzen Hoffstatt / das Beylager allda zu halten / verreyset. Nachdem nun J. M. den 4. Februarij daselbst ankommen / haben sie die Keyserliche Braut in der Barfüsser Kirchen empfangen / vnd darauff die Hochzeit vnd Beylager / doch / wegen der damaligen Beschaffenheit der Zeit / ohne sondern Pracht / gehalten. Nach vollendung derselben hat Jh. Majest. von dannen jhre zu rück Reyß auf Saltzburg genommen / daselbst der Ertzbischoff Jh. Majest mit einer schönen Reutterey / Fußvolck / Frewdenschiesen vnd Fewerwerck empfangen vnd sehr stattlich tractiert. Hernach den 26. Februartj ist J. Keys. Maj. mit dero Fraw Gemahlin / (Keyser Ferdinandt) jungen Herrschafft vnnd Princessinnen wider zu Wien angelanget. Zu jhrer Ankunfft ist das grob Geschütz auff den Wällen / vnd die Soldaten (kompt mit seiner Fraw Gemahlin wider zu Wien an.) vom Rüben Thor an biß in die Burg in Ordnung gestanden; Im Einzug sind vorher geritten 6. Cornet Reutter / denen die Bürger vnd andere Innwohner neben den Keyserlichen Dienern / dann auff diese die Landherren vnd Ritterstands Personen / vnd denen nach die Keyserliche Trompetter / Heerpaucker / Leib Roß / geheyme Räthe / Kammerer vnnd Officirer / die fünff Herolden / oder Hoff Marschalck / J. Keys. Maj. ältester Sohn Ertz Hertzog Ferdinand Ernst / vnnd dann Jh. Keys. Maj. selbsten gefolget; die ist beym Thor durch der Statt Syndicum empfangen / vnd von den Rathsherren vnder einem von gelb vnd violfarben Goltstück gemachten Him̅el eynbegleytet worden: gleich darauff ist die Keyserin in einem innwendig von gelb / außwendig aber violfarben Goltstück mir Golt vnd Silber gestickten schönen Wagen / auch in gesticktem Goltstück angethan / gefolgt: bey Jhrer Maj. im lincken Schlag ist der jüngste Herr Leopold Wilhelm vnd gegen vber die zwo Keyserliche Princessinnen gesessen / auff dem Himmel deß Wagens ist ein Adler mit außgebreiteten Flügeln gestanden: hinder dem Wagen ist der Keyserl. Hoffmeister Graff von Dietrichstein / vnd dann die Keyserliche Hartschierer vnd etlich Cornet Reutter geritten. Als sie nun in solcher Ordnung in die Statt kommen / ist das Geschütz zum andernmal loß gangen. Darauff ist Jhr Maj. vor S. Stephans Kirchen abgestiegen / allda das Te Deum laudamus gesungen / vnd hernach nach dessen Vollendung J. Majest vollends in die Burg begleitet worden. Vmb mehrern Berichts willen von dem Geschlecht der Keyserlichen Gemahlin / wollen wir mit kurtzem deroselben Stammregister bieher setzen. ??? (Schreckliche Fewerzeichen vnd drey Sonnen lassen sich an vielen Orthen sehen.) Den 24. Januarij A. C. ist an vnderschiedlichen Ortë sonderlich zu Straßburg / Heydelberg / Vlm / in Schweitz / vnd anderswo die Sonne gantz fewrig vndergangen / vnnd daher der neblichte Lufft sampt dem Gewölck nicht anderst anzusehen gewesen / als ob ein grosse Brunst jergend an einem Orth entstanden: Darauff ist in der Nacht ein schrecklich Chasme vnd Fewerzeichen erfolget; delt andern Tag als den 25. dieses welcher war S. Pauli Bekehrung / nach dë die Sonne mit zimlich hellem Wetter auffgangen / haben sich vor 9. Vhren vor Mittag drey Sonnen mit einem Regenbogen / der sie gantz vmbgeben / dessen Obertheil jedoch bleicher als das vnderst gewesen / sehen lassen: Nachmalë vmb 2. Vhren nach Mittag sind durch die zwo Sonnen / deren die eine / so gegen Orient gestanden / gelb vnd Rot geschienen / die ander aber so gegen Mittag sich erzeiget / gelb vnd weiß gewesen / creutzweiß weisse Striemen gangen / von Orient aber gegen Mittag zween vbersich gekehrte Re [712] genbogen / jedoch nicht so deutlich / als andere mit zweyen Widerscheinen abwerts / gegen dem Occident vnd Mitternacht in einem duncklen schwartzen Gewölck erschienë. Vo̅ diesem grossen Wunderwerck hat M. Oseas Schadaeus einen außführlichen Tractat im Truck außgehen lassen / in welchen er davon Physice, historice vnd Theologicè discurriret / darinn sich der Leser weitern Berichts erholen kan. (Wundergesicht zu Heydelberg.) Hierauff den 5. Februar. A. C. ist von 8. biß 10. Vhren deß Nachts gegenwärtig Wundergesicht zu Heydelberg / als der Himmel hell vnd klar gewesen / gesehë worden. Ingleichem sind auch den 10. gemeltes Monats zu Prag zwischë 8. vnd 9. Vhrë 3. Sonnen vnd 3. Regenbogen gesehen worden (Grosser Schaden wegen Außlauffung deß Rheins.) In diesem Monat hat auch der Rhein mit Abgang deß Eyses / sonderlich abwerts Rheinberg dermassen sich ergossen / daß er viel Meilen Wegs das Land vberschwemmet / viel Volck vnd Viehe erträncket / vnd viel Tonnen Golts Schaden gethan / die Bürger zu Mörs haben sich mit Weib vnd Kind auff die Wäll salviren müssen. (Blätter an Buchbäumen werden mit Blutstropffen besprengt gesehen.) In dem April hat man in der Darmbstattischen Refier Buchbäum gefunden / deren Blätter mit Blutstropffen besprengt zu sehen gewesen; was solches bedeutet ist auß dë folgendë Geschichten / so sich dieses Jahr vber verloffen / leichtlich abzunemen. (Der von Mannßfeldt nimpt Hagenaw eyn vnd thut ein Einfall ins Elsaß.) Demnach der von Mannßfeld Bericht eingenommen / daß der Spanische Vice General Ferdinand von Corduba mit seinem Kriegsvolck sich auß dem Feld ins Winterläger nach Stein / Altzen / Oppenheim / Creutzenach vnd deren Orten begebë / hat er darauff Dideßheim wider eyngenommen / vnd mit 300. Mann besetzet; darauff den 16. dieses mit etlich 1000. Man̅ zu Roß vnd Fuß von Germerßheim auffgebrochen; vnd die Statt vnd Landvogtey Hagenaw / vnd sonderlich die Catholische vnnd Judenschafft darinn / vmb mehr / als 100000. Reichsthaler gebrandschätzt / hierzu dan̅ das Landvolck willig contribuiret / vn̅ die vornemsten Obristen vnd Officirer ansehenlich beschencket / der Hoffnung / sie würden mit Raub vn̅ Einlägerung verschonet bleiben. Aber der von Man̅ßfeld ist in 14. Tagen mit einer grössern Macht vnd etlich Stücken grob Geschütz widerkommen / vnd an gedachte Statt Hagenaw Quartier begehret / welche / weil sie sich zum Widerstandt nicht gefast befunden / in solch sein Begehren verwilliget; darauff er mit 1000. Pferden vnd einem Regiment zu Fuß das Hauptquartier darinn genommen. (Hagenaw.) Hagenaw ist ein Reichs Statt in dem Elsaß gelegen. Keyser Friedericus Barbarossa hat sie Anno 1164. mit einer Ringmawren vmbgeben / dann vorhin war sie ein Dorff / darbey ein Burg stund / darinn sich die Landherrn hielten / wann sie in dem Forst jagen wolten / der Boden vmb diese Statt ist an der Nähe fast sandecht / weiter davon aber ist er sehr fruchtbar. (Der von Man̅ßfeld belägert Zabern.) Als nun diese vorneme Statt ohn einigë Verlust so liederlich eingenom̅en / ist dardurch bey den andern Stätten im Elsaß nit geringer Schrecken vervrsacht worden / also daß man vermeynt / weil sie mehrentheils vnbesetzt waren / sie würden auch mit leichter Mühe zur Vbergebung gleichfalls gebracht werden / wie dann der von Mannßfeld selbst in solchë Gedanckë war / vnd deßwegë auch Elsaß-Zabern durch einen Tamturin aufffordern liesse: aber er bekam vo̅ selbiger Statt ein schlechte Antwort. Darauff er auß dë Zeughauß zu Hagenaw Munition / Kraut vnd Lot genom̅en / vorgedachte Statt gerucket / vnd sie mit grosser Fury Tag vnd Nacht beschossen / daß er verhoffet / er würde sie den ersten oder andern Tag einbekom̅en: aber er ward in seinen Gedancken betrogen / dann der Statthalter vnd Obriste darinn / ein Graff von Salm / jhme nichts zu Willen seyn wollen / dahero er solch Schiesen / bey 12. Tagen continuirte / aber die Belägerte wehreten sich tapffer / vn̅ erlegten von dem Mannßfeldischen Volck / welchs die Vorstatt eingenommen hatte in 300. darunder viel vornehme Officirer / der Obriste Wacht-vn̅ Quartiermeister auch viel vom Adel gewesen. Sie theten auch einsmals auß einer Schantz / so hiebevor nahend der Statt an der Steyg gegen Lothringen auffgeworffen worden / einen Außfall / vnd fiengen etliche Mannßfeldische / darunder ein Cornet vom Adel den sie hernach vber die Schantz hinauß hencketë. (Mannßfelder ziehet vor Zabern ab.) Als nu̅ selbiger Zeit die Kälte sehr anhielte / woldem von Mannßfeld mit solcher Belägerung die Zeit zu lang werden / sonderlich weil er darbey viel tapffere Leut eingebüsset / vnd das Kraut vnd Lot verschossen / deßwegen er auff Vnderhandlung deß Hertzogen von Lothringen ein Stillstand auff 10. Tag gemacht / vnd den Zaberischen den Vorschlag thun lassen / daß sie sich interim bedencken solten / ob sie jme 100000. Philippinen geben / oder im widrigen alles niderhawen vnd preyß machen lassen wolten. Solchen Stillstand haben die Zaberer zwar angenom̅en / aber nach dem sie vnder dessen einë Entsatz von 2000. Mußquetirern bekommen / dem von Mannßfeldt / der nach gemachtem (Zaberische bieten dem Mannßfelder die Spitz.) Stillstand wider ab vnd nach Hagenaw gezogen / anzeigen lassen / sie hetten für die 100000. Philippinen Kraut vnd Lot gekaufft / wann er nun solchs riechen vn̅ geniessen wolte / solte er widerkommen: worauff sie dann auch die Vorstatt selbs weggebrand / jhre Weib vnnd Kinder in Lothringen geschickt / die Thor biß auff eines verbollwerckt / vnd sich also auff allen Fall zur Gegenwehr auffs Beste gefast gemacht. (Zabern.) Zabern ist eine Statt im Elsaß an den Lothringischë Grentzen gelegen / ist vor Zeiten eine Schutz-Statt der Römer gewesen / wider die Teutschen / dieselbe von Franckreich abzuhalten; Heutiges Tags aber ist sie die Residentz deß Bischoffs von Straßburg. Es wollen etliche sie seye von Iulio Caesare erstmals erbawen worden / welcher das Jar in 52. Wochen vnd in 365. Tag getheilet / vnd gleicherweiß an die Mawrë 52. Thurn gemacht / vn̅ die Mawrë vnderscheidë mit 365. Zinnen / also daß je zwischen zweyen Thürnë siben Zinnen zusehen. (Elsaß.) Well wir allhie mit deß Man̅ßfelders Zug in das Elsaß kom̅en / wollen wir dem Leser zur Nachricht dasselbe Ländlein mit kurtzem beschreiben / ehe wir weiter in der Histori fortfahren. Es wird solch [713] Land getheilet in zwey Theil / als das Obere vnnd Vndere: Das Obere begreiffet vnder dem Titul einer Landgraffschafft in sich das Sudgow vnnd Breißgow. In beyden Theilen ist ein grosse Anzahl Stätt / Schlösser / Dörffer vnd Höffe / vnder denen Straßburg die Vornembste ist. Das gantz Elsaß wird gegë Orient beschlossen mit dë Rheinstrom / gegen Occident aber mit dem Wosagischen Gebirg / welches Lothringen von Teutschland vnderscheidet / vnd sich von dem Sundgow biß an die Stat Weissenburg erstrecket: der Begriff zwischë solchem Gebirg vnd dem Rhein ist dreyer Meilen breit / aber bey Hagenaw ist es etwas breiter / da thut sich das Gebirg fünff Meilen ferrn von dem Rhein. In diesem engen Begriff deß Elsasses fällt alle Jahr ein solch groß Gut von Wein vnd Korn / daß nicht allein davon seine Einwohner / derer trefflich viel sind / zu leben haben / sondern es wird dasselbe noch darauß in andere Länder / als in Schwaben / Schweitz / Bayern / Niderland vnnd Engelland verführet. Wer mehr hiervon zu wissen begehret / der lese Münsterum, Maginum, Mercatorem vnd andere. (Mannßfelder thut grossen Schaden im Elsaß.) In diesem Land hat der von Mannßfeld vberauß grossen Schaden gethan / dann als er die Intention der Zaberer vernommen / hat er sein Volck darauff in vnderschiedliche Hauffen vertheilet / vnd hinauff ins Elsaß in die Oesterreichische Erbland starck streiffen / plündern vnd brennen lassen / also daß auff viel Meil die Bawren mit Weib vnd Kindern in grossem Jammer vnd Kält entlauffen / hinderlassende viel Viehe / so mehrentheils in den Ställen Hungers gestorben / dardurch dann vnd anders dergleichen nachmalë ein grosse Theurung an Victualien vervrsachet worden. Es hat auch der Obriste Oberntraut mit einer starcken Reutterey ins Brißgaw biß an Breysach vnd Ensißheim gestreiffet / vnd mit Plündern vnd Niderhawen in Schlössern vnd Dörffern nit zum Besten verfahren. (Etlich Mannßfeldische von Dachsteinischen geschlagen.) Von diesem streiffenden Mannßfeldischen Kriegsvolck haben 100. Kürisser vnd 100. Mußquetirer auß Dachstein ein Compagny Niderländische vnd Englische zu Wolffsheim anderthalbe Stund von Straßburg deß Nachts vnversehens vberfallen / mehrerntheils erlegt vnnd viel Pferd / Wägen vnd gemachte Beuten von jhnen bekommen. Es haben auch die Ertzhertzogische auß Benfeld mit einer Trouppen Mannßfeldischer getroffen / darüber beyderseits fast in 200. geblieben. Das Elsaß nun vor weiterm Gewalt zu defendiren / hat Ertzhertzog Leopold viel Kriegsvolck der Enden abgesandt / auch hat wegen solches Beginnen (Mannßfelder wird von newem in die Acht erkläret.) deß von Mannßfeld Jhre Key. M. wider jhn ein newe Achtserklärung ergehen vnd publiciren lassen / folgenden Lauts: Es were Ernst von Mannßfeld in den vorigen Jaren / von J. Maj Vorfahren Keyser Matthia / weil er wider jhn die Waffen zu ergreiffen / vnd die Böhmische Rebellion fortzusetzen vn̅ zu behauptë sich vnderstandë / in die Aacht erkläret wordë: Man hette zwar der Hoffnung gelebet / er würde sein vnrecht erkennen vnd vmbkehren / vnd J. M. als dem Obristen Haupt / schuldigë Gehorsam leisten: So were jedoch männiglich bekant / daß dieser Man̅ßfelder in seinem Vorhaben verharrende / sich bißhero das schädliche Fewer der Rebellion je mehr vnd mehr anzuzünden bemühet / dem auffgeworffenen Haupt solcher Rebellion / so gleichfalls in die Aacht erkläret Hülff geleistet / vnd nach dem namhafften Sieg bey Prag nicht vnderlassen hette / new Kriegsvolck zu werben / vnd damit die getrewe Reichs Stände zu verfolgen / vnd viel Orth in vnderschiedlichen Ländern weit vnd breit / fürnemlich aber an dem Rheinftröm mit Mord / Raub / Brand vnnd schweren Exactionen zu plagen vnd zu verhergen / also daß dahero leichtlich zu erachten / daß dieser Aechter nicht auffhören / sondern ob er schon nichts eygenes hette / doch so lang er noch lebete / viel Vbels im Reich anstifften würde. Derhalben wolten Jh. Key. Maj. zu Conservirung der Keyserlichen Authorität / Erhaltung deß Friedens im Reich vnd die getrewe Reichs Stände von seiner Tyranney zu erretten / alle Fürsten vnd Gemeinden ermahnet haben / daß sie fleissige Acht auff jhn geben / vnnd wo sie jhn bekommen könten / gefangen nemen / vnd biß auff Jhrer M. Verordnung behalten solten. Were auch Jhr Befehl / daß sie nicht allein jhn / Mannßfeldern nicht auffnemen / jhm Vnderschleiff geben / fovierten vnd forthülffen / sondern auch jhre Vnderthanen / welche in desselben Kriegs Diensten weren / durch offene Mandata, bey Leib vnnd Lebens Straff / Confiscirung der Güter / Berliehrung der Privilegien vnd Landsverweisung jhrer Weib vnd Kinder / also abforderten. (Vtzberg von Bayerischen eingenommen / vnd etliche andere Ort mit Brand verheeret.) In dessen haben die Bayerische das Pfältzische Schloß Vtzberg einkommen. Dann nach dem sie selbiges etlich Wochen lang belägert / haben sie solches den 20. Januarij gestürmt / sind sie zwar von der Besatzung damahls mannlich abgetrieben worden / als aber selbige keines Entsatzes sich zu getrösten / haben sie zu End dieses Monats nach zimlichem Verlust der Bayerischë / solches vbergeben. Die Bayerische haben auch der Zeit Elsantz vberfallen / in 60. Man̅ßfeldische Soldaten darinn nidergemacht / den Flecken geplündert vnd allen Raub nach Vdenheim geführt / auff gleiche Weiß haben sie auch mit Venningen / Intzenhausen vnd Muckenbach verfahren vnd selbige mit Fewr verbrandt. Damit auch General Tilly deß Neckers (Mann???felder begibt sich wider in das Speyerische Bischthumb vnd belägert Meydenburg.) sich versichern möchte / hat er Wimpffen im Thal auch eingenom̅en vn̅ besetzet. Vnder diesem Verlauff hat der von Mannßfeld in vnd vmb Wantzenaw mit Rauben vnd Brennen grossen Schaden gethan / auch vmb die Statt Hagenaw / auff den Nothfall gegen einer Belägerung zu halten / Schantzë auffwerffen lassen / vnd daselbs hin 20. Fahnen zu Fuß vnd 4. Cornet Reutter zur Besatzu̅g geordnet / darauff sich wider mit seiner Armee ins Bischthumb Speyer begebë / vnd von der Clerisey daselbs 5000. Malter Korn / 400. Fuder Wein vnd ein ansehenliche Summa Gelts gefordert. Demnach jhm aber nichts bewilliget werden wollen / hat er das Speyerische Schloß Meydenburg / darein ein groß Gut geflehnet gewesen [714] durch den Graffen von Löwenstein belägern / die Speyrische Bawren darvor schantzen vnd nachmalen beschiesen lassen: aber die Besatzung wehrete sich tapffer / fiel zu vnderschiedlich malen auß vn̅ thete jhrem Feind zimlichen Abbruch / bemächtigte sich auch zweyer Man̅ßfeldischen Stück Geschütz. (Vergeblicher Anschlag der Mannßfeldischen auff Keysers Lautern.) Inmittels hatten etliche der vornembsten Inwohner zu Keysers Lautern einen Verstand mit den Mannßfeldischen / jhnen zu desselben Stättleins Eroberung zu verhelffen / deßwegen die Man̅ßfeldische in 800. starck bey nächtlicher Weil darvor vnd in die Vorstatt kamen: aber es ward entdecket / sie wider außgetrieben vnd die Interessirte iustificiret. Weil diese Ding also vorgiengen / ließ der General Tilly vmb Ladenburg alle Bäum / Hecken / Zäun vnd Mawren wegraumen (Mannßfeldische von Tillischen geschlagen.) auch die Martins Kirch vor der Statt abbrennen vnd das Gemäwr schleiffen / vnd damit er Heydelberg vmb singlen möchte / nahme er einen Orth nach dem andern gegen selber Statt z??? eyn / steckte etliche in Brand vnd hausete vbel darinn. (Neckergemünd von Bayerischen mit Sturmb erobert.) Den 5. Aprilis hat General Tilly in 3000. starck zu Roß vnd Fuß in 20. Cornet Mannßfeldische Reutter bey Weingarten angetroffen / getrennet vnd jrer in 160. erlegt vnd gefangen / auch viel Pagagy Wägen / Pferd vnd stattliche Beuten abgenommen / die meisten haben sich nach Heydelsheim vnd Bretten salvirt. (Dilßberg von Bayerischen belägert vnd vergeblich bestürmbt.) Den Tag zuvor hat besagter General Neckergemünd / so ein Stättlein / ein Meil oberhalb Heydelberg am Neckerstrom ligt / auffgefordert vnd belägert. Weil nun die Besatzung darinn desselben Tags also bald zur Auffgab sich nicht resolvirt / haben die Bayerische deß folgenden Tags solch Ort mit gantzer Gewalt angefallen vnd erobert / die Besatzung sampt den Bürgern / Weib vnd Kindern mehrerstheils / gleich wie sie auch etlich Tag zuvor in Oberhilßbach gethan / nidergehawen vnd außgeplündert. Darauff ließ Tilly das Hauß Dilßberg auffordern / weil aber der Gubernator darinn Bartholomaeus Schmidt von Sedan sich zur Vbergebung nit verstehen wollen / sondern biß auff den letzten Mann Statt vnnd Schloß zu defendiren sich erkläret / als ist den 6. Aprilis gedachter Bayerische General mit dem meisten Theil seines Kriegsvolcks auffgebrochen / darfür geruckt / vnd vngeachtet deß starcken Schiesens auß Doppelhacken vnd Mußquetë / das Läger auffgeschlagen. Darauff hat er folgende Nacht auß vnderschiedlichen Regimentern die beste Mannschafft erwehlet / vnd zwischen 2. vnd 12. Vhren rings herumb Statt vn̅ Schloß biß in die fünffte Stund bestürmen lassen: aber der Gubernator hat sich mit seinë Soldaten dermassen ritterlich gewehret / daß ob wol die Bayerische an etlichen Orten die Mawren schon erstiegen gehabt / vnd zum vierdten mahl mit frischem Volck secundirt wordë / dennoch mit grossem Verlust sich reteriren vnnd jhrem Läger wider zueylen müssen / hinderlassende viel Mußqueten / Picken vnd Sturmbleytern. Die Todte nun / so vor der Statt lagen / zu begraben / vnnd die Verwundte zu verbinden / ward beyderseits ein Anstandt gemacht / auch ein Accord / daß deß Stättleins vnd der Bürgerschafft mit Brandt vnd Plündern möchte verschonet werden / vnd nur der Streit dem Schloß absonderlich gelten solte / getroffen worden. Demnach nun der Termin auß / ward der Handel von newem angegriffen / vnnd von 10. Vhren deß Morgens biß Abends vmb 6. Vhren auß 6. Stücken grob Geschütz vnd etlichen Falckenetlein / mit grossem Ernst auff das Schloß von den Bayerischen geschossen / vnnd in 260. Schüß gezehlet / dardurch doch weder Menschen noch Viehe beschädiget worden / außgenommen daß ein Schuß einem Bürger / so sein Brodt gezehrt / daß Messer auß der Handt geschlagen / auch eine Kugel von 2. Pfundt durch ein hauffen Weib vnd Kinder in dem Vorhoff stehend / gefahren / so durch ein drey füderich Faß / welches der Gubernator zur Bresse zugewaltzet / geschlagen. Ob nun wol ein Lücke zum Sturm geschossen worden / haben die Bayerische doch nicht dran gewolt / sondern mit blocquiren das Schloß zu gewinnen vermeynt. Selbigen Abend schickete Tilly wider einen Trommelschlager hineyn / vnd begehrte die Belägerte solten sich ergeben / mit Anerbieten jhnen gut Quartier zu geben: aber der Gubernator begehrte drey Tag Anstandt vnnd Bedenckzeit / welches er auch erlangete: darauff er seinen Feld Prediger David Forgeon nacher Mannheim vnd Heydelberg schickete / vnnd vmb Entsatz ansuchen liesse / der kame den 14. Aprilis wider zu rück mit Zeitung / daß nicht allein Entsatz erfolgen würde / sondern daß auch Pfaltzgraff Friederich gesund vnnd frisch zu Germerßheim angelanget were. Hierdurch ist den Belägerten der Muth noch mehr gewachsen / vnd demnach den folgenden Tag die Bayerische vmb Categorische Antwort wegen der Auffgebung ernstlich wider angehalten / mit Betrohung jhr eusserstes in Weigerung solches anzuwenden / hat der Gubernator sich erkläret / daß er noch drey Tag lang sich ritterlich wehren / vnnd das Schloß defendiren / nach Verfliessung deren er sich weiter in Tractation einlassen wolte. Mitlerweil ist im Läger erschollen / daß nicht allein ein Entsatz vorhanden / sondern auch Pfaltzgraff Friederich wider in dem Landt were / darauff die Bayerischen keines längern Termins erwarten wollen / sondern auffgepacket / das Läger in Brandt gesteckt / vnnd sich mit voller Macht auff Süntzheim zugewendet / hinderlassende viel Pickel / Hawen / Schauffeln / Geräth / Geschirr / Frücht / Meel vnd Wein / so sie mehrernthils außlauffen lassen. Ehe wir aber allhie vermelden welcher Gestalt Pfaltzgraff Friederich in der Pfaltz wider ankommen / wollen wir zuvor / was sich mit jhm / als er noch im Graffenhaag sich befunden / vnnd dann hernachbey seiner Reyß / zugetragë / erzehlen. (Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an die Protestierende Chur-Fürsten vnd Stände.) Derselbig hat in dem er sich daselbs nach der der Pfaltz zu ziehen gefast gemacht / nachgesetzten Innhalts Schreiben an die Evangelische Chur-Fürsten vnd Stände abgehen lassen: Er zweiffelte nicht / sie würden alle noch in fri [715] scher Gedächtnuß haben / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vn̅ darinn verbliebë biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmë / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden. Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt. Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragë / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genom̅en worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthë Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vn̅ Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vn̅ die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jm̅er fort co̅tinuirt wordë. Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Com̅unication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schadë dardurch zugewachsen / bißhero getrieben wordë / da doch / wan̅ kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichë Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachë dergestalt nit außgeführet werdë köntë / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vn̅ deß Vnheils noch kein Ende were. So köntë auch die Stände denë solche execution zugemutet / sich wol entschuldigë / zweif [716] felte auch nicht sie hetten es gethan / wann sie nicht auff jhren eygenen Nutzen / vnnd jhre Erhöhung gesehen / wie jetzo seines Vettern / deß Hertzogen in Bayern Procedur / in dem er wider Gott vnd Recht / vnd wider sein selbsten / durch den Vlmischen Accord / darinn sein Churfürstenthumb vnd Erbland außtrücklich begriffen / beschehene Obligation / sein Fürstenthumb in Bayern mit feindlichem Gewalt eingenommen / zu erkennen gebe. Zu Abwendung dieses Vnheyls vnd das Reich vor dem Vndergang zu erhalten hetten sich vnderschiedliche König vnd Fürsten interponiret / aber doch biß dahero wenig erhalten können / also daß auch bey wehrender Tractation deß Digby zu Wien / ob schon die Key. Mai. in den Stillstand in der Obern Pfaltz verwilliget / vnd der Mannßfelder auch sein Kriegsvolck von den Böhmischen Grentzen abgeführet / doch von dem Bayerfürsten gedachte Obere Pfaltz eingenommen worden / wie auß den publicirten Schreiben J. Key. Mai. vber deß Digby Klag Schrifft / darüber er der Stände Gutachten gern vernemen möchte / zu ersehen. Zu gleicher Zeit hette sich der Spanische Vice General Corduba / hindangesetzet der Indicien / der Bergstrassen vnd anderer Ort in der Vndern-Pfaltz bemächtiget: die Statt Franckenthal welche doch seiner Gemahlin Wittumbs Sitz were / belägert / vnd könte jhme zu Entschuldigung solcher Attentaten nichts anders vorgeworffen werden / dann daß er in solchen schweren Verfolgungen seine hartbetrangte Vnderthane̅ bedacht / vnd eine Defension bey andern jhm Verwandten jhnen zu wegen gebracht. Dieses eintzige nun würde zum vbelsten gedeutet / vnd also nicht allein das Recht der Natur vnd aller Völcker entzogen / sondern gleichsam verwehret würde / daß er auch vber seinen Schaden nit frey seufftzen dörffte / daß also nicht wunder were / daß er durch solche Proceduren gezwungen / andere Resolutiones ergreiffe. Vnd da etwan von dem seinigen / welches er doch nicht wüste / etwas in excessu were peccirt worden / hette man jhn dessen erinnern / vnd seinen Willen vnd Befehl erforschen können. Man vermeynte zwar dahero einen Schein zu nehmen / daß er vor dieser Zeit dem Marggraffen von Jägerndorff vnd dem von Mannßfeld Befehl gegeben / in dem Königreich Böhmen vnd den incorporirten Ländern in seinem Abwesen alles das jenige zu thun / was sie am nützlichsten seyn erachten würden / es könte aber solches alles von niemand anders / als von Partheyischen vbel gedeutet werden / dann es ja der Vernunfft vnnd Billichkeit gemäß were / daß sich einer an das jenige / dessen er befugt zu seyn vermeynt / bevorab da jhm das seinige an andern Orthen mit Gewalt entzogen werden wolte / so lang hielte / biß er mehrere Versicherung erlanget / vnd nach billichen Dingen die Sach verglichen were. Die Nichtigkeit aller oberzehlter Aufflagen erschiene hierauß genugsam / daß eben die jenige / welche sich zu seiner Verfolgung gebrauchen liessen / vnder dem Schein den Frieden im Reich zu ???tifften / dasselbe an vnderschiedlichen vnnd zwar den vornembsten Orthen mit Krieg also verheereten vnd schwächeten / daß dermal eins die Kräfften wider außwärtige mächtige Feinde nit mehr vbrig seyn würden. Mit dem Böhmischen Wesen were es also beschaffen / daß deroselben halben man nicht gantz Teutschlandt hette mit Krieg erfüllen dörffen / dann der in Böhmen angefangene Krieg hette wegen der Privat Praetension deß Hauses Oesterreich auch daselbs bleiben vnd geendiget werden können; da auch das Reich darbey interessirt / dem daran gleichwol nicht wenig gelegen / ein rechten Grundt zu haben / ob vnd wie das Königreich Böhmen mit den incorporirten Landen / ein Wahl oder Erb Königreich / vnd wie es darbey mit deß Reichs Eygenthumb / vnd dahero gehen / den Lehen eygentlich beschaffen seye? So hette billich dasselbe bey einer Reichs Versamlung / mit aller Stände Vorwissen vnd Rath / dem Herkommen nach / cum plenissima causae cognitione, erörtert werden sollen. Dieses aber were nicht geschehen / dann es weren sonderliche pacta vnd Bündnussen auffgerichtet vnd mit feindlichem Gewalt bestättiget worden / vnd hette man gleichsam auß dem Böhmischen Fewer den Brand genommen / vnd in die beste Provintzen deß Reichs geworffen / vnd dem Spanischen Kriegsvolck alles zum Raub vnd Preiß gegeben. Darauff nach dem de facto ein lange Zeit also verfahren worden / damit ein Schein deß Rechtens darbey were / seye man mit der Achtserklärung erst lang hernach herfür gebrochen. Et hielte aber nicht darfür / daß so lang die Güldene Bull / heylsame Constitutiones, als deß Reichs Fundamental Gesetze in jhrem vigor gewesen / wider einigen auch den geringsten Stand deß Reichs / zu geschweigen wider einen Churfürsten / welcher allezeit sich auff das Recht vnd Billichkeit beruffen / vnd solches auch annoch thete / jemals dergleichen Proceß zu Ruin vnd Verderben deß Vatterlands were angestellet worden. Dieses were auch wol zu mercken / daß hindangesetzet alles Keyserlichen Versprechens / keinen Stand deß Reichs / welcher sich deß Böhmischen Wesens nicht theilhafftig gemacht / zu beleydigen / viel Fürsten / Graffen vnd ein guter Theil der Ritterschafft / viel Schadens zugefüget / auch were hierinn der Fürstlichen Wittiben vnd Pupillen nicht verschonet worden. Insonderheit aber hette man seinem Brudern seine anererbte Land vnd Leut mit Gewalt genommen / vnd nach Eroberung der Statt Lautern / aller Mittel zu seinem Vnderhalt beraubet / da er doch noch minorennis, mit dem Böhmischen Wesen keines Wegs interessirt / auch für vnschuldig von J. Key. Maj. selbsten erkennet worden / vnd hette auch solches nicht gehindert weder der Vlmische noch der Mayntzische Vertrag / vnd deß Spinolae Consenß in der Niderlegung der Waffen. Auß diesem allen were offenbar / daß der Gegentheil damit vmbgehe / daß dz erste Weltliche Churfürstenthumb dë Evangelischë entzogen / vn̅ in der Päbstler Gewalt gebracht werde. Die Papistische Meß were nunmehr von dem Hertzogen in Beyren in vielen Orthen der Obern Pfaltz eingeführet / vnd were kein [717] Zweiffel: daß es darzu käme / daß das Pabstthumb / nach dem Befehl deß Tridentinischen Concilii, mit gantzer Macht wider angerichtet werde. Dann es könte kein Evangelischer Stand / bey diesem Vnwesen vnd gäntzlicher Hindansetzung der Reichs Constitutionen / deß seinigen gesichert seyn / alldieweil nicht allein kein Respect der Keyserlichen Versicherung / bey dem frembden vnd der Teutschen Freyheit gehässigen Volck statt finden / sondern zur Vermeydung derselben von jhnen gemeiniglich ratio vnd status belli angezogen würde / auch nunmehr es so weit kommen / das die Key. Maj. das Werck nit mehr in jhren Händen / vnnd sie ohne jhre Confoederirten Consenß / wie auß der Tractation mit Digby zu sehen / weder Frieden noch Stillstandt machen köndten. Solchen Proceß stellete er zu männiglichs Nachdencken. Derohalben erachtete er für hochnöthig / daß zu Abwendung gäntzlichen Vndergangs deß Römischen Reichs / die Protestirende Stände jre Macht zu sammen setzeten / vn̅ der herbeynahenden Gefahr sich widersetzeten. Derohalben wolte er sie ersuchet haben / daß sie nit allein die Sach weißlich berathschlagten / sondern auch andere vnd sonderlich den Churfürsten von Sachsen dahin vermöchten / daß er sich wider das schädliche procediren deß Gegentheils legen / vnd verschaffen wolten / daß jhm das seinige wider restituiret / dieser blutige Krieg verglichen vnd der erwünschte Frieden widergebracht werden möge. Dann da die Mittel zum Vergleich hindangesetzet / vnd jm vnpartheyisch Recht nit gedeyen solte / wolte er die Stände ersuchet haben / daß sie jme mit Rath vnd That die Hand bieten / vn̅ sich dahin bearbeiten wolten / daß alles Vnheyl so zubesorgen abgewendet / vnd die mit grosser Mühe vnd Vnkosten zuwegen gebrachte Religions Freyheit erhalten werde. (Zweytes Schreiben Pfaltzgraff Friderichs an die Euangelische Stände.) Auff dieses Schreiben ist vnlang hernach ein anders gefolget / dieses Innhalts; Der Hertzog in Bayern hette dë gröstë Theil seines Kriegsvolcks in die Vnder Pfaltz geschicket / sein General Leutenant Tilly hette die Churfürstliche Residëtz Statt Heydelberg auffgefordert / sein Kriegsvolck mit dem Hispanischen conjungirt / vnd nahe an selbige Statt hinan gerucket / also daß er die Bottschafft von der Belägerung täglich erwarten müste. Auß den Schreiben / welche Keys. Maj. an den Digby vnd die Hispanische Infantin abgehen lassen / könten sie abnemen / was deß Gegentheils Intentiones weren / vnd vnder was Schein er alles zu verkehrë sich vnderstünde. Er hette noch mehr Schreiben / so mit Keys. Maj. Händen vnderzeichnet / bekommen / die er tragenden Churfürstlichen Ampts halber jhnen zusendete / daß sie mit Verwunderung sehen möchten / wie vnerhörte vnnd wunderbarliche Rathschläge im Reich / von der würcklichë Translation der Chur Pfaltz an den Hertzogen in Bayern / obhanden weren. Gott aber / wie er hoffete / der solches wunderbarlich geoffenbaret / vnd die Nichtigkeit der vnbillichen Aufflagen / damit man jhn zubeschweren vnderstanden / an das Liecht gebracht / würde die Effecten solcher hochschädlichen Intentionen gnädiglich abwenden. Vnder dessen bitte er sie / sie wolten die gemeine Sach behertzigen / seinem vorigen Begehren statt geben / vnd zu seiner Beschützung die Hand würcklich bieten. (Pfaltzgraff Friederich reyset auß Holland nach der Pfaltz.) Demnach nun Pfaltzgraff Friederich sich zur Reyß nach der Pfaltz gefast gemacht / hat er sich in aller Still auß dem Haag auff das Meer begeben / vnd ist in drey Tagen / in welchen er in grosser Gefahr gewesen / in Franckreich angeländet / hernach seinen Weg auff Pariß genommen / allda den König zur Taffel sitzend / vnd was sonst denckwürdiges / vnbekandter Weiß gesehen / vnnd also durch selbig Königreich / vnnd förters mit wenig Geferten / als einem Böhmischen Herrn von Michalowitz vnd einem Kauffmanns Diener von Straßburg durch Lothringen gereyset. Wie er nun zu Bitsch an den Elsässischen Grentzen angelanget / hat er allda 12. Ertzhertzog-Leopoldische Soldaten angetroffen / mit denë er Malzeit gehalten / viel verächtliche Wort von seiner Person hören / vnd auff seiner Feind Gesundheit Bescheydt thun müssen. Worauff er sich in der Nacht von dannen gemacht / einen Vmbweg auff Zweybrücken genom̅en / daselbst aber auch nit zu erkennen gegeben / biß er nach Landaw (einer Reichs Statt gegen dem Maßgöwer Gebirg zu / zwo Meilen von dem Rheinstrom / an einem fast lustigen Ort gelegen) kam / da gabe er sich Graff Georg Ludwigen von Löwenstein zu erkennen / der von darauß solche Ankunfft dem von Mannßfeld zu wissen thete / der eben damals bey Ankündigung dieses der Spanischen Infantin Gesandten bey sich hatte / welcher wegen Abführung deß Pfaltzgräffischen Kriegsvolcks mit jm tractierte. Da er aber solche Zeitung vernommen hat er die Tractation abrumpiert / vnd dem Gesandten ein Gesundheit Trunck zugebracht (Pfaltzgraff Friederich kompt zu Germerßheim an.) / der zwar seinen Abschied gern genom̅en hette / aber der von Mannßfeld wolte jhn nicht von sich lassen / sondern ermahnete jn Pfaltzgraff Friederichs Ankunfft zu erwarten / welcher dann den 12. April. von Landaw allda mit grosser Frewde der Soldaten vnd Landvolcks anlangete / gedachten Gesandten zu Gast lude / vnd jhm mit frölichem Gesicht zusprach / vnder andern / er / Gesandter / seye kommen / jhmr seinen allergetrewesten Diener abzuspannen / aber er bedörffte jhn noch mehr / hette er nun etwas zu handeln / so möchte ers jhm selber sagen / er were ankommen / sein arm betrübt Landt / so jhm wider Gott vnd alle Billichkeit genommen vnnd verderbt were / mit der Hülff deß Höchsten zu schützen vnnd zu erretten. Mit welchem Bescheydt der Gesandte nach gehaltener Mahlzeit seinen Abscheid genommen / vnd davon gezogen. (Puncten so zwischen dem von Mannßfeld vnd dë Spanischen Gesandten / zu Germerßheim tractirt wordë) Die Puncten welche zwifchen dem Graffen von Mannßfeld vnd dem Spanischë Gesandten auff Ratification der Infantin tractirt / aber bey Pfaltzgraff Friederichs Ankunfft in den Brunnë gefallen / sollen diese nachfolgende gewesen seyn: 1. Daß jme Man̅ßfeldern die Statt vnd Landvogtey Hagenaw / als ein Lehen jhm vnd seinë Erben gelassen / vnd da er keine Kinder bekomme / sol [718] ten solche für sein Gemahl zum Leibgeding verbleiben. II. Jhn zum Reichs Fürsten zu machen. III. Alle deß Printzen von Branien Güter / so lang die Confiscation weret / einzuraumen / vnd da durch erhandelten Frieden die Restitution erfolgen solte / jhm ein benantes Gelt jährlich / so hoch als die Einkommen angeschlagen / darfür zugeben: Da er sie aber kauffsweiß von dem Printzen erhandlen könte / solche jhm zuverstatten / vnd jhm zu einer Perpetuttät Lehen zu verleyhen. IV. Auff 10000. Pferdt vnd 40000. zu Fuß soll man jhm sein Lauff vnd Anritt Gelt wider erstatten. V. Inner 6. Wochen solte man jhm außzahlen 200000. Reichsthaler / 100000. Ducaten / vnd 100000. Cronem in specie. VI. Jhn zum Feld Marschalck der Infantin zu machen / mit 12000. Cronen Monatlichem Einkommen / vn̅ von keinem andern / als von dem Marggraffen Spinola Commando zugewarten. Deß andern Tags nach deß Pfaltzgraffen Ankunft nach Germerßheim / hat das Speyrische Schloß Meydenburg / nachdem es vndergraben vnd zu sprengen bedräwet worden / den Mannßfeldischen sich ergeben / darinn ward ein groß geflehnt Gut vnd Gelt gefunden. (Bayerische von den Pfaltzgräffischen bey Mingelsheim geschlagen.) Hierauff den 14. Aprilis / welchen Tag wie zuvor gemeldet / die Keyserisch Bayerische von Dilßberg abgezogen / ist der Graff von Mannßfeld neben dem Pfaltzgraffen mit allem Kriegsvolck oberhalb Germerßheim vber Rhein gesetzet / vnd in voller Schlachtordnung durch das Bischthumb Speyr / darinn viel Dörffer im Marchiren in Brandt gesteckt worden / den Bayerischen entgegen gezogen / welche vnferrn von Wißloch in einem Holtz auff einer Höhe in gutem Vortheil etwas verschanzt gelegen / derowegë der von Manßfeldt ein halbe Meil von Mingelsheim sein Geschütz gepflanzet / hernach etliche Compagnyen zu Pferd an das Bayerische Läger geschicket / in welche die Bayerische / als sie jrer gewarworden / tapffer gesetzet / aber die Mannßfeldische haben / wie sie zuvor angerichtet / sich / als geben sie die Flucht / gegen jhrem Läger zugewendet / wie nun die Bayerische mit 4. Stücken Geschütz jhnen nachgefolget / hat der Graff von Mannßfeldt hinder jhnen das Dorff Mingelsheim in Brandt stecken / vnd das grob Geschütz vnder sie abgehen lassen: worauff es an ein hart Treffen gangen / darinn die Bayerische den Kürtzern gezogen / also daß jhrer bey 2000. geblieben vnd verwundt / die 4. Stück Geschütz / sampt 13. Cornet vnd 4. Fahnen abgenommen / vnd viel gefangen nach Mannheim gebracht worden / darunder die Vornembsten Frantz von Terzelles / Bamberg-Würtzburgischer Obrister / General Auditor / Obrister Stallmeister / Rath / Cämmerer vnd Amptmann zu Königshofen / ein Freyherr von Herbersdorff / Ritter Meydhardt von Tüngen / Obrister Wacht-vnd Rittmeister / Freyherr von Bille / Leutenant / Johann Auselius General Regiment Schultheiß vnd andere mehr Rittmeister / Leutenant vnd Fendrich. Auff deß von Mannßfeldt Seiten sind nicht viel vber hundert geblieben / darunder 2. vom Adel / einer von Berlingen vnnd einer von Flerßheim gewesen. Hierauff hat auch der von Man̅ßfeld Süntzheim vnd Eppingen wider eingenom̅en / vnd die Bayerische Besatzung mehrerntheils nidergehawen. (Ladenburg von dem von Man̅ßfeld erobert.) Nach solchem Succeß ist er fort nach Ladenburg gerucket / selbig Stättlein mit 11. Regiment zu Fuß vnd 48. Cornet Reuttern vmbringet vnd belägert / vnd nach dem er bey S. Martins Kirch 7. grobe Stück gepflantzet gehabt / einen Trommelschlager zu dem Obristen darinn / Adolff von Einetten geschicket / vnd die Statt auffordern lassen / welcher jhm zur Antwort zuentbotten / er thete sich zwar gegen jhm bedancken / daß er jhn vnd seine Soldaten mit einer so stattlichen Kriegs Armee heimzusuchen gewürdiget / wolte jhm aber vnd seiner vnderhabenden Guarnison / laut der Jhr. Kön. Maj. in Hispanien geleysteten Pflicht / gebühren / sich als redliche Soldaten kapffer zu wehren. Auff diese empfangene Antwort gieng das Spiel an / vnd ließ der von Mannßfeldt noch selbigen Tag auß den 7. vorberührten Stücken 122. vnd den folgendë etlich vn̅ 90. Schüß thun. Weil aber solche kein rechte Oeffnung machen wollen / hat er etliche Mawerbrecher vnnd 4. andere grobe Geschütz von Mannheim bringen lassen / vnd dermassen darmit hinein geschossen / daß dardurch zween grosse Bogen an der Stattmawren eingeworffen worden: Darauff er abermal ein Trommelschlager an den Obristen geschicket / vnd in fragen lassen / ob er nun die Statt auffgebë wolte / mit Betrohung daß im widrigen niemands auch deß Kindes in Mutterleib nit geschonet werden solte. Hierauff hat der Obriste Einettendë von Man̅ßfeld wider zu entbottë; Er seins Theils habe / Gott lob / kein Kind im Leib / doch seye er ein billichen vnd ehrlichen Accord zu tractiren nit vngeneygt / solte derwegen vnter dessen mit dem Schiesen inhalten / er wolte dergleichen mit seinen Soldatë thun: er were bedacht / da jhm in 4. Tagen kein Entsatz zukäme sich zu ergeben / mit solchem Accord / wie sein Obrister der Graff von Isenburg mit den Mannßfeldischen von Diedesheimb gehandelt: doch wo solches Erbieten nit statt haben könte / solte der Graff von Mannßfeldt einen oder den andern Befelchshaber zur Tractation deputiren / dergleichen wolte er auch thun. Hierauff ward der Obriste von Waldmannßhausen auff der Mannßfeldischen vnd der Hauptmann Breidbach auff der andern Seitëabgeordnet. In dessen vermahnete der Obriste Einettë seine vnderhabende Befelchshaber gantz ernstlich / jre Postë fleissig in acht zu nemen / befahl auch insonderheit dem Hauptmann Lintzenich vnd Knebeln die Presse an / vnd ließ zu derselben Außbesserung die Bürger / Weib vn̅ Kinder / Holtz / Stein vn̅ Mist zutragen. Aber die Man̅ßfeldische habë vnter diesem Wesen die Soldatë in der Statt vnd Schantzen zum Abfall vnd sich zu jhnen zu begeben / mit Vermahnë vnd Bedräwen beweget / also daß nachdem sie gesehen / daß 7. Regimenter Mannßfeldtden
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Sturm anzutretten in Schlachtordnung gehalten / sind sie auß der Schantzenhinder der Mühl / auß den Reduiten hinder dem Schloß vnd andern Posten / vngeachtet jhrer Hauptleuth Bitten vnd Flehen / fast alle dem Feind zugefallen. In dem kam Hauptmann Breidbach wider auß dem Läger / mit Referir / der Feind wolle mit dem Obristen selbst tractiren / wann er nun wolle / were es hohe Zeit; darauff der Obriste Einetten die Resolution perplex genommen / sich bey der Heydelberger Pforten hinauß vnd zu dem Obristen Waldmannßhausen verfüget: als jhm nun derselbe den Handel vnd Befehl / worauff der Accord beruhen solte / angezeiger / vnnd er Einetten kaum die Antwort geben / er wolte es seinen vnderhabenden Befelchshabern anzeigen / ward er gewahr daß der Feind starck auff die Statt vnd Presche den Sturm antrette / protestierte derhalben wider solchen Proceß / mit Begehren / so lang inn zuhalten / biß er wider hineyn kommen: Ob nun wol der Obriste Waldmannßhausen eylends sich zu Pferdt gesetzet / in Meynung den Sturm abzuhalten / hat es doch nichts fruchten wollen / sondern es sind die Mannßfeldische zur Presche / welche sie verlassen gefunden / eyngefallen / die Statt eyngenommen / geplündert / alles was sich zur Wehr gesetzet / mit der Flucht sich nicht salvirt oder verstecket / in der Fury nidergehawen / sich der 8. Fahnen / neben vieler Munition bemächtiget / vnd gute Beuthen gemacht / damt allein in deß Spanischen Commissarien Losament sie in die 10000. Reichsthaler bekommen. Die Stattmawren / wie auch die Bischofflich Wormbsische Residentz vnnd Schloß daselbft hat der von Mannsfeld nachmals schl???iffen lassen. (Marggraff von Durlach wird von den Bayerischen vnd Spanischë geschlagen.) Diesen Verlust zu Ladenburg vnd dann / wie obgedacht / bey Mingelsheim / haben die Bayetische vnd Spanische an dem Marggraffen von Durlach wider völlig gerochen. Dann als derselbe den von Mannßfeldt im Mingelsheimer Treffen secundirt gehabt / nachmaln von jhm geschieden mit seiner Armee (die er dem Pfaltzgraffen zu gut versamblet / in Meynung den Keyserischen vnnd Bayerischen weitern Abbruch zu thun / solche auß dem Land helffen zu treiben / vnd Pfaltzgraff Friederichen zu seinen vorigen Dignitäten / Landt vnnd Lenthen wider zu bringen) absonderlich sich zu Feld begeben / vnd mit 5. Regimenten zu Fuß / 28. Cornet. Reutter / 20. Stücken Geschütz vnd bey 1800. Wägen / darunder viel so auff ein sondere Manier gemacht waren / vnd eyserne Spitzen / vnnd Fewermörser hatten / den 25. Aprilis gegen Abendt zwischen Wimpffen vnd Heylbronn sich auff einer Awen gelägert / hat der General Tilly / mit dem sich Ferdinand Cordua kurtz zuvor / vnwissend deß Marggraffen / mit der Spanischen Armee conjungirt / die Beschaffenheit deß Marggräffischen Lägers verkundschafftet / alsbaldt einen Anschlag auff dasselbe gemacht / vnd zu solchem End den Wald vnd die Höhe zur rechten Seiten zu seinem besondern Vortheil / dann die Marggräffische / wann sie es in acht genommen / auch hetten haben können / eingenommen. Darauff den folgenden Tag stracks zu Auffgang der Sonnen beyde Partheyen auß groben Stücken auff einander zu spielen angefangen: da dann die Bayerische vnd Spanische / vngeachtet sie nur 8. Stück Geschütz bey sich hatten / den Marggräffischen / weil selbige bloß vnnd vnrerschantzt im Feldt lagen zimlich Schaden zugefüget / vnd jhrer wenig gefehlet. Auff welches die Reutterey bey etlich Stunden lang tapffer mit einander scharmütziret / darüber mancher wackerer Cavallier todt geblieben: Vnder dessen haben auch etliche Marggräffische Compagnyen Fußvolck auff das Spanische vnnd Bayerische Fußvolck getroffen / also daß beyderseits gleicher Schad geschehen: Es haben sich aber vnder solchem Treffen die Bayerische vnnd Spanische niemahls auß jhrem Vortheil begeben wollen / vnangesehen der Marggraff durch allerley Mittel vnd Weg solches zu wegen zu bringen vermeynet / welches jhnen ein grossen Vorschub zu der erfolgten Victorj gethan / in dem sie bey der vberauß grossen Hitz in Wald sich reteriren / vnnd jeweilen im Schatten mit Proviandt erquicken / vnnd sich wider erholen können / so aber auff der Marggräffischen Seiten nicht gewesen. Vmb den Mittag ist bey zwo Stunden lang mit den groben Stücken ingehalten worden biß vmb 2. Vhren: Da dann erst der Handel sich zum rechten Ernst geschicket / vnd der Marggraff auß seiner Wagenburg mit halben Carthaunen geschossen / auch wider etlich Cornet Reutter gegen die Bayerische vnd Spanische herauß rucken lassen / hingegen selbige mit solcher Fury auß dem Wald auf sie zugewischt / daß dardurch kein geringer Schrecken vnder den Marggräffischen vnd so viel vervrsacht worden / daß etlich Marggräffische Pagagy Wägen sich nach Heylbrunn reteriret. Kurtz hierauff praesentierten sich der General Tilly vnnd Ferdinand Cordua mit 6. Regimenten zu Fuß vnnd 80. Cornet Reuttern in einer Schlachtordnung / vnd rucketen mit allem Ernst auff das Marggräffische Läger zu: denen der Marggraff alsbald in gleichmässiger Schlachtordnung begegnete / vnnd so furioß in seinen Gegentheil setzete / daß selbiger sich wider erfrischet / vnnd nachmahlen wider mit ensserster Macht dermassen angefallen / daß die Marggräffische Reutterey zertrennet vnnd mehrentheils vnordentlich vnnd in grosser Eyl auff groß Gartach zu / weil die Statt Heylbronn verschlossen gewesen / sich salvirt / vnnd also die Infantery fast bloß im Stich gelassen: die aber doch auff solches mit dem Geschütz vnd Mußqueten so ernstlich vnnd mannlich in die Bayerische vnd Spanische gefetzet / daß drey Regiment von jhnen fast gantz verschlagen vnnd zertrennet worden: aber die vbrigen / vnd sonderlich das Neapolitanisch Regiment haben hingegen wider mit vnsäglicher Fury in die Marggräffische gesetzet / vnd vnagesehen jhnen mit groben Stücken [720] grosse Gassen in jhr Regiment gemacht vnd vnssäglicher Schaden gethan worden / gleichsam mit dem Kopff an 9. halbe Carthaunen vnmenschlicher Weiß gelauffen / dieselbe erobert vnnd gleich vmbgekehret: darzu jhnen sonderlich grossen Muth gemacht vnnd Beförderung gethan / weil vnder dem strengsten Treffen durch einen Schuß auß einein groben Geschütz 5. Wägen mit Pulffer im Marggräffischen Läger angezündet worden / dardurch ein schrecklicher Schaden geschehen / also daß das Pulffer auff zween Morgen Ackers im Vmbkreyß Menschen Vieh vnd Wägen in die Lufft gesprenget / versengt / vnd verbrennet / so ein jämmerliche Lücken in die Schlachtordnung vnd Wagenburg gemacht / daß also eins zum andern geholffen / daß die Marggräffische Armada gantz zerschlagen vnd in die Flucht gejagt worden. Es war mit den verwundten vnnd verbrandten / darunter auch der Obriste Böcklin sich befunden / ein grosser Jammer / vnd hat in diesem Treffen der Obriste Helmstätter mit dem weissen Regiment biß auff den letzten Mann sich gewehret / hette auch wol die Victorj erlanget / wann nur die Reutter Standt gehalten hetten / welche sich aber / weil sie so gar keine Retirada hinder sich gegehabt / gantz davon gemacht. Hat also diese Schlacht deß Abends vmb acht Vhren sich geendet / in welcher auff der Walstatt beyderseits bey 5000. Mann todt geblieben / vnder denen ist gewesen Hertzog Magnusvon Würtenberg / deß damals Regierenden Herzog Johann Friederichs Bruder / vnnd ein Hertzog von Weymar / welche beyde zum drittenmal sich ritterlich durchgeschlagen / biß sie geblieben: In achthundert Marggräffische beneben etlich Capitäinen / Leutenanten vnd Fendrichen sind gefangen / 7. Fahnen / 10. Cornet / wie auch deß Marggraffen Leibfahn / neben der gantzen Artolery / vberauß schönem Geschütz vnd Fewer Mörsern / die Wagenburg / Pagagy / sampt einem guten Schatz an Gelt von den Bayerischen vnd Spanischen erobert worden / welche dann stattliche Beuten gemacht / vnnd mit den hinderlassenen Victualien sich wol erquicket. Deß andern Tags haben sie die Flüchtige Marggräffische biß auff Lauff verfolget / denen hat man auß der Statt Heylbronn die hineyn geflehnte Cantzley vnd Pagagy deß Marggraffen von Durlach / welcher mit seinen zween Söhnen noch zur rechten Zeit sich auß der Schlacht mit blutigem Degen salviert / lieffern müssen. Die Spanische Obriste haben sich verlauten lassen / wann sie Anfangs jhrer Ankunfft / sonderlich bey Oppenheim / solchen ernstlichen Widerstandt gehabt / hetten sie so weit in Teutschland jhren Fuß nit setzen können. (Wimpffen.) Es ist Wimpffen eine Reichs Statt am Necker gelegen / ist vor Zeiten von den Hunnen zerstöret / aber nachmals wider auffgebawet worden. Sie ligt fast dritthalbe Meil von der Statt Heylbronn / (Heylbronn.) so gleichfalls ein Reichs Statt an dem Necker ligen? vnnd ein sehr fruchtbarn Boden habend / ist. In dem / was bißhero erzehlet / in den Pfaltzischen Landen vorgangen / ist Pfaltzgraff Friederichs (Pfaltzgraff Friderichs Gemahlin kompt mit einem jungen Fräwlein nider.) Gemahlin im Graffenhaag eines jungen Fräwleins genesen / vnd den 16. Maij die Kindtauff daselbs sehr stattlich gehalten / vnd gedachtes Fräwlein Loysa Hollandina genennet worden / vnd sind der Staten von Hollandt Deputierte / neben Prirtz Henrich Friederich von Nassaw / auch die Hertzogin von Braunschweig / vnnd alte Princessin von Portugall zu Gevattern gestanden: Das Fräwlein von Portugall hat das Kind vnter einem Himmel in die Kirch zur Tauff getragen. (Hagenaw wird von Ertzhertzog Leopold belägert vnd von dem von Manßfeld entsctzt.) Vnder der Zeit als der Graff von Mannßfeld in Eroberung Ladenburg / vnd Heydelberg zu befreyen begrieffen gewesen / ist Hertzog Leopold Key. M. Herr Bruder mit einer Armada im Elsaß ankommen / den Manßseldischen Einfall von selbigen Lande abzuhalten / vnd erstlich für Hagenaw gerucket / die selbe Statt belägert vnd ernstlich beschossen / vnd nach dem er sie zum drittenmal bestürmt / die Schantzen darvor / daran den Belägerten viel gelegen gewesen / mit zimblichem Verlust erobert / darauff Gesandten nach Straßburg abgeordnet mit Begehren / daß selbiger Rath zu Eroberung gedachter Statt / weil selbige deß Reichs Cammer vnd Key. Maj. viel daran gelegen / Hülff vnd Vorschub thun solte. Darüber sich gleichwol der Rath nit alsobald resolviert / sondern sich darüber berathschlaget vnd in dieser Sachen / damit sie jhnen keinen Anhang machen möchten / behutsam gangen: doch endlich dem Ertzhertzogen allerhand Munition vnd Profiand / so doch jhme nicht zum bestë / sondern in nach gemeltem Treffen dem von Manßfeld in Handen kommen / folgen lassen. Mitlerweil ist dieser Verlauff dem Graffen von Manßfeld zu wissen gethan worden / welcher sich alsbald entschlossen / Hagenaw zu entsetzen / deßwegen vmb Franckenthal sein Randevous gehalten / von dannen den 15. Maij. mit der Armada biß nach Langen Kandel gerucket / vnd den 16. vor dem Hagenawer Forst ankommen / allda er das Läger in freyem Feld auffgeschlagen / vnd haben jhm vnderwegs etlich 100. Bawren die Brücken vnd Strassen / so die Leopoldische abgeworffen vnd verderbet repariren vnd wegsam machen müssen. Als nun Ertzhertzog Leopoldus deß Manßfelders Ankunfft zum Entsatz vernommen / hat er so bald 1000. Reutter mehrentheils Kürisser vnd Crabaten / die Päß zu sperren jhm entgegen gesandt / die aber von dem Obersten Oberntraut angegriffen / geschlagë / in 500. erlegt / viel gefangen / vn̅ der Rest zerstrewet worden / welcher also flüchtig im Ertzhertzogischen Läger ein grossen Aufflauff vnnd Schrecken gemacht / ruffend / der Succurß were zu groß / man solte sich eylends zur Flucht fertig machen. Deme zu Folg ist das Läger angestecket / vn̅ ein grosse Vnordnung im reteriren entstandë / also daß die Ertzhertzogische die meiste Pagagywägen / Munition / Geschütz / Granatë / Rüstung / Gewehr vnd Profiand im Stich gelassen / welche die Mannßfeldische verfolgt / vnd alle die sie angetroffen / nidergehawen / auch was sie mitgeführt / abgejagt. Vnd nach dem sich ein gute Anzabl [721] der Ertzhertzogischen nach Drusenheim an dem Rhein gelegen / salvirt vnd in Eyl etwas darinn verschantzt hatten / haben die Mansfeldische solchen Flecken vmbringet / derwegen die Ertzhertzogische ferner die Flucht auff Schiffen vber den Rhein nehmen wollen / so jhnen aber gesehlet / dann die Mansfeldische jhnen die Schiff genommen / hernach den Flecken gestürmet vnd erobert / vnnd die darinn mehrerntheils nidergehawen / daselbs haben sie neben anderer Beuth viel Frawenzimmer gefunden / denen sie die güldenen Ketten vnd andern Schmuck abgenommen / hernach sie in jhr Quartier geschicket. In 60. Ertzhertzogische Soldaten hatten Bischweil / so Zweybruckisch / zu jhrem Vortheil eingenommen / dahin sind auch die Mansfeldische kommen / sie zur Auffgab vnd sich bey jhnen zu vnderstellen genöthiget / vnd also auch ein grossen Vorrath an Munition vnd Gelt gefunden / als 200. Centner Bley / 400. Centner Pulver / an Mußqueten / Harnisch vnd anderm Gewehr ein grosse Summa / ein geladenen Wagen mit Granaten vnd Fewerkugeln / vber 150000. Mußquetenkugeln / viel Artillereykugeln / eine grosse Anzahl Lunten vnd ein Zelten Läger. Die Flüchtigen haben auch viel Rüstungen / Spieß vnnd Sturmhauben von sich geworffen; Sechs Cornet vnder dem Obristen Mörder haben sich drey Tag lang in einem Wald verborgen gehalten / als sie aber endlich der Hunger herauß getrieben / sind sie für Straßburg kommen / die Cornet abgerissen vnd sich in deß Obrisien Obentraut Dienst eingelassen. Die hat zwar Hertzog Henrich Julius von Sachsen Lawenburg wider abwendig machen wollen / ist aber darüber von deß Obentraut Vettern gefangen / vnnd nach Hagenaw gebracht worden. (Mansfelder fällt in dz Darmstattisch Land ein.) Auff diese erlangte Victori hat der Graf von Mansfeld sich wider zurück nach Germersheim / Franckenthal vnd Mannheim mit der Armada gewendet / vnnd nachdem er vernommen / daß Landgraff Ludwig von Darmbstatt von seiner Reyß wider zu Hauß ankommen / hat er den 22. May in aller Stille sich mit dem meisten Theil seines Kriegsvolcks auffgemacht / mit andeuten / er wolte sie auff ein gute Weyd führen / vnd wann sie darein kämen solte jhnen alles Preiß / doch das Brennen vnd Todischlagen verbotten seyn / auch Mühlstein vnnd heiß Eysen solten sie ligen lassen; ist also neben Pfaltzgraff Friderichen in 16000. starck deß Nachts vmb II. Vhren fortgezogen / vnnd deß Morgends frühe vnversehens für Darmbstatt kommen / dasselbe also vmbringet / daß niemand herauß kommen mögen / vnd darauff auff gefordert. Weil nun die Innwohner darüber in grossen Schrecken gerathen / vnd solcher Macht zu widerstehen nicht vermöcht / ist die Statt zwischen 7. vnd 8. Vhren eröffnet / vnd Pfaltzgraff Friderichs vnnd deß von Mansfeldt Leibquardi eingelassen worden / da dann dieser auff das Rathhauß / jener aber auff das Schloß sich losirt / das Kriegsvolck aber hat sich im Land vertheilt / alles Preiß gemacht / das Vieh mit gantzen Herden weg / theils die Bergstraß hinauff / theils auff Hanaw vnd Franckfurt getrieben / welches daselbs zum theil mit dieser Condition erkaufft worden / daß wann die Landleut gegen Erlegung deß außgelegten Gelts solches wider holen würden / es alsdann wider gefolget werden solte. Es ist nicht außzusprechen / was für ein Jammer / Wehklagen vnd Flehnen vnder dem Landvolck gewesen: Dann was nicht außgerissen ist jämmerlich tractiert vnd Gelt von jhnen außgepreßt / auch der Prediger im Land nicht verschonet worden / wie dann der Pfarrherz zu Kelsterbach / vmb daß er nicht Gelts genug gegeben / in diesem Sturmb gar erschlagen worden. Darmbstatt hat auch sollen geplündert werden / ward aber vom Hertzogen zu Sachsen Weymar erbetten. Den 27. May kam ein Mansfeldischer Trompetter vor Steinheimb am Mayn / so dem Churfürsten von Mayntz damahls zuständig war / vnd forderte solch Stättlein auff / dem ward zur Antwort gegeben / man wüßte darinn nichts / als Kraut vnd Loth zu willen / worauff die Mansfeldische diß Orth nicht angegriffen / auch von einer Impressa so sie auff Aschaffenburg thun wollen / wegen besorgenden Widerstands abgelassen. Demnach nun also das Land in acht Tag (Landgraff Ludwig wird vom Pfaltzgrafen vnnd Mansfelder gefangen.) lang außgeplündert / vnnd vnderdessen der von Mansfeld berichtet worden / daß die Bayerische vnd Spanische Armada jhn anzugreiffen / vnd der Orten in die Kluppen zu fassen im Anzug / zu dem End auch der Mannheimer Brücken sich bemächtigen wöllen / als hat er sich mit Pfaltzgraff Friderichen den 9. Junij eylends davon auß dem Land / vnd die Bergstraß wider hinauff gemacht / Landgraff Ludwigen (so drey Tag zuvor auß Darmbstatt deß Feinds Händen entkom̅en / aber erkant / vnd wider hinein gebracht worden) vnd den mitlern jungen Herrn mit sich wegführend. Den Nachzug deß Mansfelders hat die Bayerische vnd Spanische Reuterey / so zehen Meylwegs ohne Rasten eylends fortmarchirt / in meynung Landgraff Ludwigen wider zuentledigen / noch vnderwegen angetroffen / geschlagen / vnd biß an Lorscher Wald verfolget / also daß der Mansfeldischen vnd sonderlich vom Troß vber 200. auff dem Platz geblieben / vnnd jhnen viel Pagagywägen / geraubt Vieh vnd Beuthen abgenommen / auch Graff Philips von Mansfeld gefangen worden. Hat sich also der Mansfelder vnd Pfaltzgraff Friderich auff Mannheim zu begeben: Vnderdessen der Obriste Obentraut sich wider gewendet vnnd mit den Bayerischen vnnd Spanischen noch ein starcken Scharmützel gehalten / darinn beyderseits ein zimbliche Anzahl auff dem Platz geblieben. Hierauff haben die Crabaten alle Mansfeldische / so sich verspätet / vnd theils Orten in den Isenburgischen Flecken in Salvaquardi gelegen / nidergehawet. Sonsten ist dieser Zeit ein grosses Flehnen in die Statt Franckfurt am Mayn zu Wasser vnd Land gewesen / sonderlich als man vernommen / daß Hertzog Christian von Braunschweig seinen [722] Zug der Enden zunehmen willens were / von demselben wollen wir nun erzehlen / was sich nach seinem Abzug auß dem Ampt Amöneburg / davon droben gemeldet worden / ferners mit jhm zugetragen. (Hertzog Christian fällt in Westphalen ein.) Nach gedachtem Abzug hat er seinen Weg nach Westphalen genom̅en / erstlich der Lippstatt durch Correspondentz der Bürger / welche der Spanischen Guarnison darinn vberdrüssig gewesen / bemächtiget / vnd darinn 12. Stück Geschütz bekommen. Darauff den 22. Januarij ist er mit allem Volck nach Soest gerucket / selbige Statt auffgefordert / beschossen Fewer hinein geworffen / gestürmbt / vnd endlich mit Accord einbekommen / nach dem er darvor in 50. Mann verlohren. Nach solchem hat er den Stifftern Paderborn vnd Münster / sie mit Fewr vn̅ Schwerd heimbzusuchen / wo sie sich mit jhm nicht in der Güte abfinden würden / angeträwer / vnd als man jhm nicht entgegen kommen vnnd zu willen seyn wollen / hat er mit Brandschätzen vieler örther in Westphalen sehr vbel gehauset / viel Ort in Brand flecken lassen / vnd fast das gantze Stifft / wie auch die Statt Paderborn eingenom̅en. In (Hertzog Christian bekompt ein stattliche Beuth.) selbiger Statt hat er die Juden Preiß geben / die Clerisey gebrandschätzet / vnd im Thumb daselbs ein grossen Schatz an altem Gelt / mit desselben Stiffts Patronen S. Liborij Bildnuß vom besten Gold formirt / vnd / wie geschrieben ward 80. ???. schwer / erlanget / dieselbe in die Arm gefasset / vnd daß sie so lange Zeit auff jhn gewartet / Willkomb geheissen. Solchem seinem Beginnen zuw???hren / hat der Churfürst von Cölln eine Anzahl Kriegsvolck von der Ligistischen Armada von der Bergstraß / Wetteraw vnnd deren Enden eylends abfordern lassen / welches vnder dem Graffen von Anhold seinen Weg durch die Graff: vnd Herrschafften Nassaw / Dillenberg vnd Siegen (der Orthen es mit Rauben vnd Plündern / auch Schändung Frawen vnnd Jungfrawen vnverschonet der Kindbetterin / schröcklich gehauset) nach dem Cöllnischen Bisthumb genommen. Als nun besagter Graff von Anhold zu Attendorn angelanget / haben die Styrumbische Reuter seinen Vortrab angreiffen wollen / so aber verkund schafftet vnd die Crabaten jhnen entgegen geschickt worden / welche sie im Dorff Brielen vnversehens vberfallen / geschlagen / vnd in hundert Pferd vnd gute Beuthen abgenommen. Den 8. Martij hat der Obriste Leutenant Erwitte (Etliche Ort in Westphalen werden von den Bayerischë wider erobert.) mit etwa 1000. Pferden vnd etilichë Bayerischen Fußvolck die Statt Gisecken Nachtszeit / vnd förters die Statt Pickelsheim / Berentreich / Bornreicke vnnd Warburg mit Verstand der Innwohner vbereylt / eingenommen / vnd das darinn ligend Braunschweigisch Volck auff 900. starck / so mehrern theils noch vnbewehret / vberfallen / was sich nit versteckt / erschlagen vnd gefangë / darunder der Obriste Carpezan / so auch mit gefangen worden / 3000. Reichsthaler Rantzion geben müssen. Diesen Verlust zurechen / hat Hertzog Christian / nachdem er verkundschafftet daß 8. Cornet Cöllnische Reuter vnd 4. Fahnen zu Fuß vnder (Hertzog Christian rechnet seinen Verluft.) dem Obristen Wickenheim vnd Palland / nicht weit von Soest in etlichen Dörfern sich einlosirt / sich eylends von der Lippstatt mit der Reuterey auffgemacht. Als er nun der Enden kom̅en vnd gedachte Cöllnische Obristen den Ernst sehen lassen / haben sie mit der Reuterey das Feld geraumet vnd die Pagagy sampt dë Fußvolck im stich gelassen / welches sich in einem Dorff auff den Kirchhoff reterirt / da dann der Hertzog in Person in sie gesetzt / in 200. niderhawen vnd 748. beneben jhren Officirern gefangen nehmen lassen / von der Reuterey wurden nur 36. ereylet vnd gefangen / auch sonsten bey den Pagagywägen auff 1000. Mann Rüstung bekommen. Die vier eroberte Fahnen von dem Fußvolck wurden dem Pfaltzgraffen zugeschicket. Hierauff hat Hertzog Christian Pickelsheim / Bornreicke vnd Berentreich sich wider bemächtiget / selbige Orth gantz außgeplündert / gebrandschätzet / vnd etliche der Principalen der vorgan genen Verrätherey hencken vnd mit Prügeln erschlagen / auch der Statt Warburg / darinn ein starcke Bayerische Besatzung lage / hart dräwen / die vmbligende Dörffer / als Westerkotten / Erquette / Amrut / alten Giseck / alten Ruden / Vberhagen / deß Drosten Hauß von Werdel / die Warburgische Börde genant / in die Asche legen / vnd einen welcher die Lippstatt in Brand stecken vnd jhm vergeben wollen / viertheilen / vnd zween Jesuiter auß Münster gefangen nehmen lassen. Mit dem hin vnnd wider erpreßten Gelt hat er sich an Volck zu Roß vnd Fuß je länger je mehr gestärcket / die Statt Münster / darvor er das schöne Gebäw S. Moritz vnd andere Ort mehr abbrennen lassen / hat neben der Ritterschafft jhm allein vber 10000. Reichsthaler Brandschatzung gelieffert; In Soest hat er einen grossen Schatz auff 130000. Reichsthaler vnnd etliche Platten von Vngarischem Goldt / von weyland Bischoff Dieterichen / dey Geschlechts ein Fürstenberger / herrührend / vberkom̅en / es ist auch kurtz hernach dem Obristë Fräncken noch ein Schatz in Soest von 80000. Reichsthalern / der Aptissin zu Hersee zuständig / verrathen worden / den er erhoben vnd dem Hertzogen nach Lippstatt geschicket. (Hertzog Christian läßt ein sondere Gattung von Reichs Thalern m???ntzen.) Selbiger Zeit hat gedachter Hertzog von der Statt Gisecken / welche er ein Zeitlang belägert gehabt / weil die Guarnison sampt der Bürgerschafft biß auffs russerst sich zu wehren entschlossen / auch die Ankunfft Graf Henrichs vom Berg mit etlich 1000. Mann auß allen Spanischen Guarnisonen genom̅en / sampt dem Churfürstl. Cölnischen vnd Bayerischen Volcks mit vielem Geschütz zum Entsatz jhm wissen gemacht worden / vnverrichter Dingen mit verlust in 800. Man̅ abziehen müssen. Hat vor vn̅ nach Reichsthaler / deren Gepräg auff der einen Seithen ein Hand auß der Wolcken / so ein Schwerd führet / vnd der Tauffnamen Christian / auff der andern Seiten die Schrifft; Gottes Freund vnd der [723] Pfaffen Feind / müntzen lassen. Er liesse auch (Hertzog Christians Schreiben an den Bischoff von Würtzburg vnnd Bamberg.) an den Bischoff von Würtzburg vnd Bamberg ein Schreiben abgehen nach folgendë Innhalts; Er hette ein geraume Zeit hero vernommen / daß er (Bischoff) bey denen jetzo im Reich entstandenen Empörungen / vneracht seiner beschehenen Sinceration vnd anerbottenen Neutralität / sich auß deß leydigen Sathans vnd seines verfluchten Anhangs der Jesuiten Verhetzung / gleich Anfangs vnd als das Böhmisch Wesen etwas Trübs auff der Evangelischen Seithen hergehen wollen / gelusten lassen / seines Stiffts geworben Kriegsvolck / nicht allein in Böhmen zuschicken / vnd sich mit dem Bayerfürsten zu conjungiren / sondern auch auff das höchste zubefleissen / wie frembde Nationes in das Röm. Reich eingeführet werden möchten / wie auch die Protestirende Ständte biß auff das Marck auß gesauget / vnd solche entstandene Vnruhe erhalten würde / ohne Zweiffel damit die lange Jahr hero consultire Spanische Monarchy effectuirt / deß Vatterlands vnd der Evangelischen Freyheit vndergetruckt / vnd darauff dz Concilium Tridentinum, neben der Tyrannischen Inquisition eingeführt / vnd der armen Leut Gewissen zu verlust der höchsten Seeligkeit / beschweret werden möchten. Gleich wie nun dergleichen Consilia zu Vndergang der Teutschen Freyheit gerichtet / nicht könten gut geheissen werden / als hette er jhn ersuchen wollen / daß er von seinem vnverantwortlichen Vornehmen abstehen / sein Kriegsvolck / welches biß dahero vor andern / wegen grawsamer Tyranney sonderlich berühmbt were / auß der Vndern Pfaltz widerumb abfordern / vnnd sich darneben / als ein promotus magister artium erinnern / daß solche grawsame Tyranneyen auch bey den Heyden vnveräntwortlich geweßt / vnd daß jhm als einem Seelen Hirten viel mehr gebührete / die jrrende Schäfflein mit einer lieblichen Stimm / daß ist / durch friedliche Mittel auff den rechten Weg zubringen / als mit Fewer vnnd Schwerd zuverfolgen vnd die Haut garvber die Ohren zuziehen / welches vielmehr Impastoris, quam pastoris verrichtung were / darneben gienge die in der Vndern Pfältz jetzo vorgenommene Expedition nicht allein der Billichkeit / sondern auch dem Vlmischen Vertrag / allen Fürstlichen Zusagungen / auch deß Reichs Satzungen stracks zuwider / in dem man allein deß Intents were / wie man den rechten Chür Erben verjagen / vn̅ das Chur Recht auff andere / vmb etlich Grad weiter Gesipte bringen möchte / damit in dem Churfürstlichen Collegio hinführo das mehrertheil Stimmen auff der Päbstischen Seiten allezeit bleiben / vnd daß die Protestirende Ständte / Teutsche Libertät / je länger je mehr vndertrucket würden. Gleich wie nun er (Bischoff) zu vnderschiedlich mahlen improbirt / das sich der Pfaltzgraff in das Böhntische Wesen eingetrungen / vnd dem Keyser nach solcher Cron gestrebt / also solte er jetzo auch in pari causa, da einem andern die Chur so vnbillicher Weiß entzogen werden wolte / solches abzuwehren sich vnderstehen / vnd zu dergleichen Vnbillichkeiten mit so Tyrannischem Gewalt / nicht Vorschub leysten / oder / wie man zu sagen pflegte / Oel vnd Speck ins Fewer werffen. Diesem allem nach wolte er sich versehen / er würde sein Kriegsvolck wider abfordern / wie er jhn dann trewlich wolte vermahnet haben / mit Protestation daß er jhm alsdann allen guten Willen vnd Freundschafft erzeigen; im widerigen Fall aber / da er / daß man einem andern das seine vnder dem Schein der Aacht nehmen solte / gut heissen würde / solte er jhn nicht verdencken / wann er zu erhaltung der Ehre Gottes vnd Teutscher Freyheit / die Defensionsmittel an die Hand nehmen / vnd jhm mit gleicher Maß messen würde / wie sein Kriegsvolck den armen Pfältzischen Vnderthanen gemessen hetten. Bezeugete aber vor GOtt vnd der werthen Posterität / daß alles was er bißhero gethan / vnd noch / da sein Vermahnung kein Statt finde / thun würde / zu widerbringung deß Friedens in dem geliebten Vatterland geschehe. (Hertzog Christian zieher auß Westphalen in das Mayntzische Land.) Kurtz nach diesem Schreiben / welches der Bischoff von Würtzburg nicht viel achtete / brach Hertzog Christian mit seinem Kriegsvolck auß Westphalen auff / nam seinen Zug nach der Weser zu / allda er vber eine Schiffbrücken / die bey Höxter durch Anordnung deß Obristen Kniphausen vber gedachten Strohm gelegt war / seine Armee / so damals in 82. Compagnien Pferd vnd vber 12000. Mann zu Fuß bestunde / marchiren ließ / mit sich führende etliche vornehme Jesuiten vnd einen Probst / welche zwar gefangen / aber sehr stattlich vnnd ehrlich von dem Hertzogen gehalten wurden. Es hat diesem Volck zwar die Spanische / Chur Cölnische vnd Pfaltz Newburgische Armada nachgesetzet / aber wegen der abgeworffenen Brücken nicht fortkommen können / deßwegen sich gewendet vnd die Statt Söest / Ham / Altena vnnd andere Orth mehr in der Marck wider erobert. Weil nun gedachter Hertzog den Chur Sächsischen Landen sich auch genähert / als hat der Churfürst zu Langen Saltz mit in 12000. Mann auff allen Fall sich gelägert; Aber der Hertzog hat sein Zug friedlich fort vnnd auff erlangten Paß durch theils deß Hertzogen von Sachsen Coburg Land / darinn er ein reichen Kipperer mit nehmen lassen / nach Fulda fortgesetzet / welches Stifft jhme bey 40000. Reichsthaler Brandschatzung erlegen müssen. Weil nun allen Kundschafften nach dieser Zug auff die Refier vmb Franckfurt herumb angesehen / als ist das Flehnen vmb selbige Statt vom Land noch stärcker continuirt worden / vnd viel Thönnen Golds werth hinein kommen / vnder andern sind auch zween junge Landgraffen von Darmstatt den 2. Junij allda / biß das Wetter fürüber sich auffzuhalten / angelanget. (Vrsel von dë Braunschweigischen eingenommen.) Den 4. Junij hat der Vortrab der Braunchweigischen dem Chur Mayntzischen Refier genahet / vnd ist den 5. ein starcker Trupp auff Vrsel zugezogen; Wie nun der Chur Mayntzisch L???utenant darinn / vnerachtet er zuvor mit ab [724] hawung der Bäume vnd niderreissen der Gärten zu fortificirung selbiges Stättleins sehr geschäfftig gewesen / diß gesehen / hat er sich kurtz bedacht / vnd sich ehe der Feind ankom̅en / davon gemacht / vnnd sind also die Braunschweigische ohne Widerstand hinein kommen / vnd mit plündern vnd verwüsten darinn jhres Gefallens gehauset. Nachdem nun der Hertzog sein Quartier darinn genommen / hat er noch selbigen Abends den Obristen Kniphausen mit 1500. Mußquetirern / etlichen Petarden / zwey Stück Geschütz vnd vier Compagnien zu Roß nach Höchst gesandt / desselben Stättleins / als zu vbermachung einer Brücken vber den Mayn / vnd vermeynter Conjunction mit dem Mansfelder / sehr wol gelegen / sich zubemächtigen. Als nun gedachter Obrister vor Anbrechlung deß Tags darvor kommen / hat er die Petarden anzuhengen nit bequem gefunden / derwegen die zwey Stück auff ein Steinwurff vor dem Thor / ehe es die Innwohner recht jnnen worden gepflantzet / die Muß quetirer an vortheilige Orthergeleget / die Reuterey aber vmb die Statt / damit niemand auß oder ein kommen möchte / halten (Höchst von dë Braunschweigischen eingenommen.) lassen. Darauff als es Tag worden / haben die Soldaten vn̅ Bürger drinnen / da sie deß Feinds jnnen worden / mit Doppelhacken vnd Mußqueten ohn auffhören / gewaltig Fewer herauß gegeben / dardurch bald Anfangs eher noch einiger Soldat verletzet / der Kniphausen durch den lincken Arm geschossen worden. Nichts desto weniger ist er bey dem Volck geblieben / Ordinantz geben / vnd die Statt mit Beträwung / wann sie mit stürmender Handt solt gewunnen werden / deß Kinds in Mutterleib nicht zuverschonen / auff gefordert: Mit vermelden / da sie sich gutwillig würden ergeben / solten so wol Bürger / als Soldaten gut Quartier haben / vnnd mit Sack vnnd Pack außziehen: Aber die Belägerte erklärten sich / sie wolten sich biß auff das eusserst wehren / wie sie dann darauff so tapffer herauß geschossen / daß sich kein Braunschweiger bey jhren zwey Stücken dörffen blicken lassen. Solch hat der Obriste Kniphansen den Hertzogen berichtet / vnnd mehr Bolck / weil jhm schon in hunderterlegt / begert. Demnach nun solchem willfahrer vnd die Belägerte gegen vier Vhren Nachmittag ein grosse Macht heran marchiren gesehen / sind sie darüber in grossen Schrecken gerathen / vnd dahero nicht länger warten wollen / sondern beydes Soldaten vnd Bürger mit Weib vnd Kindern / vnd aller Haab / so viel sie mitnehmen können / auff Schiffen vber den Mayn auff die andere Seithen gesetzet / vnnd sich mehrerntheils nach Mayntz vnnd Franckfurt salvirt. Als nun die Braunschweigische das Stättlein verlassen gemercket / sind sie längs dem Maynstrohm zu dem Wasser Thor hinein kom̅en / was sie noch darinnen gefunden / nidergehawen / geraubt / Kisten vnd Kasten / Fenster / Thüren vnd Oefen zerschlagen. Deß andern Tags hat Hertzog Christian von Ober Vrsel sich auch dahin begeben / dem das gantze Läger gefolget / darbey in der Resier auch alle Mayntzische / wie auch theils Neutral Orth jämmerlich außgeplündert vnnd zum theil in Brand gestecket worden. (Ligistisch vnd Spanisch Kriegesvolck ziehet wider Hertzog Christian vo̅ Braunschweig an.) Mitlerweil haben der General Tilly vnd Cordua jhre gantze Macht bey Aschaffenburg zusammen gebracht / vnd den 6. Junij zwey Cornet Reuter mehrerntheils Crabaten vnnd 200. zu Fuß / Höchst zuentsetzen / abwarts geschicket / welche der Braunschweigisch Obriste Leutenant Pfaff / Rittmeister Eberhard Bellmann von Gennep / Rittmeister Covith vnd Leutenant Erkelens mit 120. Reutern / so deß Abends zuvor vnderhalb Hanaw vber den Mayn gesetzet / angetroffen / in 60. nidergehawen / vber hundert gefangen / vnd ein Cornet von jhnen erobert. Den 7. dieses sind die Ligistische vnd Spanische / so vber den Mayn vber die Brücke zu Aschaffenburg gezogen / mit aller Macht abwerts gerucket / vnd den 8. sich zwischen Hanaw vnd der Statt Franckfurt im freyen Feldt gelägert / Abends aber die meiste Reuterey zu recognosciren hart an der Statt Franckfurt sich erzeiget. In dessen hat der Herzog von Braunschweig Mittel gefunden eine Brücke vber den Mayn zuschlagen / welche zwar schlecht genug gewesen / mußte sich aber Noth halben damit behelffen / er war zwar der Meynung solche schleunig zuverfertigen vnd allgemach vber den Mayn zusetzen / vnd seinen Feind vmb den Weg zusprengen / aber es mangelte an Seylern / Floßbäumen / Brettern vnd Eysenwerck / so man auß Franckfurt zuverkauffen bedenckens getragen / doch endlich der alten Regul in acht genommen / daß man dem Feindt ein güldene Brück bawen vnd darzu verhelffen solte. Den 9. Junij sind von obgedachten streiffenden Braunschweigischen wider zwey Cornet Bayerische zertrennet / vnd die Cornet davon gebracht worden. Damahls ist der ander Junge Landgraf / so vom Mansfelder mit seinem Herrn Vattern / wie droben gemeldet / weggeführet / aber loß gelassen worden / zu Franckfurt auch ankommen / seine Convoy ward von den Braunschweigischen gefangen vnd nach Höchst geführet. Wie nun in dessen das Ligistische vnd Spanische (Braunschweigische thun mit Brennen grossen Schaden.) Kriegsvolck fast ein Meylwegs vberhalb Franckfurt Rendevous gehaltë / hat der Braunschweigische Brandmeister den Flecken Eschborn / so Cronbergisch / das Stättlein Ober Vrsel / so Mayntzisch / Sultzbach / so Franckfurtisch / vnd Nidda so Hanawisch / fast zugleich besagten 9. Junij in Brand stecken lassen / anderer Flecken noch zugeschweigen / so noch denselben vnd vorigen Tag zu einem jämmerlichen Spectacul angezündet (Ligistische ziehen auff die Braunschweigische.) worden. Deß Nachmittags sind die Ligistische vnd Spanische 15. Regiment zu Fuß in 20000. vnd 140. Cornet Reuter in 6000. starck / neben 18. Stücken Geschütz / bey Franckfurt vorvber auff die Braunschweigische angezogen / selbige Nacht disseits der Nidda sich gelägert. Folgenden Tag hat der Hertzog die Kriegsmunition / so weit man deren nicht bedörfftig vnd eine Anzahl Pagagywägen / vber die Brücke / so
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selbigen Morgen fertig worden / ziehen lassen / sonsten seine Armee / wie er seines Gegentheil Anzug vernommen / in Schlachtordnung gebracht. In dessen sind die Ligistische bey Rüdelheim hingezogen / vnd weil eine Anzahl Braunschweigische in selbigem Schloß gelegen / vnd darauß mit Mußqueten auff die Bayerische geschossen / ist gedacht Schloß auß groben Stücken beschossen / aber nach 8. Schüssen von den Innligenden vbergeben worden. Worauff die Ligistische auff die (Braunschweigische werden geschlagen.) Braunschweigische Armada fortgerucket / auff jhren Posto eingesetzet vnd erobert / da es dann an ein hart Treffen gangen / so in 6. Stund lang geweret / vnd weil die Ligistische gleich Anfangs jhren Vortheil wol in acht genommen / jhre 18. Stück / wie in einem Triangul plantirt / damit starck vnd mit Hagel / wol 24. Stück / zu 3. vnd 4. ???. in einer Ladung vnder die Braunschweigische Reuterey geschossen / also daß dieselbe nicht recht ansetzen können; Hingegen die Braunschweigische nur mit 3. Stücken / deren eins bald Anfangs zersprungen / das ander durch einen Gegenschuß verderbet / das dritte allein wenig fruchten wollen / sonsten aber tapffer vnd sonderlich das Fußvolck sich gewehret / als hat endlich der Hertzog auff Gutachten der Obristen die Retirada genom̅en / da dan̅ die gantze Armada in Vnordnung kommen / vnd ein jeder mit der Flucht sich zu salviren der forderste seyn wollen / also daß manchem die Brücke vber den Mayn im Geträng zu schmal worden / vnd viel / neben andern / so an vnbequemen tieffen Orthen durchsetzen wollen / erlauffen müssen / darunder auch ein Graff von Löwenstein gewesen also daß mehr Volck im Wasser / als auff dem Land im Treffen vmbkommen: Dann die Ligistische haben nicht recht nachgesetzet / besorgend / sie möchten in einen Hinderhalt gelocket werden / vnd also in jhrer Schlachtordnung halten blieben / biß sie gesehen / daß es ein rechter Ernst mit der Flucht gewesen. Hertzog Christian ist mit 5. Cornet Reutern / an einem Orth deß Mayns / da das Wasser den Pferden nur biß an dei Bäuch gangen / vnd jhme gegen einer guten Verehrung verkundschafft worden / deßgleichen auch der Graff von Styrumb / wol vberkommen / die meiste Pagagy ist im Stich geblieben / auch haben etliche der rechten Strassen verfehlt vnd in Schwanheimer Bruch im Morast stecken blieben / da dann die Führer die Roß auß gespannet vnd sich davon gemacht / darauff mancher Bawer stattliche Beuthen bekommen / so haben auch die Fischer ein grossen Reichthumb erlanget / dann sie bey den Todten den Mayn vnd Rhein hinab viel Gelt / Ketten / Ring vnnd stattliche Kleydungen bekommen. Das Fußvolck hat in der Flucht die Rüstung vnnd Oberwehren sehr hinweg geworffen. Wie nun der Hertzog seinen Weg auff Darmbstatt vnnd Bensheim zugenom̅en / hat er daselbs den Grafen von Mansfeld mit 3000. Muß quetirern vnd 50. Cornet Reutern / so jhn entsetzen wollen / aber zu spat kommen / angetroffen. Deß andern Tags haben die Crabaten die flüchtige / vom Hauffen jrrende vnd im Gehöltz vnnd Gärten versteckte Braunschweigische verfolget / deren noch viel nidergehawet / darzu die Bawren auch tapffer geholffen / die viel von dem Troß / dessen ein grosse Menge wider deß Hertzogs willen der Armada nachgezogen / vnd dem Landmann mehr Schaden gethan / vnd grössern Mutwillen / als rechte Soldaten / getrieben / ohn Erbarmnuß erschlagen. Es ward von vielen darfür gehalten / wann jenseits deß Mayns ein tausend Pferd von den Ligistischen gehalten vnd auff die vber den Mayn kommende gepaßt hetten / würde die gantze Armada in grosse Noth gerathen seyn: Aber die Ligistische seynd in Sorgen gestanden / der Mansfelder möchte ankommen / deßwegen solches vnderlassen. Etlich Bayerische Officirer haben sich verlauten lassen / sie hetten sich dieser Victori nicht so hoch zu rühmen / weil drey Armaden conjungirt nur mit einer gestritten / drey Mann gegen einen / vnd sechs Stück Geschütz gegen eins gehabt; es were aber Hertzog Christian noch zu loben gewesen / daß er sich Ritterlich praesentirt vnd nicht die Flucht genommen. Der Hertzog / als er wider gemustert / soll vber das Volck so geblieben / zertrennet vnd sich verlauffen noch 5000. zu Pferd vn 8000. zu Fuß starck sich befunden haben. Viel vermeldeten auch / daß in dem vorgangenen Treffen an Braunschweigischer Seiten es nit wenig an guter Ordnung gemangelt hette / dann noch viel Befelchshaber abwesend in Franckfurt vnd Hanaw sich befunden / welche wegen der geschwinden Ankunfft der Ligistischen allda verbleiben müssen; Die so deß folgenden Tags sich auß Franckfurt begeben / sind auff dem Weg nach Darmbstatt biß auff einen von den Crabaten / so auff sie gewartet / erschlagen worden. Selbigen Abend als das Treffen sich geendet / ward das Stättlein Höchst von den Ligistischen wider eingenommen / vnd alle Braunschweigische so da betretten / nidergemacht. Das Schloß war mit einer zimblichen Guarnison besetzet / deren Befelchshaber sich resolvirt / wann sie kein Quartier haben könten / wolten sie Fewer in das Pulver stecken / vnd sich also mit dem Schloß in die Lufft sprengen: Darauff jhnen zwar Quartier versprochen / vnd mit weissen Stäben abzuziehen veraccordirt worden. Weil sie aber zuvor so hefftig daselbs tyrannisirt / vnnd die armen Weibspersonen vnnd Kinder vnverschuldter weiß nidergehawet / auch einen alten Pfaffen castrirt / hat Mons. Tilly auß Antrieb deß Obristen Leutenants Einotten / sie alle niderhawen lassen. (Vnbarmhertzigkeit deß Kriegs volcks.) Im Stättlein Cronberg waren auch bey 65. Braunschweigische / die mußten die Innwohner herauß schaffen / daselbs sie im Feldt von dem Ligistischen Kriegsvolck hingerichtet wurden. Viel Verwundte vn̅ Krancke sind von beyden Theilen zu Franckfurt einkom̅ë / welche die Statt inficirt / daß darauff ein groß Sterbë an der rothen Ruhr vnd andern hitzigen Kranckheiten erfolget. Von hohen Officirern ist an Braunschweigischen Seithen niemand sonderlich blieben / ohn [726] Graff Castmir von Löwenstein / der wie gemeldt / in dem Mayn ertruncken / der Obriste Leutenant Köchler / vnnd ein Capitain von deß Obristen Kniphausen Regiment / Eitert Simons genant: Der Obriste Leutenant Fräncking von deß Hertzogen Regiment / ward neben 5. oder 6. andern Capitainen gefangen. Von Leutenant vn̅ Fendrichen so wol zu Roß als zu Fuß sind vber drey oder vier nicht vmbkommen / vnd nicht mehr als ein Fähnlein zu Fuß / von deß Graffen von Isenburg vnd eines von deß Kniphausen Regimenten / deß Graffen von Stollbergs Compagny / in deß Gegentheils Handen kom̅en / an dessen Seiten niemands vornehmen Standts vnd Qualität geblieben / ohn ein Rittmeister dem ein Bein abgeschossen worden / davon er nachmahls zu Franckfurt gestorben. (Ligistische ziehen wider auß der Mayntzischen Gegne in die Pfaltz.) Hierauff haben die Ligistische / nachdem sie zuvor den Flecken Schwanheim geplündert / Birgel in Brand gesteckt / vnd etliche andere Mayntzische / wie auch Hessen Darmbstattische vnd Hanawische Flecken spoliret / wider auß derselben Gegne / die Bergstraß (daselbs ein gute Anzahl new ankommende Polacken zu jhnen gestossen) hinauff begeben; Cordua aber ist mit seinem Spanischen Volck nacher Oppenheim gezogen. (Landgraf Ludwig wird wider auff freyem Fuß festellet.) Kurtz nach obiger gehaltener Schlacht ward Landgraff Ludwig von Pfaltzgraff Friederichen wider auff freyen Fuß gestellet / vnd wider auff folgende Puncten in sein Land gelassen; 1. Daß er bey Kay. May. vnd sonsten einen General vnd beständigen Frieden in Teutschland / sampt der Restitution der Chur Pfaltz zugehörigen / sonderlich aber anererbten Landen vnd Dignität / so viel jhm müglich / vermitteln helffen wolle. 2. Daß er wider die Chur Pfaltz in diesem Kriegswesen / dero Landt vnd Angehörige nichts feindliches vornehmen wolte / inmassen jhm auch gleicher gestalt zugesagt vnd versprochen worden. 3. Daß er wegen dessen / was bey diesem Wesen biß dahero vorgangen nichts rechne̅ / noch anden wolte. 4. Endlich wolte er denen mit andern Chur vnd Fürsten habenden Erbpacten vnnd Vergleichungen hiemit nichts benommen haben. (Mansfeldische vnd Braunschweigische Armaden ziehen nach dem Elsaß.) Nach diesem getroffenen Vergleich ist der Graf von Mansfeld vnnd Hertzog Christian in Begleydung Pfaltzgraff Friderichs von Mannheimb mit jhren Armaden auffgebrochen / nach dem Elsaß zu vnnd den 2. Julij bey Straßburg vorüber gezogen; Daselbs der Hertzog von Braunschweig eingekehret / deme hat selbiger Magistrat die gewöhnliche Verehrungen / die man Fürstlichen vnd andern Hohen daselbs ankommenden Personen zuthun pflegt / praesentirt. (Mansfeldische vnnd Braunschweigische thun grossen Schaden in Elsaß.) In vollem marchiren haben die Mansfeldische vnd Braunschweigische viel Adeliche vnnd Bischoffliche Flecken / darunder Geysseltzheimb / Aneltzheimb / Waltzheimb / Ergersheimb / Dolheimb / Debichen / Kolbsheimb / Preyß Wickersheimb vnd Zwatheimb abgebrennet. Erstlich ist der von Mansfeldt für Ober Neheimb gerucket / etlich grob Geschütz darvor gepflantzet / ein starcke Presse geschossen / vn̅ weil sie keinë Entsatz zu hoffen / zu̅ Accord mit erlegu̅g 100000. Reichsthal. vn̅ noch etlich Tag die Armada mit Proviand zu vnderhalten gezwungen / darinn er vber gemeldte Brandschatzung fast so viel oder wol ein mehrers an hinein geflehntem Gut / Silber vnd Baarschafft / so die Bürger hergeben müssen / bekommen / Vnder Neheimb vnd Andlaw sind gantz außgeplündert / darinn auch ein grosser Schatz / ein grosse menge an Frucht / bey 500. Fuder Wein gefunden worden / vnd weil die zu Andlaw viel Schmachreden wider den von Mansfeldt gebraucht / ist solch Stättlein fast halb abgebrennet worden: Das Stättlein Mutzig hat sich ohne Widerstand ergeben: Moltzheim / Dachstein vnd Roßheimb aber / so auch auffgefordert worden / haben sich auffs eusserste zu wehren entschlossen / vnd weil die Roßheimer den zu jhnen geschickten Mansfeldischen Trompetter schimpfflich abgewiesen / den Pfaltzgraffen einen Landfahrer vnd den Mansfelder einen Hurensohn geheissen / als ist der von Mansfeld darvor gerucket / vnd auß groben Stücken dermassen beschossen / daß sie zu parlamentiren angefangen vnd Gnad begehret. Darauff etliche Obristen hinein kom̅en vnd auff 50000. Reichsthaler Brandschatzung tractirt: (Roßheimb von den Mansfeldischen eingenommen.) In werendem Vergleich aber haben etliche Bürger auff die Soldaten / so der Statt gar zu nahe kom̅en / Fewer geben / daß etliche geblieben / derwegen sie in der Furi hinein gerucket / vnd alles auff den Gassen zu Platz geleget / da dan̅ in 150. Bürger vn̅ viel Weib vnd Kinder vmbs Leben kom̅en / ist also die Statt / wie auch deß 2. Tags Perch im Loch in grund verderbet / vnd darinn von Mansfeldischen ein groß Gut bekommen worden. (Zabern von newem belägert.) Nach solchem ist Hertzog Christian vnd der von Mansfeld für Zabern geruckt / solches belägert vnd starck beschossen. Aber die darinn haben tapffern Widerstand gethan. Vnder dessen sind Schreiben an Pfaltzgraff Friderichen ankom̅en / darinn er vermahnet worden / das Kriegswesen wegen vorhabender Composition einzustellen. (König in Dennemarck bemühet sich Pfaltzgraff Friderichen außzusöhnen.) Dan̅ es hat sich vnder andern auch der König in Dennemarck sehr bemühet / Pfaltzgraf Friderichen mit Kay. May. wider zuversöhnen / zu solchem End auch im Monat Aprili einen Gesandten nemblich Siverten Pogwisch nach Oedenburg / allda selbiger Zeit J. Kay. M. ein Vngarischen Landtag gehalten / abgefertigt: Welcher bey verstatteter Audientz sein Anbringen nachfolgender Gestalt gethan; (Seines Abgesandten Anbringen beym Keyser.) Allerdurchleuchtigster / sc. In was wichtigen Geschäfften / wegen der beschwerlichen Tractation deß Königreichs Vngarn Ständten / sie vberhäufft vnd beladen / ist mir wol als männiglich bekandt vnd nicht vnwissend / besondern vor Augen / wie E. M. zu widerbring deß heylsamen werthen Friedens / zu dero vnsterblichen Ruhmb / eusserstem Fleiß / Arbeit vnd Mühe / mit hindansetzung aller Gefahr vn̅ empleyrung jhrer eygnen Person anwendë / vn̅ wiewol in solcher Betrachtung / daß Ew. Kay. M. mit andern Sachen vnd Werbungen verschont / vn̅ biß zu gelegener müssiger Zeit in Ruhe bey den vorhabenden occupa [727] tionibus gelassen / vnd darinn nit gejrret werden / billich vnd recht were. Als aber von dem Durchleuchtigsten / Großmächtigsten Fürsten vn̅ Herrn Christian dem Vierdten / zu Dennemarck / Norwegen / der Wenden vnd Gotten König / Hertzog zu Schließwigk / Holstein / Stormarn vnd Ditmarschen / Graffen zu Oldenburg vnd Delmenhorst / meinem gnädigsten König vnd Herrn / mir gleichmässig den heylsamen vnd werthen Frieden betreffend / Werbung anbefohlë / in dessen Befürderung dann auch alle Tractation facilitirt / vnd der werthe Fried wider gebracht / in verhinderung oder protrahieru̅g aber nit allein alle andere Friedenshandlung sawer vn̅ schwere / vnd auff vnleydenliche co̅ditiones gestelt werdë / besondern auch gantz Teutschlandt auff die eusserste Extremität welches Gott gnädig abwenden wolle / gerathen köndte. Demnach so werde in solcher Anwegung E. K. M. allergnädigsten nit darvor / daß ich mit dieser meiner Werbu̅g zu vngelegener / besondern vielmehr zu gelegener Zeit kom̅en / achten vnd halten / vnd wie ich deßwegen die Kön. M. zu Dennemarck vnd Norwegen / meinen gnädigsten König vnd Herrn Freund Oheimblichen / gegen meiner Person aber ein solche allergnädigste Affection in ertheilung der schleunigen Audientz verspürt / daß ich solchs höchstgedacht J. Kö. M. vnterthänigst zu rühmë hohe vrsach habe / also bitte ich auch ferner meine mir anbefohlene Werbung / mit Kays. allergnädigsten Favor zuvernehmen / vnd gleichmässige gewirige Resolution / inmassen zu E. K. M. J. Kön. M. ein solch gutes vertrawen trage̅ / allergnedigst widerfahren zulassen / vnd lassen anfänglich E. Kay. M. höchstgedachst die Kön. M. mein gnädigster König vn̅ Herr / dero freundwillig Gruß vnd Dienst / vnd was sie der Verwandnuß nach mehr liebs vnd guts vermögen / zuentbieten / vn̅ wanns auch deroselben / benebenst dero vielgeliebten Gemahlin / jungen Herrschafft vnd Fräwlin / an Leibs Gesundheit / glücklichë Regierung vnd sonsten nach dero wunsch glücklich vnd wol ergehet / ist deroselbe̅ solchs ein ergötzliche vnd fröliche Zeitung zuvernehmen. Wie sie dann von dem Allerhöchsten bitten vnd wünschen / daß derselbe vnter dem schutz seiner Flügel E. K. M. dem H. Röm. Reich zu nutzen / J. Kön. M. aber zu beständiger vertrawlicher Correspondentz bey langë Leben / glücklicher Regierung vnd allen gedeylichë Wolstandt gnädig vnd miltiglich erhalten wolle. Diesem nechst / ob wol höchstgedacht die Kön. M. mein gnädigster König vnd Herr / da sie wegen deß leidigen vnd eussersten Landverderblichen Zustands so sich vber de̅ grössern theil in Teutschland ergossen / an E. K. M. jr ansehnlich Gesandten geschickt / auß dero mündlichen Relation / wie nicht weniger denen jhnen schrifftlich zugestellten Kays. Erklärungen so viel spüret / daß man dero auffrichtige gute vn̅ allein zu abwendung fernern Vnheyls vnd widerbringung allgemeinen Friedens gerichte Intention / auff eine widerwertige Meynung / vnd fast dahin deuten wollen / als ob E. Kay. M. in dero Regierung die Kön. M. mein gnändigster König vnd Herr / Ziel oder Maß wie dieselbe Iustitiam zu administriren / welches doch deroselben nie in Gedancken kom̅en / geben wolle / vnd dannenhero viel höchstgedachte J. Kön. M. billich bedenckë tragen kön̅en: ferner mühe in dieser Sachen auff sich zunehmen / Insonderheit da sie hierunder kein particular Interesse, so deroselben vnd deren Land vnd Leut betresse / sondern viel mehr eintzig vnd allein salutem & pacë publicam gesucht vnd gemeint. So hat dannoch die sonderbare zu E. Kay. M. tragende Freund Oheimliche Affection / vnd daß dieselbe in ruhiger vnd friedlicher Regierung deß Röm. Reichs vn̅ anderer jhrer vornehmen Königreich vnd Landen / von Hertzen gern sehen möchten / dann auch daß bedawrliche mitleyden / so J. Kön. M. mit den jäm̅erlichen je mehr vn̅ mehr einreissenden Verwüstungen so schöner Provincien alle andere Considerationen hindangesetzt / sie dahin vermöcht / daß sie nachmal an E. K. M. gnädigst meine Person abzufertigen / vn̅ also der jetzigë betrübten vn̅ zu endlicher Ruin inclinirenden Zustandt deß Röm. Reichs niemand besser als E. Kay. M. wie dem Obersten Haupt erkant seyn kan / J. Kön. M. auch auß vorigen an sie abgangenë Schreiben auch dero Gesandten gegebene schrifftliche Resolutiones, wie schmertzlich jhr zu Hertzen gangen / verstanden / so halten auch höchstgedachte J. Kön. M. vor vberflüssig solchs weitläufftig zu deducirn vn̅ zu exaggeriren / weil aber offentlich am Tag / daß die geschwinde vnd scharpffe proceduren derë man sich biß dato gebraucht dem Vnheil nit allein nit abgeholffen / sondern dasselbe vielmehr gehäuffet / vn̅ in andere angrentzende Provincien / die mit diesen handlen / in etwas zuthun gehabt / außgebrochen / so können J. Kön. M. nit vnderlassen / E. K. M. wolmeinend zuerjnnern / sie geruhen auß schuldiger vorsorg / vor daß gemeine beste vnd Vätterliche mitleiden vber so viel 1000. vnschuldiger Leut / welche entweder jäm̅erlich darnider gehawen vnd erwürget / oder mit jhrem Weib vnd Kindern ins eusserste Armut / Noth vnd Elend gestürtzt werdë / sich lencken / den vorgesetzten schärpffen / vnd auff den Spey gerichteten Mitteln / die Mildigkeit vn̅ Güte vorzuziehen / vnd Jh. Churf. G. den Pfaltzgrafen zu gütlicher Vergleichung vnd reconciliation kom̅en lassen / welcher dann zu renunciation auff die Cron Böheimb / vnd deren incorporirten Ländern vor sich vnd seine Erben / wie auch zu gebürender allervnterthänigster Submission bezeugung / gegen Ew. Kay. M. bey viel Ständen deß Reichs / auch J. Kön. M. selber sich vielfältig erklärt vnd erbotten / jedoch mit solchë Beding / daß derentwege̅ J. Churf. G. gesichert seyn könte / daß deroselben jhr Erblandt / wie sie dieselbe vor dieser entstandenen Vnruhe besessen / neben der Churf. Dignität gelassen / vnd was davon eingenom̅en / widerumb eingeraumt werde / vn̅ ob etwan E. K. M. in den Gedancken stehen möchtë / daß die vorgangene offensiones vn̅ beleidigungen der gestalt exorbitirten vn̅ beschaffen were̅ / dz sie so leicht darüber nit herwischë köntë / besondern dz sie vielmehr zu der beschehene̅ Achtserklärung gnugsam befuget gewesen / auch anwichtige vrsach hettë / mit ge [728] standter vnd schärpffer Execution derselben / wie der Anfang gemacht zuverfahren / So wollen zwar mit Ewer Kay. M. die Kön. M. zu Dennemarck vnd Norwegen / in kein Disputat sich einlassen / sondern stellen solches alles an sein gehörigen Ort / es können aber E. Kay. M. die höchstgemeldte Kön. M. dieses widerumb zu Gemüth zu führen nicht vnderlassen / daß sie die hohe Obrigkeit in solcher vor Augen schwebenden eussersten Gefährlichkeiten / da Land vnd Leut periclitirt nit allweg nach der Schärpffe procedirn / besondern vielmehr den alten Spruch proficiren müssen / Non necessum habeo omnia pro Iure meo agere, durch welcher Glimpff der Obrigkeit dann manchmahl schwer vnd gefährliche Empörung gestillet / vnnd mächtige Königreich vnnd andere Total Rum vnnd Desolation entfreyet sind / da hingegen an andern Orte̅ / da man die Schärpffe gebraucht / von summo Iure nichts remittiren / sondern mit den Extremis durchdringen wollen / schwere langwirige vnnd mit eusserster Verbitterung geführte Krieg / vnd dieselben für calamiteten mit sich bringen / erwachsen / welche zum theil hernach die Obrigkeit nit dämpffen können / zum theil mit bewilligung viel schwerer conditionum, als von Anfang vorgeschlagen worden / hat stillen müssen / es wollen Jhr Kön. M. mit einführung der Exempel E. Kay. M. nicht verdrießlich seyn / Insonderheit weil die Erfahrung / vnd was vor vngefehr 60. Jahren her / in den benach barten Provincien vorgangen dieselbe genugsam an die Hand gegeben / derowegen stehen Jhr Kön. M. nochmals in guter Hoffnung / ersuchen auch Ew. Kay. M. darumb gantz freundlich / weil nun mehr Chur Pfaltz auff Condition wie vorgemelt zur Renunciation / vnd mit allervnderthänigster Bezeugung zu guter gebührender Satisfaction sich erbeut / daß sie sich selbsten vberwinden / jhre schwer gefaßte Vngnad schwinden lassen / die vorgangene offensionem quieti & paci publicae zu condonirn / vnd zu desto schleuniger Widerbringung desselben auß Kay. Huld vnd Sanfftmütigkeit bewilligen wolle / daß die starcke im Röm. Reich hin vnnd wider auff die Bein gebrachte oder von frembden Orthen eingeführte Kriegsverfassung beederseits pari passu licentirt / vnd abgeschafft vnd was vor Particularia bey ermelter Renunciation zubehandlen weren / gütlichen Tractaten auff einen gewissen Ort vnd Zeit / so Ew. Kay. M. allergnädigst ernennen wollen / verschoben vnd forderlichst abgehandelt / vnd also durch eine general amnestiam aller wider / vnd Mißtrawen gäntzlich auff geschoben / vnd auß dem Weg geraumet werden mögen / hierdurch werden Ew. Kay. May. viel tausend vnschuldige Leuth auß dem eussersten Jammer vnd Desperation erledigen / der schröcklichen Blutstürtzung vnd Verödung / so in vollem Schwang gehen vnd darzu noch täglich stärcker praeparationes gemacht werden / einsmahls den Lauff abschneiden / Fried vnd Ruhe allenthalben wider stifften / vnd also das allgemeine Wesen im Röm. Reich auß den letzten Zügen / in welchen es jetzo scheinet / zu ligen / widerumb auff die Bein / vnd zu einem guten träglichen Stand bringen / auch hierdurch jhren samptlichen Vnderthanen / so wol Hohes als Nidriges Stands / ja auch deme so sich Ew. Kay. M. eine Zeitlang widersetzet / Hertzen vnd Gemüth dergestalt verbinden / vnd zugethan machen / daß sie in allen künfftigen Nothfällen / nicht allein Leib / Gut vnd Blut vor dieselbe willig auffsetzen / sondern auch vor deren fernerer Prosperitet, vnd glücklicher Regierung den Allmächtigen anruffen vnd bitten werden / sc. Hierauff hat Jhre Kay. M. dem Abgesandten (Keyserliche Resolution auff deß Dänischen Gesandten Vortrag.) folgende Resolution vberreichen lassen: Die Röm. Kay. auch zu Hungarn vnd Böheimb Königl. May. vnser allergnädigster Herr / haben mit mehrerm angehört vnd vernommen / was bey derselben der Durchleuchtigste Fürst / Herr Christian der Vierdt zu Dennemarck / sc. König / durch sein Königl. Würden hieher abgeordneten Landrath vnd Gesandten Sivert von Pagvisch zu Haßlave bey verstatteter Audientz mündlich / so wol auch hernach in Schrifften angesucht hat. Hierauff thun Jhr Kay. M. sich gegen hochernenter Kön. Würden zu Dennemarck / für dero zuentbottenen freundwilligen Gruß vnd Dienst / auch was dero angedeuten Verwandnuß anhengig / vnd davon herrührend / wie auch den mit angehengten wolgemeynten Gruß / gantz freundlich bedancken / mit hinwider Erbietung der Kön. Würden zu begebender Gelegenheit alle freundliche Wolgefälligkeit zuerzeigen / wie auch gegen denselben / in guter vertrawtnachbarlicher Correspondentz / nach dem rühmlichen Exempel beyderseiths lieben hochgeehrten Vorfahren beständig zuverbleiben. Was vnd so viel nun daß Werck an sich selbsten belangt / halten höchstgemelte Kay. M. gäntzlich darfür / es bedürffte S. Kön. W. vnd sonsten männiglich wenig Außführung vnnd seye aller Orten bekant / daß J. K. M. zu dene̅ im verschienenen 1618. Jahr erstlich in dero Erbkönigreich Böheimb entstandenen vnd folgends in die incorporirte auch andere Königreich vnd Erblanden außgegebenen Vnruhe vnd Rebellion / gar die wenigste Vrsach gegeben / mit sonderbahrer Betrachtung / daß alsbald nach tödtlichem Ableiben dero hochgeehrten nechsten Vorfahren Vetters vnd Vatters Keyser Matthiasen / als geweßten Königs zu Böheimb Christmiltester Gedächtnuß / Jhre Kay. May. als ordentlich gekrönt / gesalbet / vnd rechtmässiger succedirender König zu Böheimb den Ständten vnd Vnderthanen jhres Königreichs / derselben bey höchstgedachts Keysers Matthiae Lebzeiten vnd Regierung begangen / vnd gegë sie continuirende hochsträffliche Exceß vn̅ Verbrechen perdoniren / vnd die erlangte Privilegia vn̅ Majestätbrieff zu confirmiren vnd zubekräfftigen sich erbotten hetten. Wie wenig aber jhre Milte vnd gute Bezeugung mit vnd gute Bezeugung mit vnderthänigst schuldigem Danck angenommen vnd erkandt worden / ist auß deme abzunehmen / ja aller Welt gleichfalls offenbahr / daß [729] gedachte Böheimb wider J. M. sich mit Kriegsvolck je länger je mehr gestärckt / für die Hauptresident Statt Wien vnd J. M. selbs Angesicht geruckt / vnd in summa / alles das jenige fürgenommen vnd zu Werck gestellet / was zu J. May. vnd dero löblichen Hauß gäntzlichen Vndergang hette gereichen mögen: In deme dann sonderlich vielgedachte Böheimb hierzwischen mit vergeßlicher Hindansetzung der bey Jh. Kay. M. in verschienem 1617. Jahr / fürgegangenen Crön-vnd Salbung geleysteten Euentual Pflicht / zu Auffwerffung vnd Erwehlung auch Crönung eines vermeynten nichtigen Haupts obbesagtes proscribirten Friderichs Pfaltzgrafen / gleich eben zu der Zeit geschritten / J. K. M. vacante imperio als einen ordentlichen succedirenden König / Churfürsten vnd Ertzschencken in Böheimb / vermög der Güldenen Bull nicht allein erkant / sondern zu der vorgestandenen newen Wahl beruffen / sondern auch zur Session vnd Stimm zugelassen / zu einem Röm. König in künfftigen Keyser zuerheben / ordentlich vnnd mit einhelliger Stimm / dabey dann eben sonst es Friederichs Pfaltzgrafen / vnd mit geleyster Pflicht / auch sonsten in andere Weg / all das jenige erstattet / was vorgerührter Gülden Bull / vnd dem alten Herkom̅en gemäß ist / erwöhlt vn̅ gekrönt seyn wordë. Auß welchem erfolgt / daß der Friderich Pfaltzgraf / obangeregte Böhmische vermeynt: nichtig: vnd vngültige Wahl vnnd Crönung angenommen / sich in Jhr. M. Königreich vnd Erbland in die fürgangene Confoederationes vn̅ Verbündnussen / vnd vnder seinen Schutz gezogen vnd angenommen / vnd gemeiner Christenheit Erbfeind den Türcken zur Handhabung anruffen helffen / wiewol nunmehr höchstbesagte Kay. M. bey so gestalten Sachen / vnd eusserster Zunöthigung anders nichts thun könten / dan̅ in nothwendig Defension / dessen / was Jhr von Recht vnnd Billigkeit wegen zuständig / zustellen / zu solchem End auch die getrew gehorsamb / wol affectionirt friedliebende Chur: vnnd Fürsten / welche ab gedachtes Pfaltzgraffen anmassen vnd verfahren / keinen Gefallen tragen / vmb Hülff vnd Assistentz ersucht. Welche den darauff im Monat Martio 1620. Jahrs in J. M. vnd deß H. Reichs Statt Müllhausen mehrentheils in eygner Person / theils aber durch gevollmächtige Gesandten zusammen kom̅en / vnd jhre an obgedachten Pfaltzgrafen hievor beschehene Abmahnungen nicht allein widerholt / sondern auch mit mehrerm trewhertzigen Fleiß vnd Eyfer / daß jenige berathschlaget / was zu Erhaltung Jhrer hochbeleydigten Kay. vnd Kön. May. Authorität oder heylsamen Reichs Constitutionen vn̅ Religionfriedens vnd occupirung der Jh. M. mit landbrüchigem Gewalt / obangezogenen vnd entzogene Erb Königreich vnnd Landen / auch Widerbring-vnd Auffrichtung deß werthen Friedens im gliebten Vatterland gehörig vnd von nöthen ist. Das aber dieses eben so wenig / dann andere vorher gangene gütig vnnd trewhertzige Bezeugung der Schuldigkeit nach / in acht genommen worden / ist auß deme offenbar vnd am Tag / daß er die abgeschriebene Confoederationes, so gar bey der Ottomannischen Pforten einen Weg wie den andern / ja stärcker als die vorige mahl / nit allein fortgetrieben / sondern auch aller Orthen jnner vnd ausserhalb deß Reichs / sich mit grösserer Macht dermassen gestärckt / daß er jhme gantzlich fürgenommen / sein böses friedhässiges Gemüth / wider Jhr M. vn̅ obbesagte getrew gehorsambste Chur-vnd Fürsten mit Heerskrafft durchzudringen / vnnd den Garauß vnder einigsten zumachen. Wiewol nun diese jetzt gerührte hochmütige Vornehmen / daß sie durch die bey der Resident Statt Prag erhaltenen offenen Feldschlacht wunderbahrlicher Weiß abgetrieben wurden / vnd J. May. gerechte Sach dermassen obgesiegt / dz obgemelter Pfaltzgraf sampt den seinigen auß dero Erb Königreich die Flucht genom̅en / So haben doch dessen vnansehen J. K. M. dero zu dem werthen Frieden tragendes Gemüth so wenig verändern vnnd fallen lassen / daß dieselbe mit langmütiger vbertragung obgerührter all zu groben / bey dero höchstgeehrten Vorfahren nit bald erhörten Offension vnd Beleydigung / auch vngeachtet J. M. von Gott verliehenen Siegs / mehrgenente getrew gehorsame Chur: vnd Fürsten / zu vnterschiedlich mahlen an ein gewisses Orth zusammen beschrieben / in dem gäntzlichen Vorsatz einen solchen Convent / mit hindansetzung anderer J. M. schweren Obligen vnnd noch nicht allerdings gestillten Erblanden / in selbs eigener Person beyzuwohnen / vnd all daß jenige fürnehmen / berathschlagen vn̅ effectuiren zu lassen / was zu Widerbringung deß werthen Friedens / von nöthen gewesen were. Demnach aber jetzt gemelte friedliebëde gemeinnützige Conuentus, auß sonderbaren erheblich hochwichtigen Vrsachen / in deme dann sonderlich theils vorgedachten Chur-vnd Fürsten der Paß vnd Zuzug gesperrt worden / jhren Fortgang vnd Effect nicht erlange̅ mögë / daß der proscribirte Ernst Mansfelder sich mit Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß widerumb von newem gestärckt / mit demselben sich in der Ober Pfaltz gegen J. M. Königreich Böhmischen Grentzen gewendet / vnd in Willen vnd Vorsatz gehabt / sich J. M. von Gott / Recht vnd Billigkeit wegen zugehörigen / vnnd mit Göttlichem Sieg widerumb eroberten Erb Königreich Böheimb anderwerts zubemächtigen. So haben J. K. M. nit vmbgehen können / dero Herrn Vettern vnnd Schwagern Hertzog Maximilian in Bayern zu Abtreibung gedachtes Mansfelders beharrlich boßhafftig feindlichen Vorhabens Kays. Com̅ission auffzutragen / deren Effect endlich mit sich gebracht / daß gedachter Mansfelder nach dem derselb zu Absehung seines Vortheils mit gesuchten scheinbahrn gütlichen Accord ein zimbliche Zeit betrieglich zugebracht / endlich mit seinem freybeuterischen Anhang von den Böhmischen Grentzen abweichen / die Ober Pfaltz verlassen / vnd folgents in das Elsaß / in Jh. M. vnd dero löbl. Hauß vhralte N. O. Erb vn̅ patrimonial Land vnd Stifft Straßburg gewendet / sich der Statt Hagenaw bemächtiget / vnd nit allein [730] selbiger / sondern auch anders angrentzenden vnd vmbligenden Orten / auch der getrew gehorsamist friedliebenden Chur: vnd Fürsten Landen ohne vnterscheid der Religion / mit Rauben / Brennen / Plündern / Rantzionirn / vnd sonsten in andere mehr dann Tyrannisch / vnd Barbarische / hievor nicht bald erhörte Weiß vnaußsprechlich / so bald nicht verschmertzlichen Schaden zugefügt / dessen Exempel Herzog Christian der Jünger zu Braunschweig auß viel gedachtes Mansfelders vnd seines Anhangs Antrieb / in den Niderländisch vn̅ Westphalischen Crayß / vngeachtet seine Fraw Mutter / vnd nechsten Königl. vnd Fürstl. Befreundten beweglichen Abmahnungen / vnd an Jhrer Kay. M. daselbsther eingewendten In???ercessionen nachgefolget / vnnd in den Stifften Paderborn vnd Münster / auch im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cölln in Westphalen / so zuvor vnvervrsachte als vnerhörte Tyranney vervbet vnd noch stätstreibt / welche von den armen Vnschuldigen / vnd bey so beschaffener barbarischen persecutoli vbergeblieben betrangten Vnderthanen mehrers beseufftzet werden / als das davon grosse Erzehlung zumachen nöthig geachtet wird. Wann dann offtgedachter proscribirte Friederich Pfaltzgraff sich von gedachtes Mansfelders vnd Hertzogen von Braunschweig Tyrannischen procediren destoweniger entschuldigen kan / daß er Mansfelder sich in allem auff Friederich Pfaltzgraffen / als seines genennten Königs vnd Herrn / vnd dessen Geheiß vnd Befelch / wie auch besagter junge Hertzog von Braunschweig auff den Mansfelder referirt / so haben zwar Jhre Kay. May. auß hoher Vervrsachung dazumahl vom Pfaltzgrafen keine einige Besserung / Erkantnuß vnd Rew (deren doch Jhre May. von seinem Schweher Vattern / der Königl. Würden in Engelland / so wol durch deren am Keys. Hoff gehabten Gesandten / als auch schrifftlich vertröstet worden / sondern sich stäts mehrern Trutz / Hochmuths vnd feindlichen Zuneygung angemaßt vnd gebraucht / andere Resolutiones fassen müsse / dabey aber doch Jhre Kay. M. dero angeborne Güte / Sanfftmüthigkeit / vnd friedfertige Intention noch nicht allerdings zugeschlossen / vnd beyseits gestellet / sondern auch auff obgedachter Königl. Würden in Engelland / durch einen eygenen Gesandten den Grafen zu Schwartzenberg anfügen vnd zuwissen machen lassen / vnd die conditiones auff welche ein depositio vnd suspensio armorum zuerlangen / vnd zu wegen zu bringen / Jhrer May. Frawen / Mumen vnnd Schwester der Infantin in den Nider Burgunden Provincien Fürstlichen Durchl. anvertrawt vnd vbergeben / ja auch hernach zu vberflüssiger Erweisung dero friedliebenden Intention / so wol für sich selbsten / als auch theils getrewen gehorsambsten Chur: vnd Fürsten Erinnerung Jhre gnädigst Verwilligung so weit erstreckt / daß dieselbe Jhr (neben Abhandlung vngehörter Conditionen denselbigen zugleich andere Zusammenkunfft zur Haupthandlung / auff gelegene Zeit vnd Ort nicht entgegen haben seyn lassen. In deme aber viel höchsternennte Kay. May. hierüber von allen Orten Antwort vnd Erklärung erwartet / vnd dieselbe eins theils durch eygene Currier selber sollicitiren lassen. Ist offtbesagter Friderich Pfaltzgraff / mit verächtlich vnnd hochmüthiger Hindansetzung der von mehr benennter Königl. Würd in Engellandt gesuchten / vnd von Jhrer May. eingewilligten Friedens Handlung / gleich zu der Zeit / da Jhr May. Gesandte in Engelland fast in ipsa tractatione gestanden / auß Hollandt widerumb ins Reich herauß geruckt / vnd sich zu dem gleichfalls proscribirten allgemeinen welkündigen Friedenzerstörer vnnd Landverderber Mansfelder geschlagen / in dem boßhafftig / rachgierigen Vorsatz mit gedachtes Mansfelders vnd deß von Braunschweigs / wie auch theils der jenigen geworbenen Kriegsvolck / welche gegen Jhrer Kay. M. vnd obgenanten getrewen gehorsamen Fürsten / daß hochbethewrliche Zusagen / syncerirn vnd Versprechen / gantz betrieglich wider alle Teutsche Erbar: vnd Redligkeit in Wind geschlagen / Jhrer May. wie auch erstgedachter getrewer gehorsamen Churfürsten vnd Ständen Landen von newem feindlichen anzugreiffen / zuverheeren vnd zuverderben / Inmassen dann obberührter böse Vorsatz vnd Intention so viel an obgemeldten erklärten Aechtern vnnd deroselben Adhaerenten gelegen / bereit mit feindlichem Angriff vnd Gewalt ins Werck zustellen vnderstanden / aber durch die gewaltig vnd mächtige Hand GOttes / mit einer bey Wimpffen fürgegangenen / minmehr aller Orten bekanten Feldschlacht abermal wunderbarlicher weiß abgetrieben / vnd zu nichten gemacht worden. Sintemal dann auß oberzehlten warhafftig vnnd gründlichen Verlauff der Königl. zu Dennemarck vnd männiglich zuerkennen gegeben wird / ob Jhr Kay. May. die in so viel Weg verübte vnd noch continuirende schwere Verbrechen / Exceß vnd Exorbitantien vnd hohe Beleydigungen / dergleichen Jhrer May. hochgeehrten Vorfahren obverstandener massen fast niemahlen begegnet / nicht mit vbermässiger Sanfftmuth vberwunden / vnnd dadurch jhre friedliebende Intention der gantzen Erbarn Welt genugsam zuerkennen gegeben / vnd es nunmehr an deme / daß obbemelter Jhre May. Gesandte der Graff zu Schwartzenberg nach Ablegung seiner Werbung in Engelland / nunmehr zu Brüssel nit allein widerumb angelangt / sondern auch bald vnd in etlich wenig Tag hernach daselbst ein Kön. Engl. Gesandter / Namens Rechard Weston gleicher gestalt ankom̅en / Als seynd Jhr Kay. M. vber das jenige / was selbiger Orthen tractirt worden / ehister Nachrichtung (darinnen sie bey obhochermeldter Frawen Infantin Fürstl. Durchl. durch einen eygenen Currier Ermahnung thun lassen) gewärtig vnd gedencklichen sich auff Einlang- vnnd Befindung derselben / alsdann in der mehr angezogenen bewilligten Haupt Friebenshandlung / endlich also zu resolviren / wie solches obangedeutes Jhrer May. vberflüssig entdeckten Mild vnnd [731] friedliebenden Gemüth vnnd Intention gemäß ist / vnd dardurch die Königl. Würde zu Dennmarck spüren mögen / daß Jhre. Kay. May. S. Kön. Würde Interposition neben andern Vrsachen vnnd Motiven in sonder Acht vnd Existimation gehalten haben. (Deß Dänischen Abgesandten Replica.) Hierauff hat der Dänische Abgesandte eine Replicam vbergebë / so also gelautet: Als die Rö. Kay. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. M. auff die von der Kön. M. Dennemarck / Norwegen / sc. Abgesandten vorgebrachte Werbung / sich dermassen in fine erklärt / daß dieselbe vorderliche Nachrichtung was zu Brüssel durch Jhr Fürstl. Durchl. der Frawen Infantin mit dem Königl. Engelländischen Abgesandten Rechart Weston tractirt worden / erwarte / vnd deme nechst in der Haupthandlung dasselbe also vnd dergestalt / daß dero friedliebendes Gemüth vnd Intention / vnd der Kön. M. zu Dennemarck / Norwegen sc. wolmeynende Interposition in sonderer Acht vnnd Existimatio???n gehalten worden / zuerspüren seyn solte sich zu resolviren. Wie nun an solchen der Röm. Kay. May. allergnädigsten Erbieten vnd dessen würcklichen Effect der Kön. Dennemärckische Abgesandter gantz keinen Zweiffel stellet / besondern vielmehr dasselbe mit gebührendem Respect vnnd Danckbarkeit im Nahmen seines gnädigsten Königs vnd Herrn acceptirt / also wil jhme zwar nicht geziemen / weiters für dißmal an die Röm. Kay. M. etwas zumuthen / weil aber in obangedeuter Kays. Resolution vom Eingang biß fast gar zum Ende zuerspüren / das noch eines vnd anders in Jhrer Kay. M. Gemüth hafftet / dannenhero dieselbe vermeynen daß so wol wie von Anfang der erst entstandenen Vnruhe / also auch hernacher vnd noch jetzo fast continue sie offendirt vnnd beleydiget / auch dardurch dahin bewogen werden / daß sie Jhre Churf. Gn. nochmahls für einen Aechter titulirn / halten vnd achten / vnd solches alles noch schlechte praeparatoria zu der vorhabenden Friedenshandlung zu seyn scheinen. So viel auch der Königl. Dennemärckischer Abgesandter (inmassen er deßwegen in beschehener Proposition schon praeoccupirt) sich wegen deren in Böhmen entstandenen Vnruhe / vnnd welcher gestalt die jenige so sich solcher Handlung theilhafftig gemacht / bereits gestrafft worden / oder noch zu straffen seyn / in keine Disputation einlassen / besondern wird solches alles an seinen gehörigen Ort gestellet. Als aber Jhre Kay. M. dero Königreich Böheimb nebenst den incorporirten Landen vollnkommlich theils viarmata, theils durch gütliche Tractaten widerumb erlanget vnd bekommen / so ist der Kön. M. zu Dennemarck / Norwegen / sc. Intention eintzig vnd allein dahin gerichtet / daß ferner Vnheyl vnd Verwüstung Land vnd Leut verhütet / vnd hergegen Friede vnd Ruhe nebenst gebührendem Respect der Röm. Kay. May. vnd durch ein generalem amnestiam alle offensiones auß dem Wege geraumet / hinwiderumb gute Vertrawlichkeit vnder den Ständen deß Reichs gestifftet werde / worzu denn Jhre Churf. Gn. in deme sie sich zur Renunctation der Cron Böheimb vnd deren incorporirten Länder auch zu allervnderthänigsten Bezeugung gegen Jhr. Kay. May. anerbietig gemacht / zimblicher massen bequemen / vnnd dabey ein mehrers nicht als dero Land vnd Leut / auch die Churf. Digntität inmassen sie dieselbe vor der entstandenen Vnruhe besessen / zubehalten begeren / vnd also nun fast weltkündig vnd vor Augen / was massen Jhr Churf. Gn. von Jhrer Fürstl. Gn. dem Hertzogen in Bayern / vnd dero Land vnd Leuth / auch Churf. Dignität viarmata getrieben / vnd fast ohne Respect deß zu Vlm auffgerichteten Vertrags / verjaget werden wil / so ist jhr höchstgedachter Jhrer Churf. Gn. deren in allen Rechten erlaube Defension sich zugebrauchen / vnd durch Mittel vnd Wege wie sie können / dero Leib vnnd Leben / arme Vnterthanen / vnd deren noch gar geringe vbrige Wolfahrt vnd Güter vor vbermässigen Gewalt / erschrecklichë niderhawen vn̅ massecriren (gestalt bey Eroberung Neckersmünde ohne Verschonung der Weibsbilder vnnd armer vnschuldiger Kinder geschehen seyn soll /) eusserstes Vermögens zu defendirn vnd zuvertretten / nicht zuverdencken / oder deroselben de nouo eintzige Widersetzlichkeit wider die Köm. Kay. M. beyzumessen. Solte aber bey solchem Defension Werck enitzige Exorbitantz vnd Offension (wie dann die m???lites selbsten in den rechten Schrancken verbleiben /) vorgangen vnd dem Stifft Straßburg auch andern Vngelegenheiten zugezogen worden seyn / ist solches daß jenige / so Jhre Königl. May. zu Dennemarck / Norwegen / hertzlich bedawrë vnd beklagen / daß die schädliche Vnruhe / wie eine Brunst jhre Flamm in alle benachbarte Provincien vnd Länder erstreckt / auch propediem da jhme nit zeitig vorgebawt wird / gantz Teutschland in eusserstes Verderben bringen / vnd gleichsamb in die Asche legen wird / zugeschweigen das theils Länder vnd Provincien so hierunder etwas geliten / etwa nit geringen Vorschub / Hülff vn̅ Rath wider die Chur Pfaltz mit Gelt vnd Volck dem Vlmischen Vertrage schnur stracks zuwider gethan vnd geltystet / vnd wie wol alles nicht zuvergleichen & cum duo faciunt idem, tamen non semper sit idem, möcht auch hierzu von der Kön. M. zu Hispanien Feld Obristen Marquis Spinola nicht wenig Anlaß gegeben worden seyn / in deme Landgraff Moritz zu Hessen Fürstl. Gn. die Gräffinne von Hanaw / der junge minderjährige vnnd gantz vnschuldige Pfaltzgraff Ludwig / die Reichs Stätte Friedberg / Gelnhausen / vnnd Wetzlar zimblich einbüssen / theils respectiue vberzogen / vnnd Guarnison eingenommen / theils eine grosse Summa Gelts / vngeachtet sie an der Böhmischen Vnruhe vnschuldig / hergeben müssen / vnd weil man dieses Orts mit ferner deduction der inconvenientien vnd Calamiteten so wol von einem als anderm Theil in Kriegswesen vervrsacht werden / Jhre Kay. May. nicht verdrießlich seyn / nur allein ist auß Obigem dieses zu mercken / daß Jhr. Churfürstl. [732] Gn. wegen dessen daß sie in dero Churfürstenthumb vnnd Land dasselbe zu schützen gezogen / nicht angesehen werden möchten / also hetten sie etwas die Königl. May. zu Groß Britannien gethanen Versprechen zuwider gehandelt / besonder das sie sich viel mehr hertzlich gern accommodiren vnnd den gütlichen Tractaten submitttirn werde / inmittelst aber Jhrer Fürstl. Gn. in Bayern / vnd der Catholischen Ligae sich darzu stellen / jhnen Land vnd Leut verderben / ja gar nebenst der Churfürstl. Dignität / wie der Anfang schon gemacht fürders hinweg zulassen / solche wird je deroselben nicht anzunehmen seyn. In solcher Erwegungen / setzen zu der Röm. Kay. May. die Kön. M. zu Dennemarck / Norwegen / sc. die vngezweiffelte Zuversicht / dieselbe nunmehr deren so vielfältig beschehenen Intercessionen raum vnd statt finden / vnd auß Kays. Gütte vnnd Milte / Jhrer Churfürstl. Gn. dem Pfaltzgraffen / was in den Böhmischen Vnruhen vorgangen seyn möchte / weiters nicht zu rechnen / viel weniger an jetzo auffs newe etwas Widerlichs beymessen / vnnd dannenhero den Churfürstl. Titul / Dignität / Land vnd Leut nicht entziehen / zumahl da zubesorgen / das es bey den samptlichen der Augspurgischen Confession zugethanen Ständten allerhand nachdencklichen erwogen würde / da man nunmehr fast alle die an dieser Empörung partificirt, auch Bethlehem Gabor / der ja wo nicht in schwerer doch zum wenigsten gleicher Vertieffung mit Jhrer Churf. Gn. dem Pfaltzgraffen gestecket / zu gütlichen Tractaten nit allein an eintziger Potentaten Intercession kommen lassen / besondern noch dazu ansehenlicher Fürstenthumb vnd Graffschafften ad dies vitae vergönnet worden / daß man solches eintzig vnd allein Jhrer Churf. Gn. dem Pfaltzgraffen verweygere / vnd gegen jhme die Vindidictam mehr vnnd schärpffer dann gegen andere exerciren wolle. Welches bey obgemelten Ständen leichtlich das Ansehen gewinnen könne. Als ob es durch diese vorhabende oppression Jhrer Churf. Gn. deß Pfaltzgraffen / etwas mehr vnd weiter zu jhrem stimplichen praeiudicio gesucht würde / vnd daß destomehr / dieweil sich wie obgedacht befinden solte / das die dignitas electoralis schon wie außgegeben / auff Jhre Fürstl. Gn. den Hertzogen in Bayern transferirt seyn solte / welches alles dann leichtlich nouos motus vervrsachen könte / insonderheit bey diesen Läufften / da der mehrertheil Stände schon in Bereitschafft sitzen / daneben Jhre Kay. May. sich von Friedhässigen Leuten / so theils jhren eygenen Vortheil nur allein betrachten / vnd dahin alle jhre Consilia dirigirn, nit wolle glauben / ob durch dz vor Wimpffen vorgangenes Treffen Jhrer Churf. Gn. deß Pfaltzgraffen Parthey dermassen geschwächet seyn / daß nunmehr er kein Mittel sich zu defendirn vbrig haben solte / dann wie der Graff von Mansfeld / mit seinen Adhaerenten vnd vnder sich habenden Volck vnd Officirern durch die ergangene scharpffe proscriptiones gar nicht bewogen worden seinen Herrn zuverlassen / sondern sich von Tage gestärcket / biß er endlich einen iustum Exercitum zusammen gebracht / mit welchem er nunmehr länger dann ein Jahr die Campagne gehalten / vnd damit wie vor Wiseloch sich auß gewiesen / die Bayrische Armee angreiffen dürffen / daß gleichwol kein Feindt / er sey so gering wie er wolle / gering zuachten vnd zuverachten / da man auch durch abschneidung aller Hoffnung zu gütlicher reconciliation mit continuirung deß exos Tituls vnd Nahmens (daß man sie vor Aechter helt/) ad desperationem bringen solte / wissen Jh. Kay. May. ohne erinnern wol / was vor Consilia dieselbe an die Hand pflege zugeben / vnd was vor schreckliche Blutstürtzungen vnnd jämmerliche Verheerungen / dannenhero besorglich zugewarten / insonderheit weil es fast das Ansehen hat / als wann der Krieg wie vorgemeldt jetziger Zeit mit Hindansetzung deß Vlmischen Vertrags viel schärpffer dann zuvor niemals vnd ohne Vnderschied der Ständ geführt werden will. Darumb dann die Kön. M. zu Dennemarck / Norwegen Vrsach haben / mit mehrer Sorgfältigkeit Jhrer Kay. M. vmb die in der proposition mentionirte reconciliation zuersuchen / weil allem Ansehen nach belli sedes in den Westphalischen Crayß transferirt werden wil / da dann Jhr Churf. Gn. deß Pfaltzgraffen Parthey Gelegenheit sich desto besser zu manutenirn, an der Hand haben / vnnd auch die Staden / so viel jmmer möglich darzu Vorschub thun werden / damit jhre Landt vnder dessen in Ruhe verbleiben köndten / worauß dann höchstgedachte J. Kön. M. endlichen einen langwirigen Krieg allernechst an dero Grentz vnd mit dero Land vnd Leuth eussersten Gefahr zuvermuthen haben / welchem besorgenden Vnheyl sie gerne in der Zeit vorgebawet sehen wolten. Wie dann endlich Jhrer Kay. M. dero Kön. M. in Groß Britannien viel fältige Intercessiones so weit respectirt vnd bey sich gelten lassen / daß zu dem End schon die Handlung zu Brüssel angefangë / auch ferners zur Haupthandlung einen andern Ort vnd forderlichst zuernennen geneygt / so wollen sie auch ferners allergnädigst geruhen / weil nunmehr Jhre Churf. Gn. der Pfaltzgraff zu allervnderthanigster Bezeigung vnd renunciation deß Königreichs Vöhmen / vnd deren incorporirten Landen sich gnugsamb erbotten / vor diesem auch in Jhrer Kay. M. den 16. Junij deß nechst abgewichenen 1621. Jahrs gegebenen Resolution / man fast darauff sich / allein Hauptsachlich fundirt, der Kön. M. zu Dennemarcken Norwegen / wie auch Jhrer. Kay. M. vnderthänigst deß wegen sub dato Eckersberge den 4. May geschrieben / vnd nunmehr einkommen seyn wird/) respectiue zu Freund Oheimlichen vnd gnädigsten Gefallen / in etwas näher mit Ertheilung deß Tituls Dignität vnd Namens zuertretten / damit also darauß probatorie besser Hoffnung auff bevorstehender Handlung / daß sie Jhre Churf. Gn. bey Land vnd Leuten auch Churf. Dignität willen vielfältig obgedachter intercessionum zu lassen gemeynt zu schöpffen.
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So seynd gleichfals höchstgedacht. Königliche Mayest. zu Dennemarck Norwegen / da deroselben Zeit vnd Orth zur Haupthandtlung ernendt werden mag / auch mit Jhrer Kayserlichen Mayest. Belieben vnnd Gefallen / Jhre Gesandten gantz gerne zuschicken / vnd der gestalt zu instruirn geneigt / daß J. Kays. M. darob genug samb zuerspüren vnd zuerfahren haben sollen / daß das jenige was von Jhrer Kön. Mayest. bißhero beschehë / bloß vnnd allein auß sorgfältigem Eyfer zu Widerbringung deß heylsamen allgemeinen Friedens vnd Abwendung fernern Landverderbens / wie auch auffrichtiger bestendiger Affection zu Jhrer Kay. M. vnd daß sie dieselbe gern in glücklicher ruhiger Regierung sehen möchten / hergeflossen vnd entsprungen seye. Anlangend Jhre Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lüneburg / daß dieselbe auß Antrieb deß Graffen von Manßfeld in dem Stifft Paderborn / Münster / auch im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln in Westphalen vnerhörte Tyranney verübe vnd noch stetigs treibe / ist davon auß den gemeinen ankommenden Avisen vnd Zeitungen der König. Mayest. zu Dennemarcken / Norwegen / so viel vor Ohren kommen / daß zwar S. F. Gn. in Werbung gestanden / auch einen vnd andern Orth vnnd Platz occupirt / dabey aber von Vervbung eintziger Tyranney nichts vernommen. Wie wol aber doch sonsten höchstgedacht Jh. Königl. Mayest. an solchem Vorhaben keinen Gefallen tragen / auch da sie deßwegen zu Rath gezogen wordë / viel anders gerathen hetten. So achten sie doch darvor / daß J. F. Gn. es zwar proprio consilio ohne Zweiffel aber / auß beweglichem Mitleiden gethan haben: Daß sie die Churf. Gn. den Pfaltzgraffen sampt dero Gemahlin vnd Erben / welche dann Jhrer Fürstl. Gn. nechste Blutsfreundt seyn / der gestalt im Elend vnnd von Land vnd Leuthen vertrieben sehen solten. Es werden aber die Königl. May. zu Dennemarck / Norwegen / daß man auß sonderbarer Affection vnd Respect höchstgedachter Jhrer Königl. May. (gestalt der Herr Reichs Vice Cantzler nach Vberlifferung der Kays. Resolution vor sich angezeigt) mit schärpffer Achts Processen nit verfahren / für eine sonderbare Freundtschafft erkennen / halten vnd der gestalt gerne vernehmen. Wie dann auch bey jetzigem Zustande fast bedencklich seyn würde / gegen Jhrer Churfürstl. G. mit schleuniger Achts Erklärung oder andern scharpffen Mitteln / dardurch sie ad desperata co̅???lia getrieben werden könnten / zuverfahren. Also wird die Röm. Kays. May. von der Kön. M. zu Dennemarcken / Norwegen / freundlich ersucht / daß sie gegen Jhre Fürstl. Gn. in Erwegung dero Jugend vnd anderer Vmbstände vielmehr Sanfftmuth vnd Gelindigkeit / als die extrema gebrauchen wolle. Sie zweiffeln dabey nit Jhre Fürstl. Gnaden dadurch leichter / als durch die Schärpffe zu andern Consiliis vnnd Bezeugungen aller schuldigen Vnterthänigkeit / gegen die Röm. Kays. Mayest. sich werde bewegen lassen / also daß dieselbe daran einen getrewen / gehorsamen Fürsten / dessen Dienste sie wider den Erbfeind oder in andern Nothfällen nützlich vnnd zu allgemeinen deß Röm. Reichs Besten gebrauchen köndten / haben vnd empfinden. Darzu dann Jhre Kön. Mayest. vielhöchstg. Jhre Fürstl. Gn. mit allem Fleiß / gestalt zum theil schon geschehen / ermahnen wollen / sc. Auff diese Replic hat sich Jhre Kays. M. also resolvirt; (Kayserlich Resolution auff die Dänische Replic.) Der Römische Kayser. auch zu Hungarn vnd Boheimb Königl. Mayest. vnserm aller gnädigsten Herrn / ist in Vnderthänigkeit vorgebracht worden / was bey deroselben der hie anwesende Königl. Dennemärckischer Gesandter Sivert Pagvisch zu Haßlaw / vber die jhme an Dato den letzten / nechst abgewichenen Monats May ertheilte vnnd eingehendigte Resolution / weiter vor vnd angebracht. Wie nun vor höchsternandte Kay. Mayest. zu gnädigem Gefallen gern vernommen / daß vorgedachter Gesandte angeregte Resolution im Nahmen seines Königs vnd Herrn / mit gebührendem Respect / vnd Danckbarkeit acceptirt / also befinden dieselbe das jenige so in vorangeregter Schrifft weiter begriffen / also beschaffen / vnd solches dero Kays. Ampt zumtheil betrifft / anders theils solche particularia angezogen werden / daß darauß abzunehmen / daß vorgedachter Gesande derselben Vmbstände nit allerding genugsam̅ informirt seyn mag / Inmassen dann das jenige was in vorangeregter Schrifft bey der Chur-Pfaltz vi armata geschehen zu seyn / angezogen vn̅ verstanden werden wil / außhabendt K. Commission / wie in oberstimbter Kay. Resolution auffgeführt vnd erjnnert wordë / vnd auß keiner andern Vrsach geschehë vn̅ erfolgt / auch der in der Pfaltz ligenden Exercitus eigentlich vnd allein / für Jhr. Kay. M. Kriegsvolck zu achten vnd zuhalten ist / vnd was gegen denselben / wie auch nicht weniger gegen deren gehorsambsten Chur Fürsten vnnd Ständen vmb jhrer / gegen Jhren Kay. Mayest. erwiesenen Pflichten / Trew vnd Standhafftigkeit willen / vom Pfaltzgraffen / vnd derer so sich für seinen General außgeben vorgenommen / höchstbenente Kay. May. zu gleich angehet / Sintemal dann mehr höchsternente Kays. Mayest. es gestalten Sachen nach / bey abgehörter voriger Resolution gäntzlich vnd endtlich verbleiben lassen / vnnd da die darinnen angedeudente Haupt-Friedens Handtlunge / zu welcher die in mehr obgedachter Schrifft begriffene Sachen / eigentlich gehörig / selber nach bester Müglichkeit zubefürdern gedencken / daneben auch Jhr Kays. May. der Königl. Würden / zu Dennemarck / sc. Friedliebendes / Gemüt also geschaffen zu seyn wahrgenommen / vnd erkennen köndten / daß Seiner Königlichen Würd. dieser Zeit vnd ehe man zu solcher Tractation schreitet / alles weitläufftige Disputat / darein auch Jhr Kayser. Mayest. sich einzulassen vnnöhtig achten / gern abgeschnitten sehen werden / hierumb so versehen Jhre Kays. May. werde obgesagter Königlich. Dennemärckische Gesandte [734] sich mit obangeregter hievorig gnädigst friedfertigen Resolution begnügen lassen / in dem zumal Jhr Kays. May. andertwert deß gnädigen erbietens seyn / bey obgezeigter Friedenshandlung hochgemeldt Königlich. Würd. in Dennemarck eingewendte Intercession in gebürlicher Obach zuhalten / sc. Bey dieser Absendung hat auch der Churfürst vo̅ Sachsen ein Intercession Schrifft für Pfaltzgraff Friderichen an Kays. May. abgehen lassen / so also lautet; (Churf. von Sachsen Intercession Schrifft vor den Pfaltzgr.) Allergnädigster Herr. Es hat der Durchleuchtige Fürst Herr Christian der Vierdte zu Dennemarck / Norwegen / der Wenden vnd Gothen König / Hertzog zu Schleßwig / Holstein / sc. Meinfreundtlicher vielgeliebter Herr Vetter / Schwager / Bruder vnd Gevatter / sc. zu mir dero Landtrach / den Vesten / meinen lieben besondern Heinrich Komporten zu Schmol abgefertiget / vn̅ mir durch denselben andeuten lassen / wie zu E. K. M. Jhr Kön. Würden abermal ein Absendung gethan / bey deroselben zuversuchen / ob die Außsöhnung Pfaltzg. Friederichs / durch gütliche Tractation / weil derselbe sich zur Renunciation auff die Cron Böheimb / vor sich vn̅ seine Erben / wie auch gebürlicher Satisfaction vnd Deprecation anerbotten / zuerßalten seye / vnd man also einsmals widerum̅ zu friedlichem Stand gelangen möchte. Darneben bey mir gesucht / ich wolte J. Kö. W. hierinnen assistiren / vn̅ bey E. Kap. M. gleichfals vnderthänigst intercediren. Wann dan̅ E. Kays. May. mir bey vnterschiedlich Schickungen auch sonsten allergnädigst zuverstehen geben / wie dero gantzes Gemüt vnd Fürhaben / vff nichts anders gerichtet / also daß man ehist zum gewüntschten Frieden kommen möchte / sie auch zu dem Ende der Durchleuchtigsten Fürstin / Frawë Isabellen Claren Eugenien Infantin in Hispanien / Ertzh. zu Oesterreich / Hertzogin zu Burgund vn̅ Braband / meiner freundtlichen lieben Fraw Mum / Commission auffgetragen / sich dahin zu bemühë / daß man alsbald zur deposition armorum, oder da solche nit zuerhalten / einer Suspension schreite / oder da auch selbige difficultirt werden solte / die Tractation deß Hauptwercks vngesaumpt vor die Hand nehmen möge / so wol E. K. M. zu dem Ende ein ansehenliche Bottschafft zu der K. W. in Engelland abgefertigt / vnd also Jhrer zu stifftung vnnd wider anrichtung friedliches Wesens tragenden Eyfer / sonderlich aber jhre Intention die gehorsame Stände von fernerm Vnheil zu retten / vnd der Gefahr zu entnemen / gnugsam an Tag geben. Vber daß der Kön. W. in Dennem. zu E. K. M. tragende Güte vnd beständige Affection / vnd wie sie jhr die Wolfahrt vnd Wolstand deß H. R. embsiglich angelegë seyn lassen / viel faltig verspürt / so wol jhres dero Vorhaben gut / vnd mit E. K. M. Vorsatz vbereinstimmend befundë / mich auch zugleich erjnnert / dz eines Churf. Am̅t erfordere / dahin mit Fleiß zutrachten / wie alle entstandene motus vnd Empörungen im H. R. ehist sopirt vnd gestillet werden mögen / habe ich vmb so viel desto weniger Bedencken gehabt / jhr Kö. W. Sachen statt zu geben / vnd mit diesem meinë vnterthänigsten Schreiben bey E. Kays. M. gehorsambst zu interveniren / wie ich nun selbsten darfürachte / daß hohe Zeit dahin zutrachten / daß man widerumb zu einem sichern beständigen Frieden im Reich gelangen möge / welches ehe nit geschehen kan / es sey dann der Brunnquell / darauß das Vnwesen entstanden gestopfft / vnd das entstandene Fewer gelescht. Alß gelangt an E. K. M. mein vnterthän. bitten / Sie geruhen der Königl. Würden in Dennemarck Suchen vnd Werbung / so wol deroselbe̅ darunder habende gute Intention wol zu ponderiren vnd zu erwegen / dero Bemühung nicht ohn Frucht abgehen lassen / sich selbsten zuvberwindë / vnnd weil der Pfaltzgraff zur Renunciation der Böhmischen Cron für sich vnd seine Erben / auch gebürliche Satisfaction vnd Deprecation (wie die Königl. Würde in Dennemarck anzeigt) sich erbieten thut / denselben nunmehr zur Außsöhnu̅g aller gnädigst kommen lassen / diese meine vnterthänigste Vorbitt allergnädigst zuvermercken / vnnd sich dessen versichern / daß es anders nichts / dann zu deß H. Reichs Wolfahrt vnd besten von mir gemeint. Hierdurch werden E. Kays. May. die Königl. Würden in Dennemarck bey guter Affection erhalten / mehrerm Vnheil / vnschuldigen Blutvergiessen / Verheerung vnnd Verwüstung Landt vnd Leuth stewren / vnnd ob Gott wil den lang gewünschten Frieden wider zubringen / auch den samptlichen Ständen deß Reichs vnnd der werthen Posterität einen vnsterblichen Ruhm erlangen. Dann Ew. Kays. M. sich dessen vergewissen mögen / daß so grosses Lob vnd Ehr sey / ob der verschiener wider dero Widerwertige erhaltene ansehenliche Victory davon gebracht / so stattlich vn̅ rühmlich wird E. Kay. Map. für vnd für nachgesagt werden / daß sie sich selbsten vberwunden / Kayserl. Gnad der Schärpffe vorgezogen / vnnd den jenigen / von deme Sie hoch beleidigt / wider zu Gnaden vnnd Huld auff vnnd angenommen / sc. Demnach nun obgemelte Erklärungen auff die vorgedachte Dennemärckische Intercession erfolget / hat der König in Dennemarck neben andern Intercedenten für gut angesehen / Pfaltzgraff Friderichen dahin zuvermögen / daß er zuforderst sein Kriegsvolck bevrlaubte vnd ab schaffete / damit das noch weitaußsehende Vnwesen desto besser componirt werden möchte. (Pfatzgraff Friderich licentirt seine Obristen.) Diesem hat Pfaltzgraff Friderich also balde Folg zuleysten sich entschlossen / zu dem Endt di / Belägerung der Statt Zabern auff gehaben darbey den Graffen von Manßfeld vnd Hertzog Christian / sampt den vnderhabenden Armaden jrer Pflicht erlassen / vnd deßwegen nach folgende Attestation verfasset; Er füge hiermit männiglich zuwissen / dz sein General vnd General Leutenant / Fürst vn̅ Graff zu Manßfeld vnd Hertzog Christian zu Braunschweig / auch alle bey sich habende Obrisien vnb Officirer / vnnd dero samptliche Soldatesca jhm [735] bißhero alle getrewe Kriegsdienst geleistet. Demnach jhm aber dieselben fürdershin zuerhalten alle Mittel gesperret / vnnd sie in seiner Pflicht ohn jhr eusserste Ruin nicht verharren könten / daß er sie nit allein nit zuverdenckë / daß sie solcher pflicht / entlassen zuseyn begehrt / sondern erliesse sie auch in Krafft diß / were auch wol zufrieden / daß sie jhre Sachen anderswo besser nachsuchen möchten / wo vnnd welcher Gestalt sie es an besten finden würden / sc. (Manßfeld vn̅ Hertzog Christian bieten jhre Dienst dem Kayser an.) Auff solche Licentirung hat der Graff von Manßfeld nachfolgenden Inhalts Schreibe̅ / mit beygefügter dieser Attestation / abgefertiget; Mons. Wir mögen euch nit bergen / daß wir / vnd mit vns Hertzog Christian von Braunschw. vnd die gantze Armada vom König in Böheimb licentirt / in Form vnd Manier / wie jhr auß beygefügter Copia zusehen: Da es Ka. M. gefällig sich vns zubedienen / sind deroselben wir vor allen andern / wo ferrn vns der Rest / so man vns schuldig / bezahlet wird / zu dienen willig / sc. Diesem Schreiben war hinzugethan ein Post Scriptum, also lautendt, Mons. Auff den Fall / da Jh. Kay. M. vns sich nicht wolte bedienen / daß sie auffs wenigst jhr belieben lassen / die Aacht wider vns zu cassiren vnd auffzuheben / vnd ein General Perdon / so wol vber die Häupter / als die gantze Armada zuertheilen; nach dë wir solches empfangen / wollen wir gleich auß dë Reich weichen / auch da jhr vns versprecht / daß wirs werden erlangen / vnd euch hierüber verobligirt / wollen wir in continenti auß gedachtem Reich weichen / zuverhütung ander Vngelegenheiten / sc. Was sich nun weiters mit dem von Manßfeld vnnd Hertzog Christian von Braunschweig zugetragen / vnd wo sie jhren Zug hingenommen / wollen wir hernach sagen. Pfaltzgraff Friderich bildete jhm zwar ein / er hette nun mit Abdanckung seiner Obristen vnnd Quittirung deß Kriegswesens / zu seiner Außsöhnung ein erwünschtes Fundament gelegt / vnnd würde nun die wider Einraumung der Pfältzischen Landen bald hernach folgen: Aber er fand sich endtlich neben seinen Intercedenten heßlich betrogen. Dann ob man auch wol den König in Engellandt der wider Einraumung der Pfaltz versicherte: Sich jmmer hin zur Friedenshandlung erbothe / war es doch nur / kurtz zusagen / Verheissungen mit Verheissungen vberhäuffet. (König in Engelland wegen Restitution der Pfaltz mit vergeblichë Verheissun gen vmbgeführet.) Gleichwol ließ sich gedachter König / ob er wol allbereit den Ernst vnd Kriegsgewalt für die Hand zu nehmë sich entschlossen hatte / dardurch zu nochmaliger Vnderrede bewegen / schickte den Herren Weston als Gesandten nach Brüssel / mit der Infantin zu tractiren / welche dann sich nicht säumig finden ließ / zu solchem Werck Commissarien zu deputirern / die (nur vmb Zeit vnd Weil zugewinnen) auff das newe einen vom Pfaltzgraffen hierzu vnderschriebenen vnnd gesigelten Gewalt an den Gesandten begehrten / zu dem End / daß man (wie sie vorwandten) versichert seyn köndte / daß derselbe alles das jenige / so zwischen jhnen abgehandelt würde / wolte halten vnd gelten lassen: Vnd wiewol der König schon zuvor auß genugsamen auff vnderschiedliche seines Tochtermanns Handschreiben sich gründenten Gewalt hatte / wolten sie doch einen vollkommenen vnd förmblichen Gewalt sehen: Darin jhnen dann der König gern nachgeben / vnd auch vorgemeltem seinem Gesandten ein völligen Gewalt / so wol in seinem als seines Tochtermanns Nahmen außfertigen lassen / welcher dann solchen neben Jhrer May. vnderschrieben vnd confirmirt. Demnach nun solcher nach Brüssel geschickt vnd daselbs vorgelegt wurde / vnd aber besagte der Infantin Commissarien mehr nit / als dieses eintzige Titulwort (Churfürst) darin zu tadeln gefunden / haben sie solchen zu ändern / zu ernewren / vnd diesen Titul außzulassen gebethen / mit dem Vorwandt / sie köndten mit gutem Gewissen auff diesen Titul keine Handlung antretten. Der König in Engellandt wolte an seinem Ort nichts / was zur Composition förderlich seyn möchte / verabsäumen / liß derhalben jhnen alles scrupiliren zu benehmen / erwehnten Gewalt in ein newen Modell giessen / vnd diesen Titul / doch ohne Abbruch vnnd Praejuditz desselben gar außlassen. Es haben aber viel / denen der Papisten Intention schon guten Theils bekandt gewesen wol gemercket / daß dieses practicirte hin vnnd her schicken alles dahin angesehen / die Sach nur auff die lange Banck zu spielen / vnnd dardurch zuverhindern / daß gemelter König vber die damals albereit auff seinen Gold versprochene Hülff von 8000. Mann zu Fuß vnd 1600. zu Roß / nit ein mehrers in die Pfaltz / oder auch in Flandern / oder anderswohin schicken / ein Lermen vnd also eine Diversion machen solte. Wie nun besagter Gewalt solcher gestalt außgeschmiedet / vn̅ zum andernmal wider hingeschicket wordë bekompt der König Schreiben de Dato 18. Jun. darin er verständiget würd / daß eigëtlich der Frieden nit wol zu Brüssel würde können geschlossen werdë / in Betrachtung / dz solch Werck das gantze Reich angienge vn̅ betreffe / vn̅ daß deßwegen der Kayser deß Reichs Chur vn̅ etliche andere Fürsten nacher Regenspurg zusamen beruffen: darbey J. Kön. M. freygestellet wurde / ob sie jhrer Seits jemand darzu abordnen wolte̅. Welcher seltzame Proceß dem König sehr frembd vorkommen / sich dessen in seiner Antwort zum höchsten vnd schärpffesten beschweret; vnd neben dem weil der kleine vberbliebene Rest der Pfaltz in der eussersten Gefahr vbergehens gestecket / weil vnmüglich / so vielen vnnd starcken Feinden in die Harr zu widerstehen / hat er diesen gewaltigen Streich in etwas zubrechen / die Stätte Heydelberg / Mannheimb vnnd Franckenthal in seinen Schutz genommen. Aber es hat auch dieses nicht hindern können / daß nit die zwo ersten bald darauff belägert / vnd zwar das eine mit Gewalt eingenommen vnd ruinirt / das ander aber zum Accord gezwungen worden. Welches dann also nacheinander erfolget; Demnach Pfaltzgraff Friderich mit Hertzog Christian vnd dem Graffen von Manßfeld auß [736] der Pfaltz in das Elsaß vor die Statt Zabern gerucket / hat darauff der General Tilly Ladenburg ohne sondern Widerstandt wider in seinen Gewalt gebracht / vnd von dar förters den 21. Junii nach Heydelberg angezogen / vn̅ als er sein Quartier in dem nechsten Flecken Hentschheim genommen / vnd vermercket daß er selbiger Statt vnnd Schloß von dem gegen vber gelegenen Berg / so man den Heiligen Berg nennet / grossen Schaden vnnd Abbruch thun köndte / hat er vor allen Dingen desselben / vnd der darauff ligenden eussersten Schantzen / welche von der Statt Guarnison auß gewissen Vrsachen schon 3. Monat zuvor war quittirt worden / sich bemächtige / dieselbe / weil sie etwas zerfallen gewesen / außgebesser vnd besetzt. Von dannen auß / wie auch auß den Ruinen vnd zerbrochenen Mawren deß vnden an besagtem Berg hart am Necker / gegen der Statt vber gelegenen / verbrandten Dorffs Newenheimb / denen in der Statt mit hefftigem Schiessen zuzusetzen angefangen / auch etlich mal auff die vbrige Aussenwerck vnnd Schantzen auff vorbesagtem Berg / so ein wenig besser herabwarts gelegen / doch ohne sonderlichen Effect / außgefallë / auff dem gantzen Berg hin vnd wider gestreifft / vnd vnzählige Musqueten Schüß in die Statt vnd Häusser gethan / welches also fort den 22. continuiret worden. Den 23. haben die Tillische sich oben vber die Höhe deß Bergs Hauffen weiß vnnd durch den Wald herab biß an vnd in die Weingarten hinein begeben / da sie gegen der Brücken vber zu schantzen angefangen / vnd hefftig vff die vor derselben gelegte Schantze̅ / wie auch auff die Corpsdegarden geschossen / in Meynung sich der Necker Brücken zubemächtigen / vnnd zugleich den erstberührten vbrigen vff dem Berg ligenden Scha̅tzen den Entsatz auß der Statt abzuschneiden:
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Aber sie seynd damals auß denselbigen / wie auch von dem Geschütz auß dem Schloß zurück getrieben vnd verjagt worden. Darmit sie sich nun vor gemeltem Geschütz auff den Hügeln deß Bergs versichern möchten / haben sie viel tausend Büschlein wie auch ein grosse Anzahl Schantzkörbe verfertigt / vnd sich damit / weil der Zeit auff dë Berg nit wol zugraben / versehen vnd verschantzet. Den 24. ist das scharmütziren zwischen beyden Theylen wider angangen / vnnd als der Gubernator der Tillischen Intent auß jhrem herbey tringë vermercket / hat er etliche newe Brustwehren vnnd Schantzen gegen sie oben an dem Berg / gegen der Brücke vber / zu Defendirung derselben / von Steinen / Reisig vnd anderm dergleichen verfertige̅ / auch mit zwey hundert Mußquetirern ein Außfall auff die Tillische thun lassen / welche dann mehrerntheils hinder den Büschen zu 2. oder 3. gelegen / vnnd fast wie die Enchhörner von einem Baum zum andern gesprungen vnd Fewer auff die Statt herab geben; Da haben sich die Außfallende in Form eines halben Monds / gleich wie man etwann auff Jagten / das Wild auffzutreiben / zuthun pflegt / rings vm̅ den Wald gethan / vnnd also mit continuirlichem schiessen denselben durchgangen / die Tillische also auß demselben / die Höhe hinauff / in die von jhnen eingenommene Schantz / vnd folgendts auch auß derselben gar vber den Berg hinab getrieben. Doch haben sie die Vberhand nit lang behalten / weil die Tillische bald darauff in starcker Anzahl / mit Macht vnd Fury wider angesetzet / also daß sie getrungen worden / sich zurück zubegeben / doch wurden nichts destoweniger die Scharmützel den 25. 26. vnd 27. Tag vnd Nacht continuiret / also daß in denselben / wie auch hernach in etlichen andern auff der Statt Seithen ein Capitain vnnd 37. Soldaten zu Fuß vnd 2. Reutter todt geblieben / ohne die verwundten: Doch ist auff der andern Seithen ein grössere Anzahl vmbkommen vnd in die 100. gefangen worden. Als nun die Statt also geschlossen worden / haben zween Manßfeldische Capitain / so wegen dieses plötzlichen Angriffs nicht mehr hinauß geköndt zu jhrer Armada / zwo newe Compagnyen zu Fuß auffgerichtet / von etwa 380. Mann / welches eytel Manßfeldische vnnd andere Soldaten gewesen / so entweder dahinden gebliebë / oder sonst kranck darinn gelegen vnd wider genesen: Gleicher gestalt haben sich auch bey 89. Reutter darin beysammen gethan / welche täglich außgefallen vnd den Tillischen viel Abbruch gethan. Da nun General Tilly gesehen / daß er jenseit deß Neckers nicht viel außrichten köndte / ist er den 28. dieses auffgebrochen / zu Ladenburg mit seiner Armada vber den Necker gezogen / vnd vff der andern Seithen vor die Statt kommen / sich vor derselben / nach dem er beneben der Antollerey sein Ouartier zu Leimen genommen / das Fußvolck aber zu Rohrbach / vnnd die Reutterey zu Wißloch / Nußloch / Eppelheimb / Wiblingen / Schwetzingen vnd der Orthen losirt / offtmals in voller Schlachtordnung erzeigt. Darauff es dan̅ täglich Scharmützel abgeben / welche dieses Orts alle zuerzehlen / dem Leser zuverdrießlich seyn würde. Die Frücht wurden vnder solchem Verlauff vmb die Statt herumb / wie auch die nechstgelegene Dörffer vnd Flecken mehrerntheils angestecket. (Crabaten hausen vbel in deß Marggr. vo̅ Durlach Landen.) In dessen streifften die Tillische sehr auß in die vmbligende Herrschafften / vnd thaten sonderlich die Crabaten vnd Cossaggen in deß Marggraffen von Durlach (wiewol selbiger dieser Zeit sich gantz von dem Kriegswesen abgethan hatte) Land mit Mord / Raub vnnd Brand biß an die Würtenbergische Grentzen grossen Schaden / verwüsteten alles jämmerlich / schlugen den Fässern die Böden ein / schnitten die Bett auff / vnd zerstreuweten die Federn / den Kindern haweten sie die Köpff ab vnd zerstücketen sie hernach / die Eltern so sie bekamen vnnd nicht gar ermordeten / richteten sie jämmerlich zu. Sie streifften auch biß an den Boden See / der Enden jhnen die Eydgnossische Landtleuth auffpasseten vnnd viel erschlugen / also daß sie sich nicht weiter ins Gebirg wagen dorfften: An andern Orthen haben sie viel Vieh weggeholt vn̅ vnsäglichen Schaden getha̅. Förters haben die Tillische neben den Spanischen (Landaw vnd andere Orth von den Tillischen eingenomme̅.) die Statt Landaw vnd hernach einen Orth nach dem andern / darunder vornemblich Frieselsheim / Wintzingen vnd Newstatt eingenommen. Es setzten auch 2. Bischofflich Speyrische Fahnen mit 2. Stücken Geschütz vber den Rhein / beschossen das Schloß vnd Marckt Marientraut vnd nahmen es ein / darauff haben sie auch Kyrweiler / Dideßheimb vnd andere Speyrische Ort / so der Manßfelder besetzt gelassen / wider in jhren Gewalt gebracht. Vnder andern ist das Stättlein Heydelsheim wie auch sonst viel andere Dörfer vnd Flecken in Grund abgebrand worden. (Hagenaw vnd Speyr von Hertz. Leopold eingenommen.) Ingleichem hat Ertzhertzog Leopold als er durch den Abzug deß Manßfelders vnd Braunschweigers wider Lufft bekommen / mit vielem Kriegsvolck sich wider auß dem Obern Elsaß herab begeben / die Statt Hagenaw / nach dem die Manßfeldische solche verlassen / vnnd etliche vornehme Innwohner vnd Juden / solche zu rantzioniren mit genommen / wider occupirt vnnd mit einer starcken Guarnison besetzt: Darauff mit etlich tausent Mann durch ein sonderlichen Vortheil der Statt Speyer sich bemächtiget / der Bürger Soldaten abgeschafft / vnd die Bürger disarmirt. (Germersheim von Leopoldischen eingenommen.) Nach solchem ist er vor Germerßheimb gerucket / selbiges Orth belägert vnd beschossen / dardurch die Innwohner in grossen Schrecken gerathen / vnd mehrerntheils sampt der Besatzung zur andern Pforten hinauß gewichë. Solches die Leopoldischen vermerckende / haben den 14. das Stättlein erstiegen / worauff die Crabaten alles was sie noch von Bürgern / Soldaten / Weib vnd Kindern angetroffen / nidergehawen / welches als es Ertzh ertzog Leopoldus vernommen / hat er bey Leibs vn̅ Lebens Straff außblasen lassen / keinem Menschen mehr am Leben etwas zuthun / dadurch das massacriren ein End genommen.
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(Wormbs von den Leopoldischen eingenommen.) Kurtz hernach hat er auch der Statt Worms / welche bißhero den Bayerischen vnd Spanischen viel Proviand vnnd andere Notthurfft hergeben müssen / sich impatroniret / vnnd die Bürger jhre Soldaten abschaffen lassen. (Heidelberg wird mit Ernst angegriffeu.) Hierauff ist ein Theil deß Leopoldischen Volckes zu Speyer vber Rhein gesetzt / sich mit den Tillischen conjungirt / vnd die Statt Heydelberg mit gantzer Macht angegriffen / das grob Geschütz / so bißhero noch nit darvor gebraucht worden / an füglichen Orthen plantirt / vnnd gewaltig zubeschiessen angefangen. Don Cordua aber ist mit seiner Armada in 12000. Mann starck durch Sarprücken dem Manßfelder vnnd Hertz. von Braunschweig nachgezogen / davon wir hernach an seinem Orth ferrnere Meldung thun wollen. (Heidelberg mit stürmender Hand erobert.) Demnach nun in dessen der Bayerische General / Johann von Tilly vmb Wiblingen sein Hauptläger geschlagen / hat er je länger je näher gegen der Statt Heidelberg approchirt / vnd den 10. Augusti vmb den Mittag vber den Geißberg an zweyen Orthen etlich Compagnien nemblich bey dem Trutz Bayer / da sie der Statt Mäwrer / die eine newe Redut machen sollen / verjaget / aber hernach von den Belägerten wider abgetrieben worden: Vnnd dann hinder dem alten Schloß oben an dem Cammerwald vber der Klingen / da sie sich vnderstanden etlich Vihe / welches mitten an dem Berg geweydet / wegzutreiben / welches sie aber nicht ins Werck richten können / weil die Besatzung auff dem alten Schloß so starck Fewer auff sie geben / daß sie vber die Höhe widerkehren müssen / rücken lassen. Etliche Tag hernach haben zwey hundert Tillische Soldaten fünff Schiff vnd viertzehen Na [739] chen mit Proviand vnnd allerhand Materialien den Necker herab convoiren wollen / sind aber von den Pfältzischen auß Dilßberg vberfallen / viel von jhnen erschossen vnd ersäufft / die Schiff außgeladen / in Brandt gesteckt vnnd versenckt worden. Den 15. Augusti haben die Tillische oben auff dem Berg bey dem Fasangarten augefangen zu approchiren vnd Lauffgräben zu machen / vnnd Nachmittag an der kleinen Reduten oben vber dem alten Schloß / das Affen Nest genandt / angesetzt / aber wider abgetrieben worden. Aber bald darauff mit groben Stücken vom Geißberg herab / aldaroben sie allernechst bey dem Cammerwald ein Batterey vnnd etlich kleine Schantzen von Erdt vnnd Büscheln auffgesetzet / die Statt vnnd das alte Schloß zubeschiessen angefangen. Auff welches den 16. Augusti deß General Tilly Trommeter / so vor einem Jahr die Statt auch auffgefordert dem Gubernatorn Merven zwey Schreiben eingeliffert / darinnen Tilly sich zur Mündlichen Vnderredung anerbotten: aber der Gubernator hat jhn an den General Veer nacher Mannheimb gewiesen. Nach solchem hat Tilly mit groben Stücken ohn vnderlaß schröcklich auff die Statt schiessen lassen / also daß die Belägerten Blendungen mit Tüchern in den Zwerchgassen auffgespannen / damit sie etwas sicherer wandlen möchten. Es sind bey solchem Schiessen etlich halbe Carthaunen Kugeln in die Kirch zum Heiligen Geist gerathen / dardurch ein Pfeyler zerschmettert / vnnd ein Stück von Churfürst Ludwigen Epitaphio abgeschmissen worden. Damahls seynd die Belägerte auß dem Fasangarten außgefallen / vnnd die Tillische auß jhren Lauffgraben verjagt. Den neuntzehenden Augusti hat General Tilly / auff vorhergangen gewaltig Schiessen / einen starcken Sturm auff den Trutz Kayser / aber vergeblich / thun lassen. Gegen Abend ist ein schröcklich Vngewitter erfolget / mit Donnern vnnd Sturmwind / vnnd hat solches ein groß Stück Tach an der Necker-Brücken weggeführet / auch die Cortegard eingeworffen / vnd in dem Läger mehrerntheils Zelten vmbgerissen. Darauff den ein vnd zwantzigsten Augusti wurde das Glocken leuten vnnd Vhrnschlagen in der Statt abgestellet. Mitler weil sind die Tillische je länger je näher mit jhren Lauffgräben gegen der Statt gerucket / vnd den 27. Augusti auff den höchsten Gipffel deß Bergs grob Geschütz gebracht / darauß wie auch auß andern sie förters in die Vorstatt vnnd auff die Aussenwerck vor dem Speyer Thor dermassen geschossen / daß sich die Belägerte schwerlich darinn erhalten mögen / vnnd ob wohlauch Fewerkugeln vnnd Granaten mit eingeworffen worden / ist es doch ohne senderlichen Schaden an Leuthen abgangen. Bald hernach haben die Tillische die kleine Schantz vnden / an dem Trutz-Kayser / das Krähnest genandt einbekommen. Den 1. Septembr. sind die Belägerte außgefallen auß dem alten Schloß / die Kayserische auß jhren Lauffgräben getrieben / vnnd jhrer in 60. erlegt. Den 5. Septembr. haben die Tillische gegen Abendt / nach dem ein Trompeter auff der Spitz deß Geißbergs ein Losung geblasen / mit grosser Fury zugleich an allen Kanten vnnd Schantzen der Belägerten gesturmbt / aber allenthalben Mannlich abgetrieben worden / außgenommen zwo Schantzen jenseit deß Neckers / so sie vberwältiget. Demnach nun desselben Tags mehr Stück in dem Läger ankommen / hat General Tilly den folgenden gantzen Tag vber ohne auffhören auß allen Battereyen die Statt vnnd Aussenwerck hefftig beschossen / vnnd darauff gegen Abend abermal ein General Sturmb an allen Kanten vnnd Schantzen mit viel Hundert Leytern vnnd stätiger Erfrisch-vnd Entsetzung der Stürmenden in zwo Stund lang thun lassen / da sich dann die Belägerten in solcher Zeit mehrerntheils tapfer gewehret / vnnd sonderlich die Engelländische vnnd Niderländische in dem Fasangarten / vnder dem Commando deß Englischen Ritters Herbert / so das Schloß zuverwalten jnnen gehabt / vnnd / als er im dritten secundiren durch den Kopff geschossen / erlegt worden; Vnnd dann die Niderländer vnnd Teutschen auff dem alten Schloß / alda die Tillische etlich mahl abgeschlagen worden / vnnd also davon ablassen vnd weichen müssen: Wie nicht weniger auff der Batterey am Necker / vor der Speyer Pforten / da sich die Landtschadische Compagny so tapffer gehalten / daß sie nicht allein den Feindt von dem Wall ab / sondern auch mit einem Außfall weit in das Feldt hinauß getrieben vnd verfolget hat. Aber vnder dessen haben 6. Compagnyen / so den Trutz Bayer gestürmbt vnnd endtlich erobert / sich von oben her dem Trutz Kayser / vnnd andere von vnden hinauff demselben genähert / auch vnden auff der Ebne den Wall an allen Orthen daselbst herumb / wie ingleichem an der Speyer-Pforten / erstiegen / mit vier gantzen vnnd zwo halben Cartaunen von vornen her auff dem flachen Feldt / vnnd dann mit achtzehen Stücken von der Seithen / vnnd hinden her vom Gebirg herab also geschossen / daß kein Mensch sicher auff den Wehren vnnd Wercken stehen oder fechten können / dahero dann erfolgt / daß die Belägerte der Enden / weil sie ins gemein zu so weitläufftiger Statt vnnd Fortificationen zu Schwach / auch durch vnnachlässiges langes Wachen gantz ermattet gewesen / vnnd kein Entsatz oder Secundiren gehabt / theils erlegt / theils verjagt worde / vnnd also die Tillische sich aller Aussenwercken bemächtiget. Worauff der Gubernator / als er gesehen / daß die Soldaten auß dem nechsten Ravelin vor gemelter Pforten zu rück in die Vorstatt geloffen / auß Sorg daß die Bayerische nicht zugleich mit jhnen hinnein trüngen / zu dem kleinen Thürlein vnnd Haspel zugeeylet vnnd dasselbe zuschlagen / vnnd die Soldaten in den andern Aussenwer [740] cken in dem Stich gelassen / die denn von den Tillischen mehrerntheils massacrirt worden. In diesem Lermen haben die Crabaten / bald Anfangs / in dem die Guarnison vnnd Bürger anderswo zu wehren gehabt / mit jhren Pferden durch den Necker gesetzet / in die Vorstatt kommen / vnnd Fewer an vnderschiedtlichen Orthen eingelegt / da zugleich die andere Tillische auch starck in die Vorstatt eingetrungen: Derhalben der Gubernator (nach dem er zuvor einen vom Feind / so jhm mit einer Partisan begegnet / vnd Sancta Maria die Losung geben / niderschiessen / auch in zwölff andere Crabaten erlegen lassen) sich in die alte Statt reterirt / dem die Bürger von der alten Statt / so auff jhrem Posto sich wacker gewehret / durch das Mittel Thor auch gefolget. Die Tillische aber haben jhre Victory prosequirt / vnd die alte Statt auch angefallen. Darauff zwar der Gubernator durch einen Capitayn vnnd Trummelschläger / beneben zweyen Cantzley-zweyen Vniversitäts vnnd zweyen Rathsverwandten vmb Abwendung der Plünderung vnd Verschonung deß Volcks / zu Parlamentiren sich anerbo???ten / aber die Antwort bekommen / warumb ers nicht eher gethan / das Volck were nun in der Fury vnd vnmüglich zu rück zu halten. Darauff er mit den vbrigen Befelchshabern vnnd Soldaten / etlich Personen von der Vniversität / vnnd etlich Bürgern vnd Weibs Personen sich ins Schloß salvirt vnnd den Tillischen auch die alte Statt vberlassen / darinn es dann an ein jämmerlich Zettergeschrey vnd Wehklagen / durch niderhawen / Plundorn vnnd Gelt herauß martern / mit Däumeln / Prügeln / Nägelboren / Schänden vnnd anders dergleichen gangen / da zugleich die Brunst in der Vorstatt mächtig vberhand genommen / vnnd den reichen Hospital / das Prediger Closter genandt / auch angegriffen / vnnd ist solch wüten vnd toben deß Kriegsvolcks biß in den dritten Tag contimuret worden. Deß andern Tags hat General Tilly den Obristen Montigni in das Schloß zu dem Gubernatorn geschickt / vmb zuvernehmen / was sein Intent were / der dann wider einen Capitain mit besagtem Obristen herunder geschickt / vnnd dem General Tilly anzeigen lassen / sein Will were / wann es müglich / das Schloß noch zehen Jahr zu defendiren / vnd möchte er zuforderst von jhm wissen / was sein Intention vnnd Begehren were: Darneben solte er jhm vergönnen / seinen Generalen Horatium Veer gen Mannheimb deß zugestandenen Vnglücks zuberichten / darbey zuvernehmen / was jhm weiter zuthun seyn würde. Hierauf hat General Tilly wiewohl vngern / angeregtem Capitain einen Trompeter nacher Mannheimb mitgeben. Demnach nun selbiger folgenden Sontag / als den achten Septembr. auff welchen Morgë General Tilly die erste Meß in der Kirchen zu dem Heiligen Geist halten lassen / widerum̅ zurück vnd in dem Schloß ankommen / dem Gubernatorn sampt seinen Kriegsräthen deß General Veers Antwort vnnd Resolution angedeutet / daß nemblich er dißfals alles in deß Gubernatorn Hand stelle / der möchte thun / was jhn am rathsambsten dünckete / vnnd was er am besten bey Gott / bey dem König vnnd seinem eigenen Gewissen zuverantworten getrawete / ist in gedachtem Kriegsrath berathschlaget worden / was wol am fügligsten ist vorzunehmen / vnnd ob das Schloß noch zu halten were: Weil sie nun gesehen daß vom General Veer keine Vertröstung einiges Succurs geschehen / auch viel andere Vngelegenheiten vnd Mängel / sonderlich an Kraut vnd Loth vnd andern Materialien im Schloß mit einfielen / das Volck zuforderst mehrerntheils vnwillig vnd zur Meutenation geneigt war / auch General Tilly auff die Ergebung starck trange / als ist ein Accord folgendes Innhalts geschlossen worden. 1. Solte der Gubernator das Schloß sampt dem Geschütz mit allen andern darinn sich der Zeit befindtlichen Sachen / so Pfaltzgraff Friderichen vnnd seiner Gemahlin zuständig weren / im Nahmen Jhrer Kays. Mayest. cediren vnnd einraumen. 2. Solte sampt seinen vnderhabenden Soldaten vnnd Officirern mit fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / Kugeln im Mund / Ober vn̅ Vnderwehren / auch Sack vnd Pack abziehen / dë Bürgern aber nichts mitnehmen / solte auch jhnen zu solchem Abzug sicher Geleith vnd ein General Paßzedel gegeben werden. 3. Solten so wol naher Franckfurt als auch an andere Orth vnd End / wo sie hinzuziehen vorhabens weren / doch ausserhalb der Pfaltz sicher confoiret werden. 4. Solten jhnen etliche Wägen zu Abführung jhre Pagagy mit gegeben werden. 5. Alle Officirer vnnd Soldaten welche dem Röm. Reich vnmittelbar nit vnderworffen / solten ohne Rantzion ledig gelassen / dargegen auch anderseiths Gefangene ohn allen Entgelt auff freyen Fuß gestellet werden. 6. Den Krancken solte biß zu jhrer Gesundheit in der Statt zubleiben erlaubet seyn. 7. Solte niemandt Schulden oder anderer Sachen halben an Leib oder Gut arrestirt oder auffgehalten werden. Auff diesen getroffenen Accord ist den 10. Septembris die Guarnison mit 10. fliegenden Fähnlein mit etlich vnnd dreissig Reuttern auß dem Schloß durch die Statt abgezogen. Da dann theils begierig Tillisch Kriegsvolck wider das gegebene Quartier die Außziehende zuberauben ja gar niderzuhawen sich vnderstanden / also daß General Tilly selber mit blossem Degen abwehren / vnd biß gen Weinheim zwo Meylen vnder Heydelberg sie begleithen / auch von dannen mit etlich Cornet Reuttern biß gen Franckfurt confoiren lassen. Nach dieser Eroberung hat General Tilly [741] seinen Intent auff Mannheimb gerichtet / zu dem (Man̅heim vo̅ den Tillischen belägert.) Endt etliche Ingenieur dahin / die Gegend zu besichtigen / vnnd wie das Läger zu formiren vnnd Lauffgräben zumachen abzuzeichnen / mit etlich Compagnien zu Roß vnd Fuß geschicket. Darauff ist den 10. Septembr. die Bayerische Armada von Heydelberg hinab gerucket / vnnd das Fußvolck hinder das Bellenwerth an den Necker auff ein schöne Awe sich gelägert / die Reuterey aber hat sich bey dem Schaffbrunnen / nahend Rheinhausen sehen lassen / auff welche die Mannheimer auß grobem Geschütz starck Feuwer gegeben vnnd sie dardurch zurück getrieben. Vnderdessen aber hat ein theil deß Tillischë Fußvolcks deß Thambs / darauff man von Neckeraw gen Mannheim gehet / sich impatroniret / darhinder weil es trucken Wetter gewesen alsobald verschantzet / vnnd auff die Pfältzischen im newen Hornwerck an dem Rein angefangen Fewer zu geben. Darauff den 11. Septembr. kamen sie in das Bellenwerth / verschantzten sich darinn / vnnd setztenden Pfältzischen in dem Hornwerck / genandt die Kraut oder Baumgarten mit schiessen starck zu: Kamen auch den folgenden tag vber den Rhein / vnnd machten sich hinder die Brücken Schantz / vnnd schossen starck auff die Pfältzische auff dem Werth / gewannen aber jhnen nicht viel ab / doch wurden deß Nachts durch einen Schiffmann alle Soldaten in die Festung geholet. Dë 13. thäten die Mannheimer einen Außfall / vnnd trieben die Tillische an Dreyen Orten hinder dem Thamb hinweg / darüber jhrer ein grosse Anzahl auff dem Platz blieben: Aber doch kamen die Tillische deß Abendts wider vnd begaben sich mit einer stärckern Anzahl dahin. Die Belägerung nun desto füglicher zu continuiren / hat General Tilly darnach getrachtet / wie er das alte Schloß / welches vor Zeiten die Festung Eichelberg geheissen / darinnen einsmals ein Papst gefangen gelegen / in seinen Gewalt bringen möchte / zu dem End er gegen vber schantzen vnd den 19. mit 3. Stücken beschiessen lassen / weil aber sein Volck deß Orths auß der Festung mit schiessen auß groben Stücken wider weggetrieben worden / hat er den Rhein herunder näher hinzu geschantzet / vnnd selbiges zubestürmen Bereitschafften gemacht. Als nu̅ die Besatzung darinnen ein solchen Gewalt außzustehë zu schwach / es auch solche zuverstärcken / an Volck gemangelt / als hat der Englisch General Veer die Doppelhacken vnd was sonst mehr drinnen gewesen / herauß nehmen in die Festung bringen die Besatzung sich auch dahin reteriren / vnd das Schloß in Bra̅d steckë lassen. Weil nun hieruff den Tillisch. solches nit viel mehr genutzet / sind sie den 24. Septembr. vber den Necker gesetzet / darüber eine Brück gemacht vnd sich angefangen zuverschantzen / hingegen die Mannheimer jhre Neckerbrücken auffgezogen vnd die Borten davon genommen. Ferner haben die Tillische vber Rhein sich zwischen der Brücken Schantz vnd dem Herrnsenhoff vergraben vnd mit Stücken starck in die Festung vnnd Statt geschossen / aber kein Schaden gethan als daß einem Weib der Kopff weggeschossen worden. Den 28. sind die Tillische von dem Herrnsenhoff deß Nachts mit Schiffen auff die Mülaw gesetzet / mit grossem Geschrey auff die Mannheimer Soldaten darob / deren nur 40. gewesen / angefallen vnd sie in die Statt gejagt. Den 30. sind sie dem Kirchoff zugelauffen / vnd vngeachtet man auff sie mit Stücken vnd Mußqueten häfftig geschossen / sich darauf verschantzt / da dann die Todten mit auffgraben worden / welche sie zum theil auff die Lauffgräben gestellet. Es ist dieser Orth durch einen Soldaten / so die Schildtwacht halten sollen verrathen worden / daß er gleichsamb den Belägerten ein Vorschantz seye / Jtem daß daselbst der Wall am nidrigsten vnd der Graben fast trucken were. Dann ob wohl zuvor vmb die Statt die Gräben voll Wasser gewesen / so hatt doch wegen deß truckenen Herbsts / vnnd daß der Necker vnd Rhein sich sehr gemindert / solches sich auch verlohren: Der Rhein ist zwar einsmahls gewachsen / daß alles wider voll Wasser worden / aber die Erdt hat es in zweyen Tagen gantz wider verschlungen / vnd ist bey Menschengedencken nit so trucken vmb Mannheim gewesen / als in dieser Belägerung / also daß auch die Belägerten sich verlauten lassen / die Element weren auch wider sie. Als nun die Tillische von dem Kirchhoff vnd Krautgarten her biß an die Necker Brücken geschantzt / vnd an 3. Otthen jhre Stücke gepflantzet gehabt / haben sie den 8. Octob. die Statt deß morgens frühe anfangen zu beschiessen / vnnd solches biß vmd 1. Vhr Nachmittags continuiret. Derowegen der General Veer / hierauß vermerckende daß sie die Statt zu stürmen vorhetten / die nechste Häuser an der Festung vnd die Eckhäuser an den Gassen anzünden lassen / vnd weil ein zimlich starcker Sudwind gangen / sind die meisten Bäw / außgenommen etlich newe Steinerne / welche nit brennen wollen / in die Aschen gelegt worden / darauß die Tillische abgenommen / daß die Belägerte die Satt zu quitiren im Sinn hetten / wie sie dann auch auff den hohen Eichbäumen in der Mühlaw in die Statt auff die Brücken / vnd wie die Belägerte etlich Tag darüber jre beste Sachen in die Festung geflehnet / sehen können. Auff solches sie einen Generalsturmb an die Statt gethan / denen die Belägerte viel Granatë vnd Pechkräntz entgegen geworffen / weil sie aber zu starck / hat man die Soldaten zurück in die Festung sich reteriren lassen / darauf die Tillische der Statt / darinn sie aber doch nit viel Beuthen / weil die besten Sachen in die Festung geflehnt / vn̅ das vbrige durch den Brand verderbt wordë / bekommen / sich impatroniret / wie auch zugleich deß newen Hornwercks am Rhein eingenommen / förters den Rhein herunder an die Festung geschantzet. Durch solche Eroberung haben die Tillische ein grossen Vortheil bekommen / der Festung desto füglicher beyzukommen / dann sie auß den hohen steinern Häusern / so vom Brand vberbliebë [742] in die Festung sehen vnnd mit Musqueten derein schiessen können / den Stattwall / darauff sie nur ein Brustwehr auffwerffen dörffen / auch zum Behuff gehabt / deßgleichen das Erdreich vnd viel Löcher in der Statt / darauß man Keller machen wollen / zum fortschantzen bequem gewesen / daß sie also in kurtzer Zeit biß an den Graben der Festung kommen / deren sie das Wasser / weil sie etwas höher als die Statt ligt / abgegrabë / also daß es an theils Orthen kaum 2. Schuh tieff geblieben; Die Belägerte sind zwar einsmals außgefallen / etliche von den Tillischen erschlagen / vnnd 10. gefangen / weiters aber nicht herauß gedörfft oder geköndt. (Man̅heim den Tillischen vbergenben.) Weil nun der General Veer vermercket / daß die Tillische Bereitschafften machten die Festung anzufallen / zu dem End auch schon Erden in den Graben geworffen / vnd viel tausend Wellen denselben vollends zufüllë fertig gemacht / seine Soldaten hingegen müd vnd verdrossen waren / weil sie in 6. Wochen wenig abgelöset oder von jhrem Posto kommen / auch nur von geschrotener Frucht / ob wohl gemahlen Mehl noch ein guter Vorrath / grob Brodt essen müssen / darnebë viel kranck worden / Jtem daß keine Entsatzung zu hoffen / das geflehnte Land vnd Stattvolck vnter dem freyen Himmel gelegen / vnd mit Weib vnd Kindern hette verderben müssen / zu dem nit gnug Backöffen vorhanden / vnnd das Holtz auch abgangen / Jtem kein Gelt vorhanden die Soldaten zu bezahlen / vnd kein Artzney für die Verwunte vnnd Krancke mehr in Vorrath gewesen / vber diß auch ein grosser Gestanck sich ereuget / auch die Bayerische durch Kundtschafft vnnd Verrätherey gewust / wieviel Pulver die Belägerten noch vbrig / als hat gedachter Veer neben dem Obristen Waldmanßhausen den 20. Octobris einen Trummelschlager mit einem Hauptmann / zu accordiren / auß der Festung geschickt / da dann tractiret vnd den 23. Octobris folgender Accord geschlossen worden; 1. Daß die Guarnison auß der Festung mit Sack vnd Pack nach Kriegsgebrauch außziehen solte. 2. Der General Veer solte 2. Falckonet mit zugehöriger Munition mit sich nehmen. 3. Dreyssig Fuder Wein vnnd 200. Malter Mehl / vnd davon der Guarnison auff drey Tag Profiand zu Land mit sich zuführen / das ander zu Wasser fortzubringen. 4. General Tilly solte den General Veer mit seinen Soldaten zu Land mit 1000. Pferden auf Franckfurt sicher begleithen / vnnd daherumb 14. Tag still zu ligen vergünstigen / biß daß ein Englischer Commissarius mit Ordinantz ankommen möchte / das Volck weiter zuführen. 5. Alle in die Festung geflehnte Güter solten jederman frey stehen / widerumb nach eines jeden Belieben ohn einigen Eintrag zu transportiren / wo es jhm gefällig. 6. Alle Theologen vnd andere Kirchendiener solten vnmolestiret in Mannheimb verblieben / so (1622) lang / biß sie sicher vnd auff weiter vnderkommen von dannen verreysen möchten. Wie nun dieser Accord geschlossen vnnd von beyden Theilen vnderzeichnet worden / ist den 25. Octobr. der General Veer mit seinem bey sichhabenden Kriegsvolck außgezogen. (Franckenthal wird vom Tilly angegriffë.) Nach dem der Graff von Tilly zu Mannheim alles in gute Ordnung gestellet / hat er sich darauff auch an die Statt Franckenthal gemacht / selbige von ferrmen belägern vnnd mit herzuschantzen vnnd Approchiren / grosse Arbeit anwenden lassen: Aber die Belägerten als Desperat / haben sich dermassen gewehret vnnd so verbittert darauff geschossen / daß sich fast keiner ohne grosse Gefahr von den Tillischen dörffen blicken lassen. Weil es dann ohne das auch angefangen hart Wetter zugeben / vnnd im freyen Feld nicht wol mehr zu ligen seyn wollen / als hat General Tylli die nechste vmbligende Dörffer abbrennen lassen / in den ferrnern aber ein Theil seines Volckes eingeleget / die in der Statt allgemach außzumatten / welche aber offt außgefallen / hin vnd wider gestreifft / vnd was sie angetroffen / vnnd ereylen mögen / weg enommen. Den grössern Theil der Armada aber hat Tilly / weil in der Pfaltz nicht viel vbriges mehr vorhanden / in die Wetteraw ziehen / vnnd sonderlich in den Graffschafften Hanaw vnd Jsenburg / zu mercklicher Verderbung der Innwohner / einquartiren lassen. Die Evangelische vnd Protestirende Ständt fiengen nunmehr bey diesem Handel an zu mercken / wie jhnen der Aschaffenburgische vnnd andere dergleichen auffgerichtete Verträg von den Papisten würden gehalten werden / vnnd wie Vbel sie gethan / daß sie nicht mit mehrerm Ernst zusammen besetzet / sondern sich so leichtlich durch die vorgebildete Syncerationen hetten trennen vnnd von jhrer gemachten Vnion abschrecken lassen / aber es war zu Spat berewet / vnnd war fast kein Mittel mehr an der Hand / als daß die Evangelische Ständ jhre nochhabende Freyheiten vnd Privilegien mit Bitten / Ermahnen / vnd Erjnnern suchten zu erhalten. (Beschwerden der Reichs-Stätt wider den Aschaffenburgischen Accord.) Sonderlich sind die Reichs Stätte wider den Aschaffenburgischen Vertrag häfftig betränget worden / dahero die drey Außschreibende Stätt solches bey dem Churfürsten von Sachsen angebracht / vnd vmb seine Interposition an gehörigë Orten / damit solche Contravenientien möchten eingestellet werden gebetten / darbey sie selbige nachfolgender Gestalt abgefasset; Nach dem die drey außschreibende / etwa Vnierte Stätt / als Straßburg / Nürnberg vnnd Vlm / jüngstlich wahrgenommen / daß der Churfürst zu Sachsen vnnd Burggraff zu Magdeburg / sc. vnser gnädigster Herr / ab der damahligen Vnion ein schlecht Gefallen getragen / ja auch Seiner Churfürst. G. selbst eigen mächtige Kriegsverfassung zu Dienst der Röm. Kays. M. vnsers allergnädigsten Herrn dirigirt vnd angewendet: So hat solcher Exemplarische Vorgang deß mächtigsten Haupts Lutherischer Religion
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[743] / im Heiligen Römischen Reich die Vnirte Reichsstätt am stärckesten bewogen / vorgedachte Evangelische Verein zu deseriren / von Verthädigung der Chur Pfaltz Hand abzuthun / der Ka. Mayest. sampt denen zu Mülhausen beysamen gewesenen Chur- vnnd Fürsten / in dero allergnä. gnädigst vnd gnädigen Postulatis willfährig an die Hand zugehen / vnnd so viel desto mehr / weil noch darzu die Röm. Kayser. Mayest. besagte Vnirte Reichsstätt / vnder dero Kayserlichen Hand vnd Insigel versichert / daß Jhre Kayserl. Mayest. ein ewige Amnistiam sanciren / die Stätt mit keiner Guarnison beladen / mit keinë Durchzügen durch die Stätt beschweren / deßgleichen / daß sich die Stätt weder von Jhrer May. noch von der Königl. Mayest. zu Hispanien / noch von einigem Ertzhertzogen zu Oesterreich / noch auch sonst einigem Catholischen Standt einiges Gewalts / Trangs oder Verlusts / weder heimlich noch offentlich / weder mit noch ohne Mittel zubefahren haben / zumahl auch liberrima Commercia, confirmationem Privilegiorum Ruhebeym Religion vnd Landfrieden vnd Sicherheit finden solten / sc. Auff also beschehene Kayserliche Sinceration / haben Chur Maintz vnd Hessen Darmstatt / als Kayserliche Commissarii den Aschaffenburgischen Vertrag mit den Reichsstätten auffgerichtet / der / ist von der Kays. May. in selbst eigener Person zu Saltzburg vnd zu Inßbruck (bey gehaltenem Kayserlichen Beylager) bekräfftiget worden / mit runder / Persöhnlicher Kayserlicher Meldung / daß sich die außschreibende Stätt gewißlich darauff verlassen / vnd die andere nach sitzende vnnd geringere Stätt solcher allergnädigsten Sincerirung versichern solten. Bey dieser Kayserlichen Persöhnlichen Constrmation ist es nicht verblieben / sondern es habens auch Jhr Kayserl. Mayest. beydes vor vnd nach in scriptis gethan / benanntlich am 22. Decembr. 1621. so dann am eylfften vnnd 15. Tag Mart. 1622. Item die beyde Kayserliche Commissarii / Chur Maintz vnd Hessen Darmbstadt haben die Zusag vnnd Vertröstung von Steiffhaltung deß Aschaffenburgischen Vertrags repetirt vnnd widerholet / am viertzehenden Martii / sechs vnnd zwantzigsten Aprilis / 12. vnnd 15. Novembris / 28. Decembr. 1621. auch am 9. vnd 18. Januarii / 18. Februar. vnd 27. Julii 1622. Sachsens Churfürstl. Gnad. haben solcher Aschaffenburgischen Vergleichung / vnd daß man sich darauff verlassen solte / gedacht den 15. Decemb. 1621. vnnd 19. Januar. 1622. Ertzhertzog Albertus / als der eltiste Ertzfürst deß Durchleuchtigsten Hauses Oesterreich / hat es gethan am 14. April. 1621. Ertzchertzog Leopold am 30. Januar. 21. Februar. 1621. auch 17. vnd 18. Februar. 1622. Bayern am 6. April. 1621. Marquis Spinola am 7. vnd 29. Mart. 1621. vnd Graff Joh. von Tilly / General am 7. Jul. 1622. Gestalt alle vn̅ jede jetzterzehlte / ja auch noch mehrere starcke Promissa, assecurations vnd Sincerationes zum Nothfall originaliter belegt vnd vorgelegt werden können. Auff solche hohe offt repetirte / vim Iuramenti auff sich habende / Kayserliche / Königliche / Churfürstliche / Ertzhertzogische / Fürstliche vnnd Gräffliche Wort / haben diese Zeit hero die Reiches-Stätt in tieffester Observantz vnnd Ehrerbietung so steiff gefußt / daß sie auch darüber von jhrer gehabten Vnion recedirt vnd abgewichen: Die sampt andern Ständen vnderhaltene starcke Armee bevrlaubet: Jhre eigene Guarnisonen vnd Statt Verfassungen / zu Auff hebung Mißtrawens / mercklich geringert / den Kayserlichen Generalen vnd Obristen den Zulauff jhres abgedanckten Stättischen Volcks gegönnet / gestattet vnd zugelassen / allen Vndanck / welchen man bey der Kriegenden Pfältzischen Parthey / vnnd derë Adhaerenten auff sich geladen / vn̅ dessen mit vnerhörten Zumuthungen / vnmenschlichem Brand / Raub / Nahm / Erwürg- vnd Ermordung vieler Leuch / einen vnaußsprechlichen Schaden gehabt / gedultig vbertragen: Sich einig vnd allein an die Constitutiones Imperii vn̅ an den allegirten Aschaffenburgischen Vertrag gehalten / bey rechter Neutralität conservirt / vnd in Summa also gubernirt / daß man es beydes vor Gott / vnd auch bey allen vnpassionirten ehrlichen Hertzen vnd Gemüthern zuverantworten beständiglich getrawet. Es hat zwar den Stätten tieff zu Hertzen vnnd zu Gemüth geschnitten / daß sie stracks nach geschlossenem Aschaffenburgischen Abschied / herbe Schimpffwort / harte Betrohlichkeiten / ja auch von feindlichen Consiliis vnd Anschlägen hören / vnnd jhrer Trew vnnd Devotion fast schlechten Danck verspüren müssen / inmassen die Experientz zuerkennen gibt / vnnd einer etliche Tag lang zuerzehlen haben würde / der nur die wichtigste vorsetzliche Beschwernussen / so den Städten vom Spanischen / Bayerischen vnnd Ertzhertzogs Leopoldi Kriegsvolck einen vnnd andern Orths / würcklich begegnet / erzehlen wolte. Man hats aber dannoch alles verschluckt / den Schimpff gedultig hingehen lassen / wolte auch dergleichen noch länger thun / wann es nur bey blossen minis vnnd wortlichen Betrohungen verbliebe / vnnd der Schad / den man jetzo den Stätten anthut / das Euangelische Stättische Vniversum vngeringert liesse. Dann da ist es einmahl notorium, daß biß dato die drey Evangelische Reichs Stätt Friedberg / Wetzlar vnnd Gelnhausen / deren sich Marquis Spinola ohn einige gegebene Vrsach bemächtiget / vnrestituirt geblieben / ohngeachtet die Kayserl. May. alsbald bey gedachtes Spinolae ersten Einzug ins Reich männiglich versi chert gehabt / keinen Standt / der an der Böhmischen Sach vntheilhafft sey / vberziehen / oder sonst??? beschweren zulassen: Ja auch ohnerachtet Jhre Kayserl. Mayest. vnder dato den 30. Junii / 7. Julii vnnd 22. Decembr. 1621. gedachtem Marquis Spinola die Restitution bemelter Wetterawischen Stätt ernstlich anbefohlen: Item vn [744] erachtet Jhr. Kayserl. Mayest. den auß schreibenden Reichsstätten Anno 1621. die vnsäumbliche vnd schleunigste Restitution mehrbemelter Wetterawischer Stätt in specie versprochen / sampt klarer Vermeldung / daß Jhre Kayserl. Mayest. nicht leiden köndten / daß Marquis Spinola / oder der von Effern Jhr. Kayserl. Mayest. Rescripta in Zweiffel ziehen / vnnd die Stätt darüber beschweren liessen: Abermahls vnangesehen / daß Marquis Spinola selbst die Parition auff obberührten Kayserlichen Befehl sub dato den 16. Aprilis vnnd 19. Novembr. 1621. singulariter zugesagt: Ferrners vngeachtet die vier Stätt / Straßburg / Nürnberg / Vlm vnnd Franckfurt sub signatis den 27. Decemb. Anno 1621. auch fünfften vnd siebenden Januar. vnnd neundten Martii 1622. vor jhre Mittglieder fast Fußfällig weiters intercedirt: Ja auch / vnangesehen Sachsens Churfürstl. Gn. selbst in einem Schreiben / dessen Datum heisset / Dreßden am 16. Aprilis 1622. sich jhrer gnädigst angenommen / müssen also die elende / arme ruinirte Leuth zu besagtem Friedberg / Wetzlar vnd Gelnhausen / jnnerlich verderben / in Kummer / Brästen vnnd Dürsftigkeit verschmachten / vnnd haben sich diese lange Zeit hero / so hochgeehrten vnd bethewerlicher sincerationum, gerechter Kayserlichen Rescripten / vertrösteter schuldiger Paritionen / ansehenlicher Churfürstlichen Sächsischen Jntercessionalen / wolgemeinter Stättischen Interventionalen / ja auch jhrer biß auff Marck vnd Bein ertragener Onerum nicht vmb deß geringsten Fingers breit / zur Erlinderung / Erleichterung vnd Ersüssung jhres Jochs erfrewen können. Weiters ist auch diß im Heilig. Reich bekant / daß der Graff von Manßfeld die drey Reichsstätt / Hagenaw / Cronweissenburg vnnd Landaw / gewaltthätiger Weiß gezwungen / eingenommen / vnnd mit Guarnison besetzt / vnnd ist insonderheit dieses in acht zunehmen / daß sich diese drey vbel bewahrte Stätt deß Manßfeldischen Einzugs nicht haben entschütten können / sintemahl die Manßfeldische Kriegsmacht also bewant war / daß auch Ertzhertzog Leopold selbst / ob Seine Durchleucht schon ein gantze Armada zusammen gebracht / gleichwol gedachkem von Manßfeld gewichen / mit jhm zu treffen Bedenckens gelabt / vnnd von der Statt Hagenaw abgezogen / daher es sich leicht schliessen läst / daß vmb so viel desto weniger die drey geringe Reichsstätt / ???einem solchen mächtigen Exercitui haben resistiren können / vnd wann sich schon diese geringe Stätt der Resistenz vnnd würcklichen Widerstandts vnderfangen hettë / würde es doch nur auff ein eytele Temerität / vnnd vorsetzliche verlustiche Anwendung aller jrer zeitlichen Wolfahrt hinauß geloffen seyn / sintemal das Manßfeldisch Kriegsvolck Vrsach dardurch bekommen hette / die Jnnwohner obgedachter Stätte zuvberfallen / zuberauben / zuerwürgen / Weib vnnd Kinder zu schänden / welches dem Kayser oder Reich nicht vmb ein Jota gedient / vielmehr aber dem Manßfeldischen Volck zu seiner Ergötzlichkeit / vnd Bereichung genutzt haben würde. Nach dem aber der von Manßfeld auß dem Reich hinweg / vnnd in Niderlandt verruckt / vnd man so viel mit grosser Mühe bey jhm zuwegen gebracht / daß er die obgemelte drey Reichsstätt seines theils quittirt / in tragender Hoffnung die Röm. Kay. May. sonderlich aber Ertzhertzog Leopold / als der nechst benachbarte Fürst / würde dessen wol zufrieden / vnd vielmehr gegen den dreyen Städten / Hagenaw / Weissenburg vnd Landaw / in Gnaden mitleidig gesinnet / dann denselben vber die ertragene Manßfeldische schwere Bürde / die man zuvor im gantzen Römischen Reich / auch gar in Kayserlichen Schreiben geklagt / vnnd für vnerträglich geachtet / noch ein mehrers vnnd weiters auffzuladen gemeint seyn / so hat Ertzhertzog Leopold alle Condolentz weit weg gesetzt / vnd diesen Stätten noch grössere Besatzungen / als Manßfeldt selbsten auffgewiesen / ein armer Bürger / der kaum selbst zu leben hat / muß etwann zehen / eylff / zwölff oder mehr Soldaten vber sein Vermögen vnderhalten / vnnd ertragen diese Stätte ein solchen Last / daß denen / so es mit Augen sehen / oder die arme beschwerte Leut reden hören / das Hertz darüber verschmeltzen möchte. Man läst es noch darzu bey solchen vbermachten Guarnisonen / bey vnerhörter Vbergebung der Bürgerlichen Communen / vngebührlicher vnd fast feindtlicher Tractirung der vnschuldigen Leut / ja auch bey auffreibung jres zeitlichen Wolstandts / Haab / Güter vnd Vermögens nit verbleiben / sondern man stellet auch gefährliche Inquisitiones an / prediget vnd sagt den armen Leuten vom hencken vnd vom Kopffabhawen / man macht die Leut so irr vnd scheuch / daß sie bald keinë Menschen ähnlich sehen: die Evangelische nennet man Lutherische Schelmen / vnnd Lutherische Hundt vnd Ketzer: Item es haben die Herrn Oesterreichische Räth in der Landvogthey Hagenaw daselbst schon etlicher Actuum superioritatis sich angemasset: Die abwesende Bürger ernstlich citirt / zu dem hat man zu dem bemeltë Hagenaw vngeschewet inquirirt / wer vor diesem zu der Churfürstl. Sächsischen Intercession / die Jhre Churf. Gn. der Lutherischen Commun daselbst / auß Christ-Churfürstlichem Eyffer mitgetheilt / Anlaß vnd Vrsach gegeben habe: Dannenhero leichtlich zuschliessenist / daß man vndiquaque wider die ehrlichen vnd guten Leuth allerhandt zusammen suche vnnd raffe / ja daß man auch den Evangelischen Gliedern / das blosse seufftzen / ächtzen vnnd weheklagen / vnder sich selbest vnnd zwar auch den allerleidenlichsten modum, bescheidenen vnnd männiglichen vngewehrten Supplicirens / bittlichen Ansuchens vnd Anlangens nicht länger gestatten vnd zulassen wöllen. Hierbey hat es nit auffgehöret / sondern es hat die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold zu Oesterreich / nach Außweisung deß H. Bischoffen zu Speyr eigenen persönlichen weit außsehendë Anzeig / im [745] Sinn gehabt / mit dero gantzen Kriegsarmada / adeoque auch mit den vnbändigen Polacken vnd Cossaggen / als Key, Commissarien??? zu Speyer einzuziehen / vnd dieselbe Statt in Keyserlichen würcklichen Schutz vnnd Schirm / wie es nunmehr genannt / vnd bemahlet werden will / einzunehmen. Auff hohe Vorbitt aber ist es etlicher massen gelindert / vnd dannoch Ertzhertzogischen Theils also mit den Sachen vmbgangen worden / daß es ohn vnglaublichen Schrecken nicht abgeloffen / vnd jederman grossen zweiffel getragen / ob solche Ertzhertzogische Ankunfft zu Gnaden oder Vngnaden angesehen. Gedachter Statt Speyer hat höchstgedachter Ertzhertzog Leopold ein starcke vnd nach Gelegenheit der armen Speyerischen Bürgerschafft / vnerschwingliche Besatzung auff geladen: Als sich diese Statt auff jhr vhralte / auch von jetziger Key. May. allernewlichst confirmirte / vnd in specie wider solche Besatzung dienende Privilegia referirt / so dann den Aschaffenburgischen von Key. May. auch vielen Churfürsten / Ertzhertzogen / Fürsten vnnd Herrn corroborirten Abschied angezogen / hat man Ertzhertzog. Leopoldisch- vnd Bischofflichen Theils dem Rach geantwortet: Die Privilegia hetten jhren Orth / vnnd geschehe denselben durch die Keyserliche Verordnung kein Abbruch / die Aschaffenburgische Vergleichung aber sey nach den Zeiten vnnd Läufften gerichtet / da dieselbe in Wandel vnnd Veränderung gerathen / hab es anjetzo darmit ein andere Bewandnuß: Item die Römische Keyser hetten mit den Gnaden / Freyheiten vnd Privilegien jhnen selbst in zutragenden Fällen die Händ nicht gebunden: Andere (nemblich die Aschaffenburgische) Handlung / so nach der Zeit abgemessen / hetten auch mit den Läufften der Zeit / Wandel vnd Enderung / vnd liessen sich Key. Mayest. Anschlägen nicht in Weg stellen: Ja es hetten die Ertzhertzogischen Räthe Bedenckens / Jhrer F. Durchl. darvon zusagen / oder etwas vorzubringen. Darauff hatte man auch die Guarnison der Statt Speyer jmmerfort auffgesattelt / die Bürger disarmirr / dem Rath Vertröstung gethan / daß auff beschehene Bürgerliche Disarmirung / die Guardy geringert werden / auch die Entwehrung so wol die Geistliche als Camerales betreffen solte. Nach vollbrachter Entwehrung aber hat man die Besatzung doch nicht enger eingezogen / die Herrn Camerales auch nicht disarmirt / der Cameralium Privilegia in dë Weg gelegt / mit Vorwendung / daß jhre Immuniteten nicht köndten vberschritten werden / vnnd hat man doch hingegen der guten Statt Speyer auß jhren Privilegii, Freyheiten vnnd Verträgen nichts wollen werden lassen: zugeschweigen / daß man der guten Statt Speyer die Vnion vorgeworffen / auch zugemuthet / alle fre???bde von Hauß vnnd Hof gewichene vnnd in der Statt Speyer Zuflucht nehmende vnschuldige Leuth vnbarmhertzig hinauß zustossen: Darumb man auch von Hauß zu Hauß herumb gegangen / durch Schlosser vnnd Kieffer alle Kisten vnnd Fässer geöffnet / alle vom Land in die Statt geflehnte Güter herauß begert / Haabhaffter Leuth Häuser geplündert / die Bürger vber Vermögen gepresset / honoratas personas durch eingejagte Forcht vnnd grausamen Schrecken getödtet / mit einer Plünderung der gantzen Statt getrohet: dem Rath selbst viel tausendt Gülden außgepresset / alle der Statt geworbene Soldaten abgedanckt / die ordentliche Stattwachten abgestellet / dieselbe mit frembden Soldaten besetzt / vnnd in summa solche Sachen vorgenommen / die fast kein erzörnter vnd höchster Vngnad bewogener Landsfürst / gegen seinen Erbvnderthanen härter vben möchte. Was nun die lausfende Zeitungen etwa ferrner mit sich bringen / daß man nemblich der Cammergerichts Personen (die doch vigore ordinationis Camerae in deß H. Reichs sonderbarem Schutz vnd Schirm sind) auch nicht allerdings verschonet / den Lutherischen Statt Pfarrherrn an statt der Salva Guardien / Galgen an die Häuser gemahlet: sie auff den Cantzlen stehend / in Verrichtung der offentlichen Predigten schimpflich verhönet / verspottet / verachtet / etwa nach jhnen geschossen / vnd was der vngeraumbten Händel mehr seyn mögen / zu deren genugsamer Erzehlung non hora, non dies, sed integrae septimanae erfordert würden / lässet man noch in seinem Orth / biß daß die ehrlich betrangte Leuth mehrern Lufft / bessere Sicherheit vnnd keine Forcht weitern Trangs mehr haben werden / verschoben seyn. Einmal ist es gewiß / daß die Keyserische oder Ertzhertzogische Guarnison auch etwa nicht geschehen lassen will / daß ein ehrlicher Mann in seine Gärten oder Güter gehe / nicht anderst noch weniger / als ob sie zu gefangener Leuthen Hütern vnnd Wächtern geordnet weren. Bey der guten Statt Speyer hat sich dieser Proceß noch nicht beschlossen oder geendigt / sondern die F. Durchl. Ertzhertzog Leopold / als ein Keyserlicher Commissarius / seynd auch gen Wormbs gereyset / vnnd haben mit sich in die Statt gebracht beyläufftig 450. Reuter / vnd etwa drey Fähnlein Fußvolck / welchen Einzug ein Rach zu Wormbs / ohne Erweckung grosser Vngnad / Despectierung deß Röm. Keysers vnnd Preißgebung aller seiner vnnd seiner Bürger Wolfahrt / nit hat wehren können / sondern müssen geschehen lassen. Bemelter Statt Wormbs hat man auch die Schlüssel zu den Stattthoren abgefordert / jedoch aber endlich / wie bey den andern Stätten auch / die Soldatesca mit dem Magistrat gemein gemacht / also bald auch 1200. Soldaten eingeführet / zu deren Vnderhaltung erwehnte Statt Monatlich 16000. Gülden hergeben / vnd doch noch stündlich Augenscheinlicher Gefahr / mehrern gravirens / betriegens / molestierens / ja auch wol gar in Sorge deß Plünderns schweben mußte. Weder zu Speyer noch zu Wormbs haben Jhre F. Durchl. die berühmbte Keyserliche Commission / weder in copia noch originaliter zum [746] Augenschein kommen lassen. Jh. Fürstl. Durchl. haben auch vorgewendet / was massen die Keys. May. dem Herrn Churfürsten zu Mayntz / Jhrer Fürstl. Durchl. vnd dem Herrn Bischoffen zu Speyer / vnd also dreyen Commissariis gesambte Commission / wider die Statt Wormbs auff getragen hetten / vnd dannoch sind weder Mayntzische noch Bischoffliche Speyerische Subdelegirte darbey erschienen / viel weniger hat man von solcher Commission am Churfürstlichen Mayntzischen Hof ichtwas wissen wollen. Vom Aschaffenburgischen so hoch vnnd thewer bekräfftigten Accord / haben in der Statt Wormbs die Ertzfürstliche Leopoldische Subdelegirte also discurriret; Daß besagter Vertrag zwar auffgerichtet sey / rebus ut tunc stantibus, jetztmals weren die Läuffte alterirt / vnnd die Gefahr (da doch Manßfeld 40. oder 50. Meilwegs von danne̅ weg gewichen war) noch grösser. Dieses (von Einlegung der Guarnisone̅) sey ein special vnd jüngere Keyserliche Commission / vnnd daß ein Rath zu Wormbs den Aschaffenburgischen Abschied so fleissig allegire / sey ein Teutscher Brauch / ut quis docere possit de sua diligentia, wann man dem Accord also inhaeriren wurd / weren Jhr. Fürstl. Durchl. entschlossen / nicht auß Wormbs zuweichen: sondern dessen durch abgefertigten eygnen Currier die Key. May. zu berichten / vnd dero allergnädigsten Resolution / mit denen bey sich habenden Reutern vnd Knechten auf der Statt Kosten zuerwarten. Endlich da auch begehrt vnd inständig sollicitirt worden / in der Capitulation deß Aschaffenburgischen Accords / vnnd daß derselbe zum wenigsten in andern Puncten vngeändert bleiben solte / Meldung zuthun / haben die Ertzhertzogische von demselben nichts mehr hören wollen / sondern sich dieser Wort (daß man denselben auff seinem Werth vnnd Vnwerth beruhen ließ) vernehmen lassen. Den beyden Stätten Speyer vnd Wormbs habe man im anfang / zu etwas mehrer Ersüß- vnnd Vberzuckerung deß sawren Lasts der starcken Guarnisonen / Vertröstung gethan / solche Besatztung nur zween Monat lang / biß zu annahendem Chur- vnd Fürsten Convent tauren zulassen / vnd daß J. Fürstl. Durchl. etwas Volcks auff die Regenspurgische Tagsatzung mit sich nehmen würden: nachgehends aber / als man dieser Limitation ein Vrkundt begehret / habe mans in einen zweiffel gezogen / mit dem Wörtlein / Verhoffentlich / limitirt / vnd in Summa nicht anders deuten wollen / dann daß höchst gemelter Ertzhertzog vnd der Bischoff zu Speyer / bey offtallerhöchst gedachter Key. Mayest. zwar intercediren / jedoch aber de eventu nichts verbündlichs promittiren / sondern es allerdings in Jhrer Key. Mayest. künfftige Entschliessung stellen wolten: Welches alles den Stätten Speyer vnnd Wormbs also / ohn einig gegebene Vrsach begegnet / dann die Ertzhertzogischen Räth vnnd Commissarij selbsten bekandt / vnd gestanden / daß beyde gedachte Stätt keine Vrsach zu Vngnad gegeben / sondern sich in Keyserlicher Devotion erhalten hetten / welches die Geistlichkeit / die Münch vnnd Jesuiter selbst bezeuget / vnd dannoch sie obgehörter grausamer gestalt / auch nicht anderst / noch weniger / als ob sie die allervngehorsambste gewesen / auch gantz keine Brieff noch Verträg allegiren könten / angesehen worden. In der Statt Wimpffen hat der Bayerische General / Graff Tilly viel Monat lang auch Guarnison gehabt / vnd ist vnschwer zu erachten / was vnverschmertzlichen Lastes solche betrübte Statt / bey vngezäumbter Besatzung / starcken Durchzügen / vielfältiger Reterirung in jhre Mawren (in illa vicinia) gehaltenen Feldschlachten auß gestanden. Also seyn nunmehr neun Evangelische Reichsstätte / von dem Spanischen / Ertzhertzogischen Leopoldischen vnd Bayerischen Kriegsvolck eingenommen worde̅ / benantlich Wormbs / Speyer / Hagenaw / Weissenburg / Landaw / Wimpffen / Friedberg / Gelnhausen / vnd Wetzflar / wie es den vbrigen ergehen wird / denen man täglich träwet / vnnd seltzame Sachen hören läßt / weiß allein der liebe GOTT / der alle Betrangten trösten wolle. Der Churfürst von Sachsen hatte schon zuvorhero ein Schreiben an den Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen abgehen lassen / darinn er jhnen / wie etliche Reichsstätt mit Guarnisonen vnd andern Pressuren beschweret würden / vorgehalten / vnd sie vermahnet darob zu seyn / damit der zu Aschaffenburg auffgerichte Vertrag in acht genommen / vnnd dergleichen Contraventiones abgeschafft werden möchten. Demnach er nun auß dieser der Außschreibenden Information noch ferner vernommen / in was grossem Jammer vnd Trangsalen / vorgedachte Reichsstätt wegen der neweingelegten vngewöhnlichen Guarnisonen steckten / hat er vnder Dato den 30. Octobris folgenden Innhalts Schreiben an gemelten Churfürsten von Mayntz / vnd Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt abgehen lassen: (Churfürsten von Sachsen Schreiben an Mayutz vnd Darmstatt wegen der beträgten Reichsstätt.) Sie würden sich zuerinnern wissen / was er kürtzlich wegen der deß Römischen Reichs Stätten eingelegten Guarnisonen / vnnd darbey vorlauffenden Exorbitantz an sie / damit selbige solcher / vermög deß Aschaffenburgischen Vertrags entnommen vnnd bey angeregtem Vertrag geschützet werden möchten. Ob er nun wol verhofft / es solten die mit Guarnisonen belegte Frey- vnnd Reichsstätt seiner Vorschrifften genossen haben / vnd nicht weiter beschweret worden seyn / so würde er doch berichtet / daß einige Linderung nicht erfolget / sondern die Bürger würden vielmehr beschweret / disarmirt vnd müßten noch darzu die Vnderhaltung der Soldaten verschaffen / welches manche Statt in 15. 16. mehr oder weniger tausendt Gülden kostete. Wann auch gleich gegen vornehme Officirer der Aschaffenburgische Vertrag zu jhrer Defension angezogen / wolte doch derselbe in keine acht genommen / sondern vorgeben werden / [747] die Aschaffenburgische Vergleichung were nach der Zeit Läufften gerichtet / nun dieselbe in Wandel vnd Veränderung gerathen / hette es darmit ein andere Beschaffenheit: Daß man denselben so offt anzöge / were ein Teutscher Brauch / ut quis posset docere de sua diligentia. Die Inquisitiones giengen starck fort wider die jenige / so intercessiones bey jhn gesuchet / vnd jhre Noth vnd Anligen jhne zuerkennen gegeben / vnd sehe man alles dieses Vnheyls kein End / wüßte auch niemand / was noch weiters sich zutragen möchte / inmassen dann grosse Beträwungen mit vnderlieffen / vnd gantz vbel / spötlich vnd injurios von den Evangelischen Ständen Augspurgischer Confession geredet würde. Wann er dann hierauß vermercket / je mehr man von dem Frieden vnd dessen Stabilirung redete / je weiter man mit den Gedancken vnnd Gemüth darvon käme / vnnd alles dahin angesehen were / der Gräntz vnnd Reichsstätt / vnd der vornembsten Paß sich zu bemächtigen / dieselbe zu fortificiren / vnd künfftig dero Vortheil sich zugebrauchen / vber den Aschaffenburgischen Vertrag / so von jnen auß guter Intention dë Reichsstätten zum besten vnnd dero Versicherung auffgerichtet / der Röm. Key. May. vnd vielen Chur- vnd Fürsten / auch andern Stands Personen bestettiget / wunderbarliche Discurs gemacht / vnd daß man dessen im Nothfall sich wenig zugetrösten / außtrücklich vernemmen lassen: hette er solches alles jnen zuerkennen geben wollen / vnd vmb so viel mehr / weil jhm eine an die Key. May. von Ertzhertzog Leopold gethane Relation zu handen kommen / darauß / was mit den Frey- vnd Reichsstätten vorzunehmen / auff erfolgte Keyserl. Resolution entschlossen / gnugsamb zuersehen / vnd daß gleichwol dieselbe nicht geringe Vrsach hetten / sich vmb Intercession an die Key. May. zubewerben / vnd vmb Handhabung deß Aschaffenburgischen Vertrags anzuhaltë / mit freundlicher Bitt alles dahin zurichten / daß die besagte Besatzungen / ehe die Stätt darüber gäntzlich vndergiengen / entlediget / den Obrigkeiten jhr völlige Verwaltungen völlig abgetrette̅ / aller fernerer Schaden vnnd Abnöthigung abgewendet / vnd der Aschaffenburgische Vertrag in seiner Krafft erhalten / vnnd die jenige so solchen zu durchlöchern gedächten / zu gebührlicher Straff gezogen würden. Dann da keine Entnemmung der Soldaten / oder Milterung den Stätten erfolgen / sondern mit Disarmirung der Bürger vnd Erhaltung der Soldaten / vnd andern vngewöhnlichen vnd wider die Reichs verfassung vnd auff gerichtete Verträg lauffenden Vornehmen verfahren / vnd andere mehr Stätt mit Guarnison turbirt werden solten / es dörffte endlich der Fried sich gantz verlieren / vn̅ grössere Vnruhe / als man jemals gemeint hette / entstehen. Vber diese vorige Beschwerden haben die Stätt Straßburg / Nürnberg vn̅ Vlm / noch mehrere / gedachter Stätt wegen / in einem Dancksagungs Schreiben / welches sie wegen der geschehenen Intercession an den Churfürsten zu Sachsen den 20. Nov. 1612. abgeschicket / eingebracht (Ferrnere Erzehlung der Beträgnussen / welche etlichen Evangelischen Reichsstätten dieser Zeit angethan worden.) vnd vmb Remedirung derselben angehalten / dieses Innhals: Es hetten an statt verhoffter Erleuchterung die Bürden noch täglich vmb sich gegriffen / gestalt man seithero auch angefangen / die freye Evangelische Reichs Bürger / re in omni memoria omnino inaudita, auß den Stätten zufordern / von hochbestürtzten Weibern / Kindern / Haußhaltungen / Haab vn̅ Gütere wegzunehmen / zu̅ Schantzen vor Franckenthal / bey Beträwung der Leibsstraff / vnd gleichsamb durch peinliche Mittel vnd Antrohung deß Strangs anzutreiben / allenthalben an die Spitz zustellen / vnd also zu härterer vn̅ mehr gefährlicher Arbeit / dann die gedingte̅ Soldaten selbst anzustrengen / hingegë aber die frembden Guarnisonen hinder den Stattmawren vnd Gräben ligen zulassen. So were auch mit Exempeln beweißlich / daß man die Gelter / so etwa etlich Privat Personen auß dem Churfürstenthum̅ der Pfaltz den Reichsstätten vor diesem vorgeliehen / vnd jährliche Reditus dargegen erkaufft hetten / von den Stätten einsmals erfordert: Item ob schon im Aschaffenburgischen Abschied ein klare / vnbedingte vniversal Amnistia sancirr worden / man dannoch mit theils auch der Stättischen Archivis die Vnions Acta erforderte / ein sonderbare Commission ad inquirendum anordnete / denen die vor diesem zur Vnion gerathen / nach forschete / vn̅ was der Begegnussen mehr seyn möchten. Also einem ehrlichen Evangelischen Mann / der die arme Leut klagen hörte / wol das Hertz darüber bluten möchte. (General Perdon zu Prag publicirt.) Zu Prag ist Fürst Carl von Liechtenstein zum Vicario deß Königreichs Böhmen verordnet / vnd zugleich ein general Perdon im Nahmen Jh. Key. May. publicirt worden / dieses Inhalts / daß nemblich ein allgemeine Verzeihung aller bißhero vorgeloffenen Verbrechen erfolgen / derselben niemals widerum̅ gedacht / viel weniger die Vbertretter am Leben gestrafft werde̅ / nichts desto weniger aber die jenige / welche zur Zeit wärender Rebellion den Böhmischen Directoren vnd dem Pfaltzgraffen gedienet / oder zum wenigsten der Böhmischen Empörung sich theilhafftig gemacht hetten / solten bey denen zu solcher Sachen Deputierten Räthen jnnerhalb 3. Wochen jhre Nahmen anmelden / deroselben Resolution erwarten / vnd als dan̅ nach rechtmässiger Erkandtnuß der Sachen an Gelt gestrafft werden. Jedoch weren von solchem general Perdon außtrücklich auß geschlossen alle die jenige / welche hiebevor in specie zum Todt verdampt / vnd deren Nahmen öffentlich an die Justitien geschlagen worden. (Deß Graffen von Schlick Haupt vom Brückenthurn abgenommne.) Damit aber gedachter Fürst von Lichten stein zu anfang seines Vicariats o??? Statthalter Ampts etwz Gunst bey den Inwohnern zu Pragerlange̅ / vnd die vorige Wunde̅ etlicher massen widerumb lindern möchte / hat er deß hingerichten Graffen von Schlick / welcher gar ein freundlicher vnd der Pragerischen Bürgerschafft angenemer Herr gewesen / Haupt / auff seiner betrübten Wittiben inständiges anhalten / vnd Jhr. Keys. May. einge [748] holte Bewilligung vom Brückenthurn abnehmen lassen. (Prager Rath wird reformirt.) Den 21. vnd 22. Octobris wurde in den drey Prager Stätten der Rath reformirt / der Augspurgischen Confession zugethane (deren etliche abgefallen vnnd dardurch jhre Raths stellen behalten) darauß abgeschaffe vnd jhre Stellen mit (Evangelilische Teutsche Kirche̅ zu Prag gesperret.) Papisten ersetzet: Darnach den 24. Octobris wurden die zwo Teutsche Kirchen der Evangelischen gesperret vnd versigelt / auch ein Decret von Fürst Carlen von Liechtenstein dem Hauptmann der alten Statt Prag Herman von Tscherin / wegen Außschaffung der Evangelischen Theologen vberschicket / deß Innhalts: Demnach der Röm. Keys. Mayest. durch die vorgangene Rebellion / neben anderm alle Kirchen Collaturen in den Prager Stätten heimgefallen / daß derowegen Jhre Keys. Mayest. entschlossen / dieselben in andere Weg / jhres gefallens zuversehen vnd zuersetzen. Darumb solte er (von Tscherin) nach Empfahung dieses bey der alten vnd kleinen Statt Prag die der Augspurgischen Confession zugethane Teutsche Prediger zu sich erfordern / jhnen Jhrer Key. Mayest. Willen / vnd daß sie jhrer biß anhero getragener Dienst gnädigst erlassen seyn / auch ins künfftig alles Exercitii inner vnnd ausser den Kirchen in den Prager Stätten sich enthalten solten / anzeigen. Diesen Befehl hat der Herr von Tscherin noch selbigen Abend gedachten Teutschen Theologen insinuiret / vnd jhnen aufferleget / in vier Tagen die Prager Stätt zuraumen. (Collegium Carolinum zu Prag wird den Jesuitern vbergeben.) Deß andern Tags wurde den Jesuitern nach dem jhnen zuvor auch die Landschul eingeraumet worden / die Vniversität zu Prag vbergeben. Welches Fürst Carl von Liechtenstein den Verwaltern darüber Michael Poicke von Redosowitz vnd M. Mollero mit nachgesetzten Inhalts Decret zuwissen gethan: Nach dem jetzo der Keys. May. endlichen Resolution nach Patri Rectori vnnd dem gantzen Collegio bey S. Clement in der alten Statt Prag / die Prager Academia / sonsten das groß Collegium weyland Keysers Caroli IV. (worüber sie biß dahero Jh. Key. Gnad Verordnung nach die Inspection vnnd Verwaltung gehabt) mit allen Einkommen vnnd Zugehörden / niergend nichts außgenommen / in jhren Gewalt vnd vollkommen Possession eingeben vnd eingeraumet würde; daß sie diesem nach vnverlängt vnnd ohne einige Hinderung / gedachtem Patri Rectori alle Register / vnd was sie sonsten zu solcher Academy gehörig / hinder sich hetten / völlig gantz vnnd gar neben einem gewissen Inventario abführen / vnd von solcher jhrer Verwaltung vnnd Vorstehung ordentliche Rechnung thun hinfüro aber sich dessen ferner im geringste̅ nichts anmassen solten. Ob nun wol für diesen Proceß die Consistoriales auß allen Faculteten darfür gebeten / haben sie doch nichts darwider erhalten können. Nach dem nun der angesetzte Termin zum Abzug (Außzug der Evangelischen Prediger auß Prag.) der Evangelischen Prediger herbey kommen / vnd sie mit grosser Mühe noch einen Tag weiter erlanget / sind selbige den 29. Octobris in Begleitung / Seufftzen vnnd Weheklagen einer grossen Anzahl Volcks / von Prag vnnd auß Böhmen weggereyset. Ein halbe Meil von Prag hat M. Caspar Wagner gewesener Pfarrherr auff der Klein Seiten vnnd M. Lippach ein kurtze Valet Predigt gethan / vnnd männiglich zur Beständigkeit in der Evangelischen Religion ermahnet. Darauff hat endlich bey Abscheydung ein jeder nach seinem Vermögen jhnen ein Zehrpfenning verehret: Die Böhmische Cammer hat jhnen vierhundert Gülden reichen lassen / welches sie aber anderer gestalt nicht angenommen / als allein / daß die jhnen zugegebene Convoy / so zwantzig zu Roß / vnnd dreyssig Muß quetierer starck gewesen / vnd der Reyßkosten davon möchte bezahlet werden. Hierauff haben sie jhre Reyß auß Böhmen nacher Dreßden zugenommen / vnnd daselbst Jhrer Churfürstl. Durchleuchtigkeit zu Sachsen von allem Mündlichen Bericht gethan / die dann darüber sehr bestürtzet worden / also daß sie auch / als eben damals sie angemahnet worden / den Tag zu Regenspurg Persönlich zubesuchen / vnd die Hertzogen in Pommern vnd Braunschweig auch zur Erscheinung zuvermögen / vnder andern dem Churfürsten von Mayntz vnnd Landgraff Ludwigen zu Hessen / also zugeschrieben: (Churfürst von Sachsen beschweret sich vber die Außschaffung der Evangelischen Prediger zu Prag.) Ob wol Jhr. Durchl. wegen Persöhnlicher Erscheinung der Hertzogen in Braunschweig vn̅ Pommern gute Hoffnung gehabt / hetten doch die zu Prag fürgehende Händel / in dem man den Teutschen auff allergnädigste Bewilligung vnd mit vorbewußt der jüngstverstorbenen Römischen Keyser Rudolphi II. vnd Matthiae, auch durch vieler Evangelischen Chur- vnd Fürsten milte Handreichung erbawete Kirchen gesperret / vnd die Evangelische Prediger abgeschaffet / eins vnd deß andern Gemüth vnd Vorsatz nunmehr dergestalt jrr gemacht / daß Jhre Durchl. nicht wüßten / ob anjetzo bey denselben dißfals etwas zuerhalten: Ja Jhre Durchl. selbsten were durch diß Wesen also verstürtzet / daß sie sich noch selbige Stundt jhres Fort- vnnd Auffzugs wegen nichts entschliessen köndten. Wann sich dann zubefahren / ehe diesen schweren weitauß sehenden / vnd vber alles verhoffen zugetragenen / auch von Tag zu Tag continuirten Incident remedirt / der Evangelischen Chur- vnd Fürsten Persönliche Erscheinung auf den angestelten Tag schwerlich erfolgen möchte / verhofften sie Jhr. Key. M. würde sich desto eher zu guter Resolution bewegen lassen / auch sie das jenige darbey thun vnnd befördern / daß man dermal eins zu Widerbringung deß Friedens gelangen / vnd nicht ein newe Vnruhe / so vielleicht grössere Gefahr / als die erste nach sich ziehen köndte / verursacht würde. Es hat von dem Proceß mit den Evangelischen Predigern / schon zuvor ehe er ins Werck [749] gerichtet worden der Churfürst Bericht bekommen / deßwegen er auch vnder Dato den zehenden Octobris an Fürst Carlen von Liechtenstein ein Schreiben abgehen lassen / welches also gelautet: (Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an den Fürsten von Liechtenstein wegen Außschaffung der Evangelischë Prediger.) Wir sind von vnderschiedlichen Orthen berichtet worden / es habens auch die gemeine Avisen bestettiget / daß man in Willens seyn solte / die beyde mit Erlaubnuß vnd Einwilligung deren in Gott ruhenden Röm. Keyser Rudolphi vnd Matthiae / hochlöblichster Gedächtnuß / nicht mit geringem Vnkosten / aufferbawte Evangelische Kirchen zu sperren / vnd hierdurch den Evangelischen Gemeinden wahrer Augspurgischer Confession das Exercitium Religionis zu entziehen. Ob wir nun diesem allem keinen Glauben zumessen / sondern der Röm. Keyserl. auch zu Vngarn vnnd Böhmen Königl. Mayest. vnsern gnädigsten Herrn / eines sanfftmütigern vnnd friedfertigern Gemüths / vnnd alle dero Gedancken anjetzo dahin gerichtet wissen / wie die entstandene Vnruhe gäntzlich getilget / der thewre vnd werthe Fried wider herfür gebracht / stabilirt vnd confirmirt / auch zwischen Obrigkeit vnnd Vnterthanen ein beständige Lieb / gute Affection vnnd schuldige Devotion erhalten vnnd fortgepflantzt werden möchte / so haben wir doch auß Sorgfältigkeit / vnnd daß wir genugsamb berichtet worden / deß Schutzes vnd geneigten Willens / so Ew. Ld. den Evangelischen Gemeinden bißhero erwiesen / nicht Vmbgang nehmen wollen / Ew. Ld. zu ersuchen / sie wollen jhro / wie bißhero / also auch forthin / gedachte Evangelische Gemeinden lassen befohlen seyn / vnd da etwas an dem außgesprengten Geschrey wegen Sperrung der Evangelischen Kirchen vnd Entziehung deß Exercitii Religionis seyn solte / nicht allein die Fortstellung desselben mit allem Fleiß an gehörigen Orthen verhindern / vnd dardurch newe Empörungen / vnnd Weitläufftigkeiten / welche gar leichtlich darauß entstehen können / verhütten helffen / sondern vns auch / was es hiemit für ein Gelegenheit habe / freundlichen berichten / damit wir wegen vnsers hohen darbey versirenden Interesse das jenige in acht nehmen mögen / was zu Abnehmung alles Vnheyls / vnnd Erhaltung friedlichen vnnd ruhigen Wesens dienstlichen. (Reformation wird in Böhmen continuirt.) Nach Bannisirung der Evangelischen Prediger zu Prag / ist die Reformation auch auf dem Land vnd in andern Stätten continuiret die Kirchen allenthalben gesperret / vn̅ die Prediger außgeschafft worden / welche in grosser Anzahl nach Dreßden kommen daselbst jhnen der Churfürst Vnderhaltung verordnet. (D. Matthiae Hoe Schreiben an Fürsten von Liechtenstein / wegen der Reformation) Hierauff hat D. Matthias Hoe Churfürstlicher Sächsischer Hoffprediger wegen solcher vorgenommenen Reformation dem Fürsten von Liechtenstein ein Schreiben vberschicket / also lautende: Durchleuchtiger / sc. weil ich vnvergessen bin der sonderbaren Gewogenheit / damit E. Fürstl. Gn. länger als vor dreyssig Jahren meinen seligen (in Böhmen.) Eltern / vnnd vns samptlich Hoischen zugethan gewesen / welche Ew. Fürstl. Gn. bißhero gegen mir continuirt / verhoffe ich / es werden Ew. Fürstl. Gn. mein Schreiben mit Fürstl. Gn. vermercken / mir es auch zu Gnaden halten / dann in dieser hochangelegenen Sachen Ew. Fürstl. Gn. anfänglich ich nit genugsamb geschrieben / wie hoch die Evangelische Potentaten deß H. Röm. Reichs / durch die jenige in Böhmen vorgehende Cassirung der Evangelischen Religion / insonderheit auch die Sperrung der newerbawten zwo Prager Kirchen / bestürtzt vnd alterirt worden / welches ich auß vielen Schreiben bißhero mit Schmertzen vernommen. Vnd zwar so haben Ew. Fürstl. Gn. hochverständig zuermessen / daß die hochlöbliche Stände Augspurgischer Confession / hierumb nichts zuverdencken / weil nicht nur den Böhmen / sondern jhnen den Reichs-Ständen selbst jhre Kirchen / die sie mit Bewilligung Keysers Rudolphi II. Christlöblichster Gedächtnuß / meistentheils auß jhrem Vnkosten für sich / für jhre Gesandten / vnnd viel tausendt auß jhren Landen vnd Gebiethen bürtig / vnd zu Prag sich auffhaltende Teutsche / erbawet haben / eingezogen vnd gesperret worden. Ew. Fürstl. Gn. ist wissend / welch ein trewen auffrichtigen Freund die Keys. Mayest. an meinem gnädigsten Churfürsten vnd Herrn gehabt / vnd wie Jhre Churf. Gn. jhr Leib vnd Leben / Land vnd Leuth / vmb jhres Keysers willen daran gewagt / damit das benachbarte Königreich dem rechtmässigen Herrn wider werden möcht. Die Feind selbst erkennen es / daß Chur Sachsen Jhrer May. grosse Trew bewiesen habe. Ew. Fürstl. G. aber versichere ich / daß der löbliche Churfürst nicht höher betrübt können werden / als daß er erfahren / daß seiner Churf. Gn. Religion so gar auffs eusserst verhaßt / vnd derselben weder Stell noch Raum gegönnet werde. Jhrer Churs. Gn. hoch geehrtem Herrn Brudern / Churfürst Christiano II. p. m. hat Key. May. zu Ehren das Teutsche Exercitium vnd Erbawung der newen Kirchen / wie an andern Orthen / also insonderheit zu Prag bewilligt / dahero nicht allein auß der Churf. Rent-Cammer stattliche Baw- vnd Beystewer gereichet / sondern auch im gantzen Churfürstenthumb allhie darzu gesamblet / die Kirchen- vnd Schuldiensten auch mit solchen Personen bestellt worden / die entweder in Jhr. Churf. Gn. Landen gedienet haben / oder doch darinn geboren vnd gezogen worden. Völlig hat nun der jetzige Churfürst gehofft / was Jhrer Churf. G. Herrn Bruder zu Ehren / vom vorigen Keyser bewilligt / das würde jetzo bey Keys. Mayest. Jhr. Churf. Gn. auch im rühigen Elle erhalten. Vnnd dahin haben vertröst viel Keyserliche Patenten / Sincerationes vnd andere Vertröstungen. Ertzhertzog Carls F. Durchl. haben mir selbst gnädigst angezeigt / daß sie befehlicht weren / von Jhr. Keys. May. mich dessen zu versichern / daß der alten vngeänderten Augspurgischen Confessions zugethanen in Jhr. Key. M. [750] Gebiet kein Bedrangnuß wider fahren solte. Die Churf. Durchl. zu Cöln hat mich den 21. Martij Anno 1620. zu Mülhausen auch selbsten gnädigst ersucht / meinen gnädigsten Churfürsten vnd Herrn dessen zuvergewissern / auch für mich zu glauben / was vns Lutheraner vnnd der alten vngeänderten Augspurgischen Confession zugethanen anlange / daß von den Herrn Catholischen nimmermehr wir vns einiges Eintrags befahren solten / mit diesen angehengten formalibus, dann wir Catholischen lieben vnd halten euch der alten Augspurgischen Confession zugethane anders nicht / als vnser selbst eygen Fleisch vnd Blut / das seyn Jhr. Churf. Gn. Formalien gewesen / wie ich es dann für dem Richterstuhl Jesu Christibezeugen kan / hab sie auch auff Jhrer Churf. Durchl. Begehren in continenti meinem gnädigsten Churfürsten vnnd Herrn referirt / vnd zum Gedächtnuß fleissig auffgezeichnet / zugeschweigen was für gleichlautende stattliche Vertröstungen von den vornembsten Catholischen Herrn vnd andern ansehenlichen Keyserlichen Officirern Münd- vnd Schriftlich geschehen. In dem nun jetzt ein gantz widriges erfolgt / so haben Ew. F. Gn. hochverständlich zuermessen / welch ein grosse Diffidentz vnnd Mißtrawen vnvermeydenlich darauß entstehe vnd erfolge. Wan̅ die Calvinisten in jhren Schrifften vnd Discursen / vns Evangelischen vorgeworffen / wir würdens erfahren / wann Keys. May. die Oberhand behalten thäte / daß es vnser Religion weit vbler / als vnter jhrem / der Calvinisten Regiment ergehen würde / so haben wir es so starck widersprochen / vnd Jhrer Keys. May. ein anders allervnderthänigst zugetrawet. Jetzt müssen wir mit Schmertzen erfahren / daß diese Leuth in hoc passu allzuwahr propheceyt / vnd gehet nicht allein vnserer im Reich vnd Religionsfrieden begriffenen Religion / nicht besser dann der Calvinisten / sondern auch noch ärger als den Juden selbst / die lästern den gecreutzigten Jesum Christ von Nazareth schröcklich / die schmähen die hochgelobte vnnd hoch gebenedeyte Gottesgebärerin / die Jungfraw Maria / hefftig / noch dörffen sie Synagogen vnter Key. Mayest. Protection haben / wir Evangelischen aber / die wir die drey Haupt-Symbola der Christlichen Kirchen annemmen vnd vns darzu bekennen / müssen von allen Cantzeln geschafft werden. Da erwegen E. F. G. vmb Gottes willen / welch ein Frolocken nun darüber entstehe bey den Calvinisten / daß denen Glaubensgenossen dergleichen widerfahren / die vber Jhrer Keys. Mayest. Hoheit vnd Reputation so eyfferig gehalten haben. Wann nun Ew. F. Gn. neben jhrer Gn. dem Herrn Graffen von Martinitz / solche vnnd dergleichen Motiven bey Jhrer Keys. May. einwendeten / so wolte ich der vnderthänigsten Zuversicht leben / es würde Jhr. Key. May. mit jhrer gnädigsten Resolution das bißhero entstandene Betrübnuß vieler tausendt Seelen wenden / vnd eine vnaußsprechliche Frewd wider anrichten / damit die Evangelischen allerseits jhr hoch verbinden / daß sie Leib vnd Leben in allen Occasionen bey Jhr. Keys. Mayest. zusetzen würden / dann promagno peccato parum supplicii satis est, haben die Heyden gesagt / warum??? wolte dann der löblichste Keyser die allergröste Straffen vber die jenigen so strictè ergehen lassen / die nichts gethan / die gantz vnschuldig gewesen in allem das vorgangen / die vor Jhre Mayest. täglich gebetten vnd geseufftzet haben? An schuldigster Devotion gegen der Keys. Mayest. begehre ich keinem Catholischen / wer der auch sey / etwas vorzugeben / vnd habe das Zeugnuß von Catholischen selbst in offenem Truck / daß vmb Keyserl. May. willen ich mehr gelitten vnd außgestanden / als die gantze Catholische Clerisey. Wann ich nicht auß pia affectione, weil ich Lutherisch vnnd Evangelisch bin / vnd also zu sterben wünsche vnd begehre / sondern als Keys. Mayest. Oesterreichischer Erbvnderthan / bey meinem Eyd vnd Gewissen von jetziger Reformation reden solte / so kan ich doch anders nicht sagen / befind es auch nicht anders / als daß es weder der Keys. Mayest. noch dero hochlöblichen Hauß / ja auch der Catholischen Religion nicht zuträglich sey / vnd wird die Zeit geben vnnd beweisen / daß ich als der wenigste zum Zweck getroffen habe. Es tawret mich aber von Hertzen / wann vber kurtz oder lang ein newe Vnruhe entstehen / vnd Jhr. Keys. May. oder dero Nachkommen anderweit in Vngelegenheit gerathen solten / welches der getrewe Gott gnädig verhüten / vnnd Genad geben wolle / daß Jhr. Keys. May. die Gemüther der Landen mit dem funiculo charitatis & constantiae, an sich ziehe / vnd dergestalt jhr Reich stabilire / bestettige / vnd auff die jhrigen fortpflantze. Vnd weil Jhr. Keys. Mayest. mir allergnädigst hiebevor befehlen lassen / wo ichs ein Notthurfft zu seyn erachten würde / bey Jhr. Keys. Mayest. etwas vnderthänigst zuerinnern / so solte ichs thun / vnd mich versehen / daß es Jhr. Keyserl. Mayest. allergnädigst vermercken wolte / so hoffe ich vnterthänigst / Jhr. Keys. May. werde diß mein allervnterthänigste Sorgfältigkeit vnnd trewhertzige Erinnerung mit Gnaden vermercken / Ew. Fürstl. Gn. auch / weil dero friedliebend Gemüth vnd Zuneigung zu den moderatis consiliis gerühmet wird / sich so gnädig bezeigen / vnnd höchsten Fleiß anwenden / daß Jhr. Keys. Mayest. Zorn vnd Vngnad gegen vnserer Evangelischen Religion gesänfftiget / vnnd dieselbe nicht der im Religions-Frieden nicht zugelassener gleich gemacht / noch die Jüdische Gottslästerung dero vorgezogen werde. Hierumb bitt Ew. Fürstl. Gn. ich nochmahlen durch die Barmhertzigkeit Gottes / vnd durch die Bluttrieffende Wunden Jesu Christi / vnnd bezeuge es mit GOtt / daß es mit dieser Bitt nicht anders / als gut gemeynet sey. Es wird solches Ewer Fürstl. Gnad. gereichen zu vnsäglichem Ruhm / der Key. Mayest. zur Stärck- vnd guter Conservirung gegen Jhr. Mayest. Affection vnd Devotion / zu Abwendung aller vngleichen Gedancken vnd Nachreden / zu Abschneidung schäd [751] licher Diffidentz / vnd Hindertreibung deß Calvinischen Jubilirens / vnd endlichen zu Jhr. Keys. May. Königreich vnd Länder Auffnehmen vnd Gedeyen. Ich will auch die Evangelische offentlich helffen bitten vnd vermahnen / daß sie vnd jhre Nachkommen für diese Keyserliche Gnad sich biß auff en letzten Blutstropffen trew vnnd gehorsamb gegen Jhr. Keys. May. bezeigen sollen. Es hat auch der Churfürst von Sachsen / vnder Dato den 28. Octobris wegen Sperrung der Evangelischen Lutherischen Kirchen zu Prag an Keyserl. May. ein Schreiben abgehen lassen: darinn er erstlich Jhrer M. zu Gemüth führet / was sie / als sie in dero Nöthen vmb seine Assistentz angehalten / seiner Religionsverwandten halber versprochen vnd zugesagt / auch was er newlich in Schrifften an Fürsten von Liechtenstein gelangen lassen. Solchem nach braucht er fernet diese Wort: (Chur Sachsen beschweret sich wegen der Reformation in Böheimb.) Es ist aber gantz vnd gar das Widerspiel erfolget / vnd mein wolgemeyntes Schreiben hat mehr die Execution befördert / als verhindert: Dann als mein Schreiben S. Key. May. gevollmächtigtem Gubernatorn dem Fürsten von Liechtenstein den 14. dieses Monats alten Cal. eingelieffert / ist selbiges Tags die Sperrung vnnd Versieglung beyder Evangelischen Predigern / welche von mir zum theil hineyn geschickt / jnner drey Tagen auß der Statt Prag vnd gantzem Königreich Böhmen zuweichen angekündet / ferner keine Communion vnd Copulation deren zuvor conficierten vnd proclamirten Personen zugelassen / vnd also das Exercitium in vera et genuina Augustana Confessione fundatae Religionis gäntzlich verbotten / die Evangelische Gemeind desselbe̅ entsetzt / auch hernachmal allererst auff voriges mein Schreiben beantwortet / vnd also genugsam̅ zu verstehen gegeben worden / wie wenig an meine̅ wolmeinenden trewen Erinnerungë / guter Nachbarschafft / auch rühig vnd friedlichem Wesen gelegen / sc. Paulò post: Dessen mich dann auch E. Key. M. in einem Handbrieff sub dato Wien den 6. Jun. 1620. nit all ein vergewissert / sondern auch durch vnderschiedliche Absendungen mich erinnern lassen / ich solte den Rebellen vnd jhrem Anhang nit so lang zusehen / sonsten würde meinen Religionsverwandten eben das nach erlangter Oberhand widerfahren / wz den Catholischen begegnet / dessen ich mich aber / wann E. Key. M. vnd den Catholischen ich Assistentz leistete / nicht zubefahren hette; deme ich dann festiglich getrawet / wie auch noch / vnd mir nit einbilden können / daß nach erlangter Victorj mein geleistete Assistentz das contrarium würcken / vnd meine Religionsverwandten das jenige empfinden solten / was jhnen jetzo zu Handen kompt / bevorab weil ich auff gutachten E. Key. M. vnd anderer Catholischen Chur vnd Fürsten in starcke Obligation gegen de̅ Evangelischen Fürsten / vnd sonderlich den gantze̅ Nidersächsischen Crayß / auch eingelassen / vnd diese Versicherung gethan / daß E. Key. M. vorgenommenes Kriegswesen vnd aller wol affectionirten Assistentz zu keinem andern End angesehe̅ / als zu Recuperirung derselben Hochheit / Dignität / Königreich vnd Länder / vnd nicht der wahren vnverfälschten Lutherische̅ Religion einige̅ Schaden vnd Nachtheil zuzuziehen / dem sie auch Glauben zugestellt / auch in der Neutralität verblieben / vnd in E. Key. M. Devotion vnnd Gehorsamb bißhero verharret / sc. Diesem füget einer so dieses Schreiben in einem Tractätlein allegirt / ferner hinzu: Nun ist jhn eben das begegnet / was den genanten Calvinisten auch / die hat man zu erst auß dem Königreich Böheimb geschlagen / als die nun dar auß seyn / jagt man die Lutherischen hernach. Vmbs Jahr 1580. haben die Catholischen ebner gestalt mit Hülff der Lutherischen / die genandte Calvinisten / vnder dem Schein communis causae, als ob sie nicht im Religions Frieden begriffen / sondern beydes jhnen den Lutherischen vnnd Papisten gleiche Vngelegenheit machen würden / auß der Statt Antorff hinauß gewiesen. Als sie aber diese hinauß gejagt / vnd dergestalt der Lutherischen desto besser Meister worden / jagten sie dieselbe nichts desto minder hernach. Im Reich practicirt man es jetzo ebener massen / die Calvinisten müssen allenthalben das Wasser betrübt haben / vnderdessen gibt man den Lutherischen gute Wort / biß daß man eines theils gantz mächtig / so kan man deß andern hernach mit desto geringerer Mühe auch Meister werden. Vnd das ists / warumb man Papistischen Theils die Trennung der Lutherischen vnnd Calvinischen allenthalben so eyfferig practicirt vnnd so gern siehet / daß die Lutherischen den Calvinisten feind seyen / vnd darfür halten / daß sie von denselben mehr Gefahr / als von den Papisten zugewarten haben. (Keysers Ferdinandi Verantwortung wortung auff Chur Sachsen Schreiben wegen der Böhmische̅ Reformation.) Der Keyser hat auff deß Churfürsten von Sachsen Schreiben von Regenspurg auß folgender gestalt geantwortet: Hochgeborner lieber Oheimb vnd Churfürst / wir haben auß deiner Ld. Schreiben mit mehrerm vernommen / was massen dieselbe wegen der in vnserm Königreich Böheimb eingezogenen Jurium Patronatus, insonderheit aber der zwo Kirchen zu Prag Augspurgischer Confession allerhand Erinnerunge̅ gethan / vnd an vns gelangen lassen. Wie nun D. L. freyes gehorsames Begehren / wir anderst nicht / als daß es auß Lieb vnd Devotion gegen vns herfliesse / auffnehmen vnd vermercken / also kan D. L. wol versichert seyn / daß wir dero Trew / standhafftige Affection so weit erkandt / daß wir alle derselben Actionen dahin gerichtet zu seyn / genugsamb versichert. Vnd ob vns wol nichts liebers gewesen / als daß wir vns mit D. Ld. zeitlich allhier Persönlich ersehen / vnd neben andern vnsern vnnd deß H. Röm. Reichs Angelegenheiten / auch in dieser Sache / in hergebrachten Vertrawen vnterreden mögen / da dann / mit Entdeckung vieler Vmbständt / welche von vnsern Vnderthanen in Außbringung der vns zukommenen Intercessionen theils vntergetruckt / theils mit nicht wenigen vn [752] serm serm als jhren höchsten Obrigkeiten / Despect von jhnen anders / als sie beschaffen / angezogen / wir D. L genugsamb informieren / vnd dieselbe vnserer gnädigsten beständigsten Affection versichern können / demnach aber wegen der eingefallenen Verhinderung sichs mit solcher D. L. Ankunfft biß anhero verzogen / vnd wir gleichwol noch in der festen Hoffnung stehen / D. L. werde nach vollzogenen jhren angelegenen Sachen / noch vor Endung dieses Convents anhero kommen / so haben wir doch inmittelst die von D. L. angedeute Motiven in fleissige Erwegung zuziehen / vn̅ diesen kurtzen Bèricht darauff zuthun nicht vmbgehen solten / vnd ist nicht ohne / auch D. L. ohne weitläuffige Widerholung bewußt / daß vngeachtet der bey weyland Keysers Matthiae Zeiten von den Böhmischen Ständen angefangenen / abschewlichen vnd zuvor vnerhörter Rebellion wir vns doch / so bald das Königreich Böheimb würcklich auf vns kommen / zum höchsten angelegen seyn lassen / wie gedachte Ständ von solchem jhrem frevenlichen Vorhaben abgewendet / vnd zu dem schuldigsten Gehorsamb gegen vns / als jhrem Vätterlichen / ordentlichen / angenommenen / gecrönten / gesalbten vnd belehnten König vnnd Herrn gebracht / vnd also jhr Privilegia / Recht vnd Gerechtigkeit erhalten / auch dardurch widerumb in friedlichen Stand gesetzt werden möchten / vnd ob wol diese vnsere Güt vnd Vätterliche Ermahnung vnnd wol erinnerte Intention so wenig bey jhnen verfangen / daß sie auch gar / ohn einige Vrsach der Rebellion gegen vns / wider den sie einige Klag nie gehabt / noch haben können / mit grösserm Eyffer / Ernst vnd Gewalt / als zu vor niemals fortgestellet / vnd dardurch vns vnnd vnser löbliches Hauß / in dermassen hohen Beschwerden vnnd Gefahr / auch folgends in fast vnzehlbar vnnd vnerschwinglich / jedoch vnvermeidenliche Kriegskosten geführt / so haben wir doch dessen alles vnangesehen vnser angeborne Milte vnnd Güte / der gegen vns / jhren natürlichen König vnd dem Haupt deß Reichs (welches sie durch obberührte jhre Rebellion in vollem Auffstandt vnnd höchste Confusion gesetzet) mehr als zu viel verdienten Schärpffe / so weit vorgezogen / daß wir so wol D. L. als deß Hertzogen in Bayern L. auffgetragener Commission / klärlich inserirn lassen / allein wider die jenigen / so sich auff Eröffnung jetzterwehnter Commission ohne Schwertstreich / alsobald vnd gleich vnverrückten Fusses / von den Rebellen nicht sondern würden / mit gedachter Schärpffe zuverfahren / den Gehorsamen aber nachmals Gnade widerfahren zulassen. Darbey wir aber gleichwol gnädigst erwogen / auff den Fall durch angedeute Gnade / denen / welche sich zu dem gebührenden Gehorsamb ergeben werden / auch der Mayestätbrieff versprochen vnnd restituirt werden solte / daß jhnen eben Mittel vnnd Gelegenheit zu vorigen Vnwesen in Händen verbleiben / vnd wir / als nach einem so schweren vnd gefährlichen Krieg / einige Hoffnung eines sicheren vnnd beständigen Frieden nicht haben / sondern den vnter diesem Schein deß Manestätbrieffs / vnsern Feinden / jhr Calvinische / Blutdürstige gefährliche Anschläge / zu Veränderung aller Policey / ja deß Religion-Frieden selbst / widerumb auff die Bahn zubringen / nur mehrere Vrsach gegeben würden / dahero dann / ob gleich damals die Gefahr am grösten / jedoch als vns vnnd vnsern bey D. Ld. Hof zur selbigen Zeit anwesenden ministris Andentung geschehen / daß für rathsamb vnd thunlich geachtet würde / damit sich die Länder desto leichter zum Gehorsamb geben möchten / in den Commissions Patenten / auch der Mayestätbrieff zu gedencken / wir vns doch gegen D. L. vermög deß an sie abgangen vnnd in dero jüngsten Schreiben angezogenen Handbrieffleins erkläret / daß wir eben auß obangeregten Vrsachen / jetzo erwehnten Mayestätbrieffs / in den Patenten vnnd dero anhängigen Commissionshandlung einzuführen / bedencken trügen / vnd alles auff dem im heiligen Römischen Reich auffgerichten Religions Frieden / vnter der vertrösten Gnad vnnd Restitution der Privilegien verstanden vnnd gestelt haben wollen. Es hat aber auch noch diese Gnaden Anerbietung so wenig gefruchtet / daß als deß Hertzogen in Bayern Ld. den gesampten Ständen in Böheimb oben angeregte vnsere Patenten vnnd darinn angebottene Gnad / auff den Fall sie sich zum Gehorsamb geben vnnd bekennen wollen / zugeschickt vnd denselben vorhalten lassen / sie solche verachtlich in Wind geschlagen / vnnd daß sie von keinem andern / als jhrem auffgeworffenen Haupt wissen wolten / sich außtrücklich verlauten lassen / daß D. Ld. aber / nach dem sie die von vns jhro auffgetragene Commission / obberührter massen / auff sich genommen / vnd bey gedachten Böhmischen Ständen so wenig Respect vnd Gehorsamb gehabt / daß sie gleicher massen zu Hindertreibung / der von D. Ld. in der incorporirten Landen gesuchten Widerbringung deß Gehorsambs / vnd publicirten Begnadiguns Mitteln / das Schwerdt zugebrauchen / vnd mit Gewalt daselbsten sich zu widersetzen / geschlossen / auch es folgends / mit Vberschickung jhres Kriegsvolcks / in Ober Laußnitz im Werck erwiesen. Endlich aber / vnd damit sie der gantzen Welt zuerkennen geben / daß sie allein auß feindlichem Vorhaben / vns vnnd vnser hochlöblich Hauß / vmb das vnserige gewaltsamer Weiß zubringen / lieber als jhre Wolfahrt / Privilegien / Recht vnd Gerechtigkeiten / vnnd gar die Religion auff die Spitzesetzen / als sich zum Gehorsamb gutwillig / mit Erlangung dessen / was wir jhnen anerbotten / bequemen wolten / haben sie den Außschlag auff ein general Treffen mit vnserer Armaden gestellet / vnd dardurch vns vmb vnsere Erbkönigreich / Land vnd Leuth / ja alle zeitliche Wolfahrt zubringen / sich aber in der mit Gewalt / selbstthätig / angemaßten vnnd ergriffenen Freyheiten vnd Licentz zuerhalten vermeynt / nach dem nun der Allerhöchste der gerechsten Sachen beygesprungen / vnd vns die Victorj verliehen / daduch [753] sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte. Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitione̅ / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu [754] mehrer Außbreitung dergleichen hochverbottenen Verbündnussen / die gethane Predigt in öffentlichen Truck außgesprengt worden / ja es ist mit Beywohnung der vnordentlichen Crönung / Belieb - vnd Approbirung derselben Verhetzung anderer Persohnen / vnnd sonsten viel ein mehrers in der Kirchen / vnnd sonsten allenthalben bey den Augspurgischen Confessionsverwandten zu Prag vnnd in Böheimb / gar nicht minder noch weniger / als bey den andern beschehen / vnd kan dißfalls auff einer wenig oder mehrern Privat Personen vnbewußten Intentionen nit gesehen werden / dahero wir dann / so wol als D. L. vor der gantzen Welt entschuldigt seyn / daß jhnen den Augspurgischen Confessionsverwandten / eben dieses / was andern jhres gleichen Verbrecher / vnd wofür sie D. L. durch einen der Böhmischen Rebellierenden Ständen Abgesandter Anno 1620. den 17. Augusti gegebenen / vnd vns von dero zugeschickten Bescheidt / selbst trewhertzig gewarnet haben / erfolget ist / nemblich / im Fall sie sich vnserer angebottenen Gnad für D. L. aufgetragenen Commission nochmals nicht bequemen / oder submittirn wolten / sie nicht weniger jhre Religion als andere Privilegia / auff den vngewissesten Außgang deß Kriegs vnnd deß wandelbaren Glückssetzen werden. Wann in D. Ld. auffgetragenen vnnd von dero zu vnserm gnädigsten Wolgefallen trewhertzig vber sich genommen Commission klärlich vorsehen / daß nur allein die jenigen Vnderthanen vnd Länder / welche sich obvermelter massen / ohne Schwerdtstreich / zum Gehorsamb ergeben vnd der Gebühr nach weisen würden lassen / der Gnad vnd deren vorerlangten Freyheiten fähig vnnd theilhafftig seyn solten / vnd diesen Vnderscheydt zuhalten / die Vernunfft selbst gibt vnnd mit sich bringt / die Augspurgischen Confessionsverwandten auch dessen allen / so wol als die andere genugsamb erinnert vnd verwarnet worden / vnnd nichts desto weniger die Rebellion zu continuiren / vnd die Extrema zuversuchen / (wie dann D. Ld. leichtlich zuermessen / was vns auff den widrigen Fall vnnd Außschlag der Victorj gestanden) kein Abschew getragen / so folget ja hierauß vnwidersprechlich / daß sich alle / durch dergleichen einhellig continuirte Rebellion zugleich vnnd ohn vnterscheid / aller jhrer Privilegien vnnd also auch der jurium patronatus, so wol deß Mayestätbrieffs verlustig gemacht / vnnd daß wir vns hierinn keins andern / als allein einer gleich durchgehenden Justitien gebrauchen. Wir erinnern vns sonst gnädigst garwol / als vor diesem / wann von vnsern Widerwertigen in gemein / allerhand Calumnien / sampt wir gegen jhnen vnd dem publicirten Religion Frieden etwas fürzunemmen bedacht / hin vnd her außgesprengt worden / wir D. Ld. ersucht / sie die Ständewol vnnd sicherlich zuvergewisseren / daß wir lieber den so hoch vnd thewer geschwornen Religion - vnd Prophanfrieden / als deß Römischen Reichs Fundamentalgesetz / der Capitulation gemäß jederzeit steiff vnd fest zuhalten / entschlossen weren / vnd darauff auch sein alle vnsere Sinceration Schreiben vnnd Werbungen eintzig gegangen vnnd gemeynt gewesen / wie wir dann nochmals gnädigst eben dieses vnveränderten Willens vnnd Anerbietens seyn / angeregten vnsern gethanen Erklärungen / wie nicht weniger den an vns gebrachten Mülhäusischen Schluß / vnnd dann wie D. Ld. laut dero habenden Plenipotentz in etlichen vnserm Erbkönigreich Böheimb incorporirten Landen / durch Accord geschlossen vnnd versprochen / wie auch confirmirt vnd bestettigt / richtig vnnd vnverbrüchig nachzukommen / vnd kan dannenhero weder vnser gnädigst Zusage vnnd Versprechen / noch D. Ld. andern Orth hierüber gegebenen Wort vnnd Vertröstung mit Fug vnnd Billichkeit / in einigen Zweiffel oder vngleiche Deutung gezogen werden / sondern es muß männiglich den Böhmischen Ständen jhre Straffe vnnd entstandenes Vnheyl selbst zumessen / weiln sie sich aller angebottener Gnad dermassen trotzig vnd halß starrig entschlagen / vnd gar nicht fähig machen wollen. Seynd derowegen zu Dein. Ld. der gnädigsten freundlichsten Zuversicht / wiewol wir noch in fester Hoffnung stehen / D. Ld. werden nach vollzogenen jhren angelegenen Sachen / noch vor Endung dieses Convents anhero kommen / sie werde bey sich selbst dieses alles fleissig bedencken / wider vns / vnser gegebenes Keyserliches Wort / vnnd zu derselben tragenden beständigen trewhertzigen Affection / wie sie solche in der Zeit bißhero verspüret / nichts widerwertiges einbilden lassen / sondern gewiß vnnd versichert seyn daß wir hierunder nichts anders suchen vnnd begehren / als den werthen / vnd dermal eins beständigen Frieden / vnd friedsame Regierung (deren man nun so lange Zeit vnnd Jahren nicht recht versichert seyn können) in vnser Erbkönigreich Böheimb einzuführen vnd zu stabiliren / alle widerige occasiones vnnd Anleitung zur newen Auffruhr (wie der gleichen noch jetzo jüngsten bey den Augspurgischen Confessionsverwandten / vnd jhrer Versamblung in Prag / als sie allbereit Rotten vnd Secten / nicht auß Lieb der Religion / sondern jhre böse vnd argfinnige Licenten dardurch zuvertuschen / vnnd deß Namens der Augspurgischen Confession / wie vielmals sonst mehr geschehen / zu jhrem Vortheil auff alle zutragende Fäll sich zu gebrauchen / geschlagen / zimblich vermerckt worden) gäntzlich abzuschneiden / vnnd auß dem Weg zuraumen / wir lassen vns aber sonst im rechten Ernst gnädigst angelegen seyn / damit zwischen vns vnnd D. Ld. jederzeit ein rechtes / trewes / auffrichtiges / vnnd Teutsches Vornemmen erhalten / vnnd zu keines widerigen / auch im wenigsten mit Billichkeit Vrsach gegeben werde / nicht zweifflende D. Ld. tapffers / Teutsches / auffrichtiges Gemüth vnd Intention eben dahin gerichtet sey. Deren wir in vbrigem mit beharrlicher Freundschafft in Gnaden jederzeit förters wol zugethan verbleiben.
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Vnder solcher Zeit ist der grosse vergüldte (Hussitischer Kelch wird zu Prag beseits geschafft.) Kelch / welcher bey Regierung König Georgij / als man den Böhmen die Communion sub utraque verstattet / zur selbigen Gedächtnuß in der alten Statt Prag an der Thumbkirchen auffgerichtet gewesen / bey Nächtlicher weil herab genommen / vnnd in bemelter Kirchen Sacristey verwahrlich auffgehaben worden. (Ein Evangelischer Prediger auß Schlesien wird zu Prag gefangen.) Etliche Tag hernach ist ein Evangelischer Prediger auß Schlesien nach Prag kommen / der hat auff dem Altstätter Ring das Volck von Sünden abzustehen mit einer außführlichen Rede vermahnet / mit Bedräwung / daß im widrigen die Prager Stätt / sampt dem gantzen Land Gottes Straff mit Pestilentz / Fewer vnnd Schwerdt zugewarten hetten; Auff solches wurde er gefänglich auff das Altstätter Rathhauß geführet. (Inquisition auffdie Herrn vnd Edelleuth in Böhmen.) Es war mit dem / so bißhero in Böhmen vorgangen noch nicht genug / sondern es ist noch auff die Landherrn vnnd die vom Adel auff diese folgende Puncten inquirirt worden; 1. Solte die Straff der Confiscation der Güter vber die ergehen / so beym Fenster außwerffen gewesen. 2. Die in der Confoederation wider Key. May. vnd das Hauß Oesterreich: 3. Die bey der Rejection Keysers Ferdinandi: 4. Bey der Election Friderici: Vnnd dann 5. im Feldzug vor Wien mit gewesen. (Reverß der Mährischë Stände / denen jhre Güter restituirt worden.) Wie man sonsten der Zeit die Religion auff alle weiß vnd weg aller Orten abzuschaffen suchte / war klärlich zusehen auß dem Reverß / welchen die Mährische Stände / so Perdon vnd die Restitution jhrer Güter erlanget / von sich geben mußten / der also gelautet: Ich N. N. bekenne für mich / meine Erben vnd Nachkommen / offentlich mit diesem Brieff: Demnach der Allerdurchleuchtigste / sc. mein allergn. Herr / mir auß sonderbahrer Keyserlichen Milte vnnd Güte auff einkommene ansehenliche Intercession der seinen mit Feinden vnd Rebellen geleystete Hülff / Beystandt vnd Adhaerentzen halber allergnädigst vnd vollkommenlich perdonirt / auch mir N. mein Gut vnnd alle andere Jhrer Mayest. ipso facto facto heimbgefallene Haab vnd Güter mit dem außtrücklichen Reservat restituiret / daß alle zu besagten meinen Haab vnnd Gütern gehörigen Kirchen Lehen jhro nicht allein per expressum vorbehalten seyn vnd bleiben sollen / sondern ich auch hergegen für mich / meine Erben vnnd Nachkommen / daß auff ewige Zeiten wir auff denselbigen kein Vncatholisch Exercitium zuhalten verstatten wollen / reversiren sollen: Als habe gegen seiner Key. May. dero hochgeehrten Erben vnd Nachkommen zu wahrer Vrkundt dessen mich hiermit verschrieben / vnd darbey schuldigen Gehorsamb zugesagt vnd versprochen / daß wir vns einiges derselben Kirchen oder anderer Geistlichen Lehen / bey obgemeltem Gut keiner in Ewigkeit nimmer anmassen / auch sonsten auff obbemelten vnsern Gütern niergend einig Vncatholisch Exercitium zuhalten verstatten / oder treiben lassen: sondern obangeregte Jhrer Key. May. gnädigste Resolution / Befehl / Willen vnd Meynung stet / fest vnd vnverbrüchlich halten / vollziehen / nachkommen vnd geleben / darwider nichts gestatten sollen noch wollen / in keinerley nichts gestatten sollen noch wollen / in keinerley weiß noch weg / alles getrewlich ohne Gefährde vnd sonder arge List / wolwissend vnd bey Verlust deß mir gnädigst ertheilten Perdons vnnd aller meiner anderer Haab vnnd Gütern / Krafft dieses Reverß / den ich / sc. (Graff von Manßfeld vnd Hertzog Christian ziehen mit Pfaltzgraff Friderichen in Franckreich.) Als der von Manßfeld vnnd Hertzog Christian vermercket / daß man jhrer Dienst an Keyserlicher Seiten nicht viel achtete / auch wie sie selbst leichtlich erachten kondten / jhnen nicht trawete / hingegen aber Graff Moritz wegen Entsetzung der Statt Bergen op Soom / so dieser Zeit von Marggraffen Spinola / wie hernach soll gemeldet werden / belägert war / jhrer Hülff begehrete; vber diß auch der Hertzog von Bullion sie ersuchte / daß sie in Franckreich rucken solten / dann da solten 10000. zu Fuß / vnd 2000. zu Pferd / welche der Tramulius, Suzaeus, Russiaeus vnd andere außrüsten würden / mit genugsamer Profiandt vnd Gelt / damit sie jhre Soldaten contentiren könten / so bald sie an der Maaß angelanget weren. In Betrachtung solches / vnd weil er auch die Hoffnung hatte / es möchte etwan der König in Franckreich sich seiner Dienst gebrauchen / hub der von Manßfeld vor Zabern das Läger auf / vnd zog beneben Pfaltzgraff Friderichen vnd Hertzog Christian auff Lothringen zu / ließ durch einen Trompeter von selbigem Hertzogen den freyen Durchzug begehren / mit vermelden / da jm solcher gegönnet würde / solte gut Ordnung gehalte̅ werden / da es jhm aber abgeschlagen werden solte / hette er die Schlüssel mit welchen es deß Landes Pforten eröffnen vnd mit Gewalt bald durchbrechen könte. Sein Kriegsvolck war starck 12000. zu Fuß vnd 7000. zu Pferd / Hertzog Christian von Braunschweig hatte vnder sich 6000. zu Fuß vnd 72. Cornet Reuter; der Geschütz waren 14. die Kriegs Instrumenta vnd Munition wurde geführet auff 60. die Pagagy aber auff in 2000. Wägen. Der Hertzog von Lothringen hatte kurtz zuvor sein Kriegsvolck / so 5000. zu Fuß / vnd 2000. zu Pferd starck gewesen / abgedancket / weil er dem von Manßfeld zuviel getrawet. Derhalben als er vermercket / daß er keine Mittel den Durchzug zuverhindern hette / ward er gezwungen den Paß zuverwilligen / doch mit dem Beding / daß sein Kriegsvolck kein Schaden im Land thäte / hingegen wolte er jhnen die Profiandt auff 4. Tag verschaffen: dann der von Manßfeld hatte versprochen / er wolte nicht länger im Land verharren. Doch ermahnete der Hertzog den Adel sie solten sich gefast machen vmb auff allen Fall widrigem Beginnen zu widerstehen. Da nun die Manßfeldische in Lothringen kommen / haben sie daselbst viel Muthwillen mit Plündern / Schänden vnd Brenne̅ verübet / daß die arme Lothringer sich auch verlaute̅ lassë / sie weren von keinen Feinden niemals so vbel tractirt worde̅; Es ist auch solches Manßfeldische Kriegsvolck nit nur 4. sondern 14. Tag mit grosse̅ Lands [756] verderben in selbiger Gegne verblieben. Nach dem Lothringen verheeret / hat diese trübe Wolcke das Stifft Metz vnd Verdun vberzogen / da dann diß Volck gleichfals mit Rauben vnd Brennen grassiret / dahero sich die zu Metz vnd Verdun nit wenig einer Belägerung beförchteten / zu deren sie der Zeit wenig versehen waren / weil kurtz zuvor der Hertzog von Bullion allda alle Früchten auff gekaufft hatte. Bey diesem Zustandt war der König von Pariß in 200. Frantzösische Meilen / wegen deß Kriegs wider die Hugenotten abwesend. Vnder deß gab es mancherley Meynungen / etliche riethen / man solte alle Dörffer auff deß Königreichs Gräntzen auff zwölff Meil in die Breite mit Fewer verbrennen / die den heran ziehenden Teutschen nutzlich seyn könten / weil es besser were / daß ein theil deß Königreichs verderbet würde / damit das vbrige erhalten werden möchte. Dieser Rath aber gefiel dem Hertzog von Nivers nicht / der sagte / er köndte nicht zugeben / daß ein solcher Jammer vber die jenige ergehen solte / welche der König jhm in seinen Schutz anvertrawet hette: dann er könte auch nicht spüren / was solches diesem allerley Vngelegenheiten / Hunger vnnd Kummer gewohnten Kriegsheer / welches leichtlich in einem Tag durch solch verderbt Land durchmarchiren vnd sich in das jenige / welches man zuerhalten vermeynt / außbreiten könte / für Schaden zufügen möchte. Andere hielten darfür / man solte das Spanische Kriegsvolck herzu beruffen / welches vnder Consalvi Cordubae Commando were. Andere vermeynten / man solte die Tillische Armada herbey bringen / welches dann beydes für rathsamb / den von Manßfeld zu dempffen gehalten wurde / aber wol dem Frantzösischen Wesen nit ersprießlich / sintemal auff solche weiß zwey Kriegsheer / welche zusammen wol auff 60000. Mann bestunden / ins Land gezogen würden / welches was es für ein Jammer im Königreich verursachen würde / leichtlich zuerachten were; Zu dem würde es den Frantzosen gar schimpfflich seyn / wann sie nicht ein geringe Zeit / ohn frembde Hülff / dem Feind zuwiderstehen vermöchten. Hierauff wurde durch das gantze Königreich Kriegsvolck versamblet vnd gemustert / vnd solches in so geschwinder Eyl / als es jmmer seyn konte. Der erste so allhie seine Dienst angebotten / war der Hertzog von Angolesme / so sich zu einem Obristen vber die leichte Reuterey gebrauchen lassen. Es nahmen auch viel Herrn auff jhren eygenen Vnkosten Kriegsvolck an / vnder denen die vornembsten gewesen der Mombassonius, Graff von S. Paul vnd Fronsack / vnd hat sich ein jeder beflissen / für andern das beste bey dieser Sachen zuthun / vnd am dapffersten das Vatterland helffen beschützen. Als aber in solcher Eyl das Kriegsvolck nicht kondte zusammen gebracht werden / sind sie alle von dem von Manßfeld vbereylet worden / der damals / wie gesagt in Lothringen war / vnnd hat jhm vnnd seinen Officirern selbiger Hertzog Geschenck gegeben vnnd instendig bey jhm angehalten / daß er fort in Schampanien rucken solte / zu dem End / daß Lothringen solcher Beschwerlichkeiten bald möchte entlediget werden. Die Hispanier waren deß Manßfelders wegen damals nicht in geringer Forcht / dann sie befahret / diese Armada möchte leichtlich durch das Ertzbischthumb Trier vnd Cölln / da sie keinen Feind hette / durchbrechen / vnd mit den Holländern / ob schon der Weg etwas weit were / sich conjungiren. Es erscheinet auch darauß / in was Sorgen die Spanische Infantin gestanden / daß sie nach vielen / so sie an den von Manßfeld geschicket / zuletzt den Hertzogen von Bornovill auch zu jhm abgesendet habe / welcher als er jhn in Lothringen angetroffen / hat er jhm stattliche Conditionen vorgeschlagen / welche hernach der Manßfelder selbst etlichen gewiesen / nemblich 200000. Cronen / so er sich in Spanische Dienst einlassen wolte / welches er aber abgeschlagen / vnd lieber den Holländern zuziehen wollen. Wie nun der von Manßfeld herbey gerucket / hat der Hertzog von Bullion bey denen / so seiner Part waren hefftig sollicitirt / daß sie sich rüsten solten / mit vermelden / diß were nunmehr die erwünschte Zeit den König zuverhindein / der jetzt jhre Religionsverwandre durch gantz Bearnien fast vndertrucket hette / vnder dem Schein / daß die Waffen wider die Rebellen ergriffen weren: Der König in Böhmen were zu Person zu Sedan / der Hertzog von Braunschweig hette sich mit dem Graffen von Manßfeld conjungiret / vnnd köndte ein solche zweiffelhaffte Sach entweders jetzt / oder nimmermehr zu einem guten End gebracht vnnd beschlossen werden / entweder mit einem glücklichen Krieg / oder mit einem guten sichern Frieden. Darauff dann etliche seiner Religionsverwandten / die am nechsten gesessen waren / sich vnderstanden etliche feste Orth in jhren Gewalt zubringen / aber mit schlechtem Effect: vnd ist besagtem Hertzogen der jenige Anschlag / welchen er Gelt zusammen zubringen gehabt / besser von statten gangen. Dann er etliche Personen / denen er am besten vnnd sicherlichsten vertrawen dörffen / an den benachbarten Adel vnd Herren geschickt / vnd jhnen andeuten lassen / daß / da sie vor der Gewalt vnd Einfall der Teutschen wolten gesichert seyn / sie Gelt hergeben solten / so wolte er verschaffen / daß jhnen kein Leyd widerfahren solte: darauf der meiste theil von dem Adel vnd Stätten jhnen solches belieben lassen / vnnd Gelt gegeben / der Hoffnung sie würden alsdann ausser aller Gefahr seyn. Die gröste Gefahr / so zubesorgen war fiel auff den Statthaltern der Statt Muson / der hatte nicht mehr / als etwan 50. Reuter vnd 200. zu Fuß auß dem Vabacurtischen Regiment bey sich / vnd war in gantz Schampanie̅ kein Kriegsvolck mehr / dessen Hülff er sich zugetröften hette; so ware auch die Statt nicht befestiget / noch sonsten nach Notturfft versehen. Zu dem so war zwischen jhm vnnd dem von Bullion ein alte Feindschafft / vnd merckete der Gubernator wol / daß eine Correspondentz zwischen jhm vnnd den Teut [757] schen sich enthielte. Derohalben ließ er in solchen Nöthen eylends ein Schreiben an den Hertzogen von Nivers abgehen / vnd bat jhn daß er jhm etliche Truppen zusenden wolte. Vnderdessen machte er allerhand Anordnung in der Statt / ließ die Vorstatt befestigen vnd einen Wall vnd Graben darumb machen / vnnd durch den Cadenetum seinen Fendrich / mehr Volck werben. Der Hertzog von Nivers / welcher bald anfangs / alß das Geschrey von deß Manßfeldischen Kriegsvolcks Ankunfft erschollen / sich herbey gemacht / alß er wohl sahe / daß er nicht starck genug / den Teutschen sich zuwidersetzen / were / hat er zu jhme / Manßfelder / den Herrn von Monte-Re geschickt / jhn zu persuadiren / daß er sich in deß Königs in Franckreich Dienst begebe / oder da solches bey jhme auff fügliche Conditionen nicht zuerlangen / jhn so lang auffziehen / biß das Kriegsvolck in 12000. Mann zu Fuß vnd 1500. Reutter starck zusammen geführet würbe / mit welchem er alßdann gesinnet war / deß Manßfelders / Hertzogs von Braunschweig vnnd dessen von Bullion Vorhaben zubegegnen. Als er aber vermerckete / daß es an dem were / daß die Statt Muson solte belägert werden / hat er etliche Frantzösische vom Adel mit 300. Reuttern hinein geschickt / welche in die Vorstatt gelegt worden. Diesen hat er kurtz hernach noch 400. zu Fuß / zugeben: neben denen sich auch die Bürger zur Defension in 800. starck auffs beste gerüstet. Vnderdessen ist der von Manßfeld / da er gesehen / daß die Tractation mit dem König / langsamb von statten gienge / deß Auffzugs vbertrüssig worden / vnd beschlossen die Statt Muson anzugreiffen / wann nur der Hertzog von Bullion / so jhn stetigs darzu vermahnete / seinem Versprechen ein genügen gethan hette. Derowegen er den 8. Augusti seine Reutterey die Statt berennen lassen / vnd ist er mit dem Fußvolck vnd Geschütz vber die Maaß hernach geruckt / vnnd sein Läger bey Stang einem Dorff nahend der Statt Muson / auffgeschlagen. Bey der ersten Ankunfft der Manßfeldischen / ist der Marggraff von Dampetra / ein tapfferer junger Herr / mit 100. Reuttern außgefallen / vnd Anordnung gethan / daß der Cadenetlis mit 50. andern jhn entsetzen solte / da es vonnöthen were. Alß er nun die ohne Ordnung hin vnd her streiffende / angegriffen / hat er mit solchem Glück getroffen / daß er bey 70. von dem Feind hingerichtet vnd verwundet / 20. Pferd vnd zween Wägen erobert / darüber er vber den seinigen vber 3. oder 4. nicht eingebüsset. Dergleichen haben auch die Truppen zu Fuß / so in der Statt gelegen / gethan: dann alß dieselbe in den Manßfeldischen Troß außgefallen / haben sie bey 40. erschlagen / vnd etlich Gefangene mit guten Beuten in die Statt gebracht: vnnd dergleichen Scharmützel hat es täglich gegeben / darinn bald diese / bald jene gewunnen / da vnderdessen zwischen dem von Nivers vnd dem von Manßfeld allerhand Tractation vorgelossen. Es war die Armada / so die Statt belägerte: auß allerley Völckern Teutscher Nation / zusammen gestoppelt / vnnd gleichsamb ein zusammen gelauffenes Gesindlein / welches ohn alle Ordnung / ohne Kriegsdisciplin / ohne Gehorsamb vnd ohne Besoldung lebte / waren derhalben vndereinander nit recht einig / auch die Obristen selber waren nicht einerley Meynung. Dann der Hertzog von Braunschweig wolte sich in deß Hertzogen von Bullion Dienst einlassen / der jhm 60000. Cronen versprochen hatte: der Manßfelder aber hat sein Leben vnd Kriegsheer dem König in Franckreich auffgetragen / wann nur hierinn auff gewisse Conditionen abgeredet worden were. Der Hertzog von Nivers zwar / hat jhm den Vorschlag deß Manßfelders nicht zuwider seyn lassen / wann der König deme ers zu wissen gethan: solchen ratificierte. Vnder der weil haben die Braunschweigische in 20. Dörffer in Brand gesteckt. Wie nun diese also Zweyspältig gewesen / ist auch die dritte Faction entstanden. Dann bey 3000. Reutter / die keinen Obristen hatten / haben zusammen geschworen / sie wolten den Manßfelder entweders dahin halten / daß er jhnen jhre so viel außständige Monat Sold entrichren müste / oder zufallen vnnd das grob Geschütz zu Pfand nehmen / biß sie vergnüget werden möchten. Der Manßfelder aber hat sie also abgewiesen / daß er jhnen keines geben dörffen / weder das Gelt noch die Stück. Darüber sie sehr schwürig worden vnd zu Hertzog Christian vber gefallen / mit Rauben / Morden vnd Brennen vbel gehauset / vnnd sich ein Meil von Sedan gelägert. Da der Manßfelder gesehen / daß er durch den Abtritt deß Hertzogen von Braunschweig vnnd abfall dieser Reutter / vmb ein ziembliches geschwächet worden / vnd aber wohl wußte / daß seine Dienst dem König / wie er auch von dem Hertzogen von Nivers verstanden hatte / angenehm seyn würden / hat er sich entschlossen / damit keine Meuterey vnder seinem vbrigen Volck entstünde / sich in die Statt Muson zubegeben / vnnd sein Geschütz in die kleinere Vorstatt zustellen / das Kriegsvolck aber in der grössern Vorstatt einzuquartiren. Zu dem End schickte er den 13. Augusti einen Obristen an den Stätthalter / vnd liesse jhm andeuten / daß er käme vnd sich mündlich mit jhm beredete. Diesem Begehren hat der Statthalter folg geleistet / vnd an die Pforten der Vorstatt kommen / da dann verglichen worden / daß der Manßfelder deß andern Tags seine Stück in die Vorstatt brächte / doch 6. kleine Feldstücklein bey sich behielte. Hierauff sind den 15. 8. grobe Geschütz in die Vorstatt / sampt dem Obristen Zeugmeister vnd einem Commissarien / gebracht / vnd dau̅ eine Besatzung von 500. Man̅ hinein gelegt worden. Es hatte die Königin in Franckreich / als von allen Orten her / die Zeitung von deß Manßfelders Zukunfft einkame / vnd man meinte / er würde rectà in das Königreich eynfallen / eylends Volck auffzubringen / Befehl gegeben: darüber sie die Hertzogen von Nivers / Vaudemont / Angolesme / vnd andere zu Obristen verordnet: alß sie [758] aber gesehen / daß ein lange Zeit darzu erfordert würde / vnd könten die Ort / so er belägert / nicht in so geschwinder Eyl entsetzet werden / hat sie einen Gesandten an den Consalvum Cordubam geschickt / vnd denselben ersuchet / daß er den Manßfelder verfolgen / vnnd wo er könte / desselben Kriegsvolck schlagen wolte. Corduba / alß er verstanden / daß sein König solches nicht improbierte / hat darauff sein vnderhabende Armee in das Lützenburgische Land geführet / vnd sein Läger bey Ivojum geschlagen / so ein Meilwegs von Muson abgelegen war. Von dannen auß hat er ein Schreiben an den Statthalter zu Muson geschickt vnnd begehret / er solte jhn berichten / wie starck der Manßfelder were: er zwar were bereit alles für den König in Franckreich zuthun / es were gleich mit dem Feind zuschlagen / oder denselben anderer gestalt zurück zuhalten: vnd zu solchem End hette er mit sich genommen 10000. zu Fuß vnd 5000. zu Roß. Aber besagter Statthalter / alß dem nicht vnbewust / daß sich der König deß Manßfelders Dienst gebrauchen wolte / vnd daß er nicht allein desselben Stück / sondern auch den jungen Fürsten von Sachsen Weymar / welchen der Manßfelder zu desto mehrer versicherung in die Statt geschickt / in seiner gewalt hette / hat mit fleiß die Sach auffgezogen / vnnd keine richtige Antwort dem Spanischen Abgesandten gegeben: sondern dem Cordubae sich bey der Königin vnd dem Hertzogen von Nivers bescheydts zuerholen / entbotten: vnderdeß sich seiner Willfährigkeit bedancket / vnnd gebetten den Verzug auff etlicher wenig Tagen sich nicht verdriessen zulassen. (Manßfelder fällt in Hennegaw eyn.) Aber der Manßfelder / welcher den Handlungen zwischen den Frantzosen vnnd Spaniern / nicht trawete / nach dem er mit dem Hertzog von Braunschweig sich wider verglichen / hat in eyl all sein Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß zusammen beruffen / die Krancke vnd Breßha???te außgemustert vnd 200. Wägen verbrennen lassen / damit er Pferd bekommen möchte / darauff er hernach Fußvolck gesetzet / vnd also in 8000. Reutter gemacht. Vnd nachdem er gespüret / daß er von den Frantzosen nur bey der Nasen herumb geführet würde / in dem selbige Mitlerzeit je länger je mehr Volck versamblet / so in kurtzem in 20000. Mann starck werden sollen / hat er derselben nicht erwarten wollen / sondern sich entschlossen Graff Moritzen zuzuziehen / der seiner zum Entsatz der Statt Bergen op Soom begehrte. Derhalben er in grosser Eyl neben dem Hertzogen zu Braunschweig / welcher auch etliche Geschütz bey sich hatte / so jhm Pfaltzgraff Friderich zu Sedan zuwegen gebracht von dem Hertzogen von Bullion / fortgezogen / vnd in das Landt Hennegaw gerucket / da sein Kriegsvolck mit Rauben / Morden vnd Brennen vber alle massen vbel gehauset / vnd ein grosse Anzahl Bawren / so durch abhawung der Bäum vnd grosse Stein die Päß verlegen wollen / erschlagen. Den 26. Augusti ist er vorbey Avennes vnnd folgenden Tags auff Maburg gezogen / vnnd alß er selbige Statt wohl besetzt vermerckt / etliche schüß hinein gethan / die Vorstatt in Brand gesteckt / vnnd noch selbigen Tags vber den Fluß de Sambee passiert / allenthalben die Pferd was er bekommen kön̅en / mit genommen / vnd das Fußvolck beritten gemacht / auch vmb der Vrsachen willen noch meistentheils Pagagywägen verbrennet. Den 28. kam er in die Aptey Bone Sperantze / welche er vmb 30000. Reichsthaler rantzioniret / daherumb er 5. Dörffer / so seinem Volck kein Quartier geben wollen / verbrannt. Von dannen marchierte er fort nach Capelle / Carlemont / vnd die grosse Straß von Namen / vnnd kam also deß Abends gen Fleru. Hingegen ist Corduba mit seiner Spanischen Armee sam̅t deß Verdugo Neapolitanischen vn̅ Italianischen Regimentern / schon zuvor an der Maaß ankommen gewesen / dem Manßfelder vorgewartet / jhm alle Päß verlegt / vnnd in vierzehen tausend starck / beneben etlich tausend Hennegawischen Bawren / den achtzehenden Augusti bey der Aptey Villoes vmb Fleury / vngefehr vier Meil von Brüssel angelangt / darauff wie vorgedacht / der Graff von Manßfeld sampt dem Hertzog Christian / nachdem sie selbigen Tag in zehen Meil starck marchirt / deß Abends auch (Schlacht so zwischen dem von Manßfeld vnd Don Cordua an den Brabändischen Grentzen vorgangen.) daherumb ankommen. Die haben alßbald einen Trompeter an Don Cordua abgeschickt / vnd jhn fragen lassen / ober jhnen den Paß gutwillig geben wolle oder nicht: darauff Don Cordua zur Antwort gegeben / er seye anderst nicht resolviert / alß mit jhnen zu schlagen / vnnd den Paß nach möglichkeit zu wehren. Weil sich nun der Orten nicht lang zusaumen vnd auffzuhalten war / haben solchem nach der von Manßfeld vnnd Hertzog Christian ein kurtze Resolution genommen / nemblich stracks den folgenden neunzehenden Augusti deß Morgens früh in den Feind zusetzen / vnd sich mit Gewalt durchzuschlagen / dessen Don Cordua / weil er gewust / daß das Manßfeldische Volck durch das strenge marchiren sehr abgemattet / sich nicht versehen. Also haben sie deß Morgens vmb drey Vhr jhn angefangen anzugreiffen / vnnd hat der von Manßfeld mit etlich tausend Mann den ersten Anfall auff die Spanische gethan / aber durch derselben grobes Geschütz / so starck gespielet / mit ziemblichem verlust deß Fußvolcks / zum dritten mahl zurück getrieben worden: biß endlichen der Hertzog von Braunschweig mit seiner Reutterey darzu kommen / die Spanische auffs new wider angegriffen / vnnd durch besondere Behendigkeit mit abbrechung eines Flügels hinder das Geschütz gelanget / hernach mit grosser Furj zum vierdten mahl das Spanische Läger angefallen vnd tapffer in sie gesetzet / biß endlichen die Regimenter gebrochen vnnd getrennet worden. Dann weil die Spanische den grossen Nachtruck der Braunschweigischen Reutterey gesehen / auch Hertzog Christian allezeit selbsten voran gewesen / daß er auch auff das dritte Pferd kommen / vnnd sich resolviert gehabt / entweder durchzubrechen
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oder zu sterben / haben sie sich allgemach angefangen zutrennen vnd zu weichen. Das Embdisch vnd Ysenburgische Regiment aber / haben sich nit wollen brechen lassen / welches doch endlichen durch den grossen Gewalt der Braunschweigischen Cavalleria / geschehen / darbey von dem Ysenburgischen Regiment vber 30. Soldaten vnd 2. Capitayn nicht vberblieben. Alß nun die Spanische angefangen die Flucht zunehmen / hat jhnen Hertzog Christian mit grossem Ernst nachgesetzt / daß sie nicht allein das Geschütz / sondern auch alle Pagagy / 5. Wägen mit Gelt / Don Corduae Cantzley vnd alles / was sie auß der vndern Pfaltz mitgebracht / im Stich lassen müssen / so von den Manß feldischen auff jhre Wägen abgeladen / vnnd mehrentheils in Breda gebracht worden. Das Treffen hat gewehret von Morgens drey Vhren biß Nachmittag vmb 2. vnd haben sich die Manßfeldische vnnd Braunschweigische zum sechstenmal durchschlagen müssen: darüber auff beyden Seithen ein groß Volck geblieben / jedoch auff der Spanischen das meiste. Die so von den Manßfeldischen vmbkommen / schätzet man auff 2000. darunder (Hertzog Friederich von Sachsenweymar kombt vmb.) auch Hertzog Friderich von Sachsen Weymar / vnd Graff Henrich von Ortenburg / so sich vberauß tapffer gehalten / neben andern hohen Officirern gewesen: auch haben die Spanische / nachdem sie sich wider gesamblet / vnnd mit frischem Volck / so vnder dem Obristen Gauchier jhnen zukommen / gestärckt gehabt / von dem Nachtrab etlich hundert nidergehawet / viel gefangen vnnd theils Beuthen vnd Stück wider abgenommen. Von der Spanischen Seithen / wie man gewisse Nachrichtung hatte / sind neben einer guten Anzahl Hennegäwischer Bawren / in 4000. Soldaten auff dem Platz geblieben / darunder 19. vornehme Häupter / auch Francisco di Ravara /
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sampt 4. Obristent Leutenanten gewesen: also daß dieses Treffen / weil darbey so viel Donen auffgerieben worden / den spanischen ein lange zeit in guter Gedächtnuß geblieben. Gleichwol hat Don Cordua sieben Cornet vnd ein Fahne erobert / die er hernach der Infantin praesentiert hat. Es waren 1500. Manßfeldische Reutter bey demTreffen / die still hielten vnnd nicht schlagen wolten: als nun die Spanische in Confusion gebracht vnd in der Flucht waren / ward von jhnen begehrt / daß sie auch einen Angriff thun / oder zum wenigsten sich stellen wolten / alß wann sie solches zuthun gemeint weren / damit das gantze Spanische Heer möchte erlegt werden. Aber man konte so viel nicht von jhnen erlangen / daß sie nur jhre Pistolen in die Hand genommen / vnnd sich zum Streit gerüstet hetten: die Vrsach / warumb sie solches nicht thun wolten / war daß sie nicht bezahlt waren. Hierdurch ward der von Manßfeld gezwungen / von ferrnerer Verfolgung der Spanischen mit Vnwillen abzulassen. Dahero er auch hernachmals alß die Statische Convoy / so jhm entgegen gezogen / ankommen / solche Reutter alle cassirt / auch sonsten einem jeden / der nicht lenger dienen wollen / mit einem Paßport hinzuziehen / da es jhm beliedte. In der Schlacht wurden ein Hertzog von Sachsen vnd etlich andere vornehme Personen so verwund / gefangen nach Brüssel gebracht vnd allda curirt / welche die Infantin selber besuchte / vnnd jhnen freundlich zusprach. Ohne diese wurden auch sonsten viel Manßfeldische vnnd Braunschweigische Verwundte in den vm̅ligenden Orten (Hertzog Christian vo̅ Braunschweig verleurt einen Arm.) eingebracht vnd curiret. Es ward auch Hertzog Christian / so sich in diesem Treffen sehr Ritterlich vnd Heroisch gehalten / vnd zum fünfften mahl Chargirt / durch die lincke Hand geschossen / vnd weil er solches anfangs nicht sonderlich geachtet / vnnd den Arm im streitten sehr vermüdet ist jhm der Brand darzu geschlagen / also daß durch rath der Artzten man jhm hernach denselben hat ablösen müssen / doch hat er sich sonsten frisch vnnd wolauff befunden / vnnd ist jhm der Muth vnd gute Will seinen Freunden zu dienen vnd zu helffen nicht entfallen. Alß man jhm den Arm abgelöset / hat er solches gantz gedultig außgestanden / vnd nicht einmahl Ach oder O Wehe darzu gesagt. Als er zu Breda / da er sich curiren lassen / deßwegen zu Bett gelegen / ist ein Spanischer Trommeter etlicher Gefangenen halben in die Statt kommen / den hat Fürst Christian für sein Bett kommen lassen / vnd jhm anbefohlen / dem Spinolae zusagen / der tolle Hertzog hette zwar seinen einen Arm verlohren / aber den andern behalten / sich an seinen Feinden zurechen. Jhme hat hernacher ein Holländischer kunstreicher Bawer auß dem Maaßland ein eysern Arm / der sich mit der Hand rühren vnd bewegen / auch alles regieren vnd fassen können / gemacht / so jhm mit Gold angehefftet worden. Wie nun die Schlacht also abgeloffen / sind darauff der Manßfelder vnd Hertzog Christian / mit gewalt mitten durch der Infantin Land auff Breda zugozvgen / vnd Tag vnd Nacht gereyset / vnd endlich allda mit etwan noch in 7000. Reuttern angelanget / das Fußvolck aber ist guten theils / weil sie den Reuttern so geschwind nicht folgen können / im Stich geblieben / vnnd hin vnnd wider von den Spanischen auffgerieben worden / also daß kaum 5000. davon zu Breda ankommen. Das Volck ist alles theils in die Statt / theils nahend vmb die Statt einlosiret worden / da es auß geruhet / vnd sich wegen auß gestandener grosser Arbeit wider erholet. Die Staden waren jhrer Ankunfft halben sehr froh / vnnd wurden deßwegen zu Breda / Lillo vnnd andern Orten / Frewdenfewer gemacht vnnd das grob Geschütz loßgebrand. Ehe wir allhie erzehlen / welcher gestallt die Statt Bergen op Som nach des Manßfelds vnnd Hertzog Christians Ankunfft von Graff Moritzen entsetzet worden / wollen wir zuvor vermelden / was sonsten vnder obigem Verlauff in den Niderlanden vnd sonderlich in der Belägerung besagter Statt biß auff diese Zeit sich zugetragen. (Niderläudische Geschichten. Mandat der Staden wider die Römisch-Catholische Geistlichë.) In dem Monat Martio haben die General Staden der vereinigten Niderlanden ein scharpf Mandat publiciren lassen / in welchem sie alle Römisch-Catholische Geistlichen / vnd sonderlich die Jesuiten deß Lands verbannet / mit versprechen / daß wer einen derselben entdecken würde / 600. Brabandische fl. zur Recompenß haben solte. Item es solten die Eltern / welche Kinder Studierens halben an Papistischen Orthen hetten / die selbe jnnerhalb Monatsfrist / bey straff 100. Brabandischer fl. nach Hauß fordern / kämen sie dann nicht jnner halb deß andern Monats / abermals 100. derselben fl. vnd also alle Monat so viel / biß zu end deß Jahrs / alß dann solte die Confiscation der Güter darauff erfolgen. (Duinkirchische vnd Ostendische Schiff thun den Holländern schaden.) Vmb selbige Zeit hat ein Duinkircher Kriegsschiff das Ordinarj Schiff von Enckhausen mit grossem Gut beladen / erobert / welches die Holländische Kriegsschiff biß vnder Franckreich verfolget / vnd endlich mit dem genommenen Schiff an Seeland gejagt / daß sie beyde gescheittert vnd zu grund gangen. Bald hernach haben die Duinkirchische vnd Ostendische Freybeuterschiff eine anzahl Fischerschiff Nachtszeit vberfallen / solche in Grund gebohrt vnd das Volck darob gefangen. Vmb solcher Vrsachen willen ist den Compagnyen auff den Flämischen Custen / ernstlich gebotten worden / bessere Wacht zuhalten / die haben nachmalen 3. Schiff mit Englische̅ Kriegsvolck / von den Spanischen an Catholischen Orten in Engellang geworben / auff dem Meer angetroffen / wider nach Engelland geführt / vnd auff einen Eydschwur / nimmermehr wider die vereinigte Niderland zu dienen / ans Landt gesetzt. Alß in dessen Graff Moritz vermercket / daß die Ertzhertzogische Niderland / vnd sonderlich das Hertzogthumb Braband / die Stätt Brüssel / Löven / Mecheln / Antorff / sc. der Besatzung entblöset / vnnd mehrentheils Kriegsvolck in der Pfaltz vnd gegen Fürst Christian von Braunschweig/ [761] das wenigste theil aber vor Schleuß abwesend vnnd zu Feld sich befunden / hat er diese Gelegenheit in acht genommen / vnd sich entschlossen / dem Marggraffen Spinola ein alt Soldaten stücklein wider alles sein vermuhten zuzeigen / zu solchem (Stadische fallen in Braband eyn / vnd hausen vbel darinn.) End vnder dem Commando Printz Henrichs Friderichs von Vranien / in 3000. zu Roß vnd 1000. zu Fuß / neben etlichen Stücken grob Geschütz in Braband geschickt. Die sind den 12. May deß Morgens vor Tag / vor Herenthals kommen / vnd weil dieser Statt solche der Statischen Ankunfft entdecket / vn̅ auß Hertzogenbusch etwas Reutter vnnd Fußvolck hinein kommen / welche wider die Petarden / alle Thor mit Mist beschütter / hat die Stadische Armada / die Spanier also blocquirt ligen lassen / jhren Weg stracks zu / nach der Diemer genommen / darüber eine Brücke gemacht / vnd hinüber gesetzet / allda sich etlich wenig Spanier vnd zusamen gelauffene Bawren / befunden / welche aber mit kleinen newen Stücken / die ein einig Pferd ziehen vnd 2. Mann heben vnd tragen können / also begrüsset worden / daß sie sich bald von dannen macheten: dahero die Stadische wenig Widerstand fanden / ohn im Schloß Hacht / welches sie nit wolte̅ zurück lassen / derowegen solches mit Stücken starck beschossen / biß sich die Besatzung mit Accord ergeben. Hierauff nach verwahrung der Brücken vber die Demer mit zween halben Monden / sich in 3. Truppen vertheilet / also daß Printz Henrich Friderich von Vranien mit dem ersten Hauffen auff Löwen marchirt / Freyherr Putlitz mit dem zweyten biß auff Brüssel für das Thor / vnd Marquet mit dem dritten auff Mecheln / etliche von der Reutterey kamen biß auff Namen vnd Nivelle / steckten viel Höff / Clöster / Flecken / Dörffer vnd Vorstätt / auch etliche Vorwerck / sampt der Infantin / Marggraffen Spinolae vnd Hertzogen von Anmale Lusthäusern vor der Statt Brüssel in Brand / bezwangen das gantze Landt / so in Fried vnd Ruhe bißhero viel Reichthumb gesamblet / vnder Contribution / vnd plünderten es auß / fiengen viel Volcks / vnd machten ein vnaußsprechlichen Schrecken vnder den Innwohnern. Vnd weil in Brüssel etliche Tag zuvor / wegen deß Marggrasfen von Dürlach Niderlag / ein groß Triumphiren mit Fewerwercken vnnd Glockenleuthen gewesen / hat Printz Henrich Friderich zu seinen Obristen gesagt / er wolte auch ein Fewerwerck anrichten / daß man die Flammen nicht allein auff den Thürnen / sondern auch in den Pallästen zu Brüssel sehen solte. Diesem Landtschaden zu wehren / ist Graff Henrich von dem Berg eylends mit seiner Armee auß Westphalen beruffen worden / dessen Ankunfft aber die Holländer nicht erwarten wollen / sondern mit allem Raub / den sie erlanget vnd auff 400. Wägen geführet / auch vber 400. Gefangene vornehmer Landtsassen / darunder Aept / Aeptissin / Münch / Nonnen vnd andere / sich wider zurück begeben / haben nicht vber 200. Mann / darundet deß Printzen Sohn / so vor Herenthals vmbkommen / verlohren / vnd neben obgemeltem Raub in 800. Pferd erobert. Der Ort so sie abgebren̅et / waren 22. alle zusammen aber / so wol verbrand alß geplündert vnd gebrandschätzet / 91. Die vmb Herenthals / disseit der Demer / weil sie vorhin vnder der Statischen Contribution gesessen / sind mehrentheils verschonet worden / ohne was die Reutter verthan. Die zu Mecheln vnd Löven haben die Schlenssen eröffnet / vnd das Land in Wasser gesetzet / also daß wann die Stadische sich nicht bey Zeiten von dannen gemacht hetten / weren sie samentlich in grosser Gefahr gewesen. Graff Moritz ist damahls auch mit in 200. Schiffen voll Kriegs, volck vnd andern Bereitschafften / zu einer Belägerung abgefahren / aber nachdem Printz Henrich sich wider zurück begeben / hat er nichts tentirt / vnd haben viel vermeint / daß es auff Hülst seye angesehen gewesen. Marggraff Spinola hat sich vnder diesem Verlauff zu Brüssel befunden / der ist vber solchem Beginnen der Holländer / hefftig entrüstet worden / also daß er voll Zorns geschworen / er wolte es nicht vngerochen lassen: wie er dann auch solchen schwur zuerfüllen / sich vber 2. Monat hernach vnderstand / wie bald wird gemeldet werden. (Holländer vnderstehen sich die Statt Hertzogenbusch zu blocquiren.) Alß die Spanische die Stätte Soest vnnd Hamm vnnd andere Ort in Westphalen / so vor diesem von Hertzog Christian vo̅ Braunschweig eyngenommen / nach dem er aber nach der Pfaltz gezogen / mit Stadischem Volck besetzet worden / wider in jhren Gewalt gebracht / haben vnder der Weil die Stadische vor der Statt Hertzogenbusch in der Refier zu Kessel / Empel / vnnd Ingeln / drey Schantzen angefangen zu bawen / in Meynung darmit vn̅ folgends mit mehr Schantzen / selbig Ort zu blocquiren / gleich wie vorigen Winter die Spanischen mit der Festung Gülch auch gebahret / baß sie sich nach abgang einer oder der ander Notturft / endlich ergeben müssen. Wie nun bey so gestalten Sachen / der Statt eine Convoy mit allerhand Victualien vnd andern Sachen von Antorff zugesand wurde / haben die Stadische Reutter von Bergen op Som vnnd Breda / derselben vorgewartet / sie angegriffen / zerstrewet / vnd fast alles bekommen. (Postulata der Staden an die Gülch- vnd Bergische Lande.) Weiln eine Zeithero die Gülch vnd Bergische Landen den Spanischen / alß dero Orten Meister im Feld / allerhand Vorschub thun müssen / haben die Staden einen Gesandten nach Düsseldorff geschickt / vnd den Ständen folgende Postulata insinuiten lassen. I. So begehren die Standen von den Gülch- vnd Bergischen Landen 100000 Reichsthaler / vnd woferrn selbiges Gelt nicht jnnerhalb 3. Wochen erlegt würde / wölten sie selbst die Execution thun / wie in Braband geschehen. II. Wolten sie die Renten vom gantzen Lanb Jährlichs halb haben. III. Es solten nit mehr in Flecken vnd Dörffern / wie vorigen Winter geschehen / Spanisch Kriegsvolck gelegt werden. Dann dardurch der König in Spanien sein Volck sonder Gelt / er halten hette. Woferrn aber solches nicht gehalten würde / wolten sie alle Dörffers vnd kleine Stätt [762] in Gülchischen vnnd Bergischen Landen mit Fewer verbrennen. IV. So viel Habern alß Marggraffen Spinolae vberliefert worde̅ / wolten sie ebenfals haben. (Bergen op Soom vom Spinola belägert.) Obbesagten Schwur wahr zu machen / hat sich Marggraff Spinola in dem Julio vnderstanden. Dann nachdem er alle Gelegenheit vnd Festungen in den Gülch-vnd Bergischen Landen / besichtiget / auff alles gute Anordnung gethan / vnnd Graff Henrichen von dem Berg mit einer sonderbahren Armee / Graff Moritzen auff den Dienst zu warten / der Enden gelassen / hat er den 16. Julij sein gantze Armada / darzu Inigo de Borges mit ???em meisten Volck auß dem Läger vor Schleuß / auch gestossen / bey Antorff versamblet / vnd vnversehens den 18. Julij / nachdem er selbigen Tags das Stättlein Steinbergen mit 10. Stücken beschossen / vnnd mit Accord einbekommen / die Statt Bergen op Som berennet. (Beschaffenheit / der Statt Bergen op Soom / zur Zeit dieser Belägerung.) Ehe wir weiter in der Belägerung fortfahren / wollen wir die Beschaffenheit dieser Statt / wie sie zu Zeiten dieses Anfalls gewesen / zur Nachrichtung kürtzlich beschreiben. Es haben sie die Holländer in jhren Gewalt gebracht im Jahr nach Christi Geburt 1577. vnd nachmahls mit newen Wercken vnd Schantzen vberauß starck befestiget / weil jhnen an dieser Statt sehr viel gelegen: dann sie ein freyer Paß ist in das Hertzogthumb Braband: hergegen da sie von den Spaniern sollen gewonnen werden / hetten sie darauß dem gantzen Seeland / welches nur ein Arm auß der See von Holland vnderscheidet / grosse vngelegenheiten schaffen können. Derohalben haben sie an dem Ort gegen Antorff ein newe Schantz in form eines halben Monden / gebawet / vnd solchen an die Stattmawer gehencket / neben noch andern mehr kleinen Schantzen / auff welche sie viel Stück gestellet / von allerhand Gattung. Auff der Linckenseithen dieses halben Monds / da man zu einer andern Festung gehet / sind 4. Reduiten gemacht / auch die Festung mit Stücken auffs beste versehen. In die Statt gehet ein Canal oder Arm auß der Schelde / durch welchen man Entsatz vnnd Profiand / ob die Statt schon hart belägert were / hinein führen kan / vnd kan solches von den Belägerten nicht verhindert werden / dann zu beschützung dieses Canals / von der Statt an biß und das Meer / 11. Schantzen erbawet / welche nicht allein mit Stücken sondern auch mit spitzigen P???älen versehen sind. Da man von Bergen auff Steinbergen gehet / sind fast auff gleiche Art / etliche Schantzen gemacht / mit vielen Reduiten vnd einem Lauffgraben. So machet vber diß der Fluß Som / so an diese Statt lauffet / den einen Theil deß daran ligenden Landes gantz Wässericht vnd Sumpfficht / weil derselbe Fluß stetigs außlauffet vnnd das Erdreich befeuchtet. An diesem Ort haben die Staden allzeit ein starcke Besatzung / vnd nicht minder dann zwey oder 3000. Mann / ohne die Bürger so auch streitbare Leuth sind / gehabt / vnd ist es auch nach der Hand je länger je mehr befestiget worden. Nach dem nun diese Statt von den Spanischen berennet / schlug Marggraff Spinola das Läger auff den Kanninichenberg nicht weit von Alteren / etwan zween Mußquetenschüß von der Statt: allda fieng er an zu graben / vnnd ließ eine Schantz vnden am Berg auffwerffen / vnnd brauchte in deren Verfertigung grossen Ernst. Wie er er nun an 2. Orten / wie auch gegen vber dem Berg / die Stück gestellet / fieng er an / an drey Orten die Statt hefftig zubeschiessen. Auff den Raderenberg ließ er die Wallonen sich lägern / deren Obrister erstlich war der Graff von Galazar / hernach aber Consalvus Corduba. Zum allerersten thete Spinola einen Anfall auff den halben Mond / alß aber derselbe von den Belägerten starck defendirt / wurde er nach 2. harten Stürmen erobert / mit nicht geringem verlust auff beyden Seithen. Aber vber etliche Tag kamen die Belägerte wider / vnd nahmen / nachdem sie die Italiäner außgejagt / die Schantz wider eyn: doch wurden sie von den Italianern hernach wider darauß geschlagen / deren sie nach solchem nicht wider mächtig werden kundten. Derohalben sie angefangen Minen zu graben / deren Effect hernach gemeldet wird. Vmb diese Zeit lag Printz Moritz mit seinem Kriegsheer bey Rees am Rhein / vnnd alß er die Zeitung von dieser Belägerung bekam / schick???e er alßbald ein starcken Entsatz mit nothwendiger Profiand dahin. Die Belägerte kamen in dessen deß Nachts auß der Statt / vnd nahmen vor der Steinbergischen Pforten ein höhe eyn. Den 19. Julij theten die Belägerte mit 60. Pferden einen Außfall / vnd brachten 2. Trompeter sampt acht Pferden / in die Statt. Den 20. vnd 21. sind in die Statt kommen 3. Regiment / alß deß von Lockern / deß von Famar vnd ein Schottisch vnder Colonell Hinderson / also daß damals die Besatzung in 5000. Mann starck wurde. Es kamen auch etliche Ingenieur mit diesem Entsatz hinein / die haben alßbald mit Gutachten deß Gubernators Ryhoven / ausser der Statt etliche newe Werck mit grossem Fleiß gemacht: da inmittels die Belägerte mit Stücken auff das hefftigste in das Spanische Läger / damit die Schantzende nicht verhindert würden / geschossen. Den 22. haben die Belägerte einen Außfall gethan / auff des Lovys de Velasco Quartier / alß aber das Fußvolck zu weit dahin den blieb / vnd sie 4. Cornet Reutter antraffen / dorfften sie nicht auff sie ansetzen. Derhalben alß sie in 25. Mann von den jhrigen verlohren hatten / kehrten sie wider zurück. Hierzwischen liessen die Belägerte nichts an jhrem Fleiß erwinden / sondern schantzten Tag vnd Nacht / vnnd machten viel stattliche Werck / der Belägerer Macht dardurch zubrechen / welche gleichfalls mit Schantzen viel Arbeit theten. Vnd alß diese mit graben starck fortfuhren / haben die Belägerte vberzwerg dargegen / ein Graben vnd Wall 60 Ruden lang / auffgeführet. Den 23. haben die Spanier hefftig auff den Port vnd Canal geschossen / also daß etliche schüß
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durch die Häuser vnnd auff die Schiff gangen / auch an der Brücken ziemblich schaden gethan. Deßwegen die Belägerte der Enden starck gearbeitet vnd geschantzet. Die folgende Nacht haben eine Anzahl Stadische Reutter / sich an zweyen Orten hinauß begeben / zusehen was der Feind machte / alß sie aber vermercket / daß die Spanische fleissige Wachten hielten / reterirten sie sich wider in die Statt. In den folgenden Tagen dieses Monats / wurden von Antorff viel Büschlein von Holtz / Thielen / Balcken vnd andere Materialia / wie ingleichem auch viel Pulfer / Bley / Granaten / eyserne Kugeln / Lunten vnnd dergleichen / ins Läger gebracht. Inmittels sind die Spanische vnd Stadische einander so nahe kommen / daß sie mit Mußquetenschüssen einander reichen können. Den 1. Aug. sind 80 Reutter auß der Statt auß gefallen / vnd versucht zwischen den Schantzen vnd dem Gebürg / durchzukommen / vnd dem Spanischen Läger ein Schrecken einzujagen / aber sie haben nicht viel auß gerichtet / vnd sind von den 80. kaum 40. vnverletzt widerkommen. Den folgenden Tag haben die Belägerte starck mit Stücken geschossen / vn̅ vmb 2. Vhr in der Nacht 40. Muß quetirer auß geschickt / welche nach verjagung ??? Wachten / das Läger in Allarm gebracht. Den 6. Augusti wurden dem Wachtmeister in der Statt beyde Bein abgechossen. (Graf Henrich vom Berg / fällt in Graff Moritzen Läger.) Auff denselben Tag ist Graf Henrich von dem Berg / von Goch / so eine Statt im Clevischen Land gelegen / die er kurtz zuvor eingenom̅en hat. te / mit 11. Cornet Reuttern vnd 3000. zu Fuß / eylends auffgebrochen / vnd hatte einen Anschlag auff Graff Moritzen Läger / in meynung dasselbe gleich deß Morgens gegen Tag vnversehens anzugreiffen / wie er dann hierzu seine Außspäher gehabt. Weil aber Graff Moritz noch zur rechten Zeit vnd eher das Spanische Fußvolck ankommen / dieses Anschlags durch etliche / so in einer Kirchen gelegen / avisirt worden / hat er alßbald das Volck auff mahnen lassen: gleichwol haben etliche Spanische Cornet Reutter auff das Läger eingesetzet / die Wachten vberfallen vnd in 40. erlegt. Vnd wan̅ das Stadische Läger nit alßbald in den Waaffen gewesen / hette dasselbig leichtlich gantz zertrent vnd geschlagen werden kön̅en. Ein Hertzog von Sachsen Weymar / so mit 3. Comp. Reutern von den Spanischen angegriffen / in ein Bein geschossen vnnd in ein Arm verwund vom Pferd gefallen / ist gefangen / vnnd hingegen von den Stadischen ein Spanischer Capitayn bekommen worden. (Ferrnere Erzehlung von Belägerung der Statt Bergen op Soom.) Den 11. Augusti haben die Belägerte einen vnglücklichen Außfall gethan / dann sie darin viel Soldaten vnd etliche Officirer verlohren. Den 15. verfertigten die Belägerte noch ein halben Mond / darauff deß andern Tags die Spanische einen Anschlag machten / deß vorhabens / die darinnen vnversehens zu vberfallen / zu welchem End sie deß Nachts zwischen 10. vn̅ 11. Vhren in aller Still / biß an die erste verlohrne Schiltwacht kommen / welche durch loßbren̅ung der Mußqueten / einen Alarm gemacht. Die Spanische aber folgten tapffer nach biß an den halben Mond. Weil nun die darinn (so Schottische gewesen / vnder dem Obristen Hinderson) merckten / daß es jhnen an die Haut gehen wolte / haben sie sich zur Gegenwehr gerüstet / vnd die Spanische / alß sie ankom̅en / tapffer empfangen / da es dann ein hart Treffen abgabe / in welchem zwar die Spanische zur seithen hinder dem halben Mond abgetrieben wurden / aber fielen doch bald darauff mit grosser Fury wider an / also daß sie in 7. oder 8. Stürm darauff theten / vnnd bekamen den halben Mond zweymal eyn / mußten aber allemahl wider weichen / vnd zu letzt ablassen müssen. Es sind in diesem Sturm beyderseits etlich hundert todt geblieben. Vnder wehrendem solchem Scharmützel / haben die Belägerte von 3. Battereyen / nemblich an der Buschpfort / auff dem Hornwerck vnd am Woudischen Eck / mehr alß 300. Schüß auß groben Stücken herauß gethan. Vnder den Belägerten ist der Obriste Hinderson / in dem er mit einem Spieß tapffer vmb sich stach / mit einer Mußqueten Kugel durch den Schenckel geschossen / vn̅ weil er wegen der schweren Rüstung oben vom Wall abfiele / noch mehr dardurch beschädiget worden. Deßwegen führete man jhn auß der Statt vnd brachte jhn ins Graffenhaag / all da er hernach gestorben: seine beyde Capitayn aber Earev vnd Raf Dexter / sind im Streitt geblieben / welcher deß Nachts von zehen vhren an / biß deß Morgens gegen 5. gewehret. Hierauf wurde vmb den Mittag von beyden Theilen ein Stillstand auff ein Stund lang geschlossen / damit man die Todten begraben möchte. Wie aber die Spanier solches mißbrauchten vnd mit jhrem Schantzen vnderdessen jm̅er fortfuhren / liessen die Belägerte viel schüß auß Stücken vnder sie abgehen / davon etliche hingerichtet vnd verwund wurden. Selbiger Tagen kamen noch etliche Schweitzer vnd andere Soldaten in die Statt / vn̅ thaten die Italianer / so an deß von Lockern Quartier lagen / den Belagerten viel schaden vnd verdrieß / in dem sie die jenige / so sie erblickten / mit langen Rohren durch die Köpff schossen / welches sie mit eine̅ sonderlichen List theten / in dem sie den Kopf oben mit Graß bedeckten / daß man also nit anders meinte / dann es weren grüne Wasen. Alß aber die von jnnen solches gewahr worden / vn̅ auff die lebendige Wasen zuschossen / wolte ??? Boß nit mehr angehe̅. Den 20. Aug. gegen Abend vmb 10. Vhren / sind die Spanische an der Seithen deß besagten halben Monds / wider ankommen / vnd sich vnderstanden / mit aller gewalt auff die Brustwehr zuspringen / wie sie dann auch mit Spiessen gewaltig darauff gestochen: die Schweitzer aber / so dazumahl alle die Wacht hatten / brauchten sich tapffer / vnd haweten mit jren Dägen viel Spieß entzwey / vnd erhitzigte sich dieser Streitt also / daß selbig gantz Quartier in Allarm kam / vnd flogen nicht allein die Mußqueten Kugeln / sondern auch die Granaten vnnd dergleichen so heuffig / daß es einem Hagel gleich sahe. Den 21. sind 6. frische Fahnen Fußvolck in [764] die Statt kommen: sonsten ist der gantze Tag mit schiessen auß groben Stücken / von beyden Theilen hingebracht worden. Deßgleichen ist die nachfolgende 3. Tag geschehen / in welchen 2. Englische Fendrich todt blieben. Den 24. sind 2. Cornet zu Schiff vnd 60. andere Reutter zu Land in die Statt kommen / auch damals alle Schantzen / welche die Belägerte zubawen angefangen / verfertiget worden. Den 26. vnnd 27. sind den Belägerten wider 7. Fahnen Teutsche zu Fuß vnder einem jungen Landgraffen von Hessen vnnd Wilhelm von Nassaw / zukommen / vn̅ ist der Zeit die Besatzung in 10000. Mann starck / geschätzet worden. Den 29. haben die Spanische ein Reißwerck gemacht / so da respondirt auff den Kanninichenberg / vnnd den eussersten halben Mond / an dem newen Hornwerck oberbalb der Krabbenschantz. Darauff aber die Belägerte mit schiessen / Granaten vnnd anderm Fewerwerck werffen / sich so ernstlich gebraucht / daß sie ein guten Theil deß Reysenwercks verbrant / vn̅ die Spanische wider zurück getrieben. Alß aber zur selben Stund den Spaniern 22. Compag zu Fuß auff ein newes zukamen / vnder dem Obristen Inaco de Broscado, sind sie auff den halben Mond / darinn der Obriste Famar gelegen / angefallen: wie sie aber desselben nit mächtig werden können / ist ein grosse Anzahl darüber auff dem Platz geblieben: dessen vngeachtet die Spanier auff ein andere Schantz nahe darbey / angesetzet / aber nichts außgerichtet / alß daß sie sich hinder derselben verschantzet. In diesem Treffen sind beyderseits in 300. darunder der Spanier am meisten / vnder denen auch ein vornehmer Herr Inacus de Portugall gewesen / vmbkom̅en / dessen Leichnamb mit 500. pfunden Holländischen Geits / rantzioniret worden: von den Belägerten aber sind vornemblich auff dem Platz geblieben / deß von Lochern Leutenannt vnd ein Capitayn Hans von dem Busch genant. Den 2. Septemb. hat sich an den Aussenwercken an der Nordseithen / ein Scharmützel erhab???n / bey welchem d???e Belägerte mit Schiessen vn̅ Grana enwerffen / sich also gebraucht / daß die Spanische auß etlich Vorwercken weichen müssen / da dann beyderseits wider viel darauff gangen. Selbigen Abend ist in de Spanischen Läger / wegender Schlacht so Cordua mit dem Hertzogen von Braunschweig vn̅ Graffen von Manßfeld gehalten / Frewdenfewer gemacht / vnd alles Geschütz auff die Statt loßgebrand worden. Den 3. haben die Belägerte Zeitung von deß von Manßfeld Ankunfft bekommen / darauff sie auch selbigen Abend alles Geschütz jnn vnd vmb die Statt / dreymal loßgebrand / denen die Spanische mit 8. oder 10. Schüssen / geantwortet: darauff die Belägerte selbe Nacht in die Spanische Werck an der Nordseithen gefallen / vnnd weil dieselbe nicht wol besetzet / sich deren bemächtiget / theils eingerissen / auch viel Reiß mit sich weggnommen. Den 4. Sept. haben die Spanische den halben Mond an der Nordseithen angefallen / darüber sie dreymal abgeschlagen worden. Das vierdtemahl haben sie jhn einbekommen: aber die Belägerte sind darauff mit grosser Gewalt wider angefallen / sie verjagt / vnd die Schantz wider erobert / da dann beyderseits wider ein ziemliche Anzahl geblieben. Den 7. alß die Belägerte gemercket daß Spinola eine Mine vnder der Nordschantz hette machen lassen / haben sie dargegen gegraben / vmb selbige zuzernichten / da sie aber derselben verfehlet / ist die Spanische Mine in dessen angesteckt worden / vnd mit solcher gewalt gesprungen / daß sie den Wall der Ends zerrissen vnnd alle arbeit vergeblich gemacht / auch von den Belägerten zum theil verbrand / zum theil lebendig begraben. Den 8. Sept. sind in deß Spinolae Läger in 57. Fahnen zu Fuß vnd Pferd / mit etlichen stücken Geschütz ankommen / so deß Consalvi Cordubae Volck gewesen / dardurch das Läger sehr verstärcket worden. Damals haben die Spanische eine Schantz bey Sandfliet auffzuwerffen angefangen. Den 10. sind die Belägerte wider außgefallen an der Nordseithen / vnd haben daselbsten ziemblichen schaden gethan / in dem sie die Reißbüschlein / so dahin gebracht waren die Gräben zufüllen / vnd also näher zukommen hinweg getragen. Diese Reißbüschlein oder Bra???würst / waren ziemblich groß / so schwer alß ein Mann tragen kund / vnd mit Steinen gefüllet. Den 11. vnd 12. ward beyderseits anders nichts gethan / dann daß ein Theil dem andern hefftig zusetzete / vnnd was des Nachts gemacht / deß Tags wider mit Schiessen vnd vnd andern Mitteln zerbrochen ward. Den 13. vnd 14. ward mit grossem Ernst auff die Statt von allen Kanten geschossen / vnd dardurch die Häuser vnd Thürn hefftig beschädigt / vnd hat man die Weiber vn̅ Kinder in der Statt hefftig schreyen vn̅ weheklagen hören. Die Spanische lieffen damals deß Nachts mit einer Linien oder Lauffgraben dem grossen Hornwerck nach Sudwest gegen der Statt / zu / denen aber die Belägerte alßbald mit einer andern Lini begegneten. Deß andern Tags theten die Belägerte einen Außfall / vnnd fanden vnder anderm in einem Lauffgraben 2. Tonnen Bier / welche sie außgetruncken. Den 15. geschahe wider ein Außfall vnder dem Commando Carl Morgans. Den 16. haben die Spanische ein Mine springen lassen an der Nordseithen / die aber zum besten nicht abgangen / sondern dardurch den Belägerten Anlaß gegeben worden / hinder der Erden sich zuverschantzen. Den 17. erzeigten sich die Spanische / alß wan̅ sie auff ein newes allen Ernst gebrauchen wolten / ob sie wol solches zuvor nie vnderlassen. Derowegen die Belägerte / so die Wacht in den Aussenwercken hielten / nun in acht Tag lang aneinander darinn bleiben mußten / da sie zuvor allein die vierdte Nacht zubleiben pflegten. Die Belägerte haben damahls ettliche [765] Pferd eyngebracht / weil aber wenig Futer in der Statt / wurden sie schandwolfeyl verkaufft / ja von etlich Englischen ein Pferd vmb ein Tabackpfeiff gegeben. Denselben Tag hat Marggraff Spinola einen Trompetter in die Statt geschickt / den Belägerten anzudenten / sie solten die Weiber vnd Kinder / vnd andere vnwehrhaffte Leuth herauß schaffen / dieselbe wolte er mit Paßbriefben vnd Convoy an sichere Ort begleiten lassen. Dann er were gesinnet mit seiner gantzen Macht die Statt also anzugreiffen / vnnd zubestürmen / daß man bey den Nachkommen darvon solte zu sagen wissen. Aber die Belägerte haben sich durch solche Betrawungen nicht schrecken lassen / sondern sich jmmerfort tapffer gewehret / vnd die folgende Tag vnderschiedliche Minen springen lassen / wie dann die Spanische in solchem sich auch nicht gesaumet. Den 29. Sept. machten die in der Statt ein Mine vnder dem halben Mon an der Nordseiten / die Spanische hatten jhn zwar auch vndergraben / aber jene waren wol 8. Füß vnder jhnen / suchte also jeder Theil dem andern mit dieser Mine ein Vortheil abzusehen. Deß Abends vmb 9. Vhren liessen die Belägerte ein falsche Mine springen: weil nun die Spanische vermeint solche Mine wer nicht angangen / wolten sie jhren Nutzen mit solchem Fähler schaffen / machten sich deßwegen zu einem Anfall fertig. Inmittels aber hatte der Englische Obriste Morgan in den Graben / bey 200. Mußquetierer gelegt / vnd befohlen / daß 150. alßbald nach der Spanischen Wercken zurücken / vnd Alarm machen solten. Wie nun solches geschehen / haben jhnen die jhrigen auff dem Reyberg mit grossem Hauffen nachgesetzet / die Belägerte aber nahmen die Flucht / vnnd verliessen wider alles was sie zuvor erobert hatten / darauff die Spanische desto sicherer antrungen / biß daß sie auff vorgesagten halben Mond kommen / da dann die Belägerte jhr recht Mine angesteckt / welche die Spanische mit angezündet / vnd fast alles / was darauff gewesen / verderbt vnd vmbs Leben gebracht. Den 20. ward die Statt von den Spanischen viel hefftiger / alß zuvor jemals beschossen / so grossen Schaden an den Kirchen vnnd Häusern vervrsachte mit grosser Forcht der Innwohnenden / die darfür gehalten daß solches auß Raachgirigkeit geschehe / weil der Gubernator von Isendick mit 2000. Soldaten vnnd acht hundert Botsgesellen einen Eynfall in Flandern gethan / vber den Fluß Lier gesetzt / vnnd mit Raub vnnd Brand gegen den Dörffern vnnd Landleuthen vbel gehauset / auch gar biß an die Statt Gend kommen war / weil die Contribution jhm nicht außgerichtet worden. Dargegen dräweten die Spanier den Belägerten / es würden bald auß dem Reich wilde vnnd barbarische Leuth / alß Pollacken / Cossaggen vnnd Crabaten kommen. Vmb diese Zeit wurde von den Belägerten vmbgebracht ein Hispanischer Fürst / mit nahmen Garchias / ein tapfferer vnnd in Kriegssachen ein sehr erfahrner Mann / vber dessen todt Marggraff Spinola vber die Massen trawrig war. Den 21. Septembr. ward in der Statt ein allgemeiner Fast-vnnd Betrag angestellet / dahero darfür gehalten worden / die Belägerte hetten etwas sonderliches im Sinn. Wie dann selbige Schreiben in Seeland geschickt / vnnd sechzehen stück Geschütz mit jhrer Zugehör begehret / mit vermelden / daß sie dieselbe anderswo gebrauchen wolten / weil Spinola an dem Hafen zuthun hette. Es ist vnderdessen von den Spanischen der Statt mit solchem schröcklichen Schiessen zugesetzet worden / daß es kein wunder gewesen / daß sie gantz vmbgekehrt worden were: vnnd wiewol niemand sicher für sein Hauß gehen dorffte oder kundte / wurden doch die Inwohner gezwungen / die eyserne vnd bleyene Kugeln / welche hin vnnd wider auff den Gassen lagen / auffzulesen vnnd auff Schubkarren in das Zeughauß zuführen / welches dann mit grosser Gefahr zu gienge vnnd mancher darüber sein Leben lassen mußte. Den 25. 26. vnd 27. haben die Spanische etliche Minen springen lassen / so aber kein sonderlichen Schaden gethan. Damals ward vnder andern ein Schweitzer vnnd ein Engelländer mit Sand vnd Erden dermassen vberfallen / daß man von jhnen nichts mehr gesehen alß die Füß / waren aber alßbald außgegraben vnd beym Leben erhalten. Den 28. ward beyderseits jnnerhalb vnd ausserhalb / zu behalt vnnd bewahrung eines jeden Vortheils starck gearbeitet / vnd lieffen die Spanische mit einer Trenchee recht nach Ost. sud-ost vnd der Woudischen Straß: derowegen die Belägerte auch nicht feyreten / sondern liessen Nachmittags vmb 4. Vhren bey offtberührtem halben Mond an der Nordsetren / so viel Bluts gekostet / eine Mine springen / dardurch mehr alß fast durch alle andere / schaden geschehen / sintemal die Obristen Famaes vnd Lockren ein gute Anzahl Soldaten mit Schauffeln / Hawen vnd halben Spiessen / verordnet hatten / welche / so bald die Mine gesprungen / auß vnd anfallen / der Spanischen Werck schlichten / vnd dieselbe zurück treiben solten: welches jhnen auch etlicher massen geglückt / in dem sie etliche erschlagen vnd siebenzehen Gefangene eyngebracht / vnder welchen ein Irrländischer Capitayn gewesen. Es ist auch vnder den Spanischen durch die Mine vberfallen worden deß Herzogen von Benevent Sohn. Deß Nachts haben die Engelländer in jhrem Quartier sich auch nicht gesaumet / sondern vnden durch den Spanischen Lauffgraben ein Mine gebracht / also daß die so darinn gewesen / nachdem sie etwas getümmels vnder der Erden vernommen / sich zurück gemacht. Damals brauchte Carl Morgan ein sonderlich Kriegsbößlein / in dem er in dem newen halben Mond hinder den Körben etliche Hüt auff Stecken gesetzet / wie nun die Epanische solche gesehen / setzten sie tapffer drauff an / wurffen auch mit Granaten darunder / so aber wenig angiengen / vnnd nicht viel [766] schadens vnder den Hütten theten. Inmittels krochen die Soldaten hinder dem halben Mond herumb / vnd sielen vnversehens auff die Spanischen an / trungen sie so weit / daß sie den halben Mond / darumb sie so lang gefochten vnd so viel Bluts vergossen halten / gantz verlassen müssen. Den 29 deß Morgends frühe / haben die Belägerte ein Mine springen lassen an dem Ort / da die Wallonen jhr Quartier hatten / vnd auch zugleich einen Auß fall gethan / da dann vnder andern der Wachtmeister deß Wallonischen Regiments / sampt noch etlich vornehmen Cavalliren im Stich geblieben / derowegen die Spanische jhre Wachten verdoppelt. Nachmittag liessen die Belägerte wider ein Mine springen / vnnd fielen darauff auß / wurden aber mit verlust eines Capitains Eusin genannt / vnd eines Frantzösischen Fendrichs wider zurück getrieben. Mitlerweil kamen viel Vberläuffer in die Statt / vnd klagten den grossen Mangel an Gelt vnnd anderer Notturfft. Wurde also deß Spinolae Kriegsvolck täglich / theils durch den Feind / von welchem in den stätigen Scharmützeln viel vmbgebrach wurden: theils durch Kranckheit / so im Läger sehr vberhand nahmen / vnd theils durch vberlauffen der Solda???en / deren viel wegen vorangeregter Vrsachen nicht bleiben wolten. Den 30. Septemb. kame den Belägerten gute Zeitung nemblich daß der Primtz von Vranien zu dem Manßfeldischen Kriegevolck gestossen / selbiges mit Gewehr vnd andern nothtürfftigen Sachen versehen / vnnd sich allbereit auff Gertrudenberg begeben hette / die Statt Bergen mit gantzer Macht zuentsetzen. Vber das kam jhnen noch selbigen Tags die Bottschafft / Printz Henrich würde mit einem grossen Theil der Reutterey zu Rosenthal ankommen / dem würde Graff Moritz mit der gantzen Armee / welche auff 26000. zu Fuß vnd 8000. zu Pferd starck were / folgen. Wie nun solches dem Marggraffen Spinolae angekündiget worden / hat er sich vnderstanden Graff Moritzen dahin zubringen / daß er sein (Graf Henrich fällt in Frießland eyn / aber mit schlechtem Glück.) Kriegsvolck zertheilen müßte. Zu solchem End hat er Graff Henrichen vom Berg / der dieser Zeit mit seiner Armee an dem Rheinstrohm sich noch befande / befohlen / er solte mit etwan 1200. Mann in Frießland eynfallen / vnnd ein Schrecken den Inwohnern einjagen / damit der Printz von Vranien gezwungen würde / einen Theil seines Kriegsheers dahin zur Defension / zuschicken. Es war aber bey diesem Anschlag wenig glücks / dann die Spanier fanden die Frießländer gerüstet zum Widerstand / vnd kamen dieselbe mit solcher Begierd den Anfallenden entgegen daß der Spanier bey 80. erschlagen / vnd die vbrigen in die Flucht getrieben wurden. In 600. wurden auff ein Kirchhoff gejagt vnd daselbs bezwungen daß sie die Waaffen niederlegen vnnd nach belieben der Frießländer / sich ergeben mußten / darauff sie geplündert vnd halb nackend mit dem blossen Leben / fortgeschickt worden. In dessen hat Graff Moritz zum Entsatz vnd Marggraff Spinola alß er vermercket / daß er die Belägerung nicht würde auß führen können / zum Abzug sich gefast gemacht. (Falsch Außgeben zu Antorff vnd Brüssel.) Es hatten die Spanier zu Antorff vnd Brüssel ein Geschrey außgebracht / es weren den Belàgerten alle Aussenwercke vnnd Schantzen abgenommen worden / vnd were Marggraff Spinola allbereit in den Stattgraben kommen / hette auch Minen biß vnder die Hauptkirch in der Statt gebracht / wolte aber dieselbe nit eher springen lassen / alß wann die Innwohner in grosser Anzahl darin̅en zu sammen kommen weren. So het. en die Spanier den Port also verwahret / daß kein Schiff durchkommen oder den Belägerten etwas zugeführet werden könte. Die Belägerte hetten schon vorlengst jhre beste Sachen auß der Statt geflehet / vnnd were nicht zuzweiffeln / sie würden jnnerhalb 8. Tagen in der Spanier Gewalt seyn. Andere setzten noch hinzu / es were schon ein newer Gubernator ernennet / vnd würde Spinola sein Kriegsheer in Seeland führen: Ludwig von Velasco würde nach Schleuß in Flandern / die Graffen Henrich vom Berg vnd Anholt mit den Bayerischen Truppen in Frießland ziehen / Corduba aber Graff Moritzen auffpassen / vnnd also die Holländer in kurtzem vberwunden werden. Mit diesen vnd andern dergleichen schönen Vorbildungen / belustigten sich die Spanier / vnd machten jhnen selbs allerley grosse Hoffnung. Da vnderdessen Graff Moritz den Entsatz der Statt Bergen vornahme / welchen wir nun erzehlen wollen. (Graf Moritz rüstet sich zum Entsatz der Statt Bergen op Soom.) Den 1. Octobris haben die Belägerte gesehen / daß die Spanische jhr Geschütz an die Nordseithen geführet / damit sie selbige auff der Ebne so mit Hecken vn̅ Gestreuch bewachsen / pflantzeten / ohne zweiffel der Meynung / daß sie solche auff die zum Entsatz herkommende Statische wolten abgehen lassen. Es hatte Graff Moritz wegen deß vorhabenden Entsatzes / auß allen Stätten / so kein Feindsgefahr zubesorgen hatten / die Besatzungen abgefordert / vnnd hergegen selbige den Bürgern zuverwahren / befohlen. Darnach hat er der Arminianer Fac???ion alle Gewehr abnehmen lassen: Den Graffen von Candale vnd andere Obristen / welche geschickter ins Feld waren / alß eine Statt zu defendiren / beruffete er zu sich. Der Teutschen Reutterey / welche der Manßfelder vnnd Hertzog Christian von Braunschweig mit sich gebracht hatten / gaber Kleider vnd Gewehr / das Fußvolck aber seyte er zu Schiff / vnnd ließ sie auff Breda bringen / denen er hernach selber nachfolgete. Von diesem allen hatte Spinola gute Kundschafft / welcher deßwegen eylende Botten an den Graffen von Anhold / Hertzogen von Sachsen-Lawenburg vn̅ Hertzogen von Holstein geschickt / vnd jhnen ansagen lassen / daß sie sich mit jhrem Teutschen Volck geschwind herbey machen / vnd ein Läger zwischen Antorff vnd Breda schlagen solten. Dem Graff Henrichen Vom Berg aber / so eine Armada von 12000. Mann in den Clevischen Landen vnd bey Nimmegen hatte / ließ er [767] anzeigen / daß er ohne verzug mit den Teutschen Truppen sich conjungierte / Graff Moritzen Ankunfft erwartete vnd mit demselben entweders eine Schlacht thete / oder die Päß verlegete / damit er von Breda nicht auff Bergen kommen könte. Dieses zwar war ein sehr kluger Anschlag / dann wann Graff Henrich sich bey rechter Zeit zu den Teutschen Truppen verfüget / hette er eine Armee von 22000. Mann zusammen bringen können / welche starck genug gewesen were / die Statische anzugreiffen. Weil aber gedachter Graff solches nicht ins Werck richten können / ist M???rggraff Spinola genöhtiget worden / die Belägerung auff zuheben / insonderheit weil auch andere Vrsachen mehr darzu kommen / alß weil so viel Anfäll vnd Stürmb vnglücklich abgeloffen: grosse Kranckheiten im Läger entstanden / vnd die Italianer meuteniren wolten. Graf Moritz aber so viel ein andern Anschlag hatte / alß Spinola jhm einbildete / vnd welcher nicht gesinnet war zu Landt auff Bergen zuziehen / nach dem er sich gestellet / als wolte er von Breda sich auff Bergen begeben / liesse alles Volck zu Schiff bringen / vnd den 28. Sept. zwo Meil von selbiger Statt / in Angesicht der Spanier / wider alles vermuthen / so zwischen Antorff vnd Breda sich gelägert hatten / zu Landt setzen / von dannen schickte er bey / Nacht in 6000. Man̅ in die Statt / nicht allein daß sie von dem stetigen wachen die Belägerte ablösen solten / sondern daß er sie zu seinem vorhaben gebrauchen möchte / welches war / das Spanische Läger an allen Orten anzugreiffen: vnd were ohne zweiffel die gantze Spanische Macht zernichtet worden / wann Marggraff Spinola nit bey zeiten sich von dannen gemacht hette. Dann es ward jhm verkundschafftet / daß etliche seiner Hauptleuth mit den Holländern einen Verstand gemacht / das Läger an dem Ort / da die Italiäner lagen / jnen zuvbergeben. Andiesem Ort wolten die Verrähter die Wachten mit den jenigen / so vmb die Sach wüßten / bestellen / selbige solten 10000. Holländer auß der Statt ins Läger stillschweigend eynfallen lassen / welche alles ehe die Spanier sich vom schlaff ermuntern vnd in jhr Gewehr kommen mögen / niderhawen können: vnder solchem wolte Graff Moritz das Läger auff der andern Seithen / da der Spinola mit der meisten Macht sich verhielte / angreiffen. Wann nun dieser Anschlag angangen / weren wol die wenigste von den Spaniern darvon kommen. (Spinola ziehet vor Bergen ab.) Als aber Spinola hiervon Wissenschafft bekom̅en / hat er darfür gehalten / es were besser daß er mit der Armada bey zeiten von dannen wiche / alß daß hernach könte gesagt werden / er were mit gewalt in die Flucht getrieben worden. Derhalben er den 2. Octob. gegen 6. vhren deß Abends das Läger anzünden lassen / deß gleichen hat auch Corduba in der Italiäner Quartier gethan. Hierauff wurde alles Geschütz vnnd andere Kriegs ???nstrumenten nach Antorff geführet / vnd folgete er mit der Armee hernach / mit geringem verlust / weil der Feind noch weit von dan̅en war. Nach solchem danckere er alß bald dem mehrerntheil deß Italiänischen Kriegsvolcks ab / vnd bezahlte jhnen etliche Monat Sold / hieß sie nach Hauß ziehen vnd auff den Frühling wider kommen / weil sie die Kälte in Niderland / wie sie vorgaben / nicht dulden könten. (Vnmuth Graf Henrichs vom Berg / wegen dieses Verlauffs.) Deß andern Tags / nachdem die Belägerung auffgehaben worden / ist Graff Henrich vom Berg???gen Antorff kommen / der schier vor Zorn vnd Lieldt gestorben / weil jhm etliche die Schuld. dieses Verlauffs vnd Spotts allein zugemessen / in dem er mit seinem Kriegsvolck so spat angelanget were. Andere sagten / er hette sich mit Fleiß zurück gehalten / damit er seinem Verwandten dem Printzen von Vranien gratificiren möchte Aber er ist wol hierinn vnschuldig gewesen / vnd hat in so kurtzer Zeit / kein grössern Fleiß vnd Eyl anwenden können. (Anzahl deren so in der Belägerung vmbkommen.) Vnd dieses ist also der Außgang der Belägerung der Statt Bergen op Som gewesen / welche die Spanier haben verlassen müssen / nachdem sie in 10000. Mann darvor verlohren / welche zum theil vmbkommen / zum theil gestorben / ohn in 2000. so zu den Belägerten vbergelauffen. Von den Belägerten sind auff dem Platz geblieben in allem in 600. darneben sind ein grosse Anzahl beschädigt worden. Die Belägerte haben auß groben Stücken herauß geschossen 200000 eyserne Kugeln. Zu auffhebung der Belägerung hat sehr viel gethan / die Ankunfft dessen von Manßfeld vnd Hertzog Christians. Wie dann auch Graff Moritz auff den Feind nicht eher angezogen / dann biß jhr Volck sich wider recolligirt / vnnd mit Waaffen vnd Kleydern versehen gewesen. (Graff Moritz kompt nach Bergen op Soom.) Den 4. Octob. ist Graff Moritz mit dem von Manßfeld neben 30. Cornet Reuttern in der Statt ankommen / vnnd von denen darinn mit grosser Frewd vnd Frolocken empfangen worden. Hat noch selbigen Tags alle Werck besichtiget / vnd vnder den newen / so in wehrender Belägerung gemacht worden / ein theil wider außbessern / vnnd ein theil / so nichts mehr nutzeten / schleiffen lassen. Darauff ist eine Dancksagungspredigt gehalten / vnd allerley Frewdenzeichen / wie ingleichem auch in allen Stätten der vereinigten Provintzen / angestellet worden. (Steinbergen von Statischen wider eyngenommen.) Auf solches schickte Graf Moritz in 5000. Man̅ mit etlichem Geschütz nacher Steinbergen / selbiges Stättlein wider einzunemen: Die Spanische Guarnison aber / weil solches Ort ohne die Statt Bergen wenig nutzet / auch für grossem Gewalt nit zu defendiren / hat solches / auff vorhergehend Beschiessen / bald auffgeben. Darinnen die Stadische ein grossen Vorrath an Pulfer / Lunten / Kugeln / wie auch an Meel / Korn vnd Wein gefunden / dan̅ es gleichsamb der Spanischen Profiandhauß gewesen. Nach solchem haben die Stadische auch Warub vnd Münterberg eyngenommen Es ist nachmals kund worden / daß der Marggraf Spinola etlich stück Geschütz / so er in diesem eylenden Abzug nit fortbringen kön̅en / vergraben [768] lassen / so hernach von einem / der hierumb gewust den Statischen verrahten vnd von denselben gefunden worden. (Andere Geschichten so sich zwischen Spaniern vnd Holändern zugetragen.) Vnder obigem Verlauff sind 2. Kriegsschiff von Duinkirchen außgefahren / vnd mit 3. Holländischen Kriegsschiffen alßbald zu streitten / kommen / aber beyde vbermannet / das eine in grund geschossen / vnnd das ander / darauff 172. Mann gewesen / nach langem Fechten erobert vnd in die Maaß gebracht worden. Fast zu End deß Octobris ist im Hafen zu Mittelburg in Seeland in Schiff mit Pulfer geladen / ankommen / vnnd alß der Schiffpatron andere Wahren angemeldet / das Pulfer aber verschwiegen vnnd in Flandern zubringen vermeint / hat man zu visitiren ein Faß auffs Landt gehaben / darein durch verwahrlosung Fewer kommen / dadurch alles daherumb zerschmettert vnd in die Lufft gesprenget / in 200. Personen dardurch vmbs Leben gebracht / vnd bey 200. Häuser beschädiget worden. (Spanische Armada wird durch Tempest zerstrewet.) Selbiger Zeit hat sich ein Spanische Armada in 70. Segel starck / zwischen Engelland vnnd Franckreich erzeigt / welche in 600. Soldaten vnd andere Bereitschafften auffgehabt / die hat auff die Holländische Lande eine Impressathun wollen / ist aber durch ein vnversehene Tempest zerstrewet worden. (Spanische vnd Stadische Armeen ziehen auß dem Feld.) Demnach hierzwischen vnder den Spanischen vnd Stadischen auff new wider Quartier zuhalten / Ordinantz gemacht / vnd deßwegen der Hertzog von Sachsen Weymar / so den 10. Aug. vom Graff Henrich vom Berg gefangen / gegen Zahlung 10000. fl. Rantzion / neben andern Gefangenen / beyderseits vmb die Gebührloß gelassen worden / vnd vnderdessen Printz Monitz von Vranien / Rosenthal starck befestiget / haben beyde Partheyen sich auß dem Feld begeben. Marggraff Spinola hat eine General Musterung gehalten / vnd sein Kriegsvolck 11000. zu Roß vnd 19000. zu Fuß starck befunden / so aber hernach sehr meutenirt / vnd sich in guter Anzahl vnder die Staden begeben. (Graf Moritz ziehet in den Haag.) Graff Moritz / alß er seinen Herrn Brudern Printz Henrich Friderichen mit dem meisten Kriegsvolck nacher Nimmegen / dero Orten vnd der Statt Goch sich versichern / geschickt / ist den 26. Octobris mit einem stattlichen Comitat nach dem Graffenhaag gezogen / deme Pfaltzagraf Friderich (so vnlangst von Sedan durch Franckreich / darinner nach Reputation gehalten vnnd begleitet worden / in Holland ankommen) mit seiner Gemahlin vnd jungen Printzen / sampt allen anwesenden Gesandten / Fürsten / Graffen vnd Herrn / auff ein halbe Meilwegs entgegen gezogen / stattlich empfangen / Glück gewünschet vnd vollends hinein begleitet / da dann vier Fahnen Bürger / auffs stattlichst außgebutzt / auffgewartet / vnd dreymal Salve geschossen / inmittels hat man biß in die Nacht mit allen Glocken geleutet / vnd viel Frewdenfewer gemacht. (Pfaltzgraffen) Vorgedachter Pfaltzgraff hat von Sedan auß / den 17. Julij an seinen Schwervatter den(1622. Schreiben an König in Engelland.) König in Groß Britannien geschrieben / vnd ihme zuwissen gethan / welcher massen er sich auff sein begehren dahin versüget / sein Läger verlassen / die Pfaltz in Handen Jhrer Königl. Mayestät Officirern / vnder dero Schutz vberlieffert hette: vnd was er ferrner thun solte / seiner Mayestät Befehl erwarten thete. Der Königließ sich bedüncken / seine Sachen mit dem Keyser vnnd König in Hispanien / stünden auff einem festen Fuß / vnnd were nichts gewissers / alß daß er die Restitution der Pfaltz ohn einigen Schwerdstreich erlangen würde: aber er fand sich heßlich betrogen. Der Herr von Weston sein Extraordinarj Ambassador zu Brüssel / beklagte sich hefftig / daß man jhn also bey der Nasen herumb führete / vnd seiner Commission nur spottete / vnd schrieb in Engelland / es were viel leichter ein Schiffseil auß Sand zumachen / dann etwas fruchtbarlichs bey den Spanischen / wegen Restitution der Pfaltz auß zurichten. Deßgleichen schrieb der Herr von Digby auß Spanien / dahin jhn sein König abgesendet / daß man daselbs mit ihm in keine Handlung tretten wolte / ehe der in Engelland restdirende Spanische Gesandte Gondomar ankommen were. Selbiger aber nahm jhm Zeit genug / begehrte mit seiner Rayß nicht zu eylen / sondern schob solche auff / so lang er konte / dardurch der König sehr vnlustig ward / vnnd hielten sein vornehmbste Räth darfür / er würde andere Mittel an die Hand nehmen müssen / die Restitution der Pfaltz zuwegen zubringen. Weil man nun wohl merckte / daß aller Orten / so wol am Keyserischen alß Spanischen Hoff / die Sachen nur auff die lange Banck gespielet würden / vnd in der Güte wol wenig würde außzurichten seyn / ist der Pfaltzgraff dardurch auch zu andern Consiliis bewogen worden / vnd dem von Wanßfeld newe Kriegsbereitschafften machen lassen. Der ist alß er nach obigem verlauff von den Staden vrlaub genommen / vnnd(Graff von Manßfeld ziehet in Ost-Frießland.) weiter auff 10000. Mann zu Fuß vnnd 2000. Pferd zu werben / Patenten außgetheilet / zu Arnheimb mit seiner vnnd der Braunschweigischen Armee vnnd sieben Stücken Geschütz sich zu Schiff begeben / die Issel abgefahren / zu Deventer wider an Land gesetzet / vnd seinen Weg nach Holten genommen. Fürters ist er auff das Stifft Münster zugtzogen / das Castell Raßfeld eyngenommen / geplündert vnnd verbrennet / vnnd Bockhold auff zwölff hundert Reichsthaler vnd andere mehr Ort nach Advenant gebrandschätzet. Nachmals hat er Dorsten an der Lippe in seinen Gewalt gebracht / vnnd selbigen Passes sich versichert / ferrner seinen Zug nach der Lippstat fortgesetzet / 2. Dörffer Lingenischen Gebiets verbrennet / vnnd die Stättlein Reve / Meppen / Cappenburg vnd Weilshausen vnnd andere mehr Ort erobert vnd besetzet. Deß Manßfelders beginnen zuwiderstehen / setzere der von Anholt mit etlich 1000. Mann zu Roß vnnd Fuß / vnder Düsseldorff vber den Rhein / vnnd zog auff Essen / Arnsperg vnd Pa [769] derborn. Aber der Manßfelder ist nach dem er im Stifft Münster mit rauben vnd brennen sehr vbel gehausset / in Ostfrießland gezogen / vnd sein Volck alda einquartiret. (Graf Moritzen mißlingt ein Anschlag.) Vmb diese Zeit hat Graff Moritz ein Impressa im zuverrichten vorgenommen / zu solchem End viel Brücken / Sturmleitern vnd andere Bereitschafften verfertigen / vnd die Armada zu Schiff bey Dordrecht den 29. vnd 30. Novembr. sich versamblen lassen. Den folgendë Tag ist Printz Henrich Friderich mit den meisten Schiffen vn̅ Volck vmb den Mittag nach gegebenem Losungsschuß abgesägelt / dem Graff Moritz mit Hertzog Christian von Braunschweig vmb 3. Vhren mit dem Rest der Schiffen gefolget / vnnd sich nach Legiswaln gewendet. Als nun die Armada 3. viertel Meil vnter Schwaln auff dem breiten holë Wasser / das Bießloch genant / gegen Abend kaum geanckert gehabt / hat sich auß Nord Ost ein schröcklicher Sturm mit grosser Kält erhaben / dardurch die Schiff / so fornen nidrig / in grosse Gefahr ko̅men: Dan̅ die Wellen / so fornen vber dë Schnabel geschlagen / alle zu Eiß / vnd die Segel / Anckerseyl vnnd die Schiff oben so dick davon vberzogen worden / daß kein Bots Gesell darauff stehen oder gehen können. Derwegen als die Schiffpatronë gesehen / wann sie länger an Ancker würden ligen bleiben / die Schiff nothwendig würden sincken müssen / haben sie sich den 2. Septembr. resolvirt mit der Fluth vnd Vorwind nach Wilhelmstatt / Olckensblat / Schwaln vnd Plate / so gut sie vermöchten / zu fahren / denen dann Graff Moritz mit seinem Comitat im Nachzug / nit ohn grosse Gefahr / auch gefolget; hat sich also die gantze Armada reterirt / außgenommen 6. Schiff / deren 4. durch den Sturm an andere gelauffen vnnd schadhafft worden / darauß / ehe sie gesuncken / das Volck in andere Schiff sich salvirt / vnd dan̅ 2. so auff dem Sand sitzen blieben / welche aber wider recuperirt worden. Als nun den 4. Decembr. der Sturmb wider nachgelassen / vnd die Kält sich auch etwas gemindert / hat die Armada sich wider zu rück gewendet vnd den 5. zu Dort / ohne einige Verrichtung angelanget. Wohin diese Impressa gemeint gewesen / ist verborgen vnd in geheimb verblieben. Zu Landt waren auch in 3000. zu Roß neben 1500. außerlesenen Soldaten mit Fewer Rohren im fortmarchiren / waren bestimmet vff ein gewissen Orth an den Brabandischen Grentzë / durch welche der Angriff bey dunckeler Nacht geschehen / vnd die Armada sie secundiren sollen: Aber es ist alles zu nicht worden. (Schantz Pfaffen-Mütz von den Newburgischen vnd Spanischen eingenommen.) Demnach eine zeitlang hero die Schantz / so die Holländer vor diesem auff einer kleinen Insul zwischen Cöln vn̅ Bonn erbawet / von den Newburgischen mit Hülff der Spanischen starck belägert vnd beschossen wordë / die Belägerte aber sich tapffer gewehret / haben die darvor ligende endtlich angefangen vergiffte Granaten / deren etlich 80 ???. gewogen / hinein zuwerffen / vnd sie also zur Auffgebung bezwungen. Dann als durch solchen gifftigen Gestanck die Innligende sehr erkrancket vnnd an der Zahl geringert / die vbrige aber / durch stättiges Wachen vnd arbeyten sehr außgemattet worden / auch vber diß kein Entsatz zu gewarten gehabt / vnd einem grossen Anfall / darauff sich die Belägerte rüstetë zuwiderstehen sich zu schwach befanden / haben sie endtlich zu End dieses Jahrs mit Graff Henrichen vom Berg / so dieser Zeit darvor gelegen / accordirt vnnd mit fliegenden Fähnlein / Sack vn̅ Pack vnd Kugeln im Mund auff etlichen Schiffen abgezogen / vnd haben in der Schantz 9. Stück Geschütz neben einem zimblichen Vorrath an Munition vnd Proviand hinderlassen. Ob nun wol die zu Cöln gern gesehen daß diese Schantz geschleiffet vnd der Erdë gleich gemacht würde / ist sie doch auß gewissen Vrsachen also verblieben / vnd nachmals das Fort S. Elisabethae genennet worden. (Grosse Auffläuff wegen der falchen Müntz.) Als dieser Zeit die von den falschen Müntzern / Wipperern vn̅ Kipperern vornemlich vervrsachte Thewrung in allen Sachen vnnd sonderlich in Victualien / je lenger je mehr vberhand genom̅en / also daß nit allein Handel vnd Wandel fast gantz erlegen / sondern auch in viel Landen vnd Stätten die Becker vnd Bierbräwer / anders zugeschweigen / weder Brot backen noch Bier brawen wollë oder können / vnd also der arme Mann mit Weib vnd Kindern dardurch in grosse Noth kommen / als sind solches Vnwesens wegen an vieleë Ortë / sonderlich zu Goßlar / Eißleben / Hall in Sachsen / Brandenburg / Spandaw / Freyberg / sc. grosse Auffläuff vnd Tumult vo̅ gemeinen Man̅ erfolget / der auff die Kipperer sehr verbittert wordë vn̅ theils jre Häuser gestürm̅t / vnd alles darin Preiß gemacht / dergleichen ist auch zu Magdenburg geschehen / alda in stillung deß gemeinen Pöfels in 16. vmbkom̅en vnd in 200. beschädiget wordë. Zu Hall were gleichfals ein grosser Jam̅er entstandë / wann nit Marggr. Christian Wilhelm vo̅ Bra̅denburg / Administrator deß Stiffts Magdenb. bey Zeiten solchem Aufflauff in Person abgeholffen. Der hat hernacher / wie auch der Churf. von Brandenburg / der Hertzog von Braunschweig vnd der Hertzog in Pommern / in dem Müntzwesen gewisse Verordnung gemacht / vnd bey hoher Straff gebotten / daß niemand die Müntzsorten höher einnehmen oder außgeben solte / als sie vor diesem gegolten. (Ungarisch. Landtag zu Ordenburg gehalten.) Deß Vngarischen Landtags zu Ordenburg ist hiebevor etwas gedacht worden. Mit demselben hat es folgende Beschaffenheit gehabt; Den 18. May sind J. K. M. sampt dero Fraw Gemahlin von Wien nach Ordenburg zu dë daselbst angesetzten Vngarischen Reichstag verreiset / den 24. diß mit in 5000. Mann zu Roß vnd Fuß daselbs angelanget / vnd von den meisten vn̅ vornembsten Vngarischen Ständen stattlich einbegleitet worden. Denen J. K. M. den 26. dieses in Latinischer Spraach die Proposition gethan. Ob man nun wol vermeinet / daß vielleicht Bethlehemb Gabor der zeit ein Vnruh anrichte̅ möchte / weiln jhm die Schlesische Stände / als welche Krafft deß ertheilten Perdons / weder an jhren Gütern noch Freyheiten nichts verlohren zu habe̅ [770] vermeint / die Herrschafften Oppeln vnnd Ratibor / vermög deß zu Niclaußburg vor diesem getroffenen Accords / einzuraumen sich geweigert / hat doch nichts desto minder er Bethlehem gegen Kay. M. vnd 100. stück Vieh einer Farb auff J. M. Meyerhoff zuverehren sich anerbotten / auch jhro ein schön Türckisch Roß mit herrlichë Zeug / vnd ein Pusican von gutem Gold / dessen Knopff ein Jaspis mit Edelgesteinen besetzet zum Praesent geschickt. Seine Gemahlin war eben damal mit todt abgangen / derhalben er zu Caschaw geblieben. (Kayserliche Proposition / so off dem Landtag zu Ordenburg de̅ Ongarisch-Ständen geschehen.) Obangeregte Kayserliche Proposition war folgendes Innhalts; 1. Jhre Kays. May. vermahnete die getrewe Stände / daß sie hindan gesetzet aller Feindtseligkeiten von der Wolfarth jhres Vatterlandts vn̅ erhaltung deß allgemeinen Friedens / reifflich berathschlagen wolten / zu welchem Ende auch Jh. Kay. M. gegenwärtigem Landtag in eigener Person beyzuwohnen geruhet. 2. Daß deß Landes Cron auß der Königlichen Freystatt Trenschin zu Anfang deß Landtags auff das Schloß zu Preßburg wider gebracht / vnnd daselbs mit einer gnugsamen Besatzung bewahret werde. Hierzu dann J. May. gewisse Commissarien abordnen wolten / darzu die Ständ auch jre Commissarien decerniren möchten. 3. Daß der Friede mit dem Türcken vnd andern benachbartë Fürsten in acht genommen werde / vnd daß durch ein allgemein Statut wider die jenigen / so etwann Anlaß zu Brechung der Bündnuß geben / verfahren werde. 4. Mann solte auch ein allgemein Statut machen / wider die jenigen / welche mit dem Türcken / oder andern / so schädliche Handlung anstellen möchten / vnnd frembde Nationes zu deß Königreichs Verderben auffzuwicklen / vn̅ zu beruffen vnderstehen würden. 5. So fern auch jrgend ein feindlicher Einfall geschehen möchte / wolten die Ständ einen Weg vnd Maß der Defension erfinden. 6. Die Gesandten an den Türcken solten Relation jrer verrichteten Legation thun / zu besserm Fundament / wie der Frieden mit de̅ Türcken zuerhalten. 7. Alle Güter so bey Zeiten deß Auffstandes hinweg genommen worden / solten vnter diesem wehrenden Landtag jhren Herrn restituirt werden. 8. Daß die Teutschen auff den Grentzen wider eingenommen werden / weil solches die allgemeine Gefahr erforderte / die Landt-Constitution es auch beschlossen / welche in scharpfer Disciplin soltë gehalten werden. 9. Daß man ein Versicherung auffrichtë wölte / daß die Spa̅schafften / so dem Bethlehem eingehändiget worden / widerumb zu Cron Vngarn solten gebracht werden / vnd solches auch den Constitutionen einverleibt werde. 10. Die Brieff so vber die newliche Confoederation auff gerichtet worden / solten J. M. eingeantwortet werden. II. Daß man die Porten wider von newem zehle / vnd daß man vo̅ jeder Portë wegen der Stewer 6. Vngarische fl. biß auff künfftigen Landtag zu contribuiren / decerniren wolle. 12. Deßgleichen solten die Robathen geleistet / vnd auß den Wälden genugsame Eichbäum / zu verbesserung der Bawfälligkeiten / durch die Span̅schafftë verschafftwerdë. 13. Daß man jetziger Zeit beschaffenheit nach Profiand vff die Gräntzhäusser / contribuiren wolte. 14. Wegen der streiffenden Kriegsleuth solten die Articul / so abgewichener Jahren gemacht wordë / in acht genom̅en werden. 15. Die Stände solten zu Erklürung jrer beständigen Trew gegen J. M. vnd dero rechtmässigen Successorn der Cron in Vngarn / ein allgemein Statut setzen / widerdie jenige so zu allgemeinem Verderben etwas vornehmë würdë. 16. Man würde auch ein Statut machë müssen / daß die jenige Oercher / so zum Pulver tauglich / wider zu J. M. Notturfft von den Besitzern solcher Statt remittirt werde, damit man den Grentzen desto besser Fürsehung thun könne. 17. Weil die Festung Weitzen bey wehrendem Frieden eingenom̅en werde wöllen / solten die Stände deßwegë deliberiren / welches Gestalt deß La̅ds Interesse in acht genommen werde / damit durch solche Abreissungen / die Gräntzen vnd deß Landes Conservation nit Schaden litten. Die Vermehrung der Besatzungen / so gegen Canischa ligen / solten wie vor diesem beschlossen gehaltë werden. 19. Daß der Außguß deß Flusses Raab außgeraumet werde / vnd die newe Mühlen daselbs wider eingenssen werden / damit der Bestung desto besser Vorsehung gethan werden köndle. 20. Officirer vnd Personen solten bestellet werden / so der Gerechtigkeit Administration verstünden / vnd an gewohnlichen Orten gehalten würden. 21. J. M. thäte die Stände ermahnen / daß sie in allen stücken / (sintemal selbige allein zu deß Vatterlandes Wolfarth gereicheten) sich also erzeigeten / daß sie hierdurch die Liebe gegen dem Vatterlandt / vnd jhren Gehorsamb gegen Kay. Mayest. erklärten / vnd hingegen J. May. geneigten Willen gegen den Stände vernehmen möchten. (Stanislaus Turso wird Palatinus in Ungarn.) Ehe die Stände jhre Erklärung auff diesen Vortrag eingegeben / ist zu Anfang deß Junii Stanislaus Turso mit gewöhnlichen Ceremonien / zum Vngarischen Palaltin erwöhlet / vnnd vnderdeß Commissarien mit in 1000. Mann zu Roß vnd Fuß nach Trenschin die Cron wider abzuholen / geschickt worden. (Kays. Ferdinandt Gemahlin wird zur Ungarischen Königin gecrönet.) Wie nun die Vngarische Cron dem Palatino vnd den Ständen wider zugestellet / ward darauff J. Kay. May. Gemahlin zu End deß Junii mit stattlichen Ceremonien / zu einer Königin in Vngarn zu Ordenburg gecrönet. Nach solchem ward von den Vngarischen Ständen die Kayserliche Proposition berathschlaget / vnnd zwar derselben nachzukommen beschlossen / aber noch ferners folgende Puncten begehret; Erstlich haben sie jhre Religion sub vtraque sie möchte Namen haben wie sie wolte / gantz frey begehret / vnd wann die Bischoff oder Geistliche einige Eintrag machten / solte der Palatin sie darumb zubestraffen Macht haben. Resolutio: Die Religion seyepassirt sub vtraque, sie seye Calvinisch / Lutherisch / sc. wie sie wolte. das Commando vber die Geistlichë aber hette J. M. in Spiritualib [771] selbst nicht / sie solten sehen / ob dergleichen vom Pabst zuerhalten / zu welchem End J. Kay. May. auch ein Handbriefflein mit an den Bapst / bey eigener Staffeta wolte ablauffen lasse. 2. Solten J. M. die Grentzen mit Teutschë Volck jhres Gefallens besetzen / doch genugsame Assignation vnnd Assecuration thun / woher die Besatzungen jhre Bezahlung haben sollen / damit sie nit außlieffen vnd die Vngarn außplünderten / vnd also das Land ruiniren dörfften: Im widrigen wolten sie die Grentzen mit Vngarn / in J. M. Commando versehen. Resolutio: J. May. könten es bey dem Röm. Reich nit verantworten / dann selbiges zu Vnterhaltung der Grentzen contribuirte / welches sonsten die Hand abziehen / vnd bey offentlichen Kriegen mit dem Türcken nichts thun würde. J. M. wolten aber zween Vngarische Herrn in den Reichshoffrath nehmen / da selbst sie sehen vnd erfahren solten / daß die Reichs Contributiones nit anders / als auff die Vngarische Grentzen selber verwendet würden. 3. Solten J. M. die Müntz in den alten Valor bringen / den Thaler anderhalb fl. vnd Ducaten drithalbe fl. damit die Vngarn mit den Türcken Trafiquiren könten / auch die gehuldigtë Bawren nit also jämmerlich geplagt würden. Resolutio: J. May. weren alle Länder ruinirt / dahero sie sich von diesem erhielten. Darnach hetten sie sich von diesem erhielten. Darnach hetten sie noch ein schwere Kriegs Armada zu bezahlen / vnd kein ander Mittel / jhr Hoffstatt vnnd Armada zuerhalten / als mit dem Müntz Accord: Sobald aber die Vnruh im Reich gestillet / vnd J. M. Volck abgedancket / solte diß Werck vor allem vorgenommen / vnd zu jhrem Contento effectuiret werden. 4. Begehrten sie die Erledigung all jhrer Gravaminum. Resolutio: Vnangesehen dieselbe niemals vo̅ keinem König erlediget worden / befinden doch J. Kay. M. daß es lauter Privatschen / so das Königreich allein vnd kein andere Grentz betreffe / dahero wolten J. M. daß die Vngarn selbst 12. qualificirte Personen vnder jhnen erwöhleten / vnd dë Palatin zuordneten / die solten alle Gravamina, jhren Statuten nach / erledigen / vnd wolten Jh. M. alles bey jhrem Außspruch vnd Sententz verbleiben / vnd jhro belieben lassen. (Kayserlich Urtheil in Sachen Baden contra Baden.) Bald hernach als J. Kay. M. vom Vngarischen Landtag wider nach Wien kommë / hat die selbe in der Badischen Sachen / so bißhero abgehandelt worden / ein Vrtheil gefället / vnd solches den 25. Aug. publiciret / darbey dan̅ die Reichshoff vnd ander Räthe vnd Officirer / auch die damals zu Wien sich befindete Bottschaffter / Gesandte vn̅ Agenten anwesend gewesen. J. K. M. ist vnter einem Himmel gesessen / vnd neben derselben der Hoffmarschalck mit eim blossen Schwerd gesta̅den / vnnd hat vor obgedachter Publicirung der Reichs Vice Cantzler eine Oration gethan / Inhalts; daß J. K. M. jedermänniglichen / sonderlich ober Witwë vn̅ Waisen / Recht vn̅ Gerechtigkeit zuertheilë schuldigweren. Wann dan̅ obgedachte Sach schon bey dreyen Kaysern ventilirt wordë / vnnd die Vormünder der spolirten vnmündigen Marggraffen zu Badë vm̅ dero Abhelffung vielfältig supplicirt vn̅ gebetten / derentwegë auch viel vnterschiedliche Königl. Chur-vnd Fürstl. Intercessiones einkom̅en / als hetten J. M. solche Sach lenger nit anstehen lassen wollen / bevorab weil sie gesehë / daß d’ beklagte Theil lauter tergiversationes suchete / vnd dreymal à Cęsare malè informato ad melius informandum nichtig appellirt / sonder die Acta an dero Reichs Hoffräth zu Berathschlagung gegeben / von dannë ein einhelliges votum, was billich vnd recht sey / erfolgt were. Vnd weil J. M. darauß den Sententz verfassen lassen / so würde derselbë Reichs Sceretarius Johan Rudolph Pucher solchë an jetzo vor jedermänniglichen dë Gebrauch nach / offentlich ablesen. Hier auff ist besagter Reichs Secretarius vffgetretten / vn̅ gedachten Sentëtz abgelesen: in welchë der beklagte Marggraff vo̅ Durlach nit allein die Obere Marggraffschafft Badë den Eduard. Erbë mit allë fructibus perceptis, & percipiëdis, auch allë Kleinodien / Briefflichen Vrkundë / vnd andern vorhandë gewesenë Sachen / widerum̅ abzutrettë vn̅ einzuraumen / sonder auch auß Richterlicher Moderation vn̅ fernerer Erka̅dtnuß alle schäden vn̅ vnkostë zu refundirn coudënirt wordë. (Dem Chur vnd Fürstl. Hauß Brandenb. werden von Kay. M. die Lehen ertheilet.) Den 27. Aug. ist der Churfürst vnd das gantze Fürstl. Hauß zu Brandenburgvber jhre Reichs-Regalien / sc. von J. Kay. M. belehnet wordë / wegen J. Churf. D. ist Graff Philips von Solms der Elter vnnd D. Melander / wegen der andern Fürsten aber einer von Stachenberg vnnd D. Streitberger gevollmächtigt gewesen: wegen deß Churfürsten hat D. Melander / vnd wegë der andern Fürsten D. Streitberger dz Wort getha̅. (Türckische Bottschafft kommet zu Wien au.) Den 22. Sept. ist ein Türckische Bottschafft beneben Caesar Gallen / J. Kay. May. vor diesem nach Constantinopel abgeschickter / zu Wien ankommen / vnd stattlich eingeholt worden. Der hat nachmals bey der Audientz / so den 26. dieses geschehen / folgende Praesenten J. M. im Nahmen deß Türckischen Kaysers verehret; Ein vergülten Haarbügel / ein vergülten Pusican / ein schönen Türckischen Roßzeug mit aller zugehör / ein schönen Sattel sampt einer Roßdecke / 4. Hauptroß / 5. Türckische Teppich / darunder ein gantz Seidener / 4. Seidene Bettdecken mit Golt vnnd Silber gestickt / Item auff Silbernë Schüßlen ein gut theil Bezoar vnnd Ambra / sampt andern mehr köstlichen Sachen / so von acht Personen vnderschiedlich offerirt worden. Die Werbung ist vornemblich gewesen / daß die Röm. Kays. May. mit dem jetzt regierenden Türckischen Kayser Sultan Mustapha den Frieden stabiliren vnnd auffs new confirmiren wolte; zu dem End der Gesandte von jhm ein Credentz vnnd Confirmation vnnd vom General Vezier der Türckischen / vnd vom General der Vngarischen Grentzen neben Schreiben vberliefert. Hierauff hat die K. M. durch den Reichs Vice Cantzler für die Absendu̅g / Verehrung vn̅ Salutation sich bedancket / vnd erklärt / jhres Theyls [772] den vor der Zeit gemachten Friedë vnverbrüchich ferrner zu vnderhalten: Diese Türckische Bottschafft ist hernach ein geraume Zeit stattlich vnd Kostfrey gehalten worden. (Polnische Krieg ein Ursach deß Tumults zu Constantinopel.) Es ist dieser Türckische Kayser kurtz zuvor / nach dem Sultan Oßmann in einem Tumult vmbs Leben gebracht worden / an das Regiment kommen / welches also zugangen. Es ist genugsamb bekant / was gestalt der Türckische Kayser Oßman / im abgewichenen 1621. Jahr einen grossen Heerzug wider die Cron Polen vorgenommen: Nach dem aber solcher nicht allerdings zu seinem Content außgeschlagen / ist er darüber sehr betrübt zu Constantinopel wider angelangt / vnd war damals die Vermuthung / daß er auff seine Soldatescam sehr vnwillig gewesen / auß Vrsachen / weil sie jhm seiner Meynung nach / wider den König in Polen nicht getrewlich gedient haben solten. Solche Gedancken vnnd Argwohn bewegten jhn dahin / daß er (Sultan Oßmann will nach Mecha wallfahrte̅.) sich entschloß eine Wallfahrt vnnd Reiß nach Mecha oder Mecca (alda deß Mahomets Grab seyn soll / dahin auch die Türcken auß Andacht zu Wallfahrten / vnnd jhr hohes Osterfest / Cucci Baram genandt / alda zu halten pflegen) vorzunehmen vnnd anzustellen: Wie er dann bald nach seiner Widerkunfft nach Constantinopel / alle Anordnung vnd nothwendige Bereitschafften zu solcher seiner vorgenommenen Reiß machen lassen. Demnach aber solche Reiß zuverrichten die Caravana / so Jährlich von Damasco dahin wandert / zween Monat vonnöthen hat / vnnd also / weil diese Reiß von Constantinopel auß angehen sollen / der Weg nach Mecha sehr ferne / vnnd nemblich so weit gewesen / daß der Sultan achtzehen oder zwantzig gantzer Monat hette darauff wenden / auch etliche Millionen
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Goldt spendiren müssen / weil er neben seiner grossen Hoffstatt / alle seine Janitscharen mit sich nehmen wollen / als ist solche eingebildete Reiß dem Türckischen Kriegsvolck / bevorab den Janitscharen sehr verdrießlich vnd hochbeschwerlich vorkommen / inmassen hernach ferrner gemeldtet werden sol. Nun hat Sultan Oßman in obangeregtem Polnischen Krieg seine Soldaten schlecht vnnd gar vbel bezahlt / auch sich zugleich vnderstanden / jhnen jhr tägliche Besoldung / vnnd andere von Alters herrührende Kriegsgebühr zuschmälern / zu dem hatte ein tapfferer Türckischer Kriegsmann in angeregtem Polnischen Zug einen Polacken gefangen / auch einem andern den Kopff abgehawen / vnnd dieselbe dem Obristen Vezier gebracht / hingegen aber von demselben nit mehr als drey Ducaten zur Verehrung / vnd da er sich darüber beschwert / nur böse Wort darzu empfangen: Vber diß alles war zu Constantinopel durch deß Türckischen Kaysers vnd seiner vornembsten Häupter vnd Officirer grossen Geitz ein schwere Thewrung in allerley Victualien entstanden / durch welches alles das Türckische Kriegsvolck sehr schwürig / vnd endtlich zu hernach gefolgtem Auffstandt bewogen worden. Vnder dessen ist es zu Constantinopel wegen der erwehnten Reiß nach Mecha etwas still worden / vnnd weil sich Sultan Oßman im Aprilen dieses lauffenden 1622. Jahrs / mit deß Muffti oder Türckischen Pabsts (welcher in Geist-vnnd Weltlichen Sachen / so die Türckische Religion / Gesetz / Gericht vnnd Recht betreffen / das Haupt ist / aber doch vom Türckischen Kayser erwöhlet vnd entsetzet wird) Tochter vermählet / auch drey Sul???anin seine Schwestern verheurathet / als hat män̅iglich vermeint / daß mehrgedachte Reiß nach Mecha (weil sich der Sultan der Weiber Händel so sehr angenommen) gäntzlich eingestelt bleiben würde. Demnach aber solche Hochzeitliche Fest vorüber waren / ist dem Sultan Oßmann die Reiß nach Mecha wider von newem in Kopff kommë / also dz er angefangen sich mit Ernst darzu gefast zumachen / vnnd zugleich semen Leuthen zuverstehen gegeben / wie er von einem Geist hierzu were ang???reitzet / vnnd also auß Andacht / zu Vollnziehung deß gethanen Gelübts angetrieben wordë / auff daß man nicht vermu???hen solte / daß jhn seine Eigensinnigkeit darzu bewegte / weil er allbereit der seinigen schlechten Gehorsamb spürete / vnnd zugleich erkennete / daß solche sein eingebildete Reiß den vornembsten Herrn sehr zu wider war / weil er sie hierinnen nicht vmb Rath gefräget: Dann wann er den Muffti / oder Türckischen Pabst / so wol alle Vezier / ausser deß Primo Vezier / neben dem Cadislar Aga vmb Rath gefragt hette / so würden sie solches nicht gelobt / noch gut geheissen haben. Als nun der Sultan männiglichen sich auff die Reiß zurüsten vnd jhme nachzufolgen befohlen / war zwar solches den Vezieren / so wol allem Kriegs???olck sehr entgegen / dieweil sie aber sich nicht getraweten / dem Sultan solches zu widersprechen / thäten sie sich allgemach zu der Reiß rüsten / doch mit dem Vorsatz / wann es zum Ernst käme / daß sie jhn wo müglich an solcher Wallfahrt verhindern wolten / vnd solches desto mehr / weil sie das Kriegsvolck zu jhrem besten auff jhrer Seithen hatten / welches sich sehr beklagte / daß sie erst newlich auß dem Krieg kommen / vnd in solchem viel außgestanden hetten / vnd da sie an jetzo wider in so weit angelegene Länder / vnnd durch so vnbekandte Wüsten geführet werden solten / so würden sie / wo nicht von anderm jedoch von Durst das Leben lassen müssen. Vnnd were diese Reiß anders nichts / als ein blosse eingebildete Lust / so dieser Kayser haben wolte / dergleichen seiner Vorfahren keinem jemals in Sinn kommen / vnd wann es ein Kriegszug wider den Feind seyn solte / so wolten sie sich willig darein ergeben. Zu dem hette er den Muffti weder in diesen noch andern Sachen Raths gefragt / da er doch denselben billich consulrirt / vnd jhm hierinn / so wohl in höhern Dingen / schuldigem Respect nach gefolgt / vnnd nicht seinem Gutdüncken allein nachgangen seyn solte. Vnd waren diese Klagen nunmehr so lautbar / daß man sehr besorgte / es möchte (inmassen hernach erfolgt) ein grosses Vnheil darauß entstehen. (Vrsachen der Verbitterung der Janitscharen wider Sultan Oßman.) Es ward auch das Kriegsvolck dahero desto mehr erbittert / dieweil ein Geschrey erschollen vnd spargirt worden / als ob Sultan Oßmann vnder dem Schein der Mechanischen Reiß / vorhabens were / die gantze Soldatescam der Janitscharen zu Grund zurichten / vnd hingegen in den Asiatischen Ländern jhm ein andere gefälligere Guardy anzurichten. Weil dann die Janitscharen solches alles leichtlich geglaubt / vnnd zugleich befunden / daß sie in solcher beschwerlichen Reiß mancherley Vngelegenheit / Hunger vnd Kummer außstehen / viel Wildnussen / vnfruchtbare / sandigte vnnd dürre Landtschafften / da weder Wasser noch Proviand zu finden / hetten durchwandern / ja endtlich gar das Leben darüber einbüssen müssen / vnnd aber sich neben den Spachi vber 37000. Mann starck befunden / als haben sie angefangen zu meuteniren / vnd jnen vorgenommen / sich dieser Gefahr zuentschütten / deßwegen sie durch Mittel jhres Aga vnnd Baluck Bassa jhrem Kayser vorbringen lassen / es seye nit rathsamb / daß der Sultan sein eigene Person vnnd ansehnliches Kriegsvolck auff eine so gar ferrne Reiß vnnd gefährliche Vngelegenheiten wagen solle. Da er aber von seiner vnnöthigen Wallfahrt nicht ablassen wolte / so möchte er solche allein verrichten / sie wolten auff solchen Fall nichts damit zuschaffen haben / vnd als dann bald einen andern Kayser finden. Dieweil aber jhr Bitten vnnd Erjnnern keine statt finden wollen / ist der Vnwillen deß Türckischen Kriegsvolcks in eine hefftige Verbitterung verwandelt / vnnd die Feindtschafft wider jhren Sultan vnnd etliche vornehme Häupter / deren Rath der Sultan gefolget / je länger je grösser worden / also daß es sich zu Constantinopel zu einem grossen Tumult an [774] sehen lassen. Solchem nun vorzukommen / resolvirten sich die vornembsten jhres Gesetzes / im Namen der gantzen Gemein / den Sultan durch ein Sendbrieff zuermanen / von solchem Vorsatz abzulassen: In welchem Schreiben sie jhm zu Gemüth führeten / in was grosse Gefahr er sich setzte / vnnd daß er auff Behauptung seines vorhabens das Reich gar verlieren möchte / weil das Kriegsvolck trohete / wann er verreisen würde / daß sie ein andern Sultan auffwerffen wolten / derowegen er solches / weil der Sachen noch zu remediren seye / wol erwegen solte / sc. Der Sultan aber hatte jhm seine Wallfarth mit solchem Eyffer in den Kopff gefast / daß er dieser Warnung nichts achtet / sondern den Fortgang seiner Reiß stärcker als zuvor begehrte: Weil man aber gleichwol in Sorgen stunde / das Kriegsvolck möchte nach seinem verreisen jhre Trohung ins Werck richten / als wurde jhm durch den Primo Vezier Dilaver Bassa vnnd seinen Cißlar Aga / welche bey jhm die vornembsten am Brett gewesen / vnd am meisten gegolten / gerathen / seinen Schatz mit sich in Asiam zuführen / mit welchem er alda auff den Nothfall ein newes vnd bessers Kriegsheer auffrichten köndte / vnd da sich die Statt Constantinopel rebellisch erzeigen solte / so köndte er seine Residentz zu Damasco oder anderswo anstellen: Darzu verhieß jhm gemelter Dilaver Bassa (als welcher in Asia practiciret vnnd wol bekandt war / auch da er einsmals für einen Rebellen gehalten wurde / mit seinem Reichthumb seine Reputation erhalten / vnnd jhm ein grossen Nahmen gemacht hatte) seine Hülff vnd Beystandt / welche Assistentz wie er sagte / diesem Werck sehr nutzlich seyn könte. Diesem Dilaver Bassa hieng auch an der Cißlar Aga / ob er sich wol bey den andern Veziern eusserlich erzeigte / als were er auff jhrer Seithen. Ist demnach das Werck also angestellet worden / daß Sultan Oßmann all sein Gelt vnd Silbergeschirr / so in dem Castell / zu den sieben Thürnen genannt / gewesen (ausser deß jenigen / so er täglich gebrauchen wollen) schmeltzen vnnd zu Hauff bringen lassen / auch auß seinen schönsten Zimmern alle schöne Stück von Goldt vnnd Silber genommen / alles zu dem Endt / damit er desto reicher verreisen / vnnd der ander so nach jhm kommen würde / vnnd von dem vngetrewen Kriegsvolck zum Sultan auffgeworffen werden möchte / desto weniger finden solte: Ließ derwegen alle köstliche Sachen / neben gemeltem Kayserlichen Schatz durch seine Diener auff etliche Galleen schaffen / in Meynung solches nach Asien voran zuschicken / vnnd vber fünff Tag hernach selbst zufolgen / zu welchem End er albereit seinen Hauptfahnen von Constantinopel nach Asien fortziehen lassen. (Türckische Kriegsleut tumultuiren wider jhren Kayser.) Als aber hierauß das Kriegsvolck deß Sultans endlichen Vorsatz vernommen / sind sie den 8. (18.) May mit grossem Tumult zu den vornemsten deß Türckischen vnnd Mahometischen Gesetzes gelauffen / bey denen sie sich vber dieses deß Sultans Vornehmen beklagt haben; hernacher nahmen sie den Muffti oder Türckischen Pabst mit jhnen zum Sultan Median / alda sambleten sie sich / vnnd zwungen alle Türcken / so sie auff der Strassen angetroffen / daß sie sich zu jhnen schlagen musten / resolvirten sich auch noch selbigen Morgen dem Kayser / im Nahmen jhrer aller / einen Brieff zuschreiben / vnnd jhm anzuzeigen / daß er in alle weg die vorhabende Reiß nach Mecha einstellen / vnnd in der Statt Constantinopel verharren solte / dann im widerigen Fall sie jhm anders begegnen wolten. Aber dieses Schreiben operirte sehr wenig / vnd wurd der Kayser darüber so hefftig erbittert / daß er es zu Stücken zerriß / vnnd zugleich antwortete / Jhme gebühre zu befehlen vnnd dem Volck zugehorsamen. In dem nun solche Antwort für das Kriegsvolck kommen / glaubten sie gäntzlich / daß diese deß Kaysers Obstination durch niemanden anders / als durch den Primo Vezier / Cißlar Aga / vnd sein deß Kaysers Coggia / so bey jhme in dem Serraglio oder Sarai (das ist der Kayserliche Pallast) gewesen / fomentirt würde / entschlossen sich also / den Muffti hinein zu dem Kayser zu senden / vnnd dieser dreyer Köpff zu begehren: Wie dann der Muffti solch Anbringen verrichtet: Aber sein Begehren machte ein grosse Verbitterung / vnnd wurde dem Kayser durch obgemelte drey (deren Köpff das Kriegsvolck begehret) gerathen / daß er sich diesem Begehren widersetzen / vnnd jhnen zuentbieten lassen solte / daß sie ein grobes Volck / vnnd wenig nutz weren. Mit diesem Bescheid wurde der Muffti wider abgefertiget / vnnd jhm darneben von dem Sultan angezeigt / daß er die Köpff keines weges hergeben wolle. Vnnd ist der Sultan dieser Sachen halben / vber die Kriegsleuth also erbittert gewesen / daß er also bald dem Bastang Bassa befohlen / daß er vier Tausend bewehrte Bastangier zu sich nehmen / vnnd damit die vornehmbste vnder den Janizaren hinrichten solte / aber er kundte zu der Zeit die Bastangier nicht auff bringen: Derhalben die Kriegsleuth sich ohne Verzug in das Serraglium oder Pallast begeben / die begehrte Häupter selber zusuchen / weil sie aber disarmirt / ist jhnen das zweyte Thor vor der Nasen zugeschlagen worden. Als aber bey diesem Handel die Plünderung in der gantzen Statt befahret wurde / gebot der Janitzaren Aga / daß alle Läden der Kauffleut zugeschlossen würden. Bey diesem Wesen sind viel / so nicht in jhre Häuser kommen können / in die Weinberg geflohen / vnnd sind sonderlich die Juden hierüber in grosse Forcht gerathen. Weil aber eben damals ein grosser Regen eingefallen / so in zwo Stund lang gewehret / ist denselbë Tag weiter nichts vorgangen / als daß die Janitzaren jhren Aga gefragt / was weiters zuthun were / der jhnen versprochen / er wolte mit seinen Capitaynen hiervber rathschlagen / vnd hat sie als Brüder freundlich gebeten / sie wolten sich zu Ruhe begeben / vnd vnderdessen von Blutvergiessen abstehen. Wor [775] durch die Janitzaren also erzürnet worden / daß sie / wiewohl vnbewaffnet mit Steinen nach jhrem Aga also geworffen / daß wo er nicht mit seinem schnellen Pferdt auß jhren Händen entrunnen / er ohne Zweiffel das Leben hette lassen müssen. Die vorhergehende Nacht ist der Coli Bassa / General vber das Meer / mit zwantzig Galleen zu den Festungen deß weissen Meers abgefahren / wegen deß Geschreyes so damahls erschollen / daß 70. Galleen der Christen bey Metelin weren gesehen worden. Aber andere sind der Meynung / er habe den Aufflauff / so deß andern Tags erfolget gemercket / vnnd deßwegen den vorgedachten Zug an die Hand genommen / vnnd sich also von dannen gemacht. Den 9. May kamen die Spachi / Janitzaren vnnd das ander Kriegsvolck wider zusammen / hatten alle jhre Waffen bey sich / vnd begehrten von dem Sultan vber die obgemelte drey Köpff / auch deß Daili Bassa / vnd eines von deß Kaysers Musays Häupter / weil sie aber mercketen / daß in der Güte nichts zuerlangen war / begaben sie sich also gewaffnet in den Pallast / vmb solche fünff Köpff zu fordern. Da sie nun in dem Divano waren / kam der Kayser an das Fenster / vnnd als er jhr Anbringen vnd Begehren angehöret / hat er für den Musays gebethen / darauff das Kriegsvolck jhm solchen zulassen sich erbotten / woferrn er jhnen die andern / deren Köpff sie nochmals starck begehrten / herauß geben würde. Damahls hette Oßmann seinen Sachen noch Rath schaffen / den Tumult stillen / vnd also das erfolgte Vnheil abwenden können / wann er dem Kriegsvolck / dessen Furor doch anderer Gestalt nicht zu miltern war / willfahret hette. Aber er hat mit seinem Kopff hindurch gewolt / vnd dardurch den Handel je länger je ärger gemacht: Dann er gab auff obiges dem Volck zur Antwort / er wolte solches in Bedencken nehmen / mit Vertröstung / daß sie balo ein Resolution bekommen solten / vnnd darmit begab er sich vom Fenster hinweg: Darauff machten sich die / deren Häupter das Volck begehrt / auff seine Anordnung auß dem Staub / vnnd salvirten sich an vnderschiedliche Orth / ausser dem Cißlar Aga so in dem Serraglio verblieb. Als nun in dessen das Volck bey drey Stunden lang auff die vertröstete willfährige Resolution gewartet / ward sie jhnen endtlich schrifftlich vbersendet / darinn begehrte Oßmann daß sie jhm vber den Musays auch die andern lassen wolten. Wordurch das Volck dermassen erzörnet / daß sie ein grossen Tumult machten / darüber Oßmann hefftig erschrocken vnnd sich an einen Ort / da er vermeint sicher zu seyn / salvirt hat. Aber das Kriegsvolck legte alle Gedult beyseiths / vnd trang Hauffenweiß durch die dritte Pforten hinein / welche von den Eunuchen / so deß Türckischen Frawenzimmers Diener sind / zu dem End war offen gelassen worden / damit nicht viel Blut vergossen würde / weil sie in den Gedancken stunden / wann das Volck seinen gefasten Zorn wider die jenigen / so sie begehrten / außgelassen hette / sie alsdann ohne ferrnern Tumult sich wider zu Ruhe begeben würden: Aber die Kriegsleuth liessen sich damit nicht begnügen / sondern lieffen im Kayserlichen Pallast die Stiegen hinauff / besuchten vnd durchstöhreten alle Gemach vnnd Kammern (ausser deß Türckischen Frauwenzimmers) in Meynung jhre Widersacher zufinden vnd hinzurichten / bekamen auch erstlich den Cißlar Aga / welchen sie stracks in grossem Grimm mit jhren Sebeln zu Stücken haw eten: Also geschahe auch mit dem Primo Vecier / Bassa von Dilaver / welcher jhnen auß deß Scutari Hauß / dahin er geflohen war / gelieffert wurde. Diesem nach suchten sie den Kayser / deß Vorhabens selbigen dahin zuhalten / daß er jhnen der andern begehrte Köpff auch vberliffern / vnnd zugleich versprechen solte / daß er nicht nach Mecha reisen wolte. Weil sie jhn aber nicht finden konten / liessen sie sich vber die Mawer hinab vnnd fielen mit grossem Hauffen in den Kayserlichen Garten / damit sie den flüchtigen Kayser Oßmann bekommen möchten / vnd war dieses Orts einige Resistentz von der Kayserischen Guardi nicht vorhanden / dann alle Bostangi als der Tumult angangen / zu Rettung jhres Lebens / außgerissen waren / vnd den Kayser im Stich gelassen hatten. (Mustapha wird zum Türckische̅ Kayser erwöhlet vnd Oßmann entsetzet.) In dem nun das tumultuirende Türckische Kriegsvolck alle Ecken im Garten durch suchte / fanden sie von ohngefähr den Sultan Mustapha / der war von seinem Vettern / Sultan Oßmann / in einer finstern Cammer vnder der Erden schon lange Zeit gefänglich enthalten / solcher Orth wurde jhnen durch einen Jungen / welcher dem Sultan auffwartete / gezeuget; Darauff entschloß sich so bald das Kriegsvolck / daß sie diesen Mustapham herauß ziehen / vnd wider zum Kayser auffwerffen wolten: Darbey hatten sie nicht so viel Gedult / daß sie durch die rechte Thür in solche deß Mustaphae Custodi gangen weren / sondern liessen sich durch ein Fenster hinein / gleich als wann sie in einen Brunnen fahren wolten. Wie sie jhn nun herauß gezogen hatten / entsetzte sich der Mann hefftig / weil er so viel gewaffnete Leuth vmb sich sahe / vn̅ meinte nit anders / dan̅ es würde nunmehr an seinë Leben ein End gemacht werde̅: als er aber verstanden / daß sie jn zum Türckischen Kayser machen wolten / fassete er wider ein Hertz / vnd begehrte man solte jm zu trincken gebë. Darauff ward er auff den Kayserlichen Wagen ins Eschisirai geführet: auff dem Weg kam jm seine Mutter entgegen / die er in 4. Jahren nit gesehen hatte / die setzte sich gleichfals auff den Wagë / verhieß auch den Janitzaren das gewohnliche Praesent / vnd noch mehrers / wann sie dieses angefangene Werck außführen würden. Demnach nun das Kriegsvolck den Mustapham zu dem Muffti vnnd andern vornehmen Herren jhres Gesetz??? begleitet / haben dies???be diesen Handel vbel auffgenommen: Dann jhre Intention nicht gewesen / daß sie de??? Kayser [776] Oßmann das Reich nehmen / sondern jhn alle in von der vorgenommenen Wallfahrt noch abhalten wolten: Derhalben sprach der Muffti zu den jenigen / so den Mustapham zu jhm brachten: Was habt jhr gethan? Weil aber damals wegen deß Kriegsvolcks Verbitterung wider den Kayser Oßmann / nicht viel Wort vnd Grüblens zu machen / oder deß Volcks vorgenommene Handlung zu improbiren war / weil sie sich alle mit grosser Vngestümm vernehmen liessen / daß sie Mustapham zum Kayser haben wolten / als wurde er Mustapha hierauff in den altë Türckischen Pallast geführet / auch an allen Orthen / ohn andern Befehl / zum Türckischen Kayser offentlich außgeruffen / declarirt / gegrüsset vn̅ erkennet / welches nicht allein zu Constantinopel / sondern auch ausser der Statt an vielen Orthen geschehen / auch darbey alle Gefangene in gedachter Statt vnnd daherumb ohn einigen Entgelt entlediget / vnnd auff freyen Fuß gestellet. Die darauff folgende Nacht sind alle Kriegsleuth mit jhren Waffen in der Statt herumb geloffen / vnd in allen Winckeln die vorbesagte Hauptursacher der vorgeno̅menen Reiß nach Mecha / sie zu Säbeln gesucht / also daß alle Innwohner vnd anwesende frembde Kauff-vnd Handelsleut in grosser Forcht waren / vnd nicht anders vermeinten / dann es würde bey solcher Furi deß Kriegsvolcks alles geplündert vnnd ruinirt werden / oder doch sonsten ein noch grösserer gefährlicher Tumult erfolgen: Aber es blieb solches alles vermitten / dann das Kriegsvolck hatte zusammen geschworen / niemand kein Leyd zuthun / als denen / welche sie offentlich praetendirten. Vnder denen war auch der Morat Chiauß vnd seine Brüder / vnd weil sie solche gesucht / vnnd nicht gefunden / haben sie jhre Häuser geplündert / wie dann auch den ersten Tag dem Coppo geschehen / dem sie noch
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darzu das Hauß biß auff den Grund nidergerissen. Inmittelst hatte sich der alte Kayser Sultan Oßmann mit etlich seinen getrewen Fre unden / in seinem Garten an einem heimblichen Orth / da viel Falconetlein gestanden / versteckt gehabt / biß diese Fury fürvber rauschen möchte / vnd weil er sich bey Tag nicht dörffen sehen lassen / als ließ er die folgende Nacht den Secundo Vezier Vscin Bassa vnd der Janitzaren Aga (welcher wegen der empfangenen Steinwürff in Kopff verwundet war) zu sich beruffen / vnnd beneben dem Bostangi Bassa berahtschlaget / was doch in diesem Fall zuthun seyn möchte? Vnd ob wohl Oßmann in willens war / in Astam zu fliehen / so wolte es doch der Bostangi (welcher seines Kopffs förchtete / weil jm getrohet worden / wann er den Kayser davon ließ / so solte er enthauptet werden) nicht gestatten noch gut heissen / sondern sagte / es were viel besser / er gebe sich mit etlichen Beuteln voll Zechiriden Janitzaren in die Hände / vnnd trachtete zugleich / sie mit grossen Verheissungen zu stillen / weil seine Persöhnliche Gegenwart diesem leidigen Werck viel mehr als alle andere Sachen nutz seyn köndten / sc. Diesem Rath vn̅ Vorschlag / so eusserlich gut schiene / vnd doch zu̅ Verlust seines Kayserthumbs / vnd eigenen Lebens gereichte / folgte er / verkleidete sich darauff / vn̅ begab sich den folgenden Morgen (welcher war der 10. 20. May) sehr frühe mit dem Vscin Bassa vnnd Aga Dißianizar (welchen etliche für den Aga der Spachi halten) in deß verstorbenen Aga der Janitzaren Hauß / alda hat der arme Sultan Oßmann gedachte beyde zum höchsten gebethen / sie solten allen möglichen Fleiß ankehren / damit jhm die Janitzaren verzeihen / vnd von jhrer Furi ablassen möchten: vnd damit sie solches desto leichter vnd eher erlangen könten / erlaubte er jhnen / jedem Janitzaren 50. Goldtstück vnd einen Rock von Venedischem Tuch zu verheissen / vnd daß er jhnen jhre Besoldung täglich mit drey (etliche schreiben mit 5.) Aspern verbessern wolte / sc. Vnd ob wol der Vscin Bassa vnd der bemelte Aga solche Werbung vngern auff sich nahmen / auch ohn den Sultan Oßmann sich vnder das rebellische Kriegsvolck nit wagen wolten / so hat doch endtlichen Oßmann mit vielem Bitten / Flehen vnnd Verheissungen solch sein Begehren bey jhnen erhalten: Worauff sie beyde sich zu dem versambleten Kriegsvolck begeben: vnnd als sie bey demselben vmb versicherung jhres Lebens vnd gutwillige Verzeihung (im Fall sie etwas / so jhnen nit allerdings gefiele / reden vnd vorbringen würden) angehalten / welches jnen auch zugesagt / aber doch nit gehalten worden: Dann als sie jhre Werbu̅g vom Sultan Oßman vmbständlich vorgebracht / sind die Kriegsleut noch hefftiger erbittert worden / vnnd haben die Türckischen Spachi oder Reutter / so bey den Janitzaren waren / nach jhren Säbeln gegriffen vnd gemelte beyde Anbringer zu Stücken gehawen / vnnd nochmals offentlich geruffen / daß sie keinen andern Kayser / als den Sultan Mustapha / wissen oder haben wolten: Vnd dieweil sie auß der nidergehawenë Anbringen verstanden / daß der Sultan Oßman in deß verstorbenen Janitzarë Aga Hauß were / sind sie (Sultan Oßmann wird gefangen.) in voller Fury auff selbiges zugelauffen; alda sie den armen Oßmann halb nackend vnder dem Tach sitzen gefunden / welcher als sie jhn herfür gezogen / sie zum höchsten gebethen / daß man jme das Leben schencken solte / darneben sich wegen dessen so vorgangen / auffs beste als er gekönt / excusirt / vnd dem Primo Vezier Dilaver Bassa vnnd Cißlar Aga die Schuld gegeben / welche jhm also vntrewlich gerathen hetten / sc. Nun war die Nacht zuvor der newe Kayser Sultan Mustapha / vmb mehrer Sicherheit willen / auß dem alten Seraglio oder Pallast / in der Janitzaren Gemächer geführet worden. Darauff nahmen die Kriegsleuth den Oßmann / führeten jhn zu dem newen Kayser Mustapha / vnnd stelleten jhn demselben vor / daß er mit jhm / was jhne Mustapham für gut vnd rathsamb ansehe / vornehmen möchte. Als nun Oßmann jhn vmb Gnad vnd Verzeihung bath / auch jhn erjnnerte / daß er jhn / als er / Mustapha / hiebevor vom Kayserthumb abgesetzt worden / auch das Leben geschëcket; derentwegen er an jetzo / weil sich das Glück wider gewendet / eben dergleichen von jhm auch hoffete. Darauff antwortet Mustapha; er hette das Leben durch Gottes Hülff / vnnd nicht durch jhne Oßmann / als der jhn nach seiner Müglichkeit geplaget / erhalten / da er sonsten seinerhalben längsten todt seyn müste: Vnd mit dieser harten Antwort befahle er / man solte jhn zu den sieben Thürnen führen / welches also bald geschehen; setzeten also den guten Oßmann auff ein Roß: als er aber fliehen wollen / vnnd zu solchem End das Roß mit den Füssen gestossen / haben sie jhn auffgehalten / vnd dem Pferd an die hindern Füß ein Seyl gebunden / daß es nicht hat lauffen können / hernach haben sie jn in die Mitte genommen / damit er sich nit vom Roß werffen vnnd außreissen möchte. Als Oßmann dieses gesehen / fragte er / was Vbels er dann gestifftet / daß man jhm ein so grosse Plage vnnd Spott anthäte? Dann er habe jhnen jhr Geschenck / Türckischem Gebrauch nach gegeben / jhre Besoldung richtig bezahlet / vn̅ sie allezeit der Gebühr nach geehret / vnnd weil sie nit haben wolten / daß er nach Mecha reysete / hette er schon verheissen / solches zu vnderlassen: So hetten sie sich wider die jenigë / so dieses Fürsatzes ein Vrsach gewesen / albereit nach jhrem Willen gerochen / daß sie also damit zu frieden seyn solten / sc. Aber die Janitzaren vn̅ Kriegsleut gaben jm zur Antwort / er hette alles Vbel verdienet / weil er sich vnterstanden / den Kayserlichen Schatz in Asiam zu führen / vnd ein newe Militiam oder Soldarescam zu formiren / da sie doch jres Theils jme hierzu keine Vrsach gegeben. Sie warffen jhm auch vor / er hette sich nit wie ein Kayser: sondern wie ein Subassi verhalten / weil er selbst täglich die Würtzhäusser / darinnen sie sich auffhalten / assaltirt vnd besucht / auch sie durch die Bostangi / wie die Böck binden: vn̅ ins Meer werffen lassen / welches seiner Vorfahren keiner gethan hette / sc.
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Auff solches haben sie jhn in einem Thurn wol verwahret / vnd solches dem newen Kayser Mustaphae angezeiget: der ist darauff / das schuldige Gebett / wie bey den newen Ottomannischen Kaysern gebräuchlich / zuverrichten / in die Moschea / vnd von dannen vom Kriegsvolck in den newen Sarai oder Kayserlichen Pallast (alda die Türckische Kayser jhre gewöhnliche Residentz haben) begleitet worden / daselbsten er Mustapha / als nu̅mehr bestätigter Sultan / seinen Schwagern / den Daut Bassa zum Primo Vezier gemacht / vnnd den obgedachten Jungen / so dem Kriegsvolck das Orth / da er gewesen / gewiesen / (welcher Jung auch / als er hiebevor Kayser war / jhm für einen Solicitator oder Selictar gedienet) zum Aga der Janitzaren verordnet / welches alles mit guter Satisfattion der Janitzaren geschehen / welche damit wol zu frieden waren / vnnd zugleich die andern Vrsächer / so die Reiß nach Mecha hatten anstellen helffen / sucheten / damit sie dieselben auch hinrichten möchten: Sonderlich aber waren deß Sultan Oßmanns Praeceptor vnd grosse Schatzmeister sehr verhasset / sie hatten sich aber verkrochen vnd verschlossen / daß sie zu jhrem grossen Glück nicht kondten gefunden werden. Vnderdessen ließ der Sultan Mustapha nachforschen / ob deß Oßmanns zween jüngere Brüder noch im Leben weren: Dann er besorgte / er Oßmann möchte sie beyde / zu desto mehrer Versicherung seiner Regierung / haben tödten lassen: vnd da man sie in gutem Statu gefunden / hat sich der newe Kayser (welches bey seinen Vorfahren vnerhört) dessen sehr erfrewet / vnnd alsobalden) vielleicht mit Rath seiner Mutter vn̅ seines Schwagers deß newen Prmio Vejiers) sich entschlossen / ju seines Reichs gewisser Versicherung / vnd damit kein vnverhoffte Spaltung erfolgen: sondern der newe Kayser allerley gefährlichen Zustandts enthoben seyn möchte / noch selbige Nacht den armen Sultan Oßmann stranguliren zulassen. Welches dann von gedachtem Primo Vezier / auff empfangenen schrifftlichen Befehl deß Mustaphae (damit man jhme Vezier deßwegen nicht die Schuld geben köndte / wie hernacher geschehen) vollnjogen worden. Vnd solle der new Kayser zu dem End dem Obristen vber die Türckische Stummen / selbst mit eigener Hand eine Handzwehl zugestellet haben. (Sultan Oßmann wird strangulirt.) Demnach nun gedachte Abgeordnete zu dem Oßmann ins Gefängnuß kommen / vnd jm deß Mustaphae Befehl angekündiget / hat er sich vber solche seines Vettern Grausambkeit / vnd vnverhofftes vnbarmhertzig procediren zum höchsten beklagt / vnd sein grosses Elend bejammert: Als nun die Abgeordnete mit jhm zur Türckischen Execution schreiten wollen / hat er / weil ein junger starcker Mann gewesen / grossen Widerstand gethan / ist aber doch vberwunden / vnd also der arme elende Kayser / seines Alters vngefeher in dem 20. Jahr / von seinen eigenen Leuthen vnd Dienern strangulirt wodern / vnnd hat er keinen Sohn hinderlassen. Seinen Cöper hat man in das newe Seraglium oder Pallast getragen / der hernacher auff den Freytag (welches der Türcken gewöhnlicher Fest- oder Sontag ist) den 17. 27. May Türckischem Gebrauch nach zu seinem Vattern Sultan Achmet begraben worden. Sonsten hat männiglich ein grosses Mitleiden / wegen solches seines grossen Vnglücks vnnd elenden Todts mit jhm gehabt / vnnd hat jhrer viel bedüncken wollen / daß in solchem Werck vnd geschwinden Proceß ein grosse Vngerechtigkeit begangen worden. Deßwegen dann bald nach geschehener Strangulirung die Spachi den Janitzaren die Schuld gegeben: Die Janitzaren aber wendeten vor / sie wisten nichts darumb / vnnd hette jhn der Primo Vezier Daut Bassa stranguliren lassen / welcher sich dann mit dem Befehl deß newen Kaysers entschuldiget / wolte also kein Theil den Namen haben / daß Oßmann durch jhn das Leben verlohren hätte / eine solche gute Sach hetten sie. Hierauff hat der newe Sultan nach Gelt getrachtet / die Spachi vnnd Janitzaren mit dem gewöhnlichen Praesent zustillen vnd zu contentiren: Solch Praesent hat seine Mutter auff jede Person vmb fünff Ducaten gemehret vnd vbersetzet; doch hetten die Spachi lieber eine Besserung jhrer Besoldung / als solche Zugab gehabt. Die Janitzaren vnd das ander Türckische Kriegesvolck haben in solchem Tumult vnnd Rebellion Wesen viel verschnittene Frawenzimmers (Anzahl deren so vnter wehrendem Tumult vöden Janitzaren gesäbelt wordë.) Diener / vn̅ etliche Sultanin / so wol viel Scheuch vnd vornehme Officirer vnd also bey 4000. Personen / die jhnen widerwertig gewesen / nidergesäbelt vnd vmbgebracht. Vnd ist solche Zeit vber / so lang dieser Tumuilt gewehret / die gantze Statt Constantinopel in grossem Schrecken vnnd Bestürtzung gewesen: Alle Kräm vnd Stattpforten waren gesperret / die Kirchen Dienst drey Tag nach einander vnderlassen / inmittels aber sonsten hin vnd wider allerlerley Vngebühr verübet / auch wurde der Muffti abgesetzt / vnnd ein anderer an seine Stell verordnet. (Mustaphae Ankunfft vnd Qualitäten.) Was den newen Türckischen Kayser Sultan Mustapham anlangt / ist derselbe auß dem alten Ottomannischen Sultans Stammen gebohren / vnnd deß strangulirten Sultan Oßmanns Vatters Bruder gewesen: Sein Mustaphae Vatter war Sultan Mahomet oder Muchemet / der bitte dieses Nahmens / vnd in der Ordnung der 15. Türckische Kayser / welcher An. 1595. zum Regiment kommen / vnd den 21. Decembris 1603. todts verfahren. Er Mustapha hat bey Antrettung seines Regiments alle Grentzen vnnd Orther deß Türckischen Reichs mit newen Officirern vnd Bassen / so wol mit newen Commandanantz versehen. Seine Qualitates betreffend / so war er (doch mehr vor seiner Gefängnuß) ein hoch verständiger vnd in seines Glaubens Theologia geschickter Herr / der sich mit vielen guten Künsten erlustiget / also daß man Hoffnung hatte / er würde nit so blutgirig vnd Kriegerisch gegen der Christenheit seyn / als seine Antecessores gewesen; auch war er albereit zimblich alt / außge [779] zehrt vnd vngesund. Er hat aber das Regiment auch nicht lang gehabt; dann er / wegen der langwürigen außgestandenen Gefängnuß / nit recht mehr bey Verstand war / dahero die Regierung vornemblich von seiner Mutter vnnd dem Obristen Vezier geführet ward / biß das Kriegsvolck auch dessen vberdrüssig / vnd an seine stat deß Oßmans Bruder Murathen zum Kayserthumb erhuben / welches im folgenden Jahr / wie bey selbigen Geschichten dessen Erwehnung geschehen sol / vorgangen. (Türckischer Vezier vnderstehet sich vergeblich das Ottomannische Geschlecht auß zurotten.) Den Ersten Julii nahm der Capo Aga / vermög erlangten Befehls / deß hingerichteten Sultan Oßmanns Brüder auß jhren Zimmern / in Meynung sie noch selbige Nacht zu stranguliren / vnd also das Ottomannische Geschlecht gar außzurotten / dann der Mustapha zum Kinder zeugen nicht tauglich / sich der Weiber nicht achtete / auch dieses Vorhabens vnwissend gewesen. Als nun gedachter Capo Aga die Jungen Printzen mit sich führte / vnd nicht geringen Rumor vnnd Aufflauff machte / lieffen die Edelknaben zu / vnd nach dem sie deß Aga Vorsatz erfahren / entleibten sie jhn / vnd nahmen hingegen die Junge Printzen / vnnd verwahrten dieselben an ein sicher Ort. Den andern Tag wurde der hingerichte Aga bey den Füssen auffgehencket / alsdann heimblich den Hauptleuten der Janitzaren vbersendet / welche darauff sampt den Spachi mit gewohnlicher Furi nach Hoff lieffen / vnnd Iustitiam vber diesen Fall suchten. Der newe Kayser aber wuste nichts darvon. Darauff war seine Mutter / als ein newe Livia / wie auch der Primo Vezier Dave Bassa / weil er jhr Tochter geehlichet / im Verdacht. Vnd geschahe dieser newe Auflanff an dem Tag / an welchem der Englisch Gesandte Audientz haben solte: Aber das Kriegsvolck wolte niemand einlassen / biß sie dieses Verlauffs ein außsührliche Relation hetten. Der Vezier Dave Bassa entschuldigte sich / vnd schob den Handel auff seines Weibes Mutter: Aber es war greifflich / daß sie alle beyde der Sachen Wissenschaft gehabt / vnnd hielte man darfür / daß der Aga willens gewesen / an statt deß ältern Printzen einer seiner Söhne zustellen / also daß wann Mustapha eine Zeitlang regieret hette / er solchen alsdann auch hinrichten / vnnd sich selbsten / so lang er gelebet / einsetzen wollen. Darauff nahm man dem Dave Bassa sein Ampt / vnd ist an seine statt der Hurrein Bassa beruffen worden / so newlich auß Cairo kommen / vnnd ein grosse Summa Gelts mit sich gebracht hatte / so bey diesem Verlauff dem Mustaphae gute Hülff thäte. Es war dieser Hurrein Bassa ein ernsthaffter Mann / vnnd in seinen Wercken eigensinnig / aber gerecht / ein Feind der Christen / vnd ein gebohrner Albanier. (Handlung zu Constantionpel zwischen dem Türckischë Kayser vn̅ dem Polnischen Gesandten.) Vnder solchem Verlauff hat man zu Constantinopel lang auff den Polnischen Gesandten vnnd auff die Geschencke / die er von seinem König solte mitbringen / gewartet. Als er endtlich ankommen / hat er den 30. Novembr. Audientz bey dem Obristen Vezier gehabt / von welchem er mit grosser Ehr vnnd Höfflichkeit empfangen worden; vnnd ist bey derselben nichts anders / als ein freundtlicher Gruß vnd allerley Complementen vorgangen. Diese erste Zusammenkunfft / welche so wohl abgangen / hat dem Polnischen Gesandten ein gute Hoffnung gemacht / daß er seine Werbung glücklich vnnd förderlich verrichten würde. Als er aber den 7. dieses zur zweyten Audientz kommen / vnnd mit dem Vezier in Handlung getretten / haben sich die Sachë viel anders angelassen / dann er zuvor gemeint hette. Zum ersten begehrte der Polnische Gesandte / daß man Stephanum Thomam Fürsten in der Moldaw / vnnd Cant Emir Meorsa / Bassen von Silistria solte ab / vnnd an jhre Stell andere friedliebende Personen / die der Cron Polen angenehm weren / einsetzen: Darbey er die alte Pacta vnnd Capitulationes, so mit denen vorigen Ottomannischen Kaysern weren auffgerichtet worden / vnnd die Zusage deß Veziers Dilavers Bassa in der letzten Handlung / so mit jhm gepflogen worden / allegirte. Der Vezier ward hierüber sehr bewegt / vnnd antwortete: Er hätte gemeint / der Gesandte wer kommen / nicht daß er dem Türckischen Kayser vorschriebe / mit was Regenten vnnd Statthaltern er seine Stätt vnnd Landtschafften solte versehen: sondern daß er den Frieden befestigte / vnnd die drey hundert tausend Reichßthaler / welche die Polen für die Vnkosten deß Kriegs zubezahlen versproche̅ hetten / erlegete / neben einem ehrlichen Praesent / wie es die Hochheit eines so grossen vn̅ mächtigë Potentaten erforderte. Belangend den Fürsten von der Moldaw vnnd Cant Emir Meorsa / sagte er / sie weren getrewe vnd wolverdiente Männer / die nichts anders gethan hetten / dann was jhnen vo̅ der Porta were befohlen worden: vnd wie sie den Polen / also hetten die Cosaggen den Türckë grossen Schaden gethan: aber wann sie nach beschlossenem Frieden etwas von newem anfiengen / vnnd den Polen einig Vngemach zufügen würden / daß sie nicht allein solten von jren Aemptern abgesetzt / sondern auch an Leib vnd Leben gestrafft werden. Als aber der Polnische Gesandte auff seinem Begehren beharrete / vnnd darneben verneinte / daß die Polen den Türcken etwas versprochen hetten / mit vermelden / daß die Polenlieber Gut vnnd Blut auffsetzen wolten / dann das geringste Gelt oder Praesent den Türcken in gestalt einer Schuldigkeit geben: Hierbey sind beyderseiths harte vnnd hohe Wort gefallen / also daß sie einander haben liegen heissen vnnd den Krieg angetrohet / vnnd sind darauff mit grossem Zorn vnnd Vnwillen von einander geschieden. Der Gesande hat zwar etliche schöne Sachen für den Vezier vnd Türckischen Kayser mitgebracht: aber er wolte dieselbe allein in seinem Nahmen verehren; hergegen wolte der Vezier / daß was dem Türckischen Kays zugehörte / jm solte bey offentlicher Audientz im Namen deß Königs in Polen verehret werdë: [780] der Polnische Gesandte aber sagte / daß jhm solches were außtrücklich verbotten worden / vnnd daß er lieber sterben wolte / dann solches thun / auch würde Seine Mayest. vnnd das Königreich Polenden Gewalt der jhm wider das Recht der Völcker würde angethan werden / in Ewigkeit an den Türcken rechen. Den Puncten daß der König vnnd die Cron in Polen resolvirt wäre / keine Praesenten noch einige Recognition dem Türckischen Kayser zulieffern / vnnd daß man in der Moldaw einen Fürsten von dem Geschlecht Ieremiae Mohilae, vermög der Capitulation mit dem Sultan Mahomet dem Dritten / deß Sultans Mustaphae Vatter gemacht / solte einsetzen / welches die Hauptarticul waren seiner Instruction / hat er allen Gesandten der Christenheit lassen vorlesen vnnd sich auff dieselbe beruffen: Er hat auch jhnen die Articul / welche die Polnische Commissarien dem Vezier Dilaver Bassa in Schrifften vbergeben / communicirt. Es wolte sich aber jhrer keiner in diesen Handel mischen / außgenommen der Englische Gesandte / welcher auß Befehl seines Königs sich darein geschlagen. In Summa der Polnische Gesandte stund in grosser Gefahr / daß er nicht allein zu keiner Audientz vor dem Türckischen Sultan zugelassen / sondern auch wol eingezogen / oder zum wenigsten in seinem Losament arrestiret werden solte. Der Polnische Gesandte hat hernach dem Vecier einen Articul auß seiner Instruction schrifftlich vbergeben / welcher meldete / daß der König vnnd die Cron Polen dem Türckischen Kayser im geringsten kein Praesent begehrten zu geben: Welches war Oel in das Fewer gegossen: Dann solches Verbott von den Türcken für einen Despect vnnd grosse Verkleinerung gehalten wurde. Derhalben die Sachen mit Polen in den eussersten Extremitäten stunden / vnd hatte der Vezier dem Gesandten ansagen lassen / daß er im Divano erscheinen solte / da man dem König in Polen / in Gegenwart aller Vezier / Cadisleschien vnnd Kriegs Obristen / so wol der Janitzaren als Spachiden Krieg offentlich ankünden würde. Die Soldaten erzeigten sich willig darzu / vnd traweten dem Gesandten / wo ferrn er in seinen Bravaden vnd hochmütigen Reden würde fortfahren / daß sie jhn todt schlagen wolten. Der Gesandte als er die Fury der Türcken sahe / vnnd sich der vorigen Exempel erjnnerte / hat seinen Dienern vnd gantzer Gesellschafft zugesprochen / sie solten sich nicht weich finden lassen / sondern mit jhren Waffen sich gefast halten / im Fall sie würden vberfallen werden / damit sie sich jhrer Haut wehreten. Etliche meinten / dieses were nur ein Spiegelfechten / dem Polnischen Gesanden einen Schrecken einzujagen / damit er von seinem Begehren abstünde / vnnd dem Türckischen Kayser im Nahmen seines Königs etwas verehrete: darzu er gar nicht verstehen wolte. Endtlich hat sich der Muffti darein geschlagen / als wolte er Vnderhändler seyn / vnd die Sachen dahin gemittelt / daß der Gesandte den Puncten von dem Fürsten in der Moldaw vnd Cant Emir Meorsa biß vff ein andere Gelegenheit solte lassen beruhen / vnd die Praesenten dë Türckischen Kayser im Namen seines Königs verehren: mit dem Beding / daß der Türckische Kayser gegen dem König in Polen deßgleichen auch thun solte. Als man nun meinte / dz man der Sachë einig were / fiel ein anderer Streit von; dan̅ der Vezier wolte wissen / was für Praesentë der Polnisch Gesandte dë Türckischen Kayser lieffern wolte: dann er gab vor er hette nach richtung von den Judë zu Crakaw / daß der König dë Gesandtë 100. Kisten mit Zobeln geben hette / die er dem Türckisch. Kayser verehren solte: er aber hette vntrewlich gehandelt / ein theil derselbë verkaufft / ein theil verschencket; Darum̅ solte er den mehrern theil seines Comitats abschaffen / vn̅ wolte man jn ohn Audientz so lang auffhalten / biß man zum König in Polen geschickt / vnd was eigentlich seine Meynung were / verstandë hette. Der Polnische Gesandte / welcher jhm vnderdessen etliche Freund an deß Türckischen Kaysers Hoff gemacht hatte / vnd sich sonderlich vff deß Dave Bassa vn̅ seiner Gemahl / die deß Türckischen Kaysers Schwester war / Gunst verließ / bestund darauff / daß er nit mehr dann 20. Kisten mit Zobeln geben wolte / vn̅ ließ sich an / als wann er wol zu friedë were / daß er da bleiben vnd sein Gesind wider heimbschickë solte: Als aber der Vezier vnd deß Türckischen Kay. Mutter / die dazumal das Regiment führte / sich verlautë lassen / daß sie lieber den Krieg wider vor die Ha̅d nehmë / als etwas nachlassen wolten / was vor diesem dem Sulta̅ Oßman̅ were verheissen wordë / ist endlich / nach vielë bethewren vn̅ protestirë / diese Vergleichung getroffen wordë daß der Polnische Gesander neben andern hierunder specifirten Geschencken 50. Kisten mit Zobeln verehren solte. Also hat endtlich viel gemelter Gesandte den 6. Dec. beym Türckischë Kays. Audientz gehabt / vnd den Gruß mündlich verrichtet / das vbrige schriftlich vbergebë. Er hat ein grossen vn̅ vngewohnlichë Comitat bey sich / auß welchë allein 15. vo̅ Adel zum Handküssen zugelassen worden. Man̅ hat jhn sonst / wie bräuchlich / bey der Malzeit behalten / jedoch spührte man wol / dz die Affection zwischen beyden Potentaten gering were. Hergegen wurden die Moscowitische Gesandten von den Türckë sehr caressirt. Diß sind nu̅ die Praesenten / welche der Polnische Gesandte dem Türckischen Kayser gelieffert hat (Praesenten deß Königs in Polen an dë Türckischen Kayser.) 1. Fünffzig Kisten mit Zobeln. 2. Zehen schwartze Fuchßfäll. 3. Eine Schüssel mit einem Deckel von gelbem Amber oder Brandstein. 4. Ein Schlag Vhr. 5. Ein viereckicht Kistlein von Ebenholtz / mit vergültem Laubwerck eingelegt vnd gelbem Amber vberdeckt. 6. Ein Schachbret von Ebenholtz / mit silbernem Laubwerck eingelegt / vnd waren die Stein von Amber. 7. Ein ander Kistlein vo̅ Ebenholtz / darinn 3. Schächtlein mit silbernem Laubwerck / sampt 3. Fläschlein vnd dreyen Bächerlein von Amber.
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8. Ein grosser Spiegel mit einem Futter von Ebenholtz mit silbernem Laubwerck eingelegt. 9. Ein Schreibzeug von Ebenholtz mit silbernem Laubwerck. 10. Ein groß vergült Vhrwerck. 11. Fünff Falcken. 12. Drey grosse Polnische Hund / die man Samsonen nennet. 13. Drey andere Falcken. Man meynte der Fried solte alsbald hierauff beschlossen werden: Aber die Sach blieb länger / dann ein Monat hangen / dieweil der Vezier jmmer etwas newes auff die Bahn brachte / welcher auch mit dem Praesent / das dem Türckischen Keyser geliefert worden / nicht zu frieden war vnnd vorgab / es were von den Polnischen Commissarien hundert tausendt Retchsthaler versprochen worden. Dieweil er nun gewisse Nachrichtung hatte / daß vielgemelter Gesandte noch mehr Praesenten vnnd guten Credit hette / Gelt auffzubringen / hat er nicht nachgelassen / biß er jhm noch eins vnnd das ander außgepresset / vnnd jhn gantz außgeleert hat. Es war deß Polnischen Gesandten Vnglück / daß er eben zu der Zeit an den Türckischen Hof ankommen war / da ein so listiger vnd verschlagener Vezier im Regiment war / dann die vorigen hetten besser mit jhnen handeln lassen. Zum Beschluß wolte der Vezier das Land Siebenbürgen vnnd den Bethlehemb Gabor / welcher vnder deß Türckischen Keysers Schirm vnnd Schutz stunde / wie auch die Moldaw vnd Walachey in der Friedenshandlung begriffen haben: aber er kondte für dißmal diesen Puncten nicht allerdings durchtringen: doch erklärte sich der Türckische Keyser / daß er den Bethlehemb Gabor beschützen wolte. (Montauban von der Belägerung erledigt.) In Franckreich ist in diesem Jahr der Krieg wider die Hugenotten noch scharpff fortgangen. Der König hatte zwar die Statt Montauban belägert / aber die darinn thaten solchen Widerstandt / daß er jhnen nicht viel anhaben mochte. Wie er nun vermerckte / daß er diese Statt nicht erobern könte / vnd sein Läger voll Krancken war / die mit der rothen Ruhr vnnd andern Seuchen behafft gewesen: daß auch der Winter vor der Thür / vnd den Fluß Tarn hoch angelauffen were: hat er den von Lesdiguieres ins Delphinat geschickt / dem von Mortbrunn welcher daselbst eine Empörung angerichtet / Widerstandt zuthun: Er hat auch einen theil seines Volcks nach Monheur abgefertiget / dasselbe zu belägern / dardurch gantz Guienne auffrührisch worden. Vor Montauban hat er allein 6000. zu Fuß vnnd 500. Pferd gelassen / vnder dem Marschalck von S. Geran / die Statt zu blocquiren / vnnd die Wege zubesetzen. (Die von S. Foy erschlagen jhren Gubernator.) Der Herr von Boisse Pardillan / Gubernator zu S. Foy vnd in den vmbligenden Orthen / bekam Befehl vom König / daß er auff die Innwohner daselbst / vnd auff sein eygene Söhn vnd Tochtermänner gute Achtung geben solte. Darumb er mit etlichem Kriegsvolck nach S. Foy gezogen: welches als es seine Söhn vnnd Tochtermänner vernommen / sind sie dermassen auff jhn erbittert worden / daß sie jhm auff dem Weg mit etlichen Soldaten heimblich nachgestellt / jhn vnversehens vberfallen vnnd erschlagen haben. Wie der König solches erfahren / hat er alsobald Ordinantz gegeben / die beyde Stätt S. Foy vnd Monheur / an der Garonne gelegen / zubelägern. (Monheur vom König belägert vnd eingenommen.) Den Anfang solcher Belägerung hat gemacht der Marschalck von Rocquelaure: doch ist der König den 11. Decembris in eygner Person darfür kommen / dieweil er in den Gedancken war / die Belägerten würden sich desto eher ergeben / wann sie würden vernehmen / daß er selbst vorhanden were. Aber die in der Statt haben darumb den Muth nicht fallen lassen: sondern angefangen ein Liedlein / welches Nostradamus vor Zeiten gemacht / vnnd also lautet: Sang Royal Foy Monheur, &c. zusingen. Der Muth wuchs jhnen daher / weil sie ein feste Statt hatten / vnnd die kalte Winterszeit vorhanden war / derhalben meynten sie / der König würde bald die Belägerung wider auffheben müssen. Jhre Mayest. hatten vnderschiedliche Batterien darvor auffgerichtet / vnnd die Statt mit achtzehen groben Stücken beschossen / also daß er zwölffhundert Schüß ohne auffhören nach einander hineyn thun lassen. Er hat auch die Statt an vnderschiedlichen Orthen vndergraben / viel Fewerballen vnd Granaten hineyn werffen vnd ohn auffhören mit Mußqueten auff die Belägerte Fewer geben lassen / vnd in Summa nichts so zum Kriegsgewalt gehörig / vnderlassen. Die Minen haben sehr gewürckt / vnnd den Belägerten nicht wenig Schaden gethan. Der Graff von Riberac / so in der Statt commandirt / hat zwar etliche gegen Minen machen lassen / aber wenig darmit außgerichtet; vnd war der Ernst / den der König wider diese Statt brauchte / so groß / daß die Belägerten endlichen zum Parlamentiren gezwungen wurden: aber der König wolte anfangs keinen Vertrag mit jhnen machen / sondern begehrte sie solten sich auff Gnad vnd Vngnad ergeben: doch endlich erklärete er sich / er wolte denen vom Adel das Leben schencken / wann sie vmb Gnad bitten würden: die Soldaten solten mit weissen Stäben abziehen vnnd versprechen wider Jhr. Mayest. nicht mehr zudienen: die Bürger vnnd Innwohnet belangend / wolte er sich bedencken / wie er mit jhnen handeln wolte. Aber dieses ist nicht gehalten worden: dann die Königliche Soldaten sind durch die geschossene Breche in die Statt gefallen / dieselbe erstlich geplündert / darnach an vnderschiedlichen Orthen angezündet vnnd gantz abbrennen lassen. Von der Besatzung sind zweyhundert vnd sechtzig Soldaten darvon kommen. Der Marquis von Mirambrau vnnd Viconte de Castets / die in der Statt lagen / sind gefangen: die Bürgerschafft so wol Männer als Weiber / wie auch Kinder sind mehrertheils nidergehawen worden. Der Predi [782] ger in der Statt lag kranck an einem viertäglichen Fieber / den nahmen die Soldaten von dem Bett / vnnd nach dem sie jhn vber die Gassen geschlept / schlugen / traten vnnd stiessen sie jhn mit Füssen / spotteten seiner / träweten jhm den Todt vnnd vbten allerley Muthwillen an jhm / jedoch ist er noch mit dem Leben darvon kommen. Diese Belägerung ist zwar kurtz / aber doch scharpff genug gewesen. Der König hat viel dapffere Leuth vnnd vornehme Herrn darbey verlohren / darunder war der von Themines / welcher Feldmarschalck gewesen / der Marschalck Rocquelaure / die Herrn von Clermont vnd Capelle / Biron vnnd andere mehr. (Lesdiguieres endert die Religion.) Vmb selbige Zeit hat der von Lesdiguieres die Reformirten Religion / deren er bißhero zugethan gewesen / verlassen / vnd die Päbstische angenommen / worauff er vom König zum Connestable in Franckreich gemacht worden. In dem der König Monheur eingenommen / haben die von der Reformirten Religion vnder andern / das Schloß Roan mit Leitern erstiegen / vnd vier Tag hernach die Statt mit Accord in jhren gewalt gebracht. (König in Franckreich begehrt an die Venediger die Jesuiter wider anzunehmen.) Vmb diese Zeit hat der König durch den Marggraffen von Coeure die Venediger ersuchen lassen / daß sie die Jesuiten wider in jhr Landschafft vnd Gebieth einnehmen wolten. Aber sie gaben daranff zur Antwort; Demnach die Herrschafft von Alters her jmmer nach dem Frieden getrachtet / vnd aber in der That befunden / daß die Societät der Jesuiten allenthalben Vnruhe vnd Vnfrieden anstifftete / vnnd das Vnkraut der Vneinigkeit zwischen den Fürsten in der Christenheit sähete / darauß Krieg vnd allerley Jammer vnd Elend entstünde: als hette gemelte Herrschafft / damit sie solches Vnheyls vnnd Gefahr befreyet bleiben möchte / sich resolviret / solche vnrühige Köpff ferrn von jhrem Gebieth abzuhalten / vnd wünschte / daß sie auff andere Weg vnnd Gelegenheit jhren guten Willen Jh. Kön. May. erweisen möchten. (Hugenotten in Franckreich vnder dem von Soubise von den Königischen geschlagen.) Demnach nun die Hugenotten in Franckreich / in dem der König jhre innhabende Stätt / welche König Henrich der Vierdte jhnen zu jhrer Versicherung eingeben / absolutè in sein völligen Gewalt haben / eine Zeit hero grosse Trangsal von jhrer Widerpart erlitten / als haben etliche Ständ vnd Landsassen der Reformirten Religion / jhren Glaubensgenossen beyzuspringen sich vnder standen. Vnder diesen ist der Hertzog von Rohan vnd sein Bruder der von Soubise die vornembste gewesen. Soubise hat eine Armee von etlich 1000. Mann in der Insul Rey versamblet. Wie nun der König solches erfahren / hat er diesem Vorhaben bey Zeiten vorkommen wollen / derwegen mit seiner Armada auffgebrochen / vnnd den 26. Aprilis in der Nacht mit Ablauff deß Wassers in gedachte Insul vbergesetzet; deß Morgends frühe vnversehens die Soubisische angegriffen / da dann bald anfangs das Fußvolck die Flucht in die Schiff genommen / vnnd weil damals wegen vntieffe deß Wassers die Schiff von dannen auff das hohe Meer / nicht / fortkommen können / als sind so wol auff dem Land / als in den Schiffen in 1500. erschlagen / bey 1000. gefangen vnnd 7. Stück Geschütz erobert worden / der von Goubise selber hat sich mit theils seiner Reuterey durchs Furt mit schwimmen salvirt. In deß Königs Armee haben sich damaln befunden der Printz von Conde / der Graff von Soisson / der Hertzog von Vendosme / der groß Prior von Franckreich / der Herr von Retz / die Marschalcken vnd Kriegs Obristen Vitey / Pralin / der von Schomberg / vnd der Marggraff von Courtanault. Auff biese Niderlag hat der Hertzog von Sully / so auch einer vnder den Hugenotten war / die feste Oerter Fignac vnd Cadenac / sampt noch andern Schlössern vnnd Schantzen in deß Königs Gewalt vbergeben. Ingleichem hat der Marggraff de la Force die berühmbte Stätte S. Foy / S. Antonin / Monflanquin / vnd Negrepelisse / welche der Hugenotten sonderliche Hinderhut vnd Zuflucht gewesen / auffgeben. Es hat auch deß de Castelneau Sohn die grosse Statt Montdemarsan / so ein gute Zeit hette Widerstandt thun können / dem König eingeraumet. Die Statt Clerac / welche der Gubernator darinn / Mons. de Lusignan sampt allen jhren Vestungen auff Gnad vnd Vngnad vbergeben / hat der König / weil sie zum zweyten mal abgefallen an 4. Orthen in Brandt stecken / zuvor aber die Innwohner frey vnd vnverletzt herauß ziehen lassen. (König in Franckreich will von keinem Vertrag mit den Hugenotten hören.) Der König war auff die von der Reformirten Religion / vnnd sonderlich die von Rochelle dermassen erbittert / daß er nicht leyden konte / daß deß Königs in Engelland vnd der Staten Gesandte etwas von einer Friedenshandlung meldeten / sondern wolte / daß die von Rochelle mit gebührender Submission vnnd Bezeigung einer rechtschaffenen Rew / wegen alles deß jenigen / so biß dahero vorgeloffen / die gantze Sach deß Königs Discretion durch den Hertzogen von Rohan; oder seine Deputierten vnnd etliche Abgeordnete von den Reformirten Kirchen heimstellen / vnnd keine Articul oder Geding auff die Bahn bringen solten. Dem Englischen Gesandten wurd zum zweiten mal ein Paßport für seinen Secretarium den er gen Rochelle schicken wolte / abgeschlagen: darauß genugsamb abzunehmen war / daß alle Friedenshandlung vnnd Intercession dem König zuwider war / vnnd daß er nicht gern hatte / daß Frembde sich in diese Sach mengeten. Der König wolte denen von der Religion vorgedachte Stätt jhrer Versicherung nicht länger in Händen lassen / sondern sagte dieselbe weren jhnen gewisser Vrsachen halben / allein auff ein kurtze Zeit Pfandweiß eingeraumet worden: dieweil aber solche Vrsachen jetzundt weren auffgehaben / vnd sie gedachte Stätt feindseltger weiß wider jhn vnd seine Befehl befestiget hetten / dessen sie vermög der Edicten nicht were besugt gewesen / so were es billich / daß sie jhm dieselbe wider liefern [783] sollen. Dargegen wandten die von der Religion eyn / daß sie mit jhren Weibern vnd Kindern ohn gemelte Stätt Leibs vnd Lebens nicht sicher seyn würden / dieweil die Gemein hin vnnd wider sehr auffrührisch vnd jhnen auffsetzig were / vnd sie allenthalden viel Feind hetten / die alle Weg vnnd Wittel suchten / deß jungen Königs Hertz von jhnen abwendig zumachen. Also waren beyde Partheyen weit von einander / dieweil der König hefftig auff seine Authorität trang / vnnd die von der Religion jhren Widersachern nicht trawen dorfften. Dahero sparten diese keinen Fleiß noch Arbeit / etliche Stätt in Languedock vnnd Guienne auffs beste zu fortificiren / insonderheit Montpelier / Nißmes / Castres / Montauban vnd andere mehr. Die Soldaten zu Montauban lieffen offt auß / vnd nahmen Picquecotz vnd andere vmbligende Oerter eyn vnd befestigten sie. Der von Lesdiguieres thät sein bestes / daß er etliche Herrn vnd Statthalter in den nechstgelegenen Landschaffte̅ / die widerwertiger Religion waren / miteinander vergliche / vnd zu frieden stellete / dardurch er die Hugenotten / so noch in Waffen waren schwächte vnd jhren Anhang geringer machte. Der König trachtete darnach / wie er noch mehr Oerther vnd Stätt denen von der Religion entziehen vnd andere Obristen vnd Regenten hineyn bringe̅möchte / nicht durch Kriegsgewalt / sondern durch Erlegung einer Summa Gelts / welches jhm auch mit obgedachten also gerathen. Hingegen hat der von Soubise für die Hugenotten das feste Schloß Sansion eingenommen / vnd das Regiment dessen von S. Lucq / Gubernators zu Brou / geschlagen. (Royan ergibt sich dem Rönig.) Der König hatte in dessen die Statt Royan in Guienne belögert; darauff thäte er den 10. Maij einen gewaltigen Sturm / durch die vomembfte vom Adel die in seinem Läger waren / sonderlich auß dem Quartier deß Marschalcks Vitry. Es blieben aber von den Königischen in 600. Mann auff dem Platz / vnder welchen 30. vornehme vnd ansehenliche Herrn gewesen. Die Belägerte hatten ein Mine springen lassen / vnd darauf ein starcken Außfall gethan / dardurch der Königischen viel auffgerieben worden. Nichts desto weniger hat der König / der sich in eygner Person / nit ohn grosse Gefahr seines Lebens in den Lauffgräben finden lassen / zwey Bollwerck erobert. Darauff er den Belägerten Gnad anbieten lassen / wann sie sich gutwillig ergeben würden. Worauff dann endlich ein Accord gemacht worden / daß sie die Statt in deß Königs Handen liefern / vnd mit jhrer Haab vnnd Gut frey hinziehen solten / wo sie wolten / außgenommen zwo benachbarte Stätt Argentoy vnd Madocy: auch ist zugleich eingedingt worden / daß deß vorigen Statthalters / nemblich deß Freyherrn von S. Serin in der Statt bleiben solten. (Roscheller nehmen etliche Orth eyn.) Die von Rochelle / welche wol merckten / daß der König noch nicht im Sinn hatte / Frieden zumachen / vnd deßwegen jhnen leichtlich die Rechnung machen konten / daß endlich die Reyhe auch an sie kommen würde / brachten alle jhre Macht auf dem Meer zusammen / vnd vberlieffen Olonnes ein Stät???lem am Meer / da es einen zimlichen Hafen hat für kleine Schiff / vnd wird von dannen auf Spanien vnd Biscayen grosser Handel getrieben. Dise Statt / welch mit Munition vnd Proviant wol versehë war / ist von den Rochellern mit Gewalt erobert worden / da sie ein gute Beut bekommen / vnd haben die Innwohner ein gewisse Summa Gelts für die Plünderung erlegen müssen. Mit gleicher Behendigkeit nahmen sie auch die Insul Belle Ißle eyn / darinn ein starcke Vestung lag / vnd diente jhnen diese Insul darzu / daß sie von derselben die Schiffahrt auff Nantes schliessen / oder zum wenigsten vnsicher machen konten. Zu Bordeaux vnd in gantzem Languedock war dazumal grosser Mangel an Korn vnd allerhand Nahrung / dieweil die Rocheller alle Zufuhr auff dem Wasser verhinderte̅ / vnd die so sie durchpassiren liessen / jhnen ein schweren Zoll bezahlen mußten / welches bey andern Provintzen / die auff solche Orth pflegten zu handeln / grossen Vnwillen verursachte. Vnd wann sie solches den gantzen Sommer continuiret hetten / würde der Orten ber der Krieg bald ein Loch bekommen haben. (Roschelle wird blocquirt.) Bey so gestalten Sachen hat der König die Stätte Roschell vnd Montalban / vnder sein völligen Gewalt zubringen / das eusserste zu tentiren sich entschlossen / vnd damit Roschell bezwungen würde / hat er dieselbe Statt zu Land zu blocquiren befohlen / vnd zu solchem End 10000. zu Fuß vnd 1200. zu Pferd / sampt vielem Geschütz vnd andern Bereitschafften dahin gesandt / darüber er den Graffen von Soisson zum General Feldobristen / de Vitry zum General Leutenant bestellt / an der Seiten deß Meers aber dem Hertzogen von Guise das Commando geben / welcher mit zehen Außlägern / einer vberauß grossen Galleon von Marsilen / 20. grossen Last Schiffen vnd 15. von den Frontiren auß Bretaigne / vmb den Rosche???lern auf den Dienst zuwarten / sich dahin gelegt. (Montalban wird gesperret.) Montalban nun auch zu bezwingen / hat der König / vber dz in den Plochhäusern noch daselbst ligende Kriegsvolck / noch 10000. zu Fuß vnd 1000. Reuter / vnder dem Commando deß Hertzogen von Vendosme dahin gesandt / welches noch mehr Schantzë / also daß niemand der Zeit weder auß-noch eyn kommen können / darvor erbawet. (Hertzog von Roan sieget dem Montmorantzi ob.) Vnder solchem Verlauff ist ein hart Treffen zwischen dem Montmorantzi vnd dem Herzogen von Roan in Languedock vorgangen / in welchem Montmorantzi den Kürtzern gezogen. Ob nun wol den Roschellern zu Wasser vnnd Land hart zugesetzet worden / haben sie nichts desto weniger die Königische / welche kurtz zuvor 30. Holländische Schiff jhnen zuhelffen / zwingen wollen / auff dem Meer angegriffen / jhnen viel Schiff mit Getreyd abgenommen / vnd zimlichen Schaden gethan. Der König ist inmittels auff Mompelier zugezogen / welche / als sie vermercket / daß es jhnen gelten solte / sich zum Widerstandt gefast gemacht / alle Brunnen daherumb außgefüllet / vnd jhren Bürgermeister / weil er beschuldiget ward / als [784] hette er einen Verstandt mit dem König gemacht / (Mompelier vom König in Franckreich belägert.) gefangen genommen. Kurtz hernach wurde die Statt Mompelier hart belägert / vnnd mit 40. Stücken grob Geschütz starck beschossen. Die Belägerten wehreten sich ein zeitlang Mannlich / thäten vnderschiedliche Außfäll / vnd erlegten der Königischen ein gute Anzahl / darunder viel vornehme Herrn waren / es ward auch vnder andern der Hertzog von Montmorantzi mit 2. Stichen verwundet. Wordurch d' König je länger je mehr entrüstet ward / vnd sich entschloß / von der Belägerung nicht abzulassen / wann sie schon ein Jahr lang solte continuirt werden / zu welchem End er noch etlich 1000. Mann ins Läger kom̅en lassen. Der Bischoff deß Orths goß dapffer Oehl ins Fewer / vnd reitzte den König in einer Rede / die er den 22. Julij vor jhm thäte / an / daß er in seinem Vorhaben nur frisch fortfahre̅ solte / mit vermahnen / daß er nit nur etliche Rebelle̅ / sondern die von der Religion gäntzlich auß Franckreich vertreiben vnd außmustern solte. Vnd brauchte vnder andern diese Wort: Tous les presages du ciel nous annoncent, que ceste annee doit estre la climacterique de l' heresie en vostre royaume: das ist / alle Zeichen deß Himmels verkündigen / daß diß Jahr das letzte seyn wird / in welchem die Ketzerey in ewerm Königreich statt haben soll. Auch erinnert er den König seines Eyds / den er geleistet / als er gecrönet worden / Krafft welches er verknüpffet were / die Ketzer auß seinem Königreich außzurotten. Der König verlohr sonst vor Mompelier viel Volcks / theils durchs Schwerdt / theils durch Kranckheiten. Endlich machten die in der Statt mit jhm einen Vertrag / daß sie jhn mit seinem Hofgesind wolten hineyn lassen / aber nit mit seinem gantzen Heer / damit es jnen nit etwan gehen möchte / wie andern / die wider den gemachten Accord vberfallen vnd erwürget worden. Als aber auff solches neben dem Hofgesind ein grosser Hauff hineyn tringen wolte / vnnd allbereit in die Vorstatt kommen war / fielen die in der Statt auff sie vnd schlugen alles wider hinauß / darbey etliche grosse Herrn vnd viel vom Adel theils erschossen / theils verwundt wurden. Darauff gieng der Handel mit Schiessen vnd Stürmen von newem wider an / vnnd wolten die Belägerten lieber / daß man mit offentlichem Gewalt / als mit List vnnd Betrug mit jhnen vmbgieng. Sie waren auch desto muchiger / dieweil sie wußten / daß deß Königs Heer sehr geschwächt worden / vnd nicht mächtig genug were / sie zu vberwältigen. Die Hugenotten in Franckreich besorgten sich selbiger Zeit man würde vielleicht widerumb das Fest S. Bartholomaei mit jhnen spielen. Aber der König / als er gesehen / daß sein Anschlag auff Mompelier nicht angehen wollen / gab dem Desdiguieres Befehl / daß er mit den Belägerten wegen eines Accords handeln solte. Es war im Läger wenig Gelts / vnd storben täglich viel: darumb auch die alte Königin an den König schrieb / er solte bald Frieden machen. Der von Rohan / welcher das Haupt der Hugenotten war / wurde auch ermahnet / daß er bequeme Mittel zum Frieden vorschlagen solte / mit vermelden / daß er nun lang genug gekriegt / vnd seiner Ehr genug gethan hette. Zu dem giengen allerley heimliche Practicken wider Franckreich vor / mitlerweil der König sein eygene Vnderthanen bek. iegte. Gleichwol mußte der König respectirt seyn / vnd wolten die Hugenotten Frieden von jhm haben / so mußten sie sich vor jhme demütigen. Derhalben die Reformirte Kirchen jhre Deputierte zum König schickten / die einen Fußfall vor jhm thaten vnd jhn also anredeten: (Der Hugenottischen Deputierten Rede zum König.) Gnädigster König vnd Herr: Wir seyn von allen Reformirten Kirchen in Franckreich / vnd von denen in der Herrlichkeit Bearn zu E. Kön. May. gesandt / deroselben den Frieden abzubitten. Wir werffen vns in aller Vnderthänigkeit vor deroselben Füsse / vnd biegen vnsere Hertzen viel nidriger / dann vnsern Leib / E. May. vnderthänigst bitiende / dieselbe wollen vns glauben / daß das Gerüchte / welches von derselben auß gesprengt worden / als wolte sie vnsere Religion vndertrucken vns in diese Vngelegenheit vnnd Vnruhe gebracht hat. Diß sagen wir nicht / vnserer Mißhandlung eine Farb anzustreichen: dann wir bekennen / daß wir vnrecht gethan haben / vnd bitten vmb Gnade. E. Kön. May. wolle dem Exempel seines hochlöbl. Vatters nachfolgen / vnsere Schwachheit ansehen / vnd das jenige / so wir gethan / der Forcht zuschreiben / die vns vmbfangen hatte / daß nit etwan vnsern Gewissen Zwang vnd Gewalt???angethä würde. Je grösser vnser Schuld ist / je herrlicher E. M. Güttgkeit seyn wird / wann sie vns wider in Gnaden annimbt. Henrich der Grosse Ew. May. hochgelobter Vatter / hat vns lieb vnd werth gehabt / vnd vns getrawet; dieweil er viel gute Dienst von vns empfangen. Wie jhr nun ein Erb seyd seiner Tugenden / also wollet auch in dem / daß er vns günistig gewesen / seihen Fußstapffen nachfolgen / vnd keine̅ Vnderscheid zwischen vns vnd den andern ewern Vnderthanen machen / als nach den Diensten / die wir euch erzeigen werden. Zwar wir wollen vns hinfüro befleissen / vor den Augen Ew. Kön. May. darzuthun / daß wir seyn deroselben vnderthänigste vnd getreweste Diener vnd Vnderthanen. Auff solches antwortete jhnen der König: Seit hinfüro witziger / dann jr biß dahero gewesen: Haltet euch / wie trewen Vnderthanen gebühret / so werdet jhr ein gütigen König an mir haben. Darauff ließ er jhnen seine Erklärung wegen deß Friedens durch seinen Secretarium vorlesen / so dieses Innhalts gewesen: (Deß Königs Antwort vnd Erklärung wegen deß Freidens in Franckreich.) Demnach alle Gottsförchtige vnd Christliche Potentaten billich ein abschewen haben solten / vber der Vergiessung Menschliches Bluts / sintemal der Mensch nach dem Ebenbild Gottes erschaffen worden: Als erforderte jhr Ampt / daß sie alle Vrsachen eines innerlichen Kriegs meydeten / vnd jhre Vnderthanen dahin anwiesen / daß sie vnder denen jhnen vorgeschriebenen Satzungen in Einigkeit vnd Gehorsamb gegen jhrer vor [785] gesetzten Obrigkeit lebten. Der gütige Gott / der sein Hertz gekandt hette / von der Zeit an / da er jhn zu der Regierung dieser Frantzösischen Monarchy beruffen / wisse / was seine innerliche Gedancken gewesen: So were auch jederman bewußt / daß seine Waffen nicht allein rechtmässig / sondern auch nothwendig gewesen / damit er seine Authoritàt erhielte / theils wiber die so von anfang / als er noch minderjährig gewesen / vnder mancherley Praetext Vnruhe erwecket / theils wider seine Vnderthanen / die sich zu der vermeinte̅ Reformirten Religion bekenneten / deren Einfalt etliche mißbraucht hetten / die sein Königreich gern zertheilet hetten. Nun were er niemals einer andern Meynung gewesen / dann daß er nach dem Exempel seiner Vorfahren seine Vnderthanen in gutem Frieden vnd Einigkeit erhielte / vnd vnder dem Gehorsamb / den sie jhm schuldig weren / der Wolthaten seiner Edicten geniessen liessen / auch mit jhnen / als guten vnd getrewen Vnderthanen handelre / so lang sie sich in den Schrancken schuldigen Respects vnd Vnderthänigkeit hielten. Darbey er keine Erinnerung verworffen / noch einigen Fleiß gespart hette / dem Vbel vorzukommen / welchem dann leichtlich hette können Rath geschafft werde̅ / ehe man Gewalt gebraucht hette / darzu er wider seinen Willen were genötiget worden / seine Königliche Würde / vnd die Macht / die jhm Gott gegeben / zuerhalten / vnd alles Mißtrawen hinweg zuraumen. Damit er nun allem Vnheyl vnd denen Zufällen / so hernach erfolgt weren / vorkommen / vnd jhnen den Zweck vnnd Vorsatz der Rädelsführer vnd Anstiffter solcher Empörungen entdecke / auch den rechten Grund seiner auffrichtigen Meynung zuerkennen gebe / welche da were / sie sämptlich in guter Rohe / vnd freyer Zulassung dessen / so jhnen durch seine Edicten bewilliget worden / zu beschützen vnnd zu bewahren: Demnach seine Vnderthanen von der vermeinten Reformirten Religion jhre Mißhandlung erkennet / vnd jhre Zuflucht zu seiner Barmherzigkeit genommen / vmb Perdon gebetten / vnd verheissen sich hinfüro als getrewe Vnderthanen zuverhalten: Er auch mehr zur Barmhertzigkeit / als zu der Schärpffe der Justitien geneigt were / hette er verwilliget jhnen den Frieden seines Königreichs zu gönnen / vnnd zuzulassen / daß alle seine Vnderthanen in Freundschafft vnd Einigkeit sich vereinigen möchten / mit einem allgemeinen Gehorsamb gegen jhm. Vmb solcher vnnd anderer Vrsachen willen gebiete vnd setze er hiermit / daß alle der Reformirten Religion zugehörige / in allen Dingen geniessen solten alles dessen / so jhnen in dem Accord zu Nantes / vnd allen Declarationen vnd Articuln in seinen Höfen vnnd Parlamenten einverleibet / zur Zeit deß verstorbenen Königs / seines Herrn Vattern / vnnd auch nach dem er zur Regierung kommen / in Newlichkeit zugelassen worden. Er begehrte aber daß die Vbung der Catholischen Religion wider angestellet vnd bestettiget werde an allen Orthen seines Königreichs / vnd in allen Landen / so vnder seinem Gehorsamb gelegen / also daß / da sie vnderlassen worden / sie wider frey geübet werde ohn einige Verhinderung / außtrücklich verbietende einem jedern / bey Straff der Friedensbrecher vnnd Verderber gemeiner Ruhe / daß er die Kirchen Personen in Verrichtung jhres Gottesdiensts / Niessung oder Empfahung jhrer Zehenden vnd Früchten / auch anderer Beneficien / vnd aller Rechte vnnd Praetendirung so jhnen zustünden nicht molestirte. Es solte auch gleicher gestallt die Vbung der Reformirten Religion wider angestellet werden an allen Orthen / da sie hiebevor gewesen / nach Innhalt seines Edicts / Declaration vnnd Concession. Die Richterstühl vnd Officirer der Justitien solten wider angerichtet werden / an allen Orthen / da sie vor dieser Vnruhe gewesen / außgenommen die Cammer von Nerag / die an ein solchen Orth verlegt werden solte / der jhm belieben würde. Er wolte auch daß alle newe Fortificirung / alle Casteel vnd Bestungen / so von seinen Vnderthanen der Reformirten Religion / in was Stätten oder Orthen sie seyen / sonderlich aber die in der Insul Rey vnd Oleraw gemacht worden / geschleifft werden solten / auß genommen die alte Mawren / Pforten vnd Gräben auch Wälle / so in jrem Standt gelassen werden solten / mit Verbietung dieselbe Oerter nach geschehener Demolition nicht wider zu fortificiren. Er wolte auch / daß alle Stätt der Reformierten Religion jnnerhalb 14. Tagen / sich submittiren vnd ergeben solten vnder seinen Gehorsamb / dargegen sie dann wider geniessen solten der Nutzbarkeit gegenwärtiger Declaration. Er verböte außtrücklich seinen Vnderthanen der Reformirten Religion / alle Versamblung / Berathschlagung / vnd ins gemein alle Zusammenkunfften oder Synoden / wie sie möchten Namen haben / bey Straff criminis laesae Majestatis, so fern sie von jhm nicht zugelassen worden / doch solte jhnen zugelassen seyn Consistoria zuhalten vnnd Synodalische Gespräch / wegen etwan Privat vnd Kirchen Sachen / aber mit außtrücklichem Verbott etwas von Politischen Sachen darbey zu tractiren / bey vorgemelter Straff. Es solten auch alle Vnderthanen der Reformirten Religion gefreyet seyn von aller Feindschafft / wie dann auch von dem 76. vnd 77. Articuln deß Edicts zu Nantes gemacht / seither dem 1. Jan. deß 1611. Jahrs / biß daher; darunder aber nicht begriffen seyn solte das grausame Stück / so specificirt vnnd declarirt worden in dem 88. Articul desselben Edicts / von welchen die Richter Rechnung geben solten / welchen gebührte desselben Erkandtnuß zuhaben: vnd demnach es zu Privas geschehen / wolte er / daß derselbe Orth von der Bürgerschafft zerstöret würde; aber mit dem von Brison vnnd mit den Officirern / bey welchen stünde der Gewalt jhrer Erhaltung / solten der 78. vnd 79. Articul deß Nanti [786] schen Edicts vollkomlich gehalten werden / vornemblich wegen der Vrtheil / Sprüch vnd Arresten / so sie gefället wider die jenigen / so von der Reformierten Religion den Krieg gefället hetten. So wolte er nun daß sie solten entlediget seyn von der Action deß 58. 59. vnd 60. Articuls deß obgedachten Edicts / wie er dann dasselbe hette bestettiget / so thäte er auch noch / vnd bestettigte alle Vrtheil / so auß gesprochen worden / durch seine Raths Personen vnd Richter / die gesetzt worden vber die Befelchshaber derselben Provintz / es were gleich in Civil- oder Criminal Sachen / beneben der Execution / so wider die Partheyen von obgedachten Richtern geschehen. So entledigte er sie nun von all solchem fernern Verfolg / vnnd geböte ein jmmerwärendes Stillschweigen allen Procuratoren / vnnd andern so einig Interesse davon gehabt hetten. Er wolte auch / daß alle Gefangene so wol von der einen als der andern Parthey / als die jhre Rantzion bezahlt hetten / solten auff freyen Fuß gestellet werden / deßgleichen auch die jenigen / so es zuthun verheissen / solten als wann sie es bezahlt hetten / gehalten vnnd hiermit declarirt werden / vnnd solten alle solche Verheissungen / als wann sie nicht geschehen weren / für nichtig gehalten werden. Es solten auch gleicher gestallt alle Personen von was Qualität sie weren / wider in jhre Güter / Ansehen / Dignität / Würde vnnd Herrlichkeit / darinn sie vor dieser Vnruhe gewesen / eingesetzet werden / vnangesehen alle Vereusserung vnnd Confiscirung die darauff möchte geschehen seyn / auß genommen die Kriegslaft / so etwan darauff gefallen / den jenigen / die mit Freundschafft gehandelt hetten / oder denen er ein Vergeltung zuthun gefinnet / verordnete er / daß diese gegenwärtige Declaration gehalten werden solte von allen seinen Vnderthanen / Innhalts deß 82. Articuls seines Edicts zu Nantes. Vnd demnach die Catholische vnnd die von der Reformierten Religion von jhm in die Provintzen solten außgesandt werden / vmb diß Edict zu exequiren / so befehle er allen seinen Verwaltern der Parlament / Obristen / Räthen / Richtern vnd denen es gebührete / daß sie diß Mandat publicirten / registrierten vnd den Innhalt desselben vnverletzet hielten vnnd demselben nachkämen / vnd nicht zuliessen / daß etwas darwider geschehe / sc. Diese Erklärung ward auffgerichtet im Läger vor Mompelier den 19. Octobris dieses lauffenden 1622. Jahrs. (König in Franckreich zieher zu Mompelier eyn.) Auff solches ist der König den 22. Octobris zu Mompelier eingezogen / die Innwohner haben jhm zu Ehren etliche Schüß gethan / vnnd das gewöhnliche Vivele Roy geruffen. Die Fürsten vnnd Herrn giengen vorher in schöner Ordnung: Darauff folgte der Burgermeister / Rath vnd die vornembste der Statt / so Jhr. Mayest. mit einer stattlichen Oration die Schlüssel der Statt praesentiret / mit vnderthänigster Bitt / Jhre Mayest. wolten jhre Barmhertzigkeit vber sie walten lassen / vnnd mit keinen andern Waffen / als mit jhrer Gnad vnd Milte straffen. Hierauff hat der König jhnen alles / was sie gebetten / bewilliget / mit dem Beding / daß sie hinfüro jhme getrew seyn / vnnd nimmermehr / vnder was Schein solches auch geschehen könte oder möchte / wider jhn die Waffen ergreiffen solten / zu dem Ende jhr newe Vestung solten rasirt / jhre Vor-vnd Bollwerck abgeworffen / vnd die Gräben gefüllet werden / auch solten biß diß alles vollzogen / drey Regiment in der Statt verbleiben / vnnd der Hertzog von Roan / so vnlangst zuvor auff Sollicitirung von jhm perdonirt worden / das Gubernament darinnen thun. Dem Exempel der Mompelierer haben andere Orth der Reformierten Religion gefolget / sich dem König gehorsamblich ergeben / vnnd die newgemachte Vestungen nach laut der Pacification / demoliren vnnd der Erden gleich machen lassen. (Hertzog von Roan wird perdonirt.) Der Hertzog von Rohan ist den vorgedachten 19. Octobris auch mit einem geringen Comitat zum König kommen / vnd durch einen Fußfall Perdon begehrt. Darauff der König jhn heissen auffstehen / vnd zu jhm gesagt: Haltet euch hinfüro besser. Bald darauff hat er angefangen mit jhm von allerley Sachen zu discurriren. Er ließ jhm das Gubernament von Nismes / Chastres vnd andern Orthen / mit versprechen / daß auch Roschelle vnd Montauban in dem Stand / in welchem sie jetzo weren / bleiben solten: Ingleichem die Bersicherungs Oerther seinen Religionsverwandten noch drey Jahr lang gelassen / vnd im vbrigen das Edict von Nantes gehalten werden. (Schiffstreit vor Roschelle.) In dem man bey Mompelier den Frieden abgehandelt vnnd beschlossen / hat der Hertzog von Guise / der bißhero bey der Insul S. Martin 70. Schiff starck gelegen / der Roscheller Flota angegriffen / wiewol jhm der Wind entgegen war. Darbey wurden anfangs zwey Königliche Schif von gedachten Roschellern vberfallen vnd eins in Grund geschossen. Der Herr von S. Luc / deß Hertzogen von Guise Vice Admiral / focht anderchalb Stundt wider die Roscheller: als aber der von Guise sahe / daß sie jhm vberlegen waren / wolte er den Wind obenher fassen. Solches merckte der Roscheller Admiral / griff derhalben gemelten Hertzogen von Guise alsbald mit fünff Schiffen an / vnnd bracht etliche Brandschiff herbey / die den Königischen nicht geringen Schaden thäten. Da erhub sich ein starck Treffen / in welchem deß Admirals der Roscheller Leutenant erschossen wurde. Endlich kamen sie wider von einander / vnnd lieff ein jeglicher seines Wegs / dieweil es dunckel ward. Die Roscheller waren so muthig / daß sie mit jhren kleinen Schiffen deß Königs grosse anfallen dorfften: vnd wurden auff denselben Tag in zwantzig tausendt Schüß auß groben Stücken gezehlet. Den andern Tag konten die grosse Schiff nicht aneinander kommen; allein der Graff von Loiany fuhr mit seiner Galleen hart an der Roscheller Arma [787] da / vnd schoß dermassen auff jhren Vice Admiral / daß derselbe auff dem Sand bey der Insul Resitzen blieb. Drey Tag hernach griff der von Guise die Rocheller wider an / vnnd thät in vier tausendt Schüß auff sie. Die Rocheller / welche Vorwind hatten / kamen auch dapffer heran gefahren: aber wie sie der Königischen Schiff erreicht / vnnd sich zum Kampff gefaßt machten / ward jhnen deß Königs Erklärung vom Frieden vorgewiesen / welcher beyderseits acceptirt worden. Der Roscheller Admiral kam zum Hertzogen von Guise / vnd versprach / daß er allen Articuln / so in der Declaration begriffen / Folg leysten wolte: Also schieden beyde Floten friedlich von einander / vnnd begab sich ein jeder wider an seinen Orth / nach dem von beyden theilen viel Bolcks vmbkommen. Der Printz von Conde war nicht wol zu frieden / daß der König mit den Hugenotten Frieden gemacht / vnd jhm nichts davon vermeldet hatte. Darumber auß Vnwillen / jedoch mit Erlaubnuß deß Königs / in Italien zog / die Jungfraw Mariam zu Loretto zu besuchen. (König in Franckreich ziehet zu Lyon eyn.) Nach dem nun aller Orthen im Königreich das Kriegswesen eingestellet / hat der König triumphirend beneben seiner Gemahlin ein sehr stattlichen Einzug zu Lion gehalten / allda jhme zu Ehren viel schöne Pyramide auffgerichtet worden: Die Bürgerschafft in zehen tausendt starck hat in schöner Liberey vnnd Rüstung auffgewartet / vnd haben die vornembste Rathsherrn den König vnd Königin vnder 2. mit Gold vnnd Silber gestickten köstlichen Himmeln empfangen / vnd biß in die Kirchen zu S. Johann begleitet / darinn man das Te Deum laudamus gesunge / darneben alle Glocken geläuter vnd das grobe Geschütz loß gebrandt. Den folgenden Tag hat man Jhr. May. zu Ehren auff dem Wasser ein stattlich vnd künstliches Fewerwerck gehalten / vnd erstlich ein grossen Löwen / hernach ein schönes Schloß / so obenauff ein grosse Cron hatte / vnd ringsweiß herumb lieffe / angezündet. Nach solchem hat sich der König von bannen nach Pariß begeben / vnd allda wie mit Hülff deß Hertzogen von Saphoy / der Herrchafft Venedig vnd der Reformierten Eydgnossen / das Veltlin vnnd die Bündter in den vorigen Stand zubringen / vnnd von den Spaniern wider frey gemacht werden möchten / zuberathschlagen angefangen. Davon an seinem Orth weiter. Zu anfang deß 1622. Jahrs hielten die Eydgenossen eine Versamblung zu Baden / darbey sie alles vnder sich gefaßte Mißtrawen auffhuben / vnnd versprachen / einander auff den Nochfall trewlich beyzuspringen. (Bündner wollen die Spanische vnd Oesterreichische Regierung nit länger dulden.) Von dem Zustandt in Bündten / vnd was selbige Innwohner von der Spanischen vnd Oestereichischen Regierung für Trangsalen außgestanden / ist hiebevor angemeldet worden. Nach dem nun die guten Leut in den zehen Gerichten Bund gesehen / daß sie von den andern Bündten abgeschnitten / jhrer Freyheit beraubet / zu leibeygenen Vnderthanen gemacht / jhnen jhr Haab vnd Gut genommen / sie selbsten geschmähet / jhre leibliche Nahrung den Vnmündigen vor dem Maul abgeschnitten / die Religion entzogen / vnd letztlich wie die arme Schäfflein auff die Schlachtbanck gelieffert worden: da haben sie Prettigäwer ins gemein / sonderlich aber die Saser vnd Conterser ein mannliche Resolution gefaßt / viel eher vber Recuperirung jhrer Freyheit zu sterben / dann eines Veltlinischen Massacres zuerwarten / vnd darauff sich entschlossen den 12. Aprilis dieses 1622. Jahrs als den Freytag vor dem Palmtag / vmb 10. Vhren in der Nacht sich diesem Gewalt zuwidersetzen / GOtt vertrawende / er würde sie in einer so gerechten Sach nit verlassen / sondern mit seinem starcken Arm wider den vbermütigen Feind Veystandt leysten. Vnd weil sie disarmirt gewesen / haben sie zu grünen Prügeln gegriffen / welche sie in den Wälden abgehawen / vnder dem Vorwand auff das Palmfest grüne Zweig vnnd Mayen zuholen. Ob sie nun wol also gefast waren / jhr Vorhaben ins Werck zusetzen / ist jhnen doch allerley Vngelegenheit in den Weg kommen; in deme sonderlich dem Balderon jhr Anschlag / auch gar das Warzeichen vnd die Losung entdeckt worden. Dann eben denselben Abend ist er der Balderon mit seinen Reutern noch Chur geeylet / der Statt sich zubemächtigen. Darbey sie auch die Wischtücher auff die Hüt / welches der Bündner Kennzeichen seyn solte / auffgemacht / selber für jhre Wachten kommen / vn̅ sich für gute Freund außgeben. Als nun die gute Leut sich verrathen befunden / vnd auch die vbrige / so zu jhnen stossen sollen / auf bemelte Zeit / Stund vnd Mahlstatt / laut der Abrede nit erschienen / sind sie mit grosser Angst vnd Forcht vmbgeben worden / die gantze Nacht mit Thränen zugebracht / vnd endlichen sich gäntzlich entschlossen / deß Morgends frühe vber das Gebürg auß dem Land zuziehen / vmb also der Grausambkeit jhrer Feinden zuentweichen. Aber es haben bey so gestalten Sachen zween redliche Männer die Kleinmüthigen widerumb ermundert / also daß sie sich von newem resolvirt / die folgende Nacht / nemblichen den 13. Aprilis / als auff den Palmabend jhr Intent ins Werck zusetzen / ob schon die vbrigen / die zu jhnen tretten sollen / erschienen oder nicht. Demnach nun den folgenden Tag der Abend herbey geruckt / vnnd sie der Sachen ein anfang machen wollen / da kompt jhnen Bottschafft / der Feind seye mit Sack vnnd Pack auß Kübliß gewichen: Deßwegen sie von stundan / auß Forcht / daß das Dorff in Brandt gesteckt werde̅ möchte / einander ein Hertz einsprechende / auffgebrochen / vnd dë Feind nachgeeylet: Sie haben aber nichts mehr angetroffen / dann etwan 6. oder 7. Soldaten / so deß Hauptmanns Quartier verwahren sollen: welche sie in Verwahrung genommë / nit daß jemand derselben solte am Leben angegriffen werden / sondern allein zu dem End / damit sie deß Feinds Intent vnnd Anschlag vernehmen / vnnd nach gethaner Außsag sich weiter berathschlagen könten. Weil [788] aber vnder gedachten Soldaten ein Furirer gewesen / welcher vnder wärender Einlägerung gantz tyrannischer weiß die Vnderthanen geplagt / auch damahlen schmähliche vnnd trutzige Wort vber die gemeldte Seser vnnd Contreser außgegossen / haben sie jhm mit einem Prügel die Muß queten auß den Händen geschlagen / vnnd jhn mit derselben so bald erschossen. Darüber sind jhrer viel abermal zaghaffe worden / vnnd zu denen / so gemeltem Furier seinen Rest gegeben / gesagt: was wollen wir arme Leuth nun anfangen / jhr bringet vns vmb Leib vnd Leben / vmb Weib vnd Kind / vnd was wir liebs haben: man wird vns alles in Brandt stecken vnnd alle erwürgen / sc. In dem nun diß kleine Häufflein vber diesem Handel gantz erschrocken / sind die Serneuser vnnd Closterer auch zu jhnen gestossen: welches jhnen sämptlichen wider einen Muth gemacht / daß sie vnverzagt dem Feind nachgejagt: Vnd als sie vber jhres Gerichts Landmarchen außkommen / werden sie berichtet wie der Feind dem Schloß Castels zugezogen / vnnd dasselbig mit dem Fähnlein so im Castelser Gericht gelegen bewahret. Darauf haben sie jre Benachbarten / die sich bey Nacht alle in die Ruhe begeben / vnd geschlaffen / lassen auffwecken / welche so bald zu jhnen gestossen. Da gieng es widerumb an ein Klagen / vnnd Jammern / in deme etliche sprachen / lieben Brüder was wollen wir machen? der Feind ist hinder-vnd vor vns: Man widersetzt sich dem höchsten Potentaten der Welt: Man wird vns alle wie das Kraut zerhacken / lasset vns doch vber deß Castelser Gerichts Grund vnnd Boden widerumb zurück ziehen / sc. Andere aber rufften mit lauter Stimm / nicht also lieben Brüder / seyt getrost vnd frewdig / wir wollen mit Gottes Beystandt den Feind angreiftfen: Der Saul hat auch dem Daviden widerrathen den grossen Goliath anzugreiffen: David aber hat nichts darumb gegeben / sondern mit Göttlichem Beystandt die Ehr deß Allmächtigen retten wöllen. Ein gleiche Sach haben wir auch. Gottes Ehr wollen wir retten / für deß Allmächtigen Ehr wollen wir streiten / er wird vns gewißlich wider die vnbeschnitten Gottlosen Kriegsgurgeln / Glück / Sieg vnd Krafft ver???eyhen / sc. Hierauff haben sie widerumb ein Hertz gefasset / vnd sich entschlossen / dieselbig Nacht daselbsten zuverharren. In deme so kommen dahero gantz frewdig die Fiderisser / Jenazer / wie auch die Fürner / aber sie haben die selben so bald vber das Wasser denen zu Schiers / zu Hülff zugesandt. Vnd sind in jhrem Vortheil verblieben. Vnder zwischen kompt jhnen zu die Außsag der angehaltenen Soldaten zu Kübliß: nemblichen deß Feinds Vorhaben sye gewesen / erstlichen in das Schierser Gericht mit allem Gewalt zufallen / allda ein Anfang machen mit Brennen / Morden / vnd alles miteinander außzurotten / vnd darauff biß in das Engadin von Gericht zu Gericht solches zu continuiren / auch das Engadin selber in die Aschen zulegen / sc. Hierauff das arme Häufflein in seinem Vorhaben je länger je mehr gestärckt worden / vnd darbey verursachet auff jhren Knien den Allmächtigen ernstlich anzuruffen / daß er auß Gnaden deß Feinds mordlichen Rathschlag zu nichten machen / sie die Betrangten aber mit Dapfferkeit anziehen / auch jhnen Rath / Stärcke / Hertz vnd Beystandt verleyhen wölle / damit sie jhrem Feind Mannlich vnder Augen ziehen / vnd jhn verjagen mögen. Vnd darauff noch vber die vorige auch andere auß jhren Mitteln zu Schutz den Schierseren zugesandt / auch so bald einen vnder den vornembsten naher Kübliß abgeordnet / daß er selber der Soldaten Außsag möchte anhören / vnd von stundt an auß jhrem eygnen Mund alles vmbständlich referiren vnd berichten. Derselbig als er widerumb zurück kommen / vnd anzeiget / wie daß alles sich in der Warheit / wie Bericht einkommen / verhalte / vnd deßwegen jederman zur billichen Defension sich rüsten solle: Ist das Volck auß dem Flecken auff ein Wiesen gegangen / vnd als man / wie der Feind anzugreiffen / ein satten Rathschlag gefasset / auff die Knie nider gefallen / vnd den anfang vom Gebett gemacht: In dem kompt Aviso der Feind seye auß dem Schloß auff gebrochen: deßwegen sie dem Schloß zueylten: in welches sich der Feind / als er jhr Ankunfft vermerckt / so bald widerumb reterirt: deßwegen sie am Morgen frühe zu Conters darvor in der Kirchen Predigt anhören / vnd jhr Gebett verrichten wöllen (dann die Prediger / so vorhin von Guthertzigen eingespert heimblich hinderhalten worden / thäten sich widerumb offentlich herfür) so finden sie die Kirchen gantz wol verwahrt / deßwegen sie vor der Kirchen nidergefallen / Gott trewlich angeruffen / daß er deß Volcks Oberster Kriegsführer seyn / dem Feind ein Schrecken einjagen vnnd mit seinem allmächtigen Arm schlagen wölle: Darauff sind sie in Gottes Nahmen nach Saß marchiert / war Palmsontag der 4. Tag Aprilis / daselbsten die zugesperte Kirch eröffnet / vnd geprediget: als sie nun nach gehaltener Predigt jhr einbrünstig Gebett zu Gott dem Herrn gethan / ist ein weisses Lämblein in die Kirchen hineyn kommen / welches von dem grösten theil für ein sonders Zeichen Göttlichen Beystands gehalten worden. Darüber haben sie dem Feind auff Castels zu entbotten / so fern er mit Sack vnd Pack / mit Haab vnnd Gut / Ober-vnd Vnderwehren abziehen wölle / solle jhm sicher Geleyd zugesagt vnd versprochen seyn / im widrigen Fall soll jnen kein Gnad ertheilt werden. Aber die Soldaten gaben zur Antwort / so fern seye es / daß sie wöllen abziehen / daß sie auch resolvirt / biß auff den letzten Mann sich zu wehrë: begehren von den Bawren kein Gnad / werden GOtt zu dancken haben / wann jhnen von den Soldaten Gnad widerfahre / sc. mit mehrem. Diese trutzige Antwort hat den grösten theil deß Volcks wider erschreckt / vnd waren jhrer etliche die das Volck beynahe abwendig gemacht / in deme sie für gaben / die Macht der Feinden seye viel [789] grösser / dann man meynen möchte / seye nichts zubehaupten / man habe keine andere Waffen dann Prügel / wenig seyen die jhre Muß queten / so sie vor dem Feind verborgen / mit gebracht haben: der Feind seye dargegen wol versehen / vnd zum besten armirt: seye viel besser man ziehe ab / vnd ein jeder zu seinem Hauß. Dieser Auffbruch könne wol verantwortet werden mit diesem: weil der Feind bey Nacht auß Kübliß vnd andern Orten auffgebrochen / habe man in Sorgen stehen müssen / man würde die Flecken in Brandt stecken / solches zuverhüten / haben sie sich in der Nacht aufgemacht / sc. Man gabe auch dem gemeinen Volck für / die vorgeschlagene Artickel deß Obersten Baldirons können gar leicht folgender gestalt moderirt werden: 1.) man solle die Praedicanten außgenommë zween / auß dem Land abschaffen: 2.) diese zween Praedicanten sollen nicht predigen / sondern allein Kinder tauffen / vnd die Ehen einsegnen: 3.) Man solle der Capuciner Lehr anhören / möge einer derselben glauben oder nicht. Werde doch von der Herrschafft weiters nichts begert / könne auch nichts schaden: 4.) zu der Meß zu gehen werde man niemands zwingen / sc. In dem nun die bösen Leuth solche vnehrliche Sachen dem gemeinen Man̅ zumuthen wöllen / vnd auß grosser Frocht beynahe an dem war / daß die Thomisten vnd Schwach gläubige die mehrer Stimm bekommen / da kompt dahero eylends ein Schierscher lauffen der zeiget / wie daß sie deß Tags zwischen 11. vnd 12. Vhren zu Grüsch / Sewiß (Prettigäwer suchen jhre Freyheit mit Prügeln wider.) vnnd Schiers den Feinden die siegreichen Palmäst vmb die Ohren gegeben / also daß in die 425. todt geblieben / auch der gröste theil in das Wasser die Lanquart geworffen worden / welche alle / weil sie sonsten mehrerntheils gefroren gewesen / vnd für Schiessen / Hawen vnd Stechen sonderliche Künst gekönnet / nit leichtlich hingerichtet werden mögen. Er vermeldet auch / daß zu Schiers in die 50. Soldatë sich in die Kirchen reterirt / vnd als sie entweders auß grossem Schrecken / oder auß Verwahrlosung das Pulver (welches sie sampt aller Munition in der Kirchen verwahrt) angezündet / seye das Gewölb zersprungë / vnd habe die Soldaten / jäm̅erlich zerschlagen / sc. Darüber die Guthertzigen sehr erfrewet / vnd das Volck mit heller Stimm angeredt: Welcher da wölle dem H. Evangelio / dem wahren Christlichë Glauben / dem vnverfälschten Wort Gottes Beystandt thun / biß auff den letzten Athem / vnd die Freyheit deß geliebten Vatterlands helffen erhalten / der solle es mit der Hand anzeigen / vnd die rechte Hand auffheben. Darauff sie einhelliglich sich mit auf gestreckter Hand zu der Freyheit Leibs vnd der Seelen verbunden / vnd solche jhre Einmütigkeit mit einem frölichen Geschrey / vn̅ etlich Mußquetenschüssen bestettet: auch so bald auffbrochen / (Sie belägern Castels.) sich ob dem Schloß Castels gelägert / vnd in der Nacht in Schantz auffgeworffen / auß deren man gerad in das Thor deß Schlosses schiessen / vnd allen Außgang vnd Eingang jhnen benemmen können: Darauff das Wasser jhnen benommen / vnd sich zu dem Anlauff gegen Tag anfangen zurüsten. Am Morgen frühe ist das Lämblein / so zuvor zu Säß jhnen erschienen / widerumb zu jhnen kommen / vnd sich in der Schantz ein gut weil jehen lassen: darüber das Volck widerumb auf ein newes erfrewet worden / haben darauf mit heller Stimm vnd frölichem Hertzen gesungen / Heilig / Heilig / Heilig ist der Herr der Heerscharen / vnd alle Land sind seiner Ehren voll / sc. Desselbigen Tags als zu Schiers / vnd der Orten oberzehlter massen den Landsknechtë die Brügelsuppen angerichtet worden / vn̅ hiemit Gewalt mit Gewalt vertriebë / da sind die Prettigawer mit der entleibten Soldaten Ober-vnd Vnderwehren naher Malans zugezogen: Im selbigen ist der Obrist Wachtmeister mit Namen Bartholome Adolff Mehr / so ein versuchter dapfferer Soldat / vnd deß Oesterreichischen Kriegsvolck in ??? Herrschafft Meyen feld Anführer gewesen / ??? Schloßbrück zu geritten / vnd als vnder wegen jhm etliche Soldatë so Hosen vnd Wammiß / Ober-vn̅ Vnderwehr von sich geworffen / auch gantz nackend die Lanquart hinab geschwummen / vnd hierdurch jhr Leben salvirt / jhme begegnet / wie es im Schierscher Gericht mit den Soldatë zugegangen / vmbständlich berichtet: ist er so bald widerumb Sporenstreich zurück auff Malans zu mit blossem Wehr geritten / daselbsten mit einem Zetteergeschrey die Soldaten auffgemundert / vnd angezeigt / jhre Brüder im Prettigäw seyen von den Innwohnern erschlagen / gleiches werde jhnen / so sie sich nicht so bald von dannen werden machen / auch geschehen: der Feind seye allernechst bey dem Dorff / es solle ein jeglicher sein Vnder-vnd Oberwehr / Sack vnd Pack ergreiffen vnd Meyenfeldt zu eylen / gleicher Alarm hat sich auch zu Jeminß vnd Fläsch erhaben. Deßwegen was nur fortkommen können / der Statt vnd Schloß Mayenfeldt zugeloffen / wo sie vnderwegen Bürger vnd Landlent / Weib vnd Kind / Roß vnd Vieh antreffen können / die habë sie mit Gewalt in die Statt getrieben / in die 37. Bürger vnderwegen angetroffen / dieselben / außgenommen Luci Rudi / vnd Wolff von Tug / die sich widersetzt / vnd deßwegen so bald nidergehawë worden / in die Statt gebracht / vnd darbey in die 180. Kühe / viel halb Vieh / vnd Roß. Vnderdessen theilten sich die Prettigäwer: ein theil eylte S. Lucis Steig zu / erschlugë vnd verjagten auch die Wacht / vnd besetzten die Steig / haben auch jhrer viel / so der Steig zugeloffen / vnd naher Guttenberg entweichen wollen / mit jhren Prügeln erlegt / sc. Der ander theil / deren in die 150. gewesen / eylten Wayenfeldt zu / denen Landsknechten vorzukommen / vnd dieselbe anzugreiffen. Es haben aber ein theil derselben sich vnder Jennins ob dem Herren Wald bey einem Gatter hinder einem Hack verborgen / vnd als die Prettigäwer herbey kommen / starck auff sie geschossen / vnd jrer zween so bald erlegt: darüber sie so bald auff die rechte seiten sich gewandt / dieselbe hinderzogen / vnd ebenmässig zween erschossen / die vbrigen aber in Weyenfeldt getrieben / sie aber sind in dem Dörfflein Roffels vber Nacht geblieben.
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Den 15. April. faßten die Prettigäwer einen Rathschlag / wie das angefangene Defensionswesen zu continuiren / schrieben deßwegen so bald auff Davos / zum Closter / in Schanfick / vnnd Chur Walden berichten dieselben / auß was erheblichen / auch hochnothtringenden Motiven vnnd Vrsachen sie bewegt worden Gewalt mit Gewalt zuvertreiben / vnd das Joch der Dienstbarkeit ab jhnen zuschütten / mit Vermeldung wie Gott so wunderbar jren Anschlag / vnd angefangene Defension gesegnet habe. Vnd weiln die Sach nicht ein Privat / sondern gantz gemeine Sach seye / als die Pündt mit einander berühre / so wölle jhnen / laut zusammenhabender ewigen Verein / gebühren / jhnen eylends beyzuspringen / vnd in einer so billigen vnd gerechten Sach sie nicht zuverlassen. Wiewol nun oberzehlte Gerichte solchen Proceß / sonderlichen / daß die zwey Gericht allein / ein so weitaußsehend Werck ohne Rath / vnd zuziehen der vbrigen Gerichten angefangen / nicht fast gebilliget: So sind doch die Davoser / vnd Closterer so bald auffgebrochen / vnd den Prettigäwern in die Herrschafft zugezogen. Die Schanficker / vnd Chur Walder aber / weiln sie den grossen Gewalt deß Baldirons besorgeten / sind daheim verblieben. So sind auch der mehrertheil der Bürger / so auß der Statt Mayenfeldt kommen können / zu den Prettigäwern gestossen / vnd bey jhnen zu leben vnd zu sterben sich anerbotten. So bald die Davoser vnnd Closterer zu den Prettigäwern kommen / haben sie mit gemeinem Rath vnd belieben aller anwesenden ein Kriegsrath verordnet / vnd jhme den Gewalt geben / vber dieses Kriegswesen zu rahten / gebieten / vnd schaffen was dem Vatterland möge nutzlich / vnd ersprießlich sey. Selbigen Tags haben die Prettigäwer in die 30. Landsknecht / so sie den vorgehenden Tag gefangen / nach der Steig geführt / vnnd mit ernstlichen Trewworten / auch Prügelbryen dahin gehalten / daß sie die Schantz / so der Feind im Novembri verwichenes 1621. Jahrs schleissen lassen / widerumb müssen auffbawen: in die 23. haben sich der Arbeit willig vnderfangen / vnd inner 14. Tagen ein soches Werck / daß man sich bessen verwundert verricht vnd vollendet: Jhrer sieben aber haben sich gewidert: sind deßwegen mit Prügeln zu todt geschlagen worden. Eben desselbigen Tags sind die Prettigäwer vnd Herrschafft Leut in die Vorstatt Mayenfeldt gefallen / vnd haben dieselbige eingenommen. Als nun der Feind solches vermerckt / ist er in den Kirchthurn / auff das Chor / die Rinckmawren / auch Häuser gestiegen / vnnd starck auff sie geschossen. Es ist aber nur einer vnder den Prettigäwern auff dem Platz geblieben / hergegen drey Landsknecht vber die Rinckmawer hinunder gestürtzt worden. Weiln aber die Pundtleut kein groß Geschütz / der Feind auch sie vberhöcht vnnd mit grossen Doppelhacken vnder sie geschossen / auch der Pündtnern ein geringe Anzahl gewesen / haben sie die Vorstatt widerumb müssen verlassen. Darauff der Feind auß der Statt gefallen / den Soldaten alles zu plündern vberlassen / vnd ein groß Gut von Mobilien / Haußrath vnd andern Sachen in die Statt gebracht / sc. Die in der Schantz ob Castels haben diesen Tag auch nicht gefeyret / sondern mit jren Handrohren / so sie ein gut weil im Stroh vnd Hew verborgen / vnd anjetzo widerumb herfür gesucht haben / hinab geschossen / zween erlegt / vnd jhrer viel verwundt: hingegen ist auff dieser seiten einer erschossen worden. Denselbigen Tag hat der Feind vber die Steinklippen einen hinunder gelassen mit Brieffen / in welchen der Baldiron jhres Zustands berichtet wurde / vnd wie es jnen vnmöglich / sich weiter wo kein Entsatz vorhanden / auffzuhalten / klagten jhr Noth / vnd begerten eylende Hülff. Es ist aber der Bott zu Genatz ergriffen / die Brieff eröffnet / abgelesen / vnd in die Schantz geschickt wordë. Solches als der Feind im Schloß vernommen / erbietet er sich an zu Parlamentiren: Im fall man jhme mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnderwehren wölle abziehen lassen / wolle er das Schloß verlassen / vnd so bald darvon vnd auß dem Land sich machen / sc. Aber es ist jhm rund abgeschlagen worden: mit vermelden / da sie ohne Wehr vnnd Waffen an einem Stecken abziehen wolten / hette man sich darüber zubedencken. Darauff sind folgende Conditionen von den Prettigäwern abgestelt / vnnd dem Feind in das Schloß zu ratificiren vberschickt worden. Erstlichen / so sollen die Soldaten alle Wehr vnd Waffen von sich legen / mit einem Stecken in der Hand abziehen / vnd vber die Landmarchen in sicherem Geleid convoyiert werden. (Soldaten in Castels ergeben sich den Prettigäwern.) 2. Sie sollen schweren / nimmermehr wider gemein drey Pündt zu kriegen. 3. Sie sollen by Jhr. Hoch fürstl. Durchl. erhalten vnd zuwegen bringen / daß zwischen beydë Partheyen ein General Perdon angestellt / die Zusetzer auß dem Land abgefordert / vnd alles widerumb in vorigen Standt gesetzt / sc. 4. So wöllen sie hergegen Jhr. Hochfürstl. Durchl. jura, vnd gerechtsame / so man dieser Orten rüwiglich besessen / auch manuteniren / vnnd handhaben. Wiewol nun der dritte Artickel weber in der Soldaten / noch deß Landvogts Gewalt gestanden / denselben anzunemmen / oder angeloben / viel weniger etwas zuverheissen / so haben sie doch (als die sich schon resolvirt lieber im blossen Hembd abzuziehen dann ferrner belägert seyn) die Articul alle eingegangen / allein den ersten haben sie etwas zu miltern gantz ernstlich gebetten / nemblich man solle die Soldaten mit Seitenwehren / vnd etliche der Befelchshaber mit Oberwehren lassen abziehen / so wolten sie die vbrigen Conditionen alle halten. In welcher Bitt die Prettigäwer / in Betrachtung der vnmenschlichen an jnen verübtë Tyranney / auch vielfältige̅ Spots / Obermuths / Muthwillens / dem Feind lang nicht will fahren wöllen / vnd were jhme auch nicht will fahret worden / wo nicht Landvogt Trawers / welcher wegen seiner Freundlichkeit den frommen Leuthen lieb vnd angenehm
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[791] gewesen / vmb die Milterung vielfaltig angehalten / vnd gebetren. Hierauff dieser Accorde Schrifftlichen auffgericht / von beyderseits Hauptleuthen vnderschrieben / vnd mit deß Landvogts Insigel bekräfftiget wordë. Es haben auch so bald die Soldaten die Oberwehr auß dem Schloß getragen / vnd vberliefert. Den Morgen darauff nemblich den 16. Tag April. haben die Soldaten einen Eyd geschworen nimmermehr wider gemeine Pündt zu kriegen / auff kein Weiß vnd Maaß. Sind darauff abgezogen / vnd von den Prettigäwern vber die Landmarchen convoyirt worden. Wie sie aber jhren Eyd gehalten / auch wie sie jhres Meineyds wegen gestrafft worden / wird hierunden bey dem 25. April. Meldung geschehen. (Mayenfeld belägert.) Zu Mayenfeldt hat der Feind auch nicht geschlaffen / sondern einen Lauffgraben hinder dem Stattgraben auffgeworffen / höltzerne Häuser vn̅ Städel vor der Statt abgebrochen / ein Plock am andern vor der Ringmawer auffgericht / vergraben / vernagelt vnd verzimmert / daß kein Mensch hinzu kommen mögen. Wie nun das Geschrey der Landsknechten Niderlag in das Engadin kommen / sind also bald drey Fähnlein Landsknecht so allda in Besatzung gelegen gen Chur den andern Landsknechten zu Hülff kommen: So kam auch Bericht den 17. April. in das Läger vor Mayenfeldt / daß die Bürger zu Chur deren bey 400. waren / zu den Landsknechten müssen schweren nicht wider sie zu kriegen / noch den Prettigäwern vnd Herrschafftleuthen Hülff zu beweisen. Es sind auch vor diesem in die 1100. Landsknecht in der Statt gelege̅ / so sind auch in die 5. Fähnlein so zu Embs / vnnd Richenaw gelegen / eylends der Statt Chur zugezogen. Denselbigen Tag haben die Prettigäwer / damit die Soldaten zu Chur nicht durchbrechen / vnd Mayenfeldt entsetzen konten / gen Zizers ein Zusatz gelegt: sind auch die vier Dörffer / als die deß Feinds Gewalt geförcht / zu dë Prettigäwern getretten / vnd Leib / Gut vnd Blut bey jhnen aufzusetzen versprochen. Vnd diese sind die ersten gewesen / so auß dem Gottshauß Pundt laut der ewigen Verein / sich widerumb zu den Gerichten verbunden. Den achtzehenden April. sind auß Chur die Reuter gefallen / vnd haben durch die Wacht zu Zizers / in Meynung die Mayenfelder zu entschütten / setzen wöllen / sind aber von den Prettigäwern mannlich empfangen / vnd mit Verlust etlicher Pferden / vnd vier Reutern zuruck getrieben worden. Darauff / als in mehrer Anzahl die Davoser kommen / sie die Steig / Zizers / vnd Davidsbruck von newem starck besetzt / vnd sich aller Orthen wider allen Anlauff verschantzet vnnd bevestet. Den 19. April. sind die Gesandte gemeiner Endgenoßschafft zu Ragatz ankommen / in Meynung zu beyden theilen die Waffen niderzulegen / vn̅ wo möglich in Freundlichkeit die gantze Sach zu accommodiren. Hierauff denselben Tag die Gesandte von den löblichen Orthen Schweitz / vnnd Clariß naher Feldkirch zu dem Reitnawer geritten / vmb Einstellung der Waffen angehalten / vnd sich aller Freundlichekeit / vnd benüglicher Composition anerbotten: es hat aber bey jhme jhr anbringen so viel verfangen / daß er mit diesen Worten gantz trutzig jhnen geantwortet. Der Ober - vnd Gottshauß Pundt seyen mit seinem gnädigsten Herrn verpündet: Die Prettigäwer aber seyen Jhr Fürstl. Durchl. ohne das schuldig allen Gehorsamb vnd Trew zu leysten / hetten sich auch darzu mit dem Eyd verbunden. Weiln aber sie meineydig an jhrem Fürsten worden / so werde Jhr. Hochfürstl. Durchl. solche Buben der Gebühr vnd jhrem verdienen nach abzustraffen / vnd gehorsamb zumachen / an Mitteln nicht ermangeln. Vnd wiewoln einer vnder den Gesandten geantwortet: Jhr. Hochfürstl. Durchl. habe die Pündnerbey der Gurgeln gefasset / daß sie müssen versprechen was man nur gewolt: Die Befelchleuth aber hetten sie gar wollen erwürgen / deßwegen sie gezwungen worden sich zu retten / vnd zu wehren / sc. hat es doch bey dem Reitnawer nichts verfangen / als der die Pündtner wöllen todt haben / vnd ist in der Nacht mit allem seinem Volck auffgebrochen / vnd nach der Steig gezogen. Diesen Tag sind in das Feldläger vor Meyenfeldt ankommen Landtammen Rodolff Salicus von Salis / vnd Landtammen Hanß Peter Guler von Wineck / welche so bald von dem Kriegsrath zu Hauptleuthen bestellt / hernacher aber wegen jhrer Dapfferkeit / der eine zum General Feldherren / der ander aber zum Obersten erwehlt worden. Darauff sie folgende Nacht war Ostersambstag der zwantzigste Aprilis die Vorstatt zu Meyenfeldt widerumb eingenommen / alle Gassen mit Zübern / Butten vnd Fässern bestellt / mit Erden / Stein vnnd Mist außgefüllt / Lermen gemacht vnd den Feind hinauß locken wöllen. Es hat aber der Feind kein Standt gehalten / sondern in der Statt auff den Schloß - vnd Kirchenthurn / den Thurn bey dem Rathhauß / auff die Rinckmawern vnnd Dächer gestiegen / vnd vnauffhörlich vnder das Volck geschossen. Dazumaln ist auch der General von Salis an der lincken Schultern ein wenig getroffen / also daß er zu Boden gefallen: ist aber so bald widerumb auffgesprungen / vnd dem Volck zugesprochen. Oberhalb gegen dem Linderthor ist Hauptmann Joüch vom Closter mit etlichen Prettigäwern / dem Thor zu vnd auff die Feind getrungen / ist aber so bald zu Boden geschlagen worden. Darauff Simon Sprecher ab Davos / vnd andere sechs jhme zu Hülff kommen / den Feind dapffer angegriffen / einen vornehmen Reuter / wie auch neun Soldaten erschossen: sind aber hernach / als der Feind mit Gewalt hinauß gefallen / alle sieben auch auff dem Platz geblieben / die vbrigen haben sich reteriren / vnd in die Gewahrsame begeben müssen. Vor dem Sarganser Thor haben sie auch gar hefftig auff einander geschossen / also daß einer [792] vermeynt / es müsse alles auff dem Platz bleiben. Als nun die Prettigäwer nicht mochten zurück getrieben werden / hat er so bald die nechste Häuser in der Vorstatt in Brandt gesteckt / der Meynung / weiln man sie weder mit schiessen noch schlagen verjagen könne / werde man sie mit Fewer vnnd Rauch wol auß-vnd hinweg mustern / welcher Anschlag auch jhnen gelungen. Dann der Oberwind / gar hefftig eingebrochen / auch dermassen das Fewer / vnd Rauch den Prettigäwern in das Angesicht getrieben / daß sie nothwendiglich abweichen müssen. Darauff was vberig der seiten für Häuser gestanden / hat der Feind alles in die Aschen gelegt / vnd sind allein die Häuser gegen Malans vnbeschädiger verblieben. Vnder dessen hat der Kriegsrath in den Oberen-vnd Gottshauß Pundt Gesandten abgeordnet / mit außführlichem Bericht / was sie die Gerichtsleut zur vnderfangenen Defension verursachet / auch wie der Allmächtige bißhero jhnen mit Gnaden beygestanden / vnd darauff in Krafft der ewigen / vnd so hochbethewerten Verein zum würcklichen vnnd schleunigen Zuzug sie ermahnet / ja gantz trungelich gebetten: Sie haben aber kein andern Trost vnnd Antwort erlanget / dann daß man jhr abgetrungen Defensionswesen / ein Auffstandt vnnd vnnützen Lermen titulirt / alle Hüllff versagt / vnd den Eydgenossen zugeschrieben / sie sollen jhnen den rebellischen Prettigäwern in jhrem vnbesonnenen Werck kein Ohren geben / weder mit offen - oder heimlicher Hülff vnnd Vorschub jhnen beyspringen / vnnd alles Volck durch Sperrung der Päß hinderhalten. (Vorstätt zu Meyenfeld werden abgebrandt.) Den 23. April. haben die Prettigäwer die Vorstatt zu Meyenfeldt gegen Malans auch in Brandt gesteckt / vnd vermeynt / weiln der Wind zimblich starck gegangen / er würde das Fewer in die Statt treiben / vnd hiemit den Landsknechten ein nothtringende Vrsach geben / sich auß der Statt zumachen / vnd hiemit das gantze Quartier zuübergeben. Es hat aber der Feind solche Gegenwehr gethan / daß das Fewer der Statt kein Schaden zufügen können. Ist also die newerbawte Vorstatt / vnd das schöne Kauffhauß / vnd hiemit in beyden Brunsten 65. Häuser / 78. Stallungen / vnd 6. Trotten oder Keltern elendiglich verbronnen. (- Prettigäwer begehren Hülff von den Eydgenossen.) Vnderdessen begehrten die Prettigäwer von den gemeinen Eydgenossen / mit Erzehlung jhrer Beschwerden fürderlicher Hülff. Der zehen Gerichtsbund ließ auch durch seine Abgesandte den 26. Aprilis vortragen: Daß nachdem auff gute Vertröstung der Vorbehaltung jhrer Freyheiten / sie das Oesterreichische Kriegsvolck in jhre Land gelassen / dasselbige anders nichts / als was der Erbeinigung gemäß zuhandeln / einen freyen Durchzug mit Bezahlung der Speiß vnnd Trancks zunemmen versprochen / vnnd jhnen darüber offentliche Patenten ertheilet worden: So hette man jhnen jedoch deß Orths wenig gehalten / jhre Jurisdiction entzogen / vnd sie / alle Vereinigungen vnnd Bündnussen / die sie bey 100. vnd mehr Jahren hero auffgerichtet / als den vhralten Bundsbrieffen gemeiner dreyer Bündten / die Bündnussen mit den Eydgenossen vnnd der Cron Franckreich / auch so gar die Erbeinigung mit dem Hauß Oesterreich selbst auffzusagen genöthiget worden. Zu dem weren sie auch zu Verlust jhres Rechtens an dem Veltlin / Cleven / Wurmbs / vnd der Herrschafft Mayenfeld gerathen. Darbey sie noch alle jhre Waffen vnnd Ehrenzeichen in die Kirchen lieffern müssen / welche die Oesterreichische / wider gethanes versprechen / zum theil auß dem Land weggeführet / vnnd zum theil auff den Kirchhöfen mit von Holtz vnd Todtenbeinen angestecktem Fewer verbrennet. Bey welchem es dann noch nicht verblieben / sondern noch die gantze Zeit durchauß hette sie das Kriegsvolck hefftig geplaget / ja solcher massen / daß da gleichwol etliche Landleuth Hungers gestorben / man sie auß dem so vorhanden / nicht erhalten / auch sie darneben das jhrige Tag vnnd Nacht mit grosser Vngelegenheit verwahren müssen: Ferrners hette man vmb den geringsten Vnwillen / ehrlichen / redlichen Personen grosse Geltstraffen abgenommen / etliche in Eysen geschlagen / vnnd sie schmählicher Hinrichtung beträwet / auch dergestalt / daß die Oesterreichische Befelchshaber sampt jhren Soldaten / mit gantz vngebührlichen Worten herfür gebrochen / vnnd da gleichwol sie bey dem Ertzhertzogen durch jhre Deputierte gnädige Verordnung vnd Audientz begehret / were jhnen jedoch die Audientz vnabgeschlagen) kein vollkommene Antwort ertheilet: Darumb sie ja nicht vnbillich zu diesem jhrem beschehenen Auffbruch veranlasset worden. Die von Glaris selbs / als die der Gefahr am nechsten gesessen mahneten alle vbrige Schweitzerische Eydgenossen / wegen deß Zustands in Bündten / zum Beystandt auff / vnd erboten sich mit jhrem Volck gleichfalls das beste zuthun. (Oesterreichische von den Prettigawern geschlagen.) Den 25. Aprilis ist die Leopoldische Armee / vnder dem Commando deß Obristen Reitnawers auffgebrochen / vnd nach dem Steig gezogen / da die Prettigawer den 25. Aprilis an dreyen Orthen / nemblich am Steig / am Fläscherberg / vnnd bey Flesch / welchen schönen Flecken sie in Brandt gesteckt / in Meynung die Bündter würden der Brunst zulauffen / vnd den Flecken retten wollen / angegriffen: aber die Prettigawer haben den Flecken brennen lassen / vnnd sind jhrer 85. Mann dem Obristen Reitnawer entgegen vnnd vnder Augen gezogen: dessen Volck jhnen zugeruffen / kompt nur her jhr Kühmelcker / wir wollen euch heut ein newen Gott zuerkennen geben: dargegen die Bündter geantwortet / wir begnügen vns an dem alten Gott / der vns erschaffen / durch Christum erlöset / vnd durch Erleuchtung deß H. Geistes biß auff diese Stund erhalten hat / vor dessen Nahmen vnd Ehr streiten wir / vnd in dessen Namen greiffen wir euch an / hiermit so Furioß eingesetzet / daß der Obriste Reitnawer mit seinem Volck in die Flucht gejagt / vnd in 400. Soldaten erschlagen / vber 200. in Rhein gesprenget / vnd hette wenig gefehlet der Obriste were selbst gefangen worden. Es ward warhafftig [793] berichtet / daß vnder den erschlagenen alle die bey einem gefunden worden / die zuvor den 16. Aprilis ein Eydt / nimmer wider die Pünd zu dienen / anff Castels geschworen / darauff aber so bald sich wider bestellen lassen. (Die von Chur mahnen die Prettigäwer vergeblich von jhrem Vornehmen ab.) Die Bürger von Chur vbergaben in dessen dem Spanischen Obristen Balderon jhr grobes Geschütz / vnd schickten etliche Deputierte an die Prettigawer / mit begehren / sie solten die 4. Dörffer vnd die Herrschafft Meyenfeld raumen / vnd den lieben Frieden viel mehr / dann solchen Empörungen nachhengen. Man hette mit den höchsten Potentaten zuthun / deren Macht gegen jhrer ringfügigen / dem grossen Oceano, gegen einem kleinen Bächlein zuvergleichen: Es weren noch andere Mittel / alß die / so sie vorgenommen / dem gemeinen Mann in Ruhe zuverhelffen / vorhanden / sie solten Jh. Hochfürstl. Durchl. angebohrne Güte vnd Miltigkeit erwarten. Aber sie konten mit dieser jrer Werbung / die Prettigäwer nicht darzu bewegen / daß sie von jhrem Vorhaben abstünden. Dann selbige gaben darüber zur Antwort: Es were jhnen die grawsame vnnd schröckliche / an jhnen verübte Tyranneyen / länger zu gedulden nicht müglich / wolten viel lieber darüber miteinander sterben: sie hoffeten aber der grosse Gott würde sie auß dem Rachen der grimmigen Löwen / reissen / vnd sie bey dem so sie jhnen vorgesetzt / gnädiglich erhalten. Es bedawrete sie aber / daß die Bürgerschafft von Chur / sich solcher massen wider sie / jhren Feinden zu gunst gebrauchen liesse. Den 26. April. haben die von Baltzers vnnd Mails / den gantzen Tag mit etlichen Wägen die erschlagenen auff den Kirchhoff geführt: Die gefangene Landtsknecht auff der Steig / haben vber die 60. in Rhein tragen müssen / viel hat man vnder den Sand / andere in die Strassen / Weyden vnd Wiesen / wo ein jeglicher funden worden / verscharret vnd begraben / ein guter theil ist den Hunden (Denckwürdige Sach mit den erschlagenen Soldaten von Castells.) zu theil worden. Darbey zwey Ding wol in acht zunehmen. Erstlichen / in deme von 85. dapffern Männern / der starcke Feind nicht allein angegriffen / geflüchtiget / vber 600. erschlagen / sondern auch das gantze Heerläger / allerdings zertrennt worden / vnnd daß an seyten Prettigäws ohne verlust eines eintzigen Soldaten. Demnach daß die meineydigen Soldaten / so zu Castels abgezogen / vnd an jetzo erschlagen worden / nach deme sie in die Erden vergraben / jhre Arm auß den Gräbern / vnnd jhre drey Finger zur Bezeugnuß jhres Meineyds vnd wolverdienten Straff / in die höhe gestreckt / vnd jedermänniglichen warnen wöllen / daß Gott den Meineyd hart zu straffen pflege. Dieses weiln es von vielen hundert jnnheimischen vnd frembden Leuthen gesehen worden / auch für ein sonderlich Miracul gehalten wird / hat man allhier nicht vergessen sollen: vnder dessen wird hierbey einem jeden sein Vrtheil hiervon frey gelassen. Eben denselbigen Tag haben auch die Balderonische in Chur jhr Heyl versucht / in deme auff die 200. das Schloß vnnd Pallast Haldenstein einnehmen wöllen. Es hat aber Hauptmann Steffan Tiß von Vndervatz / Hauptman̅ Conrad Schuß / vnd Stoffel Mündlin von Meyenfeld / welcher mit einer geringen anzahl Soldaten / für Vndervatz vber den Berg bey Oldiß / gegen Haldenstein gezogen / so bald den Feind vberhöcht / etliche erschlagen / viel in Rhein gesprengt / die vbrigen auß gnaden abziehen lassen / vnd sind darauff auff Reichenaw / denselbigen Paß zuverwahren / gezogen / denselben erovert vnd besetzt. Den 29. April. sind die Reutter / so in Meyenfeld gelegen / herauß gefallen / denen von Malans all jhr Vieh auff Baux abtreiben wöllen / sind aber so bald von den Prettigäwern geflüchtiget / 2. erschossen / vnnd einer von dem Hirten mit dem Prügel erschlagen worden. Den 30. April. sind die Kriegsleuth dem Mühlenbach zugerückt / vnd denselben abgegraben / also daß sie der Statt nicht mehr Mahlen können. Haben auch dazumahl ein Schantz zu eusserst im Herren Wald auffgeworffen / vnd mit 200. Soldaten besetzt. Wie solches der Feind in der Statt von den Thürnen ersehen / ist er hinauß gefallen / von Morgen an biß lang nach Mittag scharmutziert / vnd vermeint / er wölle die Prettigäwer von dem angefangenen Werck abhalten / aber es war alles vergeblich. Dann sie den Feind tapffer zurück geschlagen / in die 15. erschossen / 2. gefangen / vnd die Schantz allerdings verfertiget. Hierauff der Feind alles Volck lassen auffmahnen / vn̅ mit einem rothen Fahnen auß der Statt gezogen / vnd in die 150. Bäum vor der Statt abhawen / vnd in den Giessen / so vom Rhein herein fleust / aussert der Mühlen schleiffen lassen / der Meynung das Wasser auffzuschwellen / vnnd durch ein Graben / so sie auffgeworffen / das Wasser auff die Mühl zurichten. Aber alles vmbsonst vnnd vergebens. Dann die Pündtner dermassen auff sie geschossen / daß sie vom Graben ablassen / vnd sich in die Statt reteriren müssen. Darauff brauchte der Feind ein sonderlich Stratagema, in dem die Soldaten der Burger in Meyenfeld Weib - vnd Manßkleider angezogen / vnd mit Hawen vnd Schauffeln / auß der Statt gangen / vnd angefangen auff ein newes zu graben. Als solches die Pündtner ersehen / haben sie vermeint / die armen Bürger vnd Weiber / seyen von dem Feind zu graben gezwungen worden / haben deßwegen auß grossem Mitleyden / mit dem schiessen ingehalten / vnnd sie lassen fortgraben. Aber weil das Wasser so hoch nicht konte geschwelt werden / ist alle Arbeit vmbsonst gewesen. Wie nun der Feind sich in die eusserste Noth gerahten seyn / befunden / hat er ein Mühlstein in das Schloß führen / vn̅ zwey hohe Reder machen / vnnd dieselbige tretten lassen: weil man aber deß Tags nicht mehr alß 5. Viertel mahlen können / hat es wenig bey der grossen Menge deß Volcks verfangen mögen. Deßwegen die Landtsknecht gezwungen worden / mit Steinen den Rocken zerknitschen / oder in den Wagenredern zerstossen: andere haben jhne gesotten / vnd gessen. Vnd gab [794] man einem Soldaten je vber den andern Tag ein Mäßlein Rocken. Diesen Tag sind zu Chur zu Roß vnd Fuß vber die 1000. Spanier ankom̅en / welche von vntrewen Landkindern dem Ritter Gojer / vnd jungen Martin Camenisch in das Landt geführt / jhnen auch Steg vnd Weg gezeigt worden. (Spanische fallen ins Schanfick.) Den ersten tag May / sind die Spanier vnnd Landtsknecht in grosser menge in das Schanfick gefallen / haben bey Maladers / dahin ein theil deß Landvolcks mit Prügeln geloffen / in die drey Stund ein harten Kampff mit einander gehalten / doch endlichen haben die Schanficker sich reteriren vnnd mehrer hülff erwarten müssen / dann das vbrig Landtvolck dem Feldbaw abgewartet / vnd sich keines Vberfalls versehen. Darüber der Feind ein grossen Raub / sonderlich in die acht hundert stück klein vnnd groß Vieh bekommen / vnd selbigen abend in Chur gebracht / auch Maladers in brand gesteckt. Vnd weiln es jhnen den ersten Tag gelungen / sind sie den andern Tag wider mit grosser Macht in das Thal gefallen / vnd die Dörffer Calfereisen / Castiel / Payst / Lün / S. Peter / vnnd Molinis / sampt allen Ställen in die Aschen gelegt / vnnd hiemit das arme vnbewehrte Volck / in eusserste Armut / Jammer vnd Elend gebracht. Hierauff sind die arme Leuth dermassen erschrocken / daß sie sich so bald entschlossen / etliche auß jhren Mitteln zu dem Obristen Baldiron zu schicken / vnd vnderthänig vmb gnad vnd befristung jhres Lebens zu bitten. Hierauff jhnen in Schrifften volgende Antwort ertheilt worden. (Schanficker bitten beym Balderon vmb gnad.) Adj den 9. May 1622. sind vor Jh. Gnaden Herrn Obersten Baldiron etliche Nachbarn / vnd Agenten deß hohen Gerichts S. Peter im Schanfick vnd Langenweiß / auff vorgehenden begehrten / vnnd auß gnaden erlaubten saluum conductum, erschienen / vnnd für sich selbst / auch jhre Mitnachbarn / Weib vnnd Kinder / begehrt vnd gebetten / man wölle sie widerumb zu gnaden auffnehmen: mit anerbieten / daß sie sich hinfüro alß getrewe / gehorsame Vnderthanen gegen jhrem Herrn vnd Landtsfürsten erzeigen / vnnd beständig verhalten wöllen. (Balderons Erklärung.) Hierauff haben Jh. Gnaden ermelter Herr Oberst an sie begehrt / daß sie alßbald jhre Wehr vnd Waaffen / so wol die jenigen / so sie verschienen Herbst versteckt / verschlagen vnd hinderhalten / alß auch seithero auß dem Prettigäw gebracht / J. Gnaden nach Chur vberlieffern sollen. Sich auch hinfüro weder mit worten / wercken oder that / sich wider das hochlöbliche Hauß Oesterreich / alß jre rechte Erbschafft vermessen / oder aufflehnen thun. Vnd diese nachbenanten Geisel vnd Bürgen Jh. Gn. stellen. Namlichen. Fendrich Baschli Schmid. Schreiber Johann Michael. Peter Jegen. Hanß Held. Statthalter Hans Metger. Huldrich Loretz. Wann nun diesem allem satten vollzug geschicht / so sind Jh. Gn. erklärt / weiln das Werck zu weit kommen / vnd ohne J. Durchl. gnedigstes vorwissen vnd resolution / volliger Perdon / nicht erzeigt werden kan / die Nothturfft mit jhrer seyts wolgerühmbten / vnd gnedigen Befürderung / gebührenden Orten anzulangen. Actum vt supra. Vnd solches alles solle von heut dato vber 3. Tag / vnd von verfliessung derselbigen / zu Werck gestellt werden. Hierauff solle jhnen auch darauff biß zu Jhr. Gnaden volgenden resolution / nichts feindliches zugefügt werden. Zugleich wann jhnen jhr Perdon nicht folgte / jhre Geyseln jhnen doch wider sicher zugestellt werden / follen / sc. Auß befelch Jhr. Gnaden Herrn Obersten Abraham Freysisen Secretarius. Vber diese mehr dann schlechte / vnd gantz gefährliche Resolution / sind die arme Leuth noch hefftiger erschrocken / haben aber nichts desto weniger / damit doch jhr arm Leben / Weib vnd Kinder erhalten werde / deß Obersten Befelch gehorsamlich nachkommen wöllen / aber es sind jhnen eben zu rechter Zeit in die 200. Prettigäwer zu hülff kommen / die Geisel auffgefangen / vnd das gantze Thal wider ferrnern Eynfall deß Feindts behütet / worauff sie die Schanficker auch hernach ein anzahl Volck an der Steig / vnd Molinära erhalten. Den 8. May / haben die Prettigäwer den Landtsknechten 22. Pferd / so vnder der Steyg in der Weyd gangen / abgetrieben / vnd darüber die Schantz dermassen mit Casamaten / Pasteyen / Blockhäusern vnd Lauffgräben zugerichtet / daß sie für einer grossen Macht bestehen konte. (Scharmützel bey Meyenfeld.) Den 10. May am Morgen früh / haben etliche Bürger von Meyenfeld / so wol auß der Vorstatt alß der Statt selbsten / so sich zu den Prettigäwern geschlagen / vnd Leib vnd Leben bey jhnen auffzusetzen sich anerbotten / dem Feind etliche Pferd genommen / vnnd alß jhnen jhr erster Anschlag gerahten / denselben Tag mit einem sonderbahren Kriegslist noch andere / vnd hiemit in die 30. Pferd erbeutet / vnd ist dieses Stratagema derogestalt verrichtet worden. Sie die Meyenfelder schickten jhren 20. Mann vnder die Statt / welche die Hüter der Pferden am Morgen früh vnvermerckt hindergangen / vnnd alß sie den Vortheil ersehen / dieselben mit außgezuckten Wehren vberfallen: diese Hüter eylten der Statt zu / rufften vmb hülff vnd eylenden beystand. Vnderdessen haben sie die Burger einen Vortheil hinder einen Mawren ersehen / daselbsten deß Feindes erwartet / vnd alß derselbig den Pferden nachgeeylet / hat man den Feind nacher Fläsch getrieben / jhne mit vnabläßlichem schiessen dermassen verfolget / daß sie den vmbschwanck genommen / vnd widerumb in die Statt geflohen. Darüber so bald widerumb ein Außfall beschehen / vnderdessen auß den Thürnen der Statt auff die Prettigäwer gantz hefftig geschossen worden / die Lands [795] knecht auch dermassen mit jmmerwehrendem schiessen gehagelt / daß die Prettigäwer gezwungen worden vom schliessen abzulassen / vnd zu den Prügeln zu greiffen / vnd hierauff dermassen mit Prügeln jhnen gelausset / daß sie bald zurück gewichen / vnd in die 23. der jhren im stich gelassen / hierübser sie widerumb 3. Häusser vnd ein Keller auff ein newes in Brand gesteckt / davon auch Vicarij Vespasiani von Salis Lusthauß / genand Salineck vor Meyenfeld / angangen. Ist aber so bald widerumb gelöscht / vnd von den Prettigäwer eingenommen worden. Auß welchem / weiln es der Statt gar wol gelegen man hernach dem Feind grossen schaden mit schiessen zugefüget / also daß sie alle Fenster vnd Löcher der Ort / vermachen müssen. In diesen Tagen hat Obrister Baldiron vnderstanden sich deß Passes durch Haldenstein / Vndervatz vnd Davidsbrug zu bemechtigen / hat deßwegen etliche Flötz vnnd Schiff zurüsten lassen / vermeinend sein Volck bey Haldenstein / vber Rhein zusetzen / aber Hauptmann Steffan Tiß / Hauptmann Schüß vnd Stoffel Mündli / haben jhn mit verlust 16. Mann / abgetrieben / vnnd den Lust jhnen ferrner etwas zu tentiren / gantz vnd gar benommen. (Balderon bemühet sich Meyenfeld zuentsetzen / aber vergeblich.) Den 10. May ist der Obrist Baldiron mlt seiner gantzen Armee / Reuterey vnd Fuß volck nach Zizers / da die Prettigäwer ein veste Schantz / allen Einbruch zuverwehren / auffgebawen haben / auff Molinara zu marchiert / darauff so bald ein Trommeter an die Prettigäwer abgefertiget / mit diesem begehren / weil er von Jhr. Hochfürstl. Durchl. in das Elsaß hinunder beruffen worden / vnd deßwegen allbereit mit allem seinem Volck auffgebrochen / alß begehr er / daß jhme der Paß durch die Schantz / vnd die Herrschafft auff Feldkirch zu / vergunt werde. Wiewol nun die Prettigäwer den Betrug leichtlich vermercken können / haben sie doch Jhr. Hochsürstl. Durchl. zu vnderthänigen Ehren jhme den Paß mit diesen Conditionen vergönnen wöllen / wann er Truppenweiß / alle Tag mit 200. wölle durchziehen / vnnd für den Schaden / so gemeinen Bundleuthen von seinen Soldaten widerfahren möchte / gnugsame caution leysten. Darüber der Baldiron dermassen ergrimmet / daß er so bald die Handrohr abschiessen / vnd die grossen Stück plantieren lassen / vnd vom 10. biß auff den 16. diß Monats / mit vnabläßlichem schiessen Tag vnd Nacht / die Gerichtsleuth angegriffen / wie dann sie auch im gegentheil nicht gefeyret. Weil aber die Gerichtsleuth kein grosse Stück gehabt / vnd deßwegen nicht gar viel außrichten können / haben sie 400. Muß quetirer auff den Berg Seyß / den Feind zuvberhöhen / vnnd dem selbigen von oben herab anzugreiffen / abgeordnet / welche auch dem Feind einen starcken Widerstand gethan. die von Igis seind auch auß der Schantz hinauß gefallen / haben aber weil jhrer zu wenig gewesen / mit verlust 5. Personen / sich widerumb reteriren müssen. Ein Prettigäwer hat sich allein vnter 4. Reutter gewagt / den einen mit dem Prügel todt geschlagen / die andern 3. geflüchtiget / vnd ist er widerumb frisch vnd gesund in die Schantz kommen / die vbrigen thaten auch jhr best / vnnd hatten der Spanier / wie auch Landsknechten denselbigen Tag 145. erlegt. Hierauff der Baldiron sich reterirt in den holen Weg ob Molinara / vnnd ließ ein grosse Schantz auffwerffen / auß forcht / die Prettigäwer möchten weiter fortrücken / vnd sich der besten Gelegenheit bemächtigen / die Prettigäwer feyrten auch nicht / dann weil man ohn vnderlaß auß grossen Stücken auff sie gedonnert / haben sie in wenig Tagen ein vngläubliche Schantz vom Rhein biß an den Berg / auch auffgeworffen. Wie nun der Feind gesehen / daß er mit den grossen Stücken jnen kein schaden mehr thun kön̅en / hat er das alte Schloß Ruch Aspermont ob Molinara erstigen / erobert / vnd darauß in der Prettigäwern Schanß nicht geringen schaden gethan. Es haben aber die Prettigäwer den Berg auch erstiegen / Ruch Aspermontvberhöcht / vnd dermassen mit Steinen hinein geworffen / auch starck geschossen / daß keiner der Feinden sich dörffen mehr sehen lassen / sc. (Tyranney der Spanischen an den Brettigäwern verübt.) Den 11. May ist der Feind mit 5. Fähnlein Landsknechten in der Still auffgebrochen / vnnd hat am Flescherberg im hindern Theil die Wacht vberfallen / in die 10. Personen erlegt / vnnd das mehr dann Türckisch vnd Barbarisch gewesen / einen lebendig geschunden / hernach die rechte Hand abgehawen / den Leib auffgerissen / vnd die Hand darein gestossen. Wie sie nun die Wacht hinweg geschlagen / erstiegen sie den Berg Grestig / baweten daselbst ein Schantz / auch für die Soldaten vnderschiedliche Wohnungen / welche sie mit Laub vn̅ Graßbüschen vor dem Regen gesichert / steckten jhre Fahnen auff die Schantz / trieben allen Mutwillen mit singen vnnd jauchtzen / auch zuruffen allerley Schmäh-vnd Vnchristlichen worten. Die Meyenfelder / alß sie vermeint jetzunder ein Entsatzung bekommen haben / liessen sich auch mercken / in deme sie gleich auch wie die in der Schantz / Fewerkugeln vnd Ragetlein geschossen Frewdenfewer angezündet / vnd die gantze Nacht mit jauchtzen vnd frolocken zugebracht. Es wolt in diesem Spiel Fürst Michael Abbt zu Pfeffers / auch nit der letste seyn / dann er auch in seinem Closter Frewdenfewer lassen anzünden vnd Fewerkugeln schiessen / zur anzeigung / daß jhme die Ankunfft / vnd Sieg der Oesterreichischen / hergegen seiner Benachbarten / von denen er bißhero alles liebs vnnd guts empfangen / vndergang vnd subjection gar wol gefalle. Der Feinden Hauptmann vnnd Führer ist gewesen / Jörg Bernhard Eyerly / welcher sonst sein Fahnen / auch in der Statt Meyenfeld gehabt. Den 12. May war Jubilate / sind die Feind auch mit jubiliren / mit 600. Mann den Lüdißgang vber den Berg / vnnd durch den Wald In Annan genannt / gezogen / vnd haben / wie zuvor / den 25. April / jhre Mitgesellen gethan / doch etwas weiter am Berg auff dem Port bey dem newen Weingarten / ein Schlachtordnung gemacht. Wie die Fischer solches ersehen / schickten sie ey [796] lends auff die Steyg / da die Davoser vnd Prettigäwer nach Salineg / da die entwichene Meyenfelder / vnd etliche Eydgenossen: vnnd dann nach Rofels / da der General von Salis gelegen / vnd begehrten jhrer hülff. Der General ward eylends auff / vnd kamen die andere mit etlichen Män̅ern (Spanische bekommen Prügelsuppen.) auch zu hülff / also daß jhrer in die 250. in allem worden. Die fielen zuvorhero auff jre Knie / rufften Gott an vm̅ den Sieg / darauff sie den Feind / der sich auß seinem grossen Vortheil / hefftig gewehret / von vnden vnd oben herab / dann etliche die höhe deß Bergs erstiegen / dapffer angegriffen / vnd mit schiessen vnd hinvnderlassen grosser Stein / sie endlich in die Flucht getrieben / vnd darauff sie dergestalt verfolget / daß mancher dapfferer Soldat / der sonst durch Teuffelskunst gefrohren gewesen / mit grünen Prügeln entfröret vnnd gar entschläfft worden. Hauptmann Everli der sie geführet / hat einen von Meynenfeld / mit darreichung seines Wehrs / Dolgen vnd Pistolen / vmb befristung seines Lebens / gantz eyferig gebetten / were auch jhme verschonet worden / wo nicht andere herbey kommen / jhne mit Prügeln zu Boden geschlagen / vnd von jhm wissen wöllen / wie viel der Landtsknechten / so wol im Wald alß auff dem Fleschnerberg sich versteckt / vnd er geantwortet / es seyen jhrer in allem 1200. Mann / haben sie jhn mit einem Prügel zu todt geschlagen. Antoni Spar von kleinem Mels / der dem Feind Steg vnd Weg gezeiget / die Gerichtsleuth verrahten / ist auch mit einem Prügel zu tod geschlagen worden. Die auff dem Flescherberg / alß sie von oben herab / wie es jhren Brüdern ergangen / gesehen / haben sie die Flucht genommen / vnd sind auff diesen Tag / in die 230. ohne die so die Wehr von sich geworffen ???n R???en gesprungen vnd ersoffen / erschlagen worden. Es ist allhier auch wohl zu mercken / daß die Landtsknecht in dem Wald vnd an der Straß / die Bäum halb abgesäget / vermeinende / im fall die Flucht geschehen solte / dieselbige zufellen / vnd hiemit den Gerichtsleuthen die Nachfolg zu benehmen / daß sie eben jhnen selber ein Gruben gegraben vnd darein gefallen / dan̅ in der Flucht ein Eichbaum vmbgefallen / 3. Landtsknecht ergriffen / den einen so bald todt geschlagen / vnnd nachdem die 2. andern herfür gezogen vnd examiniert / sind sie auch mit Prügeln erschlagen worden. Vnder wehrendem Streitt hat die Sonn einen Circkel / gleich einem Regenbogen mit jhren Straalen von sich geworffen / gleich alß wann noch ein Sonn neben der andern / am Himmel stünde / dardurch das Volck noch mehr zur dapfferkeit angetrieben worden. Von den Brettigäwern ist kein eintziger Mann auff dem Platz geblieben / aber in die 13. sind verwundet worden. Eben zu dieser Zeit hat man auch die vom Closter / Castell vnd Schiers / so die Steyg verwahrt / angegriffen / der das Volck führete / vnnd die Schantz anlauffen wolte / ist gewesen ein hochmütiger Leutenant. Derselbig nach dem er viel Wesens vor der Schantz getrieben / hat sich ein Prettigäwer hinab / vnd auß der Schantz hinder ein Stock begeben / vnd den Leutenant erschossen. Darüber das Volck in meynung die Schantz zu vberhöhen / den Berg angeloffen / sind aber von den Brettigäwern / so den Berg hinauff / ein Gruben an der andern gegraben / viel Stein darein getragen / vn̅ in jegliche 2. Muß quetierer versteckt / dermassen empfangen worden / daß sie die Flucht genommen / vnd in die 107. im stich gelassen / welche so bald von denen in der Schantz / außgezogen vnd vergraben worden. In diesen Tagen vnd Nachten / wie oben vermeldet worden / hat Baldiron auch nit geschlaffen / sondern neben starckem schiessen / vnderstanden die Meyenfelder zuentsetzen / weil aber die Päß wol verwahrt / vnnd er an allen Orten starcken Widerstand funden / hat er sich endlich widerumb nach Chur reteriren müssen: Aber stracks den folgenden Tag darauff / zu Mollinara sein eusserste Machterzeigen wöllen / es ist jhme aber sein Anschlag in Brunnen gefallen / dann den 16. May in die 900. Man̅ vom Closter Castels vnd Schiers (nach dem die Steyg vnnd Meyenfeld mit Davoseren vnd Herrschafftleuthen / wol besetzt worden) auffgebrochen / vnnd vber Falzina dem Berg Seyß ob Trimmis / zuzogen / in meynung das Spanische Läge in Molli???a / zuvberhöhen. Vnd so wohl auß der Schantz alß von oben herab / anzugreiffen. Der Feind / alß er sie vber den Berg starck marchiren sehen / hat er angefangen die Flucht zu nehmen: er ist aber dermassen verfolgt worden / daß er in die 100. Mann verlohren / auch 2. grosse Stück / viel Doppelhacken / Schauffeln / Hawen / in die 400. stück Vieh im stich lassen müssen / welches jhnen hernach wol zu statten kam / sonderlich die Stück / welche zwölff pfund Stein führeten / damit sie den Meyenfeldern hefftig zusetzten: vnd sind die Prettigäwer / nach dem sie den Feind biß an die Pforten nach Chur verfolget / widerumb ohn einigen verlust / in jhrer Schantz ankommen. Den 17. May / ist ein frembder Hauptmann mit etlichem Volck den Prettigäwern zu hülff / im Läger vor Meyenfeld ankommen. Alß solches die Belägerte vernommen / hat ervermeint dieselbige Nacht / Jenins in Brand zu stecken / vermeinende die newen Soldaten werden nicht wissen / ob Freund oder Feind vorhanden. Aber alß etliche an die Schiltwacht kommen / vnnd gleich wer vnd was sie seyen / gefragt worden / hat einer geantwortet: gut Freund / der Teuffel. Darüber der Schiltwächter loß geschossen / sich dapffer gewehret / vnnd alß man jhm eylends zu hülff kommen / ist der Feind in die Flucht getrieben / in die 18. verwundet / ein fürnehmer Leutenant vnnd 3. Soldaten erschossen worden. Den 19. May / haben die Prettigäwer / die eroberte Stück in der Schantz Molinara / so zwölffpfündige Stein führten / zum dritten mahl in die Statt Meyenfeld abgehen lassen / darüber sie dermassen erschrocken / daß sie begehrt zu parlamentiren / vnd mit Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnderwehren / abzuziehen. Dazumahl hat auch Graff Caspar von Embs / durch den Landtvogt [797] Broßwalder gleiches bitten lassen. Wiewol nun allerhand Bedenckens eingefallen / daß man den Soldaten weder willfahren können noch sollen / hat doch endlich deß Graffen / alß der jederzeit der zehen Gerichten günstiger Herr vnd lieber Nachbawr gewesen / Intercession: daß der Feind allenthalben herbey geruckt / so viel vermöcht / daß man dem Feind erlaubt mit fliegendem Fahnen / Sack vnd Pack / Ober-vnd Vnderwehren / was jhr eygen / so ferrn den Bürgern / Manns vnd Weibspersonen in der Statt / am Leben vnd an Ehren kein Leid zugefügt worden / abzuziehen / wie dann auch das / was sie erbeutet in der Statt gelassen würde: sind also diese Artickel eingangen / vnd beyderseits durch Geisel bestetigt worden. Vnd ist die Besatzung den 23. May / in die 850. starck / mit 157. Huren (oder Eheweiber) nach dem sie versprochen wider gemeine drey Pünd nicht mehr zu dienen / vber die Steyg vnd auß dem Land gezogen. Die Prettigäwer / nach dem sie in die Statt kommen / haben zuvorderst in der Kirchen Gott vmb die Victorj gedancket. (Meyenfeld mit Accord den Prettigäwern vbergeben.) Den 17. May nach eroberung Meyenfeld / alß man berichtet / daß vnder dem Graffen Cerbellone 600. Spanier den festen vnd engen Paß Tieffencasten genannt / eingenommen vnd befestiget / ist Obrister Hans Peter Guler vber Davoß / Hauptmann Steffan Tyß mit seinem Volck / durch Tomleska durch einen Berg auff Tieffencasten zugezogen / vnd denselbigen Paß belägert / auch so bald den Spaniern mit einem Salveschuß jhr Ankunfft zu wissen gemacht / darüber sie / alß die vermeint / die Bundtsleuth mit der gantzen Armee vorhanden seyn / mit Sack vnnd Pack begehrt abzuziehen / welches so bald jhnen vergönnt / auch sie darauff an die Frontieren der Graffschafft Cleven begleitet worden. (Tieffen Castell von Prettigäwern eyngenommen.) Den 28. May sind etliche Spanier zu Chur auffgebrochen / vnd auff Malix in Churwalden / in hoffnung ein grosse Beuth zubekommen / gezogen / sie sind aber dermassen empfangen worden / daß sie mit verlust 11. Personen zurück weichen müssen. Nachdem sie aber vnder Malix zum Creutz vnd Städeli genambt / etliche Häuser vnd Ställ in Brand gesteckt / vnnd sich widerumb erholet / haben sie auff ein newes die Prettigäwer angegriffen / vnd deren in die fünff darunder der Landschreiber Vlrich Bul gewesen / erschlagen. Denselben Tag hat man zu Jenins 3. lassen erschiessen / welche auß befelch deß Obristen Baldirons / Trimmis in Brand stecken sollen / aber vor der That ergriffen worden. (Chur von den Brettigäwern belägert vnd erobert.) Nach eroberung dieses vesten Passes / ist Obrister Hans Peter Guler mit seinem Fahnen / wie auch mit jhme die von Alvenew / Porpon / Churwalden vnd Malix / vnd hiemit in die 6. Fahnen / auff Chur zugezogen / vnnd haben in der Nacht den Mittenberg ob Chur zur lincken Hand gegen S. Luci vnnd deß Bischoffs Hoff / in solcher Eyl vnd Stille / eingenommen / daß solches die Spanier in der Statt allererst am Morgen vmb 7. Vhr gewahr worden / darüber sie dergestalt erschrocken / daß sie nicht gewust / wo sie wehren sollen. Es ist auch den 30. May der General von Salis / nach dem er die Steyg vnd andere Plätz der Orten wol versehen / mit einem weissen Fahnen / beneben den Schirseren / wie auch den Herrschafft Leuthen der Statt Chur zugezogen / vnnd dieselbig gegen Masans belägert / wie sie dan̅ auch bey dem Teych neben dem Hoff vnd beym vndern Thor / sich starck verschantzet / sonderlich aber bey S. Anthoni gegen Malix. Summa sie sind nahe zur Stattkommen / daß sie mit Muß quetten gar wol einander erreichen mögen. Vnd hat sich dazumahl ein sonderlich Miracul erzeigt: In deme alß man lang getrachtet / wie man jhnen den Mühlbach abschneiden / vnd man jnen gleich wie zu Meyenfeld das Mahlen benehmen könne / da etliche solches für vnmüglich hielten / andere achtend viel Zeit / Mühe vnd Arbeit / auch Volck erfordern werde / ist in allem disputiren ein Ruffi vom Berg hinab gefallen / vn̅ hat den Mühlbach ohn einiges Menschen zuthun / den Churern abgeschnitten. Es haben auch die vor der Statt jnen bey nahe alle Brunnen / einen allein außgenommen / abgegraben. Vnd nachdem etliche Spanier von den Pündnern in der Statt erschossen / auch ein klein Feldstücklein in das Rathhauß abgangen / da haben sie begehrt zu parlamentiren / vnnd darauff hinauß in das Läger abgeordnet / Hauptmann Andream von Salis / Zunfftmeisteren Erhart Meggiern vnnd ein Burger / mit begehren / man wölle ein Anstand machen / vnnd der Statt weiters nicht zurucken. Gleiches hat selbiger stund Johann Paul deß Frantzösischen Ambassadors Dolmetsch vnd Secretari / im nahmen seines Principalen auch gar ernstlich begehrt / es ist aber jhnen geantwortet worden / wann das frembde Kriegsvolck auß dem Land zöge / so wölle man alsdann thun was möglich / weiln man mehr als zu offt betrogen worden. Als aber die Statt allenthalben vberhöcht / vnd die Bürgerschafft gesehen / daß jhre Mitverpündeten gelegenheit genug gehabt / die Statt / vnd mit derselben auch die gantze Bürgerschaff / außzureuten vnd zuverbrennen / da haben sie widerumb begehret zu parlamentiren. Vnd nach dem man auff beyden Seithen allerley Conditionen vorgeschlagen / hat man sich nit vergleichen können / dann der gemeine Mann einmahlen den Balderon haben / vnd jhne wie er mit seinem Tyrannischen Wesen wol verdienet / mit Prüglen todt schlagen wöllen. Es haben aber die Hauptleut vnd Soldaten in Chur sich dessen zum allerhöchsten beschwert / mit gethaner runder Erklärung / daß sie eher all jhr Leben dahinden lassen / dann jhren Obristen / welchs sie gegen Jhr Hochfürstl. Durchl. nicht verantworten köndten / vber geben. Der gemeine Mann / als deme die grosse vnbilliche Trangsalen noch in frischer Gedächtnuß waren / wolten einmahl bey diesem Artickel verbleiben. Darauff haben endlichen der Bischoff vnnd Thumb Capitel / wie auch ein Rath vnd Bürgerschafft / auff bitt deß Obristen Balderons / diß Temperament erfunden / so man dem Balderon sein Leben friste / so wölle man ver [798] schaffen / daß die Praedicanten der à Porta, Alexius / Blasius Alexander / so zu Insprug in verhafftung / widerumb auff freyen Fuß gestellt werden / vnnd wölle er Bischoff vnd Capitel für jhre erlösung Bürg vnd sponsor seyn. Hierauff der General von Salis / vnd Oberster Hans Peter Guler / die Sach dahin gebracht / daß der gemeine Soldat vnd Landmann / wiewol ziemblich vnwillig vnd vngern diesen Artickel gebillichet vnd eingangen. Der vbrigen Conditionen halber / weil sie in der Statt schon allbereit in die 3. Tag kein Brot mehr gehabt / ist man leichtlich einig worden / vnd sind darauff den 6. Junij folgende verglichen vnd geschlossen worden: 1. Sie sollen den 7. Junij am Morgen früh durch Tieffencasten auff Cleven zu / mit freyem sicherm Geleit / Sack vnd Pack / mit jhren Fahnen vnd Oberwehren / abziehen. 2. Weil man den Obersten Baldiron auch abziehen lasse / sollen die Pündnerische gefangene zu Insprug / Johannes von Porta / Caspar Alexius / Blasius Alexander / vnd Hauptman Ruinella vnverzüglich auff freyen Fuß gestellt / vnnd dessen von dem Bischoff vnd Thumb Capitel genugsame Versicherung gethan werden. Dagegen verspricht man dem gemelten Bischoff vnnd Capitel Schutz vnnd Schirm / so wol für jhre Personen / alß zu allem dem / darzu sie gut Fug vnd Recht haben / sampt freyem sicherem Fried vnd Gleid / im Land vnd auff dem Hoff / ohne hindernuß zu bleiben. 3. Damit im Abziehen weder sie die Bundtleuth jhnen den Soldaten / oder aber die Soldaten jhnen den Bundleuthen kein Vngemach zufügen / soll man auff beyden seithen sechs Geysel geben. 4. Vor jhrem Abzug sollen sie alles bezahlen was sie schuldig sind / hergegen soll man jhnen im Durchzug / Nahrung vmb Geld verschaffen. 5. Die Bundtleuth sollen die 2. Oesterreichische Gefangene auch ledig lassen. Alß man nun jetzt abziehen sollen / ist in allem Abzug ein grosse Vnordnung zwischen den Balderonischen / Welschen vnd Teutschen Soldaten entstanden. Dann die Teutschen dem Obristen Balderon / nach dem Engadin vnd Cleven / keines wegs nachfolgen wöllen. Wie er sie aber mit Welschen Reutterey vnd Fußvolck auß Hispanien mit gewalt nach Cläfen hat zwingen wöllen / haben sie sich einhellig widersetzt / vnnd auff die Welschen geschossen / auch endlich die Sach behauptet haben / alß deren bey 750. außerlesene Soldaten von Saltzburg gewesen / denen der sicher Abzug mit jhren Fahnen vnd Oberwehren / Sack vnd Pack / laut der Articulation / nit allein vergunt vnnd gehalten / sondern sie vber S. Luci Steig hinauß gegen Guttenberg vnd Feldkirch / sind begleitet worden / nach dem sie den Eyd vor Masans / daß sie nimmermehr einige Wehr vnd Waaffen / weder wider gemeine drey Bünd noch wider die 4. Evangelische Stätt / Zürich / Bern / Basel vnd Schafhausen / auch das Ort vn̅ Land Glarus / tragen wolten / geschworen / darzu der Hauptmann Keyser gantz willig gewesen. Also sind mit dem Obristen Baldiron nit mehr dann 100. Teutsche / so vnder Rodolf Capellen / welcher an statt deß erschossenen Hauptmans Treuwers / erwehlt worden / abgezogen / welche mit den Itai liänern / deren 200. zu Roß / vnd 1200. zu Fuß / gezehlt worden / darvon kommen. Das Gleit ist jhnen allen gehalten worden. In wehrendem Abzug ist Vlj Schneyder von Ems / weiln er ein Bundmann vnd wider sein Vatterland gedienet / vom Pferd herunder gerissen vnd erschlagen worden. Rodolff Capell von Stella ward auch gefangen / vnnd hernacher den 9. Junij auß Befelch deß Kriegsrahts / auff dem freyen Feld erschossen. Ist also mit Forcht vn̅ Zittern der grosse Wüterich vnd Tyrann zu Chur / abgezogen / vnd hat noch darzu vmb die ertheilte Gnad / höchlich dancken müssen. Da sich dann wol zuverwundern / daß so viel Volcks in Chur gelegen / vnd nicht ein einiger Außfall von jhnen geschehen / sondern auß lauter Forcht vn̅ Zagheit / sich gleich ergeben. Am Pfingstmontag / war der 10. Tag Junij / ist der General von Salis mit 5. Fahnen in den obern Bund gezogen. Der schickte so bald an die Gemeinden / vnnd liesse sie ermahnen / die abgezwungene Meyländische Capitulation zu cassiren vnd abzuschweren / vnd widerum̅ in den alten (Bündner sagen der Meyländischen Capitulation ab / vnd vereinigen sich wider.) vnd ewigen Bund sich zubegeben. Darauff alle Gemeinden (Disentis vnd Lognitz außgenom̅en) weiln sie deß Spanischen Jochs müd vnd vberdrüssig / sich accommodirt / auch wegen jhres begangnen Fehlers / vmb Gnad vnd Verzeihung gebetten / sc. Welches jhr Anerbieten / man gern auff-vnd angenom̅en / hergegen aber ab der Halßstarrigkeit der 2. widerspennigen Orten / sich zum höchsten verwundert / deßwegen sich entschlossen / in puncto mit allem Volck auffzubrechen / vn̅ sie mit Gewalt / weiln je die Güte nichts verfangen wöllen / zu dem Gehorsamb zu bringen. Wie sie nun den Auffbruch vernom̅en / haben sie nit allein das frembde Kriegsvolck abgeschafft / sondern auch vmb gnad vn̅ verzeihung gebetten / sich auch anerbotten / die getroffene Capitulation auffzusagen / vnd bey gemeinen drey Bündten ewiglich zu halten / sc. Die Gnad ist jhnen widerfahren / sind auch widerumb in Bund auff vnd angenommen worden / doch mit diesem Anhang / daß sie auß jhren Mitteln 6. Geisel zur assecuration / vnd dann 9000. Cronen / die so bald an bahrem Geld sollen gelieffert werden / zur Straff begangener vngehorsame geben / vnd trewe gehorsame Bundleuth seyn vnd bleiben sollen. Welches von jnen würcklich erstattet / das Geld auch vber den gewöhnlichen Sold / vnder die Soldaten / sie desto lustiger zumachen / außgetheilet worden. Damahln ist auch ein newer Landtrichter im obern Bund / mit Nahmen Landtamptmann Jacob Joder / sampt 4. Hauptleuthen erwehlt worden. Wie nun der Ober Bundt widerumb zu den zehen Gerichten Bund getretten / hat man auch an den Gottshauß Bund geschrieben / gleiche Anforderung deß Bundtswegen gethan vnd begehrt / so ferrn sie auch die eingegangene Capitu [799] lationes absagen / vnd widerumb zu der hochbetewerten ewigen Bereinigung sich zu erklären / in willens / sollen sie durch der Gemeinden vollmächtigen Gesandten den 17. Jun. zu Chur erscheinen / vn̅ beneben der Bundsernewerung helffen rahten vnd verrichten / was da dem gemeinë Valterland möge ersprießlich seyn. Ist also den 17. Tag der grosse Beytag gehalten / vnnd daselbsten folgende Puncten steif vn̅ fest zu halten / geschlossen wordë. 1. Soll ein allgemeiner Perdon / allen den Banditen / vnd corrumpirten Landtkindern / die sich am Vatterland vergriffen / wie dann auch allen denen / so der Spanischen / Oesterreichischen oder Venetianischen Faction gewesen / ertheilt werden / derogestalt daß jnen jhr Vatterland widerumb eröffnet / auch ohne Entgeltnuß im Land zu wohnen / soll vergunt seyn. Jedoch daß sie sich aller Factionen müssigen / vnd dann fürthin dem gemeinen Vatterland trew / vnd gewertig seyn / sonsten im widrigen Fall / jhnen altes vnd newes würde zusammen gerechnet werden / sc. 2. Sollen die getroffne Capitulationes auffgehebt / der Bundbrieff auff ein newes beschworen / vnd steiff vnd steht gehalten werden. 3. Auß jedem Bund soll man 1200. Mann / zu beschirmung deß Vatterlands auffmahnen / vnd soll Rudolff Salicus von Salis Freyherr / vder das gantze Kriegsheer Generalobrister seyn. 4. Auß Befelch vnd Anordnung deß Generalen / sollen alle Päß wol verwahrt werden / sc. Darüber von den anwesenden Rahtsbotten zu Chur / vnnd hernach den 23. Junij auff allen Gemeinden / der Bundbrieff auff ein newes geschworen / vnd die Conditionen vnd Articul / so zu Chur beschlossen / angenommen worden. (Banditen klagen die Bündner fälschlich an.) Wiewol nun gemeine drey Bünd / nach vieler verständiger Leuten erachten / gar zu viel gethan / in deme sie Landtverrähteren / Robellen vnd Mörderen / die das Vatterland helffen verrahtë / Steg vnnd Weg dem Feind in das Landt gezeiget / das vnerhörte Mord im Veltlyn angestifftet / Gnad ertheilt / vnd das Vatterlandt eröffnet / so haben doch diese böse Leuth / sich solcher grossen vnverhofften Gnad nicht settigen / sondern noch mehr wider das gemeine Vatterlandt mit offentlichen schändlichen Lügen / allerhand Vnthaten für zunehmen / sich gelusten lassen / in deme sie auff gemeiner Tagsatzung zu Baden / vnerfindlich fürgeben / daß diese newe der Pündten Verein / nur allein zu außrottung der Röm. Catholischen Religion / gemeint seye / wie dann allbereit viel Gemeinden derselben Religionsexercitj beraubet / die Priester vbel tractiert vnd verjagt / wie auch nach ertheiltem Perdon / ein Kirch / welche sie die Banditen nit nennen könten / beraubet worden. Es hat aber Chavallier March / so Röm. Catholischer Religion / vnd deß obern grawen Bundts Abgesandter gewesen / diese Lügenmäuler offentlich gestrafft / vnnd beneben der andern zween Pündten Gesandten gemeine Eydgenossen / dienst- vnnd freundlichen gebetten / sie wolten doch auß jhren Mitteln auff deß fehlbaren Vnkosten / etliche abordnen / von Gemeind zu Gemeind reithen / vnnd sich erkundigen / wie vnnd was den Römisch-Catholischen zugefügt worden / werde man die grosse Vnwarheit der vbel Affectionierten / wol vernehmen / sc. Darbey es dazumahl verblieben. (Bündner fallen ins Engadin.) Den 27. Junij ist der General von Salis / bey S. Anthoni / wie dann auch die Castellser vnd die zum Closter / mit jhme Landtvolck durch ein ander Thal / vnd dann die Schierfer vber die Furchen in das Montafuner Thal / gefallen / allda in mitten deß Thals / erstlich ein Kirchlein mit sam̅t einem Dorff angetroffen / darauß das Volck alles geflohen / vnd alß man fortgeruckt / ist man zu einer Schantz kommen darinn etliche Soldaten von Landleuthen gelegen / vnd wiewol sie auff die Bundtleuth geschossen / sind sie doch darauß vnd in die Flucht getrieben worden / darauff man geruckt biß nach S. Gallen Kirchen / da anfangs wegen eines starcken rinnenden Wassers / darüber ein Bruck vnd ein Steg / sich etwas Volck sehen lassen / die Brücken angezündt vnd gegen den Bündnern geschossen: Sie sind aber fortgeruckt / vnd vber den Steg so auch im Fewer gewesen / getrungen / vnnd den Feind in die Flucht getrieben / also daß auch in dem Flecken kein einiger Mensch mehr gesehen worden. Inmittels hat ein Oesterreichischer Verwalter mit Nahmen Kurtz / ein Befelchshaber von Blodutz / zu dem Kriegsrath abgeordnet / von dem selbigen zuvernehmen / auß was vrsachen sie in Jh. Hoch fürstl. Durchl. Ertzhertzog Leopoldi Land gefallen / man begehrte auff ernennung einer gewissen Mahlstatt / deßhalb zu tractieren. Darauff jhme vom General zur Antwort erfolgt / daß dieser Einfall deßwegen beschehen / weil eben auß diesem Thal / zum Closter im Prettigäw vnnd andern Orten / jhnen ein vnwiderbringlicher Schaden mit Brennen vnd Rauben / vergangenes Jahr widerfahren / so werde noch auff den heutigen Tag gemeinen drey Bünden / wider alle Recht vnnd Billichkeit das vnder Engadin / Münsterthal vnd andere Ort / vorbehalten: Deß wegen man disseits gesinnet / so lang in Jh. Hochf. Durchl. Landen mit Gottes hülff / sich zuerholen / biß sie zu dem Jhrigen / sampt allem erlittenen Kosten vnd Schaden / widerumb möchten gelangen. Daß aber er Kurtz einigen Befelch zu tractieren habe / werde man dann erst glauben / auch mit jhm abhandeln / wann er sein Credentz vnd Instruction auff weisen werde. Darüber alß auch deß Landts Befelchsleuth beschrieben vnd jhnen sicher Geleyt ertheilt worden / ist man mit der / gantzen Armee in das freye Feld gezogen / vnd dahin accordirt / was man allbereit geraubet / solle den Soldaten verbleiben / vn̅ vber das für die Brandtschatzung noch 4000. Cronen bar Gelt erlegen / vnd schweren nimmermehr wider die Bündt zu kriegen / sondern sie Freund- vnd Nachbarlich warnen vnd avisiren / so andere durch jhr Thal / solches vnderstehen wolten / welches sie eyngangen. Der Raub so sie hinweg geführt / hat sich auff ein grosses verlauffen / dann sie vber 600. haupt Vieh hinweg getrieben / ein groß Gut an Haußrath / Kleydern / Käß / Schmaltz / Fleisch vnd dergleichen / bekommen.
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Vnd weil im vndern Engadin noch 21. Fähnlein Landtsknecht gelegen / ist man rähtig worden dahin zuziehen / vnnd vber die Fluelen den Feind anzugreiffen / darauff man den Castelser Fahnen / das Davoser Landtvolck vnd in die 70. Schanficker / vnder Hauptmann Helren vnnd Hauptmann Flurj Buolen / hinüber geschickt / dal sie gleich in gantze Nacht mit dem Feind scharmutziert / viel niedergehawen vnd verwundt / also daß der Feind sich hindersich zurück / ein wenig reteriren müssen. Vnd alß man den Engadinern zugesprochen / daß sie / wo der Feind anzugreiffen / Steg vnnd Weg zeigen wolten / sind sie vom Feind hindergangen / die Engadiner geschlagrn / ist auch sonsten ein Fendrich mit seinem Fahnen geblieben. Es haben gleich darauff die Pündner den Feind auff eines verfolget / vber das Wasser den Yn getrieben / der Feind hat alsobald die Brücken ein werffen lassen. Darauff in die neun Stund beyderseits gescharmutziert worden / vnd sind auff der Pündtner seithen ein Davoser geblieben / vnd 9. verwundt / auff deß Feinds seythen aber in die 33 erschlagen worden. Darüber der Feind sich widerumb reterirt / vnd im fortmarchiren 2. Häuser verbrennt. Vnderdessen alß der General in dem Montasun dessen berichtet worden / hat er 3. Fähnlein vber Culura / vnd die vbrigen vber Davos in das Engadin auff Süß / abgeordnet. Darauff der Feind sich resolviert / das Landt zu raumen / vnnd hat ein Theil nach S. Martins Bruck / der ander Theil in das Münsterthal sich begeben / da sie sich mit Blockhäusern vnd grossen Schantzen / mechtig bevestiget vnnd verwahret / im Abraysen hat er in Brand gesteckt den Flecken Fernetz / Fetten / Römuß / Schlins / (Wunder bey Begräbnuß der erschlagenen Soldaten im Engadin.) vnd noch 7. andere Flecken. Vnderdeß haben die Pündner nach dem man sich wie der Feind anzugreiffen / berathschlaget / die erschlagenen Soldaten begraben / auß welchen Gräbern hernach klar Blut / nicht ohne jedermännigliches grosses verwundern / gleich einer Brunnquellen heraus gebrochen. Welches viel für ein böses Omen gehalten / wie sich auch hernach genugsam erwiesen. Nach obigem ist der General mit der Armee nach S. Martinsbruck gerückt / vnd drey vnderschiedliche mahl den Feind angegriffen, dan̅ nach dem der Balderon im hinunder raysen die Bawren zu Schulß in die Kirchen beruffen / vnd in die 103. auß der Kirchen mit sich hinweg geführt / hat man ver meynd dieselbige wider zubekommen / ist aber weil sie scho̅ in deß Feinds Vortheil kom̅en / nur ein wenig scharmutziert / vnd hiemit die erste Nachfolg vnd Angriff / vergeblich gewesen. Das andermahl / nach dem der Feind das erste Joch der Brücken auff seiner seithen abgebrannt / sind sie die Pündtner vber einen grossen vnwegsamen Berg in den Feind gefallen / einen Hauptmann sampt 53. Soldaten erschlagen / vnd darauff 2. schöne Doppelhacken / Ober- vnd Vnderwehr / vnnd ein guten theil Munition bekommen / auff der Pündtner seithen ist einer geblieben / vnnd ein Wachtmeister gefangen worden. Den dritten Angriff haben die Engadiner gethan / vnd sind durch Scharla gegen dem Münsterthal (Oesterreichische ziehen den kürtzern im Engadin.) gezogen / haben dem Feind 160. Haupt Vieh / abgetrieben / sind aber auch der Pündtner / die sich zu lang gesaumbt / von der Reutterey in die zehen nieder gehawen worden. Zween Tag hernach ist es erst recht angangen: Dann man widerumb ein hohen Berg in der Nacht erstiegen / am Morgen früh in den Feind / gefallen / den selbigen geflüchtiget / vn̅ biß gen Nuders hinder das Schloß getrieben. Hauptmann Steffan Tiß ist mit 300. Muß quetierer nach Martinsbruck geschickt worden / welcher so bald die Brück vnd das veste Blockhauß / mit verlust eines Prettigäwers / erobert / in die 40. erschlagen / 13. ertrenckt / 23. gefangen / 3. stück Geschütz / 2. Mörsel / ein klein Feldstücklein / 7. Doppelhacken / vnd ein gute Anzahl an Munition bekommen / den Paß eingenommen vnd befestiget / vnd hiemit dem Feind der Orten den Eingang gäntzlich benommen. Dieselbige Zeit nemblich den 29. Junij haben auch an andern Orten die Prettigäwer nicht gefeyret / sind auff der Steig auff gebrochen / vnnd hinab gen Balzers vnd Mals gezogen / den Feind auff Guttenberg getrieben / in die 30. Kühe vnnd 17. Roß erbeutet / vnd ohne einiges Manns verletzung / wiewol man starck von Guttenberg mit grossen Stücken auff sie geschossen / auff die Stieg widerumb ankommen. Denselbigen Tag sind auch etliche Soldaten vom entsatz auff der Steig in Trißner Alpen gefallen / alle Butter / so sie in 5. Wochen gemacht / genommen vnd herüber gebracht. (Deß Grafen von hohen Embs Vnderthanen werden von den Bündnern angefochten / vnd auß was Vrsachen solches geschehen.) Hierauff schickte den 30. Junij Graff Caspar von hohen Embs / ein Schreiben an die Hauptleuth auff der Steig / in deme er sie erinnert / was massen Jh. Gnaden jederzeit zu gemeinen drey Pündten ein sonderliche Liebe vnd Affection getragen / mit jhnen gute Nachbarschafft gehalten / alle Freund schafft jhnen bewiesen / auch grad jetzunder in diesen Trubeln / so viel Jh. Gn. immer müglich gewesen / von gemeinen drey Pündten abgehebt vnd verhütet. Dahero hette Jh. Gn. im Gegentheil aller Freund- vn̅ Nachbarschafft sich gegen jhnen auch versehen sollen. Es müsse aber J. Gn. mit bedauren das Widerspiel erfahren / in deme der Zusatz auff der Steig jhme in sein Land gefallen / den Vnderthanen viel Vieh / Butter vnd anders geraubet / sc. Begehre deß halben daß solches wider erstattet / oder doch bezahlt werde / sc. alles mit mehrerm / sc. darauff Jh. Gn. jhn antwort erfolgt / daß man von J. Gn. was dero Person belangen thut / ja alle Trew vnd gute Nachbarschafft erfahren. Was aber Jh. Gn. Vnderthanen belange / die hetten sich mehr dan̅ vnnachbarlich an gemeinen Pündten / sonderlich aber an den Herrschafft Leuten vergriffen / in deme sie dem Feind allen Raub abgenommen vnd behalten / oder zum wenigsten anderstwohin in die Gewarsame verschafft / auch mit stetigem Anmahnen vnd Anligen / sie solten nur dapffer fortfahren / vn̅ viel herbey bringen / zu aller Feind seligkeit verlocket vn̅ getrieben / darzu auch den Glocken in der Kir [801] chen auff der Steig nicht geschonet. Vnd das noch mehr / vnnachbarlich / ja gantz vnverantwortlich ist / dem Feind die heimliche̅ Paß / Gäng / Steg vnd Weg / vber Berg vnd Thal gezeiget / die Gerichtsleut / wer reich oder arm / verrahten / vnd andere dergleichen vnthaten mehr verübet / sc. Wie solches alles J. Gnaden auch grad mit dero eygnen Vnderthanen / so vnder Fläsch erschlagen worden / könne erscheint vnd bewiesen werden / sc. Wann dann solche Vnbill / wider all verhoffen / von jhren nechsten Benachbarten / jhnen widerfahren / alß stehen sie in keinem zweiffel / Jhre Gnaden / alß ein weiser / hochverständiger Herr werde sie der billichen Defension / vnnd erfolgten Vberfalls gnädig nicht verdencken / sondern beneben jhnen dahin trachten / daß alle Freundlichkeit / vnd Nachbarliche Liebe vnd Trew / der Hostilität weit vorgezogen / der liebe Frieden erhalten / vnnd alles widerumb in vorigen stand gerichtet werde. Welches gemeine brey Bünd / vnd nichts liebers / von Hertzen wünschen vn̅ begehren theten. (Beytag zu Chur.) Den 1. Julij ward ein Beytag zu Chur gehalten / auff welchem Gueffier der Frantzösische Ambassador durch seinen Agenten fürbringen lassen / er wölle verschaffen / so ferrn man die Waaffen niederlege / daß gemeinen Pünden jhr abgenommen Landt widerumb restituirt werde / darzu er sampt den Eydgnossen wölle bey Ertzhertzog Leopoldo so viel erlangen / daß Jh. Hochf. Durchl. auch gnädigst jrë Consens dahin begebë werde / sc. Es ist auch zu der freundlichen Composition die Mahlstatt zu Feldkirch ernen̅et worden. Weil solche aber / alß die ein Oesterreichische Statt / vnd hiemit in deß Feindes Gewalt vnd Landen / gemeinen Pündten verdächtig / auch den Freyheiten / alten Herkommen einer Eydgnoßschafft / in deren vnd anderstwo nit / Eydgnossische Sachen sollen entscheiden werden / zuwider / alß hat man die ernennete Mahlstatt verworffen / vnnd auff der Eydgnossen belieben vnnd gutdüncken / auch auff erforderung zu Baden im Ergöw / alß an einem Ort / das gemeinen streittenden Partheyen wol gelegen / zu erscheinen / vorgeschlagen. Es hat aber Jh. Hoch fürstl. Durchl. auch die Mahlstatt nicht gefallen wöllen / sondern deß H. Reichs Statt Lindaw / in welcher man den 25. Augusti Alten / vnd den 4. Septem. Newen Cal. zusammen tretten solle / ernennet. Wiewol nun diese Mahlstatt / alß die mit den Oesterreichischen Landen vmbgeben / auch mehr ein Oesterreichische / dann ein Reichstatt gehalten wird / vnnd darzu aussert der Eydgnoß schafft / den Bündnern nicht am besten gefallen / so haben sie doch jhren Eyd vnd Bundsgenossen zu ehren / vnnd dann zu erhaltung deß Friedens / J. Hoch fürstl. Durchl. auch in diesem willfahret / der Hofnung / wie sie die gemeinen drey Bünd nur allein den lieben vnd werthen Frieden suchten / es würden auch dero Hochfürst. Durchl. Räth / anderst nichts alß was billich vnd recht / vnd was mit genugsamen Documenten erwiesen werden könte / vnder dieser Tractation begehren / vnd sich der Gebühr nach / accommodiren lassen / sc. Wiewol nun gemeine Eydgenossen gern gesehen / wei???n von der Friedenstractation allbereit schon vnderhandlung vor langem gepflogen worden / daß man allerseits biß zu Außtrag der Sach / ein Anstand gehalten hette / vnd deß wegen so wohl Schrifftlich / alß durch jhre Gesandten von beyden Partheyen / solches begehrt / hat es doch an J. Hochf. Durchl. nicht mögen erlanget werden. In deme den 1. Augusti ein grosse Anzahl Landsknecht auff Jeß in die Meyenfelder Alpen gefallen / in die 170. schwere Küh / 30. Rinder / vnd 60. Schwein hinweg getrieben / vnnd hiemit gemeinen drey Pündten die Erwiderung abgenötiget / vnd abgetrungen. Deßwegen die Bundtleuth an vnderschiedlichen Orthen / jhr verlohren Gut / vnderstanden zu holen / darauff Cultura den 8. Augusti vberfallen / etliche nibergehawt / alles geplündert / den Raub hinweg geführt / vnd hernach / weil gleiches jhnen im vndern Engadin widerfahren / angezündt vnd verbrennt. Den 9. diß hat auch Hauptman Steffan Tiß / bey Tarasp in die 80. stück Viehs abgetrieben / 5. erschlagen / 2. gefangen / alles geplündert / vnd das gantze Dorff / biß an ein eintzig Schewer so vberblieben / in die Aschen gelegt. So hat auch der General / von Steinsberg auß / ein weiten Weg in die 250. Mann nach Spieß in Tyrol / abgefertiget / welche am Sambstag zu Nacht / war Laurentij Tag / am Morgen vmb 2. Vhr die schlaffende Wacht vber fallen / in die 83. stück grosses Wieh / 300. Geyßen / dreyssig Schwein / 200. Mußqueten / ein grossen Raub von Schmaltz / Fleisch / Haußrath vnd andern Mobilien bekommen / die Soldaten auch an bahrem Gelt / in die 2000. Reichsthaler erobert / vnd endlich ober vnnd nieder Spieß / auff den Grund abgebrannt / vnd hiemit den Feind von den Grentzen getrieben / sc. (Der Pündner Deductionschrifft vber den Händeln so biß hero in jhrem Vatlerland vorgangen.) Vmb diese Zeit haben die Pündner eine Deductionschrifft auß gehen lassen / darinn sie weitläuffig dargethan vnd erwiesen / was massen die Inwohner deß zehen Gerichten Bunds von deß Hauses Oesterreich nachgesetzten Obristen vnd Befelchshabern / widerrechtlich vber fallen / in die eusserste Dienstbarkeit gebracht / Tyrannisch tractiert vnd graw samer weiß geplagt / vnd dahero jnen die in der Natur vnd allen Rechten erlaubte Defension / im verwichenen Monat Aprillen abgetrungen worden: welches sie mit vielen Beylagen bescheiniget / auch darbey nacheinander erzehlet / was zwischen beyden Partheyen biß auff die Zeit solcher jrer publicierte̅ Deduction vorgange̅ / vn̅ endlich solche mit Nach folgendem beschlossen: Diese nun / vnd so der Gegentheil anderft nicht haben wil / auch künfftige Mannliche Heldenthaten / hat Gott / vn̅ wird Gott in dero redlichen Leuthen Schwachheit / dero gestalt würcken / daß die gantze Welt dermahln eins wird bekennen müssen / d??? Sieg bestehe nit so wol in einem hohen vbermütigem sin̅: in grossem Geschütz / Gelt vn̅ Schätzen: in einer mächtigen / vnd vor der Welt vnvberwindlichë Armada / deren Mitteln die guten Leut [802] alle gemangelt: sondern in einem demütigen / doch dapffern vnnd vnerschrockenen Hertzen / in der Billichkeit vnnd Gerechtigkeit der Hauptsachen / zuvorderst aber in Gottes gnädigen Beystand / der die seinen nimmermehr Hülffloß lasse / vnd so er sie einmahl in die Gruben führt / gewaltig wider herauß ziehe / wie er dann seiner gnädigen Praesentz vnd vätterlichen Beystands / gnugsame Merckzeichen vorgewiesen vnd erzeigt. In dem nicht allein das arme kleine Häufflein er der grosse Gott / wider allen Gewalt gestärckt: die so zuvor kleinmütig / erschrocken / vnnd in die eusserste Dienstbarkeit gerahten / auß der Höhe mit dapfferkeit angezogen / auß der Dienstbarkeit gerissen / vnd widerumb in die Freyheit Leibs vnd der Seelen gebracht hat: sondern auch den Feind durch jhr schwache wenige Hand derogestalt geschlagen / daß einmahl 85. Mann vber die 600. vnd dann 600. vber die 500. Mann erlegt vnnd verjagt / sc. Daß er ein schneeweisses Lämblein zur anzeig jhrer vnschuld / vnd daß Jesus Christus / das wahre Lämblein Gottes jhnen beystehe / jederzeit jhnen erscheinen lassen / sc. Daß durch seine liebe Engel den 6. May zu Malans durch Peter Hasen vnd seinen Gespanen / sie zu der standhafften vnd ernstlichen Gebett / angetrieben vnd ermahnet / sc. Daß so offt sie mit vorhergehendem Gebett im Nahmen deß Herrn den Feind angegriffen / obgesieget / daß er der grosse Gott / was jhnen zuverrichten vnmüglich gewesen (alß den Mühlenbach zu Chur / abzugraben) selber das Werck verrichtet: vnd dan̅ sie die gantz vnbewaffneten dißarmirten / mit allerhand genugsamen Waaffen vnnd Nothwendigkeiten / auß gnaden versehen / sc. Anderer Sachen / vmb geliebter kürtze willen / zu geschweigen. Hingegen / weiln ein langer kohlschwartzer Mann für die Statt Chur kommen / die Wacht abgetrieben / auch zu Razünß vn̅ Castels von der gleichen Gespänsten vn̅ Boldergeistern / die Soldaten verjagt / in Meyenfeld / Chur / vnder Engadin / dem stoltzen Feind sein Muth genom̅en worden / sc. Wird alle Welt vrtheilen müssen / der Allmächtige Gott / der Herr aller Heerscharen / der wisse durch seinen Scharpffrichter den Teuffel / alle Tyranney / Freffel vnd Muthwillen / Zeitlich vn̅ Ewig zu straffen: alle Hoch mütige zu fellen / vn̅ auch denen / so mit dë Goliath dem Gott Israels widerstehen / muth / sinn / ja das Leben zunehmen / vnd vor der gantzen Welt zu schanden zumachen. Demselben grossen Gort seye Ehr vnd Lob / allen widerrächtlich beträngten / Sieg vnd Heyl / den Versolgern aber ewige Schmach / oder / so es sein gnediger Will / erkantnuß der Sünden / besserung deß Lebens / ein friedliebendes Gemüth / vnd dann mit allen Außerwöhlten zeitliche vnnd ewige Wohlfahrt / sc. Weiln dann die Inwohner deß zehen Gerichten Bunds / auch vor vnd eher sie an ein hochlöblich Hauß Oesterreich Kauffsweiß kom̅en / freye Leuth gewesen / hernach auch von allen regierenden Herren / jhnen jhre erlangte Freyheiten / Privilegia / alte wolhergebrachte Gewonheiten / sie seyen geschrieben oder nit / jederzeit gnädigst confirmiert / mit vnderzogner eygner Hand / vn̅ Ertzhertzoglichem angebohrnem Insiegel / für sich dero Erben vnd Erbens Erben regierende Herren / ewiglichen bevestiget: dessen aber vneracht von dero Hochf. Durchl. nach gesetzten Obersten vnnd Befelchshabern ohnabgesagt / vnversehener weiß / der Erbeinigung schnurrichtig zu wider / vberfallen / geplündert / entwehrt / der gröste Theil in eusserste Armuth vnd Elend verjagt / grausamer weiß tyrannisiert / zu Leibeygner. Sclaven gemacht: vnd hierdurch den armen Leuten die in der Natur vnnd allen Rechten erlaubte Defension / muthwillig abgetrungen worden: Alß hat Jhre Hochf. Durchl. Ertzhertzog Leopoldus sich gnädigst zuerinnern / in was gefährlich keiten von vnruhigen Leuten J. Durchl. gesetzt / auch wie solche widerrechtliche Proceß hie in dieser Zeit vor der gantzen Welt / vn̅ hernach an jenem grossen Richtertag vor Gott Kön̅e entschuldiget werden. Vnd wird deß wegen auß erinnerung dessen / darumb man vnderthänigst will gebetten haben / aller Hostilität / nach deß Hochlöblichen Hauses Osterreich angeborner Milt- vnd Gutmütigkeit / den lieben Frieden den widerrechtlichen Proceduren: die liebe lustitiam vnd dero Handhabung / der beyderseits Vnderthanen schaden / leydigen Vndergang vnd eussersten Verderben / die Freund- vnd Nachbarschafft / gedeyen vnd zunehmen / gnädig vorziehen: gemeiner drey Pündten / sonderlich deß zehen Gerichtenpundts gnädigster Herr vnnd Nachbar seyn vnd bleiben / vnd sich gnädigst versichern / daß gemeine drey Bünd sampt vnd sonders anders nichts suchen noch begehren werden / was jhre Privilegia vnd alte Freyheiten / Brieff vnd Siegel / auch was biß dato vndisputierlich gewesen / vnd sie von dem Hochlöbl. Hauß Oesterreich / darum̅ sie nachmahlen vnderthänigst dancken thun / von einem regierenden Herrn auff den andern / erlanget / vnd jederzeit rüwiglichen besessen. Daß sie auch jederzeit gemeinet / vnd noch diese stund seyen. Jh. Hochfürstl. Durchl. Iura, Gerechtigkeit vnd Herrligkeit / so Jhr Durchl. deren orten habë / jederzeit in guter obacht / vnverbrüchlich zu halten / vnd der Gestalt manuteniren / daß einiges eintrags sie niemand wird beschuldigen können vnd dann nebë dem Jhr Hochf. Durchl. alle angenemme vnderthänigste Dienst auff jede Begebung / vnd dero Hoch fürstl. Durchl. gnedigstem befelch beweisen / vnd erzeigen / daß man jhr friedliebend Hertz erkennen / sie lieben / vnnd allen gnedigen Willen denselben zu erweisen Vrsach haben wirb. Im widrigen Fall so kein Bitten noch Flehen etwas verfangen solte / (daß doch Gott wenden wölle /) vnd man auff den alte̅ Processen verbleiben wolte / so werden gemeine drey Pündt vor aller Welt / auch dem ewigen Richter protestiren vnd in Krafft dieses protestirt habe̅ / dz sie an de̅ vnfriedliche̅ Wesen gar kein gefallen / auch an de̅ vnschuldig vergonßnë Blut kein schuld nit trage̅ / vnd deßwege̅ zu de̅ allerhöchsten hoffen / ja ernstlich schreye̅ vnd ruffen / dz er jr Heerführer vnd Helffer seyn / vn̅ die gantze Sach zu seine̅ ehre̅ [803] vnd der Nothbedrängten zeitlichen vnnd ewigen Heyl auß gnaden auß führen wölle. Demselben grossen Gott seye Lob / Ehr vnd Herrligkeit / von Ewigkeit Ewigkeit. Hierauff so bitten sie dienst- vnd freundlich jhre günstige liebe Herrn Eyd- vnd Bundtsgenossen gemeiner löblichen Eydgnoßschafft / alß friedliebende Interponenten dieser Sachen / sie wöllen dieses der Pündten ehrlich vnd gantz billich Begehren vnd gutwillig Anerbiethen / behertzigen / sie bey jhren Freyheiten schützen / schirmen / vnnd wirumb in die vorige Freyheit Leibes vnd der Seelen / bringen helffen / vnd darbey vnd darbey sich erinnern / wie jhren Voreltern alß freyen Leuthen / da eben von deß Hauß Oesterreichs vnrühigen Nachgesetzten / sie jhrer Vatterländischen Freyheiten wolten beraubt werden / schmertzlichen vorkommen / ein solch edel Kleynoth zuverliehren / vnd deß wegen sie nicht verdencken / daß sie dem Exempel vnnd Vorbild jhrer dapfferen Voreltern / sich der Defension vnderfangen / vnd gewalt mit gewalt biß daher / vertrieben. Sie wolten auch bedencken / daß jhr der Pündten Feind eben solche / ja noch mehr Ansprachen / wo nicht in Politischen / doch in Religionssachen / an sie habe / vnnd deßwegen durch freundlichkeit / vielem nach geben vnd temporisiren / mehr nichts außgericht werde / dann mehrers aufflegen vnd anfordern / auch endlicher leydiger Vndergang / wie solches mit Exempeln werden. Felix quem faciunt aliena pericula cautum. Schließlichen bitten sie alle vnd jede Hohen- vnd Niederstandspersonen zum allerhöchsten vnd vmb Christi willen / sie wollen doch diese der gemeinen drey Pündten eusserste Drangsal / wol bedencken / vnd deß wegen sie in jhrem einbrünstigen Gebett bey dem Allmächtigen / befohlen haben / vnd so es einmahl auff deß Feinds seithen / an einem redlichen / auffrichtigen / stethwehrendem. Frieden ermangeln solte / jhnen die hülffliche Hand bieten / auch nach dem Exempel der alten Christlichen Kirchen / mit einer freywilligen Collect vnd Geldstewer / beyspringen / damit sie also weiter vnder dem Schirm deß Allerhöchsten / jhrem mechtigë Feind widerstehe̅ / die Vormawern deß geliebten Vatterlandts Teutscher Nation / verwahren / vnd sich vnd jederman vor allem feindlichem Gewalt vnd Vberfall verhüten mögen / sc. (Pündner von den Oesterreichischen / wider den gemachten Stillstand vnversehens vberfallen.) Demnach auff obige Vergleichung zu Chur / der benante 25. Augusti Alten vnnd 4. Sept. N. Cal. herbey gerucket / haben die Eydgnossen / alß friedliebende Interponenten / wie auch gemeine drey Bündt / nach vberschicktem sichern Geleith / solchen Tag besuchen / vnderdessen aber zu erhaltung deß Friedens / die Suspension vnd Einstellung der Waaffen / begehren wollen / vnd alß solches Ertzhertzog Leopold jhme belieben lassen / haben die Pündner sich gleichfals darzu accommodirt: Nicht zwar alß ob jnen vergessen / wie offt sie vnder dergleichen Tractaten biß dahero / angeführet worden: sondern vielmehr daß sie jhnen wegen d??? ansehenliche̅ Interponenten / für diß mal nichts vngleiches eynbilden sollen noch wollen. Nichts besto weniger hat Ertzhertzog Leopold seine Armee / so in Teutschen vn̅ Welschen Regimentern / auch einer grossen anzahl Cossaggen vnd Crabaten bestanden / in der Eyl zusammen führen / vnd an den Pündnerischen Grentzen eynquartieren / darauff mit grossem Gewalt in das vnder Engadin einbrechen / alles niderhawen vnd zu mehrerm schreck en in die Aschen legen lassen / also daß eben dazumalen / da die Interponenten zu Lindaw beysammen / vnd der Anstand allbereit 3. Tag zuvor angangen / der gröste Schaden vnnd Tyranney verübt worden. Dann in dem die Pündner sich erklärt / billiche Friedensmittel anzunehmen / vnd dahero vermeint / die Sachen würden nun zu einem guten End kommen / fielen vnversehens 8. Fahnen zu Fuß vnd in 800. Cossaggen zu Roß / Spanisch vn̅ Oesterreichisch Volck zu Schlins im niedern Engadin / mit solchem gewalt eyn / daß die der Orten ligende Pündner / jnen nicht Widerstand thun mochten / sondern zu rück in jhre Schantzen wichen / darinn sie nach abbrennung deß Fleckens Schuls den 23. Aug. hinderzogen / plötzlich vberfallen / vnnd in grosser Vnordnung mit ziemblichem verlust darauß getrieben wurden. Wordurch das gemeine Landvolck in ein solchen schrecken gerahten / daß es sich meistentheils mit der Flucht salviert / vnnd das gantze nieder Engadin vnd Tafas verlassen. Darauff daselbs der Feind mit Brennen vnnd Morden / vnverschont der Weiber vnnd Kinder / gantz vnbarmhertzig hausiert. Bey so gestalten Sachen schickte das Bündnerische Kriegsvolck einen Trompeter zum Grafen von Sultz / von jhm / ob er deß Stillstands wegen kein befehl hette / anzuhören. Aber der Trompeter blied darüber 4. Taglang auß / vnd erfogete vnderdessen bey Nächtlicher weil / noch ein Einbruch durch wilde Strassen. Mitlerweil versambleten die Pündner jhr zerstrewetes Volck so gut sie konten / zogen jren Feinden entgegen / lägerten sich an einen ziemblich vortheiligen Paß / vnd vermeinten / es were solches eingefallene Volck nur ein streiffende Rott / die jhnen jhr Vieh vnd die Som̅ernutzung nehmen wollte: Alß sie aber die Reutter auff Kundschafft auß geschicket / merckten sie den Ernst / vn̅ spüreten daß ein grosser gewalt vorhanden were / deßwegen sie wider vmb etwas / weil sie sich zum widerstand zu / schwach befanden / zurück wichen: aber die Oesterreichische kamen jhnen auff den Halß. Deßwegen jhre geworbene Soldaten mehren. theils außgerissen: vnd hat sich deren ein theil vber Strela der andere dem Prettigäw zu / der gröste Theil aber in die Herrschafft Meyenfeld vnd das Schweitzerland / sich begeben / also daß sie küm̅erlich ein Anzahl derselben zu Saas vn̅ Küblis aufhalten (Pündner werden von den Ertzhertzogischen geschlagen.) mögen / zu denen schlugen sich etliche Prettigäwer / welche auf einem Hügel mit den Ertzhertzogischen den 26. Aug. ein starck Treffen heilten / nachde̅ sich dieselbe damals sehr feindselig erze gt/ [804] vnd mit brennen vbel gehauset hatten. In diesem Treffen wurden die Pündtner geschlagen / dann alß jhre Soldaten nicht Stand halten wolten / sondern allein das Landtvolck im Stich liessen / wurden 5. Fahnen verlohren vnd ein ziembliche Anzahl der Bündtner nidergemacht / also daß hierdurch ein grosser Jammer im Landt angerichtet wurde. Demnach nun solches vorgangen / kame den 30. / Augusti der außgeschickte Trompeter / vnd brachte von dem Graffen von Sultz den bericht: er hette keinen befehl wegen deß Stillstands empfangen. Stracks darauff eroberten die Oesterreichische neben dem Niedern / auch das Ober Engadin / sampt der Herrschafft Meyenfeld vnd dem Prettigäw / biß an die Zollbrück. (Abhandlung auff der Lindawischen Versamblung.) Auff dieses sind auff der Lindawischen Versamblung von den Oesterreichischen / nach folgende Articul beschlossen worden: I. Daß der zehen Gerichtsbund / alß der dritte / gäntzlich cassirt / von den andern zween Bündten abgesondert / vnnd forthin allein dem Hauß Oesterreich / alß Erb-Vnderthanen / zugehörig seyen. II. Daß das Hauß Oesterreich vnverhindert die Catholische Religion daselbst anrichten möge / vnnd kein andere Sect bey jhren Vnderthanen zugelassen vnd gestattet werden solte. III. Alle Bündnussen ausserhalb Franckreich / solten cassirt seyn / so viel die Oesterreichische Vnderthanen deß gewesenen zehen Gerichtsbunds concernirt: die vbrigen zween Bünd aber / solten allein bey den alten Verbündnussen bleiben. IV. Die Besatzungen zu Chur / Meyenfeld vnd den Frontieren / nach notthurfft auff 6. Jahr lang erhalten / doch aber kein newe Fortificationes selbiger Orten vorgenommen / im Brettigäw aber vnnd was dem Hauß Oesterreich gehört / nach notthurfft gebawet werden. V. Ein Perdon ausserhalb der Rädelsfährer vnd Conspiranten / solte erfolgen. VI. Des Passes halben mit dem durchziehenden Kriegsvolck / wie auch mit den vbrigen Puncten / solte es hiebevor abgehandelter Meyländischer Capitulation gemäß / gehalten / sonsten aber die Päß aller Orten geöffnet werden / vnd die Commercien wider jhren freyen Gang haben. Diese Puncten haben der Römisch-Catholische Eydgenossen Abgesandte / wie auch die zween vbrige Bünd / angenommen / die Evangelische aber ad referendum gestellet: vnderdessen solten die Waaffen nidergeleget / vnd auff Ertzhertzog Leopoldi erfolgte Ratification / alles zu obigem Effect gebracht / auch das vbrige Ertzhertzogische Volck / so nicht zur Guarnison gebraucht / abgeführt werden. Ohne dieses wolte auch das Hauß Oesterreich den Schirm vber den Gotteshauß Bund ansprechen / neben diesem in obern Bund durch seinen Lehenmann / den Herrn von Retzuns / allen Sachen beywohnen / vnd darbey die obere Stell haben. Diese Sachen kamen den Evangelischen (Versamblung zu Baden von den Eydgnossen gehalten.) Eydgenossen frembd vor / stelleten deßwegen eine allgemeine Versamblung zu Baden an / darinn sie den Römisch-Catholischen vorhielten: es weren vnderschiedliche Warnungen an sie geschehen / daß es jnen auff gleiche weiß / wie den Pündnern / ergehen würden / vnd würden sie auch / wan̅ man mit den Pündnern vollends fertig / angegriffen vnnd vnder das Joch gebracht werden. Begehrten deßwegen zu wissen / weß sie sich zu jhnen / den Römisch-Catholischen zuverstehen / vnd ob sie / wann sie Feindlich solten angegriffen werden / auch Hülff vnd Beystands von jhnen zugetrösten hetten. Hierauff antworteten die Abgesandte der Römisch-Catholischen / es were jhnen dergleichen / was sie vorgebracht / nichts vorkommen / wann sie auch etwas / so wider die Evangelische zu Werck seyn solte / vernommen / wollen sie es jhnen in Trewen angemeldet haben: die begehrte Erklärung wegen der Hülff / wolten sie jhren Obern vorbringen / würde jhnen gebührliche Antwort bey Beschluß deß Lindawischen Tags erfolgen. Sonst wolten sie sich jederzeit / wie getrewe Eydgenossen erzeigen. Die Pündner hetten jhnen den Jammer selbsten gemacht / weil sie auff kein Warnen gegeben / vnd dem gemeinen Pöbel den Zaum zu lang gelassen. Alß nun jene hierauff auff die vollkommene Antwort biß auff Beschluß deß Lindawischen Tags / mit vermelden / daß die Gefahren nicht gering weren / nicht warten wolten / erhielten sie endlich wegen der Hülff vnnd deß Durchzugs halben / von den Römisch-Catholischen gute vertröstung. (Bündner nehmen die Meyländische Capitulation an.) Vnlang hernach giengen die vornembste Häupter ??? Pündner etwas eyn / darwider sie sich zuvor lang gesperret hatten / dann sie entschlossen sich / durch einen sonderbahren empfangenen Befehl / die deß vergangenen Jahrs tractierte / vnd von den besten Patrioten verworffene Meyländische Capitulation / vnder etwas leydenlichen Conditionen / vmb deß besten willen anzunehmen / darmit sie sich hiermit grösserer besorgender Gefahr befreyen möchten. (Schluß der Eydgnossen wider die Juden.) In dessen wurde auff einer sonderbaren Versamblung zu Baden ein Schluß wider die Hebreische Juden gemacht / daß dieselbe / jres Landsverderblichen Auffwechsels vnd Arglistigkeit halber / solten auß den Schweitzerischen Landen vnd Gebieten / verwiesen werden. (Polnische Geschichten.) Vmb diese Zeit ist in Polen ein gefährlicher Zustand gewesen / dann die Türcken vnnd Tartarn / weil der vor diesem auffgerichtete Frieden zwischen den Polen vnd Türcken / durch deß Türckischen Keysers Oßmanns todt / ein Loch bekommen / sich mit Streiffen vnnd Brennen sehr Feindselig erzeiget / vnnd viel Reussisch Volck weggeführet: auch haben die Vngarn die vor diesem in dem Böhmischen Krieg gedienet / vnd keine Herren hatten / sich bey etlich 1000. zusammen geschlagen / vnd grossen schaden in selbigen Landen gethan. [805] Mit dem König stunde es vnter diesem Verlauff sehr gefährlich / dann der Adel in geheim wider jhn war / weil er im vergangenen Jahr so spat auffgebrochen / vnd ins Feld nicht zur Stell kommen. Die gewipperte Müntz war in Polen vberall verbvtten / vnd gleichwol ein grosse Thewerung im Lande / darüber dann das Bawersvolck auff jhre Obrigkeiken vnd den Adel sehr erbittert ward / weil sie bey so gestalten Sachen jhnen kein Korn vorstrecken wolten / vnnd erschlugen jhrer viel / fielen Hauffenweiß bey der Nacht in die Höffe vnd richteten sie hin / nahmen alsdann der Todten Cörper vnd setzten sie auff die Kasten vnnd auff das Getreyde / vnd sagten / sie solten sich nun daran sättigen: liessen darauff die Dörffer öde ligen / vn̅ schlugen sich zu den Tartarn / waren alsdann die ärgste Landsverrähter. Vmb den Anfang deß Wintermonats seynd in Dantzig Polnische vnd Bischoffliche Gesandten ankommen / die haben von dem Rath daselbst die Pfarrkirchen vnd das Grawe Münchskloster den Jesuwidern / als jhnen zugehörig / einzuraumen begehrt: Darauff ist der Raht etliche Tag zusammen kommen / vnd die hundert Mann vnd Zunfftmeister darzu erfordert / jhnen solches auch vorgetragen / vnd jhr Bedencken angehöret. Weil nun die Thor vnter dessen verschlossen gehalten wurden / vnd diese Sach auch vnter der Gemeine erschollen / ist ein grosser Aufflauff entstanden / also daß sich ein Theil gelusten lassen / Handt an die Gesandten zu legen / so aber doch der Raht bey Zeiten abgewendet / vnd die Gemeine wessen sie gesinnet / auch befragen lassen. Welche zur Antwort gegeben: Ehe sie jhre Privilegien wolten vermindern / vnd den Römisch-Catholischen etwas einräumen lassen / wolten sie ehe Leib vnd Leben / Gut vnnd Blut zusetzen: Darauff der Raht gegen der Gemeine / wegen jhrer Standhafftigkeit sich bedancket / vnd dergleichen auch zuthun sich erkläket / also die Gesandten mit Erklärung / daß sie diesem Begehren nicht köndten statt gehen / zurück geschickt. (Marcus Antonius de Dominis ändert seine Religion.) Dieser Zeit ist Marcus Antonius de Dominis, gewesener Ertzbischoff zu Spalato (welcher sich gestellt / als ob er dem Papst ein grossen Abbruch thun wolte / vnter dem Schein er dann sich in Engelland begeben / vnd darinn wider den Papst etliche Schrifften in Truck fertigen lassen) wider vmbgetretten / vnnd von Londen nach Flandern vnd Rom seine Reyß genommen. Daselbsten er grosse Vertröstung gethan / daß er Sachen in Engelland habe verrichtet / so dem Römischen Stul zu grossem Vortheil gereichë solten / welches man in kurtzem in der That spüren vnd erfahren würde. Wiewol er nun offentlich widerruffen hatte / ward er doch nach maln im Jahr Sechszehenhundert vier vnd zwantzig / auff Befelch deß Papsts gefangen genommen / vnd in das Casteel S. Angelo solcher seiner Wanck elmüt: vnd Abtrünnigkeit halben geführet worden. Wie er nun hierauff im Christmonat gemeldtes Jahrs / in seiner Custodi gestorben / ward etliche Tag hernach in der Kirchen della Minerua ein Vrtheil vber jhn abgelesen / daß sein Leichnam als ein Ketzer offentlich mit etlichë seinen Schrifften in Campo di Fiore verbrandt / vnd die Aschen in die Tyber geworffen werden solte / welches auch also exequirt worden. (Ignatius Lojola wirdt canonisirt.) Fast vmb das Ende deß Sechszehen hundert zwey vnd zwantzigsten Jahrs / ist deß Jesuiter Ordens Anfängers Ignatii Lojolae Canonisation / auff Bewilligung deß Papsts (darumb die Jesuiter bey seinen Antecessoren lang angehalten) an vnterschiedlichen Orten / sonderlich in Hispanien / feyerlich vnd herrlich celebrirt: Dabey sich zu Madritt (als man die Bildnussen deß Ignatii Lojolae vnd Francisci Xauerii, beneben jhren Reliquien / in einer Procession vmbtruge) acht hundert Priester / sechs hundert Jesuiter / vnd sonsten ein grosse Anzahl Ordenspersonen / auch hundert vnd dreissig Fahnen / vnd achtzig silberne Creutz befunden: ist alles herrlich / prächtig / vnd mit grosser Magnificentz zugangen / vnd haben die Jesuiten ansehenliche Comödien vnnd stattliche Auffzug gehalten / darneben auff den Spanischen Schlössern vnnd Festungen das grobe Geschütz loß gebrandt / vnnd also Lojola in den Himmel gedonnert / vnnd vnter die Heiligen gesetzt worden: ob man jhne aber daselbst angenommen / ist kein Bericht erfolget. (In diesem Jahr seynd mit Todt abgangen Hertzog Carol auß Schwedë.) Den 25. Januar. dieses Jahrs ist Hertzog Carl Philips auß Schweden / Jhrer Königl. Majestät zu Schweden / Gustaui Adolphi Bruder / zu Marven an den Reussischen Grentzen / Tods verfahrë / nachdem er 10. Tag an einem bösen Fieber kranck gelegen. Den 7. Decemb. ist Fraw Sophia / Churfürstliche (Fraw Sophia Churfürstl. Wittib zu Sachsen.) Wittib in Sachsen / deß jetztregierendë Churfürsten Mutter / zu Dreßden im HERRN Christo seeliglich entschlaffen. Sie war eine Princessin auß dem Churfürstlichen Hauß Brandenburg. Der Leichnam ist den 28. Januarij Anno 1623. zu Freyburg in Meissen zur Erden bestattet worden. (Bischoff von Würtzburg vnd Bamberg.) Den 29. Decemb. ist der Bischoff von Würtzburg vnd Bamberg / nachdem er von einer hefftigen Kranckheit angegriffen / zu Regenspurg bey dem Collegial-Tag / vnverhoffter weise / Tods verblichen. (Abbt von Fulda.) Den 8. Decembris ist der Apt von Fulda gestorben / vnd den 12. diß begraben worden. An dessen Stell ist kommen Johan Bernhard Schenck in Schweinsberg. (Petrus Plancius.) Den 15. Maij ist zu Ambsterdam mit Todt abgangen der Hochgelehrte vnd weitberümbte Geographus Petrus Plancius, Prediger daselbst / welcher bey viertzig in fünfftzig Jahren sich im Ministerio gebrauchen lassen. (D. Dauid Paraeus.) Im Monat Julio ist zu Heydelberg gestorben D. Dauid Paraeus, der älteste Theologus daselbst / so viel treffliche Schrifften außgehen lassen. (D. Conradus Vorstitus.) Im October ist zu Tonningen gestorben Doctor Conradus Vorstius, der erstlich zu Steinfurt vnter den Graffen von Bentheim Professor Theologiae gewesen / von dannen er gen Leyden an D. Arminii Stelle beruffen worden: Welche [806] Vocation er zwar angenommen / aber zu der Profession nicht zugelassen worden / dieweil er sich etlicher groben Irrthumben / sonderlich deß Socinianismi verdächtig gemacht hat: dahero er endlichen von dem Synodo zu Dortrecht condemnirt / vnnd von den Statten auß dem Lande verwiesen worden. (Thomas Viller.) Den 17. Septembris ist im Statischen Läger bey Emmerich Tods verfahren der wolbekandte Rittmeister Thomas Viller / ein alter versuchter Kriegsmann / welcher erstlich den Spanischen / hernach den Statischen ein geraume Zeit gedienet / vnnd sich durch seine dapffere Thaten allenthalben bekandt gemacht hat. Er war deß Abends noch frisch vnd gesundt gewesen / deß Morgens aber Todt in seinem Betth gefunden worden. (Vnglück mit einem Kauffmansschiff bey Hamburg.) Den 12. Julij ist auff der Elbe vor der Statt Hamburg zur Newmühlen ein grosses Vnglück fürgangen: Dann als Peter Jansens / so mit seinem Schiff wol beladen nach Malga gewolt / viel fürnehmer Leute darauff zu Gast geladen / vnd solchen neben andern auch Ehren: vnnd Frewdenschüsse thun lassen / ist das Fewer auß Vnvorsichtigkeit ins Pulffer kommen / dardurch das Schiff gantz zerschmettert / vnnd alles darinn in die Lufft auffgeflogen: da dann in viertzig Personen / welche mehrertheils fürnehme Handelsleute gewesen / mit Weib vnd Kindern elendiglich vmbkommen / vnd nicht ein lebendige Seel errettet worden. (Rasende Hund thun Schaden.) Vber allen Jammer / Krieg vnd grosse Thewrung / so fast aller Orten dieser Zeit sich erreuget / hat vom Herbst biß in den Novembris noch ein andere Plag im Rheinthal / Herrschafft Sax / Land Appenzell vnd vmbligenden Orten sich herfür gethan. Dann weil vergangenen Sommer viel Volcks / so erschlagen / in Rhein geworffen worden / vnd ans Land getrieben / haben die Hund darvon gefressen / darüber sie rasend worden / hernach allenthalben das Viehe angefallen / vnd verderbet / also daß man in kurtzer Zeit den Schaden in 25000. Gülden geschätzt: Dahero endlich alles Volck mit Spiessen / Büchsen vnd Stangen auff seyn / vnd alles was tobend / erschlagë vnd erschiessen müssen. Es haben auch vmb dieselbig Zeit die Bäume gleich wie im Frühling / dero Orthen / wie auch anderswo / geblühet / vnd die Vögel wider Eyer geleget / vnd außgebrütet. In Siebenbürgen seynd die Hunde gleichfals vnsinnig worden / vnd haben nicht allein das Viehe / sondern auch die Menschë gebissen / vnd rasendt gemacht / also daß man solche inficirte Menschen vnd Vieh / sampt den Hunden / mehrer Vnglück vnd Schaden / welchen man anderer gestalt nicht verhüten können / abzuwenden / mit grosser Mühe vnd Jammer auß dem Wege räumen müssen. (Keyser Ferdinand vnd andere Chur: vnd Fürstë kommen gen Regenspurg.) Deß nach Regenspurg von Keyserl. Majestät außgeschriebenen Chur: vnd Fürsten Tags haben wir an seinem Ort gedacht. Demnach nun die zu demselben bestimbte Zett herbey geruckt / seynd daselbst den 24. Novembr. Jhre Keyserl. Majestät angelangt / vnd nachfolgender gestalt eingeritten: Erstlich stunden auff den Gassen da der Keyser durchpassirte / auff beyden Seiten in zwey tausend Bürger / in fünff Fahnen abgetheilet: Voran ritte der Statt Hauptmann allein: deme folgten zween Trompeter der Statt / vnd sieben Reutter / deß Hauptmanns Diener: Darnach sechs Saltzburgische Trompeter: zwölff Edelknaben auff alt Römisch gekleydet: vier vnd siebentzig Reuter / viel Leibpferde / welche dem Bischoff von Bamberg zustundë: dreyssig vom Adel: fünff Trompeter: fünff Cossagen mit Lucksfällen: zwölff Pferd / die man an der Handt führete: fünff Keyserliche Diener: zwölff Leibpferde / mit schönen gestickten Sätteln: acht Diener zu Pferd: zwölff Edelknaben gekleydet in schwartzen Sammet: ein Trompeter / sampt zwölff Kesseltrommeln. Nach diesem ritte Landgraff Ludwig von Hessen allein: jhme folgten 82. vom Adel / vierzehen gemeine Reuter / zwölff Fußknechte / sechs Diener zu Pferd: hernach kamen 5. Herolden mit Sceptern in der Handt: der Marschalck Graff von Pappenheim mit einem blossen Schwerdt: zehen Trabanten: vnd dann Jhre Keyserliche Majestät vnter einem gelben Himmel / den 6. Rahtsherren trugen / in welchem war ein schwartzer Adler gesticket: sechtzig Hatschierer giengen hernach: Darauff folgten die Bischoffe / von Saltzburg / vnd Würtzburg / welche neben einander ritten / vnd 8. Diener zu Pferdt hinder jhnen hatten: Die Keyserin saß auff einem Wagen allein: Jhr folgten fünff Wägen Frawenzimmer: zween Trompeter / vnd hundert Reutterschützen. Der Keyser vnd Keyserin seynd vor dem Thumb abgestiegen / vnd hinein gangen / allda der Bischoff sie empfangen / vnd ist ein stattliche Music gehalten worden. In Jhrer Keyserlichen Majest. Comitat seynd vnter andern gewesen / Hertzog Henrich Julius von Sassen / Keyserl. Majestät Raht vnd Kämmerling: Hertzog Frantz Albrecht von Sassen: Der junge Fürst Christian von Anhalt / sampt vielen fürnehmen Graffen / Freyherrn vnd Adelichen Personen. Es seynd auch in Person zu Regenspurg erschienen beyde Churfürsten von Mayntz vnd Cöllen: Der von Trier hat sich Leibsschwachheit halben entschuldigen lassen. Der Churfürst von Sachsen / welcher vbel zu frieden war / daß die Evangelische Prediger von Prag waren vertrieben worden / hat sich nicht einstellen wöllen / vnangesehen der Keyser mit eigener Hand an jhn geschrieben / vnnd jhn dahin zu kommen ermahnet hatte: Ingleichem hat auch der Churfürst von Brandenburg sich absentirt: aber doch haben sie beyde jhre Rähte vnnd Bottschafften dahin geschicket / doch nur ad audien dum & ad referendum. Sonsten haben sich auch zu diesem Convent begebë der Hertzog von Newburg / der Landgraff von Darmstatt / der Bischoff von Würtzburg vnd Saltzburg / deren zuvor gedacht ist. Hertzog Maximilian in Bayern / vmb welchen es fürnämlich zuthun war / hat sich gleichfals dahin erhaben: aber doch sich 4. Meilen von Regenspurg so lang auffgehalten / biß daß er seiner Sache gewiß gewesen / vnd versichert worden / daß er als ein Churfürst würde erkandt vnd angenommen werden.
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1623
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(Keyserliche Proposition beym Convent zu Regenspurg.) eine Zeit lang auff die persönliche Ankunfft der Weltlichen Churfürsten vergeblich gewartet / hat endlich Jhre Majestät zu Beförderung der Sachen den anwesenden Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Abgesandten vnd Rähten / den 7. Januarij deß 1623 Jahrs / die Proposition offentlich thun lassen / welche folgenden Innhalts gewesen: Jhre K. Majestät setzten in keinen Zweiffel / es würde den Chur: vnd Fürsten / auß dem Keyserlichen Schreiben / so Anno 1621. im Aprillen abgangen / bekandt seyn / wie hochnötig Jhre K. Majest. diese der Chur: vnnd Fürsten Zusammenkunfft gehalten: der Convent hette zwar auff die damals benandte Zeit / wegen der grossen Kriegsgefahr im Reich / nicht fortgehen können / sondern notwendig auff gegenwärtige Zeit müssen verschoben werden. Jhrer Majestät were lieb vnd angenehm / daß sie so gutwillig erschienen / solten hinwiderumb alle Willfahrung vnd Huld zugewarten haben. So viel das Hauptwerck anlangte / achteten Jhre Majestät vnnötig seyn / von dem gefährlichë Stand deß Reichs weitläufftige Außführung zu thun / weil niemandt verborgen / was massen noch vor etlich Jahren die Reichs: vnd Deputations-Täge / dem Reich zu Schimpff vnd Schaden fürsetzlich zerschlagen worden / in dem man die majora Vota, vnd Keyserliche Abschiedt nicht gelten lassen / so wol auch am Cammer Gericht zu Speyr die Iustitiam sperren / vnnd am Keyserlichen Hoff die Iurisdiction nicht allein in Zweifel ziehen / sondern auch in den richtigsten Sachen gantz widersprechen wöllen. Bey welchem Zustandt die jenigen / welche gefährliche Newerungen gesucht / sich vnter dem Schein der Religion allerhandt frembden Händeln eingemischt / auch dem Religion: vnd Prophan-Frieden zuwider / sich frembder Vnderthanen wider jhre Obrigkeit anzunehmen / darauß grosser Mißverstandt vnd Mißtrawen allenthalben entsprungë. Vber das seye zu Verkleinerung Jhr. Majest. Hochheit vnd Jurisdiction / wie auch den Reichs Constitutionen / mit Inn: vnd Außländischen Nationen weit auß sehende Bündnussen gemacht / vnd zu Behauptung deroselben starcke Verfassung ins Werck gerichtet wordë. Dannenhero baldt darauff die Durchzüge vnnd Einquartierung / zu Verderbung der Vnderthanen in der gehorsamen Stände territoriis, wider die Reichs Constitutionen vnd Keyserl. Abmahnungen erfolget. Zu diesen Vngelegenheiten were kommen die schädliche Rebellion / welche Anno 1618. erstlich in dem Königreich Böhmen angefangë / die Incorporirte Provintzen / vnd Keyserl. Majest. Erblande durchgedrungen / vnnd etlichen Anlaß gegeben hette / jhr böses Vorhaben / den herrlichen Standt deß Reichs / mit höchster Schmach Teutscher Nation zuverkehren / vnd alle Sachen in ein andern Standt / wie der Außgang vnd die nach der Prager Schlacht gefundene Brieff genugsam erwiesen / zubringen / nach jhren vor diesem geschehenen Bedröwungen ins Werck zurichten. Solchen Anschlägen were auch der in die Acht erklärte Pfaltzgraff Friderich so ferrn zugethan gewesen / daß er vnterm Schein der Interposition sich vor das Haupt der Rebellion auffgeworffen / vnd mit Vorwendung / daß ers nicht mit seinem Keyser vnd Herrn / sondern mit dem Ertzhertzogen in Oesterreich zuthun hette / sich nicht allein einen König erwöhlen vnd crönen lassen / sondern auch die Waffen wider seinen Keyser vnd Herren / den er in der offentlichen Wahl zu Franckfurt für einen König in Böhmen / vnd den siebenden Churfürsten erkandt / zu einem Römischen König vnnd Keyser durch seine vollmächtige Gesandten ordentlicher weise erwöhlen / vnnd neben geleysteter Pflicht alle Wahl-Actus solenniter verrichten helffen / ergriffen / vnd in Jhr. Majest. andern Königreichen vnnd Landen gleichförmigen Abfall so weit erpracticiren helffen / daß die Rebellë in Vngarn den Fürsten in Siebenbürgë zum vermeinen König erklärt / der hernach neben den Rebellen in Oesterreich Vnter vnd Ob der Ens / die Trewlosen Hülffen mit Jhr. Majest. Feinden conjungirt / vnd gar vor Jhrer Majestät Residentz Statt Wien mit Heerskrafft geruckt / vnd alles was zu Beleydigung deroselben Hochheit vnd der getrewen Stände Schaden gereichen / vnd von ärgsten Feinden erdacht werden können / im Werck erwiesen. Demnach dann hierauß ein guter theil der anwesenden gehorsamen Chur: vnd Fürsten gesehen / daß von gedachten Rebellen aller Respect gegen jhrem Keyser vnd Herrn auff ein seiten gesetzt / wie auch Jhre Keyserliche Majest. vnd dero löblichem Hauß gar zu starck gegangen / vnd dieselbe / so viel an jhnen / vmb das Königreich Böhmen / durch Auffhebung gedachtes Königreich Constitutionen vnd Vernewerung in ein andere Form gebracht werden wöllen: als hetten obgedachte Chur: vnd Fürsten solches Vbelstands zu Gemüth gezogen / im Martio Anno 1620. zu Mülhaussen zusammen kommen / vnd daselbsten berahtschlagt / ob vnd wie durch sie / zu Abwendung mehrers Vbels / ein Mittel zu finden / dardurch von jhrem Haupt vnd Keyser aller vnbillicher Gewalt abgewendet werden möchte. Darauff sie / Innhalt deren den 22. Martij abgangenen Schreiben / Jhre Majest. gerahten / daß / wiewol solche offenbahre vnd hohe Verbrechen von etlichen Fürsten vnd Ständen vorgangen / daß Jhre Majestät verursacht weren / gleichsamb auß Erfordern der Wolfahrt deß Reichs / mit rechtmässigë / vnd in den Reichs Constitutionen verordneten Mitteln wider sie zu procediren / dieselbe doch Jhre Milte vnd Sanfftmut zuerweisen / an die gedachte Fürsten deß Reichs noch zuvorhero Schrifftliche Ermahnung thun lassen möchten / die wider Jhre Majest. ergriffene Waffen förderlich niderzulegen / jhre Pflicht in Acht zunehmen / vnd sich Jhro nicht länger zu widersetzen / bey vermeydung schwerer in den Reichs-Constitutionen verordneter Straffen. Auff solches weren damals von Jh. Majest. in [808] dem die getrewe Chur: vnd Fürsten zu Mülhaussen noch beysammen gewesen Abmahnungs: beneben deroselben Warnungs Schreiben publiciret worden. Wie wenig aber solches gefruchtet / were vnnötig zu erzehlen: dann viel grössere Verfassungen engere Verbündnussen mit dem Fürsten in Siebenbürgen / Tractationes mit einem Türckischen nach Prag geschickten Legaten / Legation an die Ottomannische Porten / Außsprengung allerhandt Bedröwungen wider getrewe Chur: vnd Fürsten / vnd Ehrnverletzliche Anzüge deß Mülhausischen Convents erfolgt weren. Derohalben Jhre Keyserliche Majest. dem also der Vngehorsamb / Widersetzung / Rebellion / Perduellion / atrocissima crimina laesae Maiestatis, vieler Land vnd Leute Verwüstungen / jämmerliches Blutvergiessen continuirt worden / nicht vmbgehen können / die in den Reichs Constitutionen verordnete Mittel zu ergreiffen / notwendige Defension an die Handt zunehmen / vnnd mit Hülff angeregter Chur: vnd Fürsten / auch der jenigen / so jhnen den Mülhausischen Abschied belieben lassen / sonderlich aber Chur Sachsen / deß Hauses Burgunds / vnd deß Hertzogë auß Bayern vnterschiedlichen Armaden ins Feldt zu rüstë / welche / vermittelst Göttlichen Beystands / gegen den Rebellen an vnterschiedlichen Orten also obgesieget / daß Jhre Keyserl. Majest. Erbkönigreich Böhmen / vnd dessen Incorporirte Länder / auch die Ertzhertzogthumb Oesterreich wider zum Gehorsamb gebracht / auch ein guter Theil der Rädelsführer / vnnd deß Proscribirten Pfaltzgraffen Landt vnd Leute / zu mehrer Versicherung Jhrer Majestät vnd dero gehorsamen Ständen / auch zu etwas Ergötzlichkeit deß zugefügten Schadë vnd Vnkostens in Jhrer Majestät Gewalt gebracht worden. Derowegen Jhre Keyserl. Majest. sich gegen den jenigen Chur: vnd Fürsten / die darbey das jhrige so trewlich gethan / solche zu jhrem vnsterblichen Ruhm geleystete Hülffe in Keyserliche Hulden vnd Gnaden erkennen / vnnd hinwiderumb Leib / Gut vnd Blut bey jhnen auffsetzen wolten. Wiewol nun zu hoffen gewesen / es würdë nach erhaltenen vnterschiedlichen Sieghafften Treffen / die Sachen in ein bessern Standt gerahten / so were doch der gantzen Welt bekandt / daß angeregter Aechter / die wider jhn vnnd seine Adhaerenten erlangte Victorien / für keine Straff Gottes / nicht allein zu seiner Verbesserung nicht erkännt / sondern jmmer fort in seiner vngerechten Sach Beschützung verharret / vnd sich hefftig bemühet / newe Hülff auffzubringen / vnnd mehr Krieg vnd Blutvergiessen anzustellen / wie auß semer Proposition den Schlesiern gethan / vnd Begeren an den Fürsten in Siebenbürgen zu ersehen were. Vmb dessen willen were Jhre Majestät verursachet worden / die Aacht wider jhne zu publiciren. Wiewol nun aber hierzwischen auch die vor etlichen Jahren im Reich durch die Heydelbergische Consilia auffgerichte Vnion dergestalt auffgelöset / daß die Fürsten vnd Stände jhres Dirëctoris vnd Haupts sich gäntzlich entschlagen / vnd jhme weder mit Volck noch mit Geldt / weder durch sich selbst / noch durch andere mehr behülfflich seyn / auch die Vnion weder zu deß Proscribirten Dienste / noch zu Jhrer Majestät Nachtheil continuirë / oder auff ein newes anrichten wolten / so were doch genugsamb bekandt / was obgedachter Friderich bey andern Reichs Fürsten vnnd Ständen / weiters practicirt / vnnd etliche deß Sächsischen Crayses Fürsten / vnter dem Schein / als hetten sie sich vor der Keyserlichen Armada vorzusehen / im Werck aber zu seinem Vortheil dahin bewogen / daß die selbe mit grossem Kriegsvolck sich gefaßt gemacht / auch sonsten im Reich zu mehrerm Verderben der Vnderthanen vnd Mißtrawen vnter den Ständen Vrsach gegeben. Ob nun zwar auff angeregte Achts Erklärung von etlichen Ständen / auch Außländischen Potentaten Intercessiones eingewandt / hette doch eben zur selben Zeit der proscribirte Friderich / mit seinen Feindthätlichkeiten im wenigsten nicht gefeyert / wie dann nicht allein der Mansfelder / nicht allein Jhrer Keyserlichë Maiest. Erb Königreichs sich wider zu bemächtigen / sich hefftig vnterstandë / sondern auch an etliche benachbarte Fürsten vnnd getr???we Stände trotzige Betrohungs Schreiben abgehen lassen. Auff der andern seiten aber Hanns Georg der Eltere Marggraff zu Brandenburg / mit vnverantwortlichen Feindthätlichkeiten dem Hertzogthumb Schlesien starck zugesetzt / im Königreich Böhmen vornehme Plätze jnnbehalten / befestiget vnd defendiret: vnter dessen aber gedachter Friderich in Hollandt den Krieg noch stärcker fortzusetzen sich bemühet: Dannenhero Jhre Majestät endlich verursacht worden / die erlaubte Gegen-Mittel an die Handt zunehmen / vnnd solchem jhrem Land angedrohete Kriegsgefahr / dem Proscribirten / durch Jhrer Majestät Commissarien zu Hauß zu schicken / vnnd deß Aechters Land vnd Leute / so Jhr. Majest. ledig anheim gefallen zu bemächtigen: dargegen sich aber vielgemelter Aechter vor sich selbst oder sein Generaln den Mansfelder / den von Braunschweig / vnd den von Baden / wider sein offen Zusagen / mit Heerskrafft gesetzt / vnd jhrer Intention nach / alle die jenige / welche Jhre Majest. obgemelter massen trewlich beygesprungen / in Grund zuverderben / vnd alles mit Fewer vnd Schwerdt durchzudringen sich vnterstanden / wie dann in vielen vnterschiedlichen Ertz-Stifften / Fürstenthumbë / Graff: vnd Herrschafften / vnd sonderlich im Straßburgischen / Speyerischen / Elsäsischen / Mayntzischen / vnd andern in Westphalen gelegenen Bischthumben geschehen / ja endlich auch Landgraff Ludwigen zu Hessen Darmbstatt vberfallen / vnd sein Land verderbet worden / biß endlich durch vielfältige Schlachten es durch Gottes Beystand dahin kommen / daß / in deme das Kriegsvolck hin vnnd wider geschlagen vnd zerstrewet / der Proscribirte mit seinen Adhaerenten vertrieben worden. Jhre Majest. weren zwar allezeit deß Friedens sehr begierig gewesen / wie auß jhrem Schreiben / so sie nach Brüssel zu der angestellten Praepara [809] tori Tractation geschickt / offenbar: Je hefftiger sie aber dem Frieden nachgetrachtet / vnnd zwar Anfangs gar eine Niderlegung der Waffen angebotten / je weniger hetter sich Jhre Majest. Feindt darzu bequemet / sondern sich vielmehr dahin bearbeitet / seine böse Intention mit Gewalt durchzudringen / dann er sich von Tag zu Tag je länger je mehr gestärcket / den Königlichen Titul beständiglich gebrauchet / Ja newlich gar vngeschewet zuverstehen gegeben / er seye mit einer ansehenlichen Armee von newem gefaßt / vnd nicht mehr in dem Stand / daß er sich submittiren vnnd depreciren köndte. Wann dann durch die bißhero erzehlte Thätlichkeiten das Reich fast in eusserste Ruin gesetzt worden / als hetten Jhre Majest. solchen leydigen Zustandt zu Gemüt gezogen / vnd auff Mittel gedacht / wie solchem Vnheil zubegegnen / derowegen sie dann diese zum zweyten mahl prorogirte Zusammenkunfft weiters nicht vnterlassen können / in Ansehung / daß bey dem gedachten Aechter der Vbermuth / Vngehorsamb vnnd darauß erfolgte Noth vnd Gefahr / Morden / Rauben vnd Brennen je länger je mehr zugenommen / vnd kein Zeichen der gebührenden Humiliation zusehen gewesen / sondern vielmehr daß die vntrewe Intentiones nicht anderst als mit dem Schwerdt außgeführet werden müßten / verstanden worden. Demnach dann Jhre Keys. Majestät jhr nicht einbilden können / daß jemandt im Reich erfunden werden solte / der Jhro zumuhten dörffte / den jenigen wider zu sich in jhr jnnerste Churfürstliche Collegium zunehmen / der Jhrer Keys. Majestät vnd dem Reich / sonderlich den gehorsamë Ständen zu Schimpff vnd Nachtheil nichts vnderlassen / der mit den grausamen Verfolgern vnd Erbfeinden den Türcken sich starck verbunden / an dem Jhre Keyserliche Majest. vnd die gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände einen jmmerwehrenden Feindt haben würden / vnd daß der jenige / der alle Perduellen / so jemals im Reich gewesen / bey weitem vbertroffen / der Straff entzogen werden solte: Als hetten Jhre Majest. billich Chur Pfaltz halber / so Jhro vnd dem Reich / wegen der abschewlichsten vnd zuvor im Reich nie erhörten Feloniarum vnd reiterirten criminum laesae Majestatis Imperatoriae heimgefallen / zu Vollziehung Jhrer Majest. Zusagung / vnd damit das Churfürstliche Collegium wider ergäntzet würde / vnvmbgängliche Vorsehung thun müssen. Derohalben auß vollkommener Keyserlicher Macht hetten Jhre K. Majestät die Chur Pfaltz dem Durchleuchtigsten Fürsten / Hertzog Maximilian in Bayern / sc. welcher bey dieser Rebellion seinen schuldige Trewe / deß Reichs Wolfahrt / vnd die Befreyung der getrewen Stände von aller Gefahr / mehr dann sein eigenes Hauses von seinem Vettern vnbillich gesuchte Erhöhung / in Acht genommen / der Haupt-Schlacht in Person / mit Hindansetzung seiner eigenen Land vnd Leute / ritterlich beygewohnet / vnd seinen Keyser vnd Herrn in sein jhme entzogenes Erbkönigreich Böhinen / mit Hülffe deß Churfürsten von Sachsen / vnnd anderer getrewen Stände / wider eingesetzt / vielen verfolgten vnd vndertruckten Ständen zu Hülff kommen / vnd vnterschiedliche Victorien wider den Proscribirten an dem Necker / Rhein: vnnd Maynstrom dapffer erhalten hette: der auch mit seinem guten Verstandt Jhre Keyserliche Majestät vnd dem Römtschen Reich nutzliche Dienste leysten köndte / zu dem sich beyderley Religions-Verwandten in Erhaltung deß Religion-Friedens alles guten zuversehen / auß Keyserl. Danckbarkeit auffgetragen vnd eingehändiget / vnnd die solennem Investituram zu End dieses Convents zu vollziehen beschlossen. Hierauff were Jhr. Keyserlichen Majest. Begehren / es wolten die beschriebene Chur: vnd Fürsten / als Jhrer Majestät geheimbste Rähte / mit jhrem Gutachten ferrners an die Handt geben / wie ins küfftig der Frieden im Reich wider angerichtet / vnnd alle böse Practicken vorkommen vnd verhütet werden möchten: Vnd weil an diesem Puncten summa rei et Reipublicae salus gelegen / so begehrte Jhre Majestät zuvorderst hierinn der Chur: vnd Fürsten trewen Raht. Darnach zweiffelten Jhre Keyserliche Majestät nicht / es würde jhnen bekandt seyn / was in vorigen Jahren in Vngarn mit dem Fürsten in Siebenbürgen fürgelauffen / Jhre Keyserliche Majestät hetten zwar damahls darnach getrachtet / daß förderlich ein Frieden gemacht / vnnd also die gegenwertige Türcken Gefahr dero Orten abgewendet würde. Wiewol nun bey dem nechsten Vngarischen Land Tag der Frieden̅ gemacht / vnd selbige Ort von solcher Gefahr erlediget weren / so were doch den Chur: vnd Fürsten bewußt / daß vmb die Gräntzhäusser auff allen Fall zu Kriegs: vnd Friedenszeiten zu erhalten / seine Vorfahren allezeit bedacht gewesen weren. Zwar auß dem Reich hette weder Jhre Majestät / noch dero Vorfahr / zu Erhaltung besagter Gräntz Festungen einige Geldt-Contribution von Anno Sechszehen hundert vnd drey empfangen / Jhre Majest. aber köndten wegen dero verderbten Lande allein die Vnkosten nicht tragen: Derohalben wolte sie die Chur: vnd Fürsten erinnert haben / daß sie / auff was weise Jhre Majestät möchte / ohne Erwartung eines Reichs Tags / weil periculum in mora, Hülff gethan werden / in gemein berahtschlagen / vnnd zeitlich jhren Raht einbringen wolten. Zum dritten / weil bewußt / daß die Staten wider das Hauß Burgund / als jhre natürliche Herrschafft / in dem der Anstandt nun verloffen / den Krieg zu continuiren sich bemüheten / vnd nicht allein den Reichs Aechter bey sich hetten / sondern auch Gelegenheit suchten / jhren Krieg auff deß Reichs Boden / in welchem sie noch etliche Orth jnnen hielten / herein zu führen / darzu jhnen nicht wenig vortheylig were / daß sie einen guten Theil der Niderländisch: vnd Westphälischen Ständen in jhre Contribution gezogen / auch vnlängst bey Bonn / den Rhein mit mächtigen Schantzen be [810] schlossen / inmassen solches an Jhre Majestät von den nechstangesessenen Chur: Fürsten vnd Ständen geklagt / vnd vmb Hülff gebeten worden. Wie nun diesem Vbel zeitlich zu begegnen / wolten gleichfals Jhre Majestät der Chur: vnd Fürsten Gutachten anhören. Zum vierdten / were auch vnverborgen / wie starck man von etlichen Jahren hero im Reich vff die Abhelff: vnnd Erledigung der hinc inde geklagter Gravaminum gedrungen: Worbey Jhre Majestät an die Chur: vnd Fürsten auch Gesandte weiters begehrten / jhre Meynung vnd Bedencken / was sich ohne Abbruch vnd Schmählerung der Keyserlichen Authorität vnnd Jurisdiction / auch der Reichs Constitutionen thun lassen wolte / zu eröffnen. Zum fünfften / hetten Jhre Kenserliche Majest. auß den täglich einkommenen Cammergerichts Revisionen gesehen / vnd sich auß dem vergangenen auch berichten lassen / wie am Cammergericht die Iustitia fast allerdings nidergelegt worden. Weil dann ohne die Administration der Justitz kein Reich bestehen köndte: so begerten Jhre Majestät auch bey diesem Puncten zuvernehmen / was hierzu für Praeparatoria zu machen / damit bey nechstkünfftigem Reichs Tag am Cammergericht die Iustitia befördert / vnd also solchem Vbel auß dem Fundament abgeholffen werden möchte. Zum sechsten / wolten Chur: vnd Fürsten berahtschlagen / wie der Vngelegenheit / so allenthalben im Reich vn Jhr. Majest. Erblanden / durch das vbel Müntzen / vnnd darauff folgende Müntzsteigerung erwachsen / zum wenigsten Interimsweise / biß zu Zeit eines allgemeinen Reichs Tags / remedirt werden köndte. Jhre Majestät wolten endlich der anwesenden Chur: vnd Fürsten Meynung vnnd Erklärung / was jhnen etwa ferrner zu bedencken vnnd zu beraht schlagen für fallen möchte / vernehmen. (Chur: Sächsischer Gesandte wird von seinem Diener entleibt.) Etlich Tag nach geschehener Proposition ist zu Regenspurg der Churfürstliche Sächsische Raht vnd Resident zu Brüssel / Hans Georg von Pölnitz genandt / durch seinen Diener / welcher sich voll Weins gesoffen hatte / mit einem Messer im Losament erstochen worden. Der Thäter ist den 12. Januarij vor dem Rahthauß justificirt / vnd jhme der Kopff vnd die rechte Handt abgehawen / vnnd auff den Brücken Thurn auffgestecket worden. Den 20. Januarij haben die anwesende Chur: vnd Fürsten vnd der Abwe senden Gesandte / auff die Keyserliche Proposition sich folgender gestalt erkläret: (Erklärung der Chur: vnd Fürsten auff obige Keyserliche Propositio̅.) 1. Den von Jhrer Keyserlichë Maiest. gegen Pfaltzgraff Friderichen vorgenommenen Proceß banni & privationis betreffendt / hette man im Chur: vnd Fürsten Raht die rationes, so Jhre Keyserliche Majestät darzu bewegt / die Mittel / so dieselbe darbey gebraucht / auch die Vmbstände / so sich bey der Sachen erzeigt / vnnd noch jmmerdar continuirten / also beschaffen durch das mehrere befunden / daß sie nicht allein dessen nicht zuverdencken / sondern vielmehr befugt gewesen gegen dem Pfaltzgraffen / weil er ohne Rew in seiner Widersetzlichkeit fortführe / allerley Vnfried vnd Landsverwüstung anrichtete / vnd zu Vergiessung so vieles Christenbluts Vrsach gebe / mit denen in dem Rechten vnd Reichs Constitutionen sich befindlichen Straffen zuverfahren: So were doch etlicher Meynung gewesen / in dieser Sachen / wegen jhrer Wichtigkeit / in deme nämlich solche ein Churfürstenthumb deß Reichs vnd ein Mitglied deß Churfürstlichen Collegii betreffe / darauß entweder deß Reichs Ruhe vnd Wolstandt / oder wol gäntzlicher Ruin vnd Zerrüttung entstehen köndte / billich mit Vorbewußt der Churfürsten / verfahren werden sollen: dann es were von etlichen / doch allein der modus procedendi, widerrahten worden / in dem schon allbereit etliche in offentlichen im Reich spargirten Schrifften angezogen / der Pfaltzgraff were nicht citirt oder gehört / absque causae cognitione & juris ordine condemniret / vnd also wider Recht mit der Declaration der Aacht beschweret worden. man were zwar nicht gemeynet / Jhrer Keyserl. Majest. Gewalt zu disputiren / jedoch hielten sie darfür / Jhre Majestät würden in Obacht nehmen / was sie in dero Capitulation den Churfürsten zugesagt / welches alles man ohne Maaßgeben / gegen Jhrer Majest. zu erinnern für nötig erachtet. Was dann förters die von Jhr. Keyserl. Majestät vorgenommenen Translation vnd vorhabende Investitur der Chur Pfaltz anlangen there / weil die Berahtschlagung dieses Puncten also beschaffen / daß Jhre Majest. allerhandt darbey zu Gemüth zu führen / so würde Th. Majest. daß soches hiemit fürtzlich geschehe / in Keyserlichë Gnaden vermercken. Weren demnach etliche der Meynung / daß weil dieser Convent zu dem Ende von Jh. Keys. Majestät angestellet were / damit der Friedt im Reich wider gebracht / vnd alles Mißtrawen auffgehabë werden möchte / es hochnotwendig were / vor allen dingen alle obstacula, welche diesen Zweck zu erlangen verhindern köndtë / auß dem Weg geräumet würden. Gestalt dann insonderheit hochnötig / daß Jhre Majestät sich bearbeite / wie jhr eigene Lande / vnd fürnämlich die Cron Böheim / auß welchem der vbele Zustandt im Reich hergeflossen / zur Ruhe gebracht / die fürgenommene Reformationes vnd scharpffe Executiones abgestellet / vnd also die Gemüther der Vnderthanen gewonnen / vnd die Forcht vnd da Mißtrawen / so geringe Lieb gegen der Obrigkeit zu bringen pflegte / hinweg genommen werde. Dann da solches nit geschehe / köndten sie nicht sehen / wie Jhrer Majestät Regiment beständig / oder die Chur: vnd Fürsten ausser Gefahr seyn köndten / weil zu besorgen / die Böhmen vnnd andere würden durch Vngedult in Desperation Gerahten / vnnd einen newen Auffstandt erwecken / vnd also Jhre Majestät vnd das Reich mit newer Gefahr verunruhigen. Die Stände deß Reichs / Augspurgischer Confession zugethan / würden auff solche Reformation jhr Absehen haben: vnnd wiewol es für ein absonder [811] liche vnd Privat Sach außgegeben würde / hielten sie doch darfür / es were dem publico so weit anhängig / daß da es nicht eingestellet / die Kirchen zu Prag / so von Keyser Rudolffen dem Andern vor diesem / nicht etlichen Privatpersonen / sondern Churfürsten Christian zu Sachsen zu gefallen / zugelassen / vnd biß auff den 24. Octobris deß nechst abgelauffenen Jahrs erhalten worden / wider eröffnet / vnd der freye Religions Gebrauch zugegeben würde / es zu einem beständigen Frieden im Reich nicht kommen köndte / sondern vielmehr desselben Ruin vnd Verwüstung zu befahren were: weil bekandt / daß nicht von den Evangelischen Vnderthanen / sondern von den Ständen vnnd Officirern / denen sie sich vnderwerffen müssen / die Rebellion in Böhmen jhren Anfang genommen hette. In der Bestraffung hette man eine Gleichheit in Acht nehmen sollen. Die in das Exilium vertriebene Vnderthanen hetten sich der geschehenen Begnadigung nichts zuerfrewen. Die getrewe Hülffe deß Churfürsten würde einen widerigen Effect erlangen / vnd eine Vrsach seyn zu grösserm Mißtrawen im Reich: Derhalben würde Jhre Majestät viel besser verfahren / wann sie ein General Amnistiam im Königreich Böheim ergehen liessen. Vber diß / ob wol Jhre Keyserl. Majest. genugsamb Vrsach hetten / sich gegen dem Pfaltzgraffen zu beklagen / wie man dann seine Facta zu justificiren nicht gemeynet / so würde sie doch sehr rühmlich thun / wann sie Jhre Miltigkeit der Schärpff vorzögen / vnnd jhn auff vorhergehende Submission / Deprecation vnd Renunciation / restituiren liessen / in Erwegung er dannoch hart vnd schwer gestrafft: Da auch mit der Schärpffe wider jhne procediret würde / were nimmermehr zu hoffen / daß so lang er einige Praetenß hette / das Reich könne in Frieden gebracht werden / sondern es würde stetigs Kriegsverfassungen vnnd Bereitschafften vorgehë / so dem Reich nicht zu geringem Schaden gereichen würden. Bey solcher Translation were auch dieses in Acht zunehmen / ob auch / wann schon deß Pfaltzgraffen halben gantz kein Bedencken were / seine Söhne / als welche für jhres Vatters Verbrechen allbereit jhr Iusacquisitum auff der Chur Pfaltz providentia majorum gehabt / vbergangen / oder deß Pfaltzgraffen Bruder / welcher gegen Jhrer Keyserl. Majest. nichts delinquirt / auch ob minorennitatem nichts delinquiren können / oder auch andere mehr Agnaten / so nicht allein vnschuldig / sondern Jhrer Majestät bey diesem Zustandt getrewe Dienst geleystet / von der Chur außgeschlossen werden köndten. Dann dieses den andern Chur: vnd Fürsten ob consequentiam, sehr nachdencklich fürkommen / vnnd grössers mißtrawen erwecken würde. Die Potentaten / welche dem Pfaltzgraffen verwandt / vnd in deme sie ein bessers von Jhrer Majestät verhofft / bißhero still gesessen weren / wann sie sehen würden / daß alle Hoffnung der Restitution verloren / die würden zu den Waffen greiffen / vnd mit eusserster Gewalt / mit nicht geringen Jhrer Majest. vnd deß Reichs Nachtheil die Restitution befördern. Es were zwar zu wündschen / daß Jhre Majest. von Gott ein langes Leben verleyhen würde / dessen were aber niemands versichert. Da es nun geschehe / daß sie vor Beylegung dieser Strittigkeitë / mit Todt abgehen solten / were hoch zu besorgen / ob auch dieselben auff den Zweck / wie Jhre Majestät gern sehen wolten / zu bringen seyn möchten. Es hetten Jh. Keys. Majestät nach so viel Victorien die Sachen jetzo in den Handen / die köndten sich nach dero Beliehen accommodiren. Solte sich nun die Zeit vnd das Glück ändern / dörffte das Werck wol auff die Mittel die jetzo leicht zu erlangen nicht kommen können. Vmb dieser Vrsachen willen zweiffelten etliche / ob es auch thuenlich were Jhre Keys. Majestät zu rahten / daß sie in einem so wichtigen Geschäffte / daran die Wolfahrt deß gantzë Reichs hienge / so schnell procedirten / vnnd ob nicht vielmehr die sämptliche anwesende Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Gesandte / wie in dergleichen Fällen mehr geschehen / eine Intercession bey Jhrer Majestät für den Pfaltzgraffen thun solten. Es were ein junger Herr / welcher von andern verführet / vnnd jhme selbst nicht zu rahten wüßte / so were er auch kein Anfänger der Böhmischen Vnruhe / sondern dieselbe were schon vor seiner Hineinkunfft im Werck gewesen. Andern were auch Gnad geschehen / welche sich nicht weniger an Jhrer Majestät vergriffen. Jhre Majestät würden Jhro vnd dem Churfürstlichen Collegio alle Potentaten / Könige vnd Fürsten / so dem Pfaltzgraffen befreundet / dardurch hoch obligiren / deßgleichen den Pfaltzgraffen selbst vnd seine Posterität / der sich nach bereits außgestandenem Elend vor solchem Beginnen wol fürsehë würde: da hingegen / wann jhm alle Gnad abgeschnitten / er wol gar auff desperata Consilia fallen / vnd im Reich noch grössere Vnruhe erwecken dörffte. Würde derohalben viel dienlicher seyn / wann Jhre Majestät zu Erhaltung Jhrer Reputation vn̅ deß Reichs Wolstandt / die Güte der Schärpffe fürzögen / als daß sie in folchen Extremis verharren solten. Auff dieses alles were hingegen eingewendet worden / Jhre Majest. hetten in dero Proposition die causas privationis genugsamb außgeführet. Dann es were männiglichen bekand / wie viel Königreiche vnd Länder / so vorhin florirt / nunmehr zerstöret / wie viel ins Elend vertrieben / vnd in eusserste Armut gebracht: wie viel Stätte vnd Dörffer in die Asche gelegt / vnd wie mancherley Consilia mit dem Erbfeind Christlichen Namens / dem Türcken / vorgegangen. Dahero Jhre Majestät zu der Privation genugsame Vrsachen gehabt / vnnd darfür hielten / Jhro hierdurch die Chur Pfaltz dergestalt ledig anheim gefallen / daß jhr mit der selben jhres Beliebens / non attentis filiis aut agnatis proximioribus, zu disponiren frey stünde / vnd dieses alles nach den Reichs Constitutionen. Ferners / da der Pfaltzgraff restituirt / würde ob impunitatem delicti, andern zu gleichmässiger böser Nachfolg Vrsach gegeben werden. [812] Es würde auch ratione poenae zwischen Jhrer K. Majestät vnnd dem Pfaltzgraffen kein Vnterscheidt seyn / weil dero Lande wenigers nicht / als deß Pfaltzgraffen verderbt / da doch zwischen jhnen dieser Vnterscheidt were / daß Jhre Majestät ohn alle Schuld / vnd wider alle Recht vnd Reichs Constitutiones dergleichen widerfahren were: der Pfaltzgraff aber hette ohne Noth / wider Recht vnd Billichkeit / solch Vnheil Jhrer Majestät vnd dem Reich zugefüget. Ingleichem hette er vie Gnad selbst außgeschlagen / vnd sich derselben vnfähig gemacht / weil er keinen trewen Warnungen Platz gegeben / vnd weder sich selbst / noch sein Verbrechen erkennet / sondern in seinen Vngehorsamb dermassen verharret / daß er auch niemals das geringste Zeichen einiger Rew von sich gegeben / sich submittirt oder vmb Gnad vnd Intercession gebetten / auch noch nicht darumb bitten thete: Derowegen dann auch bedencklich were / jhme solche Intercessiones entgegen zutragen / bevorab sein General der von Mansfeldt / in seinem Namen die Hostilitäten auff deß Reichs Boden gegen die gehorsame Stände / auch ohne Vnterscheidt der Religion noch jmmer continuirte / vnd sich je mehr vnnd mehr stärckete. Hiemit gebe der Pfaltzgraff genugsamb an den Tag / daß er vielmehr die Sach mit den Waffen außzuführen / als demütig Gnade zubegehren gedencke. Die Wolfahrt deß Reichs bestünde in der Ergäntzung deß Churfürstlichen Collegii, derhalben hette Jhre Majestät wol daran gethan / daß sie dieselbe fürderlich an die Handt genommen / weil sie nicht anders wisseten / als die Ergäntzung auff ein solchen Fall gleichfals von dem Keyser geschehen were. Anderfeits were hierauff auch angedeutet worden / daß Jhrer Majestät Hochheit vnnd deß Reichs Wolstandt auff der Einigkeit deß Oberhaupts vnnd den Haupt-Säulen der Churfürsten vnter einander beruhe / vnd daß derhalben auff Erhaltung derselben vor allem zu gedencken / vnd zuverhüten / damit dieselbe nicht etwa durch Mißhelligkeit getrennet / welches durch Redintegration deß Churfürstlichen Collegii befördert werden köndte. Deß Pfaltzgraffen Verbrechen weren zwar Weltkündig / vnnd dergleichen Historien in dem Reich wenig erhöret / weil jedoch erinnert worden / da man so gar auff dem strengen Recht stehen solte / daß alsdann der Friedens-Standt schwerlich zu erhalten: so würde darfür gehalten / das bonum pacis publicum allen andern vorzuziehen / vnd Jhrer Majestät zuersuchen were / das gestrenge Recht in eine Keyserliche Clementz zuverwandeln / auff vorgehende Subjection, Deprecation, vnnd was darzu gehören möchte / den Pfaltzgraffen zur Außsöhnung kommen zu lassen / vnd das Reich mit dem lieben Frieden wider zuerfrewen: Dann da solches nicht geschehe / man das newe Blutbadt vnd Verwüstung der noch vbrigen Länder gleichsamb vor Augen sehe: Jhre Majestät hetten dero entwendte Königreich vnd Länder Jhrer Regierung wider vnderwürffig gemacht / mangelte daran nichts / dann die rechte Befestigung vnd ein ruhige Reichs Regierung / welches durch eine Versöhnung vnd Composition zu erlangen. Dargegen were das Glück im Krieg wandelbahr / vnnd müßten bey denselben alle erlangte Victorien in die vngewißheit gespielt werden. Es würde auch die erfolgende Ernewerung deß Kriegs ein scheinbare Vrsach auß dem Proceß vnnd modo puniendi, als insonderheit deß primogeniti, deß Herrn Bruders vnd der Agnaten bekommen / vnd plausibil wöllen gemacht werden / gestalt mit dergleichen principiis allbereit deß Nider Sächsischen Crayß Fürsten eingenommë. Dem König in Engelland würde es tieff zu Hertzen gehen / wann alle seine Bemühung solte ohne Effect verbleiben / vnnd derselbe sein einzige Tochter vnd Enckeln im Exilio ausser aller Hoffnung sehen: andere Anverwandte / die bißhero der Clementz erwartet / möchtë es für einen Schimpff auff sich selbsten ziehen / welche allesampt Jhre Majest. mit dero Bezeugung begütigen köndten / vnd dieselbe sampt dem gantzen Reich zu mehrer Obligation vnd Devotion in andern Nothfällen bringen würdë. Es were auch wie auß den Vmbständen abzunehmen / von der Spanischen Infantin gerahten worden. Was aber den modum der Begnadigung anlangen thete / da Jhre Majestät zu der Clementz zu bewegen / köndte derowegen ein eigene Tractation vorgenommen werdë / darbey zu hoffen / Gott Mittel bescheren würde / dardurch die Keyserliche Hochheit gehandhabet vnd befestiget / den Interessirten Satisfaction gegeben / vnd also der Frieden widergebracht werden möchte. Nachdem man ferrner die Böhmische Reformation von Chur Sachsen hoch beklagt / vnd gar für ein publicum gehalten / vnnd hierdurch leichtlich grosse Gefahr erwecket werden möchte / Jhre Majestät solchen weitaußsehenden dingen ohne Verzug remediren wolten. Deßgleichë nach dem auch auß vielen Klagen vnd Intercessionen von Chur: Fürsten vnd Ständen bekandt / wie weit aussehend die etlichë Erb: Frey: vnd Reichs Stätten / auffgelegte Lasten geachtet würden / vnd dann billich / daß was denselben im Namen Jhrer Majestät versprochen / nicht vberschritten / sondern trewlich gehalten würde: daß man derowegen Jhre Keyserliche Majestät ins gesampt bitten wolte / dieser grossen Beschwernuß ehist abzuhelffen / damit die vngleiche Außdeutungen verhütet / vnd die Commissarien deß vnauff hörlichen Anlauffens abkommen möchten / sc. Auff diese der anwesenden Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Gesandten Erklärung auff die Keyserliche Proposition / hat J. Keys. Majest. den 27. Januarij sich folgender gestalt erklärt: (Keyserliche Resolution auff der Chur: vnd Fürstë Erklärung.) Gleich wie Jhre Keyserl. Majest. dero Capitulation niemahls ausser Acht gelassen / sondern sich deroselben auch bey diesem Werck wol erinnert / vnd vor Publicirung der Aacht alles genugsamb bedacht / also hette Jhre Keyserliche Majest zwar wünschen mögen / daß zur Zeit obbesagter Aachtserklärung / die Läuffte also weren beschaffen gewe [813] sen / daß Jhre Keyserl. Majestät vorhero mit jhnen vnd den Churfürsten alles noch mehrers / als Schrifftlich beschehen were / communiciren können. Wie wenig aber darzu zugelangen gewesen / were nicht weniger bekandt / als auch sonsten männiglichen bewußt / daß obgemeldter Pfaltzgraff damals gegen Jhr. Keyserl. Majestät seine vnverantwortliche Exceß vnd Verbrechen / welche jhme zu Verfolgung deroselben jmmer möglich gewesen / je länger je mehr continuirt vnd vberhäuffet / da er doch in Ansehung so vieler Abmahnungen / Eventual commination vnnd Declaration / wie nicht weniger auch in Betrachtung der jenigen Gutachten / so Jhre Majestät von Mülhaussen außgegeben worden / vnnd dem Pfaltzgraffen vnverborgen gewesen / billich darvon ablassen / sich accommodiren / vnd weitere Proceß selbst nicht hette verursachen sollen: Sintemal aber bey jhme diß alles nichts verfangen / sondern ev in notoria rebellione fürsetzlich verharret / vnd wider Jhre Majestät das eusserste tentiret / Ja so wol in Jhr. Majest. Erbland / als ins Reich selbsten gefallen were: Als hetten Jhre Majest. ob morae periculum nicht vmbgehen können / das jenige gegen dero Feind / so wol denselben desto eher zur Gebühr zu weisen / als auch zu ferrnerm Vnheil fürzukommen / ohne weitern Verzug fortzustellen / warzu Jhre Majest. genugsamb befugt vnnd berechtiget gewesen / bevorab / dieweil nicht allein die vorhero außgangene Keyserl. Mandata comminatoria vnd Euentualia Banni, welche die Aacht allbereits auff dem Rücken getragen / fast männiglichen bekandt gewesen / aber von niemand anders als von dem Aechter selbsten / vnd die mit jhme interessirt / in Zweifel gezogen / oder daß es nicht geschehen köndte / vorgeben worden were / damahls aber / wie gemeldet / zu dergleichen Convent vnd Deliberation wegen der Gefahr / nicht wol vnd förderlich zu gelangen gewesen / dannenhero vnd in Bedencken dieser vnd anderer Vmbstände / auch daß wegen Anstellung einer Zusammenkunfft / an Jhr. Majest. Willen nicht gemangelt / deroselben auch niemals zu Sinn kommen were / daß sie hiemit dem Churfürstlichen Collegio, oder dero Keyserlichen Capitulation einiges Praejudicium zufügen wolten: als weren Jhre Majest. deren Hoffnung / das Churfürstliche Collegium würde es nicht anderst auffnemen / inmassen Jhre Majest. dann deß Erbietens / es dahin zu richten / damit der Churfürstlichen Praeeminentz dißfalls nichts verfängliches entstünde. Was dann ferrner die Translation der Churfürstl. Pfältzischen Dignität / vnd die darbey eins Theils angedeute Restitution Pfaltzgraff Friederichs anlangete / befinde Jh. Majest. auß den hierüber eingelangten Erinnerungen / daß sie hierüber etwas Different weren / in dem von dem einen Theil sehr vernünfftig angezogen vnd außgeführet worden / welcher massen Jh. Keys. Majest. zu solcher Translation wol befugt / vnnd darmit nichts anders vorgenommen hetten / als warzu sie vermög der Rechten / Reichs Constitutionen vnd Cammergerichts Ordnung nicht allein Vrsach gehabt / sondern was auch vor Zeiten in dergleichen Occasionen von andern Keysern ebenmässig beschehen were. Was aber anders Theils von der Restitution deß Pfaltzgraffen angereget worden / vermeynt seye / als deren Translation halben es Th. Keys. Maj. ben dero vorgenommener Resolution in alle Weg bewenden liessen / vnd das Churfürstliche Collegium dergestalt vnergäntzt nicht lassen wolten / sintemal dem Römischen Reich an solcher Ergäntzung viel fürnemblich darumb gelegen / dieweil bewust / was im Mangel solcher Ergäntzung auff ein vnverhofften Menschlichen Fall / dem Reich für Noth / Gefahr vnd eusserste Ruin zuwachsen würde; Im vbrigen aber die Außsöhnung vnd Begnadigung betreffendt / obwol der proscribirte Pfaltzgraff / mit seinem beharrenden Vngehorsamb vnd anderm geringen Anlaß hierzu gegeben / Jedoch woferrn Jh. Majest. von den anwesenden Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Gesandten ein mehrers dißfalls an die Handt gegeben würde / seyen Jhre Majest. in Ansehung der Königen in Engelland vnd Dennemarck / wie auch deß Churfürsten zu Sachsen vnd anderer Chur: vnd Fürsten Intercessionen vnd Erinnerungen geneigt / sich alsdan̅ nach gestalt der Personen vnd Sachen (zwar ausserhalb der Restitution zu der Churfürstlichë Dignität) weiters dergestalt vernemen zulassen / daß Jhre Keyserliche Majest. zu dero Milte mehr als zu der Schärpffe geneigtes Gemüth zuverspüren seyn solte. Diesem nach ersuchten Jhre Majest. die anwesende Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandte / dieselben wolten nunmehr zu der Deliberation / deren in Jhr. Majest. Proposition zur Berahtschlagung gestellter Puncten schreitten / vnnd in denselben Jhr. Majest. dergestalt an die Handt gehen / wie es die Wolfahrt deß Reichs erforderte / vnd Jhrer Majest. Vertrawen zu jhnen gerichtet were. So viel dann ferrner die von theils anwesenden Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Bottschafften angezogene Reformation zu Prag an langte / köndten Jhre Majestät nicht absehen / daß solche Sach eigentlich zu gegenwärtiger Berahtschlagung zuziehen seye / hetten auch deßwegen an den Churfürsten zu Sachsen die Notturfft dergestalt gelangen lassen / daß Jhr. Majest. Befug vnd Bewegnuß darauß genugsamb abzunehmen. Es wolten auch Jhre Majest. sich nicht versehen / daß vmb solcher zu Prag / nicht weniger als von vielen andern Chur: vnd Fürsten / auch geringern Ständen in jhren Landë vnd Gebieten vielmalsbeschehen were / auch noch täglich geschehe / wegë deß verwürckten Majestät Brieffs fürgenommener Reformation willen / einiger Standt deß Reichs zu Jhrer Keyserlichen Majestät das geringste Mißtranwen setzen / oder die Gedancken schöpffen würde / als möchte in dem Römischen Reich etwas widerwärtiges hierauß erfolgen / sintemal sich Jhre Keyserl. Majestät schon vielmals bey jhren Worten erklärt vnd versichert hetten / daß sie den Religion: vnd Profanfrieden in allen Punctë im [814] Römischen Reich steiff vnd vnverbrüchlich haltë / vnd nichts dargegen weder selbstë vornem̅en / noch andern zuthun gestatten wolten / dessen sich Jhre Majestät nochmals erklärt vnnd versprochen haben wolten. So viel dann beschließlich die von etlichë Frey: vnd Reichs Stätten eingebrachte Beschwerden vnd Klagen betreffe / wüßten sich zwar Jhr. Keys. Majest. jhrer ins Reich in vnterschiedene Crayse ins Gemein / so wol auch theils absonderlich ergangener Sincerationen vnd Assecurationen / auch Vergleichungen / insonderheit aber deß Aschaffenburgischë Receß zu Gnügen zu erinnern / gestalt dann Jhr. Keys. Majest. Jhro die Observation derselben bißhero mit Fleiß angelegë seyn lassen / wolten auch solches fürohin / so lang zu keinem andern nicht Vrsach gegeben würde / gleichfals thun / wie dann Jhre Majestät in dem Werck weren / die klagende Stätte nechsten Tags also zu bescheiden / daß sie sich mit Fug ferrners darüber zu beschweren nicht Vrsach haben solten / sc. (Widerantwort der Chur: Fürsten vnd Gesandten auff diese Keyserliche Erkläru̅g.) Auff diese Keyserliche Erklärung wurde wider von den Chur: Fürsten vnd Abgesandten / mit einer beygefügten Neben-Relation eine Antwort vberreicht / dieses Innhalts: Es were zwar eine Notdurfft erfunden wordë / die jenige Bedencken / so auff die Keyserliche Replic gefallen / zu referiren / wolten aber doch vnter dessen zu Deliberation der vbrigen Puncten in der Keyserlichen Proposition schreitten. Vnd für das erste Jhre Keys. Majestät mit einem Bedencken an die Hand zu gehen / wie nämlich Jh. Keys. Majest. vnd das Reich / sampt dessen Ständen / bevorab aber deren / so Jhr. Majestät zu Recuperirung deß jhrigen / beygestanden / vnd noch beystünden / deß Friedens zur Gnüge versichert seyn / auch wie weiters bösen Anschlägen vorzukommen / sintemal hieran summarei, & totius Reipublicae salus, hafften thete / daß sie darauff solche Puncten in Deliberation gezogen / vnd ein Theil darfür gehalten: Nachdem der proscribirte Mansfelder / sampt seinem Anhang / eben der jenige sey / der vor dißmal den Frieden im Reich betrübe / die Stände mit Heerskrafft zu vberziehen / vnd seinem Gebrauch nach zu ruiniren in voller Bereitschafft stehe / darzu auch bereits in der Graffschafft Ost-Frießland / vnnd in den benach barten Westphalischen Landen einen starcken Anfang gemacht / daß derowegen vor allen andern / auff solche Mittel zu gedencken / die zu Abwendung solches vorstehenden Vnheils vnd Bestraffung dieses Landfriedbruchs herkommen / vnd in Reichs Constitutionë außgetruckt weren / vnd solchem nach Jhr. Keys. Majestät zu ersuchen seyen / die Verordnung zu thun / auff daß Jhre Kriegs Armee im Reich / solchem Friedenstörer / vnverzüglich vnter Augen ziehe / vnd mit Hülff der benachbarten Stände denselben von deß Reichs Boden abtreiben vnd trennen / zugleich aber auch durch scharpffe Poenal Ma̅data mit Praefigirung eines gewissen kurtzë Termins / so wol die Kriegshäupter / als die Officirer vnd Soldaten / noch eins avocirt / vnnd gegen die jenigen / so solchen Keyserlichen Mandaten jnnerhalb bestimpter Zeit kein Folg leysteten / mit denen im Landfrieden befindlichë Straffen / als Declaration der Aacht / Einziehung der Güter / Nachschickung Weib vnd Kinder / vnd was dergleichen mehr in den Reichsverfassungen befindlich / verfahren / den benachbarten Ständen aber anbefohlen würde / ermeldtem Mansfelder oder seinem Anhang in dero Landen vnd Gebieten keinë Paß oder Werbung zu gestattë / keine Victualien / Gewehr oder Munition folgë zu lassen / sondern denselben vielmehr nach eussersten Kräfften verfolgen helffen / dann wann sich ein jedweder Standt deß schuldigen Respects gegen Jhrer Majest. der Gebühr erinnern / vnd die Reichs Constitutionen / Religion: vnd Prophan Frieden in Obacht nemmen / vnnd sich an Gleich vnd Rechten ersättigen lassen solten / were nicht zu zweifeln / man würde in dem Reich / so woln jetzt / als ins künfftig den Frieden wol erhalten / vnd in guter Ruhe vnd Einigkeit bey einander bleiben können. Das Begehren wegen der Grentzhäusser in Vngarn betreffend / gereichte diese Jhr. Keys. M. zu Erhaltung der Christlichen Grentzen / vnd Abwendung dero dem Reich hierbey andröwenden Gefahr tragende Vorsorg / den anwesendë Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten zu hohem Danck / vnd müßten selbst bekennen / daß Jhr. Majestät nach gestalt der Vmbstände / dieser gesuchten Gelthülffe halben nicht zu verdencken / wie sie dann wündschten / daß in diesem Werck sie dero mit einer gewürigen Resolution gehorsamlich an die Hand gehen köndten. Dieweil aber männiglichen bewußt / wie trewlich fast alle anwesende vnd beschriebene Chur: vnd Fürsten Jhr. K. Majest. in dero Noth beygestanden / vnd wie guthertzig sie das jhrige bey derselbë zugesetzt / also daß neben den schweren Geltaußlagen jhre Land vnd Leute nit wenig in Verwüstung gerahtë / sie auch nochmals wegen der Gefahr in schwerer Kriegsverfassung bleiben müßten / vnd dann Jhr. Keys. Majest. mit einer solchen Particular Hülff wenig gedienet seyn würde: So würden sie Jhr. Majest. daß sie deroselben / wie sie gern wolten / in diesem Suchen / dißmal nicht entgegen gehen köndten / für entschuldigt halten / vnd jhr nicht zuwider seyn lassen / solches an die sämptliche Reichs Stände durch herkommene Wege zu begehren / daß alsdann ein solche Resolution erfolgen würde / daß Jhre Majest. dero vnd deß Reichs Stände trewhertzige Gemüther spüren würden. Belangend den dritten Puncten der Proposition wegen der Holländischen Staten gefährlichë Beginnen / erinnerten sich die Chur: vnd Fürsten / daß vmb dieser vnnd dergleichen Feindseligkeiten willen / so die Staten auff deß Reichs Boden nun von vielen Jahren hero getrieben / bey vorigen Reichs Tägen vielfältige Berahtschlagungen vorgangen / aber jederzeit so viel befundë worden / daß solchem Gewalt recht zu begegnen / in etlicher weniger Stände Macht nicht seyn würde / derhalbë sie auch dißmal nicht sehen köndten / wie bey diesem engen Convent / von wegë angezogener beschwerde̅ / mit Bestand geschlossen werdë könde: [815] So viel aber die auff dem Rhein erbawte Schantz betreffe / hat es mit deroselben nunmehr den veränderten Zustandt / wie bewußt / daß dieselbige durch die nechste Eroberung in der Spanischen Infantin Hände gerahten. Demnach aber zu besorgen / da ermeldte Schantz in gegenwärtigem Zustandt verbleiben / vnnd nicht zerschleifft werden solte / daß solches nicht allein eine Verwüstung deß Rhein Stroms / vnd Sperrung der Commercien nach sich ziehen / sondern auch den Widerwärtigen jhne Gegenschantz desto höher auff deß Reichs Boden zu suchen / Anlaß geben dörffte / welches denen in der Nähe darbey gesessenen Ständen vnnd dem Reich zu grosser Gefahr vnd Vngelegenheit außschlagen möchte. Derowegen ersuchten sie Jhre Majestät / dieselbe wolte dero Interposition bey der Infantin zu Brüssel / so weit einwenden / damit solche Schantz den nechsten demolirt / gäntzlich abgeschafft / vnnd also der Rheinstrom wider eröffnet werden möchte. Was aber die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten / vnd Landgraff Ludwigen zu Hessen betreffe / hetten dieselben wegen in Votis vnterschiedlicher befindlichen Puncten jhre Meynung dahin gerichtet / wie solches auß denen im Eingang berührten vnnd hierbey gefügten außführlichem Gutachten zuersehen. Darbey dann ferrner angezogen / weil die Chur Sächsische vnnd Brandenburgische Vota, wegen der Pfältzischen Aacht / dessen Proceß vnd Execution, ingleichem Translation der Chur / in den Fundamental Gesetzen / bewehrten Reichs Exempeln / Recht vnnd Herkommen fundirt / vnd anderst nicht / wie dann von Landgraff Ludwigen trewlich gut gemeinet / vnnd dahin einig angesehen / daß ein gutes Vertrawen vnter den Ständen widerumb angerichtet / der Krieg einest geendiget / vnd das Reich mit dem Frieden erquicket / derselbe auch vest mit dem Bandt der Einträchtigkeit stabilirt / beharrlichen verbleiben / vnnd also dardurch der Keyserliche Thron stets grünen möge / den getrewen Ständë deß Reichs zu Trost vnd Frieden / den Feinden aber zum Schrecken: So würde es auch Jhr. Majest. nicht anderst vermercken / dann daß deroselben / der jetztgedachten Chur: vnd Fürsten Trew vnd Gehorsamb bekandt. Was ferrners deß Mansfelders Feindseligkeiten / vnd der General Staten in dem Westphälischen / vnd sonderlich der Chur Cölln vnd andern Landen zugefügte Beschwerden anlangte / bethewerten die Churfürsten vnnd Fürsten solchen Zustandt nicht wenig / darinn sich das Reich vnd dessen Glieder solcher Hostilität halber befinden thäten / vnd müßten bekennen / daß wo nicht bey Zeiten bequeme Mittel zum Frieden ergriffen / letztlich nichts anderst als endliche Ruin erfolgë köndte / dardurch dann das Vatterlandt den Feinden ein Raub vnd Schawspiel / den getrewen Ständen aber zu Jammer gemacht werden dörffte / vnd stelleten es zwar nur dahin / ob Jhre Majestät die andern Stände hierinnen ersuchen / wie solchem Vnheil zu begegnen / jhr Gutachten vernehmen / vnd eylends ermahnen wolte / würde vielleicht auß jhren Erklärungen / was zu thun oder zu lassen / zuvernehmen seyn / sintemahl die Gesandten hierüber nicht instruirt / allein die Chur: vnd Fürsten befunden darbey / nochmals nichts bessers / dann daß die allbereit an die Hand gegebene Mittel angenommen werden möchten / damit der erwündschte Frieden eingeführt / vnd das Mißtrawen beyseits gesetzt würde / dann ehe solchs geschehe / wenig guter Succeß zu hoffen were. Wiewol nun Jhre Keyserliche Majestät deß Pfaltzgraffen schwere Facta vnd Actiones nicht vnbillich tieff zu Gemüth giengen / so würde doch Jhre Majestät hiebey mehr auff den Frieden jhre Gedancken richten / der andern gehorsamë Stände Vätterlich schonen / so viel vnzehlich Tausendt vnschuldiger Leute Noth / welche in Fortstellung deß Kriegs zugewarten / sich erbarmen / vnnd auß Keyserlicher Magnanimität / vber die erlangte Victorien noch dieses hinzu thun / sich selbstë vberwinden / die Keyserliche Güte / so wol amorem boni publici, Imperii salutem, ac universorum incolumitatem praeponderiren lassen / vnd sich folgends bey aller Posterität vnsterblich machen. In was gefährlichem Zustandt auch Jh. Keyserlichen Majestät Königreich Böhmen vnd andere Länder / ja fast eusserste Desperation / wegen der Reformation sich befinden theten / dessen hetten Jhre Keyserl. Majest. der Churfürst zu Sachsen zu mehrmaln berichtet / so wol barbey was allerseits / bevorab bey jetzigen gefährlichen Zeiten zu beförchtë / auch was Gefahr die Benachbarte Lande dahero zugewarten / nicht weniger verständiget. Derowegen dann die Chur: vnd Fürsten nochmalen trewlich bäthen vnd erinnerten / es wolten doch Jhre Keyserl. Majest. sich hierinnen auch erweichen lassen / vnnd die Reformation einstellen / die Evangelische Kirchen wider eröffnen / vnd das Exercitium, so der Religion / vngeänderter Augspurgischer Confession vergönnet / so ansehenlich bekräfftiget / vnnd jederzeit Keys. darbey geschützet worden / noch malen verstatten: Ingleichem den Genernal Perdon ertheilë / vnd Vniuersalë amnystiam ergehen zu lassen / die Gnade der Schärpffe vorziehen / vnd also dardurch die Lande tranquilliren, deren sich versichern / vnd die Vnderthanen zu beständiger Lieb vnd Devotion verbinden. Wie hoch vnd schwer auch die Frey: vnd Reichs-Stätte an jetzo lamentirten, were den anwesendë Chur: vnd Fürsten / vnd der abwesenden Gesandten / auß jhren eingegebenen Schrifften vnd sonsten zur Gnüge bekandt / die Chur: vnd Fürsten achteten dieses alles / daß es auch nochmals Jhre Keyserliche Majest. vorgebracht würde hochnötig seyn / damit also die sämptliche Frey: vnd Reichs-Stätte der Guarnisonen entledigt / den Obrigkeiten jhre freye Verwaltung plenariè wider gegeben / aller ferrnere Schaden / dessen sie gleich noch täglich zugewarten / gewendet / vnd den auffgerichteten Verträgen vestiglich nachkommen / dieselben in stether Obacht gehalten / vnd nicht weiter Vnheil verursachet werden möchte / [816] dann gleichwol dem H. Reich zum höchsten daran gelegen / daß die sämptliche Freye vnd Reichs-Stätte / als Mitglieder desselben in gutem Flor erhalten / vnd also nicht gäntzlich erschöpffet werden. Was auch von Chur Sachsen vnd Brandenburg im Puncten der Aacht erinnert / geben die Vota, vnd weil das Wörtlein (ohne Maßgebung) in jüngster Erklärung darzu gesetzet / köndten sie solches nicht nachgeben / sondern theten es widersprechen / in deme das (ohne Maßgebung/) vnd die Capitulation nicht beysammen stehen köndte / dann warzu Jhre Keyserliche Majestät durch die Capitulation verbunden / das were dero selben ohne Maaßgebung nicht heimgestellt / würden auch dardurch die Churfürstliche Hochheit vnnd Würde nicht erhalten / die Capitulation were klar / daß in hochwichtigen Sachen mit der Churfürsten Einwilligung solte verfahren / auch kein Standt deß Reichs ohne ordentliche Proceß vnd vngehört in die Aacht gethan werden / vnd es erforderte diß Fundamental-Gesetz mehrers nicht / dann würckliche Observantz / dahero also hierüber kein mehrere Stimm zumachen / noch diß Gesetz in weitere Consultation zustellen / jhnen (Chur Sachsen vnd Brandenburg) lige desto mehr ob / hierinn sorgfältige Obacht zuhaben / dieweil sie als die Wel???liche Churfürsten / deren Dignität iure haereditario ad posteros transferirt würde / am meisten interessirt, dieselbige wißten auch Jhre Keyserliche Majestät deß gerechten Gemüths / sie würden / wann sie dieses alles erwegen / sich selbsten erinnern / vnd es für notwendig erachten. Was sonsten von den Catholischen Chur: vnd Fürsten wegen Demolirung der Schantz in dem Rhein angezogen / das stelleten die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Abgesandten / weil sie in Ansehung / daß sich die Sachen damals in dem Staat nicht befunden / darüber nicht informirt werden können / dahin / hielten aber gewiß darfür / es köndte jetztgedachten Churfürstë an dero Würden vnnd Landen nicht so ruhig vnnd wol gehen / Chur Sachsen vnd Brandenburg würden jhnen solches nicht allein gern gönnen / sondern noch besser wündschen / vnd sich darob erfrewen. Die von Jhrer Majest. gesuchte Contribution aber / so wol auch der General Staten angemaßte Zwangs Mittel vnd andere Beschwerden betreffendt / hielte der Churfürst von Sachsen vnd die Gesandten gleichfalls darfür / daß solches auff ein allgemeinen Reichs Tag gehörig / vnnd dahin gestellt werden müßte / nachdem es Sachen / so allerseits Stände concerniren theten / ein weiters vnd mehrers weren die Chur Sächsische vnnd Brandenburgische Abgesandte nicht instruirt, &c. Die obangeregte Neben-Relation / so gleichfals Jhrer Keyserl. Majestät vbergeben worden / war nachgesetztes Innhalts: (Neben Relation / so J. Keys. M. von den Chur: vnd wie auch den Abgesandten zu Regenspurg vbergeben worden.) Obwol die anwesende Chur: vnb Fürsten / vnd der Abwesenden Gesandte bey Berahtschlagung der Keyserlichen Replic notwendig befinden / daß wegen vnterschiedlichë darbey eröffneten Bedencken vnd Erinnerungen Jhrer Keyserl. Majestät ein Extract Protocolli vberschickt werden solte / so hetten doch gedachte Chur: vnd Fürsten vnnd der Abwesenden Gesandte / ausserhalb der Sächsischë vnd Brandenburgischen / deren Meynung hernacher folgen würde / vnter dessen zu Gemüth geführet / wann die Sachen so gar auff den Extremis verbleiben / vnd nicht etwa Mittel gefunden werden solten / dardurch man näher zusammen kommen / vnd die auß gäntzlicher Zerschlagung dieser Zusammenkunfft / besorgende Gefahr vn̅ Zerrüttung verhütet werden möchte / daß solches bey der Posterität auch schwerlich zuverantworten seyn würde / weil so wol jnner als ausser Reichs das Aug vnnd Absehen auff diesen Convent geschlagen / vnnd auff dessen Ablauff deß Reichs vnd deß geliebten Vatterlands Teutscher Nation Wolfahrt / oder gäntzliche Trennung allerdings bestehen thete / so were auff fleissiges Nachdencken eins Theils für gut angesehen worden: nach dem mahl Jhrer Keyserliche Majest. nechste Resolution / vff die eingewandte vnterschiedliche Intercessiones / auß Milte dahin gerichtet / wann Pfaltzgraff Friderichs schuldige Submission / Rew vnd Gehorsamb vorgehen / man auch Jhrer Keyserl. Majest. etwas weiters an die Handt gehen solte / daß nach / gestalten Sachen (ausser Restitution der Churfürstlichen Dignität) eine Außsöhnung vnd Begnadigung zuhoffen / daß derohalben Jhre Majestät billich Danck zusagen / vnnd dieselbe noch ferrner zu erbieten / bey solchem zu verharren / vnd auff vorgehende Pfaltzgraff Friderichs schuldige Bezeugnuß die Außsöhnung vnd Begnadigung zu ertheilen geruhen wolte. Sintemal dann auch der König in Engelland sonderlich dessen junge Enckeln zu bedencken / so eyferig begehrt / daß auch die Agnaten dißfalls der Chur halben berechtiget / so wol von den Agnaten selbsten / als auch jhrentwegen bey den vorhergangenen Consultationibus zu vnterschiedenen malen Erwehnung geschehen / so were Jhre Keyserl. Majestät zu bitten / wegen vorgedachter Enckeln Begnadigung vnnd der Agnaten praetendirten Rechtens ein gütliche Handlung einzuraumen / vnd in Entstehung der gütlichen Vergleichung / eines schleunigen Rechtlichen Processes / mit Zuziehung deß Churfürstlichen Collegij vorzunemmen / gestalt man sich dessen alles bey der gütlichen Pflege zuvergleichen hette. Ferrners da Jhre Keyserl. Majestät dem Hertzogen in Bayern / vmb seiner Verdienste willen die Chur Pfaltz / zuverleyhen entschlossen / so weren Jhre Majestät gleichfals zu erbitten / daß doch ein solches anderst nicht / als obgedachter massen vorgienge / nämlich der gütlichen Tractation / auch deß Königs in Engelland Enckeln / vnd der näheren Agnaten / an jhren angegebenen Rechten vnpraejudicirlich / vnd mit Vorbehalt desselbigë / deßgleichen mit derhalben genugsamen Versicherung / auch dadurch so wol die Churfürstliche Praeeminentz in Obacht genommen / als auch die obgedachte Enckeln vnnd nähere Agnaten an jhren praetendirten Rechten nicht verkürtzet würden.
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Als dann auch endlich deß Hertzogs in Beyren gemeiner Wolfahrt wolgeneigtes Gemüth / auffrechte Intention vnd Heroische Tugenden / in allem / was zu Beförderung gleichmässiger Justitz / zu Widerbringung eines Friedens / vnnd zu Verhütung besorgender Gefahr jmmer dienlich seyn möchte / mehr als gnugsam bekant / were zu verhoffen / wann er hievon / vnd was daran zu consideriren / informirt / er werde jhnen diesen Vorschlag nicht zu gegen seyn lassen Was aber die Chur Sächsische vnnd Brandenburgische Abgesandte / wie auch Langraff Ludwigen zu Hessen belangete / die hetten sich hierbey nach folgender massen vernemen lassen / vnd zwar erstlich die Chur Sächsischen / daß die in den obgedachtë votis beygebrachte Fundamenta gnugsam zu erkennen geben / wie trewlich auch deß Chur-Fürsten Rath vnd Gutachtë / das rechte Friedens In???ent zu erlangen gemeynt / vnd wie wol dasselbe in den Rechten vnd Herkommen gegründet / so were auch kein Zweiffel sie würden allerseits anderst nicht / als trewlich gemeynt / in Obacht genommen werden. Es hoffete auch der Churfürst / wann die von jhm vorgeschlagene Friedens Mittel ergrieffen / sie würden mehr seine Trew entdecken / als wol anjetzo darfür gehalten werden möchte / vnnd weil die Gesandten an ein gewisse Instruction gebunden / so würden Chur-Fürsten vnd Gesandte vernünfftig ermessen / daß dieselbe etwas weiters zu thun nicht bemächtiget / sondern es bey jhren vorigen votis bewenden liessen / darauß deß Churfürsten getrewer Rath / daß er die Translation der Chur für kein Friedens Mittel hielte / sondern deß Pfaltzgraffen Restitution für nöthig erachtet / zu vernemen. Die Brandenburgischen aber hetten sich erklärt / daß sie sich in jhren votis vernemen lassen / was der Churfürst am dienstlichsten hielte im Reich wider Frieden zu erlangen / dieweil sie dann zu einigen andern Mitteln nicht befehlicht / so müsten si??? bey jhren votis vnnd also der Restitution deß Pfaltzgraffen verbleiben / dann die Translation der Chur köndte kein Friedens Mittel seyn / weren der Hoffnung / wann nur die jenigen Mittel / so von jhnen Chur Fürsten vorgeschlagen / re adhuc integra, würden fortgesetzet werden / daß die Keyserliche Hochheit wol in acht genommen / vnnd dem Reich der Frieden geschafft werden können. Schließlich hette Landgraff Ludwig zu Hessen angedeutet / er liesse die Translation der Chur dem Churfürstlichen Collegio, weil es selbiges fürnemlich concernirete / heimgestellet seyn / weil aber das einhellige Wesen per Bohemicam Reformationem annnoch einen Anstoß erlitte / schlüge er vor / ob die samptliche Chur vnd Fürsten J. Maj. erbitten helffen wolten / dem selben zu forderst zu remediren / dann hernach in dem vbrigen desto mehrer Succeß vnd Zusammenstimmung zu hoffen were. Die erzehlte bißhero Gutachten wurden in dem Chur vnnd Fürsten Rath den 21. Februar. N. Cal. beschlossen. Den folgenden 22. dieses ergieng darauff in bemeldtem Fürsten Rath eine Resolution vber die letzte Puncten der Keyserlichen Proposition / also lautende; (Resolution der zu Regenspurg versamleten Chur-Fürsten vnd Abgesandten vber die drey letzten Puncten der Keyserlichen Proposition.) Die Anwesende Chur-vnd Fürsten neben der abwesenden Abgesandten hetten die letzte Puncten der Keys. Proposition / nemlich die Erledigung der geklagten Grauaminum, Beförderung der Justitien / vnd dann die Remedirung der Vnordnung im Müntzwesen betreffend / in gebührende Berathschlagung gezogen. Vnd gleich wie nicht ohn / daß auß Vervrsachung solcher Grauaminum, nun ein geraume Zeit die gemeine Reichs-Versamlungen / ohne Frucht abgelauffen vnd zerschlagen worden / als were hoch zu wünschen / daß denselben dermal eins abgeholffen würde. Sintemal es aber mit denselben grauaminibus also bewandt; daß bey denselben viel vornehme Stände interessirt / ohne deren Vorbewust weder von der Sachen selbst / noch dem modo der Erledigung mit Bestand gehandelt werden könte / so were kein ander Mittel / als daß hierauß mit den samptlichen Ständen deß Reichs gehandelt / vnd derselben Gutachten darüber eyngeholet würde. So viel die Erhebung der Justitien am Keyserlichen Cammergericht betreffe / were bekannt / in was Vngemach das Reich dardurch gerathen / vnd daß dieselbe die vornembste Quell were / darauß die gegenwärtige confusiones meistentheils hergeflossen / vnd da man länger zu sehen wolte / gäntzliche Zerrüttung erfolgen müsten / derhalben J. Keys. Maj. in diesem mit Hülff vnd Rath an die Hand gegangen werden solte. Es were aber bekannt / woher der Lauff der Justitien in solchen so hochschädlichen Zustandt gerathen / vnd daß in dero wenig anwesenden Stände Thun nicht seyn würde / diesem Vbel zu remediren / oder aber auch bey diesem Convent darzu bequeme / vnnd allenthalben annemliche praeparatoria zu machen / sondern dem Ermessen nach nöthig seyn / daß solches zu einer allgemeinen Reichs Versamlung reservirt werde. In dem gleichwol eins Theils darfür gehalten worden / daß durch Beförderung allgemeinen friedlichen Wesens / vnd Erledigung der Grauaminum in den Reichs Stätten / insonderheit aber der Statt Speyer Einlägerung / dahin billich / als ad portam iustitiae ein freyer Zutritt seyn solte / der Sachen gute Beförderung gegeben werden möchte. In gleichem weil etlicher Beysitzer Stellen am Cammergericht vacirten / wolte Jhr. Maj. auff dienliche Mittel gedencken / wie solche Stellen dem nechsten ersetzet würden. Das zerfallene Müntzwesen betreffendt / were darauß hohen vnd nidern Stands Personen vnüberwindlicher Schaden entstanden / darumb vnnöthig viel darvon zu referiren / dieweil derselb vor Augen / vnd noch jmmer dermassen zunehme / daß wofern demselben nicht bald Rath geschafft / dardurch opulentia & splendor Romani Imperii ein mächtigen Abbruch leyden möchten; Ob nun wol theils darfür gehalten worden / daß diese Sach auff einen Reichstag gehöre: Nach dem [818] aber doch etliche Kreyß vnnd Ständ deß Reichs diß alles erwogen / vnd bereits die vor diesem im Reich publicirte Edicta wol bedächtlich ergriffen / die grobe Sorten nach Inhalt derselben reducirt / die verbottene geringe aber gäntzlich verruffen / andere auch in gleichmässiger Remedirung begriffen / auch nicht zu zweifflen / wann von den vorigen dergleichen geschehen / insonderheit aber die Reichs Stätt zu einem gleichmässigen bewegt werden solten / daß hierdurch diesem Vnheyl desto leichter zu helffen: zumal aber J. Maj. gefällig seyn wolte / in dero Landen gleichmässige Vorsehung / insonderheit aber verordnen liessen / daß im Müntzen mit Schrot vnnd Korn die Reichs Constitutiones in acht genommen würden. So würde anders Theil zu Jh. Maj. gefallen gestellet / ob sie dieses in jhren Landen in acht nehmen / vnnd die vbrigen Stände / bey denen solche Reductiones noch nicht vorgangen / insonderheit aber die Reichs Stätt erinnern wolten / sich dißfalls den Reichs Constitutionen förderlich zu bequemen / zu gleich aber solche Ordnungen in jhren Gebieten zu machen / daß nach Portion gedachter Reduction alle Wahren abgesetzt würden. Dann gleich wie die eingerissene Steigerungen Anfangs von etlich wenigen angefangen / vnd allgemach weiters vmb sich gegriffen / also würden auch / wann mit gedachter Reduction verfolgt werden solte / die Vbrige / zu Verhütung Schadens wol selbsten sich nothwendig accommodiren müssen / vnd sich alsdann bey nechster Reichs Versamlung die Mittel desto leichter finden / hierunder beständige Ordnung zu machen / sc. (Ferrnere Keyserliche Declaration / Pfaltzgraff Friederich vnd die Chur betreffend.) Auff obgesetzte Widerantwort der Chur-Fürsten vnnd Abgesandten auff die Keyserliche Replic / hat Jh. Keys. Maj. wegen Pfaltzgraff Friederich / vnd der Chur / sich folgender Gestalt erkläret; Jhr. Keyserl. Maj. möchten wünschen / daß sich Pfaltzgraff Friederich / auff vorgangene Erinnerungen / also erzeiget / daß er sich einer mehrern Keys. Gnad fähig gemacht: dieweil aber desselben hohe Verbrechen männiglich wissend / vnnd bekannt / daß er Jhr. Maj. nach Leib vnd Leben / Landen / ja aller Wolfarth getrachtet / das gantze Reich mit Morden vnnd Rauben erfüllet / auch davon noch nicht abliesse / als könten Jhr. Maj. von niemand verdacht werden / daß sie dißfalls die Institiam andern zum Abschew / administrirten; damit aber dennoch zu sehen seye / daß J. Maj. so wol die Gnad als das Recht scheinen / vnd die Intercessiones bey sich gelten liessen / vnnd in allem / war inn sie nur könten / den Chur-vnd Fürsten zu consentiren / auch die angezogene Difficultäten in mügliche Obacht zu nehmen geneigt weren: so erklärten sich Jhr. Maj. dahin / daß sie auff deß proscribirten Pfaltzgraffen vorgehende gebührliche Humiliation / Deprecation vnnd würckliche Erzeygung seines schuldigen Gehorsambs / Trewe vnd Respects / auch Ablassung von seinen Kriegsbereitschafften / jhme die Aussöhn-vnd Begnadigung (ausserhalb der Restitution zu der Churfürstlichen Dignität) nach gestalten Dingen / zu ertheilen geneigt / deß Verschens / es würden die Intercedirende / jhm hierzu / vnd damit er diesen / Gnaden Weg nicht abermals versaume / oder sich / dessen selbsten privire / sondern mit Danckbarkeit ehist an die Hand nehme / zu vermögen wissen. So viel aber die Begnadigung der Pfältzischen Kinder / auch derselben / vnd der nähern Agnaten praetendirendes Recht zu der Chur vnd Landen betreffen / hetten die Chur-Fürsten vnd Abgesandte nunmehr die Vrsachen / welche J. Maj. zu der genommenen Resolution der Aacht vnd Privation bewegt / vernommen / gestalt auch solches von dem mehrentheil approbirt worden. Gleich wie aber Jhr. Maj. Intention niemaln gewesen / hiermit weder der Churf. Praeeminentz / noch Jhrer Kön. Capitulation / der Güldenen Bull oder andern Reichs Constitutionbus etwas zu wider zu handlen / also seyen auch J. Maj. nicht gemeynt / jemanden hierdurch sein gebührend Recht zu benehmen. Dieweil aber dißfals vnderschiedliche Praetendentë sich befinde̅ / nemlich deß proscribirtë Pfaltzgraffen Kinder / dessen Bruder vnd andere Agnaten / deren jeder auff seine Praetension bestünde / welche jetzt so bald nicht erörtert werden könte / J. Maj. aber hierzwischen die Chur vnersetzt / vnd das Churf. Collegium vnergäntzet nicht lassen könten / viel weniger aber den erklärten Aechter zu solcher Dignität jemals zu restituiren resolvirt weren / als wolten J. M. den Hertzogen in Bayern / mit angeregter Churfürstlichen Dignität nunmehr würcklich investiren: Jedoch dem König in Engellandt vnnd andern Intercedirenden zu Freundschafft / wolten Jhr. Maj. hier???it einwilligen / daß wegen der Pfältzischen Kinder Begnadigung / wie auch derselben vnnd anderer Agnaten mehr Praetension / so wol zu der Chur / als den Pfältzischen Landen mit ehistem eine Zusammenkunfft angestellet / vnd daselbs gütliche Handlung gepflogen würde / welche dann Jhr. Keys. Maj. zu gutem Ende befürdern / oder da es nicht gütlich geschehen köndte / alsdann ein rechtmässigen schleunigen Proceß / mit Zuziehung deß Churfürstlichen Collegii, in continenti anstellen / auff das förderlichste solchen Proceß außführen / vnnd also hierinn vnpartheyische Administration der Iustitiae ergehen / auch in deß Hertzogs in Bayern Investitur diese Clausul (daß nemlich dieselbe J. Keyser. Maj. dem Röm. Reich / deß Pfaltzgraffen Kinder / dessen Bruder / wie auch Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm vnd andern Agnaten / auch männiglich an jhren Rechten vnpraejudicirlich / sondern dasselbe expresse vorbehalten seyn / vnd mit allererstem als müglich / obgesetzter massen güt- oder rechtlich außgetragen werden solte) instruiren lassen wolten / also / wann solcher güt-vnd rechtlicher Außschlag / der Chur halber / für deß proscribirten Pfaltzgraffen Kinder oder andere Agnaten ergangen seyn würde / jhnen als dann dieselbe / vnnd was jhnen zuerkandt seyn würde / wann Hertzog Maximilian in Bayern nicht mehr im Leben / also bald anfallen / vnnd damit belehnet werden solten / gestalt dann gedach [819] ter Hertzog in Bayern / auff die mit demselben hierauff gepflogene Communication der Chur-Fürsten vnd Abgesandten Hoffnung nach / auß denen von jhnen angeregten Vrsachen / zu obverstandenem allen sich bereits accommodirt / vnnd solches durch den Lehens Reverß genugsam zu assecuriren erklärt / vn̅ dardurch würcklich zu erkennen gegeben / wie er gegen J. Maj. vnd dem Reich intentioniret were. Diesem nach were J. Maj. der Zuversicht / gleich wie dieselbe das wenigst zu verstatten / so der Güldenen Bull vnd dero Capitulation in einige Weg zu wider lauffen möchte / nicht gemeynt weren / sondern darfür hielten / daß jhro die Chur anheim gefallen / die auch mit derselben jhres Gefallens zu disponiren hetten / vnd gleichwol sich erböten wegen der Pfältzischen Kinder vnd Agnaten gütliche Handlung oder rechtlichen Entscheid vorgehen zu lassen / also würde man Jhrer Keys. Maj. angebohrne Milte vnnd Sorg in allem dem / was zu gemeiner Wolfahrt dienlich befunden würde / in dem Werck erkennen. (Hertzog Maximilian in Bayern / wird vom Keyser Ferdinanden zu Regenspurg zu deß Reichs Ertz-Truchsessen vnd zum Churfürsten der Pfaltz investirt.) Hierauff den 25. Februarij A. Cal. hat Jhr. Keys. Maj. die Chur Pfältzische Belehnung dem Hertzog Maximilian in Bayern zu Regenspurg solennissime ertheilet. Darbey es kürtzlich also zugangen; Erstlich sind J. Keys. M. mit den neben emander vorhergehenden Graff Hans Georg von Hohen Zollern / dem jungen Truchsessen von Wolffeck vnd Graffen Vratißlaw von Fürstenberg so den Keyserl. Scepter / Cron vnd Reichs Apffel getragen / vnd folgends dem Reichs Erb-Marschalck / so allein vor J. Maj. hergehend / das Schwerd geführt / auß dero Keys. Gemach / sampt Chur Mayntz / Chur Cölln / den Chur Trierischen Gesandten / Bischoffen zu Regenspurg / vnd beyden Landgraffen von Hessen Darmbstatt (dann die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Abgesandte diesem Actui nicht beygewohnet / wie auch der Spanische Ambassador vnnd Pfaltz Newburg sich nicht darbey befunden) sich in die Ritterstuben begeben / sich in den Keyserlichen Thron / zu dessen rechten Seiten die Keyserliche vnd Königliche Herolden mit weissen Stäben in Händen gestanden / nidergesetzet. Darauff der Reichs Vice Cantzler ein stattliche Oration gethan / was gestalt der gewesene Churfürst / Pfaltzgraff Friederich / als ein Rebell sich wider Jh. Key. Majest. vergriffen / vnd die Chur verwirckt / dahero in die Aacht erkläret worden / vnd Jhr. Majest. die Ersetzung solches Churfürsten Officii, welches nothwendig wider ersetzt werden müste / heimgefallen. So dann der Hertzog in Bayern Jh. Majest. vnnd dem Reich vor andern Ständen vnder solcher Rebellion getrewe Officia praestiret / als hetten sich Jhr. Majest resolviret solche Chur Digmtät mit allen jhren Rechten / Session / Stimm vnd Wahl auff jhn zu transferiren / so demselben hiermit zu notificiren seyn solte. Darauff Graff Johann von Hohen Zollern / Bayerischer Obrister Cämmerer vnnd Hoffmeister / sampt dem Graffen Eggon von Fürstenberg deß Hertzogen Hoff Marschalln / vnd einem von Preusing solche Proposition angenommen / vnd Jh. Maj. Meynung Jhme / Hertzogen in Bayern zu notificiren sich erbotten / darüber neben dem Reichs Erb-Marschalln abgetretten / dem Hertzogen dieses also referiret / vnd vor J. Maj. hernach wider erschienen / jhre Verrichtung / vnnd daß der Hertzog sich gegen Jh. Keys. Maj. der allergnädigsten Würdigung vnderthänigst bedancken theten / auch zu erscheinen / vnd die Schuldigkeit zu leysten anerbietig were / vorgebracht. Waruber die Keys. Majest. dem Hertzogen die Erscheinung anzuzeigen / durch den Reichs Vice Cantzlern befehlen lassen. Auff welches er neben dem Bischoff von Saltzburg / vnnd seinem Brudern / Hertzog Albrechten dreymal niderkniende vor Jhrer Keyserl. Majest. erschienen. Darauff hat der Reiches Vice Cantzler vorige Oration gegen dem Hertzogen (so an der Bühnen zwischen dem Ertzbischoffen vnd seinem Brudern als seinem Assistenten knyendt verharret) widerholet vnnd vber vorige Motiven auch darumb / dieweil er auß dem Geblüt deß Churfürstlichen Hauses Pfaltz entsprossen / auß Keyferlicher Macht jhn zu deß Heyligen Reichs Ertz Truchsessen vnnd Churfürsten publicè denunciirt / vnnd dem selben vorige vier Dignitäten vnd praerogatiuas Electorales, als der Chur-Pfaltz Recht / Session / Stimm vnnd Wahl abgeredter massen conferirt / vnnd jhn zu Leystung der gewöhnlichen Chur Pflicht angewiesen. Darauff er sich dessen alles vnderthänigst bedancket / vnnd sich zu Leystung der Schuldigkeit selbst anerbotten / innmassen dann auch erfolget / vnnd er nechst zu Jhrer Majestät trettendt / vnnd vor derselben knyendt / in dem jhm einer zur rechten den Churhut prae sentirt / vnnd der lincken der Graff von Leiningen das Pallium vmbgethan / mit Anrührung deß Heyligen Evangelij / auff Vorsprechung deß Reichs Vice Cantzlers / die Churfürstliche Pflicht auff Gott vnnd das Heylig Evangelium geleystet / vnnd das von Jhrer Majestät jhm vorgehaltene Schwerdt (so der Reichs Erb Marschalck wider zu sich genommen gehabt / vnnd Jhrer Majestät zur rechten Handt gestanden) oder desselben Knopff geküsset / darüber er Jhr Majestät cum extenuatione personae suae & oblatione solita hinwiderumb allervnderthänigsten Danck gesagt / worauff Jhre Majestät Jhme mit entblöstem Haupt vnnd gebottener rechten Handt Glück gewünschet. Darob sich der Hertzog / sampt vorgedachten seinen Beyständen widerumb rückgängig dreymal niderknyend in die Keyserliche Antecameram verfügt: denen dann Jhre Majestät in voriger Solennität / ausser daß ein Truchseß von der Rheer / als deß Hertzogs in Bayern Officirer den Reichs Apffel zu sich genommen / vnnd selbigen zwischen Graff Hans Georgen von Hohen Zollern / vnnd dem Graffen von Fürstenberg vor J. M. hergetragen / gefolget. Wie nun von dieser Translation der Pfältzischen Chur der Bapst zu Rom Bericht empfangen / hat er das Te Deum laudamus singen / das grobe Geschütz loß brennen / vnd Abends stattliche Fewerwerck anzünden lassen.
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Dieses Orths wollen wir der Hertzogen in Beyern Genealogy mit eynfügen / welches dem Leser in Gegenwärtiger Histori zur Nachrichtung dienen kann:

NB.
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(Translation der Chur-Pfaltz auff Bayern kompt vielen wunderlich vor.) Es ist vielen die Translation der Chur Pfaltz auff Bayern wunderlich vorkommen / vnd haben darfür gehalten / daß wann je der Keyser were befugt gewesen / (welches sie doch gar disputierlich gemacht) dem Pfaltzgraffen die Chur zu nehmen / so hette er solche vielmehr auff seiner nechsten Verwandten vnd Agnaten einen transportiren / vnd gar nicht mit vngewöhnlicher Vbergehung derselben / darmit an Bayern kom̅en sollen. Liessen sich derhalben beduncken / es were gar ein vngewöhnlicher Proceß hierinn gebraucht worden / vnnd wurden sonderlich die Euangelische Reichs Ständ hefftig dardurch offendirt / als welche wol sahen / worauff dieser Handel gemüntzt / daß nemblich die Römisch-Catholische auff diese Weiß die maiora vota in dem Churfürstlichen Collegio an sich practicierten / so in das künfftig grosse Vngelegenheit geben würde. (Bedencken vber die Frag ob Hertzog in Bayern die Chur-Pfältzische Dignität anzunemen befugt oder nit.) Es ist dieser Zeit ein auß führlich wolgegründtes Bedencken auff die Frag; Ob Hertzog Maximilian in Bayern die angebottene Churfürstliche Pfältzische Würde vnd Reputation annehmen / oder denegiren vnnd von sich weysen solle? in Truck außgangen / in welchem / wie vnbillich man gegen dem Pfaltzgraffen mit der Aacht vnnd Translation der Chur auff Bayern auch der Hertzog in Bayern selber mit Acceptirung derselben / verfahren / deducirt / vn̅ erwiesen wird / wie solcher Proceß so gar nit mit Hertzog Johan Friederichs Churfürsten zu Sachsen Exempel / wie sich etliche vnderstande̅ / möge justificirt vnd beschönet werden: Dann selbigem seye ein geraume Zeit nach publicirter Aachts Declaration / von Keyser Carolo V. gütliche Handlung vnnd der Frieden angebotten / aber von jhme Churfürsten nicht angenommen worden: Er were mit seinen Bundsverwandten dem Keyser mit einem gewaltigen Kriegsheer vnder Augen gezogen / feindlich wider jhn gehandelt / in publicirten Schrifften jhn einen vermeynten Keyser / item den Carle von Gent / der sich den fünfften Römischen Keyser nennete / titulirt: jhm einen Absag Brieff geschickt / jhn außgefordert vnnd jhre Eydt vnnd Pflicht auffgekündigt: Es were dazumal gedachter Sächsische Churfürst von all seinen Bunds vnnd Religionsverwandten mit Bolck vnnd Gelt gäntzlich verlassen: Keyser Carl aber hingegen vom Hertzogen von Würtenberg / Pfaltz Newburg / vnd andern / wie auch den Oberländischen Stätten mächtig gestärckt / vnd seinen Zug desto schleuniger vnd eyferiger fortzustellen vervrsacht gewesen / weil Hertzog Johann Friederich Marggraff Albrechten von Brandenburg vnd den Landgraffen von Leuchtenberg / deß Keysers Assistenten / in einer Schlacht vberwunden / vnnd sie beyde gefangen gehabt: Hertzog Johann Friederich were hernach vom Keyser in offener Schlacht vberwunden vnd persönlich gefangen / auch darauff zum Todt vervrtheilt: Jedoch hernach er vnd seine drey Söhn jhrer Land vnd Leuth nicht gäntzlich entsetzt / sondern noch der grössere Theil deß ingehabten Sächsischen vnd Thüringischen Lands in Händen gelassen: Er hette selber für sich vnnd seine Erben in seiner auff gerichten vnd angenommenen Capitulation sich aller Gerechtigkeit auff der Chur Sachsen in die Hand deß Keysers würcklich verziehen / vnd begeben / welches auch seine drey Söhn vnnd dessen Bruder Hertzog Johann Erust durch Obligationes, Brieff vnnd Siegel bekräfftiget vnd gut gesprochen: Es hette Hertzog Johann Friederich seinen Vettern Hertzog Moritzen mit einem grossen Kriegsvolck nit allein vberzogen / sondern jm auch (ausser Dreßden vnnd Leipzig) fast all sein Land mit Gewalt abgetrungen gehabt / so Bayern vom Pfaltzgraffen noch nit widerfahren. Es were ferrner Hertzog Moritz mit der Sächsischen Chur nit alsobalden nach Hertzog Johann Friederichs Entsatzung viel weniger gar schlechtlich vnd simpliciter, sondern aller erst den 24. Februar. Anno 1548. auff einem allgemeinen grossen Reichstag zu Augspurg / vor allen Reichs Ständen vnder dem freyen Himmel / mit herrlichen Solennitäten / da auch der Römische Keyser Carl vnnd deß Reichs Churfürsten in jhrer Majestät vnnd Keyserlichem vnd Churfürstlichem Ornat vnnd Habit gesessen / in grosser Anzahl Anwesender Fürsten / Graffen / Herrn vnd Adelspersonen / auch offentlich vor viel tausendt Menschen / gar soleniter vnd stattlich belehnet worden: Es were bazumal ausser Hertzog Johann Friederichs bemelten dreyen Söhnen vnd Brüdern (welche sich / alles jhres zu der Chur Sachsen habenden vnnd gehabten Rechtens würcklich vnnd in optimaforma verziehen vnd begeben gehabt hetten) kein näherer Agnat von dem Chur- vnnd Fürstlichen Sächsischen Hauß vorhanden gewesen / als der ermelte Hertzog Moritz welcher mit solcher Chur belehnet worden: Es hette auch dazumal im Römischen Reich diese Gelegenheit gehabt / daß der Keyser / alle Chur-Fürsten / vnd Ständ vnd Stätte deß Reichs (ausser Magdenburg) in vnderthänigstem Gehorsam: ja gleichsam mit jhrer aller grossem Schrecken vnnd Forcht zwischen den Sporen gehabt / were auch dazumal im gantzen Römischen Reich vnd in viel Außländischen Königreichen vnnd Ländern guter Frieden / das blutige Schwerd wider eyngesteckt / auch alles vnfriedliche Wesen vnnd Kriegsvolck (ausser daß der Keyser in etlich vornehmen Reichs Stätten noch etlich tausend Mann zur Besatzung ligend hatte) abgeschafft vnd abgedanckt / in massen dann eben auff obbemeldtem Reichstag zu Augspurg der allgemeine Landfrieden widerumb ernewert / verbessert vnnd offentlich publicirt worden: vber diß weren sie beyde / der entsetzte Chürfürst Johann Friederich vnd der new belehnte Churfürst Moritz zu Sachsen / einer vnd zwar der Evangelischen Lutherischen Religion gewesen / vmb welcher Gleichheit willen / vnnd weil sich dessen auch [821] der verflossene Churfürst vnnd dessen Land vnd Leuth getröstet / man solche Veränderung desto leichter geschehen lassen / sc. Welches alles aber bey dem jetzigen Proceß mit Pfaltzgraff Friederichen sich viel anderst verhielte / vnd seye kein verständiger welcher den grossen Vnderscheid zwischen dieser vnd jener Sachen nicht genugsamb sehe. Darnach werden in erwehntem Bedencken noch andere grosse Wichtigkeiten vnd considerationes angezogen / vmb welcher willen der Hertzog in Bayern die Churfürstliche Pfältzische Würde nit acceptiren sollen oder können: Als weil Chur-Sachsen / niemals in die Acht wider den Pfaltzgraffen eingewilliget / noch dieselbe gut gesprochen / dieselbe auch nit in seinem Land anschlagen oder publiciren lassen / auch die Translation der Chur auff jhne Bayerfürsten gantz vnbillich vnd widerrechtlich gehalten: Es were sich auff die allbereit erlangte Victorien nicht zu verlassen: das Spiel were noch nicht auß / sondern allererst angefangen: Pfaltzgraff Friederich hette ein grossen Anhang / die würden die Sachen nicht in denen terminis lassen: so were das Glück im Krieg vnbeständig vnnd Kugel rund / vnd pflege sich offtmals das Blätlein wunderlich vmbzukehren / were auch kein Imperium so wol befestiget / welches nicht wider ruinirt werden vnnd zergehen könte. Vber diß were auch auß den Historein offenbar / wie wunderlich es jhrer vielen / so sich zu grösserer Reputation vnd Authorität befördern wollen / vber solchem jhrem gefastem ehrgeitzigen Vorsatz ergangen / wie wenig Segen darbey gewesen / vnd wie vbel sie dardurch an jhnen selbs / vnd jhrer zuvor gehabten Herrlichkeit / so wol Land vnd Leuthen / sc. gehandelt. Endlich wird angeregtes Bedencken mit nachfolgen dem beschlossen; Es haben die Key. Majest. auch dieses allergnädigst zu bedencken / daß sie durch Alteration vnd Mutation der Churfürstlichen Pfaltz / das jetzige vnfriedliche Wesen im Römischen Reich nit auff heben: sondern wie hoch zu besorgen / allererst desselben gäntzliche Ruin vnd Desolation vervrsachen werden / sintemal die Euangelische Teutsche Chur-Fürsten vnd Stände / auch die jenigen / so bißhero sich gut Keyserisch erzeigt / werden nimmermehr zu sehen noch gedulden / daß man ein solche vnerhörte hochprae judicirliche Newerung in Veränderung Chur- vnnd Fürstenthumber / auff die Bahn bringe vnd einführe / auch die Römisch-Catholische Faction vnd Religion so mächtig bestärcke: gestalt dann gar nicht zu vermuthen / daß die Pfaltz Zweybrücken / Hertzogthumb Würtenberg / Marggraffschafft Brandenburg / ober vnd vnderhalb deß Gebirgs / die Wetterawische Graffen / der Fränckische / E???chwäbische vnd Rheinische Adel / auch die darzwischen ligende mächtige Reichs Stätt (als welchen jhres Handels vnd der Commercien halben / darinn jhr Wolfahrt bestehet / hieran mercklich gelegen) den Spanier zu jhrem Nachbarn werden leyden vnd gedulden können / zu geschweigen / daß die Engell-Schott- vnnd Niderländer / Dennemärcker / Schweden / vnd Schweitzer / ja Türcken vnd Tartarn solches auch schwerlich werden geschehen lassen. So ligen die Exempel wie man im Römischen Reich bey dergleichen Aachts vnnd Ober-Aachts Declarationen / wider die Chur-Fürsten / Ständ vnd Stätte deß Reichs / procedirt / so klar am Tag / daß man solchen Proceß bey jetzigen schwürigen Läufften nicht so leichtlich wirdt andern vnnd vberschreiten / viel weniger aber gar vmbstossen / vnd ein widriges auff die Bahn bringen können. Hertzog Vlrich zu Würtenberg hat sich vor Jahren vieles Vnfugs vnderstanden / vnnd ein grosse Vnruhe angerichtet / vnd weil er nur jmmer ärger wurde / ist er endlichen vom Keyser Maximiliano I. in die Aacht (jedoch nicht also schlechtlich / wie jetzo der Pfaltzgraff Churfürst / sondern auff einem grossen Reichstag zu Augspurg im Jahr 1518. mit Vorwissen vnnd Bewilligung deß Reichs Chur-Fürsten vnnd Stände) erklärt vnd declarirt: Auch das folgende Jahr von dem Schwäbischen Bundt auß dem Landt vertrieben / das Hertzogthumb Würtenberg eine zeitlang Sequesters weiß beherrschet / folgends aber König Ferdinando verkaufft vnd vbergeben worden. Gleichwol aber ist Hertzog Vlrich hernacher in dem Jahr 1534. wider zu seinem Fürstenthumb kommen / vnangesehen ein so mächtiger Potentat: als Römischer / Vngarischer vnd Böhmischer König / welcher auch einen so gewaltigen Bruder am Keyserthumb gehabt / solches inhändig / auch vnder dessen Keyser Carl die zuvor publicirte Aacht nicht allein bestättiget / sondern jhn Hertzog Vlrichen auffs New in die Aacht vnnd Ober Aacht declarirt vnd gesprochen / vnd seinen Brudern König Ferdinandum darmit belehnet hatte. Bey welchem Hertzogthumb dann derselbe / vnnd seine mannliche Leibs Lehens Erben bißhero ruhiglich gelassen / auch der jetzige Hertzog Johann Friederich zu Würtenberg / für sich / seine Söhn vnd Brüder vnlangsten von der Keyserl. Majest. gedoppelter Weiß / als erstlich wegen deß Reichs Lehen / vnd dann deß Hauses Oesterreich Affter Lehen / allergnädigst vnnd gnädig ist belehnet worden. Ja wie ists mit Marggraff Albrechten von Brandenburg / dem Jüngern / hergangen / derselbe ist in dreyen vnderschiedlichen Sachen / beyder Stifft Bamberg / Würtzburg / vnnd der Statt Nürnberg / den 1. Decembr. Anno 1553 vom Keyserl. Cammergericht offentlich in die Aacht erklärt vnnd denuncirt / auch deßwegen an alle Stände deß Reichs in das gesampt / wie auch die Chur-Fürsten vnnd Stände deß Fränckischen / Ober Sächsischen vnd Bayerischen Kreyses / insonderheit sub dato den 1. vnnd 20. Decembr. bemeldten Jahrs / scharpffe Executorial mandata, nicht weniger den 18. Maij folgenden 54. Jahrs / an die vier Rheinischen Churfürsten / so wol allen deß Ober Sächsischen / Fränckischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Rheinländischen Crayßverwandte Stände ein Keyserliche Declaration vnd ernster Executions Befehl / erkannt / [822] auß gefertiget vnd publicirt: vnder dessen auch besagter Marggraff Albrecht / durch die Fränckischen Einigungsverwandten / von Land vnd Leuthen vertrieben worden. Dennoch aber vnd vnangesehen dessen alles / hat Keyser Carl vnnd sein Bruder der Römische König Ferdinandus / ja die beley digten klagenden Einigungs Ständ selbsten / interim allerley gütliche friedliche Mittel vnd Vertrags Handlungen gantz inständig gesucht: auch zu solchem End viel Täg / Zusammenkünfften vnd Tractationes: Sonderlich aber Anno 1553. im Mertzen zu Wimpffen / hernacher im April zu Heydelberg (auff welchem sich drey Chur-fürsten / Mayntz / Trier vnd Pfaltz / auch die Hertzogen in Bayren / Gülich vnd Würtenberg persönlich befunden vnd interponirt) vnd folgendes im End deß Mayen vnd Monat Junio bemeldte 1553. Jahrs zu Franckfurt; Item zu zwey vnderschiedlich mahlen zu Rothenburg an der Tauber / der erste im Jenner vnd Februario / der ander im Aprilen vnd darauff zu Franckfurt auff dem hierzu beschriebenen Crayß Tag in dem October alles Anno 1554. So dann auff dem Reichstag zu Augspurg im Aprilen vnd gantzen Sommer vber / so wol deß 1555. als 1556. Jahrs / gepflogen vnd gehalten / auch jhme Marggraff Albrechten / vngehindert aller oberzehlten Aachts Declarationen / Anno 55. ein Keyserliches Geleith / daß er im Römischen Reich mit 50. Pferden seiner Gelegenheit nach / sicher wandeln vnnd reysen möchte / gegeben / ja daß noch mehr ist (welches bey jetziger Churpfältzischen Veränderung wol zu mercken) so haben die Fränckischen Einigungsverwandten. Die eingenommene Marggräffische Landschafft niemahls für sich zu behalten begehrt / hat auch weder der Keyser oder der König solches Fürstenthumb Landt vnnd Leuth nie an sich zu ziehen / noch andern (darzu damahls gute Gelegenheit vorhanden gewesen / weil Churfürst Joachim vnnd Johannes beyde Marggraffen zu Brandenburg / sich vmb den Keyser vnd die seinigen wol verdienet hatten) zu vbergeben Lehensweiß auffzutragen jhnen jemahls zu Sinn genommen / viel weniger aber haben besagte beyde Marggraffen jhres Vettern Marggraff Albrechten Landschafft an sich vnnd jhre Nachkommen zu bringen begehrt / sondern sich vielmehr bevorab in deren zu Rothenburg im Aprillen Anno 1553. gehaltenen Tractationen auff das eusserste bemühet / wie sie doch zwischen den strittigen Partheyen ein gütlichen Vergleich treffen: vnnd jhrem Vettern wider zu dem seinigen verhelffen möchten. Also auch hernacher den 7. Januarij Anno 1557. vielgedachter Marggraff Albrecht / ohne Leibs Erben zu Pfortzheim Todts verfahren / hat man dessen Fürstenthumb seinem nechsten Agnaten vnd Vettern Marggraff Georg Friederichen zu Brandenburg / gäntzlich abgetretten vnd erblich vbergeben: der jhm dann von Ferdinando I. Maximiliano II. vnnd Rudolpho II. ohne Widerrede darmit belehnet / vnd in ruhiger Possession in die 45. Jahr / biß auff sein Absterben gelassen worden. Welch denckwürdiges Exempel heut zu Tag vmb so viel mehr vnd höher / als die Churfürstliche Pfaltz ein verheertes Furstenthumb vbertrifft / wol betrachtet vnd in reiffliche Consideration gezogen: auch solchem nach offtgemeldte Pfältzische Chur nicht alterirt / oder einem andern auff getragen werden solle. So ist auch die Keyserliche Aacht wider Marggraff Albrechten / mit gewöhnlichen Solennitäten vnder dem freyen Himmel offentlich denuncirt / vnnd nicht nur also bloß hinweg / wie heutiges Tags geschehen wil / durch einen Aachts Brieff verkündigt vnd publicirt worden. Als Wilhelm von Grumbach / wegen seiner vielfältigen Landfriedbrüchigen vnverantwortlicher Handlungen / mit seinen Anhängern / Ernsten von Mandelslohe / Wilhelmen von Stein / Jobsten von Zetwitz vnnd Dieterich Pichten / sich gantz zu keiner Besserung schickten / sondern je länger je ärger vnnd muthwilliger werden wolten / so sindt sie endlichen auff dem Reichstag zu Augspurg im Jahr 1566. in die Aacht gesprochen / vnnd solche Declaration / nach deß Heyligen Reichs Gewonheit / von desselben Erb-Marschalck dem Herrn zu Pappenheimb / durch den Keyserlichen Herolden vnd 2. Trompetter / erstlich vor deß Keysers Maximiliani II. vnnd hernacher vor aller Churfürsten Quartier / vnder dem offenen Himmel solenniter verkündiget vnd außgeruffen worden. Dergleichen Solennitäten dann noch mehr gegen einem / vnnd zwar respectiuè dem höchsten Weltlichen Churfürsten deß Reichs billich hetten observirt werden sollen. Einmal vnd allemal ists gewiß / ehe der Pfaltzgraff Churfürst mit seinen Freunden / Verwandten vnnd Confoederirten / sich so schändlich vmb jhre Ehr / Reputation / Landt vnnd Leuth bringen lassen / ehe wirdt ein solche Confusion vnnd blutvergiessende Discordantz in Teutschlandt erfolgen / daß man Catholischen Theils / wiewol zu spat / wirdt wünschen / daß man die längst angebottene gütliche Interpositiones hette angenommen / vnd die eingebildete passiones moderirt, auch die Churfürstliche Pfaltz in jhrem alten esse verbleiben lassen. Es ist nicht mehr vmb die Zeit / daß die Teutsche Fürsten sich von dem Römischen Bapst also bey der Nasen vmbführen / noch mit seinem Päbstlichen Bann erschrecken: viel weniger sich also geschwind zerschmeltzen / vnnd in der Catholischen Stände gefertigten Spanischen Model giessen lassen / dann es gibt warlich noch harte vnd wunderliche Köpff darunder. Keyser Carolus V. hat zwar anfänglichen Hertzog Moritzen zu Sachsen vnnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / mit subtilen Griffen betrogen: aber noch viel gröber vnd heßlicher ist er hernacher von jhnen wider betrogen worden. Jetziger Zeit wirdt es eben also vor Erlangung deß seeligen Friedens hergehen / jedoch mutatis mutandis: aller Tag Abendt ist noch nicht
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kommen / so sindt die Evangelische noch nicht in einen Sack zusammen geschoben: viel weniger derselbe zugebunden worden. Vielgedachter Keyser Carle / der doch ein Herr vber 28. Königreich / vnnd durch die gantze Welt geförchtet gewesen / hat solches nicht zum End gebracht / sondern an den Evangelischen seinen Kopff zerstossen / vnnd sein Glück darüber verlohren / noch weniger wirds heutiges Tags / da es mit dem Römischen Keyserthumb weit anders beschaffen / beschehen mögen. Was wil doch dermahl eins darauß werden / daß so viel Königreich vnnd Länder widereinander auffstehen / vnnd sich je länger je mehr gegen einander verbittern? Wordurch werden die verwüstete vnnd verderbte Länder / Vngarn / Böhmen / Oesterreich / Mähren / auch Polen / Steyer / Kärdten vnd Crayn / Schutz / Rettung vnd Erholung bekommen? Oder wie werden sie wider gebawet / gebessert / vnnd wider den Türcken gesichert werden? Was ists für ein elender vnnd erbärmlicher Handel / wann der Leib mit theils seinen Gliedmassen wider das Haupt / vnnd das Haupt wider die Glieder ist / und eins deß andern nichts achtet? Was kan auß solchem anders / als ein gewisser endlicher Vndergan??? deß gantzen corporis erfolgen. Dannenhero Plato sehr vernünfftig sagt: Non est certius interiturae Reipublicae signum, quam vbi multa in ea insurgunt capita. Zu dessen Beweiß das Exempel in Griechenlandt mit dem Peloponnesischen Krieg / vberflüssig gnug erscheinet. Ich für mein einfältige Person trage die grosse Beysorg / daß in Religions Sachen in gegenwärtigem angefangene centenario ein grosse Veränderung auff der Bahn-vnnd allernechst vorhanden seye / weil zumahl in vorigen zweyhundersten seculis viel seltzame newe mancherley mutationes, Reformationes vnd disputationes, vnd zwar allwegen wider das Römische Bapstthumb vorgelauffen vnnd erfolget: Dannenhero ich desto mehr zweiffele / ob eben in diesem dritten / vnnd Zweiffels ohn letzten seculo die Römisch-Catholischen ein bessers oder die jhnen eyngebildete General Victorj also gewiß vnnd vnfehlbarlich zu gewarten haben solten? Zumahl weil man sich allbereit jhres Theils / wider jhre thewre Zusag vnnd Versprechungen / de facto vnderstehet / die Grauamina mit Gewalt vnnd dem Schwerdt zu decidiren / die Landt vnnd Stätt / Privilegien sampt dem freyen exercitio Religionis Augustanae confessionis zu cassiren vnnd auffzuheben / ohne Noth die deßwegen vorhin bekannte specialia diß Orths zu erzehlen: So wirdt die grosse General Zusammenkunfft aller Planeten im Krebs im Jahr 1622. vnnd das darauff folgende 1623. Jahr die grosse Conjunction der Planeten in dem fewrige Löwen / auch ohne das etwas newes in der Welt vervrsachen / zu deren bedeutenden Effect dann die erhitzten vnnd verbitterten Gemüther auff dem Erdboden mercklich viel helffen vnnd vermehren werden / sc. Der Churfürst von Sachsen welcher dem Keyser bey dem Vnwesen in Böheimb viel trewe Dienst geleystet / fieng bey Sperrung der Euangelischen Kirchen zu Prag vnnd der Reformation in Böheimb vnd dann diesem Proceß mit berührter Translation der Pfälzischen Chur / an zu mercken / was die Römisch-Catholische in jhrem Rath beschlossen hatten / vnd was sich auff die vielfältige gegebene Sincerationen zu verlassen were. Nerhalben ließ er vnder dato dem 23. Febrarij an den Churfürsten von Mayntz ein Schreiben abgehen dieses Innhalts; P. P. Vnd anfänglich haben wir gantz erfrewlich erfahren / daß Ew. L. vnsere Sorgfältigkeit für die Wolfahrt deß Heyl. Römischen Reichs / Erhaltung der auffgerichten Fundamental Gesetzen / Reichs Constitutionen / Churfürstl. Hochheit / vnd Praeeminentz / insonderheit aber zu dem werthen Frieden / dessen man zum höchsten benöthigt / tragende Zuneygung / bey solchem Conuentu vberflüssig gespürt / vnnd vns dessen Zeugnuß geben können / wollen auch mit Gott bezeugen / daß wir zu keinem andern Endt diesen Tag beliebet / denselben auch / weil auß wissenden hochnöthigen Vrsachen / persönlichen nicht beywohnen können / durch die vnsere besucht / als den Fridenszweck zu erlangen / das allbereit guten theils verwüstete / schwere / mit allerhand Widerwärtigkeit / Dissensionen / vnnd Discrepantien angefüllete / vnnd gleichsam in Todtsziegen ligende Römische Reich zu erquicken / den vbrigen Rest / von aller Ruin / vnnd Verheerung zu erhalten / zwischen allerseits Ständen gute Vertrewlichkeiten zurichten vnnd die media, neben andern zu zeygen / die verhoffentlich den thewren vnnd werthen Frieden / vnnd was deme anhängig zu erreichen / dienlich gewesen / hetten auch verhoffet / man würde gute Erinn: vnnd Anmahnungen / welche nicht vff blossen Wahn der Menschen / sondern in den fundamentalgesetzten Reichs Exempeln / vnnd andern Satzungen gegründet / gefolgt vnnd nicht Mittel ergrieffen haben / die gewißlich zu mehrer Weiterung / Verbitterung / Vnruhe / vnnd Widerwärtigkeit Vrsach geben werden / welches zwar wir vnsers Theils desto williger verschmertzen können / dieweil vnsere Vnschuld / vnd daß wir vns zu den jenigen nicht versehen mögen / auß angeführten hochwichtigen Motiven vnnd Vrsachen was fürgangen / Ew. L. vnnd männiglich bekannt / auch vielleicht zu vnserer Verwahrung bekannter gemacht werden wird. Aber dahero vns nicht wenig betrüben / daß es bey vnsern Zeiten geschicht / vnnd die Sachen in solchen Standt kommen / vnnd gerathen / daß wenig Hoffnung einiger Remedirung / wir beruffen vns auch auff vnsere auß guten beweglichen Gründen gestärckete Vota, so bey Ew. L. Cantzley nunmehr vorhanden widerholen / dieselbe anhero von Worten zu Worten / beharren [824] darbey noch mals beständiglich / vnd bitten vnd begehren nichts mehrers / dann daß man deren woll inngedenck seyn / wann vielleicht dem Vorhaben der euentus nicht correspondiren möchte / bitten darbey die Göttliche Allmacht / sie wolle alles Vngemach von dem Heyligen Reich vnd dessen Gliedern gnädiglich abwenden vnd Vätterlich verleihen / was anjetzo nicht remedirt werden könne / es nachmals geschehe / vnd trewer wolmeynender Rath in acht genommen werden; (Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an Chur Mayntz wegen der vngewöhnlichen Translation der Chur-Pfaltz auff Bayern.) Was der Churfürstë im Römischë Reich Ampt seye / worauff dasselbe vnd dero Praeeminentz vnd Hochheit bestehe vnd beruhe / bedarff E. L. als ein alter wolerfahrner vnnd Reichsverständiger Churfurst keiner Außführung. Die Güldene Bull / Churfürstliche confirmirte vnd geschworne Vereinigung / vnd die von vielen Jahren hergebrachte Observantz weysen es stattlich vnd ansehenlich. Es haben sie auch die Churfürsten bißro manutenirt; anjetzo aber wil vns beduncken / leyden sie nicht geringen Anstoß. Dann zugeschweigen / der Condemnation Chur-vnd Fürsten / so bey diesem Convent / wider vnser Erinnern vorgangen / dergleichen Exempel nicht vorhanden / wann das Churfürstliche Collegium, wie bey diesem Convent vnergäntzt gewesen / vnd sich nicht wol durch die allbereit gethane vnd ad Protocollum genommene Protestation / in dem es doch einer Außführung erachtet / solviren läst: so sollen die Churfürsten der Römischen Keyserlichen Majestät innerste vnnd geheimbste Räthe seyn / in allen hochwichtigen / insonderheit das Römische Reich concernirenden Sachen / befragt / vnd mit dero Vorbewust gehandelt werden. Wie es aber mit der Acht deß Pfaltzgraffen (dessen facta vnnd acta wir noch / wie vormals / nicht probiren) vnd Translation der Chur hergangen / ist Ew. L. bewust / vnd bey diesem Conuentu genugsam angedeutet worden. Da nun die Churfürsten hierunder nicht gefragt werden solten / wann ein Churfürst in die Acht gethan / auß dem Collegio Electorali genommen / vnnd ein anderer hinein gesetzt würde / wüsten wir nicht / worinn die Churfürstliche Hochheit würde bestehen / vnnd was für ein Vnderscheid zwischen denselben vnnd andern Ständen / ausserhalb deß Nahmens were? Vnd wie der Gefahr halben / so auß solchen hohen Sachen gar leichtlich entstehen möchte / die Churfürsten gegen dem Reich versichert seyn könten. Es wil sich auch mit der Necessität / vnd daß es dem Churfürstlichen Collegio ohne Praejuditz seyn solle / nicht entschuldigen lassen: in dem die Capitulationes stricti iuris keine exceptiones admittiren / die limitationes vnd interpretationes derselben bey dem samptlichen Churfürstlichen Collegio beruhen / vnd die Protestationes vnnd beschehene Erklärung ohne das geringen Effects / wann das factum in contrarium. Deßwegen vnd auß andern mehr Vrsachen / haben wir die Notthurfft in den vorgebrachten votis anzeigen lassen / nicht zweifflende / man werde solches nicht vbel / sondern viel mehr / als zu Erhaltung der Churfürstlichen Hochheit dienlich / wol vermercket haben. Die Translation der Chur vnnd was darauff erfolgt / haben wir nicht vor ein medium deß Friedens / sondern eines jmmerwehrenden Kriegs / auß viel angezogenen Motiven erachtet / vnnd dahero nicht billichen können: verbleiben auch nochmahls darbey / bevorauß weil kein eintziges Exempel / seyt der Auffrichtung der Güldenen Bull / daß dergleichen vorgangen / nicht allein nit vorhanden / sondern Churfürst Mauritij das Widerspiel bezeuget / vnd wissen wir nicht / ob die in der Römischen Keyserlichen Majestät an Chur vnd Fürsten ergangener Resolution befindliche Clausul / wegen der Kinder vnd Agnaten / nicht mehr Weiterung vnd Verbitterung / dann Frieden anrichten werde / in dem praecise das per delictum alienum, auch dem Tertio & Innocenti sein Ius per proprium factum quaesitum könte entzogen / vnnd also der gesampter Hand privirt werden / dahero gleichsam erkannt / daß Kinder vnd Agnaten zur Güte vnd rechtlichen Erkanntnuß gewiesen / das Gewisse vngewiß gemacht / vnd auff disputationes gestellt werden: welches nicht allein die Pfältzische Familien / sondern alle Chur-vnd Fürsten / so gesampter Hand proprio facto erlangt / vnnd derselben jederzeit mit Leistung deß Juraments vnnd Küssung deß Schwerdts Folg gethan haben / concernirt vnnd betrifft / desto weniger durch eines Approbation vnd Beliebung dem gantzen Reich zu prae iudiciren. Wir haben sonder Ruhm zu melden / Römischer Keyserlicher Majestät vnserm gnädigsten Herrn solche Dienst vnd Assistentz in dero Nöthen vnd Anligen geleystet / als kein Stand deß Reichs / wann es in particulari considerirt wirdt / vnnd dasselbige willig vnd gern mit Darfetzung vnsers eygenen Leibs vnnd Lebens / Land vnd Leuth vnd alles Vermögens gethan: aber gleichwol noch zur Zeit nicht so viel erhalten / daß auff vnser vnderschie???lich Schreiben / Bitten vnnd Suchen / wegen der vorgenommenen Reformation gewürige Resolution erfolget / sondern müssen viel mehr erfahren / daß dieselbige continuirt / vermehret / vnd auff Vnschuldige / ja auff Wittiben vnd Weysen extendirt wirdt / die hauffenweiß jhre Zuflucht zu Vns nehmen / vnnd mit Weinen vnd Threnen dergestalt anflehen / daß es einen Stein erbarmen möchte. Welches wir bißhero verschmertzet vnnd mit Gedult ertragen / erinnern es aber anjetzo bey E. L. darumb / ob doch einsmahls gewürige Resolution erfolgen / Gnad vnnd Milte eingewendet / die gesperrete Teutsche Kirchen eröffnet / das liberum verae Augustanae confessionis exercitium zugelassen vnd vnsere trewe auffrichtige vnd nützliche Dienst einsmahls angesehen / vnd considerirt werden wollen / sc. So bald der Churfürst von Mayntz den Inhalt dieses Schreibens vernommen / hat er den Hertzogen in Bayern dessen auch berichtet: welcher dann solchem nach / auff vorhergangene Veranlassung / ein Schreiben so sich einer Sinceration verglichen / vmb solches in der Antwort an Sachsen mit [825] eynzuschliessen / an jhme Churfürsten von Mayntz gefertiget: welches also gelautet; P. P. Mag E. L. nicht bergen / daß mir anderwerts (Hertzogs in Bayern Schreiben vnd Sinceration deß Churfürsten von Sachsen fauor zu erlangen.) was weit zu Gemüth geführt wird / kan es zwar auch wol selbsten / gestalten Sachen nach / erachten / daß es an friedhässigen Leuthen nicht werde mangeln / welche der erledigten vnnd auff meine Person transferirten Churfürstl. Dignität halber / deß Churfürsten zu Sachsen Ld. allerhandt widerwärtige impressiones vorzutragen / vnnd sie dardurch von jhrer guten Intention abwendig zu machen sich vndernehmen werden / dannenhero vnnd obwoln ich zu Benehmung solcher widerwärtiger Gemüther / vnnd Erzeigung offenhertziger Contestation meines auffrichtigen guten Teutschen Gemüths / vnnd zu dem gemeinen Wesen tragender wolmeynender Sorgfalt / vnnd Eyffers wolermeldtes Churfürstl. Ld. mit eygener Gesandschafft zu besuchen gemeynt gewesen / solches auch nachmals mit ehisten zu effectuiren nicht vnderlassen wolte / da Ew. Ld. ein solches bey deß Herrn Churfürsten Ld. annehmlich vnnd verfänglich zu seyn neben mir erachten würden / so hab ich es doch auß anderwertlichen bedencklichen Vrsachen der Zeit noch eynstellen / vnd weiln mir guter massen bewust / in was vertrawlicher Correspondentz Ew. Ld. mit dem Herrn Churfürsten von Sachsen begrieffen / dieselbe hiemit freundlich ersuchen wöllen / daß sie zu Abwendung allerhandt dergleichen sonsten nicht ermanglender widerwärtiger Impressionen / sein deß Churfürsten Ld. der Sachen Beschaffenheit vmbständig informiren vnnd disponiren wollen / vermittelst dessen ich mich dann gegen Seiner Ld. alles guten vertröste / weiln sie wissen / daß ich mich jederzeit zu steiffer Handhabung der heylsamen Reichssatzung / sonderlich deß Religion vnnd Prophanfriedens bekandt / auch was ich einmal versprochen jhm solches als ein auffrichtiger dem Heyligen Reich getrewer / nunmehr auch Churfürst getrewlich halten / vnd sich männiglich darauff verlassen kan / sintemal dann die Röm. Keyserl. Majestät mein allergnädigster Herr vnd Vetter auff vorgehende reiffe Deliberation nützlich vnd nothwendig befunden / auff gewisse Maß vnd den Agnaten vnnd Interessenten vnpraejudicirliche Weiß mir besagte erledigte Chur vffzutragen / hab ich mich dieser Keyserlichen Verordnung accommodirt / vnd wil mit Hülff deß Allmächtigen der schweren geleisteten Pflichten / vnd allen dem jenigen / was die Güldene Bull die Churfürstliche Dignität / sampt derselben Dependenten / deßgleichen die heylsame Reichssatzungen / sonderlich der Religion vnnd Prophanfrieden außweisen / auffrecht / getrew vnnd fest nach kommen in allen meinen Actionen / die Wolfahrt / Vffnehmen vnd Erhebung deß nothleydenden gemeinen Wesens / wie auch der Keyserlichen / auch deß Reichs vnd der Churfürsten Hochheit / Praeeminentz / Privilegien vnnd der Teutschen Libertät Conservation / mir angelegen seyn lassen / mit vnd neben andern getrewen Chur- vnnd Fürsten wie man jetziges zu viel eingerissen verderbliches Vnheyl auffheben / vnd den werthen Frieden / Ruhe vnd Einigkeit erheben könne / nach müglichkeit rathen / helffen vnd concurriren / vnd dann auch vff Reichs-Churf. Keys. vnnd andern Tägen / mein votum vnd Intention also führen vnd dirigiren / daß Sein deß Churf. Ld. verhoffentlich sicherer vnd lieber neben mir als bey vorigen sitzen / auch sie vnd andere wolmeynende Churfürsten vnd Stände im Werck erfahren / daß ich auffrecht vnnd redlich handle / in dem Churfürstlichen Collegio vnd sonsten nichts was dem Religion vnd Prophanfrieden / vnd den dabey begriffenen Ständen praejudicirlich seyn mag / fürnehmen / sondern es solle derselbe meines Theils steiff vnd vnzerbrochen / gehalten werden / in Bedencken meine consilia vnd actiones; nicht zu gefährlichen vnd bedencklichem Ende / sondern zu beständiger gemeiner Wolfahrt gehen / gestalt ich dann auch vmb das Prägerische vnnd Böhmische Reformation Wesen / derentwegen sich offternannten Herrn Churfürsten zu Sachsen Ld. mercklich disgustiert befinden soll / die geringste Wissenschafft nicht gehabt / viel weniger dazu geholffen noch gerathen. Diesem nach / vnd dieweil dann E. Ld. wie obgemeldt mit deß Churfürsten zu Sachsen Ld. in sonderbaren Vertrawen stehen / auch ich hoffe / es werden Ew. Ld. Interposition vnd gute officia viel würcken / so ersuche ich dieselbe / sie wollen deß Churfürsten Ld. dahin disponiren / damit sie meinen Churfürstlichen Worten trawen vnd glauben / in allem was ich hieoben vnnd sonsten versprochen / vnd noch versprechen werde / sicherlich trawen / die zwischen vns vnd vnsern geehrten Voreltern vertrawliche gute Correspondentz continuiren / inmassen ich mich auch zu wolmeynender Communication in vorfallenden Sachen erbiete / insonderheit aber bey jetzigen abermal vorgehenden starcken Verfassungen offtermals Churfürstlich: Ld. auß trewer Wolmeynung versichert haben wil / da sie oder dero Landen mit der Zeit etwann angefochten werden solten / daß ich jhrer Ld. auff jhr Ersuchen nach Möglichkeit beyspringen / vnnd derselben nach besten Vermögen getrewlich beystehen wil / der tröstlichen Zuversicht / wann man nur recht zusammen setzt / trawet / vnd einander recht verstehet / die Göttliche Allmacht / so bißhero augenscheinlich gewircket / werd es zu einem beständigen guten Frieden / auch Einigkeit vnnd Vertrawen dirigiren / an diesem thun Ewer Ld. ein gut heylsames Werck so ich / sc. Dieses Bayerische Schreiben hat der Churfürst von Mayntz / begehrter vnnd selbst beliebter massen / in die Antwort / so er auff vorgedacht Sächsisch Schreiben vnder dato den 11. Martij abgehen lassen / mit eingeschlossen. Selbige war folgendes Innhalts; (Deß Churfürsten von Mayntz Antwort-Schreiben an Sachsen.) P. P. Daß bey diesen meinen letzten Jahren / vber so vielfältige außgestandene Verfolgung / Sorg / Mühe vnnd Arbeit vor das gemeine Wesen / ich auch / wie darvon gesagt werden wil / noch eine Alteration bey Ew. L. vnnd Mißtrawen im Churfürstl. Collegio (darauff sich biß dato eintzig [826] vnd allein das fast zerrüttete Reich gelehnet) erleben (Antwort-Schreiben an Sachsen.) solte / das würde mir mein Hertz biß in den Todt betrüben / da ich es auch mit meinem Leben vorkommen vnd remediren könte / solte es mir die höchste Frewd seyn. Ich verlasse mich aber in diesem meinem Anligen eintzig auff Ew. L. trewhertzig tapffer vnd auffrichtiges Gemüth / vnd daß sie jhre zu Keys. Majest. tragende vnd in vnzahlbaren Occasionen erzeigte Trew vnnd Affection vnaußgesetzt vnd beständig zu verharren / vnnd so wenig auß jhrem Hertzen kommen zulassen gewißlich geneigt weiß / so wenig Jh. Keys. Majest. derselben vergessen / vnd die zu E. L. tragende grosse Lieb vnd beständige Keys. Huld vnd Gnad auch im geringsten ändern oder fallen. Vnd kan Ew. L. ich versichern / wann es nur die Gelegenheit geben würde / daß Jhre Majest. sich mit deroselben mündlich besprechen möchte / inmassen verhoffentlich in kurtzem geschehen wird / sie werden deroselben zu deß Churfürstl. Collegii vnd deß Vatterlandes Wolfahrt / tragende angelegene Sorgfalt vnd löbliche Keyserliche Intention zu jhrem guten Gnügen im Werck verspüren: deßgleichen finden Ew. L. auß inligendem / wie ein hohen Respect vnnd getrewen Eyffer zu Ew. L. vnd dem gemeinen Wesen deß Hertzogs in Bayern Churfürstl. L. tragen / vnd wie ich verspüre / suchen vnd begehren sie höhers nichts / als mit Ew. L. in rechtem vngefärbtem Vertrawen zu seyn / dermassen / daß sich auch mit deroselben in ein mehrere Alliance einzulassen jhr nicht zu wider ist / also daß bey solcher trefflichen coniunctione animorum deß Hauses vnd der vornemsten Glieder / ich nicht verhoffen wil / daß die Widerbringung deß Gott wolgefälligen Friedens / vnnd deß Reichs Wolstandes so gar verlohren zu geben sey: Ja ich gelebe vielmehr zu dem lieben Gott der beständigen Hoffnung / dieses werde eben das rechte Fundament seyn / darauff der liebe Fried / ein beständiges durchgehendes Vertrawen / vnd forderst die Conservation deß Vatterlandes / mit gutem Bestandt zu der Ehre Gottes vnnd aller friedhässigen Spott / wider auffgebawet werden kan. Insonderheit / da Ew. L. wie biß dahero / also auch fürters die Hand mit anlegen / vnnd mit jhrem trewhertzigen vund wolgemeynten Rath / Hülff vnnd Beystandt dem Oberhaupt vnder die Arm greiffen werden / Ew. L. versichere ich nachmals meines getrewen auffrichtigen Hertzens: vnnd kan Ew. L. nichts miß fälliges widerfahren / so ich nicht als mein eygene Sach empfinde / vnnd nach Vermögen abwenden helffen wil. Thue dieselbe hiermit in den Schutz deß Allerhöchsten / sc. (Chur-Sachsen vnd Brandenburg werden nochmals nach Regenspurg beruffen.) Weil nun also die Translation der Churfürstlichen Dignität an den Hertzogen in Bayern / ohn der Weltlichen Churfürsten Bewilligung geschehen / vnnd vmb der Vrsachen willen diese Versamlung für kein rechten Collegial Tag / viel weniger für einen Reichstag könte gehalten werden / als haben Jh. Keyserl. Majest. bey den allbereit zuvor an Chur Sachsen abgangenen Schreiben es nicht verbleiben lassen / sondern allen müglichen Fleiß angewendet / Jh. Churfürstl. Durchl. zu bewegen / daß sie annoch vor dem Auffbruch zu Regenspurg in der Person erscheinen wolte / mit widerholter Vermeldung / daß mit Jhrer Churf. Gn. daselbs in specie conferirt / in einem vnd andern begnügige Information gegeben / auch wie / wann / wo vnd was gestalt die vorhabende gütliche Handlung / deß Pfaltzgraffen Kinder vnd Agnaten Interesse betreffend / anzustellen / vnd endlichen deß Mannßfelders vnnd seines Anhangs Anschlägen zu begegnen / deliberirt werden solte. Zu welchem End Jh. Keys. Maj. den Herrn von Weigeswitz nach Dreßden abgefertiget: der aber daselbst nicht sehr willkomb gewesen / nicht allein weil der Churfürst an der vorgangenen Translation ein grosses Mißfallen gehabt / sondern auch dieweil gedachter Gesandter gantz roth gekleydet vnd mit rothen Stiffeln bey Hoff ankommen / da sonsten jederman wegen der newlich abgelebten Churfürstlichen Wittib / deß Churfürsten Fraw Mutter trawerte vnnd schwartz gekleydet war. Vnd weil derselbe Gesandte auch an den Churfürsten von Brandenburg gleichmässige Werbung thete / als sind beyde Churfürsten (Jhr Antwort-Schreiben so deßwegen an den Keyser abgangen.) Sachsen vnnd Brandenburg zu Annaberg zusammen kommen / vnnd sich vnder dato den 12. Martij gegen Jhrer Keyserl. Maj. schrifftlich also erkläret; Sie hetten beyde / nach dem die Keyserliche Werbung bey jhnen angebracht worden / nacher Annaberg sich zusammen verfüget / vnd Jh. Maj. Begehren nach Notturfft erwogen. Vnd wie jhnen nichts liebers gewesen / sie hetten bey diesem Convent persönlich erscheinen / vnnd deß Reichs Notthurfften berathschlagen helffen können / wann nicht die angedeute Verhindernussen / vnd sonderlich Seiner / Churfürsten von Sachsen / Fraw Mutter tödtlicher Abgang Anlaß gegeben / die persönliche Abwesenheit durch Abgeordnete Gesandten zu ersetzen: Also wolten sie auch nochmals gern / daß sie J. Keys. Maj. Willen ein Genügen thun könten. Dieweil sie aber so viel befünden / daß jhre begehrte Gegenwart wenig Fruchten / Jh. Maj. Zweck nicht erreichen / sondern vielmehr Weiterung vnnd Offenß (wann sie sich zu dem nicht verstehen könten / was Jh. Keys. Maj. durch diese Absendung bey jhnen suchete) gebähren würde: So hetten sie sich anderweit gegen J. Maj. jhres nicht Erscheinens halben entschuldigen / vnd jhre Gedancken eröffnen wollen / der Zuversicht J. Maj. würden dasselbe Jhrer Trew vnd Affection / so sie gegen jhro / dem Reich vnd desselben Gliedern trügen / zuschreiben. Vnd anfänglichen wolten sie nit weitläufftig widerholen / was sie bey diesem Convent / der Pfältzischen Aacht / Translation der Chur vnnd was dem anhängig / durch jhre Abgesandte erinnern vnnd vor Mittel anzeigen lassen / die den Frieden widerbringen vnnd alle Empörung stillen möchten / dieweil es Jhr. Keyserl. Majest. auß den vberreichten votis vnd contradictionibus genugsam bekandt / wolten allein wünschen / daß solche wol auffgenommen / vnnd dergestalt zu dem gesuchten Frieden nöthig angesehen worden [817] (Paginierfehler. i. e. S. 827) weren; Dann sie hierunder nichts anders / als Ruhe vnnd Frieden gesucht / es würde auch der erwartende euentus solches mit mehrerm bezeugen. Vnd weil solche jhre Erinnerungen vnd vota nicht auß Privat Effecten / oder vnnöthige Weiterung anzurichten / sondern den Fundamental Gesetzen / Reichs Constitutionen / Reichs Exempeln / der Natur vnnd Billichkeit hergeflossen / vnnd bey jhnen nicht stünde / dieselbe zu verändern / declariren vnnd auffzuheben / sondern vielmehr darüber zu halten / vermög der Pflicht / damit sie Jhr. Majestät vnd dem Reich zugethan / so sehen sie nicht / wie sie sich eines andern erklären möchten / als allbereit durch jhre Abgesandten geschehen. Dann solten sie sich zu dem End zu Jhrer Majestät erheben / das jenige alles zu approbiren / was vorgangen / würden sie dardurch jhr vorgebrachtes retractiren / vnnd zu verstehen geben / sie hetten jhres Vorbringens kein rechten Grundt gehabt / nur mehrere Weiterung gesuchet / vnnd Jhr. Majestät vnd andern Chur- vnd Fürsten vnnöthige Möhe vnd Vnkosten zugezogen / oder Jhre Gesandten das jenige nicht in mandatis gehabt / was sie vorgebracht / welches jhnen nicht allein verweißlich / sondern auch bey andern Potentaten inner- vnnd ausserhalb deß Reichs / sonderlich den jenigen / so gleichmässiger Meynung mit jhnen gewesen vnd noch weren / verkleinerlich seyn würde / sie wüsten es auch nicht gegen der Posterität / den andern Fürsten vnnd Ständen deß Reichs zu verantworten. Dann ob wol ein Churfürst so wol als andere vmb seiner Verbrechung willen zu straffen / desselben auch genugsamb Exempel im Reich vorhanden weren / so were doch ein Chur oder Fürst in Bestraffung nicht deterioris conditionis, als gemeine Leuth / mit welchen man vngehört vnd vncitirt niemahls zu procediren pflegte / wann gleich auch die crimina notaria: vnd würde hierunder Jhr. Majest. Jurisdiction gantz von jhnen in keinen Zweiffel gezogen / sondern viel mehr gestanden / wann nur der modus procedendi dergestalt vor die Handt genommen were / wie es die Fundamental Gesetze vnnd Reichs Ordnungen erforderten. Wann eine Differentz sich zwischen dem Lehenherrn vnnd Lehenmann erreugete / müste dieselbe per partes curiae die gleiches Schildts vnd Nahmens erörtert werden / wie viel mehr aber in Bestraffung hoher Personen / solten die jenige (Innhalts der Capitulation) zu Rath gezogen werden / die Jhr. Majest. innerste Räthe / vnnd dem jenigen der bestraffet werden solte an Stand vnd Würde gleich weren. Was Jhr. Meynung wegen der Translation der Chur gewesen / were Jhrer Majestät bewust / sie hetten auch außführen lassen / wie es vor diesem were gehalten worden / darbey sie verharreten / könten auch nicht finden / daß Jh Majest. Resolution angehengte Clausul / wegen der Pfältzischen Kinder vnd Agnaten / vnnd daß solche zur Güte oder Recht gewiesen seyn solten / zu Fried vnnd Ruhe könten nützlich seyn / dieweil der Agnatorum Iura gantz vngewiß gemacht / vnd auff Disputationes, vnd den vngewissen Außgang deß Rechten gestellet worden. Dann gleichwol vnzweiffentlich / daß die Iura quaesita, sonderlich per proprium factum, niemandt könne entzogen / viel weniger aber der Vnschuldige gleich dem Schuldigen könte bestraffet werden: da sie nun in jhrer Gegenwart solten helffen berathschlagen / wie / wann / wo vnnd was Gestalt die gütliche Handlung / oder in Entsetzung derselben der Proceß anzustellen / würden sie nicht allein alle das vorgehende Belieben / der Agnatorum Iura für vngewiß halten / vnnd allen Chur- vnnd Fürstlichen Hausern ein solches praeiudicium zu ziehen / welches vnwiderbringlich vnd vnverantwortlich / zugeschweigen / wie / vnnd auff was Maß ein solches iudicium zu formiren / welln alle Chur- vnnd Fürstliche Häuser daran interessirt / sie nicht befinden könten. Wann dann Jhr. Maj. hierauß gnugsam vernemen / auß was Vrsachen sie zur persönlichen Erscheinung sich nicht verstehen / viel weniger aber von jhren angedeuten votis vnd contradictionibus abweichen / oder jhnen vnd der Posterität vnd allen andern Chur- vnd Fürstlichen Häusern ein solch praeiudicium zu ziehen lassen könten / welches jhnen gegen denselben vnverantwortlich / der grossen Gefahr damit jhre Lande jetzo vmbgeben / vnd sie täglich von jhren Vnderthanen vmb Rettung vnnd Schutz angelauffen würden / zugeschweigen / so wolten Jh. Majest. solche jhre Entschuldigung gnädigst vermercken / vnd gewiß darfür halten / da sie jhre Pflicht / Fundamental Gesetze vnnd Constitutiones nicht ein anders erinnerten / sie sich dergestalt gegen Jh. Majest. erweisen würden / wie es die Schuldigkeit erforderte / vnd weil der Fried in J. Majest. Händen / so zweifelten sie nicht / dieselbe jhn dem Reich vnd dessen Gliedern reichlich mittheilen / was solchem hinderlich auß dem Weg raumen / vnd nicht zugeben / daß vnder jhrer Regierung das Röm. Reich vnd dessen Glieder zu gäntzlicher Ruin gebracht / sondern viel mehr davon errettet werden. (Versamlung zu Regenspurg bekommet jhr Endschafft.) Kurtz nach Einbringung dieser Antwort hat der Collegial Tag seine Endschafft erreichet / da dann Jh. Majest. zum Beschluß den 29. Martij deß Morgens zu 7. Vhren ein stattliche Procession auß dem Thumbstifft in die Aptey S. Emeran biß zu S. Wolffgangi Grab gehalten / vnnd fast durch alle Strassen der Statt mit Vortragung vieler Reliquien vnd Begleytung der gantzen Clerisey gangen: folgends alle Chur- vnnd Fürsten zum Valete zü gast gehabt / vnd nach dem (Keyserlich Vrtheil in den Streittigkeiten zwischen Landgraff Ludwigen von Hessen Darmstatt vnd Landgraff Moritzen von Hessen Cassel.) sie jhro die Bürgerschafft daselbs vor dem Bischoffs Hoff schweren lassen / ist dieselbe den 5. Aprilis nach Prag / dero Gemahlin aber die Keyserin auff der Thonaw in einer statlichen Naven / so die Statt Regenspurg Jhr. Maj. mit Auffwendung in die 23000. fl. zurichten lassen / von dannen nach Wien verreyset. Bey noch wehrendem Convent hat Jh. Keys. Maj. ein Vrtheil in den Streittigkeiten zwischen Landgraff Ludwigen von Hessen Darmstatt vnd [828] Landgraff Moritzen zu Hessen Cassel den 1. April. (Keyserlich Vrtheil in den Streittigkeiten zwischen Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt vnd Landgraff Moritzen von Hessen Cassel.) gesprochen nachgesetzten Innhalts; In Sachen zwischen Landgraff Ludwigen von Hessen Darmbstatt als Klägern an einem gegen Landgraff Moritzen zu Hessen Casset / Beklagten / andern Theils / die Marpurgische Succession betreffend / ist auff ermeltes Klägers angestellte Klagen / auß welchen er jhme ein jede omni meliori modo & electiue zu prosequiren vorbehalten / vnd weren darüber Gerichtliche Agnition vnd Acceptation seines Herrn Vetters Landgraff Ludwigen S. Testaments / dargegë von Landgraff Moritzen innouationes vnnd contrauentiones, vnd förters von mehrgedachtem klagenden Landgraffen aber solche Contravention beschehë Gerichtlich anruffen vnd Submission / die Sachen super notorietate & confessis contrauentionu̅ der mitbeklagten Caducitet halbe̅ / vngehindert der darwider von beklagten Herrn Landgraffen eingewendter Protestation / von Amptswegen / hiermit für beschlossen angenom̅en vnd zu Recht erkennet / daß jhme Landgraff Moritzen nit gebührete / wider obgemeldtes Landgraff Ludwigen deß ältern Testament / welches er in allen Puncten vnd Clausuln ohne einigen Vorbehalt acceptirt / die contrauentiones vorzunehmen / sondern daß er damit zu viel vnd vnrecht gethan / auch zumahl sich selbs seines jhm darinn vermachten Erbtheils allerdings verlustig gemacht hette / vnd solchen sein Erbtheil / von Zeit der vorgenommenen Contravention an / dem Klägern mit allen genossenen Nutzungen vnnd Einkommen / abzutretten schuldig / vnd zu solchem hiermit verdampt seyn solte. (Keyserlich Mandat an die Vnderthanen vnd Innwohner deß strittigen Ober Fürstenthumbs Hessen.) Diesem nach hat J. Keys. Majest. ein Mandat an die Landsassen deß Obern strittigen Fürstenthumbs Hessen abgehen lassen / dieses Innhalts; Demnach newlich ein Vrtheil in Sachen / die Marpurgische Succession gesproche̅ worden / daß nemlich / weil Landgraff Moritzen etliche contrauentiones wider Landgraff Ludwigs deß ältern Testament / so in allen Puncten vnd Clausuln ohne einige Exception von jhme acceptirt worden / keines Wegs vorzunehmen gebühret hette / vnd er diß falls vnrecht gethan / vnd sich selbsten deß Erbtheils verlustig gemacht hette / als hette Jhr. Maj. Hertzog Ferdinanden Ertzbischoff vnd Churfürsten zu Cölln / vn̅ Hertzog Johann Georgen Churfürsten zu Sachsen zu Commissarien bestellet / vnd jnen Vollmacht gegeben / alle Landsassen vnd Inwohner besagten Fürstenthumbs / jhrer Pflichten / damit sie Landgraff Moritzen verbunden / zu erlassen / vnd dieselbe zum Gehorsam Landgraff Ludwigs zu remittiren. Gebiete demnach allen vnnd jeden / daß sie bey aller jhrer Ehren vnd Güter verliehrung / jhren vorbesagten Commissarien / vnd derenselben subdelegirten Räthen allen Gehorsam leysteten / Landgraff Ludwigen zu Hessen für jhren rechtmässigen Herrn erkenneten / jhme das iuramentum fidelitatis auff ehiste leysteten / seinem Befehl gehorsam weren / in allen vorfallenden Beschwerden jhme Beystand theten / sich wie getrewen Vnderthanen gebührete / gegen jhm verhielten / vnd sich jhm keines Wegs widersetzten / dann auch von allen in den Cantzleyen vnd Archiven / auch andern in den Kisten vnd Kasten / auff den Vorwercken oder sonsten vorhandenen Vorrath nit ab Handen kommen liessen. (Chur-Mayntz empfähet die Lehen.) Sonsten hat auch bey obgedachtem Convent der Churfürst von Mayntz von Jhr. Key. Maj. die Regalien selbigen Churfürstenthumbs empfangen / vnd de̅ Bischoffen von Saltzburg vnd Landgraff Ludwigen zu Hessen zu Assistenten gehabt. Zu gleicher Zeit ist der junge Fürst von Anhalt in Gegenwart etlicher Fürsten vnd Herrn / ohne Vbergebung eines Reverses / widerumb in sein vorige Freyheit gesetzt worden. (Graff von Hohen Zollern zum Reichs-Fürsten gemacht.) Den 22. Martij hat Key. Maj. in Beyseyn etlicher Chur- vnnd Fürsten den Graffen Johann Georgen von Hohenzollern in den Reichs Fürsten Stand erhaben / vnd durch den Reichs Vice-Cantzlern in einen Reichs Fürsten proclamiren lassen. In gleichem hat der General Tilly auch seinen Theil darvon gebracht / in dem er wegen seiner den Römisch. Catholischen vnd Keyserl. Maj. bißhero geleysteten Diensten zu einem Graffen gemacht / vnd darbey mit stattlichen Praesenten verehret worden. Es sind auch vnderschiedliche Fürsten der Papistischen Liga dahin kommen / welche sich auff das new mit einander verbunden / vnd so wol gedachte Liga / als den newerwehlten Churfürsten hand zuhaben vnd zu schützen einander versprochen. (Etliche Herrn vnd vom Adel vom Keyser nach Regenspurg beschrieben.) Vnder andern hatte auch Jhr. Key. Maj. etliche Herrn vnd vom Adel / die sich bey der vorgangenen Enderung auß Böhmen vnd Mähren absentiert hatten / gen Regenspurg beschrieben: aber es kamen jhrer wenig; dann sie traweten nicht. Vnder denselben war auch Freyherr Georg Friederich von Roggendorff / einer von den vornembsten Herrn in Mähren / welcher sich dazumahl mit seiner Gemahlin zu Embden auffhielte: dieser als er vermahnet wurde / daß er sich solte zu Regenspurg einstellen / da jhm Gnad widerfahren würde / fragte er / was für Gnad? ein Böhmisch Gnad? das ist / ein ewige Gefängnuß: oder ein Oesterreichische Gnad? das ist Confiscirung aller Güter: deren keine / sagte er / begehre ich. Damahls fielen in Böhmen vnd anderswo viel von der Evangelischen Religion ab zu dem Bapstthumb / damit sie in deß Keysers Huld bleiben / jhre Empter behalten / vnd nit etwan mit grosser Schatzung beschwert oder gar auß dem Land vertrieben würden: Wie dann vnder andern der Herr von Woditzky Secretarius zu Prinn in Mähren / 40000. Reichsthaler hergeben müssen / weil er von der Reformierten Religion nit abfallen wollen; vnd auff solche Manier musten auch andere schwitzen / welche bey der Evangelischen Religion beständig verharreten. Vnder denen die abgefallen ist auch gewesen der Freyherr Rudolph von Teuffenbach Obrister. Zu Prag wurd ein offentlich Mandat abgelesen / daß niemand in den Kirchen oder auff den Kirchhöfen solte begraben werden / er were dann in seinem Leben Römisch- [829] Catholisch gewesen / vnnd were im Catholischen Glauben gestorben. Die Juden musten bey diesem Zustand sich auch zwacken lassen. Dann denen / die zu Wien waren / wurd aufferlegt / daß sie die Catholische Religion annehmen / oder auß dë Reich weichen solten: Aber sie haben es mit Erlegung dreymahl hundert tausendt Reichsthalern abgebethen / welches eben die rechte Braut gewesen / darumb man getantzet. (Evangelische Klagen daß der Maintzisch vnd Bingische Vertrag von de̅ Papisten nit gehalte̅ würde.) Es sindt sonsten vmb diese Zeit im Reich hin vnd wider bey den Evangelischen viel Klagë vorgangen / daß weder der Vertrag / so zu Maintz bey Dissolvirung der Vnion: Noch der so zu Binge̅ bey Landgraf Moritzen Abtritt von gedachter Vnion auffgerichtet worden / von den Päbstischen in acht genommen vnd gebührlich gehalten würde: Welches dann zu allerhand Discursen Anlaß vnd Gelegenheit gegeben / vnd sonderlich schreibt einer / als er der Contraventionen solcher Verträge gedencket / von dem Maintzischen also; (Contrave̅tiones deß Maintzischen Vertrags.) Als der zu Maintz auffgerichtete Vertrag nu̅ seinen Fortgang gehabt / haben alle Vnierte Ständte einen gewissen Trost geschöpfft / ja gar keinen Zweiffel in Sinn kommen lassen / daß demselben jchtwas zu wider solte gehandelt werden: Es hat sich aber viel ein anders / vnnd in der That gar das Widerspiel befunden / (wie die hiebevor bey der Reichsstätt Klag erzehlte Contraventiones gnugsamb außweisen) vnd ist auß folgendem noch mehrers zu schliessen: Dann es haben etliche Stände deß Reichs auff dem zu Regenspurg gehaltenen Chur- vnd Fürstentag / sich deß nicht haltens höchlich beschwert / vnnd darbey allerdemütigst gebethen / Jhre Kays. Mayest. wolten die allergnädigste Anordnung thun vnd verschaffen / darmit der Maintzische Vertrag in allen seinen Clausuln stet vnnd fest gehalten werde. Denen ist zum Bescheid gegeben worden: Daß jhr Begehren frembd vorkomme / geben darmit zuverstehen / daß sie selbige nicht recht verstünden: Solten derowegen von Jhrer Kayserl. Mayest. etliche deputirt werden / welche jhnen solchen Vertrag interpretiren solten / sc. Dahin ist es nun mit den Reichs freyen Teutschen kommen / daß sie jhre auffgerichtete Verträg vnnd Handtlungen nicht mehr sollen verstehen können: Was aber das für eine Interpretation seyn wird / mögen vnd können sie jhnen leichtlich einbilden / vnd errathen. Wann ich mich bey allen Vnierten Evangelischen Chur-Fürsten vnnd Ständen vmbsehe / wie sie von der Römischen Catholischen Volck verderbet worden / so kan ich nicht finden / daß der Maintzische Vertrag in ichtwas gehalten worden. Der Hertzog von Würtenberg / welcher doch weniger als nichts mit diesem Vnwesen zuthun / hat wegen täglichen feindtlichen Anlauffens gegen seinem Hertzogthumb / welches viel vnnd offtermalen / zu tausend Pferden vnnd noch stärcker beschehen / zur Defension etlich tausend Soldate̅ vnderhalten müssen / vnd haben seiner F. G. dannoch etliche Dörffer / als Oberacker vnd Oelbrun̅ (welches sie auch vielmahlen gegen dem vermöglichen Flecken Vnderöweßheim / doch vergeblich / wegen der starcken Gegenwehr / tentirt) geplündert / in Brand gesteckt / Landvolck vnd Soldatë / was sie angetroffen / nidergehawet / den Capitain gefangen / rantzionirt / vnd ärger als die Türcken gehauset: man hat auch Jh. F. Gn. vnschuldigen Lehenleuthen nit verschonet / eins theils jhrer Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet / theils Dörffer / als Flehingen / verbrannt. So ist es den Anspachischen / Culmbacbischen / Pfältzisch-Zweybrückischen / Hessen Casselischen / Marggr. Badischen / vnd allen den jenigen Eva̅gelischen / so deß Maintzischen Vertrags zugeniesen verhofft / ergangen. Die Reichsstätt haben jhres Theils also / wie hievor gemeldet / erfahren / daß jhnen gewiß nit wol darbey gewesen: Das heist dem Fuchs getrawet / so da sincerirt / daß er keine Hüner mehr fressen wolle. Solches ferrnern Procedirens hat man sich noch jmmerzu zuversehen: vornemblich aber die Reichsstätte / welches dahero noch stärcker zuvermuthen / weil Graff Friderich von Solms vor weniger Zeit an Hertz. Joh. Friderichen vo̅ Würtenberg / in seinem Hertzogthumb ein Regiment zu Fuß vnd eins zu Pferd / werben zulassen begehret / mit Vorwendung / daß er solches wider den Türcken gebrauchen wolle / mit dem Anhang / daß er solches alsbald abführen / vnnd vff dem Vlmischen Boden mustern wolle. Dahin ist es nun kom̅en / daß auch ein Graff sich nit schewet / an einen solchen vornehmen Fürsten deß Reichs solche gefährliche vn̅ weitaußsehende Anmutungen zuthun / vnnd ist sich höchlichen zuverwun???n / daß nun ein jeglicher / welcher es nur thu̅ kan vnd zuthun vermeint / sich an die Reichsstätte zumachen vnderstehet: vnd sich / da sie nun die geringern enervirt / die mächtigere auch anzugreiffen / nit schwen: Dann sie sind schon informirt / wie sie mit jhnen procediren sollen. O jhr erbare Evangelische Frey- vnd Reichsstätte cavete vobis, jhr werdet sonsten post Festum mit D. Hoe (da er von den Calvinisten nit geglaubt / daß nach jhrer Vndertruckung es auch an die Lutheraner kommen werde) lamentiren vnd sprechen; wir haben nicht gemeint / daß die Idioten haben sollen Propheceyen können / von diesen Sachen: Ob nun dieser Graff dieses propria authoritate, vel potius ex instinctu aut mandato Tertii gethan / ist mir vnbewust. Daß es aber nit geschehen vnd abgeschlagen worden / kan ich mir die Vrsachen / welche mir zwar nicht allerdings verborgen / selbst imaginiren. Wegen deß Bingischen Vertrags Contraventione̅ aber bringt er folgendes auff die Bahn; (Deß Bingischen Vertrags Contrave̅tiones.) Was grosse Frewd die Trennung der Vnion den Papisten gebracht / bezeuget offentlich der Teutsche Commenthur zu Haylbronn der von Wolckenstein / welcher in dem Pfältzischen Vnglück sehr Ritterlich mit Worten vnd Wercken sich erwiesen: Dann bey einer Mahlzeit er ohne Schew diese Formalia geredet; Gott Lob wir [830] haben gute Zeitung / die Vnion ist zertrennet / welches wir lang gewünschet / nun haben wir gewonnen / vnnd können erobern / was wir längsten begehret vnnd gesucht: Mercket hier / wie die Vnion jhnen ein Dorn in den Augen gewesen / vnnd wie derselben Todt jhr Leben vnd Aufferstehung worden ist. Es haben etliche gewolt / der zwischen Landtgraff Moritzen zu Cassel vnnd dem Spinola zu Bingen auffgerichte Vertrag / habe den Evangelischen Vnirten den Weg / zu gleichem Accordiren gegeben / dann weil er / als ein so vornehmer Fürst / vnnd mit Chur Pfaltz einerley Religion vnd Glaubens gelebe / vnnd dannoch von der Vnion der erst abtrette / vn̅ mit dem Feind accordiret / daß er Chur Pfaltz weder directè noch indirectè assistiren wolle / habe solches auch zuthun die andere / vnd sonderlich die Reichsstätte vervrsachet / dann sie beförchtet haben solten / werde Chur Pfaltz / als das Haupt der Vnion / nicht gebührlich defendirt / was für einer Defension sie sich dann zuvertrösten hetten. Ich lasse diß in seinem Werth / vn̅ berichte hierbey mit höchster Warheit / daß hochgedachter Landgraff solches jm in Sinn nie kommen oder träumen lassen: Dann alsbald S. F. Gn. nach Heidelberg berichtet / wie sie durch jhre Räthe schändlich betrogen worden / sie hetten mehrers / weder sie in Mandato gehabt / gehandelt vnd geschlossen / were jhm gantz zu wider / hette sie auch darumb / so viel die Zeit vnd Gelegenheit ertragen möchte / abgestraffet / solte darumb / daß er solches approbirt vnd gut geheissen hette / nimmermehr glauben / haben denselben gantz retractirt vnd revocirt / vnnd solte solches von jhm nimmermehr vermuthet oder besorget werden: Vor mein Person hette ich nit geglaubt / daß solche freventliche Räthe bey Hessen solten gefundë werdë. Aber was hat dieser Vertrag / ich wil nicht reden vom Landtsfürsten / sondern von der Landtschafft / auff welche diese Räth sich gezogen / sie geholffen / genutzet oder vor Gefahr beschirmet? weniger dann nichts; Sintemal der Spinola / in gleichsamb noch wehrender Tractation (wie es auch im Lindawischen Vertrag mit den Bündnern hergangen) schnell einen Anschlag auff die Statt S. Goar gehabt / vnd gemeinet / dieselbe einzunehmen / vmb am Rheinstromb desto vnverhinderter zu procediren. Haben nun seithero die Hessische Landtstände also in der That erfahren / was für Früchten jhr Accord zu Bingen jhnen getragen vnd gebracht? Sind sie nit selbs sampt den Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet? Hat nicht der Fürst darüber Marpurg verlohren / vnd die Abthey Hirschfeld eingebüsset / vnd sonsten solchen Schaden vnnd Verlust gelitten / der schwerlich wird zuverschmertzen seyn. Auß diesem vnd andern vielfältig violirtë Verträgen / haben wir handgreifflich zuvernehmen / dz alles vnser accommodiren / accordiren / contrahiren / anders nirgents zu gut ist / als daß wir den Römisch-Catholischen / gute Occasiones, Gelegenheit vn̅ Vortheil an die Hand geben / vns nach jhrem Begehren / Lutherische vnd Calvinische zugleich / vnder jhr schweres Joch / Bürd vnd Zwa̅g znbringen vn̅ zuerhalten: Darumb wie gleissend / schön / hoch vnnd thewer alle Accord versprochen werden / einigen mehr einzugehen improbiere / vnd hingegen die von Gott / Recht vnd der Natur erlaubte vnnd zugelassene Mittel / vor vnnd an die Hand zunehmen ich purè statuire. (Pfaltzgr. Friderichs Schreiben an den Churf. von Sachsen.) Als Pfaltzgr. Friderich / so sich dieser Zeit wider im Graffen Hag befunden / vom Fortgang deß Convents zu Regenspurg nachrichtu̅g hatte / vnd darbey jhm auch angemeldet war / daß der Churf. von Sachsen in Person sich dahin begeben würde / hat er den 12. Jan. ein Schreiben an jhn abgehen lassen dieses Innhalts; Ob er wol sich gäntzlich versicherte / Jh. Churf. Gn. würde auß Christlichem Eyfer vnd Churf. Ampts halber / zu dem Zweck deß gemeinen Friedens zugelangen nichts vnderlassen / darzu auch keiner fernern Information bedörffen / als welche / demnach sie in der That befinden / in was Gefährlichkeit der Evangelischen Stände Religions vnd Politische Freyheit / vnder einem andern Schein / gesetzet werden wolte / selbsten ermessen / was jhro gebühren wolle. Jedoch weil er berichtet / daß Jhr. Churf. Gn. in der Person nach Regenspurg kommen möchte / so hette er dieses an sie wollen abgehen lassen. Stellete solchem nach zuforderst das Böhmische Wesen / wie es darmit hergangen / vnnd was darbey seine Intention gewesen / vnd welcher massen dergleichen Strittigkeiten zuvor mehr entstanden / darbey aber deß Römischen Reichs wegen ohne Respect der Personen die Iustitia causae durch ordentliche Weg in acht genommen worden / vnd was der Conseque̅tz halben ins künfftig dem Reich vnd dessen Ständen für Vngelegenheiten dahero noch zuwachsen könten / alles an seinen Orth / vnnd befehle es Gott / vnnd bitte jhn vor ferner dergleichen Vnheil: Demnach aber gleichwol die Kay. Mayest. bey jhrer habenden Praetension Principal Parthey gewesen / deßwegen sich gegen jhn gleich Anfangs als ein Feind erzeiget / auch hernacher sein Land mit Feindtlichem Gewalt angegriffen vnd verhergen helffen: So hette es damit zwar in solchen Terminis, ex jure belli & diversionis, vielleicht seine Maß also haben mögen / biß etwann durch gütliche Weg / als im Reich zuvor mehr geschehen / er sich auch darzu allezeit erbotten / das Kriegswesen gestillet worden were: Er aber hette einmahl bey solcher Feindtseligkeit / in dem seine Vnderthanen nit allein mit Mord / Raub vnnd Brand / an Leib / Gut vn̅ aller zeitlicher Wolfarth / sondern auch mit Einführung deß Pabsthumbs / an der Seelen verfolget worden / zum höchsten in seinë Gewissen zur Defension vn̅ Gegenwalt sich verbunden befunden / so viel desto mehr / weil auch andere Ständ / auß Ambition / eignë Nutz vn̅ dergleichen sich darein gemischet / vnd jhm in seinem Churfürstenthum der Pfaltz auffs eusserste zugesetzet hetten; Daß aber J. May. ein geraume Zeit hernach / erst ad viam Iuris schreiten wollen / vn̅ jhn wider deß Reichs Verfassungen / Recht vn̅ Her [831] kom̅en / vngehört vn̅ ohne vnpartheysche cognition der Sachen / ohne com̅unication mit dem Churf Collegio, hindangesetzt aller jhm gebührenden defension, nit allein vermeyntlich in die Aacht erkläret / sondern auch die Churf. digniter, Erbland vnd Leuth / andern / mit vber gehung der Kinder vnd nechsten Agnaten, ohne Process vn̅ ohne sententia Parium curiae verschänckt / so viel vorneme Ständt / viel tausent vnschuldiger Leut verderben / das Papsthumb an zuuor Evangelische Ort / wider den Religions Frieden / eyn: vnd von frembdem Barbarischem Kriegsvolck ein grosse anzahl Weib vnd Kinder zu ewiger dienstbarkeit in Außländische Provincien wegführen lassen; Das alles / wie es gegen dem Reich zu verantworten / oder mit e???igem Grund Rechtens oder der Reichs Constitutionen zu behaupten / könte Er nit sehen / hielte auch nit darfür / daß eyniger Evangelischer Standt / wann Er anderst sein selbst eygene Wolfahrt / auch der Po???tet J??? in acht nehmen wolte / dieselbe vnerhörte Process gut heissen könte / sondern hätte vielmehr zu Jhme / Churfürsten / vn̅ andern Evangelischë Chur-Fürsten vn̅ Ständen (da je die Päpstische vmb jhres eygenen Interesse willen / das publicum zuruck setzen wolten) dz vertrawen / sie würden ein solch praejudicium wohl behertzigen / sich selbsten vnd jhren Nachkom̅en dergleichen Joch vngeandet nicht vber den Halß ziehen lassen / viel mehr sich bemühen / damit die Reichsverfassung vnd Capitulation in dergleichen Fällen in acht genom̅en / ernewert / vn̅ mit mehrerm Nachtruck bestärcket werden möchten. Dann je zu erachten / da dieser Eingang an Im / als an einem vornehmen Weltl. Churfürsten / vnd dessen Vorfahren dem Reich Teutscher Nation treffliche Dienst gelaystet hätten / der gestalt vnerhört / gemacht / vnd durch getrungen werden solte / dz kein Evangelischer Chur: oder Fürst seyn würde / der seines Stands / Hoheit vn̅ Privilegien mehr gesichert / vnd dem nit ebenmässig / vnter dem schein der Justirien, der Garauß gemacht werden könte / zugeschweigen / was dahero 8 Posteritet für ein Joch vnd Servitut hinderlassen / darüber sie in Ewigkeit seufftzen würden: Wann auch an jetzo solche Exorbitantzen nicht gebrochen werden solten / so würde hernach den absolutum Dominatum, vnnd endlich ein Erbliche Subjection der Teutschen Nation abzuwenden / viel zu schwer / vn̅ die Rewe all zu spat fallen Er / Churf. von Sachsen würde nunmehr satten Grund haben / an welchë Ort / durch wen / vnd auff wz Manier diese ding / dahero das Vatterlandt in äusserste Noth gerathen / practicirt vnd getrieben würden / welcher massen auch von translation der Churf. dignitet vn̅ Pfaltzgraffschafft singularia compactata lang zuuor / ehe die Aachts-Erklärung heraußkom̅en / auffgerichtet worden / so viel erlernet haben / daß nichts anders / dann ein gemeiner Religions Krieg wider alle Evangelische Ständ im Reich angespon̅en; darumb dan̅ auch noch heutiges Tags solch Hauptwerck zu Rohm täglich consultirt, vnd also de summa & salute Imperij Evangelicorum statuirt vnd decretirt, auch in Kriegssachen vom Brüsselischë Hoff / nach deß Königs in Spanien direction zu Werck gerichtet würde Er wolte an jetzo vo̅ dem grossen Jammer / Elend vnd vnerhörten Tyranney nichts sagen / weil die verderbte Länder / darin̅en die Menschen mehrentheyls durchs Schwerdt / Hunger vnd Wehmuth hingerafft / selbsten Wehklagen / vnd die vom Brand noch rauchende Reliquien ein trawriges Zeugnuß geben. Das ärgste aber were / daß die betrangte Leuth noch jhres Seelen Trostes beraubt / daß das Papsthumb an denen Orten eingeführt würde / da man dasselbe zuuor mit Grund widerleget hätte / Ja es were auch so weit kom̅en / daß nit allein die Vnterthanen aller Wolfahrt beraubt / sondern auch was von seinen Vorfahren mit grosser Mühe vnd vnkosten der Kirchen zu gut / zusam̅en gebracht / jnsonderheit aber die berühmbte Bibliothec zu Handelbergk / nach Rom in Italien / der Teutschen Nation zu ewigë spott transferirt, so gar auch in der Haupt kirchen die Zierde auß den Churf. Begräbnussen ausser Landt geführet worden / vnd zwar were solch vnheyl bey der Pfaltz nit verblieben / sonder es hättë fast alle benachbarte Evangelische Fürsten vnd Stände darbey nicht weniger herhalten müssen / vnd hätte dieselbe kein Accord / kein Kay. Salva Guardi, kein versprechen / vnd dergleichen geholffen. Es wolte dabey nit bleiben / daß so wol den Rhein vnd Mayn; als andere Wasserström / Päß vnd Frontiren in Ober Teutschland / die Ligisten mit Gewalt in jhre Händ bekom̅en / sondn auch nunmehr jren Fuß noch weiter zu setzen im Werck stünden / vn̅ sonderlich auff die Weser vn̅ Elb / im Grundt auff die Evangelische Stiffter jhre Augen geschlagen hätten / dahero dann zu Rom vnd in Spanten / quasi de Germania jam subacta & haereticis debellatis, offentlich trium phirt, vnd der Teutsche Chur-vnd Fürstenstand gleichsam für nichts geachtet vnd verhönet würde: da auch länger der gestalt zu gesehen werden solte / nichts anders / dann der vntergang Chur vnd Fürstl. Häuser zu gewarten were. Wie wenig auch auff der andern Seyten zur Pacification es Ernst gewesen / dz weisen die ohne Frucht abgangene Legationes, Intercessiones, vnd daß vnterschiedliche Tractaten vorsetzlich eludirt worden / gnugsam auß: Ob er wohl sich alle Zeit zur accomdation, auch schuldigem Respect gegen K. M. so dann zu annemung aller Ehrlicher Mittel / wie noch / zum offtern erbotten. Er erzehlete aber solches darumb desto vmbständlicher / damit durch verträwliche communication, Er Churfürst von Sachsen / beweget würde / nit allein mit Im / seinem vralten Hauß / Kindern vn̅ Verwandten desto stärcker Mitleyden zuhaben / sondern auch damit er sich desto eyfferiger dahin bemühete / ne Respub. Evangelicorum plus detrimenti caperet, nit aber dz er durch beharrliche Justification seiner Sachen / vn̅ inculpation anderer Leut / das Werck schwerer zu machen / oder den Frieden zu hindern gesinnet were; sondern er bezeuge hiermit / daß er alle seine beschwerungen [832] dem Vatterlandt zu gutem / gern zuruck lassen wolte / da auff der andern Seyten priuat odia Reipublicae auch postponiret würden. Dieweil es dan̅ mit der Aachts Erklärung also bewandt / vn̅ dieselbe von mehrentheyls Ständen vor nichtig erkant worden / so zweiffelte Er gar nit / Er Churfürst von Sachsen / würde nimmer verhängen / dz dieselbe zu eynführung schädlicher consequentz stabiliret würde / sonder viel mehr es dahin befördern / damit dieselbe durch Kay Milde allerdings fallen / vnd durch eine general Amnistiam alles so vorgangen / allerseyts gäntzlich auffgehaben / also ein beständige Freyheit in Religion vnd Politischer Freyheit gestifftet / vnd darbey / was Er sonsten Ehren vnd Gewissens halben nit würde laysten kön̅en / Er vnd sein Churhauß / Erben vnd Nachkom̅en damit verschonet bleiben möchten; da Er deß erbietens were / auff erlangte restitution deß seinigen / wie er es vor diesem Krieg besessen / der Kaj. M. allen gebührenden respect vnd gehorsam / auch in anderm dermassen sich zu erzeygen / daß mit fug nit ein mehrers begehrt werden solte. Er Churfürst von Sachsen / wolte nur zu einem Exempel der K. M. den Vngarischen Ständen letzt erthayltes reconciliations Diploma besehen / wie nicht allein denselben ein generalis amnistia in amplissima forma erthaylet / sonder auch dem Fürsten in Siebenbürgen neben and???n stattlichen co̅ditionibus noch zwey Fürstenthumb in Schlesien / vnd darzu der Tittul eines Reichs Fürsten gegeben worden / Dahero er verhoffe / daß gegen Im / als einem Churfürsten deß Reichs / sc. kein andere Mittel vnd Versicherung eines beständigen Friedens / als ein gleichmässig durch gehende Amnistia vnd moderation, zu finden were; Da auch auff der schärpffe ferrner bestanden werden wolte / were wohl zu sehen / daß man niemals zu rechtschaffenem Frieden geneygt gewesen. Hingegen da durch sein / Churf. von Sachsen / vermittelung gleichmässige modus gebrauchet / auch die vorgehabte translation der Churf. dignitet, oder seiner Landt / für sich selbs fallen würde / welche sonsten ein Materi eines jm̅erwehrenden Kriegs in Teutschlandt seyn müste / Er Churf. von Sachsen aber dieselbe keines Wegs zugeben / noch für Gott / oder der Posteritet verantworten köndte / daß wider die Güldene Bull / Kay. Capitulation, wider alle Recht / Er der gestalt deß seinigen entsetzet / theyls seiner Erblandt einem frembden Potentaten / od??? auch die Churf. dignitet einem Päpstl. Fürsten zu theyl werden solte. Darumb dann Er Churf. von Sachsen sich standhafftig widersetzen / vnd nicht zugeben würde / daß den Päpstl. Geistl Ständen eyngeraumet werde / daß sie durch jhre Majora, Weltl. Churfürsten macheten / welches der rechte Eyngang were / alle Evangelische Stände vnter deß Papsts Joch zu bringen. Er machete jhm aber die Hoffnung / Er / Churf. von Sachsen / würde auff die Fundamentalverfassung deß Reichs ein wachendes Aug haben / damit denselben gemäß / dergleichen Sachen / nicht zu Rom / nit in Spanien / nit von wenig Interessirten tractirt, sonder vielmehr nach beständigem Frieden / vnd wie das Mißtrawen mit remedirung der Gravaminum abgeschafft / vnd die Evangelische Stände vor der L???gae Practicken möchten gesichert bleiben. Demnach auch die Päpstl. Ständt zu jhrem gefährlichen vornehmen / auch etlich Evangel: Stände an sich zögen / selbigen entweder durch List zu vberstimmen / oder je vnvermerckt zu vbereylen / so würde auch Er / Churf. von Sachsen / vnd andere Evangel: Stände / desto mehr in diesen praejudic??? lichen Sachen wachen / vnd an sich halten. Wie hochnöthig es auch sey / daß mit auffhebung aller Kriegs bereitschafften ohn langes tractiren, oder verschub / der Fried vollkom̅en wider erstattet / alles frembde Kriegsvolck abgeschafft / alle Guarnisonen auß den Reichsstätten vnd andern Orten abgeführet / vnd also zu einem rechtschaffenen Vertrawen ein sicher Fundament gelegt werde: darumb wolte Er / Churf. von Sachsen / nit verstatten / dz durch weitläufftige Tractaten, die sachen nur schwerer gemacht / oder verschoben / vnd Er / vn̅ andere in dessen gar ruiniret, vnd dahero ex mora & despe???a???ione, ein Krieg nach dem andern erweckt werde: sintemaln auch wegen der Gegentheyln erlangten all zu grossen Fortheyls / gefährlichen In???entionen, vnd dergleichen / mit einem still stand dem Werck gar nicht / sondern allein durch gäntzliche auffbebung derselben / vnd dem Frieden selbsten geholffen / Bitte demnach alle Consilia vnd Actiones dahin zu richten / damit man jetzo gleich dem verderblichen Kriegswesen ein erwüntscht Endte machete / dem zurrütteten Reich wider zur Ruhe helffe / das vertrawen recht pflantze / vnd daß also die herrliche Harmonia vnd moderirte Regierung in jhrem vigore verbleiben / der Teutschen Nation kein frembder Dominat, vnnd Erbliche Subjection auff den Halß gezogen werdë möchte. Solten aber Sein / Churf von Sachsen / vnd anderer Stände moderata consilia nit statt haben / sondern die Päpstl. Nuncij vnd Spanische Ambassadorn durchtringen / denselben auch mit fortsetzung deß General Zwecks / alle Evangelische zu vntertrucken / vmb jhre Freyheit zu bringen / vnnd sie zu Erb-Vnterthanen zu machen / Beyfall gegeben werden / so würde Er / Churf von Sachsen / alsdan̅ seiner Vorfahren Exempel nach / zu erhaltung der Evangel. Chur-Fürsten vnd Ständen Hoheit vnd Privilegien / wie auch der Religion vnd Politischen Freyheit / In vn̅ and???e betrangte Stände deß Reichs ferner nit lassen / sond???n vielmehr sein äusserstes anwenden. Er Pfaltzgraff / würde auch auff solchen Fall keines Wegs zu verdencken seyn / wann Er wider so beharrlichen vnrechtmässigen Gewalt Hülff suchen solte / wie er jm̅er können würde / vnd so lang er lebete / da hin trachtete / wie er dermahl eins wider zu dem seinigen gelangen möchte. (Heydelbergische Bibliothec wird nach Ro̅ geführt.) Die Bibliothec zu Handelberg / deren in diesem schreiben gedacht / so in gantz Europa bißhero sonderlich berühmbt gewesen / ist im Decemb. 1622 auß der Heyligen Geist Kirchen genom̅en / mehrentheyls in Fässer eyngepackt / vn̅ zum theyl [833] nach Rom / zum theil an andere Orth verschickt worden. Damals wurde auch durch angeschlagene Mandata den außgewichenen Heydelbergischë Bürgern angedeutet / sich jnner 6. Wochen wider in jren Häusern einzustellen vn̅ dieselbe zubewohnen: Item daß die Landleut das Feld wider bauwen solten. Vnder andern Ländern / so das verderbliche (Thüringen leidet grossen Schade̅ vo̅ Kriegsvolck.) Kriegswesen bißhero ergriffen / hat auch Thüringen zum theil herhalte̅ müssen / dan̅ vo̅ der Herbstzeit an Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg auff Spanische Bezahlung 1000. Pferd vnd 12. Fahnen zu Fuß geworben / welch Kriegsvolck er im Erfurdischen Gebiet einzulosiren / vn̅ darinn den Rendevouß / biß zu eröffnung deß Musterplatzes anzustellen / vo̅ selbigem Rath begehret. Ob nu̅ wol besagter Rath mit einführung wichtiger Vrsachë / sonderlich daß d??? Statt Vnderthanë durch vnderschiedliche Durch züg vnd Einquartirungë gantz erschöpffet / vmb Verschonung gebetten / hat doch solches nichts verfangen wollen / vnd ehe die Antwort wider zurück gebracht / ist das Fußvolck (Altenburgisch Kriegesvolck wird in die Erfurdische Dörffer einquartiret.) auß dë Altenburgischen Gebiet in die Erfurtische Dörffer geführet worden. Hierauff hat der Rath der Statt Beampten vn̅ Vnderthanen auff dem Land anzeigen lassen; so an einë oder andern Orth von solchë-Volck Quartir gesuchet würde / darfür zu̅ höchsten zubitten vnd das kundbare vnvermögen vorzuwenden. Da aber je solch flehen vnd bitten kein statt finden würde / solten sie keiner Widersetzlichkeit sich vnderfangen / sondern mit Gedult leiden / was nit zu ändern were / weil man in Hoffnung stünde / es würde der Churf. vo̅ Sachsen / vmb welches Ansuchung willen der Rath scho̅ Abgefertigte auff dem Weg hette / solche̅ Vnheil hülffliche Maß schaffen. Den 7. Decem. gegen Abend ist Hertzog Friderich vo̅ Sachsen Altenburg zu Schloß Vippach der Statt Erffurd zustëdig / ankommen / vn̅ vff dem Ampthauß / vnerachtet alles bittens / vn̅ der Orthen das Hauptquartir genom̅en. Ob auch wol deß Raths angezogenë Inhalts an den Amptman̅ daselbst ergangener Befehl in originali vorgezeiget worden / darauß zuvermercken gewesen / dz er von der Statt vnd derselbë angewandten sich keiner Feindseligkeit zubefahren / haben jhm doch friedhässige Leut eingebildet / es rüste sich / auff deß Raths Anordnung die Bürgerschafft vnd Vnterthanen / jhme vnd seinë Kriegsvolck mit gewapneter Hand entgegen zuziehen; welches er auch von denen / so auff Seiten der Statt herumb eigentliche vnd bessere Wissenschafft (Vdestett vom Altenburgischen Kriegsvolcke vberfallen.) gehabt / jhm nicht außreden lassen wollen. Dahero dan̅ erfolget / daß / als die Einwohner deß Dorffs Vdestett nit weit vom Schloß Vippach gelegen / so auch der Statt Erfurt zuständig warë / bey nächtlicher Weil so vrplötzlich dz Kriegsvolck einzunemen / verweigert / mit fürwenden / ob hetten sie sich Rebellisch / trotzig vn̅ verstockt erwiesen / sie mit 2. stück Geschütz vmb Mitternacht vor das Dorff gerucket / Fewer hinein geben vnd mit Gewalt erobert / bey 16. Personen / so mehrentheils arme vnvermögende Leut gewesen / vmbgebracht / II. vnd fast alle Barfüssig im Schnee vnd Kälte nach dem Schloß Vippach ins Hauptquartir geführt / die Häuser geplündert vnd was sie fortbringen können mit sich weggenommen. (Erfurter begehren an Hertzog Friderichen das Kriegs volck abzuführen.) Den 8. Dec. hernach hat der Rath zu Erfurt / Hertzog Friderichen von Sachsen Altenburg im Schloß Vippach mit etlich Eimern getränck verehren lassen / vnd zugleich durch ein Schreibë ersuchet / das Kriegsvolck von den Erfurtischë Dörffern förderlichst abzuführë / in betrachtu̅g / dergleichë Einlägerung den Reichs Constitutionibus, auch dë sonderbarë Privilegien / welche die Statt Erfurt vo̅ Reich hergebracht / welche vo̅ vielë Kaysern bestätiget wordë / gantz zu wider lauffe / bey denen Rechten vn̅ Freyheiten das Chur-vn̅ Fürstl. Hauß zu Sachsen / krafft der hochbethewertë Erbverträg / mehrbemelte Statt Erfurt vn̅ dero Vnterthanen zuverthädigen / auch sonsten zuschützen / vn̅ wissentlich nit beschädigë zu lassen sich verschriben habe / gestalt solches thewer verbriefften Erbschutzes die Statt bißhero würcklich genossen / sich auch hergegë gebührlich erwiesen: setzete in keinen Zweiffel / J. F. G. würde̅ dero Vorfahrë Exempel rühmlich nachfolgë / vnd als ein Mitschutzherr nit geschehen lassen / daß die Erfurtische albereit außgezehrte Dorffschaffte̅ so jäm̅erlich verderbet werden soltë. Wiewol nun kurtz hernach der Hertzog sich dahin erkläret / er befinde / was vff d??? Statt seitë angezogen / gar erheblich / es hette aber mit dieser Einquartirung kein Vm̅gang können genom̅en werdë / vnd weil / da solch Kriegsvolck in die Länge vm̅ Erffurt quartiren solte / es deß gantzë Hauses Sachsen vn̅ sein selbs eigenë Interesse zu Nachtheil vn̅ Schaden gereiche̅ würde / als wolte er vff Mittel gedenckë / daß solches vffs eheste mit guter Disciplin abgeführet werde̅ möchte / gestalt er dan̅ auch bey hencke̅ verbotten / daß sich die Soldatesca deß Brandschätzens / raubens vn̅ plünderns vnd anderer vergwaltigung enthalten solte: Ob auch gleich der Churfürst vn̅ das Hauß Sachsen krafft deß Erbschutzes / durch vielfältige Schreiben vnd Absendunge̅ / Hertz. Friderichen zur Abführu̅g deß Kriegsvolcks auß dë Erfurtischë Gebiet / gantz eifferig vermahnet / hat doch nit allein solche Einlägerung continuiret / sondern es sind auch vber die (Grosser Jammer vmb Erffurt.) vorigë bey 800. in Mährë geworbene Reuter der Enden ankommen / vnd haben obgedachte Exceß sich nit allein nit gemindert / sondern sich jm̅er fort hefftig vermehret / also daß die Vnderthanen nit nur wochentlich sondern täglich ein gewisse Anzal Reichßthaler herbey schaffen müssen. Wann die Leut jr vnvermögen vorgewendet / oder nit also in die läng hergeben könnë / sind sie zu erforschu̅g jres Vermögens vnchristlicher Weiß gemartert / ja endtlich von Hauß vnd Hoff gejagt: das Getraid außgetroschen / auch wol vngetroschen von einem Dorff ins ander geführet / Oefen / Fenster / Tisch vnd Bänck zerschlagen / die Bett zerschnitten / der Haußrath / Wagen / Pflug vnd andere zu̅ Ackerbaw gehörige Sachen mutwillig verbrennet / die Balcken in Häusern abgeseget / etliche gar nidergerissen / vn̅ also gehauset / daß offentliche Feind es fast ärger nit machen können / wie dann Kirchen / Schulen / Hospitäl / Siechenhäusser vom rauben [834] vnd plündern keine Sicherheit gehabt / sondern man hat dieselbe mit gewalt erbrochen vnd eröffnet / Kelch / Kirchen Ornat vn̅ dergleichen / auch dë Siechenleutë jre fahrëde Haab abgenom̅en. Vn̅ weil die Erfurtische Dörffer allzumal mit solchë Volck belegt gewesen / ist der mehrer Theil d??? Vnderthanen in das euserste Verderben gerathë / vn̅ vm̅ Pferd / Viehe vnd fast die gantze Nahrung ko̅men: Auff de̅ Strassen hat auch niemands sicher handeln oder wandeln kön̅en / dahero in d??? Statt / wegen der so vnversehens vberal gesperreten Zufuhr / grosser Mangel / an Geträid / Holtz / Kohlen / Saltz vnd anderer Notthurfft sich erreuget. Weil nun vber diß die Bürgerschafft dz tägliche Wehklagen der armen vbel zerschlagenen vnd beschädigten Leut vo̅ Land angehöret / auch selbsten die grossen Exceß zu̅ theil mit Augen gesehen / daß nemblich die Soldaten das geraubte Getreydt / Vieh vn̅ Haußrath auß dë Dörffern zuverkauffen in die Statt gebracht / auch wol die Vnterthanen / dergleichë hinein zuführen vnd zutragen / gezwungen / die sie vnterm Schein einer Confoy begleitet / vn̅ was selbige vo̅ Gelt gelöset / jnë alsbald vor der Nasen weggestrichë / vnd sonsten allerha̅d Frevel vnnd Muthwillen in der Statt / auff den Schlag / wie vff dë Land zubegehen / vngeschewet sich vnterstandë; als habë darauff etliche vnbesonnene vnd mehrentheils junge Leut / denen frem̅de / so die jenige Soldaten angetroffen / welche vff den Strassen jnen die Pferd abgenom̅en / Beystandt geleistet / die Soldaten hin vnnd wider auff dem Marckt vnd in den Gassen angefallen / dieselbe geschlagë / geworffen / vn̅ ein solchen Aufflauff erwecket / dz der Rath mit zusprechen vnd abwehren dëselben zustillen vnd die Soldatë an sichere Ort vn̅ auß der Statt zubringë grosse Mühe nit ohn sonderbare Gefahr anwenden müssen. Vngeachtet nun der Rath ausser aller Schuld / hat doch Hertz. Friderich von demselbigen / wegen solches Beginnens starcke Satisfaction begehret / mit andeutë / daß in verbleibung die Soldatë mit Raub / Mord vnd Brand sich rechen würdë: Aber der Rath hat sich darzu nit verstehen wollen. Darauff erfolget / daß die Soldaten die Statt nothwendig meiden müssen / auff de̅ Land aber haben die Trangsalen vnd das vbelhausen vmb so viel mehr zugenom̅en. Weil nun darbey vnderschiedliche Hostilitatë sich zuerreugen angefangen / vnd die Schiltwachten nahe an die Statt gestellet worden / hat der Rath noch mehr Soldaten werben / das Geschütz vff die Wäll führen vnnd sonsten gute Anordnung zur Defension thun lassen. Darauff in etlichë Dorffschafften Scharmützel vorgangen bey welchë etliche auff dem Platz geblieben / vnd sind die Reutter auß theil Quartiren verjagt worden. Den 29. Decem. hat sich die Reuterey ins gesampt ins freye Feld begebë / zu welcher etlich Fußvolck gestossen: Dargegen auß den benachbarten vnderschiedlichen Herrschaffte̅ vnd Dörffern die Vnterthanen / so mehrerntheils vnbewehrt / vnd ins Gemein nur mit Knütteln vnd Steinë versehen gewesen / ebener massen zusamen gelauffen / in welche die Reuterey sampt dë Fußvolck gesetzt / sie zertrennet vnd ein zimbliche Anzal jämmerlich hingerichtet / auch hernach viel grössere verhergu̅g als zuvor hin vnd wider im Land vorgenommen. Weil sich nun diß Wesen von tag zu tag gefährlicher angelassen / vnd die Lands verderbung je länger je mehr vmb sich gefressen / hat das ga̅tze Churvnd Fürstl. Hauß Sachsen jre Kriegs Räthe nacher Langen Saltza zusamen geschickt / welche ferner auß jrem Mittel an Hertzog Friderichen nach Vippach eine Absendung gethan / vn̅ jn erjnnert / er wolte sein Kriegsvolck ehistes Tags auß dem gantzen Ober Sächsischen Craiß abführen / dann im widrigë Fall das jenige / was die gemeine Wolfarth erhiesche / vnnd sie in Befehl bekommen / zu Werck gerichtet werden müste / gestalt das Auffgebott in d??? Nachbarschafft albereit ergangë war. Hierauff hat der Hertzog sich erklärt / er wolte es dahin richten / daß den 20. Jan. das Erfurtische Gebiet gewiß geraumet werden solte: Inmassen dann erfolget; dann er bemelten Tags mit seiner Leibfahnen auffgebrochen / vnd die gantze Armee bey Grossen Som̅ern einem Stättlein auch Erfurtischer Bottmässigkeit samlen lassen. Ob nun wol die gemeine Sag gangen / daß er in der Grafschafft Schwartzburg Rudelstattischer Linien albereit die Quartir bestellt / hat doch das Volck nit fortziehen wollen / sondern angefangen zu meuteniren / vnd sonderlich das Fußvolck hauffenweiß außgerissen / dahero dann folgends Hertz. Friderich das vbrige vollends abgedancket / vnd seinen rückweg vff Herdißleben geno̅men. Hierzwischen hat der helle Hauff von Reutern vnd Knechten in bemeltem Stättlein sich eingelegt / die Einwoner auffs eusserst verderbt / alles eröffnet / geplündert vnd Preiß gemacht / vnd in Summa im gantzen Erfurtischen Gebiet zeit der Einquartirung dergestalt gehauset / daß der zugefügte Schaden auff viel Tonnen Golts geschätzet worden. (Ostfrießland vom Manßfeld vbel geplaget.) Gleichen oder noch wol grössern Schaden hat dieser Zeit auch Ost Frießland von dë von Manßfeld vnnd seinem Kriegsvolck außstehen müssen / vnd ist der Jammer in selbiger Landtschafft nicht zubeschreiben gewesen / das Kriegsvolck hat neben dem rauben vnnd plündern / Weiber vnd Jungfrawen / theils in Ansehung jrer Männer vnd Eltern geschändet / auch die Landleut vber vermögë. Der Manßfelder hat sein Residentz oder Haupt-Quartir in der Festung Liefort genommen / Meppen sehr befestiget / sich je länger je mehr gestärckt / viel Orth im Stifft Münster sich bemächtiget / vnnd der Enden das Churfürst. von Cöln Einkommen einfordern lassen. So bald er nach Entsatzung der Statt Bergen Ob Soom / vnnd erlassung der Statischen Diensten / darinn er 3. Monat gewesen / in Ostfrießland ankommen / hat er dem Graffen Enno / welcher eben dazumal zu Esentz auff seine̅ Schloß war / zugeschrieben vnd begehrt / daß er jhm vnverzüglich dreymal hundert tausend Reichsthaler / sein Volck damit zubezahlen / erlegen / vnd die Festung Stickhausen einraumen solte. Dieweil aber gemelter Graff solchem begeren nicht alsbald zu Willen wurde / ehe noch eine Antwort erfolge [835] te / hat er jhm fast alle seine Schlösser vnd Festungen eingenommen / Ja jhn selbst verwahren lassen / also daß er nur einen Diener vnd einen Lackeyen hatte / die auff jhn warteten. Es muste auch Graff Enno in der Eyl ein grosse Summa Geltes auffbringen / vnd wurden alle seine Amptleut / Rentmeister vnd Befelchshaber verstrickt vnnd rantzionirt: So muste auch ein jedes Dorff in der Reyhe herumb dem Manßfelder nach seinem begehren Schatzung geben. Es war sonsten Ostfrießland dazumahl ein reich / vnd fett Land / welches diese Armada leichtlich etliche Jahr lang hette halten vnnd vborflüssig proviantiren können / wann die Manßfeldische mit dem / was zu jhrer Vnderhaltung vonnöthen gewesen / hetten vor lieb nehmen wollen / vnd nicht also Haußgehalten hetten / als wann sie nur darumb kommen weren / daß sie alles verwüsten vnd verderben solten. Bey solchem Beginnen der Manßfeldischen in Ostfrießlandt hat der Graff von Tilly / an deß Nider Sächsischen Crayses Chur-Fürsten vnnd Stände / vnder Dato den 4. Aprilis N. Cal. von Assenheimb (so in der Wetteraw gelegen / da er der Zeit sein Hauptquartir hatte) auß ein Schreiben abgehen lassen / so nachgesetzten Innhalts gewesen; (Deß Graven von Tilli schreiben an den nidersächs. Craiß wegen deß Manßfelders besorgende̅ Einbruch.) P. P. E. Churf. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnnd jhr / werdet vorhin guter massen berichtet seyn / vnd zum theil vor Augen sehen / was gestalt der Manßfelder / zu sampt seinem zusamen rottirten Anhang / jhre schädliche Desseing vnd Vorhaben dahin stellen / daß sie sich mit Gewalt in den löblichen Nider Sächsischen Crayß eintringen vnnd denselbigen / wie bereit mit vnderschiedtlichen Craysen vnnd Landen beschehen / durch Plündern / Brennen vnd Brandschätzen / vnnd andere Gewalthätigkeiten / verhergen / verderben vnd in eusserste Ruin setzen: Demnach ich aber vernommen / daß E. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd jhr / nicht allein bey Jhrer aller vnderthänigsten schuldigsten Devotion vnd Gehorsamb gegen der Röm. Kay. Mayest. vnserm allergnädigsten Herrn beständig zu verharren / sondern auch sich in nothwendige Defensionsverfassung besagtem Manßfelder vnnd seinen Anhang oder wer sich sonsten gegen den löblichen Craiß feindlich erzeigen vnnd mit Gewalt einzutringen oder den Paß zu nehmen anmassen würde / von dannen abzuwenden / vnd sich vor besorgenden Betrangungen zu verwahren / entschlossen / welches erbiethen allerhöchstgedachten Kays. Mayest. zweiffels ohne zu allergnädigstem Gefallen vnd jhnen selbsten zu Lob / Nutz vnd Ruhm gereichen wird: Als hab ich nicht Vmbgang nehmen mögen / weil mir habender Ordinantz vnd Befelch nach obliget sein Manßfelder vnnd seiner Adhaerenten feindtlichem Beginnen vnnd Vorhaben / zur Defension vnd Versicherung der Jhre Mayest. gehorsamen Reichs Ständen zu begegnen / Ew. Churfürstl. Durchl. Fürstl. Gn. Gn. die Herrn vnd euch gehorsambst Dienst. vnnd freundlich zuversichern / daß denselben durch mich vnnd meine vnterhabende Armada nicht allein nichts feindtliches oder widriges begegnen / sonder im Fall besagter Manßfelder oder seine Adhaerenten mit Gewalt vortbrechen vnnd dem löblichen Nidersächsischen Craiß solcher Schwall vnnd Vberfall zu schwer seyn wolte / jhnen alle möglich Assistentz vnnd Hülff / darzu ich mich hiermit wolmeinent vnd in Ansehung allerhöchstgedachten Kayserl. Mayest. erzeigender bestandthafftiger Devotion erbietig mache / auff dero Begehren / geleistet werden solle / damit man also mit beyderseits gesampten zuthun dem Manßfelder vnnd seinen Adhaerenten als gemeinen Friedenszerstörern vnnd Vatterlandts Feindt verfolgen könne: Inmassen ich auch vrbietig / weil zu solchem Ende dieser löbliche Nidersächsische Craiß sich vnlängsten mit der Serenissima Infantin vereiniget vnd verglichen / einen ebenmässigen Verstand vnnd Vergleich mit Ew. Churf. Durchl. F. Gn. Gn. den Herrrn vnd euch einzugehen vnd zu schliessen. (Nidersächsisch. Craiß stellet sich in Verfassu̅g.) Demnach der Tag zu Regenspurg weit anders außgeloffen / dann jhnen viel eingebildet hatten / hat es wunderliche Gedancken gemacht / vnd sind etliche Fürsten vnd Herren / sonderlich in dem Nidersächsischen Craiß nicht wohl damit zu frieden gewesen / vnnd dieweil sie gesehen / wie es in Böhmen / Mähren vnnd in der Pfaltz hergieng / haben sie sich besorget / die Ordnung endtlichen auch an sie kommen / vnd sie neben andern vnder das Päbstische Joch gebracht / vnd jhrer Freyheit vnd Religion beraubet werden möchten. Vmb der Vrsachen willen der König in Dennemarck / die Hertzogen zu Braunschweig / Holstein vnnd Meckelnburg / die Stätte Hamburg / Bremen / Lübeck / Lüneburg vn̅ andere sich miteinander vereiniget vnd verglichen / sich in Verfassung zustellen vnd eine Armada von 10000. Mann zu Roß vnd Fuß / zu jhrer Defension auffzubringen / alles besorgende Vnheil bey diesen gefährlichen Läufften von jhren Königreichen / Fürstenthumben / Landen vnd Stätten abzuwenden. Hertzog Christian von Braunschweig so auch wider viel Kriegsvolck zusamen gebracht / lag damals am Weserstrom / vnd als jm verkundtschaffet worden / daß die Spanische vnd Ligistische vorhetten / sich eines Passes am selben Fluß zubemächtigen / hat er darauff alle Stätt so Brücken hatten / vnd sonderlich Höxter / Hameln vn̅ Rinteln mit starcken Guarnisonen versehen. Seine Reutterey lag in de̅ Stifftern Hildeßheim / Halberstatt vnd daherumb / vnd war niema̅dt bewust / was er anfangen würde. Er selber hat noch kein gewisse Resolution gefast / wohin er sich wenden wolte. Etliche gaben jhm den Rath / er solte stracks in die Pfaltz ziehen / da er ohne Zweiffel ein grossen Anhang finden vnd den Feind leichtlich herauß jagen würde. Andere waren der Meynung / er würde besser thun / wann er in Westphalen verbliebe / vnd die Stätt die er daselbst eingenommen / vnnd sonderlich Lippstatt defendirte / dann zubefahren / daß [836] dieselbe verloren gehen würde / wann er höher anzöge: Darbey er auch der Enden auß Contributionen vnd Brandtschatzungen der nechstgelegenen Bistthumben so viel würde auff bringen / davon er sein Kriegsvolck würde können vnderhalten / vnnd zugleich durch diß Mittel die Geistliche Churfürsten / sonderlich den von Cöln zwingen / bey dem Kayser anzuhaltë / daß er den Pfaltzgraffen restituirte. Dessen von Anhold vnd Don Cordua Regimenter befanden sich in dessen in der Graffschafft Marck / im Fürstenthumb Bergen / im Stifft Münster vnd den benachbarten Graff-vnd Herrschafften vnd zehrten alles auff / was der Orthen zufinden war. Als sie nun auff den Dörffern fertig vnd alles kahl war / begehrten sie in die Statt / sie waren aber nirgend angenehm / vn̅ stelten sich die welche die Macht hatten / zur Gegenwehr / nahmen Kriegsvolck an / vn versahen sich so gut als sie konten. Die von Dortmünd nahmen 400. Mann an / vnd thaten andere deßgleichë / ein jede nach jhrem vermögen. Als der von Anhold solches gemercket / hat er Gewalt gebraucht / vn̅ etliche Stätt gezwungen / daß sie jhn einlassen müssen. Den Anfang hat er an Borcken gemacht / da er zwar tapffern Widerstand gefunden / aber doch ist er endtlich Meister worden. Von dannen ist er in die Graffschafft Ravenspurg gezogen / da er mehr zuthun bekommen / als er vermeint hatte. Die von Münster da sie sahen / daß sie vmb vnnd vmb mit Kriegsvolck vmbgeben waren / vn̅ mehr als einen Feind hatten / sonderlich aber dë Manßfeldischen vnd Braunschweigischen nit trawetë / namen sie 2000. Wartgelter an / zu jrer Defension; so nahmen auch die von Bremen / Hamburg vnnd andern Orthen viel Soldaten an / war also alles voller Vnruh. (Hertzog Christian wird in) Daß Hertzog Christian von Braunschweig in das Kriegswesen in Teutschla̅d sich eingemischt /
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hatten bißhero sein Fraw Mutter / wie auch sein (deß N. S. Crayses Bestallung genom̅en) Bruder der Regierende Hertzog von Braunschweig / vnd der König von Dennemarck nicht gern gesehen / auch sich häfftig bemühet / jhn von seinem vorhaben abzuhalten. Als aber dieses alles nichts bey jhm verfangen wollen / hat der Nider Sächs. Crayß zu anfang deß Martij jhn in Bestallung genom̅en. Graff von Tilly warden Winter vber mit seiner Armee / welche in 20000 Mann zu Roß vnd Fuß starck war / in der Wetteraw vn̅ im Fürstenthumb Hessen gelegen: vnd weil man wol merckte / daß er vnd Hertzog Christian nit lang gute Nachbarschafft halten / sondern an einander gerathen würden / als hat solchem vorzukommen / Hertzog Friederich Vlrich von Braunschweig ein schreiben an gedachten Graffen von Tilly abgehen lassen / nach gesetzten Inhalts: (Hertzog Friedrich Vlrichs Schreibe̅ an Graff Tilly / we gen Hertzog Christian von Braunschweig.) Es were jhm gnugsam wissend seyn / welcher gestalt sein H. Bruder Hertzog Christian von Braunschweig in das gefährliche Kriegswesen gerathen / vnnd dasselbe biß dahero continuiret: Nun hätte nit allein er / sondern auch seine Fraw Mutter / vnd der König zu Dennemarck / sich bevorab auff der K. M. Erinnerung fleissig bemühet / seinen Bruder vo̅ solchem Kriegswesen ab / vnd widerum̅ zu seinen Land vnd Leuten zu bringen / hätten aber solches nit erlangen mögen / sondern were er in seinem Vorhaben so weit fortgefahren / daß er sich auch deß vornembsten Paß zu Rinteln bemächtiget / vn̅ seine Truppen auff diese Seyt deß Weserstroms geführet. Wiewol nu̅ der Nider Sächs. Crayß sich defensive in zimbliche Verfassung gestellet / so hätte doch damals derselbe so geschwind nit auff die Bein gebracht werden können / gestalt sich dann auch sein Bruder dahin vernehmen lassen / daß er mit diesem Crayß in vngutem nichts zu schaffen hätte / sondern viel mehr / als desselben Mitglied / vnd bevor ab seine Landte wider allen äusserlichen Gewalt defendiren helffen / auch keinen Fürsten oder Standt deß Reichs / oder dieses Crayses / noch viel weniger die K. M. in eynigen Weg zu beleydigen / sondern sich gegen männiglich freundlich verhalten wolte. Weil man nu̅ kein andern dienlichern Weg gesehen / wodurch er von diesem gefährlichen Kriegswesen abzuführen / so hätte er es vber sich gehen lassen / vnd zu forderst J. Kay. M. zu schuldigem Gehorsamb / auch widerbringung deß Friedens im Reich / seinen Bruder dahin bewogen / dz er sich von den Manßfeldischen Truppen abgethan / vn̅ in seine Dienstbestallung mit obgedachter verpflichtung / vnd darauff außgestelten Reversalen eyngelassen / keinen Fürsten oder Stand deß Reichs / noch auch dieses Crayses / viel weniger Jhr Kays. May. zu offendiren, sondern dero Armee / dafern er nur vnd der gantze Nider Sächs. Crayß vor vberziehung vnnd verhergung gesichert seyn köndte / abzudancken / der zuversicht / Es würden Jhr Kays. May. jhr solche wohlgemeynte Intention gefallen / vnd die gegen seinen Bruder etwa gefaste Affection vm̅ so viel ehe sincken lassen: Inmittelst hätte er diese Beschaffenheit jhme / Graffen von Tilly / zu wissen thun wollen / mit Gesinnen / Er wolte es ebenermassen in bestem vermercken / vnd darfür halten / daß er nichts vnterliesse / was zu Jhr May. gefallen vnnd anffnehmen gereichen möge / mit versicherung / Jhr Kays. May. aller gnädigster Herr verbleiben / vnd jhrer Trew gemäß empfinden lassen würde. Ehe wir allhie / wie es weiter mit Hertzog Christian von Braunschweig gangen / sagen / wollen wir zuuor / wz sich vnter deß mit dem von Manßfeldt zugetragen / erzehlen. (Manßfelder kompt ins Königs in Franckreich Bestallung.) Derselbe ist dieser Zeit durch einen Frantzöstschen Abgesandten in selbiges Königs Dienst / zu eroberung deß Veltlins / angenommen / vnd jhm ein grosse summa Geldt vbermacht worden. Auff solche Bestallung hater seine Armee je länger je mehr gestärcket / auch heimblich an vielen Orten Volck werben lassen / wie dann vnter andern zwen seiner Befelchshaber deßwegen nach Preßlaw kommen / die sind aber verkundschafft / gefangen genommen / vnd der eine / so einer vom Adel gewesen / enthauptet / der ander aber / weil er sich Röm. Catholisch erkläret / wider begnadiget / vnd frey gelassen worden. (Intercession vor den von Manßfeldt.) Vor den Manßfelder vnd seine Armee hat dieser Zeit Graff Anthoni Günther zu Oldenburg vnd Delmenhorst / durch einen Abgesandten / bey dem Hertzog in Bayern vnd Kay May. Intercediret, daß jhme Gnad vnnd Perdon ertheylet werden möchte / deßwegen J. Kay. May. nach gesetzten Inhalts / schreiben an den König in Dennemarck abgehen lassen; (Kayserl. schreiben an König in Dennemarck wegen deß Manßfelders.) Jhr May. weren von Anthonio Günthern / Graffen zu Oldenburg vnd Delmenhorst / verständigt worden / was massen Meynung vnnd Gedancken vorgefallen / wie dem proscribirten Manßfelder / sampt seiner Soldatesca, Gnade vnd Perdon zu ertheylen seyn möchte / mit erbietung / sich darbey der wohlmeynenden Interposition zugebrauchen; wiewol nun Jhr May hierüber allerhand bedencken gehabt / Jedoch geben sie hiermit freundlicher wolmeynung zu vernehmen / wann bey Jhro sich obgemelter Manßfelder / oder Jemandt von seinet wegen gebührlich anmelden würde / daß sie sich alsdann nach Gestalt der Sachen also zu erzeygen gedächten / wie solches die gemeine Wolfahrl vnd abwendung mehrers Vnheyls erforderte: Inmassen sie dan̅ geschehen lassen könten / daß Er / König in Dennemarck / wegen deß Hertzogthumbs Hollstein / sam̅t andern benachbarten Fürsten / vnd mit zuziehung gedachtes Graffen Anthon Günthers / sich daß auff Maß vnd Weiß / damit solches J. Kayserl. Reputation vnpraejudicirlich / auch mit vorbehalt Jhrer Kayserl. ratification, der angebottenen Interposition wohl vnternehmen / vnd es vor allen Dingen dahin richten möchten / auff daß der Manßfelder sein Kriegsvolck alsbald abdancke / sc. Wegen solches deß Manßfelders gesuchten Perdon / hat der Hertzog in Bayern J. Kay. M. vnter dato den 21. Aprilis also zugeschrieben;
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P. P. Ewer Kays. May. werden ohne zweiffel (Hertzogs in Bayren schrei ben an Kayser wegen deß von Manßfeldt vmb Perdon.) gnädigst verstanden haben / was deroselben ich / wegen eines vom Graffen von Oldenburg Gesandten beschehenen anbringens / wie man nemblich deß Manßfelders / auffs sein aller vnterthänigste submission, durch gütliche Mittel vnd ertheylung eines Perdons abkommen möchte / für vnterthänigst wohlmeynendt gutachten vberschrieben / sintemal mir aber damalen die eygentliche Vmbstände vnd Information, woher besagtes anbringen vnd vorschlag rühre / ermangelt / vnd ich an jetzo den von gedachten Oldenburgischen Gesandten in nachrichtung so viel vernehme / daß solcher vorschlag nicht nur vom Graffen von Oldenburg / sondern mit vorwissen vnd vielleicht auß antreiben der Kön. Würde in Dennemarck beschehen / besagter Manßfelder solches an berührten Orth gelangen lassen / darvmbich auch sorgfältig erwogen / weil mein General Leutenampt Graff von Tilly mit der Armada in der Vntern Pfaltz / vnd jetzigen Quartiren nit länger zu bleiben / sondern sich nothwendig avangiren, vnd hierabwarts begeben muß / vnd wird / in Gestalt er bereit im auffbruch begrieffen / solches aber vielleicht dem künfftigen Accordo, da er mit dem Manßfelder fortgehen solte / verhinderlich seyn / vnd jhn gar zur desperation bringen möchte / Als hab ich nicht vmbgehin wollen / E. Kays. May diese trew vnd gehorsame Erinnerung zu thun / ob bey so gestalten sachen nit Mittel fürhanden vnd zu ergreiffen seyn möchte / wie man auß disem beschwärlichen Wesen kom̅en / vnd ohne verletzung E. Kays. May. reputation sich dieses schädlichen Feindes an jetzo entledigen könte / welches alles E. Kay. May. gnädigst zu erwegen / vnd dero gefallen nach / sich zu resoluiren haben / dero ich solches auß getreuwer sorgfältigkeit gehorsambst anfügen / vnd zu Kays Gnaden vnd Huldt mich in vnterthänigkeit befehlen wollen. Es ist aber diese Außsöhnung hernach wider stecken blieben / weil der Manßfelder sein Kriegs volck zu bevrlauben / nit trawen wollen; vnd hat vnterdessen seinet wegen der Graff von Tilly folgender Gestalt an die Fürsten vnd Stände deß Nider Sächs Crayses geschrieben; (Schreibe̅ deß Grafen von Tilly an N. S. Crayß / vo̅ wegen deß von Manßfeldt.) Sie würden sich wohl zu erinnern wissen / daß sie vnlängst die Röm Kay. May. schrifftlich versichert / daß sie nicht allein resolvirt, in Kayserlicher devotion zu verbleiben / sondern auch den Manßfelder vnd seinen Anhang vor deß Reichs proscribirten vnnd allgemeinen Friedensstöhrer halten / auch dahero demselben kein Paß zu verstatten / damit sie selbst vnnd andere gehorsame Stände auch versichert seyn möchten / Zu diesem Ende dann sie eintzig jhr geworbenes Volck beysammen / mit welchem sie berührtem Manßfelder gnugsam gewachsen / so were kein zweiffel / daß solches nicht allein Kays. May. zu sonderem Gefallen reichen / sondern auch verursacht würden / desselben in Kays. Gnaden eingedenck zu seyn. Alldieweil aber der Manßfelder bißhero zu erkennen geben / daß er ohne Noth keinen Stand gethan / sondern nur / wo er ohne Widerstandt kommen können / mit rauben vnd brennen / ärger als der Türck selbsten alles verderbt / wo er aber entweder dasselbige nicht tentiren, oder seiner Intention nach nicht vollbringen mögen / Er sich dahin begeben / wo man bißhero allein denselben Orth / jhn zu persequiren, verschont: darauß aber erfolget / daß bißhero Er mit weniger Anzahl Volck vnnd vngewißheit seines vnversehenen Eynfalls / die löbliche Reichsstände in grossen vnkosten / wegen der stätigen Gegenbereit schafften / gebracht worden: Es auch an jetzo eben solches Ansehen hätte vnd zu vermuthen were / wan̅ man jhm zu nahe komme / Er sich zu den Staaden reteriren, vnd eben sein alte Practicken spielen möchte / damit so wohl der Nider Sächsische Crayß als Jhr Kays. May. Armada dardurch in so grossem Kriegskosten noch länger müsten auffgehalten werden. Demselben aber zeitlich zu vorkommen / sollen die Nider Sächsische Crayß Stände an die Staaden begehren / solchem proscribirten Friedensstöhrer nicht so viel zu verstatten / daß er sich jhnen als Benachbarten / vnd den angelegene̅ Reichs Ständen so zu grossem schaden dardurch länger auffhalten könte / sondern er Manßfeldt durch abschaffung desselben vielmehr getrungen werde / sich nunmehr seines vnrechts thun so weit zu entschlagen / daß darbey das Reich / Jhr Kays. May. Chur / Fürsten vnd Stände alle darbey jnteressirte seines tentirens gnugsam versichert seyn könten / der Hoffnung die Staaden würden solche Ermahnung dahin erwegen / daß sie sich seiner entweder entschlagen oder gar in jhre Dienst nehmen müsten / darbey man alsdann auff das wenigste verfichert / daß er nicht nach seinem freyen Muthwillen / sondern allein nach Commando der Staaden forthin procediren müste / sc. Weil auch hierzwischen Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig an den Graffen von Tilly gelangen lassen / daß jhme Bericht zukommen were / ob solte er Willens seyn / sein vnterhabende Armee ins Stifft Halberstatt zu fuhren / vnd darinn eynzuquartiren / als hat derselbe sich hinwider schrifftlich entschuldiget / daß solches jhme niemals vor: wenigers eyniger Befehl darüber zukommen were. (Graff vo̅ Tilly ziehet zu Feldt.) Demnach nun vnterdessen der Graff von Tilly berichtet worden / daß Hertzog Christian von Braunschweig / so den Winter vnd Früling vber ein Armada von 20000. Mann / beneben einer stattlichen Artollerey zusammen gebracht / mit dem Manßfelder correspondirte / darbey auch der Ruff erschollen / als wolten sie auff ein bestimpte Zeit / bald nach Pfingsten jhre Armaden conjungiren, vnd ein Impressa vornehmen: als ist besagter Graff von Tilly auff Kay. May. Befelch mit seiner vnterhabenden Armada den 26. May auß der Wetteraw auff gebrochen / vn̅ nach dem Stifft Hirschfeld gezogen / daselbst seinen Rendevous gehalten. Die statt Hirschfeldt hat jn gutwillig eingelassen: vn̅ ob er wol scharpffe Disciplin gehalten / vnd das strayffen Ernst [839] lich verbotten / ist doch viel Vngemach vorgange̅ / die Strassen sehr vnsicher worden vn̅ viel Flecken herhalten müssen. (Hertz. Christian mustert seine Armada vnd ziehet zu Feld.) Wie nun Hertzog Christian solchë Anzug vernommen / vnnd vermercket / daß gedachter Graff wegen gefaster Suspicion sich jme nähern thäte / hat er vnter seinem Kriegsvolck auch Musterung gehalten. Darbey hat sich befunden an Reuterey 500. Pferd zu seinem Truppen / 500. vnder dem Graffen von Styrumb / 1000. vnder Hertz. Friderich von Sachsen Altenburg / 500. vnder Hertzog Wilhelm von Sachsen Weinmar / 1000. Pferd vnder dem Graffen von Jsenburg / 1100. vnterm Jungen Graffen von Thurn / 500. vnter dem Obrist. von Westphaln / 500. vnter dem von Helbron / 300. vnter dem Obristen Jacques von Megan: An Fußvolck vnder zween Hertzogen vo̅ Sachsen Weinmar / vnder den Obristen Kniphausen / Goressen / Speet / May / sc. in 16000. Mann: Hierzu jhm auch von den General Staden vnnd von andern Orthen notthurfftige Munition vnd 15. Stück Geschütz zukommen. Mit solcher Kriegs Armada ist der Nidersächsische Craiß vbel zu frieden gewesen / auß Beysorg der Krieg möchte jhnen hierdurch ins Landt vnd auff den Halß gezogen werden. Vnd ob wol jhme / Hertzog Christian / Kayserlich Perdon angebotten worden / hat er doch darzu anderst nicht verstehen wollen / es würde dann solcher Perdon nicht allein auff seine Person gerichtet / sondern auch zugleich auff seine Obristen / Hohe vnnd Nidere Befelchshaber vnd die gesambte Soldatesca vngeachtet was Religion oder Nation die weren / erstrecket. (Kayserlich Schreiben an Graffen von Tilly wegen Hertzog Christ. Perdon.) Hierauff hat Jhre Kay. May. Copien etlicher Schreiben / so Jhro deßwegen von Hertzog Christian dem Eltern zukommen / wie auch / was deß Nidersächsischen Craises Fürsten vnd Ständen zu Gaddersleben beysamen gewesene Räthe vnd Bottschafften bey diesem Wesen an sie gelangen lassen / dem Graffen von Tilly vbersendet / vnd jm darneben also zugeschrieben: Ferdinand / sc. Wir geben dir bey verwahrten Abschrifften zuvernehmen / was vns von Hertzog Christians deß Eltern zu Braunschweig Ld. wie auch von den gesambten Fürsten vnd Ständen / Vnsers vnd deß Reichs Nider Sächsischen Craises / vnlangst zu Gaddersleben beysamen gewesenen Räthe / Bottschafften vnd Gesandten / wegë einer Absendung / theils aber schrifftlicher Abmanungen halber / an Hertzog Christian dë Jüngern / zu gehorsambst schuldiger Annehmung vnd Bequemung vnsers Kayserlichen Perdons vnfehlbarer Vollnziehung seiner Obligation vnnd Revers / Abdanck-vnd Bevrlaubung seines Kriegsvolck vnnd was dem allen mehr anhängig zugeschrieben worden ist. Auß welchem dann Hauptsachlich so viel zuvernehmen / daß gedachter Hertzog Christian der Jünger den angeregten Perdon nicht allein bloß auff seine Person zuverstehen / sondern zugleich auch auff seine Obristen Hohe vnnd Nider Befelchshaber vnnd die gesambte Soldatesca vnlimitirt der Religion vnnd Nation zu extendiren begehre / Was massen auch zu einer vollkommener Vereinbarung ein anderwertliche Zusamenkunfft vorgedachter Nidersächsicher Craißständen auff den 18. diß Alten Calenders in die Statt Lüneburg bestimt vnd angesetzt sey / was auch dabey von obbenants Hertzog Christian deß Eltern Ld. vor Anerbietung geschehen. Wiewohl wir nun befinden daß mehr genantem Hertzog Christian dem Jüngern hierinn schwerlich zutrawen / sondern man vnserer / vnnd der getrew gehorsamen Churfürst. vnd Ständen seits / der Schantz wol warzunehme̅ / Vrsach hat / jedoch weil gedachte Fürsten vnd Ständ im Nider Sächsischen Craiß so inständig ansuchen / jhrer mit deiner vnderhabenden Kriegs Armaden zuverschone̅ / mit erbietung es bey bedachtem Hertzog Christia n dem Jüngernan fernerer beweglicher Erjnner-vnd Abmahnung nit ermangeln zulassen. Hierumb so stellen wir zu deine̅ fernern nachdencken / im Fall der gütlichen Deposition der Waffen halber / noch ein Hoffnung erscheinet / ob es nicht etwan rathsamb seyn möchte dich an den Nider Sächsischen Grentzen / im Land zu Hessen / Eichsfeld / oder Stifft Fulda vnd dero Orthen herumb etwas auffzuhalten / damit gedachter Nider Sächsische Craiß also auch der Ober Sächsische durch etwa einen vnversehenen Einfall nicht Vrsach nehme sich mit deß Halberstätters Volck / wie dann die Kriegsbefelchshaber / da schon die Craißständ es vngern sehen möchten / wegë Hoffnung längern Kriegs / vnd weil beyderseits Volckes in einer Landtsart (nemblich bey den Sächsischen Craisen herumb) vornemblich geworben / zu Conjungieren / dann ferner auch deß Manßfelders Volck an sich zuziehen / da hingegen / wann deß Nider Sächsischen Craiß von vns verschonet / vnd der Halberstätter sich darin etwas selbst Consumiren / oder nach deß Churfürsten von Sachsen Ld. vnnd den Ober Sächsischen Craiß außbrechen wolte / die Craiß als dann sich mehr gegen jhn zusammen halten / auch endlich selbst vmb Hülff ansuchen möchten / Doch stellen Wir diß wie obgemelt an deiner bekanten Discretion / vnd wie du die Sachen mit Vmbständen befinden wirst / allerdings anheimb / wie du dann hierjnnen von vnsers Vettern vnd Schwagern deß Hertzogen in Bayern Ld. ohne Zweiffel fernere Ordinantz empfangen wirst / sc. (Hertzogs in Bayern Schreiben an Tilly.) Hierbey hat der Hertzog in Bayern an gedachten Graffen von Tilly auch ein Schreiben abgehen lassen / so also gelautet; Meinen Gruß zuvor / lieber Graff / sc. was die Römische Kayserliche auch zu Hungarn vnnd Böhmen Königlich. Mayest. mein allergnädigster lieber Herr vnnd Vetter / bey diesem eigenen abgefertigten Courir an mich für Schreiben abgehen lassen / das habt jhr auß den Beylagen zuvernehmen / vnnd darauß verstehen / weil ein Nider Sächsischer Craißtage den 18. N. Cal. dieses lauffenden Monats Junii naher Lüneburg angesetzt / vnd sich die Stände bey diesem [840] Crayßtag erbottë / bey Hertz. Christian zu Brau̅schweig / dem Jüngern / auff daß er sich Jh. Kays. Mayest. allergnädigster ertheilter Perdon / vnnd deren darinn angeregten Conditionen accommodire / zu ferner beweglicher Erjnnerung vnnd Anmahnung nichts mangeln zu lassen / mit angehengter gehorsamer Bitt / gemeltem Craiß / mit ewerer vnterhabenden Armaden zuverschonen / vnnd das Volck in demselben nicht eynrucken zu lassen / Als sehen Jhr Kays. Mayest allergnädigst gern / daß jhr euch an den Nidersächsischen Grentzen / Eichsfeld / Hessen / oder Stifft Fulda / vnnd der Oerter herumb / enthaltet / vnd gegen dem Hertzog Christian von Braunschwig / dem Jüngern / noch zur Zeit nichts feindlichs tentiret / allermassen wie die von J. Kay. May. an euch außgefertigte allergnädigste Ordinantz zu erkennen geben wird. Weil dann dergleichen erwegende Vrsachen allerhöchstgedachter Jh. Kayserl. Mayest. zu Gemüth gehen / warumb jhr biß dieser Craißstände jhr Vorhaben bey Hertzog Christian zu Braunschweig / dem Jüngern / tentirt haben / vnnd man sehen kan / wessen er sich noch fernere deß ertheilten Perdons halben erklären werde / vnter dessen ausser erforderter hoher Notthurfft / feindtliches nichts tentiren sollet / Als hab ich euch solches gnädigst anfügen / vnd darbeneben bedeuten wollen / daß jhr euch der Kays. Ordinantz accommodiret / vnnd in das Hessische Land / wann jhr je in den jetzigen Quartiren nicht mehr zu verbleiben / vnnd dardurch die hierobig Stiffter vnnd Länder nicht bloß gestellet / vnnd dem Feind sich vor euch dahin zubegeben der Vortheil gelassen werde / gegen der Weser / wie jhrs am besten befindet werdet / legen möget / jedoch habt jhr darbey zu obachten / daß das Volck nicht zu weit von einander / sondern also quartirt werde / daß jhr euch dessen auff allen begebenden Nothfall / der Notthurfft nach bedienen / vnd solches eylfertig zusamen führen könnet: Vnnd nach dem sonders viel daran gelegen / daß man bald wisse / ob offtgedachter Hertzog Christian zu Braunschweig der Jünger / den Kayserlichen ertheilten Perdon annehmen / vnd sich Jhrer May. submittiren werde / als sollet jhr an den Nider Sächsischen Craiß ein Schreiben / dessen Copiam jhr hierbey zu empfangen außfertigen / durch eigenen eylfertig liefern / vnd vmb Antwort vnnachläsig sollicitiren lassen / sc. In dem angeregten Schreiben / welches der Graff von Tilly an den Nider Sächsischen Craiß solte abgehen lassen / wurden die Fürsten vnnd Stände ersuchet / daß sie Hertzog Christian den Jüngern zu Braunschweig zu Acceptirung deß ertheilten Perdons vnnd Licentirung deß vergaderten Kriegsvolcks disponirë; im widrigen Fall aber deß Nider Sächsischen Craises geworben Kriegsvolck mit dem Kayserischen conjungiren wolten. Den 5. Jun. ist vo̅ Hertz. Christian ein Gesander zu Dreßden ankommen / welcher deß andern Tags bey dem Churfürsten Audientz gehabt / vnd im Nahmen seines Principaln den Paß durch das Churfürstl. Land begehrt / so aber rund abgeschlagen / vnd der Hertzog trewlich ermahnet worden / von seinem Vorhaben abzustehen. Hierzwischen hat der Churfürst von Sachsen ein Anzahl Kriegsvolck versamblet / vnd dasselbe vmb Mülhausen sich starck verschantzen vnd hin vnnd wider die Päß / vmb kein Parthey durchzulassen / verlegen lassen. Graff von Tilly aber ist den 15. Junii auß dem Stifft Hirßfeld mit seiner Armada auffgebrochen / vnd nach dem Eichßfeldt / Hertzog Christians Intent recht zuerkündigen fortgezogen: Hat die Straß dem Werra-Strom zu / vnnd zu Trecfurt / Wanfrede / Eschwegen / Allendorff / Wissenhausen / sc. das Quartier genommen; Da dann mehrerntheils Orten den Innwohnern vnd Landsassen grosser Schaden geschehen. Von Eschwegen auß hat er an Hertzog Frider. Vlrich / regierenden Fürsten zu Braunschweig nachfolgenden Inhalts Schreiben abgehen lassen; (Graffen von Tihy Schreiben an Hertzog Frid. Vlrich zu Braunschweig.) Er köndte dem Hertzogen nicht verhalten / daß sich die Sachen guten Theils lassen ansehen / daß sein Herr Bruder Hertzog Christian / jhm Vrsach geben möchte / sein / Hertzog Friederich Vlrichs Landt mit seiner Armee zuberühren / auff welchen Fall er jhn gebetten haben wolte / jhn nit zuverdencken / sondern zu Versicherung der Kayserlichen Armee / auff daß an den Pässen alle Beförderung vnnd gebührende Assistens an Proviand vnnd anderm geleystet würde / den Amptleuten zubefehlen / oder aber doch / ohne vorgeschriebene Maß / eine oder zween Commissarien / zu oberwehntem Ende der Armee zuzuordnen. Da im widrigen Fall sich was Vngelegenheit ereugnen würde / solte man jhm deß keine Schuld zumessen. (Hertz. Frid. Vlrichs Antwort Schreiben.) Hierauff hat Hertzog Friderich Vlrich also geantwortet; Er hette mit Befrembdung vernommen / daß er seine Armee in die Nider Sächsische Lande führen wolte / vnd daß jhm sein Bruder Hertz. Christian darzu Vrsach geben möchte. Nun hette er sich seines Brudern / weiter als sich wol verantworten liesse / nicht anzunehmen / er könnte ohne zuthun der samptlichen Craytz Stände auff sein Suchen sich nicht erklären / gleichwohl aber nicht absehen / wie Hertzog Christian zu solcher Marchee Vrsach geben möchte / in deme derselbe wider niemand einige Thätlichkeit verübet / sondern mit seiner Armee sich in den Quartiren noch still verhielte vn̅ Assecuration deß Kayserl. Perdons erwartete. Solte nun vnder wehrenden Tractaten / Hertz. Christian von jme Tilly vbereylet / auch die Braunschw. Land vnnd Leut / wegen sein / Hertzog Frider. Vlrichs wolgemeinten Intention / vnnd J. M. erwiesenen Gehorsamb / wider so vielfältige Kayserliche Syncerationes, in Gefahr gesetzet werden / so müste er es zwar dahin stellen / allein würde man jhn hingegen nicht verdencken können / daß er seine Vnschuld / vnnd wie man jhm für seine Devotion zu lohnen sich vernehmen thete / aller Welt vor Augen stellete / vnnd bey seinen Verwandte~ / bevorab dem König in Denne [841] marck / auch diesem Crayß / Hülff vnd Rettung sucheten / dann wann gleich sein Bruder für Feind offentlich erkläret were / es doch noch in Tractat vnd fernerer Resolution beruhete / so könte dannoch jm / nach Anweisung der Executions-Ordnung ein frembdes Kriegsheer in den Crayß zuführen nicht gebühren; Sondern da er solcher Reichs Ordnung nachgelebt wissen wolte / er sich selbsten derselben gemäß halten müßte. Derowegen er nochmals gütlich gesinne / er wolte sein Gebiet mit den Durchzügen verschonen / vnd jhn wider die Keyserliche Sincerationes nicht beschweren / noch ferner Mißtrawen erwecken / sondern vielmehr der Key. Resolution vnd Extension deß Perdons / auch darauff erfolgender Accommodation erwarten. Damit die Fürsten vnd Stände in jhrer Meynung / daß den Keyserlichen Sincerationen wenig zutrawen / nicht mehr gestärcket würden / sc. (Hertzog Christians zu Braunschweig Schreiben an den Graffen von Tilly.) Neben diesem Schreiben hat Hertzog Christian auch eins an den Graffen von Tilly abgefertiget / dieses lauts: Er gebe der gantzen Welt zuerkennen / ob er sich nit von stundan / da er in seines Bruders Dienst getretten / seinen Reverß biß dahero redlich gehalten / vnd deß Keyserlichen Perdons mit Gedult erwartet / mitlerweil auch alle Offensiones eingestellet / ausserhalb daß er die von denen auff dem Eschfeld / wegen Verschonung desselben Landes / ingesessenen Stände̅ versprochene Gelder / rechtmässiger weiß ohne Hostilität gefordert / welches dann kein Brandschatzung genennet werden könte / es were dann Sach / daß alle Gelder / welche er / Graff von Tilly / selbsten in der Wetteraw / Francken vnd Schwäbischen Crayß vnd andern Orten diß Jahr auffzubringen geordnet / vnd zu seiner Armee angewendet / von jhm auch gebrandschätzt weren / vnd Offensiones genennet werden solten / welches den Reichs Constitutionibus, (die er praecise gehalten haben wolte) gäntzlich zuwider lieffe vnnd jhm vbel zuverantworten stünde; Wann er dann dahero wissen müßte / was er / Graff von Tilly gemeynet / vnnd wordurch die Sachen sich veranliessen / daß er dahero seines Herrn Bruders Land vnd Leuth vberziehen / vnd folgig in gäntzliche Ruin / gleich seinem lieben Vettern Landgraff Moritzen zu Hessen bereits ohne gegebene Vrsachen / auch wider Keyserlich Perdon vnnd Sinceration geschehen / stellen machte / so wolte er / Graff von Tilly / sich rotundè erklären / wessen er sich zu jhm zuversehen / vnd ob er Freundschafft oder Feindschafft von jhm zugewarten hette. Er eröffnete jhm dargegen hiermit / daß er nicht gesinnet / das Keyserlich Perdon / so auff sein / Hertzogs Christian Person vnnd alte Diener eröffnet / zu acceptiren / biß zuvor von Jhr. Keys. Majest. das general Perdon / in der Form wie er es eingerichtet / vnd der König in Dennemarck vor billich erachtet / erfüllet / auff seine Armee erstreckt vnnd zum Effect gebracht würde. Da er nun seinen Bruder oder jhn inmittelst nicht vnberühret lassen könte oder wolte / müßte er es GOtt befehlen vnnd würde vor der gantzen Welt vnd der posterität entschuldiget seyn / daß er die natürliche Rechte an die Hand zunehmen gezwungen würde / darbey er dann vor seiner / Graffen von Tilly / Macht vnerschrocken / vnnd es jhm weder an Gegenmitteln noch anderer Hülff vnd Assistentz ermangeln würde / jhme das Haupt zubieten / sich vnnd die seinige zu defendiren / vnd zugleich darmit allen Menschen zuerkennen zugeben / wie man bey dieser Sache mit jhme vmbgangen / vnnd die Keyserliche Sincerationen mißbraucht worden / vnder dem Schein der Keyserlichen Armee andere frembde Nationen ins Römische Reich / wider desselben Verfassung hereyn bracht / deß Reichs Feind jhren eygnen Nutzen darunder zu suchen / vnnd alles was noch vbrig / in Brandt vnnd vnder jhren Dominat vnder Bemäntelung der schuldigsten Devotion zubringen. (Widerantwortlich Schreiben deß Graffen von Tilly an Hertzog Christian.) Auff dieses Schreiben hat der Graff von Tilly also geantwortet: Was von der Keyserlichen May jhm vnd seiner vnderhabenden Kriegs Armee ins Werck zurichten auffgetragen / solches hette er den Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses zu vnderschiedlich mahlen in Schrifften entdecket / nicht zweifflend / jhme / Hertzogen Christian dannenhero gnugsamer Bericht dessen von Key Majest. jhm auffgeladenen gemessenen Befelchs halbe~ zukommen würde. Sonsten verstünde er mit Befrembdung / daß er die Keyserliche Huld vnd Gnad biß annoch von sich abgewiesen / vnd die ergriffene Waffen in Händen zuhalten resolvirt were / dann er Graff von Tilly / gleichsamb vor Augen sehe die merckliche Inconvenientzen / so jhm auß solcher Verweigerung vnd Fortsetzung deß Kriegswesens begegnen möchten / allermeist aber was für Jammer vnd Verderbnuß Land vnd Leuthen dannenhero zuwachsen dörfften; were aber gleichwol darneben der Hoffnung er würde Jhr. Key. Majest. deß Königs in Dennemarck / seiner Fraw Mutter vnd anderer seiner Anverwandten Abmahnungen vnd Erinnerungen statt geben. Dann jhm / Graffen von Tilly / viel annemblicher seyn würde / mit der Keyserlichen Armee in Ruhe zustehen / vnnd seines Gemüths Enderung / damit er Land vnnd Leuth erfrewen würde zuvernehmen / als einigem Attentiren gegen Jhr. Key. Majest. oder deß Reichs gehorsame Stände / mit abgetrungenen Defensions Mitteln zubegegnen. Sonsten were er / Hertzog Christian / deß Anzugs halben in seinem Schreiben / von vbelgewogenen in deme vngleich vnd zu milt berichtet worden / als solte er in der Wetteraw / Fränckischen vnd Schwäbischen Crayß / oder anderer Orthen von den Leuthen Gelt erprest / vnd zu Vnderhaltung der Kriegs Armee verwendet haben / dann er sich derselben Mittel niemals gebraucht / auch nicht benöthiget gewesen: So wüßte er sich keiner frembden Nationen / die in das Reich wider desselben Verfassungen eingeführt / zuerinnern / son [842] dern die jenige Soldatesca / so vnder seinem Commando begriffen / bestünde auf solchen Nationen / welche jederzeit vnder deß Keyserlichen Adlers Schutz vnd Flügeln gelebet / vnd die noch wol vor kurtzen Zeiten für die wahre Christenheit / wider den allgemeinen Erbfeind Gut Blut williglich auffgeopffert: Er were auch gäntzlich nicht gesinnet / das geringste zuverhandlen / was den Reichsverfassungen entgegen were / sondern eintzig vnd allein / was J. Key. Mayest. ertheilte Befelch mit sich brächten / so ohne das zu nichts anders / als bevorstehender Stabilirung Jhrer M. Nespects / Pflantzung Ruhe / Fried vnd Einigkeit / auch ewiger Bandisirung deß Kriegs vnd Feindseligkeiten angesehen were. Schließlichen were jhm selber nicht vnbekant / daß solche starcke Kriegs Armee / mit grossem Nutz / Frommen vnd Vortheil / ausser Vngelegenheit der Vnderthanen durchzuführen vnmüglich. (Deß Graffen von Tilly Schreiben an Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Cryses.) Mit diesem Schreiben hat der General Tilly auch zugleich ein anders an deß Nidersächensischen Crayses Fürsten vnnd Stände abgehen lassen / welches also gelautet: P. P. Es tragen E. Churf. Durchleuchtigkeit Fürstl. Gnäden die Herrn vnd Jhr in vnabfälliger erinnerlicher Gedächtnuß / was an dieselbe ich vnterm Dato den 27. erstverwichenen Monats Junij zu dem End vnd Effect damit Hertzog Christians von Braunschweig deß Jüngern F. G. zu vnverweigerlicher Acceptirung deß ertheilten milten Perdons vnnd Licentirung der vergaderten Kriegs Armee beweglich disponiret / widrigen fals aber deß löblichen Nidersächsischen Crayß geworbenes Kriegvolck mit Jh. Keys. May. deme von mir commandirte̅ exercitui vereinbart werden möchte / vnderthänigst / vnterthänig Dienst vnnd freundlich gelangen lassen: Gestalt dann solch Schreiben mein abgefertigter Trompeter Ew. Churf. Durchl. F. F. G. G. den Herrn vnd euch nunmehr der Gebühr praesentirt / vnd eingehändiget haben wird / dieweil ich nun die Sachen jhrer Importantz vnd Wichtigkeit nach / als welche entweder die hohe nothwendige vnd von allen wol affectionirten Gemüthern mit sehnen vnd verlangen erwartet / wider Einführung deß heylsamen Friedens oder aber ferrnere eusserste verderbliche Desolation Land vnnd Leuth ob sich hat / je länger je mehr reifflich nachdencke / darzu von Jh. Key. Mayest. mir weitern außtrückliche Ordinantz vff alle Begebenheit zukommen / als hab ich zu desto möglichster Abwendung dieses befährten Vbelstands vnnd Beförderung einer verhofften Wolfahrt / Ew. Churf. Durchl. F. F. G. die Herrn vnd euch mit gegenwärtigë Schreiben vnderthänigst vnderthänig vnd freundlich abermaln zuersuchen nicht vmbgehen sollen noch können / dahin ich dann durch allerhand tägliche einlangende weitaussehende Avisen vnd Discurß vmb so viel mehr veranlast worden / zuversichtlicher Hoffnung es werde solches von Ew. Churf. Durchl. F. F. G. den Herrn vnd euch als wol vnd gantz trewlich gemeynet / verstanden vnd auffgenommen werden / vnd wer zwar wie Ew. Churf. Durchl. F. Gn. die Herrn vnd jhr nunmehr selbsten / ob wol etwas spät im Werck befinden / daß es am rathsambsten vnd nützlichsten gewesen / daß man gleich ersten anfangs ehe vnnd bevorn die Heersmacht vnd Gewalt so starck gewachsen / vnter Hertzog Christians F. G. Nahmen vorgangene Werbung behindert / die zusammen rottirte Trouppen / wie vor diesem löblich beschehen dissipirt vnd auffgerieben / vnd also das auffkommende Fewer bey Zeiten gedämpfft / vnd dem einbrechenden Vbelstandt mit behörigen dienstlichen / vnd in deß Reichs Verfassungen heilsamen Constitutionibus vorgeschriebene Mittel entgegen gebawet hett / inmassen auch vermuthlich hochgedachten Hertzog Christian etwz füglicher vnd mit mindern Vngelegenheiten zu billichmässiger Accommodation vnnd Volnziehung der F. Versprechs die vnderhabende Armada naher Abfliessung 3. Monaten zu Licentirung können gebracht werden / wann der löbliche Crayß dene̅ sich von J. K. M. Vätterlich anerbottener vn̅ von mir ebenmässig offerirten Assistentz zugebrauchen nit Bedenckens genommen / sintemal aber der löbliche Crayß ohne zweiffel auß guter zu Hertzogs Christian F. G. geschöpffter Confidentz jhme biß dahero andere zwar den eusserlichen ansehen nach miltere consilia belieben lassen / gleichwol inzwischen die Zerstörer gemeinen Friedens vnter Beeinung seyn / Hertzog Christian F. G. Nahmen vnd Befelchs in dem Nidersächsischen Crayß vff etlicher 1000. Mann zu Roß vnnd Fuß mit herbeybringung einer ansehentlicher Artillerj / grossen Vorrath von Munition vnd Victualien / Kriegs Instrumenten vnd dergleichësich armirt / so were ich gnugsam̅ bemächtiget gewesen / J. M. widerwertige der Enden / da sie anzutreffen / zusuchen / jhnen den Vorstreich zubenehmen / vnd den Inhalt mir auff getragenen Befehls gehorsam̅st zu exequirn / aber demnach dieser löbliche Crayß sich zu aller vnterthänigsten beharrlichen Gehorsamb so offtmals hochbethewrlich erbotten / ich mich zu denselben aller verträwlichë einmütigë Correspondentz / Succursen vnd Verfolgungen aller beunrühigë gemeinë Friedens ohn zweiffelich getröstet / dieses darneben mit eingefallen / daß der löbliche Niders. Crayß vnlängst den 24. Maij J. K. M. die Außschreibu̅g eines andern Crayßtags vnd Convents gen Lünenburg vff den 28. (18.) erst verwichenen Monats Junij vnderthänigst zuverstehen geben / mit angehefftem gehorsam̅sten bitten / daß ich deß Außgangs solcher angestelter Versamblung / vn̅ wie zuverhoffen / fruchtbarlichen hocherwünschten Effects / so wol Hertzog Christian hochgeehrten Fraw Mutter vn̅ Herrn Bruders / als sonderlich der Kön. May. in Dennemarck weiterer treweyfferiger Abmahnung vollends zuerwarten. So hab ich in Consideriru̅g vorangedenter Beschaffenheit vnd vf erfolgenden andern wertenden Befehl Jhr. K. M. darauß dero Vätterliche Milte mehr vnd mehr klärlich erholet Ich mit dem vnterhabenden Kriegsvolck in den jetzigen Quartirn ob wol nit sonder mercklichen ohnstettë mich auff [843] zuhalten / in Krafft allerhöchst ged. Key. Befelchs E. Churf D. F. F. G. G. die Herrn vnd euch gebührlich ansuchend vor mein Person vnderthänigst vnderthänig Dienst vnd freundlich bittend / sie geruhen nunmehr dem gefährlichë hochschädlichen Vnwesen keine Stund länger connivirent nachzusehen / sondern dero angestelten Kriegsversamblungen zu J. Key. M. zuverlässiger behäglicher satisfaction vnd deß gemeinen Wesens Wolfahrt der gestalt schleunig zubefür???n / damit durch dessen Prolongation vnd Vorschub dem widrigë nit Gelegenheit zu gewinnung deß Vorstreichs / mir aber hochbewegliche Vrsach zu zeitlicher gegen Praetension an Hand gegeben / sondern damit hochged. Hertzog Christian ohn eine fernere nachdenckliche Cunctation vn̅ Außflucht zu der schuldigen Accommodatio̅ gebracht / vnd alle dem löblichen Crayß selbsten vnd dessen benachbarten zu vnwiderbringlicher Gefahr / Ruin vnd Verderbnuß gereichende Anßschlag verhindert wird / in vnzuversichtlichem Gegenspiel aber vnd bey fernerer Rejection der Keys. Clementz vnd Gütigkeit vom löblichen Crayß solche Verfügung vnd Anordnung geschehen möge / auf daß mit gesampten Zuthun vnd vereinbarter Kriegsmacht alle widrige machinationes zu nicht gemacht der edle werthe Fried zu männiglichs / bevorab der armen erschöpfften Vnderthanen Trost vn̅ Erquickung festiglich stabilirt / vnd die zu Brüssel verabschiedte auch allbereit bevorstehende Franckfurtische Friedenstractation darzu jedermänniglich concurrirn vnd allen möglichen Vorschub erweisen soll / nicht erlanget / oder gar zurück gesetzt werden / dann einmal E. Churf. D. F. F. G. G. die Herrn vnd jhr hochvermuthlich zuermessen dz ich länger mich mit der Kriegsarmada dieser Oerter aufzuhalten vnd die schwere Last den armen Leuten ferner auf den Halß liegen zulassen nit vermag / sondern auch wider meinen Willen / den Auffbruch zu maturiren vnvmbgänglich verursacht werd. (Keysers Ferdinandi Perdon-Schreiben an den Graffen von Tilly Hertzog Christian vnd seine Armee betreffend.) Vnlang hernach ist ein vollkommenlich Perdon Schreiben wegen Hertzog Christians vnd seiner gantzen Armee / von Key. M. an den Graffen von Tilly ankommen / also lautende: Jhme / Graffen von Tilly / were nit vnbewußt / was J. M. newlich an jhn gelangen lassen / ob sie nun zwar fernern Erfolg darauff gewärtig seyn / auch es bey solchen Erklärungen bewenden lassen möchten / dennoch weil der König in Dennemarck vnd der Churfürst von Sachsen hierzwischen intercedirt / sintemal Hertzog Christian / seiner endlichen Accommodation halber dieses einwendete / daß solcher Perdon nicht allein auff seine Person / sondern alle ohn Vnderscheyd / so vnder seiner Armada vnderhalten / vor denen er sich seinem Vorgeben nach / auch ohne Verletzung seines guten Namens nicht obsondern / vnd die seinigen in Gefahr lassen könte / weiter erstrecket werden solte / dem Vatterland zum besten / auch zu Verhütung mehrern Blutvergiessens / neben Verderbung der Vnderthanen J. M. Jhre Keys. Gnad auß breiten wolten: als hette Jh. M. hierauff / damit sie ja bey der gantzen Welt hernachmals vmb so viel mehr entschuldiget seyn könten / sich hiermit ferner erklären wollen; da Hertzog Christian mit dem hiebevor ertheilten vnd auff dessen alte Diener erstreckten Perdon sich nicht wolte genügen lassen / er / Graff von Tilly / auch verspüren würde / daß es an dem allein hafftete / warumb derselbe seinem Versprechen nach / das Volck nicht abdanckte / daß J. M. solchen Keyserlichen Perdon / nit allein auff erstbemelte seine alte Diener / sondern ins gemein auff alle hohe vnd niders Stands Personen / so vnder sein Kriegsvolck gezehlt / verstanden haben wolte / dergestalt wie folget; Nemblichen daß J. May. die jenigen / so auß jhren Erbkönigreichen vnd Landen darunder sich befinden möchten / so viel Leib vnd Leben anlangete / vollkommenlich begnadet haben wolten / doch daß sie sich jhrer erstgedachten Königreichen vnnd Landen enthalten / vnd darinn nicht ferrner kommen solten / gegen den vbrigen erklärte sich J. May. nicht allein / dero Leibs / Leben vnd Ehr halben / damit J. May. sie ebenmässig begnadeten; sondern auch daß Jh. May. so viel dero Erb-vnd Lehengüter anlangete / wider dieselben weder jhr Keyserlicher Fiscal / noch jemands anders / es were mit Recht oder auff andere Weg / wolte vornehmen lassen / vnnd solten jhres Verbrechens halben aller Bestraffung befreyet / vnd alles vollkommentlich vergessen seyn. Doch solte jhnen diese Keyserliche Gnad länger nicht / als nach Insinuation dieses auff acht Tag offen stehen / da sie dann jnner solcher Frist die Waffen nicht niderlegten vnnd sich abdancken liessen / oder zum wenigsten darzu einen anfang machten / vnd daß die Abdanckung bald erfolgen solte / durch Geissel versicherten / oder da auch die Abdanckung schon erfolgte / in andere Bestallung / so gegen J. May. vnd dero gehorsame Stände angesehen / von newem begeben würden / wolte Jh. May. solcher jhrer Begnadigung halber nicht verbunden seyn / sondern es würde er / Graff von Tilly / habender Ordinantz nach / gegen dieselbe / als Reichs Feinde / zuverfahren wissen; doch so viel die letzte Condition anlangete / da einer oder der ander eintziger weiß seiner Ehren vergessen / vnd in dergleichen newen Bestallungen tretten würde / daß solches demselben allein schädlich / andern aber ohne Nachtheil seyn solte. Vnd demnach jhm / Graffen von Tilly / am meisten bewust / wie die Sachen sich mit Hertzog Christians Kriegsvolck anliessen / vnd was seiner Accommodation halben sich erzeigen würde / als hette Jhr. Mayest. jhm jhre Resolution auff angezogenen Fall zusenden wollen / so er durch einen qualificirten Subdelegirten gedachtem Hertzog Christian vnnd seinen Soldaten gebührlich intimiren würde. Ob nun wol solch Keyserlich Perdon Schreiben Hertzog Christian insinuirt worden / hat er doch nochmals Bedenckens darin̅ getrage̅: Deßwegen dann hernach die Hostiliteten zwischen beyden theilen vor die Hand genommen worden. (Graff von Tilly rucket mit seiner Armada ins Eißfeld.) Dann Graff von Tilly hierauff mit seiner Armada vollends seinen Weg nach dem Eischfeld / [844] vnd das Hauptquartier zu Duderstatt genommen / die Stätte Eschwegen / Allendorff vnnd Wissenhausen jede mit 500. Mußquetirern besetzet / Wanfrede aber hat sein Volck verlassen vnd außgeplündert / auch etliche schöne Flecken / darunder Almerode / in die Aschen gelegt / vnd sonsten sehr viel armer Leut gemacht. Hingegen hat Hertzog Christian sein Hauptquartier zu Northeimb geschlagen. (Hertzogs von Sachsen Lawenburg Regiment von den Braunschweigischen geschlagen.) Vnd demnach der Hertzog von Sachsen Lawenburg mit seinem Regiment im Nachzug zu weit auff die lincke Seiten sich begeben vnd seinen Weg nach der Herrschafft Plesse / darinnen zu quartiren / genommen / ist Hertzog Christian eylends davon avisirt worden / der so bald vierhundert Dragoner vnnd in tausendt ausserlesene Reuter vnnd Knecht der Enden geschickt / welche dann an einem bequemen Orth in einem Höltzlein auffgewartet. Als nun der Hertzog von Sachsen Lawenburg langs der engen Strassen daher gezogen vnd zwischen den Feind kommen / sind die Braunschweigische Dragoner fornen / die Reuter von hinden / die Mußquetirer aber in die Mitte angefallen / vnnd vbel vnter seinem Volck gehauset / zuförderst aber den Paß zu den Pagagywägen abgeschnitten; Weil nun kein Schlachtordnung wegen Enge deß Wegs vnnd Platzes zu machen gewesen hat sich der meiste theil neben dem Hertzogen mit der Flucht salviret / alle jhre Pagagywägen so in hundert vnd viertzig / vnnd alle mit Gut wol beladen waren / hinderlassende / etlich wenig Pferd haben die Fuhrleute mit Abhawung der Streng noch davon gebracht / die vbrigen deren bey 1000. gewesen / sind im Stich geblieben / Rittmeister Montagne gefangen / 7. Cornet erobert vnd Hertzog Christian gebracht worden. (Graff von Tilly ziehet wegen mangel Victualien auß dem Eißfeld.) Weil nun die Landschafft Eischfeld / weil sie ein Gute Zeit hero wegen vnderschiedlicher Durchzüg vnd Einfäll viel Trangsal erlitten vnd hefftig außgemergelt worden / dahero den Kriegslast nicht länger ertragen mögen / vnnd deßwegen im Keyserischen Läger an Victualien grosser Mangel vorgefallen / auch frisches Wasser wol vmbs Gelt nach Notthurfft nicht zubekommen gewesen / vnnd vber diß die Zufuhr wegen der streiffenden vnnd fast täglich scharmützirenden Braunschweigischen sehr vnsicher gemacht worden / bevorauß weil die Keyserische im Fürstenthumb Grubenhagen / wider das Verbott jhres Generalen sehr vbel mit Rauben vnd Brennen gehauset / vnd vnder andern auch den Flecken Hattorpe in Brandt gestecket / darüber das Landvolck sehr verbittert worden / vnd angefangen todt zuschlagen / was sie mächtig werden können: Als hat der Graff von Tilly / nach dem er zuvor etliche Maußköpff hencken lassen / sich wider zurück begeben / das Adeliche Stammhauß Berlepsch eingenommen vnnd das Braunschweigisch Wolffenbüttelisch Schloß Friedland / so mit 2. Compagnien Dragonern besetzt gewesen / belägert vnd beschossen / solches auch in Ansehung deß Halberstattischen Lägers / so dahin zum Entsatz kommen / durch Vbergebung den 6. Julij in seinen Gewalt gebracht / da dann die Dragoner jhre Pferd dahinden lassen vnd nur mit jhren Seitenwehren außziehen müssen. Hierdurch hat der Graff von Tilly ein grossen Vortheil bekommen / auch sein Läger an einen festen Orth / da man jhm nicht bey kommen können / geschlagen; Derowegen Hertzog Christian mit seiner Armada der Enden (Hertzog Christian wird vermahnet den Keyserlichen Perdon anzunemen / oder zusampt der Tillischen Armada auß dem Nidersächsischen Crayß zu weichen.) ab vnd zurück nacher Göttingen gewichen. Weil dann hierzwischen J. key M. durch Gesandten deß Nidersächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / so der Zeit zu Lünenburg versamblet waren / vorbringen vnd zusagen lassen / daß so bald man Herzog Christian dahin vermöge / daß er entweder auf dz extendierte Perdon sein Volck abdancke / oder im widrigen von dem Nidersächsischen Crayß abgeschaffet werde / alsdann die Keyserliche Armada auch der Enden weggefüh ret werden solte: als ist ein vornehmer Capitain mit starcken Mandaten / wie auch zum Graffen von Tilly / von dem Keyserlichen Gesandten vnd den versambleten Fürsten vnd Ständen geschickt worden / daß Hertzog Christian dem Keyserlichen extendirten Perdon statt geben / vnd sein Volck abschaffen / oder / wie auch der Graff von Tilly / mit beyden Armaden auß dem Crayß sich begeben solten / mit der Verwarnung / man werde auf den widrigen Fall ein anders für die Hand nehmen müssen. (Er quittirt den Nidersächsischen Crayß.) Weil nun Hertzog Christian sich befahret / er möchte von Freund vnd Feinden etwa angegriffen vnnd in die Klippen gebracht werden / hat er sich kurtz besonnen / mit seinem Kriegsvolck den Nidersächsischen Crayß quittirt / den 16. Julij zu Hameln vber die Weser Brück marchirt / vnd nach der Graffschafft Lippe seine Straß genommen / nach dem er zuvorhero das vornehme vnd newerbawte Closter Geroda neben vielen dem Churfürsten von Mayntz zugehörigen Flecken vn̅ Dörffern auff dem Eißfeld in die Aschen geleget. Vor seinem Auffbruch hat er nachfolgend Schreiben an den Nidersächsischen Crayß vbersendet: (Sein Schreiben an den Nidersächsischë Crayß / seinen Abzug betreffend.) Er erklärte vnd resolvierte sich auff den / von den Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses / jhm gethanen Vorschlag dahin / ob jhm wol vor diesem vnd bey Annehmung seines Brudern Dienste kein anderer Ernst gewesen / als sich zu der Keys. M. auff erlangten general Perdon zu accommodiren / vnd sich in Sicherheit biß dahin zustellen / jhme demnach durch deß Tilly angenäherten Armee / mit etlicher deß Nidersächsischen Crayses heimblicher Correspondentz vnd hernach außgebrochener Feindseligkeit ein solche Diffidentz gemacht / daß er zwar / dieweil er dardurch gezwungen worden seine Armee ins Feld zubringen / in zweiffel vnd sonsten dahin gestanden / vorgemeldt Keyserlich Perdon nicht zu acceptiren / sondern vielmehr den Außgang zuerwarten / der Zuversicht / es würden Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses die gemeine Gefahr angesehen vnd dahin getrachtet haben / wie der Tillischen Macht begegnet / derselbe zurück gehalten
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vnnd der allgemeine Frieden widergebracht werden möchten: Demnach er aber spürete / wie der Crayß den zugefügten Schaden so gering schätzete / vnd nur allein dahin bedacht weren / wie er auß den Waffen gebracht werden / vnd die Catholischen allein jhr Schwerdt angegürtet behalten könten. So müßte er es Gott vnd der Zeit befehlen / daß er also Hülffloß gehalten vnd diß Fürstenthumb dem Raub vnd Brandt vnderworffen würde / vnd man meynte / daß alles in Ruhe gebracht / wann seine Armee nur nider geleget / oder je vmb derer willen dieser Crayß nicht angefeindet werden solte. Damit er nun an den Tag gebe / daß er an sich nichts erwinden lasse / zu ersetzen / was der Crayß für heilsamb erachtet / daß zu Widerbringung deß Friedens außschlagen köndte / als wolte er jnner drey Tagen seine Armee nicht allein von deß Nider Sächsischen Crayses / sondern gantz vnnd gar von deß Reichs Boden abführen / allda abdancken / oder andere außländische Dienste annemmen / vnnd nicht weiter als mit dem blossen Durchzug einigen Stand berühren wolte / im Fall der General Tilly seine Armada gleicher gestalt zurück von dem Crayß abführete / vnd hinfüro dieselbe Länder vngemolestiret lassen würde. (Hertzog Christian wird vom Graffen von Tilly geschlagen.) Nach dem nun der Graff von Tilly Hertzog Christians fortmarchiren jnnen worden / hat er sich mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck auch auff vnd auß dem Land gemacht / zu Höxter vber die Weser gesetzet / vnd durchs Stifft Paderborn Tag vnnd Nacht dem Hertzogen auff dem Fuß gefolget / der dann seinen Weg vorbey Sparenberg genommen / daselbst sich viel Wägen verspätet / also daß die Fuhrleut die Pferd außgespannet / vnd wo sie hingeköndt sich salvirt / die Wägen aber haben die Stadische in Sparenberg / daß sie den Ligistischen nicht zu theil werden solten / eingeholet. Vnderwegens hat der Hertzog ein Stättlein / darinn ein Cornet Crabaten gelegen / weil sie kein gute Wacht gehalten / vberfallen / was sich nicht reteriret / nider gehawen / vnd fast alle Pagagy vnd Pferd abgenommen. Den 18. Julij ist Hertzog Christian in dem Stifft Oßnabrück angelanget / vnd sein Hauptquartier auff dem Fürstlichen Hauß Iberge genommen / daselbsten drey Tage verharret / vmb / wie man darvor gehalten / von dem Manßfelder / wessen er sich zu jhm zuversehen / Bericht einzubringen: vnd damit der Landmann vber Futter vnd Mahl / darüber der Hertzog sonderbare Ordinantz gemacht / nicht zu sehr beschweret werden möchte / hat die Stati Oßnabrück 50000. Pfund Brodt vnd 50. Tonnen Bier ins Läger geschickt. Daselbsten ist jhm verkundschafftet worden / daß der Graff von Tilly mit dem von Anhold sich conjungirt vnnd jhm in grosser Eyl nachziehe / derowegen er von dar weiter fortmarchirt / vnnd sich ins Stifft Münster begeben / bey dem Hauß Schonfliet vber die Ems gezogen / die Brücken hinder sich abgeworffen / vnnd nach Steinforde sich gewendet. Den 26. Julij hat der Ligistische Vorzug den Braunschweigischen Nachzug erreichet / mit demselben biß in die Nacht scharmutziert / daß beyderseits ein zimbliche Anzahl auff dem Platz geblieben. Selbige Nacht ist die Braunschweigische Armada von Metelen auff Nienhauß fortgeruckt / welcher der Graff von Tylli / nach dem er sein Volck ein wenig ruhen vnd mit Speiß vnd Tranck sich erquicken lassen / die Nacht durch ernstlich gefolget vnd vor Tags avancirt. Sind also beyde Armeen einander so nahe kommen / daß das Scharmütziren von vnderschiedlichen Partheyen starck angangen. In dessen hat der Hertzog das Münsterisch Stättlein Ahuys erreichet / daselbst sein Volck in Schlachtordnung gestellet / etliche Schüß auß groben Stücken / doch ohne sondern Schaden auff die Ligistische Armada gethan. Nach dem aber General Tilly sein Volck auch in Schlachtordnung gestellet / vnd auff die Braunschweigische starck zugetrungen / haben sie allgemach durch einen Paß / neben Ahuys hin sich reteriret / an welchem die Ligistische viel Scharmutzirens vnd Widerstands gesunde̅ / auch zimblichen Schaden erlitten / doch endlich auf vnablässig Zusetzen den Braunschweigischen obgelegen / vnd mit Gewalt durchgetrungen: da sie dann ferner im freyen Feld beym Dorff Wüllen die Braunschweigische in guter Ordnung gefunden / welche als der Keyserische Vortrab etwas zu nahe kommen / zween Schüß auß groben Stücken vnder sie gehen lassen. Hierauff hat der Graff von Tilly seine Armada auffs new in Schlachtordnung gestellet vnd mit groben Stücken auff die Braunschweigische etlich mal loß gebrandt / darauff sie wider geantwortet. Wie jhnen aber die Ligistische zu nahe auf die Haut kommen wolten / haben sie sich auffs new wider verlohren vnd durch noch einen Paß / biß auff das Lohner Bruch / sich reteriret / daselbsten so viel müglich in volle Schlachtordnung gestellet. Diesen jetztgemelten Paß hat der Hertzog zuverwahren vnd die Ligistische allda auffzuhalten dem Obristen Kniphausen anbefohlen: aber die Ligistische haben nicht allein solchen Paß erobert vnd durchgetrungen / sondern es ist auch hier auff zum Haupttreffen kommen. Da dann auß grobem Geschütz vnd Mußqueten die Ligistische dermassen auff die Braunschweigische / welche damals jhr grob Geschütz nicht recht brauchen können / dermassen gespielt / daß alles erzittert / ist auch zugleich ein grimmiger Angriff geschehen / vnd obwol die Braunschweigische den Wind zum Vortheil vnd die Ligistische denselben mit dem Rauch vnnd Staub entgegen gehabt / sind doch nichts desto minder / als diese ernstlich darauff gesetzt / die Braunschweigische / sonderlich das Fußvolck / so mehrerntheils newgeworben / vnd deß durcheinander schiessen in Feldschlachten noch nit gewohnt gewesen / vngeachtet jhrer Obristen beträwen vnd bitten / in Vnordnung vnd nachgehend in ein allgemeine Flucht gerathen / da es dann an ein jämmerlich massacriren vnd metzlen gangen / darinn sich die Crabaten / sonderlich mit jhren Säbeln gebraucht / vnnd weder jung [846] noch alt verschonet / also daß der Graff von Tilly selber endlich dardurch zu Mitleyden bewegt worden / daß er mit Trompetenschall außruffen lassen / mit weiterm todtschlagen auffzuhören / vnnd den Rest / was sich nicht in die Wäld / Morast vnd sonsten salvirt / gefangen zunehmen. Gantze Corporalschafften sind auff jhren Knien mit jhren Befelchshabern gelegen / vnd mit auff gehabenen Händen vmb Quartier geruffen. Wie viel auff der Wahlstatt geblieben / davon ist kein Gewißheit; ins gemein ward darfür gehalten / daß der Todten vnd Verwundten Anzahl anff der Halberstattischen Seiten bey 4000. auff der Keyserischen kaum der zehende Theil sich belauffen. Der Gefangenen aber ist viel ein grössere Anzahl gewesen / alle Munition viel hundert Wägen / Roß / Gelt / Sack vnd Pack / Harnisch vnd Gewehr in grosser Menge / sonderlich 11. halbe Carthaunen / 5. gemeine Stück / 4. Mörsel / 300. Centner Pulver vnd Lunten / in 70. Fahnen / 9. Cornet / 2. Silberwägen sind im Stich geblieben. Vnder den Gefangenen sind gewesen: Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar / General Leutenant / Hertzog Friderich von Sachsen Altenburg / Obrister vber die Reuterey / Graff von Isenburg / General Zeugmeister / Herman Fränck / General Commissarius / Johan Philips Rheingraff / ein Graff von Löwenstein / ein Graff von Witgenstein / ein Graff von Schlick / sampt vielen andern Obristen / vnd Befelchshabern / welche erstlich nach Münster / hernach aber in Oesterreich geführet / da sie nachmalen theils durch Rantzion / theils durch andere Mittel wider loß kommen. Der junge Graff von Thurn / so hefftig verwundet worden / hat sich mit Hertzog Christian vnd der meisten Reuterey die gantze Nacht durch auff Brefort reteriret / vnd ferrner auf Arnheimb sich begeben. Auff der Keyserischen Seiten sind vornemblich geblieben Rittmeister Redenst / Rittmeister von Meichhausen / vnnd sonsten ein Rittmeister vnder das Holsteinisch Regiment gehörig / vnnd Hauptmann Weitmaul. Viel verlauffen Volck hat sich nachmals bey Hertzog Christian wider eingestellet / also daß man die Summa seiner Soldaten auff halb so viel / als zuvor gewesen / geschätzet. Die Staten haben darauff in 6000. zu Roß vnd Fuß in Dienst behalten vnnd Hertzog Christians Gebiet vndergeben / die vbrigen aber lauffen lassen. Hertzog Christian hatte ein grossen Zorn auff den Obristen Kniphausen / vnd beschuldigte jhn / daß er verursachet / daß sein Volck were geschlagen worden: Deßwegen er jhn zu Arnheimb in gefängliche Hafften nehmen vnd von dan̅en gen Schencken Schantz führen ließ / da er jhm das Vrtheil sprach / daß er enthauptet werden solte. Als solches Vrtheil dem von Kniphausen angekündet wurde / bracht er durch seine Freund zuwegen / daß die Execution zween oder drey Tag auffgeschoben wurde. Vnderdessen kam Printz Henrich Friderich gen Arnheimb / vnd erhielte bey dem Hertzogen / daß er / ehe die Execution deß gefällten Vrtheils vorgenommen würde / sich der Sachen besser erkundigen wolte. Da solches geschehen / hat sichs befunden / daß der von Kniphausen vnschuldig were: deßwegen er dann wider relaxirt / vnnd von mehrerwehnten Hertzogen nicht allein in Gnaden / sondern auch in Dienst wider angenommen worden. (Viel Soldaten von den Bawren erschlagen.) Als der Graff von Tilly mit seiner Armada vber die Weser gezogen vnd mehrerntheils hinüber gewesen / haben die verderbte Braunschweigische Bawren / so sehr auff die Soldaten erbittert gewesen / jhn 16. Wägen mit Proviandt / Wein vnd andern Sachen beladen / abgenommen / was sich verspätet vnd nicht beym hellen Hauffen gegeblieben / todt geschlagen. Es haben auch die tolle Bawren 6. Studenten darunder 3. vom Adel Hermans von der Malspurg Söhn gewesen / angetroffen so von Franckfurt an der Oder auff Bremen gezogen vnnd von dannen nach Hauß gen Cassel gewolt / 4. Meilen darvon vberfallen / vnd 5. davon todt geschlagen / der sechste / so einer von den 3. von Malspurg gewesen / ist verwundt davon kommen. Vnd demnach nachmaln dem Keyserischen Läger das Collaltische Regiment in 3000. starck durch die Graffschafft Henneberg vnd Fürstenthumb Hessen gefolgt vnnd biß gen Heilgenstatt angelanget / vnderwegens aber vbel gehauset / haben die Braunschweigische Bawren an den verhawenen Pässen denselben vorgewartet / etliche darvon todt geschlagen vnd theils verwundet / also daß der helle Hauffen sich wider zurück begeben vnd seinen Weg nach dem Franckenland nemen müssen / daselbst sie sich endlich zu Lohr vnnd der Enden in 40. Schiff begeben vnd den Mayn vnd Rhein hinunder nach den Niderlanden gefahren. (Meppen von den Manßfeldischen verlassen.) So bald nun die Manßfeldische in Meppen obgedachte Niderlag / vnd daß Graff von Tilly entschlossen / sie daselbst heimzusuchen / vernommen / haben sie die Statt geplündert / etliche Bürger vnd das meiste Vieh mit genommen vnd sich nach Frießland begeben / darauff solchs Ort alsbald mit Keyserischem Volck besetzet worden. Von dannen hat der Graff von Tilly an den Graffen Enno von Ost Frießland geschrieben / wie folget: Hochwolgeborner besonderer lieber Herr vnd Freund: wann jemals eine Gelegenheit vorhanden gewesen / die Irrungen vnd Strittigkeiten zwischen E. L. vnd dero Landschafft / welche von den wolbekandten Nachbarn zu jhrem Vortheil listiglich erwecket / vnd mit wunderbarlichen Practicken vnd Anschlägen biß daher erhalten vnd vermehret worden / in der Güte hinzulegen vnd zuschlichten / vnd deß vnerträglichen Jochs der frembden Herrschafft euch zu entschütten / vn̅ diese edle Provintz von Ostfrießland widerumb vnder den gesegneten Schutz deß Teutschen Adlers zubringen: so ist es jetzund die rechte Zeit / da die Keyserliche Armee vnd Kriegsmacht sich allernechst bey ewern Gräntzen befindet / damit solch gewünscht Glück euch möchte widerfahren: wie ich dann von Hertzen gern / Krafft der mir auff [847] getragener Commission diese meine Armee / vnd was in meinem Vermögen ist / E. L. mit dero Vnderthanen zuversöhnen / vnnd alles wider in den vorigen Wolstandt / dessen diß Land vnd die Innwohner ein geraume Zeit beraubt gewesen / zubringen anwenden vnd gebrauchen will. E. L. wolle mit fester Hoffnung vnd Zuversicht diese herrliche Gelegenheit / die gleichsamb auß dem Himmel in deroselben Schooß gefallen ist / mit beyden Händen ergreiffen / damit jhr sie nicht hernach / wann jhr zu lang wartet / verlieret vnd vergeblich suchet. So gelangt demnach an Ew. Ld. mein freundlich Bitt / jhr wollet mir durch Zeigerin dieses (welches ein arme Fraw gewesen / durch die Tilly dieses Schreiben dem Graffen zugeschickt) ewer Gemüth vnd Gutachten in Vertrawen offenbahren / vnd Mittel vorschlagen / wie obberührt löblich vnd hochnöthig Vornehmen möchte vollbracht werden / auch vnsere Armee mit Oeffnung der Päß / Zuführung der Proviandt vnnd anderer löblichen Assistentz / auch so es die Notturfft erfordert / mit Zuschickung der Vnderthanen beförderlich vnd behülfflich erscheinen / vnd in summa nichts an euch erwinden lassen / was dieser löblichen Graffschafft möchte dienlich vnnd ersprießlich seyn / damit sie dem Römischen Reich widerumb einverleibet / frembder Herrschafft befreyet / vnd der werthe Friede / mit welchem Herrn vnnd Vnderthanen am meisten gedienet ist / widergebracht werde. Hierüber erwarte ich Ew. L. Heroische vnd dero Ständen gebührliche Resolution / sc. (Vnd an den Spinolam.) Dieweil aber der Zustandt deß Graffen Enno also beschaffen war / daß er bey dieser Sachen wenig thun konte oder dorffte / hat Tilly deß andern Tags ein Schreiben nach Brüssel an Marquis Spinolam abgehen lassen / dieses Innhalts: Demnach wir mit vnserer Keyser-Bayerischen Armee deß Feinds gewaltiges Heer / welches in voller Macht marchirte / angetroffen / zerstrewet vnd erlegt haben: Als fahren wir jetzundt fort / damit wir auch das ander auß seinem Nest treiben / vnd zu nicht machen. Es hat der Feind allbereit eine Vestung verlassen / vnd ist für vns flüchtig worden. Dessen wir E. Excellentz hiermit verständigen / vnd zugleich vernehmen wollen / ob dieselbe resolvirt sey / jhre Macht der vnsern beyzufügen / damit wir bey dieser guten Gelegenheit vnsere Commission verrichten / vnd die Rebellen vertilgen. (Wie auch an die Statt Embden.) An die Statt Embden hat er dieses Innhalts geschrieben / daß sie sich im geringsten vor dem von Manßfeld nicht beförchten solten / sondern sich zu jhm als Keyserlichem Obristen dieses versehen / daß er sie mit Leib vnd Gut beschützen wolte / in Erwegung jhm von Key. May. Ordinantz ertheilt / nicht allein sie vnd männiglich gegen gedachten Aechter zu defendiren / sondern auch jhn / wo er anzutreffen / mit aller Macht zuverfolgen. (Staten versichern sich der Statt Embden.) Von diesem Schreiben hat die Statt alsobald den Staten Bericht gethan / damit selbige jhr Gutachten darinn geben möchten. Dieweil dann jhnen an dieser Statt ein merckliches gelegen / vnd sie beförchtet / es möchten die Keyserische zu jhrem grossen Nachtheil solcher sich impatroniren / haben sie jhres Vortheils wol in acht genommen / vnnd ein grosse Anzahl Schiff mit 1600. Mann / vnder dem Commando Graff Ernst Casimirn von Nassaw sampt nothwendigem Proviandt in den Embdischen Hafen eingebracht. Wiewol nun etliche von dem gemeinen Volck bey diesen Dingen sich sehr vnwillig vnd schwürig erzeigt / vnd die Statische Guarnison nicht einnehmen wollen / haben sie doch endlichen / als sie der Staten Macht vnd Ernst vermercket / den Einzug geschehen lassen. Haben sich also selbige der Statt versichert / vnd 28. Stück Geschütz / so dem von Manßfeld zugestanden / mit hineyn gebracht. (Tilli weicht wider von Ost Frießland ab.) Mitler weil hat sich der Manßfelder bey Leer in seinem Vortheil gehalten / vnd die vmbliegende Dörffer geplündert / das Land auff 2. Meilen vnder Wasser gesetzt / vnd die Mühlen / damit die Tillische deren sich nicht gebrauchen könten / verderbet. Weil nun selbiger gesehen / daß die Staten mit Besatzung der Statt Embden jhm den Vortheil abgelauffen / auch derselben Gräntzen zu Wasser vnd Land / sonderlich die Vestung Stickhausen wol versehen / vnd er dem Manßfelder deß Gewässers halben nicht beykommen möchte / vnd vber alle diese Vngelegenheiten an Fütterung grosser Mangel im Läger erschiene / hat er von seinem Vorhaben abstehen / vnnd mit der Armada sich widerumb zurück begeben müssen: welche darauff der Graff von Oldenburg eine Zeitlang mit aller Notturfft versehen / deß gleichen hat auch die Statt Bremen gethan / vnd allein dem Tillischen Kriegsvolck 1000. Malter Meel / 120. Tonnen Häring vnd ein grosse anzahl Brodt / vnd sonsten andere Notturfft hergegeben. Dahero die Statische mit etlichen Kriegsschiffen den Paß auff Bremen eine Zeitlang geschlossen gehalten / so folgends ein grosse Thewrung in der Statt verursachet. Es hat auch bey so gestalten Sachen der König in Dennemarck mit Zuthun deß Nidersächsischen Crayses die Stätt vnd Vestungen am Weserstrohm nach Notturfft besetzet / vnd die Päß biß an Delmenhorst verlegt. Zuvor ist vermeldet / daß die Staten der Vereinigten Niderlanden von dem vberbliebenen Vraunschweigischen Volck in 6000. Mann auff 3. Monat lang in jhren Dienst angenommen. Ehe aber solche drey Monat verflossen gewesen / haben sie solches bezahlt vnd wider licentirt. (Vberblieben Braunschweigisch Volck wird dë Manßfelder zugeführt.) Darauff hat den 22. Octobris Graff Hermann Otto von Styrumb dieses Volck durch die Graffschafft Zütphen vnnd Ober Yssel nach Ostfrießland geführet / da sie sich den Manßfeldischen beygefügt / vnd das Land vollends verderben helffen. Gedachter Graff hat sich darauff von diesem vnglücklichen Kriegswesen abgethan / gen Zütphen / da er ein eygen Hauß hatte / begeben / vnd den Winter vber allda verblieben. (Carpezan läßt sein eygen Weib enthaupten.) Eben auff den Tag / da die Braunschweigische von den Tillischen geschlagen worden / nemblich den 27. Julij / hat der Manßfeldische Obriste [848] Carpezan sein eygen Weib zu Lemmingen in Ost-Frießland enthaupten lassen: darmit es also hergangen. Der Graff von Manß feld hat die vornembste Herrn vnd Obristen / die in seinem Läger waren / zu Gast geladen. Wie sie nun sämptlichen zimblich bezecht waren / hat sichs zugetragen / daß dem Carpezan in Schimpff vnd Ernst vder der Tafel angemeldet wurde / daß sein Weib mit einem Herrn / so daselbst zugegen war / zuhielte. Als er dieses verstanden / ward er voll Zorns vnd Eyffer / vnd nahm jhm für / sein Weib darumb zu straffen. Doch fragte er gedachten Herrn / ob etwas daran were? der antwortete jhm lachenden Munds; sie buhlt nicht allein mit mir / sondern auch mit etlichen andern / die geringers Stands sind / dann ich / darüber sich Carpezan noch mehr erzürnet / vnd alsbald vom Tisch auffstund vnd zu seinem Weib gieng / die bey etlichen Weibern in einem andern Gemach war: deren sagte er an / sie solte sich fertig machen / er wolte wider gen Lemmingen in sein Quartier sich begeben. Sie gedachte nichts arges / packle demnach jre Sachen also bald zusammen / vnd fuhr gegen Abend mit jhm ins Quartier. Als er aber daselbst angelangt / ließ er stracks den Prediger desselben Orts zu jhm kommen / vnd gab jhm zuverstehen / daß sein Weib ein Hur vnd Ehebrecherin were / darum̅ er entschlossen were / sie mit dem Schwerdt hinrichten zulassen; begehrte derowegen von jhm er solte sie vnderrichten vnnd daran seyn / daß sie mit wahrer Rew vnd Erkantnuß jhrer Sünden sterben möchte. Er ließ auch den Scharpffrichter seines Regiments holen / welcher die Execution thun solte. Als seinem Weib solches angedeutet wurde / erschrack sie hefftig / vnnd fiel für jhrem Mann auff die Knie nider vnd bat vmb Gnad vnd Fristung jhres Lebens: darbey sie jhm versprach / wann er jhr das Leben schencken würde / sie sich als bald von dannen packen / vnd so weit von jhm ziehen wolte / daß er kein Wort von jhr hören solte / als wann sie nicht mehr bey Leben were. Aber Carpezan war von Zorn entbrandt / vnd wolte kein Flehen vnd Bitten bey jhm statt haben. Der Scharpffrichter entsatzte sich selber / daß er seines Obristen Weib richten solte / wer derhalben gern mit Fug wider von dannen vnnd dieser Arbeit vberhaben gewesen. Endlich aber griff Carpezan im Zorn nach deß Scharpffrichters Schwerdt / vnnd als er dasselbe in Handen hatte / entblöst er seinem Weib den Halß / vnnd schickte sich / als wann er selber die Execution thun wolte. Dem Scharpffrichter war nicht wol bey diesen Dingen / vnd stund in Sorgen / es möchte der Obriste den Zorn wider jhn auß giessen / vnnd jhm den Kopff herunder hawen / forderte derhalben sein Schwerdt wider / vnd als er es bekommen / schlug er dem Weib das Haupt ab; die ließ darauff Carpezan mit jren Kleydern in ein Leichbahr / welches er in der Eyl hatte machen lassen / werffen / vnd begraben. Er hatte lang mit jhr im Ehestand gelebt vnd fünff Kinder gezeuget. Als nun dieser Proceß erschollen / hatte ein jeder ein Abschewen vor jhm / vnd wolte niemandt mit jhm zuthun haben. Wie er in Holland kam / lieffen jhm die Weiber vnd Kinder auff der Gassen nach / vnd hat wenig gefehlet / daß sie jhn nicht mit Steinen zu todt geworffen hetten. (Manßfelders List.) Demnach der Manßf???lder das schöne reiche Ost Frießland mit den angrantzenden Landen jämmerlich verderbet / vnd selber vermercket / daß es in die Länge / weil viel seines Volcks / sonderlich die Frantzosen entlauffen / auch mehrerntheils Reuterey wegen nichtiger vnnd vnrichtiger Bezahlung zu Meutentren angefangen / nicht dawren würde / hat er solche zustillen den List er dacht / daß als zwey Holländische Schiff ankommen / hat er etliche darinn angeordnet / daß sie vorgeben / es würde mit Gesandten auß Franckreich / Savoy vnd Venedig jhm in kurtzem ein grosse summa Gelts zu Bezahlung seines Kriegsvolcks ankommen. Vnderdeß hat der Manßfelder seinen im Land gemachten Raub / Sold vnnd Silberwerck / gantze vnnd zerschlagene Glocken / etlich Stück Geschütz vnd anders / in gedachte 2. Holländische Schiff eingeladen / vnd wegführen lassen. Solche sind aber zu Embden auf Begehren deß Graffen Enno von Ost Frießland vnd anderer Interessenten angehalten / alle Sachen auß den Schiffen gethan / in ein Gewölb eingesperret / vnd mit der Statt Pitschafft versiegelt worden / darüber dann der Manßfelder sich sehr schwürig erzeigt. Dieweil nun der Graff von Tilly vermeynt / es würde einsmaln der Manßfelder nach Embden / oder in deren Gebiet kommen / hat er zweymal an den Rath daselbst geschrieben / vnd begehrt / wofern sie deß Manßfelders mächtig seyn köndten / daß sie jhn frey angreiffen vnd fangen solten / mit vermelden / daß sie dardurch bey dem gantzen Römischen Reich vnd bey Keys. May. selbsten Ehre einlegen / vnnd ein Ruhm erlangen würden / der jhnen nicht wenig Nutz seyn köndte: Aber es hat sich die Statt in solche Sachen nicht einmischen wollen. (Ligistische Armada wird im Fürstenthumb Hessen einquartiret.) Mitlerweil hat gedachter Graff von Tilly seine Armada in die Winterquartier vertheilet. Da er vnder anderm einë Trompeter an Landgraf Moritzen geschickt / vnd in den Hessischen Landen für etliche Regimenter Quartier begehret. Darauff die Landstände vnnd Ritterschafft / neben den Fürstlichen Räthen in Cassel berathschlaget / wie man in solchem Begehren sich verhalten möchte. Da dann endlich von der gantzen Versamblung (obwol der Landgraf darwider protestirt) geschlossen worden / daß man das Quartier verstatten solte. Darauff der Graff von Tilly / nachdem er etliche vornehme Orth vnd Stätt hinder sich besetzt / in das Land gerucket vnnd seine Einquartirung disponiret. Vber diß ist auch in die Graffschafften Hanaw vnd Isenburg vnd andere benachbarte Herrschafften viel Volcks einquartieret worden / dardurch das Landvolck / weil es das Kriegsvolck zu vnderhalten / jhre Güter / Hauß vnd Hof / auch zum theil Stätt vnnd Flecken verpfänden müssen.
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Die Holsteinisch / Sachsen Lawenburgisch (Hennebergische Grafschafft wird vom Ligistischen Kriegsvolck verderbt.) vnd Colaltische Regimenter sind von dieser Armada / zu anfang deß Wintermonats / dem Bethlehemb Gabor Widerstandt zuthun / (davon wir hernach sagen wollen) auß Hessen auffgebrochen / jhren Weg durch die Graffschafft Hennenberg genommen / darinn sehr vbel mit Plündern vnnd anderm Muthwillen gehauset / das Landvolck gepreßt / theils gar erschossen / viel schöne Pferd mitgenommen / aber mehrerntheils auff beschehene Inquisition wider zurück geben müssen. Diese Herrschafft hat förter den 25. dieses noch ein starcke Einquartirung vnd Brandschatzung erlitten / also daß hierdurch selbig reich Land auch in groß Verderben / Elend vnnd Armuth gerathen. (Manßfeldische werden geschlagen.) Vmb diese Zeit haben die Embder sich sehr bemühet den von Manßfeld auß Ost Frießland zuvertreiben / zu dem End durch jhre Kriegsschiff jhm die Proviandt abgeschnitten / der Meynung jhn durch Hungersnoth herauß zu zwingen. Die Staden haben sich hier auff interponirt / vnd es dahin gemittelt / daß die Landschafft Ost Frießland / wann er Mansfelder solches raumen würde / ???00000. fl. erlegen / hingegen er den Staten / so Bürg vnd Zahler seyn wolten / alle Vestungen vberliefern solte / welches dann also geschehen vnd vollzogen worden. Es hat aber hier auff der Manßfelder noch eine Schantz auff gut Glück vnd Vnglück wagen wollen: Auff Glück zwar / wann er auß den Stifftern Münster vnnd Oßnabrück noch ein gute Beut zum Valet hette vberkommen mögen: wann es aber zum Vnglück außschlüge / er das Volck nicht bezahlen dörffte. Hat derowegen den Obristen Limbach mit seinem Regiment / den Paß zu eröffnen voran geschickt / welcher den 19. Decembris das Stättlein Frieß Oyta im Stifft Münster / darinn vngefehr 200. Ligistisch vnnd Spanisch Fußvolck vnder dem Obristen Blanckhart gelegen / durch einen Trompeter auffordern lassen. Weil aber selbige jhme nichts als Kraut vnnd Loth zu willen seyn wollen / hat er drey Stürmb auff das Stättlein gethan / aber allezeit mit Verlust abgeschlagen worden / also daß er mit seinem Volck sich davon ins Dorff Olden-Oyta sich reteriren müssen / daselbst er mehrern Succurß erwartet. Inmittelst sind noch dreyhundert Soldaten in gedachtes Stättlein kommen / vnnd der Obriste Erwitte mit seinem Regiment zum Entsatz gefolget / der hat die Manßfeldische in gedachtem Dorff auff den Christabend vmbringet / mit jhnen scharmütziret / vnd nach dem sie es in Brandt gestecket / auff den Kirchhoff darumb ein hohe starcke Mawer / sich zu salviren genöthiget / da dann in hundert vnnd fünfftzig Manßfeldische todt geblieden / vnnd bey hundert / so das Ampthauß Kloppenburg abgebrennet gefangen worden. Folgenden S. Steffans Tag sind alle Wagen in Frieß Oyta auff gebotten vnnd mit einem Stücklein Geschütz nach dem Dorff Olden Oyta geführet / vnd daselbst mit Mist beladen worden / welche hernach die gefangene Manßfeldische zur Kirchhoffs Mawer / damit sie an statt einer Vor- vnd Brustwehr möchten gebraucht werden / schieben müssen / da dann alles Volck in Schlachtordnung zum Stu???mb gestellet worden. Wie diß der Obriste Limbach gesehen / hat er also bald ein Trommelschläger mit etlich Capitainen herauß geschickt / vnd vmb Quartier bitten lassen / welches jhm von dem Obristen Erwitte / mit Condition / sich alle sampt gefangen zu geben vnd gegen Lieferung aller Fähnlein / Gewehr vnd Pagagy verwilliget worden. Ist also nach dem der Obrist Erwitte all sein Volck zu Roß vnnd Fuß näher zum Kirchhoff auff beyden Seiten gestellet gehabt / zuförderst der Obriste Limpach / sein Obrister Leutenant Bellersheim / ein junger Graff von Solms vnnd Obrister Lawich herauß kommen / welche der Obriste Erwitte / Obrister Leutenant Witzleben / Hauptmann Ovelacker vnnd Leutenant Caspar von Hegen / gesänglich annehmen / vnnd nach starckem Verweiß deß Brandts in gemeltem Dorff / nacher Frieß Oyta verwahrlich führen lassen. Hierauff dann auch die vbrige Manßfeldische Soldaten / sampt den Officirern disarmirt vnd gefangen genommen worden. Der gefangenen Obristen vnd Officirer waren 36. der eroberten Fahnen 15. so alle dem Graffen von Anhold nacher Warendorff geliefert vnd diese Niderlag alsobald dem Graffen von Tilly kundt gethan worden. Nach diesem Treffen sind die Anholtische etlich mal vbers Eyß in Ost Frießland eingefallen / viel Manßfeldische erlegt vnnd gefangen / auch stattliche Beuthen bekommen / worauff deß Manßfelders vbrig Kriegsvolck sehr verlauffen / vnd dergleichen Schlappen nicht erwarten wollen: Viel Compagnyen haben auch jhren Receß begehret / so auff die Abdanckung nach Hauß vnd in anderer Herrn Dienst sich begeben / theils sind nach einem andern Musterplatz vnnd sonderlich in Franckreich / darinn der König viel Volck / damals vnbewußt zu was End / werben lassen / verwiesen worden / mit den vbrigen vnnd erfahrnesten hat Manßfeld sich in Holland reterirt. Hertzog Christian zu Braunschweig hatte (Lippstatt wird belägert.) sich hiebevor vnder andern der Lippstatt impatronirt / dieselbe starck mit allerhand Aussenwercken befestiget / allda seinen Rendevous oder Lauffplatz gehabt / nachmaln selbige / als er ins Reich nach der Pfaltz gerucket / den Statischen vnnd Brandenburgischen eingeraumet / welche sie noch mehr fortificirt / vnd darauß mit Streiffen grossen Schaden in den vmbligenden Orthen gethan. Nach dem nun Hertzog Christian zum andernmahl bey Stattloo geschlagen worden / haben die Spanische vnd Ligistische für gut angesehen / solche Statt / vngeachtet es schon spat im Jahr war / zubelägern / zu solchem End dann Graff Johann von Ost Frießland vnd Riedberg mit etlichen Regimenten bald nach Eingang deß Herbstmonats
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die Statt vmbringet / das Emb- vnd Isenburgisch gegen Norden an der Lippe her / das Newburgisch gegen Westen / das Anspachisch gegen Sudost / das Wallonisch / Burgundisch vnd Italianisch besser gegen Osten zu quartieret / darauff drey Battereyen auffwerffen / vnd der Statt mit Schiessen / Fewerwerffen vnnd Approchirenstarck zusetzen lassen. Dargegen die Belägerten vnder jhrem Gubernator Henrich Ludwig von Hatzfeld / so dergleichen Ampt in der Pfaffen Mütz auch verwaltet / sich dapffer gewehret: theils mit Wetb / Kind vnnd Gesind haben auff die eingeworffene Granaten Achtung gegeben / vnnd so eine ein Hauß angezündet / den Brandt gedämpffet / die wehrhaffte Bürgerschafft aber vnd geworbene Soldaten haben jhres Posto fleissig in acht genommen / vnd mit dem Geschütz jhres Feinds auch nicht geschonet. Einsmals als die von aussen viel Granaten in die Statt geworffen / haben die Bürger ein groß Fewer auff dem Marckt gemacht / dahero die Spanische vermeynt / die Statt stünde im Brandt / deßwegen in achthundert starck ein halben Mond gestürmbt / vnd mit Hacken vnd Leitern hinauff geklammert vnd gestiegen / haben sich aber betrogen gefunden / dann die Belägerten sie dermassen willkomb geheissen / daß jhrer in dreyhundert todt geblieben / vnnd die vbrigen wider zurück weichen müssen. Hierauff ist tentirt worden / den Lippstrohm von der Statt abzuleiten / welches auch vbel gerathen / bevorauß weil ein Zeitlang es viel Regen abgeben. Dann das Wasser durch die lücke Erden ins Läger eingebrochen / die Trencheen gefüllet vnnd etlich Volck ersäufft. Als nun förter das Regenwetter nachgelassen / haben die Spanische mit Ernst je länger je näher approchirt / also daß sie an einem Orth [851] biß an den Graben vnder das Geschütz kommen / vnnd nunmehr mit Mußquetenkugeln einander wol erreichen mögen. Weil aber die Belägerte mit falschen Draikugeln herauß geschossen / haben die Spanische durch einen Trompeter jhnen anzeigen lassen / daß solches nit Kriegsgebrauch / vnd da sie es nicht einstellen würden / müßten sie auff andere Mittel gedencken; darauff die Guarnison es den Bürgern Schuld gegeben / derowegen die Spanische den Bürgern ansagen lassen / wann dergleichen Draikugel Schüß noch eins würden vermercket werden / daß in Eroberung der Statt sie alle solten gehencket werden. Darauff die Belägerte dergleichen vnderlassen / aber sonsten mit redlichem Schiessen nicht gefeyret / also daß man biß anfang deß Octobris die Anzahl der gebliebenen im Läger auff achthundert geschätzet. Vnlang hernach haben ein Compagny Waghälß sich vnderstanden / die Schleuß / dardurch die Belägerten das Wasser auß der Lippe in Stattgraben liessen / abzunehmen / aber solches wegen starcken Schiessens nicht vollführen mögen. Vnderdessen sind die Spanische zu vnderschiedlichen mahlen auff den halben Mon / so jenseit der Statt vnd dem Wasser war / angefallen / aber allemal abgeschlagen worden / darbey vom Fuggerischen Regiment zween Capitän / vom Isenburgischen vnd Embdischen auch zween neben einer zimlichen Anzahl gemeiner Soldaten geblieben / auch auff einer Brücken / so zum Einfall von den Belägerten zugerichtet / viel in den Wassergraben gefallen vnd ersoffen. Inmittels ist Corduba ein halbe Meil von Wesel / in vnd vmb Schwartzenberg mit seiner Armada / vnd Graff Henrich vom Berg mit einer andern zwischen der Maaß vnd Rhein gelegen / die Statische auffzuhalten / daß sie die Lippstatt nicht entsetzen möchten / Marggraff Spinolae / deß Graffen von Anhalts vnd der Keyserischen Armaden zugeschweigen / so alle auff der Statischen / Manßfeldischen vnnd Halberstattischen Beginnen Achtung gaben. (Colaltische plündern die Graffschafft Mörß.) Die Colaltische sind vnter der weile in die Graffschafft Mörß / vngeachtet mit derselben ein Neutralität auff ein Jahr lang zu Brüssel veraccordirt war / eingefallen / darinn geplündert vnd viel Viehe weggetrieben / vnd hat jhnen der Stadische Gubernator in Mörß vor jhrem Abzug / den sie auch nach der Lippstatt genommen / etliche Tonnen Bier / Centner Brodt vnd Käß herauß geben müssen. (Lippstatt wird von den Spanischen vergeblich gestürmbt.) Weil den Belägerten in der Lippstatt in dessen die Munition / Kraut vnd Loth abgienge / sie auch kein Entsatz zuhoffen hatten / haben sie den 19. Octobris / nach dem sie denselben Tag ein vornehmen Fendrichen vom Newburgischen Regiment erschossen / ein Trummelschlager ins Läger geschickt / mit Schrifftlichem Begehren an den Graffen von Riedberg / daß er seinen Rath / Doctor Westphalen zum Accord hineyn schicken wolte. Weil aber von einem auß der Statt nach Holland geschickten Botten / welcher auffgefangen worden / obgedachter Mangel an Kraut vnd Loth entdecket worden / ist der Trummelschlager wider vnverrichter Sachen in die Statt abgefertiget / hingegen Anordnung vom Graffen gethan worden / die Statt mit gewehrter Hand vnnd Sturmb zu erobern: wie dann zu solchem End den folgenden Tag deß Morgends frühe in allen Posten Befehl ergangen / die Statt / jhre Lauffgräben vnd halbe Mond anzufallen / welches vmb 8. Vhren nach etlich Losungsschüssen auß groben Stücken also ergangen. Erstlich sind etliche Fahnen vom Newburgischen Regiment / auff die Stacketen an der Lippseiten angefallen / vnd haben solche mit Stroh / Holtz / Bechkräntzen / Theer vnnd anderer brennender Materi anzuzünden sich vnderstanden / so aber wegen widerwertigen Winds nicht angangen / inmittelst andere Fahnen gewaltig mit Mußqueten auff die Wäll / Mawren vnd halbe Mond / daß sich von den Belägerten niemandt solte sehen lassen / geschossen / aber sie haben sich gleichwol dapffer gewehrt vnd den Sturmb abgeschlagen. Hernach sind die Fuggerische / Isenburgische vnd Embdische auch an einem halben Mond angefallen / vnd dreymal darauff kommen / aber durch der Soldaten / Bürger vnnd Weiber Gegenwehr zurück getrieben / viel verwundt / vnd erlegt worden. An einem andern Ort sind die Anspach Brandenburgische auch durch jhre Trencheen an der Belägerten Lauffgräben / so sie vor der Mawren von einem halben Mond zum andern gemacht / eingefallen / vnd den Feind darauß getrieben / daß er sich nach dem halben Mond begeben müssen; aber die Belägerte haben darauff auß etlichen Stücken / so sie verborgen vnd tieff in den halben Mond eingeschnitten gehabt / daß sie durch die Lauffgräben streichen können / mit Hagel vnd Schrot vnder die Anspachische dermassen geschossen / daß jhrer viel in den Lauffgräben sitzen blieben / auch ein zimliche Anzahl verwundet worden. Anderswo haben die Wallonen vnnd Burgundier auch ein Sturmb angetretten vnnd sich wacker gehalten / auch zimblich Volck vnnd ein Capitän verlohren: diese haben die Italiäner secundirt / also daß sie vnder die Pfort kommen / aber sich gleichfalls mit zimblichem Verlust reteriren müssen. In diesen Stürmben sind von den Stürmenden fast in sechshundert Mann / darunder ein Rheingraff / dem auß einem Stück der halbe Kopff weggeschossen worden / vnnd ein Italiänischer Herr beneben etlichen Officirern geblieben / vnnd haben die Belägerten so wol Soldaten vnnd Bürger / als Weiber vnd Jungen sich sehr Ritterlich gewehrt / auß Forcht wann sie mit Gewalt vnd dem Sturmb solten vberwältiget werden / sie kein Quartier haben würden. Man hat viel Weiber gesehen / so Helleparten in den Händen gehabt. Weil aber die Belägerte den Ernst gesehen vnnd jhnen die Rechnung gemacht / daß sie endlich wegen Mangel an Kraut vnnd Loth / wann jhnen auff solche weiß ferr [852] ner solte zugesetzet werden / den Kürtzern ziehen (Lippstatt wird den Spanischë mit Accord vbergeben.) vnd vbermannet werden möchten / haben sie ein Stillstandt / vnd nochmals D. Westphalen zum Accord in die Statt zuschicken begehret / der dann darauff in die Statt gesandt / vnd den 21. 22. vnd 23. Octobris bey wärendem Stillstandt die Articul der Vbergebung abgehandelt worden; hierzwischen die Soldaten vnd Bürger Wein / Bier vnd Brodt ins Läger gebracht / vnd mit einander gessen vnd getruncken. (Articul wegen Vbergebung der Lippstatt.) Die Articul der Vbergebung sind von beyden theilen auff Belieben vnnd Consenß deß Marggraffen Spinolae vnd Printz Moritzen geschlossen worden / folgender massen: 1. Der Gubernator vnd seine Befelchshaber sampt den Soldaten / solten frey ohne einige Verhindernuß / ob sie schon auff deß Königs vnd seiner Bundsgenossen Seiten gedienet / mit fliegenden Fähnlein / Kugeln im Mund / brennenten Lunten / klingendem Spiel / Gewehr / Pagagywägen / Sack vnd Pack vnbesucht außziehen. 2. Alle Kirchendiener vnd Geistliche Persone̅ welche da wolten / möchten mit jhrer Haab vnnd Gut vnd aller Zugehör frey mit außziehen. 3. Der Churf. Brandenburgische Commissarius Othmar Buirmann / wie auch der Staden Com̅issarien / solten mit jren Rechnung Büchern vnd Briefflichen Sache̅ / ingleichem alle Constabel / Conducteurs / vnd Werck meister solten frey mit allem was jhnen zugehörte außziehen vnd zu deß samptlichen Kriegsvolcks Notthurfft zween Wägen mit Kraut vnd Loth mitnemen mögen. 4. Die vbergeloffene Soldaten solten gleichfalls vngehindert mit abziehen vnd in diesem Accord begriffen seyn. 5. Es solte auch keiner Schulden halben aufgehalten werden / sondern es solten sich die Creditoren mit Handschrifften auff gewisse Zeit bezahlt zuwerden / contentiren lassen / darzu dan̅ den Bürgern vnd Creditioren beyderseits sicher Gelaid gegeben werden solte. 6. Ingleichem solte niemandt macht haben einige Action an jemands Person oder Güter / so in Dienst deß Churfürsten zu Brandenburg vnd der Staden anbefohlene Sachen verrichtet / anzustellen: sondern es solte solches vor seiner behörlichen Obrigkeit geschehen vnd daselbst der rechtliche Außtrag ergehen. 7. Alle Bürger / Marcketenter vnd andere / sie weren in Dienst oder nicht / solten gleichfals frey außziehen mögen. 8. Dem Gubernatorn / Capitanen vnd andern Officirern / wie auch den Soldaten solte̅ nottürfftige Wägen zu jhren Familien vnd Pagagy verschafft / vnd auf die nechste Statische Guarnison geführt / vnd zu mehrer Versicherung etliche Geisel mitgegeben / auch jnen vnderwegen nottürfftige Zeit vnd Gelegenheit vberzukommen vergönnet werden: dargegen solte der Gubernator etliche Geisel / biß die andere wider zurück kämen hinderlassen. 9. Die Krancke vnd Verwundte solten in der Statt bleiben / biß sie jhre Gesundheit wider erlangten / vnd dann frey mit Paßzeteln hernach folgen. 10. Es solten auch dem Gubernatorn vnd andern Officirern vnd Soldaten / so in dieser Statt / wie auch im Gülisch-Clevisch-Bergisch-Märckisch vnd Ravenspurgischen Land oder anderswo seßhafft vnd begütet / vnd noch in Brandenburgischem oder Statischem Dienst / erlaubt sein / jnnerhalb Jahrsfrist / auff jhre Häuser vnd Oerter / wo sie gelegen zuziehen / dieselbe zu alieniren / oder sonst zu disponiren / zu dem End dann jhnen Paßzettel ertheilet werden solten. 11. Vnd da einer von den obgeschriebenen von seinem Dienst erlassen vnnd Abscheyd erlangen würde / solte er wie vorhin / seine Güter frey bewohnen vnd geniessen. 12. Beyderseits gefangene solten ohne Entgelt loß gelassen werden. 13. Der Gubernator solte macht haben einen Officirer mit deß Graffen von Riedberg Paßzettel an die Staten abzufertigen / vnd sie dieses zu berichten / dafern vnder dessen jnnerhalb acht Tagen / von Dato diß / durch Heerskrafft daß Läger abgetrieben vnd hinweg geschlagen würde / solte diese Capitulation auch nichts seyn. 14. Der Gubernator solte alle grobe Stück vn̅ Munition auffrichtig / neben einer Verzeichnuß / was dessen alles vorhanden einliefern / auch die Vestung in gutem Stand / wie sie jetzo befindlich einhändigen. 15. Die Statt Lippe solte sampt jren inhabenden Kirchen vn̅ Schulen mit künfftiger Guarnison nit betrübt / sondern die freye Religionsübu̅g / wie auch Bestellung deß ministerii vnd was dem anhängig / aller massen in dem Stand / wie es anjetzo befunden gewesen / gelassen werden. 16. Bey dieser Mutation solte der Statt Lippe Mitlandsherrn Interesse allerdings vorbehalten / vnd denselben mit dieser Einlägerung nichts praejudicirt seyn. 17. Die Statt vnd Bürger solten an Privilegien vnd Freyheiten im geringsten nicht geschmälert / sondern darbey von künfftiger Guarnison gehandhabet / vnnd vor vnrechtmässiger Gewalt geschützet werden. 18. Es solte auch den Bürgern / so wegen deß Hertzogen von Braunschweig Kriegswesens vnd Statischer Einquartirung vor schuldig geachtet werden möchten / völlig perdonirt vnd alles verziehen seyn. 19. Nur 5. oder 600. Teutsche Soldaten vnd keine Reuter solten in die Statt einquartirt werden. 20. Kein Bürger oder auch die Gemeine selbst solten wegen einer oder andern Action anders als mit ordentlichen Rechten besprochen / vn̅ die rechtgängige Sachen bey jhrem Lauff gelassen werden. 21. Das Adelich Jungfrawen Stifft solte bey der Religion der Augspurgischen Confession / Ceremonien vnd Privilegien gelassen vnd gegen widerwertige Gewalt beschützet werden. 22. Zu dem Brand vnd Liecht zu behuff der Cortegarden / solte ohn Vnkoste̅ der Statt / so viel [853] immer geschehen könnte / Provision gemacht werden. 23. Auß vnd von dem Läger solte niemand / dan zu künfftiger Guarnison gehörige hinein geführt / vnd deßhalben / ehe die Statt besetzet / das Läger abgeführet / vnd darbey beständige Disciplin gehalten werden. 24. Die Einquartierung solte ohn vnderscheid bey dem Magistrat verbleiben. 25. Allen Bürgern solte vber kurtz oder lang / das jhrige zuverk auffen vnd sicher mitzunehmen / Geleich gegunnet werden. 26. Die auffgefangene Bürger vnd Bürgersgüter / solte ohne entgelt ledig gelassen werden. 27. Die Bürger solten mit keinem Vnderhalt der Soldaten / beschweret werden / sondern allein Losament vnd Serviß verschaffen / nemblich Kammer / Bett / Liecht / Saltz / Fewr nach nothturfft. 28. Solte den Bürgern zu jhrem Rechten jederzeit gebührlich geholffen werden. 29. Es solten auch die Soldaten von jhrer Kriegsobrigkeit / vnd die Bürger von dem Magistrat auff zutragende Fälle / besprochen werden. 30. Solten den Soldaten die Marcketentereyen nit allein / sondern den Bürgern die Commercien mit vergönnet werden. 31. Es solten auch von dem Gubernator vnd Gemein der Statt / ein Capitayn vnd Leutenant vnd ein Burgermeister vorgestellet / vnnd gegen Einlieferung dieses dem Graffen von Riedberg / eingeschicket werden. Solches alles also vnverbrüchlich vnd fest zu halten / hat der Graff von Ost-Frießland vnnd Riedberg / im Namen deß Königs in Hispanien vnd deß Pfaltzgraffen von Newburg / vnd dann der Gubernator neben seinen Officirern neben der Statt Bürgermeistern / diese Capitulation / den 24. Octobris vnderschrieben vnnd mit jhren Pittschafften bekräfftiget. (Viel Ort in der Grafschaft Ravenspurg ergeben sich an den Pfaltzgraffen von Newburg.) Demnach nun also die Lippstat laut deß erzehlten Accords / vbergeben worden / haben darauff die in der Graffschafft Ravenspurg liegende Stätt vnd Ampthäuser / alß Hervorden / Bilefeld / Vloete / Ravenspurg / sc. sich erklärt / dem Pfaltzgraffen von Newburg sich absolute, zu vndergeben / allein Sparenberg / so mit Stadischem vnd Brandenburgischem Volck besetzet / vnd mit Profiand vnd Munition wohl versehen war / hat entgegen gehalten / da in dessen die vmbligende Landschafften jämmerlich verderbet vnd spoliert worden. Es hat aber kurtz hernach diese Festung (Sparenberg von den Spanischen belägert vnd erobert.) so auff einer Höhe gelegen / herhalten müssen. Dann die Spanische kamen zu End deß Octobris darfür / fiengen dieselbe an zu belägern / vnnd jhr mit Fewerkugeln streng zuzusetzen / fuhren auch vngeachtet die Belägerte grausamb herauß schossen mit dem approchiren durch ein steinigten Grund / so embsig fort / daß sie in kurtzer Zeit vnder das Schloß kamen / vnd nunmehr miniren vnd sprengen kundten. Alß nun der Capitayn darinn / solches mit verwundern vnd wider Männiglichs vermuthen vermercket / hat er seinen Bruder ein Fendrich zu parlamentiren / herauß geschickt. Da dann der Accord gemacht worden / daß die Belägerten den 28. Novemb. mit fliegenden Fähnlein vnd all jhrer Pagagi / darzu jhnen nothwendige Wägen geliehen worden / abgezogen. (Körbach von den Ligistischen eyngenommen.) In der Christnacht sind von der Ligistischen Armee vnder dem Graffen von Tilly / etliche Compagnyen Reutter vor die Statt Körbach / in der Graffschafft Waldeck gelegen / kommen / vnd Einquartierung begehrt: Alß aber der Bürgermeister solche nicht gestatten wollen / vnnd die Sturmbglocken zur Gegenwehr schlagen lassen / haben vnderdeß die Ligistische / so mit Wagenpferden schon darinnen losiert / die Thor mit Schmidhämmern geöffnet: darauff die draussen auch eingetrungen / was sich auff der Gassen zur Gegenwehr sehen lassen / nidergehawen. Wie die Bürger solches gesehen / haben sie sich in jhre Häuser salviert / die hernach geplündert vnd dißarmirt worden. Sonsten ist auch dieser Zeit die Graffschafft Schaumburg / jenseit der Weser von dem Ligistischen / Riedbergischen vnnd Anholtischen Volck sehr beträngt / vnd das Hauß vnd Schloß Höxter auß geplündert worden. (Franckenthal vom König in Engelland der Spanischen Infantin in Sequestration vbergeben.) Weil die Statt Franckenthal in der Vndern Pfaltz / wie bißhero gemeldet / sich gegen alle Gewalt vnd Belägerung am lengsten gehalten vnd am meisten defendiret / mit Auß fallen / Plündern vnd Preißmachen / hin vnnd wider viel schaden gethan / vnd vnder anderm den Wormbser Handelsleuthen / vber 50. Tonnen Häring / so wegen mangel des Saltzes jhr wohl zu statten kommen / abgenommen / alß ist ferrner / nach allerhand zwischen Spanien vnnd Engelland gepflogenen Handlungen / ein ander Manier vor die Hand genommen / vnd solche Statt in Sequestration zubringen / Mittel vnnd Weg gefunden werden / hierzu dann die Engelländische vnd Spanische Commissarien den 19. Martij / nachfolgende Conditiones bey vbergebung gedachter Statt in Handen der Spanischen Infantin / veraccordirt vnd auffgerichtet: Erstlichen were beschlossen vnnd verglichen von wegen deß Königs in Engelland / daß die Statt Franckenthal / mit all jhren Festungen / so darzu gehörig / welche jetzt Jh. May. im Nahmen jhres Eydams deß Pfaltzgrassen / in Posseß hette / solte alß ein Sequester oder Deposition vberantwortet werden / in Handen der Infantin zu Hispanien Fraw Isabella / mit allem Profiand / Geschütz / Pulffer / Kugeln vnd anderer Kriegsmunition vnd Kriegsvorrath / so sich darinn befinden würde zur Zeit berührten Sequesters vnd Vbergebung / davon ein Inventarium solte auffgerichtet werden / zwischen dem jetzigen Gubernatorn derselben Statt vnd Guarnison vnd wegen deß Königs in Groß Britannien / vnd den Ossicirern / so commutirt solten werden durch die Infantin zu annehmung der Possession von jhrent wegen / welches Inventarium solte vnderzeich [854] net / versigelt vnd respective vberliefert werden / durch beyde hierzu deputierte Partheyen. Item were accordirt von wegen deß Königs in Groß Britannien / so bald die Vbergebung berührter Statt vnnd Festung geschehen / der Gubernator / Capitayn / Officirer vnnd Soldaren / welche jetzt daselbst in Guarnison weren / solten Friedlich hinauß ziehen in 6. Tagen nach gehaltener Anzeigung / welche jhnen solte gethan werden vor der Zeit gemelter Vbergebung / vnd solten sie verlassen mit allen obgemelten Sachen in voller Possession der Infantin / oder denen die J. Durchl. würde abordnen / jhrentwegen zuempfangen. Es were auch verglichen / daß gedachte Statt vnd Festung vnd alle obgedachte Sachen / solten darinn deponirt bleiben in Handen der Infantin / achtzehen Monat lang / anzurechnen vom Tag der Vbergebung: Im Fall in wehrender Zeit die Versöhnung zwischen Keyserlicher Mayest vnd dem Eudam deß Königs in Engelland / nicht vorgienge / vnd sich begeben solte / daß Mittlerzeit die Sachen nicht verglichen würden / so solte bemelte Statt vnd Festung sampt allen obgedachten Sachen / wiserumb zu deß Königs in Engellandt Handen geliefert werden / in solcher Gestalt vnnd Condition / wie sie durch diese Vergleichung vbergeben vnnd sequestrirt worden / nemblich daß zu End der achtzeyen Monat / oder alßdann / wann sich zutragen würde / daß gemelte Statt vnd Festung / krafft dieses Tractats / solten widergegeben werden / Jh. Mayest. in Engelland freystehen solte / eine Guarnison von 1500. zu Fuß vnd 200. zu Pferd darein zulegen / sampt genugsamen Vorrath von Profiand / dieselbe zuvnderhalten / die Zeit von sechs Monaten / vnd auch genugsamen Vorrath an allerley Ammunition / vnnd daß zu derselben Zeit die Guarnison / so wegen der Infantin vnder wehrender Sequestration darinn gelegen / solte friedlich außziehen vnd sich reteriren / widerstellende in Handen deß Königs in Engelland / oder seinen Abgeordneten / alles Geschütz / Ammunition / Profiand vnnd andere Sachen / die sich in gemeltem Inventario befinden würden / vnd solches in so guter Gestalt vnnd Condition / alß sie empfangen worden zur Zeit der Vbergebung vnd Sequestration. Auch were verglichen worden / daß jetziger Gubernator / Capitän / Officirer vnd Soldaten berührter Guarnison in Franckenthal / welche vermög dieses jetzigen Tractats / gemelte Statt zu dieser Sequestration verlassen solten / ehrlich mit jhren Waaffen / Kleinodien / Pagagj vnnd allen andern jhnen zuständigen Sachen solten außziehen mit fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / blasenden Trommeten / schlagenden Trumlen vnd dergleichen / frey durch die Pfaltz vnd andere Ort / so wol zu Wasser alß zu Landt / durch das Gebiet deß Königs in Hispanien vnd deß Römischen Reichs passiren / vnd sich wider in jhr Vatterland begeben möchten / solten aber nicht macht haben / denen zuzuziehen / so Jh. Keyserl. Mayestät oder deß Königs in Hispanien Feind weren / vnnd möchten gemelter Gubernator / Capitän vnd Officirer / mit sich nehmen für drey Tag Profiand im Fall sie zu Land rayseten / vnd für 6. Tag so sie zu Wasser führen / vnd solten kein Muthwillen vnnd Insolentz treiben / an denen Orten / da sie durchrayseten / sie weren deß Königs in Hispanien oder andern Fürsten / vnd zu versicherung jhrer Person würde jhnen zugegeben werden eine Convoy / sie zubegleyten an sichere Ort. Ferrner were beschlossen / daß wann gemelte Statt vnd Festung solte widergegeben werden / nach jnhalt dieses Tractats / in Handen deß Königs in Engelland / daß Jh. Mayest. solte Macht haben / jhre Truppen / so sie daselbs in Guarnison legen wolte / sampt nothwendiger Provision hindurch zuführen / durch die Niderländischen Provintzen / so vnder deß Königs in Hispanien Gebiet weren / so ferrn solches würde begehrt werden / vnd solches zu Wasser vnd Landt ohn einige Hindernuß in jhrem Durchzug / vnnd das jhnen hingegen alle Gunst vnnd Tractament solte widerfahren wie sichs gebührte / vermög der Freundschafft die zwischen beyden Königen were. Ferrners were beschlossen von wegen deß Königs in Hispanien vnd der Infantin / daß so wol die Prediger vnnd andere Leuth / auch alle Bürger vnd Innwohner gemelter Statt Franckenthal / welcher Nation sie auch seyen / bürtig auß dem Niderland / Wallonen vnd andere / vnd insonderheit der Freyherr von Winnenberg / möchten frey daselbsten wohnen bleiben sampt jhren Familien / solten auch nicht belästiget werden mit einiger Extraordinarj Imposition / zu vnderhaltung der Guarnison / so daselbshin durch die Infantin solte gelegt werden: solten auch in kein andern weg molestirt werden an jhren Personen oder an jhren Gütern / sondern frey vnnd friedlich geniessen aller Freyheiten vnnd Privilegien / mit welchen sie vor diesem begnadet worden von Chur. vnnd Fürsten / dem Eydam deß Königs in Engelland / wie auch der freyen vnd friediichen Vbung jhrer Religion / wie sie dieselbe bißhero gehabt. Vnnd weiters / daß sie nicht solten ersucht vnnd molestirt werden / wegen einiger Sach oder Mißhandlung / die sie möchten begangen haben biß auff die Zeit dieses Tractats / es were wider die Keyserliche May. den König in Hispanien / oder die Ertzhertzog / oder daß sie vor der Zeit auß jhren Landen weggezogen / vnd sich des Orts reterirt: vnnd wann etliche auß jhnen auß gemelter Statt wolten wegziehen / solten sie solches zuthun voll vnnd gäntzliche Freyheit haben / vnnd sich an andere Ort begeben nach jhrem Gutdüncken / ohn einige verhinderung mit jhren Familien vnd Gütern / vnnd solte jhnen zu dem End frey Geleith zur Nothturfft verschaffet werden. Alle diese Articul solten von dem König in Engelland vnd der Infantin / so wohl in jhrem / alß deß Königs in Hispanien Nahmen / fest ge [855] halten halten vnd erfüllet werden / vnnd die Ratification / solcher von dem König in Hispanien inner drey Monaten nach vbergebung der Statt / erfolgen. Diesen Accord hat Wilhelm Verdugo / so der Zeit Gubernator vber die Vnder Pfaltz war / den Innwohnern vnnd Guarnison der Statt Franckenthal / zu wissen gemacht / welcher dem Gubernatorn darinn / so sich auff das eusserste zu wehren resolvirt / wunderlich vnnd seltzam vorkommen / hat aber doch auff Ankunfft eines Englischen Commissarien pariren / die Statt quittiren vnd also mit seinem vnderhabenden Volck darauß zu Schiff vnnd den Rhein hinab / nach den Niederlanden sich begeben müssen: Verdugo aber hat hingegen die Statt mit einer Spanischen Guarnison besetzt / welche vnlangst hernach / wegen verlängerung der Zahlung jhres Solds / die Statt zu plündern sich vnderstanden: die Obristen aber sind solchem bey zeiten vorkommen. (Stillstand der Wafen den Frieden im Röm. Reich dardurch wider anzurichten.) Nach dem Vergleich wegen der Sequestration / haben auch der König in Engelland vnd die Infantin zu einem Stillstand / den Frieden im Römischen Reich wider anzurichten / durch beyderseits hierzu gevollmächtigte Commissarien vnd Deputierten / nach folgende Articul zu Brüssel verfassen lassen: Erstlich hette der König in Engelland sich in ein general Stillstand vnd hinlegung der Waafen im Römischen Reich / eyngelassen / so wol für sich alß seinen Tochtermann / vnd allen desselben Adhaerenten auff 15. Monat lang / auff welchen Termin kein newe Werbung noch Kriegsmusterung vorgehen solten. Ingleichem solte in wehrendem Stillstand / weder auff deß Königs in Engelland seithen oder seines Tochtermnns / noch die dem selben anhängig / keine Hostilität / Einfall oder Angriff der Personen vnd Güter / noch einige Hilffleistung im Reich beschehen: Inmassen auch die Infantin versprochen / daß einiger Feindseliger Einfall nicht vorgehen / noch newgeworben Kriegsvolck in die Pfaltz eingeführet werden solte. Ferrners solte in wehrendem diesem Stillstand / weder bemelter König noch sein Eidam / sich in keine Liga oder Verbündnuß wider diese Handlung sich einlassen / oder manuteniren / sondern selber renunciren / vnnd alle die jenige / so auff deß Römischen Reichs Gebiet Hostiliteten tentierten / hiermit für deß Reichs Feinde erklären: Ingleichem erbiete sich auch die Infantin zuthun / gegen die / so wider diese Handlung etwas vornehmen / in summa / sich beyderseits zubefleissen / daß der Frieden erhalten / vnnd die Commercien in vorigen gang reponiret würden. Alß were auch verglichen / daß in wehrendem diesem Stillstand / in der Ober vnd Vnder Pfaltz / keine Schantzen auffgerichtet / sondern alles in jetzigem Stand verbleiben vnd gelassen werden solte. Weiters were auff der Infantin seithen accordiret / Krafft dero habenden Vollmacht / daß diese Friedenshandlung zu stillung aller Vnruhe im Reich / solte durch gesandte Commissarien / so wol von Jh. Keys. May. vnd der Interessirten seithen / alß von deß Königs in Engelland wegen seines Tochtermanns / alß auch dessen Anhängigen vnd Interessirten / in der Statt Franckfurt angestellt werden. Beyderseits were verglichen / daß diese Handlung auffs lengste in drey oder 4. Monaten von dato diß jhren Anfang gewinne: Derowegen obgenante Fürsten jhre Gesandte vnd Commissarien / desto zeitlicher dahin abzufertigen. Es nehme auch die Infantin vber sich die Ratification dieser Handlung bey dem Römischen Reich zuerlangen / vnd selbige dem König in Engelland zukommen zu lassen: Hingegen verspreche der König / die Ratification von seinem Tochtermann mit eygner Hand vnderzeichnet / jhr der Infantin / oder dero Verordneten / nach außgang der negst darauff folgenden zweyer Monaten / einzuhendigen. Dieses wurde zu Brüssel den 1. May abgehandelt. (König Jacob in Engelland begehrt von Pfaltzgraff Friedrichë / daß er auff alle würckliche Assistentz renunciren solte.) Bald nach abhandlung dieses / ist ein Curirer vom König in Engelland im Haag ankommen / mit Commission an seinen Tochtermann den Pfaltzgraffen / daß er nicht allein mündlich / sondern auch schrifftlich aller würcklichen Assistentz / so wohl von Hertzog Christian vnnd Manßfeld / alß andern Potentaten / so jhme auff einigerley weiß die Hand biethen möchten / renunciren solte. Diese bißhero erzehlte vnd andere dergleichen Sachen / hat dieser Zeit der König in Engelland eyngangë vn̅ genehm gehaltë / weil er in hoffnung gestanden / es würde diese Heurahts Tractation / zwischen seinem Sohn dem Printzen von Wallis vnd der Infantin Maria deß Königs in Hispanien Schwester / jhren Effect erreichen: darmit er aber nur vergeblich auffgehalten / vnnd so lang vmbgeführet wurde / biß die Spanier in einem vnd andern jhren Intent erlanget / darvon wir bald meldung thun wollen. (Verdugo fordert Co̅tribution von den mit Spanischer Guarnison besetzten Orten.) Vmb diese Zeit hat der Spanische Gubernator Verdugo in der Vndern Pfaltz von den Landschafften / Stätten vnd Flecken / so Spanische Guarnison inn hatten / zu abzahlung deren / ein grosse summa Gelts erfordert / auch jhnen das Jurament zu leisten zugemuhtet: Weil nun solches auch an Friedberg / Wetzflar vnd Gelnhaustn begehret wurde / haben selbige darwider protestirt / mit vermelden / daß sie alß Reichs-Stätt / darmit sich nicht verobligiren könten. (Wormbs / Speyer vnd andere Reichsstätt werden der Guarnisone̅ befreyet.) Damals sind die Stätte Wormbs / Speyer / Eronweissenburg vnnd andere Reichsstätt / nach grossen außgestandenen Beschwerden vnd Vncosten / dermal eins der eingelegten Guarnisonen befreyet worden: obgemelte Reichsstätte aber / so mit Spanischem Volck belegt gewesen / haben jhrer Last noch nicht entledigt werden können. Was sonsten die Pfältzische Vnderthanen [856] vnd Innwohner dieser Zeit für Beschwerlichkeiten (Pfältzische Vnderthanen müssen viel Beschwerlichkeiten außstehen.) auß stehen müssen / ist auß nach folgendem / so der König in Engellandt an die Infantin zu Brüssel gelangen lassen / zuersehen / welches dieses Inhalts war: Nachdem jhm von seinem Eydam wegen etlicher in der Pfaltz sich zutragender Vbelthaten / so zu beschwerung der Einwohner vnd Vnderthanen gereicheten / eine Klag vorkommen / alß hette er dieselbe solches verständigen vnnd bitten wollen / solche Mittel vnd Remedia / die da allein bey jhr stünden / schleunigst an die Hand zunehmen. Erstlich so berichtete er jhn / daß man zu Heydelberg vnnd denen daherumb liegenden Dörffern / alle Praedicanten vertriebe vnd ins Ellend schickete / ja man wolte jhnen gestatten / daß sie daselbs alß Privatpersohnen möchten leben vnd wohnen / vnnd daß man in der Obern Pfaltz auff gleiche weiß mit jhnen procedierte vnd vmbgienge. Zum andern daß besagter Pfaltz Innwohner täglich mit newen Aufflagen beschweret / vnd der jenigen Vnderthanen / die vmb solch Ellend vnd Vnheil deß Kriegs zuentgehen / sich ausser Landt an andere Ort begeben hetten / jhre Güter confiscirt würden. Zum dritten / daß man alle Amptleuth Rentmeister vnnd Personen / so deß Lands Einkommen pflegten zuheben vnd zuempfangen / zwinge / Rechnung zuthun / ja das jenige Gelt / so durch sie auff erfordern vnd begehren jhres Herrn / zu vnderhaltung seiner vnd desselben Truppen vnnd Soldaten / so lang dieser Krieg gewehret / were hergeschossen worden / wider herauß zu geben vnd gut zu thun. In betrachtung nun oberzehlter klagen / wiewol er denselben noch nicht gäntzlichen Glauben zustellen könte / so wolte er sie hiermit gebetten haben / sie wolte doch solche mit den Augen jhrer Vorsichtigkeit vnnd hohen Verstands ansehen / vnnd die hilffliche Hand mit ernst bieten / damit diesen Beschwernussen fürgebawet / vnnd dieselbe abgeschafft werden möchten: In erwegung was für böse Vorbereitung / solche beschwernussen vnd vndertruckungen zu einer Reconciliation vnd gütlichen Vergleichung seyen / vnd wie vbel solche scharpffe vnnd gewaltsame Mittel / alß da were die Abschaffung deß Religions Exercitij auß gemelten Ländern / mit der Gelindigkeit deß gütlichen Procedirens / so er in seinen Landen den Römisch-Catholischen / alß seinen Vnderthanen gebrauchte / in ansehung seiner Verbündnuß mit Spanien vnnd deß gemeinen Friedens der Christenheit vberein komme. Insonderheit wolte sie vber die festhaltung deren bey der Franckenthalischen Sequestration abgeredten puncten / die Hand halten / damit die Inwohner derselben / bey dem freyen Gebrauch jhrer Religion möchten gehandhabet / vnnd von newen Aufflagen gefreyet werden. Demnach auch die Bürger zu Heydelberg / etliche zu dem Hertzogen in Beyern / vmb milterung jhrer Aufflagen / zuerhalten / wie auch daß sie bey dem Exercition jhrer Religion möchten erhalten werden / abfertigen wollen: so wolte sie bey dem Hertzogen in Beyern allen Favor vnd Vorschub / jhnen in jhrem begehren erzeigen. (Defensionwerck im Ober-Sächsische̅ Crayß aufgerichtet.) Bey den aller Orten dieser Zeit gefährlichen Leufften / hat der Ober-Sächsische Crayß einen Tag zu Güterbock gehalten / vmb sich miteinander zuvergleichen / wie ein Defensionwerck anffzurichten / vnnd einer dem andern nach den Reichs-Constitutionen auff den Nothfall beyspringen möchte: Zu dem End dann eine Armada von 10000. Mann gemustert / mit grobem Geschütz vnnd Munition wol versehen / vnd auff die Bezahlung vnnd Profiand gute Ordinantz gemacht worden. (Ober vnd Nider Laußnitz dem Churf. von Sachsen eyngeraumbt.) Den 7 Junij ist durch etliche Abgesandte / alß den Herrn von Thalenberg / Otto von Nostitz vnd Otto Melandern / im Nahmen Jhr. Mayestät Keysers Ferdinandi / dem Churfürsten von Sachsen / wegen seiner auffgewandten Kriegskosten / das Marggraffthumb Ober vnd Nider Laußnitz / Pfandsweiß eingeraubt worden. (Defensionwerck in Schlesien vnd Laußnitz angestellet.) Weil eine Zeit hero zu vnderschiedlichen mahlen die Cossaggen in grosser Anzahl in Schlesien herauß gebrochen / vnnd in selbigem Landt grossen Schaden gethan / haben die Schlesische Fürsten vnd Stände / solchem Mutwillen nicht länger zusehen wollen / sondern das Auffbott ergehen lassen / solch Gefindlein / sonderlich weil es mehrentheils vnerfordert kommen / auß dem Land zuhalten. Deßgleichen hat der Chursfürst von Sachsen in der Laußnitz nach empfangener Huldigung / anschlagen lassen / daß nicht allein der Ader / sondern auch alle Inwohner in Stätten vnnd Dörffern sich in Bereitschafft halten solten / im Fall der Noth den Schlesiern hülff zuleisten. Vnlang hernach hat solcher streiffender Cosaggen / Hertzog Wentzel von Bernstatt / vier Cornet in einem Dorff zwischen Nambslaw vnd Brieg angetroffen / dieselbe fast alle erlegt / vnd vber 400. Pferd von jhnen bekommen. (Keys. Ferdinand begehrt hülff wider den Bethlehem Gabor von den Ständen deß Sächsischë Crayses.) Im Weinmonat hielten die Stände deß Sächsischen Crayses wider eine Zusammenkunfft zu Leipzig / an dieselbe begehrte Jh. Keyserl. Mayest. wider den Bethlehemb Gabor Hülff / in nachfolgendem Schreiben: Jh. Mayest. erinnerten sich dessen von jhnen zu Güterbock gemachten gemeinen Ober-Sächsischen Crayses Schluß / vnd der zusammen gebrachten Crayses Armada / zu desselben Stände Defension vnnd abwendung aller Feindseligkeiten / so denselben ohne vrsach möchten zugeführt werden / wie Jh. Mayest sich nun vor die damals erwiesene Trew sich bedanckten / vnd darfür hielten / daß solches neben anderm zu divertirung der Aechter vnd Rebellen / vnd deren gefährliche Anschläg nicht vndienlich gewesen / also hette Jhre Mayestät Bericht empfangen / daß sie jetzo wider ein gemeine Zusammenkunfft angestellet hetre.
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Wiewol Jh. May. nun die Vrsachen solches nicht bewust / so möchte sie doch neben andern vrsachen dahin gehen / daß man die Abdanckung deß Kriegsvolcks ergehen lasse / in ansehung gemelte Feind sich von jhnen begeben. Demnach nunmehr offenbar were / daß der Bethlehemb Gabor / seine Vergleichungen vnd Zusagen hindan gesetzet / mit seinem Anhang bey der Ottomannischen Pforten / vmb hülff sollicitirt / also mit deß Türcken Succurs mit einer Kriegsmacht in das Königreich Vngarn sich begeben / vieler Oerter darinn sich bemäch tiget / vnnd folgends in Mähren eyngefallen / auch nunmehr Böhmen mit Macht anzugreiffen / gesinnetwere / vnd Jh. Keys. May. je lenger je näher käme / dardurch das Röm. Reich / vnd sonderlich die negst Benachbarte Crayß grosse Verfolgung leiden müsten. Diesem nach so ersuchten Jh. Mayest. sie hiermit / weiln im Römischen Reich kein beständiger Fried zu hoffen / es würde dann dieses Feinds Vbermuth gedämpffet / dieses Werck aber keinen Verzug leiden wolte / alß wolten sie solches zu Gemüth ziehen / vnnd zu zeitlicher Abwendung desselben / auch sich sonsten wol warnenen / vnnd mit Abdanckung gemelten Volcks nicht allein fortfahren / vnd Jh. Mayest. dasselbe vberlassen / sondern auch mit einer Contribution in Krafft deß Reichs verfassung / Jhro guthertzig beyspringen. (Der Ober-Sächsische̅ Ständ Antwort hierauff.) Hierauff haben die Stände deß Ober-Sächsischen Crayses / dieses Inhalts gantwortet: Es fiele jhnen fast vnmüglich mit dieser begehrten Volckhülff Jhr. Keys May. zu will fahren / dieweil sie biß anhero mit Durchzügen vnd Einlägerungen erschöpffet / auch wegen deren biß anhero auff gewandten Vnkosten: zumal weil sich die Stände deß Reichs in das Kriegswesen nicht einzumischen hetten / auch vnbewust / was bey den andern Craysen gesucht worden: vber diß man nicht wisse / wie es mit der starcken Einquartierung in Hessen bewand / vnnd was man sich diß fals zuversehen. Derowegen wolte Jh. May. sie entschuldiget halten / mit allervnderthänigster Bitt / sie wolle das Tyllische Kriegsvolck auß Hessen abführen / vnnd zu stillung deß Vngarischen Kriegswesens gebrauchen / weil nunmehr nach erfolgter Niderlag deß Braunschweigers / vnnd deß Manßfelders Abzug auß Ost-Frießland / man im Reich nichts gefährlichs mehr zubesorgen / sc. Demnach wir deß Bethlehemb Gabors Einfall bißhero / zu vndderschiedlichen mahlen gedacht / (Bethlehem Gabor nimpt jhm vor Keyser Ferdinandum zu bekriegen vnd suchet zu solchem ende hülff bey dem Türcken.) wollen wir nun denselden / vnd was damit vorgelauffen / nacheinander erzehlen. Es hatte Bethlehemb Gabor / alß erjhm vorgenommen / Jh. May. Keyser Ferdinandum zubekriegen / einen Abgesandten nach der Türckischen Porten geschickt / vnd durch desselben Anbringen vnd 50000. Thaler / so er dem Primo Vezier verehren lassen / so viel erhalten / daß jhm alle mügliche Hülff / vnd sonderlich ein mächtige anzahl Tartarn / zuzu chicken verwilligt worden / mit dem Beding / daß hingegen Bethlehemb dem Türckischen Keyser Jährlich 40000. Thaler Tribut vnd 5. Vngarische Stätt einraumen solte. Was eygentlich Bethlehemb Gabor durch seinen Gesandten / den Türcken zur begehrten hülff zubewegen / vorgebracht / hat nachmals ein Keyserlicher Legat / der nach Constantinopel geschickt worden / vnd daselbs solches vernommen / berichtet / nemblich: es würde Keyser Ferdinand / nach dämpffung deß Pfaltzgraffen vnnd seines Anhangs / welche er allbereit auß jhren Lauden vertrieben / das Haupt anderswoh hinauß wenden / vnd hette er jhm vorgenommen / nicht allein gantz Vngarn beneben dem Fürstenthumb Siebenbürgen / sondern auch die Moldaw vnd Walachey vnder seinen Gewalt zubringen: ja vber diß da er nicht zurück gehalten würde / würde Constantinopel selbsten / deß Türckischen Reichs Hauptstatt vor jhme nicht sicher seyn. Hierdurch hette er den Sultan Mustafa / der sonsten zum Frieden geneigter war / alß zum Krieg / bewogen / daß er jhm mit grosser Macht beygesprungen: Nachdem aber hernach er anderst informirt worden / hette er sich erklärt / daß er den mit dem Römischen Keyser getroffenen Frieden / fest halten wolte. (Keys. Ferdinand begibt sich mit seiner Hoffstatt von Prag auff Wien.) Auff vorig Anbringen deß Bethlehembs vnd verwilligung deß Türckischen Keysers / sind Jh. Mayest. auß Vngarn / Oesterreich vnnd Steurmarck / Schreiben zukommen / daß nicht allein die Türcken hin vnd wider starck streifften vnnd??? plünderten / sondern auch der Budian ein starcke Armee mit einmischung Türcken vnnd Tartarn / versamble / dahero der Steyrmarck vnd andern angrentzenden Ländern / nicht geringe gefahr zu besorgen were. Hierauff hat Jh. Mayeft. sich länger zu Prag / daselbs sie damahls Hoff gehalten / zuverharren nicht getrawet / sondern sich von dannen mit der Hoffstatt nach Wien begeben. (Bethlehem Gabor zieher zu Feld.) Demnach nun in dessen Bethlehemb Gabor die Türckische Hülff von viel 1000. Mann zu sich bekommen / vnd also neben denselben mit dem geworbenen vnd auffgebottenen Vngarischen / Siebenbürgischen / Walachischen vnd Tartarischen Volck / eine Kriegsmacht von 60000. zusammen gebracht / ist er darauff im Herbstmonat / mit vorwenden / daß / was auff dem Vngarischen Landtag zu Oedenburg jhm vor diesem versprochen / nicht were gehalten / sondern jhm spöttlich nachgeredet worden / mit selbiger Armada neben 12. Stücken groß Geschütz / auffgebrochen vnnd zu Feld gezogen / eine Brücken vber den Flüß Theissa geschlagen vnd etliche Ort in Vngarn eingenommen / darunder sonderlich S. Andreas vnd Leventz gewesen / welche Festungen ohne noth von den darinn liegenden Obristen / die auff seine seithen geneigt gewesen / vbergeben worden: Deß Tieffenbachischen Regiments / welches vier Tag lang in einem Vngarischen Dorff ohne Profiand verschantzt gelegen / hat er sich / wie auch der Statt Thyrnaw / bemächtiget / vnd den Obristen [858] Leutenant Wangler / neben etlichen Jesuiten / Adelspersonen vnd vornehmen Officirern vnnd Soldaten gefangen genommen. Förters hat etlichs seines Volcks sich in die Schütt begeben / vnd solche Insul mehrentheils zur Huldigung gezwungen / des Intents den Paß auff Raab / Comora vnd Newhäusel / welche letste Festung Esterhasi biß auff den letsten Blutstropffen für Keyser. May. zuerhalten entschlossen war / zu sperren / vnd jhnen alle Zufuhr vnd Entsatz abzuschneiden. Es haben auch ferrners die Bethlehemische ein vnversehenen Streiff vn̅ Einfall in die Preßburgische Vorstatt vnd die Thonaw herauff gethan / vnd viel Viehe daselbs weggetrieben / derowegen der mehrertheil vom Landvolck jhre Wohnungen verlassen / vnd sich in feste Ort reterirt. Solchem vnverhofften Einfall zu begegnen / hat J. May. Keyser Ferdinand allenthalben das Auffbott ergehen / theils Kriegsvolck auß dem Reich abfordern / vnd den Graffen von Nigromonte mit seiner Armada gegen die Vngarische Grentzen anziehen lassen. Aber der Vortrab der Bethlehemischen Armada in 12000. Mann starck / ist den Keyserischen znvor kommen / vnd der Marck / als des vornembsten Paß in Mähren / Schlesien vnd Oesterreich / sich impatroniret / darauffweiter in Mähren / sich impatroniret / darauff weiter in Mähren eingefallen / mit Raub / Mord vnd Brand darinn / sonderlich in den Liechtensteinischen Herrschafften vbel gehauset / vnd der Statt Auspitz / Preßnitz / Feldsburg vnnd anderer vieler Märckt vnd Oerter / sich bemächtiget. Derowegen auß grosser Forcht viel Volcks von Hauß vnnd Hoff in die Wälde geflohen. Weil nun die Bethlehemische sich verlauten lassen / daß sie die Martinsganß in Prag verzehren wolten / als hat man daselbst gewaltige Vorsehung gethan / vnd an bequemen vnd nothturftigen Orten Schantzen auffgeworffen / vnd mehrertheils Thor mit Erden verschüttet. Vnd demnach man der Evangelischen Bürgerschafft in den 3. Stätten nicht wohl getrawet / ist sol de auff etliche Tag disarmiret / den Handwercksgesellen jhre Seitenwehren abgenommen / vnd den Waffenhändelern vnd Schwerdfegern / bey höchster Straff aufferleget worden / keinem Evangelischen Bürger ohne vorbewust des Keyserlichen Richters einige Waffen zuverkauffen. Vber diß ist ein Mandat zu Prag an alle Landtlent publicirt worden / alles Getreyd vom Landt in die Statt / vnnd an sichere Ort zuführen / was aber noch auff Hauffen im Feld vnnd Schewren vngedroschen liege / vnsanmblich außzudreschen vnnd ebener massen zu salvieren / damit dem Feind nicht allein die Profland abgestricket / sondern auch das Getreyd vor dem Brennen vnnd dergleichen Gefahr gesichert seyn / vnnd dem durchmarschirenden Volck auß dem Reich / zum Genieß kommen möchte. Vnder solchem Verlauff ist ein Kundschaffter von dem Obristen Leutenant Wangler von Thyrnaw nach Wien abgefertiget worden / der hat folgends referiret: (Aussag eines glaubwürdigen Kundschaffters / wie es mit dem Bethlehemb vnd seiner Armee / vnd dann auch vmb die Gefangene Keyserische stünde.) Erstlichen were gedachter Obriste Leutenant sampt den Officirern zu Thyrnaw bey 115. allein einem kleinen Stüblein / vnd in einem Keller bey 250. Soldaten vom Tieffenbachischen Regiment / beysammen eingeschlossen / würden vbel tractieret / vnd hetten nichts zu leben / ausser was jhnen gute Leuth geben / vnd bitten auffs höchst / jhnen zu helffen / damit sie nicht etwan weiter verführet würden. 2. Habe er Bethlehemb / alß sie sich jhme hetten ergeben müssen / jhnen zwar Trew vnd Glauben zugesagt / vnd daß die jenige / so dienen wöllen von jhme bezahlt / die andere aber sicher (weil er ohne das Volck genug hette) abgeführt / vnnd nach Preßburg oder Scalitz confoyret werden solten / versprochen / aber nicht gehalten / sondern sich mit diesen Worten verlauten lassen / müßten jhm Rantzion geben / er seye ein armer Gesell / der Keyser aber were ein grosser Potentat. 3. Hette der Vezier / so sich bey jhm befinde / begehret / daß weil er alle Teutsche für seinen Sultan jhme zu geben zugesagt / er jhme diese Fähnlein geben solte: darauff aber Bethlehemb geantwortet / daß dieses noch zur Zeit in Vngarn beschehen / vnd dahero jhme nicht gebührten: was er aber in Teutschlandt bekommen werde / solte er nehmen vnd wegführen. 4. Als nun er Veziervernommen / daß er jhme die Teutschen nicht folgen wolte lassen / hette er sich gleichsamb / als ob er wegziehen wolte / gestellet / darauff Bethlehemb Patenten vom Sultan vnderschrieben herfür gezogen / darinnen vermeldet / daß wann auch gleich ein Schnee einfiele / er dannoch verbleiben müßte / darauff alßbald ein Currier nach Constantinopel / die Winterpatenta herauß zu bringen / abgesertiget. 5. Vnder den Türcken weren viel Renegierte / Welsche vnnd Frantzosen / so gleichfals auff Türckisch auffzögen. 6. Were er von einem Römisch-Catholischen Obristen berichtet worden / daß bey dem Bethlehemb vom Pfaltzgraffen ein Bottschaffter gewesen / der aber sich nicht gesaumbt / sondern alsbald wider abgefertiget worden. 7. Hette Bethlehemb bey 5000. der besten Türcken vnd Vngarn außgeklaubet / vnd demnach er darauff / daß die Keyserische Armada so starck / erinnert worden / were er mit aller Macht auffgebrochen. 8. Zu Thyrnaw hette er 5000. zur Besatzung / nemblich 2000. zu Fuß / 2000. zu Roß vnd noch 1000. bey dem Gefchütz / deren 11. grosse vnd sonst 9. gemeine Stück / darbey eitel Teutsche Büchsenmeister. 9. Ob er zwar vorgebe / daß er in 80000. starck / so vermeine er doch / aller massen er selbs gesehen / daß er mehrers nicht / alß bey 60000. ausserhalb des Trosses / bey sich habe / vnnd seyen der Türcken zweymahl mehr / alß der Vngarn / [859] weren auch in 10000. Tartarn gewertig gewesen. Profiand Wägen / daran lauter Ochsen gespannet / hette er bey 4000. deren aber bereit wegen der Außgab auffs Volck / die meiste lehr. 10. So viel er vernehmen können / so seye des Bethlehembs Anschlag auff Prag / wie er Kundschaffter dann selber gehört / daß besagter Bethlehemb auff einem Pancket dem Primo Vezier eins gebracht / daß sie zu Weyhenachten zu Pragmiteinander möchten Frühstücken. (Keyserische Armada in Vngarn wird wom Bethlehem Gabor sehr geänstiget.) Nachdem dieses also vorgeloffen / hat die Keyserische Armada vnder dem Graffen von Nigromonte / auff des Bethlehembs Vortrab jenseit Gödingen / gesetzet / mit demselben starck scharmutziert / daß sie auff ???. Meilen sich reteriren müssen. Weil nun die Bethlehemische meistentheils zu Roß gewesen / hat die Keyserische Reuterey ohne jhr Fußvolck / so nicht folgen können / als zu schwach / jhnen nich weiter nachsetzen dörffen. Darauff der Bethlehemb noch in viertzig tausend starck / zu seinem Vortrab gestossen vnnd auff die Keyserische Armada zugezogen / welche weil sie einer so grossen Macht zuwiderstehen / viel zu gering sich befunden / sich nach Gödingen reteriret / vnd daselbs sich in aller Eyl verschantzet / der Feind aber hat jhr auff dem Fuß nachgesetzet / vnd sie daselbs vmbringet / daß jhr an Victualien vnd Fütterung in einem Monat nichts zukommen mögen. Vnderdessen hat er die Marggraffschafft Mähren meistentheils durchstreifft / die Statt vnnd Schloß Kanitz / so dem Cardinal von Dietrichstein zuständig / auch einbekommen vnd geplündert: zu Brinn die Vorstatt abgebrandt / vnnd etlich tausend Menschen mit sich auß dem Landt zuführen / gefangen genommen / auch etliche Cornet Keyserische Reutter / so zur Besatzung in die vornembste Stätt / als Brinn / Znaimb / Olmütz / Iglaw sc. geschickt worden / angetroffen vnd niedergehawet. Die Beschaffenheit vnd Situation gedachten Stättleins Göding / war also: auff einer seithen war ein tieffer Teich / auff der andern seithen ein grosser Morast / auff der dritten ein Gehöltz / auff der vierdten seithen aber ein schön ebenes vnd flaches Feld / auff selbigem hat Bethlehemb vier Schantzen auffwerssen / 16. stück Geschütz plantieren vnnd dermassen auff die Keyserische schiessen lassen / daß sich niemand vber Erd behalten mögen. Ingleichem hat er noch ein Schantz auff dem Thamb gemeltem Teichs / auffrichten lassen / dardurch den Keyferischen zumahl die Zufuhr benommen / vnnd sie gleichsamb belägert vnnd eingeschlossen worden / in welchem stand sie die Zeit vber in grossem Vngemach / Jammer / Hunger vnnd Kummer / Trangsal vnd eusserster Gefahr gelebt / also daß sie vmb die vom Feind erschossene vnd vom hunger vmbgefallene Roß (welche ein weil vom Geröhrich auß dem Morast / vnd vom Stroh von den Tächern sich erhalten / vnd nach Abgang dessen zu dreyssing vnnd viertzig gestorben) sich gerissen. Den 17. Novembris / hat Bethlehemb sien eusserstes / die Keyserische Armada zuvberweltigen / vorgenommen. Zu dem End von früh Morgens an / auß 13. Stücken 166. Schüß ins Läger gethan / sein gantze Armada in Schlachtordnung gestellet / vnd weil er an Reutterey das meiste Volck gehabt / als ist er vom Roß abgestiegen / seinen Säbel außgezogen / vnd sonderlich die Türcken ermahnet / weil sie jhm versprochen / die Keyserische (so vnderdessen sich auch in Schlachtordnung begeben / vnd auß 7. Stücken auff jhren Feind gespielt) anzugreiffen / so solten sie jetzo gleichfalls von jhren Pferden absteigen vnnd Sturmb anlauffen. Darauff die Tücken geantwortet / wann jhr Keyser gleich selbst da were / wolten sie doch von jhren Pferden sich nicht begeben: solte aber mit den Vngarn den Angriff thun / vnd da die Keyserische auß den Schantzen sich begeben / wolten sie dieselbe alßdann schon auffreiben: Hierauff hat der Bethlehemb sein Vorhaben eingestellet. Wie aber nichts desto weniger die Keyserische also beschlossen bleiben müssen / haben sie auff alle Mittel gedacht / wie sie durchkommen / vnnd sich auß solcher Beängstigung erretten möchten / derowegen durch Mittel eines Bawren ein Paß durchs Gehöltz zumachen / sich vnderstanden / so aber den Bethlehemischen verkundschafftet / darüber viel Keyserische / sonderlich von den Wallonen / die sich durchzuschlagen bemühet / vmbkommen. (Bethlehem Gabor macht ein Stillstand mit den Keyserischen.) Wie nun die Hungersnoth in jhrem Läger auffs eusserst kommen / viel darüber hingefallen vnd gestorben / vnnd kein ferrnere Auffenthali mehr vorhanden war / ist dem Bethlehem ein vnverhoffter Schrecken eingejagt / vnd er durch seine Kundschaffter berichtet worden / daß auß dem Reich / auß Böhmen / Schlesien / Oesterreich / Polen / in 40000. Mann zu Roß vnd Fuß / vnd auß Nider-Vngarn etliche Compag. Nadastische Husaren zum Entsatz / im An???vnd Zusammenzug weren. Damit er nun mit Fug wider auß dem Land kommen möchte / hat er den 20 Nov. ein Stillstand auff 2. Monat dem Keyserischen General / Graffen von Nigromonte / auff Vnderhandlung des Vngarischen Palatins Turso bewilliget / das vmbringte Läger wider eröffner vnd demselben Profiand folgen lassen / da dann mancher gähling zum todt sich gesättiget. Den 21. dieses hat Bethlehemb mit gedachtem Generalen zwischen den Schantzen Sprach gehalten / vnd sich entschuldigen wollen / er were mit dieser Kriegs Armada nicht zu dem End herauß kommen / daß er Keyserl. Mayestät Länder infestiren wolte / sondern weil er mit genugsamem Beweiß vnnd Schreiben von Hoff könte bezeugen / daß Jh. Mayest. Seibenbürgen mit Kreigsmacht einzunehmen / entschlossen were: vnd was man in der Friedenstractation zu Niclasburg vor Jahren verabschiedet / were nicht gehalten worden welches er doch nicht Jh. May. sondern etlichen Räthen zumesse: da er auch Jh. Mayest. oder dero Länder hette schaden zufügen wollen / solte es jhme an Geleganheit nicht ge [860] mangelt haben / wann er nur 2000. Mann / das Keyserische Läger damit auffzuhalten / hinderlassen / vnnd das vbrige in Böhmen nach Prag geschicket hette: sein will were anderst nicht gewest / als daß er bey dem seinigen möchte verbleiben / verhoffete auch mit der Zeit Jh. Keys. May. wider deroselben Feinde nützliche dienst zuerweisen. Nach solchem hat Bethlehemb den Türckischen Verzier in sein Gezelt erfordert vnd pro forma starck begehret / die gefangene Christen ledig zu lassen / der Vezier aber hat solches abgeschlagen / vnd vermeldet / müste dieselbe seinem Mahomet vnd Großmächtigsten Keyser für ein Opffer praesentiren. (Keyser Ferdinand nimpt dem Bethlehem sein Fürstentitul.) Mittlerweil hat Jh. Keys. May. wegen dieses deß Bethlehembs beginnen / die 2. Fürstenthumber in Schlesien / als Oppeln vnnd Ratibor / so jhm vor diesem eingegeben worden / wider zu sich genommen / besetzet vnd die Vndethanen jhrer dem Bethlehembs geleistere Pflicht / erlassen / vnd deß Bethlehembs Fürstentitul bey allen Cantzleyen außzuleschen befohlen vnd als von Bethlehemb ein Gesandter nach Oppeln kommen / hat der Keyserliche Commissarius selbigen in arrest genommen. (Des Bethlehembs begehren an Keyser Ferdinand.) Hierauff fertigte Bethlehemb etliche Gesandte zu Keys. May. nacher Wien ab / vnd ließ derselben nach folgende Puncten vorschlagen: I. Daß Jh. May. jhme die 2. Fürstenthumb in Schlesien / als Oppeln vnnd Ratibor / wider einraumen wolte. II. Das Land von den Vngarischen Bergstätten biß an Siebenbürgen / jhme eygenthumblich vbergeben. III. Jhme allen jetztangewendeten Kriegskosten wider erstatten vnd abtragen. IV. Jhne zum Palatin oder Statthalter in Vngarn machen. V. Jhme vber diese Puncten genugsame versicherung thun. Hingegen hat Jh. Keys. Mayest. dem Bethlehemb diese Puncten vorschlagen lassen: (Antwort Jh. Key. May. auff des Bethlehembs begehren.) Erstlich solte er alle gefangene Christen auff freyen Fuß stellen. II. Alle Rebellen vnd sonderlich den Marggraffen von Jägerndorff / den alten Graffen von Thurn / den Herrn von Lundenburg / Jhr. May. lieffern. III. Jhrer May. allen zugefügten Schaden vnd Kosten erstatten. IV. Sich auß dem Königreich Vngarn packen / vnd Jh. Kays. May. Landt vnd Vnderthanen vnbetrübt lassen / vermög deß Friedens / so sie mit dem Sultan hette / oder Jh. May. wolte jhme den Weg weisen lassen. Jh. Kay. May. haben auch in den Stillstand nicht einwilligen wollen / sonderlich weil sie allberet viel Volcks nach Vngarn im Anzug hatten: Die haben auch die Vngarische Stände jhrer Pflichten erinnern / vnd daß sie wider die allgemeine Pest des Vatterlandes den Gabor streitten / das Hülffvolck so sie jhm geschickt / zurück fordern / da sie aber solches nicht thun könten / jhm kein Kriegskosten mehr zukommen lassen solten / vermahnet / mit Betrohung daß die solchem kein statt geben würden / dem Gabor gleich tractiert werden solten. Hierauff hat der mehrertheils pariret. (Türcken werden von den Christen geschlagen.) Als Mittlerweil Bethlehemb Gabor auß Mähren wider abgezogen / haben die Türcken sich von jhm gesondert / vertheilt vnd nach jren Quartieren vnd Festungen mit der gemachten Beuth vnd den gefangenen Christen marchiren wollen / sind aber vbel empfangen vnd begleitet worden. Dann alß ein starcker Vortrab Türcken nahe bey dem Fluß Nitra den 26. Novemb. kommen / vnd zwischen Nitra vnnd Metza sich sicher gelägert: der Gubernator aber in der Festung Newhäusel Nicolaus Esterhasi / hat solcher verkundschafftet / derowegen mit hülff der Guarnison von Comorra vnd 2000. Hungarn / so sich zu jhm geschlagen / er sich deß andern Tags auffgemacht / diesen Türckischen Hauffen vnversehens angefallen / zertrennet / viel gefangene Christen erlöset / vnd stattliche Beuthen abgenommen. Folgenden Tag / als sich die vbrige zertrennete Türcken wider versamblet gehabt / vnd mit mehrerm Succurß 2. Meilen vber Newhäusel / vermeinet vber den Fluß Nitra nunmehr wol vberzukommen / hat der Obriste Esterhasi ein Theil seines Volcks voran gesandt / die Brücken / so vber den Fluß gemacht / disseit des Flusses fast den halben theil abwerffen / vn̅ wegraumen lassen. Als nun die Türcken in voller Ordnung ein Stund vor Tags auff die Brucken kommen / vnwissend daß sie halb abgebrochen gewesen / haben die hindersten die fördersten mit gewalt fortgetrungen / in Meynung / wann sie nur vber die Brücken weren / so hetten sie kein Gefahr mehr / dardurch dan̅ der vordersten etlich hundert von der Brücken in den Fluß hinab gefallen vnnd ersauffen müssen. Inmittels ist der Obriste Esterhasi mit seinem Volck in den Nachzug gefallen vnd sehr viel erlegt / etliche 100. Christen erledigt / vnd grosse Beuthen von Cameel / Wägen / Pferd vnd Maulesel wol beladen / bekommen / vnd ein ziembliche Anzahl / darunder vornehme Türcken / gefangen genommen / die vbrigen haben auß Noth ins Wasser gesprengt / dardurch die / so gute Pferd gehabt kommen / die andern aber ersauffen müssen. Dieses vnwissend ist den dritten Tag hernach / als den 29. Novembr. noch ein mächtiger Hauff Türcken der Enden auch ankommen. Weil nun der Esterhasi / verkundschafftet / daß sie gleichfals viel gefangene Christen bey sich hetten / hat er sich deren erbarmet / vnd mit zugeschickter Hülff von 200. Pferden von Comorra vnd Raab / diesen Türckischen Hauffen auch angegriffen / denselben getrennet / in 1200. erlegt / in 1400. Christen erlediget / wider viel vnd darunder vornehme Türcken / gefangen / vnd ein grosse Beut / von Wägen / Pferden / Camelen vnd Mauleseln mit Gelt vnd Silbergeschirr beladen / neben etlichen Fähnlein / bekommen. Vnlang hernach hat gedachter Esterhasi 8. Wägen mit Scharlachentuch vnd Zobelfutter / [861] so Bethlehemb Gabor auß Türckey bringen lassen / verkundschafftet vnd auffgefangen / vnd seinen Officirern / so sich bißhero ritterlich gehalten / darvon Reitröck machen lassen. Gleichfals hat der Freyherr von Reiffenberg als Obrister in Comorra vnd der Freyherr Breuner / Obrister in Raab / etliche Compagnyen Türcken / so nach Stulweissenburg vnd Canischa zurück gezogen / angetroffen / in 700. davon erlegt / vnd was sie von Raub vnd gefangenen Christen gehabt / abgenommen. Ebener massen hat auch der Graff von Serin den streiffenden Türcken auß Canischa / auffgewartet / deren in 600. erschlagen vnd 4. Fahnen erobert. (Bethlehem Gabor schickt Brief vom Türckischë Sultan nach Wien) Weil in dessen Bethlehemb Gabor gesehen / daß Jh. Keyserl. Mayest. in sein Begehren nicht einwilligen wolte / hat er derselben ein Schreiben (wie man vermeint / von jhm Bethlehemb selbst gedichtet) zugeschicket / darinn der Türckische Keyser jhn Bethlehemb / wegen seines hohen Fleisses / Mühe vnnd Arbeit hoch rühmet / auch jhm weiter grosse Hülff / ja daß gar auffs Jahr er / Sultan / selbst persönlich mit grosser Macht in Vngarn rücken / vnd jhn Bethlehemb zum General Leutenant machen wolle / versprochen. (Bethlehem Gabor begibt sich auff Caschaw.) Den 15. Decembris hat Bethlehemb Gabor die Statt Thirnaw quittirt / vnnd mit seinem Kriegsvolck / Pagagy / Geschütz vnnd Gefangenen / nach Caschaw gezogen. Esterhasi solle sich haben verlauten lassen / wann jhm 5000. Teutsche Mußquetierer zukommen weren / wolte er jhn angreiffen / vnnd seine Macht zertrennet vnnd allen Raub mit den Gefangenen / abgejagt haben. Die Statt Preßburg ist hierauff mit Keyserischem Volck starck besetzt / vnd hin vnd wider in die Vngarische Gräntzen viel Teutsch Volck losirt worden. (Bethlehembs Gesandter wird zu Wien schlecht abgewiesen.) Den 8. Januarj kam von dem Bethlehemb wider ein Gesandter mit Schreiben an Jh. Keyserl. Mayestät zu Wien an / mit vermelden / daß er sich auff leidenliche Conditionen accommodiren wolte. Dieser Gesandte berichtete sonsten / daß für seinen Principalen siebentzig tausent Tartarn in Siebürgen ankommen / welch Landt der Bethlehemb seinem Bruder vbergeben hette / mit vorwenden / daß er persönlich in Vngarn verbleiben / vnnd ein starcke Armada / wann kein Frieden könte getroffen werden / versamblen wolte. Fernerrs hat er berichtet / es hette Bethlehemb auß den Vngarischen Bergstätten / viel Wein vnnd geraubte Sachen von Gold / Silber vnnd Kupffer / in Siebenbürgen verschickt. Jh. Keyserl. Mayest. aber hat diesen Gesandten keiner Audientz gewürdiget / derowegen er begehret / daß man seinem Principalen ein andere ansehenlichere Bottschafft nach Wien zuschicken / erlauben wolte. Darauff jhm zur Antwort worden / wo er / Bethlehemb / nichts / das wider Keys. May. gereichen möchte / begehren / vnd sich sampt seinem Anhang auß Vngarn begeben würde / könte er wohl einen Gesandten mit Vollmacht nacher Wien schicken: Sonsten ward ein Anstand der Waaffen biß gegen den April verwilliget. (Statt Wien verspricht J. Key. M. grose Gelthülff zum Krieg wider Bethlehem Gabor.) Hierzwischen hat der Rath zu Wien den Krieg / wann kein accommodation vnnd Frieden folgen solte / wider den Bethlehemb fortzuführen / der Keys. May. 100000. Reichsthaler zuerlegen / vnd 60. Wägen / jeglichen mit 4. Rossen / Jahr vnd Tag im Feld zuerhalten / sich erkläret / auch noch neben solchem 50000. Gülden guter Wehrung neben andern Anlagen vnnd Stewer / geschencket. Hingegen hat J. Key. May. dem Rath zwo Freyheiten ertheilet / 1. Daß derselbe hinfüro keinen Bürger / der nicht der Catholischen Religion zugethan / vnnd dessen von seinem Beichtvatter eine Bekantnuß hette / an vnd auffnehmen solte vnd möchte. 2. Daß sie alle Häuser der jenigen / welche nicht Bürger weren oder werden wolten (außgenommen der Herrn vnd anderer befreyten Häuser) auß eygner Macht einziehen vnd verkauffen dörffen. Es hat auch der von Wallenstein vber sein vorig habend Kriegsvolck noch etlich tausend Mann auff seinen eygenen Seckel zu werben / offerirt / vnd zu dessen Widergeltung Fürst in Siebenbürgen installirt zu werden / auff sein Lebenlang begehret. (Keys Ferdinand schickt einen Gesandten an den Türckischen Hoff.) Bald nach anfang der Bethlehemischen Vnruhe / hat Jh. Keyserl. May. den Freyherrn Kurtzen / mit den hiebevor zu Wien ankommenen Türckischen Ambassador auff 15. stattlich außgerüsteten vnd vielen Fahnen auffhabenden Schiffen / mit köstlichen Praesenten in 8. Truhen / nach Constantinopel geschickt / den 20. jährigen Frieden / mit Keyser Rudolpho angefangen / mit dem newen Sultan Mustafa / zu continuiren vnd zubekräfftigen. Dieser Abgesandte ist den 27. Novembris sehr stattlich mit fliegenden Fahnen zu Constantinopel eingeholet / vnd den dritten Tag hernach mit grossem Pomp zur Audientz vom Sultan Amurath / erfordert worden / welcher sich erklärt / den Frieden mit Keys. May. zu continuiren / vnd zu dem End die Friedensarticul / so mit Keyser Matthia beschlossen worden / auffzusuchen anbefohlen. (Sultan Mustafa vbergibt das Türckische Keiserthumb seinem Vettern Amurathen.) Der Sultan Mustafa hat kurtz zuvor die Türckische Regierung seinem Vettern Amurath / vbergeben. Dann weil Mustafa gesehen / daß wegen deß Sultan Oßmans todt / das gantze Ottomanische Reich in Empörung gerahten / absonderlich aber der Bassa von Arziron in die 50000. Mann starck / deß strangulierten Sultans todt zu rechen / mit Rauben vnnd Brennen grossen Schaden gethan / auch darneben eines festen Orts sich bemechtiget / vnnd in die tausend Janitscharen nidergehawen hatte / welchem der Zigala kein widerstand thun mögen / weil das Kriegsvolck nicht mit jhme ziehen wollen: Als hat er mit Bewilligung der Janitscharen vnnd Spachy / die Regierung [862] deß Keyserthumbs auff vnnd seinem Vettern Amurath / deß strangulierten Oßmans Bruder / so ein Jüngling von 16. Jahren war / vbergeben. Darauff Mustafa neben seiner Mutter auff dem alten Schloß vnderhalten wurde. Hierauff ist der newe Türckische Keyser den 12. Octobris in beysein deß Fürsten Gratiosi / mit grossem Pomp in die Moschea geritten vnd gecrönet worden. Bey solcher Crönung stelleten die Innwohner der Statt Constantinopel / grosse Frewdenfest an / vnnd wurden dardurch die Empörungen wider etwas gestillet. Der Bassa von Arziron aber / wolte sich noch nicht zu ruhe begeben: so machte der Persianer den Türcken auch nicht wenig zuschaffen. Dieser newe Türckische Keyser hat auch zur Danck sagung den Primo Vezier zum Gubernator in Asia erkläret / weil selbiger deß Mustafae Mutter (welche vor diesem Verordnung gethan / daß er Amurath / beneben seinem Bruder / strangulieret werden solte) dißfalls nicht gehorchen wollen / sondern gedachte beyde Knaben auß dem Zimmer an ein heimblich Ort tragen / vnd auff solche weiß jhnen das Leben erhalten. Dieser Enderung halben hat der vorgedachte Keyserische Gesandte / einen Currier nach Wien abgefertiget / die Keyserische Schreiben an den Mustafa / an den newerwöhlten Türckischen Keyser Amurathen / vmbzuschreiben. (Römisch-Catholische zu Altena vberfallen vnnd geplündert.) Demnach nach geschlossenem Defensionwerck in Nieder-Sachsen / ettlich Dennemärckisch Kriegsvolck vber die Elbe in den Nider-Sächsischen Crayß gezogen / hat darvon ein Truppe das Hauß zu Altena / darinn die zu Hamburg wohnende Römisch-Catholische / jhr Exercitium Religionis gehalten / Sontags den 6. Julij vberfallen / vnd vngeachtet ein Keyserlicher Adler angeschlagen / selbige Versamblung nicht allein zerstöret / sondern fast alle Personen geplündert / vnd bey sechtzehen / davon zween alßbald todt geblieben / verwundet: vber welches factum der König in Dennemarck / alß er den neunzehenden Julij zu Wanßbeck ankommen / vnnd davon bericht eyngenommen / sehr vnwillig worden / vnnd auff die Thäter inquiriren lassen. (Ein Evangelische Versamblung in Böhmen zerstöret.) Es ist aber in Bohmen noch ärgers mit einer Evangelischen Versamblung vorgangen. Dann alß in einem Flecken ein halbe Meil von Kuttenberg / so einem Böhmischen Herrn zuständig / viel Evangelische auß der Statt vnnd selbiger Refier / die Christfeytertag zuhalten sich versamblet / vnnd jhr Andacht sicher zuverrichten vermeinet / sind sie vnversehens von etlichem Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß / vberfallen / der Pfarrherr weggenommen / der Kelch mit dem gesegneten Wein vnnd Ostien auff die Erde geschüttet / mit Füssen darauff getretten: die Leuth / Manns-vnd Weibspersonen / biß auffs Hembd außgezogen / theil vbel tractiert / auch viel vom Weibervolck in der Kirchen geschändet worden: vnnd haben die gute Leuth mehrentheils also nack???nd wider auff Kuttenberg gehen müssen: wer dieses angestifftet / hat man nicht erfahren mögen. (Reformation in Böhmen.) Sonsten ist in Böhmen eine Zeithero in vnderschiedlichen Herrschafften vnd Stätten / den Evangelischen Innwohnern ein Termin vnnd Straf / sich zum Päpstlichen Glauben zubekennen / angesetzt worden. Ehe nun manche jhre Weib vnd Kinder / Häuser vnd Güter verlassen / in dem man jhnen an theils Orten nur 5. Gülden Zehrung mit geben wollen / eher haben sie sich zur Papisterey begeben. Es ist auch dieser Zeit den Evangelischen Bürgern auff der kleinen Seithen zu Prag / so vnder dem Priorat der gebenedeyten Jungfrawen seyn / nochmahlen zum vberfluß (wie sie sagten) angemeldet worden / daß wann sie sich hier zwischen Ostern zum Päpstischen Glauben nicht accommodiren / vnnd jhre Beichtzettel bringen / auch solche Befehl / wie bißhero beschehen / in den Wind schlagen würden / solten jhnen alßdann jhre Güter de facto, eingezogen werden. Den 1. Octobris ist zu Prag wider auff ein newes zum erstenmahl das Landtrecht vnder Jhrer Mayest. Keysers Ferdinandi Regierung celebrirt worden: welches vierzehen Tag lang gewehret / darbey zuforderst alle bey Zeiten Friderici gemachte Regiments-Compacten / Contracten vnnd Landtrechts Schlüß / gäntzlich cassirt vnd annuliert / darbey aber für Kräfftig publicirt worden / was die Stände im letzten bey Keysers Matthiae Lebzeiten / gehaltenem Landtrecht beschlossen: auch was dazumal noch vnerörtert geblieben / dasselbe solte bey diesem Landtrecht decidirt / vnnd die auß den Ständen darzu verordnete / dem Herkommen nach / bey der Landtaffel einverleibet werden. Wir haben zuvor gemeldet / was bey dem Convent zu Regenspurg von Jhr. Keyserl. Mayest. wegen deß Fürstenthumbs Marpurg / wider Landtgraff Moritzen zu Hessen / für ein vrtheil gefället worden. Hierauff hat sich nun sein Sohn Landtgraff Wilhelm / der Sachen angenommen / vnd wegen der Execu???orialen nachfolgender Gestalt / bey den Churfürsten von Cölln vnd Sachsen beschweret. (Landgraf Wilhelms Schreiben an Cölln vnd Sachsen / wegen deß Vrtheils vber das Fürstenthumb Marpurg.) Weil sie wegen deß gesprochenen Keyserlichen Vrtheils allbereit seinem Herrn Vattern Executoriales insinuiret / vnd aber er vnd so wohl seine fünff jüngere Brüder / durch solchen vnverhofften Sententz / zumahl wann derselb jhrer vngehört / exequirt werden solte / zum höchsten verletzet werden möchten / so hette er wegen seines vnd seiner Brüder hierunder versierendes interes???e, sich der angedeuten Execution / alß Legitimus contradictor, zu interponiren keinen vmbgang nehmen können / sondern seine Nothturfft an Keyserliche Mayest. gelangen lassen / vnd darbey das jenige demütigst gebetten / was er jhnen zuerkennen gegeben. Dieweil er nun in Hoffnung stünde / es werde Jh. Keys. May diesem seinem rechtmässigen suchen statt geben / so wolte er gebetten haben / sie [863] wolten Jhr. Keyserl. May. nicht vorgreiffen / sondern biß dahin mit der Execution jnnen halten / vnd also jhn vnnd seine fünff Brüder zur vngebühr nicht vberschnellen / sondern viel mehr / im Fall es jhnen beliebig / darauff bedacht seyn / daß diese Streittigkeiten / entweder von jhnen allein oder aber mit Zuziehung anderer Herren / Freunden vnnd Angewandten / durch gütliche Mittel vnd Vnderhandlung / verglichen werden möchten / wie er dann nicht zweiffelte / es werde sein Herr Vatter sich zu allen billichen Mitteln so schiedlich / finden lassen / daß man mit fugen gegen jhn sich nicht zu beschweren haben werde. Hierauff hat der Churfürst zu Sachsen solcher massen den 1. Septembris geantwortet: (Chur-Sachsen Antwort hierauff.) Er stellete dahin / was er an Jh. Keyserl. Mayest. gelangen lassen / vnd zweiffelte nicht J. Keyserl. May. würden sich darauff mit billichem Bescheid vernehmen lassen / so hette man sich auch zuversehen / daß sie / Churfürsten / ein mehrers nicht / alß was sie zuverantworten getraweten / thun würden / hetten sich dahe???o dieses etwas vnförmblichen Schreibens nicht vermuhtet / sonderlich weil er jhnen nichts vorzuschreiben hette / wie sie sich in jhrer Verrichtung verhalten solten / sie auch dergleichen Begehrens vngewohnet weren. Alß wolten sie hoffen / er Jhrer hinfüro mit solcher Masgebung verschonen wolte / vnd ob sie gleich jhm in seinem Suchen / wegen der gütlichen Hinlegung will fahren wolten / so zweifelten sie gar sehr / ob Landtgraff Ludwig darzu verstehen / vnnd nicht vielmehr an sein erlangt Recht halten / von dem gesprochenen Vrtheil nicht weichen / vnd eher arctiores executoriales außbringen / dnan etwas remittiren würde / thete demnach viel besser / wann sie jhren Herrn Vattern dahin erinnern hülffen / daß er dem Keyserlichen Vrtheil gebührliche Folg leistete / vnd also viel Vnheil / so er sich im widrigen Fall zubefahren / von seinem Landt vnnd Leuthen abwendete. Gedachte Executorialen belangend / so wurde darinn Landtgraff Moritzen aufferlegt / daß er von Zeit vberantwortung derselben / innerhalb sechs Wochen vnd drey Tagen dem ergangenen Vrtheil / bey Straff 1000. Marck lötiges Golds / pariren / vnnd peremptoriè den 21. nach Außgang obgesetzter Zeit erscheinen solle. (Das strittige Ober-Fürstenthumb Hessen / wird Landgraff Lu???igen ange???iesen.) Nach solchem sind zu End deß Monats Martij 1624. die Chur-Cölnische vnd Chur-Sächsische zur Execution Subdelegierte / neben den Fürstlich-Darmbstattischen Rähten / zu Marpurg ankommen / die Ritterschafft / Stätt vnnd Beampte dahin beschrieben vnd die Huldigung / laut deß ergangenen Vrtheils zu Regenspurg / eyngenommen. In wehrender solcher Huldigung ist Landgraf Ludwig mit einer schönen Reuterey zu Marpurg angelanget / die Possession angenommen / vnd darauff ein Reformation in einem vnd andern ergehen lassen / auch die Academj von Giessen nach Marpurg zu transferiren Anordnung gethan. (Bündnuß zwischen Franckreich / Venedig vnd dem Hertzogen von Saphoye̅.) Alß die Leopoldische vnnd Spanische solcher gestalt / wie hievor gedacht / in den Pündten Meisier gespielet vnnd jhres Gefallens gehauset / haben in dessen der König in Franckreich / die Herrschafft Venedig vnnd der Hertzog in Saphoyen / jhnen hefftig angelegen seyn lassen / wie sie den armen betrangten Leuthen zu hülff kommen / vnnd sie in jhre vorige Freyheit bringen möchten. Zu solchem End haben sie eine Bündnuß miteinander auffgerichtet / welche den 7. Februarij vom König vnnd den Venedischen vnd Saphoyschen Gesandten vnderschrieben worden: deren Vrsachen vnnd Articul also abgefasset: Wiewol Jh. Königliche Mayest. in Franckreich von Anfang / alß der König in Spanien / vnnd hernach der Ertz-Hertzog Leopoldus das Veltlyn vnnd die Grawpündtner / der Cron Franckreich Bundtsgenossen mit gewehrter Hand angegriffen / nichts vnderlassen hat / was einem Christlichen König zustehet / so wohl zu Rom / alß in Spanien vnd anderßwo / da es die Noth erfordert / alles wider in vorigen Stand zubringen / vnnd seinen Bundtsgenossen vnnd Freunden / jhre Ruhe vnnd Freyheit wider zuverschaffen: jedoch dieweil solches alles durch etlicher langwürigen Auffschub vnnd böse Practicken / hindertrieben worden / also daß es solche Wirckung / wie man verhofft / zu Ehr vnnd gutem genügen deren / so interessirt seynd / vnnd zu Widerbringung deß allgemeinen Friedens nicht gehabt: Als hette Seine Königliche Mayestät in Ansehung Jhrer selbsten vnnd Jhrer Freunden / mit Nahmen der Herrschafft von Venedig vnd deß Hertzogs von Saphoyen / denen auch mercklich daran gelegen / gut befunden / eine Bündtnuß mit gemelter Herrschafft vnnd gedachten Hertzogen / auff zwey Jahr lang zubeschliessen / die von dem Tag an / auffwelchem dieser Tractat ist vnderzeichnet worden / jhren Anfang haben / vnnd nach dem es nöhtig seyn wird / verlängert werden soll / biß das Veltlyn vnnd andere Oerter / so den Grawbündtnern zustehen / vnnd jhnen genommen worden / vollkömlich erstattet werden / vnd gemelte Herren Bundtsverwandten / einen gewissen vnd sichern Frieden erlangen. Zum ersten / so verspricht der König vnd verpflichtet sich / daß er zu obbemeltem End auffbringen soll / fünffzehen biß zu 18000. Mann zu Fuß / vnd 2000. Pferd. Die Herrschafft von Venedig soll lieffern zehen oder 12000. Mann zu Fuß / vnd zwey tausend Pferd. Der Hertzog von Saphoyen soll stellen 8000. Mann zu Fuß / vnd 2000. Pferd. Ein jeder soll das Volck / das er auffzubringen vnd zustellen schuldig ist / bezahlen. Vber diß so verspricht besagte Herrschafft von Venedig vnnd der Hertzog von Saphoyen / daß sie das Geschütz vnd die nothwendige Mu [870] nition auff den Frontieren lieffern wollen: der König aber soll seinen Theil an Gelt bezahlen / nach der Proportion deß Volcks / das er schuldig ist auffzubringen / welches er an einem bequämen Ort / vnnd zu rechter Zeit / mit gutem genügen mehrgedachter Herrschafft vnnd des Hertzogen von Saphoyen / zu Erfüllung der Vnkosten / die angewendet werden sollen / erlegen will. Welcher Gestalt obbenanntes Volck zugebrauchen vnnd anzuführen / darvon soll von den Herrn Bundtsverwandten reifflich berathschlaget / vnnd nach dem es die Nothturfft erfordern / vnnd die Gelegenheit geben wird / geschlossen werden. Ein jeder der Herren Bundtsverwandten soll kein Volck auff den Gräntzen / so nahe es seyn kan / versamblen / damit es gegen dem ersten April fertig sey / vnd dahin gebracht werde / da man es gebrauchen will / vnder dem Befehl dessen / so darzu wird verordnet werden. Mitlerweil damit man den König in Spanien vnnd Ertzhertzogen Leopold zur Billigkeit vnnd würcklicher Erstatrung dessen / so er eyngenommen / bringen / vnnd von ferrnerer Befestigung der Oerter / die er im Veltlyn besitzt / abhalten möge / ist für Rathsamb geachtet worden / daß man durch den Graffen von Manßfeld (woferrn man keinen andern Obristen wird darzu bekommen können /) eine Diversion mache / mit genugsamer Macht / welcher 6. Carthaunen vnnd vier Feldstück mit Nothwendiger Munition zu dem Geschäfft / das er verrichten soll / beyzufügen: vnnd sollen die Herrn Bundtsverwandte das Volck / Geschütz vnd Munition / so hierzu nöhtig / zugleich herbey schaffen vnd bezahlen / außgenommen / daß von 900000. Francken der König den halben Theil / die Herrschafft Venedig drey mal hundert tausend / vnd der Hertzog von Saphoyen 150000. lieffern soll. Die gantze Summ aber der 900000. Francken / soll zu Nürnberg oder Venedig erlegt werden / damit sie zu dem End vnnd zu der Zeit / wie es sich schicken wird / gebraucht werde. Im Fall einer von gemelten Herrn Bundtsverwandten solte in seinem Gebiet zu Wasser oder Landt das Veltlyn vmb dieser Verbündnuß halben / von den Spaniern / oder jemand anderm in jhrem Nahmen angegriffen werden / so haben die samptliche Bundtsverwandte einander zugesagt / vnnd sich verbunden / daß sie einander auff jhren Kosten hülff leisten wollen / mit dem Geding / daß der Vnkosten gleich soll seyn / es sey zu Wasser oder zu Landt. Zu solchem End soll Jh. Königl. Mayest. zu lieffern schuldig seyn / 8000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd / vnd der Hertzog von Saphoyen 4000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferd. Es soll aber dem / welcher solcher Hülff bedarff / frey vnd bevorstehen / dieselbe völlig / oder zum theil / an Volck oder an Gelt zufordern: welche ein Monat nachdem sie begehrt worden / auffgebracht werden soll. Was man aber an Gelt wird liefern müssen / das soll an dem Ort / da es dem Dörfftigen am bequembsten seyn wird / geliefert / vnd nachdem man sich miteinander wird verglichen haben / angelegt werden. Zu Beförderung dieser Sachen / haben die Herrn Bundtsverwandten dienlich erachtet / daß man den Staten der Vereinigten Niderlanden vnd den Fürsten in Teutschland zuspreche vnd hülff leiste / damit diß Vorhaben ein bessern Fortgang gewinne. Da man auch in dieser Sachen fortschreiten / vnd dem Feind etwas abnehmen solte / werden die Partheyen sich zuvergleichen wissen / wie die Theilung zu machen sey. Seine Majestät verspricht bey Königlicher Trewe / daß sie den Innhalt gegenwertigen Tractats festiglich halten / vnd nichts darwider thun will: Deßgleichen verspricht Herr Johann Pesaro / Ordinarj Ambassador vorgemelter Herrschafft von Venedig / so bey Jhrer Mayestät residiren thut / auß krafft der Vollmacht / die er von benannter Herrschafft hat / vnd sie zu End dieses Tractats soll beygesügt werden / vnnd dann der Herr Graff von Verne / Ordinarj Ambassador deß Hertzogen von Saphoyen bey Jhrer Königlichen Mayest. welcher gleichmässigen Gewalt vnd Befehl von seinem Herren hat / der auch hierbey soll eynverleibt werden / daß sie den In halt jetztberührten Tractats stett vnd fest halten / vnnd denselben in allen Puncten nachkommen / auch die Versicherung / so hierzu nöhtig ist / in zimblicher Form / innerhalb einem Monat von Dato dieses anzurechnen / im Nahmen bemelter Herrschafft von Venedig vnnd deß Hertzogen von Saphoyen / zuwegen bringen vnd vberantworten wollen. In Ansehung deß Respects / den man Vnserem Heyligen Vatter / dem Bapst / schuldig ist / haben jhnen offtgemelte Herrn Bundtsverwandten gefallen lassen / daß man nicht allein Jhrer Heyligkeit durch Ordinarj Gesandten / die wahrhafftige Vrsachen vnd Motiven dieser Bündnuß zu wissen thun / sondern auch deroselben Jhren Platz lassen vnnd Sie ersuchen soll / daß Sie auch in diese Ligue wolle tretten / demnach Sie durch Jyre Vorsichtigkeit vnd Vätterliche Fürsorg / die Spanier zu einer fürderlichen vnnd würcklichen Restitution dessen / so sie eyngenommen / wie wol zu wünschen gewesen / nicht bringen / vnnd also verhüten können / daß man zur Thätlichkeit nicht hette kommen müssen / zu welcher man jetzund gezwungen wird zu schreiten / damit die Nachbarn vnnd Bundtsgenossen für Vndertruckung vnnd Vberlast geschützt werden / welche man Ehren halben vnnd wegen gemeiner Sicherheit vnd Freyheit / nicht verlassen kan. Es soll auch in dieser Bündnuß (ohnangesehen sie schon geschlossen vnnd befestigt ist /) Platz gelassen werden für die Eydgenossen / alß welche in diesem Handel / das Veltlyn betreffend / sehr interessirt seynd. Gleichfals sollen zu derselben geladen / vnnd jhnen mit eynzustehen zugelassen werden / der König in Groß Britannien / die Fürsten in Teutschlandt vnnd Italien / [871] im Fall sie sich auff die Condition / wie jhnen von den Herrn Bundsverwandten wird vorgeschlagen werden / darinn begeben wollen: Doch soll keinem vnder jetztgedachten Herrn Bundsverwandten erlaubt seyn etwas newes ohn wissenschafft vnd bewilligung der andern auss die Bahn zubringen / oder etwas in gegenwertigen Tractat zu endern. Wofern ein Zwyspalt wegen dieser Capitulation vnter jhnen entstehen / vnd derselbe nur zween angehen solte / so solte der dritte Richter seyn: solte er aber alle drey betreffen / so soll er durch etliche Deputirte oder andere Fürsten / Freundt vnnd Bundsgenossen / die von den Partheyen darzu erwehlt worden / geschlichtet werden. Als die Bündnuß solcher gestalt beschlossen / wurden darauff Gesandte gen Baden / da die Eydgnossen der Zeit eine Versamblung hielten / geschickt / vnd sie ernstlich vermahnet / daß sie in diese Bündtnuß wegen deß Veltlins Recuperation mit eintretten wolten. Aber die Römisch-Catholische wolten sich gar nicht darzu verstehen; so waren die Evangelische der Sachen auch nit allerdings eins / also daß man damahls kein gewisse Resolution von jhnen haben könte. Der König in Franckreich hat hierzwischen auch wegen der Pündnerischen Händel / mit Pabst Gregorio viel gehandelt / vnd sich sehr bemühet / die Pündten in der Güte wider in ein friedlichen Standt zubringen. Vnder andern ward vorgeschlagen / der König in Spanien solte biß zu Außtrag deß Hauptgeschäffts dem Pabst die Vestungen im Veltlin einraumen / selbige zu Ruhe der Italianischen Landen vnnd Sicherung der Römisch-Catholischen Religion besetzen lassen / vnd deß Außtrags zu erstattung dessen / so zwischen Franckreich vnd Hispanien m???lerweil abgeredet werden möchte / erwarten. (Articul so zu Rom wegen der Pündten vnd deß Veltlins verfasset worden.) Hierauff wurden zu Rom auff Ratification der Könige in Franckreich vnd Hispanien von jhren Delegirten folgende Articul verfasset; 1. Daß die beständige Erhaltung der Catholischen Religion in dem Veltlin vnnd Graffschafften Wormbs vnd Cleven / auff solche Maß vnd Weiß angestellet werden solte / wie die Articul so der Pabst darüber zuertheilen / vnd zu End dieser Capitulation angehenget weren / vermöchten vnd in sich hielten. 2. Zu vollkommener Steiffhaltung der Religions Articul solten die Grawpündter versprechen / schweren / vnd sich gegen beyden Königen verpflichten / wie auch beyde Könige / je einer gegen dem andern wegen gedachter Steiffhaltung der Religions Articul / vnd versprechen auff alle zuträgliche Weg / auch mit gewehrter Handt / nach Gutachten vnd Begehren deß Pabsts mit Beystand sich zuerzeigen. 3. Daß die Grawpündter allein an die Orth im Veltlin vnd Graffschafften Wormbs vnd Cleven jhre Gubernatoren solten schicken mögen / dahin sie solche vor der im Jahr 1620. entstandenen Vnruhe zuschicken im Brauch gehabt / welche von jhren Gemeynden erwehlet / auch allein der Catholischen Religion vnd keiner andern seyn solten. 4. Daß in allen Sachen / da von den obgemelten Catholischen Gubernatorn appellirt wird allein Catholische Richter nach Gesetz vnd Herkommen der Grawpündter erkennen solten / vnd da ein Zweiffel vorfallen thete / ob solche Gubernatorn oder Richter warhafftig Catholisch / solte deß Pabsts Erklärung zuvorderst / vnnd ehe sie jhre Aempter antretten / darüber erwartet werden. 5. Daß gedachte Gubernatorn die Gerechtigkeiten in Obacht nehmen / allen eygenen Nutz / Haß / Neyd vnd Rachgierigkeiten beyseits setzen solten. 6. Daß die Gubernatoren in Verwaltung so wol Bürgerlichen / als Malefitz Rechtens / deß Orths / da sie jhr Gubernament hetten / auß deren eygnen Obrigkeiten Mittel hierzu erk???eßte Räthe zu sich ziehen solten. So viel aber die Graffschafft Wormbs vnnd derselben Zugehör betreffe / solte hiermit dero Innwohnern an jhren Freyheiten vnnd Privilegien / so sie vor Anno 1620. in Genieß gehabt / kein Abbruch gethan seyn / sondern jhnen in alle Weg vngeschmälert / vnnd in vorigen Kräfften verbleiben / auch diese Capitulation / so viel dieselbe Innwohner betreffe / mehr zu Erweiterung / als Entziehung jhrer Privilegien gemeynt seyen. 7. Daß alle Vestungen / so seither deß 1620. Jahrs gebawet worden / geschleiffet werden solten / darbey die Grawpündter beyden Königen / vnnd hinwider beyde König auch einander versprechen solten / daß solche nicht mehr erhebt / noch auch vnder einigem Schein / wie man den vorwenden möchte / zuerheben gestattet werden solte. 8. Daß dem König in Hispanien der Paß durch das Veltlin vnnd Graffschafft Wormbs offen / vnd jhm frey stehen solte / seiner Gelegenheit nach Kriegsvolck vber die Gebirg hinauß vnd wider hinein führen zulassen / doch mit solcher Maß vnnd Bescheidenheit / wie in dergleichen Durchzügen gebräuchlich. 9. Daß die Völcker im Veltlin / Wormbs vnd Cleven / sampt allen daselbst / vnd in dem / was darzu gehörig wohnende / wegen alles deß jenigen / was von der im Jahr 1620. entstandenen Vnruhe an / sich biß auch diese Zeit begeben / einen General Perdon haben / vnd etliche Hauser vnd Geschlechter (deren Nahmen im Original verzeichnet) sampt andern / so die beyde König zuernennen / mit allen jhren Haab / Gütern vnnd Angehörigen / zwantzig Jahrlang vnder besagter Könige Schutz vnnd Schirm seyn / also daß wider dero Güter vnd Personen vnder keinem vorwandt / da es gleich von Gerichtlicher Händel wegen zubeschehen den Namen haben wolte / kein Execution vom Fisco oder dessen Beygethanen / ohne Wissen / Willen vnnd Befehl beyder Königlichen Majestäten vorgenommen werden solte.
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10. Die Grawpündter solten versprechen vnd geloben / auch die beyde Könige gegen einander selbs / daß gegenwertige Articul vnverbrüchlich solten gehalten werden / so dann solte der Grawpündter halb / da Streit einfiele / ob ein Sach in diesen Articul begriffen oder nicht / die Erklärung darüber bey beyden Königen stehen / nicht weniger solte solches von der zu End folgenden Religions Articuln Steiffhaltung verstanden werden. 11. Daß auff den Fall wider gegenwertige / oder zu End gesetzte Religions Articul etwas verhandelt würde / die Grawpündtner jetzt alsdann alles Zuspruchs / Gerechtigkeit vnnd Obrigkeit vber das Veltlin vnd Graffschafften Wormbs vnd Cleven verlustig / vnd dero entsetzt zuseyn gesprochen vnd erkläret: Die gedachte Länder aber sampt den Innwohnern / auff ein Ewigs frey / ledig / vnd der Grawpündtern im wenigsten nicht mehr vnderwürffig seyn solten. 12. Daß solches Versprechen desto mehr zubekräfftigen / die Grawpündter beyde König erbitten solten / die Innwohner deß Veltlins vnnd Graffschafften Wormbs vnnd Cleven / wider sie die Grawpündter selbst in Schutz zunehmen / vnd die Steisfhaltung gegenwertiger vnnd nachfolgender Religions Articul bey jhnen zuverfügen. 13. Daß der Pabst vollkommene Macht vnd Gewalt haben solte / zuerkennen vnd außzusprechen / was wider diese gegenwertige vnd zwischen beyden Königen verglichene Articul / das Weltliche belangend / gehandelt seye oder nicht / vnnd daß die Grawpündter beyden Königen das Wort geben / vnnd sich verobligiren solten / auch die beyde Könige gegen einander selbst / dem jenigen statt zu geben / vnnd darbey zuverbleiben / was der Pabst / solcher wideriger verbrüchlicher Handlung halber sprechen würde. 14. Daß wo sich begeben solte / daß die Grawpündter etwas wider diese Capitulation / oder wider theils der nachgesetzten Religions. Articul verhandlen theten / es beschehe nun durch Particular Personen auß Grawpündten wider deß Veltlins vnnd Graffschafften Wormbs vnd Cleven gemeines Wesen / oder durch die Grawpündter in gemein / wider Particular Personen gemelter Orth / oder auch die Grawpündter in gemein / wider das gemeine Wesen deß Veltlins / Wormbs vnd Cleven / es betreffe auch Leib oder Gut / die Catholisch. Römische Religion / oder derselben freye Vbung vnnd Gebrauch / so solten die vom Veltlin / Wormbs vnd Cleven / welche vermeynen / daß etwas wider die Articul verhandelt worden / solches dem Pabst / durch Mittel seines Nuncij zuwissen machen / damit derselbe die Erklärung darüber ergehen liesse / ob wider gegenwertige Abhandlung vnnd nachgehende Religions Articul gehandelt würde seyn oder nicht. 15. Daß wann der Pabst die Erkandtnuß there / die Grawpündter hetten den Articuln zuwider gehandelt / vnd derselb durch Mittel deß Nuncij / so bey den Eydgenossen vnd den Catholischen Grawpündtern residierte / den Grawpündtnern / vnnd den beyden Königen / durch Mittel jhrer Ambassadoren / so jhre Majestaten bey den Grawpündtern vnnd Eydgnossen hielten / zuwissen würde gemacht seyn worden / Jhre Majestaten in Zeit vier Monaten von dem Tag deß Pabsts Erkandinuß anzuraiten / die Verfügung gethan haben solten / daß die Grawpündter von solcher jhrer den Articuln zuwider lauffenden Handlung abstünden: anderer gestalt / da die vier Monat vorüber / solte dem König in Hispanien / oder desselben Beampten frey stehen / mit oder ohne Waffen / wie er es rathsamb befinden würde / die Veltliner vnd die in Wormbs vnd Cleven in Freyheit zusetzen / vnnd hingegen der König in Franckreich schuldig seyn / sich alles offentlichen oder heimblichen Beystands den Grawpündtern zu gutem zuenthalten. 16. Daß wo es Sach were / daß die Grawpündter so weit gegen denen in Veltlin / Worms vnd Cleven verfahren / vnd sie mit einer gemeinen Kriegsverfassung angreisfen würden / ob gleich solches auß particular Versehen herrühren thete / auff solchen Fall / ohne Erwartung deß Pabsts Erklärung / noch auch einiges fürgesetz ten Termins / dem König in Hispanien vnd seinen Beampten frey stehen solte / mit oder ohne Waffen / wie er es thunlich achten würde / die gedachte im Veltlin / Wormbs vnnd Cleven / in Freyheit zustellen / Innhalts deß obgesetzten II. Articuls / auff welchen Fall der König in Franckreich sich jhrer auch in wenigsten / weder mit offentlichem noch heimblichem Beystand nicht annehmen solte. 17. Daß beyde Könige sich verobligiren solten / bey deß Pabsts Erkandtnuß vnnd Außspruch / da einiger Zweisfel vber den Verstandt den 14. 15. vnd 16. Articul / welche die Versicherung gegenwertiger Abhandlung betreffen / einfallen solten / dessen sie sich selbs nicht vergleichen köndten / zuverbleiben / vnd sich daran sättigen zulassen. 18. Daß beyde Könige Bottschaffter / so bey dem Pabst sich auffhielten / Innhalts jhrer Plenipotentz / deren Begriff zu End dieser Capitulation solte registriret werden / die Vollziehung derselben vnnd der nachfolgenden Articul einander beyderseiths versprechen / vnnd daß in Zeit zweyer Monat / von Dato anzuraiten / diese Articul von beyden jhren Majestaten solten ratificirt werden. 19. Daß gleich als bald die Ratification erfolget / vnnd darüber verfertigte Vrkund dem Pabst würde zugesandt seyn / die würckliche Vollziehung dieser Vergleichung fortgesteller vnd das Schleiffen der Vestungen im Veltlin / Wormbs vnd Cleven solten vorgenommen werden.
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20. Daß vnder dessen / weil man mit schleyffen gemeldter Vestungen im Veltlin / Graffschafft Wormbs vnd Cleven im Werck were / das an den Pabst geschehene Depositum noch vnauffgehebt vorstehen / vnd zu desselben Willen gestellet seyn solte / jhrem Gutachten nach einen Gubernatorn an gedachte Orth zuverordnen / in dem beyde König einig weren / vnd vberliessen auch dem Pabst das Ober Auffsehen vber die gantze Vollstreckung dieser Bergleichung. 21. Der beyden Könige Bottschaffter solte ein jeder ein Copia dieser Articul vnderschreiben / vnd jedweder die jenige / welche der ander gefertiget / zu seinen Handen nehmen. (Capitulation so Papst Gregorius zu Versicherung der Römischen Religion im Veltlin Graffschafften Wormbs vnd Cleven verfasset.) I. Daß die Gubernatoren deß Veltlins / Wormbs / Cleven / Puselaff / Arusio / vnd aller anderer derselben Orth / so wol auch die Richter / an welche die Appellation von diesen Gubernatoren zugehen / Catholisch seyn solten. II. Daß wann Zweiffel vorfallen wolte / ob solche Catholisch weren oder nicht / man dem Papst Erklärung darüber thun solte. III. Daß im Veltlin / obbemeldten Graffschafften / vnd andern derselben Oerthern / allein die Catholische Religion gebraucht / vnd keine Ketzer mit jhrer Häußlichen Wohnung darinn geduldet werden solten. IV. Daß die Grawpündtner in jhrem Gebiet disseiths deß Gebirgs die Catholische Religion zuzulassen vnd zuerhalten / vnd keiner falschen Religion statt zugeben / schuldig seyn solten. V. Daß die Grawpündter in allen andern Gebiethen den Catholischen freye Religions-Vbung gestatten / vnd keine von derselben Abtrünnige bey jhnen solten lassen wohnen. VI. Daß in allen jhren Gebieten die wider den Pabst / Bischoffe vnnd Geistliche Freyheiten gemachte Gesetz auffgehebt werden solten. VII. Daß kein Ketzer / er seye was Sect er wolte / in einigem deß Veltlins / Wormbs / Cleven / Puselaff / Arusto gehörigen / oder sonst andern / disseits deß Gebirgs ligenden Stätten oder Flecken / vnder was Schein oder Vorwand es immer geschehen möchte / mit Hauß wohnen solte. VIII. Daß die Ketzer jhre im Veltlin vnd den Grafschafften habende ligende Güter / wann sie sich nicht zum Catholischen Glauben begeben wolten / in Zeit sechs Jahr solten verkauffen. IX. Daß den Ketzern erlaubet seyn solte / zween Monat lang deß Jahrs sich zu Erbawung jhrer ligenden Güter / vn̅ im Einthun der Früchten / an bemelten Orthen auffzuhalten. X. Daß sie jedoch bey solcher Gelegenheit jhre Weib vnd Kinder nicht mit sich brächten / oder bey sich hetten / jhre Religion nicht vbten / auch keine verbottene Bücher hetten. XI. Daß der Ketzer Kinder im Veltlin verbleiben vnd Catholisch solten aufferzogen werden. XII. Daß Ordensleuth vnnd andere Geistliche Personen frey vnnd vnverhindert in das Veltlin vnd die Graffschafften kommen / die Catholische Religion vben / vnd Kirchen vnd Gotteshäuser erbawen mögen. XIII. Daß der Bischoff vnd Geistliche Visitatores in mehrgedachte Landschafften vnverhindert kommen / visitiren / vnd jhrem Beruff vnd Jurisdiction abwarten solten vnnd möchten. XIV. Das der Oberpundt / der Gottshaußpundt / die Zehen Gericht vnnd die Herrschafft Meyenfeldt / die Geistliche Güter / so sie von 40. Jahren her an sich gezogen / widerumb geben / der Vbrigen halb aber / so sie vor gemelten 40. Jahren genommen vnd verändert / solten sie Sprüch vnnd Forderungen nicht erlassen / sondern denen / so recht darzu hetten / solche bevor behalten seyn. XV. Daß der nechste obstehende Articul / so wol die vbrige auch dahin erweitert vnnd erstreckt seyn solten / was der Nuncius mit den Catholischen Schweitzern vnd Grawpündtnern abgehandelt / vnd da er etwas mehrers erhalten / die beste Conditiones angenommen werden vnnd gelten solten. XVI. Daß vor Vollziehung der deß Weltlichen Wesens halber verglichenen Articul / die jenige / so die Religion betresfen / biß an den 15. solten publicirt werden. XVII. Daß die beyde Könige die Grawpündter / vnd sie sich selbs auch vnder einander verbinden solten / wo etwan wegen der Religions Articul / oder wegen darwider fürgeloffener Handlungen Zweiffel einfallen wolte / deß Pabsts Erkantnuß vnd Außspruch statt zuthun. XVIII. Daß die beyde König versprechen solten / mit allerley guten Beförderungen / auch mit den Waffen / der Vollziehung gegenwertiger Religions Articul beyzustehen. XIX. Daß was in dem Articul vber das Weltliche Wesen / wegen deß Perdon / das Veltlin betreffend / verfaßt / so wol alle andere / so zu Versicherung dieser Abhandlung angesehen / in gegenwertigen Articuln / auch wegen Cleven widerholet seyn solte. XX. Daß die beyde Könige sich erstlich bemühen solten / damit die Eydgnossen die Steiffhaltung dieser Articul für die Grawpündter versprechen / jedoch solte sich dieser Articul nicht für ein sondere Condition oder Geding verstehen / noch den andern einverleibet werden. (Reformirte Schweitzer vnnd Grawpündtner wollen in diese Articul nicht einwilligë.) Diese verfaßte Articul haben die Reformirte Schweitzer vnd mehrere Theil der Grawpündner nicht annehmen oder ratificiren wollen / mit vermelden daß solche Articul der hergebrachten Freyheit der Grawpündtner allzunachtheilig / vnnd würden selbige dardurch in Hispanische Servitut gestecket / vnd also das Schweitzerische Bundsband nicht wenig geschwächet. (Ertzhertzog Leopoldus vndersteht sich ein Landtwehr an der) Vnder solchen Handlungen / hat Ertzhertzog Leopoldus / der wie droben gemeldet / nunmehr die beyde vornehme Plätz Chur vnnd Meyenfeldt in seinen Gewalt bekommen / vnnd darmit die Meisterschafft vber die selbiger Or [868] then gelegene Päß / so wol als Hispanien gegen (Steig zu bawen.) Meyland vollkommenlich erhalten / darnach getrachtet / wie er die Grawpündtner gäntzlich bezwingen vnd in seiner Devotion halten möchte / vnd zu solchein End an S. Luci Steig ???ahe an den Schweitzerischen Grentzen ein starcke Landwehr vnd Vestung zubawen angefangen. Mit (Schweitzer halten bey Ertzhertzog Leopoldo vmb einstellung deß angefangenen Baws an; vnd was er darauff geantwortet.) solchem Baw aber / sonderlich weil auch vber diß alle Päß mit frembdem Kriegsvolck starck besetzet wurden / waren nicht allein die Pündtner / sondern auch die benachbarte Schweitzer vbel zu frieden / vnd hielten deßwegen diese starck bey jhm vmb Einstellung solches Bawes an / mit vermelden / daß sein Vorhaben der Erbeinigung / ja dem deß vorigen Jahrs tractierten Lindawischen Vertrag gäntzlich zuwider were. Ertzhertzog Leopold aber entschuldigte sich daß solches keinen eingegangenen Tractaten zuwider lieffe; Zu dem hetten auch die von Basel vnd Schaffhausen / ja die Schweitzer selbs zu Sargans vnd an andern Orthen Schantzen auff geworffen / deßwegen er deß jenigen / so er there / wol befugt were: So were auch sein Vorhaben allein dahin gerichtet / daß die jhme zu Lindaw bewilligte Besatzung zu Chur vnnd Meyenfeldt vermitten bleiben möchten; jedoch da Basel vnd Schaffhausen jhr vorgenommene Fortificationen demolierten / solte solches alsdann von jhme auch geschehen. Mit dieser Antwort waren die Eydgenossen nicht content / sondern hielten vmb Einstellung der angefangenen Fortification mit allem Ernst an / begerten auch zugleich / daß den auß gewichenen Pündtnern vnd Prettigäwern ein General Perdon möchte ertheilet werden / vnd erjnnerten bey solchem den Ertzhertzogen der Pflicht / damit etliche Orth der Eydgnoßschafft den Pündnern zugethan weren. Hierauff bekamen sie von jhm den 18. Decembris ein schrifftliche Antwort / Innhalts; Er hette zwar deß Abstands deß jhnen widrigen Vestung Bawes vnd allgemeinen Perdons begerter Massen / jedoch vnder folgenden Conditionen sich entschlossen: Wann zuforderst von jhnen den Eydgnossen die hochbethwerte Erbeinigung / jhrem rechten Verstandt vnd Innhalt nach steiff gehalten: Das Hauß Oesterreich bey seinem an den acht Gerichten deß Prettigawes habenden Rechten / auch den hohen Gerichten deß nidern Engadins / vnnd andern Orchen geschirmbt / die Vngehorsame vnnd Rebellen in Straff gezogen / vnnd an allem dem / was mit dem Obern vnd Gottshauß Pundt gehandelt / kein Hindernuß eingeworffen / sondern alles für genehmb gehalten würde. König Jacob in Engellandt ist eine Zeitlang darmit vmbgangen / wie er zwischen seinem Sohn Printz Carl von Wallis vnd der Infantin Maria / König Philipsen deß Vierdten in Hispanien Schwester einen Heurath stifften möchte: Darmit aber das Engelländische Parlament nicht wol zufrieden gewesen / sondern beachret / daß er den Printzen an eine Jhrer Religion zugethane Princissin verheurathen / vnd den Krieg wider Spanien wegen Einnehmung der Pfaltz fortsetzen solten. Hierüber hat der König gegen dem Parlament etwas Vnwillen gefaßt vnd den Graffen von Ochsenfurt / weil selbiger die Spanische Freundtschafft am hefftigsten widerrathen / vnd sich am meisten widersetzt / gefänglich auff ein Thurn zu Londen setzen vnd verwahren lassen. Vnlang hernach hat der König dem Parlament sein endliche Meynung in nach folgendem Vortrag eröffnet. (König in Engelland gibt dem Parlament sein endliche Meynung / was er deß Hispanischen Heuraths vnd anderer Sachen halben zuthun gesinnet.) Sein Vorhaben sehe dahin / sein Königreich höher zu zäunen / vnd newe Ehren Titul zuerwerben. Dann seine Meynung were sich als einen widerumb Erheber / Befestiger vnnd Beschützer Land vnd Leuth zuerzeigen / welches alles er jhnen zueröffnen bedacht / nicht etwas Rath vnd Gutachten darwider zupslegen / sondern damit sie sich nach seinem Willen zuverhalten / vnd auff keinerley Weg darwider zuhandlen sich vnderstehen solten / bey verlierung jhrer Ehren vnd Würden / auch Straff beleydigter Majestat / seiner Vngnad / vnd mehrer Bestraffung / nach gestal??? deß Verbrechens. Hierauff vnd zu Erlangung der vorgemelten drey Titul / deß widerumb Erhebers / Befestigers vnnd Beschützeis seiner Vnderthanen / setzte er auß Königlicher Macht hernach folgendes. Erstlich den Puncten deß widerumb Erhebers vorzunehmen / wißte männiglich / was massen / als er im Jahr 1604. zu der Cron Engelland kommen / er einen außführlichen die Religion vnd Regierung betreffenden Vortrag gethan / in dem er kein Vnruhe in dem Land zuerwecken / kein Enderung dazumahl vornehmen wollen / sondern hette es alles vngeachtet der Pabst zu Rom / die Könige in Franckreich vnd Hispanien / auch andere Christliche Potentaten ein anders von jhme verhofft vnd erwartet gehabt / in dem Wesen / wie er es befunden verbleiben lassen. Der Pabst hette selbs den König in Hispanien schrifftlich ersucht / daß er mit jm in Friedenshandlung / vnd daß er mit Ertzhertzog Alberto auch zu gutem Verstandt kommen möchte / sich einlassen wolte. Dz were daselbs auff solche Erjnnerungs-Schreiben zu Werck gestellt worden / vnd thete er sampt seinen Vnderthanen desselben Friedens noch auf diesen Tag geniessen. Was damals nutzlich vorgenom̅en worden / were weiter nit / als daß er / auff Erbittung gegen den Creutzgängern / da er auch ein Stell auß dem Petro Crinito angezogen / die Creutz wider erheben vnd auffrichten lassen / damit man die Creutz / so ein Crjnnerung vnd Gedenckzeichen der Erlösung Menschliches Geschlecht / so am Stamm deß Creutzes verrichtet worden / nit vnder die Füß werffe. In angeregtë Vortrag hette er jhnen zuerkennen gegeben / daß die Catholisch-Apostolisck-Römische Religion die wahre Religion seye. Damit aber nit zu Zerrüttung vnd Hinderung in gemeinë Wesen / vrsach gegebë werde / hette er diese Wort beygesetzet / dz es in gemelter Religion etlich vberflüssige Cere [869] monien vnd Gebräuch habe / welche zu resormiren weren. Eben zu angedeuter Zeit weren jhm durch seine Catholische Vnderthanen / als eingebohrne Mitglieder deß Königreichs / vnderschiedliche Anbringen / wegen befreyung jhres Gewissens / gethan worden: Dann sie Hoffnung gefaßt / so viel Gewogenheit bey jhme zufinden / als sie bey der Königin Elisabeth Widerwertigkeit außstehen müssen; wie man wißte / daß gemeiniglich die Menschen das jenige / was sie gern hetten / bald glaubten / vnd was sie wünschten / daß geschehen solte / jhnen leichtlich für ein beschehene Sach einbildeten; Es aber dazumahl nur ein Schein gewesen eines gehling außbrennenden Fewers. Sie hetten vermeynet ein Ringerung jhrer Beschwerden / vnd Erledigung der vnleydenlichen Betrübnuß / so sie auß weyland der Königin Elisabethae Verordnung in jhren Gütern / Leib vnd Seelen erdulden müssen zuerlangen: Kein andere Begnadigung hetten sie an jhn begehret / als daß man jhnen die jenige Catholische Religion frey zulassen wolle / welche durch seine Vorfahren / von deß Königs Damaldi in Schottland Zeit an / biß zu seiner Fraw Mutter vberstandener Marter in diesem Königreich jederzeit offentlich bekennet / durch die älteste vnd rühmblichste Catholische Keyser erhalten / alle Kirchen Historien gepriesen / vnd mit vnzehlbarer Martyrer Blut begossen worden. Weil jhnen mit keiner Willfahrung / wegen besorgender Vnruhe / begegnet werden mögen / hette es in diesem Königreich / allein seiner Person wegen: aber der Religion halben keine Veränderung abgeben / vnd gedachte Catholische befunden / daß alles / was man von seiner guten Zuneygung zu dem Catholischen Glauben außgeben / vnd was man zu Rom geglaubt / daß wir vns allein Catholisch stelleten / diese Cron desto leichter zuerlangen / ein lauterer Dunst damahln gewesen / dann im Königreich were einige Veränderung nicht vorgenommen worden / noch die Aempter ander Personen auffgetragen / sondern er hette sich der vorigen bedienet. Demnach er sich aber an jetzo entschlossen der Gottseligkeit durch seine Güte die Thür zuöffnen / vnnd darneben erwegeten daß die Catholische nicht weniger / als andere / seine getrewe Vnderthanen / derowegen das vnerträgliche Trübsal / so sie in jhrer Religion außgestanden / vnnd noch heutiges Tags außstehen müßten / jhme zu Gemüth gehen lassen / vnnd deren sie zubefreyen entschlossen / als hette er auff vorgehende reiffe Berathschlagung verordnet vnd decretiret / daß er forthin seine Catholische Vnderthanen in seinen Schutz vnnd Salva Guardi nehmen wolte. Ferner daß sie in der Vbung solcher Religion vnverhindert frey seyn / vnnd derentwegen keine Nachforschung / oder Vndersuchung wider sie vorgenommen werden solden: Hette er auch alle Bestraffung / Gerichtliche Handlung vnd Geltbussen / darein sie möchten gefallen seyn / auffheben wollen / vnd gebe jhnen hier mit Freyheit vnd Vergunst / Meß vnnd andere Gottesdienst / nach Innhalt der Catholischen Religion / halten zulassen / vnd setzete sie hinwiderumb ein in alle jhre Güter vnd Herrschafften / verbiete allen seinen nachgesetzten Obrigkeiten vnnd Beampten / die gedachte Catholischen / von obbemelter Brsachen wegen / mit einiger Straff oder Buß nicht zubelegen / es were gleich an Gelt oder in andere Weg. So were auch sein endlicher Befehl / daß niemands / er were auch wes Standts er wolte / jhnen in Verrichtung der Catholischen / Apostolischen Römischen Religion / einige Beschwerd / weder durch sich selbs / oder andere / offentlich oder heimblich / nich zufügen solte / so lieb jhnen were die Straff beleydigter Majestät / zerstörung deß allgemeinen Friedens / vnnd deß Vatterlandes Feind / darein die Verbrecher erkläret / vnnd mit Schärpffe / andern zu einem Exempel / gegen jhnen verfahren werden solte / zuvermeyden: Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung. Das ander / so er jhm vorgenommen / were / daß er nemblich seiner Vnderthanen / allererst vnd zuforderst seines Sohns / deß Printzen von Wallis Person / Beschützer seyn wolte / dem er / wie die gantze Christenheit wißte nach einem hohen Heurath getrachtet: Dann er begerte jhn mit der Königl. May. zu Hispanien Schwester zuverheurathen / wei dann Jhre. May. diß durch seine Abgesandten jhr eröffnetes Anbringen nicht verworffen / sondern beliebet. Es hetten aber etliche sich seiner Gnad / vnd deß jhnen vertrawten Gewalts / daß sie seines Sohns / deß Printzen von Wallis fürnembste vnd geheimbste Räthe seyn solten / mit solchem Stoltz vnd Vermessenheit mißbraucht / daß sie seinem Willen widerstreben / vnd seinem Sohn die fortsetzung deß angedeuteten Heuraths widerrathen dörffen / mit einwendung der vnderschiedlichen Religionen. Sie weren aber noch weiters gangen / die Schuldigkeit eines Vasallen gegen seinem Herren gar vergessen / welche in dem stünde / daß der Vasall seines Herrn Willen für ein Gesetz zuerkennen verpflichtet / wie in dem ersten Gesetz der Fürstlichen Statuten auß führlich zusehen / daß nemblich ein Vasall für recht halten solte / alles was seinem Herrn gefällig / vnd was er ordnete / für ein Gesetz zuerkennen: Welches dahero sich gebührete / daß man solche Würbelgeister vnd eygensinnige Köpff / so solches nit in acht nehmen / straffete. Sie hetten seine Königliche Gabe / so er dem Printzen von Wallis für eine Vnderweisung / wie er das Regiment führen / vnd solche vnrühige Köpff straffen solte / nicht wol gestudiret. In dem Milord Könch / vnd seine Auffrichtigkeit hette er ein grosses vertrawen gestellet gehabt / vnd jhn deßwegen seinem Sohn für einen Rath zugegeben: Er aber / weil er dem Hauß Oesterreich / in welches er ehe lang seinen Sohn zuverheurathen verhoffte / feind were / der hette deß jungen Printzen Gemüth zuverkehren sich [870] vnderstanden: Dahero er / gedachtes Milords Vorhaben zu vnterbrechen / vervrsachet worden / sich seiner Person zuversichern / vnd jhn in Arrest nehmen zulassen / damit seine vergiffte Meynung sich weiter außzubereiten verhindert würde. So wisse gantz Engell- vnd Schottland / daß seine Vorfahren sich mit dem Hauß Castilien / so damaln zu so grosser Macht / Hochheit vnd Vortrefflichkeit noch nicht / wie es sich jetzo befinde / gestiegen gewesen / öffters befreundet. Er hette an seinem Sohn allezeit das jenige erwiesen / was ein Vatter seinem Sohn möchte schuldig seyn jhn auff den Weg der Tugend geleytet / mit guter Lehr zur löblichen Verwaltung der so schweren vnd stattlichen Aempter Königlicher Regierung versehen / jhme auch die rechte Straß vnd Regulgezeiget / wie er sich gegen GOtt / als ein Christ / vnd dann gegen seinem Volck / vnd gegen sich selbs / als ein König / verhalten solte. Die Kunst Landt vnd Leuth zu regieren liesse sich nicht lernen wie das Hafner Handwerck / da einer ein Hafen vnder Handen nehme vnd daran lernete: Man müßte solches bey denen suchen / welche sie auß den Büchern geschöpffet vnd im Werck geübet. Es müßten vollkommene Meister seyn / solte man etwas von jhnen lernen / nemblich König selbs / oder jhre Reguln vnd vorgeschriebene Gebott / so alle Vnderthanen / bey Straff deß Vngehorsambs zugehorchen schuldig. Er wolte aber wider zu seiner Vorfahren Heurath mit dem Hauß Castilien kommen Heinrich der Siebendte König in Engellandt hatte seinen Sohn Arcturum, Printzen von Wallis / deß Königs Ferdinandi in Hispanien Tochter geben / vnnd seine Tochter Margretha König Jacobo dem Vierdten in Schottlandt. Viel andere köndten erzehlet werden / so zulang seyn würde. Warumb solte er dann seinem Sohn nicht die Tochter von Hispanien geben / wann der König vnd sie darein verwilligten. Er hörete aber wol / was die vngezäumbte Mäuler hierzu sagten / vnd die vnderschredliche Religion dargegen einwendeten; Denen vnd jhrem vngereimbten gemachten Schluß wißte er gar leichtlich zubegegnen. Der Hertzog von Bare vnnd Catharina von Bourbon / Henrich deß Vierdten Königs in Franckreich Schwester / weren vnderschiedlicher Religion / aber in solcher Einigkeit beysammen in der Ehe gewesen / daß er kein bessere Gemählin / vnnd sie kein bessern Gemahl antreffen mögen. Im fünfften Jahr jhrer Ehe hette sich gleich so viel Ehrerbietung / Affection vnd Liebe bey jhnen vermercken lassen / als gleich im ersten / die Gleichsinnigkeit der Gemüther zwischen beyden Personen weren also beschaffen gewesen / daß die Religion beseiths gesetzet / man sie für ein Seel nicht in zween Leibern / sondern in einem Mund gehalten / vnd jhre Gedancken weren auß einem Hertzen gangen. Wie dem allem so were er entschlossen / mit angeregter Heuraths Abhandlung fortzufahren / vnd erklärte sich hiermit / daß er die jenige / so hergegen etwas vornehmen / oder seinem Willen sich widersetzen wolten / so wol die seinen Sohn davon abwendig zumachen sich vnderstehen würden / zustraffen bedacht. Derowegen er nun für das letzte mahl den Milorl Diochey mit aller Nothturfft / was zu Abhandlung vnd endlichem Beschluß dieses Heuraths mit der Kön. May. vnd die Princessin herüber zubringen / vonnöthen / nach Hispanien abgefertiget. Es seye nun wer da wolte / der solchem seinem Willen vnd gemachten Schluß zuwider etwas zureden sich vermessen würde / den gedächte er nach seinem Verdienst zustraffen. Dann dieses were sein endlicher Will vnd Meynung. Das dritt vnd letzte / so er jhm vorgesetzt were / daß er als ein Beschirmer seiner Vnderthanen sich erzeigen wolte. Dasselbe belangend / wißte männiglich / was massen seine nechste Nachbarn die Holländer / welchen von jhme vnnd seinen Vorfahren jederzeit vnd zu allen Gelegenheiten grosser Beystand wider jhre habende Feind geschehen / sie aber nichts desto minder sich ärger gegen jhme erzeigt / als jmmer einiger Feindt thun können. Dann es were offenbahr / daß demnach die vornembste Handelsleuth seiner Statt Londen sich in Gesellschafft begeben / vnd ein grosse Summa Gelts nach den Orientalischen Indien zu handthieren zusam̅en geleget / jhre Schiff von den Holländern angegriffen / vnd ohne einigen Respect seiner Königlichen Hochheit vnnd Authorität / feindlichen beraubet / vnd jhnen die Catholische Wahren abgenom̅en worden. Darbey seinen getrewen Vnderthanen so ein vnüberwindlicher Schad begegnet / daß dardurch sie jhr angefangene Gesellschafft wider enden müssen: welches er keines Wegs zugedulden gedächte. Ja sie weren wol so Sinnloß gewesen / daß sie vermeynt / er würde es nicht empfinden / noch die Vnbillichkeit vnnd Gewaltthat / so sie an seinen Vnderthanen geübet / zurächnen gedencken. Ein König were schuldig / gleich wie ein guter Haußvatter / seine Vnderthanen bey gutem Recht handzuhaben / vnnd sie gegen allen Feinden vnd Seeräubern (keinen andern Nahmen köndte er den Holländern / wegen begangener That / geben) zu retten vnd zu schützen. Den Staden aber der vereinigten Provintzen / hette er vmb widerkehrung deß Schadens / so seinen Vnderthanen zugefüget worden / zugeschrieben / die geben aber nichts drauff / hetten sich wol erbotten / die Wahren an der Stell / da sie genommen worden / wider zu lieffern / daran köndte man sich aber nicht begnügen lassen. Derowegen were sein Will / weil er an seiner Reputation vnd Hochheit verletzet / daß mit allem Ernst gegen den gedachten Holländern / biß zu völliger Erstattung obbemeldten Schadens / verfahren / Schiff wider sie außgerüstet / allenthalben verfolget / item jhre Schiff / was Orths sie anzutreffen / angegriffen vnnd auffgehalten würden / so lang vnd viel / biß der durch sie gethane Schaden gantz vnd gar gebessert vnd gewendet seyn möge. Nachdem nun König Jacob diesen Schluß [871] gemacht / hat er bald darauff seinen Sohn den (Printz Carl von Wallis ziehet in Hispanien.) Printzen von Wallis eine Reyß in Hispanien / den Heurath zu vollziehen thun lassen: Darzu er den Marggraffen von Bucquingam / Franciscum Cotthington / deß Printzen Secretarium / Kingt Baronett vnd Idimiron Portet verordnete vnnd befohlen / daß sie zu gewisser Stundt vnd Orth zusammen kommen / alles in grosser Geheimb halten / auch von jhren Weibern nicht vrlaub nehmen solten. Diese sind darauff mit dem Printzen in vnbekandter Kleydung von Londen fortgereyset / vnd zu Doveren ankommen; allda der Marggraff von Bucquingam den Gubernatorn deß Orths zu sich beruffen / sich vnd die bey sich habende zuerkennen / vnd jhm zuverstehen gegeben / er solte jhnen in grosser Eyl ein Schiff verschaffen / damit sie nach Calais vberfahren köndten / auch auß Befehl deß Königs vnnd deß Printzen bey Leibs vnd Lebens verlierung / dieses in Geheimb halten / vnd kein einige reysige Person / so lang biß er von Jhrer May. dessen schrifftlichen Befehl bekomme / passiren lassen / auch ebener massen solches andern Porten zuwissen machen. Worauff dann die Englische Meerporten drey Tag lang verschlossen geblieben. Der Printz ist vnder dessen mit seinem Comitat glücklich zu Calais ankommen / von dannen auff der Post nach Paris geritten / daselbs den König vnd Königin zusehen ein Tag vnd ein halben sich auffgehalten / von dannen ist er also vnbekandter Weiß fortgereyset / den armen Leuten / so jhn vnder Wegens vmb Allmosen angeruffen Duplonen außgetheilt / auch in den Wirthshäusern an statt der Realen mit Duplonen bezahlt / also daß männiglich sie für grosse Herrn gehalten. Man sagt er seyn zwischen Paris vnd Orleans mit seinem Pferd gefallen / daß er an einem Fuß etwas verletzet worden. Als er in Spanien ankommen / ist er mit dem Marggraffen von Bucquingam allezeit eine Tagreyß voran gereyset / vnd endlich den 17. Martij zwischen 10. vnd 11. Vhren in der Nacht vor seines Herrn Vatters deß Königs in Engellandt Extraordinari Bottschaffters deß Grafen von Bristol Behausung ankommen / der jhn also bald erkandt / vnd mit gebührender Reverentz empfahend in sein Losament auffgenommen. Ob nun wol der Printz vermeynt / etlich Tag sich in Geheimb zuhalten / ist doch solches bald durch gantz Madrit lautbahr worden. Derowegen andern Tags der Marggraff von Bucquingam sampt dem Graffen von Bristol vnd Graffen von Gondomar wegen deß Printzen Ankunfft / dem König in Spanien Relation zuthun / nach Hof gefahren. Darauff gegen Abend der Graff von Olivares in deß Printzen Behausung / jhn im Namen deß Königs zuempfangen kommen. Selbigen Abendt hat man in dem geheimen Rath / dem Printzen alle Ehr / so viel jmmer müglich / anzuthun beschlossen / der König hat auch in alle Clöster an die Priorn geschickt / vnd denselben ansagen lassen / daß sie wegen eines glückseligen Außgangs eins Geschäffts / an dem Jhrer May. vnd der Catholischen Religion viel gelegen / Gott anruffen vnd bitte solten. Was nun dem Printzen nachmalen für grosse Ehr erzeigt vnnd wie herrlich er tractirt worden / würde allhie zuerzehlen viel zu lang werben. (Tractation vnd Vorschlag wegen deß Spanischen Heuraths.) Nachdem etliche Tag also zugebracht worden / hat der König in Spanien etlichen Herrn an seinem Hoff Befehl gegeben / von dem Heurath zutractiren / vnd zwar selbiges auff die Weiß / welche am wenigsten Difficulteten hette / zurichten. Die größte Difficultet bestunde darinn / weil Pabst Gregorius der XV. dem König aufferleget / daß er den Heurath nicht ehe solte beschliessen lassen / es hette dann zuvor der König in Engelland in seinem gantzen Königreich das Exercitium Catholischer Religion frey vnd sicher zugelassen. Hierzu brauchte er der Theologen Rath / welcher gestalter hierinn sein Gewissen befreyen / vnnd vnverletzt behalten möchte. Darauff die Theologen gerathen / der Printz von Wallis solte mit einem Eydtschwur versprechen / daß er vnd sein Herr Vatter die vorbesagte Condition halten vnnd erfüllen wolte. Darnach solte zwar die Verlöbnuß zwischen dem Printzen vnd der Infantin geschehen / aber die Vollziehung deß Heuraths biß auff den Majum deß 1614. auffgeschoben / auch die Braut nicht eher zu dem Bräutigam in Engelland geführt werden: damit man vnder deß erkennen möchte / ob so wol dem König als dem Printzen angelegen seyn würde / das jenige / so der Pabst verordnet hette / zu vollziehen. Von diesen Conditionen ist die letzte dem Printzen von Wallis am beschwerlichsten vorkommen / aber der König hat jhm versprochen / er wolte verschaffen / daß der Termin zu vollziehung deß Heuraths auff ein kürtzere Zeit solte gesetzet werden. Belangend die erste Condition / hat der Printz dieselbe nicht allein angenommen / sondern auch mit einem Revers bekräfftiget / vnd versprochen / daß er darwider nichts handlen / oder handlen lassen / auch nicht zugeben wolte / daß jemand die Infantin von der Catholischen Religion abwendig zumachen / oder solche Religion bey Jhro zuverhönen sich vnderstehen solte. Als die Formula deß Juraments / so der König in Engelland leysten solte / von jhme vnd den Spanischen Abgesändten / dem Marggraffen von Inojosa vnnd Carl von Columna verfasset worden / erreugete sich ein newe Difficultet / weil der König in Engellandt in derselben Formula dem Pabst den Titul eines Allerheyligsten nicht geben wolte / mit vermeldten / es were seiner Religion gantz zuwider / köndte auch von jhm ohne grosse Schmach vnnd Praejuditz nicht geschehen. Als aber die Gesandten weiters nichts / der König hette dann hierein bewilliget / handlen wolten / hat er es jhme endlich belieben lassen. Darauff ist alsbald ein anderer Scrupel vorgefallen / in deme die Spanische Gesandten dem Gebett vnd Ceremonien / so bey den Protestiren [872] den gebräuchlich / nicht beywohnen wollen / mit vermelden / man könte solches auch nicht von jhnen begehren / weil jhre Legation vnnd diß gantze Werck zu dem End vornemblich angestellet were / daß der Catholischen Römischen Kirchen Wohlfahrt vnnd Sicherheit befürdert würde. Hierauff hat der König nach gehaltener Deliberation befohlen / daß bey solchem Act nichts solte gesungen werden / dann was zu derselben Zeit / als in gegenwart deß Connestabels von Castilien / der Frieden zwischen beyden Cronen auffgerichtet vnnd confirmiret / gesungen worden / solten auch kein andere Ceremonien gebraucht werden. Damit er auch den Gesandten allen Scrupul benehmen möchte / hat er das Lied / so damahls gesungen worden / jhnen zu lesen vbersendet: dessen Innhalt zwar nichts anders war / ais ein allgemeine Frewd vnd Jubilirung wegen deß Friedens. Wie nun diese Difficulteten auß dem Weg geraumet worden / wurden die obgesagte Gesandten Sontags den 30. Julii / von dem Marggraffen von Hamelton zu dem König in Engelland geführet / mit welchem sie nachmahls in begleitung vieler Herrn vnd Edelleut / so alle auff das stattlichst herauß gebutzt waren / in die Capellgangen / vnd nachdem sie jhre gebührende Stellen eingenommen / der ablesung deß Königlichen Juraments / nach haltung einer stattlichen Music / beygewohnet / welch von dem Königlischen Secretario / Georgio Calvarten / dieses Inhalts / geschehen: (Obligation deß Königes in Engelland wegen deß Spanischen Heuraths.) Wir Jacobus sc. Geben mit diesem Instrument allen Königen / Potentaten / Fürsten / Republicen / Communen vnd Privatpersonen / was Standts oder Würden sie seyen / zuerkennen / welcher gestalt wir zu der Ehre Gottes / als wir vornemblich begehrt / daß mit newer vnd näherer Zusammenhefftung / das Band der Freund-Verwand vnd Schwägerschafft / welche vns vnnd den Durchleuchtigen Printzen Carl von Wallis / vnserm liebsten vnd einigen Sohn / mit dem Durchleuchtigsten Fürsten Philippo IV. Catholischen König in Hispanien / sc. vereinigen / verknüpffet: vnd damit in vns vnd vnsern Nachkommen / Brüderliche Einigkeit / auch Gutwilligkeit zwischen beyden Cronen / zu grösserer jhrer Wolfahrt vnd Glückseligkeit / angerichtet vnnd bekräfftiget werden möchte / gehandelt vnd noch gehandeln / einen Heurath zustifften / zwischen vorbemeltem Durchleuchtigen Printzen von Wallis / vnnd der Durchleuchtigen Infantin Maria / der Cacholischen Durchleuchtigkeit Schwester. Zu welcher Sachen Tractation vnd Vollziehung / wir vorgedachten Printzen / vnsern Sohn / zu dem König in Hispanien / an den Spanischen Hoff gesendet / da er sich annoch auffhelt. Zwischen welchem vor sich / vnd für vns vnd in vnserm Nahmen / zugleich mit vnsern vielgeliebten Verwandten / Georgio Villiers Hertzogen von Buckingam sc. Johan Digby / Graffen zu Bristol / vnd Walther Aston / vnsern bey der Catholischen Durchleuchtigkeit Ordingri vnnd Extraordinari Ambassadorn / wie auch Francisco Cottingthon Baronetten deß Printzen vnsers Sohn Secretarien / krafft gegebener Instruction / so sie von vns empfangen / das sie nemblich allen solchen Friedenshandlungen beywohnen solten: Vnd dann anderseiths zwischen der Catholischen Durchleuchtigkeit / für sich / vnd als einen Brudern vnnd rechtmässigen Administratoren der Infantin Maria vnnd nach deren Willen vnd Consens; auch denen darzu deputirten Commissarien Johann Mendoza vnd Luna / Marggraffen von Claremon sc. Didac. Sarmient de Acuna / Graffen von Gondomar / vnd Johann de Girica sc. mit vorhergehender Bewilligung vnnd Dispensation seiner Heyligkeit / vnd anderm / so darzu vonnöthen; nach dem sie alles in reiffe Deliberation gezogen / vnnd alle Nutzbarkeiten dieses Heuraths wol erwogen / mit allgemeinem Consens vnd Vrtheil etliche Capitulationes vnnd Conditiones, so zu voll führung dieses Wercks dienlich / verfasset vnnd beschlossen worden / welche also lauten; (Articul den Heurath zwischen Spanien vnd Engelland betreffend.) 1. Der Heurath solle vermittelst Päbstlicher Dispensation vollzogen werden / vnd soll der König in Spanien dieselbe zuwegen bringen / vnnd darneben dem König in Groß Britannien bey Königlichen Worten bezeugen vnd darthun / daß er solches verrichten könne. 2. Der Heurath solte in beyden Königreichen Spanien vnnd Engellandt celebriret werden / in Spanien zwar / nach Gebrauch der Römischen Kirch / in Engelland aber folgender gestalt; Deß Morgens frühe nachdem die Infantin jhre Devotion in der Capellen verrichtet / solte Sie vnd der Durchleuchtige Printz Carl zusammen kommen / vnd alle Verordnungen / trafft welcher der Heurath in Hispanien celebriret worden / abgelesen werden / vnd sollen so wol die Infantin als der Printz gedachten in Hispanien celebrirten Heurath genehmb halten / mit aller Solennität / so hierzu dienlich seyn würde / doch daß nichts so der Infantin Religion zuwider mit einlauffe. 3. Alle Diener vnd Dienstzofen der Infantin auch gantzes Hoffgesind solten von dem König in Spanien erwöhlet werden / doch solte hierzu kein Vasall deß Königs in Groß Britannien / ohne desselben Erlaubnuß / genommen werden. 4. Die Infantin solte sampt jhrer Hoffstatt vnd Angehörigen ein freye Vbung der Catholischen Religion haben. 5. Zur vbung jhres Gottesdiensts solte jhr ein bequemes Oratorium vnd Capell in dem Palast eingeraumet werden / allda auch nach jhrem belieben Meß solte gehalten werden. Deßgleichen solte sie zu Londen / oder da sie seyn würde / ein offentliche Kirch bey dem Pallast haben / da der Gottesdienst solenniter verrichtet würde / beneben einem Kirchhoff / vn̅ allen andern Nothwendigkeiten zu offentlicher Predigung deß Worts / vnnd Administration aller Sacramenten der Römischen Kirchen. Vnnd solte solch Oratorium, Capell vnd Kirch nach der Infantin belieben gezieret werden.
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6. Alle Diener vnd Gesinde der Infantin / wie auch deren Kinder vnd Angehörige / möchten frey vnd offentlich Catholisch seynd. 7. Die Infantin solle eine Capell vnd Oratorium zu Hoff haben / so groß daß all jhr Hoffgesind darinn Raum haben möchte: Sie solte auch ein heimbliche Thür haben / durch welche sie Privatsweiß einkommen / neben einer andern Thür / durch welche sie offentlich / auch jhr Hoffgesinde eingehen vnd jhren Gottesdienst verrichten möchte. 8. Solche Capell solte mögen gezieret werden / wie auch der Altar vnd anders / nach Gebrauch der Römischen Kirchen. 9. Die Bewahrung solcher Capell solte denen befohlen werden / welche die Infantin darzu erwehlen würde / vnd solten dieselbe durchauß niemand hinein lassen / so da etwan Vnrath anrichten möchten. 10. Zu Bedienung der Sacramenten solten so viel Bediener angestellet werden / als der Infantin belieben würde / welche auch von derselben solten erwehlet werden: Doch daß dieselbe deß Königs in Groß Britannien Vnderthanen nit seyen / ohne desselben außtrückliche verwilligung. 11. Vnder den Geistlichen vnd Kirche Personen solte seyn ein summus Moderator; vnnd derselbe solte genugsame Authorität vnd Macht haben / allen Zwytracht / so in der Religion / oder Geistlichen Sachen etwan entstehen möchte / zu schlichten vnd hinzulegen. 12. Derselbe Moderator solte Macht haben die beschuldigte Catholische zu censuriren vnd zu straffen / vnd vber sie der Geistlichen Jurisdiction zugebrauchen / also daß die Infantin dieselbe auß jhrem Dienst auff den Fall abschaffen solte. 13. Die Infantin vnd jhr Hoffgesind solten ohne Molestation wann sie begehrten / Dispensationen / Jubileen / Ablaß / vnd alles anders / was sie zu jhrem Gewissen nöthig achteten / von Rom holen mögen. 14. Der Infantin Hoffgesind solte den Eyd / daß sie dem König in Groß Britannien Trew vnd Hold seyn wolten / schweren vnd leisten / doch solte darinn keine Clausul gebraucht werden / so da jhrem Gewisse vnd der Catholischen Religion zuwider lauffen möchte / vnd solte die Form solches Eydts von dem Apostolischen Stuhl approbiret werden. 15. Die Rechte vnd Gesetz deß Königreichs Engelland solten der Infantin Hoffgesind nicht angehen / sondern dasselbe solte befreyet seyn deren Straffen / die den Ingesessenen Mißthätern aufferleget würden: in welchem aber hochnothwendig seyn will / solches zuerklären / wie vnd was gestalt solches geschehen solte. 16. Die Kindes / so auß diesem Heurath gezielet werde möchten / solten in Religions Sachen nicht mögen gezwungen werden / die Gesetze auch so wider die Papisten gemacht / solten sie nicht angehen / noch auch jhnen zu Nachtheil gereichen / in dem etliche Catholisch weren vnd blieben / solten auch deßwegen gar nicht jhr Recht zu der Cron vnnd Erblicher Succession verlieren. 17. Die Seugammen / so die Printzeliche Kinder seugen vnd auffziehen / solten mit belieben vnd wolgefallen der Infantin erwehlet vnd vnder jhr Hoffgesind gerechnet werden. 18. Der Moderator vnnd die Geistliche vnd Ordens Personen bey der Infantin / solten jhren Habit haben vnnd tragen nach Römischem Gebrauch. 19. Zu versicherung dieser Sachen solte der König vnd Printz Carl versprechen / daß da der Heurath eins geschlossen / derselbe nicht wider solle auffgelöset werden oder zurück gehen. 20. Sie solten gleichfalls dem jenigen nachkommen / vnd sich darauff verobligiren / was von dem Catholischen König proponiret worden. Daß nemblich 21. Die Söhn vnnd Töchter so auß diesem Heurath würden erzielet werden / bey der Infantin / zum wenigsten / biß sie zehen Jahr alt / verbleiben / auch deß Succession Rechts in besagten Königreichen frey geniessen solten. 22. Wann etwan ein Stell eines von der Infantin Hoffgesindt / es sey Mann oder Fraw / so sie mitgebracht / erlediget würde / als dann jhrem Bruder dem König in Hispanien dieselbe zuersetzen erlaubt seyn solte. 23. Die König in Groß Britannien wie auch der Printz von Wallis solten sich se bst vermittelst Eydts verbinden vnd dasselbe mit dem grossen Siegel deß Königreichs Engellandt versiegeln vnnd darneben bey guter Trew angeloben / alles das jenige was obgemelt zuvollbringen / vnd solten die Articul auch selbst durch das Parlament bekräfftiget werden. 34. Es solte auch alles so tractirt vnd vorgeschlagen worden / dem Pabst damit verselbe solches approbiren / den Apostolischen Segen darüber sprechen / vnd nothwendige Dispensation / den Heurath zu vollziehen gebe / eröffnet werden. Wir halten obbesagten Tractat vnd alle desselben Puncta / Articul vnd Innhalt genehmb: confirmiren / approbiren vnd bekräfftigen alles vnd jedes wissentlich / so viel es vns / vnsere Erben vnnd Nachkommen betrifft / vnnd versprechen trewlich vnd mit vnserm Königlichen Wort solches steiff vnd fest in Acht zunehmen vnd zuerfüllen / ohne alle Exception oder Widersprechung: Vnd dasselbe in gegenwart Johannis Mendozae / deß Marggraffen von Inojosa / vnnd Carl von Columna der Spanischen Abgesandten / mit anrührung deß heyligen Evangelij / bekräfftigen wir mit einem Eydtschwur zuhalten / hindansetzende alle widrige Meinungen vnd Gesetze. Zu dessen Vrkund vnd Zeugnuß / haben wir solchen Articuln neben vnserer Subscription / vnser grosses Siegel angehenget / in gegenwart Georgij Ertzbischoffs zu Canterburg / Johannis Bischoffs zu Licoln / Leonelli Graffen zu Middelsex / Henrichs Viconten zu Maundevil / sc
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Nach geleystetem Jurament / ist der König zwischen den beyden Spanischen Legaten auß der Capellen in den Königlichen Pallast gangen / da ein vberanß herrliche Mahlzeit zubereitet war / nach welcher Vollendung / gedachte Spanisch Legaten / zu den Räthen sich degeben / vnd dieselbe die vorbemeldie Articul mit jhrer Subscription vnnd Pittschafften bekräfftigen lassen: Hernach wider zum König getretten / vnnd ein Jurament wegen etlicher Particular Sachen / die Römisch-Catholische Religion betreffent von jhme angenommen. Vnnd gienge solch Jurament fürnemblich darauff. 1. Daß der König alle Gesetz / so wider die Römisch-Catholische gemacht weren / vnd nicht ins gemein alle Vnderthanen deß Könige angiengen / abschaffen vnd zur Execution nit kommen lassen solte. 2. Solten keine Gesetz von newem wider die Römisch-Catholische gemacht / sondern jhnen zu allen Zeiten die freye Religions Vbung inter priuatos parietes im gantzen Königreich zuggelassen werden. 3. Solte weder durch jhn noch durch andere auff einigerley Weiß mit der Infantin ichtwas der Röm. Catholischen Religion zuwider tractirt werden. 4. Daß er verschaffen wolte / daß alle Articul / welche bey diesem Heurath zu Favor der Römisch-Catholischen weren zwischen beyden Königen auffgerichtet worden / von dem Parlament confirmiret vnnd solche zuhalten versprochen würde. (Englische Schiff fahren in Spanien die Braut abzuholen.) Durch diese Abhandlung sind die Römisch-Catholischeim gantzen Königreich sehr erfrewet / vnd darauff zehen Englische Schiff die Spanische Braut abzuholen / daranff in 900. Catholische Engelländer auff das stattlichste außgebutzet sich befunden / mit vielen köstlichen Sachen / die Braut damit zuverehren / abgefertiget worden. Vnderdessen wurde den 28. Augusti der Spanischen Infantin Geburts Tag auff das prächtigste zu Madrit celebriret / vnd ein herrlich Frewdenfest mit allerley Kurtzweil gehalten. (Spanische Heurathshandlung bekommet ein Loch.) Nach dem es nun mit der Heurathshandlung vermeyntlich so weit kommen / daß fast niemand daran zweiffelte / der Printz würde die Infantin als sein Gemahlin mit sich nach Engelland führen / hat diß gantze Werck vnversehens sich zu einem widrigen Außgang zulencken angefangen. Dann die Handlung wolte endlich zu Rom vnd in Spanien langsamb hergehen / derowegen der Printz sich wider zu seinem Heymreysen in Engelland schickete; doch vergliche er vnd der König in Hispanien sich miteinander / daß zehen Tag nach Vberschickung der Päbstlichen Dispensation / die Sponsalia solten celebriret werden. Solches an seine statt zuverrichten / hat der Printz den Graffen von Bristol mit Plenipotentz hinderlassen. (Printz von Wallis.) Hierauff ist der Printz von Wallis / nach dem er seinen Abscheid genommen / wider auß Spanien abgereiset / vnd den 9. Septembr. deß Morgens früh auß Madritt auff deß Königs Kutschen (reiset wider nach Engelland.) gefahren / welchem Jhre May. selbsten neben dero Brüdern / dem Cardinal Ferdinandt vnd Don Carln gen Escurial das Geleyt gegeben / daselbs sie von jhm vrlaub genommen / vnd durch den Cardinal Zappata vnd Graffen von Monterey jhn biß gen S. Andre / einem Meerhafen in Asturia begleythen lassen; daselbst die Engelländische Galleonen auffgewartet / mit welchen er wider glücklich nach Engellandt geschiffet. Ehe wir aber vermelden wie er in Engelland wider ankommen / wollen wir zuvor erzehlen / was beyde Theil einander vnder werender Heuraths Tractation für Praesenten vnnd Geschenck gegeben haben. (Praesenten so beyde Theil einander vnder werender Heuraths Tractation verehrt.) Vnd erstlich hat der König in Hispanien / in Zeit als der Printz von Wallis in selbigem Königreich gewesen / jhme verehret 14. Pferdt mit Sammeten Carmesinfarben Decken / Sattel vnnd Zeug von Gold vnnd Silber gestickt / ein Rappier / Dolchen / Gürtel / Gehäng vnd Pistolen mit Diamanten versetzt / auff 16000. Ducaten geschätzet; 24. Cordubanische von Ambra zubereitete wolriechende Fell: 12. Stutten: drey Truhen mit Wehren / Pistolen vnd langen Rohren / zween Esel mit jhren Eselinnen ein sonderlich Art / so man Garinones nennet / item vnderschiedliche kunstreiche Gemäld / auff 40000. Ducaten geschätzet: Dem Marggraffen von Bucquingam ein Hutschnur von Diamanten auff 24000. Ducaten geschätzet: zehen Pferdt mit Rosinfarben Damastenen Decken / mit Gold gestickt / beneben vier jungen Stutten; dem Graffen von Carley in vnderschiedenen Sachen bey 6000. Ducaten; andern Englischen Cavallieren bey hundert Pferdt vnd 10000. Ducaten werth Kleynodien. So hat auch die Königin an vnderschiedlichen Sachen dem Printzen vber 22000. Ducaten werth verehret. Hingegen hat der Printz verehret / dem König in Hispanien ein Wehr mit Diamanten versetzet auff 16000. Ducaten vnnd der Königin ein dreyeckichten Diamant mit einem Perlin auff 24000. Ducaten geschätzet; ein Ohrgehäng mit zweyen Perlin auff 12000. Ducaten werth: Dem Infant Carl / deß Königs einen Bruder einen Ring mit einem Diamant von 5000. Ducaten; dem andern Bruder Cardinal Ferdinand ein Pateral von Diamanten für 8000. Ducaten Der Infantin Maria / als der Braut / eine Ketten von 260. grossen Perlin / auff 20000. Ducaten geschätzet; noch ein Kleynod von Diamant / für 8000. Ducaten: zwey Ohrgehäng eines von Diamant / das ander von Perlen / so groß / als jemahln gesehen worden / für 20000. Ducaten: Den Cammerherren deß Königs Ring mit Diamanten von 600. biß in 1000. Ducaten: Dem Graffen von Olivares ein Diamant / mit einem daran hangenden Perle auff 6000. Ducaten: Seiner Gemahlin ein Kleynod von drey Diamanten / [875] sampt einer daran hangenden Perle / gleiches werths: jhrer Tochter ein Ring von Diamanten für 3000. Ducaten: dem Hertzogen von Infantado einen Ring für 5000. Ducaten: noch etlichen Grandes jedem ein Ring von drey tausend Ducaten. Der Marggraff von Bucquingam hat vnder die Officirer deß Königs / so dem Printzen gedienet / wie auch vnder die Diener des Graffen von Olivares Kleinodien / Ketten vnd Ring auch außgetheilet / vnnd haben die Engelländer den Werth / so jhr Printz spendiert / auff fünff Tonnen Golds geschätzet. (Päbstliches Schreiben an den Printzen von Wallis.) Bald nach Ankunfft des Printzen von Wallis am Spanischen Hoff / hat der Bapst einen listigen Brieff an jhn geschrieben / jhn darmit zubewegen / daß er von der Reformierten Religion zum Bapsthumb abfallen solte. Derselbe Brieff ist hernach zu Antorff durch Abraham Verhoeven getruckt worden / welcher also gelantet: Edler Fürst vnnd Herr: Demnach das Königreich Britannien an fürtrefflichen vnnd tu gendsamen Männern sehr fruchtbar ist / vnd die gantze Welt mit seiner Glorj vnd Herrlichkeit erfüllet / als werden wir durch desselben Lob bewogen / vnsere Sinn vnnd Gedancken offtmahls dahin zu schlagen. Der König aller Königen hat bald im Anfang seiner wachsenden Kirch / dieses Königreich zu seinem Erbtheil erwöhlet / vnnd dasselbe mit solchem Fleiß zu der Erkantnuß Christi beruffen lassen / daß man darfürhelt / das Panier seines Creutzes seye daselbs eben so bald auffgerichtet worden / als der Adler der Römer. Nach dem nun die Könige daselbs in der Erkantnuß jhrer Seligkeit vnderrichtet worden / haben sie das Creutz Christi höher geachtet / dann jhr Scepter vnd die Christliche Disciplin der Begierde zu herrschen vnnd zu dominiren / vorgezogen / damit sie nicht allein jhrer Nachkömblingen / sondern auch frembden Völckern ein Vorbild der Gottseligkeit gewesen / vnnd wie sie die Himmlischen Fürstenthumb der ewigen Seeligkeit verdienet / also haben sie auff Erden ein stattliches Lob der Heyligkeit erlanget. Zu dieser Zeit in welcher der Zustandt der Kirchen in Engellandt geändert worden / sehen wir gleichwol / daß der Königliche Hoff daselbs mit Menschlichen Tugenden vnnd Freundlichkeit gezieret vnnd besetzet. Was würde es dann vnser Lieb für ein grosser Trost / vnnd dem Christlichen Nahmen ein herrlicher Schmuck seyn / wann dasselbe Königreich widerumb zu dem rechten Glauben köndte gebracht werden? Je mehr wir vns erfrewen vber die Herrlichkeit ewers Durchleuchtigen Vatters / vnnd der vortrefflichen Arth ewers Königlichen Verstandts / je hefftiger wünschen wir / daß euch die Pforten deß Himmels möchten eröffnet werden / vnnd jhr von der gantzen Kirch geliebet würdet. Wann dann der Pabst Gregorius Magnus hochseligster Gedächtnuß / die Englische Nation vnnd jhre Könige zur Annehmung der Evangelischen Satzungen / vnnd Ehrerbietung der Apostolischen Authorität gebracht hat: Als haben wir billich zuseyn erachtet / daß wir (die wir zwar an Heyligkeit vnnd Tugend mit jhm nicht zuvergleichen / jedoch eines Nahmens / Standts vnnd Hochheit mit jhm sind) seinen Gottseligen Fußstapffen nachfolgen / vnnd die Seligkeit mehrgemelten Königreichs vns angelegen seyn lassen solten: Vnnd solches vmb so viel desto mehr / dieweil ewer Vorhaben / Edler Printz / vns nicht geringe Hoffnung gibt / daß jhr zu einer vortrefflichen Glückseligkeit gelangen werdet / dieweil jhr jetzund in Spanien zum Catholischen König kommen / vnnd bedacht seyd / an dem Hauß Oesterreich zu heurathen. Haben demnach wir nicht vnderlassen / diß ewer Vorhaben zum höchsten zu preisen / vnnd bey dieser Gelegenheit euch zuerkennen zugeben / daß jhr auch vnder vnsere Sorg gehöret. Dieweil jhr begehret ein Catholische Jungfraw zum Eheweib zunehmen / daß der Saame der alten Christlichen Religion / welcher in den Hertzen der Britannischen Königen so tieff eingewurtzelt gewesen / in ewerm Gemüth durch die Gnadt GOttes / der das Gedeyen gibt / wider lebendig werden kan. Dann jhr nach einem solchen Heurath nicht würdet trachten / wann jhr die Catholische Religion hassen / vnnd an dem Vndergang deß Römischen Stuhls ein wolgefallen haben soltet. Derhalben wir die Anordnung gethan / daß man den Vatter deß Liechts vnauffhörlich vnnd auff das fleissigste bitten soll / daß er euch / als ein schöne Blum der Christenheit / vnnd Hoffnung der Völcker in Groß Britannien / wolle leythen zur Besitzung deß Königreichs / welches ewere vortreffliche Vor Eltern euch nach gelassen / damit jhr dasselbige regieret vnder der Authorität deß Pabsts zur Außrottung der aberwitzigen Ketzer. Gedencket der alten Zeit vnnd fraget ewere Väter: die werden euch sagen / welchen Weg jhr gehen sollet / damit jhr in den Himmel kommet / auff welchen Pfadt die sterbliche Könige müssen wandeln / damit sie die ewige Cron erlangen. Weil nun die Thür deß Himmelreichs offen stehet / so schawet an die allerheyligste König in Engellandt / die mit der Engeln Geleythgen Rom gezogen sind / vnnd den Herrn aller Herrn vnnd Fürsten der Aposteln in dem Apostolischen Stuhl geehret haben. Deren Thathen vnnd Exempel seyn die Stimm GOttes / die euch anspricht vnd vermahnet / daß wie jhr jhnen im Königreich nachfolgen werdet / also auch in die Fußstapffen jhrer Gottseligkeit treten sollet. Ist es müglich daß jhr sie / als Gottlose / von den Ketzern verdammen / vnnd in das Gefängnuß deß ewigen Schreckens [882] verstossen lasset / die nach dem Zeugnuß deß Catholischen Glaubens im Himmel mit Christo herrschen / vnd vber alle Fürsten der Welt gesetzet sind? Die sind es / die euch jetzo auß dem Himmlischen Vatterlandt die Handt bieten / die euch frisch vnnd gesund an deß Catholischen Königs Hoff gebracht haben / die euch auch zum Schoß der Römischen Kirchen bringen wollen / vnd mit vnaußsprechlichen Seufftzen den GOTT der Barmhertzigkeit für ewere Seligkeit anruffen. Gedachte Kirch strecket die Arm der Päbstlichen Lieb gegen euch auß / sie wünschet / daß sie euch möge / als jhren allerliebsten. Sohn empfangen / vnnd stellet euch vor Augen die seelige Hoffnung deß Himmlischen Königreichs. Fürwar jhr könnet allen Völckern der gantzen Christenheit kein grössern Trost geben / dann wann jhr ewer edle Insul dem Fürsten der Aposteln / dessen Authorität für der Königreichen Bollwerck / vnd die Göttliche Weißheit so lange Zeit in Engellandt gehalten worden / wider vnderwerffet. Solches wird leichtlich geschehen / wann jhr ewer Hertz / in welchem deß Königreichs Wolfahrt beschlossen ist / dem Herrn / der daran klopffet / weit auffthut. Wir sind mit so grosser Lieb zu Lob vnnd Ehr ewers Königlichen Nahmens entzündet / daß wir euch vnd ewern Durchleuchtigsten Vatter von Hertzen gern möchten außruffen können / als einen Erlöser der Insul Britannien / welcher die alte Religion ewerer Vorfahren daselbs wider auffgerichtet hette. Wir wöllen den Muth darvon nicht fallen lassen / vnnd setzen vnser Vertrawen auff GOtt / in dessen Hand die Hertzen der Könige stehen / vnd der die Völcker bekehret: Vnd wollen zu allen Zeiten an vnserm eussersten Fleiß nichts lassen erwinden / damit wir euch mit jhm versöhnen. Auß diesem vnserm Brieff möget jhr die Päbstliche Lieb gegen euch erkennen / welche für ewere Seeligkeit sorg trägt: Vnd wird vns nimmermehr gerewen / daß wir denselben geschrieben / wann er nur mag einige Funcken der Catholischen Religion in dem Hertzen eines so fürtrefflichen Printzen erwecken / welchem wir beständige Frewd vnd vermehrung aller Herrligkeit vnd Tugenden von Hertzen wünschen. Geben zu Rom den 10. Aprilis / im Jahr nach Christi Geburt 1623. im dritten Jahr vnsers Pabstthumbs. Was der Printz auff diesen Brieff geantwortet / hat man nicht erfahren können; ist aber wol zu glauben er werde denselben keiner Antwort gewürdiget haben: Welches auch vielleicht den Heurath in Spanien mag zurück gehalten vnd gantz vnnd gar hindertrieben haben. Dann es wolte vielen Verständigen die gantze Zeit werender Heurathshandlung nicht eingehen / daß der König in Spanten seine Schwester einem Reformirten zu der Ehe geben würde / es were dann Sach / daß er sich zu der Römisch-Catholischen Religion begebe. Aber der König in Engelland hielte den Heurath so gewiß / daß er zu Londen ein schöne Capell bawen ließ / in welcher die Infantin vnd jhr Hoffgesind jhren Gottes dienst verrichten / vnnd Meß gehalten werden solte. (Printz von Wallis kompt auß Spanien wider in Engelland an.) Zu Anfang deß Octobris ist der Printz von Wallis von seiner Reyß auß Spanien wider glücklich in Engelland in dem Port Pleymut angelangt / vnd folgenden Tag zu Londen im Jorck. hauß ankommen. Wie nun solche Ankunfft erschollen / haben sich alle Innwohner vber die massen sehr erfrewet / vnd vor jhren Häusern ein wenig vor Anbrechung deß Tags / solche Frewdenfewer gemacht / daß es erschienen / als ob die gantze Statt Londen im Brandt stünde; ist auch denselben Tag ein grosses Geleut der Glocken in allen Kirchen gewesen / welches also fort von einem Orth zum andern erhört vnd durch Engelland continuiret worden. Es haben auch die Schiffleut aller Orthen Frewdenschüß gethan / vnd die Ambassadoren mit dem Hertzogen von Richemont / sampt noch vielen andern Herrn vnd vom Adel / den Printzen zuempfangen sich praesentirt; aber derselbe ist zu dem König / der sich selber Zeu zu Royston verhielte gereiset. Ein wenig vor seiner Abfahrt auß Spanien hat der Printz dem Grafen von Bristol seinem Agenten / befohlen / daß er in der Heuraths Sachen ferners nichts in seinem Nahmen handlen solte / biß jhme deßwegen newer Befelch zukommen were. Bald darauff nun / nachdem der Printz in (Spanische Heuraths Tractation wird zu nichts.) Engelland ankommen / sind jhm newe Befehl zugeschicket worden / daß er die Pfältzische Länder vnd Churfürstliche Dignität von dem König in Hispanien wider begehren / vnd da vielleicht der Hertzog in Bayern / oder Kay. May. sich hierüber beschweren würden / er König in Hispanien die Waffen mit dem König in Engelland conjungiren vnd was mit Bitten nicht geschehen köndte / mit den Waffen zuwegen bringen solte. Hierauff hat gedachter König gegen dem Englischen Agenten sich erkläret / er wolte jhme auff das erste seine Meynung hierüber zuwissen machen / vnder dessen solte jhm verbotten seyn / der Infantin einig Schreiben zuvberlieffern / oder Audientz zubegeren; auch befahl er / daß man die Infantin hinfort nicht mehr die Princessin von Wallts nennen solte. (König in Engelland beschreibt das Parlament.) Wie der Printz also obgehörter massen in Engelland ankommen / vnd der König sein Herr Vatter verstanden / daß wenig Hoffnung zu dem Spanischen Heurath mehr vorhanden were / ist er darüber nicht wenig beweget worden / vnd hat das Parlament auff den 22. Februarij 1624. beschrieben / davon wir aber hernach an seinem Orth weiters sagen wollen. (Discurs so dieser Zeit wegen deß Spanischë Heuraths Handlung sich erreugten.) Vnder dessen sind von diesen Heuraths Sachen vnd deren Zerschlagung mancherley Discurs gangen: Die jenige / so auff der Spanischen Seiten waren / sagten es weren wider alle Vernunfft die newe Postulata von Restitution der Churfürstlichen Pfältzischen Lande vnd Dignität eingemischet worden / da doch so lang der Printz in Hispanien gewesen / keine Meldung davon geschehen were.
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Hierauff antwortteten die Englische: Obschon dieses war were / weren doch solche Postulata anjtzo nicht absurd: Es were dem König in Engellandt eine gewisse Hoffnung / in deme er allezeit seines Tochtermanns Restitution begehret / gemacht worden / daß jhme hierin willfahret werden solte / durch wen es aber verhindert worden / daß der angestelte Conuent zu Londen seinen fortgang nicht erreichet / seyeden Spaniern nicht vnbewust / so were auch vber diß der gemachte Anstandt nicht trewlich gehalten / sondern eben durch solchen viel Stätt in der Pfaltz eingenommen worden / vber welches der König in Engelland offtmals hefftig geklaget hette. Das postulatum von Restituierung der Pfaltz köndte gar nicht vor etwas newes gehalten werden / weil allezeit von anfang biß dahero Hoffnung darzu gemacht worden. Der König in Engelland hette in diesem gantzen Geschäfft jhme keinen andern Zweck vorgesetzet gehabt / wie auch noch nicht / also daß ein ewiger Frieden zwischen der Cron Engelland vnd dem Hauß Oesterreich möchte gestifftet werden: Dessen dann kein besserer anfang / als mit restitnierung der Pfaltz / vnnd denn kein stärckere bekräfftigung als deß Printzen von Wallis / vnd der Hispanischen Infantin Heyrath köndte gemacht werden. (Ein Gebäw darin man Meß gehalten / fällt zu Londen ein.) Es hat sich stracks anfangs der Concession detz freyen Exercitij deß Römischen Catholischen Glaubens in Engelland vbel angelassen. Dann den 25. October hat zu Londen in der Gassen der Blaekefrayers oder der Schwartzen Münch sich ein trawriger Fall zugetragen / in dem / als in deß Spanischen Ambassadors Behaussung Abëds zwischen 4. vnd 5. vhr / ein Jesuit namens Pater Druery Vesper vnd eine Predigt gehalten / vnd darzu viel Englische Catholische / deren anzahl sich auff vier hundert belieffe / sich versamblet / im besten zu hören vnnd predigen / das Zimmer / welches eine Gallerey 3. Gemach hoch / angefangen zu krachen / vnnd ehe das Volck kondte jnnen werden / was es were / der Boden mitten ein Loch bekommen / da etliche wenige hinunder gefallen / darauff als das Volck zusammen getrugë / vnd eins das ander vmbfasset / ist der eine halbe theil der Gallereyen / alda auch der Meß Altar auff gerichtet / mit sampt einem guten theil deß Volcks vnd Materialien mit solchem gewalt vnd gewicht eingefallen / daß es auch durch den andern Boden durchgebrochen / da dann auff die 90. Personen nicht nur wegen der höhe / sondern auch wegen der Zimmerstück vnd staub erlegen vnd erstickt / vnd ein guter theil beschädiget worden. In diesem vnfall ist der Jesuit / so die Predigt (welche auß dem 18. Capitul Matthaei gewesen) gethan / dann der Predigstuhl sampt jhm herunder gefallen / davon jhm sein Haupt vnnd Rücken zerbrochen / hernach deß Nachts vmb 10. vhren gestorben: Sonst hat der Predigstuhleiner Adelichen Frawen / die er vor dem last beschützet / das Leben erhalten. Die zerschmetterung der Cörper ist abschewlicher gewesen / als der Todt selbst / sonderlich we??? dadurch ein solcher gestanck erfolget / daß der Ambassador sich nach einem andern Losament vm̅schen müssen. Noch viel Volck hat auff dem theil / welches stehen blieben / sich reteriert / theils hat sich im Camin / an den Fenstern / vnd an den Splittern der Balcken erhalten. Die Todten / darunder auch 2. Ritters Weiber gewesen / sind folgenden Tag herfür gesucht vnd begraben worden- (Niderländische Geschichten. Conspiratiö auff Printz Moritzen vnd Printz Henrich Friderichen entdeckt.) Weil vmb den Anfang deß 1623. Jahrs die Staden verwarnet worden / daß eine anzahl Meuchelmörder vnnd Brenner wüchtige Anschläg obhanden hetten / als haben sie ein Mandat zu Ambsterdamb vnnd in andern Stätten ablesen lassen / auff dergleichen Leut gute Achtu̅g zu geben / vnd keinen vnbekandten vnbesucht zu beherbergen / auch darbey angedeutet / wer solche Gesellen verkundschafftete vnd offenbarte / demselben 400. fl. von einem jeden gereicht werden solten. Es ist aber mit diesem Handel also beschaffen gewesen: Es hatten etliche Arminianer ein abschewliche Verrähterey wider Printz Moritzen von Vranien vorgenommen / welchen sie neben seinem Brudern Printz Henrich Friderichen vnnd andern vornehmen Herrn hinrichten wolten. Zu dem End hatten sich deß enthaupteten Johann von Olden Barnefelds zween Söhn / vnd etlich andere Arminianer zusamen verbunden / daß sie solchen Anschlag ins Werck richten / hernach die Regierung deß Lands anderst bestellen / vnd die Aempter jhres Gefallens außtheilen wolten: Vmb der Vrsachen willen haben sie 4000. fl. zusamen gelegt / welches sie einem Adrian von Dyck / gewesenen Secretario zu Pleißwyck zu Handen gestellet / etliche Mörder darmit zu bedingen / welche die vor genommene Thatins Werck richten solten. Der Orth / da sie den Mord begehen wolten / war von jnen bestelt zu Rißwick / welches ein Dorff ist / allernegst bey dem Hag gelegen / da Printz Moritz einen Pferdsstall hatte / vnd die Pferd alda abrichten ließ / dahin er auch offt pflegte spatzieren zu fahren. Vnd dachte sie solcher Orth darzu bequem zu seyn / weil es daselbs einen holen Weg hatte / durch welchen der Printz fahren muste / darbey sie jhnen auch eine Gelegenheit auß gesehen / nach verrichteter That auß zureissen. Adrian von Dyck hat erstlich etliche Schiffknecht / die er wuste / daß sie der Arminianischen Lehr zugethan waren / angesprochen / vn̅ gefragt / ob sie sich zu einem Anschlag / an welchem dem gantzen Land viel gelegë were / gebrauchen lassen wolten: was es aber für ein Anschlag were / hat er jhnen nicht angedeutet. Als sie nun Ja sagten / gab er einem jeden 300. Gülden auff die Hand / vnd versprach / jhnen noch ein grössere Belohnung / wann der Anschlag würde vollbracht seyn. Die Anstiffter dieses Wercks hatten eine Kist / mit allerley Mord Instrumenten / als Pistolen / Dolchen / Fausthämmern / spitzigen Gewehren / wie auch Pulver vnd Kugeln erfüllet / welche sie den Schiffknechten gaben / solche in den Haag in die Herberg zum Helm zu bringen.
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Wie nun die Schiff Knecht damit in den Hagankommen / trug sichs zu / das einer vnder jnen zu argwohne̅ anfing / vn̅ sich bedüncke̅ ließ / es steckte etwas böses darhinter / deswege̅ er seine Gesellen dahin beredet / das sie einen von jhnen zum Printzen Moritz schicken vnd von jhme vernehmen solten / ob er etwa ein sonderbahren Anschlag vorhette: Dan̅ sie weren zu vollbringung eines Anschlags / daran dem Land viel gelegen seynsolte / gedingt worden / hetten auch albereit Geld darauff empfangen. Demnach sie aber daselbs berichtet würden / daß man von keinem Anschlag wüste / zeigten sie Printz Moritzen an / daß sie eine Kist in den Haag gebracht hetten / die jhnen fleissig were befohlen worden: sie wüßten aber nicht / was darinnen were. In der Herberg aber zum Sotgen legen etliche andere / die guter ding weren / vnd jhnen tapffer aufftragen liessen. Dieselbe weren darbey gewësen / als man mit jhnen gehandelt hette / vnd würdë ohne zweiffel wissen / was für ein Anschlag ob handen were / vnd wormit die jenigen vmbgiengen / die sie gedingt hetten. Printiz Moritz ließ alsbald die Kist besichtigen / vnd die jenige so im Sotgen lagen / greiffen / vnd examiniren. Die wolten erstlich die rechte Warheit nicht sagen / vnd wendeten vor / sie hetten sich behandeln lassen / die zwen gefangene Arminianische Praedicanten / die zu Hartem im Zuchthauß eingespert waren / zu erledigen: So bald man sie aber an die Folter bracht / fingen sie anderst an zuschwetzen / vnd bekanten alles / daß sie nemblich willens gewesen / Printz Moritzen zu Ryßwück / wann er auff seine Kutsch auffsitzen / oder herab steigen würde / zu ermorden / vnd daß sie sich darzu hetten bestellen lassen; Zu welchem End sie etliche Pistolen / Dolchen vnd andere Gewehr bey sich hetten. Weil nun die vbrige conjurati vnnd interessirte gemerckt / daß jhr vorhaben endeckt worden / vn̅ sie sich eylends aller Orthen auß dem Staub gemacht / als ist in den vornehmen Stätten mit Glockenleuten publicirt worden / wer von dergleichen Conspiranten / sonderlich deß Barnefelds 2. entwichenen Söhnen vnd 3. Arminianischen Praedicanten Wissenschafft hette oder bekäme / solche gegen Erlegung von 300. biß in 400. fl. zu offenbaren oder zu liefern. Darauff dann hin vnd wider solcher Gesellen / insonderheit der Secretarius von Pleißwyck / Adrian von Deick / der Secretarius von Berckel / David Cornwinder / vnd deß alten Barnefelds Tochtermann / 3. Schultheissen in Dörffern / ein Advocat im Graffenhaag / neben andern mehr ergriffen vnd geliefert wordë. Der eine Barnefeld hatte sich wie ein Schiffmann gekleidet / in willens auß dem Texel sich nach Hamburg zu salviren / ist aber vom Schultheissen von Schefeling verfolgt / ertapt vnd gesänglich in den Haag gebracht worden: Sein Bruder aber hat sich nach Goch reterieret. Heinrich Daniel Slatius / welcher sich wie ein Bawer verkleidet / vnd den Hut in die Augen gezogen / als er jhm in der flucht an einem orth ein Kannen Bierlangen liesse / in der angst aber von derselben nichts trincken kundte / sondern dieselbe niedersetzte vnd fort eilete / ist von 3. Soldaten / welche vermerckt daß es kein rechte sach mit jm / vnd deßwegen jhm nach geeilt / gefa̅gen genom̅en / vnd gegen empfahung deß Publicirten auffsatz gelts der Oberkeit gelieffert wordë. Hierauff wurde̅ den 27. Feb. die erste 4. Meuchelmörder mit dëschwert gericht / Geritzs leichnam in 4. stück zerhawen / die andern 3. aber auff Räder gelegt / vnd jhre güter confiscirt / auch die Köpff auff eyserne spitzen gesteckt. Den Schiffknecht aber / so / wie gemelt / die Conspiration entdeckt / hat Printz Moritz jedë noch 200. fl. sampt einem güldenen kettlin zur gedächtnuß verehret / neben diesem haben jnen die Staden auch 600. fl. geschenckt. Vnder der zeit / als diese Conspiration ins werck gerichtet / vnnd dardurch ein allgemeiner auffstand im land erreget werden sollen / sind Son̅ / Mond vnd Sterne mit dicken finstern wolcken vberzogen gewesen. Den 19. Martij sind wider 3. von den Vornembsten anstifftern deß vorhabenden Meuchelmorts justificirt / vnd erstlich Reinier Barnefeld Herr von Gronefeld decollirt vn̅ begraben / David Cornwinder aber vnd Adrian Adrians auch geköpfft / hernach geviertelt / vnd auff die strassen auff gehencket worden. Den folgenden tag ist der Profoß vom außläger auff de̅ Rhein vor Reeß / weil er selbig Kriegsschiff dem Spanischen Gubernator in Soestbeck für 600. Philippen vbergeben wollen / auch enthauptet / der Leib zwar begraben / der Kopff aber auff einen Pfal gegen dem Außläger vber gestecket worden. Nach solchem ist Slatius neben noch 3. an???n auch hingerichtet / der Kopff auff ein Stangen gesetzt / vnd der Leib auff ein Rad gelegt / der drey leßten Cörper aber begraben worden. Vnd weil Slatius in dem der Scharpffrichter den streich geführet / nach den Augen gegriffen / wurden jhm neben dem Haupt auch zugleich die rechte Hand (Spanische West Indianische Flota leidet schaden auf der See.) gar hinweg / die lincke aber aber die helfft abgehawen. Vnder solchem verlauff hat der General vber die Spanische West-Indianische flota Marggraff von Cadereita / den König in Hispanien durch ein schreiben berichtet / daß er zwar dë 4. Sept. deß vorigen Jahrs / auß der Havana mit 28. Segeln mit gutem Wind auf gebrochen / sey aber wenig tag hernach ein schröcklich vngewitter entstanden / dardurch fast alle Schiff vnd Galleonen jhre Segel vnd Mastbäum verlohrë / vnd bey der Banda de la Florida 3. Galleonen mit Silbern Plattë / beneben noch 4. Kauffma̅s schiffen / zu grund gangë / von ??? 4. Galleon / deren vordertheil auch schaden gelitten / were dz Silber vnd Geschütz / ehe sie gesuncken / noch herauß gebracht worden / vnd weren mit solchen Galleonë vnd Schiffen bey 1000. personen / darunder vorneme Officirer / sonderlich ??? Admiral von Terra (Kompt inn Spanien an.) Firma / vnd Petrus Paßquiel ertruncken. Der rest dieser flotta ist hernach im Julio / vngeachtet Türcken vnd Holländer starck darauff gepasset / zu S. Lucas auff 9. Million Goldsreich ankommen / deßwegen in Hispanien viel Frewdenfest vnd Triumph gehalten worden. Demnach ien zeit hero in Holland ein mächti [885] ge Schiff. Armada vnder dem Admiral Eremite (Staden schicken ein starcke Schiff Armada auß.) auß gerüstet worden / den Spaniern vn̅ Portugesen abbruch zu thun / ist dieselbe / nach dem sie allerdings fertig / zu anfang deß Meyens von Goeree / mit solchem Valetschiessen auß groben Stücken / daß es dz ansehen gehabt / als wann die gantze Flota im Fewer vn̅ Rauch auffgangen / abgefahren. (Holländer fallen in Gallitia ein.) Von dieser Flota als sie in die Spanische See kom̅en / sind 6. schiff in Gallitia geländet / die Statt S. Angeli vberrumpelt / eingenom̅en vnd spolirt / 12. Metallene Stück darauß genommen / im Land etliche Clöster verbrent / vnd viel Geistliche gefangen genommen vnd rantioniret. (Holländische Flota begibt sich nach West-Indien.) Wie nun die Holländische eine zeit lang auff den Spanischen Custen vmbgestreifft / Haben sie sich darauff nach West Indien gewendet / auff die Spanische Silberflota zu lauren; selbige aber / als sie solches vermercket / ist im Port Vyelia gebliebë. Derhalbe̅ der Admiral Eremite mit etlichen der bestë Schiffen ein Anschlag auff desselben Ports Promontoriu̅ Delrey / darauff ein starck Castel erbawet war / gemacht / solches erobert vnd hierdurch (Zweite Flota der Holländer.) selbige Custe in seinen Gewalt gebracht. Diesen Succeß hat er alsobald mit einem Jagtschiff in Holland der West Indischen Compagny zu wissen gemacht / vnd angehalten / noch eine Flota mit ehistem außzurüsten vnd fortzuschicke̅ / die Victori zu prosequiren. Welche dann darauff / weil sie schon fertig gewesen / vber 30. Schift starck de̅ 19. Decemb. auß Texel / der vorigen Flota sich bey zufügen abgesegelt / vnd ist vnder diesen Schiffen eines mit ledigen Weibspersonen besetzt gewesen / in Meinung / da sie ein oder die ander Insul einbekommen würden / selbige alsobald mit jrem Volck zu besetzen / vnd die Christliche Religion / gleich in Ost Indien geschehen / einzuführen. (Dritte Flota der Holländer nach West Indien.) Vnder dessen hat die Westindische Compagni in Holl-vnd Seeland die dritte Flota / die erste vnd zweyte damit zu secundiren / auß gerüstet / vnd mit allerhand Gewehr / Pistole̅ / Schlachtschwertern / Sätteln / Zäum / Sporen / sc. versehen. (König in Spanien rüstet sich wider die Holländer.) Solcher dem Königreich Spanien hochschädlicher gefährlicher Impressa vnd dem Beuten der Seeländer in der spanischen See / darüber von den Kauffleuten grosse klagen fast täglich einkommen / zu begegnen / hat der König in Spanien vnd Portugall gleichfals ein gewaltige Armada außfertigen / etlich grosse Schiff von Duinkirchen / Ostende / Winoxbergen vn̅ dergleichen mehr Orten nach Spanien entbieten / vnd viel Engelländische / Frantzösische / Lübeckische grosse Lastschiff / hier zu zu gebrauchen arrestiren lassen. Es hat auch gedachter König einen Reichstag zu Madritt gehalten vnd berahtschlaget / auff was weiß vnd manier die von jhm abgefallene Niderland / mit anwendung eusserster Macht / wider zum Gehorsam zu bringen. Worauff dann im Februario ein weitaußsehende Impressa / davon wir hernach meldung thun wollen / erfolget. Den Holl-vnd Seeländern auch im auß-vnd heimsahren zwischen Flandern vn̅ Engelland auff den dienst zu warte̅ sind 9. newe grosse Schiff auß Spanien zu Duinkirche̅ / zu stärckung der andern daselbs / ankom̅en / auf welche etliche Holl vn̅ Seeländische vergeblich gewartet. Vn̅ damit die Holl-vnd Niderländer vor vn̅ ander Duinkircher Seerand nit mehr sich lägern vn̅ anckern möchten / haben die Dünkircher ein Fort auff jhre Duinen gebawet vn̅ 9. lange stück Geschütz darauff gepflantzet / also dz die Holl-vn̅ Seeländische Schiff auff ein halbe Meil wegs sich nit nähern dörffen. Darauff haben die Dünkircher an die Kauffleut jhrer seits gesonnen / daß sie etliche Kriegsschiff in jhrem nunmehr freyen Hafen oder Port außrüsten wolten / vmb auff die Holl-vnd Seeländer zu streiffen / vnd jhre Schiff vnd Güter auch preiß zu machen. (Rauberey auff dem Mittelländischen Meer.) Vm̅ diese zeit haben die Africanische Seerauber auff dem Mittelländischen Meer starck gestreifft / vnd nach dem sie an 2. Engelländische Schiff gerahten / selbige aber nach langem Treffen sich zu schwach befunden / vnd lieber rodt seyn als sich zu Sclaven ergeben wollen / haben sie Fewer ins pulver gesteckt / vnd sich mit den nechsten Barbarische̅ Schiffen in die Lufft gesprenget. Von diesen Raubschiffen haben nachmals die Christen Sclaven eines / als die Türcken darob geschlaffen / mit sirengem rudern in Portu Civita Vechia eingebracht / daselbst sie erlediget / die Türcken gefangen genom̅en / vnd ein grosser Raub von (Keysers Ferdinandi Begehren au die Staden.) Kauffmans Wahren darinn gefunden worden. Vmb den anfang deß Octobris ist ein Keys. Gesandter in dem Graffenhaag ankommen / vnd hat den Deputirten der General Staden Credentz-Schreiben im Namen Keys. May. vberlieffert / vnd weil die Vberschrifft gewesen; An vnser gute Freund / die gebietende Herren / die Herren Stade̅ der Niderländischen Provintzen / sc. haben die Deputierte gezweifelt / ob es vielleicht an die Staden von Braband möchte geschrieben seyn / derhalben es nit eher geöffnet / biß sie deß Gesandten proposition angehöret / welche dieses Inhalts gewesen: I. Daß die Staden dem Römisch. Reich die Reichstädt restituiren wolten / so demselben gehörig vnd sie mit Guarnison besetzet hetten. II. Die geistlichen Güter / so auch dem Röm. Reich gebührten / vnd die Staden mit vnrecht gebrauchten / zu restituiren / dann solche zum Widerstand gegen dem Türcken dem Röm. Reich selbst notthürfftig weren. III. Dieweil in zeit der Annemung deß Ertzhertzogen Matthiae / als Beschirmer der Niderländischen Provintzen / ein jährliche Pension / zu vnderhaltung einer Keyserl. Küchen / versprochen worden / welche bißhero vnbezahlt vnd hinderstellig geblieben / als wolten sie diesen Außstand / auß krafft desselben Contracts / so gleichfals gegen deß Türcken Macht anzuwenden / außzahlen. IV. Daß die Staden järlich ein Contribution oder Türckenstewer / der gantzen Christenheit zu Wolfahrt / erlegen wolten. Zum letzten / wann J. Key. May. sie hierin würden zu willen seyn / wolte dieselbe hergegen vor sie bey dem König in Hispanien intercediren / daß ein ewiger vnverbrüchlicher Frieden gemacht / vnd sie deß langwürigen Kriegs möchten vberhaben werden / alsdann mit gesambter Hand dem Türcken das Haupt zu [886] büten / welcher nichts anders suche / als die Außrottung aller Christlichen Fürsten / Landen vnd Republicken. Endlich begehrte der Gesandte / daß die Staden alles reifflich erwegen vnd jhn mit einer Favorabeln Antwort abfertigen wolten. (Antwort ??? Staden auff solches Keyserlich Begeren.) Hierauff haben die Deputierte der Staden zur Antwort gegeben / daß sie sich zu diesem Ansuchen / belangend die Vberliefferung der Reichs Städte vnd Restitution der geistlichen Güter / nit verstehen / als jnen vnbewust / dz sie einige derselben zum Praejuditz deß Reichs solten besitzen / sondern hetten solche nur allein zu dem Ende besetzet / jhrem Feind dardurch abzuwehren / welcher darauß jhre Städt vnd Lande vnderstanden einzunemen. Anlangend die versprochene Geltprovision zu zeiten Ertzhertzogen Matthiae Hochl. Ged. hette solche so lang gedawret / als lang Jhre Durchl. Beschirmer der Niderlanden gewesen: zur Contribution oder Türckenstewer könten sie sich auch nit verstehen: theten sich darneben bedancken für die angepraesentirte Intercession an den König in Spanien / als vnnötig / dieweil die vereinigte Niderland frey weren von einiger Praetension höchstgedachten Königs / weren auch resolvirt / mit Gottes hülff jhre Freyheit standvestiglich zu beschirmen / gegen alle die jenige / so sie begehrten zu vndertrucken. (Staden erneweren dë Bund mit dem Bassen von Tunis vnd Algier.) Weil eine zeithero die Türckische Raubschiff vo̅ Thunis vnd Algier etliche Holländische Schiff / vnder dem Schein / als ob sie in Spanien allerhand Notthurfft führeten / gefangen genommen / preiß gemacht vnd das Volck darob verkaufft / als haben die Staden bey dem Bassen zu Tunis vnd Algier durch statliche Verehrung es so weit gebracht / daß sie sich verobligirt / nicht allein den vor diesem zu Constantinopel auffgerichte̅ sichern Accord in allen Puncten vnverbrüchlich zu halten; sondern auch alle jhre Feind / sonderlich die Spanier vnd Portugesen / helffen zu verfolgen / jhre der Holländer Schiff solten frey vnd keck vor den Barbarischen Corsaren vnangetastet hin vnd wider passiren / jedoch daß sie keine Victualien vnd Munition vm̅ Gewins willen den Spaniern solten zukommen lassen / zu dem End sie Patenten vorzeigen solten: Die verkauffte Holländer solten auch wider eingelöset / vnd die Stadische zu Tunis vnd Algier residirende Consules gleich denen zu Constantinopel gehalten vnd respectirt / auch die Holländische Kauffleut in beyden Königreichen zu handlen frey passiret werden. (Thewrung in den vereinigten Niderlanden.) Sonsten weil in Holland viel Getreid in Flandern verführet / nachmaln aber den Rhein herab den vereinigten Niderlanden Frucht zuzuführen streng verbotten worden / als ist dieser zeit ein grosse Thewrung darinn erfolget. (Türcken thun viel schaden in Italien.) Vnder der weile haben die Türcken in Italien grossen Schaden gethan: Dann acht Galleen in das Romanische Gebiet eingefallen vnnd vmb Marinella viel Getreyd verbrandt / die Schnitter im Feld vnnd was sie sonsten an Volck angetroffen / erschlagen. In gleichem haben in 500. Türcke̅ zu Sperlenga an Land gesetzet / alles was sich nit salviert zu Sclaven gemacht vnd selbiges Refier geplündert vn̅ verbrandt / also daß man vber 200. vnderschiedliche Fewer gesehen. Ferrners haben sie mit jhren Galleen bey Capo Sant Ospitio zwischen Vado vnd Nizza ans Land gesetzet / alles ruiniret vnd viel Landvolck zu Sclaven gemacht; nachmalen im Toscanischen Meer 28. Schiff mit allerhand Wahren vnd 2. Galleen / so von Barzellona nach Genua gewolt / vnd an Gelt vn̅ Gut auff 30000. Cronen auffgehabt / weggenommen. Deßwegen der Stadthalter zu Neapelis alles Kriegsvolck auffgebotten vnnd gegen den Meerstrand / mehr Einfall zu verhüten / geschicket. (Gülich-Berg-vnd Clevische Lande wer dë von dem Kriegsvolck hart betrenget.) In dessen haben die Gülch-Berg vnd Clevische Lande viel Trangsal von dem Kriegsvolck auß gestanden. Derowegen Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm sich nach Brüssel begeben / vnd daselbst bey der Infantin vmb Erleichterung der Inlägerungen deß Spanischen Kriegsvolcks in solchen Landen / abschaffung der schweren Contributionen / Einstellung deß fangen / spannen / vnd getrohetten brennen; vmb einraumung derselben Landen jme als dem rechten Erben / vnd dann daß der zwischen dem Chur-vn̅ Fürstlichen Hauß Sachsen schwebender Proceß wegen deß Lands Ravenspurg vnd Winnerthal möchte erörtert werden / inständig angehalten / aber doch wenig erhalten (Pfaffen gebet wider die Evangelische.) mögen. Damals haben die Papisten das 40. stündig Gebet / so vom Pabst Vrbano VIII. auff die Manier eines Jubilaei angeordnet worden / gehalten / vnd gebetet / daß zu forderst Gott die Römisch-Catholische Kirch erhalten / schützen / schirmen / erweitern vnd die Ketzer (wie sie die Evangelische zu nennen pflegen) vollends außtilgen wolle. Diß Gebet ist sehr eyferig in allen Papistischen Kirchen gehalten worden. (König Sigismund in Polen kom̅et nach Dantzig.) Zu anfang deß Julij ist König Sigismund in Polen nach Dantzig kommen / vnd daselbst mit grossem Triumph empfangen vnd eingeholet worden. Dem hat erstlich der Raht 6. stattliche Apffelgrawe Pferd / mit gantz roth sammeten Decken behangen / die Sielstränge mit Sammet vberzogen / vnd der gantze Zeug mit silber vnd güldenem Geschmeide vnd Puckeln gezieret / entgegen geschicket: Darauff jhme auß der Stadt 3. Cornet Reuter biß gegen Prust (ein grosse Meil wegs) entgegen geritten / vnd 16. Fahnen Fußvolck ein zimlich viertel wegs lang biß in die Stadt in ordnung gestanden. Was der Raht vnd die gantze Bürgerschafft dem König beneben seiner Gemahlin / dem jungen Printzen Vladislao vnd den jungë Fräwlein für Reverentz erzeiget / ist vnmöglich zu beschreiben / vnd wurde darfür gehalten / daß zu vor niemals von dieser Statt einem König dergleichen widerfahren / wie dann der König auch selbsten solches gerühmet. Man hat vast alle tag dem König / so langer alda gewesen / sonderliche Schawspiel praesentirt / auch desselben Abends / wie er ankommen / 82. grobe Geschütz loß gehen lassen: Darauff König Gustav Adolff in Schweden / so in der See vor dem Hafen Weichselmünde mit 35. grossen Kriegs Schiffen gelegen / mit gewaltigem scharpffen schiessen geantwortet.
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Nach dem er nun etliche tag mit allerley kurtzweil (Tartarn halten in Polen mit Raub vnd Brand vbel hauß.) vud fröligkeit zu gebracht / ist er den 18. Julij wieder von dannen abgeschieden / weil ein Post vber die ander kommen / mit zeitung daß die Tartarn ins Königreich Polen eingefallen / bey Jaroffslaff viel Menschen vnd Vieh weggeführet / auch Radimin / Svinica / Lovoo vnd alle Stätlein vnd Dörffer vmb Premißlaff biß gen Lümburg auß gebrandt; weren jrer auff 40000. gewesen / hetten bey 15000. Menschen vnd ein grosse Anzahl Vieh vnd Roß auß dem Land geführet. Deß newen Chambs Bruder were der Heerführer gewesen / den Schaden zu rechen / welchen die Cossaggen in Türckey vud auff dem schwartzen Meer gethan / vnnd solches auff Befehl deß Türckischen Keysers. Weren ferner willens mit zween Hauffen Polen zu verderben / der eine solte in Volhiniam / der ander in Reussen einfallen: Die Tartarn hetten die gefangene Leut jhrem newen Cham zur Glückwünschung eines guten Anfangs im Regiment vnd an statt eines Geschencks praesentiret. (König Sigißmund in Polen reiset wider von Dantzig ab.) Zum Abzug haben die Dantziger König Sigismunde̅ 4. schöne vergüldete Becher verehrt / so sehr köstlich gemacht / vn̅ darin bey 9000. Dantziger newgemüntzter Ducaten eingelegt waren. Vnder der Zeit als der König in Dantzig gewesen / ist der König in Schweden wie zuvor angereget / mit 35. gewaltigen Schiffen in der See gegen vber der Weyrelminde auff Ancker gelege̅ / dem der Raht Profiant hinauß geschickt / darauff selbiger dem Secretario / so solchen geliefert / ein güldene Ketten / vnd dem Volck / so solchen auß vnd eingetragen / 100. Schwedische Thaler verehrt. Beyde Könige hetten gern miteinander Sprach gehalten / so aber doch einer vnd anderer Vrsachen halben verblieben / haben aber Brieff miteinander gewechselt / vn̅ ob man wol verhofft es solte ein Vergleich zwischen jhnen getroffen werden / ist doch wegen deß geschwinden Abreisens deß Königs in Polen nichts ferners gehandelt worden. Nach deß Königs in Schweden absegeln (Deß Königs in Schweden Vertrag an die Statt Dantzig.) ist mit einem Kriegsschiff ein Schwedischer Ritter vnd Königlicher Raht zu Dantzig ankom̅en / der hat vom Raht daselbst außtrücklich Resolution haben wollen / ob die Statt Feind oder Freund / oder Neutral seyn wolte. Auff den Fall sie dem König in Polen auß selbigem Hafen wider Schweden keine Zurüstung gestatte̅ würde / solte Jhr die vorige Freyhett der Commercien nit allein bleiben / sondern noch mehr amplirt werden; Im widrigen würde das gegenspiel erfolgen. Die Statt aber hat sich mit den Pflichten die sie dem König in Polen zu leisten schuldig / entschüldiget. (Fürst Joha̅ Casimir verheuratet sich mit eine̅ Hessischen Fräwlein.) Den 23. Februarij hat Fürst Johan Casimir von Anhalt / mit Fräwlein Agnes / Landgraff Moritzen zu Hessen eltesten Tochter sich verheurahter vnd zu Cassel das Beylager gehalten. (Königin in Böhmen kömpt mit einem jungen Herrn im Graffen Haag nider.) Den 31. Aug. ist König Friderichs in Böhmen Gemahl wider eines jungen Herrn genesen. Solchen auß der H. Tauff zu heben / sind darzu die Könige / Engelland / Franckreich vn̅ Schweden erbetten / vnd nachmals den 13. Decemb. mit gewöhnlichen Ceremonien in beysein der Erbetenen Abgesandten die Tauff verrichtet / vnd jhme der Nahme Ludwig gegeben worden. (Königin in Spanien kömpt mit einer Tochter nieder: Die gehet aber kurtz hernach wider mit todt ab.) Den 25. Nov. ist die Königen in Hispanien mit einer Tochter niderkommen / darauff der König alsobald mit den anwesenden Herrn vnnd Bottschafften in die Hoff Capellen gangen vnd das Te Deum laudamus singen lassen / vnd die Glückwünschung empfangen. Gegen Abend ist er auffs aller stattlichste mit seinem Bruder Carl nach vnser lieben Frawen / zur Dancksagung der glücklichen Niderkunfft geritten / vnd den Abend darauff Frewden Fewer vnd andere Kurtzweil gehalten worden. Hierauff hat der König seinen Bruder den Infant Carl vnd dann en Keyserlichen Abgesandten Frantz Christoff Kevenhüller Graffen zu Franckenburg / in den Orden deß Gülden Fliß mit gebreuchliche̅ Ceremonie̅ aufgenom̅en. Den 9. Decemb. ist die newgeborne Infantin mit grossem Pracht vnd vberauß herrlichen Ceremonien zur H. Tauff gebracht worden; Die Gevattern sind gewesen deß Königs Bruder vn̅ Schwester / der Infant Carolus vnd die Infantin Maria. Sie ward genant Margantha Maria Cathalina; Margantha / nach jhrer Anfrawen / Maria / wegen der Königin Devotion / vnd Cathalina / daß sie an diesem Tag gebohren worden. Bald darauff ist alle vor gangene Frewd wider in Leid verkehret worden / in dem die newgeborne Infantin Todts verblichen. Die Königin hat sich selbiger Zeit an einem Fieber vbel auff befunden / ist jhr aber durch Aderlassen wider geholffen worden. (Bapst Gregorius XV. stirbt.) Den 8. Julij ist der Pabst Gregorius XV. nach dem eretliche Tag an einem hitzigen Fieber vnd Podagra kranck gelegen / im 70. Jahr seines Alters zu Rom Todts verblichen. Der Cörper ist in einem bleyernen Sarck zu S. Peter getragen / vnd 3. Tag lang zu besichtigen jederman zugelassen worden. Vmb dieselbe Zeit ist die Heydelbergische Liberey zu Rom ankommen / vnnd alsbald zu der Liberey in Vaticano gethan. Den 19. diß ist dem verstorbenen Bapst ein Besengnuß gehalten worden / darauff 55. Cardinälins Conclave gangen / vnd vmb ein andern (Vrbanus VIII. zum Kömischen Pabst erwöhlet.) Pabst zu erwehlen zu votirenangefangen. Hierauff den 7. Aug. der Cardinal Barbarinus ein Florentiner im 54. Jar seines Alters zum Pabst erwöhlet vnd Vrbanus VIII. genennet worden. (Gr. Georg zu Nassaw stirbt.) Den 9. Aug. ist Gr. Georg zu Nassaw Catzen-Elnboge̅ auff dem Schloß Dillenburg gestorbe̅ (Lotharius Bischoff zu Trier stirbt. Bischoff zu Speyer zu̅ Churfürste̅ zu Trier / vn̅ Frantz Con tarenus zu̅ Hertzogen zu Venedig erwöhlt.) Den 7. Septemb. ist Lotharius Ertz Bischoff vnd Churfürst zu Trier / nach dem er 24. Jahr vnd 3. Monat löblich vnd friebliebend regieret / in einem hohen Alter Todts verfahren. An seine Statt ward zum Churfürsten vnd Ertz Bischoff von Trier erwehlet / Philips Christoph Bischoff zu Speyer. An deß Hertzogen zu Venedig Stell aber / so den 12. Augusti durch deß Priuli Todt ledig worden / ward durch ge [888] meine Wahl Franciscus Contarenus verordnet. (Graff Johann von Nassaw stirbt.) Den 27. Septemb. ist Herr Johann der Elter / Graff zu Nassaw / Catzenelenbogen / sc. als er 62. Jharvnd 6. Wochen alt war / auff dem Schloß zu Siegen Todes verfahren / vnd daselbsten den 5. Nouemb. in der Pfarr Kirchen zu S. Nicolaus begraben. (Adler tassen sich in Teutschland sehen.) Den 15. Februarij ist zwischen 8. vnd 9. Vhren vor mittag in der Jungen Pfaltz ein Meil von Regenspurg ein Adler erschossen / in die Statt gebracht / vnd von hohen vnnd nidern Stands Personen beschawet worden. Es hat auch der Zeit ein Hessen Casselischer Jäger / im Löwensteinischen Grund / einen Adler auff einem Rehbock so er gestossen gehabt / angetroffen: weilnun selbiger sich so dick gefressen / daß er in die Höhe sich nit schwingen könne̅ / sondern gar niderig auff der Erden her gefllogen / hat jhn der Jäger solang verfolgt / biß er jhm ein Schuß gehalten / vnd dardurch ein Flügel gelähmbt. Ob nun wol darauf der Jäger vermeint seiner mächtig zu werden / hatt er jhm doch mit den Klawen vnd Schnabel also zu gesetzet / das jhm ein Bawr zu hülff kommen / vnd jhm jhn vmbbringen helffen müssen. Es ist auch nachmaln im Martio, bey Assenheimb in der Wetteraw / da der Graff von Tilly seine Hoffstat bißhero gehabt / ein fremder Vogel / in der grösse / als ein Reyger / mit einem kurtzen Schwantz / langenspitzigen Schnabel / am Wasser fischend / vonden Beyerischen ersehen worden: darauff er sich in einem Gesträuch wollen salviren / ist aber darin gleichsamb verwicklet / erschlagen worden. Das Mänlein hat man fliegend auch gesehen: dan dieses das Weiblein gewesen vnd Eyer in sich gehabt. (Schröckliche Vngewitter.) Den Sommer vber sind hin vnd wider schröckliche Vngewitter vorgangen / so Strichweiß die Früchte im Feld erschlagen / vnder andern hat eines den 4. Julij zu Wien gegen Abent mit Donner / Blitzen vnd Hagel sich erhaben. Darauff in selbiger Refier seltzame vor diesem [889] niemals ersehene Würmb gefunden worden / welche an jhrer Farb Gelbgrün vnd Goldfarb geleuchtet: haben keine Füß / sondern an statt deren Fähßlein gehabt / mit denen sie sich an die Bäum gehencket / sonsten aber nur mit dem vndernhalben Leib sich beweget / vnd einen Kind in Windeln eingewickelt gleich gesehen / inmassen zu beyden Seyten hier abgebildet. Dergleichen vnd noch wol schröcklicher Vngewitter hat sich zu Straßburg in der Nacht vor S. Johannis Baptist. Tag erhaben / welches in einer viertheil Stund 14. Stralen oder Donnersteich (Schröcklich Vngewitter zu Straßburg) gethan / deren einer in Pulfferthurn geschlagen / darin ein mächtiger Vorraht an Pulffer gelegen / vnnd als dahero der Thurn albereit sehr vom Brand gerauchet / auch Jederman die anzündung des Pulfers beförchtet vnd deßwegen viel gewichen / ist endlich ein (Mannhafte That eines Zimmermans.) Zimmerman herbey gesprungen / die Fewrleitter hinauff gelauffen / vnd ein Laden entzwey gehawen. Da hat er befunden / daß der Brand schon nahe darbey gewesen / derhalben nasse Tücher auffs Pulffer geworffen / mit seiner manheit andere Leutherbey gelocket vnnd wunderlich gelöschet. An andern Orthen der Statt hates auch eingeschlagen / doch sind 12. Streich ohne Fewrbrunst abgangen. Hette das Pulfer Fewr gefangen / würde es mehr Pulffer Gewölb erreicht / vnnd besorglich neben einer grossen Anzahl Seelen / ein guten theil der Statt / gleichsamb in eim Augenblick ruinirt vnd zerscheitert haben. Es hat bey solchem schröcklichen Vngewitter männiglichen ein vnaussprechliche Forcht vnd Zagheit vmbgeben. (Wunder-Zeichen.) Diesen Som̅er vber habe̅ in vndschiedlichen Landen vnd Orthen viel blutige Zeichen sich sehen lassen. In Böhmen hat sich in der Herrschafft Podibrat ein brun etlich tag in blut verwandelt. Zu Windisch Buchen im Ampt Bocksberg hat in einem Hauß der Offen / Wänd / Bänck vnd anders blut geschwitzet / daß es darinnen geflossen. Im Hessisch: Darmstätischen Gebiet haben an vnderschiedlichen Orten vnd Flecken an Häusern / Steinen / Zäunen sc. Blutzeichen sich erreget. Vmb Meyenfeld in Bündten / wie auch vm̅ Malantz sind den Mädern jre Sensen / Rechen vn̅ gefäß gantz roht / als wan sie in blut getuncket gewesen / auch einem Weib / als sie in einen Hewhauffen gegriffen / zu sehen / ob es recht gedörret / die hand gantz blutig worde̅. Im Würtenbergischen Land hat es den 16. Julij zu Herbrechtinge vn̅ Hermeringe̅ / deßgleichen zu Giengen / Gündelfingen vnd selbiger Refier so viel Blut geregnet / daß es den Leuten in jhrem arbeiten auff die Händ vnd Kleider gefalle̅ / auff den steinen vnd an den früchten gesehe̅ worde̅. Selbiger zeit hat sich gleich fals der Haar See zu Andelfingen / denen von Zürich gehörig / (Wundersel zamer Fisch in der Weichsel nahend Watschaw gegangen.) roth gefärbt. Den 8. Sept. als auff de̅ Tag Mariae Geburt / ist in dem Fluß Weichsel / nahe der Stat Warschw in Polen / ein wunder seltzamer Fisch gefangen worden. Seine länge ist gewesen 35. Shue / seine dicke oder dreite 4. Elen vnd I. viertel / seine höhe 10. Elen. I. viertel: sein Haupt gleich eines Menschen Haupt / ein blutiges Creutz im Mund / die Cron auff dem Haupte wie Fleisch / mit Creutzen / vmb den Hals vnd Schwantz harte Schuppen / wie Horn / in der mitte sein Fleisch glat / wie Menschen Fleisch / auff dem Rücken ein Geschütz / an den Floßfedern vnden vnnd oben runde Kugeln / wie Patronen / an den Seiten vnden in die länge / wie lange Spieß oder Piquen / in die höhe ein Helleparden / vnd Fähnlein creutzweiß mit Buchstaben / ein Schwerd vnnd Pistolen / ein Todtenkopff vn̅ daherumb Schwären vnnd Beulen / der Schwantz gleich einem Fisch vnd gar roth / wie kleine zertheylte fewrige Pfeil / zween Füß / einer in gestalt eines Adlers / der ander wie eines Löwens / inmasso solches alles in beygefügtem Abriß zu sehen. Weil biß hero durch das Kriegswesen / durchzüg / brennen / rauben vnnd Einlägerungen fast gantz Teutschland (sonderlich der ober Rheinstrohm / Böhmen / Mähren / Oesterreich) mit einer schröcklichen Thewrung geplaget worden / also daß viel Menschen / jung vnd alt verlamet vnd hungers gestorben / hat Gott der Allmächtige vmb Herbstzeit einsonderlich Wunderwerck / daß nemlich seine Hand nit verkürtzt / sondern er vns wol vnsere Auffenthaltung schaffen könte / wann er nur ernstlich darumb angeruffenwürde / sehen lassen / in dem man bey dem Stättlein (Mehl thut sich auß der Erden herführ.) Oberburck Bernheim im freyen Feld ein grosse menge Meel / welches sich auß der Erden herfür gethan / gefunden. Die armen Leut haben solches auffgefasset vnd gebacken / hat ein lieblich wolgeschmacktes Brod geben / ist auch den Kindern Brey davon gekocht worden. Vnder andern Wundern ist auch dieses zu mercken / daß den 7. Novembris deß Abends / als die Sonne vndergangen / in aller Höhe ein Fewrige (Seltzam Meteoyon läst sich bey klare̅ Himmel sehen.) Kugel / viel grösser als jemaln ein Stern erscheinet / vnnd fast dem vollen Mond gleich sich erzeiget / vnd ein hellen Schein vmb sich gegeben / also daß dardurch viel Leuth / sonderlich die auff den Strassen noch gewandelt / jhr Gesicht vber sich gehaben vnnd nach dem Liecht geschawet. Diese Kugel nun hat sich schnurstracks zur Erden allgemach / daß man es wol mercken können / wie etwan ein dürres Blat von einem hohen Eichbaum zu fallen pflegt / herab gelassen / vnnd zum fünfften mal im fallen jhre Farb / vnnd wie es M. Wilhelm Schickhart Professor zu Tübingen observirt, I. hell-Weiß: 2. Gelb: 3. Grün: 4. dunckel Blaw / vnd entlich als sienahe bey der Erden vnnd fast verleschen wollen / gantz Blutrohtsich verändert. Ist sonderlich zu Straßburg / Thübingen / Mummelen / Vttweiler / Illkirch / Almersweiler / Möringen / Vlm / Speyer / vnd / wie vor gewiß berichtet worden / auch in Beyern gesehen worden. Zwey Tractätlein / eins von Isaac Habrechten Med. Doct. zu Straßburg / vn̅ das ander von gedachtem M. VVilhelmo Schickharten Professor zu Tübingen / sind darvon im Truck außgangen. Vnlang hernach / als den 29. Novemb. hat [890] ein zimblich groß Erdbidem von der Bergstrasse̅ (Erdbidem lesset sich in der Pfaltz mercken.) an bis in die Pfaltz sich spüren lassen / welches sonderlich im Schloß Starckenburg hart empfunden worden. (Mißgeburt im Gelderland.) Den 17. Decembris. ist in der Statt Nimwegen im Gelderland ein wunderliche Mißgeburt zur Welt gebracht worden / hatt ein Haupt mit zwo Zungen / 4. Arm vnd 4. Füß gehabt / wie auch zwen Leiber mit den Rücken zusammen gewachsen / 2. Schamen beyde Weibs geschlechts: Darüber die Wehemutter mit jhrem Beystand sich hefftig entsetzet / vnd ist solches alsbald durch die gantze Statt ruchtbar worden / dahero ein groß Volck solch Wunder zu sehen zugelauffen. (Grosser Schaden durch auffvnd Eyßgang der Wasser.) Weil in diesem Winter die Kält / ob wol nicht so gar grimmig / doch fast continuè angehalten / also daß zum zweiten mal alle stehende vnd fliessende Wasser zugefroren / sind solche zum erstenmal vmb Weyhenachten mit grossem Sturm / Wind vnd Rege auffgangen / vnd ein groß Gewässer vnd Eißgang verursacht: Wodurch dan hin vnd wider die Brücken sehr beschädiget / ein Stück von der Pfaffenmütz weg getrieben / vnd an Schencken schantz 3. Bollwerck vernichtiget / vnd ein grosser Schaden an vielen Forten in den Niderlanden gethan. Sonderlich ist den Ersten Ianuarij deß Abends vmb 6. vhren der Thamb zu Arnswyck durch gebrochen / daß es dieselbe Gegne / das Thielerwert / das Stifft Vtrecht vnd andere Quartier dermassen vberschwemmet / daß viel Gebäw weggetrieben vnd viel Leut vnd Vthe im Wasser verderben müssen. Es ist auch zu Antorff beym Osterhauß der Tham durch gebrochen / also daß etliche Häuser biß an die Tächer im Wasser gestanden / doch sind alle Mensche̅salvirt / aber viel Vieh / Haußraht vnd andere Sachen sind verdorben. In Flandern vnd Seeland ist auch grosser Schaden geschchen / dann alda durch einen Mord Westen Sturmbwind ein grosse Springfluch entstande̅ vnd 4. Holländische Schiff dardurch zu grund gangen: dergleichen Sturmbwind ist auch auff dem Mittelländischen Meer vorgangen vnd ein grosse anzahl Schiff zu grund gerichtet. (Ferwers-Brunsten / so hin vnd wider vorgangen. Bergen in Norwegen durch Fewr verderbt.) In dem Aprill hat die Statt Bergen in Norwegen durch Fewers Noth grossen Schaden erlitten / welcher auff viel Tonnen Gold geschätzet worden: In dem diese Statt fast gantz sampt der Kirchen in die Aschen geleget worden / vnnd weil die Häuser fast alle Höltzern gewesen / hat der Brand desto schrecklicher vnd geschwinder vberhand genommen / wie dann vor Jahren mehr beschehen. Es ist dieser Orth der Kauffleut monopolium in gantz Norwegen bißhero gewesen: Dann was an köstlichen Fälle vnd gedörreten Fischen in den Provintzen vnd Stätten dieses Königreichs zusamen gebracht / das ist entweder vber Meer in grossen Schiffen / oder vber See auff Wägen dahin gebracht / vnd von dannen mit grossen Lastschiffen wider verführt vnd in alle Welt vertheilet worden. Damit aber der alda restdirenden Kaufflent (weil jhrer zu viel werden wollen) anzahletlicher massen geringert würde / (Seltzam Spiel der Kauffleut zu Bergen in Norwegen.) vnd nit ein jeder ohne vnderscheid in diese Gesellschafft sich eintringen möchte / hat dieselbe / sonderlich die reichen Zärtling davon abzuschrecken / das Gantenspielerdacht / damit man zu gewissen Zeiten mit den Lehrjungen auß der Angstnoth zu spielen / vnd dieselbe mit Ruthen zu streichen / in die See zu werffen / mit Seilern vnder die Schiff herdurch zu ziehen / in einem Korb auffzuhencken vnd mit einem dicken stinckenden Rauch / daß sie alle fünff Sinn darüber verlieren möchten / (wie dann bißweilen einer den garauß hierdurch bekommen) zu quelen pflegte / alsod zein vornehmer Theologus / mit vermelden daß diß Spiel ein Molochs stück sey / ein Kind dem Mammon auffzuopffern / GOttes Straff deßwegen zuvor verkündiget. (Schleebusch in die Aschen geleget.) Dieser Zeit haben die Gülich-vnd Bergische Lande von den Spanischen / Anholtischen vnnd Corduanischen grossen Vberlast vnd Trangsal außstehen müssen / was sich widersetzet / ist mit Fewer vnd Schwerd beträwet worden / wie dann vnder anderm dem vornehmen Flecken Schleebusch geschehen / in dem selbiger wegen verweigerung deß Quartiers in die Aschen geleget / vnnd viel Leut / darbey auch Weib vnd Kinder nicht verschonet / entleibt vnd verbrand worden. (Grosse Fewersbrunst zu Heyger.) Den 8. Novemb. ist im Stättlein Heyger in der Graffschaft Nassaw Dillenburg / deß Nachts mit einemstarcken Wind ein schreckliche Fewersbrunst entstanden / vnd jnner einer halben stund 70. Gebäw / darunder 40. Wohnhäuser gewesen / ergiffen / vnd mit allem Haußraht / Pferd / Vieh vnnd einem Kind in 3. Stunden eingeäschert / also daß die Innwohner mit genawer Noth sich rettenkönnen. (Fewers-Brunst zu Londen.) Den 22. Nov. ist auch zu Londen in Engelland durch verwahrlosung einer Magd / eine grosse Fewrs Brunst bey nächtlicher weil nit weit von der Bürsch entstanden / so etliche Häuser eingeäschert vnd beschädiget. Ist aber durch fleissiges abwehren gegen Tag gedämpffet worden.

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Den 20. Jan. hat Esterhasi Obrister zu Newhäusel ein stattlichen Einzug zu Wien gehalten / vnd Keys. M. etliche gefangene Türcken / darunder zweyer Bassen Söhn vnd ein befreundter deß Türckischen Keysers / 5. Camel / 4. Maulesel vnd 3. schöne Roß / 35. Fahnen / auff deren einer diese Wort gestanden / Mahometo & Christo Deo, das ist / dem Mahomet vnd dem Gott Christo / neben andern von den Türcken eroberten Sache̅ praesentiret. Der ist alda etlich Tag lang statlich tractirt / vnd bey seinem Abschied die gefangene Türcken / weil Bethlehem getrohet / wo sie nit wid auff freyen Fuß gestellet würden / seine gefangene niderhawe̅ zu lassen / im wider mitgegeben worde̅. (Vngarische Ständ rathen zum Frieden.) Es hat dieser Esterhast starck zu deß Kriegs continuirung wider den Bethlehemb gerahten: die vornembste Vngerische Herrn aber / wie auch der Palatin sind hefftig darwider gewesen: mit vermelden daß der Bethlehemb Gabor deß Türckischen Keysers Vasall / der bey jhm vnd dem Fürste̅thumb Siebenbürge̅ seyn ensserstes zusetze̅. [891] würde: darbey auch protestirt / daß sie in verbleibung leß Friedens / an vorstehendem Vnheil vnd weiterer verderbung Land vnd Leuth einige Schuld nicht haben wollen / sonderlich weil sie vernommen daß noch viel Tartarn im anzug weren. Weil auch Bethlehemb Gabor der in dessen den starcke̅ Anzug deß Keyserischen Kriegsvolcks / vnder wehrendem Stillstand / vernommen / hat er sich verlautenlassen / im fall es weiter in Vngarn ruckenwürde / er mit seiner Armada bald wieder auff den Beinen sei vnnd herauß ziehen wolle. Warauff mann auff Keyserischer seiten Anordnung gemacht / daß das Kriegsvolck in Garnison gelegt worden: Doch aber haben sie sich dardurch vom streiffen nicht abhalten lassen. Als aber etliche solcher streiffende̅ Rotten vom Ladronischen Regiment sich etwas zu weit gewagt / sind sie von den Bethlemischen angetroffen vnd ein gute Anzahl nidergehawen worden. (Bethlehemb schickt Gesandte nach Wien / Frieden zu tractiren.) Den 7. Februarij kam der Vngarische Palatin / wie auch vor vnd nach viel Vngarische Herrn vnd Deputirte von den Vngarische̅ Bergstätten / deßgleichen auff sicher Geleith deß Bethlehembs Gesandter Kamoti mit 50. Personen vnnd 46. Pferden zu Wien angelanget / sein anbringen hat der Palatin / die anwesende Vngarische Herrn vn̅ etlich Keyserliche Räth angehöret / welches auff seinen hiebevor vorgeschlagenen Puncten nochmahls beruhet. Die Gesandte auß den Ober Vngarischen Bergstätte̅ / habe̅ vber deß Bethlehembs außplindern / in dem er auß selbigen Orthen alles gefundene Gold / Silber vnd Metall / weg vnd in Siebenbürgen führen lassen / sehr geklagt / vnnd solchen Raub auff etlich Tonnen Golts geschätzet. (Esterhaß widerrathet ein Frieden mit dem Bethlehemb zu machen.) Ob nun wol nochmals deß Palatins vnnd der Vngarischen Herrn vnd Gesandten Consilia alles auff ein Frieden zu pflantzen gangen / hat doch Kay. M. ohne der Chur vn̅ Fürsten deß Kömische̅ Reichs Gutachten noch zur zeit sich nit resolvieren wollen / sonderlich well Esterhaß nach seiner Widerkunfft nach Newheusel zurück geschrieben / vn̅ nach maln ermahnet / mit dem Bethlehemb kein frieden einzugehen / mit vermelden daß er nit allein den Bassa zu Ofen durch schreiben auffwicklete / sondern es continuirte auch / dz die Türcken in den Grentzhäussern sich sehr stärckten vnd versambleten / vnd daß die Walachey / Moldaw vn̅ Siebenbürgen voller Tartarn liege / welche vermuthlich auff den Frühling in Poln vnnd Vngern einen ein fall thun würden. (Bethlehemb Gabors anbringen bey ben Holländern.) Vnderdessen hat Bethlehemb Gabor einen Gesandten in Holland geschickt / vnd nachsolgendes im Graffenhaag anbringen lassen. I. Daß die Staden der vereinigten Niderlande mit dem König in Spanien sich in keinen Frieden einlassen solten. II. Dahin zu sehen / wie der Ligistische General Tilly in diesen vnder Quartieren auffzuhalten / damit er sich mit seiner vnderhabenden Armada nit nach Böhmen vnd Vngarn begeben könte. III. Als dann wolte er Bethlehemb mit einem grossen Heer kommen vnnd die Restitution deß Königreichs Böhmen an die Hand nemen / in massen er solches zu werck zu richte̅ / wol getrawere. Was die Staden sich hierauff resolviret / ist in geheimb verblieben. Jhr Key. May. hat mitlerweil zu Wien einen Landtag gehalten / vn̅ allerhand Anordnu̅g in den Oesterreichischen Landen / da der Krieg wider den Bethlchemb solte fortgesetzet werden / gemacht. (Anstand der Waffen mit Bethlehem Gabor erlengert.) Den 25. Martij wurde der Anstand mit Bethlehemb Gabor biß auff den 1. Maij erstreck et vnnd absgeredet / daß vnderdessen alles in dem Stand / wie es were / biß ein völlige Transaction vnd Friedensschluß gemacht / gelassen würde. Nichts desto weniger hat Bethlehemb Gabor mit allerhand Nationen seyn Kriegsvolck gestärckt / sind jhm auch in 8000. Teutsche / so zum theil in Schlesien abgedancket worden / zugezogen. Derowegen Jhr. Keys. Mayst. den Graffen von Nigromonte zum General in Vugarn verordnet / mit befehl dem Bethlehemb / wo er sich wider rebellisch vnnd zum Frieden vnbequem erzeige̅ würde / mit einer Armada zu begegnen. Die Vngerische Ständ aber haben hier zwischen einen Currier mit Schreiben̅ an Key. May. geschickt / vnd begehret / daß J. M. den (Vngarische Stände rathen nach mahln zum Frieden.) Anzug jhres Volcks in Vngarn allergnädigst einstellen wolle: damit dero ansehenlich Königreich nicht auch wie andere jhre Länder / auffs eusserst möchte ruinirt vnd verderbet werden / dan̅ sie verhoffte̅ gäntzlich / den Bethlehemb dahin zu vermögen / daß er der Keyserlichen Resolution pariren würde: im widrige̅ fall aber wolten sie neben J. M. Gut vnd Blut darsetzen / vn̅ denselben darzu compelliren / dann sie jhme gewachsen gnug sein wolle̅ / bevorauß weil jhm die Türcken hilff abgestricket / (Frieden zwischen Keyser Ferdinand vnd Bethlehem Gabor auffgerichtet.) vnd dem Sulten seine Rebellen / wie auch der Persianer genug zu schaffen geben. Demnach nu eine zeitlang zwischen J. K. M. vnd dem Bethlehemb Gabor tractiert / ist darauff zwischen jhnen den 8. Maij ein völliger Frieden geschlossen worden / welcher in nach folgenden Articuln bestanden; 1. Solte Bethlehemb sich deß Tituls vnnd Königlichen Siegels auch alles Administrirens im Königreich Vngarn auff ewig enthalten. II. Wider Jhr. K. M. vnd das Hauß Oesterreich / auch deren getrewe vnderthanen solte er Bethlehemb niemals einige Feindseligkeit / auch vnder was schein es were / erweisen / noch Jhr. M. Feinden vnd derselben widersetzlichen behülfflich sein / mit jhnen kein Correspondentz habe̅ / die Türcken vnd Tartarn hierzu nit anreitzen oder sollicitiren / oder solche Nation jhrer M. Gebiete einführen / oder auch mit vnfüglichen Rathschlägen vnd hinderlistigen Tücken den allgemeine Friede brechen oder zerrütten / welches hinwiderumb J. K. M. versprechen theten. III. So erwas zweifelhafftiges in den vorgangenen Tractaten vnd handlungen / oder auch vmb derselben willen vorfiele / solte solches nicht mit gewaffneter Hand / sondern zu beyden Theilen auff freundliche Manier vergliche̅ vn̅ hingelegt werde̅. IV. Alle gefangene / so im verschienenen Einfall bekommen / vnd biß zum Anfang dieser Tractation [892] nit verglichë / solten vmbsonst wider in jre Freiheit gestellet sein / der Bethlehemb auch die Beledigüg der gefangenen bey den Türcken ins werck richten. V. Alles das jenige / so in dem lesten Auffstand abgenommen worden / solte sampt all derselben zugehörung / vnd Nutzungen / Geschützen / Pulver vnnd allerhand Munition biß auff die Abavivarische Spannschafften J. Kays. M. gäntzlich verbleiben / was hinweg geführt / oder sonsten davon kommen / widerumb erstattet / die Hauptleut vnnd andere / so jhm der Fürst mit Eydt verpflichtet / jres Gelübdes erlassen werden. VI. Alle vnnd jede Fiscalische Einkommen vnd Bergwerck / zusambt derselben zugehörung / solten alsbald J. May. abgetretten / vnd in dieselbe der Fürst Bethlehemb sich hinführo im geringen nicht eindringen oder derselben sich bemächtigen. VII. Die Cantzley vnd schrifftliche Notthürfften bey der Seypsteinischen Cammer solten die von beyden theilen geordnete Commissarien ersehen / beschreiben vnd einer solchen Person / welche so wol J. Kyas. M. als dem Fürsten verpflichtet / zu verwahren anvertrawet / vnnd dann davon deß jenigen / was ein oder der ander Theil bedürfftig / Abschrifft communicirt werden. VIII. Er Fürst Bethlehemb solte alle Humanaische Güter vnnd Schlösser / mit aller derselben zugehör / dessen Hinderlassenen verwaysten Erben ohne allen schaden / alsobald wider zustellen / auch an Administrirung gedachter Pupillen Testamentarische Erbhaben nicht verhindern. IX. Die Weiland Andreae Dotzi vnd Gigismund Forgatsch beyder Wittib vnd aller anderer Güter mit derer Pertinentiis, so wol Geistlicher / als Weltlicher / welche in dem letsten Auffstand occupirt weren / solte Bethlehemb dem rechtmässigen Herrn vn̅ Possessorn wider einraumen / nicht weniger die Gütter / so vermög deß Niclaspurgischen vergleichs zu restituiren weren / ebenmässig restituiren. Als auch die jenige Gütter / welche vor jetzgedachter Niclaspurgischen Tractation andern Verpfändet vnd darauff versichert worden / welche die jetzige Besitzer noch auff dato innen hetten / solten also biß auf den kunfftigen Vngarischë Landtag verbleiben / jedoch mit freyer zugab vnd erlaubung / daß derselben Gütter vorige Possessores solche von denen gegenwertigen inhabern / durch vergleich wider ablösen vnnd an sich bringen möchten. X. Vber solche abgehörter masse angenommene vnd bekräfftigte Puncten / liessen J. K. M. dem Bethlehemb zu / daß er sich neben dem hievor gebrauchten Titul / eines Fürsten in Siebenbürgen / auch deß H. Römischen Reichs Fürsten vnd Herrn etlicher Theil deß Königreichs Vngarn / auch Hertzogen zu Oppeln vnnd Ratibor gebrauchen möchte / welcher letzter Titul doch nur allein auff deß jetzigen Fürsten Person zu verstehen / vnd gar nicht auff die nachfolgende Siebenbürgische Fürsten gezogen werden solte. XI. Jhre K. M. verwilligten gedachtem Fürsten Bethlehemb / auff sein lebenlang nach Inhalt der hernach folgenden Conditionen / sieben gantze Spannschafften desselben Reichs / so wol ienseit / als disseit der Trussa / als nemblich Sackmar mit dem Schloß Zabaloh / Vgochia / Beroch / Zemploy / Bozzot / (außgenommen das Schloß Zandero / mit deren dahin gehörigen Dö???ffern vnnd Einkommen der dreyssigsten Gefäll alda) auch die Abavivariensiche Spannschafft / mit der Statt Caschaw / aller deroselben Iurisdiction vnnd dem Fiscalischen Einkommen. XII. Vnd solches der gestalt / daß fürs zwölffte aller jetzt ernandter Spannschafften Obriste Spannschaffter / Haupleut / Gräntz Officirer vn̅ Heyduggen / item die Richter vn̅ Rathsverwandte der Stätt vnd Dörffer / so dem Fürsten schwören würden / auch J. M. schweren / daß sie gegenwertige Articul vnvebrochen halten / auch in sein deß Fürsten Lebzeiten / wider J. Kay. M. vnd derselben nachkommende im Reich / als getrewe Vnterthanen desselben keine Feindliche Thätlichkeit verüben wolten / dargegen wolten auch J. Kay. M. zu vnderhaltung ernanter Grentzen jährlichen an S. Georgen tag 30000. fl. durch jhre Commissarien in beysein deß Fürsten Abgeordneten den Grentzen bezahlen lassen. XIII. Im fall man sich eines Kriegs von dem Türcken zu befahren / solten diese Grentzen nicht weniger einem als dem andern Theil trewlich bey springen vnd zu hülff kommen. XIV. Nach deß Fürsten ableiben aber / soltë also bald berührte Spannschafften mit vollkommenë Gehorsamb dem König vn̅ Königreich widerumb zugethan vn̅ vereiniget sein / auch das geringste da von dem Türcken / oder andern auff keinerley weiß oder praetext nicht zu lassen oder verstatten / ja viel mehr solte gätz Siebenbürgë J. K. M. versichern / daß sie ihnen von mehrgedachten Spannschafften kein einige Gerechtigkeit zueigneten / oder der Orren vnderhaltende Kriegsvolck musterten / sondern diese Transaction oder endlichen vergleich / gantz vnverbrochen fest halten wolten. XV. Eben offt berührte Spannschafften solten vnderworffen sein den Gesetzë deß Könrgreichs vnd rechtlichen sachen deß Palatins Iurisdiction. Zu deß Königreichs Landtäge solten sie nit weniger Jhre Gesandten schicken / als andere Herrn / Land Leut vnnd andere die man zu dergleichen zu beruffen pflegie / jedoch mit vorwissen deß Fürsten / welchem gleich fals die Haltung eines allgemeinen Landtages solte zu wissen gemacht werden: die Gerechtigkeit / so mann Ius patronatus nennete / vber die Geistliche Stifftungen / verblieben Jhrer Key. Mayst. vnverletzlich. XVI. Von Güttern / welche der Orthen den Spannschafften auff was weiß bereit heimbgefallen / oder künfftig heimbfielen / möchte der Fürst auf Ratification J. M. wolverdienten Personen verleihen / denen die Notturfft darüber von der Hungarischen vnnd Königlichen Cantzley vmb sonst auß gefertiget werden solte. XVI. In diesen Spannschafften solte aller Orthen das Exercitium der Catholischen Religion frey stehen / auch die Geistliche Iurisdiction oder Gerechtigkeit erhaltlich verbleiben.
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XVIII. Die zehend vber die Teussa / so zu den Spanschafften Zackmar / Zabolach vnd Vgorsie gehöreten / vnnd den Grentzen zu gutem anzuwenden weren / solten dë Fürsten verbleiben / entgegen J. M. derselben Zehend, Herrn vnd Possessores anderwerts befridigen / die vbrige zehend der 4. Spanschafften auff dieser Seit der Teissa verbleibenden Geistlichen frey einzufordern. XIX. Das Schloß Minck has mit allen denselben zugehörungen wolten J. M. dem Fürsten vmb 300000. fl. Vngarisch verschreiben / also daß es bey Lebzeiten deß Bethlehems nicht / aber wol von dessen Erben vnnd Legatarien / jedoch anderst auch nit / als gegen erlegung dieser verstandenen sum̅a gelts abgelediget werdë möchte. XX. Das Schloß Tockay mit desselben zugehörungen / möchte der Fürst pfandtweiß jnnen haben / vmb die jenige Summa Gelts / vnd eben mit diesem geding / als dasselbe die vorige Possessores gehalten / Jedoch daß er was von gehörter Summa noch abzustatten verbliebe / weyland Georgen Turso hinderlassenen Wittib vnd Erben bezahlen thete. XXI. Das Schloß Echyet solte dem Fürsten / seinen Nachfolgenden vnd Erbnehmen mit dem jure regioewig zu besitzen geschencket sein / jedoch mit vorbehalt jedermänniglich darzu habender Sprüch vnd Gerechtigkeit / in gleichem verstand auch die Statt Nagybaina mit sampt Possobanien / allermassen es hiebevor das Bathorische Geschlecht jn̅en gehabt / jedoch benebenst mit diesem geding / daß nach ableibung deß Fürsten zu diesem stück / Siebenbürgen selbs / einiges Ius nit suchte oder fürwendete / sondern allein das Bethlehemische Geschlecht. XXII. Zu vollziehung obberührter Puncten solten Keys. Commiss. benennet werden / welche auff den 15. Tag der / derentwegen auff gerichten Briefflichen Instrumenten oder diplomatum, dahin auff die gegend vber die Teissa sich begeben vnd hergegen auch von dem Fürsten das jenige / was er zu erfüllen schuldig / vbernemen würden. XXIII. Die handlung solte zu beyden theilen frey stehen / gegë bezahlung der schuldigen gebürnuß / so wol auch die willkürliche diensten / ausser wan̅ etwan ein werbung eines Kriegsvolcks vorzunemen / solte solchs geschehë mit vorwissen deß Obr. Lieut. Hauptmäs / od Obr. Spanschaffter. XXIV. Dem Fürsten solte erlaubt seyn auff vorgehendes ersuchen / bey J. K. M. in deroselbë gebiet Kriegsrüstungen zuerzeugë / vnd vo̅ dan̅en in sein gebiet ohne bezahlu̅g der J. M. davo̅ schuldigen Maut vnd Gebürnuß führen zu lassen. XXV. Ingleichë würde jhme / Fürsten / erlaubet / Handwercker zu seinen diensten in J. May. Lande zu dingen / vnd dahin in sein Gebiet holen zu lassen / jedoch mit vorwissen vnd einwilligung jedes orths Magistrats o??? vorgesetztë Obrigkeit. XXVI. Wi??? die verbrecher solte allerseits nach dem Gesetz vnd Ordnung deß Königreichs verfahren werden. XXVII. Das Abzug Recht solte aller seits auch frey stehen / jedoch daß deß abziehenden seine Güter / allda wo er gewohnet / verbleiben / er hette sie dort oder da besessen. XXVIII. Ob wol jetzt mit dem Türcken Fried were / jedoch vnd zum fall dannenhero wegen dieser verglichenen puncten den Grentzen einige gefahr entstünde / woltë J. May. neben dem Röm. Reich / auch mit hülff deß Königs auß Spanien vnnd anderer / dem Fürsten zu hülff kommen / welches er zeitlich anmelden würde. XXIX. Der Polnische König solte dieser tractation erin̅ert / vnd zu guter Nachbarschafft mit dem Fürsten / welcher sich auch gegen jhm bequemen solte / vermahnet werden. XXX. Die Grentzen vnnd Schlösser / so dem Fürsten assigniert vnd eingegeben / wann sie von nöthen haben würden einer besserung zu schützu̅g der Christenheit / wolten Jhr May. da sie dessen von dem Fürsten erinnert / Commissarien senden vnd die nothwendigkeit verschaffen lassen. Nach schliessung dieser Friedens Tractation ist dë Bethlehemischen Gesandtë am Keys. Hoff (Bethlehemische Gesandte am Keys. Hoff stattlich verehret.) ein stattlich Bancket gehalten / dem Cantzler Komuti ein vergültes Handbecken vnb Gießkanten neben 2. Bechern / vnnd den andern Gesandten jedem zwey kunstreiche Pocal verehret worden. Pfaltzgraff Friderichen ist bißhero von den Römisch. Catholischëschuld gegeben worden / dz er allein Frieden außschlüge / vn̅ demselben gantz keine stat noch raum geben wolte / sondern vnruh vnd Kriegim Reich fovire / vnd durch denselben seine sachen außzuführen gedencke. Er hat sich aber gegen solche Aufflagen hefftig beschweret / vnd dieselbe starck widersprochen / wie auß etlichë nachgesetztë schreiben / die er an die Churfürstë vo̅ Sachsen vn̅ Brandëburg / wie auch den Hertzogen von Würtenberg / abgehen lassen / erscheinet. Den 8. Jan. N. C. hat er auß dem Graffenhaag an die Churfürsten von Sachsen vnnd Brandenburg ein Schreiben mutaris mutandis abgehen lassen / so also gelautet. (Pfaltzgraff Friederichs Schreiben an Chur-Sachsen vnd Brandenburg.) Wir Friederich sc. Wir haben gute nachrichtung / welcher massen der Ertzbischoff vo̅ Mayntz vnlangsten eine Reiß nacher Brüssel vorgenommen / einig vnd allein mit dem Vorsatz vnnd zu dem end / daselbsten die Gemüter der Spanischë zu dervergangenen nichtigen vnnd weitaußsehenden also genanten Translation der Chur Pfaltz auff Bayern zu gewinnen / vnd dann für sich eines der besten stück in der Vndern Chur Pfaltz / die Bergstraß genant / durch jhren favor an sich zu bringen: darbey es dann auch nicht verbleibet / sondern man vnderstehet sich zugleich durch glatte Wort / vnnd blosse Vertröstungen deß Friedens / E. L. endlich auch dahin zu vermögen / das jenige gut zu heissen vn̅ zu approbieren / was sie bißhero so vielfaltig auffgehalten vnnd wiedersprochen haben. Ob wir nun wol vnnd alle die jenige / welche die Religions Freyheit lieb haben / vns nimmermehr einbilden können noch wollen / daß E. L. die von jr bißhero publicè zu Regenspurg / vnd darnach in vnderschielichen schrifften vnd erklärungen so starcke angezogene fundamenta der eigen Gewissens / vn̅ zu dem R. Reich tragender pflicht / auch erhaltung ??? Keys. geschwornen capitulatio̅, ??? Churf. praeeminëtz, [894] der gebohrnen Chur vnd Fürsten höchstes Interesse / vnd die Verantwortung gegen GOtt vnd der Posteritet sich durch einige Schein / Argumenta / oder lähre vnsichere Vertröstungen werden entzucken lassen: So haben wir jedoch bey diesen jetzigen geschwinden Practicken der Jesuitischen Papisten / Ew. L. vnser Anligen nochmals wolmeinendt zu erkennen zu geben nit vmbgehen mögen. Wir wissen zwar gar wol / daß wir von vnsern Widerwertigen mit offenbahtem Vngrund beschuldiget werden / als ob wir mit beharrlicher Kriegsrüstung / die Key. May. vnd die Ligistische Stände verfolgten / vnnd zu keinem Frieden geneigt weren / auch vnser Herr Schwäher Vatter der König in Groß Britannien die gütliche Tractation nur zum Schein offen behielte / wie auch anderer Orthen Hülff gesuchthetten / dahero der Christenheit grösser schaden zuwachsen könte: E. L. aber wollen vnbeschweret der Zeit vnd Vmbständen / vnd wie alles auff einander biß auff den heutigen Tag erfolget / sich erinnern vnd berichten lassen / so werden sie in der That vnnd warheit befinden / daß vns in allem viel zu kurtz vnd vnrecht beschicht / vnd vielmehr dem Gegentheyl solches alles mit mehrerm bestandt heimzuweisen: Dann im fall nach der Pragerischen Niderlag / die Key. Ma. Ew. L. vnd vieler anderer Christlicher Potentaten vnnd Fürsten trewhertziger Meinung nach / der vorgeschlagenen Reconcilition statt gegegeben hette / oder ja vermög der Keyserlichen Capitulation vnd Reichs Satzungen ordenlich wider vns verfahren weren / so hette es einige Krieg im H. Reich gantz vnd gar nicht bedörfft: Man wurd vnser zu Gütte vnd Recht / darzu wir vns allezeit erbotten / wol mächtig gewesen seyn. Demnach aber die Waffen dem lieben Frieden vorgezogen / die Aacht wider vns ohn einige citation oder verhör nichtiglich praecipitieret / vnser Land / Leut vnd arme Vnterrthanen vberzogen / verhergt vnnd verderbt worden / so hat vns die Natur vnd vnsere Pflicht gezwungen / jhre defension, so gut wir gekönnet / hingegen an die Hand zu nehmen / vnd weil man eine Thätligkeit mit der andern vermehret / vnser Leib / Leben / Ehr vnd Gut auffs äusserste verfolget / vnd sich gleich anfangs / vnnd hernach so offt rund erklärt / vns zu keiner Restitution kommen zu lassen / so geben wir E. L. vernünfftig zu erwegen / ob man vns auch mit einigem Fug verargen könte / daß wir solches tieff zu Hertzen ziehen / vnnd vor diesem wieder öffentlichen Gewalt vns der abgetrungenen gegenwehr gebraucht haben. Gleichwol auch sich gebühren wolte / vns zu vorderst zu vernehmen / könten wir alsdan̅ verhoffenlich mit gutem Grund wol ableinen / was vns nur odios zu machen fälschlich vorgeworffen wird: Dann man sich bißhero nicht sättigen lassen / vns mit Fewer vnd Schwerd auffs allerhefftigste zu vesfolgen / sondern man hat vns auch mit vnzehlichen erdichten / groben / vnnd der alten Teutschen Erbarkeit stracks zu wiederlauffenden Verleumbdungen (denen wir jhren Lauff haben lassen / vnnd es Gott vnd der Zeit befehlen müssen) gantz schmählich beschwehret: So wird auch vnsere an den Printzen in Siebenbürgen hiebevor gethane vnnd intercipierte antwort hin vnd wider dermassen vngleich communicieret, vn̅ auß gesprengt / daß wer mit partheyligkeit nicht praeoccupirt ist / nicht vnbillich zu zweyffeln / ob es vnsere Widerwertige auch mit jhrem vorgegebenen deciffriren getroffen / vnd eben in diesem stück bona fide mit vns gehandelt haben. Einmal sind wir dessen gewiß / daß in vnserm Original Schreiben vnnd dessen Ciffern im geringsten nichts zu finden / daß sich nicht selbs mit grund der Warheit bey allen Vnpassionirten der gebühr genugsamb justificire. So viel aber das Hauptwerck an sich selbsten anlangt / darumb es jetzo zu thun seyn will / in dem man sich so hoch bemühet / den Hertzogen in Beyern in das Churfürstliche Collegium / vnd in die Vereyn zu intrudiren / so ist dasselbe kein Wunder / wann man betrachtet / daß der Pabst vnnd sein Anhang auff solchen Actum das gantze Fundament setzet / dardurch das gemeine Evangelische Wesen vber einen Hauffen geworffen / vnd zu Grund gerichtet werden köndte: Dann dz diß ein lang getrieben Werck / vnd der eintzige rechte Scopus seye / geben deß Gegentheyls eygene Bekantnüssen / die nunmehr in offenem Truck sind: Vnd wird durch vnserer Person vndertruckung aller Evangelischer Chur: vnnd Fürstlichen Häuser Ruin gesucht vnd mächtig befordert: So ist auch handgreifflich ein nichtiges Vorgeben deß Gegentheyls / daß solches auß geschwinder Bewegung vnd ex justo dolore hergeflossen / sintemal reichskündig / was Gestalt dasselbe lang zuvor tractirt / durch vielfältige Schickung nach Rom vnd in Spanien ventilirt, entlich durch sonderbahre Pacta stabilirt, vnnd fortgesetzt worden: Den Tag zu Regenspurg hat man hernacher erst re jam facta & non amplius integra nur pro forma gegehalten / dardurch Ew. Libden vnnd andere vnvermerckt auch ins Netz zubringen / wie wir vns dißfals auff die Regenspurgischen Acta selbsten gezogen / vnd das vbrige auff den fall der Noth mit gnugsamen Documentis zu bewehren vns vorbehalten haben wollen. Ew. Lbd. haben aber diese weitauß sehende gefährliche Intention wol gemercket / dargegen auch mit jhren getrewen Erinnerungen das jhrige gethan (darfür wir jhrnoch billich danckbar:) wie wenig aber solches geachtet worden / vnd wie man Ew. Lbd. nochmals gantz gefährlich zu invinculiren vnderstehe / das erfahren sie selbsten / werden aber darbey ohne Zweiffel Gott vnd jhr Gewissen wol vor Augen haben / vnd die schädliche Sequelen sich eyferich zu Gemüth führen / in dem sie durch nachgebung nichts anders auff sich vnnd die gantze Posterität ziehen würden / dann daß die Päbstische Churfürsten / wann Bayern an vnser statt / wider GOtt vnd Recht in das Collegium kommen solte / durch die in Handen habende majora wider das gemeine Evangelische [895] Wesen alles nach deß Pabsts vnnd jhrem willen richten / vnnd also Ewer vnnd Chur Brandenburgs Liebten allen Respect vnnd Authoritet verlieren / für nichts geachtet vnnd nur vnzehliche hohe Beschwerungen / auch einen ewigen Verweiß bey den Lebenden vnd nach kommenden auff sich laden würden: Ewer Liebten müsten approbieren / was sie bißhero widersprochen haben / durch das Exempel der nichtigen Aacht vnnd Execution wieder vns: auch würde sie gleichmässige Gefahr allen Evangelischen Ständen auff den Halß ziehen / die Güldene Bull Keyserliche Capitulation vnnd Fundamental deß Reichs verhafftung würden auff einmal dahin fallen / der Chur vnnd Fürstlichen Kayser Vralte maiorum virtute & sanguine acquisita iura, Libertet vnnd Stand / würden zu grund gehen / vnnd in Summa ein solch vnträglich Joch eingeführet werden / dessen sich die Posteritet mit Verlust vnnd Gefahr der Evangelischen Religion vnnd gemeiner Einführung deß leidigen Pabsthumbs in Ewigkeit zu beschweren hette. Daß aber mit schein Reversen die gebrochene Capitulation zu ergentzen / oder dergleichen Exorbitantien ins künfftig ein Ziel zusetzen sein solte oder könte / auch auff den vnverhofften Fall vnsere Kinder vnnd Agnaten ein vnpraeiudicierliche Verhelffung zu gewarten haben / das widerleget die Erfahrung selbst / vnd würde bey außländischen Potentaten vnnd Völckern ein spöttisch Ding sein. Wie man auch Wort vnd Zusag halte / auch was einem das gegebene zeugnuß seiner Vuschuld früchte / das weisen die leidige Exempel Landgraff Moritzen Liebten vnnd anderer mehr / sonderlich aber Vnsers Bruders Hertzog Ludwig Philipsen Pfaltzgraff Liebten auß / welche so lange zeit deß jhrigen beraubt vnnd spolirt gelassen / auch in praeiudicium causae & personarum in der Churfürstlichen Pfaltz gantze Empter vnnd Stück verschencket / von dem Corpore abgerissen / vnnd mit confiscation vnserer Diener vnnd Vnderthanen Gütter dermassen gehauset wird / daß deßgleichen im Römischen Reich nie erhöret worden. Darauß dann abzunehmen / wann nicht allein wir wider Recht vnnd Billichkeit solten außgeschlossen / sondern noch darzu erst Vnserer Kinder vnnd Agnaten liquidissima iura in das weite Feld gewiesen werden solten / was dahero zu gewarten / vnnd wie die Restitution endlich beschaffen sein würde / Da man vber vns schon zu subtilisiren anfanget / als ob der gleichen Ding Ewer vnnd Chur Brandenburg Liebten Churfürstlichen Häusern nichts praeiudiciren solten / weil in Vnserm Churfürstlichen Hauß ein disparitet zu finden / darzu der vermeinter Administration gewesene Streit gantz impertinenter angezogen werden will / als welcher allein die Testamentari Tütel angangen / vnnd mit der Succession keine Gemeinschafft habe / welches wir aber alles an jetzo an seinen Orth gestellet sein lassen. Es hat zwar einen Schein / wann die incommoda exaggerirt, welche auß nicht ergäntzung deß Churfürstlichen Collegij erfolgen solten: wann man aber die vergangene Attentata vnnd Eingriff / dardurch deß Churfürstlichen Collegij praeeminentz / Hochheit vnd Einträtigkeit / vnnd daß dasselbe vorsetzlich zergentzt worden / auch die schädliche Consequentzen / welche auß einer vnerhörten widerrechtlichen Ergäntzung herfliessen / recht betrachtet / so wird sich im Grund befinden / daß wan mann solcher gestalt das Collegium zu ergäntzen vermeint / dasselbe viel mehr zerrissen vnd vbel ärger gemacht werde: daß also viel rathsamer vnnd virantwortlicher / mit dergleichen weit außsehenden Dingen einzustehen / GOTT vnd der Zeit der Außgang zu befehlen / als die Sach noch mehr zu vulneriren / ja zu verhindern / daß einige Hoffnung zu widerbringung deß Edlen Friedens nicht vbrig gelassen werde. Dann wir Ewer Liebten freundlich nicht verhalten können / daß einmal die Königliche Würde in Groß Britannien vns (vnd noch newlich) vnsere völlige Restitution thewer vnd beständig versprochen / sich auch bey dem König in Hispanien zu Brüssel vnnd anderswo vnauffhörlich vnnd zwar nicht zum Schein / wie sie fälschlich beschulldiget / sondern mit rechtem Ernst bemühet / die selbe in der Güte zu erlangen / oder aber endlich mit den Waffen das eusserste zu suchen. Solte nun durch die angedeutete Intrusion deß Hertzogen in Bayern / vnnb der Weltlichen Churfürsten Conniventz dergleichen Tractaten schweren gemacht werden / so würde die gantze Verantwortung denselben auff den Halß wachsen. Insonderheit wir vnnd vnser gantz Churfürstlich Hauß vnnd Posteritet / neben allen andern Evangelischen Ständen zum höchsten sich dessen zu beschweren hetten. Bitten demnach Ewer Liebten gantz freundlich / sie wollen ja nicht verstatten / nachzugeben / daß durch vnsere gäntzliche Ruin / auch zu gleich der Evangelischen Chur vnnd Fürsten wolfahrt / die Religion vnd Teutsche Freyheit periclitiren / vnnd etwa noch darzu die Päbstische mit der Weltlichen Churfürsten Exempel jhren Vnfug entschuldigen / vnd darauff noch mehr inconvenientzen jhnen hiernegst zumuthen solten: wie wir vns dann gäntzlich versichern / Ewer Liebten von den einmal wolgelegten Fundamenten nicht abweichen / noch sich persuadiren lassen werden / als ob durch die vorhabende gefährliche Mittel einiger Frieden zu hoffen / sondern vielmehr / daß dieselbe erst den Anfang zu jmmerwehrendem Kriegs wesen machen vnd vervrsachen würden. Vns were nichts liebers dann daß wir Ewer Liebten Trosts vnnd getrewen Raths offt gebrauchen / vnd desselben dermal eins in einer Widerantwort theilhafftig werden könten: wollen auch dieselben nochmalen freundlich darumb gebethen haben: versichern sie darneben / daß wir doch einen weg als den andern auff das gemeine Evangelisch wesen E. L. vnd dero löbliches Hauß allezeit das [896] absehen haben / vnd so viel an vns / in nichts praejudiciren wollen: Vertrawen dem Allmächtigen Gott / er werde endlich vns Errettung schaffen / vnd der Vngerechtigkeit vnd Falschheit ein ziel gesetzt haben / sc. Vber diß hat Pfaltzgraff Friderich noch ein Schreiben vnder dato hen 20/30 Januarij an Chur Sachsen vnnd Brandenburg auß dem Hag abgehen lassen / welches also gelautet. (Pfaltzgraff Friderichs anderwertlich Schreiben an Sachsen vnd Brandenburg.) Wir Friderich / sc. Ich zweifel nicht / es würde Ewer Liebten wol zukommen sein / was ich an dieselben Vnlangst vnder Dato den 8. dieses / meiner eussersten Notthurfft nach wegen deß Hertzogen in Bayern affectirt einnemen in das Churfürstliche Collegium außführlich habe gelangen lassen: Nun kommet mir ferner glaubwürdig vor / daß nochmals etliche intercipirte Schreiben / welche ich an den Fürsten in Siebenbürgen gethan haben solle / allenthalben odiose spargirt / vnnd die wider mich vnnd das gemeine Evangelische wesen bißher geführte Practicken vnnd vnrechtmässige Proceß damit beschönet / sonderlich mein gäntzliche Außschliessung vnd Ruin / auch mit E. L. zuthun vnd Consenß wöllen befördert / vnnd mit Inirusion deß Hertzogen in Bayern das Fundament weiter befestiget vnd stabilirt werden / dardurch der Päbstischen offentlichen eigenen Bekantnussen nach / der also genanten Ketzer gäntzliche Exti???pation zu werck zu richten. Ob ich nun wol der guten zuversicht lebe / E. L. solches alles genugsamb wissen / selbsten erkant / vnnd darumb darzu bißhero nicht helffen wollen / daß sie auch hinfüro von solcher jhrer wolgegründten Meinung nicht abweichen / sondern lieber jhres Theils / ein vnbeflecktes Gewissen gegen Gott / vnnd sichere Verantwortung gegen allen jetzt lebenden vnd nachkommenden Evangelischen Ständen behalten / obgemelt mein voriges trewhertziges Schreiben wol behertzigen / mich vnd viel 1000. darauff sehende Seelen erfrewen werden: So hab ich doch auch vorberührter intercipirter Schreiben halben E. L. eiwas mehrern Bericht warhafftig mit zu theilen keinen vmbgang nehmen können. So viel nun dieses Werck betrifft / so bin ich nicht in Abrede / daß etwan zwischen mir vnnd gemeltem Fürsten in Siebenbürgen Schreiben gewechselt / demnach aber die spargirte intercipirte Schreiben in Ziffern geschrieben / vnnd von dem Interceptorn decifferirt worden sein sollen / so wolte sich zum wenigsten gebühren / daß man mich auch darvber vernehme / (welches ich von Anfang biß jetzo in keiner Beschuldigung niemals erlangen können) mir die Originalia vorzeigen / vnd gegen den Concepten halten / auch in einem vnd andern meine Verantwortung vnnd Erklärung zulassen möchte / ehe man mich beschuldige vnnd beschreye / als ob ich allen Frieden außgeschlagen vnd verworffen / vnd so gar Türcken vnnd Tartern mit eingemenget hette / mit welcher Calumnia ich aller Orthen diffamirt / vnnd vnder welchem Praetext auch nunmehr meinem geliebten Brudern / Hertzog Ludwig Philipsen Pfalzgraffen / sc. seine anererbte Fürstenthumb vnnd vorenthalen werden wollen / da doch in mehrgedachten intercipirten Schrifften (wie die außgesprenget) dergleichen im rechten verstand durchauß nicht; von Türcken vnnd Tartarn aber kein eintziges Wort zu finden ist: Vnnd wann es gleich also were / wie doch im grund nicht wahr zu machen / so sollen darumb vnschuldige wider GOTT vnnd Recht deß jhrigen nicht entsetzt bleiben. Daß mir aber bey der eussersten Verfolgung vnnd Feindseligkeit / damit mir vnd meinen Leuthen vnd Vnderthanen / so gar auch mit starcker Einführung deß leidtgen Pabstthumbs / an Leib vn̅ Seel vnauffhörlich zugesetzt wird / da man auff der andern Seithen mich zu keinem Frieden / oder billich mässiger Restitition nimmermehr kommen zu lassen / so offt vnnd außtrücklich sich erkläret / da ich im Reich faß nirgend einigen Trost vbrig finde / so hoch zu verweisen sein solte / wann ich anderswo vnnd ausserhalb Reichs endlich Hülff vnnd Reitung suchen möchte / das will ich allen Vnpartheyischen zu erkennen geben / ja ich werde darzu eusserst gezwungen: vnnd solten durch obbesagte Intrusion deß Hertzogen in Bayern die Sachen gar desperat gemacht werden / so würde ich so viel weniger zu verdencken sein / wann ich die gantze Zeit meines Lebens alle Occasiones, die sich durch GOTTES Schickung zutragen könten / in acht nehme / vnnd was weder durch Güte noch durch Rath gedeyen mag / durch andere Mittel vnnd Weg suchen dörffte / auff welchen Fall die Verhinderung deß lieben Friedens nicht mir / sondern denen zuzuschrei ben / welche mit durchlöcherung der Güldenen Bull / vnnd auffschiebung der geschwor nen Fundamental verfassungen / allein die Propagation deß Pabsthumbs / jhr eigene Erhöhung vnnd durch meine Vndertruckung deß gantzen Evangelischen wesens Ruin sich vorgesetzt haben. Wie nun mehr notori / vnlaugbar / vnnd die Experientz vielen andern Evangelischë Ständen nach vnd nach an die Hand gibt. Ich habe mich je vnd allwegen zur Güte vnnd Recht erbotten / wie noch: Ich habe einen vngefehrten rechtschaffenen Frieden nie außgeschlagen / wünsche denselben noch von Hertzen / vnnd wolte an meiner Beförderung darzu nicht gern etwas ermangeln lassen. Da ich aber die aequinocationes vnd verderbte Händel gesehen / wie man mit meinem Herrn Schweher Vatter dem König in Groß Britannien vmbgangen / vnnd daß mann vnder dem Schein deß Friedens nichts anders als mein ewige Außschlüssung vnnd Stabilirung der Regenspurgischen im Reich vnerhörten Proceß gemeinet vnd practicirt / so müßte ich ja der Vernunfft beraubet sein / wann ich einen solchen vermeinten Frieden mir hette obtrudiren lassen sollen. Ewer Liebten selbsten haben die zu Regenspurg auff die Bahn kommende vngewohnliche gütliche Handlung vn̅ Proceß wider deß Reichs Ordnu̅g vnd Herkommen / in praeiudicium meiner vnnd der Agnaten nie approbieren wollë / darauff ist doch [897] das Keyserliche Außschreiben nacher Franckfurt gegründet / vnnd in dessen hat mann einen andern Tag zu Brüssel meinem Herrn Schwecher Vatter bewilliget / dessen Königl. W. doch allein denselben von meiner Restitution verstanden / welches So Menklare contraria vnnd widerwertigkeiten sein. Vnnd ob ich wol endlich die Brüsselische Articul vnderschrieben / krafft deren alles in vorigem Stand bleiben sollen: So hat mann doch demselben zuwider mein Ampt Starckenburg / die Bergstraß genant / dem Ertzbischoffen zu Mayntz eingeraumbt / viel andere Stück verschencket / die Vnderthanen jeh lenger jeh mehr erschöpfft vnd betranget / vnnd also mit dem Bruch gemelter Articul den Anfang gemacht / welcher noch biß auff diese Stund in viel weg continuirt wird. Wer nun in grund der Warheit den Frieden liebe oder verschlage / würde sich im nachforschen bald finden / wann ich nur auch einmal das Gehör haben konte. Daß mann aber von Türcken vnd Tartarn so ein grosses wesen machet / so geschicht mir darinnen vor GOtt vnd der Welt vnrecht; E. L. aber wollen auch darbey bedencken / wann Cossaggen vnnd Crabaten Weib vnnd Kind mit grossem Raub auß dem Reich führen / dieselbe an den Türckischen Grentze̅ verkauffen / wie leider solches die vnder Chur Pfaltz mit grossem Schmertzen erfahren / ob dieselbe nicht Türcken vnd Tartarn gleich zu achten; Ja sie haben im Reich ärger gehauset / als Türcken vnnd Tartarn jemals thun können. GOtt verhüte aber gnädig daß nicht durch dieselbe die grosse Tyranney / welche mann noch mit dem Mantel deß Friedens vnd Gerechtigkeit bedeckt / endlich gestrafft werde / welches ich von Hertzen / so viel nur an mir / gern verhüten vnd abwenden helffen wolte. Wann dann diese Sach erzehlter massen beschaffen / So bitte ich Ewer Liebe gantz freudlich / sie wöllen doch durch dergleichen Calumnien sich wieder mich nicht einnehmen noch bewegen lassen / sondern mein jüngstes vnd dieses Schreiben wol erwegen / alle vmbständ vnnd schädliche Consequenten recht zu gemüth führen / so werden sie gewieß mit jhrem zuthun nimmermehr verbengen / daß jhrem selbst vorhin gesetzten vnnd behaupten Recht vnnd starcken Fundament zuwider / durch mehrgesagte gefährliche Bayerische Intension das gemeine Evangelische wesen so starck solle vulnerirt werden / damit hiernegst keine Remedia mehr zu finden / sondern vielmehr / wo sie Ja nicht dem Gegentheil sich in der That widersetzen wöllen / doch zum wenigsten jhres Theils rem integram als GOTT vnd die Zeit walten lassen / biß etwan bessere occasiones sich an die Hand geben möchten / dardurch die Evangelische Religion vnd der Ständ Libertet in mehrere Sicherheit zu bringen / vnnd alles zu einem beständigen vnd auffrichrigen Frieden zu dirigiren / wie Ich dann Ewer Liebe darbey freundlich nicht verhalten solle / daß nunmehr vnder andern eben auch zu solchem End die Königliche Würde in Groß Britannien das Parlament gegen den 12. Februarii negstkommend angestellet / dessen Außgang verhoffentlich mehrern Bericht geben wird / vnd ich davon E. L. ferner freundlich zu berichten nicht vnderlassen will / der guten Hoffnung / es werde der Allerhöchste zu seiner zeit meiner vnschuld würckliche zeugnuß geben / vnnd zu solchem erwünschten Frieden ersprießliche Mittel verleihen / sc. Post Scriptum. Auch Hochgeborner Fürst / freundlicher lieber / sc. Werden E. L. sich auch noch wol erinnern / daß ich neben derselben Jederzeit deß Reichs Fundamental verfassungen vor Augen gehabt / vnd solche in allen occurrentien in acht zu halten mich erbotten / auch noch erbietig vnnd gantz willig binn / wann ich nur E. L. Intention erfahren / vnnd deren so offt begehrten guten Rath dermal eins erlangen könte. Ich habe zwar durch Mittel Spanien als eines außländischen Königs / meine Restitution nie gesuchet noch erwartet / wie ich dann auch meines Schweher Vatters bemühung vnd zuthun anders nicht / dann eben mit gemelter Condition vnnd Reservat / so viel deß Reichs Iura vnnd Jhre Churfürstliche Praeeminentz betreffende verstehen. S. Kön. W. würden auch nach dem sie verhoffentlichen von Spanien sich abziehen vnd bessere Mittel ergreiffen möchten / lieber Ew. L. annd anderer Stände deß Reichs Interposition vnnd durch dieselbe die Effectuirung meiner Restitution sehen vnnd einmal gewiß / da nur Ew. L. auff jhrn vorigen Fundamenten deß Reichs mit nicht zulassung Bayern beständig bleiben / daß dardurch der Fried vielmehr zu befördern / als durch alle andere vorschlag vnd Handlungen. J. König. May. würden als dann auch gern secundiren / vnd neben andern Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs cooperiren helffen / damit die Religion vnnd Politische Freyheit der Ständen wieder deß Pabsts vnnd Spaniers Practicken könte im Reich wider auffgerichtet vnd erhalten werden / sc. (Pfalßgraff Friderichs Schreiben an Chur Brandengurg.) Fürders hat Pfaltzgraff Friderich den 10. Febr. N. Cal. nachfolgendes Schreichen an den Churfürsten zu Brandenburg abgehen lassen; Wir Friderich / sc. Ew. L. werden nunmehr meine vnderschiedliche Schreiben / die von meinem Gegentheil getrieben gefährliche Intrusion deß Hertzogs in Bayern in das Churf. Collegium belangent wol empfangen haben / zweiffele nicht Ewer vnnd Chur Sachsens L. werden sich wol vorsehen vnnd nicht vertieffen: Ich vermercke aber so viel / daß die Jesuitischen Practicken nimmermehr feyern / vnd was per directum mit keinem kug / recht vnd billigkeit zu erhalten / per indirectum vnnd also durch redliche schein vrsachen vnd Calumnien durchgetrungen werden will / den Scopum zu erlangen / welchen der Pabst vnd seyn Anhang zu gäntzlicher Ruin vnd extirpation aller Evangelischen beständig vorgesetzt hat / darzu sie dann mit sondern artificiis auch theils der Evangelischen seblst eigenen zuthuns [898] sich zu gebrauchen pflegen. Ob nun Ewer vnnd Chur Sachsens L. solches verhengen / vn̅ darduch bey Gott vnnd dem gemeinen Evangelischen wesen / jetzo vnd ins künfftig die schwere Verantwortung auff sich nehmen wollen / das wird jhnen wol zu bedencken stehen: sie haben einmal zu Regenspurg vnd hernacher jre trewe Pflicht / deß Reichs Fundamental verfassungen / vnd geschworne Capitulation / welche alle durch die nichtige Aacht vnd vermeinte Translation der Chur Pfaltz verletzet / der Churfürsten Praeeminentz vnnd Hochheit / der Ständ Libertet vnnd die Evangelische Religion auff die Spitz vnnd praecipitium gesetzet / mit gutem Bestand eingewendet. Wollen sie nun jhre starcke Fundamenta selbst wider einreissen vnnd zu boden legen / was würde anderst darauß erfolgen / als daß alles ins künfftig entstehendes Vnheil E. vnnd Chur S. L. würde zugemessen werden: die schädliche Consequentzien sind zu erhohlen vnnötig / Ewer Liebten können dieselbe leichtlich bey sich selbsten bedencken vnnd außrechnen. Werden sie nicht zu allem dem / so die Papisten gefährlich vorhaben / selbst es bekennen / sagen vnnd schreiben / vnnd per maiora alsdann durchzutringen in der Hand haben / sich accommodiren / sich selbsten / jhre Mitglieder vnd Glaubensgenossen beschweren vnd vertilgen müssen? Vnd was will mann doch auff zusag vnnd Revers / auff Wort vnd Briff sich verlassen? haben dann nit Chur Sachsens L. albereit die Prob vnd die Erfahrung in der Hand? Wie viel tauseud Christen / vnd bevorab die Lutherischen in Böheim vnd Mähren seufftzen darvber / daß wider seiner L. von andern beschehener zusag / sie vmb alles vnd in dz Elend gebracht worden? Sind auch die Schlesier der Religion vnnd jhrer Privilegien halber durch S. L. wort nicht starck assecuriert / vnd werden doch alle tag schwere Attentat??? bey jhnen vorgenommen? Der Exempel im Reich sind vnzehlig vorhanden. Sehen also seine L. in was schweren terminis jhres Gewissens gegen Gott / jrer Pflicht gegen dem Reich vnd Vatterland / vnnd was immerwehrender verantwortung gegen den letztlebenden vnd der lieben Posteritet sie sich befinden. Mann spargiret wider mich / als ob mann mir Gnad vnnd Frieden entgegen getragen / ich aber denselben verstossen hette. Mann beschuldiget mich / als ob ich auß Raachgyr resolvirt were / das Reich vnnd dessen Ständ vnder das Mahomethische Joch zu bringen. Ich sage aber mit einem Wort / daß man mir damit vor Gott vnnd der Welt Gewalt vnnd Vnrecht thue / vnnd daß mann mit den angegebenen intercipirten Grieffen solches vber mich nicht bringen könne / wie in vorigem meinem Schreiben an Ewer vnnd Chur Sachsen Liebten solches mit mehrem außgeführt. Will mann mich dann nochmals mit stetiger Beraubung aller defension vngehört verdammen? Wo oder wann hat mann mir jemals Gnad vnd Fried angetragen? Hab ich mich nicht mehr dann vor wey Jahren durch meinen Herrn Schweher Vattern gegen der Kays. Mayest. zu gezimmender Submission vnnd aller Friedfertigkeit / je vnnd allwegen aber biß auff diese Stund / vnd noch zu Güte vnd Recht erbotten. Mann hat es aber nie angenommen / sondern verworffen / vnd ist in dessen mit dem Regenspurgischen Convent zu gewünschtem intent fortgeschritten. Das außschreiben zum Franckfurtischen Tag hat meine gäntzliche Außschliessung in sich. Wie hat mann auch seithero meines geliebten Bruders vnnd ander vnserer Agnaten Jura in acht genommmen? Will mann dann vorsetzlich die Churfürstliche Häuser facto proprio in die eusserste Gefahr praecipitiren / vnnd so viel tausend Menschen wieder in die Abgötterey deß Pabsthumbs / darauß sie mit grosser mühe durch GOTtes verleihung sind errettet worden / stürtzen? Aber ich mag hiervon bey Ewer Liebten sonderlich nicht mehr wort machen / die es in jhrem Hertzen genugsamblich befinden werden. Daß ich aber das Mahomethische Joch vber das Reich zu bringen mir jemals in Sinn genommen haben solte / weiß Gott der Hertzen kündiger / daß es nicht ist: Die Calumnia ist gar zu groß vnd widerleget sich selber. Das Mahometliche Joch hat man sich nicht zu förchten / weil der Keyser mit dem Türcken Fried hat / vnd der Fürst in Siebenbürgen / den gemeinen Avisen nach / zurück gezogen / vnd der Krieg wider jhn zu End gebracht worden sein solle. Man sehe sich aber wol für / in dem man zuvor vorgewendet / dz man sich deß Vngarischen Kriegs nie theilhafftig gemacht / nicht jetzo den Türcken allgemach dem Reich auff den Halß bringe / weil mann den andern gemeinen Feind den Spanier so weit ins Reich den Fuß setzen lasset. Nun Ew. vnd Chur Sachsens L. haben dieses vnd anders / so in meinem vorigen Schreiben deducirt / wol zu erwegë. Ich muß den Außgang dem getrewen Gott befehlen / der in das verborgen sihet / vnd dessen Gericht zu seiner zeit mein vnschuld an Tag geben wird / sc. Post Scriptum. Auch Hoch geborner Fürst / sc. Demnach ich nun ein lange zeit gantz schmertzlich erfahren / daß man mich allenthalben / in-vnd ausser dem Reich vnauffhörlich außschreyet / als ob ich meiner Friedfertigkeit niemals ein würckliche Anzeigung gegeben / sondern alle die mir angebottene Friedens Mittel außgeschlagen / vnd das gemeine Vatterland in gegenwertigen betrübten zustand gesetzt hette / als bin ich in die Gedancken gerathen / daß die von der Königl. Mayest. in Groß Britannien der Keyser. Mayst. von meinetwegen angebottene den 12. Octobris deß 1621. Jahrs / mit einem eigenen Currier nacher Wien in Schrifften geschickte / vnnd durch mich mit einem offenen Instrument vnder meiner Hand vnd Siegel / auff seiner Königlichë May. Begehren ratificirt / von Ihrer Kays. Mayst. aber verworffene Conditiones pacis, submissiones & oblationes den Evangelischen Chur-Fürsten vnd Ständen nicht communicirt wordë sein müssen / sintemal sie meine Vnschuld verhoffentlich bey dem Geaentheil [899] verthädiget / vnd nicht so lang hetten vndertrücken lassen. Dannenhero ich eine Notthurfftermessen / solche Conditiones, Anerbietungen vnd darvber von mir gegebene Instrumentierte zusag E. L. hiermit in copia freundlich zu vberschicken / darauß E. L. als in einem klaren Spiegel sehen vnnd erkennen werden / daß ob wol bemelte Conditiones mir vnnd meinem gantzen Hauß vber die Massen beschwerlich vnnd nachtheilig / ich dannoch dieselbe eintzig vnd allein zu vermeidung fernerer Landsverhergung / vnnd vergiessung vnschuldiges Christen Bluts gutwillig eingangen / vnd darinnen mehr auff die allgemeine Ruhe vnd wolfahrt / als auff mich selbsten vnd die meinigen gesehen. Vnd stelle zu aller Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs / ja zu Jhrer Keys. Mayst. selbsten vnpartheyischem Vrtheil / ob ich mich auch ohne verletzung meiner Ehren vnnd Gewissens zu einem neherem hette erklären vnd anerbietten können. Hingegen aber / wer nur ein wenig zuruck gedencket / wird befinden / daß eben von derseben zeit an die verfolgung wider mich viel hefftiger als zu vor an die Hand genommen / vnd fortgesetzet / meine vnschuldige Land bey. Rhein durch die eingeführte Türckmässige Grabaten / Cossaggen vnnd andere Barbarische Völcker mit Raub / Mord / Brand vnd anderen vnmenschlichen Excessen in grund ruinirt / ein starcke anzal Christen Menschë / Weiber vnnd Kinder / als Herd Kühe auß dem Reich weggeführet / deren ein guten Theil auff die Türckische Grentzen zu ewiger Dienstbarkeit verkaufft / vnzehlig viel tausend Personen jämmerlich vmbs Leben gebracht / vnnd mehr Christenblut in zwey Jahren auff dem Teutschen Boden vergossen worden / als die Christen jemals Mahometisches Blut in Türckey vergossen haben. Vber das alles / so hat mann wieder E. vnd Chur. F. L. gethane wolgegründte Erinnerungen / meine Churfürstliche dignitet / mit außschliessung meiner Agnaten (welche doch von der gantzen Welt / vnd insonderheit meines Bruders L. von der Kay. May. selbsten für vnschuldig erkant worden) auff den Hertzogen in Bayern zu einer vermeinten Recompens / daß er zu diesem Jammer am meisten geholffen / transferiret: meine Land vnd mein angehörige Gütter vnder sich getheilet / zergliedert / verschencket / meine weithberümbte Bibliothec / der Teutschen Nation zu ewiger Schand / zu dem Ende gen Rom geschickt / vnd dem Pabst verehret worden damit solche vermeinte Translation von jhm / wie beschehen / ratificirt / vnd durch sein Hülff mir vnd dem gantzen Evangelischen wesen vollends der Boden gar außgestossen werden möchte: andere vnrechtmässige verfahrungen diß Orths zu geschweigen / weil sie weltkündig sind. Wann nun solches alles gegen obangeregte meine Erklärung vnnd anerbietung / sampt den vielfaltigen Intercessionen vornehmer Potentaten / Chur-Fürsten vnd Stände / deren ich mich zu Erhaltung eines sichern Friedens bißhero gebraucht habe??? conferirt: So würde die wider mich vnlangst außgesprengte vnnd continuirte grobe vnteutsche Calumnia vn widersprechlich vberzeuget / vnnd jhro gleichsam die Hand im Sack ergriffen. Was meine mit dem Fürsten in Siebenbürgen gewechselte vnd intercipirte Schreiben anbelangt / binn ich nicht in abred / nach dem er zu seiner eigenen defension die Waffen wider ergriffen / vnd mir ea occasione mügliche Hülff von Christenvolck / wie er mir hiebevor in Böheimb geleistet / vnd aber nicht (wie mann es sälschlich spargirt) vom Türcken vnd Tartarn angebotten / daß ich in ansehung aller vorerzehlten vmbständ / dieselbe außzuschlagen vmb desto weniger Vrsach gehabt / alldieweil mann mir zu dem lang gesuchten Frieden allen Paß gantz vnd gar abgeschnitten / vnnd vnder dem Schein der heilsamen Justitz / auß lauter Raachgyrigkeit vnnd vmb Privat nutzens willen / mich vnnd die Meinige gantz vnnd gar außzurotten suchet: Inmassen vnder andern der Ertzbischoff zu Mayntz vnlangst hin / vnder dem Praetext einer Devotion vnd vorgenommenen Walfahrt nacher Hall in Braband / bey der Infantin zu Brüssel gewesen / vnnd zu seiner Widerkunfft außgeben / habe dieselbe zum Frieden ermahnet / vnd darzu geneigt verspüret / also daß es nur an mir mangele: Es hat aber die Zeit offenbahret / daß er an statt gerühmten Friedens meine Bergstraß von den Spanischen erpracticicret / vnnd die Intrusion deß Bayer-Fürsten / sampt andern gefährlichen stücken mehr sollicttieret habe. Ersuche vn̅ bitte derowegen E. L. gantz freundlich vnd jnnständig / sie wollen beykommende Abschrifften / beneben diesem meinem Schreiben / vn̅ post Scripto Chur Sachsens L. zu dero nachrichtung zum fürderlichsten communicieren / vnd sie beweglich ermahnen / daß sie sich ja nicht vbereilen wollen. Ich habe biß dahero meine Trangsalen allenthalben im Reich geklaget / deß Gegentheils vnsug genugsam dargethan / die hochschädliche Consequentz zeitlich erinnert / vnd vmb abhelffung gebethen / bin aber fast von jedermann trostloß gelassen worden: Doch gelebe ich deß vngezweifelten vertrawens gegen dem gerechten Gott / er werde mir vber offentlichen Gewalt vnnd vberhäuffte verleumbdung zu seiner zeit Rettung schaffen / meine vnschuld an Tag geben / vnd wann künfftig diese vnnd mein andere abgangene Schrifften / sampt dem wider mich bißhero geführten Proceß / vnnd was aller Orthen dißfalls vorgangen / durch den offentlichen Truck (darzu ich endlich genotthrenget werde) vnpartheyisch publicirt werden / so wird jedermann leichtlich erkennen / bey welchem der Fried angestanden habe / sc. Beneben obgesetzten / hat auff Pfaltzgraff Friderich an den Hertzogen zu Würtenberg (welchersich neben andern sehr bemühet / Pfaltzgraff Friderichs Sachen zu einem vergleich zu bringen / vnnd deßwegen auch mit dem Hertzogen in Bayern tractirt / wie zu solcher Composition zu gelangen sein möchte / vnnd darauff von einem vnnd [900] andern gedachten Pfaltzgraffen in einem den 24. Februarij datierten Schreiben berichtet) nachfolgend Schreiben / so den 18. Martij datiert / auß dem Graffen Haag abgehen lassen. (Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an den Hertzogen zu Würtenberg.) Wir Friderich / sc. Wir haben E. L. wol meinendes vnd trewhertziges Schreiben vom 24. Feb. jüngsthin dieser Tagen zu rechtempfangen / vnnd darauß was zwischen deroselben / vnnd vnsers Vettern / deß Hertzogen in Bayern L. wegen einer gütlichen Handlung vnnd Recuperirung deß werthen Friedens im Reich vorgangen / vnnd worauff diese Sachen bestehen wollen / zur Genüge verstanden / vnnöthig E. L. mit Repetition desselben verdrießlich zu sein / sondern wollen vielmehr mit vnserer Special Erklärung darauff Ew. L. rund vnder Augen gehen / verhoffentlich nicht allein deroselben dardurch gute Satisfaction, sondern auch auff den Nothfall der gantzen Welt zu erkennen geben / daß es auff vnserer Seithen niemalen ermangelt habe. Erinnern vnß anfänglich gar wol / wie eyferig Ewer L. sich jederzeit bemühet / damit verderblichem Kriegswessen ein end gemacht / vnnd der liebe Frieden wieder gepflantzet werden möchte: Bedancken vns derwegen daß Ewer L. noch in solcher löblichen Intention beharren / gantz freundlich verhoffend / es werde dargegen vnsere jedesmals beschehene friedfertige Erklärung vnnd genugsames anerbieten ohne das Werck selbsten reden / wer zum Frieden oder Krieg lust gehabt / vnnd was für ein Zweck auff der andern Seithen gleich anfangs darbey gesteckt worden: welcher massen auch vnderschiedliche Tractaten / doch nur zum Schein vorgenommen / darumb vergebenlich vnd ohne Frucht abgelauffen / biß man vns vnsere Land vnnd Leuth / zugleich auch andere Evangelische Fürsten vnnd Ständ im Reich fast gar zu grund gerichtet / auch darzu immer continuirt vnnd fortgefahren: Vnnd als wir nach vnglückseliger Schlacht vor Prag die Cron Böheimb vnnd incorporierte Land verlassen / habe̅ wir also bald zur Reconciliation mit der Röm. Kays M. Vnserm Gnädigsten Herrn vnnd zur Stifftung eines sichern lebendigen Friedens vns gehorsamblich anerbotten / darauff so wol die Vnierte / als andere Potentaten / durch vielfaltige Legationes vnnd Interpositiones sich zum hefftigsten bemühet / nach dem sie zuvor so wol wegen gebührlicher Submission / als der Cron Böheimb halber vnser billichmässiger accommodation versichert gewesen / aber alles vergebenlich / dieweil mann einmal durch Kriegs gewalt vns zu vndertrucken resolvirt gewesen: Darumb auch die gebührliche Mittel im Reich mit versamblung der Churfürsten / Fürsten vnnd Stände vnderlassen / vnnd alle Reichs verfassung beseits gesetzet / so gar auch die Herrn Churfürsten Collegialiter nicht darvber gehöret / sondern stracks mit der vermeinten Aachts Erklärung vnnd Translation vnserer Chur digniteten de facto verfahren / auch als zu Regenspurg die Weltliche Herrn Churfürsten dargegen jhre fest gegründete Protestationes eingewendet / vnsere Restitution / als das einige Mittel deß Friedens wolmeinend vrgiret / dessen vngeacht der Gegentheil durch getrungen / vnnd also die Extrema selbst erwöhlet vnnd ergriffen / auch immerdar dieselbe fortgetrieben hat / dahingegen wann wir in ordentlicher Reichsversamblung gehöret / die Böhmische Sach der gebühr vnnd also more maiorum vnnd nach Inhalt der Reichs Satzungen / mit vns verfahren wären / das Reich auff allen Fall zur Güte vnnd Recht vnser mächtig genug gewesen / vnnd ein so weitläufftiger vnnd verderblicher Krieg mit einführung frembder Nationen / gleichsamb ins Hertz vnsers geliebten Vatterlands / wol hette verbleiben können / also die Hauptvrsach seye bewand / wie sie wolle / doch der gefährliche modus procedendi wider vns / vnsere arme Leut vnd vnschuldige vnderthanen / vnnd vnsern geliebten Brudern Hertzog Ludwig Philipsen Pfaltzgraffen / wider viel andere Evangelischen Fürsten vnnd Ständ Notorie dermassen beschaffen / daß deß Reichs grundfesten bewehrt / deß Reichs Satzungen vnd Constitutiones vmbgangen / vnnd dahero alles entstandene Vnheil / vnnd was noch weiter erfolgen möchte / derivirt / durch dergleichen gefährliche Proceß aber auch ein gute Sach verderbt vnnd verlohren werden kan / vnd je einmal war / was wir darauff zur Rettung vnserer armen Leuth vnd Vnderthanen / darzu wir von GOtt vnnd in vnserm Gewissen verpflichtet gewesen / zur natürlichen Defension vorgenommen / oder zu Recuperirung deß vnserigen noch vorzunehmen getrungen werden möchten oder könten / daß solches mit keinem Grund deß Rechten / für eine verbottene beharrliche Feindschafft außgedeutet werden kan / Vnd ob woll die Sachen also / wie gemeldet / hergangen / so haben wir darbey jederzeit die friedfertigen Mittel vns belieben lassen / so weit vns submiturt / vnd erbotten gehabt / daß wir nit wissen / wie wir ein mehrers hetten thun können vnd sollen. Es scheinet aber daß so wol Ewer Lieb als auch andere Ständ vnwissend sein möchten / was vnserthalb vnser geliebter Herr Schweher Vatter der König in Groß Britanien vor lenger dann zwey Jahren der Römischen Kayserlichen Mayestat in vnserm Nahmen vnnd auff vnser einwilligung vnnd ratification offeriret / welches doch so wenig verfangen / daß nur stärcker vnsere verfolgung vermehret worden: wie auch wahrhafftiglich die Brüsselische Handlung geschüret / ist Ewer Liebten vnverborgen: vnd da wir noch verschienen Jahrs die newe Brüsselische Anstands Articul vnderschrieben vnn vollzogen / hat gleich darauff der Ertzbischoff zu Mayntz sich vnsers Ampts Starckenburg / so mann gemeinlich die Bergstraß nennet / durch vorschub der Spanischen bemächtiget / vnsere arme Leuth sind mit vnträglichen Exactionibus, vnsere Diener mit Einziehung vnd Confiscationen jhrer Güter beschweret / vnser Land vnd Churfürstenthumb zerrissen / vn̅ von einäder gleichsamb [901] vertheilet / so gar die Religionsverenderung vnd Verfolgung eingeführet / vnd sonsten viel andere Innovationes vnnd attentata den Brüsselischen Articuln schnur stracks zu wider vorgenommen worden / wil geschweigen jetzunder deß Processes / welcher wider vnsern freundlichen lieben Bruder Hertzog Ludwig Philipsen noch den heutigen Tag geschüret wird / der als ein Pupill deß seinigen spolirt / vnnd ob wol S. Lbd. von der Keyserl. Mayest. selbsten vor vnschuldig erkant vnd erkläret worden / doch in so langer zeit zu keiner Restitution gelangen kan / sondern deß seinigen entsetzet / auch ohne gebürende Fürstliche Alimenta ausser Landes mit höchster Beschwerung sich auffhalten muß: Welches alles wir dißmal nur kürtzlich / mit vnderlassung vieler noch beschwerlichen Vmbständen / allein darumb anrühren müssen / weil vns vber diß noch bey eusserster zugefügter Ruin noch die Schuld zugemessen werden wil / als ob wir gegen Keyserl. May. vns mit gehorsamen Respect zu bezeugen nicht gesinnet / alle gütliche Mittel vnd also den wehrten Frieden verworffen vnd außgeschlagen hetten / nur zu dem End / die vnerhörte Proceß zu beschdnen / vnnd vns bey männiglichen verhast zu machen / damit zu eusserstem Vnglück vnd Widerwertigkeit / wir zugleich bey männiglich auch die Affection vnnd billichmässige Handbietung verlieren möchten. Auß welchem allem dann auch ferrner klar am Tag / daß wir gar nicht beschuldiget werden können / als ob von der Keyserl. Mayest. was wir begehrten zu haben / von derselben alles gleichsam erzwingen / oder Jhro Leges vorschreiben wolten / welches vns nie in Sinn kommen / daß wir aber deß Effects wegen / vnd ob auch auff der andern Seiten mit der Güte rechter Ernst / bißhero in Sorgfeltigkeit begriffen aewesen / deß haben wir je grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / weil Jhre Mayest. zu Regenspurg / wie auch vor vnd hernacher so vielsältig Münd-vnd Schrifftlich / vns für vnsere Person zu keiner Restitution mehr kommen zu lassen sich erkläret: vnd da es also in solchen terminis / wider so vieler Christlicher Könige / Chur-Fürsten vnd Ständen wolgemeinte Intention de facto verbleiben solte / zumalen der Frieden vns gäntzlich versagt vnd abgeschnitten wurde: Dahin vns je mit keinë Fug oder Schein zugemnthet werden könte / ohne zuverlässige sichere Gewißheit vns blößlich auff Gnad vnd Vngnad darzustellen / oder etwas zu praestiren / dardurch vber den verlust deß Guts / auch vnser Leben / Ehr vnd Gewissen / periclitiren / oder den Fundamental verfassungen deß Reichs / den weltlichen Churfürsten vnd der Posteritet praejudicirt / vns also ein ewige Schmach zugezogen / auff vnsere Familiam vnd die Posteritet propagirt werden möchte. In dem wir auch zugleich noch jetzo vnderschiedliche Exempla vor Augen sehen / daß auß den jenigen Ständen / welchen die Restitution schon vor längst versprochen / jedoch nicht geleistet / auch vnderschiedliche gemachte Accorda vnd Syncerationes zu keinem Effect gebracht werden / daß wir dann mit sicherer ablegung der Waffen ein guten anfang machen solten / so ist dasselbe von vns schon vor längst beschehen: Der Hertzog von Braunschweig vnd Graff von Mansfeld / welche auch schon lange zeit nicht mehr vnder vnserm Commando oder Sold gewesen / haben keinen eintzigen Mann mehr auff den Beinen: Hingegen bleibt deß General Tilly Armee beysammen vnd vnabgedanckt: verderbt / ruinirt einen Evangelischen Standt im Reich nach dem andern / vngeachtet man versprochen / so bald der Hertzog vnd Graff hinweg / man auch gemeldte Armee cassiren wolte / gleicher gestalt als versprochen worden / so bald die Vnion auffgehebt / auch die Liga dissolvirt werden solte / deren doch bißhero keines geschehen / auch darzu noch keine apparentz ist: welches wir alles an seinem Ort gestelt seyn lassen / vnd GOtt dem gerechten Richter der in das Verborgen sihet vnd der zeit / befehlen müssen. Daß nun vnsers Vettern deß Hertzogen in Bayern Lbd. sich gegen Ewer Lbo. endtlich zu einem sicheren beständigen billichen Frieden geneigt erklären / vnd an Ewer Lbd. so instendig gesinnet / der Sachen sich weiter zu gütlicher handlung vnderfangen auch vertröstung geben / daß darauff das Werck sich besser anlassen wird / als es jetzt das ansehen haben möchte / auch verhoffen / wann Ewer Lbd. die Hand anschlagen / daß zugleich andere getrewe / gemeine Reichsstände / secundiren wurden / da bezeugen wir auß friedfertigem / auffrichtigem Hertzen / daß wann Seine Lbd. es da mit in ernst meinen / wie wir verhoffen / daß wir hingegen auß Lieb vnsers betrübten Vatterlandes / vielmehr eines ehrlichen / sichern Friedes begierig seyn / ohngeachtet Seine Lbd. vns vnnd vnseren Landen gegen sie gantz vnverschuldter weiß / weit übler als die Spannische selbsten zugesetzt / vnd wir vns zum wenigsten zu S. Lbd. in dero zugeschlagenem Glück einer grösseren moderation versehen hetten. Es werden auch Ewer Lbd. allbereit vnd ehe vns deroselben jetziges Schreiben zukommen verstanden haben / daß wir abermals also auff die Bahn kommende gütliche Handlung außzuschlagen nicht gemeinet: Inmassen wir vns noch jetzo darzu willig zu bequemen hiemit erkleret haben wollen / wann zu forderst / wie gemeldt / wir deß rechten ernstes auff der andern Seiten versichert / darauff von Ewer Lbd. der gewißheit / wie auch wer endtlich vnd eygentlich die Vnderhändler (darunder Ewer Lbd. oder auch vns dieselbe allein lieb vnnd angenem) seyn solten / wie auch mit weme wir vns einzulassen haben / in dem vnsere Lande von vnderschiedlichen Partheyen occupirt / vnd vns vorenthalten / verstendigt wurden: damit wir sehen können / daß dardurch auß dem grund der Sachen allerseits abgeholffen / wir vnd andere ins gemein zur ruh kommen / vnd also ein durchgehender Fried im Reich wider auffgerichtet vnd stabilirt werden möchte. Damit auch mit keinen specialien vnd praepeditis sich ein jeder andern theils vergebenlich auffhalte̅ oder deßwege̅ ein oder [902] der ander durch vnzeitige praejudicia beschwert werden möchten / daß derowegen mit Consens der Römischen Keyserlichen Mayestät vnsers gnädigsten Herrn / deren wir hierinnen vnd in alle wege gebürenden respect zu erweisen gehorsamlich gemeint seyn / das gantze Hauptwerck vnd was deme anhängig / so wol vnserer mit J. Keys. May. desiderirten reconciliation als vnserer restitution halber pari passu in vnverfängliche gütliche tractation nach altem Teutschem gebrauch auffrichtig vnd billichmessig gezogen werden möchte: Gedencken wir Vns als dann darbey gegen der Keyserl. May. in vnderthänigster Schuldigkeit vnd gegen jedermenniglich dergestalt Vns Friedfertig im Werck zu erweisen / daß vns füglich nicht weiter zugelegt werden könne / ob wenn es bey Vns angestanden oder wir an weiterem Vnheil schuldig: daß auch E. Lbd. verspüren mogen / daß wir derselben wolgemeindte interposition nicht gering gehalten. Solte man aber von vns vor dergleichen handlung etwas beschwerliches vnd nach denckliches erzwingen wöllen / So müssen wir vnd menniglich es darfür halten / daß man anderstheils eben das in warheit grundt thete / was man vns vngütlich beyzumessen vnderstehen wil / vnd wurden wir also die schuldt auff andere von vns mit gutem fug weltzen können. Es werden auch E. Lbd. zu befürderung eines so Christlichen Gott wolgefälligen wercks sehr wol thun / wann sie deß Hertzogen von Bayern Lbd. wie auch andere so Vnser Chur-Fürstenthumb vnd Land jetzo mit gewalt inne haben / dahin disponiren / daß inzwischen auch jhres theils allenthalben res in priori statu gelassen / vnnd nicht von tage zu tage noch mehr subvertit vnd schwerer gemacht / daß in Religion vnd Politischen sachen nichts geendert / die arme Leut mit vnerschwenglichen exactionibus nicht gar außgesogen vnnd an den Bettelstab gebracht / so dann mit alienationibus, confilcationibus, vnd dergleichen in der Obern vnd Vnderen Pfaltz wider Vns vnnd die Vnsern nicht ferner verfahren / vnd dardurch Vnser vnd derselben restitution in effectu elusoria gemacht werde / vnd was weiter in der That eine vngefärbte affection zu rechtschaffener Begierde deß Friedens bezeugen mag / sonsten wir vnd menniglich es dahin halten müssen / als ob was anders hierunder gesucht / vnd wir je lenger je mehr gefehrdt werden wolten. Wir mögen gleichwol E. Lbd. hiebey nit bergen / daß nun eine gute geraume zeit hero / ein Capuciner Münch / der sich Francisco della Rota nennet / vnd deß Bäpstischen Nuncii zu Brüssel domesticus ist / zu Londen sich anffgehalten / vnd bey Vnserm Schwäher Herrn Vattern / dem König in Groß Britannien dergleichen Tractaten / im Namen des Hertzogen in Bayern Lbd. mit vorschutzung genugsamer Plenipotentz / auch vorgeben / so gar auff viel stärckere Specialia vnd Gegenerbietungen gangen / der auch dieser Tagen anhero zu Vns in den Haag angelanget / vnnd ebenmessiges bey Vns angesuchet / vnnd noch suchen thut / mit beständigem vorgeben / Daß so wol die Reconciliation mit der Keyserlichen Mayest. vnverletzlich Vnserer Ehren vnnd Gewissen / durch einen vnpraejudicirlichen / bequemen bey Hohen Potentaten mehr praestirten modum / als auch Vnsere völlige Restitution nicht schwer zu Werck zu richten. Wann wir vns nur zu vorderst / in dem von jhm erwehnten Puncto assecurationis / Vns willig erklären möchten / daß nemlich Vnser ältester Sohn an Bayerns Lbd. Hof auff gezogen werden möchte / welches doch / wie es der König in Groß Britannien nimmermehr zulassen würde / aso auch im Reich / da vff den Fall eine viel stärckere Assecuration / so in alle wege reciproca seyn müste / zu finden / vnerhört ist. Was aber ferrner mit gedachtem Münche allhie vorgehen wird / das wollen Wir hernechst E. Lbd. freundlich communiciren / darauß bald zu ersehen seyn wird / ob vnd wie es allenthalben gemeint / vnd was vor ein Fundament vff dergleichen Actiones zu setzen? entzwischen soll Vns nicht zuwider / sondern angenehm seyn / wann E. Lbd. mit Bayern Lbd. in der angefangenen Communication / zu dero so trewlich meynendë freundlichem Intent / ferrner verfahren / vnd Vns deß Verfolgs freundlich berichten werden / wie sie dann sich wol versichern können / daß Vns dero auß bekandtem trewen Gemüt hergeflossene Bemühung sehr lieb / wie auch zu jr das höchste Vertrawen haben / daß sie nichts vnterlassen werden / so dem gemeinen nothleydenden Evangelischen wesen / Vns vnd Vnsern armen betrangten Vnderthanen zum besten vnd rettung / auch zu erhaltung deß Reichs Teutscher Nation Wolfahrt / vnd der Stände Libertet / jmmer gedeyen könte. Dem Churfürsten von Mayntz hat es Pfaltzgraff Friderich gleichfals nicht vnverwiesen hingehen lassen / daß er die Bergstraß an sich gezogen / sondern an jhn ein Schreiben abgehen lassen / welches also gelautet; (Pfaltzgraff Friederichs Schreiben an Chur Mayntz / wegen occu pation der Bergstrassen.) Wir Friderich / sc. Es hat die zeit nunmehr Weltkündig gemacht / vnd mit dem Zeugnuß der hochschädlichen Erfahrung klärlich dargethan / wohin die wider Vns vnder dem scheinbaren vorwand der Justitz angestellt vnd mit Fewer / Schwerdt / Listen vnnd Verleumbdungen bißhero geführte / scharpfte Proceß angesehen: daran können nicht allein vnsere vnschuldige / in Grund verderbte Chur-Pfältzische Land / sondern auch ins gemein das gantze Reich Teutscher Nation / welches man zu vollstreckung der vor lengst am Römischen vnd Spanischen Hof / vornemblich aber in den Jesuitischen vnnd andern Feindhässigen Conventen gepflogenen / weitaußsehenden / gefährlichen Rahtschlägen in Brand gesteckt / vnd den Barbarischen frembden Völckern zum Raub gegeben / genugsamb vrtheilen: vnd wird bey der lieben Posteriter schwer zu verantworten seyn / daß mitten in diesen Verwirrungen die vnersättliche Begierlichkeit deß schnöden Privat-Nutzens am meisten dominirt / vnnd die Oberhand behalten hat / welches wir gleichwol bey jetzgestalter Beschaffenheit an seinen Orth [903] gestelt seyn lassen müssen. Demnach aber E. Lbd. newlicher zeit vnder dem Praetext einer Wallfahrt gen Hall in Braband ein Reiß nacher Brüssel vorgenommen / daselbsten die Bestätigung angeregter Proceß mit allem ernst sollicitirt: vnd zugleich vnser Ampt Starckenburg die Bergstraß genant an sich erpracticiret / dasselbe vnserm Churhauß vnnd sämptlichen Agnaten / vermittels frembder Hülff vnnd Spanischen Favors / so viel an jhr / vngebührlich / vnd mit jhrem schlechten Ruhm entzogen / vnsern getrewen Leuten vnnd Vnderthanen ein gezwungene Pflicht gewaltähtiger weiß auff getrungen / vnd beydes mit solchen vnd allen jhren vorigen Actionen klärlich erwiesen / daß sie einer so ansehenlichen Beut vorhin gantz eyfferig nachgetrachtet / vnd dieselbe keines wegs dahinden lassen wollen: als haben wir vmb desto weniger darzu stillschweigen können / alldieweil wir vns nicht zu erinnern wissen / daß Wir oder vnsere löbliche Vorfahren solches vmb Ewer Ldd. oder das Ertzstifft Mayntz verschuldet / auch ohne das bewust / daß die vorige Ertzbischoffen sich dergleichen niemals vnderstanden: vnd wann schon Ewer Lbd. einige Praetension auff bemelte vnsere Bergstraß hetten / deren wir jhro zwar gantz keine geständig / so hette sich jedoch von Rechts vnnd der Teutschen Erbarkeit wegen gebührt / dieselbe nach außweisung der Reichs Constitutionen / deren Manutention jhro als einem vornehmen Churfürsten vnnd Ertz-Cantzlern vor andern obliget / außzuüben / angesehn / daß durch die eigene Gewaltthätigkeit eine gerechte / vielmehr aber ein vngerechte Sach / wie diese ist / verlohren vnd zu nichts gemacht wird / dannenhero wir zu GOtt dem allerhöchsten vnd gerechten Richter / deme wir es befehlen / das vngezweyffelt vnd starck vertrawen haben / er werde vns wider dergleichen vnschuldige harte Betrangnussen Rettung schaffen / vnd dermal eines wider zu dem vnserigen verhelffen. Mittler weil haben wir Ewer Lbd. dieses an statt vnserer Protestation / sintemal wir es deroselben in anderer Form insinuiren zu lassen / kein bequeme Gelegenheit haben / hiermit andeuten wöllen. Welche vernünfftig zu erachten / daß solche wider rechtliche Verfahrung die rechte Grundvest nit ist / darauff man einige Beständigkeit bawen könne oder solle / sc. Zu Eingang dieses Jahrs hat sich ein gefährlicher Aufflauff zu Mexico / der Hauptstadt in der West Indianischen Landschafft Mechoacan (so sonsten auch Nova Hispania genennet wird) erhaben. Dann als der Vice Re oder Stadthalter allda / Marggraff von Sylva / den Gubernatorn zu Metepique Melchior de Varetz / Rittern deß Ordens S. Jacob etlicher vrsachen halber vnlangst zuvor anklagen lassen / vnd jhn gefänglich anzunehmen befohlen / hat sich selbiger zu mehrer seiner Versicherung in das Closter St. Dominici obgedachter Stadt reterirt. Darauff der Stadthalter in das Closter / wo die Novitiaten zu wohnen pflegen / acht Soldaten zu seiner Verwahrung geleget / vnnd jhm alle Fenster vermachen lassen. Der Bischoff von Mexico / als seine vorhero gethane Vermanungen vmb abschaffung solcher Soldaten nichts helffen wollen / excommunicirte nicht allein die Soldaten / sondern auch den Corregidor der sie hingestellet / vnnd die andere interessirte / als den Secretarium Ossorium / den Canonicum Herreram / die auff deß Vice Re Seiten / vnangesehen sie Advocaten der Kirchen gewesen / gehalten / vnd den Fiscal Bracamonte vnd andere mehr / den Vice Re aber machte er solcher Excommunication nit theilhafftig / weil etliche der Meynung gewesen / man könte jhm / in Betrachtung er deß Königs Person alda repraesentirte / vnd deß Römischen Pabsts General Leutenant sey / mit solcher nit zukommen. Vnderdessen verlieff sich der Termin der excommunication / vnd ein berümbter Prediger / Dominicaner Ordens / Bosso genant / der dem Statthalter sehr appassionirt war / predigte vor allem Volck am newen Jahrstag / daß der König in Spanien vber die Kirchen sey / dahero sein Statthalter gar wol in die Kirchen vn̅ Clöster / ohne daß er könte excommunicirt werden / Soldaten zur Guardy legen möchte. Diese Predigt verursachte groß ärgernuß vnder dem Volck. Der Bischoff aber vollzoge die Excommunication mit außlöschung der Liechter vnd andern Ceremonie̅ / alles zu dë End damit die ins Closter gelegte Soldaten abgeschaffet würden. Als er aber gesehen / dz diß alles nit geholffen / hat er mit concussu divino geträwet. Der Statthalter als er vermerckt / daß der Bischoff die Excommunication nit auffheben wolte / hat er jhme durch den Canonicum Herrera / vnd den Fiscal Bracamonte / daß decretiret worden / er solte die Excommunication bey Straff aller Temporalien vnd 1000. Ducaten auffheben / anzeigen lassen. Der Bischoff aber fuhr dessen vnangesehen in der Excom̅unication fort / vnd forderte darauff den Königlichen Raht / so sie la Audientia Real nennen / zusamen / vnd beschlosse mit jhnen dahin / daß er Bischoff / nach dem es die Notturfft zu deß Königs Diensten also erfordere / ein weil auß Mexico ziehen solte. Nach dem aber den andern Tag hernach die vom Königl. Raht abermal vber diese Materi / ohne den Statthalter zusam̅em kommen / haben sie das widerspiel decrenret / vnd dem offtgedachten Bischoff / daß er bey straff 12000. Ducaten sich nit auß der Stadt begeben folte / anzeigen lassen. Den andern Tag hernach forderte der Statthalter die Rähte auch zusamen / ließ aber zuvor zween Relatores gefänglich annemmen / die er wolte außstreichen lassen. Vnd nach dem sie in dem Raht gesessen / kam der Bischoff in den Pallast / vnd ob wol der Statthalter jhme zu vnderschiedlichen mahlen / daß er sich darauß machë solte / ansagen lassen / hat er sich doch nichts daran gekehrt. Derowegen der Statthalter jhn in dem Zimmer / da er gewartet / versperren / vn̅ allenthalben Soldaten für die Pforten stellen / vnd die Königliche Rähte Habendavo / Ballecilla vnd Iberra / so diese Resolution widerrahten / gefänglich annemen / auch vmb den Mittag den Bischoff in eine Kutschen setzen / vnnd durch den [904] Alcalde Deconat nebë einer grossen Wacht begleitet auß Mexico nach dem Meerhafen Veracrux / damit er von Dort auß nach dem Königl. Hispanischen Hof geschickt würde / führen lassen / vorgebend / daß es also die Ruhe vnd der Friede deß Landes / auch deß Königs Dienst erforderte. Als nun darauff der Bischoff nach S. Christophel angelanget vnd seine Fortführung den Statthalter langsam gedünckt / hat er den Alcalde Deconat zu schnellerer Fortreiß ermahnet / der sich aber / er habe weder Esel noch Gelt / entschuldiget. Derhalben er jhm vnverzüglich Esel vnd 2000. Thaler geschickt; darauff er biß nach S. Juan de Vacan 7. Meil von Mexico fort passiret: da sich der Bischoff weiter fortzuziehen geweigert / mit vorgeben / er könte der Reiß nicht nachsetzen / er müste dann zuvor vom Statthalter vnd der Königlichen Audientz außtrücklichen Befehl seines Bando haben; vnnd nach dem diese Verweigerung der Statthalter avisiret worden / hat er dem Alcalde bey 12000. Ducaten vnd der Guardien bey Leibs vnd Lebens Straff / den Bischoff fortzuführen / vnd wann er nicht zu Kutschen sitzen vnd fortfahren wolte / jhn mit Bett vnd allem hinein zu tragen vnd anzubinden / befohlen. Als nun der Bischoff solche Resolution vernommen / hat er sich in Pontifical angethan / vnd das Sacrament in die Hand genommen / seiner Wacht geruffen / vnd die Hostiam consumirt / vorher aber ein eigene Person nach Maxico geschickt / mit Befehl / daß man aldort in allen Kirchen vnd Klöstern nicht anders thun solte / wie es dann beschehen. Darauff etliche Weiber auß der Kirchen weinend vnd klagend / daß sie deß Sacraments beraubt vnd excommunicirt seyn solten / gegangen. In dem fuhre in einer Kutschen vor die Kirchenthür der Secretarius Ossorio / einer vnder den Excommunicirten / dem ein Priester viel Maledictiones gegeben / zu den Buben auff der Gassen ruffend / hier fährt ein excommumnicirter Jud / werffet jhn mit Steinen zu todt: Worauff die Buben nicht faul / also mit Steinen zugeworffen / daß der Secretarius mit grosser Gefahr in den Königlichen Pallast entflohen: vnd diß geschahe vor Mittag. Zu den Buben nun / die sich je länger je mehr häufften / geselleten sich auch nach mittag bärtige Leut von Mohren / Indianern vnd Mexicanern / die wurffen die Fenster in dem Königlichen Pallast mit Steinen auß / also daß der Stadthalter sein Guardy / sie mit Gewalt abzutreiben herauß schicken mußte; darauff etliche von der Guardy verwundet vnd einer zu todt geworffen / die vbrigen aber sich in den Pallast zu begeben vnnd die Thor nach sich zu sperren getrungen worden. Wie nun dem tollen Pöfel diese Schantz gelungen / haben sie allerley Holtzwerck vnd lange Bäum / so man eben auff demselben Platz zu verkauffen pflegte / vor 3. Thor deß Königlichen Pallasts gelegt vnd dasselbig angezündet; vnd ob wol der Statthalter das angehende Fewer zu stillen / den Königlichen Fahnen auß den Fenstern gezeigt / ein Trommeten geblasen vnnd vmb hülff ruffen lassen / hat sich doch niemands auff seinen Befehl / oder in seinem Favor sehen lassen. Eben damals kam der Marggraff del Valle zu Pferd / das volck zu Fried vnd Ruhe ermahnend / mit dem er so viel außgerichtet / daß sie jm Platz in den Pallast zu gehen gegeben. Bald hernach sind auch die Inquisitores das Volck zu stillen dahin kom̅en: worauff das Fewer etwas gelöscht worden / vnd nach dem sie in den Pallast kom̅en / vnd mit dem Statthalter geredet / ist der Inquisitor Flores in ein Fenster getretten / vnd dem Volck zugeruffen / solten sich zur Ruhe begeben / man schicke albereit auß den Bischoff wider zu rück zu holen. Darauff der Pöfel geantwortet / sie wolten nit allein den Bischoff / sondern auch die Königliche gefangene Räht herauß haben. Derowegen die Inquisitores herauß geruffen / sie weren albereit ledig / vn̅ der Marggraf del Valle vnd der Inquisitor Flores zögen den Bischoff zu holen. Am herauß gehen hat das Volck dem Marggraffen del Valle einen Diener / vermeinend / daß er einer von deß Vice Re oder Statthalters Haußgenossen were / erstechen. Hierauff sind die gefangene Königliche Räht ledig auß dem Pallast gangen / die sich alsbald in deß Königlichen Rahts Gavidia (der ein lange zeit von dem Statthalter in seinem eigenen Hauß gefangen gehalten worden) Losament begeben. Vnderdessen / als die Audientz beysamen war / versamlete sich viel Volck / welches ohne einige Authoritet der Justitia / weil sich keiner von derselben Ministris diesen Tag sehen liesse / obgedachten Gubernatoren zu Metepique Melchior de Varetz auß dem Dominicaner Closter genommen / vnd jhn nach der Hauptkirchen geführet: Die Guardy aber / so jhn im Closter verwacht / ist mit Leib vnd Lebens gefahr entloffen. Nach dem er nun also in die Hauptkirchen gebracht / ist der wütende Pöfel dem Pallast zugeloffen / bey denen sich gar viel Geistliche / theils mit Waffen versehen / theils Crutzifix in den Händen tragend / befunden / die dem Volck zugesprochen / solten für die Catholisch vnd Christlich Religion streiten vnd sterben. Darauff selbige ein Leiter an den Pallast gerad vnder dem Fenster / wo der Fahne herauß gehenget / gelehnet / darauff ein junger Priester mit einem Bildnuß Christi in der Hand / gestiegen / vnd nach dem er die Stangen der Fahnen gebrochen / hat er sie gantz herunder gebracht / da sie das Volck hin vnd wider gezogen / biß sie letztlich etliche Clerici bekommen / vnd auff den Kirchthurn gestecket. Als dieses die Audientz erfahren / hat sie solche begehret / vnd in das Rahthauß gestecket. Vnder dessen hat das Volck die Königliche Gefängnuß öffnen wollen / vnd weil vber 200. Gefangene darinn gelegen / vnd der Statthalter vermeinet / wann er sie gutwillig loß liesse / sie jhme wider den auffrürischen Pöfel beystehen würden / hat er die Thürn selbst auffzuschlagen befohlen. Es ist jhm aber das Widerspiel begegnet / dann niemands mehr / als dieselbe / wider jhn gewesen vnd Stein zu geworffen.
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Da nun der Tumult so sehr vberhand genommen / hat die Königliche Audientz / daß alle Bürger sich in die Waffen stellen solten / befohlen. Wie sie nun alle beysamen gewesen / haben sie von dem Rathauß mit heller Stim̅ / vnd von de̅ Platz nach dem Königl. Pallast / der Statthalter solte sich gefangen geben / wie auch das Volck muere eltraidory Herese y Gobiernala Audientia Real geruffen. Darauff der Statthalter seinen Leuten / sie solten Musqueten / Büchsen vnd ander Gewehr nemmen / vnd sich damit so gut sie könten defendiren / befohlen: Die Audientia aber hat drey mal den Königl. Fahnen schwingen vnd darneben mit heller Stim̅ / Vive el Rey de Espana Phellipe Quarto schreyen lassen: Darauff das Volck allezeit Viva Dios, y el' Rey, y muere este traidor Herese geantwortet. Wie nun der Statthalter diß alles gesehen / hat er von den Fenstern vnder das Volck schiessen lassen / daß etliche darvon / sonderlich den Indianern todt geblieben. Hierauff befahl die Königliche Audientz / es solte alles Volck sich nach dem Königl. Pallast begeben / vnd alldort den Statthalter gefangen nemen / doch darbey zusehen / daß jhm am Leben kein Schad widerführe. Vmb vesper zeit lieff darauff das gantze Volck nach dem Pallast vnd fielen die Pforten an / vnd auff der andern Seiten schossen sie von den vmbliegenden Häusern dergestalt in den Pallast / daß der Statthalter vnd die bey jhm waren / sich darauß begeben mußten. Darauff alles Volck in den Pallast einfiele / denselben plünderte vnd beraubte / Thüren vnd Fenster einschlugen / vnd vast nit einen Nagel in den Mawren stecken liessen: deßgleichen haben sie in der Capillia Real gethan / wie auch in dem schönen vnd wolgezierteren Lustgartnen: Auß dem Stall haben sie alle Esel vnd Roß geführet / auch alle Geschirr vnd Sättel davon getragen. In Summa der Statthalter hat nicht so viel zeit gehabt / daß er einer Nadelspitz werth / noch einige Schrifft mit sich hat nemen können: nicht weniger haben sie die Häuser deß Canonici Herera / deß Fistal Bracamonte / vnd deß Armentero / die von den Excommunicirten waren / geplündert / deß Corregidor aber weil sein Hauß in der Königlichen Audientz stunde / haben sie verschonet. Deß Statthalters Diener / weil sie alle in der Klag gangen / damit sie nit erkant würden / haben jhre Kleider weggeworffen / vnd fast nackend darvon geloffen. Sein Secretarius Romero hat sich auch mit der Flucht salviret / sein Gesell Arauso kam in diesem Tumult / wie auch auff beyden Seiten vber die 70. vmb / vnd wurden mehr als 200. vbel verwundet. Vmb Mitternacht kam der Bischoff mit dem Marggraffen del Valle vn̅ den Inquisitorn wider zu Mexico an / vnd wurde alsbald die Excom̅unication auffgehaben / die Glocken wider geleutet vn̅ allerley Frewdenfest gehalten. Der Bischoff ist in die Statt mit einer Gutschen von 4. weissen Pferden vn̅ einem grossen Comitat mit seinem Creutz vnd 12. weissen Windlichtern voran stattlich eingezogen / vnd mit grossen Frewden von dem Volck empfangen worden / vnd wann dz Volck einander angetroffen / haben sie geruffen / Vive Dios, y el' Rey, y muere el' Vice Rey, vnd welche nit als bald Vive o muere geantwortet / vber den haben sie zur stund die Degen vber jn außgezoge̅ / vn̅ die Büchsen auff den Leib gezetzt. Man hat auch allerley Sachen dem Statthalter gehörig / offentlich vnd ohne einige verhinderung tragen / seine Pferd reitë vnd die Esel führen sehen. Den 6. Januar hat der Bischoff in der Hauptkirchen Meß gesungen. Darauff haben sie den Cydor Gavidia / der gefangen gewesen / zum Capitein General gemacht / vnnd Don Melchior de Varaez ist alsbald sehr statlich herauß geputzt in seiner Gutschen herumb gefahren / vnd seyn 9. Comp. zu Fuß vnd 2. zu Roß mit jhme auffgezogen. Den 16. Jan. hat man erfahren / dz der Statthalter sich im Francisc. Closter auff halte. Derhalben die von der Audientia jn mit Soldaten darin verwahren lassen / darzu sie eine Comp. von 200. Mann geworben haben / biß auff weitere Ordinantz deß Königs in Hispan vnder dessen die Münch den Statthalter als eine̅ excom̅unicirten tractirt vn̅ keiner Meß gewürdigt. (Tartarn werden von den Polen geschlagen.) Welcher gestalt die Tartarn in Polen ein gefallen / vnd darin mit Mord vnd Brand vbel gehauset / vnd ein grossen Raub beneben vil 1000. Menschen vnd Vieh darauß weggeführet / ist hiebevor vermeldt wordë. Hierauff nu haben sie sich stracks zu Eingang dieses 1624. jars wider vber 40000. Mann starck vnder jrem Feldobristen Ali Murtza gegen den Moldaischen Grentzen vnfern Kaminetz versamlet / deß Intents mit bequemer Frühlingszeit wider eine Impressa in Polen vorzuneme̅. Wie nun dieses der Polnische General verkundschafftet / hat er in eyl in 16000. Cossaggen zu hauff gebracht / vnd einen außerlesenen Vortrab nach Kaminetz / Hacitz / Trembloue / vn̅ andere der Enden örter / fleissige obacht auff den Feind zu haben / geschicket. In gleichem auch den Weywoden Vinisky / Herrn Liskowitz vnd Zoitonisky / die Fürsten Saravienses / Herrn Chmielesky / vnd Palatinum durch Schreiben ermahnet / jme ehistes vnd bestes dem gemeinen Nutzen vn̅ Vatterland zu gutem / wider die Feind Christliches Namens mit Leib vnd Blut bey zuspringen vn̅ zu helffen. Welchem begehren sie in eigener Person gewillfahret. Es hat auch der General alle die bißhero eingezogene Kundschafften / vnd was er zu thun willens / dem König in Polen durch einen Curirer zu wissen gethan. Inmittels ist er / General / auß Bar auffgebrochen / vnd befohlen / daß die gantze Armada jhm ehistes auff newen Bar folgen solte: allda er täglich von den Tartarn / was jhr thun vnd lassen / wohin sie sich wenden vn̅ logierten / kundschafft einzoge. Vnd darmit solche nicht vber das Wasser Nester vbersetzeten / hat er Vlotkam / solchen Paß mit seinem vnderhabendem Kriegsvolck in verwahrung zu nemen / abgefertiget / den Borsack aber mit etlich 100. Reuter / sampt dem Weywoden Defera mit seinen Cossaggen / die Cricasi genennet / neben noch andern mehr / gegen sie zu scharmützirn / abgeordnet. Demnach nun gewisse Zeitung einkommen / daß die Tartern sich mit grosser Macht mehren [906] theten / ist die Polnische Armada auch fortgezogen / vnd den ersten Februarij in der Moldaw ankommen / vnd das Läger an dem Ort geschlagen / da der Chmielesky mit drey tausent Soldaten sampt dem Palatino zu jhr gestossen. Den andern Tag ist der General nach Knetovam vnnd förter auff Kabatinum verreiset; alda er den dritten dieses frü vor Tag ankommen. Daselbst er abermals durch seine Kundschaffter berichtet worden / daß der Feind noch jenseit deß Nesters läge vnd noch nicht vbergesetzet hette. Darauff begab er sich von dannen nach Zsernitam ein Meil wegs von Jastovicz / allda er die Soldaten gen Vsarim / Trompolim / Tremblovim vnd Brsesanum / zu seben / wie sich der Feind verhalten würde / vnd sein Vornemen zu erfahren / außgeschicket / ist aber nichts vorgeloffen. Selbigen Abend ist er wider auffgebrochen / vnd Befehl geben / daß die gantze Armada jhme folgen vnd gegen dem Feind rücken solte. Weil aber das Volck so geschwind nicht zu sammen zu bringen gewesen / hat es nothwendiglich biß auff den andern Tag verschoben werden müssen. Ward also den vierdten Februarij das Feldläger formiret. Damals stellet sich auch bey der Polnischen Armada ein Herr Szefer / welcher vnderwegens drey Tartarn gefangen bekommen / vnnd solche in Ansehen der jhrigen an dem Fluß Nester zu enthaupten befolen. Der General aber hat noch selbigen Abend dem Stephan Cherielesky / Lenohosky / Mezinsky / Laszla / Vlotka / Labensky / vnd Palatino Chaoviensi erlaubnuß gegeben / mit jhrem vnderhabendem Volck den Feind mit ehistem anzugreiffen / vnd das erste Glück zu versuchen / welches Chmielesky neben den andern willig mit hertzhafftem Gemüt auff sich genommen. Die folgende Nacht kam im Läger noch an der Starosta Wratslaviensis mit drey tansent guter Soldaten / vnder welchen sehr viel ansehnliche vom Adel sich befunden / deßgleichen kamen alle noch hinderstellige Fähnlein herbey / welche den fünfften dieses neben allem Kriegsvolck / wegen Mattigkeit der Pferd außruheten. Den 6. frü vor Tag zoge die Polnische Armada mit voller Macht auff die Tartern zu. Als sie nun zu Lossozitz ankommen / ermahnete der General den Chmielesky von newem / die Tartarn anzugreiffen. Auff welches selbiger das Tartarische Läger Mondue Muedi / bey Zaleszhe̅ / gantz ernstlich anfiele. Vnd wiewol sich in zehen tausent Tartarn darinnen befunden / gienge dieser Angriff doch so glücklich ab / daß der meiste Theil der Feind auff dem Platz blieben / vber die tausent gefangen / ansehnliche Beuten bekommen vnd viel gefangener Christen erlediget worden / vnder welchen auch der Polnische Herr Soporosky sich befunden. In diesem Treffen hat Chmielesky / als ein tapfferer Held seinen Soldaten ein gutes exempel zur Nachfolg geben / vn̅ selbsten den Anfang gemacht / aber mit einem Pfeil in die Seiten sehr beschädiget worden. Nach erhaltenem Sieg hat er sich zu rück begeben / vnnd bey Danckonez wider zum Hauptläger gestossen / deme der General auff seine Güter zu ziehen / vnd sich allda curiren zu lassen erlaubet. Den folgenden Tag ist der General berichtet worben / daß nach dieser Niderlag die vbrige Tartarn sich wider zu rück begeben; vnd hatten jhrer bey 3000. zu Roß / welche der Mursza führete / im Flecken / schwartzen Seffzaz genennet / jhr Quartier. Worauff er in eyl drey hauffen wider sie außgesandt / den ersten vnder dem Capitein Vivense / den zweyten vnder dem Thernesky / vnd den dritten vnder Rogasky: er aber thete sie gantz vmbgeben vnd in die mitte fassen / daß also von jhnen schwerlich einer entrinnen können. Nach deren erlegung vnd eingenommener Kundschafft wendete er sich gegen dem negsten Wald / in welchem er viel gefangene Christen fande vnd erledigte. Diesem nach wendete sich die gantze Armada auff Javankovitz / vnd ruhete alda ein wenig auß. Der General aber examinirte der Gefangenenen einen nach dem andern biß der Tag anbrach. Da wurde er verständiget / daß der Bay Mursza sich nahete. Worauff er also bald etliche Compagnien außerlesener Cossaggen absertigte / denen er selbsten mit dem gantzen Hauffen hernach gefolget / vnd mit so wol angestelter Ordnung in den Feind gesetzet / daß selbiger gleich im ersten Angriff in vnodnung gerathen: vnd ob woln die Tartarn sich sehr tapffer wehreten / haben sie sich doch endlich wenden / sich mit der Flucht salviren / vnd jhre Gefangene vn̅ sonst alles hinderlassen müssen / welche die Polen auff ein Meilwegs biß gen Oriskovet verfölget / vnd derselben noch viel erleget. Bey diesem Ort sind die Tartern von jrem andern Volck entsetzet worden / doch war die Vnordnung vnder jhnen vnd die Verfolgung wider sie so groß / daß sie sich weiter biß auff Lelka mit grosser forcht reterirt / vnd alles was sie bey sich gehabt verlassen / da jhrer viel / vorauß die / so in diesem Ort lagen / jhre Roß stehen lassen vnd zu Fuß in die negste Wälde die Flucht genommen / vnder welchen ein zimliche Anzahl von den Bawren erschlagen / vnd dißmals auch viel gefangene Christen erlediget worden. In dieser Flucht ist der Bay Mursza gefangen / dargegen deß Generals Sohn erlediget worden / welcher doch hernach / vnwissend wie / vmb kommen ist. Dieses war nun der Vortrab der Tartarn / die sich in dem außtreiffen zu weit von jrem Läger hindan begeben hatten. Vnd führete den andern Hauffen der Scianti Murßa Immehimet / deß Soldans Cantimilli Sohn / etlich 1000. außerlesener / auff das beste vnd zierlichste außgebutzter Tartarn: hatte bey sich ein grosse Anzahl gefangener Christen / welche er / als er der Polnischen Armada Ankunfft vernommen / in Fähnlein abtheilete / vnd sie auff das Gebirg / fast ein Meil wegs weit hin vnd wider außtheilete vnd in Ordnung stellete / also daß die Polen nit anders meinten / als daß solche lauter Tartaren weren / durch welches sie verhofften die Polnische Armee zu erschrecken / wie sie dann auch solche anzufallen daher kom̅en. Aber das Polnische Läger lag so wol für die Reutterey als das Fußvolck an einem gar bequemen [907] Ort. Als nun der General jhren Anschlag vermercket / hielte er mit andern Herren vnd Obristen kurtzen Raht / begabe sich darauff mit etlichem Volck vom Läger zu rück / also daß jhn der Feind wegen deß Gebirgs vnd Lägers nicht wol sehen kundte / vnd ob wol solches jrer viel / wegen deß am Gebirg haltendenVolcks / widerriethen / achtete doch solches der General nur für einen Schatten vnd nit für Volck. Als nun die Tartarn sich naheten vnd herbey kamen / stritte vnd wehrete sich der Rest der Polen im Läger ritterlich: Darauff aber / als es am hartesten hergehen wolte / kam der General auß seinem Hinderhaltherfür / fiel mitten in die Tartarn mit solchem Ernst vnd Vortheil / daß sie nit allein in grosse Vnordnung geriethen / sondern auch jhrer ein grosse menge auff dem Platz blieben. Da sie nun die grosse Niderlag der jhrigen vnnd daß sie nit mehr widerstehen kundten / vermerckten / begaben sie sich in volle Flucht / vnd liessen alles bey sich habende / wie auch die in Ordnung gestelte gefangene Christen hinder sich. Die Polen setzten darauff jhnen biß auff Jonanovicz starck nach / vnd wann jhre Pferd nicht so müd vnd die Nacht nit eingebrochen were / weren die wenigste von jnen davon kommen. Der gefangenen Tartarn wurden vber 8000. gezehlet / vnder denen sich auch befande der Mahumet / deß Tartarischen Sultans jüngster Sohn; der gefangenen Christen wurden viel 1000. erlediget. Nach solcher Schlacht vn̅ glücklich erhaltenem Sieg / hat der General das Kriegsvolck so wol als die Pferd außruhen zu lassen befolen / vnd ist deß andern Tags hernach / diese Barbarische Völcker gäntzlich zu verjagen auff deß Alli Mursza Läger zu Jostovicz gerucket. So bald aber solcher der seinigen Niderlag vnd der Polen Ankunfft verständiget / hat er nicht allein sein Läger / sondern auch alle bey sich habende Kriegsbereitschafften verlassen / vnd durch enge wilde Ort die Flucht genommen. Darauff die Polnische Armee auch sich zu rück gewendet / vnd in die Quartier hin vnd wider vertheilet worden. (Tartarn fallen auff ein newes wider in Polen ein / vn̅ verüben grosse Tyrannen / wer dë aber mit blutigen Köpffen wider zu rück gewiesen.) Es ist dieser Einfall des Tartarn vornemlich dahero verursachet worden / weil es in jhrem Land nun ins dritte Jahr nit geregnet / vnd dahero grosser mangel / jammer vnd noth darinn erfolget, darauff sie sich in 200000. starck mit Weib vnd Kindern zusamen geschlagen / vnd von dannen auß gezogen / in willens ein ander Land zu suchen / vn̅ sich dessen zu bemächtigen. Weil nun jhr Vortrab / wie gemeldet / so vbel von den Polen empfangen worden / haben sie solchen erlittenen Schaden zu rechen vnd jhr Intent fort zu setzen sich vnderstanden. Deßwegen vnlang hernach wider mit grosser Macht in Polen eingefallen / auff 20. Meilen ins Land vnd biß auff 15. Meilen von Cracaw gestreiffet / viel Städtlein / Schlösser vnd Dörffer geplündert vnd in Brand gesteckt / in 10000. Menschen nider gehawet / auch viel neben einer vnzahlbaren menge Vieh weggeführet / vnd also auff vil Tonnen Gold schaden gethan / so gar haben sie das Korn im Feld verbrandt / vorgebend / die Cossaggen hetten dergleichen verderbung der Frücht in Vngarn begangen. Als sie nun verkundschafftet / daß die Polen sich starck wider sie versamleten / haben sie mit dem zusammen gebrachten Raub sich wider gewendet / vnd nach Siebenbürgen begeben wollen: aber der Polnische Obriste Konitz Polsky hat jhnen mit einer starcken Anzahl Kriegsvolck vorgewartet. Derwegen als sie gesehen daß sie schlagen müssen / haben sie zuförderst die gefangene Polen mehrentheils nidergehawet / hernach auff geringen widerstand die Flucht genommen: Denen die Polen nachgesetzet / vnd alles / was nit entrunnen / nidergehawen / also daß Feld auff 4. Meilen wegs voll Todten gelegen / vnd haben die vbrige Tartarn allen gemachten Raub vnd ein grosse Anzahl gefangener Christë jung vn̅ alt zu rück lassen müssen. (Engelländische Geschichten.) Nach dem die Heurathshandlung zwischen Engelland vnd Spanien / sich also wie obgemeldet verloffen / vnd der Printz von Wallis wider in Engelland auß Spanien ankom̅en / hat darauff der König mit seinen Kriegsverständigen vnd etlichen Parlamentsherren sich zum öfftern berahtschlaget / wie seinem Tochter Mann / Tochter vnd Enckel wider zu jhren Lanoen vnd Leuten möchte (König in Engelland stellet ein general Zusammenkunfft an.) zu verhelffen seyn; zu welchem Ende er eine General Zusammenkunfft vnd Parlament im Monat Febr. zu halten außgeschrieben. Er hat auch den Graffen von Ochsenfurt / nach dem selbiger in die 2. Jahr lang / weil er sich der Spanischen Freundschafft vnd Heurath widrig erzeiget / zu Londen im Thum gefänglich enthalten worden / ledig gelassen / vnd wider in seine vorige Freyheit vnd Digniteten eingesetzet. (König in Engelland rüster sich zum Krieg.) Immittelst hat der König 12. grosse Kriegs Schiff / beneben 24. andern außrüsten lassen / vnd Gesandten zu den Königen in Franckreich vnnd Dennemarck / der Herrschafft Venedig / dë Hertzogen in Savoy / sc. die Bündnuß mit jhnen zu ernewern vnd zubestättigen / geschickt. Es ist hoch gedachter König je mehr vnd mehr alterirt worden / als er hernach mals vernommen / daß Key. May. in willens were dem Hertzogen in Bayern die obere Pfaltz / sampt allen zu der Ch???r gehörigen Städt vnd Herrschafften / gegen abtrettung deß Lands ob der Enß (welches jme / Hertzoge̅ in Bayern / wegen seiner angewandten Kriegskosten / Pfandweiß vbergebe̅ war / völlig einzuraume̅. (Jesuiter vn̅ andere Ordensleut werden auß Engelland Schott-vn̅ Irrland außgebannet.) Demnach eine zeit hero / als die Tractation mit dem Heurath zwischen dem Printzen von Wallis vnd der Spanischen Infantin sich enthalten / viel Jesuiter vnd allerhand Röm. Catholische Geistliche vnd Ordenspersonen in Engelland / Schott- vnd Irrland sich begeben / vnd die Päbstische Lehr hin vn̅ wider eingeschleiffet / als hat der König vm̅ diese zeit ein Edict publiciren lassen / Inhalts; daß innerhalb 40. Tagen alle solche Personen seine Königreich vnd Lande / bey höchster Straff vnd Vngnad raumen solten. Es hat sonderlich den König zu solchem ernstlichen Gebott auch dieses bewogen / daß man seiner Religions Prediger in so vielen Landen vnd Orten verbannet vnd außgeschafft: Wie er sich dann verlauren lassen / wann [908] dergleichen von dem Gegentheil eingestellet / vnd die Prediger wider eingenom̅en vnd geduidet würden / er sich alsdann auch milter erzeigen wolle. (Ein spötter zu Londen in Engelland.) Selbiger zeit hat ein Inwohner zu Londen von deß Königs Tochter der Printzessin Elisabeth König Friderichs in Böhmen Gemahlin sehr spöttlich geredet; der ist angebracht / jhme die Ohren abgeschnitten / vmb 5000. Thaler gestrafft vnd in ewige Gefängnuß condemnirt worden. (Parlament wird zu Londen in Engelland gehalten.) Mitlerweil ist die zum Parlament (welches bißhero hohes vnd nidern Standspersonen lang gewünschet) bestimbte zeit herbey kommen / welches der 27. Februarij gewesen. Doch hates denselben Tag nicht können angefangen werden / wegen deß Hertzogen von Richemont / so zuvor der Hertzog von Lenox genennet war / gehlingen todts / in dem jhn der Schlag deß Morgens vmb 8. Vhren gerühret: Derhalben auch das Parlament biß auff den: 29. Februarij eingestellet worden. Auff denselbigen Tag hat der König erstlich in der Kirchen zu Westmünster predigt gehörigt / hernach in eine̅ Triumphwagen in Majestätischer Form / ein vberauß köstliche Cron auff dem Haupt habend / gefahren / vnd ist der Printz von Wallis / wie auch viel vorneme Grassen vnnd Herren vor demselben her geritten. Es wurde auch vor jm her getragen das Schwerdt vnd 7. grosse Scepter mit güldene̅ Cronen. Der Hertzog von Bucquingam ritte nach dem König bey sich führend an einer langen seydenen Schnur ein schön Königlich Leib Roß. In solcher Ordnung verfügte sich der König in das Parlamentshauß / in einen grossen Saal / so mit vberauß köstlichen von Gold vnnd Silber gemachten Tapezereyen behenget war. (Inhalt der Königlichë Propositio̅ / so im Parlament zu Londen geschehen.) Als nun an diesem Ort der König vnd die Parlaments Herren nach jhrer Ordnung sich gesetzet / thete er die Proposition auff nach folgende̅ Inhalt; Demnach er lange zeit in Tractation gestande̅ / wegen der Wolfahrt seines Sohns / vnd auß solchen Vrsachen jhn neben dem Bucquingam in Spanien verschicket / welcher jn dann hin vnd wider begleitet; vnd vngeachtet aller langen Tractation / als er vermeinet / es were die Sach nunmehr zu einem guten End gebracht / hette er doch nach seiner Ankunft in Spanien besunden / dz die Sach also beschaffen gewesen / als ob noch gar nichts darin were gehandelt worden. Er merckete auch / daß seine Vnderthanen einen zweiffel bekommen wegen seiner Religion / durch sein Stillschweigen vnd Zulassung der Päbstischen Religion / von welcher er vor Gott vnd seinen Engeln bezengete / daß er dieselbe Religion in seinen Worten / Gedancken vnd Hertzen allezeit für einen Grewel gehalten. Diesen Nutzen nun hette sein Sohn mit seiner Reiß zuwegen gebracht / daß jhren Nachkommen solches wol würde dienlich seyn können / in dem sie mit jren Augen gesehen die Nichtigkeit vnd Thorheit jhrer Religion / welche er vnd sein Sohn hiebevor nur allein hetten erzehlen hören. Die Vrsach warumb er so lange in Tractation gestanden / were gewesen / daß er möchte erlangen vnd zuwegen bringen ein friedliche Vereinigung Christlicher Potentaten vn̅ Herrn / vnd daß er seine Kinder wider möchte in Possession jhrer eigenen Lande setzen / wie er dann alle Particulariteten seiner Handlung seinem Secretario befohlen jhnen einzuliefern. Er bemühete sich ein guter Gärtner zu seyn vnd alles Vnkraut außzujäten / vnd damit die gute Kräuter desto besser fortkommen vnd wachsen möchten / were jhm sehr angelegen / alles abzuschaffen / das etwan bey jhnen ein zweifel verursachen möchte. Damit sie nun desto besser vnd frewdiger in dieser schweren Sach / die Erhaltung deß Königreichs / wie auch die Wolfahrt seiner Kinder betreffend / fortfahren möchten / wolte er sie solches zuberathschlagen an kein gewisse Tag oder Stunden binden. Er begehrete jhre Hülff mit gutem Raht / doch solten sie bedencken / daß langer Auffschub in dieser Sachen nicht nutzlich were / derhalben auffs ehiste jhre Meinung ohn alle Furcht erkleren. Sie solten jhre Privilegia vnd Freyheiten behalten / solte jnen kein Eintrag darin beschehen. (Begehren deß Parlaments an den König.) Auff diese Königliche Proposition hat das Parlament von dem König begehrt / auff folgende Puncten sich zu erklären / als dann solte J. May. das Vertrawen in die Stände setzen / daß sie auff angeregte Proposition sich also erkleren wolten / daß Jhr. May. vnd dero Kinder gnädigst damit content seyn solten. I. Daß ein jeder im Parlament sein Votum ohn einige schew vnd furcht herauß sagen vnd sich erkleren möchte. II. Einen freyen Zutritt vnd Audientz / wann es vonnöten / dem Parlament von Jhr. May. zu verstatten. III. Versicherung / im Fall etliche was widriges votiren solten / solche mit Arresten / Gefängnussen vnd anderm nit zu befahren / wie vor Jahren dem Graffen von Ochsensurt begegnet. IV. Das beschlossene edict wider die Römisch-Catholische vnd andere Friedhässige in Effect zu setzen. V. Vnd dann das jenige / was vor 2. Jahren von den Ständen zu Pappier gebracht / vnd jhrer May. vbergeben worden / zu vollziehen. (König in Engalland verwilligt in deß Parlaments begehren.) Der König hat hierauff in dieses obgesetzte Begehren deß Parlaments eingewilliget / vn̅ darauff den Marggraffen von Bucquingam von allem / wz bey der Handlung deß Hispanischen Heuraths vorgangen / offentliche̅ Bericht thun lassen: Welcher solches nach folgender gestalt vorgebracht; (Marggraf von Bucquingam berichtet im Parlament. was bey der Spanischë Heuraths handlung vorgangen.) Erstlich daß die Restitution der Pfaltz dë Hauß Spanie̅ niemaln ernst gewest / ob wol in der handlung zu Brüssel die Ertzhertzogin die Englische Commissarien beredet / sie hette macht Kriegsvolck anzunemmen vnd wider abzudancken. Durch diese der Ertzhertzogin Resolution sey der König beweget vnnd beredet worden / den Manßfelder mit seiner Armee auß der Pfaltz abzusordern. Aber als man nachmaln bey der Ertzhertzogin vmb den Effect angehalten / seye die Antwort erfolget / daß sie die Macht nicht hette / das Kriegsvolck abzudancken / sondern müste solche auß Spanien erwarten. Worauff dann der König in Groß Britannien [909] den Currier Porter in Spanien nach Matritt / vmb ein richtige Antwort wegen deß Heurahts vnd Pfaltz zu holen gesandt / daselbst jhm nur 10. Tag sich auffzuhalten frist gegeben worden. Als er Porter allda ankommen / hette jhn Lord Digbi (welchen der König zu vor deßwegen auch dahin geschickt) mit vergeblicher Sperantz auffgehalten / deßwegen Porter den rechten Grund zu erfahren zum Graffen von Olyvares sich verfüget; der jhme klerlichen vermeldet / daß es mit Spanien wegen deß Heuraths vnd widereinräumung der Pfaltz noch in weiten Terminis stünde. Als Lort Digbi gesehen / daß Porter mit dieser Antwort wider abziehen wollen / hette er jhn beredet / er wolte selbst mit Olyvares reden: Olyvares aber were auff Porter / weil er sein Antwort dem Digbi entdeckt / vnlustig worden / hette demnach einige Antwort mehr in dieser Sachen zu geben / sich geweigert. Nichts desto weniger hette Lort Digby dem König in Groß Britannien allezeit Hoffnung gemacht / beydes zu erhalten / also daß der Printz von Wallis darüber selbst in Spanien gereiset. Seine Ankunfft were darin gantz vnverhofft gewesen / vnnd die Heurath anfänglich gantz abgeschlagen worden / es were dann / daß er sich wolte bekehren: Item were dem Printzen außtrücklich vermeldet worden / daß Spanien kein Gewalt geben wolte / von der Heurath zu tractiren ohne erst in 4. wochë Demnach aber der Printz anmelden lassen / daß er wider heim segeln wolte / weren daselbst schöne verheissungen von Hoffnung gethan worden / eine Dispensation vber dem Heurath vom Pabst zu erlangen / welchen jhre Geistliche nit könten oder wolten zulassen / es were dann daß der Printz sich wolte bekehren lassen. Lort Digbi hatte vnder dessen den Printzen sich / zum wenigsten im Schein / zu bekehren berede̅ wollen / welches der Printz aber rund abgeschlage̅ / vnd auffs new wegzuziehen jhm vorgenommen / were aber jhm noch meherere Hoffnung gemacht worden. Endlichen were zwar ein Dispensation einkom̅en / aber so voller Conditionen vnd Bedingungen / daß der Printz dieselbe abgeschlagen / vnd jmmer fort weg zu reisen begehret. Darauff hetten sie einen andern Fund erdacht / nemlich daß Commissarien handlen solten wegen deß Königs in Spanien Dispensation vber die Recusanten oder Papisten in Engelland / vnd als dieselben in Engelland abgesandt gewesen / hatten sie außtrücklichen zu verstehen gegeben / daß sie nit zweifelten / sondern starcke Hoffnung hatten / daß es darin ein Auffstand vnd Rebellion geben solte / praesentirten derhalben dem Printzen eine Armada / solche zu supprimiren. Als nun solches auch nit angehen wollen / praetentierten sie ein newe Dispensation vom Pabst / aber dei Printz hette nicht länger biß dieselbe ankäme / verharren wollen / sondern auff gemässenen Befehlan Digbi nach dem Meer Gestad sich begeben / daselbst der Printz noch eine Information wegen deß Heuraths vnd Restitution der Pfaltz dem Lort Digbi zugeschrieben. Zum beschluß referirte er / daß der Printz in zeit als er zu Madritt in Spanien gewesen / nit mehr als einmal gewürdiget worden / darzu auff gemässene Instruction / die Infantin anzureden. Was das Schreiben / so nach deß Printzen von Engelland wider Ankunfft vom König in Spanien einkom̅en / betreffen thete / darin vnder andern vermeldet / daß Spanien allein mit Keys. May in Sachen die Restitution der Pfaltz betreffend handeln vnd sich anderwerts nit weiter bemühen wolte / stellete er zu deß Parlaments bedencken. (Spanischer Ambassabor beschwe ret sich vber deß Bucquingams Relation.) Vber diese deß Marggraffen von Bucquingams Relation / hat sich nachmaln der Spanische Ambassador beym König sehr beschwert / mit vermelden / daß er Bucquingam alle Secreten / was man in Spanien mit jhme vnd dem Printzen von Wallis geredet vnd vertrawet / also offentlich vor jederman im Parlament erzehlet / vnd sonsten davon vnd was jhnen in Spanien widerfahren / verächtlich gereder / mit andeutung / daß der jenige / der also in Spanien zum Nachtheil deß Königs in Engelland geredet hette / den Kopff darüber verlieren solte; welches dann er Bucquingam / auß vorgedachten vrsachen selbsten genug verschuldet hette. Es were auch ein erdichtes Werck / daß in dë Spanischen Schiff (so deß Wegs nach Virginia ein Engelländisch Schiff mit praviertë schiessen angetastet / aber darüber den kürtzern gezogen / von Engelländern vberwältiget / zum ersten das vber Bort werffen an Spanischen gebraucht / vnd das Schiff in Engelland eingebracht worden) eine Commission solte gefunden worden seyn / daß man so wol die Engelländer / als die Holländer / wann ein Schiff erobert / vber Bort werffen solte. Worauff der König geantwortet / daß er bessere Information von allem hette / er möchte doch seine Sachen im Parlament auch vorbringen / darin er dann alles repetirt / so aber nicht hafften wollen. (Deß Parlaments erste Ertlärung an den König in Engelland.) Auff vorige Proposition deß Königs / vn̅ Bericht deß Marggraffen von Bucquingam hat das Parlament sich also resolvirt / vnd deeretirt: I. Daß man von dem Heurath zwischen der Infantin in Spanien vnd Printzen von Wallis kein Wort mehr verlieren solte. II. Den Pfaltzgraffen mit Kriegsgewalt wider in sein Land zu setzen / vnd weil grosser Vnkosten / vnd viel zeit bißhero mit Legationen vn̅ Tractationen vergeblich angewendet vnd verschlissen worden / solches hinfüro zu vnderlassen. III. Spanien vor Feind zu erklären / dieweiln nit allein von darauß die Kron Engelland gevnehret / vnd die Reformierte Religien verfolget / sondern auch Jhr. May. Kinder auß jhren Landen von Spanien zum grössern theil vertrieben worden. (König in Engelland fernere Erklärung vn̅ erinnerung an dz Parlament.) Die 2. letzte Puncten nun ins Werck zu richten vnd auß zuführen / hat das Parlament sich gegen dem König erkläret / daß es an Gelt Mitteln nicht mangle̅ solte. Der König hat hier auff nachfolgend Bedencken dem Parlament vorgebracht; Er hette vrsach Gott zu dancken / daß sein Vortrag so guten Fortgang genommen / in dem sie so freywillig vnd bald jhre Meinung in einer so richtigen Sach jhme zu erkennen gegeben / deßwegen er sich höchlich bedanckete / wie auch daß sie denen / so Mißirawen vnd Zweiffel zwischen jhme vnd [910] seinen Vnderthanen zu erwecken sich vnderstanden / kein Gehör geben. Sie hetten jhm jhre Meinung angezeiget / daß man nemlich alle fernere Handlung / den Heurath seines Sohns vnd die Restitution der Pfaltz betreffend / einstellen vnd zerschlagen solte. Hierauff nun wolte er / als ein alter König seine Sorgfeltigkeit vnd zweifelhafftige Gedancken jhnen vorhalten / darauff sie jhme hernach antwort geben könten. Erstlich were er die Tag seines Lebens ein friedfertiger König gewesen / dahero er auch Pacificus genennet worden. Nun wolte er den Namen gern behalten / wie auch die Ehr vnd dz Lob / so er in diesen vnd andern landen gehabt / daß er nemlich allwege ein Abschew von vergiessung deß Christlichen Bluts getragen / vnd so viel müglich gewesen / verhindert / vn̅ sich nit gern in Krieg eingelassen / es were dann derselbe (wie etliche schimpf oder schertzweiß von den Weibern sagen) malum neceslarium, ein nothwendiges vbel / dessen man nicht könte vberhaben seyn. Neben dem müßte er jhnen auch zu Gemüch führen / daß seithero Anstellung dieses Parlaments jhme Hoffnung gemacht worden / die Restitution der Pfaltz mit bessern Mitteln vn̅ Conditionen zu erlangen. Sie solten aber nicht gedencken / daß er ein solcher König were / der vnder dem Schein jhr Gutdüncken vnd Rath zu begehren / darnach denselben hindan setzen vnd verachten wolte. Sie wüsten sich wol zu erinnern / daß er in seinem Vortrag in diesen wichtigen Sachen jhres Rahts begehret hette: gleichwol aber stünde jhm zu erwegen / ob vnd wie die vorgeschlagene Sachen vnnd Mittel mit seinem Gewissen vberein kämen / vnd in sonderheit seine Ehr vnnd Reputation in guter obacht zu haben: als dann vnd darnach / wannn befunden / daß die Sach recht vnd nöthig / wegen der Mitteln / so zu außführung derselben nothwendig / zu berathschlagen. Was seine Kinder anlangete / were er zwar alt / solte jhm aber von Hertzen frewen / vnd würde jhm ein Trost seyn / da es Gott gefiele / seine Tag so ferrn zu erlängern / daß ob er schon die Restitution selbst mit Augen nicht würde sehen können / gleichwol versichert were / daß dieselbe vnfehlbar vnd gewiß erfolgen würde / vnder als dann mit dem alten Simeon sagen könte; Nun lässestu Herr deinen Diener im Frieden fahren. Wann es aber anders fallen solte / würde er mit trawrigem Hertzen sterben. Er hatte allezeit vnd insonderheit bey vorigem Parlament sich vernemen lassen / würde auch dieser Meinung jederzeit verbleiben / daß gleich wie er kein frembde Land vnd Güter begehrete / also wolte er auch keine Ruth Landes in diesen Königreichë / Engelland / Schottland vnd Irrland entfrembden oder vermindern. Es müste zwar ein böser Mensch seyn / der einem König vbel rathet: vn̅ were gantz vnchristlich / daß man mit Krieg vnd Blutvergiessen suchte / was man mit Frieden erlangen könte. So wüste er auch wol / daß jhre Meinung vnd vorhaben nit seye / jhn mit Krieg zu beschweren / ehe man zuvor was darzu nöthig erwogen. Er wolte von Beschaffenheit seiner Rentkammer jetzo keine Meldung thung / weil dieselbe mehr als zu viel bekant. Es hette in vielen Jahren hero kein König vber sie regieret / der weniger Hülff vom Parlament genossen hette / als er. Seine Vnmacht were sehr vermehret worden / durch die auff seines Sohns Reiß nacher Spanien angewendete Vnkosten / welchen er wegen seiner / wie auch dieser Nation Ehr hette bekostigen vnnd außbringen müssen; wie auch was sonsten auff so viel vnderschiedliche Ambassaden vnd Bottschafften / auff die Vnderhaltung seiner Kinder / auch die Beschirmung der Pfaltz vnd dergleichen Ding gangen / dergestalt daß er dem König in Dennemarck ein grosses schuldig / vnd dasselbe zu bezahlen noch nicht mächtig were. Die vereinigte Niderlanden / welche wegen jhrer nahen Gelegenheit am aller bequemsten weren / die Pfaltz wider zu erobern / weren jetzo auff einer solchen Truckne vnd in solchem Stand / daß daferrne er denselben nicht beystünde / sie schwerlich würden widerstehen können. Die Fürsten in Teutschland / die jhme etwas guts vnd beförderlichs thun könten / weren sehr verarmet vnd vnvermögend / vnd were jhnen Hertz vnd Muth genommen / also daß sie selbst von jhm Hülff erwarteten. Was Irrland belangete / hetten sie bey jhnen selbst zu ermessen / ob dasselbe Land nicht ein solche Hinderthür seye / welche wol in acht müste genommen vnd versichert werden. Mit dem was zur Schiffung vnd Macht auff dem Wasser gehörete / were er zwar jetzo gar wol / vnd besser als jemahlen / versehen / gleichwol würde es noch Mühe kosten / ehe man alles würde können ins Werck richten / vnnd würde so wol auff die Verstärckung der Kriegsmacht zu Wasser / als Bewahrung deß Meerstrandes noch ein stattliches müssen angewendet werden. Seine Kinder / bezeugete er vor GOTT / essen anderst kein Brot / als das seinige. Jhme wolte in allweg gebühren sie zu vnderhalten / vnd nicht zu zu sehen / daß sie Gebrech litten / biß die Pfaltz wider möchte erobert werden. Die Zölle weren das meiste theil seines Einkommens / vnd fast all das jenige / davon sein Hof müste vnderhalten werden. Nun were es mit denen also beschaffen / daß daferrn der Krieg angienge / dieselbe fast gantz vnd gar würden vernichtiget werden / welches zwar zu grossem Abbruch seiner Kammer gereichen würde. Die Stewren erforderten lange zeit / ehe sie könten eingeführet vnd in den Schwang gebracht werden. Könte er also kein andern Weg nemmen / dann daß er sich auff jhre Stewer verlasse. Würde also erstlich auff Credit oder Glauben gehen müssen. Mann er nun ohne genugsame Mittel denselben außzuführen sich in Krieg einlassen würde / were es eben / als ob er allein die Zän sehen liesse / vnnd nicht beissen oder etwas mehrers darzu thun könte. Inmittels gleichwol bedanckete er sich wegen jhres Rahts / vnnd [911] wolte denselben fleissig nachdencken / wie er hinwider begehrte / daß sie die von jhm angeregte Puncten wol erwegeten. Sein Schatzmeister / dem solches Amptshalben gebührete / würde jhnen von dem / was seinen Zustand vnd Beschaffenheit belangete / mehrern Bericht thun: vnd hette er jhnen sein Hertz gantz frey eröffnet / vnd weil er jhre Hertzen hette / könte jhm kein Hülff gebrechen. Dann das Hertz eröffnete den Seckel / vnd nicht der Seckel das Hertz. Er wolte freymütig mit jhnen handlen / sie solten jhm die Mittel an die Hand geben / mit welchen er außführen könne das jenige / so sie von jhm begehreten. So fern er nun auff jhr Gutachten sich entschliessen werde den Krieg vorzunemmen / solten sie durch jhre Verordnete von allen solchen Gelt Mitteln zu disponiren / zu schalten vn̅ zu walten haben. Er wolte sich darmit nicht bemühen; sondern sie solten jhren eignen Pfenningmeister hierzu verordnen. Niemand aber solte jhne solches dahin deuten / als ob es zu dem End gesagt würde / sie zu bewegen / die Seckelriemen desto tapfferer auffzuziehen / da er hingegen sie gering achten vnd jhre Meinung vnd Raht nicht folgen solte / sondern viel mehr sie beschweren wollen / ehe er selbst beschweret würde. Sie solten jhm geben / was jhme nötig zu seines Hofs Vnderhaltung / die andern Gelter solten allein zu dem End / was beschlossen / vnd zwar durch die von jhnen selbst erwöhlte Personen / angewendet werden. Wann er nun befinden würde / daß die von jhnen angewiesene Mittel genugsamb seynen ein ehrlichen Krieg zu führen / vnd er also jhrem Schluß beyfallen wüde / verspreche er Krafft seines Königlichen Worts / wiewol Krieg vnd Fried die wichtigste Sachen weren / so in eines Königs Macht stünden / gleichwol wie er jhre Meinung auff solche Handlung begehret hette / auß welcher der Krieg folgen möchte / also wolte er auch hernach vom Frieden ohne jren Raht nichts handlen oder schliessen / vnd sonsten in allem nach wolhergebrachtem Gebrauch der Parlamenten verfahren / vnd wann er also zu dem Krieg gefast / möchte er den Frieden mit bessern Conditionen zu wegen bringen. Insonderheit brächte jhm dieses einen Trost / daß der Bischoff von Cantelberg jme angezeiget / was massen vnder jhnen allen bey diesem Rahtschlag nicht ein eintzige widerwertige Stim̅ gefallen. Die Zwispaltigkeiten / so sich bey vorigen Parlamenten zugetragen / were er geneigt zu vergessen / vnd were jm zum höchsten angenem / daß er die Parlamenten zum offtermalen zusammen beruffen solte / alles zu dem Ende / damit die Mißbräuch verbessert / vnd die Vnderthanen durch gute Regierung bey allem Wolstandt erhalten würden. (Puncten so das Parlament in Engelland dem König zu confirmiren vorgeschlagen.) Demnach nun hierauff von dem Königreich Engelland ein starcke Armada zu vnderhalten bewilliget / davon 10000. auff die See Armada vnd zu bewahrung der Seehafen verordnet / auch in Specie zu vnderhaltung deß Kriegs jährlich 10. Million Golds auffzubringen vom Parlament versprochen worde̅: hat nachmals gedachtes Parlament ferners nach folgende Puncten abgehandelt vnd dem König zu confirmiren vorgetragen. I. Die Schiff Armada bald zuzurüsten vnd mit aller Notturfft zu versehen. II. Einen Kriegs Raht anzustellen. III. Den Außschuß auff dem Land zu duppliren vnd 4. mal deß Jahr zu mustern vnd zu vben. IV. Daß in der Musterung eines jeden Name auff sein Musquet vnd Gewehr gestochen vnd gegraben werde. V. Ein guten Vorrath an Kraut vnd Loth / auch andere Provision in die vornemste Städt zu bringen. VI. Daß alle Musqueten vnd Läuff eine grösse von Kugeln führen solten. VII. Nothwendig vnd gut Viehe ins Saltz auffzubringen zur Schiffart. VIII. Die Catholische zu disarmiren vnd deren Pferd zu annotiren. IX. Von den Catholischen Iuramentum fidelitatis zu fordern vnd die weigerende in hafft zu nemmen. X. Die enge See zwischen Doveren vnd Calais zu bewahren. XI. Die Recusanten in Irrland dahin zu halten / dz sie Bürgen in Engelland stelleten / de̅ Iuramento fidelitatis getrewlich nachzukommen. XII. Den Meerstrand vnd Cust von Suffolck zu fortificiren. XIII. In das hohe Land in Schottland Guarnisonen zu legen. XIV. Keine Castell / Vestungen oder Schlösser einem Catholischen zuvertrawen. XV. Eine Compagny von Fuhrleitten auffzurichten / welche die Wagen vnd Zufuhr bestelleten. (Grosse Kriegsbereitschafften in Engellend.) Ob nun wol der König vngern an die extrema vnd das Kriegswesen kom̅en / so sind doch nichts desto weniger die Kriegsprae parationes zu Wasser vnd Land von dem Printzen von Wallis vnd dem Parlament fortgestellet / in 10000. Mann gemustert / vnd nach Schott- vnd Irrland die Seekusten zu verwahren täglich mehr Volck geworben worden. Das Parlament hat auch versprochen Leib / Gut vnd Blut zu Außführung deß Pfältzischen Kriegs auffzusetzen. Hierauff hat der König sich endlich also erkläret; (Endliche Erklerung deß königs in Engelland im Parlament.) Er hette im Parlament newlich seine Meinung zu verstehen geben / in diesen wichtigen Geschäfften. In dem er jhnen bewiesen / was nutzen es haben würde / wann die Subsidia vnd Mittel / so zum Krieg vonnöthen weren / so wol in specie, als in genere exprimirt würden. Er bekenne / daß das jenige / so sie bewilligt / vor gegenwärtigem Anfang der Sachen erklecklich were / ob es wol ein gutes geringer were / als er begehrete / gleichwol suchte er nit Gelt zu haben / sondern allein daß sie in specie declariren möchten / wie er ein solch hohes Werck außführen / oder ja zum wenigsten wol anfangen könte / dann wann das End seyn solte / das were allein Gottbekant. Er bedanckete sich gegen jhnen / vor jhr in gemein gethanes Erbieten / darin sie sich selbsten mit Leib vnd Gut verbinden / welches mehr [912] were dann 40. Subsidia, ja mehr dann ein Königreich Dann die Stärcke eines Königs were in seiner Vnderthanen Hertz / vnd müste nochwendig in diesem Particular bekennen / daß kein solch Exempel / daß gleich im Anfang eines Parlaments / vnd in so kurtzer zeit so grosse Hülff seye versprochen worden. Demnach er jhr Anbieten / welches jhm zehen mal lieber were / dann alle Subsidia, erwege / vnd darnach betrachte / daß dieses sonderlich von jhnen herkomme / welches in einer so kurtzen zeit so viel were / als die Vnderthanen sonsten in einem Jahr kaum auffbringen könten / für solche Willfährligkeit sagt er jhnen grossen Danck. In obigem Vortrag hette er versprochen / daß er jhre Erklärung nicht verachten wolte. Es solte ein weiser König sich nichts vndernemmen / er hette dann zuvor selbst seinen Statum wol bedacht. Vnd er hielte vor rathsamb / daß ein König sich selbst zuvor wol informire / ehe er ein Resolution fasse sich in dem Parlament zu erklären. Derowegen so erklärte er sich gegen jhnen / daß / so willig er were / jhrem Raht zu folgen in abrumpirung der Tractation wegen deß Heuraths vnd der Restitution der Pfaltz / als er hingegen sich selbst versicherte / sie würden zu Werck richten / was sie versprochen / vnd jhm / in dem sie jhme darzu riethen / mit jhrem Raht beystehen / darzu dann sonderliche Stärcke erfordert würde. Er bitte / sie wolten alles in gutem verstehen / wie sie thun solten gegen einem König / der sie so lang regieret / wie er könte mit Warheit sagen / mit Gerechtigkeit vnnd Friede. Daß er so lang still gesessen vnd zu rück gehalten / were die Vrsach gewesen / daß er hette die Vergiessung Christliches Bluts verhüten wollen / vnd vermeint den besten Weg zu ergreiffen / für seine Kinder die Pfaltz wider zu recuperiren. Er müste zwar bekennen / daß er lang were auffgezogen vnd also hindergangen worden / daß er nicht länger trawen dörffte. Derhalben hette er den Bucquingam befohlen / daß er eine general Relation vnd Bericht von allen Sachen im Parlament thun solte. Er were gewiß / daß nie kein Geschäfft von so grosser Importantz were vorkommen Er hette zwar in diesem Fall selbsten was zu thun vonnöthen were ordnen können: aber er hette darfür gehalten / es were besser daß es mit gemeiner jrer Authoritet vnd Raht geschehe. Im letsten Parlament hette er sich gegen jhnen erklärt / daß er resolvirt were / allen Respect der Freundschafft oder Heurath / oder was es auch sonsten were / hindan gesetzt / die Pfaltz zu erobern. Also were er noch gesinnet / vnd wolte er jhm selbst das Leben nicht gönnen / wann er einen andern Vorsatz hette / oder die Mittel / so jhm von Gott an die Hand gegeben / entweders hindern / oder nicht ergreiffen wolte. Er were nun alt / vnd hette in einigen jungen Sohn: Doch wolte er beydes vor sich vnnd für jhn verh???issen / daß kein Mittel die Pfaltz zu erobern solte verworffen werden: vnd er dörffte sagen / ob er schon alt were / jedoch wann es zur Sachen dienete / wolte er selber mit fort ziehen / der Hoffnung / seine Reiß vnd Arbeit solte nicht vbel angeleget seyn / vnnd wann er solte einig Mittel vnderlassen die Pfaltz zu erobern / so solten sie jhn nicht würdig achten / vber sie zu regieren: Dann er were nie anders zu leben resolvirt: Es were kein Feind oder Freund dem er diese Sach zu erkennen gegeben / der nicht sagte vnd gestünde / daß er vrsach hette die Pfaltz in einen oder den andern Weg wider einzunemmen. Solche Rede were jhn allezeit eine Anreitzung gewesen / dasselbig für die Hand zu nemmen. Sie solten versichert seyn / daß er alle Ding / so zu solcher Sach gehörig / in Bereitschafft stellen wolte. Er bezeugete vor GOtt / daß kein Pfenning von diesem Gelt anders wohin solte angewendet werden / dann zu diesem Werck / vnd durch jhrer Commissarien direction / vnd er versicherte sich selbst / daß sie an jhn dencken würden / vmb zweyerley vrsachen willen. Sein Hofhaltungs Gelt würde gleich wol beym Krieg geschmälert / vnd die Kosten grösser / nichts disto weniger / wann er einen Krieg anfienge / müste er denselben hinauß führen. In der nechsten Session würden sie bedencken / wie diß angewendet vnnd negotiert worden / vnd darnach / wie sich ferrner zu verhalten / erwegen. Er wolte frey als einem König gebührte mit jhnen handlen / vnd verhoffete dahero / daß diß ein glückselig Parlament seyn würde / vnd würde jhn auch glückseliger machen / dann einigen König / so vor jhm regieret. In seiner letzten Oration hette er gleicher weise versprochen / daß wann er jhr Anerbieten annemen würde / er jhrem Raht auch folgen würde; vnd er wolte nicht / wann er dieses Werck auff sich neme / zu einigem Friedenstractat schreiten / es geschehe dann solches mit jhrem Gutdüncken: vnd gleichfals hette er versprochen / daß nichts von dem Gelt solte spendiret werden / dann mit zuthuung jhrer Commissarien / aber sie wolten betrachten / daß er müste einen getrewen Kriegsraht haben / deren müsten nit viel seyn / damit sein Vornemen nicht vor der zeit bekant werde. Wo er sich erstlich solte hinwenden / wo er zwantzig tausend oder zehen tausend Mann / zu Wasser oder zu Lande / in Ost oder in West / bey diversion oder invasion / gegen Bayern oder dem Kayser hinschicken solte / das müsten sie dem König heimgestellet lassen. Dieses Werck hette er deßwegen so lang auffgeschoben / weil er die Pfaltz ohne Krieg oder mit Tractation wider zu erlangen vermeint: aber weil er sehe / daß es diesen Weg nicht gehen wolte / so hoffete er / welcher jhnen / solches jhm zu rahten / eingegeben / vnd sein Hertz / jhrem Raht zu folgen / gelencket / würde also seinen Segen verleihen / daß er seine Reputation vor Calumnien / ja zu trotz deß Teuffels vnd all seines Anhangs würde erhalten. Dann er hette allzeit ein gute vnd ehrlich Intention gehabt / vnd hette es nicht vmb die jenige / die seine Kinder beleidiget hetten / sondern viel mehr ein anders verdienet.
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Wegen dieser deß Königs Erklärung hat man zu Londen grosses Frolocken mit Frewdenfewer vnd Glocken leuten getrieben. (Deß Königs in Engelland Erklärung das Religion Wesen betreffend.) Nach solchem hat ferner der König wegen deß Religionweses sich nach folgender gestalt erkläret. Er rühmete den Eyfer in vberreichung jhrer Petition / hielte sich für vnglückselig / wann er solte zu einer Sach / darzu jhn seyn Gewissen vnnd die Schuldigkeit verbinde / getrieben werden. Was für Religion er seye / wiesen seine Bücher auß / sein Bekandtnuß vnd Wandel zeigten es an: Er hoffete zu Gott / er würde nicht erleben / daß man anders von jhm gedächte / vnnd solte auch niemand kein Vrsach darzu haben / vnnd wünschete er für seyn Person / daß es möchte in ein Marmelstein geschrieben vnnd jhm zu einer ewigen Schmach auff gerichtet werden / wann er solte von seiner Religion abweichen: Dann der jenige / so vor GOTt heuchelte / were nicht würdig / daß jhm Menschen trawen solten. Er bezeugete vor Gott / daß seyn Hertz geblutet / als er so viel von vber Hand nemung deß Pabstumbs gehöret: Es were jhm ein solch Hertzleid gewesen / daß es gleichsamb Dornen in seinen Augen / vnnd Stacheln in seinen Seithen. Er were offtmals in Gedancken gestanden / wie solch Auffnemen zu verhindern / vnnd es were auch nicht recht / wann er anders gethan hette. Er were zwar kein Märtyrer / aber doch ein Confessor oder bekenner / doch könte er etlicher massen ein Märtyrer genennet werden / gleich wie in der Schrifft Isaac von Ismael mit spöttischen worten were verfolget worden: Dann nie einiger König hette mehr von bösen Zungen erlitten / als jhm widerfahren were / doch were er nie zu einiger Verfolgung geneiget gewesen: sondern er hette allezeit gedacht / daß auff kein andere Weiß die Religion mehr zuneme / dann durch verfolgung: Wie das alte Sprichwort lautete / der Märtyrer Blut were der Kirchen Saamen. Nun wolte er sie nicht allein deß jenigen / was sie begehret / gewehren / sondern wolte auch etliches für sich selbs noch darzu thun: Dann die zwey Tractat weren albereit vernichtiget / darzu er sich zuvor erkläret / so folgete dann nun nothwedig / was sie begehret. Vnd deßwegen were mehr nichts vonnöthen / dannn daß er sich durch eine Proclamation erklärete (welches er zu thun bereit were) daß die Jesuiten vnd Psaffen auff ein gewisse Zeit das Königreich raumen solten. Aber es könte nicht seyn / wie sie vermeinten / durch ein Proclamation für alle seine Königreich / dann eine Proclamation allhie nicht weiter erstreckte / dann auff diß Königreich. Dieses nun wolte er thun / vnd noch vber diß Befehl geben allen seinen Richtern / daß wann sie auff den Gerichts, Lägen herumb zögen / eben diese Ordnung hielten / dem Rechten jhren Lauff zu lassen / wider die Recusanten / eben wie es hiebevor vor dem Tractat were gehalten worden. Dann die Rechte weren noch in jhrer vollen krafft / vnnd were niem als von jhme darvber dispensirt worden / welches er dann mit GOTT bezeugete / daß er es niemals als im Sinn gehabt / sondern wie er jhnen zu Anfang deß Parlaments gesaget / müssen sie jhme erlauben zu thun wie ein guter Bruder / der zu zeiten den Zaum auch gebrauchte vnnd nicht alle zeit die Sporen. Run were nichts mehr vonnöthen / als seine Declaration. Die Disarmirung anlangend / were dar vber von den Rechten schon vorsehrung gethan / vnnd solte es zu Werck gerichtet werden / wie sie begerten. Vber diß so wolte er auch Ordnung geben / vor zu kommen die schädliche Vnordnung vnder seinen Vnderthanen / die jhren Fuß- vnd Eingang hetten zu den frembden Ambassadorn / vnnd wolte hiervber sich mit seinen Räthen besprechen / wie diß zum füglichsten möchte reformiret werden. Es weren wol der Ambassadorn Häuser privilegirete Orth / aber nichts desto weniger / ob man sie schon von dannen nicht herauß siehen könte / so könte doch der Major vnnd recordor von Londen / dieselben / wann sie von jhren Häusern herauß kämen / auff fangen vnnd Exempel an jhnen statuiren. Roch einen andern Puneten wolte darzu thun / die erziehung jhrer Kinder belangend / deßwegen er sonderlich sorg hette / dessen alle seine Räthe jhm könten zeugnuß geben / mit welchen er sich vber dieser Sach berath schlaget. Dann in Warheit were es ein Schand daß die Kinder in seinem Land geboren / soltë aufferzogen werden / wie die zu Madrit / oder zu Rom: so thete er sie nicht allein jhres Begehrens gewehren / sondern noch mehr. Es were jhm leid / daß er nicht der erste gewesen / der es jhnen angebracht hette / aber wann sie es jhme nicht vorbracht hetten / wolte er es doch für sich selbst gethan haben. Nun für das letste auff jhr Begehren / so hetten sie im den besten Rath in der welt gegeben; dann es were gantz wider die Vernufft / daß ein König solte leiden / dz seine Vnderthanen mehr einem andern / dann jhm selbsten / solten verbunden seyn / vnnd hette ein anderer König zu schaffen mit den Gesetzten vnd Vnderthanen eines andern Königreichs. Derwegen solten sie versichert seyn / daß er wolte darfür seyn / dz hinfüro nimmer solche Conditiones in einigen Tractat solten eingeschlossen werden: Dann es were billich vnnd recht / daß die Vnderthanen mit jhrem Herrn leben vnd sterben solten. (Römisch-Catholische in Engelläd werden disarmirt.) Hierauff sind die Römische Catholische in Engelland bisarmiret / bey jhnen viel Waffen gefunden / vnd auff ein newes ein Mandat von außbandung der Jesuiten vnd andern Papistischen Geistlichen publiciret worden / dieses jnhalts. (Tesuiten vnd Papistische Geistliche werden von newem auß Engelland außgebannet.) Nach dem J. Königl. May. in Groß Britan nien Bericht eingenommen / so wol durch anmeldung der Geistlichen vnd Weltlichen / auch gemeinen Stands im Parlament an jetzo versamblet / als anderwerts / von der mannigfaltigen Vngelegenheit vn̅ Gefahr / so da entstünde von der grossen Menge der Jesuiten / Priester vnd andern / welche geordiniret vnd bestellet worden weren / durch vom Stul zu Kom herrührende Authorität / vn̅ sich in diesem Königreich aufhielten: wie dann auch von dem Stoltz vnd Vbermuth / den sie gebrauchten in seiner Vnderthanen verführung vn̅ derselbë ab [914] wendung / nicht allein von der Religion / so in seinen Landen im Schwang gienge / sondern auch von dem Gehorsamb vnnd Trewe / so sie jhme schuldig weren: hette er für gut angesehen / solchem Vbel abzuhelffen / vnd allem bösen ins künfftig vor zu kommen / seinen Königlichen Willen hiermit männiglich zu erkennen zu gen. Befehle demnach außtrücklich hiermit allen Tesuiten / Priestern vnnd andern / so geordnet worden auß dem Gewalt deß Kömischen Stuls / vnnd sich an jetzo in seinem Königreich vnnd Herrschafft von Wallis befinden / daß sie alle vor dem 14. Tag deß Monats Junij / nach dato dieses sich verfügen solten in gewisse Meerhäfen dieses Königreichs / vnd weiters mit erster Gelegenheit vnnd gutem Wind sich vber See hinweg machen / vn̅ hinfüro nimmermehr wider kom̅en / bey Straff der eusserstë Strengigkeit / so nach den Gesetzen deß wegen gemacht / vnd jhnen angethan werden könte. Ingleichem gebiete er auch / daß niemand in seinem Königreich er seye wer er wolte / nach dem obgedachten vierzehenden Junij / einigen Jesuiten / Priester / oder andern / welcher durch den Gewalt deß Kömischen Stuls bestellet worden / verbergen / vnderhalten / auffnemen vnnd Hülff leisten solte / bey Straff der eussersten Schärpffe der Gesetze / so in diesem Fall wider die Vbertrettung gemacht weren. Er befehle auch allen Ertzbischoffen / Bischoffen / Herrn / Statthaltern / sc. Daß sie gute Auffsicht hetten in Anhaltung aller obgedachter Jesuiter / Priester vn̅ anderer / so wider diß Mandat etwas thun vnnd handlen würdë: Daß sie nemblich nach den Statuten deß Königreichs wider sie verführen / vnnd ohne alle Gnade vnnd Gunst die Straffen exequierten / so lieb jhnen sein Gnade were / sc. (Spanischer Ambassador trachtet eine Vneinigkeit zwischen dem König vnnd dem Parlament in Engelläd an zu stifften.) Vnder diesem verlauff hat der Spanische Ambassador zu Londen darnach getrachtet / wie er eine̅ zweispalt zwischen dem König vnnd dem Parlament anstifften möchte / zu welchem End er sich in geheimb zu dem König verfügt / vnd vber diß ergangen Mandat vn̅ was sonsten bißhero dem König in Hispanien zu wider verhandelt / zum höchste̅ geklagt: darneben J. M. angedeutet / sie solten sich wol vorsehen / vnd dem Parlament / jhrem Sohn vnd dem Marggraffen von Bucqvingam nicht zu viel trawen / dann es were beschlossen / wann J. May. nach deß Parlaments willen nit alles thun wollen / Jhro die Cron abzunemen vnnd derselben Sohn auff zu setzen. Darvber der König / solches glaubend / sehr alterirt worden / vber dem Mittag Mahl sich sehr schwermütig erzeiget / vnnd viel Seufftzen von sich hören lassen. Solches aber hat der Printz vnd Marggraff von Bucqvingam also bald erfahren / vnd deßwegë / als der König außfahren wollen / für die kutschen sich verfüget vnd zu wissen begert / was doch der Spanische Ambassador bey J. M. außgerichtet? Darauff der König jhnen solches mit weinenden Augen vorgehalten / mit Beschluß / Mein Sohn!??? Mein Sohn!??? Auff welches diese beyde sich entschuldet / vnd der Printz sich erbotten / wer falsch / er oder der Ambassador / befunden würde / seines Kopffs verlustig sein solte. Aber es hat diese Sach damals dem König nicht allerdings wider auß geredet werden können / vn̅ ist (Calumniare audacter, semper aliquid haeret.) der König noch schwermütig fortgefahren: Der Printz vnd Bucqvingam aber haben solches dem Parlament vorgebracht / welches auß jrem Mittel etliche zum König gesandt vnd begert / solchem erdichteten falschen Anbringen nicht allein keinen Glauben zuzustellen / sondern auch darvber inquireren zu lassen. Derowegen dann gedachter Ambassador / als er hierüber verreisen wossen / in Arrest genommen worden / hat aber sich mit dem Mißverstand außwicklen wollen / vorgebende / der König hätte sein vorbringen nicht recht assequirt. Nach dem nun dieses Anbringen falsch befunden worden / hat das Parlament mit grosser Einträchtigkeit vnd Contentement deß Königs vnnd (Parlament in Engelläd einträchtig geendigt. Heuraths handlung zwischen dem Printzen von Wallis vn̅ der Princessin Henrietta Maria König Ludwigs in Franckreich schwester.) deß Printzen sich geendiget. Vnd ist vnder anderm verordnet worden / daß das in Engelland geworbene vnd versamblete Volck vnder deß Graffen von Manßfeld direction sein solte. Als nun in Engelland alle Tractation deß Hispanichen Heuraths gäntzlich cassirt vnd auff gehaben / ist dargegen ein newe zwischen dem Printzë von Wallis vn̅ der Princessin Henrietta Maria / König Ludwigs in Franckreich Schwester / angefangen worden. Solche nu zu vollführen vnd vollends ins werck zu richten / hat der König in Engelland den Haium mit einë Comitat von 40. Personen in Franckreich geschickt. Vnd er ist zu Calais vn̅ sonderlich zu Ameins auf befehl deß Königs in voller Rüstung der Bürgerschafft vnd Soldaten / mit Trommelen vnd Trompetten / auch Loßbrennung deß groben Geschützes herrlich empfangen / auch deß Nachts mit triumphirlichen Fewerwerffen / jhm grosse Ehr beweisen worden. Von dannen ist selbiger nach Pariß gereiset vnd gleichfalls daselbs stattlich empfangen vnd eingeholet worde̅ Hierauff ward auff vorhero gepflogene Handlung alles zu einem erwünchsten End gebracht / vnd der Heurath zu S. Germain auff nach fol gende Articul beschlossen. (Heuraths Articul zwischen Printz Carln von Wallis vn̅ der Frantzösischen Princessin Henrietta Maria.) 1. Der aller Christlichste König nehme auff sich / dz er von dem Pabst innerhalb dreyer Monat / ohne einigen verzug hierüber vollkommene dispensation erhalten wolle. 2. Wann diese Articul gemeltë Heuraths würden verglichen vnd von beiden Theilen vnderzeichnet sein / so solte als dann der König in Groß Britannien solche Personen darzu ordnen / welche jme gefallen würden / im Namen vnnd von wegen deß jungen Printzen sich mit der Princessin zuverloben / nach der Weiß / wie in der Römischen Kirchen gebräulich. 3. Dieser Heurath solte in Franckreich celebrirt werden nach Art vnd Weiß / wie die vom verstorbenen König vnd Königin Margretha vnd Hertzogen von Barry were gehalten worden. 4. Es solte die Princessin / so bald es nur möglich / nach Engelland geführet werden / vnnd das nach vollzogener Heurath / sie solte auch auff deß Königs in Franckreich kosten biß nach Calais begleitet werden / alda sie den jenigen / die der König auß Groß Britannien darzu verordnen würde / vberliefert werde solte / alles beiderseits wie solches [915] einer vom Hauß Franckreich geborner Princessin vnd einem Erben von Groß Britannië gebürete. 5. Wann auch dieser Heurath in Franckreich würde vollzoge̅ sein / so were verglichen / daß so bald die Princessin in Engella̅d würde angelanget sein / man einen tag besinnen solte / an welchë in Beysin deß Königs in Groß Britannien / seines Sohns deß Printzen vnd der Princessin seiner Gemahlin / in einem darzu verordneten Königlichen / nach jrer Würden gezierten Saal / eine offentliche Ablesung deß Contracis deß Heuraths zwischen dem Printzen vnnd der Princessin vnnd zu gleich der Vollmacht vnnd befehl / vermög welcher sie were abgehandelt / geschehen solte. Nach dem nu der Heurath von newem würde bekräfftigt sein durch den König vnd den Printzen seinen Sohn / in gegenwart der jenigen / so der König darzu verordnen würde / wie auch der Hohen vn̅ vornembsten Ständen deß Königreichs Groß Britannien / so sich bey dieser Solennität vnnd Action befinden würden / solten keine Kirchen Ceremonien gehalten werden. 6. Es were auch der Princessin / jren Hoffleutë / wie auch jhren Beampten vnnd deren Kinder ein freyes Exercitium der Römischen Religion veraccordirt vnd zugelassen worden / vn̅ zu dem Ende solte die Princessin in allen jren Königlichen Häusern / ja wo sie sich in dem Königreich Britannien würde auff halten / eine Capell haben / welche gezieret vnnd orniret sein solte / wie sichs geziemete: Die Auff sicht aber vnnd versorg derselben / solte einem solchen befohlen werden / den die Princessin darzu verordnen würde. Das predigen aber / wie auch die Administration der Sacramenten / die Meß vnd alle andere Gottes dienst solten frey vnd solenniter nach Römischem gebrauch darinnen exerciret / auch alle Indulgentz vnd Jubelfest / so sie von dem Pabst erlangen würde / darinnen erhalten werden. Es solte auch der Princessin Hoffleuten ein Kirch hoff oder Begräbnuß in der Statt Londen eingeraumet werden / auff welchen die / so von jhren Hoffleuten ableibig würden nach Römischem Gebrauch / welches ohme Gepräng vnd weitleufftigkeit geschehen solte / möchten Begraben werden / dieser Kirchhoff aber solte verschlossen seyn vnn bleiben / damit er nicht entweyhet würde. 7. Die Princessin möchte auch einen Bischoff haben zu einem Allmosen Pfleger / welcher alle Jurisdiction, ja allen nothwendigen Gewalt vnnd Authorität haben solte vber alles / so jhr Religions wesen betreffe / der auch möchte verfahren wider die Geistlichen / so vnder jhm weren / Krafft der Canonischen Constitutionen. Vnd im Fall von dem Weltlichen Gericht einer von gemeltë Geistlichen wegen eines Lasters / den gemeinen Statum betreffend / ergriffen würde / vnnd sich wider jhn schon hette informiren lassen / so solte das Weltliche Gericht verbunden seyn / denselben eingezogenen Geistlichen dem Bischoff mit Anklag vnd anderer Information zu vberantworten / auff daß er vber seine Mißhandlung erkenne / vnnd wann derselbe Privilegirt / so solte er gemelten beklagten Geistlichen dem Weltlichen Gericht wider vberliefern / doch daß er jhn zuvor begradirte / sonsten wegen anderer Miß- vnnd begangenen Vbelthaten / solten obgedachte Geistliche dem Bischoff eingelieffert werden / vmb wider sie zu verfahren vermög der Geistlichen Constitutionen. Im fall aber der Bischoff abwesend / oder Leibs Schwachheit halben nicht zu gegen / solte desselben darzu bestelter Vicarius oder Statthalter ebenmässigen Gewalt vn̅ Macht haben / wie der Bischoff selbstë. 8. Sie die Princessin solte auch 28. Priester oder Geistliche Personen haben / vnder welchen auch der Almosen pfleger vnd Capellen begriffen / vmb obgemelte Capellen zu bedienen / nach dem jhnen würde aufferlegt sein vnnd so vnder denselben Ordens Personen / solten sie jhren Habit behalten mögen. 9. Es solten auch der König vnd junge Printz sich eydlich verobligiren vn̅ versprechen / daß sie sich nit wollen vnderstehen / die Princessin von der Römische̅ Religion abwendig zu machë / noch zu ichts anders bewegen oder bereden so derselben zu wider. 10. Der Princessin Zimmer oder Hauß solte mit solcher Dignität / vnnd solcher Anzahl Offieirer vnnd Beampter versehen seyn als jemals eine Princessin auß Franckreich gehabt / vnnd wie ein solches der Spanischen Infantin bey dem letsten Tractat veraccordirt vnd bewilliget worden. 11. Alle Hauß- vnd Hoffgenossen / so die Princessin mit sich in Engelland bringen würde / solten Römisch Catholisch vnnd Frantzosen seyn / von Jhrer aller Christlichstë Mayestät selbst außerlesë / vnd mann sie würden todts verfahren / oder sie derselben etliche wolte verwechslen / solte sie macht haben andere zu sich zu nemmen / vnd an deren Stelle zu gebrauchen / doch Catholische / Frantzosen / oder auch Engelländer / mit dem Beding / daß der König in Groß Britannien darein consentire. 12. Jhre Vnderthanen oder Hoffleut solten schweren dem König / dem jungen Printzen vn̅ der Princessin / auff solche Form wie folget: Jich / sc. schwere dem Durchleuchtigen / sc. Herrn Jacobo / König in Groß Britannien / wie auch dë Durchleuchtigen / sc. Herrn Carlen / Printzë von Wallis / vn̅ der Princessin Henrietta Maria / Fräwlein auß Franckreich alle Trew / vnd dieseibe fest vnd vnverbrälich zu halten / auch wann ich werde spüren vnd vernemmen / daß man etwas thätliches wider die Person / Ehr vnnd Würde obbemelten Königs / Printzen vnd Princessin / oder deren Stand vnnd gemeinen Nutzen bemelten Königreichs würde tentiren oder vornemmen / daß ich solches alles gemeltem König / Printzen / oder Fräwlein / oder andern an jhre Statt verordneten / will offenbaren vnd zu erkennen geben. 13. Die Morgengab der Princessin solte sein 800000. Cronen / jede zu dreyen Pfunden Frantzösicher Müntz gerechnet / von welcher die Helfft / so bald der Beylager zu Londen würde gehalten sein / die ander Helfft vber ein Jahr / an zu rechnen nach dem Tag der ersten Zahlung / oder abzug auß Franckreich / solte erleget werden. 14 Vnd ob es geschehe / daß der Printz vor der Princessin Todts verführe / ohne auß diesem [916] Heirath erzeugte Kinder vnd Erben / so solte als. dann die Morgengab / so sie eingebracht / jhr gantz vnd vollkommenlich ersetzet vnnd restituiret werden / vmb damit nach jhrem belieben zu schalten vnd zu walten / sie bliebe gleich in Engelland oder gegebe sich wider in Franckreich / auch welchen fall sie solches alles mit sich nehmen möchte. 15. Weren aber Kinder auß diesem Heurath vorhanden / so solten jhr nur zwey dritte Theil von solcher Morgengab restituiret werden / das vbrige dritte Theil aber vnbeweglich bleiben / es sey daß die Princessin wider in Franckreich zöge / oder bliebe in Engelland: auff solchen Fall aber solte jhr / so lang sie lebete / solcher dritter Theil jährlich oder dero Kinder mit 5. vom hundert verzinset werden. 16. Die Kinder auß diesem Heurath geboren / solten bey der Princessin jhrer Fraw Mutter biß auff das 13. Jahr jhres Alters vnderhalten vnd aufferzogen werden. 17. Es möchten auch die Kinder auß dieser Ehe / nach ableibung Jhrer Fraw Mutter der Princessin / die zwey dritte Theil gemelter Morgengab / so jhr wider restituiret worden / müssen vnd gebrauchen / es were dann sach daß hochermelte Princessin wider zur zweiten Ehe schritte / vnnd sie auß selbiger Ehe so wol als auß voriger Kinder hette / so solten als dann die so wol auß der ersten / als auß der andern Ehe erzeugte Kinder an gemelten zweyen vnd der Princessin Restitution dritten Theilen jhr Antheil haben. 18. Vnd ob sichs zutrüge daß die Princessin vor dem Printzen ableibig würde / ohne Kinder vnd Erben / so hetten Jhre Mayest. accordiret / daß allein die Helfft gemelter Morgengab restituiret würde / da aber Kinder vorhanden / solte die gantze Summa der Morgengab derselben eigenthumblich verbleiben. 19. Die Princessin solte zur Morgengab jährlichs tragender Müntze haben 18000. Pfund Sterlings / so 60000. Frantzösiche Cronen machten. 20. Der König in Groß in Groß Britannien solte der Princessin wegen dieses Heuraths für 50000. Cronen werth Geschmeid verehren / so jhr eigen sein solten / wie auch die Kleinnodien / so jhr an jetzo weren gegeben vnnd hernacher verehret vnnd geschencket werden möchten. 21. Er solte verobligirt seyn gemelter Princessin vnnd jhrem Hauß vnderhaltung zu geben / vnd da sie eine Wittwe were / solte sie macht haben jhre Morgengab zu gebrauchen vnd zu geniessen / auff die Condition / so jhr oben verglichen vnd bewilliget were. 22. Solte aber der Printz vor der Princessin Todts verfahren / sie hetten auch Kinder oder nit / so solte die Princessin macht haben frey zu schalten ober walten mit der Donation oder Leibgeding / so jhr an Land / Schlösser vnd Häusern würde angewiesen sein / doch daß vnder diesen Häusern eins so beschaffen seye / damit sie könte jren ordentlichen vnd täglichen auffenthalt vnd Wohnung darauff haben / wie das einer Princessin von jrer Qualität gebührete. So solten auch die Beneficien vnnd Aempter obgemelter Länder / die hetten auch Namen eines Fürstenthumbs oder Graffschafft / der Princessin zugehören vnd bleiben. 23. Es solte auch der Princessin frey stehen / sie hette Kinder oder nicht / wider in Franck reich zu ziehen / mit sich führend alle jhre bewegliche Gütter / als Ring vnd Geschmeidt / vnd darneben jhre Morgengab / laut obspecificirter Articuln / vnd solte der König auß Groß Britannien schuldig sein auff solchen Fall die Princessin nach jrer Qualität auff seinen kostë biß nach Calis begleiten zu lassen. 24. Die Princessin solte auch auff alle Vätterliche vnd Mütterliche vnd Collaterelen Successionen / so viel belangend die höchste Herrschafft vnd andere Länder deß Königlichen einkommens / so in der Reversion durch Leibgeding oder sonsten vnderworffen weren / renuncieren vnd verzeihen. 25. Obgemelter Contract deß Heuraths solte vom Parlament zu Pariß einregistrirt vnnd in Engelland von den Parlaments Herrn ratificirt / vnd in die Ordinari Justitien Oerther registrirt vnd einverleibet werden / beneben geloben vnd versprechen gemeltes Königs vnd Printzen / wider alle diese Clausuln vnd Conditionen durch auß nichts zu handlen. 26. Hierbey were auch beschlossen vnd verg???ichen worden / daß welcher von diesen beyden Königen würde fehlen oder hindern / daß dieser Heurath nicht vollzogen würde / solte verobligiret vnnd gehalten sein 400000. Cronen zu bezahlen / zur Straff der Weigerung. Dieses würde also in Franckreich beschlossen dë 13. Novemb. St. V. 1624. Wegen solcher abhandlung ist auß Befehl deß Königs in Groß Britannien den 1. Decembris alles Geschütz zu Londen loßgebrand / vnd durch die gantze Statt / wie auch nicht weniger durch dz gantze Land Frewden fewer gemacht worden. (Princessin vnd Königliche Gesponß auß Franckreich kompt in Engelland an.) Nach dem nun solche Handlung vnnd veraccordierte Articul bey derseits ratificirt / vn̅ in Fräckreich alles verglichener massen vollzogen worden / ist darauff den 22. Junij 1625. hoch gedachte Princessin Henritt Maria von Bolougne zu Doveren in Engelland mit einer trefflichen Schiff Armada in Begleitung deß Hertzogen von Chevereust vnd desselbë Gemahlin / mit einem Bischoff / einem Jesuiten vnd andern 20. Priestern ankommen / vn̅ deß andern Tags nach Cantelberg gefahren / daselbst sie König Carl (dan̅ sein Herz Vatter / König Jacob / albereit mit Todt abgangen / vnnd er die Königliche Regierung in Engelland angetretten hatte) Jhr Breutigam stattlich vnd triumphirlich empfangen / vnnd mit seiner gantzen Hoffstatt vnnd einer grossen Menge vornemer Herrn nacher Londen geführet. Darauff ist förters den 1. Julij die Celebration deß Veurath??? vberauß herrlich geschehen. (Englischer Gesandter handelt mit dem König in Franckreich wegen???) Als die Heuraths Articul zwischen dem Printzen von Wallis vnd der Princessin auß Franckreich beschlossen / hat der Englische Abgesandte von andern wichtigen Sachen sonderlich von Restitution der Pfaltz mit dem König in Franck reich [917] tractiert / vnd angesuchtein gewisse Macht derenthalben im Feld zu halten / monatlich ein gewisse Summa Gelts zu contribuiren vnnd die Sachen neben seinem König mit Ernst an zu greiffen. Hierauff hat der König an Volck vnnd Gelt ein grosses bewilliget. Weil nun etliche von den Geistlichen jhnen sehr angelegen seyn lassen / jhn von seinem Vorhaben abwendig zu machen / hat selbigen Jhre M. gebotten gen Hoff nicht zu kommen / sie würden dann beruffen. Hierauff würde auff allerhand gepflogene Handlungen auß voranlassung der vorigen Bündnuß deren im Jar 1623. gedacht worden / zwischen den Königen Franckreich vnd (Bündnuß so zwischen den Königë Fra̅ckreich / vnd Engelland vnnd dann der Herrschafft Venedig / Hertzogen von Savoy vnd andern auffgerichtet worden.) Engelland / der Herrschafft Venedig / dem Hertzogen in Savoy vnnd andern / eine offensiv vnd defensiv Confederation für die Fleyheit in Italien / deß Veltlins vnd der Pfaltz / auffgerichtet / auff nach gesetzte Puncien. 1. Solte solche Liga vnd Confaederation dem Keyser vnd König von Hispanien / durch Gesandte der höchstgedachten Potentaten intimiret werde mit dieser Protestation / dafern das Veltlin vnd die Pfaltz jhren rechten Herrn nicht solten restituiret werden / daß alsdann die Liga würde genothtränget werden / die Restitution mit den Waffen ins Werck zu richten. 2. Diese Liga solte dem Pabst notificiret vnnd derselbe vermahnet werden / zu Recuperation der Kirchen Güter / vn̅ Sicherheit deß Pabsthumbs / sich auch in selbige zu begeben / vnd daß dem selben vergönnet würde eine Frist von 2. Monaten / nach dem der Krieg würde angefangen sein. Gleichfals solte es auch gehalten werden mit dem Hertzogen von Florentz wegen versicherung deß Hafens in Toscana. 3. Der König in Franckreich solte verbunden sein / eine Armee von 25000. Man zu Fuß vnnd 4000. Pferd in Italien zu schicken: Der Hertzog von Savoy solte halten 5000. zu Fuß vnnd 1500. Pferd: Die Venetianer 10000. zu Fuß vn̅ 2000. Pferd / vnd daß darvber der König in Franckreich zu Marsilien vnderhalten solte eine Armada von 24. Galleren vnd 40. Bertoni / vnd die Ströhme der Enden durch zu lauffen vnnd zu verhindern / daß die Spanische mit Volck oder Gelt nicht nacher Genua kommen möchten. 4. Die Schweitzer solten zu gleich mit den Grawpündtnern hinab nacher Como vnd Veltlin ziehen / darvon zwey Regiment vom König in Franckreich / vnd eines von den Venatianern bezahlt werden solte. 5. Die Venetianer solten eine Armada in Golffo / vmb die Ströme in Puglia an zu feinden vnd zu occupiren / auffrichten. 6. Der König in Engelland solte ein Armada von 100. Bertoni vnderhalten / vmb die Schiffahrt der Ost See nacher Spanien zu verhindern / das Stretto di Gibraltar einzunemen / vnnd die Flotten zu berauben. 7. Selbiger König solte verpflichtet seyn / 12000. Man zu Fuß vnd 1000. Pferd zu dienst deß Pfaltzgraffen / so lang biß alles recuperirt sey / zu vnderhalten. 8. Wann das Hertzogthumb Meyland occupirt würde / solte darmit disponiret werde̅ nach Henrici IV. deß Grossen gemachter ordnung. Vn̅ im Fall sich einige diffieultet deßwegen eräugen würde / solte dieselbe an den Pabst r???mittirt werden. 9. Dz die Differentie̅ vn̅ Mißverstände zwischen dem Hertzogen von Savoy vnd Mantua in der Liga compromittiret / zu Ende deß Kriegs von derselben decidirt / vnnd immittels zwischen jhnen alle Actus hostilitatis suspendirt sein solten. 10. Der König in Franckreich vnd die Venetianer solten mit Gelt vnd Volck zu gleich helffen / vmb den Pfaltzgraffen wider in seinen Stand zu setzen. In diese Confaederation sind nachmals andere Potentaten mehr gezogen worden / vnnd hat man sich allerseits zu fortsetzung deß Kriegs mit allem Ernst gefast gemacht / ist auch König Friderichen zum besten / in Engelland / Franckreich vnd andern Orthen viel Volcks geworben worden. Ehe wir aber von jhnen ferner etwas sagen / wollen wir zuvor erzehlen was sich in den Veltlinischen vnnd Bundtnerischen Sache̅ begeben habe / vnd dieselbe mit deß Veltliner Thals Beschreibung anfangen. (Veltlins Beschreibung.) Es ist das Veltlin ein herrliches Thalgeländ / gelegen der Länge nach am Mittägigen Fuß deß Rhaetischen hohen Alpgebirgs / darab die Wässer gegen Italien fliessen. Stosset zu oberst gegen dem Sommerlichen Auffgang an das Münsterthal / im Vinstgaw gelegen / gegen dem Winterlichen Auffgang an die Graffschafft Tyrol / gegen Mittag an das Thal Camonigan vnnd Bergomasche̅ Venediger Gebiets: gegen Nidergang zu vnderst deß Thals an den Chumer-See / vnnd gegen Mitternacht an Bregell vnd Engadin wird von diesen Orthen allen / auß genommen / da es an den Chumer-See stosset / mit mächtigen hohen Bergen abgesondert vnd gescheiden. Das Land hat in der Länge vom Vrsprung deß Fluß Adden / so es den lange weg wurmbs weise durchlaufft / biß zum Einfluß in den Chumer-See / richtigs wegs 10. Teutscher Meilen. Die Breite dieses Thals ist vngleich. Dann an etlichen Orthen ziehet es sich weit außeinander / anderswoh schmücket es sich wider zusamen / daß also dardurch seine Breite gar vnderschiedlich ist. Das Land ist von Natur trefflich wol in die Sonn gerichtet / welche nicht mit kurtzem Schein zwerch darvber laufft / sondern erhebt sich Morgens zu oberst im Thal vnnd zeucht sich den gantzen Tag der Länge deß Thals nach hernider / biß sie endlichen zu vnderst vndergehet / dardurch dieses Thal / wegen der fewrigen Sonnen stralen / die am Mitternächtigen Gebirg sich in der Reflexion zweyfachen / mächtige Hitz empfähet / die aber durch die kühlen Berg / Wind / vnd erquicklich daher rauschende Strudel Wässerlein / so beyderseits auß den frischen Zuthälern lieblich herfür rinnen / also natürlich gemiltert wird / daß diese gantze Landschafft vberal sich nicht allein sehr schön vnd lieblich / sondern auch auß dermassen edel vnd fruchtbar erzeiget / vnnd den Inwohnern [918] / ausserhalb deß Saltzes / an keinen Dingen mangel läst / deren der Mensch zu auffenthaltung seines Lebens bedarff. Der Weinwachs erhebt sich weit im Land hinauff / fast am Wormser Gebiet / vnd ziehet sich zu beyden Seithen der Adden das gantze Thal hernider biß an sein End / doch ist die rechte Seit der Adden / als welche die Sonn am meisten hat / viel Vortrefflicher vnnd Weinreicher / als die Lincke. Sonst in gemein ist dieser Lands Art Wein am Geschmack sehr gut vnnd lieblich / vnnd an der Wirckung trefflich starck / vnnd dem Menschen wegen der natürlichen Wärme vn̅ außtrucknens der Flüsse für andern fast gesund vnnd dienstlich / dannenher der Poet Virgilius, da er die besten Weinwächs anziehet / vnder anderm sagt; ???Et quo te carmine dicam Rhaetica? Neben dem Wein hat diß Ländlein auch allerley Getreyd vnd zugemüß / als Weytzen / Rocken / Gersten / Habern / Erbiß / Bonen / Linsen / Hirß vnd anders dergleichen. Vnd begibt sich offt / daß an etlichen Orthen auß einem Bodem viererley Frücht nacheinander in einem Jahr eingesamblet werden. Dann zwischen den Weinräben / die im Herbst jhre Frucht geben / wird Weytzen / Rocken / Korn vnnd anders dergleichen eingesehet / nach der Ernd desselben Getreyds folget Hirse / Heyden / sc. Nach diesem die Rüben. So dann fruchtbare Bäum / wie es etwan geschicht / auch darbey stehen / ist die Nutzung desto grösser. Dann Obs vnd Baumfrücht hat dieses Thal in grosser Anzahl / von allerley Geschlechten / darunder die Edelsten sein Mandeln / Feygen / Granaten / Oliven / Lemonen / Pommerantzen vnd dergleichen / Insonderheit ist der gantze Berg auff der Lincken Seiten der Adden / von dem Wormbser gebiet an / biß zu vnderst deß Thals schier ein eiteler Kesten Wald / welches arnten vnd reichen liebliche vnd Speißhaffte vnderhaltung gibt. Viel schöner Wiesen vnd mächtig grosse vnnd weite Weydbödem ligen in diesem Land hin vnnd wider / besonders sind die Berge vnnd Zuthäler Graßhafft vnd Weydereich / dannenher diß Thal an allen Enden / vorauß in den Höhen vnd Zuthälen / neben den Rossen / Maulthieren vnnd Eseln / vberflüssig viel Rindvieh / als Kühe vnd Ochsen / auch Schaff vnnd Geyssen oder Ziegen ernehret. Ingleichem ist diß Land mit allerhand / so wol lauffendem als fliegendem Wildprätt Fürstlich versehen. So sind fast alle Wasser / so wol die Fliessenden / als stehenden Fischreich von allerley Fischen / Adda der Hauptfluß hat besonders einen herrlichen vnnd berühmbten Fang der Forellen / deren vnzahlbar viel grosse / etwan dreissig pfündige vnd drüber gefangen werden. Es hat vber diß auch solch Ländlein gute heylsame warine Bäder / wie auch von Ertz vnd Metall Bergwercke / so hin vnd wider darinnen ligen. (Veltlin wie es an die Grawpünd ter kommen vnd hernach jhnen wider abgenommen wordë.) Diß Land ist ein gereume zeit von dem Hertzogthumb Meyland bevogtet vnd beamptet worden / hernach im Jahr Christi M. D. XII. als die Eydgnossen vnd Grawpündter dem jungen Hertzog Maximilian von Meyland / das Hertzogthumb wider auß der Frantzosen Hand gerissen vnd jhm zustelleten / hat er hingegen den Eydgnossen die Graffschafft Bellentz / vnd die Vogtheyen Lowertz / Lüggaris / Mendeis vnnd Meinthal / den Grawbündnern aber das Veltlin / die Graffschafften Worms vnd Cleven auff ewiglich vbergeben: Weiln aber theils ins Veltlin von den Graupündtnern verodnete Vögt nachmaln jhres Gewalts vn̅ eigenen Nutzens sich zuviel vbernommen / haben etliche Landsassen darauff mit dem Meylendischen Gubernatorn einen Verstand gemacht / also daß förters im Jahr 1605. Petrus Enriquez Azenedius, Graff vo̅ Fuentes / König. Hispanischer Gubernat???or deß Hertzogthumbs Meyland vrsach genommen / an der Grentz deß Veltlins an dem Autzgang deß Fluß Adden / ein Pastey vnd Wachthauß / wie auch ein grosse mächtige Festung / Fuentes genant / auf einem erhebten schräffachtigen Bühel / Montechio genant / nahend dem Chumer See / bawen zu lassen / auß welcher nachmaln viel vnfug vnd Gewalt gevbet / vnnd endlich das Veltlin / Graffschafft Cläve / Worms vnnd mehr andere Land vnd Orth von den Spanischen vnd Oesterreichischen den Grawpündtnern abgenommen worden. Ob sich nu wol nach solchem die Grawvpündter hefftig bemühet solche Orth vnd Land wider in jhren Gewalt zu bringen / haben sie doch zu solchem Zweck nicht allein nicht gelangen können / sondern auch mit grossem Schmertzen anschawen müssen / daß jhre Sachen in einen je länger je ärgern zustand gerathen. Dann nach dem der Lindawische Tag solcher gestalt / wie droben gemeldet / abgelauffen / (Der Graw pündter Sachen werden je länger je ärger.) die zehen Gericht jhrer Freyheit beraubet / vnd ein grosser Theil von andern Herrschafften jhnen abgenommen worden / hat vber solches noch der Gubernator von Meyland / Hertzog von Ferien das im Obern Grawen Pundt gelegene Mosaxer Thal / für ein Lehen deß Römischen Reichs / doch auß vntüchtigen Gründen / angegeben / aber doch als er sahe / daß solche Praetension bey den Eydgenossen vnd den Pündtnern / die sich hart darwider setzten / nicht mochte durch getrungen werden / liesse er sie endlich wider fallen / vnnd wendete allerhand zu beschönung solcher Fordernung vor. (Pabst Vrban nimpt das Veltlin in Sequestration vn̅ besetztes.) Zu Anfang deß 1624. Jahrs besetzte Bapst Vrbanus der an deß newligst abgestorbenen Gregorij Stell kommen war / das Veltlin mit seinem Volck / vnd ordnete vber solche Besatzung den Margraffen von Bagni. Derselbige aber erzeigte sich gantz Hispanisch. Dem König in Franckreich wolte solches nicht gefallen / begehrte das Veltlin nach dem Madrilischen Tractat restituirt zu haben: hingegen trachtete der König in Hispanien den Paß zu erhalten / vnnd ob wol Franckreich das begehrte in der Güte zu wegen zu bringen sich eusserst bemühet / kündte er doch nichts außrichten. Derowegen entschloß er sich mit schärpffern Mitteln die Sachë anzugreiffen: schickte dechalben [919] Hannibal Franciscum Marggrafen von Coeure inn das Schweitzerland / mit begehren / daß sie (König inn Franckreich nimbt die restitution deß Veldlins für die Hand.) jhme zu Recuperierung deß Veltlins / daran nicht allein den Bündtnern / sondern auch den Schweitzern viel gelegen were / den Paß vergönnen / vnnd auch mit etlichem Volck assistentz leisten wolten. Warauff zwar Bern / Zürich vnd Wallis / dem König sich beypflichteten / vnd jedes Orth ein Regiment von 1000. Mannen hergaben: Die vbrige Ort aber / wolten sich / auß vorwendung / daß es wider die Erbeinigung mit dem Hauß Oesterreich were / darzu nicht verstehen. (Frantzösische / Eydgnossische vnd Bündnerische armada ziehet in die Bünd vnd dz Veltlin.) Nichts desto weniger zoge der Marggraf von Coeure mit 3000. Mann zu Füß / vnd 500. Pferden Frantzösisches volcks auff Bern / dem handel ein anfang zu machen: Beruffte auch dz in Bündten in eyl zusammen gebrachte Volck zu sich. Die setzten sich in der Nacht zu Schiff / vnd kamen deß morgens zu Lachen an. Darüber ein solcher schrecken vnd??? die Päbstische der orten kom̅en / daß jederman zu den Waffen gegriffen / aber doch gienge es ohn schaden vnd schlagen ab. Als nun diß Volck gegen Mittag auff die Frontieren deß Lands Glaris kom̅en / sind zween Glarner Hauptleut mit 700. so sie in eyl zusammen gebracht / zu jhnen gestossen / vnnd mit jhnen zu Schiff nacher Wallenstatt gefahren / auch selbigen tags gen Sargans / vnd folgends bey Meyenfeld ankom̅en / daselbst ist noch ein Bündnerisches Regiment zu jhnen gestossen. Hierauff haben sie die zwo Rhein-Brücken / so man Bischoffs vnd Tartis Brucken nennet / eingenommen / solche verschantzt / vnd alsbald nach dë engen vnd festen paß die Steig genant sich gewendet. Wie nun der Apt von Pfeffers auff der höhe jhren anzug ersehen / hat er drey Losungs-schüß gethan / vnd darmit ein zeichen zum sturm gegeben / darauff auff Guttenberg auch loß gebrennet worden / hernacher zu Veldkirch / vnd ist also der sturm durchs gantze Land gangen. Die Bündtner aber sind vnerschrocken der Steig zugeeylet / vnd als sie dahin kommen / haben sie kein einigen Mann da gefunden. Dann die Oesterreichische so sie bewahren sollen / wie der sturm angangen / auß forcht sich davon gemacht. Da sie nun diß Orth eingenommen / haben sie es von stund an starck anfangen zu verschantzen / vn̅ auß angebë eines Frantzösischen Ingenieurs, etliche Gräben auff ein sonderliche manier verfertiget / also daß es solches Orths sich wider zu bemächtigen einer gegenpart vnmüglich schiene. Bey so gestalten sachen etliche abgesanten daselbst bey dë Margg. von Coeure der damals mit dem Frantzösischen vnd dem andern Eydgnössischen volck auch alda ankommen war / angelanget / vnnd im Namen Ertzhertzogs Leopoldi zu wissen begehret / in wessë Namen er diß volck an selbige orth geführet / vnd ob er Freund oder Feind seye? Hierauff hat der Marggraff geantwortet / daß er im Namë Kön. May. in Franckreich in die Bündten abgesandt were / mit hülff der Einwohner alle Päß vnnd Clausen / so jhnen gewaltthätig abgenom̅en / jhnen wider einzuraumen / vnnd die Innwohner / als seines Königs Bundtsverwandte / in vorigen stand zu setzen. Was die andre frage betreffe / stünde derselben antwort bey dem Hauß Oesterreich / wann das Hauß Oesterreich wider seines Königs befehl sich setzen / vnd jhn an seinem vorhaben zu hindern vnterstehen würde / so sey sein König deß Hauses Oesterreich feind / vnnd er auch / von seines Königs wegen / wann aber das Hauß Oesterreich würde still sitzen / vnnd jhn inn seinen Actionibus nicht turbiren, so habe er keinen befehl von seinem König / einiger weiß dasselbe zu offendieren. Auff solche der Abgesandten Relation hat Ertzhertzog Leopold das Auffbott beym Landvolck ergehen lassen: selbiges aber hat nicht dahin gebracht werden können / sich wieder die Bündtner zu wagen. Wie nun die Steich wol verwahret / sind die Bündtner für Meyenfeld gerückt / dasselbige beschossen vnd zur vbergebung gezwungë / deß gleichen geschahe auch mit Chur / Fläsch vn̅ andern vmbligenden Orthen. Da solche gewonnen / zogen die Bündtner dem Prettigäw zu / da zwar bey der Clauß etwas widerstand beschehen / aber doch vber 5. nicht verwundet / vnnd darüber die Oesterreichische besatzu̅g weggeschlagen wordë. Als diß geschrey vnder dem Landvolck / so eine zeit hero von den Oesterreichischë / von den Pündnern abalienirt beherrschet worden / erschollen / (Verrätherey lohnet gemeinlich vbel.) haben sie sich nit allein gutwillig ergeben / sondern sie haben auch einen vber sie gesetzten Lieutenant / welchen sie Landverrätherey beschuldiget / vnd dz er vmbs Gelt den Ertzhertzogischen Leopoldischë weg vnd steg ins Land gezeigt / vnd bißhero hefftig wider seine Landtsleut tyrannisiert / mit prügeln zu todt geschlagen / vnd haben die Kinder stücker auß jhm gebissen. Nach eroberung deß Landes Prettigaw / vnd starcke besetzung aller eingenommenen Orthen / ist der Marggraff von Coeure mit dem Frantzösischen / Eydgnossischen vnnd Bündtnerischen Kriegsvolck in das vnter Engadin vnnd Münsterthal gezogen / vnnd sich der Päß gegen Tyrol bemächtiget. Die Pündtner haben der orthen einen / so sie auch für einen Land Verräther gehalten / bekommen / jhm ein glüend eysen durch den Halß gestochen / vnd in stück zerhackt / auch einen Kundschaffter auff gehencket. Auff jetztgemelten succeß haben die 3. Bünd / als der Ober Pundt / Gotteshauß Pundt vnnd zehen Gerichts Pundt / von newem zusammen geschworen / vnd noch ein Regiment vnd dë von Salis gerichtet. Dieser Impressa halber haben (Klag deren vo̅ schweitz bey den Zürichern.) die von Schweitz / als Catholisch / jhre Gesanten nach Zürich / als Reformirten geschickt / sich zum höchsten beklagt / daß wider allen Eydgnössischen gebrauch / ohne der andern Orth vorwissen die Statt Zürich den Bündtnern den Paß geben / vnd mit auffbrechen der Zäune grossen schaden gethan / dessen abtrag sie begehrten. Darauff jhnen zur antwort worden / sie die Züricher hetten den Pündtnern den Paß nicht geben / sondern König in Franckreich / krafft habender Bündtnuß geleisteten Juraments / so sie / die von [920] Schweitz / eben so wol geschworen hetten / welchë hohen Eyd sie von Zürich / nicht ausser acht hetten lassen können: wolten nun die von Schweitz an der Kron Franckreich brüchig werden / stünde es jhnen zu verantworten. War were es / daß die 5. Catholische Orth jetzt etliche Jahr hero / vnersucht der Reformierten mit regierendem Orth / viel tausend Mann durch die gemeine Vogteyen geführet / vnd wider alle pacta auch der Zürichischen grentz nicht verschonet. Neme sie zu Zürich wunder / daß die von Schweitz sich erst jetzund / da es die restitution der Bündten betreffe / denen sie doch eben so wol mit Eides pflicht zu allem guten müglich verbunden / beschwehrten. Schadloßhaltung möchten sie bey den Pündten / oder aber bey dem König in Franckreich suchen. Die Lucerner haben vmb gleicher vrsachen willen / auch ein scharpff betrohungs Schreiben an die von Zürich abgehen lassen / denen aber die Züricher also geantwortet / daß sie im zweyten Schreiben von den Träw worten auffs sollicitieren kommen / nemblich daß mandoch neben jhnen / wie die sachen in der güte möchten bey gelegt werden / bedacht seyn wolte. Die Catholische Schweitzer hatten zwar etliche Päß verlegt / aber weil dz Landvolck vernommen / daß die Frantzosen / so nunmehr starck ankommen / solche mit Fewer vnd Schwerd zu öffnë betrohet / haben sie der Impressa auffs Veltlin jhren lauff gelassen. (Marggraf von Coeure kompt mit seinë Krigs volck im Veltlin an.) Demnach die Päß gegen Tyrol wol besetzet / hat der Marggraff von Coeure sein Kriegsheer in 3. hauffen / nemblich in den Vor-Mittel-vnnd Nachzug abgetheilet / vnd also den 21. Novemb. im Veltlin ohne sonderlichen widerstand angelanget / In selbiger Landschafft sein Volck / so durch die enge Päß 3. in einem Glied hinein marchiert / in Schlachtordnung gestellet. Folgenden tag in guter ordnung vnd vollem trum̅enschlag / nach dem er Worms vnd das Wormser Thal nach schlechtem widerstand erobert / auff Tyran fort gerucket / eine Bruck vber den Fluß Adda geschlagen / selbige Statt vnnd Schloß gantz vmbringet / vnd mit 24. stücken grob Geschütz / welches zu̅ theil die Venetianer mit etlich Compagnien (Tyran vom Marggrafen von Coeure eingenommen.) Volck / beneben stattlicher Provision / von Gelt / Kraut / Loth vnd Proviant / ins Läger gesändet / beschossen / vnd hernach den Inligendë anmelden lassen / wo sie gutwillig sich ergeben würden / jhnen gnad erzeiget / wo aber nicht / alles nider gehawen werden solte. Darauff die guarnison auß der Vestung jhre Deputierte zum Marggraffen mit jme zu parlamentiren herauß gesandt. Weil sie aber gar zu vortheilige conditionen begehrt / ist jhnen selbige nacht sich baß zu bedencken / vergünstiget worden. Folgenden morgen haben die Innwohner der Statt sich ergeben / vnd die Frantzosen eingelassen / welches als es die in der Vestung gewahr worden / haben sie hefftig / doch ohne sonderlichen Schaden in die Statt geschossen. Darauff hat der Marggraff auß Canonen / so 40. biß in 50. pfund eysen getrieben / die Vestung ohne auffhören beschiessen lassen. Als diesen Ernst der darinn ligende Päpstische Obriste / Nicolaus Gvidi, Marggraff von Bagni gesehen / hat er zu parlamentiren begehret; da dann auff sein embsiges anhalten / der Guarnison mit Sack / Pack vnd fliegenden Fahnen / vnd jhme / Obristen / mit einem stück Geschütz der abzug bewilliget worden. Hierauff ist selbiger den 10. Decemb. vollzogen / vnd in der Vestung noch 3. grosse Stück / viel Musqueten / Kraut vnd Loth / Proviandt vnd Wein gefunden worden. (Veltliner richten mit dem Marggrafen von Coeure einë Vertrag auff.) Ehe diese vbergebung geschehen / haben die Veltliner mit dem Frantzösischen General inn dem Läger sich auff nachfolgende puncten verglichen. Es solten die Veltliner vnder deß Königs in Franckreich schirm erhalten werden / vermög der zwischen vorbemelten dreyen Ständen / Franckreich / Savoy / Venedig vnd den Grisonen auffgerichter Bündtnussen / mit dem geding / daß sie Veltliner / sich aller anderer / bey den letzten fünff Jahren dahero geworbener vnd mit andrer Fürsten eingangener Protectionen / Bündtnussen vnd Tractaten renuncierten. Kein Vestung solte in der Grisoner Gewalt kommen / selbige auch nit in dem Zirck oder Terzero Tyran einlosieret werden / vnd darzu bey den vornembsten Geschlecht häusern / als Torelli / Lamberckhengi vnd Besta / keinen zugang haben / auch durchauß ein solche gute verordnung angestellet werden / daß niemand weder mit worten noch mit wercken / einiger beleydigung sich zu befahren hette. Die verwaltung vn Regierung deß Veltlins solte in jetzigem zustand vnnd nach belieben der Confoederirten Fürsten verbleiben. Die zwischen den Grisonern vnd Veltlinern sich enthaltende streittigkeiten / solten auff das fürderlichste mit allem vermögen vnd bester Sicherheit der Veltliner gerichtet werden. Die sicherheit solte solcher gestalt / als sie von sonderbaren Geschlechten deß Veltlins begehrt / bewilligt seyn. Weil die Deputierte der Veltliner vorgetragen / fals jhre wieder die Grisoner entstandene streittigkeiten nicht zu benügen beyder Parteyen erörtert werden köndten / vnd darüber etliche vnder jhnen sich anderswo häußlich niederlassen wolten / den wolte man vor jhrer abreiß ein vollkommene vernügung jhrer Haab vnnd Güter vermitteln: Als solten diese drey Fürstliche ständ zu erstattung solches Articuls jhren müglichsten Fleiß verwenden. Vn̅ in trafft dieser vergleichung / welcher dan̅ für den Zirck oder Tercero Tyran vnd Tell / auch die von Sonders vnd Morbin / vnd sämptlich in gemein für alle die / so sich denë von Tyran gleichförmig einzustellen begehrten / dienen / solten sie deß Königs in Franckreich vnd seiner Confoederirten Besatzungen schirmsweiß annehmen. Als nun die Vestung Tyran in deß Marggraffen gewalt / besetzte er solche mit einer Frantzösischen Compagnie / vnd die Statt mit 200. [921] Wallissern / vnd ruckete er mit dë vbrigen kriegsvolck auff Sonders / die Haupstatt im gantzen (Sonders wird von dem Marggraffen erobert.) Land / weil aber die grosse stück wegen mangel an Pferden vnd Ochsen so bald nicht mögen fortgebracht werden / ist das Läger 4. tag nicht ferrn von selbiger Statt still gelegen. Als nun die Inwohner solche ankunfft vnd den ernst vermerckt / haben sie auff solche weiß / wie die zu Tyran / sich ergeben. Das Schloß aber hat sich gehalten / biß das grobe Geschütz ankommen / inn pflantzung dessen haben 600. Musquetierer auß einem Pallast / so 30. schritt vom Schloß abgelegen / auff die Guarnison im Schloß stätig Fewer geben / vnd sie von den wehren vnnd auß fällen abgehalten. Folgenden morgen wurde mit Stücken auff das Schloß dermassen gespielet / daß die Guarnison / als welche auff keinen Wehren vnd Wällen sich dörffen sehen lassen / zu parlamentieren genöthigt worden. Weil sie aber in voriger nacht ein vornemen Frantzösischen Obersten / auß deß von Faba court Regiment / erschossen / hat man jhnen kein Audientz geben wollen / sondern es haben die im Pallast gelegene Musquetierer / so sehr auff sie verbittert gewesen / die Vestung erstigen / nach geringer gegenwehr sich deren bemächtigt / vnd die darin gelegene Italiäner / welche mit einë Fußfall vnnd auff gehabenen Händen vmb fristung jres Lebens gebeten / vbel tractieret / die sind zwar auff deß Marggrafen von Coeure befehl gefangen genommen / aber doch bald hernach sampt jhren Befehlshabern inn Favordeß Pabsts wider loß gelassen worden. Die Soldaten haben stattliche Beuten darinn / an Geld vnd Kleynodien gefunden / auch sind 3. grosse stück / ein grosser vorrath an Pulffer / Bley / Lunten / Wein vnd Korn vnd anders den obsiegenden zu theil worden. Das Schloß hat nachmahlen der Marggraf mit zwo Frantzösischen Compagnien besetzt. Diesë nach hat sich auch Morbegno o??? Morbin accommodirt, also daß nun nichts mehr / als Cleven vnd Riva an den usurpirten Herrschafften vnd Flecken zu recuperiren vbrig war. (Marggraf von Coeure wird Marschalck in Fra̅ckreich.) Der König in Franckreich hatte an solcher schleuniger expedition seines General Obersten ein sonders gefallen / vnd machte jhn deßwegen zu einem Marschalcken der Cron Franckreich. Inn dessen hat gedachter Marggraff vnter Morbegno ein starcke Vestung / so er Novam Franciam intitulieret / gegen die Vestung Fuentes auffwerffen / nachmals alle Inwohner / sich in 3. Wochen / bey verlust jhrer Haab vnd Güter (Dem May ländischen Gubernatorn wird der Krieg angekündet) vnd ewiger Lands verweisung / einzustellen / citieren / auch einen Trompetter an den Hertzogen vo̅ Feria zu Mayland abgefertiget / vnd jme andeuten lassen / daß / was er biß dato im Namen seines Königs in Bündten vnd Veltlin sich vnterfangen / das were nicht offensivè geschehen / sondern allein exequirt worden / was zwischen beyden Königë zu Madrit durch den vom Bassampier beschlossen / verschrieben vnnd geschworen worden. Nun aber vermeine er / daß er Gubernator nicht allein die entwichene Rebellen im Maylandischen Stado auffhielte / vnnd zu allen feindseligkeiten anreitzete / sondern auch denen in Cläven assistentz zu leisten willens sey: begehrte derowegen von jhm ein runde erklärung / was er inn diesen geschefften zu thun vnd zu lassen gemeinet seye. Dann im fall er die Besatzung auß Cleven nicht herauß nehmen / vnd die entwichene Rebellen nicht abschaffen würde / wolte er jhme / im namen seines Königs den Krieg angekündet habë. (Clävë wird belägert vn̅ eingenommen.) Demnach nun das Schneewetter nach den Weyhenachten nach / vnnd der Jenner sich fein warm angelassen / hat der Marggraff von Coeure seine impressa auff die Graffschafft Cläven fortgesetzet / vnd selbige Statt vnnd Castel starck belägert / auch den 1. Febr. mit stürmender Hand erobert. Darbey von seinem Volck in 30. der belägerten aber so zum theil Spannisch zum theil Päbstisch Volck war / ein grössere anzahl todt blieben / der rest hat sich ins Castel reterirt / vnnd mit schiessen Tag vnd Nacht sich dapffer darauß hören lassen. Man hat zwar das Geschütz darvor plantiret / aber doch jhm nicht recht beykommen mögen / derwegen auff eine Höhe zween grosse außgehöhlte Bäum gebracht / vnnd an statt der Metallenen Stück gebraucht worden / so über vermuthen wol abgangen. Wie nun die Besatzung gesehen / daß sie mit dem Geschütz vberhöhet / haben sie den Muth verlohren vnd Gnad begehret / die jhnen dergestalt widerfahren / daß sie in 300. starck nur mit jhren Seithen wehren abgezogen. Etliche Rädelsführer haben sie lieffern müssen / davon ein Hauptmann alsbald enthauptet worden. (Riva wird belägert.) Hierauff ist der Marggraff von Coeure mit der Armada für Riva geruckt vnd selbiges Orth auch belägert / nach dem jhm kurtz zuvor in 2500. Venetianer vnd ein Regiment Schweitzer von Vry zukommen. Bey dieser Belägerung hat es starcke Scharmützel abgeben / daß beyderseits etlich hundert auff dem Platz blieben. Vnd damit den Belägertë kein Succurß auß dem Meyländischen Stado auff dem Comer See zukommen möchte / hat gedachter Marggraff etliche grosse Schiff solches zu verwehren darauff bringen lassen. Es hat aber doch diese Festung / vngeachtet sie noch ein lange Zeit von den Frantzosen belägert worden / vnnd vnderschiedliche Scharmützel darbey abgeloffen / nit können vberweltiget werden / wie wir hernach sagen wollen. (Manßfeld ziebet inn Franckreich vnd Engelland.) Vndersolchem verlauff hat Graff Ernst von Manßfeldt auß Holland seine Reiß in Franckreich genommen / darinn er von dem König wol empfangen worden / vnd nach dem er in geheimb sich allerhand mit jhm vnderredet / vnd darneben ein statlichen Zehrpfenning auch gute Vertröstung wegen Hülff für König Friderichen / empfangen / ist er darauff fort zu Engelland gezogen / vnd nicht allein zu Londen herrlich empfangen / sondern auch in den Pallast / der für die Infantin in Spanien zugerüstet gewesen / losiert vnd köstlich gehalten worden. Der Printz von Wallis hat jhme eine Herrlichkeit in Engelland / welche Jährlich 30000. fl. Einkommens hatte / [922] auff sein lebenlang zu geniessen geschencket / auch (Wird zum General vber König Friederichs Armada verordnet.) ward er zu einem General vber ein Kriegsheer / so zu Behuff König Friederichs colligirt werden solte / verordnet / vnnd jhme deßwegen folgender Gewalts Brieff eingehändiget. Jacobus von Gottes Gnaden König zu groß Bretagne / Franckreich vnnd Irrland / sc. Beschützer deß Glaubens / vnserm lieben Vettern / dem Fürsten vnd Graffen von Manßfeld. Nach dem auff inständiges anhalten vnnd begehren vnser liebsten Kinder deß Pfaltzgräffischen Churfürsten vnd seiner lieben Ehegemahlinne / wir auch wegen der schmertzen / den wir empfunden / daß wir sie jhres Standtes vnd Erblichen Digniteten beraubet haben sehen müssen / wir entschlossen / zu wider erlangung jres stands vnd digniteten / jhnen auß vnserm Königreich / etliches Kriegsvolck zuzuschicken / vnd aber solches Volck / so wir jhnen geben / zu führen / ein gute wol qualificierte person / welche inn Kriegssachen ein Anschen / verstandt vnd erfahrung hat / hoch von nöthen; auch vnsere gedachte Kinder mit grosser begnügung Ewer / deß Herrn Graffen von Manßfeld dapfferkeit / verstandt / getrew / glück vnd kluge führung erfahren / wie wir dessen auch zeugen sein / vnd vnsern Kindern von euch darinnen ein angenehmen begnügen geschehen / als seyn wir wol zu frieden / daß solches vnser geworbenes Volck / vmb vor erzehlter vrsachen willen vnter ewerer Regierung seye / vnnd das vmb der vrsachen vnd vertrawens willen / so wir zu euch haben: Wollen also hiermit vnnd lassen zu / daß das gedachte Volck vnder ewerer Authorität vnnd gewalt seye. Wir haben auch für gut angesehen / euch vnser meinung vnd vorhaben zu eröffnen / damit das Volck zu recht geführet vnd gebrauchet möge werden. Erstlich erklären wir vns mit Nein: daß wir nicht gedencken oder wöllen / daß jhr anfallet die Länder / gebiete vnd Herrschafften vnserer Freunde vnd Bunds genossen / oder daß jhr den jenigen welchen mit vns in Verbündtnuß sein / den frieden brechet vnd vngelegenheit zufüget / vnd sonderlich erinnern vnd vermahnen wir euch / daß jhr im geringsten nicht vberfallet / andastet / angreiffet / oder sonsten einige Kriegliche feindschafft erzeigt den Landen / Ständen / Stätten vnd Herrschafften / welche Rechtswegen zugehören vnnd inn würcklicher rechtmässiger besitzung seyn vnsers lieben Bruders / deß Königs zu Hispanien / oder vnser lieben Schwester vnnd Baasen / der durchleuchtigsten Infantin Isabellen: In welchem fall wir alsdann vnd jetzunder verwerffen alles was durch gedachtes Kriegs Volck / vnserer meinung entgegen mochte vorgenommen vnd außgerichtet werden: wir widerruffen auch allerley Bezahlung vnd Commissionen welche jr für vnd vber das gedachte Volck welchen wir vnsere bewilligung mögen gegeben haben / auch möget gegeben haben. In solchem fall erkennen wir vnser bewilligung für nichtig / ohne alle krafft vnnd geltung. Hergegen heissen wir gut vnnd wüntschen euch allen glücklichen fortgang in alle̅ dem / daß wir thun werdet zu widererlangung der Pfaltz / vnd deß lieben Friedens in Teutschland / auch den Keyser / den Hertzog zu Bayern / vnnd die jenige vnter den Bischoffen / vnd andere / welche bißhero in Tentschland den Frieden vnd vnser liebsten Kinder Standt zerstöret vnd zerrüttet haben / zu erkandtnüß vnd zu recht zu bringen. Dann dieses ist der rechte Innhalt vnd meinung vnserer erklärung / zu welcher wir euch begehren zu geben ein zeugnuß vnter vnserm Infigel: Jhr solt auch verheissen diesem allem nachzukommen / vnnd euch nach dem selbigen zu richten. Als nun Manßfelb nach genügen zu seinem Intent gelanget / hat er sich mit einer Convoy wider in Franckreich begeben. Damals haben sich bey selbigem König Engelländische / Holländische / Venedische vnd andere Gesandten befunden / vnd starck sollicitiert / dem Spanischen Progreß ferner nicht zuzusehen / mit vermelden die Spanier weren gantz vnersättlich / vnd nach anderer Herrschafften begierig / subjugirten einen Stand nach dem andern / trachtetë nach der Monarchy / vnnd würden entlich ans Königreich Franckreich / dessen Päß dann zu Land fast alle gesperret / auch kommen. Hiedurch hat sich der König bewegen lassen / vnd (wiewol die Clerisey sich starck darwider gesetzt / mit vorwenden / daß solches dem Königreich schädlich were / auch jhrer May. Seeligkeit / wann sie den Ketzern hülff leisteten / betreffen würde) den Holländern vber voriges Volck noch 6000. Mann zu vnderhalten bewilliget. Der Stadisch Gesandte hat im Mamen seiner Principalen / dem König eine Bethlade / auff 200000. fl. werth / so der König auß China Graff Moritzen zuvor verehret hatte / etliche Harnisch / Musqueten / Pistolen vnd andere gewehr mit Ducaten Gold eingeschlagen / praesentirt / so Jhrer May. sehr angenehm gewesen. Demnach nun die Sachen so weit gebracht worden / daß der König in seinem gantzen Reich Volck zu Roß vn̅ Fuß werben lassen / hat Manßfeld (Manßfelber begibt sich wieder auß Franckreich in die vereinigte Niderland.) seine Reiß wieder nach den vereinigten Niederlanden gerichtet / vnd gegen anfang deß Novembris mit viel Obersten vnnd Officierern bey Printz Moritzen im Läger zu Rosenthalangelangt. Vor seinë verreisen auß Franckreich / hat er Ordinantz gemacht / sein Geschütz / so er zu Sedan / als er vnnd Hertzog Christian von Braunschweig / mit jhrer Armada auß der Pfaltz gewichen / gelassen / nach Calis zu führen. Er hat auch vier Schiff / damit er auß Franckreich in den vereinigten Niderlanden ankomme̅ / mit einem Commissario nach Embden geschickt 12. Stück geschütz / vnd auff etlich 1000. Mann Rüstung / so jhm der Rath alda vor diesem genommen / abzuforden; deßwegen dann auch der König in Engelland an die General Staden ein Schreiben abgeschickt / dieses Inhalts: (Schreiben deß Königs in Engelland an die General Staden den Grafen von Manß feld betreffend.) Er hette für gut augesehen den Graffen von Manßfeld / wegen seiner trewen vnd beharlichen dienste gegen seinen Kindern / jhnen zu recom [923] mandteren / vnd jnen darneben anzumelden / daß sie jhn sampt allen bey sich habenden wol empfangen wolten. Ersuchte sie auch / daß sie nicht allein verschaffen wolten / daß sein / Graffen von Manßfeld / vnd der seinigen zugehörige sachen / beym Ein- vnd Abzug auß jhren Landen frey vnd versichert sem möchten / damit jhnen keine vngelegenheit begegne; sondern daß sie (Staden) jhme auch recommen dation schreiben so zu recuperierung seiner Kriegsbereitschafft vnd anderer Sachen dienlich / geben wolten / welche theils jhrer Vnterthanen / Bundtsverwante vnd Nachbarn / benantlichen aber die von Embden noch in Händen hetten / dieselben wolten sie ermahnen / daß sie jhme Manßfeldern nichts abschlügen / so den dienst seiner Kinder vnd das gemeine wesen betreffen thete / vnd daß sie jhme mit Fuhr vnnd Schiff zu Lande vnd Wasser vnd andern nothtürfftigen sachen / für bezahlung wolten behülfflich seyn / damit er seine Kriegs bereitschafften fortführen möchte / benantlichen aber / daß sie jhme einen Rende-vous oder Orth vergünstigten vnd zuliessen / da er leichtlich seine Trouppen einschiffen köndte / darzu er (König in Engelland) sich gäntzlich versehe / gewißlich glaubend / daß er sich willig dem gemeinen wesen zum besten werde gebrauchen lassen / vnd dann in betrachtung jhres eygenen nutzens / den sie hierauß vnd von jm für sie selbst würden zu gewarten haben; durch welche hülff vnnd dienst / so sie dieser würdigen Person würden beweisen / sie jhn (König in Engelland (Graff von Manßferd kompt in lebens gefahr)) sonderlich verobligierten / sc. Nach dem nun der Graff von Manßfeld mit Printz Moritzen im Rosenthal von wichtigen Sachen conferirt gehabt / ist er mit einem Jagt-Schiff in Seeland nacher Flissigen gefahren / daselbst ein Königlich Englisch Schiff auff jhn gewartet / mit dem ist er den 12. Novem. mit seinem Comitat zu Segel gangen / vnd nach Engelland zu geschiffet. Als er aber kaum zwo Stund fort gefahren / ist der Schiff Patron auß error nicht weit von Schleuß gestrandet / ehe es aber gescheitert / hat Manßfeld sich mit etlichen seiner vornembsten Colonellen vn̅ diener / sampt seiner Cantzley vnnd Secreten / inn ein kleines Schiff mit 13. Schiffknechten inn aller eyl sich reterieret / hinderlassende alle Pagagy / Silbergeschirz vnd zwey Trühlein mit Gold. Als er nun ein wenig auff dz hohe Meer kommen / hat er von vngefehr ein Englisch Schiff angetroffen / welches jn sampt bey sich habenden auffgenomme̅ / vnd vollends nach Engelland vberbracht / die andere so in dem vorigen Schiff geblieben / haben durch loßbrennung deß groben Geschützes / jhre Noth den nechst angelegenen Orthen angezeigt / welches als es die Seeländische Außläger vernommen / haben sie etliche Jagten dahin abgeschicket / vnd der nothleydende nicht wenig errettet / doch als vnder dessen der Wind vnnd die Wällen das Schiff zerbrachen / sind die vbrige vnder denen auch ein Graff von Witgenstein gewesen / elendiglich im Wasser verdorben. Der Graff von Manßfeld ist darauff den 17. Nov. zu Margot in Engelland angelanget / daselbsten von etlichen Englischen Herrn wieder mit nothtürfftiger Kleydung versehen / nach Londen geführet / vnd alda von dem König vnd dem Printzen stattlich / mit grosser frewd empfangen / vnnd seines erlittenen schadens wider ergötzet worden. (Hertzog Christian von Braun schweig kompt zu Londen in Engellandt an.) Vnlang hernach ist auch Hertzog Christian / so vber die Frantzösische Reutterey das Commando bekommen / zu besagtem Londen in Engelland ankommen / gleichfals daselbst stattlich empfangen / vnnd jhme alle mügliche Ehr angethan worden. Wie nun diese beyde jhre Sachen ferners angegriffen / soll hernach an seinem Orth vermeldet werden. Weil immittels die zeit der Restitution der Statt Franckenthal nunmehr verflossen / vnnd der Englische Gesandte bey der Infantin Isabella vmb effectuirung deß veraccordierten angehalten / ist jhm nachfolgende Schrifftliche resolution ertheilet worden. (Reftituti??? der Statt Franckenthal vergeblich vom König inn Engellandt begehrt.) Demnach sie / Infantin / den schrifftlichen Tractat durchsehen / wol erwegen / vnd vber allen dessen Inhalt jhr ordenliche Relation thun lassen / hette sie sich dahin erkläret / daß sie bereit vnd willig seye / jhrem gethanen versprechen gäntzliches genügen zu leisten / vnnd zu folg dessen dem König in Groß Brittannien / oder dessen hierzu gevollmächtigten die Statt Franckenthal mit aller zugehör nach verfliessung deren in besagter Sequestration bestimpter zeit abzutretten / jhr Kriegsvolck abzufordern / vnnd 1500. zu Fuß / wie dann auch 200. zu Pferdt / so der König inn Engelland schicken wollen / sampt gnugsamer Proviant vnd Kriegsmunition auff zeit 6. Monat / den freyen einzug zu gestatten / wollen auch darneben jetzo bemeltes Volck durch dero Niederlanden // vnd dem König in Hispanien vnterworffenen Provintzen / freyen durchzug geben: Zu welchë end sie an alle Gubernatorn / Obrigkeiten vnd Officierer offene Paßzettel ehist außfertigen / dem jetzigen Gubernatorn in Franckenthal auch befelch ertheilë lassen wolte / daß er von dannen abziehe / vnd ermelte Statt dem König in Groß Britannien / oder dessen gevollmächtigten mit allen inn dem bey erster abtrettung der Statt auffgerichtem Inventario verzeichneten Festungs gebäwen / Geschütz / Proviant vnnd Kriegsmunition vber gebe / vnd endlich obermelten 1500. zu Fuß vnd 200. zu Pferd in dieselbe freyen einzug gestatte / nach laut d??? Capitulation / auf welche sie sich allerdings beruffte / vnd wolte / daß derselben ohne allen vorschub ein sattsames genügen geschehe / erklärte sich auch / daß sie in allem darzu sie solcher Tractat verbinde / hiermit ein genügen gethan zu haben vermeynte. Im vbrigen stehe es nicht bey jhr / noch in jhrem Gewalt / das jenige so ferrn es in besagter Schrifft gesucht würde / zu verschaffen / noch anzufordern / als eine Sach so in jhrer Iurisdiction vnd Bottmässigkeit nicht begriffen. Hierauff bliebe Franckenthal in der Spanier Hände / vnd wolte die Restitution nichterfolgen. Gleicher gestalt gienge es auch d??? Churfürst [924] lichen Pfältzischen Fraw Wittib / bann nicht allein Pfaltzgrafen Philips Ludwigen / König (Churfürstl. Pfältzische Fr. Wittib sollicitiert vmb jhren Wittums Sitz / aber vmbsonst.) Friederichs Brudern / der doch mit diesem wesen nit interessirt war / seine Herrschafften entzogen / sondern auch hochgedachter Churf. Wittiben jr Wittumbs Sitz / so das Ampt Lautern war / genommen wurde. Als nun dieselbige bey Key. M. wegen desselben restitution ansuchte / bekame sie zwar darüber gute vertröstung / aber doch mit dë bescheid / daß sie die Infantin zu Brüssel derentwegen auch begrüssen solte / da dann aufflanges ansuchen von besagter Infantin nachfolgende resolution ergienge. Sie / Infantin / hette jhrer praetension vnd suchen / was es eigentlich damit für eine beschaffenheit hette / nochwendigen bericht eingenommen / vnd solchem nach sich dißfals in antwort also erkläret / wie sie solches von dem Englischen Agenten mit mehrerm würde vernehmen können / darauff sie sich referieren thete / gantz leydmütig empfindend / daß sie (Infantin) vnder wehrender gegenwertiger Coniunction, auch gestalt deß gemeinen wesens so mißlicher beschaffenheit / inn solcher Sachen nicht / wie sie gern wolte / willfahren vnnd heharrliche satisfaction geben köndte / wolte sonsten in anderm Jhr (Pfältzischen Wittib) angeneme freundschafft zu erweisen sich gantz geneigtwillig erfinden lassen. Weil dieser zeit das streiffen in Teutschlandt (Landstreif fer werden hin vnd wider auffgefangen vnd justificirt.) sehr vberhand genommen / vnnd fast ein Handtwerck darauß werdëwollen / ist deßwegen an viel Orten sonderliche verordnung die strassen zu reinigen gemacht / der Streiffer vnnd Raubvögel viel auff gefangen / justisicirt / vnd theils in stiffel vergülden Sporen vnd köstlichen Kleydern auff geknüpfft / vnnd auffdie Räder gelegt worden. (Zusammen kunfft etlicher Chur vnd Fürstë zu Schleusingen / dabey Hertzog Maximilian in Bairn von dem Churf. zu Sachsen für einen mit- Churf. angenommen worden.) Es haben bißhero bey de Churfürsten / Sachsen vnnd Brandenburg mit transferierung der Churf. digniter von Pfaltz auff Hertzogen Maximilian in Bayern / nicht zu frieden seyn / auch deßwegen gedachten Hertzogen für einen Mit-Churfürsten nicht erken̅en wollen. Vmb solcher vnd anderer vrsachen willen / ist auff Jhr May. Keysers Ferdinandi anordnung in dem Monat Junio dieses 1624. Jahrs zu Schleusingen in der Fürstlichen Graffschafft Henneberg eine zusammenkunfft vnd tractation angestellet worde̅. Da dannerstlich den 26. bemeltes Monats der Churfürst von Sachsen mit einer schönen Reuterey angelangt. Nach jhm sind denselben Tag erschienë Graf Antonius Heinrich vo̅ Schwartzenburg vnd etlich Fürstlich-Hessisch-Casselische Gesandte. Den 30. Junij / kam der Ertzbischoff vnnd Churfürst von Mayntz / Herr Johann Schweickhard / neben Landgraff Ludwigen zu Hessen Darmstatt auch an. Denen zog der Chur fürst von Sachsen mit in 200. Pferden auff ein (Ein lebendi ger Adler bey Schleu singen gefangen.) halbe meil wegs entgegen / vn̅ ward nach freundlicher empfahung der einzug mit grossem pomp vnd pracht verrichtet. In selbiger stund ward ein Adler lebendig gefangen / vnd dem Churfürsten zu Sachsen praesentieret. Den 1. Julij ward ein schöne Jagt gehalten / (Schröcklich vngewitter zu Schleusin gen vnd bey Franckfurt.) vnd in 150. stück Wild von Hirsch vnd Hinden gefället vnd gefangen. Gegen abend entstund in selbiger Herrschafft ein solch schröcklich vngewitter / mit Donner / Blitz vnd Hagel / daß man vermeinte / es würde der Jüngste tag herein brechen / (Ein solch Gewitter ist eben den tag vnd stundt ein meil mehr oder weniger von Franckurt am Mayn gewesen / so den Weinstock vnnd Frücht im Feld sehr verderbet / auch hat der Hagel theils Schafen in pferchen die augen auß / vnnd viel Gevögels vnd Haasen erschlagen.) Die folgende tage ist der Hertzog von Sachsen Coburg / neben zween Pfaltzgraffen / wie auch Würtzburgische vnd Bambergische Gesandte / vnnd dann der General Tilly im Namen deß Hertzogs in Bayern daselbst ankommen. Darauff ist bey dieser zusammenkunfft / durch interposition deß Churfürsten von Mayntz / vn̅ Landgraff Ludwigs von Hessen Darmstatt / die Tractation nach Jhrer Keys. May auß geschlagen / in dem der Churfürst von Sachsen / auff gewisse weiß vnd Conditionen / sich erkläret / hinfüro Hertzog Maximilianum inn Bayern für einen Churfürsten vnd Collegam zu halten. Nach solchem ist der Churfürst von Mayntz mit dem Graffen von Tilly auff Nürnberg gezogen / alda auch Chur Bayern ankommen / vnnd einander mit grosser Ehrerbietung empfangen. Daselbst hat folgends im Teutschen Hauß der Churfürst von Mayntz den Actum vnd Pflichtleistung deß Churfürstenthumbs Pfaltz mit Bayern vollzogen / vnd hat der Rath zu Nürnberg beyden Churfürsten von Wein / Habern vn̅ Fischen / jedem absonderliche verehrung gethan. (Marggraf schaft Durlach wirdt von dem kriegsvolck hart betrenget.) Vmb diese zeit ist etlich Ligistisch Kriegsvolck in die Marggraffschafft Durlach geruckt / vnnd darinn Pfortzheim so 12. stund lang entgegen gehalten / vnd andere mehr Orth eingenommen. Derowegen Marggraff Georg Friederich den sachen weiter nicht trawen wollen / sondern sich auß seinem Land / sicherheit halben an andere ort begeben / vnd den Vnterthanen anmeldë lassen / sie solten / so gut sie köndten / jhrer in acht nemen / dann er jhnen vor dißmal nicht helffen köndte. Demnach die abschaffung deß exercitti Evangelischer Religion / vnd einsührung der Päbstischen Lehrin dem Königreich Böhmen / wie vor diesem gemeldet / jhren anfang genommen / (Den Evangelischen Predigern wird verbot ten dz keiner communicandi oder consolandi gratia inn Wien gehësolle.) hat sich dieselbe nachmals / sonderlich in diesem vnd folgendem Jahr / (wie wir jetzo nach einand??? erzehlen wollen) je länger je mehr in die Keyserl. Erblande anßgebreitet / gestalt dann vnter andern auch nachgesetztes erfolget. Als M. David Ständlein / Evangelischer Prediger zu Hornals / zu deß Obersten Löbels krancken Diener auff einer Kutschen inn Wien geholet worden / vnd nach gethaner Beicht vnnd Absolution das H. Sacrament in beyderley gestalt jhm reichen wollen / ist vnversehens D. Keller Pfarrer zu S. Michael mit 2. Jesuiten ins Zimmer kommen / mit jhm expostulirt, vnd ge [925] fragt / was er / als ein Mietling / da zu schaffen hette? Darauff er geantwortet / er were ordentlich beruffen worden. Dessen aber vngeachtet hat D. Keller den Kelch nicht allein weg vnd mit sich genommen / sondern auch mit dem Officialen bey Keys. M. daß jhm hierinn ein eingriff geschehen / zum hefftigsten geklagt / vnd so viel auß gerichtet / das nach folgend Mandat von J. M. deßwegen erfolgt. Von der Röm. K. May. sc. wegen N. denen zweyen von Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zu gethanen Vnter-Enserischen La̅dständen hiemit anzuzeigen / sie würden sich zu berichten haben / was massen Keyser Matthias vnterm dato dem 23. April. 1615. vnd absonderlichë den 15. Dec. auff deß Bischoffs zu Wien eingebrachte klag / daß jhme von gemelter Augspurg. Confess. zugethanen Praedicanten in der Statt Wien / durch jhr angemastes exercitium, vnerträgliche eingriff / zu schmählerung seiner Geistlichen Jurisdiction zugefüget worden / aufferlegen lassen / daß sie der Augspurgischen Confessio̅ zugethane jhren Praedicanten weder in der Statt Wien / noch andern Jhrer May. Stätten vnnd Märckten ein mehrers exercitium nicht gestaten solten. Dem allem aber zu wider / käme Jhr. M. vor daß kurtz verschienener Tagen ein Praedtcant von Hornals in Wien / in die Bischoffliche Jurisdiction zu greiffen / vnd sein vermeinte Sacrmëta dem Krancken zu administrieren sich sträfflicher weiß vnterstanden / derowegen sich der Wienerische Official bey J. M. beschwehrt / vnd vmb abstellung angeruffen. Wann dann dergleichen eingrieff zum Praejuditz vnd schmählerung der geistlichen Iurisdiction, auch verschimpffung J. K. M. in jhrer Refidentz Statt vngescheucht gevbt würden / welches derselbë zu höchstem mißfallen gereichte / vnd dahero den ergangenen vnd angezogenë verordnungen vnd resolution gäntzlich inhaerierten / von dero Landsassen vnnd Vnterthanen / wie jhnen gebührete / gehalten haben wolten / auch dergleichen Vncatholisches exercitium inn Jhrer Residentz Statt Wien / noch derselbën Vorstätten vnd Märckten zu gedulden keines wegs bedacht / so were diesem nach J. K. Mayestät ernster befelch / sie / die der Augspurgischen Confession zugethane / solten das durch jhre Praedicanten / so wol in der Statt Wien / vnd deroselben Vorstätten vnd Märckten / angemaste vnbefügte exercitium alsobalden abstellen / damit Jhr May. nicht andere ernstlichere Mittel gegen solchen Praedicanten vorzunehmen vervrsachet würden. Sonsten ist den Evangelischen Innwohnern hin vnd wider / sonderlich in (Scharpff Decret wider die Eva̅gelische zu Prag.) Böhmen vnd Mähren diese zeit vber / nicht allein die Religions vbung verbotten / sondern auch die Lutherische Bücher / Haußpostillen / Bibeln vnd Kirchen abgenommen / beneben ernstlich befohlë worden / mit Weib / Kindern vnnd Gesind dem Gottesdienst Päbstischem gebrauch vnd befehl nach beyzuwoh nen / im wiedrigen werde man sie höchlich bestraffen / vnnd darzu zwingen. Wie dann vornemblich zu Prag ein Decret publicir??? worden / daß hinfüro kein Burgers Kind das Burger Recht vnnd seiner Eltern Gütter nicht erlangen vnnd erben solte / er hette sich dann zur Römischen Religion bekennet. (Den Evanglischen wird zu Wien verbotten / daß sie nit mehr nach Hornals dem Evangelischen Gottesdienst beyzuwohnen gehen sollen.) Als nun nach solchem ein geraume zeit viel Burger / Handelsleut / Handwercks Gesellen / Beysassen / sc. zum Evangelischen Exercitio Augspurgischer Confession auß Wien nach Hornals / nicht mit geringem verdrieß der Päb. stischen / sich verfüget / hat solches zu verwehren der Rath zu Wien nachfolgenden Innhalts Mandat anschlagen lassen: Demnach jhnen Ampts halben obligen thete / gemeiner Burgerschafft nutzen vnd frommen zu befördern / vnd nach mügligkeit dz jenige zu verhüten / was zu schmählerung deß gemeinen wesens gereichen vnnd dessen wolstand verhindern möchte / sie aber auß sonderbahrem mittleyden zu Gemüth gezogen / was massen dieser Statt Wien vnd deroselben Innwohnern / nicht allein durch die empörung vnnd auffstand / theils der Keys. May. Landsassen vnnd Vnterthanen / in dero Erb-Königreichen vnd Landen / mit verwüstung deß Lands / vnd dannenhero entsprungener thewrung / vnwiderbringlicher schaden zugefügt / vnd alle die jenige / so jren Recurs dannenhero genommen / sampt Weib vnd Kind / zu förderst jhre Keys. May. eygene Person / vnd deroselben Räthe / neben jhnen vnnd den jhrigen zu vnderschiedlichen mahlen in gefahr gesetzt / vnnd allein durch Göttliche Providentz von feindliche̅ bösen Anschlägen erhalten worden / sondern auch daß inn particular die jenige Zusammenkunfften / Gewaltsfertigung / Vnderschreibung vnd obberührtem vnwesen anhängige Handlungen / die Vncatholische Burgerschafft / jhren Burgerlichen Eydspflichten zu wieder / vnderm schein deß Evangelischen Exercitij vnd Predigt hörens / herauß practicieret / vnnd vngeacht nun derschuldigen / allezeit gehorsamen Catholischen Burgerschafft / in vielfaltige weg / anjrem wolstand / mercklichem abbruch / mißtrawen vnd entgeltung / vnd dahero allerhand aufflagen / beschwernuß vnd dergleichen erwecket hetten: Dannenhero sie zur Conservation vnd auffnemen gemeinen Wesens / wider entsprungene beschwerung / so wol bey Lands-Fürstlicher hohheit mehrer Gnad vnnd vertrawung gegen der gantzen Burgerschafft ins gemein zu erwerben: als sich selbsten vnnd jhre nachkommen vordergleichen Anschlägen vnnd Practicken / so vnder dem schein deß Exercitij vnd außlauffs zu demselben / hinführo inn mehrere sicherheit zu setzen / sich entschlossen / alle weg vnnd occasiones, so zu dergleichen Mißhandlung anleitung geben köndten / so viel nur müglich / abzustechen / vnnd da es anders seyn köndte / auch die Gedächtnuß deß vorigen Verlauffs zu vertilgen / &c. Gebieten sie demnach bey vnnachlässiger schweren Straff / allen Bürgern / Handelsleuthen / Inwohnern / Handwercksgesellen / Dienstbotten / inn vnnd vor [926] der Statt / so weit sich des Magistrats Gebiet erstreckte / daß sich niemanden von dato an / vnder was Schein es jmmer seyn köndte / an einigen Orth oder zusamenkunfft / wo ein Vncatholisch Exercitium vnd Administrirung gehalten würde / es were zu Hornals oder anderer Orth / betretten lasse / bey vermeidung ernstlicher schwerer Straff aller besuchung vncatholischer Predigten / wie auch alles Außlauffs / sich alda copuliren oder Kindtauffen zu lassen / vnnd also alles vncatholischen Exercitij sich gäntzlich enthalten. Verhofften demnach es würde niemand zu seinem selbst eigenen Vnheil vnd gewisser vnaußbleiblichen Straff vrsach geben. (Evangelische in Nider Oesterreich suppliciren an den Keyser wegen vorbemeldten Edicts.) Dieses Edict ist denen auß den Nider Oesterreichischen Landschafften Augspurgischer Confession verordneten sehr frembd vnd beschwerlich vorkommen / derowegen sie an Keys. May. eine Supplication außgefertiget / dieses Inhalts; Wie hochschmertzlich jhnen / Verordneten im Namen der gehorsamen Stände Augspurgischer Confession / deß Bürgermeisters vnd Stat-Rahts verbott fürkommen / weil solches nicht allein wider jhr Anno 1610. mit Mund vnd Hand / in offentlicher aller vier Stände versamblung / gethane Erklärung vnnd versprechen / so im Namen der Bürgerschafft der damals gewesene Bürgermeister gethan / sondern auch Keysers Matthiae darüber erfolgte vnnd offentlich abgelesen Resolution / darauff solche Zusag inn beysein deß Vngarischen Palatini geschehen were / vnnd vornemlich wider Jhr Keyserliche M. bey jüngster Esbhuldigung / den gehorsamen der Augspurgis. Confession zu gethanen Ständen gegebene heilige Wort / vnd darüber am 11. Julij An. 1620. erfolgtes allergnedigste Decret lauffen thete / vber das auch mit so scharpffen / vnerweißlich- vnd den Ständen Augspurgischer Confession an jhren Ehren vnd Gewissen hochpraejudicirlichen Anzügen / deren sie von J. Key. M. allwegen vberhaben gewesen / erfüllet / geben Jh. May. sie selbsten zu erwegen: vnd gelangete hierauff an J. M. Jhr gehorsambstes bitten / J. M. wolten in erwegung dieser vnd anderer Vrsachen / mit deren erzehlung sie I. M. nit behelligen wollen / dieses wider J. Ma. heiliges Wort / jhrer der Bürgerschafft mit Mund vnd Hand gethane Zusag / auch der getrewen / der Augspurgischen Confession zugethanen Stände an jhren Ehren vnd Gewissen hochpraejudicirliches Verbott abstellen / so wol auch dem Bürgermeister aufferlegen / daß er die in Arrest genom̅ene Man̅ vnd Weibspersonen / alsobaldë ausser aller Geld vnd Guts straff / widerumb erlassen solte. Für dz ander bitten J. Key. M. sie gleich fals / sie wolten sich vber die von den getrewen Ständen Augspurgischer Confession vor diesem als auch negst verschienenen Landtag vbergebene Gravamina, so wol auch wegen Restitution deß abgenommenen Kelchs / inhibition der Prediger Eingangs in die Statt / Außschliessung der Bürger von jhren Berahtschlagungen / vnd dann auch wegen auffhebung der Proceß also resolviren / damit sich die getrewe Ständ zu erfrewen haben möchten. Das würden die getrewe Ständ mit eusserster darsetzung Leib / Gut vnd Bluts zu beschulden geflissen seyn. (Nider Oesterreichische der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen verordnete lassen eine Retorsion-Schrifft an den Raht zu Wien abgehen.) Neben dieser Supplication / haben ermeldte verordnete an den Raht zu Wien auch eine Retorsion Schrifft lassen abgehen / dieses Inhalts; Sie hetten im Namen der Oesterreichischen vnder Enserischen Stände der Augspurgischen Confession mit sonderbahrem Befrembden vernommen / was von Bürgermeister vnnd Magistrat am 9. Sept. offentlich angeschlagen worden. Alldieweil dann solches Verbott / nicht allein wider jhr Anno 1610. in offentlicher aller vier Stände Landtags versamblung mit Mund vnd Hand gethane Erklärung vnd Zusag / auch Keysers Matthilae darauff erfolgte vnnd durch den Palatinum diß Königreichs Vngarn beyder Religion Verwandten Ständen intimirte vnnd offentlichen abgelesene Resolution / auff welche obberührte Zusag erfolget / dessen sich der damals geweste Bürgermeister / so im Namen deß gantzen Magistrats / vnnd der andern Stätte vnd Märckt / Catholischer Religion / vergriffen / wol zu erinnern haben würde / wie auch der jetztregierenden Keys. May. vor der Erbhuldigung denen der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen am 11. Julii Anno 1620. ertheylten vnd mit so heiligen Worten bethewerten / auch durch ein Decret dargegebenen Confirmation / gäntzlich lieffe / wie auch angeregtes Verbot mit so scharpffen vnbe gründten / auch den löblichen Ständen Augspurgischer Confession an Ehren vnd Gewissen hohpraejudicirlichë Anzüg / erfüllet befunden / Als hetten sie nicht vnderlassen können / im Namen ermelter Stände einem Statt-Magistrat diese diffamation / welche die Ständ zu jhrer Zeit zu anden gewiß nicht vnterlassen würden / widerümb zu rück zu geben / Inmassen sie sich dann bey Key. May. dessen beschweret vnd derselben Resolution erwartend weren. Versehen sich demnach / Bürgermeister vnnd Stattraht werde nicht allein diß Verbort wider auffheben / sondern auch die allbereit in Arrest genommene deß halben ohne Gelds vnd Guhtsstraff widerumb befreyen vnd erlassen. (Rector der Wienerischen Vuiversität lasset ein Edict an alle derselben zugethane abgehen / sich deß Exercitij der Augspurgischen Confession zu enthalten.) Es ist aber auff diese Schrifft nit allein keine Wilfahrung / sondern auch noch ferners dieses erfolget / daß der Rector der Wienerischen Vniversitet / alle derselben anverwandte vnd zugethane / von dem Exercitio der Augspurgischen Confession abgemahnet / durch ein nachfolgendes lauts angeschlagenes Edict: Von deß Rectoris, Magnifici Keyserlichen Superintendentis vnd Consistorij der Vniversität wegen / N. allen cujuscunque Facultatis Doctoribus, Magistris, Nobilibus, Licentiatis, Baccalaureis, Procuratoribus, Studiosis / auch allen Witfrawen / Buchdruckern / Buch führern / vnd allen der Vniversitet zu gethanen membris anzubeuten; Sie hetten auß beyliegender Abschrifft mit mehrerm zu vernehmen / was Bürgermeister vnd Raht allë Bürgern / Handelsleuten / Inwonern / Hand [927] wercks Gesellen in vnd vor der Statt / so weit sich der Burgfried erstreckte / verbotten. Wann dann die Vniversitet vnd dero vnderwörffene Mitglieder der Bürgerlichen Freyheiten in mehr fähig weren vnd genössen / vnd dannenhero der Vniversität nicht weniger / als denen von Wien / die gemeine Wolfahrt zu erfördern / vnd sich deß vnverschuldten Mißtrawens zu entledigen / wie auch der dahero erwachsenen Aufflagen / Beschwerungen / Bestärckung der Gvarnisonen vnd anderm so viel müglich abzuhelffen obliege / sonderlich weil auch die Membra Academica einiger Religions Concession sich nicht zu berühmen: Diesem nach so were deß Rectoris / Keyserlichen Supetintendentis, vnnd Consistorij ernstlicher Befehl / daß alle obbenante / so der Vniverfität Jurisdiction vnderworffen / auch derselben Innwohner / Brodtgenossen vnd dienstbotten / in vnd vor der Statt / so weit sich der Burgfried erstreckte / bey vnnachlässiger schwerer Straff sich aller Zusammenkunfften / Außlauff vnnd Besuchung alles vncatholischen Exercitij / wie auch in jhren Häusern deß singen vnd predigten enthalten / auch weder zu Hornals / noch einigem andern Orth / da ein vncatholisch Exercitium gehaltë wurde / weder Copulation noch Tauff / oder andere vermeinte Seel Sorg sucheten / vnd zu angedeuter Straff nicht Vrsach geben. (Keysers Ferdinandi II. Resolistion auf der Oesterreichischen Evangelischen Stände verordneten Supplication.) Hierauff den 13. Septembris ist auff der Evangelischen Oesterreichischen Stände verordneten Supplication / diese Resolution erfolget; Die Römis. Keyserliche / auch zu Vngern vnnd Böheimb Kön. May. &c. hetten zwar das jenige / so die der Augspurgischen Confession zugethane verordnete angebracht / vernommen. Weiln aber diese Sachen die Supplicanten im geringsten nichts angienge / käme es J. May. nicht wenig frembd vor / dz sie sich derselbë anzunemen vnderstanden. Derowegen würden ermelte verordnete / oder auch / die der Augspurgischen Confession zugethane sich in dergleichen Handlungen / so viel die Religion betreffe / hinfüro ferner einzumischen gäntzlichen vnderlassen / auch Jhre M. mit solchen vnnothwendigen Behelligungen zu verschenen wissen. Obgedachtem Edict deß Wienerische̅ Rahts (Christlicher Eyffer der Evangelischen Religions Verwandten wider das Edict deß Rahts zu Wien.) zuwider sind auß Christlichem Eyfer viel Leut vnnd Handwercks Gesellen hauffenweiß auß Wien zur Predigt nach Hornals gewallet / vnd haben sonderlich die Handwercks Gesellen sich vernemen lassen / eher sie die Predigt meiden wolten / wolten sie eher alle darvon ziehen; Von den Inwohnern Manns vnd Weibspersonen aber / so sich bey den Predigten zu Hornals betretten lassen / sind von angeregtem Wienerischen Raht viel zur Straff gezogen worden. Mitler weil haben die der Evangelischen Nider (Der Evangelischen Nider ???esterreichischen Ständ verordnete ge-) Oesterreichischen Stände verordnete vnnd damals zu Wien anwesende Stände vnd Landsmitglieder noch eine Supplication an Keys. M. eingeben / dieses Inhalts; Sie hetten Jhrer Key. May. Resolution Inhalt nit mit geringer Betrübnuß ablesend vernom̅en / in dem sie anfänglich (ben noch eine Supplication ein an Keyser Ferdmanden.) befunden / daß Jhrer May. eingebildet würde / als ob ermeldte Verordnete sich einer Sachen deren sie nicht befugt / auch sie im geringsten nicht angienge / anzunemen vnderstanden hetten / derowegen dann so wol sie als auch die der Augspurgischen Confession zugethane / sich in dergleichen Handlungen / die Religion betreffend / ferner ein zumischen vnderlassen / auch J. May. mit solchen vnnothwendigen Behelligungen verschonen solten / da sie sich doch allwegen beflissen / so wol J. Keys. M. als auch deroselben Vorfahren / jhrem geweste̅ aller gnädigsten Herrn vnd Lands-Fürsten mit vergeblichen Behelligungen / so viel müglich zu verschonen / wann sie allein die eüsserste Noht nicht darzu bewogen / allermassen dann diß Orthsauch beschehen thete. Dann da J. Key. May. der Sachen wahre Beschaffenheit / vnnd des Verlauffs dieser den vierdten Standt betreffenden Handlimge̅ recht berichtet weren / zweifelte jhnen nicht / Jh. May. sich gewißlichen eines andern gegen jhnen sich erkläret haben würden. Erinnerten hierauff J. May. fürs erste / daß die gantze Tractation so im Martio Anno 1609. zu Wien vorgangen / fürnemblich deß vierdten Stands halber sich so lang verzogen / wie solches auß aller fünff Mährischen Herren Abgesandten (darunder Catholische gewesen) Attestation lauter zu vernemen. Also zum andern / wiese dieses auch die von Keyser Matthia jhnen am 19. Martij 1609. ertheylte Resolution klärlichen auß / in deren diese Wort: So nicht allein von zweyen Jhrer May. getrewen Landständen die Herren vnd Ritterschafft der Augspurgischen Confession in Oesterreich vnder vnd ob der Enß / sondern (notandü) die vom vierten Standt mit einkommene Stätte vnd Märckt betroffen. Vnd als fürs dritte eben dergleichen Decreta vor diesem auff vngleiche Information auß gefertiget worden / da hetten die drey Ständ jhre Notturfft darauff gehandelt / also daß sie Anno 1609. zu dem damalen gehaltenen Vngarische̅ Landtag jhre Abgesandte auß allen dreyen Ständen nach Preßburg mit Instruction / welche die vom vierten Stand zu Wien auch mitgefertiget / abgesendet: Wie nun dieselbe vorgeleget worden / hetten J. May. allein darumb / daß der vierte Stand darbey gewesen / den Abgesandten kein Audientz ertheilen wollen / dahero sie bey den Vngarischen Ständen vmb Intercession einkommen / so jhnen auch ertheylet / aber diß negotium von J. M. zur reassumption deß Landtags verschoben worden. Es were aber der Vngarische Palatin bald darauff nach Wien kommen / vnd bey J. K. M. die Sach so weit gebracht / dz sich J. M. erklärt / im fall die Ständ würdëkönnë beweisen / daß solches beyjren Vorfahrë auch also gehalten worden / so wolten es J. May. auch darbey verbleiben lassen, welchem die Ständ damals nachkom̅en vn̅ erstlich dem Palatino jhren Beweiß vorgelegt / denselben auch hierauff den [928] geheimen Räthen für gewiesen: Auff welcher gethane Relation sich J. May. erklärt / daß der vierte Stand für einen Landstand erkennet / auch mit vnd neben den beyden Obern Ständen in Religionssachen zu den Audientzen gelassen / sie auch mit den Obern Ständen die Religionssachen berahtschlagen / vnd zu jhren Rahts Sessionen frey kommen möchten / in massen dann also bald darauff J. May. den drey Ständen (darunder im vierten Stand ein Bürger / nemblich der Wolfahrt gewesen) Audientz ertheylet / wie solches deß Vngarischen Palatini Attestation / vnd deren damalen verordneten Außschuß Relation mit mehrerm außwiese. Seit dieser ertheylten Resolution were dem vierdten Standt niemals verwehret worden / mit den Ständen Augspurgischer Confession die Religions Sachen neben jhnen zu berahtschlagen / oder in jhre Versamblungen zu komen / als was bey Jh. M. Regierung geschehe / darwider sie sich zwar zum hochsten beschweret / auch allergnädigster Resolution vertröstet worden / dieselbe aber biß dato nit erlangen mögen. Daß aber der vierdte Stand auch Gewaldt seinem Außschuß gegebe̅ / vnnd solches Keysern Matthiae bewust gewesen seye / were auß der den 12. Octobris An. 1609. vbergebenen Schrifft mit mehrerm zu ersehen. Vnd hetten J. May. sich selbst zu erinnern / daß nach dem sie wegen Laab / hernacher auch für die Statt Wien / auff Befehl J. May. vnd so starckes begehren der Catholischen Stände / jhre Abgesandte geschickt / daß der vierte Stand die Instruction mit vnd neben der Augspurgische̅ Confession zugethanen Ständen gefertiget / welche J. May. nach Hoff zuvor vbergebe̅ worden / auch J. May. dieselbe approbirt hetten. Ferner als nach geleisteter Erbhuldigung / sie von der gegen Oesterreich angetroheten Thätlichkeit abzumahnen / mit Jhrer May. Willen zugeschrieben / hette der vierdte Stand mit vnd neben jhnen gefertiget / allermassen dann hernach derselbe Stand jhren Berahtschlagungen beygewohnet / biß sich der Wienerisch Statt Magistrat jhnen solches zu verwehren vnderstanden. Auß welchem allen dann J. Key. M. selber sehe / daß sie sich ja deß vierte̅ Standts / als jhrer Mitglieder billich mit aller Gebühr annemen / vnnd J. M. mit Sachen / die sie nit angehen solten / nit behelligen: Dann weiln es je einmal von Alters hero also gebräuchlich gewest / Keyser Matthias sich darüber also erkläret / daß sie es bey dem / wie es von Alters herkommen / verbleiben lassen wolten / vnd J. M. (Keyser Ferdinand II.) vber diß alles nicht allein den Ständen ins gemein / bey der vor gangenen Erbhuldigung alle dero Privilegia / alt hergebrachte Gebräuch bestätiget / sondern auch jhnen / den der Augspurgischen Con. fession zugethanen dreyen Ständen / dem aller dreyer Notturfft J. M. gehorsambst vorgebracht worden / absonderlich mit hohen heiligen Worten allergnädigst zugesagt vnd versprochen / sie bey dem Religions Exercitio erstermeldter Confession / allermassen sie dasselbe bey Keyser Matthia gehabt / verbleiben zu lassen / vnnd dieses solchem Exercitio anhängig auch davon nit abgesondert werden könte: Wissend aber were / daß sie es wie oben erzehlet / biß zu Keysers Matthiae Ableibenszeit gehabt hetten / solches auch verblieben biß auf das / so sich jetzo der Bürgermeister vnnd Statt-Raht zu Wien eygenmässig vnderfangen. So were demnach an J. Key. May. jhr durch Gott flehentlichstes allervndert. bitten / sie wolte sie auch bey deme / wz sie von Alters hergebracht / vordem gewesten Palatino in Vngarn vnd den / Keyserlichen geheimen Rähten erwiesen vn̅ dargethan / attestata vnd Zeugnüssen darumb hette̅ / Keyser Matthias sich darüber resolvirt / vnd J. Key. M. bey der Erbhuldigung mit dero Keyservnd Ertzhertzoglichen thewren Worten selber somündt-so schrifftlichen confirmirt / verbleiben / sie auch / vn̅ jhre Mitglieder deß vierdten Stands hier wider nicht beschweren lassen. Beten darneben ferner in Vnderthänigkeit / J. Keys. May. wolten den Bürgermeister vnd Stattrath aufferlegen / daß sie nicht allein die angeschlagene Inhibition wider cassiren / sondern auch die von denen in Arrest genommenen Manns vnd Weibs-Personen erforderte Geld Straff wider zu rück erstatten / auch sich aller fernerer Arrestirung vnd Bestraffung gäntzlichen enthalten wolten. Sie beten auch / sich vber der Stände Augspurgischer Confession vberreichte alte vnd newe Gravamina / so wol auch wegen Restitution deß abgenommenen Kelchs / Inhibition der Prediger Eingangs in die Statt / auß schliessung der Bürger von jhren Berahtschlagungen / wie auch auffhebung der Proceß / vielmals gebettener massen / zu resolvirn. (Evangelische Oesterreichische Ständ bekommen schlechte Resolution auff jhr suppliciren.) Hierauff ist der Evangelischen Stände verordneten diese Replic in Originali wider herauß gegeben / vnd darauff geschrieben worden; Jhre Mayestat liessen es allerdings bey voriger Resolution verbleiben / mit nochmahliger ernstlicher Erinnerung / mit dergleichen J. May. ferner zuverschonen. Vnd hiermit musten die guten Leuth abziehen / vnd war jhnen aller Trost vnd Hoffnu̅g einer Besserung gäntzlich abgeschnitten. (Zwo Evangelische Kirche̅ zu Prag werden München vnd Jesuiten eingeraumbt. Evangelische Prediger werden durch Keyser Ferdinanden auß dem Land ob der Enß außgebannet.) Vmb selbige Zeit ist die ein zeitlang verschlossene Teutsche Evangelische Kirch zu Prag auff der kleinen Seithen eröffnet / den Carmeliten / wie auch die Evangelische Kirch in der Alt Statt den Jesuiten eingeraumet vnd gegeben worden. Hierauff hat die Reformation auch das Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß betroffen / in dem J. M. Keyser Ferdinand auch die Evangelische Prediger von dannen durch nach folgenden Innhalts Mandat außschaffen lassen; De̅nach jedermänniglich zur benüge wissend / welcher gestalt der meiste theyl auß de̅ dreyen Ständen / von Herren / Ritterschafft vnd den Stätten deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / ohne einige habende Vrsach / sich so weit vergriffen / vnd wider J. M. als jhren natürlichen Erbherren vn̅ Lands Fürsten / bey derin Böheimb vn̅ den incorporirte̅ Ländern entstandenen Rebellio̅ / allerley feind selige thätlichkeiten / kriegsempöru̅g [929] vnd Widersetzung offentlich zu verüben kein abschewen getragen. Derowegen solche verbrecher in die Straff der beleidigten Mayestät / auch verlierung aller jhrer Freyheit / Leib / Haab vnd Gut gefallen / vnd Jh. May. darauff zu conservirung jhres Ertzhertzogthumbs ob der Enß / auch erhaltung jhres Hauses Oesterreich gebührender Ehren vnd Hochheit noch hievor dahin beweget worden / dem Hertzog Maximilian in Bayern ein Commission auffzutragen / durch welche solche widerwertige Erbvnderthanen wider zum schuldigen Gehorsamb gebracht würden. In massen es dann auch der Churfürst in Bayern würcklich effectuiret hette. Nun were darneben auch vnverborgen / wie daß zu berührter Rebellion vnd Widersetzlichkeit die hin vnnd wider im Land wesende Praedicanten / mit jhren lästerliche̅ Lermenpredigten / auffwickelung deß gemeinen Manns / vnd verbitterung der Gemüther wider jhre Obrigkeit / nicht die geringste Vrsach gewesen / von welchen bösen Thaten sie auch nachmalen nicht außsetzen / sondern gantz freventlich wider die Römische-Catholische Religion jmmerdar offentlich lästern / schreyen vnd predigen theten. Dannenhero vnd weil J. May. der gleichen Vrsächer vnd Verhändler in dero Erbland vnd Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß / vmb jhres verbrechens / auch vielleicht noch besorgenden Vnheils willen / länger nicht dulden oder leiden könte: Als hette J. M. sich auß erzehlten vrsachen zu stabilirung eines rühigen vnnd beständigen Regiments / alle Praedicanten auß dem gantzen Land ob der Enß außzuschaffen / auch deroselben Exercitium gäntzlich abzustellen vnd zu verbieten / resolvirt. Zu solchem End dann J. May. allen Innwohnern deß Lands / bey dene̅ sich obermeldte Praedicante̅ / es sey in Schlößsern / Stätten / Märckten oder Flecken oder auff dem Land auffhalten theten / hiermit alles Ernsts anbefohlen / daß sie nach publicirung dieser Resolution inner den negsten 8. Tagen darauff / allen vnd jeden Praedicanten vnd Schulmeistern abdanckten / vnd sie sich darüber alsobald mit all jhrer Haab vnd Gütern auß dem Land hinweg begeben / vnd ferner darinnen / bey vermeidung im widrigen vnaußbleibender Einziehung jhrer Person / vnd darüber erfolgender vnnachläßlicher ernstlicher Bestraffung / keines wegs mehr betretten lassen solten. Da vnd zum fall aber vber berührten Termin einer vnd anderer Lands Inwohner einige Praedicanten oder Schulmeister weiters bey sich heimblich oder offentlich auffhalten würde / hette Jh. May. bereit deß wegen jhren Raht vnd Cämmerer Adam Graffen von Herbersdorff Churfürstlichen Bayerischen Obristen vnd der zeit Statthalter zu Lintz / vollkommene Gewalt gegeben / also daß er nicht allein darob seye / damit dieser Resolution in alle̅ gehorsambst nachgelebet würde / sondern auch wider alle die jenigen / welche diesem Gebott vnd Befehl / vnd dem darin benandten Termin wie abdanckung der Praedicanten vnd Schulmeister nicht nachkämen / oder sonsten das wenigste vorzunemen vnderstehen würden / nach befindung der Sachen vnd des verbrechens beschaffenheit / an Leib / Haab vnd gut andern zum Abschew vnd exempel / vnverschont männiglichs alsbald procediren vnd verfahren solte. Auff diesen gesetzten Termin haben sich die Evangelische Prediger vnd Schuldiener mit Weid vnd Kindern in grosser Anzahl auß dem Land ob der Enß mit grossem Lamentiren auff Schiffen die Donaw hinauff ins Reich begeben. Als sie für Straubingen vorüber gefahren / haben jhnen die Einwohner zugeruffen / sie könten (Gespött deren zu Straubingen vber die vertriebene Evangelische Prediger.) nun wol jhrer Andacht nach singen / Ach Gott von Himmel sich darein / vnd laß dich das erbarmen sc. haben auch gefragt / wo nun jhr feste Burg sey? vnd dergleichen gespött mehr getrieben. Die Evangelische Stände vnd Inwohner haben jhnen bey jhrem Abzug nit allein ein Zehrpfenning mit gegebe̅ / sondern auch theils auff 2. Jahr lang jre besoldung zu reichen versprochen. (Lutherische Prediger werden zu Hornals ab geschafft.) Hierauff ist die Reformation auch an Hornals kommen. Dan̅ als Herr Helmhard Jörger daß er sich deß Böhmischen Wesens auch in etwas theylhafftig gemacht / beschuldiget / ist er zwar seines Lebens vnd Ehr versichert / aber seine Güter / darvnder die Herrschafft Hornals / jhme abgesprochen worden. Auff solches sind 2. Commissarien nach Hornals abgeordnet / die haben die Vnderthane̅ in Keyserlichen pflichten genommen / vnd den Evangelischen Praedigern befohlen / sich ohne verzug von danne̅ zu machen. Diese Herrschafft ist nachmals den Thumb Capitularen bey S. Stephan zu Wien / welche solche auß gebeten / eingeraumet worden. Die Evangelische Oesterreichische Stände vnder der Enß haben förters jhr Exercitium Religionis zu Entzersdorff angestellet. Wegen deß von dem Wienerischen Rath publicirten (Grosser Jammer in Böhmen Mähren vnd Oesterreich wegen angestelter Reformation.) Mandats / darfür kein bitten der Nider-Oesterreichischen Stände / wie zuvor angeregt / helffen wollen / haben sich nicht allein mehrerntheyls Handwercksbursch / sondern auch viel Bürger weg vnd an andere Evangelische Orth begeben / viel auch noch ferners sich zum Abzug gleichfals fertig gemacht: derowegen gedachter Rath darwider ein newe Verordnung gemacht / vnd die noch anwesende nicht allein jhres Eydts nichterlassen wollen / sondern noch jhre Güther verarrestiret vnd anbefohlen / mit Weib / Kinder vnd Gesind in die Kirchen zu gehen / sich vnderrichten vnd bekehren zu lassen / mit dem Anhang / welche den ersten Sontag außbleiben würden / die gesetzte Straff zu erlegen / den andern Sontag doppel / den dritten wider das zwifache doppel zu bezahlen. Dergleichen Zwang ist auch der Zeit in dem Königreich Böhmen vorgangen / vnd seind die Leut mit dem compelle zur Römischen Lehr jämmerlich vexieret worden. Vmb welcher Vrsache̅ willen viel Innwohner im Marcktflecken Liessa in der Herrschafft Brandeyß jhre Häuser selbst in Brand gesteckt / vnd sich mit Weib vnd Kindern an Wilde Oerther reterirt.
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In Mähren sind deßgleichen viel vornehme Bürger in vnderschiedlichen Stätten / vmb daß sie sich zur Römischen Religion nicht accommodiren können oder wollen / mit den ledigen Stecken auß dem Land gezogen vnnd jhre Güter im Stich gelassen. (Fernere Reformation im Ertzhertzogtgumb Oesterreich ob der Ens.) Bald nach außschaffung der Evangelischen Prediger vnd Schulmeister auß dem Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß hat Jhre M. Keyser Ferdinand fernere Reformation darinn angeordnet / vnnd zu solchem End neben Graff Adam von Herbersdorff Beyerischen Statthaltern zu Lintz / Georgen Apten zu Göttwich / D. Johann Baptistam Spindlern / vnd Constantinum Grundemann Amptmann zu Lintz / zu Commissarien dahin abgeordnet. Die haben nachmals Im Nahmen Jh. Keys. May. nachfolgendes in Land ob der Enß publiciret: Erstlichen bliebe es noch allerdings bey der Außschaffung der Praedicanten vnd Vncatholischen Schulmeister / daß sich keiner bey vermeidung schwerer Leibs vnd Lebens Straff im Land betretten liesse / viel weniger sich einiges Exercitij anmassen / nicht weniger jemands auß den Landleuthen / Herrn-Ritter-Bürgerstands vnd Inwohnern sich einigen Predigens / Singens / Lernens / oder selbst vermeinter Außlegung der Evangelien / noch andern Conventicul vnd Exercitien in jhren oder frembden Häusern nicht vnderstehen / oder auch jemands verstatten solte / bey vermeidung J. Keys. May. hohen Vngnad vnd Straff. 2. Weil / vngeacht der vorigen Keyserlichen Mandaten / der Außlauff zu frembden Vncatholischen Predigern ohne Schew starck im schwang / als solte solcher Außlauff / dahin fahrung oder reitung vnd suchung dergleichen vermeinten Seelsorger / als Copulation / Kindtstauff vnd Communion allen vnd jeden im Land hiermit gäntzlich abgeschaffet seyn / vnd wer darüber betretten / die solten nach gelegenheit jedes stands vnd vermögens ernstlich gestraft werden. 3. Solten sie hinführo den Catholischen Gottesdienst vnd Predigt auff die Son- vnd Feyertag fleissig besuchen / vnd nicht Vrsach geben andere Ordnung wider sie vorzunehmen bey vermeydung anderer ernstlicher Straff. 4. Männiglich solte an den gebottenen Fasttägen / so wol als in der viertzigtägigen Fasten / deß Fleischkochens vnd Essens sich gantzlich enthalten. Solches solte auch in Würtshäusern in acht genommen / vnd niemand er seye Edel oder vn Edel / Frembder oder Inwohner / auch was Religion er wolte / Fleisch gespeiset werden. Männiglich solte auch die Son- vnd Feyertäg feyerlich vnd andächtig nach Gebott vnd Ordnung der Christlichen Kirchen halten / vnd in der Kirchen sich finden lassen / bey angedeuter straff. 5. Solten in Stätten vnd Märckten die Bürgerlichen Obrigkeiten jedes Orts verfügen / daß die in den Zunfft vnd Handwercks Ordnungen benante vnnd gewohnliche Gottesdienst / sampt den Kirchen Fahnen wider auffgerichtet würden / vnnd damit in festo Corporis Christi dem Hochwürdigen Sacrament zu Ehren erscheine̅. 6. Weil die Jahrmärckt vnnd Kirchtag gemeiniglich an gebottenen Son- vnd Feyertagen angestellet / als solten vnter wehrendem Gottesdienst die Krämer nit außlegen vnd verkauffen / auch niemand in Würtshäusern mit Essen / Trincken / Spielen vnd andern vnzimblichen sachen vmbgehen / auch solches nit gestattet werde̅ / wer ferners darüber ergriffen / auch da die Obrigkeit dergleichen Gebott nicht in acht nemen / vnd ein anders gestatten oder conniviren würde / die solten so wol als die gemeine Thäter nach beschaffenheit der Sachen gestrafft werden 7. Würde bemelten Bürgerlichen Obrigkeiten mit allem Ernst aufferleget / von dato an innerhalb 6. Wochen glaüblich anzuzeigen alle Bürgerskinder / so der zeit nit anheimisch / sondern in die frembde geschickt worden / oder für sich selbst darein gereiset / wo dieselbe anjtzo seyen / vnd da sie sich bey den vncatholischen Schulen auffhielten / selbige all zugleich inner 6. Monaten von dato diß abfordern vnnd in ein Catholisch Orth schicken solten / bey verlierung jhrer Erbgüter vn̅ gäntzlicher entzihung derselben. Da dann auch jemands ein vncatholischen Praeceptorn oder Schulmeister in seinem Hauß oder sonsten für seine Kinder hette / dieselbe sollen vnverzüglich abgeschafft vnd dafür Catholische bestellet werden bey nambhaffter Straff. 8. Auch würde hiermit nicht weniger allen Landleuten / Herrn vnd Ritterstands / neben alle̅ die in diesem Land wohnte̅ / als auch Doctorn / Advocaten / Nobilirten vnd bürgerlichen Personen / ohne vnderscheid bey hoher Straff aufferleget / hin füro ohne J. K. M. vnd zu malen deß Regirenden Herren dieses Lands vorwissen vnd bewilligung keine Kinder zu vncatholischen Schulen / zu studiren / oder sonsten Länder zusehen vnd Sprachen zu lernen / zu verschicken. 9. Vnd demnach Key. May. Intention vnd deren Vrsachen genugsamb verstanden / daß alle Inwohner in dem Ertzhertzogthumb Oestereich ob der Ens / sich zu der Catholischen Religio̅ wenden solte̅ / als würde denselben zu solcher Bekehrung vnd entlichen Resolution zwischen dato vnd negstkommenden Ostern 1626. (dieses war datirt den letzten Septëb. 1625.) ein schließlicher Termin / nach dessen verfliessung kein fernerer durchauß nit gegeben werden solte / hiermit perëptoriè angesetzet / gleichwol J. Key. M. niemand hierzu zwingen / sondern wer ein vermeintliche Beschwer seines Gewissens jhm selbst moviren / vnd diß fals sich seiner ordentlichen Obrigkeit nit accommodiren wolte / dem würde das Jus emigrationis inner berührtem Termin frey gelassen. Wer aber hierzwischen oder im Außgang dieses Termins in dem Vngehorsamb verharzen / sich in solcher Zeit weder zur Catholischen Religion bekehren / oder nit anzeigen / ob er sich informiren / vnd bekehrë lassen wolte oder nit: sondern die Termin verstreichen vnd die Bekehr- vnd Vnterweisung jhm nit angelegen seyn lassen würde: [931] Der solte das Land raumen / vnnd von all seinem vermögen den Zehenden Pfenning Nachstewer (ausser Bezahlung deß alten Landsgebräuchischë Freygelts) dem Landsfürstlichen Fisco erlegen / also daß ohne weitere Conniventz gegen demselben verfahren werden solte. Wer sich aber zur Catholische̅ Religion bekehrte / der solte von dem ordentlichen Priester von dem er die Absolution empfangen / den Reformations Commissarien genugsamen Schein einhändigen: sonderlich solten alle Decani von jhren vndergebenen Pfarrern / zu Oesterlicher zeit / ein ordentliche Verzeichnuß in der dritten Wochen nach Ostern vberschicken / aller jhrer Beichtkindern / so sich mit der Beicht vnnd Communion eingestellet vnd nicht eingestelt / folgends soltenste Decani solche designationes den Commissarien zuordnen / damit gegen den Vngehorsamen die Straff vorgenommen werden möchte. 10. Die alten Herrn vnd Landleut / derer Vor-Eltern vor 50. Jahren würckliche Landleut in diesem Land gewesen / liessen gleichwol Jhre Keys. Mayest. (allein auff jhre Personen zu verstehen) in der bißhero gebrauchten Conniventz oder tolerantz (doch ohne verbündliche versprechung vnder Concession) noch der Zeit verbleiben / doch mit dieser Condition / daß sie dieser Ordnu̅g gäntzlich vnderworffen seyn solten / nemblichen daß es auch jhres Theils der Kinder halb beym achten Puncten allerdings verbliebe / vnd daß sie weder heimbliche noch offentliche Conventicula vnnd Exercitia in jhren Häusern mit Beicht vnd anderm / weder im noch ausser Landes nicht haben noch gebrauchen / auch keine Vn-Catholische Pfleger / Verwalter / Schreiber / Praeceptores, Hoffmeister oder andere Diener / ferner nicht mehr halten / sondern an Statt derselben Catholische auffnemen (darzu jhnen von dato an ein halbes Jahr peremptorie benennet seyn solte.) Solten auch niemand mit Singen / Disputiren / offentlichem Fleisch essen / an verbottenen Tägen vnd Zeiten / wann sie vber Land reiseten / noch bey Hauß nicht ärgernuß geben / die Würt zu Kochung vnnd reichung desselben nicht anmuthen oder nötigen / vnd was dergleichen Prohibitiones deß jenigen / so dem Catholischen Glauben vnnd Satzungen widrig / vnd zugleich im Politischen Regiment vnd Exercitien mehr begriffen weren. Welcher aber auch vnder jhnen den Herrn vnd Landleuten vermeinen wolte / es were seinem Gewissen beschwerlich / sich dißfalls zu accommodiren / dem würde gleich andern das Ius emigrationis frey gelassen. Wo fern aber jema̅dts sich diesen Lands-Fürstlichen Gebotten vermessentlich widersetzte / hin vnnd wider ergernuß gebe / vnd den schuldigen Gehorsamb nicht leistete / der solte sich der Tolerantz nicht allein ferners nicht mehr behelffen haben / sondern er solte auch als ein turbator quietis publicae bestraffet vnd endlich die außschaffung an jhm würcklich vollzogen werden. 11. Weil die Land officirer alle der Widrigen Religion zugethan / dahero dieselbe auch rëformirt werden solten / vnd man sich im wenigsten nichts daran jrren lassen würde: ob schon vorgegebenwerden wolte / da sie wegen der Religion die Dienst verlassen müsten / grosser Schaden dardurch entstehen / oder man so bald nicht Subiecta von der Catholifchen Religion habë könte: als were so wol den Officirern hiermit ernstlich aufferleget / daß sie sich zu Jhrer K. M. verordnung accommodireten / oder im widrigen Fall man nach andern tüglichen Subiectis trachten / vn̅ von dato inner einem Jahr bestellen würde. Darbey dann auch mehr berührte Officirer gewarnet seyn solten / daß sich keiner weder in heimblichen noch offentlichen Practicken / vnder dem Vorwand oder Titul / sie weren Land Officirer / gebrauchen liesse / bey vermeidung ernstlicher außschaffung vnd anderer Straffen, 12. Vnd nach dem im Land viel verbottene vnd Sectische Bücher vorhanden / so were männiglichen aufferleget / bey vnnachlässiger Straff obbemelte Bücher inner Monats Frist von dato an zu nehmen / den Reformations Commissarien / oder weme selbige die vbernemung befohlen würde / völlig vnd ohne abgang ein zu liefern. So würde insonderheit auch allen Buchführern / bey schwerer Straff auch Confiscation der Waarë aufferlegt einige an Vncatholischë Orthen getruckte Bücher vnd Tractat nicht ein zu führen / vnd was die jenige Buchführer / so im Lande wohneten / dato in jhrer Gewalt noch hetten / einiges nit mehr zu verkauffen / sondern als bald gentzlich auß dem Land zu verschicken / bloß außgenom̅en die jenige Bücher vnd Tractat / so allein von Iuridicis, Medicis, Historicis vnd Philosophicis handelten / vnd nichts wider die Catholische Religion in sich begriffen. Die jenigen aber / wie sonsten die Sectischen Scribenten gemeiniglich im Brauch / die allerhand falsch Gedicht wider die Religion / derselben zugewandte Theologen vnd Obrigkeit / vorab in jhren Historien Büchern ein führten / vnd von der höchsten Geistlichen Obrigkeit verbotten: Ebenfalls solten was dergleichen verdächtige / in Concilio Tridentino vnnd denen Catalogis, oder andere verbottene Sectische / oder sonsten böse vergiffte / Zauberische vnnd contra bonos mores streittende Bücher / gleicher massen vnder obbemelter Prohibition gesetzten Straff / ohne Mittel verstanden seyn. Beschließlichen wißten sich die drey Politische Stände zu erinnern / daß bereit vor diesem / auß J. Key. M. verodnung / von jhnen Bericht abgefordert worden / was jeder für Geistliche Stifftungen vnd Beneficien vnder sich / sc. Weil dann J. K. Mayst. nach jhrer der drey Politischen Stände beschehenen Submission es nachmaln wegen der vorbehaltenen Geistlichen Vogtheyen / Lehenschafften vnnd Gütern / bey jhrer Resolution endlich verbleiben lassen / als würde denselben hiermit dieses widerumb befohlen / daß sie die gründliche Beschaffenheit obbemelter Sachen inner sechs Wochen peremptoriè berichten / die Briefflichen vrkunden zum Statthalter Ampt schicken / vnnd fortan sich deß halb einiger Possession oder Gerechtigkeit weiter nicht mehr anmassen solten. Gleicher gestalt welche dergleichen Geistliche Güter in proprio besessen vnnd nutzten / jhres [932] Tituli possessionis inner negstbemeltem Termin richtige Anzeig thun / vnnd die Instrumenta oder Titulos dem Statthalter vberschicken solten: Dargegen solte niemand mit jhren Behelffen wider die Ansprecher vbereilet / sondern jhnen das förderlich Recht vnnd die Billichkeit ertheilet werden. Vnnd weilen auch aussen zweiffels so wol bey Stätten Märckten / vn̅ etlichen vornemen Ständen Stipendia vnnd Stifftungen / für Knaben so studierten / oder anders lerneten / vorhanden: So würden selbiges sampt vnd sonders nicht weniger Krafft dieses erinnert / vnnd ernstlich anbefohlen / von solchen inner negstem obbemelten Termin / glaubwürdige Abschrifften zu der Reformation Commissarien Henden zu schicken. (Ober Enserisch-Oesterreichische Ständt beschweren sich vber dz Reformation Wesen vnd bitten vmb desselben einstellung.) Dieses Patent vnd scharpffe Befehl ist den Inwohnern in dem Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß sehr beschwerlich vorkommen / deßwegen die Stände ein Schreiben an Käyser Ferdinanden abgehen lassen / dieses Inhalts; Ob wol alles (sagten sie) so in diesem publicirten Patent begriffen / vnder J. Keys. May. gemessenem Willen vnnd Meinung vorgetragen / vnnd auff das schärpffest anbefohlen würde / so wolte doch nicht allein jhr grosse Noth / die jhnen auff einen oder ben andern sehr harten Weg fürgestellet were / sondern auch der Respect vnd Gehorsamb in Kindlichem vertrawen gegen Jhrer May. als jhrem Erbherren / sie dahin weisen / daß sie jhnen nicht gleich also gar einbilden liessen / daß Jhr Mayestät jhren Lands-Fürstlichen Gewalt gantz von sich zu legen / vnnd den Commissarien völlig in diesem Fall zu vbergeben / auch alle zuflucht zu derselben Gnadenthür abzuschlagen entschlossen weren: Daß sie nicht viel mehr mit aller vnderthänigstem Flehen / mit allergehorsambster Demuth anhielten / vnnd nicht ab lassen solten / Jhrer Käyserlichen Mayestat bißhero erkantes vnnd gegen jhren Abgeordneten vnlangst eröffnetes allergnedigstes Gemüth (daß nemblich Jhre Käyserlichen Mayest. sich als ein Vatter gegen seinen Kindern erzeigen wolte) noch gegen jhnen dahin zu bewegen / daß selbige diß jhr Vorbringen vnd Bitten also behertzigen wölten / damit sie / als J. M. gehorsambste Vnderthanen derselben Lands-Fürstlichen Gnaden noch mehr empfinden / vnd also der höchstbeschwerlichen Aufflagen entlassen werden möchten: vnd könten demnach nicht vmbgehen Jhrer Käyserlichen Mayestat aller vnderthänigst zu bitten / daß sie selbst zu Gemüth führen wolten / wie schwer es einem jeden Christen Menschen fallen müsse / wann er von seiner Religion (darinn er vnd seine Eltern auß Gottes Wort gründlich vnderrichtet / vnnd durch dieselbe auff dieser Welt Christlich zuleben vnnd zu sterben / am jüngsten Gericht vor dem Angesicht Gottes zu stehen / vnd durch daß Verdienst Jesu Christi die ewige Seligkeit zu erlangen vergewißt) abstehen solte / darumb sie auch nicht zu verdencken / daß sie sich hervber zum höchsten betrübeten / vnnd vmb aller gnädigste Wendung solcher Reformation Proceß bitten thetten. Vnd käme jhnen nicht vnbillich höchst schmertzlich vor / daß der Statthalter vnnd Commissarien jhre Christliche Religion in bemeltem Patent mit schmertzlichen Worten bey männiglichen verhast zu machen sich vnderstünden. Sie hetten bißhero kein andere Religion geführt / begehrten auch im Land kein andere zu vben zu erlauben / als die jenige / deren Confession Käyser Carolo V. Anno 1530. Zu Augspurg vbergeben / auch im gantzen Römischen Reich von Jhrer Käyserlichen Mayestat vnnd derselben Vorfahren den Römischen Käysern / vermög deß Religion Friedens mäniglichen zugelassten / vnd von andern Chur-Fürsten vnd Ständen inner vnnd ausser dem Reich angenommen / vnd allenthalben die Religion Augspurgischer Confession genant / auch im Reich durch offene gehaltene Reichstäg / wie ingleichem in diesem Land durch J. K. M. Vorfahren / Röm. Keyser vnnd Lands-Fürsten / sonderlich durch Keyser Maximilianum 2. mit einer Schrifftlichen Confession / den Ständen vnnd Inwohnern / auch jhren Erben vnd Nachkommen dieß Lands offentlich zu vben vnd Kirchen agenda auff zurichten erlaubt wäre / also daß die Ständ sich derselben werder bey Jhrer M. derselben Erben vnd Nachkommë / oder nachgesetzten Obrigkeiten nicht zu besorgen / sondern derwegen vergewissert seyn vnnd bleiben solten Welches auch von Keyser Matthia auff die Evägelische Stände vnd Stätt confirmiret worden / vnd würde sich im wenigsten befinden daß jhre Religion / oder jhre beygethane mit solchen beschwerlichen Namen genant / oder auß K. M. Befehl also verkleinert worden weren / sondern da sich zu Keysers Maximiliani zeiten dergleichen begeben / were es ernstlich abgefchaffet worden. Es gebe jhre Christliche Religion vnd Confession kein Vrsach zu Auffruhr vnd bösem Vornemen / sondern viel mehr zu allem Gehorbsam gegen Gott vnnd der Obrigkeit / auch Christlichem Leben vnd Wandel vnd Vermeidung zeitlicher vnnd ewiger Straff Anmahnung: es were auch alles widrige von jh rer Religion niemals gut geheissen / sondern viel mehr von jhren gehabten Predigern ernstlich gestrafft / vnd nicht weniger männiglich zu schuldigem Gehorsamb angemanet worden. Weil dan̅ die sündliche Handlung der Menschë der rechten Lehr nichts benemmë könte / der Statthalter vnd Commissarij auch nicht befinden würden / daß in jhrer Confession ichtwas wider Gottes Wort / vnd die im Reich zugelassene Religion zu glauben vnd zu vben / gelehrt worden were / als könten sie solche jhre Religion (deren sie sich durch die Submission, als welche allein das Zeitliche betroffen hette / nit verziehen) auch nicht ändern. Ob wol aber den Landleutë / doch mit vnderscheid / vnangesehen die gesampten Ständ jrer Freyheite̅ ohne distinction fähig weren / noch der Zeit ein Tolerantz versproche̅ würde / jedoch weil darneben aller Gottesdienst jrer Augspurgische̅ Religion Confession / sonderlich mit Beichten / Predigt hören / vnd empfahung deß Hochwürdigen Sacraments / Item Copulation d??? Ehe / kinder tauffen vn̅ dere̅ besuch / [933] so wol inner / als ausser Landes eingestellet / auch gar das Privat lesen / Singen vnnd Lehren vnnd vnderweisung in den Häusern männiglich verbotten / vnd alle jhre Religions Bücher von Handen zu geben aufferleget / vnnd andere schwere Conditiones / sonderlich der Landschafft Officirer / vnnd jhrer Diener halben / derer sie doch ohne mercklichen jhren Nachtheil vnd Schaden nicht entrathen könten / angehenget worden so könten sie doch bey so beschaffenen Sachen gedachter Tolerantz nicht geniessen / bevorab weil nichts härters erdacht werden möchte / als daß jhnen gleichsamb wie Leibeygen das patriae potestatis, so von GOTT vnnd seinen Gebotten männiglichen erlaubt / entzogen vnnd aufferleget würde / daß sie nicht allein jhre Eheleibliche vnnd Pflegkinder nicht nach jhrer Gelegenheit vnnd Vätterlichen Macht / zur Zucht vnnd Lehrungen ausser Lands verschicken / sondern die Verschickte wider herein bringen vnd mit betriebten Augen sehen müßsten / daß obgedachte Kinder wider jhren Willen von jhnen geschieden / derowegen anderer Zucht vnnd Vnderrichtung vndergeben seyn solten / dardurch dann nicht allein die Natürliche Liebe / schuldiger Respect vnd Gehorsamb zwischen den Eltern vnd Kindern auffgehaben / sondern auch die höchste Confusion vnnd Zerrüttung eingeführet würde / welches wie es fast schmertzlich vnnd verderblich were / also könten sie jhnen jm geringsten nicht einbilden / daß Jhre Mayst. Will vnd Befehl so fern gestellet seyn solte. Derhalben sie die höchste Vrsach hetten Jhre Mayest. zu bitten sie dieser beschwerlichen Aufflag zu erlassen / Sinthemal wider die Reichs Constitutionen die Anno 1555. publicirt ohne Mittel allen Vnderthanen vnnd gar den Leibeigenen / Weib vnnd Kinder / neben Haab vnnd Gut auß dem Land zu bringen / vnnd also Vätterlichen Gewalt vorbehalten haben wolte. Vmb deß willen beten sie Jhre Keys. May. für sich selbs vnnd an Statt jhrer Weiber vnd Kinder / Pupillen / Gesind / Vnderthanen vnnd Glaubensgenossen aller Vnderthänigst vmb der Barmhertzigkeit vnd Liebe Gottes / vnnd vmb der Wunden Jesu Christi willen / J. M. wolten diese Reformation vnd angestelten scharpffen Proceß einstellen / vnd sie sampt jhren Religions-Verwanden bey der Keyserlichë vnd Lands-Fürstlichë Concession vn̅ Resolution verbleiben / auch deß wegë gemessene Befehl an den Statthalter vnd Commissarien abgehe̅lassen / damit sie nit weiter mit der Reformation beschweret würden / diese jhre auß grosser Noth vnd Hertzens Angsthergeflossenes bitten / wollen J. M. gewehrlich erhören / vn̅ in dero Gemüt erwegen / wie schwer auff den nicht hoffenden Abschlag jhrer Bitt / das ander entgegen gesetzte Mitttel deß Abzugs auß jhrem Vatterland / sie vnd die jenigen / welche nicht vmb ein-sondern guten Theils Herrn vnd Ritterstants / auch so wol vnder den von den Stätten / vo̅ etlich hundert Jahren hät sampt jhren Voreltern dieses Land gebawet / vn̅ bey dem Hauß Oesterreich in grosser Not trewlich gestanden weren / ankom̅en müßtewann sie allein jhre mit Ehren erlangte Güter zu verlassen / das Vatterland zu segnen / sondern auch ins Ellend zu gehen / vnd nicht wissen wohin / andere Nahrung zu suchen / Armut vnnd andern jammer vnd Vnglück / dz nit genug außgesprochen werden könte / zu erfahren getrungen würden: Also daß derentwegen da J. M. gar so ein endliche Resolution gefast hetten / dannoch vmb deß schmertzlichen verderbens einer so grossen Anzahl Leut willen / darbey nicht verharren / sondern jhre Sanfft vnd Güte einwenden / vnd damit sie vnder J. M. Schutzflügel noch länger mit den jhrigen im Land ruhig verbleiben möchten / zulassen würden. Hergegen erböten sie sich / daß gleich wie jhre Vor-Eltern zu erhaltung deß Haußes Oesterreich / auch erbaw-vnd Beschützung deß Vatterlands in Fried vn̅ Kriegszeite̅ / vngespart Guts / Leib vnnd Lebens Gefahr / auch mit aller trewesten Gelt vnd andern Hülffen / dardurch sie zum theil obgemelte Concession vnd Freyheiten erlanget / sich aller vnderthenigst erzeigt / als wolten sie ebenmäs- J. K. M. vnd dem gantzen Hauß Oesterreich gehorsamb vnd Trew also erzeigen / daß zu J. May. gefallen sie sich jederzeit mit darsetzung Leib / Guts / vnd Bluts / sampt allen jhren nachkommen / zu deß gantzen Hauses Oesterreich Hochheiten / Landt / Leut / Glück vnd Wolfart anstellen wolten / wie sie dann im werck solches zum theil zu erzeigen / neben andern getrewen Ständen / ein grosse zutrag zu abledigu̅g deß Landes jüngst zugesagt hetten / welches sie auch auff das bäldest anzufangen / vnd zu continuiren (wann nicht diese schwere vnd vnverhorffte Reformation vn̅ außschaffung darzwischen kommen were) in willens gewesen / an jetzo aber schwerlich die Fortsetzung der Hülff / zu ablegung noch sonsten jhres theils sehen vnd erachten könten: daß jhre Successores solches so williglich vber sich nemen würden / sonderlich weil bey wissentlicher Erarmung deß Landes / der Credit albereit gefallen / auch die mittel so zu außbringung desselben dienen möchten / verhindert würden / daß aso jhre Erzeigung ohne jhren Willen fast für sich selbsten expiriren möchte. Da sie doch nichts mehr wünschten vnd begerten / als daß sie gegen J. K. M. vnd dem Hauß Oesterreich jhre Devotion mit beständiger Trew vnd Gehorsamb / die Zeit jhres Lebens sampt jhren Nachkommen erzeigen möchten. (Keysers Ferdinandi Resolution auff der Ober Oesterreichischen Ständen Ansuchen.) Auff dieses Ansuchen hat J. K. M. sich folgender gestalt resolviret: Jhre Mayestat hette mit sonderer verwunderung vnnd Empfindlichkeit angehöret / daß sie derselben ein solche Schrifft / so nicht allein wegen deß gebrauchten Styli defendendi, vnder herfür streichung jhrer vermeinten Religion gantz vnverantwortlich / sondern auch der in sich begreiffenden scharpffen Worten / vnd Anzüg halben vngebührlich) herfür zu bringen / vnnd sie damit zu behelligen / kein Abschew getragen: auß welchem dann Jhre Mayestät nichls anders adnemen vnd schliessen könten / als daß die Gemüter vnder jhnen noch nicht allerdings gestillt / sondern solche Sachen bey jhnen biß dato verborgen seyen / welche der jhnen hievor zu sondern Gnaden ertheilte Perdon billich hette hinweg nemen / vnnd sich darvber J. M. wol erwogenen / gnädigsten Reso [934] lution vnd Verordnung / aller schuldigkeit nach / ohne einiges widersprechen accommodiren sollen. Derowegen liessen es J. M. bey jhrer hievor mit wolbedachtem Rath genommener Resolution / vnd Proseqvirung dieses bereit angefangenen Reformation Wercks / wie auch dem von ermelten Reformations Commissarien in J. M. Namen publicirten Patent gentzlich verbleiben / welchem sie die Supplicanten / sampt den jren gehorsambst pariren / vnd J. May. mit dergleichen vnverantwortlichen Begehren / vnnd Schrifften gewißlich zu verschonen haben würden. Wie jnen dann auch hiermit perpetuum silentium imponirt / vnd darneben anbefohlen würde / daß sie hiervber in den negsten 3. Tagen deren Schrifften steller zu J. M. fernern Verordnung namhafft machen solten. Da aber die Supplicanten ichts in politicis vor zu bringen / vnd zu begehren / wölten J. May. solches gnädigst vernemmen / vnd sich der Gebühr nach darvber resolviren. Was aber dz angefangene Reformation Wesen vnd die angeregte scharpffe Proces für Noth vnnd Jammer in dem Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß angerichtet / vnnd welcher gestalt endlich der Bawren auffstand darauß entsprunge̅ / (Niderländische Geschichten.) davon wollen wir hernach Meldung thun. Jetzo wollen wir nu besehen / was das 1624. Jahr vber zwischen den Spaniern vnd den vereinigten Staden in den Niederlanden vnd sonsten vorgeloffen. (Graff Henrich vom Berg nimpt eine Impressa in die Velaw.) Zu Eingang dieses Jahrs ist Graff Henrich von dem Berg General vber die Spanische Reuterey / auff beschehene Königliche Beratschlagung zu Madritt vn̅ zu Brüssel beschlossene Ordinantz / mit einer starcken Armada zu Roß vnd Fuß neben 11. Stück Geschütz vnd einer grossen Anzahl Wägen mit Profiant / Mist / Laternen / Sturmb gezeug / Munition vnd andern Kriegs bereitschafftten beladen / in grosser Kält auffgezogen / vnd erstlich Emmerich vor bey / darinnen die Gvarnison Tag vnnd Nacht in armis gewesen / marchirend / das Haupt gegen Frießla̅d zu gestreckt / nachmals aber sich wider gewendet vnd zwischen Doußburg vnd Bronck horst vber die Issel passirt / vnnd ob er wol 4. Stück Geschütz mit vber nemmen wollen / ist doch das gröste gesuncken / also daß er nur drey hinvber gebracht vnnd die Vbrige bey dem Hauß Bronckhorst / welches er eingenommen vnd geplündert / stehen lassen. Als er nun vber die Issel kommen hat er beym Dierer Busch viel Bäum abhawen lassen / vnnd Fuß Volck daselbs vor einem Vberfall sich zu verschantzen angeordnet / er aber hat mit der Reutterey seyn Qvartier zu Middachten / drithalbe Stund von Arnheim abgelegen genommen. Seyn Volck hat daherumb viel Dörffer geplündert / eines / Namens Spanckeren / wie auch etliche Höff / vngeachtet das Brennen ernstlich verbotten / angezündet vnnd ein grosse Forcht vnd Flucht vnder dem Land Volck erreget. Weil nu Graff Moritz vnd die Staden besorget / es würde auf Arnheimb bey solche̅ Zustand etwas tentirt werden / habë sie den Obriste̅ Marquet mit mehrem Kriegs Volck hinein geschickt. Der hat gute Ordnung vnd der Gvarnison vn̅ Bürgerschafft angestellet. Dessen aber vngeachtet ist Graff Henrich vom Berg mit der Reutterey vnd etliche̅ Fuß Volck beneben zweyen Stücken Geschütz auf gerat wol darfür kommen / sich auff dem Berg beym Hochgericht sehen / vnd neben der Anblasung etlich Schüß hinein thu̅ lassen / denen die in der Statt tapffer antworteten. Darauff sandte Graff Henrich ein in die Statt / vmb etliche / so gefangen worde̅ / loß zu machen / ließ darneben Spott weiß frage̅ / ob die Herrn begerte̅ von jm ein Salva Qvardi in Graff Ernstë von Nassaw Spielhauß ein zu legen? Weil dann ein schlechte Antwort erfolgt / vnd er wol erachttn können / daß deß Orths / bevorauß in der grossen Kält / kein Rath zu schaffe̅ / vnd der eingeiagte Schrecken nit früchten wollen / ist er in guter Ordnung von dannen / vn̅ förter ins Land biß gen Ede gerucket / in welchen Flecken er sich losiret / vnd seyn Volck sich wollen recreiren lassen. Als sie aber am besten vermeint zu seyn / sind von Graff Moritzen zu Nacht etliche Trompetter vnd Heertrommler darfür kommen / welche im Bezirck Allarm geblassen vnnd geschlagen. Dieweil nun die Spanische vermeint / der Feind were mit gantzer Macht vorhanden / haben sie Tisch vnd Bänck vmbgeworffen vnnd sich auff die Flucht begeben / hinderlassende viel gefangene Bawren vnd Zäum / damit sie die gebeutete Pferd fort zu bringen vermeint; in solchem jhrem Abzug haben sie einen Stall angezündet / davon in 16. Häuser abgebrandt. Als nu Graff Henrich nachmals vekundschafftet / daß Printz Moritz mit seinem Bruder Printz Henrich Friderich ein starcke Armada zu Roß vnd Fuß versambleten / vnd das Fuß Volck meisten theils / damit es in Eyl / vnd vor der Kältetwas gesichert könte fortgebracht werden / in Schlitten ordneten / auch albereit mit 40. Stücken Geschütz neben der Reutterey zu Vtrecht angelangt weren / hat er sich nicht weiterwagen / noch der Enden lenger verharren vnd jhrer Zukunfft erwarten wollen / sonderlich weil die grosse Kält nachgelassen / vnd Schnee Regen vnd Thaw wetter eingefallen. Derowegen er vber die noch vberfrorne Issel / weil das Eiß noch getragen / wider marchiret. Ober nun wol scharpffe Disciplin vnderm Kriegs Volck zu halten gebotten / hat doch ein Theil desselben / vngeachtet die Velawische Refier sich in Contribution ergeben / gar barbarisch mit den Land sassen gehausset / viel Mann vnnd Weiber nackend außgezogen vnnd in der (Spanier ziehen mit schlechter verrichtung wider auß der Velaw.) grossen Kälte von Hauß vnnd Hoff verjaget / Frawen / Jungfrawen / vnd junge Töchter von 10. 11. vnnd 12. Jahren geschändet vnnd verderbet / Wein vnnd Bier / an dessen Statt sie nachmals Wasser trincken müssen / bey Plünderung der Edelleut Häusser / auff die Erden lauffen lassen / viel junge Kinder / deren Eltern auß Schrecken vnnd Forcht entlauffen / sind erfroren Todt gefunden worden. Hin / vnd wider sind auch viel Spanische durch die grosse Kält hingerichtet worden / vielen sind Nasen / Ohren / Händ vnd Füß erfroren / daß man jnen solche hernach
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abschneiden müssen: viel haben auch jhr Obergewehr nicht mehr tragen können / sondern von sich geworffen. So ist vber diß endlich grosser Mangel an Brodt bey jhnen entstanden / also daß solches auch vmb groß Gelt schwerlich zu bekommen gewesen. Hat sie also Forcht / Kält / vnd Hunger wider auß der Velaw getrieben / darein sie in viertzig vnnd mehr Jahren nicht kommen können. In jhrem Abzug sind sie von den Stadischen Gvarnisonen in Doeßburg / Arnheimb / Deventer / Cämpen / Zutphen vnnd andern Orthen mit schiessen vnnd außfallen starck begleithet vnnd viel von jhnen erleget vnnd gefangen worden. (Spanier fallen in Frießland ein.) Vmb die Zeit als Graff Henrich in die Velaw gefallen / hat etlich Spanisch Volck vnder Ferdinand Corduba beneben den Gvernisonen auß Lingen / Groll / Oldenseel auch eine Impressa auff Frießland vorgenommen / waren starck 10. Cornet Reutter vnd in 4000. zu Fuß. Die sind biß gen Covorden kommen / Winschoten / Closter Heyligerlee / Nordbrock / Scheempt vnd Schlochtern in den Brand gesteckt / als sie aber kundschafft bekommen daß der Stadischen Obriste Starckenbrock mit vielem Volck wider sie im Anzug were / haben sie sich wider ohn weiter verrichtung zu rück in jhre Quartier begeben. (Holländer wollen den Schaden wider gut gethan habë / so deß Graffen von Anholts Volck in jrem Gebiet gethan.) Dieweil nachmals die General Staden vernommen / daß bey solchem Zug vnnd Einfall in Frießland sich auch etliche Compagnien zu Roß vnd Fuß von deß Graffen von Anholds Volck befunden / vn̅ zu dem Brennen geholffen / haben sie deß wegen einen Currier zu dem Churfürsten von Cöln abgefertigt / vnd jhm durch Schreiben angemeldet / solle es dahin dirigiren / damit dieser durch deß vo̅ Anholts Volck mitvervrsachter Schaden / so auf etlich tonnen Golts geschätzet / wider möchte erstatten werden / würden sonsten dergleichen im Stifft Münster / Cöln vnnd Lüttig geschehen lassen. (Todte bey Bergen ob Soom aufgeweckt.) Kurtz zuvor ist ein Capitain auß Antorff entwichen / der hat den Stadischen angedeutet / wie dz Marggraff Spinola bey seinem Abzug vor Bergen op Soom beym Katzeberg 14. halbe Cartaunen vergraben lassen / weil er damals dieselbe in Eyl nicht forbringen können. Die sind darauff von denen zu Bergen op Soom gefunden vnd in selbige Statt gebracht worden. Vmb diese zeit machte Marggraff Spinola / auff bewilligung deß Königs in Spanien / grosse Kries praeparationes, liesse auch vnder andern ein grosse Anzahl Ponten verfertigen / mit denen er ein starckes Kriegsheer in kurtzer Frist vber die Wasser bringen möchte. Hierauß haben die Holländer zeitlich vermercket / daß Spinola etwas sonderliches wider vorhaben müsse / derowegen sie neben Printz Moritz auf alle Sache̅ ein wachendes Aug gehabt / etliche Stätt mit newen Wercken versehen / viel Profiand vnd Kriegsbereitschafften zusamen gebracht / Insonderheit auff ein newes viel Soldate̅ werben vnnd die Besatzungen hin vnnd wider verstärcken lassen. (Holländer) Sie schickten ferners etliche Abgesandte / sich bey jhren Confaederirten vnd Freunden vmb hülff (bewerben sich vmb Hülff.) wider die Hispanier zu bewerben / auß: ersuchten insonderheit den König in Franckreich / daß er die Bündnuß vnd Freundschafft continuiren wolte / die seyn Herr Vatter Henricus IV. König in Franckreich mit ihnen gehabt hette. Darauff sich selbiger König erkläret / er wolte jhnen nicht weniger / als sein Herr Vatter affectionirt verbliben / auch jnen in der That selbst zu verstehen geben / wie hoch jhm die Freyheit der vereinigten Niderlanden angelegen were. Der König in Engelland hat sich gleichfalls eines grossen erbotten / vnd versprochen die Macht deß gantzen Königreichs Engelland für die Wolfarth der vereinigten Niderlanden anzuwenden / vnd nicht weniger zu thun / als die Königin Elisabet gethan hette. Sie fertigten auch etliche an den König in Dennemarck vnnd die Herrschafft Venedig ab / selbiger Orthen ebenmässignothwendige Hülff zu begehren. (Spinola ziehet zu Feld.) Den 16. Julij ist Marggraff Spinola mit 25000. Man zu Fuß vnd 4000. zu Pferd / wie auch selbiger Zeit Graff Henrich vom Berg mit 8000. zu Fuß vnd 2000, Pferden / vnnd noch ein anderer Spanischer Obrister / Ivan Bravo de Lagunas genant / mit einer fliegenden Armee / den vereinigten Niderlanden an vnderschiedlichen Orthen zu schaffen vnnd sie irrig zu machen / daß sie nicht wissen könten / wo der Angriff geschehen solte / auffgezogen vnd das Hauptläger bey Türnhout vnnd Hochstrassen etwan 6. Stund von der Statt Breda abgelegen / geschlagen / auch selbe Oerther mit newen Schantzen befestiget / vnnd alda für seine Armee viel Bier brawen vnd Brodt backen lassen. Damit er nun Graff Moritzen vnd den Staden alle Gedancken / daß er Breda an zu greiffen in willens were / benemen möchte / bliebe er etliche Wochen mit der Armee also der Erden still ligen / vnnd ließ die Holländer in gedachter Statt frey auß vnd ein wandeln. (Bereitschafften wider der Spanier Einfall an Stadischer Seithen.) Graff Moritz aber merckete deß Spinola Intent vnd daß er Breda zu belägern vor hatte / gar wol: ließ derhalben selbige vnd die vmbligende Stätt mit gnugsamem Volck / Munition vnnd anderer Notthurfft versehen. Er selbst zoge den 22. Julij mit seiner Leib Gvardy auß dem Haag nach dem Bommeler Wert / ließ auch zu Wasser viel Geschütz dahin führen / selbige Refier mit Volck starck besetzen / vnd langs der Maaß gegen Hertzogen Busch vber (in welche Statt die Spanische in 150. Schluppen oder Nachen auff Wägen gebracht hatten) vertrencheen / Battereyen auffwerffen / ein grosse Menge Schantz Körb verfertigen vnnd viel Geschütz pflantzen. Auch ward der Fluß Dieß / so durch Hertzogen Busch in die Maaß lauffet / gedammet vnnd geschwellet / also daß nicht allein das gantze Land daherumb ins Wasser gesetzet / davon das Korn vnd andere Frücht verdorben / sondern auch das Wasser in Hertzogen Busch gestanden vnd viel Schaden darinn gethan. Nicht weniger hat der Gubernator von Breda seine Reutterey außgeschickt / vnnd alle [936] Brücken vmb die Statt abwersten / auch alle Mühlen vernichtigen lassen. Die Bürger vnnd Besatzung haben Tag vnd Nacht an newen Fortificationen vnnd Aussen wercken gearbeitet / darzu jhnen sehr wol zu statten kommen / die Bäum vnd das Gestäudt so sie rund vmb die Statt abgehauwen / wie sie dann darneben auch alle Höhen vnnd Hügel auff dem Feld eben gemacht / vnd viel Minen / vmb die Spanische zu jhre Ankunfft Willkumb zu heissen / gegraben. Weil Anfangs in dem Spanischen Läger bey Hochstraten zimblicher Mangel an Victualien erschienen / auch in der Heyssen Zeit der Abgang deß Wassers vnd anders geträncks darzu kommen / sind viel Soldaten außgerissen / die sind mit einem Paßzettul vnnd Zehrpfenning von Printz Moritzen fortgeschickt / auch theils in dienst genommen worden. Printz Henrich Friderich von Vranien hat in dessen auff das andere Spanische Läger / vnder Graff Henrich vom Berg fleissige auffsicht gehalten / die Stätt Reeß vnnd Emmerich starck besetzt / vnd langs dem Issel Strom vnderschiedliche Retrenchementen / sonderlich gegen Dieren / Bronckhorst / Brunstberg vnnd andern Orthen verfertigen / das Land Volck in der Velaw mustern vnnd bewehrt machen auch befehl ergehen lassen / so die Trommel geschlagen würde / nach der Isselkant sich zu begeben / vnnd die Vberfahrt helffen zu verwahren. (Der Spanischen vergeblicher Anschlag auff die Insul Tolen vnd Casand.) Selbiger Zeit haben die Spanische einen Anschlag auff das Land von der Toln gehabt / in dem etliche / als wan̅ sie Graß meyder weren darein sich begeben vnd etliche Dörffer in Brand stecken sollen / da dann etliche wann mann mit dem Fewer löschen zu thun / ein grosse Anzahl Kriegs Volck in Schiffen vberkommen / vnnd sich der Fahrt auff op Soom bemächtiget haben solten. In gleichem war auch ein Anschlag auff das Land von Casand vor der Statt Schleuß ob handen / es würden aber die Spanische mit Verlust vieler Matrosen wider von dannen getrieben. (Monderbeeg vnnd Cleve von Graff Henrich vom Berg eingenommen.) Graff Henrich vom Berg ist zu Eingang deß Augusti mit seiner vnderhabenden Spanischen Armada auffgebrochen / vnd nach Monderbeeg (so ein Castell oder Schloß im Hertzogthum̅ Cleve / darauff ein Compagny Brandenburgisch Volck gelegen) zu gerucket / vn̅ ferners / nach dem er es mit Accord einbekommen / auff Cleve gezogen deme ist dieselbe Bürgerschafft entgegen kommen / vnd gebetten / daß jre Statt möchte verschonet vnd in ihre̅ Esse verbleiben: Aber sie bekamen zur Antwort / es könte solches nicht seyn / solten aber doch jhre beste Sachen in das Closter darinne̅ / so Salva Gvardihaben solte schaffen welches die Bürger also in acht genommen Die Brandenburgische Soldate̅ aber / so in der Statt lagen / derë zwo Compagnien waren namen jre Retirada auffs Castell / welches Graff Henrich also bald beschiessen liessen / vnd sie endlich nach etlicher Gegenwehr zum Accord bezwang. Hierauff ist die Bürgerschafft auff 1000. Reichsthaler rantzionirt / ein starcke Besatzung hinein gelegt / etliche Häuser abgebrochen / vnd auff deren Plätz Schantzen gebawet worden. Von danne̅ ist Graff Henrich vom Berg nach Mouck gezogen vnnd sich alda verschantzet / seyn Reutterey aber hat vmb Fütterung zu holen rund vmbher geschweifft / deren viel von den Stadische̅ so fleissig auff sie gelauret / ertappet worden. Auch ist Printz Henrich Friderich den 27. Augustivber die Wahl mit einer starcken Armee angezogen besagten Graff Henriche̅ vom Berg an zu greiffen / selbiger aber hat seiner Ankunfft nicht erwarten wollen / sondern / als er davon kundschafft bekommen / seine Brücken bey Mouck abwerssen lassen (Cleve vnnd Monderbeeg von Printz Moritzen wider eingenommen.) vnd sich von dannen gemacht. Hierauff ist Printz Moritz vor die Statt Cleve kommen / vnnd als die Spanier bey seiner zukunfft sich auff dz Castell reterirt / vn̅ alle Victualien / was sie nur fort bringen können / mit genommen / der Meinung sich noch lang darinn auff zu halten / han Printz Moritz acht Stück Geschütz darvor pflantzen vnnd vber 30. Schüß darauff thun lassen / davon vnder andern ein Spanischer Capitain geblieben. Da nun die Belägerte ferner den Ernst gesehen / vnd vermercket daß das Schloß zum miniren vndergraben würde / haben sie sich ergeben / vnnd sind mit jhren Seithen wehren abgezogen / die Obristen begehrten zwar jhre Pferd mit zu nemmen / ward jhnen aber rund absgeschlagen / auß Vrsach / weil sie das Castell also hatten beschiesse vnnd verderben lassen / auch der Bürgerschafft sehr vberlästig vnnd schädlich gewessen. Vnnd damit die Spanische hinführo kein Auffenthalt mehr in dieser Statt suchen möchten / liesse Printz Moritz die Mauren vnd Statthor abbrechen / vnd das Castell schwächen. Mitler zeit brachte Printz Henrich Monderbeeg nach geringer Gegenwehr der Spanischen / auch wider in der Stadischen Gewalt. (Breda wird von Marggraffen Spinola belägert.) In dessen hat sich Marggraff Spinola entschlossen der Belägerung Breda einen Anfang zu machen / doch hielte jhn noch davon ab / weil er kundschafft hatte / daß die Gvarnison darinn vber 6000. Man starck were / solche nun zu schwächen brauchte er einen Kriegs list / vnnd stellete sich als ob er die Statt Grav angreiffen wolte / schickte zu solchem End Graffen Johann von Nassaw vnnd den von Grobendonck mit etlich 1000. Man darfür / vermeinend Printz Moritz würde die Gvarnison in Breda mindern vnnd dorthen gebrauchen: aber er ward in dieser seiner Meinung betrogen / dann Printz Moritz / weil Graff vnnd Heußden ohne das wol besetzet / hat die Gvarnison in Breda nicht allein nit vermindert / sondern noch mehr verstärckt. Derowegen endlich Marggraff Spinola die vorgenommene Belägerung zu werck gerichtet / vnnd seyn Kriegs Volck nach Ginnecken / so ein halbe Meil von der Statt abgelegen anziehen lassen. Den Borzug hatte Francis???s von Medina / welcher den 27. Augusti deß Nachts der Orthen angelangt. Dem ist deß andern tags frühe Marggraff Spinola mit dem vbrigen Theil der Armada gefolget / vnnd alles Volck in drey Hauffen abgetheilet: Den ersten vndergab er dem Obriste̅ Paulo Baglioni / der schlug sein Läger auff dem Feld [937] zwischen Hertzogenbusch vnd dem F???uß Merca; den andern Hauffen vndergab er dem Graffen Johan von Nassaw / der schlug sein Läger bey dem Dorff Hage; den dritten behielte er selbst neben de̅ Graffen von Salazar bey Ginnecken / vnd nam sein Quartier in Graff Justini von Nassaw / Gubernatorn in Breda / Lusthauß. Den 28. Augusti hat der Gubernator zu Sevenbergen etliche Schiff auff Breda geschickt allerhand Nothurfft in die Stadt zu bringen. Diese als sie nahe bey Galderen kom̅en / wurden von deß Baglioni Kriegsvolck angegriffen. Die in dem ersten Schiff waren / wehreten sich tapffer / biß daß die vbrige zeit bekamen sich wider zu reteriren / als solches geschehen / machte sich dasselbe auch wider zu rück auff Sevenberg. Hierauff hat Marggraff Spinola / nach dem er etliche Schiff zur Hand bringen lassen / zwo Brücken / damit nichts mehr auff Schiffen in die Stadt gebracht werden möchte / vber besagte̅ Fluß geschlagen / vnnd dieselbe mit Schantzen verwahrt. Den 30. Aug. hat er zwischen Ginnecken vnd der Stadt etliche Battereyen auffwerffen vnnd theils Stück darauff plantiren lassen: Als die Belägerte solches gesehen / haben sie hefftig auff die Schantzengräber geschossen / weil es aber etwas weit / wurde nit viel darmit außgerichtet: doch haben sie die Häuser in den nahe an der Stadt gelegenen Gärten vnd den Vorstädtten angezündet. Den letzten Augusti sind noch mehr grosse Stück sampt vieler Munition vnnd andern Kriegs Instrumenten im Spanischen Läger ankom̅en. Der zeit haben etliche Frantzösische Reutter sich vnderstanden / in die Stadt zu kommen / vnd daselbst den Staden dienst zu leisten / die sind aber / vngeachtet es bey nächtlicher weil geschahe / von de̅ Spaniern ersehen / 3. von jhnen gefangen vnd die vbrigen verjagt worden. Es kundte damals niemand mehr / ohne augenscheinliche Gefahr / weil die Feinde alle Zugäng beschlossen hatten / ein oder außkommen. Wie nun Printz Moritz von Vranien sahe / daß Spinola mit einem solchen Kriegsheer die Stadt nicht allein vmblägert / sondern auch mit Schantzen auff allen Seiten gantz eingeschlossen / hat er sich mit allem ernst dahin bearbeitet / wie er möchte einen Zugang offen erhalten / damit den Belägerten Proviand vn̅ andere Notturfft möchte zugebracht werden: aber es ware alles vmbsonst / dann die Stadt war albereit gantz vmbsingelt vn̅ mochte niemand durchkommen / so war Printz Moritz dem Spanischen Kriegsvolck bey weitem an der zahl nit gleich / dann er hatte vber 8. oder 9. tausend Mann nicht bey sich. Spinola hatte jhn 2. ober 3. mal zu einer Schlacht außgefordert / er wolte aber darzu nicht verstehen / machte aber vnder deß mit Scharmützeln / da die seinige in gleicher Anzahl gegen dem Feind sich praesentiren konten / den Spaniern viel zu schaffen. Endlich als er vermerckte / daß er die Belägerung Breda anderer gestalt nit verhindern kundte / trachtete er darnach / wie er dem Spanischen Läger die Zufuhr auß Flandern vnnd Braband abschneiden möchte. Aber Marggraff Spinola hatte auch schon gute Anordnung darwider gemacht / dann so offt eine Fuhr in das Läger gethan wurde / wurden derselben allezeit 3000. oder 4000. Mann zur Convoy zugegeben / also daß die Holländer / da sie nicht ein schädlich vnd blutig Treffen mit jhnen halten wollen / sie nicht angreiffen können. Als nun Printz Moritz gesehen / daß auch auff diese weiß nichts außzurichten / hat er all sein Volck zusammen beruffen / vnd mit demselben nahe an das Spanische Läger gerucket / darauff Marggraff Spinola jhn fragen lassen / ob er gesinnet were eine Schlacht mit jhm zu halten. Auff welches Printz Moritz jhm antworten liesse / er hette ein solches zu thun von den General Staden kein Befehl / were auch nicht rahtsam für das gemeine Wesen. Als Spinola Printz Moritzen Antwort verstanden / vnd gesehen / daß er mit täglichen Scharmützeln seinem Volck viel Schaden zufügte / vnd darauff vmbgienge / wie er Proviand vnd Kriegsvolck in die Stadt bringen möchte / wiewol solches wegen der starcken Schantzen / so die Spanische vmb die Stadt gemacht hatten / ins Werck zu richten nit müglich war / hat er den Feind in solcher Nähe nicht länger dulden wollen / derhalben die Schleusen schliessen / vnd alles Land dortherumb / biß an die Spanische Schantzen ins Wasser setzë lassen. Dardurch dann Graff Moritz gezwungen worden sich von dannen zu begeben / vnd sein Läger so er mit Trencheen vnd Schantzen zu verwahren angefangen / zu verlassen. Wie er nun gesehen daß alle seine Anschläg von den Spaniern zu nichten gemacht worden / vnd er den Belägerten auff keinen Weg helffen könte / ist er in Holland widerkehret / vnd nach gehaltener Musterung sich zwischen Antorff vnnd Mecheln gelägert / die Zufuhr dem Spanischen Läger der Enden abzuschneiden: aber es war darbey so viel Glücks / als zuvor bey obgemelten Anschlägen / weil allezeit bey solchen Zufuhren etlich tausend Mann zur Convoy waren / vnd es jhm an gnugsamer Reuterey manglete. In Breda hat vnderdessen die Pest vnder dem Kriegsvolck sehr grassirt / also daß viel weg gestorben / auch viel / wie wol jhnen wochentlich Gelt / welches die Bürger hergeschossen / gegeben worden / verlauffen. Auff solches haben die Bürger auff sich genommen / die Wäll vnd Bollwerck vmb die Stadt mit jhren Wachten zu versehen / vmb das geworben Kriegsvolck / welches / weil es sich zimlich gemindert / die Aussenwercke vnnd Psorten zu bewahren gnug zu thun hatte / zu secundiren / welches die Bürger mit grosser Frewdigkeit gethan / vnd hat die Adelbursch auch mit Schiltwacht gestanden. (Printz in Polen kom??? im Spanischen Läger bey Breda dasselbe zu besichtigen an.) Den 26. Septembris ist Vladißlans Sigismundus / deß Königs in Polen eltester Sohn von Brüssel im Span. Läger ankom̅en in willens dasselbe / wie auch die Werck / so Marggraff Spinola auffbawen lassen / zu besichtigen. Der ist nit allein zu Brüssel stattlich empfangen / etlich 1000. Man̅ [938] jhm entgegen geschicket / sondern auch in gedachtem Läger von Marggraf Spinola grosse Ehr erzeiget worden / wie er dann vnder anderm jhm zu Ehren gegen Abend das grobe Geschütz drey mal auff die Stadt loßbrennen lassen / davon Rugeln von 12. biß in 30. pfund durch die Häuser gefloge̅ / ist aber doch kein Mensch versehret worden. Wie nun hochgedachter Printz die grosse Werck vnd mächtige Schantzen der Spanischen / welche 5. Meilen in jhrem Begriff hatten / vnd vber diß das Krigsvolck / so sich damals in 40000. Mann starck befande / auch das Geschütz / deren in die 100. Stück hin vnd wider plantieret waren / sahe / hat er sich zum höchsten darüber verwundert; vnd nach de̅ er etliche Tag im Läger verharret / sich wider von dannen vn̅ durch Teutschland in Italien begeben. (Printz Moritz vnderstehet sich vergeblich das Castell zu Antorff in seinen Gewalt zu bringen.) Vmb selbige zeit hat sich ein sehr wichtiger Anschlag geoffenbahret / welchen Printz Moritz ins Werck zu richten gedachte / von welchem niemand eher gewust / als biß dahin da er zu rück gangen. Es hatte hochgemelter Printz Moritz gute Kundschafft / daß die Besatzung in dem Castell zu Antorff sehr gemindert were / name jhm derohalben vor etwas darauff zu tentiren. Zu solchem End begab er sich mit etlicher Reutterey auff Lillo / beruffte zu sich einen Theil von der Besatzung auß Bergen op Soom. Vnd als er in 4000. zu Fuß zusamen gebracht / ordnete er darüber den Gubernatorn zu Bergen op Soom / Ryhoven genant / vnd gabe selbigem Befehl den Anschlag zu effectuiren / brauchte auch darzu die berühmbtesten Ingenieur vnd sinnreicheste Künstler / welche jm allerley Instrumenta von seltzamer gattung vnd wunderlicher Invention verfertiget. Hierauff ist den 12. Octobris der Gubernator Rihoffen mit 4. Compag. Reuttern vnd in 4000. Mann zu Fuß / deren der dritte Theil Rohr mit Fewerschlossen / vnd die andere halbe Picquen gehabt / deß Morgens vmb 4. vhr auffgezogen / bey sich habende in 36. Wagen / welche mit allerley Instrumenten / leichten vnd von Binsen gemachten Brücken / vielen Leitern / so man kurtz vnd lang machen konte / vnd andern Sachen beladen waren. Mit dem Volck name er einen vmbschweiff auff das Dorff Putte / von dannen zogen sie nach S. Job in Goar / daß die Landleut vermeinen solten / sie kämen von Lier vnd were die Convoy auß dem Spanischen Läger vor Breda. Die Officirer hatten alle rothe Feldzeichen an / vnd waren die Wagen / darauff alle Bereitschafft gewesen / bedeckt mit weissen Tüchern / darauff grosse rothe Burgundische Creutz / allen Argwohn zu benemmen / gemacht waren. Diese Truppen kamen hinder Bergen bey Antorff nach der Stocker Straß in der Nacht als es sehr dunckel war her / vnd hatte Printz Moritz dieselbe Nacht sonderlich darzu erwehlet / weil es sehr finster / vngestümm vnd windigt Wetter war / damit die Wacht jhr Geräusch nicht so eigentlich hören möchte. Nach dem nun die zu de̅ vorhabenden anschlag verordnete Truppen nahe an Antorff kom̅en / haben sie sich deß Morgens frü vmb 3. vhren hinder dem Castell an das Thor Succurs genant / gemacht / allda sie in grosser still die Brücke̅ / Balcken / Leitern vnd andere Instrument abgeladen / vnd alsbald 2. Brücken vber das Wasser zu der eussersten Auffziehbrücken zum Castell gelegt / vnd am Vfer an 2. grosse eyserne Stangen vest gemacht. Ob nun wol alles vnmöglich geschiene̅ / so haben doch nichts desto weniger die Stadische sich ferrner vnderstanden / mit Brücken vn̅ Leitern an die andere Auffziebrück deß Castels zu kom̅en / vnd solche mit Petarden vnd andern Instrumenten zu sprengen vnd zu eröffnen. Zum Anfang zwar halff der vngestüm̅e Wind vnd Regen viel / vnd machte / in de̅ die Wacht ein gute weil nichts darvor von jrem thun im Graben vernem̅en können / jhnen gute Hoffnung zu einem glücklichen Außgang; endlich aber verderbte er jnen jr gantzes Spiel. Dan̅ als er vngefehr eine Leiter vmbwarff / daß selbige auff die darunder gelegte Brücken fiele / vnd ein groß getüm̅el erweckte / nam also bald ein Spauier / so Schiltwacht stunde / solches in acht / ruffte derwegen / wer da were? vnd da jm niemands antwortete / brennete er loß / zum Zeichen daß der Feind vorhanden were / darauff dann im Castell Allarm wurde / vnd lieff die Besatzung zur defension herbey / vnd schossen mit solcher Macht vnder die Stadische / daß sie sich reteriren müssen / hinderlassende etliche Kriegsbereitschafften vnd Instrumenta / als nemlich auff dem Wasser im Graben 4. Brücken / je 2. aneinander / darauff 6. Soldaten neben einander gehen können: die waren mit 4. runden starcken Stangen sehr vest mit Bisen vn̅ grobem Leinwat mit Bech bestriche̅ / gemacht / an jedem Eck ein Handhab / also daß 4. Soldaten es leichtlich tragen können. Weiters haben sie am Vfer hinderlassen noch etliche derselben Brücken / item 4. Leitern im Wasser / jede 27. Schuch lang mit 3. eysernen Banden / daß man sie kurtz vn̅ lang machen kunte / mancherley Lucernen / Fewerzeug vnd andere Sachen mehr. Deß Morgens vmb 6. vhren hat der Gubernator im Castell 30. Soldaten außgeschickt / den Stadische̅ nachzuforschen / aber sie hatten das Feld schon geraumet / vnd sich theils nach Bergen op Soom / theils nach Lillo reterirt / das jenige so sie hinderlassen ist in das Castell gebracht / vnd nachmals dem Soldaten / durch dessen fleissige Wacht der Holländer Anschlag zernichtet / statliche Verehrung gegeben worden. Bey allen Inwohnern zu Antorff / als sie vernom̅ / wz geschehen were / ist deß folgenden Tags grosse Frewd gewesen / vnd hat man die Glocken geleutet vnd das Te Deum laudamus in den Kirchen gesungen / es wurden auch noch 300. Soldate̅ ins Castell geleget / damit solches desto besser vor allem feindlichen Vberfall möchte gesichert seyn. Wann den Holländern jhr Vorhaben gelungen were / hette nit allein Marggraf Spinola das Läger vor Breda auffheben müssen / sondern es were̅ auch die Städte Andorff vnd Brüssel mit dem gantzen Braband in der Holländer Gewalt kommen. Printz Moritz ward vber solchem vnglücklichen Außgang sehr trawrig / hingegen aber war es dem Spinola ein fröliche Bottschafft / der liesse [939] es alsobald den Belägerte̅ anzeige̅ / mit betrohung / daß er nun mit jnen / wan̅ sie sich nit ergebe̅ würde̅ / viel schärpffer / als er bißher gethan / verfahre̅ wolte: selbige waren darüber sehr kleinlaut / vnd verlohren alle Hoffnung der Belägerung befreyet zu werde̅. Die von dem Antorffischen Castell sich zu rück begebende Stadische haben vnderwegens eine Spanische Convoy angetroffen / selbige zertren̅et / viel Wägen mit Victualien / Roß vnd Gefangene bekom̅en vnd mit sich nach Bergen op Soom gebracht. Kurtz zu vor haben etliche Stadische Reutter auff einer Höhe bey Stuyvesand mit den Spanischen scharmütziret / da dann der Frantzösisch Freyherr Breautes den Herrn von Grobendonck / weil er jhm seinen Vatter vor dieser zeit in einem Scharmützel helffen erschiessen / zu einem Duell / vngeharnischt mit einem blossen Rappier außgefordert / ist aber durch 2. Schöß in den Leib vnd einen durch den Kopff gefället worden; sein Leichnam ward nachmals balsamirt vnnd in Franckreich geschickt. (Printz Moritz ziehet mit ??? hälfft der Armee nach Rosenthal / vnd Printz Henrich mit der andern helft nach der langen straß.) Den 22. Octob. hat Printz Moritz auff vorhergangene Berathschlagung / weil er den Spanische̅ deß Orts nit beykom̅en vnd die Proviant abstricke̅ mögen / mit de̅ Läger wider auffzubrechen beschlossen / derowegen die Schantzengräber etliche Werck wider schlichte̅ lassen / vn̅ den folgende̅ tag sein gantzes Läger in Schlachtordnung gestellet / die vnabgebrochene Hütten vnd vbergeblieben Hew vnnd Stroh in Brand gesteckt / vnd nach der Schwaluwe / Sevenbergen (alda 3. Schantzen zur Defension selbigen Städtleins / deß Flusses Merck vnd der Brücken darüber / mit hohen Wällen vnd tieffen Gräben gemacht worden) vnd Gertudenberg fortgerucket. Als die Spanische dieses Auffbruchs gewahr worden / haben sie sich bald in das Stadische Läger verfüget / vnd was noch vberblieben gesucht / etliche Marcketenter / so sich vber geschehene Verwarnung verspätet / sind noch von jhnen angetroffen vnd gefangen worden: Etliche Spanische Truppen haben sich den Stadischen Nachzug anzugreiffen vnderstande̅; weil aber selbiger in guter Ordnung fortgezogen / haben sie jhm wenig anhaben können. Ist also Printz Moritz in schöner Ordnung zu Gertrudenberg angelanget / daselbst die Armada vertheilt vnd mit der helfft nach Rosenthal gerückt / mit der andern helfft aber ist Printz Henrich nach der langen Straß gezogen vnd im Dorff Sprang sich verschantzet / vmb die Zufuhr ins Spanische Läger vor Breda / wo nicht gar zu benemen / doch vnsicher vnd schwerer zu machen. Das Läger zu Rosenthal ward mit starcken hohen Wällen vnd tieffen Gräben versehen / das grob Geschütz füglich gepflantzet / vn̅ das meiste Volck gege̅ der Straß auff Spründel / deß Wegs nach dem Spannischen Läger gelegt: Derowegen die Spanische ein weiten vmbschweiff nemen müssen / nemlich was von Antorff dahin gesolt / ist die Scheld hinauff auff Mecheln / Lier / vnnd von dannen Landwerts von Westewessel / Sundert / Hochstraten Thurnhout nach de̅ Läger vor Breda mit einer mächtigen Convoy (da vnderwegs noch viel Schantzen zu mehrer versicherung gelegt) in einer Wagenburg gebracht worde̅ / also daß die Armada zu Rosenthal jhr schwerlich etwas anhaben mögen. Eines mals ist eine Convoy nach dem Spanischen Läger mit 4000. newgemachten Wägen / welche die Ständ von Braband / Artoys vnd Hennegaw mit allerhand Victualien beladen procurirt / sicher ankom̅en: Darbey sind erstlich 30. Cornet geritten / denen sind gefolget 4. Feldstück / 6. halbe Carthaunen / 3000. Italiäner / 3000. Spanier / welche alle den Vorzug gehabt; hierauff folgten die Wägen an beyden Seiten mit Kriegsvolck mit langen Rohren dermassen vnd in so schöner Ordnung versichert / daß es zu verwundern / also daß die Stadische sie nicht angreiffen dörffen. Auff diesen Wägen sind ein grosse anzahl Säck mit Meel / Getreyd / viel gesaltzen Fleisch / Speck / Bier / Saltz / sc. gewesen / damit das Spanische Läger auff 3. Wochen versehe̅ worden / ist aber alles darin in hohem werth gewesen / wegen der grossen Vnkosten vn̅ Beschwerlichkeiten der Zufuhr: Viel Fütterung ist auch durch stetiges Regenwetter verdorbe̅. Dieses convoieren ist zwar förters co̅tinuiret / aber die Weg vn̅ Strassen so tieff worden / daß viel Roß erlegen vn̅ stecken blieben. Den 7. Nov. ließ Printz Moritz mit 1000. Reutter vn̅ 500. Wagen das meiste Hew / Stroh / Habern / Korn / Brennholtz vnd Vieh auß den Dörffern auff etlich Meilen herum wegholen / damit solches den Spanischen nit zu Behuff kom̅en möchte. Vber etlich Tag hernach hat Printz Heinrichs Reutterey ein Spanische Convoy / so vo̅ Tilburg vnd Hertzogenbusch kom̅en / angetroffen / zertrennet vn̅ 44. gemeste Ochsen / viel Brot / Butter vnd Bier jhnen abgejagt. Nachmaln sind ferrner etlich Comp. von desselben Volck mit Spanischer Liberey auß vnd nach Turnhout gestreifft / noch ein Spanische Confoy vberweltigt / 30. beladene Wägen erdabt / vnd gedachtes Ort außgeplündert. (Graff Justinus von Nassaw / Gubernat. in Breda / gehet mit Todt ab.) Vnder solchem verlauff hat Graff Justinus vo̅ Nassaw / Printz Moritzen Bruder / vn̅ Gubern. in Breda / nach dem er etlich wenig zeit an einem hitzigen Fieber darnider gelegen / diese Welt gesegnet. Welches den Spaniern ein fröliche / den Holländern aber vn̅ Printz Moritzen ein trawrige bottschafft war / weil es ein tapfferer vnd verständiger Herr gewesen. Weil nun Printz Moritz bey so gestalter Sachen gesehen / daß alle Mittel / welche er die Spanier von der Belägerung abzutreiben / vor genommen / vmbsonst gewesen / hat er sich den 17. Nov. von Rosenthal nach dem er das Com̅ando vber sein Läger Graff Ernst Casimiren von Nassaw befohlen / nach dem Haag begeben / vnd allda mit den General Staden was weiter bey diesen zweifelhafftige̅ Sachen zu thun berathschlaget / da dann beschlossen worden / außwertige Potentaten (Staden ruffen außwertige Potentaten vmb hülff an.) vmb hülff anzuruffen. Darauff ward an den König in Engelland ein Gesandter abgefertiget / vnd selbiger ersuchetdaß er nun seiner zusag nach / die er vor diesem den vereinigten Niderlanden gethan / dz er jnen nemlich mit aller Macht wider jhre Feinde beyspringen wolte / jne̅ zu hülff käme / damit Breda wider auß jrer Feinde Hände errettet werde̅ möchte: Wann nun solches geschehe / wolten sie auch [940] hinwiderumb zu recuperirung der Pfaltz alle mügliche Assistentz leisten. Ein gleiches haben sie auch an den König in Franckreich begehret / der jhnen neben anderm verwilliget / daß sie in seinem Königreich Volck werben möchten. An den König in Dennemarck vnnd etlich andere Fürsten vnd Stände haben sie auch hülff begehret / aber von selbigen Orten der zeit kein sonderliche Willfahrung bekommen. (Spanier versamlen vil Kriegsvolck.) Wie nun die Spanische vernommen / daß die Holländer sich allenthalben vmb Hülff bewürben / vnd sich bemüheten ein starckes Kriegsheer / Breda zu entsetzen / zu sammen zu bringen / haben sie gleichfals auff ein newes viel Volck versamlet vn̅ an allen Orten der Niderländischen dem König in Spanien vnderthanen Provintzen musterung angestellet / also daß sie in kurtzer zeit vber 30000. Mann bekommen: Den Benden von Ordinantz vmb sie zu animiren vnd jhre Zahl zu vermehren wurden jhre vor der zeit von Keyser Carolo V. erlangte Privilegia / Freyheiten vnd Immuniteten nicht allein vernewert / sondern auch vermehret / vnd liesse der König in Hispanien vnd die Infantin sonderliche Placat deßwegen anschlagen. Mit den Bende̅ von Ordinantz ist es also beschaffen / wann grosse Kriegsgefahr vorhanden / müssen in den Spanisch-Niderländischen Provintzen ein jedes Dorff vnd Flecken 4. Mann zu Fuß auß der Gemeinde kosten / die Städt aber / nach jhrem vermögen / ein gewissen anzahl Reutterey in Krieg schicken. Auch liessen hochgedachte König vnd Infantin bey J. May. Kayser Ferdinando vmb etliche Regiment nach den Niderlanden zur Assistentz zu schicken anhalten. Darauff folgends das Collaltisch / Nassawisch / Sachse̅ Lawenburgisch / Avantagnisch vn̅ Cratzische Regimenter in 6000. zu Fuß vnd 2000. zu Pferd von der Tillischen Armada dahin angezogen. Den 24. Novem. ist durch ein grossen Sturmwind auß Nordwesten das Wasser so geschwellt worden / daß zu Rosenthal das eine Quartier vberschwemmet / vnd das Volck darauß weichen müssen. Es sind auch im Spanischen Läger vor Breda viel Werck vberschwemmet vnd weggespület worden / vnd weil die Soldaten / die in den kleinen Schantzen die Wacht gehalten / von einem Ort zum andern durchwatten müssen / sind jhrer viel dieses vnd andern Vngemachs halber erkrancket vnd gestorben / auch theils auß Vngedult weggelauffe. Dann es war damals im Spanischen Läger ein grosses Elend / weil nicht allein wegen gedachter Vberschwemmung / sondern auch stettige̅ Regenwetters / der Boden so sumpffigt vnd wässericht ward / daß die Soldaten / vnd insonderheit die so Schiltwacht hielten / biß an die Knie im Wasser stehen müssen. Als solches der Infantin vorkommen / hat sie auff jhren Kosten 16000. par stiffel machen vnd solche den Fußgängern geben lassen / auch der zeit ein grosse menge Proviand vnd andere Notturfft ins Läger mit einer Confoy von 12000. Mann / geschickt / die ist aber mit grosser mühe vnd elend ankom̅en / weil gegen deß nassen Wetters die Räder biß an die Nabe eingeschnitten / vnd viel Roß vnd Wägen erlegen vnd stecken geblieben. (Grosser Brand im spanischen Läger vor Breda.) Den 4. Decemb ist im Läger ein grosser Brand entstanden / dardurch die Hütten von 2. Regimenten in die Aschen gelegt worden. Vber etliche Tag hernach hat Printz Moritz noch ein Mittel versucht / die Spanische von der Belägerung abzutreiben / dann er vnderhalb der Stadt Breda den Fluß Merck 10. Ruthen breit mit Bäumen / Wurtzeln / Reissig / Wasen vn̅ dergleichen vertam̅en / das Sasser gegen dem Spanischen Läger schwellen / dasselbe zur seiten mit einem sehr hohen Tamm einfassen / vnd auff der Brabändischen Seiten 2. Forten / zu dieses Wercks Besserung / auffwerffen lassen. Dieses bißhero erzehlte ist also nacheinander biß auff das 1625. Jar / als die Belägerung schon vier Monat vnd fünff Tag gewehret / zwischen den Stadischen vnnd Spanischen vorgangen. Ob nun wol erst in dem Junio deß 1625. Jars diese Belägerung zu End gebracht vnd die Stadt zur Vbergebung gezwungen worden / wollen wir doch derselben Beschreibung / damit dem Leser solche nit stück weiß vorgetragen werde / biß zu deren Außgang hiehero setzen.

1625
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(1625. Spanier leiden schaden von den Stadischen.) Den 2. Januarij 1625. ist die meiste Reutterey auß dem Stadischen Läger bey Rosenthal außgeritten / vn̅ sich in eyl auff die Spanische Schantz bey Hag / weil sie von etlichen Gefangene̅ verstanden daß selbige schlecht besetzt / begeben / von den Pferden abgestiegen / vnd die Schantz angefallen vnd eingenommen / was sich nicht auff die Flucht begeben / gefangen oder todt geschlagen. Als dieses geschehen / sind sie in der furi nach dem Spanische̅ Quartier zur Heyde geritten / vermeinend daselbst auch etwas sonderlichs außzurichten / sind aber von der Schildtwacht vermercket vnd Alarm gemacht worden / darauff sie mit der in voriger Schantz eroberten Beut vnd Gefangenen zurück gekehrt vnnd sich wider nach Rosenthal begeben. Daselbst sind noch täglich viel von allerhand Nation / so auß Spinolae Läger außgerissen / ankom̅en / die sehr jämmerlich vber die grosse Armut / Thewrung / Hunger vnd Ellend darin geklagt. Denen ist im Stadischen Läger ein Zehrpfenning gegeben vnd sie entweders mit einem Paß fortgeschicket / oder in Dienst genommen worden. Vmb diese zeit hat Marggraff Spinola im Namen deß Königs in Hispanien / der Infantin Isabella vnd der Stände in Braband / die Stadt durch einen Trompetter mit Anerbietung gutes Accords / auff fordern lassen / mit Betrohung daß er im widrigen Fall / sie als Rebellen tractiren wolte. Darauff hat der Gubernator zur Antwort gegeben / er hette von seinen Principalen der Vbergebung halben keinen Befehl / were auch die zeit noch fern zu solchem Begehren / der Trompeter solte gegen Pfingsten wider kom̅en / vnd dann erst nach der Vbergebung fragen / alsdann könte man auff etliche Monden vnd zum Entsatz noch accordiren. Hierauff hat Marggraff Spinola 2. Battereyen auffwerffen / vnd auff die ein 6. auff die andere aber 8. stück Geschütz / vmb die Stadt damit [941] zu beschliessen / plantiren lassen; die Belägerte aber haben auß Canon solche vnd zwey stück Geschütz darob vernichtiget. Den 6. Jan. hat der Magistrat in Breda / alle Obristen / Capiteyn vnd Officirer auff dem Rathhauß auffs new gegen einander sich verobligiert vnd zusamen geschworen / all die weil sie nur Brot vnd Saltz hetten / die Stadt vnd Vestung mit GOttes Hülff biß auff die eusserste Noth vnd letzten Mann zu halten / darauff sie ein statlich Pancket gehalten / jhre Resolution allen Bürgern / Innwohnern vnd Soldaten vorgetragen / vnd ob sie auch also gesinnet weren / vnd Süß vnd Sawer mit jhrer Obrigkeit schmecken vnd außstehen wolten? fragen lassen / darauff sie alle / so von jhrer Stell abkommen mögen / vor dem Rathhauß erschienen / vnd samptlich ja / ja / ja geruffen. Damals ist durch die Tammung bey Sevenbergen das Wasser nit allein im Spanischen Läger so hoch gewachsen / daß die darmnen etliche Schantzen verlassen / vnd man von einem Quartier zum andern mit Borten vn̅ Reisig einen Weg machen müssen / sondern es ist auch das Wasser in die Keller in Breda gelauffen / da man dann in außtragung der Essenspeiß befunden / dz noch mehrer Vorraht vorhanden / als den Visitatorn bewust gewesen. Ob nun wol solche Tammung deß Flusses Merck mit grosser Mühe vnd Vnkosten vollbracht worde̅ / ist doch der Strom zu etlich malen mit grosser gewalt durchgebrochen. Den Staden ist der zeit auß den Ostlanden viel Volck zu Roß vnd Fuß zukommen. (Graff von Manßfeld kompt mit dem Englischen kriegs volck in Holland an.) Weil auch seithero der Graff von Manßfeld in Engelland eine mächtige Armada versamlet / ist er mit derselben zu Anfang deß Februarij auff fast in 300. Schiffen neben allerhand Provision vnd Kriegsmunition mit loßbrennung deß Geschützes vnd Trommelschlag zu Flissingen in Seeland ankommen. In dessen ist Hertzog Christian von Braunschweig nach Callis in Franckreich geschifft / vmb das in Franckreich geworbene Kriegsvolck auch nach den Niderlanden vberzubringen / von dan̅en ein grosse anzahl Schiff darzu der Enden abgefertiget worden. (Grosse Tempest zur See im absegeln deß Frantzösischen Volcks vnder Hertzog Christian von Callis.) Als nun zu anfang deß Martij selbig Volck / wie der Wind angefangen West zu gehen / auff Ordinantz Hertzog Christians zu Callis mehrentheils imbarchirt worden / vn̅ angefangen sich auff die Reiß zu begeben / hat sich ein grosser Sturmwind auß Nordwesten erhaben / dardurch die Flut so starck ins Land eingetrungen / daß bey Mensche̅ gedencken zu Callis ein solch hoch Wasser nit gesehen worden / etliche Schiff mit Reutterey vnder Hertzog Christian beladen / so mit den ersten noch nit fortgefahren gewesen / sind zu grund gangen / die Pferde meist ersoffen / die Reutter aber mit schwimmen darvon kommen. Die andere abgefahrne Schiff biß in 70. sind theils in Seeland / theils in die Maaß vnd Texel eingelauffen / etliche wenig sind auff dem Weg beschädigt worden vnd zu Grund gangen. Viel verständige haben diese vnglückliche Abfahrt für ein böß Omen gehalten. (Gegenrüstung der Spanische̅ wider den von Manß feld vnnd Hertzog Christian.) Dem Graffen von Manßfeld vnnd Hertzog Christian zu begegnen / sind die Bende̅ von Ordinantz in Braband vnd Flandern auch auffgezogen / auch sind alle Päß besetzt / die Bawre̅ bewehrt / auff den Strassen Schlagbäum gemacht / vnd ein Ort das ander mit Sturmleuten / da es die Noth erforderte / zu avisiren / ernstlich befohlen worden. Von obgedachtem Englischen Volck wegen deß eingefallene̅ kalten Regenwetters in den schiffen / eher es einquartiret worden / seynd viel kranck worden vnd verstorben / der Rest ist mehrentheils in die lange Straß losiert worden / der von Manßfeld aber / nach dem er im Haag mit Printz Moritze̅ allerhand vnderredung gepflogen / hat zu Bergen op Soom Hertzog Christianus mit dem Frantzösischen Volck erwartet. Weil sich mitler zeit die Stadische vmb Rosenthal starck verschantzet / vnd auß dem Läger mit jhrem Außstreiffen den Spanischen viel verdrieß angethan / vnder anderm auch den General Commissarien vber die Victualien auff der Antorffischen Heyden ertapt / so ein grosse Summa Gelt für seine Erledigung hernach erlegen müssen / hat darauff die Spanische Reutterey in 2000. starck eines Cartaunen Schusses von jhren Schantzen sich zu einem Treffen praestirt; die Stadische aber / förchtend eines Hinderhalts / haben nit anbeissen wollen. Vnlang hernach ist ein grosse Convoy mitt 4000. Wägen im Spanischen Läger ankom̅en / so 3. Tag lang / biß die letzten Wagen angelanget / gewehret. Als nun etliche Compagnien Stadische solche Convoy langs im marchiren angreiffen wollen / sind sie von den Sachsen Lawenburgischen mit hartem Scharmützieren empfangen vnd in die Flucht gejagt worden. Den 4. Martij haben die Belägerte Triumph-Schüß gethan / dieweil auff diesen Tag die Stadt Breda von Printz Moritzen durch ein Stratagema vor der zeit erobert worden. Damals ist im Italiänischen Quartier zur Heyden / vnder dem Commando deß Balionaei wegen mangel vn̅ vngemachs ein Meutenation entstanden / darüber etliche Capiteyn vnd Officirer / denen Schuld gegeben worden / als hetten sie die Schantz den Stadischen vbergeben wollen / justificirt worden. (Tillische Volck vnd sonderlich Crabaten hausen vbel in Braband) Inmittels hat das Volck / so auß dem Reich in Braband ankom̅en / sonderlich die Crabaten / sehr Barbarisch gehauset / Kisten vnd Kasten auffgeschlagen / die Leut schrecklich / gepeiniget vn̅ gemartert / weder geistlich-noch weltlichen Standspersonen / auch theils Orten nit mit de̅ Brand verschonet / darnebe̅ die Samenfelder schändlich verderbt. Zu Boeßbeeck (alles in Freunds Land) haben vnder andern schröcklichen Vnthaten etliche Crabaten einem Weib jr Kind auß den Armen / vmb lebendig zu braten / auff dz sie jr geflehnt Gelt vn̅ Gut wider herbey schaffen solte / reissen wolle̅ / weil sie es aber vest gebalten / haben sie jhr darüber die Finger abgehawen / vnd jhrem Mann die Gurgel abgeschnitten / darneben ferner sich verlauten lassen / dermassen zu hausen / daß man jhrer / wofern sie nit bezahlet würden / bey Mans leben gedencken solte / [942] derwegen das Landvolck sich aller Orten sich reterirt: Etliche Soldaten von Bergen op Soom / so sich jhnen auff Quartier gefangne gegeben / haben sie Händ vnd Füß abgehawen / darnach in stücken zerhackt: darauff ist mit etlichen / so von jhrer seiten ertapt / gleiches Quartier gehalten worden. Den 8. Martij haben 6. Comp. in 80. Spanische Wagen vnd Karren mit viel Gut vnd Gelt auff der Strassen nach Lier erobert / jhre Convoy zwo Comp. starck fütterten in einem Dorff dessen vnwissend / die wurden auch vnversehens von den Stadischen vberfallen / theils erschlagen / theils mit heyden Cornetten gefangen genom̅en vnd mit Wage̅ vn̅ Karren zu Bergen op Soom einbracht. (Grosser Brand im spanischen Läger vor Breda.) Den 4. Aprilis ist im Spanischen Läger im Quartier zu Ginnecken gegen Abend ein grosser Brand entstande̅ / so von eingelegtem Fewerwerck eines Stadischen Spions in der Kirchen daselbst / darin ein grosser Vorrath von Frucht enthalten worden / so mehrentheils dardurch verdorben / hergerühret. Dieser Brand hat die gantze Nacht gewehret / darein die Belägerten in Breda von zwey Bollwercken auß grobem Geschütz dermassen geschossen / daß man nit recht leschen dörffen / deßwegen ein grosser Lermen im Läger worden / vnd habe̅ die Spanische vermeint / die Stadische würden etwa einen Anfall zum Entsatz thun / der vrsachen dann alle Quartier in Schlachtordnung gestellet worden. Das Pulverhauß / so nit weit von der brennenden Kirchen gestanden / ist in grosser Gefahr gewesen / wann solches angangen / were groß jam̅er vnd noth im Läger worden: der Thäter auff welchen Marggraff Spinola ein grosse summa Gelts geschlagen / hat sich ehe das Fewerwerck angangen darvon gemacht. Vnlang hernach hat ein Corporal ein andere Verrätherey entdeckt / daß nemlich etliche Constabel vorhetten / wann die Stadische das Läger zum Entsatz anfallen würden / das Geschütz zu vernageln vnd vntüchtig zu machen / die sind ergriffen vnd gehenget worden. Die Belegerte haben der zeit Tag vnd Nacht gewaltig ins Spanische Läger geschossen / davon ein Schuß in Marggraff Spinolae Kammer / durch Tafel / Bett vn̅ Stul gangen / der ist aber zu seinem grossen Glück damals nit darin gewesen; nachmals als er das Läger beritten / sind seine̅ Roß die Stangen am Zaum weggeschossen / auch selbiger zeit der Spanische General Leutenant Don Diego neben einem Capiteyn mit einem Schuß auß einem aroben Stück zu platz geleget worden. (Grosse Bereitschafften der Staden die Statt Breda zu entsetzen.) Printz Moritz war im Hag vnder solchem verlauff mit grosser Leibsschwachheit behafftet / daran er auch den 23. Aprilis sein Leben beschlossen / wie wir solches bey dem End dieses Jahrs / bey vornemer Herren Absterben weiters gedencken wollen. An seine statt war Printz Henrich Friderich von Vranien von den Staden zu eine̅ Statthalter vnd Gubernatorn der vereinigten Niderlande erwehlet vnd angenommen. Dieser hat darauff / nach dem nit allein von außwertigen Orten den Staden zu hülff ein groß Volck zu Land vnd Wasser ankom̅en / sondern auch das Kriegsvolck auß den Grentz Städten vnd Vestungen genommen / vnd solche mit Bürgern auß andern Städten besetzt worden / auff eines die Stadt Breda zu entsetzen allerhand Anordnung gemacht. Zu seinem Feldzug sind 5000. Wagen / bey deren jedem 3. Mann / 2. mit Fewer Rohren vnd einer mit einer Picken / neben einer starcken Ketten / vmb ein Wagenburg zu schlagen / verfertigt / der Musterplatz zu Gorcum vnd Heußden gehalten / vnd die Kriegsbereitschaffen fort zu bringen vnderschiedliche Brücken vber die Maaß vnd Wahl geschlagen worden. Marggraff Spinola hat in dessen sein Kriegsvolck auch von alle̅ Orten / neben den Benden von Ordinantz an vnd zu hauff ziehen lassen / in willen das Läger vor Breda vnder dem Commando Graff Henirchs vom Berg starck genug besetzt zu lassen / vnd mit dem vbrigen Volck in 24000. zu Fuß vnnd 6000. zu Pferd in eigener Person dem Feind zu begegnen. (Spanische leiden schaden von den Stadischen.) Printz Heinrich Friderich hat in dessen zu Dongen sein Läger geschlagen. Darauß den 10. May deß Nachts vmb 1. vhren 5. Cornet Reutter mit 9. Fahnen zu Fuß nacher Osterhout marchirt / allda auff dem Kirchthurn in 60. Spanische gelegen / welche auff die Stadische zu jhrer Ankunfft starck Fewer gegeben / davon etliche theils erlegt / theils verwund worden. Darauff diese mit einem Petard die Kirchthür geöffnet / die Kirch angesteckt / also daß sie sampt den Spanischen vnd allem darin geflehntem Gut verbrant. Deß andern Tags haben sie 100. Spanische Reutter / so was vorgangen / recognosciren sollen / auff der Heyde bey Oosterhout angetroffen / viel erlegt vnd gefangen vnd die vbrigen in die Flucht gejagt. (Printz Henrich Friderich vnderstehet sich vergeblich Breda zu entsetzen.) Hierauff den 13. May sind auß dem Stadische̅ Läger zu Dongen 9000. Mann zu Fuß mit 12. stücken Geschütz / 100. Wagen mit allerley Munition vnnd langen schwartzen Leitern beladen / nacher Gertrudenberg gezogen / daselbst sie im Feld in Schlachtordnung gehalten biß deß andern Tags / da sie deß Abends vmb 7. vhren 4. Fähnlein dick / in beyseyn deß Printzen von Vranien / Graffen von Horn / vnd Wilhelms von Nassaw / stacks nach der Spanischen Schantz vor Breda zur Heyden genant / in aller still ohne Trommelschlag gezogen / daselbst sie in der Nacht vmb 1. vhr ankom̅en; die Englische vnd Schotten hatten de̅ vorzug / welche mit dapfferm Muth auff die Aussenwercke anfielen / solche wie auch ein Schantz vnd Reduct eroberten / vnd darin in 500. Spanier vnd Italiäner niderhaweten: Dieweil aber gedachte Englische vnd Schottische Soldaten sich in diesem Treffen gantz verschossen / darzu auch 2. Frantzösische Regiment / so jhnen gefolget vnd sie entsetzen sollen / durch den tieffen Morast / da die ersten biß an die Knie hindurch gewatten waren / nit kom̅en können / wie in gleichem als die Spanische mit etlich vnnd 40. Fähnlein zu Fuß auff sie ankommen / haben sie die Schantzen wider verlassen / sich zu rück begeben / vnd biß sie wider durchkom̅en / theils mit jhrem Seitengewehr sich defendiren müssen. Der Printz von Vranien hat zwar vnderdessen mit Stücken auff die verlassene Schantze vnd ankommende Spanische tapffer [943] schiessen lassen / vn̅ grossen schaden gethan / nach dem aber jene hinwiederumb mit schiessen auch gewaltig angehalten / also daß auch bey nahe der Printz selbsten auß einem groben geschütz were getroffen worde̅ / hat er sich entlich mit dem volck reterieret / vnnd wider nach Gertrudenberg gezogen / hinderlassend vber 100. todte / darunder 3. Englische Capitain. Hierauff hat Marggraff Spinola vor weiterm Anfall sein Läger noch mehr befestigen / vnd das Geschütz mehrentheils von der Statt ab / vnd Landwerts drey Reyhen hinder einander pflantzen lassen. Wie nun Printz Heinrich Friederich von Vranien verspühret / daß es vnmüglich Breda zu entsetzen / vnd die Spanische von der belägerung abzutreiben / hat er seine Schantzen bey Dorgen schleiffen / vnd das Läger daselbst in brand steckë lassen: Darauff seine Armee den 26. May nach Mitternacht in Schlachtordnung gestellet / vnd gegen tag vber die Heyden mit vollem spiel nach der langen Straß gezogen. Den Nachzug hatte Graff Albrecht von Nassaw mit seinem Volck. Als nun die Spanischen disen abzug vernom̅en / sind sie mit grossem gewalt auf besagten Grafë vnd seinen Nachzug ankommen / die Benden vo̅ Ordinantz hatten den vorzug / fiengen an einand??? hefftig zuzusetzen; Graff Albrecht aber griff sie dermassen mannlich an / daß sie in die flucht getrieben wurden / hinderliessen diel todte / der Benden General ward tödtlich verwundt / vnnd sein Sohn so zween schüß bekommen / gefangen. Printz Heinrich Friederich schickte nach mals ein schreiben an den Gubernatorn in Breda / inhalts: Weil der entsatz nicht könte ins werck gerichtet werden / solter der eussersten noth vn̅ hungers nicht erwarten / sondern wann es je anders nicht sein köndte / mit einem ehrlichen Accord die Statt dem Feind vbergeben. Der Bott wurde zwar von den Spanischen auffgefangen / aber doch von Margg. Spinola mit einë trompetter sampt dem schreiben in die Statt geschickt. Weil dann nun die Guarnison in 9. Monat (Breda wirt dem Marg grafen Spi nolae vbergeben.) lang entgegen gehalten / von der Spanischen Armee rund vmb mit vnüberwindlichen schantzen / deren der vornembsten 38. waren blocquiert / nunmehr aber wegen mangel an Vietualien sich nit länger auffhalten können / in dem alle Häuser durchsucht / vnd nichts mehr als nur auff 14. tag Brot vnd Saltz zur notthurfft gefunden worde̅ / vnd alle hoffnung deß entsatzes / vnangesehen vnderschiedliche mittel / wie bißhero gemeldt / angewendet worden / ingleichem der halbe theil der Statt durch die Pest vnd andere Kranckheiten außgestorben / haben sie sich entlich mit dë Marggraffen Spinola in handlung eingelassen / vn̅ ist nachmals die vber gebung auff folgende Articul geschlossen worden. 1. Der Gubernator der Statt Breda mit den Colonellen / Capitainen / Officierern vnnd Soldaten zu Roß vn̅ Fuß / solten / wie dapffern krigsleuten gebührete / außziehen mit jhrem vollen ge wehr / vnd in guter ordnung / das Fußvolck müfliegenden Fahnen vnd trummenschlag / kugeln im Mund / brennenden Lunten / nach Kriegs gebrauch; die Reuterey mit fliegenden Cornetten / Trompeten schall / gewaffnet vnd beritten / wie im Feldzug. Niemand solt vmb einiger vrsachen willen vffgehalten werden / er were von was Nation er jmmer wolte / ob er schon hiebevor in deß Königs in Hispanien oder der Infantin dienst vnnd sold gewesen were / sondern solten alle den nechsten weg nach der Statt Gertrudenberg in Holland ziehen / ohn einige injurien, beleydigung vnnd attentat auff jhr Leben / Person / Waffen / Pferd / Pagagy / in bester sicherheit vnd ohn alle gefehrden / mit Weib vnd Kindern / allem jhrem Haußrath / Haußgesind / Pferd vnd Wägen / vn̅ der abgestorbnen waffen / beschädigten / krancken vnd außgerissenen Soldaten: solte auch niema̅d vnder wz praetext es sein möchte / besucht werden. 2. Alle Praedicanten / Muster Commissarien / Einnemer der Contribution, Ingenieur, Officierer der Artollerey, Auditores von dë Kriegs-Rath / Fewerwercks meister / Minirer / Büchsenmeister / Feldscherer / Matrosen bey dem geschütz alle Schiffer / Schreiber / Werckmeister / Profosen / Zimmerleut / Schmidt / Handlanger beym geschütz / vnd alle personen / so bey der Munition vnd fortification gedienet / solten mit Weib vnd Kind / diener / pferd / waffen vnd aller jrer pagagy hiermit vnd in vorigem Articul gäntzlich begriffen sein vnd außzuziehen macht haben. 3. Alle Schiff / so gegenwertig inn der Statt Breda weren / so wol die jenige so durch die Befelchshaber mit jhrem zugehör dahin gebracht worden / solten außfahren nach Holland mit den Schiffleutë / Haußgesind / Haußrath / Waffen / pagagy / zu forderst deß Gubernators / Colonellë / Capitain vnnd Officierern / ingleichem mit den krancken vnd jhren wartern / zu dem end dann dz wasser 12. tag frey vnd offen solte gehalten werden / an zu rechnen den tag nach beschlossenen Articuln vnd außzug der Guarnison / also daß die Schiff vnd ladung in sicherheit der Hollendischë Kriegsschiffen station arriviren möchten / vmb förters wohin es einem jeden beliebte sich zu begeden / welche Schiff dann auch sampt den Gütern den Eigenthumbs Herrn verbleiben solten: Es solten die Schiff innerhalb der 12. tagen auff keinerley weiß vervnglückt / verkürtzt / oder auff dieselbe etwas attentirt auff gehalten / an jhrer Reiß verhindert vnd nicht besucht werden / vnder was praetext es sein möchte. Vnd ob es sich zutrüg / dz einiger gebrech in öffnung der Revier vorfiel / dadurch die fahrt vnd Reiß möchte verhindert werden / so solt all dieselbe zeit der verhindernuß nicht vnter die 12. veraccordirte tag gerechnet werden / welche sie frey möchten behalten / vmb jhre Reiß in aller sicherheit zu vollbringen / vnd da am Vfer die Schiffleut auß nothturfft ans Land setzen müsten / vnd einige verhindernuß litten / solte ebëmässig die zeit der retardation außgenom̅en sein. Im fall auch Schiff gefunden würden / die etlichen Persohnen / so jhre Wohnung in der Statt behalten wolten / zu gehöreten / dieselbigen solten gleichsfals zu schleuniger außführung gefolget/ [944] aber jhren eygenthumbs Herren wider zugestellet werden. 4. Zu fortbringung deß Gubernators / Colonellen / Capitain / Officirer vnd andrer von der Guarnison nöthigsten pagagy / solte Spinola ein anzahl wägen herleyhen biß nach Gertrudenberg / welche getrewlich ins quartier zu Ginnecken auff gewisse versicherung wider zu rück gesendet werden solten. 5. Der Gubernator neben der Guarnison solten 4. stück grob geschütz / vnd 2. Fewr. Mörser / welche jhnen beliebeten mit außführen zu wasser oder zu Land / mit aller bereitschafft vnd zugehör / mit so viel ammunition / als zu 6. schüssen auß jederm stück vonnöthen / wan̅ solche zu Land außzuführen / solte Marggraf Spinola Roß vnnd gezeug genug darzu herleyhen / wie auch Wägen zu der Ammunition. 6. Alle deß Printzen von Vranien so wol im Castel / als in der Statt sich befindende Güter vnd mobilien / solten ohne einige weigerung vnd hindernuß innerhalb 6. monat außzuführen gesichert sein; vnd den Holländischen Schiffen / so solche abholen würden / frey geleit / sonder einige beleydigung gehalten werden. 7. Im fall etliche personen in den ersten zween Articuln begriffen / wegen schwachheit auß der Statt Breda mit der Guarnison nit außzuziehë vermöchten / dieselbe solten mit jhren Weibern vnd Haußgesind vnmolestirt darinn verbleiben / biß daß sie wider zu kräfften vnnd gesundheit kämen / alsdann solten jhnen freye Paßzetrel gegeben werden / vm̅ in aller sicherheit weg zu ziehen / wohin jhnen belieben würde. 8. Kein Officierer / Capitain oder Soldat / so wol die jetzt / als die hernach nach erlangter Gesundheit außziehen / solten einiger schulden halber nicht auffgehalten werden / sondern die Creditorn solten mit einer Handschrifft zur künfftigen satisfaction zu frieden seyn. 9. Der Gubernator / Colonellen / Officierer vnnd Soldaten / so in den ersten 2. Articuln begriffen / zu gleich alle den Vnirten Provintzen dienende / welche Häuser / ligende güter vnd mobilien in der Statt hetten / darunder mit begriffë die Capitain / Officirer vnd Cauallier deß grafen von Culenberg / deß Graffen von Styrumb / deß Herren von S. Martin / inglejche̅ die Witwen vnd Kinder von denselben Compagnien / oder von andern / die seithero 2. Jahren in d??? Statt in guarnison gelegen / habend in der Statt Häuser / güter / auff dem Land vnd mobilien / solten zeit haben 18. monat / das jhrige freywillig zu transportieren / zu verkauffen / zu verpfänden / damit zu schalten vnnd zu walten / vnnd inn zeit dieser Monaten geniessen jhren Renten vnd einkom̅en / nit allein die allbereit verschienen / sondern auch die noch gefallen würden. 10. Beyderseits gefangene / so balddiese Articul vnderschrieben weren / solten ohn einige Ra̅tzion / nur bezahlend jhren kosten dem Tax gemäß / loß gelassen werden. 11. Alle gemachte beuten solten weder genommen / noch eintziger anspruch darauff erdacht werden / sondern anderst nichts als andere Pagagy frey vnd sicherlich passieren. 12. So bald diese Articul vnderzeichnet solte der Gubernator macht haben / mit einem Qfficirer oder tauglichen Person dieselbe dem Printzen von Vranien zu vberschicken / vnnd solte solcher sicher geleyd / hin vnd wider zu reisen / haben. 13. Hierzwischen solte ein stillstand der Waffen seyn / doch daß ein jeder / wie zuvor / in seinen wercken vnd wachten verbleibe / noch bey nacht oder tag einige Approche vorgenommen würde. 14. Ehe die Guarnison außzöge / solten vom Marggraffen Spinola zween von Qualität namhaffte Geisel gegeben / vnd mit einem truppen nach Gertrudenberg gelieffert werden / die alda verbleiben solten / biß die 12. tag vorüber / inn welchen die Articul vollkommenlich effectuirt / nichts dargegen gehandelt werden vnnd dz wasser frey sein möchte / also ann solten solche in aller sicherheit nacher Breda wider gesendet werden. 15. nach vnderzeichnung dieser Articul solte der Gubernator in Breda auch 2. von Qualitet lieffern / welche nach vbergebung der Stat-vnnd außzug der Guarnison also bald solten wieder gegeben vnd mit fort passieret werden. 16 Der Gubernator vnnd die Guarnison inn Breda solten auß der Statt ziehen den 5. Junij / deß morgens bey guter tagzeit. Vnder anderm haben die belägerte auch begehrt / daß den Reformierten inn der Statt ein Hauß möchte frey gelassen werden / darinn sie jhr Exercitium religionis haben könten / Item daß dem Printzen von Vranien die gefäll vnnd einkommen der Baroney Breda / als von seiner Erbstatt vnd Land möchtë verbleiben / aber Spinola hat zu deren keins sich verstehen wollen. (Articul so mit dem Magistrat vnd der bur gerschafft zu Breda auffgerichtet worden.) Mit dem Magistrat vnnd der Burgerschafft sind auch absonderliche Articul auffgerichtet worden / wie folgt: 1. Erstlich solte general Perdon vnd vollkom̅ene vergessung alles deß jenigen geschehen / so von dë Burgern vnnd Inwohnern der Statt Breda möcht committirt seyn / so wol vor einnehmung vnd eroberung der Statt im Jahr 1590. als seithero derselben / biß auff gegenwertige zeit / solte auch einige nachfrag deßhalbë nicht angestellet / viel weniger jema̅d derëtwegen bestraffer werdë. 2. Alle Burger vnd Inwohner so in dienst der Standen oder deß Printzen von Vranien / oder denselben mit pflichten verwandt weren / solten in der Statt die nechstfolgende 2. Jar lang jhre wohnung haben mögen: Vnder solcher zeit solten sie in jhrem gewissen nit beschweret / oder zur andern Religion gezwungen werden / doch vorbehalten / daß sie ein stilles vnd eingezogenes Leben führeten / vnd keine confusion anrichteten. Solten sich auch in dessen bedencken / ob sie alda verbleiben / oder von dannen ziehen wolten. Denen / so von dannen zögen / solte frey stehen nach jhrem gutdüncken sich weg zu begeben / auch jhre güter zu verkauffen / oder andere Personen vnnd Verwalter darüber zu setzen: Vnnd ob sie inn oder [945] ausser der Statt Testament gemacht hetten oder nicht / solten doch nichts desto weniger die Güter den Erbnahmen oder nechsten Blutsfreundten gefolget werden. 3. Alle die jenige so nach auffrichtung dieses Tractats jhre wohnungen zu verändern oder andere geschefft zu verrichten außziehen wolten / solten dasselbige / sampt den jrigen frey thun mögen / vnd von niemand daran verhindert / oder in andere weg molestiert werden. Die jenigen so nach den neutralen Königreichen oder Landen / oder an örther / so vnter Contribution weren / sich begeben wolten / solten zu allen zeitë frey vnd vngemolestiret passiren / repassiren vnd trafiquiren. 4. Die so nach den vereinigten Provintzen ziehen / vnnd allda jhre geschefft verrichten wolten / solten dasselbe allezeit vier mal im Jahr thun mögen / mit vorwissen deß Gubernators / von welchem sie Paßport haben solten / der dann jhnen solche / da nicht wichtige vrsachen zu widrigen vorhanden / folgen lassen solte: vnnd dieses solte also gehalten werden die nechste zwey Jahr nach einander / nach auffgerichtetem Tractat. 5. Die Prediger mit jhren Weibern / Kindern / Haußgesind vnd mobilien sollen frey vnd vnbeschädiget außziehen mögen / jhnen darzu Schiff vnd Wagen hergeliehen / vnd mit jhren ligenden gütern zu disponieren / die vorbesagte zeit von 2. Jahren gleichfals vergünstigt werden. 6. Die Diaconen vnd andere / so Kirchen ämpter hetten / solten ebner massen in diesem tractat begriffen seyn. 7. vnnd 8. Gleicher Freyheit solten geniessen alle Officierer vnd die jenigen so rechnungen vnd bezahlungen der Soldaten vorgestelt gewesen: Item alle Schiffer vnd die jenige so Schiff allda hetten. 9. Im fall die Statt mit gnugsamen wagen vnd Schiffen nicht versehen were / der Bürger vnd Inwohner Güter vnd mobilien wegzuführen / solten sie jnner der accordierten zeit von 2. Jahren auß Holla̅d Schiff vnd Wagen herbey bringen / vnd die berührte sachen wegführen mögen in krafft dieses Accords ohn weitere particulare Paßport. 10. Den Burgern vnd Inwohnern d??? Statt solten keine andre beschwerden aufferlegt werdë / als wie es in gangtz Braband in den grossen vnnd kleinen Stätten gehalten würde. 11. Bey der inligenden Guarnison solten gute Ordre gehalten vnd von derselben den Bürgern kein vngemach zugefüget werden. 12. In diesem Accord solten begriffen seyn / alle die der Statt oder jrer eigenen geschefften halb abwesent werë / wie auch alle geflohene Landleut. 13. So fern jemandt der Reformierten Reilgion vnter den besagten zweyen Jahren mit todt abgehen würde / solte derselbe an einem ehrlichen Orth begraben werden. 14. Alle vrtheil vnnd außsprüch die von dem Magistrat weren gegeben worden / vnd die in beharrlicher zeit nit reformiert worden / solten in jhrem werth verbleiben / vnd jhren effect behalten. 15. Alle die jenige so vor dieser zeit der Statt Gelt vorgestreckt / solten selbiges Geld wid??? sampt der Pension fordern vnd einbringen mögen: ingleichem solte die Statt allen Rentierern järliche bezahlung thun / vnd die Renten / so wol die jenige so verschienen / als die noch kom̅en solten / ablegë. Hierauff ist den 5. Junij die Guarnison auß Breda auß gezogen / vnnd von den Spanischen nach Gertrudenberg convoiret / der abziehenden waren 45. Fahnen zu Fuß / vnd 2. Cornet Reuter: Das veraccordierte Geschütz vnd die zween Mörser sind mit 40. Kugeln zu schiff neben andern Sachen mehr von dar weggeführet wordë. Die Spanische haben in d??? Statt noch 31. grosse Metalline stück vnd 15. kleine / beneben viel ammunition gefunden. Diesen außzug / das Lager vn̅ die Statt Breda zu besichtigen / ist ein anzahl vornehmer Burger auß Antorff dahin verreiset / die sind vnderwegens von Stadischen Reutern gefangen genommen / nach Bergen op Soom mit viel Wägen vnd zwo Kutschen geführt vnnd rantzionirt worden. Hierauff hat Graff Heinrich vom Berg mit 60. Co̅pagnien Reutern die Jnfantin von Antorff / daselbst sie den 10. Junij von Brüssel angelangt / nach dem Läger begleitet / vmb die Statt vnd Vestu̅g Breda vnd die gewaltige blocquierung da herumb zu besichtigen / da sie dann mit grosser Frewd vnd Triumph mit schiessen / fewerwerffen vnd Glockenleuten empfangen worden: Hat den Rath mit Catholischë ersetzet / den Freyherrn von Balantzon zum Gubernatorn verordnet / die Kirchen einweyen / vnderschiedliche Comedien anstellen / Processionen halten / die Bürger jhre wehren auff Rathhauß lieffern / vnd auß grobem Geschütz gewaltige Frewdenschüß thun lassen. Vnd weil die Pest in der Statt noch grassirt / hat Marggraff Spinola die besatzung nur in das Castel vnd in die Hornwerck gelegt / vnnd sein Läger allgemach schleiffen lassen. Die Jesuiten vnd Münch haben zwen tag mit Geyseln an den Cantzeln vnd Stühlen in den Kirchen zugebracht / biß sie die Ketzerey (wie sie vermeinten) herauß geschlagen. (Beschreibung der Stat Breda.) Es ist die Statt Breda in dem theil deß Hertzogthumbs Braband / welches Kempen genennet wird: ligt von Antorff 8. von Bergen op Soom 6. vnd von Gertrudenberg 2. meilen / hat einen fruchtbaren boden / viel wiesen vnd vnderschiedliche Gehöltz. Zwen Fluß lauffen in die Statt / darunder der gröste die Merck heisset. Die Statt selbst ist mit sehr lustigen Gebäwen gezieret / hat ein schöne grosse vn̅ herlich ornirte Kirch / welche die Graffen von Nassaw mit etlichen gebäwen noch mehr herauß gebutzt. In deren Capellen wird gesehen ein köstliches Grab Renati deß Fürsten von Cabillona. Vnder demselben vnder der Erden ist eine krufft / darein die alte verstorbene Freyherrn von Breda intumulirt sind Vnter allen gebäwen ist das herrlichste der Pallast / welchen Graff Heinrich von Nassaw / Grafen Wilhelms von Nassaw / Printzen von Vra [946] nien Vatters Bruder / auffgebawet: ist vielmehr ein Castel oder Schloß / als ein Pallast zu nennen / weil es mit Wällen vnnd einem doppelten Wassergraben auffs beste versehen / darinnen ist ein stattliches zeughauß / so mit allerlen Waffen vnd Gewehr auffs beste versehen. Ausser d??? Statt sind inn wehrender erzehlter Belägerung viel treffliche Werck vnd Schantzen verfertiget / vnd sie dermassen fortificirt worden / daß man sie wol jetziger zeit vnder diealler namhafftigste Vestungen in der Christenheit setzen darff. Die vmbligende gegne wird von dieser Statt genennet die Herrligkeit Breda / die begreifft inn sich Steinbergen / Rosenthal vnd Osterhoud. (Erklärung der Buchstaben vnnd ziffern so in beiligendem Kupffer zu finden.) Damit der Leser aber auch bericht haben möge / wie er sich auß den in beyligendem Kupffer stehenden Ziffern vnnd Buchstaben finden soll / so ist zu wissen / daß angedeutet wird durch die Buchstaben A. Die erste Schantz deß Freyherrn von Beauvois Feldmarschalln. B. Ein Schantz die Graff Johann von Nassaw verfertigen lassen. C. Pallisaden an dë wasser / die Merck genant. In Spinolae Quartier durch die Ziffern. 1. Das Regiment Don Johann Ninno. 2. Das Regiment Don Johann von Gußman. 3. Das Reg. Don Francisco de Medina. 4. Ein Regiment Irrländer vnter dem Graffen von Tyron. 5. Ein Regiment Engelländer vnder dem O. bersten Eduard Param. 6. Ein Regiment Lütticher vnder dem Printzen von Barbantzon. 7. Ein Regiment Teutsche vnder dem Graffen Fugger. 8. Ein Regiment Burgunder vnder dem Freyher; n von Beauvois. 9. Ein Regiment vnder dem Marquisen de Campo Lataro. 10. Ein Regiment vnder dem Graffen Francisco de Adda. 11. Ein Reg. vnder Diego Louys de Oliveyra. 12. Ein Regiment vnder dem Marggraffen von Brandenburg. 13. Ein Regiment vnder Marcello del Judice. 14. Spinola Logement. 15. Ein orth zur Artollerey. 17. Brawhäuser. 18. Deß Printzen von Vranien Lusthauß / darinn Vincent Lazagna General Proviantmeister logiert. 19. Backöfen. 20. Deß General Provia̅tmeisters Brawhauß. In Dem Quartier deß Graffen von Isenburg. 21. Regiment deß Graffen von Isenburg. 22. Graff Fuggers Compagnien. 23. Ordinari Guardi Compagnien. 24. Regiment deß Graffen von Hennin. 25. Irrländer. In Paolo Baglione Quartier. 26. Ein Schottisch Regiment vnder dem Grafen von Arguil. 27. Etliche Compagnien auß Hertzogen Busch. 28. Deß Baglione Regiment. 29. Newgeworbene Compagnien vnter dem Obristen Leutenant Marcello del Iudice, auch zwo vnter dem Marquis von Campo Lataro. 30. Ein Reg. teutsche vnd??? dë Printzë vo̅ Chimay. 31. 32. 33. Graffen Johann von Nassaw volck; so auß Teutschland kommen. Im Quartier deß Freyherrn von Balantzon. 34. Italiänische / Irrländische vnd Engelländische Compagnien. 35. Reg. vnder dem Freyherrn von Balantzon / beneben etlichë Compagnien von Beauvois. 36. Regiment deß Hertzogen von Newburg. 37. Regiment deß Graffen von Anhold. K. Reuter Quartier. 38. Logement deß Graffen von Salazar Generals vber die Reuterey. 39. Logement Don Philippo de Sylva General Leutenants vber die Reuterey / so auß der Pfaltz kommen. (Baya de Todos los Santos vnd Statt Salvator in West Indien von dë Holländern eingenommen.) Demnach im 1623. Jahr ein starcke flota von 26. wol muntierten Schiffen in den vereinigten Niederlanden / vnnd mit einer starcken anzahl Soldaten vnd viel Matrosen versehen worden / ist solche den 22. Decem. gemelten Jahrs vnter dem Commando deß Admiralen Jacob Willekes vnd deß Herrn von Dort auß Texel in Holland abgefahren / ist erstlich den 29. Jan. 1624. ankommen inn die Baya oder Meerhafen S. Vincent / eine Insul auff West Indien / alda sie Rende-vous gehalten / von dan̅en sie / nach dem sie sich erfrischet / allerhand berathschlagung gehalten / vnnd mit notthurfft wol versehen den 12. Aprilis wider abgefahren. Vnderwegens aber ist der Herr von Dort von der Armada zu der Insul Sierra Liona verschlagen worden. Als nun die andern Schiff vorsichtig fort gesegelt / sind sie den 9. May bey der Baya oder Meerhafen de Todos los Santos / auff teutsch zu allen Heiligen genant / angelanget: alda der Admiral mit dem Kriegs-Rath sich kurtz resolvirt / dessen vnd der Statt S. Salvator / vngeacht solche für ein starcken Anfall mit viel munition vnd einer starcken besatzung versehen warsich zu bemächtigen. Zu welchem end sie dann alsbald inn den Meerbusem hinein gesetzet / da dann die Spanischen auff dem Castel S. Anthonij auß groben Stücken gewaltig auf sie feur gegeben / aber wenig darmit außgerichtet. Nach dem nun die Flotta in gedachten Meerhafen vnbeschädigt hinein kommen / hat der Admiral Jacob Willeckes das meiste Volck in 4. grosse Schiff gethan / welche sich nach der Sandbay gegen der höhe begeben / vn̅ daselbs mit Nachen mehtertheils an Land gesetzt: Drey andere Schiff sind verordnet worden / den Paß in vnnd auß dë Meerhafen / damit kein Spanisch schiff / entrinnen möchte / inn verwahrung zu nehmen: mit den vbrigen aber hat sich der Admiral dicht vor die Statt zwischen das Castel S. Philippi vnd eine starcke-Batterey / darauff 11. grosse stück gepflantzet / begeben / von welchem wie auch von [947] den Schiffen vnd dë Castel S. Philippi die Spanischen auff den Holländischen Vice. Admiral / vnd das Schiff Gröningen / so am nechsten gelegen / hefftig geschossen / vnd das schiff Gröningë sehr beschädiget. Wie nun der Vice-admiral gemercket / daß mit schiessen auß den Schiffen auff die Statt nichts zu gewinnen / hat er abends etliche der nechstgelegenen Spanischen Schiffinn brandt stecken lassen / darauff mit dem Admiral sich entschlossen / mit einbrechender nacht die batterey vor der Statt anzufallen: Wie dann auch solcher anfall zwischen 9. vnd 10. vhren mit 14. schluppen / deren jede mit 20. Musquetierern besetzt war / geschehen / darzu jnen die brennëde schif mit schrecken der Besatzung geleuchtet. Ob nun wol die Spanische darob sich dapffer gewehret / haben nichts desto weniger die Holländer die batterey erstigen / deß geschützes sich bemächtiger / vn̅ die Spanische durchs wasser in die statt gejagt. Mitler weil sind die jenige Hollender / so and??? Sand-Bay angelendet / die höhe hinauff durch ein engen weg vnd dickes gesträuch / da nit mehr als 4. Mann neben einander inn einem Glied fort kommen mögen / vnd mit geringer mühe vnd volck hetten mögen auffgehalten werden / passirt / da sie nun hienauff kommen / haben sie ein ledigs wachthauß angetroffen / dardurch auff ein weite ebne kommen / alda sie sich inn ordnung gestellet vnd der Vorstatt zu geeylet / deren sie sich alsbald bemächtiget / vnnd mit guter wacht darinn vbernachtet. Deß andern tags frühe zogen sie ohne widerstand in die Statt / fanden in etlichen häusern die tafeln noch gedeckt vnd mit Speiß vnd Tranck besetzet: dann die Inwohner mit grossem schrecke̅ deß nachts darauß entflohen / sonderlich weil dem Gubernator angedeutet worden / daß etlich 1000. Mann auß den vorgedachten vier schiffen ans Land gestiegen / vnnd daß die andere schiff gleichfals mit vielë volck versehen weren. Da nun die Statt also erobert / habë die Holländer also bald die Vranien Fahnen darinn auffgesteckt / welches als es die Matrosen vnnd die vbrige Soldaten inn den Schiffen gesehen / sind sie in Nachen mit frewden ans Land gefahren / die vndere Statt gleich die andern droben gethan / geplündert / vnd grosse Beuten an Gold / Silber / Kleinodien / Edelgestein vnd köstlichem Gewand / darein sie sich gekleidet / gemacht / auch sich von dem grossen gefundenen vberfluß an Wein stattlich gelabet. Die Guarnison auff den starcken Castellen S. Anthonij vnd Tapesiepe, ob sie sich wol ein geraume zeit halten mögen / hat sich doch auff diesen Succeß willig ergeben: der Gubernator vn̅ der Provincial von den Jesuiten vber Brasilien / wie auch etliche andere geistliche / so vnter wärender eroberung nicht einheimisch gewesen / sondern im Landé den Zehenden eingesamlet / vnnd hernach dessen / was vorgangen / vnwissend wider kommen / sind gefangen genommen vnnd nach Holland geschickt worden. Den 11. Maij wurden alle Bilder der Heyligen in den Kirchen vnnd Klöstern / so mehrerntheyls silbern / darunter auch die 12. Aposteln vnd ein gantz güldenes Marienbildt 4. Schuh hoch war / abgenommen / welche hernach neben andern köstlichen Sachen / vielem Zucker / Spanischem Wein / Brasilienholtz / Ingwer / Elephantenzähn / Ochsenhäuten vnd dergleichen / so alles auff 4. Schiffe geladen war / nach Holland geschickt worden. Den 13. hat der Admiral eine Dancksagung in allen Kirchen thun lassen / hernach allerhand Anordnung gethan. Selbigen Tag ist der Herr von Dort / dieses alles vnwissend / ankommen / vnd allen Verlauff mit verwunderung vernommen / wüntschende / daß er möchte darbey gewesen seyn. Folgends hat der Admiral ein Placat publiciret / innhalts / daß alle entwichene Innwohner zu jhren Wohnungen wieder sicher erscheinen / als Freunde vnmolestiret bleiben / vnd allein den Eydt den Staaden der vereinigten Niederlanden / vnd dem Printzen von Vranien trew vnd hold zu seyn / leysten sollen / darauff dan̅ solche nach vnd nach sich wieder eingestellet / vnd bey jhrer Religion frey gelassen worden. Der Admiral Willeckes liesse auch viel leibeigene vnd gefangene Indianer loß vn̅ zu den jhrigen lauffen / die dann dieser newen Gäst Freundlich-vnd Gutthätigkeit / hoch bey den jhrigen rhümeten / vnnd dadurch eine gure zuneygung zu jhnen bey dem Landtvolck zu wegen gebracht. Die Spanischen Fahnen / so die Holländer allda bekommen / haben sie nachmals an statt der Vranien Fahnen wieder auffgesteckt vnnd fliegen lassen / damit die ankommenden Spanischen Schiff zu betriegen / wie sie dann auff solche weis deren bey 20. in jhre Gewalt gebracht. Diß Land vnd Stadt Salvator liefert jährlich vber 18000. Kisten Zucker / wie auch ein grosse menge Brasilienholtz / Baumwoll / vnnd andere köstliche Sachen / ist sehr fruchtbar von Pommerantzen / Korn / Wäytzen / vnd bequäm wegen allerley guten Federviehes vnnd anderer Essenspeis. Das Einkommen daselbst an König in Hispanien ist hoch geschätzt morden / dan̅ von allen Schiffen J. May. 30. pro cento soll gehabt haben. Die Stadt S. Salvatvr vnd deren Revier haben förders die Holländer mehr vnd mehr befestiget / vnd mit Trenchen vn̅ Bollwercken starck versehen. Mitlert zeit ist der Herr von Dort neben etlichen andern Officirern uach dem Castell Tapesiepe außgeritten / zu besichtigen / ob es am besten / dasselbe weiters zu fortificirn / oder abzubrechen: aber vnterwegen von den Indianern / so in Spelunken vnd Gepüsschen verborgen gelegen / vndersehens vberfallen / er selbst mit einem Pfeyl durch den Kopff geschossen vnd etliche andere von seinem Comitat gleichsfalls erleget worden / die vbrigen haben sich mit d??? Flucht wider in die Stadt salvirt / vnnd dem Admiral die Zeitung hiervon gebracht. Die Indianer haben alsbald die todten Cörper in jhre Spelunken geschlept. Als diß Gerücht vnter den Indianern / so sich [948] allbereit in 3000. an die Holländer ergeben / vnd trew vnd hold zu seyn / jhnen geschworen / erschollen haben sie sich zusammen gethan / mit jhrem gewöhnlichen gewehr nach der vorbesagten speluncken vnd gebüsch gezogen / inn grosser fury hinein gefallen / was nicht entlauffen vmbgebracht vnd die todte Leichna̅ zu rück in die statt gebracht. Ob nun wol die Statt mit mehrern Schantzen / Reduiten / Lauffgräben vnd dergleichen sehr fortificirt worden / haben doch dessen vngeachtet etliche 1000. flüchtige Indianer / durch antrieb der Portugisen vnd jhres Bischoffs / so in 1500. starck zu jnen gestossen / einen anfall auff die statt gethan / sind aber von den Holländern also empfangen worden / daß sie mit grossem verlust weichen / vnd von jhrem vorhaben ablassen müssen. Nach solchem haben gedachte flüchtige Brasilläner zwen an den Holländischen Admiral abgeordnet / zu versuchen ob sie mit jhnen handeln vnd die zuckermühlen vnderhalten helffen möchten: Die Holländer wolten jhnen aber der Zett noch nicht trawen / auch mahnete der Portugeser Bischoff die Brasilianer davon ab. Die Spanischen in Fernambuck / als sie diesen verlauff vernommen / haben sie sich daselbst sehr verstärckt vnd verschantzt / in meinung sich alda / wann die Holländer auch etwas auff sie tentieren solten / auffs eusserste zu wehren. Als diß gerücht in Spanien erschollen / hat ??? König also bald anordnung gethan / zu Lißbona / Corona / S. Lucas vnd andern Meerporten ein starcke Armada außzurüsten / welche er nachmals vnder dem Admiral Friederich von Toledo / das verlorne wider zu recuperieren / in West-Indien abgefertiget / der dann auch in dem folgenden Jahr gedachte von den Holländern eingenommene Ort wider vnder deß Kön. gewalt gebracht/wie an seine̅ ort soll vermeldet werden. (Holländer machen ein verordnu̅g wider die Duinkirchi sche Kriegs Schiff.) Die Dünkircher Kriegschiff haben der zeit mit abnehmung vieler Kauffmans-vnd Fische schiff den vereinigten Niederlanden viel schaden vnd verdrieß zu gefüget; vnd nach dem sie auch vnder andern ein Engelländisch schiff / so für gedachte vereinigte Niederland 50. eysenene stück vnd viel munition aufgehabt / erobert vnd davon gebracht / haben die General Staden deßwegen placat anschlagen lassen / Inhalts / daß wohinführo jhre Kriegsschiff von den Duinkirchischen grossen schiffen eines vberwältigen würden / sie beneben allë / was darauff / noch 10000. fl. Item von einem so 80. last 5000. fl. zur verehrung haben solten. Hierauff haben die Holl-vnd Seeländische Abendthewer Kriegsschiff den Duinkirchern fleissig auffgepast / vnd nach dem sie derselben 6. auff welcher jedem 40. stück geschütz vnd (6. Duinkircher Kriegs schiff von dë Hollendern bestritten.) 300. Mann mit deß di Messia Pagagy vnnd Beuten so er in ober Teutschland gemacht / vnnd solche in Spanien führen lassen wollen / gewesen / vnfern von Cales angetroffen / haben sie dieselbe dapffer angegriffen / vnd dermassen auff einan??? geschossen / daß die lufft vom rauch vnd dampff verfinstert worden: Darüber dann der Holländisch Admiral Lampert / ein trefflich vorsichtiger Kriegsheld zur See / durch den Kopff geschossen / vnd theils Schiff vnd viel Soldaten beschädiget worden. Hingegen ward eins von den Duinkirchischen kriegsschiffen also durchlöchert / daß es mit allem dem / so darob gewesen / zu grund ga̅gen / vnd ein anders auff den Sand gejagt: Die vbrigen 4. haben sich in einen Engelländischen hafen salvieret / denen die Holl-vnd Seeländische nachgesetzt / vnd sie in gedachte̅ hafen eingeschlossen / vnd sie also ein geraume zeit besetzt gehalten / biß entlich im 5. monat hernach ein grosser sturmwind sich erhaben / da haben die Duinkirchische zu entrinnen gelegenheit bekommen. Dann als die Holländische Kriegsschiff wegen der grossen rempest die Ancker leichten / sich von einand??? söndern vnd der fortun ergeben müssen / haben solche 4. schiff auch auß dem Hafen vnd in die weite see sich davon gemacht. Als aber selbiges die Holländer ersehen / haben sie die also bald verfolget den Admiral ereilt / an bort gelegt / vnd auß grobë Stücken hefftig beschossen: Da nun der Spanische Admiral gesehen daß er nicht entkommen köndte / hat er / damit er nicht mit seinem Schiff vnd bey sich habender beut den Holländern in die händ zu nutz kom̅en möchte / ein Lunten ins pulffer gesteckt / vnd also mit dem schiff / volck vn̅ allë in die lufft geflogen / mit einem solchen schlag vn̅ krachen / daß eines von den Holländischen schiffen / darüber der Capitain von der Veer com̅andiert / dadurch verderbt vnd ruinirt / doch dz volck darob / eher es gesuncken / mehrerntheils errettet worden. Dem von der Veer wurd im springen deß Duinkirchers von einem stück eines zerspru̅genen geschützes ein Bein zerschmettert / davon er nach etlichen Tagen mit grossem trawren der seinigen todts verfahren. Die andere 3. Duinkirchische Kriegsschiff sind nach langem fechten dë Holländern entkommen / vnnd zu Duinkirchen / wie auch jhr gegenpart zu Flissingen sehr schadhafft ankommen. Die Spanische West Indianische Flota auß (Holländischer Admiral l'Eremite passet ver geblich auff die Spanische Silber Flot.) Pern vnd new Spanien ist inn dessen an Gold / Silber vnd andern köstlichen wahren vber 14. million reich in Hispanien aukommen / deren hat d??? Holländische Admiral l'Eremite verfehlt / in dem solche auß dem Portu zu zu Lima anfang deß mayë / 4. tag vor seiner ankunfft abgesegelt / welcher da er eher ankommen / die flota mit allë schatz alda beysammen gefunden hette: Der Gubernator zu Lima hat auff derë abfahrt starck getrungen / sonderlich weil er vermerckt / daß ein verrätherey ob handen gewesen / also daß 3. Gallionen / so nicht allerdings fertig / mit zwo millionen im Portbleiben müssen. Als nun l'Eremite in der Refier Lima mit seiner Armada ankommen / hat er vor selbiger Statt Port 2. Schiff erobert / vnnd den Hauptmann darob befragt / zu welcher zeit obgedachte Flotta abgefahren? Der dann falsch vnd klüglich berichtet / daß solche mehr als vor 14. tagë abgesegelt / hette er aber die warheit angezeiget / so het l'Eremite die Flotta verfolgen vnnd bestreitten konnen. Darauff hat L' Eremita sich vnterstanden der 3. Galleonen / so [949] sich vnter das Castell in der Insul Callao / gegen vber des Ports von Lima retteriret / sich zu bemächtigen. Zu solchem Ende er dann 18. kleine Schiff mit 900. Mann darnach geschickt / ist aber vom Castell vnd den Gallionen dermassen auß groben Stücken auff sie gespielet worden / daß sie sich mit verlust salviren müssen: darauff sie 9. vngeladene Schiff in Brandt gesteckt. Ferners hat l' Eremite deß Ports Engvila sich bemächtigen wollen / auch daselbst 2. Schiff vnversehens vbersallen / vnd in seine Gewalt gebracht: aber das Geldt darauff / vngefehr 250000. Ducatë / war schon auffs Land in die nächstgelegene Festung salvirt. Im selbigen Port hat er noch 4. andere ereylt / 2. davon entführe / vnd die andern 2. in Brandtgesteckt. Hierauff hat er mit seiner Armada bey der Insul Ißla geanckert / vnd die Fahrt von Lima auff Panama sehr vnsicher gemacht / vn̅ als er hernach vnlangst todts verblichen / ist an seine statt Johann Hußge̅ Admiral worden. Mitler weil hat der Gubernator zu Lima etliche Verräther / so es mit den Holländern gehalten / verkundtschafftet / welche er mit glüenden Zangen pfätzen vnd radbrechen lassen. (Holländischer Admiral l' Eremite geht mit todt ab.) Im Septemb hat ein Holländischer Vice Admiral / so von der Holländtschen Flotta durch eine Fortun verschlagen worden / ein reich beladen Spanisch Schiff von 250 Lasten / welches er bey Mexico erobert / zu Flissingen eingebracht. Die köstlichen Wahren vnd viel platten Silber welche dieses Schiff auffgehabt / sind auff 14. Tonnen (Holländer erobern reiche Beuthen.) Goldes geschätzt worden. Bald hernach sind auch die Seeländer mit einem Schiff von 300. Lasten / so sie in dem Hafen zu Neapels geholet / ankom̅en / darauff des Neapolitanischen Gubernatorn Küchenwerck vnnd köstlicher Haußrath / viel silberne Kelch / Becher / Kandten / Schüsseln / gestrickte Teppich vnnd andere schöne Sachen / wie auch deß Gubernators Gemahls Klein odien vnd Jubeln / gewesen / so alles nach Spanien solte geführet werden / dieweil selbiger König jhn Gubernatorn dahin abgefordert. (Berathschlagung in Poln ob der Krieg wieder Schweden fortzusetzen.) In der Frühlings zeit deß 1624. Jahres ist in Poln berathschlaget worden / ob der Krieg wieder den König in Schweden fortgesetzt / oder aber ein fernerer Stillstandt solte gemacht werden. Dabey dann dem König in Polen zu Gemüth geführet worden / wie mit grosservngesegenheit vnd verderb der Vnterthanen in Lieffland der Krieg vor dieser Zeit mit den Schweden seye geführet worden / vn̅ man jhnen doch von darauß nicht recht beykom̅en mögen / wie man dann dessen auch ein Exempel hätte an dem König in Dennemarck / so ein bessere Gelegenheit gehabt die Schweden zu Wasser vn̅ Landt zu bekriegen / jedoch zu seinem vorgesetzten Zweck / der Hauptstadt Stockholm sich zu bemächtigen / nit kom̅en mögen. Insonderheit hätte der König in Schweden seythero die Stadt Rige erobert / vnd vnterschiedliche Festungen diß vnd jenseyt deß Flusses Duna erbawet vnd starck besetzet / so zu erobern viel Volck / Kraut vnd Loth / damit er besser als die Polen versehen / kosten würde: so köndte auch der König in Schweden mit abschneidung der Proviant den Polen zukom̅en / vn̅ mit Fewer vnd Schwerdt Lieff-vnd Churland infestirn. Zur See den König in Schweden zu bekriegen / wär die Kron Polen zwar zum wenigsten / Schweden aber am besten damit versehen / welche auch die Seekandten vnd Porten auff 60. Meiln inne hätten / vnnd bald hie bald dort das Kriegsvolck außsetzen vnd streiffen köndten / da hingegen das Polnische Läger zu Land an einem Orth bleiben münste. Zu dem / wann gleich ein Armada zugerüstet / würde der König in Dennemarck / als ein Herr deß Balthischen Meers vnd deß Sunds / solcher Polnischen Schiffarmada keinen Paß vn̅ Logier darob geben / wurden auch die Poln es mit den Holländern im Mitternächtischem Meer zu thun haben / welche nicht allein jhr Metall Bergwerck in Schweden nicht würden dahinden lassen / sondern auch auffs eusserste dem König in Schweden / als jhrem Bundtsgenossen / beystehen. Zu einer Schiffarmada aber auffzurichten / gehörte auffs wenigste 5. Million Golds. In Finland aber zu Land vnd durch die Gräntzen der Moscaw mit einer Armee zu marchirn / wäre auch zu schwer / in dem der König in Schweden / der Orten viel Festungen innen / vnd die engen Päß vnd Sümpff zu seinem Vortheyl hätte sc. Hierauff nun würde für das rathsamste befunden / biß auff andere Gelegenheit vnnd zutragenge Fälle einen fernern Stillstand der Waffen einzugehen. Selbiger ward auff vorgehende gepflogene Tractation auff nachfolgende conditionen beyderseits von den darzu verordneten Commissarien angenommen vnd beschlossen. (Stillstand zwisschen Schweden vnd Poln biß auff den letztë Martii deß 1625. Jahrs auff gerichtet.) Erstlich solte der Stillstand zwischen Schweden vnd Poln erstreckt vn̅ erlängert seyn von dem ersten Junij 1624. biß auff den letzten Martij deß 1625. Jahrs / vnd solte solcher getrewlich vnd vnverletzt gehalten werdë / biß auff den Außgang deß benandten Tags. Es solte auch beyderseyts kein Krieg wieder augefangen werden vor außgang deß Termins / biß auff den 1. Junij altes Calenders / da hierzwisschen ein Theyl / so den Krieg anzufangen gesinnet / deß andern Theyls Obristen durch offene Brieff vnd einen Trompeter / gemeinem Kriegsbrauch nach / den Krieg ankündigen möchte. Wofern aber von dem gesetzten letztë Martij an biß auff den 1. Junij von keinem Theyl kein offentliche Kriegs anmeldung rechtmässiger weis geschehen würde / so solte Krafft dieses vertrags dieser Stillstandt biß auff den 1. Junij deß nachfolgenden 1626. Jahrs erstreckt bleiben / vnnd mit gleich mässigen conditionen fest gehalten werden. 2. Solte bey wärendem Stillstand beyderseits alles in dë Stand / in welchem es jetzunder wäre / verbleiben / vnd solte / was ein Theyl im Besitz hätte / ohn einige deß andern Theyls hindernuß / Einfall / offen- oder heimlichen Gewalt / ruhig vnnd friedlich besitzen. 3. Solte der König in Poln / das Königreich Poln / vn̅ Großhertzogthum̅ Littawn / biß auff den gesetzten Tag kein feindtliche Attentaten / weder offentlich noch heimlich / weder zu Wasser noch zu Land / wieder das Königreich Schweden vnd [950] groß Hertzogthumb Finland / wie dann auch wider die örther in Liffland / welche der Schwedischë gewalt anjetzo vnterworffen / noch auch andere Provintzen / Schlösser / Stätte / Meerhäfen vnd Vnterthanen / weder zu Land noch zu wasser vornehmen / vnd da etwan einige kriegs praeparation anders woher wider dz Königr. Schwedë angestellet werden solte / solte dieselbe in wehrendem stillstand ebener massen verbotten sein. 4. Die Commission wegen handlung von einem beständigen Frieden / oder prolo̅gierung deß stillstands / solte wiederum ernewret / vnnd da von den Commissarien vor dem gesetzten letzten Tag Martij A. 1625. ein vertrag gemacht würde / solte alsbald vnd ohne erwartung deß Termins / wz beschlossen / erfolgë / ins werck gerichtet werdë. 5. Allen deß Königreichs Schweden vnterthanen / weß Stands oder würden sie seyen / solte aller handel vnd wandel in Polen / Lieffland / Churland vnd Littawen / zu wasser vnd Land frey sein / vnd solte jnen kein gewalt / vnbilligkeit oder schaden zugefüget werden. 6. Alle beschädigüg / in jurië vn̅ beleidigu̅g / so sich bey wärendem Stillstand zutragen möchten / solte ein Theyl dem andern nit rechen / sondern die Iustitia darüber von den Amptleuthen vnnd der Obrigkeit rechtmässig ersucht werden / mit ernster Bestraffung deren / so den mit öffentlich gegebener Trew bekräfftigen Frieden gebrochen. 7. Solten die Gefangenen / welche noch in Hafftung wären / beyderseits ohn einige dilation vnd rantzion loß gelassen werden. 8. Dieser Stillstandt solte dem Rechten / so der König in Polen zu dem Königreich Schweden vnd Großhertzogthumb Finland hätte / vnabbrüchig seyn. (Türcken werden von den Tartarn geschlagen.) Immittels ist zwischen den Türcken vnd Tartarn ein grosse Streitigkeit entstanden. Es regierte dieser zeit zu Caspa / welches die Hauptstadt ist in Tartarien / Mehemet Girai / dessen Bruder an deß Königs in Persien Hof aufferzogen worden / auch daselbst in grossem ansehen war. Dieser / als er bey den Ständen deß Ottomanischen Reichs / als wann er nicht getrew vnnd schädliche Anschläg ob händen hätte / angebracht worden / ist alsbald ein Decret erfolgt / daß dem Mehemet die Regirung abgenommen / vnd dem ienigen / welcher gedachtes anbringen gethan / vbergeben werden solte. Darauff alsobald Anordnung gemacht wurde / daß der Türckische Feldobriste mit einer starcken Armada den alten außtreiben / vnd den newen König einsetzensolte. Aber desselben Bruder / so ein hertzhaffter Fürst war / machte jhm einen muth / vnd richtete so viel auß / daß er ein grosses Heer zu sammen brachte / doch in solcher stille / daß der Vezier oder Türckische Feldobriste keine Wissens chafft davon haben kundte. Als nun selbiger mitseiner Armada auff vielen Schiffen bey Caspa ankame vnd sein Volck außsatzte / brach der der Mehemet mit seinem Bruder vnversehens herfür / vnd grieff die Türcken mit solchem Ernst an / daß sie beynahe alle / sambt gedachtem Vezier / erschlagen wurden / der newe König kam mit genawer Mühe darvon. Wie nun dieses also abgelauffen / rüstete sich der Mehemet auffs beste auß / vnd fieng an nicht allein auff der Persier / sondern auch auff der Cossacken Hülff zu gedencken / in willens / sich in offenen Krieg mit den Türcken einzulassen. Als dieses den Türckischen Räthen angemeldet wurde / geriethen sie darüber in solche Forcht / daß sie dem Suldan riethen / er solte jhm keines wegs den Mehemet zu einem Feind machen / sondern viel mehr sich mit jhme vnd seinem Brüder / auff was weise es geschehen möchte / versöhnen. Disem Rath nun hat der Sultan folg geleistet / vnnd zu dem Ende alles / was vorgenommtn / eingestellet / vn̅ sonderlich dz wieder den Girai gemachte Decret abgethan / den newen König ins Gefängnuß werffen lassen / vnd jenë einen Säbel vn Purpur oder gülden gewand / zum zeichen der confirmation seiner regierung zugeschickt. Dises ist zwar dem Girai sehr angenem gewesen / hat aber doch bey diesem handel den Türcken noch nicht recht trawen wollen / sondern noch wie vor die Cossaggen in seiner gunst behalten / der meinung sie / da es von nöthen / wieder der Türcken beginnen zu brauchen. Die Tartarische König sind sonsten dem Türckischen Keyser gar nicht vnderworffen / sondern dienen jhm allein im Krieg vmb Sold / oder auß hoffnung einen raub zu erlangen. Wider der Cossacken einfall hat damals der Türckische Keyser eine Schiff Armada außrüsten auch etliche Vestungen vnd schantzen auffbawen lassen. Was die Polnische Cossaggë in Teutschland / (Tyranney von den Cossaggen vervbet.) seit der zeit an da sie darein gebracht worden / für grewliche wütterey vnnd vnerhörte tyranney getrieben vnd hin vnd wieder verübet / kan nicht genugsam beschrieben werden. Vnter andern jren Barbarischen vnthaten / haben die jenige / so bißhero in J. K. M diensten in Mähren gelegen / selbig Land jämmerlich verderbt vnd darin viel vnschuldig Christë Blut vergossen / nach Neustätl in Vngarn nichtweit von Trenschin gestreifft / vnd erstlich das Vieh daselbst von der Weyd getrieben / welches jhnen aber von den Vngarn wieder abgenom̅en / vnd etliche daruber erschossë vnd gefangen worden. Als nun die Newstättler mit dem Vieh wider zu rück gezogen / vnnd biß vnder das Thor kommen / haben die Cossagë sich schnell wider gewendet / in grosser Fury dem thor zu gerennet / vnd desselben wie auch deß Marckts sichbemächtigt / alles geplündert / was sie angetroffen / nieder gehawt: viel Volck hat sich in die Kirchen salvirt: zu denen die Cossaggen gleichfals eingetrungen / in 500. derselben massacrirt / Frawen vnd Jungfrawen geschändet vnd alles verwüstet. Diß factum weil es nach getroffenem Frieden verübet worden / haben die Vngarn sehr hoch empfunden. (Absterben Hertzog Wilhelms in Bayern.) Zu anfa̅g deß Febr. ist der alte Hertzog Wilhelm in Bayrn / in einem Cartheuser Kloster / in welchen Orden er sich auß andacht begeben / inn einem hohen Alter tods verblichen.
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In diesem Monat ist auch Ertzhertzog Carl auß Oesterreich mit todt abgangen. Dann als (Ertzhertzog Carln auß Oesterreich) selbiger von Wien auß durch Italien seine Reiß in Spanien genommen / den 24. Nov. zu Madrit angelangt / daselbs stattlich empfangen vnd eingeholet worden; den 25. vnd 26. außgeruhet / vnd den 28. mit dem König lang discurrirt: hat er selbigen Tag gegen Abend vmb 4. Vhren ein starcke Kälte empfunden / darzu den folgengen Tag ein hitzig Fieber geschlagen. Deme zu remedieren hat er zwar ein Ader schlagen lassen. Es hat aber nichts desto weniger die Kranckheit dermassen angesetzt / daß er darüber den 26. Dec. die schuld der natur bezahlen müssen. Welcher Todt dann am Spanischen vnnd Keyserischen Hoff grosse Trawrigkeit vervrsacht. (Kön. Friederich von Böhmen wird ein Junger Sohn geboren.) Den 15. Oct. ist König Friederichs von Böhmen Gemahlin wider eines jungen Sohns genesen / also daß er damals sechs Söhn vnd zwey Fräwlein hatte. Ist den 1. Januar. im Graffenhaag / in beysein deß Königs in Franckreich / Engelland / vnnd der Herrschafften Venedig / wie auch deß Hertzogs vo̅ Braunschweig Gesandtë / als Gevattern / zur H. Tauff gebracht / vnnd Eduard geheissen worden. Hingegen ist hochgedachten Hönig Friederichs junger Printz Ludwig / so ander halb Jahr alt gewesen / gestorben. (Fewrsbrüsten zu Brüssel.) Kurtz zuvor ist zu Brüssel deß abgeleibten Printzen von Vranien Pallast / darinn ein Cardinal sein wohnung gehabt / Nachts zeit in brant kommen / vnnd mehrentheils mit sehr viel köstlichen sachen in die Aschen gelegt / vnd der Schaden auff 160000. fl. geschätzt worden. (Zu Maintz) Den 4. May ist auch zu Mayntz nachts zwischen 10. vnd 11.. vhren ein gefährliche Brunst entstanden / vnnd etlich Häuser zu grund gericht. (Zu Illmenaw.) Vnlang hernach ist die Statt Illmenaw / vberm Thüringerwald gelegen / in brand gerathe̅ / also daß nur etlich wenig häuser ausserhalb stehe blieben / vnd etliche Kinder / Kindtbetterin / krancke vnd andere im fewer elendiglich verdorben. (Zu Culmbach.) Zu Culmbach sind auch in 38. Häuser durch fewersnoth / vnnd sonsten wegen der grossen Hitz vnderschiedliche Flecken vnnd Dörffer in die Aschen gelegt worden. Den 14. Jan. nach dem kurtz zuvor am newe̅ (vngewitter zu Limpurg in. Böhmë.) Jahrs abend 3. vngewöhnliche Stern sich sehen lassen / ist zu Limpurg in Böhmen 4. meilen von Prag ein schröcklich vngewitter mit blitz vn̅ donner / so den Erdbodem vnd Häuser / wie ein Erdbidem erschüttert / entstanden / der Himmel ist voller Fewer gewesen: hat ausserhalb deß Stätleins vnderschiedlich eingeschlagen: viel Leut haben sich inn den Kellern verborgen / vermeinend der Jüngste Tag were vorhanden. (Im Bommeler werth) Weil auch stracks zu anfang deß Frühlings ein grosse hitz eingefallen / welche den gantzen Sommer durch continuieret / als hat es hin vnd wider schwere Wetter streichweiß mit schröcklichem Blitz / Don̅er / ein schlagen / grossem Hagel / Wolckëbrüchen vnd gefährlichë fewerbrunsten abgeben. Gestalt dann dergleichen vngewitter zeitlich angefangen / vnd deren eins den 8. Aprill im Bom̅eier Werth in Holland sich schröcklich hören lässen / darbey es so grossen Hagel geworffen / daß der schade an Häusern vnnd Glaßfenstern allein in der Statt Bommel dardurch beschehen auff viel 1000. fl. geschätzet worden. (Zu Vfingë) Den 6. May als auff den H. Auffarts Tag ist zu Vsingen / einem Stättlein im Nassaw-Sarbruckischen Land gelegë / zu mittag bey grosser hitz ein schwer vngewitter mit dicken doch hellen wolcken entstandten / vnnd mit schröcklichem Blitz vnd Donner dermassen eingeschlagen / dz das fewer in den Gassen wie ein Schlang fortgelauffen vnd vnderschiedlich angezündi / dadurch dann 108. wohnhäuser / ohn schewern vnnd ställneben vielem vieh vnnd allem Haußrath darinn verbrandt. Den 8. May ist zu Regenspurg ein solch erschröcklich (Zu Regenspurg.) vngewitter entstandten / daß jederma̅ vermeint der Jünngste tag würde embrechen: Es hat bald anfangs in einen Thurn darinnen vber 200. Centner pulffer gewesen / geschlagen / solchen von grüd außgehebt / zersprenget / zerschmettert / daß die stein in der Lufft vnd in der Statt herumb gefahren / dardurch dann die Pastey vn̅ Stattmawer dabey in den Graben gefället / das Kloster S. Emeran / Stifft Obermünster / der Jesuiter Collegium vnd vber 200. Burgerhäuser daherumb sehr verderbt / zerrissen vnnd zerschellet / 4. Personen erschlagen / vnd viel beschädiget worden / auch sind fast in der gantzen Statt keine Oefen noch Fenster gantz geblieben. (Zu Bremen.) Den 20. Junii ist zu Bremen ein schröcklich vngewitter mit Donner vnd Blitz ankom̅en / an vnderschiedlichen orthen ein geschlagen / vnd vnder anderm den starcken Zwinger am Osterthor auch getroffen / daselbst 40. Tonnen Pulffer gestanden / so inn einem angenblick angangen / den obern theil deß Thurns weggeschlagen / in 500. Häusern die Tächer weggerissen / die Fenster zerschmettert / 10. Menschen ertödtet. Bey diesem vngemach sind 7. gefangene im selbigen thurn vnbeschädigt / aber ein gefangë weib todt geblibë. (Zu Stettin in Pom̅ern.) Den tag zuvor hat es zu Stettin in Pom̅ern auch ein groß vngewitter abgeben / also daß der Hagel auff ein meil wegs da herumb die Frucht vnd viel Federvieh erschlagen. Demnach inn zeit der eroberung der vndern Pfaltz jenseit deß Rheins / theils orth in der Wetteraw / vornemlich Friedburg / Wetzflar / Braunfels / (Seltzam Wunder / so mit einem Evangelischen Gebet Buch vorgangen.) Gelnhausen / mit Spanischem Volck auch besetzt worden / ist den 3. Jan. desselben Volcks Lieutenant einer mit etlichen von seiner Reuterey gen Langen Günß Landgraff Philipsen zu gehörig / kommen / im Würtshauß losiret / nachmalë ins Pfarrhauß spatzieren gangen / vnnd als damals der Pfarrherr M. Iustus Geilfus geschäfft halber nicht anheimb gewesen / hat deß besagten Leutenants Trompetter ein Gebetbüchlein / nemlich Johann Arndten Paradiß gärtlein / ersehen / vn̅ dasselbig ein weil darin zu lesen mit genom̅en: welches als es den 7. Ian. gedachter Lieutenant jnnen worden / hat er dem Trommeter das Buchlein auß den Händen genommen / solches [952] in Ofen in das fewer geworffen / vnnd damit es desto eher zu aschen verbrennen möchte / mehr Holtz eingebrochen. Vber ein stund hernach als die Wirthin / welche zwey Hüner am spiß gebraten / kohlen auß dem Ofen schöpffen will / ziehet sie gedachtes Paradißgärtlein vnder den glüendenkohlen mit her für / welches am Gebändt / Papier vnd grünen Bendlen noch vnversehret war. Als nun solches dem Lieutenant angezeiget worden / hat er solches vmb sein Heil noch einmal daran zu versuchen / mit gewalt wider habë wollen: aber es ward also bald nach Giessen zum Hauptman geschickt / vnd nachmals von dannen vom Landgraff Philipsen nacher Butzbach abgefordet. (Wunderliche Art von Insectë / so sich in Ober Vngarn vn̅ Siebenbürgen erzeiget) In diesem Monat haben sich in ober Vngarn vnd Siebenbürgen ein grosse menge von einer vnbekanten art Insecten / in gestalt kleiner Eichhörnlein mit vier flügeln erzeiget / welche so dick geflogen / daß sie die Lufft verfinstert haben / vmb Zips vnd Leutsch den Erdboden auff ein Meylwegs bedeckt / vnd als sie sich wieder erhaben / jren flug gegen Polen genommen / so wunder seltzam zu sehen gewesen. Diese Insecten / so ein böß / fressend vnd ätzend thierlein / den Feld gewächsen sehr schädlich / sollen sehr in Egypten gefunden / vnd von den Italiänern Caballetti genen̅et werden / wo sie in ein Land einfallen / helt man es für ein böß Omen / darauff viel vbels erfolgen soll. (Erdbidem in Italia.) In dem Monat Martio ist in der Statt Argenta 12. welscher meile̅ von Ferrara / ein schröckliches Erdbidem entstanden / dadurch 130. häuser / die Kirchen S. Francisci, Dominici vnd Nicolai mit einem stattlichen thurn vnd 7. thor eingefallen / die vbrigen Häuser vnnd Erden hat es dermassen zerrissen / daß vber 50. Klüfften zu sehen gewesen / darauß Wasser vnd ein grosser gestanck gangen. Es sind dabey in 25. Persohnen todt geblieben vnd viel beschädiget worden. Selbiger zeit ist auß dem Gebirg Cassadora gegen Italien zu ein grosse Schneelehne herab gebrochen / vnnd ein gantzes Dorff mit inn 300. Menschen vberfallen vnd ersteckt. Den 12. May sind von den Innwohnern zu (Wunderzeichen im Fürstenthumb Anhalt.) Ginßleben im Fürstenthumb Anhalt von 6. biß vmb 8. vhren / nachfolgende Wunderzeichen gesehen worden: Erstlich ist auß einer wolcken ein Cornet oder Fendrich / in einem rothen Vngarischen Rock gangen / dem sind gefolget etlich ansehenliche Männer in langen rothen Vngarischen Röcke̅ / einer dem andern die arm vm̅ den Halß geschlagen: Dann ein Wagen mit 2. braunen pferden: Ferners ein wagen mit 4. grawen Pferden / beyde mit rothem Gewandt vberzogen / darauffviel Volcks zu Roß vnd Fuß eylend auß den Wolcken getrungen / wie ein Bienschwarm auß einem Bienstock / alle in ordnung inn rother Vngarischer Kleydung mit Vngarischen Hüten / vnnd fornen Federn auff der Stirn. Darauff ein ansehenlicher Mann allein auff einem Apffel grawen Roß / in einem langë rothen Rock mit blossem Sebel in der rechten Hand / gleich zuhawend das Volck forgetrieben. Folgends ist ein Camel neben einem Adler garlangsam / mit nieder geschlagenem Kopff gangen. Nach einer halben viertel stund ist ein anders Herr von viel Reutern vnnd Fußvolck / neben vielen Wägen / mit grossen breiten hüten / blawen Federn / blawë Feldzeichen / blawen Hosenbändern vnd dicken weissen Krägen gefolget. In mitten dieses Heers hat sich ein Mann erzeiget / in der rechten Hand ein helles rothes Creutz inn eines Mannes läng haltend / davor einer mit auffgehabenen Händen betend gestanden. Diese beyde mit dem Creutz sind von dem folgenden Kriegsvolck plötzlich vndertruckt worden. Diß gantze Heer / wie nach einander gemeldet / ist in der Ordnung von Alßleben nach Hirschleben zu gezogen / so nahend / dz man es gleichsam mit einem Bogenschuß hette erreichen können / vnd hat sich von dem Orth nach Sanderßlebë gewendet / sich zimlich hoch inn die lufft erhaben / mit rothen Wolcken zusammen gezogen / vnnd dermassen sich vberworffen / daß man deutlich Mann vber Mann / vnnd Roß vber Roß springen sehen können / biß es entlich mit grossë schrecken vnnd zittern deß zusehenden Landvolcks verschwunden. Darauff sind auff den H. Pfingstag / in obgedachter Refier in der Lufft 2. Pferd / darauff zwen gantze fewrige Männer gesessen / der eine mit der rechten Hand ein ledig Pferd an einem zügel neben sich führend / gesehen worden. (Wunder in Böhmen vnd Schlesien.) Den 26. Decembris vor Mittag zwischen 10. vnnd 11. Vhren hat man in Böhmen gesehen / daß sich die Sonn inn vnderschiedenliche Farben verwandelt / endlich sind auß derselben fewrige Kugeln / vnnd theils wider gegen derselben gefahren / wie ein dampff in der lufft vergangen / vnnd scheinbarlich wie Racketen sich herab gelassen. Noch mit einer schröcklichen Geschicht / darauß (Vnbarmhertzigkeit der Geitzhälß.) der Geitzhäls vnnd Korn Juden vnbarmhertzigkeit gegen jhren neben Menschen zu sehen / wollen wir dieses Jahr beschliessen. Zu Nordhausen kame ein armer Mann zu einem Reichë / dem er sonsten vmbs Taglohn gearbeitet / klagte jhm seine Noth / wie er wegen der thewrung inn grossem mangel steckete / vnd bat jhn / daß er ihm mit einem scheffel Korn außhelffen wolte. Der Reich aber schlegt jhm ab / jener bittet ferner vm̅ einen oder zwen Laib Brodt / das versaget er jhm auch / verlaugnet darzu er habe weder Getreydt noch Brodt im Hauß zum vorrath: Darüber der Arme betrübt nach hauß zu seinen hungerigen Weib vnd Kindern gangë. Als nun hierauff der Reich zu Nacht essen wollen / vnd ein Brott auffschnitte / hat sich innwendig Blut sehen lassen / wie auch dergleichen geschehen mit dem zweiten / dritten / vierdten vnnd mehren / so er auff geschnitten. Darüber er hefftig erschrocken / vnnd daß er sich so hart gegen dem Taglöhner erzeiget / berewet / auch alsbald die auffgeschnittene Laib demselben zu geschickt / da ist das Blut verschwunden / vnd nicht mehr vermercket worden.
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Welcher gestalt auff embsiges anhalten vnd bemühen der Vngarichë Ständ zwischen Keyser Ferdinando vnd Gabriel Bethlen / Fürsten in Siebenbürgen ein Frieden auffgericht worden / haben wir heibevor an seinem gehörigen Ort gemeldet. Ob nun wol dardurch Vngarn wider in gute ruhe kommen / ließ es sich doch ansehen / als wann der newe Türckische Keyser Amurath dë hiebevor zwischen Keyser Rudolpho wie auch hernach Keyser Matthia vnd dem Türcken getroffeneu Frieden nicht halten / sondern ein srischen Krieg inn Vngarn anzufagen ein lust hette. Solchem vnheil vnnd dahero besorgendem Landverderben bey zeiten vor zu kom̅en / liessen jhnen die Stände in Vngern hefftig angelegen seyn / die sachen zu einer tractation vnnd dahin zu bringen / daß gedachter Frieden zwischë beyden theilen von newem möchte co̅firmirt werden. (Fried zwischen Rom. vnd Türckischem Keyser ernewrt) Welches sie auch nach jhrem willen / gleichwol mit grosser mühe erhalten. Also kam es A. 1624. zu einer handlung / aber es gieng darbey so zweiffelhafftig her / daß man sich keines fruchtbarlichen Außgangs getröstete / dann die Türcken begehrten so viel vnbilligs dings / vnnd erzeigten sich in jhren propositionen so halßstarrig / daß man leichtlich mercken konnte / daß sie ein viel grössern lust zum Krieg / als den Frieden von newem zu confirmieren / hetten. Gestalt sie dann auch die Huldigung von vielen Vngarischen Dörffern zu fordern angefangë. Zu anfang deß 1625. Jahrs dem Obersten Forgatsch etliche Reutter nider gehawen / den Flecken darin selbige gelegen / in die Aschen gelegt / vnnd viel Christen weggeführet / ingleichem an andern orthen mehr grossen muthwillen verübet: welches dann genugsame vrsach gewesen were / den Türcken den Teuffel / wie man zu sagen pflegt / im Glaß zu weisen. Weil man aber an der Christen seitten dem Frieden einen fortgang machen wolte / sahe man für dißmal durch die Finger / vnd gab dem Türcken etwas nach / verbott auch den Vngarn bey hoher straff / daß sie sich still halten vnnd keine hostiliteten wider sie verüben solten / damit die Friedens tractaten dardurch nicht gar zerschlagen würden. Also kam es entlich im Majo nach langer handlung / dabey an seitten deß Röm. Reysers Graff Michael Adolph von Altheimb / Graff Nicl aus Esterhasi von Galantha / Frey-Herr Johann Jacob Kurtz / Niclas von Frangepan / Graff zu Tersatz / vnnd Freyherr Sigißmund Galler: An seitten deß Türckischen Sultans aber / Ve sir vnd Serdar Mehemet Bassen zu Ofen / Isa Effendy Muffti zu Ofen / Mustapha Effendy / Timar / Taffterdar zu Ofen / Jhaja Bassa zu Canische / Achmet Bassa zu Erla vnd andere / neben Bethlehem Gabors Gesanten sich befunden / zu einem Friedensschluß / darbey folgende Articul auffgerichtet wurden. Erstlich solte der auffgerichtete Frieden / vnnd die vor diesem zu Sitwarock vnd Wien zwischen beyden Keysern bescholossene / vnnd durch jhre diplomaten bestättigte Articul in jhren kräfften beständig verbleiben / vnnd beyderseits steiff vnnd vnverbrüchlich gehalten werden. 2. Weil die Weitzische streittigkeiten zwischen dë Commissarien / auß gewissen vrsachen / sondlich deß Schlosses Bolondwar halben an jetzo nicht hat geschlichtet werden können / haben sie sicht dahin verglichen / daß dasselbige durch abgesandte an beyden Keyserlichen Höfen / in der güte beygeleget / immittelst aber zwischen den Partheyen Fried gehalten werden solte. 3. Solte wegen der öden Crabatischen schlösser / als Dreßnick / Thresatz / Hoyrytzangradatz vnnd anderer dergleichen / welche den Friedens Articuln zu wider entzwischen von beyden theilen erhebt worden / wie auch zu außzeichnung der Gemerck der Crabatischen Grentzen eine commission angestelt werden / zu welcher an seitten deß Röm. Keysers Graff Niclas von Thresatz / vnd auff deß Türckis. Keysers seitten der Bassa von Boßna / oder im fall einer vnter diesen / vorfallëder verhinderung halben darzu nicht erscheinen köndte / andere zu diesem werck taugliche Personen / die Streittigkeiten / nach außweisung derer vorhin geschlossener Articul / zu schlichten vnd zu vergleichen deputirt werden. 4. Wegen der Klag vnd beschwerung / so wegen der gehuldigten Dörffer / vnd denen darinn wohnenden vom Adel entstanden / ward disseits der Thonaw wegen deß Röm. Keysers Graff Niclaß Esterhasi; auff deß Otthomannischen Keysers seitten aber Achmet Bassa zu Erla / solches in eine richtigkeit zu bringen / vnd den vorigen satzungen gemäß zu schlichten verordnet. Vnd da einer auß jhnen / vorfallender Vrsachë halben nit gegenwertig sein köndte / solte an statt desselben ein anderer hierzu deputiert werden. Was aber derer vmb Canische gehuldigten dörffer halber / nach außweisung deß vorigë gemachten schlusses noch nicht zu werck gesetzt / solte vermittelst einer Commission vollzogen werden. 5. Angeregte Commissionen solten zwischen da an vnd S. Martins tag zum end gebracht: Im fall aber diß werck auffjetzt bestimpten Termin nicht könte vollendet werden / solte nichts desto weniger der Fried in seinen kräfften verbleibë / vnd auffs ehiste zu vollziehung solcher Commission gegriffen werden. 6. Solte wegen deren wider die Friedens Articul von beyden theilen gefangenen erledigung halben / vnd wie solche am bequembsten angestelt werden möchte / zwischen dem Graffen von Altheim vnnd dem jetzigen Vezier zu Ofen gewisse vergleichung getroffen werden. 7. Alle von einem vnd dem andern theil wider die hiebevor auff gerichte Articul / biß dahin zugefügte schäden vnd begangene Exceß / solten auß gewissem bedencken auff gehaben vnnd vegessen seyn / inns künfftig aber der Frieden / vnnd die deßwegen Auffgerichte Articul zwischen beyden Keysern ohne einige verlätzung vnnd abgang steiff vnnd vnverbrüchlich biß zu bestimpter zeit / zu vermehrung Nachbarlichen gutten willens / vnd dem gemeinen Mann zu ruhe gehalten / die vbertretter aber von einem vnd [945] (Paginierfehler: S. 945, i. e. S. 954) dem andern theil / mit scharpffer straf belegt / vnd sonsten diese Articul von beyden Keysern mit Brieff vnd Sigeln auffs ehist bekräfftigt wirde̅. Als nun wegen dieses getroffenen vergleichs (Trawrige Frewdenschüß zu Raab.) allenthalben in Vngarn frewdenschüß gethan wurden / ward dardurch ein new erbawte Pastey vnd 2. Reduten zu Raab also erschüttert / daß sie darvon eingefallen / vnnd in 70. Personen theils erschlagen / theils verwundt: welches am selbigen Ort schlechte frewd vervrsachet. Der Nieder Sächsische Creiß hat bißhero bey den zerrüttungen in Teutschland viel erlitten / vn̅ etliche Ständ mit durchzügen / einquartierungë vnd dergleichen trangsalen hart beschwert / auch noch mit ärgerm getrohet worden. Weiln nun dz Kriegswesen / vn geachtet die Pfaltz subjugirt / die Vnion dissolvirt / vnd sonsten alles so biß dahin für ein vrsach deß Kriegs gehalten / außgericht / von den Keyserischen vnd Ligistischen nit abgestellet / sondern fast je länger je stärcker continuiret worden / vnd man nit wissen können / worauff der Handel eygendlich gemüntzt / vnnd wen das vngewitter entlich betreffen würde / habe̅ gedachte Ständt dem La̅frieden nit länger trawen / sondern bey diesen gefährlichen läuffen jhrer sachen wahrnehmen wollen / derhalben eine Schluß / (König inn Den̅ema; ck stellet sich mit dem nider Sächsischen Crayß in verfassüg) sich in verfassung zu stellen / vnnd ein Defansion werck anzurichten gemacht / vnnd König Christianum IV. in Dennemarck an Hertzog Christians vo̅ Lüneburg statt / so kurtz zuvor resignirt, vnd sich in dieses wesen nicht mischen wollen / zu jhrem Crayß Obersten angenommen. Weil nu̅ selbiger durch den König in Engelland / die restitution der Pfaltz mit ernst / weil doch gütliche interpositionen nichts helffen wollen / vorzunemen sich behandeln lassen / vnnd man ohne das auch der Papisten intent wider die Evangelische zu mercken angefange̅ / als hat er stracks darauff gegen dem Früling dieses 1625. Jahrs / nit allein in seinem Königreich vnd dem Niedersächsischen Crayß die trummen dapffer rühren lassen / sondern auch hin vnd wider in andere Landschafftem seine Officierer mit patenten vnd grossen summen gelts / auffs schleunigst volck auf zu (Tilli lest jm von dë werbungen im Niedersäch sischen Craiß nicht viel guts träumen.) bringen / abgefertiget. Diese werbungen kamen stracks dem Ligistischen Generalen Graffen Johann von Tilly / wiewol jhm / worauff sie eygentlich angesehen / noch nicht wissend war / gar verdächtig vor / gedachte derhalben die jenige / so sie vor hetten / bey zeiten davon abzuschrecken: Zu welchem end er mit den Fürsten vnnd Ständen deß Nidersäch sischen Crayses etliche schrifften wechselte. Demnach er aber von jhnen zu Antwort bekommen / daß sie in K. May. trew vnd gehorsam zu verharren gesinnet / vnd jre werbumge̅ allein deß Crayses defension angesehen werë / ließ er darauff vnder dato dem 11. May / von Hirßfeld auß / da er selbiger zeit sein Hauptquartier hatte / ein schreibë an sie abgehë / dises inhalts. Daß sie noch mal deß gemüts weren / in Irer K. M. trew vnd devotion zu verharren / auch die widerwertige werbungen zu gestatten nit gesin̅et weren / solches wäre J. K. M. als zu deren Hohheit es greichte / auch ohne das jhre zusag vnnd schuldigkeit es ersorderte / hinwider zu erkennen geneigt: vnd gleich wie er gegen diesem Crayß einige feindseligkeit bißhero nicht vorgenommen / sondern sie bey jhrigen ohne zufügung einiges schadens verbleiben lassen / als möchte er ein mehrers nit wüntschen / dann daß gedachten erklärungen vnnd versicherungen zu folg / bey gedachtem Craiß die widerwertige werbung gantz eingestellet / vnd der noth wendigen Lands defension halber / mit welcher angerichte Armirung verthädiget werden wolte / den Reichs Constitutionen, Craiß vnd Executions Ordnungen gemäß / bevorab aber / vermög deß A. 1570. auffgerichten Abschieds / die vorgeschützte La̅rettungs werbung vorgenommen würde. Ob dann wol in die Kön. Würd. zu Dennemarck einige diffidentz so leichtlich nicht zu setzen / daß sie bey den newlicher tagen zu Bewerbüg mit etlichen Creiß vnd andern benachbarten Fürsten gehaltenen engen Conventen ein andre resolution ergriffen / dann jhr geworbenes Volck zur defension deß Vatterlands vnd Crayses wider den Manßfelder vnd andere feinde / zumal aber nit gegen Jhr K. May. oder dero Kriegsvolck angesehen seien: Weiler aber doch vestanden / daß bey solcher zusammenkunfft auch ein Stadischer Ambassador erschienen / vnd dan̅ män̅iglich gute wissenschaft trüge / wohin der Staden intention gerichtet / wie dieselbe gegen Key M. vnd den gehorsamen Ständen deß Reichs gesinnet / daß der Staden vnd deß Manß felders handlung auß einë gleichstimmenden principio vnnd Rathschluß herfür quelleten / vnd dann jr gröster list vnd fleiß were / jren Statu̅ mit anzündung frembder Empörung zu befestigen / vnd sonderlich die weit außsehende newe vnion noch ferner zu erweitern: Als möchte wol bey J. K. M. vnd den gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen solcher Dennemärckischë Kriegs bereitschafften halber nicht ein geringes mißtrawen / vn̅ wol dz nach sin̅er causirt wirdë ob nit die Staden jhnen deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / vnd jrer macht nach stelleten / vnd sich vnderstehen möchten / diesen Craiß zu dessen entlichë ruin, mit in die newe Confoederation, oder andere / jhnen vielleicht noch zur zeit selbst verborgne gefährliche Händel / einzuführen / bevorab weil die verfassung fast stärcker / als die vorgewendte Lands defesion, wegen seiner in der nähe gelegener vntergebener Keys. Armaden / erfordern möchte / angesehen / er dem Crayß auff erheischenden notfall die hand jederzeit wol bieten köndte / wenn man J. K. M. vnd dero selben Kriegen wol vertrawen vnd nicht zu wider sein wolte. Derhalben er jnen hiemit zu Gemüth führen wollen / wie wol sie sich vor allen andern deß Reichs Craysen bey jhrer biß dahero erzeigten devotion befunden / vnd was grosse??? Jammer vnd Verderben sie durch eine wiedrige Resolution vber sich ziehen würden / mit begehren / sie dasselbige zu hertzen falleten / vnnd den jeuigen / so etwa mehr auff jhren Privat nutzen /
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als deß Creysses Wolfahrt sehen / nicht so leichtlich gehorsambten / noch bey jren Crayßversamblung vnd Consultationen ichtwas gefährliches eingiengen / sondern von aller verdächtigen Arm???rung gäntzlich abstünden. Diesen Crayß in jhrem alten Stand verbleiben liessen / vnd den Keyserlichen Befehlen ein Genügen leisteten. Dardurch würde Jhr. Key. May. ein allergn. Satisfaction empfangen / sie aber von den Keyserlichen Armaden die geringste Beschwerung nicht / sondern vielmehr alles Keyserlichen Schutzes vnd Assistentz zugetrösten haben. (Schrifftwechslung zwischen Keyser Ferdinanden vnd König in Dennemarck.) Was aber im widrigen fall für Vnheyl zugezogen werden möchte / hette man leichtlich zuermessen / vnnd würde solches den Verursachern nimmermehr zuverantworten seyn. Mitlerweil wurden auch zwischen Jhrer May. Keyser Ferdinand vnnd dem König in Dennemarck etliche Schrifften gewechselt. Keyser Ferdinand hatte zu anfang deß Aprilis / nach dem er gemerckt / daß hin vnnd wider wegen Resolution der Chur Pfaltz starcke Kriegsbereitschafften vnd weitaußsehende Expeditionen obhanden weren / dem König zuwissen gethan / daß er zu widerbringung deß allgemeinen Friedens im Röm. Reich einen Deputation Tag außschreiben Vorhabens were / vnd deßwegen begehrt / daß er sich an gehörigen Orthen / vnd sonderlich bey dem König in Engelland interponiren wolte / damit nit solchen heylsamen Mitteln andere Verfassungen entgegen gesetzet / vnd dardurch die Sachen in mehrere Desperation gestürtzt werden möchten. Hierauff antwortete König Christian vnder Dato den 14. Maij folgender gestalt: Daß Jhre Key. May. einen erwünschten Frieden zustifften sich angelegen seyn liessen / hette er mit besondern Frewden vernommen / verhoffende / Gott würde seinen Segen darzu geben. Im vbrigen würde sich seine May. zuerinnern wissen / was er für media, darauf eine Interposition fundirt werden könte / durch den Graffen von Oldenburg vorschlagen lassen: weil aber darauff von S. May. keine Antwort erfolget / vnd er dannenhero anders nicht schliessen könte / als daß sie nicht geneigt / solche media zu acceptiren / vnd aber anderweit bey dem König in Groß Britannien schwerere Conditiones für Chur Pfaltz zuerheben nicht getrawete / wüßte er nichts weiter zu tentiren: wolte aber gleichwol die Hoffnung nit fallen lassen / Jhre Key. Mayest. würde noch endlich jhre Clementz / so sie den jenigen erwiesen / so Anstiffter zu aller Vnruhe gewesen / vnd den Churfürst Pfaltzgraffen / als einen jungen Herren zu solchen Consiliis verleitet hetten / auch gegen jhm selbsten blicken lassen / vnd hierdurch nicht allein das Römische Reich in Ruhe setzen / sondern auch ein ewigen Nachruhm der Milte vnd Sanfftmütigkeit erlangen. Diesem Schreiben hat der König noch ein anders / wegen Annehmung deß Crayß Obristen Ampts vnnd der vorgenommenen Verfassung halber beygefüget / dieses Innhalts: Er liesse Jhrer Mayest. vnverhalten seyn / welcher massen die samptliche Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / jhn als dessen Mitstand wegen deß Hertzogthumbs Holstein zum Crayß Obristen erwehlet / vnd vmb Acceptirung solches Officii inständig ersuchë lassen. Ob er nun wol bey jetzigen gefährlichen Läufften der Verwaltung solches Ampts gern were vberhoben gewesen / hette er doch wegen embsigen anhaltens vnd guten vertrawens / so die Stände auff jhn gesetzt / solche Bitt nit abzuschlagen gewußt. Welches er dann J. M. entdecken vnd sie darneben versichern wollen / daß in dessen Verwaltung er allezeit sich den Reichs-vnd Crayßverfassungen gemeß erzeigen wolte. Nach dem er auch besorgete / es würden von der Verfassung / so im Crayß auff die Bein gebracht würde / allerhand vngleiche Bericht fallen / so verhielte es sich aber darmit also: Nach dem etliche Stände deß Crayses durch schwere Einquartirungen vnd andere Kriegspressurë fast gantz außgesogen vnd verderbet / vn̅ vber diß der Bayerische General Graf Tilly noch newlicher Zeit etlichen Ständen de novo mit solche̅ Molestien getrohet / daß dannenhero für eine Notthurfft erachtet worden / sich in etwas Bereitschafft zusetzen / damit der Crayß von dergleichen Beschwerungen künfftig möchte gefreyet bleiben / worzu er dan̅ seine Stimme mit gegeben / weil er gesehen / daß auch die Oerter / daran er ein Jus gehabt / mit Einquartirung nit verschonet / vnd auch die Keyserliche Mandata solche Orth zuraumen / von erwehntem General nit respectirt / vnd noch darzu seine Deputirte von desselben Officirern hönisch gehalten worden. Der halben er neben andern Ständen auf Mittel dencken müssen / wie hinfüro diese Land von dergleichen Landverderben könten gesichert werden / zu welchem Zweck dann die jetzige Bereitschafften gerichtet weren. (Fürsten vnd Ständ deß Nidersächsischen Crayses machen jhr Vorhaben / vnd dessen Vrsachen dem Ober-Sächsischë Crayß zuwissen.) Deß Nidersächsischen Crayses Fürsten vnd Ständ hielten in dessen / vmb zu deliberiren / wie alle Sachen bey solchem Zustandt am besten anzugreiffen / einen Crayßtag zu Braunschweig / vn̅ thä???en vnder anderm dem Ober Sächsischen Crayß von jhrem Vorhaben / vnd was sie darzu bewogen / nachfolgenden Bericht: Was massen die Läuffte im Röm. Reich sich je länger je gefährlicher anliessen / das Landverderbliche Kriegswesen auch bißhero so gar nit abgestellet / daß vielmehr fast allenthalben stärckere Kriegsverfassungen / als zuvor niemals verspüret / solches alles were jhnen / deß Ober Sächsischë Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen wol bekant vnd deßwegen hoch vonnöthen / hierunder ein wachendes Aug zuhaben / sintemal die Erfahrung bezeugete / daß solches Vnheyl biß anhero mehr als zuviel vmb sich gefressen / vnd der Vnschuldige neben dem Schuldige̅ zu Grund gerichtet / darneben dann nit ohn / ob wol die Nidersächs. Crayß der Vnruhe im Reich nie beygepflichtet / sondern wie gehorsamen vnd getrewen Ständen gebührete / an die Key. M. als jhr Oberhaupt sich jederzeit gehalten / vnd aller frembden Händel sich entschlagen / daß man dannoch dieser Vnschuld nicht ge [950] (Sprung in der Paginierung) niesse / sondern vber vorige erlittene Trangsalen dessen vornembste Mitglieder noch newlich von dem Keyserischen vnd Bayerischen Kriegsvolck mit Einquartirung hart betrohet / zuforderst aber gewisser Bericht eingelangt / daß auff den Polnischen Gräntzen sich ein zimbliche anzahl Cossaggen zusammen thäten / vnd dahin sich verlauten lassen solten / daß sie durch etliche Obersächsische Lande in den Nidersächsischen Crayß einzufallen vnd alles mit Fewer vnd Schwerdt zuverheeren gesinnet weren. Weil man dann der außländischen Armeen halber in nicht geringer Gefahr begriffen / vnnd noch zur Zeit nicht gewiß wüßte / wo der gantze Kriegsschwall endlich hinauß schlagen möchte / so hetten sie / Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / nach Anleitung der Reichs Abschieden vnnd Executions Ordnung vnd jhrer Schuldigkeit auff solche Mittel bedacht seyn wollen / damit aller einbrechender Gewalt abgewendet / vnd dem besorgenden Vnheil zeitlich vorgebawet werden möchte: zu welchem End bey jhrer Crayßversamblu̅g ein ansehenliche Defensionsverfassung vnd dz triplum in triplo auf die Bein zubringen beschlossen worden / nit zwar der Meynung / daß man dardurch sich frembder Händel theilhafftig machen / oder von den bißhero geführten Consiliis abstehë wolte; sondern darbey lauter bedinget / daß man einen weg als den andern bey Key. M. Devotion verharren / in den Schranckë der Reichs Constitutionen verbleiben / das geworbene Volck allein deß Crayses vn̅ dessen Mitglieder Defension gebrauchen / vnd dahin zielen wolte / daß der Crayß bey ruhigem Zustandt erhaltë / der Religion-vnd Prophanfrieden manutenirt / verdächtige Vergaderu̅g verhütet / vnd aller eusserlicher Gewalt abgewendet werden möchte / gestalt dann solcher Schluß der Key. M. gebürlich notificirt worden / der Hoffnung J. M. würde jhro denselben nit mißfallen lassen. Vnd als man sich hierbey der Correspondentz zwischen dem Ober-vnd Nidersächsischen Crayß / vn̅ wie wol man sich darbey befunden / in dem dardurch bißhero in jhrer Integritet erhalten worden / erinnert; dabeneben dann erwogen worden were / dafern diesem Crayß feindlich zugesetzet werden solte / daß jhm solcher Last allein zutragen viel zu schwer fallen wolte. Dannenhero wo nit einer neben de̅ andern zu Grund gehen solte / fernerer Zusammensetzung hoch vonnöthen; vnd gleich wie die Executions-Ordnung die anreinende Crayß dahin anwiese / daß auf begebenden Fall einer neben dem andern dem nothleidenden Crayß vnder die Arm zugreiffen schuldig / als hetten sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen / den gemachten Schluß anfügen / vnd dieselbe̅ darbey ersuchen wollen / die Gefahr vnd jhr eygenes Interesse zu behertzigen vnd auff gleichmässige Verfassung bedacht zu seyn / damit aller Orthen die Durchzüge verhütet / der Religion-vn̅ Prophanfrieden gehandhabet / ein Crayß dem andern auff den Nothfall die Hand bieten / vnd sie also beyderseits bey gutem ruhigen Zustandt erhalten werde̅ möchten: Gestalt dann sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Ständen heimstelleten / ob nit / weil man sich doch bey andern Craysen keines Zusprungs zugetrösten / beyder Crayß Obriste / Räth vnnd Officirer zusammen zu ordnen / die wegen deß Succurses vnd anderer Notturfft zu berathschlagen. Sie were̅ vrbietig / auf vnverhoffte Fäll dem Obersächsischen Crayß die Hand zubieten / auch sonst nichts zu vnderlassen / wz zu Erhaltung Fried vnd Ruhe dienlich / der Hoffnu̅g man würde gleichfals gegen jhnen nicht abgeneigt seyn. (Auffbott in der Marck Brandenburg.) Demnach dieser Zeit nit allein allenthalben von den grossen Kriegsbereitschafften / so der vo̅ Wallenstein vorgehabt / der Ruff erschollen / sondern auch die Polnische Cossaggen in grosser Menge sich gesamblet / vnd den Paß durch Sachsen vnd die Marck Brandenburg begehrt / hat darauf der Churfürst von Brandenburg / weil man bißhero genugsamb erfahren / wie dieses vnnütze Gesindlein aller Orten / da es hinkommen haußgehalten vnd tyrannisirt / das Auffbott im gantzen Land ergehen lassen / vnd ernstlich befohlen / daß sich ein jeder / so Roßdienst zu leisten verpflichtet / nicht allein mit der schuldigen Anzahl Pferd / sondern auch sonsten / so starck er jmmer köndte / mit wol tauglichem Gesind / Rüstungen vnd Rossen gefast hielte / daß er auf erstes Zuschreiben sich an die Ort vnd Stell / so jhm würden benennet werden / in der Person begeben / vnd dem Vatterland die Rettung / die ein jeder getrewer Patriot schuldig erwiese / bey Verlust seiner habenden Lehen vnnd Betrohu̅g anderer Straffen. Ingleichem solten die Stätte mit einer solche̅ Anzahl Volck zu Fuß / als sie jmmer auffbringen kö???ten / in aller Eil sich gefast machen / in Bedencken / wer nit vmb alles kommen / die seinigen vor seinen Augen geschändet vnd getödtet sehen / ja sich selbsten in Stück zerhawen wissen wolte / derselbe bey solcher gemeinen Noth ein vbriges thun müßte. (Manßfeld vnd Hertzog Christian ziehe??? auff.) Nach dë die Statë der vereinigten Niderlanden die Statt Breda zuentsetzen sich vergeblich bemühet / vnd solche bald darauff wie zuvor davon Erwehnu̅g gethan / in der Spanischen Hände gerathen / gedachten der von Manßfeld vnd Hertzog Christian von Braunschweig jhren March in Teutschland fortzusetzen / sonderten zu dem End jr Volck / so in 12000. Mann zu Fuß vnd 2000. zu Pferd waren / von dem Statischen Läger ab / zogë darmit beneben 14. Stücken Geschütz zu Gennep vber die Maase / vnd also fort nach dem Rhein. Graf Moritz ließ sie mit etlichen Truppe̅ für Hertzogenbusch vorüber convoyiren / damit nit etwan die Spanische den Nachzug / darauf sie schon das Maul gespitzt hatten / anfallen möchten. Als sie nun glücklich zu Emmerich angelanget / fuhre̅ sie daselbst mehrerntheils vber / lägerten sich darauff zwischen Wesel vnd Reeß auf einer schöne̅ Awen / bey de̅ Dörffern Haffen vnd Meer vn̅ verschantzten sich auf beyde̅ Seiten deß Rheins. Es befand sich zwar bey dieser Armee ein wacker Volck / so begierig zum Fechten / also daß es sich ansehen ließ / es würde wol etwas namhaffts darmit können außgerichtet werden: weil aber zeitlich nicht allein [951] mangel an Gelt / sondern auch an Victualien vnd anderer Notthurfft / welches allem Vorhaben im Krieg den Krebsgang zumachen pflegt / einfiel / fieng das Volck an hauffenweiß zuverlauffen. Derhalben Manßfeld vnd Hertzog Christian / der gäntzlichen Ruin jhrer Armee vorzukommen / dem (Churfürstenthumb Cölln muß herhalten.) Volck den Zaum e???wz lassen müssen / welchs darauf in den Cölnischen Dörffern vnd Flecken mit Rauben vnd Brennen grossen Schaden gethan. Vnder andern hat auch Hertzog Christian mit 4. Comp. Reutern vnd in 600. zu Fuß den Chur Cölnischen Flecken Ordingen mit einem Petard eröffnet / außgeplündert vnnd etliche vornehme Personen zu Geiseln für 20000. Reichsthaler mit sich weggeführet. (Obrister Gend gewinnt vnd verliert etliche Orth in der Graffschafft Ravensperg.) Hierzwischen thäte der Obriste Gend / so gleichfals mit etlichem Volck ins Reich ziehen / vnd den Ligistischen vnd Keyserischen zuthun machë wollen / in der Grafschafft Ravenspurg auch sein bestes / eroberte die Statt Hervorden vn̅ bald darauf auch Bilefeld / so mit einer Spanischen Besatzu̅g versehen war / dahin schickte er etliche frische junge Soldaten / die sich mit Weibskleidern angethan vnd verstellet hatte̅ / vnd nach dem sie deß Abends hinein kom̅en / in der Nacht die Thor eröffneten / vnd jn mit dem vbrigen Volck einliessen. Weil er nun auch deß Schlosses Sparenberg / so bey gedachter Statt auff einem Felsen gelegen / damit er also einen bequemen Paß habe̅ möchte / gern Meister gewesë were / hat er solches mit etliche̅ Kriegsvnd Landvolck belägert / vnd mit 9. Stücken beschossen. Aber er konte nit allein sein Vorhabë nit ins Werck richten / sondern verlohr noch darüber alles wider / wz er der Orte̅ gewonnen hatte. Dan̅ (Tilly ziehet zu Feld.) der Graff von Tilly / welcher eben damals / weil die Dennemärckische vnd Nidersächs. Verfassungë starck fortgiengen / vnd dz newgeworbene Kriegsvolck de̅ Weserstrohm je länger je näher kam / sein in Hessen vnd der Wetteraw vnd andern Graffvnd Herrschafften einquartiertes Volck gesamblet / vnd damit ins Stifft Paderborn angezogen war / schickte auf anhalten der Spanischen Guarnison ein starcken Succurß vo̅ etlich 1000. Mannen vnder dem Obristen Erwitte dahin / dessen Ankunft die Gentische vngeacht sie sich zimlich starck verschantzt / nit erwarten woltë / sondern die Belägeru̅g quittierten vn̅ sich bey zeiten außm Staub machte̅. Worauf Erwitte auch Bilefeld vnd anders / so sie zuvor eingenommen / wider eroberte. Wurde also Genthen Impressa zeitlich gehindert. (Graffvon Anhold hat ein vergeblichen Anschlag auff dz Manßfeldische vn̅ Braunschweigische Läger.) In dessen nahm jm auch der Graf von Anhold vor / dz Manßfeld-vnd Braunschweigische Läger am Rhein heimzusuchen / zog zu dem End mit in 6000. Mann zu Fuß vnd 2000. Reutern dahin / vnd nach dem er den 17. Julij dz meiste Volck an einem bequemen Orth in Hinderhalt gelegt / praesentierte er sich mit etlich wenig Truppen auff der einen Seiten deß Rheins für Hertzog Christians Läger / der Meynung selbigen also auß seine̅ Vortheil herauß vn̅ auf den Hinderhalt zu locken: aber Hertzog Christian roch diesen Braten / wolte sich derhalben nit auß seinen Schantzen begebe̅ / vngeachtet sein Volck zum Schlagë gantz begirig war / also daß ers mit Gewalt zurück halten mußte: gleichwol ward mit dem Geschütz nit gefeyret / sondern dergestalt auff die Anholdische Fewer gegeben / daß jrer vber 100. erschossen vnd beschädiget wurden / mußten also endlich vnverrich er Dingen sich wider zurück begeben. (Keyser Ferdinand läß??? ein newe Armee vnder dem von Wallenstein richten.) Es hat auch J. M. Keyser Ferdinand bey so gestalten Sachen / auff allen begebenden Fall sein Kriegsbereitschafften machen / vn̅ vnder de̅ Herrn von Wallstein / den er zu einem Fürsten von Friedland gemacht / ein frische Armee richten lassen / vn̅ vmb den halben Junium wegen Einquartirung theils solches Volcks an den Fränckischen vnd nechst angräntzenden Schwäbischen Crayß eine Missiv ergehen lassen / dieses Innhalts: Ob zwar J. M. seithero Antrettung jhrer Keyserlichen Regierung allwegen / auß Vätterlichem Eyfer vnd Sorgfalt sich bemühet / im Rö. Reich Teutscher Nation den werthen Frieden widerzubringen vnd fortzupflantzen / gestalt dann solches auß jren Actionen genugsam̅ zubeweisen: wie dan̅ J. M. zu solchem End auch auff vorhergangene mit Chur-vnd Fürste̅ gepflogene vnderschiedliche Praeparatorien einen Deputationtag auf den 16. Aug. inmassen jhnen / den Craysen / dann auch nit vnbewust were / in der Statt Vlm anstellen vnd außschreiben lassen / der Hoffnung vermittelst desselben jhre friedliebende Intentionen dermal eins zu einem gewünschten End eines allgemeinen durchgehenden Friedens zubringe̅ / so hette sie doch deme zugegen im Werck erfahren / wz massen jhre vnd der gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs Feinde / Aechter vnd Rebellen / mit jren blutdürstigen Anschlägen vnd Practicken solche wolgemeinte Intention zuverhindern kein Mühe noch Arbeit jemals gespart hette̅ / ja auch dißfals / da J. M. obverstandener massen / so wol der nothwendigen Praeparatorien / als Anstell-vnd Vollziehung gedachten Deputationtags halber in völligem Werck begriffen gewesen vnd noch weren / jhre boßhafftige Consilien allererst dahin gewendet / wie sie durch zuziehung frembder Potentaten / dz durch die Keyserl. Victorien zimlich vnder die Aschen gelegte Fewer stärcker aufblasen / vnd das Rö. Reich durch völlige Inflam̅ation in die eusserste Desolation stürtzen möchten: gestalt dann zu durchtringung dieses Vorhabens auf einer seiten den Türcken ins Spiel zubringen / vnd andere daherumb benachbarte wider J. M. vnd sonderlich den Fürsten in Siebenbürgë aufzuwickeln vnderstanden / vnd zu Erlangung solcher Adhaerentz vo̅ newem theils J. M. Erbkönigreich vnd Landen / denselben zu einer Beut vn̅ Recompens vorgesetzt vnd auß gezeichnet hetten: Auf der andern Seiten aber der proscribirte Manßfelder mit seinem diß Jahr von newem von Engelländern / Frantzosen vnd anderm Kriegsvolck auß Holland / sampt seinen Helffern sich wider herauffwarts gegen dem Rhein gewendet / daselbsten allbereit feindlich eingebrochen / vn̅ seiner bekanten Art nach / mit Morden / Rauben / Bren̅en / Brandschätzen / Rantzioniren / wie vor diesem in vnderschiedlichen Reichs-Craysen mit männiglichs grossem Schaden ohn [952] vnderschied der Religion empfangen worden / zuhausen vnd zuverfahre̅ / den Kriegsschwall mitten ins Reich / zu endlicher Eversio̅ desselbë / widerumb einzuführen seines theils nit vnderlassen würde. Wann aber auß solchem verfahren / vnd was ein vnd andern Orths practicirt würde / leichtlich abzunemen / wohin das Absehen gestellet / vnd daß man nit allein das Hauß Oesterreich gäntzlich zuvertilgen / sondern die längst vorhin geführte vnd nunmehr zimlicher massen an Tag gebrachte Anschläg mit Macht durchzutringen / deß H. Reichs alte Form / Verfassung vn̅ schöne Harmoni aufzuheben / dasselbe in einen andern Stand zuvbersetzen / vnd hierdurch dermal eins die gehabte Intention zubehaupten entschlossen were / jhro aber bey so gestalten Sache̅ gebühren vnd obligen wolte / auf dergleichen schädliche Machinationen ein wachendes Aug zuhaben vnd nit still zusitzen / biß dieselbe zu Werck gerichtet / sondern ehe die widrigen Waffen abermal mitten ins Reich / zu dessen endlicher Verderbnuß eingeführt würde̅ / die Zeit zugewin̅en / als weren sie / solchem feindlichen Beginnen in Zeiten zubegegnen / neben de̅ vorhin auf den Beinen habenden Kriegsvolck / sich noch in etwas mehrere Verfassung zustellen / getrünge̅ worden / jhro auch nit zugemessen werde̅ könte / daß J. M. dieser Armirung einen anfang gemacht / sintemal sie nit allein vor dieser im Reich vorgehender Kriegsverfassung kein Volck geworben / sondern das / so sie in Bestallung gehabt / gute̅ theils licentirt. Demnach aber das meiste anjetzo daran gelegen were / daß gedachtes newgeworbene Kriegsvolck an Orten / da es von den Kriegsverständige̅ am rathsambsten zuseyn erachtet worde̅ / versam̅let würde / vnd J. M. zwar mit solcher Bürde deß Reichs Stände gern verschonet hetten / hetten sie doch dißmals nit vorüber gekönt / den Sammelplatz / theils in obgemelten Fränckischen / theils Schwäbischen Crayses Gräntzen anzuordnen / in Erwegung daß die Erblande / weil sie zu erhaltu̅g gedachter Armada stets vnd allein coutribuirten / auch durch die vorige vielfältige zu Defension deß Reichs vnd dessen getrewer Ständen vnd d??? werthen Christenheit angewendte Anlagen gäntzlich erschöpft / mit angezogener Versamblung zu belegen nit müglich. Ob nu̅ wol J. M. sich zuerinnern hetten / wz dieser vnd anderer Kriegsbeschwerden wegen in de̅ Aschaffenburgischen Vertrag accordirt worden / so würden doch Fürsten vnd Stände obbemelter Crayß bey sich selbsten befinden / daß jetzt angedeute Gefahr vielmehr anzusehen / in deme zu Rettung deß Vatterlands vnd Erhaltung deß Reichs vnd dessen Stände / alle dessen getrewe Mitglieder dermassen verbunden / daß dargegen mit Fug nichts könte vorgeschützet werde̅ / weil J. M. selbsten hierunder / vnd zu Rettung deß Reichs Hochheit vnd Wolstandt / nit allein jhrer Königr. vn̅ Länder / sondern gar Leibs vnd Lebens im Nothfall nit verschoneten / gestalt sie dann / wie oben angedeutet worden / dieser Verfassung lieber enthebt gewesen weren / da sie nicht zu derselben zugreiffen gleichsamb gezwungen worden. Daß J. M. aber / so viel müglich / der jenigen Ständ bey außzeichnung dieses Sammelplatzes verschoneten / so jhro mit grössern Contributionen / dem gemeinen Wesen zum besten / vor andern trewlich beygestanden / vnd noch continuirtë / solches würden verhoffentlich die getrewe Stände jhro zu keiner Vngleichheit / daß sie die belegte Stände vor andern / der Religion oder andern Respects wegen / viel weniger in odiu̅ der angestelten Vnion zumessen / sondern vielmehr daß ein Stand dem andern diese nothwendige Bürde in etwz vbertragen hülffe: darbey gleichwol denselben noch der gröste theil verbliebe / die so viel Jahr hero / neben den beschwerlichen Durchzügen mit willfährigë Contributionë noch jmmerdar verharreten / vnd jhre Lieb zum Vatterland / auch jrer selbst Rettu̅g spüren liessen. Dahero dann J. M. zu gedachten Fürsten vnd Ständen jhre Zuversicht gestellet / sie würden in Erwegung der Sachen Vmbständ / in einer solchen gemeine̅ / dz gantze Reich vn̅ Vatterland betreffende̅ Sach / ein vbriges thun / vnd sich solcher Verordnu̅g / der Schuldigkeit gemäß / vmb so viel mehr bequeme̅ / weil J. M. die Verfügung gethan hetten / daß angeregter Sammelplatz vo̅ seinem Anfang / so seyn würde der 8. Jul. biß zum 24. desselben Monats / nicht vber 10. oder 14. Tag auffs längst offen verbleiben / vnd der Liefferung halber / mit den jenigen Ständen / bey welchen die Samblung gesucht würde / solcher Vergleich geschehen solte / daß es jhnen erträglich vnd den Vnderthanen vber die Gebühr nicht beschwerlich seyn möchte. Wie durch solche Werbung vnd abgetrungene Defension J. M. jr vornemblich die Assecuration deß Friedens vorgesetztt / den Ständen auch in gemein daran gelegen / der Kriegsbeschwerunge̅ auf eins sich zuentladen / vielmehr / als daß etwa durch newe Praeparation / da daselben nicht zeitlich vorkommen würde / ein gefährlicherer Krieg / als der vorige eingeführet / vnd sedes belli mittë ins Reich gemacht würde / als versicherten Jh. M. nit allein gedachte Fränck-vnd Schwäbische Crayß / sond???n auch alle Chur-Fürsten vnd Ständ deß Röm. Reichs / daß J. M. durch jetzige vorgenommene Anstalt der Waffen keines wegs gemeynt weren / die friedliche Consilia schwinden zulassen / oder von dem Außgeschriebenen Deputation Tag außzusetzen / sondern vielmehr dahin zutrachten / wie durch diese Waffen solche Tractationes, als welche sonsten durch feindlichen Einbruch nothwendig gesteckt würden / desto mehr befördert / vnd einmal beständiger Fried vnd Einigkeit im Römischen Reich wider eingeführet würde. (Tilly fang??? an sich der Päß an der Weser zu bemächtigen.) Nach vorgedachter Entsetzung deß Schlosses Sparenberg zog der Graf von Tilly mit der Keyserischen vnd Ligistischen Armee nach dem Weserstrohm / der Päß bey Höxter zu seinë Vortheil bey zeiten sich zubemächtigen. Ob nu̅ wol selbiger mit einer Schantz vn̅ starcken Guarnison wider allen Gewalt wol versehe̅ gewese̅ / ist doch solcher nichts desto weniger / auff ein vorhergehend falsches Schreiben / zu Ankunft etlich commandirten Tillischen Volcks / von den Dennemärckischë / so sich auf Hameln salvirt / ohne einige̅ Widerstand verlassen worden. Worauf dan̅ auch Holtzmünde̅ / so [953] gleichfals ein Paß an der Weser verloren gange̅. Als nun Tilly solcher gestalt den anfang gemacht / ließ er von gedachtem Holtz münden auß an die außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses ein Schreiben ergehe̅ / dieses lauts: (Schreiben deß Graffen von Tilly an die Fürsten deß Nidersächsischen Crayses.) Sie würden sich noch zuerinnern wissen / auß was Vrsachen die vom König in Dennemarck vorgenommene Werbung gleich anfangs / wegen der Key. M. vnd dero getrewen Ständen jm nachdencklich vnd gefährlich vorkommen / vnd daß er darauf den Nidersächsischen Crayß Ständen beweglich zu Gemüth geführt / vnd dieselbe ermahnt (inmassen jhm solches Key. M. in specie anbefohlen) nit allein auf solche / sondern auch andere dergleichen Werbunge̅ / vermög deß Reichs Satzungen vnd Executions Ordnungen / wie nit weniger der zu folge der von Key. M. selbsten an die Crayß-Stände abgangener vnderschiedlicher Erinnerung vnd Mandaten / fleissige Achtung zugeben / dieselbe zuverhindern vnd zuverhüten / den Crayß vnd dessen Päß darvor zuversichern / vnd da der Crayß sich zu schwach befinden solte / daß die Keyserliche Armada selbigem succurriren wolte / mit angeheffter Versicherung / daß gedachter Nidersächsischer / so wol als andere Crayß bey jhrem jetzigen Stand vnd Freyheit auch Land vnd Leuthen erhalten werden vnd bleiben solten. Dannenhero zuforderst J. Key. M. vnd dero gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände kein andere Gedancken wol schöpffen können / als daß der Crayß diesen getrewen Abmahnungen / wie auch der Mülhausisch Schluß vnd Keyserlich versprechen mitbra̅chten / statt / keines wegs aber zu weiterm Krieg vnd Empörung / wie auch zu dieser Begegnuß / die man nun dargegen vor die Hand nehmen müßte / Anlaß gegeben haben würde / gestalt alle Inconvenientzen / so noch ins künfftig hierauß entspringen möchten / also beschaffen / daß da man nit mit dem Rechsten ein andere zum Frieden zielend Resolution würcklich fassen wird / jhnen alles Vnheil als den rechten Häuptern / Directorn vnd außschreibenden Fürsten deß Nidersächs. Crayses / zu jhrer schweren Verantwortung hinwachsen würde. Dann sie noch in frischem Angedencken tragen würden / daß man jhme anfänglich einige Werbung / so im Nidersächs. Crayß vnter dem Nahmen vnd PatentE̅ der Kö. M. in Dennemarck / sc. eygner Defension vorgangen / nit geständig seyn wollen / nach dem aber das Gewerb so weit vberhand genommen / daß die Thaten am hellen Tage gelegen / weren die Sachen dahin gebracht worden / daß der Nidersächsische Crayß einen so ansehenlichen Potentaten zum Crayß ObristE̅ erwehlet / vnd desselben geworbenen Volck / so der Crayß vbernem̅en sollen / diesen Schein gemacht / ob were solche Verfassung allein zu Schutz deß Crayses angesehen / gantz ohn daß jemals in deß Crayß Gedancken kommen / was wider Jhre Key. M. vorzunemmen. Wann er sich aber erinnere / was für vnterschiedliche Crayßtäge / vn̅ absonderliche Convent fürgangen / biß daß man endlich einen Schluß per praetensa majora zu Braunschweig affirmativa, vor dem Crayß Obristen vnd daß der Crayß dem Keyserl. Versprechen nit deferiren / sondern sich armiren solte / erhalten / vnd ob wol etliche vornehme Stände / die erstlich pro negativa votirt, hernach aber den affirmativis, doch nur mit Condition beygefallen / dieselbe es jedoch letztlich selbst solten difficultirt haben / weil derselben Fürsten Landstände sich nit dazu bequemen wöllen / zugeschweigen der andern die expressè protestirt sich durch die majora dißfalls gar nit binden zulassen / vnd dann das jenige so vom Schutz deß Religion vnd Prophanfriedens vnd deß Crayses Defension vorgeschützt würde / also beschaffen / daß die Key. May. beyde Religion-vnd Prophanfrieden aufrichtig zuhalten gäntzlich entschlossen / vn̅ daß die Evangelische Fürsten vnd Stände dessen von J. Key. M. auch den Catholischen Ständen vnd jhm zu verschiedenen mahlen versichert worden / vnd die Thaten selbst bezeugten / daß einigem Evangelischen Stand / so vor J. Key. M. bißhero gestanden / noch sich der Rebellen Sachen theilhafftig gemacht / nit das geringste zugemutet worden / einen gleichen Verstandt hette es mit jhren Landen vnd Leuthen vnd deß Crayses Defension. Also erscheine / daß die Intentio̅ besagter Crayß-Armatur an sich selbsten nit zulässig / noch beständig seyn könte / vmb so viel weniger / weil nunmehr der naher Vlm außgeschriebener Deputation-Tag herzu nahete / vnd die Key. May. Deputirte Chur-Fürsten vnd Stände / in der Person dahin zu erscheinen sich erkläret. Dahero der Nidersächsische Crayß eine schwere Verantwortu̅g auf sich laden würde / da durch jhre so starcke von Tag zu Tag sich nahende Armada ein vnd anderer benachbarter Chur-Fürst vnd Stande / vmb Versicherung willen seiner Land vnd Leut / von Besuchung solches Tags abgehalten / vnd dardurch die heylsame Tagspflege zerschlagen / vnd die Mittel dermal eins zum Frieden zu gelangen / abermals benommen würden. Zu dero fernern Erwegung / daß nunmehr an Tag kommen / wie es dann die Pfältzische zu Heydelberg vnd sonsten gefundene Originalia verrichter Legationen bey den Königen zu Dennemarck / Schweden / Bechlehem Gabor vnd andern mehr Orten mit sich brächten / weil damals Engelland für den Pfaltzgraffen selbst keine Arma ergriffen / also keine andere Vrsachen hetten. Wan̅ aber andere den Anfang per arma machten / man sich alsdann desto mehr der Concurrentz zuversehe̅. Nun hette sich Engelland zu Wasser vnd Land vn̅ zwar in specie für den Pfaltzgraffen auffs möglichste movirt / man gebe von mehr andn ein Gleichnuß / als were leichtlich zu inferiren / daß der Pfaltzgraf alle die jenige / welche auf conditionirte weiß Hülf versprochen / der würcklichen Concurrentz vnd Assistentz halben für Obligat halten würd / so hette man von deß Manßfelders Vorhaben die Nachricht / daß er principaliter die völlige Restitution deß Pfaltzgraffen / nit allein zu seinem gewesenen Patrimonial Land / sondern zu der Cron Böheim vnd incorporirten Landen zu befördern gemeinet. Inmassen er solch sein Vorhaben allbereit an etli [954] cher getrewen Chur-vnd Fürsten Vnderthanen durch feindlichen Vberfall erwiesen / vnd weiters vorgeben würde / daß Manßfelder sich mit de̅ König in Dennemarck conjungiren wölle / bey welche̅ dieser Crayß zugleich zuerwegen / wan̅ einmal ein so grosse Armada beysammen / vnd etwan wider Verhoffen sich mit Meutenirung / Außlauff / Vberfall vnd Exactionen oder sonst etwz vngleiches hernacher erzeigen möchte / sie desselben Volcks / oder dene̅ Inconvenientien zu remediren nit mehr mächtig seyn würden / gestalt dasselbe allbereit die Gräntzen deß Nidersächs. Crayß vberschritten / vnd auf andere benachbarte Crayß sich extendirt / vnd da man hieneben sich auf ratione̅ status belli fundiren wolte / so wird man jn desto weniger verdencken / daß er sich derselbe̅ ebener gestalt gebrauche / vnd weil so wol die Staten als Manßfelder deß Crayses Feind nit weren / der Manßfelder mit seiner Armada geschwächt / die Holländer aber jetzt mit jhnen mehr als genug zu thun / auch Jh. Key. May. vnd seine vnderhabende Armada deß Crayses ebenmässig keine Feind / sondern dz rechte Haupt / Schirmherr vnnd Freunde weren / er auch dem Crayß succurriren könte vnd dasselbe zu thun versprochen / viel weniger aber meine Armada dem Crayß einige Feindseligkeit / man gebe dann Vrsach / zu zufügen gemeinet. So hetten sie keine erhebliche Vrsach / eine solche Armada brevi manu zu vbernemmen / noch dieselbe in dem Crayß ferner zu gedulden / vn̅ daß solche jetzt deß Königs in Dennemarck / bald deß Crayses etwan hernacher seyn solte / nit nachzugebe̅ / sondern würde dem Crayß viel nützlicher seyn / die Kriegsbereitschafften abzustellen / obberührten Versprechunge̅ / Erklärungen vn̅ offerirte̅ Succurß zu trawen / auch dadurch deß schweren Vnkostens / der dem Crayß zu tragen / vermuthlich viel zu schwer fallen würde / deß gleiche̅ deß Quartierens / Guarnisonen vnd der Gefahr deß sedis belli endlichen alles Verdachts sich zu entledige̅ / vnd hingegen den bevorstehenden heylsamen Deputations Tag zu befördern. Dieweil dann dem also / auch auf diese Dennemarckische Armatur aller Orthen ein sonderbar Auffmerckens / vnd die widrige grosse Hoffnung darauf machen / also were sie J. Key. M. verdächtig / er aber were auß Noth / vermöge seines obligenden Ampts gezwungen / realiter zu besuchen / damit alle besorgende Vngelegenheiten vnnd schädliche Consequentien jhme nicht vnversehens auff den Halß kommen / in Betrachtung sein Charge / schwere Verantwortung / Eyd vnnd Pflichten erforderten / allen besorgenden Inconvenientien in Zeiten vorzukommen. Dannenhero er auch mit seiner Armada gegen den Frontiren / da Vngelegenheit zubesorgen / sich wenden mußte / wie es die Beschaffenheit erfordert / mit dem Anerbieten / daß er bey seiner Soldatesca den Exorbitantien / welche bey allen Armeen zu weit eingerissen / nach Möglichkeit vorzukommen gewillt / jedoch daß jhnen den Soldaten / was sie zu jhrer Notturfft nicht entbären könten / vmb billiche Bezahlung gefolgt würde / vnter dessen aber kein Feind / der den Nidersächsischen Ständen Schaden zuzufügen befelcht noch begehrt / vorhanden / so were demnach an sie sein wolmeynend Bitten vnd Ermahnen / sie wolten das geworben Volck / zu Verhütung mehrers Schadens abdancken / oder sich dessen sonsten gäntzlich entschlagen / auch den König in Dennemarck zur Disarmirung nit allein ermahnen / sondern auch jhm alle Proviandt vnd die Päß zu seinem Intent vnd Vortheil gäntzlich abschneiden / auch die Verfügung thun / daß alle deß Nidersächsischen Crayß geworbene Vnterthanen vnd derselbigen Söhne / von dem König zu Dennemarck vnnd desselben Kriegsdiensten abgefordert werden möchte̅ / vber diß weiter nicht werben / noch werben lassen / auch das Auffbott der Vnderthanen einstellen; wie dann er / so bald das geworbene Volck im Nidersächsischen Crayß würde abgedanckt vnd loß gelassen / vnnd man aller Gefahr von dannen sich würde versichert sehen / deß Gegenerbietens were / den Crayß ebenmässig wider zu raumen / vnd die vom Kriegsvolck entspringende Koste̅ vn̅ Schaden / von demselben bestes fleisses abzuwenden. Wofern aber wider verhoffen vnd wolmeinendes Vermahnen gedachtes Kriegsvolck im Nidersächsischen Crayß nicht alsbald loß gelassen / vnd fernere Werbung nicht eingestellt werden solte / vnd sein Gegenerbieten nicht statt finden würde / vnd also der Key. M. Respect / Devotion / auch alle Ordnung vnnd Recht zurück gesetzt werden wolte / würde wider seinen Willen genothtränget werden / mit Hülff deß Allmächtigen solche Mittel für die Hand zunehmen / durch welche die Keys. Authorität vnd endlich der werthe Friden erhalten werden möchte / vn̅ dieweil sie selbften zuermessen / was für grosse Vngelegenheiten / Betrangnussen vnd Weheklagen der armen Leuth / Krieg vnd Empöru̅g mit sich brächte / wolte er vor Gott vnd der gantzen Welt bezeuget haben / daß er hierzu keine Vrsach gegeben / vnd an diesem allem keine Schuld hette / viel weniger J. Key. M. vnd derselben getrewe Chur-Fürsten vnd Stände; hergegen aber wolte er denen Ständen / Land vnd Leuthen / die sich gegen Key. M. dero Mandaten vnd Erinnerungen gemäß verhalten / vnd sich der vnruhigen nicht annehmen würden / nach bester seiner Möglichkeit Schirm verschaffen / vnd sie für Vngemach retten helffen. Ehe dieses Schreiben Hertzog Friderich Vlrichen von Braunschweig zur Hand kommen / hat selbiger ein andern an den Graffen von Tilly abgehen lassen / darinn er sich wegen dieses feindlichen Einbruchs in das Braunschweigische Land hefftig beschweret / vnd was er sich deß wegen zu jhm zuversehen hette zuwissen begehret. Auff welches Tilly vnder Dato den 20. 30. Julij also geantwortet: (Deß Tilly Schreiben an den Hertzogen von Braunschweig.) Was jhn zu diesem Zug bewogen / würde der Hertzog auß seinem vnder Dato 18. 28. Jul. sattsamb zuvernehmen haben. Dieweil dann Jh. F. Gn. genugsame Wissenschafft hetten / wohin deß Königs in Dennemarck Intention eigentlich gerichtet / vnd dieselbe Meynung mit der jenigen De [955] votion / die der Key. M. von J. F. Gn. so offtmals versprochen worde̅ / sich seines Erachtens nit vergliche / inmassen er in der That erfahren müssen / daß vber alles anders / so J. F. Gn. dem König in Dennemarck bißhero zu gutem praestirt / auch dieses erfolgt / daß die Braunschweigische Vnderthanen sich gegen jhm zur Wehr gestellet / vnd vor seinen Augen Schantzen auffgeworffen / die sie gleichwol hernach selbst wider verlassen hetten: Als würde J. F. Gn. jhn wegen dieses seines Anzugs nit verdencken können. Bitte aber nochmalen / daran zu seyn / daß der König die gefaste Intention änderte / seine Armaturen abstellete / deßgleichen auch im Braunschweigischen Land das Auffbott / vnd die vnnötige Bewehrung der Vnderthanen abzuschaffen / vnd sonsten die Anstalt zumachen / damit seinem Volck Proviandt vnd andere Notturfft zugeführet werden möchte / mit dem Erbieten / daß er sich hingegen den Reichs-Constitutionen gemäß verhalten wolte / im widrigen fall aber das jenige vernehmen müßte / wz der Keys. May. Dienst vnd Respect erforderte / gestalt er an allem darauß erfolgenden Vnheil vor Gott vnd der Welt entschuldiget zu seyn verhoffte / da J. F. Gn. auf angedeute friedliche Mittel es nit selbsten verhüten helffen wolte. Neben diesem Schreiben fertigte der Graff von Tilly dieses seines Anzugs halben / vnder gleichem Dato / noch zwey andere / als eines an den König in Dennemarck / das ander aber an den Churfürsten von Sachsen ab / deren das letzte dieses Inhalts war: (Tillisch Information-Schreiben an den Churfürsten von Sachsen.) Es würde Jhrer Churf. Gn. zweiffels ohn bewußt seyn / wz gestalt der König in Dennemarck / gleich zu Eingang dieses Jahrs seine Kriegsbereitschafften / ohn alle habende Offension / vnd zu vnnötig praetendierter Defension deß Nidersächsischen Crayses / angefangen / je länger je stärcker fortgestellet / vnd sein Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß jhm fast vnder Augen zu besorgender Gefahr vnd Nachtheil der Keys. May. vnd dero gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen / gelegt / vnd man nun mehr also täglich eines feindlichen Einbruchs von demselben Volck befahren müßte / gestalt dasselbe sich allbereit ausser dem Nidersächsischen Crayß gelegt / vnd jhm etliche Salvaquardien angegriffen vnnd weggeholet / daß er dannenhero seines schweren Ampts halben getrungen worden / nit allein den König in Dennemarck / so dann beyde außschreibende Fürsten deß Nidersächsischen Crayses in Schrifften zuersuchen / sondern auch gedachtem Crayß mit seinem vnderhabenden Kriegsvolck sich zu nähern vnd etlicher Päß sich zuversichern. Dieweil dann solches die vor Augen schwebende Notthurfft vnd Beschaffenheit der Sachen also erforderte / also hette er Jh. Churf. G. von solchem Verlauff hiermit berichten vnd zugleich die Abschrifften von seinen an den König in Dennemarck vnd den Nidersächsischen Crayß abgangenen Schreiben communiciren wollen / damit J. Churf. G. vngleichen Deutungen kein Glaube̅ beymessen / viel weniger jn in vngutem zu verdencken sich bewegen / sondern belieben lassen wolten / jhre Authorität beym König in Dennemarck vnd dem Nidersächsischen Crayß so weit zu interponiren / damit der Frieden selber Orthen durch Disarmirung ohne fernere Weitlaufftigkeiten erhalten werden möchte / wie dann J. Churf. Gn. sich versichern könte / daß alles was er mit Schreiben vnd anderm dieses Orts vorzunehmen getrunge̅ würde / auß getrewem Gemüth gegem dem Reich vnnd dem gemeinen Wolstandt herfliessen thue / vnd dahin gerichtet seye / daß Jh. Key. M. Hochheit vnd Respect erhalten werden möchte. Das ander Schreiben an den König in Dennemarck / welcher damals sein Volck vmb Hameln zusammen führete / war dieses lauts: (Graffen von Tilly Schreiben an den König in Dennemarck.) Er hette J. M. hiebevor angedeutet / warumb deroselben Armatur so wol der Key. M. als den andern Chur-Fürsten vnd Ständen gantz nachdencklich vnd für vnzulässig vorkomme / vn̅ daher für andern allen ein genugsame Assecuration für nöthig erachtet. Sintemal aber die Vmbstände sich von Tag zu Tag schwerlicher erwiesen / in dem J. M. die gantze Armatur noch vnder jhrem Namen vnderhielte / noch mehr Volck / ohne einigen habenden offenen Feind werbe / der Crayß / so viel jhme bewust / noch kein Volck vbernommen / noch selbigem das Volck geschworen / J. M. auch allbereit auß dem Nidersächsischen in andere Crayß fortgerücket / daselbst das Hauptquartier gesucht / die Keyserische Salvaguardien ausser gedachtem Crayß seindlich angreiffen / vnd sonst auff gleiche weiß mit andern seinen angehörigen Soldaten / zu Nachtheil deß Keyserlichen Kriegsvolcks / verfahren hette lassen. Nitweniger daß einmal etliche Stände sich zu angezogenem Crayß Schluß nit beken̅nen / noch sich dardurch binden lassen / sondern bey der Key. M. ohn diese beschwerliche Armirung bleiben wolten / vnd von deroselben wider allen Gewalt Hülff vnd Rettung erwarten: Also sehe er nit / wie Key. M. sampt dero getrewe̅ Chur-Fürsten vnd Ständen anderst als durch eine in seinem Schreiben an den Nidersächs. Crayß angedeutete Real Demonstration assecurirt werden könten / vnd weil mit den Wortlichen Erbietunge̅ vnd vielem Schrifftwechseln den Sachen nit geholffen / sondern dz Werck vnderdessen in noch gefährlichere Weiteru̅g fallen vnd J. M. vnd deroselben gehorsamen Ständen vnwiderbringlicher Schaden anwachsen müßte / weil J. Kö. M. mit jhrer Armatur fortführen / auch der Manßfelder vnd Hertzog Christian von Braunschweig widerumb im Reich so grosse motus erweckte̅ / so wolten J. M. alles in reiffe Deliberation ziehe̅ / die Armatur gäntzlich abstelle̅ / vnd sich also erzeige̅ / wie sein Schreiben an den Niders. Crayß zuerken̅en gebe. An dem erwiese J. M. jhr zu Fried vnd Einigkeit geneigtes Gemüth: versicherte̅so wol jhre eygene / als deß Nidersächs. Crayses vnd andere vmbligende Land viel besser / als mit jhren Kriegsbereitschafften: Sie verhüteten alles darauß erfolgende Vnheil / vnd würden jhr / in dem sie ohne Waffe̅ den Frieden widerbringen helffen ein jm̅erwärend Lob mache̅. Es hette̅ sich J. M. od andere Ständ / daß sie wider den Religion- oder Prophanfrieden [956] beschweret werden würden / nit zubesorgen / oder dergleichen Armatur deß wegen anzustellen / sondern sich auf die Keyserliche / vnd aller Friedfertiger Chur-Fürsten vnd Stände / vnd auff die zu Mühlhausen ergangene runde / Teutsche aufrichtige Erklärung sicherlich zuverlassen vnd nit vmb einer eingebildeten Vrsach ein solche̅ motum zuerheben / bey dem Jh. Key. M. vnd andere friedliebende Stände nur zuviel interessirt / also darauff vmb eygner Versicherung willen / wofern sie bey solchen Vmbständen nit anderer Discretion / oder künffugen vngewissen Fällen sich vnderwerffen wolten / acht zugeben vnd zufragen befugt / noch er in jetzige̅ seinem Ampt deßwegen zuverdencke̅ sey. (Gefährlicher Fall deß Königs in Dennemarck.) In dem dieses Schreiben abgieng / gerieth der König in Dennemarck zu Hameln in ein gefährlichen Zustandt / welcher von vielen für ein böses Omen vnd Vorbotten vnglücklichen Außgangs seines Vorhabens gehalten worden. Dann als er an gedachtem Ort die Wachten zubesichtigen herumb ritte / ward sein Pferd durch ein Schuß scheu gemacht / also daß es anfieng zuspringen / de̅ Wall hinab stürtzte vnd den Halß brach / wordurch der König sehr verletzt worden / vnd fast zween Tag Spraachloß gelegen. Worauf nit allein die Königl. Räth vnd Officirer solchen vnversehene̅ fall alsobald Marggraf Christian Wilhelmen Administratoren zu Magdenburg zuwissen gethan / vnd jhn sich vnverzüglich zu der Armee zubegeben gebetten / sondern auch dem Tillischen Trompeter / so vorgedachtes Schteibe̅ gebracht de̅ 21. Jul. nachfolgende Antwort an statt eines Recepisse ertheilt: (Antwort der Königlichen Räthe vnd Officirer auff das Tillische Schreiben.) Weil jhrem gnädigsten König vnd Herrn / wider die Röm. Key. M. oder dero Keyserl. Reputationtchtwas vorzunehmen / niemals in Gedancke̅ kommen / vnd darumb vmb so viel lieber Jh. Key. M. wolmeinende Intention wegen deß Religionvnd Prophanfriedens vnd deren Confirmation vernemen: Demnach so würde̅ deß andern Tags an jn Graffen von Tilly von den Königlichen Räthen einer vnd der ander abgeschickt werden / vmb so viel besser Jhr. Kön. M. Meynung demselben zu eröffnen / die media vnd Versicherung deß Religion-vnd Prophanfriedens zuvernehmen / vnd nach gestalten Sachen zuverfahren. Hierauff begaben sich deß andern Tags / wie in erstgemelter Antwort angereget / zwee̅ Dennemärckische Kriegs Com̅issarien / als Siegfried Vogwisch vnd Marquard Bentz Ritter / zu dem Graffen von Tilly nach Holtzmünden / nachfolgendes in jhrer Instruction habende: Die Dennemärckische Officirer vnd Räthe hetten gern die Antwort auf sein Schreiben alsbald befördern wollen / nach dem aber der König vorigen Abends / wie er die Wachten besichtigen wolle̅ mit dem Pferd ein schweren Fall gethan / hetten jn die Räth bey solchem Justandt mit Referirung bemelten Schreibens nit behellige̅ / oder seine Erklärung auf die darinn enthaltene Puncten begehren mögen / vnd das vmb so viel desto mehr / weil vielleicht auch ohne solchen Zufall er würde bedenckens getragen haben / darauff ohne vorhergehende Communication mit den Interessirten zu antworten / vnd deßwegen den Trompeter mit einem Recepisse abgefertiget: Weil aber jres Königs Intention jhnen so weit bekant / könten auch jhn deßwegen versichern / vnd jhm so wol auch Key. M. mit mehrerm im Munde versprechen / daß jr König nit gemeint / mit jeiner vnderhabende̅ deß Nidersächsischen Crayses Armee newe motus zuerregen / sondern allein dahin zielte / wie er diesen Crayß von den Einquartirungen vnd andern Kriegsbeschwerden versichern vnd vertheidigen könte / were jhnen auch daß ausser denen Schrancken geschritten / viel weniger die Keyserische Salvaquardien angegriffen / oder gegen den Soldaten vbel gebahret seyn solte / vn̅ dafern dergleichen etwz zu J. M. oder deren Officirern Wissenschaft kommen were / würde es an gebührendem Einsehen nit gemangelt haben / so hetten deßwegen sie als Commissarien sich zu jm verfüget / vmb nachmals solche Jh. Kön. M. Meynung zueröffnen / vn̅ hielten es dafür / weil es vmb diese Armatur die Beschaffenheit hette / so würde weder Key. May. noch eintzigem Stande deß Röm. Reichs dieselbe nachdencklich vnd vnzulässig vorkommen / viel weniger daß er ein Praetext nemmen können / mit seinem Kriegesvolck in diesen Crayß zu dessen eussersten Ruin zurücken / oder auch dieser Armee feindlich zuzusetzen. Warumb dann die Fürsten vnd Stände deß Crayses die Rö. Key. M. vnd jn wol würden weiter zu assecuriren wissen / vnd hetten sie / wie dieser Fall sich zugetragen / vnd J. Kön. M. dadurch in schwere Leibsschwachheit gerathen / also bald den Herrn Administratorn von Magdenburg hievon avisirt / vnd sich nacher Hameln zu begeben erbetten / weren auch desselben Ankunfft gewärtig / vnd würden dann ferner die Fürsten mit jhm hiervon tractiren / wie nemblich der Crayß dergestalt wegen Vnderhaltung deß Religion-vnd Prophanfriedens / auch Enthebu̅g dieses Crayses von sernern Einquartirunge̅ vn̅ andern Kriegsbeschwerungen also könten gesichert werde̅ / daß sie keines armati praesidii vonnöthen hetten / vnd weren sie Räth der Hoffnung / er alles also dirigiren würde / daß inmittelst keine Feindlichkeiten / oder andere Offensiones verübet / sondern alles in rühigem Stand gelassen würde / biß man sehe / wz für gute media Gott verleihen wolte / welches dann in geringer Zeit ohn einigen langen Verzug sich eröffnen würde / vn̅ hetten sie die Zuversicht / daß solche Mittel könten gebraucht werden / daß das Werck auff allen seiten zu Gottes Ehr vnd Erlangung deß Friedens glücklich außschlüge / dahin sie sich mit allem Fleiß bearbeiten wolten. Hierauff wolten die Commissarij seine Erklärung vernehmen / vnd entweder / nach dem sie solche befinden würden / darauff resolviren / oder ad referendum annehmen; was auch wegen deß Königs Zustandt gefraget würde / wolten sie darauff wolgebührend zu antworten wissen. (Graffen von Tilly Antwort auff der Dänischen) Durch diese Schickung vnd Vorbringen aber wolte sich Tilly nit abspeisen lassen / antwortete jhnen derhalben folgender gestalt: Was deß Königs Fall vnd Zustandt anlangte / trüg er mit [957] jhm deßwegen ein hertzliches Mitleyden / guter (Räthe Anbringen.) Getröstung / Gott würde es inmittelst zur Besserung geschickt haben / vnd ob er wol dieser Schickung halben sich nichts widriges einbildete / dieweil jedoch die Königl. Officirer vnd Räthe solche gethan / vnd wol zu zweiffeln / ob es mit wissen vnd willen deß Königs oder der Fürsten vnd Ständen deß Nidersächs. Crayses hergangen / bevorab weil im Vottrag vermeldet / daß man den König / wegen vorangeregten Zustands / mit seinem Schreiben nit behelligen dörffen / sonste̅ auch der Gesandten schrifftliche Proposition so zweiffe hafftig gestellet / daß darauf einige Fundame̅tal Sicherheit nit zusetzen / vnd im vbrigen die Sachen mit dem Königl. Kriegsvolck also beschaffe̅ / daß noch vnbewust ob solches der Niders. Crayß vbernommen / vnd ob es demselbigen geschwore̅. Hierumb vnd weil etliche Stände deß Nidersächs. Crayses zu solcher Kriegsverfassung sich nit erkenneten / zu dem der Crayß sich vor einiger Einquartirung nit zubesorgen gehabt: wie dann leichtlich zu erachten / da man zu dessen Crayß auf gemessener massen der Einquartirung halben / solchen grossen Lusten getragen hette / daß es viel füglicher vor dieser Zeit / ehe sich der König in so starcke Kriegsverfassung gestellt / hette beschehe̅ möge̅ / also brächte̅ die Läufften vnd vberhand nehmendes Kriegsgewerb mit sich / vnd geben jedermänniglich zuerkennen / daß er durch die vnnöthige starcke Verfassung / zu diesem Anzug nit schlechtlich genothträngt worden. Were derowegen sein nochmalige Meynung / daß die Gesandten / mit Hülff jhrer Committenten J. Kön. M. wie auch Fürsten vn Stände deß Nidersächs. Crayses zu Abschaffung der Wehr vn̅ Waffen / disponiren / inmassen er solchem sich nit wisse zurück zu begeben / sondern viel mehr gestalte̅ Sachen nach zum Fortzug greiffen müsse. Ob nu̅ wol gege̅ jetztbemeltem weiterm Fortzug gütliche Tractaten vorgeschlagen würde̅ / dieweil jedoch bey jetzigem Zustandt langer Auffhalt beschwerlich fiel / vnd man der Kön. M. wie auch deß Crayß Ständen Intention durch diese Schicku̅g keine eygentliche Gewißheit haben könne / so würde er hierbey von niemand zuverdencken seyn / daß er seine Gelegenheit in acht nehmen / vnd das jenige verfüge / so der Key. M. Respect vnd Hoheit / derselben getrewen Chur-Fürsten vnd Ständen Versicherung / so dan̅ dieses Nidersächs. Crayses / vnd desselben Gliedmassen Erhaltung von fernerm Vnheil / vnd Fortpflantzung desselben Wolfahrt vnd Auffnemmens / wie auch die schleunige Widerbringung deß heylsamen Friedens erfordert / darzu dann er bißhero all seinen Fleiß angewandt / vnd noch ferner anzuwenden gedächte. Weil nun für dißmal nichts weiter bey dem Graffen von Tilly außzurichten gewesen / sind die Abgesandte wider nach Hameln gekehrt / vnd jren Committenten erstgemelte Resolution zurück gebracht / welche darauff vnder Dato den 24. Julij also geantwortet: (Königl. Räth erbieten sich die) Sie befinden an jrem Ort / daß diese Crayß Armatur nit allein auß eygene̅ deß Crayses Bewegnussen / sondern auch zum theil auf seine Schreiben / vnd darin̅ im Namen Key. M. gethanes Begehren (Armee zurück zu führen.) / daß der Crayß sich in gute Vefassung stellen möchte / fundirt worde̅. Vnd nach dem jr König / als Crayß Obrister all weg in terminis d'Defension verbliebe̅ / auch mit seiner Armee niemand offendirt / vnd sich in seinen Schreiben genugsam̅lich dahin erklärt / daß er niemand der sich zu diese̅ Crayß nit nötigte / zu offendiren gedächte / sehen sie nit / wie auf die Disarmirung so statck zutringen. Doch hetten sie jrem König dieses wol vorbringe̅ / vnd seine Erklärung darüber vernehmen wollen: Er were aber annoch in solchem Zustandt begriffen / daß sie bedenckens getragen / jn mit solche̅ Sachen / so scharpffes Nachsinnen erforderten / zubemühen. Nichts desto weniger aber weil jhnen bewust / daß seine Intention allein dahin gerichtet / daß Ruhe vn̅ Einigkeit in diesen Landen erhalten würde / vn̅ dann jetzo durch angezogene Tractaten sich Hoffnu̅g darzu erzeigte / so wolten sie die Verfügung thun / daß jhres Königs vnnd deß Crayses Armee zurück geführet würde / damit die Tractaten desto bequemer geschehen möchten / der Hoffnung er würde an seinem'Ort seinen Erklärungen gemäß / gleich falls nichts / das denselben verhinderlich seyn könte / vornehmen. (Tilly Antwort.) Hierauf hat Tilly folgender massen geantwortet: Dieweil in dem fast vngütlich mit jhm gehandelt würde / daß man seine heylsame Warnu̅gen / die er vor dieser Zeit an etliche Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses abgehen lassen / in ein so vngleichen Verstandt ziehen wolte / in dem seine Intention vnd Verwahrung der Päß gegen deß Manßfelders Kriegsverfassungen / keines wegs aber auf ein so mächtigen Krieg gegen Key. M. vnd dero Armada angesehen gewesen. Derentwegen er auß diesen vnd andern in seinen jüngsten Schreiben auß geführte̅ Vrsachen darfür halten müste / die vorgeschlagene Tractation nur zu Aufhalt der Sachen gemeint seye / bevorab weil es mit der angebottenen Zurückführung deß geworbenen Volcks die Meynu̅g hette / die es mit seiner Herfürbrechung gehabt / vnd dasselbe weder meinem noch anderm weg der Key. M. zu gedulden were / in Erwegung / daß die in jhren Werbungen vnd Propositionen angeregte Sachen / darumb man jetzo gütliche Handlung vorzuschlagen sich vnderstünde / von Key. May. dero getrewen Chur-Fürsten vnd Ständen / ja auch von jhm selbsten jhre Richtigkeit Sincerationen vnd Assecurationen gehabt hetten / da man sich begnügen vnd ersättigen / denselben deferirt / vnd nit also gefährlicher weiß / wider J. Key. M. zu armiren sich hette belieben lassen. Hierumb so könte er seine einmal mit gute̅ vorbedacht gefaste Resolution nicht a̅ndern / sondern liesse es nochmalen darbey bewenden / der Zuversicht sie alsobald versügen helffen würden / damit das Kriegsvolck abgedanckt würde. In längerer Verbleibung dessen / würde man jhn nit verdencken können / daß er die Trenn-vnd Abschaffung desselben selbsten vor die Hand nehme. Weil nun die Dennemärckische bey so beschaffenen dinge̅kein andern Rath gewust / als die Zu [958] rückführung deß Volcks biß es mit deß Königs Schwachheit wider zur Besserung käme / ins (Hameln vnd Münden von den Dänischen quittirt / vnd hingegen von den Keyserischen besetzt.) Werck zusetzen machten sie solcher den 25. Jul. einen anfang / vnd führten alles Volck vnd andere Kriegsbereitschafften von Hameln / Münden vn̅ den daherumb ligenden Orthen ab vnnd zurück ins Stifft Verden. Der Graf von Tilly wuste sich dieser Gelegenheit alsbald zu seinem Vortheil zu gebrauchen / impatronirte sich erstlich der Statt Hameln vn̅ legte ein Keyserl. Guarnison dareyn / vnd folgends auch in Münde̅ ein andere: Als solche aber daselbst sich zu viel Gewalts angenom̅en / vnd nach Soldaten Brauch dapffer dominiren wollen / haben die Bürger / als welche dieses dings vngewohnt / solches nit leyden wollen / derhalben zugefahren vnd die Soldaten disarmirt. Aber es bekam jnen nit am besten / dann Tilly legte stracks / so bald er von diesen Händeln berichtet wurde / ein stärckere Guarnison hinein / also daß die Bürger / da sie vorhin nur 300. Mann gehabt / jetzo mit viel grössern Beschwerden 2000. vnderhalten mustë. Tilly versicherte sich auch in dessen deß Weserstrohms biß an Petershagen / vn̅ fieng sein Volck an im Braunschweigischen Land vnd in ??? Graffschafft (Tillische hausen vbel.) Schawenburg sehr wild vn̅ tyrannisch zu hausen / dan̅ sie nit allein mit Plündern vn̅ Brennen grossen Schaden thäten / sondern auch etliche̅ Evangelischen Predigern Händ vnd Fuß abhaweten / andern Nasen vnd Ohren / wie auch etlichen Weibern die Brüst abschnitten / vn̅ sonst viel barbarische Thaten verübten / also daß es Türcken vnd Tartarn kaum ärger machen können. Was der König in Dennemarck hiebevor / wegen vbernehmung deß Crayß Obristen Ampts in Nidersachsen / an Keyser Ferdinanden gelangen lassen / haben wir an seinem Orth gedacht. Darauff hat Jh. Key. M. vnder Dato 3. Aug. 24. Julij auff diese Weiß geantwortet: (Keyser Ferdinand vrgirt die Licentirung deß Kriegsvolcks im Nidersächsischen Crayß.) Wie J. Key. May. so viel deß Crayß Obristen Ampt anbelangen thäte / das geschehene Erbietë / daß er in solcher Verwaltung sich allezeit deß Reichs vnd Crayß Verfassungen gemäß erzeigë wolte / an sich selbsten zwar der Billigkeit gemäß achtete / auch dieses Ampts Pflicht ein anders nit mit sich bringe / hette J. M. doch nicht wenig Verwunderung gebracht / warumb er ein solches auff sich genomme̅ hette / in Ansehung / daß kein König in Dennemarck sich mit solchem Ampt hette beschweren lassen / auch die Reichs Constitutiones, solch Ampt dem jenigen aufzutragen verordnete̅ / so mit seinen Pflichten allein dem Rö. Keyser / vnd dem Crayß zugethan / vnd sonsten keiner andern Verpflichtu̅g sich vnterworffen befinden / so J. M. aber alles an seinen Ort hingestellet hette: So viel dann die vorgenom̅ene Kriegsbereitschafft betreffe / vernehmen sie / daß dieselbe mit deß Crayses Defension justificiret werden wolte. Wann J. M. aber hiebey befinden / daß der Crayß solcher Verfassung nit vonnöthen / vnd dardurch mehrers nit zu befürchten seyn würde / als daß bey den getrewe̅ Chur-Fürsten vnd Ständen grösser Gelosia erweckt / der Deputationtag verhindert / vnd er eine gute Zeit vorher / ehe er sich gedachten Ampts vnternom̅en / diese Werbungen angefangen / Fürsten vnd Stände desselben Crayses zusam̅en beschrieben / mit etlichen Particular Conventus gehaltë / vn̅ deß Crayses gemeinem Volck noch ein starcke Anzahl auf eignen Kosten zu vnderhalten / vn̅ zur vorigen auch ein ansehenliche summa Gelt / Artillerey vnd Munition herzugeben anerbotten / vnd die jenige / so sich hierzu nit verstehen wollen / mit allerhand Einbildung zu bewegen vnderstanden / als weren bey diesen vnd andern Considerationibus J. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / wohin das eygentliche Absehen dieser Armatur gestellet / keines wegs versichert. Ob nun zwar J. M. gegen Jhm diß Vertrawe̅ trage / er werde dem gethanen friedfertigen Erbieten gemäß / in allen Begebenheiten / seine wolmeynende Affection in der That zuerweisen vnd darzuthun / vnd J. M. gegen jhm gewiß sich zuversichern / daß er mit jhro vnd dem Reich nit allein beständigen Frieden vnd gute Correspondentz zuhalten auch zu keiner Alteration Anlaß zugeben / sondern allein dem jenigen / was er durch seine Abgeordnete einmal versprochen / nachzukommen gemeynt / vnd was J. M. zu Ehren vnd Gefallen / vn̅ dem Rö. Reich zum Wolstande gereichen könte / gantz gern verstehen wolle: mehr dz jenige / was zu Friede vnd Einigkeit / Beförderung deß Deputation Tages / vnd sonsten zu deß Reichs Wolstandt gedeylich / als wz zu mehrer Erweiteru̅g vnd Blutvergiesen Vrsach gebe / zubefördern geneigt seyn / nichts desto weniger / weiln die Läuffte gar gefährlich / auch die Intentio̅ / da sie gleich gut / durch boßhafftiger Leut Antrieb / leichtlich verändert / vnd zu widerwertigen Consilien gebracht werden könten / J. M. aber gleichwol obligen wolte / auff dergleichen Begebenheiten / durch welche dem Rö. Reich vnd dessen Ständen Schaden vnd Nachtheil zugezogen werden könte / ein wachsam Aug zutrage̅ / vnd wz zu Abwendung solcher Gefahr nützlich / an die Hand zunehmen: Als hetten sie auß diesen vnd andern mehren Vrsachen / dem Churfürsten in Bayern Gewalt gegeben / seinem General Leutenant dem Graffen von Tilly sampt seiner vnterhabenden Armada zu gedachtem Nidersächsische̅ Crayse / oder wo gedachte verdächtige Armada befindlich seyn würde / zurücken / Ordinantz zu ertheilen / welchem auch Jh. M. eygene gegen diese verdächtige Werbung aufgebrachte Armada vnter Com̅ando Albrecht Wentzel Eusebij Hertzogen zu Friedland zu folgen befehliget / weiln man sich deß Manßfelders halben dieser Zeit / so er vielleicht wider auf die Bein kom̅e / nit weniger zube fahren / welches dan̅ J. M. vn̅ die Vrsach dieser Verordnung Fürsten vnd Ständë gedachtes Crayses zuvernemen gegebe̅: worauß dan̅ genugsam̅ erscheine / daß J. M. Intention dahin gerichtet / dz durch Licentiru̅g deß Kriegsvolcks J. M. vnd andere getrewe Chur-Fürsten vnd Stände vor Gefahr verfichert seyn möchten: Auff welchen Fall gedachter Graf von Tilly vn̅ Hertzog zu Friedland auß dem Crayß wider abzuziehen Befehl hette. Ersuchte jhn demnach / er wolte zu Bezeugung seiner friedfertigen Intention vnd obangezogenem Erbieten [959] gemäß / das Volck / als welches halben weder Jh. May. noch andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / sich nit genugsam̅ versichert halten könten / abdancken / zu keinem weitläufftigen Wesen Vrsach geben / sondern vielmehr die friedfertige Consilia, vermittelst deß angestelten Deputation-Tags befördern helffen. (Königs in Dennemarck Antwort auff das Keys. Schreiben.) Dieses Schreiben hat der König zu Verden / nach dem er wegen seines gethanen Falls wider zu recht kommen / empfangen / vnd darauff den 23. Augusti also geantwortet: Wie er bey vbernommenem Crayß Obristen Ampt vnd angestelter Defensionsverfassung ein solche sichere Declaration seines friedliebendë Gemüths gethan / daß J. Key. M. Jhro weder eins noch dz ander mit Fug hette mißfallen lassen können / also könte er nicht absehen / ob dahero / weil er de̅ Röm. Reich nit allein mit Pflichten verwandt / in jn wegen Führung deß Crayß Obristen Ampts Zweiffel zusetzen / zumal sein Großvatter König Christian III. wie auch sein Vatter Hertzog Adolph von Schleßwick Holstein dasselbe Ampt getragen / vnd were jhnen von den Reichs Constitutionib. solchs so wenig prawcludirt worden / als sie die Marggraffen von Brandenburg / welche wege̅ der Preussischen Lehen der Cron Polen mit Pflichten verwandt / an solchem oder andern dergleiche̅ Reichs Emptern im Obersächs-vnd Fränckischen Crayß verhinderten / zugeschweige̅ / daß bey angedeutetem Verstandt der Reichs Constitutione̅ / die beschehene Executiones, welche außwertige König / vnderm Praetext eines Reichs Standes zu Werck gerichtet / sich weit weniger würden justificiren lassen. Ebenmessiger gestalt notificierte sich das angestelte Crayß Defensionwerck selbst / weil der Crayß durch vnverantwortliche Pressure̅ / auch den Keyserlichen Assecurationen vnd Mandaten zuwider / von der Bayerischen Armee bißhero getruckt / vnd mit einer Einquartirung vber die ander / auch zu der Zeit beschweret worden / da kein Apparentz einiger widrigen Armatur im Reich gewesen / vnd der Ober-vnd Nidersächsische Crayß jhr Volck licentirt gehabt. Darauß dann leicht zuschliessen / ob nicht gedachte Bayerische auff den Nidersächsischen Frontiren vnderhaltene Armaden / zumal sie einem Stand nach dem andern grosse Beschwerde zugefüget / auch noch ferner angetrohet / bey vielen getrewen Ständen nicht vnzimblichen Nachdencke̅ / vnd gerechte Gelosie erweckt / bevorab den Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsische̅ Crayses verdächtig worden; vnd ob selbe den bevorstehenden Deputation Tag / weil sie sich nunmehr selbst nach jhrem Geheiß vnd Willen zu formalisire̅ / mit Mord / Raub vnd Brandt recht herfür thäte / allen wahren Patrioten zu̅ höchsten verdächtig machte / wo nicht gar verhindern möchte. Er bekennete / daß man sich deß jenigë noch weiter besorgte / daß man so lang auß gestanden / vnd das sich nunmehr im Werck erwiese / auß welcher Sorgfalt dann sein zu seines Reichs Behuff geworben Volck dem Crayß vberlassen worden / er auch wegen dessen Versicherung neben andern Crayß Fürsten vnd Ständë consultiret / zu jetziger nothgetrengten defension einen Schluß per majora zu machen / die weniger dissentirende beym Crayß hergebrachter Schuldigkeit Ampts wegen ermahnen helffen / könte aber bey sich nit ermessen / daß J. Key. M. dahero Vrsach solte nehmen können / an seiner vnd anderer Crayß Stände veränderter im Werck erwiesener Devotio̅ zu zweiffeln / seinem Erbieten vnd bißhero gepflogener guten Correspondentz fernern Glauben zuverweigern / vnd sich einiger Alteration seines geneigten Gemüths zu verhütu̅g fernern Blutvergiessens einbilden zulassen / weil J. M. nit vnwissend were sein gute Intention / den Frieden im Reich durch seine Interposition widerumb einzuführen / vnnd alle Extremiteten / so viel müglich zu praecaviren: Inmassen er dann dieser seiner Intention widrige Consilia, Offerten vnd Realmittel bißhero nit acceptiert sondern außgeschlagen / so weit fehlete es / daß seines vnd deß Crayses Armada sich ausser de̅ Schrancken einer abgetrungenen Defension jemanden zu offendiren solte vndernommen habe̅. Hielte es derwegen für eine den Reichs Constitutionen / der Keyserlichen beschwornen Capitulatio̅ vnd der Teutschen Libertät zuwider lauffende Procedur / daß J. M. von feindseligen Leuten / welche den Frieden zu zerstören geneigt / vnd sonder zweiffel den Nidersächsische̅ Crayß längst gern ruinirt gesehen hetten / dahin bewogen worde̅ daß sie dem Bayerischen Generaln vnd Hertzogen von Friedland Befehl gegeben / jhn wider alle Rechtë feindlich zu vberziehe̅ / vnd mit Gewalt die Disar miru̅g zubehaupten. Befinde auch J. Key. M. an jhn gethanes Ersuche̅ also beschaffen / vngeacht er sonst seiner friedfertigen Intention nachzusetze̅ geneigt / daß demnach solchem Anmuthen / bey dergleichen vnverschuldten Sachen / vnd zu schmälerung seiner Königl. Reputation / so wol deß Nidersächs. Crayses Verheerung angesehenem modo procedendi, statt zugeben nit rathsamb / sondern achtete sich schuldig / den Crayß für vnbillichem Gewalt so lang zubeschützen / biß auf anderweite̅ Befehl J. Key. M. der Bayerische General die occupierte Päß restituirt / das Volck auß dem Crayß abgeführt / vnd von dergleichen Hostiliteten ins künfftig genugsam̅ versichert würde. Auf welchen fall er J. Key. M. Begehren nachzukommen vnd sich aller gebühr zuerzeigen hiermit erbietig were. Im widrigen fall würde er die Mittel an die Hand nehmen müssen / darzu er offt sollicitirt worden / sich aber biß Dato noch nit verbündlich machen wollen. Bedinge sonsten vor Gott vnd der gantzen Christenheit / daß er mehr zu einem sichern Frieden / als darzu geneigt were: vn̅ wolte die Verantwortung alles Vnheils vnd Blutvergiessen / so alsdann erfolgen möchte / denen heimgestellet haben / die jhn zu solcher Handhabung seines Königlichen Respects / auch Defension deß Crayses vnd seiner eygenen Landen genöthiget. (König in Spanien mahnet den König in Dennemarck von seinem Vorhaben ab.) Vnder andern bemühete sich auch König Philippus in Spanien den König in Dennemarck von seinem Vorhaben abwendig zumachen / vnd fertigte zu solchem End den Freyherrn Johann [966] Carln von Schönburg an jhn ab / mit einem Schreiben folgenden Inhalts: Von der Zeit an als Teutschland hette angefangen vnruhig zu werden / hette er allen Fleiß angewendet / daß dasselbe wider in einen rühigen Stand gebracht / vnd im Römischen Reich ein beständiger Frieden herfür blühen / auch dem Pfaltzgraffen / so viel jmmer geschehen könte / ein genügen widerfahren möchte / in welcher Meynung er zwar annoch bleiben thäte; damit aber solches zu einem gewünschten Außgang gebracht werden möchte / hette er obgedachten Freyherrn von Schönburg abfertigen wollen / alles zuentdecken was dieser Zeit den Sachen dienlich zu seyn sich ansehen lassen möchte. Stünde derhalben in Hoffnung / daß man J. Königl. M. solches recht vernehmen / vnd seine Meynung spüren / Jh. M. solche jhro gefallen lassen / vnnd derselben einen glücklichen Fortgang zugönnen vnd zugeben sich würden angelegen seyn / auch keines wegs durch Pfältzische Adhaerenten sich würde bewegen lassen einen Riß zumachen / vnd durch die Waffen lieber als andere Mittel die Sach außzuführen. (Königs in Dennemarck Antwort auff deß Königs in Spanien Schreiben.) Auff solches hat König Christian den Abgesandten den 24. Augusti also beantwortet; daß seine Consilia allweg zu Fried vnd Einigkeit gerichtet gewesen / köndte jhm Key. May. auch selbsten Zeugnuß geben können / daß Jhre Mayest. nicht allein durch Schickungen dieselben ersucht / bey erhaltener Victorj sich zu moderirn / die Sach nicht auff die Spitz zu setzen / sondern vielmehr dem Churfürst Pfaltzgraffen auff vorgehende Renunciation vnd Submission / darzu J. Kön. May. dann S. Churf. Gn. vermögen wollen / zur Außsöhnung kommen zulassen / vnd ob wol dieses Suchen vor das mal kein statt finden können / hetten doch J. May. deßwegen jhre friedfertige Intentiones nicht geändert / sondern allweg in Hoffnung gestanden / Jh. Key. M. würde dermal eins den betrübten Zustandt Teutschlands jhr zu Hertzen gehen lassen: Inmittelst hetten Jh. May. zwar mit den Fürsten vnd Ständen dieses Nidersächsischen Crayß / bey so häuffigen vorgehenden Werbungen / sich in etwas Verfassung gesetzt / doch niemands Offension / sondern allein zur Beschützung dieses Crayses / damit derselbe von so vielfältigen Durchzüge vnnd Einquartirung möchten befreyet werden. Ob sie nun wol in diesen Terminis allwege verblieben / hette doch der Bayerische General Tilly dannenhero einen Praetext genommen / in diesen Crayß mit seiner gantzen Macht gerücket / darinne dann die Soldaten insonderheit gege̅ deß Hertzoge̅ Braunschweigs Vnderthanen mit Rauben / Sengen vnd Brennen / fast vnerhörter weise gehauset / vn̅ J. M. Armada ohn einige gegebene Vrsach biß anhero feindselig verfolgt / auch sich verlauten lassen / darvon nicht abzustehen / ehe Jh. May. disarmirt. Weil nun auß diesem am Tag / daß man zu Jhrer Mayest. sich nöthigete / vnd derselben einen Schimpff an jhre Königliche Reputation zuzufügen entschlossen / so könne niemandt Jh. Majest. verdencken / daß sie zu manutenirung jhres Königl. Nahmens vnd Titels / Beschützung deß Crayses vnnd jhrer eygnen Landen / einer rechtmässigen Defension / sich gebrauchen / vnnd auff solchen Fall die Mittel / so sie biß Dato nicht gebrauchen wollen / an die Hand nehmen. Sie wolten aber hiemit vor GOtt vnd der Welt bezeugt haben / daß sie hierzu genöthiget worden / da sonsten sie zum Fried vnd Einigkeit geneigt / wolten auch an allem Vnheyl so hierauff erfolgen könte / entschuldiget seyn / vnd denen zu verantworten anheimb schieben / so sie zu solcher Defension gezwungen. (Königs in Dennemarck Antwort an Graffen von Tilly.) Vnder oben gemeltem Dato hat auch der König auff das Schreiben / so der Graff von Tilly / vor seinem Fall zu Hameln an jhn abgehen lassen / geantwortet / dieses Innhalts: Es were neben dem gantzen Nidersächsischen Crayß anderst nicht gesinnet mit Key. Majest. Freund-Ohmliche vnd respectivè vnderthänigste Bezeigung vnd guten Willen zu vnderhalten / vnd wie er zu dem werthen Frieden wol geneigt / auch den gantzen Nidersächsischen Crayß darzu inclinirt wisse / so möchte er wünschen / daß die Läuffte es also mit sich brächte̅ / daß er ohne Krieg deß Friedens geniessen / vnnd in der Christlichen Religion / wie seine Vorfahre̅ sein Leben beschliessen möchte. Weil aber er vnd der Nidersächsische Crayß nun ein geraume Zeit hero allerhand Kriegs Armaden auff der Nachbarschafft nit allein verspüret / sondern auch deren vnleydliche Pressuren empfunde̅ / hetten sie nit anderst gekönnet / dann vermög der Reichs-vnd Crayß Ordnungen sich zusammen zuthun / vnd auff ein Defensionwerck zuschliessen / gestalt solches Jh. Key. M. gebührlich eröffnet worde̅ / darbey er es bewenden liesse. Sonst were auß seinem / Tilly / Schreiben abzunehmen / daß er von etlichen Sachen gar vbel berichtet. (Landtag zu Braunschweig vnd deß Tilly anbringen darbey.) Vnder solcher bißhero erzehlter Schrifftwechslung wurde zu Braunschweig auff den 12. Aug. ein Tag angestellet / dahin General Tilly seine Gesandte / als Graffe̅ Jobst Maximilian vo̅ Gronßfeld vnd Johann Christoph Ruppen wegen der Disarmirung mit jhnen Handlung vorzunehmen gleichfals absertigte / welche in jhrer Instruction nachfolgendes hatten: Ob wol dieses Creysses vor Augen gesatzter Vbelstand / wo der vrsprünglich herrühret / genugsamb bekandt / so hetten doch seine abgeordnete den gesambten Ständen deß Creysses vorzubringen / wie das im Grund zu spüren / daß der beharrliche Vngehorsamb gegen die Röm. Key. M. vnd viel gefährliche widrige Anschläge / auch frembde Correspondenten / alle solche Vbel causiren / in dem die verbitterte J. K. M. vnd deß H. R. Reichs feindselige Gemüther bißhero in sich nicht gehen / noch von jhren schädlichen verderblichen Consiliis, deren sub quovis praetextu so starcken continuirten Armirung halben / ablassen wollen / sondern in das Fewer vielmehr Oel zugeschüttet / als dasselbe außzuleschen begehrt / dadurch dann solche widersetzliche Gemüther bey [961] J. K. M. die sich mit Worten vnd dem Teutschen Betewren nicht mehr anführen lassen wollen / ein schweres Mißvertrawen erwecket / vnd letzlich den Craiß in diesen vor Augenschwebenden Jam̅er selbsten gesetzet haben / solchem nun vnd grösserer Gefahr / so noch enstehë möchte / zeitlich vorzubauwen / hetten die Stände dieses Craises bey dieser Versamblung / hiervon heylsame Communication zu pflegen / vnd die Axt an die Wurtzel / darauß alles Vbel bißhero entsprungen / frey hertzhafftig zusetzen. Dann daß nach so vielen vergangenen Treffen / vnd erhaltenen Victorien / der Gegentheil aber so vielen Göttlichen Straffen / man dannoch in den heimlichen Practicken verfahren thut / vn̅ auß gantz verblendeten Gemütern / die gewaltige Hand Gottes nit erken̅en wolle / dahero entspringe die mit der Kay. M. Widerwertigen vnd Friedens Zerstörern / vntrewe Correspondentz vn̅ welche jre Consilia zu beharrlicher Rebellion / weil es von öffentlich nit geschehen kan / durch heimliche Legationes, Verbündtniß Auffwircklung: vnnd Verwirrungen vorttreiben. Was man aber für Genieß von heimtückische̅ Tractaten vnnd Händeln zugewarten / das hette Pfaltzgraff Friederich albereit erfahren. Es were vnverborgen / wer jetztgedachten Pfaltzgraffen zur Ambition der Böheimischen Cron vn̅ vmb Land vnd Leuthe viel 1000. Menschen vmb Leib / Seel vnd Blut / das Römisch Reich in gefährliche dissolution auch mit demselben fast Europam in einen schwere̅ motum gebracht / Türcken vnd Tarkarn in Teutschland vnd mit einem Wort / allen jetzigen Jam̅er Angst vnd Noth vervrsachet hette. Ein gleiches Spiel würd nunmehr auch mit der Kö. M. zu Dennemarck / vnd mit diesem Niders. Creiß angefangen / die man vnterm Schein der Craiß Defension an diesen Tantz gelocket / vn̅ J. Kön. M. vielleicht wegen jres Particular Interesse sich einzulassen nit hochgeweigert: Inmassen sie jhre Krieges Verfassung nicht allein starck fortgesetzet / sondern auch wider diß Kay. Kriegsvolck aufftretten lassen. Ob es nun zwar an deme / daß er solchë Kriegsverfassungen zu begegnen / albereit mit der Kays. Armee in den Craiß rücken müssen / vn̅ noch mehr Volcks so wol von Minden / als obenhero im Anzug begriffen. Dieweil jedoch dieses weit außsehende Sachen seyn / darunder gantz verderbliche Schädtligkeiten periclitirten: So hette er auß Liebe / so wohl zu deß Craises / als gantzen Reichs Wolfahrt / keinen Vmbgang haben können / die gesambte Stände dahin durch diese Schickung erjnnern / vnd warnen zulassen / daß sie die Sachë bey sich reifflich erwegen / ab allen heimliche̅ schädlichen / Handlungen ein Abschew nehmèn / wider das von Gott vorgesetzte oberste Haupt sich nicht vfflehnen / mit J. K. M. widerwertigen keine Co̅silia tractiren noch communiciren / sondern durch moderirte sichere vnd auffrichtige Consilia all bevorstehenden Vnglück vom Craiß abwendë helffen. Zu solchem Ende der nechste Weg wehre / dz gesambte Stände nit allein alsbalde̅ alles Volck so in jren Landen vnnd Gebiet geworben worden / bey J. Kön. M. abfordern / sondern auch zu deroselben eine eilfertige Abordnung vornehmen vn̅ auff Abschaffung solches Kriegs-Volcks vnverzüglich tringen thäten. Neben diesem erfordern die ietzige Leuffte vnd Vmbstände im H. Rö. Reich / daß weder der König noch der Niders. Craiß vn̅ einiger daselbst anwesender Stände sich ohne J. Kay. M. Vorwissen vnd Verwilligung einigen Mann zu Roß vn̅ Fuß nit mehr werben / noch in Bestallung nemen solten / deßgleichen daß jetzt vnderhabende Volck vff vorhergehende Licentirung keinem angewiesen vberlassen oder zugeführet / sondern würcklich abgedancket / vnd bey der Abdanckung alle vnd jede sich verpflichten sollen / daß sie sich weder bey de̅ Manßfeld. vn̅ Hertz. Christian von Braunschw. noch sonsten bey einige̅ andern Herrn / der von J. Kay. M. keine Erlaubnuß haben würd / vnterstellen wolte̅ / vber daß beyde außschreiben de Hertzogë von wegen der Stätte Bremen / Hamburg vnd anderer so nechst dem Weserstrom gelegen seyn / versprechen / daß von jhnen vnd durch jhren Vorschub an Schiffen / Vnterhalt vnnd anderweits kein Volck naher der See abgeführt / noch einiger Zulauff denen so von J. Kay. M. zuwerben keine Licentz hetten verstattet / vnd J. Kay. M. deßfals versichert werden mögen. Solten nun die gesambte Stände / zusampt der Kön. M. zu Dennenmarck diesem stat geben / so würde der Craiß vnd alle desselben eingesessene der gegenwertigen Gefahr desto ehender enthobe̅. Zum Fall aber die gesambte Stände an jrem Orth zwar zu aller Accommodation im Werck willig sich erzeigen / dagegen aber die Kön. M. eines vnd anders zu difficultiren vnd die Waffen nider zulegen nicht gedächten / wolten gesambte Stände / nur sicherlich zu J. Kay. M. tretten / mit deroselben vffrecht vn̅ trewlich halte̅ / vnd sich deß Königes gefehrliche̅ Wesens allerdings entschlagen / vnnd dahin sehen / damit jhm alle Pässe / vnd andere Hülff vnd Assistentz abgeschnitten / dahin gegen aber seiner Kays. Armaden / alles gutwillig zum Vnterhalt vnnd sonsten außgefolget werde / da aber auch wider alles Verhoffen / Fürsten vnd Stände in einem vnd anderm sich nit allerdings bequemen / noch J. Kay. M. hierinnen gehorsame̅ wolten / so könte er anders nit spüren noch darfür halten / als daß man den Craiß gantz preiß zumachen / vnd gar vmbzuwenden / oder doch Sede bell??? dahin zu transferiren sich gefallen lassen wolte. (Antwort der Nidersachfischen Fürsten vn̅ Ständ vff deß Tilly Betrohu̅gsschreiben.) Demnach nun dieses durch vorgedachte Tillische Abgesandte bey der Versamlung also vorgebracht worden / befrembdete es die Anwesende nit wenig / daß Tilly mit so scharpffen vngehobelten Beschuldig-vnd Betrohungen also fein grob vnd ohne Schew herauß fahren dörffen / antworteten derwegen also darauff. Man wüste sich nit zuerjnnern / daß durch Fürsten vnd Stände jhm zu einer solchen geschärpfften beschwerlichen Proposition jm jemals Anlaß gegeben / oder daß die im Craiß angestelte Defension / bißhero geführte Consilia vnd Actiones also [962] bewandt / daß er genugsame Vrsach dahero nehmen mögen / vornehme Fürstl. Häuser so hart anzugreiffen / vnnd auff solche Manier zu tractiren / dergleichen von J. Kay. M. jhnen noch niemahls widerfahren / sie weren solcher Vfflagen im Reich vngewonet / würden es vo̅ denen / so jnë an Stand vnd Hochheit gleich nimmermehr leyden / viel weniger könten sie es von jhm gewertig seyn / als der jhnen an Würden vnnd Stand nit eben bürtig; vnd ob man wol Vrsach genug hette / die Proposition vnbeantwortet zulassen / weil man bevorab vergewissert / daß er dessen von Kay. M. keine̅ Befehl / wolte man doch den Glimpff hierunder bey sich bestehë lassen: Es müsten aber gleichwol Fürsten vnnd Stände dem jenigen offentlich widersprechen / was er von der Vrsach dieses Defensionwercks sich eingebildet / vnd förters proponiren lassen / daß sie durch keinen Vngehorsam gegë K. M. hierzu veranlasset / sondern was sie zu gegenwertiger Defensiv Bereitschafft zustellen bewoge̅ / hette sie bey J. K. M. vnd jm durch Schreiben vn̅ Gesandte notificirt: Die K. M. ließ die Vrsachen an jhrem Orth bewenden / sintemal sie wol leiden könte / daß dieser Craiß vor allem feindlichë Einbruch verwahret / nur daß hierinnen deß Reichs Constitutione̅ nachgelebet / alles frembde Kriegsvolck abgeschafft / vnd gegen J. M. oder andere gehorsame Reichs Stände nit vnderhalten / noch zu Behuff der Feind ausser dem Craiß gebraucht würde. In welchen Terminis der König in Dennem. als ein Hertz. zu Holstein / Glied deß Röm. Reichs vnd Craiß Obrister bißhero verblieben / vn̅ weren die Crayßstände dessen versichert / daß so wenig dieses Werck zu J. May. oder der gehorsamen Stände Offension angesehen / eben so wenig würde auch der König das geworbene Volck zu Behuff J. Kay. M. Feind gebrauchen / sondern nach dë Reichs Constitutionë sich gerne verhaltë. Gegen dem Churfürsten von Sachsen hette sich Fürstë vnd Stände gleichmässig erkläret / daher selbiger deß Craisses Verfassung vnd Erklärung auff die Pflicht / damit der Craiß dë Kayser vnd dem Reich verwandt / so wol die Reichs vnnd Craiß Ordnung gerichtet / auch den vorigen Versprechen gemäß befunden: So hetten Fürsten vn̅ Ständ gegen die Kay. M. jre Devotion vnd Gehorsam in viel weg contestiret / vnd dz sie darin biß an jr End zu continuiren gemeinet / zugesagt. Es were aber solche Co̅testation nit nur in Wortë bestanden / sondern hette sich auch in der That sehen lassen / in dë man der Vnion keinen Succurß geleistet / das verdächtige Kriegsvolck auffm Eichsfeld vorm Jahr auffgeschlagen / mit de̅ Generaln sich An. 1623. vff gewisse maß zu conjungiren vergleichung getroffen / vn̅ dardurch Hertz. Christian zu raumung deß Craises gebracht / zu der Ka. M. erklärten Feinden sich nie geschlage̅ / noch zu jrem Vorschub viam armoru̅ ergriffen; Solches alles were bekant vnd hette noch keiner aufftrettë dörffen / die Fürsten vnd St. eines widrigen / vnd dz sie etwa von Kay. M. außzutretten vnd deroselben zu wider seyn wolten / zubeschuldigen / viel weniger zu vberweisen / gestalt sie dann nochmals keines Vngehorsams / gefährlicher Practicken vn̅ heimlicher Correspo̅dentzen / Verbündnussen vn̅ heimtückischer Tractaten wider Jh. Kays. M. vnd deß Reichs Stände / ingleiche̅ daß die Craiß Defension nur zum Schein fürgewendet were / oder daß deß Craises Volck wider die angegebene Kayser. Armee ad offendendu̅ auffgetretten / gar nit gestendig / geschehe jhnen mit dergleichen gantz vngütlich / were auch bißhero mit solchen Aufflagen von Kaysern / Königen / Chur-vnd Fürsten verschonet geblieben / auch viel zu redtlich vnd vffrichtig darzu vo̅ gantzen Reich erfunden worden / daß sie sich an Gott vnd J. Kay. M. vergreiffen solten respectirten J. Kay. M. nit nur mit Worten / sondern auß rechtschaffenem Affect vnnd Hertzen / so viel das zeitlich bey dieser Welt anla̅gte / was aber jhr ewige Seligkeit betreffe / liessen sie es bey dem Religionsfrieden bewenden / müsten Gott darjnnen mehr gehorsamen / vnd verhofften bey solcher jrer Libertät vnnd den Reichs Constitutionen / so wol in Wahl als Erbländern vnbeeinträchtiget gelassen zuwerden. Ersuchten demnach jhn Generalen / er wolle Fürsten vnd St. deß Nidersäch. Craises mit dergleichen vnerweißlichen Bezüchtigungen hiernegst verschonen / vnd selbst deß Reichs-Constitutionen vnnd Executions Ordnungen in besserer Obacht haben / Fürsten vn̅ Ständ darwider ferrner nit / als wie bereit in dem Hertzogthum Brau̅schw. mit Occupirung vieler Oerter / Außplünderung / Verheerung / Hinrichtung vieler vnschuldigen Leut vnd andern vnerhörten Grausamkeiten geschehen / solche̅ Beschwerden abhelffen / vnd solche Satisfaction machen / dz man dergleichen Feindthätigkeiten hinfüro möge geübriget bleibë: Dan̅ weil deß Craises Kriegsvolck bißhero in terminis defensivis co̅tinuirt / wolten solche Gewaltthaten mit der K. M. vnd seinen eigenen Syncerationen sich gar nit conciliire̅ lassen / viel weniger köntë sie auß den Reichs Constit. iustificirt werde̅. Vnd weil auß der Proposition zuverspüren / daß der Kay. M. Authorität / Gewalt vn̅ Befehl vberall praetendirt würde / were den Stände̅ zuwissen vonnöthen / ob er dergleiche̅ vorzuweisen hätte / als begehrten sie daß jnen solche / sich darin zu ersehen / vorgeleget werden möchte / weil den Abgesandten wissen / dz solche Habilitirung das Fundament / darauff alle Tractaten zusetzen / vnd man also wissen müsse mit weme man sich in Handlung einlassen solte / vnd ob sie sich auch einer Kayserlichen Ratification zugetrösten. Weil auch Tilly in seinem Schreibe̅ gemeldet / daß auß den Pfältzischen vn̅ andern Originalien gnugsamb offenbar / was für Legationes an den König in Dennemarck / Schweden vnnd andere abgangen / so begehren sie auch jhnen Copien von solchen Originalen zu communiciren. (Replica der Tillische̅ Abgefandten.) Hierauff haben die Tillische Abgesandte also repliciret; Daß Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsische̅ Craises vom General Tilly deß vngehorsambs gegen Kay. M. vnd darauß entspringenden gefährlichen Anschlägen / auch frembder Correspondentz mit Vngrund bezüchtiget wordë [969] seyn sollen / würde sich nit befinden / daß er jemals bedacht etwas der gleichen für sich vorbringen zulassen / so jhnen zu Schmach vnd Verkleinerung gereichen möchte / sondern was er hierinn intentionirt / zielete einig dahin wie sie dem gemeinen Wesen auffs beste vorstehen möchten / wie dann alles / was in berührter Proposition vnnd Vngehorsamb / verderblichen Anschlägen vnnd dergleichen gesetzet / nit pure noch asserti ve auff Fürsten vnd Stände deß Craises / sondern auff andere J. Kay. M. Widerwertige / so jren nachstelleten / vnd wann sie köndten zu jrer verderblichen Vereinigung gern verleithen möchten / gemeint were / in Erwegung / daß J. Kay. May. selbsten deß Königs in Dennemarck vnnd deß Craises starcke Kriegsverfassung nit vor eine Craiß Defension / sondern gefährlichen Praetext hielten / welcher diese Consequentz auff sich trüge / daß dieser Craiß / da auch schon einer oder der ander Fürst vnnd Stand sich bißhero in nichts thätlich erzeiget hette / dannoch nit in geringer Gefahr stünde / dz derselbe bösem Eingeben auff ersehenen Vortheil vnd Gelegenheit / zu jhrem Wolgefallen sich vnderwerffen vnd von der schuldigen Devotion abweichen müste. Dahero nit allein die Wichtigkeit der Sachen vnd deß Generalen Ampt erfordert hette / Fürsten vnnd Stände davon abzumahnen vnd guter Meinung zu warnen / sondern es hette jhn auch die eyfferige Sorgfalt für das Vatterlandt zu Verhütung desselben Ruin zu solcher Warnung bewogen / vnd er vmb so viel weniger bey solcher seiner Heroischen vnd rühmlichen Intention eines solchen Dancks gewärtig seyn sollen / dz Fürsten vnd Ständ in dißfals nit würdigë wolten / däß sein Anbringen nit solte gehöret / sondern verworffen werden / sonderlich weil er auff einiges Fürsten oder Standts Verkleinerung nit / sondern auff die gemeine Wolfahrt sein Absehen gehabt / wie er dann auch Fürsten vnnd Ständen alle gebürliche Dienst zu leistë bereit were / ja auch dieselbe bey jrer beständigen Devotion gegë Kay. M. vffsbeste erhalten vn̅ beschützen helffen wolte. Den Kayserlichen Gewalts Brieff vnd desselben begehrte Communication belangend / würdë Fürsten vnd St. solche Plenipotentz / vnd was dë Generalen dißfals für Authorität ertheilet / auß den Kayserl. Original Schreibë / so jnen vberlieffert worden / ersehen können / also daß vnnötig sich in diesem Punct länger auffzuhalten. Zu der begehrten Communication der Copien von etlichen Originalen / so zu Heydelberg gefunden worden / könten die Abgesandte sich nit verstehen / weil solch Begeren ausser jrem Befehl were / viel weniger hetten sie Miltel / zu solcher Communication zugelangen / weil dieselbigen Originalia an weit entlegene Oerter transferirt worden / zu dem were vnnötig jhres Principals Schrifft / vn̅ Erklärungen / so jhrer Instruction nit einverleibt / diß Orts zubelegen / vnd damit die Zeit zuverlierë. Daß aber hieneben die Paßquillische Schrifft mit vorgeben eines Historischen Verlauffs beschönet werdë wollen / da werden J. Excell. damit nit zu frieden seyn können / angesehen diese in den Abdrucken befindliche Wort / daß J. Excell. mit Rauben / Brennen / Niderhawen vnschuldiger Kinder vnnd Weibsbilder / auch Schwechung Jungfrawen vnd Frawen / solche Tyranney vbeten / daß es vnerhört / auch die Türcken es nicht ärger machen könten / vnd seyen in 100. Jahren / jalenger solche tyrannische Thaten vnter Christen nicht erhört worden / Item / daß das Kay. Kriegs-Volck Bäpstische Bluthund seyen / in der Warheil nit allerdings gegründet weren / in Betrachtung / daß die Exorbitantien so vor dieser Zeit vo̅ dem Manßfelder vnd Hertz. Christian vo̅ Brau̅schweig dem Jüngern in den Ertzstifftern Mentz / Cölln / Stifftern Münster / Paderborn / Speyer / vnd allenthalben verübet worden / solche fürgegebene Beschwerungen weit vbertreffen / also daß sie mit den jetzigen Inconvenientien da etwann einige fürgelauffen / in keine Comparation zuziehen / vnd ohne das also beschaffen / daß sie Jhr Excell. mit einigem Fug nicht imputirt werden könten / sondern mehrer theils dahero entstünden / dz der Soldat seinen natürlichen Leibs Vnterhalt auß dem Lande so gar vmb bare Bezahlung / vber viel fältlges Ansuchen nit erlangen könte. In Erwegung dessen / vnd was für böse Vorbereitungë durch dergleichen verbittert Schrifft vnd Druck zu Gelindigkeit vnd gütlichë procediren gemacht würden / wolten die Fürsten vnd Ständ / sich hierinnen jrer Authorität gebrauchen / damit dergleichen Paßquillische Schrifften bey den Druckern vnd sonsten abgeschaffet werden möchten. Schließlichen wollen Abgeordnete gebetë haben / damit die tägliche sich zutragende Vngelegëheit / welchen man nit allemal stewren köndte / den Nechsten accommodirt werden möchten / Es geruhen Fürstl. Stände deß Craises die vorgeschlagene Friedensmittel ohn lengers cunctirë schleunigst an die Handt zunehmen / die Abdanckung / bey der Kön. M. zu Dennemarck zuverfügen vnd zubefürdern / vnnd deß Generaln Gesandten die Haupt Resolution deßwegen fürderlichst wider fahren zulassen / Dagegen Fürsten vnd Stände dieses N. S. Craises nit zu zweiffeln hetten / Der General werde in Erleichterung dieses Craises / Tollirung aller Beschwernussen / vnnd in diesen Sachen sich also erzeigen / daß man genugsamb content würd seyn können. (Haupt Resolution dë Tillischen zu Braunschweig gegeben.) Auff diese Schrifft wurde den Tillischen den 30. Augusti nachgesetzken Innhalts Haupt Resolution zugefertigel; Sie wolten wegen deß ersten Puncts die beschwerliche Beschuldigungen anlangëde sich mit den Abgesandtë in disputat gar nit einlassen / vernehmë gern / daß der General Leutenant sich niemals zu Sin̅ genom̅en / etwas vorbringen zulassen / so Fürsten vnd St. dieses gehorsamen Craises an jrem Stand vn̅ Würden zu Schmach vn̅ Verkleinerung gereichen möchte / daß auch alles was in seiner Proposition vo̅ Vngehorsamb vnd dergleichen gesetzt / nit purè vnd assertivè auff sie / sondern auff J. Kay. M. Widerwertige gemeint seye. Es acceptirten auch Fürsten vnd St. hiermit solche Confession solenniter, vn̅ stelleten dar [970] auff der Kay. M. vnd den samptlichen Chur-vnd Fürsten das Erkandtnuß anheimb / ob jhm dann dahero gebühret / vnnd er genugsame Vrsach gehabt / in den Craiß Feindtlich zurücken / die Päß zu occupiren / das gantze Fürstenthumb Calëberg / die Graffschafft Hoye vn̅ zu̅ theil das Hertzogthu̅b Braunschweig in erbärmliche Desolation zusetzen; vn̅ weil verspüret würde / daß die Abgesandte von solehem feindtlichen procediren nicht wissen wolten / würde jhnen hiermit ein kurtzer Extract etlicher verübten Hostilitäten vnd Grausamkeiten / weil die Relationes noch nit von allen Orten eingebracht / vbergeben / darauß sie selbs zu judiciren / ob nit die Declaratio per facta subsecuta weit stärcker / als wie es die Abgesandte mil Worten entschuldigen wolten. Wie ober dem allem / so weren Fürsten vn̅ Stände dieses Craises nochmals keines Vngehorsambs / auch keiner der Kay. Majest. nachtheiligen mit deroselbë Feinden gemachten Correspondentz vnd heimbtückischen Tractaten geständig / contradicirten es per expressum vnd befinden sich in jhrem Gewissen also versicheret / daß man sie eines andern nit vberführen könte / wolten sich also aller gebührlichen Notthurfft vnd Ehrenrettung vorbehalten haben. Als sich dann Fürsten vnd Stände zu mehrmalen erkläret / daß sie in Kay. M. Devotion sta̅dhafftig verharren / auch in jhren Consiliis vnd Actionibus allein deß Reichs Constitutiones die Richtschnur wolten seyn lassen / gestalt sie dann kein andere Intention hetten / viel weniger bey jhrer Defensions Verfassung ein widrige Resolution genommen / so hette ja der General nicht Vrsach / in Fürsten vnd Stände eine Diffidentz / als ob sie davon abgewichen vnd sich durch Jhr. Kay. M. Feinde verleithen lassen möchten zu setzen / als die so lang das vnchristliche Blutvergiessen im Reich gewehret / offentlich demonstrirt vnd ipso facto zuerkennen gegeben / daß sie sich J. Kay. M. Feinden nicht anhängig gemacht / noch bey deren Consiliis sich hetten finden lassen / da wider Kaps. M. vnnd das Reich communicationes angestellet worden / sie weren auch deß Verstandts / daß sie durch angegebene sollicitationes sich zu keiner widrigen Inkention bereden liessen / quo stante der General keine Vrsach gehabt / gegen den gehorsamen vnschuldigen Craiß sich so feindtlichen zuerzeigen / vnd im Hertzogthumb Brau̅schweig seine Soldatesca also grassiren zulassen / daß es nit ärger seyn könte / könten auch nit glauben / daß J. Kays. M. als ein gerechter friedliebender Kayser / ein solche Ordinantz / worauff der General sich zwar beruffte / jhm ertheilet hette. Auß den Kayserlichen Schreiben hetten zwar die Fürstl. Räth vnd Gesandte vernommen / daß Jh. Kay. M. deß Craises Kriegsbereitschafft für keine Defension halten wolten / es bestünden aber Fürsten vnnd Stände / so per majora auß Zulassung deß Reichs Executions Ordnung / deß Craises verfassung / vnd Teutscher Libertät zu folg terminis defensivis auff die Toppelhülffe in triplo freywillig geschlossen / vnd darauff fest / daß bey gemachtë Craißschluß der Craiß keine andere Intention gehabt / vnd noch nit hette / als deß Craises eingesessene wider angedrohete Feindthätligkeitë zuversichern / Durchzüge / Einquartirung / vn̅ andere Kriegspressuren zuwenden / intra terminos deß Craises mit dem geworbenen Volck zubleibë / niemanden zu offendiren / viel weniger den Pfaltzgraffen per fortza zu restituirë / noch sich dero Behuff mit J. K. M. Widerwertigë zu conjungiren. Die Kayserl. mandata haben sie in obacht gehalten / vnd wissentlich keine offentliche oder heimliche Werbung wider die Kay. M. deroselben erklärten Feinden zu guten verstattet / vnd gebührete dem General die affirmatiuam / nit durch blosse conjecturas vnd Suspiciones; sondern deß Reichs Ordnung nach / wie sich das zu Recht geziemete / per veras probationes darzuthun / in Betracht / so es gnugsam seyn solte / jemand zu accufiren / oder Vngehorsambs vnnd gefährlicher conjuncturen mit J. K. M. vnd deß Reichs Feinden zu beschüldigen / darauff also fort mit der Execution zuverfahren / das dann kein Mensch seiner Vnschuldt würde geniessen können. Bey der Wahl deß Craiß Obristen werë Fürsten vnd Stände vielbesagter Executions-Ordnung praecise nachgangë / hetten anfänglich Hertzog FriderichVlrichen durchs mehrere zu̅ Craiß Obersten erwehlet: Als aber er solch Ampt zu vbernehmen recusirt / auch Eventualiter an die R. Kay. M. provocirt / hetten Fürsten vnnd Stände das Merck zu solcher Weitläufftigkeit / bevorab da J. Kay. May. kurtz zuvor deß Craiß Obersten Ampt widerumb zubestellen / die außschreibende Fürsten anermahnet / nit kommen lassen wollen / sondern endtlich die Königl. May. zu Dennem. zum Craiß Obristen erwehlet / worin dann Fürsten vnd Stände nit verhofften / daß ein Verstossen geschehen / oder eintzige Nullität begangen / o??? ein andere gefährliche Intention darunter gefüret worden / dann es het ja der Craiß liberam Electionë ex publica Imperii lege also gar / daß sie auch einen frembden / der nit im Craiß gesessen / hetten erwöhlen können / so were der König ein fürnehmer Standt deß Reichs / vn̅ Mitglied dieses Craises / vnd darbey zubedencken / dz Weyland König Christian der 3. zu Dennemarck / wegë der Hertzogthumber Holstein / Stormarn vnd Ditmarschen / im ersten Jahr nach publicirten Augspurgischen Reichs Abschied vn̅ der Executions-Ordnung / nemlich An. 1556. auch zu̅ Craißobristen damals erwehlet worden: Vnnd obwol Jhr Kön. M. sich excusirt / weren doch Fürsten vn̅ St. bey geschehener Wahl verblichen / biß endtlich vff den 3. Cratßtag hernach / Fürsten vn Stände Jh. Kön. M. zu demselben mal deß Ampts gutwillig erlassen. So were auch in den Braunschweigischë Archivis noch zufinden / daß Carolus V. König Christian dem 2. vnd dem damaligen Hertzogen zu Braunschw. wider das Stifft Hildesheim die Execution befohlen / welches nit geschehen könnë / da ein König zu Dennemarck deß Craißobristen Ampt solte vnfähig seyn / vnnd ob wohl die jetzige Königliche Mayest. ratione Dennemarck vnnd Norwegë ein außwertiger Potentat / so wer doch [971] die Election anderer Gestalt nicht / als auff die Executions Ordnung geschehen / Jhr Königl. Mayest. hätten auch auff die Executions Ordnung den Revers vollzogen / vnnd dardurch das hohe Ampt in Crayßsachen den Reichs Constitutionen gemäß zu verwalten / versprochen / wie dann auch im Jüngsten Crayß Abschiedt der säumigen halber ein anders nicht / als was in deß H. Reichs Abschieden klärlichen disponirt, vnd verordnet worden / daß aber J. Kön. May. das defension Werck gestärcket / entspringe auß dem Brun̅quell / so vielmahl angetroheter / auch der Kays. vnd deß Generaln eygenen Syncerationen zugegen / an vnterschiedlichen Ortern zu Werck gestalter Eynlagerung vnd den Armseligen Vnterthanen in Stätten vnd Dörffern / zu gefügten Krieges Beschwärden / Imgleichen daß der General ein starcke Armee beysammen / vnd spargirt worden / Als weren dieselbe intentionirt, den König zu schlagen / darum̅ J. Kön. Mayest. sich zu stärcken / veranlasset / damit inter offentionem & defensionem keine disproportion sey / nicht zwar daß Jhr Königl. May deß Vorsatzes gewesen / den General Feindlichen zu attaquiren, Sondern allein wider Feindlichen Vberzugk sich zu defendiren, Gestalt dan̅ jhm bewust / daß Anno 1623. deß Crayser defension wegen Jhr Kön. May. Succurs viel starcker gewest / als die Tripelhülff in triplo außtrügen / worüber Er sich noch zum Vberfluß erbotten / zum fall deß Crayses Bereitschafft zu schwach / denselben auff begehren zu assistiren, vnnd were ferner in berürtem Abschied disponitt; daß keine auß wärtige Armee in Crayß eyngelassen / sondern der Crayß wider seine vnd andere Kriegende Parthey defendirt werden solt / welches die Kay. May. jhr nit lassen entgegen seyn / Es wolle sich aber der General versichert halten / da er am 18. Julij / nicht vber die Weser gesetzt / vnd deren Soldatesca nicht verhänget / darauff mit solchen vergewaltigungen / rauben / brennen / schändung Frawen vnnd Jungfrawen / violirung hayliger Orther / Gotteshäuser / Clöster / Eröffnung der Gräber / vnnd sonsten gegen diesen gehorsamen Crayß zu procediren, vn̅ also gantz vnverschuldeter vnd vnverantwortlicher offension den ansang nicht gemacht / daß die Kön. May. würde ruhig geblieben seyn / vnd das defension Wesen in den Terminis, darinnen es vor den offensionen Eyn: vnd Vberfall befunden / wohl dirigirt haben. Quibus ita positis, findet die consequenz sich selbst / daß dieser gehorsame Crayß zu allem Jammer / darin̅ener schon durch besagte Feindliche vberziehung gestürtzet / keine Schuldt noch Vrsach were. Wann schon Schickungen vnd Schreiben an Crayß / oder absonderlich an etliche Crayßstände ergangen weren / So würde in Ewigkeit doch erweißlich nicht können gemacht werden / daß darbey ichtwas / so der Kays. May. dem Reich / vnd desselben Ständen praeiudicir: vnd gefährlich / oder wider Ehr / Pflicht / vnd leges fundamentales Imperij lauffe / oder auch da hin zu ziehen / daß Jhr Kön. May. sich mit dem Manßfelder zu coniungiren, vermeynet / den Pfaltzgraffen per fortza wider eynzusetzen / vorgangen / trügen keine schew / jhnen Abgesandten deß Crayses resolutiones vorzuzeygen / vnnd bedürffen deß in der Replic gesetzten Behelffs / dz interpretatio potius proponëtis sey / quam audientis, darzu gar nicht. Was à Circumstantia temporis hergeführet würde / liessen die Räth vn̅ Gesanden / ob ein gehorsamer Crayß dahero vor vngehorsam / vnd J. Kays. M. Feindt zuhalten / zu forderst zu der Kön. M. außführung gesteller seyn / nit zweiffelend / Sie werde sich also zu purgirn wissen / daß männiglich beken̅en müsse / daß es blosse suspiciones, damit man den König vnd Cräyß Fürsten gantz vnverschuldet hätte aggraviren, vnd der Kay. M. verhasst machen wollen. Hätte demnach Graff von Tilly hierauß abzunehmen / ob es zu verantworten / daß er gar in den suspicionibus ergeben / daß / weil so viel redliche / tapffere Fürsten bey jhm in einem bösen praedicament, ohn rechtmässige Vrsach stehen müssen / Er dahero alle jhre consilia vnd actiones für suspect auß gebe / vnd mit der execution also gewaltig forttringe. Es werden aber Fürsten vnd Stände Kay. schreiben / so der General zu legitimirung seiner Person / jetzt erst praesenuren lassen / erster möglichkeit zu beantworten / vnnd jhre Jnnocentz noch besser außzuführen wissen. Alsdann nun vors Dritte / der General / diß Fundament seiner genommenen resolution vnd Eynbruchs in diesen vnschuldigen Crayß vnter anderm auff etliche gesundene Originalia setzet / weiln Fürsten vnd Stände derselben sich hierin gantz vnschuldig wisseten / So bitte man gantz dienstlich / der General wölle solche / als scripturam relatam, quae pars esset propositionis, originaliter exhibiren, damit Fürsten vnd Stände sich zu ersehen / vnd an jhrer defension nicht verkürtzet würden. Was zum 4. die angegebenë Paß quillschrifften belanget / können anwesende Gesandten ein mehrers darbey nit thun / als daß sie voriges Erbieten / mit verbietung aller Schmähschrifften / vnd Ernstlicher bestraffung der Vbertretter widerholeten. Also ersuchten sie den General an dessen schleuniger zu Werck stellung keinen zweiffel zu tragen. Vnd zum Fall der General bey der Soldatesca Ernstlichen beschaffete / solcher Vnmenschlichen / bösen Thaten sich bey Leibs vnd Lebens straff zu enthalten / so würden sich dergleichen Relationes bald verliehren. So viel schließlichen den letzten Punct / welcher ins Hauptwerck lauffe / betreffe / liessen Fürsten vnd Stände die Warnung / als etwa wolgemeynet / an jhrem Orth beruhen / Als aber sie die jenigen durchauß nit weren / darfür sie wollen gehalten werden / die an solchen Practicken vnnd Handlungen ein Gefallen trügen / wider das vo̅ Gott fürgesätztes Haupt sich aufflehneten / mit Jhr. Kay. May. vnd deß Reichs Feinden consilia tractirten, vnd gegen Jhr. Kays. May. in vngehorsamb begrieffen werden. So mögen auch Fürsten vnd Stände nicht vor die Vrheber deß [972] Vbelstandes im Crayß gehalten werden / vnnd wisse man daher nicht / Ob Fürsten vnd Stände zu denen in der Proposition angedeuteten modis, ohne vorgehende com̅unication mit sämptlichen Crayß Ständten sich würden verstehen können / angesehen / daß alles so mutuo consensu beliebet / auch mutuo consensu dissolvirt werden müste / wie die im N. Sächs. Crayß auff gerichtete Abschiedt mit mehrerm außwiesen / denen zuwider sich die beschriebene Crayß Ständte von Jhr Kön. May. welche das Volck / als Crayß-Obrister vnterhätten / dieselbe durchauß nichts geständig / daß sie wider die Executions Ordnung vnd Reverß ichtwas gehandelt / oder da etwas fürgangen / J. Kön. May dargegen berichtet / daß sie darzu die wenigste Vrsach nit geben / Es were auch allein in deß Crayses District geschehen / darinnen der General keinen der Kays. May. Feindt zu suchen / viel weniger zu finden / daß aber Jhr Kön. Mvy sich noch darzu stärckt / were auß deß Generaln zu entbottener Absage / vnd Betrohung / auch anmarchirung deß Wallenfleinischen Volcks entsprungen / Darumb Jhr Kön. May. dero Leib / Leben / Land vnd Leuth vnd diesen Crayß zu defendiren gebühret / weiln sie nicht geständig oder auch vberwiesen / daß sie das geringste wider Kays. May. gehandelt / sondern mit jhrem Crayß Obristen Ampt in puris putis terminis defensivis verblieben. In defension sich zu stellen / were den Craysen / publicis Imperij constitutionibus nachgelassen / darum̅ würden Fürsten vnnd Ständte dem Generaln schwärlich eynräumen / die Executions Ordnung dahin zu interpretiren, Als wann wegen jetziger Läuffte im Reich / der Crayß keinen eintzigen Man̅ zu seiner defension zu werben / befugt / da doch der Reichs Abschiedt de anno 1555. das Widerspiel geordnet / die Kays. May. auch selbst diese defension Verfassung nit improbirt, nur daß hierinnen den Reichs Constitutionibus nachgelebet / das verdächtige Kriegsvolck abgeschafft / gegen Jhr. Kays. May. oder andere gehorsamen Reichs Ständen / weiter darinn nicht vnterhalten / noch auch zu behuff der Feinde ausser dem Crayß gebraucht werde / welches Verdachts aber / vnd daß J. Kön. M. kein verdächtig Volck im Crayß zu behuff der R. Kay. M Feinden vnterhalten / Sie sich längst entladen hätten / wie darauff Fürsten vnd Stände deren verspürete Trew / die Kay. May. offt gerühmet / ein solcher Gedanck niemals ins Hertz kommen / die R. Kays. May. in dero Vorhaben zu behindern / oder den deputation Tag / durch diese Verfassung hinderstellig zu machen / sondern viel mehr den Crayß wider auff deß Reichs Boden sich befindende Armeen zu versichern / vnd alles also zu moderiren, daß J. Kay. M. kein Vrsach zu widerigen Gedancken solte gegeben werden / Allermassen dann die Crayß Stände sich rund erkläret / mit frembden Bündnussen nichts zu thun zu haben / vnd mit diesem defension Werck in den Schrancken der Billichkeit zu bleiben / nur daß auff der gegen Seyten ferner Betrohung derselben würcklicher effect vnd weiter Feindliche verfolgung abgestellet / die Kön. M. ferner nit angegrieffen / vnd zur Pacification dieses Wesens etwas mehr Apparentz an die Hand möge gegeben werden. Diß Theyls wird jeder Fürst vn̅ Stand mit gutem Gewissen durch 6. oder 7. Jar geführte Friedliebende consilia vnd actiones leichtlich darthun / daß jhme die abdanckung deß Kriegsvolcks viel lieber / als fortsetzung eines gefährlichen Krieges / wan̅ sie nur vergewissert / daß man in Ruhe sitzend / sich nit stätiges Feindlichen Vberfalls mit Eynquartirung vnd Durchzügen / benehmung jhrer Christl. Religion / vnnd Teutschen Libertet, zu befahren / jeder in seinem Erbe vnd Recht / vermög deß Religion vnd Prophan Frieden gelassen / der zugefügten Schaden halber Abtrag geschehen / vnd dergleichen Sach zuvor her legitimè cognoscirt werden solte / ehe gegen gehorsame Fürsten / die noch keiner Rebellio̅ vberwiesen / solche beschwärliche Executiones vollstrecket würden. Wann sich nun der General dahin disponiren lasse / daß Er auß dem Crayß ziehen / die occupirte Päß vnd Stätt restituiren, dem Crayß Caution bestellen möge / daß solche Feindliche proceduren wider vnschuldige Stände eyngestellt / alles in vorigem Esse vnd Statu verbleiben / keine dergleichen Executiones vnerkentes Rechtens vorgenom̅en / vn̅ in sum̅a der Crayß in Religion vnd Prophan Sachen nit beschweret / vnd was etwa streittig / zu einer allgemeinen Reichsversam̅lung solte auß gesetzt werden / auff denselben Fall were man erbietig / die Kön. M. vermittelst genehmhaltung deß gantzen Crayses dahin zu behandeln / dz Volck in continenti abzudancken: wo aber nit / das Kay. Schreiben an samptliche Fürsten vnnd Stände deß Crayses gerichtet / darin̅en auch allerhand K. Offertë begriefen / darauff die Pacifications Handlung vorgeno̅men werden könte / den Ständen zu deliberiren proponiren, vnd sich wegen der dißarmirung einer vnterthänigsten Resolution zu vergleichen / der Zuversicht / der General würde der anwesenden Räthe Herrschafften / dz sie weiter nit gehen / noch dem gesampten Crayß vorgreiffen könten / vor entschuldiget halten. Vnd demnach die Crayß Stände entschlossen / den Churf. zu Sachsen vmb Interposition anzulangen / vnd demselben den Crayß Tag zu notificiren, so würde sich der General vmb diesen Crayß vnd das Reich sehr hoch verdient machen / wann Er interim die Arma suspendiren, den Crayß quittiren / vnd gemelte Interposition erwarten / oder sonst andere thunliche Mittel vor schlagë möchte. Dagegen die Fürsten deß Crayses die Kön. M. zum stillstandt vnd suspension ??? Waffen gleichfalls zu vermögen jnen angelegen seyn lassen wolten. Da nu̅ der General zu billichmässiger Accom̅odation sich nit erklären / oder solches Erbieten annehmen würde / würden Fürsten vnd Ständte eine Resolution nehmen / sich auch auffs best / als sie könten / zu defendiren. Auff solches antwortete General Tilly / die [973] weil (1625. Graffen von Tilly Antwort hierauff.) weil jhm fürsich selbsten / ohne vorwissen seiner Principalen hierinn zu handeln nit gebührete / hette er solches an J. Kay. M. berichtet / vnd were dannenhero ehist einer Resolution gewärtig. Vnd solcher gestalt endete sich für dißmal der zu Braunschweig angestelte Co̅vent / vnd schieden die Deputierten wider voneinander; wie nun nachmalen ein anderer Craißtag daselbs gehalten / vnd was darbey zwischen beyden Theilen gehandelt worden / wollen wir hernach gedencken / vnd jetzo erzehlen / was sich sonsten vnder bißhero gedachten Handlungen beyderseits zugetragen. (Ligistische vnd Dännemärckische kommen einander in die Haar.) Dann in dessen die Tillische vnd Dennemärckische einander starck in die Haar zugerathen angefangen / vnnd wo sie zusam̅en kommen / einander schlechte Courtesy bewiesen / also dz mancher davon deß Todts worden. Als vnder anderm im Dännenmärckischen Läger im Stifft Verden ein grosse Sum̅a Gelt angelangt / theilte dar vff der König von newem Patenta auß / noch 12000. zu Roß vnd Fuß zuwerben / machte auch Anordnung daß das Auffbott deß Außschusses vnd andern seinen Provintzen (Friedländer ruckt nach Nidersachs.) angestellet wurde. Vmb dieser Vrsachen willen / brach das Kayserl. Kriegsvolck / so vnter dem von Friedland geworben worden / vnd bißhero theils im Fränckischen / theils im Schwäbischen Craiß etwas auß geruhet / auch auff vnd zog durch das Hessenlandt nach dem Tillischen Läger. Vnterdessen giengen zwischen den Tillischen vnnd Dänischen vnderschiedliche Scharmützel vor: Sonderlich sind bey Rehberg / so ein vornehmer Nider S. Paß ist / in einem Morast ligend / die Tillische heßlich gezwaget worden. Dann als der Tilli in solche Festung eine Besatzung haben wollen / vnd zu solchem End ein Regiment darfür geschickt / haben sich die darinn so tapffer gewehret / daß in 200. von den Tillischen auffm Platz geblieben vnd viel beschädiget worden / der Rest aber vnverrichter Dingen wider abziehen müssen. Hingegen aber hatte Tilli desto besser Glück mit Stoltzenaw: dann so bald er dafür kommen / hat der darin ligende Obriste / ehe einiger Schuß geschehen / oder andere Noth jm darzu vervrsachet / sich schändlich ergeben: Wordurch den Dänischen viel Proviand / Geschütz vnd Munition entgangen; Also was Tilly an einem Orth eingebüsset / er am andern zimblicher massen wider ersetzet. (Nienburg von Tilly belägert.) Diesem Succeß setzte Tilly tapffer nach / vnd ruckte daruff vff Nyenburg so Lüneburgisch vn̅ ein vornehmer Paß an der Weser / fort / welche ohne Zweiffel auch nit in geringer Gefahr gewesen / wann nit zu allem Glück der König in Dennemarck durch ein intercipirt Schreiben den Anschlag erfahren / vnnd darauff eylends solch Orth mit einer stärckern Guarnison / vnd anderer Notthurfft zum Widerstand auffs beste versehen hette. Gleichwol bemühete sich Tilly einen weg als den andern sein Vorhaben ins Werck zusetzë / griff zu solchem End die Statt mit grossem Ernst an / vnd beschoß vnd bestürmbte sie vff das hefftigste / vermeinende sich in der Furi derselben zubemächtigen: aber der Obriste Limpach / so darinn commandirte / thet mit der beyhabendë Besatzung sein bestes / vnd wehrete sich dermassen / daß nit allein etliche Stürm abgeschlagen / sondern auch durch stälige Außfäll vnd Scharmützieren viel Tillische erlegt wurden. Sonderlich geschahe den 27. August. ein hartes Treffen: Dann als 10. Cornet Dennemärckische Reuter ein grosse Anzahl Wägen / so mit Victualien vn̅ allerhand Notturfft beladen waren / in die Statt convoiren wolten / wurden sie von etlichen Tillischen Truppen / so mehrentheils Crabaten / ernstlich angesprenget: aber sie brauchten sich bey dieser Occasion jrer Wägen zum Vortheil / vn̅ wilkombten die Tillische dermassen / dz / weil sie auch zugleich auß der Statt mit dem Geschütz secundirt wurden / derselben nit ein geringe Anzal / darunder etliche vornehme Officirer auff dem Platz blieben / der Rest sich salviren / vnd also der Convoy freyen Paß in die Statt lassen muste: An Dänischer Seiten wurden bey diesem Treffen in 200 zum theil erschlagen / zum theil verwundet. Vmb selbige Zeit kam Johann Michael von Oberntraut / so hiebevor in der Pfaltz wider die Spanische sich tapffer gehalten / wie auch der Obriste Johann Philips Fuchs / so vor diesem Kayserisch gewesen / mit etlichen Truppen im Dänischen Lägeran: Vnd wurde Oberntraut von Hertzog Joh. Ernsten von Sachsen Weymar vber seine Reutterey zum General Leutenanten verordnet. Den 1. Sept. thetë die Velägerte in Nienburg ein starcken Auß fall in der Kayser. Lauffgräben / welcher jnen also glückte / dz sie in 100. Man̅ nidermachten vn̅ 2. Capitam gefangen mit davon brachten. Den folgenden Tag gieng es wi??? rauh genug her; dann als Hertzog Johann Ernst von Weymar mit seiner Reuterey zu bezahlung der Soldaten etlich Gelt vn̅ Proviand in die Statt convoirte / kam es zwischen jm vn̅ den Kayseris. darüber zu eim harten Treffen / in welchem auffs Hertzog. Seiten in 120. Reutter im Stich blieben / vnnd er selbsten in ein Achsel geschossen / der Kays. aber auch ein zimbliche Anzahl blieben. Vnterdessen theten Crabaten mit rauben vn̅ plündern vn̅ anderm Muthwillen im Land grossen Schaden / wordurch das Landvolck in grosse Verbitterung gegen jhnen gerieth / vnnd vielen das Liecht außbließ. Hierzwischen bekam der König auß etlichen intercipirten Schreiben Nachrichtung / daß der Hertzog von Lüneburg mit dem Graffen von Tilly wider Jhre Mayest. in guter Correspondentz stünde. Derhalben nam er dahero Vrsach das Lüneburgische Landt seinem Kriegs-Volck etliche tag Preiß zu geben / welches manchem den Sack tapffer füllete / vnd ward vnter andern ein Kuh für drey vnnd ein Ochs für vier Reichsthaler auch sonsten andere köstliche Sachen / wie in dergleichen Occasionen zugeschehen pflegt / für ein schlecht Gelt verkaufft. Vm̅ selbige Zeit wolte der Obrist in Deckenburg auch einen Kauffhandel anfangen / vn̅ sol [974] che Festung / so ein starcker Paß / oberhalb Nyenburg auff Bremen zu / dem Grafen von Tilli gegen liefferung 4000. Reichsthaler vbergeben: aber dieser Kauff wolte nit gelingen / dann der Capitain / so den Bossen merckte / kam diesen dingen vor / vnd muste der Obriste / da Er nit etwas anders gewärtig seyn wolte / darüber außreissen. (Tilli quitirt die Belägerung vor Nyenburg.) Tilly hatte zwar seine Lauffgräben vor Nyenburg fast biß an die Wäll gebracht / vn̅ mit schiessen vnd Fewerwerffen keinen Ernst gespart / weil Er aber ein Thor an der Weser nit sperren können / wie häfftig Er sich auch deßwegen bemühet / vnd darbey der Belägerten tapffere resolution gemerckt / auch sonsten Kundschafft gehabt / daß der König die Statt zu entsetzen mit aller Macht im Anzug were / als hat Er länger allda zu verharren nit Rathsam gehalten / sondern die Belägerung auff gehaben vnd dach Stoltzenaw / so 10. Meyl von dannen / zuruck gewiechen. (Friedlän der kom̅t in N. S. an) Vnter solchem Verlauff kam der von Friedland mit seiner newen Armee / so 20000. Mann starck war / bey Göttingen an / vnd ob jhn wol der Bawren Außschuß an den Pässen zu hindern vnd auffzuhalten sich vnterstunden / war es doch / weil die Macht zu groß / vergebliche Müh / vnnd verlohren die gute Bawren darüber jre Fahnen vnd Cornet / wurden mit verlust weggeschlagen / ruckte also Friedländer auß dem Göttingischen Gebiet auff Eynbeck / das Fürstenthumb Grubenhagen vnd das Bischthum̅ Halberstatt fort. Daselbst kam im ein Hertzog von Weymar mit etlich 1000. Mann zu Roß vnd Fuß entgegen / hielt vnterschiedliche Scharmützel mit jhm / in welchem von beyden Theylen viel auff dem Lauff blieben / biß sich die Kay in den Stifftern Magdeburg (Hall wirt den Rey. zu theyl.) vn̅ Halberstatt eynquartirten / die Statt Hall hatte sich zwar resoluirt, biß auff den letzten Mann / da sie angegrieffen würden / zu defendiren: Aber als die Kays. herbey kamen / vnd sie merckten Sin̅es / vnd ergaben sich mit Accord / wie sawer es sie auch ankam. (Manßfeld marchirt nach N. S.) Der Graff von Manßfeld hatte biß hero sich von newem mit Volck gestärckt / vn̅ darauff seinen Kopff auch nach dem N. S. Crayß gewendet / in Willens den Ligist. vnd Kays. daselbst neben dem König zu schaffen zu machen / zu solchë Endt ist die Reutterey in 2000. starck mit einer Staadischen Convoy vo̅ Rhein auffgebrochen / vnd nach dem sie denen zu Santen / weil sie jnen viel Feindschafft erzeygt / ein grosse sum̅a Gelds abgefordert / jhren Zug durch Westphalen auff das Stifft Bremen zu genom̅en. Darauff hat sich auch das Fußvolck / so in 8000. Man̅ war / zu Schiff begeben / vnd den 26. Octobris bey gedachter Statt ankom̅en / allda der Manßfelder zu contentirung seines Kriegsvolcks / wegen deß Königs in Franckreich ein grosse summa Gelds empfangen. Darauff hat Er sein Quartir vmb Lübeck genommen: aber man sahe jhn der Enden nit gern / schlug jhm auch die begehrte Profiandt ab / derhalben Er den Kauffleuthen daselbst jhre Wahren auffhielt. Hierüber waren die Lübecker sehr vnlustig / vnd klagten solches bey dem König in Dennemarck / mit Bitt / hierin remedirung zu schaffen. Selbiger aber gab jhnen zur Antwort; Er nehme sich deß von Manßfeld vn̅ seiner Anschläg nichts an / hätte jhm auch nichts zu gebieten. Worauff die Lübecker sich selbsten zu rechen gedachten / deßwegen vn???erschiedliche Außfäll auff die Manßfeldische thäten / viel erlegten / vnd in 200. Pferdt / neben andern Beuthen abnahmen; erzeygten also die Lübecker dem Manßfelder schlechte Ehr. (Hertzog Christianus stost zum König in Dennemarck.) Hertzog Christian von Braunschweig begabsich in dessen mit seiner Reutterey zu dem Rönig / derselbe gab jhm etlich 1000. Mann zu Roß vn̅ Fuß vnter sein Com̅ando, die Braunschweigische damit zu secundiren. Es zog der Zeit noch jmmer fort von allen Orten beyden Theylen viel Volck zu / vnnd ward ein grosse Macht auff die Bein gebracht. Die Kays. vnnd Ligist. nahmen jmmer einen Ort nach dem andern eyn / vnd sonderlich bekam Tilly zu anfang deß Wintermonats das feste Hauß Calenberg durch Accord in seinen Gewalt. An solchem Ort war den Dänischen nicht wenig gelegen / derhalben der König auch jhn zu recuperiren, einen Anschlag machte / vnd zu solchem Endt Hertzog Friederichen von Sachsen / neben dem Obristen Oberntraut vn̅ einer guten anzahl Reuter vnd Tragonern dahin commandirte. Aber solches alles wurde zeitlich dem Tilly verkundschafftet / welcher dahero alsbald anordnung machte: sind also den 4. Novembr. 3. Regiment Reutter / als die Lindloischen / Cronburgischen vnd Curtenbachischen / sampt 3000. Man̅ zu Fuß / deß Nachts vmb 11. Vhren von Pattensee / ein Meyl Wegs von Hanover auffgebrochen / vnd haben den Weg recht nach gedachtem Hanover zugenommen. Demnach sie nun deß Morgents auff die ander Seyte der Statt kommen / sind jhnen die Dänische auffgestossen. Da sich dann stracks ein Scharmutziren angefangen / biß endlich ein starckes Treffen darauß erfolgt / in welchem die Dänische / weil die Tillysche an der Zahl jhnen weit vberlegen / wiewol sie sich tapffer wehreten / den kürtzern zogen / vnd jhrer in (Hertzog Friderich vo̅ Sach sen vnnd Oberntraut kömen vmb) 500. darunter auch neben vielen vom Adel / Hertzog Friederich selbsten gewesen / auff der Wallstatt nidergemacht / viel gefangen / auch den Tillischen 5. Cornet zu thayl wurden. Der Obriste Obertraut ward auch von einem Schuß hart getroffen / also dz Er ein halbe Stund nach dem Treffen in deß Graffen von Anholdt Rutschen / darin er gelegt / den Geist auffgeben muste. Dieses Treffen / weil so viel tapffere Leut vnd fast der Kern von der Königlichen Armee / theyls gefangen / theyls erlegt worden / thäte dem König grossen Abbruch / vnd war jm sehr hart zu verschmertzen / vervrsachte auch / wie vnter den Tillyschen grosser Muth / also vnter seinem Volck grosse Forcht vnd Schrecken. Beyde als deß Hertzogen von Sachsen vnnd Obertrauts Cörper wurden nachmaln / auff bewilligung deß Generaln Graffen von Tilly / von [975] Calenberg abgeholet / vnnd in Sachsen geführet. (Dessawer Brück von Kayserischen eingenommen.) Mitler weil feyreten die Friedländische auch nit / sondern nach vielen feinen Orten / so sie in jren Gewalt brachten / nahmen sie auch die Dessawer Brück ein vnnd verwahreten dieselbe mit etlichë Schantzen / welches jhnen hernach zu guten statten kam / vnd in vielen Occasionen nicht geringen Vortheil brachte. (Stoltzenaw von den Dänen erobert.) Das meiste / so der König in Dennemarck damals verrichtete / war daß er durch vier Regiment zu Fuß vnd 3000. Reutter / auch ein gute Anzahl Braunschweigischë Außschuß / Statt vn̅ Schloß Stoltzenaw wider eroberte. Vnnd damit er den Krieg / weil sich alle Sachen zum langwirigë weit außsehenden Wesen anliessen / desto besser zu continuiren Mittel haben möchte / hielte er zu Außgäg dieses Jahrs einen Landtag zu Zell / vnnd brachte darbey zuwegen / daß die Ritterschafft in Holstein vn̅ das gantze Land verwilligte / dz ein jeder Pflug zur Defension deß Lands 6. Reichsthaler / vnnd dann auch Ritter- vnd Adeliche Güter von 1000. Reichsthalern 6. bezahlen solten. Als nun nit allein der König in Dennemarck / sondern auch Fürst Christian von Braunschweig vnd der Graff von Manßfeld mit jhren Werbu̅gen starck fortgefahren / vnd sich je mehr vn̅ mehr gestärcket / hat Kayser Ferdinand ein Monitorial Mandat vnter Dato den 19.29. Decembr. an die Fürsten vnnd Stände deß Nider Sächsischen Craises abgehen lassen / dieses Innhalts; (Kaysers Ferdinandi Monitorial Mandat an die Fürsten vn̅ Stände deß N. S. Craises.) Ob wol J. Kay. M. in vnderschiedliche Reichs: insonderheit aber den Nider Sächsischen Craiß / offentliche Patenta vnd Monitoria außgehë lassen / vnd in denselbigen vermög der Reichs Constitutionen befohlen / alle vnd jede wider Jhr. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / zu vorschub derselben offenen Feinden / erklärten Aechtern vnd Rebellen / angesehene Werbungen / Musterungen / Durchzüge / vn̅ was dem mehr anhängig seyn möchte / keines weges zu gestattë / sonder darwider ernstliche Verbot außzufertigë / nach dë Werbern mit allë fleiß zu trachten / selbige in Verhafftung zunehmen / vn̅ J. M. nahmhafft zumachen / auch vff den Nothfall mit würcklicher Execution / Trenn- vnd Auffschlagu̅g zuverfahren / alles bey denë in deß Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Inmassen dann J. May. Monitoria außwiesen / in welchë dann nit allein die jenige Werbungen / so für die bekandte Aechter / sondern auch alle andere / so vnderm Schein einer Lands Defension / für die Staaden vnd andere / nun ein zeithero / ohn einig J. May. habende Vollmacht oder Patent / noch auch Leistu̅g der in deß Reichsverfassung außgetruckter Caution im schwang gangen / außtrucklich verbotten. So were doch am tag / dz dessen vngeachtet / obbesagte J. M. vnd der gehorsamen Chur-Fürsten vnd St. deß Reichs / offene Feind / erklärte Aechter vn̅ Rebellen / auff deß Reichs Voden nicht allein starcke Kriegs Armeen zusamen gebracht / sondern daß dergleichen weit außsehende Werbungen / ohne obangedeute / in Reichssatzungen erforderte Requisiten vnd Leistung der Caution / nachmalen in dë Reich / vnd vornemlich im Nider S. Craiß / zu bestärckung eingezogener feindlicher Waffen / im Schwang gangen vn̅ starck fortgetrieben würdë. Wann dann hierauß gnugsamb abzunehmen / dz gedachter deß Reichs Feinden Vorhaben allein dahin gerichtet / J. M. friedfertige Intentionë zuverhindern / entgegen was in dë R. Reich noch vbrig / vollendts in die Aschen zubringen / jhre boßhaffte gefährliche Anschläge / vermittels ??? schärpffe deß Schwerdts durchzutringen: J. May. aber Kay. Ampts wegen gebühren thue / auff diese verkehrte Anschläg vnd Beginnen ein wachtsames Aug zuhaben / vnd nit zugestatten / dz vorangezogene feindtliche Waffen / durch dergleichen Werbungen / zu deß Röm. Reichs Vndergang weiter fortgesetzt würden: Hierumben so befehlë J. M. jhnen hiermit anderwerts ernstlich / sie wolten vff obangezogene Sachen / gebürende Auffsicht habë / angeregte Kriegswerbungen / Musterungen vnd Durchzüge / vnd was deme anhängin seyn möchte / vnter was Schein es geschehe / so ohn Fürweissung Kayserl. Patenten / Bewilligung vnd anderer in Reichs Abschieden specificirte Requisiten / fürvbergehen / durchauß nit gestattë / sonder nach den Werbern / vngeachteten Standts oder Wesens trachten / dieselben in Verhafftung nehmen vnd J. M. nahmhafft machen / auch allenthalben zu Wasser vnd Land Vorsehung thun / damit dergleichen verdächtigem geworbenem Volck / von Rüstungen / Munition vnd Victualien / nichts zukomme / da jhnen auch einiges newgeworbenes Volck zuziehen wolte / dasselbe auff halten / vnd zurück treiben / oder gäntzlichen vffschlagen vn̅ trennen / alles bey denë in Reichs Abschieden gesetzten Straffen / Darein J. M. alle die / so sich hierinnen säumig erzeigen / oder den Feinden Vorschub erweisen würden hiermit erclärt / vnnd da diesem Mandat nit nachgelebt werden solte / die deßwegë vorhin albereit von etlichen verwirckte Straffen / wider dieselbige zu prosequiren / vorbehalten haben wolten. Da man sich auch dißfals eines oder andern Orths / vielleicht zum Widerstandt nicht gnugsamb befindë möchte / oder durch die ordentlichen Craißhilff Mittel / so geschwindt / als es die Notturfft erfordert / nit zu würcklicher Execution gelangen köndte / hetten die jenigen / durch welcher Landt vnd territoria dergleichen Durchzüg vnnd Werbungen gesucht werden wolten / die Kayser. Hülff / durch J. M. eigens: vnnd der gehorsamen Chur: Fürsten vnd St. Kriegsvolck sich zugetrösten / denselbigen Sie als dan̅ / zu vorhabender Abwendu̅g der widerigen Feindthätligkeitë vn̅ Trënung / so wol offenë Paß / als auch Profiant vn̅ alle gute Befürderung erzeigen / auch sonsten alles das jenige zuthun schuldig seyn solten / was dißfals die Reichs Constitutiones verordneten. Da auch sie vnd jhre Vasallen / Lehenleuth / Landtsassen / Bürger oder andere Vnderthanen / sich in solche verbottene Kriegsbestallungen eingelassen hetten / dieselbige wolten sie alsbald bey Verlust jhrer Lehen vnd Eygenthumb / vnd aller anderer Privilegien / auch Zunfft vnd Bürger Gerechtigkeit abfordern.
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In dessen hat das Capitul deß Primat vnnd (Hertzog Augustus von Sachsen wird Coadjutor deß Erßstiffts Mag deburg.) Ertz-Stiffts Magdeburg deß Churfürsten von Sachsen zweytgebornen Sohn Hertzog Augustu̅ / auß hochwichtigen Vrsachen / zum Coadjutoren ernennet / vnd deßwegen jhre Abgeordnete zu anfang deß Christmonats nach Dresden geschickt / dë Churfürsten solches zu notificiren. Worauff dan̅ den 8. dieses der Actus postulationis am Churf. Sächsischen Hoff publicè vorgenommen / vn̅ die geschehene Wahl von hochgedachten Churfürsten acceptirt / vnd nach Ertheilung seines Consens dz Decretum postulationis gegen den gewöhnlichë Reversalien außgewechselt wordë mit vertröstu̅g künfftiger Succession. Worüber nachmals nach vollendentë Actu vnd Ceremonien von dë Churf. Räthen dë jungen Herren gratulirt / auch die Gesandten mit köstlichen Praesentë abgefertiget / ingleichem zu Magdenb. deßwegen stattliche Frewdenfest (Newer Bischoff zu Oßnabrück) gehalten wordë. Demnach auch deß Cardinals von Hohenzollern vnd Bischoffen vo̅ Oßnabrück Ableiben / nit allein viel stattliche Beneficien / vnd in die 15. Stellen im Collegio Cardinalium, sondern auch gedachten Stiffts Einkom̅en vnd Bischoffliche Dignität vacirt / als ist darauff Graff Frantz Wilhelm von Wartenberg Chur Cölnischer Groß Hoffmeister zu solcher von den Päbstischen Capitularen erhaben worden. (Landtag zu Oedenburg.) Jhr Kay. M. hatte vmb diese Zeit einen Landtag nach Oedenburg in Vngarn außgeschreiben. Demnach nun der Termin so zu solchem angesetzet / herbey geruckt / ist Jhre M. neben dero ältisten Sohn König Ferdinando III. vnd einem stattlichen Comitat / vmb den halben Weinmonat / in Person dahin gereiset / vnd nach dem sie ein halbe viertel Meyl wegs von der Statt durch die Vngarische Ständt sehr prächtig empfangen vnnd einbegleitet worden / den folgenden Tag nach gesetztes proponiren lassen. Nach dem das Königreich Vngarn bißhero grosse Kriegs Vnruhe außstehen müssen / als begehrten Jhre May. Jhro getrewlich einzurathen / wie es forthin vor Schaden vnd Gefahr zuverfichern / vnnd wider die Friedensstöhrer beständiglich zuverwahren / sie wolten an jhrem Theil / was dieselbe dazu ersprießlich befinden würden / nichts erwinden lassen. 2. Daß hinfüro Jhrer Kay. Mayest. Befehl vnd Mandata besser / als bißhero von etlichen geschehë / respectirt / auch die Vbertretter sampt derselben Anhetzer ernstlich bestrafft werden möchtë. 3. Wie die jenige / so sich wider alle Recht nit scheweten / den H. Ehestand durch die Polygamia̅ zubesudeln / dardurch sie Gottes gerechte Landtstraffen vervrsachten / mit Ernst möchten gestraffet werden. 4. Zu Erbawung der Festung Canisa solten die Ständ / vermög jhrer Anno 1608. gethanen Zusag / weil daran / wie auch an der Bezahlung der darinn ligenden Soldaten / die Wolfahrt deß Köuigreichs hafftete / nach dem Exempel J. M. so bißhero vber jhrer Erblanden Contributiones grosse Summen Gelts von Jhrer Kammer vnd Taffel Gefällen darauff gewendet / bessere Gelt Anlagen vnnd zuführung der Victualien an die Grentzhäuser / vnd die Robotten / als bißhero geschehen / anordneten. 5. Weil die allzugrosse Kundtschafft mit dem Türcken dem Landt sehr schädlich / solten die hiervber vnd sonderlich der Anno 1563. auffgerichtete 66. Articul renovirt / vnnd die Vbertretter ernstlich abgestrafft werden. 6. Demnach auch durch die Freybeuter die Strassen sehr vnsicher gemacht / dardurch dann auch den Türcken zu Feindtseliger Raach anlaß gegeben würde / daß der gemachte Anstand leichtlich möchte gebrochen werdë / so solte man bedacht seyn / solche Freybeuter sampt jhren Helffern mit ernstlicher Straff zubelegen. 7. Die Grentzhäuser mit geringer Spesa mit Pulver zuversehen / solte das Salpeter nicht auß dem Land geführt / sondern zu desselben eygenem Nutzen angewendet werden. 8. Dieweil der Fluß Raab wegen der darauff erbawten Mühlen verstopfft / vnd durch desselben Außbreitung die Raaber Gräben außgetrocknet / vnd den Feinden der Zugang an die Festung eröffnet würde / so solten nach beschehener Relation deren hierzu deputirten Commissarien / wann es nothwendig erfunden würde / die zu solchen Mühlen auffgerichte Dämme geschleifft / vnd der Graben / damit der Fluß wider in seinen alten Gang kommen möchte / außgeräumet werden. 9. Der Articul / so wider die Betrieger auffgerichtet / solte ernewert / verglichen vnnd exequirt werden. 10. Demnach auch wegen der langsamë Stewereinnahm dem Land grosser Schaden zuwachse / so solte der dißfals gemachte Articul ernewert vnd gleichfals in acht genommen werden. 11. Dieweil dë Land an Sicherheit der Strassen viel gelegen / vnd die Erfahrung täglich bezeugete / wie von den Strassenraubern der Reisenden Güther vnd Leben nachgestellet / vnd grosser Landschaden vervrsachet werde / so were nöthig die hiervber verfaste Articul fleissig zuobserviren. 12. Schließlichen erböthen sich Jhre M. die bey jüngstem Landtag verordnete Restitutiones vollendts zum Endt zubringen. (Esterha??? Palatin in Vnga???n.) Als sich nun zu diesen Punctë die Stände wol accommodirt / vnd darauff Graff Esterhasi zum Palatin verordnet / ist nachmals von einem Successorn an der Cron gehandelt / vnd auff ansuchen Kay. M. vnd langer Berathschlagung dero ältester (Ferdinandus 3. König in Vngarn.) Sohn Ferdinandus III. erwöhlter König in Böheimb / zum künfftigen König in Vngarn erwöhlet vnnd proclamirt / vnd hernach den 8. Decemb. mit gebräuchlichen Ceremonien / allermassen bey seinem Herrn Vattern auch geschehen gecrönet worden. (Evangel. Stände in Vngarn wollen jnen jre Freyheiten nit nehmen lassen.) Vor der Crönung hat sich vnter den Landt-Ständen / als sie den Punct wegen der Religion / daß nemblich die selbe in Vngarn solte frey gelassen werden / beschlossen / ein Tumult erhaben / in dem deß Bischoffs von Agrien Gesandter sich vnnütz darüber gemacht vnnd darwider prote [971] (Sprung in der Paginierung.) stiret: Worüber etliche vom Adel hefftig entrüstet worden / den vnrühigen Pfaffen angegriffen vnd zum Fenster hinauß werffen wollen: Andere aber haben jhn gehalten / biß sie jhn letztlich mit guten Stössen / Haar vnd Bahrt außrauffen zur Thür hinauß gestossen. Worauff deß andern Tags der Palatinus drey derselben vor Gericht gefordert: Aber die Evangelische Stände sind samptlich erschienen / vnd jhme angedeuter / es were das jenige / so vorgangen / durch sie sämptlichen verrichtet worden. Dieses hat jnen zwar höher als das Pragerische Fenster außstürtzen von etlichen auffgemutzet werden wollen / weil die Päbstischen sich aber allerhandt Vngelegenheit / so dahero / wann man die Sachen etwas schärpffer rütteln wolte / leichtlich erfolgten köndten / zubefahren hatten / ist der Handel also stecken blieben / wie vngern es auch etliche vnrühige Köpff gesehen. (Marpurg. Vniversität restituiret.) Welcher gestalt im Jar 1623. die Statt Marpurg sampt dem damals strittigen Ober Fürstenthumb Hessen Landtgraff Ludwigen von Hessen Darmstadt eingeraumet / vnnd von selbigem die Vniversität von Giessen wi??? in gedachtes Marpurg zu transferiren Anordnung gemacht worden / haben wir an seinem Ort erwehnet. Darauff nun ist den 3. Junii deß 1625. Jahrs die vollige Restitution besagter Vniversität angestellet worden / da Landgr. Ludwig alle anwesende Praelaten / Ritter / Land Ständ / jhre anwesende Räth / den Statt Rath / Doctores, Professores vnd andere graduirte Personen auffs Schloß zu Marpurg in einen grossen Steinern Saal erfordern lassen / darinn er selbst auch erschienen. Den Actum hat man mit einer statlichen Music angefangen / vnd Gott vmb Beystand deß H. Geistes angeruffen: darauff der Superintendens auffgetretten / eine Sermon vnd Gebet gethan / hernach hat der Landgr. ein Schrifft ablesen lassen deß jnhalts; dz er Krafft Göttlichë vn̅ seiner Voreltern ernstes Gebot schuldig were / vff diese hohe Schul ein wachendes Aug zuhaben / dessen er auch seinen Vettern Landgr. Moritzen erinnert / vn̅ jn zu rechter Bestellung derselben vermahnet / dessen aber selbiger sich beständig geweigert: Derowegen er Landgr. Ludw. darüber vornehme Juristë Faculteten / auch ansehnliche Chur- vn̅ Fürstë deß Reichs vm̅ Rath gefragt / endlich die Sach gar an K. M. gelangen lassen / die jme dan̅ erlaubt vnd befohlë / die Vniversität alleinig zubestellen. Fürters würde auch ein andere Schrifft verlesen / darin die Restauratio selbst gestanden / in welcher Landgr. Ludwig zu Hessen hoch bethewert / dz er hiermit nichts anders suchte / als Gottes Ehr / vnd Erfüllung so vieler Fürstlicher Dispositionen / auch angereget / welche Stund sich sein Vetter Landgraff Moritz eines andern bedencken / vnd sich freundlich näheren würde / er Landgraff Ludwig denselben gebürlich vnnd so weit er es schuldig / admittiren wolte. Diesem nach hat Landgraff Ludwig alle Privilegia vnd Ordnungen der Vniverfität confirmirt / alle Vniversitäts Verwandten in sein Special verspruch vffgenom̅en / der Vniversität 60000. fl. schweren Cammer Gelts / vnd 3000. fl. Jährlicher newer Einkünfften verehret / die alte Professores, so viel deren zu Landgraff Ludwigs deß Eltern Regierungszeiten in Dienst gewesen / bestätiget / die vacirende Stellen mit gelehrten Leuten ersetzet / sie offentlich schweren lassen / jhnen jr Am̅t ernstlich zu Gemüth geführet / mit Befehl vn̅ Ermahnung / daß sie sich an die vngeänderte Augspurgische Confession halten / gute Künsten vnnd Spraachen / jeder seinë Stand vnd Beruff nach lehren / vnd gebürende Disciplin conservirë soltë. Hierauff hat man jhnen durch gewohnliche Solennitäten einen Rectorem vnd Prorectorë vorgestellet / vnnd dieselbe mit einer schönen Sermon jhres Ampts ebenmässig erinnert / vnd nach solchem die Studenten / Praelaten / Ritter vnnd Landstände / endtlich den Marpurgischen Rath angeredet / vnd allenthalben die Notturfft in acht genommen. Als sich die Fürstliche Vorträg geendet / hat der Prorector ein Latinische Oration gehalten / welchem Landtgraff Ludwig alsbald auff alle Puncten auch Latinisch antworten lassen / vnnd ist zwischen einer jeden Rede ein ansehnliche Music gehalten / vnnd endtlich dieser Actus mit neben Bestellung deß Paedagogii solenniter beschlossen worden. (Handlung zwischen dë Graffen vo̅ Ostfrießla̅d vnnd der Statt Embden.) Demnach in diesem Jahr Graff Enno von Ostfrießland vnd Embden mit Todt abgangen / hat darauff der Magistrat zu Embden etliche deputierte an den succedirenden Jungen Graffen Rudolph Christian abgefertiget / vnnd von selbigem Bericht begehret / dieweil Ostfrießland von den Soldaten von Lingen mit rauben vnd streiffen sehr vnsicher gemacht / auch der Statt von jhnen allerley Feindthätlichkeiten erzeiget würden / ob er die Neutralität vnd Befreyung der Strassen zuerhalten / auch den Accord zwischen seinem Vattern vnd der Statt in acht zunehmen gesinnet? Auff welches er geantwortet / er hette sich / weil sein Vatter gelebet / mit desselben Sachen nit bemühet / so were er auch dieses Handels halben nit vm̅ständlich berichtet / so bald er aber vom Kayser seine Lehen empfangen / wolte er der Sachen Beschaffenheit weiter vernehmen: die Strassen aber frey zuhalten vnd die Neutralität zu co̅tinuiren / könte er nit thun / so lang die Statt frembde Guarnison inhette. Wie nun die Embdische Deputirte mit dieser Antwort wider zurück gereiset / vnd solche dem Rath vorgebracht / ist selbiger darmit vbel zu frieden gewesen / vnnd alsbald auß der Guarnison so in ??? Statt lag 500. Soldatë nach Aurich gesand / vnd sich solchen Orts bemächtiget. Hierauff hat der Graff / so bald er davon Bericht empfangen / 3000. Bawren auffgemahnet / darmit vor Aurich kommen vnd die Statt wider vffgefordert. Weil sich aber die darinn zu keiner Ergebung verstehen wollen / sondern sich zur Gegenwehr zuschicken angefangen / sind die Bawren mit Gewalt angefallen / aber gleichwol mit Verlust etlicher Todten wider abgetrieben worden. Demnach aber die darinnen vermerckt / daß die Statt nicht solcher Gestalt verwahret / daß sie dergleichen gewaltsame Anfäll in [972] die Länge würden außhalten können / haben sie angefangen auff einen Accord zugedencken / auch wegen der Vbergebung etliche Conditionen vffgesetzt vnd dem Graffen vorgetragen / aber er wolt solche nit annehmen vn̅ nach Kriegsgebrauch abzuziehen jnen nit vergönnen / dahero die Soldatë eine Resolution gefast / sich miteinander tapffer zuwehren vnd den Bawren heiß genung zu zwagë: zu walchem end sie 2. Stück mit Schrot vn̅ Musqueten Kugel geladen / vnd darmit grossen Schaden gethan / jedoch auch in 24. von den jrigen verlohren. Als nun der Graff gesehen / daß es zu viel Leut kosten würde / die Statt mit Gewalt zuerobern / hat er den Belägerten ein freyen Abzug zugelassen. Dargegen hat die Statt Embden sich zu ferrnerm Gewalt gefast gemacht / der Graff aber seine Schlösser vnd Häuser mit starcker Besatzung vnd anderer Notthurfft versehen / also dz sich dieser Handel zu gefährlichen Weitläufftigkeiten ansehen lassen / biß die Staten der vereinigten Niderlanden beyde Partheyen für sich beruffen / alles widerumb in der Güte beyzulegen. (Niderländische Geschichten.) Im Stättlein Goch / so im Clevischen Land gelegen / vnd zu Außgang deß 12. Jährigen Treves von Graff Henrichen vom Berg eingenommen / vnd mit newen Wällen / 10. Bolwercken vnd Ro̅deln / vnnd breiten Gräben befestiget worden / hat die Spanische Besatzung die Statische zu Nimmegen / Gennep / Grave / Emmerich / in der Betaw vnd daherumb bißhero nicht allein gehindert / daß sie ins Gülcher Land / oder anders wohin / wie sie wol gern gethan hetten / nit streiffen vnd Contributionen einfordern können: Sondern auch sonsten mit stetigem Außfallen viel Schaden gethan / vnnd die Strassen der Enden sehr vnsicher gemacht. Solches hat die Statë hefftig geschmertzet / vnd sonderlich dem Gubernatorn Lambrecht Charles zu Nimmegen ein grosser Dorn in den Augen gewesen / welcher dahero stetigs anff Mittel gedacht vnd zu vnderschiedlich mahlen mit seinem Leutenant Packe sich berathschlaget / wie dieser Orth den Spanischen auß den Klawen möchte gerissen werden: Aber weil ein starck Besatzung sich darinnen befande / wolte es sich niemals schicken / dergleichen Anschläg ins Werck zurichten / biß daß bey Belägerung der Statt Breda / welche die Spanier viel Volcks gekostet / weil man jmmer frische Soldaten im Läger haben müste / vnder andern auch gemeltes Stättlein Goch guten Theils seiner Soldaten queit wurde / also daß nur 700. darinn geblieben. Solches hat gedachter Gubernator zu Nimmegen zu seinem lang erwünschten Vortheil zeitlich in acht genom̅en / derhalben sich alßbald entschlossen ein Schäntzlein zuwagen vnd das Stättlein vnversehens zuvberrumpeln. Zu welchem End er auß den nechstgelegenen Stätten / als Em̅erich / Rees / Ravenstein / Grave / Nimmegen / Zutphen / Duyßburg / Brefort / Gennep vnd Thiel 2000. Mann zusamen bracht / vnd darmit den 17. Jan. deß Nachts neben zweyen stücken Geschütz / vnd zweyen Nachen auff Wägen geladen / auff daß er desto leichter / da es vonnöthen vbers Wasser kommen könte / auffgebrochen. Der Gubernator von Goch wurde dieses Auffzugs zeitlich jnnen / ließ jhm derhalben stracks nichts guts träumen / avisirte auch dessen die zu Geldern / Sonßbeck vnd Wesel / daß sie jrer Sachen wol wahr nehmen solten / vnnd passete er selbsten mit seinen Soldaten die gantze Nacht biß deß Morgens vmb 3. Vhrn auff weil er aber biß vmb selbige Zeit niemand vermerckte / meinte er es hette nun weiter keine Noth / begab sich derhalben zu Ruhe vnd hatte ferners keine Sorg. Aber (Goch von den Statischen eingenvmmen.) etwan eine Stund hernach kamen die Stadische herbey / vnd setzten an einem Orth durch den Graben / da er von einë gesunckenen Stück deß Walls gefüllet / vnd das Wasser kaum anderhalb Schuhetieff gewesen. Die Schiltwacht ruffte sie zwar an / aber sie gaben zur Antwort sie weren jhres Volcks / vnd weren auff Kundtschafft vnd einen Anschlag außgewesen. Vnder solchem Gespräch erstieg Thomas Packe deß Gubernatorn zu Nimmegen Leutenant / in grosser Eyl mit Leithern die Stattmawren vnnd lieff dem Wachthauß zu / darinn nur 6. Mann warë / welche er nidermachte / darauff einer Pforten sich bemächtigte / dieselbe eröffnete / vnd das vbrige Statische Volck gleichesfalls einliesse. Die alsbald durch die Gassen gerennet vnd Vivat Urania geruffen / auch alles was sie in Gewehr angetroffen / nidergehawet. Aber das meyste Spanische Volck / da sie gesehen / daß S. Velten Apt werden wolte / hat sich in das Schloß reterirt vn̅ zugleich die Stein-vn̅ Fuchspfort besetzt behaltë: Davon doch jene den 19. dieses verlassen / diese aber von den Statischen den folgenden Tag hernach mit Gewalt erobert / vnd viel Spanische darbey nidergemacht worden; so zwar eben Zeit gewesen / Sintemal da solche zwo Pforten in der Spanischen Gewalt / biß Entsatz herbey kommen / geblieben werë / würden die Statische ein böse Meß gehabt haben. Dann der Vnter Amptmann zu Goch / so eines Heuraths halben im Land zu Gülch gewesen / mit 200. Mann hinden ins Schloß kommen / darauff machte sich noch ein anderer Hauff von 1000. Mann auß dë negstgelegenen Guarnisonen herbey / vnd vnterstunden sich gleichfals hineinzukommen: Aber die Statische empfiengen sie von dem Bolwerck vnd den Aussenwercken an der Fuchßpforten dermassen / dz jrer in 100. todt blieben / thäten darauff einë Außfall vn̅ schlugë den Rest vollëds in die Flucht: viel der Flüchtigë bemüheten sich mit schwimmen vber die Niers zu entrinnen / aber sie ersoffen mehrerntheils / wurden auch jhrer bey 400. gefangen. Die im Schloß theten hierzwischë einen Außfall in die Statt / kamen biß auff den Marckt / vnd vermeinten grosse Thaten zuverrichten / aber sie wurden mit Verlustwider zurück geschlagen. Dem nach auch den Statischen Succurß vn̅ viel Pulver vn̅ Kugeln zukom̅en / fiengen sie darauff vo̅ 3. Battereyen an das Schloß hefftig zubeschiessen. Weil nun die Verwunde / derë in kurtzem ein gute Anzahl / vnnd darunder auch der Gubernator selber war / wegen Mangel an Artzney / nit konten curiret werden / musten sie sich endtlich ergeben: Zogen also den 21. Januarii nach Kriegsmanier [973] mit vollem Gewehr vnd fliegenden Fahnen ab / vnd hinderliessen 4000. Malter Getreyd vnnd Meel / 300. Tonnen Pulffer vnd 10. Stück Geschütz / auch hatten die Spanische Officirer in jhren Losamenten in der Statt / stattliche Beuthen verlassen / so den Stadischen zu guten statten kamen. Selbige haben förters die Statt je lenger je mehr fortificirt / vnd weil vor diesem das Ober. Quartier im Gelberland den Spanischen zur Fortification 60000. Gülden contribuirt / wurde jhnen von den Stabischen auch so viel abgefordert. (Zustand zu Breda nach der Eroberung.) Von der Belägerung vnnd Eroberung der Statt Breda / so durch den Spinolam verrichtet worden / haben wir hiebevor Meldung gethan. Wiewol nun die Bürger ein guten Accord erlangt hatten / haben sich doch jhrer viel von dan̅en begeben / dieweil sie stetigs in den Vereinigten Provintzen zuthun hatten / vnd in demselben jhre Nahrung suchen musten / ihnen aber nur viermal des Jahrs erlaubt war dahin zuziehen: auch war jhnen beschwerlich / daß die Reformierte jhnen ein besondern Ort zur Begräbnuß suchen solten / wiewol hernach solche Anstellung sich geändert / vnnd den Reformierten auch zugelassen worden gegen erlegung einer gewissen summa Gelts / jhre Todten in die Kirch zubegraben. Dan̅ damit das Einkommen der Kirchen / welches gar schlecht war / möchte verbessert werden / nahme man die Heller vnd ließ zu / daß die Reformierte auch neben den andern / darinn mochten begraben werden. Die Ordensleuth vnd Geistlichen so dahin kamen / fanden auch ein schmalen Tisch / derhalben man zu jhrem Vnderhalt das Gelt / so für die Paßporten gegeben wurde / anwendete. Vornemblich aber waren die Spanische darauff bedacht / wie sie die Statt also versehen möchten / damit sie nicht leichtlich von den Stadischen könte recuperirt werden / zu welchem End sie solche mit Korn auff drey vnd mit Saltz auff sieben Jahr / wie ingleichem mit anderer Notturfft / auff ein geraume Zeit versorgten / also daß die Stadische wol sahen / daß sie sich mit belägerung solcher Statt / so bald nicht würden bemühen dörffen. Jedoch weil sie nicht weiter gekönt haben sie allen Handel vnd Zufuhr nicht allein auff Breda sondern auch auff Hertzogenbusch verbotten / dieweil der König in Spanien vermeinte / er würde durch diese Eroberung der Statt Breda / nunmehr die Holländer mit leichter Mühe bezwingen vnnd vnder sein Joch bringen können / ließ er sich durch etliche böse Rathgeber / denen des Landes Gelegenheit nicht / wie sie sich wol bedüncken liessen vnd vorgaben / bekand war / bereden / daß er die Licenten zuschloß / vnd allen Handel vnd Wandel zu Wasser vnd Land mit den Vnierten Provintzen verbott / vngeachtet hiebevor dergleichen auffhebung (König in Spanien schliesset die Licenten in den Niderlanden.) des Kauffhandels denen Landen vnnd Stätten / so vnder seinem Gebiet wahren / schädlich genug gewesen. / vnd so grosse Thewrung dardurch vervrsachet worden / daß der König dahero gezwungen war / die Licenten wider zu eröffnen. Es ließ aber König Philippus wegen solcher schliessung der Licenten / den 29. Jul. ein scharpffes Mandat außgehen / so dieses Inhalts war: Nachdem die Innwohner der Rebellischen vereinigten Niderländischen Provintzen / sein Nachsehen vnnd zugelassene Continnation des Kauffhandels vnd Gewerbs / mit seinen gehorsamen Vnderthanen / eine Zeitlang mißbraucht / in dem sie eigenes gefallens die Licenten bißweitlen geschlossen / dann wider eröffnet / vnd zwar in solchen Wahren vnd Gütern / wie sie es selbsten gut gedüncket hette / in dem sie auch jetzt diesen / dann jenen Fluß gesperret / vnd das Gewerb darauff verbotten / zu jhrem eygenen Nutz vnnd zu mercklichem Nach theil vnnd Schaden seiner gehorsamen Vuderthanen / wie sie dann gleichfals noch vnlengst allen Handel vnd Gewerb auff seine Stätt Hertzogenbusch vnd Breda / verbotten. Weil dann zumal nicht billich / daß sie / so lang sie von seiner vnderthänigkeit abgeschnitten blieben / einiges Vo???theils vnd Nutzens von obgemeltem Kauffhandel vnd Commercien geniessen solten. Hierumb so füge er zuwissen / daß er nach reiffer berathschlagung mit seinen Rähten / in sonderheit mit gutdüncken seiner vielgeliebten Mumen Isabella Clara Eugenia Infantin zu Hispanien / gut befunden / die vor diesem in gleichem Fall / das Verbott alles Kauffhandels vnd Gewerbs betreffend / sonderlich Anno 1599. den 9. Februarij vnd dann Anno 1600. den 24. Novembris außgangene Edicten zu widerholen / daß nemblich niemand sich gelüsten lassen solte / einig Gelt / Proviand / Kauffmannswahren / oder einige andere Sachen / wie sie seyn möchten / durch sich oder andere / zu Landt vber Meer / oder sonst zu Wasser / durch die Scheld / Maaß / Rhein / Lipp vnd Ems / oder durch einigen andern Paß oder Weg zu senden / zu führen oder zu transportiren in seine Rebellische Provintzen / noch vor denselben einige Sachen oder Kauffmannswahren / die daselbsten gewachsen / gefallen / gemacht / oder die durch gemeldte Provintzen gebracht oder geführet worden / in seine Provintzen vnd alle andere seine Gebiet zusenden vnd zubringen / nichts außgenommen. 2. Dieses alles solte exequirt werden mit angehengter Straff der Confiscation aller solcher Güter vnd Wahren / wie auch der Wägen / Karren vnd Pferdten / darvon der Anbringer / sein Fiscal vnnd derselben Officirer / vnder welchen ichtwas betretten würde / ein gesetzt Antheil haben solte. Neben dem solten die Vbertretter zu ewigen Zeiten auß allen Landen / so vnder seinem Gehorsamb vnd Gebiet stünden / gebannet seyn vnd bleiben / darneben nach Gelegenheit der Sachen vnnd Beschaffenheit der Vbertrettung mit andern Straffen beleget werden. 3. Diese Verbannung solte geschehen bey Straff deß Galgens / vnd solte mit der Execution wider die Verbrecher ohn einigen weitern Proceß deß Rechtens verfahren werden. 4. Die Erkantnuß aber vnd Vrtheil solcher Vbertrettungen vnd Straffen / vnnd was deme anhengig / solte dem jenigen Richter vnnd Be [974] ampten zustehen / vnder welchem der jenige / so das Gut verkundschaffter vnd in Arreft genommen / gesessen were. 5. Ferrners cassire vnnd widerruffe er von nun an Krafft dieses alle zulassung / Paßporten / Gnaden vnd Licenten / welche hiebevor möchten gegeben vnnd verliehen seyn / insonderheit die Schiffart vnd Fischerey betreffend / wer es auch seyn möchte. 6. Was die den ab-vnd zuray senden Personen / sie seyen von seinen Vnderthanen / Freunden oder Neutralen / vor diesem gegebene Paßporten betreffe / hebe er dieselbe ingleichem wider auff vnnd widerruffe sie Krafft dieses / doch mit dem beding / daß er den jenigen / so dieselbe hetten / gestatte 2. Monat zeit / von publicirung dieses Placats anzurechnen / innerhalb welcher sie nach jhrer Residentz vnnd häußlichen Wohnung widerkehren möchten. 7. Vnd demnach vor diesem gespüret worden / daß zum Nachtheil dieses Verbo???s / viel sich hetten gelüsten lassen / allerley Wahren / Profiand / als gesaltzene vnd gedörrte Fisch vn̅ Bückling / Butter / Käß / schwartze Seyff vnd dergleichen auß den Rebellirenden Provintzen / in die / so vnder seinem Gehorsamb weren / vberzubringen vnd führen zu lassen / vnd aber er / wie dabevorn auch geschehen / deßhalben gern gute Vorsehung thun wolte: Als hette er zufolg deren zuvor Anno 1599. vnnd 1600. außgangener Edicten widerumb verbiethen lassen / vnd verbiete Krafft dieses nicht allein alles Einbringen vnd Zuführen / sondern auch alles verkauffen / verhandlen vnd außtheilen aller Wahren / Kauffmann schafften / Victualien vnd aller anderer Dingen / so in Holland / Seeland vnnd den vbrigen anhangen den Provintzen gewachsen / gefallen / dardurch kommen vnd passirt / gemacht vnnd geformirt weren / wie auch sonst alle andere Wahren vnnd Sachen / so von aussen her kämen / vnd einige Gleichnuß mit denen Dingen hetten / so in obgemelten vngehorsamen Landen / wachsen fielen oder gemacht würden / als Käß / gesaltzen vnd gedörrete Fisch / weiß oder gedörrete Häring / schwartze Seiff / Labberdon vnd dergleichen Ding / auch wann man sich schon erböthe zubeweisen / daß dieselbe auß den vngehorsamen Provintzen nicht kämen oder gebracht würden / alles allein zu dem End / damit allem Betrug vorkommen würde. 8. Vnd dieses zwar alles bey obgesetzten straffen / mit welchen nicht allein die / so solche Wahren vberbrächten / oder vberbringen vnd verkauffen liessen / sondern auch die so dieselbe kaufften / solten belegt werden / da dann gemelte straffen nach obgedachter Maß solten außgetheilet werden. 9. Was den frischen Seefisch belangete / damit seinen Vndersassen vnd Flschern / wie auch den Freunden vnnd Benachbarten nicht etwan Nachtheil zugezogen würde / wolte er zulassen / daß derselbe in seinen Landen möge empfangen / verkaufft vnnd vertheil werden / doch solte man / da es nöhtig / beweisen / daß gemelter Fischfang von seinen Vndersassen / Freunden vnd Nachbarn / vnnd nicht von seinen Feinden gefangen vnd herkommen were. 10. Vnd weil vor diesem verspühret worden were / daß etlicher Geitz vnd Boßheit so groß gewesen / daß sie die verbottene Wahren verdeckter / ja Diebischer weiß hetten einkommen lassen / in dem auch die Soldaten selbst darzu geholffen / vnd vorgeben / sie weren auff der Beuth bekommen worden / oder sonst vnder einem andern Schein / alß wolte vnd befehle er / daß all solche obgemelte Wahren vnd Sachen nicht solten verkaufft werden / vor vnnd ehe nach Erwegung der Sach vnd Vrtheil deß gebührenden Richters / sie vor Beut erkennet / vnd darnach Zeugnuß gebracht worden / daß die Verkauffung durch Trompetenschall oder Trommelschlag zuvor verkündet worden / mit dem weitern Bescheyd / daß niemand dieselbe kauffe / dann allein für sich vnd zu seinem Behuff / auch nicht widerumb heimlich oder offentlich verkauffen möchte / alles bey obgesetzten Straffen. 11. Damit aber die Kauffleuth / Fischhändler vnnd Fettkrämer / wie auch alle andere Handelsleuth / so jetzo Käß / Butter / gesaltzen vnnd gedörrete Fisch / Bückling / Häring / schwartze Seiff vnd andere dergleichen Wahren / die in den vngehorsamen Provintzen gefallen / gewachsen oder gemacht / vnnd vor diesem Verbott in seine Provintzen gebracht worden / in jhrer Macht hetten / vor Schaden / so viel möglich / behalten nichts desto weniger aller Betrug / so vnter diesem Schein mit vnterlauffen möcht / könte verhütet werden. Als liesse er einem jeglichen vor dißmaln zu / daß sie obgemeite Wahren mögen lassen verkauffen vnd außtheilen / doch mit dem Bescheid / daß sie inner 10. Tagen nach Ablesung dieses / dieselbe an den Officirern oder Beampten / da sie säßhafft / oder die jenige so darzu bestellt / solte vnter jhren Handzeichen angeben / vnd alles inner 3. Monaten verkausten vnd fortbringen. 12. Nach verfliessung solcher drey Monaten solt all das jenige / welches man bey gemelten Kauffleuthen / Klämern vnnd Handelsleuthen / an solchen Wahren finden würde / confiscirt seyn / vnd da sich befünde / daß jemand nach obgsetzten drey Monaten / dergleichen Wahren verkaufft hette / solte derselb wie auch der Kauffer neben der Confiscation noch viermahl so viet als das gekauffte Gut gegolten / erlegen vnd in obgesetzte Straff verdampt werden. 13. Damit aber diesem seinem Befehl desto besser nachgesetzt werde / befehle er gantz ernstlich allen Gubernatorn / Officirern / Richtern vnnd Obrigkeiten auff dem Land / in den Stätten / Festungen / Meerhäffen / an den Flüssen / Brücken vnd auff allen Pässen / gute Obacht auff alles zunehmen / daß keiner Person oder Gütern der Paß zu seinen Feinden gestattet vnnd von denselben auch nichts eingebracht werde / vnnd gebiete hiermit jhnen hierinn nicht durch die Finger zu sehen / oder etwas nach zugeben / vnd diß so lieb jhnen were sein Vngnad zuvermeiden: darneben [975] daß die Vbertretter aller jhrer Aempter vnfähig seyen / auch sonsten nach beschaffenheit der Sachen solten bestrafft werden. Gebiethe endlich vnd befehle seinen Obristen Praesidenten vnnd Leuthen seines geheimen vnd grossen Rahts / den Cantzlern vnnd Rahtsherren in Braband / den Statthaltern zu Limpurg / Falckenburg / Dalheimb vnnd andern in seinen Landern vder der Maaß / den Statthaltern / Praesidenten vn̅ Rähten in Lützelburg / in Flandern / in Artois / zu Nahmen / Hennegow / Bergen / Rüssel / Dovay / Orchies / Dornyck / Valenzin / Mecheln / vnd allen andern seinen Richtern vnnd Beampten / wie auch seinen Lehenleuthen / die dieses angienge / daß sie diese Verordnung alsbald ein jeglicher in seinem Gebiet / publiciren vnnd verkündigen liessen bey Straff 100. Gülden auff alle Tag / so sie würden Auffschub nehmen / seinen Vnderthanen darneben allen Schaden vnd Interesse so sie darbey leiden möchten / vorbehalten: Befeh???e auch seinen Procuratoren vnd Fiscalen / daß sie obgemelte straff mit allem Fleiß vnnd Ernst anbrächten / vnnd zu seinem Nutz / darvon gute Rechnung hielten: im Fall sie aber säumig weren / wolte er sich obgesetzter Straffen / an jhnen erholen. (Schliessung der Licenten vervrsacht viel vnheyl.) Es bedorffte vmb diese Zeit auff dem Rheinstrom dieses Mandats fast gantz nicht: dann derselbe von den Crabaten / so wegen mangel der Bezahlung / wider Graff Henrichen meutenirt / vnd die Graffschafft Mörs / vnangesehen sie sür Neutral war erkant worden / mehrerntheils verheeret vnnd außgeplündert / schon vor Außgang dieses Edicts genugsamb versperret vnd vnsicher gemacht war / in dem sie die auff-vnd abfahrende Schiff angefallen / vnd die Ziehroß weggeraubt haben. Sonsten vervrsachte die ses Verbott zu Rheinberg / Cöln vnd den vmbliegenden Stätten / wie auch in den Spanischen Niderlanden / grosse Thewrung in vielen Sachen / thet auch den Spanischen mehr schaden / als den Vereinigten Niderlanden: Dann viel Schiff-vnd Kauffleuth grossen Verlust erlitten / in dem sie mit jhren Gütern / auff welche sie viel vnkosten / schwere Fracht vnd Licenten gewendet / nicht fortkommen können / vnd theils deren / jhnen in Schiffen gar verdorben / theils mit grossem schaden wider müssen weggegeben werden. (Breda wird außgeödet.) Die Statt Breda hat es auch fast gantz außgelehrt vnd öd gemacht: Dann nachdem deßwegen keine Nahrung vnnd Handthierung mehr darinn zu treiben gewesen / vnnd alle Victualien vnnd Zufuhr auß Holland / geschlossen waren / dardurch alles in der Statt in hohem Preyß geblieben / ingleichem noch immerfort die Pest noch sehr darinnen grassirt / vnd vber diß denen noch vbrigen Bürgern dem einen acht / dem andern mehr Soldaten eingeleget wurden / als haben sich noch viel herauß in die Vereinigte Niderland begeben. Vnder andern hat der Raht von Dordrecht / denen so jhr Residentz allda genommen / stattliche Conditiones vnnd Bürgerliche Gerechtigkeiten / ertheilet. Etliche haben sich zur Heyden / da sie mehr Freyheit / als in der Statt Breda hatten / nidergelassen. (Confoederation der Uereinigten Niderlanden mit der Cron Engelland.) Vmb diese Zeit haben auch die Staden der Vereinigten Niderlanden ein nähere Alliantz wegen deß Kriegs wider Spanien / mit dem König in Engelland geschlossen / vnd auff 10. Jahr lang offensivè vnd defensivè auffgerichtet / so in nach folgenden Articuln bestanden: 1. Ih. Mayest. verbinden sich mit den Herrn Staden in eine Ligam offensivam vnd defensivam, wider den König in Hispanien vnd seinen Anhang / den vnd dieselbe zu Wasser vnd zu Land zu bekriegen / vnd allen müglichen Abbruch vnnd Einfall zu thun. 2. Diese Verbündnuß soll so lang währen biß die Vereinigte Niderlanden in einen sicheren freyen Standt / wie auch Ihr. May. Bruder der Pfaltzgraff in seinen vorigen Standt soll gestellet seyn vnd bleiben. 3. Keiner von beyden theilen sollen Macht haben innerhalb 15. Jahren mit Spanien einige Handlung von Stillstandt oder Fried / directe oder indirecte, ohne deß andern Theils bewilligung zu tretten / vnd sollen beyde theil vor vnd ehe gemelte 15. Jahren zu end lauffen / sich ferrner erklären. 4. In diese Verbündnuß sollen auff vnd an genommen werden / alle andere beschwerte Landschafften / welche sich in 3. erstkommenden Monaten angeben werden 5. Solle allenthalben gute Freundschafft vnd Correspondentz gehalten werden / zum dem end / daß dem Feind zu Wasser vnd zu Landt aller Abbruch geschehen möge. 6. Zu welchem end auch alle Jahr eine / zwo oder drey Flothen sollen außgerüstet / der König in Spanien damit angegriffen / desselben Landen der Handel auff Europa vnd beyde Indien / benommen / vnd für die Bundtsverwandte frey behalten / vnd beschützet werden. 7. Damit aber solches füglich möge ins Werck gerichtet werden / sollen Ihr. Mayestät ein Schiffarmada auff die Spanische Grentzen vnd Meerhäfen außfertigen / vnnd dem Feind die Auß-vnnd Einfahrt so viel müglich / verhinderen. 8. Dieses Fürhaben auch noch desto mehr zubefördern / soll ein groß vnd mechtige Floth zugerüstet / vnd mit aller Nöthturfft wol versehen werden / an welcher Vnkosten Ih. May. drey Viertheil / vnd die Herrn Staden ein Viertheiltragen sollen. 9. Ih. May. oder dero Admiral oder Vice-Admiral / soll vber solche Floth das Gebieth / doch die Herrn Staden ebenwol jhren Admiral / vnd besondere Paner vnd Fehnlein haben / die gemeine Strittigkeiten aber sollen von dem Engelländischen Admiral / oder Vice-Admiral / mit zuziehung deß gemeinen Kriegsrahts / geschlichtet werden. 10. Da man von dem Feind Gut oder Landt erobern würde / solle die Theilung nach den Vn [976] kosten / nemblich auff ein Viertheil / vnd 3. Vietheil gemacht werden. 13. Daferrn bey einer oder der andern Floth / sich einig Gebrech oder Mangel erzeigen würde / soll einer dem andern helffen / vnd die Hand trewlich biethen. 12. So diese Flothen etwan ein Victorj wider den Feind erlangen vnnd aber etliche Schiff nicht eben würden darbey gewesen seyn / sollen dieselbe gleichwol jhre Quotam / nach außweissung darvon gemachter Leyst oder Calculation / haben vnd geniessen. 13. Da etwan Ih. May. Läger zu Landt / dem Feind einige Statt oder Ort abnehmen würde / sollen Ihre Mayest. dasselbe allein behalten / vnangesechen der Herrn Staden Bolck darzu geholffen. 14. Den Feind soll man in allen Häfen mögen angreiffen / doch des Landts vnd Orts Recht bezahlen. 15. Das jenige was dem Feind in den Engelländischen Meerhäfen möchte abgenommen werden / von den jenigen so vnter Commission jhrer Ober-Herrn fahren / soll denselben bleiben / doch sie des Landts Recht bezahlen. 16. So etwan einige Schiff der Herrn Staden durch Vngewitter oder von dem Feind in Ih. May. Hafen getrieben würden / sollen die eroberte Beuthen in Ihr. May. Hafen frey auß vnd ein bringen mögen. 17. Die Flothen / wie auch die jenige so auff Commission jhrer Ober-Herrn fahren / sollen die eroberte Beuthen in Ihr. May. Hafen frey auß vnd ein bringen mögen. 18. Da einige Schiff an das Land stranden / oder auff Sand getrieben würde / sollen dieselbe wider frey mögen abgeholet werden / doch deß Landts Recht bezahlen. 19. Wann etwan ein Mißverstand vorfiele / sollen die Officirer gehalten vnnd schuldig seyn / dem Recht sein schleunigen lauff zu lassen / vnnd keine Parthey lang auffhalten. 20. Alle Schiff / Zeug vnd andere Wahren / so nach Spanien wollen / seind für gute Beuth erklärt. 21. Ihre May. sollen sich mit allem ernst befleissigen vnd bearbeiten / andere Fürsten vnd Potentaten dahin zuvermögen / daß sie deß Handels auff Spanien sich eussern. 22. Alle Schiff auß Spanien fahrend sollen besucht / vnd die verbottene Wahren darauß genommen werden. 23. Der Handel vnd Commercien auff Neutrale Landen soll frey seyn. 24. Ein jeder soll in deß andern Land kauffen mögen / was jhme nötig / doch darfür geben das was die Ingesessene auch geben. 25. Sollen die Vnierte / Geschütz / Ancker / Seil vnnd dergleichen / in Engellandt kauffen mögen / vnd nicht mehr darfür dann andere bezahlen. 26. Da jemand ein newer Fund in Sinn käme / dadurch Spanien könte Abbruch gescheben / soll einer dem andern solches eröffnen / berahtschlagen / vnd miteinander gute Correspondentz halten. 27. So wol Ihre May. als die Herrn Staden soll jedes theil ein besonder Läger wider den König in Spanien halten / vnd in fortsetzung der Entreprinsen gute Communication vnd Correspondentz halten. 28. Ihrer Mayestät Läger soll zum wenigsten seyn von zwischen 25. vnnd 30000. Mann zu Fuß / vnnd zwischen vier vnd 5000. Mann zu Roß. 29. Dergleichen Läger sollen die Herrn Staden vnderhalten nach jhrem vermögen. 30. Sollen beyde mit vorgehender berathschlagung den Krieg wider den Feind mit allem ernst fortsetzen. 31. Jeder theil soll für sein Kriegsheer fleissige Sorg tragen / vnd dasselbe auffs best es müglich / versehen / vnd vor allen dingen auch die gute Correspondentz in acht nehmen. 32. Daferrn Ihre Mayestät etwas von nöhten hat / so bey den Vereinigten Landen zu finden / soll dasselbe vmb gebürlichen Kauff gelassen werden. 33. Was sonsten ein jeder theil mit seimm Läger erobert / soll er behalten. 34. Waaffen / Schiffzeug / Profiand vnnd dergleichen Nothturfft / soll ein theil dem andern redliches kauffs folgen lassen. 35. Sollen beydentheils alle Compagnyen complet vnd vollkommen gehalten werden. 36. Daferrn beyde Läger zusammen wider den Feind solten gesühret werden / soll solches geschehen an End vnd Orten / vnnd solcher gestalt / da man dem Feind den meisten Abbruch thun kan. 37. Soll das jenige was erobert alsdann zugleich getheilet werden. 38. Ein jeder beydentheils soll schuldig seyn / so viel Volcks auffzubringen oder auffbringen zu lassen / als zu dem meisten Dienst wird nothtürfftig vnnd ersprießlich erfunden werden. 39. Alle Brieffe / Represalien / Marque vnnd Arresten betreffend / sollen zwischen beyden theilen cassirt vnd auffgehebt seyn / vnd nichts gelten. 40. Durch diese Verbündnuß soll das Recht vnd Erkandnuß der Admiralität / wie auch die Impost nicht auffgehebt werden / sondern im vorigen wesen bleiben / gleich sie vor diesem gewesen. Sonsten haben die Vereinigte Staden wegen sperrung der Licenten in den Vereinigten Niderlanden / ein ander Edict publiciret / darinn allen Kauffleuthen / Arbeitsleuthen / Schiffleuthen / Fuhrleuthen / oder von was Stand sie weren / verbotten worden / bey straff an Leib vnnd Gut / daß sich niemand vnderstehen solte / einige Güter / Kanffmannschafft / Essen-Mahren oder was es seyn möchte / nach den Oberlanden / oder da der König von Spanien zugebieten hette / zu [977] bringen / es seye zu Wasser oder zu Landt / mit Schiffen / Wägen / Karren oder andere Weg / auff was weiß solches geschehen möchte / mit vermelden / daß sie zu dem End den Rhein / Maaß / die Scheld / die Marck / die Canalen nach dem Gentischen Gebiet / nach Damm vnd Bruck / auch alle Wasser vnnd Ström / darauff dem Feind Zusuhr geschehen könte / zuschlössen. Vnder solchen Dingen haben dreyhundert Mußquetierer von Lingen vnd Oldenseel / eine Parthey Stadische Reutter in einem Busch vberfallen / vber 200. davon erleget vnd jhnen viel gute Beuthen abgenommen. (Duynkircher thun mit rauben viel schaden auff der See.) Mitlerweil haben beyde Theil zu Wasser gegen einander auch nicht gefeyret: vnd sonderlich die Duynkircher zu Anfang deß Frülings / den Holl-vnnd Seeländern viel schaden zugefüget / vnd vnderschiedliche Schiff beraubet. Vnder andern haben jhrer drey ein Holländisch Kriegs-Schiff / darauff zwantzig Metalline Stück gewesen / angetroffen / solches verfolget vnnd nach langem Fechten erobert / vnd mit noch etlich andern / darunder zwey Kauffmansschiff mit Korn vnd Wein beladen / welche auß Franckreich kommen / nach Duynkirchen gebracht. Weiters haben etliche Englische Tuchhändler ein grosse summa Gelts vnnd köstliche Wahren / auff zwo Tonnen Gold auß Holland zu Schiff in Engelland geschickt / so den Duynkirchern gleichfalls in die Hände gerahten / vnnd von ihnen preyß gemacht worden. Derhalben der König in Engelland die Duynkirchische Raubschiff in keinem seiner Haffen zu dulden / vnd darinn einige Retirada zu suchen verbotten. Es ist auch kurtz darauff eines von diesen Duynkircher Schiffen von drey Seeländischen / auff den Sandplatz Gope gejagt / erobert / vnd mit sechs vnd zwantzig Stücken Geschütz in Seeland eingebracht worden. Die Duynkircher haben sich auff solches wider zu rechen vnderstanden / vnnd zwey Holländische Schiff / so von Guinea mit 900. Pfund Gold vnnd anderer Kaufftmannschafft / nach Hauß gewolt / verfolget: aber jhr Intent wolte jhnen nicht angehen. Dann etliche Englische Kriegsschiff den Holländern zu hülff kommen / vnd sie also in Salvo gebracht / für welchen Dienst den Engelländern nachmals 1200. fl. verehret worden. (Schiffstreit zwischen den Holländern vnd Duynkirchern.) Im Majo hat sich zwischen einem Stadischen Kriegsschiff vnd drey Duynkirschen / ein hartes Treffen begeben. Capitayn Paul Petersen / sonsten der junge Bagyn genannt / fuhr den fünfften erstgemelten Monats mit seinem Kriegsschiff / darauff er fünff vnd siebentzig Mann vnnd 18. Stück Geschützes / darunder zwohalbe Cartaunen waren / von Flissingen auß. Als er nun auff die Höhe von Duynkirchen kam / vnnd etliche schüß auß groben Stücken hörete / meinte er die Stadische vnd Spanische Schiff weren aneinander gerahten / fuhr derhalben deß Wegs dahin / vmb den seinigen beystand zu leisten: aber die Schüß waren auß der Statt Duynkirchen geschehen / vnnd hatten sonst etwas zu bedeuten. Wie er nun mit seinem Schiff zwischen Grevelingen vnnd Calis kam / traff er drey Duynkirmer Schiff an: auff dem ersten war der Admiral Antonius Carling / der hatte bey sich 195. Mann / darunder fünff vnd achtzig Mußquetierer waren: das ander Commandirte der Vice-Admiral mit nahmen Jacob Colart / darauff hundert vnd zwey vnd achtzig Mann waren: das dritte war ein Spanisch Schiff S. Clara genannt / so hundert vnd fünff vnd siebentzig Mann auff hatte. Dieses griff alsobald Paul Peters Schiff mit schiessen an. Dessen aber vngeachtet / setzete er mit grosser Tapfferkeit auf die Duynkircher hinein / vnd fieng ein hartes Gefecht mit jhnen an / welches in 4. Stunden lang werete / darbey sein Volck mehrentheils erschossen vnd verwundet wurde / also daß jhm nicht mehr als 7. Mann noch vbrig blieben / mit welchen er sich wehrete / biß jhm endlichen der rechte Arm abgeschossen wurde: wordurch die andern an fiengen kleinmütig zu werden / sonderlich weil sie das elende Spectacul jhrer Gesellen sahen / von welchen hin vnd wider im Schiff Arm vnd Bein / sampt andern Gliedern in stück geschossen lagen / auch das Schiff sehr durchlöchert war vnnd sich ansehen ließ / als obes jetzo sincken wolte. Capitayn Peters hatte zwar seinen Schiffknechten befohlen / daß wann sie sehen würden / daß der Feind das Schiff anfiel vnnd hinein stiege / sie Fewer ins Pulffer stecken solten: aber solches bliebe doch vermitten / dann als die Duynkircher jhnen zurieffen vnd quartier anbothen / ergaben sie sich. Also nahmen die Duynkircher das Schiff ein / stopfften alsbald die Löcher / vnd brachten es nach Duynkirchen / allda Paul Petersen in Spittal gesühret wurde / aber er gab alsbald seinen Geist auff: vnd da jhm der Arm nicht abgeschossen worden / were wohl den Duynkirchern das Schiff nit zu theil worden / dann er sich eher mit anzündung deß Pulffers in die Lufft gesprengt / als sich ergeben hette. (Schiffarthen nach dem Norden.) Im vorigen Jahr hatte die Nordische Gesellschafft in Holland / ein Schiff außgesendet / welches auff Norden fahren vnnd daselbs einen Durchgang nach Ost-Indien / allermassen wie bevor mehr tentirt worden / suchen solte. Solches ist drey Grad höher / dann Spitsbergenligt / gefahren / aber wegen deß Eisses nir gend durchkommen können / also daß man wol mercken konte / daß deß Wegs vnnd vnder dem Polo Arctico durchzufahren / vnmüglich / wiewol jhnen bißhero viel ein anders eingebildet. Gleichwol hat gemelte Gesellschafft noch nicht nachgelassen / sondern in diesem Jahr ein ander Schiff außgerüstet / so die Katz genannt vnd 90. Lasten groß war / welches sie auff dritthalb Jahr mit Profiand versahen / in hoffnung einen andern Weg zufinden / da sie neben dem Vorgebürg Thabim vorüber fahren / vnnd das fretum Anian erreichen möchten. Darneben hat gedachte Gesellschafft noch ein ander Schiff zwischen 40. in 50 Lasten groß / außgeschickt / welches nach der Enge Davis oder Lumleis Insul / durch das Meer / so von [978] Hudson erfunden worden / lauffen solte / der Zuversicht / der Orthen etwas sonderlichs zu jhrem grossen Nutzen zuentdecken. (Dem König in Spanien wird grosse hülffvon Gelt vnd Volck angebotten.) Dem König in Hispanien hat dieser Zeit nit allein der Krieg in den Niderlanden vnd sonderlich die Belägerung Breda / wie ingleichem der Krieg in Italien vnnd Veltlin viel Gelt auffgefressen / sondern auch durch die Zurüstung einer Schiffarmada die Baya de Todos los Santos oder den Portum omnium Sanctorum zurecuperiren / der Beutel sehr geleeret worden. Derhalben seine Vnderthanen jhm an Gelt vnd Volck ein starcke Hülff angebotten. Das Königreich bott an 20. wolgerüstete Schiff / 10000. Man̅ zu Fuß vnd 1000. Reuter: Das Königreich Navarra 1000. Reuter vnd 6000. zu Fuß: Gallicien 10. Schiff mit 6000. Mannen: Portugall 20. Schiff / 8000. Mann zu Fuß vnd 2000. Reuter: Andalusien vnd Granaten 30. Schiff / 12000. Mann zu Fuß vnd 3000. Reuter: Castilien erboth sich Leib vnnd Gut für den König auffzusetzen vnd 20000. Man̅ zu Fuß vnd 3000. Reuter zu vnderhalten / auch 12. Million Ducaten / so in 30. Monaten solten auffgebracht werden / herzugeben: Arragon 10000. Mann vnd 1000. Reuter: Catalonien 6. Galleen / 12. andere Schiff / 4000. Mann vnd 800. Reuter. Darbey wolten die Geistliche auch das jhrige thun vnd erbotten sich 20000. Mann in das Feldt zuhalten. Die Grandes vnd Edlen in Spanien wolten sich auch nicht die schlechisten finden lassen: Der Hertzog von Vceda bott an 40000. Ducaten: Der Graff Olivares 30000. Der Graff von Aloncas 12000. Der Marggraff de Monte Claro 20000. Der Casteleyn Rodrigo 10000. Der von Monteros 12000. Der von Carpiro 15000. Gondemar 20000. Der Praesident von Castilien 40000. Der von Xiron 20000. Der Praesident von Indien 60000. Der von Medices 30000. Der vom H. Creutz 4500. Der Herera 18300. Diego de Herera 16000. Don Lovys Lasso deß Infanten Hoffmeister 50000. Don Nyeto auch so viel: Don Infanta 10000. Der Duc d'Inojosa 1000. Der Marquis von Velada 1000. Don Duarte 20000. Don Pedro de Toledo auch so viel: Der Marggraff von Belmonte 6000. Der Admirant 25000. Die Patriarchen 10000. Die von der Inquisition auch so viel: Don Diego Lopes 2000. Der Herr Buracho 2000. Der von Salamanca 2000. Iosepho de Zumano 8000. Antonio de Gassa 5000. Antonio de Mendoza 5000. Duc de Miranda 5000. Der Graff von Sessa 21000. Der Graff von Esteven 6000. Der Marquis von Aytona 1000. Francisco de Solariis Manricques 8000. Don Diego Zuares de Mendoza 1000. Don Ferdinand Infante 85000. Der Hoffrath 30000. Die Königin vnnd Donna Maria deß Königs Schwester botten an jhre Jubelen vnd Kleynodien / solche zu deß Reichs Nothturfft anzuwenden. Welches alles wol etliche Millionen betragen hette / wann es also gelieffert worden: aber es war viel versprochen vnd wenig praestiret: Dann als es an ein Außzahlen dieser Sum̅en gehen solte / fanden sich allerley Außreden / vnd wendete der eine dieses / der ander jenes vor / also daß der König nicht wuste woran er war / vnd sich auff nichts gewisses verlassen konte. (Spanische Schiffarmada fährt nach der Baya aller Heyligen ab.) Nichts desto weniger ließ er jhm hefftig angelegen seyn / daß die Baya wider möchte erobert vnd in seine Gewalt gebracht werden: Zu solchem End ließ er Tag vnnd Nacht an Außfertigung der Flota fortfahren. Worauff dann endlich den 14. Januarij auß dem Meerbusem vor Calis Malis 21. Galleonen / mit etlichen andern kleinern Schiffen außliefë. Die hattë 3. Tag lang guten Wind / vn̅ kamen auff das hohe Meer: darnach enderte sich derselbe vnd war jhnen starck zuwider / deßwegen sie laviren mußten: bald darauff ward es gantz still / also daß sie anfiengen an jhrer Raiß gantzlich zuverzweiffeln / vnd darauff bedacht waren / da das Wetter sich nicht besser anliesse / wider vmbzuwenden vnd heimb zufahren. Wie sie aber vnder solchen Gedancken wider guten Wind bekamen / fuhren sie den 28. dieses an Teneriffa: folgenden Tags kamen sie an die Höhe von groß Canarien: wurden aber durch einen Sturmbwind gezwungen / jhren Lau??? nach dem Hafen S. Crux zunehmen / allda sie von einander zerstrewet wurden / weil das Meer sehr vngestümb war: da sie aber wider zusammen kamen / mangelte jhnen eine Galleon sampt etlichen kleinen Schiffen vnd Pinassen. Solchem nach schifften sie mit gutem Wind fort / biß a??? den 4. Februarij / da sie die Insul von Capo Verde vnd Majo ins Gesicht bekamen / auch zugleich Zeitung von der Portugesischen Flota erlangten / welche jhrer in der Insul Iapo erwarteten. Denselben Abend lieffen sie in einem Meerbusem eyn / S. Maria genannt: von dannen kamen sie zu der Portugesischen Flota / vber welche Don Friderich von Toledo / das Commando hatte / welcher auch zum General vber beyde Floten verordne??? war. An gedachtem Ort nahmen sie frisch Wasser eyn / vnnd blieben daselbst biß auff den 11. Februarij: als nun mitlerweil die verirrete Galleon / sampt den andern Schiffen / ausser einer Pinassa / auch wider zu jhnen kommen / fuhr die gantze Floth / so in allem zwey vnnd sechtzig Segel starck war / auff vorgemelten Tag wider von der Insul S. Jago auß / vnnd mit gutem Wetter vor der Insul Fengo vorüber. Den 3. Martij war es still auff dem Meer vnnd sehr heiß / da befunden sie / daß sie vnder der Linien waren / doch kamen sie bald dardurch: Aber wegen grosser Hitz starb viel Volcks auff den Schiffen / biß auff den 20. dieses / da waren sie 13. Grad vber die Lini kommen / vnd hatten die Höhe von der Baya erreichet. Dieweil sie nun durch den Sturmbwind weit vom Land waren abgetrieben worden / setzten sie jhren Lauff daselbs an. Den 27. sahen sie das Land Brasilien / vnnd anckerten den 29. an dasselbe / vnnd als sie so weit kamen / daß sie die Baya sahen / welche von den Holländern
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besetz war / fuhren sie an eine Festung S. Antonio genant / welche die Portugesen innen hatten / vnnd ohngefehr ein Meil von der Baya abgelegen war. ( Baya wird belägert.) Darauff fuhren sie den 30. Martij mit jhren Gallionen näher hinan / also daß sie die Holländische Schiff mit jhren fliegenden Fähnlein sehen konten. Den ein vnd dreissigsten Martij befahl Don Friderich seinem Volck ans Landt zu steigen / vnnd bey Leibstraff den Inwohnern deß Landes keinen schaden zuzufügen: Er begab sich auch selber auff das Landt / vnnd besahe deß Abends die Statt S. Salvador / welche mit Lauffgräben vnnd Bollwercken wohl versehen war. Jedem Soldaten wurd Profiand für 4. Tag gegeben / vnd alsbald zwo Schantzen auffgeworffen an beyden seithen der Statt / eine am Closter der Carmeliten für Don Friderich / die ander am Benedictiner Closter / vnd waren beyde eines Muß queten Schuß weit von der Statt / darnach fieng man auch die Lauffgräben an zumachen / vnnd plantierte das Geschütz / welches mit grosser Mühe vnnd Arbeit geschahe / dieweil sie dasselbe vber hohe Berg / die vmb die Statt sind / bringen / vnd darzu einen Weg machen / vnd die Bäum / so hinderlich waren / abhawen mußten / welches vmb so viel beschwerlicher / weil eben damals grosse Hitz war. Im Quartier bey dem Benedictiner Closter / hatte das Commando der Obriste Petrus Ossorius: die Lauffgräben bewahrte Iuan de Oretzana Admiral: vber die Neapolitaner Commandierte der Marquis de Torrecusa. Den 2. Aprill wurde die Spanischen am Benedictiner Closter / als sie sichs am wenigsten versahen / vnd von jhrer Arbeit etwas außzuruhen gedachten / von den Holländern vberfallen / vnnd jhnen der Willkomb also eingeschencket / daß jhrer in die sieben vnd zwantzig auff dem Lauff blieben / darunder gedachter Petrus Ossorius auch selbsten war / wie ingleichem die Capitayn Don Francisco, Manuel de Agvila de Abito, de S. Iuan, Don Iuan Alonzo de Gana, Don Pedro Rodriges de S Iuan vnnd Simon de Vadican ein Fendrich / die vbrige waren gemeine Soldaten / vnnd der verwundten bey fünff vnd achtztg / darunder etliche Capitayn vnd Leutenannt vnnd viel vom Adel. Denselben Tag gegen Abend / verliessen die Holländer zwo Schantzen im Wasser am Vfer gelegen / dieweil sie nicht Volck genug hatten / dieselbe lenger zu halten / vnd alle Oerter zubesetzen / deßwegen sie sich in die Höhe begaben vnnd sich daselbst befestigten vnd wehrten so gut sie konten. Den 5. Aprilis fiengen die Spanier an auß jhrer Batterey am Benedictiner Closter / welche hart vor der Statt lag / mit dem Geschütz zu spielen / wie gleich falls den 8. dieses auß der andern / da Don Friderich war. Die Holländer gaben auch Fewer auß der Jesuiter Closter / welches das stärckste Ort war / das sie inn hatten / darauß sie auch grossen schaden theten: vnd ehe die Spanier dargegen Rath schaffen konten / blieben jhrer ein gute Anzahl auff dem Platz / sonderlich Büchsenmeister vnd etliche vom Adel. Vnder anderm wurde der älteste Sohn deß von Olybrina erschossen / welcher zum Gubernatoren destinirt war / wann die Statt würde eingenommen seyn. Dieweil nun die Statt groß / vnd die Belägerte desto mehr zuschaffen hetten / vnnd zertheilet wurden / machte Don Friderich noch ein grosse Batterey gegen dem mitlen Theil der Statt / auff welche er 6. Stück Geschütz stellete. Darauff ließ er den 20. dieses die Statt auß allen Quartieren beschiessen / also daß die Häuser Mawren vnd Bollwerck vber ein hauffen fielen / vnd fast kein Ort in der Statt vbrig war / da man sich wehren konte. Vnderdessen rückten die Spanier noch näher herbey / vnd liessen den Belägerten mit schiessen Tag vnd Nacht keine ruhe. Das ärgste aber für die Holländer war / daß etliche auß der Statt vberlieffen / vnnd den Spaniern zuerkennen gaben wie eins vnd anders beschaffen / daß nemblich die Belägerte vnder sich selbs vneins vnd schwach an Volck weren / vnnd keiner dem andern trawete / daß auch noch ein grosse Beuth vorhanden were / sonderlich von dem Silber / das Francisco Sarmiento gewesener Gubernator zu Potossi / vnwissend in die Statt gebracht hatte / vnd jhm war genommen worden. Dieses machte bey den Spaniern ein solchen Muth / daß ein Soldat vnder jhnen im hellen Tag ein Fahne von der Statt abholete / vnd dieselbe dem General praesentierte / darfür er acht Pistoletten bekam vnnd noch darzu zum Fendrichen gemacht wurde. Den acht vnd zwantzigsten dieses that ein anderer Soldat deß gleichen / vnnd brachte die Fahn / die er den Belägerten( Baya de Todos los Santos den Spaniern vbergeben.) abgenommen / dem Francisco de Mona. Denselben Abend kam ein Holländischer Trommelschlager auff die Mawer mit einer Friedfahnen / vnnd begehrte mit dem Generalen von einem Accord zu handeln. Worauff ein Stillstand gemacht / vnd die Tractation nach außliefferung der Geysel / beyderseits vorgenommen wurde. Die Holländer begehrten etliche Schiff vnd Profiand für 3. Monat / ingleichem daß sie das jhrige / sampt den Portugesischen Juden die in der Statt wahren / mochten mit sich nehmen. Aber Don Friderich wolte / sie solten sich auff Gnad vnd Vngnad ergeben: Endlich kam es so weit / daß er verwilligte / daß die Capitayn vnnd Officirer / mit jhrer Kleydung vnd Seithengewehr / die gemeine Soldaten aber ohne Gewehr außziehen möchten / vnd versprach darneben / jhnen zu geben / was zu jhrer Rayß nach Holland würde vonnöthen seyn: dargegen musten sie zusagen / daß sie wider den König in Hispanien nicht dienen wolten / biß sie in Holland ankommen. Denselben Abend / welches den 30. Aprilis war / begehrte der General / daß etliche Fahnen von seinem Volck in der Statt eingelassen werden solten / welches auch also geschahe / aber doch sehr spat / weil die Pforten mit Erden waren zugeworffen worden.
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Wie die Spanier also in die Statt kommen / fiengen sie alsbald an zu plündern vnnd die Holländer außzuziehen / als aber Don Friderich darzu kam / mußten sie es einstellen / vnnd einem jeden lassen / was er hatte. Der ließ auch alsbald deß Printzen von Vranien Fahne vom Thurn abnehmen / vnnd an deren statt ein Burgundische auffstecken. Sonsten wurde ein Schatz in der Statt gefunden / etlich Tonnen Golds werth / so vnder die Spanische außgetheilet wurde. Die Holländer haben wegen Vneinigkeit vnd Meutterey / so vnder jhnen war / in wehrender Belägerung schlechten Widerstand gethan / haben auch vber sechtzehen Mann / so vmbkommen / nicht verlohren. Etliche Portugesen / wie auch der Capitayn der Mohren vnd andere von seiner Gesellschafft / wurden nach einnehmung der Statt / gefangen vnd auff geknüpfft. Die Holländer ließ man mit etlichen Hamburger Schiffen / vermög deß Accords / wider nach Niderland abfahren / allda sie sehr matt vnd außgehungert ankamen: aber sie waren so willkomb / daß die Officirtr wegen liederlicher Vbergebung dieses Orts / stracks zu jhrer Ankunfft in gefängliche Hafftung genommen wurden / gleichwol entschuldigten sie sich / daß sie zu wenig Volck / alle Oerter der Statt zubesetzen / vnd einen Sturmb oder zween außzuhalten / gehabt hetten / vnnd also die Statt / biß zu herbeykunfft deß Entsatzes zu halten / vnmüglich gewesen were. Dann es war zwar von der West-Indischen Compagny in Hollandt / ein Schiffarmada nach der Baya zufahren / außgerüstet worden / were auch zeitlich genug zum Succurs dahin gelanget / wann sie nicht ein gute Zeit durch widerwertigen Wind / biß alles verlohren gangen / auffgehalten worden: dann sie allerest den 26. May / da es schon zu spat war / in der Baya ankommen / vnd also vnverrichter Dingen widerkehren müssen. ( Kriegszug auß Franck reich vnd Savoyen gegen Italien.) Der newen Confoederation zwischen den Königen in Franckreich vn̅ Engelland vnd den Hertzogen in Savoyen / Mantua / der Herrschafft Venedig vnd andern / haben wir vor diesem meldung gethan. Ob nun wol in den Articuln / so darüber auffgerichtet worden / von einem Zug in Italien anregung geschehen / hat man doch solchem bißhero keinen glauben zustellen wöllen / sondern es fast für ein vnmüglich Ding gehalten. Aber der Ernst hat sich endlich zu Anfang dieses 1625. Jahrs sehen lassen / in dem der Connestabel Ladigiera mit 18000. Mannen zu Roß vnd Fuß / seinen Zug vber das Gebürg in Italien genommen. Worauff sich zuforderst der Vice-Re im Königreich Neaples / zum Widerstand gefast gemacht / ein Verzeichnuß aller Stätt / Schlösser vornehmer Flecken machen lassen / vnd deren Anzahl in 20000. befunden / der Meynung von jedem Ort zween Mann in deß Königs in Spanien Dienst / abzufordern. Sonsten gerieth hierüber fast gantz Italien in den Harnisch / vnd wurd darinnen viel Volck / sonderlich von dem Hertzogen von Modena vnd Mantua / geworben. Zu Genua vnnd Alessandria della Paglia / wurden gleichfals grosse Kriegsrüstungen vnd Befestungen angestellet: vnd hat man zu Genua alle Innwohner wie auch die Frembde / auffgezeichnet / vnd sie mit Wehr vnd Waaffen versehen / etliche tausend zum Außschuß außgelesen / vnnd in Kriegssachen gevbet / damit sie auff den Noth fall die Statt zu beschützen / in guter Bereitschafft gefunden würden / sonderlich weil man der Orten sahe / daß auch zu Marsilien vnd Villa Franca / ein treffliche Armada zugerüstet würde. Der Connestabel Ladighiera ist den 4. Martij zu Asti auffgebrochen / vnd hat im Nahmen seines Königs Nizza della Paglia / ein vornehmen Paß auff Meyland vnd Genua / nach geschehener Aufforderung eingenommen. Ingleichem hat der Hertzog von Gavoyen in 12000. ohne seinen Adel vnd Außschuß gemustert / vnnd mit vielem Geschütz vnd Wägen / so mit Munition vnd andern Kriegsbereitschafften beladen wahren / beneben einer grossen Anzahl Schantzengräbern / auffs feste Schloß Anon im Meyländischen Gebiet zugezogen: Derowegen das Landvolck in Italien jhre beste Sachen in feste vnnd verwahrte Oerter geflehnet / weil sonderlich auch die Venediger damals eine starcke Armee zu Roß vnd Fuß / darunder bey zwey tausend Mann Teutsch Volck wahren / welches der Obriste Schawelitzky / Graff von Löwenstein / alte Graff von Thurn vnd andere Commandierten / gemustert. (Genueser werden von Ladighiera vnd dem Hertzogen in Savoy angegriffen.) Inmittels hat der Connestabel Ladighiera von der Herrschafft Genua begehrt / sich wider vnder Franckreich / wie sie vor diesem gewesen / zu begeben / mit vermelden / daß er im widrigen Fall solche Mittel / damit solches zu wegen gebracht werden könte / vor die Hand nehmen müste / so alsdan zu jhrem besten nicht gereichen würden. Aber gedachte Herrschafft wolte sich zu solchë Begehren nicht verstehen. Derhalben Ladighiera vnd der Hertzog von Savoy / den Handel mit Ernst wider sie anfiengen / vnd erstlich deß Orts Spino sich impatronierten / darinn sie in 9000. Säck Korn vnnd sonst viel Profiand gefunden. Darauff fürters der Hertzog Mandegiaro vnd Zuckarella: Ladighiera aber Rossiglione vnnd Novi / erobert. Weil dann die Genueser merckten / daß die Frantzosen vnd Savoyer auff die Festung Ottaglio / auch ein Aug geworffen / vnnd aber jhnen an Erhaltung solcher sehr viel gelegen war / ordneten sie etliche Truppen zu Roß vnnd Fuß ab / solche wider allen Anfall mit Macht zubeschützen: Aber solches wurde den Frantzosen vnnd Savoyern zeitlich verkundschafftet / die darauff nicht faul wahren / sondern diesem Hauffen den 11. Aprill in starcker Anzahl entgegen rücketen.
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Die Genueser hatten sich zwar dieses Angriffs nicht versehen / wehreten sich aber doch in sieben Stund lang ritterlich / biß sie endlich vbermannet vnd bey 1000. theils erschlagen / theils hart beschädiget / auch in 1200. gefangen wurden / der Rest konte sich kümmerlich mit der Flucht salvieren. Vnder anderm blieb jhnen viel Munition / Waaffen / 6. Stück Geschütz vnd 14. Fahnen im Stich. Die vornembste vnder den Gefangenen sind gewesen Thomas Caracciolo von Neaples der Spanischen General / Ludwig Quasco Feldmarschalck / Franciscus Visconte / Scipion Gucardo / Pompejo vnd Jacobo Aresi / alle vornehme Cavallier vnnd Cameraden gedachten Generals: Bartholoni Porto / Sergant Major vnd Capitayn Porto / sein Bruder: Capitayn Foppa: Graff Johan Baptista Bartholdi Capitayn vber eine Compagny deß Hertzogen von Parma: Dominico Gagna Fendrich: Stephano Spinola: der Ritter Camillo Cateno Statt-Obrister: Marco Antonio Gentile General-Commissarius vber die Victualien: Jacobo Spinola Sergand Major: Giovanni Barta Capitayn vber etliche Galleen / vnd andere mehr / so alle neben den viertzehen eroberten Fahnen / nach Thurino gebracht worden. Von den Frantzosen vnnd Savoyern sind in 300. theils vmbkommen / theils verwundet. Der Hertzog in Savoyen war selber bey diesem Treffen / hatte sich sehr tapffer gehalten / vnd weil er merckte / daß in den Genuesischen Orten nit geringer Schrecken dardurch vervrsachet worden / setzte er frisch drauff / belägerte zu Prosequirung seiner Victorj Ottaglio / vnnd zwang die Besatzung darinn / wie auch die in der Festung La Bocheta / daß sie sich ergeben mußten. Hingegen ward seine Haupt-Galee von den Genuesern / vnnd den Frantzosen 50. Maulesel mit Korn beladen / von den Spaniern genommen / gab also eins vmbs andern / jedoch ward dieser Schad gegen der erhaltenen Victorj noch wol zuverschmertzen. Es haben auch die Frantzosen erst gemelten Verlust reichlich genug vergolten: dan̅ sie stracks darauff in das Meyländisch Gebiet eingefallen / Casson sich bemächtiget vnd auß geplündert: jhr Hauptläger aber ist vor Gavi geruckt vnd selbig Castell beschossen vnd bestürmbt: die Belägerte zogen zwar die Vbergebung ein gute weil auff / als sie aber vernahmen / daß jhr Entsatz / auff welchen sie alle Hoffnung gestellet / von den Frantzoschen zurück geschlagen worden / krochen sie endlich zum Creutz / ergaben sich / vnnd zogen mit Sack vnd Pack vnd fliegenden Fahnen in 800. starck auß / viel Profiand / Munition vnd zwölff Stück Geschütz hinderlassende. Weil nun bey diesem Zustand der Genueser Sachen schlecht genug bestellet / als haben nicht allein die Geistliche / insonderheit die Capucciner vnnd Dominicaner / zu besserer versicherung der Statt / an den newen Schantzen vnd Aussenwercken gearbeitet / vnd jhr Leib vnd Leben darbey auffzusetzen sich erbotten / sondern es sind noch drey vnnd zwantzig Gallcen von Neaples / Sicilien / Florentz vnd sonderlich deren fünff vom Bapst mit vielem Volck daselbst angelangt. Worauff die Herrschafft Genua (Genueser geben jhren Vnderthanen das Savoysche Land preyß.) ein Patent affigiren lassen / darinn sie jhren Vnderthanen erlaubt / deß Hertzogen von Savoy Landt vnd Leut / wie sie könten vnd möchten / zu infestiren / welches vielen ein gewonnen Spiel gewesen / vnd diese Gelegenheit lengst gern gesehen hetten: Wie dann darauff vnder anderm die von S. Aemo vnd Tagra sich nicht lang bedacht / sondern alsbald sich zusammen geschlagen vnd Pygia vnd Isola eingenommen. Diesem Exempel haben die zu Rieve stracks nachgefolget / vnnd die Stätte vnnd Ort Sevance / Lovenry vnnd Molegrasso / sich impatroniret / alles außgeplündert vnnd stattliche Beuthen darvon gebracht. Vnderdessen aber als ettlich Volck auß dem Meyländischen Gebiet auff Genua zuziehen wollen / ist solches von den Savoyschen außgekundschafftet / vberfallen vnd mehrentheils erlegt worden. Vnder andern ist auch dieser Handel den Kauffleuthen vbel bekommen / dann weil die Päß auff Genua darinn sonsten allerhand Gewerb im schwang giengen / vnd stetigs ein grosses ab-vnd zuraysen daselbs war / von den Frantzosen mehrentheils eingenommen waren / haben die Kauffleuth vnd andere raysende / mit jhren Waaren ein weiten Vmbweg auff Placenza / mit grossem schaden vnnd vngelegenheit nehmen müssen. (Vincentz Marini wegen verrähterey zu Genua enthauptet.) Die Frantzosen vnd Savoyer hatten bißhero von der Genueser Anschlägen vnd andern Sachen gute Nachrichtung / vnnd wusten fast alle Heimblichkeiten / weil dasselbe jhnen von einem Genuesischen vornehmen Befelchshaber Vincentz Marini genannt / so sich durch das liebe Gelt darzu behandeln lassen / entdeckt wurde. Aber es kam endlich herauß vnnd sprang der Verrähter darüber vmb seinen Kopff. Damit auch dergleichen nichts mehr vorgehen / sondern hinfüro alles in geheimb verbleiben möchte / wurden auß dem gantzen Rath steben der vornembsten erwöhlet / welche mit den Kriegssachen vmbgehen / vnd was sie gut vnd nützlich deuchte / in einem vnd anderm anstellen solten. (Oneglia von Genuesern eingenommen vnd wider verlohren.) Den 24. Aprilis hat der Savoysche Gubernator zu Nizza / den Genuesern Benna abgenommen / vnd darinnen 14. Stück Geschütz vnd 60. Centner Pulfer bekommen. Hingegen haben die Genueser Oneglia / so mit 300. Mannen besetzt gewesen / erobert / vnd die Guarnison meistentheils nidergehawet. Aber dieses ward jhnen mit gleichem vergolten: dann wenig Tag hernach Printz Victor / deß Hertzogen von Savoyen Sohn / die Statt wider in seine Gewalt gebracht / vnd die Genuesische Besatzung gleichfals nidermachen lassen. Es sind auch der Zeit zwischen den Genuesern vnd Savoyschen viel Scharmützel an den Pässen vorgangen / welche ein gute Anzahl Volck von beyden Theilen auffgefressen. Gegen Außgang deß May haben deß Hertzo [982] gen (Genueser werden von den Savoyern geschlagen.) von Savoy beyde Söhn Victor vnd Thomas mit jhrer vnderhabenden Armada bey dem Fluß Ponente ein starckes Treffen mit den Genuesern gethan / darinn sie die Victorj erhalten. Vnd ob wol Giovan Hieronymo Doria den Genuesern mit in 6000. Mannen vnd 3. Stücken Geschütz succurriren wollen / ward er doch von Savoyschen gleichfals geschlagen / von seinem Volck in 800. erlegt / vnnd er beneben vielen vornehmen Officirern gefangen. Durch diese Niderlag sind die Genueser sehr geschwächt worden / vnd darauff vnderschiedliche Ort Pievi, Arasta, Porto Mauritio, Diano, Leona, Sanremo, Vintimiglia, Albenga vnd andere verlohren. Weren also ohne zweiffel die Sachen mißlich genug mit jhnen gestanden / wann nicht der König in Spanien sich jhrer mit Ernst angenommen / vnd dem Meyländischen Gubernatoren / daß er dem Hertzogen von Savoyen vnd seinen Confoederirten ins Landt fallen / vnnd also den Krieg von der Herrschafft Venedig / so viel als immer möglich / abwenden solte / Befehl zugesand hette. Dann selbiger stracks darauff zu solchem End zu Alexandria ein gewaltige Armada versamblet. Diesen Anschlag haben die Frantzosen vnnd Savoyer zeitlich gemerckt / derhalben die Printzen Victor vnnd Thomas die eingenommene Ort im Genueser Gebiet / vnnd sonderlich Gavi wol besetzt / mit dem andern Volck aber / so in 18000. Mann zu Roß vnnd Fuß / sind sie nach Acqui in Montferrat gezogen / gedachten Gubernatoren an seinem Vorhaben zu hindern: ingleichem hat der Hertzog von Vendoßme mit einer starcken Armee zu Roß vnnd Fuß / beneben 18. Stücken Geschütz in der Herrlichkeit Brescia / vnd Ledighiera mit seiner Armee bey Arlato demselben auff den Dienst gewartet. (Genueser bekommen wider Luft.) Weil nun die Genueser hierdurch wider etwas Lufft bekommen / haben sie sich bey solcher Gelegenheit nicht lang bedacht / sondern die jhnen zuvor abgenommene Ort zu recuperiren sich angelegen sein lassen / welches jhnen auch so ferrn gelungen / daß sie vnder andern die Statt Albenga vnd Laona wider erobert: da sie in 300. Frantzosen enthauptet vnnd die Köpff auff die Mawren gestecket. Ferrners haben sie sich an die feste Statt Gavi gemacht / welche sie endlich auch auß mangel der Profiand / wider einbekommen. Die Frantzösische Besatzung darinn / ist mit Sack vnd Pack vnd vollem Gewehr / nach Kriegsgebrauch auß gezogen / vnd zwey vnd zwantzig stück Geschütz / 300. Thonnen Pulfer / 3000. Mußqueten / 3000. Pickquen vnnd andere Kriegsbereitschafften hinderlassen. Die zween Savoysche Printzen konten in dessen so geschwind nicht auff Acqui kommen / daß nicht zuvor der Meyländische Gubernator Hertzog von Feria sich desselben Orts bemächtigte / vnd es starck besetzete. Darauff streckte er den Kopff nach Asti / vnd vermeinte selbige Festung mit gleichem Glück zuvberwältigen / weil aber gedachte Printzen jhm zu hart auff der Hauben warenn / wolte es jhm nicht angehen: derhalben er sich wider zurück wendete. Aber die zween Savoysche Printzen / fielen jhm vnversehens in den Nachzug / vnd erlangten ein solchen Vortheil / daß sie 1800. Spanische / darunder vnder andern auch Don Petro de Leva war / erlegten / vnd acht Stück Geschütz beneben viel Munition vnnd Pagagy / darvon brachten. (Verua von den Spanischen belägert.) Als nun nachmahlen dem Meyländischen Gubernatorn von Vrbino vnd Luca von newem viel Kriegsvolck zukommen / hat er die Statt vnd das Castell Verua in Montferrat / so dem Hertzogen von Savoyen zuständig / mit einer harten Belägerung angegriffen / vnderschiedliche Battereyen darfür auffgeworffen / vnnd mit schiessen hefftig zugesetzet. Die Belägerten haben sich hingegen ritterlich gewehret / viel Spanische hingerichtet / vnd vnder andern auch Don Ferdinando de Vrdado erschossen. Die Spanische rückten sonderlich mit jhren Approchen auff ein halben Mond vor der Statt: als sie nun demselben zimblich nahe kommen / vnd die Belägerte merckten / daß sie jhn nicht länger halten könten / vndergruben vnd minierten sie jhn / vnd wichen darauff zurück in ein ander Werck. Dieses Speckleins auff der Fallen vnwissend / fielen die Spanische bald hernach mit Macht an: als sie aber am besten dran zuseyn vnnd die Schantz innzuhaben vermeinten / giengen die Minen an vnd flogen ein grosser Theil von jhnen in die Lufft / oder wurden sonst vbel beschädiget. Warauff auch zugleich die Savoysche ein starcken Außfall in der Teutschen Quartier theten / viel erlegten vnnd die vbrigen darauß jagten: weil aber die Teutsche von den Luchensern secundirt wurden / musten endlich die Savoysische sich wider nach der Statt reteriren. In dessen wurden vmb die Statt viel Dörffer in die Aschen gelegt vnd verwüstet. Die Belägerte zündeten auch ein gut Theil der Statt mit Fewer an / damit sie sich auff den zweyen Forten desto besser wehren könten / vnd weil jhnen die Zufuhr auff dem Poo nicht mochten genommen werden / waren sie desto muthtiger. Hingegen wurde das Spanische Läger durchs Sterben / so dieser Zeit hefftig darinn einriß / täglich sehr gemindert / vnd ob wol von Luca / Vrbino vnd dem Königreich Neaples / stetigs frisch Volck ankam / konte es doch die Lücken kaum ersetzen. Vnder anderm ließ auch der Meyländische Gubernator die Mawren vnd das Castell zu Acqui / ruiniren / darmit er nur keine Besatzung darinn halten dörffte / sondern das Volck anderswo gebrauchen möchte. Im Junio theten die Belägerte in Verua einen Außfall auff die Spanische / vnnd als sie etwas scharmutziert / stelleten sie sich als wann sie zurück weichen wolten / vnnd nach dem sie die Spanische auff diese Manier auff ein Mine gebracht / zündeten sie selbige an vnnd theten grossen schaden darmit. Bald hernach bekam der Meyländische Gubernator einen Frantzösischen Büchsenmeister gefangen / von welchem er ver [983] ständiget wurde / daß vnder einem halben Mond gegen der Festung alles miniret were / derhalben er alsbald Anordnung gemacht / dargegen zu graben vnd das Pulfer herauß zu nehmen. (Reyser Ferdinand schickt den Spanischë hülff nach Italien.) Mitlerweil sind den Spanischen etliche Regimenter Teutsch Volck vnder Graff Gottfrid Henrichen von Pappenheim / Graff Wolffen von Manßfeld vnd dem Graffen von Sultz / zu hülff nach Italia gezogen / so die Frantzosen vnd Savoyer an jhrem Vorhaben nicht wenig gehindert. Der Herrschafft Genua Volck hat in dessen / als die Frantzosen vnd Savoyer mit dem Meyländischen Gubernatorn zu thun hatten / La Rageto, so dem Hertzogen von Saphoyen zuständig / erobert. Ingleichem hat des Marggraffen von Spina Sohn das Ort Cabert / zwo Meil von Thurino / in Brand gesteckt / vnd sich also wegen verlust der Festung Spina / welche hiebevor von den Frantzosen eingenommen worden / etlichtr massen gerochen. Die Spanische haben gleichfalls das Ort Cassal Porgogne zwo Meilen von Verua angefallen / vnd / ob sie wol anfangs mit verlust in 150. Mann / darvon abgetrieben worden / jedoch es endlich mit Accord erobert / vnnd die Besatzung abziehen lassen. Der Groß Hertzog von Florentz hatte bißhero zu defendirung des Hertzogthumbs Meyland / 3000. Schweitzer vnderhalten / weil er aber hernach gesehen / daß der Hertzog von Feria mehr offensivè als defensivè wider Savoyen gekriegt / hat er solchen Vnderhalt nicht lenger continuiren wollen / sondern das volck abgedanckt. (Der Genueser Legation in Spanien.) Die Genueser schickten vmb selbige Zeit ein ansehenliche Legation in Spanien / dem König für die geleistete Assistentz vnderthänigst zu dancken / vnd dieselbe zu continuiren anzuhalten / mit dem Erbiethen / daß sie nach geendetem Krieg jhme in Italien 5000. Mann auff jhren kosten / vnderhalten wolten. (Spanische verlassen Verua.) Der Meyländische Gubernator fuhr zwar inmittels mit der Belägerung vor Verua starck fort / richtete aber darmit eben so viel auß / als die Frantzosen vor Riva. Dann wegen der stätigen Außfäll / dardurch vlel Volcks auffgeopffert worden / vnnd anderer vngelegenheiten halber muste er endlichen gegen Außgang des Wintermonats die Belägerung quittiren. Dieses nahme Printz Victor des Hertzogen von Savoyen Sohn / zei???lich in acht / machte sich derhalben mit seinem Volck herbey / fiel den Spanischen bey jhrer Retirarda in den Nachzug / erlegte in 500. Soldaten / vnnd eroberte vier Stück Geschütz / sampt vielen Wägen mit Mußqueten / Picken / Rüstungen / Munition vnd Pagagy. (Frantzosen verlassen Riva.) Vor gedachtem Riva gieng es auch rauch genug daher / vnd were mit solchem Ort wol gar mißlich gestanden / wann nicht der Graff von Pappenheim mit einem starcken Succurß den Belägerten zu hülff kommen were. Die Frantzosen theten zwar jhr bestes vnnd vnderschiedliche harte Anfäll: aber es wolte jhnen nicht nach jhrem Vorhaben glücken / vnd ward Volck vnnd Zeit nur vergeblich verspielt. Sonst war das Veltlyn vmb diese Zeit gantz wider in des Marquisen von Coure Gewalt. Derselbe ließ zu Anfang des Christmonats den Gemeinden andeuten / daß es nunmehr an dem were / daß sie sich entschliessen solten / die drey Bünd widerumb für jhre Oberherrn zuerkennen. Ob nun wol selbige hierzu nicht gern verstehen / sondern drüber repliciren wollen / ist jhnen doch dargegen vermeldet worden / daß es anderst nicht sein könte / noch solte / so würde man auch etliche Festungen im Land auffrichten / vnd wegen jhrer vorgangenen Rebellion den Innwohnern die Vnkosten aufferlegen / würde nun jemand sich dardurch beschwert befinden / möchte derselbe das Landt raumen vnnd seine Gelegenheit anderstwoh suchen. (Handlung zwischen den Bündnern vnd Veltlynern.) Bald darauff sind bey gedachtem Marquisen die Deputierte der drey Bünd angelangt / vmb die völlige Restitution des Veltlyns nach dem Madrillischen Tractat / ins Werck zurichten. Worzu dann zu einer Composition zwischen den Bündnern vnnd den Weltlynern / nachfolgende Articul proponirt worden: Erstlich / die Bündner solten den Perdon vnd Verzeihung / so sie hiebevor den Veltlynern ertheilet / auff ewig confirmiren: den Confoederirten Fürsten / alß durch welche die Freyheit jhnen wider zugestellt worden / zu gefallen zulassen / daß kein andere Religion im Veltlyn / alß die Römisch-Catholische getrieben werden möchte / damit also hinfüro die Veltlyner jhren Oberherrn den Bündnern / desto getrewer weren: die Protestirende Veltlyner alle Jahr drey Monat / jedoch zu vnderschiedlichen mahlen ins Veltlyn kommen vnd darinn zu bleiben haben / vnnd so etliche jhre Güter verkauffen wolten / solten selbige von den Gemeinden vmb einen billichen Werth angenommen / vnd jenen vnder deß jhre Renten gefolget werden. Die Geistliche Güter / so von den Protestirenden gebraucht worden / solten der Kirchen restituirt werden: Auff begehren der Confoederirten Fürsten / vnnd darmit die Veltlyner zu klagen keine Vrsach hetten / solten die Bündner zulassen / daß hinfüro die Gericht / sie weren civil oder criminal, von Veltlynern administrirt vnd von jhnen ein gewisse Anzahl ernennet würden / auß welcher die tauglichste Personen zu Richtern geordnet werden möchten. Den jenigen / so also erwöhlet / solten die Bündner ein schrifftliche Confirmation ertheilen / jedoch das Recht zu perdoniren in Fällen / da es geschehen könte / jhnen frey stehen. An statt einer Recompens / daß die Veltlyner die Justitz administriren könten / solten sie den Bündnern jährlichen ein gewisse summa Gelts / jedoch ohne Abbruch der Pension so die Veltlyner vor diesem gegeben / erlegen Was von Anno ein tausend sechs hundert vnnd zwantzig / biß dahin vnder wehrendem diesem Vnwesen / so viel plündern vnd todtschlagen anlangte / vorgangen / solte gäntzlich in vergeß gestellet werden. Die Zinß vnd Gülten / so vom [984] Jahr 1620. biß auffs Jahr 1624. exdecreto deß Raths im Veltlyn auffgehaben worden / solten nicht wider gefordert werden / salvo tamen jure: da etwaß auß Betrug oder Collusion vorgangen / solte es den rechten Possessoren oder Creditoren restituirt: die Vrtheil so vngehört / der einen Parthey ergangen annullirt: wie gleichfalls die Vrtheil / so zu Thusts vnnd Tavas von den Straffgerichten gefället worden / wie auch alles so davon herrührete / es betreffe gleich die Religion / oder die Administration der Justitz / auffgehaben vnd cassirt werden. Bey dem Müntzwesen solten die Pündner dahin sehen / daß jhre Sorten auch so viel möglich / in den benachbarten Fürstenthumben gangbar vnd gültig weren. Den Pündnern solten alle Recht vnnd Gerechtigkeiten der Oberherrlichkeiten ober Obergebiets / reservirt verbleiben / welche dem Oberhaupt zuzustehen pflegten. Diese Articul solten / so lang sie vom König in Franckreich vnd den Confoederirten / wie auch dem Bapst nicht approbiert / vnkräfftig sein. Die Pündner vnd Veltlyn er solten in Gegenwart der Confoederirten Fürsten Gesandten versprechen / diese Articul in acht zunehmen vnd fest zu halten. Weil nun der Pündner Abgeordnete / keinen befehl von dem Madrillischen Tractat zu weichen / hatten / zogen sie vnverrichter Sachen wider nach Hauß. (Jubeljahr zu Rom.) In diesem Jahr wurde zu Rom ein Jubeljahr gehalten / welches Bapft Urbanus VIII. den 29. Aprilis des vorigen Jahrs zu Rom offentlich hatte außruffen vnd seine Glaubensgenossen zeitlich darzu einladen lassen / daß sie sich in wahrer Bekantnuß vnnd Rew jhrer Sünden / annehmung des Verdiensts vnd Opffers Christi / bußfertigem Leben vnd guten Wercken / darzu bereiten solten. Im Außschreiben ward vnder anderm gemeldet: Er hette jhm zum höchsten angelegen seyn lassen / daß er nach dem löblichen Exempel seiner Vorfahren / Gottes des Allmächtigen Ehr mit rechtschaffenem Ernst / befördern möchte. Dannenhero hette er auff vorgangene Berathschlagung der Cardinäl reifflich beschlossen / das vorstehende H. Jubeljahr / welches des annahenden 1625. Jahrs gehalten vnnd seinen Anfang von der ersten Vesper der Geburt vnsers Herrn vnd Seligmachers Jesu Christi / des noch instehenden 1624. Jahrs nehmen / vnnd durchs gantze Jahr beharrlich sich continuiren solte / auß Vollkommenheit seines von Gott jhm verlichenen ordentlichen Gewalts / zu Gottes vnd der Heyligen Apostel Petri vnd Pauli Ehren / von grund seines Hertzen / zu Großmachung des hochheiligen Göttlichen Nahmens vnd Erhöhung der H. Kirchen zuverkünden / inmassen er solches hiermit offentlich verkünden vnd publiciren wolte / also daß beydes Manns - vnnd Weiblichen Geschlechtspersonen / welche in wehrendem diesem H. Jubeljahr / warhaffte Rew vber jhre begangene Sünden trügen / selbige beichteteten vnd büsseten / auch sich mit der H. Communion versehen / folgends die Hauptkirchen des H. Johannis de Laterano, der H. Aposteln Petri vnd Pauli / vnd der H. Mutter Gottes / Mariae Majoris genennet / vnd in der Statt Rom gelegen / zum wenigsten einmahl im Tag / vnnd solches 30. nacheinander folgende Tag / wann sie Einwohner oder Bürger zu Rom: wann sie aber Frembde vnd Außländische weren / 15. Tag allein mit Andacht besuchen / daselbst jhr Gebett für jhre selbst eygene / vnd der gantzen Christenheit gedeiliche Wolfahrt vnnd Auffnehmen zu Gott außgiessen würden / vollkommene Ablaß vnnd verzeihung aller jhrer Sünden haben vnd erlangen solten: gestallt jhnen hiermit völliger Ablaß im Nahmen Gottes allergnädigst ertheilet würde. Vnd dieweil es sich auch zutragen könte / daß etliche auß den jenigen / welche zu erlangung dieses Ablaß allbereit sich auff den Weg begeben / auch vielleicht zu Rom angelangt / hierselbsten oder vnderwegens mit Leibsschwachheit oder ein andere redliche Vrsach auffgehalten / oder auch durch den zeitlichen Todt vorkommen werden möchten / vnd also ohn jhre Vervrsachung entweder noch nicht angefangen / oder vielleicht die Zahl der obgesetzten Tag nicht vollenden / noch die vorgenante Kirchen besuchen / vnnd jhr Gebeth daselbs verrichten köndten: Darmit nun vnderdessen jhr Christliches vorhaben / jhnen nicht vnvergolten bliebe / so wolte er / woferrn sie Rew vnd Leid vber jhre Sünde trügen / vnnd beichten würden / daß sie dieses völligen Ablasses / so viel dessen die Göttliche Miltigkeit gnädig verliehen / gleich als wann sie gedachte Hauptkirchen vorbeschriebener massen in der Person besucht / vnnd jhre Andacht daselbst verrichtet hetten / theilhafftig werden solten. Demnach ermahnete er seine liebe Brüder / Patriarchen / Primaten / Ertzbischoffe / vnd Bichoffe ins gemein / welche zu Enthebung vnd Erleichterung seiner vielfältigen Mühe beruffen / daß sie die silberne Posannen / deren man sich zur Zeit deß H. Jubel-Jahrs zugebrauchen pflegte / ergreiffen / dem Volck das Wort Gottes vnnd vberauß grosse Frewd verkündigen wolten / darmit sie geheiliget würden / durch Verleyhung Göttlicher Gnaden / zu Empfahung der Himmelischen Gaben / welche vns seinen lieben Kindern der Geber alles guten / Gott der Allmächtige / durch den Verdienst vnserer Demütigkeit bereitet hette / solten herbey ruffen alle Völcker vnd Menschen / die Kirchen Heiligen / jhre Schäfflein trewlich vnderweissen / welche jhnen anbefohlen vnd vndergeben: Er ermahnet auch vnd bath in dem HErrn Christo seine vielgeliebte Sohn / den erwöhlten Römischë Keyser vnd alle Christliche Catholische Könige vnd Fürsten / daß dieselbige / wie sie viel vortrefflicher Gutthaten von dem / durch welchen die Könige herrscheten / empfangen hetten / also auch mit einem brennenden Eyfer die Göttliche Ehre mit embsigem andächtigem Eyfer zu befördern jhnen zum höchsten wolten angelegen seyn lassen: bevorab seinen Brüdern den Bischoffen vnd andern Oberhirten vnd Seelsorgern zu fortsetzung jhres Christlichen Eyffers / mit ansehenlicher jhrer Handbie [985] tung zu statten kommen / vnd solches jhren Beampten vnd Dienern zu vollziehen / gnädigst befehlen / damit sie vor allem vnbillichen Gewalt geschützt / vnd jhr Christliches Vorhaben / vermittelst jhrer Königlichen Hülff vnd Assistentz möchte befördert werden: Sonderlich wolten sie jhre Freygebigkeit gegen den Frembden vnd Außländischen erweisen / vnd die Vorsehung thun lassen / damit sie sicher reisen vnd von leichtfertigen verlohrnen bösen Buben auff dem Weg vnbetrangt bleiben möchten / auch dahin sehen / damit sie in Hospitälen vnd offentlichen Gast-vnnd Wirthshäusern freundlich aufgenommen / mit Proviand vnd anderem zu Vnderhaltung deß Menschlichen Lebens dienlicher Notthurfft versehen / vnd also jhre Reiß ohn Gefahr in Frölichtkeit vollenden / vnd wider in jhr Vatterland gelangen möchten. Hierauff ließ der Bapst alle nöthige Provision zum Jubel Jahr machen / ernennete auch sieben Praelaten / welche vier vom Adel in jedem Quartier der Statt Rom deputiren solten / die in den Gasthäusern vnd Krämen Auffsicht hetten / damit die Waaren nit vbersetzt / vnd die Pilgram / so naher Rom kämen / gebührlichen tractiert würden. Der Cardinal Barbarin ließ ein Collegium für die Schottische vnd Griechische Nationen / deren protector er war / bawen / damit die Pilgram / so auß selbiger Orthen dahin kämen / darinn losieren könten. Vnder andern wurde auch der Herrn Caesioru̅ Pallast in der alten Burg vo̅ der Cam̅er bestanden / mit 500. Betten vn̅ andern nothwendigen Sachë versehë / darmit alle arme Bischoff vn̅ Außländische Priester / so auff dz H. Jar gen Rom kom̅en würden / darin einlosieret werde̅ möchten. (Maltheser von den Seeranbern geschlagen.) Dieser Zeit haben die Maltheser Galleen mit den Seeraubern ein grosses Treffen gehalten / welches in 6. Stunde̅ lang gewehret vnd sich endlichen mit der Maltheser grossen Verlust geendet: dann sie 4. Galleen / jhren Generalen / 140. Ritter vnd viel Soldaten verlohren. Der Rest der Armada ist sehr beschädiget worden / vnnd hat sich mit der Flucht nach Sicilien salvirt. (Franckreich vnd Spanien sind einander vbel gewogen.) Es hat sich in diesem Jahr fast ansehen lassen / als würde der Krieg zwischen Spanien vnnd Franckreich nicht nur im Veltlin vnd in Italien eingefangen bleiben / sondern anderer Orten jres Gebieths auch mit Ernst außbrechen vnd offentlich geführet werden / gestalt dan̅ beyderseits Vnderthanen einander zu infestiren / vnnd allerhandt Feindseligkeiten gegen einander zu verüben anfiengen. Der König in Franckreich nam jmmer fort viel Kriegsvolck an / vnnd weil der König in Spanien der Frantzosen Schiff beraubte / jre Guter arrestierte vnd confiscirte / gebot er in seim Land / daß man dë Spaniern gleich mit gleichem vergelten / vnd auch auff dem Mittelländischen Meer sie solcher Gestalt / wie sie den Frantzosen theten / tractiren solte. Dieses nam der Hertzog von Guise / Gubernator zu Marsilien wol in acht / vnd weil er eben damals Nachrichtu̅g hatte / daß etliche Schiff mit Gelt vn̅ Silber von Barcellona nach Genua abgeführt werden solten / laurete er fleissig darauf / vnd wie sie kamen vnd fürüber fahren wolten / ließ er sie anhalten vn̅ außladen. Vnder andern fand er darinnen 36. Kisten mit Realen von achten / so er vor dißmal für ein gute Beut hielt / wiewol sie jhm von denen / so jhm die Kundschafft gebracht noch fetter gemacht worden. Vnlang hernach brachte ein Schiff Patron von Cales ein Schiff daselbst eyn mit drey Tonnen Golts / so er den Spanischen / als sie damit nach Duinkirchen fahren wollen / abgenommen. Weil nun immittelst la Force viel Kriegsvolck versamblete / welches in der Picarbey seinen Lauffplatz hatte / weren die Innwohner in Artoys vnd Hennegaw in grosser Angst vnd Sorgen: dann sie befahreten sich eines gewissen Vberfalls / sonderlich weil der König in Franckreich im Aprilen nachfolgenden Innhalts Patent publiciren ließ; Demnach jhm vielfältige Klagen seiner Vnderthanen / die auff Spanien (König in Franckreich verbeut seinen Vnderthanen den Handel auf Spanien.) handelten / vorkommen / wegen eines Mandats so im Nahmen deß Königs in Spanien an alle desselben Officirer ergangen / daß sie in den Spanischen Hafen vn̅ Seestätten der Frantzosen Schiff / Güter vnd Waaren auffhalten vnd bekümmern solten / vn̅ solches vnder dem Schein deß Rechtens der Repressalien / dieweil sein Vetter der Hertzog von Guise / Gubernator vnd General Leutenant in der Provintz / die Hand an etlich Gelt / welches etlichen Kauffleuthen von Genua zu gestanden / bey Marsilien geschlagë / darumb die Schiff / darin es geführet worden / in vngewöhnliche Hafen gedachter seiner La̅dschafft der Provintz zu Nachtheil seiner Ordnung vn̅ der Satzungen / die in seinem Parlament zu Aix gemacht worden / eingefahren. Vnnd ob wol gemelter König vorwendete daß ein theil desselbe̅ Gelts seiner Vnderthanë gewesen / so were doch solchs nit gläublich / viel weniger bewiese̅ wordë. Damit er nun solchë Schaden vnd Verlust seiner Vnderthane̅ vnd dë Arrest jrer Schif vnd Güter vorkom̅en / vn̅ solchs verhindern möchte / hette er diese Sach in seinem Rath reifflich berathschlagen lassen / da zugegen gewesen die Königinne seine Fraw Mutter / etliche Fürstë seins Geblüts / auch andere Fürsten vn̅ Offieirer seiner Kron / vn̅ vornembste Räthe / vn̅ nach dem er jhr Gutachten eingenommen / wolte er hiermit auß gewisser Wissenschafft / Macht vn̅ Königlicher Authoriter verbotten haben / daß niemand seiner Vnderthane̅ / was Stands vn̅ Wesens dieselbe sein möchte̅ / einigen Kauffhandel auff Spanien mit Korn / Wein / Leinwat / Schiffseil treibë / noch sonst einige Waaren / wie die Namen haben möchten dahin bringe̅ / vberführe̅ / kauffen vn̅ verkauffen solte / bey straff / daß wer darwider thete / sein Schiff Güter vnd Waarë solten confiscirt / vnd er noch darüber nach Inhalt seiner Ordnung gestraffet werde̅ / biß die Güter seiner Vnderthanen / so in Spanien arrestirt worden / völlig wider erstattet / vnd er durch ein Außschreiben ein anders verordnen würde. Befehle demnach seinen Parlme̅rs Herrn / daß sie daran weren / damit dieses vollzoge̅ würde / deßgleichen solte sem General Procurator vnnd desselben Substituten allen möglichen Fleiß auwenden / daß es zu Werck gerichtet werde. Auchsolten seine Statthalter vnd General Leutenant den Amptleuten / Richtern vnd allen seinen Vnderthane̅ auff den Grentzen seiner Landschafften hierin die Hand bieten. Es ist aber hierbey noch nit geblieben / sonder es habe̅ bey der Könige vnderthane̅ einander mit rauben vn̅ plündern feindlich anzugreiffen / angefangen. Die Frantzosen / so von den Spanische̅ waren beraubt worden / kamë wider heim vnd rüsteten newe Schiff zu / mit welchen sie auff den Biscalschen Seeckusten herumb streifften / vnd alles was sie antraffen: wegnamen / also daß sie sich jhres erlittenen Schadens an den Spamschen guter massen erholeten. Es hat den Widerwillen zwischen Franckreich vn̅ Spanien hefftig vermehret / daß Fräckreich je mehr vn̅ mehr gemercket die Vnersättlichkeit der Spanier / vnd welcher Gestalt sie suchten eine̅ Stand nach dem andern zu subjungirë / nach [986] der Monarchj trachteten / vnnd gesinnet weren / wann sie mit anderm fertig / Franckreich / dessen Pässe zu Landt fast alle gesperret / glerch fals heimzusuchen. (Schreiben deß Königs in Franckreich an die drey Bäpftische Churfürsten.) Es ließ auch im Aprill der König in Franckreich an die drey Römisch-Catholische Churfürsten ein Schreiben abgehen / dieses Innhalts. Es were männiglichen bekandt / daß kein Catholischer Potentat die Beförderung der Römischen Apostolischen Religion jhme mehr angelegen seyn liesse / als er / sintemal er darfür seine Waffen / Macht / Leib vnnd Gut auffsetzen wolte. Was den gegenwärtigen Zustandt im Reich anlangte / wolte er bey dem König in Groß Britannien / seinem Brudern / das beste fürwenden / damit er seinen Eydam den Pfaltzgaffen darzu bewege / daß er dem Keyser gebe was deß Keysers seye / vnd sich mit einem billichen Accord begnügen lasse. Welches der rechte Weg seye / allen Streitt vnd Vneinigkeit in Teutschlandt auffzuheben: Vnd zweiffele er nicht / Sie / di Churfürsten / würden jhres theils verschaffen / daß solchs ins Werck gerichtet würde: Er für sich wolte nicht nachlassen / biß alles zu einem guten End gebracht werde. Durch diß Mittel würde vorgemeldter König sein Bruder beweget werden / den Graffen von Mannsfeldt von deß Reichs Boden abzuhalten. Wann es nun jhnen belieben würde / jhm hierauff zu antworten / so wolte er mit der That beweisen / daß er den Frieden in Teutschland suchte / vnd jhr Heyl vnd Wolfahrt zu befördern gedächte. Dieses Schreiben aber liessen die berührte Churfürsten vnbeantwortet / vnnd stärckten sich mit Volck / auff daß / da gedachter König etwas mit Gewalt vornehmen wolte / den Pfaltzgraffen wider in seine Land einzusetzen / sie jhm zu begegnen bastant seyn möchten. (Bäpftlicher Legat kompt in Franckreich.) Der Bapst hat bald nach Anfang dieses 1625. Jahrs den Cardinal Barbarinum wegen deß Kriegswesens in Italien nach Fanckreich abgefertiget. Derselbe ist den 27. Aprilis zu Lion angelangt / allda er ein stattlichen Einzug gehalten. Jhm ritten die Königliche Räthe in rothen Scharlacken / die Rathsherren in violbraunen sammeten Röcken vnd der Gubernator mit vielen Edelleuthen auffs stattlichste herauß gebutzt entgegen / empfiengen jhn mit grosser Reverentz vnnd führten jhn vnder einem schönen Himmel / darunder er in seinem rothen Cardinal Rock vnd Hut / auff einem Maulthier / dessen Deck vnnd Zeug mit Golt vnnd Silber gestickt war / in die Statt / darinn die Gassen / da er durchzog mit Teppichen vnd Ehren Pforten gezieret waren. Dem Volck hat er / wo es häuffig gestanden / die Benediction gegeben. Als er zu der Kirchen zu Sanct Johann kommen / ist er abgestiegen vnnd hineyn gangen / worauff das Te Deum laudamus gesungen / vnnd das grobe Geschütz loßgebrant worden. Er ließ sich zwar bedüncken / er würde zu Pariß noch prächtiger vnnd vom König selber empfangen vnd eyngeholet werden: aber es geschahe nicht / dann gedachter König schickte jhm allein etlich Geistliche vnd vom Adel zu seiner Ankunfft entgegen / die jhn in Jhrer Majestät Nahmen empfangen solten / welches dem Cardinal nicht am besten gefallen wolte: dann er vnnd seines Gleichen waren gewohnet / daß alles vor jhnen auffstünde vnnd sich bückte: aber die Könige in Franckreich haben je vnd allwegen jhre Reputation also in acht genommen / daß sie sich gegen dem Pabst vnnd seinen Abgesandten nicht zu viel gedemütiget. Welches dieser König auch thet vnd von der vorigen Manier nit aussetzen wolte. (Sein Anbringen beym König.) Als es zur Audientz kam war deß Cardinals Proposition / daß der Bapst gern sehen möchte / daß das Vnwesen in Italien wider beygeleget / vnnd allerseits guter Frieden wider auffgerichtet würde. Darauff der König jhm antwortete; Er were zwar auch deß Sinnes vnd wünschte nichts mehrers / als daß allenthalben gute Ruhe vnnd Frieden floriren möchte / aber bey so beschaffenen Dingë müste er sein Land für der Spanier Practicken / so sich nun gnugsam an Tag gegeben / versichern / vnd seinen Bundsgenossen die Hand bieten. Etliche so die damahlige Laufften mit etwas schärpffern Nachsinnen ansahen / hielten darfür / es were diese Proposition von gedachtein Legaten nur also zum Schein geschehen / vnnd hette der Bapst / weil er nicht gern sahe / daß deß Königs in Spanien Macht vnnd Dominat allzu sehr vberhand nehmen solte / den König in Franckreich heimblich anmahnen lassen / daß er dem König in Franckreich nach bestem Vermögen widerstehen vnd nicht zulassen solte / daß er solcher Gestalt vmb sich griffe / vnd ein Land nach dem andern vnder sein Joch brächte. Sonsten brachte auch gemelter Bäpstliche Legat allerhand Beschwernussen vor wegen deß Heuraths zwischen Franckreich vnd Engelland / aber es war zu lang gewartet / der Heurath allbereit vollzogen / vnd die Braut heimgeführet. (Subise Schiff Armada von den Königischen geschlagen.) König Ludwig hatte zwar hiebevor mit dem von Soubise vnd seinem Brudern dem Hertzogen von Roan einen Vertrag gemacht: Weil aber doch was zugesagt / nicht gehalten worden / sonderlich / daß die Statt Mompelier der Besatzung befreynet / vnd das Fort S. Lovys vor Roschelle geschleifft werden sollen / haben sie wider zu den Waffen gegriffen / vnd hat der von Subise zehen Kriegs Schiff beneben vielen Jagten vnd Schaluppen außgerüstet / der Meynung deß Ports zu Blavet sich zu impatroniren: aber solcher Anschlag wolte nicht glücken / dann die in der Festung daselbst theten solche Gegenwehr / daß er vnverrichter Dingen wider abweichen müste. Auch kam jhm der Hertzog von Vendosine / welcher in der Eyl ein gute Anzahl Volck zusammen gebracht / vnnd sich zu Land vnnd Wasser wider jhn gerüstet / auff den Halß / griff seine Schiff an vnd jagte sie in die Flucht / also daß etliche auff den Sand / vnnd also in der Königischen Hände geriethen / welches denen so darinn waren / vbel genugsam bekam / dann sie wurden ohn alle Genad auffgehencket. Weil aber nichts desto weniger der von Subi [987] se vnnd sein Bruder der Hertzog von Roan noch nicht ruheten / sondern die Insul S. Martin vberwältigten / alles Saltz / welches sie darinn gefunden / verkaufften / vnnd jhren Soldaten von dem darauß erlöseten Gelt etliche Monat Soldt bezahleten / auch sich mit Volck je länger je mehr stärckten / als ließ der König ein Außschreiben wider sie ergehen / dieses Innhalts; (Außschreiben deß Königs in Franckreich wider den von Subise.) Was er für Gnad vnnd Sanfftmut seinen Vnderthanen von der Reformierten (wie sie es nenneten) Religion bewiesen / vnangesehen sie sich wider jhn vnnd seine Hochheit auffgelehnet hetten / das were jederman bekant. Dann als er sie mit seinen Waffen vnder seinen Gewalt gebracht / hette er alle die wider zu Gnadë angenommen / die sich bey jhm gehorsamlich eingestellet / vnd von jhrer Rebellion abgelassen / gegen welchen er seinen rechtmässigen Zorn in eine Vätterliche Gütigkeit verwandelt / vnd durch sein Edict welchen den 20. Octobris deß 1622. Jahrs außgangen / jhnen alle begangene Mißhandlungen vergeben / vnd daß sie hinfüro in Frieden leben / vnnd der Freyheit jhrer Religion vnnd anderer Wolthaten / so im Edict von Nantes begrieffen weren / geniessen möchten bewilliget. Worauff er seine Commissarien in vnderschiedliche Provintzen seines Königreichs außgeschickt hette / daß sie die Gemüther seiner Vnderthanen so wol Catholischen als Reformierten / so durch die entstandene Vnruhe vber einander verbittert waren / mit einander widerumb vereinigen / vnd was durch den Gewalt der Waffen / wider seine Satzungen vnd Edict vorgangen / abstellen / vnd alles wider in ein gutes vnd friedliches Wesen bringen solten: darinn sie durch den Segen Gottes so glücklich gearbeitet / vnnd so viel erlangt hetten / daß sein Königreich diese zwey letzte Jahr gantz still vnd ruhig gewesen / vnd seine Vnderthanen ins gemein Gott dem Allmächtigen gedancket / daß nach außgestandenem grossem Vngewitter vnnd vielen Trübsalen sie nunmehr in einer sanfften Ruhe vnd guten Sicherheit vnder den Flügeln seiner Königlichen Majestät lebten. Aber als er gemeynet / der Friede were nun allerdings befestiget / vnd alles wider in ein guten Standt gebracht / auch alle seine Gedancken dahin gerichtet / daß er seinen alten Bundsgenossen Hülff leisten / vnd die Reputation deß Frantzösischen Nahmens in frembden Landen wider auffrichten möchte / wie es dann schon an dem gewesen were / daß er deß Nutzens davon geniessen / vnnd ein sonderbaren Vortheil zu Ehren der Kron Franckreich / vnnd Trost seiner betrangten Bundsgenossen / wie auch zu gemeiner Wolfahrt erlangen sollen / were er von mancherley Practicken berichtet worden / mit welchen etliche in seinen Provintzen schwanger giengen / damit sie die von der vermeynten Reformierten Religion von dem Gehorsamb vnd Trew / so sie jhm schuldig / abwending machon vnd sie vberreden möchten / daß in dem er mit den Geschäfften / die er ausserhalb deß Königreichs zum Schutz mehrgedachter seiner Bundsgenossen vorgenommen / beladen / sie sich wider jhne empören / vnd Vnruh im Königreich erwecken solten. Innmassen jhme auch vorkommen / was für Anschläg auff seine Stätt vnd andere Orth in gemeldtem Königreich gemacht / wie man Kriegsvolck ohn seinen Befehl angenommen / vnnd Schiff so wol in den Hafen seines Königreichs / als anderivo / ohn sein vnnd seines Abmirals Erlaubnuß / zu mercklichem Nachtheil seiner Ordnungen zugerüstet / auch heimliche Correspondentz vnd Aufwicklung mit den frembden angesponnen worden: welches er schwerlich glauben können / angesehen / daß er so grosse Gunst vnd Gnad denen von gemeldter Religion erzeyget hette. Vnd ob er wol in Erfahrung gebracht / daß der Herr von Subise dieser Empörung ein Anstiffter were / jedoch weil jhme wissend / daß derselbig beydes seine Macht vnd Gütigkeit empfunden / so hette er im Anfang selbigem etwas vbersehen wollen / der Hoffnung / er würde durch seine Gedult beweget werden / seine Pflicht in acht zu nehmen vnnd derselben nachzukommen / aber durch solche Gelindigkeit vnnd Sanfftmut were sein Vbermuht gewachsen / vnd hette sein Majestät verstanden / daß er vor etlichen Tagen sich mit Kriegs Schiffen auffs Meer begeben / die Kauffleut beraubet / Anschlag auff etliche seine Insuln / vnnd die Schiff / so daselbst an Vfer vnnd in den Hafen gelegen / gemacht / viel Excessen begangen / vnd grosse Gewalt vnd seindliche Thätlichk???tten wider seine Vnderthanen verübet habe. Wie nun diese Anschläg vnnd freffelhaffte Handlungen deß vorgemeldten Subise ein offentliche Rebellion wider die Königliche Authorität / vnnd einen Vorsatz / den er vnnd die / so jhme anhiengen hetten / den allgemeinen Frieden vnd Ruhe deß Königeichs / ohn einige reichtmässige Vrsach zu zerstören entdeckten: Also hette er hinwiderumb ein gnädigstes Gefallen geschöpffet / als seine Majestät von jhren getrewen Vettern dem Hertzogen von Tremoville / dem Herrn de la Force vnd Chastillon Marschalln in Franckreich / etlichen vom Adel / wie auch den Deputierten der sämptlichen Kirchen / so sich zu der Reformierten Religion / wie mann sie nennete / bekenneten / vnd sich an seinem Hoff auffhielten / vnd den abgeordneten von der Kirchen gemeldter Religion zu Pariß / die zu Charenton jhre Vbung hette / Item / von den Gesandten der Statt Rochelle / Nimes / Vsetz vnnd der Gemeind zu Sevennes / deßgleichen auß einem Schreiben seiner getrewen Vnderthanen zu Montauban verstanden hette / daß sie an deß gedachten Subise Handlungen ein grosses Mißfallen hetten / als welche der Trew vnd Affection / die rechtschaffene Frantzosen zu jhrem König tragen solten / keines Wegs gemäß / vnd zu nichts anders / dann zum Vndergang dieses Königreichs vnd jhrem eygenen Verderben gerichtet weren. Demnach er nun allen seinen Vnderthanen sein auffrichtige Meynung / die gehorsame zu beschützen / vnnd die Widerspenstige zu straffen / zu erkennen geben wolte: Als thete er hier mit zu wissen / daß er dieser vnd anderer wichtiger Vrsachen [988] halben auff Gutachten seiner Fraw Mutter / vnd etlicher Fürsten seines Geblüts / auch anderer Fürsten vnd Officirer der Kron Franckreich / wie nit weniger der vornembsten Herrn seines Rahts erklärte / daß sein endlicher Will vnd Meynung sey / daß alle seine Vnderthanen von obgedachter Religion / die in seiner Trew vnd Gehorsam verharreten / vnd keiner Rottirung wider sein Majestät vnd die Königliche Authorität / auch wider die gemeine Ruhe deß Königreichs sich thellhafftig machten / deß Exercitii jhrer Religion / wie auch der Gnad / die jhnen durch die Edieten / so wol von dem nechstverstorbenen König seinem Vattern S. als von jhm selbsten publicirt vnnd verliehen worden / völlig vnd friedlich geniessen / vnd gedachte Edicten nach jhrer Form vnd Innhalt / in allen jhren Clausuln vnverbrüchlich gehalten werden solten: vnnd nehme er hiermit alle vorberührte seine Vnderthanen / mit jhrem Haußgesindt vnd Gütern in seine sonderbare Protection vnd Salvaguardi. Was aber den von Subise vnd andere auffrührische Rebellen anlangte / daß sie sie sich wider jhn vnd seine Authorität auffgelehnet hetten / vnnd sich vnderstünden / den gemeinen Frieden deß Königreichs zu stören: so erklärte er hiermit / daß sie sampt allen so jhnen anhängig weren / oder einigen Vorschu leysteten / oder mit jhnen Gemeinschafft / Verstand vnd Correspondentz haben würden / als Vngehorsame vnd Meineydige deß Lasters der beleydigten Majestät im höchsten Grad schuldig / vnd alle jhre Güter verfallen vnd confiscirt. Gleichmässiges Vrtheil spreche er wider alle Innwohner seiner Statt / welche jetzt angedeuteten Rebellen beypflichteten / vnnd jhrem Vngehorsam nachfolgeten / oder gestatteten / daß sie jhre Zuflucht / Vnderschleiff / Zugang / Herberg vnd Auffenthalt bey jhnen hetten / vnnd die jhnen auff einigerley Weiß / wie das auch geschehen möchte / Hülff leysteten: dieselbe solten alle jhre Freyheit / Gnad / Privilegien vnd Rechten / die sie von den Königen seinen Vorfahren / oder jhm erlangt hetten / verliehren. Dieweil er aber jederzeit geneygt gewesen / die Gütigkeit der Schärpffe deß Rechtens gegen seinen Vnderthanen vorzuzichen / vnnd jhnen Zeit vnd Gelegenheit zu geben / jhre Mißhandlungen zu erkennen / ehe sie sich allerdings in ein offentliche Meuterey vnd Rebellion stürtzeten / als verkünde er hiermit / woferrn innerhalb Monats frist / nach Publicirung dieses Außschreibens in seinen Höffen vnnd Parlamenten mehrgemeldter Subise vnd andere Vnderthanen / so jhm anhtengen / vnd jhme biß dahero in seinen bösen Händeln Hülff gethan hetten / zu jhren schuldigen Pflichten widerkehren / die Waffen ablegen / jhr Kriegsvolck / welches sie anzenommen / vnd die Schiff / so sie zugerüstet / abschaffen vnd also sich allerdings in seinen Gehorsam wider begeben / vnd dessen gnugsame Anzeygung vnnd Versicherung / entweder vor jhme / oder seinen Räthen thun würden / daß er jhnen alle jhre Vbelthaten / die sie begangen / wie auch alle jhre böse Anschläg / so sie wider jhn vnd seine Authorität in dieser letzten Empörung vorgenommen / hiermit verziehen haben / also daß sie deßwegen nicht solten angeklagt / angehalten oder verfolget werden / vnnd stellte er sie in jhren vorigen Standt / Besitzung vnnd Niessung aller Privilegien vnd Freyheiten / die sie von jhm oder seinen Vorfahren / vermög der publicirten Edicten / empfangen hetten. Woferrn sie aber nach Verfliessung der benannten Zeit in jhrer Rebellion vnd Vngehorsam beharreten / so wolte er / daß wider sie nach der Schärpffe seiner Satzungen / mit Gefängnuß jhrer Person / Verzeichnung jhrer Güter / Schleiffung jhrer Häuser / vnnd andere Wege / wie in solchen Fällen bräuchlich / procedirt würde / vnd solten sie aller Beneficien vorgemeldter seiner Edicten beraubet seyn Zu welchem End er seinen Raths vnnd Parlamentsherren / auch Beysitzern gedachter Kammern befehle / daß sie daran seyen / daß dieses sein Außschreiben in allen Puncten vnfehlbarlich gehalten vnd vollzogen würde: innmassen er auch seinem General Procuratorn vnd dessen Anwälten gebiete / daß sie allen Fleiß anwendeten der hierzu erfordert würde. Befehle auch allen Statthaltern / Amptlenten / Vögten vnd jhren Leutenanten / in Summa alle Richtern vnd Obrigkeiten / Befehlhabern vnd Vnderthanen / daß sie ob diesem seinem Mandat hielten / vnd alle die / welche ohn seinen Befehl Volck annehmen vnd sich zu Feld begeben / angriffen / vberfielen vnd niderschlügen. Dieses Königliche Mandat achtete der von Subise nicht viel / sondern fuhr in seinem Vorhaben fort / samlete viel Volck vnnd bracht ein ansehenliche Schiff Armada zusammen. Derhalben der König dem Hertzog von Monimoranzi als Admiralen / Befehl gab / sich auch gefast zu machen / vnd jhm mit aller Macht zu begegnen. Weil dann auch die Holl-vnnd Engelländer bey diesem Handel sich nicht wenig interessirt befanden / in dem jhnen Subise den Paß vnnd Schiffahrt auß Franckreich vnsicher machte / vnnd die Commercien sperrete / als stiessen sie auff erfordern mit einer guten Anzahl wolgerüsteter Schiffen zu den Königischen / vmb mit gesampter Handt deß gedachten von Subise Vorhaben zu stewren. (Subise von den Königischë geschlagen.) Demnach sich nun die Königliche Flota bey Diepen versamlet / ist sie darauff zu Anfang deß Herbstmonats nach Malo abgefahren / in Willens den von Subise mit Ernst heimzusuchen: welcher dann zeitlich darvon Kundschafft gehabt / vn̅ deßwegen auch alle seine Schiff zusaminen gebracht / vnd mit denselben in seine Verwahrung sich begeben / doch bißweilen etliche auff Kundschafft außlauffen lassen. Denmach aber der Königliche Admiral verstanden / daß der von Subise mit seiner Armada bey Oloune herumb schwebete / hater er sich entschlossen / vnangesehen er dabevoren bey der Insul Reß das beste Glück nit gehabt / mit demselben ein Schäntzlein zu wagen. Zu welchem End er insonderheit die Holländische Schiff zu sich erfordert / vnd sie in den Vorzug geordnet / auch sonsten alles in solche Ordnung gebracht / daß man seine Kriegs Erfahrenheit so wol zu [995] (Paginierfehler. i. e. S. 989) Land als zu Wasser darauß gnugsam abnehmen konte. Als jhm nun am 12. Septembris der Windt wol dienete / hat er die Ancker auffgezogen / vnnd von S. Malo recht auff den Feind zugefahren / welcher damahls an dem Land gehalten / vnd sich nicht auff das freye Meer begeben dörffen / Jedoch ist er den 14. dieses bey der Insul Retz angelanget / vnd frisch Wasser eingenommen. Darauff ist der Streit also bald angangen / in welchem Subise grossen Widerstand gethan / vnd allen möglichen Fleiß angewendet / sich von der Königlichen Armada loß zu machen: aber sie war jhm so hart auff den Halß kommen / daß ers nit ins Werck richten konte. Kamen also den 18. Septembris beyde Armaden zusammen: Auff der Königischen Seiten hatte der Graff von Vavvert den Vorzug / der Admiral befande sich mitten in der Armada in einem grossen Schiff / neben einer grossen Anzahl Edelleut vnnd anderer tapffern Soldaten. Der erste Angriff geschahe mit grossem Ernst / vnnd wehrete das Treffen von Mittag an biß auff den Abendt / da sich Subise zu rück wendete / doch aber sich immittelst noch tapffer vnnd vnerschrocken wehrete. Vnder andern haben sich damahls die Herrn von Bouteville vnd Villeneffue / wie auch die Holländer ins gemein trefflich wol gehalten. Den folgenden Tag wurde das Spiel vollends außgemacht / dann stracks deß Morgens früh geriethen beyde Armaden wider an einander: der von Subise war in einem Schiff die Jungfraw genannt / als selbiger nun gesehen / daß das Vnglück bey jm ein schlagen wolte / vnd er der Königlichen Armada die Victorj würde lassen müssen / hat er sich auff die Flucht begeben. Ob nun wol sein Volck gesehen / daß sie also von jhrem Obristen verlassen haben sie doch dahero sich nicht kleinmühtig erzeyget / sondern noch ein zeitlang Standt gehalten / vnd mit grossem Freffel mitten vnder die Königliche Armada hineyn gesetzt / aber doch nichts fruchtbarlichs außrichten mögen: Sintemal sie von den Königischen von allen Seiten mit dem Geschütz heßlich empfange / vnd gleichsam in der Mitte eyngeschlossen gehalten worden. Wie sie nun gemercket / daß jhre Sachen gantz desperat / haben sie / noch das letzte Mittel zu versuchen / drey Schiff angezündet / vnnd vnder die Königische lauffen lassen / welche dardurch nicht in geringe Sorg vnnd Gefahr gerathen / gleichwol aber sich erwehret / daß kein sonderlicher Schad geschehen / vnd weil es bey solchem Handel am schärpffesten hergieng / blieb darüber neben andern tapffern Leuthen der Graff von Vavvert todt / vnnd wurden die Herrn von Bouteville vnd Villeneuffue tödtlich verwundet. Von den Subisischen sprungen viel wegen deß schrecklichen Brands in jhren Schiffen ins Wasser / vnd ward endlich die gantze Armada geschlagen / zwölff Schiff von den Königischen erobert / vnd die Vbrige theils in Grund geschossen / theils auff den Sand getrieben / etlich wenig haben sich auff Rochelle reterirt / so von den Königischen biß vnder selbige Statt verfolget worden. Neben einer stattlichen Beut / welche den Königischen zu theil worden / wurden der Subisischen in 3000. Mann gefangen. Darauff sich auch die Insul Retz / so der von Subise bißhero in gehabt / ergeben. (Verrätherey wider den König in Franckreich.) Vnder solchem Verlauff brach ein grosse Verrätherey / so wider den König in Franckreich angestellet war / auß / so den Anfang also genommen. Ein Meßpfaff im Dorff Estrange in der Normandey kam in Verdacht / daß er etwas auff deß Königs Person vorhette / deßwegen das Parlament zu Roan jhn gefänglich eyngezogen vnd examinirt hat: da er nicht allein von sich selbsten bekennet / sondern auch noch etlich andere vnd vnder selbigen einen Jesuiten / mit Nahmen Peter Gujot angegeben / daß sie bey diesem Handel interessirt weren / welche dann auch also bald in gesängliche Hafften genom̅en worden. Als man nun von einem vn̅ andern Nachrichtung / ward endlich der Meßpfaff zu gedachtem Roan offentlich geradbrecht / vnd etlich andere gehencket: der Jesuit Gujot aber hatte grosse Vorbitt / vnnd brachte auch dahero so viel zu wegen / daß er von Roan / da die Iustitia etwas scharpff / gen Pariß geführet ward / allda seine Gesellen das Wort dermassen für jhn the???en / daß er gar gut Credit bekam / vnd biß auff weitern Bescheyd loß gelassen wurde / wiewol etlich andere noch im Gefängnuß behalten wurden. Mitlerweil bekam man zu Pariß Nachrichtung / daß einer in die Statt kommen würde / dessen Wesen / Gestalt / Kleydung vnd Geberden eygentlich beschrieben waren / welcher den König vmbzubringen / vorgenommen hette. Ob man nun wol fleissig auff diesen Gesellen laurete / ward er doch / als er kommen nit erkant / vnd begab er sich zu etlichen München Barfüsser Ordens / die man Recollecten nennet / dieselbe bekamen Befehl / daß sie jhn wol halten vnd alle Monat 1000 Kronen verschaffen solten / mit Vermelden / er were ein Mann der für das gemeine Wesen ein guten Dienst leysten könne. Als er aber einsmahls sich auß dem Closter auff die Gaß herauß begeben / auff gute Gelegenheit sein Vorhaben ins Werck zurichten / acht zu haben / ward er von etlichen erkant vnd gefangen. Er hieß Hieronymus Beaufort, vnnd war ein Wahl von Artoys / welcher ein Capitain deß Königs in Spanien Leib Guardi, gewesen war / dahero leicht zu erachten / wo dieser Mörderische Anschlag hergerühret. Nach dem man jhn abgehöret / ward der Jesuit Guiot wider gegriffen / vnd neben andern ins Gefängnuß geführet: welche hernach / wie man vermuthet heimlich hingerichtet worden / weil sie nicht mehr an Tag kommen. (Heurath zwischen deß Hertzogen von Saphoyen Sohn vnd einem Fräwlein von Bourbon.) Deß Heuraths zwischen dem Printzen von Wallis vnd deß Königs in Franckreich Schwester haben wir an seinem Orth gedacht. Neben demselben ist auch eine Vermählung zwischen dem Printzen Thomas deß Hertzogen in Saphoyen Sohn / vnnd einem Fräwlein von Soisson / auß dem Hauß Bourbon / geschlossen / vnd also dardurch die Confoederation zwischen Franck [990] reich / Engellandt vnd Savoyen desto stärcker gemacht worden. (Absterben Königs Jacobi in Engella̅d.) König Jacobus VI. in Groß Britannien / sc. hat nicht lang nach seines Sohns Printz Carln von Wallis Beylager gelebt / sondern nach dem er in 4. Wochen lang an einem Tertian Fieber kranck gelegen / den 26. Martij auff dem Königlichen Hauß Thiebold / 12. Englischer Meilen von Londen gelegen / von dieser Welt abgeschieden. Zween Tag zuvor hat er das H. Abendmal empfangen / vnd seinen Abschied von seinem Sohn Printz Carln genommen / dem er die Protection der Kirchen / sein hinderlassene getrewe Diener / vnnd die Restitution seiner Kinder vnd Enckeln in dero Erblande vnd vralte Dignität eyfferig recommandirt. Bey Eröffnung deß Leichnams hat man das Hertz vnd andere nobiliores corporis partes gut vnd vnversehrt / das Miltz aber verfault gefunden. Den 13. Aprilis ist der Leichnam von Thiebold mit grosser Solennitet nacher Londen gebracht worden / allda man jhm / als wann er noch lebte / biß zu seiner Begräbnuß auffgewartet. Er war geboren im Königlichen Schloß zu Edenburg in Schottlandt den 19. Junij im Jahr 1566. seine Eltern sind gewesen Henrich Stuard / ein Schottländischer Graff / jedoch von Königlichem Stammen / vn̅ Maria Jacobi deß V. Königs in Schottland Tochter. Den 19. Julij deß Jahrs 1567. ward er noch in seiner Kindheit. zum König in Schottlandt gekrönet / vnnd im Jahr 1603. empfieng er nach Absterben der Königin Elisabeth auff den 25. Julij die Cron in Engelland / deren er biß auff seinen Todt löblich vorgestanden. Er hatte gute Kunst vnd gelehrte Leuth sehr lieb vnd thet jhnen alle Beförderung / wie er dann auch selbsten trefflich gelehrt gewesen: Er war gütig / freygebig / miltthätig / sanfftmütig vnd zum Frieden geneygt: Blutvergiessen vnd Vngerechtigkeit hat er gehasset / mit den benachbarten Potentaten hat er gute Freundschafft vnnd Correspondentz gehalten / durch vielfältige Legationes die widrige Partheyen zu versohnen sich bemühet / auch zu Widerbringung deß werthen Friedens im Römischen Reich ein grosses angewendet. (Leichbegängnuß deß Königs in Engelland.) Den 7. Maij ward die Leichbegängnuß folgender massen gehalten; vor ???n giengen 200. par arme Leuth / deren jedem ein schwartzer Rock vnnd Trawrkleid geschencket worden: darauff folgeten 400. par Knecht vnd Diener / welchen gleichfalls die Trawrkleyder verehret worden / vnnd förters ein Pferdt in Trawr bekleydet / mit zween Trompetten vnd einem langen Fahnen von allerhandt Farben. Solchem Nach giengen noch 146. par Hoffleut mit Trawrkleydern / vnd dann wider ein Pferd in Leydkleydung / mit 4. Trompetten vnd einem vergüldten Scepter / vnd darfür ein lang Panier von allerhand Farben / welchem wider 136. par / so alle in Trawr bekleydet waren / nachgetretten. Denen nach ward abermal ein Pferd gebracht / gantz schwartz bedeckt / mit 2. vorhergehenden Trompetern / vnd einem Fahnen / wie zuvor: für jedem Pferdt giengen 2. Edelleuth / mit jhren Dienern im Leyd / vnd darauff 366. par / so alle wol mit Leydkleydern außstaffirt waren. Welchem nach kamen 3. Trompetter / ein vergüldter Scepter / ein Panier oder Fahnen / dem 3. Ritter vorgiengen / vnnd das Pferd ward von 2. Rittern / mit einem langen Zaum geleytet / darauff 40. par Herren folgten / darunter viel deß Burgermeisters zu Londen Officianten waren / gekleydet in Trawrmäntel mit sehr langen Schweiffen. Darauff giengen 68. par Herren / allesampt Königliche Beampte: demnach wider ein Pferdt / dem zween Trompetter vorgiengen / in schwartz Tuch vnd schwartze Leibbinden bekleydet. Hiernach ward deß Königs sehr köstliches vnd fast langes schönes Panier von dreyen vom Adel getragen / vnnd trug noch ein Edelman den Schweiff hernach / vnnd ein anderer trug wider ein gülden Scepter. Darauff kamen 28. par in Leydkleydern / darauff ein Pferdt / mit schwartz Sammet bedeckt / vnd ein güldener Scepter / auch ein Waapentrager oder Herold / sampt einem Fahnen / eine Tromm / vnnd vier Trompeter / darauff giengen 7. par Ritter deß Hosenbands / die ein roth Creutz in einem weissen Feld auff jhren Schultern hatten. Darauff folgten 27. par Edelleuth / vnd 14. par Geistliche Personen / die hatten Vmbschläg von roth vnnd blaw Sammet / mit Golt gestickt. Darnach ward abermal ein Pferd / mit Sammet bedeckt / hergeführt / mit einer Nachfolg von 35. par Herren / alle in Leydkleydern. Dann folgte noch ein Pferdt / deß Hertzog von Northumberlandt / dem 87. par in trawr bekleydet nachtratten / vnnd noch 34. par Praedicanten / alle in Leydkleydung. Als dann wider ein Pferd / wie zuvor / darauff 65. par Herren / die alle in Bestallungen / als Richter vnd dergleichen waren / auch der oberste Burgermeister der Statt Londen. Demnach folgten sieben par grosse Herren / von dem nechsten Adel / denen sehr viel Pagen in schwartz Sammeten Casacken nachgiengen: vnd dann zween vergüldte Scepter / zween Trompeter / ein Fahnen / vnd ein Pferd mit einer schwartze Deck / begleitet von acht vnd viertzig Graffen / zwölff Bischoffen / vnder welchen einer in welssen Leinwadt gekleydet auffgezogen. Darnach giengen 18. andere Graffen / mit dem Ertz Bischoff von Canterberg / den vorigen gleich bekleydet. Darauff kame der Frantzösische Ambassador / dem zehen Pagen deß Mantels Schweiff nachtrugen / vnd viel andere seines Volcks Auffwarter. Dann kamen 6. Trompeter / in schwartz Tuch bekleydet / ein Herold vier vergülte Scepter / vnd einer der dem Herold deß Mantels Schweiff nachtrug. Demnach giengen vier Trompeter / ween Pfeiffer / einer der deß Königs Sporen trug / einer der seine Handschuch trug / ein anderer mit seinem Schildt / einer mit seinem Rappir / die Spitz gegen der Erden gekehrt / einer der sein Sturmhut trug / einer mit seiner Kron / so alle von dem außerlesensten Adel gewesen mit vielen Pagen / alle in schwartz Plüsch oder sammete Liberey bekleydet.
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Auff dieses alles folgte die Königliche Gutsche / mit schwartz Sammet gantz bedeckt / mit 6. Pferden gezogen / so alle auch in schwartzen Sammet gekleydet waren. Auff diesem Wagen lage der König oben auff in Wax so künstlich abpossirt vnd Conterfaitet / als ob er im Leben were / vnd nur der Spraach mangelte / gantz weiß sehr herrlich vnnd Königlich / mit deß Reichs Cron auff dem Haupt / einen güldenen Scepter in seiner rechten / vnd die Weltkugel in seiner lincken Handt / einen sehr kostbarlichen Ring auff seiner Brust / vnd ein köstliches Hosenband an seinem lincken Bein / wegen deß Ritterlichen Ordens deß Hosenbandes vnd S. Georgen habend. Hinden auff diesem Wagen sasse ein fürnehmer Herr / so deß Königs Haupt vnd Kron vor dem Schütteln / Stossen vnd Fallen verwahret vnnd erhielte. Stracks auff dem Wagen folgte deß Königs Sohn / Carolus. An seiner lincken Hand gieng der Graffe von Pembrock / vnd zu der rechten / Graffe von Arundel / mit sehr kostlichem vnd Ritterlichen Halßgeschmuck deß Hosenbandes behencket. Deß Königs Nachmantel ward von zwölff vornehmen vom Adel nachgetragen / die Trawrbinden aber von seinen Pagen. Darauff kam ein grosse Menge der vornembsten Herrn deß Landes / als der Graff von Essex / Graff von Kent / Graff von Montioir / vnnd andere mehr mit einem starcken Nachtrab von Officianten vnd Dienern. Solchen nach kam der Hertzog von Buckingam mit einem weissen Pferd / so mit köstlich gesticktem Zeug / vnd roth vnd weissen Federbüschen fornen vnnd hinden / auch einem Sattel von silbernem Stück von künstlicher Arbeit gezieret gewesen: das ward das Triumph Pferd geheissen. Auff solches giengen in guter Ordnung 93. par Ritter / auß deß Königs Leib Guardi: jhre Helleparden waren alle mit blaw vnd rothem Sammet vbervberzogen / vnnd wurden vmbgekehrt getragen. Denen folgten nach 150. par gemeiner Hellpardirer / welche gleichfalls jhre Helleparden vndersich gehalten: Endlich machte den Schluß ein vnglaubliche Zahl von Bürgern vnd andern Leuthen / so biß in die Kirch nach Westmünster / darin die vorige Könige begraben ligen / nachfolgeten: allda der Königliche Leichnam mit prächtigen Ceremonien vnd grossem Pomptumuliert worden. Damit aber Königs Jacobi Geschlecht dem Leser nicht vnbekant bleibe / wollen wir das Stam̅-Register der König in Schotten hieher setzen / doch zu besserer Nachrichtung zuvor vermelden / daß die Schotten sich Albinich / vnnd jhr Landschafft Albin / von dem alten Nahmen der Insul Albion / nennen: Haben den Theil deß Britannien (mit welchem Namen Engelland vnd Schotten begriffen) jmmerdar gegen Norden liget / mit den nechsten Insuln gegen Nidergang / vnd Orcaden gegen Mitternacht: Sie nennen jhres Königreichs Conditorn Fergusium einen Irrländer / (König Iacobi VI. Geschlecht.) so zu deß Alexandri Magni Zeiten / fast 330. Jahr vor Christi Geburt / gelebet: darnach Fergusium dieses Nahmens den Andern / so von dem ersten Fergusio der viertzigste König gewesen / vnnd die Schotten / welche von den benachbarten Picten gantz vertrieben vnd zerstrewet waren / durch Hülff der Römer / in jhr Vatterland widereingesetzet / vnnd das Regiment / so bey nahe gantz zu Grunde gangen / wider auffgerichtet hatte: den dritten nennen sie Kennethum / so der neun vnd zwantzigste König von Fergusio II. war / vnnd die Picten gantz auß Schottland außgetrieben / vnd jhr Regiment gar abgethan hatte. Diesen Heroischen Königen vnd deß Schottlands Erhaltern / ist billich auch hinzu zu thun Robertus Brussius / welcher die Freyheit deß Königreichs Schotten / so von König Eduardo I. in Engelland hart angefochten vnd getrucket war / gar tapffer gerettet vnd erhalten / vnd hernach 1329. gestorben. Von diesem wird das Geschlecht der Schottischen König nach einander biß auff Iacobum VI. allhie erzehlet.
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(1625. Printz Carl von Wallis König in Groß Britannien.) Stracks nach verrichter Leichbegängnuß / ward Printz Carl / als deß abgeleibten Königs einiger Sohn an allen Orthen deß Königreichs zu einem König in Groß Britannien proclamirt / vnd von den Vnderthanen mit grossem Frolocken angenom̅en. Welcher darauff an vnderschiedliche Potentaten / Fürsten vnd Republicen seines Vattern tödlichen Abgang vnd Antrettung seiner Regierung berichtet / vnd sich aller guten Correspondentz erbotten. Vnlang hernach kam ein Türckischer Ambassador zu Londen an / welcher dem newen König 150. Sclaven mehrentheils Engelländer / auch etliche Löwen / Parther vnd andere frembde seltzame Thier praesentierte. Seine Werbu̅g war fürnemlich / daß die Commereien zwischen deß Königs in Groß Britannien vnd deß Türckischen Keysers Vnderthanen frey vnnd sicher möchte getrieben / vnd Alliantz zwischen beyden Potentaten vnverbrüchig vnderhalten werden. (Vergebliche Impressa der Engelländer auff Spanien.) Sonsten hat seines Vattern Ermahnung zu Folg der newe König stracks zu Anfang seiner Regierung zu Behuff seiner Schwester / Schwagers vnnd jhrer Kinder den König in Spanien mit Krieg anzugreiffen sich entschlossen / gestalt er dan̅ zu solchem End ein mächtige Schiff Armada außrüsten lassen / darbey sich 12. Königl. grosse Schiff / 43. andere gemeine Kriegsschiff / vnd 40. Kauffmansschiff / so alle mit volck / Proviand vn̅ Kriegsbereitschafften auffs Beste versehen waren / darzu sich auch 22. Holländische Kriegschiff verfügten / also daß es das Anfehen hatte es würde nit fehlen können / daß mit einer so starcken Flota nit etwas denckwürdiges außgerichtet werden solte / wie dan̅ auch in Spanien deßwegen grosse Forcht war / weil man daselbst deß Ein-vnnd Vberfalls zwar gewiß aber doch gleichwol kein eygentliche Nachrichtung haben konte / wo der Feind ansetzen würde. Als nun immittelst gedachte Armada gäntzlich außgerüstet / sich zu Salisburi gesamlet / vnd vom König selbsten deß Orths besichtiget / vnd auff derselben von jhme allerley Anordnung gethan worden / ist sie den 15. Octobris von dannen abgesegelt / die Impressa auff Spanien jhrer habenden Ordinantz nach ins Werck zu setzë. Aber es erzeygte sich stracks ein böses Omen, welchs zu jrë Vornehmen, schlechten Trost gab / in dem sie durch widerwärtigë Wind wider zu rück getrieben wurden: der meiste Theil aber / wie bey solchë Fällen zu geschehë pflegt / achtete solches nicht hoch / sondern meynete es were vngefehr geschehen / vnd hette nit viel auf sich: aber der Außgang lehrete weit ein anders. Dann nach dem die Armada den 17. dieses mit gutem Windt wider außgefahren / vnnd in drey Squadronen (darunder die erste vnder dem Admiral in 4. Regimenten / die ander vnder dem Vice Admiral in 3. Regimenten / vnnd die dritte vnder dem Arrire Admiral in 3. Regimenten bestanden) getheilet / jhren Weg auff Portugall vnd die Spanische Königreich genommen / davon im Wintermonat die gröste Macht bey Caditz angelangt das Volck zum Theil ans Land gesetzet / vnd etliche stück Geschütz auß den Schiffen gezogen worden / hat Don Ferdinand Giron Gubernator daselbst ein starckë Außfall auff sie gethan / vnd sie also empfangen / daß sie in 1000. Mann in Stich lassen vnd mit Verlust der ans Land gezogenen Stücken vn̅ anderer Bereitschofften / sich endlich reteriren vn̅ wider in die See begebë müssen. Vnder dessen wurde in Spanien ferrnern Einfall zu verhindern grosse Gegenwehr bereytet / alles Volck / so Waffen führen konte / bewehret / gemustert vnd allenthalben in die Seehafen vertheilet / also daß die Engelländer auch an andern Orten wenig außzurichten vermochten. Jedoch weil sie nicht anders konten / verbrandten sie viel Schiff auff den Spanischen Custen vn̅ bekamen etliche gute Beuten / mit welchen sie wider nach Hauß fuhren. Ward also dieses grosse Vorhaben / welches gantz Spanien in Forchten gebracht / vnd dessen Außgang damahls alle Welt mit Verlangë erwartet auff solche weiß zu nichts / vnd gerieth nit viel besser / als Anno 1588. die Spanische Impressa auff Engelland. (König in Schweden fällt in Liefflandt.) Demnach zwischen den Königen in Schweden vnd Polen in vorigen Jar ein Stillstand gemacht worden / derselbe aber ohn ferrnere Vergleichung vnnd Auffrichtung eines völligen Friedens mit dem Außgang deß Martij dieses 1625. Jahrs zu End geloffen / als hat der König in Schweden sich zu einem frischen Zug gefast gemacht / vnd im Jul. mit einer gewaltigen Armada von 76. Schiffen nach Riga abgefahrë. Allda er das Volck in möglichster Eyl ans Land gesetzet / vnd ehe sichs die Polen versehen / auff 12. biß in 15. Meilen in Lieffland gerucket / also daß er in kurtzer Zeit fast das gantze Land bezwungen / vnd vnder seinen Gehorsam gebracht: die Polen haben jm fast gar keinen / oder ja geringen Widerstandt gethan / dahero der König die erste Ort vnd sonderlich die Festu̅g Rockenhauhausen / Dameburg / Selburg vn̅ andere mehr fast ohne Schwerdstreich glücklich eingenom̅en. Der König in Polen hette gern den Handel mit grösserm Ernst angegriffen / weil er aber merckte / daß die Polnische Ritterschafft in Lieffland / vmb dz sie daselbst bißhero nit viel gewon̅en zu kriegë schlechten Lusten hette / müste er seine Gedancken auff eine Tractation von ferrnem Stillstand oder Friede schlagen. Fertigte also einë Gesandten an den König in Schweden / vnd ließ jhm anmelden / daß er sich in ferrnere Handlung mit jhm einzulassen begerte. Der König in Schweden war dessen wol zu friedë / ließ darauff sein Volck in Guarnison ziehë / vnd befahl seinen Obristen / daß sie sich still haltë / vn̅ keine Feindthätlich keitë gegen den Polen verüben solten. Was er aber dë seinigë verbot / das thete der Gegentheil. Dan̅ in dem der König in Schweden mit den Polnischë Com̅issarien von den praeparatoriis handeln liesse / sind die Schwedë / so sich zu der Zeit dessen am wenigstë versehen / von den Polnischë Soldatë / so mit macht vber die Duna geruckt / vnd in Lieffland gestreifft / vberfallen vnd vbel tractirt worden: Aber sie thaten es nit vmbsonst / sondern ward jnen redlich vergolten / dann der König brachte eylends wider ein gut Theil Volck zusammen / zog damit dem Polë vnder Augen / vn̅ machte jm 6. Compagn darvon nider / eroberte auch die [994] vornehme Vestung Pirsen an der Littawischen (Polen büssen an vnderschiedlichen Orten eyn.) Gräntz / worauff die Polen fast jhr bestes Geschütz / Munition vnd andern Vorraht hatten / so er meistentheils von dannen führen liesse / also daß sich die Polen dieses Stückleins / so sie den Schweden bewiesen / wenig zu rühmen hatten / vnnd war dardurch anderst nichts außgerichtet / als daß sie dardurch zu jhrem eigenen Schaden die Schweden auffmunderten / vnd Vrsach gaben / daß weder die Anstands noch die Friedens Tractatë jhren Fortgang bekamen. Es haben sonsten vmb diese Zeit die Polnische streiffende Cossaggen auch an zweyen andern Orten trefflich eingebüsset. Dann als sie einsmals in deß Starosten Solinsky Herrschafft in 1600. starck eingefallen / hat selbiger jhnen in der Eyl nit anderst zubegegnen gewußt / als daß er sich / damit sie desto weniger Tyrannisirn möchtë / gar freundlich gegen jhnen gestellet / jhnen Proviandt / Bier / Meth vnd Brandtenwein zugeschickt: Demnach sie sich nun lustig darüber gemacht / sich voll vnnd toll gesoffen / vnd sich nichts wideriges besorget / hat vnter dessen der Starosta seine Vnderthanen in der Stille zusammen gebracht / gedachte Cossaggen vnversehens vberfallë / in 600. nidergemacht / die vbrigen auß dem Land getrieben / vnnd jhnen viel geraubt Gut abgejagt. Andermals haben die Tartarn in 4000. Saporowsker Cossaggen vberredt / daß sie mit jhnen auff etliche Ort am Schwartzen Meer in Türckey einen Einfall thun / vnd Beuthen machen woltë / wie dann auch geschehen. Aber die Tartarn haben mit den Cossaggen betrieglich gehandelt / den Türcken vorhero solchen Einfall heimlich zuwissen gethan / welche die Cossaggen an einem bequemen Orth vnversehens vberfallen / den mehrern Theil darvon nidergehawet / in 600. der vornembsten gefangen / vnd nachdem sie solche dem Türckischen Keyser praesentiret / auff die Galleen auff dem Schwartzen Meer geschmidet: Die so mit dem Raub zurück kommen / wurden auch von den andern Polen angegriffen / vnd etliche von jhnen erschlagen / also daß die gute Cossaggen das Glück eine Zeit hero ziemlich widerwärtig gehabt. Vom Bethlehem Gabor / Fürsten in Siebenbürgen kamen zu Anfang deß Sommers viel widerwärtige Avisen an den Keyserlichen Hoff / daß er nämlich mit grossen Kriegsbereitschafftë vmbgieng / vnd viel Tausendt Mann / darmit in Vngarn einzufallen / beysam̅en hette. Welchem dann desto mehr Glauben zugestellet würde / weil man Nachrichtung hatte / daß er auch in der newen Liga, so zwischen den Königen in Franckreich vnnd Engelland / den Staten der Vereinigten Niderlande / der Herrschafft Venedig vnnd andern erst newlich auffgerichtet worden / were / vnnd von solchen (Bethlehem Gabor erbeut sich alles Guts gegen Jh. Keys. Maj.) Conföderirten / die Waffen wider das Hauß Oesterreich zuergreiffen vielfältig ermahnet worden. Aber nichts desto weniger hielte Bethlehem sich noch zur Zeit still / vnd erbothe sich gegen Keys. Majest. als dieselbe / vmb sein-Vorhaben zu erforschen einen Currier an jhn abfertigte / beständiger Vnderthänigkeit / Gehorsamb vnd alles guts / ließ auch zu daß die Keyserische Officianten in seinem Landt Werbungen vnnd Musterung anstellen möchten / darzu er alle möglichste Dienst vnd Beförderung versprach. Vnnd weil er wegen eines Heyraths mit deß Churfürsten von Brandenburg Schwester damahls in Handlung stunde / bath er Jhre Keys. Maj. daß dieselbe jhme bey gemeldtem Churfürsten mit einem Commendation Schreiben zu seinem Intent beförderlich seyn wolte / welches er auch erhielte. (Graffen von Tilly Schreiben an die Nider Sächsischen Fürsten vnd Ständ wegen eines intercipirten Schreibens von Pfaltzgraff Friederichen.) Was Tilly bey dem Tag zu Braunschweig mit den Räthen der Fürsten vnd Stände deß Nider Sächsischen Kreyses / durch seine Abgesandte abhandlen lassen / vnd mit was Resolution dieselbe abgefertiget worden / haben wir zuvor erwehnet. Demnach jhm nun ein intercipirtes Schreiben / so König Friederich von Böheimb auß dem Haag an den Graffen von Thurn vnder dato den 4. Septembris abgehen lassen / zu Handen kommen / hat er darauff vnder dato den 2.22. Octobris vorgemeldten deß Nider Sächsischen Creyses Fürsten vnd Ständen also zu geschrieben. Es were seinen Gesandten jüngst zu Braunschweig im Nahmen der Nider Sächsischen Fürsten vnd Stände ein schrifftliche Erklärung zugestellet Darin / wie auch hiebevor zu vnderschiedlich mahlen / einkommen / vnnd mit hohem Teutschem Versprechen bestättiget worden / daß dieses Kreyses Fürsten vnd Stände in Jhrer Keys. Maj Devotion / so lang sie Athem / verblieben / kein widrige Intention hetten / viel weniger bey jhrer angestellten Defensions Verfassung / ein widrige Resolution genommen / Jhrer Keyserl. Majestät Feinden sich nicht anhängig gemacht / bey widrigen consiliis sich nicht sinden lassen / nie kein andere Intention gehabt vnd noch / als intra terminos deß Kreyses / vnd in terminis defensionis zu verbleiben / niemandt zu offendiren / viel weniger den Pfaltzgraffen per forza zu restituiren / deßgleichen daß sie keine Werbung wider Jhr Keys. Majest. vorgenommen / daß auch alles das jenige / was Jhre Majest. zum Einzug in diesen Kreyß bewegt / nur praesumptiones weren / vnnd man darzu nicht Vrsach gehabt / mit andern mehr Vmbständen vnnd Justification der Königl. Dennemarckischen vnd deß Kreyses Armirung / wie auch mit Inculpirung / was durch jhn geschehen: vnnd weil sie jhre beständige Devotion gegen Jhrer Keyserl. Majest. mit etlichen Begehren vnd Erbieten beständig asseverirt / vnd jhm ohne Vorwissen in einem vnd andern etwas schließlich zu handeln nit gebührete / als hette er in continent??? solches Jhrer Keys. Maj. berichtet / darauff er ehist einer Resolution gewärtig. Ob nun wol Jhr. Keyserl. Majest. die Vrsachen / warumb sie die Disarmirung begehrt / vnd deßwegen den Einzug anbefohlen / zu seiner Zeit / noch mehr an Tag geben würde / auch er die Vmbständ in den Keys. Schreiben / vn̅ meinen wie auch deß Hertzogen in Friedland widerholten Erinnerungen / wan̅ mans recht erwegen wolt / nit auff blossen weiten Praesumptionen sondern vielmehr also bewend zu seyn / erachtete / daß sie bey dergleichë gefährlichen [995] Läufften in acht zu nehmen vnd dannenhero wie alle vnpartheyische / also auch Chur Sachsen solche nicht improbirten / noch Jhre Keys. Maj. in jhrem deßwegen angestellten Verfassungen verdencken können / ja nicht lauter zu erkennen geben / wie der Anzug zu verhüten / vnd friedlich Mittel zu ergreiffen weren. So wil er auch nicht widersprechen oder zu geben / daß dieser Kreyß in genere, also gegen Jhre Keys. Maj. wie oben gemeldt gesinnet / Sie auch nicht anderst wissen / vnnd von andern vberredt werden / als wann diese Creyßverfassung nur ein Defension deß Creyses: auch dannenhero die weniger Creyß Ständt / erstlich zu einem Schluß der Armirung / Erwehlung deß newen Creyß Obristen / vnd was darauff vnter solchem Schein erfolget / bewegt / vnnd etwann theils der andern Ständen / welche sich Anfangs darzu / als einen gefährlichen Werck nicht verstehen wollen / endlich mit dergleichen Persuasionen eingebildter Gefahr gewonnen / vnd der feindliche Proceß wider jhn angestellt worden. Wann aber die Ständt es nachmahl recht bedächten / hoffte er / sie werden ein andere Resolution fassen vnnd sehen / daß die wol intentionirte wider jhre Meynung eben in das jenige verleytet / was Jhrer Keys. Maj. vnd ein guthertzige Erinnerung mit sich brächte: Die Demonstrationen würden sich selbst je länger je mehr an Tag geben / vnd darmit dieser Creyß augenscheinlich greiffe / daß weder Jhre Keys. Majest. er oder andere nicht / auff blosse praesumptiones giengen / sondern wichtige Vrsachen vorhanden seyen: So vberschicke er jhnen Copey / was Jhre Keys. Majest. Principal Feind vnlängst selbst geschrieben / vnnd durch so wunderbarliche Schickung Gottes offenbar worden: Nemblich daß die Könige / welche leichtlich zu verstehen / Commissarios zu deß Mannßfelders Armee (die sich mit dem König in Dennemarck wölle conjungiren) zur Außtheilung deß Gelts sollen schicken / die Armee zu conseruiren / sonst sey nichts fruchbarliches zu hoffen / er Pfaltzgraff erfrewe sich / daß es sich in Italia zur Besserung Anlaß / der Fried mit den Religionsverwandten geschlossen / deß Bäpstlichen Legats Tractation sich zerschlagen / dem Connestabile ein ansehnliches Volck zugeschickt werde / dann auch (so sonderlich zu notiren were) der König in Dennemarck were / Gott lob / wol auff / verbleibe noch beständig in seinem guten Vorhaben / stärcke sich täglich / sc. Darauß gnug erscheine / daß diese Actiones vnd Verfassungen fast zu einem gemeinen Vorhaben gehen / derowegen die andern dem König in Dennenmarck vnder die Arm müsten greiffen / die Venediger jhr Gelt / den König auff den Beinen zu erhalten / ???erschtessen / vnnd ob wol der vermeynte König in Vngarn dem Pfaltzgraffen nit schreibe / so verrichte vnd berichte es der Scultetus von Berlin auß / durch andere Weg: hoffe Straßburger werde angelangt seyn; Rußdorff habe Befehl / noch Erinnerung zu thun. Dieses vnd anders / so dem Pfältzischen Schreiben nach sich wol anliesse / hette den Bethlehemb Gabor ohne Zweiffel beweget / daß er abermahl wider so hohes versprechen / die Waffen wider Jhre Keys. Maj. ergrieffen / der Meynung bey solchen Vmbständen vnd vnderschiedlichen Verfassungen Jhrer Keyserl. Maj. Haupt Feinds / vnd deren / so mit demselben interessirt weren. Vnd damit das gemeine Intent noch mehr erscheine / setzte Pfaltzgraff Friederich zu End / was das endliche rechte Ziel were / nemlich darmit er vnd andere wider zusammen / vnnd zu dem jhrigen kommen möchten / welches nicht allein die verlohrne Pfältzische Lande / vnd Dignität / sondern das Königreich Böheimb / vnnd das vbrig anhangende alles für das seine auff diese Stund behauptete / sich für einen König in Böheimb hielte vnd tractieren liesse / vnnd wie man mehr dergleichen warhaffte Anzeig hette / den Graffen von Thurn vnd andere in kurtzem gar nach Prag eingeladen. Dieses angezogene Original / so er alle Stund dem jenigen wer es zu sehen begehrte / auffweisen wolte / hette jhm Gott in diesen Landen vnversehener wunderbarlicher Weiß in die Hand kommen lassen / davon er auch Jhrer Keys. M. vnd den Churfürsten von Sachsen vnd Bayern copias zu schickte. Weil dann der König in Dennemarck in seinem guten Vorhaben (so mit den Pfältzischen vnd dessen Interessenten eins were / vnd derowegen alles in einen Content kompt) noch beständig verbleibe / jhme Engelland / Vendig vnd andere vnder die Arm greiffen Gelt zu Vnderhaltung der Armada herschiessen solten / so köndte dasselb allein zu blosser Defension deß Krayß / nicht angefangen oder gemeynt seyn / sondern daß es noch weiter zu einem gemeinen der Interessirten Intent gerichtet / vnd Jhre Keyserl. Maj. eben dieses auß den Vmbständen leichtlich abgenommen / verhoffe er / die Stände würden jetzt mit Händen greiffen / daß sie in diesen Laberinth verleitet / vnd daß sein Einrucken in den Kreyß / solche gefährliche Practiken zu verhindern / fortgehen müsse / daß auch nicht er / sondern diese Anschläg / vnd weitaußsehende Vorhaben an allem Vbelstand in diesem Kreyß Vrsach / vnnd dann daß weiters Vnheil abzuwenden kein ander Mittel / als daß der Crayß mit würcklicher Disarmirung vnnd Vollziehung deß Keys. Begeren / jhren Gehorsam / würcklich erweise / den König in Dennemarck gleicher Gestalt zu der Disarmirung vmb der Stände eygnen frommen willen vermögen / sich gegen jhm als einem Freunde mit Abwendung aller Feindseligkeit / vnd Befürderung deß jenigen / so seiner Armada fürträglich erzeigen / auch durch widrige impressiones oder Interpretation deß Pfältzischen Schreibens / die nicht mangel??? würde / sich nicht abwenden lassen / das Schreiben / der sensus vnd das Ziel redet selbst / entgegen hetten sich die Stände dessen von jhm zu versehen / warzu er sich offters erbotten. (Reformation in Böheimb stifftet viel Vbels.) Inmittels wurde vnder den Bawren in Böheimb durch das strenge vnd vnzeitige Reformiren / vnnd Zwang zur Bäpstischen Religion wie auch vnerschwin???liche Anlagen vnnd Contributionen grosse Verbitterung vnnd Schwürigkeit [996] vervrsachet / also daß auch etliche zufuhren vnnd jhre eygene Herren zu todt schlugen. Wie dann vmb Mackersdorff viel solcher rebellischen Bawren sich zusammen gethan / selbiges Orth vnversehens vberfallen / vnnd darinn den Herrn von Wartenberg sampt seiner Gemahlin ermordet. Solchem Exempel haben die Bawren im König Grätzer Kreyß auch gefolget / vnd jhren Herren / so einer vom Adel / vnd gleichfalls reformiren wollen / erschlagen. Nicht besser machten es auch die Bawren vmb Kuttenberg / welche den Herrn von Werda / Hauptmandaselbst / vmb gleicher Vrsachen willen hinrichteten / wurde also viel Vbels durch solch Reformiren angerichtet / gleichwol aber liessen sich die Bäpstische solchs nit abschreckë / sondern fuhren mit der Deformation einen Weg als den andern in den Stätten starck fort. Bey dem Geistlichen Recht zu Matgabotschi gieng man mit den Bürgern / so sich zum Abfall nit wolten bewegen lassen / gar vnbarmhertzig vmb / legte einem jeden ein Anzahl Soldaten ins Hauß / welche sie vbel tractierten / vnd es so lang antrieben biß sich die Bürger accommodirten. Vnd dieses Mittel richtete so viel auß / daß alle Bürger Bäpstisch zu werden sich erklärt / ausser zweyen / so lieber alles leyden als der Römischen Babel dienen wolten / deren der eine sein Hauß verkaufft / der ander aber verschenckt / vnd also darvon gezogen. (Oesterreichischer Landtag.) Vmb diese Zeit schrieb Jhre Maj. Keyser Ferdinand den Ständen in beyden Ertzhertzogthumben Vnder vnd Ob der Enß einen Landtag nach Wien auß / darbey von allerley Notthurfften deß Landes / vnd sonderlich zu berathschlagen / wie das Fürstenthumb ob der Enß wider möchte abgelöset werden. Weil aber die Bayerische Beförderung sehr groß / vnd nit wol darmit auffzukommen / bliebe die gedachte Außlösung für das Mahl stecken / vnd wurden vnder deß von Jhrer Key. Maj. nachfolgende Puncten proponiret; 1. Begerten Jhre Maj. zu Vnderhaltung der Raberischen Grentzen die doppelte Gült der 130000. fl. von Außgang der jüngsten Verwilligung anzurechnen / mit den Conditionen vnd vorbehalt der disposition allermassen hiebevor / darbey auch der bevor angedeuten Reformation der Raaber Statt Anregung beschehen. 2. Ob zwar mit dem Türcken der Frieden zu einem zuten End gerichtet worden / dannoch vmb der bißhero bekandten Vnhaltigkeit / so wol vieler Orthen einkom̅enden bösen Zeitung vnd Kriegsverfassungen willen / zu einer Defension vnd etwas Erleichterung Jhrer Maj. so viel obligenden schweren Kriegs Außgaben / darmit auff vnverhofften Fall die Bereitschafft der Gegenwehr vorhanden / järlich mit freyer Disposition 300000. fl. 3. Bey allenthalben in sonderheit den Vngarischen Grentzhäusern / daran der Christenheit sehr viel gelegen / erscheinenden grossen Mangel an Proviand / zu Versehung derselben / von denë diß jährigen Getreyd vnnd Wein / 500. Muth Korn / 500. Muth Habern / vnnd dann 10000. Eymer Wein / ohne einige Entschuldigung herzugeben. 4. Zu Continuirung der Statt Wien / wie auch der Festung Raab Fortification 20000. fl. vnnd bey der Statt Wien die gemeine Land Raboth auff drey Tag zu verwilligen. 5. Zu Vnderhaltung der Wienerischen Statt Guardi / gegen Vberlass-vnd Einraumung deß auff dem Landt gebührenden Wein oder Most Groschen 100000. fl. 6. Das Nußdorffisch Wasser Gebäw betreffend / solten die Stände die Fortsetzung desselben / entweder vber sich völlig nehmen / oder etlich tausendt Gülden zu einer erklecklichen Summa verwilligen / darneben die jüngstverwichenen Landtag versprochene 5000. fl. erlegen. 7. Schließlichen begehre Jhre Maj. von den Ständen / die bey allen Landtägen bißhero vrgierte Landtaffel vnnd Land Gerichtsordnung / auch das Gutachten wegen der Policey zu dero Resolution ohn längern Verzug nacher Hoff zu vbergeben. Es haben sich eine Zeit hero zwischen dem Ertzbischoffen von Trier / vnd dem Apt deß Closters S. Maximini bey Trier Strittigkeiten erhalten / auch solche Sachen an den Keyserlichen Reichs Hoffrath gebracht worden. Als aber in dem solche daselbst rechthängig gewesen / gedachter Trierische Ertzbischoff bey dem Bapst so viel zu wegen gebracht / daß er besagtem Apt aufferlegt / daß er der vom Ertzbischoff begehrten Pension sich nicht weygerte / oder im widrigen Fall das Stifft selbigem in commendam anbefohlen werden solte / der Apt aber bey Keyser Ferdinanden hierüber geklagt / haben Jh. Majest. vnder dato den 8. Decembr. nechstvergangenen 1624. Jahrs nachfolgend Schreiben an Chur Trier deßwegen abgehen lassen; Ferdinand / sc. Ehrwürdiger lieber Nefe vnnd Churfürst / es hat nicht allein der Ehrsame vnser lieber andächtiger Apt deß Gotteshauses S. Maximin / bey Trier bey Vns zum höchsten sich beklaget / wie daß Seinen anvertrawten Gotteshause / zu dessen vnnd Vnsern vnnd deß Reichs mercklichen Abbruch / allerhandt beschwerliche Onera auffgebunden werden wollen. Sondern wir haben es auch von Vnsern bey der Bäpstlichen Heyligkeit residirenden Keyserlichen Oratore weitläufftiger vernommen / was massen auff D. vnnd deß Hochwürdigen in Gott Vattern Herrn Melchiorn / der heyligen Römischen Kirchen deß Tituls Sanctae Mariae de pace Priestern Cardinalns Kleselij / Bischoffens zu Wien / vnd Newstatt / Vnsers lieben Freundes LL. vnd deß Prodatarii zu Rom / bey jetzgedachtes Bäpstlichen Heyligkeit gethanen Ansuchung / die Sach so weit getrieben worden / daß da gedachter Apt deß Gotteshauß S. Maximin / sich solcher Pension verweigern wolle / jetztbesagtes Stifft D. L. in commendam anbefohlen werden solte. Wie wir nun in keinen Zweiffel stellen / sondern zu deiner L. als einem fürnehmen Geistlichen Churfürsten / deß Römischen Reichs das vnfehlbarliche Vertrawen setzen / daß dieselbe nit werde gemeynt seyn / etwas so Vns dem Heyligen [997] Reich / vnnd desselben Geistlicher Ständen selbst / darauff theils das Keyserthumb vnd das Reich gewidmet ist / zu Nachtheil vnd Abbruch gezogen werden kan / durch newerliche Einführung vorzunehmen / als wirdt D. L. gleicher gestalt wol bewust seyn / was massen vns / vnsers tragenden Keyserl. Ampts halben / als aller Geistlichen vnd Stiffter deß Reichs Obristen Advocatens vnd Schutzherren / jnnhalt vnserer geschwornen Wahl Capitulation / in allweg das schuldige Auffsehen zu haben gebühre / damit ein jedes Stifft / bey dem jenigen darauff dotirt, ohne Einführung vnnd Aufflage newer Beschwerden / festiglich gehandhabt werde. Wann dann obbesagtes Gottshauß S. Maximin / von vnsern hochlöblichen vralten Vorfahrn am Reich / Römischen Keysern gestifft / vnd in derselben speciali patrocinio begriffen: Als haben sie bey sich vernünfftig zu ermessen / daß dasselbige ohne vnsern als Weltlichen Patron vnd Obristen Advocaten außdrücklichen Consens / inmassen auch beyder Königen in Hispanien vnd Franckreich L. L. ohne deren Consens dergleichen Pensiones nicht verstatten / weder mit Pensionen noch Commenden belegt vnd beschweret werden kan. Worbey auch D. L. dero tragenden Churfürstlichen Ampts wegen / billich zu betrachten hat / da diese vnnd dergleichen angemaßte Newerung im H. Röm. Reich nicht herkommen / vnd vmb so viel weniger verstattet werden kondten / dieweil das jenige / was auff die vorhabende Pensiones geschlagen / vnd den Pensionariis bezahlt werden mußte / vns vnd dem H. Reich an seinen Contributionibus abgienge: auch da gedachtes Gottshauß gar zur Commenda wolte gemacht werden / welches wir nimmer geschehen lassen köndten / demselben sein / auff der Catholischë Fürstenbanck / in offentlichen Comitiis habendes Votum vnd Session an deme zu Erhaltung der mehrern Stimme mercklich viel gelegen / hierdurch geschmälert dein regularis disciplina leichtlich dissolvirt, vnd das jenig so zur Ehre Gottes / vnd den Orden zu gutem gewidmet / wider vnserer Gottseligen frommë Vorfahren am Reich vnd anderer Fundatorum Invention vnd Willen ad alios usus verwendet wurde. Wie schwer sich aber ein solches thun vnd verantworten lasse / weiß sich D. L. für sich selbsten am besten zuerinnern: vnd ist diß ein solche Sach / welche nicht allein bey den VnCatholischen grosse Ergernuß verursachen / sondern auch bey den Catholischen allerhandt schwere Weitläufftigkeit erwecken möchte. Vnd denen D. L. zu Erhaltung dero Stands / von dero anvertraweten Ertzstifftern / Bischthumben / vnd andern Beneficien ansehenliche / vnd dergestalt erkleckliche Einkommen haben / daß deroselbe dieses Gottshauß Commendam zu ersuchen / vnd zu sollicitiren, so wenig Vrsach haben / als wenig wir ein solchs geschehen lassen köndten dergleichen innovationes, auch weil D. L. mit mehrgedachten Praelaten deß Gotteshauses S. Maximin / bey vnserm Keyserl. Reichs Hoffraht / noch in vnerledigten Rechten verfang / ipso jure verbotten. Hierumb so vermahnen wir D. L. hiemit freund: vnd gnädiglich / sie wölle jetzterzehlte / bey diesem Werck versierende / hohe vnd wichtige Considerationen der selbst Billichkeit gemäß / etwas tieffers zu Gemüte ziehen / vnd in Erwegung derselben / von jhren angemaßten Praetensionen abstehen / vnd sich mit dem jenigen / was der Außschlag Rechtens / bey vnserm Keyserlichen Reichs Hoffraht / ins künfftig geben wirdt / begnügen vnd ersättigë lassen / auch alle andere Attentaten inmittelst einstellë wölle. An dem beschicht / sc. Nach Abgehung dieses Schreibens / ist der Apt deß angeregten Closters vom Papst cassirt / vnnd solch Closter dem Ertzbischoff von Trier in Commendam vbergeben worden. Als nun in dessen auch zwischen jhme vnd der Infantin zu Brüssel etwas Handlung deßwegen fürgangë / hat er darauff / neben vermeldung solches / Jh. Keyserl. Majest. im Aprillen deß 1625. Jahrs dieses Innhalts zugeschrieben: (Deß Churfürsten von Trier Schreiben an Jhr. K. Majest.) Die Päpstliche Heiligkeit hette / ohn einig seine Veranleytung vnd Vrsach / jhme auff fürgangene Cassation deß jetzigen Apts Election / das Gotteshauß S. Maximini in Commendam auffgetragen / deren er sich dann vmb so viel weniger zu widersetzen Vrsach gehabt hette / damit dieselbige nicht einem tertio vnd Frembden / welches gewißlich / da er solche nicht acceptirt, erfolget were / zu mercklichem deß Gottshauses Praejuditz vberlassen würde. Vnnd nachdem er allbereits realem possessionem ohne einige Contradiction eingenommen / also gelebe er deren Hoffnung / Jhr. K. Majest. würde jhn deßwegen in Vngnaden nicht verdencken: vielmehr aber jhn darbey zu schützen / vnd alle widerige Bevnruhigung abzustellen / deßgleichen in seiner vnd vorgedachten Gotteshauses vor dem Keyserl. Reichs Hoffraht anhangender Rechts Sachen schleunige Iustitiam administriren zu lassen geneigt seyn / inmassen er vber eins vnd anders Jhre Majest. gehorsamlich angeruffen vnd gebetten haben wolte / sc. Hierauff hat Jhre Keyserl. Majestät vnterm Dato den 4. Julij also geantwortet: (Anderwertlich Keyserlich Schreiben an Ertzbischoff von Trier / wege̅ deß Closters S. Maximini.) Ferdinandt / sc. Ehrwürdiger lieber Nefe vnd Churfürst / Wir haben D. L. Antwort-Schreiben vnterm Dato Coblentz / den 13. nechstverwichenen Monatstag Aprilis / deß Gottshauß S. Maximini betreffendt / deßgleichen was sie sich hernach / wider die Durchleuchtige Fürstin / Fraw Isabellam Claram Eugeniam, Infantin zu Hispanien / sc. vnsere freundliche geliebte Muhme vnnd Schwester / vnd derselben Regierung zu Lützelburg / auch dem Convent erstgedachtes Gottshauses S. Maximini / absonderlich beschweret / vnd darneben gebeten / zu recht empfangen / sc. Nun lassen wir zwar das jenige was von derselben der vergangenen Cassation deß elegirten Apts / vnd jhrer auffgetragenen Commendae halben / auch welcher gestalt solchs alles hergegangen / vnd anders was von D. L. angezogen wird / an sein Ort gestellt seyn. Wir köndten aber auff fleissige der Sachen vnd aller jhrer Vmbstände erwegen / nachmals nicht befinden / wie D. L. erst nach empfang vnserer Keyserlichen Inhibition vnd Befelchs / die angemaßte Possession fürzunehmen / [998] vnd anders zu attentiren wol gebührt habe: insonderheit nachdem D. L. mit dem Gottshauß noch in anhangenden Rechten / vnd sie vber vnser hiebevor angedeutete Vrsachen / bey sich selbst dero beywohnendë Verstand nach leichtlich ermessen konten / daß vns dergleichen Beginnen / da man die temporalia vnd Weltlichkeit / welche von vns vnd dem H. Reich dependiren / davon auch deß Heil. Reichs Contributiones vnd Anlagen entrichtet werden müssen / in die Commendas einzuziehen vermeynet / zugestatten keines Wegs verantwortlich seyn wil / zumal wir nicht sehen / wie der Dienst Gottes in seinem alten Wesen / vn̅ mit so viel Andators / vnd andrer vnserer Vorfahren am Reich Intention vnd mildreiche Stifftung salvirt / auch vns dem Reich / seine Schuldigkeit gereicht werde̅ / wann D. L. die zween Theil deß Gottshauß Einkommens / ohn alle Beschwerd / jnhalts der Päpstlichen Bullen / solte geniessen: der dritte Theil aber / mit allen Beschwerdë dem Gottshauß verbleibë: Zugeschweigen / was etwa hierauß für grosse scandala, auch D. L. vnd allen Geistlichen Ständen / da dergleichen eingeführet werden solte / hochbeschwerliche Praejudicia, vnd gäntzliche Eversion deß Heil. Reichs vralter Verfassung / so auff dem Geistlichen Stand meistentheils beruhet / hierauß entstehen / vnd bey beyden Religionsverwandten Ständen im Reich ein seltzames Ansehen gewinnen möchte. Wie nun D. L. solches hochvernünfftig bey jhr selbsten ermessen / derowegen auch den Namen nicht haben wolten / daß sie zu solchen nachdencklichen Verordnungen / bey der Curia Romana die wenigste Vrsach gegeben: also vermahnen wir dieselben nachmals Freundgnädiglich / Sie wölle oberzehlte der Sachen Vmbstände reifflich zu Gemüthe ziehen / vnd sich vorigem vnserm Rescript vnd der Billichkeit selbsten gemäß / aller angemaßten Gewaltsame / vnd alles anders was sie seydhero zu Behauptung jhres Intents weiters fürgenommen / allerdings vnd alsbalden entschlagen / mehrgedachter Vnderthanen weder an Person noch Gütern keines Wegs beschweren vnd anfechten / sondern deß ordentlichen Außtrag Rechtens / darzu wir derselben alle gedeyliche Beförderung zu erzeigen erbietig seyn / begnügen vnd sättigen lassen soll: auff welche gebürende Bezeigung wir auch vns gäntzlich versehen / es werde bey Päpstl. Heiligkeit (die dann nunmehr selbst erkennen sollen / daß in dieser Sach von den jhrigen etwas zu weit geschritten) vmb so viel leichter zu erhalten / daß sie diese angemaßte Commendam schwinden lassen / vnd jhre praetendirte Gerechtigkeit / deß H. Reichs Frieden vnd Wolstand condoniren: Inmittelst vnd vnter dessen wöllen wir das jenige / was D. L. mit der angemaßten Possession / vnd in all andere Weg wider das Gottshauß fürgenommen / daß solches nicht zu Exempel gezogen werde / hiemit für vns gäntzlich cassirt / vnd für vngültig gehalten vnd erklärt haben / sc. (Deß Ertzbischoffen von Trier Antwort) Auff dieses hat der Ertzbischoff von Trier hinwider vnterm Dato den 13. Julij nachgesetzt Antwort Schreiben an Jhr. Keys. M. abgehen lassen: P. P. Allergnädigster Herr: Die hohe vnvmbgängliche Notdurfft meines Ertzstiffts / dringet (Schreiben an Keyserl. May. daß die Commendalsach deß Closters S. Maximini ein Geistliche Sach sey / dahero Jhre Keyserl. Maj. deroselben jhren Lauff lassen solte.) mich Ew. Keys. Majest. Allervnderthänigst anzulangen / vnd zu berichten / was gestalt in streittiger Sachen / meines Ertzstiffts Trier / wider das Closter zu S. Maximin / die Reichs vnd Landstewern betreffend / der an Ew. Keys. Maj. Hoff residirender Maximinischer Agent / sich hin vnd wider vor Erörterung der Sachen verlauten läßt / E. Keys. Majest. Reichshoffraht seye entschlossen / nicht allein das an seiten meines Ertzstiffts angestelletes Possessorium zu vberschreitë / vnd das Petitorium fürzunehmen / vnd zu erörtern: sondern auch gar der Geistlichen Commendal-Sachen zu vndernehmen / vnd deroselben Cognition vor sich zu ziehen / vnd in einem vnd anderm vorermeldtes Closter / vnd gegen meinem Ertzstifft den Anschlag zu geben. Wiewol nun Ew. Keyser. Majest. hochrühmlicher Eyfer in Justicisachen allermänniglich offenbahr vnd bekandt ist / Ich auch versichert vnnd assecurirt bin / dieselbe werden nicht zulassen noch gestatten / daß wider mich als einem gehorsamen Churfürsten deß Reichs / etwas statuirt vnd erkandt werden solte / was nicht dem Rechten vnd Reichs Constitutionen gemäß ist: so habe ich doch wegen hoher Importantz vnd Wichtigkeit dieser Sachen / darbey dann ein gantze Zertrennung vnd Desolation meines vralten Ertzstiffts / Inmassen in denen an Ew. Keys. Maj. in allem Gehorsamb eins theils zu Gemüth zu führen nicht vnterlassen wöllen / das nämlich weder mein nechster Vorfahr selig. Gedächtnuß / noch ich / vns jemaln bey dieser Rechtfertigung mit dem Gegentheil ins Petitorium einlassen wöllen / seynds auch / vermög der Rechten / ehe vnd zuvor mein Ertzstifft wider in vorigen Stand gesetzt / keins wegs schuldig noch verbundë gewesen: versehe mich also nochmaln Allervnderthänigst / E. Keys. M. werden deß Petitorii halben / vor Erörterung deß privilegirten summarissimi Possessorii mich vnd mein Entzstifft zu beschweren nit gemeynet seyn / sondern vielmehr / wie es in sich recht vnd billich / auch dem Keys. außgangenen Mandat außtrücklich einverleibt ist / gemeltem Closter zu S. Maximin vor allen dingen die schuldige Parition durch ein Keyserl. Decret anbefohlen / vnd ermelten Apt mit seiner berümbten Exemption / nach Außweifung vorgedachtes Keyserl. Mandats zum Possessorio ordinario vel petitorio Allergnädigst remittiren vnd verweissen. Andern Theils aber vnd so viel die Commendal-Sach betrifft / erinnern sich Ew. Keys. M. Allergnädigst / daß diß ein pur lauter Geistliche / vnd allbereits in Rota Romana erörterte Sach ist / die auch mit dem vor Ew. Keys. Maj. der Reichs vnd Landstewern halben schwebenden Streitt zumahl keine Gemeinschafft hat / wil also auch Allervnderthänigst verhoffen / Ew. Keys. M. werden in dieser Geistlichen Beneficial Sachen nichts nachtheiliges vorgehë / sondern der Päpstl. Heiligkeit Geistlichen Gewalt seinen vnverhinderlichen Lauff lassen / zumal weil der Convent in berührter Sachen selbst ad sedem Romana̅ appellirt / vn̅ sich derselbë Cognition der Schuldigkeit nach vnderworffen. Solten nun Ewer Keyserl. Majest. in einem oder andern Punctë noch wenig Zweiffel tragen / [999] vnd darüber ein weiteren Bericht von mir Allergnädigst erfordern / weil meinem Ertz Stifft an dieser Sachen angedeuter massen hoch Vnheil / in dessen Conservation vnd Wolfahrt gelegen / bin ich Allervnderthänigst Erbieten / in der Person / da es von nöthen / Ewer Keyserl. Majest. solche außführliche vnd gründliche Information zu thun / daß verhoffentlich dieselbe meine gerechte Sach / augenscheinlich erschienen / vnd mir die liebe / Gott wolgefällige Iustitiam administriren werden. Daran erweisen Ewer Keyserliche Majest. der heylsamen Justitz einen gerechten Beystand / mir vnd meinem Ertz Stiffe ein sonderbare hohe Keyserliche Gnade / die ich mit meinë ohne das Pflichtschuldigen Diensten zu beschuldigen willig / sc. (Absterben deß Hertzogë in Pomern.) Den 16. Februarij starb zu Wolgast Hertzog Philips Julius in Pom̅ern / dessen Leichnam den 6. Maij daselbst mit gewöhnlichen Solennitäten Fürstlich zur Erden bestattet worden: Durch welchen tödlichen Hintritt die Succession vn̅ Regierung in Pommern auff Hertzog Bogislaum / als einigen Herrn deß gantzen Lands / gefallen. (Zweyer Marggraven von Brandenburg.) Den 4. Martij / deß Nachts vmb 12. Vhrn / ist Marggraff Joachim Sigismund von Brandenburg / deß Churfürstë Bruder / so Meister zu Sonnenberg gewesen / auß dieser Welt abgeschieden: Wie dann auch nicht lang hernacher / nemlich den 7. diß / Marggraff Joachim Ernst von Brandenburg zu Anspach (so bey der Vnion General gewesen) plötzlich gestorben. (Printz Moritzen von Vranien.) Auff S. Georgen Tag / den 23. April. hat Printz Morits von Vranien / nachdem er etliche Wochen mit grosser Leibsschwachheit behafftet / vnd sein Alter auff 58. sein Gubernament in den Vereinigten Niderlanden aber auff 41. Jahr gebracht / ins Grafen Haag deß Abends vmb 6. Vhr diese Welt gesegnet. Er ist wegen seines hohen Verstandes / Kriegs Erfahrenheit / vnd daß er durch seine dapffere Thaten den Landen grossen Nutzen geschafft / sehr beklagt worden. Den Tag vor seinem Absterben hat er noch ein Schreiben an seinen Bruder Printz Henrich Friderichë dictirt vnd vnterschrieben / jhm / als seinem Successorn / alle Sachen / vnd sonderlich die reformirte Religion in fleissige Obacht zunehmen / zum höchsten recommandirt / sonsten auch im vbrigen alles weißlich vnd verständiglich disponirt / sonderlich den Armen / vnd sonsten ad pios usus ein ansehenlichs vertestirt. Der Leichnam ist am 25. diß / eröffnet / balsamirt / vn̅ in einem Damasten Nacht Peltz auff ein Betth / daß er von männiglich können gesehen werden / gelegt wordë. Die Leichbegängnuß ist erst im October geschehë / da der Leichnam auß dem Haag gen Delfft geführet / vnd daselbsten mit prächtigen Ceremonien zur Erdt bestattet worden. Stracks nach seinem Ableiben haben die Staten jhre Deputirte zu Printz Henrich Friderichen abgefertigt / vnd jhm die völlige Commission / als Statthaltern vn̅ Gubernatorn der Vereinigten Miderlanden auffgetragen / vnd das gewöhnliche Jurament ablegen lassen. Was der weise Heyd Solon sagt / daß niemand vor seinem End könne für glückselig gehaltë werden / das erfande sich in diesem Jahr auch an dem Herrn von Kessel: derselbe war ein Zeit lang Gubernator zu Heußden gewesen / vnd vnlängst zu einem Grafen von Horn gemacht wordë: nachdem jhn nun das Glück hoch erhaben / vnd biß daher in allen Sachen sich sehr günstig vnd geneigt gegen jhm erzeigt / hat er in diesem Jahr sein Leben vnglücklich geendet. Dann als sein Schwester zu Bommel gestorben / vnd allda sollen begrabë werden / ist er dahin gezogen / der Leichbegängnuß beyzuwohnen: wie er nun daselbst ankommen / haben jhm die Bürger vnd Innwohner / als einem fürnehmen Herrn / Ehr erzeigen wöllen / vnd bey seinem Einritt jhn mit Salve Schüssen empfangë. Aber es gieng mit schlechten Frewdë ab / dannweil etliche scharpff geladen / vnd im Loßbrennen wo sie hin zielten nit Achtung gaben / ward der gute Herr von einem Schuß also getroffen / daß er baldt darauff gestorben. Graff Moritz hatte bey seinen Lebzeiten an dergleichen Ehrenschüssen kein sonderliches Gefallen / vnd wolte allzeit / man solte dieselbe nicht eher thun / als wann er schon fürüber passirt / dieweil er sie lieber von hinden hören / als fornen hero etwan ein schädliches Pillulein empfangen wolte. Welches allen grossen Herren eine Warnung seyn solte / daß sie sich bey dergleichen Ehren: vnd Salve Schüssen / dadurch offtmals die Feinde / jhnen das Liecht außzublasen / Vrsach nehmen / wol fürsehen / vnd nicht gar zu viel trawen. (Graff Otto Herman von Styrumb stirbt.) Sonst ist auch vmb diese Zeit Graff Herman Otto von Styrumb / welchen der Printz von Vranien zum Capitain vber sein Leibguardj gemacht / zu Heußden mit Todt abgangen / auch daselbst in Gegenwart Printz Henrich Friderichs / vnnd der meisten Kriegsobristen / die vom Läger / welchs dazumalen zu Wallwyck / vnd in der langen Straß war / dahin kommen / zur Erden bestattet worden. (Wie auch Graff Enno von Ost-Frießland.) Ingleichem hat die Graffschafft Ost Frießla̅d / welche kurtz zuvor bey Einlägerung deß Mannsfeldischen Kriegsvolcks viel Beschwerden außgestanden / jetzt aber sich wider etwas zuerholen angefangen / jhren Herrn den Graff Enno verlohren / welcher zu Lier sein Leben beschlossen. Ihme ist in der Regierung sein Sohn / Graff Rudolff Christian gefolgt. (Wunderliche Witterung dieses Jahrs.) Es ist in diesem Jahr ein wunderlicheWitterung gewesen: Dann nachdem neben den grossen Sturmwindender vergangne Winter / insonderheit der Jenner / mit gelindem vnd warmem Wetter sich fast vngewöhnlich erzeiget / vnd dahero das Blumenwerck / so sonstë im Mertz vnd Aprillen zu floriren pflegt / in gemeltem Monat sich herfür gethan / auch die Mandel: vnd andere Bäume viel zu frühe mit der Blüt sich erzeigt / haben solche bey ankommender Kälte im Hornung Schaden gelitten / vnd erfroren. Hingegen ist der Sommer gantz Winterisch / vnd im Monat Junio an etlichen Orten kälter als im Februario gewesen / gestalt dann im Anfang desselben Monats im Haag in Holland ein so grosser Hagel gefallë / dergleichë den gantzen Winter vber nicht gesehen worden. Ingleichem hat es den 4. diß zu Amsterdam also gehagelt / daß die Gassen darvon bedeckt gewest. Im folgenden Monat hat es erschröckliche Vn [1000] gewitter mit grausamen Donnern vnd Blitzen / Hagel vnd Wolckenbrüchen / in vnterschiedlichen Landen / vnnd sonderlich in Schlesien / Böhmem / Francken / vnd in der Graffschafft Henneberg geben / also daß es das Ansehen gehabt / als wann alles zu trümmern gehen / vnd Himmel vnd Erden ineinander brechen wolte / vnd gar der Jüngste Tag vorbanden were: wordurch dann die Früchte auffdem Feldt / vnd an etlichen Orten der Weinstock grossen Schaden erlitten: wie dann auch durch die Wolckenbrüche vnd grosse vnversehene Gewässer viel Menschen vnd Viehe ertruncken / vnd vnterschiedliche Gebäw vnd Häusser hinweg geflößt worden. An etlichen Orten hat es Kieseln geworffen / darinn harte Stein zu drey Lothen vnd schwerer gefunden / vnd hin vnd wider für ein sonderlich Wunder geschickt worden. (Pestilentz an vielen Orthen.) Weil nun das Wetter sich so wunderlich vnd seltzam angestellt / hat es auch allerley Kranckheiten / vnd sonderlich an vielen Orten die Pestilentzische Seuch verursacht / welche fürnemlich in Böhmen / Oesterreich vnd andern angrentzendë Landschafften sehr grassirt / vnd viel vornehmen Leuten den Garauß gemacht. Es hat aber diese Seuch in Engelland am allermeisten / vnnd zwar also vberhandt genommen / daß die Anzahl der Verstorbenen in der Statt Londen bißweilen in einer Wochen auff 3000. darunter vnd drüber kom̅en / deßwegen auch der König mit seiner Gemahlin vnd Hoffhaltung benebenst dem Parlament auff 20. Meil Wegs von dannen entwichë / vnd alle Spiel sampt anderer Vppigkeit verbotten / auch wegen deß Gebetts / daß Gott dergleichen Land Straffen gnädiglich abwenden wölle / vnd anderm / bey diesen Läufften / ein sonderliche Ordnung gemacht. Den 10. Februarij seynd in Pommern durch ein gewaltigen Nord-Ostwind die Ströme auß der See so hoch in das Landt getrieben / vnnd die Springflut so groß gewesen / als bey Menschen-Gedencken nicht gesehen worden: wordurch viel Häusser weggerissen / auch am Seestrandt etliche Dörffer vberschwemmet: wie dann sonderlich zu Stralsundt bey 80. am Strandt gelegene Gebäwe hinweg getrieben / vnd verdorben: Ingleichem seynd die Dämme / Brücken vnnd Fähre sehr beschädigt / viel Schiffe zerschmettert worden / vnd zu Grundt gangen: viel Viehe / wie auch Menschen / alte vnd junge seynd ertruncken / vnd ein vnvberwindlicher Schaden geschehen. Förters hat den 14. diß / in der Ost See auch eine grosse Tempest sich erhaben / welche den Fluß Trave solcher gestalt auffgeschwellet / daß neben anderm grossen Schaden in 30. grosse vnd kleine Schiff auffs Land geschlagen worden / vnd in tansendt Last Saltz verdorben: auch ist das Blockhauß zu Travemünden vnnd andere Gebäwe / wie ingleichem viel Viehe weggeführet worden. Folgends hat den 26. Februarij zu Hamburg ein starcker Westwind ein vngewönliche Springflut / dergleichen in siebenzig Jahren nicht gehört oder gesehen wordë / erregt / so alle Teich vnd Dämme durchbrochen / vnd viel Schiffe verderbt / auch gantze Häusser mit den Innwohnern vnd allem so darinn / hinweg genommen / viel Wahren verderbt: vnter andern bey 2000. Kisten Zucker beschädtget / vnnd allenthalben auff dem Land etlich Meilen herumb / grossen Schaden gethan. Welches ein vnzweifenlicher Vorbott gewesen / deß bevorstehenden Jammers vnd Landsverwüstung / so bald darauff durch das leydige Kriegswesen dero Orten mehr als zuviel erfolgt. (Sturmwindt in Schlesien.) Zu Außgang deß Februarij ist gleichfals in der Schlesien ein grosser Sturmwind entstanden / so hin vnd wider auch grossen Schaden gethan. Zu Preßlaw hat er von den Kirchen S. Elisabeth vn̅ Maria Magdalena / wie auch vom Rahthauß vn̅ andern hohen Gebäwen Stücker von den Dächern vn̅ Werckstücke herab gerissen Item die Zugbrücken vor dem Schweidnitzer Thor / welche mit vberauß starcken eysernen Haspeln vnd Rigeln durch drey in vier Elen dicke eychene Balcken versehen gewesen / außgerissen / daß man sie deß morgens offen vnnd gantz nidergeworffen befunden Es hat auch solcher Windt die grosse Kugel vber der Vhr auffm Rahthauß / so die Ab: vnd Zunchmung deß Monden repraesentirt hat / sampt dem Zeiger berab geworffen. (In Franckreich vnd Niderland.) Wir haben auch hiebevor einer grossen Tempest vnd Sturmwinds gedacht / so sich den 7. Martij bey absegeln deß Frantzösischen Volcks vnter Hertzog Christian von Braunschweig von Cales auß Nordwesten erhaben. Darbey hat nicht allein besagte Armee groß Vngemach außgestanden / sondern es ist auch dardurch die Flut so hoch ins Land hinein gedrungen / daß bey Menschen Gedencken zu Cales ein solch hohes Wasser nicht gesehen wordë / ist auch dasselb vber 100000. Cronen Schadë an den Bollwercken / Stattmawern vnd Schiffen beschehen. In den Vereinigten Niderlanden ist auch grosser Schaden dardurch verursacht worden / dann viel Dämme durchbrochen / viel Häusser weggeführt / vnd gantze Dörffer ins Wasser gesetzt worden / ohne was an Schiffen auff der See zu Grund gangen. (Vngewitter auff der See.) Vmb den 23. Octobr. erhub sich auff der See ein gewaltiger Sturmwind / welcher grossen Schaden thet / vnd viel Schiff zu Grund richtete: Auch hat das Wasser zu Bayona viel Brücken / Kettë / wie auch ein Bollwerck weggenommen / also daß der Schade vber 100000. Ducaten geschätzet. (Wunder-Gewächs.) Vnter andern wundetlichen dingen / so sich dieses Jahr begeben / ward auch zu Anfang deß Februarij ein Wundergewächs / so in einem Garten im Dorff Mörsch / vnferrn von Franckenthal / auß einem Biernbaum gewachsen / von einem Bawern gefunden / abgebrochen / vnd dem Stattschreiber zu Franckenthal zugestellet / vnd hernach vom Gubernator daselbsten der Spanischen Infantin zugesandt. Es war nicht recht rundlicht wie andere Aeste / sondern breittlicht / einer Elen lang / vnd an Farben fast braun. Der Buchstaben Erklärung / ist A. ein Löwenkopff gleichsamb gekrönet: B. ein Finger auff selbige Manier: C. ein Neben Finger: D. ein Delphinskopff: E. ein Bärenfuß: F. ein Pferdsfuß: G. ein Nebensprößlein / so darvon abgebrochen.
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In diesem Monat habë sich auch vmb Troppaw (Krähen-Streitt in Schlesien.) ein grosse Menge Krähen sehen lassen / welche in der Lufft gegen einander geflogen / mit einander gestritten / vnd einander so häuffig erbissen / daß die Bawern / deren so darvon herab gefallen / gantze Säcke voll in gedachte Statt gebracht. (Erdbeben.) Den 22. Februarij hat sich im Bischthumb Bamberg zwischen den beyden Dörffern / Ebermansstatt vnd Geyseldorff ein schröckliches Erdbeben begeben / dardurch zwischen 10. vnd 11. Vhrn vor Mittag der Berg Trudenleyden ein gewaltigen Krach gethan / vnd von einander gerissen / worüber alle die / so daherumb gewohnet / vber die maß erschrocken: Darnach ist gedachter Berg herunter gefallen / dabey in zwantzig Morgen Lands / welche nahe daran gelegë / empor gehaben / vnd mit Bäumen vnd anderm / so darauff gestanden / anderswo hin versetzt worden / dergestalt / daß die Landstraß welche zuvor neben gedachtem Berg her gangen / jetzo an das Dorff Gayseldorff gelegt ist. Etliche haben berichtet / sie hetten auff dem Berg / ehe selbiger von einander gerissen / ein vngewöhnlich Fewer gesehen. Vmb selbige Zeit hat sich gleichfals im Butjader Land / dem Graffen von Oldenburg zuständig / ein schröckliches Erdbeben mercken lassen. (Mißgeburt.) Den 16. Septembris ward zu Iglaw in Mähren von einem armen Weib ein Mißgeburt zur Welt gebracht / welche an einem Cörper 2. Köpff / als einen auff der rechten / den andern aber auff der lincken Achsel gehabt: in der Mitte zwischen solchen beyden Köpffen stunde vbersich ein Gewächs / so wie ein Menschen Arm anzufehen / doch nicht mehr als vornen an der Spitze einen kleinen Kindsfinger / vnnd recht natürlich den vördersten oder Zeigfinger / auch als wann es die rechte Hand were / daran auch ein ziemlich genugsamer Nagel / repraesentirt. Der Kopff auff der rechten Achsel war groß als eines Jährigen Kinds: der auff der lincken aber ein guts kleiner / sonsten aber andern Kindern gantz gleich / ausser daß es zwey mannliche Glieder gehabt. (Drey Sonnen.) Vnter wehrendem Vngarischen Land Tag zu Oedenburg / darbey Keysers Ferdinandi Sohn / Printz Ferdinand Ernst / zum König in Vngarn erwöhlet vnd gecrönet worden / haben sich 3. Sonnen / wie auch gantz vnnatürlicher weise nach der Sonnen Vndergang ein Regenbogen erzeiget: welches etliche dahin / daß gedachter Printz seinem Herrn Vattern succediren / vnd die drey Cronen / als die Römische / Hungarische vnd Böheimische bekommen solte / vnd solches alles / weil nach Vntergang der Sonnen ein schöner Regenbogen gar zu vnnatürlicher weise erschienen / glücklich von statten gehen würde / außdeuten wöllen. Aber die guten Leute gründeten jhre Außlegung mehr auff jhren Wundsch vnnd Begehren / als auff die Erfahrung / welche mit sich bringet / daß dergleichen Zeichen kein glückliche Vorbotten seyen / sondern vielmehr allerley Vnglück zuverkünden pflegen. (Fewersbrunsten.) An S. Bartholomaei Tag ist die Statt Jacobslaw in groß Podolien / auff dem Jahrmarckt / so der Zeit allda zuseyn pflegt / in der Macht an vnderschiedlichen Orthen in Brand kommen / vnd mehrentheils in die Aschen geleget worden / daß allein 4. Gewölb oder Kräm stehen blieben. Es sind eben damahls / weil daselbst der vornembsten Märckt einer in gantz Polen gehalten wurd / viel Kauffleuth auß Persia vnd Armenia / da gewesen / so grossen Schaden gelitten / in dem jhnen viel Seydenwaar vnd Wax verbronnen. Vnd weil auch vber 300. Menschen darbey vmbkommen / ist leicht zu erachten / was für ein Jam̅er gewesen. Zu Außgang deß Herbstmonats ist zu Stockholm der Königlichen Hauptstatt in Schweden ein vnversehene Fewersbrunst entstanden / dardurch vber 100. Häuser zu Grund gangen. Deßgleichen ist zu Anfang deß Weinmonats zu Newstatt in Oesterreich ein schädlicher Brand bey einem Becker / gegen dem Zeughauß vber außkommen / welcher in einer halben Stund dieselbe gantze Revier / von der Newenkircken biß zum Wiener Thor / vnnd alle hindenligende Gassen in die Aschen geleget. Wann der Obriste Stallmeister sampt den Bechlerischen Soldaten / so eben da gelegen / neben andern nicht so starck gelöscht / were nicht allein die gantze Statt / sondern auch die Burg mit im Rauch auffgeflogen. Bey den Capuccinern ist der Kirchthurn / auch in den zwo schönen Pfarrkirchen das Holtzwerck alles verbronnen / vnd 5. Glocken zerschmoltzen. Ingleichem ist der Bischoffs Hoff sampt einer alten Kirchen verbronnen. Vnd weil auch vmb gleiche Zeit in dreyen vmbligenden Dörffern Fewer auffgangen / welche auch sehr dardurch verderbet worden / hat man dahero gemuthmasset / es were eingelegt worden. Kurtz hernach ist zu Ofen in Vngarn ein schreckliche Fewersbrunst entstanden / welche dermassen vmb sich gefressen / daß vber 1000. Häuser dardurch zu Grund gangen / vnd viel Menschen im Fewer elendiglich vmbkom̅en / welches bey den Türcken groß Forcht vnd Trawrigkeit verursacht. (Ein Mägdelein welches in acht Jahren nichts gessen.) Zu Anfang deß Christmonats ist zu Halberstatt ein Mägdlein von 16. Jahr alt gestorben / welches in 8. Jahren hero nit für ein halben Creutzer werth Brodt / noch auch von andern Speisen etwas genossen / ist auch in solcher Zeit nicht recht gesundt oder kranck gewesen / hat ingleichem anders nichts / als etwan nur / was ein halbe Eyer Schal in sich fassen mögen / von dem Bier Prihan deß Tags zu vnderschiedlich mahlen getruncken / solches ist diese 8. Jahr lang sein Auffenthalt gewesen: vnd wann sein Mutter so eine Wittib gewesen / sie etwan zu stärcken vermeynet / vnd ein wenig Brodt ins Bier gebähet / hat das Mägdlein solches so baldt ins Angesicht gerochen vnd nichts davon geniessen können / sondern darüber ohnmächtig worden: Seine Notturft hat es zwar gethan / aber nur zu 6. Tagen einnal / vnd mehr nicht / als etwan ein Hun bringen möchte. Ist sonsten bey gutem Verstand gewesen: Sein Thun war sitzen vnd nähen: ist aber die Zeit seines Lebens auß dem Hauß darinn es geboren nie kommen / als allein was es im Hauß vmbgangen / darvon allerley Discurs fürgangen.
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Welcher gestalt die Zusammenkunfft der Deputirten (Andere Zusammenkunfft vnd Handlung zu Braunschweig.) deß Nider Sächs. Crayses / vnd der Tyllischen Abgeordneten zu Braunschweig abgeloffen / ist zuvor gemeldet wordë. Hierauff nun ward gegen dem Außgang deß 1625. Jahrs ein anderer Convent daselbst angestellt / vmb darbey ferrnere Handlung vorzunehmen / vnd zuversuchen / ob die Sach verglichen / vnd also der ferrnere Effect deß verderblichen Kriegs angewendet werdë möchte. Worbey dann auch die Churfürsten von Sachsen vnd Brandenburg nicht allein von deß Nider. S. Crayses Fürsten vnd Gtänden / sondern auch von Jhr. Majest. Keyser Ferdinanden / daß sie sich bey dieser Tractation als Mittler vnd Interponenten wolten gebrauchen lassen / ersucht worden. Es hat sich aber solche Handlung gleich Anfangs nit zum besten angelassen / sondern sich hie vnd da gesteckt / dahero auch viel verständige sehr an einem guten Effect gezweifelt. Dann Tylli vnd Friedländer fuhren mit der Occupirung der Ertz: vnd Stiffter Magdeburg vnd Halberstatt / wie auch der Einquartirung im Braunschweigischë Land / in deme der Termin zur Tractation allbereit herbey kommen / eyferig fort / giengen aber hingegen mit Abordnung jhrer Gesandten / vnd Erklärung wegen (Braunschweigische Tractaten habë einen langsamen Anfang.) deß sichern Geleyts gar langsam vmb: so hatte es auch auff der andern seiten / weil die Fürsten nicht in eigener Person zur Stell kamen / auch jhre Deputirte etwas langsam / wie es schiene / theils nicht mit genugsamer Vollmacht zusam̅en kamen / vnd wegen Außfertigung der Paßbrieffe sich nicht so bald mit einander vergleichen kondten / das Ansehen / als wann es etwas säumig hergehen wolte: daher auch der Churfürst von Sachsen mit einem Schreiben / datirt den 11. Novembr. jhnen solches verwiese / vn̅ sich darüber beschwerete. Worauff jhme die anwesende Gesandten vnd Nähte der Nider Gächsischen Fürsten vnd Stäude / den 17. Novembr. also antworteten: Daß sie noch nicht zur Hauptsach gegriffen / sondern noch in den Praeparatorien hiengen / daran were Graff Tylli Vrsach / weil selbiger sich noch nicht erklärt auff jhre Resolution / (Deß Nider Sächsischë Crayses Gesandte entschuldigen sich deßwegen.) so sie seinen Abgeordnetë jüngsthin ertheilet / noch wie er jetzo deß sichern Geleyts halben gesinnet were: wie ingleichem die Occupirung der Ertz: vnd Stiffter Magdeburg vnnd Halberstatt / auch daß der Hertzog von Friedland seine Gesandten noch nicht geschickt. So hette sich auch in Außfertigung solches sichern Geleyts hierinn stossen wöllen / ob solcher allein im Namen deß Crayses von den anwesenden Gesandten zu ertheilen / oder nicht vielmehr vmb vieler wichtigen Vrsachë / vmb der Deputirten mehrere Assecuration willë nötig / daß derselbe so wol von der Kön. Majest. zu Dennemarck / als auch dem Hertzogen von Braunschweig außgefertigt würden: biß sie sich endlichen eines einhelligen Schlusses dißfals allerseits verglichen. Sie wüßten sonsten jhre Principalen deß friedliebendë auffrechtë Gemüts / daß sie sich gern in eigener Person nacher Braunschweig erhoben / wann sie Nachricht gehabt / daß J. Churfürstl. D. sich auch in der Nähe versügë / oder es dem gemeinen Wesen zum besten hette gereichen können. Wiewol es den betrübten Zustandt nunmehr ergriffen / daß vornehme Provintzë deß Crayses mit vnterschiedlichen Armeen angefüllt vnd beschweret / daß theils Stände in jhren eignen Landen nit sicher / noch weniger aber ohn eusserste Gefahr sich nach Braunschweig hetten begebë können: so were den andern auch bey so beschaffenen dingë nicht wol zu rahten / sich von jhren Landen vnd Vnderthanen weit hinweg zubegeben. Sie / die Gesandte weren dannoch vnterdessen mit gnugsamer Vollmacht vn̅ Instruction gefaßt / woltë sich auch nach deren Außweissung bey der Haupthandlung also erzetgë / daß der Mangel an jhnen nit bestehë solte. Weil aber doch die Sach vberauß wichtig / vnd deß Crayses vnd aller desselben Eingesessenen zeitliche vnd ewige Wolfahrt betreffe / man auch nicht eigentlich vergewissert seyn köndte / was so wol an seiten der Intervonenten / als der Generaln jedesmal fürlauffen möchte / were daher vnmöglich / die Gesandten auff all dergleichen Puncten vnd Incidentien mit solchen Particularitäten zu instruiren / daß sie nit jeweilen jhrë Recurß zu jhrë Principaln nehmen / vnd sich Bescheids erholë müstë / sc. (Articul wegen eines Stillstandes.) Es hatte auch vnter andern der Churfürst von Sachsen wegen eins vierzehentägigen Stillstandes / damit die Tracttaten desto bequemer fortgesetzt werden möchten / ein Vorschlag gethan: Darauff die Nider Sächsischen sich also erkläret: Anwesende Crayß Gesandten wolten vngerne das Hauptwerck mit vnnötigen Einwendungen auffhalten / dann die Last vnd Schwall deß Kriegs liege jhren Herrschafften auff dem Halß / darumb jhnen nichts gewünschters / als daß zu den Haupt-Tractaten also fortgeschritten werden möcht. Sie erinnerten sich aber / was offtmals Zeit wehrender Inducien vor Querelen vnd Zwispalt verursacht / zu deren Abhelffung für das bequemste Mittel erachtet / auff die Pacta zu sehen / so bey Schliessung vnd Vergleichung deß Stillstands abgeredt würden. Derowegen jhre Herrschafften nicht zu verdencken weren / daß sie sich erkläreten / wie sie den Termin der Einstellung aller Hostitätë verstanden haben wolten. Vnd anfänglich hielten sie es vnworgreifflich darfür / daß die vierzehë Tag nach Kriegsgebrauch / auch vmb vernünfftiger Vrsachen willen / von der Zeit billich anzufangen / da in den Quartiern hin vnd wider der Stillstand außgeblasen vnd proclamirt / vnd also die Induciae allen Officirern vnd Soldaten zu wissen gemacht / dero Behuff gerührter Stillstandt auff den ersten Decemb. inclusivè seinen Anfang gewinnen köndte. 2. Weil jnner gesetzten Zeit ein Stillstand der Waffen gewürck et seyn solte / so verstehe es der Crayß anderst nicht / als daß entzwischë alle Hostilitäten cassirn / vnd in keinerley Weg verübt werdë solten / vnter was Schein solchs geschehen möchte. Worauß dann 3. erfolge / daß Zeit außgeblasenen vnd wehrenden Stillstands die Partheyen in jhren Quartiern einander nicht vberfallen / in keinen Weg beleydigen oder beschädigen / viel weniger auffschlagen / sondern sich schied: vnd friedlich gegen einander erzeigë / aller Feindseligkeiten eus [1003] sern / in jhren Quartieren sich behalten / darinn ruhig verbleiben / solche nicht erweitern / vnd alle Außfälle / Streyffen vnd Plündern einstellen müsten. Fürnemlich aber 4. müsten die Kriegende Partheyen sich aller Pressurë / Imposten / Brandschatzungen / Zwingerey vnd Verpflegungen an denen Orten die sie occupirt / vnd darinn sie Besatzungen hinderlassen / enthalten / allen Eingesessenen vnd Begütterten dero Orten / es were vnter welchem Schein es wolte / nichts extorquiren oder abnöhtigen / sondern sich mit deme begnügen lassen / was ein jeglicher nach gelegenheit seiner Haußhaltung vnd Nahrung an Victualien / ohne einige Beschwerd / darreichen oder schaffen köndte / vnd solches alles vmb billiche Bezahlung. Daher weil 5. Bericht eingelangt / daß den Vnderthanen in Stättë vnd auff dem Land der Ertz: vnd Stiffter Magdeburg vnd Halberstatt / auch Hertzogthumb Braunschweig vnerträgliche Contributionen vnd Schatzungen auffgelegt / vnd jhnen mit Gewalt abgepresset werden wolten / so erforderte publicum induciarum jus, daß solchs alles / als die beschwerlichsten Hostilitäten eingestellet / vnd gleichwol auch / was die Zeit vber / so lang der Stillstandt geweret hette / vnderlassen werden müssen / dasselbe nach verflossener Zeit nicht wider eingebracht / vnd hernach geholet werden möchte. 6. Würde auch billich dieses in Acht zunehmë seyn / daß die Kriegende Partheyen vnter deß von newem nichts mit Gewalt / oder vermittelst gebrauchter Bedrohungen / oder durch Persuasion occupirten / oder attentirten / die occupirten Oerter nicht befestigten / kein Kriegsvolck mehr darein legeten / an Korn / Vieh / Munition / vnd dergleichen nichts hinweg führten / keine Häusser / Schewern vnd anders einrissen / der Adelichen Häusser vnd Sitz sich nicht bemächtigten / sondern es dero Oerter halber ausser deren beym vierten vnd fünfften Puncten specificirken Kriegspressuren vn̅ Feindseligkeiten in dem Standt / darinnen alles jetzo befunden würde / verbleiben lassen. 7. Daß ins gemein vnter dem Wort (Hostilität) alles das / so in den beschriebenen Keyserlichen Rechten / auch deß H. Reichs Landfrieden verbotten / vnd also aller verbottener Zwang vnd Gewalt begriffen seye / vnd verstanden werde. 8. Bey wehrendem Stillstandt die Strassen allenthalben vngesperrt blieben / vnd die Reysende vnd männiglich zu den jhren / oder in jhren Geschäfften frey vnd vngehindert ab vnd zu zuziehen / auch das jhrig ab vndzuzuführë bemächtigt seyn. 9. Die jenigen so wider den Stillstandt handelten / dem andern Theil zu gebührender Abstraffung also fort abgefolget. 10. Vber diß alles loco cautionis ein Receß auffgerichtet / von den Generaln / vermittelst der Clausul bey Königlichë Würden / Fürstlichen vnd Gräfflichen Ehren / Trew vnd Glauben vollzogë / vnd bey den Interponenten hinderlegt werdë soll. Es ward aber vber diesen Puncten beyderseits lang disputirt / ehe man sich mit einander vergleichen können. Dann es war erstlich im Vorschlag / daß der Stillstand auff 3. oder mehr Monat solte auffgerichtet werden: Als aber solches dem König in Dennemarck fürkam / wolte er nicht darzu rahten / mit vermelden / ein Vierzehentägiger Stillstand were zwar zu den Tractaten zu kurtz / aber doch denselben auff etlich Monat zu bestellen / were dem Crayß nicht ersprießlich / sondern am vorträlichsten auff einen Monat einzugehen. So gab es auch Streitt wegen deß Graffen von Mansfeld: Die Keyserische vnd Ligistische wolten jhm im Stillstand / weil er ein Reichs Aechter / keines Wegs begriffen haben. Aber der König in Dennemarck gab hierauff in einem Echreiben zur Autwort: Er ließ das jenige / was mit dem von Mausfeld vorgangen / als er in deß Churfürsten Pfaltzgraffen Diensten gewesen / an seinen Ort gestellet seyn. Nachdem selbiger aber an jetzo von den beyden Königen / Franckreich vnd Engelland / seine Bestallung vnd Commission hette / vnd dem Crayß in dieser Bedrangnuß / da er so vnbillicher weise von 2. Armaden feindlich vberfallen / mit etlichem Volck von denselben zu Hülffe geschickt / köndte er / Mansfeldt / keines Wegs / als ein Aechter / von dem Stillstand außgeschlosse / sondern müßte / als beyder Königen / diesem Crayß zum besten / Diener considerirt werde. (Vorschläge der Nider-Sächsischë / darauff die Friedens-Tractation zu richten.) Was sonsten bey dem Hauptwerck der Fürsten vnd Stände deß Nider Sächsischen Crayses anwesende Gesandte / wegen Auffrichtung eines Friedens für einen Vorschlag gethan / war dieses: Ob wol den anwesenden Rähten vnd Gesandten sehr lieb vnnd angenehm gewesen seyn solte / wann die Churfürstliche Sächsische Abgesandten sich dahin disponirë lassen mögen / daß sie die Mittel zur Friedenshandlung vorgeschlagen: Als aber hingegen verspüret würde / daß sie dessen keinen Befelch / würden sie für entschuldiget gehalten. Vnd alsdann Fürsten vnd Stände bey voriger Zusammenkunfft die Sach dahin erwogen / auch gegen Jhrer Churfürstl. D. zu Sachsen hiervon zum Theil diese Andeutung gethan: Wann der Graff von Tylli den Crayß quittiren / das Kriegsvolck gäntzlich abführen / die eingenommene Orth vnd Pässe restituiren / alle zugefügte Schäden vff vorhergehende Liquidation wider erstatten / den Crayß hiernechst mit feindlichem Vberzug / Einquartierungen vnd Durchzügen / auch andern Kriegspressuren nit beschweren / noch andern dergleichen Hostilitäten zuverüben gestattë / vnd darüber genugsam caviren: Insonderheit aber Jhre Keys. Maj. den Crayß nach Notdurfft versichern würde / daß Fürsten vnd Stände in jhren Erb: vnd Wahl Ländern wider deß Heil. Reichs Religion: vnd Prophanfrieden / vnd andere Constitutionen nicht gravirt / am freyë Exercitio Augspurgischer / Keyser Carln dem Fünfften / Anno 1530. vbergebenen Confession nicht getrucket noch behindert / der Hertzog von Friedlandt vnd Graff von Tylli mit jhren Armeen von deß Crayß Grund vn̅ Boden auch desselben Gräntzen / wider abgefordert / hiernechst der Crayß vnd dessen eingesessene Fürsten vnd Stände / sampt jhren Vnderthanen / weder von denselben noch andern nit feindlich vberzoge / alle Hostilitäten gegen sie eingestellet / Fürsten vnd Stände bey jhrer Ordinarj Jurisdiction in Geistlichen vnd Weltlichen Sachen / so wol in den Ertz: vnd Stifftern / als in den Erblanden / wie auch die Capitula bey jhren Electionibus vnd Postulationibus vnbeeinträchtiget gelassen / keine Mädata poenalia sine clausula in Religionssachë [1004] auß eigenë Bewegnussen wider sie erkandt / die zur Newerung reichende / vnd wider kundbares Herkom̅en / vnersucht deß Land fürstens / durch frembde Aepte angemaßte Visitationen der Clöster abgeschafft / vnd Fürsten vnd Stände jhrer Ertzstiffter vn̅ Geistlichë Güter halden / in Keyserl. Schutz vnd Schirm genommen / vnd deren nicht entsetz werden solten: daß alsdan̅ der Crayß das geworbene Kriegsvolck länger nicht auff den Beynen behaltë / sondern bey dem König in Dennemarck / als Crayß Obristen die Verfügung thun wolten / die gantz Armee wider zu licentirë vnd abzuführë. ( Friedländische Resolution vff die vorgeschlagene Friedens-Mittel.) Hierauff haben die Friedländische Abgesandtë dieses Inhalts geantwortet: Sie hetteit der Hoffnung gelebt / es würben die Crayß Gesandten zuvorderst der Keys. Majest. auff deroselben Postulata, mit Disarmirung vnb anderm sich der Billichkeit nach zu accommodirë / als deroselben praeposterè Maaß vnd Ordnung gegen Jhr. Keys. Erklärung vnd Erbietungen vorzuschreiben sich belieben lassen / weil sie selbsten gute Wissenschafft trügen / ja Weltkündig were / daß Jhr Majest. das Kriegswesen in diesem Crayß nicht angefangen / sondern gegen den starcken Bereitschafften / darzu man im Crayß geschritten / mit Einlosierung deß Keyserlichë Kriegsvolcks notdrünglich verfahren müssen: Bevorab weil Jhr. Keys. M. die würckliche Demonstrirung der Fürsten vnd Stände trewen Devotion / vnd Vollziehung dero Keys. Begehrens / gestalt es je billich / daß die Keys. Hochheit vnd Intention der Fürsten vnd Stände Excusationen vnd Praetensionen vorgezogen würden / erhalten können: Hierumb so hetten die Friedländische Gesandten in jhrer Instruction sich nochmalen ersehen / vnd auß derselben mit beykommende Puncta tanquä media compositionis, jedoch jure & arbitrio addendi & minuendi salvo, dessen Vorbehalts sie sich hiemit per expressum bedingten extrahiren lassen / welch sie dann für jhre Erklärung auff deß Crayß Gesandtë Proposita hielten / vnd zu dem Effect neben dieser Schrifft vbergeben theten / mit der Zusag / gleich wie Fürstë vnd Stände deß Keyserl. Schutzes / so wol im Religio̅ vnd Prophan Sachen bißhero genossen / vnd vermög der ergangene Keyserl. Syncerationen / zu Mißtrawen keine Vrsachen gehabt / daß also Jhre Keyserliche Majest. den gantzen Crayß in jhren Schutz vnd Protection gegen würcklicher Trewe vnd Devotion / vnverbrüchlich erhalten würde: jedoch daß Jhre Keyserl. Majest. in Administrirung der Justitz ein freye vngesperrete Hand habë solte. Es waren aber die Postulata deß Hertzogë von Friedland / so mit dieser Schrifft den Nider Sächsischen Gesandten vbergebë worden / dieses Lauts: Zum ersten würde begehrt / daß Jhre Königl. Majest. in Dennemarck neben dero Interessirten deß gantzen Nider-Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / jhr geworbenes Kriegsvolck licentirten / auß dem Crayß von deß Reichs Boden abschafften / daß auch solches Volcks Abdanckung / obne Jhr. Keys. Majest. vnd dero getrewen Fürsten vnd Ständë deß Reichs Entgelt vnd Schaden ins Werck gerichtet würde. Dann auch 2. das licentirte Volck weder dem Proscribirtë Mansfelder / noch Hertzog??? Christian bem jüngern zu Braunschweig / oder andern Jhr. Keys. Majest. widerwärtigë / nicht vbergeben / sondern gäntzlich abgeschafft / vnd außm Reich getha̅. Vor allen dingen aber 3. der Mansfelder auß deß Reichs vnd Crayß Boden getriben würde. 4. Daß der König in Dennemarck / auch Fürsten vnd Stände deß N. G. Crayses genugsame Versicherung theten / so wol auff dißmal / als ins künfftige / weder mit Raht noch That / vnter was Vorwandt es seyn möchte / gegen Jhr. Keys. M. etwas fürzunehmen / oder deroselben trewen assistirenden Chur: Fürsten vnnd Ständen / jchtwas Feindseliges zuzufügen / viel weniger selbe im geringsten zu offendiren / noch zu molestiren / sondern sich dessen gäntzlich zu enthalten. 5. Daß der Nider Sächsische Crayß dergleichen verdächtige Kriegswerbungen / ohne vorgehende Jhr. Keys. M. Verwilligung einstellen / vnd solchem geworbenen / oder anderwerts dem Crayß zuziehenden Kriegsvolck weder Quartier / Proviandt / Päß / oder andere Vortheil zu lassen / sondern alles dergleichen / darauß alle schädliche Consequentz vnnd Vngelegenheit erfolgen möchten / vnderlassen vnd vermeyden wolten. 6. Da gleich ins künfftig Jhr. K. M. vnd deß Crayses Wolfahrt vnd Notdurfft erfordern thete / mit Keys. Verwilligung etwas Kriegsvolck zu Jhr. Majest. Diensten vnd Crayß Defension anzunehmen / doch solches von dem Crayß geworbenes Volck anders nicht / als zu Defension Jhr. K. Majest. angewendt / mit anderm Keyserl. Kriegsvolck conjungirt / vnd also conjunctis viribus, wohin es die Notdurfft erfordern würde / gebrauchë: keines Wegs aber einigem gehorsamen Reichs-Standt / damit einige Beschwerd noch Vngelegenheit zufügen wolten. 7. Dieweil Weltkündig / wie durch die vnnötige Armigung deß N. S. Crayses / so wol Jhr. K. Majest. als der getrewen assistirenden Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs in mehr Kriegsverfassung sich zu stellen / ein newe Armada auff die Beyn zu bringen / vnd zu Versicherumg der gehorsamen Stände / ins Reich zu führen gedrungen / auch also bey dieser Kriegs Continuation schweren Vnkosten auffzuwenden verursacht worden / welcher verursachten Vnkosten sie Jhr. Keys. Majest. auch den gehorsamen Chur: Fürsten vnd Ständen / so deßwegen jchtes zu praetendiren hetten / die billiche Erstattung thun solten. 8. Weil dem Hertzog Christian dem ältern zu Braunschweig vnd Lüneburg wegen seiner gegen Jhr. Keys. M. getrewen Devotion vom Denemärckischen vnd Crayß Volck in seinen Ländern vnterschiedliche Graffschafften / als Hoya / Diep holtz / Bruckhaussen occupirt / auch andere in desselben Fürstenthumb gelegene Empter / Stätte / Vestungen / Vogtheyen / Fleckë vnd Dörffer eingenommen / oder mit Volck belegt worden / Jhre Keys. M. aber nicht wolte / daß die gehorsame Fürsten vnd Stände / nicht allein vmb jhrer erzeigten Trewe willen / das geringste nicht leyden / sondern [1005] auch alle jhnen hierüber erlittene Schäden / vnnd außgestandene Vngelegenheit restituirt wurden / daß dem Hertzogen nicht allein alle diese bereit occupirte Graffschafften vnd eingenom̅ene Oerter / sondern auch was von Jhr. Kön. Ma. zu Dennemarck / vnd deß N. S. Crayses Kriegsvolck noch ferrner in wehrender Tractation Zeit occupirt oder belägert werden möchte / solches alles in den Stand / darinn selbige Oerter zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt oder Verzug völlig restituirt / das Volck auß seinem Land ohne einige weitere Belästigung abgeführet / dann auch aller jhm vnd seinen Vnderthanen zugezogner Schade vom N. Sächsischë Crayß wider erstattet würde. 9. Daß alle inserirte Articul vnd Puncten steth vnd vest gehalten würden / solte vom König in Dennemarck / alls Crayß-Obristen / vnd den Fürsten vnd Ständen deß Crayses in meliori forma Versicherung geleystet werden. Letztlich / wann solche Puncten alle genugsamb versichert / vnd ins Werck gesetzt würdë / entböthen sich die Friedländische jhres theils die Sachen dahin zu richten / daß der Keys. Majest. Armee abgeführt / vnnd der Crayß im wenigsten in keinerley Weg beleydiget / sondern die Fürsten vnd Stände deß Crayses bey dem Religion: vnd Prophanfrieden vielmehr geschützt vn̅ gehandhabt werdë soltë. (Resolution??? vnd Postulata der Cyllischen Gesandtë.) Der Tyllischen Gesandten Postulata, so zugleich mit den Friedländischen vberreicht worden / waren / gar wenig außgenommen / gleiches Jnnhalts: Ist aber wol zu glauben / daß beyde Theil / da solche Puncten abgefasset vnd geschmidet wordë / nicht weit von einander gewesen. Es waren aber. diese nachfolgende: Demnach Jhr. Keys. Majest. vornembste Intention vnd Meynung je vnd allwegen gewesen / daß der König in Dennemarck vnd desselben anhangende Fürsten vnd Stände deß Nider Sächsischen Crayses jhr geworbenes Kriegsvolck abdanckë / trennen / vnd auß dem Crayß vnd Reichs Boden abschaffen wolten: So würde begehrt / daß solche Abdanckung ohne Jhr. Keyserl. Majest. vnd der gehor samen Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs Kosten / Schaden vnd Nachtheil den nechsten ins Werck gerichtet würde. Es solten auch Jhre Königl. Majest. die Fürsten vnd Stände es jetzo vnd ins künfftig mit der Keyserl. Majestät vnd dero getrewen assistirenden Churfürsten vnd Ständen halten / vnd deren keinen offendiren oder beleydigen / auch solches bevrlaubt Volck niemand anders vberlassen / vnd den Mansfelder außm Crayß abschaffen / ins künfftig alle dergleichen verdächtige Werbungen / ohne der Keyserl. Majest. Verwilligung einstellen / auch anderm dem Crayß zuziehendë Volck kein Quartier / Proviandt / Paß / oder dergleichen gestatten: So auch ins künfftig zu Behuff deß Crayses etwas Volcks geworben würde / solte solches zu Jhr. Keys. Majestät Devotion gebraucht / deren Volck conjungirt / vnd zu Dämpffung dero Feinde / keines Wegs aber zu Vnterdruckung einiges gehorsamen Stands gebraucht werden: deßgleichen die verursachte Kriegskosten abgetragen / Jhr. Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lünenburg / wegen erlittenen Schadens Schadloß gehalten / die eingenommene Herrschafften vnnd Ort dero wider eingeraumbt / vn̅ von allem gnugsame Assecuration geleystet werden: dar gegen sich Graff von Tylli erbietig machte / auff solche Articulirte würcklich erfolgte Conditiones den Nider Sächsischen Crayß / mit dem vnterhabenden Volck zu Roß vnd Fuß / zu quittiren: auch seines Theils daran seyn wolte / daß Fürsten vnd Stände dieses Crayses bey beyden deß Reichs Religion: vnd Prophanfrieden geschützet vnd gehandhabt werden solten. Auff diese so wolder Friedländisch: als der Tyllischen Resolutionen vnd Postulata haben sich deß Crayses Gesandte den 28. Decembr. also erklärt: (Antwort der Craytz Gesandten auff der Friedländischen vnd Tyllischen Postulata.) Sie hetten sich kein andere Gedancken machen können / als die Gegentheile würden sich auff jhrë Vorschlag mit einer solchë Resolution wider vernehmen lassen / darauß man zu verspüren / daß sie zum Ziel sich zu legen / vnd nicht weniger / wie jhres Theils daran kein Mangel gewesen / also auch sie / Friedländische vnd Tyllische / an jhrem Orth alle das jenige würden geleystet haben / dardurch die Churfürstliche hochpreyßliche Intentio̅ desto eher erreicht werden mögen: so vernem̅e man aber auß den Gegenschrifften das Widerspiel / vnd daß sie vielmehr allerley Vndienlich keiten extra scopum dieser Versamblung eingeführt / das Hauptwerck disputirt / deß Crayß Arma defensiva als vnrecht darnider gericht / vnd dargegen beyder Generaln Facta, als den Rechten vnnd Reichs Constitutionen gemäß justificirt. Hierumb köndten deß Crayses Rähte vnd Gesandten nicht fürüber / die Gegen Notdurfft auffs allerkürtzest / jedoch mit Vorbehalt der Keyserl. Praeeminentz / vnd allein zu Remonstrirung deß Crayses Vnschuldt dargegen einzubringen: bedingten darbey außdrücklich / daß sie in dergleichen Disputat mit den Gegentheilen sich hinfüro einzulassen nicht gemeynet / sondern semel pro semper alle dem jenigen / so hiernechst zu der Fürsten vnd Ständen dieses Crayses Praejuditz eingebracht werdë möchte / Krafft dieses widersprochen / vnd dem Crayß darwider seine Iura vnd Defensiones reservirt haben wolten. Vnnd müsten sie an seinen Ort lassen gestellet seyn / daß jhrer Herrschafften proponirte Madia vnter dem Namen / daß es vermeynte Friedensmittel / elevirt werden woltë / welche doch sampt vnd sonders auß deß Reichs Constitutionen den Keyserl. Syncerationen / vnd deß vnschuldigen Crayses Verfassung genommen / zur Sachen hochnötig / vnd dem was an Chur Sachsen vnd Jhr. Keys. May. selbsten geschriebë worden / einstimmig: were auch ausser Zweifel / da Jhr. Keys. M. diesen Crayß dessen versicherte / daß sie hierdurch ein rechten vnbeweglichen Grund / zu gäntzlicher vertilgung alles Mißtrawens legen würde. Die Crayß Gesandten erinnerten sich deß hohen Respects / so Jh. Keys. M. als dem höchsten von Gott vorgesetzten Haupt / gebührete / were dahero jhnen nie in Sinn gestiegen / derselben zu nahe zu tretten / vnd Jhro praeposterè procedendo Ziel vnd Maaß vorzuschrei [1006] ben: solche Impositio̅ were auß deß Crayses vberreichten mediis gar nicht zu behaupten / sintemahl Fürsten vnd Stände darinn den ordinem gehalten / welchen jhnen die Natur vnd Experientz an die Handt gegeben / daß ehe vnd zuvor die Kranckheit geheylet werden könne / die Vrsach derselben auß dem Weg geraumet / vnd also consequenter der Crayß zuvor her deß Religion: vnd Prophan-Friedens versichert / vnd von beyden Armeen entledigt werden müßte: Wann das erhalten vn̅ versichert wordë / so würde der König in Dennemarck als Crayß Obrister / neben den Fürsten vn̅ Ständen zur Abdanckung jhres Kriegsvolcks / als causa defensionis cessante sich gern bequemen. Daß aber Fürsten vnd Ständen allhie imputirt würde / als wann sie vnnötiger dingen zu Werbungen geschritten / solches würden sie beyden Generaln gar nicht einraumen / wündschten zwar / sie hetten sich vnd jhre arme Vnderthanen / darmit verschonen könen. Es were aber im Crayß notorium, weil das Crayß Obristen Ampt wegen geschehener Resignation lange Zeit vnverwaltet gebliebë / vnter dessen im Reich weitauß sehende Empöru̅g sich eräuget: welches Jhre Keyserl. Maj. bewogen / daß sie dem Crayß vnterm Dato Wien / den 10. Januar 1625. befohlen / die Crayß Obristen Stelle bey solcher Vnruhe / so wol gar am meisten auff den Nider Sächs. Crayß sich wenden möchte / vnverlängt zu Verwahrung der Crayß-Frontieren wider zu ersetzen / daß Fürsten vnd Stände dahero nicht sehen mögen / wie sie ferrnerer Verfassung vberhoben bleiben können: Jumahl auch Graff von Tylli den Crayß selbst den 19. Martij gefährlicher Practicken vnd Anschläge halber vnter anderm mit diesen Formalibus gewarnet: daß wegë anderswo verlegter Päß der Nider Sächs. Crayß der Gefahr zum ersten exponirt werden dörffte / darumb die höchste Notdurfft wol erforderte / daß bey solcher Beschaffenheit / eine wachtsame sorgfältige Auffsicht gepflogen / vnd den jenige̅??? Ständen / so auff den Frontiern gelegen / vnd die Bürde deß Kriegswesens fast allein getragen / mit Rettung vnd Defension hülfflich beygesprungen / vnd trewlich assistirt / auch der Gelegenheit zwischen Bremen vnd Hamburg fleissig wargenommen werden möchtë: Gestalt dann viel vornehme Mitglieder deß Crayses zu mehrmaln mit grosser Beschwerd geklagt / daß wegen erlittener Durchzüge vnd Einquartirungen in jhren Ländern vn̅ Herrschafften sie vff viel Tonnen Golds werth Schaden erlitten: Andere getrewe Stände weren mit gleichmässigen Einlägerungen hefftig bedrohet / vnd in stether Forcht vnd Sorgen / wider den Religion: vnd Prophanfrieden / vnd Exercitium Augustanae Confessionis in jhren Landen beschweret zu werden / begriffen gewesen. Weil nun in deß Reichs Executions Ordnung vnd dieses Crayses Verfassungen versehen / was bey dergleichen Occurrentien einem jedwedern Crayse zuthun oblige / insonderheit aber dem Crayß durch die auff der Gegenseiten wider den von Keys. May. An. 1623. confirmirten Crayß Abschied / vnd andere Keyserliche Monitoria, continuirende Kriegspressuren / Feindthätlich keiten vnd Trangsalen / solche Schäden / so nicht zu vberwinden / auch fast nicht aestimiret werden köndten / zugefüget würden / so liessen Fürsten vnd Stände zu aller vnpassionirten Erkandtnuß außgestellt seyn / ob jhnen beyzumessen / daß sie vnnötiger dingen zur Werbung geschritten. Die Ermässung / wie hoch vnd starck die Defensiv-Hülffe pro tempore auff die Bein zubringen / were allweg nach Außweissung der Crayß Acten von An. 1556. hero beym Crayß gestande̅??? / hette der Graff von Tylli mit Einführung seines Kriegsvolcks im Crayß den Anfang nit gemacht / den König in Dennemarck nicht verfolget / vnnd feindlich zugesetzt / würde es nimmermehr zu diesen Extremis außgeschlagen seyn. Dieweil aber Tylli sich zu einer vnfriedsamen Resolution bewegen lassen / auch vber diß noch darzu der Hertzog von Friedlandt in den Crayß geruckt / so würde man den Crayß zumahl bey bekandter dismembration nicht verbieten können / sich hinwiderumb zu seiner Defendirung also zuverstärcken / damit gleichwol zwischen der Offension vnd Defension ein gleichmässige Proportion gehalten würden: auffrechte Devotion vnd Gehorsam bestünde nit in blossem berühmen / sondern in den Wercken vn̅ Thaten: Auß den Keyserlichen von Anfangs der Böhmischen Vnruhe / biß auff den Februarium deß 1625. Jahrs ergangenen Zeugnussen erschiene das Widerspiel: insonderheit aber dieses / daß Fürsten vnd Stände jederzeit alle widerwärtige Imaginationes abwenden zu helffen an sich nichts ermangeln lassen / wie bey denen in den Crayß Acten befindlichen Keyserl. Schreiben / abgelegten Propositionen vnd Werbungen / Mandaten vnd Patenten mit mehrerm zuersehen??? / also würde ferner die Keyserlichen Intention von Fürsten vnd Ständen der Schuldigkeit nach hoch respectiret: Daß aber die Abgesandte̅??? den Fürsten vnd Ständen / darbey alle jhre Excusationes vnd Praetensiones glatt abgeschnittë / würde besorglich jhre Herrschafften befrembden / vnd darfür halten / es werde die Keyserliche Clementz vnd Liebe zur Gerechtigkeit gar nicht zulassen / gehorsamen Reichsfürsten jhre Defensiones vnd Praetensiones abzustricken / oder für billich nicht erkennen / daß Fürsten vnnd Stände alle auffgebürdete Impositiones vff sich ohn einige Verantwortung müsten ersitzen lassen. Zum andern befinden die Crayß Gesandten / daß vom Gegentheil andere media compositionis vbergeben worden / mit dem Erbieten / gleich wie Fürsten vnd Stände deß Keyserl. Schutzes in Religion vnd Prophansachen bißhero genossen / daß also Jhr. Keys. Maj. sie in solcher Protection / gegen versicherter Trew vnd Devotion zuerhalten geneigt / doch der Keyserl. Justitz auff anruffen ein vnd andrer Partheyen vnabbrüchig. So viel nun das Erbieten belangte / acceptirten sie an statt jhrer Herrschafften alles das jenige / so dem Crayß darauß zu Nutz vnd Wolfahrt gereichen köndte: diewell aber solches Erbieten auff die von der Gegenseiten bißhero vorgangene Facta vnd Proceduren nicht restringirt / vnd aber kündig / wie offt dieser bedrangte Crayß den Assecurationë / Syn [1007] cerationen / Salva Guardien vnd andern Sicherungsbrieffen stracks zuwider / mit Durchzügen / Einlägerungen / Außplünderungen vnd anderm dergleichë beschweret / auch endlich dardurch in den jetzigen Jammer gesetz worden: so bitten Fürsten vnd Stände / Jhr. Keys. M. wölle diß vnverschuldete Elendt vnd Bedrangnussen nicht allein abschaffen / sondern auch bey dem Religionen: vn̅ Prophan Frieden / sie in jhren Erb: vnd Wahl??? Landen schützen / vnnd die administrationem Iustitiae also moderiren / damit der Lauff deß hergebrachten Exercitii Augspurgischer Confession darinn nicht möge gehindert oder versperret werden. Anreichend zum 3. die Articul in specie, erachteten die Crayß Stände fast für vnnötig / sich darauff in particulari einzulassen / bevorab die Abgesandten sich auff deß Crayses proponirte Media sich in specie nicht vernehmë lassen / vielmehr aber es sich ansehen liesse / als wolte man dieselbe beyseits setzen / dem Crayß das Ziel verrücken / vn̅ dardurch allerhandt praejudicirliche Consequentzen verursachen: Aber wie dem / damit Fürsten vnnd Ständen / als ob sie hierunter Weitläufftigkeit suchten / nicht möchte beygemessen werden / wolten sie sich darauff / jedoch mit Vorbehalt / deß Crayses Friedens Mittel / also erklärt haben: Daß nämlich erstlich die Licentirung vom König in Dennemarck / auch Fürsten vnd Ständen vnfehlbar erfolgen solte / wann der Crayß zuvor deß Religion: vnd Prophan Friedens genugsam versichert / auch vergewissert / daß bey de Generalen die zwo Armeen gäntzlich abführen / den Crayß quittiren / die Occupata ohne Entgelt in vorigen Stand restituiren / den Crayß hiernechst mit Einquartierungen vnd andern Hostilitäten weiter nicht beschweren würden: vnd was dergleichen mehr an dieser seiten begehret worden. Wann nun 2. die Fürsten vnd Stände dardurch zur Ruhe gelanget / oder daß sie darzu gelangen solten / versichert würdë / wolten sie die Licentirung zu Werck stellen / vnd das abgedanckte Volck niemanden vberlassen. Vnd liessen es sonsten deß Crayses Gesandten 3. wegen deß Mannsfelders / mit deme sie nichts zuschaffen / bey jhrer hiebevor geschehenen Resolution bewenden. Es solten auch Jhre Keyserl. Majest. sich versichert halten / daß die Fürsten vnd Stände wider Jhre May. oder die gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände niemals etwas Feindseliges practicirt oder gehandelt / also sie in solcher gehorsamen Intention vnnd Devotion zu continuiren gäntzlich gemeynet / begehrten ein mehrers nicht / als daß sie bey den Reichs Constitutionen / dem Religion: vnd Prophan Frieden / Exercitio Augspurgischer Confession, vnd hergebrachter Iurisdiction, vnd was deme ferrner anhängig / möchten geschützet werden. Allermassen nun zum 5. der Crayß keiner vnzulässigë vnd verdächtigen Werbungen bewußt / also würden sich Fürsten vnd Stände auch hinfüro nicht darzu bewegen lassen / sondern sich jederzeit erzeigen / wie gehorsamen Reichsfürsten wol anständig: wolten jhnen aber hiebey deß Reichs Constitutiones vnd dieses Crayses Verfassung vorbehalten haben / mit dem Versprechen / daß darwidern nichts gehandelt / noch anderen darwider zu handeln verstattet werden solte. Vnd consequenter da zum 6. es hiernechst die Notdurffterforderte / sich in Verfassung zu stellen / wolten sie darbey deß Reichs Fundamental Geseß vnd Constitutiones, auch dieses Crayses Abschiedt in Acht nehmen / der Keys. Majest. federzeit allen schuldigen Gehorsamb leysten / andern Mitgliedern deß Reichs alle Freundschafft vnd guten Willen erweissen / vnd von selben dergleichen widerumb gewärtig seyn. Als auch zum 7. zu mehrmalen dargethan / daß dieser Crayß zur widerigen Armatur keine Vrsach gegeben / sondern jederzeit contestirt / daß jhre Kriegsverfassung allein ad defensionem deß Crayses angesehen / auch kein Actus positivus mit Bestand beyzubringë / darauß das Widerspiel sich erzeigte: als wolten sie sich versehë / man wüde Fürsten vnd Ständen mit geforderter Restitution der Kriegskosten die sie nicht verursacht / billich vubelästiget lassen. So weren auch 8. Fürstë vnd Stände Hertzog Christians zu Braunschweig vnd Lüneburg gefordertë Abtrag für zugefügte Schäden / neben dem / daß dieser Punct hiehero nicht gehörig / gar nichts geständig / sondern liessen es bey jhrem Schreiben / so sie deßwegen an jhne abgehen lassen / bewenden. Bey dem 9. Articul würde es deß Crayses halben / wann derselbe zuvorher in Friedt vnnd Ruhe gesetzt / an schuldiger Bezeig: vnd Versicherung nicht ermangeln. Was bey dem 10. Articul die Abgesandten sich erböthen / darmit würden Fürstë vnd Stände sich nicht contentirn lassen / sondern weil sie in Puncto Assecurationis vnd sonsten sich jhres Gemüts in den vbergebenen mediis compositionis allbereit vorhin zur Gnüge erkläret / so liessen sie es darbey bewenden / wolten sich hiemit darauff gezogen / vnd die Interponenten ersucht haben / nunmehr sich ins Mittel zu legen / mit den Tractaten vber den mediis pacificationis einen Anfang zu machen / vnd die Gegentheil dahin zu disponiren / daß sie sich der Billichkeit nach erzeigten / vnnd eine solche Demonstration thun möchten / darauß zuverspüren / daß sie diesen Jhrer Keys. M. getrew erfundenen Crayß / vielmehr vor endlichem Vndergang zu praeserviren geneigt / als in Ruin zusetzen gemeynet seyen. Der Crayß er biete sich ein vor alle mal / vnd zum Vberfluß dahin / daß sie das Kriegsvolck abzudancken gemeinet / sedoch factis faciendis, vnd gegen genugsamer Versicherung deß Religion: vnnd Prophan Fridens / vnd daß die widrige A???meen ohn einige weitere Beleydigung / erst abgeführet / der Crayß vom selbigen gantz entlediget / vnd im vbrigen jhnen gebürende gleichmässige Satisfaction gethan werdë möge.

1626
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(1626. Tyllische Antwort auff deß Crayses Resolution von dato 28. Dec.) Diese deß Crayses Resolution ward also den Churfürstlichen Interponenten vbergeben / die sie nachmals den Friedländischen vnnd Tyllischen zugestellet. Worauff die Tyllische??? den 7. 17. Januarij deß 1626. Jahts also geantwortet: Demnach auß der Fürsten vnd Stände deß Crayses Gegenerklärung vnnd andern Acten erscheine / daß die gantze Friedens-Tractation / vnnd die endlich gütliche Vergleichung auff folgenden Puncten noch beruhe: Als nämlich / daß der König in Dennemarck vnd die Fürsten vnd Stände deß Crayses jhr Kriegsvolck licentirten. 2. Dasselbe niemand vberliessen. 3. Jetzo vnd ins künfftig es mit Jhrer Keys. Majest. vnd dero getrewen assistirenden Chur: Fürsten vnd Städen hieltë / dero keinen beleydigten. 4. Den Mannsfelder vnd dessen Adhaerenten verfolgtë 5. Die Kriegskosten abtrügë. 6. Hertzog Christian von Braunschweig erlittenen Schadens halber schadloß hielten. 7. Beständige Versicherung leysteten: dargegen Jhr. Keys. Majest. Fürsten vnd Stände in jhren Erb: vnd Wahl-Ländern / wider den Religion: vnd Prophan Frieden / vnd andere Constitutionen nicht graviren / am freyen Exercitio Augspurgischer Confession vnd hergebrachten Iurisdiction, vnd was deme ferrner anhängig / nicht betrüben noch behindern / sondern schützen vn̅ handhaben / der Graff von Tylli vnd Hertzog von Fridland mit jhren Armeen von deß Cray ses Grundt vnd Boden wider abziehen / den Crayß hiernechst [1008] mit Einquartierung vnd Hostilitäten weiter nit beschweren / alle zugefügte Schäden / nach vorhergangener Liquidation / wider erstatten / vnd Jhre Keyserl. Majest. so wol auch beyde Generaln eins vnd anders genugsamb versicheren wolten: Als erklärten sich darauf die Tyllische Abgeordnete rundt / cathegorisch vnd endlich: Vors erste / so viel der Fürsten vnd Stände Schutz vnd Schirm bey deß Reichs Religion: vnd Prophan Frieden / auch andern Constitutionen / bey der Augspurgischen Confession / jhren hergebrachten Jurisdictinonen / vnd was denen anhängig / betreffe / daß Jhr. Keys. Majest. weder jetzt noch ins künfftig sie darinnen turbirn zu lassen nicht gemeinet / sondern vielmehr darbey zu beschützen gesinnet: jedoch vorbehaltlich der Keyserlichë Justitz gebührenden Administration / vnd daß angezogener Religions-Friede von Fürsten vnd Ständen deß Nider Sächs. Crayses reciprocè gehaltë / vnd die Canonici, so der Röm. Catholischen Religion zugethan / darwider nicht beschweret würden: Zu dessen Vergewisserung vn̅ Versicherung die Tyllische Gesandten kein ersprießlicher vnd besser Mittel hetten / als das Keyserliche WORT / so Jhr. Majest. allbereit vor diesem / nämlich den 27. Julij / abgeloffenen Jahrs / von sich gegeben / vnd bißhero nicht wider zurück genommen / sondern dasselbe Fürsten vnd Stände noch in Händen hetten / vnd Jhr. Keyserl. Maj. demselben noch gantz gemäß sich verhalten / vnnd zum Vberfluß diese Vergleichung / da dieselbige durch Gottes Segen getroffen werden möchte / mit Jhr. Keyserlichen Ratihabition versprochener massen bestättigen wolte. Was aber der Keys???l. Armaden angezogene Abführung ausser dem Crayß / auch künfftige Turbir: vnd Gravirung belangete / erbieten sich die Tyllische Gesandten / da deß Königs in Dennemarck / vnd der Fürsten vnd Ständ deß Nider Sächsischë Crayses / oder ander Jhr. Keyserl. May. widriges Kriegsvolck / so jetzo im Crayß sich befinde / oder ins künfftig darein gezogen werden möchte / vorhero abgeschafft haben würden / den Crayß gäntzlich zu quittiren / auch sich künfftigen Vberzugs vnd Kriegsbeschwerden zuenthalten / darüber jhr Principal ein Schrifftlichë verstegelten Reverß vbergeben / oder andere Mittel darzu nach Anweissung der Interponenten gebraucht werden solten. Damit nun dieses alles so viel eher befördert / vnd der edle Fried ohn längern Verzug widergebracht würde: utque ipsum bellü iisdem viis modisque, quibus crevit, resolvatur: Als wie hiemit dieser seits im Namen Jhrer Keyserl. May. gesonnen / die Crayß Gesandte diß heylsame Werck / so viel möglich / zu maturiren ebener gestalt belieben liessen / vnd die würckliche Licentirung jhres zu erst im Crayß sich befundenen / auch alles andern Jhrer Keyserl. Majest. Feindseligen Kriegsvolcks beförderten / auch jhr in jhrer Gegen Erklärung vbriges Erbieten dermassen versichern wolten / daß Jhre Keyserl. Majest. darmit zu frieden seyn / vnnd sich darauff verlassen köndten / daß nämlich jhr Kriegsvolck nach der Abdanckung niemanden vberlassen / der Mannsfelder vnd dessen Adhaerenten mit gemeinem jhrem Zuthun vertilget würde / damit der Keyserl. Majestät vnd dero gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände / weder jetzt / noch ins künfftige / von oder ausser dem Crayß beleydiget / sondern vielmehr dannenhero Jhrer Keyserl. Majest. jederzeit aller schuldigster Gehor samb vnd Devotion / vnd deroselben gehorsamen Chur: vnd Fürsten alle Frenndschafft vnd guter Will erwiesen / auch kein vnzulässiges Kriegesgewerd von Fürsten vnd Ständen deß Crayses nimmermehr nicht solte getriebë / noch andern darinn verstattet werden solte: welche Erklärung man hiemit bester massen acceptirt haben wolte. Belangendt die Restitution der auffgewandten Kriegskosten: Damit man der Tyllischen Gesandten Verlangen zu Beförderung deß Friedens / vnd mehr zu deß Crayses Nutz als Ruin abzunehmen hette / so liessen sie die vorgeschützte Excusation wegen deß Crayses Armatur an seinen Ort gestellet seyn / hetten aber darfür gehalten / da es ein Crayß Defensionwerck / daß dieselbe durchgehend / vnnd allen Crayß Eingesessenen gemein seyn müßte / keines Wegs aber derselben ein Standt für dem andern geniessen / vnd die sich zu getrewester Devotion gegen Jhr. Keys. Majestät bekenneten / derselben Defension am meisten entgelten / vnd von derselben so offt vernachtheilt werden solten. Dessen gleichwol vnerachtet / erklärten sich die Tyllische im Hauptpunctë dahin / daß sie auff den Fall die Crayß Gesandten jhre geforderte Kriegs-Schäden / die ex post facto, da man es einmal / hindan gesetzt aller trewen Warnungen / zum Einzug in Crayß hette kommen lassen / nicht mehr abzuwenden gewesen / fallen lassen würden / daß sie dißfalls auff dem cussersten gar nicht verharren wolten. Ingleichem was Hertzog Christians Forderung berührte / wann es darmit die Beschaffenheit haben solte / daß solches Suchen zu diesen Tractaten / so praecisè den gemeinen Frieden deß Vatterlands concernirten nicht gehörig seyn solten: so würde der Hertzog selbstë nit gemeinet seyn / das so hoch desiderirte bonü pacis publicü dißfalls mit seinë Einwendungë zuverhindern oder auffgehalten / sondern vielmehr solche Sachë an gehörigen Ort auß setzen zulassen kein Bedencken tragen. Diesem allem nach / weil die Tyllische Gesandte sich solcher massen auffrichtig vnd cathegorisch erklärt / zweifelten sie nicht / die Churfürstliche Interponenten hierbey jhr friedliebend Gemüth verspüren / vnd dahero nicht vnderlassen würden / die Crayß Gesandte zu gleichmässigen endlichen Erklärungen vnd würcklichë Bezeigung / deß Crayses Notdurfft nach also zu disponiren / damit jhre Principaln dermaln eins zu Licentirung jhres Kriegsvolcks schritten / vnd an rechter beständigen Accommodirung an sich nichts erwinden liessen. Im widrigen Fall aber protestirten sie vor Gott vnd der gantzë Christenheit / daß sie an allem Vnheil / so durch deß Crayses Gesandten vnd jhrer Principalen ferrner Auffhalt / oder gäntzlichen Zerschlagung dieser Friedens-Tractaten entstehë möchte / vnschuldig vnd entschuldiget seyn wolten.
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Die Friedländische haben nach solgender massen (Antwort der Friedländischen auff der Nidersächsischen Resolution vom 28. Dec.) geantwortet: In dergleichen Fällen zu der erwünschten Vergleichung zukommen / kein näherer Weg / als ein runde Vnconditionirte vnnd Cathegorische Erklärung / darauff man sich gäntzlich zuverlassen / vnnd alles vnnörhigen Disputats geübriget seyn köndte: Solches hetten deß Craysen Gesandte in jhrer Gegenerklärung nicht in acht genommen / dann ob sie sich wol erböten gegen genugsamber Versicherung deß Religion - vnnd Prophanfriedens vnnd Abführung der Keyserlichen Armaden / deß Crayses Armirung abzustellen / vnd das Kriegsvolck abzuschaffen / so hetten sie doch einige befugte Vrsach nicht / in Jhre Keyserl. Mayest. wegen der begehrten Versicherung ein Mißtrawen zusetzen / angesehen dieselbe Jhre Majest. Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses vnder dem Dato den 27. Julij nechstabgewichenen Jahrs / mit jhrem Keyserlichen Wort vnd Versprechen / daran sonsten das gantze Römische Reich sich begnügen liesse zu satten Genügen versichert hette / zugeschweigen daß man sich super toto tractatu concordiae, da derselbe könte vollzogen werden / einer sonderbaren Keyserlichen Rattihabition erbotten / wüßten derowegen die Friedländische Gesandten einige andere endliche Cathegorische Erklärung nicht zuthun / als sie allbereit auß jhrer Instruction extrahiren vnd vbergeben lassen / die sie anhero widerholet / vnd gegen auffrichtiger Accommodirung der Fürsten vnd Stände deß Crayses zu genugsamer Versicherung deß jenigen so jhren Principalen zu praestiren dargegen obligen würde / auff Anweisung der Interponenten sich erbotten haben wolten. Wofern nun Fürsten vnd Stände sich hierauf ohn längern Verzug bequemen würden / wol vnd gut / wo nicht / so protestierten die Friedländischen Gesandten hiermit an jhrem Orth vor Gott vnd der gantzen Welt / daß sie vnd jhr Principal an allem Verderben / so durch der Crayß Gesandten vnd jhrer Principaln fernern Auffhalt / oder gäntzliche Zerschlagung dieser Friedens Tractaten entstehen möchte / entschuldiget seyn wolten. (Endliche Resolution der Crayß-Gesandten.) Demnach nun die Churfürstliche Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten vnnd Interponenten dieses / was die Friedländische vnd Tillische in puncto der Friedens mittel zu jhrer Erklärung eingebracht / den Nidersächsischen Räthen vnd Gesandten noch den 7. gedachtes Monats Januarij communiciret / haben sie darauff durch 6. vnconditionirte klare Puncten den 14. dieses also sich resolvirt: Sie erachten vnnöthig zuerholen / was massen der Crayß anfänglich nicht ultrò, sondern auff bewegliche Erinnerungen der Churfürstlichen Interponenten / etliche media pacis vbergeben / worauff die Gegentheil singulariter singulis respondendo sich nicht eingelassen / sondern allein vnderschiedliche Articul eingereichet / darauff der Crayß zwar inspecie deutlich vnnd vnderschiedlich geantwortek: man hette aber auß denen den 7. dieses vom Gegentheil vorbrachten Schrifsten nit verspüren können / daß man dem Crayß mit gleichmässiger Handlung zubegegnen gemeynt / sondern ein ander procedere gehalten / vnd darneben gleichwol neben dem daß man auff den Extremiteten verharret / repetitiones, acceptationes vnnd anders vorgangen / welchen der Crayß / so fern sie demselben zu beschwer gereiche̅ / hierdurch per expressum contradicirt habe̅ wöll: Vndergeben demnach (zum Hauptwerck zuschreiten) folgende runde Categorische Erklärung / vnd Articul. Daß erstlich beyde General mit jhren vnterhabenden Armeen den Crayß / dessen Gräntzen / vnd was dem zuständig / ohne einige fernere Beschädigung / vnverzüglich quittiren / das Kriegsvolck abführen / vnd die abgenommene Oerter / an der Elbe vnd Weserströhme / keine außgenommen / sonderlich Höxter vnd Minden / wegen deß Hertzogens zu Braunschweig F. G. daran competirenden sonderbaren Interesse / ob sie gleich ausserhalb deß Crayses gelegen / vnd Vestungen / Häuser / Dörffer vnd Flecken restituiren. Wie auch zum andern / die occupata, vnd alles andere ohne Entgelt in vorigen Stand setzen / die ablata, an Viehe / Getraidt / Geschütz / Munition / Haußbüchern / Registraturn / vnd dergleichen / an den Orthen / da es noch were / vnverrucket lassen / alle zugefügte Schaden / vnnd verursachte Kriegskosten / auff vorgehende Liquidation erstatten. Zum dritten / auch den Crayß vnd dessen zugehörige Land vnd Orth mit ferner Einquartirungen / Durchzügen / Brandschatzungen / vnd allen andern Hostilireten / nicht beschweren / oder andern zuverüben / verstatten / auch andere Armeen / vnter was Schein solches geschehen möchte / vber kurtz oder lang / nicht in Crayß gezogen / sondern alle Innwohner deß Crayß Geist-vnnd Weltliche bey deß H. Reichs Landfrieden / vnnd gemeinen ordentlichen Rechten solten gelassen: Dann auch zum vierdten / Fürsten vnd Stände dieses Crayses / Geist-vnd Weltliche / in jhren Erb-vnd Wahl Ländern / wider deß H. Reichs Religion-vnd Prophanfrieden / mit Mandaten / Commissionen vnd Visitationen nicht gravirt / am freyen Exercitio der Augspurgischen Confession / in keinerley Weg / oder Praetext verhindert: sondern bey dem allem / sonderlich die Capitula vnd Collegia bey jhren vnstreitigen frey hergebrachten Electionibus vnnd Postulationibus vnbeeinträchtiget gelassen / vnnd samptlichen jhrer Ertz - Stiffter vnd Geistlicher Güter halber in Keyserl. Schutz vnd Protection genommen / vnd deren nicht entsetzt werden. Wie ingleichem zum fünfften / bey deß H. Reichs Constitutionen / jhrer Ordinari Jurisdiction in Geist-vnd Weltlichen Sachen / so wol in den Evangelischen Ertz - Stifftern vnnd andern Geistlichen Gütern / als den Erblanden / vnd ins gemein / bey der Teutschen wolhergebrachten Freyheit / nach deß H. Reichs Ordnung / auch dessen Ordnungen gemässen Rechten / rühiglich verbleiben vnd [1010] geschützt werden. Vnd solchs zum sechsten / alles genugsamb versichert werden solte. Hiergegen weren Fürsten vnnd Stände deß Nidersächsischen Crayses deß Erbietens / wann obige Puncta jhre Richtigkeit erlanget / daß sie alsdann jhr geworben Kriegsvolck / ohne einig Beding vnnd Anhang abdancken / dasselbe auch niemandt vndergeben vnnd vberlassen: 2. Den Graffen von Manßfeld mit seiner vnderhabenden Armee auß diesem Crayß schaffen: 3. Jhren vielfältigen Contestationen zu würcklicher Folge / gegen Jhrer Keys. Mayest. nichts feindlichs vornehmen / sondern in deroselben Devotion vnd Gehorsamb beständiglich verbleiben: 4. Ingleichem andern gehorsamen Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Reichs als jhren Mitgliedern / auff gleichmässige auffrichtige Gegebezeigung / alle mögliche Dienst / Freundschafft vnnd guten Willen erzeigen: 5. Da auch der Fürsten vnd Stände Notthurfft erfordern würde / zu nothwendiger Defension einige Kriegswerbung vorzunehmen vnd sich in Verfassung zustellen / sie jederzeit darbey deß Reichs Fundamental Gesetz vnnd Constitutionen / auch dieses Crayses Abschied in acht nehmen / vnd der Keys. May. allen schuldigen Respect vnd Gehorsamb leisten: Vnd zum sechsten / vber diß alles genugsame Versicherung thun wolten. Was nun die Friedländische vnnd Tillische Gesandten dem Nidersächsischen Crayß bey einem vnnd dem andern Puncten zum besten eingangen / vnd zu praestiren sich anerbietig gemacht / das acceptierten die Crayß Gesandten / im Nahmen jhrer Herrschafften vnd Principaln hiermit außtrücklich: allem vbrigen aber / so serrn es dem Crayß zu seiner Friedliebenden Intention nicht dienlich / sondern vielmehr daran schädlich / oder sonsten zu diesem Compositionwerck nicht gehörig / widersprechen sie per generalia, vnd begehrten sich drob / zu noch mehrer der Churfürstlichen Interponenten Beunruhigung nicht einzulassen / hetten auch rechtmässige Vrsachen / warumb sie sich darzu nicht verstehen könten: Sondern gesinnen an dieselbe / sie wolten auß obbeschriebenen Articuln deß Crayses Postulaten vnd Offerten mit den Gegentheilen communiciren / jhnen die kundbare Billichkeit beweglich zu Gemüth führen / vnd sie dahin zuvermögen sich bemühen / damit der Fürsten vnnd Stände Begehren eingewilliget / vnd die Oblationes für genugsamb acceptiret werden mögen: Inmassen dann Fürsten vnnd Stände dieses alles zu der Immediatorn fernerer friedliebenden Interposition liessen angestellet seyn. Solte es nun an der Gegentheile friedfertigen Accommodirung dißfals ermangeln / vnnd also dieses Interpositionwerck durch jhre Verursachung zerschlagen / würden es Fürsten vnnd, Stände gantz vngern vermercken / die Crayß Gesandten aber drob sich hoch betrüben; Protestierten aber auff solchen vnverhofften Fall hiermit per expressum, daß sie es auffrichtig gemeint / die Herwiderbringung deß Friedens vnd rechtschaffener Vertrawlichkeit eyfferig gesucht / allein auff deß Crayses Defension jhr Absehen gerichtet / dero Behuff an alle dem / was zu Erreichung solches Zwecks fürständig / nichts ermangeln lassen: Vnd verhofften bey der Key. May. allen recht informirten Chur-Fürsten vnd Ständen / auch außwertigen Königen vnnd Potentaten / ja für der gantzen Welt / an allem hierauß erfolgenden Vnheil vnd Blutvergiessen entschuldiget zu seyn. Allermassen auch die Crayß Gesandten sich anfangs verwahret / daß jhr Schrifftliches Vorbringen allein zu etwas mehrer Außführung deß Crayses Notthurfft vnd Remonstrirung desselben Vnschuld gemeinet / darmit der Key. May. Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / beyden Generalen / noch jemands anders sie gar nicht zu nahe hetten tretten wollen / sondern allein jhren Instructionen in terminis Constitutionum Imperij nachgehen müssen / darob sie sich dann noch ein für alle mahl zum zierlichsten bedingen / vnd jhren Herrschafften auff obgesetzten vnverhofften Event alle jhre Notthurfft vnnd Gerechtigkeit außtrücklich vorbehalten thäten. Als nun auch diese Schrifft von den Interponenten den Gegentheilen eingehändiget worden / haben sie solche von höherer Importantz vnd Wichtigkeit geachtet / als daß sie sich darauff in allem ohne Vorwissen resolviren könten; derhalben jhren Principaln solche hinderbracht / vnd sich (Conclusionschrifft der Tillischen Abgeordneten.) darbey fernerer Instruction erholet. Worauff endlich den 4. 14. Februarij von den Tillischen Abgeordneten eine Conclusion Schrifft erfolget / dieses Innhalts: Dieweil die Crayß Gesandte so wol in materialibus als formalibus vngleich procediren gebraucht / vnd jhrer eygenen den Tillischen auffgemessenen Beschuldigung nach / gar auff den Extremiteten bestünden: So wüßten die Tillischen Gesandte vmb so viel weniger von jhrem procedere, noch andern jhren bißhero gepflogenen Handlungen / vnnd vornemblich von jhrer / mit sonderbarer jhrer Principalen / ja der Key. May. selbsten vnd dero assistirenden Chur-Fürsten vnd Ständen Beschwer vnnd Nachtheil eingangener den 7. Januarij vbergebenen Erklärung abzuweichen / sondern gedächten an jhrem Orth / dieses Friedenswerck in selbigen terminis zu lassen. Wolten derowegen alles das jenige / was in einem vnnd andern Puncten Jhrer Keyserl. Mayest. vnd den Generalen zum besten von den Crayß Gesandten eingangen vnnd anerbotten worden hiermit in bester Form acceptirt / allem vbrigen so Jhrer Mayest. zum Nachtheil / vnnd Abbruch der Keyserlichen Hochheit / vnnd den Generalen zu Beschwer vnnd Gefahr gereichte / auch sonsten zu diesen Interpositions Tractaten nicht gehörig / widersprochen haben. In specie köndten die Tillische Gesandten nicht eingehen / daß bey deß Crayses ersten postulato die Keyserliche Armeen den Crayß zum ersten quittiren solten / sondern es gebührete dißfalls die Prioritet auß eingeführten Vrsachen dem Crayß. So viel [1011] aber Minden vnnd Höxter anlangete / wolte der Graff von Tilly zuforderst deß Events mit deß Crayses Volcks Licentirung vnnd dessen Richtigkeit erwarten / vnd alsdann dieser beyder Stätt halber ebenmässig / wie in anderm sich der Gebühr zuerklären wissen. Darbey der König in Dennemarck sampt Fürsten vnnd Ständen deß Crayses / die Keyseil, Mayest. dero gehorsame Chur-Fürsten vnnd Stände vnnd beyde Generalen in solchem Discredit vnnd Mißtrawen verhoffentlich nicht halten würden / daß auff vorhergehende deß Crayses Disarmirung Jhre Keyserl. May. vnd dero Generalen / oder jemanden von jhrentwegen diesen jhren wolerwogenen Erklärungen vnd Zusagen zuwider handeln / vnd in den Crayß mit Execution / oder sonst mit Kriegsmacht / ohn newe befugte Vrsachen zusetzen sich vnderstehen / oder gemeint seyn solten. Daß aber der Crayß sich anmassete / bey dem zweyten Forderungspuncten / die Kriegskosten vnnd Schaden vnnd alle ablata so nicht mehr in rerum natura weren / von Jhrer Keyserl. Majest. vnd den Generalen zu begehren / solches käme den Gesandten billich frembd vor / vnd würde es Keyserl. Majest. welche deß Crayses Armatur jederzeit verbotten / solches Vbel / vnnd als wann es zu Schmälerung dero Hoheit gereiche / anuffnehmen: Inmassen auch ohne das / da es mit dieser Schaden Forderung die Beschaffenheit hette / daß der Crayß einigen Fug oder Recht darzu praetendiren köndte / dergleichen Forderung gegen die Keyserl. Majest. also bewandt weren / daß dieselbe zu dieser Handlung / da man nur de exonerando circulo tractierte / nicht gehörig / wie solches die Reichs Constitutiones vnd güldene Bull außtrücklich vermögten. Derowegen die Crayß Gesandten leichtlich zuerachten / daß dißfalls nicht weniger / als sie in andern Puncten gethan zuhaben vermeinten / den Reichs Constitutionen nachzugehen / vnd die Churfürstliche Interponenten weder in diesem noch bey dem vierdten postulato in den angezogenen Key. Mandat. Commissions-vnd Visitations Sachen zubeunruhigen gewesen / angesehen auß der letzten Erklärungs Schrifft deß Crayses erschiene / daß sie sich auff die von jhnen vbergangene Tillische Puncten nicht einzulassen begehrten / mit vermelden sie rechtmässtge Vrsachen hetten / warumb sie darzu nicht verstehen könten. Nun befinde sich vnder denselben vnbeantworteten Puncten auch dieser / daß Fürsten vnd Stände deß Crayses / die Cathol. Geistliche mit vnherkommenen Juramenten vnnd Attentaten nicht beschweren / vnd also zu den angezogenen Keyserlichen Mandaten vnd andern Processen nit selbst Vrsach geben solten. Dannenhero leichtlich zuschliessen / wann es mit der Geistlichen Sachen also beschaffen seyn solte / daß es mit denen darauß entstehenden Keyserlichen Mandaten vnnd Commissionen ein gleichmässige Meynung haben müßte: Zu geschweigen daß dergleichen Suchen vnd Extensiones deß Religionfriedens nicht zu dieser engen Particular Versamblung / sondern zu einem allgemeinen Reichstag gehörig. Hierumb sie in diesem vnnd allem vbrigen gegen deß Crayses Postulata dieser seits eingereichte Offerta, vnd gegen deß Crayses Offerten dieser seits eingegebene Postulata setzten / mit der Erklärung / daß sie vber diß alles der Churfürstlichen Interponenten Vorschläge / mit wenigem Vorbehalt acceptiren / vnd dem Crayß sich noch mehrer bequemen wolten: Da aber solches Fürsten vnd Ständen deß Crayses noch nicht annemblich / vnd sie die Churf. Vorschläge in Wind zuschlagen gemeinet / könte man nicht sehen / wie deß Crayß Gesandten sich jrer Protestation mit Fug gebrauchen könten. Dahero die Tillische Gesandten solchem vermeinten Protestiren hiermit außtrücklich widersprechen vnnd nicht geständig weren / daß es an friedfertiger Bequemung dieser seits im geringsten jemals gemangelt / oder daß sie die geringste Schuld zu dieses Interpositionwercks Zerschlagung tragen solten. Berufften sich dißfalls auff die bißhero verübte Acta vnnd Actitata, vnd reprotestierten noch mals durch den Allerhöchsten Gott / vor der gantzen Welt / daß sie es trewlich vnd auffrichtig gemeinet / die Widerbringung deß edlen Friedens vnd rechtschaffener Vertrawlichkeit eyfferig gesucht / vnd daß Fürsten vnd Stände deß Crayses oder dero Gesandten ihrem obligenden schweren Beruff vnd Ampt / zu Widerbringung deß Friedens vnd deß Crayses gemeiner Sicherheit vnd Wolfahrt biß dahero kein Genügen geleistet / sondern bey so stattlicher Veranlassung beyder Generalen / zuforderst aber der Churfürstlichen Interponenten so wol gemeinter Interposition / dessen alles hindan gesetzt / sich selbsten vnd diesen Crayß / so jämmerlich praecipitierten. Dannenhero sie vor Gott / der Key. M. allen friedliebenden Chur-Fürsten vnd Ständen deß gantzen Reichs / ja der werthen Christenheit vnnd gantzen Posterität / an allem hierauß weiter erfolgenden Vnheil vnd Blutvergiessen keines wegs entschuldiget seyn möchten. Darüber die Tillische Gesandte noch malen protestierten vnnd reprotestirten / so wol auch Jhrer Key. May. als Hertzog Christians von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch ins gemein allen getrewen Chur-vnd Fürsten / so dann beyden Keyserlichen Generaln alle jhre zustehende Notturfft vnd Recht hiermit per expressum vorbehielten. (Endliche Resolution der Crayß-Gesandten auff der Tillischen Conclusion-Schrifft.) Auff diese Schrifft haben die Crayß Gesandten den 15. Febr. St. V. sich widerumb gegen den Churfürstlichen Interponenten Schrifftlich also resolvirt: Demnach sie von den Gegentheilen abermals vngleicher Proceduren / so wol in materialibus als formalibus, vnd noch vielmehr / daß sie auff den Extremiteten bestünden / beschuldiget werden wolten / seye jhnen solches an statt jhrer Herrschafften nicht wenig zu Gemüth ganzen: Sintemal wie auß den Acten erweißlich / sie nit motu proprio, sondern auff Gutachten der Interponenten jhre Friedensmittel vbergeben / vnd ob wol darauff im Nahmen der Generalen an statt ver [1012] hoffter richtiger Erklärung / nur etliche Gegenmedia einkommen / so hette man sich doch dieser seits / hindan gesetzt aller widriger Motiven / darauff mit auffrichtiger deutlicher Antwort punctim vernehmen lassen / in Zuversicht / es würde vom Gegentheil ein gleichmässige articulierte Bequemung auff deß Crayses media erfolget seyn. Ob nun aber / was sie dargegen vnderm Dato den 7. 17. Januar. eingereicht / also beschaffen / daß darauff ein beständiger Grund zu einer sichern Vergleichung zusetzen / vnd der Crayß dardurch für künfftigem Vnheil zur Genüge vergewissert seyn könne; oder ob man nicht vielmehr andern Theils / vermittelst weitauß sehender Protestation vnd andern praejudicirlichen Anzügen in extremis verbleibe / könte der Crayß zu vnpassionirter Erkandtnuß außgestellet seyn lassen. Vnd weil je endlich die Notturfft seyn wollen / daß einsmals ad speciem geschritten vnnd durch runde vnd Teutsche Erklär-vnd Gegenerklärung diese lang angestandene Handlung zur Maturiter befürdert würde / so hetten die Crayß Gesandten zu noch mehrer Erläuterung der Sachen / deß Crayses postulata vnd oblata auß jhren Instructionen / Resolutionen / vnd hincindè abgangenen Schrifften extrahiren / in gewisse kurtze Articul verfassen / vnnd den 14. Jan. außantworten wollen / gantz nicht zweifflend / es werde männiglich mit jhnen einig seyn / daß solches nicht allein dem allerseits für rathsamb befundenen modo procedendi, tam quoad materialia, quam formalia, gantz gemäß / sondern daß man sich auch dem vorgesetzten Ziel vorlängst viel weiter genähert haben würde / wann von der andern seiten / darauff mit gleichmässiger friedliebender Intention articulatim verfahren were / gestalt dann der Interponenten Gedancken / eben auff solchen modum gerichtet seyen / so aber hernach / vnd weil deß Crayses media allbereit eingeliefert gewesen / zu Gewinnung der Zeit / auch der Interponenten selbst eigenen ferner Beschwer: an jhren Orth gestellet / verbleiben müssen / es were aber so weit / daß die Gegentheil sich accommodiret / daß auch die Friedländische Abgesandten so weit zurück gehandlet / daß / da sie vermög Memorials sich mit der Tillischen Erklärung / in puncto der Composition / vnd gütlicher Accommodirung / nach gepflogener ferner Consultation / explicitè, vnd durchauß in allem conformirt / anjetzo davon abwichen / die am 7. 17. Jan. zuvorher eingereichte Resolution widerholten / vnd es an jhrem Orth darfür hielten / daß diß Friedenswerck in selbigem termino zulassen. Sonsten wüßte man sich dieses theils nicht zuentsinnen / daß je ichtwas gesuchet oder geschrieben worden / so der Röm. Keys. Majest. Hochheit zu wider lauffen / oder auch Churfürsten vnnd Ständen deß Reichs zu Beschwer vnnd Nachtheil gereichen könte / die Crayß Gesandten widersprechen demselben hiemit zum zierlichen / hetten vielmehr auffrichtig bezeuget / daß sie sich jederzeit aller vnderthänigsten Respects / gegen Jh. Keys. May. Mitglieder deß Reichs aber angenehmer Freundschafft beflissen / es würde auch kein anders auß allen Actis vnd Actitatis mit Grund zu behaupten seyn / derowegen sie diese vermeinte Contradiction / vnd Acceptirung / so weit dieselbe dem Crayß zu Praejuditz in einigerley wege außschlagen möchten / außtrücklich bedingt / vnd jhre in voriger Resolution befindliche reservata, dargegen gesetzt / vnd anhero widerholet haben wolte. Diesem nach hetten der Crayß Gesandten Principalen sich gewiß versehen gehabt / es würden bey der Generaln Deputirten zumal auff obige deß Crayses postulata, vnd oblationes, sich mit vnderschiedlicher vollkommener Resolution / mit guter Ordnung / herauß gelassen haben / so hetten sie doch jhnen stracks das Widerspiel gefallen lassen / solten sie nun hierunter etwan dieses in Consideration gezogen haben / ob wolte es der hohe Respect / gegen der Kayserl. Majest. nicht zulassen / sich deß Crayses Procedur vnnd Ordnung vberall zu accommodiren / so bezeugten Fürsten vnnd Stände per expressum hiemit / daß sie jederzeit solchen Respect in hoher Obacht gehalten / vnd begehrten nochmals darvon nicht abzustehen / gestalt sie dann dero Behuff / vnd zu Abwendung aller vngleichen Gedancken / hiemit sich erkläreten / vnd bewilligen / daß vffm fall erfolgten Implementen alles deß jenigen / so der Crayß beydes zu Hauptwerck / vnd wegen desselben Versicherung gesucht / sie jhr geworbenes Kriegsvolck ohn einige Beding vnd Anhang abschaffen / vnd niemandt vberlassen wöllen / anreichende aber die Zeit / wann solche Licentirung zu Werck solle gerichtet werden / vnnd den modum, wie es darmit zuhalten / obwol die Königl. Majest. zu Dennemarck / sc. als Crayß Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen nicht vnbillich erachteten / solches auch ordo naturae erforderte / daß von den Generaln insonder heit der Liga vnd Bayerischen Armee / mit Abführung jhrer Armaden der anfang gemacht / so solte doch J. Königl. May. oder Crayß Ständen nicht zuentgegen seyn / daß nach vollnzogenen Tractaten / die widrigen vnnd deß Crayses Armeen zugleich abgeführet / vnd abgedancket würden / erbieten sich auch der Rö. Keys. May. zu Ehren mit der Abführung vnd Abdanckung es also anzustellë / daß sie den ersten anfang mit einem Regiment machen wölten / darauff die beyde Generaln widerumb ein jeder / auch ein Regiment in gleicher Anzahl / ausserhalb deß Crayses abführen / vnd dasselbe zu licentiren / vnd ferner damit zu solcher Ordnung wechselweiß zuverfahren / biß auff die letztezwey Regiment / die solten dann zugleich abgedanckt werden. Dann obwol die Röm. Key. M. auch Chur-Fürsten vnd Stände keine Diffidentz gesetzt würde / weil aber jedoch bekandt / wann gleich die Keyserliche Majest. auff der Evangelischen Stände suppliciren / die Billichkeit verfügen wöllen / auch dero Behuff zumehrmalen gerechte Ordinantz angeschaffet / dennoch die der Liga zugethane hohe Officirer / dem keine Parition noch Vollnziehung geleistet / so verhofften sie vngütlich nicht verdacht zu wer [1013] den / daß sie sich hierunter in acht nehmen / vnd solches fürs erste. Zum andern daß Jhr. Königl. May. als Obrister / nebens Fürsten vnd Ständen / den Graffen zu Manßfeld mit seiner Armee / auß diesem Crayß zuschaffen. Zum dritten jhrer Contestationen / zu würcklicher Nachsetzung / gegen Jhre Keys. May. nichts feindliches fürnehmen / sondern in deren Devotion vnd Gehorsamb / nach wie vor / beständiglich verharren. Zum vierdten / deßgleichen andern gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / als jhren Mitgliedern / auff gleichmässige vffrichtige Gegenbezeigung / alle Dienst / Freundschafft vnd guten Willen erzeigen. Zum fünfften / da auch der Fürsten vnd Stände Notthurfft erfordern würde / zu Defension deß Crayses sich zu Verfassung zustellen / sie sich jederzeit in den Schrancken deß H. Römischen Reichs Fundamental Gesetzen vnd Constitutionen / auch dieses Crayses Abschieden behalten / vnnd der Römischen Keyserl. Majest. einen weg wie den andern / allen schuldigen Gehorsamb leysten. Vnd zum sechsten vnnd letzten vber dieses alles genugsame Versicherung thun / den Vertrag mit eigenen Händen vnderzeichnen / vnnd jhren Fürstlichen Insigeln corroborirn / was darinnen dieses theils zu leisten bewilliget / solches bey Fürstlichen Ehren / Worten vnd Pflichten / damit Jh. Keys. Majest. vnd dem Reich / sie verwandt zuhalten / zusagen / solches auch durch Abdanckung jhres Kriegsvolcks realiter bestettigen / vnd darwider in keinerley wege ichtwas thun / oder andern zuthun verstatten wölten. Doch dieses alles war zuvorhero in nachgesetzen Puncten / dem Crayß gleichmässige Satisfaction gemacht worden / vnnd anderer gestalt nicht. Erstlich daß beyde Generalen mit jhren vndergebenen Armeen den Crayß / desselben Gräntzen / auch was den Crayß Ständen / ausserhalb deß Crayses zuständig / ohne einige ferrnere Beschädigung vnverzüglich quittiren / das Kriegsvolck an weit entlegene Oerther abführen / alle eingenommene Päß vnnd Oerther / an der Elb vnd Weser / in Betrachtung / daß dem Hertzog von Braunschweig gerührter Weserstrohm / mit denen darauff erlangeten / vnd hergebrachten Gerechtigkeiten zuständig / gäntzlich raumen / dann ferner alle an der Weser (oben von Minden anzufahren / allda die Werra / vnnd Fulda zusammen kommen / vnd also den Weserstrohm hinab / biß vnder Minden an das Bremisch territorium, vnd von dannen biß garhinunter) gelegene Oerther / Vestung / Häuser / Stätte / Flecken / Märckte vnd Dörffer / von aller Besatzung vnd andern Beschwerden entfreyen / vnnd damit ferner nicht aggraviren / sondern alle solche Oerther vnd Ströhme gantz frey vnbesetzt / der Commercien halben allerdings vnversperret lassen / auch damit die Lande zu beständiger Sicherheit kommen / vnd nicht zu stetswärender Forcht / feindlichen Vberzugs / vnd Excursionen begriffen seyn möchten / völliglich widerumb abtretten. Zum andern die occupata ohne Entgelt gleichfals plenarie restituiren / die Restantien anViehe / Getraid / Munition / Haußbüchern / Registraturen / auch Brieff vnd Siegel / vnd dergleichen an denen Orten / da solches noch vorhanden / ohnverrücket lassen / nichts davon verwenden / noch andern dasselbe zuthun verstatten solten. So viel aber die geforderten ablata, welche nicht mehr in rerum natura, auch Restitution der zugefügten Schaden / Kriegs-vnd andere Vnkosten betreffe / wofern die Römische Keys. Majest. vnd beyde Generalen die durch diesen Crayß keines wegs vervrsachete Kriegskosten / weil beyde Generalen / deren gar wol geübriget seyn können / nicht mit dunckeln Worten / sondern purè lediglich / gäntzlich fallen zulassen / sich erkläreten / Hertzog Christians deß Eltern zu Braunschweig vnd Lünenburg / deß Stiffts Hildesheimb / vnnd aller anderer / so dißfalls wegen erlittener Schaden / einige Forderung zu haben vermeinten / dieselbe vermittelst einer General amnestia, damit alle Occasionen zukünfftiger Vneinigkeit / darauff etwan newe motus im Crayß entstehen möchten / abgeschnitten / beständiglich remittiren / jhren pretendirten Juribus, actionibus, implorationi officii judicis, vnd wie das Namen haben mög / kräfftiglich vnnd verbindlich renunciiren / darzu beyde Generaln nach gesetzte Puncten purè belieben vnd eingehen / vnd daß diß alles copulativè vnd zugleich erfüllet / verfügen vnd anschaffen würden. Auff solchen Fall versehen sich die Crayß Gesandten / vnd zweiffeln gar nicht / jhre Herrschafften auch von gesuchter Restitution / derer erlittenen Schaden / auß Lieb / zum friedlichen Ruhestandt / abstehen / vnd die König. M. zu Erlassung der auffgewandten Kriegskosten bewegen / vnd Frieden disponiren würden. Zum dritten / daß der Crayß / vnnd alle desselben Fürstenthumb / Lande / vnd was droben beym ersten Articul specificiret / hiernechst mit fernern Kriegspressuren / vnd allen andern Hostiliteten / wie die Namen haben mögen / nicht beschweret / noch anderen dergleichen zu verüben gestattet / vielweniger andern Armeen / wie die auch mögen genennet werden / vnder was Schein es geschehen köndte / nicht hereyn gezogen / sondern Fürsten vnnd Ständen deß Crayses / so wol Geist - als Weltliche / bey deß Römischen Reichs Landfrieden / vnd gemeinen Rechten / ruhig verbleiben / vnd gelassen. Zum vierdten / daß Fürsten vnd Stände / keine vnzulässige Extension deß Religion Friedens / auff das jenige / was darinnen nicht verabschiedet / sondern auff weiterer allgemeiner gütlicher Vergleichung Jhrer Keyserl. Maiest. vnnd der sämptlichen Chur-Fürsten vnd Stände deß Römischen Reichs beruhen möchte / suchen thäten / daß sie erklären / daß sie den Religionfrieden in seinen Würden vnnd Esse wöllen verbleiben las [1014] sen / vnnd darwider in keinerley Wege handeln / noch jemandt beschweren / sondern begehrten allein dieses / daß es der Reformirten Ertzstiffter vnd Geistlichen Güter halben in altem Standt / darinnen sie vor diesen motibus begriffen gewesen / vnverändert gelassen / die Capitula vnd Geistliche Collegia, bey jhren Electionibus, vnd deren Postulati, Electi, vnd possedirende Stände / gleich andern / beym Exercitio Augspurgischer Confession / allermassen sie vber 30. 40. 50. vnnd mehr Jahren gewesen gelassen / daß sie in jhren Wahlländern mit mandatis, Commissionen / noch Visitationen / nicht betrücket / sondern vielmehr jhrer Ertzstiffter / vnd anderer Geistlichen Güter halber in Keyserl. Schutz genommen / vnd deren nit entsetzet. Da aber je etwas streitig gemacht werden wölte / warüber sämptliche Churfürsten vnd Stände deß Reichs etwan sich noch nicht vereinigen mögen / solches mit gütlicher Vnterrede vnd Handlung auß gestellet. Zum fünfften / daß Fürsten vnd Stände vber dieses bey allen andern / deß Römischen Reichs Constitutionen / vnd Exercitio, jhrer ordinari Jurisdiction zu Geist. vnd Weltlichen Sachen / so wol in den Evangelischen Ertzftifftern / vnd andern Geistlichen Gütern / als den Erbländern / wie auch männiglich / bey der Teutschen Libertet / vnd ordentlichen Rechten / nach Außweisung der Keyserlichen Capitulationen / deß Reichs Fundamental Satzungen / Constitutionen / vnd Ordnungen gehandhabet werden möchten: Zum sechsten / daß solches alles steiff vnd vnverbrüchlich zu halten / dergestalt versichert werde / daß erstlich Keyserliche Majest. bey dero Keyserlichen Hochheit vnnd Worten / alle obbeschrieben vnd nachfolgende Puncten / sampt vnd sonders / so der Keyserlichen Versprechnuß außtrücklich inserirt werden müsse / Keyserl. zu erfüllen / denselben auch vestiglich nachzusetzen / vnd darwider weder selbst zu thun / noch andern zu thun zuverstatten / sondern den Crayß darbey zuschützen / versprechen. Zum andern / daß Jhre Keys. Majest. Keys. Versprechnuß vnnd Ratihabition / vber diesen Vertrag Fürsten vnd Stände originaliter außhändigen liessen. Zum dritten / daß beyde Churfürstl. Durchl. zu Sachsen / vnd Brandenburg / vnd der gantze Ober Sächsische Crayß den Vertrag ebenmässig vollziehen / mit Zusagung / zum Fall der Crayß hinwider beschweret / demselben dargegen zu assistiren / inmassen auch dem Crayß nicht zuwider / auffn Fall / er contraveniendo darwider handlen würde / welches nicht beschehen solte / daß dann der Obersächsische Crayß / dem andern theil wider den Crayß Assistentz leisten möchte. Zum vierdten / daß dergleichen Vollenziehung / auch beyden Catholischen Churf. vnd Fürsten befördern / sc. Zum Fünfften / daß beyde Generaln sich verreversiren müssen / das Volck ohn allen Schaden / wie bey deß Crayses Postulaten vermeldet / auß dem Crayß / deffelben Gräntzen / vnd den anreichenden Fürstenthumben vnd Landen gar hinweg / vnd an weit entlegene Oerther abzuführen vnd abzudancken. Zum sechsten vnd letzten / wird auff der Königl. Majest. zu Dennemarck / sc. gantz getrewe / wolgemeinte Erinnerung / vnd vnvmbgängliche hohe Notthurfft / bey diesem puncto assecurationis gehalten / daß zu mehrer Fortpflantz-vnd Erhaltung friedlichen rühigen Wolstands im Reich / die Catholischen Liga / jhr geworbenes Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß / so der Graff Tilly / sc. vnder seim Commando hette / auch anders darüber wolgemeldter Graff von Tilly nicht commandirete / weil solch Volck von der Röm. Keyserl. Majest. nicht dependiret / vnd dardurch diesem vnschuldigen Nidersächsischen Crayß / zu mehrmahlen / die allerhöchste Beschwerden zugefüget / völliglich nicht allein licentiren vnd abdancken / sondern auch die Ligam als ein fomentum aller Distractionen vnd Mißtrawens im Reich / gäntzlich cassiren vnd auffheben / wargegen Fürsten vnnd Stände sich bemühen wöllen / bey der Königl. Majest zu Dennemarck / sc. es dahin zu vermitteln / daß sie sich widerumb der gegen Liga entschlügen / darvon abtretten / vnd derselbigen renunciiren möchten. Vnd nach dem nunmehr ab diesem allem erscheine / daß der Königl. Majest. zu Dennemarck / sc. wie auch der Fürsten vnd Stände deß löblichen Crayses angewandte Anstellungen / Sorgen / Mühe / Arbeit / vnnd Expensen zu Recuperation vnnd Befestigung / deß so lang erwünschten Friedens / auch nur zu diesem einigen Zweck dirigiret / damit sie neben dero Land vnnd Leuthen / bey dem Religion vnd Prophanfrieden / Freyheit jhres Christlichen Gewissens / vnd hergebrachten Rechten vnd Gerechtigkeiten / in beständiger Ruhe / vnbeeinträchtiget verbleiben / vnnd für dergleichen Feindthätlichkeiten / ins künfftig assecuriret seyn möchten / zumahl jhnen auch kein grössere Frewde auff dieser Welt seyn würde / daß Keyserl. Majest. als jhr liebstes Oberhaupt / dermal einst selbst zum glücklichen Ruhestandt gelangen / so vieler Widerwertigkeit enthaben / die zwischen den Ständen deß Reichs eingewurtzelte Diffidentien weg geraumet / vnd denen mit so vieler tausendt armen Christen Seelen Seufftzen / Verderb / Verzweiffelung vnnd Blutstürtzungen / biß Dato continuirenden Vnruhen / ein Ende gemacht werden möge. So were leichtlichen zuermessen / mit was Befrembdung / vnd beschwerd Fürsten vnd Ständen / vnnd dero getrewen Räthen / eine so schwere / wiewol zur Vnschuld beygemessene Diffamation / fürkommen würd / als ob sie jhrem obligengen Beruff vnd Ampt / zu Widerbringung deß lieben Friedens / vnd deß Nidersächsischen Crayses gemeiner Sicherheit / Heil vnd Wolfahrt / biß dahero kein Genügen geleistet hetten / sich selbst vnd den löblichen Crayß praecipitirten / vnd was deß vnerfindlichen Anziehens auff der andern Seiten mehr were.
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Es köndten auch die Crayß Gesandten nimmermehr darfür halten / daß der Gegentheil von jhren Principalen / dahin bevollmächtiget / so viel ansehenliche Fürstliche Häuser / mit solchen vnverantwortlichen vnd vnleidenlichen Beschuldigungen / zu beschweren / derowegen vnd wie sie die Crayß Gesandten / für jhre Person / bey jetzigen Tractaten ein anders nicht verrichtet / als was sie von jhren Herrschafften / befehliget / als wolte jhnen in allwege obligen / gemeldte Bezüchtigung der Gebühr zu hinderbringen / gestalt sie dann vorgerührte Aufflagen vnd Inculpationes, den Fürstl. Friedländischen / vnd Tillischen Herrn Mandatarien / hiermit auß Erforderung jhrer schweren Pflichten / widerumb anheimb schicken / vnd jhren Herrschafften / alle zustehende Notturfft vnd Actiones, kräfftigster Form Rechtens reserviren müßten. Inmitteist aber wölten sie zu Rettung / jhrer Principalen / Fürstlichen Nahmens / Reputation / Weltkündiger Innocentz / auff alle das jenige / was seither / vnd bey dieser angestelten Defensions Verfassung durch Schreiben / Schickung / Erinnern / Erklärung vnd Verwahrung fürgangen / wie nicht weniger auff diese Interpositions Acta sich gezogen haben / vnd setzten in keinen zweiffel / es werde darauß allerseits kundlich seyn / daß jhre Herrn nachmals genugsamb befügte Vrsachen hetten / durch den Allerhöchsten GOtt / für der Römischen Keyserl. Majest. allen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / ja der gantzen Welt vnd Posterität / zu protestiren / vnnd zu bezeugen / daß der Mangel bißhero entstandener / vnd noch sich difficultirender Composition keines wegs an jhnen / vnnd dero Fürstl. friedliebenden Gemüthern / sondern allein an dem andern Theil / wofern sie sich nach wie vor in vngewissen generalibus auffhielten / vnd vber alles Verhoffen / Ermahnen vnd Ersuchen / zu keiner beständigen Realitet / dardurch obgedachte Fürsten vnd Stände / neben jhren anbefohlenen armen Vnderthanen / Land vnd Leuthen in futurum, wider alle Beeinträchtigung / bevorab in Gewissenssachen genugsamb versichert seyn können / verstehen würden / erwunden hette / vnd daß sie also vnd nicht der Crayß / an allem darauß entstehenden verderblichen Vnheil schuldig / auch davon an jenem Tag schwere Antwort zugeben haben würden. Im vbrigen erklärten sich Fürsten vnd Stände deß Crayse / nach mals außtrücklich / daß die Röm. Keys. M. jhres aller gnädigsten Herrn Reputation bey jhnen allwege / sancta salva et inviolabilis vor wie nach: vnd nach wie vor respectirt würd / wölten auch vnder allem deme / was zu deß Crayses Notturfft / Verwahrung vn̅ Vnschuld / angesühret werden müssen / nicht das allergeringste / so derselben zu Praejuditz gereichen könte / gemeinet haben / wiewol sie sonsten beschließlichen niemanden einige Praetension vnd Zuspruch gestünden / sondern daß der Crayß lediglich in terminis defensionis biß dahero begriffen gewesen / vnnd demselben vnschuldiger weise mit solchen Hostiliteten fort vnd fort zugesetzet worden / daß es nicht ärger seyn können. So wolten demnach / vnd mußten vielmehr jhren Principalen / die Crayßgesandten alle actiones, vnd Jura competentia, vnd competitura, wie die Nahmen haben möchten / hiemit nachmals vorbehalten / sc. (Endliche Categorische Erklärung der Tillischen.) Auff diese Erklärung der Crayß Gesandten haben die Tillische abermals den 23. Febr. vnd 5. Martij nov. st. eine Schrifft vberreichet / welche sie jhre endliche Categorische Erklärung intituliret / so dieses Innhalts war: Erstlich alle Handlung so bißhero vorgangen zu widerholen were vnnöthig / würde den Interponenten noch in frischer Gedächtnuß seyn. Hinwider könte man fürs ander nicht vmbgehen / allem so in der Crayß Gesandten letzte̅ Erklärungs-Schrifft für anzüglich außgelegt werden könte / als benantlich daß den Keyserlichen Ordinantzen von dieser Seit hohen Officirern keine Parition erstattet / zu widersprechen / in Hoffnung solchem Vorwurff / da es anders so crudè vnd rudè nach dem eusserlichen Buchstaben gemeinet / der satte Beweißthumb zeitlich zerrinnen würde / sampt angehefftem Wunsch / daß nur ein jedwederer im Reich / Jhrer Keys. M. Vefelchen vnd Verordnungen denselben Gehorsamb gehabt / dessen sich disseits Abgesandten Principal in seinem Gewissen versichert wüßte / vnd mit Jh. Keys. M. selbst eygener Contestirung zuberühmen hette: Dann vornemblich das Röm. Reich vnd dessen Glieder sich in einem weit bessern Zustandt / als jetzo leider für Augen / befinden würden: Inmassen auch dieserseits Gesandten keiner Diffamation / deren sie sich in jhrer den 14. Febr. datierten Schrifft gebraucht haben solten / geständig: sondern man hette deß Orths dahin gesehen / den Crayß zuerinnern / in etlichen seinen Postulaten sonderlich wegen Forderung der Kriegskosten gegen Keys. M. nicht allzustreng an sich zuhalten / vnd dann widerumb in etlichen andern Puncten nicht gar zu weit auß den Schrancken dieser engen Friedens Tractaten zugehen / damit der liebe Frieden dermal eins erhalten werden möchte. Dieweil dann die Crayß Gesandte darauff in jhrer nähern Erklärung eins theils sich zimlich ergeben / vnd man in Hoffnung stünde / sie andern theils dergleichen thun / vnd vermittelst wolmeinender Limitirung deren zu weit auß den terminis hujus Interpositionis gesetzten Punctë dem Frieden noch ferners sich nähern würde: So fiele obangedeute gleichwol conditionierte Erinnerung / deren sich dieserseits Gesandten in jhrer nähern Schluß Schrifft conditionaliter gebrauchet / von sich selbsten weg / also daß niemanden dißfalls was der Sachen Notturfft nach wolmeintlich auff die Bahn gebracht worden / zu einigem Nachtheil gereichen könte. Angehend fürs dritte das Hauptwerck / hetten die Tillische Gesandte gemessenen Befehl / die Interponenten deß rechten Scopi dieser vorhabenden Pacification gebührend zuerinnern / nem̅lich daß alles darumb vnd diese Zusammen. [1016] kunfft deßwegen angestellet / damit dem Crayß die Exoneration / von beyden theilen obliegender Kriegsbeschwernuß widerfahren möchte. Erklärten sich darauff zum vierdten an statt jhres Principalen / einmal für alles categoricè rund vnnd offenhertzig dahin / daß von den Generalen / auch mit Außschlagung aller entgegen stehenden Considerationen / vnnd Begebung erlangten Vortheils / alles was zu solchem Zweck / nemblich den Crayß deß Kriegsvolcks gäntzlich zuentladen / gereichte vnnd nöthig were / warhafftig / kräfftiglich mit der That realiter vnnd dergestalt würcklich geleistet werden solte / daß männiglich außsagen müßte / es were deß Generals Parole ein Genügen geschehen / vnnd nunmehr groß vnnd klein der Kriegsbeschwerden gäntzlich entnommen / jedoch daß in allwege der Gegentheil sich eines gleichmässigen bezeigte. Wie dann zum fünfften zu mehrer Beförderung deß Friedens der General darzu verstehen wolte / daß der jenige modus gehalten würde / welcher in deß Crayses Gesandten letzter Erklärungs Schrifft beym ersten vnnd zweyten Oblato befindlich / wofern anders die Interponenten ermessen / daß dieselbe Procedur Jhrer Keyserl. Majest. Authorität vnnd Praeeminentz allerdings vnpraejudicirlich / darneben auch insonderheit / daß Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / alle seine zugehörige / vnnd nicht allein in seinem Fürstenthumb Braunschweig / Lüneburg / Zellischen Grubenhagischen Theils / sondern auch in den Graffschafften Hoja / Diepholtz / Bruchhausen vnnd Stifft Minden gelegene / vnnd von Jhrer Königl. Majest. zu Dennemarck / deß Crayses oder andern deß Manßfelders oder Hertzog Christians deß Jüngern Armeen besetzte Derther / Häuser / Vestungen / Empter / Stätt / Flecken vnd Dörffer / in specie Nienburg vnd Hoja / wie sie zur Zeit der Occupation gewesen / ohne Entgelt restituirt / von allen Besatzungen vnd Kriegsbeschwerungen befreyet / oder in einige andere Weg nicht beschädiget werden möchten / dem Abschied explicitè mit einzuverleiben / kein Bedenckens trügen. Darbey die Churfürstliche Interponenten mit den Tillischen verhoffentlich einig seyn würden / daß der Manßfelder nicht nur wegen erfolgender Pacification abzuschaffen / sondern (weil deß Reichs Constitutiones ohne das vermöchten / daß man gegen die Landfriedbrecher vnnd Proscribirte / wo die betretten würden / exequiren solte) daß der Crayß zu seinem Erbieten wegen deß Manßfelders vnd dessen Vertilgung in obbemeltem ersten Fall erfolgenden Friedens Schlusses sich bemächtigen köndte / daß er solches auch jetzo noch vor der Pacification zu Werck richten könte. Zum sechsten thäten dieserseits Gesandten Principal / General Graff von Tilly deß Crayses in angedeuter letzten Schrifft gesetzt dritt / vierdt / fünffte vnnd sechstes Oblatum recht vnd billichmässig / vnd deß Crayses Schuldigkeit / Sincerationen vnd Versprechnussen conform zu seyn erachten / dieses allein darbey erinnerend / daß alle Welt vnnd die Posterität deß Crayses vorgeben / in Jhrer Majestat Devotion / trew vnnd gehorsamb zu verharren / daran der General vor sich nicht zweiffelte / voll kommenen Glauben geben würde / wann sich die rühmbliche Offerten zu Jhrer Key. Majest. Satisfaction mit der That herfür thäten. So were fürs siebende der Gesandten Principal das erste / zweyte vnd dritte Gegenpostulata in der jüngst eingebenen Schrifft / besage von total Abführung Jhrer Keys. Mayest. Kriegsvolcks / Restituirung der occupirten vnd noch erweißlich vorhandenen Mobilien / auch Verzeihung der Anspruch zur Refusion dere̅ vom Crayß durch die vnnöthig verdächtige Armatur geursachter Kosten vnnd Schäden / Einstellung fernern Quartirens / vnnd anderer Kriegs Incommoditeten / wie nicht weniger die fünffte Versicherungs Clausul / von deß Crayses Levirung sine noxa & maleficio (das Abdancken / darunder der Crayß nicht interessirt / auß geschlossen) Krafft jhrer Plenipotentz zubelieben / vnd demselben nachzukommen / erbietig: Jedoch mit dem Bescheid / daß auch widrigen theils alle Forderung wegen eigener Willkuhr auffgetriebener Kriegskosten vnd Schaden / mit denen man jenseits angesehen so vieler Warnungen vnnd Verbott / wie auch Versprechnussen / den Crayß vnd viel tausendt arme vnschuldige Leuth gar wol verschonen können / durch behörende Renunciationes fielen vnd hiernechst künfftig einige weitere Kriegsverfassung vnd Expedition / da nicht vnvermeidlicher Anlaß vermerckt / angesponnen würde. So viel aber Minden vnd Höxter belangete / weren deß Crayses Gegenpostulata dahin / als ausserhalb dem Crayß gelegene Stätt / nicht zu extendiren / es verhoffte aber der General / wann derenthalben bey Key. Majest. von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig Ansuchung geschehe / es würde gewürige Resolution darauff erfolgen: So hette bey diesen Puncten jedermänniglich zu judiciren / daß der General Hertzog Christiano dem Eltern von Braunschweig vnd Lüneburg / wie auch dem Stifft Hildesheimb / oder andern Interessenten / gedachter Schäden vnd Kosten halber nichts zu vergeben / sondern solcher verziecht bey den Interessenten selbst zuerhalten. Vnd dieses / so viel den Zweck gegenwärtiger Tractaten concernierte / welche Resolution dermassen beschaffen / daß die Interponenten verhoffentlich selbst erkenneten / vnnd zu Stewer der Warheit bekundschafften würden / daß der Gesandten Principalen ein mehrers mit Fugen nicht anzumuthen / sondern er hierinnen alle partes eines dapffern vnd friedliebenden Generalen / der sein Absehen nechst der Keyserl. Reputation auff den Wolstandt deß Crayses / vnd Erledigung auß grossem Jammer so vieler Christlichen Hertzen / gerichtet / vberflüssig erfüllet. Dann was zum achten angienge den Religionsfrieden / dessen Interpretirung die Stiffter / Geistliche Collegia vnd Capitula vnd daß Jh. [1017] Key. May. nicht darüber zu cognosciren / oder zu mandiren / sondern alle solche Differentien zu gütlichem Vergleich nothwendiglich außzusetzen. Wie im vierdten / fünfften vnd sechsten Gegenpetito begriffen / weren die Gesandten von jhrem Principalen per expressum befehlicht / sich hierinn nicht einzulassen / dieweil dieselbe Puncten von dem Scopo den Crayß der Kriegslast auffs bäldeste zuerledigen / gar weit abgescheiden / vnd zu gegenwärtigem gantz nicht gehörig / sondern jhrer Erheblichkeit nach an andere Oerther zuverweisen / daselbst gründlich auß zuführen / vnnd nach den Reichs Constitutionen vnd Herbringen zu entscheiden / gestalt die Intermediatores sich darmit nicht beladen würden / noch der General darüber instruiret vnd bevollmächtiget: als was zu Erlangung bestimpten Ziels / das Kriegsvolck auß dem Crayß abzuschaffen vorständig vnnd nützlich / darzu wolte der General / jedoch sarta tecta Imperiali Majestate gern verstehen: aber was der Keyserl. May. von GOtt verliehene Cron vnd Thron / Scepter vnd Schwerdt / das ist / dero höchste Jurisdiction / Regalien vnnd andere Majestätische Gerechtigkeiten berührete / da hieß es bey dem Generalen so wol als bey den Rechtsgelehrten noli me tangere. Es hette sich der General niemals bey dem Crayß in das Religionwesen vnnd Geistliche Sachen eingemenget / also man auch desto weniger die Abschaffung deß jenigen / so jhme niemals in Sinn kommen anzumuthen / oder vnder solchem Schein die Befreyung deß Crayses vom Kriegsvolck zu retardiren: der Crayß hette jederzeit seine Armirung mit der Forcht vnd Gefahr deß Einfalls vnd Vberziehens verthädiget / dieselbe Motiv aber würde durch gegenwertige Friedens Vermittelung gäntzlich aufgehaben / also wolte auch dem Crayß nunmehr die Disarmirung obligen; sonsten da der Crayß diesem Gegenpostulato beharrlich inhaerirte / were darauß zu vrtheilen / daß desselben Kriegsverfassung / vnnd gerühmbte Defension nicht zu Abwendung vorgeschützter Gefährlichkeit / sondern zu Durchtringung jetzo herfürbrechenden Intents angesehen. Zum neundten were deß Generals vnderhabende Armee vornemblich Jhrer Keys. Majest. als dem Oberhaupt im Reich angehörig / vnnd zu deroselben Devotion ergeben zuachten / welches auch Key. Majest. selbsten in keinen zweiffel ziehen lassen würde / also were vmb so viel mehr das beschehene Zumuthen / wegen Abdanckung dieser Armaden in der sechsten Versicherungs-Clausul begriffen / zu vorwesender Composition mit dem Crayß vnbehörig / vnd bey denen sich erreugenden newen Confoederationen / Anschlägen vnnd gefährlichen Practicken vielleicht hoch bedencklich. Er were aber gewiß / daß so bald alle Gefahr verschwunden / vnd Fried vnnd Gerechkeit / sampt schuldigem Respect / gegen dem Oberhaupt vnd deß Reichs Constitutionen wider zu Tag leuchteten / alsdann Jhre Keys. Majest. vnd dero getrewe Chur-Fürsten vnnd Stände sich gantz gern deren bißhero auffgetrungenen vnerschwinglichen Kriegs Vnkosten geübriget seyn würden. Sonsten were kundbar / daß der General mit seiner vnderhabenden Armee niemals sich angemast / einigen gehorsamen Stand deß Reichs von seinen Land vnd Leuthen gewaltthätig zuverdringen / letztlich bestünden die Tillische Gesandten auß habendem Befehl vnnd im Nahmen jhres Principalen recapitulando superiora vnbeweglich darauff / daß so fern der ander Theil angedeutete Impertinentia fallen liesse / man jhn zu Exonerirung deß Crayses vom Kriegsvolck willig befinden würde / auch er Krafft von Jhrer Keys. M. empfangenen Gewalts / darüber genugsame Versicherung von sich geben (also die vom Crayß gesonnene erste / zweyte / dritte vnd vierdte Assecurations Mittel gantz vnnöthig / vnd mehr zu Versicherung Jhrer Key. M. hohen Respects / als zu Bestärckung deren einmal in dieser Keyserlichen Vollmacht einverleibten Ratification gereichten) ja alles realiter praestiren vnd erfüllen wolle / vnd angedeutete impertinentia von diesem Tractat gäntzlich abzusondern vnd an höhere Oerter zu remittiren seye. Wann aber je der widrige theil nicht von solchen Impertinentien abweichen wolte / welches man sich doch zu dergleichen der gemeinen Ruhe vnd Friedens hochbegierigen Fürsten vnd Herrschafften nicht versehe / wisse auff solchen Fall / der Graff von Tilly sich darüber nicht zu entschliessen / sondern müßten sich nothwendig bey der Key. M. Bescheids / aller vnterthänigst erholen. Stelten es sonsten zu der H. Interponenten rathsamen gutem ermessen / ob durch derselben hochvermöglich Auctorität der Crayß zu Begebung mehr angezogener hieher vngehöriger Puncten / oder im Gegensatze auffs wenigste / zu einer auffrechten vnverbrüchlichen Suspension Armorum, biß Jhrer Keys. M. allergn. nachrichtliche Resolution / vber vorbestimpte von diesem Tractat abgesondert / vnnd ausser der H. Generals Macht stehende Postulata, eingelanget / zubewegen / vnd zu disponiren. Welches alles den Herrn Interponenten / die Gräffliche Tillische Gesandten / vor dieses mal / (jedoch so ferne von H. Gegentheil diese gütliche Tractaten zuschlagen werden solten) gantz vnverfänglich / zuerkennen zugeben / befehlicht vnd instruirt. (Schließliche Resolution der Crayß Gesandten.) Hierauff haben deß Crayses Gesandten den 28. Febr. den Churfürstlichen Interponenten jhre schließliche Resolution vbergeben / so dieses Innhalts war: Die anwesende Räthe / Bottschafften vnd Gesandten hetten jnen die zuverlässige Hoffnung gemacht / es würden beyder Generaln Gesandte sich auff jüngst eingereichte deß Crayses endliche Resolution mit einer solchen gegen Erklärung herauß gelassen haben / darüber sich der Crayß vnnd dessen Innwohner vnder dem schweren vnverschuldten Joch der achtmonatlichen Einquartirung / vnnd Vnchristlichen Verfolg-Plünder-vnd Blutstürtzung zuerfrewen gehabt: [1018] So erscheine aber auß der Gegentheil Schrifft das lautere Widerspiel / nebenst dem daß in hiebevor gebrauchten Generaliteten nach wie vor continuiret / dem Crayß nicht deutlich auff seine Postulata vnd Oblationes geantwortet; ja daß nach so viel Monaten gar zurück gehandelt / vnd was die Gesandte vorhin dem Crayß gebillichet vnnd eingeraumet / dasselbe nunmehr gleichsamb widerruffen / abgeschlagen vnnd an andere höhere Oerter verwiesen werden wolte / so gar daß Fürsten vnnd Stände sich mit einer blossen zweiffelhafften Abführung deß widrigen Kriegsvolcks contentiren / den Generalen aber vnnd sonderlich dem Graffen von Tilly die Thüren zum Crayß in Händen gelassen werden solten / sich deß Regresses zum Crayß dardurch zu ersthabender Occasion widerumb zugebrauchen. Ad speciem aber jedoch mit widerholter Verwahrung / daß man nur / was pro conservando jure Circuli die Notthurfft erheischen würde / keines wegs aber weder die Keys. M. noch die Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / auch nicht beyde Generalen mit dem geringsten Wort vorsetzlich zu beleidigen gemeint / zuschreiten / liessen anfänglich die Crayß Fürsten den in obbesagter Schrifft per generalia rememorirten Verlauff / auff die Acta, so notorium inducirten / gestellet seyn. Vnd seyen zum andern in keiner Abrede / daß sie in jüngst eingereichter Resolution die Vrsachen mit wenigem berühret / warumb man mit der Abführung vnnd Licentirung deß Kriegsvolcks wechselsweiß ein Regiment nach dem andern zuverfahren / dardurch sie aber verhoffentlich niemanden zu nahe getretten / sondern allein jhre Notthurfft vorbringen müssen / weil Reichskündig / wie zuwider Jh. Keys. Majest. Sincerationen vnd Befehlen / gegen dem Ertzstifft Bremen / den Hertzogen zu Braunschweig Lüneburg Zellischer vnd Wolffenbüttelischer Linien respectivè in jhren zumal ausserhalb deß Crayses gelegenen Stifftern / Graff-Herrschafft vnd Gütern procedirt. Was die Keys. Majest. hierunder befohlen / auch anhohen Orthen deßhalben für Ordinantzen erfolget / were auß den Acten bekandt / ob / was vnd wie viel es aber gefruchtet / liesse man auch die Acta reden. Gewiß were / daß Hertzog Christian zu Lüneburg den zugefügten Schaden höher als auff 12. Tonnen Goldes schätzte; was in andern Craysen gegen vnschuldige Fürstl. Personen / Wittiben vnnd Waysen / Item im Stifft Oßnabrück vnd sonsten / vnerachtet Key. May. Befelchen / vorgenommen / liege am Tag vnd möchte nicht verneinet werden: Vnd worinnen solten wol Jhrer Keyserl. Majest. Fürsten vnd Stände mit gebührlichem Respect vnd Gehorsamb nicht entgegen seyn gangen / vnd sich erzeiget haben / wie gehorsamen Fürsten deß Reichs Pflichten halber wol anständig: Berufften sich beyde Generalen / vnd sonderlich Tilly auff Jhr. Keys. Majest. eigene Contestirung / so hetten Fürsten vnnd Stände dergleichen Keyserliche Bekandtnuß in zimblicher Anzahl vorzuweisen / welche allen Beweißthumb weit transcendirten / vnd wünschten jhres theils man hette im Reich dem Frieden so eyfferig / wie es die Liebe zum Vatterland erfordert gehabt / nachgejaget / vnnd in die auß dem Königreich Böhmen in Teuschland fortgetriebene Fewersbrunst mehr Wasser / dann Oehl gegossen / so würde man sich freylich allerseits in weit besserm Wolstande befunden. Es gestünden zwar Fürsten vnnd Stände / daß Jhr. Key. Majest. die Disarmirung anbefohlen / welchem aber biß Dato noch kein Folg geleistet werden können / an welchem Orth aber würden gehorsamen vnd trewen Reichs Fürsten in der güldenen Bull / Reichs Abschieden vnnd Constitutionen wider mandata sine clausula jhre zustehende Exceptiones sub-& obreptionis abgestrickt: Oder were deß Nidersächsischen Crayses Verfassung ein factum, als omni jure illicitum & prohibitum, daß der Graff von Tilly zum ersten Proceß ab executione hette an fangen müssen? Wider welchen Catholischen Chur-Fürsten vnd Stand hetten Jhre Königl. M. als Crayß Obrister die Waffen ergriffen / oder wordurch vermeinte man metum futuri mali zubehaupten / daß die Generalen zu Abwendung dessen sich der Praevention gebrauchen müssen? Die Natur vnd alle Göttliche vnd Menschliche Rechten erforderten es / daß keine Execution ohne vorhergehende Sententz / kein Sententz ohn Proceß / kein Proceß aber vngehört / deß beschwerten Theils Defensionen beschehen könne. Fürsten vnd Ständ hetten dieses procedere nicht verschuldet / begehrten nit mehr / als daß sie möchten gehöret / die Sach gebührlich cognosciret / nit aber auß blossen Vermuthungen also hart abgestraffet / also vngehört / tractirt / vnd also jämmerlich verderbt vnnd ruinirt würden. Man exonerirte den Erayß der beyden Armeen / benehme demselben alle Forcht / vnd schützte jhn so wol in den Evangelischen Wahl-als Erbländern bey dem freyen Exercitio Augustanae Confessionis, das were Gottes Wort / dardurch sie gedächten vnd hoffeten selig zu werden / allermassen wie jhnen solches bey Lebzeiten deß vorigen Keysers gegönnet worden / lasse sie nicht an jhrer Jurisdiction noch wider die Reichss Constitutiones, noch die Teutsche Libertät beschweret werden: So würde alles Mißtrawen bald verschwinden / vnd es im Reich zu einmüthiger Consonantz leichtlich wider können gebracht werden. Die Gegentheil wolten sich zwar zu geklagter Diffamation nicht bekennen / es befinde sich aber auß dem Beschluß jhrer Erklärung / so sie den 4. 14. Febr. eingegeben / das Widerspiel: vnd lasse man männiglichen vrtheilen / ob nicht so redlichen Teutschen Fürsten durch dergleichen allzu nahe getretten würde? Aber wie dem / were man dieses theils nicht gemeint / sich darunder auffzuhalten / bevorab da es der Hochheit dieses Crayses Fürsten fast verkleinerlich / viel mit Worten zu fechten: liessen es demnach bey vorigen Contradictionen vnnd Protestationen lediglich verbleiben. Vernehmen darneben zum drittë gar gern daß [1019] beyder Generalen Gesandte gemessenen Befehl auff den Scopum dieser Pacifications Tractaten ein Aug zuhaben: Fürsten vnd Stände hetten bißhero anders nichts gesucht / als daß dem Scopo möchte inhaeriret vnnd alle Sorg vnnd Bemühung dahin gerichtet / der Scopus auch assequirt vnd erreichet werden: allein die Gegentheil spanneten den Scopum gar zu eng eyn / wider deß Crayses Intention / vnnd der Geschichten Evidentz / in dem auß den an Chur Sachsen vnnd Brandenburg ergangenen Ersuch-Schreiben pro interpositione, genugsamb erscheine / was an Seiten deß Graffen von Tilly die facienda seyn solten: Nemblich daß er den Crayß quittiren / die occupierte Päß / Stätt vnnd Flecken restituiren / vnnd genugsame Real Versicherung machen wolte / daß weder er noch andere hiernechst mit jhren Armeen widerumb in den Crayß einzurücken / noch die Crayß Stände am Exercitio Augspurgischer Confession in jhren Erb- vnd Wahl Ländern zubehindern / oder mit Durchzügen / Einquartirungen vnd andern Feindseligkeiten den Crayß zubeschweren gemeynt. Es were auch zum andern in specie berühret / was in gehaltenem Discurß gegen dem Königlichen Dennemärckischen Gesandten der Stiffter halber vorgeloffen. Die auß schreibende Fürsten achteten es zum driten in mehrbesagtem Ersuch Schreiben nicht thunlich seyn / daß der König zwar / als Crayß Obrister die Waffen niderlegen / dem Tilly aber dargegen trawen solte / daß er den Crayß hernach wol raumen / der reformirten Ertz- vnd Stiffter sich nicht impatroniren / viel weniger in den Crayß wider einrucken würde. Es würde auch zum vierdten vermeldet / was massen nicht ad partis instantiam, sondern motu proprio mandatum sine clausula erkandt / die Evangelische Clöster im Ertzstifft Magdenburg / Catholischen Aepten vnnd Conventnalen wider einzuraumen / welcher gestalt die Crayß Fürsten daran interessirt / vnd was vmb der Consequentz willen darbey in acht zu nehmen: Darauff folgete endlich ein doppelte petitio 1. die Interposition vnbeschwert zuvbernehmen / ob etwa Gott Gnad verleihen wolte / daß die Arma mit beyder Theil Beliebung gegen genugsamber Assecuration / wo nicht totaliter deponirt / jedoch suspendirt: Vnd zum andern / daß in omnem eventum diesem Crayß vom Obersächsischen Crayß wider die Ligam Assistentz geleistet werden möchte. Ein gleiche Beschaffenheit hette es mit dem andern Schreiben an Chur Sachsen / so den 7. Octobr. datirt / darinnen zwar klärlich angedeutet / wie Fürsten vnnd Stände allein dahin zieleten / wie der Crayß auß Noth errettet / die feindliche Proceduren abgeschafft / vnnd dem Vnchristlichen Blutvergiessen ein End möchte gemacht werden / allein folgete bald hernach die Erklärung darauf / quo intuitu solches gesetzet / daß nemblich die Crayß Stände es darfür halten wolten / es solte hierdurch zum Frieden in guter Grund können gelegt / vnd andere darvon dependirende Particulariteten bey der Interposition wol abgehandelt werden. Erhellete also auß dieser Erzehlung / daß ex intentione Fürsten vnd Stände die Entledigung von beyden Armeen im Crayß / das Fundament zwar seye / zum Frieden / aber dardurch ein beständiger Fried noch nicht gemacht / als darzu mehr ingredientia gehörig / die weder nach Außweisung deß ersten oder andern Schreibens pro exclusis zuachten. Bevorab da Fürsten vnd Stände sich starck verobligirt / an allem was deß H. Reichs Constitutionen vnd dieses Crayß Verfassungen gemäß / was auch zu dessen Wolfahrt vnd Conservation deß Religion- vnd Prophanfriedens einzugehen / nichts erwinden zulassen / allermassen sie dann auch im Jahr 1623. sich einer Conjunctur mit dem Graffen von Tilly verglichen / vnnd dieser Punct in der Caution der erste gewesen / daß nemblich durch jhn alles in diesem gantzen Crayse bey Weltlichen vnd Geistlichen Ständen / so wol bey den Erb Fürstenthumben / Herrschafften vnnd Gütern / als den Reformierten Ertz-Stifftern / vnd Clöstern / bey gegenwärtigem Zustandt zulassen / auch deme was einer / oder der ander Standt durch sonderbahre Verträge / oder sonsten für Jura quaesita der Succession / Election / Postulation / oder andern Gerechtigkeit halben bey den Capituln erlangt / kein Eintrag gethan / vnd solche Puncta / wie auch nachgesetzte durch die Keys. Mayest. die Catholische Churfürsten / vnd Sereniss. Infantin ratificirt / vnnd Genehmhaltung darob auß gewircket werden solte. Welches er auch placitirt / vollnzogen / vnd Keyserl. Mayest. auch anderer Ratification darüber auß zubringen sich erbotten: Wie dann auch Jhre Keys. Mayest. dieses allergnäd. beliebet / vnd gedachtem Graffen solchem nach zu geleben / anbefohlen. Darauß eygentlich zuersehen / bey diesem Compositions Werck durch die Crayß-Gesandten nichts newes vorgebracht / sondern vorigen vestigiis inhaerirt worden. Gleich wie aber der Interponenten / vnd deß Crayses Intention nicht allein auff das blosse Factum der Abführung deß Volcks gerichtet / sondern zugleich auff Herwiderbringung deß Friedens vnnd Ruhe / welches ohn frey Vbung der Augspurgischen Confession / deß Religion- vnd Prophanfriedens / deß Reichs Constitutionen / ordentlichen Justitz vnd Teutscher Freyheit nicht geschehen mag / die Gegentheil auch solchen scopum, wo nit à priori, doch à posteriore approbiret / jhr Resolutiones darauff gerichtet / vnd sich also zu Erreichung solches scopi mit Crayß Gesandten einmal eingelassen hette / also liesse man männiglichen darüber arbitriren / ob nunmehr post initum quasi contractum, die Pacifications Handlung allein vff die Abführung beyderseits Armeen limitirt / vnd das vbrige vom Exercitio Augspurgischer Confession vnnd deren Dependentien / gleichmässige Handhab der Reichs Constitutionen ordentlicher Rechten / vnd Teutscher Freyheit / von diesem Tractat removirt werden möchte. Dieweil nun Fürsten vn̅ Stände dieses Punctens halber sich schon [1020] am 16. Decemb. 1625. genugsamb erkläret / wolten sie die Gegentheil dahin remittirt haben. Der Gegentheil Erbitten beym 4. Punct belangend / haffte dasselbe in der blossen Generalitet / gantz insufficient / in Betrachtung man sich allein offerire / den Crayß zu quittiren / würde aber vorbey gangen / deß Crayses Gräntzen / was den Fürsten vnd Ständen / ausser dem Crayß in den Erb- vnd Wahl Ländern zuständig / die Quittirung aller am Elb- vnd Weserstrohm gelegene Pässe / als Höxter / Minden / Dessawische Brücken / vnnd dergleichen / deß Weserstrohms von Minden biß an die eussersten Gräntzen deß Ertz-Stiffts Bremen territorii, Befreyung aller Commercien / Ab- vnd Einstellung aller ferrner Thätlichkeiten vnd Hostiliteten / Abführung deß Volcks auß den Fürstl. Häusern / Emptern / Stätten vnd Dörffern / Restitutio plenaria occupatorum ohne Entgelt / rerum item adhuc extantium, vnd was beym ersten vnd andern postulato specificirt worden: welches nicht darumb vermeldet / als ob Fürsten vnnd Stände den General / oder deren Abgesandten hierunder ichtwas Vngleichs zulegen wolten / als darwider sie auch protestireten / sondern damit sie hierinn cautissime verfahren möchten / widerholten / vnd setzten der Gegentheil 5. Puncten jhr erstes Erbieten / doch vorbehaltlich der darbey praemittirten vnnd iterirten Condition / entgegen / erklärten sich / wann solche purificirt weren worden / als dann an dieses Theils implemento nicht der geringste Mangel hette erscheinen sollen. Köndten auch nicht sehen / wie der vorgeschlagene modus der Römischen Keyserl. Mayest. an deren allerhöchsten Authorität vnd Praeeminentz praejudicirlich vnd abbrüchig seye. Daß aber bey diesem passu gesucht werde / wegen Jhrer Fürstl. Gn. Hertzogen zu Lünenburg / deren eingenommene vnnd besetzte Oerther vnd Vestungen / in specie Niemburg / Hoja / in vorigen Stand darinn sie Zeit der Occupation gewesen zu restituiren / köndten Fürsten vnnd Stände bey sich nicht ermessen / ob beyden Generaln alieno nomine ohne Vorweisung einiges Mandats dergleichen zu proponiren nachgelassen / bevorab da der Crayß dergestalt viel deterioris conditionis seyn würde / als der sich mit Restitution der Vestung Calenberg vnnd andern Häusern / in jetzigem Zustandt müsse abweissen lassen / hingegen respectu Jhr. Fürstl. Gn. die restitutio lediglich in statu priori darinn es Zeit der Occupation gewesen / solte zu Werck gerichtet werden: Doch wie solchem allem / wo dem Crayß die vbergebene Postulata erfüllet / würden auch die Königl. Mayest. vermöge naher Verwandtnuß gegen Jhr. Fürstl. Gn. sich widerumb mit Königl. Freundschafft vnnd allem Vätterlichen wol affectionirten Willen zuerzeigen wissen / wegen Graff Ernsten von Manßfeld verbleiben Fürsten vnnd Stände bey deren am 16. vnd 28. Decemb. 1625. gethaner Resolution. Im 6. Puncten würden deß Crayses num. 3. 4. 5. vnd 6. gesetzte oblata acceptiret / allermassen aber conditionalis dispositio oder confessio entweder gantz müsse erworffen / oder cum adjectione conditionis acceptirt werden / also vnnd wo beyde Generaln jhres theils deß Crayses postulatis ein Satisfaction gemacht / vnnd solches omnibus numeris adimplirt hetten / solte auch alle Welt erkennen / daß Fürsten vnnd Ständ in der That selbsten reichlich würden erstatten / vnnd effectuirt haben / wozu sie sich mit Königlichen vnd Fürstlichen Parolen verpflichtet. So viel aber nun deß Crayses postulata belanget / were man zwar deß zuverlässigen versehens gewest / es würde von Generaln die hochnothwendige / offtgesuchte Special Erklärung darauff / vnd sonderlich ob sie dieselbe von Puncten / vnnd Puncten in jhrem gantzen Begriff lieber haben wolten oder nicht / dermal eins Categorice erfolgt seyn. Es gebe aber der lautere Buchstabe / daß es hierunter bey voriger fast zweiffelhaffter Vngewißheit nochmals wolle verbleiben / in deme man sich zwar / in dem der Crayß wie vor Augen / so verderblich zugerichtet / nunmehr endlich das 1. 2. vnnd 3. Postulatum, Krafft angezogener fürgezeigter Plenipotentz / davon gleichwol der Crayß niemal den geringsten Buchstaben gesehen / zu belieben / erbiete / geschehe doch aber mit einer blossen dunckeln Generalitet / würden auch noch darzu solche anzüglich Beymessungen vnnd modificationes mit eingeruckt / daß auch bey diesen dreyen Puncten keine eygentliche Accommodirung zu verspüren / sintemal beneben deme / daß dem Crayß zur Vnschuld beygelegt (hiemit aber beständigster Weiß widersprochen werde) als were von denselben eine vnnötige Armatur zur Hand genommen / vnnd dardurch dergleichen Kosten verursacht / zu dessen gründlichen Ableinung man sich bloß auff die ergangene Acta zuziehen: Auch mit Bestandt niemandt auß führen werde / daß sich Fürsten vnd Stände wider rechtmässige Mandata jemals gesetzt / oder wider gethane Versprechnuß solten gehandelt haben / so solte der Crayß noch vber diß nicht allein die Kriegskosten / ablata vnd erlittene Schaden / (so doch dermassen groß / daß sie nicht mit Millionen / zu geschweigen / mit Tonnen Goldts zubezahlen) fallen lassen / sondern auch gewärtig seyn / daß Jhr. Fürstl. Gn. Hertzog Christiano dem Eltern / zu Braunschweig vnd Lünenburg / sc. vnnd andern jhre vngestanden Forderung wider den Crayß reservirt würden / vnd also dem Crayß ein perpetua materia litis & discordiae auff dem Halß bliebe. Man lasse es aber diß fals bey dem in voriger Resolution vom 15. hujus angefügten gegründeten Motiven / wie auch deß Crayses dargegen in puncto der außgestandenen Schäden vnd Kriegskosten / gethaner Erklärung / auff Masse darinnen enthalten / vnd anderer gestalt nicht bewenden: hetten sich auch Fürsten vnnd Stände bey jhren Oblaten dermassen auffrichtig erkläret / daß sie ausser Zweiffel / es würden auch die Keys. May. [1021] selbsten ein allergnädigstes Contento darab haben / vnnd ein mehrers von jhnen nicht begehren: Seye demnach vnschwer zuermessen / wo zu die offt angezogene weit außsehend Clausul eygentlich angesehë / daß jenes Theils alle ferrnere Kriegesverfassung wider den Craiß hiernechst eingestellet bleibë solte / wofern nit darzu disseits Anlaß gegebë würde. So könten auch Fürsten vn̅ Stände bey Quittirung der Stätt Minden vnd Höxter / die jetzige Erklärung / mit deme zu keiner Co̅formität bringen / worzu sich dieselb vnter Dato den 14. huius, jüngst / anerbietig gemacht. Es hetten auch Fürsten vnd Stände / vnd zuforderst die Kön. M. zu Dennemarck / erhebliche Bewegnussen gehabt / warumb sie jhnen dieses Puncten gnugsame Versicherung für allen andern angelegen seyn lassen: wie sie dann auch keine vnrechtmässige Extension vnd Interpretiru̅g deß Religion Friedens / gesuchet / sondern begehre̅ allein / dz sie neben jren Land vnd Leuten / bey deme / was sie vnd jhre Vorfahrn / für vielen Jaren / bey Hochlöb. Regierung der vorigen Kayser / biß auff gegenwertige motus geruhiglich / vnd ohne einige Verhindernuß gehabt / noch ferrner in Ruhe vnd Frieden gelassen / vn̅ vnter J. K. M. aller gnädigsten Protection gehandthabet werden möchten. Wie dann auch deß Craises vierdte Postulatum weit eins andern Inhalts / als es von Gegentheil eingenommen / darum̅ sie auch solches anhero repetiren / seye auch jre Meynung nit / das jenige per forza durchzutringen / so im Religions Friedë nit decidiret / vnd zwischen beyderseits Religionsverwandten noch strittig / sondern wollen vnd könnë solches auff freundtliche anderwertliche Zusamkunfft vnd Vergleichung außgesetzt seyn lassen. Es seyen auch die Craiß Gesandten an statt jhrer Principaln / dardurch nit wenig bestürtzt worden / daß sich die Generaln laut der letzten Erklärung auff den 4. vnd 5. Puncten im geringsten nit einlassen wollen / sintemal leicht zuvermuthe / wohin solches in effectu nunmehr gemeinet seyn möchte / vnd könten Fürsten vnd Stände darauß leichtlich erachten / was durch solche Rejection jnen abgeschnitten werden wolte. Daß aber vo̅ Gegentheil angezogen / sie seyen darzu nit instruirt / es gehöre dieser Punct deß Religions Frieden / an andere höhere Ort / seye alhier impertine̅s, die Generaln hetten sich niemals ins Religio̅s wesen eingemenget / derwegë der Craiß sie damit nit zubeschwerë: Hetten doch im Gegentheil sie sich albereit vorlängst / als den 1. Dec. wie auch 7. Jan. speciatim vff solchen Puncten eingelassen / nochmals auch den 4. Febr. jüngst von newem ratificirt / also daß es von der Zeit hero nicht weiter auff Assecurirung deß Religionfriedens / vnd Freylassung deß Exercitii Augustanae Co̅fessionis, sonder nur auff endtlicher Abhandlung etlicher darbey nothwendiger Particularitäten vnd Erjnnerungen bestanden. Hieltë es demnach die Craiß Gesandte̅ darfür / es würdë je die Generaln hierüber gnugsame Vollmacht vnd Instruction in Händë gehabt habë / solte es jnen aber darin ermangelt habe̅ / wüsten sie nit wie sie solches procedere auffneme̅ solten / ausser / daß auch albereit im August. 1625. dieser Punct / bey damaln für gewesenen Tractate̅ vrgiret / wie auch deß Craises erste Hauptsachliche Resolution vo̅ 16. Oct. 1625. eben dar auff in individuo eingerichtet gewesen. Im Fall nun bey den Generaln derhalbe̅ kein Instruction vorhandë gewesen / oder sie sich drauff einzulassen Bedenckens getragë / hette ja vorhoffentlich die Relation für guter Zeit am gehörigen Ort geschehen / vn̅ eingebracht werdë könne̅ / insonderheit weil auch deß Craises fürnemstes Anliege̅ / vff diesem Punct beruhe / vn̅ so lang die so thewr erworbene Religions Freyheit deß Gewissens / vnd was davon nach besage deß 4. vn̅ 5. Artic. dependirt / nit in genugsame Versicherung gesetzt / Fürsten vnd Stände nit sehen / wie sie mit dero Land- vnd Leute̅ jns künfftig weiterer Gefahr köntë entledigt seyn vn̅ bleiben. Es liesse sich aber darum̅ hierauß keins wegs inferirn / als ob hierdurch Ka. M. nach dero Kayserl. Scepter / Cron / Regalien / vnd Mayestätischer Herrlich-vn̅ Gerechtigkeite̅ gegriffen werde / sondern es hetten Fürsten vn̅ Stände wegen dieses Puncts zu J. M. als de̅ Brunquell jre Zuflucht genommen / der selben allergnädigste / milte / rechtmässige Handhabung gesucht / mit de̅ Generaln anders vnd weiter nit / als delegirten / vnd vff ratification bißhero tractiret. Werde dënach dahin gestellet / ob sich die Generaln in das Religions wesen / vn̅ geistlichen Sachen mit eingemischet / od??? nit / als welches de̅ jetzigen Themati nichts ab / oder zulege / seyen vnderdessen sicher / daß diese jr gerechte Christliche Intention / davon sie anfänglich gegen Kay. M. allen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs / contestiret / vnd in allen vorigen vnnd jetzigen Acten Außführung / vnnd Erklärung gethan / mit keinem befugten Praetext für eine gewaltsame durchdringung eins newen herfürbrechenden Intents gehalten werden köndte. So viel auch endtlich deß Craises 6. Puncten anreichte / werde sich auß vorigen auffrichtigë Erklärungë befindë / dz sie darbey jr vornembst Absehë vff der Kay. M. Respect gericht / vn derwegë dero allergnädigste Ratification gebetten / wie auch vor eine Notturfft ermessen / dz die verhoffte Vergleichung vo̅ andern Ständë / deß Reichs / vn̅ zumal Cathol. Theils vollzogen / vnd also ein rechtschaffens auffrichtiges Vertrawen zwischen beyderley Religionsverwandtë zu der Ka. M. vngezweiffelten Kayserl. auffnehmenden Flor widergebracht / alle Mißgedancken vnnd Empörung auß de̅ Wege geräumet werden möchte̅ / auch alsdan̅ alle Stände deß Reichs ins gesampt vnd vngesondert / durch einmütige Zusam̅ensetzung / ohn dergleichen sorgsame Distractionen zu jres Oberhaupts sonderbaren Respect vnd Sicherung mit weit mehrem Nachtruck vn̅ Authorität concurriren / da dan̅ Fürsten vn̅ Stände an getrewer darstreckung aller jrer Mügligkeit keinem nichts bevor geben werde̅: würde man auch vff solche Maß allen ein- vnd außwertigen Verbündtnussen / da sich dieselben wider J. K. M. vnd das Reich auffspinnen solten / genug gewachsen seyn. Werde sich demnach kein vnpassionirter zu vngleiche̅ Gedan [1022] cken / darum̅ verleiten lassen / daß die Kö. M. Fürsten vnnd Stände sich bey diesem Assecurations Punctë gebührender Circumspection gebraucht / vnd nach so beschaffenen vmbständen / salva semper Imperiali Majestate, nachmals darbey verharren. Wann dann nun von dem Gegentheil in jetzigen jhrer Resolution mit runden Worten außgeführt werde / dz deß Craises fürnembstes suche̅ / daran de̅selben am meistë gelegen / vm̅ dessen richtigmachung auch an allen Orten vn̅ Ende̅ / da es nur seyn könnë / angesucht / vn̅ gebeten / nemlich die versicherung deß Religion Fried. vn̅ was dem anhängig / die Observantz der Reichs Constit. vn̅ vnverhinderten Lauff der Ordinari Jurisdiction / vn̅ ordentlichen Rechtens / ein Impertinentz seye / anhero nit gehöre / sie darauff nit / sonder viel mehr sich im allerwenigsten nit darüber einzulassen instruirt / vnd es nunmehr vff alle̅ Fall nach so la̅ger Zeit auff Relation gestellet werden wolle: So betrübten sich an statt jrer Herrn die Craißgesandte̅ / zwar von Hertze / dz diese so eyfferige Interposition vn̅ Handlung für dißmal ohne allen fruchtbarlichen Verfang zerschlagen / vnd die Extremiteten vorgestellet werden solten. Seye jhnen auch leyd / dz die Churf. Gesandten mit Verabsäumu̅g deß publici, vnd jrer selbst eygnen privati, dergestalt vergebens bemühet worden. Erfreweten sich aber darneben / daß sie daran im geringstë nit Vrsach hetten / wüsten auch höchstged. May. einer so miltë / gerechten / friedliebenden Neygung / daß sie sich vorlangst / wan̅ es an dieselbe gebracht / zu deß Craises Nutzen / vnd Jh. M. vnsterblichen Nachruhm / würden resolvirt haben. Werde auch nunmehr die gantze Erbar Welt sehen an weme dieses angestanden / vnd noch anstehe. Vber weme auch so viel 100000. armer Christë Seelen seufzen vnd tränen / so sie in jren jetzigen vn̅ künfftigen Nöthen / Elend / Hertzenangst / Wehemut / vn̅ endlicher Desperation gen Him̅el schickten / vnd vmb Rach vn̅ vermaledeyu̅g schrien / außlauffë würde. (Braunschweigisch Handlung gehet ohne Frucht ab.) Mit dieser letsten Schrifft der Craißgesandtë hat sich die gantze Handlung vnglücklich zerschlagen / vnd der blutgirige Mars seinen Intent mit gantzer Macht fortgesetzet. Ehe wir aber / was sonsten in wehrender vnnd ferner nach abrumpirter Tractation der Orten sich zugetragen / Meldung thun / wollen wir zuvor eines Schreibens gedencken / welches der König in Dennemarck an den Hertzogen in Bayern vnd die Röm. Catholische Churfürsten den 21. Jan. 1626. mutatis mutandis abgehen lassen / so dieses Innhalts gewesen. (Königs in Dennem. Schreiben an den Hertzog in Bayern vnd die Röm. Cathol. Churfürste̅.) Er zweiffelte nit / sie würden genugsame Wissenschafft tragen / welcher gestalt die Kay. M. seine vnd deß Nider Gächsischen Craises Defensions Verfassung / als ob sie auff etwas anders / als die vorgeschützte Defension angesehen were / verdächtig machen wollen / auch solche zu einem Schein gebraucht / diesen Craiß mit zwo Armeen feindtlich zuvberziehen / vnnd denselben so viel sie vermöcht / auffs eusserste zuverhergen / ingleichë würde er berichtet / daß vbel intentionirte Leut befunden würden / so vorgeben dörfften / daß seine zu Erhaltung der Teutschen Libertät / mit etlichen benachbarten vnnd an Conservation der hergebrachten Verfassung im Römischen Reich höchlich interessirenden Potentaten vnnd Herrschafften auffgerichte Confoederation / zu vnterdruckung der Römisch- Catholischen Fürsten vnnd Stände deß Reichs / angesehen seye. Wann dann Jhme vn̅ den Nider Sächsischë Fürsten vnd Ständen hierinn zu viel geschehe / so hette er hochnöhtig erachtet / die Vrsachen / dardurch er zu der Defensions Verfassung vnnd erwehnten Confoederation getrungen worden / vnd wohin dieselbe eigentlich gemeynt / zuentdecken. Würde jhnen also nicht verborgen seyn / welcher gestalt er schon von etlichen Jahren die Kays. M. ersuchen lassen / Sie durch erträgliche Mittel dem betrangten Vatterlandt / den lieben Frieden widerumb geben / vnnd dero Milte (da derselben zu Particular Offension Vrsach gegeben worden) der Schärpffe deß Rechten Praeferiren wolten: Inmassen er dann gäntzlich verhoffet / es solte solche sein wolgemeinte Bitt vnnd Intercession nit ohne Frucht abgangen seyn / weil sonderlich Jhre Kay. May. sich mit hochverbündtlichen Zusagen gegen jhme heraußgelassen / daß das jenige / was sie mit jhrer Nider Burgundischen vnnd andern Armeen vorgenommen / weder zu Abbruch deß Reichs Satzungen vnd Religion vnd Prophan-Friedens / noch zu einiges gehorsamen Churfürsten vnd Standes Beleydigung / sondern vielmehr zu dieses allen Erhaltung vnd wider Erlangung dessen / so Jhr bey dem Königreich Böhme̅ / vnd incorporirten Landen entzogen worden / allein angesehen were. Darumb auch die andern / allen vnnöthigen Kosten vnd Verfassungen abstellen / vnd in sicherer Ruhe verbleiben köndten. Er hette befunden / daß feine Hoffnung vergeblich gewesen / dann ob wol Jhre Kay. Mayest. alle jhre vorgementionirte Lande wider erlanget / Er auch deß Churf. Pfaltzgraffen L. dahin vermocht / daß Sie bewilliget / allen jhren Ansprüchen die sie an die Lande praetendiren könten / gäntzlich zu renunciiren / vnd J. Kay. M. vnd L. sich zu submittiren vnnd zu deprecirn / wann sie nur bey jhren Erblanden vnnd Dignitäten verbleiben könten / vnd ferrner durch den Graffen von Oldenburg / den Jhre Kayserl. Mayest. an jhn geschickt gehabt / sich dahin erbotten / daß er bey deß Königs in Groß Britannien Ld. sich interponirn wolte / daß selbiger auff vorgemeldte conditiones, die bereit vorhabende Armatur einstellen solte / so hette doch solches Jhre Kays. Mayest. so weit nicht erweichen können / daß Sie dem Römisch. Reich den Frieden widerumb gönnen wollen / Ja hetten der von jhm vorgeschlagenen Mitteln zum Frieden / in Jhrem Antwortschreiben de Dato Wien am 9. Septembris 1624. nicht einmahl erwehnet / viel weniger sich darauff erklären wollë / sondern man ein weg wie den andern / die Armeen auff den Beinen behalten / vnnd andere Fürsten vnd Stände deß Reichs / die doch mit den Böhmischen Händeln nichts zuthun gehabt / durch Einquartirungen vnd andere Kriegsbeschwerdë / [1023] gäntzlich ruinirt / worunder der Nider Sächsische Craiß / ob jhn gleich die Kayserliche Mayest. selbsten / der erwiesen beständigen Trewe vnd Gehorsambs halber / vielfältig gerühmet / auch nie keines andern beschuldigen können / dannoch im geringsten nicht verschonet / sondern dergestalt an vielen Orthen verödet worden / daß deß Hertzogen von Lüneburg Ld. allein / den jhren Landen zugefügten Schaden / auff etliche Tonnen Goltes aestimirt / vnd daß Jhr viel träglicher gewesen were / etlich tausent Mann im Feld zuhalten / dannenhero auch die Fürsten vnd Stände dieses Crayses / vm̅ Hülff vnnd Rettung angelanget / wie solches die Schreiben weiter im Munde führten. Ebenmässiger Weise were mit deß Hertzogen von Braunschweig L. Landen verfahren / vnd weren die Vnderthanen in einë Ampte / so er Pfandtsweiß jnhette / auch nicht verschonet worden / sondern in wenig Wochen auff etliche vnd dreyssig tausendt Reichsthaler Schaden liquidirt / der jhnen von dem Obristen Erwitte zugefüget. Hierauff weren Fürsten vnd Stände deß Craises zusammen getretten / vnd auff eine Verfassung / zu Abwendung solcher Landtschäden gedacht / vnd das vmb so viel mehr / weil damahls auch andere Potentaten Armeen / so ins Röm. Reich geführet werden sollen / vnter Hertzog Christian von Braunschw. vnnd dem Graffen von Manßfeld: richten lassen; Dannenhero der General Tilly selbst / den Creiß ermahnet / in guter Hut zustehen / vnd sich zur Defension in Bereitschafft zu stellen / welche auch in gemeinem Craiß Rath / per majora geschlossen / vnd jhm die Direction darüber auffgetragë worden / weil er kurtz zuvor auff Anhalten der Stände / sich mit dem Craiß Obristen Ampt / beladen lassen. Es were auch alsbald solche Verfassung vnd der Zweck / worhin sie zielete / als nemblich allein auff die Defension deß Craises / vnd auff keines Menschen Offension / der Röm. Kay. May. durch jhn vnd den Craiß notificirt worden / vnnd hette weder er noch der Craiß glauben können / daß sie dergestalt / wie hernach geschehen / hette sollen auff genommen werden / angesehen / daß die Reichs Constitutiones den Craisen solches zu liessen / vnnd Tilly selbsten es begehrt / derowegen auch der Kayser in einem Antwort Schreiben an den Craiß außtrücklich gesetzet / daß er wol leyden möchte / daß der Craiß vor allem feindlichen Einbruch gesichert were / allein daß die Reichs Constitutiones in acht genommen würdë. Nach dem nun nie können erwiesen werden / daß mit dieser Armatur wider die Reichs Constitutiones ichtwas gehandelt / so were klar am Tag / daß sie mit gutem Grundt nicht köndte improbiret werden / ob er wol ein geraume Zeit mit den Werbungen zugebracht / biß man Avisen gehabt / daß die Sachen im Niderland / wie auch Hertzog Christians von Braunschweig vnd deß Graffen von Manßfeld Armaturen also beschaffen / daß man keiner grössern Macht daselbs / als in den Landen vorhanden / vonnöthen hette / vnnd man etwann bey der Gelegenheit das jenige / was man längst gegen diesem Craiß vorgehabt / effectuiren wollen / vnnd aber vermercket / daß wegen seiner schon zu Feldt gebrachten Armee solches etwas schwer fallen würde / da hette General Tilly von Bilefeldt auß den letzten Junii eine Erklärung von jhme begehrt / wohin diese Armatur gemeinet / mit vermelden daß sie vnnötig vnd weit außsehend / da er doch zuvor sie selbsten vor hochnöhtig erachtet / vnnd den Craiß darzu ermahnet / auch kein Vrsach / warumb sie verdächtig zuachten / anziehen können / als allein daß sie starck were. Ob er nun wol vber vorige Declaration / auch gegen ermeltem General / dem er doch von seinen Actionibus Rechenschafft zu geben nicht schuldig / sich dahin erkläret / daß dieses nur ein Defensionwerck were / gestallt er dann auch mit solcher Armee niemanden offendirt / sondern am Weserstromb auff den Grentzen deß Crayses / zu dessen Versicherung darmit verblieben / so were doch solches vngeachtet / der General Tylli feindlich in den Crayß gerückt / vnd darinn mit Rauben / Morden vnd Brennen dergestalt grassirt / daß vnder Türcken vnd Tar???arn nicht ärgers gehöret worden / vnd solches alles ehe / Jhrer Mayest. eintzige Verwarnung oder Improbation solcher Armaturen / vom Keyser zukommen. Dann derselbe erst ein gute Zeit hernach jhm avisirt hette / daß er dem Hertzogen in Bayeren Gewalt gegeben / seinem General Leutenanten Ordinantz zuertheilen / in diesen Crayß wider die verdächtige Armee zu rücken / auch dem Hertzogen von Friedland befohlen / selbigem gleichfalls zu folgen vnd den Crayß nicht eher zu quittiren / biß desselben Armee licentirt. Warumb aber die Armatur verdächtig / würde gleichfalls kein andere vrsach angezogen / als daß sie vnnöhtig vnd gar zu starck / da doch hette erwiesen werden sollen / daß an dieser Seithen von den Reichs-Constitutionen abgeschritten / ehe man die Verfassung improbiren vnd den Crayß mit Fug vberziehen können: aber dessen vngeachter weren die beyden Armeen in jhren Feindlichen vervbungen fortgefahren / alles anerbieten zum Frieden vnnd gütlichen Tractaten hindan gesetzet / so weit / daß auch General Tylli de dato Holtzmünden den 5. Augusti / gegen den Königlichen Statthaltern vnnd Commissarien / sich gantz Hochmütig erkläret / daß da die Königliche vnd deß Crayses Armee nicht abgedancket / getrennet vnnd abgeschafft würde / man jhn nicht verdencken könte / daß er solche Trennung vnd Abschaffung selbsten für die Hand nehme. Wie Jhre Mayest. erspüret / daß man endlich dahin zielete / wie man seine Armee schlagen / den Crayß occupirn / vnd einen despect an Jhro Königlichen Reputation zufügen kündte / hette Jhre Mayest. zu Jhrer vnd deß Crayses Rettung / zur defension greiffen / vnnd alle darzu dienliche Mittel an die Hand nehmen müssen. Hatte aber nochmals / gegen Jhre Keyserliche Mayestät / wie auch deß Königs von Hispanien Liebde / bedinget vnnd bezeuget / daß sie zum Frieden geneigt / der abgerungenen Defension gern [1024] geübriget / vnnd an allem darauff erfolgendem Vnheil vnd Blutstürtzungen / vor Gott vnd der Welt entschuldiget seyn wolten / weil aber darauff keine Antwort Jhr zukommë / sondern man Jhro vnd dem Craiß / je lenger je mehr feindlich zugesetzet / haben J. M. Jhro auch endtlich die Assistentz / so schon vorlängst angebotten / nicht lenger auß Händen gehen lassen wollen / sondern zu Rettung dieses / so gantz vnverschuldeter weise / wider die Reichs Constitutiones vnd geschworne Capitulation vberfallenë Craises / vnd der allenthalben nothleidenden Teutschen Libertät / sich mit jhnen / in eine Confoederation eingelassen / darmit durch Gottes Verleyhung / die Libertät sampt dem Religion-vnd Prophanfrieden / nit garverlohren / besondern durch die von Gott vnd der Natur erlaubte Mittel conserviret / vnd an die Posterität transferiret werden möchte. Welches J. May. Intention allein gewesen / In massen dann auch annoch alle actiones vnd intentiones zu ebenmässigem Zweck gerichtet seyn / Dann ob wol von den Mißgönnern / etwa widrige Gedancken geschöpffet seyn möchten / Sokönne sie jedoch Königl. bekräfftigen / daß J. Mayest. mit solchem vngütlich geschehen / Da auch jemandt würde erweisen können / daß Jhre May. vor jhre Person / ehe vnd bevor jhro vnd dem Nider Sächischen Craise / der gestalt zugesetzet worden / mit jemand das geringste / so Jhre Kay. Mayest. oder jemandt im Heiligen Römischen Reich zum praejuditz hette gereichen können / vorgenommen vnd tractiret / wollen sie als Vervrsacher dieses Vnwesens geachtet werden. Inmassen sie sich in jhren Gewissen / daß solches nimmermehr werde geschehen können / gäntzlich versichert befinden / vnnd thu hiermit / daß diese Conjunction zu Jhrer oder dero Religionsverwandten Vntertruckung allein angesehen sey (wie von etlichen boßhafftigen außgesprenget) nicht allein widersprechen / besondern auch Krafft dieses / dagegen bedingen vnd bezeugen / daß es die Meynung nie gehabt / auch annoch nicht habe / were vielmehr gegen Jhnen vnd dero Religionsverwandten / deß Erbietens nichts erwinden zulassen / damit die Fürsten vnd Stände deß Reichs / einer vnnd ander Religion / mit einander / im bestendigen Friede / Ruhe vnnd Einigkeit / leben vnd die von jhren Vorfahren ererbete Libertät in Religions-vnnd Prophansachen / gleichsamb haereditario jure ad posteros transferiren mögen. In Betrachtung / wie viel der gantzen Christenheit daran gelegen / das Status Sacri Romani Imperii, darinn die benachtbarte Potentaten vnd Stände / so mercklich interessiret / möge in seinem alten Wesen conserviret werden. Es hetten auch sie wegen deß Graffen von Manßfeld / sich keine widrige Gedancken zumachen / dann derselbe nicht für sein eygen Haupt anhero kommen / sondern von den Königen in Franckreich vnd Groß Britannien dem Craise / zu desto fürderlicher Ablangung mehr gementionirten Zwecks / zugeschicket / wird auch vber das niemanden mit hoftiliteten zusetzen. Wie nun diese Erklärung vnd Erbieten auß auffrichtigem treweyfferigem Hertzen hergeflossen: Also wolle Sie auch nicht zweiffeln / sie werde demselben nicht allein gebürlich Raum geben / besondern auch auff jhrer Seithen / eine ebenmässige Intention erweisen / blutdurstigen Consiliis, keines Weges beypflichten / sondern vielmehr / alles was zu Widerbringung deß von so viel Jahren hero gewünschten Friedens / ersprießlich seyn könne / getrewlich conferiren vnd anwenden helffen. Da aber vber verhoffen ein anderspracticirt / die Vnruhe fomentirt / vnnd denen im Craiß grassirenden Armeen Vorschub geschehen solte / würde er getrungen werden / auch andere Consilia dargegen zuergreiffen; getröste sich aber nochmals sie würden alles bey den andern Römisch-Catholischen Fürsten vnnd Ständen also moderiren helffen / daß Jhrer May. darzu keine Vrsach gegeben werde. Wieviel sich aber der Hertzog in Bayern vnd die Römisch-Geistliche Churfürsten an dieses Schreiben gekehret / ist auß den Tillischen Proceduren / so einen Weg als den andern fortgesetzet worden / genugsamb offenbar. (Mandat der Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Craises an jhre Lehenleuth vnd Vnterthanen.) Demnach nun die Braunschweigische Friedenstractation / wie vorgedacht zu Wasser worden / vnd der Krieg mit Macht fortgesetzet wurde / liessen die Nidersächsische Fürsten vnnd Stände im Martio an alle jhre Vasallen / Lehenleut / La̅dsassen vnd Vnderthanen / welche sich damalen bey den Kayserischen vnd Ligistischen Armeen befanden / ein scharpff Mandat außgehen / so dieses Innhalts war: Ob wol die Fürsten vnnd Stände deß Nidersächsischen Craises / nach dem sie auß hochtringëder Noth / jedoch nach Anleitung der Reichs Constitutionen vnd Herkommen / eine Defensions-Verfassung anstellen müssen / alles was darbey verabschiedet / also bald der Kay. M. vn̅ andern / zu verhütung alles Verdachts / trewlich avisirt / vnd versichert daß solche Verfassung nicht offensivè sondern defensivè nicht allein zu Kay. May. deß Reichs oder desselben Chur-Fürsten vnd Ständen Beleidigung / sondern einig vnd allein zu dieses Craises Schutz vnd Versicherung / zu Maintenirung der thewer erworbenen Libertät in Religion vnd Prophan Sachen / sampt hergebrachtem Exercitio Augspurgischer Confession (darwider sie lange Jahr hero in viel wege beschwert) auch abwendu̅g fernerer angetroheter Einquartirung vnd Feindseligkeiten solte gebraucht werden / daß auch einen Weg als den andern Fürsten vnd Stände in voriger Devotion / Trew vnd Gehorsamb gegen Kays. May. förters continuiren vnd verharren wolten; vnd dann in Ewigkeit nicht beyzubringen / daß solchen auffrichtigen Erklärungen auch das geringste zu wider gehandelt / noch jemand vom Craiß offendirt worden: Dannoch der Ligistische General Leutenant Graff von Tilly / beneben volgends dem Hertzogen von Friedlandt mit jhren Kriegs Armaden in bemel [1025] ten Craiß / vnd sonderlich in das Fürstenthumb Braunschweig / hernach auch in die Stiffter Magdeburg vnd Halberstatt feindtlich eingerucket / viel Oerther occupirt vnnd außgeplündert / darüber auch der Kirchen vnd Gotteshäuser nit verschonet worden / viel tausendt arme vnschuldige Vnterthanen mit Weib vnnd Kindern nicht allein alles zeitlichen Vorraths vnd Vnderhalts / sondern auch viel deroselben / jhrer Ehren / Leibs / Lebens vnd Gesundtheit tyrannischer Weise beraubet / ein grosse Anzahl Dörffer / Schlösser / Klöster / Mühlen vnd anderer Gebäw in die Aschë geleget / vnnd dermassen grausamblich gehauset / daß es auch Türcken nicht ärger machen können / vnd solches alles ohn einige rechtmässige Vrsach / auß lauter vnbegründten Praetexten / welche man zum Schein gebraucht / damit die vorlängst gefaste Intention / von außreutung der Augspurgischen Confession / bevorab in den erzehltë Stifftern vnnd Clöstern dieses Craises durch die arripirte Occasion durchgetrieben / vnd zu Werck gestellet werden möchten. Wann aber durch solche Procedur nicht allein die wolherge brachte Libertät in Religion vnnd Prophan Sachen auff das gröblichste violirt / sondern auch zugleich deß Reiches Fundamental Gesetze vnnd Verfassung vmbgekehret / vnnd darbeneben alle Ordtnung sampt der Teutschen Freyheit vnder die Füß getretten worden; welches dann vmb so viel vnverantwortlicher were den jenigen / welche mit die sem Craiß einerley Glaubens Bekandtnuß führeten / am aller straffwürdigsten aber denen / so vber diß in demselben gebohren vnnd erzogen / oder auch darinnen belehnt vnnd begütert / oder noch künfftig darzu die Hoffnung hetten. Hierumb weil die Acta der Braunschweigischen Friedens Tractaten / neben andern Nachrichtungen nunmehr genugsamb außwiesen / wohin die Intention / sonderlich der Catholischen Liga Armada gerichtet / in deme man Fürsten vnnd Stände dieses Craises deß Religion vnnd Prophanfriedens / deß freyen Exercitii Augspurgischer Confession / deß Reichs Constitutionen / ordentlicher Jurisdiction / Teutscher Libertät / vnd also Fürsten vnd Stände in jren Erb-vnd Wahl-Landen an Geist-vnnd Weltlichen Gerechtigkeiten / nach Notthurfft nicht versichern / noch gleich andern Reichs Ständen in Kayserlichen Schutz annehmen / oder sie der innhabenden Stiffter oder anderer Geistlicher Güter nicht zuentsetzen versprechen wölle: So hetten Fürsten vnd Stände deß Nider-Sächsischen Craises zu Verwahrung jhres Gewissens durch dieses Außschreiben / alle vnder beyden widrigen Armeen sich befindente Evangelische Officirer vnnd Soldaten erjnnern vnnd verwarnen / den jenigen aber / so einigem Fürsten vnnd Stand im Craiß mit Lehen oder andern Pflichten verwandt / oder an Lehen oder sonsten jchtwas darinnen zugewarten hette ernstlich gebieten wollen / daß sie jnnerhalb Monats frist / von obberührten Armeen / als offenbahren Feinden deß Craises / sich abtheten / mit Verwarnung / daß wo ferrn sie deme nicht nachkämen / daß als dann gegen den Innheimischen als Feinden vnnd Verräthern deß Vatterlandes / mit vnnachlässiger Straff an Leib / Ehr vnnd Gütern / mit Verlust aller Recht vnnd Gerechtigkeiten verfahren / den Außländischen aber / als Verfolgern jhrer Glaubensgenossen vnnd wahren Religion kein Quartir vergönnet werden solte. Sonsten bezeugeten gleichwol Fürsten vnnd Stände nachmalen vor GOtt vnnd der gantzen Christenheit / daß diese Defension zu Rettung jhrer selbsten / vnb jhrer armen nothleidenten Vnderthanen jhnen abgenöthiget / auch weiter nicht / als auff beständige Versicherung deß Craises / vn̅ Wider-Erlangung eines sicheren Ruhestandes / auch Maintenirung der Libertät in Religion vnd Prophan Sachen / ordentlichen Rechtens vnd Teutscher Freyheit: Keines wegs aber zur Offension der Kays. Mayest. oder Catholischen Religionsverwanden / noch auch einiges Chur-Fürsten vnnd Standes gemeint; sondern wünschten vnnd bitten nichts mehrers / als daß sie bey jhrer Gewissens Freyheit / vnd dem jhrigen rühig bleiben / vnnd dessen genugsamb gesichert seyn möchten / erböthen sich auch hinwiderumb Jhrer Kayserl. Mayest. in allen weltlichen Sachen allervnderthänigste Devotion / Trew vnd Gehorsamb / deß gleichen auch andern Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Reichs / als jhren Mitgliedern gleichmässige gegen Bezeigung alle mögliche Dienst vnnd Freundtschafft jederzeit zuerweisen / also daß in allem / so zu gemeiner Wohlfahrt deß Vatterlandes / auch Fried vnnd Einigkeit dienlich / bey jhnen kein Mangel erscheinen solte. Wider dieses Mandat hat der Graff von Tilly eine Erklärung publiciren lassen / dieses Lauts; Ob wol gar nicht zu zweifflen / es würden Kay. May. als die nicht wenig selbst / deßgleichen deroselben getrewe vnd assistirende Chur-Fürsten vn̅ Stände in obberührtem Mandat hoch vnd hart angegriffen / zu erhaltung dero Kayser. Authorität / nothwendige Ehrenrettung vnd Ableynung solcher in züchten halber vornehmen / auch deßwegen der Graff von Tilly deroselben nicht vorgreiffen solte; So hette er doch ein Notturfft befundë / darzu für sein Person in particulari vnderdessen nicht stillzuschweigen / oder solche verkleinerliche Aufflagen auff sich ligen zulassen. Vielmehr andern / so der Sachen nit erfahren / zu einigem Argwohn / als wann die Sachen also beschaffen / Vrsach zu geben: Sondern alle widerwertige jnzüchten zubenehmen. So betewerte gedachter General vor Gott vnnd den Menschen mit guter Conscientz / vnd vrtheilten seine bißdahero geführte Actiones vnd vnwidertreibliche Bekundt schafftu̅g / daß demselben bey seiner Kriegsverwaltung niemals zu Gemüth gestiegen / ichtwas fürzunehmë / welches zu schwäch-vnd dämpffung der Rechten in den Reichs Satzungen gewidmeten / vnnd von den lieben Vor Eltern hinderlassenen Teutschen Freyheit gereichete.
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Vors ander / möchten alle der Augspurgischë Confession zugethane Pfarrer / Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen. Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeichë der Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest. Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten / so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor / durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses Vnwesens anzurechnen. Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe / so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth / Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß zuwerffen. Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern / denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl. benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch schädliche Verbündnussen einvermengtë / dardurch andern Völckern Muth vnd Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen? Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten. Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt / dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner Lande verwiesen / die Hertzogen vo̅ Braunschweig vnnd Lünenburg / sc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß. Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde. Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden. Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff
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Eigentliche vorbildung der Mansfeldischen Niederlag bey der T???wer brucken geschehen den 25. Aprilis an S. Marx tag Anno 1626.
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( Kayserische schalgë etliche Magdeb. vn̅ Hertzog Christian etlich Rayser. Dolck.) Christian Wilhelmen Administratoren von Magden burg vnglücklich genug angefangen; Dann er bey Jüterbock etlich Volck / so mehrern theils noch vnbewehrt war / versamblet / ist solches den Friedtländischen verkundtschaffet worden / welche dahero solches vnversehens vberfallen / zertrennet vnd in 400. darvon nidergemacht. Aber Hertzog Christian von Braunschweig hat solches ???an den Kayserischen anderswo wider gerochen / in dem er etliche Tag hernach deß Morgens frühe vmb fünff Vhren eine Parthey streiffende Crabaten / so in fünff hundert Mann starck waren / vberfallen / vnnd jhnen also gezwaget / daß vber fünffzig nicht davon entrunnen. Gedachter Hertzog befande sich der Zeit vber sechs tausend Mann starck / vnnd weil er von dem König in Dennemarck frisch Gelt bekam / ward sein Volck dardurch nicht wenig muthig / vnnd seine Armee von Tag zu Tag vermehret: Dann wo es in dem Krieg wacker Gelt gibt / da ist auch kein Mangel an Soldaten. Der König reformirte damahls seine gantze Infantery auff Teutschem Fuß vnnd setzte jede Compagny auff drey hundert Mann. Weil es auch leichtlich vmb einen Menschen geschehen / vnnd weder König noch Kayser vor allerhandt vnversehenen Fällen gesichert / als ließ er seinen Sohn den Jungen Printzen Christianum jhm angeloben / daß er auff allen Fall nach seinem Absterben / seine Intention nicht stecken lassen / sondern das vorhabende angefangene Werck continuiren wolte. Hingegen haben auch die Päbstische jhre Ligam gestärcket / vnnd ein mehrere Anzahl Volck zu Roß vnnd Fuß auff die Bein zubringen beschlossen. So fuhr auch Kayser Ferdinand mit seinen Kriegsbereitschafften eyfferig fort / vnangesehen man zu Braunschweig vom Frieden tractirete. (König in Dennem. conjungirt sich mit Manßfelden.) Der König hatte sich zwar biß dahin mit dem Graff Emsten von Mannßfeld noch mit keiner offenen Conjunction eingelassen: Als er aber sahe / daß es sich zu keinem Frieden schicken wolte / vnnd das Kriegswesen an Päbstischer Seithen mit aller Macht fortgesetzet wurde / da fieng er an gedachtes Manßfelders sich offentlich anzunehmen / trug auch keine Schew / frey herauß zubekennen / daß er sich mit den Königen in Fra̅ckreich vnd Engelland vnd andern in eine Confoederation eingelassen. ( Manßfeld nimbt alt Brandeb. vnd Zerbst ein.) Im Februario brach der Graff von Mannßfeld mit seinem Volck / so bißhero meistentheils in dem Griff / Lübeck vnnd vmb Lawenburg gelegen / auff / vnnd nahm seinen Zug auff Damitz in das Mechelburger Landt: Als er nun böses Weges halber das Geschütz nicht fortbringen können / hat er von den Mechelburgischen Hertzogen begehrt / den Paß höher ins Land zuverstaten. Worauff sie jhme sagen liessen / sie köndten jhm zwar so viel zugefallen thun / allein er solte seine Armee das Gewehr ablegen lassen / so wolten sie auff jhren Kosten solches durchs Landt / biß auff die Gräntzen führen lassen: Darüber aber Mannßfeldt allerley Bedenckens gehabt / vnnd es nicht eingehen wollen; Derowegen die Hertzogen zu Garlosen / ein Meyl von Damitz / da die Wege etwas besser / in der Eyl ein starcke Brück vber die Elbe schlagen liessen / da er hinvber gezogen / vnnd seinen Weg auff Lentz in der Brandenburgischen Marck / vnnd von dar auff Havelberg genommen / welches er occupirt vnd besetzt. Solchem nach ruckte er den 2. Martii vor alt Brandenburg / vnnd begehrte etlich Volck einzunehmen: Aber die Bürger stelleten sich zu der Wehr / vnnd vermeinten den Gewalt abzutreiben: Aber sie waren zu schwach darzu / musten derhalben endtlich in einen sawren Apffel beissen vnd die Einquartirung geschehe lassen. Darauff hat gedachter Graff sich an Zerbst gemacht / bey welchem Orth er deß Morgens früh als eben denselben Tag ein Friedländische Besatzung hinein gelegt werden sollen in aller Still angelanget / es vnversehens erstiegen / vnnd also die Quartir vor sich eingenommen. (Manßfeld wird vor der Dessawer Brück geschlagen.) Demnach er sich nun eine Zeitlang in dem Fürstenthumb Anhalt auffgehalten / vnnd auff Mittel vnnd Wege getrachtet / wie er der Dessawer Schantz vnnd Brücken / weil man nun allererst gesehen was dieser Paß für Nutz vnnd Vortheil auff sich hette / vnnd wohl (aber allzuspat) gemercket / daß man ein grosses verabsaumet / in dem man diesen Orth nicht bey Zeiten in acht genommen vnd verwahret hatte / sich bemächtigen möchte / griff er er endtlich den ersten Aprilis New. Calen. die Schantz mit Gewalt an: Aber die Kayserische darinnen thänten solchen Widerstandt / daß er vnverrichter Dingen / wider davon abziehen muste. Gleichwohl ließ er darumb nicht nach / sondern nach dem der Administrator von Magdeburg mit einer guten Anzahl Kriegs Volck zu jhm gestossen / rückte er den 21. (11.) dieses wider darfür vnnd belägerte solch Orth von newem / aber zu seinem eygenen Schaden. Dann der Hertzog on Friedtland ist alsbald von dem Obristen Altringer / welcher in der Schantz das Commando hatte / davon avisiret / vnnd zugleich erjnnert worden / was für ein stattliche Gelegenheit / dem Mannßfelder eins anzumachen vnd jhn zuschlagen sich praesentirte. Worauff dann der Hertzog von Friedlandt sich nicht lang bedacht / sondern alsbald den Graffen von Schlick mit etlichem Volck zu gemeltem Obristen abgefertiget / vnd ist er selbsten den vier vnd zwantzigsten gefolget / vnnd zugleich der Infantery Ordinantz ertheylet / daß sie sich den folgenden Tag auch bey der Brücken solten finden lassen. Die Mannßfeldische waren in dessen in jhren Schantzen sicher / hatten von diesem Anschlag keine Kundtschafft / hetten sich sonsten wohl bey Zeilen in guter Ordnung reteriren vnd also ohne Schaden darvon kommen können / [1028] fielen derhalben den 15. N. Cal. 25. A. C. dieses deß Morgens früh ein Aussenwerck vor der Schantz mit Macht an / in Hoffnung / die Kayserische darauß zutreiben. Weil aber selbige albereit zimblich starck / geschahe jhnen solche Gegenwehr daß die Manßfeldische mit Verlust abgeschlagen wurden. Aber es blieb darbey noch nicht: Dann stracks darauff noch denselben Vormittag ließ der von Friedland die Reutterey / so noch auff der andern Seithen der Brücken gewesen / vnerwartet deß noch anziehenden Fußvolcks / in grosser Stille vber die Brück ziehen / deren einen Theil er vnder dem Graffen von Schlick / vnvermerckt der Manßfeldischen / in ein klein Gehöltz allernegst an Dessaw zum Hinderhalt verordnete / vnnd vnderdessen auff die Manßfeldische Schantzen vnnd Lauffgräben mit Macht Fewer geben liesse / also daß sie auch selbige verlassen vnd sich in die Schantzen reteriren musten: gleichwol feyreten sie dargegen auch nicht / sondern durchlöcherten der Friedtländischen Schantzen zimblicher massen / biß endtlich durch das schiessen jhre Munition Wägen angezündet wurden / da musten sie der Fewers Gefahr halber sich auff das blosse Feld herauß begeben. Dieseswar dë Friedländischen welche lang darauff gelauret / ein gewonnen Spiel / sonderlich weil sie eben damahls auch jhr Fußvolck zur Hand gebracht / derhalben setzten sie alsbald auß dem Gehöltz herfür / vnnd griffen die Manßfeldische von beyden Seithen an. Selbige thäten zwar ein gute weil tapffere Gegenwehr / also daß die Victory zimblich zweiffelhafftig stund: Endtlich aber ward die Manßfeldische Reutterey vbermannet vnd in die Flucht geschlagen / worauff dann auch das Fußvolck / so 4. Regiment starck gewesen / mit leichter Mühe getrennet / vnnd theils gefangen / theils nidergehawet worden: Etliche Hauffen wolten sich in einem Wald darbey salviren / aber sie waren auch daselbs nicht sicher: Dann die Friedtländische spührten sie zeitlich auß / vnnd nach dem ein gut theil von jhnen nidergemacht / musten sich die vbrige gefangen geben / vnnd nachmahls bey den Kayserischen vnderstellen. Vnder denen so vmb kommen / deren Anzahl auff 3000. Mann geschätzet wurde / waren drey Obriste / als Verentz / New hoff vnd Colli: Vnder den Gefangenen der Obriste Knyphausen. Den Friedtländischen wurden etlich vnnd dreissig Fahnen / 7. grosse Stück / zween Fewer Mörser / neben aller noch vorhandener Munition / zutheil / haben aber doch der jhrigen auch darbey in 1000. Mann verlohren. Nach dieser erlangten Victory ist der von Friedtland noch denselben Tag auff die Statt Zerbst zugerucket / welche noch mit den Manßfeldischen besetzet war. Selbige aber haben seiner Ankunfft nicht erwarten wolle / sondern so bald sie solche vernommen / sich auß dem Staub gemacht. Der von Friedland war auff Zerbst / weil sie dem Manßfelder etwas Vorschub gethan / hefftig erbittert / vnnd sie in Brand zustecken befohlen: Aber auff Vorbitt deß Fürsten von Anhalt hat er sich wider begütigen lassen / daß er solch Gebott wider cassirt / aber doch der Innwohner mit der Plünderung nicht verschonet. Der von Mannßfeld hat sich inmittels mit der Reutterey nach der Marck reterirt. (Dänische vnd Tillische rücken in Westphalen.) Vnder solchem Verlauff hat der König einen Theil von seiner Armee in Westphalen commandirt / welches sich der Statt Oßnabrück / Vecht / Quackenbrück vnd anderer ???nehr Orth bemächtiget / vnnd den Geistlichen daherumb ein grosses Gelt abgepresset / auch etliche biß solches erleget / gefangen mit sich weggeführet. Weil nun auch im Stifft Münster zu bergleichen Brandtschatzungen ein rauher Anfang gemacht worden / vnnd es das Ansehen gehabt / als würde nicht allein dasselbe / sondern auch das Stifft Paderborn tapffer herhalten müssen / ist der Graff von Tilly dahero vervrsachet worden / mit dem meisten Volck vom Weserstrom ab auch in Westphalen zuziehen / welches die Inwohner daherum nit vngern gesehen. (Hertzog Georg von Lüneburg tritt vff der Kayserischen Seithen.) Hertzog Georg von Lüneburg hatte es bißhero mit dem König in Dennemarck vnd dem Nider Sächsischen Craiß gehalten. Als er aber gesehen wie hefftig derselben Kriegs-praeparationes Jhrer Kays. Mayest. zuwider / vnd wie vielfältig Sie Fürsten vnnd Stände mit allerley Syncerationen davon abmahnete / thäte er sich darvon ab / vnnd kündete die Bestallung / welche er vom König in Dennemarck gehabt / wider auff. Dieweil er aber vnerachtet dieses newe Werbungen zu Roß vnnd Fuß vornahm / merckte der König stracks / daß es den Kayserischen zum besten geschehe / ließ derwegen den 2. Martii ein Patent publiciren / darin er sich erklärete / daß diese Werbungen jhn nichts angiengen / vnnd weder zu seinem noch deß Craises Behuff angesehen weren / mit vermeldten / daß er deßwegen einen jedwedern wolte verwarnet haben / sich hierunder wol vorzusehen / daß er sich nicht in solche Dienst begebe / da er gegen seine Glaubensgenossen / vnd diesen Craiß / vnnd auch wol gegen sein eygen Vatterlandt sich gebrauchen lassen müsse: Neben angeheffter Betrohung / daß er gegen dieselben / so diese wolgemeinte Warnung hindan setzten / vnnd jetzterwehnter massen dienen würden / da sie in seinen Gewalt geriethen / mit gebührendem Ernst wolte verfahren lassen. Zu Oßnabrück ist deß Königs in Dennenmarck ältester Printz zum Coadjutorn ernennet worden / mit dem Beding / wo ferrn der Graff vo̅ Wartenberg / als erwöhlter Bischoff im selben Stifft / sich nicht zur rechter Zeit einstellen würde / ermelter Printz gar zum Bischoffen vnd Administratorn solte installirt werden. (Weydenbrück von Ligistische̅ eingenommen.) Es seynd aber die Dännemärckische in dem Stifft Oßnabrück nicht lang Meister geblieben: Dann darmit der Graff von Wartenberg zu rühiger Possession seines Bistthumbs gelangen möchte / hat der Graff von Anhold Ordinantz bekommen / sich mit seinen Trouppen der Enden zu erheben / vnnd die Dänische außzutreibë: welcher dann solchem zu Folg erstlich
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die Statt Weydenbrück angegriffen. Die Dennemärckische Besatzung darinn hoffte auff einen Eintsatz / erzeigte sich demnach gar muthig / vn̅ wolte von keinem Accord vnd Vbergab / davon jhnen der von Anhold predigte / hören; Als er jhnen aber mit den Approchen gar nahe kam / vnd kein Succurß erscheinen wolte / musten sie die Seyten anders stimmen vnd accordiren; worauff dann auch die von Oßnabrück sich accommodirten. (Dennem. Volck vmb Wolffenbüttel zusamen geführet.) Vmb den halben Febr. ist der König in Dennemarck von Rothenburg im Grifft Ferden / alda er eine Zeitlang das Hauptquartir gehabt / auffgebrochen vnd sich nach Wolffenbüttel begeben / auch sein meistes Volck / so auff 30. Meyl Wegs hin vnd wider zerstrewet gelegen / der Enden zusammen führen / jhnen ihre auß ständige Besoldung reichen / vnd vnderdessen die Werbunge̅ jmmer fort starck continuiren lassen. ( Profiand vnd Ammunition Handel nach Spanien vnd in das Rayser isch Läger den Hamburgern verbotten.) Bißhero hatte es sich mit der Hamburger Kauff handel vnnd Fahrt auff dem Elbstrom etwas gestossen / demnach nun deßwegen tractiret worden / hat der König durch Patenten gedachter Statt Hamburg vergönstiget / daß all Güter vnd Waaren / als Zucker / Specerey / Oel / Leinwath / Tuch / Leder vnnd allerhand Seyden Waaren auff vnd ab frey passiren möchten / außgenommë Proviand vnnd Ammunition / so dem Feind zu seinem Auffenthalt dienen könte / solte alles preiß gemacht werden. Zu welchem End dann auch 5. Dänische vnd etliche Statische vnnd Englische Schiff auff die Elbe gelegt worden / die alle in die See fahrende Schiff visitiret / vnd alle / so Ammunition / Korn / Kupffer / Schiff bereitschafften oder dergleichen nach den Spanischen Landen führen wollen / auff gehalten; wie dann gleichfals der Sund vnnd die Belt von dergleichen Waaren geschlossen worden.
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Vmb den Anfang deß Aprilen ist Hertz. Christian (Goßlar vo̅ Hertzog Christian angefallen.) von Braunschweig mit in 6000. Mann zu Roß vnd Fuß vnd etlichen stücken Geschütz vnnd andern Kriegsbereitschafften auffgezogen bey nächtlicher Weil / für die Statt Goßlar geruckt / dieselbe mit Stücken zubeschiessen angefangen / auch an drey Thor Petarden angehengt / deren eine zwar ein Thor gesprenget / aber weiter nichts außgerichtet / weil die Bürger den Anfall mit tapfferer Gegenwehr auffgehalten / viel erschossen vnnd etlichë gefangen / also daß Hertzog Christian vngeschaffter Dingen deß Morgens wider weichen müssen. Hierauff ist er bey Hameln vber die Weser gesetzt / vnnd seinen Zug durch das Stifft Paderborn in Hessen genommen / vnnd ob wohl das in der Statt Horn gelegene Volck jhm entgegen geruckt / vnd den Paß sperren wollen / ist er doch durchgetrungen / vnnd sein alte Quartir an der Demel wider eingenommen / hernachmals gegen Nordheimb vnd das Eichsfeldt sich gewendet / vnnd gedachtes Nordheimb / Göttingen vnd Minden prosiandiret / worzu er von dë Eichsfeld etlich hundert stück Vieh / wie auch viel Korn abgeführt / Ingleichem hat er ein Schiff mit Wein / so auß dem Franckenland kommen vnnd nach dem Tillischen Läger gewolt / auffgefischet vnd in Göttingen gebracht. Die Dennemärckische Soldaten in besagtem Minden an der Werra waren kurtz zuvor außgefallen / im Dorff Schanung eine Compagny Tillischer Reuter vberrumpelt vnd meistentheils nidergehawen / vnd das Cornet vnd andere gute Beuthen zurück gebracht. Hertzog Christian hat auch nach dem er vorgemelte Orth mit Notthurfft versehen / einen Anschlag auff das Schönburgische Regiment / so aber von etlich Hessischen vom Adel dem Obristen endecket / vnnd dahero solcher Anschlag zu Wasser worden. Hessen ward damals bey diesem Zustandt heßlich mitgenommen vnnd sehr ruinirt: Dahero die Bawren sehr schwürig waren / vnnd sich hie vnd da gegen den Soldaten anfiengen zu wehren / gewannen aber doch nicht viel darmit. (Kayserische besuchë die Evangel. Herrschafften.) Kayser Ferdinand hatte im Stifft Cöln vnd den angräntzenden Landen vnder dem Graffen von Merode etlich Kriegsvolck wie geschrieben ward / sechs Tausend Mann / meistentheils Wallonen / werben lassen: Dasselbig kam zu Anfang deß May monats auch in Hessen / ruckte vor die Statt Hirßfeldt vnd begehrte Quartir / darzu aber Landgraff Wilhelm / welcher wol merckte / daß diese Gäst hernach schwerlich würden zubevrlauben seyn / nicht verstehen wolte / jedoch auff den Dörffern Quartir verstattete / dem Obristen Leutenant zu seiner Versicherung das Hauß Eichen einraumete / vnnd auff drey Tag Tausendt Pfundt Brod / sieben Fuder Bier vnnd etlich Centner Fleisch täglich zusendete: Wormit sie sich dißmal begnügen liessen / vnnd darauff sich wider wendeten / vnnd jhren Weg durch das Stifft Fulda auff Geyse / Vacha vnd Schmalcalden nahmen. Demnach nun auch der Orthen die Innwohner jhrer Gegenwart zimblich gewahr worden / haben sie die Weinmarische Dörffer gleichfals heimbgesucht / vnnd der Statt Erffurdt 50000. Reichsthaler / vngeachtet selbige hiebevor durch ein grosse Summa Gelts ein Kayserliche Salva Guardy an sich gelöset / abgepresset / nacher sich in das Gleichisch vnnd Schwartzburgische Gebiet vmb Franckenhausen begeben vnd alda jhren Sammel- vnnd Musterplatz gehalten. Ein andere Parthey ist in der Graffschafft Wertheimb eingefallen / vnnd der Orthen / wie auch andere anderswo in Francken Quartir genommen / vnnd daselbs jhr Musterplätz angestellet; Ingleichem ward Hertzog Adolphen von Holstein für ein Regiment in Hessen / vnnd Hertzog Georgen von Lüneburg / vnd Hertzog Frantz Albrechten von Sachsen Lawenburg / so der Zeit auch Kayserliche Bestallung angenommen / für etlich Regiment in der Wetteraw / die Sammel- vnnd Musterplätz angezeichnet; Wusten also die Kayserische der Evangelischen Länder vnd Herrschafften fein zufinden vnd heimbzusuchen / vnnd der Päbstischen so viel jmmer müglich zuberschonen. (Tilly rückt wider in Hessen.) Der Graff von Tilly hatte sich bißhero mit dem meisten Volck in dem Stifft Paderborn auffgehalten: Aber zu Außgang deß Aprillen wendete er sich wider nach Hessen / weil er Hertzog Christians von Braunschweig Anschlägen / wie auch Landtgraff Moritzen von Hessen / weil es schiene / als wolte er sich in dem sein Land so sehr von den Kayserischen vnnd Ligistischen ruiniret wurde / in etwas Defension setzen / auch albereit etlich Volck auff die Bein gebracht hatte / nicht allerdings trawete. Bemächtigte sich also den achten May der Statt Hirschfeld / darinnen vier Compagnien gelegen / welche alsbald von dannen weichen musten: Nahm auch darauff viel andere Orther ein / vnnd was er von Bawern / Außschuß vnnd Soldaten darinn befand / machte er Wehrloß / nahm jhnen die Fähnlein ab / vnd jagte sie also fort. Die Stätt an der Fuld vnnd Werra Strom was jhm werden kondte / nahm er alle wider ein / legte sein Hauptquartir in das Ampt Rodenburg / nach Bebern / Breitenbuch vnnd denen Orthen zwischen Hirschfeld vnnd Rodenburg / vnnd thät sein Volck mit plündern vnd anderm Muthwillen den Inwohnern allenthalben grossen Schaden. Spielete also Tilly vor dißmahl Meister in Hessen / vnnd brauchte alles Korn / Weitzen / Maltz vnd dergleichen / so zu Rodenburg / Allendorff vnd Hirßfeld im Vorrath gewesen / zu seinem Bortheil / Landgraff Moritz mochte darzu sagen / was er wolte. (Minden vom Tilly erobert.) Hierauff rückte Tilly mit seiner Armee zu Außgang deß May auff Minden an dem Werra Strom / in Willens die Dennemärckische Besatzung daselbs / so bißhero den seinigen mit außfallen vnnd streiffen viel Schaden zugefüget / auß zutreiben / vnnd die Bürger / so es mit jhnen hielten / in Kayserlicher Maye. Devotion zubringen. [1031] Zu solchem Endt offerirte er jhnen vnterschiedliche Tractations Mittel vnnd Accorb: Aber sie weren jhnen nicht annemblich / sondern fasseten sämptlich eine Resolution / sich tapffer zuwehren vnnd zuhalten / biß sie von dem König oder Hertzog Christian entsetzt würden / darbey siengen etliche einböses Spiel an / vergreiffen sich an den Tillischen Abgeordneten vnnd tractirten sie vbel / welches jhren Handel arg genug machte / auch grosse Verbitterung bey dem Graffen von Tilly vnnd seinem Volck vervrsachte. Derhalben gemelter General den 27. May / 6. Jun. drey Läger vor der Statt geschlagen / als das Erste in der Vorstatt / die Blum genandt / so zuvorhero von den Mindischen / damit sie sich desto besser defendiren köndten / selbst abgebrandt worden / alda der von Fürstenberg / Cortenbach vnnd Schönburger jhre Quartir gehabt. Das Zweyte vnter der Statt / da die Werra vnd Fulda zusammen fliessen. Das Dritte auff dem Galgenberg / welches der General selbsten jnngehabt. Beyde Theil theten gleich Anfangs gegeneinder jhr bestes / vnnd gaben häfftig Fewer auffeinander / also daß vnder den Tillischen viel erleget wurden. Demnach nun das Geschütz an bequeme Orth plantiret / versuchte der Graff von Tilly widerumb ob er die Statt mit Accord einbekommen möchte / gestalt er dann zu dem drittenmahl Trompeter hinein geschickt. Es ist aber von dem Obristen Clout kein andere Resolution erfolget / dann daß er gemeinet sey zu fechten vnnd die Statt biß auff den letsten Blutstropffen zu defendiren / darbey die Besatzung noch viel hönische Wort durch die Trompetter hinauß entbotten. Worüber Tilly erzürnet deß andern Tags befohlen / alles Geschütz gegen der Statt zurichten vnnd so lang Fewer zugeben / biß eine Pressa geschossen würde / daß man mit einem gantzen Regiment / zu Spahrung deß Volcks / stürmen köndte. Welches dann der von Fürstenberg effectuirt / vnnd von Morgen zu fünff Vhren an biß in die Nacht vmb neun Vhren fast in die tausendt Schüß in die Statt vnnd wider die Mawren gethan / auch durch solch vnnachlässiges schiessen die Mawren an der Werra aller zerschmettert worden / dessen aber vnangesehen haben die Belägerte keines Accords begehrt / sondern jmmer auff Entsatz gehofft: Aber es bekam jhnen hernach vbel / daß sie jhre Sachen nicht besser in acht genommen. Dann der von Fürstenberg vmb neun Vhren mit zwey Regimenten / welche erst vber die Werra setzen müssen / den Sturm anlauffen lassen / vnnd in einer viertel Stund die Oberhand erhalten vnd die Statt erstiegen: Worauff dann der Jam̅er anga̅gen / vnd alles was den Soldaten vorkommen / ohn alle Gnad nidergemetzelt / vnnd weder Weib- noch Manns-Personen verschonet worden. Der gröste Theil Bürger vnnd Soldaten / als sie der Tillischen Tyranney gesehen / haben sich noch ein gute Weil vom Kirchhoff welchen sie zuvor verschantzt / mit Mußquetten tapffer gewehret; Als aber der Obriste Claut gesehen / daß es vnmüglich sich alda auffzuhalten / hat er sich mit denen so bey jhm / wehrender Hand auff das Schloß reterirt / vnnd den Tillischen von da auß mit so scharpffer Laugen gezwaget / daß es rings herumb voller Todten gelegen / biß er endtlichen von jhnen auch vbermannet / vnnd mit all den seinigen nidergemacht worden. Von 2500. Bürgern / Soldaten / Bawren vnnd Schiffleuthen so in der Statt gewesen / seynd vber 20. nicht darvon kommen / ohn was an Weib vnnd Kindern / deren diese Bluthundt auch nicht verschonet / ermordet worden. Gleichwol sind bey solcher Eroberung der Tillischen auch etlich hun. dert Mann auff dem Platz geblieben vnnd viel hart beschädigt worden. Den folgenden Morgen als den 31. May / 10. Junii / hat Tilly von Allendorff vnnd Witzenhausen in drey hundert Mann mit Wägen dahin entbotten / vnd die Todten / sonderlich seine Soldaten alle begraben / die von der Statt aber mehrentheils / weil er jhnen die Erde nicht gegönnet / auff Wägen laden vnd gantz vnchristlicher Weiß in die Werra werffen lassen. Welches seiner Tyrannischen Stücklein / so er gegen den Evangelischen hie vnd da verübet / nit der geringsten eins gewesen. Den dreyzehenden Junii A. Cal. seynd bey achtzehen Centner Pulver in einem Thurn / auff was Weiß ist Vnbewust / angangen / so viel Häuser zerschmettert / vnnd den Tillischen nicht wenig Schaden gethan. Der General war kurtz vorher neben den vornembsten Officirern / etwas zu recognosciren außgezogen / sonsten hette jhn etwann das Vnglück mit betroffen. (Handlung deß Graffen von Tilly mit La̅dgraff Moritzen von Hessen.) Demnach er nun erzehltes mit Minden verrichtet / hat er darauff sein Vorhaben wider Landgraff Moritzen ins Werck gesetzet / zu welchem Endt er sein Kriegs Volck vmb die Fürstliche Residentz vnnd Festung Cassel???herumb logirt / aber doch keinen Angriff oder würckliche Belägerung vorgenommen biß auff den viertzehenden Junii / da hat er vier Compagnien von seinem Volck in die Statt Cassel / vnnd auff andere Päß vnd Stätt mehr einzunehmen von Landgraff Moritzen begehrt / darmit Jhr Kayserl. Mayest. wie er vorwendete / seinet halben versichert seyn köndte: Aber Landgraff Moritzen war dieses einzugehen vngelegen / wolte sich derhalben darzu nicht bequemen / noch auch sonsten schließlichen erklären. Worauff der Graff von Tilly etlich Tag hernach jhm wider zugeschrieben / Innhalts; Sein Fürstl. Gn. wolten jhn nicht länger auffhalten / sondern deroselben Land vnd Leuthen gäntzlichen Ruin / so leichtlich hierauß erwachsen köndte / vor seyn / das vorgeschlagene Mittel mit Einnehmung der vier Compagnyen Soldaten / in Cassel entweder annehmen / oder andere Mittel vor [1032] schlagen / dardurch Jhre Kays. May. seines Fürstenthumbs vnd Lande versichert seyn köndte; mit Betrohung / daß er Tilly / auff den widrigen Fall vber dë darauß herrührenden Vnheil außtrücklich bedinget / vnnd protestiret haben wolte. Wiewol nun Landgraff Moritz wol merckte / was Tilly im Sinn hette / wolte er doch / weil solch Begehren jhm viel zu Vnbillich / vnnd daß es hiernechst nicht allein jhm selbs / sondern auch andern Evangelischen zu grossem Nachtheil vnnd Abbruch gereichen würde / vorkam / sich nicht darzu verstehen. Vmb der Vrsachen willen gedachte Graff von Tilly noch das letste Mittel zuversuchen / schrieb der halben den Praelaten / Ritter- vnd Landtschafft deß Nider Fürstenthumbs Hessen eine Zusammenkunfft auß / daß sie zu Gudenberg / zwo Meyl von Cassel erscheinen / vnnd daselbs seinen Vortrag anhören solten / thete auch Landgraff Wilhelmen als dem ältesten Sohn solches zuwissen. Dieses verdroß zwar / wie leicht zuerachten / Landgraff Moritzen hefftig / weil er es aber nicht ändern konte / muste er es also geschehen lassen. Demnach nun auff gesetzten Termin Landgraff Wilhelm vnnd die Ritterschaft zu gedachtem Gudenberg erschienen / hat jhnen Tilly proponirt: Landgraff Moritz solte sich in Kayserliche Devotion begeben / den Kayserischen vnd Ligistischen freyen Paß vnd Repaß durch sein Land verstatten / auch auff den Nothfall Quartier darinnen geben / mit dem Erbieten / daß auff solchen Fall gut Regiment vnnd Ordnung gehalten / vnnd alle Feindseligkeit abgewendet werden solte. Worauff es endtlich nach hinc inde gepflogener Handlung so weit kommen / daß Landgraff Moritzen ein schrifftliche Versicherung zu subferibiren vbergeben worden; In welche er endtlichen / weil es die damalige Zeiten vnnd Läufften haben wollen / zu verhütung grössern angedroheten Vnheils / consentiret. (Landgraff Moritz muß eine Assecuration von sich geben / daß er in Kayserl. Devotion bleiben wolle.) Es war aber solche Versicherung dieses Innhalts; Nach dem die Römische Kayserliche Mayestät in vnnd bey denen im Reich Teutscher Nation vor etlich Jahren erhobenen / auch annoch werenden / jhn vnd sein Fürstenthumb zumal hart mit betreffend??? Kriegs Empörungen / seiner im Land zu Hes???als seinem Fürstenthumb gelegenen Festung???lber / nemblichen Cassel / Ziegenhain vnnd Rh???els / von jhme also versichert seyn wollen / daß ermelte Festungen bey wehrender solcher Kriegsvnruhe / in keines frem̅den vnd auß Jhrer May. vnd deß Reichs Handen kommen / noch eintzige frembde Guarnison darinn eingenommen / auch Jhrer Mayest. vnnd dero Kriegs Armee / oder aber auch andern gehorsamen Ständen deß Reichs dannenhero kein Schad zugefüget werden solte: Solche Assecuration auch durch dero Generalen den Graffen von Tilly bey jhm zum zweyten mal inständig suchen lassen. Wann jhm nun nichts liebers wider fahren köndte / dann daß solchem Landverderblichen Kriegswesen einest gestewret / der allgemeine Landtfrieden wider angerichtet / Jhrer Kayserl. Mayest. alle widerige Gedancken hierunder benommen / auch gegen dieselbe er seinen aller vnderthänigsten Gehorsamb vnnd Devotion vmb so viel mehr zubezeugen hette / auch an jhm was zu Widerbringung deß Friedens vnd zu Conservirung seiner verderbten Landt vnnd Leuthen dienlich seyn köndte / nichts erwinden lassen möchten: So erkläre vnnd verpflichte er sich dahin / für sich / seine Erben vnnd Nachkommen Krafft dieses / daß er in Jhrer Kayserl. Mayest. vnd deß Römischen Reichs allervnderthänigster Devotion vnd Gehorsamb beharrlich verbleiben / darvon nicht abstehen / obgedachte Festungen in keines frembden Hand vnnd Gewalt / er seye auch gleich wer er wölle / kommen / noch einige frembde Guarnison darein einnehmen lassen / sondern dieselbe so wol Jhrer Kayserl. Mayest. vnnd dem Reich / als auch jhm vnnd den seinigen selbst zur Verwahrung behalten / vor Jhrer Kayserlich. Mayest. Widerwertigen keinerley Vorschub / Paß oder Repaß / vnnd dergleichen Hülff mehr / wie dieselbe Nahmen haben möchte / in dem geringsten nicht gestatten / alle frembde vnnd der Kayserlich. Mayestät vnnd dem Reich zu wider lauffende Consilia vnnd außländische Correspondentzen gäntzlich vermeyden: Der Kayserlichen Kriegs-Armee aber den Paß vnnd Repaß jederzeit verstatten / ingleichem da wider verhoffen Jhr. Kays. Mayest. Kriegsvolck in seine Lande zu Abwendung deß Feinds müste gelegt werden / die Einquartirung. Darbey er aber auff solchen Fall andern gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständten wolle gleich gehalten werden / vnd den Commissarien auß seinen Festungen / vnd auffm Land??? mit kauffen vnnd verkauffen / so wol mit Außfolgung der Profiand vnd Victualien / jhren freyen vngehinderten Lauff / Gang vnd Wandel lassen. Verspreche auch daß er sich wolle mit seiner Ritter- vnnd Landtschafft ehist dergestalt vergleichen / reconciliiren vnnd vermög der Kayserlichen Mandaten / Commissionen vnd Schutz-Brieff halten vnnd tractiren / daß sie fürderlich aller Gefahr vnnd Vngelegenheiten entvbriget seyn möchten / daran der General ein völlig Begnügen tragen könne. Es sollen auch die benachbarte Chur-Fürsten vnnd Stände / dero Räthe / Beampte / Diener / Vnterthanen vnnd zugehörige Landtschafften seinet vnnd der seinigen halben ohne Sorg vnnd Gefahr seyn vnd bleiben / vnnd er sonsten ins gemein sich also verhalten wolle / wie solches einem getrewen vnd gehorsamen Stand Jhrer Kays. May. vnd deß Reichs wol anstünde vnd gebührete. Alles bey seinen Fürstlichen vnd wahren Worten / Ehren vnnd Trewen / auch Verzeyhung aller Fürstlichen Privilegien vnd Beneficien. Dieser Accord ist im gantzen Fürstenthumb publiciret / auch in den Stätten deßwegen Decreta angeschlagen worden. Aber die Rechtfertigung wegen der Marpurgischen Succession / so bißhero zwischen beyden [1033] Häusern / Hessen Darmbstadischer vnd Casselischer Linien vervbet worden / ist darumb nicht stecken blieben / sondern eben vmb diese Zeit ein Keyserlich Rescript erfolget / darinn dem Churfürsten (S. Goar vnd Rheinfelß für den Landgraffen von Hessen Darmbstatt eyngenommen.) von Cölln Commission gegeben worden / S. Goar vnd Rheinfels neben andern Orten mehr in der Nidern Graffschafft Catznelnbogen dem Landgraffen von Hessen Darmbstatt durch Güte oder Gewalt ein zuraumen: Worauff dann in einem vnd andern Anordnung gemacht / vnnd von den Keyserlichen Subdelegierten Rähten / die Beampte gedachter Graffschafft citirt worden: welche auch den 30. Julij erschienen / den Hessen Darmbstadischen angewiesen / vnd darauff die Huldigungspflicht würcklich geleistet. Aber der Obriste auff Rheinfelß / Johann von V???felen / konte zu keiner Parition gegen den Keyserlichen Mandaten / beredet werden / wiewol deßwegen viel mit jhme tractieret worden / sondern erklärte sich / daß er wegen der Pflicht / so er Landgraff Moritzen zu Hessen geleistet / ohne andern ertlichen Befehl zur Vbergab sich zu bequemen / nicht bedacht were. Derhalben endlich auff Erfordern deß Churfürsten von Cöln / als Keyserlichen Commissarien den Ernst vornahmen / zu welchem End viel Kriegsvolck vnnd andere Bereuschafften den Mayn. Rhein. vnd Moselstromb hinab geschickt / vnnd so wol die Festung Rheinfelß / als die Catz gegenvber / mit einer ernstlichen Belägerung angegriffen worden: welche vom 21. 31. Julij an / biß auff den 24. Augusti 3. Septemb. gewehret. In welcher Zeit die Belägerte an mannlicher Gegenwehr zwar nichts an sich erwinden lassen: aber doch hingegen jhnen mit schiessen vnnd Granaten werffen / dermassen zugesetzet worden / daß fast kein einig Gemach / weil sonderlich auch die Gebäw zweymahl in Brand gerahten / in beyden Fürstlichen Häusern zugebranchen / mehr dienlich war / zugeschweigen der Wälle vnd Pasteyen / welche durch viel tansend Schüß vnd Einwerffung einer vnglaublichen anzahl Granaten / also zerschossen vnd verderbt worden / daß die Belägerte sich lenger darinnen nicht bergen mochten. Dahero sie endlich als es mit jhnen nunmehr auffs eusserste kommen / nachfolgenden Accord eingehen müssen. Erstlichen soll obgedachter Obriste / beneben seinem vndergebenden Hauptmann Dieterich Sualn / auch andern Officirern vnnd Soldaten / weil Landtgraff Ludwig vnderdessen Todts verfahren / Jhrer Fürstlichen Gnaden elterm Sohn / vnnd jetzigem regierenden Fürsten Darmbstattischer Linien / Herrn Georgen Landgraffen zu Hessen / rc. die beyde Schlösser Rheinfelß vnnd newen Catzenelnbogen / nach dem Tenor vnd Inhalt deß Keyserlichen Rescripts: vnd anderer gestalt nicht / einraumen vnnd abtretten. 2. Wird jhme obgedachten Obristen / sampt seinen Officirern vnnd Soldaten / weil man befunden / auch sich im Werck erwiesen / daß sie sampt vnd sonders redlich gefochten / tapffer vnd Mannhafft jhre Posten biß auffs eusserste defendirt / vnd sich als redliche Kriegsleuth erwiesen / vergönnet / daß sie mit Sach vnnd Pack / so viel jhnen eygenthumblich zustehet / lautenden Trommeln / fliegenden Fähnlein / brennenden Lunten vnnd Kugeln im Mundt / abziehen mögen / vnnd werden vnder diesem Puncten auch Geistliche Personen oder Bürger / so nicht willens weren / länger allda zu bleiben / mit verstanden. 3. Sollen sie mit nothwendiger Fuhr jhre Pagagien / Krancke vnd Verwundten fortzubringen / versehen / vnnd biß auff Hochgedacht Landgraff Moritzen Fürstl. Gn. Grentz sicher begleitet werden. 4. Was an grobem Geschütz / auff beyden Häusern befunden / sollen darauff verbleiben / biß von mehr hochged. Landtgraff Moritzen Fürstl. Gn. dem Keyserlichen Vrtheil / ein sattsames genügen gethan. 5. Was sie an eygnen vnd jhnen zuständigen Sachen bey sich haben / vnd nicht mit sich führen wollen / sollen sie zuverkauffen / vnd jhren Nutzen damit zu suchen Fug vnd Machthaben. 6. Alle gefangene Soldaten auff freyen Fuß zu stellen / denen aber so jhnen entloffen / keinen Dienst oder Vnderhalt zu geben. 7. Sollen wie vorgemelt / in diesem Accord alle Officirer / so wohl / als gemeine Soldaten / begriffen / auch was von einem vnd anderm Theil vorgangen / todt vnd ab / auch alles perdonirt vnd verziehen seyn. 8. Sollen diesen Abend / so bald erstlich die Newstatt vnnd das eusserste Thor an Rheinfelß von jhme Obristen Leutenannt cedirt / mit Fürstlichen Hessischen Darmbstadischen Officirern vnnd Soldaten besetzt / vnd verwahret werden. 9. Endlichen vnd zum Beschluß / soll der Abzug / morgen Freytags zwischen 12. vnd 1. Vhr zu Mittag geschehen / auch jhnen zu Naß stätten zwo Nacht vnd ein Tag Quartier verstatiet werden. Actum zu S. Goar den 3. Septembris Newen / vnd den 24. Augusti Alien Calenders / Anno 1626. Vnd auff solche weiß ist Rheinfelß vnnd S. Goar in deß Landtgraffen von Hessen Darmbstatt Gewalt kommen. Die darinn ligende Soldaten sind den 25. Augusti 4. Sept. vorgemeltem Accord gemäß / außgezogen. (Deß Graffen von Manßfeld verzichten nach der Niderlag bey Dessaw.) Von deß von Manßfeld Niderlag bey Dessaw / haben wir vor diesem Meldung gethan. Derselbe hat alsbald darauff sein zerstrewtes Volck / so gut er gekönt / wider gesamblet / darzu jhm dann wol zu paß kommen / daß eben vmb selbige Zeit / etlich Schottisch Volck zu Hamburg angelangt / auch der König in Dennemarck jhm etliche Compagnien zugesand: aber doch konte er in allem kaum 3000. Mann zu Fuß zusammen bringen: so war es mit der Reuterey auch schlecht bestellet / dann der meiste Theil hatte nach gedachter Niderlag kein sonderlichen Lust mehr vnder seinem Commando zu bleiben / gestalt dann deren viel außrissen / also daß jhm kaum 2000. [1034] vberblieben. Selbige hielten in der Marck Brandeburg vbel Hauß / also daß dahero der Churfürst vervrsachet wurde / etlich Volck dargegen zu mustern vnnd die Lehen Pferd auffzumahnen. Aber vnlang hernach ist das Manßfeldische Volck der Orthen abgeführet worden: Vnnd ob wohl die Bürgerschafft in den Stätten einhellig resolviret gewesen / die Manßfeldische Soldaten anzugreiffen / vnnd im Abzug sich an denselben / jhres erlittenen Schadens halber zu rechnen / hat doch der Churfürstliche Obriste Kracht / weil er deßwegen kein Befehl gehabt / auch wol gewust / daß einem abziehenden oder fliehenden Feind viel eher güldene Brücken zubawen / damit er desto schleuniger fortkommen köndte / als daß man jhn viel hindern wolte / in solche gefaste Resolution keines Wegs einwilligen wollen. Dessen jedoch vngeachtet haben sich von den jungsten Bürgern in zwey hundert zusammen gethan / vnnd etliche Reutter Quartir angefallen vnd auffgetrieben: aber darmit nichts anders außgerichtet / als daß die Manßfeldische darauff etliche Orth in Brand gesteckt. (Hertzogs von Weymar vnd Manßfelds Zug nach Schlesien.) Belangend den Auffbruch deß Manßfelders auß der Marck / so ist selbiger den 30. Junii geschehen / vnnd ist zu jhm auch Hertzog Johann Ernst von Sachsen Weymar mit in 5000. Mann Dennemarckischem Volck gestossen: Der General Fuchs aber ist mit einer guten Anzahl Volck bey Tangermünd / alda er eine Brück vber die Elbe gelegt / vnnd sich starck verschantzt / ligen blieben / den Kayserischen der Orthen auffzupassen. Gedachter Hertzog Johan Ernst vnd Manßfeld hatten ein sehr wichtige Impressa vor / vnnd waren Willens an einem gewissen Orth vnnd Zeit sich mit dem Fürsten in Siebenbürgen / der damahls auch in starcker Bereitschafft stunde zu conjungiren vnd wider Oesterreich etwas vorzunehmen: Zu welchem End sie jhre Marche / darzu sich das Volck auff 14. Tag mit Proviand vnnd allerhand Notthurfft versehen müssen / in müglichster Eyl fortstelleten. Aber der Hertzog von Friedland war jhnen zeitlich auff dem Halß / also daß sie nicht / wie sie gern gewolt / jhr Vorhaben ins Werck richten können. Dann so bald er von deß von Manßfeld Auffbruch Kundtschafft bekam / vnnd merckte / daß er den Kopff nach Mähren vnd Schlesien wendete / ließ er alsbald deß Obristen Pechmans / Don Balthasars / Gonzagae / Avantagni vnnd Coronini Regimenter zu Roß durch die Laußnitz nach Schlesien gehen / den Manßfeldischen vnnd Weymarischen der Orten vorzukommen. Von dem andern Volck hat er dem General Tylli zuzuziehen commandirt Hertzog Georgen von Lünebütg / Hertzog Henrich Julium von Sachsen Lawenburg / den Obristen de Four / Obristen Haußmann vnnd Obristen Cerbon / mit jhren Regimentern zu Roß vnd Fuß / so sich auff 7000. Mann belieffen: Mit dem Rest der Armee aber / so noch in 30000. zu Roß vnd Fuß starck war / rückte er den vorigen auff Jütterbock vnnd durch die Laußnitz in Schlesien / nach: aber das Volck wurde jhm durch solch schleunig marschiren sehr geschwächt / daß er ein gute Zeit hernach nicht viel außrichten können. Vnd auff solche weiß hat gemelter Hertzog von Weymar vnnd der von Mannßfeld die Keyserische Macht auß Nider-Sachsen vnnd dem König in Dennemarck ab dem Halß gezogen / welches für ein grosses gehalten worden. Der Marsch der Manßfeldischen vnd Weymarischen gieng durch Franckfurt an der Oder / auff Crossen / Groß-Gloggaw / förters bey Breßlaw / Oppeln / Ratibor vnnd der Orten vorüber / auff Jabeluncka zu. Als sie drey Meil von Breßlaw vorüber zogen / haben sie einen Trompetter mit Schreiben in selbige Statt geschickt / in welchen sie die Vrsach gesetzet / warumb der König in Dennemarck sich dieses Kriegs vnderfangen / vnnd sie diesen Marsch vorgenommen / nemblich die entzogene Privilegia den Ländern wider zuzueignen / Frieden zu machen / vnnd die Päbstisch??? / sampt den Augspurgischen Confessionsverwandten darbey zuerhalten / mit angehengter Bitt / die Statt Breßlaw jhnen interim mit erlegung 30000. Reichsthaler beyspringen wolte / mit Versicherung / daß jhren Gütern mit dem Durchzug kein schad zugefügt werden solte / im widrigen könten sie die Soldaten nicht an den Händen führen: Aber die Breßlawer haben sie darauff mit einem Recepisse beantwortet / vnnd jhnen nichts zu willen werden wollen. Sonsten ist jhnen der Obriste Pechmann mit dem vnderhabenden Friedländischen Volck immer nachgeeylet / vnd von jhnen täglich in dreyssig / viertzig / fünfftzig vnd sechtzig / nidergehawen vnd gefangen: dahero sie sich nicht viel in die Flecken außthetien können / sondern von einer Nacht zur andern in einer Wagenburg liegen müssen / wie sie dann auch deß Tags / wo Feld war / in einer Wagenburg gleichsamb marschiren vnnd sich in grossem Hunger behelffen müssen / biß sie nach Gabeluncka kommen / allda sie sich starck verschantzt / auch mit Volck / so jhnen täglich auß Vngarn vnd Mähren zugeloffen / sehr gestärckt. Worauff dann vnderschiedliche Streiff auff die Mährische Grentzen / vnnd darbey sonderlich dem Fürsten von Liechtensten grosser schaden geschehen. Der von Manßfeld ist gegen Außgang deß Augstmonats für Leypnick gerücket / aber mit verlust in 200. Mann widerumb davon abweichen müssen. Worauff er sich nach Carmessier gewendet / in Meynung daselbst in Mähren vberzukommen: weil man jhm aber allda auch die Spitz gebotten vnd die Brück abgeworffen / hat er seinen Weg auff den Vngarischen Boden genommen / deß Intents / die vorhabende Conjunction ins Werck zusetzen. (Manßfeld ziehet in Vngarn.) Ist also den 8. Septembris zu Trenschin in Vngarn / vier Meilwegs von Vngarischen Newstatt angelangt / daselbst er die Wagbrücken mit Dragonern besetzt / welche aber von dem Obristen Pechmann bald darauff wider erobert / ein theil Dragoner nidergehawet / vnnd die vbrige [1035] gefangen worden: Indessen Manßfeld sich nach den Vngarischen Bergstätten begeben / welchem Bethlehemb ettlich Reutterey zum Succurs entgegen Commandirt / vnnd ist er selbsten mit seiner ganzen Armada nach Caschaw auffgebrochen / eben als mitlerweil der Hertzog von Friedlandt mit dem Keyserischen Volck bey dem Vngarischen Palatino zu Tyrnaw ankommen. (Hertzog von Weymar ziehet in Schlesten.) Hertzog Johann Ernst von Weymar war ein guten Weg mit dem von Manßfeld fortge ruckt / aber endlichen sich wider nach der Schlesien gewendet / vnnd etliche Ort daselbst eyngenommen / deren er theils auß geplündert / theils / sonderlich Jägerndorff vnd Oppeln mit Volck besetzet. Deme hat der Hertzog von Friedland den Graffen von Schlick mit etlich tausend Mann Teutschen Volcks / beneben dem jungen Graffen von Serin / mit etlichen Compaguyen Crabaten entgegen geschickt / ferrnern Einfall zuverhüten. Dieweil aber der Hertzog von Weymar der Enden ein grossen Zulauff von Volck bekommen / vnnd seine Armee in kurtzem / vmb ein merckliches gestärcket worden / auch sich täglich gemehret / als haben derentwegen die Schlesischen Fürsten vnnd Stände zur Defension das Auffbott im Landt ergehen / darbey auch Hertzog Georg Rudolph zur Lignitz als Verwalter der Ober-Hauptmannschafft in Schlesien / vnder schiedliche Anmahnungsschreiben vnd Patenta / publiciren lassen / deren das Erste vnder dato den 7. Septembris / dieses Inhalts gewesen: (Außschreiben deß Hertzogen von Lignitz.) Es würden Fürsten vnnd Stände / wie auch die Vnderthanen vnd Inwohner in Schlesien / gute Wissenschafft tragen / in was für einen gefä???vlichen Stand das Landt / durch den vnversehenen Einbruch deß proscribirten Manßfelners vnnd seines Anhangs / gerahten. Ob nun wol der Keyserliche General Hertzog von Friedland / demselben mit einer ansechenlichen Armee nachgesetzt / in nechstverschienenen Tagen auch die Fürsten vnnd Stände zur Olaw versamblet gewesen / sich dahin geeiniget / daß an statt deß jetzo im Lande publicierten Auffgebotts der Ritterschafft / die gewöhnliche Landes Defension zu Roß / wie solche im nechstverwichenen Sechzehen hundert vand neunzehenden Jahr / auff offenem Fürstentage revidiret / vnnd nach den jetzigen Zeiten auff einen jeglichen Stand accommodiret / auch darauff würcklich auffgeführet worden / innerhalb vierzehen Tagen widerumb gerichtet / vnd neben deme auß den Stätten außgerüsteten zehenden Mann / vnder deß Obersten Commando in Ober-Schlesien abgeschicket werden solle: So wolte doch vonnöhten seyn / weil man nichts gewiß / wo endlich der Feind seinen Kopff hinauß strecken / vnnd ober sich nicht so bald zu rück in dieses Landt / als anderswohin wenden möchte / daß vngeachtet / der jetzigen angeordneten Defension / Landt vnd Stätte sich in vnverrückter Bereitschafft hielten. Were demnach an sie hiermit sein Erinnern / Ermahnen vnnd Befelch / sie wollen in jhrer Fürstenthumben / Herrschafften vnd Craysen / die Anschaffung thun / daß die vorige im Lande publicierte Bereitschafft nicht auß den Augen gesetzet / sondern jederzeit in Acht gehalten werde / vnnd da das Landt durch einigerley Mittel von newem in solche Gefahr ge???etzet werden solte / daß dieser Defension vnvmbgänglich succurriret werden müste / ein jeglicher trewer Patriot / vnd Inwohner den Augenblick / wann ???as Auffbott ergehe / zum besten außgerüstet / vnd wie er am stärcksten auffzukommen vermöchte / in der Verfassung / wie sie vermöge der Fürsten vnnd Stände Beschluß / in einem jeglichen Crayß gehalten werden solte / sich auff den Fuß stelle / vnd an die Ort / dahin die Ordinantz erfolgen würde / zum Schutz deß gemeinen Vatterlandes / auch seiner selbst eigenen Person / Weib / Kinder / vnd vbrigen Haab / vnter seine Fahne vnd Compagny auffziehe. Es würden auch die Vnderthanen vnd Inwohner / vngeachtet sie hierinnen nichts / als jhre Schuldigkeit erweisen / bey Ihrer Keyserlichen Mayestät / besonderer Huld vnd Gnade / bey der Posterität aber vnsterblichen Ruhm vnd Ehre hiervon zugewarten haben / sc. Das ander Anßschreiben war datirt den 15. Septembris / vnd dieses Inhalts: Es würde den Fürsten vnnd Ständen auch Vnderthanen vnnd Inwohnern in Schlesien / ohne zweiffel wol wissend seyn / wie die Keyserliche Mayest. nach dem sie vder vielfältige von Gott augenscheinlich zugeschickte Sieg vnnd Vberwindungen / dannoch von jhren Feinden vnnd Widerwertigen / zu nothwendiger Gegenverfassung gleichsamb vnauffhörlich getrungen würden / ein vnd andere gute Ordnung zu dem End in Schlesien eingeschicket / darmit sie darauß / zu verstärckung dero Armee / nothtürfftig Volck eins theils zwar erlangen möchten / andern theils aber durch vnordentliche Werbung / Einquartirung / auch darauß folgender Brandschatzung / vnnd der armen Leuth Vergwaltigung / diese Provintzen nicht gantz außgezehret vnd in grund verderbet werden dörfften / dannenhero sie nicht allein vom 6. Martij deß 1625. Jahrs / alle eigenmächtige Einquartierungen / abzwang der Profiand vnnd andere Thätlichkeiten / ernstlich verbotten / auch alle Kriegsobriste vnnd Officirer mit jhren Werbungspatenten an jhn gewiesen / vnd daß jedweder geworbener / mit dem jemgen / was jhm vmb baar Bezahlung / gereichet würde / sich begnügen lassen / vnd das geworbene Volck / ohne eintzige Verziehung fortgeführet werden solte / eyfferig angeschafft / sondern auch / als die Weiber vnd die Soldaten diesen Keyserlichen Befelch / mit allerhand vngereumbten Einsagen / liederlich zu halten vermeinet / Jhm vom sieben vnnd zwantzigsten May selbigen Jahrs / mit diesen Worten befehlichet / wann wir vns dann mit allen vnsern eigenen oder andern Werbungen / so auff vnser gnädigstes Erlaubnuß fürgenommen werden anderst nicht ge [1036] halten haben wollen / als wie vnser / den 6. Martij jüngsthin datirtes Patent außweiset / auch zu vnserem selbst eygenen vnnd vnserer armen Vnderthanen schaben / keine Musterplätz oder eigenmächtige Einquartirung zu gestatten / nicht gemeinet. Als ist hiermit vnser gnädigster Befehlich / daß du zwar den jenigen Befehlchshabern / so in vnserm Lande Schlesien zu werben begehren / vnnd sich mit vnserm Consenß / oder genugsamb beglaubten Abschrifften / bey dir anmelden werden / solche Werbungen verstattest jedoch aber der Soldatesca / weder Quartier zu machen / noch anders Exorbitantien zuverüben / vnd vnsere arme Vnderthanen muthwilliger weise / zubeschweren / durchauß nicht zulassest / sondern dich in allen begebenen Fällen / obgedachten vnsern publicierten Patenten gemeß / verhaltest / vnd denselben nach / wider die Delinquirenten verfahrest. Solche Ordnung hetten Ihre Mayestät vnderschiedlich seithero widerholet / als vom 5. Junij 1625. Ihrer Mayest. Meynung sey nicht dahin gedeutet / gleichsamb der arme Mann der Soldatesca jhre Vnderhalt vnd Nahrung vberall vmbsonst / sondern vmb gebührliche Bezahlung / ausser was einer oder der ander auß gutem Willen thun möchte / widerfahren zu lassen schuldig seyn solle. Gleiches hetten sie im Monat Martio / gleiches im Monat Junio / dieses 1626. Jahrs rescribiret / vnnd daß sie biß jetzo dergleichen Ordnungen steiff vnd fest gehalten / vnnd das Landt nicht eines jeden Muthwillen vnd Vergwaltigung exponiret vnd gleichsamb feil gegeben wissen wolten / darvon erklärten sich Jhre Mayestät vom 4. Augusti dieses Jahrs / mit folgenden Worten: Wie wir dann auch nicht vnderlassen / mehrbesagtem vnserm General dem Hertzogen von Friedland die Inconvenientien / so auß seiner Befelchshaber / ohne dein Vorwissen vorgehende Werbungen / erfolgen würden / beweglich zu Gemüth führen / vnnd demselben anzubefehlen / daß er hinfüro / inmassen wir jhm vor diesem auch zugeschrieben / allen den jenigen Befelchshabern / denen er Bestallungen oder Werbungen aufftragen würde / ernstlich aufferlegen vnnd mit geben solte / daß sie sich vor allen Dingen / vnnd ehe sie jhre Werbungen anfangen / bey dir angeben / auch sich sonsten deiner publicirten Oberampts Patenten in allem gemeß / verhalten solten / derowegen du dann vber solchen deinen publicirten Patenten steiff vnnd fest zuhalten. Wann dann hierauß beydes Jhrer Keyserlichen Mayestät Vorsorg gegen diese Lande vnnd ernster Wille / wie es mit der Werbung / Durchzug / Quartier vnd Profiand gehalten / vnd das Landt ausser gäntzlichen Vndergangs / praeservirt werde solte / klar zuersehen. Hingegen aber jhnen für Augen vnd täglicher Erfahrung stunde / daß demselben in den vnauffhörlichen Werbungen / Durchzügen / Zusammenrottirungen / eigenmächtigen Einquartirungen / Vergwaltigungen der armen Leuth / vervnsicherung der Straffen / Raub / Mord vnd Todtchlag / gantzlichen entgegen gegangen / vnnd das Landt nunmehr von allen Kräfften / in vnwiderbringlichen Verderb getrieben / ja auch dem Feind gute gelegenheit geben würde / seine Werbungen hin vnd wider / vnvermerckt / im Landt fortzustellen / vnd das arme verderbte Bolck an sich zu locken: Hette er obenerwehnte Keyserl. Resolution noch eins zu jedermännigliches Wissenschafft bringen / vnd den endlichen Hinfall deß armen Vatterlandes / möglicher massen verhüten helffen wollen. Vnd hierauff an sie sein Erinnern / were auch Befehlich / sie wolten dieses / darzu sie ohne das der gehorsamb gegen der Keyserlichen Mayest. vnd Königl. Mayest. vnd die Liebe deß Vatterlandes anmahnet / in genauwe Acht vnd Fortstellung nehmen / die Werbungen in jhren Fürstenthumben / Aemptern oder Herrschafften / ohne Vorzeigung gedachter seiner Patenten / vnd deeo darinn befindlichen Reservaten / keines weges verstatten / denen aber so richtigen Schein fürzuweisen hetten / vnd wann sie vnters Fähnlein gebracht oder zusammen rottirt / den nechsien Meg zur Keyserlichen Armee sich begeben / die Quartier zwar Mittags oder Abends in den Schencken oder Kretschamhäusern / doch vmb leidentliche Bezahlung / oder je mit deme / was die Leuthe auß gutem Willen hergeben / in dieser grossen Noth für lieb zu nehmen / einthun vnd widerfahren lassen. Denen jenigen aber welche mit Trotzen vnnd Pochen eigenmächtig einplatzten / keine richtige Patent fürwiesen / den Leuthen das jhrige mit Gewalt zu nehmen / sich vnderstünden / erstlich zwar mit Bescheidenheit / vnd wann dieses nicht verfangen woll / mit zugelassener Gegenwehr vnd zusammen gesetzter Macht / sich entgegen stellen / vnd hierdurch sich vnd das jhrige von besorglichem schaden theils entziehen / theils in Jhrer Keyserlichen vnnd Königlichen Mayest. Trew vnd Devotion je mehr vnd mehr befestigen / so wol in abgebung der gehörigen Schuldigkeit / von den wenigen vbrigen desto mehr fortfahren. (Dennemärckischen Kriegs-Commissarius suchet die Schlesier auff seine seithen zubringen.) Hingegen hat der Dennemärckische Kriegs-Commissarius Joachim Mitzlaff / einen Trompetter mit Warnungsschreiben an die Fürsten vn̅ Stände in Schlesien / abgefertiget / vnd begehret / daß Fürsten vnd Stände mit dem Auffbott innen halten / deß Generalen von Friedland Ansinnen kein Gehör geben / auch dem von Donaw mit nichts / weder an Volck / noch Profiand oder Munition / einigen Vorschub thun / sondern gedachter Königlichen Armee / welche nicht als ein Feind deß Landes / sondern die Religion zubeschützen / angelanget were / mit dergleichen Nochturfft die Hand bieten wolten. Es ist aber dieser Trompetter im Landt nicht gar Willkomb gewesen / sondern weil er mit offenem Schreiben im Land herumb geritten / nicht als ein Tromptter / sondern als ein Auffwickler deß gemeinen Mannes / von dem Oberampt zur Lignitz in arret ge [1037] nommen worden. Da dann auch zugleich gedachter Oberamptsverwalter / ein Patent vnder dato den 2. Octobris publiciren lassen / dieses Inhalts: Er were versichert / daß einiger Fürst / Statt / Ampt / oder Herrchafft nicht würde sagen mögen: so viel jhm wissend / daß er von Jh. Keyserl. May. im Exercitio Religionis were turbiret worden / es seye dann daß es ohne wissen Jhrer Keyserl. Majest. geschehen / vnd dannenhero solchen vnd dergleichen außfliegenden Carten kein gehör geben / viel weniger sich von Jh. Keys. Majest. abwendig machen lassen würden. Wolte jhm aber tragenden Oberampts halben gebühren / nochmals einen jeden / wes Standes / Ampts / oder Würden er seyn möchte / hiermit dahin zu weisen / daß sie bedencken wolten den Eyd / den sie bey verlust jhrer Seelen Seeligkeit Gott vnd Jh. Keys. Majest. jhrem König vnd Herrn / in schuldigster Pflicht / Trew vnd Gehorsamb biß in den Todt / geschworen / dahero von solchem Eydschwur sich weder die gantz vngegründeee Religions, praetension / noch einigen andern Schein lassen abwendig machen / sondern bey solcher verpflichten Fidelität biß ans Ende verbleiben / vnd sich dessen zu Jh. Keys. Majest. versichert halten / was sie Chur-Sachsen zusagen lassen / dahin mit Einschickung der Confirmation / welche im Original bey der Fürsten vnnd Stände Archiven / der Posterität zur Nachricht / verwahrlich gehalten würde / sich allergnädigst Verbündlich gemacht / auch als Anno 1621. dergleichen Ablockungen / mit gesuchtem Schein der Religionsbetrangnuß / im Landt tentirt werden wollen / vom 14. Julij eiusdem assecurirt, daß nemblich Jh. M. getrewe Fürsten vnd Stände / so wol alle Privatpersonen / die in Devotion verbleiben / bey allem dem / was der Chur-Sächsische Accord in sich hielte / von Jhr. Majest. gelassen vnd gehandhabet werden solten: darumb sie bey gegebener Gelegenheit / was zu jhrem Friede / ja zu jhrer Seelen Seligkeit dienete / erkennen / die angenommene Feindliche Guarnisonen abstossen / vnd zu Keyserlichen Gnaden / ehe mehr Blutvergiessen vnd ander Vnheil erfolgete / sich ergeben wolten / damit sie nicht in einen solchen Stand geriethen / wie jhre Benachbarte in der Statt Glatz / welche von dergleichen verreitzen zur Widersetzlichkeit gegen Jhrer Keyserlichen Majest. zwar angeführet / aber hernach schändlich verlassen / vnd hierdurch vmb verlustder Religion vnnd Prophan-Frieden gebracht weren. Weil doch nicht durch Meyneydt vnd Vntrew / sondern durch hertzliches Gebett / Gottseligen Wandel / vnverwirrete Trew gegen der ordentlichen Obrigkeit / die Kirch Gottes erhalten vnnd fortgepflantzetwürde / als hette er solches jhnen vnd jedermänniglichen nichtverhalten lassen. (Keyserische büssen in Schlesien eyn.) Vnder solchen schrifftlichen Handlungen / haben die Weymarische zimblich im Landt vmb sich gegriffen / vnnd sonderlich bey Troppaw ein starck es Läger formiert. Als nun inmittels Obrister von Dona / Obrister Schaffgotsch / Obrister Colloredo vnd Obr. Hertel / mit vielem Volck im Liebschützer Refier auffgebrochen / sind jhnen 7. Cornet von den Weymarischen entgegen gezogen / welche sie mit Scharmutzieren dergestalt angegriffen / daß endlich die Keyserische / ob sie wol viel stärcker / weil die Polen am ersten das Reißauß genommen / in die Flucht geschlagen vnd biß an Kysel mit verlust in 300. Mann / verfolgt worden. Die Obristen haben nachwahlen den Polen solche Flucht starck verwiesen: aber selbige haben diesen Außbutzer nicht leiden können / vnd auß Vnwillen sich meistentheils verlauffen. (König in Dennemarck bekom̅t durch deß Friedländers Abzug zimlich Lufft.) Die Zeit vnd Ordnung erfordert es / daß wir nunmehr auch deß Königs in Dennemarck vnd Graffen von Tylli wider gedencken vnnd sagen / was vnderdessen sich zwischen jhnen in Nider-Sachsen verloffen habe. Der König bekam durch den Abzug deß Hertzogen von Friedland / so wegen deß von Manßseld Marsch in Schlesien / geschehen / in Nider-Sachsen zimblich Lufft / also daß er auch stracks darauff anfieng ziemblich vmb sich zugreiffen: gestalt er dann zwey Magdeburgische Aempter / als Hötesleben sampt der Schantz darbey / wie auch das Hauß Som̅ersburg auff Accord einbekommen. Darauff hat er das Braunschweigische Hauß Schlaen belägert / vnnd mit 4. Stücken starck beschossen: Als nun die Friedländische darinn vermerckt / daß sie nicht entsetzt werden könten / haben sie sich ergeben / aber kein andern Abzug / als mit den blossen Seitenwehren / erlangen können. Ferrners hat er auch das Churfürstliche Cölnische Ampthauß Stewerwald / zum Stifft Hildeßheimb gehörig / in seine Gewalt gebracht / vnnd darin ein stattlichen Vorrath an Getrayd vnd anderm bekommen. (Keys. Ferdinand mahnet die Fürsten vn̅ Stände deß Nider-Sächsischë Crayses vo̅ Krieg ab.) Vmb diese Zeit kam ein Keyserlicher Herold mit etlichen Pferden zu Magdenburg an: vnnd als er in seinem Habit vnd Kleidung / deß Römischen Reichs altem Herkommen nach mit zwölff Trompettern vnd 2. Heerpaucken / vor das Rahthauß kommen / hat er ein Keyserlich Mandat / mit Jhr. Majest. eigenen Handen vnderschrieben / abgelesen / deß Inhalts: Daß Fürsten vnnd Stände deß Nider-Sächsischen Crayses / dahin bedacht seyn solten / innerhalb sechs Wochen jhre Wehr vnd Waaffen niderzulegen / das Kriegsvolck abzuschaffen / vnd sich zu Ruhe zubegeben / mit dem Anhang / daß dargegen Jh. Keyserliche May. dero Armaden / auff gewisse Conditiones auch abführen lassen wolten. Aber es hat sich zu vollziehung dieses Mandats / keine Apparentz erwiesen / sondern vielmehr der Krieg von beyden Theilen mit Macht fortgesetzet worden. (Tylli belägert vnd erobert Göttingen.) General Tylli ruckte etliche Tag nach der Eroberung Minden auff Göttingen fort / vnnd griff solches gleichfals mit einer Belägerung an. In selbiger Stattlag ein starcke Dennemärckische Besatzung / welche den Tyllischen zu jhrer Ankunfft den Willkomb tapffer einschenckte / vnnd mit außfallen vnnd schiessen viel schaden thete. Sonderlich fielen sie den 23. Junij auff ein Reutterquartier / so nahe bey der Statt war / auß / erlegten bey 30. Mann vnd brachten in 20. [1038] gefangene / neben guten Beuthen darvon: vnnd wo gedachten Reuttern nicht von dem andern Keyserischen Volck bey zeiten succurrirt worden / würde es heßliche Bossen abgeben haben. Sonsten brauche Tylli mitschantzen vnnd graben ein grossen Ernst / vnd fuhr so eysterig darmit fort / daß er in kurtzem etliche Lauffgräben biß an den Wassergraben der Statt brachte. Erhatte auch in 300. Bergknappen vom Hartz zu sich erfordert / welche Minen machen musten: solches wurden die Belägerte zeitlich gewahr / vnd merckten / daß die Mina auff die Worstatt gerichtet war / vndergruben derhalben dieselbe ebenmässig / der Meynung wann die Tyllische jhre Minen sprengen vnnd Sturmb anlauffen würden / sie jhre Minen gleichfals anzünden / vnd die Ankommende in die Lufft jagen wolten: aber die Tyllische Mina fiel bald darauff durch Regenwetter eyn / daß vber 100. Bergknappen darinn todt blieben / vnd also der Anschlag zernichtet wurde. Tyllihatte jhm zwar eingebildet / der Statt ohne sonderlichen widerstand Meister zu werden: aber er machte jhm die Rechnung ohne den Würth / dann er vber alles sein versehen in sechs Wochen lang darfür liegen mußte / biß er endlichen höchsten Ernst gebraucht / vnd den 9. Augusti an vnschiedlichen Orten der Statt eine Bresse den gantzen Tag vber / schiessen / die Brücken legen / vnnd die Sturmbleitern zur Hand bringen lassen / also daß nichts mehr vbrig gewesen / als der Soldatesca den Willen zuthun / vnnd den Anlauff zugestatten. Dieweil aber solcher Anlauff manchen tapffern Soldaten würde gekoster haben / vnnd viel vnschuldig Blut darbey vergossen worden seyn / hat er sich / als die Besatzung sich zu accommodiren begehre / eines andern bedacht / in einen Accord verwilliget / vnnd gedachter Besatzung mit fliegenden Fahnen / Kugeln im Mund / brennenden Lunten / Trommelschlag / sam̅t Sack vn̅ Pack / nach Kriegsgebrauch / abziehen lassen. Welches also den II. Aug. geschehen. Der König in Dennemarck hat sich zwar (Dennemärckische Niderlag bey Calenberg.) bemühet / dem Graffen von Tylli eine Diversion zumachen vnd also dardurch Göttingen zuentsetzen: aber es hat jhm nicht angehen wollen / welches also zugangen. Gegen Außgang deß Julij hat der Graff von Tylli feinen General-Zengmeister den Graffen von Fürstenberg / mit einem guten Theil Reutterey vnd in 1500. Mann zu Fuß nach Calenberg / welches von den Dänischen belägert gewesen / abgefertiget / dasselbe zuentsetzen. Wie nun gemelter Graff den 29. Julij von Allfeld dahin auffgebrochen / bekam er vnderwegens Kundschafft / daß die Dennemärckische / nach dem sie seine Ankunfft vernommen / mit der meisten Reutterey / nemblich 47. Compagnyen vnd drey Regimenten zu Fuß / darmit sie vor Calenberg gelegen / gleichfals auffgebrochen vnnd sich gegen jhne gewendet. Worauff der von Fürstenberg / nach dem er seinen Obristen vnd Soldaten tapffer zugesprochen / vnnd sich mit jhnen nach Nothturfft vnderredet / seine Ordnung also gemacht: Erstlich hat er selbst / sampt dem Obristen de Four vnd Obristen Erwitte / sampt 8. Compagnyen Reuttern / 4. Compagnyen Carabiner vom Schönburgischen / 2. vom Lindloischen / vnnd noch 6. Compagnyen Kürassiern von gedachtem Schönburgischen Regiment / den Vorzug genommen: darauff das Fuß volck in 1500. starck gefolget / vnnd der Nachzug dem Courtebachischen Regiment zu Pferd / sampt den vbrigen Compaguyen deß Cronburgischen Regiments vnd dem Obristen Bock / neben begleitung der Pagagyen anbefohlen worden. Als sie nun in solcher Ordnung zu Poppenburg fürüber auff das Dorff Rössing / nicht weit von Calenberg ankommen / haben sie vor demselben heraussen die Dennemärckische in voller Schlachtordnung angetroffen / welche alsbald auff die Keyserische ein Pistolenschuß weit fortgerück et / darauff wider etwas still gehalten. Als nun die Keyserische sich inmittels auch gestellt / haben sie mit 32. Cornetten den Angriff gethan / mit solcher Furj / daß sie die Dennemärckische stracks in Confusion gebracht / vnnd bald hernach gantz in die Flucht geschlagen / also daß den Keyserischen abermahl ein ansehenliche Victorj geblieben. Auff der Dänischen seithen ist der Obriste Freytag / sampt 6. Rittmeistern vnd vielen andern Officirern / beneben in 500. Soldaten auff dem Platz gebliebeu. So haben auch die Keyserische 6. Cornet vnd noch ferrner 15. Stangen / darvon die Fahnen abgerissen gewesen / auch etliche gefangene bekommen / dargegen die Dänische gleichfals ein Cronbergischen Rittmeister gefangen mit sich weggebracht. (Handlung deß Königs in Dennemarck mit dem Pfaltzgraffen von Newburg.) Der König in Dennemarck hatte sich hiebevor wie gegen andern Bäpstischen Chur-vnnd Fürsten / also auch gegen dem Pfaltzgraffen von Newburg erkläret / daß seineVerfassung zu einiges Bäpstischen Standes vndertruckung gar nicht gemeinet / sondern daß vielmehr sein Wunsch vnnd Hertz zu erhaltung deß werthen Friedens / inclinirt sey. Auff welches Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm / dem König in einem Schreiben hinwiderumb zuverstehen gegeben / daß jhm eine Frewd seyu solte / da er nur einige Mittel erdencken könte / dardurch man zu widerbringung deß so lang gewünschten Friedens möchte gelangen / vnnd daß es zu solchem Ende an seinem eussersten Fleiß / Mühe vnd Beförderung / nicht erwinden solte / wann allein solche Mittel an die Hand gegeben werden wolten / so bey dem einen vnd dem andern Theil vnverletzt deß Reichs Satzungen / vnnd Keyserlichen Respects / darzu er vnd alle Stände deß Reichs mit schweren Pflichten obligirt / zu erheben. Darauff hat der König wider vnder dato dem 30. Junij / also geantwortet: Er thete sich wegen seines Erbietens höchlich bedancken / zweiffelte auch nicht / wie er / Pfaltzgraff / hierinn sein Christliches deß Vatterlandes vnnd allgemeinen Friedens vnd Wolstandes zum höchsten begiriges Gemüch / erwiesen / also würde sie deßwegen hey den samptlichen Chur-Fürsten vnnd Ständen deß Reichs grossen Danck / vnnd [1039] bey der Posterität stetswehrenden Nachruhmb erlangen: vnnd were zu wünschen / daß an allen orten / da man sich friedliebender Intentionen gerühmet / dieselben nicht allein im Mund vnnd Worten geführet / sondern im Hertzen foviret vnd im Werck erwiesen / nicht aber vielmehr auff andere Scopos das Absehen gerichtet worden / so würde wol der Nider-Sächfische Crayß vnangefochten geblieben / vn̅ im R. Reich vor längst wider Fried vnd Ruhe gestifftet seyn. Dann wie gantz vnverantwortlicher weiß wider die Reichs Constitutiones vnd Keyserliche Capitulation / dieser Crayß / ohn eintzige gegebene vrsach vberfallen sey / were nunmehr so außführlich deduciret worden / daß auch diß dato niemand erweisen können / daß der Craß in seiner Defensions verfassung wider die Reichs Constitutiones gehandelt / oder zu dem Vberfall vnd der verübten jämmerlichen Tyranney vrsach geben hette: Dannenhero zuverwundern / wie man noch anjetzo vom Keyserlichen Hoff außgeben dörffen / als hette man nach laut der auß gegebenen Syncerationum einem jeden gehorsamen Stand bey seinem rechtmässtgen Inhaben / so wol in Religion-als Prophansachen / bleiben lassen / auch darbey schützen wollen. Dann da man also gesinnet gewesen / warumb hette man diesem Crayß / zu geschweigen der Pressuren / so bey andern vorgangen / lange vor der Defensionsverfassung / vngewohuliche Dinge / vnnd grosse Newerungen in den Reformirten Stifftern / durch scharpffe Mandata / vfftringen wollen? Warumb hat man deß Hertzogen von Braunschweig Gesandte am Keyserlichen Hof / mit außfolgung der gewohnlichen Lehenbrieffe / fast ein Jahr / zu jhrer grossen Beschwerung / vffgehalten? Warumb hette man die in diesem Craysse belegene / oder den Fürsten vnd Ständen desselben zugehörige Orte an der Weser / durch Einquartirung / Contributiones, Plünderung vnnd Ab nahm / dero gestalt verderbet / daß der Hertzog von Lüneburg allein seinen schaden / auff zwölff Tonnen Schatzes gerechnet? Zugeschweigen was deß Hertzogen von Braunschweig Lande erlitten / welches auss ein weit höhers sich belaffen wird / vnnd solches alles in / denen Zeiten / da der Crayß vnd dessen Stände / von Kays. M. selber / wegen jhrer Trewe vnd Gehorsambs / gerühmet worden. Hernacher wie im Crayß auff ein Defensionwerck geschlossen / vnd solches der Keyserlichen Majest notificirt worden / warumb hette man da solches vnzulässig / vnd den Reichs-Constitutionen zu wider / welches do???n???cht können erwiesen erwiesen we???den / den Crayß nach Inhalt der Kayserlichen Capitulation / nicht zur Verhör vnd Rechten kommen lassen? Oder da man je der Capitulation hierin nicht geleben / vnd dem Crayß das ordentliche Recht gönnen wollne? Warumb hette man nicht zum wenigsten an jhn / als Crayß-Obristen vnd Directorn der Defensionsverfassung / gebührende Avocatoria abgehen lassen? Ehe man den Crayß mit öffentlicher Vehde / Raub / Nahm vnd Brand / vberfallen. Dann es were das Keyserliche Schreiben an jhn den 5. Augusti zur Newstatt datiret / vnd jhm den 22. desselben vberlieffert / da der General Tyllischon den 19. Julij in den Crayß Feindselig gerückt gewesen? Vnd wird doch in demselben Schreiben keine andere Vrsach / warumb man den Crayß mit zwo Armeen vberfallen / angezogen / als daß desselben Versassung verdächtig were / da doch er / da der gantze Crayß / da die außschreibende Fürsten / ja fast jeder Stand absonderlich geschrieben vnd protestiret / niemand zu offendire / viel weniger dem Keyser sich zuwidersetzen / solches auch so lang man durch der feindlichen Armee vberfall / zu keinem andern genöhtiget worden im Werck erwiesen. Ob nun solche proceduren / wann man gegen dergleichen Versicherungen vnd Realbezeigungen / auff blossen Verdacht vnd vngegründeten Argwohn / einen Crayß / der sich in terminis der Reichs-Constitutionen verhelt / mit Heerskrafft zu grund richtet / im Römischen Reich sich justificiren lasse / ob sie den Reichsverfassungen / den allweg an die Spitz gesetzten Syncerationen / der angezogenenen Begierde / das Reich in Ruhe zusetzen / vnnd dem gerühmbten Vorhaben / jeden Stand in Religtion vnnd Prophansachen bey seinem Inhaben zu lassen / vnd darbey zu schützen / gemeß / darüber könne er sein vnnd eines jedwedern auffrichtigen Patrioten Vrtheil vnd Erkandtnuß / gar wolleyden. Insonderheit befrembde jhn / daß man jhn Pfaltzgraffen von vorgedachtem Keyserl. Hoff berichtet / daß die Abordnung der beyden Armaden in den Craiß / zu dem Ende geschehen / daß durch die Niederlegung der Waaffen / das Röm. Reich vnd desselben gehorsame Stände / Landt vnd Leuthe assecuriret vnd erhalten / vnd den vbrigen Differentien durch den Deputationtag abgeholffen werden könte / gleichsamb als ob der Craiß andere Stände beleydiget / in vnsicherheit gesetzet / oder den Deputationtag gehindert hette / da doch der Craiß sich erkläret / die Waaffen anders nicht / als ad legitimam defensionen zugebrauche̅ / vn̅ nie anders gebraucht / auch niemand vber den Craiß klage geführet / ja sich auch niederlegung derselben anerbotten / wann er nur vor dergleichen pressuren / wie er vor deren ergreiffung außstehen müssen / gesichert seyn könte / wie solches insonderheit die Acta d??? jüngst zu Braunschweig gepflogenen Tractaten genugsamb außweisen. Daß man aber zu der Zeit / wie die gemeldte Armeen mit Fewer vnd Schwerd im Craiß grassiret / die Waaffen an dieser Seithe / ohne versicherung / nit niederlegen / noch den blossen Syncerationen / denë zugegen man in verflossenen Zeiten / so enormiter beleydiget / vnd damals plus quam hostiliter, vberfallen war / getrawen / viel weniger den gantzen Craiß / mit Landt vnd Leuthen / deren zeitiger vnd ewiger Wolfahrt auff Gnade vnnd Barmhertzigkeit / denen / die da schreckliche Tyranney verübet / vnd das Schwerdt in Händen behielten / heimgeben wollen / darinn wird ja der [1040] Crayß von keinem Menschen verdacht werden können. Den Deputationtag belangend / hat dessen fortgang dieses Crayses verfassung / nicht hindern können / sintemahl dieselbe auff die Beine gebracht / ja die schreckliche Blutstürtzungen vnd Landverderben vom Gegentheil lange zuvor verüber worden / ehe der Deputationtag außgeschrieben worden. Da nun bey solchem Vnwesen der Deputationtag nicht gehalten werden können / so were die schuld den Vervrsachern desselben beyzumessen. Vnd müßte ja nur ein Spiegelfechten gewesen seyn / daß man jhne zum zweyten mahl bey solchen Leufften / da man wuste / daß er keinen fortgang haben könte / außgeschrieben / oder da es ein ernst / daß man durch denselben den Differentien im Reich / abhelffen wolle / warumb hette man jhn nicht zu der Zeit außgeschrieben / da nicht alleine der Crayß in keiner Verfassung gestanden / sondern auch sonsten keine widrige Armee auff den Beinen gewesen: Was aber darunder verborgen / daß man dazumahl gantz still geschwiegen / vnnd hernacher erst damit herfür kommen / wie man die schröckliche Combustion im Crayß selbsten erreget / vnd nun auff den vberfallenen Crayß die Vrsach / daß gedachter Deputationtag nicht vor sich gehe / legen wolte / darvon möchten andere vrtheilen. Ob nun wol vorangezogener massen / er vnd der Crayß zum höchsten offendirt / so hetten doch er vnnd die Stände / solches alles so weit hindan gesetzt / daß er vnnd sie zum Frieden vnd allen redlichen Mitteln / dardurch derselbe zu befördern were / sich allweg anerbotten / wie solches die vorangezogene Acta, genugsamb vnnd zum vberfluß außweisen. Vnd weil von denselben die Kayserliche Mayest. ohne zweiffel sathsamb informiret / so sehe er nicht wie es derselben an Nachrichtung von vnsern friedlichen Consilien vnd Intentionen ermangeln können / oder was für beständigere Eröffnung geschehen möge / als wie er vnd die Stände bey derselben Handlungen bezeuget. Da nun die Keyserliche Mayest. auff solche Nachrichtung von vorgedachter seiner vnnd der Ständen Intention den Frieden zu prosequiren vnd zu stabiliren / geneigt / so wird gewißlich an dieser seithen man sich auch also in die Sache schicken / daß ein weiters mit Fug nicht würde können begehrt werden. Er würde auch auß deß Crayses endlichen den Churfürstlichen Interponenten am 15. Februar. vbergebenen Erklärung besinden / daß deß Crayses Postulata nirgends anders hingerichtet gewesen / als daß der Crayß deß feindlichen Volcks entladen / alle occupirte Orth restituirt / der Crayß von ferrnerm Vberfall gesichert / vnnd alles so wol in Stifftern als Erbherrschafften in den Stand / darinn es vor diesen motibus gewesen / wider gesetzet / vnd das vbrige zu gütlicher Handlung der Chur-Fürsten vnd Stände deß Reichs / gesetzet würde. Ferrners hat der König vnder dato den 10. Julij dieses 1626. Jahrs ein Schreiben an Jhr. Kays. May. abgehen lassen / dieses Inhalts: (Schreiben deß Königs in Dennemarck an Keyser Ferdinand.) Dieweil er in Jhr. May. an den Hertzogen zu Braunschweig ergangenen Schreiben / nicht allein bey gemeltem Hertzogen / sondern auch der gantzen Welt in vngleichen Verdacht gesetzet werden solte / ob hetten seine Actiones ein weit andern vnd höhern Zweck / als er etwa praetendirte vnd dem Hertzogen oder andern einzubilden sich vnderstünde / so hette er vmb ferrnerer Expectorirung willen gegen Jh. Keyserl. Mayest. zu allem vberfluß seine Gemühtsmeynung nochmahls auffrichtig eröffnen wollen / nicht zweiffelnde Jhre Keyserl. Mayest. hierauß sein fried fertiges vnd nichts / so da nicht in deß Römischen Reichsverfassungen begriffen / suchendes Gemüth / genugsamb spühren / sich auch selbst der Christenheit / insonderheit aber dem Reich Teutscher Nation / vertrawlicher opinion von seinen Actionibus leiten lassen würde / in betrachtung / daß vnder andern J. Keyserl. May. in denen Gedancken stünden / ob hette er mit deren jhme abgenöhtigten Defension auff etwas anders vnd wider die Conservation deß Religion vnd Prophan-Friedens / gezielet / worinn er dann Jh. Keys. M. versichern könte / daß sie eines gar jrrigen berichtet / sintemal keines wegs seine Meynung / oder aber erweißlich / daß seine Intention vber die Considerirung deß Religion vnd Prophan-Friedens vnd dessen Assecuration solte gangen seyn. Wolte derwegen verho???en / seine Hand vnd Siegel bey Jhr. Keys. Mayest. in je so hohem Valor / als etwa malfundirte Discurs vnd Mutmassungen / seyn würden. Wann er dann auch auß Jhr. Keyserl. May. Schreiben so viel vermerckt / daß im Fall der Hertzog von Braunschweig sich von jhme absondern würde / Jh. Keys. Mayest. alsdann desselben Landt vnd Leuth bey allen hergebrachten Freyheiten / insonderheit aber den Religon vnd Prophan-Frieden / kräfftiglich schützen vnd handhaben wolten. So könne er Jh. Keys. M. nicht verhalten / daß in diesem gantzev Werck all sein Tichten / Trachten vnd Gedancken / vor vnd nach geschehener Crayß-Obristen Wahl keinen andern / als eben von Jh. Keys. M. versprochenen Zweck gehabt vnd noch hette. Wann dann Jh. Keys. Majest. versprechung auff kräfftigliche restitution deß Religion vnnd Prophan-Friedens / im Römischen Reich / laut vnderschiedener Keyserl. Majestät Schreiben / gehe / deroselben auch billich Glauben zuzumessen / er auch seines theils niemahl auff jchtwas anders / als eben desselben Restitution vnd Conservation gesehen / wo??? dienet dann so vielfältiges vergiessen Christlichen Bluts / so viel Raub / Nahmb / Brand / Mord / vnnd anderer Laster / zu grundstürtzung Landt vnd Leuthe / were es nicht viel besser / daß allerseits die Waaffen abgelegt / vnnd die entstandene Differentien durch vnpartheyische Stände / dero Rath Deputation / Reichstag / oder wie man sich vergleichen könte / ohne ferriters Landtverderben vnnd vnschuldiges Blutvergiessen / erörtert [1041] wurden. Ob er auch nicht zweiffle / daß der gerechte GOtt / in so gerechter Sache / jhm wol würde beyspringen / dieweil jedoch der höchste glimpff / vnd Gott wolgefälligste Victorj in sein selbst vberwindung beruhen thete. Als stelle er Jhrer Keyserlichen Mayest. anheimb / ob solchen Weg sie sich gefallen / einen gewissen Tag vnd Ort zu den Tractaten / zu allerseits Abdanckung deß Kriegsvolcks vnnd gäntzlicher Abschaffung der Trangsalen / so einem vnd dem andern Fürsten vnd Stande dem Religion vnd Prophan-Frieden zuwider / zugezogen werden wollen / zuernennen: Solten alsdann Jhre Keyserliche Mayest. sein zu allem Frieden vnd freundlicher Nachbarschafft geneigtes Gemüth in der That verspüren / mit Gott bezeugende / daß hierzu jhn nichts so sehr / als so viel vergiessung vnschuldiges Bluts / vndertrückung so viel armer vnschuldiger Wittiben vnd Waysen / beneben andern Inconvenientien / so bey Kriegszeiten sich zuerreugen pflegten / bewegen thete. Auff dieses Schreiben aber bekame der König kein Antwort oder Gegenerklärung. (Königs in Dennemarck Schreiben an die Infantin zu Brüssel.) Als auch die Spanische Infantin in einem Schreiben an jhn / jhm jhr mitleidiges Gemüth mit dem beschwerlichen Zustand im Römischen Reich zuverstehen gab / vnnd daß sie nichts liebers wünschen möchte / als daß durch einmühtige Verständnuß zwischen Jhrer Keyserl. Mayest. vnd jhm die Kriegsempörungen gelegt / vnd der Fried wider gebracht würde / mit dem Erbieten / daß sie sich zu solchem End gern interponiren wolte / da jhr von jhm Mittel an die Hand gegeben würden. Hierauff hat der König vnder dato den 5. Julij / also geantwortet: Er könne / was die erwehnte Kriegsempörungen belangete / mit gutem Gewissen bezeugen / daß er der Römischen Keyserlichen Mayest. darzu keine vrsach geben / sondern anfangs allein mit Fürsten vnd Ständen deß Crayses / eine verfassung zu dessen Defension nach inhalt deß Reichs Constitutionen / auff die Beine gebracht / vnd keinen Menschen damit offendiret. Es haben aber darauß alsbald Jh. Keyserliche Mayest. jhn vnd diesen Crayß ohne eintzige vorgehende Verwarnung oder Abmahnung / mit zweyen Armeen feindlich vberfallen / vnd alle Extrema gegen jhm tentirt. Dannenhero er gedrungen worden / die Defension so gut er vermocht / zu führen / gegen solchen vnrechtmessigen Vberfall / sich zu schützen / vnnd mit andern benachbarten Potentaten deßwegen zu conjungiren. Erbieten sich aber nochmals dahin / daferrn die Römische Keyserliche Mayest. zum Frieden geneigt / daß er sich auch also darzu bequemen wolle / daß man sein friedfertiges Gemüth im Werck erspüren soll / wann auch sie einer Vnderhandlung sich vndernehmen wolten / vnd der Keyserlichen Mayestät Consens vnd Vollmacht darzu hetten / wolle er solcher gerne statt geben / vnd da von jhro er weiter avisirt werde / wie sie hierunter zuverfahren / gemeinet / derselben sich so accommodiren / daß an allem was zu stillung der Kriegsempörungen / vnd widerbringung deß Friedens im Reich / dienlich seyn kan / an seiner seithe nichts ermangeln soll / wie er dann wegen der Mittel ausserhalb der Reichsverfassungen vnd dessen / wohin der Religion vnd Prophan-Frieden sampt der Keyserlichen Capitulation anweisen / zugehen / oder ein mehrers zu behaupten / sich nicht vnderfangen wolle. Welcher gestalt der Graff von Tylli der Statt Göttingen sich impatroniret / haben wir zuvor erwehnet. Demnach er sich auch an Nordheim machen wollen / in meynung mit gleichem Glück selbig Ort zuvberwaltigen / hat der König darvon Kundschafft bekommen / derhalben solches bey Zeiten zu succurriren sich entschlossen / zu dem End mit der gantzen Armee auffgebrochen / vnd den 15. Augusti bey allbereit angebrochenem Tag / vnversehens in Angesicht der Tyllischen Armee bey gedachtem Nordheimb angelanget: gestalt sie dann aneinander so nahe kommen / daß die Reutterey mit Scharmutzieren zusammen gerahten / vnd beyde Theil nur ein kleiner Fluß / die (König in Dennemarck entseßt Nordheim.) Ruhn genannt / voneinander gescheiden. Weil aber die Tyllische Soldatesca noch nicht in gehörige Posten gebracht gewesen / der General auch für seine Person nicht beym Volck bey Nordheimb gewesen / sondern Leibsschwachheit halber / sich damals noch zu Göttingen auffgehalten / vber diß auch die Friedländische hinderlassene Regimenter noch nicht mit jhm sich conjungirt gehabt / als hat er die Armee widerumb zurück commandirt / vnd selbige nach Göttingen sich reteriren lassen / an einen Posto da er vermeint sicher zu seyn. Der König aber hat jhm seine Retirada vnturbirt gelassen / Nordheimb mit Munition vnd Profiand auffs beste versehen / vnd darauff / nach dem er 4. Tag allda verharret / ins Chur-Mayntzische Landt deß Eichsfeldes gerucket / vnnd biß vmb Duderstatt ankommen / der Meynung / wie die Avisen gemeldet / den Fuß also fort in Thüringen zusetzen / alsdann weiter / wie sich die Bäpstische besorget / in der Ligisten Landt vnd Stiffter einzufallen. Aber der General Tylli konte jhm wol die Rechnung machen / was dieses für ein Spiel für seine Principalen geben würde / wolte darumb den Handel so weit nicht kommen lassen: sondern nachdem er sich mit den vorangeregten Friedländischen Regimentern gestärcket / brach er stracks mit allem Volck auff / vnd eylete mit dem marschiren also fort / daß er dem König den Vorsprung abgewonnen: Als nun selbiger ferrnern Progreß zuthun vnnd sein Vorhaben ins Werck zusetzen / sich verhindert gesehen / auch vermerckt daß Tylli an Volck vm̅ ein gutes stärcker / wolte ers nicht gern auff ein Schlacht mit jhm wagen / wendete sich derhalben wider zurück nach (Niderlag deß Königs in Dennemarck bey Luther.) dem Braunschweigerlandt vbers Gebürg vnnd Gehöltz auff Reeß vnd Luther gegen Wolffenbüttel: Aber Tylli folgte jhm so eylends nach / vnd kam so nahe / daß es drey Tag aneinder Scharmützel gab / darüber der König von einem Paß [1042] zum andern forirückte. Weil er aber endlich nicht weiter vngeschlagen fortkommen mögen / hat er sich an einem Ort beym Braunschweigischen Ampthauß vnd Dorff Luther am Behrenberg genant / auffgehalten / vnd gleich wie er den 25. Augusti gegen Reltis deß Stättleins Seesen / als General Tylli jhm gegen Abend so nahend kommen / in voller Schlachtordnung von einem Berg vnnd Grund auff vnd in den andern fortgerucket / also hat er den sieben vnnd zwantzigsten Augusti am selben Ort gleicher gestalt / vnd etliche Stunden lang in seinem Vortheil gehalten / nach Mittagszeit aber sich herfür gethan vnnd zum Fechten praesentiret / da dann beyde Armeen aneinander gerahten vnd zusammen getroffen. Vnd ob sich wol der Anfang sehr zweiffelhafftig auff Tillischer seithen ansehen lassen / zumahlen die Dennemärckische mit beständiger Tapffer-vnd Mannlichkeit darein gesetzt / vnd dermassen Hertzhafft sich erzeigt vnnd gefochten / daß auff der Tyllischen Seithen von Officirern / Reuttern vnd Knechten nicht wenig / zum theil verwundt zum theil auff der Wahlstatt deß Todts worden / in dem auch der König sein Volck zum drittenmahl selbsten angeführet / ist doch endlichen die Victori auff der Tyllischen Seithen gefallen / vnnd die Dänische zertrennt vnnd in die Flucht geschlagen worden. Darbey dann von jhnen auff der Wahlstatt todt blieben der Obriste Fuchs / der Obriste Neyab / der Obriste Pentz / Landtgraff Philips zu Hessen / wie auch der Dennemärckische vornehme Rath vnd Commissarius Powisch. Vnder den Gefangenen haben sich befunden der General-Kriegscommissarius Lohausen / Obrister Lindstaw / Obrister Fräncking / Obrister Geest / Obrister Courville / Rantzaw vnd andere. Sonsten haben sich bey genommener Flucht 30. Fähnlein Knecht in obgenannt Ampthauß Luther salvirt / vnnd vmb Perdon vnd Quartier gebetten / welches jhnen von Tylli auff Keyserlicher Mayest. Gnad vnd Vngnad zugesagt worden / darauff sie alsbald neun vnd zwantzig Fähnlein praesentirt. Ob wol aber die gantze Dennemärckische Infanteria geirennet worden / hat doch Tylli in allem nicht vber 60. Fahnen / vnnd von Cornetten nur 6. bekommen: die Artilleria aber / so zwey vnd zwantzig grosse Stück gewesen / ist jhm (König in Dennemarck mustert wider nach erlittener Niderlag.) gantz zu theil worden. Der König hat sich mit seiner Reutterey auff Wolffenbüttel reteriret / vnnd stracks darauff sein Volck wider colligirt vnd General-Musterung angestellet / darbey er befunden / daß in 4000. Mann zu Fuß mangelten / so theils gefangen / theils auff der Wahlstatt geblieben waren. Die Keyserische wolten nicht recht auß der Schul schwetzen / gaben vor / sie hetten vber 200. Mann nicht verlohren / wiewol die Anzahl jhrer Todten grösser war. Der König befande / daß ohne die Besatzungen noch 15000. zu Fuß / in 4000. Archibusier / bey 3000. Kürisser / vorhanden waren: hat auch auff sechs newe Regiment zu Fuß / Patenten vnd Gelt außgeben / vnnd vnderschiedliche Currier an seine Confoederirte / sie von seinem Zustand zuberichten / abgefertiget / ingleichem Trompetter an die vbrige Stätte vnd Festungen in Nider-Sachsen gesandt / vnd sie zur Standhafftigkeit ermahnet / deßgleichen dem noch bey sich habenden Volck ein Hertz vnd Muth zugesprochen / vnnd jhm völlige Bezahlung reichen lassen. Darauff er das Kriegsvolck / damit es sich desto besser wider erfrischen möchte / vber die Elbe setzen lassen / vnd an vnderschiedlichen Orten ober vnd vnder Hamburg / einquartiret / er für sich hat das Hauptquartier zu Buxtehude genommen. (Tylli prosequirt sein Victorj.) Gleich wie nun die Bäpstische hin vnnd wider Triumph zu schiessen vnd das Te Deum laudamus zusingen / nicht vergessen / also hat in dessen auch Tylli seiner erlangten Victorj fleissig nachzusetzen / nicht auß der acht gelassen: gestalt er dann die Vestung Newstatt zum Rubenberg an der Leine / am 19. Septembris / vnnd dann kurtz hernach die Vestung Steinbrück / mit Accord eingenommen. Vmb selbige Zeit hat sich auch die Statt Hannover / weil sie gesehen daß doch deß Königs in Dennemarck vorhabendes Werck nicht glücken / grösserm Vnheil in Zei???en vorzukommen / in Keyserliche Devotion ergeben. Sonsten sind hierzwischen alle Päß auff Bremen / die beyde Häuser Hoya vnnd Langwedel / wie auch die Statt Verden vnd Rodenburg / ingleichem alle Festungen im Braunschweigischen Landt / ausser Wolffenbüttel / in deß Graffen von Tylli Gewalt gerahten. Das starcke Hauß Stewerwald hat der Graff von Fürstenberg zu Anfang deß Wintermonats / zum Accord gezwungen / vnnd haben die darin gelegene Dänische Soldaten / sich bey den Tyllischen vnderstellen müssen. Weil nun der König gesehen / daß Tylli solcher gestallt vmb sich gegriffen / vnnd jhme je länger je näher kommen / ist er mit dem Hauptquartier von Buxtehude nach Staden gewichen / selbige Statt starck befestigen vnnd mit newen Gräben vnd Schantzen vmbgeben lassen. Damit er auff allen Fall ein starcke Retirada daran haben möchte. Inmittels hat es zwischen beyden Theilen viel Scharmützel abgeben / darbey bald diese bald jene / die Stöß darvon getragen. (Schreiben deß Königs in Dennemarck an die General Staden.) Den fünff vnd zwantzigsten Octobris hat der König in Dennemarck an die Staden der Vereinigten Niderlanden / nachfolgendes Schreiben abgehen lassen: Ob wol im vergangenen Monat Augusto / in dem mit dem Feind gehaltenem Treffen / die Fortun jhme etwas zuwider gewesen / er doch deßwegen den Muth nicht sincken / noch das gemeine Wesen stecken lassen / sondern mit grossem Eyffer vermittels Göttlicher hülff / an die Hand nehmen wolte / zweiffelte auch nicht / der Allmächtige / ob er wol vnserer Sünden halben viel Vnglücks vber vns verhengte / dannoch endlich der vnschuldigen Betrangten / sich annehmen / vnnd seine Kirch erhalten würde. Vnd nachdem er nicht allein seine Cavallery in gute Ord [1043] nung gebracht / sondern auch wider ein ansehenliches Fußvolck gesamblet / vnd darmit die vornembste Landt vnd Oerter deß Ertzstiffts Bremen also besetzt / daß der General Tylli ein ander Winterquartier suchen müssen / so hette er für eine Nothturfft erachtet / andere Potentaten vnd Herrschafften / so dem gemeinen Wesen wol affectionirt / hiervon zu avisiren / vnnd sie vmb Assistentz anzulangen. Vnd weil er insonderheit seine Gesandte in Franckreich / vnnd an die Herrschafft Venedig / deßwegen geschickt / vnnd aber sie / Staden / stätigs daselbst jhre residirende Gesandten hetten: so ersuchte er sie hiermit / daß sie jhres eygenen hierunder versirenden hohen Interesse halben / dieses negotium denselben dahin recommendiren wolten / daß sie mit den seinigen sich conjungiren / denselben allerhand gute Informationes an die Hand geben / vnd communicato consilio die Sachen treiben möchten. (Landtag zu Renßburg in Holstein vnd dessen Schluß.) Im Novembri ward zu Renßburg in Holstein ein Landtag gehalten / dahin sich der König in Dennemarck neben seinem Sohn / dem Printzen Christiano auch begab. Es wurde darbey proponirt / daß die vornembste Vrsach / warumb der Landtag außgeschrieben worden / sey die bevorstehende grosse Gefahr / so den Holsteinischen Landen / wegen deß herzunahenden Feinds für Augen schwebe. Derowegen solchem Vnheil in zeiten vorzukommen / vnd vnvermeidliche Mittel dargegen zuschaffen / vonnöhten seyn würde / hiervon reiffe Deliberation vnd Berathschlagung vorzunehmen. Hierauff hat der Landt Syndicus im Nahmen der sämptlichen anwesenden Landtstände vnnd darzu deputierterten Abgesandten / geantwortet / daß die gantze Landtschafft solche Anstellung deß Landtags für eine sonderliche Vätterliche vorsorg an Jhrer Königl. Mayest. erkenneten / vnd weren auch dasselbe mit allen vnderthänigen Diensten zuverschulden jederzeit geflissen. Darnach ist Gerhard Rantzow Königlicher Statthalter auffgestanden / welcher frey herauß gesagt / dieser were wegen der annahenden grossen Gefahr der beste vnd heilsambste Rath / welchen auch vormals jhre in Gott ruhende Voreltern in Holstein in würcklicher Observantz vnd Gebrauch geführet / nemblich die Gegenwehr einmühtig für die Hand zu nehmen: darumb auch an jetzo ein solche Resolution zu fassen / vnd dem Feind mit eusserster Macht auff bequemen Orten entgegen zurücken / jhme den Kopff Man̅hafft zu bieten / vnnd denselben in jhren Grentzen nicht erwarten. Es solten sich auch alle löbliche Landtstände gegen jhm versichert wissen / ob wol er ein alter Mann / vnnd jhm dieser Zeit bald nichts mehr / als ein rühiger Stand dienen thete / er doch gewiß nicht der letzte / sondern vielmehr der erste mit dran seyn / vn̅ seine grawe Haar dem Feind entgegen setzen wolte: also würde verhoffentlich ein jeglicher getrewer Patriot dero Vorfahren vnd seinem Exempel nachfolgen. Welches dann der gebührliche Respect gegen dem heylsamen Wort Gottes / die natürliche Observantz / auch Billichkeit gegen Gott vnnd der vorgesetzten hohen Obrigkeit / auch endlichen die Christliche Gottselige Humanitet gegen / seinen Neben Christen solchen Gehorsamb mit stürtzung seines Bluts vnfehlbarlich erforderte. Daran Jhrer Königlichen Mayestät gnädigster Will vollkommenlich erfüllet würde / daß nemblich ein ieglicher vom Adel für seine Person nicht allein solle außziehen: sondern auch wer da säumig vnd widrig sich erweisen würde / der solle so wol seiner Ehren vnd guten Nahmens entsetzet / als auch alle seine Güter dem Fisco verfallen seyn. So solt man auch in genere solche Knecht auff die Pferd / die vor dem Feind / als Mannhaffte Reutter sich erweisen könten / verordnen vnd darstellen. Ferrner solte durchs gantze Landt ein jeglicher Hoffner für sein eygene Person / oder da er einen Sohn hette / der zum Krieg tüchtig were / solcher zugleich mit jhm auff seyn: wie nicht weniger vier Kötener einen tüchtigen Mann außrüsten / welchen jhre Junckern oder Obrigkeit / die nothwendige taugliche Gewehr verschaffen solten. Die so auß dem Landt dem Feind entgegen gerucket / solten auß Holstein mit Profiand vnnd Kleidern versehen vnd erhalten werden / vnnd solches so lang man auffdieser seithen der Elbeligen oder sich verhalten würde. In alle diese Puncten hat die Ritterschafft bewilliget / vnd den Schluß vnderschrieben. Mit den Stätten hat es gedachter Königliche Statthalter so ferrn gebracht / daß so viel Pflüg / so viel Soldaten solten auffgebracht / vnd alle Monat ordentlich bezahlt werden: Wie dann vor ein jeglich Regiment ein gewisse Reparation / wer solches bezahlen solle / gemacht worden. Nach gehaltener Deliberation vnd gemachtem Schluß / hat der König die gantze Ritterschafft durch den Statthalter auff das Schloß zur Mahlzeit fordern lassen / welche in gesampt erschienen / vnd sich sehr frewdig erzeigt. Ist also dieser Landtag glücklich vollendet worden. (Hoya vom König in Dennemarck erobert.) Bald darauff hat der König eine Impressa auff das Hauß Hoya an der Weser / vorgenommen / vnd vermeinet durch ein Stratagema selbigen Orts sich zu bemächtigen. Welches er den 12. Decembris ins Werck zu setzen vnderstanden: aber es ist jhm mißlungen / also daß er den Sturmb für die Hand nehmen müssen / da dann der erste auch abgeschlagen wurde: aber im andern wurden die Dänen Meister / vnnd bekamen das Schloß in jhren Gewalt. Die Tyllische hatten sich in das innere Theil desselben reterirt / allda sie accordirt: weil es aber zu lang gewartet / konten sie nichts anders erlangen / als daß jhnen der Abzug nur mit jhren Seithenwehren vergönnet ward. Im Schloß wurden zwar grosse Beuthen gefunden / aber die Eroberung hat auch manchen tapffern Mann gekostet / sind auch viel darbey verwundet worden. Dahero gedachtes Schloß fast gantz ruinirt vnd die Brück vber [1044] die Weser abgebrandt worden. Der König hatte zwar auch eine Impressa auff Ferden vor / weil aber der Verlust an diesem Ort so groß / hat er die Attacquirung selbiger Statt für das mal eingestellet / vnd das Volck wider in Guarnison ziehen lassen. (Hertzog vo̅ Braunschweig vnd seine Landständ begeben sich in Keyserl. Devotion.) Es hat bißhero bey den Vnwesen in Nider-Sachsen / nicht allein die Keys. Mayest. sondern auch der Graff von Tylli / so wol durch Schreiben / als durch Abgesandte / mit vielfältigem Anerbieten vnd Syncerationen / instendig bey Hertzog Friderich Vlrichen vnd dessen Landtständen anhalten lassen / daß sie sich vom König in Dennemarck abthun vnd in Keyserliche Devotion vn̅ Gehorsamb ergeben wolten. Weil nun gemelter Hertzog vnd die Seinige gesehen / daß in etlichen Treffen dem König das Glück zimblich zuwider gewesen / vnd sich die Sachen ansehen lassen / als würden sie endlich ein schlechten Auß gang gewinnen / haben sie sich accommodirt / vnnd die Stände deß Hertzogthumbs Braunschweig ein Versicherungsschreiben / das sie in Keyserlicher Mayest. Devotion verharren wolten / vnter dato Braunschweig den 26. Augusti / von sich gegeben / dieses Inhalts: (Versicherungs schreiben der Braunschweigische̅ Land-Stände.) Sie die von der Ritter-vnnd Landschafft der beyden Fürstenthumb Braunschweig Wolffenbüttel-vnd Calenbergischen Theils / bekenneten vnd theten hiermit kund: Als die Röm. Keyserl. May. in vnd bey denen im Reich Teutscher Nation vor etlich Jahren erhabenen / auch annoch wehrenden Kriegsempörungen / gedachter dieser Fürstenthumb vnd der darinn gehörigen Graff-Herr-vnd Landtschafften / mit Stätten / Festungen vnd allen andern Orten / von Hertzog Friderich Vlrichen zu Braunschweig / jhrem Gnäd???gen Landtsfürsten vnnd Herrn / dergestalt versichert seyn wollen / daß ermelte Ort in vnnd bey wehrender solcher Vnruhe von der Königlichen Dänischen Guarnison erlediget / in deß Königs in Dennemarck vnd anderer Jh. Keyserl May. vnd deß Reichs Widerwertigen Hände vnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einig dergleichen Dänische / derselben anhengig / oder sonst eintzige frembde Guarnison darinn ein vnd auffgenommen / auch Jhr. Keyserl. Mayest. vnd deroselben Kriegs-Armee / oder auch andern gehorsamen Ständen deß Reichs / kein schad darauß geschehen: sondern vielmehr alle solche Ort der Keyserl. Armaden offen vnd dienstwürdig bleiben / vnnd deroselben darauß Hülff vnd Beystand geleystet werden solte / solche Assecuration auch durch den Keyserlichen General Graffen von Tylli / bey jhrem Landtsfürsten inständig begehren lassen: vnd gleich wie sie zu abwendung dieses Kriegswesens vor diesem zu Braunschweig an ersprießlichen Friedensmitteln / an sich niemals nichts erwinden lassen / sondern bey Jhr. Keyserl. May. Devotion jederzeit verharret / dahero auch nicht gesinnet / sich dergleichen vnwesens fürbas anzunehmen / zumahl sie anders nichts wünschten vnd begehrten / dann daß allem ferrnern Vnheil vnd Landtverderblichen Kriegswesen dermal eins gesteuret / vnd der allgemeine Fried widergebracht werden möge / als wolten sie jhnen auch nochmahlen kein andere Gedancken beywohnen lassen. Erklärten vnd verpflichten sich auch dahin ins gesampt / in krafft dieses Briefs / also vnd dergestalt / daß in Jhr. Keyserl. Mayest. allervnderthänigstem Gehorsamb sie beständig verharren / darvon nicht abstehen / auch so viel an jhnen were / daran seyn vnnd darob halten wolten / daß obberührte Fürstenthumb / Graff-Herr-vnd Landtschafften deß landes zu Braunschweig / vnnd darein gehörige Festungen / Stätt vnnd Oerter von der Königlichen Dänischen Guarnison / ledig vnd frey gemacht / zu deß Königs in Dennemarck / oder in andere der Keyserl. Mayest. vnd deß Römischen Reichs Widerwertige Händ vnnd Gewalt nicht mehr kommen / noch einige dergleichen Dänische derselben anhengige / vnnd sonsten eintzige frembde Guarnison darein nicht eingenommen / sondern dieselbe Jh. Keyserl. Mayest dero Armaden / so dann jhrem Landtsfürsten / auch jhnen vnnd dem Reich zu gutem offen vnd dienstwärtig bleiben / vnd gedachter Keyserlichen Armaden auff begehren vnd erheischenden Nothfall / Hülff vnd Beystand darauß geleystet / da hingegen Jhrer Keyserl. Mayest. Widerwertigen / Rebellen vnnd Feindseeligen / keinerley Vorschub vnd Assistentz mit jhrem willen nicht gestattet werden solte / da auch der gleichen einigerley Practicken attentirt werden solten / wollen sie solches / so bald sie es in Erfahrung brächten / getrewlich verwehren / vnd nach jhren kräfften abwenden helffen / wie nicht weniger Jhr. Keyserl. Mayest. Armaden vnd Soldatesca / jederzeit der Paß vnd Repaß / auch Einquartierung / im fall es wider verhoffen seyn müste / nicht verhindern: dem Keyserlichen Kriegsvolck / da es in den Quartieren Feindseelig angegriffen würde / so viel an jhnen were / assistiren / den Commercien in den Stätten vnd auff dem Landt mit kaufsen vnd verkauffen / so wol mit außfolgung der Proviand vnd Victualien jhren freyen Lauff lassen wollen / auch was hierin begriffen / jhren Mitverwandten / Ständen / Bürgern vnd Vnderthanen / vnverzüglich offentlich verkündigen / vnnd darob mit allem Ernst halten lassen / vnd sonsten ins gemein also vnnd dergestalt sich erzeigen / wie solches / getrewen / gehorsamen / friedliebenden Ständen vnd Vnderthanen / Jhrer Keyserlichen Mayestät vnd deß Reichs gebührete / alles bey jhren wahren vnd Bidermans Ehren / Trew vnd Glauben / auch verzeihung vnnd verlust jhrer Privilegien / Beneficien / Haab vnnd Gütern / sc. (Versicherungsschreiben Hertzog Friderich Vlrichs zu Braunschweig.) Ingleichem hat auch Hertzog Friderich Vlrich ein Versicherungsschreiben vnder dato Zell den 29. Augusti / von sich gegeben / so eben dieses Inhalts gewesen / darbey er noch ferrner darinn versprochen / daß er sich vom König in Dennemarck / auch zu Lauenburg auffgerichte̅ Vertrag abthun / die Königl. Dänische Guarnison außschaffen / darzu sich der Keys. Armaden Succurs vn̅ Handbietung eusserste̅ Nothfals gebrauchen / [1045] sein Landsassen vnd Vnderthanen / auch deren Söhne von der Dänischen Armada abfordern: alle frembde vnd der Keyserlichen Mayestät vnd dem Reich zuwider lauffende Consilien, vnd außländische Correspondentz allerdings beyseits legen / die böse Nathgeber abschaffen / vnnd jhre Stellen mit guten getrewen Patrioten ersetzen wolte: Item daß den Keyserl. Mandaten / Commissionen / Rescripten / Schutzbrieffen / Appellation vnnd andern rechtlichen Processen der Billichkeit nach / jedoch mit vorbehalt deß Religion vnnd Prophan Friedens vnnd vnabbrüchig desselben ein Genügen leisten: es solten auch seine benachbarte Chur-vnd Fürsten / deren Räthe / Beampte / Diener / Vnderthanen vnd zugehörige Landschafften seynet-vnd der seinigen halben ohne Gefahr seyn vnd bleiben / sc. Hingegen hat der Graff von Tilly auch eine Versicherung von sich außgehändiget / so also gelautet; (Graffen von Tilly versicherungsschreiben.) Er versichere hingegen J Fürstl. Gn. Hertzog Friderich Vlrichen / wie auch seine angehörige Ritter-vnd Landschfften / daß er die außziehende Dänische Soldaten geleydlich halten / vnd derselben biß auff sichern Ort Paß vnd Convoy ertheilen / auch sonsten bey seinen vnderhabenden Keyserlichen Soldaten gute Ordre verschaffen / das Brennen / Rauben / Plündern vnd alle Hostiliteten bester seiner Müglichkeit verhindern vnd vehüten / männiglichen den Zutritt zu jhren Haab vnd Gütern verstatten / darbey mit jhren Rechten / seines besten vermögens handhaben vnd schützen / vnd angelegenes fleisses daran seyn wolte / damit der Hertzog vnd seine getrewe Ritterschafft / Landstände vnd Vnderthanen / zu sampt allen jhren angehörigen aller Kriegs Gefahr vnnd??? Vngelegenheit / so viel möglich / entübriget blieben / vnd der hocherwünschte Frieden widerumb gepflantzt werden möchte. Dessen zu wahrer Vrkund vnd vester Haltung / hette er diese seine gegen Assecuration mit eigenen Händen vnderschrieben vnd mit seinem grossen Pitschafft bekräfftiget. Was aber dieses für eine herrliche Affecuration seye / in welcher alles disputierlich vnd gleichsamb auff Schrauben gesetzet / da hingegen in Hertzog Friderich Vlrichs vnd seiner Land??? Stände Versicherung alles klar gesetzet vnnd bey Fürstlichen waaren Worten / Ehren vnd Trewen / auch verlierung aller Privilegien vnd Beneficien versprochen werden müssen / können verständige leichtlich mercken. Der Hertzog hat zwar hierauff seine Accom̅odation den Dennemärckischen Besatzungen zu Wolffenbüttel vnd anderswo in seinem Land andeuten / vnd sie zur Raumung der inhabenden Ort vermahnen lassen / mit anerbietung eines sichern Geleiths vnd Convoy vom Graffen von Tilly: selbige aber haben hierzu nicht verstehen / noch sich so leichtlich außtreiben lassen wollen / sondern sich / da sie mit ernst angegriffen werden solten / zum Wierstand gefast gemacht. (Auffstand der Osterreichischen Bawren im Land ob der Ens.) Wir wollen nun auch den Auffstand der Bawren in Oesterreich ob der Enß / welcher sich vberauß gefährlich vnd schädlich ansehen lassen / vor vns nehmen. Derselbe hat sich zu Außgang deß Monats May angesponnen / in dem gedachte Ober Enserische Bawren etlich tausend starck sich rottirt / vnd feindlich vmb sich zu greiffen angefangen / sich etlicher Märckte vnd Städte / als Dachsberg / Grießkirchen / Bartz vnd anderer örter bemächtiget / Peurbach vnd Wazenkirchen abgebrant / etliche pflegen mit jhren Weibern vnd Dienstbotten / wie auch etliche Priester erschlagen / deren Güter / so es nit mit jhnen halten wollen / außgeplündert vnd in Brand gesteckt / sich je mehr vnd mehr gestärcket / vnd von den eroberten Schlössern vnd andern Orten Geschütz vnd andere Waffen weggenommen vnd sich darmit bewehret: gestalt sie dann bald anfangs 12. stück Geschütz mit sich gesühret. (Graff von Herbersdorff von den rebellischen Bawren geschlagen.) Der Stadthalter zu Lintz / Graff von Herbersdorff gedachte zwar die Bawren zu trennen / die Vhrheber dieses Wesens gebührlichen abzustraffen / vnd also den Tumult bey zeiten zu stillen / zog zu dem End mit einer zimlichen Reutterey vnnd vielem Fußvolck jnen entgegen. Als er sie nun in einem Thal anzugreiffen vermeint / hahen sie sich Regimentsweiß in Ordnung zur Schlacht gestellet / vnd sich theils hinder einem Berg verborgen gehalten. Wie sie nun zusamen gerucket vnd eine weil mit einander getroffen / die Bawren sich auch gestellet / als wann sie weichen wolten / vnd dahero der Stadthalter die Victori in Händen zu haben vermeint / sind die im Hinderhalt ligende Bawren nachgezogen / vnd angefallen: da dann der mehrertheil von deß Stadthalters Reutterey geblieben / also daß er allein mit etlich wenig Erabatischen Reuttern / vnd in 400. Mann zu Fuß sich nach Lintz reterirt / vnder andern auch etlich vornehme Officirer hinderlassende. Die Vermuthung war starck / weil sie sich mit so guter kriegerischen Ordnung anstelleten / es weren etliche Adeliche Landglieder vnd Soldaten vnder jhnen. Sie haben die Tonaw vnd andere Päß wol besetzt / vnd sich vnder einander entschlossen / Leib vnd Leben beysamen auffzusetzen. Sie praetendirten sonderlich die Befreyung der Religion. Als der Hertzog in Bayern vnd Bischoff von Saltzburg on diesen Dingen berichtet worden / haben sie eilends 2000. zu Fuß / vnd 1000. Pferd versamblet / sie zu dämpffen / auch solches durch ein eilenden Currier der Regierung zu Wien zu wissen gemacht vnd Assistentz begehrt. Demnach nun die Bawren gedachte Victori wider den von Herbersdorff erhalten / sind sie dardurch zimlich muthig worden / in jhrem vorhaben starck fortgefahren / vnd die Stadt Wels / Steyer / Lampach / Gemünden vnnd andere Ort eingenommen; wie sie dann auch das Closter Crembsmünster / darin sie ein grosse Barschafft gefunden / außgeplündert / vnnd die Geistliche vbel tractiert. Dahero sich die Jesuiter von dannen nach Pragbegeben. Jhre Beschwernußpuncten / darumb sie diesch Handel angefangen / waren diese:
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1. Daß der Statthalter das Reformationwesen (Jhre Beschwernußpuncten.) im Land anfangen / vnd alle Ev. Prediger vnd andere Evang. Leut auß dem Land treiben wolle. 2. Daß man wegen der verstorbenen das Erdreich vber die massen thewer kauffen müssen / vnd sich die Cathol. Pfarrherrn vnd Meßner mit keinem billichen Seelsatz benügen lassen. 3. Daß man den außgeschafften Evang. grosse nachstewr als in 20. 30. vnd mehr fl. vom 100. abgetrungen / also gar viel mit Weib vnd Kindern das Bettelbrot essen müssen. 4. Daß man vor eim Jarwegen der Religion viel Leut vnschuldig tödten lassen / vnd besorgte die Bawerschafft man möcht mit jhnen / wann sie die Wehr niderlegen / dergleichen procedirn. 5. Daß man das gantze Land mit monatlichen Quarnisonen vnd Gelt also beschwert. 6. Daß da die Soldate̅ auff die Bawrn starck gestreifft / Gelt / Roß vnd anders abgenommen / sie keine hülff gehabt. Diese Puncten haben sie also publicirt / mit dem Anhang daß sie dargegen J. Key. May. als jhren Landherrn mit hertzlichem flehen vn̅ seufftzen vmb Gottes Willen / in aller vnderthänigster tieffster Demuth anruffen vnd bitten / diese Beschwärung vnd Gewissensbetrangnuß auß vätterlichen Gnaden abzuschaffen / vnd 1. Die Evang. Prediger vnd Schulmeister in Städten / Märckten vnd auffm Land / auch die abgenommene Einkom̅en darzu wider einzureu men. 2. Die Soldaten alsbald abzuführen / vnd sie weiter mit Kriegsvolck nit zu beschweren. 3. Das monatlich Guarnisongelt vff zu heben. 4. Vnd diesen Auffstand zu ewigen zeiten nit zu anden / noch zu straffen. 5. Dieses alles vor jhrem Abzug vnd Niderlag der Waffen / nit allein ins Werck zu setzen / sondern auch daß von J. Keys. M. vnd Chur. Bayern jhnen hierüber genugsame Versicherung beschehe: hergegen erbieten sie sich in allen billichen Sachen der hohen Obrigkeit gehorsam zu leisten / trew zu leben vnd sterben / wie jhre Religion kein anders außweise. Vnder dessen haben sie sich täglich gestärckt / also daß jhre Zahl auff viel tausend sich belauffen / vnd in jhren Fahnen / neben andern auch diesen Verß machen lassen: Weil es gilt die Seel / vnd auch das Blut / So gebvns Gott ein Heldenmut. Wie auch: Es muß seyn. (Ordnung der Bauren bey Feinds Gefahr.) Deßgleichen haben sie auch das gantze Land / so in 4. viertheil außgetheilet / mit gewisser Ordnung versehen / wie es auff allen Fall / auff den Glockenschlag / mit den Lermenplätzen / vn̅ andern Zuflucht örtern vnd Ansagen solte gehalten werden / wie folget: I. Ordnung / wie es im Haußrug Vierthel / im Land Ob der Enß / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbot / mit de̅ Lermenplätzen / Zufluchtörtern / Glockenschlag / vnd Ansagen gehalten / vn̅ auff den Cantzlen verkündt werden solle. Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß der Steyermarck / oder von Saltzburg zu gewarten / Zipsen / Vöcklenmarck / S. Jörgen / vnd Vöcklenbrugg. Wofern aber ein Gefahr auß Bayern zu gewarten / Vöcklenbrugg / S. Jörgen / Aesserheim / Beurbach / Newenmarck / vnd Engertszell. Wofern aber auß Böheim / vnd von der Donaw dergleichen zu gewarten / Engertszell / Efferndingen / Will häringen / vnd Lintz. Lermenplätz / auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll ein jeder sich auff 3. Tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem allernechst hier außgezeichneten Lermenplatz sich begeben / wie folgt / Valckenburg / Lintz / Efferding / vnd Welß. Zufluchtörter / auff das vnwehrhaffte Volck bescheiden. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten sachen / Vieh / Proviand vnd anderm / zu seinem nechst gelegenen / vnd allhie außgezeichneten Zufluchts, Ort begeben / wie folgt: Willhäringen / Efferdingen / Welß / Aesserheim / Volckenbrugg / vn̅ Wartenbrugg. Glockenstreich. Man soll bey allen gelegnesten Kirchen / nicht nur anschlagen / sondern 3. vnderschiedliche streich leuthen / alsdann wider auffhören / vnd bald wider anfangen / solches soll aller Orten / durch die Zech-Pröbst geschehen / vnd sonst niemand ausser deren Vorwissen vnd Willen keinen streich nicht thun / die Glocken sollen auch verwahrt werden / vnd wo keine vorhanden / soll die Obrigkeit dahin alsbald ordnen. Ansagen. Die Obrigkeiten sollen gewisse / vnd beschworne Leut bestellen / welche so bald Zeitung kompt / dz man auffseyn soll / zum nechsten Anschlag Ort lauffen / vnd ansagen / daß man alsbald fort / vnd ein jeder auff seinen Lermenplatz oder Zuflucht Ort ziehen soll / nemlich also / wann einer zu Lintz bestellt were / soll derselb auff Eberßberg lauffen / vnd daselbst der Obrigkeit / oder dem Richter ansagen / vnd wider heim eylen. Von Eberßberg auß / soll alsbald ein anderer Bestelter / vn̅ Geschworner / auff S. Florian lauffen / daselbst gleichsfals ansagen / vnd auch wider heim eylen / vn̅ also fortan. Dieser Glockenstreichs vn̅ Ansagenspunct / stehet bey eine̅ jeden Vierthel. II. Ordnung / wie es im Mühl Viertheil auff erforderten Eyl-vnd Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtsörter / Glockenstreichs / vnd Ansagens halben gehalten / vnd auff den Cantzeln verkünd werden solle. Lermenplätz auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern der Einfall auß Wien zu gewarten / Schlegel / Haßlach / Biberstein / vnd Landfeld. Wofern man deß Feinds Einfall auß Bayern zu gewarten / Schlegel / Patzendorff / Zechhauß / vnd Reinen Riedel. Wofern der Feind auß Oesterreich zu gewarten / Ottishayn / Eschelberg / Wartenburg / vnd Landfeld.
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Lermenpläß auff das vbrige wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glockenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem außgezeichneten Lermenplatz begeben / wie folgt: Haßlach / Lanfeld / Waldsee / vnd Ottensheim. Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck / so bald der Glockenstreich / vn̅ das Ansagen verricht. Es soll sich ein jeder mit seinen besten Sachen / Vieh vnd Proviand / zu seinem nechst gelegnen / vnd allhie außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Schlegel / Reinen Riedel / Bürckenstein / Haßlach / Newhauß / Biberstein / Waldse / Eschelberg / Wartenberg / Landfeld / vnd Ottenhayn. III. Ordnung / wie es im Mahl Land Vierthel auff erforderten eylenden Nothfall vnd General-Auffbott / so wolder Lermenplätz / vnd Zufluchtsörter / als auch deß Glockenstreichs / vnd Ansagens halben / gehalten / vnd auff den Cantzlen verkündt werden solle. Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wo fern der Feind / der dessen Einfall / auß Oesterreich durch den Wald zu gewarten / Freystatt / Weinberg / Brandegg / Klingenberg / vnd Waldhausen. Wofern der Feind aber auß Böheim zu gewarten / Waldenfelß vnd Freystatt. Wofern aber der Feind auß Oesterreich vber die Donaw zu gewarten / Surenstein / Greyn / Hüttich / Mathausen. Wofern der Feind auß dem Mühl / vnd Raun Vierthel zu gewarten / Freystatt / Wildberg / Riedegg / Steuregg / vnd Mathausen. Lermenpläß auff das vbrig wehrhaffte Volck / ausser deß 30. 10. vnd??? 5. Manns. So bald der Glöckenstreich ergangen / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. tag mit Proviand versehen / vnd zu seinem bestimpten Lermenplatz begeben / als Wildsberg / Riedegg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Greyn / vnd Waldhausen. Zufluchtörther auff das vnwehrhaffte Volck. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder mit seinen besten Sache̅ / Vieh vnd Proviand zu seinem außgezeichneten Zuflucht Ort begeben / als Wildberg / Freystatt / Weinberg / Prandegg / Klingenberg / Clam / Grayn / Waldhaussen / Steuregg / Matthausen / vnd Perlingstein. IV. Ordnung / wie es im Traun Vierthel / auff erforderten Nothfall / vnd General Auffbott / so wol der Lermenplätz / Zufluchtörter / auch deß Glockenstreichs vnd Ansagens halber / gehalten / vnd auff den Cantzeln verkündt werden solle: Lermenplätz / auff den 30. 10. vnd 5. Mann. Wofern ein Gefahr / oder Einfall auß Steyermarck / oder Saltzbürg zu gewarten / Steyer / Surnstein / vnd Gmindt. Wofern: in Gefahr auß Oesterreich zu gewarten / Enß vnd Steyer. Lermenplätz / auff dz vbrige wehrhaffe Volck / ausser deß 30. 10. vnd 5. Manns. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder auff 3. Tag proviandtieren / vnd zu seinen außgezeichneten Lermenplätzen begeben / als Enß / Steyer / Gschwindt vnd Gmündten. Zufluchtörter für das vnwehrhaffte Volck. So bald der Glockenstreich / vnd das Ansagen verricht / soll sich ein jeder / mit seinen besten sachen / Vieh vnnd Proviand zu seinen nechstgelegenen vnd bestimbte̅ Zufluchtörtern begeben / als Eberßberg / Florian / Glunck / Steyer / Görsen / Gschwind / Surenstein / vnd Gmündten. Hierauff haben sie in jhrem Vornemen weiter fort gefahren / vnd auch die Keyserliche Residentz vnd Hauptstatt deß Lands Lintz / in etlich 1000. starck belägert / vnd jm̅er weiter vmb sich gegriffen. Welches in Bayern vn andern angrentzenden Päbstischen Landen nit geringe Forcht vnd Nachdencken erwecket. Damit nun J. Keys. May. sie stillen vnd wider zu Ruhe bringen möchte / haben sie etliche an sie abgeordnet vnd darbey nachfolgend Patent an sie ergehen lassen. (Key. Ferdinand mähnet die Bauren von jhrem Vorhaben.) Wir Ferdinand / sc. Entbieten N. der an jetzo in vnserm Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß versamleten Bawerschafft / vnser Gnad / vnd fügen euch hiemit gnedigst zu wissen / daß Wir vernemen / welcher massen jhr euch / als vnser von Gott anvertrawte natürliche Erbvnderthanen / durch ander friedhässige Leut zu eine̅ vnverhofften Auffruhr vnd Auffstand bewegen vnd auffwicklen lassen / die Waffen vngebürlicher weiß ergriffen / bereit etlicher Ort feindthätlich bemächtige / vn̅ noch andere vnsere ruhig vnd friedliche Vnderthanen / mit allerhand starcke̅ Bedrohungen zu euch ziehet / welches alles euch nit allein im wenigsten nicht geziemet / vnd als Erbvnderthanen / wider GOtt / Ewer Obrigkeit / vnd aller Völcker Recht eygnet / sondern vielmehr / zum fall jr je auff einen oder andern Weg beschwert worden weret / vnd deßwegen widerjemand Klag einzuwenden gehabt / jr dieselbe zu Erzeigung ewers schuldigen Gehorsambs / Vns als ewrem Erbherrn vnd Landsfürsten vorhero fürzutragen gebührt hette / daraüff Wir alsbalden alle billige Abstellung verschafft vnd anbefohlen haben wolten: Dannenhero vnd vmb dz jhr euch zu solchem Auffruhr vn̅ bösen Thaten verleiten vnd anführen lassen / thun wir darob nicht vnbillich ein sonder vngnädiges Mißfallen tragen / weren auch mit gebührender Bestraffung also balden fürzugehen wol befugt. Damit jhr ader gleichwol von Vns zu sehen vnd zu verspüren / dz wir es mit euch vnd den ewrigen vätterlich / vn̅ auffrecht / vnd wol meinen / auch allen verderblichen Lands-Ruin zu verhüten begehren / Als haben wir vnsere Com̅issarios die Edlen / auch Ehrsamb / gelehrte / vnser liebe vnd getrewe Carl Fuchsen Frey herrn / sc. Wolff Niclassen von Grünthal / zu Krembsegg vnnd Reinsperg / beyde vnsere Reichshosräth / vnd Martin Hafner / der Rechten Doct. vnsern N. O. Regiments Rath / zu diesem Ende / mit diesem vnserm Keys. Patent zu euch abgeordnet / daß sie euch von ewerm bösen vn̅ gantz vnverantwort [1048] lichen Beginnen beweglichst abmahnen / vnd zu dem vns schuldigen Gehorsamb anweisen sollen. Befehlen euch demnach hiemit gnädigst / daß jhr gedachten vnsern Com̅issarien in Fürtragung vnserer gnädigsten vnnd euch zum besten gemeinten vätterlichen Vermahnung / gehorsambste Vollziehung leistet / die ergriffene Waffen alsbalden niderleget / vnd zu jhren Handen vberlieffert / darüber vnverlängt von einander ziehet / vnd ein jeder sich friedlich zu seinem Haußwesen widerumb begebt / euch auch weitere einige Vagelegenheit / Widerwillen / oder Auffruhr im wenigsten zu verüben nicht vnderstehet. Da entgegen wir zu ewer Versicherung bereit die gemessene Verordnung gethan / daß euch / nach dem jhr widerumb von einander zu Ruhe vnnd Frieden getretten / einige Trangsal nicht zugefüget / auch ewer Beschwer / da jhr deren in einem oder dem andern rechtmessig habt / vernommen / vnd der Billigkeit nach abgestellet werden. Wie wir euch dann auch hiemit gnädigst zugelassen / vnd verwilligt haben wöllen / daß jhr solch ewer Klag vnnd Beschwernussen / entweder vor vnsern verordneten Commissarien / oder aber bey Vns selbsten durch einen Außschuß gebürlich für vnd anbringen möget / darüber jhr dann der Notturftt nach gehört / vnd euch zu diesem allen / nicht allein vnser freye Sicherheit vnd Geleyd ertheilt seyn / sondern jhr auch vnser Keys. vnd Landsfürstl. Gnad vnd Sanfftmütigkeit im Werck verspüren sollet. Da jhr aber / wider verhoffen / noch ferner in ewerm bösen Fürsatz verharret / habt jhr selbst leichtlich zu erachten / daß wir weniger nit thun könten / als die jenige Mittel vnd Weg für vnnd an die Hand nemmen / so Vns als dem Haupt vnnd höchsten Obrigkeit in dergleichen Fällen obligen vnd gebüren / auch im wenigsten nicht ermanglen / welches wir aber auß sondern Gnaden / zu verschonen ewerer Weib / Kinder vnd der vnschuldigen / auch zu Verwehrung Blutvergiessen vnd Landsverderben / gern verhütten / vnd viel lieber vnser Vätterliche Liebe vnd Milde euch erzeigen wolten. Versehen vns hierauff zu euch gnädigst / jhr werdet diese vnser friedliebende Vätterliche Warnung vnd Abmahnung euch wol zu Gemüt vnd Hertzen gehen lassen / vnd darüber alsbalden von ferner bösen Beginnen würcklich abstehen / sc. (Der Bawren Legation an den Keyser.) Wiewol nun vorgedachte Keys. Com̅issarien / bey Einlieferung dieses Patents / sich hoch bemühet / diese Vnruhe zu stillen / vnd die Bawren zu bereden / daß sie die Belägerung der Stadt Lintz auffhüben / haben sie doch nichts erhalten können / vnd haben die Bawren am meisten auff die Freylassung jhrer Religion getrungen / mit dem Erbieten / daß sie nit allein J. Key. May. als jhrem rechten angebornen Herrn wolten getrew vnd vnderthänig seyn / sondern auch deß Landes Schulden auß jrem Säckel ablösen. Haben auch hierauff einen Außschuß von 6. Personen an den Keys. Hof nach Wien abgeordnet / Jhr. May. jhre Besch werungen vorzutrage̅: Die auch von Herrn Hagenmüllern Regiment Cantzlern / auff J. Keys. May. Befehl verhöret worden. Jhre Werbung brachten sie also vor: Demnach sie in jhren jetzigen Betrangnussen nirgend / als bey J. Key. M. sich einer Hülff oder Trost zu versehen hetten / als seyen sie dieselbe allervnderthänigst anzuflehen verursacht / daß sie jnen auß Keyserl. vnd Lands Fürstl. Macht vn̅ angeborner Gnad vn̅ Milte die Religion Augspurgischer Confession / wie sie solche vor 8. oder 10. Jahren gehabt / wider frey zu lassen geruhen / vnd daß das Bayrische Kriegsvolck abgeführet werde / mit vnderthänigstem Erbieten / bey J. Key. May. als jhrem rechten eigentlichen natürlichen Erbherrn vnd Landsürsten / mit Leib / Ehr / Gut vnd Blut in Gehorsam zuzusetzen. Hierauff ist jhnen zwar General Perdon versprochen worden / aber mit dem Beding / wann sie die Rädlinsfürer lieffern würden / darzu die Bauren nit verstehen wollen. Aber mit Freystellung der Religion wolte man nit herauß. Vnder dessen hielten die Bawren alles gespert vmb Lintz / hatten auff ein Meil wegs davon drey Feldläger geschlagen: Erklärten sich zwar ins gesampt gut Keyserisch zu seyn / wolten aber mit dem Statthalter zu Lintz nichts zu thun haben. Der Hertzog in Bayern schickte zwar zu Anfang deß Junij 3. Schiff mit in 400. Soldaten beladen auff der Donaw gegen Lintz zu / aber deren eins ward von den Bawren in Grund geschossen / vnd zwey gefangen. Vmb selbige zeit bekamen sie auch die Stadt Enß mit List in jhren Gewalt / in dem sie dieselbe erstlich auffgefordert. Als sich aber die Besatzung darin nit ergeben wollen / sondern sich zu wehren erkläret / haben sie derselben etliche gute Conditiones vorgeschlage̅ / vnder wehrender Tractation aber mit Vortheil sich der Stadt bemächtiget. Deßgleichen haben sie an die Stadt Crumaw in Böhmen Gelt vnd Getreyd begehret / mit Betrohung / daß sie im widrigen kein Saltz in Böheim wolten folgen lassen. (Statthalter zu Lintz gehet rauch mit seinen Leuten vmd.) Wie nun die Gefahr zu Lintz wegen der Bawren je länger je grösser worden / haben die daselbst sich befindende Stände / darunder Herr Jörger der Principal gewesen / dem Stadthalter gerahten / er solte sich auß der Stadt begeben / vnd seine Person also salviren. Darauff er sie gefragt / wan̅ er die Stadt den Bawren auffgebe / ob selbige auch Hand an jhn legen würden. Darauff sie jhn aller Sicherheit vergwißt. Auff welches er weiter gefragt / wann er verharre vnd deß Gewalts erwarte / ob er auch Quartier von den Bawren erlangen würde / welches sie jhn im wenigsten nicht vergwissen können. Worauff er wider geantwortet, Könnet jhr eins thun / vnd wissen; warumb nicht das auch? Jhr solt aber wissen / im Fall Lintz vberwältiget würde / damit ich den Bawren nicht in die Händ komme / daß ich mir meinen Freythof schon bereit / vnd meinen Dienern mich selbst nider zu schiessen / euch aber zum Schloß hinauß zu hengen befohlen. Vnd mit diesem Bescheid ließ er sie hinziehen / es möchte jhnen gefallen / wie es wolte. Es hat auch dieser Statthalter mit etlich andern damals ziemlich rauch verfahren / vnd vier [1049] vornehme Glieder deß Stadt Rahts / als den Stadt Richter Schröckinger / vnd drey andere / weil sie einer Verrätherey beschuldiget wurden / iustificiren lassen. Wordurch er jhm geringe affection hey den Inwohnern verursachte. So waren jhm sonsten auch die Bawren vbel gewogen vnd hefftig auff jhn verbittert / weil er jhnen viel Betrangnuß in der Religion vnd andere Vnbillichkeiten zugefüget; Dahero sie auch müglichstes Fleisses darnach getrachtet / wie sie jn in jhren Gewalt bringen / vnnd sich an jhm rechen möchten. Deßwegen sie dann den 25. Junij ein Requisition vnd Protestation Schreiben an die in der Stadt Lintz sich befindende Stände abgehen lassen / folgenden Inhalts; (Schreiben der Bawren an die Stände zu Lintz.) Hochwürdige / auch wolgeborne / Edle / Gestrenge / Veste / Ehrveste / Fürsichtige vnd Weise einer löblichen Landschafft dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß in der Keyserlichen Hauptstadt Lintz anwesende Herren vnnd Mitglieder deß Lands / auch andere darinn versamblete Burgerschafft vnd Gemeine / dieselben werden hiemit von einer gantzen Ehrsamen versamleten Bawerschafft / vnd derselben fürgesetzten Ober-vnd Vnterhauptleuten / auch andern Befelchshabern / erinnert / daß der vor augenschwebende Anzug vor der Keyserl. Haupt Statt vnd Schloß Lintz / der Römisch. Keyserl. Mayest. als vnserm allergnädigsten Erb Herrn vnd Lands-Fürsten / noch einigem Menschen / der es mit vns vätterlich / Christlich / trewlich / trewhertzig / vnd wol meinet / zu keiner Offenfion oder Beleidigung (so wir auch mit Gott bezeugen) nicht angesehen noch gemeindt / sondern die höchste betrangte Vrsach ist dieses / daß vns Adam von Herberstörff der zeit seßhafft in höchstgedachter der Keyserl. May. Schloß Lintz / nunmehr in etliche Jahr hochbedrengt. Dahero wir die löbliche Ständ vnd alle darin nen anwesende Christliche Hertzen gehorsamlich dienst-vn̅ freundl: ersuchen / die wollen vns ermeldten Adam von Herberstorff mit seiner Person alsbald herauß stellen / die darinnen liegende Soldaten mit Sack vnd Pack vn̅ jhren Seitenwehrn abziehen lassen / vnd vns die Stadt in vnser Besatzung vberantworten / auch damit wir im Einzug versichert / 50. ehrliche Man̅ zu Geissel / so pari passu von vns auch beschehen soll / in Angesicht nach Empfahung diß herauß ordnen / da sie aber deß von Herberstorff oder seiner Soldaten nit mächtig / so bitten wir / es wöllen sich die löblichen Herrn Ständ / Bürger / vnd Bawren / auch Inwohner sampt jhren Weib vnd Kinder / auch Haab vn̅ Gütern herauß / entweder nach Eberßberg in dz Schloß / oder in die Stadt Welß / alda jhnen genugsame Salva Guardia solle zu gestelt werden / begeben / vnnd diß vnser Erbieten alsbald mit der Trummel öffentlich zu jedermännigliches Wissen publicire̅ lassen. Wann aber diese vnser rechtmässige vnd wolmeinend Christliche Warnung nit verfangen wollen / so protestire̅ wir / an der Ruin vnschuldig / auch dessen bey J. Keys. May. allerdings wollen vnentgolten seyn / hierüber heben erwartender vnverzuglichen Antwort der Gnad Gottes vns alle befehiendt. Beschehen den 25. Junij Anno 1626. N. N. Ein gantze versamblete Ehrsame Bawerschafft vnd deroselben fürgesetzte Ober vnd Hauptleut / auch andere Befelchshaber im Christlichen Feldläger Ebelßberg. Vnder selbigem Dato haben sie auch an alle Herren / Ritter vnd Adel deß Landes betrohliche Schreiben gelangen lassen / vnd sie vermahnet / sich mit jhnen zu conjungiren / vnd zu jnen in das Hauptquartir zu verfügen / im widrigen wolten sie jhre Güter mit Brand heimsuchen / vnd jhre Personen vbel tractiren. (Lintz von den Bawre̅ vergeblich bestürmet.) Als nun die Bawren mit jhrem Begeren an die Stände zu Lintz nit viel außgerichtet / haben sie darauff jhre Sachen mit ernst angegriffen / sich mit Gewalt an die Stadt gemacht vnd derselben mit schiessen hefftig zugesetzet / darbey der Ober-Hauptmann / Stephan Fädinger genant / seine Bursch angeführet / vnnd eine Posto beym Landhauß mit Sturm einzunemmen sich vnderstanden / ist aber mit verlust abgetrieben / vnd der Bawren vber zwey hundert erschossen / darbey Fädinger selbst in einen Schenckel hart verwundet worden / vnnd sein Pferdt vnder jhm erlegt worden. Den letzten Junij haben die Bawren vmb 4. Vhr nach mittag in der Vorstadt den Caplan-Hof / vnd ein Hauß ausserhalb der Lederer Gassen angefewret; weil aber solches Fewer nicht nach jhrem Intent angangen vnnd dardurch vber fünff Gebäw nicht verbronnen / haben sie vmb zehen Vhren in der Nacht ein anders in der Landschafft Stadel gelegt / welches biß an den andern Morgen vmb acht Vhren gewehret / vnd dieselbe gantze Seiten hinab / auch deß Lehners-Hauß vnd Stadel / sampt der gantzen Lederer-Gassen / vnnd fast alle Häser vnd Stadel auff dem Graben biß zu deß Männers Garten hinweg genommen / also daß in die siebentzig Häuser vnnd Stadel in die Aschen gelegt worden. Es ist zwar der Bawren Intention gewesen / weil der Wind gegen der Stadt gangen / es würde durch dieses Mittel das Fewer in die Stadt getragen / vnnd also selbige dardurch in Brand gebracht werden: Aberes hat jhnen gefehlet / vnnd ist der Stadt kein Schad geschehen / vnd hat die Abbrennung der Vorstadt den Bawren selber mehr geschadet / als genutzt / dann sie ein grossen Vortheil dardurch verlohren / weil sie in derselben ein guten Auffenthalt gehabt / vnd dahero denen in der Stadt heimlich zusetzen können. Inmittels haben sie auch Freystadt / so ein Paß in Böhmen / mit List in jhren Gewalt bekommen / vnnd darin sonderlich mit de Päbstischen sehr vbel gehauset / vnd in der Kirchen vnd deß Graffen von Meggaw Schloß alles zerschlagen vnd verderbet / welches den fünfften Julij geschehen. (Bawren büssen vor Lintz ein.) Hierauff haben sie den 21. Julij wider einen Sturm auff Lintz vorgenommen / aber mit Verlust in 500. Mann abgeschlagen worden. Vmb selbige zeit hat auch der Obriste Löbel eine Brücken vber die Enß geschlagen / mit etlichem Kriegs [1050] volck darüber passirt / vnd ein Quartier der Bawren vnversehens vberfallen / viel erlegt / auch ein gute anzahl Vieh vnd etliche stück Geschütz mit sich weggebracht / haben also die Bawren an zweyen Orten zimlichen schaden gelitten. Wordurch dann Lintz wider etwas lufft bekommen / so aber gleichwol nit lang gewehret: Dann die Bawren sich mit aller Macht gerüstet den empfangenen schaden wider zu rechen. Fiengen also den Sturm den 29. Julij auff ein newes / vn̅ mit viel grösserm ernst vnd gewalt an / als vor niemals geschehen: In dem sie jhr Stürmen also anordneten / daß allezeit jhrer 1000. die Stadt / wo die Mawer nider geschossen worden / anlieffen: welchen so bald sie abgetrieben wurden / andere 1000. folgeten / vnd solches war die gantze zeit deß Stürmens / welcher Tag vnd Nacht gewehret / also gehalten worden. Vnder den stürmenden Bawren trug ein jeder / neben seinem Gewehr / ein Bürtel Holtz / darzwischen Stein oder Erden eingebunden war / mit welchen sie meinten den Stadtgraben / vnd den Graben so inner der Stadtmawren für die eingeschossene Lücken gemacht worden / außzufüllen / vnd also ebenes Fusses in die Stadt hinein zu lauffen: welches jhnen auch ohne zweiffel angangen were / wo die Stadt nit mit so viel tapffern vn̅ wol versuchten Soldaten versehen wäre gewesen. Wiewol aber dieselbige den Bawren mit dem Geschütz / Doppelhacken vnd Musqueten grossen Abbruch theten / achteten doch die Bawren solches nit viel / sondern wurden nur desto verbitterter dardurch / vnd je mehr jhrer darnider fielen vnd erlegt wurden / je hefftiger vnd häuffiger sie der Stadt zusetzten / also daß sie nicht allein die Stadtgräben sondern auch die Gruben in der Stadt mit den Bürteln vast angefüllet / dahero auch die Soldaten anfiengen zu zweiffeln / ob sie die Stadt in die lenge gegen solchem hefftigen Stürmen würden halten können. Als nun der Stadthalter die Gefahr vermerckte / gab er Befehl / mit Pechkugeln vnd Pechkräntzen jhnen zu begegnen. Welches auch geschehen: Davon dann nit allein die Bürtel im Graben angezündet / sondern auch vnder den Bawren / so meistentheils mit Leinwat bekleidet / groffer Schaden verursachet worden. Dann welche die Pechkräntz berühret / haben gleich angefangen zu brennen / da hero vil jämmerlich vmbkommen / oder sonst vbel zugerichtet worden. Vnd weil auch in dessen vom Schloß vnd der Stadt mit Stücken vnauffhörlich geschossen wurde / haben endlich die vbrige vom Sturm abgelassen / vnd sich ein guten Weg von der Stadt reterirt / nach dem sie in tausend Mann verlohren vnnd ein gute anzahl vnder jhnen hart beschädiget worden. Demnach nun die Bawren gesehen / daß sie nichts mit Gewalt gewinnen mögen / haben sie alle jhre Sachen darauff angestellet / die Stadt mit Hunger zu bezwingen. Zu welchem End sie die Donaw mit einer dreyfachen Ketten vnd starcken dicken Seylen vermehret / auch darbey auff beyden Seiten der Donaw starcke Schantzen gebawet / deren jede sie mit 1000. Mann besetzet / vmb zu verhüten / daß auß Bayern den Belägerten nichts zukommen könte. In gleichem haben sie auch von Ascha an biß auff Greim den Donawstrom beyderseits starck besetzet / vnd Tag vnd Nacht so nahe beysamen Schiltwacht gehalten / daß sie einander sehen können / vnnd jhr Läger vmb Lintz mit Gräben also versehen / daß jhnen nicht leichtlich beyzukommen. Nichts desto weniger aber rüsteten sich die / so auff disseit der Donaw die Stadt vmblägen / zu einem newen Anfall. Weil jhnen aber im voriger Sturm jhr Pulver vnd Kugeln mehrentheils darauff gangen / also daß sie zimlichen mangel daran litten / als verordnete jhr Ober Hauptman etliche Abgesandte an die am Vfer gegen Lintz vber ligende Bawerschafft / daß sie jhme Munition vnd zu seinem Vorhaben etlich tauglich Bolck zuschickten / welches jhm auch nicht abgeschlagen wurde. Rüsteten also eilends fünff Schiff zu / luden dieselbe mit den begehrten Sachen / als Bolck / Stück / Pulver vnd Kugeln / welches von der Freystadt vnd etlichen Schlössern abgeholet worden. In dem nun die Bawren auff Weydzillen hin vnd wider vber die Donaw deßwegen zusammen führen / ersahe solches der Belägerten Schiltwacht / vnd mercklte dahero / daß die Bawren wider etwas vorhaben würden / zeigten demnach solches dem Stadthalter an / welcher alsbald selber an ein Ort deß Schlosses sich begab / von welchem er durch ein Perspectiv auff die Bawren jenseyth der Donaw sehen konte / vnd befande / daß jhrer viel beym Vfer ab vnnd zu giengen vnnd sich zu Schiff rüsteten; darauß er abnahm / daß sie vbers Waffer zu setzen gesinnet weren / befahle derhalben von stundan / daß sich drey hundert seiner Musquetirer gerüst machten / vnd ausser der Stadt in Herrn Grundemans Hauß / auff sie / wohin jhr Intent gerichtet / oder was sie anfangen wolten / achtung hetten. Zu solchem waren die Soldaten nicht allein willig / sondern kamen deß Stadthalters Befehl mit grosser Begierd nach. Dann als auff den Abend die Bawren vermeinten / daß man sie auß dem Schloß nicht mehr sehen möchte / machten sie sich vom Vfer auff / vnd fuhren auff dieser Seiten ein starcken Büchsenschuß vnder Grundemans Hauß zum Land. Welches als es die Keyserische Musquetirer gewahrworden / begeben sie sich vngesaumbt auß dem Hauß in aller stille gegen dem Orth wo die Bawren zugefahren. Da sie nun sahen / daß schon vier Schiff am Vser waren / welche die Bawren anfiengen außzuladen / vberfielen sie solche in grosser Eyl / machten in 30. Mann nider / jagten viel ins Wasser / vnnd fiengen davon jhrer sechs. Die vbrigen vnderstunden sich zwar mit zweyen Stücken vnnd Pulver / welches sie mit sich hatten / in einem Schiff sich zu salviren: aber die Keyserische setzten jhnen mit schiessen so hart zu / daß das Pulver dardurch Fewer empfieng / [1051] vnnd das Schiff sampt allem was darinn war zerschetterte. Darauff die Keyserische die vbrigen drey Schiff / auff welchen meisten theils Kugeln vnnd Bley war / weil sie in Sorgen stunden / sie möchten von den Bawren auß dem Läger vberfallen werden / vom Land gestossen / vnd mit Bechkräntz angezündet / daß sie den Bawren nicht zu gut kommen möchten: sind also mit den 6. gefangenen wider in die Stadt kommen. Gedachte gefangene / als sie vom Stadthalter examinirt wurden / sagten auß / daß sintemal die Bawerschafft entschlossen / die Stadt nochmals anzugreiffen / in vorgehenden beyden Anläuffen aber nicht allein jhr taugliches Volck verlohren / sondern auch fast all jhr Pulffer vnnd Kugeln verschossen / als hetten sie von den andern vber der Donaw begehrt / daß sie jnen damit behülfflich seyn solten: welches sie thun wollen / vnnd also 600. Mann / die mit dem Schiessen am besten vmbgehen können / außerlesen / vnd neben drey Stücken Geschütz / Pulffer vnd Kngeln / so viel sie entrathen mögen / in vorgemelten Schiffen zugesendet / so aber alles ausser dem / was in dem fünfften vnnd letzten Schiff gewesen / im Stich geblieben. (Bawren plündern vnd verwüsten das Schloß zu Steyr.) Von da än sind die Bawren zimblich still vnd rühig gewesen / biß auff den zweiten Augusti / da sie das Keyserische Schloß sampt der Pfarrkirchen / Prediger vnnd Capuciner Closter zu Steyer / dieweil sie sich beforget / der Keyserische Obriste Löbel möchte daselbs einen Einfall thun / vnd sich der Stadt / wie er mit andern Orthen im vndern vierthel gethan / bemächtigen / außgeplündert / grausamb verwüstet / auch alles / was sie von Brieffen darinn gefunden / zerrissen vnnd verderbet haben / ???deß vorhabens die Stadt zu verlassen vnnd dem grössern Hauffen zuzuziehen. Den 4. Augusti hat man wider angefangen mit den Bawren zu tractiren / deren Außschuß / so vber 20. Man gewesen / sich nach Mölck zu den Keyserlichen Commissarien begeben: Darbey dann biß zu Außgang der Sachen ein Stillstand gebotten worden. Weil mann aber zu frey lassung der Religion an Keyserischer Seiten abermal nicht stimmen wollen / ist diese Handlung auch ohne Frucht abgangen. Es hat aber der Stillstand den Bawren schlechten vortheil gebracht: Dann die Keyserische sich inmittels gestärckt / vnnd sich gefast gemacht die Bawren mit Ernst anzugreiffen. Als nun selbige gemerckt / wormit die Keyserische vmbgangen / sind sie von newem sehr schwürig darvber worden / vnnd zu Anfang deß Herbstmonats Lintz wider angegriffen (Bawren büssen ein.) vnd in fünff Stunden lang hefftig bestürmbt: aber doch von den Belägerten mannlich zurück getrieben / vnd in 300. erschlagen auch ein gut theil gefangen worden. Bald darauff ist Statthalter mit seinem bey sich habenden Volck außgefallen / viel Orth eingenommen vnnd den Bawren viel Schaden zugefüget: Die gefangene wurden meisten theils nach Wien vnd Raab geschickt / alda sie an der Fortification arbeiten müßten. (Hertzog von Holst ein Kriegs Volck von den Ober Enserischen Bawren geschlagen.) Vnder andern ist auch Anfang deß Herbst Monats viel Volck vnder dem Commando Hertzog Adolphen von Holstein / so in Keyserlicher Bestallung gewesen / wider die Rebellische Bawren in Oesterreich geführet worden: Aber sie wurden daselbs heßlich empsangen. Dann nach dem sie von Haffenszell in einer zimblichen Anzahl Schiffen die Donaw hinab gefahren / vnnd zu Wesen ans Land gesetzet / deß vorhabens / zu Land nach Newkirchen zu marchiren / vnnd dann ferner von da auß Gelegenzeit zu suchen / sich mit dem andern in Oesterreich vorhandenen Keyserischen Volck zu conjungiren / haben die Ober Enserischen Bawren / so bald sie jhier innen worden / bey Liechtruck die Schantzen / so mit verdeckten Lauffgräben zugerichtet / verlassen / vnnd sich als flüchtig zurück begeben / vnderdessen aber vnvermerckt den Glockenstreich ergehen lassen / vnd darauff / als sie sich gesamblet / das Holsteinische Volck zwo Stund vor Tags vnversehens vberfallen / vnd dermassen in sie gesetzt / daß sie nicht zur Gegenwehr kommen können. Ob auch wol die Reutterey starck angesetzt / haben sie doch in den von den Bawren hierzu gemachten Gräben verfallen / vnnd nicht fortkommen können / also daß dahero ein zimbliche Anzahl auff der Walstadt geblieben / die vbrigen auch zertrennet vnnd guten theils in die Donaw gejaget worden / darinn viel ersoffen. Bald darauff hat auch das Bayerische Volck vnder dem Obristen Wachtmeister Lindlo vnnd Obristen Kübner / sich ein kleine Meil von der Bawren Qvartier auff dem Zuckerberg sehen lassen / die Bawren angegriffen / eine Anzahl derselben erleget / die vbrige in die Flucht gebracht / vnnb den Berg sampt dem Schloß eingenommen. Aber dieses Stücklin war den Bawren nur abgeborget / vnnd haben sich stracks wider an den Bayerischen gerochen / dann als deß andern Tags das Volck wider zusamen geführet worden / noch ferner etwas zu versuchen / haben sich ein Anzahl Bawren auß einem Wald hersür gethan. (Bawren siegen den Kayserischen in etlichë Treffen ob.) Worauff die Keyrische mit Stücken vnder sie geschossen / auff welches die Bawren wider zu rück gewichen / biß sie jhr Gegenpart / so die Bawren viel zu einfältig zu diesem List angesehen / vnden an den Berg auff einen Hinderhalt gelocket / alda sie mit frischem Wolck / deren in 10000. Man sich im Wald verborgen gehabt / so starck in sie gesetzet / daß sie in die Flucht gebracht / ein gut Theil nider gemacht vnnd viel ansehenliche Beuthen von Bawren erobert worden. Mitler weil haben ein Theil von diesen Rebellischen Bawren den 26. September das Böhmische Crayß Städlein Caurzin / nahe bey Ischeslaw / als eben damals ein Jahrmarck daselbs gehalten würde / angefallen / das Rathauß sampt [1052] andern mehr Häusern geplündert. Weil aber von Prag auß ein Succurs dahin abgefertiget worden / sind sie zu desselben Ankunft wider entwichen / vnnd Costolitz / so dem Fürsten von Liechtenstein gehörig / zu bemächtigen sich / wiewol vergeblich / bemühet. Es ist auch bald darauff abermal ein grosses Treffen zwischen den Bawren vnnd Keyserischen nicht weit von Weiß vorgangen. Dann nach dem sich deß Obristen Löbels / Breuners / Avensbergs vnd Schaffenbergs Trouppë mit einander conjungirt / auch der Stadhalter von Lintz in 500. Man därzu geschickt / haben sie die Bawren mit gutem Vortheil angegriffen / vnd bald in Anfang derselben in 200. erleget. Wie aber etliche Glieder der Keyserischen abgeschossen / sind die Bawren von allen Orther mit grosser Furi angesetzet / daß die Keyserische mit grossem Verlust zurück geschlagen worden: Die Keyserische haben darauff sich wider gesamblet / vnd vnlang hernach die Bawren mit gleicher Müntz zu bezahlen sich vnderstanden: aber das Glück wolte jnen hierinn nicht favorisiern: Dann sie wurden eben also wie zuvor abgefertiget / vnnd jhrer etlich hundert erlegt. Die Bawren haben diesem nach sich in drey Läger abgetheilet / deren das einebey Welß das ander oberhalb Lampach / das dritte aber zu Effertingen sich nider geschlagen / vnnd darneben den Paß auff der Donaw anderweit etlich tausend starck verleget. Hierauff hat jhm der Obriste Löbel die Rechnung gemacht / es würde nun den Bawren / weil sie von einander abgesondert / besser als zuvor bey zu kommen sein / derhalben einen Theil derselben angegriffen / darbey jhm dann das Glück so wol gewolt / daß er etlich hundert theils erleget / theils gefangen / vnnd zwey Stück Geschütz / so sie vorlängst dem Hertzogen von Holsteinabgenommen / würder erobert. Nach erhaltener Victori hat er die Bawren biß auff Gemünden verfolget / vnnd jhre daselbs auffgeworffene Schantzen zu ersteigen sich vnderstanden; da bann seine Soldaten so weit kommen / daß die Bawren zu weichen angefangen: Weil aber wegen Höhe deß Bergs / darauff die Schantz erbawel / die Löblischen nicht bey zeiten secundirt werden können / haben die Bawren wider ein Hertz gefasset / sich gewendet / die Soldaten / so albereit die Schantz erstiegen / nidergemacht / vnnd den andern / welche noch vnden am Berg gehalten / mit Steinwerffen dermassen zugesetzt / daß sie sich mit Verlust reteriren müssen. Kurtz hemach ist zwischen den Herrn vnnd Bayerischen ein ander Treffen vorgangen / in welchem diese gleichfalls den Kürtzern gezogen. Vnd nach dem der von Hebersdorff berichtet worden daß etlich tausenb Bawren im fortmarchiren vnnd mit Gewehr schlecht versehen weren / hat er sie mit 1500. Man eylends vberfallen / es ist aber auch dieses Vornehmen vber verhoffen auff seiner Seithen vnglücklich abgeloffen / vnnd die Bawren die Oberhand behalten. Weil nun solcher gestalt in etlichen Treffen das Glück den Keyserischen sich widerwertig erzeiget / hat den Soldaten anfangen zu grausen sich ferner an die Bawren zu reiben: Dahero die Bawren / so durch erzehlten Succeß je länger je muthiger worden / desto frischerin jhrem Vorhaben fortgefahren / den 18. Octobris das Kloster Schlegel abgebrennet / vnnd inzwey hundert Päbstische Bawren / so daselbs gelegen / erschlagen: Hernach auch das Kloster Willing außgeplündert / vnnd wider etliche päbstische Bawren / so es nicht mit jhnen halten wollen / nidergemacht. Weil sich nun das wesen nit stillen wollen / sondern an Keyserischer Seythen die Sachen sich je länger je gefährlicher ansehen lassen / hat man sich entschlossen den Bawren mit aller Macht zu begegnen / worzu dann der von Pappenheib mit in 6000. Mann zu Roß vnd Fuß daß er sich mit (Ober Oesterreische Bawren von dem von Pappenheimb geschlagen.) dem Keyserischen Volck in Oesterreich conjungiren vnd also die Bawren mit gesampter Macht angreiffen solte / commandirt worden. Weil nun bißhero solches zu effectuiren keine Conjunction geschehen können / sondern das Volck so in Oesterreich geschickt / jedesmahl von den Bawren absonderlich Angefallen vnnd Zerstrewet worden / als hat er hierzu diesen List gebraucht; Als er zu Scharding angelanger / hat er 100. Pferd vnnd 8. Fahnen Fuß Volck auff sonderlich zu solchem End gemachte vnnd befestige Schiff gesetzet / vnnd auß geben / als wann er alles zu Wasser nach Lintz bringen wolte / mit dem vbrige Volck aber zu Land nacher Passaw gezogen / daselbs Quartier genommen / als wann er vber Nacht da bleiben / vnnd erst deß andern Tags früh alles zu Schiff setzen wolte: Aber doch den Bawren hiermit eine Nasen zu trähen / noch dieselbe Nacht auffgebrochen / vnd nach Grießbach marchirt / alles was zu Schiff vnnd zu Land kommen bey der Nacht conjungirt / vnnd den zweiten November S. N. nach dem er Tag vnnd Nacht marchirt / den Bawren den Vortheil abgenommen / daß er allezeit deß Morgens frühe angelanget / wo sie seiner erst auff den Abend erwartet / dardurch sie sich nichts auff seinen Zug verstehen können / derhalben endlich sich an das Wasser begeben / welches sie an acht Orthen mit Seilen vnnd Ketten vberzogen / mitser weil jhn zu Land frey vnnd vngehindert passiren lassen. Durch welchen List er erlanget / daß der Catholischen Liga Volck mit den Keyserische conjungirt worden / vnd ist er den 4. November S. N. zu Lintz ankommen / da er von der Keyserlichen Armada welche jhm entgegen gezogen / wie auch dem Stadthalter mit grossen Frewden empfangen. Zu Lintz ist er drey Tag verblieben vnnd alda außgeruhet. Darauff ist er den achten dieses neben dem [1053] Obristen Löbel mit der Keyserischen vnd Ligistischen Armada auff gebrochen / vnd der Stadt Efferdingen / so die Rebellische Bawren innen gehabt / biß auff ein Weil wegs nahe zugezogen vnd losirt / alda beyde Obristen deß andern Tags all jr Volck vnnd 6. Stück Geschütz in Ordnung gestellt / die Keyserische die Lincke / vnd der von Pappenheimb mit der Liga Volck den Vorzug / vnnd die rechte Hand / der Hertzog von Holstein aber den Nachtruck mit 1000. Mußquetirern / vnd der Capitain de la Tore die Artilleria zu verwahren gehabt. Die Bawren nach dem sie in der Statt Efferding ein starcke Besatzung gelassen / haben sie sich zwischen der Armaden vnnd der Statt in einem von Natur wolverschantzlen Höltzlein der Intention den Keyserischen den Paß zu verlegen / sich zum offtermahlen zu Roß / vnd Fuß mit grossem Vbermut erzeigt / vnd wider in jhr Gestreuß begeben / weiln es dann endtlich spat worden / vnd zu regnen angesange̅ / hat der von Pappenheimb seine̅ Büchsenmeistern befohlen / den Bawern mit dem Geschütz ein guten Abendt zu wünschen: so also bald / nicht ohne j???n mercklichen Schaden ins Werck gesetzt / dahero sie mit grossem Geschrey auß dem Hotzl geloffen / vnverzagt mit guter Ordnung zu Roß vnnd Fuß sich auff der rechten Seiten im weiten Feld gegen deß von Pappenheimb Volck gewendt / vnnd gegen zwey geschwader Reuttern / so die Auantquardi gehabt / auanziert vnd mit grosser Furlangefallen / aber von ermeldten Reuttern so Obrister von Cortenbach geführt / in guter Anzahl erschlagen worden. Als nun anff der rechten Seiten die Schlacht also angefangen / haben die Bawren auff der andern Seiten zu Roß vnnd Fuß auch auß dem Walt gesetzt / vnd vermeindt / das Keyserische Volck in die mitte zu bringen / zu solchem End mit vnglaublicher Künheit Obristen Löbel angriffen / welches Cavaleria mit solcher Dapfferkeit vnder sie gesetzt / daß sie die Bawren endlich mit starkem Scharmützieren / vnnd grossem Verlust / in die Flucht geschlagen / vnd biß vor die Statt verfolgt. Die so im Wald verbliben waren sind von den Mußquetierern veriagt / vnnd etliche / so auff die Bäum gestiegen / herunver geschossen worden. Auff deß von Pappenheimb seilen / wie tapffer sich auch seine Reutter erzeigten / konten sie doch den grimmigen Anfall der Bawren nicht zu rück halten / also daß die Bawren biß zu der Artilleria fort trangen / in willens sich deren zu bemächtigen. Aber deß von Pappenheimb Obrister Leutenant der von Buttberg / so mit zwo Fahnen Fußvolck den Vorzug hatte / ist jhnen manlich vnder Augen getretten / welchem als bald ander Volck zu Roß vn̅ Fuß nachgefolget vn̅ also jhr vorhaben verhindert. Demnach nun der von Pappenheimb die Noth vnd der Bawren Frevel gesehen / vnnd den Obristen Cortenbach an zweyen Orthen verwund gefunden / hat er sich voran gestelt / die Bawren etwas auff gehalten / vnd seinemVolck mit Bitten vnnd Dränworte ein Hertz gemacht / dergestalt / daß sie nach dem die Schlacht zwo Stunden gewehret / die Bawren in Vnordnüng gebrachten / vnd endlich in die Flucht geschlagen / deren etliche nach der Donaw / da sie sich auff einer Insul zu retten vermeint / geloffen / die andere / so den negsten Weg auff Efferding genommen / haben sich daselbsten salvirt. Weil nun hiervber die Nacht eingefallen / ist die gantze Armee / so wol die Keyserische / als Bayerische / bey obbemeltem Höltzlein zu samen gebracht worden / da sie vbernachtet. Die Bawren haben in diesem Treffen vber 3000. Man verlohren / auff der andern Seiten aber sind wenig vmbkommen. Es war sich wol zu verwundern / wie kühn es die Bawren / weil viel vnderjnen Schußfrey waren / hinein gewaget / so gardaß auch bißweilen acht oder zehen vnder ein gantze Compagni hinein setzen dörffen / da sie dann grossen Schaden gethan / viel Pferd vnnd Leuth verwundt / sie aber ohne Verletzung darvon kommen: Ja es ist auch jhrem General ein Kugel auß grossem Geschütz wider die Brust vnnd ohn einige seine Verletzung wider zu rück gefahren: Welcher aber hernach / vnerachtet der Zauberey / vom Obristen Cortenbach erschossen worden. Vmb Mitternacht praesentierten die Bürger zu Efferdigen dem von Pappenheimb die Schlüssel / mit vermelten / daß die Bawren geflohen vnnd die Statt gantz quittirt auch fünff grosse Stück hinderlassen hetten. Also hat der von Pappenheimb den 10/20. Novembris deß Morgens die Statt eingenommen / vnd nach dem er den Hertzogen von Holstein mit einer starcken Besatzung darinnen gelassen / ist er noch denselben Tag mit der Armada fortgerucket / vnnd hat die Bawren / die Gemünden belägert / von solcher Belägerung auff geiagt. Dann nach dem er mit den Stücken starck auff sie spielen / auch zu gleich mit jhnen scharmütziren lassen / haben sie deß Nachts jhre Posten quittirt / vnnd in grosser Stille jhren Weg zu an dern 8000. Bawren / so dieselbe Nacht frisch ankommen / genommen / sich mit denselben zu conjungiern: Da sie schier auff die vorige Manier / wie vor Efferdingen geschehen / sich in ein Höltzlein gelegt / vnd fortificirt: Denen die Keyserische vnnd Ligistische Armada auff dem Fuß gefolget. Vnd weil die Keyserische den Vorzug hatten / hat der Obriste Löbel die rechte / vnd der von Pappenheimb die lincken Hand / ein halb viertel Meil wegs einer von dem andern genommen: Da die Bawren sich versamblet / etliche Psalmen gesungen / eine Predigt von einem Studtoso so vnder jhnen gewesen / vnnd sie tapffer zum Streiten vermahnet / gehöret / sind sie / nach dem ein gute weil mit jhnen scharmütziert worden / auff einmal auff beyde Seithen außgefallen / vnnd die Keyserische mit solcher Furi angegriffen / daß sie Reuter vnnd Fuß Volck zertrennet / also daß Obrister Löbel vnd andere / was für Resistentz vnd Fleiß sie auch angewendet / zurück weichen vnd gar mit der Flucht sich salviren müssen: Da dann die Bawren biß an die Statt Pforten / vngeachtet von den Mawren starck vnder sie geschossen vnd viel [1054] erleget worden / sie verfolget. In mittelst haben die Bawren auch deß von Pappenheimb Volck mit grossem Ernst angegriffen / vnd sich gantz vnder sie vermischtet / also dz Pappenheimb selber gezweiffelt / ob auch die seinige würden Fuß halten können / wie sie dann albereit mehr als zweyhundert Schritt zurück gewichen. Worauff dann Pappenheimb als er die Gefahr auff seiner Seiten gemercket / dreyhundert Musquetirer / so er zuvor hinder einen Zaun in Hinderhalt gelegt / Fewer geben lassen / welche so wol vnnd zu rechter Zeit kommen / daß der Bawren viel erleget / vnnd sie so lang auffgehalten worden / biß der von Pappenheimb jhnen mit zwo Truppen Kürissern / die er durch ein Thal hinder jhnen her gebracht / zugesetzt: Dardurch die Bawren gantz vmbrint: get / vnnd weil er seyn Volck alleweil angesührt / auch den Capitain La Tour mit einë guten Hauffen / dene̅ so gewichen ware̅ / zü Succurs geschickt / ist die Schlacht wider ernewert / vnnd in 4. Stunden lang continuiret worden / biß den Bawern zu schwer gefallen / dem Gewalt lenger zu wider stehen / darumb sie sich in die Flucht begeben. Als auch mitler weil die Bawern so das Keyserische Volck verjaget / mit guten Beuthen wider zu rück kommen / hat der vom Pappenheimb das Spanische Kriegsvolck welches er biß dahin auf allen vnversehenen Fall gesparet / jhnen entgegen geschickt / vnnd mit jhnen treffen lassen / welches jhm dann so wol gelungen / daß selbige auch in die Flucht geschlagen / vnnd die Artilleri vnnd Munition / so sie den Keyserischen abgenommen / wider zu verlassen gezwungen worden. Gleichwol haben sich in solchem Fliehen die Bawren etlich mal gewendet / vnnd so manhafftig gestritten / daß dergleichen nicht bald gesehen worden. Darumb der von Pappenheimb allezeit einen Hinderhalt zur Entsatzung an gelegene Orth geordnet / vnd allen Fleiß angewendet / seyn Volck zusamen zu halten. Als auch die Keyserischen geflohen / hat er seinem Volck / damit es kein Confusion vervrsachen möchte / zu verstehen gegeben / sie setzten den Bawren hinder einem Berg nach. Worzu dann nicht wenig geholffen / daß ein Höltzlein so darzwischen gelegen / verhindert / daß die Pappenheimische der Keyserischen Flucht nicht sehen können. Sind also in diesem Treffen vber 3000. Bawren auff der Walstadt geblieben / vnnd die vbrige in die vmbligende Thäler / Berg vnnd Wälder zerstrewet worden. Nach diesem Treffen hat der von Pappenheimb noch zwo Schlachten mit den Bawren gehalten / vnnd darinnen obgesieget / als eine den neunzehenden Novembris vor Vöcklapruck / die ander den dreissigsten dieses vor Wolffzeck / darinnen der Bawern abermal etlich tausend vnd zwen Generalen geblieben / auch vnder anderm sieben Stück Geschütz abgenommen worden. Vnd dieses letste hat den guten Bawern den Garauß vnnd jhrem Kriegen ein End gemacht: dann sie auff diese Niderlag in grossen Schrecken gerathen vnnd sich fast gantz getrennet / die Rädlinsführer haben sich auß dem Land an andere Orth / die andere aber wieder in jhre Wohnungen verfüget / also daß sich zu Anfang deß Monats Decembris alles zu gentzlicher auffhebung dieser Rebellion ansehen lassen / vnnd hat der von Pappenheimb das Kriegs Volck hin vnnd wider in der Bawern Häusern einquartort / damit sie nicht wider zusamen kommen möchten / wordurch der Donawstrom wider gantz offen vnnd sicher worden. Vnd ob wol hernach die Bawern sich wider zu rottiren vnderstanden / hat es doch keinen Nach truct mit jhnen gehabt / sondern sind abermals geschlagen vnnd in die Flucht getrieben worden. Jhre Schantzen haben die Keyserischen eingerissen / vnnd ist fast alles in drey Wochen wider zu ruhe gebracht worden. Man hat nachmalen viel von diesen Bawren / so man für die Rädlinsführer angegeben / gefangen / vnnd zu Lintz vnnd andern Orthen mit dem Schwerd / Strang vnnd Rad hingerichtet / auch den Städten / so die Bawern eingelassen / jhre Privilegia genommen. Haben also nicht allein die Bawren / sondern auch gedachte Städt durch diesen Auffstand schlechten vortheil erlanget. Wir wollen nun Bethlehemb Gabors / wie auch die Händel in Vngarn vnnd Schlesien vor vns nehmen vnd dieselbe biß zu End dieses Jahrs verfolgen. (Bethlehem Gabors Hochzeit.) Demnach zwischen gedachtem Fürsten in Siebenbürgen vnd einem Brandenburgischen Fräwlein ein Heurath tractirt worden / sind zu Anfang dieses Jahrs die Siebenbürgische Gesandte mit in 100. Pferden zu Berlin ankommen / die Fürstliche Braut von dannen abzuholen / welchë Marggraff Sigismund mit einem grossen Comitat / ein zimblichen Weg entgegen geritten / sie im Namen deß Churfürsten empfangen vnnd auffs Schlos begleitet. Bald hernach ist die Vermählung mit gewöhnlichen Ceremonien geschehen / vnnd darbey allerley Kurtzweil von Tätzen / Jagten vnnd dergleichen vorgangen. Worauff die Braut mit den Gesandten auff Caschaw fortgezogen / alda das Beyläger gehalten worden. Bethlehemb Gabor hatte Keyser Ferdinanden vnd andere Fürsten vnnd Herrn darzu einlaben lassen. Derowegen auff Jhrer M. verodnung der Vngarische Cantzler Bischoff zu Waytzen mit vielen Herrn vnd Edelleuten mit köstlichen Praesenten / als einem schönen mit Edelgesteinen versetzten Halßband / so vber 4000. Reichsthaler werth / auch etlichen Credentz-Bechern von Wien zu solcher Hochzeit abgereiset / derselben in J. K. M. Namen bey zu wohnen. (Gabors vornehmen in Vngarn.) Es hatte Bethlehemb Gabor bißhero sich alles Guts gegen Keys. M. erbotten / aber doch inmitels ein grosses Volck auff die Bein gebracht / vnnd endlichen bey dem Anzug deß Hertzogen von Weymar vnnd deß von Mansfeld auch in Vngarn [1055] auffgezogen / vnd nicht allein dem von Mansfeld als er in Vngarn kommen / etlich Volck adjungirt / sondern auch mit den Türcken / so sich bey diesem Wesen sehr vnruhig erzeigt vnd Novigrad belägert / sich conjungirt: aber doch / weil jhm der von Friedland zu bald in Vngarn auff den Halß kommen / nichts sonderliches verrichtet / als daß etliche Scharmützel zwischen beyden Theilen vorgangen. Dahero Bethlehemb / weil er vermerckt / daß er der Keyserischen Armee nicht bastant / die Sachen (Anstand vnd Friedens Articul in Vngarn.) wieder zu einem vergleich gerichtet. Ist also im Winthermonat / auff vorher gangene Tractation zu Preßburg ein Stillstand / biß auff den Aprillen deß 1627. Jahrs auffgerichtet / vnnd darbey so wol den Türcken / als andern ein sicherer Paß vnd Abzug / vnnd das Volck in die Winter Quartier zu lassen beschlossen / auch folgends zu einer völligen Fridens Tractation den Bethlehemischen Gesandten von den Keyserischen nachfolgende Articul eingehändiget worden. Daß er Bethlehemb versprechen solle / wider die Keys. Mayest. vnd das Hauß Oesterreich keine Feindseligkeit zu vben / noch dero Feinden Hülff zu leisten; Türcken vnnd Tartarn wider das Königreich Vngarn nicht anzuhetzen / noch einzu führen / noch schädliche Rachschläg wider Jhre Mayst. machen zu helffen / vnd die jenige / so solches bißhero gethan / zu offenbaren: Mitseiner Armee also bald auß dem Keyserlichen Gebiet zu ziehen: Den Mansselder mit seinem Volck also bald mit gesambtem Hauffen von sich zu lassen / doch mit Eyd / wider Jhr K. M. ferner nichts / weder durch sich oder seyn Volck zu tentiren / oder dero Feinden gefällig zu seyn: Die Inwohner der Spannschafften vnd Städte / die jhnen von Jhr. M. cediret / den Keyserlichen Tommissarien huldigen vnnd schweren zu lassen / daß sie Jhrer K. M. getrew verbleiben / auch alle Puncten halten wolten / deßwegen auch Bethlehemb mit seiner Hand vnnd Siegel cautionem leisten solte. Was er vnnd der Türck von Anno 1619. hero eingenommen zu restituiren: Die beyderseits / auch von den Türcken gefangene loß zu geben / vnd die Keyferliche Vnderthanen / so in Bethlehembs Gewalt kommen / jhres Eydts ohne Entgelt zu erlassen / vnd so fernere Beschwerungen sich erengten / solches durch gütliche vnderhandlung der Commissarien beyzulegen: Alle Iniurien beyderseits zu vergessen vn̅ auffzuheben / doch in Privat Sachen den Weg deß Rechtens / das seine zu suchen / jederman zu lassen. Vnder solchem Perdon aber solten nicht begriffen seyn die jenigen / so nicht auß zwang / sondern freywillig wider Jhre K. M. die Waffen geführet: Die andern Friedens Articul / so zu Niclaßburg vnd zu Wien (Türcken fallen in Vngarn ein.) verhandlet / solten in jhren Würden bleiben / doch auß genommen die Außzahlung der 30000. fl. Letzlich solten aller trew verbliebener Güter / so confiscirt / oder jhnen sonsten abgenommen / widerumb an die rechten Possessoren gelangen. Belangendden Türcken vor gemachtem Stillstand / so ist der Bassa / von Ofen den 24. Sep. in der Nacht 8000. starck auffgebrochen / einen Streiff gegen Werebell vn̅ derselben Gegend vorgenommen / die Vnderthanen daherumb zur Huldigung gezwungen / etliche Dörffer außgeplündert / theils gar in Brand gesteckt / auch ein grosse Anzahl Vieh vnd viel Christen Seele̅ weggefürt: denen sich aber der Vbriste im Castell zu Werebell mit seinem vnderhabenden Volck ritterlich widersetzt / also daß sie vnverrichter Sachen davon ablassen müssen / nach dem jhrer viel das Leben darvber eingebüsset. Von dannen ist gedachter Bassa mit vielem Volck vnd 19. Stücken Geschütz vor Temeswar ein Meil vo̅ Gran gerucket / hat solch Castell / weil es nit sonderlich fest / durch vbergebung einbekom̅en / vnnd das Volck darauff mit Sack vnd Pack abziehen lassen. Deßgleichen hat er den 30. dieses die Festung Novigrad belägert / vnd mit 9. Stücken zu beschiessen angefangen: Ist aber vom Hertzogen von Friedland abgetrieben worden / welcher eine Brücken vber die Donaw geschlagen / vnd den Türcken Waytzen abgenommen. (Keyserische vn̅ Mansfeldische klopffen einander.) Vmb diese zeit sind auch fünff Meilen vnder Preßburg die Keyserische vnd Mansfeldische an einander geratë / darbey die Keyserische den Hürtzern gezogen vnnd 8. Compagnien Frantzofen geschlagen vnnd zertrennet worden / vnnd ob wol die Keyserische stracks darauff solches widerumb zu rechen sich vnderstanden / vn̅ etlich tausend Man starck auff die Mansfeldische / selbe vnversehens zu vberfallen / außgezogen / haben sie doch vber verhoffen solche in guter Hut gefunden / dahero ein starckes Treffen entstanden / in welchem auff beydë Seiten zimblich viel Volck geblieben / also daß keiner sich der Victori zu berümen gehabt. (Graff von Schlick gefangen.) Gegen Außgang deß Octobris ist Graff Henrich von Schlick General vber deß Hertzogen von Friedland Artilleria / als er mit etwan 100. Reuttern auß seinem Quartier geritten vnd einen Paß besichtigen wollen / von etlich Bethlehemischen angesprengt / vnd da er in sie gesetzt vnd sie flüchtig gemacht / hernach von etlich 100. in einem Städlein Pesten vmbringt / von einem Vngarn bey dem Feldzeigen vom Roß gezogen / vnd da er sich zu erkennen gegeben vnd vmb Quartier gebeten / sampt seinem vnd noch zwen andern Obristen Leutenanten gefangen / die vbrige aber / so er bey sich gehabt / alle nider gehawet worden. Bethlehemb hat jhm anfänglich ein grosse Rantzion abgefordert / aber doch hernach solche gemiltert / vnd jhn darauff wider loß gegeben. Vnlang hernach sind die Türcken vn̅ Vngarn in 5000. starck durch die Wag gesetzt / deß Graffen von Merode Reutter Quartier vber falle̅ / vn̅ alles / was nit zu Pferd kom̅en können / nidergehawet / vn̅ die Pagagi vom gantzen Regiment geplündert. (Rumor in Bethlehembs Läger.) Vmb den halbe̅ Wintermonat hat sich in Betlehemb Gabors Läger ein grosser Rumor durch die Türcken erhaben / welche mit Gewalt vom Vezier / auß dem Feld zu ziehen Erlaubnuß haben wollen: als es jhnen aber abgeschlagen / haben sie seine Leib Gvardi vor dem Gezelt nider gehawen / darauff sich der Vezier zum Bethlehemb reterirt / welcher dahero mit seinen Vn [1056] garn sich auffgemacht / die Türcken vmbringet / vnnd die vornembsten davon bey 19. Personen / darunder auch der Alli Betz von Ofen / nider hawen lassen: Welches die andern widerumb still gemacht. (Mansfeld vbergibt sein Volck dem Gabor.) Bethlehem ist bald hernach mit dem Volck in die Winterquartier gezogen / vnnd weil man auch zu Preßburg von einem Stillstand tractirt / hat der von Manßfeld seyn Volck auff Bethlehembs Gutachten andern vbergeben vnd mit etlichen seiner vornembsten Officirern nach Constantinopel gezogen / in willens von dannen auff Venedig vnd förter in Engelland zu reisen. (Behtlehembs Schreiben an den König in Engelland.) Bethlehemb hatte jhm nachfolgendes Schreiben an den König in Engelland mit gegeben: Durchleuchtigster König; Dieweil wir für ein nicht geringe Notturfft / vnd daß es dem gemeinen Wesen sonders vorträglich seyn würde / erachtet haben / wann wir / was jetziger zeit vnsere Sachen für eine Beschaffenheit habe̅ / vnd was der Feinde̅ wider vns vorgenommene Anschläg seyn / Ewer Königl. Durchleuchtigkeit berichteten: haben wir doch bequemer zu seyn darfür gehalten / wo fern solches durch gegenwertigen / so vnsere Schreiben mitbringt / den Wolgeboren Ernsten / Fürsten vnd Graffen zu Mansfeld / sc. der confaederirten Fürsten General Obristen / vnsern lieben Oheimb / welcher wegen wichtiger vnd nothwendiger Sachen von hinnen / das Kriegs Volck ein zeitlang andern befehlend / seine Reiß dieser Zeit anstellen wollen / E. Kön. Durchl. verstunde. Welches Person vnd Königliches Anerbieten / die sie so wol durch die Hohansehenliche zu Gravenhag anwesende Legaten / als durch jhren steten am Ottomannischen Hoff residirenden Oratorn / an vns mehrmahlen hat gelangen lassen: hat also viel bey vns golten vnnd vermöcht / daß wir mit hindan setzung so grosser vnd schweren Vnkosten / auch Leib vnd Lebens Gefahr / das gemeine Wesen vnd Sach / auff das best wir möchten / zu befördern / vnd der Feind Macht abzutreiben / mit Ernst vnderfangen haben. Dieses auff was weiß es von vns in das Werck gesetzet sey / vermeinen wir das so wol den Durchlenchtig. zu Dennemarck König / als andere diesem gemeinen Wesen zugethane / nicht mit jhrem geringen Nutz vnd guten erfahren zu haben / also zwar / deß der gröste Theil der feindlichen Kriegsmacht / von deß Römischen Reichs Boden vnd Landen ab-vnd wider vns geführt / vnd dieser Enden deß Kriegs Sitz gemacht hat / deren verbittertes Gemüth gegen vns nach nichtem anders / als nach vnserm eussersten verderben / vnnd vnsers Volcks vndergang sinnen vnd trachten. Weil nun dem also / so bitten wir E. König. Durchl. vber die massen / wöllen sie auch mit höchstem Fleiß ersucht vnnd gebetten haben / daß sie zu diesem so löblichen vnd rühmblichen aller Völcker / die nach der Freyheit streben / Fürhaben vnnd Ende alle jhres Königlichen Gemüths Gedancken vnnd Werck dermassen gerichtet haben wolle / damit seyn beharrliches vornehmen / als darinn seines guten Leymuths vnd Namens meister theil stehet / von allen erkant / vnnd zugleich deß Feinds vnderfahung vnnd verbitterten so wol gegen Ew-Kön. Durchl. als alle andere / so diesem Werck beygethan / Willens Haß durch heilsame Mitteln abgewendet werde. Vnnd weil wir wegen seiner Beharrlichkeit vnd Königlichen Tugend vns gewisse Hoffnung schöpffen / als wollen wir vns auch sicherlich vertrösten / es werden Ew. Königl. Durchl. dessen Ehr / Ansehen vnd Nutzen solches am meisten angehet / vns / als die jetzt der Gefahr vnd dem vngewissen Außgang deß Kriegs näher / vn̅ der Feind Waffen auff vns verwendet haben / nit steckë lassen. Das vbrige was zu gegenwertiger Sach notwendig gehörig / weil wir daß es gedachter Herr Graff in vnserm Namen auch anbringë wird / wol wissen: Derowegen wie wir E. Königl. Durchl. daß sie jhm in allem glaube / vnnd jhres willens Königliche zuneigung in solchem gegen vns erzeige / gebethen haben wollen: also nach gantzens vnsers gegen jhr geneigtisten Gemüths Anerbietung / wünschen wir demselben glückliches vnd langwüriges Leben / sc. (Keyserische vom Obersten Baudis geschlagen.) In mittels hat Hertzog Johan̅ Ernst vo̅ Sachse̅ Weymar in Schlesien vn̅ Mähren immer weiter vmb sich gegriffen / vieler Ort sich bemächtiget vnd sich je länger je mehr gestärcket. Vnder andern hat bald nach hiebevor gemeltem Treffen / darinn die Weymarischen den Keyserischen obgesieget / der Obriste Baudis mit vier Compagnien zu Roß vnnd Fuß sich auß Troppaw begeben / der Meinung / einen wichtigen Anschlag zu effectuiren. Weil aber die Keyserischen von solchen Dingen zeitlich Kundschafft bekommen / haben sie sich gesamblet / vnnd in 16. Compagnien zu Roß starck jhm vorgewartet / deß Intents in seiner Widerkehr dë Paß nach gedachter Stadt jm abzuschneyden. Aber mit der Laugen die sie jhm vbergehengt / wurden sie / vber all jr verhoffen / selbsten gezwagen. Dann als Baudis von seinem Anschlag / welchen er nicht zu Werck richten können / wider zurück an ein klein Gehöltz kommen / ist jhm der Keyserischen Anschlag auff jhn angedeutet worden. Ob er nun wol gemercket / daß jhm die Keyserischen zu mächtig / hat er doch den Muth nicht fallen lassen / sondern den seinen gantz beweglich zugesprochen / vnnd jhnen ein Hertz eingeredet / mit vtrmelden / daß es besser vnnd rühmblicher sich ritterlich zu wehren vnd zu sterben / als sich den Keyserischen zu ergeben. Welche vermahnung so viel gefruchtet / daß sie mit grosser Furi angefallen / vn̅ den Keyserische̅ dergestalt zugesetzt / daß selbige sich endlichen mit Hinderlassung etlicher todten vn̅ gefangenen / reteriren / vnd den Waymarischen das Feld lassen müssen. Dahero zu sehen / daßdie Victori nit alle zeit an der mänge deß Volcks gelegen / sondern daß auch wol ein grosser hauff von einem kleinen könne vberwunden vnd geschlagen werden. (Hertzog von Friedland ziehet in Schlesien.) Weil sich nun die Sachen in Schlesien vnnd Mähren / wegen deß Hertzogen von Weymar begünten nicht wenig gefährlich an Keyserischer Seithen ansehen lassen / als ist der Hertzog von Friedland / nach gemachtem Stillstand mit dem Bethlehemb / mit dem meisten Kriegs Volck auß Vngarn auffgebrochen vnd sich in Schlesien ge [1057] wendet / den Weymarischen mit Macht zu begegnen. Welche inmittels die inhabende Orht vnnd Päß starck verschantzt / vnnd mit nottürfftigen Gvarnisonen versehen / auch mit Streiffen vnnd außfallen den Keyserischen nicht wenig Schaden zugefüget. Sonderlich haben sie im Decembri das Städtlein vnnd Schloß Sternberg vnd ein Closter nahe bey Olmütz in Mähren eingenommen / vnnd die Vorstadt abgebrennet. Es kam aber Hertzog Johann Ernst vber solchem Einfall beym Keyser in grosse vngnad / also dz J. M. sich entschlossen jhn in die Acht zu erkleren. Vmb welcher vrsachen willen sie dann auch ein Schreiben an den Churfürsten zu Sachsen abgehen lassen / dieses Inhalts. Jhre M. setzten in keinen zweiffel er würde fast von der Zeit der in Böheimb ohn allen Fug erweckter / hernacher in andere Jhre Erblanden / vnd folgends in das Römische Reich eingeführter vnd in das 8. Jahr continuirter Rebellion vnd Vnruhe / auch bey denen darauß erfolgten Kriegen vnd schädlichen Empörungen vnder andern an diesem mit vnd neben Jh. May. vornemblich ein hohes Mißfallen getragen haben / daß auch auß seinem löblichen Hauß vnderschiedliche Hertzogen zu Sachsen Weymar in verbottene Dienst wider J. M. vnd andere deß Reichs Chur-Fürsten vnd Stände / sich eingelassen / vornemblich aber vnnd annoch beharrlich / Johann Ernst der Jünger / Hertzog zu Sachsen Weymar durch böse Consilia vnnd Anschläg so weit sich verleiten lassen / daß wider J. May. Er / ohn einige jhm hierzu gegebene Vrsach / die Arma ergriffen / vnd die gantze Zeit hero / fast mehr als andere Feinde sich gebrauchen lassen. Vnnd ob wol Jhrer M. die beschriebene allgemeine Recht vnnd Reichs Constitutiones, wie vnd welcher gestalt Jhre M. wider die Jenige / welche sich den Reichs Aechter also coniungirten / denselben jrem eussersten vermöge̅ nach bey pflichteten / Hülff vnd Assistentz leisteten / procediren möge / den Weg zeigten / so hette doch Jhre Mayest. seines hochgeehrten Hauses bißhero hierinnen verschonen / vnnd viel mehr der bessern Hoffnung leben wollen / mehr gedachter Hertzog würde sich dermal eins andern besinnen / vnd der Keyserlichen Sanfft-vnd Langmütigkeit nicht so gar mißbrauchen / sondern mit der Zeit zur Erkandnuß seines vnbefugten Vornehmens / als ein / wie Jhre Mayest. vernehme / Verständiger vnnd Regierender deß Reichs Fürst selbst werden / jhre offtgethane Keyserliche vnnd mehr dann Vätterliche Abmahn-vnd Warnungen / auch wolgemeinte dehortatoria Mandata in schuldige Acht nemen / vnd also von seinem Vornehmen abstehen / oder doch sich hiervon die in jhren avocatoriis vnnd publicirten Acht Erklärungen einverleibte / auff solchen beharrlichen vngehorsamb deutlich gesetzte hohe Poen / wo nicht zu forderst bey diesem langwürigen Krieg offt verspürten Zorn Gottes / gegen die so seinem Gebott zu wider / der Obrigkeit dermassen widerstrebten / abschröcken lassen. Wann aber J. M. mit befrembdung vernemen müsse / dar jhre gefaßte Hoffnung vmb sonst gewesen / wie dann auch Jhre Warnungen / Gottes vn̅ Verbott in Wind geschlagen vnd verächtlich hindan gesetzt worden: Sintemal gedachter Hertzog sich vber dieses alles gelüsten lassen / sich zu̅ Führer vnd Haupt der Rebellen vnd Reichs Aechter auffzuwerffen / hindan gesetzt seines Herkommens vnder dem proscribirten Manßfelder vnd dessen Anhang vn̅ rauberischen Hauffen / in J. M. Hertzogthumb Schlesien / Marggraffthumb Mähren / vnd gar in Vngarn feindlich einzufallen / sich daselbsten mit dem Türcken vnd desselben Ministro Bethlehemb Gabor zu coniungiren / vnd wann es jhm gelungen vnnd nicht erwehret worden / sedem belli in jhr Ertzhertzogthumb Oesterreich vor Jhre Keyserliche Residentz gantz vermessentlich zu tranßferiren: Als hette er / Churfürst / solchem allen nach zu ermessen / daß J. M. nun mehr lenger nicht zusehen / noch für vber fönne / sondern sich in einem so beharrlichen straffmässigen verbrechen vnd crimine laesae Maiestatis einmal / andern zum Exempel resolviren müsse / wider gedachten Hertzogen / gleich als andere Jhrer M. vnd deß Reichs Feind vnnd Aechter / nach Jnhalt der Reichs Constitutionen / vnd obangezogener Keyserlichen Mandaten / wie vngern J. May. auch vmb seyn / Churfürstens / löblichen Hauses willen / darzu komme / ernstlich verfahren zu lassen. Welche Jhro zwar abgenöthigte gefaßte endliche resolution sie jme / Churfürste̅ / vorhero zu notificiren eine Notturfft erachtet / der zuversicht / weil seine trewe Warnungen / weniger als Jhrer M. Paenal Mandata / bey jhme Hertzogen verfangen wolten / er würde sie nicht verdencken / daß sie dergleichen vorsetzlichen zunötig-vnnd verachtungen Keyser. Hochheit lenger nicht platz lassen / sondern vermög der Reichs Satz vnnd Ordnungen in so vielfaltigen verbrechen die ernste Mittel vnd Bestraffung an die Hand zu nehmen wider jhren willen vervrsachet würden. (Chur Sach sen Schreiben an Hertzog Wilhelm zu Sachen Weymar.) Als dieses Keyserliche Schreiben / so den 21. Septembr. S. N. datiert / dem Churfürsten von Sachsen zukommen / ließ selbiger also bald eine Copey davon an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar / viel gedachten Hertzog Johann Ernsten Brudern / beneben einem andern Schreiben vnder Dato den 21. Septembr. S. V. abgehen / so also gelautet; Auß beygefügter Abschrifft hette er / neben seinem anheimbs sich befindenden Brudern zu ersehen / welcher massen die Röm. Key. M. jhm zu erkennen gegeben / daß dieselbe die Acht wider seinen Eltern Brudern / Hertzog Johann Ernsten zu Sachsen ergehen zu lassen / entschlossen seye. Nun erführe er Churfürst solches gar vngern / hette sich dergleichen Processes längst besorget. Hette sich gleichwol nicht versehen / daß Hertzog Johann Ernst / die so vielfaltig geschehene vermahnungen / Warnungen / Bitten vu̅nd Flehen also in Wind schlagen vnd es so weit kommen lassen solte / daß jhrem Chur-vnd Fürstlichen Hauß ein Schimpff begegnen / vnd durch dessen Beginnen vervrsachet werden solte. Zumal weil er / Churfürst / es mit jhm [1058] trewlich vnd gut gemeinet / vn̅ sich dahin zu bemühen erbotten / daß J. K. M. Gnad vnd Huld widerumb erlangt werden / vn̅ Hertzog Johan̅ Ernst zur Außsöhnung kom̅en möge. Noch weniger aber hetten vermutet / daß Hertzog Johann Ernst vnd etliche andere seine Brüder alle Devotion / Gelübde vnd Pflicht / damit sie J. K. May. obligirt / gantz hindan setzen / in dero Erb-Fürstenthumb vn̅ Land mit Krigs Macht rucken / an theils Orthen jhnen huldigen lassen / sich gleichsamb offentlich für J. K. M. Feind erklären / die jenige Jhrer Key. May. Vnderthanen / welche er / Churfürst / hiebevor wider zu Jhrer May. Gehorsamb disponirt / zum Abfall bewegen / dardurch jhre Privilegia / Mayestät Briff / vnd andere / jnen wider zu wegen gebrachte Freyheiten in Gefahr setzen / vnnd also seyn / Churfürsten / damals erlangte Victoriam zu nicht machen: am allerwenigsten aber jhm einbilden / oder Hertzog Johann Ernsten zutrawen können / daß man sich mit dem Manßfelder / als einem Aechter / coniungiren / dem Kriegsvolck fürter in das Marggraffthumb Mähren / vnd endlich gar in Vngarn begeben / Jhrer Keys. May. molestiren / daselbst offentlich bekriegen / vnnd mit solchen Consiliis vnd Vorsatz vmbgehen sollen / wie man nicht allein das Hauß Oesterreich / sondern auch seyn Chur-Hauß ruiniren / vnd demselben Wehe thun möge. Welches zwar dann nun mehr nicht mehr heimblich / sondern bey dem bekanten Treffen zwischen Tilli vnnd deß Nider Sächsischen Crayses Armeen / genugsamb offenbar worden / vnd würden seyn / Churfürstens / Land vnnd Vnderthanen wol empfunden haben / was für einen Durchzug durch den Türingischen Crayß vnnd andere seine Land man für gehabt / wann es nicht durch die beschehene Niderlag vorkommen vnnd der aller höchst es abgewendet: So were auch nun mehr laut worden / worauff die verfangliche Anstellung einer Lands Defension im Fürstenthumb Weymar / vnd andern mehr Orthen / darumb er Hertzog Wilhelm sich nicht wenig bemühet / angesehen gewesen. Welches alles aber er dahin vnnd zu derer verantwortung stelle / die zu dergleichen vnrechtmässigen Sachen rathen vnnd Beförderung thun helffen / müsste es also gehen lassen / vnd sich dessen trösten / daß es an trewhertzigem Abmahnen nicht gemangelt / das Sprichwort aber wahr befunden / wem nicht zu rathen / dem seye auch nicht zu helffen: Er Churfürst / hette alles das jenige gethan / so sich nur thun lassen wollen / vnnd eine Hoffnung gemacht / dardurch zu remediren / auch zu dem End seine Lehen-Briff bißhero in der Key. Cantzley vnaußgefertiget ligen lassen / damit nichts newes darinnen vorgehen möchte / befunde aber / daß es alles vergeblich / welches sie Göttlicher Allmacht befehlen. (Hertzog Wilhelm von Sachsen Weymar Gesinnen an Landgraff Georgen zu Hessen.) Von diesem Churfürstlichen vnd dem vorigen Keyserlichen Schreiben / hat Hertzog Wilhelm den 6. Octobris Landgraff Georgen von Hessen Darmstadt / Abschrifften zu geschickt / vnd darbey ferners bey jm angebracht; Dieweil er nicht zweiffele er / Landgraff / würde der nahen Anverwandnuß / Erbeinigung / Erbverbrüderung vnd zwischen beyder seits Eltern hergebrachten guten Correspondentz vnd Freundschafft wegen solche J. Kay. May. vngnad nicht gern vermercken / noch seinem Brudern gönnen / dz er in dieselbe fallen solte: So gelangete an jn sein Bitten / er wolle seinem eltesten Bruder vnd jhm den Freund-Vetterlichen willen erweisen / vnd bey J. K. M. intercedendo berührte Vngnad kehren vnd wenden helffen / sc. (Landgraff Georgen Antwort Schreiben an Hertzog Wilhelmen zu Sachsen Weymar.) Hierauff hat Landgr. Georg also geantwortet; Wie er jhme Hertzog Wilhelmen / der nahen Freundlichen verwandnuß nach zu allen trewen Diensten jederzeit bereit vn̅ willig were vnd bltebe / also hette er nicht vnderlassen / die Sachen in reiffe Berathschlagung zu ziehen: Vnd trüge zuvordest mit seinem Fürstlichen Hauß / dieses zustands halben / ein wahres freundliches Mitleiden: Dan̅ ohnschwer zu erachten / wan̅ die Keyserliche Achts Erklärung würcklich erfolgen solte / was es neben dem grossen Schimpff vnnd Spott / auch Jhme Hertzog Wilhelmen vn̅ allen seine̅ Brüdern für Weiterung / Schaden vnd Nachtheil bringen würde: besorglich weit häuffiger vnd mehrer / dan̅ fast vor dießmal geglaubt vn̅ darfür gehaltë werden möchte / gestalt newliche vnd alte Exempla in z???mblicher Anzal vorhanden weren. Könne demnach jn seiner tragenden Sorgfalt so wenig verdencken / daß er Landgraff viel mehr loben vnd preisen müsse / wan̅ er es wol zu Hertzen nehme / vnnd auff alle verantwortliche Verhüt-vnnd Abwendungs wege vnnd Mittel / nach eusserstem Vermögen in zeiten seine Gedancken richte. Nach dem aber Er Landgr. noch nicht verstehe wessen sich Hertzog Johan̅ Ernst / auff die so ernstliche Keyserliche vnd Churf. Sächsische Abmahnung Schreibe̅ resolvirt / vnd dan̅ jm Landgr. etwz zweiffelhafftig vorkom̅e / ob vnd was seine vorbittliche Schreibe̅ viel fruchte̅ würden / wann Hertzog Joh. Ernst zu keinem Wandel seiner bißherigen Kriegs vbungen verstehen solte / ohne dz auch jhm Landgr. als eine̅ angehende̅ Jungen Regenten bedeucklich / andern seinen Miterbverbrüderten vnd Miterbvereinigten höhern vnd eltern Herrn vnd Freunden / mit einem absonderlichen Inter???ession Schreeibe̅ vorzugreiffë: So stelle er in sein Hertzog Wilh. gute Gelegenheit / ob jm gefällig / jm von seines Brudern endlicher Gemüths Meinung / so wol auch von anderer ohne zweiffel gleichfalls ersuchter Chur vnd Fürsten Erklärungen / mehrere Avisatio̅ widerfaren zu lassen. Wiewol er Landgr. dann bey dieser wenigkeit seiner Jahr vmb die K. M. sich grossen verdiensts nit rühme / dahero auch auff den Effect seiner Intercessionen die geringste Vertröstung nit wol geben könne: Dannoch aber so gedencke er von anderen Erbverbrüderten vnnd Erbvereinigte̅ vorbit???licher Entschliessung sich nit leitlich abzusondern / wan̅ sich nur vorhin Hertzog Joh. Ernst zu gehorsambster Accom̅odirung gegë das Ober-Haupt geneigt erklären vn̅ erweisen / vn̅ also de̅ auff seine Fürstliche Lineam nahenden grossen vnheil selbst mit vorbiegen helffen wolte / sc. Weil nu Hertzog Joh. Ernst / dieser Schrifft wechslung / so seinet wegen geschehen / vngeachtet / in seinem vorhaben fortgefahren / were ohne [1059] zweiffel die angeregte Keyserliche Achts Erklärung ins Werck gesetzet worden / wann nicht bald darauff / wie wir hernach Meldung thun wollen / seyn Absterben erfolget. (Handlung mit Kur-Brandenburg wegen deß Hertzogen in Bayern.) Der Churfürst von Brandenburg hatte bißhero noch nicht approbiren wollen / daß J. K. M. den Hertzogen in Bayern in das Churfürstliche Collegium auffgenommen: Dann er wol gesehen was ins künfftig durch die Majora für Co̅sequentien sich ereugen würden: jedoch hat er sich endlichen durch vnderhandlung deß Churfürsten von Sachsen auff ein andere Meinung / vnd zu begerten Accommodation bewegen lassen. Vmb welcher vrsachen willen dann der Churfürst von Sachsen nachfolgenden Jnhalts Schreiben / vnder dato den 4. Novemb. an die Kay. M. gehen lassen. Wie höchlich jm das im Königreich Böheimb sich vor etlichen Jahren entsponnene vnd sich hernach in dz Römische Reich eingeflochtene Vnwesen jederzeit zu wider gewesen / wie sehr er sich bemühet / daß solches gestillet / vnd der Frieden widër gebracht werden möchte / zu dem End Jhrer K. M. nach möchlichkeit assistirn / vn̅ theils derselben Länder recuperiren vnd zum Gehorsamb bringen helffen / vnderschiedliche Handlungen vor die Hand genom̅en / aber zu dem vorgesetzten Zweck niemals zu gelangen seyn wollen: sondern wan̅ das Vnheil an einem Orht gestillet / am andern das Fewer als bald vber sich geschlagen / vnd solches fort vnd fort biß auff den heutigen Tag gewehret / were nicht nötig weitläufftig zu erzehlen: Vnd solte jhn zwar weder der auffgewante Kosten / noch angewente Bemühung tawren vnd rewen / wan nur das / darum̅ solches alles angestellet / nemblich die Widerbringung deß Friedens / erlanget werden können. Ob es nu wol biß anhero zu eine̅ solchen Standt / wie gewünscht vnd gesucht / nit zu bringen gewesen / hätte er doch jederzeit Hoffnung gehabt / es würden sich zu rechter zeit Mittel finde̅ / durch welche eins mals die Thür zum Frieden geöffnet werden könne. Vnder denselben aber nit vor die geringste gehaltë / daß der Churfürst von Brandenburg dahin disponirt würde / daß der Hertzog in Bayern / auff Maß vnd Weiß / wie von jm / Churfürsten von Sachsen / geschehe̅ / für einen Churfürsten erken̅et würde / Sintemal so viel besunden / wan̅ solches nit erfolgte / dz Churfürstliche Collegiu̅ zu keiner fruchtbaren tagfart / vn̅ also auch zu keiner heilsamë Deliberation / wie zu dem Frieden zu gelangen / kommen könne. Demnach an den Churfürsten von Brandenburg sich anderwert gemacht / vnnd mit zu Gemüthführung deß jenigen / dessen er von J. M. vor diesem erinnert / noch mals embsig vn̅ trewlich ermahnet / sich gegen Jhme Chur S. zu erklären / ob er den Hertzogen in Bayern / auff Maß vn̅ weiß / wie von jhme beschehen / für einen Churfürsten erkennen wolle. Wiewol er nu Jhn Churfürsten von Brandenburg an jetzo hier zu etwas mehrers vn̅ bessers / als vor diesem inclinirt befinde / vnd jhn gewonnë zu haben verhoffte / so vermercke er doch so viel / daß endliche Resolution eher nit erfolgen möchte / als wan̅ J. K. M. jhn hierumb noch einsten durch ein Schickung anlangen theten / hette es demnach deroselben alsbald zu erkennë geben wolle / verhoffende J. K. M. würde so viel vermercken / wie höchlich er jhm angelegen seyn lasse / daß doch eins mals ein Anfang zur Friedens Handlung gemacht werden möge. Vnnd dann mit zu Werck stellung einer Schickung zu Chur Brandenburg nicht gefeyret / auch vermittelst solcher / derselbe noch einsten den Hertzogen in Bayern für einen Churfürsten zu erkennen / gnädigst gesonnen würde / were er gewiß selbiger würde sich darauff mit gewüriger Resolution vernehmen lassen. Hiervber berichte er Jhr Kay. M. noch ferner / daß zu noch mehrer Darthuung seines zum Frieden geneigten Gemüths / er willens were bey dem König in Dennemarck / vnnd andern deß Nider Sächsischen Craises Ständen / noch einest zu ersuchen / ob ander wert gütliche Handlung jhnen annemblich / vnnd sie darzu Lust trügen / wann von Jhrer Keys May. er vernehmen würde / daß sie dasselbe gern sehen. Bitte demnach Jhre Kay. Mayest. wolte sich gegen jhm resolviren / ob sie geschehen lassen könten / daß er die zu Braunschweig neben dem Churfürsten von Brandenburg vorgenommen / aber vnsruchtbar abgangene Tractation reassumiren vnd versuchen möchte / ob es dahin zu vermitteln / daß Fürsten vnd Stände die damals vorgeschlagene Media pacificationis nachmals acceptiren vnd darauff geschlossen werden könne: Wolte er jhm alsdann ferner das jenige / so die Notturfft erforderte / embsig angelegen seyn lassen. (Keysers Ferdinandi Antwort Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen.) Als nun Keyser Ferdinand diesen Bericht von Chur Sachsen empfangen / hat er also bald Carl Hannibaln Burggraff zu Dona an den Churfürsten zu Brandenburg abgeordnet / vnd darauff dem Churfürsten von Sachsen hinwiderumb also zugeschrieben; Wiewol sich Jh. M. seines Heroischen Friedliebenden vnd standhafften Gemüths jederzeit genugsam versichert gewust / sintemal ein solches alle seine bißhero geführte Consilia vnd Actiones bezeuget / vn̅ im werck dargethan: So erscheine doch dasselbe jetzt auch in diesem vornemblich / daß er von zeit der zu Schleusingen / wege̅ ergäntzung deß Churfürstlichen Collegij gepflogener Hanglung / von seiner daselbs dereniwege̅ gethanen friedfertigen Erklärung niemals auß gesetzt / sondern jm beständig angelegen sein lassen / eben das jenige völlig auß dem Weg zu raumen / vn̅ bey Chur Brandenburg in gute Richtigkeit zu bringen / was alle andere seithero zu Erlangung deß Friedens vorgehabte Media, allgemeine zusame̅kunfft vn̅ Tractation verhindert. Nehme hierauff diese seine Bemühung vnd getrewen Rath nit allein zu gnädigstem gefallen vnd mit danck auff vnd an / sondern were auch bereit (so viel die Schickung betreffen thete) vnd im Werck / Carln Hannibaln von Dona mit gemessener Instruction an den Churfürsten zu Brandenburg zu diesem Endt ab zu fertigen. Vnd ob Jhre May wol einigen zweiffel jhro nit mache / der Churfürst von Brandeburg würde sich nicht weniger als was er vnnd andere Mit Churfürsten auß erheblichen Vrsachen geschlos [1060] sen / vnd für recht vnd notwendig befunden / zumal auff diese J. M. Schickung widerholtes vermahnen / auch wolgefallen lassen / so wolte sie doch dessen vmb so viel mehr vergewisser zu seyn erachten / wann er Chur Sachsen / neben J. M. (massen sie ihn dann hierumb ersuche) hierbey gute Erinnerung zu thun auch nicht vnderlassen würde. Anlangent seyn wol meinend Erbieten bey dem König in Dennemarek vn̅ den Nider Sächsische̅ Crayß Ständen noch eins zu versuchen / ob jhnen anderwert gütliche Handlung annemblich seyn möchte: Da könne J. M. jm nit berge̅ / was gestalt sie sich bereit / so viel ermelte̅ König in Den̅emarck anlangte / auff der Infantin zu Hispanien letzes Schreiben vnd Mehrmalen anerbottene Interposition vnlängst erkläret hette. So bald nun ihr der Infantin verrichtung halber mehrer Bericht eintom̅en nürde wolten. J. M. jn alsdann dessen nit allein vmbständig vnderlängt verständigen / sondern auch zumal gern sehen / daß er zu beförderung eines so hohen Wercks seines theils auch fruchtbarlich cooperiren vnd gute Officia leisten / zuforderst aber ehegemelten König daß er / als deme Jre Mayst. zu dergleichen Landverdeblichen Kriegen kein Vrsach gegeben / von seinem vnbefugten Vorsatz einest abstehen / vnnd sich in Sachen / welche so wol in Güte als gütlichen hin zu legen Jhrer May. dem Churfürtlichen Collegio allein gebühreten / nicht ein mischen wolte / vermahnen helffe. So viel aber vorgedachten Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Stände / wie auch obernente seine an jetzo ???bermal gethane guthertzige anerbottene Vermeldung vn̅ Reassumption der zerschlagenen Braunschweigischen Vnberhandlung betreffen thete / würde jhm ohne zweiffel vnderborgen seyn / wie mehr dann vätterlich J. M. erstgenante Fürsten vnd Stände zum offtermalen vermahnet hette / sich dergleichen frembder Händel gäntzlich zu entschlagen vnd vnterm Scheim vorgeschützter Crayß Defension in gefährliche Krieg sich nicht einleiten zu lassen / sondern sich von offtgedachtem König / als dessen weit außsehende Intention zeitlich außgebrochen / zu separiren / zu Jhrer Mayst. als jhrem Keyser vnd rechten Herrn sich zu wenden / auch zu Bezeugung dessen den Keyserlichen Mandatis avocatoriis in effectu realirer zu pariren: Wie wenig aber bey denselben diese Vermahnungen vnnd Dehortationes verfangen / solches hette hernacher die Erfahrenheit / vnd darauff dieses Jahr vber erfolgtes Vnheil selbst offenbaret: Jhrer Mayst. aber würde die gantze Welt zeugnuß geben müssen / daß sie sich so wol bey wehrender Braunschweigische̅ Tractation / als auch hernacher zu mehr mahlen zu solchen gantz billichen Mitteln erklärt hette / gestalt Jhro / als jhrem Keyser vnnd Herrn ein mehrers mit Fug nicht zugemutet werden können. Nach dem es nun aber durch den von Gott wider den König in Dennemarck verliehenen Sieg dahin kommen / daß der Graff von Tilli mit Hertzog Friderich Virichen zu Braunschweig einen Accord getroffen / darauff sich auch die vornembsten Stände deß Crayses berührten Keyserlichen Mandatis avocatoriis würcklich zu pariren erklärt / als hette Jhre Mayest. dahero Vrsach genommen / zu noch mehrer Eroffnung ihres sanfftmüthigen Friedfertigen Gemüths / dem Hertzog Christian zu Braunschweig vnnd Lüneburg / neben dem Graffen von Tilli Commission auff zu tragen / daß sie mit den einen vnnd andern deß Nider Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen absonderlich Handeln vn̅ dieselbe dahin weiter disponiren wolten / Hertzog Friderich Vlrichs rühmlichem Erempel nach / jhren anerbottenen verbal Gehorsamb durch real Demonstration darzuthun / vnnd denselben in Wercken kennen zulassen. Wie Jhre Mayestat nu in Hoffnung stünde / erstgedachte Fürsten vnd Stände würden einest in sich selbs gehen / vn̅ sich vor noch mehrerm vor Augen stehendem Vnheil hüten / J. M. getrewe warnungen dermal eins im Obacht halten / vnnd zumal mehrgedachtem König in Dennemarck die bißhero ohn Vrsach / ob wol mit ihrem Schaden allein subministrierte Mittel wider J. M. zu kriegen / entziehen vnnd abschneiden / hergegen viel lieber auff alle Mittel gedencken / wie die hierdurch vervrsachte schwere Vnkosten wider erstattet / vnd die Keyserliche Armada der Billichkeit nach bezahlet vnd abgedancket werden möchte / vnnd sich also hierdurch neben beförderung deß wehrten Friedens Jhrer Keyserlichen Gnaden würdig vnd theilhafftig machen: Als würde er / Churfürst von Sachsen / ein allgemein nutziges Werck thun / wann er ferner ein vnd andern Orths alle gute Officia praestiren / zumal die vornembste Jhro befreundte Fürsten offt besagtes Crayses zu schuldiger Parition vnnd würcklicher Remonstration derselben ernstlichen vermahnen würde / sc. (Instructiö deß Keyserlichen Legaten an Chur Brandenburg.) Belangend die Instruction so von Jhrer K. Mayest. obgedachtem Abgesandten an den Churfürsten von Brandenburg gegeben würde / war dieselbe dieses Inhalts; Jhre Mayestat zweiffelte nicht / der Churfürst würde auß dem von etlichen Jahren hero im Reich biß annoch weren den ellenden Zustand vnnd Vnwesen / ohn weitleufftige Erzehlung erfahren haben / auch dahero bey jhm selbst ermessen können / wie nothwendig es seye / dermal eins auff solche aller seiths der Zeit nach thun-vnd mügliche Mittel zu gedencken / dieselbe auch ohn einigen längern Auffzug vor die Hand zu nehmen / durch welche der so viel Jahr lang exulirende Fried dem Reich wider erworben / hergegen alle / sonderlich aber die jenige Obstacula vnd Bedencken / welche am ersten vnnd meisten / den rechten Zweck darzu zu reichen / bißhe??? verrhinderlich gewesen / zumal auß gerottet / oder doch der Zeit gefährlichen Beschaffenheit nach / hindan gesetzt / vnd vmbgangen würden. Wann nun aber den Frieden mit gutem Effect zu erreichen gar geringe Hoffnung / es seye dan̅ zu forderst das vornembste geheimbste Raths Mittel eines Römischen Keysers / nemblich das [1061] Churfürsten Collegium widerumb ersetzt / vnnd dergestalt ergäntzt vnnd einig / daß darauff durch einmütige zusamentrettung aller Churfürsten die endliche Ruin vnd desolation deß Reichs verhütet / vnd zugleich allem weitern vnhell einhelliger Rath geschafft würde: Als hette Jhre Kays. May. länger nicht vmbgehen wollen / zu dem Churfürsten von Brandenburg (demnach desselben Conformation vnnd friedfertige Erklärung dieses Werck zu befördern bißhero erwunde̅) noch diese Abschickung zu thun / vnd jhm beweglich zu Gemüt führen zu lassen / wie viel jhme selbs vnnd zu vorderst dem Römischen Reich hieran gelegen / vnnd daß endlichen sonst ohne Nachtheil deß Reichs / insonderheit der Churfürsten Praeeminentz / kein Mittel zum Frieden zu gelangen vorhanden sey. Hierumb so hette er Gesandte den Churfürsten anfänglich eben das jenige zu erinnern / wessen er sich noch im Septembri dieses Jahrs / oberwehnten Churfürstlichen Collegij notwendige̅ vereinigung / deß Churfürstl. Praedicats / in specie aber Churfürst Pfaltzgraffs vnd Hertzoge̅ in Bayern halber selbst ???vlero schrifftlich vernemen lassen / vnnd J. M. dahero jhn vor. nemblich ersuchen liessen / daß er sich in diesem Punct / von seinen andern mit Churfürsten länger nit separiren / vn̅ hierdurch den gewünschten Frieden verhindern / sondern ehe gedachten Churfürsten in Bayern für einen vornemen mit Churfürsten deß Reichs erkennen vn̅ ehren / also Jhrer M. vnnd männiglich zu erkennen geben wölte / daß jhme deß gemeinen Wesens Ruhe vnd Wolstand / auch deß Römischen Reichs Conservation / neben Erhaltung der Keyserlichen Hochheit vor allen dingen zu befördern jederzeit lieb vnnd ein rechter Ernst gewesen. Sintemal er hierdurch der Zeit die Thür zu allen höchstnothwendigen Churfürsten vnd andern Reichs versamblungen auch allgemeinen Tägen zu gewisser Respiration deß betrangten vnd hoch periclitirenden Vatterlandes vnzweifentlich widerumb eröffnen / vnnd sich also eines immer wehrenden Lobs / deß allgemeinen Friedens vnd Einigkeit theilhafftig machen könne: im widrigen Fall aber ein gantz schwere verantwortung alles weitern verderbens vnd vnheils derentwegen haben würde. Welchem allem nach der Gesandte sich einig zu richten / vnd da gleich auch hier wider allerhand obiectiones auffgebracht / vnnd jhme in diesem so wol als andern Anlaß zu weitle???fftigen disputationen gegeben werden wolte / er sich doch in ichtes nicht einlassen / sondern jederzeit in obverstandenen terminis dieser Instruction sich halten vnnd verbleiben / auch allein in dieser hoch nothwendigen Sach vmb ein endliche vnd vnconditionirte Resolution anhalten solte. Welcher gestalt sich nu hierauff der Churfürst von Brandenburg accommodirt / wollen wir hernach bey den Geschichten deß 1627. Jahrs vermelden. (Keyser handelt mit den Nider sächsischen Ständen sich zu accommodiren.) Es hat Ihre Keys. M. Herzog Christian von Lünebürg vnd den Graffen von Tilli / wie in jetzgesetzten Schreiben erwehnet / Commission gegeben / mit deß Nider Sächsischen Creyses Fürsten vnd Ständen zu tractiren / daß sie sich vom König in Dennemarck separirten / desselben Anschlägen nit weiters beypflichteten / sondern sich in Keyserliche Devotion begeben / mit versicherung / daß J. M. als ein Römischer Keyser vnd ein Vatter deß Vatterlands Teutscher Nation / jemanden auch wer der seye / wider deß Reichs Privilegia / Satz-vn̅ Ordnungen / insonderheit den Religion vnd Prophan Frieden beschwere̅ zu lassen / niemals gesunen gewesen / weniger jhren Generalen wider die Libertet das geringste vor zu nemen gestalten wölle / wan̅ sich allein ein jeder selbst bey zeiten seiner Schuldigkeit erinnern / frembder Händel entschlagen / vnnd durch real demonstration / Hertzog Friderich Vlrichs von Braunschwig rühmblichen Exempel nach / den Gehorsamb zu erkennen geben würde. Hierauff haben sich die meiste Fürsten vnd Stände deß Creyses accommodirt vnnd sich e???kläret J. Kays. M. hinsüro trew vnd Hold zu seyn vnd deß Königs in Dennemarck Handlungen sich zu entschlagen. Vnder denen sind auch gewesen beyde Hertzogen zu Meckelnburg Adolph Friederich vnd Hanß Albrecht: Als es aber an dem war / daß sie deß Hertzogen zu Braunschweig Exempel nach / Tillische Gvarnison einnehmen wollen / hat der König in Dennemarck die beste Orth in jhrem Land eingenommen / vnd sie mit seinem Volck belegt / vnd also die Tillische Einlägerung verhindert. Welches hernach jnen grosse Vngelegenheit causirt / vnnd sie vmb Land vnnd Leut gebracht / wie an seinem Ort nicht solle vnerwehnet bleiben. Der regierende Hertzog zu Holstein / Hertzog in Pommern / Herzog von Sachsen Lawenburg / Graff zu Oldenburg die Städte Lübeck / Goßlar / Mülhausen / das Thumb Capitul zu Magdenburg vn̅ Halberstadt / hatten sich in das vnwesen in Nider Sachsen nit mischen wollen: der halben J. K. M. zu Außgang deß Wintermonats sonderliche Schreiben an sie abgehen lassen / darinn er sie vermanet / dz sie in solcher trew vn̅ Gehorsamb beständig verbleiben / vnnd andere jhre Crayßverwandie Mitglieder zur Nachfolg vermanen helffen wolten mit versprechen / daß sie hingegen Keyserlichen Schutzes versichert seyn solten. (Mordthat vnd Straff eines Ehebrecherische̅ Weibs.) In dem negst angeloffenen 1625. Jahr hat sich im Wintermonat in Böheimb ein trawrige Geschicht mit D. Leonhard Cappern / Keyserlichem Rath zugetrage̅. Dan̅ alsselbiger in einer Kutsche̅ von Prag auß auf sein Gut oder Herrligkeit fahre wollen / sind jhm vnderwegens etliche rermumbte Personen entgegen geritten kommen / welche jhn angesprengt / vn̅ einer vnder jhnen jn mit einer Pistolen erschossen. Wie nu der Handel ruchtbar worden / hat man als bald einen Verdacht auff ein Bömhemischen Edelman mit Namen Sabsky geworffen / dessen Gütter / dieweil er sich in das vorgangene Bömischen vnwesen mit eingemischtet / eingezogen vnd gemeltem D. Cappern geschenckt worden. Vmb solcher Vrsachen willen ward er sampt einem seiner Diener in Hafftung gebracht vnd der geschehenen That halber examinirt. Da befand sichs / daß man den rechtschuldigen ertapt / vnd auch D. Cappers Weib mit diesen Dingen [1062] interessirt ware: Worauff sie auch gefangen vnnd in den weissen Thurn geleget wurde. Da sie dann nach scharpffer Erkundigung bekennete / daß sie auch darbey gewesen vnnd zugesehen hette / als jhr Man war erschossen worden / vnnd daß sie mit obgedachtem Sabsky eine Zeil lang in Vnzucht gelebt / vnd es mit jhm angeleget hette / daß er nicht allein solche That verrichten / sondern auch seyn eigen Weib vmbringen solte / da sie alsdann einander wolten zur Ehe genommen haben. Auff solches ward vber sie ein Vrtheil gesprochen / daß sie als ein Ehebrecherin vnd Mörderin / erstlich mit Ruthen gestrichen / darnach lebendig begraben / vnnd jhr ein Pfal durch den Leib solte geschlagen werden. Dieweil aber solches Vrtheil sehr schröcklich vnd der Orthen vnerhört war / ward es endlich auff Vorbitt gemiltert / vnd den 30. Januarij dieses Jahrs die Execution wider dergestalt vorgenommen / daß man sie erstlich in deß Scharpffrichters vnsaubern Wagen von dem Altstädter Rath. Hauß auff die kleine Seithen geführt / da sie zweymal mit Ruthem gestrichen worden / alsdann wider in die Altstatt geführt / abermals mit Ruthen gestrichen / folgends vom Wagen herab gethan / zur Richtstadt vor jhrem Hauß auff dem Altstätter Platz geführet / alda jhr der Kopff abgeschlagen worden. Sie hat sich in allem sehr gedultig vnnd behertzt erzeigt / vnnd ist in eine Kirch begraben worden. Hierauff ist den 3. Februarij der Sabsky ebenmässig zur Execution vnd Straff gezogen vnd im Schloß beym Weissen Thurn / deß Morgens vmb 7. Vhren / in der Still mit dem Schwerd hingerichtet worden. Er hat sich bey der Execution sehr vngedultig erzeigt / vnnd sich durch kein Mittel willig zur Straff ergeben wollen / derhalben der Scharpffrichter zum zweiten mal vnderrichter Sachen darvon gehen wollen. Demnach aber inmittels von der Obrigkeit befehl kommen / er solle die Execution verrichten / es gerathe oder fehle gleich / ist darauff er Sabsky gerichtet. Vnd weil er gleich im Streich gezuckt / vnnd ohne das ein Kurtzen dicken Halß gehabt / in den Koff gehawen worden / daß der Streich vom rechten Aug ab / vnd bey dem Kynbacken außgangen / vnnd abgeklitschet / daß die lincke Seithen sampt der Nassen vnderletzt blieben: von dem hefftigen Streich aber / da alle Bein zerschmettert worden / ist der Justificirte als bald verschieden. (Newe Contribution zu Prag.) Zur zeit dieser Execution ist zu Prag ein newe Contribution auff 6. Monat publicirt worden / nemblich daß jede Obrigkeit Geist-vnnd Weltlich / von jedem angesessenen Vnderthan / oder der zeit befindenden vffrechten Hauß / von Herrn vnnd Vnderthanen zugleich / monatlich 50. Kreutzer / also daß der Herr oder Landman / auß eignem Seckel 20. vnd der Vnderthan 30. Kreutzer ordentlich entrichten solte / die Bürger jedweder 2. Gülden / jedweder Pfarrherr oder im fall kein Pfarherr vorhanden selber Pfarrern Collatur monatlich 30. Kreuber / die Kauffleut 7. fl. 50. Kreutzer / doch dergestalt / daß die vermüglichen die vndermöglichen vbertragen / vn̅ vnder jnen ein besondere / disposition mache̅ / die Freyfrawe̅ / Freyhöffe / vn̅ Freygerichte fl. 3. jeder Schäffer 38. vnd die Schäfferknecht jeder 15. Kreutzer / die Haußgenossen 2. Kreutzer 3. Pfennig / vnnd dann die Judenschafft monatlich 7000. fl. richtig machen / vnd abführen / vnnd von dieser Contribution niemand / auch die Keyserlichen Herrschafften nicht exempt oder frey seyn solten. (Eisenstatt vnd Forchtenstein der Cron Vngarn wider einverleibt.) Demnach die Vngarn auff vnderschiedlichen Landtägen die zwo Graffschafften Eisenstatt vnd Forchtenstein / so hiebevor dem Hauß Oesterreich verpfändet worden / abzulösen vnd der Vngarische̅ Cron wider zuzueignen gebetten / ist jhnen von jhrer Key. May. solches auff dem Oedenburgischen Landtag zu vollziehen versprochen. Worauff im Januario dieses Jahrs der Freyherr von Wertenburg Hoff-Cantzler als Commissarius neben andern derentwegen nach solchen Orthen abgefertiget worden. (Päbstische stärcken vn̅ erne wern jhre Bündnuß.) Vmb diese zeit haben die Päbstische jre Ligam / in welcher neben Jhrer Kayser. May. dem König in Spanien vnd dem Hauß Oesterreich / der König in Polen / die Päbstische Chur vnd Fürsten in Teutschland / vnd die Fürsten in Italien begriffen / ernewret / vnd sich verglichen / daß sie stets 60000. Man zu Fuß / 20000. zu Pferd / vnd 120. Kriegs-Schiff in Bereitschafft halten wolten: Vberwelche von der Liga ins gesampt / vnnd nicht von dem einen oder andern allein gewisse Obristen solten bestellt werden. (Newe reichs Hoffraths Ordnung.) Weil es im Reichs Hoffrath bißhero nit allerdings richtig zugangen / vnd deßwegen vielfältige Klagen geführet worden / als hat J. Kay. M. im Aprili ein newe Reichs-Hoffraths Ordnung / wie es mit vbergeb: vnd Erledigung der Gerichtlichen Producten / Supplicationen vnnd sonsten / deßgleichen bey der Reichs-Hoff Cantzley vnnd mit den Sachwaltern / Agenten vn̅ Procuratoren gehalten werden solte / verfassen vnd im Keyserlichen Hoffrath in beysein der Agenten vn̅ Procuratoren Hoffrath in beysein der Agenten vn̅ Procuratoren zu Anfang deß Maij publicirenlassen / aller massen solches der Zeit in offenen Truck außgangen. (F???rsten Tag zu Preßlaw.) In gedachte̅ Monat Majo ward zu Preßlaw ein Fürstentag gehalten / bey welchem J. Kay. M. von Fürsten vnd Ständen in Schlesien 150000. Reichschaler Reiß Costen auff den Deputation Tag nacher Nürnberg: Zum andern 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Vngarischen Grentz Häuser: Zum dritten 150000. Reichsthaler zu vnderhaltung der Keyserlichen Armada in Nider Sachsen: Vnd dann zum vierdten / daß die Ständ jhr auff den Beinen habendes geworben Volck J. Kay. M. in Dienst 8. Monat vberlassen vnd vnderhalten wolten / begehret. (Auffruhr zu Lüttich wider Hertzog Rudolph Maximilian von Sachsen Lawenburg.) Wir wollen auch an diesem Orth vermelden / was Hertzog Rudolph Maximilian zu Sachsen Lawenburg zu Lüttich begegnet. Es hat Jhre Kay. Mayst. hin vnd wider im Reich Kriegsvolck werben vnnd darzu bey den Ständen vmb Gelthülff sollicitiren lassen / da hat vnder andern auch [1063] gebachter Hertzog Rudolph Maximilian zu Sachsen Lawenburg Ordinantz empfangen etlich Volck zu Roß vnd Fuß im Lütticher Land zu werben. Zu welchem End er seinen Obristen Leutenant den Graffen von Peer gen Lüttich geschickt: Der dann zu End deß Monats Sept. dahin ankam / vnd den Ständen deß Lands / so daselbst versamlet waren / seine Commission eröffnet / bey welcher versamlung beyde Bürgermeister der Stadt Lüttich sich auch gefunden. Gedachter Graff zeigte erwehnten Ständen an / was dem Land für grosser Schad widerfahren würde / wann solche Werbung auff der Innwohner vnkoften geschehen solte: Demselben aber könte man leichtlich vorkommen / wann berührte Stände obbenantem Herzogen ein ansehenliche Summa Gelts bewilligen wolten / dann durch solch Mittel würde er die Soldaten im Zaum halten können / daß sie dem Landvolck keinen Vberlast thun / sondern auß jhrem Beutel würden zehren müssen. Dieser Vortrag ward nicht zum besten von allen verstanden; Dann ob wol etliche darfür hielten / daß er zum guten / vnd dem armen Landvolck zu verschohnung gemeint were / so waren doch die andere darwider / vnd hielten solch Begehren für vnziemblich / welches ein böse Consequentz mit sich bringen würde. Der Horion von Heel war auff deß Hertzogen Seyten / vnnd wolte / man solte dem Hertzogen willfahren: aber die Bürgermeister von Lüttich sagten nein darzu. Endlich nach langer Betrachtung vnd nach dem der Graff von Peer von seinem vnmessigen Fordern etwas nachgeben / sind in vier tausend Reichsthaler angebotten worden / welche er acceptirt / vnd darauff versprochen / es solte dem Landvolck kein Schad geschehen. Etlich wenig Tag hernach kam der Hertzog selber gen Lüttich / vnd ließ den Ständen durch mehrgedachten Graffen von Peer anzeigen / daß er von Jhrer Keyserlichen Mayestät ein newe Commission bekommen hette / noch 1000. Fußknecht vnd etlich Reutter anzunehmen / derhalben die Summ / die sie jhm angebotten / nicht klecken würde / sondern müste dieselbe verdoppelt / vnd vber dieselbe noch vier tausend Reichsthaler Jhrer Fürstl. Gn. gereichet werden. Dieser zweite Vortrag hat den sämptlichen Ständen dermassen mißfallen / daß sie jhn keiner Antwort gewürdiget / vnnd hat es das Ansehen bey jhnen gehabt / als wann man nur darnach trachtete / wie man sie mit einer vnleidenlichen Contribution beschwerte. Welches den Hertzogen vmb so viel desto mehr verdrossen / dieweil er verspührt / daß man jhm in der Stabt schlechte Ehranthat: Darumb er den Lüttichern wollen zu verstehen geben / daß er wol macht hette / wann er wolt / jhnen Schaden zuzufügen. Zu welchem End er ein Cornet Reutier in die Stadt ließ kommen / darbey sein Obrister Leutenant voran ritte: Ein jeder Reutter hatte der einen Hand ein Pistol / in der andern ein blossen Degen. Solches Einzugs waren die von Lüttich nit gewohnet / deßwegen sich alsbald ein Auffstand in der Stadt erhub / vnnd wurden die Ketten in etlichen Gassen gespannet / vnd die Thor in der Stadt verschlossen: solches vermehrete den Vnwillen / den der Hertzog schon zuvor wider die Stadt gefast hatte / also daß er sich etlicher Drauwort vernemen ließ / als wann er solchen schimpff nicht wolte vngerochen lassen. Welches von etlichen gehört / vnd an die gemeine Bürgerschafft angebracht worden. Den 26. Octobris lub der Hertzog die beyde Bürgermeister Massillon vnd Pleneaux in seiner Herberg zum schwartzen Adler zu gaft. Jener entschuldiget sich wegen seines Leibes Vngelegenheit: Dieser dieweil er kein scheinbare Entschuldigung vorbringen konte / ist neben dem Stadtschreiber / wiewol vngern / erschienen. Der Herzog empfieng erstlich diesen Burgermeister freundlich / vnd ließ jhn an der Tafel oben an sitzen: hernach aber gab es allerley Reden / die dem Bürgermeister nicht fast angenehm waren; vnder andern erzehlte der Graff von Peer / wie er in vnderschiedlichen Städten in Teutschland so staktlich were empfangen worden / ja es were jhm / vnangesehen er nur ein schlechter Graf / mehr Ehr daselbst widerfahren / als die Lütticher dem Hertzogen selbst erzeiget hetten. Insonderheit war dem Bürgermeister Pleneaux verwiesen / daß er gemeltes Graffen Trommeter hette einziehen / vnd die Stadtthor schliessen lassen. Der Bürgermeister entschuldigte sich wie er konte / aber deß Hertzogen Leut wolten darmit nicht zu frieden seyn. Der Herr Horion von Heel / der es mit den Hertzogischen hielte / sagte darauff zum Bürgermeister / er könte alles wider gutmachen / wann er bey den Ständen zu wege̅ brächte / daß sie die sum̅ / welche sie dem Hertzogen angebotten / vmb etwas erhöheten Das stehet nicht bey mir / sprach der Bürgermeister / vnd wird solches schwerlich zu erhalten seyn / dieweil alles / was man vor diesem gegeben / nichts geholffen / sondern haben die Soldaten einen weg als den andern allen Muthwillen getrieben vnd dem Land grossen Schaden gethan. Solches wurde dem Bürgermeister sehr vbel auffgenommen / vnd als er von der Tafel auffgestanden war / vnd seinen Hut in der Hand hielte / tratt gedachter Horion zu jhm / nam jhm seinen Hut auß der Hand / vnd schlug jhn darmit zwey mal auffs Angesicht / vnd nach dem er etliche Schmähwort außgestossen / zog er seinen Degen auß vnd sagte zu jhm / du Hudler / du must von meiner Hand sterben. Der Bürgermeister griff auch zur Wehr / vnd dieweil er sahe / daß er vbermannet / vnd ein jeder jhm zu wider war / machte er sich an ein Fenster / so auff die Gaß hinauß sahe / vnd ruffte den Bürgern zu / daß sie jhm zu hülff kommen solten. Der Hertzog name sich deß Handels nichts an / sondern sahe allein dem Spiel zu. Als bald kamen drey Stadtdiener in Saal / welche von Leder zogen vnd den Bürgermeister retteten / daß er vnderletzt zur Thür hinauß kam. Wie solches vnder der Bürgerschafft erschol [1064] len / ward eylend die Trommel geschlagen / vnnd kamen die Bürger mit jhrem Geweht vor die Herberg zum schwartzen Adler gelauffen. Der Hertzog gab anfangs nicht viel drauff / vnnd schossen seine Diener mit den Pistolen etliche Schüß auff die Bürger / die sich versambleten. Wordurch der gemeine Pöfel noch mehr verbittert war / vnd stürmbten mit grossem vngestümm zum Hauß hinein. Als sie aber für den Saal kamen / haben deß Hertzogen Leuth tapffer auff sie geschossen / vnd vermeint / sie darmit abzutreiben / als aber zween Bürger also getroffen wurden / daß sie auff der statt todt blieben / wurden als bald Thüren vnd Fenster im Saal auffgebrochen / vnd namen die Bürger allen denen / die sie im Saal funden / die Waffen mit Gewalt ab. Auch ward beydes der Hertzog vnd sein Obrister Leutenant verwundet Der Herr Horion / als er gesehen / daß sie Bürgerschafft so starck zusammen lieff / hat sich bey zeiten zum Saal hinauß gemacht / vnnd ware durch die Hinderthür in S. Lamberts Closter geloffen / da er sich verkrochen / dieweil er wol wuste / daß es jhm fürnemblich gelten würde. Vnd ob wol hernach etliche Bürger / welche vernommen / daß er sich da hinein salvirt / mit gewehrter Hand sich hinein getrungen / jhn zu suchen / so hat er sich doch so wol verborgen / daß sie jhn nicht haben finden können. In was für Gefahr der Hertzog vnnd seine Diener / deren viel verwundt worden / gewesen / als das wütende vnd grimmige Volck in den Saal eingebrochen / ist leichtlich zu erachten. Die Herberg zum schwartzen Adler war durch auß geplündert / vnnd were deßgleichen den nechsten Häusern auch geschehen / vnder dem Schein / daß die Bürger den Horion suchen wolten / wann der Rath dem vnsinnigen Volck nicht mit Ernst abgewehret hette. Der Bürgermeister Pleneaux kam selber wider in den Saal / vnnd als er die Bürgerschafft gestillet / führete er den Hertzogen herauß / vnd brachte jhn in deß Ertzdechants Behausung. Die meiste Schuld dieses Handels ward dem Horion zugemessen / welcher den Lermen angefangen / vnnd den Bürgermeister mit ehrenrührigen Worten angegriffen / ja gar im Saal vmbbringen wollen / damit er den Namen hette / daß er gut Keyserisch were. Der Raht befahl also bald / daß man dem Hertzogen vnd seinen Leuten alles wider erstatten solte / was jhnen war abgenommen worden: welches auch geschehen. Darauff der Hertzog zur Stadt hinauß gezogen / vnd mit seinem Volck sich nach Schlesien gewendet. Von dannen er auff empfangene Keyserliche Ordinantz / nach dem Weserstrom seinen march angestellet / vnd mit General Tilly sich conjungirt hat. (Ertzhertzog Leopold quittirt den geistlichen Stand vn̅ greifft zur Ehe.) Ertzhertzog Leopold von Oesterreich / so bißhero Bischoff zu Straßburg vnnd Passaw gewesen / hatte jhm vorgenommen / sich auß dem Geistlichen in den Weltlichen Stand zu begeben / vnd zur Ehe zu greiffen / zog demnach zu Anfang dieses Jahrs gen Rom / nach dem er die liebe Fraw zu Loretto vorhero besuchet. Er küssete dem Pabst die Füß / vnnd ward in desselben Pallast beherberget. Als er sich zu Rom auffhielte / besuchte er alle Kirchen / welche von denen die wallfahrten vnd sonst durch ein sonderbare Andacht getrieben werden / pflegen besucht zu werden. Wordurch er so viel erlanget / daß er der Wolthaten deß Jubeljahre vnnd allgemeinen Ablaß theilhafftig ward. Darnach resignierte er in deß Pabsts Handen die beyde Bisthumb Straßburg vnd Passaw / so er biß dahin in seiner Verwaltung gehabt hatte / welche hernach Ertzhertzog Leopold Wilhelm / Jhrer Keyserlichen Mayestät jüngern Sohn zu theil worden. Sonsten tractierte der Pabst den Ertzhertzogen sehr herrlich / lude jhn zu gast / vnd verehrete jhm bey dem Anzug etliche Reliquien. Also zog der Ertzhertzog Leopold von Rom auff Florentz / vnd nahm hernach ein Fräwlein von Vrbino zur Ehe / mit Namen Claudia de Medices, mit welcher er den 25. Aprilis das Hochzeitliche Fest vnd Beylager gehalten. (Der Pabst macht newe Cardinäl.) Kurtz vorhero wären vnderschiedliche Cardinäl mit Todt abgangen / als der Cardinal von Hohenzollern / gewesener Bischoff zu Oßnabrück; die Cardinäl Caraffa vnnd Farnese / welche viel fette Pfründen vnnd Einkommen hinderliessen / so der Pabst zu begeben hatte. Damit nun das Collegium der Cardinäl / welches sehr geschwächt worden / widerumb etlicher massen ergäntzet würde / machte der Pabst zwölff newe Cardinäl auff einmal / als; Aloysium Gaetanum; Patriarchen von Antiochien einen Römer: Benardum Spadam Ertzbischoffen zu Damiata, Nuncium Apostolicum in Franckreich: Fridericum Cornelium, Bischoffen zu Bergomo einen Venediger: Iacobum Cavalerium, auditorem Rotae einen Römer: Dionysium von Marquemont, Ertzbischoffen zu Lyon, einen Frantzofen: Laudiuium Zacchaeum, Bischoffen zu Montfalcon einen Genueser: Julium Zachettum Bischoffen zu Gravin, Nuncium Apostolicum in Spanien / einen Florentiner: Laelium Bisciam Decanum Apostolicae Camerae einen Römer: Ernestum Adelbertum von Harrach / Ertzbischoffen zu Prag / einen Teutschen: Berlingerum Gypsium, Bischoff zu Arimini von Bononien: Iohannem Dominicum Spinolam, Auditorem Camerae, von Genua: Don Henricum de Gusman einen Spanier. Den Ertzbischoffen vnd Bischoffen / so sich zu Rom auffhielten / ward vom Pabst befohlen / daß sie sich zu jhren Kirchen versügen solten / damit die Herde nicht ohne Hirten wenren. (Pabst Vrban versihet sich mit Schantzen.) Als der Pabst sahe / daß auch in Italien / wegen deß Kriegs im Veltlin vnnd wider Genua / ein Vngewitter entstehen wolte / nahm er darbey / sonderlich weil er den Italiänischen Fürsten nicht am besten trawete / seiner Schantzen wol in acht / ließ sein Castell St. Angelo bevestigen / [1065] die Gräben tieffer machen / was eingefallen war / wider auffbawen / vnd vmb Vorgo herumb etliche Schantzen auffwerffen. Von Neaples ward inmittels viel Gelt nach Meiland geschafft / die Soldaten daselbst zu bezahlen: vnd dieweil der Cardinal Barbarinus vngeschaffter dingen wider auß Franckreich abziehen müssen / befahl der Pabst den Geistlichen vnd Ordens Leuten im Hertzogthumb Meyland / daß sie den zehenden Theil jhres Einkommens Spanien zum besten zu diesem Krieg hergeben solten: worzu jhrer viel schlechten lust hatten. (König in Franckreich versichert sich deß Veltlins.) Da nun der König in Franckreich merckte / daß der Pabst darmit vmbgieng / wie er das Veltlin / welches er zuvor / als ein Schieds-Mann vnnd Vnderhändler in seinen Händen gehabt / wider in seinen Gewalt bringen möchte / vnd doch darbey sich vernehmen ließ / daß man den Bündnern den höchsten Gewalt vnnd. Jurisdiction in das Veltlin / Wormbs vnd Clavenn nicht lassen solte / wolte er darzu keines wegs verstehen / sondern schickte ein grosse Anzahl Kriegsvolck mit einer ansehenlichen Sum̅a Gelts dahin / solches vnder seiner Possession zu bewahren. (Venediger begnadigen die Banditen.) Weil nun in dem Hertzogthumb Meyland grosse Kriegsbereitschafften vorgiengen / besetzten die Venediger jhre Grentzen starck / vnnd liessen kein Proviand auß dem Land führen / mit dem Vorgeben / daß alles allein darumb zu thun / daß das Veltlin widerumb in seinen vorigen Stand gesetzet werden möchte / vnnd were jhre Intention auff etwas mehrers nichts gerichtet. Vnd demnach die Herrschafft viel Kriegs volck von nöthen hatte / die Banditen aber meistentheils frische vnnd tapffere Soldaten gaben / die bey diesem Zustand der Herrschafft gute Dienst leisten konten / wurden sie alle wider begnadiget vnnd in jhre vorige Freyheit gesetzet. Wordurch dann das Venedische Kriegsvolck vmb ein grosses gestärcket worden / daß sie mit einer ziemlichen Macht zu Feld ziehen können. (Convent zu Soloturn.) Zu Anfang dieses Jahrs hielten die Schweitzer zu Solothurn einen Convent: allda vnder andern der Marschalck von Bassampier / Frantzösischer Gesandter / proponirte; die Schweitzer solten gesambter Hand die Execution deß Madrillischen Tractats vornehmen / vnd den jenigen so daran hinderlich weren / den Paß sperren: welches die Bündner gleichfals begehrten. Hingegen hielte der Päbstische Gesandte an / die Schweitzer solten sich in nichts verbündlich machen / biß das Veltlin zu deß Pabsts Handen widerumb deponirt were. Aber die Schweitzer waren in dem mit einander eins / daß gedachtes Veltlin vnnd andere Orth den Bündnern / als jhren rechten Herrn solten restituirt werden: darbey aber die Papistische hinzu setzten / daß sie gern sehen möchten / daß kein ander Exercitium Religionis, als das Römische / daselbst verstattet / selbiger Religion zugethane Officirer dahin geschickt / vnnd endlich die Pacta / so mit dem Nuncio Apostolico auffgerichtet / in acht genommen würden. Darbey sie auch zugleich einen Currier nach Rom an den Pabst vn̅ Cardinal Barberinu̅ geschickt / selbigen / was bey angeregter Versamlung gehandelt / zu wissen gemacht / vnd sie zum Frieden vermahnet. Hierauff antwortete jhnen der Pabst den 18. Februarij / vnd verwunderte sich vnder andern / daß sie die Catholischen Veltliner der Grausamkeit der Ketzerischen Bündner (wie er redete) wider vndergeben wolten: Klagte daß der Orthen die Fähnlein der Römischen Kirchen verletzet / vnd dieser Krieg ohn einige rechtmässige Vrsach /(Pabst Vrban ein rechter Nachfolger Petri. Jerem. 48.) vnnd wider alles Verhoffen Italiae angesehen seye. Endlichen vnderstunde er sich seine Kriegsbereitschafften mit dem Spruch Jerem. zu beschönen; Verflucht sey der / so sein schwert abhelt vom Blutvergiessen. Ertzeigte sich also dieser Pabst einen rechten Nachfolger Petri / vnnd gedachte auch / wann sonst nichts helffen wolte / mit dem Schwerdt darein zu schlagen. (Fortsetzung deß Kriegs im Veltlin.) Sein Volck welches er zusammen gebracht / waren drey Regiment zu Fuß / etwan sechs tausend Mann starck / vnnd sechs Cornet Reutter / vber welche Torquato Conti / Hertzog von Guadagnolo / ein edler Römer / das Commando hatte. Der hatte im Hertzogthumb Mayland seinen Musterplatz / zoge darauff im Aprillen nach dem Veltlin / sich daselbst mit den Spanischen zu conjungiren. Mitlerweil ist der von Pappenheim mit 1000. Musquetierern vnd etlichen Cornet Reuttern / vnversehens von Rita auß / durch vnwegsame Ort zur Schantz Pitztze kommen / dieselbe mit Gewalt erobert / 200. Soldaten von der Confaederirten Volck erlegt / in 80. gefangen / vnd die Schantzen nidergerissen: aber der Confaederirtë Volck hat sich darauff zusammen gethan / vnd jhn / als erweiter auff Clavenn fortrucken wollen / tapffer wider zu rück getrieben / dz er nichts weiters außrichten können / sondern seinen Weg wider auff Rita nehmen müssen. Zu Anfang deß Hornungs ward durch den Gubernatorn zu Mayland / Hertzogen von Feria / das Spanische Volck gemustert / vnd vnder acht Re???iment eingetheilt: Worauff man jhnen bessere Quartier vnd Vnderhaltung / Meutenation zu verhüten / verordnet. Wie dann das Pappenheimische Volck sich garschwürig erzeigt / vnd durch Betrohung der Plünderung von den Innwohnern vmb Comasco ein grosses Gelt erzwungen / auch jmmer fort grosse Kriegs bereitschaffen machte / weil an der Gegenseiten dergleichen geschahe: Dann der Hertzog von Savoyen zu Mondovi damals in zwölff tausend Mann zu Fuß vnd zwey tausend Reutter / beneben vielem Geschütz versamblete / davon die Genueser jhnen nichts guts träumen liessen. Es ward auch vmb diese zeit zu Mayland ein strenges Mandat publicirt; daß weder Vasallen noch andere Vnderthanen / oder privilegierte Personen einigem frembden Potentaten oder Fürsten dienen / noch anders keine Bestal [1066] lung als vom König in Hispanien nehmen / viel weniger sich mit jemanden confaederiren / oder ohne Vorwissen deß Hertzogen von Feria einige verdächtige Correspondentz halten solten / alles bey Straff der Rebellion vnnd Confiscation der Güter; In welcher Straff auch die jenigen begriffen / welche auff einigen Weg tractiren / oder procuriren würden / daß für einigen andern Potentaten oder Fürsten Volck geworben würde / oder auch darvon nur Wissenschafft trüge. Ferrner wurden allen Befelchs habern vnnd Soldaten zu Roß vnd Fuß / welche jemals auß deß Königs in andere Diest getretten / jhr verbrechen erlassen / daferrn sie sich inner Monats-Frist bey dem General Auditor einstellen / vnnd in dem Königlichen Läger widerumb dienen würden. Deßgleichen ward auch ein ander Edict publiciret / daß bey Leibs Straff kein Getreyd oder andere Victnalien / so zu vnderhaltung der Innwohner vnnd Königlichen Kriegs-Heers nothwendig / auß dem Land geführet werden solte. Inmittels sind in Piemont etlich tausend Mann zu Roß vnnd Fuß Frantzösch Volck / zu Behuff deß Hertzogen von Savoy angelangt / weil derselbe damit vmbgieng / wie er die jhm abgenommene Orth wider in seine Gewalt bringen möchte. Gleichwol ward vnder solchen Anschläger deß Friedens auch nicht vergessen / gestalt dann vnderschiedlich davon gehandelt wurde: aber es fielen darbey viel Difficulteten ein / darunder auch der vornembsten eine war / daß der König in Franckreich begehrte / dem Hertzogen von Savoyen sein Land wider vollkommenlich zu restituiren. Vnd ob es wol endlichen noch so weit kommen / daß der König in Spanien die Friedens-Capitulation / allermassen solche vom König in Franckreich abgefasset vnd jhme zugeschickt worden / vnderschrieben vnd publicirt / so konten doch die Spanische vnnd Frantzösische Ministri nicht allerdings mit einander einig werden / sondern es theten sich allerley Streitigkeiten vnder jhnen herfür / sonderlich wegen Demolirung der Vestungen vnd Schantzen / vnd der Anzahl deß Kriegsvolcks / welches nach dem Veltlin ziehen solte; Item welche bey Abführung deß Kriegsvolcks die ersten seyn solten: Auch wolten die Grawpündner noch zur zeit zur Capitulation sich nicht versehen / sondern behielten etliche Regimenter beysamen / dieselbe auff allen Nothfall zu gebrauchen. Vnd weil sich nun die Läuffte so gefährlich angelassen / hat die Herrschafft Genua jhre Stadt ein mehrers bevestiget / vnnd mit einer newen Mawer / vnnd vnderschiedlichen Pasteyen vnd Lauffgräben versehen lassen / zu welchem End sie ein newen Zoll auffgesetzt. Nichts desto weniger ward noch immer vom Frieden tractirt / vnd im Majo nachfolgende Conditiones vorgeschlagen; Die Vestungen sollen dem Pabst eingeraumet / vnd von jhme providirt / biß die Religion versichert / nacher aber demoliert werden. Die Veltliner sollen jhre Gubernatores erwehlen / welche in gewisser zeit von den Graubüntern confirmirt werden sollen. Den Graubüntern confirmirt werden sollen. Den Graubüntern solle jährlich ein Tribut gegeben werden. Die Päß sollen beyden Cronen frey vnd offen seyn. Im fall die Graubünter die Conditionen nicht annemen / sollen sie ipso facto all jhre Gerechtigkeit verlohren haben / vnd da die Veldliner sich difficultirn wolten / sollen zu straff die Vestung in jhrem esse verbleiben. (Friedensarticul wegen deß Veltlins den Bündnern vnangenehm.) Diese Puncten aber wolten den Graubündnern nicht gefallen / dann sie sahen wol / daß hierdurch jhre vorige Jurisdiction im Veltlin mercklich geschmälert / vnd jhnen nicht viel Gewalts in selbiger Landschafft vbrig bleiben würde. Dahero sie auch an den König in Franckreich schrieben / vnd jhn bathen / daß jhrer vngehört / in dieser Sachsen nichts beschlossen werden möchte. (Vergleichs articul zwischen Spanien vnd Franckreich das Veltlin / wie auch Savoyen vnd Genua betreffend.) Nichts desto weniger machten beyde König in Franckreich vnnd Spanien zu Monzon einen Schluß / vnd verglichen sich mit einander / wegen deß Veltlins vnd der Herrschafft Genua auff nachfolgende Articul; 1. Das Veltlin vnd die Grafschaften Worms vnd Clavenn solten wider in den Stand gesetzet werden / wie sie im Jahr 1617. gewesen. 2. Die Römisch-Catholische Religion solte jmmerdar im Veltlin / vnd in den gedachten beyden Graffschafften verbleiben. 3. Die im Veltlin / Worms vnd Clavenn / welche von den Graubündnern bestättiget worden / solten daselbst das Ampt der Obrigkeit verwalten. 4. Die Richter solten jhr Ampt frey vnd vnverhindert verrichten. 5. Die Graubündner solten jhnen in jhre Amptsverwaltung keinen Eintrag thun / was auch vorfallen möchte. 6. Wann ein Fürst oder Potentat diesen Articuln etwas zu wider vornehmen würde / solten beyde Konige denselben sich widersetzen. 7. Die Graubündner solten einen Eyd thun / daß sie diese Articul / so viel sie das Veltlin betreffen / halten wolten. 8. Beyde Könige solten verschaffen / daß was bey diesem Kriegswesen vorgangen / in vergeß gestellt vnd gäntzlich abgethan würde. 9. Den Graubündnern solte alle Jahr ein gewisse Recompens / wegen Benennung deren / so das Ampt der Obrigkeit im Veltlin / vnd in den Graffschafften Wormbs vnd Clavenn bedienen solten / erlegt werden: Deßwegen die Graubündner vnd Veltliner sich mit einander vergleichen solten: Wann sie aber sich nicht mit einander vergleichen könten / solten beyde Könige verschaffen / daß den Graubündnern nach Billigkeit ein genügen geschehe. 10. Was die Römisch-Catholische Religion im Veltlin vnnd in beyden Graffschafften anlangte / vnnd wie dieselbe allda möchte erhalten werden / im Fall die Graubüdner derselben einen [1067] Eintrag thun würden / solte der Päbstliche Nuncius, welcher im Land seine Residentz haben würde / rath schaffen / nach dem eres für nöthig erachten würde / vnd dem Pabst das Recht / so er daselbst hette / vorbehalten; vnnd wann jhm an Hülff mangeln solte / solten beyde König schuldig seyn jhm dieselbe zu leisten. 11. Wann die Graubündner mit gewehrter Hand das Veltlin vberfallen solten / beyder Königen Gesandte / die in den Graubünden residirten / sich darein legen / vnd es verhindern; Im fall aber solches nit helffen wolte / solten beyde Könige auff andere Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie solcher Gewalt abzuwenden. 12. Wann die Veltliner / Wormser vnd Clavenner diesem Tractat in Religions- oder Politischen Sachen etwas zuwider handeln würden / solten beyde Könige solches abschaffen: Wann aber jene gleichwol in jhrem Beginnen solten fortfahren / solten sie der Privilegien / die sie durch diesen Tractat erlangt hetten / verfallen seyn. 13. Vor allen dingen solten alle Vestungen im Veltlin vnd obgedachten beyden Graffschafften / welche entweder der Liga Volck eingenommen / oder der König in Spanien in seinem Gewalt hette / seit daß dieser Krieg sich erhaben / dem Pabst in Handen gestellet werden. 14. Beyde Könige solten jhr Volck auß dem Veltlin vnnd mehrgemelten Graffschafften abführen lassen / vnd solten die Graubündner gegen den Grentzen deß Veltlins / Worms vnd Clavenn nicht mehr Volcks halten / dann sie vor diesem Kriegswesen pflegten. Gleiche Meynung solte es haben mit den Grentzen deß Hertzogthumbs Meyland. Darbey abgeredet worden / daß die Graubündner kein Kriegsvolck im Veltlin halten solten. 15. Belangend den Streit zwischen Savoyen vnd Genua / solten beyde Könige verschaffen / daß ein Stillstand auff 4. Monat gemacht würde. 16. Auch solten beyde Könige bey den Partheyen zuwegen bringen / daß sie beyderseits etliche Schieds männer erwöhleten / welche innerhalb 4. Monaten ein endliche̅ Außspruch in der sachen geben. 17. Nach dem die Gesandten der beyden Königen / so in Franckreich vnd Spanien residirten / sich mit einander würden verglichen haben / wegen Erstattung der Schiff / die zu Marsilien vnd Cales genommen worden / solten die Güter / welche in beyden Königreichen arrestirt worden / wider frey gelassen werden. 18. Die Vestungen / so newlich im Veltlin / Worms vnd Clavenn erbawet worden / solten geschleifft werden. 19. Andere Tractaten / so vor diesem hiervon gemacht worden / solten cassirt vnd dieser letzte in allen seinen Puncten steiff vnd vest gehalten werden: vnnd da etwas zweiffelhafftigs wegen der Religion vorfallen solte / wolten es beyde Könige dem Pabst heimgestellet haben. (Venediger wollen die Veltlinische Friedens Articul nit approbiren.) Ob nun wol die Graubündner mit diesem Vergleich nicht zu frieden waren / schickte doch der König in Franckreich wegen Execution desselben Carolum von Albaspina Marggraffen von Castell novo an die Herrschafft Venedig. Als aber selbige den Innhalt der Vergleichung Articul gesehen / gaben sie jhm zu verstehen / daß sie darauff sich nicht verbündlich machen könten / weil viel praejundicierliche Sachen darinn begriffen weren / zweiffelten auch sehr an einem guten Effect / erbothen sich aber doch gute Correspondentz mit dem König zu halten. Wie nun der Gesandte vermerckte / daß sein intent bey der Herrschafft nicht zu erheben / vrgierte er vornemblich / daß sie den Bündnern / oder andern / die sich der Execution widersetzten / keine Assistentz leisten wolten. (Graubünd ner wollen sich zu dem Monzonischen vergleich nicht verstehen.) Zu Anfang deß Herbstmonats ward zu Peschlaw in den Bünden eine Versamblung gehalten. Bey derselben begehrte der Frantzösische Gesandte / daß die Bündner die von beyden Königen beschlossene Articul annemen solten. Aber selbige vberreichten jhm hergegen eine Schrifft / in welcher sie jhr Recht vber das Veltlin / vnnd die Graffschafften Clavenn vnnd Wormbs dargethan: die Machlationen der Spanier vnnd Veltliner / Item etliche grausame Thaten / so diese nach geschehener Rebellion begangen / erzehlet; ingleichem die Praejudicia / so nicht allein den Bündnern / sondern auch dem König in Franckreich vnd den Confaederirten auß dieser Capitulation entstünden / erwehnet / vnnd die vornembste Puncten refutirt wurden. Die Gemeinden gaben auch dem Gesandten einhelliglich zu verstehen / daß sie in diese Articul also nicht einwilligen könten / sondern in den praejudicirlichen Moderation begehrten. Die im Veltlin vnd den beyden Graffschafften Wormbs vnd Clavenn aber acceptirten die gemachte Capitulation. Als nun hierüber lang gestritten ware / theten endlich der Frantzösische General Marquis de Coure / vnd der vorgedachte Gesandte Albaspina diesen Vorschlag; Es solte 6. Monat lang nach geschehener Deposition deß Veltlins in deß Pabsts Handen / vnd Abzug allerseits Kriegsvolck / im Namen deß Königs in Franckreich einer in gemeltem Veltlin verbleiben / auch das politische Regiment in dem Stand / in welchem es jetzo were / vnder dessen gelassen werden: alles zu dem End / damit in solcher zeit die Summa deß Tributs / so den Bündnern jährlich solte gegeben(Fried in den Pünden wird zweifelhafftig.) werden / benennet werden möchte. Welches die Veltliner jnen auch also belieben lassen. Aber Consalvus Ferdinand Cordua / welcher kurtz zuvor an deß Hertzogen von Feria Stell zum Mayländischen Gubernatoren vom König in Spanien verordnet worden / wolte dieses gar nit eingehen / sondern trang schlecht auff die Deposition vnd abführung deß Kriegsvolcks. Dahero man gleich in die Gedancken geriethe / die Spanier giengen darauff vmb wie sie das Evangelische vnnd der Confaederirten Kriegs [1068] volck auß dem Veltlin bringen / vnnd gleichwol die Sachen wegen deß Tributs vnerörtert lassen / vnnd also dardurch die Bündner noch schwüriger machen möchten. Worauff dann der König in Frankckreich an die seinigen einen Befehl abgehen ließ / daß sie auß dem Veltlin nicht weichen solten / biß alle Sachen deß Tributs halben richtig weren. Dieses ließ jhm Cordua sehr vbel gefallen / stieß allerhand Träuwort auß / vnd fieng an / in Montaniola vnd Archetta zween starcke Thürn zu bawen / also daß der Handel sich wider zu einem newen Krieg ansehen ließ: Dann auch hingegen die Frantzosen bey Tyran vnd anderswo mit jhrem Schantzen von newem wider fort fuhren / vnnd sich mit Macht rüsteten / den Spaniern / da sie etwas tentirten / zu begegnen. Inmittels tratten die Bündner wegen genehmhaltung der Monzonischen Articul / weil sie doch sahen / daß man nicht viel darinn zu ändern gesinnet / etwas näher zum Zweck / vnd gaben den Frantzosen zu verstehen; Wann in dem vbrigen alles wider vollkommenlich in den vorigen Standt gesetzet würde / wolten sie nachgeben / daß das Exercitium der Protestirenden Religion auß dem Veltlin außgeschlossen würde / doch also / daß den Protestirenden Bündnern vnnd Veltlinern allda zu wohnen vnd jhrer Güter frey zu geniessen zugelassen were. (Tag zu So lothurn.) Hierauff ward zu Außgang deß Christmonats zu Soloturn von den Schweitzern eine Versamlung gehalten: Darbey der Frantzösische Gesandte / was der Bündner halben gehandelt vnd beschlossen / vorbrachte / vnd darneben darthete / daß das ober Gebiet vnd die Superioritet vber das Veltlin bey den Bündnern verbliebe. Auff welches die Römisch-Catholische Schweitzer die gemachte Capitulation approbierten: Die andern aber protestierten / daß sie von dem Madrillischen Tractat nit weichen / sondern bey demselben bleiben wolten / kundten also der Sachen mit einander nicht eins werden. Vnder diesen Dingen ward zu Pariß wegen deß vorangeregten Tributs zwischen beyder Königen Deputierten Handlung gepflogen; Wormit es so weit kam / daß ein Schluß gemacht wurde / daß die Veltliner alle Jahr den Bündnern fünff vnd zwantzig tausend Cronen erlegen / vnd darmit nach Demolirung der Vestungen vnnd Schantzen den Anfang machen solten. Worauff dann endlich Cordua auch von seinem Thurnbaw abstunde vnd der Frieden seinen Fortgang hatte / wiewol die Bündner damit nit allerdings zu frieden waren / sondern noch jmmer bey dem König in Franckreich anhielten / daß der Madrillische Tractat zur Execution gebracht werden möchte. ( Hispanische Geschichten.) Der König in Spanien hatte zwar im vorigem Jahr ernstlich verbotten / daß die Holländer vnnd etliche andere Nationen hinfüro nicht mehr auff Spanien handeln solten: aber seine Land empfiengen dardurch mehr Schaden als die andern: ( Thewrung in Spanië.) Dieweil dardurch grosser Mangel an Korn vnnd andern Dingen / so zu vnderhaltung deß menschlichen Lebens vonnöthen / entstunde. Dann zu Sevilien zu Anfang dieses Jahrs ein Last Hamburger Korns zwey hundert vnnd fünfftzig flor. gegolten / auch hernach noch höher gestiegen. Zu Madrill war das Fleisch vnd andere Speisen so thewer / daß der gemeine Mann dieselbige nicht zu kauffen vermochte. Welche Thewrung dann durch einen starcken Regen / so der Orthen etlich Wochen lang gewehret / mercklich zugenommen: Dann dardurch fast alles Korn verdorben / vnd zu Sevilien ein grosse Anzahl Häuser weggeflötzet worden / viel Menschen ertruncken / vnnd die Wahren / so newlich auß West-Indien dahin gebracht worden / grossen Schaden gelitten. So kam auch obgedachtes Verbott den Niderländischen Provintzen / so vnder deß Königs in Spanien Gebiet waren / nicht zum besten / dann auch dardurch selbiger Orthen grosser Mangel an allerley Essenspeisen vorfiel. Dahero nachmals / wie man den Effect deß Königlichen Verbots gesehen / der Noth etwas abzuhelffen / zu Antorff eine Außlegung desselben offentlich abgelessen / darinnen vermeldet war / daß solches die freye Landschafften / vnd sonderlich die Städt an der Ost See gelegen / nicht angieng / sondern jhnen erlaubt were / allerley Wahren in gedachte Provintzen einzuführen. Dahero wurden viel Essenwahren auß Holland nach Ost Land geschickt / von dannen sie hernach in Flandern vnd Braband gebracht vnd also solche Länder darmit nach Nothurfft versehen wurden. ( König in Spanien begehrt ein Stewer von seinen Vnderthanen.) Zu Anfang dieses Jahrs hat König Philippus in Spanien seine gegen Mittag ligende Königreich besucht / vnd in vnderschiedlichen Stätten / als zu Valentz / Saragossa vnd Barcellona seinen Königlichen Einritt gehalten / da er mit grosser Magnificentz empfangen worden: Demnach aber der Orthen der König vortragen lassen / was sein Begehren were / hat das Frolocken / so vber seiner Ankunfft bey dem Volck entstanden / bald ein End genommen. Dann es begehrte der König von gedachten Orthen / daß / weil jhm bißhero in vnderschiedlichen schweren Kriegen ein grosser Vnkosten auffgangen / sie jhme mit einer ansehenlichen Gelt Stewer vnder die Arm greiffen wolten. Hierauff gaben die von Valentz vnd Saragossa zur Antwort / sie weren willig vnd bereit das jenige zu thun / was die von Barcelona thun würden. Aber die von Barcelona sagten / sie müsten zu vor mit den Finantz-Rähten Jhrer Königlichen Mayestät abrechnen / vnd sehen was sie deroselben vor diesem hergeschossen / darnach wolten sie beschaffenen Sachenen nach sehen / was sie für eine Gelt Stewer hergeben könten. Dieweil aber solche Antwort dem König nicht am besten gefiel / schickte er den Hertzogen von Cardonna zu jhnen in jhre Versamlung / vnnd ließ jhnen ansagen / die hochtringende Notturfft der Geschäfften deß Königreichs wolten jetziger [1069] zeit nicht zulassen / daß man mit den gedachten Finantz Räthen / wegen deß vor diesem hergegebenen Gelts / Rechnung hielte / vnd würde solches wol auff ein andere Zeit geschehen können; solten jetzo die Stewer / die der König von jhnen begehrt / erlegen. Dieses aber war einem Tauben geprediget / vnd konte sie nicht bewegen / daß sie darein gewilliget hetten / sondern blieben steiff auff jhrer Meynung. Worüber der Hertzog von Cordona zornig wurde / vnnd zu jhnen sprach: Es bildeten jhnen etliche vnder jhnen ein / als wann wegen deß Kriegs in Italien vnnd dem Veltlin beyde Cronen / Spanien vnnd Franckreich wider einander in Feindschafft gerathen / vnnd der Krieg / den man newlich dem König in Engelland angekündet hette / neben dem welchen man stets wider die Holländer / vnd andere Rebellen führen müsse / deß Königs in Hispanien Macht dermassen erschöpffte / daß er seine widerspenstige Vnderthanen / die jhm in der Noth mit keiner Gelt-Hülff beyspringen wolten / nicht würde bezwingen können: aber sie würden in dieser jhrer Meynung betrogen / vnd were jhnen deß Reichs Zustand vnd Beschaffenheit nicht bekant. Dann beyde Könige Spanien vnd Franckreich stünden in guter Freundschafft mit einander / vnnd hetten von newem den Frieden vnder sich bestättiget / der gestalt / daß der Frantzösische Gesandte als er verstanden / was sie dem König für ein trotzige vnd abschlägige Antwort gegeben / Jhrer Königlichen Mayest. angezeigt hette / daß sein Herr vnd König / nach dem er mit seinen Vnderthanen Frieden gemacht / noch zwantzig tausend Mann in Langedock beysamen hette / welche er der Catholischen Mayestat zu Dienst / wo es nöthig / in dreyen Tagen vber das Gebirg in Catalonien / vnnd gar vor die Mawren der Stadt Barcelona kommen lassen könte / die Bürger vnnd Innwohner daselbst zum Gehorsam zu bringen. Als die Barcelonier solches gehört / sind sie vber den Frantzösischen Gesandten dermassen ergrimmet worden / daß jhrer etliche sich verlauten lassen / man müste sich an jhm rechen. Da solches dem König / in dem er eben bey den Barfüssern war / vnd daselbst Meß hörete / da zugleich deß Keysers vnd deß Königs in Franckreich Gesandte zugegen waren / vorkommen / hat er dem Leutenant seiner Leib Guardi befohlen / daß er etliche Trabanten zu sich nehmen / den Frantzösischen Gesandten biß in sein Losament begleiten vnd bey jhm bleiben solte. Darauff gedachter Gesandter / als man jhn dergestalt geführt vnnd bewahrt / wissen wollen / was solches zu bedeuten hette: Wie er nun die Vrsach erfahren / hat er vberlaut / daß es ein jeder / der bey jhm im Saal war / hören konte / gesagt: Der Hertzog von Cordona hat etliche Wort fahren lassen / die ich nicht geredet: aber jetzund sag ich / daß ich macht habe / nicht nur zwantzig tausend / sondern dreyssig tausend Mann von wegen meines Herrn vnnd Königs der Catholischen Majestat anzubieten / dieselbe wider sein vngehorsame Vnderthanen zu gebrauchen. Diese Wort sind nicht allein dem König in Hispanien / sondern auch den Barceloniern vorgebracht worden. Nichts desto weniger setzte sich der Frantzösische Gesandte denselben Nachmittag zu Pferd / vnd ritte selb dritt durch die Statt; da geschehe jhm nicht allein kein Leid / sondern er wurde auch von den vornembsten der Stadt / die jhm auff der Gassen begegneten / mit grosser Ehrerbietung gegrüst. Darauff kam deß andern Tags der Hertzog von Cordona wider in der Barcelonier Versamlung / zu vernehmen / was sie auff deß Königs Begehren geschlossen hetten. Da erhube sich ein solcher Tumult / daß einer von den Herrn zu Barcelonia seinen Dolchen außzog / vnnd den Hertzogen in die Hand stach: Worüber der König sich also erzürnet / daß er noch denselben Tag auß der Stadt zog / vnd sich widerumb gen Madrill begab: Da wenig Tag herumb ein Mandat publicirt wurde / daß der Handel zwischen Franckreich widerumb frey vnd offen seyn solte; welches den Auffrührischen in Spanien den Muth dermassen genommen / daß die von Barcellone / Sarragossa / Valentz / Portugall vn̅ andern Orten jhre Deputierte alsbald nach Hof gesandt / vnd sich erbotten / Jhrer König. May. Begehren ein Genügen zu leisten. ( Gubernator von Wesel wird erschossen.) Im Februario zog der Gubernator von Wesel / Don Gonsalo mit sieben Cornet Reuttern vnnd etlichem Fußvolck auß / in Meynung die Stadt Lünen / welche mit Brandenburgischen Soldaten besetzt war / zu vberfallen. Damit er aber desto füglicher zu seinem intent gelangen möchte / wolte er den Ort zuvor recognosciren vnd besehen / was es mit den Aussenwercken / so vor der Stadt gemacht waren / für eine Beschaffenheit hette. In dem er aber alles fleissig besichtigte / werden die / so auff den Wällen waren / seiner gewahr / lassen derwegen alsbald ein Falconetlein auff jhn abgehen / davon jhm ein Bein weggeschossen wurde / vnnd er also deß Todts sein muste. Also fiel der Anschlag in Brunnen / vnnd ward deß Gubernators Cörper wider nach Wesel gebracht / vnd hernach zu Rheinberg stattlich begraben. Die Bürger zu Wesel waren vber seinem Tod sehr leydig / vnd beklagten jhn sehr: Dann er war ein freundlicher Mann / hielt gute Ordnung / vnd ließ nicht zu / daß man den Bürgern vberlast thete. An seine statt kam Franciscus de Medina / bey welchem es hieß / das Bessere kompt selten hernach: Dann er war gar eines andern Humors / streng vnnd prächtig / der jhm wol dienen ließ / dieweil er eines hohen Herkommens war: Der Bürger schonete er nicht / vnnd so gelind jhnen der vorige gewesen / so viel harter wurden sie von diesem getruckt: Er benahme jhnen auch alle Gewerb vnnd Handtierung mit den Benachbarten / vnd wolte im geringsten nichts durch die Finger sehen. ( Vnruh in den vereinigten Niderlanden.) In den vereinigten Niderlanden hat sich in mittels mit den Arminianern wider ein newe [1070] Vnruh angesponnen. Dann ob es wol etliche zeit hero der Orthen zimblich still von jhnen gewesen / haben sie sich doch im Früling dieses Jahrs widerumb anfangen herfür zu thun; wie dann vnder andern den 26. Aprilis etliche dieser Lehr zugethan zu Leyden sich vnderstanden / in jhren Häusern predigen zu lassen: Worüber der gemeine Pöfel vnd Handwerckspursch dermassen erbittert / daß sie vngeachtet aller Gegenwehr / so die Stadt Officirer vnd Soldaten gethan / eines deren Häuser gestürmet / alles herauß auff die Gassen vnd ins Wasser geworffen / viel Haußgeräth zerschlagen vnd verderbet / auch noch zum Vberfluß grösser Vnheil gedräwet / wo dergleichen Predigten mehr gehalten werden solten. Ebenmässiger Tumult ist auch kurtz zuvor den 13. Aprilis zu Ambsterdam vorgeloffen / in dem gedachte Arminianer daselbst in einem Hauß Predigt vnnd Versamblung gehalten / vnd hat der Aufflauff dermassen vberhand genommen / daß vnerachtet der Stadt Major ein Compagni Soldaten / selbigem abzuwehren dar zu geschickt / das junge Gesindlein dannoch sich dermassen mit Steinwerffen vnnd anderm zur Gegenwehr gestellet / daß auch der Major selbst in grosser Lebens Gefahr geslanden. Es ist auch bey dem so denselben Tag vber vorgangen nicht geblieben / sondern es hat sich das vnnütze Pürschlein den andern Tag wider gesamblet / das Hauß / darinn die Predigt gehalten worden / fast gantz abgebrochen / auch deß Majors Behausung zu plündern sich vnderstanden / welcher dargegen etlich Bürgerschafft auffmahnen / vnd das tumultuirende Gesindlein mit Gewalt abtreiben lassen. In Frießland vnd Ober Issel ist gleichfals vmb selbe zeit zwischen dem Magistrat vnnd der Bürgerschafft grosser Zwispalt entstanden / in dem der Magistrat auff Befehl der General Staden auff etliche Güter vnnd Essenwahren newe Aufflagen setzen wollen / die gantze Gemein aber sich darwider gesetzt / vnd nicht mehr dann zuvor contribuiren wollen. Der Vrsach willen ist zu Lewarden in Frießland den 5. May ein grosse Auffruhr entstanden / in dem sich die Bürger zusammen rottiert / jhre Gewehr zu sich genommen / vnd mit fliegenden Fähnlein auff den Marckt gezogen / allda sie von einer Rahtsperson abgemahnet vnd gebetten worden / daß sie von diesem Wesen abstehen vnd sich wider nach Hauß begeben wolten. Sie haben aber nichts drauff geben / sondern sich zu den Thoren gemacht / vnd den Soldaten anbefohlen / daß sie sich nach Hauß begeben solten / welches sie auch wider jhren Willen / weil jhnen die Widerpart zu starck / thun müssen. Haben also selbige Nacht die Wacht besetzt / folgenden Tag das Geschütz auff die Wälle gebracht / vnd die vier Compagnien Soldaten / so darinn gelegen / auß der Stadt geschafft. Graff Ernst von Nassaw / Gubernator in Frießland / so daselbst seyn Residentz gehabt / hat sich befftig bemühet / die Bürgeschafft in Rude zu bringen / hat aber nichts fruchten wollen. Dergleichen Tumult hat sich zu Harlingen vnd andern Orthen mehr erhaben / aber doch hernach wider gestillet worden. (Licenten von den Staden gesperrt) Wie wol durch die geschehene Sperrung der Licenten vnnd Commercien zwischen den Spanischen vnnd vereinigten Niderlanden allenthalben grosse Beschwer vnnd Thewrung verursacht worden / haben doch nichts desto weniger die General Staden der vereinigten Niderlanden am 18. Martij jhr voriges Edict vnnd Placat widerholet / vnnd solche Licenten von newem gesperret: Wie dann auch acht Karren mit Fastenspeiß vnd Specerey beladen / so heimlich auß Holland nach Hertzogenbusch fahren wollen / verfolgt vnd preiß gemacht worden. (Oldenseel belägert vn̅ erobert.) Den 13. Julii setzten die Staden jhren Feldzug zu Werck / vnd theilten bey solchem jhr Volck inzwey Läger. Graff Ernst Casimir von Nassaw zog mit einer Armee in zwölff tausend Mann starck / beneben vielem Geschütz vnnd andern Kriegsbereitschafften nach der Statt Oldenseel / vn̅ fieng solche den 22. gedachten Monats an zu belägern / vnd ließ alsbald drey Battereyen verfertigen. In der Stadt lagen zwölff hundert mehrentheils Italiönische Soldaten / welche ein zeithero in der Dwent / Drent / vnnd Graffschafft Zutphen / neben der gemeinen Contribution den Eingesessenen viel Schaden zugesügt / auch sich zu Anfang der Belägerung tapffer erzeigt vnd ziemlich schaden gethan. Weil aber die Stadischen mit jhren Approchen vnnd Minen in kurtzer zeit biß an den Wall kommen / haben sie nicht lang Bedenckens darüber genommen / sondern den I. Augustisich auff nachfolgende Conditionen ergeben / daß sie deß andern Tags mit jhren Gewehren / fliegenden Fahnen / schlagenden Trommen / sampt einem Feldstücklein / Sack vnnd Pack außziehen / vnnd in etlich Monaten auff disseith deß Rheins nicht dienen solten. Hat sich also diese Stadt / welche mit vier Bastionen / Lauff - vnd Doppelen Wassergräben bevestiget / auch mit etlichen Aussenwercken vnnd halben Monden versehen gewesen / innerhalb acht Tagen zeit ergeben. Solche der Stadt Vestungen / Wälle / Gräben vnd Thor / sind nachmals / auff Befehl der Staden / geschleifft / das Hauß zur Lage mit etlich Tonnen Pulver zersprengt / vnd der Erden gleich gemacht worden. Nach der Eroberung hat sich Printz Henrich Friderich von Vranien mit dem andern Läger höher hinauff / biß in die Gegne der Stadt Wesel begeben / vnd zu Isselburg vnd daselbst herumb sich gelägert. (Dergeblicher Anschlag auff Hulst.) Inmittelst ward Graf Ernst Casimirs Volck auffs Wasser gesetzt / einen Anschlag auff Hulst in Flandern vorzunehmen / damit das Land darumb zur Contribution möchte gebracht werden. Weil aber der Anschlag verkundschafftet / [1071] vnd sie dahero von den Spanischen mit grossem Ernst empfangen worden / haben sie nach dem sie etliches Volcks vnd dreyer Schiff versustiget worden / sich vnverrichter dingen wider zu rück begeben müssen. (Wie auch auff Relderich.) Darauff haben sie zwar ein andern Anschlag auff die Vestung Kelderich vor genommen / aber es hat darmit auch kein bessern Außgang genommen. Dann als sie zu Anfang deß Herbstmonats solchen Anschlag ins Werck richten wollen / vnd zu dem End mit einer grossen Anzahl Schiff vmb Lillo angelangt / mit dem aufflauffenden Wasser auff besagte Vestung anzufallen / auch darauff nach dem sie darfür kommen / solche auffgefordert vnnd mit Gewalt zu bezwingen vermeint / haben sie nicht allein von denen darinn ligenden Soldaten ein abschlägige Antwort bekommen / sondern auch mit Kraut vnd Loth dermassen empfangen worden / daß sie endlich auch mit Verlust widerumb abweichen / vnnd zwey vornehme Schiff auff dem Sand stehen lassen müssen / deren eins mit Munition / das ander aber mit dreyssig statlichen Pferden sampt anderer Zugehör / beladen gewesen / so nachmals von den Belägerten außgeladen vnd in Brand gesteckt worden. Weil nun Marggraff Spinola vermerckt / daß die Staden ein sonderlich Aug auff dieses Orth geworffen / vnd wol noch ferners ein schäntzlein wagen möchten / hat er sich selber dahin begeben / alle Gelegenheit besichtiget / vnd die Vestung nach notturfft versehen. (Ein newe Fahrt auß dem Rhein in die Maß.) Vmb diese Zeit sind die Spanische darmit vmbgangen / wie sie ein newe Fahrt auß dem Rhein in die Mase / vnnd auß der Mase in die Demmer anrichten möchten. Demnach sie nun allerhand Anordnung darzu gemacht / vnd beschlossen / daß der Canal 14. Schuch breit vnd so viel tieff gemacht / auch bey Rheinberg seinen Anfang nehmen vnd vmb Gelder hin / bey Venlo in die Mase geführet werden solte / als haben sie den 21. Septembris zu graben angefangen: da dann Graff Henrich vom Berg den ersten Stich mit der Schauffel in die Erde / im Namen deß Königs in Hispanien / den andern im Namen der Infantin / vnd den dritten im Namen deß Marggraffen Spinolae gethan: Welchem hernach auch der Graff von Isenburg sampt andern Obristen vnnd Soldaten gefolget. (Stadische suchen dieselbe zu hindern.) Weil nun die Staden der vereinigten Niderlanden wol gemercket / was grossen Vortheils die Spanische durch solche newe Fahrt erlangen würden / haben sie jhnen höchlich angelegen seyn lassen dieses Werck zu hindern / damit es zu keiner Perfection möchte gebracht werden. Vmb welcher Vrsachen willen dann auch der Printz von Vranien / nach dem er seinen Soldaten etlich Gelt / sie desto williger zu seinem Vorhaben zu machen / reichen lassen / jhnen sich auff 10. Tag zu profiantiren befohlen. Den 19. Septembris ist er mit fünff vnd sibentzig Stücken Geschütz / vielem Fub- vnd Schiff-Volck / einer grossen Anzahl Wägen mit Munition vnd allerhand Kriegsrüstung den Rhein hinab nach Reeß marchirt / doch zwey Regiment zu Fuß bey Schencken Schantz / die Schiffbrücken vnnd Schiff daselbst zu zu verwahren / ligen lassen / vnd zu Burich gegen der Stadt Wesel vber sein Läger geschlagen. Aber solches ist von Graff Henrichen offt vnd viel besucht worden. (Werden von Graff Henrich vo Berg geschlagen.) Dann als selbiger Nachrichtung bekommen / daß die Wachten in deß Graffen von Styrum Quartier nicht am besten bestellet weren / ist er den 2. Octobris in der Stille mit einer guten Anzahl Reuttern vnd Fewer Rohren dahin gezogen / deß Morgens vor Tag angesetzt / vnd die Stadische / so jhnen von solchem nichts träumen lassen / zertrennet vnd in die Flucht gebracht / auch den Graffen von Styrumb / sampt dem Obristen Putlitz / vnd siben oder acht Capitainen gefangen bekommen: Deß Herrn von Castillon Leutenant aber / Cornet vnd andere Reysigen sind auff der Walstatt geblieben / vnnd darbey vier Corneten / in fünff hundert schöne Pferd / neben andern ansehenlichen Beuthen vnd einem Wagen mit Gelt / so zu abzahlung der Soldaten sollen gebraucht werden / erobert worden. Wurden also für dißmal die Stadische von den Spanischen in jhrem Läger heßlich auffgeweckt / welches sie jhnen eine Warnung seyn liessen / ein andermal bessere Wacht zu halten. Die Gefangene wurden durch Erlegung jhrer Rantzion in kurtzem wider ledig gemacht. (Spanische Raubschiff thun schaden auff dem Meer:) Wir wollen nun auch nach einander erzehlen / was sich dieses Jahr vber zwischen den Spaniern vnd Stadischen in Indien vnd sonsten zu Wasser begeben habe. Es pflegten die Staden hiebevor für Ostenden vnd Duinkirchen jhre Kriegs-Schiff zulegen / damit sie daselbst die Spanier im Zaum hielten / vnd jhnen die Außfahrt verwehren möchten. Weil nun zu Anfang dieses 1626. Jahrs keine Stadische Schiff sich darumb befanden / namen die Raubschiff auß gemelten Städten solcher guten Gelegenheit in acht / lieffen freymütig vnd ohne Hindernuß auß / vnd ertapten auff einmal sechzehen Schiff / darunder vier Niderländische / die vbrige aber Engel - vnd Schottländische waren / also daß der Hafen zu Duinkirchen voller geraubter Schifflag. Einmaltrug es sich zu / daß ein Holländischer Schiff Capitain / mit Namen Eberhard Antonius ein Duinkirchisch Schiff vernahm / welches ein Engelländisch Schiff genommmen hatte. Als er nun auff dasselbe zu segelte / verließ das Duinkirchisch seinen Raub / darinnen nur zween Männer gefunden wurden / die vbrigen hatten sich mit der Flucht / als sie die Gifahr vermerckt / darvon gemacht. Vnlang hernach kamen fünff Seeländische Schiff an den Admiral von Dünkirchen / welcher zwey Schiff gefangen hatte / vnd jagten jhn ans Land. Weil nun die Duinkircher so viel Schadens theten / haben die Staden den jenigen [1072] ein stattliche Verehrung zugesagt / welche den Spanischen Schiffen Abbruch thun / vnd deren eines oder etliche derselben vertilgen würden. Dieses machte die Stadische auff der See muthig / daß ein jeder darnach trachtete / wie er den verspro chenen Lohn verdienen möchte / vnd sonderlich gerieth es einem Holländischen Constabel / daß er ein Spanisch Schiff / darinn sechs vnnd dreyssig stück Geschütz vnd hundert Mann waren / in Brand schoß vnd zu grund richtete. Der berühmbte Seerauber Compan / welchen der König in Engelland befohlen hatte zu greiffen vnd zu fangen / flohe nach Barbarien / da er bey Zapphy ein Niderländisch Schiff antraff / welches er beraubte. Den 26. Januarij war ein solch Vngewitter auff dem Spanischen Meer / deßgleichen niemand gedencket. Dazumal war ein Schiff / Schonhofen genant / auß Holland nach Ost-Indien gefahren / so durch einen Sudwesten Sturmwind an die Insul St. Jago bey Spanien getrieben / vnnd in grund gesencket wurde: Auß demselben wurden sechs vnd zwantzig Personenerrettet / die gen Lisabona gefangen gebracht / vnd hernach / drey außgenommen / ledig gelassen wurden. Im Monat Februario kamen zwey reichgeladene Schiff auß Zuratti in Holland / deren eines hieß die Jungfraw von Dordrecht / das ander Wesop / vnd brachten einen Gesandten vom König in Persien mit / welchen die Vorsteher der Ost Indianischen Gesellschafft zu Ambsterdam stattlich empfangen / vnd jhm ein herrlich Losament bestelleten. Dieser Gesandte kam zu dem Ende / daß er die Frenndschafft zwischen seinem König vnd den Staden bestättigte / vnd wegen freyer Handthierung beyderseits Kauffleuthen zu Wasser vnnd Land / da der König vnd gemelte Staden zu gebieten hetten / mit jhnen handelte. Im selben Monat sind auch fünff Engelländische Schiff / sehrreich geladen / auß Zuratti in Engelland ankommen / vnnd befanden sich die Engelländer bey dieser Schifffahrt vnd Handlung sehr wol / nach dem sie mit den Holländern eine Vergleichung getroffen hatten. (Seestreit zwischen den Holländern vnd Spaniern.) Vmb diese Zeitbegab sichs / daß vier Holländische / vnd vier Englische Schiff ein hartes Treffen gethan haben mit acht Spanischen Galleonen / auff welchen fünff hundert Metalline Stück vnd viel Volcks war: Diese kamen mit vierzehen Spähschifflein / die Stadt Ormus / welche die Persier / mit Hülff der Engelländer / eingenommen hatten / wider zu erobern. Das erste Treffen geschahe den II. Februarij vnd wehrte den gantzen Tag. Den 13. dito / als sie beyderseits jhre Schiff geflickt vnd verbessert hatten / kamen sie wider an einander / vnd fochten von Morgen biß gegen Abend gegen einander. Der Spanische vice Admiral wurde dazumal dermassen getroffen / daß es an dem war / daß er sincken solte / vnd wurden von beyden Theilen viel erlegt vnd verwundet. Als es nun endlich den Spanischen zu hart gehen wolte / namen sie die Flucht / vnd lieffen in einen Meer Busen / da sie jhre Schiff wider besserten vnd zurichteten. Den 23. besagten Monats theten sie sich wider herfür / vnd griffen die Holländer widerumb an / welcher Streit vom Auffgang der Sonnen biß vmb den Mittag wehrete / vnd wurde 4. Spanische Schiff dermassen durchbohret / daß sie zu grund gehen musten / vn̅ verloren bey 1000. Man̅. Der vice Admiral stund auch in grosser Gefahr / vnd lag gantz auff der einen Seiten: Die vbrige Spanische / da sie merckten / daß das Vnglück auff jhre Seiten schlagen wolte / machten sie sich darvon / vnd war jhnen die Holländer ferner anzugreiffen der lusten vergangen. Derselben waren vngefehr 70. geblieben / vnd hatte der Holländische Admiral so viel Schüß bekommen / daß er wol 300. Löcher hatte. Die Englische haben sich auch tapffer gehalten: Von dannen sind Engellvnd Holländer sämptlich nach Gameron in Persien gefahren / da sie etlich 100. Ballen Seyden geladen haben. (Seerauber von den Frantzosen vbel empfangen.) Die von Biscayen theten mit Rauben auff dem Meer den Frantzosen grossen Vberlast vnd Schaden / vnnd machten jhnen viel zu schaffen; derhalben die Frantzosen darauff ernstlich bedacht waren / wie sie sich an jhnen rechen möchten / sonderlich an denen von S. Sebastian / so stets auff Beuten außlieffen. Vnder andern trug es sich einsmals zu / daß die von Bretaigne ein solch Raubschiff ertapten / welches sie mit sich namen / vnd alle die darinnen waren / zu Remis aufhenckten. Die von Bordeaux handelten mit etlichen Seeländern / daß sie 2. Kriegsschiff außfertigen vnd mit Volck wol versehen / sich aber stellen solten / als wann es nur schlechte Schiff weren / die jhren Handel vnd Gewerb trieben. Als nun diese beyde Schiff vor Biscayen kamen / werden sie alsbald von einem Spanischen Schiff / so daselbst lag vberfallen. Die Seeländer hielten sich still / liessen es fein nahe zu sich ankommen: als sie aber merckten / daß sie es in jhrem Gewalt hetten / theten sie sich herfür / vn̅ gaben zu erkennen was sie für Leut weren; nahmen also die Spanier mit jhrem Schiff gefangen / vnnd fuhren mit jhm darvon. Als sie gen Bordeaux kommen / wurd das gemeine Schiffvolck auffgeknüpfft. Der Spanische Capitain Barlotte / welcher auch in solchem Schiff war / hette gern ein Tonnen Golds für sein Leben gegeben / konte aber nichts darmit erlangen / sondern er vnd zween andere mit jhm wurden geviertheilt / empfieng also den Lohn seiner lang getriebenen Seerauberey. (Spanisch Kriegs-Schiff erobert.) Vnlang hernach ist ein vornemes vnd reichbeladenes Spanisch Kriegs Schiff in Holland eingebracht worden / in dem der Leutenant darauff mit etlich andern conspirirt / wie sie sich dessen bemächtigen / vnd es in Holland bringen möchten; vnd nach dem er etliche andere noch auff seine seiten gebracht / daß er in die 30. starck worden / hat er [1073] den Capitain auff dem Schif erstochen / die Spanier / so es nicht mit jhm halten wollen / vber Bort geworffen / 19. Engelländer ans Land gesetzet / vnd mit dem Schiff / so 32. Stück Geschütz auffgehabt / zu Ambster dam angelangt / alda er ein stattliche Verehrung bekommen / vnd zum Capitain vber das Schiff verordnet worden / mit solchem den Spaniern fernern Abbruch zu thun. (Duinkircher büssen ein.) Demnach auch die Duinkircher die gemeine Fischerey eine zeitlang sehr gehindert / dardurch der Heringsfang gesperret / vnd den Benachbarten Landen grosser Schaden verursachet worden / haben die Seeländische Kriegs Schiff ein wolarmiertes Schift / welches auß Biscayen gen Duin-Kirchen fahren wollen / bestritten / zu Flissingen eingebracht / vnd die Spanische darauff ins Meer geworffen: Deßgleichen auch mit einem Duinkirchischen zu Rotherdam eingebrachtem Spanischen Schiff geschehen / vnd die darauff gewesene in die See begraben worden. (Holländer kom̅en mit reichen Beuten heim.) Bald hernach sind zwey Schiff in Holland für die West Indische Compagni ankommen / welche 1050. Pfund Golds / 150. Last Elephanten Zän / sampt andern köstlichen Wahren mitgebracht / neben Bericht / daß beyde Admiralen Lamb vnnd Fromb das Castell die Mina in Guinea belägerthetten / weren aber von den Innwohnern oder schwartzen Mohren vberfallen / vnd mit Verlust abgetrieben worden: Da dann auch vnder andern der Admiral Fromb todi blieben. Vmb selbige zeit sind auch vier Schiff vor Pleymuth ankommen / welche die Holländer in West Indien erobert / vnnd gar reich an Silber vnd andern Gütern geladen gewesen; wie dann auch sechs Schiff mit Zucker vnd andern Gütern geladen / so die Holländische Aventurier auff der See bekommen / zu Ambsterdam eingebracht worden. Darneben seynd neun reichgeladene Schiff / welche die armierte Flota der West Indianischen Compagny in der Suder See / sonst Mare pacificum genant / den Spanischen abgenommen / in Seeland eingebracht worden. (Soubise fliehet in Engelland.) Welcher gestalt der von Soublise / so der Hugenotten / oder Reformirten in Franckreich vornembstes Haupt gewesen / von dem Hertzogen von Montmorantzi auft dem Meer geschlagen worden / haben wir bey den Geschichten deß vergangenen Jahrs gemeldet. Nach erlittener solcher Niderlag hat gedachter Soubise mit etlichen Schiffen / so jhm vom vorgangenen Treffen vbergeblieben / in Engelland seine Zuftucht gesucht / vnnd nach dem er dahin kommen / ein Schreiben an den König daselbst abgehen lassen / darinn er sich seiner Consilien vnd Actionen halber enischuldiget / daß er nemblich nichts anders / als der Reformirten Wolfahrt gesucht / vnd darbey gebetten / daß er wegen der nahen Freund-vnd Schwägerschafft / so newlich zwischen jhm vnd dem König in Franckreich auffgerichtet / jhm vnnd seinen Spießgesellen Gnad vnd Perdon zu wegen bringen wolte. Auff dieses Schreiben hat ein Königlicher Frantzösischer Raht mit einer offentlichen Schrifft also geantwortet; deß Saubisen vnnd seines Anhangs Verbrechen weren so groß / daß jhnen solche gar nicht könten verziehen vnd nachgelassen werden: Der von Soubise thete zwar an dem gar weißlich / daß er jetzo sein Refugium suchte bey dem König / der für andern wegen der nahen Schwägerschafft / bey dem König in Franckreich am allermeisten gelte / vnd außrichten könte: aber er hette daran viel besser gethan / wann er hiebevor / als er die schädliche Rebellion vorgenommen / desselben gutem Rath gefolget: Derhalben hielte er darfür / der König in Groß Britannien würde sich eines solchen Menschen / welcher sein Vatterland mit eiher so schädlichen Vnruhe angefochten / wider den König gantz vermessener weiß die Waffen ergriffen / vnd so vielen Bubenstücken / vnd Vbelthaten / so durch die Rebellen verübet worden / Thürvn̅ Fenster gleichsamb auffgethan / nit annemen / sondern vielmehr dahin sich bearbeiten / daß den Rebellen jhr verdienter Lohn gegeben werden möchte. In dem der von Soubise auff dem Meer grassirt / hat sein Bruder der Hertzog von Roan in Languedock ein starcken Hauffen Volck zusammen gebracht: Worauff der König in Franckreich neben andern den Hertzogen von Esperni wider jhn außgesandt / seinem Vorhaben abzuwehren. Welcher dann etliche Treffen mit jhm gehalten / darinn der von Roan den kürtzern gezogen: Dahero denen zu Mompelier vnnd Montauban durch vnderschiedliche Schantzen der Paß vnnd Zufuhr meistentheils gesperret worden. (König in Franckreich ängstigt die Statt Roschell.) Demnach die Stadt Roschell deß von Soubise wider deß Königs Verbott sich angenommen / vnnd es mit jhm gehalten / hat der König viel Kriegsvolck dahin abgefertiget / vnnd noch mehr Schantzen vmb die selbe Stadt auffbawen lassen. Worauff die Stadt jhre Gesandte an den König abgefertiget / mit demselben einen Vergleich zu treffen: Weil aber selbige insonderheit die Schleiffung der Schantzen St. Louys vrgirt / hat es nicht seyn können. Dahero gedachte Stadt sich entschlossen / zum eilssersten zu halten / worzu jhnen dann zu guten statten kommen / daß kurtz zuvor etliche Schiff mit Getreyd vnd anderer Notturfft angelangt / also daß sie noch auff ein gute zeit versehen gewesen / machte sie auch muthig / daß jhnen der von Soubise zu verstehen gegeben / daß er mit seinen Schiffen / wann der König sich nicht würde begütigen lassen / jhnen auß Engelland zu hülff kommen wolte. Vnder solchem Verlauff haben die Hugenotten in Langucdock die Stadt Peison mit einem Petard erobert / welcher Ort sehr starck / auff einer Höhe gelegen / dardurch die Roßne gesperret worden / daß man auff solchem Fluß nichts nach Lyon / Langendock / Provintz / Avinion vnd daherumb führen können. (Fried zwischen dem König in Franckreich vn̅ den Hugenotten.) Der König in Engelland aber / vnd die Staden der vereinigten Niderlanden haben jhnen hefftig angelegen seyn lassen / die Sachen in [1074] Franckreich widerumb in einen friedlichen Stand zu bringen / vnd einen Vergleich zwischen dem König vnd den Roschellern auffzurichten: wormit es dann so weit kommen / daß im Februario solcher auff nach folgende Articul geschlossen worden: 1. Daß der Rath vnd Regiment der Stadt Roschell sollen wider auffgerichtet werden / von denen so von der Burgerschaft sind / auff die Form vnd Weiß / wie es in dem Jahr 1620. gewesen. 2. Daß die von Roschell einen Commissarium einnemen solten / welcher das jenig / so verglichen / ins Werck richten solle / was den Frieden belangt / vnd soll solcher Commissarius allda verbleiben / so lang es I. Kön. May. belieben wird. 3. Daß die von Roschell zu Kriegszeiten / keine armirte vnd bewehrte Kriegsschiff in der Stadt haben sollen / wegen deß Gewerbs vnd Handels die jenige Ordnungen vnnd Beständuß halten / wie sie sonst in dem Königreich gebräuchlich sind. 4. Daß die von Roschell wider erstatten sollen die geistliche Güter / so noch vorhanden / vnd so sie in Besitz / vnd solches Vermöge deß Edicts Anno 1598. vnd wie solches Edicts Erecution außweist. 5. Die von Roschell sollen denen / so der Catholischen Religion / die Vbung der Catholischen Apostolischen / vnd Römischen Religion gantz vollkömlich vnd frey lassen / wie auch jhrer Güter geniessen / so in solcher Stadt / vnnd sollen jhnen das jenige davon wider einraumen / so noch vorhanden. Die von Roschell sollen auch die Vestung Cadon so sie in Newligkeit gebawet / schleiffen. 6. In dem daß Ihre Königl. May. nicht zugeben köndten / daß die Vestung S. Louys genant / demolirt vnd abgebrochen werde / so die von Roschelle gantz inständig begehrten / so versprechen doch Ihre May. solche Anordnung zu thun bey den Besatzungen / so Ihre Königl. May. belieben wird darinnen zu lassen / wie auch bey den Guarnisonen in beyden Insuln Ree vnd Oleron / daß die von Roschell dardurch keine Beschwerlichkeit oder Verheerung haben sollen / wegen Freyheit vnd Sicherheit deß Handels vnnd Kauffmanschafft / so sie führen werden / nach Gebrauch vnd Gewonheit dieses Königreichs. Die von Roschelle sollen auch gantz nicht gehindert werden / die jenige Güter zu geniessen / die sie haben in den beyden Insulen / Ree vnd Oleron. 7. Was dann in gemein den Staat deren von der Religion anlangt / ist Ihr. Mayest. Will vnd Meynung / daß solche völliglich geniessen sollen der jenigen Antwort / vnd Resolutionen / so auff jhre Beschwernuß Puncten den letzten abgewichenen Monat Julij zu Fontainebleau gegeben worden / wie dann auch Ihre Königl. May. in gleichem wollen / daß von jhnen den Religionsverwandten alles wider in den Standt gestellet werde / wie es zu solcher zeit gewesen; doch wollen Ihre Königliche Mayest. nicht verbunden seyh / den Roschellern mehr Gnad zu erzeigen / als was jhnen durch dieses vergönnet ist. Sonst hat sich in diesem 1626. Jahr in Franckreich (Gefehrliche Conspiration wider den König in Franckreich.) ein gefährliche Conspiration erhaben / in dem etliche vornehme Herren sich zu deß Königs Brudern Gaston Johann Baptista genant / geschlagen / vnd jhm gerahten haben / er solte den Heurath mit der Printzessin von Mompensier / welchen der König machen wollen / nicht eingehen / sondern ein frembde Fürstin zur Ehe nehmen / durch welcher Hülff er den König darzu bringen möchte / daß er jhm mehr Herrschafften vnd Güter zu seiner Vnderhaltung verordnen müßte. Vnder diesen war der junge Marschalck Dornano / der Herr von Chalais / der Groß Prior / vnd der Hertzog von Vendoßme / die hingen deß Königs Bruder an / weil sie jhnen die Hoffnung machten / sie würden ein bessere Recompenß vnd Vergeltung jhrer Diensten von jhm / als vom König empfangen: Vnd wann der König vnd sein Bruder an einander gerahten / vnd dardurch ein jnnerlicher Krieg in Franckreich entstehen würde / bildeten sie jhnen ein / sie würden in trübem Wasser besser fischen / vnd die Empter / die sie in Händen hatten / jhnen vnd jhren Kindern erblich vnd eigenthumblich machen können. Aber solches Vorhaben ist jhnen vbel gelungen: Dann diese Ding zeitlich offenbar worden / dahero der mehrer theil von jhnen gefangen / etliche in die Bastille zu Pariß gebracht / vnd hernach hingerichtet worden. Der von Chalais / welcher deß Königs Kleider in seiner Verwahrung hatte / ist zu Nantes in Bretaigne / dahin der König sich damals begeben hatte / die Vnruhe daselbst zu stillen / zum Todt verurtheilt worden / daß er solte enthauptet werden: Aber seine Freunde hatten dem Scharpffrichter daselbst ein solche Forcht eingejagt / daß da er solte die Erecution thun / er sich absentierte / vnd nirgend finden liese. Derowegen man einem Gefangenen / so ein Schuhmacher von Toueraine war / vnnd vber drey Tag solte gehencket werden / die Erecution anbefohlen / vnnd darbey jhm das Leben geschencket / damit er dem von Chalais den Kopff abschlagen solte; welches er zu verrichten guiwillig auff sich genommen. Aber er / als der dieses Handwerck nicht gelernet / ist heßlich mit jhm vmbgannen: Dann er einen Schweitzer Degen genommen / so er nicht geschärpffet / vnd als er dem von Chalais den ersten Streich geben / ist derselbe nicht durch gangen / gleichwol ist der von Chalais darvon zur Erden gafallen / darauff er jhm noch vier kleine Streich in den Halß gegeben / vnd wie der von Chalais den dritten empfieng / ruffte er JEsus Maria / welches die letzte Wort gewesen / die man von jhm gehöret: Dieweil aber der Kopff noch nicht herunder war / legte gedachter Schuhmacher denselben auff einen Stock / nam ein Bandmesser / vn̅ thut noch 29. Streich damit / ehe er den Kopff herunder brachte. Vnd dieses war den Kopff [1075] nicht abgehawet / sondern abgematzet: weil es aber dieser newe Nachrichter nicht besser gelernet / muste mans jhm also hingehen lassen / vnnd waren deß von Chalais Freunde selber Vrsach dran / welche durch jhre Dräwungen den rechten Meister erschreckt vnd vertrieben hatten / dardurch sie gleichwol dem von Chalais einen gar schlechten Dienst geleistet / vnnd nur seine Marter vermehret. (Heurath zwischen deß Königs Bruder vn̅ der Princessin von Mompersier.) Demnach nun obgemelte Herrn / die deß Königs Bruder wider den König verhetzen wollen / vnd jhm gerathen hatten / er solte sich von Hoff wegbegeben / theils gefangen / theils hingerichtet worden / hat der Heurath zwischen beß Königs Bruder / vnnd der Princessin von Mompensier / Maria von Bourbon genant / so eine einzige Tochter vnnd Erbin deß Hertzogen von Mompensier / seinen Fortgang gehabt / vnd ist das Beylager den 5. Augusti im Schloß zu Nantes gehalten worden. Darmit aber deß Königs Bruder sich wegen seines Vnderhalts nicht zu beklagen hette / hat jhm der König / neben dem Hertzogthumb von Orleans vnd Chartres / vnnd der Graffschafft Blois noch 560000. Francken Jährlichen Einkommens auß seiner Schatzkammer / so lang er leben würde / verordnet. Seine Braut hat jhm auch ein stattlichs zugebracht / nemlich die Fürstenthumb vnd Erbgütter / so jhr zugefallen. Jhre Mutter die Hertzogin von Guise hat jhr zum Heurath gut einen vberauß schönen Demant / den sie von jhrem Vettern / dem Cardinal von Ioieuse geerbet / welcher auff die 200000. Francken geschätzt worden / verehret. (Crönung deß Königs in Engelland.) Demnach König Carl in Engelland / nach Absterben seines Herrn Vattern Jacobi VI. sich so bald der Regierung vnderzogen / hat er darauff ein gewisse Zeit zu der Königlichen Crönung angestellet / vnnd darzu den ersten Februarii ernennet. Auff welchen Tag der König den Crönungs Act also angefangen: Erstlich in die achtzig vom Adel zu Rittern / geschlagen / vnnd ist den 2. dieses von seinem Pallast Witthal in einer sehr stattlichen Barchen nach Westmünster auff dem Wasser gefahren / alda hat er selbst den vornembsten Herrn jhre Empter dem Gebrauch nach zu bedienen außgetheilet / nemlich einem die Cron / dem andern das Scepter / vnd also fortan das Creutz / Schwerd / Apffel / Sporn vnd dergleichen zu tragen gegeben. Vom Pallast zu Westmünster ist er von obbesagten 80. Rittern / wie auch allen andern Herrn vnd Baronen in einer sehr stattlichen Procession vnder einem Himmel / welchen 12. Herrn getragen / zur Kirchen begleitet worden. So baldt er in die Kirchen kommen / hat man jn gegen 4. Enden der Welt auß geruffen vnd das Volck gefraget / ob sie jhn vor jren König wolten erkennen / gesalbet vnd gekrönet haben / darauff das Volck mit grossem Frolocken / Ja / geantwortet dar auff ist also baldt eine Predigt beschehen / vnd nach gehaltener Predigt / hat Seine May. den gewönlichen Eydt / die Religion / wie dieselbe in Engellandt angenommen / vnd die Kirchen zu beschützen / auch Iustitiam zu administrirn, vnd dergleichen gesch woren. Folgendts haben sie jhren Habit angelegt / vnnd seind auff den Stuhl / in welchem Eduardus Sanctus gekrönet / gesetzet worden / da Jhr May. dann auch Eduardi Habit nach altem Gebrauch angeleget / vn̅ vom Ertzbischoff von Canterberg gesalbet worden Nach diesem hat man Seiner May. Eduard Schwerdt angegürtet / die Cron auffgesetzet / das Scepter gegeben / vnd bey eine̅ jedwedern Actu das Gebett vnd Wündtschung gethan. Hierauff haben S. May. alle Bischoffen geküsset / vnd sie also darmit installiret. Nach solchem allem ist S. M. mit einem andern Habit angeleget / vnd von obgesagten Herrn vnd Rittern in Jhren Pallast Witthal widerumb stattlich begleitet worden. (König in Engelland rüster sich von newen wider Spanien.) Demnach die Engelländische Flora in Spanien durch Vngewitter beschädiger worden / hat König Carolus dieselbe auffs beste wider repariren lassen / auch vnderschiebliche Patenten / sonderlich eines vnder dem achtzehenten Januarij außgehen lassen / das ein jeder / so sich zur See begebe / seine Schiff mit Munition / Waffen Artolleria vnnd dergleichen zum Ernst woll versehen: Dann auch alle Commercien vnnd Handlung den Engellendischen Vnderthanen mit Spanien vnd dem Hauß Burgund gentzlich verbotten: Deßgleichen auch alle Schiffer / wessen dieselbe auch seyen / so Korn / Victualien / Munition / Materialien vnnd dergleichen für Spanien vnnd Burgund abführten / confiscirt vnnd Preiß gegeben werden solten. Ferner hat der König in 16000. Man an den gefehrlichsten See Custen in Schott- vnnd Itrland in Besatzung gelegt / damit den Spanischen selbiger Orthen / da sie etwas tentiren wosten / genugsamer Widerstandt möchte gethan werden: Ingleichem hat er wider die Duinkircher vnderschiedliche Kriegs-Schiff außrüsten lassen / dieweil selbige newlich 8. Schiff genommen / so theils mit Korn vnnd Weytzen / theils mit Spanischem vnd Frantzösischem Wein vnnd andern Sachen beladen gewesen. Vber diß sind noch in achtzig Kriegs-Schiff zertheilt in die Spanische See anßgeloffen / selbige zu durchstreiffen. Den 3. Maij ist der Graff von Essex / an statt deß Hertzogen von Buckingam zum Obristen Admiral zur See ernennet vnd bestellet worden / auch ist das Parlament zu dieser Zeit noch versamblet gewesen / vn̅ hat die Zurüstung zum Krieg wider Spanien starck forgesetzet / wie dan̅ die newgeworbene Engelländische Soldaten nach vnnd nach in die Niderland vbergesezt / die alte Compagnien darmit zu verstärcken Hergegen sind in 40. wolarmierte Schiff / neben vielen Galleen auß Spanien abgesegelt / den Engelländischen zu begegnen / haben also beyde Partheyen einander auff den Dienst gewartet. (Vnwill zwischen den Königen in Engelland vnd Fräckreich.) In dessen fiengen die Geistliche / so der Königin in Engelland auß Franckreich mitgegeben / allerhand vnruhe an / vnd beschwerten gedachte Königin mit viele̅ Beichten. Als nun der König solches gemercket / ward er nicht wenig vnwillig darvber / also daß er selbige endlich / vnnd auß dem [1076] Land ziehen lassen / auch so bald allem vnwarhafften Bericht vorzubiegen / den Herrn Carleton an den König in Franckreich / denselben von allem zu berichten / abgefertiget. Aber der König in Franckreich ließ jhm diese Ding nicht gefallen / vnnd sandte hingegen den Marschalck von Bassompier in Engelland / zuverschaffen / daß das abgeschaffte Hoffgesind vnd Geistliche wider angenommen würden. Wiewolnun die Sachen zu einer Accommodation sich angelassen / in dem der König in Engelland sich erkläret / daß er 12. Priester / einen Bischoff / zwo Damen / einen Cammer-Herrn / Secretarium, Medicum vnd zwen oder drey andere Frantzösische Diener in der Königin Dienst annehmen wolte: aber es möchte damals hierdurch keine Vergleichung getroffen werden / sondern es ist beyder seyths die Arrestirung der Schiff vnd Güter vorgenommen worden. Der Anfang darmit machte der König in Franckreich / der ließ alle Englische vnd Schottische Schiff / welche in der Rivier von Bordeaux vnnd andern Häfen in Franckreich sich besunden / Wein zu laden / arrestiren vnnd anhalten. Der Englischen Schiff waren 30, vnnd der Schottischen 73, welche schon geladen vnnd die Imposten bezahlt hatten. Sie hatten auff sich 500000. Pfund Sterling / 1500. Stück Geschütz / klein vnnd groß / 4000. Schiffknecht / welches in Engelland grosse Confusion vnd Bestürtzung vervrsacht. (Polen werden von den Schweden geschlagen.) Nach dem der König in Schweden gantz Liffland / wie an seinem Orth erwehnet / eingenommen / sind die Polen darauff dedacht gewesen / wie sie etliche Orth daselbs wider in jhren Gewalt bringen möchten. Solch vornehmen haben die Schweden zeitlich gemercket / derhalben den achten Januarij den Polen in voller Schlacht Ordnung entgegen zugerückt. Wie nun die Polnische Reutter nach jhrem Brauch in zimblicher Vnordnung angezogen kamen / wurden sie den sie von den Schweden tapffer angeriffen vnd zu rück getrieben / worbey dann jhrer in 600. Todt blieben / auff solches wurden fürters die Finländische Reutter commandirt / mit den Schweden ferner in die Polen zu setzen. Durch welches die Polen allerdings in die Flucht geschlagen würben / vnnd vber 1200. auff dem Platzblieben / vnd in 200. gefangen wurden / darunder etliche vornehme Herrn waren. Die Schweden eroberten bey dieser Victori viel Munition / Proviant vndandern Vorrath / welches sie so glicklich verrichteten / daß auff jhrer Seithen wenig Schaden geschehen. (König in Schweden fällt in Preussen ein.) Es hat auch in diesem Jahr der König in Schweden / nach dem er eine Zeit hero von newem grosse Kriegs bereitschafften gemacht / einen Einfall in Preussen / weil bißhero der König in Polen nach langem tractiren sich zum Frieden nicht bequemen wolte / vorgenommen. Zu welchem End er mit 150. Schiffen darauff in 14000. Man gewesen / neben einer grossen Anzahl Stücken / der Orthen angelanat. Der erste Angriff geschahe auff das Polnische Blockhauß in der Pillaw / so 5. Meil von Königsberg abgelegen. Selbiges Orth hat er ohn sonderlichen Widerstand einbekommen / vnnd es darauff mit newen Schantzen starck befestiget / auch an die Königsberger begehret / daß sie seinem Volck ein freyen Paß geben solten / mit dem erbieten / daß da sie jhm an seinem vorhaben nicht würden hinderlich seyn / er gegen sie nichts feindseligs vornehmen wolte. Demnach er nu die Pillaw in seine Gewalt gebracht vnd alles daselbs nach seine̅ willen angeordnet / ist er stracks darauff mit eine̅ gutë Theil seiner Schiff auff Braunßberg vnnd Frawenburg gelauffen. Als er Braunßberg durch einë Trompetter anblasen lassen / daß sie sich ergeben solten / haben die darinn zur Antwort gegeben / sie wüssen jm nichts zu willen / als Kraut vnnd Loth / demnach aber die Schweden hernach den Ernst darfür gebraucht / eine Pfort auffgehawen vn̅ ein in Brand gesteckt / sind sie anders Sinnes worden / vnd ist die Besatzung außgerissen / die Bürger aber haben vmb Gnad gebeten. Ist also die Statt erobert / vnnd jhnen für die Plünderung 70000. fl. zu bezahlen aufferlegt worden. Nicht besser ist es auch denen zu Frawen burg ergange̅ / welche für die Plünderung 50000. fl. erlegen müssen: ist aber doch durch Brand / welchen ein Pole angerichtet / sehr beschädiget worden. Solchem nach ist der König auff Elbingen gerücket / vnd solches gleichfalls auffgefordert: weil nun die Innwohner gesehen / das wider ein solchen Gewalt nichts zu erhalten / auch bereit das Exempel mit Braunßberg vnd Frawenburg vor Augen hatten / haben sie sich ergeben; Dahero sie dann auch mit der Brandschatzung etwas leidenlicher / als die andern gehalten / vnd jhren allein 15000. Reichsthaler / neben etlich Stücken Geschütz abgefordert worden. Diese Statt hat der König nachmals starck befestiget / allermassen in beygefügtem Kupffer zu sehen. Es haden auch damals Jhre Mayestat an die Dantziger Schreiben abgehen lassen / darinn er begehret / daß sie sich wegen der Neutralitet erklären / auß jhrem Port oder Bottmässigkeit / wider zu Wasser noch zu Land dem König in Polen vnd dasselben Räthen nichts feindseliges wider das Königreich Schweden zu attentiren gestatten / die Königliche Polnische Schiff sampt der Artilleria herauß geben / vnd den Schweden Proviant für jhr Gelt zukommen lassen / auch den Spiring vnd seine Außrüstung bezahlen solten / mit dem Erbieten / daß er auff solchen Fall der Statt alle Freundschafft erzeigen / vnd jhr keinen Schaden zufügen wolte. Ingleichem hat er vier Patenten vnder seinem Insiegel in die Statt gesandt / deren eines an den Rath / das ander an die drey Ordnungen / oder hundert Man / das dritte an alle Kauff- vnnd Handels leuth / was Nation die seyen / vnnd das vierdte an alle Seefahrende Leuth / wie sie Nahmen haben mögen / gehalten / Inhalts / daß man Jhrer Mayestat von allen ein vnnd außfahrenden Schiffen vnnd Güttern den Zoll / so mann
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Abbildung der Schwedischen Schantz auff dem ???ÿsrelstrom in Preüssen gelegen. Anno 1626.
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sondern dem König in Polen zu bezahlen pflegte / erlegen solte. Dieses Begeren machte die Dantziger sehr bestürtzt / vnnd ob sie wol darvber embsig Rath hielten / konten sie sich doch ein gute Weil deßwegen nicht vergleichen. Vnnd weil in dessen nicht allein die Königliche Schwedische Kriegs, Schiff auff der See vor der Statt lagen / sondern auch jhre Königl. Mayest. drey Meil vber Dantzig vmb Dirschaw / welches sie starck befestiget / das Principal Läger formirt / eine Brück vber die Weychsel geschlagen / vnd sich auff beyden Seitten starck verschantzt, vnnd dahero ausser der Butewischen alle Strassen geschlossen wurden / als ist bey solchem Verlauff die Pfundkammer / oder daß Zoll-Hauß zu Dantzig gantz gesperret gewesen / vnd keine Kauffmanschafft vnd Handlung getrieben werden können. Bey so gestalten Sachen hat die Statt 1200. Soldaten / vnd von den Handwercken 600. Wartgelter angenommen / vmb dieselbe auff den Notfall zu gebrauchen. Der Rath hat zwar mit dem König lang tractirt / weil aber die heraußgebung oder abschaffung der Polnischen Schiff nicht erfolgen wollen / ist alles ohne Frucht abgangen / vnd haben endlich nach langer vergeblicher Handlung die Dantziger sich erkläret / bey der Cron Polen / vnd deren gegebenen Trew beständig zu verharren. Welches jhnen zu schlechtem Nutzen gereichet / vnnd dahero auff etliche Tonnen Gold Schaden geschehen / vnd viel Ort jäm̅erlich verwüstet vn̅ außgeplundert worde̅. Auff dem Seepaß vor Dantzig lag ein groß Schwedisch Schiff / von welchem viel Schiff / so von Puzecke Holtz in die Stat führen wollen / in Brand gesteckt / vnd zu grund gerichtet wurden. Solches nahm jhm deß Königs in Polen Capitain / so zu Puzecke mit 500. Soldaten lag / vor ab zu schaffen / vnnd die Fahrt wider etwas zu befreyen / ließ derhalben zehen Schiff mit Holtz laden vnd vnden in dieselbe Soldaten einsetzen. Als nun solche deß Morgens frühe an das Schwedische Schiff nahe hinan kommen / vn̅ die Schiltwacht im selben geruffen / sie solten anlegen / ist einem Soldaten auß vnvorsichtigkeit seyn Rohr loß gangen. Wordurch die Schweden auffgemuntert worden / als bald zu jhren Stücken geeilet / vnd achzehen mal Fewer auff die Polnische gegeben / ehe sie wider loß kommen können: Ist also dieser Anschlag in Brunnen gefallen / vnnd hat solcher den Schweden zu einer Warnung gedienet / daß sie sich hinfüro behutsamer gehalten. Von Elbingen ist der König in Schweden auff Marienberg fortgezogen / vnnd dieselbe Stat vnd Schloß ohne Schwerdstreich gleichfalls eingenommen. Auß dem Schloß hat zwar die Besatzung anfänglich mit dem groben Geschütz Fewer geben / aber bald den Muth fallen lassen / weil sie nie vber 400. Man starck gewesen: hat alsoder meiste Theil vber die Brück darauß weggelauffë / jnen einbildende / daß weit davon gut für den Schuß were: worauff das Schwedische Volck hinein gezogen / noch 110. Man Teutschen Volcks darinn gefunden / so Quartier bekommen / weil sie vmb Gnad gebeten / die so habe dienen wollen / sind angenommen / die andern aber ohne Schaden fortgelassen worden. Diesem nach ist der König in Schweden vor die Schantz kommen / welche sich auch bald ergeben. Hat also das gantze grosse Werder-vn̅ benebe̅ Dirschaw / auch Polpeln / Melsack / Wormdit / Gutt stat / Stum vnnd andere Orth in seine Gewalt bekommen / dieweil daselbs herumb gantz kein Widerstand gewesen. Der Polnische Adel hat theils bey Olive vnd Stargard im Pom̅erischen Gebiet in 10000 Pferd starck zusamen komen sollen: als sie aber vom Schweden gehört / das er bey Dirschaw vbergesetzet / sind sie davon geflohen / vngeachtet an beyden Orthen bereits in 1500. Man beysamen gewesen. Sonsten hatte das Landvolck gröste Theils jhre Zuflucht zu den Orthen / so der König in Schweden eingenommen / das jhre daselbs zu verwahren / also daß es dz ansehen hatte / als wann die Schweden für Defensoren / vnd die Defensoren für Feinden wolte gehalten / vnd auff solche weiß die termini gantz verkehret werden. Den 9. Augusti brachten die Schweden Mewa vnd deß andern Tags Putzke in jhren Gewalt / welche zu recuperiren die Polen hernach lang / aber doch vergeblich sich bemüheten / weil es wol verwarte Orth waren / auch nach der Einnehmung von den Schweden noch mehr befestiget worden: Welche auch vmb selbige zeit das reiche Closter Olive außgeplündert. Den Bawren auff dem Dantziger Werder hat der König in Schweden Brandschatzung abgefordert / darvber selbige sehr schwürig worden. Als nu die Dantziger solches gemercket / haben sie den 27. Augusti 200. Mußquetirer vnnd 100. Pferd außgeschickt / sich ins Werder zu begeben / mit in 700. Bawren zu coniungiren / vnd deß Orths sich zu verschantzen. Dieser Anschlag aber wurde den Schwede̅ entdeckt: welche dahero nicht faul gewesen / sondern als bald der Dantziger Volck / weil die Bawren zu lang aussen geblieben / vmbringt vnnd gefangen genommen / auch in 20. gantz nackend außgezogen / vnd also vnbeschädigt wider nach der Stat lauffen lassen. (König in Polen ziehet zu Feld.) Inmittels hatte sich der König in Polen neben dem Printzen seinem Sohn vnd den vornembsten Land-Herren mit einem gewaltigen Kriegs-Heer in Person auffgemacht / vnnd auff Graudentz zu gezogen / alda er ein weil still gelegen / hernach vber das Wasser auff Nigenbar fort-vnd den 7. Septembris für Mewa geruckt vnnd solches belägert. Solches ist ein Städlein an der Weichsel gelegen / so auch ein Schloß hat / mit Mawren nach alter Manier vmbgeben: Darinn lagen 150. Schwedische Soldaten vnder de̅ Obristen Leutenant Kinnermut / vnnd etwa 60. Bürger / vnnd war das Schwedische Läger etwa 4. Meilen darvon. Das Polnische Fußvolck / so jhr Läger an der West-Seiten geschlage̅ / bemächtigte sich als bald eines hohen Bergs / darbey ein Alt verfallen Hauß vnnd ein grosses Dorff / verschantzte sich auch alda / insonderheit an dem Orth / da der Paß etwas breit vnd offen war / vnd fiengen also [1078] an mit Stücken auff das Städtlein zu schiessen. Ob nun wol die Entsetzung sich gantz schwer ansehen liesse / weil gleichwol das belägerte Ort also beschaffen daß es nicht lang wurde halten können / jedoch weil eben dazumal der Schwedische Reichs–Cantzler mit den Fennischen (König in Polen belägert Mewa vergeblich.) Trouppen ankommen / ist der König den eilfften Septembris auffgebrochen / vnnd hat sich dem Polnischen Läger genähert / da er dann drey gantzer Meylen lang vber ein flaches Feldt ziehen müssen / gleichwol wolten die Polen dißmal nichts wagen / sondern schickten allein acht Trouppen Cosacken / welche bey Falckenaw vber das flache Feldt renneten / vnnd passirte dieser Tag mit etlich leichten Scharmützeln zwischen gemelten Cosacken vnnd dem Obristen Johan Bonnern / welcher auff der Spitz der Insel da sich die Weychsel vnnd Nogat von einander scheiden / die Wacht hatte. Der König auß Schweden schlug seyn Läger zwischen der Weichsel vnnd einem grossen Thamm oder Teich gegen dem Fluß vber / durch welchen das hohe Wasser / dardurch sonst die Bawersleuth sonderlich im Frühling grossen Schaden leiden / abgehalten wird. Dieses Teichs gebrauchte sich der Schwedische König an statt einer Trensche / vnnd ließ vom eussersten End ein andern Teich gegen den Fluß auffwerffen / seyn Läger damit zu versichern. Den zwölfften Septembris ist der Schwed mit zwey tausent zu Fuß vnnd tausent Reuttern außgezogen / das Polnische Läger zu besichtigen / die Weischel auff der lincken / vnnd den hohen Teich auff der rechten habend. Als sie nun vngefehr ein halbe Meyl fortgeruckt waren / sahen sie die Polen bey jhren Schantzen / so auff dem Berg lagen / in guter Ordnung stehen. Nicht weit von dannen vnder dem Berg war ein Gehöltz / so sich biß an den Berg und Fluß streckte. Der König in Schweden war begierig dieses Gehöltz zu besichtigen lasse / vnnd zu versuchen ob nicht etwa ein Paß allda zu erlangen an den Berg vnnd das alte Schloß zu kommen / gab also dem Feld-Marschal befelch mit vierhundert Mußquetirern vnnd hundert Dragonern den Waldt zu recognosciren / der auch solches verrichtet / vnnd vberall da es nötig / Schiltwachten gestellt. Darauff folgte der König mit dreyhundert Pferdten weil aber zu besorgen es möchten die Polen etwa durch ein andern Paß dem Waldt sich nähern / ward dem Obristen Musting befehl geben neben dem Weichsel Teich her mit zweyhundert Mußquetirern auff zu warten vnnd auff der Polen Niderkunfft acht zu geben. Mitlerweil kamen etzliche Companeyen Polnischen Fußvolcks / vnnd fünff Trouppen Speerreuter vnnd Cosacken den Berg herab / die erste vierhundert Schwedische Mußquetirer anzugreiffen / welches sie auch frewdig gethan / aber also empfangen worden / daß sie wieder zurück gewichen / mit fleiß / wie es scheinet. Dann in dem die Schweden diesen viel zu hefftig nachsetzten / hat die Polnische Reutterey sie in vnordnung gebrach vnnd etzliche nidergehawet / weren auch jhrer wenig daron kommen / wann der König nicht eben darvber in Person zu maß kommen / vnnd ein Companey Reutter den Polnischen / so immittelst auch in Vnordnung gerathen waren / entgegen geschickt / vnd für seine Person sich so muhtig erzeiget hätte / daß den Schweden der Muth auch wieder gewachsen / darneben der Obriste Musting die Polnische von selbiger seiten auch angefallen / daß sie sich wider auff den Berg begeben. Hierauff ließ Jhre Königliche Mayestat zu Schweden die gantze Armee herzu kommen / vnnd das Geschütz ins Holtz bringen. Als nun die Polen vermerckten daß die Schweden den Weg recht nach dem Holtz zunemmen / schickten sie jhr meistes Fuß Volck durch in andern Weg vom Berg herunter / wie auch zweyhundert Trouppen Speerreutter vnnd Cosacken zwischen dem Teich vnnd Berg ins offen Feld / in mein̅ung die Schweden zu vmbringen / vnnd aldann an allen Orthen anzugreiffen / weil sie vermeinet daß sie so starck nicht seyn konten. Das Polnische Fuß Volck hielte sich anfänglich sehr wol / vnnd vertheidiget den Teich ein Zeitlang tapffer / vnnd liesse sich die Reutterey / dem Fuß Volck bey zu springen / auch in offnem Feld sehen. Immittelst stelte Jhre Königliche Mayestat in Schweden seyn Kriegs Volck auch in Ordnung / die Polen zu empfangen / wann sie vber den Teych wolten. Den vierzehenden Septembris kamen auß Lifflandt drey Teutsche Regimenten vnter dem jungen Graffen on Thurn / vnnd ein Regiment Schweden deß Obristen Retwins. Nach dem nun das Läger mit diesem Secours gestercket / vnnd ein Schiffbruck verfertiget war / ist den neunzehenden Septembris das Schwedische Läger auffgebrochen / vnd hat sich an ein bequemes Orth (in zwey tausendt schridt nah an dem Polnischen Läger) so fornen mit dem Weychsel Thamm / vnnd hinten mit dem Fluß beschlossen / niedergeschlagen. Der Thamm aber war also beschaffen / daß an der Westseitten er beynahe / vnnd ander Ortseitten fast gantz an die Weichsel stiesse / vnnd der Mitten aber in der Figur eines länglichten Onuls / so viel Raum ließ daß die gantze Armee sich füglich darin lägern konte. Hierauff versambleten sich die Polen mit einer grossen Truppen / führten klein vnnd grosse Stück auff da Gebirg gegen dem Schwedischen
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Mahre Contrafactur der Statt Elbing dieselbe von ???gl: Maÿ: zu Schweden etc. befestiget worden. Anno 1626.
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Läger vber / mit welchen sie hefftig schossen / liessen auch etliche Reutter den Berg herab kommen mit den Schweden sich zu versuchen: Als aber weder durch hefftig schiessen / noch auch sonsten die Schweden auß dem Nest zu bringen / sondern dieselbe durch Abstechung deß Weychsel Thamms / wie auch auffwerffung etlicher Reduyten neben jhrem Läger her sich mehr vnd mehr bevestigten / entschlossen sie sich das Schwedische Läger mit Gewalt zu stürmen. Der Graff von Thurn lag mit zweyhundert Mußquettirern nechst an der Polen Quartier da der Thamm in die Weychsel läufft. Denselben nun anzugreiffen / sandte der König von Polen ein grossen hauffen Speerreutter vnnd Cosacken / neben tausent Mußquetirern von Teutschen / Polen vnd Schotten / den Berg herab. Anfänglich nun gaben die Mußquetirer auff einander starck Fewer / weil aber dardurch nicht viel außgericht ward / setzte die Polnische Cavallery mit an / den Graffen auß dem Vortheil zu bringen / wurden aber durch sonderliche hülff deß Geschützs widerumb zu rück getrieben. An der andern seiten deß Schwedischen Lägers / war ein Bawrenhoff / der Brinihoff genant / darin der Obriste Musting mit vierhundert Mußquetirern lag. Weil nun die Polen biß nach an der einen seiten nichts außrichten können / vermeinten sie wann das Schwedische Läger an beyden seiten angegriffen wurde / solte es vielleicht besser ablauffen. Liessen derhalben ein theil Reutter vom andern end zurück kommen / gaben denen auch etzliche Mußquetirer zu / vnnd griffen zugleich beyde Orth mit gross??? Geschrey aber grosser vnordnung auff einmal an / vnnd damit nichts fehlete die Schweden zu erschrecken / schossen sie bey wehrendem Angriff hefftig mit Stücken / wurden aber mit dem Geschütz vnnd Mußqueten eben so vbel als zuvor empfangen / darauff sie wegen eynfallender Nacht wieder abziehen müssen. Den 20. lagen beyde Läger still. Die Schweden bevestigten jhr Läger nach deß Orths gelegenheit / nicht allein dasselbe zu verthetigen / sondern auch dem Feindt die Compagnie vnsich??? zu machen. Die Polen begruben vor Mittags jhre Todten / nach Mittags aber wurffen sie zwo grosse Schantzen auff / zu dem ende damit die Schweden nicht widerumbin obgedachten Wald kommen könten / besetzten die eine mit drey grossen / die ander mit kleinen Stücken / vnnd konten vermittelst dieser Schantzen fast den gantzen Berg befreyen. Den 21. vnangesehen der König in Schweden die gantze Nacht nicht wol zu Paß gewesen / gedacht er gleichwol seyn Intent fort zu setzen / vnnd weil das Läger nunmehr starck gnug war sich wider der Polen Macht zu vertheitigen / nam Er acht Companeyen Reutter vnnd etliche Regimenten zu Fuß / zoge darmit dem Wald zu / den Rest aber befahl er dem Feld Marschalck vnd Obristen Johan Banner / damit das Läger zu beschützen / vnd auff alle Beschaffenheiten ein wachendes Aug zu haben. Die Polen wendeten allen Fleiß an / vermittels sonderlich jhres Geschützes / dem König den Paß gegen dem Wald zu verhindern / thäten aber wenig Schadens / weil fast alle Schüß zu hoch giengen. In dem Waldt theilte der König / nach gelegenheit deß Orts / so jhm auß vorigem Actu ziemlich bekant / seyn Fußvolck / verordnet den Graffen von Thurn zur rechten seiten deß Bergs / den Obristen Musting aber zur lincken / da ein Weg herunter lieff / Immittelst aber ließ er an allen Pässen / im zusehen der Polen / Schantzen oder Reduyten auffwerffen. Die Polen stellten sich hefftig zu Wehr / namen das Gebirg an allen seiten eyn / vnnd versuchten jhr bestes mit Stücken vnnd Mußqueten der Schweden Anschläge zu verhindern. Nach dem aber der Schwed vermerckte daß von der Polen Geschütz in der Nähe weniger Ge fahr dann von weitem zu gewarten / befahl er dem Obristen Musting etwas höher / neben dem Weg her in einem kleinen Gesträuch / den Berg hinauff zu ziehen / vnnd so viel müglich allda zu halten. Obrister Musting bracht seine Soldaten hinauff vnnd lägert sie / ritte aber für seyn Person auff das Feldt / den Feind zu erkündigen / vnnd wie er etwas zu ferrn von den seinigen sich abgethan / ward er von einer Teutschen Companey Reutter angegriffen / vnnd seyn Pferd vnter jhm erschossen. Seine Mußquetirer solches sehend / lieffen in Vnordnung jhrem Obristen zu hülff / wurden aber von den Reuttern getrennet / etliche nidergehawet / vnnd einer gefangen. Jhre Königliche Mayestat schickte alsbald ein Companey Soldaten / vnnd ließ die ankommende Reutter starck angreiffen / dardurch Obrister Musting mit seinen Soldaten sich widerumb in Ordnung stellte. Im mittelst hatten die Polen 6. Companey Fuß Volck gegen den Graffen von Thurn gebracht / den Berg zu erhalten. Damit nun derselbe seyn theil an diesem Spiel mithette / vnnd Musting allein der Last nicht zu schwer fiele / befahl Jhre Königliche Mayestat zu Schweden von deß Graffen beyhabenden Volck zweyhundert Mußquetirer den Berg an beyden seiten hinauff zu führen / welches Capitein Hebronn vnd Graff Nilo Brehe glücklich verrichteten. Capitein Hebronn ward stracks anfans in ein Knie geschossen / derwegen der König den Capitein Oppelen mit vierzig Mußquetirer an seine Stell verordnet / welche zusampt den vorigen / obbesagte sechs Companeyen vom Berg herab gelaget / darzu sonderlich deß Obristen Mustings Soldaten sich ritterlich erzeigten / als welche an der lincken Seitten die Polen schon vberhöheten / vnnd grossen Schaden theten. Der Graff von Thurn folgrealsbald mit allen seinen Mußquetirern auff die obriste Spitz deß Bergs / vnd jagte das Polnische [1080] Fußvolck vollend hinweg / so weit als sie mit Mußqueten zu erreichen waren. Der König von Schweden besichtiget darauff den Berg selbst / vnnd befahl dem Graffen von Thurn sich zubeschantzen vnd den eyngenommenen Vortheil zu behaupten. Der Graff ließ alsbald an einem Hügel die Erde auffwerffen / war aber also beschaffen / daß man daselbst nicht viel Volck wagen dörffte / legte deßwegen allein 20. Mußquetirer darein / mit befehl / wann der Feind etwas starck ankeme / sich nach gethaner Charge auff jhn zu rück zu reteriren. Hierauff nun entschlossen sich die Polen die Schwedische widerum abzujagen / vnd setzt erstlich die Reutterey hefftig auff obgemeldten Hügel an / die Soldaten darauff lößten jhre Rhor vnnd reterirten sich zu dem Graffen / der Graff verfügte sich auch an den Hang deß Bergs in richtiger Ordnung / vnd als jhme die Polen nach gnug kamen / thet er ein solch Salve vnter sie / daß viel im stich blieben / vnnd trangen die hinderste Polen die Vordersten so hart / daß jnen vnmüglich war widerumb zu wenden / darzu jhnen dann die Enge auff dem Berg nicht fast dienlich war / also daß die Schwedische zur andern Ladung kommen / vnnd die Polnische Reutter in Vnordnung brachten / vnnd ob sie wol ermahnet wurden / gleichwol nicht mehr anbeissen wolten. Die Polen hatten noch zwo Schantzen / eine da das Läger gewesen / die andere zur rechten Seiten deß Graffens von Thurn / in welcher die gröste Stück stunden. Die erste verliessen sie bald / die ander aber beschützten sie so lang biß sie die Stück darauß brachten / welche von den Schwedischen alsbald eyngenommen / vnnd nach dem Feld zu bevestiget worden. Als nun die Polen gesehen / daß zu eroberung deß Bergs wenig oder fast keine Hoffnung zu machen / haben sie ein Dorff auffm Berg / Warnhoff genant / in Brandt gesteckt / sich auffs Feldt begeben / vnd also widerumb zu dem andern Läger naher Grandentz verruckt: Die Schweden aber / wiewol sie fast den gantzen Tag grosse Arbeit außgestanden / vnterliessen nicht den Berg an bequemen Orten zu bevestigen / zu dem End / ob etwan die Polen sich recolligiren / vnd das Spiel von newem versuchen wolten. Nach der Polen Abzug rette der König von Schweden selbst in Mewa / lobte die Bürgerschafft vnnd Soldaten / begabte die jenige / so sich ritterlich darinn gehalten / verordnete newe Besatzung / Proviant vnnd Munition hineyn / vnnd kam also widerumb in das Läger. Ein halbe Meyl vber Mewa hatten die Polen ein Bruck vber die Weichsel schlagen lassen / den Paß nach Stum vnd Marienburg mit desto weniger Beschwer vnnd Gefahr zu haben / wie auch den jhrigen so in das Stifft Frundland ritten / den Paß zum Läger offen zu halten. So bald nun die Besatzung den Abzug vernommen / haben sie die Bruck / welche von Koven / damit man das Korn die Weichsel herunter führt: gemacht war / verlassen / welche sampt allem Zugehör so darbey war / von den Schwedischen alsbald abgeholet worden. (Vergebliche Friedens Handlung zwischen Schweden vnd Polen.) Nach dem Mewa solcher gestalt entsetzet / vnd die Polen zu rück gewichen / seynd zwischen beyder Reiche Cantzlern Brieffe vmb Außwechßlung der Gefangnen / gewechselt worden / darvber es endlich dahin gerahten / daß man beyderseits gut befunden / mit einander mündlich zu reden / ob kein Mittel könte getroffen werden / einen Frieden zu machen / sind also nachfolgende Commissarien darzu deputirt worden: Auff der Polnischen Seiten waren der junge Zamoscius der Groß Cantzler / der Marschalck von Littawen / Herr Magnus Ernst Dönhoff / vnd ein Königlicher Secretarius. Auff der Schwedischen seiten seynd gewesen / der Reichs Cantzler Herr Axel Oxenstirna / der Hoffmarschalck Herr Dieterich von Falckenberg / Herr Axel Banner Reichs Stallmeister / Herr Ake Tott Obrister Leutenant / vnd deß Königs Secretarius Doctor Saluius. Diese Commissarien seynd zweymal bey einem Dorff Pitziger Dorff genant / beysammen gewesen / Anfangs den 12. Octobr. Da hatman beyderseits den lieben Frieden vnnd bequeme Mittel / dardurch ein so langwieriger Krieg möcht beygeleget werden / gewünschet / vnd jeder Theil / was etwa der ander proponirt / vnnd hiezu dienstlich ein Medium fürschlagen möchte / erwartet. Wie aber nichts dergleichen fürgebracht worden / sondern allein die Polen das groß Vnrecht so jhrem König von den Schweden widerfahren / in dem jhme seyn Erbkönigreich abgenommen / vnnd allerdings entzogen / allegirten / auch deßwegen Satisfaction / insonderheit der Cron Polen halben / so nichts hiemit zu schaffen gehabt / vnd dannoch mit Krieg angefochten würde / begerten: Ist jhnen von der Schwedischen seiten geantwortet / daß jhr der Polen König vnnd sie darzu allein vrsache / angesehen solcher seinem Eyd zuwider das Pabstthumb eyngeführet / armata manu cum peregrino exercitu ins Reich kommen / vnd hernach contra pacta conventa, sich wider verlauffen / sich Hostem Patriae declarirt / vnnd so wol durch heimliche als öffentliche wege / feindseliger vnnd schmächlicher weise seyn liebes Vatterland vnd gewesenes Königreich angefochten / zu welchem allem die Cron Polen jhme mit Macht assistiret / vnd biß dato die Hand so weit gebotten / daß sie sich auch aller schmählichen vnwarhafftigen Calumnien theilhafftig zu machen / keinen Schew getragen / darumb dann auch billich vnnd recht / daß zuförderst jhr König die Cron Scheden miste / vnnd die Cron Polen / ohn welcher Beystand Sigismundus nimmer dergleichen Vnbillichkeit an die Hand genommen hette / deß Nutzens solcher Attentaten mit genosse. Die Polen antworteten wenig hierauff / gaben allein für / es were niemaln publico Reipublicae decreto, der Krieg gegen Schweden decerniret: dagegen die Schweden vermeinten ein vnnötige Frag zu seyn / was gegen sie publice geschlossen / weil offenbar vnd am tag / daß sumptibus Reipublicae allein [1081] der Krieg biß dato geführet / welchen beyzulegen kein ander Mittel / als wann König Sigismundus seines vermeynten Rechtens sich allerdings entschlüge / allen Praetensionibus auff Schweden renuncirte / vnnd jhrem rechten gekrönten Erb Könige seinen gebührlichen Titul vnd Ehre gebe. Hiemit hat sich das gespräch für dißmal geendet. Darnach den 16. Octobr. kamen beyde Commissarien wider an bestimptem Orth zusammen / vnnd begunten die Polen mit wenigem zu remonstriren / wie sehr jhnen were angelegen gewesen / zwischen beyden jüngst proponirten harten extremiteten ein Medium zu finden. Zweiffelten nicht / man würde beym Gegentheyl ebenmässig gethan haben. Recensirten demnach / wie jhr König der gantzen Welt sein friedliebendes Gemüth zu erweisen / sehr viel von seinen billichen Rechten remittiret / vnnd jhnen solche Mittel fürzuschlagen befohlen / die er nicht meynte daß sie durch einige Billichkeit verworffen werden konten. Dann erstlich / wolte er dem König von Schweden / das Reich Schweden auff sein Lebzeit mit dem Titul gerne gönnen / für seine Person aber sich desselben auch gebrauchen / vnnd da etwa immitelst Jhre Königliche Mayestet von Schweden Erben bekämen / solten solche nach dero Todt Duces Sudermanniae seyn / seine Erben aber Könige von Schweden seyn vnd bleiben. Zum 2. Dagegen aber alldieweil der König so eine geraume Zeit hero nicht das geringste von seinem Königreich gehabt / vnd gleichwol billich were etwas darvon zu geniessen / solten die Schweden jhm Jährlichen hundert Tausend Reichsthaler zu erlegen verpflicht seyn. Fürs 3. solte dem Printzen von Polen frey stehen / entweder in Schweden für seine Persohn selbst zu reysen / oder aber seine Diener hinein zu senden / das dann der König sich gleichfals fürbehalten haben wolte. Zum 4. solte die Cron Schweden verobligirt seyn / dem Königlichen Polnischen Fräwlein seinen gebührlichen Brautschatz zu geben / vnd nach gebrauch dieselbe außstewern helffen. Zum 5. solten die Commercien hinc inde frey seyn / alle Gefangene erledigt / vnnd zwischen beyderseits Nationen vollkömliche Freund-vnd Nachbarschafft stabiliret werde. Die Schwedische Commissarien antworteten mit weitläufftiger Widerholung der Vrsachen / warumb Sigismundus vom Reich kommen / daß alle diese Vorschläge nur dienten jhren statum zu evertiren / vnd weren eben die / warumb man biß dato in die acht vnd zwantzig Jahr hero so viel Bluts beyderseits vergossen / were auch jhrem König vnnd jhnen fast besser den Krieg zu continuiren / dann einige dieser proportionirten Mittel / als welche sampt vnnd sonderlich directe den Schweden zuwider / ima summis miscirten / vnd mit wenigem zusagen / das gantze Reich vber einen Hauffen würffen / einzugehen. Die Polen begehrten darauff / es solten dann die Schweden Mittel vorschlagen / so sie hierzu dinlich hielten. Die Schweden gaben zur Antwort: Solches were schwer vnnd wichtig / in dem ohne Zerrüttung jhres Reichs de praesenti statu nichts könte verändert werden: Hingegen könten sie auch leichtlich muthmassen / es würden die Polen / deren Gemüth sie bey wehrendem Krieg wol gesehen / jhre praetensiones auch nicht gern fallen lassen / derhalben sie an guter Verrichtung fast zweiffelten / es were dann sach / daß beyderseits der Zeit etwas zugeben / vnnd ein langer Stillstand geschlossen wurde. Da nun immittelst der Polen König mit Todt abgienge / könte man alsdann / oder auch wol vnder dessen auff Mittel bedacht seyn / diesem blutigen Krieg ein End zu machen: andere Mittel wüsten sie in dieser Sach / da man jhrer Seyths alles de summa rerum handelte / auff dißmal nicht vorzuschlagen. Den Polen wolte dieser Vorschlag gar nicht gefallen / darumb dann auch beyderseits Commissarien auffdißmal vnverrichter Sachen wider von einander schieden. Worauff König Gustavus Adolphus / weil nunmehr damals wegen der kalten Winterszeit nicht viel mehr außzurichten / sich wider nach Schweden begeben / vnd in den eingenommenen Orthen starcke Besatzungen hinderlassen. Den 5. November ist der König in Polen neben seinem Jungen Printzen Vladißlao vnnd einem stattlichen Comitat vieler Herren vnnd Ritterstandspersonen / Abends zimlich spath vor der Statt Dantzig angelangt / vnnd von dem Rath / wie auch der Bürgerschafft vnd Soldatesca / so alle in Waffen auffgewartet / herrlich empfangen worden. Nachmals hat er mit dem Rath vnd den Eltesten der Bürgerschafft etliche Tractaten gepflogen / die beyderseits friedlich vnd zu gutem Contento beschlossen worden. Als solches geschehen / hat der Rath den König auff die Vestung Termünd / zwo Meyl von Dantzig / begleytet / vnd jhm alles gezeigt. Daselbst hat er endlich den 13. Nouembris seinen Abschied genommen / vnnd ist auff die Statt Thoren gezogen / da er einen Landtag außgeschrieben. Vnder dessen sind etliche Polnische Schiff von Termünd ab / vnd in die See gelauffen / da sie etliche vnderschiedlicher Nationen Schiffe / so dem König in Schweden Proviant zuführen wollen / angetroffen / vnd dieselbe erobert. Was aber an Kriegsmunition darinn gewesen / war allbereit vber Bort geworffen / also / daß von solchem geringer Vorrath darinn gefunden worden. Der König in Polen hat damals sein Volck bey Dirschaw mustern lassen / vnnd dessen von Teutschen / Vngarn / Hussarn / Polen zu Roß vnd Fuß / dreissig tausend Mann befunden. Nicht lang hernach haben die Polen einen Anschlag auff die Statt Meva gehabt / vnd dieselbe bey Nachtszeitten mit einer Petard einzunehmen vermeynt: aber die Schweden / denen solches verkundschafft / haben etliche Mußquetirer in die Stacketen gelegt / welche auff die ankommende Polen Fewer geben / daß sie vnverrichter Dingen [1082] zurück weichen müssen / vnd den Petard hinderlassen. Der Landtag zu Thoren / dessen kurtz zuvor Meldung geschehen / hat den 29. November seinen Anfang gehabt / vn̅ ist den 11. Dec. geendet worden: Darbey wenig zu̅ Frieden / sondern mehr dë Krieg zu continuiren beschlossen / vnd darzu 6. thon̅en Golds von den Ständë verwilligt wordë. (Tartarn Einfall in in??? Polen.) Zu Anfang deß Monats Dec. haben die Tartarn in die 4000. starck / ein Einfall in Polen gethan / sind von den Polnischen Obersten Konitz Poltzky dergestalt empfangë wordë / dz jrer wenig davo̅ kom̅en: welches mit einë sonderlichë kriegslist geschehen. Dann als sich die Polacken gegen den Tartarn zu schwach befunden / haben sie das Landvolck hin vnd wider warnen lassen / sich an sichere Ort zu begeben / hernach sich in einen wald reterirt. Als nun die Tartarn der Cossackë Flucht vernommen / haben sie sich in 4. hauffen zertheilt / deren jeder auff 10000. sich belauffen: einen habë sie zu verwahrung jres Lägers / die andern 3. zu durchstreiffung deß Lands verordnet. Auff welches sich die Cossackenher für gethan / erstlich der Tartarn Läger vberfallen / alles nider gehawr / hernach sich darin̅ still gehalten / biß ein hauffen Tartarn mit jrem Raub herbey kommen / welchen sie vnversehens / in dem sie ohn alle sorg vnnd Ordnung daher zogen / vberfallë / vnd dë mehrern theil tod geschlagen: wie auch dë andern beyden hanffen widerfahren: Darbey ein grosse Anzahl neben jhrem General gefangen worden. (Türcken vö den Persiern geschlagen.) Ob wol dieser zeit in der Christenheit vnnd gegen Nidergang fast alles mit Krieg erfüllet gewesen / ist darumb der vnruhige Mars in Orient nit still gesessen. Dann vmb diese zeit ein blutige Schlacht zwischen den Türcken vnd Persern geschehen / welche ein geraume zeit gegen einander mit grosser Macht zu Feld gelegen: Vnd ist die Türckische Armada / nahe bey Babilonien biß auffs Haupt geschlagen / in 20000 Türcken erlegt / vnnd also ein ansehenliche Victori von den Persern erhalten wordë / welche den Türcken dermassen nachgesetzt / daß wenig mit der Flucht entrunnen / worauff die obsigende vnderschiedliche Orth / so sie hiebevor verlohren / wider in jren Gewalt gebracht. Dardurch ist erfolget / daß die Janitscharen vnd Spachi zu Constantinopel / weil viel jrer Blutsfreund in angeregter Niderlag geblieben / vnnd man nit alle Notthurfft dem Läger zugeführt / damit es desto besser dë Feind bastant seyn können / rebellirt / vnd deß Türckischen Keysers Mutter / als welche das Regiment geführt / Haupt begehrt. Demnach nun dieser Tumult sehr vberhand genom̅en / hat der Türckische Keyser der Spachi vnd Janitscharen Capitain ins Serraglio erfordert / als wann er jhre Beschwerungen anhören wolte: wie sie aber hinein kommen / hat er jhre acht enthaupten vnd 30. stranguliren lassen / dardurch der Tumult sich allgemach gestillet. (Absterben Hertzog Christians vö Braunschweig.) In diesem Jahr den 6. May??? ist Hertzog Christian der jünger / so biß hero den Papisten viel zu thun gemacht / vnd dahero auch sehr von jnen geförchtet worden / mit Tod abgangen / nach dem er eine zeitlang mit einem beschwerlichen Fieber behafftet gewesen / vnd solche Kranckheit je länger je mehr vberhand genommen. Als die Doctores den Cörper eröffnet vnd besichtiget / haben sie das Inngeweid vnnd sonderlich die partes vmb das Hertz schwarz / auch gleichsamb schwartze Blatern daran gefunden: daranß zu schliessen / jm sey schon vorlängst Gifft bey gebracht worden / welches aber den Effect so bald nit erlangen können. (Landgraff Ludwigen zu Darmbstatt.) Den 7. Augusti vnder wehrender Belägerung der Vestung Rheinfelß ist Landgraff Ludwig zu Hessen Darmbstatt / mit grosser Betrübnuß seiner Diener vnd Vnderthanen / in beysein viel vornemer vn̅ Fürstlicher Personen / wie auch seiner Räthe / tods verblichen / nachdem er etliche wochen lang mit Leibs schwachheit behafftet gewesen. (Ertzbischöffen von Mayntz.) Diesem ist Churfürst Johann Schweickhard Ertzbischoff zu Mayntz bald nach gefolget. Welcher / nach dem er fast ein Jahr sich vbel auff befunden / den 17. Sept. deß Abends zwischen 10. vnd 11. Vhren diese Welt gesegnet im 75. Jahr seines Alters. Den 29. dedachten Monats ist sein Leichnam / auff einem schwartzen Schiff voller Wachs vnnd Windliechter besteckt / von Aschaffenburg den Mayn hinab nach Mayntz geführet worden / sampt einë ansehenlichen Comitat / so zu Land in richtiger Ordnung 300. Pferd starck / beneben vielen Kutschen / wie auch Leibpferden / so mit schwartzem Tuch bedeckt gewesen / durch Franckfurt seinen Weg genommen / vnnd seynd daselbs vnder dessen in den Päbstischen Kirchen alle Glocken geleutet worden. ( Newer Ertzbischoff zu Mayntz.) An seine statt ist den 20. Oct. durch einhellige vnd ordentliche Wahl deß Thumbcapituls / mit gewöhnlichen Solenniteten / Georg Friderich deß vhralten Geschlechts von Greiffenklaw / Bischoff zu Wormbs vnd Thumprobst zu Mayntz / ein friedliebender vnd verständiger HErr / zum Ertzbischoffen zu Mayntz vnnd Churfürsten erwöhlet vnd proclamirt worden. (Ertzbischoffs zu Lyon.) In diesem Jar starb auch der Cardinal Marquemont Ertzbischoff zu Lyon / welcher in Franckreich in grossem Ansehen gewesen / vnd für einen vortreflichen Praelaten gehalten worden. Er führete einen vnsträfllichen??? Wandel / vnnd war lind vnd sittsamb in seinë Wesen / in hohen Geschäfften wol erfahren / dem Vatterland vnd dem König getrew: derowegen Franckreich seinen Todt sehr beklagt hat / vnnd solche desto mehr / weil er ausserhalb Lands / nemblich zu Rom gestorben vnd begrabenist. (Hertzogen de la Deßdigveres.) Es ist auch im Herbstmonat in Franckreich der weitberühmte Kriegsheld Frantz von Bonne / Hertzog de la Deßdigveres / welcher endlich der 12. Fürsten einer / die man Pares nennet / vnd Constabel worden / durch den zeitlichen Tod hingenommen worden / im Jahr seines Alters 84. von Jugend auff hat er sich im Kriegen im Delphinat für die Reformirten gebrauchen lassen / vnd ist fast allezeit sieghafft gewesen: hat auch offtmals Krieg geführet wider den Hertzogen von Savoyen / deme er grossen Abbruch gethan. Als er ein geraume zeit im Delphinat König [1083] licher Statthalter gewesen / hat jhn hernach der König wegen seiner Tugend vnd Tapfferkeit höher erhoben vnnd zum Fürsten gemacht / auch endlich / als er von der reformirten Religion abgefallen / zu einem Constabel / welcher Stand in Franckreich nach dem König der höchste ist / gemacht. Die Päbstische haben sich wegen enderung seiner Religion nit wenig erfrewet / aber die Reformirte haben darfür gehalten / daß er darum jhre Religion verlassen / damit er zu solcher grossen Ehr vnnd Dignitet gelangen möchte: deren er gleichwol nit lang genossen. ( Hertzog Johann Ernst von Weymar.) Zu Anfang deß Christmonats ist Hertzog Johann Ernst von Sachsen Weymar / demnach er ab einer nicht gar gekochten Speiß einen E???kel bekommen / hernach einen starcken Trunck Wein darauff gethan; erkrancket / vnnd wenig Tag hernach Todts verblichen. Er hatte bißheroden Keyserischen in Schlesien viel zu schaffen gegeben / vnnd ein gut theil desselben Landes eingenommen / also dem Pfaltzgraffen trewlich beygestanden / vnnd biß an sein End desselben Sach verfechten helffen. Dahero auch der Keyser entschlossen gewesen / die Acht wider jhn ergehen zu lassen / welcher aber sein Ableiben vorkommen. Erwar sonsten ein kluger / tapfferer vnd verständiger Fürst / vnd würde wol durch seine Thaten / da er das Leben noch lenger gehabt / sich nicht wenig berümbt gemacht haben. (Graff Ernsten von Manßfeld.) Jhme ist kurtz vorhero vorgangen Graff Ernst von Mannßfeld / welcher nachdem er ein zeitlang in Böhmen / Teutschland / Niederland vnnd Vngarn Krieg geführt / vnnd sich zimblich bekandt gemacht / auff seiner Reyse von Constantinopel nacher Venedig / zu Racaw zwischen Zara vnd Spalato sein Leben geendet. Erwar in [1084] der Keyserlichen Acht / vnd J. Key. M. wie auch der Bischoffe vnd anderer / so in der Papisten Liga begriffen / abgesagter Feind / denen er viel schaden zugefügt vnd zu mehrmalen grossen Schrecken eingejagt hat. Es hat der Gegentheil offtmals darnach getrachtet / auch mit grossen Vërheissungen vnd stattlichen Praesenten solches ins werck zu richten vermeynt / jn von seiner Parthey abwendig zu machen / aber er hat nicht getrawet / sondern ist bey seiner einmal gefasten Intention beständig geblieben / darinn er auch sein Leben beschlossen. Worüber / wie auch vber Hertzog Christians von Braunschweig / vnd deß Hertzogen vo̅ Hertzgen von Weymar abbleiben / die Papisten nit wenig gefrolockt / vnd darfür gehalten / sie weren nun in einem Jahr jrer ärgsten Feinde queit worden / vnd also dardurch jhren Sachen nit wenig geholffen. Der Graff von Manßfeld hat vor seinem Ende nachfolgendes Testament gemacht. Im Nahmen der H. Dreyfaltigkeit. Wir Ernst / Fürst vnnd Graff von Manßfeld / Margraff von Castel Nouo vnnd Boutegliere / Freyherr von Heldrungen / General deß Aller Christlichsten Königs zu grossen Bretagne. Thun hiemit zu wissen allen den jenigen / den es gebührt / durch diß vnser Kriegs-Testament / daß / nach dem wir vns vnserer Sterblichkeit erinnert / wir haben wollen machen vnsern letzten Willen / welchen wir auch vnbrüchlich nach vnserm Tod wollen gehalten haben / wann vns der liebe Gott von dieser Welt abfordert: wollen vnd begehren auch / daß dieser vnser letzte Wille sey gültig / wie ein Kriegstestament / wann schon alle Solenniteten vnd Eygenschafften eines ordentlichen Testaments sich nicht darbey finden / wegen der vngelegenheit deß Reisens / so wir täglich zum dienst vnserer Obern thun vnd für vns nemen müssen. Erstlich wöllen wir / daß wann vns Gott / welchem wir vnser Seel befehlë / von dieser Welt abfordert / daß vnser Leichnam werde geführt vnd begraben in die Herrschafft der durchleuchtigsten Republicq Venedig / nach den Ehren vnd stand / welche vns Gott in diesem Leben hat gegeben. Fürs zweyte / so befehlen wir / daß alle vnsere Hauß diener / welche in dieser gegenwertigen Reise bey vns / richtig auß bezahlt vnd jhrer Diensten erlassen werden: deßgleichen was anlangt die andere / welche im Königreich Vngern seyn blieben / wöllen wir / dz dieselbige auch jrer Dienst erlassen vnd von dem Geräth vnd Sachen / so wir im Königreich Vngern gelassen / bezahlt werden. Zum dritten wz anlangt die schulden / für welchen vnsere Diener / als vnser Commiss arius vnd Schatzmeister sem bürge worden / wöllen vnd befehlen wir / dz die für allen andern bezalt werden. Zum 4. nach dem wir vns erinnert der getreuen dinsten vnserer alten Diener / als vnsers Commissarij / deß Generals Pebles: deß Majors vnserer Reutterey / Daniels de Rive; deß Colonnels Ferentz; deß Leutenants Colonnels Erclin; deß Leutenants Colonnels Bernardino; deß Quartiermeisters vnserer Reuterey / deß Herrn vo̅ Batilly; vnd vnsers General Schatzmeisters / Dolbier; welche vns in so viel Nöthen vnd Gefahr / trewlich vnnd redlich gedienet haben; wollen vnd befehlen wir / dz einem jeglichen 2. Monat Sold werde gereicht; deß gleichë wz anlangt die andere / welche wir zu dieser Reise mit vns genommen haben / wollen wir daß sie auch 2. Monat Sold empfangë vber das / dz man jnen jrer Lehnung nach schuldig ist: Auch vnserm Sergeant General 3. Monat Sold für seinë Abzug: Vnd dem Rheingraffen vnserm Cornette 200. Reichsthaler. Zum 5. so befehlen wir vnserm General Commissario dem Colonnel Peblis / weil er vollkomliche gnugsame Wissenschafft hat von allem / das die zeit vber / da wir J. May. in Dinsten gewesen / sonderlich aber dessen / daß mit dem Fürsten von Sibenbürgen / da er allzeit darbey gewesen / vnnd darauff wir auch vnsere Reyse für genommen / dz er / so bald als es nach vnserer begräbnuß kan geschehen / zu J. Allerchrist. May. ziehe / vnd im vorvber reysen zu dem Hertzog von Savoyen / jhnen fürzutragen vnd Rechnung zu thun / von allem / dz für ist gegangen / welches wir mit dem Fürsten von Sibenbürgen beschlossen haben: was vns bewogen diese Reyse zu thun / vnd vnser Intention vnd Vorhaben: endlich alles / was er selber weiß / daß Jhr. May. vnd Durch leuchtigkeit wir selber haben sagen vnd vortragen wollen / wie jm dann solches alles wol bewustist / als der allen solchen Sachen allzeit hat beygewohnet. Vnserm General Schatzmeister / dem Capitain Dolbier / befehlen wir / in Engelland zu ziehë / vnsere Credentzbrieff zu vberlieffern / welche wir jm ebë so wol / als dë Colonnel Peblis für Franckreich vnd Savoyen geben, vnd fürzutragen / was vnser Instruction deßwegen jhnen anbefohlen; auch gute auffrichtige Correspondentz zu halten mit vnserm General Commissario / in wehrender zeit / daß sie wegen solcher Geschäfften in Franckreich vnnd Engelland seyn werden; damit er sein Part berichten könne / wo es der Zustand der sachen??? wird erfordern; auch sich dahin zu bearbeiten / dz alles gehe / wie wir vns vor genommen in vnserm Leben / so viel all müglich seyn kan. Sie alle beyde sollen sehen / so viel müglich ist / dz vnsere Officirer vnd Soldaten seien befridiget von wegen dessen / dz man jnë schuldig sey für den Dienst / so sie den beyden Cronen / Franckreich vn̅ Engelland vnder vnserm Befelch gethan habë / damit also vnsere Reputation erhalten / vnnd die gemeine Sache befürdert vn̅ außgeführt werde. In dem / daß diese auff jhrer Reyse auß seyn / sol der Colonnel Ferentz zu Venedig wohnen / jhre Brieff dem Fürsten von Sibenbürgen zuschicken / vnd mit jhm deren Sachen halber gute Correspondentz halten / auch nach deren jhme gegebenen Instruction mit der Durchleuch tigsten Republicq negocirn vnnd tractiren. Die Vnkosten dieser Reyse vnd auffhaltung deß Colonnels Ferentz sollen genommen werden von dem Geld / welches wir zu Venedig haben / vnnd von vnsern Gütern / so wir bey vns haben. Zum 6. so befehlen wir / daß die tausend Ducaten / welche vnns der Fürst von Sibenbür [1085] gen hat vorgestrecket / so bald nach jhrer Ankunfft zu Venedig erstattet werden / damit sie also vnsere obligation wider zu sich bekommen. Wir wollen auch / daß die Türckische Pferd / welche vns durch Vngarn vnd Böhmen begleytet / wie auch die Vngarische Edelleut / ehrlich befriediget vnd recompensiret werden. Zum 7. so soll man zahlen den Lieutenant Colonnel Bellersheim 1500. francken / wie wir jhm solches versprochen haben. Zum 8. soll man dz Kriegsvolck / welches wir in Vngern gelassen / beysam̅en behalten / biß daß von vnsern Obern man ordinantz habe / wie sie es mit solchem Volck machen vnnd wo zu sie es gebrauchen wöllen. Zum 9. Wan̅ noch etwas von vnsern gütern wird vbrig sein / soll man es zu nichts and???s / als zu dë dz in vnserm testament ist verordnet worden / anwendë. Mit dë wz vns vnsre obern noch schuldig seyn / soles zu abzahlung vnserer Officierer vnd Soldaten angewendet werden. Zum 10. wann noch jemands von vnsern Creditorn käme vnd mit grund der warheit ein Ansprach hette zu vnsern gütern / soll es genommen vnd bezahlt werden von dem jenigen / welches die Kön. zu Franckreich vnd groß Bretaignen / inn krafft dessen mit Jhrn May. auffgerichteten accords / vns noch schuldig verbleiben. Zum 11. wann vnser General Commissarius vnd schatzmeister in Franckreich vnd Engelland vnserer Oberherrn gemüth vnd willen werden erlehrnet haben / sollen sie mit vnserm Kriegsvolck nach jhrem willen verfahren / denselbigen entwed??? vrlaub geben / oder andere Ordinantz ertheilen / nach dem es vnsere Obern jhn anbefehlen werden. Vnd wann vnsere Oberherrn rechnung wegë dessen vns vberliefferten gelts begehrn / wie vnnd wohin es sey angewendet wordë / sollen sie jr rechnung auffrichtig vn̅ redlich thun / vnd wie es sich gebührt / vnd in allë vnser Ehr vnd Reputation erhalten helffen: vnsern Obern vnsere trew vnd eiffer / so wir zu jre̅ dienst erwiesen / zu gemüt führen. Entlich befehlen wir vnserm General Co̅missario dem Colonnel Peblis / vnd vnserm schatzmeister / dz sie dieses vnsers Testaments Executores seyn sollen / vnd alles thun wz in demselbigen wir verordnet haben / als die jenige / welchen wir alle vnsere sachen befehlen / vnd sie als vnsere Erben verordnë / so fern daß sie alles vnsern Soldatë vn̅ dem gemeinen nutzen zum besten außrichten. Zum zeugnuß vnd mehrer sicherheit dieses alles haben wir dises bekräfftiget in gegenwart deß Leutenants Colonnel Wardtenburg / vnd vnsers Sergeanten generals Hanß Jacob Juchny: alles wie droben vermeldt: vnd ist es für dißmal die zeit zu kurtz solches mit mehrerm zu bekräfftigen. Solches alles ist geschehen zu Raccan bey Geray inn Bosec / auff vnserm Bette den 19/29???. Nov. 1626. deß abends vmb acht vhr. Gleicher gestalt ist in diesem Jahr mit todt abgangen der Graff von Beliojosa ein Italiäner / der sich in Vngern mit seinen gewaltsamen proceduren (Graffen vö Beliojosa.) genugsam bekandt gemacht / vnd ein vrsach gewesen / daß die Botschkaische vnruhe??? sich der orthen angesponnen / vnd der Keyser darüber Caschaw verlohren. Er hat sich nach solchem im Land Lüttich niedergesetzt / da er auch biß zu seinem absterben verblieben. (Joh. Winckelman vn̅ Balthasaris Meisneri.) Sonsten sind auch Johannes Winckelmann vnd Balthasar Meisnerus / zwen sehr berühmte / der Augspurgischen Consession zugechane Theologi / deren dieser zu Wittenberg / jener aber zu Marpurg / vnd hernach (als Landgraff Moritz daselbst reformirt) zu Giessen Professor gewesen / Todts verfahren. Den 15. Aprilis / als eben Ertzhertzog Leopold ( Fewrsbrüst zu Wien.) mit grossen frewden vnd triumph zu Insbruck Hochzeit hielte / ist zu Wien in der nacht / vngefehr vmb halb 9. vhren vor dem Kärnter thor am getraidtmarckt / beym rochen Löwen / auß vnvorsichtigkeit eines trunckenen Taglöhners ein grosse Fewersbrunst entstandten / welche dermassen geschwind vberhand genom̅en / daß bey 30. Häuser in die Aschen gelegt / auch zwo Personen als ein Wirth sampt seiner Baasen erstickt / vnd der schaden so dardurch geschhen / vber 200000. gulden geschätzt worden. (Erdbeben vm̅ worms vnd in Calabrien.) Vnder vielen andern wundern / so sich der zeit hin vnd wider zugetragen / hat auch den 21. Jan. zwischen 9. vnd 10. vhren vor mittag / zu vnd vmb Wormbs sich ein starckes Erdbeben mercken lassen / davon die Thürn vnd Häuser hefftig erschüttert worden. Im Fürstenthumb Calabrien aber ist im Majo noch ein viel grawsamer Erdbidem entstanden / welches nicht allem in der Statt vnd Bisthumb Catanzaro / vnnd in den Klöstern S. Dominico / S. Augustino / vnnd der Jesuiten / sondern auch in der Statt Nicastro vnd dem Castel Migliarina vberauß grossen schaden gethan / also daß nicht allein viel Häuser vnd Gebäw verdorben worden / sondern auch ein grosse anzahl Menschen vnd Vieh elendiglich vmbkommen / vn̅ sind sonderlich im Castell Gomfalco von 300. nur 30. Häuser stehen blieben. Im Februario hates im Königreich Castilien (Wassers noth inn Spanien.) vngewöhnliche wasserfluten gehabt / so zu Madrit vnderschiedliche Brucken / vnnd zu Salamanca die Vorstätte mit 7. Münch- vnd Nonnen Klöstern hinweg gesührt / auch zu Sevilien / Toledo / Validolit vnd andern Orthen an Häusern / Kirchen vnd and???n Gebäwen grossen schaden gethan / Ingleichem hat sich der Fluß Quadalchivir??? durch grossen vnd in drey wochen lang continuierenden Regen also ergossen / daß gantze Stättlein vnd Dörffer ruiniert vnnd weggeflözet / vnnd der schad auff etlich million Gold geschätzet worden. Vnlang hernach hat sich inn Italien der Comer See gleichfals ergossen / vnnd vber 50000. Cronen schaden gethan / vnnd viel Gebäw ruinirt. Was bey dem Landt Tag zu Renßburg inn Hollstein / welchen der König in Dennemarck im Wintermonat deß 1626. Jahrs gehalten / auff die Königliche Proposition von der Ritterschafft

1627
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[1086] vnnd Stände fül ein Schluß gemacht worden / haben wir an seinem gehörigen Orth allbereit erwehnet. Als nun solches dem Graffen von Tilly zu Ohren kommen / hater zu Eingang deß Februarij deß 1627. Jahrs von Prina auß / an Hertzog Friderichen von Holstein ein Schreiben abgehen lassen / dieses Innhalts; (Deß Graffen von Tilli Schreiben an Hertzog zu Holstein.) P. P. E. Fürst. Gn. kanich erheischender Notthurfftnach nit verhalten / welchergestalt von vnderschiedlichen Orthen nicht allein gewisser Bericht / sondern auch in offenem Truck mir zu lesen vorkommen / waß die Kön. W. zu Dennemarck den 28. Novemb. deß nechst abgewichenen 1626. Jahrs / denen nacher Renßburg beschribenen zugleich E. F. Gn. mit zustehenden Landsassen / Ritterschafft vnd Ständen / für weit auß sehende höchst gefährliche vnnd schädliche Proposition / mit auß schliessung E. F. Gn. zu deren nicht geringen Nachtheyl vortragen / vnd derselbë durch den Statthalter daselbsten / Gerharden Rätzaw / ohn??? die wenigste Meldung allerhöchst gedenckender Key. May. mit vnverantwortlicher Hindansetzung derselben Keyserlichen Praeeminentz / Hochheit / vnd friedfertiger Intention / auß einem vbel vnd zum geraden Widerspiel angezogenen der Ritterschafft Voreltern Exempel / im Nahmen deroselben vnd auff deren allen vorgeben / gutheissen vnnd placitiren / sich in Antwort vernehmen lassen. Nun setze ich ausser allem zweiffel / E. F. Gn. diß falls jro bey diesem vbel angefangenen / nimmermehr gegen Gott / der Röm. Key. May. allen gehorsamen Chur-Fürst. vnd Ständen der gantzen Welt vnd lieben Posteritet zu justificirn möglichen Werck / mit vnterlauffendes hohes Interesse zuversichtiglich in solche Obacht nehmen werden / damit sie nit / durch Zulassung solcher gefährlichen Practicken / Machinationen / vnd angestellten deroselben Stände vnnd Vnderthanen Armaturn sich selbst / vnnd jhren von Gott gegebenes Land / vnd viel vnschuldige Leuth auff die Spitze vnd Augenblick deß wandel- vnd wanckelbarn Glücks setzen vnd stellen / derwegen zu hindertreibung deroselbe / jhrer Eyd / Pflicht vnd Schuldigkeit nach / auch an jrem hohen Ortnichts erwinden / vnd sich vielmehr die zum edlen werthen Frieden diensame / an hand gegebne Mittel / als solche verbottene Extremiteten / zu dero selbst eygenen besten werden belieben lassen / dazu E. F. G. ich trewhertzig / auffrichtig vnnd wolmeynend wollen erinnert / vnd im Nahmen oballerhöchstged. Key. May. alles Ernsts / der sachen Wichtigkeit nach / angemahnet haben. (Graffen von Tilly Schreiben an die Holsteinische vnnd Meckelnburgische Ritterschafft.) Hierbey hat Tilly ferrner noch zwey Schreiben / eines an die Holsteinische / vnnd eines an die Meckelnburgische Ritterschafft abgehen lassen / deren das erste also gelautet; P. P. Vns ist vnderschiedlich Bericht zukommen / habens auch selbsten auß deren von der Königlichen Würden zu Dennemarck Euch vorgetragener Proposition / vnnd Ewer durch Gerharden Rantzow anfänglich wegen der Ritterschafft / alleinig / vnnd nachgehents auch der andern Ständen halben gegebener / von euch allen / wie vorgeben wird / placitirter antwortlicher vnd in offenen Truck auß gangenen Resolution / gelesen vnnd vernommen: Welcher gestalt jhr euch zu einer / allen Reichs Constitutionen / ja ewren selbsteygenen Gewissen / Pflicht vnnd Eyden / darmit der Röm. Key. Mayest. jhr mediate verwand vnnd zugethan / zuwider lauffender / vnnöthiger / zu fernerer Lands Verderbung angesehener Kriegsverfassung / Vffbott vnnd Armirung deß Adels / Bürger- vnnd Bawrschafften / ohne Vrsach / mit Hindansetzung so vielfältig von Keyserlicher Mayest. beschehener / auch durch dero Rath vnd Gesandten / Heinrich Husan / allererst in Newligkeit eröffneter Erinnerunge / Avocatorial Mandaten / deren einverleibten Poenen / vnd gnugsamë Erbietens / jedwedern bey gleich vnd recht zu schützen / vnd niemand an seinen wolhergebrachten Freyheiten / Priuilegien / Recht vnd Gerechtigkeiten / beydes in Geist- vnd Weltlichen Sachen / dem Religion vnd Prophan Frieden zuwider / zu beschweren / oder solches von einem vnd andern zu verstatten / durch friedhessige vnd vbel affectionirte verleiten lassen / vnd das alles auß einem vbel vnd verkehrt angezogenen vnnd vnrecht vor Augen gestellten / Ewer lieben Vorfahren Exempel / vnnd andern mehr vngleichen vnbegründten Einbildungen einer Spanischen zu blosser Larven vnnd Schein / den armen so weit nicht nachdenckenden Mann damit vff zuwickeln / vnnd zu seiner verderblichen Ruin in die schädliche Waffen wider die Key. May. zu bringen / niemaln in Sinn kommender Dienstbarkeit Einführung / vndertruckung deß Worts Gottes / schändung Weib vnnd Kinder / vnnd was dergleichen mehr in obbemeldtem Vortrag vorgeschützt / vnd ohngleich vorgeben worden. Wann aber dieses alles / so euch vorgebildet / in der That weit anders beschaffen / vnd das Widerspiel auß Keyserlicher Mayestät Consilien vnnd Actionen / in dem dieselbe zu abwendung alles Vnheils / Krieg vnnd Blutvergiessens / Widerbringung eines edlen / allgemeinen Friedens / an jhren vätterlichen Warnungen niemaln ichtwz haben erwindë lassen / vnd doch hingegen gnugsam bekant / am Tag / vnnd nach vnd nach hervor gebrochen / wohin dero widerwertigen Intentiones gezielet / in dem man gleich anfangs vnter dero zu Braunschweig angestelter Keys. Seyten / inmassen die darüber vorgangene Acta hand greifflich mit sich bringen / auffrichtig / vnd wolgemeynter Friedens Tractation / sich wider die Key. May. vnnd gehorsame / trewe Chur-Fürst. vnd Stände deß Reichs / in fernere / in deß H. Röm. Reichs Constitutionen / vnd auffgerichten Land frieden / verbottene Verbündnus eingelassen / andere Reichs Stände darzu ebenmessig zu bewegen / vnd zu den gefährlichen Waffen / vn̅ Machinationen / gestalt jetzo mit euch abermaln zu??? ewers lieben Vatterlands besorgenden gäntzlicher Ruin vnnd Desolation im Werck beschicht / zu verleiten / Engelländer / Schott- vnnd [1087] Irrländer / Frantzosen / Vngarn / endlich auch Türcken vnnd Tartarn ins Reich zu führen / vnterstanden / vnnd zu bezeigung mehrern feindtlichen Intents / den proscribirten Echterden Manßfelder / in diesen Kreyß hinein gebracht / mit Volck / Geldt vnnd Proviant allen möglichen Vorschub gethan / demselben mit dem Hertzogen von Sachsen Weinmar in der Keyserl. May. Hertzogthumb Schlesien / vnnd Marggraffthumb Mehren / feindlichen einzufallen / sich deren zu bemächtigen / die Keyserl. Vnterthanen jhrem Käyser vnd Erbherrn rebellisch vn̅ abdrünnig zu machen / vn̅ in verbottene Pflicht zu nehmen / anbefohlen / endlich solche gar in der Key. May. Königreich Vngarn zu schickë / zu ewigem Spott Deutscher Nation / mit dem Ertz-vnd Erbfeind Christliches Namens / dem Türcken vnd seinem Anhang wider Keyserl. M. sich de facto zu coniungirn / kein schew tragen. Auß welchen hochschädlichen wiederwertigë Procedurn sonnenklar / wohin die collimiren / vnd jhr absehen haben / vnnd daß solche mit keiner Kreyß oder Landts Defension sich nicht länger wollen noch können bemänteln lassen / Euch auch wol bewust / wie vnverantwortlich nicht allein gegen GOtt / der Keyserl. May. ewerm vnd vnserm vorgesetzten Oberhaupt / diesem löbliche̅ Kreyß / vnd nder gantzen Posterität / euch falle / Keyserl. May. widerwertige in jhrem vnbilligen Vornehmen vnd continuirlichen Armaturen / mit Auffbott deß Adels / vnd Armirung deß gemeinen Man̅s / gantz verbottener weiß zu stärcken / vnd beyzuspringen: sondern viel mehr obliegen wil / ewer eydliche Pflicht vnnd Verbindtnuß / mit welcher Keyserl. May. jhr / als oberstem Lehnherrn / vnd höchstem weltlichen Haupt / zugethan seyet / der gestalt in acht zu nehmen / daß jhr / dem rühmlichen Exempel ewererlieben Voreltern nach / welche bey der Keyserl. May. Vorfahren im Reich / vnnd nicht gegen dieselbe / ewrem vnrechtmässigen vorgeben nach / in vielen Occasionen Leib / Ehr / Guth / vnd Blut / zu dero vnsterblichem Lob / ritterlich dargesetzt / ewern schuldigen Gehorsam̅ von deroselben nirgend anders wohin wenden / noch euch etwan von einem oder andern Friedhässigen durch vorgebene Schein der Lehnpflicht / Diensten / oder vnterm praetext / welche der Römischen Käyserlichen May. vnnd der Keyserlichen Hochheitzu wider / verleiten lassen hettet sollen: sintemal der eventus gnugsam an Tag gibt / wie die allmächtige Hand Gottes / gegen die / so zu dieser / leyder noch continuirender Kriegs Empörung die Haupt-vnd fürnemste Vrsach geben / vnd gegen Keyserl. May. die Waffen ergriffen / mit starcker Bestraffung derselben Vorfahrn: gestalt weltkündig / vnnd in frischem Andencken / Euch auch billich zum Schawspiegel vorzustellen / wie im 1620. Jahr / durch die gewaltige Hand Gottes / Pfaltzgraff Friedrich mit seinem starcken Kriegsheer vnd Anhang / eben vor Prag am selbigen Orthe / da er vorigen Jahrs zur vngerechten Kron von den Böhemischen Ständen empfangen / geschlagen worden / wie nicht weniger im 1622. vnnd andern gefolgten Jahren vnterschiedliche der Keyserlichen Mayestät widerwertige Armeen / zu höchster Verwunderung der gantzen Welt / getrennet / geschlagen / vnd durch das gerechte Vrtheyl GOTTes zur Beuth / Schanden vnd Spott gemacht worden. Wann dann auß diesem vnd obgesetzten allen jhr klärlich zu spüren vnd abzunehmen / wie vbel jhr euch von den jenigen / so nichts als Krieg / Auffruhr vnd Blutvergiessen ewers lieben Vatterlandts / vnd fürnemlich dieses Kreyses Desolation vnnd Verderben suchen / wieder die Keyserliche Mayestät habet verhetzen lassen / gleichwol die Pforten der Keyserl. Gnade euch noch vnverschlossen seyn: Als ersuchen im Nahmen viel allerhöchstgd. Keyserl. May. wir euch gnädigst / vnd ernstlich ermahnend / daß ir dieses wol bedencken / euch an ewer gemachtes höchstgefährliches conclusum nicht binden / noch darbey finden lasset / sondern euch dieser den Reichs Satzungen / vnd ewern Pflicht vnd Eyden zu wider lauffender Armatur gäntzlichen entschlaget / ewer geschickte Hülff vnd Mannschafften abfordert / zu beförderung dieser schädlichen so vielfältig verbottener Königlicher / vnnd aller widerwertigen Armirung / vnter was Namen / Schein vnnd Praetext es jmmer gesucht werden kondte / die geringste Contribution / Stewer / oder andere Hilff nicht entrichtet vnd erweiset / sondern zu der Röm. Keyserl. May. ewerm obristen Lehnherrn vnd weltlichen Haupte würcklich trettet / euch der Schuldigkeit nach / in allem gehorsamlich bequemet / vnd derselben zur Privation ewrer Freyheiten / Lehn / Pfandschafften / Confirmationen / Recht vnnd Gerechtigkeiten / auch den in Reichs Gatzungen vnd außgangenen Avocatorial Mandaten einverleibten vn̅ andern wol verdienten / gewißlich nicht außbleibenden Straffen keine Vrsach gebet. Dessen vnd keines andern sich Key. May. gegen euch gäntzlichen versehen / sc. Das ander Schreiben an die Meckelnburgische Rittterschafft / war dieses Innhalts: P. P. Der Römischen Keyserl. May. Rath vnd Abgesandter Henrich Husen / hat vns in newlichkeit mit mehrerm angedeutet / welcher gestalt auff ein jüngsthin / auß allergnädigstem Befehl Keyserl. May. bey euch beschehenes anbringen / Erinnerung vnd ermahnung / jr euch / vermittelst ewer verordneten vnnd der drey Land-Marschalcken nacher Rostock versamleten grössern Außschüß / der Schuldigkeit / auch Pflicht / Eyden vnd Verbündnuß nach / damit Keyserl. Mayestät / als oberstem Haupt / Schutz-vnd Lehnherrn jhr verwandt vnnd zugethan seyt / zu ewerem selbst eygenen / Weib / Kind vnnd dem gantzen Vatterlandt ersprießlichen besten / allervnterthänigst vnnd gehorsamst erkläret / nicht zweyffelende / jhr bey solcher wol gefaster Intention vnnd Resolution gebührlich verharren / vnnd euch von keinem Friedhässigen / hitzigen / so wol auch [1088] vbel affectionirten pollicitanten vnd consulenten nicht allein zu keiner andern / vn̅ widrigen verfüren / verleythen vnd bewegen lassen / sondern viel mehr die mit Hertz / Mund vn̅ Wort auffrichtig erkandte Trew vnd schuldigsten gehorsam jetzt vn̅ allezeit / so offt es die Gelegenheit vnd Nothdurfft erfordert / gegen alle der Key. M. widerwertige im Werck selbsten zu bezeygen vnd realiter zu demo̅strirn nit vnterlassen werdet. Sintemal wir aber glaubwürdig berichtet / auch auß derin Truck verfertigten / von d??? Königl. würden zu Den̅em. gehaltenë Renßburgischë Landschafft Convents Proposition vnd Schluß / selbsten vernom̅en haben / was massen euch von dë deß Hertzogthum̅s Holstein von d??? Key. M. vnserm vn̅ ewerm höchsten Haupt vnd obristen Lehnherrn / zu jhrem vnaußlöschlichen Schimpff / vnd Macul / vermittels dern den newlich ergangenen publicirten Keyserl. poenal mandaten zu wiederlauffenden / mit verächtlicher hindansetzung jhres auch Landes Fürsten / deß regierenden Hertzogen von Holstein Fürstl. Gn. gemachten / wiewol an sich selbsten nichtigë conclusen vn̅ vnverantwortlichë armaturn / abgewichenen Ritterschafft vn̅ Ständen / durch dern auch beschehene Com̅unication / vnd was sonsten darbey mehrers vnterläufft / zu einem andern zu verleyten / wider alle Billigkeit wil zugesetzt werden: Als haben wir euch mit widerholung deß jenigen / was wir auß vnserm Quartir zu Rethen den 10. Dec. verschienen / an euch gelangen lassen / nochmaln mit copeylicher communicirung / was wir diß fals ebenmässig an die Holsteinische Ritterschafft vnd Stände geschrieben / gnädigst erinnern / vn ernstlich ermahnen wollen / bey ewer / dem obgedachten Keyserl. Rath vnd Gesandten gegebener allergehorsamster Resolution beständig zu verharre̅ / den widerwertigen vbel intentionirten Consulenten die wenigste Folg / Statt noch Platz zu geben / die geringste Contribution / zu fortsetzung dero feindlicher verbottener Armatur / es sey vnter was Schein solche immer gesucht werden wolle / zu entrichten / vnnd euch bey der Röm. Key. May. als obristen Lehnherrn / vnnd höchstem Haupt / würcklichen zu halten / vnd alles zu thun / wohin euch ewer allerschuldigster Gehorsam vnd Keys. Respect anweiset. Darmit erweiset jhr zu förderst ewre Schuldigkeit / vnd was trewen Ritterstands Personen wol anstehet vnd gebühret / erhaltet euch dardurch bey allen vnd jeden erlangten Freyheiten / Pfandschafften / Confirmationen / Recht vnd Gerechtigkeit / vnd wir sind solche trewe auffrichtige Trew vnnd vnterthänigste devotion bey allerhöchst ged. Key. May. zu erkennen vrbietig / sc. (Graffen von Tilly Schreiben / wegen haltung der verpflegungs Ordinantz.) Demnach auch vmb diese Zeit etliche vnordnung vnder der Keyserischen vnd Ligistischen Armee vorgefallen / in dem etliche die gestelte verpflegungs Ordnung vberschritten / vnd von dem Landvolck höhere Contributiones erfordern wollen: dann auch die Musterrollen nicht jederzeit für voll / vnnd dannoch auff so viel Köpff angeschlagen worden: als hat der General Tilly folgende verordnung vnter dato 5. Februarii an die Capitäin vnd Obristen abgehen lassen / vnnd jhnen weitere Contributiones auffzulegen verbotten / auff solche weyß: Wann vnser Sinn / Will vnd Meynung ist / daß ausserhalb jetztgedachter verpflegung Ordinantz / der geringste Heller nicht erhoben werde / es geschehe gleich vnter was praetext es immer wolle / sondern es darbey eintzig vnnd allein sein richtiges verbleiben haben soll / so wollen wir mit vorbehalt der bereits verwürckten Straff / darein die Verächter jetztgedachter vnserer Ordinantz ipso facto gefallen sind / hiermit nochmals ernstlich befohlen haben / daß jhr so wol die Officirer / als gemeine Soldaten zu würcklicher steiffer Observantz angeregter vnserer Ordnung ins künfftige nicht allein anweiset / vnnd dieselbe zu vberschreiten mit nichten gestattet / sondern auch was darvber dem armen nothleidenden Mann allbereits eygenthätlich abgepresset vnnd genommen worden / solches jhm an seiner contribution quota defalcirt vnnd abziehet. Darbey jhr euch mit nichten einbilden sollet / ob gleich jhr diesem vnserm Befehl / wie vorher mehrmals zu vnserm Mißfallen geschehen ist / gehorsamlich nicht nachkommen werdet / wir alsdan̅ mit angezeigter Straff wieder euch zu verfahren vnterlassen werden. Dann wir wollen nicht allein solche vnzim̅liche vnnd vnverantwortliche grobe exorbitantien vnnd beschehene vielfältige exactiones an dem gewöhnlichen Sold hiernechst abziehen / sondern auch die Vbertretter an Leib vnnd Güthern ernstlich bestraffen lassen: Vor eins. Nach dem vns auch fürs ander gläublich vorgebracht ist / daß nicht eben so viel Köpff / als die Musterroll mitbringt / vnter den Compagnien begriffen sind / nichts desto weniger aber die Billetirung iuxta designationem deroselben / vnnd noch wol höher angeschlagen werden: Als befehlen wir hiermit gleichfalls ernstlichen / daß jhr hinfüro kein eintzig Billet mehr anzeiget / dann Soldaten vnnd Köpff vnter der Compagni vorhanden / auch den Land Commissariis, ohne dero vorwissen vnnd beliebung wir einige Einquartirung oder Billetirung nicht zulasse̅ noch gestatten wollen / darvon ein richtige Verzeichnuß vmb selbige hiernechst vns zuzufertigen / zustellet. Im fall jhr aber zu verstärckung ober complirung der Compagnien etwa mehr Volck zu werben vonnöthen hettet / sollet jhr selbige eweregeworbene Soldaten dem Muster Commissario zu förderst vorstellen / vnnd von demselbigen ein richtige gläubliche Designation / wie viel nemlich solcher Soldaten nothdürfftig / einquartirn lassen: Sonsten aber ohne dessen außdrücklichen Consens vnnd Bewilligung euch aller eigenthätlichen Einlogierung vnnd einquartirung gäntzlich enthalten. Hierzwischen hat der König in Den̅emarck alle Ritterschafft vnd Vnterthanen in Holstein [1089] müssen auch die Stadt Nürnberg von newem (vnnd Keysersche besuchen einander in den Quartiren.) mit Proviant / Munition vnnd anderer Nothdurfft versehen lassen. Von selbiger besatzung sind zu Anfang dieses Jahres etliche Compagnien außgezogen / zu Obernburg ein Compagni Keyserische vberfallen / solche gäntzlich ruiniret / vnd gute Beuthen darvon gebracht. Hingegen sind die Keyserische̅ den 17. Januarii bey nächtlicher weyle vnversehens in die Vorstadt vor Wolffenbüttel eingefallen / in die 70. Soldaten nieder gehawen vnd etliche gefangen bekommen. Die Wolffenbüttler haben zwar sich wiederumb drauff an den Keyserischen zu rechen / vnnd derselben Quartir zu Königs Luttern in Brand zu stecken sich vnterstanden / aber nicht viel verrichten können / sondern mit verlust 7. Mann sich reteriren müssen. Sonsten war der Zeit im gantzen (Groß landverderben in Nieder-Sachsen vn̅ anderstwo.) Lande daherumb grosser Jammer / vnnd wurde alles vom Kriegsvolck verderbt / vnnd die armen Leuthe so gar außgesogen / daß viel von Hauß vnd Hof entlauffen vnd den Bettelstab in die Hand nehmen müsten: So wurden auch andere Land / ausserhalb Nieder Sachsen / vnd sonderlich vmb diese Zeit die Fürstenthümer Hessen / Weymar vnd Francken mit gewaltthätigen einquartirungen / Mosterung-vnnd Durchzügen deß Keyserischen vnnd Ligistischen Kriegsvolcks hart bedränget / vnd also ein Orth nach dem andern / wie ein Vogel vnter dem Netz / verstrickt / verderbet / vnd außgesogen: welches zu allerhand wunderlichen discursen anlaß gab / vnnd solches desto mehr / weil man auß sonderlichen geheimen Schreiben der Zeit nachrichtung hatte / dz zwar J. M. Keyser Ferdinand entschlossë / einen gütlichen vergleich einzugehen / vn̅ wider einen durchgehenden Frieden im Reich zu machen: doch aber hingegen die Päpstische darnach trachteten / wie sie vorbawen / den Frieden hindern / vnd die Sachen auff Mittel vnd Weg lencken möchten / die dem Päbstlichen Stuel dienlich wären. Gestalt dann vnter andern auch nicht allein vom Pabst / sondern auch der gantzen Clerisey zu Rom protestationes, abmahn-vnd vorbawungs Schreiben an Key. May. ergangen / den gütlichen vergleich / weil ma̅ allbereyt die Ketzer (wie sie sagte̅) mehrerntheyls im Sack / auff ein Seithe zu setzen / so viel müglich / der Römisch-Catholischen Kirchen zum besten / die geistlichen Güter / so von vhralters hero dem Päpstlichen Stuel zugethan gewesen / wieder herbey zu bringen / den Sachen ferner mit Ernst nachzusetzen vnnd den Krieg zu continuiren. Worauß dan̅ zu sehen / daß die Recuperirung der geistlichen Güter vnnd vnderdruckung der Evangelischen die einige Braut gewesen / darum̅ die Keyserischen vnd Ligistischen so lang getantzet / den Krieg von einem Land ins andere transponiret / vnd ein Orth vnnd Stand nach dem andern außgesogen vnd enervirt / aber doch ein gute weyl alles in geheim gehalten / vnd das gantze Spiel vnter einem andern scheinbarn vorwandt fortgetrieben / biß sie Anno 1629. offentlich darmit herauß gebrochen vnd jhre lang gefaste Resolution an Tag gegeben / wie im andern Theyl dieser vnserer historischen Beschreibung gedacht wird. Vnter andern / so den Frieden im Reich gern wider angerichtet gesehen / auch solchen zu wege̅ bringen sich hefftig bemühet / ist auch ber Churfürst von Sachsen gewesen / welcher deßwegen mit beyden kriegenden Theylen vnterschiedliche Schreiben gewechselt / vn̅ sich erbotte̅ die Braunschweigische Friedens Tractaten / damit dermale̅ eins der von allen trewen Patrioten erwüntschte Zweck möchte erreichet werden / wider vorzunehmen. (Königs in Dennem. Schreiben an Chursachsen.) Vmb welcher Vrsachen willen der König in Dennem. hochgedachtë Churfürsten vnter dato den 4. Martii dieses In̅halts zugeschrieben: Sein Churfürstens / wegen der zu Braunschweig gepflogen / vn̅ hernach abrumpirtë Friedenstractaten / auch deroselben reassumirung fernere Gemüthsmeynung vnd Resolution hette er auß Hertzog Friederichs zu Schleßwig Holstein Extract Schreibens / so der Keyserden 26. Decembris 1626. an jhn Churfürsten / vnnd er hinwiederum̅ an besagten Hertzogen zu Holstein ergehen lassen / vernommen: könne darauff nit verhalten / was massen er zu vnderschiedlich malen / von wegen der Pacifications vnd Friedens Tractaten von der Infantin zu Brüssel / auch noch sonst jüngsthin zu Renßburg ersuchet worden / wie er dann eintzigen auffrecht / beständig vnd sichern Frieden sich niemals / auch noch nicht zu wieder seyn lassen. Als hette er auch jetztgedachte Tractaten abzuschlagen / oder seines Theils eintzige saumsaal darinn zu bringen nicht gewust. Dieweil jdoch locus tractatuu̅ als Brüssel etwas fern / ingleichem ausser diesem Niedersächsischen Kräyß / ja gar dem Röm. Reich entlegen / Als hette er Bremen oder sonst eine̅ bequemen orth vorzuschlagen keinen vmgang nehmen wollen: Auch sich zu jhm / mit Handlegung (als welchem alle dieser Schwärigkeiten vmbstände auß ermeldten Braunschweigischen vnd andern Tractaten vnd Actionen besser als sonst jemand bekandt) trefflich vertröstet / vnd noch. Dafern nun er mit der Infantin coniunctim (dan̅ mit jhr allein zu tractirn / er billich allerhand bedenckens trage) eines so Christlichen Wercks nochmaln zu vnterfahen sich beliebe̅ lasse̅ / vn̅ etwa ein bequeme Wahlstadt / als Braunschweig / Bremen / Hamburg / oder sonsten allerseits gelegenen Orths sich mit jhm vnd der Infantin vergleichë würde / thäte er jhn hiermit versichern / daß er Churfürst der gestalt jhn / als einen Christlichen vnd Friedliebende̅ Potentaten / so anders nichts / als Gottes Ehr / widerbringung deß vralte̅ löblichen Deutschen Vertrawens / Corroborir-vnnd Firmirung deß so thewr erworbenen / vn̅ alle deß Röm. Reichs widerwertige in die Augen stechendë / vom Keyser selbst so manchmal versprochenë / aber von dë Scheingehorsamen so hoch turbirtë / Religion / vn̅ Prophan Friedens / vnd wol hergebrachten Observantz deroselben / suchen thut / gewißlich finden vnnd spüren würd. Im fall aber vber Verhoffen die Infantin sich fürter eines so hochpreißlichen Werckes coniunctim [1090] zu vnterfangë bedenckens tragen würde / wäre er nichts desto weniger deß erbietens hiemit / da er Churfürst alsdann das Werck allein / mit genugsamer Käyserlicher vollmacht vornehmen wolte / er jhme auß Händen zu gehen gar nicht gesinnet / sondern viel mehr zu recuperirung des rechten Friedens gern auch sich darzu bequämen / vnd sich befinden wolte lassen. (Chursachsë Schreiben an den König in Dennemarck.) Demnach nun den Churfürsten von Sachsen dieses Schreiben durch Hertzog Friedrich vo̅ Holstein gesandten Egidium von der Lancken / Thumb Probsten deß Stiffts Lübeck / ???. vberantwortet worden / hat er darauff folgender weis geantwortet: Wie er / Churfürst von Sachsen / sich von anfang biß dahin / das in dem Niedersächsischen Kräyß entstandene vnwesen zu Hertze̅ gehen lassen / dasselbe vngern erfahrn / vnd alsbald neben Chur Brandenburg die Interposition vber sich genom̅en / in die 18. Wochen mit emsigem fleiß dieselbe continuiret / vnd solche mittel vorgeschlagen / dadurch verhoffentlich die schwerigkeiten hätten können bey gelegt vnnd sicherer / reputirlicher Frieden erlanget werden / also wäre jhm vnlieb zu erfahren gewesen / daß alle bemühung ohn Frucht abgelauffen vnd zu den Stand kommen / darin̅en sich anietzt leyder die Sachen befinden: welches er an seinen Orth stellen / vnd GOtt den auß gang solches Vnheyls befehlen müste. Er vernähme gern / daß sich die Infantin zur Interposition anerbietig gemacht / vnnd solches alles mit vorbewust der Käy. May. were jhme auch lieb / daß Er / König in Dennemarck / solche angemutete Tractation nicht abschlagen / sondern auff Maß vnnd weyse / wie seine Antworth bezeugete / sich erkläret / vnnd zweyffele nicht / es werde solches allbereyt an Käyserliche Mayestät gebracht / vnnd dero Gemüths Meynung hiervber erholet seyn. An jhn zwar hette die Infantin noch nichts gelangen lassen / viel weniger jhre Key. Mayest. jhm ichtwas zu erkennen gegeben: solte es aber nochmals geschehen / wolte er sich jedesmal also erzeigen / wie es der Sachen Zustand würde verträglich vnd zu abwendung aller Gefahr vn̅ verheerung ersprießlich seyn. Deß lieben Friedens were er an seinem Orthe höchlich begierig / wündtsche vnd suche denselben von grund seines Hertzens / wisse / daß J. Königl. May. denselben auch nit werde außschlagen / sondern neben allen friedliebenden begehren / Er hette sich auch jedesmals auff Ersuchen zur Interposition bequemet / vnd dieselbe nit abgeschlagen / Allein hette sichs daran gestossen / daß er von Jh. Kö. May. keine Special Erklärung vber die jenige Articul so zu Braunschweig vbergeben / vnd darauff jetzige ander weite Interposition gerichtet werden solle / erlangen / vnd darauff die Interposition anstellen können. J. Kö. M. Motiven / so sie hiervber hetten / weren jhme von dem von der Lancken angezeigt / wolten aber doch dafür achten / wan̅ J. Kö. M. sich bewegen lassen wolten / etwas specialius herauß zu gehen / man solte desto eherzur Interposition gelangen / vnnd die Sachen nicht wenig facilitirt werden / Es würde auch Jhm darzu dienen / daß er am Keyserl. Hof besser das Werck anbringen / vnnd vnterbawen köndte / damit es desto schleynigern Fortgang erreichte. Ersuche hiervnter nichts anders / als der Sachen Beförderung / vnd damit alle opiniones vnd suspiciones abgewendet werden. Do es nun von J. Kö. M. zu erbitten / mehrere Special Erklärung auff die Articul zu thun / so wolle Er sich gar gerne zur Interposition bequemen / vnd J. Kö. M. mit bewilligung J. Käy. M. Zeit vnnd Orth benennen. Trügen sie aber dessen nochmals bedencken / würde dadurch das Hauptwerck verzogen / vnd widerum̅ zu newë extremiteten gelaugen / die er nicht wünsche / sondern von grund seines Hertzen vngern erfüre. Dabey wolte jhm auch zu wissen von nöthen seyn / ob sich auch J. Kön. M. confaederirte zu dë Accord / so getroffen werden möchte / zu verstehen / vnd denselben belieben / drauff am Käyserl. Hof ein sonderliches auge würde gewendet werden. Er bitte J. Kön. M. nochmals freundlich / sie wolten dieses sein Antwort Schreiben nicht anders als wol auffnehmen vnd verstehen / vnd gewißlich dafür achten / daß jhme nichts angenehmers / dann daß der wehrte Fried so schleynig / als immer müglich / zu wegen gebracht / vnd von vnserm geliebten Vatterland das noch bevorstehende Vnheyl abgewendet werde. (Königs in Dennem. fernere hirauff erfolgte Antwort.) Hierauff hat hinwiderum̅ der König in Dennemarck vnter dato den 30. Aprilis folgendes Innhalts Antwort Schreiben an den Churfürsten von Sachsen abgehen lassen: Wie jhme sein Churfürsten friedfertiges Gemüth auß vor diesem eyferiges Fleisses gepflogenen Tractaten wol bekandt / also hette auß seinem Schreiben seinen nochmahligen hohen Wunsch vnnd Begierde zu demselben er mit besonderm erfrewen gantz gern vernommen. Daß auch er zwischen dem Keyser vnnd jhme / König in Dennemarck / zu fernerer vnterhandlung sich zu bequemen erbietig machte / thete er ein Werck / so Gott gefällig / dem gantzen Römischen Reich / ja der gantzen Christenheit ersprießlich / vnnd seinem selbst eigenen Churfürstlichen Hauß vn̅ Person höchst rhümlich / vnd versichere er jhn von grund seines Hertzens / daß er liebers nichts von GOtt / als einen gedeylichen Frieden / veramque, non vero fucatam pacem, als dem die incommoda belli, per experientiam wol bekandt / wünschen vnd bitten thete. Ob er auch gegen Jhre Käyserlichë Mayestät iemahls etwas vnverantwortliches an Hand zu nehmen gedacht / köndte der Churfürst leichtlich dahero ermessen / daß er nit allein vngern einem andern wolte / ausser der höchstgezwungenen Not / zufügen / so jhme nicht genehm / sondern auch daß den Anfang vn̅ ersten vrsprung all dieses Wesens er nieplacitirt / od??? einigen gefallen dran getragen. Daß aber von wegen glücklichen Successes eins oder ander Gemüth maiora wolte tentire̅ / darzu auch den Keyserlichen hohen Namen thete praesup [1091] ponire̅ / vn̅ deß Keys. selbst eignen Hauß höchst bedencklich durch vngleiche narrata eins oder dz andere zu bewilligen disponieren / solches hette er billich non tamen ocicosis manibus Gott heimzustellen vnd zu befehlen. Damit aber der Churfürst seiner begierde zum Frieden vmb so viel desto mehr versichert sein köndte / vnd also in grund erfahre / wer eygendlich zu einem vnmascarirten Frieden lust vnd lieb truge oder nicht / thete er hiemit jhm auf sein begehren seine vnvorgreiffliche Puncten vnd Articul vbersenden / nicht zweiffle̅de / es würde bald darauß zu vernehmen seyn / ob vnd welcher gestalt die Friedens Tractaten jhme angelegen oder nit: Ja er stellete zu deß Churf eygener discretion vnnd vrtheil anheim / ob auch ein mehrers von jhme erfordert / oder aber er sich ferner herauß lassen oder expectorieren können. Vnnd nach dem der Churfürst auch seiner Confoederirten gemüths meinung deßwegen zu wissen begehre / als trüge er keinen zweiffel / Sie diese hierbey gefügte Puncten / als darauff eigentlich die Confoederation gewidmet / jhnen mitbelieben würden lassen: Versicherte jhn nachmahls / im fall er zu einem auffricht-vnnd redlichen Frieden / non vero bellum nomine pacis obvolutum / oder vnerträglichen Inquisitions Joch / vnd Tridentinischen Co̅cilij Execution würde gelangen / er seine mühe / arbeit vnd gefahr für gantz glückseelig vnnd wol angewendet achten wolle / vnnd zweiffle nicht / der Churfürst würde inn einem so nützlichen werck sich nicht abmatten / sondern jhm dasselbe fürter der gestalt angelegen sein lassen / daß dardurch Gottes Ehr vnd Salus publica bester massen fortgesetzet werden möge: Seine person belangende / hette er sich zu versichern / dz man gewißlich keine Occastion / sich vber jhn zu beklagen / finden solte. Die angeregte Puncten / so diesem Schreiben beygeleget / waren nachfolgende: I. Daß beyderseits Armeen auß dem Crayß abgeführet / abgedanckt / die occupierte örther jhren vorigen Herrn vnd Innhabern wider emgeraumet werden. 2. Hette man sich wegen Abführung vnnd Licentirung gewisser zeit vnnd maß zu vergleichen. 3. Hergegen soll auch der Niedersächsische Crayß jetzt vnd ins künfftige mit Kriegs verfassung oder andern jederzeit den Reichs Satzungen vnd Keyserlicher Mayest. devotion gemäß sich verhalten. 4. Daß der Religion vnd Prophan-Frieden inn seinen Kräfften vnnd Vigore verbleiben vndfürter confirmieret vnnd bestättiget werden möge. 5. Daß vnder keinerley Schein der Crayß von Spanischen Ligisten / Catholischen oder Jhr Keyserlichen Mayestät vnnd L. selbst mit Durchziehen / Musterplätzen / Inquartierungen oder andern molestien / wie die Namen haben mögen / ins künfftig nicht graviert werden / sondern allerseits man sich am wege rechtens / constitutionum Imperii vnd defensions verfassung genügen lassen soll. 6. Daß die Stiffter bey jhrem wol hergebrachten Exercitio Augustanae Confessionis de Anno 1530. Imgleichen jhren ordenlichen Wahlen / postulationen vnnd andern herbringungen / wie tempore Rudolphi II. vnnd Matthiae I. hochseeligster gedächtnuß beschehen / sie auch ohn turbiert verbleiben mögen / Da man sie aber Spruchs oder forderung zu erlassen nicht gemeinet / daß solches wie die Keyserliche Mayestet. vnnd Liebd. dato den 17. Jan. S. N. Anno 1626. gnädigst bey dem zweiten medio sich selbst erkläret / sein verbleibnuß habe. 7. Dieses sollen allerseits Confoederierte / als die Könige inn Franckreich / Engelland vnnd Schweden / der Nieder-Sächsische Crayß / die Staden inn Niederland / Venetien / Bethlehem Gabor / die Schlesien / vnnd der Marggraff von Turlach mitplacitieren / auch in erwehnten Friedens Tractaten begriffen / vnd eingeschlossen sein. 8. Daß die generalis amnestitia / vnnd versicherung deren hinc inde bedienten in acht zu nemmen / vnnd niemand deß passierten wegen zu verfolgen / welches dann bey den Tractaten klar vnnd lauter kan gegeben werden. 9. Wir wollen aber mit dieser Vnserer parole Vns keines wegs / als biß die Tractaten angefangen / vnnd wann man sie zu endigen vermeynet / Wir vernommen / vns obligat vnd verbunden gemacht haben / sc. Es hat sonsten auch der König in Dennemarck vnder dato den 8. Aprilis wegen verschonung der Feldfrücht / Reysenden vnd Kauffleute / (Königlich Dännemärckisch Mädat an die Obersten vnd Officirer wegen der Feldfrüchte vnd reisenden.) an seine Obristen vnd Officierer ein mandat ergehen lassen / dieses Innhalts: Er füge hiemit männiglichen zu wissen / welcher gestalt er bey sich Christlich erwogen / alldieweil der Sieg wieder die Feinde deß Evangelij / vermittelst guter ordnung offt durch wenige herfliesse: Gute Ordnung aber ohne scharpffe vnablässige auffsicht vnd disciplin bey Kriegszeiten gantz nicht erhalten werden möchte / vnnd dann theils darinn mitbestehe / daß der Ackerbaw / sampt denen darzu nöthigen vnnd dienlichen Mitteldingen / in zeiten wol in acht genommen / die von Gott dardurch beschehrete Früchte vnverderbet bewahret / vnd hernacher / wann sie erreiffet / zu gemässigtem Genieß derlebendigen Seelen recht außgetheilet würden: Daß darumb die jenige von seinen Soldaten zu Roß vnnd Fuß / insonderheit aber Officierer / welche die Acker vnd Bawleute inn / vmb vnnd bey seinen Quartieren / an Persohnen / Pferden / Ochsen / Kühe vnnd anderm Viehe / Einsaat / auch allen andern dienlichen Instrumenten der gestaltvergwaltigen / berauben / verhindern vnd vervnruhigen / daß die arme Leut entweder gar verlauffen / oder aber jhre Feld Arbeit [1092] mit erfrischender Sicher- vnd Vollkommenheit / so wenig anlegen köndten als dörfften: dafür vngezweiffelt zu halten / so bey diesem abgenöthigtë Religion vnd defension Krieg GOtt gar auß Hertzen vnd Augen gesetzet / von denen er nichts / als göttlichen Fluch / allerhand Confusion / Hu̅ger vnnd Noth / aber keine ersprießliche Dienste zu gewarten. Darnach / vnnd fürs andere / auß Vnsicherheit der Strassen / die gäntzliche sperrung der Commercien / vnd endlichen / darmit der vnendtrathlichen Zufuhr auß Städten vnd dem Landt / nothdränglich erfolgen müste. Diesem allem nun / so viel durch göttliche verleyhung müglich / auch zu mehrerer Sicherheit aller deren / so seines königlichen Schutzes hiervnter bedörffen möchten / etlicher vbel disciplinirter Officirer elusion weiter fürzukommen / so befehle er hiemit vber sein vorige verordnung / allen hohen vnd niedrigen Officirern / wo dieselben in seinen vnd seiner angehörigen / confoederirten vn̅ Freunde / jetzigen vnd künfftigen Landen / anjetzo oder ins künfftige logirten / bey vermeidung seiner königlichen schweren Vngnad / auch nach befindung / Leib / Ehren / vnd Lebens Straff / vn̅ wolte / daß sie sich für jhre Personen vnnd Diener / für oberzehlten Beschwerungen vnd Pressuren der armen vnd reisenden Leuth auff dem Lande / nicht allein fleissig hüteten / sondern auch die jedes Orths principaliter commandirende / durch vorlesung dieses Punckts / jhre vnderhabende Soldaten bey gleichmässiger Straff dahin vermahnen / daß dieselben seine vnnd seiner mitgenandten Vnterthanen an jhrer Feldarbeit vnd erwachsenden Früchten / wie nicht weniger die reisenden / Wanders- vnd Kauffleuthe / mit Abnahm / Raub-Abätz-Abschneid-Abbrech-Plünder-Bedroh-Schlag- oder einiger Verge-waltigung / wie das auch geschehen möchte / nicht bedrängen / behindern / beschädigen / oder abschröcken: dann förter im außrenten oder außlauffen / auch nöthiger Confoy / vnd sonsten auch jedes Orths paßfügender Gelegenheit / allwege solche continuirliche Ordre vnverlängt beschaffen / darmit entweder solche Exceß gäntzlich verhütet / oder aber die Thäter leycht vervolgt / auß gekundtschafft werden / vnnd endlich nächst guter contentirung der beleydigten nicht ongestrafft bleiben möchten. Solte aber dasselbe / daran gleichwol jhre der Officirer sonderbare obligation vnnd Reputation beruhet / vber sein versehen / hiernechst also richtig nichterfolgen / wolte er allemal jedes Obristen commandiren für die vngestraffte That / laut vor zugekündigter Straff / vnerwogen / wes Standes vnnd Qualitäten der auch sey / auch aller vorbitt / gesträng vnnd ernstlich / es wäre dann Sach / daß er entweder die Thäter selbst innerhalb einer kurtzen / nach gelegenheit der Vmbstände angesetzten Frist: oder aber / die etwa vber seinen angewandten Fleiß daran schuldige vnter Officirer sistiren köndte / ohne eintzige andere Exception angesehen wissen. Demnach Hertzog Friedrich Vlrich vo̅ Braunschweig sich wiederumb in Käyserliche Majestät (Friedrich Vlrich begehret vom König in Dennemarck Wolffenbüttel zu räumen.) Devotion begeben / vnnd darbey zugesagt / daß er daran seyn wolte / daß die Dänischen Besatzungen auß den noch in seinem Lande innhabenden Orthen außgeschafft würden: hat er darauff bey dem König in Dennemarck deßwegen vnterschiedliche ansuchungen gethan / auch anfangs deß Aprilis von newem einen Gesandten an jhn abgefertiget / vnnd wegen einräumung der Festung Wolffenbüttel inständig gebetten. Aber der König hielte bey dem damaligen Zustande nicht fütrhatsamb / dem Hertzogen in seinem begehren zu willen zu werden / ließ derohalben ein Schreiben an jhn abgehen / dieses innhalts: (Königs in Dennemarck Schreiben / an den Hertzog zu Braunschweig / von wegen der Besatzung zu Wolffenbüttel.) Ob Jhre Mayestät wol / caeteris paribus, jhm hierunter / wie auch in mehrerm / gratificirn wolte / so füge Jhre May. doch jhme vor dißmal zu wissen / daß sie mit jhren vnnd deß Nieder-Sächsischen Kräyses Feinden / zwar in tractatu pacis noch zur zeit etwas weitläuffig begriffen / gleichwol immer darzu mehr Hoffnung dahero schöpffete / daß der Churfürst zu Sachsen / zu eyfferiger interposition sich gebrauchen zu lassen / resolviret seyn solte / gestalt dann in newlichkeit ein sonderlicher Gesandter an jhn abgefertiget worden / dessen glückliche wiederkunfft Jhre May. stündlich erwartete. Nun gebe Sie Jhm selbsten zu erkennen vnnd zu bedencken / wann Jhre Mayestät so füreilend gemeldte Jhre vnd deß Nieder Sächsischen Cräyses Guarnison / rebus sic stantibus, abführen lassen solte / was es bey so hochnöhtigen Tractaten für hindernuß vnnd difficultäten in der Gegenseythen / auch jhm selbsten beym Cräyß allerhand schimpffliche Nachreden / des Gewissens zu geschweigen / causiren würde. Gesinne derowegen an jhn / er wolte sich solcher delogirung halben / biß Jhre Mayestät zu förderst gesehen / wohin sich die Friedens Tractation lencken würde / patientiren / vnnd Jhre May. daß sie sich noch zur Zeit nicht anders erklären köndte / vngüttlich nicht verdencken. Diesem Schreiben war ein post scriptum beygefüget / also lautende: Damit der Hertzog im Werck vmb so viel mehr zu verspüren / daß Jhre Mayestät mit jhme freund-vetter- vnnd vatterlich / so weit es ratio publici commodi immer zuliesse / es gut meyne / so erböthen sie sich dahin / jhme in der Festung Wolffenbüttel zu seiner ordinari Hofstadt / gegen folgende conditiones, zu verstatten. Erstlich / wann der General Graff von Tilly genugsame versicherung leysten würde / daß er die zu sein Hertzogen vnderhaltung frey gelassene / vnd nicht occupirte Oerther / als Schöningen vnd anderere / in keinem Weg fürter occupiren / vnnd jhme entziehen oder beschweren. Dann fürs ander / wann er Hertzog die ienigen Diener / so Jhre Mayestät jhme benennen würde / zu seiner Auffwartang vnnd keine andere dahinein mit sich nehmen wolte.
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Vnter dessen haben sich beyde kriegende Theil (Dännische vnd Keyserische rüsten sich von newen wider einander.) mit frischem Volck zu stärcken jhnen eusserstes Fleisses angelegen seyn lassen / gestalt dann in Jhrer Keys. Maj. vnd der Ligisten Nahmen / hin vnd wider von newem Volck zu werben Patenten außgetheilet / vnd ein grosses Volck zusammen gebracht worden: dargegen auch der König in Dennemarck nit gefeyret / sondern auch starcke Werbungen angeordnet / vnd viel Volck gesamlet / dem General Tilly desto besser bestandt zu seyn / vnd die noch inhabende Orth zu beschützen: Wie dann vnder andern den 5. Apr. Morgan mit 45. Compag. Englischen Volcks / so in 6000. Mann starck waren bey jhm zu Brade angelangt. So hat auch der König in Franckreich verwilliget / in seinem Königreich 4000. Mann zu Behuff deß Königs in Dennemarck werben zu lassen / auch das Gelt dar zu vorgeschossen. Da nun solcher Eyffer gedachtem König in Dennemarck vnder die Arm zu greiffen bey Zeiten hette verspüren lassen / vnnd man nit so langsam mit der versprochenen Hülff vmbgangë / were wol Hoffnung gewesen / es würden die Sachen weit anders / als geschehen / abgeloffen / vnd den Ligisten vnd Keyserischen der Compaß heßlich verruckt worden seyn: aber weil man allererst durch den Schaden witzig wurde / war helffen hernach zu spat. Auß Engelland kam zu Eingang deß Aprilis gedachtem König ein grosse Summa Gelt zu / davon er dem Volck drey Monat Soldt reichen lassen / vnd Anordnung gethan / sich zum Feldzug gefast zu halten. Tilly passete her gegen seinem Vorhaben fleissig auff / demselben bey Zeiten zu begegnen / hielte auch Nordheim vnd Nyenburg / sampt andern Orthen / so Dänische Besatzungen (Dänische Besatzungen in Nordheim vnd Nienburg machen den Keyserischen zu thun.) innen hatten / starck blocquirt. Den 24. Martij ist er nach Steurwald mit etlichem Volck marchirt / die von Nordheim mit Ernst anzugreiffen / weil dieselbe bißhero mit stetigem Außfallen vnnd Plündern den seinigen viel zu thun gemacht / vnd das vmbligende Landt sehr ruinirt: gestalt dann die schöne Flecken vnd Orth Liebenaw / Seydenburg / Holtzhausen / Muffler / das Closter Schina vnnd Welly / wie auch andere mehr von jhnen theils abgebrandt / theils sonsten verwüstet worden. Nicht besser hat es auch die Dänische Besatzung in Nyenburg gemacht / welche täglich in das Stifft Münden eingefallen / vnnd was sie bekommen können / weggeführet / auch vmb diese Zeit den Flecken Petershagen mit Gewalt vnnd Trohungen gezwungen / ein Anzahl Korn jhnen zu lieffern. Wie sie dann auch den 8. Aprilis in 400. Wägen mit Proviand neben einer starcken Convoy einbekommen / welches jhnen wider ein frischen Muht gemacht. (König in Dennemarck versihet sich wider deß Tilly Einfall.) Der König hatte damahls wider in 24000. Mann zu Fuß vnnd bey 5000. zu Roß beysammen / davon er ein guten Theil ins Stifft Bremer vmb Oltersberg verlegte. Weil er nun in Sorgen stunde / Tilly möchte mit seiner Armee vber die Elbe setzen / hat er dritthalb Meil vber Bremen / gegen Langwedel zu die alte Ladwehren widerumb auffrichten / mit fünff Reducten vnnd einer Haupt Schantz vom Sumpff an biß an die Ader den gantzen Paß schliessen / auch ein grosse Schantz an die Weser legen vnnd förters eine Schiffbrück allda schlagen lassen / also daß von gedachtem Bremen kein Proviandt mehr in Ferden oder Rothenburg können gebracht werden. Fürters hat er auff Stillhorn / so ein beschlossen Land vnnd Insul mitten in der Elbe gelegen / ein starcke Schantz verfertigen / vnd solche mit Volck vnd Geschütz nach Notturfft versehen / auch noch etliche andere Schantzen mehr an bequemen Orthey an der Elb machen lassen / so aber doch hernach / als es zum Treffen vnnd Ernst kommen / nicht viel geholffen. (Plag an der Havel von Tillischen eingenommen.) Hierzwischen ist den 21. Aprilis der Tillysche Obriste Quartiermeister Wurmb mit etlich tausendt Mannen bey Tangermünde vber die Elbe gezogen / sich mit deß Obristen Altringers Regiment conjungirt / darauff deß starcken Passes Plage an der Havel / ein meil Wegs von Brandenburg abgelegen / sich bemächtiget / die Besatzung darin / so zwey Fähnlein zu Fuß vnd in 100. Pferd starck war / theils nidergehawen / theils gefangen genommen / vnd das Stättlein gantz außgeplündert. (Havelberg von Tillischen vnd der Thumb daselbst von Dänischen eingenommen.) Auff solches haben sich die Tillische noch vnderschiedlicher Ort im Churfürstenthumb Brandenburg / vnnd vnder andern sonderlich der Stätte Brandenburg / Ratenaw / Perleberg / vnnd mehr vmbligender Orth impatroniret; darauff sich auff Havelberg gewendet vn̅ selbige Statt vn̅ Schantz auch einbekommen. Als dieses die Dänische gewahr worden / haben sie sich eylends an den Thum / so jenseit der Havel / hoch vber der Statt auff einem Berg gelegen / gemacht / denselben occupirt / sich starck darauff verschantzt / vnnd auff die Tillische in der Statt frisch Fewer zu geben / angefangen / vmb also zu hindern / daß sie keine Brücke vber der Havel schlagen möchten: gestalt dann auch zu solchem End der König in Dennemarck mit etlich tausend Mann zu Roß vnd Fuß daselbst angelangt. Dargegen sich aber auff der andern Seiten die Tillische gleichfalls gestärckt / vnd also deß Orths beyde Partheyen mit einer zimlichen Macht sich gegen einander gelägert: worüber die Innwohner in der Brandenburgischen Marck / daß sie dergestalt die Kriegs Last auff jhren Halß bekommen / vbel zu frieden gewesen. (Anschlag deß Obr. Limbach auff Hoya.) Hierzwischen continuirten die Dänische in Nienburg jhre Außfäll / vnnd theten noch jmmer fort den Tillischen viel Schaden vnnd Widerdrieß. Sonderlich machte der Obriste Lymbach / so die Besatzung commandirte / den 14. Maij einen Anschlag auff Hoya: schickte also erstlich zehen Reutter für dasselbe Orth / das Vieh / so herausaussen weydete / wegzuholen / welches sie auch verrichteten. Aber die Tillische wolten jhnen das ihrige nicht also vor der Nasen wegnemen lassen / fielen derhalben in zimlicher Anzahl herauß / gedachten Reuttern das Vieh wider abzujagen: aber sie wurden heßlich abgeführet: dann der Obriste Lymbach hatte mit einem guten Theil Reuttern vnd Dragonern einen Hinderhalt gemacht / [1094] von welchem sie / da sie den vorgemeldten Reuttern zu weit nachsetzten / vmbringet / vnd theils nidergemacht / theils gefangen / auch das Vieh / so vber 100. Stück waren / in Nienburg gebracht wurden. (Bleckede vom König in Dennemarck vergeblich angefochten.) Vmb selbige Zeit ist der König in Dennemarck mit etlich tausendt Mannen für Bleckede an der Elb ankommen / dasselbe starck zu beschiessen angefangen / vnd dem im Marckflecken ligenden Keyserlichen Capitain / so einer von Brandenstein / also zugesetzt / daß derselbe den Flecken in Brandt zu stecken / vnnd sich auff das Schloß zu retteriren gezwungen worden. Welches der König zwar belägert / als er aber gemercket / daß ein Keyserischer Entsatz vorhanden / auch gedachtes Schloß an sich selbsten wol versehen / vnnd mit Wassergräben vnnd Wällen auff das Beste verwahret war / hat er sich widerumb von dannen begeben. In dessen hat das Dennemärckische Volck in Hertzogs Christians von Lüneburg Landen vbel Hauß gehalten / vnderschiedliche Dörffer vnnd zwey Schlösser in die Aschen gelegt / auch etliche Kirchen geplündert. Damahls versamlete sich vmb die Statt Braunschweig etlich new ankommendes Keyserliche Kriegsvolck / das begehrte in besagter Statt Jurisdiction Quartier / oder dargegen eine Summa Gelts; aber der Rath wolte sich darzu nicht verstehen / sondern schlug beydes rund ab. Den 18. Maij zog ein gut Theil von der Wolffenbüttelischen Besatzung auß nach Goßlar / so gleichwol ??? Meilen von dannen abgelegen war / vnnd trieb vor selbiger Statt das Vieh / so etlich hundert Stück klein vnd grosse Häupter waren / hinweg / namen auch mit / was sie vnderwegens antroffen / vnd kamen mit grossem Raub wider zu rück in die Vestung. (Tillische von den Dänischen in Wolffenbüttel geschlagen.) Dieses haben die Tillische zu rechen sich vnderstanden: Zu solchem End in starcker Anzahl sich zusammen gethan / vnnd den 21. dieses deß Morgens frühe sich nahe an Wolffenbüttel gemacht / in Meynung das Vieh / wann es auff die Weyd herauß getrieben würde / widerumb weg zu nehmen / vnd die Vorstatt / so man Gottes Lager nennet / in Brand zu stecken: vnnd zu solchen jhrem Vorhaben hatten sie jhnen desto bessere Hoffnung gemacht / weil sie Nachrichtung hatten / daß den Tag zuvor einer von den Obristen drinnen Hochzeit gehalten / dahero sie jhnen für gewiß eynbildeten / sie würden jhre Feinde noch von einem guten Rausch schlaffend finden. Aber sie hatten jhnen die Rechnung ohn den Wirth gemacht; Dann die Dänische waren zeitlich von der Tillischen Intent avisirt / versteckten derhalben in 500. Mußquetirer in den Gräben vnnd Sträuchen: darauff der Rittmeister Schenck mit seiner vnderhabenden Compagny auß der Festung sich hinauß begab / mit den Tillischen zu scharmutzieren. Als nun der Angriff geschehen / hat er sich allgemach an den Orth gewendet / da die Mußquetirer verborgen gewesen / welche endlich auff die Tillische vnversehens Fewer gegeben; wordurch ein grosse Anzahl erlegt / viel Pferd vnnd andere gute Beuten von den Dänischen erobert / vnd der Rest in die Flucht gejagt worden: Ist also dieser Anschlag auff der Tillischen Seiten vbel gerathen / vnnd zu jhrem eygenen Schaden außgeschlagen. (Hertzogen von Brau̅schweig Schreiben an den Dänischen Statthalter in Wolffenbüttel.) Es thet sonsten die Dänische Besatzung in Wolffenbüttel im Braunschweigischen Land nit wenig Schaden / troheten auch den Innwohnern noch jmmer mit Brandt vnnd ferrnerm Vngemach / derhalben vmb diese Zeit Hertzog Friederich Vlrich / in der Statt Braunschweig / mit den anwesenden Landständen vnnd Ritterschafft einen Landtag gehalten / darbey vnder andern vornemlich beschlossen worden / die Dänische in Wolffenbüttel mit scharpffen Mandaten zu bewegen / daß sie die Festung quittiren / vnd solche J. Fürstl. Gn. wider einraumen solten. Zu welchem End / den 2. Maij ein Fürstlich Mandat nicht allein an den Dännemärckischen Statthaltern / Graff Philips Reinhardten von Solms / sondern auch an das ministerium daselbst / welchem anbefohlen worden / solches offentlich von den Cantzeln abzulesen vnnd zu verkundigen / abgangen. Aber gedachter Statthalter hat die Brieff / so an die Geistliche gelautet / zu sich genommen / den Botten schlecht tractiret / vnd mit einer Entschuldigung / warumb er für dißmal dem Hertzogen nit zu Willen werden könte / wider abgefertiget. Es war aber das Schreiben an gedachten Statthalter folgenden Innhalts; Jh. Fürstl. Gn. hetten verstanden / was er bey Jhro Vorbringen / vnd darneben Jhro vnnd den jhrigen androhen / auch an Jhre Landschafft gelangen lassen. Nun were Jhrer Fürstl. Gn. solchs nicht wenig zu Hertzen gangen / vnnd mit grosser Befremdung vorkommen: wolte aber nit verhoffen / daß der König in Dennemarck / als Jhr nechster Blutsverwandter / so Jhro nicht näher verwandt seyn könte / er müste dann Jhr leiblicher Vatter seyn / ein solche zu gäntzlicher Ruin Jhrer Lande / wider Gottes Wort / alle Rechte / deß Reichsverfassung / den hochverpoenten Land Frieden vnd Executions Ordnung / Creyß Abschiede / vnd wegen deß Creyß Obristen Ampt gegebenen Reverß zielende Thätlichkeit / befohlen vnd angeordnet haben würde / weren auch im Werck / denselben hierunder / vnd daß J. Fürstl. Gn. von jhren Vnderthanen / Landsassen vnnd Dienern / welche biß dahero als auffrichtige getrewe Patrioten / bey Sie redlich vmbgetretten / vnnd zu dieser Weitläufftigkeit gar keine Vrsach gegeben / kein Vnheil zugezogen würde / beweglich zu ersuchen. Wolte sich demnach versehen / auch günstig gesonnen haben / er werde vnd wolle sich deßwegen eines andern vnd bessern bedencken / vnd mit den angetroheten vnchristlichen Fewersbrunsten nit verfahren / sondern dieselbe neben andern Pressuren gegen Jhre Fürstl. Gn. vnnd jhre Vnderthanen / Landsassen vnnd Diener gäntzlich einstellen. Solte aber diese Ermahnung bey jhme kein statt finde / sondern gedachte Antrohu̅g zu Schmälerung Jhrer Fürstlichen Obrigkeit vnd Herrlig [1095] keit / Entziehung Land vn̅ Leut / auch Verderbung der Vnderthanen vnd getrewen Landsassen / vnd denen Collectionen / welche Jh. F. Gn. jhren Vnderthanen durchauß nit gestatten / sondern ernstlich verbotten haben wolte / nichts desto weniger fortgestellt / vnnd also wider alle Rechte / auch deß Reichs Fundamental Gesetze vnd Verfassung gehandelt würde; Auff solchen vnverhofften Fall were Jh. Fürstl. Gn. resolvirt der Keyserl. Maj. von welcher sie / Jhre Land / Leuth / vnd samptliche Vnderthanen / deß Religion- vnd Prophan Friedens / wie auch der hergebrachten Teutschen Libertät / vnnd daß sie bey dem Innhalt deß Röm. Reichs Constitutionen geschützet werden solte / stattlich versichert / wie ingleichem alle Chur- vnd Fürsten deß Reichs solche Thät- vnd Feindlichkeiten / vnd daß die in Jhrer Fürstl. Gn. Landen noch continuirende Kriegs Inconvenientien eintzig vnd allein von der Guarnison in Jhrer Festung Wolfenbüttel herrührten / zu erkennen zu geben / immittelst aber sich durch seine Antroh- vnd Befehlung nicht abschrecken zu lassen / sondern bey dem Wort Gottes / der wahren Religion / deß Reichsverfassung / auch jren darauf abgestatteten Pflichten / vnd also der Schuldigkeit gegen die Key. Majest. beständig zu verharren / vnd zu künfftiger Verantwortung zu stellen / wie er / als ein Graff deß Reichs vnder dem Deckmantel der Religion / die doch in jren Landen / noch sonsten im Nider Sächsischen Creyß im wenigsten angefochten / sondern nur die vnwissende vnnd einfältige dardurch biß dahero nur bloß infatuirt vnd eingenommen / die Befehlung Thät- vnd Feindlichkeiten hiernechst zu behaupten / zu gelten vnd zu büssen haben würde: Gestalt Jh. Fürstl. Gn. dann auch keinen superiorem, dann die Röm. Key. Maj. erkenneten / vnd derowegen der König in Dennemarck / Jhr sonst freundlicher lieber Vetter vnd Vatter / als Creyß Obrister / sich keiner Bottmässigkeit vber Sie vnnd jhre Lande / wider die Executions Ordnung / vnd darauff außgestellten bethewerten Reverß zu vndernemen / J. F. Gn. auch ohne das vnd vber die Schuldigkeit mit gedachten Königs guten Belieben vnd Vorwissen Röm. Key. Majest. Avocatorio parirt / vnd also dem König zu keinen Promissen verbunden were. Wolte derowegen auff allen widrigen Event gegen jhme Graffen alle zustehende Notturfft vnd Vindication hiermit bester Form vorbehalten / auch jre Festung vngesaumt zu raumen / vnd J. F. Gn. als den Landsfürsten / dieselbe mit jhrem eygen Volck hinwider zu besetzen / damit allein gewehren / auch jhre Vnderthanen vnd Landsassen mit den abgeforderten Collecten vnbetrübt zu lassen / mit Ernst begehrt haben: lebte auch der Zuversicht / er werde es zu den comminirten vnverantwortlichen Widrigkeiten Thätlich-ja Feindlichkeiten / die er neben allen andern in Ewigkeit nicht zu verantworten / nit kommen lassen / sondern es also anstellen / damit J. Fürstl. Gn. Vrsach hetten / jm mit allem guten Willen gewogen zu werden. (Graff Philips Reinhardten von Solms Schreiben an die Statt Einbeck.) Gemeldter Graff Philips Reinhard hat den sechszehenden Junij an den Rath zu Einbeck ein Schreiben abgehen lassen / dieses Lauts; 1. Es were jhnen vnverborgen / vnd hetten sie theils selbst / oder ja in der Nachbarschafft erfahren / welcher Gestalt der Catholische General / Graff Johan von Tilly / vnd der Fürst von Friedlandt den Nider Sächsischen Creyß vnder vermeyntem nicht erfindlichen Praetext wider alle Reichs Constitutiones, feindlich vberfallen / vnnd dermassen grausam gehandelt / mit Niderhawung armer vnschuldiger wehrloser Leut / Männer / Frawen vnd Kinder / Barbarischer Schändung Frawen vnnd junger Tochter / Raub / Abnahm vn̅ Zerschlagung alles häußlichen Eigenthumbs / Eröffnung vnnd Devastirung der Gräber vornehmer vnd trefflicher Seelig verstorbener Leut / daß es zu alten vnnd newlichen Zeiten von Tartarn vnnd Türcken nicht abschewlicher geschehen. Dahero vnnd weil leyder die armen Vnderthanen deß Fürstenthumbs Braun schweig / auch die vmbligende Oerther eine zeitlang keinen Schutz vnnd Versicherung gehabt / weren etlich getrewe vnd gute Patrioten in Stätten / Flecken vnd auff dem Land / durch eusserstes Erfordern / die in Gottes Wort / der Natur vnd aller Völcker Rechten wolerlaubte selbst eygene Defension zu ergreiffen veranlasset. Nun wolte er zwar nicht alles justificiren / was darbey vngleich exorbitanter vorgangen: die eusserste Noht aber könte solches excusiren: vnnd damit diese Leut zu gütlicher Verfassung gebracht / vnnd nicht excediren möchten / hette er dieselbige in Jhrer Königl. Maj. zu Dennemarck / als deß Nider Sächsischen Creyses Obristen Schutz: vnnd zu Diensten angenommen / mit gewisser Ordnung / wie sie sich in einem vnd andern zu verhalten. Wann dann diese gute Patrioten vn̅ defensores patriae, welche Hartz Schützen der Enden genennet würden / rühmeten / daß sie bey denen zu Einbeck bißhero gut Receptacul vnd Sicherheit gehabt / in Newlichkeit aber durch passionirte Leuth jhnen zugesetzt / vnnd etliche in Hafft gezogen seyn solten: vnd solches Zweiffels ohn auff vngleiche Information / praesumier- oder particular Excesse geschehen seyn würde: So ersuchte er sie im Nahmen Kön. Maj. sie wolten obangedeute Vmbständ vnd jhre sampt der jhrigen in Religione & pace sattsame Versicherung für Augen haben / an andern sich spiegeln / vnnd wie bißhero obangeregte trewe Patrioten vnd Maccabae er gelitten / also ins künfftig zu jhrer Wolgewogenheit / saltem conniuendo, jhnen Recommendirt seyn lassen / sichern Paß vnd Repaß in vnd auß jhrer Statt verstatten / gegen Bezahlung die Notrurfft abfolgen lassen / vnnd sonsten zu begebenden Occasionen allen Favor erweisen / insonderheit die biß Vberliefferung dieses angehaltene Loßzehlen. Jhrer Kön. Maj. vnd jhm erwiesen sie zu jhrem selbst Besten vnderthänige Dienste vnd grossen Willen / vnd würden sie vnnd gemeine Bürgerschafft grossen Vortheil darob haben zu empfinden. (Nordheim von den Tillischen belägert vn̅ erobert.) Vnder diesemVerlauff ist Nordheim / so bißhero allein blocquirt gewesen / von dem Graffen von Fürstenberg mit Ernst angegtiffen / mit vie [1096] len Schantzen vmblagert vnnd starck beschossen worden. Welchem nach den 27. Junij zween Anfäll darauff geschehen: aber die Belägerte haben sich so tapffer gewehret / daß die Tillische mit zimlichen Verlust weichen müssen. Als nun gedac???ter Graff von Fürstenberg hierauff den zweyten Julij einen General Sturmb angestellet / haben sich die Belägerte zu einem Accord erbotten: so jhnen aber / weil sie sich bißhero dermassen widersetzlich erzeigt / abgeschlagen worden. Wie sie nun zum zweytenmahl auff Kriegsgebrauch zu accordiren begehrt / aber gleichfalls nichts erhalten können / haben sie dem Graffen von Fürstenberg durch einen Trompetter ein Schreiben vberschickt / Innhalts; weil man jhnen den Accord wider Kriegsgebrauch verweigerte / wolten sie als ehrliche Soldaten biß in den Todt fechten / vnnd wie Helden sterben: wer den Kopff bekomme / möchte den Bart scheren. Dessen aber vngeachtet ist der von Fürstenberg auff seinem Vorhaben geblieben / vnnd sein Volck den 5. Julij den gantzen Tag stürmen / vnnd mit gantzer Macht anfallen lassen: aber die Belägerten haben sie mit grosser Furj vnnd Tapfferkeit abgeschlagen / also daß deß Graffen Wachtmeister / 6. Capitain / 8. Fendrich / vnd etlich hundert Soldaten todt geblieben / vnnd 9. Capitain neben andern Officirern / vnnd in 500. Soldaten hart beschädiget worden. Bey so gestalten Sachen haben die Tillische gegen Abendt an die Belägerte einen Stillstandt begert / damit die Todte abgeholet vnnd begraben / auch die Verwundte curirt werden köndten: aber die Belägerten wolten nun auch nicht / sondern zeigten den Tillischen an / weil man jhnen kein Quartier begerte zu geben / müste man sich zwagen / weil die Laug warm were; dahero sie auch deß Nachts außgefallen / vnnd die Todten in den Gräben besucht vnnd außgezogen / auch was noch gelebet / vollends nidergemacht. Als nun die Tillische jhre Resolution gemercket / ist jhnen der Lust zu fernerm Stürmen vergangen / vornemlich dieweil sie auch Nachrichtung bekommen / daß die Belägerten den Kirchhoff starck verschantzt hetten / vnnd derselb ohn grossen Verlust deß Volcks nicht vberwältiget werden möchte / wann schon die Statt mit ebenmässigem Verlust solte gewonnen werden. Dahero der Graff von Fürstenberg auff ein andere Meynung gebracht worden einen Trompetter zu jhnen hineyn geschickt / vnnd einen Accord angebottë / weil sie sich wie redliche Soldaten gehalten / vnd ritterlich gefochten hetten. Die Belägerten haben sich nicht lang darauff bedacht / sondern / weil es jhnen auch an Proviandt gemangelt / vnnd sie sich keines Entsatzes zu getrösten gehabt / solch Anerbieten angenommen. Jhrer sind vier Compagnien / welche mit Sack vnnd Pack / fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / Kugeln im Mund / abgezogen vnnd biß an Wolffenbüttel convoyiret worden. Hierauff hat die Bürgerschafft den Graffen von Fürstenberg / im Nahmen Jhrer Keyserl. Majest. wie auch jhres Lands Fürsten den gewöhnlichen Eydt geleystet / vnd die Statt mit hundert Soldaten besetzt worden. (König in Dennemarck bestellet seine Kriegs-Empter von newen.) Mitlerweil ist der alte Marggraff von Durlach vnd der Graff von Thurn mit vielen Officianten beym König angelangt: worauff Jh. Majest. die Kriegs Empter von newem bestellet. Ist also der Administrator von Hall General vber die Weymarische Armee in Schlesien / vnnd der Graff von Thurn sein General Leutenant / wie auch der Marggraff von Durlach zum General Leutenant vber die Königliche Armada verordnet worden. Vmb selbige Zeit sind auch dem König in 5000. Mann Engell- vnd Schottländisch Volck zukommen. (Dänische thun Schaden in Lüneburgischë Land.) Bald darauff sind die Dänische etlich tausend starck mit Schiffen vber die Elbe gesetzet einen Einfall ins Lünebürgische Landt gethan / vnnd vmb die Statt Lüneburg zehen Dörffer / wie auch das alte Stättlein Bardewick fast gar abgebrannt; sindt auch gar biß an die Landwehr besagter Statt Lüneburg kommen / vnnd daselbst das Vieh weggetrieben / so der Orten groß Wehklagen vervrsachet / vnd viel arme Leuth gemacht. Die Keyserische vnnd Tillische brachen in dessen je länger je weiter in Nider Sachsen eyn. Der König hatte zum Tollspicker eine Schantz / vnnd gegen vber auff der andern Seiten / zum Paw genannt / ein andere auffgeworffen: ingleichem hatte er auff der Lübischen Strassen einen Paß bey Luttershausen / anderthalb Meil von Hamburg starck besetzt / deß Tilly Progreß dardurch zu verwahren: aber es war ein schlechter Nachtruck darbey. Dann als der General Tilly für der letzten etwas Ernst brauchen wollen / hat die Dänische Besatzung / welche dreyhundert vnnd fünfftzig Mann starck gewesen / also bald zu accordiren begehrt; deßwegen er sie mit Sack vnnd Pack abziehen lassen: vnd als er weiter fortgeruckt / haben die Dänische noch eine Schantz bey Artenburg verlassen / daß aiso die Tillische gegen Boutzenburg vber die Königliche Schantz an der Schiffbrücken / disseit der Elbe vmbher besetzt haben. Zu Havelberg haben sich bißhero die Dänische vnd Tillische vnd diese zwar in der Statt / jene aber auff dem Thumb je mehr vnd mehr gegen einander gestärcket / vnnd mit Schiesen vnd Scharmutzieren beyderseits jhr Beste gethan. Sonderlich haben die Tillische sich hefftig bemühet / vber die Havel / vnd also den Nänischen beyzukommen (Dänische machen dem Tillyplatz.) / aber solches bißhero nicht ins Werck richten können. Jedoch ist es jhnen endlich gelungen / vnd haben sie den 7. Augusti zwischen Havelberg vnd Ratenaw einen Ort vnd Gelegenheit ersehen / da man am füglichsten vber die Havel kommen möchte. (Tillische setzen vber die Havel.) Darauff hat Hertzog Georg von Lüneburg / so deß Orths das Commando vber die Tillische hatte / vngesaumbt etliche kleine Schiff / die man an einander hencken / vnnd mit Brettern vberlegen können / verfertigen lassen / vnnd sich mit etlich hundert Mannen / neben etlich vornehmen Obristen vnnd Kriegs Räthen dahin bege [1097] ben. Ob nun wol seine Ankunfft durch einen Fischer den Dänischen alsbaldt verkündschafftet worden / vnnd selbige dahero den Werder / so daselbst in der Havel ligt / auff welchen sich die Tillische begeben wollen / in Acht genommen / ist hochgedachter Hertzog doch dessen vngeachtet fortgefahren / vnnd mit denen auff dein Werder so starck scharmutzieren lassen / daß sie endlich in die Flucht / vnnd jenseit der Havel sich zu begeben gezwungen worden. Wordurch die Tillische auff den Werder kommen / da sie eine Schantz an einem bequemen Orth auffgeworffen. (Thumb zu Havelberg von den Keyserischen eingenommen.) Demnach nun den 13. Augusti eine Brück vber die Havel verfertiget worden / hat darauff Hertzog Georg alles Volck zu Roß vnnd Fuß zusammen führen / vnnd in Schlachtordnung bringen lassen / vnnd die Anordnung gemacht / daß man gegen Tag auff den Thumb Sturm lauffen solte. Aber die Dänische / bey denen der Marggraff von Durlach neben andern vornehmen Herrn sich befunden / haben dessen nicht erwartet / sondern auß Beysorg / sie möchten in die Klippen gebracht werden / weil nicht allein Tilly allbereit vber die Elb kommen / sondern auch der von Friedland mit seiner Armee wider vmb Berlin angelangt / gegen Mitternacht in der Stille gantz vnvermerckt von allen Posten abgewichen / also daß die Keyserische niemandt als etliche Haußleuth zu jhrer Ankunfft darinn gefunden. (Dennemärckische verlassen jhre Schantzen.) Nach dem wie zuvor gedacht / der Graff von Tilly den Paß zu Luttershausen einbekommen / hat er darauff bey Bleckede ein Schiffbrück legen / zugleich eine Anzahl Fußvolck in Schiffen vbersetzen / vnnd sich auff jener Seiten zu Bewahrung solcher Brücken verschantzen lassen. Als die Dennemarckische solches gemerckt / haben sie die Schantz disseit der Elbe vor jhrer Brücken verlassen / sich auff die andere Seiten hinüber gemacht / vnnd die Brück hinder jhnen abgeworffen. In dessen ist der Graff von Tilly mit seiner Reutterey vber die ververfertigte Brücken vbergesetzet / viel von den Dänischen / so sich seiner Ankunfft auff derselben Seiten noch nicht versehen / theils nidergemacht / theils gefangen / vnnd also förters auff Böutzenburg / da der König sein Hauptquartier gehabt / vnd die darbey ligende Schantz fortgeruckt. Auff solches hat sich der König / wiel er sich nit bastant befunden / mit seinem Volck zu Wasser vnd Landt in müglichster Eyl fortgemacht / vnnd bey dem Abzug auff dem Kirchhoff in 40. Tonnen Pulffer in Brandt stecken lassen / davon ein Theil der Kirchen daselbst mit in die Lufft geflogen / ingleichem etliches ins Wasser werffen / auch sonst andere Kriegsbercitschafften / so er in der Eyl nicht fortbringen können / damit es dem Feindt nicht zu gut käme / verderben lassen. Hierauff hat Graff Tilly Böutzenburg vnnd Lawenburg eingenommen / in 24. Schiff sampt vier Stücken Geschütz / so die Dänische in der Schantzen hinderlassen / einbekommen / vnd kurtz hernach auch das feste Schloß / Newhauß / vier Meilen von Lawenburg abgelegen / ins Hertzogthumb Meckelburg gehend / sonst aber zum Hertzogthumb Lawenburg gehörig erobert / vnd darinn an Stücken / Waffen vnd Munition ein ansehenlichen Vorrath gefunden. Die Dänische hielten fast niergend Standt / sondern verliessen einen Platz nach dem andern / also daß die Tillische in kurtzem biß an Hamburg hinan freyen Paß hatten / vnd reterirte sich der König mit dem meisten Volck in Holstein. (Keyserlich Mandat an Meckelnburg vnd Lübeck.) Vmb diese Zeit ist ein ernstlich Keyserlich Mandat an die Fürsten von Meckelnburg ergangen / darinn sie ermahnet worden / das Dänische Kriegsvolck aaß jhren Landen zu treiben / vnnd der Keyserlichen Armee allen Favor vnnd Vorschub zu erzeigen. Deßgleichen ist auch die Meckelnburgische Ritterschafft erinnert worden / daß sie jhre Landsfürsten dahin disponiren vnd halten solten / damit die Dänische Soldatesca auß jhren Landen abgeschafft vnd außgettieben würden / bey höchster Vngnad vnd Constscation jhrer Güter: welches Mandat den Fürsten vnnd Ständen in Meckelnburg durch deß Bischoffs von Lübeck Trompeter vberschickt worden. Ingleichem ist ein Keyserlich Schreiben an den Raht zu Lübeck abgangen / darinn Jhr Keyserliche Majestät begeh???ten / daß Lübeck als das Haupt der vnierten An See Stätte / die von Bremen vnnd Hamburg solten ermahnen / dem König in Dennemarck vnd seiner Armee keine Zufuhr vnnd Vorschub zuthun / auch die Elbe vnnd Weser Strom frey zu machen / alle frembde Kriegs Schiff davon abtreiben / bey Verlust aller jhrer Privilegien vnd Gerechtigkeiten: Mit Betrohung daß auff den widrigen Fall dem General Tilli befohlen / mit der Execution nach gestalten Sachen zu procediren. Hierauff hat der Rath zu Lübeck jhren Syndicum D. Schabel nach Hamburg vnd Bremen abgeschickt / Jhrer Keyserl. Maj. Meynung vnnd Befehl dem Rath vnd Bürgerschafft daselbst anzuzeigen / darmit sie sich darnach zu richten hetten. (Der Braunschweigischen Land Stände Bericht warum??? sie sich in Keyserliche Devotion ergeben.) Nach dem der General Tilli / wie bißhero erzehlet / so glückliche Progreß gethan / vnd vnderschiedlicher Orth vnnd Schantzen / so die Dennemärckische besetzt gehabt / sich impatronirt / huben die Braunschweigische Stände eine Remonstration an den König in Dennemarck abgefertiget / vnnd jhme darmit zu erkennen gegeben / auß was hochtringenden Vrsachen / sie sich beneden jhrem Landsfürsten in der Keyserl. Majest. Schutz zu begeben bewogen worden / sampt angeheffter Bitt / die Guarnisonen auß den vbrigen Orthen deß Landes abzuschaffen / so dieses Innhalts war; Jhr Königl. Majest. mit vielen Vmbständen zu berichten / in was grosses Elend / Noth vnd Gefahr / durch das leydige Kriegswesen Jhrer Kö [1098] nigl. Majest. Vetter vnd Sohn / Herr Friederich Vlrich / Hertzog zu Branschweig vnd Lüneburg / jhr gnädiger Lands Fürst vnnd Herr / nicht weniger als sie vnd sämptliche allgemeine Vnderthanen / ja diß gantze Fürstenthumb Braunschweig gerathen / achteten sie gantz von vnnóthen seyn / zumahl Jhr. Königl. Majest. als ein Christlicher / hochvernünfftiger Potentat nach reiffer Erwegung aller Circumstantien vnnd der Sachen Verlauffs / solches alles selbst leichtlich zu ermessen hetten. In solchem leydigen Zustand hetten sie als getrewe gedultige Vnderthanen / vnd geschworne Lehenleut für allen andern zu förderst jhren vnderthänigen Respect / vnd dahin jhre Gedancken gerichtet / wie S. Fürstl. Gn. auß der scheinbaren Gefahr errettet / vnnd an einen mehr sichern Orth sich begeben möchte: worinnen dann S. Fürstl. Gn. Gedancken mit den jhrigen concordirt / daß S. Fürstl. Gn. auch ohn jhr Erinnern den Tag zuvor dahin resolvirt gewesen / daß sie sich von Schönningen erheben / vnnd in die Statt Braunschweig verfolgen wolte: wie solches der damahlige Cantzler von N. selbst proponirt / vnd andere neben jhm bezeugen müsten / inmassen sie sich dann auch proprio motu also hierinnen begeben. Nechst dem hette die natürliche eingepflantzte Liebe / gegen das Vatterlandt sie vnnd die jhrige / ja die vberauß grosse Noth deß Landes / deß erbärmlichen täg-vnnd stündliches Niderhawen der armen vnschuldigen Leuthe / das continuirliche Anstecken vnnd Brennen vieler schönen Dörffer / deren vber die dreyhundert ohne Stätte vnd Flecken / GOTT sey es geklaget / bey dieser Vnruhe in die Aschen gelegt seyn / die besorgliche grosse Gefahr / daß auch die Festung Wolffenbüttel (wie zu der Zeit gar leichtlich in den Furien geschehen / alle Archiven / Cantzley / Zeughauß / Schloß / Registraturen / Indicial Actus, Depositen / vnnd was deß mehr daran Land vnnd Leuthen zum allerhöchsten gelegen / hetten eröffnet / spolirt / vnnd verstöret werden können) mit Gewalt occupirt werden mögen / nechst jhrem Landes Fürsten gezwungen / auff Mittel vnd Wege ohne langes Nachsinnen zu gedencken / wodurch man den grimmenden Zorn der Keyserlichen Armee in etwas stillen mögen / da were nun kein anders zu finden gewesen / wo ferrn man den vbrigen Rest der armen Vnderthanen / vff dem Lande nicht gar in Grundt verderben lassen / aller Christlichen Liebe / der Trewe gegen das Vatterlandt / ja der Vernunfft vnd aller Politischen Reguln nicht gantz vergessen wollen / als daß man der vorgangenen Contestation in befreundlicher Devotion gegen die Röm. Keyserl. Majest. vnverändert zu verharren zu würcklicher Folge / vnd die docirte Parition / auff das Keyserliche Auocatorium effectualiter zu remonstrirn sich weiter accommodirn / vnnd durch einen Accord den Herrn Generaln Graffen Johann von Tylli / vnd dessen Kriegs Officirer gewinnen / das ferrnere Beginnen abwenden / vnd so vieler vnschuldiger armer Leuthe Verderben / Gewissens halben verhüten müssen. Vnd hette jhnen bißhero von niemanden ein ander oder bequemlicher modus procedendi ex fundamentis legum & naturae gezeiget werden können / gestalt es ja die Natur selbst gebe / daß man dem Starcken weichen müste. So weren vber das auch von vornehmen Orthen viel wolmeynende Christliche Auisationes, Verwarnungs Bitten / vnnd Erinnerung so wol an Jhr. Königliche Majestät vielgeliebte Fraw Schwester / die weyland Durchleuchtigste vnd Hochgebohrne Frawen Elisabethen Hertzogin zu Braunschweig vnnd Lünenburg / Jhre gewesene gnädigste Fürstin / vnnd Landes Mutter hochseeligen Andenckens / an sie für langst schon angelangt / daß es nunmehr auff das Höchste kommen / vnnd wo man auß der grossen Verwirrung / dareyn diß Land gerathen / durch eine recht vollkommene Devotion vnnd Accommodation gegen die Römische Keyserliche Majestät ohne langen Verzug / sich nicht erledigen würde / daß denn nechsten eine grosse Veränderung / die mehr zu deploriren als zu repariren seyn möchte / vorstünde / vnd wol diß Fürstenthumb vnd Land andern Besitzern vbergeben vnd zu eusserster Ruin / deß alten löblichen Hauses Braunschweig / vnd vnabwendlicher Leibes vnd der Seelen Gefahr / bey den armen Vnderthanen möchte gereichen / sc. Derhalben sie dann ja billich / bey männiglichen für die allervnvernünfftigste Menschen hetten mögen geachtet werden / wann bey so gestalten Sachen / sie arme verdorbene Leuthe einer solchen grossen Kriegsmacht sich vermessentlich widersetzen / vnd so vieler getrewer Warnungen ohngeachtet / sich vnnd alle Vnderthanen deß Landes / sampt Weib vnnd Kindern / Stätten / Flecken vnnd Dörffern zu offenem Raub vnd Verwüstung außstellen / vnd in den Todt gleichsam selbst hetten stürtzen wollen. Sie müssen es geschehen lassen / daß Jhre Mißgünstige nach jhren Affecten hievon judicireten / wie sie wollen / qui si hic fuissent, aliter dixissent, wie dann die damahlige anwesende Fürstliche Räthe ein anders zu der Zeit zu rathen nicht / als daß man zum Accord sich verstehen solte / dero Behuff sie dann auch selbst die Auocatoria an alle Jhr. Kön. Maj. Officirer in den Guarnisonen: daß die inhabende Oerther quittiren / vnd andere Landsassen / daß sie sich von dem Kriege sollen abthun / am 28. Augusti ehe vnd zuvor sie selbst jhre Dienste auffgeschrieben / gerathen / dieselbige zu concipiren angeordnet / nachgehende verlassen vnnd publice außgehen zu lassen / für hochnöthig erachtet auch befohlen. Damit sie aber in diesem wichtigen Werck / nicht zu weit gehen / vnd etwas vnverantwortliches darüber sie hernechst / mit fug gestrafft werden könten / fürnehmen möchten / so hette jhr gnädiger Landes Fürst vnd Herr / neben jhnen diese Sachen vnd Tractaten zuförderst Gottes gnädiger Director in allgemeinen Gebett / von Hertzen fürgetragen vnd befohlen / vn̅ in schuldiger Erwegung der nahë Ver [1099] wandnuß mit dem Fürstlichen Hause Lünenburg / dessen mit vnderlauffenden hohen Interesse, vnd derselben von jnen euentualiter, geleisteten schweren Pflicht / ohne deß Hochwürdigen Durchleuchtigen vnd Hochgebornë Fürsten vnd Herrn / Herrn Christians Erwehlten Bischoffen deß Stiffts Münden / Hertzogen zu Brannschweig / vnd Lünebur / als J. F. Gn. Nechst Anverwandten Vettern vnd Vattern / als eines Gottsfürchtigen / hochverständigen / vnd erfahrnen / fürnehmen Fürsten deß Reichs Vorwissen / Rath / vnd mit Zuthun / in selbiger Sachen nichts schliessen vnd zu Werck richten wollen oder sollen / vnd als daselbst alles bey J. F. Gn. vnd dero wolbestalten Regiment vn̅ Rathstuben in sehr reiffe Deliberation gezogen worden / were kein ander Mittel der grossen jmer zu wachsenden Gefahr in etwas sich zu entziehen / zu finden gewesen / als daß man den angemutheten vnd verschriebenen Accord eingehen / vnd als Keys. Auocatorio vnd allergnädigstem Befehl realiter & cu̅ effectu pariren / das Vbrige alles aber Gottes vnwandelbarë Schickung müste befohlë seyn lassen. Sie jhrer Einfalt nach / können auch bey sich nicht besinden / wie vorhergedachter jhr gnädiger Landes Fürst vnd Herr / in Betrachtung deren / der Röm. Keys. M. von J. F. Gn. geleysteten Lehenspflicht vnd Eyde / auch dero bey den Lawenburgischen Tractaten / offentlich gethanen / vnd hernach vielmals widerholten Protestation / Worauff Jh. Fürstl. Gn. sich auch noch diese Stundt beruffen thete / daß sie zu deme / was wider die Röm. Keys. Maj. gebrauchet oder gerichtet werden solte / im geringsten nicht willigen oder gewilliget haben wolte / wie auch deß Großvatterlichen Testaments / vnd darin gethanen Erinnerung / sich der Röm. Keys. Majest. in keine Wege zu widersetzen / bey diesem Wercke sich anders hette erzeigen können / worauff dann auch ausser Zweiffel Jh. Keys. Maj. Jhr Absehen gehabt / da sie selbst nicht allein für gut angesehen / daß Hertzogen von Lünenburg F. Gn. zur Interposition bey der Röm. Keys. M. erbetten werden möchte / sondern auch auff vorgepflogene genugsame Berathschlagung allerseits gnädigst eingewilliget vnd concedirt hetten / daß jhr gnädiger Landes Fürst dem Keys. mandato auocatorio pariren / vnd durch gnugsame documenta solches an dem Keyserl. Hoff solte notificiren / inmassen J. Kön. Maj. die abgefaste requisitionem Notarii selbst gelesen / corrigirt vnd approbirt / welchs alles denn ja realiter hette müssen verstanden werden / wofern sie der Keys. M. nit etwan imponiren / vnd dadurch diß Land in ferrner total Combustion zu praecipitiren / angesehen seyn wollen / worüber man die gantze erbare Welt wöll vrtheilen lassen. So viel die gemeine Land Stände vnd jre Person betreffe / hetten jhre Vnderthanen / Lehn-vnd Schuldigungs Pflicht / damit jhrem gnädigen Fürsten / vnd die natürliche Schuldigkeit / damit gemeinem Vatterlandt / vnnd diesem Fürstenthumb / ja allen Angewandten vnnd Vnderthanen auch der Posterität / sie sich verbunden erkenen / zuförderst auch den allervnderthänigste Respect so zu Keys. Maj. Sie allervnderthänigst tragen / von jhnen nicht anders erfordert / als daß sie auff die Leges fundamentales dieses Fürstenthumbs / welche auff Fürstlichen alten betheurten Reversalen / Landtags Abschieden / vorgedachten Großvätterlichen Testament / vnd dahero so viel lange Jahr / vnbehinderlich ersessenen Priuilegiis eintzig beruheten / jhr Absehen haben müssen. Wann dann dieselbe alle nach klarer jhrer Disposition den regierenden Landes Fürsten / zuforderst dahin verbunden / daß S. F. Gn. an Zuziehung vn̅ mit Beliebung allgemeiner Land Stände / vnnd deren Ratification in einige wider die Röm. Keys. Majest. lauffende Verbundnuß / vnd Kriegsverfassung sich nicht mag mit andern vermengen / vnd aber die Lawenburgische Verbündnuß (zu deren Berathschlagung doch S. F. Gn. auch dieses Fürstenthumb Landschafften zu Anfangs nicht gezogen / ja dieselbe mehrertheils / worauff solch Foedus angesehen / ehe nit berichtet worden / biß das Fewer an allen Orthen angegangen) von der Röm Keys. M. für eine Widersetzligkeit vnd dero hohen Keys. Maj. hochverdächtige Conspiration gehalten worden / vnd sie in diesem Fürstenthumb die verderbliche Vberzüge / von allen Armeen stracks Anfangs / daß sie daher aber die herbe Kriegsbirterkeit empfinden müssen / so können sie abermahls alle ehrliebende Hertzen / welche hiernechst von diesen Actionibus möchten berichtet werden / vrtheilen lassen / ob sie vnnd gemeine Landschafftë hieran so hoch gefreffelt / daß sie jhren Landes Fürsten zuforderst zu salviren / dann sich / jhre Weib / Kinder / vnnd sämptliche Landes Vnderthanen auß solchem Vnheil / so viel müglich herauß zu reissen / was noch zu erretten gewesen / zu conseruiren / jhre Leges fundamentales Fürstl. Reverß / Abschtede / Conuentiones vn̅ Privilegien zu erhalten / vnd deren Contrauention vnd die angeträwete Reichs Acht vn̅ Ober Acht zu verhüten / als getrewë Vnderthanen vnd Patrioten sich bestë Fleisses haben bemühet / vn̅ angelegen seyn lassen. In dessen allen Betrachtungen hetten zu Jh. Kön. Maj. auch allzeit die vnderthänigste Zuversicht vnd Hoffnung getragen / dieselbe solche grosse Elend vnd Jammer / dareyn diß Land vnnd allen dessen Vnderthanen gerathen / nicht allein gnädigst vnd mitleydentlich würden haben erwogen vnd zu Hertzen gezogen / sondern auch sie daß sie jhren gnädigen Fürsten vnd Herrn ex re & tempore ein eylfertig Consilium zu ergreiffen / vnd solch herbes Mittel an die Hand zu nehmen / zu ermahnen / nicht vmbgehen können / in Vngnade nicht verdencken werden / solte es aber ja geschehen / so müssen sie es nit / so viel Jh. Kön. Maj. als etlichen Mißgünstigen zu schreiben / vnnd Gott in Gedult befehlen / sc. Nun hetten sie zwar wol gehoffet / eines solchen getroffenen Accords / welcher gleichwol wann er recht examiniret werde / nichts vnchristliches oder vnerhebliches in sich begreiff / sondern auff deß Reichs Satzung / vnd also den Religion vnd Prophan Frieden gegründet were / vnd dero dabey von dem Graffen von Tylli geschehenen Erklärung [1100] etwas bessers zu geniessen / vnnd wo nicht aller jedoch der grössesten Beschwerlichkeiten dadurch enthaben zu werden / daß es aber der gestalt allerdings nicht verfolget / das hetten sie schmertzlich zu beklagen / müssen es theils der grossen vbermässigen Dissolution der Soldaten zuschreiben / meistentheils aber were es dadurch vervrsachet / daß Jhre Königliche Majestät jhre Besatzung / noch in etlichen Oerthern / vnnd sonderlich auff der Haupt Festung Wolfenbüttel bißhero erhalten / welche alldieweil Sie mit allerhandt Feindseligkeit Vrsach darzu geben / daß die Tillische Soldaten / damit die Wolffenbüttelischen nichts mehr finden möchten mit dergleichen Thätlichkeiten / es eben nicht besser gemacht / ja es hetten die Wolffenbüttelische durch jhr Streiffen auch das Friedländische Volck in diß Landt gleichsam gelocket / vnnd den armen Leuthen dardurch vber den Halß geführet / daß sie nunmehr nicht einem oder zweyen / sondern dreyen vnnd wol mehren zu contribuiren hetten / worüber die armen Leuthe vnnd kleine Stätte / GOTT erbarme es / in die eusserste Armuth vnd an Bettelstab gerathen. Wann nun Jhre Königliche Majestät diß Fürstenthumb in gutem Wolstande wider zu sehen jhr gefallen lassen möchte / so köndte solch elendt vnnd Land Verhörung durch Abführung dero Guarnisonen auß Wolffenbüttel / vnnd von andern Orthen deß Fürstenthumbs gar wol abgewendet werden. Insonderheit weiln deß Graffen von Tylli Paroll Sie vorlängst gehabt / S. Excellentz sich dessen auch schrifftlich resolviret / daß fie von diesen Landen oder Leuthen zu behuff Keyserlicher Majestät nichts begere / auch die Festung Wolffenbüttel durchauß nicht besetzen / sondern jhrem Landes Fürsten frey lassen wolle / derhalben es wol zu erbarmen. Ja GOTT im Himmel mags geklagt seyn / daß diß arme Landt so vnverschuldter Sache müste verderben / vnd inmittelst allen Theilen zum Raub außgestellet bleiben. Es hetten Jhre Königliche Majestät sich vor deme gantz Christlich vernehmen lassen / daß deroselben nichts so hoch / dann der grosse Jammer vnnd Landes Verderben zuwider were / Sie erinnern sich auch wie diß Fürstenthumb / von der Cron Dennemarck von Alters her so hoch gechret worden / daß auch durch eheliche als die stärckste Verbündnuß / Sie mit dem Hause Braunschweig sich fest zusammen verknüpfft / so ist ja daher nicht zu glauben / daß Jhre Königliche Majestät voriges gnädigstes Gemüthe gegen diß Landt nunmehr gar alterirt seyn könne / daß sie mehr derselben eussersten Ruin zu verhängen / als in guten Standt wider zu bringen / vnnd dabey zu erhalten / Jhr solte lassen gefallen / vnnd wann Jhre Königliche Majestät die natürliche Rechte / ja die eingepstantzte Liebe vnnd Affection / gegen dero Schwester Sohn / Jhrem gnädigen Landes Fürsten / in etwas betrachten vnnd gelten lassen mögen / so könne es ja nicht anders sehn / es muß Jhre Königliche Majestät / ja von Hertzen jammern / wo sie vernehmen solten / daß S. Fürstliche Gn. von andern beleydiget vnnd deß jhrigen entwehret solte werden. Der löblichë Fürst könne Jhrer Königl. Majestät ja deß Geblüts halben / näher nicht verwandt seyn / er müste dann leiblicher Sohn seyn / darumb auch Jhre Königl. Maj. S. Fürst. Gn. für dero Sohn achten vnd nennen / dieselbe hinwider von Jhr. Fürstl. Gn. für dero Vatter würd respectiret / Jhr. Königl. Majestät würden ja die Natur / vnnd so nahe in der gantzen Welt bekannte Verwandnuß / nicht so gar auß Augen setzen / daß sie deren Herrn Vettern vnd Sohne / dem nun fast alle Zugänge / durch das Kriegs Wesen vnverschuldet abgeschnitten / noch deß wenigen / so S. Fürstliche Gn. noch vbrig / entwehren / vnnd auß dero vhralten Fürstlichen Stamm-vnd Residentzhauß ferrner wollen lassen excludiren. Es wissen ja Jhr. Königl. Majest. selbst / auff was masse dieselbe in die Vestung Wolffenbüttel vnnd andere Plätze dieses Fürstenthumbs Jhre Guarnison hineyn gebracht solte nun Jhre Fürstl. Gn. denn solche Vestung mit Gewalt länger fürenthalten werden / da wolle Jhre Königl. Majest. doch selbst bedencken was die gantze Welt / die Röm. Keyserl. Majest. alle Chur-Fürsten vnnd Stände deß Reichs davon würden vrtheilen / in mehrer Betrachtung / daß ja dieses Kriegs Wesen vnnd Verfassung zu Defension eines jeden Stands deß Creyses / nicht aber zu Offension deß einen oder andern soll gemeynet seyn. Auch Jhre Königliche Majestät sich so offt vnnd bethewrlich / bey dem Nahmen deß Allerhöchsten resolviret / daß sie alle jhre Actiones in dieser Expedition nur zur Haltung deß Religion vnnd Prophan Frieden theten dirigiren. Nun hetten Jhre Königliche Majestät ja Jhr gnädiger Fürst vnnd Herr / vnnd Sie allesampt deß Religion Friedens dieser Ends / durch Keyserliche Allergnädigste Resolution vnnd Trew-Versprechnuß dermassen gesichert / daß denselben ja billich zu getrawen / welche nun aber solchem nicht trawen / vnnd vmb blossen Mißtrawens willen / den Krieg zu continuiren rathen / die würdens gegen GOTT / gegen Keyserl. Majestät ja gegen Jhrer Königl. Majestät vnnd gegen die gantze Welt schwerlich haben zu verantworten / dann ja alle verständige / auch die vornembsten reinen Theologi vnnd Polirici nimmer gerathen / daß man vff blossen Wohn vnnd Vermuthen einen Krieg anfahen vnnd verführen solle / Sie hettens GOTT sey dafür gedanckey / auch noch in keine Wege verspüret / daß der Religion halben jhnen einig Eintracht solte sern geschehen / dem Prophan Frieden aber würde eben durch Jhrer Königliche Majestät Volck hiedurch de facto contravenirt / daß dasselbe einem löblichë gehorsamen. [1101] Fürsten deß Reichs / Jhr. Königl. Majest. nechsten Blutsverwandten Sohn vnd Vettern / wider alle Freyheit / Recht vnd Billichkeit / ohne genugsame Vrsache seiner Güter vnd Festung mit Gewalt entwehren / die Fürstliche alimenta einziehen / vnnd zu männigliches Schimpff / vnnd Verkleinerung / ob es also mit Jhrer Königlichen Majestät Vorwissen vnd Beliebung geschehen / wird sehr gezweiffelt) so leichtlich theten exponiren. Solte nun Jhr. Königl. Majestät solche Occupirung vnd beharrliche Besatzung der Festung Wolffenbüttel etwann wegen Fürsorge / vnnd der Gefahr daß von dero Widertheil dieselbe möchten besetzt werden / zu behalten gesinnet seyn / so köndte dieser wegen in genugsame Versicherung von dem General Tilly / ja Keyserl. Majestät selbst geschaffet / vnnd diese Gefahr abgewendet werdeu / solcher Extremitäten gantz nicht bedörffe. Solte aber Jhr. Königl. Majestat der Meynung seyn / daß wegen tragenden Creyses Obristen Ampt / zu der Verhaltung der Fürstlichen Hochheit dieses vnnd anderer Oerter / so wol vber die Festungen als Vnderthanen / jhr anzumassen / vnnd dahero auch vber die Land Stände zu commandirn / oder dieselbe zu coercirn vnnd zu straffen befugt seyn möchte / wie auß Graff Philip Reinharden zu Solms / publicirten patenta nicht vnklar zu vernehmen / so geruhe Jhre Königliche Majestät in gnaden sich berichten lassen / was in diesem passu die in Anno 1555. zu aller Ständt Notthurfft ins Reich publicirte Executions Ordnung im Munde mit sich führet / denn darinn klärlich versehen / ob wol die Obristen deß Creyses Ständen / nach eines jeden Creyses Gelegenheit zu erwehlen / vnnd jhnen gewisser Gewalt vnnd Befehlich zu zustellen / daß doch dieselbe Chur Fürsten vnnd Stände / so zu solchem Ampt gezogen / hiedurch sich keiner Hochheit vber andere Stände annehmen / oder sich vnder dem Schein dieses Ampts Verwaltung in einige Superioritat / vber die andern einzudringen / oder ferrnern Gewalts vnd Macht vber sie / denn jhnen vermögender Ordnung zugestellet / solten anmassen / sc. Vnd würden vber das Jhre Königliche Majestät auch viel eines höhern Gemühts zu seyn erkandt / daß sie vber die Land Stände / als frembde Vnderthanen / so Jhre Königliche Majestät zwar als einen vornehmen Christlichen Potentaten billich respectirten vnnd ehreten / deroselben aber mehr nichts / als einem andern frembden König / Fürsten vnnd Herrn vnderwürffig vnd verpflichtet seyn / einige Jurisdiction zu gebrauchen / sich solte anmassen / Jhrem gnädigen regierenden Landes Fürsten / als ordentlicher Obrigkeit / vnd S. Fürstl. Gn. Successorn / als denen Sie euentualiter auch gehuldiget / könten Sie jhren Gehorsam vnnd Subjection nicht entziehen / vnnd sich wider Pfltchte vnnd Eyde einer frembden Obrigkeit vnderwerffen / derohalben Jhre Königliche Majestät ja in Consideration billich zu ziehen / vnnd wird ein jeder Verständiger je erkennen müssen / daß Sie damit / daß an jhren Landes Fürsten sie sich eintzig halten / vnnd frembdem arbitrio, so schlechter Dinge nicht sudjiciren / vnnd alles was von jhnen nun begehret würd / nicht praestiren könten oder wolten / so groß nicht gefreffelt haben mögen / daß man jhnen derowegen nach Ehr / Haab vnnd Gut / ja Leib vnnd Leben trachten solt. Vnd zwar / da man wolt Anfangs / ehe dann die Römische Keyserliche Majestät Jhren Dissens eröffnet / vnnd so lange man sich in Schrancken der Reichs Constitution behalten / zu diesem gantzen Wercke / als einer Defension / gantz wol animirt / vnnd die Vnderthanen mit Willen / alles das jenige zu zusetzen / wol möchten seyn zu bewegen gewesen / so were doch von Jhrer Königlichen Majestät Leuthen / vnnd theils deroselben Officirer baldt Anfangs vnd ehe / Jhr. Königl. Majest. Armada diß Land berühret / sehr darinn verstossen / daß sie mit vielen Schelten / beschwerlicher Anzicht / Betrawung / allerhandt Beschwerungen / als mit einem vorhergehenden bruto fulmine, zu diesen Land-Ständen ohn Vrsach eingestürmet / hernacher wie die Armee herbey kommen / mit Rauben / Plündern / Schlagen / Drengen vnd Pressen / die arme Vnderthanen / dermassen gemartert / geängstiget / vnnd bequelet hetten / daß man dergleichen von Freunden / oder sociis belli nicht vermuthen sollen oder können / wodurch dann die Gemüther der Vnderthanen nicht wenig alterirt vnnd zu Mißtrawen bewegt / welches dann damit mercklich vermehret / daß redliche fürnehme Leuthe / in gefährliche Hafft weren genommen worden / daß alle die Kriegs Vnkosten auff diesem Fürstenthumb bloß allein gehangen / die in dem Lünenbürgischen Vertrag vnnd Creyses Abschied / versprochene Nachfuhr / Munition / Proviandt vnnd Zahlung der Gebühr nicht erfolgt / vnnd also die arme Braunschweiger allein fast das Beste thun vnd hergeben müssen / vnnd man dannoch vbermässige Zustewr an Gelt / vnd vnerhebliche Hülffe / an Mannschafft dörffen begehren / worüber dann aller Vorzath deß Landes / auffgangen. Wo mit habens doch dann die arme Schäffelein / die elende hochbetrübte Vnderthanen dieses Landes / vnnd sämptlich vmb Jhre Königliche Majestät verschuldet / daß Sie ingesampt / noch so elendiglich deß Jhren müssen beraubet / von Hauß vnnd Hoff gejaget / vnd darüber noch bey Röm. Keyserl. Majestät in so schwerer Vngnade seyn. Fürwar Sie müsten dieses vmb deß Gewissen willen zu GOTT / vnd vmb der Trewe willen gegen Jhrem Landes Fürsten / vnschuldig leyden / vnd es GOTT derowegen heimbstellen / welcher das Schreyen vnd Weheklagen der armen elenden erhören / vnnd mit seiner Hülff nicht würde aussen bleiben. [1102] Es were der Jammer in diesem Land so groß / daß Ihr. Kön. Majest. dessen recht berichtet / vnd wie mit den armen Leuthen vnnd Vnderthanen gebahret wird / geschreiben werden solte / es würden Ihren Kön. Majest. ohn Mitleyden vnnd Erbarmnuß solches nicht mögen vernehmen / ja es könne kein Christen Mensch der nicht plane obdurati cordis ist / das grosse Elendt dieses Landes / worinn es durch die schwere Kriegs Last / vnnd dieses Orths durch die hitzige Wolffenbüttelische Guarnison sonderlich eingeführet / ohne Wehemuth vnd bittere Thränen / bedencken / vnnd erzehlen. Fürwar es müsse GOTT darüber erzürnet werden / vnnd der HERR Christus sich gäntzlich auß etlicher Leuthe Augen vnnd Hertzen hierdurch verliehren / weil denn auch nun ein zeithero die Diener Göttliches Worts vmb Wolffenbüttel her / für dem viel täglichen Außreitten / nicht sicher were / vnnd der Seelen Chur abwarten köndten / sondern gefangen / verjaget / geplaget / vnnd verderbet würden / daß daher manches Kindlein / vngekaufft / mancher krancker elender Mensch / in höchster Seelen Angst / ohne Beichte / Trost vnd Communion / elendiglich dahin gestorben. Vber diß alles hette nun vorgemeldter Graff von Solms vnter dem Nahmen eines Statthalters zu Wolffenbüttel / ein weit außsehendes Patent publiciren lassen / darinn er deß Regierenden Lands Fürsten / oder dessen kundbahren Hoh-vnnd Obrigkeit nicht mit einem Wörtlein gedencket / nicht anders als hette dieses Land keinen Herrn mehr / forderte alle deß Landes Vnderthanen Geist-vnnd Weltlichen Standes / ohn Vnderschiedt vor sich / setzet die arme Leuthe / von welchem die im Creyß Schluß angeregte Trippel Hülff nicht mehr in Triplo / sondern wol in centuplo zu Ihrem vnwiderbringlichen Schaden / vnnd Verderb selbst für längst erholet / vnnd sie darüber zu Bettlern geworden / in ferrnere Contributionen / betrawete sie mit offentlicher Feindes Erklärung / vnnd eusserster Verfolgung / ja liesse Flecken vnnd Dörffer in Brandt stecken / damit er die arme Leuthe zwinge / vnnd von Ihrem angebohrnen Landes Fürsten abwendig vnnd jhme vnderwürffig mache / ja wie verlautet / soll eine sonderliche Regierung angeordnet / vnd also Ihr Lands Fürst J. Königl. Majest. Vetter vnd Sohn seiner Fürstlichen Superiorität vnnd Landes Regierung ferrner entsetzet seyn. Wolte Ihr. Königl. Majest. nun selber doch gnädigst erwegen / ob diese Proceduren alle mit dem Vorwenden / daß dieser Krieg pro pace publica & conseruatione libertatis geführet werde / sich concordiren lassen wollen / wann an dem Tage / daß man einem gehorsamen Fürsten contra pacem publicam seine Vnderthanen abwendig machet / die Superiorität Ihme entziehet / auß dem seinigen excludiret / die Haupt-Landes Festung dem rechten Erb Herren / dessen getrewen Dienern / Landsassen / vnnd Vnderthanen versperret / kein freyes Ab-vnnd Zuziehen zu Fürstlicher Hoffhaltung vergönnet / die facultatem eundi & redeundi mit Gelte von den Officirern in der Festung erkaufft / vnd die jenige so annoch darinnen / vnd Ihrem Herrn trew geblieben / gleich als die Gefangene daselbst enthalten werden müsten; So wolten doch Ihre Königliche Majestät auch den Fall bedencken / wann ein frembder Potentat dero Reichs vnnd Landes Vnderthanen / auff solche Weise an sich ziehen / vnd dieselbe von Ihrer Königlichen Majestät vnverantwortlich abwenden wolte / wie schmertzlich sie solches empfinden / vnnd wo für sie solche Vnderthanen selbst halten würden / wie köndte es die Kömische Keyserliche Majestat als die höchste Obrigkeit / vnnd der gnädige Lands Fürst wol empfinden / wann Sie als mit Ihrer Königlichen Majestät Vorbewust vnnd Glimpffs halben / erhabene Approbation gethaner vnnd docirter Parition versprochener standhaffter Devotion vnnd schuldigen Gehorsam Ihr Keyserlichen Majestät vnnd Fürstlicher Gnaden hindan gesetzt vermessentlich revoltieren vnd absetzen / vnnd zu deren Mißgefallen vnnd Widerwillen / mit Ihrer Königlichen Majestät als einem frembden Potentaten sich conjungiren / vnnd jetziger Kriegs Vnruhe ferrner theilhafftig machen sollen / würde nicht Ihr Königliche Majestät als ein Recht vnd Gerechtigkeit liebhabenden Potentat / solche Vntrew / Vnbestädigkeit / vnnd Abfallen / Ihnen so wol als Ihren eygnen Vnderthanen / da jhn solches von denselben begegnen solte / selbst detestiren vnd Ihr höchlich mißgefallen lassen. Vnd Sie es vmb vieler vnschuldiger Leuthe / bevorab Ihr Königliche Majestät eygnen Reputation willen / gantz Christlich darfür hielten / es were an deß Landes Braunschweig Verwüstung allein wol genung / auch von Hertzen wünschen / daß die vbrigen dieses Nider Sächsischen Creyses Stände / insonderheit Ihrer Königlichen Majestät Reiche vnd Lande damit verschonet bleiben möchten. Also solte Ihnen nichts erfrewlichers zu vernehmen seyn / dann daß Ihre Keyserliche Majestät re adhuc aliquo modo integra, Ihr die Friedens Tractation mit Ernst angelegen seyn lassen möchten. Dagegen aber würden Sei mit Trawrigkeit erfahren / wann dieselbe Ihrer Königlichen Majestat nicht gefällig / sondern von Ihr durch Suggestion friedhässiger Leuthe außgeschlagen / vnnd also Ihr. Königl. Majest. Reichen vnnd Landen welches Gott gnädiglich abwende / ebenmässige Verwüstung vber den Halß gezogen werden solten. Diesem allem nach vnnd mit Bezeigung Ihres vnderthänigsten Respects / so zu Ihr. Königl. Majest. Sie allwege getragen / theten dieselbe Sie zum allerhöchsten vnnd fleissigsten vnbeschwert vmb Gottes willen bitten / I. Kön. Maj. in Erwegung ob eingeführter fester Gründe die auff Anstifften Ihrer Mißgünstigen / wider sie Vnschuldige wegen deß vorangezogenen Accords / vnd dar [1103] auff bißhero geführter Actionen vnd Rathschlagen / darzu sie / ohne das Ihre Pflicht sie darzu getrungen / von Ihren Gnädigen Fürsten vnnd Herren erfordert vnnd befelcht weren / gefaste grosse Vngnadt fallen zu lassen / die vberauß schwere / vnnd diesem Landt nicht mehr erträgliche Last / Schaden / Verderb vnd Vndergang mitleydenlich zu erwegen / vnnd zu Hertzen zu fassen / auff Remedirung dieser vberauß grossen Vnglücks vnnd Landsverwüstung / auch Widerbringung deß verlohrnen edlen Friedens zu gedencken / der hochschadlichen Wolffenbüttelischen Besatzung / vnd dahero dependirenden fernern Vnheyls / vnnd inaestimabel Schadens diß Fürstenthumb / Ihrem gnädigsten Landsfürsten / vnnd so viel elende betrübte vnnd in die tieffste Armut verrenckte Vnderthanen zu entladen / wolgemeldtem Graffen zu Solms / daß er den vngebührlichen Zwang vnd hochschädliche Attentaten / wordurch der Widertheil nur exacerbirt / vnnd zu mehrerer Thätlichkeit gegen dieses Landt angesetzet würde / abstellete / ernstlich zu befehlen / die beschwerliche Guarnisonen förderlichst abzuführen / vnnd also den zu Erleuchterung vnnd langgewünschten Friedenstandt einen guten Anfang zu machen / geruhen / vnd darinn dero Fried vnd Vatterlandt sonderlich diß Fürstenthumb vnd zu forderst dero Vettern vnd Sohn liebendes Hertz vnd Gemüth gnädigst zu erzeigen Ihr gefallen lassen wolte. Als dann zweiffelten sie nicht / es würden die vbrige Pressuren von dem andern Theil sich also verliehren / das betrübte Landt wider erfrewet / vnnd Gott dardurch gelobet vnd gepreyset werden. So sie / sc. Es konten aber gleichwol die Braunschweigische Ständt durch dieses Schreiben nicht erlangen / daß die Dänische Besatzung auß Wolffenbüttel were abgeführet woden. ( Handlungen zwischen dem Rönig in Dennemarck dem Churfürsten von Sachsen vnd Hertzogen von Holstein wegen Reassumirung emer Friedens Tractation.) Welcher Gestalt hiebevor der König in Dennemarck wegen Anstellung einer Friedenshandlung bey dem Churfürsten von Sachsen Anregung gethan / solche zu befördern begehret / vnnd darzu sonderliche Friedens Articul vorgeschlagen / ist an seinem gehörigen Orth gemeldet. Solches Schreiben vnd erstgedachte beygelegte Friedens-Articul hat Hertzog Friederich von Holstein durch einen Lackeyen dem Churfürsten vberbringen lassen / welcher darauff selbiges also baldt Ihrer Reyserl. Majest. angefüget / vnd vmb förderliche Resolution gebetten / vnder dessen aber besagten Lackeyen bey sich warten lassen / in meynung jhn mit angeregter Resolution widerumb zu rück zu schicken. Als sich aber damit etwas verweilet / in dem Ihre Keyserliche Majestät etlicher Churfürsten Meynung darüber vernehmen wollen: hat er solches dem Hertzogen von Holstein zu wissen gethan / welches selbiger gleichfalls also baldt den König in Dennemarck mit etnem den 6. Julij datierten Schreiben berichtet / dieses Innhalts Es were die Vrsach deß Verzugs vnd Auffhaltung deß Lackeyen / diese daß der Churfürst nicht der Keyserl. Majest. auß diesen Sachen communiciren / vnnd dieselbe so ferrn disponiren müssen / daß sie zur Reassumption der Friedenshandlung sich verstehen vnnd zulassen möchte / inmassen dann selbiger auch so viel Nachrichtung / daß Ihr Keyserl. Majest. hierüber etlicher Churfürsten deß Reichs Gedancken vernehmen / vnnd jhn alsdann mit Resolution versehen würde / deren auch er Churfürst nunmehr täglich gewärtig were. Wie nun hierab zu vernehmen / daß der Churfürst die Friedenshandlung fortzusetzen sich aller Müglichkeit angelegen seyn lassen / vnd Ihrer Keyserl. Majest. Resolution zuforderst darüber gewärtig seye: Also zweiffele er nicht / bitte auch Ihre Königliche Majestät Ihro diese Vnderhandlung gefallen / durch solche Verweilung nit vberdrüssig werden / sondern vielmehr Ihres Orths alles das jenige / so zu Restabilirung deß Friedens diensam seyn könte zu lassen vnnd gestatten wolten. Weil auch der Churfürst von Sachsen in seinem Schreiben deß Orths allda diese wichtige Handlung vorzunehmen / Erwehnung führeten / mit Erbieten / daß er daselbsten in der Nähe seyn / auff den Nothfall alle Difficultäten auß dem Weg raumen / vnnd das Werck befördern wolle / so were er gäntzlicher Zuversicht / Ihre Königliche Majestät würde Ihro solch Erbiethen auch belieben lassen / vnndstellete er Ihro dabey anheimb / ob deroselbe sich solches Ihro zur Handlung gelegenen Orths halber etwas zu erklären gefallen möchte / damit er gegen dem Churfürsten dessen auch Erinnerung thun könte. Weil aber der Verzug mir der Keyserlichen Resolution inmittels noch länger gewehret / hat der Churfürst den Lackeyen wider von sich gelassen / vnd darbey dem König in Dennemarck auff nachfolgende Weiß von allem berichtet; Es hette Ihrer Churfürstl. Durchl. der Hertzog zu Holstein im nechstverwichenen Monat Majo die jenigen Schreiben / welche Ihr. Königliche Majest. jhme zugeschicket / durch seinen Lackeyen zugefertiget / auß welchen sie Ihrer Königl. Majest. jhme zugeschicket / durch seinen Lackeyen zugefertiget / auß welchen sie Ihrer Königl. Majest. höchstbegieriges Gemüth zum Frieden / vnd daß dieselbe zu Demonstrirung dessen Ihrer Durchl. etliche Articul / darauff die Friedenshandlungen zu richten vbersendet / so wol was Ih. Kön. Maj. darneben suchete / vernommen. Nun were Ihr. Churf. D. nichts liebers gewesen; als daß Sie Ihre Maj. darauff alsbalden beantworten können / wie Sie aber vnschwer zuermessen / daß der Keyserl. Maj. Resolution / was selbige deßfalls gleicher Gestalt zu thun entschlossen / Ihr. Durchl. sich erholen müssen / auff daß in der Sachen desto schleuniger vnd sicherer verfahren werden könte / vnd man nicht allererst / wann man in loco, sich Bescheids erholen dörffte: Als hette Ihre Churf. D. die Sachen als baldt nach Empfahuug Ih. Kön. Majest. Schreiben an Ihre Keyserl. Majest. gebracht / vnd vmb förderliche Resolution gebetten / vnder dessen den Lackeyen bey sich warten lassen / in Meynung / es würde dieselbe nicht lang aussen bleiben / vnd I. Durchl. als dann auff die empfangene Schreiben haupt [1104] sachlich antworten können. Als sichs auch darmit etwas verzogen / zu Hertzog Friederichen von Holstein einen Cammerdiener abgefertiget / demselben die Vrsachen dieses Verzugs / vnd warumb der Lackey nicht wider zu rück kommen / zu erkennen gegeben / vnd jhn ersucht Ihre Kön. Maj. dessen auch zu verständigen / welches sonder Zweiffel geschehen seyn würde. Nun hetten zwar seithero dessen Ihre Keyserl. Majest gegen Ihrer Churf. Durchl. sich erkläret / wie sie deß Friedens gleicher Gestalt begierig / darneben angedeutet / daß dieselbe vber dieser Sachen etlicher Churfürsten Bedencken erwarten / vnd nach deren Erlangung / gegen Ihr. Churf. Durchl. sich vngesäumt mit Resolution vernehmen lassen / auch gnädigst gesonnen / Ihr. Durchl. derohalben in etwas gedulden wolten / dieweil es sich aber damit zu lang verziehen möchte / Ihre Durchl. Antwort länger nicht verschieben / noch den Holsteinischen Lackeyen ferrner warten lassen / sondern Ihrer Königlichen Majestät die Vrsach deß Verzugs durch dieses selbsten zu erkennen geben wollen / mit dienstfreundlichen Bitt / Ihr Churfürstl. Durchl. daß Sie mit Beantwortung / Ihr. Königl. Majest. Schreibens so lang verzogen / entschuldigt zu halten / vnd es jetzterzehlter Vrsach zuzumessen / weren aber deß Erbietens / so balden von Ihrer Keyserlichen Majestät hauptsachliche Resolution einkäme / vnnd dieselbe dahin gehe / daß Ihr. Durchl. die Reassumption der Handlungen anstellen solten / also baldt Orth vnnd Zeit darzu zu benennen / vnd Ihr. Königl. Majest. dasselbe eylends zu wissen zu machen. Sonsten berichten Ihr. Churf. Durchl. dieselselbe daß gleich bey Abfertigung dieses Ihro von dem Churfürsten zu Mayntz ein Außschreiben zu einem zu Mülhausen angestalten Collegial-Tag zu kommen / vnnd darinnen dergestalt erfordert were / daß sie den 3. 13. Septembris nechstkünfftig daselbst in der Person erscheinen sollen / vermercke auch so viel / daß solche Zusammenkunfft jhren Fortgang vnfeylbar erreichen / vnnd Ihre Mit Chur Fürsten persönlich sich einstellen würden / so soll Ihr. Churfürst. Durchl. ausser Gottes Gewalt nichts abhalten / diesen Collegial Tag gleicher Gestalt in der Person beyzuwohnen / da man dann insonderheit davon dellberiren würde / wie entweder balden zu dem Frieden zu gelangen / oder doch gute praeparatoria darzu zu machen. ( Rönig in Dennemarck helt vmb sicher Geleit für seine Gesandte zum Mülhausischen Convert vergeblich an.) Deinnach vnder solchen Handlungen der König in Dennemarck von dem zu Mülhausen angestellten Collegial Tag Nachrichtung erlangt / hat er jhm so baldt vorgenommen / vmb mehrerer Beförderung willen / der Restabilirung deß Friedens / seine Gesandten gleich falls dahin abzufertigen / auch zu dem End an die Keyserliche Majestät vmb Ertheilung eines sichern Geleits für seine / wie auch deß Königs in Groß Britannien vnnd deß Churfürsten Pfaltzgraffen Bottschafften / vnderschiedlich vnd gantz beweglich geschrieben. Ob aber wol Ihre Rönigliche Majestät vmb Ihre Schreiben an die Keyserliche Majestät desto gewisser fortzubringen / vnnd eygentliche Resolution darauff zeitlicher zu erlangen / an den Generalen Graffen von Tilly ein eygenen Trompeter abgefertiget / vnnd jhme die Copey dessen / was an die Keyserliche Majestät geschreiben / communicirt / in Hoffnung er würde dardurch bewogen werden / den Trompeter desto williger fort zu fördern / hat doch gemeldter General solchen Trompeter etliche Wochen lang bey sich behalten / vnnd hernach erst vnverrichter Sachen widerumb zu rück geschicket: hat also der König für seine Bottschafft kein Geleit erlangen können / wie hefftig er sich auch deßwegen bemühet / welches vielen seltzam vorkommen. (Dem Rönig in Dennemarck werden Friedens Articul vorgeschrieben.) Dieweil nun deß Königs in Dennemarck Sachen in so schlechten terminis stunden / in dem er zwo starcke Armaden / denen er nicht widerstehen konte / auff dem Halß hatte / vber diß auch sein eygen Volck jhm nicht getrew / vnnd die so es zuvor mit jhm gehalten / von jhm abfielen / vnd sich den Keyserlichen accommodirten / wurden jhm im Herbstmonat nach folgende harte conditiones auff welche der Keyser jhm Frieden wolte widerfahrenlassen / vorgeschlagen / nemblichen 1. Niderlegung der Waffen. 2. Renunciirung auff deß Creyß Obristen Ampts. 3. Renunciirung auff alle Ertz-vnd Stiffter. 4. Renunciirung auff das per feloniam committirte Hertzogthumb Holstein / vnd andere von Ihrer Keyserl. Majest. vnd dem Reich herrührenden Lehen. 5. Zu völliger dessen Abtretrung die Festung Glückstatt einzuraumen. 6. Wider Erstattung der Kreigskosten. 7. Renunciirung aller Actionen vnnd Praetensionen auff das Fürstenthumb Braunschweig / Lüneburg / vnnd was der König gegen einigem Fürsten / Stand oder Statt deß gantzen Reichs je gehabt / oder noch zu haben vermeynt. 8. Wider Erstattung alles zu gefügten Brands vnd Kriegs Schadens. 9. Renunciirung aller Confoederationen wider Keys. Majestät vnd das Hauß Oesterreich. 10. Den Sund zu gebrauchen secundum concordata, wie es von Alters herkommen / ohn newe Auffsätz / vnnd wie es vor diesem gewesen / daß die Commercien Ihren Fortgang hetten. 11. Vber dieses alles solte der König ein starcken Reverß geben vnnd Caution seysten. ( Reyserische rücken in Holstein.) Dieweil nun diese vorgeschlagene Articul anzunehmen dem König in Dennemarck vngelegen war / hat der Graff von Tilly nicht allein den Dänischen auff einer Seiten hart zugesetzt / vnnd das feste Hauß Pinnenberg welches die Dänische kurtz zuvor erobert / aber wegen Mangel an Proviandt wider verlassen müssen / eingenommen: sondern auch auff der andern Seiten der Hertzog von Friedlandt mit seiner Armee der Orthen angelangt / vnnd die Dänische dermassen verfolgt / daß sie nacher Steinberg / Crempe vnnd andere daherumb ligende Oerther zu rück gewichen / vnnd die Maßländer in das Wasser gesetzt. Dargegen die Keyserische den [1105] Rest deß Dänischen Volcks auß dem Stullhorn so ein Meilwegs von Hamburg abgelegen / getrieben: Dahero der König sich nach Glückstatt reteriret / vnnd hinder jhme viel Oerter abbrennen lassen. Auff solches sind die Keyserische weiter ins Hertzogthumb Holstein eingerücket / vnd vnder andern das Adeliche Hauß vnd Festung Casseldorff bey Crempe / blocquirt / vnd durch 2. Trompetter auffordern lassen. Weil nun die darinn liegende Soldaten bey solchem Zustand / weder durch Zwang noch durch Güte / sich zur Gegenwehr wolten bewegen lassen / ist der Obriste geznungen worden / die Festung mit Accord zuvbergeben / darbey aber doch die Soldaten nur mit jhren Seithenwehren fortgelassen worden. Hierauff hat der Graff von Tylli auch Jetzehoe vnd Ellenshorn / in seine Gewalt bekommen. Die Crabaten haben inmittels jhren Streiff in Ditmarsen genommen / vnnd daherumb vgel hauß gehalten / vnd ob wol die Deich durchstochen worden / hat doch wegen deß Ostwinds kein Wasser ins Landt kommen wollen / dahero die Keyserische zu weiterm Einbruch offenen Paß gehabt. Weil nun die Dänische Soldaten gesehen / daß das Spiel meistentheils verlohren / vnd daß sie solchem Gewalt zuwiderstehen zu schwach weren / haben sich viel bey den Keyserischen vndergestellet. Der Obriste Morgan / nach dem er die Schantz vor Bremen verlassen / hat sich mit seinem Volck in Stade reteriret. Als auch in dessen die Dennemärckische die Hauptschantz vor Bramen bey Achum / quittirt / vnd sich nach dem Fegesack begeben hat der Graff von Anhold 2. kleine Schantzen / welche noch mit Danischem Volck besetzt gewesen / mit Accord eyngenommen / vnd 8. Stück Geschütz daselbs bekommen: förters vor Ottersburg gerückt / vnnd solches auch / weil kein Succurs vorhanden gewesen / in seine Gewalt gebracht. ( Marggraf von Durlach von den Reyserischen geschlagen.) Vnder solchem Verlauff ist zwischen dem Marggraffen von Durlach / vnd dem Graffen von Schlick / in Holstein ein hartes Treffen vorgangen / darbey der Marggraff den Kürtzern gezogen / auffs Haupt geschlagen / all sein Geschütz in 32. Stück / 43. Fahnen vnd sonsten stattliche Beuthen jhm abgenommen / vnd dardurch gantz Holstein in Keysers Gewalt gebracht worden. Der Marggraff hat sich mit etlich wenig Officire???n zu Schiff begeben vnnd mit der Flucht salvirt: der Rest der Armee aber hat sich vnder die Keyserische vndergestelt. Vmb selbige Zeit hat auch die Friedländische Armada die Festung Bredenburg erobert / alle erwachsene Mannspersonen / weil sie etwas Widerstand darvor erlitten / nidergehawen / vnd sonst vbel darinn gehauset. ( Reyserlich Armada rückt in Judland.) Nachdem der König in Dennemarck vorangeregter Gestalt zurück gewichen / ist darauff die Keyserische Armada ferrner in Schleßwig vnd Judland eingebrochen / die Wilstermarck / wie auch vnder andern Statt vnnd Schloß Renßburg / darauß die Dänische / weil sie die eine Seithen frey gehabt / durch die Flucht entwichen / eyngenommen. ( Wolffenbüttel vnd Nienburg werden blocquirt.) Vnderdessen waren beyde Festungen Wolffenbüttel vnd Nienburg / belägert / jedoch theten sonderlich die Wolffenbütteler vnderschiedliche Außfäll / streifften biß auff Goßlar / so vier Meilen von dannen / vnnd brachten viel Frucht eyn. Dargegen die Keyserische von aussen ein grosse Schantz auffworffen / jhnen das Wasserzubenehmen / auch jhnen einen Paß nach dem andern abgeschnitten. Der Graff von Anhold aber hat die Nienburgische Besatzung inmittels zimblich eng eingeschlossen / vnnd sie dermassen blocquirt / daß kein Mensch weder auß noch eynkommen mögen: worauff er einen Theil seines Volcks daselbst gelassen: vnd mit dem vbrigen zu Roß vnd Fuß / auffgebrochen / vnnd sich jenseit der Weser nach den Dennemärckischen Schantzen vmb Bremen begeben / vmb zu sehen / was der Däntschen Intention were / weil damals der Ruff gangen / daß sie solchen Ort zu proviandiren vnd zuentsetzen / vorhabens weren. Zuvorhero aber 1000. Reutter gegen O???tersburg vnnd Staden marschiren lassen / welche 200. Dennemärckische Reutter / so jhnen auffgestossen / geschlagen / den Major Dalwig / ein Cornet / 2. Standarten vnd in 40. gefangene bekommen / die sie auff die Festung Rothenburg gebracht / die vbrige sind niedergehawen worden. Demnach nun die Dänische der Keyserischen Ankunfft vernommen / haben sie jhre vber die Weser gemachte Schiffbrücken abgenommen / vnd sich auff die Retirada geschickt: aber die Keyserische waren jhnen der gestalt in den Eisen / daß sie den mehrerntheil Schiff von solcher Brücken / sampt zwy Stücken Geschütz vnd vielen gefangenen / bekommen: vnd sind bey solchem Zustand in 200. Engelländer vber Bort geworffen vnnd ersänfft worden / das vbrige Volck / so in den Schantzen gewesen / hat sich verloffen / vnnd dardurch der Paß auff Bremen / den Keyserischen gantz eröffnet worden. Demnach nun die Keyserische Armada / biß hero erzehlter massen / eine Victorj vnd Vortheil nach dem andern in den Nider Sächsischen Landen wider die Dennemärckische erlangt / hat sich darauff diselbe durch gantz Holstein zerstrewet vnd außgebreitet / vnd fast alle Ort / ausserhalb Crempe vnd Glückstatt / darinnen noch starcke Danische Guarnisonen verblieben / eingenommen. ( Buxtehuder tractiren die Dänische Soldaten schimpflich.) In Buxtehude ist zwar auch Dennemärckische Besatzung gelassen worden: als aber selbige Inwohner der Keyserischen Progreß gesehen / vnd darüber mit den Dänischen in Zwispalt gerahten / haben sie dieselbe disarmirt / auß der Statt gejagt vnd jhnen die Gewehr schimpfflich nachgeschickt. Die Schotten vnd Engelländer vnder dem Obristen Morgan / lagen der Zeit vnder Bremen / mit welchen die Keyserische täglich scharmutzierten: darüber in der Statt Bremen ein merckliche Thewrling vnd ein grosses Ster [1106] ben entstanden / weil sonderlich der Paß von oben vnnd vnden der Statt / durch den Graffen von Anhold gesperretwar / daß jhnen nichts von Profiand zukommen mochte. Hierzwischen hat der Hertzog von Freidland sich der Statt Heiligenstatt bemächtiget / vnnd von denen so er gefangen bekommen / einen Frantzosischen Capitayn mit sieben Soldaten in die Statt Flenßburg abgesandt / den Dänischen daselbs anzumelden / daß sie sich / weil doch kein Entsatz vorhanden / ergeben / oder im widrigen Fall etwas anders gewärtig seyn solten. Auff welches selbige sampt dem Kiel sich ergeben / vnd ist der von Freidland von dannen in fünff vnnd zwantzig Meilen in Judland gerückt / darüber selbige Inwohner / denen solch Vngemach gantz vnverhoffter weiß vber den Halß kommen / in einen jämmerlichen Zustand gerahten / inmassen sie dann / da sie anderst den Insolentien vnd Tyrannisiren deß Kreigsvolcks entgehen wollen / sich von Ihren Wohnungen wegbegeben / vnnd alles im Stich lassen müssen: also daß die Keyserische daherumb Stätte / Dörffer vnd Schlösser von Leuthen ledig / aber mit Profiand vnnd anderm zimblich versehen vnnd gespickt gefunden. Alle eingenommene Ort aber / so dem regierenden Hertzogen von Holstein zuständig / find auff Keyserlichen Befehl demselben / weil er in deß Keysers Devotion verblieben / wider eingeraumet worden. ( Dänische leiden in Judland grossen verlust.) Der König in Dennemarck fieng sich zwar in dessen an von newem zu stärcken / vnd nahm jhm vor die Elbe vnd Weser mit Schiffen zubesetzen: aber er ward bald hernach widerumb heßlich gezwackt. Dann nachdem der Graff von Schlick denen in Judlandt immer zurück weichenden Dänischen / mit sonderlichem Ernst nachgesetzt vnd den 13. Octobris Zeitung bekommen / daß die Obristen Conrad Nell / Baudissin vnnd Calenberg in der Statt Wiburg quartiret / das Volck aber als deß Calenbergs 12. Compagnyen / Conrad Nellen 4. Hertzog Frantz Carls von Sachsen-Lawenburg vnnd deß Obristen Holcke 6. mit deß Schleßwickischen Landes Compagnyen vnnd 200. Baudisische Reutter / auff den Dörffern gelosirt / ist er stracks darauff auff sie zugezogen / in willens sie vnversehens zuvberraschen. Als sie aber seiner innen worden / haben sie noch dieselbe Nacht mit grosser vnordnung Ihren Weg nach Alburg genommen. Als aber der Graff von Schlick darvon berichtet worden / hat er die Pagagy mit etlich hundert Mannen zu Wipurg gelassen / vnd mit dem Restseines Volcks / den Dänischen starck nachgesetzet / also daß er sie den 17. dieses gegen Abend im Feld / zwo meil von Alburg angetroffen. So bald aber selbige der Keyserischen gewar worden / haben sie sich reterirt / vnnd Ihren Weg durch die Statt genommen / in meynung sich neben dem Meer nach Habeo zu salviren: weil aber der Graff von Schlick solches vorhero wol gemercket / vnd dahero den Obristen von Scharffenberg den Abend zuvor dahin geschickt / solchen Paß zuverwahren / selbiger auch den Dänischen Vortrab von 300. Pferden allda angetroffen / vnnd sie meistentheils niderhawen lassen / so haben sich die beyde Dänische Obristen / als Conrad Nell vnd Calenberg mit 28. Cornetten in ein Ort ein Meil jenseit Alburg am Meer reteriret / da nicht mehr als zween böse Weg hinein gangen / also daß der Graff von Schlick sie mit tausend Mußquetirern beschlossen hat / daß kein einiger herauß. kommen können Wie sie nun gemercket / daß jhnen alle Päß zu ferrnerer Retirada abgeschnitten / haben sie einen Trompetter herauß geschickt / vnd vmb Gnad gebetten. Darauff die Officirer alle gefangen genommen / die Reutter aber / derer in 3000. gewesen / abgesetzet / jhre Pferd / Sattel / Pistolen vnd Pandellierrohr / vnder den Keyserischen außgetheilet / vnnd fürters solche dißarmierte Reutter Truppenweiß zum Landt hinnauß geschickt worden / derer aber viel beyden Keyserischen sich vnderhalten lassen. Sie sind in zween Tag lang an diesem Ort also eingesperret gewesen / haben zwar bey solchem Zustand einen Obristen Leutenant mit in 100. Reuttern auff die ander seithen commendirt / Schiffherüber zuführen / damit das Volck salvirt werden möchte / aber die Inwohner daselbs haben sie fast alle erschlagen. Sonsten haben die Dänische / als sie gesehen / daß sie die Keyserische allenthalben müßten Meister spielen lassen / hie vnd da viel Ort abgebrand damit solche Ihren Feinden nicht zu gut kommen möchten. ( Der Dänischen Reichs-Rähte Schreiben an den Hertzogen von Friedland.) Wie nun das Vnglück das Dänische Königreich dergestalt betroffen / haben die Reichs-Rähte den 18. Octobris ein Schreiben an den Hertzogen von Friedland abgehen lassen / dieses Inhalts: Sie könten auß Ihren zu dem Reich Dennemarcken / Ihrem geliebten Vatterland tragenden hohen Pflichten jhme vnangefügt nit lassen / welcher massen sie nun ein gute zeit hero beständig berichtet worden / daß sein vnderhabende Soldatesca nicht allein in das von der Cron Dennemarcken vnstreitig abrührendes Lehen-Fürstenthumb Schleßwigk / vnd demselbigen angehörige Stätte / Flecken vnd Dörffer geruckt: Besondern auch / ohnlanger Zeit / noch weiters in deß Dänischen Reichs Stätte sich gefunden / vnnd darinn die arme Eingesessene aller örter / mit vnderhaltung Ihrer Reutter vnd Rnecht fast hoch beschweret haben solten. Wann jhnen dann selbiges vmb so viel befrembdeter vorkommen / dieweil sie sich allerseits nichts anders hetten zuerinnern / als daß die cron Dennemarcken / mti dem Röm. Reich allwege / vnd von vndencklichen Jahren hero / in guter versicherter vnd getrewer Nachbarlicher Correspondentz gestanden / selbige auch zu vnderhalten / bey allen gelegenheiten sich höchst beflissen / niemaln aber eines Wiedrigen vorsetzlich vnderfangen oder angenommen hette. Darumb sie dann auch sich getröstlich verse [1107] hen wolten / so würde bey so guten Concepten auch fürters beruhen / vnnd alles dagegen stehendes abgewendet vnd vermitten werden / gestalt sie auch dannenhero sich nicht bereden wolten / daß solche dero Armee oberzehlte contrari bezeigung / von Jhr. Keyserl. Majest. Ordonancen oder jhme / Hertzogen von Friedland / abrühren könne: Zumahl / obmehrgedachte Dennemärckische Cron / deren im Römischen Reich geschwebter Kriegsleuffte so wenig sich biß dahero interessirt gemacht vnd angenommen hette / als selbige dabey zu praetendiren / oder auch / auff alle begebende Fälle / deren ablauff sich hette zubefahren oder genossen zu befinden: Ohne das der gantzen Welt kundbahren notorietaet nach / das Hauptwesen dero obangezogenen troublen / den Nider-Sächsischen Crayß eintzig vnd alleinig berührete vnnd concernirete / darunter die Dennemärckische Cron in keine wege participirt hette / vielmehr aber dagegen zu allen friedfertigen Consilien vnd ruhesamen actionibus, jhr absehens gerichtet / vnd annoch alleinig führen thete. Damit es dann bey obgerühmbten Nachbarlichen Intelligentzen / vnd allem gutem / auch fürters sein verbleibens hette / vnnd dem nun durch gantz Europam fast gezogenem Brand / bey eines frembden Reichs grossen Wassern vnnd Seen sein Ziel gesteckt / keines wegs aber noch mehr Königreiche / Fürstenthumber vnd Lande / dem leidigen Kriegswesen / vnd verübtem Raub vnd Nahmb / auch Blutvergiessen / vntergeben / vnd gleichsamb als auffgeopffert werden. So hetten sie jhme diß hiemit / auß obgemelten jhren tragenden Pflichten wolmeinentlich anfügen / vnd jhr danebenst dienstgeflissenst ersuchen vnd bitten wollen / er wolte obgedachtes alles vnd jedes bey sich reifflich behertzigen / vnnd bey vnzweiffelicher befindung der Warheit / vnverlengt beschaffen vnnd verordnen / damit gedachtes Dennemärckischen Reichs / so wol Lehens. Fürstenthumbe / als Stätte / Flecken vnnd Dörffer / nebenst deren Eingesessenen / von obgenanter Armee vnd jhrer Einquartierung / gäntzlich widerumb entladen vnd befreyet / vnnd darunter also die zwischen vielhöchstgedachten denen Römischen vnnd Dänischen Reichen biß dahero wolgepflogenen Freundschafft / vnd gute gedeyliche Verstandnuß / mehr confirmiret vnd bestättiget / als durch eintzige vnverschuldete zugezogene vnnd auffgeburdete Annötigung / geschwechet werde. Dieses Schreiben hat deß Königs Cammer-Juncker Caspar von Buchwold dem Hertzogen von Friedland vberbracht / vnd darauff diese Resolution bekommen. (Hertzogen von Friedland Resolution auff der Dänischen Reichs-Rähte Schreiben.) Erstlich liesse er Hertzog von Friedland den Reichs-Rähten seinen Gruß hinwiderumb vermelden / vnd darneben andeuten / daß er allbereit durch den Hertzogen zu Holstein den Reichs-Rähten geantwortet. 2. Er hette die Waaffen dahin wenden müssen / dahin sich der Feind begeben. 3. Es hetten die Reichs-Rähte neben diesem jhr Begehren auch an Keys. May. gelangen lassen / dahero sie von dannen Antwort zugewarten hetten. 4. Vermerckte er auß der Reichs-Rähte Schreiben so viel / daß sie nicht sehr zum Frieden geneigt weren. Es ist aber diese Resolution allererst im Augusto deß 1628. Jahrs erfolget: Dann gedachter von Buchwald von dem Keyserischen Commissario Altringern auffgenommen / etliche viel Monat in beschwerlicher Custodi gleichsamb als gefangen gehalten / vnd endlich mit vorgemelter Antwort zurück gefertiget worden. (Der Dänischen Reichs-Rähte Schreiben an den Churf. von Sachsen.) Nach obigem Schreiben haben auch die Dänische Reichs - Rähte den 10. Novembris an den Churfürsten von Sachsen ein Schreiben abgehen lassen / welches folgenden Inhalts gewesen: Sie könten jhm auß jhren zu dem Königreich Dennemarck / jhrem geliebten Vatterland tragenden hohen Pflichten vnangefüget nicht lassen / welcher massen sie ein geraume Zeit hero fast schmertzlich vernehmen müssen / daß die vnder dem Hertzogen zu Friedland auß dem Römischen Reich kommene Armee nicht allein an die Grentzen gemelter Cron Dennemarck gelangt / auch in das von deroselben zu Lehen abrührendes Fürstenthumb Schleßwick / vnnd dessen Schlösser / Stätte / Flecken vnd Dörffer gerückt / sondern vnlengst so gar das gantze Jüdtland gewaltiglich occupirt vnnd eingenommen hab / vnnd die armen Eingesessenen zu vnderhaltung der Soldaten / zwingen vnd fast hoch beschweren theten. Nun komme jhnen solches vmb so viel desto frembder vor / weil sie sich allerseits nichts anders hetten zuerinnern / als daß die obgedachte Cron Dennemarck mit dem Römischen Reiche allewege / vnd von vndencklichen Jahren hero / in guter versicherter / vnnd getrewer Nachbarlicher Correspondentz gestanden / selbige auch zu vnder. halten bey allen Gelegenheiten sich höchst beflissen / niemaln aber eines Widrigen vorsetzlich vnterfangen oder angenommen hette / darumb sie sich je nicht anders versehen sollten / dann es würde bey so guten Concepten auch förters beruhen / vnd alles so deme in einige Wege zuwider lauffen möchte / abgewendet / vnd vermitten werden / zumahlen obmehrgedachte Dennemärckische Cron / mit den im Römischen Reiche biß hero geschwebten Kriegsläufften / so wenig sich hat interessirt gemacht / als sie darbey zu praetendiren / oder auch auff alle begebende Fälle / der eventuum belli sich hette zubefahren / oder genossen zu achten / ohne daß der gantzen Weltkündigen notorietaer nach / das Hauptwesen der obangezogenen letzten Troublen / den Nider-Sächsischen Crayß eintzig vnd allein berühret / vnd was König Christian zu Dennemarck / Hertzog in Schleßwig / Holstein / sc. Jhr allergnädigster Herr / dabey als obgedachten Craysses vornehmer Fürst / vnd wegen dero darinn habenden Fürstenthumb vnd Interesse einmütig erwehlter Obrister / verrichtet [1108] vnd geleistet / die Widrigen möchten es auch so vbel / als sie jmmer könten vnnd wolten / auß deuten / viel erwehnter Cron Dennemarck / als welche deren in keine einige Wege sich theilhafftig gemacht / nicht können auffgeburdet / oder beygemessen werden / auß welchen Vrsachen sie auch die Gedancken führeten / vnd darin sich durch obertzehlte wahre Beschaffenheit mehr besterckt hielten / es würden solche Procedere nimmermehr von Röm. Keyserl. Majest. gut geheissen / weniger angestelt noch befohlen seyn. Dannoch auff daß es nicht desto weniger beyobgerühmbten Nachbarlichen Intelligentien / vnd allen guten auch förters sein Verbleibens behalte / vnd deme nun fast durch gantz Europam gezogenem Brande bey eines frembden Reichs grossen Wassern vnd Strömen dermal eins sein Ziel gesteckt / keines wegs aber noch mehrere vnschuldige Königreiche vnd Lande / nebenst so viel tausend Christen Seelen / dem leydigen vnsehlichen Kriegswesen / vnd mehr als zuviel verübten Raub vnd Nahmb / auch gestürtzetem Blutvergiessen / vntergeben vnd gleichsamb als Preiß geben würden / sintemahl sie consilia tranquillae & beatae pacis den expeditionibus bellicis & cruentis allezeit gerne vorsetzeten / vnd nimmermehr zu den Extremiteten der Barbarische Kriege sich verstehen wolten / so lange vnd ferrne es jmmer müglich were / durch erträgliche Mittel jres Vatterlandes Grentzen in Frieden zuerhalten / zu welchem friedlichen Stande / vnd dessen gäntzlichen Widerbringung Jhre Churfürstl. Gn. im gantzen Römischen Reich den hochrühmblichen Nahmen führen / daß sie für andern sehr eyfferig dahin alle jhre Sorgfalt / anlegten / so hette auch sie / auß obgedachter zu dem Reiche Dennemarck / vnd dessen obristen Haupte / vnd Könige / tragen der höchsten Obligation / vnd obgeregten allerbesten Meinung / Jh. Churfürstl. Gn. hiemit auffs höchste ersuchen vnd bitten sollen / sie wolte solch jhr fried fertiges Hertz / bey gedachter obangezogener Beschaffenheit auch lassen blicken / vnd in der??? vnbeschwert sich dahin bemühen / daß Jhre Keyserl. May. auffs ehist müglich den ersten Befehlich abliessen / damit geklagte obige Armee vnverlengt auß der Cron Dennemarck vnschuldigen Grentzen vnd Lehen-Fürstenthumb ohne ferrnere beschwerung / abgeführet / vnd im vbrigen da sie ja zu Jh. Kön. May. wegen jhrer bey dem Nider-Sächsischen Crayß getragenen Actionibus einige Offens zu haben vermeinte (gestalt jhnen dann auch zwar von etlichen deßwegen auffgesetzen Puncten / weitläufftige Andeutung eingelangt / welche dennoch mehrentheils also beschaffen / daß sie durch jhre allzuhochgespannete Stärcke / auch erstes Anblicks alle hoffnung der Gedeylichkeit gäntzlich verruckten vnd auß setzten) sie dahin müglichst gedisponirt würden / daß sie nicht allein erträglicher Vermittelung / zu hin- vnnd beylegung gethaner Irrsalen sich vernehmen / besondern auch dabenebenst zu behandlung annemblicher Vergleichung ehiste gelegene Zeit vnd Ort wolten lassen andeuten. Zu ablegung dieses wolmeintlichen Intents / hetten sie auch bey Königl. May. jhrem allergnädigsten König vnd Herrn / auff vnderthänigstes vnd sorgfältiges erbitten vnd sollicitiren / es dahin vermittelt / vnd erhalten / daß sie gnädigst eingewilligt / solche Tagefahrt alsdann für genehmb zu halten / vnnd dieselbe zubeschicken / inmassen Jh. Königl. May. die jhrige mit vollkommener Macht vnd Plenipotentz versehen / auch dahin gnädigst abzuordnen / vnd dardurch als ein von hertzen friedliebender Potentat / alle das jenige / was zu widerbringung der obgerühmbten Pacification dienst- vnd ersprießlich seyn möchte / mitbelieben vnd wolgefallen zulassen / sich beständig resolvirt: Jedoch daß auff der andern Seithen die zu solcher Tagefahrt Deputierte / nicht weniger mit gnugsamer Plenipotentz gebührlich providirt würden. Daran vermehren Jh. Churfürstl. Gn. jhre bey aller Welt bißhero gehabte Renommee mit einer grossen Accession / vnd dörffte dieser Anfang friedlicher Tractaten / durch Gottes Segen / nicht allein diese Quartier tranquilliren / sondern verhoffentlich gantz Teutschland widerumb zu vertrawlicher Vereinigung vnnd dem langgewünschten Frieden bringen. Der Hertzog von Holstein hat sich bey dem Einbruch der Keyserischen vnnd Ligistischen in Holstein vnd Judland auch hefftig bemühet / eine Friedenstractation zuerhalten / vnnd also gedachte Länder widerumb in einen friedlichen Stand zubringen / wie er dann deß wegen vnderschiedliche Schrifften gewechselt / auff deren eine die Dennemärckische Reichs-Rähte jhm den 29. Novembr. also geantwortet: (Der Dänischen Reichs-Rähte Schreiben an den Hertzogen in Holstein.) Sie hetten sein Schreiben dahin gerichtet befunden / daß er nach vermeldung seiner anfänglich zu verhütung deß im Nider-Sächsischen Crayß entstandenen vnwesens / vnd hernach / wie es bereit angangen / zu dessen dämpffung vnd widerstifftung deß Friedens vbernommener vielfaltiger Bemühungen von jhnen begehret: nach dem er von newem / vngeachtet voriger sein hierin angewendeter Fleiß den verhofften Succeß nicht erreicht / sich anderweit vmb einraumung Friedens. Tractaten bey den Keyserlichen Generalen bemühet / solche erhalten Jhrer Königlichen Maiest. zu Dennemarck jhren allergnädigsten König vnd Herrn / dieselbe jhm auch gefallen zulassen / fleissig ersucht / worauff aber biß dato kein Antwort erfolget / daß sie Jhre Majest. wolten disponiren helffen / friedfertige Consilia zuergreiffen / es vnverlängt zu weiterer Friedenshandlung kommen zulassen / vnd zu dero Behuff friedfertige Leuth förderlichst abzuordnen / allermassen die vorige Media pacis schon etwas moderirt / vnnd ob wol annoch schwere Postulata obhanden / er dannoch nicht spüren könte / als daß die Keyserl. May. zum Frieden sondere Begierde trügen / sc. Worauff sie dann jhme nicht verhielten / wiewol es jhm / wie auch männiglich ohne das gantz wol bewust / daß gleichwol die Cron Dennemarcken deß Nider- Sächsischen Wesens vnd Vn [1109] ruhe / als eines Separatwercks von der Cron Dennemarck sich in keinen weg theilhafftig gemacht / vnd dannoch dessen vngeachtet von dem Keyserlichen General ein starcke Armee in das Hertzogthumb Schleßwig vnnd Judland / an die Cron Dennemarck gehörige vnschuldige Lande / gantz vnverschuldet / vnversehens vnnd vngewarnet / geschickt worden. Welche Armee so schleunig eingefallen / daß man zu nothwendiger Gegenwehr kein zeit in Dennemarck gehabt / sondern alles mit eylender Gewalt angefallen vnd occupirt / da doch die Cron Dennemarck jemals jchtwas wider die Keyserliche Majestät oder das Römische Reich vorgenommen / sondern vielmehr mit den Keysern vnnd Römischen Reich / allezeit von vndencklichen Jahren hero in guter vertrawlicher Correspondentz gestanden / vnd allweg jhr gute Affection nach möglichkeit erwiesen / warumb jhnen solcher Einfall vnd Gewalt desto vnvermuthlicher vnd schmertzlicher vorkomme / wolten doch nicht hoffen / daß es auß Jhrer Keyserlichen Majest. sonderbahrem Befehl / sondern vielmehr ohne außtrücklich Commando von andern geschehen sey. Belangend sein / Hertzogen zu Holstein / bedencken vnd bemühung wegen widerbringung deß Friedens / darauß verspürten sie mit höchster Dancksagung sein hohe vnnd rühmbliche Affection vnnd Vorsorg zu dem allgemeinen / vnd insonderheit dieser vnschuldigen Lande vnd deren Eingesessenen wolfahrt / were auch nicht zu zweiffeln / nach dem GOtt der Allmächtige Deus pacis, daß die so vmb stifftung Friedens sich bemüheten / ein Christlich Gott wolgefälliges Werck verrichteten / vnnd jhnen von männiglichen hoher Danck vnnd stetswehrender Nachgebührete / daß es aber biß dato stecken blieben / vnnd allerley Impedimenta entstanden / daß vorige seine hierinn gebrauchte Sorgfalt zu dem gewünschten Scopo nicht außgeschlagen / müßte man der Göttlichen Providentz vnnd Willen mit gedult vnnd Hoffnung eines bessern ansteimb stellen / allein müsten sie das bekennen vnd sagen / daß Jhre Königliche Majestät jhr aller gnädigster Herr / jederzeit genugsamb erwiesen / daß Jhr. Majest. deß Friedens zum höchsten begierig weren / deßwegen sie dann auch niemahls billiche Tractaren außgeschlagen / sondern sich allemahl darzu willig vnnd bereit erfinden lassen / welches jhm selbsten so wol als allen Fürsten vnd Ständen im Römischen Reich bewust / vnnd Jhrer Königlichen Majestät vielfältige Erklärungen genugsamb bezengeten: daß aber er auff sein angezogenes Schreiben noch nicht beantwortet worden / ob sie wol die Vrsach nicht eygentlich wissen könten / so were doch vermuhtlich / daß es dahero vervrsachet sey / daß Jhre Königliche Majestät die vorgeschlagene Mittel also / daß keine hoffnung cum fructu darauff zu tractiren / beschaffen befunden / vnnd vber dieses nicht gewust hette / ob die Keyserliche Generalen mit Plenipotentz zu handeln vnnd zu schliessen: gebührlich versehen weren / oder aber alles bloß sub ratificatione würde tractirt / vnnd ad referendum angenommen werden / welches dann allerseits bedencklich. Weil aber Jhre Königliche Majesta??? noch wie bißhero zu dem werthen Frieden Christlich vnd Auffrichtig wol geneigt / als dero wol bewust / wie hoch der gantzen Christenheit daran gelegen sey / so hetten Jhre Majest. auff jhr vnderthaniges Bitten / sich nochmals die vorgeschlagene Tractaten einzuraumen erkläret. Daferne es nun den Keyserlichen Generalen gefällig / daß dieselbe etwan gegen den 25. deß nechstkünfftigen Januarij in der Statt Hamburg oder Lübeck / an die Hand genommen würden / vnnd einen Salvum Conductum auff die Abgeordnete ertheilen wolten / darumb sie dann vnderdienstlich bitten / er sie förderlich avistren wolte: so hetten Jhre Königliche Majest. bewilliget / daß etliche jhres Mittels an einem der gedachten Orten mit genugsamer Vollmacht von Jhrer Königlichen Majest. solten abgeordnet werden / auff alle Christliche vnd billiche Conditiones zu tractiren. Wolten verhoffen vnd begehren / er in seinem rühmblichen Proposito continuiren vnnd bey den Keyserlichen Generalen sich bemühen wolte / daß von jhnen ein Keyserliche Plenipotentz / da sie selbige noch nicht in Handen hetten / auß gebracht / vnnd die Tractaten auff solche Media vnnd Postulata möchten fundiret werden / daß man hoffnung haben könte dieselbe durch Göttliche verleyhung zu einem gewünschten Ende / diesen Landen so wohl / als der gantzen Christenheit zu beständigem Fried vnnd Wolstand zubringen vnd auß zuführen. (Dänischë auß dem Ertzstifft Bremen vertrieben.) Inmittels hat zwar der Obriste Morgan so noch im Ertz. Stifft Bremen gelegen / wider die Keyserische mit seinen Schott. vnd Engelländern sein bestes gethan / ist aber doch endlich nach Stade fortgek???ieben worden. Dann nach dem der Graff von Anhold etliche Tag lang in Deliberation gestanden / vnnd zu vnderschiedlich mahlen recognoscirt / wie er einen Weg / weil daherumb viel Morast / die Dannische anzugreiffen finden möchte / als ist er den 13. Novembris vor Tag mit allem beyhabenden Volck beneben 3. Falconetlein vnnd zweyen Fewermörsern auff gebrochen / nach einem breiten Morast gerücket / vnnd ob schon die Dänische auff dieser Seithen eine Reutterwacht gehabt / in eyl mit zimblichem glück in zwey hundert Muß quetirer hinüber gebracht / besagte Wacht abgetrieben / vnnd folgends mit Fascinen vnd Stroh so starck vber den Morast arbeiten lassen / daß er endlich neben dem Fußvolck etliche Regimenter Pferd hinüber gebracht / mit dem Fußvolck erstlich den Paß besetzt / vnnd darauff etliche Truppen Reutter an die Dämsche gehen lassen / welche zwar vngefehr in zwey hundert Pferd starck etwas scharmutziret / aber endlich / weil sie gegen den Keyserischen zu schwach / in die Flucht geschlagen / etliche nidergemacht / etliche gefangen / vnnd den vbrigen nicht so viel zeit gelassen worden / daß sie sich conjungiren [1110] können / sondern also separirt bleiben / vnnd sechs Compagnyen vmb Bremerfürde / drey in das Kedinger Landt / andere anderswohin sich reteriren müssen. Als aber gleichwol die Dänische mit eylff starcken Truppen an einem andern Paß sich sehen lassen / hat der Graff von Anhold noch selbigen Abend seine Reutterey / neben zwey hundert Muß quetirern dahin commandirt / selbigen Passes sich zu bemächtigen / bey deren Ankunfft die Dänische alsbald gewichen. Darauff er den folgenden Morgen mit der Reutterey durch den Paß gesetzt / in meynung die Dänische anzugreiffen. Die sind aber von denen zum recognosciren vorangeschickten Truppen ohne sondern Widerstand nach Stade fortgejagt worden: allda sie zwar an einem Paß etwas scharmutziret / aber vnerachtet der Keyserischen Macht etliche Dörffer daherumb in Brand gesteckt / vnnd biß vor Stade vnder die Stück sich reterirt. Vnnd ob wol etwas zusammen scharmutzieret worden / so haben doch die Dänische darbey sich auß jhrem Vortheil nicht begeben wollen / also daß die Keyserische / weil die Dänische in drey vnnd zwantzig Cornet starck darneben Muß quetirer hinder sich gehabt / jhnen nichts anhaben können. Dahero inmittels der Graff von Anhold einen andern Paß / so sie zwar zuvor besetzt / aber nachgehends wider verlassen / vber einen Morast (dieweil am ersten Paß nicht müglich / einige Pagagy / oder Stück vberzubringen) zurichten lassen: nach dem Land zu Kedingen aber / allda nicht allein die Dänische zu versicherung deß Canals von Stade in die Elbe / sondern auch darmit die Reutterey dahin einkommen möchte / arbeiten lassen / hat er erstlich einen Hauptmann mit zwey hundert / nachgehends einen Obristen Wachtmeister mit in 500. Mann zu Fuß durch Morast vnd Vmbwege außcommandirt: welche nach einem harten Scharmützel mit den Dänischen / sich endlich deß Passes bemächtiget / vnd in 200. nider gemacht. Auff welches nachmahlen die Statt Stade mit einer Belägerung angegriffen worden. (Nienburg den Keyserichen vbergeben.) Die Dänische Besatzung in Nienburg hat sich zwar eine geraume Zeit gegen die Keyserische tapffer gehalten / vnnd jhnen nicht wenig zuschaffen gemacht / als aber endlich sie so hart blocquirt worden / daß keine Prov???and mehr hinem gebracht werden können / vber das die Pest darinnen hefftig grassirt / welche vnder andern auch den Obristen Limpach / so vber die Besatzung Commandirt / weggenommen / vnnd sie also nicht länger Widerstand thun können / haben sie mit den Keyserischen accordirt / die Festung vbergeben vnd den 16. Novembris auß gezogen. (Wolffenbüttel ergibt sich.) Darauff ward der Festung Wolffenbüttel mit desto grösserm Ernst zugesetzet. Für selbiger lag der Herr von Pappenheimb / welcher neben der starcken Blocquirung / das Wasser so hoch schwellete / daß die Belägerte endlich zur Accommodation gezwungen wurden. Ward also den neundten Decembris dergestalt accordiret / daß die Festung dem Hertzogen von Braunschweig solte vberliefert werden / die Besatzung aber mit Sack vnnd Pack / fliegenden Fähnlein / brennenden Lunten / Kugeln im Mund abziehen: zu welchem End im Keyserischen Läger bey Leibsstraff verbotten worden / den abziehenden Soldaten kein Leid zuzufügen / sind also biß nach Lübeck convoyret worden. Bey diesem ellenden Kriegswesen hat das Vnglück vnder andern auch die Marck Brandenburg / Pommern vnnd Meckelnburg starck betroffen / vnnd sind solche Länder mit Einquartirungen vnnd Durchzügen / vmb diese Zeit hefftig betrenget worden. Brandenburg vnnd Pommern waren zwar bey dem Vnwesen in Nider-Sachsen / in Keyserlicher Devotion verblieben / nichts desto weniger mochte (Einquartirung in Pommern.) die Einquartirung nicht abgebetten werden / vnd wurde sonderlich der Hertzog in Pommern / mit vorbildung allerley Gefahr / vnd feindlicher Einfäll / so vom Meer her zu besorgen weren / vnnd wider die man bey zeiten gute Vorsehung machen vnnd das Landt befendiren müste / auch versprechung / daß gedachte Einquartirung nur auff etlich wenig Wochen weren / vnnd gute Kriegsdisciplin / im Fall nur was nöhtig vorhanden / gehalten werden solte / vberredet / daß er endlichen solches geschehen vnnd darbey zu verhütung deß Landes Ruin den eingeführten Keyserischen Regimentern Provision zuverschaffen / ein Mandat publiciren ließ / dieses Inhalts: (Hertzogs Bogislai in Pom̅ern Mandat wegen der Keyserischen Einquartirung.) Demnach vber alles sein vorbitten acht Regiment von der Keyserlichen Armee in seinen Fürstenthumben vnnd Landen einquartirt solten werden / vnd aber so viel müglich / gute Ordnung gehalten werden möchte / were sein Will / es wolte ein jeder darauff bedacht sein / vnnd solche Provision machen / daß so wol in Stätten als Dörffern ein gute anzahl Brod gebacken / auch Bier vnnd Gelt zu nothwendiger Spendirung angeschafft würde / auff daß die Commissarij / so er dem Volck zuordnen würde / allenthalben die Nothturfft finden / vnnd nicht wegen Mangelung deren / die Lande ruinirt würden. Dann er versichert worden / daß im Fall nur viel / als nöhtig / zur Hand were / gute vnnd starcke Kriegsdisciplin gehalten werden solte. Wie aber nachmals die Keyserische in Pommern hauß gehalten / wie sie die etlich Wochentliche Einquartirung auff drey J???hr lang extendirt / vnnd das Landt mit vnerhörten Pressuren auß gemergelt / ist auß folgender vnserer Beschreibung genugsamb zu sehen / vnnd nunmehr aller Welt bekant / was diese beygeschwetzte Einquartirung den Pommerischen Landen für schaden zu gefüget.
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Abriß der Vesten Fürstliche̅ Haupt Statt Wolffenbütel wie solche??? Nahmen Kaÿ. Maÿ: durch de̅ ???: vo̅ Pappenheim belägert worde̅ 1627.
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Wie wollen nun etwas zurück in Schlesien gehen vnnd auch erwehnen / was sich selbiger Orten zwischen den Dänischen vnnd Keyserischen nach Hertzog Johan Ernsten von Weymar Todt verloffen habe. Es ist die Keyserische Armada in Vngarn hefftig geschwächt worden / weil viel Volck zum theil gestorben zum theil verloffen / also daß der Hertzog von Friedland / nach dem er nach getroffenem Frieden mit dem Bethlehem Gabor / in Schlesien gezogen / ein gute Zeit zubringen müssen biß er die Regimenter wider etwas compliret / vnnd also den Weymarischen mit Ernst begegnen können. (Dänische nehmen klein Gloggaw vnd andere Ort in Schlesien eyn.) Dahero selbige vnderdessen in jhrem Vorhaben immer tapffer fortgefahren / vnnd den 5. Februarij die Statt klein Gloggaw eingenommen / darinn etliche Compagnyen Cossaggen vnnd Welsche gelegen: darunder zwar den Teutschen quartier gegeben / aber die vbrige alle nidergehawen worden. Diesem nach haben die Weymarische sich etliche Meilen in die Länge vnnd Breite außgetheilet / vnnd den Paß so wol in Vngarn / als in Polen zusperren sich vnderstanden / auch in starcker Anzahl bey d???r Neuß sich sehen lassen / also daß selbige Statt sich einer Belägerung besorget. Dahero der Obriste Pechmann / welcher damahls zu Preßlaw gewesen / in aller Eyl dahin gerayset / die Nothturfft bey solchem Zustand deß Orts anzuordnen. Es haben sich aber die Weymarische darauff auff Kosel gewendet / vnnd selbige Statt vnd Schloß eingenommen / außgeplündert / vnd ein grosses Gut an Gelt / Silberwerck vnnd andern Sachen bekommen: Nachmals von dannen auff Oyest gerückt / vnderwegens den Succurs von zwo Compagnyen Crabaten so denen zu Kosel zukommen sollen / geschlagen vnd meist nidergehawet / Oyest / wie auch Gleibitz in jhren Gewalt gebracht / vngeachtet die zu Gleibitz anfänglich tapffere Gegenwehr gethan. Wiewol nun der Hertzog von Friedland ein mächtige Armada zuversamblen angeordnet / vnd das newgeworbene Volck zu Roß vnd Fuß hauffenweiß hin vnnd wider nach den Musterplätzen vnd Regimentern geführet worden / sind doch die Weymarische immer eyfferig fortgefahren / vnd zu Anfang deß Aprillen die Statt Oppeln auffordern lassen: weil aber eben damals noch 2. Fähnlein Soldaten hinein gelegt worden / die sich tapffer verschantzt / haben sie daselbs nichts außrichten können. Worauff sie das Schloß Thuest / dem Freyherrn von Rödern zugehörig / eingenommen vnnd besetzet / auch groß Strälitz / darauß die Reutterey so darinn gewesen / zu jhrer Antkunfft entwichen / in jhren gewalt gebracht. Weil nun der Hertzog von Friedland inmittels sich sehr gestärcket / vnnd dahero es das Ansehen gehabt / es würden die Dänische einer solchen Macht / wann sie ansetzte / nicht Bastant seyn / alle eingenommene Ort widerumb verlohren gehen / vnnd also Schlesien wider subjugirt werden / als hat der Dänische General-Commissarius (Dänischer Commissarius ordnet Fast-vnd Bettage in Schlesien an.) gewisse Fast-vnd Bettage angeordnet vnd deßwegen sonderliche Patenta affigiren lassen / dieses Inhalts: Er setzte in keinen zweiffel / ein jedwederer werde sich auß seiner Christlichen Religion wol zuerinnern wissen / daß aller Segen / Glück vnnd Wolfahrt / wie auch Victorj vnnd Sieg wider die Feinde / allein von Gott dem Herrn herrühreten / vnd von demselben in rechtschaffener Bußfertigkeit / durch ein inbrünstig Gebett müßten erhalten werden: zu welchem End dann in Jh. Königl. May. Königreich vnd Erb-so wol als dero Schutz theilhafften Landen / gewisse Fast-vnnd Bettage / so wol als tägliche Bettstunden verordnet weren. Wann es dann ebener massen keiner Außführung bedörffte / was der Allmächtige jhnen bißhero für Gaben vnnd Gnaden in ertheilung Gesundheit / Leibes Nothturfft vnd der Armee guten Succeß verliehen / was gestalt auch jhre Widrige jhren gefasten Zorn mit grosser Macht vber sie außzuschütten gewöllet / so hette er auß Christlichem Eyffer nicht vnderlassen sollen / Krafft tragender seiner General-Commission / anzubefehlen / daß ein jedweder Obrister vnd Obrister Leutenannt / bey seinen vndergebenen Regimenten / in allen Guarnisonen vnnd Quartieren / so wol ein jede Land-Obrigkeit in jhrem Gebiet / Stätten / Flecken / Dörffern / forthin alle Tag ein ordentliche Bettstunde in der Kirchen / im Puncto zehen Vhren / anstellen / vnnd das gemeine Gebett eyfferig zu GOtt verrichten lassen: vnnd damit solches mit mehrerm Eyfer geschehe / alle Wochen ein gewissen Buß-Fall-vnnd Bettag als nemblichen die Mittwoch außsetzen / an welchem Tag deß Morgens frühe man in der Kirchen zusammen kommen / der Bußpredigt vnnd dem Gebett beywohnen / also auch vmb Mittag vmb 1. Vhr widerumb sämptlichen zum Gebett vnd Singen erscheinen / vnd demselben in wahrer Gottesforcht abwarten solten: vnderdessen aber damit solche Fast-vnd Bettage recht gehalten würden / so solten alle Menschen vnd Vieh von aller Arbeit gäntzlich feyern / Jedermann fasten vnd nicht essen oder trincken / alles Zapffen von Wein / Bier vnnd Brantenwein / auch anderer Gewerb bey grosser Straff verbotten seyn / biß nach vollbrachtem Gottesdienst Nachmittag vmb Vesperzeit / da dann ein jeder seinen Bissen / so jhm Gott beschehret / gebührlich geniessen / vnd seiner Handthierung ferrners abwarten möchte. Vnnd damit solchen von den Soldaten vnd dem gemeinen Volck desto fleissiger nachgelebet werde / so solten die hohen vnnd andere Officirer / auch Obrigkeit vnnd Amptleuth den jhrigen mit guten Exempeln vorgehen / vnd vber dieser Ordnung fleissig halten / vnd solches den Predigern vnd Pfarrdienern jedes Orts gebührlichen kund machen / vnnd von jhnen die Zuhörer durch vorlesung [1112] dieses Mandats intimiren lassen / auff daß also der gerechte Zorn Gottes abgewendet / seine Barmhertzigkeit vnd Güte / so er jhnen bißhero erwiesen / gelobet / vnd ferrner Glück vnd Victorj durch das Gebet vnd wahre Buß erhalten werden möge. Zu Anfang deß Monats Maij hat sich das Weymarische Volck der Herrschafft Goldstein vnd hernach der Statt Rosenberg bemächtiget / auch einen Anschlag auff Creutzberg im Fürstenthumb Brieg gehabt / so aber nicht gerahten wollen. (Hertzog von Friedland ziehet wider die Weymarische an.) Hierauff hat der Hertzog von Friedland sein Volck auff Neuß zusammen ziehen lassen / welches vber 40000. Mann starck gewesen / vnnd sind dannoch noch in allen Stätten ein oder zwey Fähnlein in Besatzung gelassen worden. Als nun die Musterung gehalten / ist der Hertzog von Friedland zu Anfang deß Julij für Lisch witz gerucket / allda die Dänische / nachdem solcher Orth starck beschossen vnnd bestürmet worden / sich endlich auff Gnad vnd Vngnad ergeben. Die Soldaten haben sich alle / ausser einem Obristen Wachtmeister / vier Rittmeister (Nimpt Lischwitz vnd Jägerndorff ein.) vnd in 40. Reuttern / bey den Keyserischen vndergestellet. Von dannen ist der Friedland für Jägerndorff gezogen / darinnen die Besatzung sich zwar auch ziemblich gewehret: nachdem aber etliche grosse Stück auff einen Berg vor der Statt gebracht worden / haben sie sich ergeben. (Keyserische leyden Schaden.) Als nun hierauff die Friedländische auch auff Kosel gezogen / haben sich der Dänischen in tausend Reutter jenseit der Oder gestellet / als wann sie die Flucht nehmen wolten: derowegen der General von Friedland drey Regimenter auff sie marschiren lassen. Wie aber dieselbe jhnen ein guten Weg nachgesetzet / haben sich die Dänische endlich vnversehens gewendet / darbey auch die Besatzungen auß Cosel vnd Troppaw außgefallen / vnnd die Keyserische dergestalt abgezwaget / daß jhrer in 1000. auff dem Platz geblieben / die vbrigen zerstrewet / vnnd viel Pagagy vnd stattliche Beuthen erobert worden. (Kosel von Friedländischen belägert-vnd mit Accord eyngenommen.) Es haben sich sonsten die Dänische in Kosel starck verschantzet / vnnd das Wasser gantz vmb die Statt gebracht / also daß es das ansehen hatte / es würde ein harte Nuß allda zu beissen seyn. Es lagen daselbs drey Regiment zu Fuß vnnd in sechs vnd viertzig hundert zu Roß / welche als sie sich zu deß Hertzogen von Friedland Ankunfft / nicht von der Statt auß jhrem Vortheil begeben wollen / sind darauff deß Obristen Hebrons Tragoner auff ein Schantz / so die Dänische allda bey einem Damm gehabt / mit Macht angesetzet / vnnd derselben sich bemächtiget. Solchem nach hat der General die Posten daherumb recognoscirt / vnd den Torquato Conte mit theils Volck vnd den groben Stücken allda gelassen / welcher der Dänischen Reutterey zimblichen schaden gethan. Inmittels ist der General von Friedland mit seinem vbrigen Volck zwischen der Oder vnd dem Teich auff sie zugerücket / das Breunerische Regiment voran geschickt / vnd die Dänische daselbs angreiffen lassen / welche sich zwar Anfangs starck widersetzt / aber endlich mit verlassung einer Schantzen / darbey viel geblieben vnnd beschädiget worden / die Flucht nehmen müssen. Auff solches sind in der Nacht die Obristen Sbubna vnd Baudissin / weil sie gesehen / daß wider ein solche Macht an diesem Ort nichts zuerhalten / mit in 4000. Reuttern abgezogen / vnd in Kosel den Obristen Carpezan mit 3. Regimenten zu Fuß vnd etlich Reutterey / gelassen. Solchem nach hat der Hertzog von Friedland den 9. Julij den Graffen von Schlick mit theils Volck vnnd groben Stücken / der Dänischen Quartier vnnd Schantzen auff der rechten Seithen der Statt anzugreiffen / abgeordnet! worüber ein starcker Scharmützel bey 3. Stunden lang erfolget. Inmittels ist der Keyserische Obriste Leo Grappeti nach der Statt commandirt worden / dem Obristen Carpezan anzuzeigen / da er sich länger widersetzen vnnd allda verharren würde / weiter kein gütliche Handlung statt finden könte. Worauff selbiger nicht lang Bedenckens genommen / sondern alsbald einen Trommelschlager zum Generalen abgeordnet vnnd mit jhm zu accordiren begehrt / auch weil Obriste Leo in der Statt verblieben / sich selbsten zu jhm hinauß begeben. Da dann den 10. Julij zwischen gedachtem Hertzogen von Friedland vnd dem Obristen Carpezan Generalen vber die Dennemärckische Artilleria / sampt allen andern hohen vnnd niedern Officirern / so sich in Kosel befunden / folgender Accord getroffen worden: Nemblich daß jetztbemelter General vber die Artilleria / sampt allen andern Officirern / was Nation sie seyen / sampt jhren Feldpredigern / Auffwartern / Dienern / vnd allen bey sich habenden Gütern / sichern Abzug zum König in Dennemarck / oder wo seine Armada anzutreffen / daselbst jhre Bezahlung auffs beste zu sollicitiren / nehmen können / doch zuvor innerhalb 6. Monat wider Keyserliche Majest. nicht zu dienen / offentlich schweren solten. Ingleichem solten alle Soldaten / welche nicht gutwillig dienen wolten / auff keinerley weiß darzu gezwungen werden: sondern neben jhren Officirern vnd zugeordneten Convoy frey vnnd sicher mit Sack vnd Pack passiren / vnd ebenmässig innerhalb 6. Monat nicht wider Keys. May. zu dienen sich verpflichten. Hingegen der Hertzog von Friedland sich verobligirt / solches alles jhnen, u halten / vnd sie an begehrte Ort convoyren / auch auff dem Weg mit freyen Quartieren an allen Orten vnd Enden / da sie anlangen würden / vnderhalten vnd accommodiren zulassen / daß sie der Nothturfft nach zu leben haben solten. Die Fähnlein vnd Oberwehren aber solten sie vor jhrem Abzug von sich geben / auch ebener massen die Reutterey jhre Cornet vberlieffern / aber jhre Pferd / Pistolen / Sattel vnd Zeug auch Sack [1113] vnd Pack jhnen verbleiben solte. Darbey auch versprochen worden / die zu Cosel eingeflehnete Herren Stands Güter vnd Adeliche Frawenzimmer ohne schaden handzuhaben vnd zuschützen. (Troppaw von den Keyserischen eingenommen.) Nach einnemung der Statt Cosel haben die Keyserische sich für Troppaw gemacht / dieselbe Statt mit einer ernstlichen Belägerung angegriffen / vnd den 14. Julij viel Fewerkugeln hinein geworffen / welche angangen vnnd 5. gantze Stund lang gebronnen / also daß in 40. Häuser sampt einer Pfarrkirchen in die Aschen geleget worden: welches weil auch der mangel an Brod vnd Wasser / so die Keyserische abgegraben / darzu kommen / so viel auß gerichtet / daß die Dänische Besatzung den 30. dieses sich mit Accord ergeben / vnd sind mit jhren Seitenwehren abgezogen / davon sich aber viel bey den Friedländischen vndergestellet. Vnd auff solche weiß sind die Dänische auß gantz Schlesien vertrieben worden / vnd solches Land wider in deß Keysers Gewalt köm̅en. (Keyserische von den Dänischen geschlagen.) Demnach inmittels Hertzog Adolff von Holstein / so bey diesem Wesen dem Keyser gedienet / mit seinem Regiment zu Roß vnd Fuß / welches in Pommern marchiren sollen / den 23. Julij bey Landsberg angelangt / ist auch zugleich die Dänische bey Kosel gelegene Reutterey vnder dem Obsten Baudiß hinder Rosenberg zu Schürecken ankommen. Als solches die Holsteinische gewahr worden / haben sie derselben Ankunfft nicht erwarten wollen / sondern eylend auffgebrochen / vnd jhren weg gegen Pitschen genommen: aber die Dänische sind jhnen auff dem Fuß nachgeeylet / vnd die Holsteinische / als sie hinder Puschen vber den Damm gerücket / vnd zu Diette / Echewitz vnd Lübrunnen jhr quartier genommen / vnversehens vberfallen / ein zimbliche Anzahl nidergemacht / vnd die Dörffer in Brand gesteckt. Ein Theil der Dänischen hat sich in dessen für Pitschen gemacht / sich für Keyserische auß geben vnd hinein begehrt. Welches zwar von den Inwohnern abgeschlagen / aber doch den Officirern Quartier zu geben verwilliget worden. Als nun die Thor geöffnet / ist alsbald der helle Hauff hernach getrungen / sich deß Stättleins bemächtiget / dasselbe außgeplündert / vnd weil viel vom Adel jhre Sachen hinein geflehnet / gute Beuthen bekommen. (Treffen der Keyserischen vnd Dänischen in der Marck.) Darauff sind die Dänische auff Sberin in Polen vber die Wartekommen / von dar sie sich vber die Nette begeben wollen / weil aber der Brandenburgische Obriste Kracht daselbs die Päß verlegt / haben sie sich auff Lehmen gewendet / allda das Stättlein vnd Schloß geplündert / 5. Stück Geschütz mitgenommen / vnd also in der Marck bey Regentin vnnd Lehmersdorff angelangt / selbige Ort / wie auch Schrackerwald / so vnder dem Ampt Marienwald gelegen / angezündet. Der Hertzog von Friedland hat bey jhrem Abzug auß Schlesien den Obristen Pechmann mit in 7000. Mann an Reuttern vnd Tragonern / jhnen nachgeschickt / welche mitlerweil zu Landsberg vberkommen / vnd den Dänischen biß gen Grentzin vnd Friedenburg nachgesetzet. Alda es zu einem Treffen kommen / in welchem erstlich das Glück sich auff der Dänischen seithen gewendet / also daß die Keyserische nach starckem Fechtensich reteriren müssen / als jhnen aber bey solchem Zustand mehr Volck / vnd vnder andern in 700. Croaten zu hülff kommen / hat sich das Spiel verkehret / vnd sind der Dänischen viel erschlagen / die vbrige zertrennet vnd in die Flucht gejagt worden / daß der eine Theil hie / der ander dort hinauß sich gewendet. Vnd weil die Bawren / vmb daß sie zuvor schlechte Freundstück von jhnen empfangen / auch sehr vber sie erbittert gewesen / haben sie die Flüchtige allenthalben niderschiessen vnnd schlagen helffen. Zehen Compagnyen haben sich in einen Wald salvirt / daselbs sie Quartier erlangt / vnd sich vnder die Keyserische Regimenter vnderstellen lassen. Der Obriste ist mit wenigen noch darvon kommen / vngeachtet jhm beneben den Bawern die Keyserische starck nachgesetzet. Der Obriste Pechmann ist stracks im ersten Treffen geschossen worden / daß er wenig stunden hernach gestorben. Vnd solcher gestalt ist die starcke Weymarische Armee in Schlesien / so eine zeitlang selbiger Orthen zimblich glücklichen Progreß gethan / theils vmb Kosel / Troppaw vnnd Jägerndorff / theils in der Marck von den Keyserischen gäntzlich ruinirt / vnd viel Fähnlein erobert / welche bald darauff nach Wien gebracht vnd daselbs J. Keys. May. praesentirt worden. Von der Churfürstlichen Zusammenkunfft vnd Collegialtag zu Mülhausen / ist zuvor etwas anregung geschehen. Derselbige hat im Weinmonat seinen Fortgang bekommen / vnnd haben solchem nicht allein die Churfürsten zum theil in eigener Person / zum theil durch Gesandten: sondern auch andere / so bey solcher Zusammenkunfft etwas zuverrichten gehabt / vnnd benantlichen nachfolgende beygewohnet: Erstlich wegen der Keyserl. Majest. Peter Heinrich von Stralendorff Freyherr / vnd Herr Reinhard von Walmerod: darnach beyde Churfürsten / Mayntz vnnd Sachsen in person: von wegen deß Churfürsten von Trier der Thumbprobst / Landthoffmeister / Cantzler / Johan Caspar von der Leyen Amptman zu Münster: wegen Chur-Bayern Paul Andreas Freyherr zu Wolckenstein / Maximilian Kurtz Freyherr / D. Johann Beringer / D. Martin Beyer: wegen deß Churfürsten von Cölln / der Bischoff zu Oßnabrück / der Herr von Crichingen / der Herr von Fürstenberg / D. Dürrhoffen: wegen Chur Brandenburg Graff Adam von Schwartzenburg / Sigismund von Götzen / D. Peter Fritz: wegen deß Königs in Franckreich Graff von Marcheville: wegen deß Ertzstiffts Magdenburg D. Johan Timeus Cantzler: wegen deß Ertzstiffts Bremen Gottlieb von Hagen: wegen deß Stiffts Halberstatt Henrich von Steinbergen / Henrich Jordan Cantzler: wegen deß Hertzogen von Braunschweig / D. Arnold Engelbrecht Cantzler / D. Jacobus Lampadius / Tilo Burckhard von Malmhaden / D. Daniel [1114] von Campen: wegen deß Landgraffen zu Hessen / Henricus Petreus / Fraw Juliana Landgräffin zu Hessen / mit dero eltesten Fräwlein: wegen deß Hertzogen von Lüneburg / Georg Fischer: wegen der Statt Regenspurg / Johann Jacob Wolff von Todewart Syndicus / beneben anderer Reichsstätten Gesandten mehr. (Keyserliche Proposition.) Als nun solche allerseits angelangt / ist darauff den 19. dieses die erste Session auff dem Rahthauß gehalten worden / vnnd im Nahmen Jhrer Keyserlichen Majest. folgende Proposition geschehen: Nach dem Jhrer Keyserl. Majest. hiebevor Erinnerung geschehen / daß die Chufürsten auß sonderbahrer Lieb vnd Sorgfalt / so sie zu deß allgemeinen Vatterlandes wolstand trügen / sich zusammen beschrieben / dem Nothleidenden Vatterland mit getrewem Rach die Hand zu bieten / vnnd wie dem Landverderblichen Krieg endlich abzuhelffen / vnd der werthe Frieden widergebracht werden möchte / in Berathschlagung zuziehen: als hette Jh. Keyserl. Majest. welche in ebenmessigem Vorhaben nun viel Jahr hero gestanden / jhres theils solches nicht allein gern vernommen / sondern zu mehrer Bezeugung jhres getrewen Eyfers diese Absendung vornehmen wollen / vnd wünschen demnach den anwesenden Churfürsten / wie auch der abwesenden Bottschafften vnd Gesandten allen Göttlichen Segen / auch den Geist der Weißheit vnd deß Rahts / damit sie / was zu abwendung ferrnerer Gefahr vnd Vnheils / als auch zu erhaltung Jhrer Majest. deß Reichs vnd der gesampten Churfürsten Reputation dienlich seyn könte / erfinden / Jh. Keyserl. May. an die Hand geben / auch mit vnnd neben derselben zu glücklichem End bringen möchten. Diesem nach hielten Jh. Keyserl. May. es keiner weitläufftigen Anßführung vonnöhten zu seyn / vornemblich bey diesem Convent / auß was Vrsprung nunmehr vor 10. Jahren die in Jhrer Majest. Erb. Königreich vnd Landen entstandene Rebellion / zu gäntzlicher vorhabender Vndertruckung Jhr. Keyserl. May. vnd dero Hauses Oesterreich / erstmal sich angezündet / vnd hernacher mit zuziehung mehrer Abhaerenten / auch Türcken vnd Tartarn / das gantze Reich begriffen / vnd gleichsamb in eine Flamme gesetzet worden. Bey welchem dann Jh. Keys. May. sich dieses vornemblich getröstete / daß weder sie / noch dero Vorfahren zu diesem verderblichen Wesen die geringste vrsach gegeben / sondern zu manutenirung dero Keyserlichen Authorität / jhrer vnd anderer getrewer periclitirenden Chur- vnd Fürsten Land vnd Leuth / gegen dero Willen vnd angeborne Sanfftmütigkeit / von jhren Widersachern in die Gegenwehr / vnd zu der natürlichen vnd erlaubten Defension / getrungen worden. Darneben sie gleichwol jhres Theilskein vorgeschlagene Handlung / so zu einem beständigen / sichern Friedenleiten möchte / niemalen auß geschlagen / viel weniger es an Vätterlicher Erinnerung / Abmahnung oder Syncerationen ermangeln lassen: alsdann solches alles genugsam̅ vnd fast jedermänniglich bekantwere. Daß aber weder J. May. Vätterliche Vermahnung / Anerbieten vnnd Obitgation / noch der gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen kostbare Tractaten vnd Interposition / noch die zu bestärckung Jhr. Keys. May. gerechten Sach von Gott so offt verliehene Victorien von dem Gegentheil in obacht genommen / sondern vielmehr die Consilia vnnd Machinationes dahin gestellet worden / wie man einen Krieg in den andern flechten / vnd was vbel angefangen / noch vbeler machen / vnd zu gefahr deß gantzen Römischen Reichs durchtringen möchte / solches were denen in jhrem vnfug observierten Auctoribus, beneben der gerechten verhengnuß Gottes vber das Vatterland billich zuzumessen. Demnach aber die Kriegssucht bey den entzündeten martialischen Gemühtern / durch die widerwertige Succeß in etwas abgekühlet / die widerwertige Einbildungen vnnd Praetexten bey den verführten durch wahre Demonstration deß Gegentheils anschlägen vnd machination entdeckt vnd nidergeleget / vnd also nunmehr verhoffentlich mehrere Praeparation vnd Anlaß zu einem ruhigen Wesen sich an Tag gebe / als were gäntzlich zuverhoffen / es würde dieser Convent / auff welchen das gantze Reich ein Absehen hette / darzu endlich die Pforten eröffnen: Deßwegen dann Jh. Key. May. der anwesenden Churfürsten vnd der abwesenden Abgesandten Rath vnnd Gutachten zuvernehmen begehrten: Erstlich / welcher gestalt ein durch gehender / der Keys. May. dem Churfürstlichen Collegio vnd dem gantzen Reich reputierlicher Frieden / darauff man sich allerseits zuverlassen habe / auffgerichtet / vnnd ins künfftig versichert würde / wie auch allen denen vom König in Dennemarck / oder auch dem proscribirten Pfaltzgraffen dem Frieden zuwider gesetzten verhinderungen vnnd difficultaten auß dem grund abgeholffen werden möchte. Dann zum andern / demnach / wie oben gemeldet / J. Keys. May. zu diesem leidigen Krieg eintzige vrsach nicht gegeben / dargegen aber in schwere vnkosten vieler Millionen / zu nothwendiger Defension jrer vnd anderer getrewer Ständen Land vnd Leuth / gesetzt worden: deßwegen nach aller Völcker Recht vnd deß Reichs Constitutionen / wie nicht weniger dem Herkommen im Reich J. Mayest. Fug vnd Rechthetten / als der beleidigte Theil / jhres angewandten so hohen vnkostens an deß Beleidigers Haab vnd Gütern / Landt vnnd Leuth sich zuerholen / J. Key. M. auch wegen dero in verpfändung stehender Erbländer / solche Satisfaction nit zurück lassen könten: Als begehrten Jh. May. ebenmässiges Gutachten / wie sie zu deroselben gelangen / vn̅ solcher abgetrungener Defension halber ohne schaden verbleiben / wie nicht weniger / wann der Allmächtige seinen Segen zu erhaltung deß Friedens in dem vbrigen erzeigen wolte / wie vnnd welcher gestalt vnd durch was Mittel Jh. Keyserl Mayest. zu abdanckung dero [1115] starcken / doch nothwendigen Armada gelangen möchte. Alsdann endlich zum dritten / da je gegen verhoffen solcher gewünschter Frieden / entweder durch gütliche Handlung / oder auch durch offene Kriegsmacht diß Jahr noch nicht zuerheben seyn möchte / vnd die Widerwertigen durch hülff vnd assistentz jhres Anhangs / auch etwan mit einmischung deß Erbfeindes / den Krieg mit Macht fortsetzen wolten / woher alßdann der nervus Belli zu nehmen / auch wie vnnd welcher gestalt die Churfürsten Jher Keyserlichen Majest. auff solchen Fall die Hand zu bieten vermeineten. Wie nun Jh. Keyserl. Majest. auff diese erstangezogene Puncten der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten rahtlichen Gutachen zuvernehmen / verlanget: Also hetten sie sich hingegen gäntzlichen zuversichern vnd zugetrösten / daß dieselbige an jhrem Ort / was zu beförderung deß werthen Friedens jhro würde an die Hand gegeben werden / reifflich erwegen / vnd was mit jhrer vnd seß Reichs Reputation vnnd Nutzen / immer geschehen könte / an jhro nichts wollen erwinden lassen. Ob nun wol / was eygentlich der anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten Bedencken auff diese in der Keyserlichen wie auch in der hernach gesetzten Mayntzischen Proposition begriffene Puncten gewesen / in geheimb verblieben / ist doch solches zum theil in der vom Churfürsten zu Mayntz an Keyserliche Majest. abgangene Erleuterung selbiges Bedenckens / so in den Geschichten deß folgenden 1628. Jahrs zufinden / zuersehen. Vnd ob wol auff solchen Convent das vbelgeplagte Teutschland seine Augen gerichtet / vnd verhoffet / es würde nunmehr deß Verhergens / Würgens vnd Raubens / ein End gemacht / vnnd Mittel zu stifftung eines gewünschten Friedens / auff die Bahn gebracht werden: so ist doch solches nicht erfolget / sondern dem schädlichen Krieg sein Lauff gelassen / vnnd das angefangene Spiel aller Orten starck fortgetrieben worden / weil sonderlich die Bäpstische die Geistliche nach dem Passawischen Vertrag von den Evangelischen eingezogene Güter / mit den Waaffen widerumb zusuchen / je länger je grössen lust bekommen / vnd sind vber solchem Puncten / damals allerhand Bedencken vnder jhnen vorgangen. Gestalt dann als vmb selbige Zeit die Bischoffe zu Augspurg vnnd Costnitz / vnd der Apt von Keysersheimb / die Restitution etlicher Clöster vnd Geistlichen Güter / so theils von den Hertzogen von Würtemberg / theils von den Marggraffen von Onoltzbach / nach dem Passawischen Vertrag eingezogen worden / vrgierten / die vier Römisch Catholische Churfürsten / Jhr. Keyserlichen Majest. als dieselbe jhr Gutachten dieses Punctens vnd sonsten ins gemein der Restitution der Geistlichen Güter halben / begehret / vnder dato den 26. Septembris dieses 1627. Jahrs / also zugeschrieben. Allerdurchleuchtigster / sc. Wir haben vernommen / was der Bischoff zu Augspurg wie (Der Röm. Catholischen Churfürsten Bedencken wegen Restitution der Geistlichen Güter.) auch der Apt von Keysersheim wegen der Restitution vnderschiedlicher von deß Hertzogs zu Würtemberg vnnd respectivè Marggraffen zu Würtemberg vnnd respectivè Marggraffen zu Onoltzbach Liebd. nach dem auffgerichten Passawischen Vertrag vnnd dem Religionfrieden zuwider eingezogen vnd noch detinirenden Clöster vnnd Gotteshäuser / benantlich zu Lorch / Atzenhausen / Heilsbrunn / Königsbronn / Bedenhausen / Hebertingen vnd Maulbronn / wie auch deß Bischoffs zu Costnitz Liebd. wegen ebenmässiger Einantwortung deß Closters Reichenbach / nach Inhalt deß derentwegen von E. Keyserl. Majest. zweiten Vorfahren am Reich Keyser Rudolffs deß Andern Lobseeligen Andenckens / im Jahr 1596. an wohlermeltes Hertzogs zu Würtemberg L. bereits ergangenem ernstlichen Befelchs in vnderthänigkeit gelangen lassen / vnnd darbey vmb nothwendige Proceß vnd Mandata zuerkennen / gebetten / vnd daß E. Keyserl. Majest. zwar diß der Bischoffe zu Augspurg vnd Costnitz Liebd. auch Apten zu Keyserheimb gehorsamdst ansuchen / alles fleissig berathschlagen vnd deliberiren lassen / auch befunden / daß die gebettene Proceß vnd Mandata nach inhalt vnd außweisung der Reichs-Constitutionen vnd auffgerichten Religionfrienden / wol könte erkant werden. Demnach jhr aber darbey allerhand bedenckliche Vrsachen vnd Motiven vorgefallen / daß sie dannenhero vor Rahtsamb zuseyn ermessen / obgedachten Bischoffen zu Augspurgs L. vnd deß Apts zu Keysersheimb eingegeben klagen / deß beklagten jtzigen regierenden Hertzogen zu Würtemberg L. vnd der Marggraffschafft Onoltzbach Vormundschafft vmb jhren Bericht vnd Verantwortung sub certo termino zu communiciren / deß Bischoffs zu Costnitz ansuchen betreffend / den vorigen von Allerhöchst gedachten Keyserl. Majest. Weiland Keysers Rudolphi Christseliger Gedächnuß ergangenen Befehlen nochmaln zu inhaeriren, gestalt sie dann auch die Restitution deß Closters Reichenbach / allergnädigst anbefohlen / welches alles Jh. Keys. Mayest. vns gleichfals zu erkennen vnd anzufügen für nöhtig erachtet / mit dem Allergnädigsten gesinnen / deroselben hierüber / was wir etwa auff diese vnd dergleichen klag vnd sonsten ferrners hierinnen bey diesen ohne daß beschwerlichen Zeiten zuthun / vnd fürnehmen zu seyn erachten vnd befinden / zu entdecken vnd zu eröffnen. Daß nun E. Keyserl. May. gefällig gewesen / auß angedeuten Sachen vnd Klagen / wie nicht weniger darauff gethanen rechtmässigen Verordnungen mit vns allergnädigst Comnunication zu pflegen / dessen haben gegë dieselbe wir vns billich gantz vnderthänigst zubedancken / erkennen vns auch darbey schuldig E. Key. M. mit vnserm Gutdüncken anbefohlener massen / an die Hand zugehen / gestalt dan̅ auch an vnserm Ort wir nit vnderlassen dem Werck mit angelegener Sorgfältigkeit nach zudencken / worbey wir dann weniger nit die mit Kriegsvnruhe vnd Schwürigkeit [1116] mehr dann zuviel implicirte Zeiten vnd Leufften wolbedachtlich zu Gemüth geführet / vnnd das Reich Teutscher Nation in solchem Zustand befunden / daß man wol mehr vrsach hette dasselbe zu betrawren / vnnd nach dem werthen / Gott wolgefälligen Frieden mit vnableßlichem Eyffer vnnd Fleiß zu trachten / als zu mehrer vnvertrawen vnnd weiterer vnruhe Anlaß zugeben. Es ist Ew. Keyserl. Majest. allergnädigst bewust / vnd weisen dasselbe die Reichshandlungen / insonderheit die Anno 1555. von den Catholischen Ständen eingebrachte hohe gravamina mit mehrerm auß / wie sich dieselbe beklaget vnd beschweret / daß gleich nach dem auffgerichtem Passawischen Vertrag vnnd darauff erfolgten Religions. Frieden jhnen vnd jhren Glaubensgenossen Geistlichen vnd Religiosen / so viel ansehenliche Ertz-vnd Stiffter / Clöster vnd Güter / denselbigen vnd vorigen Abschieden / wie auch gemeinen beschriebenen Rechten schnurstracks zuwider de facto eyngezogen / prophaniret / vnd mit solchem Gewalt vnnd zu höchster schmälerung der Ehre Gottes mit verhinderung deß Catholischen Gottesdiensts / vorenthalten worden / daß man auch endlich nicht entblödet / Ew. Keyserl. Majest vnd Catholischen Ständen / wie auß deren zu Nürnberg den 28. Novembris An. 1619. deroselben Gesandten / Fürsten Hans Georg von Zollern / von den Evangelischen gegebenen Antwort / vnnd bey einer dem Churfürsten in Bayern den 18. Novembris selbigen Jahrs zu München eingebrachten Werbung zu sehen / außtrucklich darzuhalten / sich berührter Ertz- vnd Stiffter / Clöster / Clausen / vnd darzu gehörige Gefällen wegen / als derenthalben sie keinen gütlichen Vergleich vnd Handlung leyden wolten / bey antrohung offenen Kriegs / aller Anforderung gäntzlich zubegeben / vnd solches alles vnder deme nichtigen vngereumbten Vorgeben / als ob der Geistlich Reservat kein wesentlich stück berührten Religions-Friedens / vnnd darüber auffgerichten Abscheids were / da doch auff denselben die Conservation deß Geistlichen Standes / auff welchen die Reichsverfassungen / weniger nicht als auff den Weltlichen fundiret sind. Vnd folgends vnser allein Seligmachende Catholische Religion bestehet / die Catholische Stände auch die Augspurgische Confessionsverwandte / anders nicht als mit solchem außtrücklichen vorbehalt in den Reichsfrieden auff vnd angenommen: vnd dahero nothwendig folgen müste / da den Catholischen solches nicht gedeyen solte / daß der vbrige Inhalt deß Religion-Friedens auch von vnkräfften seyn / vnd an sich selbst zergehen vnd fallen würde / deß gleichen ob wol die jenige Protestirende / so nach dem Passawischen Vertrag so viel ansehenliche Clöster an sich gerissen / die Geistlichen vnnd Religiosen auß geschafft / vnd das Patrimonium Ecclesiae jhnen zugeeygnet / den Verstand mehrgedachten Religionfriedens / dahin dähnen vnd außdeuten wöllen / als ob in Krafft desselben jhnen nach gegeben worden / die in jhrem Fürstenthumb vnd Landen wohnende Geistliche vnnd Ordenspersonen von der vhralten Catholischen Religion / jhren Gottverlobten Stand vnd Orden ab- vnd zu der Augspurgischen Consession zubringen / so ist es doch vnlaugbar vnd bekantlich / daß solche Geistliche Leuth sampt jhren Gottshäusern vnnd Gefällen / von der Weltlichen Ständ Jurisdiction gäntzlich eximiret / vnd sie gemeiniglich vielmehr die Weltliche Ständ in jhrem Schutz obligiret haben. Wann aber gedachter Religionfrieden an sich selbst / insonderheit aber in diesen angezogenen Fällen hafftet / vnd klar / sich auch in demselben in keinem ort befindet / daß den Augspurgischen Confessionsverwandten zu den Stifftern vnnd Clöstern im Reich / sie seyen gelegen wo sie wollen / einig Ius, wie solches jmmer Nahmen haben möchte / eingeraumet werde / vnd die Catholischen Stände ohne zweiffel sich deren für dem Passawischen Vertrag entzogener Stiffter vnnd Gottshänser / deren Restitution bey jedesmal regirenden Keysern embsig vnd viel Jahr gesucht / dergestalt nicht begeben haben würden / wann sie sich deß vbrigen halben hierdurch nicht würden versichert vnd vngefahrt gehalten vnd getröstet haben / auch an jetzo die Frag nicht ist / ob den provincialibus auß dem Inhalt deß Religionfriedens proceß zuerkennen / zumal man vielmehr in terminis juris naturalis vnd deß Landtfriedens / Krafft dessen / männiglich verbotten ist / einem andern gewalt zu thun / vnd das seinige zunehmen / versiren thut / welches in keinen Reichssatzungen cassiret noch auffgehaben worden / in deme / aber vnerstandenen Fall gesetzt / daß der begriffen Religionfrieden dißfalls zweifflich were / so müste es noch bey gemeinen Geistlichen Rechten so lang verbleiben / biß solcher Zweiffel gebührender weiß / vnd mit E. Keyserl. May. sampt aller Catholischen Ständ bewilligung auffgehaben vnd erleutert würde / ja wann schon die von theils protestirenden Ständen praetendirete gerechtsamb vber die in jhren Fürstenthumben gelegene Clöster vnd Ordensleuth an vnd für sich / wie mit jhren weltlichen Vnderthanen gantz richtig vnnd vndisputierlich were / sich doch ein solches nicht weiters als auff die Religion bloß / vnd nicht auff die Güter extendiren würde / vnd den Geistlichen vnd Ordensleuthen weniger nicht als den weltlichen Vnderthanen / das beneficium emigrandi vnnd die Güter jhres gefallens zuvereussern / vnd die Nutzbarkeit zu sich zuziehen / frey vnd ohngebunden gelassen werden müste. So können wir solchem nach anders nicht befinden / als daß Ew. Keys. Majest. als von Gott verordneter Schutz vnnd Schirmherr der Catholischen Kirchen vnd deren Zugethanen / recht vnd wol daran gethan / daß sie auff anhalten deß Bischoffs zu Costnitz Liebd. die Restitution deß Closters Reichenbach / allergnädigst anbefohlen / halten beneben auch vnderthänig darfür / daß sie wohl befugt / nicht allein mit den von deß Bischoffs zu Augspurg Liebd. als des Apts zu Key [1117] serheimb gesuchten Clöstern / sondern auch allen vbrigen nach dem Passawischen Vertrag prophanirten Stifftern vnd Gotteshäusern halben ein gleichmässtges zuverfügen / insonderheit dero zweyter Vorfahr am Reich Keyser Rudolff Christmiltesten Angedenckens / in einem den 27. Julij Anno 1599. den Chur Pfaltz / Sachsen vnd Brandenburgischen Gesandten zu Prag ertheilten Decret / daß sie der Geistlichen Vorbehalt für ein Substanttalstück deß Religionfriedens gehalten vnd erkennet / außtrücklich erkläret / sich auch zu mehrmalen allergnädigst erbotten / der entwendten Geistlichen Güter halben / im fall entstehender Vergleichung (deren man anders theils nunmehr gehörter massen nicht mehr statt zugeben vermeint) solche Verordnung zuthun / damit einem jeden das Recht erfolge / vnd die entsetzte das jhrige wider erlangen mögen / vnd dann ein- vnd anderseits eingebrachte Gravamina Jhr. Keyserl. Majest. vnd deroselben lobseligen Vorfahren am Reich diese Irrung zuerörtern zum öfftern ersucht / vnd also von beyden theilen deroselben der Außschlag darüber heimbgestellet worden. Dann obwol Allerhöchstgedachte deroselben Vorfahren Römische Keyser / damit sorgfältig angestanden / vnd vngern eine Zerrüttung vnter den Ständen deß Reichs deßwegen erwarten wollen / dahero auch der würcklich Anschlag in puncto gravaminum zu nicht geringer der Catholischen Nachtheil hiehero veblieben / so hat man doch vnsers ermessens solche considerationes erwogenen Vmbständen nach so hoch nicht zu achten / bevorab weil deß Erbfeinds halber / (worauf vor dißmal der meiste Respect gewesen) man Gott lob vor dißmal sich nicht zubefahren / E. Key. May. Authoritet vnd der Sachen Befugnuß sind also bewandt / daß sich wol niemand vnderstehen oder gelüstenlassen / noch einige rechtmässige Vrsach haben würd / sich dero Keyserlichen gerechten Verordnung vngehorsamblich zu widersetzen / vnd vber dieselbe zu beschweren / sc. Sonsten hat vnder andern bey obgemeltem (Deß Churfürsten zu Mayntz Proposition.) Collegialtag der Churfürst von Mayntz nach folgende Puncten proponirt: Erstlich wie dem gegenwärtigen Vbelstandt im Reich / welcher zwar auß dem in Böheimb entstandenen vnseligen Krieg Hauptsächlichen herrührete / jetziger Zeit aber auff den vnauffhörlichen eigenwelligen Durchzügen vnd Einlagerungen / vnd dann der vndisciplinirten Soldaten / der Keyserlichen May. Willen vnd Befehl gantz zuwider lauffenden / vnd zu deß Reichs gäntzlicher Verwüstung gereichenden Gewaltthaten / nicht geringen theils mit bestünde / durch geziemende verantwortliche Wege zu remediren. 2. Wie vnd durch was Mittel der verlohrne Frieden mit Jhrer Keys. May. dero gehorsamen Ständen / vnd deß Reichs Reputation / Nutz vnd Frommen wider zu erlangen. 3. Wie der wider erworbene Frieden mit bestandt vnd also zuerhalten / daß man sich auff dessen steiffe Observantz sicher vnnd vnfehlbar verlassen / vnd denselben vnverletzt auff die Posteritet bringen könte / auch dergleichen schädliche Zerrütung vnd Ruptur / als leider bey diesen vnsern Zeiten geschehen / vnd etlicher Orthen noch vor Augen were / nimmermehr zugewarten habe. 4. Da aber Jhr. Keys. Mayest. vnd dero gehorsame Stände / wider besser Verhoffen an Aufrichtung eines beständigen / billichmässigen Frieden gehindert / oder dem erlangten Frieden ins künfftig von Inn. oder Außländischen zuwider gehandelt werden solte / wie alsdann den Verursächern dessen / als Friedensstörern vnnd Jhrer Keys May. vnd deß Reichs widerwertigen vnd Feinden mit Bestandt vnd guter Ordnung auch vnverletzt deß H. Reichs heylsamen Verfassungen zu begegnen / vnd was allerhöchstgedachter Jhrer Key. M. vnd dem Reich zu gutem darbey ferners bedacht werden möchte. 5. Schließlichen weil vnderschiedliche Sachen / so für das Churfürstliche Collegium jhrer Art vnd Eygenschafft nach allein gehörten / zu der nechsten Churfürstlichen Zusammenkunfft verwiesen worden / so möchten bey gegenwärtiger Occasion berührte Sachen / so weit es andere gemeine Obligen zuliessen / auch zuerwegen vnd zuerörtern seyn. Deß Frantzösischen Gesandten Graffen von (Vortrag deß Frantzösischen Gesandten.) Marcheville Vortrag war dieser: Demnach Jhre Königl. Majest mit Betrübnuß gespüret vnnd zuvor gesehen hette / was für Jammer vnd Vnheyl dieser im Reich Teutscher Nation entstanden Krieg mit sich bringen würde / hette dieselbe zum Zeugnuß jhres guten vnnd geneigten Willens gegen den Fürsten deß Reichs / dero Nachbarn vnnd Bundsverwandten / den Hertzogen von Angolesme, den Herrn von Bethune vnd den von Preaux / als extraordinari Gesandten zu jhnen abgefertiget / damit ein beständiger vnnd erwünschter Frieden im Reich möchte gestifftet werden. Darnach hette Jhre Kön. Majest. zu vnderschiedlichen mahlen andere fürtreffliche Männer zu dem End dahin gesandt / welche obgedachten Fürsten alle mügliche Hülff in Jhrer Kön. Majest. Nahmen angebotten / die Sachen in der Güte zuschlichten. Wie solches alles nichts hette helffen wollen / vnd alles anerbieten Jhrer Königl. Majest. vmbsonst gewesen / hette sie jhn den 8. Septembris nechstverschienenen Jahrs zum Hertzogen in Bayern / vnnd hernach den 6. Decembris desselben Jahrs zum Churfürsten zu Mayntz geschicket / jhnen beyden zur Chur / die sie erlangt hetten / Glück zu wünschen / vnnd zu gleich einen beständigen Frieden zuwegen zu bringen / darbey Jhr. Königl. Majest. gern das beste hette thun wollen. Darauf beyde Churfürsten sich erklärt / daß zu Erlangung deß Friedens in Teutschland es ersprießlich seyn würde / daß die sämptliche Churfürsten eine Zusammenkunfft hielten / in welcher von dieser Sachen gehandelt würde. Der Churfürst zu Mayntz hette jhm zuerkennen gegeben / daß solche Zusammenkunfft füglich zu Nürnberg köndte gehalten werden / inmassen [1118] er dieselbe allbereit außgeschrieben / vnnd daß er sich daselbst gegen den ersten Junij dieses Jahrs wolte finden lassen: Jhre Keyserl. Majest. würde solchen Frieden leichtlich können verschaffen / jhme aber were sehr angenehm / daß Jhre Königl. Majest. sich auch darzu wolte gebrauchen lassen. Als er / Gesandter / solches Jhrer Keys. May. angebracht / hette sie jhme befohlen / daß er sich gegen dem 1. Junij zu Nürnberg einstellen solte. Wie er aber vnderwegs gewesen / hette er verstanden / daß der angesetzte Tag seinen Fortgang nicht haben würde. Darumb er sich widerumb in Franckreich begeben / vnd hette Jhre Königl. Majest. nach angehörter seiner Relation darfür gehalten / daß es rathsamber were / durch heilsame vnnd vernünfftige Rathschläg der Sachen abzuhelffen / dann durch Gewalt vnd die Schärpffe deß Schwerts. Vnd dieweil sie kein besser Mittel gefunden / solches ins Werck zurichten / dann durch ein solche Zusammenkunfft / wie allbereit were vorgeschlagen worden / vnd daß alle Chur-vnd Fürsten sehr würden zum Frieden geneigt seyn / vnnd denselben gern annehmen / hette sie jhn gegen dem letzten obberührten Monats abermals zu dem Churfürsten zu Mayntz abgefertiget / zuvernehmen / was die angestellte Zusammenkunfft zurück gehalten hette / vnnd bey Jhrer Churfürstl. Gnad. anzuhalten / daß dieselbe nochmals jhren Fortgang gewinnen möchte. Wie er nun gemercket / daß der Churfürst willig darzu gewesen / vnnd daß der Tag solte in dieser Statt gehalten werden / hette Jhre Königl. Majest. von Villeroy auß jhme befohlen / daß er bey demselben Tag sich auch solte finden lassen / vermög deroselben Schreiben an jhn / dessen Original er bey der Hand hette / vnd lautet dasselbe also: Es ist vns lieb vnb gefället vns sehr wol / daß jhr euch auff dem Tag / welcher zu Mülhausen solte gehalten werden / finden lasset. Jhr solt die samptliche Churfürsten vermahnen / daß sie Ruhe schaffen im Reich / vnnd solt jhnen vorhalten / daß dasselbe in einen Sumpff alles Jammers vnnd Elends werde gestürtzet werden / wann sie demselbigen mit gutem Rath nicht zuvor kommen / vnd das Reich durch einen beständen Frieden wider auffrichten / vnd in sein vorige Herrligkeit bringen. Dieses ist was wir vor gemelter Mülhausischen Zusammenkunfft in Erfahrung bringen können: davon zwar männiglich grosse Hoffnung gehabt / es würde endlich nach so langem Kriegen vnnd Blutvergiessen das Vatterland wider zu Ruhe kommen / aber es ist doch solches nicht erfolget. (Handlung zu Colmar wegen deß Pfaltzgraffen Außsöhnung.) Kurtz zuvor / nemblich im Julio war auch auff Bewilligung Jhrer Keys. Majest. zu Colmar eine Zusammenkunfft zwischen der Hertzogen von Würtenberg vnnd Lothringen / wie auch Pfaltzgraff Friderichs Deputierten / angestellet worden / vmb sich in Handlung einzulassen / ob eine Vergleichung mit Jhrer Key. M. möchte getroffen vnnd die Außsöhnung deß Pfaltzgraffen zuwegen gebracht werden / dardurch man hernach desto besser zum Frieden im Reich hette gelangen können. Jhre Keys. M. hat nachfolgende Articul vorschlagen lassen: (Articul so im Nahmen Jhrer Key. M. zur Außsöhnung vorgeschlagen worden.) 1. Denmach J. Key. M. so schwerlich vnnd vielfältig ohn einige gegebene Vrsach were beleidiget worden: so were vor allen dingen vonnöthen / daß der Pfaltzgraff sich demütige / vnd gebührender weiß vmb Verzeihung bitte: darvon man sich hernach wegen der Weise / der Zeit vnd deß Orths zuvergleichen. 2. Solte gemelter Pfaltzgraff sich alles Anspruchs auff das Königreich Böheimb / welches ein Erbkönigreich were / begeben / vnd demselben allerdings renunciiren / auch die vorgangene Wahl seiner Person für nichtig halten. 3. Demnach der Hertzog in Bayern mit allen Solenniteten zu der Chur Pfaltz were investirt worden / könte solches nicht widerruffen noch er darvon deponirt werden. 4. Dieweil die Catholische Religion vnd derselben Exercitium, wie auch vnderschiedliche Ordensleut in der Pfaltz weren eingeführet worden / müßte man auff Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie dieselbe ohne Gefahr daselbst möchten erhalten werden / daß dem Religion-vnd Prophanfrieden kein Abbruch geschehe. 5. Demnach Jhrer Keyserl. Majest. Königreich vnnd Länder gantz vnbillicher weiß vberfallen vn̅ derselben Einkommen mercklich geschmälert worden / vnd Jhre Keyserl. May. wegen deß Kriegs schwere Vnkosten hette führen müssen / dergestalt / daß das Land ob der Enß / vnnd die Marggraffschafft von Ober-vnd Nider Laußnitz vmb grosse Summen Gelt nochmals verpfändet weren: als were es billich / daß J. Key. M. dißfalls Schadloß gehalten vnd solche Landschafften fürderlich gelöset / vnd Jhrer May. widerumb eingeraumet würden. (Der Pfältzischen Erklärung auf deß Keysers vorgeschlagene Articul.) Hierauff haben sich die Pfältzische also erkläret: 1. Die Submission belangend / solte dieselbe durch ein dritte Person / die von Qualiteten sey / der Gebühr geschehen / vnd were der Pfaltzgraff vrbietig / sich vor Jhrer Key. May. wie sichs geziemete / zu demütigen / doch daß darbey nichts vorgienge / welches jhm oder seinem Hauß zu Schand vnd Vnehren gereichen möchte. Vnd köndte solche Submission vngefehr mit diesen Worten geschehen: Es were dem Pfaltzgraffen hertzlich leyd / daß seinetwegen solche Vnruhe vnd Verhergung entstanden: Deßwegen er Jhre Majest. vnderthänigst bitte thäte / den gefaßten Vnwillen wider jhn fallen zulassen / jhn vnd alle die jhm anhiengen / wider in Gnaden auff vnnd anzunehmen / jhnen ein allgemeinen Perdon zuertheilen / auch jhn in seine Erblande vnd Güter / sampt der Chur vnnd andern Regalien vollkommenlich wider einzusetzen / vnnd darmit / wie vor Alters bräuchlich gewesen / zubelehnen / vnnd darbey Handzuhaben. Welche Gnad Er der Pfaltz [1119] graff / die Tag seines Lebens danckbarlich erkennen / vnd hinfüro alle mügliche Dienst Jh. Key. M. leisten / auch seine Kinder vermahnen wolte / deßgleichen zuthun vnd deroselben allen gebührlichen Respect vnd Gehorsamb zu erzeigen: In Summa er wolte sich gegen Jhrer Key. M. also verhalten / wie einem getrewen Churfürsten zustünde / vnd es die Reichs Constitutiones mit sich brächten. 2. Das Königreich Böhmen betreffend / begehre er der Pfaltzgraff / noch sein eltester Sohn sich dessen / wie auch der incorporirten Provintzen nichts anzumassen / was er auch für Recht vnnd Forderung auff dieselbe haben möchte / jedoch mit dem Beding / daß er in seinem Erb-Churfürstenthümb / Landen / Herrlichkeiten vnd Zugehör / ohn einigen Abbruch widerumb eingesetzet würde: Deßwegen dann er der Pfaltzgraf Jhre Key. M. vnderthänigst ersuchen thäte / der zuversichtlichen Hoffnung / dieselbe / als ein gütiger vnnd milter Keyser / würde Jhr solches nicht zuwider seyn lassen. 3. So viel den Hertzogen in Bayern angienge / verstünde er / der Pfaltzgraff / Jhrer Key. M. Meynung dahin / daß gedachtem Hertzogen kein Gewalt geschehe. Er stehe aber in guter Hoffnung / es würde derselbige Hertzog jhn bey seiner ersten Possession verbleiben lassen / vnd gutwillig von der Chur abstehen / in Betrachtung / daß dieselbe jhm / dem Pfaltzgraffen vnd seinen Kindern vnd Erben von Rechtswegen zustünde / vnd Jhrer Fürstl. Gnaden rühmblich seyn würde / etwas hierinn zu Beförderung deß allgemeinen Friedens nachzugeben. Versehe sich demnach Er / der Pfaltzgraff / man würde mit dieser seiner Erklärung zufrieden seyn / oder zum wenigsten gestatten / daß dieser Punct biß zu einer vollkommenlichen Information außgesetzet würde. Wann aber der Pfaltzgraff wider verhoffen / dieses von Jhrer Keys. Majest. nicht solte erlangen können / vnd ein mehrers von jhm begehrt würde: so were jhm die allgemeine Wolfahrt deß Vatterlands dermassen angelegen / daß er gern / so viel müglich / nachgeben / sein Privat Interesse auff eine Seiten setzen / vnd zulassen würde / daß der Hertzog in Bayern neben jhm den Titul eines Churfürsten führete / vnd vmbwechsels weiß der Rechten / welche solcher Herrlichkeit anklebeten / sich gebrauchte: gleichwol mit dem Beding / daß nach seinem Todt die Chur vnd alles / was zu derselben gehörete / dem Pfaltzgraffen / seinen Kindern vnd Erben völlig verbliebe. 4. Demnach Jhre Keyserl. Majest. von anfang deß Kriegs vielmahl bezeuget hette / daß es nicht vmb die Religion zuthun were / vnd daß sie keines wegs im Sinn hette / einigen Chur-Fürsten vnd Stand deß Reichs in seinem Gewissen zubeschweren: vnd in den Reichs Ordnungen vnnd Satzungen sich nicht finden würde / daß wann ein Churfürst oder Stand deß Reichs in Jhrer Keyserl. Majest. Vngnaden gerathen / hernach aber mit deroselben wider versöhnet worden / daß in seinem Land wider seinen Willen / ein frembde Religion eingeführet / oder die mit Gewalt eingeführet worden / geduldet werden möchte: Als versehe sich der Pfaltzgraff / daß Jhre Keyserl. Majest. nicht gemeynt seyn würden / die Römisch-Catholische Religion den Vnderthanen in der Pfaltz mit Gewalt auffzutringen / oder die Geistliche Orden / welche von seinen Vorfahren gestifftet worden / daselbst zu lassen: sondern vielmehr alles wider in vorigen Stand zustellen / vnnd mit der That zuerkennen zugeben / daß sie von obgedachter löblichen Erklärung nicht abweichen wolte: sonderlich weil sie in dieser Vnderhandlung sich vernehmen lassen / daß sie nichts newes suche / sondern dem allein nachkommen wolte / was vor diesem in gleichen Fällen vblich gewesen. Derohalben bitten die Deputierte vnnd ersuchen im Nahmen jhres Herrn / deß Pfaltzgraffen / daß dieser Punct nicht ferner auff die Bahn gebracht / sondern dargegen diese jhre Antwort Jhrer Keyserl. Majest. vnderthänigst vorgebracht würde / auch daß beyde Fürsten / die sich in dieser Sachen interponirten durch jhre Vorbitt dieselbe darzu vermögten / daß sie nach laut obiger Erklärung / der Reichs Ordnungen vnd deß Religionfriedens sich hierinn zufrieden gebe. Wiewol aber gedachte Pfältzische Deputierte offtmals zu erkennen gegeben / vnd sich entschuldiget / daß sie auß Mangel fernern Gewalts vnnd Instruction nicht mehr eingehen oder nachlassen köndten / als jetzt gemeldet worden: Jedoch / dieweil jhnen durch die Deputierte der Herrn Interponenten vorgehalten worden / daß vieler wichtiger Vrsachen halben zubesorgen / ja gewiß darfür zuhalten were / daß Jhre Keys. Majest. mit solcher Erklärung sich nicht würde contentiren lassen / vnnd daß also diese Handlung ohne Frucht abgehen vnnd sich zerschlagen möchte haben zwar die Pfältzische sich abermals excusirt / vnnd auff sich genommen / jhrem Herrn darvon Relation zu thun / mit Bitt / die Deputierte der beyden Herrn Interponenten wolten diese jhre Erklärung an gehörigen Orth anbringen / vnd jhr bestes darbey thun: gleichwol aber sich verlauten lassen / daß wann daran allein mangeln solte / diesem beschwerlicher: Vnwesen abzuhelffen / vnd daß es sich da stossen wolte (obwol jhr Herr der Pfaltzgraff sein grosse Widerwertigkeit biß dahero mit Gedult getragen / vnnd entschlossen were / in solcher Gedult zuverharren / was auch jhm vnnd den seinen begegnen möchte / vnnd Hülff von GOtt dem Allmächtigen zuerwarten / ehe er etwas williglich zugeben solte / dardurch sein Gewissen ober Ehr möchte verletzet werden) jedoch zweiffelten sie nicht / vnnd weren dessen gewiß / daß er jhm nicht würde zuwider seyn lassen / daß in seinem Land ein / zwey / oder zum höchsten drey Clöster den Ordensleuthen eingeraumet / vnnd jhnen gestattet würde / daselbst jhre Religion zuüben / doch daß die hohe Obrigkeit vnnd Oberste Jurisdiction vber dieselbige jhm / als dem Lands Fürsten verbleibe. Damit aber ins künfftig nicht mehr so viel Chri [1120] stenbluts vergossen / vnnd so viel tausendt vnschuldige Leuth ins eusserste Verderben geftürtzet / sondern der werthe Friede widerumb auffgerichtet / vnnd aller Praetext / welcher vor diesem vorgewendet worden / abgeschnitten würde / als wann Er Pfaltzgraff / die meiste Vrsach alles Vbels vnnd Vnheyls were / so vor diesem dem Reich begegnet / vnnd noch künfftig begegnen möchte / hette er darmit sein grosse Begierd vnd Eyffer / den er biß daher zum Frieden gehabt / vnnd noch hette / klärlich an Tag gegeben / daß jederman mit der That spüren köndte / daß jhm nichts liebers seye / dann dem Willen vnnd Wolgefallen Jhrer Keyserl. Majest. sich zu accommodiren / so viel er vor GOtt / dem Reich vnnd der gantzen Welt verantworten möchte. Wegen der Kriegskosten haben die Pfältzischen sich erklärt / daß jhrem Herrn vnmüglich were / dieselbe zu erstatten / wie solches Weltkündig / vnd were jhm derhalben leyd / daß Jhre Keyserliche Majest. auff die Restitution derselben / als ein Ding / das allerdings vnmüglich were / dringen vnnd die Güter deren / welche sie zuvor in ruhigem Posseß gehabt / vnnd davon sie vnder einem gesuchten Schein mit Vnfug vertrieben worden / vorenthielten: Sintemal der Pfaltzgraff von anfangs nichts anders gesucht / dann daß er durch gebührliche Mittel den Frieden erlangen möchte / vnnd zum Blutvergiessen vnnd Landverderben niemals keine Lust gehabt / wie er dann in fünff Jahren hero die Waffen nicht mehr gebraucht / sondern sich derselben allerdings entschlagen / vnnd was er zuvor gethan / nur zu seiner Defension / nicht aber zu jemands Offension geschehen were: also daß er an den Kriegskosten / die von einem vnnd dem andern geführt (NB.) worden / keine Schuld hette: Hergegen weren seine Land vnnd Vnderthanen durch den Krieg / den man jhnen angethan / gantz vnnd gar verderbt / vnnd durch Contributionen vnnd andere Beschwernussen viel Jahr nacheinander dermassen erschöpfft vnnd außgesogen worden / daß es nicht außzusprechen: Die Churfürstliche Häuser vnnd Schlösser alles Haußraths entblösset: ein merckliche Summa Gelts den Vnderthanen abgepresset / das beste Geschütz auß dem Land geführt / vnnd die weitberühmbte Bibliothec alienirt worden. Vber diß sey die Churfürstliche Wittib jhres Witthumbs / vnd Besserung / die sie daran gethan / beraubt / vnnd dem gantzen Land solcher Schad zugefüget worden / daß derselbe mit vielen Millionen Golts nicht köndte compensirt werden: Der gestalt / daß wann schon er / der Pfaltzgraff widerumb zu seinen Landen vnnd Vnterthanen kommen solte / er schwerlich von den Gefällen so viel empfangen würde / als jhm zu seiner Hoffhaltung würde vonnöthen seyn. Gelebt derwegen er / der Pfaltzgraff / guter Hoffnung Jhre Keyserliche Majest. werde jhm ein weiters nicht zumuthen / sondern an dem / was biß dahero auß der Pfaltz genossen vnnd entwendet worden / sich begnügen lassen. Köndte aber der Pfaltzgraff auff andere Weg vnd Mittel / die besser thunlich weren / etwas zu Erstattung der Vnkosten Jhrer Keys. May. zuwegen bringen / würde er an jhm nichts erwinden lassen. Diß ist die Erklärung deß Pfaltzgraffen gewesen auff die Puncten welche Jhre Keys. Majest. durch den Fürsten von Grumaw hatte vortragen lassen / vnnd hat der Pfaltzgraff zu dem jenigen / was jetzo gemeldet worden sich erbotten / mit dem außtrücklichen Beding vnnd Vorbehalt / daß er alsobald darauff von Jhrer Keyserl. May. zu Gnaden angenommen / belehnt / vnd in alle seine Lande vnd Herrlichkeiten wider eingesetzet werden solte: Wo aber diese Erklärung nicht statt haben würde / solte solches anerbieten für nichtig vnnd eytel gehalten werden / als wann es niemals geschehen were / vnnd jhme oder den seinigen auff keinerley weiß nachtheilig seyn mögen. Zu End haben sich die Pfältzische höchlich beschweret / daß eben zu der Zeit / da man von einem Accord vnnd Vergleichung handeln solte / die arme Vnderthanen in der Pfaltz nicht allein an jhren Gütern / sondern auch in jhrem Gewissen höchlich beschwert / die Vestung Mannheimb vnnd andere Häuser vnnd Schlösser eingerissen würden: Deßwegen sie inständig gebetten / die Herrn Interponenten wolten verschaffen / daß solche harte Proceduren hinfüro vnderlassen / hingegen aber der Churfürstlichen Wittib vnnd deß Pfaltzgraffen Brudern jhr Land vnnd Güter wider eingeraumet / oder zum wenigsten jhnen jhre nothwendige Vnderhaltung vnderdessen gereichet würde / wie Jhr. Keyserl. Majest. schon vor diesem offtmals gewilliget hette. Solches alles haben die Deputierte der Hertzogen von Lotthringen vnd Würtenberg auff sich genommen / jhren Herrn trewlich zu referiren / vnnd versprochen / daß dieselbige es nicht allein Jhrer Keyserl. Majest. vorbringen vnd vmb eine Resolution anhalten / sondern auch durch jhre Fürbitt vnd Vnderhandlung / wie bißhero / allen müglichen Fleiß anwenden würden / damit der gute vnnd löbliche Vorsatz deß Pfaltzgraffen zu Widerbringung deß Friedens im Reich möge statt finden / vnd also dem endlichen Vndergang desselben / weil es noch Zeit were / vorgebawet werden. Es sind aber bey solcher Handlung die Deputierte deß Pfaltzgraffen gewesen Andreas Pawel vnnd Johann Joachim von Rußdorff: wegen Würtenberg Pleichhardt von Helmstädt / Ritter / vnnd Herr Lofferer: Wegen Lothringen ein Herr von Harauncurt / vnd Herr von Vaillot. Wiewol nun nicht allein viel der Hoffnung gewesen / der Pfaltzgraff würde durch Mittel dieser Handlung vnnd Intercession beyder vorgedachter Fürsten mit Jhrer Keyserl. Majest. reconciliirt vnd also der Frieden in Teuschland wider gemacht werden / darnach männiglich sich hefftig sehnete / sondern auch das Geschrey an et [1121] lichen Orthen erschollen / als wann die Sach (Keysers Ferdinandi Resolution wegen Außsöhnung deß Pfaltzgraffen.) schon richtig were / so ist doch bald hernach ein gantz widerwertige Resolution von Jh. Key. M. an den Hertzogen zu Würtenberg den 27. Aug. erfolget / also lautende: Ferdinand: Hochgeborner lieber Vetter vnd Fürst / Wir fügen deiner Lieb. hiermit zuvernehmen / daß wir den zu Colmar zwischen D. vnd deß Hertzogs zu Lotthringen L. L. daselbst hin Subdelegirten / Räthen vnd den Pfältzischen Ministris Schrifftlich vffgerichteten Receß in reiffe Berathschlagung ziehen lassen / vnd deß Gegentheils vff deß zum Frieden für geschlagene 4. Puncten gethane Erklärung also beschaffen befunden / daß dieselbe mehr in Weitläufftigkeit leerer Wort als in der Substantz gegründet seye / vnnd dahero in stäter vnd beständiger Friede vnserer gefasten Zuversicht nach / darauff schwerlich zu bawen vnd zu trawen seyn werde / wofern man nun vff deroselben Seiten bey dieser also gefasten vnd vns angedeuteten Meynung gäntzlich zu beharren / vnnd sich nicht mehrers herzu nahen gedencken wolte / hetten D. Lb. selbst leichtlich zu judiciren / daß vns die Schuld / warumb der allgemein so lang desiderirte Frieden mehrmals hinderstellig gemacht werde / von niemandt vnpassionirten mit Fug zugemessen werden könne / müssen derohalben es bey solcher Beschaffenheit dahin / vnd vff andere Mittel vnd Wege / da andern theils kein anders erfolgen solte / wie geneigt wir auch weren / dem Heil. Reich den edlen Frieden zu restituiren / wider vnsern Willen gestelt seyn lassen / sc. (Pfaltzgraff Friderichs Schreiben an den Hertzogen zu Würtenberg.) Als Pfaltzgraff Friderich diese Jhrer Keys. May. Resolution vom Hertzogen von Würtenberg empfangen / hat er jhm folgender massen darauff geantwortet: Was die Keys. M. wegen deß zu Colmar auffgerichten Receß geantwortet / hette er gantz vngern dahin vernommen / daß Jhr. Key. M. seine gethane vnderthänigste Erklärung nicht vor genugsamb erachteten / vnnd dannenhero Bedenckens trüge dieselbe anzunehmen. Nun könne S. F. Durchl. leichtlich ermessen / daß jhn solche vnverhoffte Keyserliche Antwort nicht wenig betrübe / sintemal Jhr. Keys. Majest. darbey mit keinem eintzigen Wort anzeigten / was sie dann an gedachter seiner Erklärung desiderirten: Er aber sampt seiner Fraw Mutter vnd Bruder auch beyderseits vnschuldigen Landen vnd Leuten vnderdessen hefftig leyden müßte. Doch gleich wol nach dem jedermänniglich / vnd vor allen andern Jhr. Keys. M. selbsten genugsamb bekandt were / mit was getrewem Eyffer er dero Keyserliche Huld vnnd Reconciliation durch allerley geziemende Mittel vnd Weg bißhero gesucht hette / vnd noch jmmer suche / auch was gestalt er sich zu Bezeigung seines gegen deroselben tragenden vnderthänigsten Respects beflissen hette / Jhro mügliche Satisfaction zugeben: so wolte er der vnderthänigsten vnd tröstlichen Zuversicht geleben / es würden Jhre Keys. Majest. nicht gemeynt seyn / strenger wider jhn / als wider andere in dergleichen Fällen sie gethan hetten / zuverfahren / sondern zu würcklicher Darthuung jhres milten vnnd friedfertigen Gemüths / die Sachen nach billichen vnnd müglichen Dingen zu moderiren / vnnd sich nicht allein seiner hochbeträngten Vnderthanen / sondern auch so vieler vnzehlicher anderer vnschuldiger Seelen / welche fast allenthalben im gantzen Reich / vnder den Kriegs Extremiteten verschmachteten vnd seufftzeten / in Keyserlichen Gnaden zuerbarmen / dieselbe mit dem erwünschten Frieden / welcher lediglich in Jhrer Keys. Majest. Händen stünde / zuerfrewen / vnnd also der gantzen Welt / vnnd werthen Posterität kundbar zumachen / daß sie hindan gesetzt aller anderer Considerationen auff deß Reichs jetzigen hochbetrübten Zustandt / vnd aller nothleydenden Ständen hertzliches Verlangen vornemblich sehen. Wordurch sie dann den Ruhmb der Sanfftmuth erhalten / vnnd ein gemeine Obligation zu dero vnderthänigsten Diensten vmb desto mehr verstärcken würde. Gelangete derowegen an S. Fürstl. D. sein dienstfreundliches bitten / sie wolte in wolmeynender Continuation dero ansehenlichen Interposition nicht vnderlassen / bey Jhrer Key. May. das beste einzuwenden / darmit seinem beschehenen friedliebenden Anerbieten statt gegeben / vnnd sie dermal eins zu allen Theilen einer durchgehenden stillen Ruhe geniessen möchten; wie sein hohes Vertrawen zu Jhrer Durchl. gerichtet were / es würde an deroselben guten Vnderbawung nicht erwinden. (Chur Brandenburg accommodirt sich dem Keyser.) Bey den Geschichten deß vorigen 1626. Jahrs ist erwehnet worden / was zwischen Jhrer Key. Mayest. vnnd dem Churfürsten von Sachsen / wegen deß Churfürsten von Brandenburg (welcher biß dahin den Hertzogen in Bayern für einen Mit Churfürsten noch nicht erkennen wollen / auch sonsten sich erzeiget / als wann er mit Keysers Ferdinandi Actionen nicht am besten zufrieden were) für Handlung vnd Schrifftwechslung vorgangen. Demnach nun durch Anleitung derselben Jhr. Keys. May. auff vorhergangene deß Churfürsten von Sachsen Interposition / auch einen Gesandten an gemelten Churfürsten von Brandeburg abgefertiget / vnd deßwegen mit jhm tractiren lassen / hat selbiger endlich sich accommodirt / vnd sich erklärt in Keyserlicher Devotion zuverharren / den Hertzogen in Bayern für einen Mit Churfürsten hinfüro zuerkennen / vnnd der Keyserlichen Armada in seinem Land Paß vnd Repaß zuverstatten / vnd derselben alle Beförderung zuerweisen. Es halten viel darfür / wann nicht damals die Brandenburgische Marck guten theils mit Keyserischem vnnd Ligistischem Kriegsvolck beleget gewesen / vnnd dahero der Churfürst dahin sehen müssen / wie seine Lande für weiterm Vnheyl zu conserviren seyn möchten / es were diese Erklärung noch nicht erfolget. (Deß Churfürsten von Brandenburg Avocatorial-Mandat.) Bald nach geschehener Accommodation hat der Churfürst ein Avocatorial Mandat publiciren lassen / dieses Innhalts: Er fügete allen vnd jeden seinen Lehenleuthen vnd Vnderthanen / so viel sich deren bey deß Kö [1122] nigs in Dennemarck Armee auffhielten / hiermit zuwissen / daß er vnd sein arme vnschuldige Land vnd Leuth / zu seinem vnd der Landen Verderben vnd Schaden / solches jhres Diensts nicht wenig entgelten müßten. Dann dahero wachse vnd nehme der Verdacht nicht wenig wider jhn / zu / samb erklärte er sich eines andern gegen Jhrer Keys. Majest. in Schreiben vnd Worten / vnnd liesse doch nichts minder darbey allerhand widrige Bezeugungen an jhm verspüren vnnd mercken / also daß kein anders darauß zu schöpffen were / dann daß heimliche Conspirationes vnnd Verständnuß hierunder stecken müsten: Dahero würde weiters fortgefahren / vnnd bald hie ein Orth / bald dort eingenommen vnnd besetzt / vnnd mit vnerträglichen Exactionen beschwert / daß der Innwohner sehr viel verlauffen müßten / alles auch Desolat vnd zur Wüsteney würde / alle Ströhm vnnd Flüß deß Landes wurden versperret gehalten / die Commercia ins gemein legen alle darnider seine Gefäll vnd Einkommen nehmen gäntzlich ab vnnd zerrinnen jhme vnder den Händen / vnd entstünde alles Vnheil / Schaden vnnd Verderb auß solchem jhrem vnderstellen / welches sie gleichwol alle ohn sein Wissen vnd Willen / ja wider seine publicirte mandata avocatoria vorgenommen / herfliesse. Weil jhme aber diesem noch länger zuzusehen vnd solchen Jammer zuverhengen in keine Weg zusehen wolte / welches er gegen die Posterität / auch Land vnnd Leuth vnnd sonsten in viel weg nimmer zuverantworten hette / so ergienge demnach an sie / sie weren gleich Soldaten oder Befelchshaber / Lehenleut vnnd Vnderthanen hiermit sein endlicher vnnd eygentlicher Befehl / daß sie von stundan vorangeregte Bestallung verlassen / sich nach Hauß begeben / vnd daselbst auff andere Gelegenheit warten solten / bey Verlust jhrer Haab vnnd Güter / gegenwärtiger vnnd zukünfftigen Lehen vnd Erbe. (Ander Mandal deß Churfürsten von Brandenburg.) Bey diesem Mandat hat er der Churfürst nicht bewenden lassen / sondern bald hernach noch ein anders an seine Vndersassen vnnd Vnderthanen abgehen lassen / dieses Innhalts: Er hette zwar verhofft / es würde ein jeglicher seiner Lehenleuthe vnnd Vnderthanen / bey den gefährlichen Kriegs Empörungen vnnd Vnruhen / so das Reich nun bereit viel Jahr nach einander auff das hefftigste betrucket / vnnd fast alle desselben Provintzen vnnd Oerther durchgangen / nunmehr aber auch seine Lande der Chur vnd Marck Brandenburg hart begriffen / bey sich / wie gar es jhm nicht gebühren wolle / sich bey solchen Kriegsdiensten / so zu vervnruhigung deß H. Reichs vnnd Verderb seines eygnen Vatterlands gereichten / finden vnd gebrauchen zulassen / erwogen / vnd demnach die jenige / so vor der Zeit an solchen Orthen Dienst angenommen / sich davon abgethan / die vbrigen aber sich dareyn nicht eingelassen / sondern allerseits vielmehr jhre Dienst vnnd Dapfferkeit zu jhres Vatterlands Schutz vnd Reitung angewendet / als zu dessen Bedruck Enervirung vnnd Verderb geholffen haben: Inmassen er es dann an seinen ergangenen Mandatis vnnd Erinnerungen nicht hette ermangeln lassen: ein jeglicher auch ohne das durch seinen schuldigen Respect vnd Pflicht / vnnd die Lieb zu seinem Vatterland / sonder alles Erinnern billich darzu hette angewiesen werden sollen: Daß er jedoch dem allem vnnd seiner gehabten Zuversicht zuwider / nicht ohne befrembden vernehmen müßte / wie daß derer nicht allein von gemeinen Leuthen vnnd Landsassen / sondern auch auß dem Adel vnnd Bürgerlichen Standt gar viel weren / so vnerwogen obbesagtes alles / auch an dem / daß sie bereits hiebevor in seinen Landen gelegen / oder durch dieselbige wider seinen Willen in Schlesien gezogen / vnnd darinn allerhand Insolentien / Raub / Nahmb vnnd Gewalt verübet / vnersättiget sich noch biß auff diese jetzige Stund bey solchen Diensten auffhielten / theils auch mit Aufflag allerhand Contributionen / vnd deroselben Einforderung / ingleichem mit Nachweisung der Pässe / Weg vnnd Steg es nicht anders machten / als ob sie gantz frembd vnd abgesagte Feind weren / vnnd weder er noch seine Land sie im wenigsten angehörte: Welches jhm dann nicht vnbillich gantz mißfällig were. Er behielte jhm auch vor / dieselbe darumb künfftig an Leib oder Gut dergestalt zustraffen / wie daß deß jhme hierunder widerfahrnen Despects vnnd Violation seiner Mandat halben / wie auch der Sachen selbst Beschaffenheit nach / gebührend seyn würde. Vnd hette zu allem Vberfluß / nach dem es nunmehr in seinen Landen auch so weit kommen / daß sie zum Behuff vnd Vnderhalt deß in die Prignitz / das Land Rappin / Ländlein Friesack so auch naher Zedenick vnnd Liebenwald vnnd ander Oerther mehr gelegenen Königlichen Dennemärckischen Volcks / mit gewissen außgeschriebenen Schatzungen belegt / oder auch zu Einnehmung jhrer Guarnison bewogen / vnnd hierzu durch militarische Executionen mit Fewer vnnd Brandt gezwungen werden wollen / nicht vnderlassen mögen / sie hiermit nachmalen vnnd endlich zuermahnen / daß sie von nun an / ohn all ferner saumen / sich von obgedachtem Volck / vnnd denen daselbst habenden Diensten abthäten / vnd von dannen hinweg begeben / als lieb jhnen were / seine Vngnad vnnd ernste Leibsstraff / vnnd die Einziehung aller jhrer Lehen vnnd anderer Renten / Haab vnnd Güter / so sie allbereit innen hetten vnnd besessen / oder auff künfftige Fäll von jhme zugewarten / zu vermeiden. (Churfürst von Brandenburg befihlet seinen Vnderthanen der Keyserlichen Armada alle Beförderung zu erweisen.) Ferrners hat der Churfürst seinen Vnderthanen / der Keyserlichen Armee alle Beförderung zuerweisen durch folgendes Innhalts-Mandat anbefohlen: Nach dem er vmbständlichen Bericht empfangen / welcher massen etliche Befelchshaber / so sich für bediente vnnd bestellte deß Königs in Dennemarck außgeben / eine Zeit hero sich vnderstanden seine Vnderthanen auff dem Land vnnd in Stätten (darunter auch seiner eygnen [1129] (Paginierfehler i. e. 1123) Empter vnnd deren Vnderthanen nicht geschonet worden) jhres gefallens zu zwingen / allerhand Victualien an Brodt / Bier / Fleisch / Fütterung für die Pferd / vnd wie es sonsten specificirt werden könte / Wochentlich herzugehen: Dann auch weiters fortzufahren gantze Dörffer anzustrecken vnd zuverbrennen: auch mit Mühlen / Vorwercken / vnd andern Privat Gebäwen / Wohnhäusern / Schäffereyen / Schewren vnd dergleichen eben also zuverfahren: an vnderschiedlichen Orthen das Viehe hinweg zutreiben: auch zu trohen / wo sich nur einer im Feld mit einer Sensen das reiffe Getrayd abzumähen / blicken liesse / denselben niderzuschiessen: Dardurch dann der Segen GOttes im Feld stehen bleiben / außsallen vnnd verderben müßte: auch etliche bekandte Leuth vmb liederlicher nichtswürdiger Vrsachen willen gefänglich hinweg zu führen: zu forderst aber auch jhm sein gute Statt Havelberg / darfür daß sie vor eim Jahr den Manßfeldischen Hauffen so viel Zeit hindurch mit eusserstem jhrem Verderb / Ersteigerung vnnd Vndergang außfüttern müssen / in Brandt zuschiessen vnnd in die Aschen zulegen / auch hernach die Kirch / so noch stehend blieben / gleichfalls durch Schiessen auß groben Stücken niderzufällen / vnnd also in Summa an Hostiliteten / Feindseligkeiten vnnd andern Insolentien vnnd Vbermuth mehr gar nichts ermangeln zu lassen: sondern in allem also verfahren / gleichsamb were er mit Land vnnd Leuthen jhnen / oder denen / so sie bestellt / vnderworffen / vnnd jhrem Gebott vnnd Verbott zu gehorsamen schuldig: Da er doch gleich wol niemandt / als GOtt vnnd Jhre Keyserliche Mayestät für seinen Oberherrn erkennete: Als füge er darauff den seinigen / allen vnnd jeden insonderheit zuwissen / daß er solches länger zu leyden nicht bedacht / sondern jhm vielmehr nach höchster Möglichkeit entgegen zugehen gantz entschlossen. Derowegen befehle er anfänglich ernstlich / den Dennemärckischen Befelchshabern / wer die weren / hoch oder nidrig die geringste Lieferung / noch auch sonsten einigen Vorschub wormit es were / nicht zuthun. Da hingegen aber wolte er / daß die seinigen der Keyserischen Armeen alles leysteten vnnd erwiesen / was jhr lieb / angenehmb / gefällig vnnd fürderlich were. Damit jhnen auch die Mittel nicht entstünden / das Intent zuerlangen / vnnd die Dänische abzuwehren / so hetten sie sich herzu Jhrer Kayserlichen Mayestät Armeen Assistentz zu gebrauchen / die sie dann auch nicht lassen würde / vnnd jetzo auff viel tausendt starck hieran ziehe. Neben dem were sein gantz ernster Befehl / daß Adel Bürger vnnd Bawren sich also gefast hielten / darmit sie Mann für Mann / beydes disseits vnnd jenseits der Oder / auff sein erstes Erfordern auffweren / mit jhren besten Rossen / Gesinde / Gewehren / auch mit Bley / Pulver vnnd Lunten wol versehen / an Orthen vnnd Enden / die er jhnen alsdann bezeichnen würde / ohne Fehl erscheinen / vnd sich denen vnderstellen möchten / die er jhnen zu jhren Obristen Befelchshabern zu Roß vnnd Fuß benamen würde. Da es auch einem oder dem andern Orth / sonderach aber in den Stätten / noch an Befelchshabern ermangeln solte / solten sie sich darmit von Stunden an gefast machen / vnnd da hingegen wol vorsehen vnnd hüten / daß sie weder hierinnen / noch auch sonsten etwa worinn einigen Mangel oder Saumsal fürgehen vnnd auff sich kommen liessen. Dann an den seumigen solte die Straff deß Verlusts aller jhrer Lehen / Entsetzung deß Ehren Stands / auch wo das Verbrechen darnach / Verweisung deß Lands / auch wol Leibsstraff vnnachlässig vollstreckt werden. Darumb wolte ein jeder sich warnen lassen / vnnd das seinige also bestellen / wie er schuldig vnd pflichtig were / darmit ers mit Gnaden von jhme zuerkennen / nicht aber nach der Schärpffe mit der Straff wider jhn zuverfahren Vrsach haben möchte. (Prolongation deß Hagenawischen Vertrags.) Was für Strittigkeiten vnnd Trennung zwischen den Römisch-Catholischen vnd Augspurgischer Confessionsverwandten Thumbherren vnd Capitularen auff dem hohen Stifft Straßburg / vor nunmehr etlich vnnd viertzig Jahren sich erhaben / was für ein schädlicher Krieg darauß erfolget / vnd was endlichen Anno 1604. auf anderer Interposition für ein Interims Vertrag zwischen beyden theilen auff 15. Jahr lang auffgerichtet worden / ist bey den Geschichten selbiger Zeiten vmbständlich zubefinden. Dieser Vertrag aber ist Anno 1620. zu Hagenaw noch auff sieben Jahr erstreckt / vnd solche Prolongation also verfasset worden: Kundt vnnd zuwissen seye hiemit männiglichen / demnach zwischen den Römischen Catholischen vnnd Augspurgischen Confessionsverwandten Thumbherrn vnnd Capitularen hoher Stifft Straßburg in Anno 1624. durch wolgemeinte Vnderhandlung etlicher benachbarter Ständt allhie zu Hagenaw ein fünffzehen Jährigen Vertrag vnnd Vergleichung auffgerichtet worden / zu dem ende damit inmittelst in ermeltem Stifft Straßburg vnnd dann mit den anrührenden Landschafften vnd Stätten / Fried / Ruhe vnnd Einigkeit erhalten / vnnd das hochschädliche Landverderben verhütet werden möge / vnnd aber solcher fünffzehen Jähriger Anstandt in nechst abgewichenem 1619. Jahr / sein Endschafft erreicht / in welchem gleichwol die zwischen beyden theilen sich verhaltene Strittigkeiten jhre Abhelffung nicht erlangt / vnnd dahero man nichts anders als das erbärmliche Landverderben in Entstehung fernerer Vergleichung zubefahren; Daß demnach auff Erinnerung beyderseits Religion höher vnnd respectivè gleicher vnnd anderer Ständ der Hochwolgeboren Graff vnd Herr / Herr Johann Reinhardt Graff zu Hanaw vnd Zweybrücken / Herr zu Liechtenberg vnnd Ochsenstein / sc. auch die Gestrengen / Edlen / Ehrenvesten / Vorsichtigen / Ehrsamen [1124] vnd Weysen Herrn / Meister vnd Rath deß Heil. Reichs Freystatt Straßburg / wie nicht weniger ein löblicher Ritterstandt im vndern Elsaß jhnen angelegen seyn lassen / so wol die Herrn Catholischen Thumbdechant vnd Capitul / als der Augspurgischen Confessionsverwandte Herrn / dahin zuerhandlen / dasselbige zu noch mehrerer Verlängerung angeregten Hagenawischen Vertrags verstehen wolten / vnd daß allein zu dem Ende / wie oben angeregt / damit das erbärmliche Landsverderben / vnschuldig Blutvergiessen / vnd andere in Entstehüg dessen besorgende Vngelegenheit vermitten bleiben möge / auch zur Fortsetzung solchen jhres wolmeynenden trewhertzigen Intents auff allerseits belieben / abermahln nach andern vorhergangenen Tagsatzungen / den 7. 17. dieses Monats Nach ermeltem Hagenaw angesehen. Da es dann auff vielfaltig bescheren vnderhandlen ob hoch-wol-vnd Ehrenernandten drey Ständen abgeordneter / endlich dahin gebracht / daß vorangeregter Hagenawischer Vertrag noch 7. Jahr nechst nach einander folgen. (Woferrn hiezwischen durch einen allgemeinë Reichsschluß von den gesampten Churfürsten vnd Ständen deß H. Röm. Reichs beyderseits Religionsverwandten diese Sach nicht anderwertigen verglichen wird.) Mit allen seinen Clausuln / Puncten vnd Articuln nichts ist darvon außgenommen / auch wie derselbige Buchstablichen begriffen vnd abgefaßt / in seinen richtigen vn̅ klaren Verstandt ohne einige Enderung von beyden theilen steiff vn̅ fest würcklich observirt / gehalten / vnd sonderlich auch die 600. Gülden / deren in solchem Vertrag im 5. Puncten Meldung geschicht / völliglichen auch fürterhin die nechst nacheinander folgende 7. Jahr auff den in vorgemeltem Hagenawischen Vertrag / bestimpten Termin von den Herrn Senioren vnd Deputaten deß Chors vnd Gürtlerhoffs den Herrn Evangelischen ohne einige Widerred oder Auffhalt gefolgt / vnd gelieffert / gestalt sie auch darzu angehalten werden sollen. Wann aber auch solche sieben Jahr zu end gellauffen / vnnd inmittelst die Sachen durch einen allgemeinen Reichsschluß wie oben gemeldt / nit componirt vnd hingelegt worden / soll ein jedweder theil in dem Standt seyn vnd bleiben / wie der Hagenawische Vertrag solches mit mehrerm außweiset / vnnd mit sich bringt / alles getrewlich vnd ohne gefährde / sc. (Keyserlich Mandat wegen der Strittigkeiten im Bischthum̅ Straßburg.) Wie nun die Zeit solcher Prolongation deß angeregten Hagenawischen Vertrags in diesem 1627. Jahr zu end geloffen / haben darauff Jhr. Key. May. den 3. 13. Aprilis nachfolgende Mandata deßwegen abgehen lassen: Wir Ferdinand / sc. Entbieten allen vnd jeden Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen / Praelaten / Graffen / Freyen / Herrn / Rittern / Kneckten / Landmarschalcken / Landshauptleuthen / Vitzthumben / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleuthen / Landrichtern / Schultheissen / sc. Vnd sonsten allen andern vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer Erbkönigreich / Fürstenthumb / vnd Landen / Vnderthanen / vnd Getrewen / was Würden / Stands / oder Wesens die seynd / Insonderheit aber / weylandt Graff Johann Reinhardts zu Hanaw hinderlassenen Sohn vnd Erben / Graff Philipps Wolffgangen von Hanaw / Friderichen Bock von Gerßheim / Wolffgang Böcklin zu Quatzenheim / N. vnd N. gemeiner deß Stammens / vnd Namens von Landsperg / Jacob Wurmsern zu Vendenheim / Georg Wurmbsern von Schäffoltzheim / Wernhardt von Landsperg / Georgen von Bulach / Weylandt Wolff Dietrichen Zorn / nachgelassenenen Erben / sampt vnd sonders / Philipp Johann Wernhardt / vnnd Hugo Sturm zu Breischwickersheim / Hanß Ottmar von Schönaw / von wegen deß Dorffs Belnheim / oder wo einer oder der ander auß euch nicht mehr im Leben seyn solte / derselben Erben oder jhrer Gütern Innhabern vnd Nachkommen / Item N. Meister vnd Rath der Statt Straßburg / vnd Roßheim / wie auch dem Stifft zu S. Thomas allda in Straßburg / vnnd allen den jenigen / welche Zinß / Gülten / Renten / oder Jahr Gefäll deß hohen Stiffts Straßburg / Dechant / vnd Capitel daselbsten / vermög alter Fundationen dahin zubringen / zureichen / zugeben / vnd zulieffern schuldig / oder auch denen / vnder welcher Jurisdiction / Gebiet / Gerichtszwang / jetzt berührte Geistliche Einkommen / vnd Gebührnuß gelegen / vnnd in gemein männiglich / die mit diesem vnsern Keys. Brieff ersucht werden / vnser Freundschafft / Gnad vnd alles Guts / vnd geben E. L. L. An. An. vnd euch freund-vnd gnädiglich zuvernehmen / wie daß vns die Ehrsamen vnsere liebe Andächtige N. Thumbdechant vnnd Capitel deß hohen Stiffts Straßburg gehorsambst zuerkennen geben / was massen Weylandt der Durchleuchtigste Fürst / vnser geliebter Herr Vetter / Vatter / vnd Vorfahr am Reich / Keyser Rudolff der Ander / Christmiltister Gedächtnuß / als sich in dem vhralten Bischthumb Straßburg / die leidige Vnruhe / vnd Trennung zwischen dem Thumbdechanten / vnnd gemeinen Capitel deß hohen Stiffts Straßburg / vnd etlichen der Bruderhöffischen Canonicis erhebt / vnd deiselben sich alsbald deß Bruderhoffs der Statt Straßburg (darinnen der alten Catholischen Capitularn Jährliche Gefäll vnd Renten / gewöhnlichen eingeführt / geliefert vnd behalten worden seyn) gemächrigt / vnnd dardurch die Gefäll vnd Renten zu jhren Händen gebracht / erstlichen vnderm Dato den eilfften Junij deß fünffzehenhundert fünff vnd achtzigsten Jahrs / folgends den 10. Octobris / deß fünffzehenhundert sieben vnd achtzigsten Jahrs / vnnd den 12. Sept. deß 1588. Jahrs / ernstliche Pönal-Mandata publiciren vnd außgehen lassen / darinn männiglich in specie allen den jenigen Herrschafften vnnd Obrigkeiten darunder berührte deß Stiffts Renten fällig / bey höchster Vngnad vnd Verlust deß jenigen / was sie hinauß gegeben / mandirt vnd gebotten worden / dieselbe niemandts anders / als dem alten rechten ordentlichen Capitel / an Ort vnd End / dahin sie jederzeit bescheiden würden zulieffern / vnd dann hernach [1125] mals vnderm Dato den 3. Februarij / 1600. von obgemelts vnsers Vettern / vnd Vattern Keysers Rudolffen Majest. vnd L. wegen auff damaligen Thumb Dechants vnd gemein Capitels deß hohen Thumb Stiffts allda / ferners eingebrachte Clagschrifft / daß solchen Jhrer Majest. billichen vnd rechtmässen Key. Mandaten kein Gehorsamb geleistet / sondern demselben stracks entgegen vnd zuwider / ermeldts Bruderhoffs detentatoribus, deß Thumb Capitels Renten vnnd Gesäll / gefolgt / vnnd in die Hand gelieffert / vnd die Vngehorsame dardurch in jhren vnbefügten Fürnemmen / so lang fovirt / gesteifft vnd gestärckt würden / biß sie zuletzt nach Absterben weylandt Bischoffs Johann / einen offnen Krieg wider das Stifft angefangen / vn̅ in demselben ein jämmerlich Blutbad / Berhergen vnnd Verderben angericht / vnnd vnderdessen weylandt Cardinal Carl von Lottringë als rechtmässig erwehlter Bisschoff desselbë Stiffts zu Straßburg / die Reichs-Regalien / wegen solches Stiffts ordentlich empfangen / sie denselben auch für jhr ordentliches Haupt erkennet vnnd gehalten / vber obgedachte Keys. Gebott noch ein ernstliches Mandat bey Pöen 40. Marck Löttigen Golts außgefertiget vnd renovirt / vnd darinnen allen vnd jeden / vnder welchen deß Capitels Rent / Zinß / Früchten / oder Jahrs Gefäll gelegen / fürnemblich aber der jenigen / die wie obangedeut / oder sonsten einige Renten / Zinß / Zehenden / Früchten / Gültgüter / oder Jahrs Gefäll / gedachtem Dechant / vnd Capitel zu Straßburg / von Alters / vnd noch zugehörig besitzen / innhaben / oder daselbst hinzubringen / zureichen vnd zilieffern schuldig / dieselben Güter ligende vnnd fahrende / es sey an Kleinodien / Wein / Früchten / Geltzinß / Brieffen / oder anderm / mehrgedachtem Dechant vnd Capitel widerumb völlig zu restituiren / solche Güter frey / vnd ledig zustellen / vnnd alles widerumb in alten Standt zurichten / auch hinfüro den Bruderhöfischen / noch sonst jemands andern von jhretwegen alle vnd jede jetzt angeregte Einkommen / Gebührnuß / Recht vnnd gerechtsame / jetzige vnnd künfftige / sampt den Extantien oder durch E. L. L. An. An. vnd euch sequestrirte vnd vorenthaltene / nicht folgen zu lassen / oder zu lieffern / sondern dasselbig niemandt anders / als den obbenanten alten ordentlichen Dechant vnd Capitel / oder dero Schaffnern / vnd Gewaltträgern / so sich hierzu mit beglaubten Schein legitimiren werden / an gewisse Ort vnd End / dahin sie die Censiten jederzeit bescheiden oder beruffen werden / gegen gewöhnlicher Quittung zuerstatten / vnd zuentrichten / oder ohne Entgeltnuß vnd Abgang vollkommentlich herauß zugeben / ernstlich vnd bey obvermelter Straff befohien / dabey auch alle vnd jede alienationes, hypothecationes, Belehnungen / Collationes der Canonicaten / Vicariaten / vnd anderer Beneficien gegebene Exspectantzen / vnd andere zu mehrgedachter Dechants vnd Capitels zu Straßburg / praejudicio, vnd Nachtheil vorgangener Contracten / für nichtig / vnd vnkräfftig declarirt / vnd anders mehr zuerstatten / vnd restituiren / vnd sich zuthun gebotten worden / wie dieses Mandat mit sich bringt / vnd mehrers außweiset / sintemahlen sich aber vnder dessen begeben / daß auff obberührt auß geschlagenen Krieg / vnd dessen Continuirung / endlichen ein Anstandt / vnd interim Vergleich / im Jahr 1604. zwischen beyden theilen zu Hagenaw auff 15. Jahr lang gemacht / darinnen vnder andern / außtrückenlich versehen / vnnd vorbehalten / daß nach Verfliessung der 15. Jahr / obbemeltes alte Thumb-Capitel / sich der Keyserl. hiebevor außgegangenen Mandaten / vnd also auch dieses obangeregten Kayser Rudolphen Mandat / zu gebrauchen / vnd in Krafft desselbigen das jenig so jhm gebühret / vnd im wärenden Anstandt / den Bruderhöffischen gelassen worden ist / einzunemmen / vnd an sich zuziehen / Macht haben soll. Welche Vergleich auch als angeregte 15. Jahr / sich den 10. Decembr. deß 1619. Jahrs geendet / den 12. Februarij deß 1620. Jahrs / hernach noch auff sieben Jahr prolongirt worden / in welcher Verkängerung gleichfals versehen / daß jeder theil in dem Standt seyn vnd bleiben sollen / wie der Hagenawische jetzt angeregte Vergleich mit mehrerm außweiset / vnd mit sich bringt / wo nicht entzwischen derentwegen in dem H. Reich / ein anders angesehen / vnd verordnet werden solt. Als haben vns diesem nach / vnd weiln nicht allein vnder dessen / vnd anjetzo vnsers freundlichen geliebten Sohns Ertzhertzog Leopold Wilhelms L. zu dessen Stiffts ordentlichen Haupt / vnd Bischoff daselbst / rechtmässig eligirt / bestettigt / vnnd angenommen worden / sondern sich auch die obberührte in dem Anno 1604. getroffenen Vergleich bestimpte 15. wie auch die hernacher prolongirte 7. Jahr / nechst verwichenen 22. Monats Tag Febr. nunmehr geendet / obbemelter Thumbdechant vn̅ Capitularen deß Stiffts Straßburg / gehorsambst angeruffen vnd gebetten / wir denselben vnder anderm auch / diß obanregte / von weylandt Keyser Rudolffens sub dato den 3. Febr. deß 1600. Jahrs ergangene Pönal Mandat zu renoviren vnd zuvernewern / dessen sie sich zwar vermög obgedachten Vertrags / vnd nunmehr / der darinnen bestimpter / vnd hernachmals prolongirter Jahren / gäntzlicher Ablauffung ohne das zugebrauchen hetten / in Gnaden geruhen wolten. Wann wir nun dieses deß Thumbdechants vn̅ Capitels zu Straßburg / gehorsambstes Ansuche̅ / vnd der Sachen gäntzliche Beschaffenheit / neben Durchsehung / der alten sich derentwegen bey vnserer Keys. Reichshof Cantzley Registratur befindenden Acten / in reiffe vnd fleissige Berathschlagung ziehen / auch vns der Notturfft nach gehorsambst referiren lassen / auch dieses jhr Ansuchen nicht allein der Billichkeit / vnd allen Rechten / sondern auch obangeregtem Hagenawischen Vergleich / vnd dessen Prolongirung / in allweg gemäß zu seyn befunden / auch tragenden Keys. Ampts / vnd als jetzt regierender Römischer Keyser / vnd der Stiffter deß H. Reichs Oberster Schutz. vnd Lehenherr vns obgemelts Stiffts Straßburg / [1126] billich anzunemmen haben / vnd demnach obangeregtes Keysers Rudolffi / ergangenes Mandat / gnädigst ernewert / vnd renovirt. Hierumb so gebieten vnd befehlen wir / als jetziger Römischer Keyser / von Römischer Keyserlicher Macht / allen denen / was Würdens / Wesens oder Stands dieselben / jnner oder ausserhalb deß Bischthumbs Straßburg gesessen / vnder welchen dickerwehntes Capitels Renten / Zinß / Früchten / oder Jahrsgefäll / gelegen / fürnemblich aber euch den obspecificirten / wie auch denen so sonsten einige Renten / Zinß / Zehenden / Früchten / Gült / Güter oder Jahrsgefäll / gedachten Dechant / vnd Capitel zu Straßburg / von alters vnd noch gehörig besitzen / inhaben / oder daselbsthin zubringen / zureichen / vnd zuliefern schuldig / einem jedern insonderheit / bey nachmaliger Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / halb in vnser Keys. Cammer / vnd den andern halben theil mehr gemeltem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitel vnnachläßlich zubezahlen / daß jhr / vnd sie solche Güter / ligende oder fahrende / es sey an Kleinodien / Wein / Früchten / Gelt / Zinß / Brieff / oder anderm mehrgedachtem Dechant vnd Capitel / widerumb völlig restituiren / denselben solche Güter frey / vnd ledig zustellen / vnd alles widerumb in alten Standt richten / auch hinfüro den Bruderhöffischen / noch sonst jemands andern von jhretwegen / allen vnd jede / jetzt angeregte Einkommen / Gebürnuß / Recht / vnd gerechtsame / jetzige vnnd künfftig / sampt den Extantien / oder durch E. L. L. An. An. vnd euch sequestrirten / vnd vorenthaltenen / wie die Namen haben / nichts außgenommen / oder außgeschlossen / keines wegs nicht erfolgen / noch liefern / sondern dasselbe niemandt anderm / als dem alten ordentlichen Dechant / vnd Capitul / oder deren Schaffnern / vnd Gewalthabern / so sich hierzu mit beglaubtem Schein legitimiren werden / an gewisse Ort vnd End / dahin sie die Censiten jederzeit bescheiden / oder beruffen werden / gegen gewohnlichen Quittung erstatten / entrichten / vnd ohne Entgeltnuß / oder Abgang vollkommenlich herauß geben / vnd im fall etwan hindan gesetzt / dieser vnserer hochverpönten Verbott / sich derselben Dechants-vnd Capituls-Güter / ligender oder fahrender / wie auch derselbe̅ Gefäll jemands ferner anmassen solte / E. L. L. An. An. vnd jhr / sich keines wegs darob jren / noch jhnen etwas hieran erlegen / oder zustelle̅ lassen / sondern wie verstanden / vnd billich ist / vns diß falls gebührender Respects / schuldig Folg / vnd Gehorsambleisten / auch jhr die Ständ / Obrigkeit vnd Beampten / vnder welcher Jurisdiction vielgedachts Dechants vnd Capitels-Güter seyn / oder die Zinß / oder Dienstleut gesessen / jhnen Dechant vnd Capitel / oder deren Schaffnern gevollmächtigten / wo nöthig / ersprießliche Hülff vnnd Handhabung hierunder ertheilt / so lieb E. L. L. An. An. vnd euch ist obbestimpte Pöen / auch andere schärpffere Verordnung zuvermeiden / dieweiln auch mehrgedachte Bruderhöffische in Zeit solcher wärender Straßburgischen Vnruhe / vnd vnder dem obberührt gewärten Hagenawischen Vertrag / bißhero viel von deß Bischthumbs Güter / Renten vnd Intraden verkaufft / versetzt / vnd in andere weg vereussert / vnd alienirt haben solle̅ / welches sie im wenigsten nicht Macht gehabt / so declariren / vnd erklären wir auch solche alienationes, hypothecationes, Belehnungen / collationes, der Canonicaten / Vicariaten / vnd andere Beneficien gegebene Exspectantzen / vnd andere zu gedachts Dechants zu Straßburg Praejuditz vnd Nachtheil vorgangene Contractus, für vnkräfftig vnd nichtig / inmassen wir auch dieselben von newem als jetziger Römischer Keyser / also hiemit annulliren / cassiren / vnd auffheben / auch den jenigen so von den Vncatholischen Bruderhöffischen / vnd derselben Räthen / Dienern vnnd Adhaerenten / von deß Capitels Güter / etwas an sich gebracht / oder auch den jenigen / so sonst mit den Bruderhöffischen contrahirt / vnd berührte deß Bischthumbs Güter in Handen haben / auch sich deß vnrechtmässigen Titels / so sie von den Bruderhoffischen bekom̅en / zubehelffen vermeinen / auß Keyserlicher Macht / vnd bey obbestimpter Pöen der 40. Marck Löttigs Golts / einem jedë insonderheit aufferlegen / vnd befehlen / daß sie solche dem ordentlichen jetzige̅ bestettigten Bischoff / als vnsers fr. geliebten Sohns Ertzhertzog Leopold Wilhelms L. vnd dessen Capitel zu Straßburg nicht verhalten / sondern also bald davon abtretten / vnd S. deß Bischoffs L. vnd angehörigen Capitel / widerumb völlig restituiren / vnd einraumen / vnd das meynen wir ernstlich. Wir heischen vnd laden Ew. L. L. An. An. vnd euch auch / vor obgemelter vnser Keys. Macht hiemit / daß sie jnnerhalb nechster 36. Tagen / den nechsten nach dem E. L. L. An. An. vnd euch / dieser vnser Keys. Brieff vberantwortet wird / deren wir denselben zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptoriè, oder ob derselbe Tag nicht ein Gerichtstag seyn würde / den nechsten Gerichtstag hernach / selbst oder durch derselben bevollmächtigte Anwalt / an vnsern Keyserlichen Hof / welcher Enden derselbe der Zeit seyn möchte / erscheinen / glaubliche Anzeig vnd Beweiß zuthun / daß diesem vnserm Keys. Gebott / alles seines Innhalts gehorsamblich gelebt / oder da dem selben E. L. L. An. An. vn̅ jr nit statt thun würde̅ (dessen wir vns doch nit versehen) alsdann die jenige / welche vns vielgedachte Dechant / vnd Capitel benantlich machen / vnd der Gebühr darthun werden / zusehen / vnd zuhören / sich vmb jhres Vngehorsambs willen / in obbestimpte Pöen gefallen seyn / mit Vrtheil vnd Recht zusprechen / zuerklären / auch darauff mit der Execution / ohne jemands Respect fürderlich zu vollfahren / wie recht ist. Wann dann E. L. L. An. An. vnd jhr kommen / vnd erscheinen / alsdann / also oder nicht / so wird nichts destominder / auff deß gehorsamen Theils / oder seines Anwalts anruffen / vnd erfordern / in dem allen vnd jeden procedirt vnd gehandelt werden / wie sich das rechtlicher Ordnung nach eignet vnd gebühret / darnach sie sich zu richten wissen / sc.
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Diesem war beygesügt noch ein ander Keyserlich Mandat / welches also gelautet: Wir Ferdinand / sc. Entbieten vnd fügen dem Hochgebohrnen Friderich Casimirn / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bayern / Graffen zu Veldentz vnd Sponheim / so sich jetzo Statthaltern deß Decanats im Stifft Straßburg vermeintlich nennet / auch sonst allen vnd jeden / welche sich gedachtes Stiffts gewalt-vnd eygenthätlich occupirten Vruderhoffs in der Statt Straßburg / auch anderer deß Thumb Capituls Güter / jetzt oder künfftig als angegebene Bruderhöffische Capitularen anmassen / was Stand oder Würden die seyen / keinen außgeschlossen: vnd dann auch insonderheit N. Bürgermeistern vnd Rath der Statt Straßburg / hiermit zuwissen: daß vns die Ehrsamen vnsere liebe andächtige / N. Thumbdechant vnd Capitularen deß hohen Stiffts Straßburg / gehorsamb zuerkennen gegeben / als Weyland der Durchleuchtigste Fürst / vnser hochgeehrter Herr Vetter vnd Vatter / Keyser Rudolphus der Ander Christm. And. im Jahr 1600. den 3. Februarij / durch ein offen Mandat in specie gegen Graff Herman Adolffen zu Solms / Ernsten Graffen zu Manßfeld / vnnd Gebhardt Truchsessen / dann auch ins gemein allen jhren Adhaerenten / vnd Anhangern / außführliche innert / vnd widerholet / welcher gestalt S. Mt. vnd L. denselben noch vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / in sonderheit aber vnderm Dato den 20. Maij deß 1587. Jahrs / vnd den 12. Septembr. deß 1588. Jahrs / bey Pöen deß H. Reichs Aacht aufferlegt / obgedachten Bruderhoff so wol als andere deß Thumb Capitels Güter vnnd Gefäll / die sie nach wolverwirckter Excommunication vnnd Privation auch theils angerichter Vnruhe vnd Verwirrung im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln / gewaltsamer weise / jnner-vnd ausserhalb der Statt Straßburg occupirt vnnd eingenommen / zu restituiren vnd wider zugeben vnd abzutretten / sie aber nicht allein nicht parirt / sondern darüber noch andere Thumbherrn / Vicarien / vnd Capitelshöff deßgleichen auff Absterben deß damaligen Bischoffs Johansen / vnder selbiger Zeit im Stifft erhobenen Kriegstumult auff dem Land die Flecken Börß / Geispoltzheim / vnd Lampartheim / jhnen vnterwürffig gemacht / vnnd darumben auff ermelts Thumb Dechants vnd Capitels deß hohen Stiffts Straßburg / bey ehegemelts Keysers Rudolffen Mt. vnd L. eingebrachte Klag / vnd gehorsames anruffen / die Ingesessene vnd Vnderthanen solcher Flecken vnnd Dörffer / der Eyd vnnd Pflichten / die jhnen obgenante drey Graffen vnd Herrn / vor sich / auch im Namen jhrer zugewandten / abgenommen / frey vnd ledig gesprochen / darzu dieselbe forthin niemanden / als dem ordentlichen Thumbdechant vnnd Capitel / vnderthänig vnd gewärtig zu seyn angewiesen. Vber diß auch mehrgemelten Graff Herman Adolffen zu Solm / Graff Ernsten zu Manßfeld / vnd Weylandt Gebhardt Truchsässen / wie nicht weniger gemeiniglich allen jhren Anhängern / nachmahls bey Pöen deß H. Reichs Aacht gebotten / mehr gedachten Bruder-vnd andere Capitels- oder Thumbherrnhöff: vnd Häuser / so wol was sie vnd jhre Mitgenossen / daselbsten auf dem Land / in deß Capituls Gütern / oder in der Statt gefunden / hinweg geführt / vnnd entwendet / vollkomblich zuerstatten / einzuraumen / vnnd in summa alles in vorigen Standt zustellen / ferrners eigentlichen Inhalts derselben jetzt angezogner S. May. vnnd Ld. vnderschiedlicher hochverpönter Kayserlicher Mandaten / darauff zwar erfolgt were / daß gemelter Graf von Solms / vn̅ Manßfeld / vom Stifft hinweg gezogen / vnd der Truchsäß noch bey seinem Leben / sich vor offenbaren geschwornen Notario vnnd Gezeugen / so wol als sonsten / zum Gehorsamb erbotten / vnd aber dessen vngeachtet sich hernach weyland Hertzog Frantz zu Lüneburg / mit Vorwendung etlicher verkehrter vnd erheblicher Einreden / seiner vnnd Mitgenossen Vnfug / zubehaupten / vnnd zuverthätigen / gegen mehrgemelts Kaysers Rudolffen May. vnd L. vnderfangen / ja noch darzu Statthaltern deß Decanats diß Orts vngescheucht zu intituliren angemasset / auch sich nach dessen tödtlichen Ableiben Hertzog Christian zu Holstein / in seine Fußstapffen zu tretten / gelüsten lassen / vnd sampt seinen Mitverwandten vnd Anhängern / hierdurch so wol mit ernewerter widersinniger Vsurpation gedachts Namens vnnd Titels / einer Statthalterey imThumbdecanat als auch durch andere mehr Actus oberzehlter aller Rechten vnd Reichsordnungen widrigen / darzu obangeregter massen / bey Straff der Aacht verbottener Verbrechen / vnd vnleidenlicher Handlungen / theilhafftig gemacht / zu deme sampt seinen Consorten / ohne einigen Fug / Privat / eignen Gefallens / zu den Canonicaten / vnd Beneficiis, mehrgedachten Hertzogen zu Holstein / vnd jhnen seinen Consorten annemblich gewesen / nominirt / beruffen / vnd noch allweil vielbesagten Bruder-vnd andere Stifftshöff in Straßburg detentirt / mißbraucht / ja so gar im Flecken Lampartheim / der zum halben theil / dem Thumb Capitul zugehörig / ein anzahl Soldaten gelegt / vnd anders mehr vnzimbliches Vnwesen verübet / daß endliche̅ mehrgedachts Keysers Rudolffen Mt. vnd L als deroselben solches alles damahliger erwehlt bestättigt-vnd belehnter Bischoff zu Straßburg / Cardinal Carl von Lothringen / sampt seinem ordentlichen Capitel zum höchsten beklagt / auch vmb Keys. Hülff darwider angesucht / vorgemelten Hertzogen zu Holstein / vnnd seinen Anhängern / anderweris / vnd zum Vberfluß / ein-für allemahl vnderm Dato den 5. Aug. deß 1602. Jahrs / ernstlich vnd bey Straff vnd Pöen angeregter deß H. Reichs Aacht gebotten vnd mandirt / denen in besagten Jahren als Anno sünffzehenhundert sieben vnd achtzig / acht vnd achitzig / vnnd 1600. ergangenen / vnd widerholten / auch durch vnderschiedliche Eventual Bescheid / vnd obangedeute würckliche Parition schon roborirten Keys. Mandatis, in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articulen mit völliger Restitution Abtritt- [1128] vnd Einantwortung deß jenigen / was zuvor / vnd seithero dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch ermelter Hertzog zu Holstein vnd seine Anhänger jhnen noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen zu thun / sich der vnbefugten zu Widerwertigkeit / vnd Vnruhe angesehen Intitulation oder Statthalterey im Decanat / oder was jrer eigener Willkuhr vnd Gefallens diß Orts zugemessene̅ Geistlichen Praedicat mehr gewesen seyn möcht / zuentschlagen / wie auch mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebener Thumbherrn / gäntzlich in Ruhe zustehen / fernern Inhalts solches widerholt-vnnd reiterirten Keys. Mandats. Wann sich aber vnder dessen begeben / daß auff obangeregt außgeschlagenen offnen Krieg / vnd dessen Continuirung endlich ein Anstandt vnd interim Vergleich im Jahr 1604 zwischen beyden theilen zu Hagenaw / auff 15. Jahr lang / darinnen vnder andern außtruckenlich versehen / vnnd vorbehalten daß nach Verfliessung dr 15. Jahr obbemeltes alte ordentliche Thumb-Capitul / sich der Keys. hiebevorn außgangenen / vnnd also auch dieses obangeregten Keysers Rudolphi Mandat / zugebrauchen / vnd in Krafft desselben / das jenig so demselben gebührt / vnd in wärendem Anstandt / den Bruderhöffischen gelassen worden / einzunehmen / vn̅ an sich zu ziehen Macht haben solle / auffgericht / welcher Vergleich auch / als sich obberührte 15. Jahr den 10. Decemb. deß 1619. Jahrs geendet / den 22. Februar. deß 1620. Jahrs / hernach noch auff 7. Jahr mit dem Geding / daß jeder Theil in dem Standt seyn vnd bleiben solle / wie der angeregte Hagenawische Vergleich / mit mehrem außweiset / wo nicht entzwischen derentwegen in dem H. Reich ein anders angesehen / vnd verordnet werden solte / endlichen prolongirt worden. Vnd vns darauf obgemelter Thumbdechant / vnd Capitel zu Straßburg / daß nicht allein obbestimpte 15. Jahr / vermög deß Hagenawischen Vertrags / sondern auch hernachmals biß auff sieben Jahr prolongirte Zeit nechstverwichenen 22. Monatstag Februar. bereits verstrichen / auch vnder dessen / vnsers freundliche̅ geliebten Sohns Ertzhertzogs Leopolds Wilhelms L. auff vnsers auch freundlichen geliebten Bruders / Ertzhertzog Leopolds L. beschehene ordentliche Resignation zum Bischoffen daselbst legitimè erwehlt / angenommen / vnd bestettigt worden. D. deß Pfaltzgraffen L. sich aber deß Predicats eines Statthalters deß Decanats zu Straßburg wider die obangedente Mandata / vnd ohne alle Fug / gebrauche / angebracht. Als haben vns die Thumb-Dechant / vnd Capitulares gehorsambst angeruffen / vnd gebetten / wir geruheten denselben obangeregtes Keysers Rudolffen / sub dato den 5. Augusti / Anno 1602. ergangenes Mandatum, wider D. L. als jetzigen angemaßten Statthaltern / vnd euch nach Verfliessung der verglichenen Jahren / widerumb zuernewern / vnd zu erfrischen. Wann wir dann dieses deß Thumbdechants vnd Capitel gehorsambstes Ansuchen / sampt denen alten sich hierinnen bey vnserer Keyserlichen Registratur befundenen Acten / alles fleisses berathschlagen / durch sehen / vnd vns alsdann reseriren lassen / vnnd dasselbe der Billichkeit / vnnd Rechten gemäß zuseyn befunden worden / also daß wir demnach solches Mandat gnädigst hiemit renovirt / vnd ernewert. Hierum ben / so gebieten wir D. deß Pfaltzgraffen L. als jetzigem angegebenen Statthaltern deß Decanats zu Straßburg / vnnd euch von Röm. Keys. Macht / auch bey Pöen vnd Straff vnserer vnnd deß H. Reiches Aacht / hiemit ernstlich / vnd wöllen / daß D. L. vnd jhr / sampt vnd sonders / den nechsten nach Empfahung diß / ohn einiges längers Verziehen / Einredt / oder Außflucht / vnder was Schein das gesucht werden möchte / vielbesagtem Keysers Rudolffen / Jahr 1578. 1588. vnd 1600. auch hernachmals den 5. Augusti 1602. ergangenen vnd widerholten / durch vnterschiedliche Eventual Bescheydt / wie auch würckliche Parition roborirten / auch diesen vnsern ernewerten Mandaten in allen jhren Puncten / Clausuln vnd Articuln mit völliger Restitution / Abtrett-vnd Einan???wortung deß jenigen / was zuvor / vnd bißhero / vor vnd nach obberührten / nunmehr erloschenen Hagenawischen Vertrag / dem Stifft / Thumbdechant / vnd Capitel occupirt / entzogen / vnd eingenommen worden / oder auch D. L. vnnd jhr denselben noch vorenthalten / ein gäntzlich Genügen thun / der vnbefugten zur Widerwertigkeit vnnd Vnruhe angesehenen Intitulation der Statthalterey / im Decanat oder anderer eigenes Gefallens zugemessenen Geistlichen Praedicat durchauß eussern vnd entschlagen / mit Nomination / Intrusion / oder Einschiebung anderer angegebenen Thumbherrn / welches zwar an sich selbsten ohne das null vnd nichtig / Krafftloß vnd vngültig / verbleibet / gäntzlich in Ruhe stehen / insonderheit aber euch den Burgermeistern vnnd Rath der Statt Straßburg / daß jhr den angeregten Bruderhof / auch andere bey euch gelegene Häuser / Renten vnd Einkommen / in der Statt / oder sonsten ausserhalb in ewerm Gebieth / Jährlich fallend / gedachtem Dechant vnd Capitul / vnweigerlich folgen vnd widerfahren lasset / das halbe Dorff Lampartheim / keinem andern Herrn vnd nähern Obrigkeit / als jhnen den ordentlichen Dechant / vnd Capitul / vnd jhren jetzigen erwehlt vnnd bestettigten Bischoff / als gedachts vnsers Sohns L. erkennet / niemandt sonsten / ewere Schuldigkeit leystet vnd jährliche Betth / Zinß / Gülten / vnd anders / so jhr der Obrigkeit schuldig / reichet vnd lieffert / noch sich jhr / oder D. deß Pfaltzgraffen Ld. hierinnen vngehorsamb erzeigen / oder aber da vber Zuversicht die Parition innerhalb 36. Tagen / deren wir D L. vnd euch / den nechsten nach Insinuation diß Brieffs / anzuraiten / zwölff für den ersten / zwölff für den andern / vnd zwölff für den dritten / letzten / vnd endlichen Rechtstag setzen / vnd benennen peremptoriè, oder ob derselbig Tag nicht ein Gerichtstag seyn wird / den nechsten Gerichtstag hernach / glaubwürdig Anzeig vnd Beweiß fürbringen / alsdan̅ [1129] die jenige sampt vnd sonders / welche dergestalt ab jhrer Widersetzlichkeit verharren / vnd vns offtbenandte Thum Dechant / vnd Capitularn benantlich machen werden / selbst / oder durch jhre Anwalt / an vnsern Keyserlichen Hoff / welcher Enden derselbige dero Zeit seyn würde / erscheinen / zu sehen vnd zu hören / sich in vorbestimpte Poen vnserer vnd deß H. Reichs Aacht gefallen seyn / mit Vrtheil vnd Recht zu erklären / zu sprechen / auch darauff mit der Execution / ohne jemands Respect / förderlich zuverfahren / wie recht ist / das meynen wir ernstlich. Wann D. L. vnd Jhr nun kommen vnd erscheinen also oder nicht / so wirdt nichts desto weniger D. L. vnd ewers Aussenbleibens vnd Vngehorsambs / auch nichtigen Einwendens / allerdings vngeachtet / auff der beschwerden Thum-Dechants vnd Capitels anruffen / in dem allem procedirt vnd gehandelt werdë / wie sich das rechtlicher Ordnung nach eignet vnd gebührt: darnach man sich zu richten / sc. Diese Mandata hat der Graff von Embden / vnd der Cantzler Redberger / als Keyserliche Commissarien intimirt: Worauff auch die Parition erfolgt / vnd der Bruder Hoff zu Straßburg vnd andere dem Stifft zugehörige Güter den Bischofflichen wider zu Handen gestellt worden. Von Restitution deß Münsters oder Thum-Kirchen haben die Commissarien damals nichts gedacht / damit es nicht das Ansehen haben solte / als wann es ein Religionssach were. (Keyserlich Mandat an Pfaltzgraffen von Newburg.) Demnach dieser Zeit in den Fürstenthumben Gülich vnd Berg allerley Vnordnungen fürgefallen / hat sich die Ritterschafft bey Jhr. Keyserl. Majest. derselben beklagt / vnd vmb Hülff vnd Remedirung jhrer Beschwerden angehalten. Worauff Jhr. Keys. Majest. zu Eingang dieses Jahrs in selbigen Landen ein Mandat publiciren lassen / folgenden Innhalts: Es hetten die sämptliche Ritterschafften der Fürstenthumber Gülich vnd Berg / Jhr. Majest. in Vnderthänigkeit vorgebracht / vnd zu erkennen gegeben / welcher massen jhre Vorfahren von vndencklichen Jahren wol hergebracht / auch vermög besonderer von vnterschiedlichë Hertzogen zu Gülich vnd Berg ertheilter / vnd von deren Successoren confirmirten Privilegien / Fürstlichen Reversalen / wie nicht weniger Krafft vieler dieser Fürstenthumber ordentlicher Landtags-Schlüsse erhalten / dessen auch vor zwantzig / ja hundert vnd mehr Jahren in possessione vel quasi gewesen weren / daß sie jhre Güter vnd Halbwinnere oder Hoffleute / so auff jhren eignen Gütern sässen / wegen aller Landstewer / Schatzung / Stewer / vnd sonsten auch anderer newer vnnd vngewöhnlicher Aufflagen befreyet weren / vnd jederzeit darbey gelassen werden solten / also daß den rechtmässiger weise regierenden Hertzogen zu Gülch vnd Berg / vermög angeregter Privilegien / vnd eignen Versprechen / allein aufflige vnd zustehe / von gemeldten jhren Landen alle zustehende feindliche Vberfälle / Raub vnd Brandt / mit aller jhrer Macht abzuwenden / vnd dargegen zu befreyen. Da auch die Ritterschafft einige Hülff oder Dienst jhrer Herrschafften vnnd den Landen zum besten thun würden / daß solches anderst nit als auff der Land-Fürsten Kosten / Gewinn vnd Verlust geschehen solte: Es were dann / daß bey ordentlichen Landtägen / auff vorhergehendes Ansuchen / Sie oder jhre Vorfahren freywillig mit Vorbehalt obbesagte Libertät / Immunitäten vnd Privilegien / eine gewisse Hülff / Beystewer oder Summ gegen Empfahung genugsamer Reversalen / eingewilliget vnd zugesagt hetten: Inmassen dann dem alten Herkommen gemäß vnd zur Anzeig freyen Willens gemeldte Ritterschafften vnd dero Mitglieder vnd Angehörige zu vnd in denen Orten dahin die Landtäge pflegen gelegt vnd gehalten zu werden / ein vngesperrter / An-Ab-Ein-vnd Außzug gestattet / mit Erwöhlung vnnd Darstellung in Abwesen dero Erbämpter auß jhrem Mittel eines Directorn / Zuziehung jhrer Syndicorum, Advocaten oder Rechtsgelehrten in Berahtschlagung aller vorfallender Bedencken auch in Form vnd Ordnung deß votirens vnnd schliessens hiebevor allezeit frey vnd vnbedrangt gelassen worden sey: dergestalt dann in den gemeinen Landen angelegenen Sachen beyder Fürstenthumber / Gülich vnd Berg / Ritterschafften / vnd der Stätte Deputirte an einem Ort zugleich beschrieben wordë / daselbst ein jeder Stand ein besonder Ort zu seinen Berahtschlagungen hette / auch absonderlich die Notdurfft deliberirt / vnnd nach gepflogener Communication der sämptlichen Ständen Resolution vnd Schluß in dero gesampten Gegenwart durch die Gülchische Ritterschafft dem ordentlicher weise regierenden Landsfürsten / oder desselben Abgeordneten referirt / endlich der Land-Tags Abschied verfasset / das Concept den Ständen communicirt / vnd durch deren darzu Deputirte revidirt / mit den Rähten verglichen / vnd schließlich abgelesen worden. Auch wann einige Contribution oder Stewer bewilliget / alsdann der Ständen / Ritterschafft vnd Stätten Deputirte dieselbe nach jhrer Matricul außsetzen vnnd aufflegen / also daß der Graffschafft Ravensperg ein drittheil deß Bergischen Lands gebührender Quoten zutragen vnnd zu erlegen assignirt worden / wie dann folgends die Deputirte daran gewesen vnnd zugesehen / daß die Stewern zu dem bewilligten Ende auff jhre Anweissung außgegeben würden / gestalt in deren Gegenwart vnd vor denselben die Rechnung beschehen / vnd durch dieselbe zu dem nechsten Land Tage den Land Ständen vorgebracht werden. Ob nun wolgedachte Ritterschafften der tröstlichen Hoffnung gelebt / daß hierüber kein Newerung oder Veränderung fürgenommen / noch einigen Eintrag geschehen / sondern sie bey solchen jhren alten Freyheiten / Immunitäten / vnd guten Gewonheiten mit so vielen Privilegien vnnd Reversalen bestättiget gelassen / vnd gehandhabt werden solten. So hab sich doch hergegen zugetragen: Als er / Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm / (deme Jhr. Majest. doch einige Possession gedachter Länder nicht geständig seyn) den dritten Augusti / verwichenen Sechtzehenhundert fünff vnd zwantzig [1130] sten Jahrs / die sämptliche Land Stände obermelten Fürstenthumben / nacher Düsseldorff zum gemeinen Land Tag beschrieben / daß jhnen den Ritterschafften die freye Wahl eines Directorn / anderst nicht gestattet werden wöllen: es were dann eine jhme gefällige Person darzu genommen / darzu jhnen neben andern Land Ständen durch ein Erklärung vorbehalten / im Fall sie die Mittel zu Abwendung deß Vatterlands Vnheils nicht einwilligen würden / daß er mit Anstellung Accisen oder in andere Weg das jenig selbsten anstellë vnd verordnen müßte / was der Sachen Notdurfft erfordern werde / darbey auch in denen proponirten vnd zum gemeinen Land Tag gehörenden Puncten jhrer Ritterschafft vnd Stätten / angehörige absonderlich Personenweiß zu Hoff / in dem Fürstlichen mit Soldaten verwahrtem Schloß / mit Special ernstlichen Interrogatorien / in Abwesen der Directoren Syndicorum vnnd andern Mitglieder abgefragt / Stimmen vnd Vota zu colligiren vnderstanden / darneben auch jhren Rechtsgelehrten vnd Syndicis, wann sie altem Gebrauch nach jhre Notdurfft vorgetragen / mit bedröwlichen Worten zugesprochen / welche dardurch vnd wegen deß im gantzen Landt außgebreiten Geschrey / als wann der Befelch ergangen / derselben theils / wo man sie betretten würde / gefänglich anzuhalten / also abgeschreckt worden / daß dieselbigen sich jhrer Dienste abzuthun gesinnet / andere jhnen zu dienen verweygert / vnd dergestalt gleichsam aller Rechtlichen Defension Rahts vnnd Assistentz entplösset würden: Darüber auch jhnen sampt andern Ständen ein mit einverleibten vorigen Beschwernussen dergestalt verfaßter Land Tags-Schluß / ohne vorgangene Communication deß Concepts zugestellt worden seye / daß sie denselben in allen Puncten von jhn placitirtes vnd approbirtes gemein ordentliches Conclusum nicht erkennen noch halten können: auch bey der Posterität nicht zuverantworten wüßten / daß sie / wie darinn gesetzt / bewilliget haben solten: Wann die damalen mit Beding bewilligte Summa Geldts / zu dem von jhme vorgewandten Behuff nicht erkleckte / daß die Gülchische nacher Burchesdorff / vnnd die Bergische nacher Vbladen beschrieben / vnd daselbst weitere Notdurfft vnd Vorschuß geschlossen werden solte. In Ansehung solches allein in casum impro visae summae necessitatis vorgeschlagen / sonsten aber die Stände in keine̅ Außschuß Deputation willigen können / wie sie dann auch viel weniger den Vorbehalt einzuräumen gewußt hetten / daß da in künfftiger Bewilligung Mangel erscheinen / oder die Sach auffgezogen werden solte / alsdann ein rechtmässiger Lands-Fürst vnter dem Schein einer Lands Notdurfft eignen Gefallens Stewer oder Aufflagen anzustellen bemächtiget seyn solte. Bey welchen Newerungen es nicht gelassen / sondern nach geendigtem Land Tag hette er dem Herkommen zugegen Anfangs selbst / da keiner von der Ritterschafft vnd Stätten angewesen die eingewilligte Stewern / wider die alte Matricul / außgesetzt / der Graffschafft Ravensperg den dritten / so sie von Alters getragen / nicht zugelegt / vnd also die Bergischen desto mehr gravirt / auch die Stewern seines Wolgefallens zu andern Enden als durch die sämptliche Stände eingewilligt vnd verordnet worden / außzugeben / die Rechnung seinem Cammer-Raht einzulieffern / wie auch durch den Bergischen Pfenningmeister die eingewilligte Stewer von den Emptern / Stätten vnd Freyheiten einzunehmen / vnnd nichts darab ohne Special seiner oder seiner Statthalter / Cantzler vnnd Rähten Befelch außzugeben / vnd zu berechnen anbefohlen habe: Inmassen dann er / als auff den fünffzehenden May / vnd 8. Julij / die Gülchische Stände absonderlich auff Burchesdorff zum Land-Tag wider beschrieben / vnnd weiters angeben lassen / daß die im October eingewilligte Stewern erschöpffet / vnd derowegen andere Mittel zu continuirlicher Notdurfft gefordert hetten: vnd als dieselbe Stände darauff ohne die Bergischen auff gemeinen beyden Fürstenthumben Land Tags Beykunfft zu handeln sich beschweret / vnd dannoch / biß solche Zusammenkunfft gehalten würde / ein gewisse Summ / der höchsten Notdurfft zu begegnen / mit dem Bescheidt auffzunehmen bewilligen wolten / daß den Deputirten der Ritterschafft vnnd Stätten / als Fürstenthumbs Gülich solche Oerter / da es zur höchsten Noth also eylfertig zuverwenden were / angezeigt werden solte / so habe solches von denen zu gedachtem Land Tag verordneten Statthaltern vnd Rähten nicht wöllen angenommen werden: sondern sie gemeldet / daß sie bereits befehlicht weren / Servißgeldter oder Placquilien vnd Accisen wider anzusetzen / dahero dann / wie auch dieweil den sechsten Augusti / nechst vergangen / damals die Bergische Stände gleichfals absonderlich nach Mülheim zum Land Tag beschrieben / darumb nichts tractirt oder beschlossen worden / daß dero Ritterschafft Syndicus wegen jhme beschehener Bedrohung nicht hette erscheinen dörffen / sie billich besorgen müßten / es würde ohne der Länder vnd Stände Bewilligung weiters thätlich mit den newen Aufflagen verfahren werden / Inmassen dann erfolget seye / daß jüngst durch seine Statthalter / Cantzler vnd Rähte der Gülischen Ritterschafft vnd Landstände Deputirten auff Düsseldorff betagt vnd vorhalten lassen / daß sie nicht allein die auff vorgedachtem Burchesdorffischen Land Tag eingewilligte Gelder herbey schaffen solten / sondern auch wegen vnterschiedlichen Kostens / so fürnämlich auff das Spanische Isenburgische Regiment / vnd sonsten vermög vorgezeigter Rechnung angewendet / ein hohe Summ auff etlich Tausendt Reichs Thaler sich erstreckend / einwilligen / darauff obwol dieselbe angezeigt / daß sie dessen nicht bemächtiget / die Stände auch vermög obangezogener Privilegien darzu nicht verpflichtet seyen / zu dem bey den verderbten Vnderthanen so grosse Gelt Summen einzubringen vnmöglich were / daß auch die zu Burchesdorff anerbottene Summ nicht acceptirt worden / so hab doch solches nicht verfangen wöllen / sondern die ferrnere Anzeig besche [1131] hen / im Fall gedachte Deputirte darzu nicht willigen würden / daß allbereit Befelch vnd Commission an die Beampten ertheilet were via paratae executionis solche Gelder bey denen ohne das hochbedrangten Vnderthanen einzutreiben / also daß sie dessen täglich gewärtig seyn müßten: Wann aber solch anmäßliches anstellen newer vnd vngewöhnlicher Servisen oder Placquilien / Accisen vnd Land Schatzungen in Rechten vnnd deß Heiligen Reichs Satzungen höchlich verbotten / auch von besagten rechtmässiger weiß regierenden Fürsten denen Fürstenthumb Gülich vnd Bergerth eilten Privilegien vnd Reversalen zuwider lieffe / zu dem obverührte Difficultirung deß Directorii, Verbietung nothwendiger Berahtschlagung vnnd Communication aller vorfallender Notdurfften / das Abschrecken durch absonderlich Abfrag von freyem votiren / wie auch der Syndicorum nötigen Rechtsgelehrten vnd Fürsprechern durch Betrohungen vnnd scharpffes ernstliches Zusprechen verursachter Abstandt allen Rechten / auch gemeinem Nutzen allerdings zuwider zu Zerrüttung mehr angeregter Fürstenthumber vnd Landen / vnnd derselben Wolstandt gereichte / darauß auch / da bey Zeiten solcher Newerung nicht vorgebawet werden solte / vnwiderbringlicher Schaden zu befahren / vnd am geringsten Verzug die cusserste Gefahr vnnd Landsverderben hafftet / sonderlich da man täglich erführe / daß alles was Er obverstandener vnbillicher weise außpresse / auch der ander angemaßte Innhaber der Churfürst zu Brandenburg / vnd desselben intitulirte Regierung im Clevischen Landt / mit Hülff der Staten in Holland gleichfals den Vnderthanen durch alle feindliche Mittel abnötigen thete / vnd dann alle diese newerliche Vornehmen / wie an jhme selbst vnrecht / Null vnd nichtig / also auch Jhre Majestät vnd dem Heiligen Reich von wannen mehrbesagte Fürstenthumb vnnd Lande Lehenrührig / gantz praejudicirlich / in Ansehen gedachte Reichs Lehen von jhren Alten Freyheiten / guten Gebräuchen / vnd Gerechtigkeiten in eine beschwerlichen Last vnnd Dienstbarkeit gebracht würden: in welchem Fall / vermög deß H. Reichs Constitutionen vnd Cammergerichts-Ordnung à praecepto wol angefangen werden köndte vnnd solte: Als hetten Jhre Majestät mehrbesagte Ritterschafften vmb Auffhebung vnd Cassirung solcher Attentaten / vnnd deßwegen gehörige Proceß vnd Mandata zu ertheilen in Vnderthänigkeit angeruffen / auch erlangt / daß jhnen selbige Dato nachfolgender gestalt erkandt worden seyen. Hierumb vnd weiln Jhre Majestät jhm in gedachten Fürstenthumben einige Possession nicht geständig weren / so thete Sie alles das jenige was Er als angemaßter Innhaber gedachter Fürstenthumb vnnd Landen zu Behauptung deroselben vermeintlicher apprehendirter Possession in obgehörten vnterstandenen Attentaten / oder auch auff andere Weiß vnd Wege / wie das Namen haben mag / mit Einnemung Handgelübden / Eyd / Huldigung / Beypflichtung / Außschreibung der Land-Täge gethan / vnd was bey denselben fürüber gangen vnd abgenötiget worden: Auch alles das jenige / so obgehörter massen bey Jhrer Majestät klagend eyngewendet worden / als ohne das Null / nichtig vnd krafftloß auß tragendem Ampt / vnd Keyserlicher Macht / Vollkommenheit / Inmassen solches von Keyser Rudolphen zu vnderschiedlichen malen gleichfalls auch von Jhrer Majestät selbsten vor diesem geschehen / hiemit allerdings cassiren vnd auffhüben: Vnd gebieten hierauff Jhme wie auch obbenannten seinen intitulirten vnd vermeyntë Statthaltern Cantzler vnd Rähten zu Düsseldorff / auch andern hohen vnd nidern Beampten / Richtern / Schultheissen / Vögten / vnd allen angemaßten Officianten / von gedachter Keyserlichë Macht / auch Gerichts vnd Rechts wegen / vnd bey Poen Ein hundert Marck lötigs Golds / halb in die Keyserliche Cammer / vnd den andern halben Theil mehrbesagter Ritterschafft vnfehlbar zubezahlen / hiemit ernstlich / vnnd wolte daß Sie gedachte Gülich: vnd Bergische Ritter: Landschafften vnnd Vnderthanen weiters mit Eyd / Gebott vnnd Verbott / oder andern widerrechtlichen vnd beschwerlichen Decreten nicht belegten / noch einiger Iurisdiction, Dominien, Land Täge außschreiben / Schatzung / Contributionen / Accisen / Serviß oder Pacquilien Geldt anzustellen vnd abzufordern anmaßten / oder dieselbe durch Executions-Mittel zu erzwingen vnterstünden / sondern sich hinfüro deß alles enthielten / hierinnen nicht säumig oder Vngehorsamb weren / als lieb jhnen were die obbestimpte Poen zu vermeyden / rc. Hierauff ist Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm selbsten / mit einem ansehenlichen Comitat nacher Wien verreyset / seine Sachen am Keyserlichen Hoff zu justificiren / vnnd jhme den Weg zur appraehendirten Possession etwas schöner zu machen. (Landgraff Georgen zu Hessen Beylager zu Torgaw.) Nachdem Landgraff Georg zu Hessen Darmstatt sich mit deß Churfürsten von Sachsen Tochter / Fräwlein Sophiae Eleonorae Ehelichen verlobet / als ist darauff zu Außgang deß Monats Martij die Heimführung vnd Beyläger zu Torgaw angestellet / vnnd folgender Gestalt gehalten worden: Anfangs haben Jhre Churfürstliche Durchleucht. die fürnembsten von der Ritterschafft darzu beschrieben / welche alle vergüldeten Zeug auff den Pferden geführt / vnnd mit Sammeten Kürißröcken / so mit güldenen Passementen verbremet / gelben Federn vnd Feldzeichen / güldenen Zancken / vergüldeten Degen vnd Sporen: jhre Diener aber in schwartzen Löndischen Mänteln vnd Kleydern / mit gelben Strichen belegt / erschienen. Hierauff ist der Churfürst mit drey hundert Pferden / sampt seiner Gemahlin / vier jungen Herren / vnd zweyen Fräwlein von Dreßden nach Torgaw auffgebrochen / denen drey hundert geworbene Soldaten / so in die vier auffgerichtete Schantzen sampt etlichen Stücken Geschütz ge [1132] legt worden / nachgefolget: Die seynd den zwantzigsten diß daselbst angelangt. Auff solches ist den vier vnd zwantzigsten diß der Fürstliche Bräutigam Landgraff Georg zu Leipzig ankommen: vnd weil Seine Fürstliche Gnaden wegen jhres Herren Vatters tödlichen Abgangs noch getrawret / als seynd erstlich zwey vnd dreissig Schwartz gekleydete Edelleut eingezogë / darauff zwölff Trompeter / denen Jhre Fürstliche Gnaden auff einer Gutschen gefolget: neben welcher vier Churfürstliche Lackeyen in gelber Liberey / vnd dann sieben andere in Schwartzem Habit hergangen: Hernacher seynd sieben andere Gutschen gefahren / welchen zwantzig Edelknaben zu Roß / vnnd siebentzig Reysige gefolget / sampt zwölff Rüstwägen. Vber ein kleines hernach seynd die Hertzogen von Sachsen Coburg vnd Eysenach gleichfalls einkommen / vor welchen sechs vnd fünfftzig Reuter vnd zwölff Trompeter geritten. Nach denen seynd eylff Gutschen gefahren / vnd sieben vnd sechtzig vom Adel vnd andere Reysigen gefolget: die seynd sämptlich von der Bürgerschafft stattlich eingeholet worden. Solchem nach ist den dritten Aprilis Landgraff Georg zu Torgaw angelangt / da er von dem Churfürsten von Sachsen / welcher mit in Tausendt Pferd jhme entgegen geritten / stattlich empfangen vnd eingeholet worden. Im Einritt seynd gewesen Hertzog Johann Casimir zu Sachsen Coburgk / Hertzog Johann Ernst zu Sachsen Eysenach / Marggraff Christian zu Brandenburg Culmbach / Landgraff Philips zu Hessen: beneben vielen fürnehmen Gesandten / Graffen / Herrn / Kriegs Obristen / vnd etlich hundert vom Adel / die alle auffs herrlichste vnd prächtigste gebutzt vnd außstaffieret gewesen. Folgenden Sontags / welches war der vierdte Aprilis / nach Mittag / hat Doctor Hoe auff dem grossen Saal ein Sermon gehalten: darauff bey [1133] de Fürstliche Personen Christlich copulirt in ein stattliches zubereites Betth beygesetzt / vnnd vom Churfürstlichen Sächsischen geheimen Rahts-Praesidenten / Herrn von Schönberg / ein stattliche Rede gethan / auch vom Fürstlichen Hessischen Cantzler Doctor Wolffen / widerumb geantwortet / grosse Auffwartung erwiesen / treffliche Musica gehalten / vnnd alles mit grossem Pomp vnd Magnificentz verrichtet worden. Neben andern Chur: vnd Fürstlichen Personen hat sich auch Hertzog Johann Philips von Sachsen Aldenburg / als Keyserlicher Gesandter darbey befunden: Folgenden Montag hat Doctor Hoe im grossen Saal auch ein Ehepredigt gehalten / darauff beyden Fürstlichen Eheleuten / so gekniet / der Segen gesprochen / nechstes die Keyserliche / Churfurstlich: vnd Fürstliche Geschencken praesentirt / vnd endlich von gemeldtem Herrn Fürstlichen Hessischen Cantzler die Dancksagung gethan worden. Vnter dessen seynd täglich ansehenliche Panequetten gehalten / auch viel Frewden: vnd Ritterspiel / Comödien / vnd andere Ergötzlichkeiten verübet: Wie dann am siedenden diß auff dem Feldt ein stattliche Bären-Jagt gehalten worden. Da haden erstlich etlich Ochsen mit den Bären streiten müssen: wie die Ochsen vber wunden / seynd die Jagt Hunde nach einander eingelassen worden / welches so lang geweret / biß ein Bär nach dem andern vberwunden worden. Den neundten diß ist eine Wolffs Jagt auffm Schloß gewesen / da die Wölff nach der Jagt alle auffgehenckt worden. Deßgleichen ist wider ein Bären Jagt auffm Schloß vorgangen / da in wehrender Jagt ein Bär dem Jäger seinen Hut vom Kopff gerissen / aber sonsten keinen Schaden gethan. Jhre Churfürstliche Durchleucht. sampt den anwesenden Potentaten haben oben auß jhrem Zimmer mit grossem Lust zugesehen / sonderlich wann ein Bär in ein Kühl Faß / deren etliche auff die Ecken gesetzt worden / gesprungen: vnd weil der Bär nicht leichtlich herauß geköndt / auch die Hunde demselbigen nicht beykomme̅ können / haben Jhre Churfürstliche Durchleucht. mit Poltzen nach selbigem Bären geschossen / welcher dann darauff sehr gemurret / vnnd also im Grimm auß dem Faß gesprungen / worauff der Lust wider angangen / biß daß die Bären abgemattet gewesen. Den eylfften diß / zu Mittag / haben Jhre Churfürstliche Durchleucht. vnnd der Herr Bräutigam / der Marggraff von Bayreut / vnnd andere mehr nach dem Ringlein gerennet / in der Nacht zwischen eylff vnd zwölff Vhren ist das Fewerwerck angangen / welches mitten in der Schantz gestanden / vnd biß frühe Morgens vmb 4. Vhr geweret / dazu fort vnnd fort die Trommel geschlagen / vnd die Trompeten geblasen worden / ist außwendig formirt gewesen / wie das Römische Reich oben der Adler mit der Cron vnd Apffel / vmb vnd vmb die sieben Churfürstliche Wappen / so alles voller Pollwerck gewesen: vnd nachdem es eine Weyl gebrandt / ist der Ritter Sanct Georg vnd der Lindwurm auß dem Fewerwerck kommen / vnd mit einander gestritten / biß endlich deß Ritters Sanct Georgen Schwerdt loß gangen / vnd den Lindwurm angezündet / auß welchem vnzehlich viel Schüsse vnd Schläge darauß beschehen / daß jmmer einer den andern angezündet / alsdann seynd in viertzig Fewermörsel vff beyden seiten gestellet gewesen / vnnd einer nach dem andern loß gebrandt worden / also daß wann einer vnden angefewret / der ander in der höbe gewesen / darunter einer eines Fasses weite gebabt / vnd in Ketten schwebend gehangen / hat eine Kugel von drey hundert vnd achtzig Pfundt außgeworffen / so ein vberauß grosses Krachen in der Lufft gemacht / aber alles ohne Schaden abgangen / vmb die gantze Schantz herumb ist ein höltzernes Geländer gemacht gewesen / vnd haben Jhre Churfürstliche Durchleucht. mit zwen Schössen auß dem Schloß die Losung geben / wie es hat sollen loßgebrandt werden: deßgleichen seyn auch fünffzehen Wasserkugeln in die Elbe geworffen worden / welche lang im Wasser geblieben / ehe solche abgangen / von denen es also gescheinet / als wann die gantze Elbe brennend were: Endlichen seynd die neun Stück Geschütz in der Schantz loß gebrandt worden. Als nun hierauff dieses Hochzeitliche Fest sich zu Torgaw also mit grossen Frewden glücklichen geendet / seynd Jhre Churfürstliche Durchleucht. neben seinem newen Tochtermann Landgraffen Georgen / wie auch Landgraff Philipsen / vnd Jhr. Churfürstlichen Durch leucht. Gemahlin / sampt dero erst verheuraten Tochter / vnnd den andern zweyen Fräwlein / von Torgaw nacher Leipzig vffgebrochen: allda sie den siebenzehenden Aprilis Nachmittag vmb drey Vhren angelanget. Vor Jhrer Churfürstlichen Durchleucht. Ankunfft seynd zu Mittag viel Rüstwägen vnd Trouppen Pferde ankommen / darauff vmb drey Vhr Jhre Churfürstliche Durchleucht. gefolgt: Die erste Trouppe waren Holtz-Förster / darauff ein Furierer vnd ein Trompeter gefolget. Darnach folgte das Landgräffliche Bolck. Zum dritten / das Churfürstliche Volck. Zum vierdten / die zwölff Landgräffliche Trompeter. Zum fünfften / der Chur Sächsische vnd Landgräffliche Adel. Zum sechsten / zwey Glieder Obriste Jägermeister. Zum siebenden / Jhrer Churfürstlichen Durchleucht. zwölff Trompeter / vor denselbigen aber ein Heerpaucke. Zum achten / Jhre Fürstl. G. Landgraff Georg in der mitten: Jhre Churfürstliche Durchleucht. oben: vnd Jhre Fürstliche Gnaden Landgraff Philips zu Hessen vnten / reitende auff drey weissen Pferden / auff beyden seiten die Lackeyen. Zum neundten / die Churfürstliche vnd Landgräffische Rähte. Zum zehenden / die Churfürstliche Einspänniger. Zum eylfften / folgte der Brautwagen / in welchem die Fürstliche Braut oben / gegen vber das eine Fräwlein / Jhrer Churfürstlichen Durchleucht. Gemahlin / in dem Lincken das ander Fräwlein gesessen. Derselbige Wagen war [1134] so köstlich gemacht / vnnd also mit Gold vnd Silber gezieret / daß dergleichen fast nicht gesehen worden: Vornen war ein sehr schönes Künststück / darinnen das Churfürstliche Wappen auff beyden seiten: vnd oben in der mitten war Cupido mit seinem Bogen vnnd Köcher vbergüldet: Nach diesem war ein grosser Adler / gleichfals vbergüldet: Oben auff dem Wagen in der mitten stunde ein güldenes Hertz mit einem Pfeil durchschossen / hinden auff dem Gerüst stunde Cupido mit seinem Pfeil in den Wagen zielende: der Kasten war alles vergüldet: die Vorhänge vnnd Decken mit Seyden vnnd feinem Goldt durchwürcket: der Zeug an den Pferden von Sammet mit vbergüldeten Beschlägen: die Pferdt waren Schwartzbraun / vnnd mit schwartz vnd gelben Federn außgebutzet: die Gutscher mit schwartz Sammeten Röcken / vnd Braunschweigischen Sammeten Hüten: bey dem Wagen auff beyden seiten giengen etliche Trabanten in schwartzer vnd gelber Liberey. Diesem Wagen folgte noch ein anderer mit Sammet vnd güldenen Borten: die Pferde waren den vorigen gleich / vnd dann noch viel andere Gutschen / denselben kamen nach noch in zwantzig Gliedt Reuter. Etlich Tag hernach hat Jhre Fürstliche Gnaden Landgraff Georg mit dero newen Gemahlin Jhre Rückreyse widerumb nach den Hessische̅ Landen angestellet / vnd den neundten Maij zu Marpurg den Einzug vnd Heimführung gehalten. (Landgraff Moritz vbergibt seinem älteste̅ Sohn die Landsfürstliche Regieru̅g.) Es seynd bißhero wegen allerhandt vorgefallenen Vrsachen / zwischen Landgraff Moritzen zu Hessen Cassel / vnd seinem ältern Sohn / Landgraff Wilhelmen vnterschiedliche Handlungen vorgangen / mit welchen es enblichen so weit kommen / daß Landgraff Moritz jetztgedachtem seinem
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ältesten Sohn Landgraff Wilhelmen die völlige Administration vnd Landsfürstlichen Regierung vbergeben: welcher dann darauff die Regierung mit friedliebenden Personen bestellet / vnnd das Justitz-Wesen also angeordnet / daß die Landschafft ein sonderliches Begnügen daran gehabt. (Gütliche Vergleichung zwische̅ den beyden Landgraffen von Hessen / Cassel vnd Darmbstatt.) Hierauff ist den eylfften Maij / wegen bekandten Strittigkeiten zwischen beyden Fürstlichen Hessischen Häussern / Casselischen vnnd Darmbstattischen Theil / zu gütlicher Handlung ein sonderliche Tagleystung zu Hirschfeldt angestellet / vnd endlich durch Interposition Jhr. Fürstl. Gn. Landgraff Philipsen zu Hessen / nachdem nicht allein zu besagtem Hirschfeldt / sondern auch zu Franckfurt am Mayn vnd Darmbstatt darüber tractirt / alles verglichen / beygelegt / vnnd darüber den vier vnd zwantzigsten Septembris / nachfolgende Transaction auffgerichtet worden: (Transactio zwischen Landgraff Georgen vnd Landgraff Wilhelmen zu Hessen vffgerichtet.) Von Gottes Gnaden / Wir Wilhelm vnnd Georg / Gevettere / Landgraffen zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain vnd Nidda / sc. Vor vns vnd alle vnsere Erben vnnd Nachkommende Fürsten zu Hessen / vnd also ins gemein vor vnsere beede Fürstliche Casselische vnd Darmbstattische Linien / die wir kräfftiglich hiemit obligiren vnd verbinden / Bekennen vnd thun kundt offentlich in diesem Brieff / vor allen denen / die dessen vber kurtze oder lange Zeit ansichtig werden: Nachdem der gütige Gott / zu diesen vberauß betrübten / gefährlichen vnnd geschwinden Zeiten vnnd Läufften / vns beede / einen jeden an seinem Orth vnnd in seiner Linj / in schwere Lands Fürstliche Regierunge geordnet vnnd gesetzt hat / daß wir als nahe Blutsfreunde / die einen. Titul / Schildt vnd Helm führen / bedächtlich erwogen / wie es vmb vnser vraltes Fürstliches Hauß Hessen / niemahls bawfälliger / sorglicher noch gefährlicher gestanden / als wann dasselbe mit jnnerlicher Mißverständnuß vnd Vnruhe beladen gewesen: hingegen es aber nie besser florirt / als wann sich dessen Häupter / Fürsten vnnd Regenten in Einigkeit / Friedt / Lieb vnd Trew begangen haben. Wann sich dann zwischen den Hochgebornen Fürsten / Herrn Moritzen vnnd Herrn Ludwigen dem jüngern / beeden Landgraffen zu Hessen / Graffen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain / vnd Nidda / sc. vnsern gnädigen vnnd vielgeliebten Herrn Vättern / respectiuè Christseeligen vnd hochlöblichen Andenckens / vor etlich vnnd zwantzig Jahren Differentz vnd Streitigkeit angesponnen / welche von Zeiten zu Zeiten dergestalt gewaltig vberhandt genommen / daß deren noch ein guter Theil auff vns / Jhrer Vetterlichen Gn. Gn. Machfolgere / an den Fürstlichen Regierungen erwachsen ist / vnd sich zubesorgen war / daß barauß noch mehrere Verbitterung der Gemüther / gäntzliche Erschöpff: Eröss: vnd Ruinirung vnserer Fürstenthumb vnd Landen / Versaumung vnsers Fürstlichen Hausses gemeiner Obligen / so wol noch andere vnzehlbare Vngelegenheiten / wie solche der innerlichen Trenn: vnd Spaltung eines hohen Hausses gemeiniglich zu folgen pflegen / entstehen möchten / darumb dann von der jetztregierenden Römischen Keyserlichen auch zu Hungarn vnnd Böhmen Königlichen Majestät / vnserm Allergnädigsten Herrn / Wir zur Vergleichung gar gnädigst vnd Vätterlich / beedes in Schrifften vnd durch mündliche Zuentbiethungen ermahnet / von vornehmen friedliebenden vnd gehorsamen Chur: vnd Fürsten / sonderlich aber von denen / die mit vns in Erbverbrüderung vnd Erbeinigung stehen / darzu erinnert / durch vnsere beederseits getrewe Landstände flehentlich darumb gebetten / vnd dann vns beeden Landgraff Wilhelmen / vnnd Landgraff Georgen / vnsere Hertzen vnd Gemüter zur Verträglichkeit / durch sonderbahre Göttliche Würckung / gleichsamb gerühret vnnd getrieben worden / So haben wir mit vorhergangener jnnbrünstiger Anruffung Gottes / als deß Obristen Stiffters vnd Erhalters alles friedlichen Wolbegehens / die Sachen vnd den vngewissen mißlichen vnnd zweiffelhafftigen Außgang / den dieselbe bey vnterbleibender gütlicher Transaction, noch endlich gewinnen möchten / mit höchstem Fleiß vberlegt / vnsere beyderseits vertrawte Rähte vnnd Diener etlich mahl zusammen geschickt / vns in der Person an gelegene Orth vnd Mahlstatt vnterschiedlich vertagt / mit dem gütlichen Tractat ein geraume Zeit von vielen Monaten zugebracht. Mitlerweil / vnd nachdem man beyläufftig gesehen / wie weit einer vnnd der ander Theil gehen wolte / bey vnsern Herrn vnd Freunden Gutachten vnd Rahtschläge eingeholet / vnd diesem nach auff friedliebende / sorgfältige / getrewe vnd embsige Interposition deß Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen / Landgraffen zu Hessen / Grafen zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain vnnd Nidda / sc. Vnsers freundlichen lieben Vettern vnd Herrn Vatters / hindangesetzt aller Neben-Respect / Gott zu Ehren / der Römischen Keyserlichen Majest. vnd dem Heiligen Reich zu Dienste / dem gemeinen Nutzen zur Beförderung / vnsern Landen vnnd Leuten zu Friedt vnnd Trost / so dann vns selbsten zu Erleichterung vnserer schweren Fürstlichen Regierungs-Läste / eine freundliche / auffrichtige / redliche / vnd wolgemeinte Abrede / wissentlich / wolbedächtlich vnnd gründlich beschlossen vnnd abgefasset / wie vnterschiedlich hernach folget. Zuvorderst / Sollen vnd wöllen die Römische Keyserliche Majest. vnsern Allergnädigste̅ Herrn / als vnsere von Gott geordnete höchste Obrigkeit / wir mit schuldigem Gehorsamb veneriren / Jhrer Majest. in jhren vnd deß Reichs fürfallenden Nöthen / nach allem Vermögen assistiren / redliche vn̅ auffrichtige allervnderthänigfte Dienste leysten / vnd gegen Jhre Majest. vns allenthalben also bezeigen / wie solches getrewen vnnd gehorsamen Fürsten deß Reichs wol anstehet vnd gebüret / auff daß hierdurch Keyserl. Majestät Hoheit / Respect [1136] vnd Authorität vor allen dingen in schuldige Obacht genommen / vnnd erhalten / vnnd deroselben Hertz vnnd Gemüth je länger je mehr bewogen werde / vns vnd den vnserigen mit desto mehrern Keyserlichen Gnaden geneigt zu seyn vnd zu bleiben. Nechst diesem sollen vnd wöllen wir auch vnsere Erben vnd Nachkommen / vnd ins gemein alle Fürsten vnserer beyderseits Fürstlichen Linien all vnser Lebtag einander / mit guten / rechten gantzen vnd wahren Trewen / Vetterlich / Brüderlich / freundlich vnd gütlich meynen / lieben / ehren / vertheydigen / vnd vnser einer deß andern / auch Landt vnd Leuthe Nachtheil vnnd Schaden warnen / selbst nichts schädliches zufügen / frommen vnd bestes mit Worten vnd Wercken suchen vnd fördern. Belangendt dann vnsers Fürstlichen Hauses schwere strittige Haupt Sachen / so wöllen erstlich hiemit wir Landgraff Georg vor vns / vnnd vnser gantze Fürstliche Hessen Darmstattische Linj / einen beständigen / vnwiderrufflichen / jmmerwehrenden vnnd ewigen Verziegk thun / auff die vnserm in Gott ruhenden gnädigen geliebten Herrn Vattern Landgraff Ludwigen dem jüngern / Lobwürdigen Andenckens / mit Keyserlicher Sententz vnd Vrtheil adjudicirte hohe Liquidation-Summ / so sich weit vber eine Million Golds belauffet. Zum andern / Wöllen wir Landgraff Georg / vor vns vnd alle vnsere Erben vnnd Nachkommende Fürsten zu Hessen / Vns hiemit verziehen vnd begeben haben / aller fernern Ansprachen vnd Forderungen / wie dieselbe in der / vor deß hochansehenlichen Keyserl. Herrn Commissarij / Churfürsten zu Cöllen Liebden / von Weylandt Herrn Landgraff Ludwigen dem jüngern / Gottsceligen / vbergebener Liquidations-Klage specificirt / oder auch in der obberürten Keyserlichen Liquidation-Vrtheil außgesetzt / vnd der Darmstattischen Linj reservirt seynd / oder was auch sonsten weiter / wir Landgraff Georg / vor vns vnnd vnsere Fürstliche Darmbstattische Linj / an die Fürstliche Hessen Cassellische Linj / von dergleichen Liquidatis oder Liquidandis hetten finden / fordern / suchen vnnd sprechen sollen / können oder mögen. Drittens / Obwoln vnser Landgraff Georgens geliebter seeliger Herr Vatter / Landgraff Ludwig der jüngere / vnd nach Seiner Bätterlichen Gn. tödlichem Hintritt / Wir Landgraff Georg selbst / bey Belägerung deren beyden vesten Häusser / Rheinfelß vnd Catz / etlich mahl hundert Tausent Gülden Vnkosten spendiret vnnd auffgewendet / welcher hohen vnd grossen Vnkosten Restitution / wir an die Fürstliche Hessen Casselische Linj erfordert vnd gesucht / dieselbe aber aller handt hierauff eingewendet / So wöllen wir doch / auß sonderlicher Liebe vnd Neygung / zu Fried vnd Einigkeit / auff solche Forderung auch Verziegk gethan / vnd vns erklärt haben / von jetztgedachter Hessen Cassellischer Linj / die Erstattung deroselben / oder 1627. auch anderer Executions Kosten / vnd was dahero ferrner rühren mag / zu ewigen Tagen nicht mehr zu begehren. Viertens / Als vnser Landgraff Georgens gnädiger lieber Herr Vatter / nunmehr feeliger / vnnd nachgehends wir / als Seiner Vätterlichen Gn. Erb vnd Successor / wider vnsern Vettern Herrn Moritzen Landgraffen zu Hessen / sc. zu einer Klag fractae pacis publicae berechtiget vnnd befugt zuseyn vermeinet / welches aber wir Landgraff Wilhelm starck widersprochen: So wöllen wir Landgraff Georg ebenmässig / ewig vnd vnwiderrufflich darauff renunciirt haben / jedoch an denen Actionen fractae pacis, die vns Landgraff Georgen widere andere competiren / hierdurch gar nichts nachgelassen. Fünfftens / Nachdem Weyland Herr Landgraff Ludwig der jüngere / hochseeliger / vnnd nunmehr wir Landgraff Georg / als Seiner Vätterlichen Gn. Nachfolger am Regiment / vns sehr erklagt / daß der vnserm gantzen Fürstl. Sambt-Hause Hessen zu gutem gemeinte / vnd zu Ziegenhain gewesene namhaffte Geldt Vorraht / dessen in Weylandt Herrn Landgraff Philipsen deß ältern / vnnd Herrn Landgraff Wilhelms deß ältern / beeder Christseeligen nachgelassenen Fürstlichen Testamenten gedacht würde / erhaben vnd verwendet worden / darvon gleichwol vnsers Vettern Landgraff Wilhelms L. nichts wissen wöllen: So haben wir Landgraff Georg / auff die darauß entstandene Forderung auch Verziegk gethan / vnd soll hiernechst / wann sich beyde Fürstliche Linien / Cassel vnd Darmbstatt / recolligiret / vnd auß jhren diese Zeit vber auffgeschwollenen Lästen / durch Gottes Hülffe vnd Beystandt loßgewürcket haben werden / mit Raht vnd Zuthun beyderseits getrewer vnd gehorsamer Praelaten / Ritter: vnd Landschafft von desselben Gelds füglicher Ergäntzung / doch also / daß sie keinem Fürsten / noch dessen vntergebenen Land Ständen vnd Vnderthanen gar zu beschwerlich falle / gütlich tractiret werden. Sechstens / Vber alle obgesetzte Verziegk vnd Renunciationes wöllen noch darzu wir Landgraff Georg / Vnsere auß der Liquidation Vrtheil / auff Einbekommung der Vestung Ziegenhain gehabte Action schwinden / sincken vnd fallen lassen. Vors siebende / Wöllen wir Landgraff Georg / vnserm freundlichen geliebten Vettern vnd Brudern Landgraff Wilhelmen zu Hessen / alsbaldt / nachdem die Römische Keyserliche Majest. diesen Accord / auff Maaß vnd Weise / wie man allervnderthänigst vnd gehorsambst zu bitten gemeynet vnd entschlossen ist / bekräfftiget / auch ein jeder regierender Fürst zu Hessen / vor sich vnnd seine Successores an der Fürstlichen Regierung / zusampt den Land-Ständen vnnd Vnderthanen darauff geschworen haben würde / außräumen vnd wider abtretten / alle nach der oberwehnten Liquidations-Vrtheil titulo pignoris einbekom [1137] mene Stätte vnd Empter / vberall anders nichts / dann nur die gantze Nidere Graffschafft Catzenelnbogen / cum pertinentiis, so dann den gewesenen Casselischen Theil an Vmbstatt / vnnd das Ampt Schmalkalden / auch die darinn gehörige Vogtheyen / Herrnbraitungē / Broterodt / Steinbach vnd Hallenberg / vntenbemelter massen außgenommen. Fürs achte / damit vnsers freundlichen lieben Vettern / Herrn Wilhelmen Landgraffen zu Hessen Liebd. der wider einbekommenden Pfandämpter vnd Güter / desto besser vnd mehr erfrewt vnd gebessert seyen: So wöllen wir Landgraff Georg / vnsers Vettern Landgraff Wilhelms L. folgen lassen / alle Gefälle / so von Zeiten vnserer erlangten Possession in den wideraußräumenden Emptern erschienen seynd: Jedoch hiervon außgenommen / das jenige / so zu der Diener vnd Soldaten Besoldung biß auff den Tag der wideraußräumung gehört / oder vor Dato dieses Vergleichs / bereits erhaben vnd consumirt ist / auch außgenommen / die Helffte deß / in diesem gegenwärtigen Jahr / von allerhandt Früchte gefallenen vnd eingebrachten / oder noch verfallenden / erscheinenden vnnd einbekommenden Getreydigs / welche Helffte deß Getreydes dann / Vns Landgraff Georgen bleiben soll: Vnd sollen wir Landgraff Georg vmb die jenige Capital-Schulden / so auß denen wideraußräumenden Pfandämptern stehen / auch vmb die Zinse / so darvon / vor oder in Zeit vnser Landgraff Georgens Innhabung / erschienen vnd auffgeloffen seynd / zu ewigen Tagen vnangefochten bleiben / auch von vnsers Vettern Landgraff Wilhelms L. vnd dero Erbe̅ / Fürsten zu Hessen / Cassellischer Linj / kräfftiglich / würcklich / vnd mit Bestandt hierinnen vertretten vnd enthebt werden. Zum neundten / wöllen wir Landgraff Georg / auff vns vnd vnsere Fürstliche Hessen Darmstattische Linj laden / alle Capital Schulden / so auff dem Casselischen Antheil an Vmbstatt stehen / als viel deren auß Händen deß gewesenen Fürstlichen Hessischen Sambtskellners daselbsten / vnd nicht auß der Renntkammer zu Cassel / biß Dato verzinset seynd worden / deren hinkünfftige Verpensionirung (jedoch außgescheiden die allbereits verfallene Zinse) wir auff vns nehmen. Vber diß vnd zum zehenden / Renunciiren vnd begeben wir Landgraff Georg vns / vor vns vnnd vnser gantze Fürstliche Darmbstattische Linj ins gemein / aller anderer / bekandten vnd vnbekandten Forderungen / wie die Namen haben / vnd jetzt oder ins künfftige erdacht werden können oder mögen: sonderlich aber auch / was wir wider Wey??? Herrn Landgraff Philipsen deß ältern / vnsers Herrn Vrgroßvatters Hochseeligen Andenckens / nachgelassen Testament einiges Wegs zu praetendiren haben möchten: Worauff wir dann in specie vnd in genere vnwiderrufflichen Verzügk gethan haben wöllen. Zum eylfften / vorobgedachtes alles / wie auch auß andern erheblichen vnnd bewegenden Vrsachen / thun wir Landgraff Wilhelm vor vns vnd vnsere gantze Fürstliche Hessen Cassellische Linj / einer jmmerwehrenden / ewigen / vnerlöschlichen / vnd vnwiderrufflichen Verzügk / auff alle vnd jede Ansprachen an das Oberfürstenthumb Hessen / vnd dessen sampt: oder sonderliche Pertinentz / so viel von Herrn Landgraffen Ludwigs deß ältern Verlassenschafft herrühren thut: In specie aber auch auff die bey dem Hochlöblichen Keyserlichen Reichs Hoffraht disseits eingeführte Recontravention klage / so dann auff die ratione feudi, ex pacto, & providentia Majorum praetendirte quartam, vnd in Summa auff alle vnd jede jetzo bekandte oder vnbekandte / sich diese Zeit vber eräuget oder noch künfftig eräugende Anforderungen / wie dieselbe jmmer Namen haben möchten / so viel deren wider das Ober Fürstenthumb Hessen vnnd dessen Zugehörde / auch wider vnsers Vettern Landgraff Georgen vnd Seiner L. Erben vnd Nachkommen / Innhabunge / Nutz vnnd Niessung daran / vor vns oder vnsern Angehörigen Fürstlicher Hessen Cassellischer Linj per obliquum oder directum gemacht / geführt vnd angestellt worden / oder noch ins künfftige geführet vnnd angestellet werden möchten / sich deren vnsers Theils / vnd auff Seiten vnserer Fürstlichen Casselischen Linj ewiglich zu enthalten / vnnd ins gemein an das Ober Fürstenthumb Hessen / vnnd was zu Zeiten Herrn Landgraff Ludwigs deß ältern seeligen Absterbens / darzu gehöret / gantz vnd zumahl nichts mehr zu sprechen / zu fordern / noch zu suchen / so lang nach Gottes Willen ein Fürst zu Hessen / von der Hessen Darmbstattischer Linj bey Leben seyn wirdt. Fürs zwölffte / Wir Landgraff Wilhelm thun auch Verzügk erblich vnnd vnwiderrufflich vor vns vnnd alle jetzo lebende oder hernachkommende Fürsten zu Hessen Cassellischer Linj / auff die vor der Römischen Keyserlichen Majestät hochansehenlichen Herrn Commissarii Churfürsten zu Cölln L. von vnsers Herrn Vatters Landgraff Moritzen Gn. wider Hessen Darmbstatt eingeführte Gegen-Liquidation / vnnd was dahero dependirt, daß wir vnd vnsere Linj deren nun vnd hinfüro zu ewigen Tagen nicht mehr gedencken / noch dieselbe vorbringen / oder treiben wöllen. Zum dreyzehenden / Vberlassen wir Landgraff Wilhelm vor vns vnnd alle vnsere Erben vnnd Nachkommen / vnd ins gemein vor vnsere gantze Cassellische Linj / vnserin Vettern Landgraff Georgen erblich / alle Mobilien / wie sich dieselbe im Ober-Fürstenthumb Hessen Marpurgischen Theils / auff den Fürstlichen Häussern befinden / vnd vnserer Casselischen Linj biß dahin zuständig gewesen seynd / sie bestehen gleich in Tapetzerey / Betthgeraidt / Leinwadt / Zinn / Eysen / Kupffer / Holtz / Wehr / Waffen / Munition / oder wie vnd worinn sie jmmer wöllen / ausser der zweyen grösten Stück auff Marpurgk / so ins Zeughauß Ziegenhain gehörig / die wir Landgraff Georg wider außfolgen zu lassen zugesagt.
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Zum vierzehenden / Nachdem wir Landgraff Georg bey vns betrachtet / welcher gestalt vnsers Vettern Landgraff Wilhelms L. mit vberhäufften Oneribus vnd Schulden Last / so bey Antrettung jhrer Regierung auff sie kommen / beschweret: damit dann dieselbe solcher Läste in etwas entlediget werden mögen / so haben wir auß sonderlicher zu Seiner Landgraff Wilhelms L. tragender Freundvetter: vnd Brüderlicher Affection vnnd Liebe / vnd also durch eigene Bewegnuß / von niemanden hierzu hindergangen / bewilliget / Seiner Landgraff Wilhelms L. zum besten Fünffzig tausendt Gülden / Cammerwehrung / von den jenigen Schulden vber vns zunehmen / die von Herrn Landgraff Moritzen Liebde / auff die durch die Römische Keyserliche Majestät vnserer Darmstattischen Linj adjudicirte Marpurgische Haeredität verschrieben seynd / doch daß es vns in andern vnd mehrern Schulden gantz vnd zumahl keine Consequentz bringe / auch daß solche Fünffzig Tausend Gülden / die wir also gutwillig vber vns nehmen / eytel verzinßliche Capitalia vnd keine auffgeloffene Pensiones darinn begriffen seyen: ferrner daß die Willkühr der Ablösung / so lang wir solches Hauptgut richtig verzinsen lassen / bey vns vnd in vnserer Macht stehe: Item / daß die von Herrn Landgraff Moritzen L. auff das besagte Oberfürstenthumb Hessen / vn̅dessen Pertinentz versicherte Creditores, so viel deren vnter vns Landgraff Georgen wohnen / an vns als jhren Herrn vnnd Lands-Fürsten / auff Abschlag der Fünffzig Tausent Gülden / so weit dieselbe Summa reichen mag / vor allen andern frembden Creditoren gewiesen werden. Zum Fünffzehenden / Nachdem etliche Acta, Documenta, vnd Register zum Ober-Fürstenthumb gehörig / die Zeit vber vnser gnädiger geliebter Herr Vatter Landgraff Moritz zu Hessen / den Marpurgischen Theil Ober Fürstenthumbs eingehabt / nacher Cassel kommen / so wöllen wir Landgraff Wilhelm dieselbe alle auffsuchen lassen / vnd so viel deren vorhanden / nichts außgescheiden: / bona fide vnsers Vettern Landgraff Georgens L. restituiren: / vnnd wider herauß geben. Zum sechszehenden / Wöllen wir Landgraff Wilhelm / vor vns vnd alle vnsere eigens: vnd Lehens Erben Fürsten zu Hessen / vnnd ins gemein vor vnsere gantze Hessen Casselische Linj / vnserm freundlichen lieben Vettern vnd Brudern Landgraff Georgen / vnd allen Seiner Liebden Erben vnd Nachkommen Fürsten zu Hessen / Darmbstattischer Linj erblich vnd ewiglich hiemit cedirt / eingeraumbt vnd vberlieffert haben / die nidere Graffschafft Catzenelnbogen / mit allen jhren Hochheiten / Rechten / Gerechtigkeiten / Pässen / Vestungen / Schlössern / Stätten / Emptern / Dörffern / Lehen / Pfandt: vnd Mannschafften / Höfen / Gütern / Zehendë / Gefällen vnd in Summa mit allen vnd jeden Inn: vnd Zugehörungen / ersucht vnd vnersucht / genandt vnnd vnbenandt / gantz vnd zumal nichts / als allein den dritten theil an dem Rhein Zoll zu S. Goar vnd Wartspfenning zu Boppart / vnd was zum Rheinzoll schliessen von Alters gehörig (wie hie vnden gemeldet) außgenommë / also daß zu ewigen Tagen / so lang die Fürstliche Hessen Darmbstattische Linj vnerloschen ist / Wir Landgraff Wilhelm / vnsere Erben / Nachkommen / vnd vnsere gantze Hessen Casselische Linj keine Ansprach oder Forderung vnter gantz keinem Schein / wie der auch jmmer bewand seyn möchte / an die Nidere Graffschafft Catzenelnbogen / vnd an alle oder einige jhre Ein: vnd Zugehörungen haben sollen. Zum siebenzehenden / Begeben Wir Landgraff Wilhelm vns erblich / vnnd cediren vnsers Vettern Landgraff Georgens L. vnwiderzufflich / alle vnnd jede auff den Häussern / der Nidern Graffschafft Catzenelnbogen befindliche Mobilien / sonderlich auch alles Geschütze: Doch sollen vnd wöllen vns Landgraffen Wilhelmen / vnsers Vettern Landgraffen Georgens L. die zwo halbe Carthaunen / vnd zwo Sturm Büchsen / so dabevor auß dem Casselischen Zeughauß nach Rheinfells vnd auff die Katz geführt seynd worden / wider folgen lassen. Zum achtzehenden / versprechen wir Landgraff Wilhelm für vns vnnd vnsere gantze Fürstliche Hessen Casselische Linj / alle Schulden / mit denen die Nidere Graffschafft Catzenelnbogen / oder einig darein gehörig Fürstlich Ampt oder Gut beladen ist / vnnd so viel deren Schulden Weylandt Herr Landgraff Ludwig der älter zur Zeit Seiner L. tödlichen Hinscheidens nicht verzinset hat / von der offtgedachten Nidern Graffschafft würcklich abzunehmen: also daß vnser Vetter Landgraff Georg vnd Seiner L. Erben vnd Nachkommen derenthalben / vnd so wenig von Capitals als von Zinse wegen in: oder ausserhalb Rechtens sollen angefochten / molestirt oder besprochen werden. Zum neunzehenden / Als die Fürstliche Hessen Cassellische Linj am Rhein-Zoll zu S. Goar / wie auch an dem Warts-Pfenning zu Boppart / vnd an allen / so ins Rhein Zoll schliessen / dem alten vblichen Gebrauch vnd Herkommen nach / gehöret / einen dritten theil vom Jahr Christi Fünffzehen hundert achtzig vnd vier gehabt: So haben wir Landgraff Georg auß Freundvetterlicher Affection / Seiner Landgraff Wilhelms Liebde / als welche den gemeinen Verlag vnd die Onera jhrer Linj allein tragen muß / diefe Freundschafft erwiesen / vnd Seiner L so dann nechst deroselben jederzeit regierenden Fürsten Cassellischer Linj / solchen dritten theil / welchen jetztgedachte Cassellische Linj dabevor gehabt / folgen zu lassen bewilliget / doch vns an vnsern vbrigen zwey drittheilen ohnschädlich / vnd dann daß Seine L. die / von jhrem Herrn Vattern / Landgraff Moritzen / auch von jhrem Herrn Großvattern Landgraff Wilhelmen dem ältern / vnd dann von jhrem vnd vnserm Herrn Vettern Landgraffen Philipsen dem jüngern / auch von vnserm beyderseits Herrn Vrgroßvatter Landgraff Philipsen dem ältern / allen Gottseeligen / auff solcher tertiâ hafftende onera, [1139] ohn vnsere Entgeltnuß entrichte vnnd vertrette / gestalt seine Landgraff Wilhelms liebde dasselbe also angenommen / vnd ohnweygerlich zu erfüllen zugesagt. Zum zwantzigsten / Quittiren wir Landgraff Wilhelm / vnd tretten vnserm Vettern Landgraff Georgen / vnd Seiner Liebden Erben Fürsten zu Hessen Darmstattischer Linj Erblich ab / vnsern vnd vnserer Casselischen Linj / an Statt vnd Ampt Vmbstatt gehabtem Antheil: vnd ob es Sach were / daß auff solchem von vns quittirten Vmbstatischen Antheil / Capital-Schulden stunden / deren Verzinssung vorm Jahr Christi Sechszehen hundert zwantzig vnnd sechs / in deß gewesenen Sambtkelners zu Vmbstatt Rechnung zu keiner Außgaab kommen weren / so soll mit denselben Schulden / vnsers Vettern Landgraff Georgens Liebd. sich nit zubemühen haben / sondern wir verbunden vnd schuldig seyn / solche S. L. ab: vnd auff vnsere Fürstliche Hessen Cassellische Linj zu nehmen: dessen wir Landgraff Wilhelm vns hiemit in beständiger Form Rechtens verpflichen. Zum ein vnd zwantzigsten / ist abgeredt / daß wir Landgraff Wilhelm / vnsers Vetrern Landgraff Georgens L. alle vnnd jede zu der Nidern Graffschafft Catzenelnbogen / wie auch zu deine / Casselisch gewesenen Antheil an Vmbstatt / gehörige vnd befindliche Docuenta, Vrbaria, Register / Saalbücher / vnd was von Briefflichen Vrkunden hierzu gehörig / mehrers vorhanden / in originali bona fide außhändigen vnd zukommen lassen sollen vnd wöllen. Zum zwey vnd zwantzigsten / Als droben zu End deß siebenden Articuls / deß Ampts Schmalkaldens / vnd deren darzu gehörigen Vogtheyen / Herrenbreitungen / Broterod / Steinbach vnd Hallenberg gedacht worden / so hat es damit nachfolgende Gelegenheit: Wir Landgraff Wilhelm / vor vns vnd vnsere Erben vnnd Nachkomnen / auch vor vnser gantze Fürstliche Hessen Casselische Linj / bekennen in vnnd mit Krafft dieses Vertrags / daß vnserm freundlichen geliebten Vettern vnnd Brudern Landgraff Georgen zu Hessen / wir von vnd nach abgehandelter Summ deß Pfand-Schillings erblich schuldig worden seynd Ein mal hundert tausendt Gülden / jetziger Franckfurter Mehrung / den Reichsthaler zu ander halben Gülden gerechnet: Vor solche Ein mal hundert Tausendt Gülden / soll vnser Vetter Landgraff Georg das gantze Ampt Schmalkalden / zu sampt denVogtheyen / Herrenbraitungen / Broterod / Steinbach vnd Hallenberg / mit aller Ober: Herrlich: vnd Gerechtigkeit / vnd ins gemein mit aller Zugehörde vberall nichts außgescheiden / jnnhaben / besitzen / nutzen / niessen vnd gebrauchen / so lang vnnd viel biß daß Seiner Landgraff Georgens Liebd. oder dero Erben nach jhr die Ein mahl hundert Tausendt Gülden / auff bevorhergehende halbjährige offentliche auffkündung / in einer ohngestickten baaren Summ zu Franckfurt am Mayn / in jhre sichere Gewahrsamb allda werden gelieffert seyn. Alsdann allererst nach solcher Bezahlung vnnd eher nicht / sollen Landgraff Georgens L. oder dero Erben vnd Nachkommë / vnd Landgraff Wilhelmen / daß nechstberührte Ampt Schmalkalden / cum pertinentits in dem Standt / darinn es sich alsdann befinden würdt / auch die Mobilien / in deren Anzahl darinn sie jetziger Zeit daselbst seynd / wider außräumen vnd abtreiten: Mitlerweil vnnd so lang vnser Vetter Landgraff Georg / oder Seiner Liebden Erben / nach jhme / solch Ampt Schmalkalden Pfandlich jnnen haben / soll Seine Liebde schuldig seyn / die Gebäwe in nothwendigem Baw vnd Besserung zu erhalten / alle von demselbigen Ampt gehende Reichs Crayß vnd andere dergleichen Onera zu vertretten: hingegen aber auch die Stewern / so zu Behuff der Reichs: Crayß: vnd anderer solcher Anlagen / angesetzt werden / deß Orts zu erheben vnd einzunehmen: Jedoch sollen die gemeine / vns den Fürsten zu Hessen vnd vnserm Cammer-wesen zu gutem gemeynte Landrettungs vnd andere dergleichen Stewern vnd Hülffen / so lang der Pfand-Schilling auff Schmalkalden vnabgelegt bleibt / vns Landgraff Wilhelmen vnnd Landgraff Georgen zu gleichen Theilen / also daß vnser keiner vor dem andern mehrers oder wenigers an den Land-Stewren geniesse / gebühren / vnd von vnsern Landgraff Georgens Dienern eingebracht werden / alles so lang der Pfandschilling auff Schmalkalden hafftet / vnnd langer nicht. Zum drey vnd zwantzigsten / Die Vniversität zu Marpurg deren Iura, Privilegia, Administration, Auffsicht / Verwaltung / Collegia, Wohnungen der Professorum, Praeceptotum, vnd alle andere darzu gehörige / vnnd in Marpurg ligende Gebäwe / sollen vns Landgraff Georgen / vnnd vnserer Fürstlichen Darmstattischen Linj / so lang dieselbe nach dem Willen Gottes vorhanden / allein vnd erblich verbleiben. Hingegen vnd zum vier vnd zwantzigsten / demnach wir Landgraff Wilhelm / auff alle vnser vnd vnserer Cassellischë Linj / Recht an der Vniversität Marpurg / Verzieg thun / vnd dieselbe vnsers Vettern Landgraff Georgens L. vnd Jhrer Darmbstattischen Linj Erblich abtretten: so sollen vnnd wöllen bey der Römischen Keyserlichen Majest. vnserm Allergnädigsten Herrn / Seine Landgraff Georgens L. auff dero eigeneen Vnkosten / besten möglichsten Fleisses bitten vnd sollicitiren / daß wir Landgraff Wilhelm newe Academische Privilegia zu Auffrichtung einer Vniversität in vnserm Nider Fürstenthumb Hessen erlangen / oder aber zum wenigsten die Translation der suspendirten Giessischen Privilegien auff vns / erhalten mögen: vnd was vor das newe Academische Privilegium, oder auch vor das Documentum translati Privilegii Giessensis, von Tar vnd Cantzeley Iuribus in die Kenserl. Reichs Hoff Expedition zu entrichten ist / solches sollen vnd wöllen vnsers Vettern Landgraff Georgens L. ohn vnser Zuthun erstatten. Solten aber Jhre Keyserl Majest. vber allen Vnsers freundlichen lieben Vettern [1140] Landgraff Georgens angewandtë Fleiß zu einem oder dem andern dieser wegen nicht zu erbitten seyn / vnd also wir Landgraff Wilhelm vnd vnsere Casselische Linj ohne eine Vniversität bleiben / so sollen vnd wöllen Seine Landgraff Georgens L. vns Landgraff Wilhelmen vor solchen Abgang Zehen Tausendt Gülden / obgedachter jetziger Franckfurter Wehrung außzahlen. Zum fünff vnd zwantzigsten: Es werde nun vor vns Landgraff Wilhelmen / ein newes Academisch Privilegium erhalten oder nicht / so sollen doch einen wie den andern Weg die Marpurgische Vniversitäts-Güter vnd Gefälle / beweglich vnd vnbeweglich / allerdings nichts / als was beym drey vnd zwantzigsten Puncten gemeldet / außgescheiden / wie sie Zeit Herrn Ludwigs deß ältern Landgraffen zu Hessen / Christseeligen Absterbens / bey der Vniversität befindlich gewesen / in zwey gleiche Theil gesetzt / vnd zwischen vns Landgraff Wilhelmen vnd Landgraff Georgen aequaliter vertheilet / einer jeden Fürstlichen Linj / die in jhren Landen oder sonsten am nechsten vnnd bequemesten gelegene Güter vnd Gefälle / so viel es einer gleichen Theilung wegen möglich assignirt vnd eingeraumbt / wie ingleichem die Stipendiaten vnd Communitäts-Capitalia, so sich in Zeit hochseelig gedachtes Herrn Landgraffen Ludwigs deß ältern Absterben befunden / ebenmässig gleich getheilet werden: Das jenige aber / so nach Herrn Landgraffen Ludwigs deß ältern / Christseeligen Hintritt / von einer oder der andern Seiten darzu gestifftet / oder von andern zur Vniversität Stipendiaten Kosten / oder aber zur Communität legirt / oder durch embsige gute Administration erobert / vnd capitaliter wider angelegt worden / soll einer jeden Fürstlichen Linj von deren Administration es herrühret / absonderlich verbleiben. Zum sechs vnd zwantzigsten / ehe vnd zuvor einige solche Theilung der Vniversitäts-Gefälle vorgehet / sollen die alte bevrlaubte Professores, Praeceptores, Poedagogici vnd andere Ministri Academici jhrer außständigë Besoldungen / vnd nach eines Quartals darüber baar bezahlet werden. Zum sieben vnd zwantzigsten / Die Stipendiaten-Gelder / so auß den Stätten vnd Flecken fallen / sollen dem jenigen regierenden Fürsten zu Hessen bleiben / vnter welchem die Stätte vnnd Flecken / daher sie rühren / gelegen seynd / ohnerachtet auß den Stätten oder Flecken eines Landes mehr als auß den Stätten vnnd Flecken deß andern Lands fällig weren. Zum acht vnd zwantzigsten / Nachdem wir vns Freundvätterlich vereinbaret vnd verglichen / daß in vnserm gantzen Fürstlichen Hauß / so lang darinn die beede jetzige Cassellische vnd Darmstattische Linien in Esse bleiben / bey jeder Linj nur ein einiger Regent / vnd daher bey beyden Linien mehr nicht dann zween Regenten seyn sollen / so soll vnter denselben beeden regierenden Fürsten dieses sampt Hauses allezeit dem jenigen / der von Jahren der älteste ist / die Praecedentz / vnd was derselben auff Reichs-Deputation / Crayßmüntz-Probation / vnd andern Tägen / wie auch sonsten anhangt / so lang er der älteste ist / zuständig vnd gehörig seyn: vnnd soll hierinn lädiglich auff dasAlter der Personen / vnnd nicht auff die Anzahl der Regierungs-Jahr gesehen werdë / vnd also am Vorgang keine Hinderung bringen / daß vnter denselben regierenden Fürsten der älteste von Jahren etwa langsamer oder späther dann der jüngere in die Fürstliche Landsregierung getretten were. Zum neun vnd zwantzigsten / Weil alle Jahr das Hoffgericht zu Marpurg visitirt / auch Appellation- oder Revision-Gericht gehalten werden soll / so ist sich insonderheit vereiniget / daß von nun an / ohne Ansehen deß Alters der Regenten ein Jahr praecediren soll / die Casselische Linj in Visitation deß Hoffgerichts / vnd dann die Darmstattische Linj Innhaltung deß Revision-Gerichts / deß andern Jahrs soll vorgehen / die Darmbstattische Linj in Visitation deß Hoffgerichts / vnnd dann die Casselischen in Haltung deß Revision-Gerichts / vnd also fortan / je ein gantzes Jahr vmb das ander / Wechselsweise / zu Erhaltung guter Gleichheit. Zum dreyssigsten / Wann sonst in eines regierenden Fürsten Landt / eine Zusammenkunfft gehalten / oder etwas angestellet würde / auff solchen Fall soll der jenige Fürst die Praercedentz vnd Direction haben / in dessen Landt dergleichen fürgehet. Zum ein vnd dreyssigsten / Die regierende Fürsten zu Hessen / sollen vor allen andern nicht regierenden Fürsten zu Hessen / aller Enden den Vorgang haben / vnter denen Fürsten zu Hessen aber / die ipso Actu keine regierende seynd / soll der jenige / der von Jahren der älteste ist / allenthalben vorgehen / ob schon andere von älterer Linj oder zu Ererbung einer Fürstlichen Regierung näher weren. Zum zwey vnd dreyssigsten / Weil von alten Jahren herkommen / daß der älteste regierende Landsfürst in der Graffschafft Waldeck Huldigung auffnimbt / auch dieselbe Graffschafft / so dem Gronebeck / Godelsheim / vnnd vnsers Fürstlichen Hauses Erbämpter / jedoch dem Mitregierenden mit zu gutem verleyhet / so soll es ins künfftig auch darbey verbleiben / vnnd der jenig der von Jahren seinesAlters / der älteste ist / ob er schon kurtzere Zeit im Regiment gewesen were / darmit verstanden werden. Zum drey vnd dreyssigsten / Die allgemeine Land Täge vnserer Fürstenthumbe / sollen mit der beyden Regenten gemeinen Schluß vnd Raht / ein mal in Casselischë / deß andern mals in Darmstattischem territorio, vnd also fortan / Wechselsweise / ohnerachtet sich Enderung mit den Personen der regierenden Fürstë zutrüge / gehalten werden: doch soll hierdurch keinem Fürsten benommë seyn / in seinem Fürstenthumb vnd Landen / je nach Gelegenheit vnd Befindung seiner vnd desselben Lands sonderbarer obligen / Particular Communications Täge / mit seinen Land Ständen vorzunehmen.
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Zum vier vnd dreysigsten: Ob es Sach were / daß wir Landgraff Wilhelm / an vnsern Vettern Landgraff Georgen oder S. L. Erben / vnd Nachkommen Fürsten zu Hessen / Darmbstadischer Lini / jetzt oder künfftig noch etwas / weiters / dan̅ wir in diesem Vortrag verziehen vnd begeben haben / zu praetendiren / zu sprechen oder zu fordern hettë / es rühre nun gleich von vnsers Herrn Vhrgroß-Vatters Landgraff Philipsen deß Eltern / oder von vnsers Herrn Groß Vatters Landgraff Wilhelms deß Eltern / oder von vnsers Herrn Vettern Landgraff Ludwigs deß Eltern / aller Gottseligen Testamenten / oder woher vnd von wannë es sonsten jmmer wolle / deren Ansprach vnd Forderungen mit einander in genere vnd in specie, die seyen beschaffen / wie sie jmmer können / oder mögen / wolten wir Landgraff Wilhelm / vor vns vnd vnsere gantze Fürstliche Hessen Casselische Lini vns zu ewigen Tagen vnwiderufflich hiermit begeben haben. Zum fünff vnd dreysigsten: Solte sichs wider alle Zuversicht vber kurtz oder lang zutragen oder begeben / daß einer oder mehr sich gelüsten lassen / vn̅ vnder stehen würde / diese vnsere Transaction / Vergleichung vnd Abschied zuwider lauffen / anzufechten / oder zu impugniren / auff was Weise Maaß oder Gestalt dasselbige jmmer beschehen wolte / sollen vnnd wollen wir oder vnsere Erben vnnd Nachkommen jederzeit regierende Fürsten zu Hessen / sc. zusammen tretten / vnd zu Behauptung vnnd Handhabung dieses Vertrags gegen die Impugnanten vor einen Mann stehen / vn̅ die Sach mit gesambter Hand gegen sie treiben vnd außführen / vnnd in dem vns nicht trennen / oder von einander setzen. Zum sechs vnd dreysigsten: Da auch die jenige Dienere / welche von vns zu dieser Handtlung vnd getroffener Vergleichung / gebraucht wordë / oder auch jhre Erben vnd Freunde hierüber angefochten / oder jhnen zugesetzt vnnd sie molestirt werden solten. Gleich wie wir dann vor allerhöchstgedachte Röm. Kay. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. May. allervnterthänigst zuersuchen vnd zubitten gemeinet / daß sie dieselbige / in jhren absonderlichen Kayserlichen Verspruch vn̅ Schuß zunehmen / aller gnädigst geruhen möchten / Also sollen vnnd wollen auch wir vnsere Erben vnd Nachkommen ins gesambt / oder ein jeder absonderlich welches theil auß vns darumb ersucht würd / sie gegen allen Gewalt / Beleidigu̅g vnnd Molestation auffs allertrewlichste schützen / vertretten vnd verthaidigen / vnd jhnen die Hand also biethen vnnd beyhalten / daß sie deßfals sicher seyn vnd bleiben mögen. Endtlich / darmit der gegenwertige zwischen vns auffgerichter Vergleich / so viel do eher seine kräfftige würckliche Vollziehung erreiche / so ist abgeredt vnd beschlossen / daß dieser Accord derogestalt vnnd anderst nicht gültig vnnd verbundig seyn soll / dann so ferrn zuvorderst vnser Landgraff Wilhelms gnädiger geliebter Herr Vatter Landgraff Moritz zu Hessen vnnd dann vnsere gnädige geliebte Fraw Mutter: Fraw Juliana Landgräfin zu Hessen / geborner Gräfin zu Nassaw Catzenelenbogen / sc. vor sich vnnd alle Jhrer Gn. Gn. Söhne Fürsten zu Hessen / die jetzo im Leben seynd / oder noch künfftig dem Göttlichen Segen nach / an diese Welt gebohren werden möchten / auch noch darzu zu allem Vberfluß vnser Landgraff Wilhelms freundtlicher lieber ältister Bruder / Landgraff Herman zu Hessen / vor hinfliessung der nechsten drey Wochen von Dato diß Brieffs anfahend / vnnd am dreyzehenden Octobris alten Calenders außgehend / mit offener Schrifft / vnder jhren Fürstlichen Subscriptionen vnnd Insiegeln vollkömlich / ohn allen Anha̅g oder Außzug in bester Form darein Consentiren vnnd vns Landtgraff Georgen dieselbe Consens Brieffe richtig vnnd ohne Fehl zuhanden kommen würden. Ferrner wann die Kayserliche Confirmation vnd Bestättigugng innerhalb der nechsten drey Monaten an Dato anfahend in beständigster Formb / Maaß vnb Weiß / wie wir Landgraff Wilhelm vnd Landgraff Georg darumb bitten wöllen / würcklich erlangt vnd außgebracht würde / da aber Herrn Landgraff Moritzen vnnd dero Gemahlin / auch Landgraff Hermans Gn. Gn. vnnd Ld. vor dem dreyzehenden Tag deß nechstkünfftigen Monats Octobr. mit sonderbaren Schrifften nicht drein Consentiren würden / vnd da sie gleich drein Consentiren thäten / iedoch die Kayserliche Confirmation in den nechsten drehen Monaten von Dato diß Brieffs anfahend / vnd je dreysig Tag vor einen Monat gerechnet / nit allerdings erlangt / volnzogen vnd richtig seyn / vnnd also deren Stück auch nur eines mangeln würde / auff solchen Fall soll alles in dem Standt / wie es vor dieser Vergleichung sich befunden / gesetzt vnd darvor zu achten seyn / als ob nie nichts in der Güte tractirt / gehandelt / oder geschlossen were / vnd so von der Fürstlichen Hessen Casselischen Lini erstgedachte Vätterliche / Mütterliche vnd Brüderliche Ratification / vnd noch darzu die Kayserliche Confirmation / eine jede in der bestimpten vnd verglichenen Zeit / also wie abgeredt / nicht erfolgt / sollen wir Landgraff Georg bey allen vnsern Pfandtlichen Einhabungen / rühig vnd onmolestirt verbleiben / vnnd wann auß Ermanglung der obberührten Fürstlichen Consensbrieffe von Cassel / oder auch auß nit Erlangung der Kayserlichen Confirmation in solcher Maaß vnnd Weise / wie obgedacht dieser Vergleich zu keinen Kräfften käme / sondern sich zerschlüge / so soll sich dessen / wie auch deren beym Tractat vorgefa???enen Conferentzen vnnd Discursen / vnd was denen allenthalben anha̅gt / keine Fürstliche Parthey wider die andere zu ewigen Tagen zu behelffen haben: Zu wahrer Vrkundt alles obstehenden / haben wir Landgr. Wilhelm vnd wir Landgraff Georg diesen Transactionslibell mit eigenhändiger Vnderschrifft / auch mit wissentlicher anhangung vnserer Insigel bewahrt / so dem vnsers freundlichen lieben Vettern vnnd Herrn Vatters Landgraffen Philipsen zu Hessen Ld. als Interponenten vnd ermitler in dieser langwürigen schweren Sach Freund Vetter: [1142] vnd Söhnlich ersucht / solchenVergleich mit subscription vnnd Besiglung ebenmässig zuvollnziehen: Geben vnd geschehen zu Darmbstatt am vier vnd zwantzigsten Monats Tag Septembris, Anno Christi 1627. Wilhelm Landgr. zu Hessen. Georg Landgr. zu Hessen. Philips Landgr. zu Hessen. Von dieser Transaction ist alsbald Jh. Kays. May durch beyde Landgraffen in einem Schreiben berichtet / vnnd vmb dero Ratification angehalten worden; weil es sich aber in dessen an Landgraff Moritzen in erst angeregtem Vergleich vermelten Consenß stossen wollen / haben besagte beyde Landtgraffen obigem Schreiben noch ferrner nachfolgendes Post sciptum deßwegen beygefüget; (Landgraff Georgen vnd Landgraff Wilhelms zu Hessen Schreiben an die Ra. M. wegen der zwischë jnen beyden auffgerichtë Transaction.) P. P. Wiewohl der Hochgeborne Fürst / Herr Moritz Landgraff zu Hessen / sc. Mein Landgraff Wilhelms vielgeliebter gnädiger Herr Vatter / auß bewegenden gewissen Vrsachen die Fürstliche Landtsregierung abgetretten / vnd mir Landgraff Wilhelmen vbergeben / inmassen dessen E. Rö. Kay. M. schon hiebevorn allervnterthänigst ich berichtet / so hab ich doch auß Söhnlichem Respect vber diese getroffene Vergleichung von seiner Vätterlichen Gn. vor sich vnd alle dero noch minderjährige Söhne dë Consenß / dessen zu end deß beyligenden hauptsachlichë Accordsnotul gedacht würd / gesucht vnd erfordert / denselben aber darumb nit erlangen / oder außbringen können / weil J. Gn. ein Votum gethan / in dieser Sachen nimmermehr zu keiner gütlichen Vergleichung sich zuverstehen / es auch ohne das mit S. Vätterlichen Gn. wegen bekanter Gemüts Zustände die jenige Bewandtnuß hat / dz Sie zu einer bedächtigen richtigen Resolution in dieser vnd dergleichë hochwichtigen Sachen nit gelangen können / wie solches zum theil E. K. M. ab beykommenden S. Vätterlichen Gn. nechst mir deß ältisten Sohns / Herrn Hermans Langraff zu Hessen / sc. Meines freundtlichen lieben Bruders / so dan̅ meiner getrewen vnd gehorsamen Praelaten / Ritten-vnd Landtschafft Originalschreiben vnnd Attestation mit mehrerm (ob wol vmb Söhnlichen vn̅ vnterthenigen Respects willen mit gelinden vnnd moderirten Worten) allergnedigst zuvernehmen. Ob dann wol ich Landgr. Wilhelm / wie Gott weiß / gar vngern darzu komme / diesen meines H. Vattern Landgr. Moritzen mir sehr tieff zu Gemüth gehenden betrübten Zustandt vnd Beschaffenheit E. Kay. M. vorzubringë / dieweil doch das Werck selbsten hiervon redet / vn̅ gleichwol vnsers Landgr. Wilhelms vnnd Landgr. Georgens gesambten gantzen Fürstl, Hausses Hessen Wohlstandt vnd vffnehmen nit wenig daran hafftet / dz der zwischë vns getroffener gründlicher Vergleich seine würckliche Vollstrecku̅g erreiche vn̅ vermittelst dessen die Gott wolgefällige vnd von Segen trifende Concordia, Fried / Ruhe vnd Vertrawlichkeit in vnserm Fürstlichen Hause wider eingeführet / stabilirt vnd erhalten werde: Als haben E. Kays. M. wir in vnterthänigster tieffester Venerirung solches zuerkennen zugeben nit vmbgehen können / gehorsambsten Fleisses bittend / sie geruhë auß obbemelten vnd anderm in vnserm Sambtschreiben vermeldeten Vrsachen in Crafft tragëden Kayserlichen höchsten Gewalts / Würde vnd Hoheit den defectum deß von Herrn Landtgraff Moritzen Gn. vnd Ld. nit erfolgten vnd manglenden Consensus kräfftiglich zu erfüllen / zuersetzen vnd darüber allergnädigst zu rescribiren / daß solches nicht erfolgten Consensus ohnge hindert vor wie nach / propter bonum publicum dieser Vertrag kräfftig / bündig vnd zu ewigen Tagen gültig seyn vnd bleiben solle / daran volnbringen E. Rö. Kay. M. ein gemein nütziges heilsams Werck / sc. Von beyden in diesem Postscripto gedachten / nemblich Landgraff Hermans zu Hessen / vnd der Hessen Casselischen Praelaten / Ritter-vnd Landschafft Schreiben vnd Attestationen welche beyde den 10. Octobris datirt waren / so auch hiermit J. Kays. May. vbersendet worden / hat das erste also gelautet; (Landgraff Hermanns zu Hessen Schreiben an Landgr. Georgen.) P. P. Vns ist vo̅ dero zu Franck furt vn̅ Darmstatt abermals verpflogener gütlicher Tractation vnd Handlung / die hochbeschwerliche Marpurgische Successions Sache / vnd darin ergangene Execution vnd Immißion betreffend / auch was dißfals wie auch anderen Mißverstände halber endtlich zwischen E. Ld. vnnd dem hochgebornen Fürsten Herrn Wilhelms / Landgraffens zu Hessen Ld. vnserm fr. lieben Brudern / vor sich vnnd beyderseits Fürstl. Linien veraccordiret vnnd verabschiedet / außführliche Relation beschehen. Gleich wie nu̅ jederzeit vnsers Hertzen wunsch gewesen / das obbemelter Sachen vnd deren darauß entstandenen vnnd vberhandt genommenen Mißhelligkeiten vnnd Beschwerden durch allerseits erträg vnd annemliche friedliche Mittel abgeholffen werden möchten: Also hat vns nicht wenig erfrewet zuvernehmen / daß nun dermal eins zu solchem erwüntschten Ende es gelanget / den Allmächtigen getrewen GOtt bittende / derselbe darzu seinen Göttlichen Segen gnädiglich ver leyhen wolle. Ob wir dann wol verhofft / es würde der hochgeborne Fürst / Herr Moritz Landgraff zu Hessen / Graff zu Catzenelnbogen / sc. vnser gnädiger vnd hochgeehrter Herr Vatter / ermelten Accord vnd auffgerichteten Abschied neben vns beliebet / vnnd darzu Jhrer Gn. Consens ertheilet haben / damit alles desto eher zu gehörigem Effect gebracht / auch der Röm. Kay. M. Confirmation darüber erlanget werden mögen. Nach deme aber doch Jhre Gn. wegen allerhandt perplexitäten deß Gemühts / sich in diesen vnd dergleichen wichtigen Vrsachen nicht finden können. Damit dann eben deßwegë diß ersprießliche Compositionswerck nicht behindert / noch verzögert werde / sondern nichsteweniger seinen kräfftigen Effect vnnd würckliche Vollnziehung erreiche. So ersuchen vnd bitten Ew. Ld. wir hiemit freundtlichen / dieselbe wollen sich daran / das ermelt vnsers gnädigen Herrn Vattern Ratification gleich der vnserigen so bald nicht erfolget / [1143] nicht jrren / sondern bey der Röm. Kay. M. vnserm allergnädigsten Herrn es dahin richten vn̅ befördern helffen / daß Jh. M. nichsteweniger zu dero vnterthänigst gesuchter confirmation berührten Vergleichs vnd Abschiedts allergnäd. zuverstehen geruhen möge. Solches verhoffen wir werde bey J. M. vmb so viel dowenigers bedencken haben / wann dieselbe / das auff widerbringung rechtschaffenen vnd bestendigen Vertrawens / Fried vnnd Einigkeit in dem Fürstlichen Hause Hessen / nit allein dessen conservation vnd Erhaltung / sondern auch die allgemeine Reichswolfahrt beruhe vnnd in vorfallenden Nöthen J. M. vnd dë H. R. Reich desto nützlichere Dienste erstattet werden könnë / allergnädigst behertzigen werden. Wir zweifflen an E. L. Sorgfalt hierunder keines wegs / sc. Das ander Schreibë / welches von den Praelaten / Ritter-vnd Landtschafft deß nider Fürstëthumbs Hessen Casselischen Theils / gleichfals an Landgr. Georgen abgangen / lautete also; (Der Hessen Casselischen Prälatë Rittervn̅ Land schafft Schreibë an Landgraff Georgen.) P. P. E. F. Gn. sollen wir vnterthänig vnverhalten daß der Hochwürdig auch Durchleuchtig vnd hochgeborne Fürst vnd Herr / Herr Wilhelm Landgraff zu Hessen / Administrator deß Stiffts Herßfeldt / Graff zu Catzenelenbogen / Dietz / Ziegenhain vnd Nidda / sc. Vnser gnädiger Fürst vn̅ Herr / bey jetziger vnserer Versam̅lung vnd alhier angestellten Communicationstag vns gnädig berichten lassen / welcher gestalt die bißdahero im Fürstlichen Hauß Hessen / zwischen dessen beyden Linien zu Cassel vnd Darmbstatt / geschwebten schwere Differentzien vn̅ mißverstände / vff gewisse Maaß zu grundt in Güte beygelegt vnd vertragen / inmassen vns dann der dißortwegen auffgerichte Abschied vnnd Accord zuverlesen / vorgelegt worden. Gleich wie wir nun darnach vor vielen Jahren höchstes verlangen getragen / ein anders nit gewüntschet / auch den barmhertzigen gütigen Gott neben allen trewen Vnterthanen darumb inniglichen angeruffen / also erfrewen wir vns darüber von Hertzen / vnd wüntschen beyden E. F Fürstl. Gn. Gn. darzu Glück / Heyl vnnd alle Wolfahrt: Sagen / auch seiner Allmacht darfür Lob vnd Danck / vnd bitten dieselbe / sie wollen dz gute Werck / so sie angefangen nit allein vollführen / sondern auff beyden E. F. F. G. G. vnd dero Nachkommen Hertzen mit dem vnzertren̅lichen Bandt der Einigkeit verbinden / damit vnauffhörlicher Fried zwischen beyden Linien seyn vnd bleiben / vnnd dardurch das verderbte Fürstenthumb Hessen / wider zu vffnehmen kommen vnd gelangen / auch jmmer vnnd alle wege darbey erhalten werden möge / gestalt wir dann auch vnsers Orts vns zu allen vnnd jeden Zeiten höhers nichts wollen angelegen seyn lassen / dann eussersten Vermögens vns dahin zubearbeiten vnnd daran zu seyn / damit nach vollnzogener Kayserlichen Co̅firmation solcher wol bedächtlich troffener / vnd durch so viel Mühe / Arbeyt vnd Vnkosten ertheidnigten Accord / zu ewigen Zeiten gehalten / vnd darwider von niemanden / der sey auch wer er wolle / nichts vorgenommen werde / darzu wir vns / vor Vns vnd vnsere Nachkommen / hiemit in bester Formb Rechtens verpflichten thun. Ob wir dann wohl in der vnterthänigen Zuversicht gestanden / nach dem vff solchem Accord deß gantzen Hauses vnd Fürstenthumb Hessen / vnd aller dessen Einwohner Wolfahrt vn̅ Wolstandt bestehet / es würde der auch Durchleuchtige vnd Hochgeborne Fürst vnd Herr / Herr Moritz Landgraff zu Hessen / Graff zu Catzenelnbogen / Dietz / Ziegenhain vn̅ Nidda / sc. vnser auch gnädiger Fürst vnd Herr / neben dero vielgeliebten Gemahlin vnd Sohn / Herr Landgraff Herman / weil vff jhren F. F. G. G. Ratification solcher Accord gerichtet / denselben in dero darinn bestimbter Zeit approbiret vnd dessen Schein vo̅ sich geben haben / Nach dem aber Jhre Landtgr. Moritzen Fürstl. Gn. wegen Gemüts bestürtzüg vnd bekandter jhrer Gelegenheit sich darinn nit finden / oder resolviren können / So dann dero Gemahlin die gantze Zeit vber / daß solcher Accord geschlossen / ausserhalb Landts gewesen vnd dahero so wenig derselben / als Landgraff Hermans Fürstl. Gn. welche ohne der Fraw Mutter Vorwissen / sich hierinn etwas zuerclären bedenckens getragen / Consens erlanget werden möchten / So wollen wir nit hoffen daß darumb eben / da auch schon gedachter Fraw Gemahlin vnd Herrn Landgraff Hermans Consens vnnd Ratificationsschein nicht erfolgen solte / E. F. F. Gn. Gn. diesen so hoch erwünschten Gott vnnd Menschen wolgefälligen Vertrag zergehen lassen werden. Sondern bitten vnterthänig E. F. F. G. Gn. dessen allen vnerachter / es jhres theils nit allein bey solchem mit so grosser Mühe / Arbeit vn̅ Vnkosten woltroffenen Vergleich allerdings bewëden lassen / sondern auch bey der Röm. Kay. auch zu Hungarn vnnd Böheimb Königl. May. vnserm allergnädigsten Herrn es dahin wie sie wol vermögen gnädig befürdern helffen wollen / damit dieselbe nichts destoweniger solchen Accord verglichener massen allergnädigst zu Confirmiren vnnd zubestettigen geruhen mögen / insonderlicher Erwegung daß ohne das solche ratificationes diesem Vertrag nicht das wenigst geben oder auch nehmen kön̅en / sondern daß alles das jenige was etwa noch wegen mehr hochgedachtes vnsers gnädigen Fürsten vnd Herrns Landgraff Wilhelms ohnmündiger Herren Gebrüdern desiderirt werden mochte / durch allerhöchstgedacht Kayserliche May. als deß höchsten vnd Obristen Vormündts Authorität vnd Confirmation ersetzet / vnnd das darunter versirende bonum publicum consideriret vnnd in achtgenommen / auch billich allen andern Respecten vnd considerationen vorgezogen würd / Solchesgleich wie es zu deß gantzen Fürstlichen Hauses vnd Fürstenthumbs Hessen vffnehmen / auch erhaltung guten bestendigen Vertrawens / Fried / Ruhe vnd Einigkeit gereicht / Also leben wir der vnterthänigen Hoffnung E. F. Gn. vns hierinn [1144] nicht enthören / sondern vnserer Bitt gnädig deferieren vnd Statt thun werden / sc. Es haben fürters Landgraff Georg vnd Landgraff Wilhelm zu Hessen mehrgedachte zwischen jhnen auff gerichte Vergleichu̅g / auch den sämptlichen Churfürsten zu wissen gethan / vnd bey jhnen vmb Beförderung der Keyserl. Ratification vnnd Confirmation in nachgesetztem den 17. Octob. abgangenen Schreiben gebeten; (Landgraff Georgen vn̅ Landgraff Wilhelms Schreiben / an dz Churfürstliche Collegiü.) P. P. E. LL. ist sambt vnd sonders ohnverborgen / was massen nunmehr eine geranme zeit hero / in vnserm Fürstlich. Hause Hessen / zwischen beyden vnsern Linien, Cassel vnd Darmbstatt / schwere Miß fällen / Irrung: vnd Rechtfertigungen sich enthalten / eines theils auch durch Kays. Vrtheil entscheiden vn̅ exequirt, andern theils / annoch bevor vnd in lite verfangen seynd. Als wir aber beyde vnnd ein jeder an seinem Orth nach dem willen Gottes / in eine fast schwere vnd mühsame Regierung ohnlängstet kommen / vnd nicht allein von der Röm. Kays auch zu Hungern vnd Böhmen Kön. May. vnserm allergnädigsten Herren / gantz Vätterlich vnnd von theils E. LL. wie ingleichem vnsern Herren Erbverbrüderten vnnd nechst angewandten / freundlich erjnnert / sondern auch von vnsern beederseits getrewen Landständen vnterthänig / beweglich vnd gantz flehentlich ersucht vnd gebetten worden / bey diesen ohne das betrübten / schwürigen vnd geschwinden Läufften / in vnserm Fürstlichen Hause / zu dessen vnd jhrer desto besserer Versicherung / Vffnehmen / auch vorkomm: vnd a vertirung besorgter gäntzlicher ruin vnserer ohne das leider viel zuviel / vnd biß vff den eussersten Grad / durch das beharrliche Kriegswesen / Durchzüge / vnd Einquartirungen / allbereit in das Elend gestürtzter Vnterthanen / Land vn̅ Leuthe / ein rechtschaffen vffrechtes Vernehmen / Fried vnd Einigkeit wider vffzupflantzen / vnd alle zwischen vns / vnnd vnserer Fürstl. Linien eingerissene Spän: vnd Mißhellen / zu einer güttlichen freundtvetterlichen composition, vnd solcher Vergleichunge / die zu ewigen Tagen kräfftig / gültig vnd vnwiderrufflich seye / kommen zulassen. Solchem nach / haben wir anfangs vnsere beyderseits vertrawte Rähte zusammen geschicket / Handlu̅g pflegen lassen / auch selbsten in der Person vns zusam̅en verfüget / vnd durch güttige Verleihunge deß Allerhöchsten / vff gewisse Maß vnd Weise / doch alles vff erftlgende gnädigste ratificatiö, Allerhöchstg. J. Kay. M. vns vereiniget vnd verglichen / vnd dan̅ vns hochangelegen / daß dieser zum Fried / Ruh vnd Einigkeit / auch zu besserem Wolstand vn̅ conserviru̅g vnsers Fürstl. Hauses / Landë vn̅ Leuten zu trost / vnd nutzen angesehener Verglich / zu ewigen Tagen bündig / beständig vn̅ vnangefochten bleibe / auch von vnsern Nachkommen / Erben vnd Erbensnemen Fürsten zu Hessen / steiff / fest vnd vnverbrüchlich gehalten / gehandhabt / vnd zu einer stets wehrender perpetuation gerichtte vnd gebracht werde / zu welchem Ende / vnd do mehrer sicherer stabilii: vnd Handbefestigüg dessen / wir denselben an mehrhöchst gedachte Kay. M. vmb interponirung dero Kays. höchsten auctorität / ratification vnd confirmation vnderthänigst gelangen vn̅ vnderbringen lassen / der zuversichtlichen gehorsambster Getröstung / J. Kay. M. werde in Ansehung dero / vnd deß H. Reichs hirbey mit einlauffenden gemeinnützigen interesse, auch Vffricht: vnd Erhaltung Fried vnd Ruhe / zwischen den Fürsten deß Reichs / als deroselben eingeleibten Gliedern / bevorab in einem Fürstl. Hause / vnter so nahe Angewanden / diese güttliche composition wie die von vns abgeredt / beschlossen / vnd biß dahin vollzogen worden / auß tragendem Kays. Ampt / Hochheit vnd Würde / auch dessen Macht Vollkommen heit / darzu mit Vorwissen / Rath vnd consens E. LL. als dero jnnersten vnnd geheimbdisten Rähte / auch vff eingewandte intercession vnd Ersuchunge anderer vornehmer Fürsten vnd Stände in Krafft eines Kayserlichen Gesetzes vnd Constitution allergnädigst ratificiren, auchorisiren, confirmiren vnd bestettigen. Wann dann E. LL. als der vornembsten Seülen deß Heyl. Reichs / mit zukommender applausus, Raht vnd intercession die Kayserliche confirmation, nicht allein mächtig befordern / sondern auch dem gantzen Werck eine mehrere Sicherheit / nachtruck vnd Beständigkeit concilijren vn̅ beybringen würde / So haben wir keinen Vmbgang nehmen können / E. LL. Dienstfreundvetter: vnd söhnlich anzulangen / darneben freundlich zu biten / obgemelte vnsere Vergleichung offthöchstgedachter Kay. M. zu gewüriger / gnädigster vnd schleuniger Beforderung vnterthänigst zu recommendiren, vnd darneben dero höchstansehlichen assensum vnd rähtliche Bewilligung darzu zuertheilen / vnd dieselbe mehrhöchstgedachter Kays. May. forderlichst zu vberschicken / sc. Diesem war gleichfalls ein Post scriptum beygethan / welches also gelautet; P. P. E. L. LL. L. L. L. werden ab vnsern an die Röm. Kays. May. abgehenden vnd in dem Beschluß befindlichen Postscripto vernehmen / auß was Vrsachen vnser Landtgraff Wilhelms gnädiger geliebter Herr Vatter / Landgraff Moritz zu Hessen / sc. die zu Ende deß beyliegenden Haubtaccords angezogene ratification nicht eingeschickt. So hat sichs auch mit dero Gemahlin Consens, wegen jhrer Abwesenheit ausser Landt vnd sonst gestossen / welches aber / weil es Landt vnd Leuthe / vnd kein vor jhre Mütterliche G. vnd Liebd. sonderlich gehörige Sachen berührt / Pertransaction vnd dero validität wenig geben oder nehmen würdt. Wann nun E. L. L. L. Liebden vngeachtet Herrn Landgraff Moritzen vnd dessen Gemahlin außschreibender Consensuum die intercession an Jhre Keys. Mey. doch noch bewilligen / Jhre Kays. May. auch den Accord auff Maaß vnnd Weise / wie wir in denen Beylagen zu bitten / entschlossen seynd / confirmiren werden / So gedencken mit [1145] Jhrer Kayferli. May. also gethaner allergnädigster Genehmhaltung / Confirmation vnd rescript, wir begnügig zu seyn / vnd den Vergleich einen wie den andern Weg zu vollziehen. Bitten E. L. L. L. L. L. L. nachmals fleissig / Sie geruhen / das gebettene Intercession Schreiben zubewilligen / Vnd weil wir beederseit gern zu fried vnd Ruhe wehren / auch periculum in mora ist / dasselbige vmb so viel mehr zu maturiren, &c. (Executiö vber die Rebellische Bawren.) Was es in Ober Oesterreich mit den Bawren für Händel abgeben / ist hiebevor zur Gnüge vermeldet worden. Als nun nach vnterschiedlichen mit jhnen gehaltenen Treffen / jhrer ein grosse Anzahl gefangen / vnd theils nach Lintz geführet worden / hat man sie scharpff examinirt, vnd nach dem mann eins vnd anders von jhnen erforschet / den 26. Martij die Execution wider etliche der vornembsten Rädlinsführer zu besagtem Lintz vorgenom̅en / die Stadt selbigen Morgens gesperret / vnd 8. vervrtheilte Personen auff ein darzu gemachtes Gerüst geführet / vmb welches ein gute Anzahl Soldaten zu Roß vnd Fuß auff gewartet. Sieben vnter gedachten Vervrtheilten / haben sich zur Römisch. Catholischen Religion begeben / vnd frühe bey den Jesuitern communicirt / der achte aber hat von der Evangelischen Religion nicht absetzen wollen. Das Vrtheil ist jhnen auff dem Rahthauß vorgelesen worden / welches Anfangs etwas scharpff verfasset / aber von der Kays. M. gemiltert worden. Worauff der erste / so Ritterstands vnd Obrister gewesen / mit dem Schwerd gerichtet / der Leib in einen Sarck gelegt / vnnd der Kopff Abends mit Procession begraben: der ander gewesener Stadrichter zu Stewer ist auch enthäuptet / vnd der Kopff nach Stewer gebracht / allda er auff denThurn gesteckt worden: welchen der dritte / Holtzmüller genant / vn̅ der vierdte Hanß Leydener / gefolget / vnd auff gleiche weiß hingerichtet worden: der fünffte aber ein Bawer / so Oberhauptmann gewesen / vnd Viesche genennet war / vnnd von der Augspurgischen Confession nicht abweichen wollen: dann auch die vbrigen drey ebenmässig justificirt / nachmals geviertheilt / vnd die Stück auff die Strassen gehenckt worden. Vnlang hernach seynd widerumb etlich Personen / so sich der vorgangenen Händel theilhafftig gemacht / hingerichtet worden. Der erste war genandt Himmelberger / Stadtkämmerer zu Stewer: der zweyte Tobias Meyer / zu Gemünden: der dritte Forawer / Richter zu Newmarck: der vierdie Wurmb / ein Hauptman: der 5. ist Richter zu Laßberg / vnd der Bawren Rittmeister gewesen: der sechste hieß Hanß Aubreck / der Bawren Obrister Wachtmeister: der siebende Vätterer / ein Bawer vnd Obrister Furiret: der achte Spatt ein Bawer: der neundte Ringel ein Bawren Hauptman / so der Stadt Lintz hart zugesetzet: der zehende Hochbaum ein Bawer. Diese zween letzten sind an einen doppelen Galgen auffgehencket: von den andern seynd sieben geköpffet: der vierdte geviertheilt vnd nach Enß geführet / allda sein Kopff auff einen Thurn / die Vierthel aber auff den Eichberg auffgesteckt worden / weil er selbiger Statt mit einer harten Belägerung zugesetzet. Der achte / welcher das Kloster Schleger geplündert / vnd das Preunerische Volck zu Langselden am ersten geschlagen / ist enthauptet vnnd verbrant worden. Es waren damals noch 70. zu Lintz gefangen / welche zu gleichmässiger Straff condemnirt werden solten. (Abbitt der Bawren im Haußruck Virthel.) Sonsten haben J. Kay M. allen Bawren im Land ob der Enß / weil sie deprecirt, Perdon ertheilt / doch mit dem Geding / daß sie sich zur Päbstischen Lehrbequemen solten. Die Abbitt od??? der Revers / welchen man den Bawren im Haußruck Vierihel vorgeschrieben / hat also gelautet; Vor deß Allerdurchleuchtigsten / Groß mächtigsten / vnd vnüberwindlichsten Fürsten vnnd Herrn / sc. Vnsers Aller gnädigsten Herrns vnd Erblands Fürstens / Hochansehenlichen Herrn Commissarien / sc. Als denen Hochwürdigen in Gott Geistlichen auch Edel vnd Hochg. Herrn / auch Wolg. Herrn Antonio Abten / deß würdigë Gottshauß Crembs münster / der H. Schifft Doctorn / Allerhöchstgedach Jhrer Kays. May. geheimen Raht / vnd Hoffkammer Praesidenten: Dann Herrn Georgen Teuffel / Freyherrn zu Gunderstorff / auff Eckharlsaw vnnd Eßling / mehr Allerhöchsternenter Jhrer Kays. Mayest. Rath vnd Vice Statthaltern deß Regiments der Niderösterreichischen Landen / sc Erscheinen wir zu End Vnterschriebene / als arme Erbvnterthanen / für vns / auch im Namen vnd an statt diß gantzen Haußruck Viertels / dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß interessirten Bawerschafft vnnd Gemein / hiemit allervnterthänigst vnd demühtigst mit betrübtem Hertzen vnd Gemüt erkennend vnd bekennend / daß wir ja einmal wider alle Geift: Welt. vn̅ natürliches Recht / auch die außtrückliche Lehr vnd Eynsatzung Gottes / wider Allerhöchsternente Kays. May. als vnsern natürlichen Erb Herrn vnnd Lands Fürsten / Dann Jhr Churfürstl. Durchl. in Beyern / als der Zeit Pfandt Inhabern diß Landts / vnsern auch gnädigsten Herrn / sc ohn einige gehabte rechtmässige Vrsach / oder vorheran gezeigte vnserer Beschwerd / die Wehren vnd Waffen ergriffen / einen gantz vnverantwortlichen Landtsverderblichen Auffstandt erweckt / vnd vber öffter ernstliche Verbott zusammen rottiret / die friedlich verbliebende gehorsame Vnterthanen mit Gewalt vberfallen / vnd zu vns gezwungen / die Landsfürstlichen Stätt eyngenommen / dieselbe mit Guarnisonen belegt / den Raht ab vnd eyngesetzt / die jenige Stätt / so sich in vnserm Willen nicht ergeben wöllen / sonderlich die Hauptstatt vnd Schloß Lintz / vnnd höchsternenter Jh. Churfürstl. Durchl. darin habende hohe Beampte / lange zeit feindlich belegert / beschlossen / vnd mit grosser Hungersnoth beängstiget / ja mit sturmender Hand vnd allem Gewalt feindlich angegriffen / Clöster / Pfarrhöff / der Cathol Obrigkeiten Schlösser eingenö [1146] men / besetzt / vnd mehrenthayls auß geplündert / die Kirchen Gewaltthätiger weiß beraubt / Bilder verwüst / Gräber eröffnet / vnd gar der Todten nicht verschonet / ja so weit eygenmächtiger Weiß in die Landsf Hochheit / Jurißdiction vn̅ Regalien gegriffen / daß wir die Päß zu Wasser vnd Land versperrt / den Thonawstrom mit Ketten vnd Saylern vberzogen / die Gewerb verhindert / J. Kay Mays. Kam̅ergut / vnd der Churf. Durchl zu Bayern verschriebene Pfandschafft Gefäll mercklich geringert / zu behauptungvnsers bösen Vorhabens die Güldpferd im Land / ja den Persönlichen Zuzug der Ständt Geistl. vnd Weltlich / als vnser selbst vnmittelbaren Obrigkeiten / bey betrohung mord vnd brands auff gefordert / auch würcklich mit sängen vnd brennen an vnterschiedlichen Orten muthwillig verfahren / viel vnschuldiger Man̅ vnd Weibspersonen / erbärmlicher weiß ermordet / andere mit schwären Gefängnussen belegt / ja gar an die Kays. zu vns anfangs abgeschickte ansehnliche Herrn Com̅issarios / mit schimpfflicher hindansetz-vnd verachtung der Kays. vns allergn. anerbottenen Vätterlichen Milde vnd Güte / wider aller Völcker / ja der Hayden Recht / vnd zumal wider vnser eygnes gethanes Versprechen / trawen vnd Glauben / die Hand angelegt / in Arrest genommen / bey Tag vnd Nacht mit beschwärlichen Wachten darinn erhalten / neben schmählichen Worten gar auff Lieb vnd Leben geträwet / mit allerhöchstged. J. Kays. May. offnen Feinden vns in gefährliche vnd weitaußsehende Correspondentzen eyngelassen / schädliche Verbündnussen vn̅ zusam̅enschwerungen vnter vns auffgericht / deroselben Kriegsvolck / so sie auff gnugsam vorgehende Warnung ins Landt geschickt / allen möglichen Widerstandt gethan / etliche gefangene Soldaten / vneracht auch vnser Seyts ein grosse anzahl bereit gefangen gewesen / nicht auff frischer That / sondern erst lang hernach erschröcklich vnd schandlicher weiß in der Statt Welß auff offnem Platz zu einem Schawspiel mit einem Schlachtschwert niderhawen / vnd in die Traun werffen lassen / An welchem allem wir noch nit ersättiget gewest / sondern ob wol mit vn̅ neben denen andern 3. Vierteln deß Landts hievor / der mehrer thayl auß vns / durch vollmächtige Außschüß vor denen zu Enß damals anwesenden vollmächtigen Kays. H. Commissarien mit gebogenen Knyen / gehorsam̅st sich erbotten / wir jedoch vneracht dessen / vn̅ hindangesetzt deß an Aydstatt gegebenen Trawen vnd Glaubens / einen als den andern Weg mit aller hand Hostilueten vnd Feindlicher widersetzung gegen mehr allerhöchsternänten J. Kaj. May. vn̅ J. Churf. Durchl. ins Land geführte geworbenes Kriegs Volcks / mit außschlagung aller anerbottenen Gnad / dermassen trotziglich / vnd gleichsam verzweiffelter weiß verfahrn / biß allerhöchstgedacht Jhr Kays. May. vnd Churf. Durchl. vns mit Gewalt vnd durch das Schwerdt zu dem schuldigen Gehorsamb gebracht / Ja in Summa / solche vnzehlbare / grewliche Laster / Feindliche Vnterhandlungen / vnd gantz vermessene Freffel vnd Muthwillen begangen / durch welche wir nicht allein vnser geliebtes Vatterlandt in äussersten Ruin vnd Verderben gestürtzt / sondern auch hierdurch die Göttliche vnd höchste Majestät auff Erden also belaydiget / vnd gegen denselben solcher Gestalt vergrieffen haben / daß wir neben dem höchsten Zorn Gottes / auch allerhöchstgedacht Jhr Kay. May. als vnsers allergnädigsten Erbherren vnnd Landsfürstens / dann höchstgemelter Jhr Churfürstl. Durchl. in Bayern / als würcklichen Pfandherrn diß Lands / schwäre Vngnad wohl verdient / Ehr / Haab / Gut / Leib vnd Leben verfallen / Ja Sie gnugsame Vrsach hätten / vns als geweste vngehorsam / der Trew vnd Pflicht vergessene Erb Vnterthanen / mit Schwerdt vnnd Fewer zu vertilgen / auch vns sampt Weib vnd Kindt ins Elend zu verjagen vnd zu verstossen. Alldieweil wir vns der angebornen Clementz / Milde vnnd Sanfftmüthigkeit J. Kays May. vnsers allergnädigsten Erbherrn vnd Landtes-Fürsten allervnterthänigst getrösten / Als werffen Deroselben wir vns hiermit allerdemüthigst zu Füssen / vnsere grosse vnnd schwäre Verbrechen / mit welcher wir wider Gott den Allmächtigen / dann Allerhöchsternente Jhr Kay. May. als vnsern Natürlichen Erbherrn vnnd vorgesätzte höchste Obrigkeit der Welt / nicht weniger auch mehr höchstgedacht Jhr Churf. Durch. als Nutznießlichen Besitzer diß Lands schwerlich vergrieffen / mit jnniglicher Hertzlicher Rew nochmahl erkennende / vnd dieselbe vor vns / vnd im Namen der gantzen Gemein vnnd Bawerschafft deß Haußruck Viertels aller vnterthänigst Fuß fallend / vmb Gottes Barmhertzigkeit Willen bittend / Sie geruhen vns als Dero arme Erb-vnterthanen / mit gnädigen vnd Vätterlichen Augen anzusehen / vnserer begangnen groben Mißhandlungen / allergnädigst nicht mehr zugedencken / sondern vns dieselbe auß angeborner Milde vnd Gütigkeit aller gnädigst zu verzeyhen / vnnd darüber völligen Perdon zu erthaylen / vns auch sampt Weib vnnd Kindern noch ferrner in dero Kayserl. Landsfürstlichen Vätterlichem Schutz vnnd Schirm zu erhalten / welche höchst Kayserliche Gnad vnd barmhertzigkeit / wir / vnsere Kinder / Kindskinder vn̅ Nachkom̅en mit embsigem Gebett / gegen Gott dem Allmächtigen vmb langwürige Glückliche Regierung Jhrer Kays. Mayestät / sc. vnd deß gantzen hochlöblichsten Hauß Osterreichs / auch vmb Jhre Churf Durchl. allervnterthänigste gehorsambst zu verdienen / die Zeit vnsers Lebens nicht vnterlassen wollen Darneben vor vns / auch im Namen vnd an statt mehrbesagter Abwesend jnteressirten Gemein vnd Bawerschafft offtbemelten Viertels diß Lands / vor gegenwärtigen hochansehentlichen Kayserlichen Herrn Commissarien / Allerhöchstgemelter Jhrer Kays. May. auff gebogenen Knyen / nicht allein mit Mundt vnd Handt offentlich / vnd vor aller Welthiermit an Ayds [1147] statt angeloben / sondern auch diesen vnter vnserer Handschrifft vnd Pittschafft verfärtigten Reverß gehorsambst von vns geben / vnd darin bey vnsern Pflicht vnd Aydt / auch verliehrung Ehr / Haab / Leib / Gut vnd Blut auff das höchste verbunden vnnd verobligiren wollen / alle die / von vnserem Gevollmächtigten / verordneten Außschuß im Namen vnnd an statt vnser / vnd der gantzen Gemein vn̅ Bawerschafft an Aydstatt / so Schrifft- oder Mündlich / denen vor diesem gewesenem hochansehenlichen / gevollmächtigten Kayserlichen Herrn Commissarien / angelobte Puncten mit allen Clauseln gehorsam̅st zu vollnziehen / vnnd beständig zu halten / vnsere Wafen vnd Wehren / so wir noch bey Handen / oder sonsten versteckt haben / zu sampt den Stücken vnd Munition / an die bestimpte Orth alsbald niderzulegen / alles verdächtigen fernern zu sammen lauffens vnd Rottirens vns gäntzlich zu enthalten / vber die bereit Namhafft gemachte Vrheber vnnd Rädelsführer / da wir derer noch mehr erkündigen / dieselbe so viel an vns selbst zu stellen / wie auch allen vnd jeden / so von vns an Ehren verletzt / vnnd durch Plündern / Mordt / Brandt / oder auff andere Weg Schaden zugefügt worden / nach billichen Dingen alle müglichste Gnugthuung vnnd Erstattung zu leisten / vns auch im vbrigen mehr Allerhöchst gedachter Jhrer Kays. May. allergnädigst ferrnern Disposition vnd Verordnung allervnterthänigst zuvertrawen / vn̅ vns hinfüro weder mit Raht noch That eines künfftigen Auffstands vnd Rebellion / welches der Allmächtige GOtt gnädiglich verhüten wolle / zu ewigen Zeiten auff keinerley weiß oder weg theilhafftig zumachen / keinen dergleichen schädlichen Zusammenkünfften beyzuwohnen / noch den geringsten Anlaß vn̅ Vorschub zugeben / sondern vns wie trew vnnd gehorsamen Erbvnterthanen eygnet vnd gebühret / als friedlich vn̅ vnserer schuldigsten Pflicht / mit deren wir mehr allerhöchsternenter / Jhrer Keys. May. als vnserm natürlichen Erbherrn vnd Landsfürsten: Dann höchstermeldter Jhrer Churfürstl. Durchl. als Pfandtherrrn dieses Lands verbunden / gemäß zuerhalten / Jhr. Key. May. Deroselben Erben / wie auch Jhrer Churfürstl. Durchl. vnd denen nachgesetzten Landsfürstlichen Obrigkeitenjederzeit also gehorsamb vnd trew zu verbleiben / daß dieselbe mit vns aller gnädigst zu frieden seyn / vnd in dero Kayserlichen Landsfürstlichen vnd Vätterlichen gnädigsten Schutz nemen vn̅ zuerhalten Vrsach haben können / Dessen wir dann zu mehrer Vrkundt vnd Versicherung vnsers Gehorsambs / diesen Revers im Nahmen vnnd an statt offterwehnter gantzer Gemein vnd Bawerschafft deß Haußruck Viertheils dieses Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / mit vnserer Handtschrifft vnd Pittschafft verfertiget / vnd hochwolermelten Kayserlichen Herrn Commissarien gehorsambst angehändiget. Gescheben zu lintz den 30. Aprilis, im Jahr 1627. Bald hierauff ist man auch mit der Reformation an das Ertz Hertzogthumb Oesterreich vnter der Enß kommen: in welchem Jhre Kays. (Kay serl. Mandat wegë Abschaffung der Eva̅gelischen Prediger vnnd Schulmeister in Oesterreich vnder / der Euß.) May. wegen Auß-vnd Abschaffung der Evangel. Prediger vnd Schulmeister / den 14. Septemb. nachfolgend Mandat publicirn lassen; Wir Ferdinandt / sc. Es ist zu benügen wissent / wie daß die jenigen Praedicanten / so sich in diesem vnserm Erb Ertzhertzogth. Oesterr. vnter der Enß / der Augsp. Co̅fession zugethan / nen̅en / vnter dem Schein vnd Praetext deß Exercitij bemelter Augsp. Confession / welches von vns / denen auß den zween Obern Politischen Ständen Augsp Confession / zur Zeit der völligen Rebellion / vnd öffentlichen Kriegsverfassungen / auff jr gleich dazumal inständiges / starckes Zusetzen vnd Anhalten zugelassen worden / in jhren Predigen / Vermahnungen / auch denen Caeremonien / die verdambt Calvinische Sect / dermassen einmengen / vn̅ jnen ins gemein vo̅ denen Adhaerenten einen solchen Zugang machen / daß die / so sich sonsten zu dem Calvinismo rund vnd vngescheucht bekennen / gern zu jhr der Praedicanten Predig gehen / dieselben öffentlich hören / jre vermeinte Sacramenta bey vnd von jnen empfangen / vnd darmit gantz co̅tent vnd zu frieden seyn: dardurch dan die Vnterthanen / vn̅ der gemeine Man̅ / auß denen vnterschiedlichen Verwirrungen im Glauben / so die Praedicanten / wie gemelt / vnter dem Schein der Augsp. Confession mit einführen / gleichsam vnwissent in noch mehrern Irrthumb eingeleytet / vnd vntereinander vermischt / ja wol endlich gar von Gott / vnd jrer natürlich fürgesetzten hohen Obrigk. vn̅ Erb Lands-Fürsten abgezogen / vnd in ewiges Vnheil jhrer Seelen gestürtzt werden: In deme sie Praedicanten / in obbemelt jhren Predigen / Schrifften / Schreiben / vnd offentlich in Truck auß gehendë / auch andern glossirenden Büchern vn̅ Tractätlin / wider vnser Cathol. alleinseel. Religio̅ / auch auch vns / vnd ander Geist vnd Weltliche / Hohen vn̅ Nidern Stands vnd Ordens Personen / gantz vngescheuchter Lästerungen / vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen: Vnsere vo̅ Gott anvertrawte Erb Vnterthanen / daß sie vns zu vnsern Gottseligen rechtmässigen Satzungen keinen Gehorsam zu leisten schuldig / offentlich vermahnen: Zu widerwertigen Bündnussen / vnnd Zusammenkunfften / bösen Correspondentzen / Auffruren / Rebellionen / Vrsach vnd Anlaß geben / dieselben / so viel an jnen / selbst anstifften / befördern / vnd wie sie können heimb-vnd offentlich fomentieren: mit Außländischer / vnd deß H. Reichs erkenten vnnd publicirten Aechtern / Rebellen / vnnd anderer offentlicher Feinden Macht fräventlich betrohen: Jhre Glaubensgenossen / daß sie vnsere Feindt vnnd Widerwertige vmb Hilff ersuchen sollen / antreiben: Vns den schuldigen Gehorsamb vnd Respect benemmen: Einen Abgötter / vnnd daß wir allein Augen zur Abgötterey haben / vnverschambt nennen / vnd in Büchern schreiben: Die zu jhnen nicht gepfarrte Vnterthanen auß den Stätten vnnd auff dem Landt / wider [1148] einig habenden Fug / vnd Vnser / auch Vnserer höchstgeehrten Vorfahren auß trückliche Inhibitionen / vn̅ der Ordinarien höchsten Beschwer / Nachtheil vnd Praejudicio, vngescheucht zu jhre̅ Exercitio ziehen: selbsten rund vn̅ offen bekenen / dz sie kein Sacrament machen kön̅en / noch wöllen: Ohne vnterlaß mit jren hitzigen Schrifften schreyen / vnd predigen / Lärma blasen: offentlich beten / vnd zu beten vermahnen / daß Gott vnsern Feinden Glück verleyhen wolle: Die Bildnussen der Heyl. Apostel Petri vnnd Pauli durch dero Schulmeister zu verbren̅en vngestrafft zugelassen: Von der Augspurg Confession mehrer vnd weiter nichts halten / als was jhrem schwirmer Geist gefällig: allerley Vnwille̅ vndverbitterung der Gemüther gegen Vns als Herrn vnd Erb-Landts Fürsten anrichten / auch denen Cathol. an allen Orthen / grosses Vnrecht / Eintrag / vnd Vnbilligkeit zufügen. Dannenhero / vnd dieweilen Wir auß gnädigist / Vätterlicher Fürsorg / sonderlich aber vn̅ zu forderst obliegenden Lands-Fürstl Ambtshalber / diß vnser von Gott anvertrawtes Erblich vnnd liebes Ertzhertzogthumb Oesterreich / in friedliebender Einigkeit / rechten wahren Vernemben / vnd guten auffrichtigen Vertrawen zuerhaltë / gnädigst begierig vn̅ eyfferig seyn / solches aber / so lang dergleichen Verführer / vnd Lärma Prediger im Land verbleiben / nit zu Werck setzen können / Also haben Wir vns auß diesen hie oben erzehlten / vnnd andern mehrern grossen Excessen vnd straffmässigen Verbrechen / gnädigst resolviert / daß allen vnd jeden obbemelten in diesem vnserm Erb Ertz Hertzogthumb Oesterreich vnter der Ennß anwesenden Praedicanten vnd jhren zugethanen Schulmeistern / vo̅ dato diß vnsers offentlichen Mandats / jhr Exercitium mit Predigen / vnd andern Administrierungen jrer vermeinten Sacramenten / wie auch haltung der Schulen / es sey in Schlössern / der Landlenth Stätilein / Märckten / Flecken / Höfen / Mühlen / oder andern Orthen auff dem Land / wo die gelegen / oder wie genennt / alßbalden vnd de facto allerdings ernstlich vnd bey vnnachläßl cher Straff abgestellet vnd verbotten seyn / Sie sich auch sämbtlich / vnd ein jeder insonderheit von gemeltem dato an diß vnsers General Mandats / auff den 28. Tag diß lauffenden Monats Septemb. auß gedachten Vnserm Erb Ertzhertzogthumb / gewiß- vnd vnfehlbarlich hinweg begeben / vn̅ ziehen wohin sie wöllen (auß genom̅en all vnser Königreich vnd Erb-Länder) vnd ferner weder sie die auß geschafften / noch auch künfftig jrrgend andere Praedicanten vnd Schulmeister / zu ewigen Zeiten / in diesem vnserm Erb Ertzhertzogthumb Oesterreich / bey Vermeydung im wideriger vnaußbleiblicher Einzrehung jrer Personen / vn̅ darüber erfolgent vnnachläßlicher ernstlicher Bestraffung / wider diß vnser Gebort / keines wegs mehr betretten lassen sollen. Damit aber auch sambt jren Zugehörigen auß dem Landt in guter Sicherheit ziehen vnd fortreysen mögen / So wollen Wir auß sondern Kays. vnd Lands Fürstl. Gn. verwilligt haben / dz den jenigen Praedicanten vnd Schulmeistern / so im Viertel vnter Wiennerwald sich befunden / vnd N. Burgermeister / Richter vnd Raht / vnseret Statt Newstatt: Denen aber im Viertel ob Wiennerwald / vo̅ Richter vnd Rath vnserer Statt S. Pölten / Item denen im Viertel vnter Maynhartsberg / vo̅ Richter vnd Raht vnser Statt Corneuburg / vnd dann im Viertel ob Mainhartsberg / von N. Burgermeister / Richter vnd Raht vnserer Stätt Krembs vn Stain ordenliche Paßbrieff in vnserm Namend ertheilt vnnd gegeben werden sollen / deßwegen dann bereit jeden Orts an den Magistrat nothwendige Erinnerung beschehen. Befehlen demnach allen vn̅ jeden vnsern Landsleuthen ins gemein / vnd jedem insonderheit / bey welchem sich bißhero obgesagte Praedicanten vnd Schulmeister auff gehalten / hiemit gnädigst / auch ernstlich vnd wöllen / daß sie / oder sonsten jemands anderer / wer der auch sey / Mann vnnd Weibspersonen bey Vermeydung vnser höchsten Vngnad vnd Straff / dieselben weiters bey jnen / hie obenverstandener massen / kein Exercitium, mit Predigen / oder in andere Weg / vben vnd halten lassen / noch vber die obbestimpte zeit / weder heimlich oder offentlich / in keine weiß / einige Vnterschleif nit mehr geben: dann da darvber ein oder der ander betretten / so einigen Praedicanden od??? Schulmeister vber den gesetzten Termin / heimb- oder offentlich auffhalten / od??? sonsten das wenigste wieder Außschaffung der Praedicanten anzuspinnen / oder zu attentiren vnd fürzunehmen sich vnterstehen würde / der / oder dieselben / nach Befindung der Sachen vnnd deß Verbrechens Beschaffenheit / all jhr Haab vnd Güter / andern zu̅ Abscheuch vnd Exempel verwürcket haben / die aber so nit begütter / auff vnser Wolgefallen / vnd in andere Weg gestrafft werden / vnd hierinnen niemands verschonet / auch kein Entschuldigu̅g angenommen werden sollen. Vnd dieweln vns auch fürkompt / daß insonderheit in vnser Statt Wien / auch sonst allenhalben im gantzen Landt an vnterschiedlichen Orthen sehr gefährlich / vnsern Erb Vntersassen vnnd Landts Inwohnern gantz nicht gebührende Conventicula, vnter dem Schein vnd Praetext einer andern Zusammenkunfft vnd Tractatio̅ angestelt vn̅ gehalten / vn̅ darinnen die jenige Sachen fürgebracht / gehandelt / vn̅ geschlossë / welche nit allein wid??? vns / als jre von Gott vnmittelbar sürgesetzte Lands. Fürstl. Obrigkeit offentlich streitten / Sondern auch das gantze geliebte Vatterlandt Teutscher Natio̅ dardurch in eusserster Gefahr / Nachtheil Schaden / auch entlichen Ruin vnd Verderben ein geleitter werden / Also wollen Wir hiemit dergleichen vngebürliche vnd hochschädliche Conventicula vnd Zusammenknufften / vnter was Schein die jm̅er angestellt vn̅ fürgenom̅en werden möchten / allerdings verbotten / vn̅ jedermänniglich / was Stands vnd Wesens der od??? die in diesem Vnserm Erb Ertzhertzogthumb Oesterreich vnder der Ennß seyn / gnädigst vermahnet / auch ernstlich befohlen haben / daß sie [1149] sich derselben / bey Vermeydung obbemelter Haab vnd Gutes Straff / auch anderer ernstlichen Demonstrationen hinfüro gewißlich enthalten sollen. Darnach sich män̅iglich zu richten vnd vor Schaden zu hüten wird wissen / Es beschicht auch hieran vnser gnädigst gefälliger / vn̅ endtlich ernstlicher Wille vnd Meynung / sc. Dieses Mandat hat bey den Evangelischen Landtständen grosse Betrübnussen vervrsachet / vnd haben dahero die Directoren der Kirchen Jhr. Kay May. ein vnterthänigste Bittschrifft eyngereichet / die also gelautet; (Dr Oestereichischen Kirchen Directorn Bitschrifft an Kayser auff das Ma̅dat wegë außschaffung der Evangelischen Prediger.) P. P. Allergnädigster Herr / Erb- vnd Land-Fürst / wir haben mit höchster Betrübung vnnd Bekümmernüß verstanden / was E. Kayserl. May. den 14. Septembris dieses 1627. Jahrs / bey Hoff am Landthauß / vnnd zu Intzersdorff am Schloß / auch anderer Orthen anschlagen vnd publiciren laffen / nemblichen daß allen den jenigen Praedicanten in Oesterreich vnter der Enß / so sich der Augspurgischen Confession zugethan nennen / vnter dem Praetext vn̅ Schein aber deß Exercitij in jhren Predigten vnd Vermahnungen / auch den Ceremonien die Calvinische Secceinmengen / die Calvinisten zu dero selben Predigten gehen / solche offenlich hören / jhre Sacramenta bey vnd von jhnen empfahen / vnd sonst aller Lästerungen / Calumniren vnnd böser schimpfflicher Reden sich gebrauchen / von dato dieses Mandats das Exercitium mit Predigen / wie auch den Schulmeistern die Haltung der Schuhlen in dero Landleuth Schlössern / Dörffern / Städtlein / Märckten / vnnd Flecken Höffe vnnd Mühlen / bey welchen sich gemelte Praedicanten vnnd Schulmeister auff halten / als bald vn̅ de facto bey vnnachläßlicher Straff verbotten vnd eingestellet seyn / sie auch samptlich auff den 28. dieses Monats Septembris, in gedachtem Ertzhertzogthumb vnd allen Jhr. May. Königreichen vnnd Erblanden keines Wegs mehr sich betretten lassen sollen. Nun haben wir aller vnderthänigst nie keinen Zweyffel getragen / daß allermassen im Patent Anregung geschicht / E. Kay. May. sich allergnädigst erjnnern werden / wz dieselbe den zweyë Obern Politischen Ständen Augspurgischen Confession allergnädigst zugelassen haben / daß aber darbey gemelt wird / als solte solches vnter dem Schein Augspurgischer Confession / zur Zeit der völligen Rebellion vnnd offentlichen Kriegsverfassungen beschehen seyn / werden verhoffentlich E. Kay. May. sich aller gnädigst entsinnen / daß dazumal bey den jenigen Ständen / so die Huldigung geleistet / vnd E. Kays May. jhnen das Kayserl. Wort geben / kein Kriegsvolck / vnnd nicht einiger Soldat / geschweigen mehrer zu solcher Zeit auff dem Fuß gewesen / auch E. Kayserl. May. Resolution vnterm dato 11. Julij Anno 1620. einige Anregung darvon thut / daß auch die Calvinische Sect dermassen sich einmenge / bezeugen wir mit Gott / daß wir keinen auß beyden Politischen Ständen in Oesterreich vnder der Ennß / oder denen Praedicanten nicht wissen / der sich nicht zu der Evangelischen Augspurgischen Confession bekennen thete / daß aber etliche bemelter Sect zugethane zu jhren Predigten kommen / vnd zuhören sollen / seynd sie verhoffentlich darvmben entschuldiget / weil sie nicht alle Zuhörer kennen / oder wissen / was Religion ein jeder zugethan / dannenhero einen oder den andern abzuschaffen nicht gebühren will / wie auch vnsere Prediger / vnsers wissens / nicht anders / als was die wahre vnverfälschte / vnd Kayser Carolo V. vbergebne Augspurgische Confession vnd die Kirchen Agenda mit sich bringt / lehren / predigen vnnd glauben / auch wider die Calvinisten jederzeit offentlich gelehrt / vnd auff der Cantzel refutirt haben. Vnd da vns eintziger / wer der auch wehre / nahmhafft gemacht / so von Gott vnnd vnserer natürlichen vorgesetzten Obrigkeit vnnd Erb Lands Fürsten die Stände abzuziehen in willens / derselbe als bald angezeygt / vnd an Leib / Gut vnd Blut von E. Kays. Mayest. gestrafft werden solte. Gesetzt auch / da etwan einer / so vns aber / welches wir mit Gott bezeugen / gantz vnbewust / diß Orts sich vergriffen / die gesambten Stände solches verhoffen nicht / sondern allein der Verbrecher zuentgelten haben würde. Gleichfals die Stände wol kein ehrenrührige Calumnien / Lästerungen vnd böser schimpfflichen Reden zu gebrauchen nicht zugelassen hetten / wöllen geschweigen / daß sie zu der widerwerdigen Bündnussen / Confoederation / verbottenen Conventiculn vnnd Zusammenkünfften / böser Correspondentzien / Auffruhr vnd Rebellion Vrsach vnd Anlaß gegeben / noch heim- oder offentlich fomentiren / mit Außländischen vnd deß Reichs Aechtern vn̅ Rebellen vmb Hilff ersuchen solten / oder auch den Schulmeistern der Heyl. Aposteln S. Perti vnnd Pauli Bildnussen zuverbrennen zugelassen / welches alles / wann die Stände dessen Wissenschafft gehabt hetten / solches nicht vngestrafft verblieben were / Sondern es seynd vielmehr vnsere Prediger / dz sie anders nichts / als was die Heylige Schrifft in sich begreifft / lehren / vnnd predigen / auch für der gantzen Christenheit / vnnd deß Heyl. Röm. Reichs / zu förderst vnd vornemblich aber E. Kay. M. Glück / Sieg / vnd Vberwindung aller jrer Widerwertigen / bitten vnd betten sollen / dahin instruirt. Weil dan̅ E. Kay. M. die Erbhuldigu̅g vo̅ den gehorsambsten Ständen aller gnäd. auff genommen / von denselben auch wider E. Kays. M. vnd dero Hochl. Hauß im wenigste̅ nichts widerwertigs practiciret / vnd jchtes fürzunemen in Sinn vnd Gedancken kom̅en / Sondern vielmehr für E. K. M. vnd dero Ertz Hauß Oesterreich / jr eusserstes Vermögen aller gehorsambst auffzusetzë / vn̅ bey dero zu leben vn̅ zu sterben / gantz begierig entschlossen / vn̅ aber / vermöge A. vo̅ die von Maximil. II. die Religions Co̅cession nit auff etwan für gangene Gewaltthätige widerwertige Extorquiru̅g / sondern wegen der Stände Darsetzung Leib / Gut vnd Bluts / für dero Hochlöb. Hauß / [1150] denen selben ertheilet worden. Bey welcher freyer Religions Concession / wie auch Kayser Matthiae / Hochlöblichen Angedenckens / hierüber erfolgten vnter schiedlichen Confirmatorien / E. Kay. M. Inhalt dero Kayserlichen de̅ 28. May vnd 8. Julij Anno 1620 ergangenen Resolutionen / B. C die Stände allergnädigst versichert vn̅ assecurirt. Vber dieses auch noch ferner deroselbst eygenes H. Wort vorhero mündlich / nachmals Schrifftlich gegeben / vnd sich also Heroisch / Kayserisch vnnd Fürstlich gnädigst Resolvirt / daß sich die Stände bey dem Exercitio Augsp Confession / allermassen dieselben bey K. Matthiae Zeiten gehabt / vnperturbirter wollen verbleiben lassen / vnd wir einiges Mißtrawen in E. K M. allergnädigsten Resolution D. so den 11. Julij 1620. Jahrs herauß geben worden / vn̅ mit Kayserlichen vnd Ertz - Hertzoglichen Worten / auß weiset. So bitten demnach E. Kay. M. die getrewesten Stände in allergehorsambster Vnderthänigkeit / gantz flehentlich / die wollen sich von vnsern Widerwertigen nit bewegen lassen / daß wir also vnschuldig / auch vngehörter / mit solcher hohen Vngnad solten belegt / vnd hiermit deroselben H. Wort zuruck gestelt / oder in Zweiffel gezogen werden / wie dann die Stände in jren Hertzen dessen aller vnderthänigst versichert / vn̅ vergewist / da E. K. M. derselben Vnschuld informirt / sie denselbigen wider jhr Gewissen / nichtes beschwerliches anzudeuten begehren werden / sondern die gefaste Vngnad allergnäd. schwinden / vn̅ bey voriger Concession sie allergnädigst vnperturbirt vn̅ ruhig verbleiben lassen / inmassen sie auch offtangezogenes Kayser. Patent anders nit verstehen / als dz allein die jenige Praedicanten abgeschafft / welche sich deß Calvinismi theilhafftig gemacht / vn̅ die Exceß / davon Meldung beschehen / begangen haben / Die andern aber im Lande verbleiben vnd predigen mögen / in dem auch Ew. K. M. dero gehorsambste Erbvndersassen warnen / daß sie wider diese Außschaffung jchtes anspinnen oder attentiren vnd fürnehmen / oder gefährliche vnnd nicht gebührende Conventicul / welche nicht allein wider E. K. M. als vnsere von Gott vorgesetzte Lands Fürstliche Obrigkeit streiten / vnd dergleichen vngebürliche Zusammenkunfften gäntzlich verbieten / dafür wird Gott die Stände jetzt vnd jeder zeit gnädiglich behüten / vnd ist dergleichen jhnen in Sinn vnd Gedancken niemahlen kommen / vnd bitten also nochmalen vmb die Barmhertzigkeit Gottes vnd tieffe Wunden Christi / E. K. M. geruhë die Stände hierüber mit allergnädigst vn̅ gewüriger Resolution zuerfrewen / vn̅ dieselben in diesem betrübtem vnnd trawrigen Zustandt wegen jhrer Vnschuld widerum̅ zuerquicken / deren K. M. neben einem demütigen Fußfall vns allervnderthänigst vnd gehorsambst befehlent. E. Kay. May. Allervnderthänigste / N. vnd N. auß denen Herrn vnd Ritterschafft Augspurg. Confession zugethanen anwesenden Ständen / vnd im Namen der andern. Es haben aber die Evangelische mit dieser Bittschrifft nicht viel erhalten / vnd hat nicht allein in diesen Oesterreichischen Landen / sondern auch in Böheimb die Reformation einen Weg als den andern jhren starcken Fortgang gehabt. Daselbs haben J. Key. May. wegen deß Herrn vnd Ritterstands Personen ein Mandat publiciren lassen / welches also gelautet; Wir Ferdinand / sc. Liebe getrewe es ist Welt- vnd Landkündig / dz vnser Erb-Königreich Böheimb niemalen / vnd zu keinen eintzigen andern Zeiten in besserm Wolstand vnnd Auffnehmen gewesen / als zu Weiland vnsers hochgeehrten Vorfahrens Keyser Carls deß vierdten Christmilt. vnd löbl. Ged. Leb- vnd Regierungs Zeiten / vnd dasselbe vornemblich darumb / dz er auß sonderlicher Vätterlicher Vorsorg vnd Liebe / so er gegen ewern Voreltern vnnd lieben Vatterland gehabt / gantz vernünfftig vnd wol vorgesehen / daß der Vnterschied vnd Vngleichheit in der Religion in einem Königreich vnd Land keinen rechten beständigen Frieden / oder wahren auffrichtigen Gehorsamb vnd Verträwlichkeit so wol gegen der Obrigkeit / als auch zwischen den Vnterthanen selbst auffrichten od??? erhalten könte: Dannenhero er dann auch in gedachtem Königreich Böheimb gewisse Gesätz vnd Ordnungen gemacht / vnnd darauff allen seinen / so wol Geystlichen als Weltlichen Officirern vnd Rähten gemessen / mitgegeben vnd anbefohlen / in alle Weg vnd vor allen Dingen ein wachendes Aug zu haben / vnd höchstes fleisses zuverhüten / damit ausserder H. Cathol. Apostol. vnd allein seligmachenden Christl. Religion (dann vo̅ der Zeit an / als das Königreich vom Heydenthumb zu̅ Christl. Glauben gebracht worden / in solchem / biß auff weiland König Wenceslaum diß Namens den Vierdten nur allein der Röm. Cathol. Glaub gewesen) keine andere verführerische Ketzerey / verdamliche Irrthumber / Rotten / Secten in das Königreich eyngeführet / vnd verstattet würden. Da entgegen dan̅ auch gnugsam bekant vnd am Tag / dz als nach vorgedacht Keyser Carls seeligen absterben / bey sein deß Königs Wenceslai Regieru̅gs zeiten / vielleicht auß zu viel sicherer Fahrlässigkeit / allerley Irrthu̅ber vnd Ketzereyen in vnser Erbkönigreich Böheimb eyngeschlichten / darauff als bald allerhand Zerrüttungen / Zweyspalt vnd Factionen vnter den Vnterthanen selbst / wie nit weniger hochschädl. Auffstand vo̅ Rebellion wider die Obrigkeit / sich angefangen vnnd entstanden / so fast bey allen nachfolgenden Königen gewehret / sonderlich aber sich bey weyland Keysers Rudolphi vn̅ Matthiae Christmildister Gedächtnuß / sc. Regieru̅g / widerernewert / vnd zu vnsern Zeiten gäntzlich vnd dermassen vberhand genommen / daß auch vnsere Vnterthanen in gedachtem Königreich Böheimb / Vns / vnsere Erben / nachkommende Könige / vnd das gantze Hauß Oesterreich vmb das Königreich sampt den Incorporirten Landen / wider die Gülden Bull wolgemeldes Keyser Carls deß Vierdten / vnnd also gantz vmb die [1151] Erbgerechtigkeit zubringen sich vnterstehen dörffen. Damit nun gedachtes vnser Erb Königreich Böheimb widerumb zu dem Wolstand gelangen möge / darinnen es bey zeitë wol gedachtes vnsers Vorfahrens weiland Kayser Carls deß 4. gewesen / so haben wir vns vo̅ der Zeit an / als vns Gott der Allmächtige durch seinen Göttlichen Segen / die siegreiche Victory vor Prag / wider vnsere Rebellen / Feind vnd Widerwertige verliehen / nichts höhers noch mehrers angelegen seyn lassen / als dem Lob- vnnd Ruhmwürdigen Exempel wolgemeltes Kayser Carl deß 4. (welcher zu seiner zeit vor ein Vatter deß Vatterlandts gehalten worden / auch solches im Werck erwiesen) mit Beschütz- vnd Handhabung der Heiligen allein seligmachenden Catholischë Religion würcklich nachzufolgen: Vnd wie nun derselbe keine Ketzerey oder Irrthumber in gemeltes Vnser Erb Königreich Böheimb / wissentlich einführen lassen / oder doch / da solches heimblicher weiß beschehen / alle vnd jede der Catholischen Religion widerwertige Secten vnd Irrthumber / mit gantz rüh inblichem Eyffer abzuschaffen / vnd ernstlich zu straffen verordnet: Also vnd dieweil wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen / daß bey denen in Vnserm Erb Königreich Böheimb noch verbleibenden Vncatholischë Inwohnern / das gefährliche / vns vnd allen vnsern gehorsamen vnd getrewen Vnderthanen / zu grossem Nachtheil vnd Schaden gereichende practiciren / kein End nemen wil. So seynd wir dannenhero / so wol tragenden Königlichen Ampts vnd Schuldigkeit halber / als auch vmb vnserer Vnderthanen Heyl vnd Seelen Seeligkeit willen (welcher wegen wir dermal eins Gott dem Allmächtigen Rechenschafft gebë werden müssen) dan̅ auch zu stifft- vnd fortpflantzung eins beständigen Friedens / Lieb vnd Einigkeit zwischen gemelten vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / wie nicht weniger zu sicherer Erhaltung vnser vnd vnserer Erben / nachkommender Könige / an mehrgemeldtem Königreich Böhmen habender Erbgerechtigkeit / gezwungen worden / solche Anstell- vnd Verordnung zu machen / damit gedachte vnsere Vncatholische / vnd in schädlichen Ketzereyen verharrende Vnterthanë / die / nach wolgedachtes Keyser Carls deß IV. Ableiben eingerissene Irrthumber vnd Secten / verlassen / vnd sich hinwiderumb zu der heiligen allein seligmachenden Catholischë Apostolischen Röm. Kirchen vnd Religion wenden möchten / sintemal wir nun dannenhero / wie gemeldet / dan̅ auch Gewissens halber / hinfüro niemands / so wol auß den Höhern vnnd Nidern Ständen von Mann vnd Weibspersonen / in angeregtem vnserm Erb Königreich Böheimb / bey den ergriffenen Ketzerischen Irrthumbern vnd Secten verbleiben lassen können / sondern vielmehr vor Recht vnd Billich / auch Göttlichem Willen vnd Gesetz gemäß zuseyn befinden / daß sich alle vnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / mit vns in der vhralten Röm. Catholischen Religion / darinnen vnsere vnd jhre Voreltern / recht vnd wol gelebet / vnd vermittelst Göttlicher Barmhertzigkeit / seeliglich von dieser Welt abgescheiden / einhelliglich vergleichen. Als haben wir noch vor dieser Zeit / zu an- vnnd fortstellung eines hoch nothwendigen heylsamen vnd GOtt wolgefälligem Reformation wercks / gewisse Commissarien verordnet / vnd denselben in Keyserl. vnd Königlichen Gnaden anbefohlen / sich so wol vor sich selbsten / als auch durch andere jhre subdelegirte Instructoren eussersten Fleisses dahin zubemühen / damit offtgesagte vnsere getrewe vnd gehorsame Vnderthanen / in dem Catholischen Glauben gründlich vnd wol informiret / von den ergriffenen Ketzerischen Irrthumben ab / vnd widerumb auff den rechten Weg zur allein seligmachenden Religion / vnnd also zum Gehorsamb der heyligen Römischen Apostolischen Catholischen Kirchen geleytet vnd gebracht werden möchten. Diesem nach nun / vnd weil wir bey gemelten vnsern verordneten Commissarien vnder andern auch vornehmlich diese Verfügung gethan / daß sie die auß dem Herrn- vnd Ritterstandt (auff welche dieses vnser gnädigistes Patent absonderlich gerichtet ist) nach Publication desselben anzurechnen / jnnerhalb sechs Monaten / so wir jhnen zu einem gnugsamb geraumen Termin angesetzt / vor sich erfordern / vnd sie selbsten / oder durch andere darzu verordnete Personen / in mehr wolgemeltem Römischen Catholischen Glauben informiren / auch nach verfliessung solches Termins / wie sich einer vnd der ander / zu bezeigung deß schuldigen Gehorsams gegen Gott dem Allmächtigen / vnd der heyligen Catholischen Kirchen / auch vnsers / zu jhrer selbst eygenen Seelen Seligkeit gereichenden Vätterlichen gnädigsten Befelchs / angelassen vnd erwiesen haben würdet / gewisse vnd gründliche Relation thun sollen. Hierumben so haben wir gnädigst vor gut angesehen / alle vnnd jede vnsere gehorsame vnd getrewe Vnderthanen / deß Herrn- vnd Ritterstands / hiermit gnädigst vnd Vätterlich zuermahnen (dann was vnsere Königliche / vnd vnserer geliebten Gemahlinder Römischen Keyserin Leibgedings Stätte / so wol die Vnderthanen in vnsern eygenthümblichen Herrschafften / wie nicht weniger aller anderer Innwohner deß Königreichs Vnderthanen belanget / wie nemblich dieselben zum Catholischen Glauben gebracht werden sollen / da lassen wir es bey vnserer vorhin ergangenen Resolution allerdings bewenden) daß ein jedweder / die von gemelten vnsern Commissarien oder jhren subdelegirten Instructorn trewhertzig gemeynte Information / mit eyfferiger Begier vnd Hertzen gutwillig annehme / auch sich selbst zu solchem seinem Heyl / Nutzen vnd Frommen bequeme / vn̅ im allein seligmachendë H. Catholischen Glauben / mit vns / vnd der allgemeinen Christlichen Apostolischen Röm. Kirchen vergleiche: Dann im widrigen / vn̅ da sich jemand in solch angesetztë benenntem Termin der 6. Monaten mit vns in dem H. Catholischen Glauben nicht vergleichen würde / sind wir gäntzlich entschlossen / Wollen vns auch hiermit vnd in Krafft dieses vnsers Keyserl. vnd Königl. Patents endlich erkläret haben / daß nach ver [1152] lauffenem obgesetztem sechs Monatlichem Termin / keinem eintzigë / in vielbemeltë vnserm Erb-Königreich Böheim lenger zu wohnen / vnd seine Güter persöhnlich zubesitzen nit verstattet vnd zugelassen / sonder dieselben als dan̅ vielgemeltes vnser Königreich Böheimb zu raumen / jre habende Güter aber / jhren Befreundten oder andern Catholischen Inwohnern zuverkauffen schuldig vnd verbunden seyn sollen: Zu welchem End dann / vn̅ verkauffung der Güter / Wir denselben / auch einë andern Termin von 6. Monaten lang angesetzt vnd gegeben haben wollen. Damit aber niemand vermeinen möchte / als wann hierdurch Geld oder Gut / vnd nit Gottes deß Allmächtigen Ehr vnd Lob allein / dann auch gedachter Vnserer Vnderthanen Seelen Seligkeit gesucht werde / So wollen Wir vns hiermit / vn̅ in Krafft dieses / in Kayserl. vnd Königlichen Gnaden gegen männiglich weiter erklärt haben / daß / wo fern sich einer oder der ander diesem Vnserm gnädigsten vnd endtlichen Wissen (dessen Wir vns zwar keines wegs versehen) nicht gehorsamblich bequemen würde / dem / oder denselben die Emigration vnd Abzug ohne Abforderung eintziger Nachstewr bevor vnd frey stehë solle / Gestalt wir dann auch hiermit zugelassen haben wollen / daß ein jedweder zu Bestell- vnd Versilberung seiner Güter / wie nit weniger Einmanung seiner im Königreich habendë Schulden darzu jnen dann schleunigst vnd auffs ehist müglich Rechtens verholffen werden solle) jemands auß seinen Befreundten / oder auch andere Catholische Personen zu vollmächtigen vnd zu hinderlassen befugt seyn solle. Alldieweil Wir aber nichts liebers sehen noch wüntschen wolten / als daß die jenige alte vnd gute Geschlechter / derë Voreltern sich in Vnserm Erbkönigreich Böheimb / so lange Zeit ehe vnd zuvor die Irrthumer vnnd vnterschiedliche Secten in das Königreich eingerissen / in Einigkeit der Catholischen Religion / wohl in gutem auff nehmen befunden / auch hinfüro in gleichmässiger Einigkeit der Religion im Königreich erhalten werden vnnd verbleiben möchten / als thun Wir alle vnnd jede Vnsere gehorsame Vnterthanen / gantz Vätterlich vnnd gnädigst vermahnen / es wölle dißfals ein jeder seine selbst eigne Wolfahrt bedencken / in sein Gewissen gehen / vnd wol behertzigen / damit er nicht auß gerechter Straff vnnd verhängnuß Gottes deß Allmächtigen / neben dem Zeitlichen auch das Ewige / welches Wir niemanden gern vergönnen wolten / liderlicher weiß verliere / sondern dieselben vielmehr jhre Irrthumber vnd Ketzerey durch welche sie vnd jhre Vorfahren verführet / vnd das ansehenliche Königreich vnd liebes Vatterlandt in das eusserste Verderben gesetzt) verlassen / vnd zu dem alten H. Catholischen Glauben widerkehren / auch mit vns in der Religion zuvergleichen jnen angelegen seyn lassen: Vnd es wird an dem allem vollbracht Vnser gnädigster / auch endtlicher vnwandelbahrer Will vnd Meinung. Zu Außgang deß Herbstmonats sind Jhre Kayserl. Mayest. neben dero Gemahlin / beyden Princessin / vnnd dem König in Vngarn sampt der gantzen Hoffstat von Wien nach Prag verreiset (Kaiser Ferdinand reiset von Wien nach Prag.) / vnnd daselbs den 18. Octobris angelangt / von dem Statthalter vnd Innwohnern stattlich empfangen vnnd eingeholet / das Geschütz auff dem Lorentzenberg / dahin es zu dem End geführet worden / zum drittenmahl loß gebrandt / alle Glocken geleutet / vnnd in allen Kirchen das Te Deum laudamus gesungen / vnnd darauff ein gemeiner Landtag angesetzt worden: Zu welchem End Jhre Kay. M. nachfolgendes Außschreiben ergehen lassen; (Kayserlich Außschreiben zum Böhmischë Landtag.) Wir Ferdinand / sc. Entbieten allen vnd jeden Vnsern getrewen vnd gehorsamen Vnderthanen vnnd Innwohnern auß allen vier Ständen / als von Praelaten / Herrn / Ritter- vnnd Bürger- Standt / was Würden / Ampts / oder Wesens dieselben in vnserm Erb-Königreich Böheimb seyn / vnser Kays. Königl. Gnad / vnd alles guts. Liebe Getrewe / Wir geben euch hiemit gnädigst zuvernehmen / daß wir vns auß erheblichen vnnd hochwichtigen Vrsachë / gedachtem vnserm Erb-Königreich Böheimb zum besten / auff den viertzehenden Tag deß künfftigen Monats Novembris einen Landtag außschreiben: Insonderheit aber bey demselben vnser allerliebste Gemahlin die Römische Kayserin / sc. Wie nicht weniger vnsern geliebsten ältesten Sohn Ferdinand den 3. gecrönten König zu Hungarn / als einen rechten natürlichen Erben dieses vnsers Königreichs Böheimb / auch zu einem Böhmischen König / vn̅ vnserm künfftigen Successorn krönen zulassen / in Kayserl. vnd Königl. Gnaden entschlossen / derowegen vnd damit nun solcher Landtag vnserm gnedigsten Vätterlichen Willen nach / gedachtem vnserm Erb-Königreich Böheimb / euch als vnsern gehorsamen vnd getrewen Ständen sämptlich / vnd einem jedwedern absonderlich zu nutz vn̅ frommen gereichen / auch vermittelst Göttlicher Verleyhung alle vnnd jede Notthurfften darbey wol berahtschlagt vnd geschlossen / vn̅ dieses durch die wider vns erhobene Rebellion vn̅ darauß entstandene Kriegsempörungen / hoch verderbte Königreich / widerumb in gutes vnd gedeyliges auffnehmen gebracht werden möge. So ist hiemit vnser gnädigster Befehlch / daß jhr sampt vnnd sonders auff ernenten 14. Tag Novembris in vnser Statt Prag vnfehlbar vnd gewiß erscheinet / vnd den 15. hernacher an gewöhnlichem Orth in vnserm Königlichen Schloß daselbsten vnsere gnädigste Proposition / in vnderthänigstem Gehorsamb anhöret vnd vernehmet / den gedachte̅ Krönungen beywohnet / nachmals das / was ferrner in gedachter Proposition begriffen / zu trewen Hertzen ziehet / reifflich vnd wol erweget / vnnd berathschlaget / vnnd euch zu einem solchen Schluß bequemet / wie es vnsere / deß gantzen Königreichs / vnd ewer selbst hochangelegene eygene Notturfft erfordert. Dieweil aber / nach dem wir dieses vnsers Erb-Königreich Böheimb / durch Göttliche Verleyhung / widerumb zu schuldigem Gehorsamb gebracht / sich darinnen viel Hohen vnd Nidern Standts Personen / in das Land eingekaufft vnd begütert gemacht / vnd nun eine sondere hohe [1153] Nothturfft seyn will / daß zuvor hero vnd ehe dieser Landtag angehet / dieselben als Innwohner vermög der new publicirten Landsordnung das schuldige Jurament gebührend ablegen / vnnd die in der newen Lands Ordnung begriffene Reverß zu der Landtaffel (derentwegen doch von jhnen keine Tax gefordert oder genommen werden solle) einstellen. Als wird sich dißfalls ein jedweder der Schuldigkeit zuerjnnern / vnd das was jhme gebühret / zu vollziehen wissen. Die Fürstlichen Personen zwar werden jetzt gedachtes Jurament vor vnser selbst eygenen Keyserlichen vnnd Königlichen Person bey Zeiten vnnd noch vor dem Landtag / die andern aber bey vnserer Königlicher Böheimischer Hoff Cantzley zuleysten haben. Was aber die jenigen belangt / so vor der entstandenen Rebellion im Landt gewohnet / vnnd bey der Executions Commission vor den geputirten Commissarien / von vnserm Königlichen Procurator angeklagt / nachmals aber vnsern gnädigsten Perdon erlanget / denselben wird obligen an statt deß Eyds in gedachter vnserer Königlichen Böheimischen Hoff Cantzley / die Gebühr durch ein Handgelübnuß zu vollziehen. Vnd demnach wir / wie bereit männiglich gnugsamb bewußt seyn wird / bey Revidirung der Lands Ordnung dieses vnsers Erb Königreichs Böheimb / die Geistlichkeit desselben zu jhrem vorhin gehabten Würden widerumb erhoben / vnd also in den fürnembsten Standt gesetzt / auch zu abschneid-vnd verhütung besorglicher Competentzen / so der Session halber entstehen möchten. Vnd wegen der Session die jenigen Geistlichen vnnd Praelaten so Infulati / vnnd Landgüter besitzen / vnd welche zu diesem bevorstehenden vnd künfftigen Landtägen erscheinen / vnd den gantzen Standt repraesentiren werden / gnädigst also resolvirt / wie sie von Jhrer Liebden dem Cardinal von Harrach vnnd Ertz Bischoffen zu Prag weiter vernehmen werden / Als wird sich ein jeder darnach zu richten / vnd solcher vnserer gnädigsten Resolution gehorsamblich nachzukommen wissen. Sintemahln auch letztlich zubesorgen / daß wegen der Session auff dem Landtag in gemein sich allerhand Vnordnungen / insonderheit bey den jenigen Innwohnern / so vnterschiedener Nation vnd Condition seynd / erreugen möchten. So wöllen wir hiemit vnd in Krafft dieses vnsers Königlichen Patents außgesetzt vnd angeordnet haben / daß zwar die Obristen Land Officirer / Land-Hoff-vnnd Cammer-Rechts Beysitzere / wie auch die jenigen Personen / deren Session halber in der vernewerten Land Ordnung etwas gewisses außgesetzt / jhre Stellen der Lands Ordnung gemäß halten / alle die andern aber ohn vnderscheid / auch ohn einiges Praejuditz vnd Nachtheil / jhrer sonst habenden Hoff- oder anderer Empter sitzen mögen / wie sie nach einander in den Landtag kommen / vnd keiner der Stelle halben competiren / jedoch daß ein jedweder sich zu seinem Standt / als Herren zum Herrenstandt: Die vom Adel zum Ritterstandt gesellen sollen. Vnd wann sich nach Außgang deß Landtags befindete / daß sich einer zum Herren- oder Ritterstandt gesellet hette / welcher es nicht were / derselbe wird von demselben Stand darzu er sich gesellet / vor vns als regierendem König vorgenommen vnd angeklagt werden können / darauff wir vns alsdann jederzeit der Billichkeit nach zu resolviren nicht vnterlassen wollen. Massen wir vns zu mäuningliches wissenschafft hiemit gnädigst erklärt haben wollen / daß einem jedwedern zu beweisung seines Standes gnugsamb seyn solle / wann er von vns als regierendem König zu Böheim durch einen Brieff geadelt oder geherret worden. Dannenhero dann auch dieser gestalt niemanden sein Standt disputierlich gemacht werden solle. Vnnd wollen diesem nach vns gnädigst keinen zweiffel machen / es werde sich dißfalls ein jedweder vnser gehorsamer vnnd getrewer Vnderthaner der schuldigkeit erjnnern / zu dem gesetzten Landtag / so wie gedacht jhnen allen / vnd einem jeden absonderlich zum besten gemeynt / gehorsamlichen erscheinen / vnd den allgemeinen Nutzen bester möglichkeit nach / trewhertzig bedencken vnd befördern helffen / Auff den Fall aber einer oder der ander nicht erscheiden / vnd zuwider diesem vnserm gnädigsten Befehl aussen bleiben würde / so sollen nichts destoweniger die jenigen so anwesend seyn / mit vns zu tractiren vnd zu schliessen / vollkommene Macht vnnd Gewalt haben / auch was also tractirt vnd beschlossen worden / die Abwesenden so wol als die Anwesenden desselbe zu vollnziehen schuldig seyn. Vnsere Königliche Stätt aber sollen auß jhrem Mittel Gesandte / zu obberührtem Landtag / so viel sie derselbe angehen / oder jhnen darbey zuthun gebühren wird / mit Vollmacht abfertigen / sc. Demnach nun auff bestimpte Zeit die beschriebene Böhmische Ständ zu Prag erschienen / haben Jhr Kay. May. jhnen die Proposition thun lassen / welche folgendes in sich gehalten; (Keyserliche Proposition bey dem Landtag zu Prag.) Erstlich haben Jhre May. jhnen zuwissen gethan / daß Jhre May. entschlossen weren / deroselben Kayserl. Gemählin auff den 21. Novemb. als in Festo praesentationis B. V. Mariae, vnd dero ältern Herrn Printzen / zu Hungarn Königen / auff den 25. eiusdem, als in Festo B. V. Catharinae beyde zu König vnd Königin krönen zu lassen. Derowegen fürs Ander Jhr Kay May. die vier Löbl. Böheimische Herrn Ständt allergnädigst ermahnt / das Sie den Tag vor der Krönung dero Printzen / als rechten natürlichen Erb-Herrn / die Erbhuldigung / in beyseyn allerhöchst gedachter Jhrer Kayserl. May. laut der newen Lands Ordnung / leysten sollen. Drittens / solle sich Jhr Königl. gegen der Kayserl. May. reversirn / daß Sie bey Lebzeiten Jhrer Kay. May. deß Regiments sich nicht anmassen wollen. Vierdtens / sollen die Löbl. vier Böheimischen Stände / gewisse Personen erwöhlen / welche die Königl. Regalien / als Cron / Scepter vnd Apffel / verwahren / wie auch die vor diesem gebräuchig Praesenten zu beyden Königl. Krönungen verordnen. Fünfftens / daß sie zu Vnderhaltung der Fried [1154] ländischen Armee: Der Pragerischen Guarnison: Der außgeleerten Gräntzhäuser: Vnderhaltung der Pragerischen Schloß: vnd Thumb-Kirchen: Fortschickung Jhrer Kayserl. May. Bottschaffters zur Türckischen Porten / wie auch auff die Praesenten / vor alles / alle Quartal 200000. Gülden contribuirn solten. Sechstens / daß zu erlegung solcher Contribution ein Gleichheit gehalten / vnd dem Armen nicht vnrecht geschehen solte. Zum Siebenden / daß die Stände auff Mittel vnd Weg bedacht seyn solten / wie die jenigen Wittib vnd Waysen / welche Glaubens halber auß dem Land ziehen wollen / contentiert werden möchten. Zum Achten / daß die Ständte auch auff Mittel vnnd Weg bedacht seyn wollen / wie die / bey Keysers Matthiae H. G. im Landtag Anno 1615. verwilligte Abzahlung der Cammerschulden mehr effectuirt werden. Zum Neundten / weilen die vmbligende Chur- vnd Fürsten / als Bayer / Sachsen / Brandenburg vnd Pfaltz / Jhre Limites herein ins Königreich Böheimb setzen wollen / daß die Löbl. Herrn Ständte auff Mittel vnd Weg wollen bedacht seyn / wie solcher Strittigkeit / gütlich: vnnd ohne Blutvergiessen abgeholffen werden möchte. Zum Zehenden / daß die Ständte auff Mittel vnd Weg bedacht seyn sollen / wie die Schifffahrt / von Prag auß nach Leutmeritz / Hamburg / vnd gar ins Meer möchte angericht werden. Zum Eylfften / haben Jhre Kayserl. May. das hohe / roth vnnd schwartze Wildpräth zu fällen verbotten. Hier auff haben die vier Böheimbische Stände Jhr May. der Kayserin / wie auch Jhr May. dem König / jedlichen / zur Krönung 25000. Reichsthaler / dem Fürsten von Eggenburg 10000. Reichsthaler / dem Fürsten von Lobkowitz als Obristen Cantzler vnd desselben Vice Cantzlern sampt den Secretarien / vnd Cantzley Partheyen 12000. Gülden / wie auch dem Obristen Burggraffen Adam von Wallenstein 5000. Gülden / vnd dem Obristen Landschreibern zu wider Erbawung seines zu dem Ampt gehörigen Hauß 4250. Gülden verwilligt. Nach dieser Abhandlung ist Jhrer Kay. M. Gemahlin Krönung zur Böhmischen Königin vorgenommen vnd folgender Gestalt verrichtet worden; (Der Keyserin Kronung zur Böheimischen Königin.) Erstlich / ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Herrn vnnd Cavalliern / wie auch andern / so bey diesem Actu zu thun vnd auffzuwarten gehabt / angesagt worden / daß sie sich vmb sieben Früh zu Hoff finden / vnd Jhrer Kay. May. gehorsambst auffwarten / hernach dieselben auß dero Gemach in die Kirch begleyten sollen. Vnd nach dem Jhr Kays. May. auch entschlossen gewesen / der Kays. Gemahlin zu Ehrn in Jhrem Kayserl. Habit in die Kirchen zubegleyten / also ist nach folgende Ordnung gehalten. Anfänglichen seyn die Böheimische Stände / Kayserl. Cammerherrn / vnd das ander Kayserl. Hoffgesindt / wie es einem jeden Standt vnnd Ampts halber gebührt / vor beyden Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd die Geheime / vnd andere fürnehme Kays. Räthe gefolgt / nach denen Pfaltzgraff Augustus zu Newburg vnd Sultzbach / wie auch der Hertzog zu Wirtenberg / der Cardinal vnd Fürst von Dietrichstein / welche auch in der Kirchen also nechst Jhrer Kays. May. gestanden / der Nuncius Apostolicus zur Rechten / vnd der Spanische Bottschaffter zur Lincken Handt gangen / nach welchen seyn Herr Graff von Meggaw / Röm. Kays. May. Obrister Hoffmeister / mit dem Gülden Flüß angethan / vnd den Hoffmeister Stab in Händen tragend / dann die fünff Kayserl. Herolden in jhren Habiten vnd Ordnung gefolget / nach solchen ist gangen Herr Graff von Solms mit dem Kayserl. Reichs Scepter / Herr Graff von Fürstenberg mit dem Reichs Apffel / vnd Herr Graff von Mansfeld in Händen tragend ein Goldstückens Küssen / auff welches Jhr Kay. May. in der Kirchen die Kron zu halten geben / hernach Herr Hans Christoff Freyherr von Parr / angesetzter Kayserlicher Hoff Marschalck mit dem blossen Schwerdt / darauff ist gefolgt die zu Hungarn Kön. May. mit dem Güldenen Flüß / vnd alsdann Jhr May. der Kayser in dero Kays. Habit vnd Kron / Ferners ist in der Procession alsbald gefolgt Jhr May. die Kayserin nachfolgender gestalt / Erstlich ist gangen die Clerisey / als etliche Praelaten vnd Cardinal von Harrach / alle in jhren Pontificalibus angethan / hernach deß Köreichs Böheimb Kleynodien / als der Scepter / durch Herrn Wratislaw / Obristen Landschreiber / der Reichs Apffel / durch Herrn von Tallenberg / Obristen Landrichter / vnd die Cron / durch den Obersten Burggraffen / Herrn von Wallenstein / getragen worden / darauff ist gefolgt Jhr May. die Kayserin zwischen zweyen Bischoffen / als Pragerischen Weyh Bischoffen vnnd dem Vngarischen Cantzler / dann die Ober Hoffmeisterin / vnd das Kays. Hoff Frawenzimmer als in Goltstück bekleyd / darnach alles anders Frawenzimmer / von Böheimb vnd Teutschen / nach dem nun alles wie gemelt / in die Kirchen kommen / hat man solche alsbald gesperrt / vnd niemand mehr hinein gelassen. Interim haben auf dem Schloßplatz nechst der Kirchen vier Fahnen Knecht vnd zwey Compagnien Kürisser Reuter gehalten / es haben auch auff allen Plätzen die Burgerschafft vnd geworbene Soldaten / biß in der Kirchen vnd zu Hoff alles vorüber gewesen / starcke Wacht gehalten. In der Kirchen ist vor Jhr May. dem Kayser zur rechten Seithen ein ansehenlicher Thron / vnnd in der mitten gleich vor dem Altar kostbarliche vnd vberauß stattliche Thron vnder dem Himmel zugericht worden / gegen vber zur Lincken Hand ist vor obgemeldte Gesandte / vnd Herrn Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / wie auch zu recht auf die Bünen neben dem Chor die Sessionen vor die Fürstl. Personen / vnd andere Schlesische Abgesandten / stattlich zugericht worden / das Frawenzimmer ist auff einer Bünen / neben dem Kays. Oratorio vnd auff den Gängen herumb gestanden / die Gäng jnn- vnd ausser der Kirchen biß in die Landstuben seyn mit [1155] roth vnd weissen Tuch bedeckt gewesen. Die zwo Kays. Princessinnen seyn im Kays. Oratorio in der Kirchen verblieben. Als die Kays. Gemahlin in jhrem Thron gewesen / seyn Jhr May. der Keyser vordem Altar gekniet / vnd begehrt / daß man dero Kays. Gemahlin zur Böheimischen Königin krönen solte / darauf als sie wider in dero Session gangen / sein Jhr May. die Keyserin durch die zween Bischoffen vnd Gefürste Abtesin bey S. Georgen / zum Altar geführt / vnd von dem Cardinaln von Harrach gesalbt / hinder den Altar geführt worden / darauff hat er das H. Ampt der Meß angefangen / darbey jhm vier Praelaten auffgewart / die vbrigen Praelaten haben auff der lincken Seiten deß Altars jhre Sessiones gehabt. Nach der Epistel seyn Jhre May. die Keyserin wider zum Altar geführt / vnd von der Gefürsten Abtisin bey S. Georgen gekrönt / vnd mit den Königl. Regalien begabt / dann widerumb zu der Session geführt / darauff das Te Deum laudamus auff dem Chor mit allerley Musicalischen Instrumenten / lieblichen Stim̅en / wie auch mit Heertrummeln vnd Trommeten / gesungen / von der Soldatesca aber Salve geschossen / 24. grosse Stück loßgebrent / vnd alle Glocken geleutet worden / welches vnder der Wandlung gleichsfalls beschehe̅ / als nun das H. Evangelium vnd Credo vorüber / seyn Jhr May. die Keyserin / dero die Gefürste Abtissin von S. Georgen den Schweiff deß Rocks nachgetragen / zwischen den zween Bischoffen zum Offertorio gangen / vnd ein grossen güldenen Pfenning geopffert / zur Zeit der Communion seyn Jhr May. wider obverstandener massen zum Altar gangen / vnd das Hochwürdige Sacrament deß Altars empfangen. Als nun das H. Ampt der Meß vnnd alle andere Ceremonien vorüber waren / ist der alte Graf von Althan mit einer Fräwlein von Sternberg / durch Cardinaln vnnd Fürst von Dietrichstein zusammen geben worden / darauff ist man wider obverstandener massen auß der Kirchen vber ein zugerichte Bün vber den grossen Saal hinauff zur Landtafel gangen / daselbsten in dem zugerichten Zim̅er Jhr Kay. M. jhre Habit sampt den Kleynodien / als Cron / Reichs Apffel vnd Scepter abgethan / vnnd in jhren gewöhnlichen Kleydungen in die Landstuben gangen / daselbsten das Frühmal eingenommen / neben beyden Kay. May. seyn gesessen bey der Tafel / die zu Hungarn Kön. May. die zwo Kays. Princessinnen / beyde Cardinaln / die Bottschafften / wie auch der alte Graff von Althan sampt seiner Fräwlein Braut / vnd weiln ein alter Brauch ist / daß / wann ein Böheimische Königin gekrönt wird / der Ober Land Officiern / als Ober. Burggraff / Ober. Land Hoffmeisters / Ober. Land Cämmerer / Ober. Land Richter vnd Ober. Cantzlers / vnnd andern hohen Land Officiern / Frawen Gemahlin jhre Tafel haben / also ist vor dieselben jegliche ein absonderliche Tafel zugericht / vnd vberauß stattlich tractiert worden / dar zu jedwedere jhren Herrn zu Gast gelade̅ hat. Die Malzeit hat gewert biß vber drey Vhr / darauff ist ein Vesper / nach der ein Comödi / vnd auf den Abend ein stattlichs Fewerwerck auff S. Lorentzberg / welches von acht biß zwölff Vhr in der Nacht geweret / gehalten / vnd also dieser Tag in Frewd vnd Frölichkeit zugebracht worden. (Krönung Jh. May. zu Vngarn zum Böhmische̅ König.) Demnach nun Jhre Kay. May. gleicher Gestalt den Ständen auch andeuten lassen / daß sie den 25. Novembr. dero ältern Printzen den Vngarischen König / als jhren rechten natürlichen Erbherren vnd dero Successoren zum König in Böhmen krönen lassen wolte / als haben gedachte Stände / in beyseyn der Röm. Kay. M. den Tag vor der Crönung höchstgedachter Kön. May. in der Landstuben die Erbhuldigung abgelegt / vnd deroselben die schuldige Eydspflicht geleyst / worauff Jhr Kön. M. jhnen jhre Privilegien (welche neben deß Landtags Schluß in Böheim- vnd Teutscher Sprach abgelesen worden) confirmirt / worauff die Stände Jhr Kön. May. alten Gebrauch gemäß zur Crönung 25000. Reichsthaler praesentirt vnd verehrt haben. Nach dem solches diesen Tag vorüber / hat man alles / so wol jnals ausser der Kirchen auff das stattlichst zugericht / vnnd ist allen anwesenden Bottschafften / Fürsten / Graffen / Freyherrn vnd andern Cavalliern / wie auch dem Löbl. Adelichen Frawenzimmer auff den folgenden Tag vmb 7. Vhr Früh sich gen Hoff zuwerfügen / vnd beyden Kayserl. so wol Jhr Kön. May. gehorsambst auffzuwarten / vnd in die Kirchen zubegleyten angesagt worden. Welches sich auch zum bestimpten Termin eingestellt / vnd gen Hoff verfügt / vnd nach dem die Kays. May. auch entschlossen gewesen / dero geliebsten Sohn vnd Printzen zu Ehrn / in Kayser. Habit / in die Kirchen zubegleyten / also ist nachfolgende Ordnung gehalten worden. Erstlichen seynd die zu Hungarn Kön. May. vngefehr vmb halber neun Vhr Frühe / durch die Böheimischen Stände / auß dero Gemach in die Thumbkirchen / in S. Wenceslaus Capeln / daselbst die Kön. May. den Königl. Habit angelegt / begleyt worden. Nach solchem haben sich theils der Löbl. Herrn Stände widerumb gen Hoff verfügt / vnd beyde Röm. Kay. M. auch in die Kirchen begleyt / vnd seyn anfänglich dieselben sampt den Kays. Truchsessen / Cammerern / vnd andern Hoffgesindt / wie es einem jeden Stands vnnd Ampts halber gebührt / vor bey den Kay. May. in die Kirchen gangen / denen seynd gefolgt / die Geheime vnd andere fürnehme Räth / auff welche sind gefolgt etlich Fürstliche Personen / als der jung Fürst von Lobkowitz / Hertzog von Münsterberg / Hertzog von Brieg / Hertzog von der Lignitz / Hertzog von Würtemberg / Pfaltzgraff Augustus von Newburg vnd Sultzbach / darnach der Graf von Meggaw Kays. Ober Hoffmeister mit dem Stab / vnnd auff jhn die Spanisch Bottschafft / Nuncius Apostolicus, sampt Herr Cardinaln vnnd Fürsten von Dietrichstein / darauff die fünff Kays. Herolden in jhren gewöhnlichen Habiten / auff die / Graff von Solms / Kay. M. Kriegs Rath Cammerer / bestelter Oberster vnd Trabanten Leibquardi Hauptmann / mit dem Kays. Scepter / Graff von Fürstenberg / Röm. [1156] Keyserl. May. geheimen Raht / Cammerer / vnnd Reichshoffrahts Praesidenten / mit dem Reichs-Apffel / Bruno Graff von Manßfeld / mit einem Goldstücketen Küssen / worauff die Keys. May. sub Evangelio vnnd Elevation, die Cron gelegt / Hans Christoff von Parr Freyherr Röm. Keys. May. Rath. / Cammerer / angesetzter Ober-Hoff-Marschalck vnd Erblandt Postmeister / mit blossem Schwerd gefolgt / auff welche Jh. Keyserl. May. eygner Person / in Jhrem Keyserlichen Habit vnd Cron gangen / dero stracks Jhr May. die Keyserin / sampt den zwo Keyserl. Princessinnen gefolgt / vnnd darauff die Fraw Ober-Hoffmeistern / das Keyserliche hoch Adeliche / Hoff- vnd anders / Böhmisch-vnd Teutsches Frawenzimmer / in der Kirchen seynd für beyde Keyserl. Majest. zur rechten seithen deß Altars zween ansehnliche Thron neben einander / sampt schönen Himmel / für J. May. den König aber / in der mitten gleich vor dem Altar ein herrlicher Thron sampt einem Himmel auffgericht gewesen / die ordinarj Bottschafften / als Nuncius Apostolicus, vnnd der Spanische Ambassador / sampt Herrn Cardinaln von Dietrichstein / seind etwas zu rück an der lincken Handt deß Altars / die Fürstl. Personen aber / auff der rechten seiten / auff einer Bünen jhre Sessiones gehabt / die beyde Keys. Princessinnen / sampt jhrer Ober-Hoffmeisterin seynd im Keys. Oratorio verblieben / das Keys. Frawenzimmer aber / sampt der Keyserin Obristen Hoffmeisterin / haben im Chor / vnder Jh. Majest. der Keyserin jhre Stühl gehabt / das ander Teutsch-vnd Böhmische Frawenzimmer / ist beym Keys. Oratorio vnnd auff einer daselbsten vom Gang herunter gegen dem Chor zugerichten Bün / gestanden / als nun / wie jetzt gemelt die Keys. May. vnnd andere in jhren Sessionen gewesen / seind darauff die Kön. May. auß S. Wenzeslai Capeln nachfolgender Ordnung geführt worden. Erstlich seyn 9. Praelaten in jhren Infuln vnnd Pontificalibus, darnach die Ministrantes mit etlichen Reliquien / widerumb 4. Praelaten sampt Jhrer Hochf. G. Cardinaln von Harrach Ertz-Bischoffen zu Prag / auch in jhren Pontificalibus vnnd nach jhnen 2. Herrn von Collobrath / als einer mit einem vergülden / der ander mit einem versilberten Laibel Brot / vnd die zween Grafen Schlawata / einer mit einem vergüldten / der ander mit einem versilberten Fässel Wein / gangen / auff welche getragen worden deß Königreichs Böheimb Kleynodien / als das Schwerdt durch Graffen Wratislaw / der Scepter auch durch Herrn Wratislaw Obr. Landschreiber / der Reichsapffel / durch Herrn von Tallenberg Obr. Landrichtern vnd Appellations Praesidenten / die Cron / durch Herrn Adam von Wallenstein Obr. Burggraffen / auff solche seynd Jhr Kön. May. in dem Kön. Böheimischen Habit / zwischen dem Pragischen Weyh Bischoffen vnd Vngarischen Cantzler Bischoffen zu Waitzen / gangen / dero derselben Obr. Hoffmeister Herr von Thun Freyherr / Graff von Martenitz / sampt andern Herrn mehr gefolgt seyndt. Als nun der König vor den Altar kommen / haben sie jhr Session eingenommen / die Herrn die Kleynodien auff den Altar gelegt / die 2. Brot vnd 2. Fäßl Wein auff ein Tischlein so zur rechten Seiten deß Altars auffgericht war / gelegt / nach solchem seynd die Kön. M. zum Altar geführt / daselbst anfänglich nider gekniet / vnd darauff biß der Cardinal von Harrach die Litania de omnibus sanctis absolvirt, mit dem Gesicht vor vnd auff ein Goltstückenden Küssen gelegt / als nun die Litaney vollend / seynd sie gesalbet / vnd hindern Altar zu abwaschung deß heyligen Oels / durch die zween Bischoff hinein / hernach wider zu dero Session herauß geführt worden / entzwischen hat der Cardinal von Harrach / das Ampt der Meß angefangen / vnd nach vollender Epistel seynd die Kön. M. widerumb zum Altar geführt worden / darzu auch die jenigen Herrn / welche die Königl. Kleynodien hinein getragen / hinzu getretten / vnd dieselben wider vom Altar genommen / vnd biß zur Crönung in Händen gehalten / anfänglich hat man Jhr Kön. M. das Königl. Schwerdt vmbgegürt / darnach die Cron auffgesetzt / den Reichs Apffel vnd Scepter in die Hand geben / vnd wider zurück in dero Session geführt / darauff ist am Chor / das Te Deum laudamus mit allerley Musicalischen Instrumenten / Heer Paucken / Trommetten vnd lieblichen Stimmen gesungen / 24. grosse Stück loßgebrennt / von der Infanteria am Platz vor der Kirchen drey schöne Salve geschossen / vnd alle grosse vnnd kleine Glocken geleutet / welches sub Elevatione widerumb beschehen ist / vnder dem Credo haben die Kön. M. vier zu Ritter geschlagen / sub Offertorio, haben die Kön. M. die zwey gülden vnnd silbern Brot / sampt den zwey Fäßl Wein auff den Altar auffgeopffert / vnd das H. Hochwürdig Sacrament deß Altars empfange̅. Als nun das Ampt der Meß beschossen worden / seynd beyde Kay. May. eben in der Ordnung wie hinein / wider auß der Kirchen vber ein Bün durch den grossen Saal hinauff zur Landtaffel gangen / vnd daselbst jhren Kays. Habit / sampt Scepter / Reichsapffel vnd Cron abgelegt / denen die Kön. May. vngefehr eine halbe viertel Stund hernacher vnder der Cron / Scepter vnd Reichs-Apffel in Händen tragend / eben denselben Weg dahin zur Landtaffel gefolgt seynd / hinder dero hat ein Kays. Hoff Cammerdiener gold vnnd silberne Müntz reichlich außgeworffen / vn̅ hat man auch bey Hofrothen vnd weissen Wein springen / vnnd viel Brot auß spendieren lassen. Darauff seynd sie wider in die Landstuben gangen / vnd das Frühmal daselbst / welches biß drey Vhr gewert / eingenommen / nach vollender Malzeit / seynd sie zur Vesper gangen / vnnd nach diesem ist ein Comödi auff dem Spanischen Saal / wie auch auff den Abendt ein schönes köstliches Fewerwerck gehalten worden. (Ernewerung deß Friedens zwischen J. Kays. M. vnd dem) Demnach von der Zeit an / als zwischen den beyden mächtigen Potentaten der Röm. Kay. May. vnd dem Türckischen Sultan vor diesem zu Stivatorcki / zu Wien / zu Comorren vnnd Giamar vnderschiedliche Friedens Articul auff [1157] gerichtet / allerhand Offensiones vnd Difficulteten zu beyden Seiten sich befunden / dardurch solcher Schluß vnnd Friedens-Articul nicht wenig geschwächt vnnd verhindert worden / als haben beyde Potentaten auß Mitleyden gegen den armen Vnderthanen vorgemelte Friedens Articul widerumb von newem bestätigen / vnnd was bißhero denselben zuwider vorgangen / auß dem Weg zu raumen vnnd auffzuheben sich entschlossen. Vn̅ nach dem zu solchem End etliche gewisse Commissarien vnnd Personen von beyden Seithen / solches ins Werck zurichten abgeordnet: Als nemblich auff Seiten der Röm. Kay. May. Stephanum Sennicis de Riis Sennio Bischoffen zu Waytzen / Kay. Rath vn̅ Vngarischen Cantzntzler: Gerhardten Freyherrn von Questenburg / Kay. May. Kriegsrath: Wie dann auch Daniel Esterhasi de Galanta Freyherrn / Kay. vnd Kön. May. Rath: Petrum Cohui Kay. May. Rath vnnd Obristen Leutenanten der Besatzung vber der Donaw. Vnd dann Seiten deß Türckischen Keysers / Sultans Murat Han mit vollkommenem Gewalt abgeordnet / der Armaden vber Meer Obristen Soldan vnd Crarum Vezier zu Offen / vnd zu dieser Fridens Tractation sonderlich bestellten Principalen vnnd Obristen Commissarien Vezier Murtezam Bassa / vnd in dessen Abwesen / mit vollkom̅ener ebenmässiger Gewalt / den Bassa zu Offen / Mudsei Isua Effendi / Mahometh Bassa zu Agra / Achmet Beg zu Gran / Maharem Begen zu Solneck / vnd Grican Asab / Aga von Offen / (in beyseyn deß Hochgebornen Fürsten in Siebenbürgen Abgesandten Michael Goldolagsi de Critu Kön. Richter zu Murus) welche sämptlich auff dem Strigonienser Feldt / im Jahr 1627. im Monat Septembris versamblet / nach vielfältigen gehabten Rathschlägen vnnd gepflogenen Handlungen / auff folgende Conditionen vnnd Articul endlich geschlossen vnd veraccordiret. 1. Es sollen alle vnd jede vor diesem getroffene Simatorckläusische / Wienerische / Comorrische / vnd Gyarmatenser Friedens Articul vnnd Beschluß / wie dieselbe vor diesem verabscheidet / vnd biß anhero noch nicht widerruffen worden / in allen vnd jeden jhren Puncten / Claustilen von beyden Theilen vnverbrüchlich verbleiben / vnd gehalten werden. 2 Dieweil aber an jetzo zwischen vns beyderseits abgeordneten Commissarien die Handlung zu Waitze nicht können vollzogen werden / sonderlich wegen deß Schlosses vnd??? Vestung Boludwar / ist dahin verabscheidet / daß solche Handlung durch dieser Zeit residitende Ambassadorn vnd Legaten in beyder Potentaten Höffe / zu völligem Ende gebracht werde. Wo aber auch solches dero Gestalt nicht verrichtet werden köndte / soll nichts destoweniger gegenwertiger Friedens-Schluß / von beyden Theilen vnverbrüchlich gehalten / auch Waitzen in dem Stand / es an jetzo befunden / verbleiben / biß zu endlicher Vergleichung deßwegen zwischen beyden Großmächtigen Potentaten / wie deßwegen in den Gyarmaztensern Tractaten vnnd Schluß versehen. 3. Die in den Gräntzen Croatien (in Crabaten) sollen zu beyden Theilen auffgerichtete Palisaden / vnd deren Abthuung / oder Demolirung betreffend / was deren wider geschlossene Friedens Articul auffgerichtet worden / solte es derwegen bey deß Gyarmazienser dritten Articuls Disposition verbleiben / also vnd der Gestalt / daß nach verlauff zehen Tagen / nach Adsendung beyden Theils Legaten / nemblich den 12. Januarij folgendes Jahrs 1628. solches so bald zu Werck gerichtet / vnnd durch beyderseits Commissarien / als von Seiten der Großmächtigen Röm. Kay. May. dem Wolgebornen Herrn Nicolai Graffen à Tersai, von deß Türckischen Kaysers Seiten / Murteza Bassa / Vezier zu Offen / vnd Mehemet Bassa von Agra / vollzogen werde. Wofern aber zu solcher einige Verhinderung vorfallen würde / sollen derwegen andere Commissarij zu beyden Theilen ernennet / vnd verordnet werden. 4. Nach dem aber dieser Frieden durch beyder seits Herrn Com̅issarien zwischen den Großmächtigen Potentaten beschlossen / solle höchstgemelte beyde Großmächtigen Potentaten dessen einander durch vornehme Personen / von dem Ort / da dieser Schluß geschehen / in Gegenwart der Herrn Commissarien verständiget / vnd die Articul durch dieselbe mit jhren Sigillen bekräfftiget werden / darmit solche nachmals durch beyderseits Großmächtige Potentaten corroborirt / vnd vnder Jhrer MM. Insigeln dem Obersten Ambassador oder Commissarien eingehändiget vn̅ von beyden Theilen / je eins dem andern Praesent / doch nicht in hohem werth / verehret werden. Es sollen jnnerhalb vier Monaten ansehenliche Legationen abgefertiget werden / mit obgedachten beschlossenen vnd bekräfftigre̅ Friedens Articuln also vnd der gestalt / daß auff nechst instehend Fest der Geburt vnsers Herrn JEsu Christi / deß Türckischen Keysers Legat gen Gran / vnd??? dargegen der Röm. Kay. May. Ambassador gen Comorren anlangen / sich beyderseiths gegen einander freundlich erzeigë / vnd??? am 2. Januarij deß Jars 1628. der Röm. Kay. May. Ambassador in das Dorff Sreoni / der Türckische Gesandter aber gen Almas sich verfügen / vnd also zwischen beyden Dörffern / an einem gemeinem Platz / einmal ein Abwechslung treffen / der Türckische Gesandt te zu der Röm. Kay. May. mit gebürenden Verehrungen / der Röm. Kayserl. May. Ambassador aber mit ebenmässigen werths Geschencken an die Türckischen Pforten sich verfügen. 5. Was aber der vbergebene Dorffschafften / vnd deren Klagen / vielfältiger Beschwerungen / Schatzungen / vnnd wider getroffene Vergleichung / von beyderseiths auffgerichtete Pallisànden / auch die Adels Personen / in solchen Dörffern wönhafft / belangt / wie auch / daß etliche auß jhnen / newlicher Zeit / vnd widerumb mit Gewalt / oder andere weiß / nach vnd wider die vorige Friedens Puncten / occupirt / vnd zu Ergebung [1158] vnd Contribution gezwungen worden / sollen dieselbe von beyden Theilen nach Außweisung der vorigen Friedens Articuln zu Sitvatorki / nemblich den 16. zu Wien / den 3. zu Gyarmatien / den 4. vnd die zu Comorren getroffene Handlungs. Articul ratificirt vnd gerichtet werden. Also vnd der gestalt / daß auff Seithen der Röm. Kay. M. zween ansehnliche Com̅issarien / einer an die Vngarische Gräntzen / jenseit der Thonaw / vnd der ander disseits derselben / abgeordnet / auff Seiten aber deß Groß Türcken zween Capuzij Bassen / einer jenseit / der ander disseits der Thonaw von der Pforten abgefertiget / an ein gemein Orth / sampt jhren Beystand / zusammen kommen / welchen deß Königreichs Vngarn Herr Palatinus / vnd der Vezier von Offen / ordnen sollen / welche alle vorgefallene Strittigkeiten erörtern / vnd zu gewüntschtem Ende bringen sollen / also daß beyden Seiten deßwegen ein vollkommen Genügen geschehe. Die Schatzung aber vnd Contribution der vbergebenen Dörffer / sollen in keinen Weg vermehret werden / biß so lang obgenandte Commissarien zusam̅en kom̅en / vnd vergliechen werden / welche dann solches von beyden Theilen am 12. Januarij 1618. zu Werck richten sollen. 6. Die beyderseits Gefangene betreffend / ist verglichë / daß die jenige / so vnter werentem Stillstandt / so durch den Herrn Palatinum deß Königreichs Vngarn vnd den Vezier von Offen beschlossen / gefangen worden / von beyden Theilen / ohne einige Rantzion / oder Lößgelt ledig gelassen / welche aber ausser denselbë in Gefängnuß befunden / je ein Gefangener gegen dem andern ledig gelassen / die aber auff ein Lößgelt vnd Rantzion / derentwegen ein Billigkeit geordnet / vnd selbige durch den Herrn Palatinum in Vngarn vn̅ den Vezier vo̅ Offen / veraccordirt werde̅ solle. 7. Dieweil aber zum Termin der vorigen Friedens Handlung allein noch 9. Jahr hinder stellig / als liessen jhnen die beyderseits geordnete Commissarien gefallen / daß zu erleichterung der Vnderthanen / dieser Frieden auff 25. Jahr / auff Seithen beyder Großmächtigen Potentaten gestellet würde. Es sollen aber nichts dest oweniger beyde Großmächtige Potentaten / durch gegenwertige ansehnliche Legation erklären / ob solche auff gedachte 25. Jahr / mehr / oder weniger zu restringiren vnd anzusetzen / vnd soll solches auch gegenwertiger Diplomatë dieser Handlung einverleibt werden. 8. Was aber die Außfäll vnd Streiffen / auch den freyen Lauff der Commercien betrifft / sollen beyderseits Vnderthanen / vnd Lande in Frieden zuerhalten / die vorige Articul in allen jhren Puncten bestättiget werden. Die Verbrecher aber / so dargegen handeln werden / sollen beyderseits Generalen / Obersten / Bassen vnd Beghen in gebürende Straffe ziehen / vnd wo sie solches zu thun nit vermöchten / soll auff Seiten der Röm. Kay. M. der Herr Palatinus deß Königreichs Vngarn / auff deß Groß Türcken Seithen aber der Vezier von Offen / ohn einige ansehung der Person gegen solche Verbrecher streng verfahren / ingleichen auch wider die jenigen / durch deren Besörderung oder Anstifftung / etwas diesen Frieden zu zerstören / vorgenommen würde / sich erzeigen. 9. Demnach aber die Veränderung der Empter mehrentheils dem getroffen Frieden grosse Verhinderung bringen können / sollen auff den Gräntzen solche Capitaynen / Bassa / Beghen vnd andere Beampte bestellt werden / welche Liebhaber deß Friedens vnnd Beschützer der armen Vnderthanen seyn / sollen auch in solchen jhren Emptern lange Zeit erhalten werden / insonderheit aber soll auch Murte Bassa Vezier zu Offen / durch welches Antreiben auch solcher Frieden getroffen / ein lange Zeit / bey solchem seinem Ampt verbleiben. 10. Es sollen auch die Königreich Vnnd Provintzen der Rö. Kay. M. von deß Groß Türcken Volck / weder zu Wasser noch zu Lande angegriffen / wie auch im Gegentheil die Türckische Landt von den Christen nicht angefochten werden. 11. Was aber vber dieses alles an Schaden / Injurien / Schmach / Todtschlag / Streiffen / Raub vnd dergleichen / von beyden Theilen wider die vorige Friedens Articul vor genom̅en vnd vervbet worden / biß auff gegenwertige Tractation vnd Beschluß / soll auß gewissen Vrsachen alles todt / vergessen vnd auffgehaben seyn: Gegenwertige Friedens Articul aber in allen vnd jeden jhren Clausuln vnd Puncten / ohn einigen Mangel von allen Ständen beyder Partheyen / vnverbrüchlich observirt vnd gehalten werden. Kurtz zuvor sind auch die Strittigkeiten zwischen (Strittigkeiten zwischen den Marggra fen von Badë verglichen.) den Marggraffen von Baden verglichen worden: Zu welchem End der Junge Marggraf von Durlach / Hertzog Friderich im Majo zu Wien angelangt / da auch zugleich neben jhm ein Abgesandter von Hertzog Johann Friderichen von Würtenberg vnd Marggraff Wilhelm von Baden Eduardischer Lini akom̅en. Die Sach ist also vertragen worden / daß ob wol der von Durlach sechs Million von seinem Gegenparth gefordert / er doch durch Vnderhandlung der Kays. Commissarien mit sechs mal hundert tausendt Gülden vnnd etlichen Herrschafften sich müssen contentiren lassen. Als die Keyserische bißhero hiebevor erzehlter Massen in Nider Sachsen wider den König in Dennemarck prosperiret / vnd auff Jhrer Kay. May. Seiten der Handel nach Wunsch außgeschlagen / haben solchem nach Jh. May. sich auch bemühet / die Ansee Stätt auff jhre Seithen zubringen / vnd allen Kauffhandel allein auff Spanien vnd die so dem Hauß Oesterreich favorisirten / zurichten. Zu dem End haben Jhre May. zu Außgang deß Monats Octobris nach Lübeck ein ansehnliche Legation abgeordnet / welche in Jhrer May. Nahmen im Monat Novembri vor E. E. Rath daselbs solgenden Vortrag gethan; (Jhrer Key. M. Vortrag zu Lübeck geschehen.) P. P. Jhre Kay. May. wollen nicht zweiffeln / daß jederman / der auff Jhrer Kay. May. bißhero geführte heylfame Consilia vnd Werck achtung geben / leichtlich spüren / sehen vnd wissen könne / daß sie hey jhrer werenden Kays. Regierung jhro [1159] nichts mehrers angelegen noch liebers seyn lassen / als wie Jhre Kay. May. die Waffen / so man derselben mit Gewalt abgenöthiget / wider dero pflichtvergessene Rebellen / auch andere Feinde vnd Widerwertige / also gebrauchen möchten / damit endlich was auff der Gegenseithen auffs argest gemeynt / zum besten gekehret / vnd solchem nach Jhr Kay. May. vnd deß H. Röm. Reichs getrewen Vnderthanen / an jhrer zeitlichen Wolfahrt / Auff vnnd Zunehmen nichts ermangeln / Jhre Kay. M. jhnen auch alle zuträgliche Mittel vnd Furschub / dazu an die Hand schaffen vnd geben konten. Weil dann Weltkündig / solches auch die Erfahrenheit selbst an Tage gegeben / daß wie bey Lebzeiten Jhr Kay. May. nechsten Antecessorn am Reich / Weyland Keysers Rudolpht deß Andern vnd Matthiae Christmildester Gedächtnuß / vielfältig geklagt worden / die Erbare Teutsche Ansee Stätt / durch allerhand von Außländern eingeführte hochverbottene Monopolia von einer geraumen Zeit hero nicht allein mercklich getrennet / sondern jhnen auch von frembden Potentaten / die freye Schiffarth vnnd Ravigation gesperret / jhre Schiff mit Gewalt vberfallen / geplündert / oder wol gar in Grund geschossen / vnd sonst erstberührte Navigation in viel anderewege gehindert vnd auffgehalten worden / die Commercia dardurch in frembde Hand gebracht / vnd darbey nur etliche wenig Particular Personen / jhren Vortheil vnd egenen Nutzen gesucht vnd erlangt / das Vniversal Wesen aber / als das H. Röm. Reich / vnd die gemeine Teutsche Ansee-Stätt hierunder merklich gelitten / vnd in Abgang jhrer Vahrung vn̅ Handels gerathen müssen / in dem jhnen also / nit ohne sonderbarn Hohn vnd Spott Teutscher Nation / von erwehnten Außländischen Monopolischen Gesellschafften / vnd in andere wege das Brot gleichsamb vor der Faust abgeschnitten / ja wol theils vnder jhnen / die Stätte von dem H. Röm. Reich gantz abzusondern sich bemühen wollen. Solchem nach / vnd darmit obberührte Erbare Ansee Stätt im Werck verspüren vnd befinden mögen / daß Jhre Kay. May. jhres theils einige Gelegenheit / dardurch denselben widerumb auff die Bein geholffen / vnd sie zu jhrem alten Flore gebracht / die Edle Teutsche Nation auch zu jhrer vorigen Authoritet / Reputation vnnd Hochheit restituirt / vnd darbey zu Ewigen Zei??? erhalten werde / gar nicht zuver zuversäumen gedencken. So haben Jhre Kay. M. es dahin zurichten jhro mit sonderm Ernst allergnädigst angelegen seyn lassen / wie sie die Stätte zu erreichung dieses vorgesetzten Scopi, sich hinfüro nicht mehr vnder Frembder / sondern vff höchstgedachter Jhr Kay. M. als jhres von Gott erwehlten Keysers / rechtë Herrn vnd Oberhaupts Protection / Schutz vnd Schirm / in eine rechtschaffene vnd weit nutzbare Societet / oder Gesellschafft zu Fortstellung jhrer Commercien begeben / dardurch die vollkommene Freyheit / alles jhres Handels vnnd Wandels zu Wasser vnd zu Lande widerumb recuperiren / vnd ohne alle fernere Trennung / standhafftiglich erhalten möchten. Wann Jhr Kay. May. dann fürkom̅en / vnd auch sonst gute Nachrichtung vorhanden / daß die Hispanische Schiffarth vn̅ Gewerb / das vornembste Mittel vor diesem gewesen / vn̅ noch auch jederzeit darfür gehalten worden / dardurch vor Zeiten diese löbliche Statt Lübeck / vnnd andere Ansee Stärt mehr zu sehr wolgedeylicher Nahrung vnd trefflichen Auffnehmen kommen / darbenebens aber Jhr Kay. M. in Kön. W. zu Hispanien Nahmen / noch vor einer geraumen Zeit vorgetragë worden / was massen dieselbe gemeynt vnd begierig / mit höchstgedachter Jhr Rö. Kay. M. vnd deß H. Reichs Vnderthanen eine solche Conjunctur vnd Corresponoe???tz in allen Kauffvnnd Verkauff Handlungen anzustellen / damit alle Merces vnd Commercia so jnn vnd auß den Hispanischen Königreichen vnd Landen geführt vnd getrieben werden / zwischen deß Reichs Teutscher Nation / vnd den König Hispanischen Vnderthanen / allein verbleiben / von denselben Reciproce vnnd immediate gegen einander geführt / vnd wo es einem oder dem andern Theil beliebet / hernach verkaufft / verstochen / oder sonst weiter verhandelt werden mögen. So ist Jhr. Kay. M. dieser Vortrag prima fronte zwar etwas bedencklich fürkom̅en / haben denselben jedoch nit also gerad gäntzlich außschlagen wollen / sondern durch vnderschiedliche deß H. Röm. Reichs Constitutionen vnd Gewonheiten / auch der Kauffmannschafft / Gewerb vnnd Schiffarthen / wolerfahrne vnnd experimentirte Personen / vornemblich aber / in der Kays. Iustici vnd andern Rathsmitteln / in reiffe Erwegung vnd Berathschlagung ziehen lassen / vnnd durch fleissige Nachforschung endlich befunden / daß solche Communion / vnd insonderheit / die Mittelbare Einführung der Spanischen vnd Indianischen Wahren ins Teutschland / nicht allein den löblichen hochberühmbten Ansee Stätten / sondern auch allen Fürstenthumben / Ländern vnnd Ständen deß H. Rö. Reichs zu sonderm Vortheil vnd Auffnehmen / ja gleichsamb eintzig vnd allein zu Erquickung / vnd wider Hereinbringung dessen / was die leydige Kriege vnd hochbeschwerliche Läuffte hinweg genom̅en / gereichen würde. Diesem nach haben nunmehr hochgedachte Jh. Kay. M. obverstandenen jhren vnd allen deß Reichs Teutscher Nation Vnterchane̅ zu gutem / angebottene Correspondentz anzunehmen / im geringsten weiter nit difficultiren / vn̅ dero getrewen Reichs Vnderthanen eine so stattliche Occasion dardurch versäumen / oder in Windt schlagen / sondern sie die Reichs Vnterthanen viel mehrers damit / als jhrem eygenen Beneficio begnaden / vnd solcher gestalt jhre getrewe vätterliche Vorsorge gegen den jhrigen / der gantzen Welt bezeugen wollen / keins Wegs zweifflend / weil hierinn anders nichts / als publicum bonu̅ gesucht wird / darzu das gemeine Auffnehmen vnd Wolfarth / daran Handgreifflich bestehet / er werden die gehorsame löbliche Ansee Stätt / sonderlichen aber [1160] diese Jhr Kay. M. vnd dem H. Röm. Reich / so getrewe weitberühmbte Statt Lübeck / vorermelte Conjunctur vnd Correspondentz / mit der Hispanischen Nation / vnd jhrer Handlung anzunehmen vnd einzugehen / jhr gleichfalls wol belieben vnd gefallen lassen / auch die anerbottene Nutzbarkeit / vnd wissentliches Auffnehmen der Erbaren Ansee Stätt so wol / als der gesamptë Reichs Vnderthanen nach Notturfft ergreiffen / behertzigen / vnd jhnen selbst nicht weniger / als jhren so hochbedrängten Mitgliedern / von Hertzen gerne gönnen. Damit aber diß Werck in eine̅ rechten bestän. digen Weg vnd Gang / gericht vnd gestalt werde / so haben J. Kay. M. vnsere Personen / hiehero zu einem Ersamen Rath / vnd andern Mitgliedern dieser löblichen Statt Lübeck / als dem Haupt vnd Directorio deß vralten Ansee Bunds abzuordnen / jhr allergnädigst belieben lasse / derowegen so ist in höchstermelter J. Kay. M. Nahmen an Herrn Burgemeistern vnd an einen Ersamen wolweisen Rath allhier / vnser Begeren für vnsere Person aber freund vnd dienstliches Ersuchen hiermit / sie wollen zu behuff dieses Wercks / wie nemblich dasselbige zum besten bestellt / beständig fortgesetzt vnd continuiret werden möge / nicht allein für sich selbst / sondern auch / mit zuziehung der fürnembsten / allhier anwesender der Navigation vnnd Commercien wolerfahrnen vnd verständigen Handelsleuten / in fleissige Berathschlagung ziehen / auffs beste erwegen / vnd vns hiernechst jhr räthlichs Gutachten vnbeschwert zukommen lassen / oder aber wann die opiniones etwan gegen einander lauffen vnd so beschaffene Difficultates (dessen wir vns gleichwol nit versehen) fürfallen möchten / weiche dem Ansehen nach / bedencklich / vnd deßwegen vnfere weitere Erleuterung von nöthen seyn wolle / vns dieselbe vnbeschwert entdecken / darüber mit vns vertrewlich conferiren / vnd also der allgemeinen Wolfahrt zu gutem jhnen diß Werck sincere vnd der gestalt angelegen seyn lassen / darmit wir communicato Consilio deß H. Röm. Reichs Heyl vnd Wolfahrt / insonderheit aber derlöblichen Ansee Stätt / auch aller andern Fürstenthumb vnd Landen gedeylichs Auffnehmen / erheischender Notturfft betrachten / reifflich erwegen / vnd nach vnserm besten verwögen / Jhr Kay. M. allergnädigster Vorsorg gemäß / versehen vnd befördern thun. Vnd weil die Röm. Kay. M. zu allen Zeiten vnd sonderlich bey dieser schweren Vnruhe vnd Empörungen / fast deß gesambten Röm. Reichs / bey jhrer vnd deß H. Röm. Reichs Löbl. Statt Lübeck vnd deren Mitgliedern / einen sonderlichen Respect zu Jh. Kay. M. Hohleit / auch eine rechte Teutsche Auffrichtigkeit vnnd Trewe verspüren / vnd im Wercke erfahren / darüber sie dann jederzeit / ein allergnädigstes Wolgefallen / Belieben vnd Satisfaction getragen vnd entpfangen / So wollen J. Kay. M. gantz vnd gar in keinen Zweifel setzen / sie die Löbliche Statt Lubeck / werde bey dieser Negotiation in obgemeldier hochberühmbter Devotion gegen Jh. Kay. M. vnd dem Heyl. Reich sich also bezeigen vnd erweisen / wie J. Key. M. allergnädigste Zuversicht zu derselben gestalt ist / darzu jhrer eygen Wolfahrt / vnd der samptlichen Löbl. Anseestätten / wie nit weniger allen andern getrewen Reichsvnterthane̅ zu jhrem Auffnehmen / Vortheil vnd Gutem gereichen thut. Begehren demselben nach an die Herrn Burgermeister vnd einen Ersamen Rath nachmahl hiemit freundl. vnd dienstlich: Sie wollen diesen Vortrag / nit allein / wie obvermelt / vor sich selbsten in reiffe Berathschlagung ziehen / sondern auch andere mitverwandten Ansee Stätten / so wol den jenigen welche mit jhnen in strictiori foedere begriffen / als auch allë andern welche an der Seekanten gelegen / auch der See vn̅ Schiffahrten sich gebrauchë / Insonderheit der Statt Dantztg / J. Kay. M. allergnädigste Intention eröffnen / von jeder einen bevollmächtigten Außschuß anhero beschriebë / neben vns mit denselben gleichmässige Correspondentz vnd Conferentz pflegen / das Werck mit allen Vmbständen wol consultiren / vnnd es dahin effectiue richten helffen / damit man zu einem gemeinen Wesen auffs beste / ein vnd zuträglichen Entschluß gelangen möge. Bey diesem allen haben Jh. Kay. M. sich ferner allergnädigst erbotte̅ / erbieten sich auch nachmal durch vns in Kays. Gnaden / daß sie dem H. Röm. Reich zu gutem / sonderlich aber zu auffnehmen vnd widererhebung der Löblichen Ansee-Stätten: Sie die Stätte nicht allein bey dieser Correspondentz vnnd beständigen Trafiquirung manuteniren / in jhren Kay. Schutz vn̅ Schirm / als getrewe Reichs Vnterthanen / gleichsam von newem auff vnd annehmen / sie dazu mit ansehnsichen Kays. Freyheiten / Priuilegiis vnd Immunitatibus versehen vnd begnaden / sondern auch gegen allen benachbartë Potentaten mit aller jhrer Macht vertretten / vnd nach geschlossenë Sachen / die gantze Handlung / so weit sich jhr tragendes Kays. Ampt jm̅er erstrecken mag / ratificiren vnd confirmiren / vnd sonderlich auch diese Vorsorg darbey thun wollë / damit solcher Vergleich / deß wegen sich J. Kay. May. mit Kön. W. zu Hispanien zwar allbereit vereinbaret / vnd nur an deme noch bewendet / daß derselbe mit Rath vn̅ Zuthun / offtermelten deß H. Röm. Reichs getrewen Ansee Stätten / offentlich ins Werck gesetzt werde / von hochgedachter Kön. Würd. zu Hispanien gleicher gestalt ratificirt / solemnistrt vnd solchem nach von deroselben Königreichen vnd Landen / zu ewigen. Zeiten steiff / vest vnd trewlich gehaltë / continuirt / vnd diß Orths einige Gefährlichkeit in wenigsten nicht verübet werden möge / weiln Jhr Kay. May. aber von deroselben / Jhre Kön. Würd. zu Hispanien für allen Dingen zu wissen begehrt / wessen sich die Löbliche Srätt / deß Hänseatischen Bundes in einem vnnd andern so viel die Navigation vnd Kauffmanschafften betrifft / es sey in Praeeminentz / Freyheiten / Nutzbarkeiten vnnd Sicherheiten / Item wegen administrirung der Iustitia vnd Erhaltung jhrer wolhergebrachten Immuniteten gegen derserben Königreich vnd Landen / jhrer angesessenen Han [1161] delsleuthen / vnnd sonst ins gemein vnd eygentlich / vnd specificè zuversehen vnd zuverlassen / so haben sie es auch dißfalls dahin bracht / daß Jhr Kön. Würde einen gnugsamen instruirten vnnd gevollmächtigen Anwalt / als nemblich dero Königlichen Ministrum vnnd Rath Herrn Gabriel de Roy anhero abgeordnet / welcher deß Königs gnädigste Intention / wie nemblich die Correspondentz von dort auß gehalten werden soll / entdecken / vnd in allen andern begebenen Fällen im Namen mehr höchstgedachter Königliche Würde zu sampt dero getrewen Vnderthanen vnnd Handelsverwandten / in einem vnd dem andern genugsamb Satisfaction geben vnnd nehmen wird. Wann sich nun E. E. Rath der Notturfft nach hierüber erkläret haben wird / so wollen wir vns nach gestalten Sachen also ferrner bezeigen vnd vernehmen lassen / daß die gesampte Erbare Hansee Stätt verhoffentlich damit sollen zu frieden seyn / im vbrigen bleiben Jhr Kay. M. Herrn Bürgermeister / Rath vnd gantzer Gemeyne dieser Löblichen Statt Lübeck mit sonderbahren beharrlichen Kayserlichen Gnaden jederzeit wol gewogen / sc. Dieser Vertrag ist von E. E. Rath beneben anderer Ansee Stätten damals anwesenden Abgesandten in Berathschlagung gezogen worden. Was nun in dieser Sachen ferrner gehandelt worden / wollen wir hernach vermelden. (Deß Königs in Dennemarck Werbung an die Ansee Stätt.) Der König in Dennemarck hatte gute Wissenschafft was die Keyserische mit den Ansee-Stätten handelten / vnd daß sonderlich bey denselben auch vmb Schiff anhielten / jhn darmit zu Wasser anzugreiffen vnnd in sein Königreich einen Einfall zuthun. Damit er nun gedachte Stätt bey gutem Willen der Neutralitet erhalten möchte: Hat er zu Eingang deß Christmonats D. Joachimum Cratzen nach Lübeck / allda / wie er berichtet worden / die samptliche Ansee-Stätt damals eine Zusammenkunfft halten solten / abgeordnet. Welcher aber zu seiner Ankunfft befunden / daß allein die sechs Wendische Stätt beysammen weren: Deren Deputierten er gleichwol seine Werbung folgender Gestalt eröffnet; Der Durchleuchtigste / Großmächtige König vnd Herr / Herr Christian der Vierdte / sc. Sein gnädigster Herr / were berichtet worden / daß die samptliche Ansee Stätt jetzo zu Lübeck beysammen weren / vnnd hette nicht vnderlassen mögen / dieselbe durch seine (deß Gesandten) Person zubeschicken / liesse den anwesenden vnd samptlichen Ansee Stätten zuvorderst jhr Gnad alles Guts vermelden / vnd were männiglichen bekandt / in was leydigen betrübten Zustandt der löbliche Nider Sächsische Crayß vnd dessen Angehörige gerathen / worzu dannoch niemand Vrsach gegeben / als die / so sich zu demselben genöthiget / vnd jhn ohn Vrsach vervnrühiget hetten. Ob nun wol Jhre Königl. May. in jhrem Reich / so wol als ein ander an seinem Orth gerne in Frieden sicher vnnd in gute angenehme Ruhe vor lieb nehmen mögen / so hette sie dannoch endlich / weilen sie von den Ständten deß Nider-Sächsischen Crayß zum Crayß Obristen erwöhlet / vnnd sich dessen bevorstehende Noth vnd Gefahr anzunehmen so vielfältig / fleiß-vnd jnnständig ersucht worden / nicht vmbhin geköndt / sie hetten sich Ampts vnnd Gewissens halben deß Crayses Noth annehmen müssen / hette wol verhoffet jhr vorgehabtes Christliches Intent solte einen guten gewünschten Außschlag gewinnen / daß nun solches nicht geschehen / vnd anders gelauffen / das müste m???n zum theil der Göttlichen Providentz vnd gerechte Straff / zum theil auch deren Negligentz / die Jhre Königl. May. nicht mit dem Eyffer / wie sichs wol gebühret hette / beygesprungen weren / zuschreiben / Ob nun wol Jhre Königl. May. vmb deß willen / daß jhro die Fortun bißher zuwider gelauffen / noch nicht verlohren geben / sondern noch wol Mittel in jhrem Reich an der Hand hette / auch von jhren Freunden gute Assistentz haben köndten / Demnach weil sie allezeit nach dem Frieden getrachtet / vnd dessen begierig weren / wolten sie auch nicht vnderlassen / auch vornehmen Herrn vnd Potentaten Intercessionen vnnd Hülff darinn gebrauchen / ob die Sachen zu einem guten gewünschten Frieden köndten accommodirt werden / Vnd liesse sich zwar das obsiegende Theil auch nicht anders vermercken / als daß sie zum Frieden lust hette / sie weren auch nunmehr ans Wasser kommen / da es zimblich breit / vnd sie keine Schiff noch Mittel hetten vberzusetzen / allein weiln dannoch jhnen nicht zutrawen / vnd Jhrer Kön. May. vorkommen were / ob solten sie sich in den Ansee Stätten vmb Schiff bewerben. So hette zwar Jhre Kön. May. das gute vertrawen zu den Erbarn Stätten / daß sie sich in diesen Sachen nit vertieffen würden / hette dannoch nicht vnderlassen wollen / hiemit gnädiglich an sie zubegehren / sie wolten wol erwegen / daß hierunder Status Religionis vnd Salus libertatis periclitirte / Vnd daß sie derwegen Jhre Königl. May. Widerwertigen keine Schiff möchten folgen lassen / dann da es geschehe / würde Jhre Kön. May. mit Hülff vnnd Assistentz deß Königs von Schweden vnd Engelland / vnd der Herrn Staden sich so starck auff die See rüsten / daß die Stätt vnnd deren Commercien darüber in Gefahr kommen würden / welches sie vngern sehen / sondern weren vielmehr geneygt / im Fall die Erbare Stätte sich ferner in jhrer Neutralitet halten würden / jhnen alle Gnad / vnd Beförderung der Commercien zuerzeigen / vnd da eine Statt deßwegen solte angefochten werden / jhr mit aller Macht zu succurirn vnd beyzuspringen / Inmassen Jhre Kön. M. die Erbare Stätt jhren gnädigen Willen hiermit thete versichern. Zu Außgang deß vorigen Jahrs hatte der König in Franckreich den Marschalck von Bassompier in Engellandt geschickt / die entstandene Strittigkeiten zwischen beyden Cronen wegen Arrestirung etlicher Schiff vnnd Außschaffung der Römisch-Catholischen Diener / die bey der Königin in Engelland gewesen / beyzulegen. Als nun gedachter Marschalck daselbs angelanget / [1162] hat er befunden / daß die Englische Räthe mit welchen er handeln solte sehr vbel zufrieden waren / daß man in Franckreich dem Freyherrn Montaigu / welchen der König in Groß Britannien gedachter Vrsachen wegen / dahin abgesandt hatte / kein Audientz geben wollen. Gleichwol vbergab der von Bassompierre den Englischen Deputierten vermög seiner Instruction nachfolgende Schrifft. (Deß Marschalcks von Bassompierre Anbringen bey den Englischen Deputierten.) In den Articuln / so zwischen den Commissarien deß Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Jacobi deß Ersten Königs in Groß Britannien Lobs. Ged. so dazumahl regierte / auff einer / vn̅ deß Allerchristlichsten Königs in Franckreich vnd Navarren auff der andern Seithen / sind abgeredet vnd verglichen worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Durchleuchtigen Fürsten zu Wallis / Printz Carln vnd Fräwlein Henrietta Maria / deß Königs in Franckreich Schwester / ist außtrücklich zugesagt vnnd versprochen worden / daß die freye Vbung der Catholischen Apostolischen vnnd Römischen Religion jetztgenanter Princessin vnd allem jhrem Haußgesindt solten zugelassen werden: Daß sie einen Bischoff vnd ein gewisse anzahl Priester zu verrichtung berührten Gottesdiensts bey sich haben: Daß alle jhre Diener vnd Hauß genossen solten Catholisch vnd gebohrne Frantzosen / auch vom König in Franckreich erwöhlet seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit todt abgehen / oder wider abgefordert würde / andere Frantzosen vnd Catholische an jhre Stelle genommen werden solten. Diese Articul neben vielen andern / so zu gegenwertiger Sach nit gehörig / vnd vnvonnöthen allhie zuerzehlen / sind den 20. Nov. im Jahr 1624. vnderzeichnet / vnnd hernach im nechstfolgenden Jahr den 8. May der Heurathsberedung zwischen jetzigem König vnnd Königin in Groß Britannien einverleibt worden / welche Jhr Kön. M. hernach ratificirt / vnd mit einem Eyd sich verpflichtet hat / dieselbe stät vnd fest zuhalten. Zum andern hat höchstgedachter König Jacobus in einem besondern Brieff vnder dem Dato den 12. Dec. 1624. versprochen / daß alle seine Vnderthanen / welche Catholisch / hinfüro grössere Freyheit haben / vnd sanffter mit jhnen vmbgangen werden solte / als vermög deß vorgehabten Heurats mit Spanien hette geschehen sollen / vnd solte gemelte Vnderthanen weder an jhren Personen noch Gütern / wegen jhrer Religion molestiret / noch von derselben durch eine̅ auff gelegten Eyd abgehalten werden / wann sie sich nur als getrewe Vnderthanen verhielten: Welche Schrifft durch den Printzen denselbigen Tag ist bestätiget / vnd hernach als die Königliche Cron auff jhn gefallen / zu Londen den 18. Julij 1625. abermahls bekräfftiget worden. Nachdem nun mehrberührter zwischen sc. Herrn Carln König in Groß Britannien vn̅ seiner Gemahlin / Fraw Henrietta Maria glücklich vollzogen / vnd der Articul die Religion betreffend / mit dem Eydt vnd anrührung der H Evangelien bestätigt worden / haben J. Kön. M. in Franckreich jhro keine andere Gedancken machen können / dann daß demselben allerdings nachgelebt werden solte. Darumb dieselbe zum höchsten betrübt worden / als sie verstanden / daß der König in Groß Britannien der Königin seiner Gemahlin Diener abgeschafft. Wann aber solches Procedere der Hoffnung / die der König in Franckreich vom glücklichen Zustand der Königin in Engelland / seiner Schwester / geschöpfft / nicht gemäß / vnd er vermeint gehabt / daß sie mit einem from̅en vnnd gütigen Herrn vermählet were / dessen Tugend Jh. Kön. May. jederzeit hoch gehalten / vnd noch halten thut / auch jhro nit einbilden kan / daß sein Schwager der König in Engelland / der jhm nit gern würde nachsagë lassen / daß er einem wer der auch sey / sein Wort vnd Zusag nit gehalten / einen so hochbethewerten Contract / welcher zwischen so nahe verwandten Fürsten / Brüdern vnd guten Freunden getroffen worden / solte brechen vnd ein Vrsach seyn wollen / daß das Band dieser newen Verbündnuß / welches die Gemüther beyder Königen noch mehr zuverknüpffen gemacht worden / zu derselben Trennung dienen solte / vnd zwar zu solcher Zeit / da sie es billich auff das getrewlichst miteinander meynen / vnnd einander zur Assistentz jhrer Bluts vnd Bundsverwandten / Vnnd zu jhrer eygenen Beschützung die Hand bieten solten: Als haben Jh. Kön. May. in Franckreich nicht vnterlassen können / Jhn Mar schalck von Bassompier an jhre̅ Schwagern den König in Groß Britannien abzufertigen / vnnd die Erstattung dessen / was wider obvermeldten Contract gehandelt worden / zubegeren: Darzu dann Jh. Kön. M. sich schuldig erkennet / beydes das Gewissen deroselben Schwester der Königin in Engellandt ausser Gefahr zusetzen / vnd wegen jhrer eygenen Reputation / welche leichtlich in Verachtung möchte kom̅en / wann sie solte zugeben / daß man jhro nit hielt / was jhr versprochen worden. Deßgleichen ersuchen J. Kön. M. den König in Groß Britannien / daß vermög jhr beschehene Vertröstung vnnd Zusag / gegen desselben Vnterthanen / so sich zu der Catholischen Religion bekennen / mit mehrer Moderation / dann bißhero geschehen / verfahren werde. Auff welche beyde Puncten der Mareschall von Bassompiere J. Kön. M. in Groß Britannien vnterthänigst bittet vmb eine willfährige Resolution / die dem auffgerichten Contract vnd beschehener Verheissung gemäß sey / damit er dieselbe seinem Herrn / dem König in Franckreich wider zurück bringen möge. (Der Engelländischen Deputierten Antwort auff deß Bassompierre Vortrag.) Hierauff haben die Engelländische Deputierte folgender Massen geantwortet; Den ersten Puncten betreffend / seye man nit in Abrede / daß wie der Gesandte vorgebracht hat / in den Articuln / so zwischen den Com̅issarien deß Königs in Franckreich auff einer / vnd deß Königs in Groß-Britannien hochl. Ged. auff der andern Seithen abgeredet worden / wegen deß Heuraths zwischen dem Printzen zu Wallis vnd Frawen Henrietten Marien / deß Königs in Franckreich Schwester / die freye Vbung der Catholischen Religion / jhr vnd allem jhrem Hoffgesindt auß [1163] trücklich versprochen worden / vnd daß sie zu verrichtung solches Gottesdiensts einen Bischoff / sampt einer gewissen Anzahl Priester haben / auch alle jhre Diener vnd Hoffgesind Römisch-Catholisch vnd geborne Frantzosen / die der König in Franckreich selber erwöhlet hette / seyn / vnd wann jhrer einer oder mehr mit Todt abgehen / oder wider zurück in Franckreich ziehen würde / an jhre Stelle andere Frantzosen / die Catholisch / oder auch Engelländer / wie der Articul vermag / mit verwilligung deß Königs in Groß Britannien / angenommen werden solten. Diesem were Jhre Kön. M. in Groß Britannien allerdings nachkommen / also daß niemand die geringste Vrsach gehabt / deßwegen zu klagen / biß die Frantzosen auß Engellandt geschafft vnnd wider in Franckreich geschickt worden. Darinn gleichwol Jhre May. nichts wider den auffgerichten Contract gehandelt / Sintemal die Frantzosen jhres Verbrechens vnnd Vbelhaltens wegen abgeschafft worden. In dem sie Meuterey vnd Vneinigkeit / beydes im Königreich vnd zu Hoff / zu mercklichem Nachtheil Jh. Kön. M. gestifftet. Solches könne mit vielen Exempeln bewiesen werden. Doch wolle man für dißmal nur dieses anziehen: 1. Der Bischoff von Mante vnd seine Priester / darzu der Gesandte von Blainville tapffer geholffen / hetten Spaltungen vnder den Vnterthanen Jhrer Kön. May. angerichtet / in dem sie den Protestierenden eine Forcht vnd Mißtrawen eingejagt / den Römisch-Catholischen aber einen Muth gemacht / ja die Vbel Affectionirte im Parlament wider den Dienst deß Königs vnnd gemeine Ruhe vnd Wolfahrt deß Königreichs angereitzt hetten. 2. Etliche Frantzosen hetten Häuser auff dem Landt gedingt / da man vnder jhrem Nahmen vnd Schutz verbottene Zusammen kunfft vnnd Meß gehalten / da auch junge Weiber vnd Kinder aufferzogen worden / welche hernach in die Spanischen Seminarien ausserhalb dem Königreich haben sollen geschickt werden. 3. Auß der Königin Hof haben sie einen Lauffplatz der Jesuiten vnd verlauffenen Buben gemacht / da man die Personen / Güter vn̅ Schrifften deren / so die Satzungen deß Reichs vbertretten / als in einem freyen Ort verwahret hat. 4. Sie hetten durch heimbliche Griff erforschet / was in geheimb zwischen dem König vnd der Königin vorgieng / vnd hetten sie genöthiget / sich bey jhnen von allem / was der König jhr vorhielt / oder von jhr begerte / Raths vnd Bescheids zuerholen. 5. Sie hetten die Königin / welche sonsten von Natur gütig / in allem / was der König von jhr begehrte / oder jhr zum besten anordnete / widerspenstig gemacht / vnd sich bearbeitet / vnder sie beyde eine Vneinigkeit zu stifften / welche / wie sie vermeynten / jhrer Kirch ersprießlich seyn solte. 6. Sie hetten die Englische Nation / Sitten vnd Weise jhr zuwider gemacht / also daß sie auch die Englische Sprach nicht zulernen begehret / gleich als wolte sie nichts mit vns zuschaffen haben / da wir hergegen jhr alle Dienst vnd Ehr erwiesen. 7. Sie hetten frembde vnnd zuvor vnerhörte Gebräuch vnd Regeln eingeführet / welche andere Catholische jhnen nicht gefallen lassen. 8. Sie hetten die Königin einer so scharpffen Münchs Regel vnderworffen / die nicht allein jhrem Standt gantz vngemäß / sondern auch jhrer Gesundheit hochschädlich gewesen. Inmassen einer ehrlichen Personen vnder jhrem Hoffgesind widerfahren / welche davon gestorben / vnd auff jhrem Todtbett bekant hat / daß es jhro daher käme. 9. Endlichen hetten sie jhres Gewalts vnnd Authorität / so sie vber das zarte vnnd andächtige Hertz der Königin gehabt / so ferrn mißbraucht / daß sie dieselbe durch einen langen Weg / vnnd durch einen Baumgarten / dessen Eingang vnd Außgang der Graff von Tilliers jhr Käm̅erling offen gehalten / biß an den Orth geführt / da man die schandlichste Vbelthäter pflegt hinzurichten. Welches nit allein der Königin zur Schmach / sondern auch den vorigen Königen Hochl. Ged. zum Verweiß vnnd Vnehr gereichen thete / als wann sie vnter jhrer Regierung Tyranney geübt / vnd vnschuldige Leuth / welche solche Gesellen vnder die Martyrer zehlen / hetten hinrichten lassen / da doch bekant vnd offenbar / daß jhrer keiner der Religion halben / sondern wegen deß Lasters der beleydigten Majestät im ersten Grad / zum Todt verdammet worden. Dieses letzte Stück hette den König vornemblich bewegt / daß ohn angesehen / er das ander alles mit höchster Gedult vertragen / er nicht länger leyden köndte / daß solche ärgerliche Leuth in seinem Königreich vnd in seiner allerliebsten Gemahlin Hoff jhren Auffenthalt haben solten / welchen solchen Schandflecken seinen hochlöblichen Vorfahren angethan / dergleichen der Pabst selber vnder dem Schein einer Buß oder Vnterthänigkeit / die man dem Römischen Stuhl schuldig / sich nit hette vnderfangen dörffen. Vnangesehen aber solchen Frevels vnd Vbermuths / welche die Frantzosen in Engelland begangen / hette Jh. Kön. May. an jhro nichts erwinden lassen / die gute Correspondentz vnnd Freundtschafft mit seinem lieben Bruder dem König in Franckreich zu vnterhalten / darumb sie vors erste nichts anders gethan / dann daß sie sich solcher Mißhandlung beklagt / vnnd sie erjnnern lassen / darvon abzustehen / in Hoffnung / sie würden sich bessern. Als aber solchs nit helffen wollen / hetten Jh. Kön. M. dem Hertzogen von Buckingam befohlen / auß Hollandt in Franckreich sich zubegeben / vnd daselbs von allem / was vorgieng / bericht zuthun. Vnd hette J. Kön. M. gedachten Hertzogen zu dieser Commission am tüchtigsten gehalten / nicht zweifflend daß der / welcher den Heurath besten Vermögens hette befördern helffen / allen müglichen Fleiß anwenden würde / allem Mißverstand zubegegnen / vn̅ allem Vnwillen vnd bösen Verdacht vorzukom̅en. Nachdem aber besagten Hertzogens Reiß keinen Fortgang gehabt / dieweil dieselbe de̅ König in Franckreich [1164] zuwider gewesen / hette er an seine statt den Herrn Clerch an deß Königs Mutter abgefertiget; wiewol aber noch keine Besserung verspüret worden / vnd die Erjnnerungen / die Jhre Kön. May. in Groß Britannien thun lassen / wenig gefrüchtet / hette Sie doch keinen Ernst gebrauchen / noch den König in Franckreich jhren lieben Schwager erzürnen wollen. Vnd als sie endlich den Frantzosen jhren Abscheidt geben / hette sie jhrer Mißhandlung keine Meldung gethan / sondern in allem was sie begeret / will fahrt / vnd noch darzu Verehrungen an Gelt vnd andern Geschencken gegeben / ja sie noch vor jhrem Abzug / in eygener Person besucht. Sie weren Kostfrey gehalten / vnnd von allem / was jhnen zu der Reyse zu Wasser vnd Land nöthig / wol versehen worden. Hernach hette Jhre Kön. May. den Freyherrn Charletton zum König in Franckreich gesandt / jhn von allem zu informiren / vnd die Vrsachen anzuzeigen / welche Jhre Kön. May. bewogen hetten / sich solcher schädlichen vnnd gefährlichen Leuth ledig zu machen. Was den andern Puncten anlanget / sey derselbe von dem Contract abgesondert / vnd in einem sonderbahren Instrument bedingt worden / daß ob schon derselbe nicht solte gehalten werden / solte doch solches der Eheberedung nichts benehmen. Dann man dazumahl nicht von der Religion / sondern von einem Politischen Werck gehandelt hab. So seye auch solches nur pro forma von den Engelländischen Commissarien accordirt worden / damit man die Catholischen in Franckreich vnd den Pabst desto besser zu frieden stellen möchte. Fürs dritte / so seye auch eine Clausul angehencket worden / daß die Römisch-Catholische der Freyheit / die man jhnen gegönnet / nicht mißbrauchen / sondern dem König den Gehorsamb / den alle Vnderthanen jhm schuldig leysten solten. Endlichen so hette der König auch in diesem Puncten seine Bescheidenheit sehen lassen / in dem er kein newe Satzungen wider die Römisch-Catholischen gemacht / vnd in der Execution der vorigen sich grösser Mildigkeit beflissen / dann zuvor geschehen / sintemal kein Blutstropffen einiges Jesuiten / Priesters oder Römisch-Catholischen von der Zeit an / da er zu der Regierung kommen / were vergossen worden. So ferrn aber were es / daß Jhre May. mit Fug könne beschuldiget werden / als wann sie in diesem Puncten dem Accord zuwider gehandelt / daß sie hergegen billich beklagen kan / daß man Jhro nicht glauben gehalten / in dem man so steiff auff diesen Articul / der doch nur pro forma eingerucket worden / getrungen / als wann er ein Haupt Articul gewesen: Inmassen der Bischoff von Mante solches Wesen davon gemacht / als wann es eine Verfolgung were gewesen / vnd sich vnderstanden / nicht allein ein böß Geblüt zwischen dem König vnd der Königin / sondern auch ein offenbahre Feindschafft zwischen beyden Cronen zuerregen. Gleich aber wie Jhre Kön. May. billiche Vrsachen haben zubegehren / daß in diesem Puncten auff der Frantzosen Seiten mit mehrer Auffrichtigkeit gehandelt werde / also könne sie sich mit Fug beklagen / daß man jhr das jenige nit gehalten / was das Fundament dieses Heuraths vnd Bündtnuß gewesen. Dann als man von dem Heurat gehandelt / were ein offensivè vnd defensivè Liga vorgeschlagen worden / damit beyde Cronen mit einander desto genawer verbunden vnd verknüpffet würde. Vnd ob wol man sich dazumal entschuldigt / damit es nit das Ansehen hette / als wann man dem Heurath / welcher billich frey seyn soll / ein Joch aufflegen wolte: Jedoch were dazumahl verheissen worden / daß so bald die Articul der Eheberedung würden gesiegelt seyn / man zum Schluß angeregter Bündnuß schreiten wolte. Als man nun nach geschlossenem Heurath dieser Bündnuß angehalten / hette man etliche Difficulteten von den formalibus derselben vorgewendet / vnd doch versprochen / dieselbe in der That zuhalten. Welches der König in Franckreich selbs in Gegenwart der Königinnen / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Geblüts / der Herrn Räthen vnd vornembsten Officirern der Cron gethan; Darauff sey abgeredet vnd verglichen worden / daß ein Heer von Englischem Fußvolck / vnder dem Commando deß Grafen von Mansfeld zu Cales in Franckreich anlenden / frey durchziehen / Quartier nehmen / vnd nach Gelegenheit wider zurück ziehen vnd zu Schiff sich begeben möchte. Daß auch der König in Franckreich eine Reuterey / so starck / als es die Notturfft erforderte / darbey fügen solte / damit man mit gesampter Hand ins Elsaß rücken / vnd die Pfaltz wider erobern möchte. Dieses alles were versprochen worden nicht allein den Englischen Gesandten / als dem Graffen von Carlile vnd Hollandt / sondern auch dem König selbsten / durch den Herrn de Laville aux Clercs vnd dem Marquisen von Effiat / als Extraordinari Gesandten deß Königs in Franckreich. Solches seye aber nit pro forma vnd zum Schein / sondern auff gute Trew vnd bey Ehren Jhrer Kön. M. versprochen worden / als daran den beyden Cronen an jhrem Heyl vn̅ Wolfahrt mercklich viel gelegen. Dieweil aber solches nicht gehalten worden / hette der König in Engellandt mehr dann ein Million Pfundt Sterling / vnnd 10000. guter Soldaten von seinen Vnderthanen eingebüsset. Dardurch sey den Fürsten in Teutschlandt alle Hoffnung genommen / vnd die Thür zu allem Vnheyl / welches hernach jhnen begegnet / geöffnet worden. Vnd hetten die Frantzosen kein andere Vrsach vorbringen können / warumb sie diese Zusag nicht gehalten / dann daß dardurch dem Königreich Franckreich ein grosse Vngelegenheit würde zugezogen seyn / in dem die Spanier / welche dazumahl starck in Hennegow vnd Arthois waren / hetten mögen hinein gelocket / oder das Englische Kriegsvolck / da es were wider zurück getrieben worden / Schaden thun.
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Vber das ob wol durch den Fundamental-Schluß / so Anno 1610. gemacht / vnnd was die Gewerb anlangt / im Frantzösischen Parlament verificirt worden / vnd außtrücklich abgeredet gewesen / daß wiewol man in etlichen Fällen Repressalien Brieff geben möchte / jedoch dieselbe nit solten an den Gütern / die allbereit in einen Hafen in Franckreich oder Engelland eingebracht / vnd nidergelegt worden / exequirt werden. Dem zuwider weren die Waaren der Vnderthanen Seiner Königlichen Majest. in Groß Britannien / nicht allein in den Hafen vnd Stätten in Franckreich / sondern auch auff offentlichen Jahrmärckten / da jederman billich frey seyn solte / thätlich angegriffen worden. Vnd als es den Frantzosen an einem Schein gemangelt / solche vnzimliche That zu beschönen / hette sie etliche alte vnd verlegene Rechtfertigung wider die Englische Kauffleut ins gemein herfür gesucht / darmit sie Vrsach hetten / jhre Waaren anzuhalten / vnd die Gewerb auffzuheben. Wiewol auch nach langem sollicitiren den Englischen Gesandten zum vierdtenmahl öffentlich / durch den Mundt selbsten deß Königs in Franckreich versprochen worden / solche Waaren deß Arrests zu entschlagen / so sey doch solches biß dato noch nit erfolget / welches der Ehr / Glaub vnd Trewen gedachten Königs einen grossen Abbruch thut / vnd viel Klagen bey den Englischen Kauffleuthen vervrsachet / die bey Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien vmb Schutz vnnd Erlaubnuß / sich jhres Schadens wider zu erholen / inständig anhalten. Ferrner / so habe der König in Franckreich / die Vertrags Artickel / die jhm zu Gefallen durch die Vnderhandlung deß Königs in Groß Britannien mit denen von der Reformierten Religion / sonderlich aber die mit denen von Rochelle waren auffgericht worden / vnnd die sie acceptiret hatten / nicht vollnziehen lassen wollen: welches nicht allein den Interessirten zum Nachtheil / sondern auch Jhrer Königlichen Maj. in Groß Britannien zum Schimpff gereichen thue. Darzu komme auch dieses / daß der König in Franckreich der Gelthülff / die er dem König in Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt zu thun versprochen gehabt / ohnangesehen er deßwegen vielfältig ersucht worden / nicht völliglich geleystet / dardurch viel Vbels vnnd Schadens / welches sonst hette können vermidten werden / erfolgt. Hierdurch / andere dergleichen Stück zu geschweygen / seyen die Zusagungen / vnd Verträg / die man beyderseits auffrichtig / vnd ohn einigen Vorbehalt gemacht hatte / gebrochen worden: daß also die Kön. Maj. in Groß Britannien wol Vrsach hab ein Mißtrawen zu schöpffen / als wann die Frantzosen sonst mit andern bösen Practicken vmbgiengen. Nichts desto weniger befinde Dieselbe in Jhrem Hertzen eine solche Affection gegen Jhrem lieben Bruder / dem König in Franckreich / vnnd versehe sich dermassen zu Jhm / als einem gerechten vnd hochverständigen König / daß Sie hoffen wil / es werde das jenige / was beyderseits abgeredt vnd versprochen worden / ins künfftig besser gehalten / vnd in Betrachtung der angezogenen billichmässigen Klagpuncten / wie auch deß gegenwärtigen Zustands der Christenheit / vnnd deß interesse der Kron Franckreich selbsten aller Vnwill vn̅ Verdacht vom König in Franckreich beyseit gelegt / vnnd die gemeine Sach mit mehrerm Ernst vor die Hand genommen vnd getrieben werden. Dann dieses sey einmal gewiß / daß so lang beyde Könige werden zusammen halten / vnnd die Hand einander trewlich bieten / jhr Feind mit allem / was er biß daher erobert vnd andern entwand hat / zu der Monarchy / nach welcher er trachtet / nit gelangen: im Fall aber sie sich trennen vnd von einander absetzen / der / so den andern verlassen wird / hernach selbsten zu schwach seyn werde / sich zu schützen vnd zu erhalten. Zum Beschluß / sey die Ankunfft vnnd das Thun vnd Wesen deß Marschalls von Bassompierre Jhrer Königl. Maj. in Groß Britannien sehr angenehm gewesen / vnnd sey Dieselbe geneygt / jhm auff die beyde Puncten / die er vorgebracht / vnd deren der erste das Gewissen der Königin / der ander die Römische Catholische in Engellandt / damit sie etwas leydlicher gehalten werden / betreffen thue. Deß ersten halben könne Jh. Kön. Majest. in Franckreich sich dessen versichern / daß der Heyrathsberedung allerdings gelebt werden soll: davon dann die Königin selbst zu seiner Zeit Zeugnuß geben werde. Den andern Puncten belangendt / so wolle der König in Groß Britannien / seiner vielgeliebten Gemahl zu gefallen / den Röm. Catholischen allen Gunst erzeigen / so viel er der Landsordnungen / vnd seines Königreichs Sicherheit halben werde thun können. Diese Antwort ist dem Mareschall von Bassompierre gleichfalls in Schrifften vbergeben worden. Als aber dieselbe in den Truck geben / vnd als ein offentliche Klag wider die Frantzosen an alle Höffe der Fürsten vnd Herrschafften in-vnd ausserhalb der Christenheit außgebreitet worden / ist nicht lang hernach eine Replic vnder dem Namen deß Mareschalls von Bassompierre, die er gleichwol selber nicht gemacht / außgangen / folgenden Innhalts: (Replic so im Namen deß von Bassompierre auff die Antwort der Englischen Deputierten auff sein Anbringen außgangë.) Liebe Herren / auff die lange Schrifft / die jhr mir vberreicht / vnd vorlesen lassen / zu antworten begere ich nicht mehr Zeits / als ewer Gedult mir wird gegenwärtiglich gönnen / nicht daß ich mir zumesse / als köndte ich auff der stette einem solchen Discurß / der wol bedacht / vnd von so fürtrefflichen vnnd ansehenlichen Herren gestellt worden / der Gebühr antworten / sondern auff daß ich nicht drey Wochen / wie jhr gethan / damit zu bringe / sintemal die Zeit meinem Herren vnd König in seinen vorhabenden Anschlägen vnd Geschäfften so köstlich ist / daß er mir vor allen Dingen befohlen / meine Werbung so viel möglich / förderlich zu verrichten. Dieweil ich mich auch für keinen wolberedten Mann außgebe (welches auch meiner Profession nicht ist) so hoffe ich / jhr werdet nicht so genaw auff die Wort vnd Zierd meiner Rede Achtung geben / noch mich deßhalben tad [1166] len / dann ich keine Ehre suche. Jhr habt auß meinem ersten Vortrag verstanden / daß mein Herr / der König in Franckreich / mich zu dem König in Groß Britannien / seinem Schwager abgefertiget hette / zu vernehmen / ob Jhr. Kön. Majest. sich nicht schuldig erkennete / dem Contract / welcher wegen deß Heuraths zwischen Jhro / vnd deß Königs in Franckreich Schwester auffgerichtet worden / in allen seinen Clausuln vnd Articuln nachzusetzen / auß was Vrsachen sie dieselbe gebrochen / vnd ob sie solches nit Verbessern vnnd wider zu recht bringen wolte. Meiner ersten Frag habt jhr ein Gnügen gethän: in dem jhr rund vnd freymüthig alle Articul / Contracten vn̅ Zusagungen / die zwischen beyden Königen fürgangen / gestanden: aber damit bin ich nicht zu frieden / daß jhr sie so vbel gehalten / vnnd kan mich nicht genugsam verwundern / daß da jhr nicht in Abrede seyt / worzu Ewer König sich verbunden / er gleichwol demselben schnurstracks zuwider / die Frantzosen / die der Königin seiner Gemahlin waren zugegeben worden / abgeschafft / vnnd an derselben statt Engelländer vnd Protestanten jhr zugeordnet hab: solches aber zu bemänteln / man die Frantzosen jetzundt allerhand Mißhandlungen / Meuttereyen / Rottierungen vnd anderer dergleichen Laster beschuldigen wolle. Jhr Herrn / der König mein Herr hat mir nicht befohlen / seiner Schwester der Königin in Engellandt Haußgenossen / welche bevrlaubet worden / Handlungen zu verantworten. So haben sie es auch nicht von mir begehrt / vnd hab ich es nicht auff mich genommen. Aber der König mein Herr ist mit jhnen zu frieden / sie sind jhnen nichts böses bewust: Jhr Tugendt vnnd Vnschuld ist männiglich bekannt. Aber dieweil die Schrifft / welche mir jetzundt vorgelesen worden / mehr einem Famoß Libell / dann einiger Antwort auff meinen Vortrag gleich ist: so erkenne ich mich schuldig / die Ehr vnnd den guten Nahmen der Nation / der ich mein Leib vnnd Gut verlobt hab / vnnd vnder welcher ich etliche hohe Ehren Empter trage / wie auch meiner guten Freunden vnnd Verwandten / die an höchstgemeldter Königin Hoff gewesen / vnnd der frommen Priester / die bey Gott dem Herren für vns das Wort thun / zu retten. Ich befinde / daß jhr zwar viel Klag Puncten auff die Bahn bringet / aber nichts beweyset. Jhr beschuldiget einen gantzen Hauffen guter Leuth / aber vnder denselben macht jhr nur drey namhafft. Nun pflege ich den jenigen / die andern Guts nachsagen schlecht hin zu glauben: aber denen die einem etwas Vbels nach reden / glaube ich nicht / wann sie schon tausendt Eydt theten / es seye dann Sach / daß sie es beweysen. Obberührte Klag Puncten sind alle Generäl / vnnd werden dieselbe weder durch die Klager war gemacht / noch durch die Beklagte gestanden. Sie können einen wol bezüchtigen / aber nicht vberweisen. Solche Anklag ohn Beweiß läst man für Gericht nicht passiren: Dann da heisset es / wo / wann / wie / wer hat solches begangen. Wo diese Stück nicht mit sattem Grundt dargethan werden / so gibt man nichts auff die Klag / vnnd werden die Kläger abgewiesen. Man muß auch sehen / ob sich die Klag auff die so beschuldiget werden reyme / vnnd ob sie deren können vberzeuget werden. Die Frawen vnnd Jungfrawen / die man wider heimbgeschickt / werden nicht beschuldiget / daß sie Vnzucht getrieben Die Priester daß sie vnkeusch gelebt; die Diener / daß sie vntrew gewesen vnnd etwas entwendet hetten. Was haben sie dann gethan? Sie sollen allerley böse Practicken / Gezänck vnd Vneinigkeit angesponnen / Vnruhe in dem Königreich gestifftet / Zwytracht zwischen dem König vnd seiner Gemahlin erreuget / vnnd also das heylige Bandt der Ehe zu trennen sich vnderstanden haben. Wie läst es sich aber ansehen / daß hundert Frantzosen / Männer vnd Weiber / Geistliche vnd Weltliche sich vnderfangen solten haben / ein Vnruh / Auffruhr vnnd Empörung in dem Königreich anzurichten; für vnnd zu was Endt hat solches geschehen sollen / was hette es genutzt / vnnd wie hette man darzu gelangen können; Dann ich wil nicht darfür halten / daß jhr euch eingebildet / als wann der König mein Herr mit vnder der Decken gelegen / vnnd solches mit seinem Willen / vnnd durch seinen Befehl hette geschehen sollen. Er ist viel zu redlich vnnd auffrichtig darzu / vnnd hat er diese letzte Bündnuß mit ewerm König nicht gemacht / euch zu betriegen. Er hat seine in ewer Königreich nicht wollen einschieben / die Innwohner desselben auffzuwicklen / vnd an sich zu hencken. Auch hat man dessen kein Zeichen gespüret / niemandt hat sich dessen im geringsten mercken lassen: kein Provintz ist von jhrem König abgefallen; keine Auffruhr hat sich erhaben. Ja / sprecht jhr / sie haben zu Hoff vnnd zwischen dem König vnnd der Königin allerley Vbels gestifftet: Darauff antworte ich / daß sie an deß Königs Hoff / da sie nicht gewesen / nichts dergleichen haben zu Werck richten können. Daß sie es aber bey der Königin gethan / ist nicht vermuthlich / es sey dann Sach / daß man jhnen verargen wolle / daß sie der Engelländer vnnd Protestanten / die sich gern bey jhr eingetrungen hetten / Stelle eingenommen haben. Von den Geistlichen / die bey der Königin gewesen / wil ich dieses allein sagen / daß wiewol sie den Engelländern verhast gewesen / sie sich gleichwol so still vnnd eingezogen gehalten / daß sie niemahls einen vnder jhnen beleydiget / vnnd keine Klag deßwegen vorkommen; mit denen so Catholisch haben sie wenig zu thun gehabt / dieweil sie jhre Spraach nicht vestanden: Den Protestanten / mit welchen sie keine Conversation gehabt / haben sie keine Forcht einjagen können / vnnd haben allein jhres Beruffs gewartet. Ferrner so werden der Königin Haußgenossen beschuldigt / daß sie vnder jhrem Nahmen Häuser auff dem Landt bestehen lassen / da man [1167] Meß gehalten / vnnd verbottene Versamlungen angestellet. Gleich als wann jhr Schutz die eingebohrne hette befreyen können / da doch das Ansehen eines Extraordinarj Gesandten / welcher dazumahl in Engellandt gewesen / etliche Priester / die man mit höchster Vnbillichkeit vnd wider der Völcker Recht auß seinem Hauß mit Gewalt gerissen vnd gefänglich eyngezogen / nicht beschutzet hat. Ich wil nicht auff alles antworten / daß jhnen vorgeworffen wird: damit ich die Königin von dem König / den sie billich lieben vnnd ehren soll / nicht entfrembde: Aber wer wolte glauben / daß die Leuth / so verschmitzt gewesen / wie man sie abmahlet / vnnd die mit solchen Rencken vmbgangen / daß sie das Königreich haben wollen zu Grundt richten / nicht so viel Verstandts solten gehabt haben / daß sie betrachtet hetten / wie daß jhr Heyl vnd Wolfahrt in der Einigkeit deß Königs vnnd der Königin / hergegen jhr Vnglück vnnd Verderben in jhrer Vneinigkeit bestünde. Aber darzu kan ich auß Befehl deß Königs meines Herrn / vnnd vmb der Ehre willen der Königin seiner Schwester nicht stillschweigen / daß man allenthalben außgestrewet / wie dann auch jhr in ewerer Schrifft dieses als die vornembste Vrsach anziehet / vmb welcher willen die Frantzosen abgeschafft worden / als wann man höchstgedachte Königin durch einen weiten Vmbweg / vnnd durch einen Baumgarten an einen Galgen geführet / da sie jhr Gebett vnd Andacht verrichten sollen / welches nicht allein sehr ärgerlich gewesen / sondern auch jhr zur Schmach vnnd Vnehr sey gedeutet worden. Ich bin dessen gewiß / daß jhr selber nicht glaubet / dessen jhr andere bereden wollet. Es waren schon sechs Wochen verflossen / daß die Königin jhr Jubel Fest schon gehalten hatte / vnnd niemandt hatte sich daran geärgert: wann man aber einen verdammen wil / kan man baldt eine Vrsach vom Zaun hernehmen; vnnd dieweil man der Königin Hoffgesindt abschaffen wolte / hat man jhnen dieses zugemessen / welches nicht allein keinen Grundt / sondern auch keinen Schein der Warheit hat. Die Königin hatte mit Erlaubnuß deß Königs ein Jubel Fest / in der Capellen zu S. Gemmes erhalten / welches sie als ein Königin / die wol erzogen / vnnd in jhrer Religion eyfferig ist / mit gebührender Andacht / biß auff den Abend deß Tags / der darzu bestimpt war / begangen hat. Auff den Abendt / wie die Hitz der Sonnen vorüber gewesen / ist sie in dem Garten zu S. Gemmes / vnnd von dannen in einen andern / welcher allernechst darbey / spatzieren gangen: wie sie dann vor diesem mehrmals / als der König selbst mit jhr gangen / gethan hette. Daß sie aber dahin in einer Procession gangen / daselbst jhr Gebett gethan / vnd naher als fünfftzig Schritt vom Galgen kommen / daselbst nidergeknyet / jhr Pater noster in der Handt gehabt / das hat biß dahero niemand sagen dörffen: Allein hat man vorgeben / sie hette daselbst heimlich gebettet. Ich bin froh / daß da man in der Frantzosen Wort vnnd Wercken nichts findet / daß zu schelten sey / man jhre heimliche Gedancken / vnnd was sie bey sich in jhrem Hertzen gebettet / vndersuchet / vnnd die Leuth vberreden wil / daß das Anschawen eines Galgens jhre Eyffer zum Gebett erwecket vnnd vermehret habe. Ich gestehe / daß an demselben Galgen viel Vbelthäter vnnd Gottlosen sind gehencket worden: Aber daß die Königin oder die Frantzosen für dieselbe gebettet / gestehe ich keines Wegs. Vnnd wann sie es schon gethan hetten / so hetten sie doch nicht vbel gethan: dann ob schon ein Vbelthäter zum Todt vervrtheilt wirdt / so wirdt er doch nicht zur ewigen Verdamnuß vervrtheilt / vnnd ist keinem verbotten / für denselben zu bitten. Jhr saget / man habe damit den vorigen Königen ein Vnehr angethan / in dem man sie beschuldiget / als wann sie denen / so daselbst erwürget worden / vnrecht gethan hetten: Ich aber preyse die Gerechtigkeit derselben Königen / vnd ruffe die Barmhertzigkeit Gottes an / daß sie mit dem leiblichen Todt für jhre begangene Vbertrettung genugsam mögen gebüsset haben / vnnd daß durch vnsere Vorbitt / wann dieselbe anderst genugsam kräfftig / jhre Seelen / vber welche die Könige nicht Macht haben / weder Recht zu sprechen / noch jhnen Gnad zu ertheilen / bey Gott Genad erlangen. Zum Beschluß leugne ich durchauß / daß dazumal einige Vorbitt vor die an gemeldtem Galgen auffgeknüpffte geschehen sey / vnd erbiete mich zu beweisen / daß man wol vnnd recht daran gethan hette / wann schon etwas dergleichen vorgangen were. Diß sey gesagt von diesem sonderbahren Stück: dann die andern Klag Puncten sind nur general / wie dann auch nur drey Personen namhafft gemacht werden / wider welche in der weitlaufftigen vnnd mit zierlichen Worten gespickten Schrifft / die mir eingehändiget worden / etwas vorgebracht wird / nemlich der Bischoff von Mande / der Herr von Blauville vnnd der Graff von Tilliers / von welchen ich auch kürtzlich etwas zu jhrer Verantwortung melden wil. Den ersten betreffend / hat er den König meinen Herrn zum Vorsprecher / dann er nichts gethan ohn seinen Befehl / vnnd daß Jhre Königliche Majestät nicht gut heisse. So sind auch seine vorige vnnd gegenwärtige Handlungen bekannt / die jhn alles Bösen Verdachts entladen / vnnd hat jhm der König in Groß Britannien selbst Zeugnuß geben seiner Vnschuldt: dann wenig Tag zuvor ehe die Frantzosen bevrlaubet worden / hat er an die Königin in Franckreich seiner Frauwen Mutter geschrieben / daß der Bischoff von Mante in einem sonderbahren Geschäfft bey dem Parlament jhm trewlich gedienet hette: deßwegen er seiner Schwiger Mutter gedanckt / daß sie jhm jhn hette zu gewiesen / vnnd rühmet den guten Dienst / den gedachter Bischoff jhm ge [1168] leistet. Deßwegen er verineynte / daß es gar wol vmb jhn stünd / dieweil er zween Könige zu Schutzherren hette. Aber das Blat hat sich baldt gewendet: dann der eine hat jhn verklagt / vnnd hette gern gehabt / daß der ander jhn verdammet vnnd gestrafft hette. Der von Blainville ist deß Königs meines Herrn Extraordinari Ambassador / vnnd nicht der Königin in Engellandt Haußgenossen gewesen. Darumb ich mich seiner nicht anzunehmen hab / diß wil ich allein sagen / daß es mir vnnd allen die jhn kennen / sehr frembd vorkommen würde / wann jhr jhm etwas verwiesen / vnnd er nicht also gründlich vnnd außführlich solte geantwortet haben / daß ich oder ein anderer nichts darbey zu fügen wüste. Vnnd zweiffele ich desto weniger / daß er euch einen völligen Genügen werde geleistet haben / dieweil er mit gutem Willen von euch geschieden. Der dritte ist der Graff von Tilliers mein Schwager / der meiner Verantwortung nicht bedarff / dann er bekennet / was jhr von jhm meldet / daß er nemlich den Schlüssel zum Baumgarten begehret habe / damit er der Königin die Thür auffschliessen könte / welche im Brauch hatte / daselbst zu spatzieren. Hat er nun hierinn vbel gethan / so wil er jhm selber eine Straff aufflegen / vnnd das Ampt das er in Engellandgetragen / gutwillig auffkünden / auch sich verpflichten / nimmermehr wider dahin zu kommen. Ich habe nicht können vnderlassen / dieses so wol ins gemein von den Haußgenossen der Königin in Engellandt / als von etlichen insonderheit / die in der mir zugestellten Schrifft angezäpfft worden / kürtzlich vorzubringen / wiewol ich mir vorgenommen hatte / gar still darvon zu schweigen. Aber ich hab etwas von jhnen sagen müssen / dieweil ich gemerckt / daß jhr so gehässig auff sie weret / vnnd nicht vnderliesset / sie zu schmähen vnnd zu schelten / ohnangesehen jhr also mit jhnen vmbgangen / daß ewer Zorn billich solte ersättiget seyn. Dann haben sie euch Leyd gethan / so habt jhr euch gnugsam an sie gerochen / haben sie sich nicht wol gehalten / so habt jhr sie jhrer Empter entsetzet: sindt sie euch ein Dorn in den Augen gewesen / so habt jhr sie weit genug von euch verwiesen / warumb wolt jhr sie noch mehr verfolgen: Nemlich darmit jhr zu erkennen gebt / daß jhr jhnen vnrecht gethan / vnd deßwegen alles / was jhr könnet / herfür suchet / ewer vnbilliche Handlung zu beschönen. Endlich rühmet jhr / wie jhr sie in jhrem Abzug stattlich gehalten habt: darinn jhr dann euch selber zuwider seyt. Dann sindt sie vnschuldig gewesen / warumb habt jhr sie vertrieben? Hatten sie aber so böse Tück begangen / was hats der stattlichen Verehrungen bedörfft? Warumb hat der König selber seinen Abschiedt von jhnen nehmen wollen / vnnd sie im zurück ziehen zu Wasser vnd Landt frey hallen? Gleich wie nun jhre Abschanffung sie beschuldiget / also die Form der Abschaffung spricht sie frey. Dann wann sie solche böse Tück begebet / wie jhr vorgebet / so weren sie nicht werth gewesen / daß die Sonne sie bescheinen / oder Erdboden sie solte getragen haben. Vnnd warumb habt jhr dem König meinem Herrn / die Klag Puncten / sampt dem Beweiß nicht zugeschickt? Vnnd wann er sie schuldig befunden hette / würde er es jhnen nicht geschenckt haben. Warumb seyt jhr dem Bösen nicht bey Zeiten vorkommen / vnnd habt es biß auff das eusserste lassen auffwachsen? Warumb habt jhr nicht den ersten / zweyten oder dritten Verbrechen gestrafft? Oder warumb habt jhr es nicht den König meinem Herrn / oder Seiner Frawen Mutter zeitlich zu wissen gethan / damit sie hetten können rathschaffen. Jhr habt von der Execution angefangen / vnnd ist die Information die jhr durch den Milord Charleton thun lassen / erst hernach kommen. Der König mein Herr hat gewust / daß seine Leuth in Engellandt abgeschafft vnnd fortgeschickt weren / ehe er den geringsten Buchstaben von jhren Mißhandlungen empfangen. Dargegen wendet jhr vor in ewerer Schrifft / daß der König in Groß Britannien etliche Monat zuvor dem Hertzogen von Buckingam befohlen hette / auß Holland sich nach Franckreich zu verfügen / vnnd dem König daselbst zu klagen / wie seine Leuth in Engellandt sich so vbel hielten: aber der König mein Herr hette jhn wissen lassen / er begerte nicht / daß er in Franckreich käme / dardurch gemeldter Herzog bewogen worden / den Herrn Clerc zu der Königin Mutter abzufertigen / vnnd jhr zu erkennen zu geben / wie sich die Frantzosen so vbel in Engellandt hielten. Darauff gebe ich zur Antwort / daß der König in Groß Britannien / dem Herzogen von Buckingam / von dem er so viel helt / gar ein schlechte vnnd liederliche Commission auffgetragen hab / vnnd daß gedachter Hertzog / welcher die Werbung deß Heuraths nicht auff sich nehmen wollen / sich sehr ernidrigt habe: in dem er sich hat wollen gebrauchen lassen / etliche Officirer mehr gemeldter Königin anzuklagen. Hergegen hat mein Herr vnnd König dem von Buckingam ein grosse Ehr angethan / in dem er jhn solcher Mühe vberhaben / vnd sein Reiß vernünfftiglich gehindert hette / welche dem Herrn Clere besser anstund. Dieser aber helte der Königin Mutter allein angezeigt / daß jhr Tochter die Königin in Engellandt gegen dem König jhrem Herrn sich etwas kaltsinnig erzeigte / vnnd daß die Frantzosen / welche bey jhr weren / Schuldt daran haben müsten. Sobald aber der Königin Mutter jhrer Tochter davon geschrieben / were der Sachen geholffen worden: vnnd were der Herr von Montagu / kurtz vor dem Abzug der Frantzosen / auß Engelland zum König in Franckreich gen Nantes kommen / vnnd hette Jhrer Kön. Maj. mit Frewden erzehlet / wie der König vnd die Königin in Groß-Britannien sich so wol mit einander betragen theten. Aber alles was jhr vorgebracht / vnnd ich euch [1169] jetzund geantwortet hab / thut nichts / oder wenig zur Sachen / von welcher jetzo die Frag ist. Ichfrag euch / ob jhr das alles / was jhr meinem Herrn vnnd König verheissen / vnnd mit einem Eydt bestättiget habt / trewlich vnnd auffrichtig halten wollet? Dargegen saget jhr / seine Leuth hetten sich in Engellandt vbel gehalten / so erkläre ich euch hiermit / damit jhr mir antwortet / vnnd ich mich mit dem / was jhr von der Frantzosen Verhalten vorwendet / nicht lang auffhalte / daß da sie alle mißhandelt / welches doch mein Herr vud König nicht glaubet / vnd jhr sie deswegen bevrlaubt habe / Jhr. Königl. Majest. darmit zu frieden sey / haben nur etliche gesundiget / vnnd ist gleichwol die Straff vber alle gangen / so sagen Jhr. Königl. Majest. auch nichts darwider: so aber keiner mißthan / vnnd jhr sie wegen ewerer Fantasey vnnd wunderlichen Repffs nicht habt dulden können / stellen Jhr. Königl. Majest. solches auch an seinen Orth. Aber es sey nun die Billichkeit oder Schärpffe deß Rechts / oder ewer seltzame Köpff die Vrsach / vmb welcher willen jhr die Frantzosen wider heimgeschickt / so frage ich euch / ob jhr darumb der Verheissung / die jhr meinem König gethan habt / entschlagen seyt? Meynt jhr / daß nach dem es euch in den Sinn kommen / seme Leuth / die seiner Schwester haben dienen vnnd auffwarten sollen / zu vertreiben / er sie nicht wider installiren / oder andere an jhre Stell einsetzen werde? Wie solte er gestatten können / daß jhr andere ewers Gefallens / die jhrer Nation vnnd Religion nicht seyndt / jhr zuordnet? Daß sie ohne Trost / ohne Kirchen vnd Hoffdiener gelassen / vnnd also jhr Leben vnnd Seeligkeit in die Schantz geschlagen werden; das ist ein Gewalt / der ewerm Herrn vnnd König nicht rhümlich / vnd meinem nicht zu dulden ist. Gedenckt nicht / daß mein Herr vnnd König ein solchen Schimpff verschmertzen. Vnd ob er wol biß dahero alle glimpffliche Mitte! gesucht / damit solcher Beleydigung in der Güte ein Abtrag geschebe / vnd die Freundschafft vnnd Correspondentz / die zwischen Nachbarn / vnnd so nahe Verwandten Fürsten billich seyn soll / nicht auffgehoben werde: tedoch solt jhr nicht zweiffeln / er werde bernach solche Mittel an die Hand nehmen / durch welche er solchen vnbillichen Gewalt abtreibe / Seine Ehr ist jhin dermassen angelegen / vnd sein Schwester so lieb / daß er hierin nit kan durch die Finger sehen. Er ist so gerecht / daß er nu??? das Seine begehrt / vnnd mit solcher Dapfferkeit begabt / daß er dasselbewol wird wissen zu bewabren zu wegen zu brigen / daß am jhm halte / was man jhm verheissen hat. Was ich hiervon sage / kompt daher / daß nur deß Königs meines Herren Gemüht bekandt ist / vnd ich woln???eiß wie hoch er es empfunden / daß seinen Leuthen solcher Schimpff in Engellandt widerfabren / nicht daß ich Befehl von jhm habe / etliche Drawwort seinetwezen außzustossen: dann er mir bingegen befohlen mit sanfften vnd höfflichen Worten den König in Groß Britannten senten Schwager / zu bewegen / daß er in sich selbst gehe / vnd bedencke / wer er sey / mit wein er zu thun hab / vnnd wie vbel es jhm anstehe / daß er seiner Zusage nicht nachkommen sey. Ich zweiffele nicht / er werde jhm solches selber zu Gemüht fuhren / vnd das jenige verbessern / was er auß vnbedacht / in dem er sich mit dem Zorn vbereylen lassen / gethan. Dann er ja jhm soll angelegen seyn lassen / Trew vnd Glauben / dadurch die Könige herrschen / zu halten / vnd an solchem König / der sein Freund / Verwandter vnnd Schwager ist / nicht eydbrüchig zu werden. Es wil nun Zeit seyn / daß ich zu den andern Puncten / die in ewer Schrifft begriffen sindt / schreitte / damit ich es nicht zu lang mache / vnnd ewer Gedult mißbrauche / vnnd nach dem ich etliche Verleumbdungen / die jhr in der selben wider der Königin Hoffgesind auß gegossen / abgelehnet hab / ich auch von der Freyheit / die jhr den Engelländer / so noch Catholisch versprochen / aber vbel gehalten habt / etwas bey füge. Als der König mein Herr von dem König in Groß Britannien ist ersucht worden / wegen eines Heyraths mit Seiner Schwester / ist er fürnemlich zwocr Vrsachen halben bewegt worden / sein Willen dareyn zu geben / erstlich / damit durch das Bandt der Ehe beyde Cronen desto stärcker mit einander verbunden vnd verknüpfft würden: Zum andern damit die Catholischen in Engellandt eine freye Vbung jhrer Religion / oder doch solche Versicherung erlangen möchten / daß sie wegen jhrer Religion nicht solten molestirt werden: vnd seynd etliche Artickel davon in solcher Form gestellt worden / daß dadurch das Königreich Engelland sich kemer Gefahr zu besorgen hatte: welches man in denselben besser in Acht genommen / als in denen / die wegen deß Heyraths mit der Infantin in Spanien waren begriffen worden. Gleichwol habt jhr dieselbe so offenbarlich gebrochen / daß es sich ansehen läst / als wann der Heurath mit Franckreich allein zu dem Ende were gemacht worden / darmit die arme Catholische noch harter gedruckt würden. Dann eine Declaration wider sie außgangen / durch welche die Versolgung / die man vor diesem an sie geübet / ernewert worden / außgenommen. daß man sie nit am Leben gestrafft hat. Man hat jhr Güter confiscirt / sie ins Gefängnuß geworffen / vnd auff sie inquirirt. Solches zu beschönen / bringet jhr fünff Vrsachen auff die Bahn / welche alle / die Warheit zu sagen / keinen Grundt haben. Erstlich vermeynet jhr / daß obgedachte Freyhett jhnen in der Eheberedung sey versprochen worden. Das hat niemand jemals gesagt / vnd ich verneine es so wol / al jhr: dann in der Heurathsberedung kein Wort darvon stehet. Aber ich wil euch ein Instrument zeigen / welches der König Jacobus / lobseeligster Gedachtnuß den 12. Decembr. 1624. vnderschrieben / darin außdrucklich stehet: Daß alle seine Röm. Catholische Vnderthanen mehr Freyheit haben / vnd gelinder solten gehalten werden als vermög der getroffene Artickel / wegen deß Heyraths mit der Infantin hette geschehen sollen / vnd daß er nicht wolte / daß sie an jhrer Person oder Gütern solten angegrif [1170] fen / oder mit einem Eyd jhrer Religion zu wider beschwerdt werden: welche Erklärung der Durchleuchtigste Fürst sein Sohn / denselbigen Tag bekräfftiget / vnd den 18. Julij / 1625. als er zur Cron kommen / abermals bestättiget hat. Zum andern / so gebet jhr für / daß wir euch ein sonderbahre Schrifft gegeben / darinn gemeldet wirdt / daß jhr an solcher Zusag nicht soltet gebunden seyn / sintemal zu der Zeit von Reichs-Sachen / vnnd nicht von der Religion gehandelt worden. Jch sage aber dargegen / daß eine solche Schrifft euch niemals von vns gegeben worden / vnnd wann jhr etwas dergleichen habt / solches falsch vnnd erdichtet seyn müsse. Vnsere Leuth haben niemals dergleichen geschrieben oder accordirt. Habt jhr eine solche Schrifft / so leget sie auff: könnet jhr solches mit Warheit thun / so hab ich Befehl von meinem König / euch zu versichern / daß was darinn stehet / euch richtig soll gehalten werden: Saget jhr aber / daß solches allein mündtlich sey accordirt worden / so antworte ich / daß vnsere Leuth nicht so vnbedachtsam seyndt / noch also liederlich etwas pflegen zu verheissen / oder zu accordiren: aber was sie einmal zugesagt haben: das halten sie fest. Es ist aber ein rechter Betrug vnd calumnia, daß vnsere Leuth nur pro forma von der Religion gehandelt haben / dem Bapst vnd den Catholischen einen Dunst vor die Augen zu machen / davon ist niemals geredt worden / solches ist den vnserigen niemals in den Sinn kommen. Ferrner ziehet jhr an die Clausul / die bey diesem Puncten beigefügt worden / daß die Catholische Engelländer dero jhnen bewilligter Freyheit nicht mißbrauchen / vnnd dem König allen schuldigen Gehorsam erzeigen sollen. So frage ich dann / worinn haben sie mißhandelt / was habe sie für Vngebühr angestellt / wer hat vnder jhnen rebellirt / oder was haben sie euch für Vrsach geben / mit jhnen also hart zu verfahren. Da findet sich nichts: vnnd ob jhr wol ewers Königs Güte vnd Miltigkeitrühmet / daß er keine newe Satzungen / wider sie gemacht / noch einigen Blutstropffen der Catholischen vergossen / so thut doch solches wenig zur Sach. Dann was bedarff es newer Satzungen / sintemal die alle so scharpff sind / daß man vermog derselben allerley Grawsamkeit wider die Catholische üben kan / deren Zustandt dermassen elendig ist / daß jhnen der Todt angenehmer were dann das Leben. So ist auch der Zweck deß Königs / meines Herren gewesen / als er den Heurath mit seiner Schwester eingewilligt / nicht allein daß man keine newe Satzungen wider die Catholischen Engelland machen / sondern auch die alte abschaffen / oder doch etwas lindern solte. Daß nun der Bischoff von Mande etwas hitzig von der Verfolgung der Catholischen in Engelland soll geklagt haben / darauff ist zu wissen / deß er Vrsach gehabt hab / sich zu beklagen / daß die Zusag die der König in Groß Britannien meinem Herrn vnd König gethan / nicht sey gehalten worden: vnd so das einen Vnwillen zwischen gemeltem König vnd seiner Gemahlin erweckethat / so ist die Schuld nicht dem Bischoff / der sich dessen billich beklagt / sondern dem / der seiner Zufag nicht nachkommen / zuzuschreiben. Was jhr aber meldet / daß mein Herr vnd König seine Zusagungen ins künfftig etwas besser vnd auffrichtiger halten solte / so kan ich mich nit besinnen / worauff das geredet sey. Das soltet jhr billich practiciren / deweil jhr vonallem / was jhr vns verheissen nichts gehalten habt. Jhr habt vns eins vnd das ander verheissen: wir haben euch nichts verheissen / vnnd wann jhr beweisen könnet / daß wir euch etwas verheissen haben / so soll solches vnfehlbarlich gehalten werden. Ich muß jetzund / liebe Herrn / meine Commission vberschreiten / vnnd ob ich wol keinen weitern Befehl hab / dann vber den Schimpff zu klagen / welchen jhr vns bewiesen / vnd daß jhr ewer Wort vnd Zusag nicht gehalten: Jedoch werde ich gezwungen / die Auffrichtigkeit meines Königs zu vertheydigen / welchen jhr fälschlich beschuldigt / als wann er dem König in Groß Britannien nit Glauben gehalten helle. Ich muß bekennen / daß jhr mich in diesem Puncten vberraschet habt: dann ich mich nicht versehen / daß jhr mich an diesem Orth agreiffen würdet: darumb ich mich zu keiner Verantwortung disseits gefast gemacht: auch ist es nicht von nöthen. Dann die Waffen / die jhr mir selber an die Hand gebt / vnd die widerwärtige Reden / die sich in ewerer Schrifft befinden / wie auch die schlechte vnd warhaffte Erzehlung alles dessen / so vorgangen / werden die Vnschuld vnd Auffrichtigkeit meines Königs so klar vnd hell an den Tag geben / daß nicht allein männiglichen / sondern auch jhr selbsten dieselbe erkennen werden. Nach dem die Handlung wegen deß vorgebabten Heuraths mit der Infantin zerschlagen worden / vnnd König Jacobus Hochl. Ged. seine Gedancken auff Franckreich gewendet / hat er den Graffen von Holland dahin abgefertiget / welcher den ersten Grund deß Heuraths zwischen höchstgedachtë Königs Sohn vnd deß Königs in Fräckreich Schwester gelegt. Als nun gedachter Graff allen guten Willen in Franckreich gefunden / ist jhm der Graff von Carlile zugeordnet worden / welcher als ein Extraordinari Ambassador zum König in Franckreich zu Compiegne kommen / vnd daselbs vor jhm seine Werbung / belangendt jetztberührten Heurath / vnd eine offensiue vnnd defensiue Bündnuß zwischen beyden Königen abgelegt. Darauff jhm zur Antwort gegeben worden / Jhre Kön. Maj. könte solche beyde Vorschläg zugleich mit Reputation nicht anhören: Wann man aber dieselbe absondern vnd vnderschiedlich darvon handeln wolte / so were Jhr. Kön. Majest. zu frieden / in beyden Audientz zu geben / vnnd zu bedencken / was bey der Cronen ersprießlich vnd beförderlich seyn möchte. Biß dahero hat sich der König mein Herr in keine Handlung eingelassen / noch etwas anders verheissen / als anzuhören / was man jhm vorbringen würde. Hören aber ist nicht schliessen / noch dasselbe annemen vnd ver [1171] sprechen / was fürgebracht wird. Jhr saget es sey außtrücklich versprochen worden / daß so bald es mit der Heyrathsberedung würde richtig seyn / man zur Handlung von der Bündnuß schreiten würde: welches auch geschehen. Aber von etwas handeln wollen vnd dasselbe eingehen / sind zweyerley. Daß mein Herr der König hierinn nichts schliessen wollen / ist kein Zeichen / daß er sein Wort nicht gehalten / sondern daß er kemen Lust darzu gehabt hab. Es stund euch frey / die Handlung vom Heurach zu vnderlassen / da man euch sagte / man könne euch von demselben kein Gehör geben / es were dann Sach daß die Proposition von einer offensiue vnd defensiue L???ga davon abgesondert würde: so stünde es euch auch frey den Contract wegen deß Heyraths nit zu vnderschreiben / als man euch rund geantwortet / daß vnser König sich in ein solche Bündnuß nicht begeben könne. Niemand hat euch gezwungen / den Heyrath zu von abzulassen: Aber jhr habt euch die Vrsachen / warumb wir vns in ein solche Bündnuß nit einlassen könten / gefallen lassen: Jhr habt wol verstanden / was für Vngelegenheiten vns dardurch entstehen würden. Vnd nach dem wir gesehen / daß jhr vns in den Krieg mit dem König in Spanien einwickeln wollet / haben wir euch deutlich zu verstehen geben / daß wir den vorgeschlagenen Heyrath nicht begerten so thewer zu kauffen / vnd einen Schwager verliehren / damit wir einen andern bekämen. Jhr gebet zwar vor / daß ob wol solche Bündnuß nit sey in Schrifften verfasset worden / man euch gleichwol verheissen / dieselbe mit der That zu halten / vnd sey solche Verheissung offentlich durch den König / in Gegenwart der Königinnen / seiner Mutter vnnd seiner Gemahlin / der Fürsten vnd Fürstinnen deß Genblüts / vnd der Officirern der Crongeschehen. Liebe Herrn / wer euch dessen beredet hat / der hat euch betrogen vnd hinder das Liecht geführet: dann in Franckreich weiß man nichts davon. Hernach ist auff Anhalten ewerer Gesandten geschlossen worden / daß man eine Armada von Fußvolck vnd Reutterey / vnder dem Commando deß Graffen von Manßfeld / nach der Pfaltz schicken solte / dieselbe wider zu erobern: aber es wurde nicht gesagt / daß sie durch Franckreich marchiren solte. Vnd ob wol mein Herr der König auff Bitt jetztgenanaten Graffens von Vorschrifft deß Königs in Groß Britannien bewilligt hatte / daß der Paß biß auff drey meil Wegs dem Englischen Volck durch Franckreich solte gestattet werden / so ist doch solches nicht dem König in Groß Britannien zugesagt / sondern allein dem Graffen von Mannßfeld vergünstiget worden. Daß aber vogeben wird / daß dieweil solcher Paß hernach mehrberührtem Graffen abgeschlagen worden / sein Volck dardurch sey geschlagen vnd zertrennet worden / ist vngereymbt. Dann als der König mein Herr vernünfftiglich vberschlagen hatte / was für Vngelegenhett durch solchen Paß jhm würde zu wachsen / nachdem der König in Spanien starck darwider protestirt / vnd sich verlauten lassen / daß er seine Feind biß in Franckreich verfolgen / vnnd daselbst angreiffen wolte / wann man sie würde in Franckreich kommen / vnnd dardurch ziehen lassen / hat er solches sechs Wochen zuvor / ehe das Englische Volck un Anzug gewesen / dë Graffen von Manßfeld zu wissen gethan / damit er einen andern Weg nemen solte. Ich schreite nun fort zu dem andern Puncten ewerer Klag / nemlich zu den Repressallen / welche man den Frantzosen / die von den Engelländern waren beraubt worden / vnnd in Engelland kein Recht erlangen konten / erlaubet hat. Das Wort Repressalien / welches heisset eine Widernam / deß jenigen / daß man vns entwendet hat / gibt zu verstehen / daß wir nichts Vnbillichs gethan haben. Hettet jhr vns das vnserige gelassen / so hetten wir es nit wider nemen dörffen: Hettet jhr den vnserigen Recht gesprochen / so were es vnvonnöthen gewesen / daß sie bey vns Recht gesuchet hetten: die al???e vnnd vorlegene Rechtfertigungen / deren jhr gedencket / bezeugen / wie lang wir Gedult gehabt / ehe wir zu den Repressalien kommen: vnnd nachdem wir viel Jar vergeblich angehalten / vnd man den vnserigen nicht Recht schaffen wollen / haben wir nit länger Gedult haben können / vnd vns vnserer Leut annemen müssen / damit sie schadloß gehalten würden. Aber wie kompt jhr jetzund mit solchen Klagen auffgezogen? Hat man nicht ewern Rauffleuthen jhre Güter wider folgen lassen? Sindt jhnen jhre Waaren nit vollkommenlich wider gelieffert worden? Sindt die Herrn von Holland vnnd Carleton nicht mit gutem Genügen deßwegen von vnsers Königs Hoff geschieden? Warumb rüttelt jr solches widerumb? Oder was dienet das zur Sache? Ich könte euch mit besserm Fug vorwerffen / daß jhr auch nach dem jüngstgemachten Heyrath manch Frantzösisch Schiff vberwältiget / beraubt / die Waaren drauß verkaufft / vnd niemand nichts davon widergeben habt; daß d??? König in Groß Britannien den Herrn von Soubize in seinen Hafen auffgenom̅en / vnangesehen er für einen Rebellen vnd Friedenszerstörer von meinem Herrn dem König war erkläret worden / vnnd jhm gestattet / daß er ein Königliches Schiff / welches er zu Blavet genom̅en hatte / mit sich in Engelland gebracht hat; Ja an statt / daß er jhn meinem König vnd Herren hette lieffern sollen / wie er offtmals darumb ersucht worden / hat er jhme erlaubt / Kriegs Schiff daselbst außzurüsten / mit welchen er den Rebellen von Rochelle zu Hülff kommen möchte: daß dem Herrn von Manty / welcher dz Schiff / S. Johan genant / im Hafen von Pleymuth vmbringet hatte / befohlen worden / von demselben abzulassen / vnd vom Hasen zu weichë: daß die Deputierte von Rochellen???nicht allein in Engelland freundlich empfangen worden / vnd bey dem König Audientz gehabt / sondern auch Vertröstung / ja gewisse Zusag einer Hülff bekommen / wann der König in Franckreich nicht Fried mit jhnen gemacht hette. Ich könte auch den Hohn vnnd Schimpff / der dem Frantzösischen Gesandten / Herrn von Blainville vnd seinen Leuten in Engelland / wider aller Völ [1172] cker Rechte begegnet / wann ich nicht sonst viel andere vnd frischere Klag Puncten hette / die ich auff die Bahn bringen könte: Vnd wann das edle Gemüth meines Königs solches alles vorlängst in Vergeß gestellet hette. Ich mercke wol liebe Herrn / daß die Quell ewerer Klagen erschöpfft ist / vnd daß jhr nichts mehr habt / welches jhr vns erweisen könnet; Sintemal jhr bey frembden vnd bey vns selbs Anlaß suchet / mit vns zu hadern vnnd zu zancken. Was habt jr???vns vorzuhalten / daß wir dann nicht nach kommen / was wir den Ketzern in Franckreich verheissen habë? Was gehen sie euch an? Sind sie vnder ewerm Schutz / oder hat vnser König den ewrigen gebetten / daß er für jhn Bürg were / wegen der Vergleichung / die er mit seinen Vnderthanen gemacht hat; Oder daß er jhr Vnderhandler wer? Ich gestehe / daß die Gesandten / der Graff von Hollandt vnd Carleton sich bemühet haben / etwas mehr beym König meinem Herrn erlangen / dann er jhnen bewilligen wollen / vnd daß beyde Herrn die Hugenotten vberredet haben / das jenige anzunehmen / was der König jhnen angebotten: Aber daß sie sich etwas weiters vnderfangen / oder daß Jhrer vnnd ewers Königs in dem Tractat den man mit den Hugenotten gemacht hat / sey gemacht worden / das wirdt sich nicht finden. Ist derwegen gar zu vnzeiten / daß man jetzo davon reden wil. Nichts desto weniger kan ich dieses mit Warheit behaupten / daß der König mein Herr jhnen trewlich gehalten hat / was er jhnen versprochen vnd so lang sie sich als getrewe gehorsame Vnderthanen erzeigen werden / soll jhnen alle Gnad von Jhrer Königl. Majest. wider fahren. Thun sie es aber nicht / so wird deroselben an Mitteln nicht mangeln / sie zu gebührender Straff zu ziehen / vnd wird mein Herr vnd König nicht schuldig seyn / jemandt darvon Rechenschafft zu geben. Endlich werffet jhr mir vor / der König mein Herr habe dem König von Dennemarck / vnd dem Graffen von Manßfeldt nicht erlegt / was er jhnen versprochen gehalt. Ich aber kan darthun / daß sie beyde gäntzlich bezahlt worden / biß auff diß letzte Quartal. Wie könt jhr aber vns verweisen / daß wir die bezahlen / denen wir nichts schuldig seyn / da doch jhr jhnen noch wol zwo Million Thaler schuldig seyt? deß Königs in Dennemarck Gesandter / der jetzund allhie ist / kan dessen / was ich jetzt gesagt / Zeug seyn. Biß daher hab ich mich in meinem Diseurß etwas lang auffhalten müssen / die Klag Puncten / die jhr wider meinen Herrn vnd König / vnd wider seiner Schwester Hoffdiener vorgebracht habt / zu widerlegen. Ich war geschickt worden / seine billiche Klagen anzubringen; dargegen hab ich allerley Nachrede vnd Lästerwort hören müssen / darauff ich geantwortet / nich auß Noth dann die Auffrichtigkeit meines Königs / vnd wie er in aller Billichkeit vnnd Freundlichkeit mit seinem Schwagern / dem König in Groß Britannien gehandelt habe / ist der gantzen Welt bekannt / vnd weiß man auch / daß der Königin Hoffdiener sich sich dermassen gehalten / daß jhr kein billiche Vrsach habt / vber sie zu klagen: sondern damit alle Entschuldigung mit welcher jhr ewer Bubilliches procedere beschönen wollet / benommen wurde. Die Schrifft / die jhr mir zugestellt / vnnd auff welche ich drey Wochen hab warten müssen / wil ich meinem Herrn vnnd König vberantworten. Es ist mir leyd / daß jhr den Schimpff den jhr den vnserigen bewiesen / vnnd den jhr wider gut hettet machen sollen / vermehret habt. Mein König wird sich darauff wissen der Gebühr zu refoluiren / vnnd wie er bißhero gegen ewerm König sich erzeigt hat / als einen Bruder / also wird er wol ins künfftig sein Hero???sch vnd Königliches Gemüth scheinen vnd leuchten lassen. Er wird jhm wol selber Recht schaffen / dieweil er biß dahero nichts erhalten können. Mich belangend / hab ich weiters nichts allhie zu verrichten / dann daß ich von ewerm König meinen Abscheid nehme / vnnd mit einem trawrigen Gemüth wider heim ziehe / demnach ich sehe / daß ich durch die emeine Werbung wenig oder nichts is außgerichtet / vnangesehen / ich an meinem Fleiß / Mühe vnd Sorgfältigkeit nichts habe erwinden lassen. Ich wil euch / lieben Herrn / vor meinem Abzug noch einmal freundlich erinnert vnnd gebetten haben / jhr wollet der Sachen Wichtigkeit / wie sichs gebithrt / erwegen / vnnd dem König en erm Herrn solchen Rath geben / wie getrewen vnnd vorsichtigen Räthen zustehet. Köndte von euch ein solcher Vorschlag geschehen / daß dardurch der Streit möchte geschlichtet werden / so wil ich mich gern darzu bequemen / damit Fried vnnd Einigkein zwischen beyden Cronen erhalten werde. Wo nicht / so protestire ich zum zierlichsten / im Nahmen meines Herrn vnd Königs / wider alles Vbel / so darauß entstehen möchte / daß er an demselben nicht schuldig ist / sondern solches auff alle ehrliche vnd zulässige Weiß gern hette abwenden wollen. Von dieser Replica, welche allermassen zuvor gedacht nit von dem Herrn von Bassompier außgefertiget / noch den Englischen Deputierten vbergeben / sondern erst nach seiner Widerkunfft in Franckreich von einem passionirten Frantzosen vnder deß Bassompierre Nahmen außgesprengt worden / lassen wir den Leser vrtheilen. Ist wol zu vermuthen / wann besagter Bassompierre auff der Engelländer Klagpuncten mit Grund etwas zu anworten gewust / er solches da er noch in Engellandt gewesen / nich würde vbderlassen haben. Es ist aber gewiß / daß er mit den König in Engelland eins vnd anders wegen der Königin Hoffgesindt abgehandelt vnd vergliechen / so aber hernach in Franckreich nicht acceptirt worden / mit Vermelden er hette den Sachen zu viel gethan / vnnd seine Commission vberschritten. Bey so gestalten Dingen haben sich diese Händel zwischen Franckreich vnnd Engelland je länger gefährlicher ansehen lassen: welches dann den Spanischen ein erwünschtes Spiel gewesen / weil sonderlich dardurch deß Pfaltzgraffen Restitution / die der König in Engellandt durch [1173] den mit Franckreich getroffenen Heyrath gesucht / weit zu rück gesetzt worden. Wie es nun so weit kommen / daß beyde Theil einander auff dem Meer anzugreiffen angefangen / haben die Engelländer den Frantzosen nicht wenig Schaden gethan. Vnder andern haben sie vier grosse Kauffmanns Schiff / welche mit Waaren reich beladen nach Spanien fahren wollen / wie auch zwantzig Barchen / die zu Conquet an Ancker gelegen / genommen vnnd nach Engelland geschickt. Vber diß haben sie zwey Schiff / so gleich falls stattliche Waaren auffgegehabt / vnd von Haure de Grace damit nach S. Lucas in Spanien seglen wollen / gefangen / vnnd zu Londen eingebracht. Damals wurden in Engelland alle inn- vnnd außländische Schiff arrestirt / vnd ein solche Anzahl Kriegsvolck zusam̅en gebracht / daß sich männiglich darob verwunderte. (Engelländer thun den Frantzosen Schaden.) Inmittels wurden in Franckreich alle Engelländische vnnd in Engellandt alle Frantztzösische Schiff arrestirt. Darauß dann erfolget / daß alle Commercien vnd Handlung zwischen Franckreich vnnd Engelland durch offene Mandata nidergelegt worden: vnnd nach dem der König in Engellandt vnderm dato den 28. April seinem Vnderthanen bey Straff der Confiscation jhrer Schiff vnnd Güter verbotten / daß sie nicht auff Franckreich handeln solten: Hernach in einem Edict den 12. Maij datirt / alle Schiff die dem König in Franckreich vnd seinen Vnderthanen zugehörten / sampt allen Gütern vnd Waaren / die sich darinn befinden würden / wo die auch möchten anzutreffen seyn / Preiß gegeben: Als hat hingegen der König in Franckreich diese Declaration publiciren lassen. (Commerci???zwischë Franckreich vnd Engelland verbotten.) Ludwig / sc. Nach dem die Engelländer zu Abbruch deß zwischen vns vnd jhnen auffgerichten Friedens / Bündnuß vnser seyts nichts ermangeln lassen / sich gelüsten lassen vnsere Vnderthanen zu Wasser zu berauben / dero Schiff vnd Waaren hinweg zu nehmen / in Engelland zu bringen / zu arrestiren / das jenige was vnsern Vnderthanen zugehört / vnd was denselben zu erkant / wider aller Völcker Recht zu confisciren / preiß zu machen / vnd zu jhrem Nutz zu verkauffen / haben wir zu Abschaffung solcher Vnordnung gleich Anfangs alle bequeme Mitteln angewendt / vnd in all redliche Weg dahin getrachtet / daß die vns von jhnen gethane Zusag vnnd Versprechnussen / die Restitution der Kauffmanns Waaren / vnd andere Güter belangend / ins Werck möchten gesteller werden / zu welchem End wir auch derselbigen Waaren vnd Güter die in vnserm Gebieth arrestirt gewesen / deß Arrests entschlagen / verhoffend hierdurch gemeldte Engelländer zu gleichmässiger Gerecht- vnd Billichkeit gegen vnsere Vnderthanen zu bewegen / welches aber alles bißhero nichts hat verfangen wollen: Dahero wir dann gezwungen werden / zu Befreyung vnserer Vnderthanen vnd Ergetzung deß vielfältigen erlittenen vnnd täglich noch leydenden Verlusis / andere Mittel an die Handt zu nemen. Haben also diese Sach Vnserm Rath / bey dem sich Vnsere sehr liebe Fraw Mutter / Vnser Bruder der Hertzog von Orleans / vnnd viel andere Fürsten / Hertzogen / Graffen vnd vornehme Herren befinden / zu berathschlagen auffgeben / vnnd auff derselben Gutachten / wie auch auß Vnserer gewissen Wissenschafft Königlicher Authorität vnd Vollmacht / verbotten / vnnd verbieten / Krafft dieses / kem Gewerb noch Handel / auff was Weiß vnd Weg es jmmer geschehen mag / mit obgemelten Engelländern zu treiben / all Vnsern Vnderthanen weß Stands vnd Wesens die seynd / wie auch denen in Vnserm Königreich wohnenden Engelländern / ingleichem der Engelländer Factorn / Commissarien / vnd andern so derselben Sachen zu verrichten haben / außtrücklich befehlend / daß sie denselben im wenigsten nicht einige Waaren / es sey an Golt / Silber / gewirckt oder vngewirckt / gemüntzt oder vngemünt / Früchten / Korn / Wein oder dergleichen zukommen lassen / vnter was Schein es auch geschehen möchte / ingleichem daß sie keine Waaren / als Wüllentuch / Sergen / Leinwad / Bley / Zin / Seyden / Woll / Händschuh / Messer / Fisch / Apoteckers Waaren / Specerey / Kolen vnd dergleichen auß Engelland / es sey vnter der Frantzosen / Engelländer / oder einiger anderer Namen / dieselbe Waaren kommen recht auß Engellandt oder seyn auff vnd durch andere Landschafften geführt / in Vnser Königreich bringen sollen bey Straff vn̅ Confiscation aller derselben Waaren / Schiff / Wagen vnd Pferdten / da solche Waaren gefunden werden / sie haben auch Paßport oder Erlaubnuß was vnd wie sie wolle / ja wollen auch daß die Vbertretter nach Gelegenheit der Sachen am Leib gestrafft werden / vnd die in Vnserm Königreich wohnende Engelländer aller jhrer Privilegien verlustig seyn sollen. Damit aber dieser Will vn̅ Meynu̅g desto fleissiger möge verrichtet werden / haben Wir Macht geben / vnnd geben Krafft dieses / allen Vnsern Richtern vnd Officianten an denen Orthen da dieselbe wohnen / den Anbringern zu lieffern den drittentheil aller solcher Waaren vnnd Gütern so von jhnen mögen angebracht vnd Vns zugewiesen werden. Damit gleichwol die Mißbräuch / welche zu Abbruch dieser Vnser er Erklärung eynbrechë möchten / die Waaren auß Groß Britannien so sich jetzt in Vnserm Königreich befinden betreffend / verhütet werden / wollen vnd befehlë Wir / daß alle Factoren / Kauffleuth vnd andere so dergleichen Waaren haben / die selbe bey den Richtern eines jeden Orths / da sie wohnen / angeben / vnd nach 8. Tagen von dato an mit Namen vnd Zunamen deren denen solche zugehörë / verzeichnë lassen welche Verzeichnuß ohne Lohn soll verrichtet werden. Weil nun auch einige Waaren in Vnserm Königreich möchten geladen werden vnterm Schein dieselbe anderswohin zu führen / dieselbe aber gleichwol hernach in Engelland gebracht vn̅ außgeladen würdë / wollen vn̅ befehlë Wir / daß alle vnsere Vnterthanë / wie auch all andere weß Nation die seyn / vor vn̅ ehe sie solche Waarë auß vnserm Königreich abführen / sich mit Darstellu̅g guter Bürgschafft verbindë sollë / [1174] daß sie nemlich in eines Jahrs frist von den Richtern deren Orthen da sie solche Waaren außgeladen / gnugsame Zeugnuß einbringen vnnd lieffern sollen / da auch nach gemeldter Außladung solche Waaren wider eingeladen vnnd in Engelland gebracht werden / sollen die Bürgen deßwegen angesprochen / vnnd von vnsern Officianten verfolgt vnd executirt werden. Wir wollen vnd befehlen auch / daß alle Effecten / Gelt / Schuld / Waaren / so auß diesem Königreich den Engelländern zukommen mögen / in Handen der jenigen / da dieselbe befunden werden / beschwerdt vnnd arrestirt bleiben sollen / außtrücklich verbietend / nichts was den Engelländern zukompt / es sey Gelt oder Gelts werth / auß Handen zu lassen / bey Straff / daß die jenige so hierwider thun / auß jhrem eygenen solches bezahlen / vnnd darneben nach Beschaffenheit der Sachen sollen gestrafft werden. Endtlich befehlen wir allen vnnd jeden Officirern / sc. denen solches gebührt / daß sie diesen vnsern Befehl vnnd Erklärung / an denen Orthen / da es gebräuchlich ablesen / verkünden / einregistriren / vnnd daran seyn / daß der Jnnhalt desselben vnfehlbarlich gehalten / vnnd nichts darwider gehandelt werde. Deßgleichen befehlen wir vnsern General Procuratoren / vnnd jhren Substituten / daß sie die Hand drüber halten / damit dasselbe publicirt an gewöhnlichen Orthen angeschlagen / vnnd den Vbertrettern alle Entschuldigung der Vnwissenheit benommen werde. Ferrner so befehlen wir allen Ober- vnnd Vnder Amptleuthen in vnsern Provintzen / allen Hauptleuthen vnnd Gubernatoren in den Stätten / allen Schultheissen / Bürgermeistern vnnd Raths Verwandten deroselben / wie auch allen andern / denen es Ampts halben obligen wirdt / vnnd darumb werden ersucht werden / daß sie denen / so deßwegen Hülff bey jhnen suchen werden / die Handt bieten; Hergegen verbieten wir ernstlich / daß sie keine Paßporten / Erlaubnuß vnnd Freyheits Brieff / diesem vnserm Mandat zuwider ertheilen / noch den Verbrechern desselben einigen Gunst oder Vorschub erzeigten / bey Verlust jhrer Empter. Endlich sollen vnsere Zöllner keinen Paß Brieff geben / zu Abbruch obbesagten Mandats / bey Straff drey tausendt Pfund / so offt sie dem selben zuwider handeln / neben anderer willkührlicher Straff / auch Confiscirung der Waaren / sc. (Frantzosen ziehenden Kürtsern auff dem Meer.) Bey diesem Handel aber ist das gröste Vngewitter vber die Frantzosen gangen / als welchen die Engelländer auff dem Meer weit vberlegen waren: die namen jhres Vortheils wol in Acht / machten gute Beuthen / vnnd eroberten viel Frantzösische Schiff / also daß auff der Revier Tenos biß an Londen alles voll Frantzösischer Schiff gelegen / vnnd täglich jmmer mehr eingebracht worden. Es hat auch der König in Engellandt den Paß zwischen Dovern vnnd Calais nit Kriegs Schiffen starck besetzt / also daß weder nach Spanien oder Franckreich etwas durchkommen mögen. Vmb selbige Zeit sindt acht Frantzösische Schiff etlichen Englischen Kriegs Schiffen / so auff der Reiß nach West Indien gewesen / begegnet / da sie zwischen beyden Theilen ein hart Treffen erhaben / biß endlich nach dem vier Frantzösische Schiff / vnd zwey Englische in Grundt geschossen worden / die vbrige (Engelländer greiffen Franckreich mit Krieg an.) vier Frantzösische sich den Engelländern ergeben müssen. Als nun in mittels der König in Franckreich in Erfahrung brachte / daß der König in Engellandt ein mächtige Armada beysammen hette / welche in Franckreich vbergesetzet werden solte / vnnd nur auff guten Windt wartete / ingleichem auch der Hertzog von Rohan vnnd andere Reformirten in Languedock vnnd anderswo sich starck zum Krieg rüsteten / vnnd es mit den ankommenden Engelländern zu halten gedächten / wolte er dem Handel auch nicht länger zusehen / sondern zog zu ???Außgang deß Junij von Pariß / in Willens sich wider die Engelländer zu Feldt zu begeben. Aber er ward durch ein gefährliches Fieber / so jhn vnderwegens angegriffen / vnd allererst vmb den halben Augustum wider verlassen / von solchem seinem Vorhaben eine zeitlang abgehalten. (König in Engelland publicirt die Vrsachen so jhn zum Krieg wider Franckreich bewogen.) In dessen sindt die Engelländer mit einer Flotta von neuntzig Schiffen / vber welche der Hertzog von Buckingam das Commando hatte / bey der Jnsul Renicht weit von Roschelle ankommen. Bey diesem Anzug auff Franckreich hat der König in Engellandt die Vrsachen / so jhn die Waffen zu ergreiffen bewogen / verfassen / vnd damit männiglich Wissenschafft davon haben möchte / publiciren lassen / welche also gelautet: Es beweisen nachfolgende Articul augenscheinlich das vngerechte Procediren vnnd Verfahren / der Frantzösischen Dienern welches Jhr Majestät auß Groß Britannien genöthigt hat / jhren so wol Boßhafftigen als nachtheiligen Anschlägen vnd Practicken / mit Waffen fürzukommen. Fürs erste / haben Sie J. M. auß Groß Britannien vor 3. Jahren verrathen / als sie enie Armada lassen werben / vnder dem Befelch deß Herrn Graffen von Mannßfeldt / welcher mit seinem Heerzug durch Franckreich sollen ziehen / in das Elsaß sich zu begeben / diese Armada ist von dem Herrn von Schömberg / den Herren Staden der Vereinigten Provintzen in Niderlandt vmb 400000. Cronen verkaufft worden / zu höchstem Schaden Jhr Maj. in Groß Britannien / so hat es auch der Freyheit deß Teutschlandes einen mächtigen Schaden gebracht / vnnd die Frantzösischen dem sie den Paß durch Franckreich abgeschlagen / den sie zuvor in bester Form versprochen / haben nicht allein die gegebene Trew vnnd Glauben gebrochen / sondern haben auch Jhre Maj. der Contribution vnd Darschiessung der Durchleuchtigstë Herrschafft Venedig beraubet / welche anfahen solte / so baldt der Graff von Manßfeld / mit seinem Kriegsvolck im Elfaß ankommen were. Endlich seyn die Frantzosen in dem [1175] gemelter Armada gäntzlicher Vndergang gewesen / daß sie dieselbigen auff das Meer zu legen auffgehalten / hernach in der allerbösesten vnnd vngestümmestë Zeit in Holland verschicket haben. Fürs ander / haben sie boßhafftiger Weise / die Lieb vnd Gunst Jhr. Majestät in Groß Britannien / die sie erzeygt / in Zusendung jhrer Schiffen / zu Dienst der Liga mißbraucht / welche Schiff von Frantzosen wider die Statt Roschelle angewendet worden / schnurrichtig vnnd allerdings zu wider der Intention vnd Vorhaben Jhr Maj. in Groß Britannien / von dannen gemeldte Schiff nit mögen gebracht werden / vor vnd ehe alles / was in Italia erobert / schon wider verlohren worden / vnd daß Jhr Majest. jhnen gedrohet hatte / sie wolten eine Schiff Armada auff das Meer bringen / jhre Schiff wider zu bekommen. Fürs dritt / haben sie jhre Trewlosigkeit erzeigt / als Jhr Maj. in Groß Britannien durch jhr Bitt vnd Anhalten bewogen / vnd jhre Gesandten nach Pariß gesandt / einen Frieden mit der Religion zu treffen / in deme sie jhnen versprochen / daß der König in Franckreich den Krieg in Italien fortsetzen würde / aber da sie den so lang erwünschten Frieden erlangt / durch Vnderhandlung Jhrer Maj. auß Groß Britannien / die jhr eygen Königl. Wort / denen von der Religion verpfandet / daß alles das jenige / was im Frieden capitulirt vnnd beschlossen worden / vnsersehret soll gehalten werden / da haben die Frantzosen jhren gegebenen Glauben Jhrer Maj. in Groß Britannien gebrochen / in dem sie den Frieden mit Spanien beschlossen vnd ratificiret / vnder dessen da Jhr Maj. Gesandten / noch am Frantzösischen Hoff gewesen / hiermit betriegend Jhr Maj. in Groß Britannien die Durchleucheige Herrschaft Venedig / vnnd den Hertzog auß Savoya / auch verkauffende / die Freyheit der Herren Büntner / jhrer Bundsgenosen / vnnd haben also allerdings das gemeine Wesen verrathen vnd verlassen. Fürs vierdt / vngeacht daß Herr von Bassompier, von J. Maj. in Groß Brittanien betreffendt die Geschaffte der Diener vnnd Hoffgesinds der Königin mehr erhalten vnnd erlangt / als er von seinem König Ordnung vnd Befelch hatte zu begehren / nichts desto minder nach seiner Widerkunfft in Franckreich / hat der Cardinal von Richellieu alles cassirt / vnd zu nicht gemacht / was er in Engelland verhandelt hatte / vnd an statt dessen daß sie den Arrest der Güter vnserer Nationen auff heben solten / verarrestiren sie auff ein newes / wider alle Billichkeit / alle vnsere Schiff die in den Revieren vor Bourdeaux gefunden worden / darauß dann klärlich erscheinet / daß je mehr J. Maj. Mittel sucht / jhme den König in Franckreich zu verpflichten / desto mehr sich die Frantzösischen Ministri vnd Diener beflissen / Jhr. Majest. Güte vnd Gunst zu mißbrauchen. Fürs fünffte / anlangët die Güter der Spanier / die von vns auff den Frantzösischen Schiffen genommen worden / da haden wir mit jhnen procediret vnd gefahren / nicht auf andere Weiß als mit andern Nationen / es ist offenbar daß Jhr. Mai. in Groß Britannien 2. Monat vorhero durch offentliche Declaration Warnung gethan / vn̅ es ist von den vnsern jederzeit vnverletzlich gehalten worden / daß alle genommene Güter vnd Waaren / die vnsern Freunden oder den Neutraln zugehören / ohne allen Schaden vnd Abbruch wider geben worden / sie aber die Frantzosen weil sie durch jhr eygen Gewissen / sich anklaget befunden / daß sie hierin schuldig / vnad die Guter verwircket hetten / haben jhre Briefflein / von Ladung der Waaren in das Meer geworffen / damit jhre Boßheit nit gesehen würde / darumb sie dann angeregter Weise / an vnsern Admiral Hoff verdampt worden / vnd diß ist gewesen der erste Stein deß Anstossens vnnd Ergernuß / so von Frantzosen genommen worden / als die allerley mügliche Mittel gesucht / Zwytracht zu erweckë / in dem sie die Artickel: der Handthierung zwischen vns vnnd jhnen: gebrochen / vnnd in der That / so wol an ???ie erson vnserer Nation / als an jhre / die sie in Franckreich hatten / Hand angelegt / vnd das gegrundet auff einen falschen Fürwand / der empfangenen Vnbillichkeit. Diß jhr Vngerecht procediren vnd handeln / hat Jhr. Majest. in Groß Britannien vervrsachet / jhren Vnderthanen zu vergünstigen / daß sie das Gegenrecht gebrauchen / vnnd sich hierwider also rechnen möchten / wetl Jhr Majest. sich in jhrem Gewissen verpflichtet helt / Jhre Vnderthanen wider eusserlichen vnbillichen Gewalt zu beschirmen. Für das sechste / als die Spanier jhnen fürgenommen / das vergangene Jahr einen Einfall in Engellandt oder Irrlandt zu thun / da war es so ferrne / daß die Frantzösischen Ministri der Frantzösischen Cron sich solchen Anschlag widersetzet hetten / daß sie jhm dem Gegentheil allen Gunst / Vorschub vnnd Beystandt / den sie menschlicher Weiß thun können / den Spaniern geleystet / in dem sie denselben / nicht allein Erlaubnuß in jhre Meerhafen einzufahren gegeben / sondern auch allerley Proviandt vnd Munition dargereichet. Zum siebenden / ist Jhr Majestät gar wol informiret vnd bericht / deß Versprechens / so dem Bapst vom Cardinal Richellieu beschehen / nicht allein die Religions Verwandten in Franckreich außzurotten / sodern auch zu verschaffen / daß der König in Franckreich eine Liga vn Bund mache mit dem Bapst / dem Keyser / vnd dem König in Hispanien / alle die von der Religion / so in gantz Europa seynd / von der Wurtzel außzurotten / vnd damit er diß sein schändlich Vorhaben desto besser ins Werck richten köndte / hat er die Verwaltung aller Stätte vnd Vestungen / am Meer in Franckreich auff sich genommen / auch hat er in Holland Kriegs Schiff machen lassen / mit welchen er vermeynet die Jurisdiction vnnd Herrschafft (welche Jhr Majestät in Engelland im selben Oceano besitzt) an sich zu bringen / vnnd da es jetzt an deme gewesen / daß er seinen Anschlag ins Werck setzen wollen / ist er von der behenden Fürsichtigkeit vnnd Dapfferkeit deß Hertzogen von Buckingam Admirals in Engellandt / vorkommen vnd vbereylet worden. Jetzt bitten wir jedermänniglich / sie wollen [1176] hierauß vrtheilen / ob Jhr Majestät auß Groß-Britannien nicht gut Fug vnd Recht habe / sich selbsten / vnd jhre Freunde zu versichern / vnd dergleichen boßhafftigen vnnd gefährlichen Practicken fürzukommen. Vnd auff daß der gantzen Welt kundt vnd offenbar sey / daß Jhr. Majest nicht begere Christenblut zu vergiessen / sondern daß sie den Frieden vnd Ruhe suche / wünsche vnd begehre / so begehrt vnd fordert sie allein zwey Ding vom König in Franckreich / damit sie sich selbst / vnd jhr Freund seiner Freundschafft halben versichern. Das erst ist / daß der König in Franckreich der Liga oder Bundt / so wegen der Offension vnd Defension im Haag beschlossen worden / vnderschreibe / wie er dann zum offtermal verheissen hat / solches zu thun / vnd sich resolvire / wie die gemeine Freyheit zu retten. Das ander ist / daß der König in Franckreich von Puncten zu Puncten / wie billich ist / den accordirten vnd getroffenen Frieden / mit denen von der Religion halte / dieweil ja auff sein Anhalten Jhre Maj. auß Groß Britannien sich eingelegt hat / da Jhr Kön. Wort dessen zur Caution vnnd Bürgschafft verbleibet. Beschließlichen / daß wann der König in Franckreich an einen vnnd andern dieser beyden Puncten wird ermangeln / so wollen wir lieber ein erklärten Krieg / als falsche vnd trewlose Freunde haben. In obgedachter Insul Re, darbey die Engelländer (Engelländer belägern die Vestung S. Martin.) mit jhrer Flota ankommen / hatte der König im vorigen Jahr zwo Festungen bawen / vnd mit aller Notturfft wol versehen lassen / dieselbe Insel / an welcher viel gelegen / dardurch zu bewahren. Die eine Festung S. Martin / die ander de la Pree: welche beyde die Engelländer mit jhren Schiffen starck vmbringet / vnnd hofften dieselbe außzuhungern / vnnd also in jhren Gewalt zubringen. In der Festung Sanct Martin lagen zwölff tausendt Mann / vnnd in der de la Pree, vnnd waren beyde nur auff zween Monat lang proviantiret: dann der König in Franckreich / welchem noch zur Zeit kein Krieg vom König in Engelland / seinem Schwagernangekündet worden / hatte sich solches Vberfalls nicht versehen. Die Engelländer setzten vngefehr 2000. Mann an Land / die Frantzosen kamen erstlich mit jhrer Reutterey jhnen entgegen / vnnd wolten sie vom Land abtreiben: aber die Engelländer schossen auß groben Stücken / die sie auff jhren Schiffen hatten / dermassen auff die Frantzosen / daß jhrer viel auff dem Platz blieben / ehe sie an jhren Feind kommen könten. Nichts desto weniger renneten die Frantzosen auff die Engelländer zu / vnd treiben sie ein wenig zu rück / also daß jhrer etliche in das Wasser sprungen; dieweil aber die Frantzosen kein Nachtruck hatten / vnnd das Fußvolck zu lang außblieb / fasten die Engelländer wider einen Muth / vnnd setzten den Frantzosen dermassen zu / daß sie wider zu rück weichen musten. Es blieben viel vornehme Herrn vnder den Frantzosen auff dem Platz / vnd die darvon kamen / waren fast alle verwundet Gleichwol haben die Engellander auch 15. Befehlhaber vnd drey Milord verlohren / welche zu Rochelle stattlich begraben worden. Der von S. Blanckart auß Langendock / welcher in Engelland gezogen / vnnd der vornembste Anstiffter gewesen / daß die Engelländer diesen Zug vorgenommen / ist auch vmbkommen. Die Engelländer haben jhn sehr beklagt: hergegen sagten die Frantzosen / es were jhm recht geschehen / dieweil er den Feind ins Land gebracht hatte. Nach diesem Treffen haben sich die Engelländer am Vfer verschantzet: die Frantzosen aber hatten keinen Lust mehr sie anzugreiffen / sondern gedachten allein / wie sie die beyde Festungen beschützen möchten. Den 27. Julij haben die Engelländer mit jhrer gantzen Armee / die in 8000. starck waren / ohne die Schiffleut / den Fuß auffs Land gesetzt. Vnd ob wol die Frantzosen vermeynt / sie würde erstlich die Festung de la Pree, welche jhren am Weg lag / angreiffen: so sind sie doch fürüber vnd starck auff S. Martin zugezogen. Den Flecken / welcher nit befestiget war / alsbald eingenommen. Die Festung war noch nicht allerdings außgebawet / vnd war grosser Mangel an frischem Wasser darinnen / also daß viel auß der Besatzung schlechten Muth hatten / dieselbe zu halten / vnd weren gern außgerissen / wann sie gewust hetten / wie sie möchten darvon kommen; aber der Obriste darinnen / der Herr von Toyras / sprach den Soldaten tapffer zu / vnd ließ in der Eyl verfertigen vnd außbawen / was noch mangelte. Die Engelländer belägertë die Festung S. Martin / vnd plantierten 6. Carthaunen darfür / mit welchen sie auff den Ort anfiengen zu schiessen / da die Mühlen stunden / vnnd fehlte wenig / sie hetten dieselbe vber einen Hauffen geschossen / aber die Frantzosen bedeckten sie in aller Eyl / daß das Geschütz jhnen nicht schaden konte / vnd schossen wider auß der Vestung so tapffer hinauß / daß sie der Engelländer Stück verderbeten / welche deßwegen mit dem Schiefen 2. Tag ingehalten. Hernach haben die Engelländer andere Stück herbey gebracht / vnd in vnderschiedliche Ort gestellet / mit welchen sie den Frantzosen viel zu schaffen geben. Sie machten auch etliche Lauffgräben von weitem vmb die Vestung herumb / dieselbe zu beschliessen / daß nichts hineyn oder herauß kommen möchte. Aber die Frantzosen hatten einen Canal von der Vestung biß zum Meer / von dannen sie Proviand vnd andere Notturfft bekamen: denselben bewahrten sie eben so fleissig / als die Vestung selbs. Dann das war der eintzige Weg / durch welchen jhnen Hülff zu kommen möchte. Der Buckingam befahl den Papisten / die in der Insul waren / daß sie sich von dannen auffs beste Land begeben solten / vnd bestellte jhnen Schiffen / dieselbe damit vber zuführen. Er hatte gemerckt / daß sie es mit den Belägerten hielten / vnd jnen heimliche Aviß zu der Engelländern Nachtheil gaben. Machdem die Engelländer vier Wochen lang vor der Vestung gelegen / haben sie einen Anlauff auff einen halben Mond / welcher vor einem Bollwerck lag / gethan; sind aber mit [1177] Verlust 150. Mann wider abgetrieben worden. Den 15. August. haben sie eine Schaluppe mit Proviandt geladen / welche nach der Vestung zufuhr / bekommen / vnd 2. Freyherrn / die darauff waren / gefangen. Drey vom Adel / die auch mit fuhren / sind erschoffen. Dieweil nun die Engelländer wußten / daß die Belägerte Mangel an frisch Wasser hetten / haben sie einen Brunnen / der nahe bey der Vestung war / vergifftet / damit die Frantzosen kein Wasser darauß holen solten. Von der Zeit an ist das frisch Wasser so klemm in der Vestung gewesen / daß mancher gern ein Teston vmb einen guten Trunck Wasser gegeben hette. Die Weiber der Catholischen / welche jhre Männer in der Vestung hatten / wurden von den Engelländern mit Stecken vnnd Mußqueten Schiessen in die Vestung getrieben. Der Buckingam ließ viel Fewerballen vnnd Granaten hineyn werffen / mit welchen er vermeynte / der Frantzosen Provianthäuser in Brandt zustecken / vnd suchte auff alle Mittel vnd Wege / die Belägerten zu quelen. Anfänglichen hatten die Belägerten ein zimlichen Vorrath an Brodt / Butter vnd Wein / aber zu end deß Monats Augusti hatten sie nicht mehr dann Brodt vnd Wasser / vnd dessen nicht genug. Sie waren vbel bedeckt vor dem Regen / vnd mußten bißweilen Knies tieff im Koth gehen. Es waren schon 7. Wochen verflossen / daß sie vom festen Land keine Aviß vernommen hatten / vnd wußten nicht ob sie auff Hülff zu warten hetten / oder nicht. Es fielen täglich etliche vber vnd ergaben sich den Engelländern: die Belägerteschickten drey hinauß / welche mit Brieffen an das feste Land schwimmen / vnd jren Zustandt dem König zuwissen thun solten. Der eine ward erschossen / der ander wurd von den Engelländern gefangen / der dritte kam zwar vber / aber er brachte kein Antwort. Vnderdessen thären die Engelländer denen in der Vestung die ärgste Zeitung / die sie erdencken konten / zuwissen. Daß nemblich der König in Franckreich todtkranck vnd keine Hülff vorhanden were: aber endlich bekam der von Toiras ein Schreiben vom König / datirt den 25. Augusti zu Versailles. In welchem der König seine vnnd seiner vnderhabenden Soldaten / die in der Vestung lagen Tapfferkeit höchlich lobte / vnd thäte jhm zuwissen / daß er ein starcke Armee zurichten ließ / jhn zu entsetzen: solte deß wegen gutes Muths seyn / vnd sich biß dahin dapffer halten. Den 7. Sept. kamen etliche Barcken mit Proviandt geladen / in die Vestung hineyn gefahren. Wiewol aber dasselbe / daß sie brachten / wenig war / vnd kaum eine Wochen klecken mochte / so machte es doch den Belägerten ein Hertz / dieweil sie dardurch Hoffnung schöpfften / es würde bald mehr kommen / vnd daß der Paß nicht so schwer were / wie man jhn machte. Den 12. Dito kam wider ein Barck mit Proviandt hineyn / welche sich durchschlaqen mußte. Denselben Tag war der Colonell Borrach / Obrister Leutenant vber die Englische Flotta erschossen. Welches den Engelländern dermassen wehe thäte / daß sie mit jhren Schiffen an die Vestung herzu naheten / vnd den gantzen Tag mit Schiessen zubrachten. Dazumal verlohren die Belägerten auch einen trefflichen Mann / den Herrn von Monferrie / welchen sie sehr beklagten. Den 7. Octobris / als der Wind etliche Tag Sudwest / vnd also den Belägerten zuwider war gewesen / änderte er sich plötzlich / vnd war Nordwest. Bald darauff kam ein starcke Convoy mit Schiffen in die Vestung / also daß die Belägerten auff 6. Wochen proviandtiert / vnd mit 80. Mannen verstärckt wurden. Als der Buckingam vernahm / daß der König in Franckreich mit einer starcken Hülff im Anzug were / die Belägerten zu entsetzen / vnd daß schon etwas Volck in die Insul ankommen were / welche in der Vestung de la Pre eingezogen waren / vnderließ er das Schiessen etlich Tag / vnd war Willens / das Geschültz wider in die Schiff bringen zulassen / vnnd von der Belägerung abzuziehen; aber der von Soubise kam zu jhm mit etlichen Deputierten von der Statt Rochelle / vnd bath jhn / daß er sie nicht verlassen / sondern Fuß halten wolte: mit Anerbietung / daß sie jhm mit Volck vnd Munition beyspringen wolten. Dardurch ward Buckingam bewegt / noch eine weil zuverharren / vnnd vor seinem Abzug einen Sturm auff die Vestung S. Martin anlauffen zulassen: welches den 6. Nov. geschehen. Die Engelländer lieffen dapffer an / an vnderschiedlichen Orthen / vnd setzten jhre Leitern an etliche Bollwerck: aber die Belägerten empfingen sie dermassen / daß sie vnverrichter Sachen wider zurück weichen mußte̅. In diesem Sturm / welcher fast zwo Stund lang gewäret / haben die Engelländer in 600. Mann verlohren: auff der Belägerten Seiten aber nur 18. Soldaten / ein Leutenant / vnd ein Sergant geblieben. Nach diesem Sturmb haben die Engelländer angefangen / jhre Lauff gräben zuverlassen / vnnd sich zum Abzug zuschicken. In der Vestung seyn Zeit wärender Belägerung auff die 800. Mann theils durch feindlichen Gewalt / theils durch Kranck heiten vmbkommen. Die Engelländer aber haben weit ein grössere Anzahl vnd etlich tausendt Mann verlohren. Den 8. Novembr. kamen 4000. Soldaten zu Fuß vnd 200. Pferd in die Insul / welche der Marschalck von Schomberg führte. Diese waren auch vom König den Belägerten zu Hülff geschickt. (Engelländer ziehen vor S. Martin ab: vnd werden von den Frantzosen geschlagen.) Als sich nun die Frantzosen in der Insul zimlich starck befunden / haben sie darfür gehalten / es würde jhnen nicht rühmlich seyn / wann sie den Feind ohn einigen Angriff abziehen liessen: Derhalben sie jhm das Valete geben wollen / damit er nicht Lust haben solte / so bald wider zukommen. Die Engelländer eylten sich nicht sehr in jhrem Abzug / derowegen die Frantzosen Zeit genug hatten / sie zuverfolgen / vnnd jhnen ein Schlacht zulieffern. Gleichwol als die Frantzosen den Handel mit Ernst angreiffen wolten / waren die Engelländer schon ein gut stück Wegs fortgeruckt / vnd zogen in richtiger Ordnung dahin. Damit nun bey so gestalten Sachen das Frantzösische Fußvolck [1178] Gelegenheit hette den Feind anzugreiffen / seynd etwan sechs oder sieben vnd zwantzig Reuter vorauß geritten / vnnd zu scharmutzirn angefangen / darauf der Feind ingleichem etwa bey 60. oder 80. Reuter vorauß geschickt / welche sich in Scharmützel eingelassen / vn̅ auf deß Bussi Lamet Compagn. zu Roß getroffen / haben aber die Engelländer jhre Pistolen in diesem Treffen nit gelöst / sondern sich nach dem grossen hauffen jrer Schlachtordnung begeben. Demnach hat dz Frantzösische Fußvolck / vnter dem Herrn von Droict / welcher den Vorzug gehabt / die Engelländer angegriffen. Der grosse Hauff der Engelländischen Schlachtordnung hat sich ohn einigen Widerstandt darvon gemacht / vnd als sie fast an dem Vser gewesen / sich gekehrt vnd den Kopff gebotten / gäntzlichen Vorhabens die Spitz zu bieten: Immittelst aber hat die Frantzösische Reuterey die Engelländer zur Seiten angegriffen / der Herr von Droict / neben dem Marquis von Fonrille / vnnd dem Herrn von Porchen / wie auch dem Fendrich Roussiliere / haben der Engelländer Ordnung zertrennet / sie in die Flucht geschlagen / vnd in fünfftzehenhundert erlegt / ingletchem 20. Fahnen vnd 4. Stück Geschütz darvon gebracht: Daß also Bucquingam mit schlechter Reputation auß Franckreich mit dem vbrigen Volck wider nach Engelland abgefahren. ( Der vereitzigten Niderländischen Staten Kriegsbereuschafften wider ???die Spanier.) Ob wol in wärender Winterzeit zu Anfang dieses Jahrs etwas denckwürdiges vorzuneh men wenig Gelegenheit sich praesentirt / hebendoch gleichwol die Staten der vereinigten Niderlanden bey wärendem Frost den Spanischen nicht trawen wollen; sondern weil es vberall mit Eiß vberfroren / auff allen Frontieren starcke Wachten bestellet / den Reysigen befohlen / den Pferdèn die Eysen zu schàrpffen / vnnd sich alle Stund fertig zuhalten / vornemblich weil auch Graff Henrich von dem Berg den 26. Januarij seine Trouppen zusammen geführet / darmit auff einen Anschlag außgezogen vnnd allerley Instrumenta nach Groll füyren lassen. Vnder diesem Verlauff ist auch die Statt Soest auff jhre Anordnung starck befestiget vnnd mit sieben halben Monden vnd Aussenwercken vmbgeben / die Guarnison auch mehr verstärcket worden. Vnderdessen ist auch zu Flissingen ein Duynkircher Schiff von neuntzig Last / so acht vnd zwantzig Kisten mit Cammerduch / 42. Pack Seyden vnnd andere stattliche Wahren beladen / eingebracht worden. Dar gegen ist Don Federico de Toledo mit 28. Kriegsschiffen nach der Insul Tercera gefahren / die Holländische Corsaren zusuchen. Die zu Ambsterdamm Nordholland aber haben hingegen fünfftzig grosse Schiff wider die Duynkirchischen vnnd andere Spanische Schiff außgerüstet / dergleichen sind auch zu Schluyß / Flissingen vnnd andern Orthen viel Galleren / vnnd daun zu gedachtem Flissingen ein General Zeughauß verordnet / auß welchem man zu jederzeit die armirte Schiff mit allem / was sie auff den Nothfall zugebrauchen / versehen möchte. So sind auch im Haag vnderschiedliche starcke vnnd kunstreiche Fewerwerck / Granaten vnnd andere Inventiones vorgestellet vnnd probiret worden / welche starcke Würckung gethan. Nicht weniger hat der Marquis Spinola grosse Kriegsbereitschafften gemacht / mit zweyen vnderschiedlichen Lägern ins Feld zurücken / deren eines gegen Bergen Op Soom / das ander anderswo in Bereitschafft seyn solte: Der Vrsachen halben die Staten die Statt Bergen nach Noththurfft proviantiert / vnnd die newe Vestung Steinbergen noch mehrers fortificiren: Auch die Statt Grave / auff welche die Spanische ein Aug geworffen / mit vier newen Bollwercken versehen / vnnd auff ein lange Zeit proviantieren lassen / auch die Besatzung gestärcket. Darneben bey Nimmegen noch ein Real Fort auffwerffen lassen. Hierzwischen haben die Spanische an der newen Fahrt noch starck gearbeitet / aber viel vergebliche Mühe vnd Vnkosten gehabt / dahero die von Venlo allein vber 300000. Gülden Schaden leyden müsen. ( Duinslacken von den Statischen eingenommen.) Zu Anfang deß Monats Maij haben die Statischen einen Anschlag auff Duinslacken / so eine Meil von Wesel abgelegen / gemacht / solches bey Nächtlicher weil vberfallen / die Wacht nidergehawt / der Reuter / so darinn gelegen / Pagagy geplündert / etliche gefangen vnnd 220. Pferd mit sich weggeführet: den Bürgern aber ist kein Leyd geschehen. ( Schantzen an der newen Fahrt von jhnen ruinirt.) Vnlang hernach ist der Graff von Styrumb mit 1500. Reutern vnd 600. Wägen mit Mußquetierern auffgebrochen / vnnd nach der newen Fahrt zugezogen. Als nun die in denen an selbiger Fahrt gemachten sieben Reduiten liegende Spanische Soldaten diese Ankunfft vernommen / haben sie sich zeitlich herauß vnnd in die Hauptschantz zwischen Geldern vnnd Walbeck begeben / denen die Statische / nach dem sie zuvor hero die Reduiten geschleiffet / nachgesetzt / die Schantz gestürmet / vnd vnangesehen die Spanische sich dapffer gewehret / sie mit Gewalt erobert / die Spanische alle nidergemacht / vnnd die Teutsche gefangen genommen / alle Munition vnd Instrumenta verbrennt / fünff Stück Geschütz / so vor diesem von der Pfaffenmütz dahin geführt worden / vernagelt vnd verderbet / auch die Schantzen fast alle geschleifft / vnd darmit wider abgezogen. Die vmbligende Spanische Besatzungen haben sich zwar auffgemacht / den jhrigen Hülffzuthun / sind aber zu spat kommen. Im Monat Julio ist der vor diesem im Haag residirende Englische Ambassador Carletton / als ein extraordinari Gesandter im Haag angelangt / vnd von den General Staten herrlich empfangen worden. Er brachte einen Englischen Herold mit sich / welcher den Englischen Orden deß Hosenbands Printz Henrich Friderichen von Vranien vberantwortet. ( Groll von den Statischen belägert vnd eingenommen.) Demnach nun immittelst nach vorhergangenen Bereitschafften die General Staten zu einem Feldzug sich gefaßt befunden / haben sie jhr Absehen auff Groll gerichtet / vnd dahin getrach [1179] tet wie sie solches in jhren Gewalt bringen möchten / zu dem End sie all jhr Kriegsvolck auß den Guarnisonen genommen vnnd zu Feld geführt / vnd immittelst die Vestungen vnnd Stätt mit Wartgeltern besetzt. Beiy diesem Anschlag hat Printz Henrich seine Versamblung bey Reeß vnnd Emmerich gehalten / folgends sich gestellt / als wann er auff Wesel etwas tentiren wolte / aber bald sich wider gewandt / vnnd für Groll geruckt. Er hatte bey sich 260. Fähnlein Fußvolck / vnd 57. Cornet Reuter / auch vber 300. Wägen mit allerhand Nothturfften / vnd ber 100. grosse vnd kleine Metallen Stück Geschütz. Dargegen hat Graff Henrich vom Berg 12000. Mann zu Fuß / vnd 5000. Pferd / darzu viel Munition / Geschütz vnnd andere Notthurfft zusammen gebracht / vnd die Guarnison in Wesel mit 4000. Mann verstärckt. Nichts desto weniger hat Printz Henrich den 13. Julij vngehindert sein Läger vor gedachtem Groll auffgeschlagen / vnd solches mit Lauffgräben vnd Schantzen vberall versehen. Der Gubernator Dulcken / ob er wol nicht vermeint / daß es jhm gelten würde / hatte gleichwol auff allen Nothfall alles Proviandt vnnd ander Gewächs / so viel er dessen daherumb bekommen konte / in die Statt geholt / vermeinte auch noch eine Convoy mit Proviandt vnnd Munition von Wesel hineyn zubringen / aber solches ist durch die Statische Reuterey verhindert worden. Die Belägerte thäten bey jhrer Ankunfft alsbald einen Außfall / vnd meynten jhre Reuter auß vnd burch zubringen / wurden aber von den Statischen wider hineyn getrieben. Auf S. Jacobs Tag haben die Belägerte dapffer herauß geschossen / also daß allein in Graf Wilhelms Quartier vber die 75. Kugeln gefunden worden / die doch keinen sonderlichen Schaden gethan. Der Printz lag vor der Soeten Pfort gegen Westen. Graff Ernst vor der Meypfort gegen Osten / vnd Graff Wilhelm vor der Lynedpfort gegen Sudwest / vnd waren alle Quartier dermassen in einander geschlossen vnd versehen / daß man nicht leichtlich auch mit grosser Macht konte durchkommen. Den 26. haben die Belägerte in die 800. Schüß auff Graff Ernsten Quartier gethan / vnd etliche Personen erschossen. Den 27. haben sie auff die Approchen vnd Galdereyen starck Fewer geben. Den 28. haben sie einen Außfall gethan / seynd aber mit Verlnst etwa in 60. Mann wider hineyn getrieben. Dazumahlen waren auch die Wassermühlen / mit welchen sie das Wasser in die Gräben bringen vnd darinn halten / durch den Herrn von Famar erobert vnd abgeworffen. Die Karnmühlen auff den Wällen hatten die Belägerten vmbgeworffen / weil sie besorgten / daß man sie vnterschiesse. Es ist aber der Printz länger dann II. Tag vor der Statt gelegen / vnd hette gleichwol kein Schuß darauff gethan / doch immittelst die Approchen vnnd Galdereyen nach der Statt zu sehr befürdert / vnd könten die Albeiter welche die Schantzkörb zu fügen sich gebrauchen liessen / alle Stund drey Gülden verdienen. Die Belägerte waren gleichwol noch vnverschrocken / schossen auß halben Carthaunen Kugeln meistentheils 24. Pfund schwer. Auff die seiten da die Spanische zum Entsatz ankommen müssen / ward ein gewaltige Schantz gelegt / neben vielen Reduten vnd kleinen Schantzen. Den 29. dieses haben die Belägerte in hundert Schüß auß groben Stücken in das Statische Läger gethan / auch mit Muß queten vnnachlässig Fewer geben / also daß viel dardurch vmbkom̅en vnd verletzt worden / verwegen die halbe Nacht 6. halbe Carthaunen auff die Batterey ins Printzen Quartier gebracht worden. Den 30. thäten die auß der Statt wider drey Schüß ins Printzen Läger / der ließ jhnen stracks antworten / vnd giengen 2. Schüß durch das Closter / die andere auff jhre Stück / dahero sie still hielten. Den 1. Aug. hat der Printz 2. Fähnlein auß jedem Regiment genommen / vnd neben den Reutern außgeschickt der Spanischen Vornehmen zu verhindern. Selbigen Tags waren auch 6. halbe Carthaunen gestellt die Statt zu beschiessen. Zwischen dem 4. vnd 5. Aug. deß Nachts sind auß deß Printzen Quartier Fewerwerck in die Statt geworffen worlen / welche auff drey Orten Brandt verursacht / darauff ein jäm̅erlichs Geschrey erfolgt. Darauff hat man wider starck geschossen / vnd deß Nachmittags wider Granaten geworffen / so dapffer angangen. Damals seynd noch 11. Fähnlem auß vnterschiedlichen Orthen / wie auch ein gute Summ Gelts das Kriegsvolck damit zu bezahlen / neben vielen Zelten / vnd viel anderer Gereitschafft ins Läger gesandt worden. Zwischen dem 7. vnd 8. hat man angefangen die Gräben mit Reißwällen vnnd andern Mate rialien zu füllen / vnd ward Capitayn Ram / der das Volck anführte durch das Haupt geschossen. Selbigen Tags ward wider ein Granat in die Statt geworffen / so ingleichem nicht leer abgelauffen. Auß der Statt waren zween Außspäher mit Brieffen an Graff Henrich vom Berg durch Graf Wilhelms Quartier kommen / an welchem als dem schwächsten / man noch täglich arbeitete. Dazumal hatte man im Läger Zeitung / daß die Spanische zu Stattlo vnd Sudlo angelangt / vnnd hetten vmbher die Slättlein besetzt / jhre Brück zuversichern / vnd daß noch täglich mehr Volcks zu jhnen stieß / hetten bey jnen 20. Stück Geschützes / 300. Wägen voll Leytern / Brandhacken vnnd dergleichen Zeug: Derowegen der Printz durch das gantze Läger befohlen / daß ein jeder fleissig Auffsicht halten / vnnd den Spanischen da sie ankämen / dapffer entgegen gehen solte / sc. Zwischen dem 8. vnd 9. haben die Spanische zu Yborg / vngefehr ein halbe Stund gehens von Graff Ernsten Quartier mit 60. Cornet Reuter / 130. Compagnyen zu Fuß / 6. Stücken Geschütz / [1180] neben vielen Leitern vnd dergleichen Zeug sehen lassen / derowegen in dem Statischen Läger Alarm worden / vnd jederman in die Waffen sich begeben. Gegen dem Ort da die Spanische ankommen musten / waren 12. Carthaunen gestellt vnd darbey 18. Fähnlein zu Fuß / sonst ware̅ auch all andere Zugäng wol versehen / die Spanische trieben die Statische Schiltwacht biß in das Läger / vnd bleib der Printz die gantze Nacht auf vnd bey dem Volck / bestellt vberall gute Ordnung / begab sich darnach mit 72. Fähnlein zu Roß vnnd Fuß / neben 16. kleinen Stücklein ausserhalb der Trencheen / vnd ruckte den Spanischen vnter Augen / dem folgt alsbald Graf Ernst mit 2000. Muß quetirern vnd Fewerrohrn / blieben auch also die gantze Nacht in voller Schlachtordnung stehen / weil aber an der andern seitë sich niemandt mercken ließ / ist der Printz nach der Sonnen Auffgang wider ins Läger geruckt. Deß morgends früh hatten sie Zeitung / daß die Spanische von Yborg auff Reeken sich begeben / vorgebend daß sie auff mehr Volcks warteten. Zwischen dem 9. vnd 10. ward das Statische Kriegsvolck im Läger wider ein gantzen Tag vnd Nacht in Schlachtordnung gestellet. Den 10. zog der Printz mit vngefehr sieden tausendt Mann vnnd sechs Stücken Geschütz wider für das Läger hinauß / weil der Ruff gieng / die Spanische kämen mit aller Macht angezogen / etwas auff das Läger vorzunehmen. Weil sich aber auch dißmal nichts mercken ließ / begab sich der Printz deß Worgends vmb sieben Vhr wider ins Läger. Demnach nun der Entsatz der Spanischen sich nicht schicken wollen vnd die Statischen am 19. Augusti / alles zum Sturm fertig gehabt / auch bereits einen Anfall / in welchem die Frantzosen / vnd Englischen den Vorzug gehabt / auff eine Casematte der Statt gethan / vnd einbekommen / ist ein groß Geschrey von Weib vnnd Kindern darinn erschollen / darauff der Printz von Vranien befohlen / mit dem Schiessen einzuhalten / ist also vnder dessen ein Trommelschlager auß der Statt mit verschlossenem Schreiben an Ih. Excell. den Printzen / gelassen worden / in welchem der Gubernator drey Tag Stillstandt begehrt / hat aber der Printz das Schreiben mit dem Trommelschläger widerumb zurück gesandt / vnd dem Gubernator andeuten lassen / er solte sich in drey mal drey Stunden eins andern erklären / oder aber solte jhnen nachmals kein Quartier gegeben werden / darauff man dann angefangen zu accordiren / vnnd der Accord noch selbigen Tags beschlossen worden / daß sie nemblich folgenden Tags vmb 10. Vhren mit fliegenden Fahnen / brennenden Lunten / 2. Stücken Geschütz / 6. Tonnen Pulvers / vnd allen bey sich habenden Pagagien / außziehen / vnd wo es jnen geliebet / hin convoyirt werden solten. Als Graff Henrich vom Berg von der Vbergab der Statt Kundschafft erlangt / ist er den 21. Augusti auffgebrochen / sein Läger in Brandt gesteckt / vnd nach Sudloo marchirt / damit jhm nicht etwan die Statische auff den Halß kommen möchten. Kurtz vor der Vbergab / als die Englische ein Mine springen lassen wollen / vnd solches Printz Moritzen natürlicher Sohn / Wilhelm von Nassaw durch die Schantzkörbe sehen wollen / ist er mit einer Muß queten Kugel auß der Statt durch den Kopff geschossen worden / welche Kugel auch noch einen andern Englischen Capitain / so bey jhm gestanden / getroffen / also daß sie beyde todt geblieben. Wegen der Grollischen Victorj vnd Eroberung ist in Holland vnd andern vereinigten Landen grosse Frewd gewesen / vnd sonderliche Frewdenzeichen geben vnd gehalten worden. In dem Haag hat man den 23. nach beschehenem Danck-vnd Ermahnungspredigten / nach dem man zuvor offtmals mit allen Glocken geläutet / Abends von 9. Vhren biß Mitternacht dermassen stattliche vnd kunstreiche Fewerwerck geworffen / dergleichen daselbst nicht viel gesehen worden / sonderlich darumb weil dieses deß Printzen erste Victorj gewesen. Auff dem hohen Kirchthurn haben sechs Trom meter das Liedlein Wilhelmus von Nassaw / sc. etlich mahl geblassen / auch hat sich auff dem Rathhauß ein stattliche Music von Zincken / Schalmeyen / Posaunen / Positiven / sc. hören lassen. Auff dem schönen Wandelplatz im Vorhoff vnder den Lindenbäumen hat man acht Stück Geschütz / vnd darzwischen viel Kammerstücken empor gefetzt / welche mit einem lauffenden Fewer zu dreymal gar artig abgangen: An andern Orthen waren auch noch viel Stück gestellt / so gleichmässig loß gebrennet worden. Vor aller Herren vnnd vieler Bürger Häuser hat man stattlich Fewerwerck brennen lassen. Dergleichen Frewdenzeichen haben sich in allen Stätten der vereinigten Niderlanden sehen lassen. In beygefügtem Kupffer sind durch die darinn befindliche Ziffern vnnd Buchstaben zuverstehen: A. Deß Printzen Läger: a. Hundert Compagnie: 1. die Stück: 2. der Troß: 3. der Englischen Schantz: 4. der Frantzosen Schantz: 5. der Englischen Approchen gegen der Statt: 6. der Frantzosen Approchen gegen der Statt. B. Graff Ernsten Läger oder Quariier: b. 55. Compagnien oder Fähnlein: 7. Ein Hornwerck an Graff Ernsten Läger darauff die Spanische einen Anfall gethan. 8. das Geschütz: 9. Approchen gegen der Statt von Graff Ernsten Läger: 10. der Frießländer Schontz: 11. die Schantz Altena: 12. Ein groß Hornwerck: 13. die Holländische Schontz: C. Herrn Wilhelms von Nassaw Quartier. c. 15 Fähnlein: D. Herrn von Pinsen Quartier: d. 17. Compagnien oder Fähnlein: 14. die Hertz Schantz: E. Quartier dessen von Bareck: e. 7. Compagnien: 15. Reuter Quartier: 16. Wassermühle: 17. Durchschnitt / dardurch das Wasser auß den Gräben geleitet worden: 18. Ein Schluiß von F. zu G. H. I. K. L. grosse Heyden vnd Felder: M. allhie ist die Schlinge gestawet
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vnd das Feld zwischen N. vnd O. vnder Wasser gesetzet worden. Der König in Spanien hat vmb diese Zeit / als die Beläger-vnd Eroberung Groll vorgangen / einen Ambassadorn / mit Nahmen Diego de Mexia in die Spanische Niderland abgeordnet / welcher denselbigen Ständen zu Brüssel in Jhrer Mayest. Nahmen nachfolgendes vorgebracht. (Deß Spanischen Ambassadorn Vortrag den Ständen in Braband vnd Flandern.) Nach dem die Erfahrung mit sich gebracht / vnd bezeuget / was für grosse Vngelegenheit zu mercklichem Nachtheil Jhrer May. vnd desselben Monarchey dahero entsprossen / daß desselben Königreich / Provintzien vnd Landschafften so wenig Correspondentz vnnd Verbündnuß zu jhrer Erhaltung vnd Versicherung bißhero vnder einander gehabt: Haben Jhr. Mayestät nach fleissiger Erwegung was für grosser Nutz dahero allen ins gemem / vnd jedem besonder zuerwarten / wann alle Königreichen vnnd Landschafflen näher zusammen tretten / vnnd sich mit gemeiner Macht einander beyzustehen verbinden würden / solches den Ständen deß Königreichs Arragon / allda sich Jhr. Mayest. dazumahl befandt / vortragen / vnd durch was Miitel solches am füglichsten geschehn köndte / berathschlagen lassen / haben auch zu gleichem Ende deroselben vornembste Officirer vnd Diener in andere Königreiche abgeferuget. Was nun aber diese gehorsame Niderlanden belangt (deren Heyl vnnd Wolfahrt Jhr. Mayest. jhro zum höchsten läst angelegen seyn / vnnd besonder Anleitung geben auff Mittel zu gedencken / durch welche man darzu gelangen möge) haben Jhr. Mayest. an dieselbe absenden wöllen den Herrn Marquis von Leganes / dero Cammer Junckern vnnd geheimen Rath / Generaln der Reuterey in Niderland / vnd obristen Artillerey Meister in Spamen / sc. als einen seiner vornembsten Diener / welcher Jhrer Mayest. Person so nahe beywohnet / vnd bißhero in deroselben wichtigsten Geschäfften vnd Handlungen sich gebrauchen lassen: In welchem dann Jhre Mayestät sonderlich haben wöllen zuerkennen geben die grosse vnnd Vätterliche Liebe die sie gegen diese Niderlanden tragen / zu dem End / daß gleich wie gemelter Marggraff in diesen Niderlanden aufferzogen worden / vnd bißhero bey allen Gelegenheiten die gute Zuneigung gegen dieselbe hat spüren lassen / Er auch jetzo deroselben Ständen desto besser vorhalten vnnd anweisen könne die Nutzbarkeiten / welche auß obangeregter vorhabender Vnion vnnd Verbündnuß zugewarten seynd / wie auch insonderheit Jhrer Mayestät gute Intention vnnd Meynung / vnd auff was Vrsachen dieser Vorschlag gegründet. Erstlich nun ist hierinn zu betrachten / was für grosse Anschläg etliche Fürsten vnd Ständ / deren Macht sich nicht weit erstreckt / gegen viel ein grössere Macht / vermittelst einer solchen Vnion vnnd Verbündnuß haben vorgenommen vnnd behauptet. Vnd ist nicht nöthig / daß man dessen Exempeln in alten Historien suche / sintemal wir dieselbe heutiges Tags vor Augen sehen / in dem eine solche Macht / welche doch mit einer eintziger dero Provintzien so vnter Jhrer Maynest. Gehorsamb seynd / nicht zuvergleichen / durch Verbündnuß vnd Beystandt Außländischer Potentaten wider Jhre Mayest. den Krieg geführt vnd noch führet: Wie auch solches darthun die kurtzverruckter Zeit in Teutschland entstandene Vnruhe vnnd Krieg / da etliche jhnen vorgenommen / nicht allein das Römische Reich in einen andern Model zuvergiessen / sondern auch Catholische Religion gantz außzurotten / wann durch Gottes Gnad darinn nicht were versehen worden. Die grösseste vnnd mächtigste Königreichen / Fürstenthumben vnnd Herrschafften haben niemaln beständig bleiben / oder jhre Freyheit mit gebührlichen Respect vnnd Ansehen erhalten können / wann sie nicht mit der Benachbarten oder anderer Verbündnussen vnterstützet gewesen / wie solches Historien genugsamb bezeugen: Wie dann die mächtigste Regimenten oder Herrschafften der Welt durch dieses eintzig Mittel sich in Fried vnnd Versicherung erhallen / weil jhre Blutsverwandten / in dem jhnen etwas Krieg auff getrungen wurden / schuldig waren sie zubeschlützen / wie sie dann auch selbst nicht weniger gehalten waren / jhren Bundsverwandten in gleichem fall hinwider beyzuspringen: Vnd wird das in gemein für ein fundamental vnnd gewisse Regul gehalten / daß man die Bundsgenossen keines wegs verlassen / sondern vielmehr alles daran setzen vnd das eusserste wagen soll. Es sollen vnd mögen insonderheit Jhrer Majest Vasallen vnd Vnterthanen / vnter einem so mächtigen Monarchen in gutem Wolstandt lebend / dieses wol glauben vnnd wissen / daß sie viel vnnd mächtige Feinde haben / welche / wie jederman kündig / starck mit einander verbundë seynd: Vnd ist einmal gewiß / daß je grösser Jhrer May. Macht vnnd Gewalt ist / als welche mehr Land vnnd Leut haben / dann alle dero Feinden auff einen hauffen (wie solches auß den Landtaffeln wol zuersehen) je mehr dieselbe von andern beneidet werden. So ist es dann zumal billich vnd fast nöthig / daß Jhr. Mayestät sich wider so viel mit Verbündnuß an einander verknüpffte Fürsten vnnd Polentaten gefast mache / als welche eintzig dahin trachten / daß sie deroselben Monarchey vnd hochlöbliches Hauß herunder bringen / darzn jhnen sonderlich dieses dienet / weil Jhrer Mayest. Königreich vnnd Landschafften einander weit entlegen vnd vnverbunden / vnd dahero einem feindlichen Angriff mit gesampter Hand vnd gemeiner Macht zuwiderstehen nicht gefast seynd / also daß man mit recht vnd wol sagen möcht: Alles Vnglücks vnnd Trangsals so vns vber den Halß mag gezogen werden / seye dieses die vornembste Vrsach / weil wir vnter vns keine Verbündnuß haben / oder / wie sichs trewen Vnterthanen vnd Vasallen gebührt / einander zuverthädigen (welches doch aller Völcker / ja selbst dem natürlichen [1182] Rechten gemäß / also daß auch die wilde Thier zusammen lauffen vnd einander beschirmen) keine Correspondentz halten: Da hingegen vnserer Feinden sörg-vnnd schädliche Anschläg wenig Fortgangs haben würden / wann Jhrer Mayest. Königreich vnnd Landschafften / eine Verbündnuß vnter sich auffrichreten / zu dem ende / daß alle Königreich vnd Landschafften / wie Glieder eines Leibs / einander mil Hülff beyspringen sollen: Würde alsdann männiglich bedencken tragen / deren eines anzugreiffen / weil man die Rechnung machen mußte / daß demselben von allen andern alsbald die hülffliche Hand würde gebotten / vnd daß es vnter getruckt würde / gar nicht zulassen werden. Ein solche Bündnuß nun ins Werck zurichten / soll man sich daher desto leichter bewegen lassen / weil solches dem Göttlichen / natürlichen / vnd aller Völcker Rechten gemäß. Dann wo ist es verbotten / daß man sich wehren vnd beschirmen soll? Ja in diesem fall seynd auch solche ding / welche sonsten bey vnd in vnser Religion verbotten / erlaubt vnnd zugelassen / also daß in solchem nicht allein vnsers Nechsten / sondern auch vnser eigner Brüder nicht verschonet wird. So ist kein ding der Natur gemässer / dann daß ein jeder sich erhalt vnd verthädige: welches zwar nicht allein den Menschen / sondern auch den vnvernünfftigen Thiern von der Natur selbst eingepflantzt ist. Was der Völcker Recht belangt / ziehen sich alle Gesetz dahin / vnd wird von niemandt widersprochen. Weil nun obangezogene Proposition oder Vorschlag so hell vnd klar / daß es hie keines beweisens bedarff / vnd also an sich selbst recht vnd billich: Wöllen wir jetzo besehen / ob dasselbe auch nothwendig sey / allein den jenigen so in weltlichen Händeln vnerfahrn / vnd die zufällige Ding vnd widerwertige Außgäng / welche die Fahrlässigkeit mit sich bringt / gar nicht vorsehen können / zu begegnen vnd den Mund zu stopffen. Wir dörffen nit weit lauffen / sonderr: haben ein frisches Exempel an de̅ Inwohnern der Statt S. Salvator / in der Bay Todoslos Santos, welche mehr dann 2000. Meil von dem festen Land abgelegen seynd / also daß sie auch von den Holländischen Rebellen fast das wenigste nicht zu sagen wußten / vnd dahero in gutem Fried vnd aller Sicherheit lebten. Aber was geschicht? Ob sie schon vber 6. Monaten dabevorn ernstlich gewarnet waren sich auff jhrer Hut zu halten / werden sie doch vnversehener weiß von einem zusammen gerafften Hauffen der Cathol. Religion vnd J. M. Feinden vberrumpelt / welche die Statt geplündert / die Kirchen entweihet / vnd die Diener Gottes vnd deß Königs in Verhafft genommen / ja gar in Holland mit sich gefangen hinweg geführt / dahero J. May. nicht vnderlassen können / dieselbe mit einer Schiffarmada vnnd nicht geringer Mühe vnd Kosten von dannen auß vnd widerumb hinweg zu jagen. Auß welchem zwar leichtlich zu mercken / daß da man in grosser Sicherheit vnd Fahrlässigkeit lebt / man sich am allermeisten vor dem Krieg zu beförchten hab / vnnd wann man Fried hat / der Feind im allerwenigsten nit zuverachten sey / sintemal derselbe ohn vnterlaß wachet / vnd die Gelegenheit mit allem Fleiß in achtung nimt / sein Anschlag oder Vornehmen ins Werck zu stellen / dazumal nemblich / wann man sich dessen am wenigsten versihet / oder daran gedencket / also daß hierinn kein Vorsichtigkeit gnugsamb ist / ein Reich oder Landschafft vor Gefahr vnd Vbel zu versichern vnd zn bewahren / dann durch stelige Vnderhaltung eines wol abgerichten Kriegsvolcks / ohn welches Beystandt die weit entlegene Königreich vnd Landschafften nit lang würden im Frieden leben / oder einem feindlichen Angriff widerstehen können / sintemal die Feinde neben jhren Bundsgenossen allzeit ein abgerichtes Kriegsvolck an der Hand haben / mit welchem sie die andere leichtlich vberfallen können / wie dann Jhrer May. Feinde kein andern Zweck haben / dann in deroselben Gebieth ein Fuß zusetzen / vnd allda sich groß vnd starck zumachen. Ist demnach gantz nöthig / daß in jedwederem Königreich vnd Landschafft / so wol zu seiner eygnen Verthäldigung als anderer Hülffleistung / ein Zahl wolbezahlter Soldaten vnterhalten werde / da dann jedes Glied gehalten vnd schuldig seyn sol dem andern mit hülff samer Hand beyzuspringen: In welchem J. M. auff nichts anders mehr sehen / dan̅ daß vermittelst dieser Bündnuß vn̅ Vereinigung der Waffen / die Catholische Religion / wie auch ein jede Provintz in gutem Auffnehmen erhalten vnd versichert werde möge. Wann nun andere Herrschafften vnd Potentaten obgesetzter Regul / als die gantz nöthig / mit stetigem Kosten gantz fleissig nachsetzen / vnd nicht allein vnter jhren Vasallen vnnd Vnterthanen (wie Jhr. May. allein zu thun begehren) sondern auch mit Außländischen Königen vnd Fürsten so genawe Conrespondentz halten / warumb sollen die Vnderthanen Jhrer Mayest. als Glieder eines Leibs / vnnd einander so nahe verwandt / sich nicht noch näher zusammen thun / jhre Verthädigung an die Hand nehmen / vnd den gemeinen Feind gesampter Hand dämpffen? sintemal es gewiß ist / daß was einem Glied geschicht / dasselbe dem andern auch geschehe / also / daß wann das Königreich Castilien angegriffen vnd befchädiget würde / dasselbe gewiß diese Lande empfinden würden / vnd hingegen der Schad so diese Lande etwan leyden müßlen / auch den Inwohnern in Castilien zum Nachtheil gereichen würde. Vermittelst dieser Vereinigung kan nicht allein dem schädlichen Krieg ein End gemacht / sondern auch ein guter vnnd stetiger Fried auffgericht werden / weil die Feind / wann sie verstehen werden / daß ein jede Landschafft aller anderer Hülff zugewarten vnd würcklich zu geniessen habe / vnnd daß zu solchem end stetigs bey hundert oder zweyhundert tausendt Soldaten auff den Beinen seyn würden / sich im wenigsten nicht werden gelüsten lassen etwas anzufangen / sondern werden hinder dem Berg halten / vnd die [1183] schreckliche Macht Jhrer Mayestät / ja einer jedwederer Provintz förchten müssen: Zugeschweigen deß Nutzens so auß der Correspondentz welche die Länder vnter sich haben zu verhoffen / daß nemblich vermittelst dieser Vereinigung / die Gemüther der Vnderthanen / wegen gemeinen Intereß / einander näher werden zugethan / darneben dieselbe Freundschafften vnnd guten Verstandt / so sich zwischen den angräntzenden vnnd im Nothfall einander beyzuspringen gehaltenen Landen verhelt / vnter allen Jhrer Mayestäl vnterthäntgen Provintzien wird können erhalten werden / eben also / wie sonsten einer den andern lieb hat vnd für seinen Freund helt / auß keiner anderer Vrsachen dann daß er in seiner Noth von demselben Beystands vnnd Hülff zugewarten hat / demselben auch hingegen gern beystehen wil / also daß sie beyde vermittelst dieser Hoffnung / oder vielmehr Versicherung / welche allein auß solchem verein herkompt / wie Brüder vnd Glieder eines Leibs sicher leben können. Vnd wiewol alle Provintzien ins gemein gehalten vnnd schuldig seynd / daferrn etwa eine von dem Feind angefochten würde / derselben mit Hülff beyzuspringen: ist doch solche Hülff willkührlich / vnnd haben die Provintzien zu setzen vnnd zu schliessen was ein jedwedere hiebey thun wölle / als welche nicht recht vereinigt vnd einander auff gewisse Maaß verbunden / dahero nicht viel Fruchts zu gewarten / wie wir dann solches täglich sehen / vnnd da hierinn nicht besser Ordnung gemacht wird / ins künfftig noch mehr sehen werden: wie dann gewiß / daß solche willkührliche Freundschafft vnd Verbündnussen anders keinen Nachtruck haben dann so viel dem jenigen / zu dessen Willkühr es stehet / vnnd von dem man gleichwol immittelst nöthige Hülff gewärtig ist / beliebet: Welcher Vnraht allein daher flenst / vnd vns jetzo auff dem Halß ligt / weil die Landschafften mit einem engen Bandt / welches zu vnserer Erhaltung gantz nöthig / einander nit zugethan seynd. So ist es auch ein solches Werck / welcbes streckt vnd gereicht zu Erhaltung der Catholischen Religion / derowegen Jhr. Mayest. nicht allein in jhren / sondern auch andern Landen / da gemeldte Religion in Gefahr gestanden / vnd ohne Jhr. May. Hülff vielleicht gantz were zu scheitern gangen / so grosse Vnkosten angewendet: Da nun jetzo durch gleichförmige Mittel so wol Jhr. Mayest. Provintzien in gemein als einer jedern besonder hierinn kan Rath gefunden werden / zu Gottes Ehr / vnnd Ruhe seiner Kirchen: welches der einige Zweck ist / dahin gegenwärtiger Vorschlag gerichtet. Wann nun vnsere Feinde jhnen hoch angelegen seyn lassen jhre Vnion vnd Verein vnter vnterschiedlicher Fürsten vnnd Polentaten Panier außzustrecken / allein zu dem End / daß der rechte Gottesdienst möge auffgehebt / vnd Jh. M. Monarchey vnd Gebieth möchte gekräncket werden / wie dann jhre Verbündnussen solches offentlich an Tag geben: Warumb solten wir jhnen hierinn etwas bevor geben / die wir billich vnsere gemeine Wolfahrt erhalten / vnd als die jenige / so vnter eines Herrn Gebieth stehen / vnsere Macht zusammen setzen / vnd das böse Vornehmen deren / welche ohne einige Vrsach Jhrer Mayest. vnd dero Vnderthanen / so wol heimblich als offentlich / zu Wasser vnd Land / all Vbels zuzufügen gedencken / hintertreiben. Das jenige nun / was bißhero angezogen zu behaupten vnnd zu bekräfftigen / ist zu bedencken / daß das Königreich Arragon vnd andere Jhrer M. Königreichen / bißhero in gutem Fried gelebt / vnd noch / weil sie durch die Mitteln vnd Macht deß Königreichs Castilien beschirmet worden / darneben die Feind so sie sonst pflegten anzuspringen / jhre Macht auff diese (Niderländische) vnd andere Jh. May. Provintzien gewendet / da obgemeldte Königreichen bey diesem jhrem guten Zustandt / Ruhe vnd Fried / das wenigste nicht zu jhrer eygner Beschirmung / oder zu Hülff der anderen Provintzien / welche deß Feindes Macht haben abkehren müssen / außgelegt / hingegen aber Castilien bißhero mehr dann 200. Millionen angewendet / wie dann auch diese Niderl. Provintzien alles gethan was jhnen müglich gewesen / daher sie auch noch in grossem Last vnd Vngelegenheit stecken / vnd viel zu leyden haben. Weil nun oberwehnte Königreich vnd Landen so deß Friedens ein geraume Zeit genossen / da hingegen andere die Spitz abbeissen / vnd zu jhrer vnd jener Erhaltung ein vngläubliches Gelt haben anwenden müssen / selbst vor vnbillich erachtet / jhnen forthin mit gemeiner Hülff nicht beyzuspringen / als haben sie sich gutwillig in diese Vnion eingelassen / insonderheit die Königreichen Arragon / Valentz / Sardinia / Majorica / sc. ist auch kein zweiffel / so bald den andern diese Proposition von Jh. May. abgeordneten wird vorgetragen seyn / sie werden ohne Verzug auch darzu verstehen. Dieser Vorschlag ist Christlich / vnd kan mit keinem Fug verworffen werben / weil all vnd jede Königreich vnd Landschafften schuldig seye jhrem König vnd Herrn die hülffliche Hand zu bieten. So ist es auch zumal billich / daß die Königreich vnd Landschafften / welche bißhero deß Friedens genossen vnd noch / solche Gutthat erkennen vnd vergelten: sintemal es dem Göttlich vnnd Menschlichen Rechten zuwider / auch ein grosse Vndanckbarkeit seyn würde / an die jenige nichts anwenden wollen / welche das jhrige nicht gespart / ja nicht allein Gelt vnd Gut / sondern auch jhr Blut selbst auffgestzt / vnd also den andern Ruhe vnd Fried erhalten haben. Es will sich einem edlen vnnd dapffern Herrn nicht gebühren / ja es würde ein vnerhörte Vndanckbatkeit seyn / den jenigen nicht zu helffen / deren Hülff vnnd Beystands wir so fruchtbarlich genossen: Vnd würden wir vns selbst im Liecht stehen / wann wir diesen so recht-vnd billichmässigen Vorschlag verwerffen würden. Was kan auch weniger abgeschlagen werden / wann an ein Königreich oder Land im Nahmen [1184] selbiges Königs vnd Landsfürsten Hülff vnnd Beystandt begehrt wird / wann derselbe zuvor das seine zu Beschirm- vnnd Vnderhaltung seiner Vnderthanen hat angewendet? Damit aber nichts von allem dem so mit einigem Grund kan angezogen werden / vberschritten werde / so jemandt einwenden wolt / daß die Landschafften sich selbst beschirme wolten vnnd köndten / vnnd derowegen sie kein Vrsach hetten zu diesem Vorschlag sich zu verstehen: hat man alsbald das Widerspiel mit den Augen zu sehen vnd mit Händen zu greiffen / sintemal keine Mittel vorhanden ein mittelmässige Armee oder Kriegsmacht zu vnterhalten / deß Feinds Einbruch zu verhindern vnd abzukehren: Wie solt man dann da es nöthig / sich selbst / ohn andere Hülff können beschützen? Vnd verhelt sich in der Warheit also / daß Jhre Mayestät kein Königreich oder Land vnder dero Gebieth haben / wie groß vnd mächtig es auch sey / so an sich selbsten starck genug were / sich wider so viel durch Verbündnussen zusammen vereinbarte Feind zu erwehren vnd zu beschützen / zum theil weil die Innwohner beß Kriegs vnerfahren / zum theil auch daß in keinem deroselben so viel guter Kriegsleuth vnnd Soldaten zufinden / mit welchen die Gräntzen gegen deß Feinds Einfall möchten versehen vnnd beschützt werden / wie solches sonderlich in diesen Landen die Erfahrung mit grossem Schaden dargethan vnnd bezeuget hat / welche zwar sehr Volckreich / mächtig vnd an allen dingen vberflüssig seynd / gleichwol gegen den Feind / der sich mit andern Fürsten vnd Potentaten verbunden / nicht haben verthäidigen können / sondern haben mit Außländischer Hülff vnnd mit vngläublichen summen Gelts geholffen werden / vnd da der Krieg fortgesetzt wird / noch müssen geholffen werden. Vnd ist zwar dieses die vornembste Vrsach vnnd Brunnquell / dahero Jhrer Mayestät allerley Vngelegenheiten zugewachsen / wie auch der Castilianischen Königreichen / welche bey solcher Beschaffenheit da sie sich jetzt befinden / dem ansehen nach solche Kosten nicht wol werden ertragen können: Derowegen Jhre Mayest. auff andere Weg vnd Mittel gedencken müssen / durch welches solche Kosten gemässigt / vnd zu Jhr. M. vnd dero Vnderthanen Erleichterung / andere Ordnung möchte angestellet werden / alles zu dem end / damit Jhrer Mayest. Land vnd Leut mit den wenigsten Vnkosten / so jmmer müglich / auffs bequembst vnnd füglichste mögen beschützt vnd erhalten werden. Zu solchem wichtigen Vorhaben nun zu gelangen / hat kein bequemer Mittel können gefunden werden / dann diese vorgeschlagene Vnion oder Vereinigung: sintemal so lang diese Provintzien mit Krieg angefochten vnnd beladen bleiben / werden andere Königreich vnnd Provintzien gehalten seyn mit Kriegsmacht von zwantzig tausendt zu Fuß / vnnd vier tausendt zu Roß auß jhrem Beutel zu bezahlen / welches dann diesen Provintzien zu grossem Vortheil gereichen wird / als welche deßwegen nicht einen Heller zu bezahlen haben / wird auch deßwegen von jhnen anders nichts begehrt / dann daß sie sich in diese Vereinigung einlassen / vnd verheissen / daß wann sie dermal einest deß Kriegs vberhoben vnnd eines sichern Friedens geniesen / hingegen etwan andere Königreich vnd Landschafften vnter Jhrer Mayest. Gehorsamb stehend / mit Krieg angegriffen würden / sie denselben mit einer gewissen Anzahl Kriegsvolck / so sie / vermög gemachter vnd bey diesem Vorschlag angezogener Außtheilung / zu vnterhalten schuldig / beyspringen sollen. Gemelte Außtheilung ist diese: Die Königreichen Castilien sampt den Indien verbinden sich Jhrer Mayest. zu vnterhalten / 44000. Mann / welche nach von Jhrer Majest. vorgeschriebener Proposition sollen bezahlt werden / 44000. Die gehorsame Niderlanden 12000. Das Königreich Arragon 1000. Das Königreich Valentzia 6000. Das Königreich Catalaunien 16000. Das Königreich Portugal 16000. Das Königreich Neapels 16000. Das Königreich Sicilien 6000. Das Hertzogthumb Meyland 8000. Die Insuln 6000. Summa 140000. Wiewol nun die Zahl dieses Kriegsvolcks zu Fuß zu groß scheinen möchte / ist doch hierbey zu bedencken / daß es vorträglich / daß Jhrer Majestät Feinden solches / wie auch die nahe Verbündnuß aller dieser Königreichen vnnd Lanschafften zur Wissenschafft komme / damit sie nicht so leichtlich vnnd vngestrafft / wie bißhero Jhrer Mayestät Land vnnd Leuth anzugreiffen / sich gelüsten lassen: Vnd kan zwar solches mit wenigerm Volck nicht zuwegen gebracht / noch die Ab- vnd Außtheilung anders angestellet werden / wiewol wenig Gelegenheit sich begeben wird / solches Volck alles auff eine Zeit zu gebrauchen. Was nun aber die Reuterey belangt / soll dieselbe an den Enden vnd Orthen da sie am besten zubekommen / angenommen / vnd sollen die Vnkosten so darauff gehen / von deß Fußvolcks Soldt abgezogen werden. Von dieser Anzahl deß Kriegsvolcks wollen Jhr. Mayestät dero Königreich vnnd Provintzien die mit Krieg beladen seyn werden / mit 20000. zu Fuß vnnd 4000. zu Roß beystehen / welche von denen Königreich vnd Landschafften so sich in Frieden befinden / nach obbeschriebener Außtheilung sollen besoldet werden / nemblich solcher gestalt: Weil jetzo die Niderländischen Provintzien mit Krieg beladen / soll denselben mit 20000. zu Fuß vnd 4000. zu Roß beygestanden / vnd solches Kriegsvolck von den andern würcklich vnnd vnfehlbar bezahlet werden / sollen auch gemeldte Niderländische Provintzien wegen dieser Vnion nichts zuerlegen schuldig seyn / biß sie deß Kriegs erledigt / vnnd der Krieg an einem andern Orth / als zum Exempel / im Hertzog [1185] thumb Meyland oder anderstwo seyn würde / alsdann sollen mehrgemeldte Provintzen 2500. vngefehr / so viel nemblich die allgemeine Quota der Niderlanden sich betragt / besolden / vnd sollen dieselbe so wol gemeine Soldaten als Befelchshabere / Ingesessene seyn. Die Pfenningen auch so zu Vnderhaltung solches Kriegsvolcks nöthig / sollen von den Beampten deß Lands eingebracht vnnd vnder die Soldaten / sie werden hingeschickt wo sie wöllen / außgetheilet werden. Dafern aber etwan in einem Königreich oder Land nicht genugsamb Volck / so da wolten oder konten dienen / gesunden würde / sollen dieselbe anderen vnter Jhrer May. Gebieth stehenden Orthen angenommen werden / weil die jenige so mit Gewalt gezwungen werden / kein gute Kriegsleut geben / sollen gleichwol die Hauptleut vnnd Beampten auß denen Landen / so die Pfenningen erlegen / genommen werden. Auß welchem zu sehen / daß dieser Vorschlag mehr zu dieser dann einiger anderer Provintzien Vortheil gereicht / als welche vom Feind vmbgeben / vnd mehr dann andere in Kriegsgefahr stehen / worinn Jhr. M. die Erhaltung der Catholischen Religion vnd seiner Vnderthanen Erhalt- vnd Versicherung allen andern Respecten vnnd Betrachtungen vorzeucht. Vnd wiewol Jhrer Mayest. Macht sehr groß ist / vnd weit sich erstreckt: Lassen doch dieselbe jhro nichts mehr angelegen seyn / dann daß diese Provintzien / vnd deren so getrewe Vnderthanen / daß sie auch als ein Exempel der Trew vnnd Gehorsambs andern könten vorgestellt werden / widerumb erquickt / vnd zu Ruhe vnd Fried kommen möchten. Dieser gestallt nun beruhet all das jenige / was jetzo von diese Provintzien begehrt wird allein auff dem / daß sie si mit solcher Gutwilligkeit / als man von jhnen verhofft / in diese Vnion vnnd Verbündnuß eynlassen / vnnd hierinn die gnädige Zuneigung Jhrer Mayestät gegen sie erkennen vnnd in Achtung nehmen / vnnd also jhren guten Willen / Jhrer Mayestät Gnad vnnd Gunst zuerlangen / vnnd mit dero Königreichen vnnd anderen Landschafften gute Correspondentz zu halten / erweisen vnnd an Tag geben: Welches sie desto mehr bezeugen werden / je eher vnnd zeitlicher sie sich hierauff werden entschliessen / damit der Herr Marquis von Leganos desto eher abgefertiget / Jhr. Mayestät berichtet / vnnd mit den andern Königreichen / so sich in solche Vnion noch nicht eingelassen / könne gehandelt werden / welche doch die von Arragon / Valentzia / Sardinia / vnnd Majorica von sich selbsten vnnd auß gutem freyem Millen angenommen / vnnd hat man gute Nachrichtung / daß die andere Königreich vnnd Provintzien auch dergleichen gethan haben: Also daß das jenige / was allbereit von denen so sich in die Vnion begeben / bewilliget vnnd zu gebrauchen vorhanden / sich auff etliche viel Millionen Goldts erstreckt / alles den jenigen Königreichen vnnd Provintzien zum besten / welchen die Last deß Kriegs auff dem Halß ligt / wie jetzo diesen Niderländischen Provintzien: Von welcher hinwiderumb anders nichts begehrt wird / dann daß sie sich Schrifftlich verbinden / sie wöllen ins künfftig / da sie durch GOttes Gnad von dem Krieg erlöst würden (welches Jhre Mayestät jhnen von Hertzen gönnet vnnd wünschet) jhr theil herschiessen / was nemblich zu Vnderhaltung obangeregter zwölff tausendt Mann sie betreffen wird. Vnnd gibt man an diesem Orth jhnen selbst zu bedencken / ob sie durch solches Mittel den Frieden nicht gutes Kauffs haben würden / sintemal sie alsdann in guter Ruhe / frey von allen Vngelegenheiten / welche sie jetzo bey wärendem Krieg leyden müssen / würden leben / den Kauffhandel vnd Traffique mit jhren Freunden vnd Bundsverwandten / vnd andern Jhrer Mayestät Vnderthanen wider anstellen / vnd nützlich treiben / vnd im fall der Krieg nicht auffhören würde / eines so stattlichen Vortheils von obangeregter Contribution der Provintzien / so von andern Königreichen vnnd Landen jhnen zum besten / zum theil erlegt / zum theil auch noch erlegt werden sollen / geniessen können. Schließlich / damit männiglich vnd ein jeder alles was dieses betrifft / besser verstehen möge / ist zuwissen / daß Jhr. Mayestät on diesen Niderländischen Provintzien nichts anders begehren / dann daß sie sich in die vorgeschlagene Vnion einlassen / vnd daß ein jede Provintz für sich / nach seiner Quota vnnd Gebühr / wie sich in der Außtheilung befinden wird / Schrifftlich verbinde / daß sie nach erlangtem Frieden / den andern in dieser Vnion begriffenen Konigreichen vnnd Landschafften / so da möchten vom Feind angegriffen oder angefochten werden / wöllen beyspringen / nemblich nach Proposition vnnd Außtheilung der mehrobberührter zwantzig tausendt zu Fuß / vnnd vier kausendt zu Roß / jetzo aber bey noch wärender Beschaffenheit sollen sie nicht gehalten seyn das wenigste zuerlegen / sondern sollen dessen was von andern Königreichen vnnd Landschafften jhnen zum besten erlegt wird / geniessen. Vnd ist zwar dieser Vorschlag also beschaffen / daß derselbe von den Provintzien selbst zu jhrem Vortheil / Jhrer Mayestät nicht besser hette können vorgelegt werden: Vnd ist Jhrer Mayest. gäntzlicher Will vnnd Meynung / daß alsdann die Bezahlung der Soldaten auff den bestimpten Termin gewiß vnnd vnfehlbar erlegt werden vnd geschehen soll: Vermittelst welches dann vnnd andern mehrs / mit diesen 20000. zu Fuß / vnd 4000. zu Roß / mehr wird können außgericht werden / als zuvor mit noch einmal so vielem vnbezahltem Volck ist außgericht worden / weil es gewiß / daß wann das Kriegsvolck nicht bezahlt wird / dahero sehr grosse Vngelegenheit entstehet / wie bey vorigen Zeiten wol gespürt vnd gesehen worden. So lassen nun mein Herrn / Jh. May. Euch insonderheit ersuchen / vnd begehren daß jhr / die [1186] Quotam oder Antheil dieser Provintz betreffend / ein guten vnnd fruchtbarlichen Schluß nehmen wollet / wie solches der Dienst Gottes / wie auch Jhrer May. vnnd dann die Versicherung dero Land vnd Leuthen erheischet. Es ist aber durch diesen Vertrag bey den Niderländischen Provintzen nicht viel erhalten worden / so hat man auch nicht wissen können / ob die gerühmbte so starcke Bewilligung vnd Contribubution der angeregten Königreichen vnd Länder erfolget seye. (Spanische Convoy geschlagen.) Zu Anfang deß Monats Augusti haben die Staten bey Tungen ein Spanische Convoy geschlagen / viel Officirer gefangen / vnnd ein reiche Beut / darbey an bahrem Gelt in 125000. fl. gewesen / bekommen. (Statische vnd Spanische thun einander auf der See Schaden.) Auff der See haben dieses Jahr vber die Spanische vnnd Statische einander vnderschiedliche Schiff genommen. Sonderlich haben im Octobri drey Jagten von der West Jndianischen Compagny den Spanischen Vice Admiral in dem er von Honduras nach Mexico schiffen wollen / vberwältigt / vnd bey 15000. Casten Indigo / vnnd 15. Ballen Seyden / so sich auff ein grosse Summa Gelts betragen / erobert. Hingegen haben die Duynkircher einen Außfall mit 13. Kriegsschiffen gethan / vn̅ bey Schottland 8. Holländische Schiff / welche sich daselbst zur protection der Heringsfänger auffgehalten / angetroffen / 2. darvon erobert / vnd 2. in Grundt geschossen / die vbrigen aber in die Flucht geschlagen. Es ist aber darbey noch nicht geblieben / sondern es haben gedachte Duynkircher fast zu End deß Novembr. ein groß Holländisches Kriegsschiff / auff welchem 22. Stück grob Geschützes / vnd darneben zwo Carthaunen gewesen / erobert / deßgleichen noch ein ander Holländisch Kriegsschiff mit 14. Stücken genommen / vnnd eingebracht. Die General Staten aber haben den 27. Novembr. einen Schiff Capitäyn / mit Nahmen Bagin von Roterdamm / auß Vrsachen / daß er so bald in einem Scharmützel gegen den Duynkirchern / ohne einigen Widerstandt / vnnd wider den Willen seiner Bootsgesellen / sein Schiff den Spanischen vbergeben / zu Roterdam enthaupten lassen. (Spi???ola ziehet in Spanien.) Demnach der Marquis Spinola entschlossen / auß den Niderlanden eine Reyß in Spanien an dero Kön. May. Hof zu thun / als sind J. Excell. beneben Herrn Marquis de Leganes vnd vielen andern ansehnlichen Cavalliren / am 24. Oct nach dem sie das Ampt der Messe angehört / von Brüssel auß nach Duynkirchen abgereyset / vnd erstenmals zu Gend stattlich empfangen worden. Zu Duynkirchen sind 20. Kriegsschiff mit grossem fleiß auß gerüstet / vnd zu deren Behuff 200. Thonnen Pulver auß der Statt Cambray dahin gebracht worden. Vnder dessen haben die Hölländer 2. reich geladene Schiff auß Guinea eingebracht. (Statische vnd Spanische machen an der Scheld newe Schantzen.) ??? Die Spanische bemüheten sich immittels hefftig den Statischen die Scheld gäntzlich zu sperren / vnd je mehr vnd mehr der Statt Bergen op Soom / welche jhnen ein grosser Dorn in Augen war / zu nähern / vnd baweten zu dem End ein starcke Schantz zu Sandfliet. Die Statische merckten bald wormit sie schwanger giengen / warë derhalben nicht faul vnd verfertigten auch auff dem Blawgaren Deich drey starcke Schantzen vnnd eine bey Lillo / sich also deß Passes auff der Schelde zuversichern / welches den Spanischen ein zimliche Brill auff die Nasen war. (Zusammenkunfft der Spanischen vnd Statischen zu Rosenthal.) Im Monat Majo ist zu Rosenthal eine Zusammenkunfft gehalten worden zwischen den Spanischen vnnd Holländern / da man meynte / daß von einem Frieden oder Stillstandt / oder doch von Eröffnung der Licenten / würde gehandelt werden: Aber es war vmb deren keins zuthun / ist auch keine Meldung davon geschehen / sondern es haben sich beyde Partheyen allein mit einander verglichen / wegen der Quartier auff dem Meer / vnd was ein jeder gefangener für seine Rantzion bezahlen / auch wie weit die Gerechtigkeit der Herrschafft Breda sich erstrecken solte. Den 26. gemelten Monats zog die Infantin von Brüssel auß nach dem scharpffen Hügel vnser lieben Frawen / jhr Andacht daselbst zuverichten. Im zurück reysen kam sie in Gelderland / den newen Canal zwischen dem Rhein vnd der Maaß zubesichtigen. Aber sie fand daselbst die Sachen vbel bestellt / wegen deß Einfalls deß Graffen von Styrumb / General Commissarij vber der Herrn Staten Reuterey / welcher / wie droben gemeldt / mit 15. Cornet Reutern / vnd 2000. Soldaten zu Fuß eine von den Haupt Schantzen vnd 7. oder 8. Redutten vberwältiget vnd geschleifft / auch viel Soldaten vnnd Schantzengräber theils erschlagen / theils gefänglich weggeführet hatte. Vber diß widerfuhr jhr noch ein ander Vnglück. Dann die Compagny Don Johans von Velasco vnnd deß Landvogts in Braband / nach dem sie jhre Altesse convoyirt hatten / vnd wider in jhr Quartier zogen / wurden von den Statischen Reutern vderfallen vnd geschlagen. ( Spanische haben ein vergeblichen Anschlag Insul Ter Goes.) Die Spanische haben sich sonsten / in dem die Statische Groll belägert / sehr bemühet / hinwiderumb auch etwas zu jhrem Vortheil außzurichten. Zu solchem End haben sie einen Anschlag gemacht auff die Insul Ter Goes / mit welchem sie lang schwanger gangen: aber derselbe hat jhnen nicht gelingen wollen. Dann als sie viel kleine Schiff bey Sandfliet versamblet hatten / mit welchen sie vermeynten vberzukommen / haben sie etliche Statische Kriegsschiff angetroffen / die sie zurück getrieben / vnd hetten dieselbige Wind gehabt / so würden der Spanischen wenig darvon kommen seyn. Darüber wurden 3. Spanische Capitän jhrer Zaghafftigkeit halben cassirt / ohnangesehen sie sich entschuldigten / daß der Anschlag were entdeckt gewesen / vnnd nicht hette zu Werck gericht werden können. Wir gelangen nun wider an die Continuation deß Kriegswesens in Preussen zwische̅ de̅ Schweden vnd Polen. Daselbst hat der junge Graf von Turn den Polen / nach de̅ beyde theil wider zu Feld geruckt vnnd eine Zeitlang gegen einander gele [1187] gen / einen heßlichen Possen gerissen: in dem er ein Schantz gar nahe an dem Polnischen Läger verfertigen / vnnd solche vndenhero gantz miniren / vnd mit Pulver vnderlegen lassen / hernach sich gestellt / als ob er dieselbe nicht erhalten köndte / darauß geruckt / vnd verlassen. Als sich nun darauff die Polen hineyn begeben / sind als das Pulver angangen / vber 400. im Rauch auff geflogen / benebe diesem ist auch zwischen beyden Partheyen ein starckes Treffen bey Wenden vorgangen / darinn nach langem Scharmutzieren / die Schweden endlich obgesiegt / vnd etliche vornehme Polen gefangen bekommen / wie auch stattliche Beuthe / vnd etliche hundert Polnische Rosse erobert. (Putzke von Polen erobert.) Hingegen haben sich die Polen wider an das Stättlein Putzke / daran sie hiebevor den Kopst vbel zerstossen / gemacht / vnd solches Orth endlich zu anfang deß Aprilis mit Accord einbekommen / dieweil es den darinn liegenden Schweden an Proviant gemangelt. Stracks darauff haben die Polen noch ein andere Victorj in Pomerellen wider die Schwedische erhalten. Dann nach dem der Obriste Streiff vnd Freyherr Teuffel Dienst Jhrer Kön. M. zu Schweden etlich tausendt Mann zu Roß vnd Fuß zusammen gebracht / solche mit grosser Mühe (Schwedische in Pommerellen zertrennet.) durch Pommern geführet / vnd bey der Stolpe / so noch in Pommern gelegen / angelangt / haben sie daselbst Kundschafft bekommen / daß Putzke vber / vnd die Polen mit Macht wider sie im Anzug weren; dahero die Obriste Streiff vnd Teuffel die Resolution genommen / auff die rechte Hand stracks nach Polen zu / sich zubegeben. Sind also Tag vnd Nacht marchirt / biß sie in einen offenen Flecken Hammerstein genannt / kommen: allda sie wegen Mattigkeit / so wol der Pferd als der Soldaten / nothwendig einen Tag still ligen müssen. Deß andern Tags hernach als den 1. Aprilis sind beyde Obristen mit 8. Compagnien Pferden vnd 180. Mußquetirern nach dem Schloß vnnd Stättlein Schlochaw auß gezogen / desselben sich zu impatroniren: Als sie aber auff ein Weil nahe darbey ankommen / sind sie gewar worden / daß die Polen schon mit gantzer Macht daselbst angelangt: deß wegen sie sich wider auf die rechte Hand geschlagen / vnd das Stättlein Friedland angegriffen / selbiges auch / nach dem sich die Bürger vnnd etlich darinn ligende Lieffländische Reuter ein gute weil gewehret / mit Gewalt erobert / vnnd was sich zur Wehr gestellt nider gehawt: Darauff sich wider durch einen andern weg zu dem vbrigen Wolck nach Hammerstein reterirt / vnd solch Orth vollends mit Pallisaden vnd Schantzen in Defension bringen lassen. Darauff sind deß andern Tags vmb den Mittag die Polen vor dem Stättlein ankommen / aber die Schwedische haben sich dapffer gewehret / vnd biß auff den Abend mit jhnen scharmutzieret / also daß sie sich endlich mit Verlustin 200. Mann reteriren müssen. Den folgenden Tag ist wider scharmutziret worden / darbey abermal die Polen nicht viel Vortheils erlangt / biß sie endlich den 4. Aprilis 6. Stück Geschütz heran gebracht / vnd das Stättlein hefftig zubeschiessen angefangen / da haben etliche Rittmeister vnd andere Officirer vnd theils Reuterey vnder den Schwedischen / ohne Wissen vnnd Willen der vorgedachten beyden Obristen mit jhnen accordirt / das Stättlein auffgeben / vnd guten theils in Polnische Bestallung sich eingelassen. Von der vbrigen Reuterey vnd Fußvolck aber haben sich auff Ermahnung der Obristen / hernach etlich hundert Mann gesamblet / welche zu Schiff gebracht / vnd in Schweden vber geführt worden. (Churfürst von Brandenburg ziehet nach Preussen.) Bey dem vbeln Zustandt in Preussen hat der Churfürst von Brandenburg für eine Notthurft erachtet / für das seine auch Sorg zutragen / derhalben sich in Person nacher Preussen erhaben / vnd den 10. Februarij zu Königsberg mit einem ansehenlichen Comitat angelangt: welche der Rath der dreyen Stätte ein halb viertheil Meil wegs vor der Stattempfangë / die Bürger sampt darinn ligenden geworbenen 800. Soldaten haben mit jhrem Gewehr auffgewartet / vnd Salve geschossen / auch sind die grosse Stück loß gebrandt worden. Ist also erstlich die Leibquardi zu Roß / hernach 6. Compagnien zu Fuß / die Hand-Rosse / deß Marschalls vnd andere Gutschen mit Edelleuten / die Leibquardi zu Fuß Jhr. Durchl. vnd Marggraff Sigmunds Leib Roß / die Trompeter vnd Heerpaucken / S. Durchl. Leib Gutsche̅ / darinn dieselbe beneben Marggraff Sigmunden vnd dem Teutschen Meister gesessen / darauff haben gefolgt ein Compagny zu Roß / die Cantzley / Edelknaben / sampt Munition / vnnd dem Geschütz / welches 3. Compagnien zu Fuß / vnd eine zu Roß / mit den Paggagywägen beschlossen. (Landtag in Preussen.) Hierauff hat der Churfürst einen Landtag angestellet / darbey die Landständt nach angehörter Proposition wegen deß gegenwärtigen Kriegs vnnd Einbruchs deß Königs in Schweden / geschlossen; Erstlich daß sie bey dem König in Polen vnnd Jhrer Churf. Durchl. mit Zusetzung Guts vnnd Bluts / beständiglich verharzen wolten. 2. Hetten sie einen Vberschlag gemacht / was zu vorstehendem Kriegswesen an Volck vnnd Gelt von nöthen seyn werde. 3. Als 10000. Mann zu Eroberung der Statt Pillaw / vnnd 10000. zu Besatzung der Gräntzen / damit die Schwedischen nit vnversehens einbrechen möchten. 4. Zu Besoldung deß Volcks / Artillerey / vnd andern zugehörigen Notthurfft belaufft sich an Vnkosten / in 9. Monaten auff 60. Thonnen Golds. 5. Bittet darneben die Landschafft / ob nicht durch Interposition anderer Potentaten dieses Vnwesen könte gestillet werden / darauff Jhr. Churfürstl. Durchl. wolte bedacht seyn. 6. Wo nicht / so seyn sie Pflichtschuldig / vnd erbietig / den Rest darbey auffzusetzen. 7. Bittet endlich die Landschafft / ein gute Disciplin vnder dem Kriegsvolck zu halten / Zum andern / daß sie jhr Getreyd / durch sicher Wege in die Stätte bringen / vnd allda zu Gelt machen möchten. Ingleichem ist auch vmb diese Zeit ein Land [1188] tag in Schweden gehalten worden: (Derselbe hat Landtag in Schweden.) sich zu anfang deß Monats Aprilis geendet / vnd haben die Stände ein mercklich Subsidium an Volck vnnd Gelt bey dem selben bewilliget / daß nemblich der zehende Mann in den Stätten vnd Dörffern außgewehlet würde: welche Zahl sich auff 40000. Mann erstrecket / ausser dem geworbenen Volck / zu dessen Vnderhaltung ein merckliche Contribution von den Ständen bewilliget worden. (Treffen zwischen den Polen vn̅ Schweden bey Dirschaw.) Demnach nun J. Kön. May. zu Schweden wider mit vielem Volck in Preussen angelangt / ist bald darauff vnfern von Dirschaw ein hart Treffen vorgangen: In dem Jhre May. mit jhrem Kriegsvolck von besagtem Dirschaw auffgebrochen / vnd das Polnische Läger angegriffen; da es dann sehr hart hergangen vnd beyderseits viel Volck auff dem Platz geblieben / auch der König selber durch einen Arm geschossen worden / welches der Polen Glück gewesen; dann es an dem war / daß das gantze Läger in Vnordnung kommen vnd geschlagen were worden: weil aber der König besagten Schuß bekommen / hat sich das Treffen geendet / vnd sind die Schweden in guter Ordnung abgezogen. Auff der See sind auch die Schwedische Kriegsschiff an sieben Dantziger Schiff gerathen / drey darvon erobert vnnd die vbrigen verjagt. Solchem nach haben die Schweden an der (Schweden erobern den kleinen Werder bey Dantzig.) Statt Dantzig Schantzen im kleinern Werder gesetzt / sind aber mit etwas Verlust zurück getrieben worden Jedoch haben sie sich dardurch nicht abschrecke lassen / sondern den 20. Jul. mit Macht auff das Dantzigische Volck wider angesetzt / also daß solches mit harter Noth entkommen / doch etliche Stück Geschütz vnd viel eyserne Kugeln mit Proviant vnnd Munition im Stich lassen müssen / vnd seynd der Dantziger 200. Mann / neben vielen Polen geblieben. Der Oberste Leutenant deß Königs in Polen / mit Namen Dänhoff / ein Lieffländer / vnd Capitayn Asthan / ein Irrländer seynd gefangen worden. Wurden also die Schweden deß kleinen Werders Meister / welches für die Polen vnd Dantziger nicht ein geringer Verlust gewesen. Nach dem nun die Schweden zwo Schantzen vor Dantzig erobert / ist jhr Oberster Leutenant Acke Todt mit 10. Cornet Reutern auß gezogë / zu vernemen / wo der Polnische Obriste Konitz Poltzky anzutreffen / den er endlich funden / vnd ist von jhm beym Grabiner Holtz / mit 10. Cornet Cossaggen / 1. Cornet Dragonern / vnd 2. Cornet Hussaren vmbringt worden. Er hat sich aber Ritterlich durchgeschlagen / 150. Polen erlegt / vnd 4. Cornet erobert: deßwegen der König in Schweden jhn zum Ritter geschlagen. Derselbe hat hernach den vbrigen Schantzen vor Dantzig starck zugesetzt. (Vergebliche Friedens handlung zwischen Polen vn̅ Schweden.) Es seynd zwar im Mottat Septembr. durch Vnderhandlung der vereinigten Staten vnnd anderer Abgesandten / etliche Fridens Artickel zwischen beyden Cronen / Polen vnd Schweden / vorgeschlagen / auch etliche Deputierte beyderseits abgeordnet worden / dieselbige anzuhören: dieweil sie aber nicht annemblich gewesen / sind die Deputierte vnverrichter Sachen widerumb von einander gezogen. Die Artickel waren diese: 1. Es soll ein Stillstandt auff 30. Jahr lang zwischen dem König in Polen vnd dem Schweden getroffen werden. 2. Die Schweden solten alle Schlösser / Stätte vnd Flecken / die sie eingenommen / mit allem Geschütz wider restituiren. 3. Dagegen solten den Schweden die Kriegsvnkosten erstattet werden. 4. Cschaim solte dem König in Schweden erblich bleiben / vnd dem König in Polen renunciiren. 5. Die Cron Polen solte dem König vnd seinen Nachkommen in diesen 30. Jahren keine Hülffe wider den Schweden leisten. 6. Die Reichstände solten in den Reichstagen verhüten / daß der König vnd seinen Nachkommen kein Krieg zu Wasser vnd Land / weil dieser Stillstandt wäret / wider die Schweden anfange / vnd solten auch durch keine Meerhafen Kriegsvolck gestatten. 7. Es solte ein gewisser Orth vnd Zeit bestimpt werden / den Haupt Articul die Succession im Königreich Schweden zu tractiren. 8. Nach Absterben deß Königs solten die Reichs Stände in Polen nicht fortfahren / einen König zu erwehlen / auß den Nachkommenen deß jetzigen Königs / es sey dann der Haupthandel erstlich geschlichtet. 9. Die Bürger vnnd alle andere / so zum theil gezwungen / sich zuergeben / solten dißfals nicht molestirt werden. 10. Die Gefangene gegen einander loß gegeben: Vnd 11. was auff dem Reichstag geschlossen wird / solte durch die Reichs Constitutiones confirmirt werden. Dieweil nun diese Friedenshandlung ohne Frucht abgangen / haben die Polen vnd Schweden es mit einander wider angefangen / wo es zuvor gelassen / also daß von beyden theilen viel Volcks auffgerieben worden. (Deß Königs in Schweden Außschreiben wegen der vertriebenen Evangelischen in Teutschland.) Demnach vnderdessen Jhre Majest. König Gustav Adolph zu Schweden in Erfahrung gebracht / daß an vielen Orthen Teutsch- vnd angräntzenden Landen viel fromme ehrliche Leuth / theils wegen Beständigkeit in der wahren Christlichen Religion Augspurgischer Confession: theils wegen eingeruckter Kriegsmacht / von Hauß vnnd Hof / vnnd all dem jhrigen weichen müßten: in grosser Bestürtzung auch nicht wüßten / wohin sie sich zu reteriren hetten / da sie nicht besorglich vnnd vnversehens bald wider möchten auffgetrieben werden / als haben Jhre Königl. Majest. auß Christlichem Königlichem Mitleiden / vnder Jhrem Königlichen Signet nach folgendes Außschreiben vnder Dato Stockholm den 12. Novembr. deßwegen in Teutsch- vnd andere Lande ergehen lassen: Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden Gothen vnd Wenden König / Großfürst von Finnland / Hertzog in Estland vnd Carelen / Herr vber Ingermanland / sc. Thun hiemit allen den jenigen / so es zuwissen von nöthen / kundt vnnd zuwissen / daß wir in gewisse Erfahrung kommen / wie eins theils vnserer vmbliegen. [1189] genden Nachbarn von jhren Widerparth / so hefftig bedrengt / vnd verfolgt werden Hauß vnnd Hoff zuverlassen / vnd sich / was gestalt sie immer können an andere frembde vnd sichere Oerter zubegeben / vnnd insonderheit / der jhrer viel vnter denselben gefunden werden / die jhr Refugium vnter vnser Defension vnd Schutz in Schweden suchen wollen / wann sie nur vnsers genedigsten Consens vnd Bewilligung halben / versichert weren. Dieweil wir aber mit all den jenigen / die in solcher Noth vnd Gefahr starck ein Christlich Mitleiden tragen / vnd sonderlich wir gern sehen / daß wir vnsern Benachbarten mit Trost beyspringen könten / nicht allein vnserer Freunde Vnderthanen / sondern auch all vnsern Religionsverwandten. Derowegen haben wir auch diese vnsere gnädige Affection vnd Bewilligung publiciren lassen / auch daß ein jeder / der lust vnnd lieb hat / sich herein in diese Lande vnter vnsern Schutz zu reteriren / biß so lang Gott der Allmächtige dermahl eins eine gute verenderung mit diesem jäm̅erlichen Zustand machen möchte / zuwissen möge bekommen / daß wir solches zulassen vnd gestatten wollen / vnnd versichern sie hiermit vors Erste / daß sie mögen frey vnd ohne beschwerung ins Land mit sich führen lassen / alles was sie an Gut vnd fahrender Haab mit sich nehmen wollen. Darnach auch daß sie hier im Reiche / frey vnd vnbeschwert sitzen sollen / vnnd sich jhres Mittheils vnd Güter brauchen vnd geniessen / auch keiner Schatzung oder Tribut deßwegen vnderworffen seyn / so lang biß sie keine Bürgerliche Nahrung oder Handel treiben / vnd so jrgends einem die Zeit vber / sich etwan einer Bürgerlichen Nahrung / auff ein oder andere weiß / zugebrauchen / gefallen möchte / denselben wir eben die Willkühr vnd Gelegenheit / als vnseren eygnen Vnderthanen vergönnen. Vnd zum letzten / wann sie sich wider von dannen begeben wolten / soll dasselbige jhnen / beydes jhrer Person vnd Güter belanget / frey vnd sicher zuthun vnd vergunt seyn / noch keinen Abzug oder Zehendenpfenning (wie es sonsten im Reich bräuchlich ist) hinderlassen verpflichtet seyn. Zu mehrer versicherung / sc. (Bapst besetzt das Veltlin.) Nach dem eine Vergleichung zwischen beyden Cronen / Franckreich vnd Spanien / wegen deß Veltlins geschehen / ist das Bäpstische Kriegsvolck in das Veltlin eyngezogen / vnnd dasselbige in deß Bapsts / als Depositarii Handen gestellt worden. Die Vestungen hat man mehrentheils geschleifft / vnd alles ander Kreigsvolck abziehen lassen: wie dann deß Graffen von Manßfeld Regiment gantz abgedanckt / vnd wider nach Teutschlandt marschirt / auch alles Volck / so auff dem Comaser Gebieth gelegen / in diejenige Ort / da sie vor wehrendem Krieg jhr Quartier gehabt / widerumb einlosirt / vnd alles Geschütz vnd Munition von den Veltlinischen Gräntzen weggeführet worden. Es ist auch der Marchese de Coeure widerumb nach Franckreich verreyset / doch zuvor dem Frantzösischen Ambassador / so zu Chur residirte / alle Sachen vbergeben / vnd den Grawpündnern eine grosse summa Gelds / so jhm von Jh. Kön. May. zugesandt / zugestellt / Volck zu werben / weil sie sich beförchtet es möchte wegen Engadin widerumb etwas vorgenommen werden sonderlich weil beydes die Schweitzer vnd Grawpündner mit der getroffenen Capitulation nicht zufrieden / vnd deßwegen jhre Gesandten in Franckreich abgeordnet hatten. Vnter jhnen war grosse Vneinigkeit / dieweil ein Theil dem Frantzösischen / der ander dem Spanischen Regiment gewogen war. In die Landtschafft Bianze / an dem Meyländischen Stado sind 3. Compagnyen Grawpündner / beneben etlichen Truppen Frantzosen / eingefallen / haben dieselbe gantz außgelündert / viel Ort darin abgebrandt / vnd die Einwohner verjagt / weil dieselbige in wehrender Vnruhe jhnen ebenmässig viel Vbels zugefügt / vnd jhrer viel niedergeschlagen hatten. Der Hertzog von Saphoyen ließ auch viel Volcks werben / welches zwischen Asteggiana / Tarantasia / Val Agosta vnd Jurea geführt vnd einquartiert worden: vnd haben die Saphoyer 30. Maulesel mit Munition beladen welche die Genueser nach Oneglia führen lassen / neben denen / so solche begleitet / gefangen bekommen. (Tag zu Baden wegen Ertzhertzogen Leopoldi Kriegsvolck.) Vnderdessen haben die Eydgnossen einen Tag zu Baden gehalten / in welchem auff der Baseler anhalten die Resolution genommen worden / mit Jh. Durchl. Ertzhertzogen Leopold / wie auch dem Gubernatorn im Elsaß dahin zu handlen / das Kriegsvolck abzuführen: auffm vnverhofften Fall müsten sie zu andern Mitteln greiffen: Selbige Cantoni haben in gleichem eine Absendung in Valesia gethan / die Differentz wegen der Jurisdiction zwischen dem Bischoffen von Sion vnd den Valesanern beyzulegen. (Cossaggen machen die Türcken vnruhig.) Vmb den Anfang dieses Jahrs machten die Cossaggen mit jhrem Streiffen den Türcken viel zuthun / vnnd erweckten einen grossen Lermen zu Constantinopel / welchem vorzukommen dem Bassa Capandon befohlen ward / etliche Vestungen an der Enge deß Flusses Neper zu bawen / die Cosaggen dardurch in Zaum zu halten / vnd die Vberfahrt jhnen zu verbieten. Die Fürsten von Bulgarien vnd der Wallachey bekamen Befehl / sich fertig zu halten vnd 2000. Wägen mit aller Nothturfft / Proviand vnd Munition / dem Läger zuzuführen. Der Precopenser Tartarn König verheiß auch allen möglichen Vorschub zu diesem Werck zuthun. Im Monat Julio legte gedachter Capandon das Fundament zwder Vestungen an benantein Fluß / vnangesehen das Geschrey gieng / als weren 30000. Cosaggen im Anzug / solches zuverhindern. Aber die Polen hatten dazumahl mit den Schweden so viel zu thun / daß sie der Türcken vergassen. Man hat auß geben / daß in dem einen Fundament ein brennende Lampe sey gefunden worden / die noch heut zu Tag brenne. Ein ander Bassa ward geschick mit 50. Galleren / eine Vestung an dem Außlauff der Donaw / in das schwartze Meer zu bawen: welches er zwar gethan: dorffte aber nicht höher [1190] hinauff fahren / dieweil er gehört daß die Tartarn / die von dem Türcken abgefallen waren / jhm auff den Dienst warteten. (Florentinische Galleren passen den Türcken auff.) Die Galleren von Florentz hatten eine zeitlang auff dem Mittelländischen Meer den Türcken fleissig auffgepasset / vnd endlich bey der Insel Tenedos 27. Türckische Schiff erobert / vnd ein statliche Beut gemacht: als aber die Tücken dessen jnnen worden / haben sie jhnen mit 15. Galleren nachgejagt / vnd jhnen die Beut wider abgenommen. (Keyserl. Gesandte wird zu Constantinopel arrestirt.) Den 2. Febr. nam der Caymakan oder Obervogt zu Constantinopel den Keyserischen Gesandten / welcher daselbst residirte / in Arrest / vnd befahl jhm / ohn sein Erlaubnuß nicht auß dem Losament zu gehen. Die Vrsach war / dieweil deß Fürsten zu Siebenbürgen Gesandter geklagt hatte / daß der Keyserliche Ambassador viel falsche vnd vnwarhaffte Zeitungen von Hungarn außsprengte / die Leuth verzagt vnd kleinmütig zu machen. Als gedachter Ambassador 16. Tag im Arrest gewesen / erhielte er mit mühe von dem Caymakan / daß er frey wider außgehen möchte / doch wurd jhm ernstlich verbotten keine Vezir oder andere grosse Herren am Türckischen Hoff zu besuchen / ohn allein jhn den Caymakan. (Rebellion wider den Türcken.) Es hatte sonsten der Türck in seinem eigenen Reich so viel zu schaffen / daß er mit den Ehristen in Europa in ein Krieg sich nicht einlassen dorffte: dann der Bassa Emir Facardin Sayda hatte / auß Anregung deß Persianers auffs new rebellirt / vnd ein vornehmes Ort in Syria eingenommen vnd griff darauff noch ferrner vmb sich. In dessen hat gedachter Persianer auch ein mächtiges Heer versamblet die Festung von den Türcken abgenommen. Darauff an den Pässen auff Babylon etliche Festungen bawen vnnd also den Zugang dahin verwahren lassen. Der Georgianer Fürst / so es damals mit dem Türcken hielte / wurden auch / als er sich an das Hircanische Meer begeben / selbig Landt jhme zu vnderwerffen / von den Persianern geschlagen vnd jhm viel Volcks erlegt. (Türcken verlieren ein Königreich in Arabien.) Hierauff ist das Land Yemen von den Türcken abgefallen. Dasselbe ist ein Königreich im glücklichen Arabien / am Eingang deß rohten Meers / gegen vber Morenland / da alle Schiff / die auß Indien kommen / mit Gewürtz vnnd an dern köstlichen Wahren beladen / anfahren / von welchen deß Türckischen Keysers Officirer einen grossen Zoll / der jhnen deß Jahrs viel eyntrug / empfangen. Sie haben aber solch Landt durch jhre grosse Tyranney verlohren. Dann jetziger zeit die Bassen oder Landtvögt der Türcken so geitzig / daß die armen Vnderthanen dardurch in fast Verzweiffelung gerahten / vnd nicht wissen / bey wem sie hülff sollen suchen: sintemal die Landvögte thun was sie wollen / vnd haben das Schwerdt in der Hand / sonderlich die / so etwas weit von der Porten entlegen / wie dann derselbe war / welcher vber diß Landt gesetzt gewesen. Der entsatzte sich für niemand / vnd ließ zween Begen vmbringen / die reich vnd mächtig waren / vnd die Völcker desselben Landts in Gehorsam hielten. Jhr Reichthumb war die eintzige vrsach jhres Todts. Dazu kam / daß der Bassa in selbigem Land den Kriegsleuthen jhren Sold schmälert / mit fürgeben / sie könten sich wol mit einem geringern behelffen: das vbrige steckte er in seinen Beuttel. Dieweil nun die Völcker in demselben Landt gemerckt / daß das Kriegsvolck vber diesen Handel gar schwürig worden / haben sie solcher gelegenheit in acht genommen / vnd der Türcken Joch von sich geworffen / vnd jhnen ein eygenen Herrn erwöhlet / welcher auß dem Geschlecht der alten Königen von Yemen gewesen / denen die Türcken das Landt genommen hatten. Dieselbe hatten sich mitlerweil in ein ander Landt: welches nahe darbey gelegen / vnd nur durch hohe Berg / vber welche schwerlich zukommen / vnderscheiden war / begeben. Wie nun einer von jhren Nachkommen verstanden / daß das Volck im Landt wider den Türcken rebellirt / ist er alsbald mit einer guten anzahl Arabern hinein gefallen / vnd hat die Türcken außgejagt: darauff jhn das Volck zu jhrem Herrn auffgenommen. Man hielte damals darfür / es würden die Türcken solch Landt nit leichtlich wider bekommen können / dieweil sie nicht so viel Galleren oder Schiff auff dem rohten Meer hatten / mit welchen sie ein Heer dahin bringen könten. So konden sie auch vber Landt keine Armada dahin führen / dieweil man durch grosse Eynöden dahin ziehen muß / ehe man auß der Türckey dahin kommen kan. So ist auch diß Landt nicht weit von Babylon / welche Statt dem Türcken auch vor kurtzer entzogen worden. (Türcken ziehen wider den König in Persien zu Feld.) An selbiger Statt haben zwar die Türcken im vergangenen Jahr wider versucht / aben mit Hohn vnd Schaden wider abziehen müssen. Dahero Sultan sich entschlossen / sein eusserste Macht anzuwenden / Babylon wider zuerobern / zu welchem end er dann dem Challil Bassa als Obristen Vezier Befehl geben / ein starcke Armada auffzubringen / vnd so viel müglich ehist auff den Zug sich zubegeben / welches derselbe auch fleissig ins Werck gesetzt. Vnter deß hatte der Persianer einen Gesandten / zwar vnder dem Schein als wolte er Frieden machen / aber in der That / daß er den Zustand deß Türckischen Reichs erforschen möchte / nach Constantinopel abgefertigt / welcher den Challil auff dem Zug angetroffen / von welchem er wider zurück gewiesen / doch jhme endlich fortzuziehen erlaubt worden. Der hat zwar bey dem Sultan selbst kein Audientz erwerben können / sondern zu Scutari bleiben müssen / da jhme angezeigt worden / es sey seiner Werbung wegen an gemelten Challil Verzier bescheid abgangen / bey dem er sich erkündigen möchte. Schiene also daß die Türcken / wie sie allzeit zu thun pflegen sich nach der Gelegenheit richten wollen. (Obrister Vezier von den Rebellen geschlagen.) Der Obrist Vezier zog inmittels mit seinem Kriegsheer gegen Bahylon fort: aber es ist jhm vbel gangen / vnd hat er damit nichts außgerichtet. Er rückte erstlich in der Georgianer vnd Kurdier Landt / welche wie man sagt / von den alten [1191] Parthern herkommen / vnd dieweil jhr Land dem Königreich Persien nahe gelegen / nahm er jhm für / daselbst außzuruhen / damit er gegen dem nechsten Frühling den Persianer heimbsuchen möchte. Als er bey Arzeron / einer Landtschafft dem Türcken vnderworffen / fürüber zog / hat der Obriste verwalter derselben / mit nahmen Abassa / welcher ein Rebell war / jhn vberfallen / vnd sein bestes Volck / sonderlich die Janitscharen / die er bey sich hatte / neben 8. Bassen erschlagen. Es hatte dieser Abassa schon vor längst rebellirt / vnd klein Asien oder Natolien vnder sienem Gewalt gehabt. Hernach hatte er Pardon erlangt / vnd war in seinem Guberno vber gemelte Landtschafft Arzeron bestetiget worden: aber wie er seinen Vortheil ersehen / ist er wider abgefallen vnd sich zu dem Persianer geschlagen / welchem zugefallen er den Türcken diesen Schaden zugefügt. Es erhub sich wider ein newer Rebell wider den Türcken / mit nahmen Bassa Pacha / welcher vnder dem Schem / daß er deß Sultan Oßmanns Todt rechen wolte / alle Janitscharen vmbbringen ließ wider diesen ist der Obriste Verzier / welcher für dißmahl beyso gestalten Sachen die Statt Babylon muste vnangefochten lassen / gezogen / vnd hat ein guten Theil seines Volcks erlegt. Hergegen haben die Türcken auff dem Meer grossen schaden geluten. Dann die Sclaven von Alexandrien haben eine Gallee vberwältiget in welcher 400000. Cronen waren: vnd die von Malta haben den Türcken erliche Schiff mit köstlichen Wahren beladen / genom̅en. Wie nun ein Vnglück vber das ander dem Türckischen Keyser dieser Zeit zugeschlagen / ist er gar froh gewesen / daß der Fried mit dem Römischen Keyser war ernewert vn̅ bestetiget worden. Seine Frewd darüber zu bezeugen / hat er 130. Kleyder vnder die jenige außtheilen lassen / die der Handlung deßwegen beygewohnet. Dann wann beyde Potentaten / der Röm. Keyser vnd der König in Persien / dieweil er in seinem Reich viel Rebellen hatte / jhm solten zugleich auff den Halß kommen seyn / were es jhm nichtwol müglich gewesen / allenthalben Widerstand zurhun. Es schrieb ein Frantzoß den 23. Novemb. auß Aleppo / wie das Ottomannische Reich in grosser Confusion vnd Zerrüttung begriffen were / vnd wann es nicht so groß vnd mächtig / würde es nit lang bestehen können / ja es were schon vor etlichen Jahren zu grund gangen. Da were kein rechte Form mehr einiger Regierung: die Türcken hetten keine erfahrne Kriegsobristen mehr / die gemeine Soldaten wolten auff keines Gebott mehr etwas geben. Derhalben were es die rechte Zeit gewesen / daß die Christen miteinander Fried gemacht / vnd den Erbfeind bekrieget hetten. Den 1. Maij nach Mittag sind die Reliquien deß Bischoffs Noriberti, welche von Magdenburg abgeführet / vnd ein Zeitlang im Closter Taxan gestanden / mit einer stattlichen Procession vom Abten zum Strohoff / dessen Ordensleuth / Patron vnd Stiffter er soll gewesen seyn / in begleirung vieler derselben / auch aller anderer Ordensleuthen / deß Cardinals von Dietrichsten / vnd vieler vornehmen Herrn zu Prag sehr prächtig eigeholet / in die Thumbkirchen gestellet / vnd deß andern Tags durch 3. Ehrenpförten in das Closter Strohoff in ein besonders Kirchlein deponirt woden. Zuvor hatte Jh. Keys. M. an die Capitularen vnd den Rath zu Straßburg / wegen der Geistlichen Güter vnd deß Bruderhoffs Restitution / Mandata abgehen lassen. Hierauff nun haben Jh. Mayest. fürters zu End dieses Jahrs an den Rath zu Straßburg wegen Restitution der Thumb-vnd etlicher anderer Kirchen. (Keyserlich Mandat und die Statt Straßburg wegen Restitution etlicher Kirchen.) Wir Ferdinand / sc. Entbieten den Ersamen vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen Ammeistern vnnd Rath der Statt Straßburg vnsere Keyserl. Gnad: Vns haben auch die Ersame / Wolgeborne / Edle / vnsere liebe Andächtige vnd deß Reichs getrewe N. Statthalter / Dechant vn̅ Capitularn / deß Thumstiffts zu Straßburg / als in abwesen deß Hochwürdigen / Durchleuchtigsten / Hochwolgebornen Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oestereich / sc. Bischoff zu Straßburg vnd Passaw / sc. vnsers freundlichen Sohns Administratores in vnterthänigkeit klagend fürbringen lassen. Ob wol in dem Jahr 1555. auffgerichten vnnd hochverpönten Religionsfrieden / vnter andern klärlich vnd außtrücklich wird versehen / daß die Ständ so den im Röm. Reich zugelassen / Augspurgische Confessionverwandte Churfürsten vnd andere deß Reichs-Ständen / der alten Catholischen Religion anhängig Geist- oder Weltliche sampt vnd mit jhren Capiteln vnd andern Geistlichen Stands / auch vngeacht ob vnd wohin sie jro Residentz verruckt oder gewend hetten / bey jhrer Religion / Glauben / Kirchen / Gebräuchen / Ordnungen vnd Ceremonien / auch jhrer Haab vnd Güter / ligend vnd fahrend / Landen / Leuthen / Herrschafften vnd Gerechtigkeiten / Renten / Zinßen / Zehenden vnbeschwert bleiben / vnd sie derselben friedlich vnd fähig gebrauchen / geniesen / vnweiglich folgen lassen / vnd getrewlich darzu verholffen seyn / auch mit der That / oder sonst in vngütem gegen denselben nichts vornehmen / sondern allweg nach laut vnd außweisung deß H. Reichs Rechtsordnung / Abscheiden / vnd auffgerichten Landfrieden / jeder sich gegen denselben an gebührenden ordentlichen Rechten benügen lassen. Ob wol auch insonderheit in jtztbemeltem angeregten Religionfrieden außtrücklich geordnet vnd versehen / daß in den jenigen Frey-vnd Reichsstätten / da vnsere alte Catholischen Religion / vnnd die Augspurgische Confession ein zeit hero im gang vnd gebrauch gewesen / dieselbe auch hinfüro also bleiben vnd in solchen Stätten gehalten werden / auch denselben Frey. vnd Reichsstätten / Bürgere / Vnterthanen / vn̅ andern Einwohnern / Geist-vnd Weltlichen Stands friedlich vnd rühig bey-vnd neben einander wohnen vnd kein Theil deß andern Religion / Kirchengebräuch oder Ceremonien abzuthun / oder jhn darvon zu tringe̅ sich vnterstehen / sondern jeder Theil [1192] deß andern / laut besagten Religionfrieden / bey solcher seiner Religion / Glauben / Kirchenbräuch / Ordnungen vnd Ceremonien / auch sein Haab vnd Gütern vnd allem andern / wie ob angedeut / richtig vnd friedlich bleiben lassen sollen. So dann vnnd ob woln gedachtes Stiffts Straßburg in annis 1529. 1549. zu den jetzigen Stifftern vnd Kirchen / deren sie von Ammeister vnd Raht daselbsten eignes Gewalts entsetzt gewesen / wider mit Recht vollkömlich restituirt worden / vnd darwider keines wegs weiter angefochten / vnd von solchen Stifftern vnd Kirchen vertrungen werden sollen / vnd könten / daß jedoch solchem allem vnd vorangezogenem hochverpönten Religionsfrieden / schnurstracks zuwider / seye Ammeister vnnd Raht zu Straßburg im Jahr 1559. vnd 1561. die Thumb-vnd andere Kirchen / von newem occupirt vnd eyngenommen / Predicanten auffgestellt / vnd vermittelst solcher eigenthätlichen Verfahrung das Catholische Exercitium daselbst allerdings auß gemustert / ohne daß keine Catholische von etlicher zeit hero in das Burgerrecht / vnd Zunfft daselbsten auffgenommen / vnd zu Ehren vnd Aemptern befördert / vnd jhn jhr freyes Exercitium wie im Religionsfrieden außtrücklich vermag / gestattet worden. Wann dann solche Handlung sich zu recht nicht justificiren vnd verthädigen lässet / Als haben vns benante Statthaltern / Dechant vnnd Capitulares als integri Administratores besagtes Thumbstiffts Straßburg jhnen vnser Keys. Hülff vnnd Beystand / auch gebührende mittel Rechtens zuertheilen / vnd zuerkennen in Vnterthenigkeit angeruffen vnd gebetten / auch erlangt / daß nachfolgendes Mandat wider euch zuvollziehen erkant worden. Gebieten euch hierauff von Köm. Keys. May. auß Gericht vnd Rechtswegen / bey Peen 50. Marck lötigs Gold / halb vnser Keys. Cammer / andern halben theil obgesagtem klagendem Statthalter / Dechant vnd Capitularen als Administratorn vnd dem Stifft Straßburg vnnachlässig bezahlen / hiemit ernstlich / vnd wollen daß in den nechsten nach vberantwortung oder verkündigung dieses Brieffs besagten Klagenden / alle von ewern Vorfahren / oder euch selbsten eyngezogene Thumbkirchen vnd Pfarren / mit allen jhren Eynkommen / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / auch darbey gefundenem Kirchenornat / Geschmuck vnnd Zierd / von Meßgewant / Kelchen / Patenen / wie das nahmen haben mag / nichts davon außgenommen / oder aber den billichen Werth darfür vnd was sonsten bey solcher Destitution verwüstet vnd schaden gethan worden / gäntzlich vnd vollkömlich wie sichs gebühret / restituirt / erstattet / vnd alles in den jenigen Stand / wie es vor vnd nach dem auffgerichten Religionfrieden gewesen / gestalt besagten Clägern in vbung der Catholischen Religion / Kirchen / Gebrauch vnd Ceremonien / weiter keinen Eintrag oder Verhinderung thut / den Bürgern / Inwohnern / vnd andern zu besagtem Catholischen Exercitio, den freyen vngesperten Zutritt gestaitet / als in offtangezogenem Religion-vnd Prophanfrieden / verbottenen Gewalts euch gäntzlich entschlaget / eussert vnd enthaltet / dann immittelst mit verbotten kein Catholischer zu den Bürgern / anzunehmen / vnnd in andern dergleichen verbottenen Fällen zuwider gehandelt worden / gäntzlich abthut / auffhebt vnd cassirt / die Cläger vnd jhr angehörige Verwandten vnd Vnderthanen ausserhalb Rechtens vnbetruckt vnnd vnverfolgt / sicherlich vnd friedsamb bey mehrgemeltem Thumbstiffts vnd Pfarren dem Catholischen Exercition vnd den jhrigen seyn vnd bleiben lasset / deß ordentlichen Rechten Außtrag benügig seyet / darwider nicht thut / noch zuthun schaffet / oder verhenget selbst / oder durch andere / heimlich oder öffentlich / in keinerley weiß noch weg / als lieb euch ist vnsere schwere Keyserliche Vngnad vnd Straff / vnd obbestimpte Peen zuvermeyden / das meynen Wir ernstlich. Im fall jhr aber durch diß Keyserlich Gebott beschwert zuseyn / vnd warumb in demselben zugeleben nicht schuldig seyet / erhebliche vnd bestendige Vrsachen zuhaben vermeint / alsdann so heischen vnd laden wir euch / von besagter Römischer Keyserl. Macht / auch Gerichts vnd Gerecht wegen hiemit / daß in zweyer Monaten von Einliefferung vnd Insinuirung diß vnserm Keyserl. Edict anzurechnen / so Wir euch vor den Ersten / Andern / Dritten / Letztlichen vnnd Endlichen Rechtstagen setzen vnd benennen / peremptoriè oder ob derselbige nicht ein Gerichtstag were / den nechsten Gerichtstag hernach selbst / oder durch ein vollmächtigen Anwalt an vnserm Keyserlichen Hoff / welcher Ende derselbige der Zeit sein werde erscheinet / dieselbe ewer angemaste Vrsachen vnd Eiwenden dargegen im Rechten / wie es sich gebührt / vorbringt / darab den Sachen vn̅ allen deren Gerichtstägen vnd Termin biß nach endlichem Beschluß vnd Vrtheil abwartet. Wann jhr kompt vnd erscheint / alsdann oder nicht / so wird nichts destoweniger auff deß gehorsamen Theils oder dessen Anwalts anruffen vnd erfordern hierin in Rechten mit ermeltem Erkandnuß vnd anderm gegen euch gehandelt vnd vorgenommen werden / wie es sich in seiner Ordnung nach gebühret / darnach jr euch zurichten / sc. (Bapsthum̅ wird zu Colmar wider eyngeführt.) Es haben sonsten die Päpstische der Zeit hin vnd wider zu reformieren angefangen / vnd sind deßwegen von einem Ort zum andern die Keyserliche Commissarii gerayset: Die haben vnder / andern auch zu Colmar das Pabstthumb wider eingeführet / ein Bäpstischen Magistrat angesetzet / vnnd die Inwohner gezwungen / daß sie den Newen Calender annehmen müssen. (Bapst creirt newe Cardinäl.) Vmb diese Zeit hat Bapst etliche newe Cardinäl creiret / nemblich den Mons. Nicolao Francesco, Bischoffen zu Tüll, deß Hertzogen zu Lothringen Bruder / Mons. Hieronymo Vidoni, von Cremona, Mons. Martino Gimeti von Villettri, Mons. Verospo, vnd Alexandro Caesarini, beyde Romaner / wie auch den Sign. Egidi Carilio Albernoti, Spanischen Archidiaconum zu Durges, vnd P. Don Pietro Berilli, deß Königs in Franckreich Beichtvatter.
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Es ist auch der Cardinal Clösel / Bischoff zu Wien / damals widerumb in Teutschland / zu seinem Bisthumb sich zu begeben / von Rom abgerayset / demae zu solchem Behuff von dem Bapst ein ansehnliche summa Gelts verehret worden. (Absterben Fürst Carls von Liechtenstein:) In diesem Jahr ist Fürst Carl von Liechtenstein Königlicher Statthalter in Böhmen / den 12. Februar. zu Nacht vmb 8. Vhrn / zu Prag an einem starcken Catharro Todts verfahren / nach dem er kurtz zuvor starcke Kriegsbestallungen außgeben / vnd gewaltige Praeparatoria zu einem Feldzug zurichten lassen. Seine beyde Brüder Maximilian vnd Gundacker / als sie von seinem Ableiben bericht bekommen/sind den 6. Martij zu Prag angelangt / vnd haben die Leich nach Troppaw führen lassen: von dannen sie hernach in Mähren / auff das Schloß Eißgruben gebracht worden. (Hertzogs Vincentij von Mantua.) Zu End dieses Jahrs ist auß dieser Welt geschieden Herr Vincent / Hertzog zu Mantua vnd Montferrat / welcher vor seinem Todt den Hertzogen von Nevers seinen Vettern / für einen Erben vnd Successorn erklärt hat / darauß groß Vnruhe in Italien entstanden. (Der Hertzogin von Orleans.) Es hat auch der Hertzog von Orleans / deß Königs in Franckreich Bruder / in diesem Jahr den 4. Junij sein Gemahel / eine Fürstin auß dem Hauß Mompensier / verlohren. Sie ist im Kindbeth gestorben / nach dem sie zurtz zuvor / nemblich den 29. Maij / Kindts genesen / vnnd eine junge Tochter zur Welt gebracht hatte. (Der Hertzogin von Lothringe̅.) Den 9. Decem. hat die Hertzogin von Lothringen / Hertzog Carlen Fraw Mutter / vnd deß Hertzogen von Vaudemont Gemahel / gleichfals den Geist auffgeben. Man hat wollen sagen sie were vor Leyd gestorben / dieweil sie gesehen / daß gantz Lothringen vnd das Landt Barrojs mit Soldaten erfüllt were / die man wider Franckreich brauchen wolte / vnnd daß jhr Herr / der von Vaudemont den Teutschen vnd Keyserischen mehr zugethan were dann den Frantzosen / wiewol seine Mutter auß Franckreich gewesen. Nachdem sie aber verschieden / hat er die Regierung deß Landts seinem Sohn / Hertzog Carln / vbergeben / vnnd angefangen / ein eynsam Leben zu führen / also daß er mehr einem Einsiedler dann einem Fürsten gleich gewesen. (Graf Ludwigs von Fürstenberg.) In diesem Monat ist auch Graff Ludwig von Fürstenberg / im Tyllischen Läger mit Todt abgangen. (Balthasar Mentzer Theol. D.) Deßgleichen ist zu Marpurg Balthasar Mentzerus Theol. Doct. vnd Professor daselbsten / ein sehr berühmbter Mann / vnd der etliche treffliche Theologische Sctipta außgehen lassen/gestorben. (Zwo Spanische Reichgeladene Caracken gehen zu Grund.) Zu Anfang dieses Jahrs seind 2. Spanische Caracken / die eine S. Barthel / die ander S. Helena genant / welche den 4. Martij 1626. auß Goa gefahren / vnd folgenden Octobr. zu Galicien in Spanien angelangt / mit grossem Reichthumb bey Bajona in Franckreich zu grund gangen. Dann als sie von Galicien nach Lißbona fahren wollen / hat sich ein solch Vngewitter erhaben / daß nit allein gemelte Caracken / sondern auch 5. grosse Kriegschiff / welche dieselbige begleiten sollen / gescheittert vn̅ vndergangen seynd. Damit aber der Leser wissen möge / was für grosser Schad durch Verlust dieser Caracken geschehen / wollen wir kürtzlich erzehlen / was jhr Ladung gewesen. An Diamanten haben sie gehabt für ein Million vnd 600000. Ducaten. An andern Edelgesteinen / als Rubinen / Säphirn / Hiacynthen / Amethisten / Granaten / Onyx / Agathen / für 15000. An roher vnd gesponnener Seyden / von allerley farb / für 200000. Ducaten. An gemeinem Sammet / güldenen vnd silbernen Stücken / Damasten / Atlas vnd Taffet / allerley Gattung / für 150000. Ducaten. An gestickter vnd anderer Arbeit auß China / Vmbhäng / Tapetwerck vnnd allerley köstlicher Haußzierd / für 100000. Ducaten. An Augstein / Bisem vnd andern wolriechenden Specerehen / für 50000. Ducaten. An wolriechendem Holtz von mancherley Gattung 25000. Ducaten. An Cabineten / Bettladen / Tischen / Stülen / vnd anderm Haußrath / von Hebenholtz / vnnd Helffenbein / für 25000. Ducaten. An Gewürtz / Negeln / Pfeffer / Zimmet / Mußcatnüß vnd andern / für dritthalb Million Ducaten. An 600. Kisten / groß vnd klein / mit köstlichen Wahren gefüllet / für 2. Million Golts. An 2000. Ballen grober Wahren / für anderthalb Million Ducaten. An Besoartstein auß Cambayen / Persien vn̅ Porcespic in Malacken / für 10000. Ducaten. An reinen vnnd dicken Porcelinen / allerhand gattung / für 10000. Ducaten. An güldenen Ketten / Paternostern vnd dergleichen für 15000. Ducaten. An weissem Zucker / für 40000. Ducaten. An Säck mit Reiß gefüllt / für 30000. Ducaten. An Persianischen Teppichen / für 40000. Ducaten. An Leder mit der Nadel gearbeitet / Tischtücher / Bettdecken / für 20000. Ducaten. An Gold vnd Silberdrat / Wädeln vnb allerhand gattung / für 30000. Ducaten. An Zückerwerck vnd Confecten für 20000. Ducaten. An Sclaven / Männlichen vnd Weiblichen Geschlechts / von allerley Künsten / als Sänger / Spielleut / Sticker / Schneider / Schreiber / Zuckerbecker / Köch vnd andere Arbeitsleuth / deren in einem jeden Schiff 3000. oder 4000. pflegen zu seyn / für 150000. Ducaten. Belaufft die Summa auff acht Million / 660000. Ducaten. Das Volck / so auff bemelten Schiffen gewesen / so wol Soldaten als Matrosen / ist meistentheils ertruncken. Auff denselben sind 448. Metallene Stück vnd viel von Eisen gewesen / die alle ins Meer gesuncken. Es waren 43. kleine Schiff [1194] außgefahren / das Volck zu salviren / sind aber nur 6. darvon wider zurück kommen. Darneben sind 49. Pinassen gewesen / welche 300. Spanische Soldaten / vnd die Waafen / so der König in Spanien nun von 2. Jahren hero hatte zu Placentz schmiden lassen / sich solcher auff den Duynkirchischen Schiffen zugebrauchen / vberführen solten. Denen ist es auch nit besser ergangen: dan̅ sie mit den Soldaten vnnd Waafen zu Grund gangen. Wiewol nun das meiste Gut so auff obbenanten Caracken gewesen / etlichen besondern Kauffleuten in Portugall zugehört: so hatte doch der König in Spanien jhm vorgenommen / dieselbe auff Borg an sich zunehmen / dem grossen Geltmangel / der jhn dazumahl drückte / rathzu schaffen: vnnd hetten vielleicht die Kauffleuth die Theil dran hatten / wenig darvon wider bekom̅en. Aber da Meer hat alles verschlungen / also daß weder dem König noch den Kauffleuthen etwas darvon zu gutem kom̅eu. Etliche waren der Meynung / daß solche Caracken hetten können errettet werden / wann sie auff Engelland segeln wollen: dann der Wind sie dahin getrieben. Aber die Obristen im Schiff haben solchen Reichthumb den Engelländern / welche durch solch Mittel das Königreich Spanien hetten bekriegen vnd anfechten können / nicht gegunt / sondern lieber gewolt / daß es dem wütenden Meer / als jhren Feinden / zu theil würde. (Schröcklich Erdbeben in Apulien.) Es ist fast die gantze Landtschafft Apulien in diesem Jahr durch ein schröckliches Erdbeben verwüstet vnd ruinirt worden / welches sich Freytags den 30. Julij erhaben. Davon einer mit nahmen Iohannes de Poardi, ein Bolognenser / nachfolgenden Bericht gethan. Was dieses Erdbeben / so die Landtschafft Apulien / im Königreich Neaples / jämmerlich zugerichtet / belangen thut / ist dasselbige (vorgemelten Tags) zum erstenmahl vmb die 16. Stund gespüret worden: vnd ob wol dasselbe nur 5. Stund aneinander gewehret / hat es doch nichts desto weniger mit solcher Furj vnd Vngestümme gewütet / daß der mehrertheil gedachter Provintz / sonderlich aber die gantze Statt S. Severo verwüstet worden / in welcher der meiste Theil von Häusern / Pallästen vnd Thürnen eingefallen / daß man auch hernacher gantz keine nachrichtung vnd vnterscheid der Oerter / wo zuvor die Plätz / Gassen oder andere Wohnungen gestanden / haben mögen. Es seynd fast alle so vnter wehrender Ruin sich in der Statt befunden / vmb jhr Leben kommen / auch die die jenige / so auff dem Felde wegen deß Einerndens zu thun gehabt / mit nawer Noth erretten können / also / daß mehr dann die helfft der Eynwohner vnter gemelten Ruinen stecken blieben / in betrachtung die erste Furj dieses Erdbebens keinem eintzigen Menschen so viel Zeit vnd Raum verstattet / daß er sich hette hinweg begeben / vnd salviren mögen. Zwar ist es nicht ohn / daß (wo nicht wunderbarlicher weise / doch auß sonderbahrer protection vnd schickung Gottes) Monsignor Venturi Bischoff derselben Statt / mitten vnter diesem trawrigen Fall gantz vnverletzt geblieben: Dann nach dem selbiger nach der Mittagsmahlzeit / wegen eines geringen Geschwärs / so er an dem Schenckel gehabt / in vermeynung etwas zu ruhen / sich auff das Beth geleget / hat sich das sämptliche Getäffels seiner Kammern in einem Augenblick erhoben / vnd hernieder in stücke zerfallen. Nach diesem ist ferrner das gantze Dach in gemelter Kammern / wie auch die gantze Mawer / so zu hinderst an dem Bette gestanden / eingefallen / von welchem allen doch obgedachter Bischoff nit den geringsten Schaden empfunden / gleichwol seynd zween auß seinen Dienern vmbs Leben kommen. Vnter den Officialen vnd Priestern aber ist sonsten niemands / weder von den Herrn selbsten / noch ihrem Gesinde verletzet oder beschädigt worden. Es sind auch alle Nonnen / außgenommen eine / so todt geblieben / salviret / hergegen aber 5. andere verletzet worden / welche doch alsbalden von deß Herrn Bischoffs General Vicario auß den Ruinen herfür gezogen / vnd auff das Feld / allda sich derselbe Pastor befunden / geführt worden / daselbsten sie sich etliche Tage / in dem sie auß mangel Essens vnd Trinckens nicht gewust / wohin sie sich am sichersten begeben solten / auffgehalten. Nachdem aber dieselbe von etlichen auß Lucera, welches eine Statt / vngefehr 12. Meilen von S. Severo gelegen / vnnd von dem Erdbeben noch nicht allerdings so gar verletzt gewesen / eingeladen worden / haben sie sich allesampt naher gemeltem Ort begeben / der Herr Bischoff von den Herren del Pozzo Thesaurario selbigen Capitels / die Nonnen aber von dessen Frawenzimmer an vnd auffgenommen worden / welche hernachmals / wegen derselben freundlichen Auffnehmung in jhre eygene Wohnungen gleichsamb vmb die wette mit einander gestritten haben / vngeacht die Einwohner jetztgemeldten Orts nach verfliessung wenig Tagen / wegen der vberauß groß vnnd erschröcklichen Erdbebung / sich auff das Feld zuverfügen / gezwungen worden / welche diese Statt widerumb von newem heßlich besucht vnd mitgenommen / auch wie dannenhero von dem 17. Augusti geschrieben worden / je länger je mehr verspüret werden. Weiters ist auch das Closter deß Calestiner-Ordens gantz vnnd gar eingefallen / zween auß denselben München auff derstette todt geblieben / vnnd viel andere erbärmlich zugericht worden. Die Capuziner seynd alle mit dem Leben darvon kommen / auch so balden so balden solche auff dem Feld sich befunden / ist das Closter zu trümmern gangen / vnd alles vber ein Hauffen gefallen. Gegenwärtiges Erdbeben hat nicht allein die Statt Sant Severo verwüstet / sondern es ist zugleich gantze Landtschafft Puglia darvon berühret worden / sonderlich die Statt Termini mehr als in die helfft: Serra Capriola aber gantz vnd gar zu grund gangen / vnd das Dorff S. Paulo, so von den Albanesern besessen / gantz zu einem Steinhauffen worden.
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Torre Maggiore, so dem Fürsten von San Severo zustehet / ist fast gantz serschlayffet. Von dem Castel Nuovo, so gleichfals jetztgemeldtem Fürsten zukompt / seynd von dreyen zwey Theil gantz verherget vnd zu nicht gemacht / jedoch ist der Fürst / so sich mit seinem Gesind daselbsten befunden / zum theil in dem Schloß / welches vber die massen starck vnnd wol verwahret / salviret worden / derselbige hat sich auch hernacher / weilen etliche seiner Diener todt geblieben / etliche aber sehr beschädiget worden / auff das Feld begeben. Zu Rignano, welcher Ort den Jesuitern zustehet / hat das Erdbeben mehr als die helfft der Häusser zu Boden gerissen / vnd viel Leuth auff dem Platz geblieben. Dragonara, so ebener massen dem Fürsten von San Severo zugehört / ist gantz ruinirt vnnd zu nicht gemacht. Eben dieses ist Santo Licandro, welches Ort den Herrn von Calapresa zuständig / auch begegnet. In der Aptey zu Melanico, dem Herrn Patriarchen von Sangro gehörig / ist die Kirch reyn vnnd sauber eyngefallen / auch noch eine ander zu Ripa Alta, wie man sagt / gantz von der tieffen Klufft deß Erdtreichs eingeschlungen worden. Das Landt della Procina ist gantz verwüstet / vnd alle Einwohner desselben jämmerlich verdorben vnd vmbkommen. Die Stätt Ascoli, Bovino, Troja, Trani, Andria, Foggia, wie auch Fortore, Campomatrino, Remiti, Guasto, Francavilla, Hortona, Lanciano, Castellazzo, Teregnola, Canosa, beneben vielen andern Landtschafften vnnd Oertern / haben einen erbärmlichen Zustandt erfahren / vnnd so wol an Menschen als ihren Häusern vberauß grossen Schaden erlitten / daß / wie von vornehmen Leuthen glaubwürdig berichtet wird / mehr als in die sieben vnd zwantzig Oerter / so wol an Stätten als Landtschafften / beneben andern grossen Dörffern / mercklichen Schaden empfunden / auch die Zahl der jenigen / so jämmerlicher weise das Leben verlohren / sich vber die 17000. Personen erstrecke / vnd der Vmbkrayß deß Landes / so von diesem Erdbeben verwüstet worden / sich auff die 200. Meilenwegs belauffe. Vnter wehrenden Ruinen seynd vnderschiedliche denckwürdige vnnd wunderbarliche Casus vorgefallen / deren ich doch nur etliche / so ausser allem zweiffel / diese Orts erzehlen will. Erstlichen / daß der See genannt Lesina etliche Stund trucken vnnd ohne Wasser gestanden / auch viel Fisch auff dem Landt ferrne von demselben gefunden worden / vnnd solches auß Vrsach / wie man vermeinet / weilen die grosse Furj deß Erdbebens gemelten See zum zweyten mahl sehr starck im Grund erhöcht gehabt: andere schreiben / daß derselbe durch einen tieffen Schlund oder Riß die Stat Lesina, so nahe dabey gelegen / verschlungen habe. Hernacher / daß sich der Berg di Civitate in drey Theil zertheilet / vnnd von dreyen vnderschiedenen Klüfften erschrecklichen auffgethan. Drittens / daß zu Rosetto das Erdreich in die 12. gantzer Meilwegs auffgerissen / vnd vnsäglichen von einander gethan. Vierdrens / daß viel tieffe Brimnen nicht allein Wasser / sondern auch ein grosse menge Erden außgeworffen. Zum fünfften / daß vnder den eingefallenen Dingen zu San Severo ein lebendiges Kind gefunden worden / so an seiner todten Mutter Bruste gesogen. Vors sechste / daß ein Glock vber ein Kind gefallen / so dasselbige im geringsten nicht offendirt / sondern von gemelten Ruinen beschützet habe. Zum siebenden / daß vnter den eingefallenen Sachen ein Faß gefunden worden / vnd in demselben ein lebendiges Weib sampt einem Knaben gestocken. Achtens / daß ein Clericus oder Pfaff auff dem Glockenthurn einer Kirchen sich befunden / vnd auff demselben in einem Winckel / nach dem der gantze vbrige Rest eingefallen / stehen blieben / welcher doch hernacher jnnerhalb dreyen Tagen / weiln man jhme nicht können zu hülff kommen / todts verfahren. Neundtens / daß ein Canonicus, nach deme der Giebel seiner Wohnung eingefallen / auff einem zerbrochenen vnd eingefallenen Gewölb seye bestehen geblieben / vnd daß selbiger in dem jhm beyzukommen / vnmöglichen gewesen / nacher zweyen Tagen seinen Geist auffgeben. Weiters wird berichtet / daß zu Chieuti das Erdbeben ein grossen vngehewren Wald so gar eingerissen / daß auch nicht ein eintziger Baum darinnen vbrig geblieben. Es habe sich noch dergleichen viel wunderbarliche Fäll mehr bey diesem trawrigen Zustand zugetragen / welche alle zuerzehlen dieses Orts zu lang werden würde. Den 21. Aprilis / ist vmb 10. Vhr vormittags (Fewersbrunst zu Wien.) in der Statt Wien / ein schröckliche Fewersbrunst entstanden / dardurch bey dem grossen Wind / in 160. Häuser angesteckt / theils etwas / theils gantz vnd gar in die Aschen gelegt / darunter auch das Frawen Closter bey S. Jacob in der Riemerstrassen / vnnd der H. Creutzhoff gantz im Rauch mit auffgangen / das Fewer ist in gedachter Riemerstraß bey einem Seyler / durch ein Magd mit einem heyssen Schmaltz außkommen / hat dieselbe gantze Gassen auff beyden seithen abwerts gegen dem Stubenthor angestecket / darunter auch das Dachwerck im Posthauß mit auffgeflogen / es hat auch den Grünanger vnnd nechstes Gäßlein darbey / die gantze Schulstraß / etliche Geistliche Häuser bey Sanct Steffan / wie auch das Hindertheil im Bischoffshoff / fast die gantze Wollzeil / vorder vnd hinder Beckenstraß / den Kellerhoff / die Oberzeil im alten Fleischmarck / klein [1196] vnd grossen güldenen Hirsch / vnd abwerts gegen dem rothen Thurn die güldene Sonn vnnd den Stewerhoff / neben vielen andern Häusern hinweg genommen / es hat auch der grosse Wind das Fewer gegen dem Saltzgrieß / vnd vnder die Juden auffn Kühnmarck getrieben / vnnd selbiger Orthen auch etliche Häuser angesteckt / vnd theils in die Aschen gelegt / es ist sich zuverwundern / wie seltzam dieses Fewer geflogen / angezündt / vnnd was grossen schaden es gethan: hat den gantzen Tag vn̅ Nacht continuirt / auch vber der Schlagbrücken bey 10. Häuser verderbt / seyn auch etliche Personen darbey vmbkommen. (Fewersbrunst zu Grünberg in Schlesien.) Dergleichen Vnglück hat die Statt Grünberg in Schlesien noch härter betroffen. Dann in derselben im Maymonat durch verwahrlosung ein Fewer außkommen / welches die gantze Statt auffgezehret / also daß nur Kirchen vnd schulen stehen blieben. (Wunder in Schlesien.) Vmb diese Zeit hat sich auch ein seltzam Wundergesicht in der Schlesien vnferrn von Neuß sehen lassen / in dem den 9. April. vnd nach etliche Tage hernach sich 3. Weibspersonen / mit blawen Krägen / vnnd hohen Hauben / nicht weit vom Schillerberg am hellen Tag sehen lassen / welche einander bey den Händen gehalten / vnd im Feld herumb getantzt / darnach alle drey mit einander gestritten / vnnd ist die eine etwas kleiner gewesen als die andern / die hat auch geschryen / Ich werde vberwinden / welches dann auch also geschehen / daß sie die andere beyde vberwunden / vnd darauff verschwunden. Deßgleichen ist auch der Zeit dem Schäffer von Frawenheim etlichemahl ein alter Mann erschienen / vnd jhm viel Sachen offenbahret / vnd sonderlich ernstlich zur Buß vermahnet / mit vermelden / daß im widrigen grosser Jammer vnnd Blutvergiessen erfolgen würde: wie dann solches von gedachtem Schäffer mit dem Eyd betheuret worden. In der Statt Brieg hat sich damals das Krafftmeel in Blut verwandelt ingleichem haben sich auch in einem Brod / so man auffgeschnitten / blutige Striemen erzeiget / so von etlich hundert Personen gesehen worden. (Wundergeburt.) Im Junio hat bey der Statt Straßburg vor dem Metzger Thor ein Schwein 3. abschewliche Wunderthier geworffen / so theil einem Menschen gleich gewesen / die Klawen aber waren gestaltet / wie man den bösen Geist abzubilden pflegt. (Vngewitter zu Glatz) Es hat sich den 8. Septem. zu Glatz ein grosses Vngewitter erhoben / darbey es zwey mahl in die Vestung in einen Thurn / so 8. Elen dick / vnd 64. Jahr vor Christi Geburt von den Heyden erbawet / geschlagen / vnnd weil 123. Centner Pulver darinn gewest / hat es also gehaust / daß man nicht anderst vermeynt / es sey ein ein Erdbeben oder der jüngste Tag vorhanden / in dem viel Häuser / Fenster / Oefen / auch gantze Mawren / Ziegel / Dächer vnd Böden zersprengt / auch Werckstück vnnd Steine zu 5. vnd 6. Centner / vber die Gassen in die Vorstatt vbers Wassers geworffen / vber 50. Soldaten / ein Leutenant / etliche Officirer erschlagen / 30. tödtlich verwund / vnd die Vestung also zugerichtet worden / daß etlich tausend Man sie mit schiessen nit also hetten verderben können. (Zu Leipzig.) In dem Monat Majo war auch ein schreckliches Wetter zu Leipzig eingefalle̅ / welches Schlosen in der grösse / als Tauben Eyer geworffen / vnd wo der Strich hingangen / die Frucht zu nicht gemacht / vnd das Federviehe / welches nicht salvirt worden / erschlagen. (In den Niderlanden.) Im Monat Novem. war ein groß Vngewitter auff der See / vnd sonst in den Niderlanden / dardurch viel Englische / Holländische vn̅ Niderländische Schiff zu Grund giengen. Die Schiffbrück auff der Scheld vor Antorff ward durch die Vngestümmigkeit deß grausamen Windts zerschmettert / vnnd hat die Schantz vor Sandvliet auch grossen schaden darvon gelitten. Vmb selbige Zeit hat sich auch zu Neuß in Schlesien ein grosses Vngewitter verspüren lassen / welches 2. Stunden gewehret / vnd an vnderschiedlichen Orthen in den Thurn deß Rahthauses zu oberst eingeschlagen. Derselbe ist von oben abgebrant / vnd herunder gefallen / dardurch grosser Schad geschehen. (In Vngarn.) Deßgleichen ist in diesem Jahr ein schreckliches Vngewitter in Vngarn entstandenewelches mit Plitzen / Donner vnd Schlägen sich dermassen erzeiget / daß dergleichen bey Menschen Gedencken nicht verspürt worden: doch feind die Schläge / deren sehr viel gewesen / alle in das Wasser / die Theyna / gangen / welches dardurch also bewegt worden / daß es grosse Wällen geworffen / vnnd gleich einem siedenden Wasser erschienen. (Wolckenbruch in Francken.) Vber diß ist der Zeit in Francken ein grosses Gewässer durch ein Wolckenbruch eingefallen / davon etliche Häusser vnd Gebäw eingeworfsen Menschen vnd Viehe ersäufft / Aecker / Wiesen vnd Weinberg verderbet / vn̅ mit Sand vn̅ Stetnen vberführet worren. Vnd sonderlich sind die Inwohner zu Buchenbach in grosser Gefahr gewesen: dan̅ daselbs das Wasser / die Jahst genant / den Flecken vberschwem̅et / vnd man wegen grossen geräuschs vnd praussen deß Wassers weder schreyen oder reden hören können. Deßgleichen hat es auch im Flecken Bretzhoffen grossen schaden gethan dann das Wasser vnversehens höher / als 2. Manns hoch vberschossen / 2. Häuser sam̅t den Scheuren / mit allem was darin gewesen / in einem Augenblick auff dem Boden weggeführet / die andern Häusser sampt Höfen vnnd Gärten / jämmerlich zerrissen / in dem einen Hauß darinn ein Mann sampt seinen Weib vnd Tochter gewesen / ist es gleich anfangs / 2. Mann hoch in die Stuben kom̅en / also daß dahero die Einwohner auff die Oberbüne entwichen / in dem gehet das gantze Hauß davon / vnd fallen die Leut ins Wasser / darunder man den Haußvatter anderthalb Meil vnderhalb der Jahst todt gefunden / Mutter vn̅ Tochter aber in viertheil Meil / von Holtz vnd Steinen am gantzen Leib zerquetscht: den Sohn vngefähr von 16. Jahren / hat das Wasser / durch einen Garten mit grosser Vngestüm̅ geführet / da er in der grossen Fluth ein Büschlein Stroh erwi [1197] schet / mit dem ein weil fortgefahren / vnderdessen thut es einen schrecklichen Donnerstreich / davon er dermassen erschrocken / daß er von dem Büschlein Stroh kommen / ruffet doch mit hertzlichem Gebett vnd Schreyen Gott vnd Menschen vmb hilff an / vnderdessen fähret ein grosses Bawholtz jhme vber den Rücken / stösset ihm ein grosses Loch in Kopff / an welchem Holtz er sich erhelt / vnd fähret damit gegen der Mühlen / vber das Mehr hinab / schreyet vmb hilff / darauff die in der Mühlen mit brennendem Strohe / dann man wegen deß stätigen Regenwetters kein Liecht erhalten können / nach jhm gesehen / jhm zu hilff kommen / vnd also errettet / nach dem er von 10. Vhren in der Nacht / biß gegen Morgen in dem Wasser gewesen. Sonsten hat auch diß Gewässer ein ander Hauß mit Gewalt angegriffen / daselbst ein Kind von zweyen Jahren / mit sampt der Wiegen von der Mutter hinweg gerissen / so nachmahls ohne die Wiegen / todt gefunden worden. Deßgleichen ist auch an vielen andern Orten als zu Stätten / Marsbach / Kuntzelaw / Grißbach / Heimhaussen / grosser Schaden geschehen / viel Menschen vnd Vieh ersäufft vnd beschädiget worden. Deßgleichen hat sich in Italien / in der Gegne vmb die Statt Rom / der Fluß Tybur bey Purgetto dermassen ergossen / daß dardurch grosser Schaden geschehen / viel Häuser weggeflöset / auch viel Menschen vnd Vieh ersäufft worden. (Schröckliche Geschicht in Hessen mit dreyen Tyllischen Soldaten.) Vmb selbige Zeit hat sich in Hessen mit dreyen Tyllischen Soldaten ein schröckliche Geschicht begeben. Selbige haben zu Kauffungen bey Cassel einen Bawren vmb 30. Reichsthaler / als jedem 10. zugeben angelangt / als nun der Bawr sein Armut vorgeschützt / haben sie jhn an seinen eissern Ofen mit dem Rücken gebunden vnnd starck eingehitzt / also das Gelt von jhme zuerzwmingen. In solcher angelegter Marter kompt der vierdte Soldat / oder vielmehr der Teuffel / in gestalt jhres Leutenants / in die Stube / fraget / was sie mit dem armen Mann vorhetten. Darüber sie erschracken / wendeten aber vor / es were ein Halsstarriger Bawr / hette wol gelt / wolte es aber nicht herauß geben. Darauff der vermeinte Soldat das Gelt für den Bawren herzugeben sich anerbotten / vnd auff den Tisch gezehlet / aber mit dieser Condition / sie müsten sich erst mit jhme darumb rauffen. Ergreifft also einen / schlegt denselben an die Wand daß das Hirn daran geklebt / wirfft den andern zum Fenster hinauß / daß die Fensterrahme jhme an dem Halß hangen bliebe / vnnd blieb derselbe also auff einem Mist liegen / konte kein Wort reden / nur daß er im Halß gerösselt / biß er verschieden / den dritten führet er zum Schornstein hinauß / stellet jhn auff ein Misthauffen / allda er in 24. Stunden ohne Reden stehen blieben / redet aber endlich / vnd warnet seine Cameraden vor dergleichen Excessen / darauff er auch gestorben.

1628
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Zu Anfang deß 1628. Jahrs ist
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ein Theil der Keyserischen Armada in Ostfrießland eingerucket / vnd sich deß Meerports Griet genant / sampt andern Orten bemächtiget. Wiewol (Keyserische Armada rücket in Ost Frießland.) aber kurtz zuvor die Statt Embden etliche Abgeordnete an die Staten der Vereinigten Niderlanden geschickt / vnnd durch dieselben Ansuchung thun lassen / daß die Stadische Guarnison / so allda eynquartirt / entweder geringert / oder gar abgefordert werden möchte / haben jedoch die Staden bey so gestalten Sachen jhnen hierinn zu willfahren nicht rathsamb gehalten / sondern vielmehr darauff bedacht gewesen / solche Statt mit mehrerm Volck zubesetzen. Worauff sie dann auch Graff Ernst Casimirn dahin abgeordnet / welcher auff der Insul gegen der Statt vber / das Nesterland genennet / eine Schantz zu beschirmung der Statt / auffwerffen lassen. (Vertrag Keysers Ferdinandi bey der Anseestätten Versamblung zu Lübeck geschehen.) Was im vorigen Jahr der Graff Georg Ludwigen von Schwartzenburg / als Keyserlicher Legat / bey der Statt Lübeck / deß newen modi halben / in Spanien zu Commerciren / angebracht / ist zuvor an seinem Ort erwehnet worden. Weil nun da solches ins Werck können gerichtet werden / nicht allein dem König in Spanien / welcher J. Keys. May. solches an die Hand gegeben / sondern auch J. Keys. May. selber grossen Nutz vnd Vortheil dannenhero zu hoffen / als hatten sie jhro hefftig angelegen seyn lassen / solch Werck zubefördern / vnnd die Anseestätt hierinn zu jhrem Willen zubringen. Zu dem End haben Jh. May. als auff dero begehren die Anseestätte zu Anfang dieses Jahrs zu Lübeck einen General Convent gehalten / jhnen / solcher vnd anderer Reichs-Sachen halben / den 23. Februarij nachfolgendes proponiren lassen. P. P. Wollen nicht zweiffeln / die Herrn samptlich / werden auß der Herrn Bürgermeister / vnd eines Ehrsamen Raths / dieser Jhr. Keys. May. vnd deß H. Röm. Reichs Statt Lübeck / als dem Directorio, vermög alten Herkommens / gethanen Außschreiben / vnd desselben Beyschlüssen / mit mehrerm verstanden haben / auß was wichtigen / hocherheblichen Vrsachen / höchstgedachte Jh. Keys. May. bewogen worden / den Hochwolgebornen Herrn / Herrn Georg Ludwigen Graffen zu Schwartzenburg / sc. anhero allergnädigst abzuschicken. Item was darauff / bey nechstgehaltener Zusammenkunfft / der sechs Erbarn Wendischen Stätt / vnsere in Keys. May. Nahmen / abgelegte Werbung / in einem vnd dem andern gewesen / vnnd woran es damahlen verblieben ist. Nemblich daß das gantze Werck / weil es alle Stätt ins gemein betrifft / auff diesem gegenwertigen Conventu, communibus votis berahtschlaget / endlich abgehandelt / Jh. Keyserl. May. alsbald nach Hoff vberschickt / vnd darbey nicht vnderlassen / jhr der löblichen Stätt / wie ingleichem auch der jenigen Personen / welche damals von einer vnd der andern anhero abgesand / deputirt / vnd zur stelle gewesen / gegen Jh. Keyserl. May. dem gemeinen Wesen vnd Wolstand / beharrlich tragende gehorsambste Affection / Devotion / Trew vnd Eyffer / wie billich hoch zu rühmen. Darauff vns dann die allergnädigste Antwort [1198] erfolgt / daß Jh. Keys. May. mit einem vnd dem andern / sonderlich aber mit deme allergnadigst wol zu frieden / daß man bey dem Werck / deroselben Vätterliche Vorsorge / gehorsambst erkent / solches an jhm selbst allervnterthänigst amplectirt / vnd die Specialia neben vns / bey dieser General Congregation / wie vermeldt / gründlich abzuhandeln entschlossen. Welchem nach J. Kay. M. noch ferrner gern / vnd in Keyserl. Gn. vernehmen / daß sie die löbliche Stätt (vnangesehen der Termin etwas eyngezogen / vnd es / bey dieser Winterzeit / vnnd Kriegsleufften / in dem hin vnd widerreysen / an vielen vngelegenheiten nicht ermangelt) in einer solchen anzahl / wie der Augenschein außweiset / vermittelst der Herrn / als jhrer vornehmen Mitglieder / gehorsamlich eingestellt haben / Jh. Keys. May. werden es so wol gegen den löblichen Stätten ins gemein / als auch der Herrn Personen zu jeder begbenheit / mit Keyserl. Gnaden vnzweifflich wider erkennen. Wir für vnsere Personen thun vns deßwegen gantz freundlich vnd dienstlich bedancken. Das gantze Werck an ihm selbst betreffend / solches hat dannenhero / principaliter seinen vrsprung / daß J. Keys. M. warzu sie tragend Keys. Ambts / vnd obligirenden pflichten halber / nach inhalt deroselben Keyserl. Capitulation, Reichssatzungen / Religion-vnd Prophan-Friedens / so hoch verbunden / als viel an jhr ist / gantz gnädiglich nach zukommen / vnd sich diß orts / verum patrem patriae, re ipsa, vnd nit mit blossen praedicatis, zuerzeigen allergnedigst gemeint seyn. Nun haben sie vnter andern / wahr genommen / wie viel dem H. Röm. Reich an Conservation der löblichen Anseestätt / vnnd jhrer vhralten Bunds Gemeinschafft / in communi so wol / als in praticulari gelegen / vnd daß sie die Stätt mehrentheils / von den Com̅ercien vnd Schiffarten / jhre Nahrung / Auffnehmen vnd Wolfahrt vor Jahren gehabt / vnd billich auch noch haben solten / wann jnen von den Benachbarten / auch andern Königreichen vnd Landen / nicht ein so grosser mercklicher Eyngriff / vnd Riß darin geschehen were / daß Jh. Keys. May. zu antrettung dero Key. Regiments / fast alle Cancelleyen / deß wegen voller Klagschrifften gefunden / ohne daß es sonst auch in der gantzen Welt offenbar vnd notory ist. Wie gern aber J. Keys. May. diesen vnd allen anderin / im H. Röm. Reich / iujuria temporum eyngerissenen / vnd viel Jahr lang continuirten Inconvenienten / stracks nach antrettung deß Röm. Keyserthumbs / hetten remediren wollen / also beschwerlich ist es deroselben gefallen / daß sie biß dato / durch Jhrer eygnen vngetrewen Erbvnterthanen / nulla justa de causa, sonder auß lauter muthwill / vnd allein darumb / daß jhnen zu wol gewesen / vnd derhalben / das sehr glimpffliche Regiment / vnder dem hochlöblichen Hause von Oesterreich / nicht mehr ertragen können / erweckte Rebellion / vnd anderer / so sich derselben / nach vn̅ nach anhängig / vnnd theilhafftig gemacht / weit vnd breit herumb geführte Waaffen / wider jhren willen / daran verhindert worden / haben viel mehrers / auff die Defension deß jhrigen / vnd begegnuß wider die Feinde / bedacht seyn müssen / als daß sie in Justici oder Politischen Sachen / das geringste immittelst hetten verbessern können. Die Gegenverfassung aber / hat darumb desto grösser / starck vnnd mechtiger seyn müssen / weil durch diese Auffruhr / nicht allein die gantze Teutsche Nation / vnser geliebtes Vatterland / sondern benebens auch / die gantze werthe Christenheit / in Compromiß / vnd eusserste Gefahr gesetzt worden. Dann Erstlich haben sie / die Rebellen / das Werck / ab immanissimo scelere (in dem sie dem Röm. Keyser / seine geheime Räht vnd Statthalter / ex ipso Senatu, in arce Regia, nunquam satis execrando exemplo, gantz spöttlicher weise / zu den Fenstern hinauß gestürtzt) angefangen / vnd sich dardurch wie naher / auch noch weiter mit vielen andern enormissimis criminibus, welche sie wider alle die jenige / so jhre pflicht in acht nehmen / vnd jrer von Gott vorgesetzter Obrigkeit / getrew verbleiben wollen (vnangesehen / der mehrertheil darunter / jhre eygne Vätter / Söhn / Brüder / Vetter / Schwäger / vnd andere nahe Verwandten gewesen) verübt / dermassen vnter einander verknüpft / daß sie ipsa magnitudine delictorum, de venia verzweiffelt / vnd derhalben noch weiter / diese Resolution genommen. Daß sie Fürs Ander / zu der gantzen Christenheit Erb-vnd Ertzfeind dem Türcken / vnd seinem bekanten Vasallo sich geschlagen / vnnd mit demselben ein solche Verbündnuß eynzugehen verwilligt / vnd mehrertheils auch ins Werck gesetzt / darbey er der Türck vnd sein Anhang / auff jhrer seithen ein solchen Vortheil in die Hand bekommen / daß es Menschlicher Vernunfft vnd Kräfften nach / allerdings vnmüglich gewesen were / die Christenheit zu geschweigen / das an der Spitz gelegene Teutschland / wider sie ferner zu defendiren. Dan̅ Fürs dritte / hat er der Türck / vnter andern außgedingten Conditionen / numerosissimum exercitum Turcarum & Tartarorum (also lauten jhre gebrauchte verba formalia) wider das Königreich Polen führen / vnd dasselbe dardurch mit aller Macht angreiffen sollen / welches de facto auch geschehen. Was aber darauß diesem vornehmen theil der Christenheit / & per necessariam consequentiam, der schier ohn alle fortalitia weit vnd breit angrentzenden Teutschen Nation für grosse gefahr / zu-vnd auff den Halß gezogen worden / das kan ein jeder an seinen 5. Fingern leichtlich berechnen. Zum vierdten / hat der Türck neben seinem vorermeldten Anhang 50000. Türcken / Tartarn / vnd jhres gleichen in Oesterreich / Steyrmarck / vnd vmbliegende Länder / gleicher gestalt hinein führen / vn̅ dieselbe auff allen seiten / dardurch mit Fewr vnd Schwerd / anfallen vnd ergreiffen sollen / darunter die Hauptstatt Wien / als der Schlüssel der Christenheit / durch welche vorhin zu vnderschiedlichen mahlen / das gantze Teutschlandt ab exterminio vindicirt worden / das für [1199] nemste gewesen / welches ebner massen im werck / vn̅ zwar mit einer solchen furia erfolgt ist / daß die fast rings vmb Wien herumb brennende Dorffschafften vnd Flecken / bey der Nacht den schein geben / als wann die gantze Statt selbst mitten in der Flammen stünde / dardurch dann viel schöne Länder weit vnd breit in ein solche Desolation gerahten / daß einer welcher vorhin der Enden gewest / sie selbst schier nicht mehr kennen mag. Wie es den armen Leuthen auff dem Lande ergangen / das kan mit der Zungen nicht auß gesprochen / vn̅ mit den Augen nimmermehr gnugsam beweinet werden / offt hat man in einer Nacht in grossen Marckflecken vnd Dörffern / alles was von Menschen das Leben gehabt / so geraw samlich darnider gemetzt / daß man das Geschrey vnnd Wehklagen der sterbenden / von Man̅-vn̅ Weibepersonen / jung vnd alt / weitherumb gehört / vnd dannoch nicht erretten können. An andern Orten hat man alles / offt in einem Hauß / Man̅ / Weib / Söhn / Töchter / klein vnd groß / Edel vnd Vnedel / gebunden vnd gefangen / wie das vnvernünftige Vieh / in virga ferrea, vor sich her getrieben / was nicht fortkommen können / stracks darnider gehawt / die kleinen Kinder bey den Füssen genommen / in Schnee / Kothlacken (reverenter) vnd anderstwohin geschleudert / vnd den Rest in die Türckey / zu ewiger / den Todt weit vbertreffender Dienstbarkeit / geführt vnd verkaufft. Dieses ist viel tausend / nicht frembden / sondern Teutschen Christen widerfahren / darbey seind in einer Compagnia / vnd gemeiner Verbündnuß / mit Türcken / Tartarn / vnd andern Heyden gestanden / in Teutschlandt geborne Fürsten / Graffen / Herrn / vom Adel / vnd andere viel tausend / haben den Grewel mit Augen angesehen / darzu geholffen / denselben befördert / vnd gut geheissen / welche deß Teutschen Nahmens vnd Erdreichs / zugeschweigen eines so edlen Geblüts / nie würdig gewesen: Hetten aber wol zeit mit Buß vnd Poenitentz / Gott den Herrn höchlich zu bitten / daß jhnen vnd jhren Kindern / deß so hauffenweiß vergossenen vnschuldigen Bluts / vnd der annoch in der Türckey Gefangnen / an Leib vnd Seel periclitirenden / viel tausent armer Christen Raach schreyen / nit vber den Halß kommen: Infamiam, leyder werden wir Teutschen / ob Nationis conjunctionem cum iis, qui à virtutibus patrum nostrorum, tam longe degeneraverunt, bey der Posterität in ewigkeit nicht außleschen. Zum Fünfften / hat man Oesterreich / Steyrmarck / Kärnden / vnd zugehörige Länder / darunter abermal die Statt Wien mit begriffen / dem Königreich Vngarn zu ewigen Zeiten incorporiren / vnd alles miteinander / obermeltem Türckischen Vasallo vbergeben / vnnd was nothwendig hette erfolgen müssen / dem Türcken selbst in rachen stossen sollen. Welches eine solche dismembratio Romani Imperii gewesen were / dergleichen demselben / so lang es gestanden / von keinem Feind / er sey so mechtig gewesen / als er gewolt / nie widerfahren. Dieses aber haben vnser eigne cives & domestici gethan. Zum sechsten ist bedingt worden / daß man dem Türcken / auff all sein begehren den Paß durch alle diese Länder / vnd das gantze Königreich Böhmen / mitten ins Teutschland / wohin es jhm gefellig seyn würde / frey vnd vnverhindert verstatten / vnd noch darzu Jährlich 50000. Reichsthaler bezahlen solle. Endlich hat man sich gegen dem Türcken auch dieses erbotten / vnd verobligirt / demselben parta victoria, in alle weg dahin zuverhelffen / daß Kön. W. zu Hispanien / vnd aller andern Potentaten / Fürsten vnd Communen in Italien / Macht vnd Armaden / auff dem Mediterranischen Meer vberweltiget / zu nicht gemacht werden / vnnd dem Türcken dardurch das gantze Dominium sampt der Jurisdiction vnd volliger Schiffart auff ermeltem Meer eintzig vnd allein verbleiben sollen / sc. vnd was deß grawsamen für Christen ehren abschewlichen dings mehr ist / insonderheit / wie man mit den armen Weibsbildern vmbgangen / welches alles mit der Rebellen vnd ihrer Consorten / eignen Originalschrifften / ad oculum, jhnen aber selbst auff den Nothfall in faciem demonstrirt werden kan. Vnd sind doch bey diesen Türckischen consiliis, eben die jenige mit begriffen gewesen / vn̅ noch / welche den löbl. Anseestätten nach jhren Privilegien vnd Nahrung / so starck biß dato getrachtet haben / vnd täglich auch noch trachten thun / Gott gebe was man de ipsa libertate, einer oder der andern Statt / etwa zu zeiten / auch für Gedancken gehabt haben mag. Was nun hierauß nothwendig hette errfolgen / vnd wie in so grossem augenscheinlichen periculo eversionis totius Christianitatis, vnd Gegenverfassung beschaffen seyn müssen / auch was darbey in Politischen auch Justici Sachen verrichtet werden können / das ist leichtlich zuermessen. Demnach sich aber wider diese Consilia abyssi, Gott der Herr endlich armirt / dieselbe mehrentheils zertrent / zerschlagen / vnd zu feinem ewtgen lob vnd danck / Ih. Keys. M. so weir ruhe dardurch geschafft / daß sie zu widerbringung dessen / was hin vnd wider im Reich in abgang vnd vnordnung kommen / etwas mehr vn̅ besser gelegner zeit erlangt / so haben sie mit diesem löbl. Werck / der so hoch nothwendigen Reparation vnd Restitution alles deß jenigen / was in praejudicium jurium Imperii, von den Benachbarten vn̅ andern Nationen / biß dato verhandelt worden / lenger nit feyren / sondern zu abstellung eines vnd deß andern / so beschaffen Mittel ergriffen wollen / welche verhoffentlich einen solchen nachtruck haben werden / daß das Werck mit Gottes hülff / so bald nicht widerumb zu grund wird fallen können. Daß aber I. Keys. May. hiebey einen sonderbahren Eyffer erzeigen / dessen wird sie kein aequus rerum Arbiter, in ewigkeit verdencken. Dan̅ was kondte einer so ansehnlichen / volckreichen / streitbahren / mechtigen Nation / als Teutschlandt ist / verkleinerlicher / schimpff-vnd spöttlicher seyn / als daß sie jhr von andern / gegen derselben in keiner comparation begriffenen Völckern / auff jhren eygenen Maribus & Fluminibus jura & leges [1200] vorschreiben lassen / vnd denselben volens nolens gehorsamen müste. Engelland hat die Teutsche Hansestätt (vor deren nahmen vnd anzahl / sich noch wol andere besser bedacht haben solten) jrer vhralten / mit Gut vn̅ Blut thewer erworbene Privilegien / Freyheiten de facto spolirt / vnnd demselben spolio einen / solchen praetext vorgeschützt / welcher jhre der Stätt / Teutscher Redlichkeit / Ansehen vnd Reputation / nicht allein hochschimpfflich / sondern noch darzu also beschaffen gewesen ist / als wan̅ sie die Engelländer / vns Teutschen darbey / für lauter Kinder angesehen hetten / wie die Acta publica so deßwegen vorhanden mit mehrerm außweisen. Wobey es dazumahl nicht verblieben / sondern sie die Engelländer / seind ab vno absurdo in das ander / jmmerdar / vnd endlich so weit fortgefahren / daß sie sich mit jhren verbanten vnd verdamten Monopoliis & propoliis, den Teutschen mitten ins Nest gesetzt / den gantzen Tuch-vnd andere Handlungen zusich gezogen / den Teutschen das Nachsehen darbey gelassen / vnd dardurch so viel Millionen / auß vnsern eygnen Seckeln mit sich heimb geführt / daß sie anjetzo die löbliche Stätt / ja den Römischen Keyser selbst / mit solchen vnsern exuuiis trutzen dörffen. Was ist der Zoll im Sund anderst gewesen / vnd noch / als ein schäd-vnd schandlicher Tribut / vber gantz Germanien / ohne daß sich wol Leuth vor diesem öffentlich dörffen verlauten lassen / diß sey der rechte Zaum / dardurch man die Teutsche Anseestätte / zum Ziel bringen / vnd sie darbey / es sey jhnen lieb oder leid / behalten könne. Anderer Inconvenientien mehr / auff dißmal kürtze halben zugeschweigen. Nun seind Ih. May. j???einmal Köm. Keyser / & caput Imperii, solten sie so zu vnbeschaffenen absurdis lenger vnnd zwar post tot Triumphos, still schweigen / so würde es jhro / nicht allein hoch verkleinerlich / sondern auch bey der Posterität / im wenigsten nicht zuverantworten seyn. Was den Herrn / vnd jhren Mittverwandten in Hispanien / je zu zeiten auch widerfahren / vnd noch / dessen wissen sie sich guter massen zuerin̅ern / vn̅ bedarff deßwegen keiner special Außführung. Weil es aber Gott der Allmechtige zu seinem Lob / also geschickt / daß Ih. Keys. May. mit Kön. Würd. zu Hispanien / wegen der nahen Verwandnuß / in einem solchen vornehmen begriffen / dardurch allen Vngelegenheiten / welche sich in Hispanien vnnd anderswo begeben / leichtlich vnnd zwar auß dem grund abgeholffen werden kan / so haben mehrhöchstgedachte Keys. M. solche gelegenheit durchauß nicht auß handen lassen / sondern dieselbe jhren getrewen Reichsvnderthanen zum besten / in alle wege abbrachieren wollen / vnd darauff diese Commissron in Keyserl. Gnaden verordnet / der allergnädigsten Zuversicht / die löbliche Stätt werden sich darbey also bezeigen vnd finden lassen / wie solches jhre eygne Wolfahrt erfordern thut / vnd Ih. Key. M. allesgnädigst vertrawen zu denselben gestellt ist. Wie aber / vnd durch was Mittel / solchen Vngelegenheiten in specie abgeholffen / vnd was in diese Handlung determinate eyngebracht werden möge / deßwegen haben I. Key. M. vns allergnädigst anbefohlen / mit den Herrn vertrawlich / vnd nach aller nothturfft zu conferiren / die Sach allenthalben wol zu erwegen / berathschlagen / vnd darauff einen solchen Schluß zumachen / welcher dem gemeine̅ Wesen nützlich / allerseits rühmlich / thunlich / vn̅ bey der Posterität mit Gottes hülff / viel lange Jahr bestendig seyn vnd bleiben möge. Dann weil den Herrn jhre vulnera vnd dolores am besten bekant / so können sie darauff auch am nechsten andeurung thun / dieselbe offenbahren / vnd solche beschaffene remedia entgegen an die hand geben / dardurch jhnen einmahl für alle / auch endlich vnd eygentlich auß allen solchen vngelegenheiten / trangsal vnd widerwertigkeiten geholffen werde. Zum behueff deß gantzen Wercks / vnd damit es nit viel hin vnd wider berichtens bedarff / haben I. K. W. zu Hispanien / dero fürnemen / in Schiffart / Com̅ercien / vnd andern Sachen / sehr wolerfahrnen Rath / Herrn Gabriel de Roy / mit vollkommenem Gewalt / erstlich zu Ih. Keys. May. vnd nacher auch anhero abgesandt / mit welchem der Accordo / ohn verlierung vieler Zeit getroffen vnd geschlossen werden kan. An der Ratification vnd Confirmation beyder Pontentaten / I. Kay. May. so wol als Kön. W. in Hispanien / Item an bestendiger Defension vnd manutenirung deß Wercks / wie nit weniger der löblichen Stätt an jhnen selbst / sampt der jhrigen Handels vnd Wandels / woferrn sich jemand widerverhoffen / auch wider Recht vnd Billichkeit denselben entgegen setzen wolte / wird es mit Gottes hülff ins künfftig nicht mangeln. Sonst begehrt man hiedurch die Commercien mit den Benachbarten im geringsten nicht zu schwechen / viel weniger gar abzubringen. Bleibt also schließlich vor dißmal an dem / daß wir sämptlich zu dem Werck thun / ad ipsa specialia kommen / vnd in Gottes Nahmen darin fortfahren. Stehet aber zu der Herrn belieben / ob sie sich hierüber / vnd etwan auch de modo tractationis, & discussionis negotii, mit einander / nach jhrer gelegenheit / weiter bereden / vnd sich nechst derselben / gegen vns ferrner der Notturfft / in freundschafft vernehmen lassen wollen. Im vbrigen bleiben I. Kay. M. den Löbl. Anseestätten / sc. Es wurde hierbey im Nahmen Ih. Keys. M. vn̅ deß Königs in Hispanien vorgeschlagen / daß allein die sechs Wendische Stätt / welche da sind Lübeck / Hamburg / Rostock / Wißmar / Stralsund vnd Lüneburg immediatè in Spanien handeln möchten: vnnd wann Schweden / Dennemarck / Franckreich / Engelland vnnd Holland / Wahren hetten / deren man in Spanien bedörfftig were / dieselbe in besagren Stätten verkaufst / vnd von jhnen in Spanien gebracht werden solten. Deßgleichen daß alles / was auß Spanien käme / solte in gemelte Stätt geführet / vnd von dannen in vorerwehnte Lande vnnd Königreich geschickt vn̅ verhandelt werden. Der Handel aber [1201] solte in Teutschland allen denen verbotten werde̅ / so der newe̅ Admiraliter vn̅ Gesellfchafft / die in Spanien auffgrichtet worden sich widersetzen würden. (Hanse Stät wollen sich zu der newë Admiralitet vnd Gesellschafft mit Spanien nicht verstehen.) Durch dieses Mittel gedachte der König in Spanien allen Handel auff dem Meer an sich zu ziehen / vnd die Hansee Städte / die auff der Ost See viel vermögen / vnd an Volck vnd Schiffen sehr mächtig sind / zu seiner Devotion zu bringen / dardurch seine Feinde / die Holl-vnnd Seeländer sehr würden geschwächt / vnd der Handel vnd Gewinn auff dem Meer zum guten Theil entzogen worden seyn. So hatte der Keyser an der Ost-See schon erliche wolgelegene Häffen / vnnd vnder andern sonderlich Wißmar in seiner Gewalt: Vnd war albereit der Hertzog von Friedland zum Admiral vber die Ost-See verordnet / welcher durch Hülff der Hansee-Städte vnd der Schiff / die er auß Spanien vnnd Flandern erwartete / den Sund einzunehmen vermeinte. Dieweil ader der Hansee-Städt anwesend abgesandte vber diesem hochwichtigen Werck von jhre Principalen nicht instruirt gewesen / haben sie den gethanen Keyserlichen vortrag ad referendum angenommen / jedoch mit dem anerbieten / daß sie den I. Septembris negstkünfftig wider zusamen komme / vnnd sich aller Gebühr vernehmen lassen wolten: mit welcher Resolution dann die Keyserliche Abgesandte für dißmal content gewesen / vn̅ solche gleich falls zu referiren acceptirt. Ob nun wol mehr gedachten Hansee-Städten beydes vom Keyser vnd König in Hispanien stattliche Privilegia vnnd Freyheiten / wann sie jhrem Begehren statt geben würden / angetragen worden / haben doch solches zu thun die Städte für sich nicht rath samb befünden können: derhalben nachmahlen gegen Graffen von Schwartzenburg sich also erkläret; der Keyserlichen Proposition / die Schifffahrt betreffend (wie willig mans / gebührendem Gehorsamb vnd schuldiger Pflicht gegen Ihrer Keys. Mayest. nach / zu praestiren were) nach zu kommen / were vnmüglich: Dann sie denen Potentaten / so auff dem Meer mächtig weren / auch deren Päß sie gebrauchen müßten / sich nicht widersetzen oder selbige jhnen zu Feinden machen könten. Damit nun ferner sie / die Städte / die Neutraliter erhalten / vnnd auch gar den Krieg zu Wasser wider Dennemarck / (weil sie jhnen leichtlich die Rechnung machen könten / was für Schaden vnnd Abbruch solcher jhnen Commercien gebähren würde) ableinen möchten / haben sie jhre Gesandten nacher Prag zu Key May. abgefertiget / jhre Notthiirfft daselbsten gebührlich anzubringen. Vnder dessen aber weil die Läuffte sich der Zeil so wunderlich anliessen / haben sie auff allen Fall zu jhrer Defenston Volck geworben / die Päßbesetzt / vnnd alle nothwendige vorsehung gethan. Demnach die beyde Hertzogen von Meckelburg Hanß Albrecht vnnd Adolph Friderich von jhren widerwertigen beschuldiget wurden / daß sie den Keyserlichen Abmahnungs Schreiben nicht pariren wolten / sondern noch starck auff deß Königs in Dennemarck Seiten hielten / vnnd wo sie nur könten / dem Keyserischen vnd Ligistischen Volck an jhrem Progreß hinderlich weren / als hat Ihre K. M. Vrsach genommen / sie jhrer Lande zu entsetzen / vnnd solche dem Hertzogen von Friedland auff seyn Ansuchen zu vbergeben. Hat also I. M. (Hertzogthumb Mechlnburg dem Hertzogen von Friedland vbergeben.) den 19. Januarij / als er / Hertzog von Friedläd / bey Ihro zu Brandeyß Audientz gehabt / jhn zu einem Keichsfürsten erhaben / vnd jm die Lehen vber das Hertzogthumb Mechelnburg / wie auch das Fürstenthumb Sagan in Schlesten ertheilet. auff ist Johann Altringer vnnd Reinhard von Walmerod zu Keyserlichen Commissarien verordnet worden / daß sie die Ritterschafft vnd Landstände von solcher Translation berichten / sie in deß Hertzogen von Friedland Pflicht nemen / vnd sonsten in eine̅ vnd anderm notwendige Anstellung machen solten: Mit welchen dann auch zu dem End der Hertzog von Friedland den Obristen Henrichen von S. Julian / Justum Lüdern vnnd Henrichen Nieman beyder Rechten Doctorn dahin abgesendet. (Keyserliche Commission wegen Translati) Die Commission / welche den Keyserlichen Com̅issarien mitgegeben worde̅ / hat also gelautet; Wir Ferdinand / sc. Enbieten N. allen vnd jeden deß Hertzogthumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschäffien Rostock vnd Stärgart angehörige̅ Ritterschafften / Landständen / Lehenleuten / vn̅ sonsten alle̅ Vnderthane̅ daselbst in gemein niemand darvon außgenommen / was Würden / Stands oder Wesens die seyn Vnsere Gnade / vnd fügen euch hiemit zu vernehmen: Demnach nun mehr weltkündig / in was hochschädliche Vns vn̅ dem gantzen Reiche eusserste gefährliche / mit frembden Confoederanten längst gemachte Conspitation vnd Bündnusse / mit dem König zu Dennemarck vnd dessen Adhaerenten, sich auch etliche Stände deß Nider Sächsischen Craysses / insonderheit aber / Adolph Friderich vnd Johann Albrecht / wider Vns / Ihren Käyser vnnd Herrn / dero gestalt eingelassen vnnd verdieffet / daß / ob Wir wol viel vnderschiedliche / gantz gnädigst trew-vnnd mehr dann vätterliche Anmahnungen vnnd Warnungen / special bewegliche Schreiben vn̅ Schickungen / an Sie gethan vnd abgehen lassen / allhie bey denselben / doch so viel Wir bißhero vernemen können / das geringste nit verfangen wollen / Dahero vnd dieweil Wir endlich gesehen / daß auch Vnsere zu mehrmahlen zu beß gantzen Cräysses Wissenschafft / aller Orthen offentliche angeschlagene vnd publicirte Käyserliche Mandata avocatoria, sampt allen darin begriffener Käyserlichen gantz ernsten Bedrawunge̅ / angesetzten vnnachlässigen Pönen vnd Straffen / nichts würcken wollen / sondern gantz verächtlich hind an gesetzt vnd in Wind geschlagen worden / vor ernendle Hertzogen zu Meckelnburg sich zu mahlen aber von jhrem ein mahl gefasseten gegen Vns vnnd dem Helligen / Reich / gantz vnverantwortlichen Fürsatz keines weges abwendig machen lassen / sondern in viel gedachter Conspitation halßstarrig verharret / vnd in ehegebachtes Königs Consilia, mit Vnfuge wider Vns fürgenommene Actiones vnnd [1202] Thätlichkeiten consentirt, vnd derjelben alle mügliche assistentz geleistet / auß welcher beypflichtunge vnd adhaerentz dann fürgeflossen / daß nicht allein der Edle Nider- Sächsische Crayß / als auch zum theil der Ober-Sächsische / durch den leidigen vergangenen Krieg / aller dings verheeret / so dann auch offentliche Feldschlachten Vnserm Keyserliche̅ Heer gelieffert / Ja so gar nehest Vberfallung Vnserer Erbländer / den Feindt Christliches Namens den Türcken / in das Spiel gezogen / vnnd zu höchster Gefahr der Christenheit / Vnsere Vestungen vnnd Gräntzhäuser in Hungarn / zu belägern angefrischet worden: daß Wir dannenhero gleichsamb genötigt / ehegedachte̅ König vn̅ dessen Adhaerenten weiter mit Macht zu begegnen / vnd den Krieg in sein deß Königs vn̅ seiner Adhaerenté Land / darinnen er / dißmahlen seinen-Vrsprung gehabt / zu rücke zu schwelen / Worbey nu??? Allmächtige Gott Vns in Vnserer gerechten Sache dermassen beygestanden / daß Wir nit allein mehrgedachten König als Anfängern vnd Caput angeregter Conspitation, vermittelst Vnserer Keyserlichen Armaden, von deß Heylige̅ Reichs Boben verjagt / vn̅ ein grossen Theil seiner Länder darvber eingenom̅en / sondern auch seines im besagten Nider Sächsischen Craysse / gehabten Anhanges (darunter vielgedachte Hertzogen zu Meckelnburg nit die geringsten gewesen) Länder vnd Herrschafften Vns durch Heeres Krafft bemächtiget / welche inhabende Länder Vns dann vngezweiffentlich dz lus retentionis zustehet / biß Wir deß angewanden schweren Vnkostens vnd Schadens Abtrag / von den jenigen Landen vn̅ Herrschafften / so darzu Vrsach gegeben / vollenkömmlich erlangen: vnnd aber zu ertragung der vnerschwinglichen Krieges-Last / so ehest besagter König zu Dennemarck vnd seine Adhaerenten verursachet / neben andern Heroischen vnd dapffern Diensten / welche in Vberwind-vnd dempffung Vnserer Feinde / widerwertigen vnd vngehorsamen Stände / Vns vnd dem Heiligen Reich / vnd Vnserm Hauß Desterreich / der Hochgeborne / Vnser Oheimb deß Reichs Fürst / vn̅ lieber getrewer Albrecht / Hertzogzu Fridlandt / sc. Vnser Kriegs Rath / Cämmerer vn̅ General Feld Hauptman / vnverdrossen geleistet / noch darvber in annehm-vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter wie auch zu dero Vnderhaltüg ansehnliche Spesen vnnd Vnkosten angewendet: Als haben Wir vmb ein theils solches Kriege Vnkosten / auch erst angeregter angeneh men Diensten willen / Wir nit weniger / damit Wir Vns dieses Landes desto besser versicheren / derogleiche̅ Gefahr hinfüro nit mehr zu besorgen haben mögen / obgedachtes Fürstenthumb Meckelnburg / mit allen seinen Pertinentien, Ein-vnd Zuhörungen / Rendte̅ vnd Einkommen / S. L. zu einem Vnterpfand eingesetzet / Thun dz auch hiemit wissentlich in Krafft dieses Brieffes / also vnd dergestalt / daß S. L. deroselben Erben / mehr besagtes Hertzogthumb Meckelnburg / Fürstenthumb Wenden / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vnnd Stargard / sampt allen denselben angehörigen Läd vnd Leuten / allermassen dasselbe vorernandte Hertzogen zu Meckelnburg inne gehabt / mit allen desselben Fürstlichen Obrigkeiten / Ehren / Nutzen / Ein-vnd Zugehörungen / auch allem deme / so von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen darzu von Alters her gehörig / davon nichts außgenom̅en / in Ihren Gewalt vnd Besitz nehmen / auch so lange nutzen vnd niessen sollen / biß Seiner Liebe angeregte Kriges Vnkosten erstattet bezahlet worden / Inmassen Wir dann zu solchem Ende den Edlen vn̅ Vesten / vnd deß Reichs liebe Getrewen / Johann Altringer Freyherrn / Vnsern Krieges Rath / bestalten Obristen / Obriste̅ Muster. Zahl vn̅ Quartierungs Commissarien / vnd Reinhard von Walmenrode / Vnsern Rath / zu Vnsern Keys. Commissariis vnd Executoribus vorgenom̅en vnd verordnet / Auch euch alle vnnd einen jeden insonderheit / der Eydespflichtlichen Verwandnuß / mit welchem jr bißhero ehebesagten Hertzogen Adolph Friedrich vnd Joh. Albrechten Gebrüdern verhafftet vn̅ verbunden gewesen / von Rechts wegen / auß R. K. Macht vnd Vollenkommenheit / genüglich absoluirt, vnd allerdingsledig erkleret haben wolle̅. Hierneben / vnd dem allen nach / so befehlen Wir allen vnd jeden obbemelten / sampt vnnd sonders / hiemit gnädig vnd ernstlich / daß jhr bey Vermeidung Vnserer hierauff gehörigen ernstlichen Straff vnd Vngnad / zu Verhütung ewerer weiter eigenen Vngelegenheit vn̅ Verderbnusse / vielbemelten Vnsern Commissarien, biß auff Vnsere Kayserl. Verordnung / alsbald nach Einhändig-vnnd Verlesung dieses / ohne einige Außrede / weiger-vnd enischuldigung / allen schuldigen Gehorsamb leistet / auf deroselben erforderen vnd begeren gehorsamblich erscheinet / vnnd obgedachtes Hertzogs zu Friedland Ld. die gebührliche Pflicht vnnd Huldigung erstattet / vnnd sonsten in gemein alles dz jenige thut / erzeiget vn̅ vollenziehet / was getrewe̅ vnd gehorsamen Ständen gebürt obliegend ist. Wie nun solches Euch allen sampt vnnd sonders / vnd der Ewrigen zu Nutz vnd Gutem gereichen wirdt / vnd Wir Vns zu Euch alles obliegenden schuldigen Gehorsambs vngezweiffelt in alle wege versehen / also vnd in vnverhofftem Fall einiger Widersetzligkeit vnd Vermeigerung / werdet jr allen Schaden vnd Gefahr / so hierauß vnfeilbar erfolgen wird / niemand mehr dann Euch selbsten zuzumessen vnd klagen haben / sc. Der Hertzog von Friedlan aber hat vorgedachten seinen Abgeordneten nachfolgende special Commission vnd Gewalts Brieff gegeben: (Deß Hertzogen von Friedland Commissio̅ seinen abgeordneten wegen deß Hertzogthumbs Mechelnburg gegeben.) Wir Albrecht / sc. Bebennen hiemit / vnd thun kundt aller männiglichen / Nach dem die Römische Kayserliche / auch zu Hungarn vnnd Boheimb König. May. Vnser allergnädigster Herr / Vns vnd Vnseren Erben / vmb Vnserer deroselben vn̅ dem Heiligen Reich / wie auch dero Höchstgeehrtem Ertz Hauß geleisten trewen Diensten willen / Insonderheit aber damit Wir Vnsers zu Vollnführung deß Krieges / auch Dempff-vnnd Vberwindung Höchstgedachter Ihrer Kay. M. Widerwertigen vngehorsamen Vnderthanen vnnd Feind / außgelegten schwehren Vnkostens halber / eins theils verfichert seyn mögen / das [1203] Ihr von allen Rechts wegen / insonderheit aber iure retentionis nu mehr zu stehend-vn̅ jnhabendes Hertzogtumb Mechelnburg / Fürstenthum Wenden / Graffschafft Schwerin / vnnd Herrschafften der Lande Rostock vn̅ Stargard / sampt allen derselbigen angehörigen / Recht vnd Gerechtigkeit / allermassen dieselbe Hertzog Adolph Friederich vnnd Joh. Albrecht Gebüder / letzthin wie auch die vorigen Hertzogen zu Mechelnburg von Alter her inne̅ gehabt vnd genossen zu eine̅ wahren Vnterpfand / so lang vn̅ viel zu genissen / eingesetzet vnd verschrieben haben / biß Vns obangereg???er er Kriegs Vnkoste̅ zu Vnsern Genügen vnd wircklicher Satissaction widerumb erstattet vnd bezahlet würde: wie dann Hochgedacht I. K. M. zu diese̅ End gewisse Commissarios gnädigst deputiert vn̅ verordnet haben wollen / welche Vns besagtes Hertzogthumb / Fürstenthumb / Graffschafft / Land vn̅ Leute würcklich einantworten vnd vbergeben / auch derentwegen die Landtstände vnd Ritterschafft / Rath vnd Vnderthanen / auff einen gewissen Tag vnd Orth / in I. K. M. Name beschrieben / dieselbe jhrer vorigen Pflichten / damit Sie ehebenenten beyden Hertzogen Adolph Friederichen vnd Johann Albrechten / Gebrüdern / bißhero verbunden gewest / auß habender jhnen auff getragenen Kayser. Gewalt vnd Macht erlassen / dieselbe frey sprechen / vnnd darauff huldigen vnnd schweren lassen sollen / Wir aber vielen anderen Vns der Zeit obligender wichtiger Geschefft vnd Verrichtung halber / angeregter Einantwort-vnd Landeshuldigund in der Person / wie gern wir auch wolten / ja nit beywohnen können noch mögen / daß Wir demnach dem Wolgebornen Herrn Heinrich von St. Julian Ritter / Röm. Kahs. May. bestalten Obristen / wie auch dem Edlen vnd Hochgelahrten Herrn Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / beyder Rechten Doctorn / hierzu Commission vnd Befehlich / auch Vnseren vollkommenen Gewalt vnd Macht zugestellet vnnd gegeben haben / thun auch hiemit geben / zustellen vn̅ aufftragen / ehengemelten Herrn Obristen Heinrich von St. Julian / wie auch Iusto Lüdern / vnd Heinrichen Nieman / allen vollkom̅enen Gewalt hiemit wissentlich vn̅ in Krafft dieses / also vnd der gestalt / daß Sie an Ort vnd Enden / wohin von Ehrengedachten Kays. Commissarien / mehrberührtes Hertzogthumb vn̅ Landen / Ritterschafft / Landstände vn̅ die von Stätten zu erscheinen verschrieben / vnd sie dessen erinnert worden / sich in Vnserm Namen praesentiren / alle sampt vnd sonders in Vnsern Pflicht vnd Gelübde nehmen / wie gewöhnlich / huldigen lassen / darauff folgends die Possession mehrbesagtë Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / so wol der Herrischafft der Lande Rostock vnd Stargard / in Vnserem Namen würcklich abtretten / auch alle vnd jede Hohe vnnd Niedere officirer / Amptleute vnd Diener / wie dieselben Namen haben möge̅ / Vns getrew / Gehorsamb / vn̅ gewertig zu seyn sich schweren lassen / die jenigen aber / so Vns nicht dienen / obangedeutete̅ I. K. M. gnedigstë befehlich nachzukommen / sich nur weigern / oder aber hier zu nit etwa genugsamb qualificirt befunden werden / absetzen / vnnd andere an jhre Stelle verordnen / auch alle das jenige thuen oder verrichten / was Wir selbst in der Person gegenwertig zu thun befugt weren vornehmen vnnd verrichten köndten oder wolten / hieran sich nichts jrren / abhalten / oder verhindern lassen sollen. Da auch vorgemeldte Vnsere Commissarien eines mehrern Gewalts / als hierinnen begriffen / bedürfftig weren / denselben wollen Wir jhnen in der aller besten vnd bestendigsten Form / wie solcher von Rechts oder der Orthen Gewonheit wegen / am kräffrigst-vnd bestendigsten geschehen köndte / hiemit wissentlich zugesteller vnd geben haben. Wir wollen auch mehrernandten Vnsern Commissarien vnd Gewalttragenden diests / wegen auf getragener Commission, vnd Verrichtung halber / aller dings Schadloß zu halten / vnd gegen männiglichen zu vertretten / hieruntur in Gnaden versprochen / vnd Vns darzu verbunden haben Alles getrewlich vnd ohne gefehrde. (Keyserliche Commissarien stellen einen Landtag im Hertzogthumb Mechelnburg an.) Hierauff habe die Keyserliche Commissarien auff den 3. Aprilis Newen Calenders der Ritterschafft vnd Landständen einen Landtag nach Güstraw angesetzet / vnlid zu solchem End dieses Inhalts Außschreiben ergehen lassen: P. P. Demnach die Römis. Keyserliche M. sc. dero gnädigsten Willen vnnd Meinung vnlangst vns / Krafft zugefertiger Commission / allen vnnd jeden deß Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin vnnd Herrschafften Rostock vnd Stargard angehörige̅ Ritterschafft vnnd Ständen / auch allen Vnderthanen / auff einen darzu außgeschriebenen Landtag zu eröffnen vnnd Kund zu machen / allergnädigst committirt vnd anbefohlen / auch solcher von allerhöchstgen. Ihrer K. M. vns auff getragener Commission zu Vnderthänigster Folg wir nunwehr Montags den 3. Aprill S. N zu Güstraw einzukomme außgesetzt vnd ernennet: Als haben wir solches hiermit zu ewerer Nachrichtung ankünden vnd eröffnen wollen / vnd begehren darauff in Namen allerhöchst gedachter Keyserliche Mayestat vnsers aller gnädigst. Keysers vnd Herrn an euch / hiermit ernstlich befehlend / ben Verlust aller ewerer Haab vnd Güter / Lehen-vnd Pfandschafften / Recht vnnd Gerechtigkeiten / für vnsere Personen freundlich gesinnend / Ihr an außgesetzkem Tag zu Güstraw in srüher Tagszeit persönlich erscheinen / euch einstellen / vnd Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigste Meinung vernemen wollet. Vnd dieses alles so lieb euch die angetrohete Poenen zu vermeiden. Hieran geschicht Ihrer Keyserlichen Mayestat gnädigster Willen / vnd wir sind ewren verspürenden Gehorsamb bey deroselben zu rühmen erbierig / sc. (Der Keyserlichen Commissarien Proposition der Mechelburgischen Ritterschafft vnd Land-ständen gethan.) Dieses Außschreiben hat zwar grosse Bestürtzung im Land vervrsacht / aber doch ist auf den angestelten Tag der Adel wie auch der Stätt Abgesandte in starcker Anzahl erschienen: Denen die Keyserliche Commissarien nachgesetztes proponirt; Edle / Gestrenge / Ehrnveste / Vorsichtige / vn̅ Weise / günstige liebe Herrn vnnd Freunde / sc. Demnach die Röm. Keys. Mayst. sc. vns aller [1204] gnädigst Commission vnd Befelch auffgetragen / diese deß Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin vnnd Herrschafft der Lande Rostock vnnd Stargard / Stände von der Ritterschafft vnd Stätten an einen gewissen Ort zu verschreiben / bey denselben vns vor dero Keyserliche Commissarios anzugeben / vn̅ denen J. K. M. Resolution / Commission vnd Befehl zu eröffnen / als haben wir zu dessen allerschuldigst gehorsambster Folg / vns vor weniger Zeit in diese Lande verfüget / vnnd von Böutzenburg auß / vnder dem 11. Martij / krafft habender Keyserlicher Com̅ission / an obgemelte Stände die vor der Ritterschafft vnd Ständten General vnd Special Citation Schreiben außgehen / auch zum vberfluß / damit sich niemand der Vnwissenheit zu entschuldigen / notwendige Patenta hin vnd wider von den Cantzeln ablesen / publiciren / vnnd anschlagen lassen / Gest alt einkommendë Bericht vnd Relation nach / solches allenthalben nach Notturfft geschehen vnd zu Werck gerichtet worden. Daß nun die Herrn Stände von der Ritterschafft vnd Stätten / in gegenwertiger Anzahl erschienen / dem citiren gehorsamblich vnd der Gebür nach pariret / das werdë J. K. M. Wir allerunterthänigst zu referiren vnd zu rühmen / darbey aber deren Außbleibenden Vngehorsamb / (welche jhre Gefahr darumb außstehen) zu berichten wissen / vnd werden J. K. M. der Erscheinenden schuldigsten Gehorsamb in K. Gnaden gantz gerne hören vnd vernehmen / an sich keinen Zweiffel machen / gleich wie die Herren Stände von der Ritterschat vnd Stätten / löblich vnnd schuldigster massen den Anfang gemacht / daß Sie auch also in allen vbrigen / sich J. K. M. allergnedigstem Befehlich / ernstlichen willen vnd Meynung / so bey Ablesung gegenwertiger Keyserl. Patent anzuhören vnd zu vernehmen / aller willigst vnnd schuldigst bequemen werden. Weil dann nunmehr auß jetzt abgelesene̅ Kayserlichen Befehlich / Resolution vnd Declaration, die Herren Stände von der Ritterschafft vnnd Stätten / allhier versamblet / außfürlich / vnd nach der Länge vernommen / auß was erheblichen vnnd vnumbgenglichen vrsachen ob allerhöchst gedachte K. M. sich obangeregte̅ Hertzogthumbs Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafften Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vnnd Stargard / sampt allen denselbigen angehörigen Land vnd Leuten / aller massen dieselbigen die Herren Hertzogen zu Mechelnburg vorhero inne gehabt vn̅ genossen / Vermöge aller Rechten / insonderheit aber Iure belli & retentionis anzumassen befugt seyn / vn̅ solchem nach verursachet werden / angeregtes Hertzogthumb Mechelnburg / sampt obermelte̅ Fürstenthumb / Graff- vnd Herrschafften / Land vnd Leuten / dem Durchleuchtige̅ / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herrn Albrechten / Hertzog zu Fridland vnnd Sagan / R. K. M. General / Obristen Feld Hauptman / auch deß Oceanischen vnd Balthischen Meeres Generaln / zu einem Vnterpfand so lang vnd viel zu geniessen vn̅ zu nutzen einzusetze̅ biß S. F. G. die jenige Kriegskosten / welche von J. K. M. wegen dieselbige außgelegt / widerumb erstattet vn̅ bezalt worden / Deßwegen damit dieser derselben rechtmessigen Kays. Resolution eine würckliche Begnüge geleistet / vnd diese / deß Herrn Hertzogs Vnterpfandt / eingesetzte Länder / demselben würcklich eingeantwortet werden mögen / Als haben allerhöchst gedachte K. M. Vns zu dero Keyserliche̅ Commissarien deputirt / vnd zu immittir- vnd Einweisung hochbesagtes Herrn Hertzogen zu Fridland Furst. Gnad in berürte Hertzogthumbe / Fürstenthumb / Graff-Herrschafften / Land vnnd Leute / allergnedigst ab. geordnet / vnd auch darzu alle vollkom̅ene Gewalt in bester Form vnnd Gestalt geben vnd zugestellet / mit dem allergnedisten vnnd ernstlichen Befelch / diese J. Kay. auß dem jetzt vorlesenen Patent mit mehrem angehörete Resolution vnd Bewilligung den Herren Ständen von der Ritterschafft vnnd Stätten zu wissen zu machen / vnnd darauff deß Hertzogen zu Fridland F. G. oder den jenigen / welche dieselbe an Ihre statt abgeordnet vnnd bevollmächtiget habe̅ / diese deß Hertzogthum̅s Mechelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Landen Rostock vnnd Stargardten / Stätte / Land vnnd Leute / in J. K. M. Namen / zu obangezogenem Vnterpfandt einzuantworten / dieselbe oder den Gevollmechtigten dareyn würcklich zu immittiren / euch die Herren von der Ritterschafft / Landstände / Stätte vnnd Vnderthanen / ewrer vorigen Pflicht zu entlassen / vnd jetzt hochgedachtes Herrn Hertzogen zu Fridland F. Gn. oder deroselben Gewalthabern anzuweisen / vnnd dieselbe darauff in dero Namen in newe Pflicht zu nehmen. Wann dan̅ Vns auß Pflichtschuldigstem Gehorsamb / demselbe̅ willigst vn̅ allertrewlichst nach zu kommen / gebüret vnd oblieget / Als haben Wir Krafft angeregten Keys. Befelchs vn̅ Vollmacht / den Herren Ständen von der Ritterschafft vnnd Stätte̅ solches hiemit zu wissen machen / andeute̅ / vnd darauff hochgedachtes Hertzogen zu Fridland F. G. allhie anwesendem hochansehnlichë Herren angeordneten / dem Wolgebornen Herrn Herrn Heinrich von St. Julian / Freyherrn vnd Rittern / der R. K. M. Obristen vber ein Regiment Hochdeutsches kriegsvolck zu Fuß / vn̅ dem Hochgelertë Herrn Iusto Lüdern / vnd Heinrich Niema̅ / gedachtes Hertzogthumb Mechelnburg / Fürstenthumb Wenden / graffschafft Schwerin / derla̅de Rostock vnd Stargard / zu vielangeregte̅ vnterpfa̅d einantworten / vn̅ dieselbe darin̅ würcklich einsetze̅ vnd immittiren / auch die Herrn Stände von der Ritterschafft vnd Stätte̅ jrer vorhin geleistete̅ Pflichten allerdings entlassen loß / frey vn̅ ledig sprechen sollen vn̅ wollen / thun auch solchs hiemit vnd Kraffthabendem Keys. Befelch / wolle̅ sie auch sampt vnd sonders an jetzt gegenwertige Frstl. Friedl. Herren deputirte / vnd hierzu sonderlich befehlichte Herrn Com̅issarios / auffs allerbeste / krefftigst vnd bestendigst solches jm̅er geschehen kan vn̅ mag / angewiesen haben / welchen die Herrn Stände von der Ritterschafft vnd Stätten also gehorsambst / Pflichtschuldiger masse̅ / one die geringste tergiuersatio̅ vn̅ [1205] auffschub werden nach zu kom̅en / vnd sich vor dero Kays. jhnen zu vnterschiedlicher Warnung abgelesenen Patenten / auff den wiedrigen sich nit versehenden Fall darauß entstehende̅ Vngelegenheiten werden zu hüte̅ wissen / Darzu Wir dieselben nachmahlen im Namen Allerhöchstgedachter K. M. auffs beste erinnern vnnd ermahnen / sein auch solchen erspürenden schuldigsten Gehorsamb derselben aller vnderthenigst zu hinterbringen vnd zu rümen erbietig / sc. (Der Friedländischen Commissarien Proposition.) Nach geschehener solcher Proposition hat Justus Lüder Friedländischer Commissarius in seynvnd seiner andern mit Commissarien Namen folgendes angebracht; Demnach J. K. M. auß denen in der abgelesenen Keyserlichen Proposition eingeführten rechtmässigen Vrsachen / vnd sonderlichen vmb gebürliche Widerlage / vnnd Abfindung / der von dem Durchleuchtigen vnnd Hochgeborhnen Fürsten vn̅ Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / der R. K. M. bestellten General Obristen Feldhauptman / auch deß Oceanischen vnd Balthischen Meers Generalen / bey Annehm- vnd Bestallung vnderschiedlicher Regimenter / auch deren Vnderhaltung zu allerhöchstgemelter K. M. vnderthenigsten Diensten / außgewanter schwerer Vnkosten / Hochermelter J. Fr. Gn. an dem Iure belli & retentionis inhabenden Hertzogthum̅ Meckelnburg / Fürstenthum̅ Wenden / Graffschafft Schwerin / auch der Herrschafften der Lande Rostock vnd Starbard / allermassen solche Fürstenthumb vnd Länder vormahls / die auch Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten vnd Herren / Herr Adolph Fridrich vnd Joh. Albrecht / Gebrüdere / beyde Hertzogen zu Meckelnburg / ingehabt vn̅ besessen / eine Real assecuration zu thun / aller gnedigst verwilligt / auch zu würcklicher Vollenziehu̅g solcher assecuration, dero hochansehenliche / Fürstliche Co̅missarios, mit ??? plenipotentz in diß Fürstenthumb abgeordnet / die vo̅ der Ritterschafft / Stätte vnd Stände / auff einen allgemeine̅ Landtag zu bescheiden / denselben allerhöchst gemelten K. M. Resolution fürzuhalte̅ / sie von dem Gelübd / Eyd vn̅ Pflicht / wormit Sie vor hoch gemelten Ihren F. F. G. G. von Meckelnburg verwandt gewesen / solenniter auß Kay. Gewalt vnd Macht zu erlassen / vnd Sie hinwider an hochermelte J. F. G. als dero nit mehr vorgesetzten La̅desfürsten / zur newen Huldigung anzuweisen / auch sonsten diß gantze Fürstenthumb mit allem Zugehör / hochermelter J. F. G. würcklich einzuraumen / zu vbergeben / vnd anzumessen / Als hette J. F. G. nichts gefelligers seyn mögen / dann mit Ih. F. Gegenwart diesem Landtage beyzuwone̅ / vnd solche Huldigung einzunemen. Weil sie aber auß andern hochwichtigen Keys. Obliegen vnd Geschefften / darob mercklich verhindert / Als haben J. F. G. den auch Wolgebornen / hochlöblichen Herrn / Herrn Heinrichen Freyherrn von St. Julian / der R. K. M. vber ein Regiment zu Fuß bestalten Obristen / auch General Com̅endatorn dieses Fürstenthumbs Meckelnburg / neben den Vesten vnd Hochgelehrten Herrn Henrico Nieman / vnd meiner weniger Person / hiezu Krafft habenden Furstl. original Gewalts / welcher den Stände̅ gebürlich noch mals abgelesen werden sol / abgeordnet / jnmassen dan̅ an statt vor hochermelter J. F. G. wir angedeutete Keys. Resolutio̅ / die darauff beschehene relaxatione̅ iuramen ti, Anweise zur Huldigung vnd Vbergebung obbemelten Hertzothumbs Meckelnburg / Fürstenthumbs Wenden / Graffschafft Schwerin / auch Herrschaffte̅ der Lande Rostock vn̅ Stargard sür hochermelte J. F. G. vnd dero Erben hiemit vtiliter vnd bester Form Rechtens acceptirt, vnd wegen J. F. G. gegen die Keys. Herrn Commissarios / vn̅ deß allen wegen gebürlich bedanckt habe̅ wollë. Weil dan̅ die von der Ritterschafft / auch samptliche Stände vnd Stätte / auß solcher abgelesener Keys. Proposition not???ürfftig vernom̅en / was bey dieser assecuration Huldigung / vnnd Immission, K. M. als dero einigen Obernhaupts / Schutz vnd Lehenherrens / allergnedigster Will / endliche Meynung / vnd gantz ernster Befelch ist / sie auch ohne einige einrede / Behelff oder Enthalt / die Huldigu̅g zu erstatten verwiesen / zweiffeln Wir gantz nit / die löbliche Ritterschafft / die von Stätten vnd Ständen / hoch vernünfftig werden ermessen / wie viel vnd hoch jnen allerseits zur Conseruation jrer vbrigen Wolfart / auch weitere Ruin, Desolation, vnd vnheil von Inen selbsten abzuwenden / vn̅ alle Sache̅ zu einer gedeylichen Erleichteru̅g zu befördern / auch in Priuato daran gelegen / sich anders nit seyn lassen / dann der Kayserliche̅ Resolution, vn̅ fast hart vnd ernstlich verclausulierten Befelch / allerunterthenigsten Gehorsamb zu bezeuge̅ / sich damit selbst bey vbriger jrer Wolfart erhalten / vnd viel mehr in Willigkeit vnd Güte die schuldige Gebür zu erstatten / als durch andere Mittel sich lassen herzu bringen / Wie dann J. F. Gn. solchen jren willigen verspürenden Gehorsamb / mit aller Fürst. Gewogenheit vnd Gnaden / als ein gütiger vn̅ milter Landsfürst vnd Vatter werden erkennen / vnd wir sind es bey deroselben gebürlich zu referiren / auch sonsten für vnser Person / sc. (Die Meckelnburgische ständ vnd Ritterschafft begehren Dilation der Keyserlichen Execution.) Die Meckelnburgische anwesende Ritterschafft vn̅ Stände haben hierauff vmb Dilation gebeten / daß sie von dieser Sachen / dieweil sie wichtig / vnder sich communiciren vnd berathschlagen möchten / welch sich auch biß auff den 27. Aprill erhalten. Welchem nach sie vmb fernere Dilation der Keyserlichen Excution in folgender Schrifft angehalten. P. P. Hochansehnliche Herren Commissarij / Wol-Geborne / Hoch-Edle / Gnedige Herren / daß im Namen Keys. May. den 4. Aprill zu Güstrow auffm Rath Hause eröffnete Kays. Commission / in Originali E. E. Gnaden Vns samptlichen Ritter- vnd Landständen / dieses Hochlöbliche̅ Hertzog- vnd Fürstenthumbs Meckelnburg / in Gnaden mitgetheilet / vnd darauff / wie auch auff dz jenige / was darbeÿ gnedig proponirt, zu vnser vnterthänigsten Erklärung Dilation vn̅ Zeit / biß heut Dato / gnedig eingeraumet / darfür seind Wir vnderthänigsts fleisses danckbar / vn̅ mögen E. E. Gnaden Wir in schuldigstem Gehorsamb darauff vnderthänig nit verhalten / dz mit hochbetrübtem Hertzen / vnnd tieffem Gemüte / auß ob höchstgedachter [1206] Kayserl. Commission vnnd Proposition wir aller vnderthenigst vernommen wie bey höchstermelter Röm. Keyserlicher Mayestat die Durchleuchtige / Hochwürdiger / Hochgeborne Fürsten vnnd Herren / Herr Adolph Friedrich / vnnd Herr Hans Albrecht Gebrüdere / Hertzogen zu Meckelnburg / Coadiutor deß Stiffts Ratzeburg / Fürsten zu Wenden / sc. vnsere gnedige Lands-Fürsten vnnd Herren (leyder) in die höchste Vngenaden gerathen / vnnd welcher gestalt dahero höchstermelte Ihre Keyserliche Mayestat dieses Fürstenthumb Meckelnburk / mit allen seinen Pertinentien, Ein- vnd Zugehörungen / Rendten vnd Einkommen / dem auch Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn / Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedlandt vnd Sagan / sc. Ihrer Keyserliche Mayestat Kriegs-Rath / Cämmerern vnnd General Feldhauptmann / vnsern gnedigen Fürsten vnnd Herrn / wegen der Annehm- vnnd Bestellung vnterschiedlicher Regimenter / wie auch zu dero Vnterhaltung auffgewandter ansehnlicher Speesen vnnd Vnkosten / vnd damit Ihrer Kayserlichen Mayestat sich dieses Landes desto besser versichern / vnnd dergleichen Gefahr hinführo nicht mehr zu besorgen haben mögen / zu einem Vnterpfandt eingesetzet: also vnd dergestalt / daß Ihre Fürstliche Gnaden / deroselben Erben / diß Hertzogthumb Meckelnburgk / Fürstenthumb Wenden / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vnd Stargard / sampt allen derselben angehörigen Land vnd Leuten / mit allen derselben Fürstlichen Obrigkeiten / Rechten vnnd Gerechtigkeiten / auch mit allem deme / so von Rechts vnd Gewonheit wegen darzu von Alters hero gehöret / darvon nichts außgenommen / in jhren Gewalt vnnd Besitz nehmen / auch so lange nutzen vnd niessen sollen / biß S. Fürstlichen Gnaden angeregte Krieges. Vnkosten erstattet vnnd bezahlet worden: wie auch deßwegen Ewer Gnaden zu Ihrer dero Keyserlichen Mayestat hochansehnlichen Herren Commissariis vnnd Executoribus gnedigst vorgenommen vnd verordnet / vnd darnebenst vns alle vnnd einem jeden insonderheit / der Eydspflicht vnnd Verwandnuß / mit welchen vnsern Gnedigen Landes-Fürsten vnnd Herren wir bißhero verhafftet vnnd verbunden / von Rechts wegen / auß Römischer Keyserlicher Macht vnd Vollenkommenheit / gentzlich absolvirt / vnd allerdings ledig gezehlet; vns allen vnnd jeden / sampt vnd sonders / auch darauff gnedigst vnd ernstlich befohlen / daß wir bey Vermeydung Ihrer Keyserlichen Mayestat hierauff gehörigen ernstlichen Straff vnnd Vngnade / Verhütung vnserer weiter eigenen Vngelegenheit vnnd Verderbnuß / E. E. G. als hochwolermelten Herren Commissarien / biß auff höchstgedachter Ihrer K. May. fernere Keyserliche Verordnung / alsbald nach Einhend- vnnd Vorlesung höchsterweneten Keyserlichen Commission / ohne einige Außred / Verweiger- vnnd Entschuldigung / allen schuldigen Gehorsamb leisten / auff E. E. Gnaden erforderen vnd begehren gehorsamblich erscheinen / vnnd höchstgedachten Hertzogen zu Friedlandt die gebührliche Pflicht vnd Huldigung erstatten / vnd sonsten ins gemein alles das jenige thun / erzeigen vnd vollen ziehen sollen / was getrewen vnd gehorsamen Ständen gebühret vnd obgelegen ist / wie obhöchstgemelte Keyserliche Commission mehrern inhalts besaget vnd nachweiset. Ob nun zwar solcher Ihrer Keyserlichen M. Commission vnnd dem darinn angehengten gnedigsten ernsten Befehlich / in aller Vnderthänigkeit gehorsambst nachzukommen / wir vns schuldigst erkennen / so wollen doch E. E. Gnaden gnedig behertzigen / wie so gar schwer vnnd schmertzlich es vns fallen würde / wann der Eyden vnd Pflichten / wormit hoch gedachten vnsern gnedigen Landesfürsten vnd Herren wir verbunden / allerdings ledig gezehlet / vnd mit andern newen Eyden vnnd Pflichten hinwieder beleget werden solten. Einmal / war ists / daß vnter den hochlöblichen Fürstlichen Meckelburgischen Regentenbaum wir / vnnd vnsere Vorfahren / von vndencklicher Zeit / mit erblichen Eyden vnnd Pflichten eingewurtzelt: ia vrsere Vorfahren / vnter diesem Fürstlichen Regentenbaum / da dieselben weiland im verderblichen vnnd dürren Finsternuß deß abgöttischen verdamblichen Heydenthumbs verjrret / vnnd fast bey 1000. Jahren schon einen Anblick Christlichen Glaubens auß sonderbahrer Gnade deß Allerhöchsten seliglich empfunden vnd in Erkantnuß deß wahren lebendigen Gottes zu grünen / vnnd herrlich zu blühen angefangen: wie dann auch / daß vnter diesem Fürstlichen Regentenbaum (welcher bey Herrschung deß hochlöblichen Kaysers Caroli deß Vierdten / bey nahe 300. Jahren / in diß heylig Römisch Reich mit sonderlichen Regalien versetzet / vnnd vor der Zeit an Fürstlicher Tapfferkeit vnd Tugenden dermassen gewachsen vnd zugenommen / daß auch daran die vornembste Potentaten / Könige / Chur vnnd Fürsten / hocherfrewlich angestammet) wir vnnd vnsere Vorfahren / von dem herrlichen Schein vnd Glantz der Mayestät vnd Praeeminentz deß heiligen Römischen Reichs / zugleich mit erleuchtet worden. Wann nun diese vnd andere / von dem hochlöblichen Fürstlichen Merckelburgischen Stammen hergesprossene Wolthaten wir vns zu Gemüthe führen / vnnd darbey die hohe Fürstliche Tugenden / wordurch vnserer gnedigen Landsfürsten vnnd Herren hochlöbliche Vorfahren bey den Römischen Kaysern / vnnd dem Heiligen Römischen Reich / allewege sich wolverdient gemacht / ansehen vnd betrachten: so setzen zu vnsern jetzt regierenden gnedigen Landsfürsten vnd Herren / wir auch das vnzweiffeliche vnderthänige Vertrauwen / sie werden auß angeborner Fürstliche hoher Inclination vnd Tapfferkeit der obhöchstgedachter Römischer Keyserlichen Mayestat / vnserm allergnädigsten Herrn mit allerthänigster agnition vnnd devotion nun mehr auffs aller demütigste dermassen vnter die Armen fallen / daß dieselben jhnen in jhrem nun mehr erlangeten blühenden Fürstlichen Alter den Käyserlichen Gnaden Brunnen der höchstrümblichst angebornen Käyserlichen Clementz / Milde vnnd Güte / so bey [1207] höchstlöbl. J. Keys. Regierung bey diesen (leyder) vnrühigen zeiten allwege andern deß Heil. Röm. Reichs Fürsten vnd Ständen auß sonderlichen Keys. G. zu J. Keys. May. ewigem vnd vnsterblichem Lob vnd Ruhm eröffnet worden / nicht so gar erstmals verschlossen bleiben lassen können. So viel sonsten deß hochgedachten Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland Fürstl. Gn. anlanget / seyn wir gleichfals der vnderthänigsten Zuversicht / vnsere gnädige Landsfürsten vnnd Herren / gegen Ihre Fürstliche Gnaden wegen dero auffgewandten Speesen vnnd Vnkosten / sich dergestalt nach jhrem durch die beschwerliche Kriegs-Einquartierung erschöpffeten Aempter vnnd gantzen Fürstenthumbs Vermögen / vermittelst Keyserlicher gnädigsten moderation / zu freundtlicher Vergleichung / in aller Liebe vnnd Freundtschafft accommodiren werden / daß Ihre F. G. darob verhoffendtlich ein freundtliches Gefallen tragen: in massen sie dann auch nach aller vnderthänigst wider empfundene̅ Anblick höchstrühmlichster Keyserl. Clementz vnd Gnaden / viel höchsterwehnte J. Keys. May. aller vnderthänigster Gebühr zu versichern / sich müglichst / also gleichfals verhoffentlich werden angelegen seyn lassen / daß dieselben hinfüro auß diesen Landen keiner Gefahr sich besorgen: Gestaltsamb dann auch / wo ferrn allerhöchstged. J. Keys. M. an solcher Versicherung nit begnüget / auff solchen Fall wollen deroselben Wir (so allewege in dero beständigsten vnnd getrewesten Devotion sich verhalten / vnnd mit darsetzung Leibes / Guts vnnd Bluts / an noch aller vnderthänigster schuldigster Gebühr beständigst zu verbleiben entschlossen) vns hiemit ebenmässig zu sodaniger Versicherung aller vnderthänigst hiemit offerirt haben. Weil dann wir gar nicht zweiffeln / mehr hochgedachte vnsere gnädige Fürsten vnnd Herren werden ohne einige weitere Saumbnuß / durch vnderthänigste Intercession vornehmer deß Heiligen Römischen Reichs Chur- vnd Fürsten / Ihrer Keyserliche Mayestät in schuldigster Vnderthänigkeit / zu Keyserlichen Gnaden vnd Außlösung / sich auffs aller demütigst zu submittiren / eusserstes fleisses sich bemühen / wie auch deßfals solche Ihre gefassete beständige vnderthänigste / gehorsambste Intention / Ewer Ehrnvesten Genaden mit sonderlicher Fürstlicher Oblation beweglich anzufügen nicht vnderlassen. Demnach bitten wir höchstes vnderthänibstes fleisses E. E. Gnaden diß vnsers auß hochbetrübtem Gemüthe vnd bestürtztem Hertzen / wie auch auß angeborner natürlicher pflichtschuldigen Affection / hergeflossenes vnderthäniges bitten vnd suchen in Gnaden zu vermercken / dasselbe an höchstermelte Keyserliche Mayestät / vnsern allergnädigsten Herrn / förderlich omni meliori modo, in aller Vnderthänigkeit zu referiren / vnd biß zu Ihr. Keyserl. Mayestat allergnädigsten ferneren Verordnung / oder nur zum wenigsten auff drey Monat / die obgedachte Keyserliche Execution gnädig zu suspendiren / wie auch zu Erhaltung sodaniger höchsterwünscheten Suspension die Fürstliche Friedländische wolverordnete hochansehenliche Herren Commissarios bestes fleisses freundlich vnnd gnändiglich zu disponiren / in Gnaden geruhen wollen / sc. Es ist aber hiermit nit viel außgerichtet worden / vnd hat solch ansuchen bey den vorgemelten Commissarien keine statt gefunden / sondern es haben die Landstände vnd Ritterschafft / wie vngern sie auch daran kommen / sich accommodiren / vnd die Keyserliche Verordnung / da sie anderst nicht ander Vngemach gewärtig seyn wollen / acceptiren müssen. Ist also den 30. Aprilis zu Güstrow von besagten Ritter- vnd Landständen den Commissarien die Huldigung abgelegt / vnd darbey die Hul digungs Notul also verfasset worden. (Mechelnzburchische Ritter vnd Landstände huldigen den Friedländischen Com̅issarien.) Auff den 30. Dito / auß sonderbarer der Röm. Keys. May. vnsers allergnädigsten Keysers vnd Herrn veranlassung / vnd von euch eingenommenem befelch / vnd Krafft dessen von vns dero dieses Ortes deputirten Commissarien fürgenommener würcklicher Absolution vnd Loßzehlung von den jenigen Pflichten / damit jhr Herren Adolph Fridrich vns Hans Albrechten / Hertzogen zu Meckelnburg / sc. eydlichen verwand vnd zugethan gewesen: Darauff nicht weniger nach laut vnd Inhalt habender Commission / vnd abgelegter Proposition / beschehene Anweisung vnd Immission / werdet jhr ingesambt / vnd ein jeder vnder euch besonders / erstlich vnd zuvor mit wircklicher Handtastung an Eydesstatt angeloben / vnd hernacher mit auffgehobenen zweyen Fingern / einen leiblichen Eyd zu GOtt vnd auff sein heilig Evangelium schwehren / daß jhr vnd ein jeder vnder euch / nun mehr ins künfftige hinfüro / dem Durchl. Hochgeborn. Fürsten vnd Herrn / Herrn Albrechten / Hertzogen zu Friedland / Fürsten zu Sagan / allerhöchst gedachter Keys. May. Generaln / Obristen Feldhauptmann / auch deß Oceanischen vnd Baltischen Meers Generaln / gehorsamb / getrew / hold / vnd gewertig seyn / Ihrer Fürstl. Gn. Schaden verhüten / vnnd bestes befördern / allen schuldigen vnd obliegenden gebührlichen Respect gehorsamblich erweisen / in keinen Anschlägen / zu forderst wider Ihrer Röm. Keyserl. May. deß H. Reichs / vnd Ihre Fürstliche Gn. befinden lassen / noch darzu helffen / sondern ins gemein / als gegen jetzo hochgedachte Ihre Fürstliche Gn. vnd in dero Abwesenheit jhren verordneten Stadthalter / dem Wolgebornen Herrn / Herrn Heinrich von St. Julian / Freyherrn / Röm. Keys. May. Obristen vber ein Regiment Hochteutsches Kriegsvolck zu Fuß / oder wen Ihr Fürstl. Gn. ins künfftig an dessen statt darzu verordnen werden / euch erzeigen wollet / als getrewen vnd gehorsamen Ständen sich von Rechts vnd Gerechtigkeit wegen gezimet vnd gebühret / vnd jhr hiebevorn den Herrn Hertzogen zu Meckelnburg / sc. zu thun vnd zu leisten schuldig vnd verpflicht gewesen seyt / alles ohne gefehrde vnd arge List: Was vns vnd einem jeden vnter vns jetzo ist vorgelesen worden / vn̅ wir genugsam vnd wol verstanden haben / deme wollen wir also nachkom̅en / Als vns Gott helffe vnd sein H. Evangelium.
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Solchem nach ist der Schluß vnnd Abschied deß Landtags den 8. Maij N. Cal. also abgefasset vnd publicirt worden; (Meckelnburgischen Landtags Abschied.) Zu wissen / als dem Allerdurchleuchtigsten / Großmächtigsten / vnd Vnüberwindlichsten Römischen Keyserl. Ferdinand dem II. vnserm allergnädigsten Herrn / vnd dessen Keys. May. also beliebig gewesen / auß gewissen antringenden Vrsachen / auff hiesig Hertzogthumb Meckelnburg / Fürstenthumb Wenden / Graffschafft Schwerin / Herrschafft der Lande Rostock vn̅ Stargard / vnd was hierzu von Rechts vnd Gewonheit wegen jmmer gehörig gewesen / vnd noch ist / ein sonderbares vnd Special jus retentionis seu hypothecae, nach laut vnd Inhalt allerhöchst gedachter J. Keys. May. an vns dero deß Orts verordnete Commissarien / vnderm Dato den 1. Martij / iüngsthin abgangener Keyserl. Commission / vnd beygeschlossenen Keyserl. Patents / allergnädigst zu veranlassen / vnd zu geben / dasselbe aber dem Durchleucht. Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herrn Albrecht / Hertzogen zu Friedland vnd Sagan / mehr allerhöchst gedachter Ihr Keyserl. Mayest. Kriegs Rath / Cämmerer / vnd General Obristen Feldhauptman / auch deß Oceanischen vnd Baltischen Meers Generaln / in ansehung der jenigen heroischen vnd dapffern Diensten / so allerhöchstermelt. J. Keyser. May. vnd dem Heiligen Reich / jetzt hochangeregten Hertzogen zu Friedland Fürstl. Gn. vnverdrossen geleistet / Inhaltes obangeregten Patents allergnädigst vberlassen / dabeneben aber Vns den Keys. Commissarien gewisse Commission vnnd Befelch ertheilet / eine löbliche Ritterschafft / Städt vnd Stände / obangezogener Fürstenthumben vnd Landen / von den jenigen Pflichten vnd Eyden / damit sie allerseits den beyden Herren Hertzogen Adolph Friderichen / vnd Hans Albrechten zu Meckelnburg / biß dahero verpflicht / verbunden vnd verwandt gewesen / allergehorsambst zu erlassen / gentzlichen darvon zu absolviren / vnd zu erledigen / vnd obangerete Fürstenthumben vnd Landschafften / sampt vorhergemelten / Ritterschafft / Städt vnd Ständen / an hochermelte S. Fürstl. G. zu Fridland / sc. vnd in Ihrer Abwesenheit an dero hochansehenliche Herrn Statthalter / vnnd Commissarien / aller inderthenigst zu verweisen / selbige darein zu immittiren / einzusetzen / auch in Ihren Gewalt vnnd Besitz zu vberlieffern / alles mehrern Inhalts / deren vnder obberührten Dato abgangenen / vnnd an die gesampte Stände außgefertigten original Patents / Welchem Keyserl. allergnedigsten Befelch / Wir zu allergehorsambster Folge / vielehrengemelte Ritterschafft / Städt vnd Stände / bey guter zeit anhero nach Güstrow beschrieben / die auch in zimlicher Frequentz vnd Anzahl den 3. dieses auff dem Rahthauß daselbsten erschienen / die Proposition / vnd habenden Keys. Befelch vnd Commission gehorsambst angehöret / auch darauff die original Keyserl. Patenten vnd Commissionen Ihnen vorzeigen / fürlesen / vnd hernacher darvon nottürfftige Copias widerfahren lassen / die darauff / weil das Werck vnder jhnen zu communiciren vnd zu deliberiren / Dilation vnd Zeit / biß auff den eingefolgeten Mitwochen den 5. endlichen biß auff den eingefolgeten Donnerstag den 6. dieses / auch darbeneben / daß sie der Sachen importantz vnd Wichtigkeit nach diesem Termin sucheten / nit in Vnwillen zu verstehen / sondern darfür zu halten / daß es zu schleuniger Abhelffung / keines wegs aber / den Keys. ernstlichen Befelchen auß Handen zu ziehen (darfür sie Gott behüten wolte) fürnemlich angesehen were / gebetten / auch erhalten / vnd hernach Sonnabends den 8. dieses / von jhren Eyden vnd Pflichten / damit sie hochbesagten Hertzogen zu Meckelnburg / biß zu der Zeit verknipfft gewesen / auß habender Keyserl. Macht vnd Befelch / allerdings absolvieret / erlediget / auch zumahl vnd gentzlich sie darvon ledig vnd loß gesprochen / vnd gestracks darauff deß Hertzogen zu Friedland Fürstliche Gn. vnd in dieser jhrer Abwesenheit dero hochansehenlicher befelchter Commissarius vnd Stadthalter / der Wolgeborne Herr / Herr Heinrich de Sancto Juliano / Freyherr / Ritter / vnd Obrister vber ein Regiment Fußvolck / in obberührte Hertzog- vnd Fürstenthumb zu Meckelnburg vnnd Wenden / sampt der Graffschafft Schwerin / Landen zu Rostock vnd Stargard / mit allen jhren Pertinentien / Ein- vnd Zugehörungen / Rendten vnd Einkommen / allermassen selbige Herren Adolph Friedrich vnd Johan Albrecht Gebrüdere / Hertzogen zu Meckelnburg / jnnen gehabt / auch aller solcher Fürstenthumb vnd Landen / Obrigkeiten / Rechten vnd Gerechtigkeiten / Ehren / Nutzen / Ein- vnd Zugehörungen / wie nicht weniger in alles das / was von Rechts vnd Gewonheit wegen darzu von Alters hero gehöret / darvon nichts außgenommen / neben angehörigen Ländern / auch denselben zustehenden andern Erbländern / Realien / Hochheiten / Ober-Herrlich-Rechten vnd Gerechtigkeiten / wircklichen immittirt / eingesetzt / vnd in seinen Gewalt vnd Besitz gelieffert / auch Sambstags den 8. dieses / das Homagium vor Vns den Keys-Commissarien / sampt jetzt wolermeltem Freyherrn von S. Julian / im Namen vnd von wegen S. Fürstl. Gn. als Committenten / auff vorher gangene Hand angelobnuß / an Eydesstart / wircklichen / vnd mit auffgehobenen zweyen Fingern / geleistet worden. Hierauff wird nun im Namen / vnd von wegen allerhöchst gedacht J. Keyserl. May. vnsers aller gnädigsten Herrn / endlichen verabscheidet / auch respectivè viel wolgemelter Ritterschafft / Städten vnd Ständen / hiemit ernstlich anbefohlen / hinfüro vnd ins künfftig / niemand anders / wer der auch seye / als allein hochangeregtem Hertzogen zu Friedland Fürstl. Gn. vnd in Ihrer Abwesenheit deroselben jedes mahl wolverordneten Herrn Statthaltern vnd Regenten / nach laut vnd Inhalt ob vielangezogenen Keyserl. vnd diß Orts in gantzer versamblung fürgelesenen / communicirten / vnd wol eingenommenen Patents vnd Commissionen / allen vnd obliegenden Gehorsam / Respect / auch alle andere gebührende [1209] Schuldigkeiten / Inhalts dickbesagter Keys. Patenten vnd Commissionen / auch hernacher abgelegten würcklichen Eyd vnd Pflichten / zu leisten / sich darnach zu reguliren / zu confirmiren / vnd zu bequemen / als solches gehorsamen vnd getrewen Ständen zustehet / oblieget / vnd gebüret / Inmassen wir die Commissarien hieran nicht zweiffeln / sondern vns alles Gehorsams / zu förderst gegen allerhöchstgemelter Keys. M. dem H. Röm. Reich / vnd viel hocherwehnter F. G. zu Fridland / vn̅ jedes mals S. F. G. Herrn Stadthalter / vnd Regenten / gewiß versehen / vn̅ sie die Ritterschafft / Stätt vnd Stände / nachmahln durch diesen Abschied darzu ernstlichen vermahnen / vnd erinnern / auch jhnen den gesambten Ständen diesen Abschied gedoppelt / in gleichlauten der Form / vnder Vnserer Hand vnd gewöhnlichen Pittschafft / zu jhrer Nachrichtung hinterlassen wollen / sc. Was nun diese Tractation deß Hertzogthums Mechelnburg so wol bey den Vnderthanen / welche dannenhero ein vnaußbleichliche Deformation vnd Religions-Enderung zu gewarten hatten / als den vertriebenen Hertzogen / für Betrübnuß vnd Lamentiren verursachet / ist einem jeden verständigen leicht zu erachten. Vnd auff solche weiß ward Mechelnburg von jhrem rechten Herren / wider welche man deßwegen allerhand Vrsachen vorzubringen wuste / auff den Hertzoge̅ von Friedland / vn̅ also in Päbstische Händ gebracht. Weil man nun auch gern das Hertzogthumb Pommern wegen der bequemen Meerporten / darbey gehabt: aber keine dergleichen Vrsachen / mit welchen man selbigem Hertzogen beykom̅en möchte / an der Hand hatte / als wurde selbig Land mit vnträglichem Kriegslast vnd Einquartierungen / welche doch anfangs nur auff 6. Wochen begehrt worden / vnder dem Vorwand allerley vor Augen schwebender Gefahr (welches dann Jhr Keyserlicher Mayest. selbsten also vorgebildet worden) gantz außgesogen vnd enervirt / der Meynung / daß ins künfftig vnd mit der zeit solches mit leichter Mühe vollends vnder das Joch würde können gebracht werden. (Intercession deß Churf. von Sachsen bey Keys. May. für den Hertzogen in Pommern.) Weil nun dieser Handel dem Hertzogen gar beschwerlich vorkam / als hat er zu Anfang dieses Jahrs eine Legation nach Prag an Keyser. May. abgefertiget / vmb Abf???hrung deß Kriegsvolcks vnd Abschaffung solcher Beschwerden anzuhalte̅. Diese Gesandten namen jren weg auff Dreßden / berichteten den Churfürsten von Sachsen / was es in Pom̅ern für einen Zustand hette / vnnd bathen darbey im Namen deß Hertzogen / daß J. Churfürstl. Durchl. mit einer Intercession bey Keyserl. Mayest. sein Begehren facilitiren wolte. Der Churfürst / welcher selbsten mit gedachtes Hertzogen Zustand ein sonderliches mitleyden hatte / erzeigte sich hierinn willig / vnnd ließ deßwegen nachfolgend intercession Schreiben an J. Keys. M. vnder Dato den 4. Februarij abgehen: Allergnädigster Herr / an E. Keyserl. Mayest. hat der Hochgeborne / vnd Hochwürdige Fürst / mein freundlicher lieber Oheimb / Schwager / Bruder vnd Gevatter Herr Bogislaus / Hertzog zu Städtin / Pommern / der Cassuben vnd Wenden / Fürst zu Rügen / erwehlter Bischoff zu Camin / dero Gesandten abgefertiget / Ewer Kaysel. Mayest. durch dieselben dero grosse Beträngnuß / welche S. Liebten von der vbermässigen Einquartierung zustehet / berichten / darneben vmb Remedierung bitten zu lassen. Vnd weil ermelte Gesandten im Befehl gehabt / jhren Weg allhero zu nehmen / mich deß Zustands ???m Hertzogthumb Pommern auch zu verständigen / vnd von Jhrer an Ew. Kayserl. May. Werbunge Andeutung zu thun / habe ich dieselben mit jhrem Anbringen gehöret / vnd darauß vernommen / wie seine Liebe an-vnd außführen lassen / daß nach dem Exempel der Ober Sächsischen Crayß Stände / vnd derselben auff dem Anno 1620. zu Leiptzig gehaltenem Crayß Tage gemachten / vnd von E. Keys. Mayest. approbirten Schlusses / S. Ld. die gantze Zeit dieser Kriegs Empörung in vnverweißlichen Terminis der Reichs vnd Crayß Verfassungen blieben / alle Vniones / Verbündnüsse / vnd dergleichen verdächtige newe Werbungen eusserst vermiedten / was auch von E. Keys. May. vnd mir als Crayß-Obristen / wegen Versicherung der Pommerischen Frontiren / Pässe vnd Meerporte̅ S. Ld. befohlen / mit allem getrewen Fleiß verrichtet / dieselbe etliche Jahr hero mit kostbarlichen Guarnisonen dermassen versichert gehalten / daß darauß E. Keys. May. dero lobl. Hause / dem H. Röm. Reich oder Ober Sächsischen Crayß einiger schade nit erfolget / S. L. auch in dem Wercke nicht hinlässig gewesen / sondern die Besatzung der Pässe vnd Meerhäfen continuirt / vnd ob sie wol neben dero getrewen Vnderthanen / darüber fast biß auff den eussersten Grad erschöpffet / weren S. Lbd. jedoch in solcher Verfassung / daß sie dero Gräntze vnd Meerhafen / durch Gottes Hülffe mit eigenen Kräfften zu defendiren sich getrawen. Wie aber S. L. solcher standthafften Trew vnd Gehorsam / so wol der angewendete̅ grossen Spesen genossen / solches empfinden sie mit schmertzen / in deme dero Land mit so grosser menge Volckes / in sonderheit Reutterey vberschwem̅et / daß S. Ld. neben deß Lands Innwohnern / so wenig als die Soldatesca / nur auff etliche wenig Wochen / jren Vnderhalt zu haben getrawen / sintemal kein einig Ampt derselben ohne Aufflage frey geblieben / ja auch dero Refidentz nicht verschonet / sondern mit Einquartierung oder Contribution beleget werde̅ wollen: dringe sich auch mehr Volck hinein / vnd were S. Ld. in dero Residentz fast gantz blocquiert. Wann sie auch dieselbe / jre vn̅ jrer Vnderthanen Condition / gegen der jenigen halte / welche manifesta damna gegë E. Keys. M. ergriffen / könte sie nit anders befinden / als dz S. L. viel vbeler dann dies???lben tractirt würde: darbey dann S. L. darthun lassen / wie diese Pression dero Lande allein nit treffen / sondern dardurch alle Co̅mercia Maris Balthici, die S. L. bißhero durch ein sonderlichs temperament in dero Landen erhalten / gesperret / vn̅ alle die Wahren / als Saltz / Hering / Gewürtz / Eysen / Gewandt / sc. welche die Zeit bißhero in Pommern gegangen / vnd in E. Keys. M. Königreiche / vnd [1210] Erbländer / als Böhmen / Mähren / Schlesien / Laußnitz / sc. vnd förter verführet worden / jhnen gar entzogen / vnd derohalben in dero Landen ein vnträgliche Thewrung vn̅ Mangel erfolgen / auch E. Keys. May. Armee / weil sie zu solcher menge in Pommern liege / vnd zu erhalten vnmüglich / selbsten Abbruch leyde / vnnd darüber destruiret / so wol der Ober Sächsisch Crayß / welcher mit dem Wesen nichts zu schaffen / vnverschuldeter weise mit impliciret / in gefahr gesetzt / vnd wol Sedes belli dahin geführet werden dörffte. Deßwegen dann seine deß Hertzogs in Pommern Lb. mich freundlich ersuchen lassen / derselben in dieser Beträngnis mit einer Intercession an Ew. Keys. May. beyzuspringen / auff daß sie dero Gesandten Anbringen höre̅ / sich mit aller gnädigster gebürender Resolution vernemen lassen / vnd S. Ld. so wol dero Land vnd Leute / von dem vor Augen schwebenden Verderben / in zeiten erretten möge. Wann dann der nahen Verwandnuß ich mich erinnert / auch die angezogene Beschaffenheit erwege / vnd S. Ld. das Zeugnis geben kan / daß dieselbe die gantze zeit hero in E. Keys. May. Devotion standhafftig verharret / das jenige so sie anbefohlen / oder ich als Crayß-Obrister / wegen Verwahrung der Pässe / Meerhafen vnd Strassen angeordnet / mit allem fleiß in acht genommen / vnd also alles das jenige gethan / so einem getrewen gehorsamen Stand deß Reichs gebüret / auch dannenhero niemand vermuthet / dz gleichwol S. Ld. Land vnd Leute / in so grosse Noth vnd Gefahr gerathen solten / sintemal wie ich berichtet / solches Fürstenth allein mit 13. Regim. zu Roß vnd Fuß belegt / dabey ein solcher Droß vnd Zulauff sich befinde / dz derselbe an der zahl den Regimentern fast gleich / daß auch ein Fürstenth. mit einer so grossen anzahl Volck beschweret / meines erachtens kein Exempel zu finden seyn wird / vn̅ es dafür halte / wann einem vngehorsamen widertige̅ Stande vnd dessen Landen dergleichen Straffen begegnete̅ / daß es männlich vor zu schwer vnd vnträglich halten würde / viel weniger befinden kan / was E. Keys. M. vor Nutzen oder From̅en darvon haben werden / wann ein Fürstenth. nach dem andern ruinirt wird / welches dann / wann nit bald Remedirung erfolgt / geschehen muß / dieweil die Vnderthanen bereit von Hauß vn̅ Hof gelauffen / die Lande wüst werden / den Herrschafften die Intraden aussenbleiben / vnd dieselben an jhrem Vnderhalt abbruch vn̅ mangel leyden. Insonderheit aber geht mir nit wenig zu Gemüth / daß der Ober-Sächsische Crayß / welcher jedesmal standhafftig in E. Keys. M. Devotion vnd Gehorsam / biß auff diese stund verbleiben / vnd ein anders mit warheit nit beygebracht / vnd außgeführet werden kan / nur mit in 40000. Mann zu Roß vnd Fuß / vnd solcher Contribution belegt / daß darvon nicht gnugsam zu sagen vnd zu schreiben / auch dergestalt ruiniret / daß solch gehorsames Glied deß Römischen Reichs / darinn 2. Churfürsten gesessen / nit mehr vor einen Crayß anzusehen / sondern zu achten / als hetten dessen gehorsame Stände lauter Vnthate̅ begangen / deßwegen sie also gestrafft würden. Als habe ich mich bewegen lassen / die gesuchte Intercession zu ertheilen / vnd E. Key. M. hierunter anzulangen / wiewol zu derselben ich dz vnderthänigste Vertrawen habe / sie werden deß Hertzogs von Pommern L. ohne das zu helffen gnädigst geneigt seyn / sonderlich aber das jenige Bedencken / das der vnlängst zu Mülhausen beysamen gewesenen Churfürsten vnnd der abwesenden Gesandten in diesem Paß gewesen / in obacht nemen. Vnd gelanget demnach an E. Keys. Mayest. mein vnderthäniges bitten / Sie wolten die Pommerischen Gesandten vnbeschwert hören / deß Hertzogs in Pommern Ld. Devotion sich versichert halten / deren Suchen allergnedigst statt vnd raum geben / die Abführung deß Kriegsvolcks auß S. L. Landen anordnen / vnd also dieselbe / so wol dero Armee Vnderthanen / für endlicher Ruin conserviren vnd bewahren / sonderlich weil nunmehr die in der zwischen S. L. vnd der Armee auffgerichteten Capitulation bestimbte zeit verflossen / S. Lbd. die Last bey 3. Monden getragen / vnd dadurch dero Gehorsam gnugsam erwiesen. Im fall aber gäntzliche Abführung nicht geschehen könte / jedoch eine solche Moderation vnd Linderung / auff daß zugleich der Hungerige Droß mit auß dem Weg geräumet werde / verschaffen / auff daß darauß E. Keys. Mayest. aller gnädigste Dovotion gegen gehorsamen Ständen / vnd daß sie dero suchen vnd klagen willig hören / auch remedirung verfügen / zu verspüren: Solches wird vmb E. Keys. May. deß Hertzoges Lbd. vnderthänigst / vnd mit grossem Danck verdienen / vnd bin derselben auch vor meine Person hinwider allen Gehorsam / Lieb vnd Trew zu erweisen erbietig / sc. (Churf. von Sachsen Land werden durch dz Kriegsvolck hart betrengt.) Es ist aber der Churfürst von Sachsen selber durch die vielfältige Durchzüge vnnd Einquartierungen deß Keyserlichen Kriegsvolcks hart beschweret / vnd seine Land vnd Leut hefftig betranget worden: Welches jhm schmertzlich wehe gethan / weil er Jhrer Keyserl. Mayest. so treffliche Dienst zu Recuperirung dero Erblanden geleistet: Darüber er auch bey dem Hertzogen in Bayern sich höchlich beklagt. Der dann deßwegen nachgesetztes Schreiben an J. Keys. May. abgehenlassen. P. P. E. Keys. M. hiemit in Vnderthänigkeit anzulangen / beweget mich nit allein gegen dieselbe tragende Trew / gehorsambste beständigste Devotion / sondern auch meine Pflicht / mit deren Ew. Keys. May. vnd dem H. Reich ich zugethan / vnd derowegen so viel mehr schüldig bin / das jenige / darauß deroselben vnnd dem gemeinen Wesen / schwere Vngelegenheit entspringen möchten / zeitlicher zu avertiren / vn̅ verhüten zu helffen E. Keys. May. ist ohne zweiffel vorkom̅en / was gestalt deß Churf. zu Sachsen Ld. vnd dero angehörige Land vnd Leute / durch das Kriegsvolck / mit Durchzügen vnd Einquartierungen / eine zeithero mercklichen angefochten vnd bedrenget worden / vnd ob zwar am ersten dafür nit zu halten / als daß solche Exceß wider dero Willen vnd Wissen / von den Kriegs-Officirern verübet worden / so habe ich doch glaubwürdige Nachrichtung bekom̅en / daß solches wolgedachtes Churf. Lbd. empfinden / in [1211] sonderbarer erwegung / daß dero beständige Trew / gehorsame Dovotion / sampt denen E. Keyserl. May. vnd dem gemeinen Wesen geleistete wolersprießliche Dienste vnd dardurch erlangte merita / nicht weniger Jhr. Lbd. Churfürstl. Respect / so gantz bey seits gesetzt / vnd deß Kriegsvolcks discretion vnderworffen seyn / vnd benebenst anderer Stände Lande / so dieses Vnwesens Fautores gewesen / auch zum theil noch mit E. Keys. May. widerwertigen im harten verstand begriffen seyn / verschonet vnd erleichtert / vnd dieses fals denen getrewen gehorsamen Ständen vorgezogen werden sollen / bevorab weiln E. Keys. May. von Jhr. Lbd. so wol absonderlich / als von den sämbtlichen Churf. vmb emendirung dieser Pressuren beweglich vnd mehrfaltig angelanget / darüber aber die vertröstete emendirung nicht erfolget. Nun bitte E. Keys. May. Ich gehorsambst Sie wollen nit gedencken / daß diese meine gehorsamb erinnerung dahin gemeinet / derselben die geringste maß zu geben / Was aber auß dergleichen Vngelegenheiten / vnd denen dardurch vervrsachten schweren Gedancken / derselben vnd dem gemeinen Wesen für grosse Inconventien zuwachsen / vnd ob nicht endlich / weilen aller Orthen die Klagen vber deß Kriegsvolcks Exorbitantien so groß vnd beweglich seynd / eine allgemeine Desperation vnd Auffstandt bey dem gemeinen Mann außbrechen möchte / das haben Ew. Keys. May. dero hocherleuchtem Verstand nach / selbst leicht samb zu ermessen. Ich habe zwar einige Vrsach nicht zu zweyfflen / sondern deß Churfürsten zu Sachsen L. allezeit erwiesene beständig vnd trew gehorsamste Devotion bezeuget gnugsamb / daß sie diese Beschwerung lieber mit Gedult vbertragen / als Ew. Keys. May. zu viel importuniren / weniger sich zu einem andern bewegen lassen wollen. Entgegen ist die aller seyts sich ereugende Schwärigkeit deß gemeinen Manns so groß / vnd nimbt täglich vberhand / daß endlich auch in der Ew. Keyserl. May. wol devotionirten gehorsamen Churfürsten vnd Ständen Willen vnd Macht nicht mehr stehen möchte / dieselbe zu stillen. Derowegen dann / weiln in Ew. Keys. May. Handen stehet / durch ernstliche Abstellung der so hochbeklagten vbermässigen vielfältigen Durchzügen vnd vnleydlichen Exorbitantien / dergleichen besorgendem Vbel vorzukommen / Chur-Sachsen / als einen ansehenlichen wolverdienten Churfürsten / in beständiger guter Devotion zu erhalten / vnd seine Lbd. desto mehr zu obligiren: so bin ich ausser zweyffel / bitte auch E. Keys. May. gehorsambst / Sie wollen ohne einigen Verzug die ernste vnd zulässige Verfügung thun / damit wolgedachter J. Churfürstl. Lbd. vnd dero Land / mit den vnverdienten Kriegspressuren künfftig / nach aller Mügligkeit verschonet bleiben mögen. Solches wird E. Keyserl. Mayest. vnd dem gemeinen Wesen vnzweyffentlich zum besten dienen / vnd thue deroselben mich zu Keyserl. Gnaden befehlen. (Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben) Ob nun wol das Keyserische Kriegsvolck / so im Ober Sächsisch. Crayß eine zeitlang einquartiert gewesen / abgeführt worden / haben doch solche Kriegspressuren damit kein End gehabt: (an den Graffen von Colalto.) Dann man alsobald Anordnung gemacht / daß an der vorigen abgeführten Stadt etliche newe Compagnien eingelegt werden sollen: Als hat deßwegen der Churfürst von Sachsen dem Graffen von Colalto also zugeschrieben; P. P. Wolgeborner / lieber / besonderer / Vns hat der Hochgeborne Fürst / vnser freundlicher lieber Vetter / Sohn vnd Gevatter / Herr Johan Philips zu Sachsen / sc. allhier freund-vetterlich besucht / vnd bey solcher Occasion berichtet / wie durch den Vitzthumb von Eichstädt seiner Ld. zugeschrieben jhr hettet verordnet / daß die bißhero in derselben Land gelegene 4. Compagn Kriegsvolcks sampt dem Stab abgeführt / vnd dargegen 5. Compagnien vnd ein Stab widerumb dahin quartiret werden sollen / welches S. L. Landen vnd Vnderthanen eine vnerträgliche Sache / dahero auch dieselbe entschlossen weren / eine Absendung zu euch zu schicken / vnd vmb Abwendung solcher newen Einquartierung / auch zu Abführung der alten daselbst ligenden Compagnien Ansuchung thun zulassen / darbey freundlichen gebetten / Wir als der Crayß Obrister / wolten bey euch erinnern helffen / damit S. Ld. als ein Fürst vnd Stand deß Reichs / dißfals anders als bißhero geschehen / in acht genommen / dern Land vnd Leut nicht gantz ruinirt / besondern der Last entlegigt werden möchte. Run seyn wir berichtet / so ist auch von Jhrer Keyserl. May. Vns vnd andern Chur-Fürsten deß Reichs so viel zu verstehen geben worden / als solten etlich 1000. Mann desselben Kriegsvolcks / so sich bißhero im Reich befunden / abgedanckt werden / vnd weret jhr zu dem End dahin geschickt / dasselbe ins Werck zu richten / erfahren aber jetzo / wiewol vngern / das Widerspiel / vnd so viel / daß nicht allein die Abdanckung (ausser was mit etlichen wenigen Compagnien beschehen) nit erfolgt / sondern man auch mit newen Einquartirungen vmbgehet / vnd dabey den jenigen Modum gebraucht / dessen man sich bißhero ein zeitlang beflissen / daß nemlich ein oder der ander sich vnterstehet / Fürsten vnd Ständen deß H. Röm. Reichs gleichsam zu gebieten / wie viel Volcks jeder einnemen / auff was maß / vnd wie lang er dasselbe vnterhalten soll / vnd kein Crayß Obrister so würdig geacht wird / daß man dieselbe darumb begrüssen thete / auch weder von einem oder andern eine vollmacht / ob vnd von weme er dessen Befehl habe / noch einiges Schreiben / darinnen Keys. M. an einen Fürsten oder Stand deß Reichs / vmb Einnehmung deß Volcks gnädigst begehren oder anlangen thete / eingelieffert wird / besondern fast dahin kommen wil / als ob Fürsten vnd Stände deß Reichs nicht besser geacht werden / als der geringste Vnderthan. Dieweil aber dergleichen im Heiligen Römischen Reich Vralters nicht herkommen / Fürsten vnnd Stände dißfals privilegirt / auch in vnsers Vetters Liebden Landen die Einquartierung bereit so lang gewehret / vnd so viel Schaden verursacht / daß die Vnmöglichkeit nicht zuläst / dasselbe länger zu ertragen / Jhr Keyser. Mayest. die Chur-Fürsten deß Reichs [1212] auff die Abführung vnnd Abdanckung / wie gedacht / vertröst / vnd ferrner Einnehmung vnd Vnderhaltung nicht begehrt / als gesinnen Wir hiemit / Jhr wollet Euch hierbey in acht nehmen / Fürsten vnd Ständen deß Reichs bessern Respect erweisen / denselben nicht eigenen Gefallens / wie sonst / befehlen / was Keyserliche Mayestat auch wegen Abdanckung deß Volcks befehlen / verrichten / dasselbe abschaffen / newe Einquartierung einstellen / auch vnsers Vettern Liebden damit verschonen / vnd also verfahren / damit Wir als Crays Obrister / nicht Vrsach gewinnen / Jhrer Keyserlichen Mayestat zu klagen / wie man mit den Ständen deß Reichs procedire. Wolten Wir euch erheischender Notturfft nach vermelden / vnd seynd euch / sc. (Antwort deß Graffen von Colalto.) Hierauff hat der Graf von Colalto dem Churfürsten ein freundlich Antwortschreiben zugefertiget / sich in einem vnd andern zum höchsten entschuldiget / vnnd daß das Kriegsvolck alsobald auß der Laußnitz / wie auch auß Türingen solte abgeführet werden / sich erbotten / vnd darbey Jhr. Churfürstl. Durchl. eine Consignation, was für Volck albereit abgedanckt worden / vberschickt / mit vermelden / daß noch ein mehrers licentirt werden solte. Die Verzeichnuß deß abgedanckten Volcks war diese; Von don Verdugo Regiment / 6. Compagn. Von deß Freyherrn von Fernamont Regim. 6. Compagny. Von Graff Philipsen von Mansfeld Regiment / 6. Compagny. Von deß Marggraffen von Brandenburg / 10. Compagny. Die / so reformirt worden / weren diese: Von deß Obristen Hebrons Regiment / 10. Compagny. Von Hertzogs von Lüneburg Regiment / 5. Compagny. Von Hertzogs von Sachsen Regiment / 5. Compagny. Von deß Obristen Haußmans Regiment / 5. Compagny. Von Marquis de Besi Regiment / 1. Compagny. (Der Keyserschickt commissarien ins Reich seiner Obristen Actiones zu inquiriren.) Es sind bißhero die Leut an vielen Orten ohn Jhr Keyserl. May. Wissen mit solchen schweren Kriegspressuren vnd Contributionen angefochten worden / daß sie solches in die Länge nit außdulden können / vnd derentwegen viel von Hauß vnd Hof ins Ellend gehen müssen. Man ist auch in Erfahrung kommen / daß von etlichen sonderlich Außländischen Kriegs Obristen / im Römischen Reich ein vnzehlich Gelt vnd Silber zusamen gebracht / vnd bey grossen Parthen auß Teutschland weggeführet worden. Als sind solchem Vnheil zu remediren vnderschiedliche Versamblungen von Geist-vnd Weltlichen Churfürsten vnd Ständen gehalten worden / die haben Jhrer Keyserlichen Mayest. solche Beschwerungen fürgebracht / vnd selben vorzukommen gebetten. Worauff dann Jhre Keyserl. Mayest. die ernstliche Anordnung gethan / daß ansehenliche Commissarien ins Reich sich begeben / die Obristen eins theils visitiren / vnnd dahin treiben solten / daß sie / wohin solche grosse Geltsummen / so von Land vnd Leuten / hohen vnd nidern Standspersonen erhebet / angewendet seyen / Rechnung theten. Als nun solche Commissarien hie vnd da die Obristen citirt / haben selbige mehrentheils nicht erscheinen wollen / sondern an jhre stadt Rittmeister / oder andere Personen geschicket / mit Vorgeben / daß sie auff Ordinantz / fortzuziehen / stündlich sich gefast halten: Jedoch haben hernach etliche / so jhr vbeles Haußhalten nicht zu vertheydigen gewust / jhren verdienten Lohn bekommen: aber doch haben dardurch die Kriegsbeschwerden vnnd Land vnd Leut verderben kein End nehmen wollen. (Hertzog von Friedland sucht vrsach an Stralsund.) Vnder dessen hat der Hertzog von Friedland / welcher wegen der grossen Favor vnd Gnaden / so jhm von Jhrer Keyserl. Mayest. erzeiget / je länger je hoch mütiger worden / darnach getrachtet / wie er einen Meerhafen nach dem andern in Pommern vnder seine Gewalt bringen möchte. Dann es solte jhm / seinem vorgeben nach / Pommern sein newgeschencktes Hertzogthumb Mechelnburg defendiren. Zu welchem End er sich erstlich an Stralsund gemacht / vnd vmb Vrsach an die Stadt zu haben / oder aber vielmehr sie selbsten gar zu gewinnen / jhr durch seinen Feldmarschalck Arnheim erstlich die Einquartierung anmuthen lassen. Aber die Innwohner vnd Bürger hatten allbereit auß andern täglichen Exempeln so viel erlitten / daß vnder dem Wort Einquartierung / Verlust aller jrer Haab vnd Güter / Schändung jhrer Weiber vnd Kinder / wie auch das Päbstische vnd Spanische Joch verborgen were: Derhalben sie solch verderblich anmuhten rund abgeschlagen. Weil nun dieser Anschlag dem Friedländer mißlungen / hat er es auff ein andere Art angefangen / vn̅ den Obristen Hans von Götzen geschickt / welcher mit seiner Reutterey einen Durchzug durch die Stadt in Rügen begehret / welches anmuthen aber die Stra???sundische mit allem glimpf abgelehnet / den Obristen stattlich verehret / nichts desto weniger / vnd zu verhütung aller offens zu vberführung der Reutterey jhre grosse Fehrbothe vnd Werffbrücken / neben den Fehrleuten verliehen / Bier vnd Wein zugeschicket / vnd in mehr wege sich accommodirt. Kurtz hernach hat Arnheim auff deß Friedländers Besehl / den Obristen Ernst Görgen Sparren hinein gesandt / vnd nebenst andern postulatis ???50000. Rl begehren lassen. Wie nun die Stralsundischen hierein ohne gegen Versicherung für Einquartierung allerdings nit willigen können / ist es / nach dem gedachter Sparr 100. grosser rother Füchsse davon gebracht / zu einer Tractation kom̅en. Da dann fürs erste zu Prentzlow / hernach zu Greiffswalde es so weit gebracht / daß die Stralsundischen 80000. Rl. vnd davon 30000. Rl. zum ersten Termin hergeben wolten. Weil sie aber an deß von Arnheim Assecuration etwas desideriret / hat er sich resolvirt / weil er in Rugen verreisen wolte / möchte man nach verflossenen zweyen Tagen sich [1213] allda bey jhme angeben / vnd endliche Resolution erwarten / schicket auch einen Obristen Wachtmeister in die Stadt / welcher die 30000. Rl. abfordern / vnd die Legatos in Rügen begleiten solte / interim occupirt er heimlich durch Anordnung deß Hertzogen von Friedland den Denholm / besetzet jhn mit 2. Compagnien Mußquetirern / vnd bevestiget denselbigen allenthalben mit Schantzen. Wie nun die Tractaten darüber sich etwas gestossen / vnd das Gelt nicht folgen wollen / ist es endlich dahin außgeschlagen / daß die Stralsundische verwilliget / daß die Keyserische den Denholm behalten möchte̅ / jedoch mit dieser außtrücklichen Condition / daß sie nicht mehr Schantzen darauff machen / auch kein grob Geschütze darauff bringen solten / alles mehrern Inhalts darüber auffgerichteten sonderbaren Reversses / darauff sie auch die 30000. Reichsthaler angenommen vnd empfangen: deme aber gestracks zu wider / haben sie eine grosse Schantze gerade gegen die Stadt vber auffgeworffen / kurtz hernach grob Geschütz hinauff bringen wollen / vnd darzu auff den alten Wehren praeparatoria machen lassen / vnd die Stücke schon in den Fehrböthen gehabt: darbey sie es nicht bewenden lassen / besondern also fort / auch da sie die 30000. Reichsthaler im Seckel gehabt / zugleich angefangen durch die Pernsteinische Reuterey zu plocquiren / vnd die Landpässe nach der Stadt zu sperren. Wie nun die Stralsundischen dieses gesehen / haben sie sich deß Denholms / jedoch solcher gestalt bemächtiget / daß deßwegen kein einig Mensch vmbkommen / sondern haben das Keyserische Volck mit jhren eigenen Schiffen vnbeschädiget zu Lande gesetzt. Vmb fernere Vrsache wider die Stadt zu bekommen / haben die Keyserische zwey Stücklein Geschütz / so in der Stadt gelegen / vnd einem von Adel zuständig gewesen / an sich gekaufft / wie sie nun dieselbe hinauß holen wollen / soll ein Brieff mit in die Stadt kom̅en seyn (vermuthlich durch jhr eigen anstifften) deß Inhalts / daß die Stücke ehester tage / wider die Stadt würden gebraucht werden / derentwegen man sie nicht außlassen solte / vnd wie diß vnter dem gemeinen Pöbel erschollen / hat derselbige beym Thor die Stücke angehalten / jedoch ist endlich der Tumult gestillet / die Stück am dritten Tag außgefolget / vnd sind die Anfänger gebürlich gestrafft worden: das mutzten die Keyserische auff / als were es Mejestatis laesae crimen, da doch sie einigen Schaden / welcher jhnen wegen so geringen Vorzugs verursacht seyn solte / praetendiren könten. Die letzte Beschuldigung war diese: wie der König zu Dennemarck etliche Schiff vor Wolgast anzünden lassen / solten die Stralsunder mit jhren Schiffen darzu geholffen haben. Worauff sie sich erkläret / zum Fall solches von jhren Anklägern bewiesen würde / wolten sie allen Schaden erstatten / vnnd darzu die Thäter ernstlich straffen. (Hertzog vo̅ Friedland) Dieses waren nun Vrsachen genug für den Hertzogen von Friedland / welcher jhm darauff (wil Stralsund mit gewalt belägern.) vornahmb die Stadt mit Gewalt zu bezwingen: derhalben er zu Anfang deß Mayen viel Volck darfür anziehen vnnd alle Päß vnd Zufuhr sperren ließ. (Stralsunder rüsten sich zur Gegenwehr.) Wie nun die Stralsunder gemercket / daß es ernst werden wolte / haben sie sich zur Gegenwehr auffs beste sie konten / gefast gemacht / die Stücke auff die Wäll gezogen / von etlichen hohen Häusern die Dächer abgebrochen / dieselben obenher mit Wasen vnd Erden / damit jhnen nicht leichtlich die Fewerkugeln vnnd Granaten schaden möchten / beschüttet / vnnd Geschütz darauff gestellet. Als auch jhnen Bericht zukommen / daß der von Arnheim allerley Notturfft zur Belägerung von dem Hertzogen in Pommern begehrte / haben sie Jhre Fürsil. Gnaden durch schreiben gebetten / hierzu dem Keyser keinen Vorschub zu thun / im widrigen wolten sie jhm den Schutz auffsagen / vnd sich dem König in Schweden ergeben. Nach dem auch die von Stralsund drey Schiff / welche sie in Spanien gehabt / vnder diesem verlauff bekommen / ist ein grosses frolocken darüber in der Stadt entstanden. Von denselben haben sie zwey Schiff / jedes mit achtzehen Stücken für Grypswald gelegt / den Keyserischen Schiffen die Außfahrt daselbsten zu sperren. Vnd damit nicht zu viel an Proviant in der Stadt verzehret / noch einige Zagheit vnder jhnen verursachet werden möchte / haben etliche jhre Weib vnd Kinder / sampt jhrem besten Schatz / an Gold / Silber / vnd andern Mobilien / zur vorsorge beseits geschaffet / vnd auff Schiffen nach Lübeck / Hamburg / vnd andern Orten abführen lassen / vnd nur die Notturfft / vnnd alte Weibspersoren zum kochen vnd waschen / heiß Wasser / Pech vnnd andere sachen zum Sturm zu bereiten / bey sich behalten. (Sie bekommen Pulver vom König in Schweden.) Fürters haben sie bey solchem Zustand etlich Kriegsvolck / damit sie sich wider die Keyserische desto besser defendiren möchten / angenommen: vnd weil sie befunden / daß sie ein lange Belägerung außzuhalten nicht nach Nottufft versehen / haben sie bey den An See Städten vmb Hülff angesucht / vnd darneben protestiret: daferne sie von jhnen solten verlassen werden / müsten sie frembde Potentaten zum Succurß anruffen. Sie haben auch an die Stadt Dantzig ein Schreiben abgehen lassen / darinnen sie etlich Pulver vnnd Geschütz begehret / welches Schreiben auß dem Dantziger Port dem König in Schweden zugeschickt worden / der jhnen hierauff ein Last Pulver / beneben nachfolgendem Schreiben vbersendet: Vnsere Gnade vnd Gunst zuvor / Fürsichtige / Hochgelehrte / liebe Getrewe / Wir haben auß dem Original ewers Schreibens an die Dantziger / welches vns dieser Tagen auß dem Dantziger Port vberschickt worden / vernommen / daß jhr in dieser gefährlichen Zeit zwar euch bemühet / euch vnd die ewrigen ritterlich zu defendiren / aber an Geschütz vnnd Pulver mangel leydet.
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Wann wir dann den Respect / mit welchem wir der Religion vnd Freyheit / vnnd jhr vnserem Königreich zugethan / bedencken / haben wir nicht vnrerlassen können / euch hiermit vnser Condolentz zu bezeugen / vnd wie vngern wir vernehmen / daß ewre Sicherheit in diese grosse Gefahr gerahten / können vns auch nicht gnugsamb verwundern / woher es komme / (da doch in solchen Fällen nichts heilsamers ist / als daß man sein Vorhaben mit guten Freunden pflegt zu communiciren) daß jhr doch noch zur Zeit / so viel vns wissent / mit keinem vnserm Nachbarn gute vnd vertrawliche Correspondentz habt: damit jhr aber zum wenigsten ein Zeugnuß vnsers geneigten Willens gegen euch haben möget / vbersenden wir euch eine Last solches Pulvers / weil jetzt Gelegenheit ein mehrers nicht zugibt. Ermahnen euch hiemit / daß jhr in dem Sinn / welchen jhr gefasset / ewre Freyheit / vnd die Evangelische Religion zu defendiren / tapffer vnd beständig verharret / nicht zweifflende / die Göttliche Allmacht werde euch in so Gottseliger Intention mächtig beystehen / so wir in einem Dinge ewrer Freyheit mit gemeinem Raht vnd That vnser geneigtes Gemüth werden erweisen können / (da wir gebürlicher weise darumb ersucht) werden wir an vns nichts erwinden lassen. Befehlen euch Gott. Datum auff vnser Flotta zu Landhart den 5. May Anno 1628. (Stralsund wird belägere.) Auff solches kam den 13. May viel Keyserisch Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß nach dem Heynholtz / so etwan drey tausend Schritt von der Stadt abgelegen / angezogen / vnd fieng sich an darinn zuverschantzen: Darauff deß andern Tags die Stralsunder auß der Landwehr mit Hacken vnd Falconetlein starck fewer gaben. Inmittels haben auff obbemeltes der Stadt Ansuchen / die Hansee Städte zu Lübeck einen Convent gehalten / vnnd weil die vnbilliche Zunötigungen sich je mehr vnd mehr herfür gethan / sich entschlossen / die Stralsunder nicht zu verlassen / sondern jhnen als jhren Bund vnd Glaubens Genossen mit müglicher Hülff beyzuspringen: Doch versuchten sie zuvorderst solchem Vnheil in der Güte abzuhelffen / zu dem Ende sie etliche auß jhrem Mittel dahin abgeordnet: Wie dann auch der Churfürst von Brandenburg / vnd Hertzog in Pommern sich bemühet / ein Vergleichung in diesem Handel zu treffen. (Friedenshandlung zwischen Stralsund vnd den Reyserischen.) Wie nun die Gesandten in Läger ankommen vnd jhre Werbung abgelegt / haben die Keys. den Stralsundern nachfolgende Conditiones zum Frieden vorgeschlagen; 1. Daß sie den Denholm / in jetzigem Stand / mit Schantzen vnd Stücken dem Keyserlichen Volck einraumen vnd restituiren. 2. Daß auff diß-vnd jenseit deß Wassers / wo es Keys. May. Dienst erfordert / Schantzen vnd andere Gebäwe verfertiget werden mögen. 3. Daß sie den alten Rest der 100000. Reichsthaler geben vnd dieselbe zwischen diß vn̅ Michaelis erlegen. 4. Daß sie 10. jhrer besten Schiffe mit Stücken / vnd aller Zugehör / hergeben / vnd solche von den Keyserl. Commissarien vnter allen Schiffen außsuchen lassen sollen. 5. Daß keine Schiffe ohne Consenß deß Obristen so im Land Rügen commandiret auß jhrem Hafen lauffen / vnd die Güter die sie geladen / angeben / die andere aber so etwa nicht angegeben würden / in Keys. May. Vngnade sollen verfallen seyn. 6. Daß sie 6. halbe Carthaunen / mit Kraut / Loth / vnd aller Zugehör mundiret / hergeben. 7. Daß sie schriffelich depreciren. 8. Daß sie einen eydlichen Reverß von sich geben / 1. Daß sie in Keyserl May. Gehorsamb / trew verbleiben / 2. Mit derselben Widerwertigen / bey verlust jhrer Privilegien im geringsten nicht correspondiren wollen / 3. Wann Rügen vom Feinde attacquiret würde / sie mit jhren Schiffen / vnd sonsten eussersten Vermögens / dem Keyserl. Volcke assistiren wollen / 4. Alle Frembde so auß Holstein oder andern Orten geflohen / auß der Stadt schaffen / 5. Alle derselben vnnd anderer Frembden Güter / so deß Feinds Vnderthanen zuständig / außantworten / 6. Alle Rädlinsführer / vnd wer sonsten Rath vnd That zu solcher Rebellion gegeben / herauß geben / 7. Kein Volck mehr werben / 8. Nichts in jhrer Stadt bawen vnd repariren / 9. Einen Keyserlichen Agenten / so in der Stadt residiren solte / zu allen Rathschlägen ziehen / vnd mit allem dem jhrigen / demselben vor Gefahr caviren wollen. 9. Daß jhr Volck in Keyserlicher Mayestat vnd deß Hertzogen Pommern Eyd genommen werde. 10. Daß sie dem Keys. Volcke auß jrer Statt vmb gebührliche Bezahlung alles folgen lassen / vnd zuführen sollen. Vor dieses alles sollen J. F. Gn. der Hertzog in Pommern / vnd alle getrewe Land Stände caviren / sc. Dieses haben die Gesandte denen in der Stadt vorgehalten: welchen solches der Keys. Begehren gantz vnerträglich vnd vnannemlich fürkommen; doch haben siejre Erklärung dargegen gethan / vnd den Gesandten angedeutet / was sie zu Erhaltung eines Friedens eingehen wolten. Demnach nun die Abgesandte in loco vernommen / daß der meisten Mißhelligkeiten wegen ein Vertrag vorhanden / der principaliter dahin gerichtet / daß zu Auffhebung solcher Irrsalen / die Stadt 80000. Reichsthaler geben solte; darauff schon 30000. gezehlet / alles der Meynung / Frieden zu kauffen / da sie doch keinen Krieg verschuldet hatten. Derwegen die Gesandte selbige Vergleichung reassumiret / vnd den 16. May / wegen der Stralsundischen Meynung bey den Keyserischen Relation gethan; welche sich gestellet / als wann sie zum Frieden geneigt weren / vnd etwas von den Puncten nachgelassen. Wie es aber gemeinet / wurden die Stralsunder selbige Nacht genugsam gewahr: Dann als die Keyserischen anfiengen grewlich zu stürmen [1215] auff die Schantze auff St. Georgen Kirchhoff vorm Knipes Thor / vnd anderthalb stunde hernach auff die Schantze vorm Trancken Thor / war der Streit so hefftig / daß die Stralsundischen beyde Schantzen verlohren / dann es war zu wenig Volck / vnd man vermuthete es nicht / aber es reterirten sich die Stralsundischen / vnd setzten wider an / trieben den Feind wider auß beyden Schantzen / schlugen viel todt vnd bekamen gute Beute. Es fieng aber der Feind an zu schantzen / an beyden gemelten Orten / worzu jhme dann son derlich dieneten etliche Häuser vorm Francken-Thor / so noch stünden / dann die in der Stadt zu wenig Volck hätten / auß zu fallen. Den 17. Dito / schantzete sich der Feind jmmer fort an beyden Orte̅ / brauchte auch ein Stratagema vorm Triepseichschen Thore / also / er versteckte etliche Mußquetierer in Graben / vnd ließ ein rothen vberzogen Wagen führen / darin lagen auch Mußquetierer / vnd da sie so nahe kommen / daß sie vnsere Soldaten sehen können / werffen sie den Wagen vmb / reiten mit den Pferden / vnd etlich Reutter Convoyen davon / in meinung / die Stralsundische Soldaten solten die Beute abholen / aber sie merckten die saure Pflaumen / wie Reinecke. Selbiges Tages fiengen sie an mit Kuglen (zu 21. in 23. Pfunden) auß halben Carthaunen in die Statt zu spielen. Damals zogen die Lübeck / Hamburger vnd Rostocker Gesandten (weil sie merckten / daß bey so gestalten Sachen für dißmal wenig würde zu verrichten seyn) wider weg / vnd wurd der Gesandten Pferd / welches ein Trommeter ritte / vor jhnen erschossen / vnd kam ein Kön. Schwedischer Gesandter an. Den 18. wurde beyderseits starck auß groben Stücken auff einander geschossen / deß Nachts fielen die Keyserische wider auff die Schantze auff S. Georg Kirchhofe an / zogen aber vnverrichter dingen wider ab. Den 19. fieng der Feind an zu schiessen von dë Teiche vnd Oberreiche / auff die Stralsundische Schiff / so vmb den Dähnholm lagen. Den 20. May / schoß der Feind auß halbë Carthaunen von der Schantz am Wasser / bey der niedern Mühle vorm Knipes Thore. Den 21. schoß der Feind starck auff das Francken Thor vor H. Geists Kirche / daß in 16. schüsse durch die Kirche gegangen / deß Nachts vmb 11. vhr / stürmete der Feind / vnd eroberte die Schantze auff S. Georg Kirchhofe mit 3. Stücken / vnd einer halben Ton̅en Pulver / dann dz Stralsundisch Volck die Schiltwacht schläffering bestelt / weiln sie 8. Tag vnd Nacht auffwarten müssen. Den 22. May reisete der Königl. Schwedische Gesandte wider fort / es hat ein E. E. Rath jhne lange auffgehalten / vnd die nachbarliche angebottene hülffe nit annehmen wolle̅ / biß da sie gesehen / daß der von Arnheim / der Ansee Städte Gesandten auffgehalten / daß keine Hülffe von den Städten konte gesandt werden / er sich aber gestärcket / vn̅ jhnen hefftig zugesetzt / haben sie auß dringender Noth / weiln sie allein zu schwach / Hülffe zu grossem Danck angenommen. Den 23. fieng der Feind deß Nachts wider an zu stürmen / (wozu jhme dann der newe Mond viel dienete) an 3. Orten / nemlich fürm Francken / Knipes vnd Spittalschen Thor / bekame auch die grosse Schantze vorm Francken Thor ein / wurde aber auß der kleinen mit schiessen vnd steinwerffen wider auß getrieben / vnd verlohr vol Volck / auch bekamen die Stralsundischë in der grossen Schantz fünffzehen Sturmleitern / viel Mußqueten / Spaden / Steinbicken vnd andere gute Beuten / wiewol das Volck alles matt gewesen / vnd der Feind so hefftig an gesetzt. Es sind biß dahin noch nit 30. Mann in der gantzen Belägerung von denen in der Stadt vmbkommen / aber viel von den Keyserischen. Es sind von etlich hundert schüssen auß groben Stücken mehr nicht als ein Bürger vn̅ ein Soldat getroffen worden / so sind die eingeworffene Fewerkugeln auch ohne Effect abgelauffen. Den 25. May / kamen 3. Compag. Schotten / vnd 1. Compag. Teutsche an. Deß Nachts hatte der Feind wider ein newen Lauffgraben von St. Georgen Kirchhofe / nach dem Spittalschen Thor auffgeworffen. Den 26. May wurdelärmen vnter der Predigt gemacht / daß alles Volck auß den Kirchen lieff / auch schoß der Feindt nach mittag starck auß Stücken / vnnd wurden 6. Personen in einer Schlupen bey der Semlawer Brücken troffen / wurde auch ein Hamburger Kauffmans Diener vnd ein Studiosus gefangen / so schreiben an den von Arnheim bringen wollen. Den 27. wurde ein Keys. Reutter vorm Tripseichschen Thor gefangen vnd eingebracht / deß Nachts setzte der Feind drey mal an vorm Kniepes Thor / wurde aber allzeit wider zurück geschlagen / vnd von jhme ein Reuter gefangen / er hat auch einen Anschlag auffs Spittalische Thor / aber es ist jhm mißlungen. Den 28. begehrte der Feind / man solte den Succurs / oder dz frembde Volck wider abschaffe̅. Den 29. kamen noch 4. Compag. Schotten an / Es begehrte der Feind 3. Tag stillstand / wurde aber abgeschlagen. Den 31. May schoß der Feind starck auff das Spittalische Thor. Den ???. Junij haben die Keys. einen Bawren durch Gelt beredet / sich in die Stadt zu begeben / vnd selbige an vnderschiedlichen Orten anzuzünden. Als aber der Bawer hinein kom̅en / hat er solches offenbaret / darauff der Obriste Hulcky an vnderschiedlichen Orten Pech Tonnen anzünden lassen / das Volck hierzwischen heimblich auff die Wäll vnd Brustwehren gestellet / vnnd ein Geschrey / als ob Fewersbrunst in der Stadt auffgangen were / erschallen lassen. Als nun die Keyserischen solches vernommen / haben sie gemeinet jhr Anschlag gienge fort / vnd sind alsobald auff die Stadt zugeruckt / so nahe daß sie einander mit langen Spiesen reichen mögen. In dem haben sich die auff den Wällen herfür gethan / das grobe Geschütz vnder die Keyserischen loß gebrandt / welches grossen schaden gethan.
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Als die Keyserischen solchen grossen Widerstand gesehen / haben sie vom Sturm abgelassen / sich wider in jhre Schantzen begeben. Nach solchem haben sie in 120. Fewerkuglen in die Statt geworffen / sind aber ohne sonderlichen Schaden abgangen. Den 2. Junij warff er zu Nacht Fewerkugeln / jedoch ohne schaden. Den 3. Julij ließ der Feind proponiren / er wolte abziehen / man solte 1. Den Denholm einräumen. 2. Die Soldaten abdancken. 3. Den Succurs abschaffen. 4. Die Wälle niderreissen. 5. Zu den 50000. noch restierenden Reichsthnoch 50000. zulegen. 6. Dieweil Keys. May. einen Gubernatorem in Rügen setzen würden / solle man daselbst streichen / vnd die Güter visitiren lassen. Darbey wolten jhnen die Keyserische vorbehalten haben / Besatzung in den Schantzen zu behalten / vnd wo es jhnen beliebte / newe zu machen. Vnder der weile kam Bericht ein / daß sie vorm Francken Thor die Stralsundische Schantzen miniren wolten: derowegen wurden deß Nachts die Gräben daselbst so tieff gemacht / biß man Wasser gefunden / vnd also dardurch dieser Anschlag zernichtet worden. Den 4. Junij fielenzwölff Reutter vnd etliche Mußquetierer außm Tribseichschen Thor / scharmützirten mit den Keyserischen / darbey etliche geblieben / vnd etliche beschädiget worden. Den 5. Junij ward von den Stralsundischen Schiffen zu Nacht eine Scheute einbracht / so vor wenig Tagen von Lübeck kommen / die hat etliche Tage auffm Gelm zu Stralsund gelegen / die hat befrachtet Herman Thormöhlen / ein Kauffman von Lübeck mit Pulver / Mußqueten / Saltz vnd Specereyen / auff Stralsundischen Paß / wie sich aber die Stralsundischen Schiffer keines bösen zum Kauffman versehen / lesset er die Segel auffziehen / vnd schiffet nach Barte / alle Güter dem Feinde zu bringen / läst auch 3. Bote voll außsetzen: worüber die Stralsundische Schiffer jhme nachsetzten / vnd jhn vor Barte weg holten. In selbiger Nacht seind in 18. schüsse auß stücken von beyden theilen auff einander geschehen / auch viel Mußqueten Schüsse. Es verschantzten die Belägerte de̅ Denholm jm̅er noch stärcker. Es waren die Keysdamals mit schantzen gantz an die Teiche / welche für dem Stadtgraben waren / kommen: man beforget / sie würden mit erstem die Teiche abstechen. Den 7. Junij kam wider Königl. Dennemärckisch Volck an / mit 6. halben Carthaun. Nebenst vielen andern bereitschafften: deß Nachts fiengen die Belägerte wider ein newe Schantze an zu machen / vorm Tripseichschen Thore. Den 3 wurden die halbe Carthaunen zu Wall gebracht / vnd Den 9. den gantzen Tag darauß / auch auß andern stücken / auff deß Feinds Batterey geschossen / deß Nachts fielen die Belägerte vors Francken Thor / trieben die Keys. auß den Lauffgräben / vnd schlugen viel dar von todt. Den 10. fielen frü morgens die Belägerte wider auff die Lauffgräben vorm Knipes Thor / vnd trieben den Feind darauß / es müsten aber die Belägerte sich bald reterirn / bliben aber jrer nur 3. Man̅. Den 11. bekam der Feind frisch Volck. Den 12. wurde ein Magt gefangen / so sich in Manskleider verkleidet / Brieff auß der Statt zu bringen. Den 13. kam ein Trommeter / vnd fraget vnser Schiltwacht / wo die 5. Compag. so der Obr. Julian sendet / Quartier haben sollen / vnd wurde also gefangen / er meinte es meinte es were Keyserl. Volck. Den 14. machten die Keys. ein newe Schantz auff Knipes Damme / die war der Belägerten Schantzen so nahe / daß sie einander mit Steinen erlangen können / vn̅ brachte Stücke in die schantze auffm Ziegelhof / darmit sie starck auff die schiffe geschossen. Vnd mit solchem schiessen vnd Fewerwerffen hielten die Keys. täglich an / hatten aber biß dahin noch nit viel sonderlichs darmit auß gerichtet. Den 16. wurde ein Ingenior in die Stadt einbracht / welcher von Dessaw bürtig / der ware damals newlich von Lübeck auff Prentzlaw gereiset / von dar hat jhn der Obriste (so daselbst lag) an einen andern Obristen im Lager vor der Stadt verschrieben. Bey deme hat man funden einen Abriß der Stadt Lübeck / vnd demnach einen der Stadt Hamburg / wie solche am füglichsten zu belägern vnd zu gewinnen seyn / Item Signete, so man auff Brot drücken / vnd 24. stunde ein gantze Armee damit fest machen kan / vnd noch vil andere dinge mehr. Den 17. schossen die Keys. starck auß Stücken / traffen aber nur einen Mann. Den 20. Junij kamen 8. Kön. Schwedische Schiff mit Volck vnd viel Kriegs Munition an. Den 21. schossen die Keyserischen 55. Schüsse vom Ziegelhoffe auß groben Stücken / thäten aber wenig schaden an Gebäwen / an Menschen aber gar nichts / welches wol zu verwundern / dann in theils Häusern zwischen vielen Leuten die Kugeln eingeflogen. Zu Nacht fielen die Keyserische an vorm Knipis Thor / vnd trieben die Belägerten auß den Lauftgräben / wurden aber mit verlust zimlich Volcks wider herauß geschlagen / vnnd zu rück getrieben / es bliebe von den Belägerten ein Offleirer vnd 3. Soldaten. Den 23. Junij bekam der Feind 9. Fahnen Volcks / fünff vom Obristen Fahrensbeck / vnd vier außm Lande Rügen / zu Nacht wurde an etlichen Orten angelauffen / aber wie der Feind starcke Wacht vermercket / gab er sich wider ins stille. Den 24. wurden 6. Compag. vom Schwedischen Volck in die Stadt gebracht / die Keyserische theten diesen / vnd den 25. Tag / vber dritto halb hundert schüsse auß groben Stücken / beschädigten aber nicht mehr / als einen armen Mann / der bliebe bey seiner Arbeit todt. (Keyserl. Befehl die Stadt Stralsund ferner nicht zu betrenge̅.) Demnach die Stadt Stralsund mit den Keyszu keinem annemlichen gütlichen vergleich gelangen können / hat sie einen Gesandten nacher Prag / Kays. Mayest. jhre Betrangnuß fürzutragen / vnd vmb Remedirung anzusuchen / abgefertiget: [1217] welcher dann mit guter Verrichtung wider von dannen geschieden / in dem jhme J. Keys M. nachfolgenden Abschied vberreichen lassen: Von der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. M. vnserm allergnädigsten Herren / de̅ allhie anwesenden / von der Stadt Stralsund abgeschickten Gesandten Johan Vogeln / hiemit in Gnaden anzuzeigen. Höchstgedacht J. Keys. May. seye vmbständlich referiret vnd vorgebracht worden / was er in seiner Printzipaln vnd Obern Namen / deß jetzigen der Stadt Stralsund bekümmerlichen Zustands / vnd Betrangnuß wegen / vnd daß nemblich denselben / vnd dem dannenhero besorgenden weiteren Vnheil / vnd Vngelegenheit förderlich remediret werden wolte / alles inständigs Fleisses gebeten hat. Wann nun höchstgedachte J. Keys. M. besagte Stadt Stralsund wider die Billichkeit / vnd vnerhörter sachen / beschweren vnd quovis modo betrangen zu lassen / keines wegs gemeinet / noch dergleichen zulassen / oder jemants gestatten kön̅en / also haben dieselbe derentwegen alle notturfft dero General Feldhauptman von der Keys. Expeditio̅ auß Bereits zuschreiben vnd anbefehlen lassen / dz zu verhütunge allerseits besorgenden weiteren Inconvenientien / aller bißhero hinc inde erweckter Mißverstand in der güte abgehebet / vnd der Statt Stralsund der gestalt mit der besorgenden Einlägerung verschonet würde / vnd sie also in aller höchstgedachter J. Keys. M. Trew vnd Devotion zu verbleiben vrsache hette. Dero / wie auch dem Gesandten / mehrhöchstgedachte J. Keys. May. in Gnaden seyn vnd verbleiben / sc. Diesen Abschied hat obbesagter Gesandter dem Hertzogen zu Friedl. vmb den 10/20. Junij in Brentzlaw (als er dort hindurch mit 900. Reutern / vnd vielen Wägen nach dem Läger vor Stralsund im Anzug war) insinuiret: Aber er hat sich nit dran gekehret / sondern sein Vorhaben mit aller Gewalt ins Werck zu setzen sich entschlossen / gestalt er sich dann verlauten lassen / wann schon diese Vestung mit eysernen Ketten an Him̅el gebunden were / so müste sie doch herunder. So ist auch vber diß an den Herrn von Arnheim J. Keys. M. Befehl ankommen / die Statt Stralsund bey Insinuation dessen alsobald der Belägerung zu quittiren / vnd abzuziehen. Dessen aber vngeachtet hat Herr von Arnheim auff deß Friedländers Anordnung / nit allein die Belägerung nit auffgehaben: sondern ist auch der Stadt mit allem ernst zuzusetzen jmmer fortgefahren: Gestalt er dann vnderschiedliche Stürm darauff gethan / aber allezeit mit zimliche̅ Verlust abgeschlagen worden. Stralsundische Belägerung wider Reysbefehl continuirt. Den 26. Junij / schossen die Keyserische wider starck / vn̅ bliebe darvon ein Schiffer tod: zu Abend fielen 300. Mann auß vors Franckenthor / trieben den Feidt auß seinen Lauffgräben vnnd einer Schantz / weiln er aber zu starck wider ansetzte / musten sich die Velägerte wider reterirn / mit verlust 3. Mann. Zu nacht vmb 12 fiel der Feind mit grosser Macht vnd grewlichem Feldgeschrey vorm Tripseichsch. Thor an / triebe die verlohrne Wachte̅ außm Tripseich: vnd Bartschen Zingel / vnd setzte auff die newe Schantze an / aber er ward wider zu rück getrieben / worauff er stracks gegen der Belägerten Schantzen vber sich verschantzt / machte also 3. Feldläger. Zu Ankunfft deß Hertzogen von Friedl. ist noch viel Volck auß vnderschiedlichen Orten dahin geführt worden. Der Hertzog in Pom̅ern hat zwar seine Räthe dahin gesandt mit zu tractiren / auch haben sich die Stralsunder erbotten / wann die Keys. die Stadt vnd das Land quittirten / wolten sie vom König in Dennemarck vnd Schweden genugsame Assecuration schaffen / daß der Keys. M. vnd dem Röm. Reich auß Stralsund / vnd selbigem Lande keine Kriegsmacht / oder Schaden herauß brechen solte: aber es ist doch nichts außgerichtet worden. Weil nun den Stralsundischen / so hart zugesetzet wurde / daß sie sich ohne frembde Hilff eines solchen Gewalts nit erwehren können / als haben nit allein die Lübecker vnd Hamburger jhnen 60000. Reichsth. vbergemacht / darneben die von Lübeck noch 4. Compag. Fußvolck zugesand / sondern es ist auch Dänisch vn̅ Schwedisch Volck hinein komen. Es sind stetigs Auß fäll vnd blutige Scharmützel geschehen / haben Tag vnd Nacht wenig geruhet / sondern einander beyderseits auß Schantzen vnd Lauffgräben gejagt / vnd hat mancher Soldat sein Leben verlohren. Den 27. Junij / Abends vmd II. Vhr / setzten die Keys. wider an auff die newe Schantz vorm Tripseichschen Thor / wichen aber bald zu rück / vnd fingen vorm Franckenthor mit 3. Regim. zu stürmen an / vnd werete solcher Sturm die gantze Nacht durch. Dieser Sturm ist in werender Belägerung der härtste gewesen / darbey die Statt beynahe erobert worden dann es ist von den Belägerten auß Vnvorsichtigkeit ein Tonne Pulver angezündet worden / darauff sie auß beyden Schantzen gewichen / in meinung / es were eine Mine vnter die hinterste Schantze gemacht / vnd zersprengt / da setzten die Keys. nach / vnd wurden die Belägerten biß ins Thor getrieben / da namen sie einen Muth / daß sie wider ansetzten / beyde Schantzen eroberten / vn̅ die Keys. zu rück trieben / es sind in 50. todt blieben vnd verwundt / ein Obr. Leuten. von den Belägerten gefangen worden / auff der Keys. seiten sind in 4. oder 500. Mann blieben / dann es in vnd ausser den Schantzen voller Todten lage / die Gefangene so in die Stadt einbracht / berichteten / daß der Wallsteiner im Heinholtze were / vnd würde 3. Tag vnd Nacht nach einander stürmen lassen. Den 29. Junij seßten die Keys. wider auff die Schantze vorm Franckenthor an / vnd bekamen selbige (jedoch mit verlust vielen Volcks) ein / dan̅ es hatten die Belägerten ein newe Redeute darinn angefangen zu machen / vnd weiln selbige noch nit fertig / kam sie dem Feind besser zu statten / als jnen selber / weiln der Feind darhinter schutz haben / vnd man jhn nicht wider herauß treiben könte / wie vor diesem offt beschehen. Es hat der Feind diese vnd die vorige Nacht / sehr viel Volcks verlohren / dan̅ man die Todten 3. vnd 4. fach vber einander ligen sehen. Von denen in der Stadt sind nit viel vber 100. Mann geblieben / dann sie etlich mal ange [1218] setzt. Es haben sich insonderheit die Schweden vnd Teutschen dieser seiten wolgehalten / dieweil aber an etwas mangel fürfallen wolte / wurde für rathsamb erachtet / zu accordieren / vnd war folgendes Tages der anfang gemacht / da dann die Stralsundische Abgesandte im Heinholtze gewesen / vnd den General von Wallenstein selbst angesprochen / welcher sich alles guten erbotten. Demnach es aber zu den Tractaten kommen / vnd man abermal der Stadt Privilegia schmälern wollen / sind solche Tractaten wider in den Brunnen gefallen / vnd die Feindseligkeiten jhren Lauff behalten. Haben also die Keys. den 3. Julij deß Morgens nach 2. vhren wider angefangen auß gantzen vn̅ halben Carthaunen / auch anderen Feldstücken vor dem Francken- vnd Knipes Thor zu schiessen / das wärete den gantzen Tag durch / vnd fast die halbe Nacht / daß 1564. Schüsse sind gezehlet worden / aber es ist dardurch wenig schade an den Gebäwen geschehen / an dem Triangel vorm Knips Thore hats am meisten troffen / ist aber stracks wider dagegen gebawet. Den 5. wurde beyderseits stillstand bewilliget / beydes mit schiessen vnd arbeit / welches etliche Tag gewehret: vnd hielten beyde theil gespräch mit einander / vnd spatzieret jeder auff seiner Schantze auff vnd nider / waren so nahe beysamen / daß einer dem andern ein stück Brot zuwerffen konte. Den 9. vnd 10. Julij / kam viel Königl. Dennemärckisch Volck an / mit dem Obristen Holcken vnd einem Schottischen Graffen. Den 12. dito / kamen Ihre Königl. May. zu Dennemark mit vielem Volck / Reuter vnnd Knechten / vnd legeten sich vmb Rügen mit den Schiffen herumb / worunter auch ein Brahm mit gantzen vnd halben Carthaunen / derlag zwischen zwo Schantzen / da sonst die Keys. bißher jhren Auß - vnd Einzug gehabt / vnd war dardurch jhnen der Paß gesperret. Den 13. dito / wurden etliche Keyserische auff dem Wasser gefangen vnd in die Stadt bracht / die berichteten / daß sie sich in Rügen nicht länger halten könten / vnd daß der Hertzog von Holstein deßwegen herauß sey / vnd der Obriste Götze das Commando habe. Den 14. schoß der König in Dennemarck den gantzen Tag auff die Schantzen in der Insul. (Newe Cractation vnd Accord so gleichfals nit effectuirt worden.) Vnder solchem Verlauff sind wider Churf. Brandenburgische vnd andeter Interponenten Gesandte im Keyserlichen Läger ankommen / vnd auffs new mit dem Hertzogen von Friedland wegen eines Vergleichs zu tractiren angefangen / auch die Sach so weit gebracht / daß zwischen dem Hertzogen von Friedland vnd dem Hertzogen in Pommern / wegen der Stadt Stralsund nachfolgende Articul verfasset worden: 1. Nemlich vnd fürs erste sollen die Stralsundischen in aller vnderthänigster Demuth abbitten / daß die Röm. Keyserl. Mayest. vnd S. Fürstl. Gnaden der Herr General alles das jenige / was bißhero wider Jhre Keyserl. Mayest. vnd der hochansehnlichen Armee vorgelauffen / jhnen allergnädigst vnd gnädigst verzeihen / vnd mit vorigen Keyserl. vnd Fürstl. Gn. jhnen vnd jhrer Stadt wol beygethan seyn vnd verbleiben wollen. 2. Soll die Stadt Stralsund sich der Köm. Keys. May. vnd deß H. Reichs Crayßverfassung vnd Constitutionen gemeß bezeigen / keines weges aber dem zu wider einiger Rebellion sich vnderfangen vnd theilhafftig machen / noch auch mit Ihr Keyserl. May. vnd deß Reichs Feinden gefährlichen conspiriren / noch denselben einen Fuß in die Stadt zu setzen verhengen. 3. Sollen sie / die Stralsundischen / so lang noch Keyserl. Volck in der Insul Rügen vnterhalten werden muß / demselben stets den Paß vnd Repaß / hin vnd wider an jren Fahren herauß verstatten / vnd jhnen darzu alle Beförderung / Hülff vnd Assistentz erweisen. 4. Sollen die auß Stralsund nicht allein das zum Succurß auß Dennemarck vnd Schweden angelangtes / sondern auch jhr eigenes vnd geworbenes Volck / also fort licentiren vnd abdancken. 5. Sollen die Stralsundischen die bey wehren, den diesem Vnwesen gemachte newe Aussenwercke niderreissen / vnd demoliren / ins künfftige aber ohne weitere Erlaubnuß keine wider bawen lassen: 6. Sollen die Stralsundischen von deß Hertzog zu Stättin Pommern F. Gn. (dern Disposition es anheim gegeben wird) zur verwahrung der Stadt / so viel Volcks als höchstgedachte J. F. Gn. nach gelegenheit der Gefahr vor nörig erfinden vnd ermessen werden / daß auch darneben die Röm. Keys. M. vnd das Röm. Reich / wie auch deß Hertzogs zu Stättin Pommern F. Gn. in der seiten der Stadt / der Außwertigen deß Reichs Feinden Begin vn̅ inwendige Revellion versichert seyn mögen / einzunehmen schuldig seyn. 7. Soll solch Volck / so G. F. G. Der Hertzog zu Stättin Pom̅ern / sc. in die Stadt Stralsund legen wird / der Röm. K. M. dem Lands Fürsten / Hertzog zu Stättin Pommern / sc. wie auch in Eventum vnd vffm fall da dern F. G. ohn männliche Leibes Lehen Erben / in wehrender solcher Kriegsbestallung / mit todt abgehen solte (daß Gott der Herr lange verhüten wolle) J. Churf. Durchl. zu Brandenb. als Mitbelehnten am Hertzogthum̅ Pommern / vnd dann der Stadt Stralsund mit Eydespflichten verwandt machen / dz sie vorher gedachter J. K. M. dë Hertzog in Pom̅ern folgends in Eventum, der Churf. D. zu Brand. vn̅ auch der Stadt Stralsund getrew / hold / vn̅ gewertig seyn vnd bleiben / die Stadt mit darsetzung Leibs vnd Bluts / zeit wehrender Bestallung / vor auß wertigen deß Rö. Reichs vnd J. K. M. Feinden anstellen vn̅ beginnen / vnd inwendige Rebellion vn̅ Tumult / eusserstem vermöge nach / zu Wasser vn̅ Land defendirn / beschützen / vn̅ bewahren sollen vn̅ wollë. 8. Sollen die Stralsundische alle Frembde / so wider J. Keys. M. seynd gesinnet gewesen / vnd in die Stadt sich begeben / also fort wider außzuschaffen / vnd dergleichen nit einzunehmen schuldig / dargegen jhnen |zu| jhrem Abzug Sicherheit soll ertheilt werden. 9. Damit Jhre Keys. Mayest. vnd dero hochansehenlichen Generalen Fürstl. Gnad. dessen al [1219] les wie obstehet / von den Stralsundischen desto mehr versichert seyn mögen / haben S. Fürstliche Gnab. der Hertzog zu Pom̅ern / ferner versprochen / daß sie für sich mit dero Fürstenthumb vnnd Lanben / vnd dann dero getrewen Landtschafften / mit jhren habenden Gütern / hlerumber gnugsame Versicherung förderlichs einschaffen wollen / dergestalt vnd also / daß auffm fall die Stralsundische allem deme / was versprochen / aber nicht nachkommen / vnnd dem Römischen Reich / vnd Jhrer Keyserliche Mayestat Vngelegenheit vervrsachen würden / sich Jhre Kayserl. Mayestat deren auff allen Fall zu erhalten / gute Fug vnnd Macht haben sollen. 10. Zum zehenden / Sollen die Stralsundischen die von den heibevor versprochenen 80000. Reichsthalern noch restirende 50000. Reichsthaler halb auff nechst Martini / die ander helffte aber auff Esto mihi deß annahenden 1629. Jahrs vnfehlbar erlegen vnd abstatten. Dar entgegen haben an statt der Römischen Keyserlichen Mayestat dero hoch ansehenlicher General Jhre Fürstl. Gn. zu Friedlandt sich erklärt. 1. Vors erste: Ob wol die Stralsunder in vnderschiedlichen Fällen / allerhand vnverantwortliches Beginnen verübet / vnnd dahers wol zustraffen sein mögen / dennoch wegen Keyferlich. Mayestat gnugsam bekandter Clementz / auch Intercession S. Fürstliche Gnaden deß Hertzogen zu Stättin Pommern / jhnen den Stralsundischen Gnade widerfaren zu lassen / vnd alles was bißhero vorgangen / vollkomlich zu verzeihen: Also daß sie die Stralsunder / Alle vnnd Jede ins gemein / vnd insonderheit / an jhr Leib / Leben vnd Gütern / nicht geschändet werden sollen: Es soll auch alles was bißhero fürgangen / hiermit in grundt auffgehoben / vnd die Statt Stralsundt der Keyserlichen Mayestat nunmehr gäntzlich wider versichert sein / vnnd deßhalben mit einiger Straffe weiter nicht beleget werden. 2. Wornebenst auch zum andern S. Fürstl. Gn. der Herr General / ebenmessig die Soldaten / so die Statt für sich selbsten werben lassen / vnd neben demselben auch den frembden einen sichern Abzug verstatten wollen. 3. Zum dritten / Sollen die Stralsunder schuldig seyn / alle Keyserl. Soldaten / so deren etliche bey jhnen geworben / außzuantworten / dargegen Jhre Fürstl. Gn. der Herr General jhnen die jrige / sie seien Bürger oder Soldaten / auß besonderer Clementz vnd Gnaden / widerumb abfolgen lassen wollen. 4. Zum vierdten wolle̅hochgedachte S. Fürst. Gnag. der Herr General / denen auß Stralsundt gleich andern Stätten / die Commereien zu Wasser vnd Land vnverhindert lassen / vnd gönnen / solte aber der Fried mit König. Würden zu Dennemarcken zerschlagen / vnnd man würde sich ein anders mit den An See Stätten vergleichen / werden sie sich auch darnach zu verhalten wissen. 5. Wann die Statt Stralsundt / wie obstehet / jhr geworben Volck abgedancket / das frembde Volck auß der Statt geschaffet / vnd hingegen deß Hertzogen von Pommern S. Fürstl. G. besatzung eingenommen / vnd von denfelbigen der Eyd oberzelter massen abgelegt / wann auch S. Fürst. Gn. vn̅ dero Lands Stände / die vnterpfandtliche Versicherung eingeschickt / wollen alsdann G. F. Gn. der Herr General / ohne Auffenthalt vnd ferneren Schaden / die Armee / so zur belagerung der Statt Stralsnnd angefüret / vo̅ der Statt Stralsundt / vnnd von den Geistlichen vnnd Weltlichen / auch Bürgerlichen Gütern / so dieselben der See oder dem Lande gelegen / abfüren / vn̅ die Statt mit Einquartirung oder sonsten / ferner nicht besch weren. 6. Wollen S. Fürstl. G. der Herr General / alle Schantzen / Battereyen vnd andere newe Wercke / so Zeit dieser Stralsundischen Belagerung verfertiget / vnd sie sich sonsten bemechtiget / darnider reissen / vnd demoliren lassen. Alles getrewlich sonder Gefehrde. Vhrkundtlich dieser Receß auffgerichtet / vnd von beyden Fürst. G. dem General vnd Hertzogen zu Pommern / mit Jhrer Subscription vnd Siegel vollzogë worden / Gegeben im Feldläger vnter Stralsu̅dt / den 14. vn̅ 24. Jul. An. 1628. Dieser Accord ist der Statt Stralsund / selbigen zu ratificiren / vnd zu vnderschreiben / Schrifftlich vber geben worden. Als nun obgemelter massen / wie jederman vermeint / alles richtig / vnnd zwischen beyden Theilen keine Thätligkeit weiter vorgenommen war / ist J. Gnab. der Hertzog zu Friedlandt hierauff den 15/25. Julij in Meckelnburg verreiset. (Feindseligkeiten von Stralsund werden von newem continuirt.) Darauff haben sie den 16. Jul. sich vnderstandë der Stralsunder Macht vor dem Franckenthor zu vberfallen / sind aber alsbald wider abgetrieben. Darauff kam die folgende Nacht ein Königlicher Schwedischer Obrister Nahmens Laßla / an / der brachte 1500. Man mit sich. Den 18. kam ein Regiment Schwedisch Volck in die Stat. Den 19. thäten die Strals. einen außfall / nach Mittage vmb 3. Vhr / vor dem Francken Thore / trieben den Feind vnnd schulgen jhn zwey mahl in die Flucht / vnnd brachten statliche Beute an Gewehr / Gelt vnnd Kleidung / ingleichem 36. gefangene ein. Es sind der Stralf. vber 100. Todt blieben. Vnd den 20. dieses lieffen acht Soldaten von dem Keys. zu den Strals. vber: die berichteten / daß bey solchem Außfall von den jhrigen vber 500. tod vnd beschädiget weren / vnd sagten ferner / daß die Keyserische grossë Mangel an Proviand auff 10. Meil weyt zu holen erlitten. Die Keyserische schossen denselben gantzen Tag hefftig auff die Mawren / Türne vnnd Kirchen / vnnd schiene / ob wolten sie vorm Franckenthor eine Presse schiessen / vnd darauff Sturm lauffen. Aber sie sind bald anders Sinnes worden: Dan̅ weil immer mehr Volck in der Statt ankommen / vnnd viel Dänische vnnd Schwedische Schiff auff der See sich sehen lassen / sind sie in Sorgen gestanden / die Stralsunder möchten jhnen endlichen vber den Kopff wachsen / vnnd sie vnversehens von jhnen vberfallen werden / haben derhalben die Resolution genommen / die Belägerung auffzuheben vnd abzuziehen. Sind also den ein vn̅ zwantzigiste̅ Iul starck auß dem Heynholtz marchirt / daß die Stral [1220] sunder gemeint sie würden deß Nachts vorm Franckenthor mit der grössesten Gewalt auß setzen / ist aber nur ein schlechter Scharmützel vorgangen. Den 22. brachen die Keyserische auff mit jhrem Läger im Heinholtze / vn̅ verliessë alle Schantzen / (zwischen 3. vnnd 4. Vhren nach Mittage) vorm Knipes: Spittal: Tripseich: vn̅ Kieter Thor / worauff die Stralsunder alsbald die Battereyen / Schantzen vnnd Lauffgräben anfiengen zuschleiffen / in welchem Läger sie viel Beutte gefunden. Den 23. brachten die Stralsunder Mußquetirer vnd wenig Reutter / 2. Wägen / den einen mit 6. den andern mit 4. Pferden ein / Item 3. Reutter. Den 24. vor mittag / spatzierten etliche Mägde mit Schauffeln (dann sie jhre Frawen zu arbeiten außgesandt) ins Heinholtze / die wurden von den Keyserischen Reuttern ertapt / vn̅ mit weg genommen. Deß Abendts zwischen 7. vnd 8. Vhren / brachen sie vollend gäntzlich auff vorm Francken Thore / steckten aber zuvor die Lager / Häuser vnnd Mühlen in Brand. In dem die Keyserische jhre Schantzen verliessen / hat sich ein grosses Donnern / Plitzen vnd Regen erhaben / dergleichen selbiger Orthen diß Jahr noch nicht gewesen. Vnd dieses war also der Außga̅g dieser denckwürdigen Belägerung / dardurch den Keyserischen ein groß volck ruinirt worden / welches theils vmbkommen / theils verlauffen / theils erkranckt vnd gestorben. Vnnd ist nachmalen bey der Musterung befunden worden / daß die Summa deß abgangenen Volcks / an Fuß Volck auff 10800. an Reutterey aber auff 1200. sich erstrecket. Als nach gemachtem vorgemelten vergleich die Feindseligkeiten vor Stralsund wider von newem angefangen worden / habë darauff die Stralsunder / wie es darmit hergangen den Hertzogen in Pommern berichtet: (Hertzogen von Friedland schreiben an Hertzogen in Pommern.) welcher deßwegen an den von Friedland ein Schreiben abgehen lassen / der dann auff solches nachfolgende zimblich hitzige Antwort von sich hinwiderumb abgegeben; Vnser freundlichen Dienst / sc. Was E. L. Vns vom 22. Jul. vberschrieben / haben wir sampt der Abschrifft der Stralsunder Schreiben empfange̅ / vnd nicht ohne verwunderung empfindlichen darauß vernomen / daß vns oder andern Keys. Officiren zugemessen werden will / als were den Stralsundern von newem zur defension Vrsach gegeben worden. Nun hetten wir Vns nimmermehr einbilden können / daß E. L sich zu derogleichen gedancken / wollen geschweigen / in solche Vnbedachtsamkeit wurden verleiten vnd bewegen lassen / in deme deroselben die Leichtfertigkeit der Stralsunder / auch wie falsch / betriglich vnd vnerbar sie sich in denen vorgangenen Tractaten erzeiget / mehr als gnugsam bekant / wie dan̅ E. L. Rath vnd abgeordnete selbst der Stralsunder Meineidt vnnd Leichtfertigkeit zum öfftern gedacht / vnnd angezogen / jetzo aber solche instificiren / bescheinen / durchbringen / vnd den Keys. die Schuld deß vorgenommenen Verlaufs bey massen wollen: darauß wir nicht anders schliessen können / als daß sie auch in / vor / vnd vnter wehrender Tractation mit denselben vnter der Decken gelegen: vnnd sind wir deß so ehrlichen Gemüts / auch solche warhaffte ehrliche Cavallier in der Keys. Armee zu finden / welche jhr Wort alzeit halten / vnnd was sie versprechen / mit den Wercken manuteniren werde̅. So wissen E. L. daß der Abzug sich allein jhret wegen verweilet / auch so bald sie vns verschienen Tag denselben fort zu setzen durch Schreiben ersuchet / haben wir Jhr. K. M. Feld-Marschaln Herrn Hanß Georg von Arnheim befohlen damit zuverfahren / vnd von der Statt Stralsund belagerung abzulassen / Inmassen der Abzug auch scho̅ beschehen seyn wirdt. Daß aber damit sich etliche stunden verweilet haben / werden E. L. wol ermessen / daß man die Stücke zuvor auß den Batterien gewinnen vnnd etwas zeit damit zubringen müssen / wie dann eine Belagerung vffzuheben vn̅ ein Armee zu moviren mehr mühe vnd Zeit erfordert / als wann man bloß einen Kutschwagen anspannen lassen vnd spatziren fahrn wolle. Dannenhero vns vnd allen Keyserl. Officirern zu viel vnnd vngütlich beschehen / auch daß vns die Schuld zugemesen werden wil / nicht vnbillig empfinden / vnd halten wir E. L. gleichwol viel ehrlicher vnnd witziger / als daß sie jhres Fürst. Worts / auch was sie sich reversiret / verbundschrifft vnd mündlich zugesaget / vergessen sollen: so sind dieselbe nicht weniger mit einem solchen Verstande begabet / daß sie wol erwegen vnd wissen werden / das in widrigem Fallwir Mittel gnug vns dessen an deroselben zu erholen. Vnd haben wir E. L. Memorial gemelten Herr Feld-Marschaln eingehändiget / vnnd selben zugleich erinnert / deroselben in alle̅ dem / so nur thunlich vn̅ müglich seyn wird / zu gratificiren. Solches alles haben / sc. Geben zu Güstro den 4. Aug. 1628. (Belägeru̅g der Statt Stade.) In dem die Keyseriche mit der Statt Stralsund zu thun hatten / hatte sich in dessen der General Tilly an Stade vnfern von Hamburg gemacht / darinnen der Englische Obriste / Charles Morgan mit 44. Compagnien Volcks gelegen. Solche Statt hat gemelter Tilli mit Macht belägert / vnd derselben alle Päß vnd Zufuhr gesperret / daß nichts ein noch außkomm̅en. Dargegen haben die in der Statt sich tapffer vnnd mannlich gewehret / vnderschiedliche Außfäll gethan / vnnd stetigs mit den Keyserischen scharmütziret. Vnd weil die Belärgte sich auff den Dänischen Entsatz verliessen / in dessen Hoffnung sich sehr muthig erzeigten / vnd zu keiner Tractation verstehen wolten / ließ Tilly / solchem zu begegnen / allerley nothwendige Vorsehung thun / schlug ein Brück vber die Schringe / vnnd brauchte mit schiessen vnnd Fewer einwerffen ein grossen Ernst. Demnach auch vnderschiedliche Schreiben intercipirt worden / in welchen der König in Dennemarck die Belägerten ermahnet / sich auffs eusserste zu halten / mit gewissem versprechen sie zu entsetzen / zu welchem End er seyn Volck mit kleinen Häuffen vnd in geheimb zusamen kommen ließ / als hat Tilly etliche Compagnien auß dem Stifft Oßnabrück / dem Braunschweiger Land / Graffschafften Schaumburg vnd Ravensperg eilends [1221] dahin gefordert / vnnd mit der Belägerung desto hefftiger vn̅ schleuniger fortgefahren / vnd mit den Lauffgräben biß an den Stattgraben kommen. Er hat auch drey Battereyen verfertigt / Presse zu schiessen vnd einen Sturmb vorzuneme̅. Vnlang hernach hat sich der von den Belägerten lang erwartete Succurs auff der Elbe sehen lassen / in dem der König in Dennemarck mit 13. Kriegs-Schiffn für die Schwinge kommen: als er aber gesehen / daß sich die Tillische so starck verschantzet / daß man jhnen nicht beykommen / noch mit Stücken einigen Abbruch thun können / vnnd also die Statt zu entsetzen gantz vnmüglich were / hat er sich vnverrichter dingen wider zurück begeben / vnd vnderwegens 14. Schifflein / mit Proviand beladen / so nach Holstein vnnd Jüdland fahren wollen / gefangen vnd in Glückstad gebracht. Ob nun wol der Obriste Morgan ein geraume Zeit sich wider die Tillische auffgehalten / vnd jnen viel zu schaffen gegeben: jedoch als er gesehen / daß alle Hoffnung deß Entsatzes verlohren / hat er sich endlich auff Interposition der Statt Bremen accomodirt / vnd ist zwischen jm vnd dem Generalen Tilly nachfolgender Accord beschlossen worden. 1. Erstlich sol er Morgan die Statt vnnd Festung Staden / auff nechst künfftigen Sontag den 7. dieses Monats May Newen Cal. ohn weiteren Einstandt oder Verzug dem Graffen von Tilly im Namen vnd von wegen der Röm. K. M. vbergeben vnd einantworten. 2. Zu solchem Ende er auch zum andern also balden selbigen Tags seinen Abzug nirgend wohin anderst / dann mit allem seinem vnderhabenden Volck vber Land nehmen / vnd bester Möchlichkeit befördern soll / darzu S. Excell. sie nicht allein mit gnugsamber Convoy versehen lassen / besondern auch bey denen der Infantin gehörigen Guarnisonen / vnd andern gehörigen Orthen / gegen den Spaniern mügliche Sicherheit / zu deme Vivers vnd Freye Quartier / verschaffen wollen. 3. Darbey gleichwol zum dritten dem Teutschen Volck frey stehet / entweder mit dahin zu folgen / oder sich nacher Hauß / vnnd an Orth vnd Ende / jhrem belieben nach / jedoch ausser der wiedrigen Parthey / zu begeben. 4. Zum vierdten / die beyden Teutschen General Commissarien / vnd Teutsche Officierer / sollen Macht haben / vor jhre Person zu der Königl. May zu Dennemarck jhren Abzug vor- vnnd an die Hand zu nehmen. 5. Vnd wann zum fünfften / benandter Morgan mit angedeutem seinem abziehende̅ Volck / in Hollandt wider angelanget sein / vnnd von seinem König Befelch erlangen möchte / daselbst zu verbleiben / auff solchen fall sol er vnd alle seine mit dahin abziehende Officirer vnnd Soldaten schüldig vnd verbunden sein / einigen Kriegs- oder andere Dienste der König. May zu Dennemarck / jnnerhalb 6. Monaten nicht zu leisten. 6. Solte aber zum sechsten / er General Morgan / mit berührtem Kriegsvolck gar in Engeland beruffen werden / alsdann sol er vnnd solch sein beyhabendes Volck / angedeuter Obligation allerdings frey vnd enthebt / vnd der Dienst halben vngehalten vnd verbunden sein. 7. Auff solche Maß vnd Bedingnuß wollen zu̅ siebenden / S. Excell. jhme General Morgan / den beyden K. Dennemärckischen General Commissarien Obristen Georgen von Vßlar / Thomas Frentzen / allen Obrist. Leutenanten / Majorn / Capitaynen / hohen vnnd niedern Officiern / Stabs vnd Artolerie Personen / auch allen gemeinen Soldaten / den Abzug verstatten vnd zugeben. 8. Jedoch zu̅ achten / vorbehältlich / da sich etliche Bürger vnd Einwoner der statt Staden / vnterm Praetext als wan̅ sie mit were̅ vnderhalte̅ worden / mit außzuziehë vnderstehe̅ wolten / dz jne̅ / wie auch den jenigen Soldaten / so Zeit dieser Belägerung vbergangen / vnd in Staden sich begeben / solches durchauß nit zugelassë / noch verstatter werde̅ solle. 9. Obbesagter Abzug / ist in solcher Form vnd Kriegs Ordnu̅g bewilligt / wie solcher vo̅ General Morgan mag gut befunden werden / als nemblichen mit schlagenden Spielen / fligenden Fähnlein / vollem Ober- vnd Vndergewehr / brennenden Lonten / gefüllten Banteliern / Kugeln im Mundt / wie Kriegs gebrauch / vn̅ Soldaten anstet vnd gebürt. 10. Mögen General Morgan / vnnd hohe vnnd niedrige Officirer vnd Soldaten / auch alle im andern Puncten berürte Personen mit sich abführen deroselben Pferde / Bagage / Sack vnnd Packe / Weib vnd Kinder / auch die Gewehr vnnd Waffen / so zu den Compagnyen gehören / vnd Krancken oder abgedanckten Soldaten zukomme̅ / ohne vorgehende Visitation / Verrückung oder Auffhalt / jedoch daß keinem Bürger zu Staden vnter solchem Schein jchtswas / noch auch solche Gewehr vnd Waffen / die etwa die Köngl. M. zu Dennemarck in der Statt Staden hinderlassen hetten / mit genommen / sondern da dergleichen vnterstanden würde / restituirt / vn̅ in der Statt gelasse̅ werde. 11. Alle angezogene Bagagy vnd Krancken / vber Land oder zu Wasser fort zu bringen / wollen sein Excell. Schiff vnnd Wagen zur Hand schaffen / vnd abführen lassen. 12. Da etliche von obgedachten Personen / Officirern oder Soldaten / Kranck heit oder Verwundung halber / mit den Troppen nit alsbald abziehen könten / soll denselbigen biß zu Recuperierung jhrer Gesundheit / Quartier in der Statt vergönt / vnnd alsdann jhr Abzug nach belieben verstattet werden. 13. So bey den Soldaten etwas gefunden werden solte / so vor diesem in vergangenë Kriegs Occasionen zur Beuthe bekommen worden / soll dasselbe den Inhabern vngehindert verbleiben. Die Statt vnnd Bürgerschafft sollen zu verspüren haben / daß man jhrer Ruin vnd verderblichen Vntergangs nicht begehrt. Diesem Accord gemeß ist den 27. April Alt vnd 7. May Newen Calen. Morgens vmb 10. vhr gedachter Obriste Morgan mit seine̅ vnderhabende̅ volck mit 64. Fahne̅ / darunter noch vber 2500. gesunder Man / mit vnder-vn̅ obergewer / brennenden Lonte̅ / kugeln im mu̅d / sack vn̅ pack / sc. abgezogen. In solchem Abzug hat jhre Excell. jhne Morgan auff einem Berglein ehrlich empfangen vnd [1222] gehalten / also daß er sich wegen solcher Courtesy sehr bedanckt hat. Hierauff hat er seinen Weg nach Bremen genommen. Der Keyserischen seynd alsbald 1200. in die Stat gerückt / selbigen tag aber nicht einquartirt worden / sondern haben auff der stätte die Wacht versehen müssen. Vnd weiln die Statt von dem Kriegsvolck sehr verwüstet / vnnd die Häuser von den Englischen sehr vnsauber hinderlassen worden / als ist der General Tilly allererst am dritten Tag hernach / nach dem die Häuser vnd Gassen vmb etwas gesäubert worden / daselbst eingezogen. (Keyser Ferdinand begert von Curmayntz eine Erleuterung deß Churfürstl. Bedenckës bey dem zu Mülhausen gehaltenen Convent.) Zu Anfang dieses Jahrs hat J. K. M. durch Johann Reinhardten von Metternich / Meyntzischen Thumbsinger / geheimen Rath / vnnd Hoffraths Praesidenten / bey dem Churfürsten von Mayntz vmb erleutterung deß letzten Churfürstlichen Bedenckens bey dem Convent zu Mülhausen angehalten: welcher in Jhrer Mayest. Namen seine Werbung also gethan. Jhrer Keys. Mayestat vermercke deß Hochlöbl. Churfürstlichen Collegij zu Mülhaussen vnlengsten hin in berathschlagung deß Heiligen Reichs vnd gemeine̅ Wesens notturfft gebrauchten fleiß / in specie aber in erhaltung Jhrer Keyserlichen Mayest. hohen Keyserlichen respects erscheinende sorgfalt / gehorsambste affection / weitergethanes erbieten / trewhertzig wolgemeinte̅ Rath vnd erklärung zu sonders angenehmem wolgefallen / Derowegen sie hohermeltem Churfürstlichen Collegio / so wol als auch absonderlich den Catholischen Herren Churfürste̅ / vornemblich aber vn̅ in specie Jhrer Churfürstlichen Gnaden zu Mayntz vnserm Gnedigsten Herrn allergnedigsten dancksagen / mit der hoch frewlichen Versicherung / daß jhr einmahl gefaste löbliche intention dem Heiligen Römischen Reich den edlen lang exulirten Friden zu reduciren / auch nach denen entzwischen jro von dem Allmechtigen Gott gerechtigsten verliehenen ansehlichen vnd denck würdigen Victorien / nochmahls gantz vnver???ndert verbleibe / ausser daß J. Keys. M. nunmehr in noch starcker hoffnung vnd zu Gott habender tröstlichen zuversicht stunden / durch den erlangten vnd noch weiter verhoffenden Sieg die conditiones pacis zu verbessern vnd hiedurch den Frieden endlich desto stercker vnnd vmb so viel mehr fester zu stabiliren. Dieweil aber Jhrer Keyserl. Mayestat bey etlich wenigen in dem Jhro von Mülhaussen eingeschickten vnterthänigsten gutachten begriffenen Puncten etwas anstunden / vnd derohalben in derselben vnd etlich andern Jhrer Churfurstl. Gnab. zu Mayntz mehrern erleuterung vnd Raths in allweg bedörfften: Alß hätten offt allerhöchst gedachte Jhre Keyserl. Mayestat nach erwegung aller Vmbstände / diese absonderliche schickung zu thun / vnd mit Jrer Churfürstl. Gn. hierinnen in sonderbarem gnädigstem Vertrawen vmbständliche Communication zu pflegen / die jhro bey einem vnnd anderm vorgefallene zweiffel vnd gedencken dero selben zu eröffnen / vnd sich jhrer mehrer leutrung darvber zu erholen vnd zu bedienen / der Sachen hohen importantz vnnd Wichtigkeit halber eine sonderbare vnvmbgängliche notturfft zu sein / erachtet. Vnd nemblich vors erste / wann der König von Dännemarck nach anleitu̅g deß Curf. bedenckens vmb die eingewante Friedens Handlung mit geziemender massen ansuchen solte / ob auch alßdann J. K. M. vor sich ohne deren in Churf. gutachten angedeuteten adiunction vnnd bestimmung eines convents die Sache vornemen vnd erledigen / vnd auch wolde̅ König leges pacis verschreiben möchten / vnd ob die gesambten Herrn Churf. als dann / wan̅ die selbe nit eingenommen werden solten / sich einen alß den andern Weg zu der versprochenen assistentz verbunden halten wurden / Auch wessen J. K. M. sich dieß fals zu verlassen. Vors ander aber / ob vnerwartet deß vorgeschlagenen convents J. K. M. dem proscribirten Pfaltzgraffen die jhro theils in Hand gegebene / theils in Vnterthänigkeit heimgestelte conditiones solten vorhalten lassen / oder aber alles / so zum friedë gehörig / so wol als albereit ermeltes Pfaltzgr. halber bedacht / als was bey dem vorgeschlagenen Convent noch ferners geschlossen worde̅ möchte / vff einmal vnd zugleich publiciren lassen solten / oder wessen J. K. M. die bey dero Cantzley in dieser Sach einkommene acta dë Reichs Hoff-Rath zu fassung eines bedenckens vbergeben / auch sonsten der aller gnädigsten meynung weren / dem Pfaltzgr. alle vnd jede vom Churf. Collegio bedachte Puncten noch vor einiger zusam̅en Kunfft durch Mittel beyder Hertzogen zu Lothringen vnnd Wirtenberg Fürst. Gn. zu proponiren zu lassen / was vber dieses J. K. M. wegen deß Puneten successionis agnatorum, darvber die Catholische H. Churfür ein absonderlichs bedencken gegeben / vnnd welchen sie / auß denen in der Werbung angezogenen Vrsachen für den schwersten befinden / zu besserer contentirung beyder zu Sachsen vnnd Brandenb. Curf. wie auch Pfaltzgr. Wolffgang Wilhelms F. Durch. beygefalle̅ / darvber sie mit der Curf. Durchl. zu Bayern communiciren vnnd das Werck erwegen lassen / auch Jhre Churfl. Gn. zu Mayntz Gemüts meynung vnd gutachten allergenädigst erfordern. Ferners anreichend die conditiones pacificationis, welche vnter den vorgeschlagenen J. K. M. zu praeferiren gemeint / ohne was etwan ex successu temporis & eventu desselben ab vn̅ zugesetzt werden möchte / auch welcher gestalt sie die mergedachte Dännemerckische Handlung dahin vnnd anderst nit verstanden haben wolten / als daß die einige Churf. so J. K. M. zu diesem Werck ziehen vn̅ beruffen werden / deroselben allein jre gutachten ertheilen solten / darvber sie sich alsdann resolviren wurden / wie solches jhr höchster Keyserl. respect / so darunter versiret / in allwege erfordern thete. Kan auch zum dritten bey der gebenden resolution obgemelter gravaminum / wie auch noch wegen etlicher andern conditionen sich besorglich wol eine dissensio̅ vnter dem Curf. Collegio begebe̅ / deme vnd allen andern darauß erfolgenden inconvenientie̅ bey diesen zerrütte̅ zeiten vnd deß Reichs verwürten zustand / vnd noch werenden schweren Kriegen / eine behertzigung d??? grossen confusion / wo nit total ruin vnd dissolution / deren man sich vnter [1223] einer vnversehenë vaca̅tz deß H. Röm. Reichs vornemblich aber die Vncatholiche Curf. vnd Stände zu besorgen / billich vnd angelegner sorgfalt vorzubiegen / daß derentwegen J. K. M. J. Churf. G. zu Mayntz wolmeinenden Rath vn̅ gehorsambstes gutachtë zu vernemen begerë / Ob nit vor allen andern tractationen vnd Handlungen ein Wahltag zu versicherung der succession im Reich / vnnd abwendung angedeuter beweglich auß gefürter gefärlichen besorgnussen vnverlenget auß zuschreiben / wie solches heilsamb vnnd notwendig Werck am allerbesten / sicherften vnd ehisten zu befördern / worbey sich J. K. M. allergnädigst erbieten theten / daß als dann gleich darauff das vbrige wegen Dännemarck tractirt / vnd also der werthe Friede recht assecuriret vnd stabiliret werden solte. Als sich auch dann schlieslichen begeben könte / dz vornemblichë in puncto gravaminum die sache̅ zu einem bruch auch wol newen verbundnussen vn̅ weitern Kriegs verfassungen außschlage̅ möchten / den Catholischen Curf. vnd Ständen aber durch rechtmessige erledigung derselben ein ansehentlichs an Land vnd Gütern zuwachsen / vn̅ deßwegen jre nothturfft am meyste̅ erfordern wurde / solches falß vff erträgliche Mittel zu gedencken / wie man bey zeiten zur resistentz gefast / vnd das Werck außzufüren bastant vn̅ gewachsen sein möchte / daß J. K. M. dahero J. Curf. G. zu Mayntz allergnedigst errinnern lassen / wo ferner es nit albereit beschehen / die Vorsehung zu thun / damit zu diesem Ende ein sonderlicher Bunts tage außgeschrieben / vnnd in reiffe gesambte erwegung gezogen würde / wie weit man sich in dergleichen casu der nottürfftigen gegenverfassung halben vff dieselbe sicherlich zu verlassen haben möchte: Wie nicht weniger auch / daß sie andere Catholische Curfürst. vnd Stände dahin disponiren solten / die vnvmbgängliche Kriegs beschwerunge etwas gutwilliger / als bißhero geschehen / zu ertragen / sc. (Erleuteru̅g deß Churfürstlichen Bedenckës zu Mülhaussen von Chur Mayntz Jhrer Key. May. zugeschickt.) Hierauff hat der Churfürst von Mayntz den 28. Martij also geantwortet; Daß Allerhöchst gedachte J. K. M. deß hochlöblichen Churf. Collegij bey jüngst zu Mülhaussen gehaltener zusammen kunfft zu erhaltung jres hoch Keyserlichë Stands vnd deß Reichs Wolfarth angewandte trewhertzige bemühung fleiß vnd sorgfalt / mit solchem allergenedigstem dancknehmigem Wolgefallen auff vnd angenommen / dasselbe darumb jrer ohne das in aller Welt vorhin bekanten friedliebenden intention versichern / darauß erscheinet J. K. M. von dem Allmechtigen Gott hocherleuchter Verstand / Vätterliche lieb / vnnd Trew zu dem betrübten nothleydenden Vatterlandt / vnd mit was eyffrigen begierde̅ sie jhro die widerbringun deß langeng vnendlichen Fridens vnnd abwendung der in visceribus Rom. Imperii vnauffhörlichen wehrenden devastation angelegen sein lassen / dessen sich nicht allein die hierin hohen Ampts halber bemühet gewesen deß H. Reichs Churfürst. sondern andere Fürsten vn̅ Stände / denen die erhaltung deß Vatterlandts lieb vnnd zu hertzen gehet / vffs höchste zu erfrewen / vn̅ Vrsach haben J. K. M. darumb immerwerenden gehorsamben danck zu sagen / vnnd dieselbige instendiges fleisses zu bitten / von solcher angebornen milte vnnd sanfftmütigem vorhaben nicht außzusetzen / biß sie das vorgesetzte löbliche Ziel deß Gott wolgefelligen Friedens völlig erlanget / vnd so viel Tausent betrübte vnd bekümmerte vnschuldige arme Seelen wider erquicket / vnd vor endlichem schmertzlichem vnverdientem vntergang erretter haben werden: solches auch so viel Menschlich vnd möglich zu befördern / dieweil dem wandelbahrem Glück im Kriege nicht zu trawen / vn̅ ein vnversehenes accidens an statt verhoffter verbesserung die conditiones pacis schwer machen kan. Insonderheit aber gereichte Jhrer Churfurst. G. bey dieser jhrer mit lautern trübseligkeiten erfülten schweren Regierung zu sondern tröstlichen erleichterung die hohe Keiserliche confidentz, krafft deren sie bewogen worden / auß deren von Mülhaussen in vnterthänigster auffrichtigkeit zu widerbringung deß lieben Friedens / jhren an die Hand gegebenem vnterthänigsten gutachten / vnnd darbey ermangelenden erleuterung mit Churfürstl. Gnaden diese genädigste conferentz vnnd communication zu pflegen. Dann ob wol derselben fast schwerlich fallen will / ineinem so wichtigen vnnd weit aussehenden von einem Churfürst. Collegio herrührenden gesambten bedencken / absonderliche declaration vnd ein richtiges bedencken zu gebe̅ / man sich auch dar auff mit bestand nicht verlasen kan / dahero dann Jhre Churfürstliche Gnaden auch wol Vrsach hetten / jhre vnterthänigste entschuldigung ein zu wenden / vnd vorhero nach jeder sachen bekantnuß mit denen / so es mit betrifft / darauß zu communiciren / Sintemal aber auß dem Keyserlichen Vertrag erscheinet / daß diese vorgenommene conferentz vnnd Rathserholung nach erwegung aller Vmbstände / vnnd als vngezweiffelt auß sonderbahren erheblichen Vrsachen vorgangen / So haben Jhre Churfürstliche Gnaden auch billich zu seyn ermessen Jhre Keyserliche Mayestat in schuldiger verpflichtung trewlich an die Hand zu gehen / vnnd so weit vnnd viel jhren von angedeuten fragen wissend / oder sie Jhrer Keys. Mayestat vnd dem Reich vorträglich vnd nutzlich zu seyn ermessen / auffrichtig / jedoch ohn einige Maßgebung / vnd Jhrer Herrn mit Churfürsten vergriff / deroselben zu eröffnen / verhoffentlich dasselbe anders nicht als wir es trewhertzig vnnd gut gemeinet / vffgenommen werden solle. Vnd erstlich die Dännemärckische Friedens Handlung betreffend / ist zwar der Casus / da nemblich von berührthem König kein ansuchung vmb den Frieden beschehen solte / was alsdann zu thun / in keinen außtrücklichen special schluß kommen / welches dann ohne zweiffel daher erfolget / daß man beym Churfürstl. Rath gleichsamb vor vngezweiffelt gehalten / auch eins theils ziemlich bericht davon gehabt / daß nach gestalt seiner itzmachligen condition vnnd seiner Stände begierde zum Frieden / dasselbe mit [1224] ehistem darzu mit geziemendem respect erfolgen wurde / deren gedancken man dann auch nochmals ist / auch daß dergleichen bereits im Werck seyn solle / bestendig außgeben werden will. Solte aber vber alles verhoffen vnd vermuthen ein solches verbleiben / der König in Dännemarck seine rechtmessige verlehnte Lande mit de̅ Schwert zu vindiciren / vnd die vorhin auf dz Reich gehabte feindselige Anschläge hindurch zu dringen sich gelüsten lassen / were ex sensu contratio zu schliessen / daß solchen falß jhme von J. K. M. keine tractation entgegen zu tragen / oder ein zu raumen / sondern wann es J. K. M. also rathsamb ermessen / de̅ Krieg (jedoch mit gebürender vnnd im Reich herkommender maß) wenigst defensive, weil er vo̅ deß Reichs Boden / ausser wenig ort / deren man sich leicht würd bemechtigen können / abgetrieben / mit Behauptung deßgegen jhme erlangten vortheils / gegen demselben so lang vnnd viel zu continuiren / biß er sich einer fridens Handlung / nach laut deß Curf. Bedenckens / fähich machen würde. Dann weilen es mit dem König die bewantnuß / daß derselbige noch den grösten / vnd stärcksten Theil seiner König-Reich in Handen / vnnd mit demselbigë einige dependentz (so viel J. Churf. G. wissend) vom Reich vnd dessen Verfassung nicht hat / so ist gleichwol ohne maßgebung nicht zu sehen / wer abwesend sein oder seiner Vollmechtigen J. Kay. M. mit einem fruchtbarlichen effect / eswere gleich mit oder ohne adiunction vnnd bestimmungdeß vorgeschlagenen Convents / diese Sachen vornehmen vn̅ entledigen / weniger aber cum effectu dem König leges pacis praescribiren, noch sich vff der Stände Hülff solchen falß / one darwider erlangte sonderbahre bewilligung / verlassen könne. Es wissen aber Jhre Churf. Gnad. der Herrn Churfürsten Gn. affection gegen Jh. K. M. also bewant zu seyn / daß im Fall die Kayserl. Mayest. von dem König in Dännemarck in gegenwertiger jhrer inhabung infestiret werden solte / durch gebührliches ersuchen / vnd die im Mülhausischen bedencken reservirte vnnd ersuchte Versöhnung / sie neben andern Ständen nicht außhanden gehen wurden. Bey dem zweiten dubio deß proscribirtë Pfaltz-Graffens begnadigung betreffend / ist / so viel Jhrer Churfürstlichen Gnaden bewust / der Herrn Churfürsten meynung gewest / Jhrer Keyserlichen Mayestat der Hauptstreitigkeiten vnnd auffsöhnung halber vnvorgreiffliche Mittel vnterthänigst an die Hand zu geben / circa modum aber / auch wie vnnd wann demselben solche conditiones zu Jhrer Keyserlichen Mayestat Huld vnnd Genade / auch seine gewissen Lands portion wider zu erlangen / notificiret werden solte. Da ist wol bey etlichen so viel verspüret worden / weilen man sich eines vnverlengten schleunigen Fortgangs der vorgeschlagenen zusammen Kunfft gäntzlich versehen / daß man vermeinet / darbey alle vbrige incidetia leichtsam erörtert werden können: weilen doch bey dem vberschickten Bedencken nichts gemelt / so bleibet dieses billich bey Jhrer Keyserl. Mayest. außschlag vnd freyen disposition, wurdt auch bey deroselben allergnädigstemb belieben stehen / wie sie es dießfals zu halten / am rathsambsten erachten werden. Es befindet sich zwar auß der Werbung / daß dieselbige vor guth ansehen / das Werck noch vor dem eingerathenen Convent durch beyder Hertzogen zu Lotthringen vnnd Würtenberg Fürstl. G. G. dem Pfaltzgraffen proponiren zu lassen. Wann dann deroselben auch keine Maß zu geben / in erwegung / ob es wol ex parte deß Pfaltzgraffen vnnd dero jhm anhängiger außwendiger Potenkaten vnd Communen einen mehrern Verfang gewinnen möchte / wann solches bey dem angedeuten Convent im nahmen Jhrer Mayestat vnd deß Churfürstlichen Collegij vorgienge / zu mahl weil ohne das die höchste Notturfft erfordert / daß solcher Convent / zu verhütung grössers Mißtrawens / so viel mensch-vnnd möglich befordert werde: so möchte doch am besten seyn / daß vor allen die Pfaltzgrätzische Sach erörtert / vnnd von der Dännemarckischen separiret (auff daß nit die eine die andere hindere) dem Pfaltzgraffen aber sub poena perpetuae praeclusionis gewisse zeit angesetzet / zuvor aber vnnd mehrern bestandts willen mit höchstgemelten Churfürsten / wo nicht allen / doch zum wenigsten den interessenten / als Chur-Bayern vnnd Mayntz / vorhero allergnädigst communiciret wurde / daß dieselbe dem Pfaltzgraffen vnd seinen Kindern an Land vnnd Leuten wieder ein zu raumen gemeint seyndt / newen klagen vnnd difficulteten dardurch vor zukommen. Sonsten vernehmen Jhrer Churf. Gn. gantzgerne / daß Jhrer Keyserl. Mayestat die Erledigung der so offt vnd vielmals geklagten gravaminum, mit welchden die Catholische Ständ dem Religion vnd Prophan frieden zu wider / so hoch beschweret vnd vernachtheilt worden / so eyfferig angelegen sey / vnnd die darvber bey J. K. M. Cantzley einkommene acta / dero Reichs Hoff-Rath zur relation vbergeben lassen / vermeinen auch vnvorgreiflich / daß deren rechtmessige erörterung vnnd würckliche execution J. K. M. widerwertigen die media nocendi im Reich guten theil abschneiden / vnd sie forderst in officio halten werden. Was vnd so viel aber den vff seyten der Catholischen Churf. wolgemeinglich vorgeschlagenen weg in puncto successionis agnatoru̅ in der Churpfaltz belangen thut / ist derselbige zwar / wie Jhre K. M. hochvernunfftig andeuten / grosser Wichtigkeit / ia wol bey dem Pfaltzgrävischen Wesen / wegen vorgangener translation der Chur-vnnd von der Weltlichen Churfürst. dargegen eingewandten starcke̅ opposition, der wichtigste / derentwegen man auch in dem gesambten Collegial bedencken zu einem einhelligen Schluß nicht kom̅en / sondern es bey deß Pfaltzgraffens alleinigen renunciation, weilen wol zu verspüren gewesen / daß beyder Herren Churf. Sachsen vnd Brandenb. G. G. den namen nit haben mögen / daß durch Jhr zuthun vnd einrahten deß Pfaltzgrav. Kindern die genaden Thür zur Chur so gar versperret worden were / verbleiben lassen müssen. Weilen aber dießfalß / nemblich wegen deß Pfaltzgraffens vnnd [1225] seiner Kinder / die Rechten vnd Reichs Constitutionen klar / so ist es zu vermuthen / wann schon Jhr K. M. die Renunciation vff die Pfaltzgrävische Kinder extendiren solte / weilen jhnen dannoch mit dem Land grosse Gnade geschicht / daß niemand darwider setzen werde. Wegen der Agnaten ist mehr zweiffels bey der Sachen / weilen die Rechte vnnd deren Lehrer nicht allerdings lauter vnnd einstimmig / dahero an seythen der Catholischen Herren Churfürsten ein vnvorgreiffliches Expedient vff Jhr Keys. Mayest. allergnädigstes ferners nachsinnen bedacht / vnd deroselben gehorsamst vorgeschlagen worden / vnnd vermeynen Jhr. Churf. Gn. auch nochmals / jedoch gantz vnvergreifflich / weilen dannoch hierdurch Jhr M. von jhren nit allein ratione der acht vnd oberacht / sondern vigore iustissimi belli, quo bona iure naturae & gentiu̅ simpliciter & absolutè victori cedunt, vnd man dißmal in terminis der Acht vn̅ derer Execution allein nit versiren thut / zu dem auch den Agnaten / welchen auch in terminis juris Caesarei manendo, vieler Rechts gelehrten meynung nach / zu der verlohrnen / vnd E. M. heimgefallenen Chur aller Zutritt genommen / auß sonderbaren Gnaden / vnnd keiner Schuldigkeit / denselben allergnädigst wider eröffnen / vnd noch darzu die Pfaltz Gräffische Descendenten / so der Succession bekantlich / nit mehr fähig / in futurum darzu habilitiren / welches allein sachëseynd / so ex mera liberalitate & clementia Jhr. K. May. vnnd keiner Schuldigkeit herfliessen. Es würde niemand einige befügte vnnd rechtmässige Vrsach haben / deroselben / wie vnd welcher gestalt / vnd zu welcher Zeit die Pfaltzgrävische Agnaten vnnd Kinder den Regreß zu der Chur gestatten vnd verwilligen wolten / Ziel vnd Maß zugeben / sondern solte dë König in Engelland vnd andern Pfaltzgräuischen angewandten dardurch wol zimbliche Satisfaction beschehen. Solte aber der ander bedachte modus nochmals leichter seyn zu stabilirung der Chur bey dem Hauß Beyern / Wilhelmischer Linien (jnmassen dem gemeinen Catholischen Wesen im Reich / hieran hoch vn̅ viel gelegë) woltëjre Kurf. Gn. deroselben jres theils zwar nit widerrathen / doch vermeinen sie es in alle wege hochnothwendig zu seyn / daß hierinnen mit vorbewust vnnd gutachten der Churfürst. Durchl. Bayern / jhres darbey habenden vnnd erlangten Rechtens halben verfahren / vnd vngehört jhrer nichts darinnen geschlossen werde. Dann die Translation Iuris fiscalis mit diesem Fall / bevorab da solches vber Jhrer Churf. Durchl. Hertzogs Maximiliani Persohn extendiret werden wolte / wohl deß Consens halber / newe contradictiones erweckë dörffte / Jhre Key. May. begeben sich auch gleichsamb jhres mit dem Schwert erlangten Kriegs rechtens / vnnd ob wol der Pfaltz Graff mit vielen Kindern versehen / ist doch darauff keine gewisse Rechnung zu machen / der Hauptstreit bleibet in suspenso, vnd die materialia belli jmmerdar im Weg / vnderdessen könten sich die zeit vnnd Circumstantien endern / vnd würde man vermeinen / weilen man den Agnaten jre Actiones resekuirt / man dem Iurifiscali nit allerdings trawë dörffte. Die vrsachen / warumb der Dennemärckischë pacification halben keine special namhaffte Mittel vom Churf. Collegio vorgeschlagen werden können / seyind in diesem Mülhausischen Bedencken etlicher massen angedeutet. Ist aber durch die gethane vnderthänigste Heimstellung J. Key. M. die Hand so weit eröffnet / dz sie auß den vberschickten mediis die zuträglichste jhrem belieben nach werden wöhlen können. Gestalt sie dann keines wegs zu verdencken / daß vnter allen andern sie die jenige praeferiren / so dero sieghafftem vnnd triumphirenden Keyserlichen Zustand am meisten gemeß / auch das wenige darbey in obacht nemen vnd zu jhrem vortheil gebrauchen / so entzwischen proceß im Kriegswesen jhro ohne dz an die hand gegeben: worbey man nicht zu zweiffeln / wann es zu der offtgedachten Handlung verhoffter massen kommen solte / es würden sich die jenige Churf. so darzu gezogen werden solten / gegen Jhre. Key. May. mit trewhertzigem einrathë also erweisen / wie es deß Reichs Wolfarth vnnd Jhrer Mayest. schuldiger Respect erfordert / Jhrer Keyserl. Mayest. aber derselben / als jhrer innersten vnnd geheimbsten Räth Hauptseulen vnd vornehmsten Mitglieder sich also bedienen / wie solches nach der Reichssatzungen herkommen / vnnd auffgerichte Hauptvergleich außweisen / vnnd damit der erfolgte Schluß seine krafft vnd Nahmen von derselbigen vnd dem hochlöblichen Churf. Collegio haben / vnnd im nothfall von allen Ständen als ein Reichs Schluß desto williger manuteniret vnd gehandhabet / sich auch J. K. M. in omnem euentum desto beständiger darbey versichert halten vnnd darauff verlassen mögen. Sehr wol aber vnd vernünfftig haben J. Key. M. die grosse Gefahr erwogen / so dem H. Reich vnter den Churfürsten bey entscheidung der Reichs grauaminum eine Dissension bey verwirtem gegenwertigë trübseligen Zustand ereignete / allermeist aber (welches die Gütigkeit Gottes vätterlich abwenden wölle) verschliessung deß Friedens vnnd licentirung der mächtigen Armaturen jhrer allenthalben Oberhand habender Dissolution vnnd Widerwärtigkeit. Darzu der Stände geschöpfftes schweres Mißvertrawen der verderbten Vnderthanen Desperation halber / weil der allgemeine vffstand vnnd ergreiffung der Wehr eintzig vnnd allein durch J. K. M. Respect vnd trewhertziger Stände Vorsichtigkeit bißhero (Gott weiß aber wie lang) zurück gehalten worden / eine vnversehene vacantz im Reich begeben solte: dann wol mehr zu besorgen als zu zweiffeln / daß alsdann nit allein die angedeute Confusion vnd Vngelegenheiten bey dë Exercitu der benachbarten Königen / Potentaten vnd Com̅unen / sondern auch vnter den Ständë vnd gliedern deß Reichs eine solche Zertren̅ung folgë würde / welches woldie gröste Dis [1226] senston seyn dörffte / die deß Reichs Vntergang nach sich ziehen möchte / vnd were höher zu achten dan̅ alles daß jenige / so bey fortsetzung deß Kriegs jmmermehr zu hoffen oder zu erlangen / vnnd die Churf. deß Reichs auß schuldiger sorgfalt sehr tieff zu hertzen vnd gemüth gefast / vnd eben daher bewogen worden Jhre Kay. May. so flehend vnd instendig zu bitten. Dann so etwan ein solch oder andre beschwerliche incidentz darzwischen keme / ein End zu machen / vnd weilen sie durch Göttlichen Beystandt auch jhr vnd jhrer assistirender getrewer Stände stegreiche armée nicht allein jhr Erbkönigreich vnd Lande wieder erworben / jhre Feinde subjugiret / vnd der Keyserlichen Kron / Scepter / Hochheit vnnd Authoritet so weit solidiret / daß gleichsamb in dero allergnädigsten Willen vnnd Hand stehet / durch reputirliche Mittel die noch vbrige vff blosser praesumption hafftende motus zu acquietiren / die heylsame / so viel Jahr lang zerfallen Justitz wider zu erheben / deß Reichs Constitutionen jhre krafft zu restituiren / vnd das zerrissene Band friedlicher Beywohnung vnter den Ständen zu langer Conservation deß Reichs wider zu ernewern / auch dermal eins den Weg deß Friedens wider zu eröffnen / vnnd die zu solchem ende trewhertzig zu Mühlhausen bedachte Handlung ehist vor die hand nehmen / gestaltsamb Jhre Churf. Durchl. dieselbe auch noch mals gantz instendig bitten / sie wollen solchem getrewen vnpassionirten Raht allergnädigst stat geben / den geklagten vnleidentlichen zu Jhrer Kay. May. vnd des Reichs höchster Verkleinerung vnnd Vernachtheylung gereichenden Landverwüstugen vffs aller ehiste / weilen solches keinen Verzug leydet / remediren / vnd die eingerathene abdanckung vnd reformation deß Kriegsvolcks / dessen vberschwenckliche grosse menge vnd licentz / so vielfältige Klagen / vnd die obangezogene Gefahr vornemblichen causiret / wie auch die vorgeschlagene Frirdenshandlung mit vnverlengter bestimmung gewisser Zeit vnnd Mahlftatt gnädigst vortsetzen / vnnd dardurch allem besorgendem Vnglück in zeiten vorkommen lassen. Ob dann auch wol nicht zu hoffen / daß der Allmechtige Gort das Reich vber vorhin außgestandene Straff noch mit einer andern schärpffern Ruthen heimbsuchen / vnd das betrübte trostlose Vatterlandt seines Haupts zu berauben gemeinet seyn werde / Auch so vieler getrewer deroselben wohl affectionirten Hertzen innigliches Bitten vnd Flehen vor Jhre Kay. May. Wohlfarth / daß sie bey diesen jhren erst recht blühenden Lebens Jahren so bey guter bestendiger Leibsgesundheit noch vtele vnd lange Jahr erhalten werde / verhoffentlich von seiner Allmacht erhöret werden: Dieweil jedoch die Vrtheyl GOTtes verborgen vnnd bey dem Menschlichen Zustand nichts gewisses noch beständiges / so hat man billich Jhre Keyserl. Mayest. daß sie jhr die Wohlfahrt deß heiligen Reichs vnd abwendung deren obangedeuten vnverhofften betawerlichen Fall / besorglicher grosser Zerrütrung dermassen eyfferich vnnd Vätterlich angelegen seyn lassen / vnderthänigsten Danck zu sagen. Dieselbe mögen sich auch wohl versichern / was zu beforder- vnd facilitirung dieses Jhrer Keyserl. Mayestätlöblichen heylsamen vnd hochnötigen Intens vnd bestendiger Versicherung angedeuten Succession-Wesens / Jhre Churfürstl. Durchl. werden thun können / daß sie dasselbe mit auffrichtigem redlichem Gemüth vnnd zu Jhrer Keys. verhofftem allergnädigsten contento jederzeit auffrichtig thun vnd leisten wollen. Wie aber diß angelegene gemein nützliche werck zu einem erwüntschten glückseeligen Progreß zu bringen / vnd ob vor allen andern Tractationen deßwegen ein Wahltag vnverlängt auß zuschreiben / darbey wird nothwendig in acht genommen werden müssen / daß bey Lebzeiten eines regierenden Römischë Keysers vnd Oberhaupts im Reich sich nit geziemen wolle / ohne außtrücklichen willen vnd geheiß der sämptlichen Churf. einen Wahltag außzuschreiben / Derowegen dann J. K. M. auch gemeint seyn werden / die vbrige Churfürsten auch darunder in gelegenheit der gebühr anzulangen vnnd sich vmb derselben miteinbewilligung zu bewerben. Daß aber zu besorgen / wann nicht vorhero dz Werck vnter den Herrn Churfürsten selbst vberlegt vnd gute praeparatoria gemacht / daß nach anleiten der Churfürsten vereyn vnnd löblichen herkommens im Reich / auff Jhrer Keys. May. beschickung / wie kräfftig vnd erheblich auch die vorhandene rationes / vnd wie geneigt einer oder der ander seyn möchte / deroselben allen begnüglichen guten Willen zuerweisen / sich keiner in specie mit der Resolution herauß lassen / sondern einer vff den andern hauptsächlich sich beruffen werde / dadurch Jhre May. zu dero intention so forderlich als sie wol gerne sehen / nicht gelangen / auch viel Zeitten vergeblich verlohren würden. Derowegen Jhrer Churf. Durchl. ermessen nach kein zutraglicher noch schleuniger Weg zu den angedeuten außschreiben vorhanden / als dafernes Jhrer Keys. May. allergnädigst gefällig / daß zu forderst / wie bey gleichmässigen Fällenin vorjahren mit guter successirung geschehen / vor allen dingen zwischen Jhrer Churf. D. vnd Chur Sachsen das Werck in höchster still vnnd geheimb bedacht / ein sicherer / bestendiger Grund darzu gelegt / vnd alßdann durch Chur Sachsen der Herr Churfürst zu Brandenburg / die vbrige Churf. aber durch Jhre Churf. Gn. zu Meintz folgends erhandelt / vnd also eine solche Resolution geschöpfft werde / damit vff Jhrer Key. May. hernach folgende vnd dißfals gebreuchige schickung / sie mit einer gewirigen Antwort vnd Erklärung versehen / vnd dann darauff zu dem Außschreiben vngesaumbt vnnd vngehindert kommen möge. Vff dz aber die conferentz bey Chur. Sachsen / wie auch folgends bey den vbrigen Churf. desto bessern effect gewinne / ist Jhrer Churfürstl. G. vnterthänigster trewer Raht in allweg dahin zu sehen / daß alles das [1227] jenige / so demselbigen in einige Weg hinderlich / als die vngleiche mißtrewliche Einbildung vnnd alienationes / so durch der Key. Kriegs Officirer vnd Soldatesca vnbesonnenes gewaltsames procedere vnd männigliches / bevorab der Chur vnd Fürsten tägliche verhön-vnddespectirung / zugefügte grosse Schäden vnd Trangsalen / deren vff diese stund noch kein ende / vervrsacht worden / forderlichst auß dem Weg geraumbt / vnd hingegen durch die von Mülhausen auffs gehorsamst gebetene remedirung der vorgehendë grossen Exorbitantien / einziehung der Armee / vnderhandlung deß Friedens / bessere Affection gepflantzet / deß Reichs vnnd insonderheit der Churfürsten Freyheit vnverletzt behalten / maintenirt / vnnd so gar auch die geringste vmbra, nicht als wann man durch Mittel Kriegsgewalts vnd in händë habenden Vortheyls auß dem löblichen Herkommen schreiten / vnnd gleichsamb mit einem vnnd dem andern (welches ohne zweiffel Jhrer Keyserlichen Mayestät Will vnnd Meynung nicht ist) das Compelle brauchen wolte. Sintemahl dieser Modus so wohl alles schwerer machen / als auch der künfftige Electus, so durch solche vnannehmliche vnnd gehässige Mittel zur Cron kommen solte / wenig Ruhms vnnd Segens / weniger Beystand aber darbey haben / sondern sich grosser Gefahr / wie vff solche Weiß vielen andern / mit jrer-vnd deß Reichs eussersten Ruin begegnet / vnterwerffen würde. Solte nuhn dieser wolgemeynte Vorschlag Jhrer Keyserl. Mayestät belieben / vnd sie Jhren Churfürstlichen Gnaden solche Mittel an hand geben / dadurch sie der Churfürsten / insonderheit aber Chur Sachsen / Gemüth gewinnen könten / wolten sie an guter Expedition nit zweiffeln / sich darbey auch dermassen embsig vnd sorgfältig erweisen / daß Jhr. M. ein aller gnädigstes gutes genügen daran haben solte. Worzu dann nicht wenig vorträglich seyn solte / es dahin zu richten / daß bey der offtgemeldten Friedenshandlung diß Negotium zugleich auch tractiret / vnd also eines mit dem andern pari passu zur Richtigkeit gebracht würde. Was dann schlißlichen die begehrte Beschreibung der Bunds Stände betrifft / da wolten Jhre Churfürstliche Gnaden nit hoffen / sehen auch wol nicht einig Mittel darzu / wie vmb rechtmessiger erörterung der gemeinen Reichs Grauaminum willen / man sich einiger gewaltsamer Widersetzigkeit zu befahren. Es seynd auch / Gott lob / die vereinigte Catholische Stände mit einem solchen geübten sieghafften Exercitu versehen / wann denselben durch die vielfaltige Durchzüge / Einquartirung vnd Abschneidung jhrer besten Renten vnd Gefäll die Mittel nicht so gar genommen / die jenige so zu den verlohrnen Stifftern gelangen / sich den vbrigen Bundsständen adiungiren / vnnd mit jhrer Hülff zur Bunds Cassen conferiren / daß sie / wie bißhero / also noch forderst vnnd weit besser / nechst Göttlichem Beystand den widerwertigen Machinationen gewachsen seyn werden / ohne daß hierzu eines sondern Bundstags (welcher vmb vieler Vrsachen willen jtziger zeit / vnnd bey den vielen vorhandenen Klagen nicht allerdings rathsamb vnd ohne Gefahr seyn mag) von nöthen seye: dessen gleichwol vnangesehen / wolten J. Churf. G. auß diesem J. Key. M. begehren / mit der Churf. Durchl. in Beyern / alß jhrem mit Bunds Directorn / ohne deren Bewilligung zu beschreibung der Stände vnnd einem allgemeinen Bundstag nicht zu gelangen / freundlich communiciren / vnnd was auch in diesem Puncten zu Jhr. Keyserlichen Mayestät Satisfaction gereichen mag / an jhrem Fleiß vnnd zuthun nichts ermangeln lassen. Sie wolten auch gern jhre Mitstände zu längerer Gedult vnnd gutwilliger Vbertragung der Kriegsbeschwerlichkeiten vermahnen / wie dann ein solches fast täglich ohne das beschicht / wann die Vnmüglichkeit vnnd der Stände eusserstes Vnvermögen nicht so garam tage / vnnd sie nicht vorhin den Verweiß hetten / daß alle jhre Vertröstungen bißhero gantz leer vnnd ohn einigen Effect abgangen / vnnd dahero die Vngebult zu weit vberhand genommen. Jhre Keyserliche Mayestät aber können den besten Trost geben / vnnd wann es jhro gefällig / wie man verhofft / allen Klagen würcklich vnnd beständig abhelffen. (Key. M. Schutz Mandat der Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft ertheylt.) Demnach nach Absterben deß Hertzogen zu Gülich / Cleve vnd Berg / weil er keine Leibs Erben hinderlassen / wegen der Succession grosse Confusion / Krieg vnd Blutver giessen erfolget / vnd dannenhero die Vnderthanen solcher Fürstenthumb mit vnträglichem Jammer / Trangsal vnnd Beschwernuß / nun viel Jahr hero belegt vnnd angefochten worden / als haben endlich die Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Stände vmb der Römischen Keyserlichen Mayestät Einsehen / Hülff vnnd Schutz vnderthänigst gebethen. Worauff Jhre Keyserliche Mayestät gedachte Land in jhren Schutz vnd Protection / biß zu erörterung der Sachen / vnd ernennung eines rechtmässigen Successorn / allergnädigst auff-vnnd angenommen / vnnd darüber vnder Dato den 24. Aprilis nachfolgendes Mandat abgehen lassen; Wir Ferdinand / sc. Bekennë für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. offentlich mit diesë Brieff / vnd thun kund allermännigl???ch / denë diß vnser Key. Original / od' glaubwürdige Abschrift davon fürkompt / vnd fürgezeigt wird / wie dz Wir auß erheblichen gantz rechtmässigen Vrsachen / vnd auß selbsteigener Bewegnuß / vnsere vnd deß Reichs liebe getrewe N. gemeine Ritterschafft / Ständ vnd Stätt beyder Fürstenthum̅er Gülch vnd Berg / samptlichen vnd eine̅ jeden insonderheit / sampt jre̅ Weibern / Kindern / Dienern / Zugethane̅/ Vnderthanen / Hauß gesind / Brodgenossen / Hindersassen / vnd Verwandten / in specie aber alle vnd jede / so bey der zwischen gedachter Gülch-vnd Bergische̅ Ritterschafft / vnd denen Durchl. hochgebornen Gerog Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg / zu Stetin / Po̅ [1228] mern / der Cassube̅ vnd Wende̅ Hertzogen / Burggraffen zu Nürnberg vnd Fürsten zu Rügen / deß H. Römischen Reichs Ertz Cäm̅erern / vn Wolfgang Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzoge̅ in Beyern / Grafen zu Veldentz vnd Sponheim / vnsern lieben Ohaim / Vetter / Schwager / Chur-vnd Fürsten / wie auch jren zu Düsseldorff vnd En̅terich vermeintlich angestelten Regirungen / vnderschiedlicher geklagter Beschwerungen halber / an vnserm Keys. Hof angestelten vn̅ weiter prosequirenden Clag interessirt seyn / oder sich noch hierin interessirt mache̅ möchten / wie auch deren Directores, Advocaten / Consulente̅ Rathgebern / Syndicos vnd andern / so sie hiezu / oder in andern sachen / bißhero gebraucht vnd hinfürters brauchen / vn̅ sich derselben bedienen möchte̅ mit allen jhren Leib / Haab / vnd Gütern / Schlössern / Dörffern / adelichen Häusern vnd Wohnungen / auch Stätten / Flecken / Höfen / Weylern / vnd allen andern Gütern / ligenden vnd fahrenden / Lehe̅ vnd Aigen / auch Officien vnd Aemptern / so sie jetzo haben / oder ins künfftig mit rechtmessige̅ Titul an sich bringen möchten / sampt jren Freyheiten / Immuniteten / Recht vnd Gerechtigkeiten / Pfandtschafften / Renten / Zinsen vnd Einkommen / wo vnd welcher Enden die in gedachte̅ Fürstenthumen Gülch vnd Berg oder andern Lande̅ gelege̅ seynd / wie die genen̅et werden können odermöge̅ / nichts davo̅ außgenom̅en / nun hinfortanewiglich / für vns vnd vnsere Nachkommen am H. R. in vnsern / vnd deß H. R. sonderbarn Verspruch / Schutz / Schirm / vnd Protection / gnäd. an-vnd auff genommen / vnd darein empfangen haben / thun das / nemen vnd empfangen sie auch also hiemit darein / wisse̅tlich in krafft diß Briffs / vnd meynen / setzen / vnnd wollen / daß obgemelte Gülch. vnd Bergische Ritterschafft / Ständ vnd Stätt / ins gesampt / vnnd ein jeder absonderlich sampt jre̅ Weibern / Kindern / Dienern / Vnderthanen / Haußgesind / Brodgenossen / Hindersassen vnd Verwanten / auch den jenigen / so bey obangeregter Klag interessirt seyn / oder noch hinfürter sich darin interessirt machen solten / neben jren Directorn / Advocaten / Consulenten / Rathgebern vnd Syndicis, vnnd den andern / so hierzu / vnd in andern sachen gebraucht worde̅ / vnd hinfürters gebraucht werden möchten / mit aller jrer Leib / Haab vnd Gütern / ligenden vnd fahrende̅ / Lehen vnd Eygnen / auch Freyheiten / Immuniteten vnd Gerechtigkeiten / Pfandschafften / Einkommen / Renten vnd Zinsen / auch Officien vnd Aemptern / auch allen andern / wie obsteht / nichts davon auß genommen / vnder vnd in solchem vnserm Key. Verspruch / Schutz / Schirm vn̅ Protection jederzeit seyn vnd bleibe̅ / auch alle vn̅ jede Recht vnd Gerechtigkeiten / Immuniteten / Beneficien / Freyheiten / Vorteil / vnnd gut Gewonheit haben / sich deren frewen / gebrauchen vnd geniessen sollen vnd mögen / wie andere vnsere vnnd deß H. R. Ständ vnd Vnderthanen / so mit dergleichen Keys. Schutz / Schirm / vnd Protection begabt / vnd versehen seynd / haben / erfrewen / vnd geniessen / vo̅ allermän̅iglich vnverhindert. Doch sollen sie einem jeden / so rechtmessige Spruch vn̅ Forderung in einigen Weg zu jnen zu haben vermeinet / vmb derselben Spruch vnnd Forderung wille̅ an Ort. vnd Ende̅ / wo sichs gebührt / Rechtens statt thun / vnd deme nit vor seyn. Vnnd gebieten darauff allen vnd jeden Churfürsten / Fürsten / geist-vnnd weltlichen Praelaten / Graffen / Freyen / Herrn / Rittern / Knechten / Landvögten / Hauptleuthen / Vitzthume̅ / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleuten / Landrichtern / Schultheissen / Burgermeistern / Richtern / Räthen / Bürgern / Gemeinden / vnnd sonst allen andern vnsern vnd deß Reichs Vnderthanen vnnd Getrewen / in was Würden / Stand oder Wesen die seynd / ernst-vnd vestiglich mit diesem Brieff / in specie aber obbemeltes Churf. zu Brandenb. vnd Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelms LL. vnd derselben vermeintlich angesetzte̅ Regierung zu Emmerich vnd Düsseldorff / vnd wollen da si mehrgemelte Gülch-vnd Bergischeritterschafft / ständ / vnd Stätt / auch derselben Weiber / Kinder / Diener / Vnderthanen / Hindersassen / Haußgesind / Brod genossen / vnnd Verwandte / auch alle die jhrige / wie obgemeldt / vnder / vnd in solch vnserm Keys. Schutz / Schirm vnd Protection / ruhiglich bleiben lassen / darwider nit anfechten / oder sie an jhren habenden Rechten vnd Gerechtigkeiten / Freyheiten / Immuniteten vnd altem herkomme̅ beschweren / auch weder einen noch den andern auß jhnen / vmb obangezogener an vnserm Keys. Hoff angestelten Klag wegen / in einige Weg bekümmern oder betrüben / sondern dieselben vnnd die jhrigen / sampt vnnd sonderlich / bey dem jhrigen / vnd was denselben zugehörig / wie das Namen haben mag / auch bey diesem vnserm Keys. Schutz / von vnsert wegen manuteniren vnnd handhaben / auch gegen den jenigen / so sie darwider anfechten solten / gebührende Assistentz leisten / vnnd ausser ordentlichen Rechtens mit nichten graviren / oder beschweren lassen / als lieb einem seye / in vnsere vn̅ deß Reichs schwere vngnad vn̅ straff / auch darzu ein Poen / nemblich hundert Marck lötigs Golds zu vermeiden / die ein jeder so offt er freuentlich hierwider thete / vns halb in vnser Keys. Cammer / vnnd den andern halben Theil viel gemeldter Ritterschafft / Ständen vnd Stätten / oder deme so hierwider beleidigt würde / vnnachläßlich zu bezahlen verfallen seyn sollë. sc. (Key. Mandat an Chur Brandenburg.) Es hat auch die Röm. Key. May. noch ein ander Mandat an Chur Bandenburg / vnnd deren angestelte Regierung im Land Clev abgehen lassen / wie folget: Wir Ferdinand / sc. Entbieten dem Durchl. hochgebornen Georg Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg sc. Vnserm lieben Ohaym vnd Churf. wie auch dessen im Land zu Cleeff vermeyntlich angeordneter Regierung vnd andern angemasten Beampten / Officirern vnnd Befelchshabern / vnd dann dem Edlen vnserm vnd deß Reichs lieben getrewen Adamen Graffen zu Schwartze̅berg / sc. vnser freundschafft / gnad / vnd alles guts. Durchl. Hochgeb. lieber Ohaim vnd Churf. auch edler vn̅ ersam / gelehrt / vnd liebe [1229] getrewe / E. deß Churfürsten zu Brandenburg L. hat sich zu erinnern / vnd wurdt es auß vnsern an dieselbe vnterm vier vnd zwantzigsten Februarij jüngsthin abgangenem Schreiben vernommen haben / demnach wir berichtet worden / daß die Staden von Holland einen starcken Einfall vnd Execution wider die in beyden Fürstenthumben Gülch vnd Berg gesessene Stände / Beampte vnd Vnderthanen / der Vrsachen daß E. L. denselben mit einer starcken Summen Geldt / so sich vber die hundert tausend Reichsthaler erstreckt / verhafft / deren Bezahlung halben gemelte Staden von E. L. auff die Gülch-vnd Bergische Contributiones verwiesen worden / fürzunehmen resolvirt vnnd entschlossen / auch zu dem end bereits auß beyden Fürstenthumben zween vom Adel gefangen / vnd in verhafft halten lassen / wz gestalt Wir deroselben hierauf gnädigst zugeschrieben / vnd befohlen darob zu seyn vnd zu halten / damit Vns vnd dem H. Reich / vnder dem Fürwandt angeregter nichtigen Conventionen kein Gefahr zugezogen / oder denselben mit Feindseligkeiten zugesetzt werde. Nuhn haben vns gedachte Gülchische vnnd Bergische Ritterschafft vnnd Ständ selbsten gegen vnd wider E. L. vnnd Euch gehorsambst klagend vor-vnd anbringen lassen / waß massen der mitgefangene Caspar Simonius Ritz derselben Landen Syndico Lt. Bulderen auß geheiß (wie von demselben gemeldet werde) der obbesagten Staden / damit es den Ständen vorkommen möchte / in particulari allen Bericht / wie es mit mehr ernenneten Staden deß fangens vnd spannens / auch brennens vnd verhergens halben in den Gülchischen Landen eine Meynung vnnd Gelegenheit habe / dergestalt vberschrieben / daß nemblichen im Monat Decembris sein Diener erschossen / er selbst nach Reeß vnd Em̅erich / vnd von dan̅en auf special Befelch der vielgenandten Staden in den Haag sampt Dieterichen von Leck gefänglich gebracht / daselbst die endliche Resolution gemacht / vnd am vier vnd zwantzigsten Ianuarii jüngsthin jhme publicirt / daß gemeldte Gefangene durch den Empfanger oder Einnemmer Rensen widerumb nach Emmerich sollen gebracht / vnd allda bey jhme verwahrt werden / biß sie die verloffene Contributionvon den Gülchischen Landen würden bezahlen / oder davon Abtrag zu der Staden Begnügen vnd Content gemacht haben / dabey dann die Vrsach außgetruckt / daß gedachte Gefangene in krafft deß Vertrags / welcher am drey vnnd zwantzigsten Octobris sechszehen hundert vier vnd zwantzigsten Jahrs mit dir dem Graffen von Schwartzenberg / in E. deß Churfürsten L. Nahmen vermeintlich auffgericht / vnnd am neun vnnd zwantzigsten Martij sechszehenhundertfünff vnd zwantzig von deroselben ratificirt vnd approbirt / geholet werë / nach besag deß hiervnter ergangenë Decrets gefertigten Vertrags / vnd Approbation / davon sie den gefangenen Copien ertheilen / vnd Vns fürbringen lassen: worauß dann gantz kund vnd offenbar war / dz mehrgemeldte Staden vmb deß willen diese feindselige Execution auff den Gülchischen Ständen vnd Vnderthanen fürnehmen / weiln durch E. L. denselben zu abzahlung zweyhundert vnd acht vnnd viertzig tausend Gülden / so im Jahrsechszehenhundert vnd sechszehen dieselbe E. L. vorgestreckt gehabt / so sich sampt dem Interesse davon biß auff den letzten Augusti sechszehenhundert vnnd vier vnnd zwantzig zusammen auff die dreymal hundert neun vnnd fünfftzig tausent zwey hundert vnnd vier Gülden zween Sr. acht Dt. betragen / vnnd des Interesse darvon biß zu würcklicher Abzaklung lauffend / alle restirende vnnd lauffende Contributionen von den Landen von Gülch / vnd Haldscheid von den Domainen oder Cammergefellen vnnd Einkommen von den Landen Gülch / Berg / vnd Ravensburg / biß zu obgedachter Hauptsummen / vnnd darob biß zu würcklicher Entrichtung verschiener interesse / also vnnd dergestalt in solutum geben / daß dieselbe Contributiones vnnd Halbscheid der Domainen vnder dem Nahmen Ewer Liebten von den Stadischen Einnemmern empfangen sollen werden / vnnd dieweil Sie nicht bezahlt worden / daß Sie doch dir dem Graffen von Schwartzenberg in Ewer Liebden Nahmen die von demselben gehabte Obligation würcklich herauß geben / vnnd von der Hauptsummen vnnd Interesse gegen diese Assignation liberirt hetten / nunmehr in krafft gedachter Dation in solutum gemelte Haupsumm vnnd Interesse auß den Contributionen vnnd Domainen mehrgedachter Landen praecisè ohne lengern Verzug bezahlt seyn wolten / sonsten die Gefangene zu behalten / vnnd nicht allein mit weiterm fangen vnnd angreiffen der Personen vnd Güter / sondern auch mit Fewr vnd Flamm / dergestalt den Landen zu zusetzen resoluirt waren / vnd betrohen theten / daß es Kindskinder beschreyen solten / wie obgemelter Ritz selbst gehört zu haben meldung thete / vnnd am zwölfften Januarii diß sechszehenhundert acht vnnd zwantzigsten Jahrs der empfanger Rheinhard Maßkop / auß Soest an die Schäffen / vnd Vorsteher der Aempter im Fürstenthumb Berg geschrieben / daß sie in acht Tagen jhre Restanten zahlen / sonsten der vnaußbleiblichen vnnd schärpffern als jemal geschehenen militarischen Execution gewärtig seyn solten. Sintemal dann mehr als zuviel erfahren vnnd kundig wäre / daß offternante Staden jhre minas exequiren, also das praesentissimum exitium der Landen / mit der eussersten Ruin vorhanden / vnnd dann so wol vnser als Obristen Schutz-vnnd Lehensherr dieser Landen / als deß heiligen Reichs Interesse hierbey mercklich versiert / welchen Schaden aber obberührter durch Ewer Liebden vnnd den Graffen von Schwartzenberg mit mehrbesagten Staden zu Recht nichtiglich vnd vngültig getroffener Vergleich verursacht / in dem sie gegen Restitution vnnd Liberation Ewer Liebden Schuldt an die Staden die Contributiones de tempore praeterito & futuro vnnd Halbscheid der Jährlichen Gefäll oder Domginen von den Landen in solu [1230] tum geben / vngeachtet wir E. L. vber solche Länder niemal einige rechtmässige Possession gestanden / sie auch darüber nicht belehnet / vnd dann in solchen Landen auch ein vngezweiffelter belehnter Fürst einige Contributiones ordinarias vel extraordinarias selpst auff zulegen noch anders dann mit außschreibung eines Landtags precario zu begehren / vnnd das jenige / was alsdann bewilliget / nicht seines gefallens vnd proprios, sondern allein ad vsus destinatos anzuwenden / viel weniger zu seinen eygenen Nutzen / auff andere zu verbringen nicht bemächtigt were / vnnd dann rechtens Quod qui causam damni dat, damnum fecisse censeatur, & qui facit per aliü perinde sit, ac si faciat per seipsum, also daß die angewendte Einreden vnd Excusationes welche von Ewer Liebden vnnd Euch der angemasten Regierung auff die vor diesem ergangene Keys. Mandata vnd Befelch vorgesckützt / hierdurch zu mahlen cessiren theten: Als haben hierauff mehr besagte Gülch-vnnd Bergische Ritterschafft vnd Ständ / vmb vnser Keys. einsehen hülff vnnd nothwendige Proceß vnderthänigst angelangt vnd gebeten. Wann wir dann ewer Liebden wie anfangs gemeldet / vnnd in vnserem ergangenen Befelchschreiben begriffen / so viel zu vernehmen geben / daß die mit den offt ermelten Staden getroffene Pacta vnnd Conventiones vnd obangedeute Anweisungen weder von weyland vnseren hochgeehrten Vorfahren Römischen Keysern / also auch Vns niemahlen gebilliget / oder gut geheissen / sondern je vnd allezeit / als dem H. Römischen Reich zu mercklichem Praejuditz vnd Schaden gerichtet vnnd angesehen / für null vnnd nichtig erkennet vnd gehalten worden / Inmassen wir dieselbe auch noch nicht billichen oder gut heissen können / vnd dann auch auff obbenanter Ritterschafft vnd Ständt selbst eingewendte Klag / vnd Anruffen / auch der sache̅ reiffe erwegnuß / nachfolgendes vnser Keyser. Pönal Mandat / wieder E. L. vnnd euch zu vollziehen erkennt worden ist: Hierumben so gebieten wir E. L. vnd Euch / vnd jnsonderheit dir dem Graffen von Schwartzenberg / mit welchem der vermeynte Vergleich anfänglichen geschlossen / von Römischer Keyserl. Macht auch Gerichts vnd Rechts wegen / bey peen hundert Marck lötigs Golts / halb in vnser Keys. Cammer / vnnd den anderen halben theil mehrbenenten klagenden Gülch-vnd Bergischen Ritterschafft vnnd Ständ vnnachlässig zu bezahlen / hiemit ernstlich / vnnd wollen / daß Ewer. Liebden vnd Jhr obangeregte Ansprach / Gefahr vnd Schaden / so vermög obgedachten solchen nichtigen vertrags vnnd dationis in solutum offtgemelte Staden auff den Gülch-vnnd Bergischen Landen cum pertinentiis oder wider deren Ständ vnd Vnterthanen praetendieren vnd betrohen / durch andere zahlung vnd befriedigungs Mittel / vnd also die vorhabende Stadische Execution vnverzüglich dermassen gantz abstellet / daß vorgedachter Caspar Ritz zu Egendorff / vnd andere Gefangne ohne verzug vnd entgeltnuß relaxirt / vnd gedachte Land / auch deren sämptliche ständ / vnd Vnderthanen deßwegen allerdings vnbeschädigt verbleiben mögen. Deme dan̅ E. L. vnd Jhr also nachkommen / vnd hierunder nicht vngehorsam erzeigen sollen / als lieb jhnen ist die obberührte Poen zu vermeyden. Das meynen Wir ernstlich. Wir heissen E. L. vnnd Euch auch von obberührter vnser Key. Macht / auch Gerichts vnd Rechts wegen hiemit / daß sie innerhalb zwey Monat von der zeit der einhändig-vnnd empfahung diß vnsers Keys. Gebottsbrieffs anzuraiten / so wir Ewer Liebden vnd euch für den Erstë / Andern / Dritten / Letzten / auch endlichen Rechts tag setzen vnnd benennen peremptorië, oder ob derselbe Tag nicht ein Gerichtstag seyn würde / den nechsten Gerichtstag hernach / selbst oder durch gevollmächtigten Anwald / an vnserem Keys. Hoff / welcher enden derselbe der zeit seyn möchte / erscheinë / glaubliche anzeig vnd beweiß zu thun / daß solchem vnserm Keys. Gebot mit gäntzlicher abstellung der Stadischen Execution vnnd Relaxation der Gefangenen allerdings gelebt seye: wo nicht / zu sehen / vnd zu hören E. L. vnd Euch / vmb dero vngehorsams wegen / in vorgemeldte Poen gefallen seyn / mit Vrtheil vnd Recht sprechen zu erkennen vnnd zu erklären / oder aber erhebliche bestandige Vrsachen vnnd rechtmässige einreden / warumb solche Erklärung nicht geschehen solle / dagegen im Rechten gebührlich vorzubringen / vnd endlichen endscheyds daruber zu gewarten. Wann E. L. vnnd Jhr nun kommen vnd erscheinen alsdann also / oder nicht / so wird nichts desto weniger auff der klagenden Ritterschafft ferner gehorsamistes Anhalten / hierin mit gemelter Erkandtnuß vnd Erklärung gehandelt vnd procedieret werden / wie sich das seiner Ordnung nach eygnet vn̅ gebührt. Darnach wissen sie sich zu richten / sc. Dem Vnwesen / so sich nun viel Jahr hero / wegen der Succession in den Gülch vnnd Bergischen (Vergebliche Handlüg zu Dusseld. wegen Succession in den Gülchischen Landen.) Landen / zugetragen / abzuhelffen / hat vmb diese Zeit die Römische Keyserliche Mayestät. Jhrer Churfürstl. Durchleuch. zu Trier / vnnd Jhrer Fürstl. Durchl. zu Darmbstatt / die Commission gegeben / den Interessirten dieser Succession die darzu nöthige Documenta auß den Archiven zu communicieren. Derowegen beyde Commissarien / zu solchem ende die Interessirten nacher Düsseldorff beschrieben / worauff zu anfang deß Julij / die Churfl. Sächsische. Pfaltzgr. Newburgische / vnnd Gräffl. Märckische Abgesandten daselbst ankommen: die Churf. Brandenburgische / vnnd Pfaltzgräffl. Zweybrückische aber sind mit vorwendung allerhandt Entschuldigungen nicht erschienen. Dieweil aber die Brieff vnnd Documenta / die Fürstenthumb Gülch / Cleve vnnd Berg betreffend / so inn sechtzig Kisten verwahret / vor diesem von Cleve nacher Heusden geflöhet / als sind von Düsseldorff auß etliche Gesandte / selbige zu durchsehen / dahin geschickt worden: die Staden aber haben selbe zu Emmerich auffgehalten / vnnd nicht weiters fort passieren lassen [1231] wollen / mit vermelden / daß sie die Visitation der Documenten zu Heußden nicht gestatten könten / weil sie neben andern hoch darbey interessirt werë / auch nit alle auff solche Land praetendierende Fürsten zu dieser durchsehung eingewilligt hetten. Den 20/30. Octobris ist deß Anno 1609. verstorbenen (Begräbnuß Hertzog Johann Wilhelms von Gülich.) Hertzogs von Gülch / Cleve vnd Berg / etc. so diese zeit vber ober der Erden gestanden / vnd jhme täglich noch ein Fürstliche Taffel gehalten werden müssen / so den Armen zum besten kommen / durch Befehl vnnd anordnung Jhrer Fürstlichen Durchleochligkeit Pfaltzgraff von Newburg / Begräbnuß zu Düsseldorff solenniter vollzogen worden. Deren neben Jhrer Fürstlichen Durchleuchtigkeit Chur Cöllnische / Lottringische / Cöllnische Gesandten / deßgleichen der Graff von Monte Cuculi beygewohnet. Nach dem das Grab wiederumb zugemawret / vnnd Jhre Fürstliche Durchleuchtigkeit auß der Kirchen kommen / hat man etliche Müntzen vnter das Volck geworffen / mit dieser Vberschrifft: Ioan. VVilhelm. Dux Iul. Cliv. & Mont. Com. March. Ravensp. & Moersae. Dom. Ravest. Natus Anno 1562. Mortuus Anno 1609. Sepultus Anno 1628. die 39. Octob. praesente & ordinante VVollffgango VVilh. Com. Palat. Rheni suo ex sorore Nepote. Gleich wie die Ritterschafft vnnd Stände (Der Key. May. Inhibition-Schreiben an den Bischoffen Bischoffen zu Würtzburg.) im Lande zu Gülch vnd Berge jhre Beschwernussen oberzehleter massen an die Römische Keyserliche Mayestät angebracht: also hat in diesem Jahre die Fränckische Ritterschafft bey deroselben sich beklaget / daß sie von dem Bischoffen zu Würtzburg / auff jhren Herrschafften vnnd Gebiethen / in exercirung der Augspurgischen Confession hefftig bedränget vnnd angefochten würden: darneben vmb abstellung solcher Beschwerden bittlich angelanget. Derowegen die Keyserliche Mayestät nachgesetzt Inhibitionschreiben an gemeldten Bischoffen abgehenlassen: Ehrwürdiger Fürst / lieber andächtiger / vns haben vnsere vnnd. deß Reichs liebe getrewe / die gemeine Ritterschafft vnnd der Adel aller sechs Orthen im Lande zu Francken / in vnterthänigstem Gehorsamb klagendt vorgebracht vnnd zu erkennen gegeben / was massen D. A. gedachte Ritterschafft / zu wider deß heyligen Reichs auffgerichtetem Religion vnnd Prophan Frieden / auch ohne formirung vnnd anstellung einiger Action / auff jhren angehörigen adelichen Gebiethen / Flecken / vnnd Dörffern / in Exercirung der im Heyligen Römischen Reich zugelassenen Augspurgischen Confession / zum allerhöchsten beschweret / vnd zu hinderirieb: vnd abstellung derselben / mit offenem Gewalt / vnnd vervbung allerhand dem Landtfrieden zu wiederlauffenden Hostiliteten / an vielen Orthen de facto eingefallen sey: nicht weniger auch D. A. jhre Erbgehuldigte Vnterthanen durch scharpffe vnnd verpoente Inhibitiones dahin halte vnnd zwinge / daß sie weder ordinari noch extraordinari anlagen vnnd Collectas von den absonderlichen von der Ritterschafft zu Lehen rürenden Stücken vnnd Güthern reichen oder abstatten dörffen: wordurch dann sie vnd dero adeliche Mittglieder gedrungen worden / zu vermeydung allerhandt beharrlicher Vngelegenheiten / jhre Kleinodien vnnd Güter / zu dero vnwiderbringlichen Schaden vnnd Nachtheyl / anzugreiffen vnd zu versetzen. Vnd ob wol hierauff vorbemeldte Fränckische Ritterschafft gleich anfangs wider obangeregtes Begin̅en vnd starckes Zusetzen / bey D. A. hierwider protestiren / vnnd (Der Reichs Räthe Schreiben an den Keyser.) dabeneben sie ersuchen lassen / daß dieselbe von solchem vnbefugten Attentirn vnd widerrechtlicher Anmassung ab vnnd zu rück stehen / vnnd hiervber deß billichmässigen Außspruches von vns / als jhrem vnmittelbaren Oberhaupt vnd Herren / erwarten wolte: So sey doch / vngehindert dessen / D. A. in solchem jhrem Vorhaben beharrlich fortgefahren: daß sie / die Ritterschafft / hierauß also nichts anders abzunehmen / als daß D. A. dieselbe vmb jhre wolhergebrachte Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten zu bringen / vnnd bey denselben durch diß / ein vermeinte Landtsesserey einzuführen gemeynet vnnd entschlossen seye. Mit vnterthänigster vnd gehorsamster Bitt / daß wir / als jhr vngezweiffeltes vorgesetztes Oberhaupt / jhnen zu abstellung angezogener gantz newerlichen / dero Privilegien vnnd Herkommen zu widerlauffenden Bedrängnussen vnnd beschwerlichen Exorbitantien / vnser Keyserl. Hülffe vnnd ernstes Einsehen zu ertheilen / vnnd sie bey jhrer alt hergebrachter Libertet handzuhaben / gnädigst geruhen wolten. Wann vns danntragenden Keyserl. Ampts vnnd vnsers daneben versirenden Interesse halber / in allwege obliegen vnd gebieren wil / gedachte klagende Ritterschafft / vnnd dero angehörige Mitglieder / bey jrer wolher gebrachter Rechts Immedietät / vnnd denen von vnsern hochgeehrten Vorfahrn / Röm. Keysern vnd Königen / jhnen ertheyleten / vnnd von vns selbsten confirmirten Privilegien / Immuniteten / Recht vnnd Gerechtigkeiten / zu schützen vnnd zu handlen / auch nicht zu gestatten / daß hierwieder in einige Weiß noch Wege etwas fürgenommen oder gehandlet werde: Hierumb so befehlen wir D. A. hiermit gnädigst vnnd ernstlich / daß sie nicht allein obberührte inhibitiones der Collection vnd Anlagen ab vnnd einstellen: sondern auch im vbrigen daran sey vnd verfüge / darmit berührte Ritterschafft / vnnd derselben Mitglieder vnnd angehörige / Diener vnd Vnterthanen / wider das Herbringen vnnd den auffgerichteten Religion-vnnd Prophan Frieden / nicht beschweret / noch angefochtë werden. Hieran vollbringet D. A. vnsern gnädigsten auch ernstlichen Willen vnd Meynung. Geben zu Wien / den 8. Octobr. Anno 1628. Demnach die Dennemärckischen Kriegsräthe gesehen / daß bißhero das Kriegswesen auff jhres Königes Seythen so vbel außgeschlagen / vn̅ dahero in grossen Sorgen gestanden / es [1232] möchte endlichen der Kriegsschwall sich gar in jr Königreich hinein ziehen / als haben sie jnen höchlich angelegen seyn lassen / wie sie doch die Sachen zu einem Frieden vermitteln möchten Zu solchem end haben sie den 27. Januarij ein Schreiben an Jhr Keyserl. Mayest. abgehen lassen / welches also gelautet: (der Reichs-Räthe inn Dennemarck schrei den an den Keyser.) ALlerdurchleuchtigster etc. Allergnädigster Keyser vnd Herr / Nach dem von deß Hertzogen zu Hollstein F. Gn. Wir berichtet worden / daß sie denen erlangten nachrichtungen gemeß der guten gewissen sperantz vnd hoffnung gelebten / daß E. Keyserliche Mayestät zu hinlegung des verderblichen Kriegswesens / vnd wiederstifftung deß heylwertigen lieben Friedens nicht abgeneigt weren / so haben wir erachtet / vns gebühren wolle / Ewer Keyserliche Mayestät für solch Christliche vnd ruhmwürdige intention aller vnderthänigst zu dancken vnnd zu bitten / daß sie darbey ferners continuieren vnnd was zu befürderung deß Friedens dienlich / mehr / als wiederwertige Consilia Jhr inn Keyserlichen Gnaden wolle belieben lassen / Insonderheit weil gleichwol das Kriegswesen zwischen Ewer Keyserl. Mayest. vnnd dem Nieder Sächsischen Crayß allein bestanden / vnd wir vnd diese Cron vns dessen nie theilhafftig gemacht. Dannenhero Vns vber alles verhoffen vnd vermuthen begegnet / daß derselben angehörige Lande von Ewer Keyserl. May. Kriegsvolck / vnverwarneter sache / vberzogen / vnnd occupiert worden: halten es auch nochmahls dafür / daß die Officierer darein mehr auff die jhnen zu handen gestossene gute gelegëheit die Soldatesca vber diese Lande außzubreiten / als E. Keys. May. Befehl Jhr absehen werden gerichtet haben: dann wir nit zweiffeln / die gute Correspondentz so zwischen dem Römischen Reich / vnnd insonderheit dem Hanß Oestereich vnnd dieser Cron von vielen vndencklichen Jahren her gewesen / vnd darüber diese Cron offtmals von andern Benachbarten abgesetzt / würde in solche Consideration seyn gezogen worden / daß man wider dieselbe diese Land so feindseeliger weise / wie geschehen / nicht würde vberfallen haben. Alldieweil wir nun durch dë anfangs gemelten / deß Hertzogen von Hollstein bericht / von E. Keys. May. friedliebendem gemüth / vnnd Intention versichert werden / so getrawen wir desto festiglicher / Sie werden dieser Cron vnnd deren angehörigen Ländern feindlich nicht zu setzen / sondern es zu Friedens Tractaren förderlich kommen / vnnd diese anff Christliche vnd billiche Conditiones vn̅ Mittel richten lassen / damit ein solcher Friede getroffen werde / der seiner erträglichkeit vnd billichkeit halber / mit Contento angenommen werden / auch bey der Posterität zu ewigen zeiten beständig verbleiben / vnnd dardurch das Römische Reich alles guten nachbarlichen willens auß diesen Landen zu seinen merklichen Nutzen sich versichern könne. Gestalt wir dann an vnserm Ort das gegewiß seyn / daß Königliche Mayestet vnser allergnädigster Herr darzu sich jederzeit bequemen werden. Gelangen demnach an E. Key. M. allervnderthänigst / Sie wollen vnbeschwerd zu ehister dero guten com̅oditet dero hochansehenliche Key. Commissarien darzu verordnen / vnnd gelegene ort vnd zeit zu den tractaten sich belieben lassen. Seynd alsdann versichert / daß Jhr Königl. M. etliche vnsers mittels mit vollkommener gewalt dahin auff ein sichers Gleyd schicken vnd abordnen werden. Wormit E. Keys. May. sc. (Churfürstë von Sachsen mitlerer Printz zum Ertz Bischoffen von Magdeburg postuliert.) Das Thumb Capitul zu Magdeburg hat zu anfang dieses Jahrs / Christian Wilhelmm selbigen Ertzstiffts Adminisiratoren / weil er sich bey dem Kriegswesen in Nieder Sachsen wider die Keyserische zu viel eingelassen / vnd anderer Vrsachen halben / entsetzt / vnnd an seine Statt deß Churfürsten von Sachsen mitlern Printzen Hertzog Augustum zum Ertzbischoffen selbigen Stiffts erwöhlet / auch von den Cantzlen öffent lich proclamirt. Der Churf. von Sachsen hat zwar solche Postulation angenommen / vnd darüber dem Thumb Capitul assecurationem an statt seines Sohns auß gehändiget. Aber Jhre Keys. May. haben vermeint / daß billicher dero junger Printz Ertzhertzog Leopold Wilhelm / als ein Römisch-Catholischer / darzu hette postulirt werden sollen / auch dem Churfürsten von Sachsen solches in schreiben zu verstehen gegeben. Der hat Jhrer Key. M. nach dem er allbereit die vorgangene postulation acceptiert / den 3. Februarij also geantwortet; P. P. Allergnädigster Herr / auß C. K. M. (Churf. von Sachsen Schreiben an den Keiser wegen der postulation seines Sohns zü Ertzbischoffen zu Mag deburg.) heut morgens durch dero Curier eingeliefertem Schreiben / hab ich verstanden / wie dieselbige berichtet / dz mein geliebter Sohn / der Hochgeborne Fürst / Hertzog Augustus zu Sachs. von einë Ehrwürdigen Thumb Capittel der H. Ertz Bischofflichen Kirchen zu Magdeburg zum Ertzbischoff daselbst postuliert / vnd durch eine absendung solche postulation mir insinuieret worden / auch was zugleich E. K. M. an mich gesonnen. Verständige E. K. M. darauf gehorsamst dz im verschienenen 1625. Jahr / vnd also lang als vor 2. Jahren / ermeltes Thumbcapitel obgedachten meinen andern Sohn / Hertzogen Augustum zu Sachsen / auß vnterthänigster guter / zu meinem Churf. Hause tragender affectio̅ / zum Coadjutoren erwehntes Ertzstiffts / vnd zwar cum promissione de succendendo in Archiepiscopatum postuliret, vnd das instrumentum postulatio nis durch sonderbahre Abgesandte insinuieren lassen / ich auch solches an statt gedachten meines Sohns acceptiret, vnd gewöhnlichen verhalt dargegen auß gehändigt / inmassen solche geschehene postulation deß Coadjutoris E. K. M. das Thumcapitel aller vnterthänigst notificirt / vnnd in schrifften zu erkennen gegeben. Vnd weildasselbe seithero befunden / daß deren gewesener Administrator Marggr. Christian Wilhelm von Brandenburg vielfältig wider die auffgerichtete geschworne Capitulation gesündiget / dardurch er der Regierung deß Stiffts sich verlüstig gemacht / vnd vermög angeregter Capitulation ein Thumbcapitel zur wahl eines and???n Ertzbischoffs [1233] zu schreiten berechtiget / vnd der beschehenen Postulation deß Coadjutoris / vnd daß solche / wie gedacht / cu̅ promissione de succedendo in Archiepiscopatu geschehen / sich erinnert / haben sich die zum Thum Capitel gehörige zusammen gethan / mehr ermelten meinen andern Sohn Hertzogen Augustum in Sachsen / capitulariter vnd einmütig zum Ertzbischoff des Primats vnd Ertzstiffts Magdeburg postuliret vnd den ersten dieses Monats / vnd also vor dreyen Tagen / das Instrumentum postulationis mir einhändigen lassen / welches ich an stat meines Sohns / weil hierauß deß allerhöchsten Schickung verspüret / Inhalts voriger / von mir gegebener Reversalien acceptiret / vn̅ darüber einem Thum Capitel assecurationem außgehändiget / Inmassen E. Keys. M. so wohl von gedachtem Instrumento postulationis, alß meiner Reversalien / beyliegende Copien zu empfahen. Wann dann dergestalt E. K. M. suchen vnd begeren (sindtemahl dero Schreiben / wie oben angedeutet / allererst heut morgends eingeliefert / vnd also nicht mehr res integra, ich auch der beschehenen Postulation / erfolgeten acceptation / vnd außgehändigten Reversalien nit wider kommen kan) ich stat zu geben nichtvermag / Als versehe mich vnterthänigst / bitte auch darumb gehorsambst / E. K. M. wolten mich hierunder allergnädigst für entschuldiget halten / meinen geliebten Sohn viel mehr bey der Postulation schützen vnd handhaben / vnd demselben / E. K. M. miltem erpieten nach / das jenige gönnen / so auß Göttlicher versehung seiner L. begegnet / also zu lassen vnd verstatten / dessen zu E. K. M. Ich mich dann desto gewisser vnd mehr vertröste dieweil gegen dieselbige Ich vnd mein Churf. Hauß bey denen ein geraume zeit her fürgangenen vnd noch continuirenden schweren Leufften vns jederzeit also erzeiget vnnd erwiesen / daß E. K. M. Vhrsach haben / meinen Sohn bey dem jenigen / so erfolget / genädigst zu schützen / weil bevorauß alles legitimo modo hergangen / vnd zu nichts anders als stifftung Ruhe vnd Friedens gemeinet / vnd auß sonderlicher providentz des allerhöchsten herkommen / sc. (Deß Thum Capituls zu Magdeburg anbrin gen bey Ke. Mays.) Es hat das Thumbcapitul vnlangst hernach auß jhrem Mittel etliche an J. Keys. M. abgeordnet / welche 1. deroselben vorgebracht / auß wz Vrsachen das Thumb Capitul bewogen worden / sich seines vorigen Haupts zu entschlagen / vnd ein anders zu postuliren / auch biß zu dessen majoremitet deß Stiffts Administration selbst an die Hand zu nehmen / mit angeheffter Bitt / daß Jh. Keys. M. solche Wahlratificiren / vnd deßwegen etliche Mandata an die Obriste vnd Kriegs Officirer abgehen lassen wolte. 2. Darnach haben sie sich vber den Magdeburgischen Raht beschweret / mit vermelden daß derselbe zu seinem Baw (dann J. Keys. May. hatte jhnen / die Statt vmb 1000. Schritt zu erweitern erlaubet) dem Ertzstifft die zwo Stätte / Newstatt vnd Sudenburg / sampt dem Praelatenberg genommen / vnnd die darauff gestandene Häuser mehrerntheils wegbrechen lassen / vnd jhre Vnderthanen zu seiner Bottmässigkeit ziehen wolte / bittenden solches jhm zu verweisen / vnd ad restitutionem operis & cautionem de non amplius offendendo anzuhalten. 3. Zum dritten haben sie sich auff das wegen jhrer auff dem Churfürstl. Tag zu Mülhausen vbergebenen Gravaminum / von dem Churf. Collegio darüber an Keyserliche Majestät abgangenes Gutachten referirt / vnd solche abzuschaffen / oder doch zu moderiren gebetten. 4. Haben sie vmb communication dessen / was gedachter Rath wegen jhre Priviligien vnd derselben Extension oder Vermehrug / insonderheit einer vermeintlich privilegirten newen Gerichtsordnung halben / jüngsthin eingebracht / gebetten / damit sie dabey / dafern selbige Keysers Rudolphi / seligen andenckens / Bescheyd gemäß / acquiesciren / im widrigen darwider protestiren / vnd sie darüber gehört zu werden / suchen köndtë. 5. Zum fünfften / haben sie vmb communicirung der Keyserlichen Concession / welcher gestalt Jhr Keyserliche Mayestät Herren Graffen Schlicken / in beyseyn eines Keyserlichen Commissarij / deß Fürstlichen Ertzstiffts Ampthauß Querfurt / welches mensae Archiepiscopali mehr als vor hundert Jahren einverleibt gewesen / vnnd davon füglich nicht vereussert werden köndte / mit den Ständen vnd Ritterschafft / sampt der dazu gehörigen Landschafft eingegeben / vnd jm huldigë vnd schwerenlassen / angesucht / damit sie sich gege̅ der Landschafft vnd Posterität verwahren könten. (Key. Maj. Resolution auff der Magdebur gischen Capitularen ansuchen.) Auff dieses Abringen hat Jh. K. M. den Abgesandten nachgesetzte Resolution ertheilet; Jhre May. hette jhr anbringen zur genüge vernom̅en / hette aber sich versehen / gemeltes Thum Capitul solte sich vielmehr / wie sie wegen eines vnd deß andern / so bey dem Nidersächsischen Vnwesen vorgelauffen / jhre Personen außsöhnen möchten / bekümmert haben: aks daß sie jhre vermeinte Postulation defendiren vnd verthädigen solten. Vnnd weil jhre Motiven mehr auff Politische / als Canonische Legalische Respect fundirt / vnnd jhnen wol bewust / daß J. K. May. vnd dero Vorfahren dergleichen Postulatio̅ nie probiret / als könte auch J. M. dieser Postulation nicht stat geben. 2. Was den Raht belanget / hetten J. Key. M. demselben ex ratione militari etwas nachgesehen / so sie in werendem Krieg nit wol endern könten. Wenn aber die gefährlichen Kriegsläufften vorüber / vnd das Thumb Capitul mit Jh. May. verföhnet / so wolte sie die Sach auff einkommendes Ansuchen in weitere berahtschlagung ziehen. 3. Die gebettene Abstellung vnd Moderirung der Kriegsbeschwerden belangent / wie Jh. Kays. May. mit den armen vnschuldigen Vnderthanen ein billiches Mitleyden trügen / also were die schuld vnd Vrsach niemands anders zuzumessen / als denen / so durch jhre feindselige Waffen / vnd so zu denselben rathen / vnnd instigiren helffen / hochgedachte Keyserliche Mayestat in billichmässige Gegenverfassung sich zu stellen getrungen hetten. Es wolte aber Jhre Mayestat nicht vnderlassen / [1234] auff mittel zu dencken / wie den vnschuldigen geholffen / vnnd die Sachen in einen linderlichen Stand gebracht werden möchten. 4. Hetten Keyserl. May. dem Rath zu Magdeburg in puncto priuilegiorum nichts praeindicirliches bewilliget / deß halben das Thumbcapitul darüber sich zu beschweren kein Vrsach haben würde. 5. Were Herrn Grafen Schlicken die Herrn schafft Querfurt anders nicht / als iure pignoris für seinen Kriegs Rest eingeraumet / solte aber iure feudi beym Stifft verbleiben. Dahero sich das Thum̅capitul desto weniger darüber zu beschweren / oder vmb Communication zu bitten vrsach hätte. Auff diese Keyserliche Resolution haben die Magdeburgischen Abgesandten repliciret / aber folgenden Bescheid darauff bekommen: Nemlich / J. Key. May. liessen es bey obgesetzter Resolution gäntzlich bewenden. Derowegen sie selbe nicht weiter molestirn / sondern vom Hof nach Hauß ziehen / vnd dahin trachten solten / wie sie von jrer Hauß haltung Antwort geben möchten. (Erläuteru̅g deß Magdeburgischen Thu̅capituls Begehrens an Keyserl. May.) Als nun die Abgesandten solche jhre Verrichtung dem Thumbcapitul hinderbracht / hat dasselbe für eine nothdurfft erachtet / jhre Postulata zu erläutern / gestalt sie dann auch solche erläuterung in wenig Wochen hernach / schrifftlich verfasset / vnd J. Key. M. vberreichen lassen / dieses Innhalts: Das Thumbcapitul hette sich niemals deß Nieder Sächsischen Vnwesens theilhafftig gemacht / jhr Haupt von dem bösen Vornehmen jederzeit abgemahnet / hielte sich derwegen versichert / J. Keys. May. als fons iustitiae, würde jhnen frembde Schuld nicht zumessen. Dann delictum Praelati Ecclesiae nichts praeiudicirn köndte. Diesen puncten haben sie mit viel fältigen Documenten auß geführet / vnnd ferners gebetten / 1. Erstlich / daß J. Key. M. die Postulation in Gnaden vermercken / jhnen die Administration auff 7. Jahr zu geben / vnd sie nicht hindern / auch deßwegen Mandata an das Kriegsvolck / vnd daß jhnen die Landstände gehorsamb leysteten / ergehen lassen wolte / mit erbietung fernerer Devotion gegen Jhr Keys. May. 2. Verstünden sie Jhrer Keyserlichen Majestät der Stadt Magdeburg geschehene concession dahin / daß dem Ertzstifftnichts benommen / vnd Jhre Keyserliche Mayestet dessen Imploration annehmen / der Stadt Supplication jhnen mittheylen / vnd pedente causa nicht weiter fort zu fahren befehlen würde / wie auch inn forderung der Stewer vn̅ Accisen / zumal weil die Stadt das gesetzte Ziel in 12. schritt extendiret. 3. Bedanckten sich der aller gnädigsten Resolution / wegen erleutung der Contribution / mit bitt / daß solches auff ein gewisses vnnd erträgliches / so vom gantzen Lande gegeben würde / gesetzt werden möchte. 4. Begehrten nochmals Copien der Stadt Supplication vnnd Privilegien / weil es Instrumenta communia weren. 5. Wegen der Herrschafft Querfurt were jhr vnterthänigstes bitten / die begehrte Abschrifft der concession mitzutheilen / vnnd das Ertzstifft in privilegiis zu schützen. (Keyserliche Resolution auff diese Erleuterung.) Auff dieses deß Magdeburgischen Thumbcapituls ferner anbringen / haben die Abgesandten diesen Bescheid erlangt: 1. Jhre Keyserl. May. nehmen solche Entschuldigung auff / verstünden auch das ienige / was in voriger Resolution begriffen / nicht von dem gantzen Capitul / sondern wolten dasselbige in Keyserliche Protection nehmen / da sie in Devotion verblieben / vn̅ weil / in der Replica / wegen der Postulation / nichts mehrers / als was in forigem Ansuchen gewesen / weiters vorkomme / köndten Jhre Key. May. zu keinem andern Schluß beweget werden / müsten bey dem Religions Frieden verbleiben / vnd versehen sie sich vielmehr / das Capitul werde dem Stifft ein solch Haupt vorstellen / welchem man es conferiren köndte. 2. Weil auffs newe vorgebracht worden / daß die Stadt vber das gesetzte Ziel geschritten / so solte deßwegen Jhre Key. May. General von Friedlandt Erkündigung anstellen / vnd solches verbieten / im vbrigen köndte jhre May. vom vorigen Bescheide nicht abweichen. 3. Ju den Kriegs Contributionen solte ein erträgliche Moderation getroffen werden. 4. Die gebettene Copien der Supplication vnd Privilegien würden hiermit ertheilet. 5. Jhre Key. May. liessen es sonsten bey voriger Resolution bewenden / mit erbietung / das Stifft bey seinen Dominiis, vnnd legitimo modo herbrachten Rechten hinfüro zu schützen. (Keys. M. iüngerer Sohn vom Babst zum Ertzbischoffen zu Magdeburg erkläret.) Vnter diesen Handlungen ist Jhrer Key. M. junger Printz Ertzhertzog Leopold Wilhelm vom Papst znm Ertzbischoffen zu Magdeburg erkläret / vnd darauff Graff Wolff von Manßfeld vo̅ J. Key. M. zum Gubernatorn daselbst verordnet / auch zu andern Aemptern gewisse Personen ernennet worden. Weil aber wegen d??? abtrettung mit jhrer Churf. Durchl. zu Sachsen noch kein vergleichen getroffen / hat man mit der Introduction noch zur zeit inne gehalten. (Er nimbt das Stifft Hirschfeld in seine Gewalt. König in Dennem. rüstet sich von newem zum Krieg.) Es hat auch ob gedachter Ertzhertzog Leopold Wilhelm das Stifft Hirschfeld in posseß genommen / aber doch dem Hauß Hessen sein ius vnd exercitium religionis vorbehalten. Wiewol bißhero der König in Dennem. von den Keyserischen vnnd Ligistischen vnterschiedliche Niederlagen erlitten / dz er zu rück weichen / vn̅ etliche wolgelegene Schantzen vn̅ Festungen verlassen müssen / hat er doch darumb seine Sachen nicht verloren geben / sondern auff ein newes allerley praeparatorien / den Krieg zn continuiren / gemacht / zur See sich starck auß gerüstet / vnnd ist zu anfang deß Frühlings / vmb sein Heyl wider zu versuchen / mit einer zim̅lichen Schiff Armada auß gefahren / vnd hat erstlich Femeren (so ein beschlossen Eyland in der Ost See / 2. Meilen lang / vnd eine breit) eingenom̅en. Darauff ohn gefähr 500. Merodische gelegen / die jre gebawte Schantzen jhme mit Accord vbergeben müssen.
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Vnd ob der König zwar selbsten jhnen Quartier zugesagt / so haben doch die Stormarsche Bawren viel niedergemacht / etliche seynd auffs Wasser geführet worden / da sie auß dem Schiff springen müssen / vn̅ wer nit hat schwimmen können / der ist ersoffen. Hernach ist der König mit der Flotta nach Ecklenfurth (welches ein offenes Stätlein / vnnd bey nahe an der offenbahren See liegt) gesegelt: darinnen nur ein Lüneburgische Compagnia gelegen / vnd jhme nicht widerstandt thun mögen / sondern auff Gnad vnd Vngnad / nachdem sie sich mehrerntheyls in die Kirch retteriret / sich alsbald ergeben müssen. Darauff ist die Stadt gantz außgeplündert / die Officirer vnd Soldaten / ohn den Hauptmann / nacket auß gezogen / vnnd sie alle gefänglich auff den Schiffen hinweg geführet / davon sind aber hernach 17. wider außgetauschet worden / gegen denen / so die Keyserischen von jhnen bekommen. Die Bürger zu Ecklenfurth haben jhm schweren müssen / daß sie kein Keyserisch Volck mehr einnehmen wollen / Aber nicht desto weniger sind nach seinem Abzug wieder 2. Compagnien vom Lüneburgischen Regiment hinein gerückt. (Dänische Bawren thun den Keyserischen Schaden.) Hierzwischen haben die Keyserischen zu Appenrode / 4. Meiln von Sunderburg 18. Schiff zusammen gebracht / vmb etwas wider die Dänischen vorzunehmen. Es hat sie aber auff der See ein Sturm ergriffen / also / daß viel derselbigen vntergangen / die vbrigen sind dem Feind in die Hände kommen / vnd haben sich vnterstellen müssen. Vnter dessen haben auch die Anglischen Bawren den Keyserischen sich starck widersetzt / vnd sich von Tag zu Tag sehr gestärcket / vnnd ob wol die Keyserischen sie zu trennen versucht / sind doch jhrer viel von jhnen erleget worden. Dann sie die Bawren sich gestellet / als wann sie fliehen müsten / vnter diesem Schein aber die Keyserischen in einen engen Paß vnnd vber eine Brücken geführet / hernach sich gewendet / vnnd sie also empfangen / daß sie mit verlust zu rück weichen müsten. Deßgleichen defendirte sich der Nordstandt auch starck wieder die Keyserischen / vnd haben sich viel Leuth auß Holstein / Eiderstadt / Ditmarsen dahin begeben / auch die vmbliegenden Holgen vnd Insuln an sich gezogen. Die beyde grosse Schiffe / so zu dem Holgen gehören / vnnd jedes 12. Stück führete / wie auch das Ramminger / von 18. Stücken / haben sie gegen das feste Land gelegt / damit niemand sie angreiffen könne / vber das noch andere kleine Schiffe außgerüstet / damit sie alle Schiffe / so sie finden können / ans Land geholet / mit vorgeben bey Jhrer (Vergeblicher Versuch deß Königs in Dennem. auff Kriel.) Königl. Mayestet. Guth / vnnd Bluth zuzusetzen / sc. Nach eroberung der Stadt Ecklenfurth vnd Insul Femeren / hat sich der König nach Kiel / welches 8. Meiln von Femeren vnd 3. Meiln von Ecklenfurth gelegen / gewendet / vnnd ist mit 47. Schiffen / drauff nach der gefangenen Außsag vber 100. Stück Geschütz waren / dafür kom̅en / selbige Stadt vnnd Schloß mit seinen Orlogs Schiffen der Länge nach gantz beleget / so nahe / daß man / sonderlich an sein Admiral Schiff / darauff er in Person war / mit 2. langen Spiessen reichen mögen. Des andern Tags hat er die Stadt durch einen Trompeter auffordern lassen / aber der Obriste darinn hat sich resolviret / dieselbe wegen der Römischen Keyserlichen M. mit Gottes Hilffe vnd seinen beyhabenden Sodaten zu defendiren / vnd nicht zu vbergeben. Es hat auch der König an den Rat vnd Bürgerschafft ein Schreiben abgehen lassen / welches also gelautet: Ehrsame liebe getrewe / euch wird ohne Zweiffel zu Ohren gelanget seyn / welchermassen wir mit deß Allerhöchsten Hilff vnnd einer zimmlichen Schiff flotha angelanget / zur See gangen / vnnd nicht allein vnser eygenthümliches Landt Feineren / wiederumb von deß Feindes Gewalt erobert / besondern auch die Stadt Eckernvörden eingenommen / vnd seyn nun ferner entschlossen an den vbrigen dieser See gelegenen Orthen zu versuchen / was für fernern Sieg gegen vnsere Feinde der allmächtige verhengen wolle. Also dan̅ auch jr deren etliche in ewern Mawren vbern Hals habt / vnnd nicht zweyffeln wollen / jhr dergleichen GOttes vnd ewerer Seelen Feinde gern ohnig seyn werdë: So seyn wir gnädigst entschlossen / euch davon mit dem Beystand deß Allerhöchsten zu entfreyen / vnd gegen dieselben förters zu manuteniren vnnd schützen / dafern jhr nur selbsten zu ewrer vnnd der ewrigen Rettungen das jenige thun wollet / was in ewren Handen vnnd gegen GOtt vnnd männiglich wol zu verantworten stehet. Ist demnach an ench vnser gnädigste Meynung / dz jr so fort nach empfangung dieses euch zu vns verwendet / ewere innhabende Soldaten vnnd Officirer entweder selbsten außschaffet oder vns würcklich darzu verhelffet / dann im entstehe̅den fall / werden wir an allem dem / was dem vorhabenden eussersten Gewalt nachfolgig ist / für Gott vnd aller Welt entschuldigt seyn. Seyn hiermit ewerer categorischen schleunigen Erklärung ohnverlängt gewärtig / vnd euch als dann zu Königlichen Gnaden gewogen. Datu̅ auß vnserm Admiral Schiff / den 28. Martii / Anno 1628. Dieses Schreiben ist zwar dem Rhat vnnd den Bürgern zukommen: Aber als es der Keyserische Commendant erfahren / hat er sie durch Schreck-vnnd Dräwworth dahin gebracht / daß sie jhme das Schreiben wiederumb herauß geben. Demnach nun der König gesehen / daß auff solch sein Schreiben vnnd Auffordern keine Vbergebung erfolgen wollen / hat er deß andern Tages angefangen mit den Stücken zu spielen / vnd die Stadt vnnd Schloß vnnachläßlich zu beschiessen / biß auff den Mittag / da hat er in neun kleinen Schiffen bey die zwey hundert Mann außsetzen / vnnd zwey [1236] mal anfallen lassen / so aber durch die Keyserischen jedesmal abgetriben / vn̅ endlich durch einen Außfall mehrerntheyls erleget worden / ausser 17. denen vmb Kundschafft vom Feind zuhaben / Quartir geben worden. Sind also von den 9. Schiffen nur 3. mit wenig Menschen wider davon kommen / die andern 6. sind am Vferbey der Stadt liegen blieben. Auff solche hat der König noch ein zeitlang mit dem Geschütz angehalten / vnnd also in allem auff die Stadt vnd Schloßt 379. Schüß gethan. Aber wiewol er mit dem schiessen nicht gefeyret / sind doch deren darinn vber 6. nicht todt geblieben / vnd etwa 10. oder 12. gequetschet worden. Als der König nun gesehen / daß er an diesem Orth / ohne grossen Verlust seines Volcks nichts außrichten köndte / vnnd ohne das auff den Schiffen auch schon ein zim̅liche Anzahl durch die hefftige Gegenwehr der Besatzung verlohren hatte / als hat er diese Belegerung wieder auffgehoben / vnnd ist mit seiner Flota vnverrichter sachen wider davon gesegelt. Das Landvolck in Holstein vnd den vmbliegenden Orthen hatte vnter solchem Verlauff vnd Anzug jhres Königes wiederum̅ einen Muth gefasset / vnd hin vnd wieder viel Keyserische erschlagen / dieweil sie vermeynten / der König were schon allbereyt wieder Herr im Lande. (Dänische verlieren ein Schantz vnnd thun wiederumb den Keyserischen abbruch.) Nachdem die Dänischen / sich von dem Kyel retiriret / haben sie bey Oldenburg an Land gesetzet / nicht weit von der Seekant eine Real Scha̅tze zu bawen angefangen / weiln aber den Keyserischen solches avisiret worden / haben sich in der eyl alle Guarnisonen coniungiret / die Schantze mit Gewalt angegriffen / vnd erobert / vnnd 2. Compagnien / so darinn gelegen / fast alle nieder gehawen / weil die Reyterey auß Crempe vnnd Glückstatt / so jhnen succurriren sollen / zu spat kommen. Es seynd auch 3. Dänische Kriegsschiff vnversehens bey Gripswalde angeloffen / deß Hafens / welcher etwas von der Stadt gelegen / sich bemächtiget / die Schiff angezündet / vnd sich angefangen zu verschantzen / aber auff deß Obristen Arnheims Anzug / wider davon gezogen. Nach solchem haben die Dänischen in der Osternacht / zu Bramstetten 2. Compagn. Reuter Keyserisch Volck vberfallen / in 30. niedergehawen / die vbrigen gefangen genommen / auch viel Pferde vn̅ grosse Beuthen darvon gebracht. Ingleichem haben sie bey Pinnenberg ein Cornet Reyter geschlagen / den Teutschen Quartir gegenben vnd die Crabaten nieder gemacht. Hierzwischen wurden in Jutland alle Pässe / wie gering sie auch waren / von den Keyserischen fortificiret / also daß den Dänischen fast vnmüglich schiene / derselbigen örther sich wider zu bemächtigen. Sonsten weil die Königlichen Dennemärckischen Kriegsschiff vnnd Schlaupen / sich ohn vnterlaß in d??? See befanden / dörffte das geringste nicht zu Wasser auß / sondern muste alles zu Landt versendet werden. Der Keyserliche in Meckelburg liegende Obriste hat ein grosses Schiff bawen / vnd auffs Wasser setzenlassen: welches die Dänischen Kriegsschiff erfahren / deren drey sich in denselben Hafen begeben / vnd nicht allein gemeldtes Schiff in Grund geschossen sondern auch etliche andere verderbet. (Insul Rügeu wird mit Dänischen schiffen belegt.) Der König hat / nach dem jhm der Außschlag auff Kyel nicht fortgehen wollen / die Insul Femern besetzt / vnd mit aller Nothdurfft versehen / vn̅ ist darnach mit etlichen Kriegs Schiffen nach der Insul Rügen abgefahren / drauff bey 8000. Mann Keyserisches Volcks gelegen / vnnd daselbst einen Paß nach Koppenhagen / von welchem sie auff 10. Meylen in die See sehen können / mit Schantzen starck befestiget. Dahero der König / weil jhme an solchem Paß sehr viel gelegen / die Insul zu erobern sich sehr bemühet. Zu dem Ende dann er sie mit Schiffen nicht allein gantz beleget / sondern auch den Keyserischen alle Einfahrt vnnd Außfahrt gesperret. (Insul Vsedom vom König in Deunem. eingenommen.) Weil sie jm aber zu starck / daß er kein Volck an das Landt setzen können / hat er die Insul also vmbleget gelassen / vnd ist mit einer andern Armada nach dem Ländlein Vsedom (welches eine Insul ist / siben Meiln lang / vnd eine breit / auch sechs Meyln von der Insul Rügen gelegen) zugefahren / daselbst er hinder einem Holtz sein Volck ans Land gebracht / vnnd sich der Stadt Putgla vnd Vsedom / wie auch selbigen vbrigen Landes gantz bemächtiget: nacher die Stadt Wolgast / die Schantz Peynemund / vnnd die Anklammische Fahrt erobert / die Besatzung / so an den Orthen gelegen / theyls nieder gehawen / theyls gefangen. In Wolgast hat er 3. Fahnen zu Fuß / vnnd etliche Reuter / wie auch darvor einen grossen schuß freyen Pram / darauff mehr Volck / vnnd acht grosse Carthaunen gewesen / geleget / so bald eine Schantze vor der Stadt / auff dem Ziesenberg zu bawen angefangen / vnd alle Pässe / vnd Wasser / sambt einem Ingenieur selbsten besichtigt / auch auff dem Fürstlichen Hause alle Sachen / so darauff gewesen / inventiren lassen / vnd nach Dennemarck gesandt / die Peynemündische Schantzen hat er gantz niederreissen / vnnd schleiffen lassen. Bald darauff haben sich die Keyserischen nit weit von Wolgast sehen lassen / mit welchen 3. Compagn. Dänische getroffen / die aber den kürtzern gezogen / vn̅ von den Keyserischen auß zweyë angefangenen Schantzen geschlagen worden. (Wollin durch Fewersbrunst ruiniret.) Inmittels ist zu Wollin / durch daselbst liegendë Keyserl. Obristen Wachtmeisters Koch / das Fewer verwahrloset / vnnd das Hauß angezündet worden / drauff den ??? Augusti Sam̅stag vn̅ Sontag / die gantze Stadt (so Hertzog Frantzens in Pom̅ern hochsel. Gedechtn / sc. Wittiben / J. Churf. Durchl. zu Sachsen Fraw Schwester / Leibgeding) neben den Kirchen / Schulen / Rathauß / vn̅ ein gut Theyl vom Fürstl. Schlosse mit einë grossen Vorrhat an Korn / verbrandt / vn̅ jäm̅erllch in die Lufft geflogen / vnd ist dieses / seythero der Keyserischen Einquartitung / die vierdte Stadt in Pom̅ern / welche durch verwahrlosung der Soldaten in Brand geraten ist.
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Als der König in Dennemarck angefangen (König in Dennemarck bey Wolgast von den Keyserischë geschlagen.) die Statt Wolgast an dem Paß / da es Wäld vn̅ Morassen hat / zu verschantzen vnd fest zu mache̅ / haben die Keys. sich zu Gripswald versamlet / vn̅ sind den 22. Augusti mit 6. Regimenten Fußvolcks / 22. Corneten Reuter / vnd 6. Stücken Geschütz dahin gezogen / da sie zu allem glück einen bequemen Paß vber den Moraß funden / welcher zwar oben weich / vnd vndë hart war. Als der König von Dennemarck jrer Ankunfft gewahr worden / zog er jhnen in eygener Person / vnnd mit seinem Sohn / Hertzog Fridrichen entgegen. Die Beschantzung war dazumal noch nit außgefertigt / noch mit Geschütz versehen. Die Keys. fielen die Schantzen mit grosser Furi an / wurden aber abgetrieben. Im 2. Anlauff sind sie durch getrungen / vnnd haben die Dänischen weichen müssen. Gleichwol / als 7. Cornetë Dänische Reuter / welche der Rheingraff führet / in sie gesetzt / sind sie abermals mit grossem Verlust zurück getrieben worden. Die Keyserische schossen zwar dapffer mit Stücken auff die Dänische / deren Schantzen noch nit außgebawet / noch schußfrey waren: jedoch hatten die Keyserische / wegen deß grossen Widerstands / keinen sonderlichen lust / das dritte mahl anzulauffen. Als sie aber von den Officirern vnnd Befelchshabern angetrieben wurden / wurd auff beyden seyten dapffer gefochten / sonderlich an der grossen Schantz / da die Keyserische mit voller Macht anlauffen konten. Dazumal hat sich ein grosser mangel bey den Dänischen befunden. Dann man jhnen Kugeln geben / die zu groß waren / vnd sie in jre Mußqueten nicht hinein bringen???onten: indem aber sie dieselbe in stücken geschnitten / ist viel zeit drauff gangen. Zu dëkam ein schuß von einem Stück in der Schotten vnd Frantzosen Quartier / durch welchen zwey faß Puluers angezündet wurde̅ / also daß sie kein Pulfer mehr hatten. Dadurch wurd endlich das Dänische Fußvolck zertrennt / welches sich in die Statt reterirt / vnd bekamen die Keyserischen die Oberhand. Obgemelte siben Corneten Dänischer Reuter schlugen sich zweymal durch die Keyserische / deren 22. waren / vnnd hielten sie so lang auff / biß das Fußvolck in die Statt komme̅ war: als dann wichen sie auch allgemach nach der Statt zu. Der Streit hat gewehret von Mittag an / biß zu den siben Vhren deß Abends: vnd sind die Keyserische deß Nachts in der Dänischen Schantzen gelegen. Als die Dänischen in der Statt waren / entstund eine grosse Furcht vnder jhnen / vnnd sahe sich ein jeder vmb / wie er davon kommen möchte. Gleichwol haben die Keyserischen die Statt nicht angegriffen / wegen der Besatzung / die im Schloß lag. In demselben hatte der König 66. Stück Metallen Geschütz / klein vnd groß / 8000. Kugeln / 40. Tonnen Pulfer / viel Picken / Büchsen / Rüstung vnnd ander Haußgeräth gefunden / welches dem Hertzogen in Pommern zustund / vnd der König nach Coppenhagen hatte führen lassen. Seine Meynung war nicht / das Ländlein Vsedom zu behalten / sondern allein dem Hertzogen von Pommern einen schimpff zu beweisen / dieweil er den Keyserischë in der Belägeru̅g der Statt Stralsund beygestanden / vnd jhnen Geschütz zugeschickt hatte. Sonsten wann in obgedachten Schantzen Geschütz were gewesen / hetten die Keyserischen dieselbe nit vberwältiget. In diesem Treffen sind von den Dänischen 500. Mann zu Fuß vnnd 100. Reuter geblieben: daneben ein Cornet / vnnd zwo Fahnen / welche der Bawren von Schonen gewesen / verlohren / vnd drey Rittmeister gefangen worden. Auff der Keyserischen seyten / ob sie wol das Feld behalten / sind noch einmal so viel / als auff der Dänischen seiten vmbkommen. Damit die Dänischen desto besser auß Wolgast abziehen möchten / hat der König die Vorstatt anzünden lassen / dadurch ein theil der Statt zugleich verbrunnen. Den 15. Aug. hat sich das Schloß den Keyserischen ergeben / vnnd ist der von Friedland mit 3. Gutschë hinein gefahren. Der König hat sich mit seinem Volck zu Schiff begeben / vnd ist nach Coppenhagen gefahren. Der Rheingraff aber mit seinen fünff hundert Pferden ist dem Schweden zugezogen. (König in Dennemarck beschwert sich gegen den Hamburgern daß sie die Neutralitet nicht hielten.) Es wurde kurtz zuvor der König in Dennemarck berichtet / daß die Hamburger auff antrieb deß Keyserischen Obristen Altringers / seiner Kriegsräthe einen Martin von der Medeninn Arrest nemmen / vnd desselben / wie auch deß verstorbenen Kriegscommissarien Sigmund Pogwischen Güter inventiren / ingleichem den Dänischen Obristen Leutenant klein Jacob mit Musquetirern in jhrer Statt hetten verwahren lassen / vnd also die Neutralitet wenig in acht nehmen / vmb der Vrsachen willen hat er sich in einem Schreiben gegen jhnen beschweret / welches also gelautet; P. P. Liebe getrewe / wir werden eben jetzo durch vielfaltige Schreiben berichtet / ob jhr wol biß dato E. vnnd in viele weg bekandte Actiones mit dem Mantel derselb verderblichen Neutralitet bedecken wolten / wir doch auch dessen vngeachtet / auß besonder Königl. Milte vnnd Gütigkeit / damit wir gemeiner vnserer Statt / vnd dero lieben / an deme allen grossen theils vnschuldigen Bürgerschafft / biß anhero beygethan gewesen / euch vnd den ewrigen allen Königlichen Favor vnd Vorschub gethan. Gestalt wir dann gnugsamb versichert / daß ob jhr kein widrigs mit Warheit zu praetendiren / jhr euch doch auß trieb deß Keyserlichen Commissarien Altringers / nicht allein vermessentlich vnderstanden / deß Erbahren vnsers Kriegs Raths vnnd lieben getrewen Martin von der Mehden / Persohn newlich in Arrest zu nehmen / vnd dessen / wie in gleiche̅ Sigmund Pogwisen seligen Güter / zu mercklichem praeiuditz der armen vnschuldigen Weysen / zu inventirë / dan̅ ferner vnsern Ob. Leutenant / klein Jacob genant / mit 8. Musquetirer bewahren zu lassen / besondern auch dergleichen Practicken / zu vnsern vnd vnserer Herrn Confoederirten besondern despect / mehr obhandë seyn solten. Nun wissen wir zwar noch zur zeit solches etlichë vbel affectionirten Personë / listigen eygennitzigen macht [1238] nationen / nit eben dem gesampten Rath / viel weniger der Burgerschafft zuzuschreiben. Wir wöllen euch aber immitels nochmals sampt vnd sonders der betrangten Evangelischen Kirchen vf d??? spitz vor augen scheinenden höchsten Noth / ewrer Pflichtschuldigkeit gegen vns / vnd selbst eigener Wolfahrt hiemit gnäd. erinnert / vnd vermahnt haben / obberürte Arresta vnd Inventationes / wz dessen mitler zeit vorgangë seyn möchte / angesicht dieses / cum omni causa hinwider abzuschaffen / vnd euch für solchen Feindthätlichkeiten hinfüro gäntzlich zu hüten / vnd damit wir nebens vnsern Herrn interessirtë nie durch andere leichtablangliche vnd ergreiffliche Mittel wider willë gezwungen werden / vns auch an den vnschuldigen zu revangieren / vnd euch / was man leider recht Evangelischen theils mit schmertzë wahr zu seyn beken̅en muß / Euangelicu̅ nempe Euangelico Diabolu̅ nuncesse, bey den Scribente̅ exprobrirt werden möge. Wir für vnsere Person bezeugen hiemit für Gott der ohne grosse Menschenmacht seine geringe Häuflein dermal eins gewiß in Herrlichkeit erretten wird / vnd wissen daß wir an dem allem vnschuldig seyn / vnd es euch vnd der lieben Burgerschafft im geringsten nicht gönnen / sc. (Holsteinischer Adel nach Rensburg citirt.) Im Monat Junio / ist der Holsteinische Adel nach Renßburg durch darzu verordnete Keys. Commissarien citirt worden / aber wenig erschienen. Derhalben die Herrn Commissarien von einer Statt zur andern gereyset / vnd aller Adelichen / wie auch der außgewichenen Bürger Güter inventiret / vnd hat man den Obristen vnd Officirer Häuser vnd Güter für bezahlung gebotten. (Keysrische machen sich an Crempe vnd Glückstatt.) Der König hatte auff dem Land an Holstein nichts mehr jnnen / als Crempe vnd Glückstatt / nach solchen trachtetë die Keys. mit allem Ernst / wie sie sie auch in jren Gewalt bringen möchte̅: zu welchem End sie beyde Ort starck blocquirt hieltë. Aber die Dänische Besatzungen / so darinn lagë / brauchten sich tapffer / vnd machten mit außfallë den Key. viel zu schaffen. Es lag daselbs der Ob. Altringer mit etlichen Regimentern / so sich starck verschantzet / auch allen müglichen Fleiß angewendet / selbigen Orthen beyzukommen. Aber beneben dem starcken Widerstand deren in beyden Festung ligenden Besatzungen / haben die Dänische Kriegsschiff / welche auff der Elbe bey Glückstatt gelegen / mit grossen Stücken zimlichë schaden vnder den Keys. gethan. Die in Glückstatt haben auch durch ein newgemachte Fahrt allerhand Notthurfft nach Crempe gebracht / deren sie genug zu Wasser einbekom̅en: dahero bey jnen alles gutes kauffs gewesen / gleich als wan̅ sie nit belägert weren. Sie haben den Keys. hinauß entbotten / es würde mit Eroberung dieses Orts / wie mit Ostende / ergehen / darvor die Spanische 3. Jahr lang gelegen. Die Keyserische haben sich hinder dem Creutzdeich verschantzt: dargegen die Belägerte noch mehr starcke Aussenwerck gemacht. Vnnd weil in dem Keyserischen Läger grossen Mangel an Proviand erschiene / als hat sich viel Volck verlauffen / vnnd seynd einsmals bey vier hundert zu den Königschen gefallen / vnder dem Praetext / als wolten sie mit jhnen scharmütziren: wie sie aber an dieselbe kommen / haben sie jhr Gewehr von sich geworffen / vnd sich ergeben. Auß Crempe sind auch täglich viel Teutsche vnd Frantzosen vbergeloffen / ward aber keiner vnder den Keyserischen vnderhalten / sondern allen freyer Paß vff Hamburg gegeben. Man hat aber hernach erfahren / daß sie Practicken brauchten / vnd sich von Hamburg auß wider zu Schiffe nach der Glückstatt begeben / weil sie in Crempen Volcks genug hatten / vnnd in Meynung waren / selbigen Ort / wegen der Proviand / desto länger zu halten. Den 8. Julij sind die in Glückstatt mit etlich hundert Mann auß gefallen / die Keyserischen von den eussersten Cordeguarden gelagt / zween von der Reuter wacht gefangen / vnnd etliche erschossen: endlich aber seynd sie / doch ohn sonderlichen Verlust / zu rückgetrieben worden. Den 13. Julij seynd zwey grosse Schiff / die Eychen genant / mit vielen Stücken / Kraut / Lot / Mehl vnd andern sachen beladen / die Elbe hinab gelauffen / in Meynung / selbe vor Glückstatt ins Läger zu bringen: Weil es aber die Soldaten selbst zu weit spargirt / vnnd es also die Königischen in Glückstatt gewahr worden / haben sie das Königliche Schiff / die Meerkatz genant / sampt zweyen Jagtschiffen abgeordnet / welche obgedachte zwey Schiff bey Wehle auff der Elbe angetroffen / selbe erobert / vnd mit sich in Glückstatt geführt. Den 4. Julij haben die in Glückstatt alle Stück denen von Crempe zur Losungloß gebrand / darauff sind sie gegen siben vhr morgens mit 2000. Mann außgefallen / zwo Schantzen einbekommen / hundert viertzig Soldaten / darunder ein Leutenant / nider gehawen / 18. neben dem Fenderich gefangen / die Schantzen / so sie eingenommen / gegender Statt zu gantz geschleiffet. Der Scharmützel hat etliche stunden gewehret: von den Glückstättern ist ein Schottischer Obrister / vnd sonsten auch zimlich Volck geblieben. Die in Crempe seynd zwar auch außgefallen / aber zu spath kommen / vnd nicht viel verlichtet: Wann sie aber zu rechter zeit / nach gegebener Losung ankommen weren / hette der Paß nach Crempe leichtlich wider können eröffnet werden. Immitels hat Graff Philips von Manßfeld / so in Wißmar gelegen / mit etlich Schaluppen auff die See außgestreiffet / vnnd drey Dänische Schiff / welche von Lübeck mit stattlichen Wahren außgesegelt / gefangen / vnd nach Wißmar gebracht. (Freyherr von schaumburg vor Glückstatt gefangen.) Den 25. Augusti / nach Mitternacht / ist die Dänische Besatzung in Glückstatt / in 1500. starck / auff das Keyserische Läger / so auff einer seiten nechst an der Elb war / außgefallen / hat dasselbige vnversehens in der finstere angegriffen / vnnd eingenommen / ein zimliche Anzahl der Keyserischen erlegt / auch viel gefangen / vnder welchen Herr Hannibal / Freyherr von Schaumburg / General Wachtmeister / sampt etlichen [1239] Capitainen / Fendrichen / vnd andern Officirern gewesen. Sie haben in der eyl etliche Schantzen geschleiffet / auch gar das Läger angezündet / aber endlich durch ein grosse Anzahl herbey kommenden Keyserl. Kriegsvolcks wider zurück in die Festung getrieben worden: vnd ist der von Schaumburg hernach gegen dem Obristen Conrad Nell loß gelassen worden. Endlich haben die Keyserischen die Belägerung Glückstatt gantz auffgehaben / vnd sich mit aller Macht für Crempe begeben / dahin hat der General von Friedland jmmer mehr Volck vnd andere zur Eroberung dienliche Sachen gesand. Vber das Kriegsvolck darvor / hat ein Italiän. Hertzog von Gvadagnolo Torquato Conti genennet / das Commando gehabt. Vmb den 10. Octob. ist auff Befehl gemelten Generals der Keyserischen Hauptleuth einer / auff der Crempter eusserste Schantz gefallen / dieselbe auß dreyen Posten getrieben / doch sind bey. derseits etliche verwund vnd tod geblieben. Vnd weil die Keyserische bemelte Posten nit erhalten können / als haben sie zwey Stück Geschütz / so sie daselbst gefunden / darunder das eine zuvor vernagelt / ins Wasser geworffen vnd darauff wider abgezogen. Balo hierauff ist General von Friedland mit mehr Volck im Läger ankom̅eu / vnd die Festung also vmbringet / dz niemand weder auß noch einkom̅en können. Vnd ist dieses darumb beschehë / damit die in Glückstat / so durch frisch auß Holl- vnd Engella̅d ankom̅endes Volck die Cremter entsetzen solle̅ / wie es darmit beschaffen vnd ob der vorhabende Entsatz angelegtseyn würde oder nit / keine kundschafft haben / auch hingegen die belägerten ob sie sich auff einigen Entsatz zu verlassen / (Crempten ergibt sich den Keyserischen.) wann oder wie derselbe kom̅ë würde / nichts erfahren möchte̅. Nach dë nun die Belägerten gesehë / dz in dem Keys. Läger alles / sie mit sturmender hand auffs eusserste anzugreiffen / fertig gemacht würde / vnd aber nit allein die jhnen zum Entsatz bestimpte Zeit verflossen / sondern auch alle Proviand auffgezehrt were / als haben sie endlich mit den Keyserischen wegen der Vbergebung zu tractiren angefangen / vnnd sich mit Hertzogen zu Friedland auff nachfolgende Punctë verglichen. 1. Nemlich dz der Gubernator darin̅en Georg von Alefeld / mit der vnd??? sich habendë guarnison / mit sack vnd pack / Roß vnnd Wagen / Pagagy / vnd allen zugehörden / mit fligenden Fahnen / Ober-vnd Vndergewehr / bern̅enden Lunten / schlagenden Spielen / vnd in was Ordnung sie woltë / den 4/14. Nov. von Crempe ab nach Glückstatt ziehen / vnnd von dannen alsobald ohne einige Saumnuß nach Dennemarck abfahren solte. 2. Solte Anordnung gethan / auch Paßzettel mitgegeben werden / dz / wo sie etwan in Jüdland / oder andern von den Keys. besetzten Orten / durch vngestümm auff dieser jhrer Reiß / ans Land geworffen würdë / jnen nichts feindliches begegnet / sondern alle beförderliche Hülff erzeiget würde. 3. Den Abziehenden solten alle Wägen vnnd Schiff / darauff jre Pagagy / auch Gewehr / zu jrë Compagnien gehörig / nach Glückstatt passiret / auch zu solcher sachen fortbringung mit Schiffen so viel müglich geholffen werden. Doch solten alle Wägen vnnd Schiff / so den Bürgern vnd Innwohnern zuständig / von Glückstat auß / als bald wider zurück geschickt werden. 4 Alle Stück / Gewehr / vnd Munition in der Festung / solten vnverrückt verbleiben / dëjenigen / so von J. Fürstl. Gn. Hertzog zu Friedland hierzu geordnet vnd vberliefert / auch die Brunnen / Cisternen nicht verunreiniget werden. 5. Die so Wunden oder Kranckheit halbë nit alsobald außziehen köndten / solten biß zu jrer Gesundheit freye Vnderhaltung haben / vnnd nach solchem / wie die andern fort geschickett werden. 6. Die abziehende Officirer vnd Soldate̅ solten zu dienen nit gezwungen: auch solte jnen zu jhrer Pagagien versicherung ein Keyserische Convoy mit gegeben werden. 7. Die Bürger / Inwohner vnd Bawren welche in der Festung sich befinden / solten bey dem jhrigen versichert / vnd geschützet werden. 8. Solten auch bey dem offentlichen Exercitio der Augspurgischen Confession / vnd allenjhren Privilegien / wie andere im Hertzogthumb Holstein erhalten werden. 9. Die abziehenden solten auch alle in Crempen geflehnte Güter vnspolirt lassen. Selbige solten auch wol verwahrlich darinn verbleiben / vnd den jenigen / so sie gehörig / wider zukommen. 10. Dieses alles solte / ohne allen gefährlichen Auffzug vollstrecket werden / vnd biß zu Vollziehung dessen / zween Dennemärckische Hauptleut bey J. Fürstl. Gn. dem Hertzogen von Friedland zu Geyseln sich einstellen. Als nun auff den angesetzten Termin die Dänische Besatzung außgezogen / ist der von Friedland mit seinem Volck hinein gerucket / aber nur zum einen Thor hinein / zü andern aber wider hin auß / vn̅ mit d??? Leib Compagny auf Lübeck zugezogen. Das vbrige Key. Kriegsvolck / hat sich nach dë die Festung mit einer Guarnison versehë / wid??? nach Pommern ins Winter Quartier begeben. Diese Festung were mit gewalt nit leichtlich zu erobern gewesen / wo sie nicht durch Hungersnoth were bezwungen worden. Die Keys. haben darin 64. stück Geschütz / 446. Centner Pulver / 600. ???. Lunten / neben andern Kriegssachen bekommen. Wan̅ die Dänische sich noch wenig Tage mit hungerigem Magen hetten behelffen können / so weren sie der Belägerung erlassen wordë: Dann vber etlich Tage nach der Vbergebung die hohe Wasserfluth entstanden vnd alle Teich vnd Schantzen gantz ruinirt: hetten also die Keyserischen / wo sie noch darfür gelegen / von sich selbst die Belägerung auffheben müssen. (Hertzog vo̅ Friedland bemächtigt sich der Statt Rostock.) Kurtz zuvor ehe der Hertzog zu Friedland dem Läger vor Crempe zugerücket / ist er mit etlich tausent Mann für die Statt Rostock vnd vnversehens daselbst vnder das Geschütz kommen / vnd hat keyserliche Guarnison einzunemen befohlë. Wiewol nun selbige Statt vngern daran ko̅men / haben sie doch angesehen den grossen (Ge [1240] walt) / vnd daß der General jhnen allbereit zu nahe kommen / endlich nach vielem tractiren 1000. Musquetirer einzunehmen verwilliget / welche dann so bald hinein gezogen / vnnd jhre zu geordnete Quartier eingenommen. Doch ist nachfolgender Vertrag zwischen dem Hertzogen vnnd der Statt deßwegen auffgerichtet worden. 1. Solle durch die Gvarnison der Statt Rostock jhr biß anhero ruhiglich besessener / vnnd gebrauchter Statt / vn̅ in welt-vnd geistlichen Sachen / auch Vniversitet / Kirchen vnd Schulen / nichts praeiudiciret / darinn keine Veränderung gemacht werden / sondern alles in vorigë Stand verbleiben / auch bey jhren habenden / vnd von J. Key. M. confirmirten Privilegien / insonderheit bey dein Exercitio jurisdictionis omnimodae, auch Religion-vnd Prophan Frieden geschützet / vnd sicher gelassen werden. 2. Sollen die Soldaten / Officirer / vnd Commendator ohne einige E. E. Raths / vnnd gemeiner Statt Beschwerung / Schatzung / vnnd Zulage / von Jhrer Furstl. Gn. vnderhalten werden. Item es solle die Summa 1000. Mann zu Fuß nicht gestärcket / auch keine Weiber / außgenommen / so getrawet / vnnd Jungen folgends eingebracht werden. 3. Solle E. E. Rath vnd Burgerschafft die Einlosirung jhres gefallens anzuordnen frey stehen / vnd darinn von niemand tur birt werden. 4. Soll einen Schlüssel zum Thor die Obrigkeit / den andern der vber die Soldaresca verordnete Commendator haben / vnd ein theil ohn deß andern Consenß dieselbe nicht eröffnen lassen. 5. Soll all der Statt Ammunition / Pulver / Loth / Wehr vnd Waffen / frey gelassen / vnd kein Paß darin geschehen / viel weniger einige Disarmirung vor genomen werden. 6. Soll die Tag vnd Nachtwacht / zum halben theil von Bürgern / der ander halbe theil durch die Gvarnison besteller / vnnd denselben vom Keyserlichen Commendator das Wort gegeben werden. 7. Soll jeder Delinquent oder Mißhandler / vnnd da jemand Gerichtlich zu belangen / wo es ein Bürger / vor den Rath: ein Student / vor die Academi: vnd ein Soldat vor den Keyserlichen Obristen citirt / vnd die Sach decidirt werden. 8. Soll vnder der Soldatesca strenge Disciplin gehalten / vnnd bey Leib vnd Lebensftraff den Soldaten anbefohlen werden / die Bürger / Einwohner / reysende vnd Bawersleuth sicher passiren vnnd repassiren zu lassen / vnnd niemand mit Worten oder Wercken zu beleidigen. In gleichë sollen die Soldaten von den Bürgern auch nit angetastet werden. 9. Soll die Guarnison / so bald die jetzo erregte Kriegsgefahr vorüber / ohn einigen schaden oder Beschwernuß der Bürger auff gehoben werden. 10. Soll der Statt Landhospital vnd Bürger Gütern mit aller Einquartiru̅g vnd Schatzung verschont werden: darneben haben Jhre Fürstl. Gnaden zu bezeugung jhrere guten Affection den Nachstand der versprochenen Contribution der Statt erlassen. 11. Soll der Paß vnd Repaß / vnd alle Commercien zu Wasser vnd Land frey / vnd ohn einigen Auffsatz der Rostocker Bürger gelasse̅werdë. 12. So bald die Guarnison in die Statt geführt / soll die Armee von der Statt abgeführt werden. (Hansee Stätt rüsten sich zur Defension.) Dieser Verlauff mit der Statt Rostock hat die andern Hansee Stätt sehr für den Kopff gestossen / vnd haben sie sich deßwegen je mehr vnnd mehr mit aller Notthurfft / auffjeden begebenden Fall versehen / vnnd ist sonderlich Lübeck in Fortificirung jhrer Statt ernstlich fortgefahren. (Brau̅nschweig von den Keyserischen an gefochten.) Es ist den Stätten auch der verdacht gemehret worden / weil der General Tilly an die Statt Braunschweig begehrt / vier Compangnyen Reuter einzunehmen. Demnach aber solches von bemelter Statt abgeschlagen wordë / hater ferners solche dem Fürstenthumb Braunschweig zur Erleychterung / zu vnderhalten jhr zugemuthet: wo nicht / die Statt zu blocquiren gedrawet. Darauff dann auch alle Güter / so in die Statt gewolt / von den Keyserischen angehalten / vnd nit hinein gelassen worden. Derowegen selbiger Statt Rath seine Abgesandte an gemelten Tilly abgefertigt / mündliche Vnderredung deßwegen mit jhm zu pflegen / vnd solche Vngelegenheiten abzuwenden. Der gemeine Mann aber ist sehr schwürig darüber worden / vnnd hat von keiner Tractation hören wollë / sondern Gut vnd Blut / wie vor diesem geschehen / bey einander auffzusetzen sich erbotten. Vnd hat deßwegen ein Ehrsamer Rath selbige im Zaum zu halten / vnd zu stillen / genug zu thun gehabt. Der General Tilly hat wochëtlich für die Einquartirung 2000. Reichsthaler begert. welches der Statt vnerträglich gewesen were / wo nit endlich durch andere Interposition die Sach gemittelt / vnd auf ein leidlichs verglichen worden were. (Lindaw vo̅ den Keyserischen eingenommen.) Im Monat Martio als sich in der Statt Lindaw eine Differenz zwischen dem Rath vnnd Burgerschafft erhaben / sind vnder dem schein Quartier darin zu haben / 500. Keyserische Soldaten hinein gezogen / welche sich der Statt im patronirt / den Bürgern die Wehre vnnd Schlüssel der Statt abgenommen: welches den Schweitzern vnnd Grawbündern / als Nachbarn / nicht wenig nachdencken vervrsachet. (Der Dänischen Versamlung im Reyderla̅d von den Kenserischen vernichtet.) Vnder dessen hat sich im Reyderland etlich Volck / als 1000. Mann zu Fuß vnd in 500. zu Roß / welche in den vereinigten Niderlanden waren abgedanckt worden / zu Dienst deß Königs in Dennemarck versamblet / vnd das Hauß Petkum / so an der Eins gelegen / eingenommen. Ehe sie aber recht bewehrt gewesen / sind sie vnversehens von den Keyserischen vberfallen / zertrent vnnd theils erschlagen worden. Es haben zwar etliche Dänische Kriegs Schiff auff den Embsstrohm ankommen sollen / dieses newe Kriegsvolck zu defendiren / find aber zu lang außblieben.
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Ob wol die Graffschafft Oldenburg vnnd Delmëhorst / wie auch Ostfrießland mit Kriegsvolck belegt gewesen / ist doch Butjaderland inn der Grassschafft Oldenburg / vnd und der Nordsee gelegen / zwar nicht mit Contribution / aber doch mit Einquartierung verschonet geblieben. (Dänische fallen in Butjaderland.) Dieses haben die Königischen erfahren / vnd sind mit etlichen Schiffen dahin gesegelt / inn einer Schleusse außgestiegen / vnnd einen Orth nach dem andern eingenommen / in willens / das Land nicht so bald wider zu verlassen / weil es fruchtbar vnnd ein bequemer Paß auff andere Lande ist. Worauff die Tillischen auß Ostfrießland / Oldenburg vnnd dem Stifft Bremen / dahin kommen / vnd haben sich auff mancherley Ort an die Königsche versucht: Da dann eine Parthey die ander auß einem Quartier ins ander gejagt: darzu di Bawern auff deß Königs seitten frisch geholffen. (Vneinigkeit zwischen den Dänischen.) Mitlerweilist vnder den Dänischen vnd andern Officirern vnd Befelchhabern grosse vneinigkeit entstanden. Dann weiln bey den Dänischen gar schlechte Kriegs Ordnung gehalten würde / die Englischen aber vn̅ anderer Confaederirten Officirer die Sach offtmals anderst vnd besser anzugreiffen rathen theten: Als ist darauß nicht geringe differentz vnnd streitigkeit vnder jhnen erwachsen: vnd gaben die Dänischen vor / die Engell: vnnd Holländer wolten das Commando gar zu sich ziehen: haben auch deß Obristen Morgans / welcher nach außgang seiner veraccordierten zeit / auß befehl deß Königs in Engelland / zu Gluckstatt ankommen / vnd General vber die Infanteria vnd Artilleria von J. Kön. M. zu Dennemarck verordnet war / Bestallung disputierlich gemacht. Worüber er sehr vnlustig worden / vnnd solches an den König in Dennemarck schrifftlich gelangen lassen. Mitlerweil haben sich nicht allein die Dennemärckische Reichsräht / sondern auch der Churfürst von Sachsen / der Hertzog von Hollstein / vnd andere sehr bemühet / wie doch ein Friedens tractation möchte angestellet / vnnd alle vnruhe beygeleget werden: Vnd kam es so weit / daß zu solchen Friedens tractaten die Statt Lübeck oder Hamburg ernennet wurde. Aber Tilly vnnd der Hertzog von Friedlandt brauchten darbey viel Disputat / vnd wolten jhnen solche beyde Orth darzu nicht belieben lassen / zogen auch das werck von einer zeit zur andern auff. In dessen giengen die Reden / als ob der König in Dennemarck zum Frieden nicht geneigt were / vnnd dardurch also die Tractaten stecken blieben. Als nun Jhr Kön. May. solches inn erfahrung gebracht / hat selbige der vrsachen halben den 14. Septembris eine schrifft publicieren lassen / so also gelautet: (Deß Königs in Den nemarck Erklärung vber dem Kriegswesen.) Der Königlichen Mayestatt zu Dennemarck / Norwegen / etc. Ist vnderschiedlich vnnd glaubwürdig fürbracht / was gestalt nicht allein am Keyserlichen Hoff / sondern auch in dë quartieren hin vnnd wieder mit grossem schein / auch praetendierung vermeintlich intercipirter Jhr Königlichen mayestat Handschreiben / außgegeben / vnnd jedermänniglich / so gar auch Jhr Mayest. Anverwandten vnd eygnen Vnderthanen persuadiret, ja durch offentliche angeschlagene vermeinte Edicta, abgelegte propositiones vnnd Werbungen behauptet werden wollen / Als wann die Römische Keyserl. Mayest. zu wiederbringung deß wehrten Friedens gantz wol geneigt / vnd dessen auff gar erträgliche Mittel sehr begierig / vnd es hingegen eintzig vnnd allein an höchstermelter Königl. Mayest. welche zu keinem Friede sich verstehen / noch einige Handlung deßfals verstatten wolte / erwinden vnd ermangeln thete. Ob nun wol Jhr. Königl. Mayest. solche vnd vergleichen Affterrede vnnd Verleumbdungen / als deren Sie bey jhrem Gegentheyl nicht ohngewohnt / auß Heroischem Gemüth wenig achten / sondern vielmehr jhres Christlichen Gewissens / Königlicher vnnd zu der gemeinen Wolfahrt gerichteter / GOtt vnd vielen Ehrliebenden wolbekandter Intention / sich dagegen getrösten: So können sie doch leichtlich erachten / zu was Ende dergleichen Gedichte von dero Widerwertigen bey hoch vnd niedern Standes Personen / den erbarn Stätten / vnd vorauß dem gemeinen Mann / divulgirt vnnd außgesprengt werde / Nemblich die vnerhörte Rottir - vnd Samblung deß vielen Kriegsvolcks / damit gantz Deutschland vberschwemmet / vnnd viele vnschuldige mit diesem Krieg weniger als nichts gemein habende Stände vnd Vnderthanen jämmerlich bedrengt werden / sambt allen andern proceduren / mit solchem vnd dergleichen Fürgeben zu palliren vnd zu beschönen / vnd darneben / wo müglich / zu beschaffen / das alles Vnheil nur Königl. Mayest. beygemessen / vnnd dessen vervrsachung auff dieselbe gäntzlich transportiret vnnd verschoben werden möge. Damit aber die liebe Warheit durch derogleichen insimulationen nicht vnterdrucket / vnd deroselben Liebhabern / auch sonst ins gemein allen getrewen Patrioten derogestalt nicht möge fälschlich imponiret werden / Als haben höchstgeehrte Kön. May. zu jedermännigliches Nachricht diese folgende kurtze eröffnung zu thun / gnädigst verorden wollen. Vnd setzen zu vorderst Jhr. Königl. Mayest ausser allen zweiffel / es sey auß denen / in offenen Druck ergangenen Actis, der gantzen Welt bekant / was es mit dero zu Braunschweig in Annis 1625. vnd sechs vnd zwantzig im October, November, December, Ianuario, Februario vnd Martio respectivè, vnd also in den sechsten Monath gepflogener vnd protrahirten Friedshandlung für eine Bewantnuß vnd Außgang gewonen / bey wehme der mangel / daß man zu verhofften Schluß vnd Vergleich / nach so langen Tractaten / nicht gereichen können / bestanden. Ob nun zwar Jh. Königl. May. nicht verborgen / daß sich allerhand Leuthe gesunden / so ex postfacto, vnd hernach gefolgtem eventu, jhre Iudicia derivirend, eins vnd anders bey gemelten Tractaten desideriren vnd einführen wollen: So [1242] können doch J. Kön. M. alle vnpartheyliche Biderleut vn̅ Kriegsverständige gantz wol darüber vrtheylen lassen / da man beym Gegentheil nach so embsig geführter Handlung / vnd mit grossem Betrangnuß der armen Vnderthanen (welchen allerseits Armeen immittelst auff dem Halß gelengen) in die länge protrahirte Tractaten / an statt erwarteten endlichen Schlusses in den wichtigsten Puncten zu rück springen / zu keiner special Erklärung vber der Exoneration deß Craysses sich verstehen / die versicherung deß Prophan vnd Religion Friedens gar vberhupffen / vnd endlich wider alles vermuthen defectum mandati praetenditen, vnd es allererst auff Relation vnd hinderbringung an die Key. M. vermeintlich stellen / vnd richten wollen: Ob nit Jhr Kön. M. neben andern dero mit Crayß Fürsten grosse vnd erhebliche Vrsach gehabt / in die Gedancken zu gerathen / daß es den Generalen / Hertzogen zu Friedland vnd Grafen von Tilly / mit solchem Frieden dadurch Ruhe vnd Sicherheit im H. R. Reich widerbracht vnnd stabilirt werden möchte / kein rechter Ernst / sondern vielmehr alles dahin gerichtet / durch gewinnung der Zeit J. Kön. M. vnd deß Craysses Armee einig Vortheil abzugehen / vnd dieselbe darunter zu ruiniren vnd zu gefehren / vnd derohalben einer solchen offenbahren Vmbführung nicht länger zuzusehen / sondern sich davon / in Erwartung was der liebe Gott für Hilff vnd Beystand verleyhen möchte / lieber zu eussern / vnnd sich biß zu anderer Zeit / da die Gemüther beym Gegentheil besser darzu inclinirt seyn möchten / zu enthalten / erwehlet vnnd beschlossen. Wiewol nun dero Zeit der Herrn Chur Fürsten zu Sachsen vnnd Brandenburg / sc. wolmeintlich vnternommene Interposition / durch angedeutete erzeigung deß Gegentheils zerschlagen vnd vnfruchtbarlich abgangen / wie obangeregte publicirte Acta / darauff man sich geliebter kürtze halber hiemit referiren thut / dißfals gute vnd ohngezweiffelte nachrichtung geben: So ist es doch bey Kön. M. nit bestanden / daß der Röm. Keys. May. Erklärung in denen von obgemelten Generaln ad referendum vorschobenen Puncten hernachmals nicht erfolgt / sondern haben Jhr Kön. May. einen weg als den andern / zu Reassumption solcher Tractaten / Anlaß vn̅ Fürschub zu gebë / nie vnderlassen. Gestalt auß denen J. M. vielfaltigë schreibë erscheiner / dz J. K. M. kurtz nach denë zu Braunschweig geëdeten Tractaten / auch bey Catholischen Fürsten / als deß Herrn Pfaltzgraffen Wolffgang Wilhelm zu Newburg Fürstl. Gn. Jhr zum Frieden nochmals geneigtes Gemüth zu contestiren / vnd deroselben Cooperation darunter zu erlangen / sich wolmeintlich angenommen. So erhellet auch im gleichen auß dem was Jhr Königliche Mayestät den 10. vnd 16. Julij respectiuè in gemeltem 1626. Jahr / an die Key. May. vnd Sereniss. Infantin zu Brüssel dißfals sich / Jhr. May. gewöhnlichen Candor nach / vffrichtig vnnd teutsch erkläret / auch auß friedsamem Gemüth rühmlich vnd Königlich anerbotten / welches daß es an Jhr Keyserlichen Mayest. seyten keines Buchstabens zur Antwort oder Gegenerklärung gewürdigt / man billich an seinen Orth muß gestelt seyn lassen. Als auch in dem̅selben 1626. Jahr J. Kön. M. von Hertzog Fridrich zu Schleßwig Holstein Fürstl. Gn. an die hand gegeben / daß deß Herrn Churf. zu Sachsen Gnade zu der Reassumption dero Braunschweigischen Friedens Tractaten etwa nicht vngeneigt seyn möchte / haben J. Kön. M. sich dero gestalt willig darzu erklärt / wie hochermeltes Hertzogen zu Holstein Fürstl. Gn. in jhrem schreiben sub dato den 11. Nov. obernanten Jahrs es rühmen vnd bezeugen. Wie dann J. Kön. M. auff erlangte fernere Nachricht / daß deß Herrn Churf. Gnade hochermelt zu solchem Werck wol inclinirt / nicht vnderlassen / sub dat 4. Maritij deß folgenden 1627. Jahrs dieselbe darunter beweglich zu ersuchen / vnd dero / wessen die Sereniss. Iufantin zu Brüssel zu gleichmessiger Interposition sich erbotten / daneben zu communiciren: Nach dem dann Jhr Churfürstliche Gn. zu Sachsen in dero Antwort vnnd Resolution / der Interposition zu vnternehmen / vnnd darzu bequemen / dieser gestalt sich erbotten / dafern Jhr Königl. Mayest. etwas specialius gegen dieselbe herauß zu gehen / vnnd vber den jenigen Articuln so zu Braunschweig vber geben / jhre Erklärung zu geben sich belieben lassen wolte: Als haben Jhre Königl. May. hindangesetzt jhres vorigen Bedencken / so sie dißfals gehabt / obgemeltem begehren zu folge / Jhr. Churfürstlichen Gnaden etliche special Articul zugeschickt? vnd wegen jhrer Zuneigung zu dem erwünschten Frieden gnugsamb vergewissert. Es ist aber eine geraume Zeit dahin gangen / ehe Jhr Königl. May. einige Nachrichtung / wie solche jhre Erklärung auffgenommen / erlangt / daß sie auch in dero Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Schleßwig Holstein Füstl. Gn. betawren / daß solche Reassumption zu widerbringung eines all gemejnen redlichen vnnd auffrichtigen Friedens / dero gestalt auff die lange Banck geschoben würde. Ob nun zwar Jhr Churfürstl. Gn. an jhrem Orth / wie es die hernach angelangte deroselben Hand-vnd andere Schreiben genugsamb bezeugen / nichts erwinden / sondern alles ohngeseumbt an die Keys. May. gelangen lassen / auch sich dahin offerirt vnnd erbotten / so balden sie Jhr. Key. May. Resolution erlangen / vnd selbige dahin / daß diese Reassumption Handlung anzustellen / gehen würde / daß Jhr Churf. Gn. alsobald Zeit vnd Ort dazu benennen / vnd Jhr. Kön. M. dasselbe eylends zu wissen machë / auch sonst auf dem damals benanten Churfürstlichen Collegial Tage / alles das jenige / was zu widerbringung / Ruhe vnnd Frieden gereichen möchte / ins werck zu richten / beschaffen vnnd befördern helffen wolten: So ist doch solche vertröstete Keys. Resolution [1243] gantz vnd gar zu rück blieben / vnd haben inzwisschen Jhre Köni May. erfahren müssen / daß man vnter dero Königl. Handzeichë außgefolgte obgedachte Friedens Articul zu einem andern End gebraucht / vnnd an jhre Königl. M. Confoederirte geschickt / denselben darauß zu demonstriren / als wann J. Königl. M. ohne jhrer Confoederirten Vorbewust / den Frieden allbereyt mit Jhrer Key. May. geschlossen / vnd darinn wieder die auffgerichtete pacta conuenta foederis gehandelt. Was gestalt nun jhre Königl. May. obgedachten Churfürstlichen Collegial Tag vm̅ mehrere beförderung solches heylwürdigen Wercks / durch jhre Gesandten zu besuchen gantz geneiget gewesen / auch zu dem Ende an die Röm. Key. May. vmb ertheylung eines sichern Geleyts für jhre / wie auch deß Königs in Groß Britannien vnnd Churfürst Pfaltzgraffen Bottschafften / vnderschiedlich vnd gantz beweglich geschrieben / solches bezeugen gleichsfalls die deßwegen abgangene Schreiben: vnnd ist daneben wol zu mercken / ob wol J. Kön. M. vmb jhre Schreiben an die Key. May. desto gewisser fortzubringen / vnnd eygentliche Resolution darauff zeitlicher zu erlangen / an den General Graff Johan von Tilly einen eignen Trompeter abgefertigt / vn̅ dem General die Copey dessen / was an die Keyserliche Mayestät geschrieben / communiciret / in Hoffnung / er würde dardurch bewogen werden / den Trompeter desto williger fortzufördern / daß dannoch gemeldter General solchen Trompeter etliche Wochen bey sich behalten / vnnd hernach erst vnverrichteter Sachen wieder zu rück geschickt. Was nun darauß für Abmerckung zu nehmen / daß man Jhr Königl. May. für dero Botschafft kein Gleytertheylet / vnnd sich dero gestalt darbey erwiesen / solches stellen J. Königl. May. zu jedermanns Muthmassung vnd Nachdencken. Ob auch wol ferners höchstgedachter J. K. May. Herrn Reichsräthe vnterm 18. Octob. an deß Hertzogen von Friedlandt Fürstl. Gn. gelanget / vnd vm̅ abführung dero in deß Reichs Dennemarck ohnverschuldeten Landen eingebrochenen Soldatesca angesucht / auch dem mit obgemeldtem Schreiben abgefertigten J. Königl. May. Kammer Junckern / Caspar von Buchwalden in Befehl gegeben haben / bey hochgedachtes Hertzogen Fürstl. Gn. zu guten Gelegenheiten wegen Restauration deß hochwehrten Friedens mündtliche Nebenwerbungen anzufügen / so ist doch auch darauff so wenig erfolgt / daß er von Buchwaldt von dem von Altringern auffgenommen / etliche viel Monat in beschwerlicher Custodi gleichsamb als gefangen gehalten / vnnd endlich mit schlechter Resolution wiederumb erlassen / vnnd zu rück gefertiget worden. Es haben aber immittelst Jhre Königliche Mayestät die gäntzliche Zuversicht zu dem Herrn Churfürsten zu Sachsen gestelt gehabt / seine Churfürstliche Gnaden wurden die obangedeutete Reassumption ferner zu vrgirn nicht nachgelassen haben / also / daß auch dannenhero / nachdem bey wehrendem Collegial Tage zu Mühausen / beyde Wallsteinische vnd Tillische Armeen in Holstein / ja gar in der Kron Dennemarck zugehörige Fürstenthümer Süder-vnd Norder Judtlandt (welche doch mit diesem Kriege weniger als nichts zu schaffen) eingefallen / vnnd Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden allerhand ansuchung gethan / mit den Keyserischen vnd Bayerischen Generaln in andere Friedhandlung sich einzulassen / Jhre Königliche Mayestät vornemlich dieses Bedencken darbey getragen / weiln Jhre Mayestät Chursachsen die Vnterhandlung deferiret / daß sie dessen vnwissend davon nicht abstehen / vnd sich mit gemeldten Generaln einlassen können. Endlich als der Herr Chur Fürst zu Sachsen (dessen Churfürstliche Gnaden auch die Herrn Reichs Räthe der Kron Dennemarck / vmb bey der Keyserlichen Mayestät die Friedshandlung / damit ehist müglich Ort vnd Zeit darzu benandt werden möchte / zu befördern / beweglich ersucht) zu außgang deß Collegial Tags in einë Schreiben an Hertzog Fridrichen zu Holstein / sub dato Mülhausen vom Novemb. entwichenen 1627. Jahrs / welches hernach Jhr. Königliche M. communiciret / so viel angedeutet / daß seine Churfürstliche Gn. alles von sich vnnd dahin schlechter dinge gewiesen / daß man den Frieden bey der Römischen Keyserlichen Mayestät zu suchen hette / hat manleichtlich abnehmen können / daß zu der so lang erwarteten Interposition vnd Reassumption wenig Hoffnung mehr obhanden. Weil nun diesem nach Jhre Königliche M. berichtet worden / daß der Hertzog von Friedlandt / wie auch der Graff von Tilly als Keyserische vnd Bayerische Generalen / vnderschiedlich sich vernehmen lassen / daß Jhre Keyserliche M. nochmaln zum Frieden vnd dero Behuff anderwertige Handlung pflegen zu lassen wol geneigt / vnnd dahero hochermelts Hertzog Friedrichen zu Schleßwig Holstein Fürstliche Gnaden sam̅t etlichen dero Ritterschafft gemelter Fürstenthüm / im Januario deß jetztlauffenden 1628. Jahres bey Jhr Königliche Mayestät / durch dero Rath vnnd Amptmann zu Renßburg Heinrich Rantzowen / sich dero gnädigsten Gemüths Meynung vber solcher Handlung zu erholen / verfügt / haben nicht allein Jhre Königliche Mayestet durch dero Reichs Räthe sich in gnädigster Gewierigkeit zu allem Vberfluß resolvirt vnnd erkläret / sondern auch jetzt wol gemeldete Herrn Reichs Räthe deßfalls selbst an die Römische Keyserliche Mayestet geschrieben / vnnd / vmb Commissarios, Orth vnnd Zeit / zu gewüntschter Vnterhandlung / allergnädigst zu verordnen vnnd zu benennen / fleissig ersuchet vnnd angelanget / Allermassen dann seine Hertzog Friedrichen zu Schleßwig vnd Holstein Fürstliche Gnaden den Keyser [1244] lichen Generaln vorgedachte Jhre Königl. M. Erklärung notificiret / vnd auff erlangte Gegen-Resolution hernach zu anfangs deß Aprilis / J. Königl. M. hinwider berichtet / daß die Key. M. die beyde Generaln / obgedacht / zu dero Commissarien verordnet / die sich auch erbietig gemacht / zu außgang jetzt erwehnten Monats / an einen bequemen Orth / jedoch beyde Städte Lübeck vnd Hamburg (welche Oerter J. Kön. M. durch die Herrn Reichsräthe allbereyt im Nov. deß vorigen Jahrs / als am besten darzu belege̅ / vorschlagen lassen) auß genommen / zusammen zu kommen. Seyt solcher Zeit hero ist vber dem Orth an welchem die Tractaten vorgenommen werden möchten / das gantze Werck bestecken blieben / vnd haben Jhre Kön. May. in Vernehmung / daß die Keyserlichen Lübeck vnd Hamburg verworffen / zwar die Stadt Bremen / vnd protermino der Beysammenkunfft den letzten May / wolmeinlich an die Hand gegeben / aber es hat zu Maturirung der Tractaten wenig verfangen mögen / sondern ist die Belägerung der Stadt Stralsund dazwischen vorgangen / vnd zu Außgang derselben im Augusto von dem Hertzogen von Friedland erstlich wieder vmb deß Orts halber / ohne meldung einiger Zeit / als dazu S. F. Gn. sich dasmal nicht resolviren kön̅en / Kyel oder Lauwenburg zu erwehlen vorgestellet. Wiewol nun Jhre Königliche May. groß Bedencken getragen / Jhre Deputirte an solche Oerther / welche das Gegentheyl mit jrer Gvarnison besetzt / zu schicken / dannoch jhre Begierden zum Frieden damit zu erweisen / vnnd zu der Rückwendigkeit der Tractaten jhres Theyls alle Vrsach vnd Anlaß zu benehmen / haben sie auff die Stadt Kyel gnädigst gewilligt / vnnd stehet jetzo drauff welche Zeit dem Gegentheyl die Tractaten fortzusetzen belieben möchte / an Jhrer Königl. M. deputirten / als welche schon mit Instruction vnd plenipotentz zu solcher Handlung versehen / wird es dißfalls nicht ermangeln / sondern jhnen die erste Zeit die liebste seyn / nach aller mügligkeit bey dë Tractate̅ / gegen eingelieverten genugsamen Keyserlichen Salvum conductum, sich der gebühr nach einzustellen. Demnach nun auß dieser kurtzen erholung der Geschicht / vnnd documenten vberflüssig erscheinet / wie es vmb die zu dem Frieden getragene Inclination / Lust vnnd Begierde für eine Bewandnuß von Jahren zu Jahren / ja von Monaten zu Monaten gehabt / als stellen demnach J. Kön. M. einem jeden vnpassionirten vnd der Warheit zugethanem Biderman zu aestimiren anheim / vnd wird es die Zeit vollends offenbahren / bey wem der mangel erschienen / vnnd bey welchem Theyl es gehafftet / daß der liebe hochwerthe edle Friede biß dato nicht wiederbracht / sondern gantz Teutschland vnnd andere benachbarte Provintzien mit continuirlicher Einquartierung / vnerhörten schröcklichen Exactionen / Contributionen vnd Pressuren / Raub / Nahm / Mord / Brandt / Bluthvergiessen vnud Verherung zu Grunde gerichtet worden / sc. (Königs in Dennem. Werbung vnd Begehren an die Stadt Ha???burg wegen haltung der Neutralitet.) Kurtz hernach hat der König / weil er abermal ist berichtet worden / daß die Hamburger wider die Neutralitet eines vnd anders verhandelten / an Burgermeister vnnd Rath selbiger Stadt / durch seine Abgesandte nachfolgende Werbung thun lassen: Sie hetten sich nemlich gantz wol zu entsinnen / was J. Kön. M. zum öfftern bey jhnen / wegen der vor augen schwebenden Gefahr / gnädigst anbracht / ingleichem auch / was Fürsten / Stände / vnd die Reichsstädte sich bey diesem Kriege zu vermuthen / vnnd zu gewarten hetten / nemlich / die Verfolgung der wahren Religion / vertilgung deß allein seeligmachenden Glaubens / vnterdruckung deß hellen in J. M. Erbländern angezündeten Evangelij / einführung eines vnleidlichen Dominats / vn̅ verkehrung deß gantzen Status im H. R. Reich Teutscher Nation / vnd erfolgung alles Vnheyls vnd Jam̅ers / wie sich dasselbe in Oberteutschland vn̅ Niedersächsischem Kreyß genugsam̅ beweiset / daß also J. May. Erinnerung / mehr als zu viel wahr worden / auch jedermänniglichen / was bey diesem Kriege vor ein Intent latitire / vnnd auß was Vrsachen solcher in Nidersächsischen Kräyß transferiret / vnd von Tag zu Tag erweitert worden / so weit vor Augen stünde / daß es der gemeine Mann mit Händen greiffen köndte. Daß nun Jhrer Kön. M. vielfältige zu Gemütführung hiebevor nichts gefruchtet / sondern die Städte jhrer benachbarten Vndergang lieber ansehen / als zuträgliche Mittel / selbe zu erhalten / an die Hand nehmen wollen / müsten Jhre M. an seinem Orth vnnd zu deß Allerhöchsten Verhengnuß gestellet seyn lassen. Demnach aber die Stadt Hamburg neben andern Anseestädten gesehen / wie man mit den Städten deß Reichs procediret / vnnd in jhrer Nachbarschafft an Stralsundt das lebendige Exempel erlebet / vnnd darbey vberflüssig erfahren / daß die Erbstädte keine Vnschuldt / sie haben mit dem Krieg zu thun gehabt oder nicht / zu geniessen / wann man jhnen nur durch list / oder Gewalt / beykommen köndte / so zweyffelen Jhre M. nicht / Burgermeister vnd Rat / neben jhren mitvereinigten / werden einsmals zu andern Gedancken gerathe / vnnd nicht allein jhre eigne / sondern auch die allgemeine Noth vnnd Gefahr / zu Hertzen nehmen / wie daß J. May. sie deßwegen nochmaln gnädigst erinnern / vnnd vor Schaden warnen liessen / sie wolten in jhrer Vorfahren Fußstapffen tretten / vnd wieder solchen Feind eine auffrichtige zusammensetzung / als das beste Mittel / dadurch das gemeine Wesen wieder auffgerichtet werden kan / sich endlich belieben lassen / vnd vor den vergüldeten Pillulen darvnter nichts als schädliche Gifft verborgen / sich hüten / vnd mit dem Antidoto guter Vorsichtigkeit / vnd zusammenhaltung praeserviren. Es weren zwar durch den scheinlichen Deckel deß Keyserl. Namens jhrer viel biß daher verleytet worden / weil aber nunmehr in vielen wichtige̅ Actibus verspüret / daß wider Key. M. Wille̅ vn̅ [1245] deß Reichs Constitutiones, darauff deß Reichs Freyheit fundiret / mit Füffen getretten worden / so wolte sichs wieder bey der nachkommenden Welt nicht entschuldigen noch passiren lassen / J. M. hetten an jhrem Orth zu abwendung der imminirenden Servitut vnd Conservation deß gemeinen Wesens trewlich gethan / solte auch ins künfftige geschehen / J. May. möchten auch wüntschen / daß die Städte bey dieser Zeit sich also erweisen möchten / wie sie etwa selber wolten / daß J. M. vnnd dero Confoederirte gegen sie in gleichen Röthen sich erzeigen solten. Nun müsten aber Jhre May. spüren vnd sehen / daß nicht allein die Städte vnnd sonderlich die Stadt Hamburg / zu den Sachen gantz still sitzende / connivirten / sondern auch darvber J. May. Feinden mit beharrlicher Zufuhr allerley nothdürfftigen Vorschub theten. Dieweil nun solches zu J. M. vnd dero bedrangten Land vnd Leuth grossen Schaden gereichen thete / gestalt weil d??? Feind sonsten die Quartir entweder verlassen / oder sich nicht so starck in denselben halten würde / nur dadurch fomentiret würde / daß er J. M. vbrige Festung mit mehrer Bequemligkeit bedrängen köndte / dahin dem Feind vnmüglich / die Belägerung Crempe vnd Glückstadt zu continuiren / wann sie jhnen die Zufuhr sperreten / so wolten demnach Jhre M. Burgermeister vnnd Rath hiermit nachmaln dahin ersucht haben / sie wolten neben andern Städten / insonderheit Lübeck vnd Bremen durch gewisse Vergleichung dieses Vnheyl gebührlich remediren / vnd die Zufuhren dermal eins einhellig abschaffen / vnd durch dienlich Mittel so viel verfügen / daß jhre Bürger der Subministration solcher Sachen / vorauß zum Krieg gehörenden / sich enthalten mögen / dann sie genugsam remonstriren köndten / daß solche Zufuhr ein gewisse Feinthätigkeit auff sich trüge. Wolten sie damnach der Freyheit jhrer Commercien in J. M. vnd dero confoederirten Königreichen vnd Landen hinfüro in voriger Sicherheit geniessen / so möchten sie sich auch hierinn etwas Christlicher vnd vnpartheyscher erzeigen / oder es würde im Gegentheyl zu jhrem grossen Schaden gereichen. Weil nun die Stadt Hamburg neben andern Erbstädten hieran selbst interessirt / damit sie nicht ein Serpent fovirten vnnd hernach von derselben beschädigt würden / dz sie sich salvirn möchten / als trügen J. M. zu jhnen die gnädigste Zuversicht / si würden sich darinn also verhalten / wie sie dessen einen guten Nachruhm bey der Posterität zu erlangen vnnd zu geniessen begehrten. Hierneben weren Jhrer Mayestät zwar weitläuffig vorkommen / als hetten die gesambten An Seestädte bey jüngster jhrer abgelegten Proposition zu Prag / der Römischen Keyserlichen Mayestet zu dero erlangten Victorien eine außführliche Gratulation gethan / vnnd zu vor wegen deß Krieges zur See dissuasori Motiven eingeführet / aber schließlich zu einem andern sich erbötig gemacht: wiewol nun Jhre May. darfür hielten / daß gemesie Gratulation / angesehen der Victorien Beschaffenheit / vnnd was dz liebe Vatterland / nebenst vnserer Christlichen Kirchen Augspurgischer Confession darvnder erlitten / mehr boni oratoris, als boni civis & verè Christiani gewesen / vnd dieselben demnach dahin gestelt sein lassen müssen / So wolten sie doch nicht verstehen / daß angedeute Oblatio von allen Stätten beliebet vnnd beschlossen / oder auch zu Jhr May. vnnd dero Confaederierten Schaden / Nachtheil / gemeint seyn soll. Dieweil aber ein sonderbahre Gefährde darunder versierte / dafern dergleichen acceptieret / vnd von J. May. Gegentheil ferner darauff practicirt werden solte / als wolten J. M. sie gnädigst ersucht haben / sich darinn vorzusehen / vnd keine fernere Vngelegenheit dardurch zu vervrsachen / sondern vielmehr dessen / was sie sich hiebevor resolvirt / erinnern vnd behertzigen / was vor ein jämmerliche Zerstöhrung aller noch vbrigen tranquillitet darauß erfolgen würde / dazu aber Jhre May. jhres theils kein vrsach geben / sondern vielmehr alles zu wiederbring-vnd erhaltung gemeinen wolstands dirigieren / auch die jenige gebührige Erzeigungen / die Jhr May. bey diesen vnd andern Erbstätten in obgemelten an sie gesonnenen Puncten erspühren würden / mit Kön. Gnaden jederzeit erstatten vnd erkennen wolten. (König in Dennem. verbeut die Handlung nach den Keyserischen Quartieren.) Es hatte der König in Dennemarck hiebevor nicht allein in seinem Königreich / sondern auch in den Benachtbarten Orten alle Handtierung mit den Keyserischen / wie auch die Zufuhr an Vivres vnd Munition verbotten / vnd auff der Elbe vnd andern Strömen / wo er gekönnet / mit seinen Kriegsschiffen verhindert. Weil nun wegen solches verbotts grosse Klagen vorgangen / vnd die negotierende sich dessen hefftig beschwert / hat es hernach der König wider in etwas gemiltert / auff gewisse maß die zufuhr erlaubet / vnnd deßwegen nachfolgendes publicieren lassen: Wir Christian / etc. Fügen hiemit zu wissen allermänniglichen Nach dem die genante Keys. vnnd Ligistische Armeen entwichener zeit / vnser Königreich / Fürstenthumbe vnd Lande feindlich vberfallen / vnd sich deroselben gewaltiger massen zum theil bemächtiget / alle veste Oerter / portus vnnd Seehäfen / strömme vnd Pässe occupieret / vnsere Vnterthanen mit raub vnd mord verfolget / zu vorauß dero vermögen / schweiß vnd blut / durch vnerhörte exactiones / jrem Barbarischen vnd gegen Freund vnd Feind / bißhero continuiretem gebrauch nach / jhnen abgepresset / vnnd an keiner hostilität vnd ferneren machination vber vnd wider vnsere Königreich vnd Lande das geringste ersitzen vnnd erwinden lassen: Vnd wir demnach ohnvmbgänglich vervrsacht vnder andern auff mittel vnd wege zu gedencken / solchen vnsern Feinden alle zufuhr vnd vorschub / sich in vnsern occupierten Ländern zu halten vnd zu befestigen / abzuschneiden vnnd zu nehmen: Dannenhero diese verordnung / nach anleitu̅g kriegs gebrauchs / vn̅ aller völcker rechte / von vns gemacht / daß durch vnsere Admiralen [1246] vnd zu vnsern Orlogschiffen bestalte Officirer vnnd Außligger die Handthierung mit vnsern Feinden verbotten / die Zufuhr an vivres vnnd Munition gehindert / vnd vnsere wiederwertige an erlangung jhres bey der freyen Commercirung erwartete̅ Vortheyls in alle mügliche Wege impediret werden / sc. Ob wir nun wol die gnädigste Zuversicht getragen / es würde jedermänniglich / der nur der waren Christlichen Evangelischen Kirche̅ Augspurgischer Confession mit Mund vnnd Hertzen zugethan / in Betrachtung dieses Krieges Beschaffenheit / vn̅ dz dessen Haupt Intent zu gäntzlicher vnterdruckung der Evangelischen Warheit / wie es der Außschlag hin vnnd wider nunmehr öffentlich an Tag gibt / gerichtet vn̅ gemeinet / in solchem vnserm abgedrungenem Vorhaben vns viel mehr zur Hand gangen seyn / vnd für sich selbst aller Zufuhr vnd trafiquirung mit vnsern vnd aller Christlichen Freyheit offenbahren Feinden sich enthalten / alsdeme zu wieder dieselbe foviret / armiret vnd victualisirt haben: So ist vns doch vielfältig vorkom̅en / was dagegen die Benachbarten / auch vnsere confoederirten Vnterthanen vnnd zugehörige sich vnterfangen / wie wenig sie das Interesse der Evangelischen Kirchen / vnnd deroselben jetzo eusserst bedrängten vnnd verfolgten Gliedmassen in acht genom̅men / in dem sie nit allem die jenige̅ / durch deren Tyranney beydes die angeerbte vnnd von Vorfahrn thewr erworbene Freyheit deß geliebten Vatterlandts / sondern zu vorauß das Liecht Göttlichen allein seeligmachenden Worts vnter die Füsse getretten wird / mit aller Notdurfft auch Munition / Wehr vn̅ Waffen versorget / sondern auch darvber / da man jhnen solches in etwas gewehret / vnd nicht gestatten wollen / grosse Klagen vnd Querelen getrieben vnd erhoben. Wan̅ wir dan̅ zu erzeygung gnädigster affection gegen vnsere benachbarte in vnserer gerechten Sach lieber etwas zu remittiren / als angezogene vnsere befugnuß zu prosequirn geneigt: So haben wir vns dahin nutzlich bewegen lassen / die bißhero billichmässiger weise gesperrete zu-vnnd abfuhr auff gemeldte vnsere Lande / vnnd andere von dem Feinde belegte Quartier / dergestalt vnd mit solcher außdrücklichen Condition zu eröffne̅ / daß zwar ein jeder zu wasser dahin hanthieren vn̅ negotieren mag / jedoch aller Zufuhr an vivres / Proviant / vnd Munition / vnd allem was deme anhangt / sich bey verlust Schiff vnnd Guth enthalten / vnd von vbrigen Wahren auff der Elbe / in vnser Feste Glückstadt vnd in andern Häfen / Ströhmen vn̅ vorwässern / vnsern Außliggern / nach einem billichmässigen Taxt vnd Rolln / die darein bestimbte Zolle bey wehrendem diesem Orlog entrichten vn̅ abtragen soll. Wie wir nun anderer Potentaten Exempel gemeß per raision di guerra darzu genugsam befugt: Als wolln wir hiemit allen vn̅ jeden / die auff vnsre gemeldte vn̅ andre vnter deß Feindes begriffene Landen vnnd Quartiere zu handlen / vnnd der ab-vnd Zufuhr sich allda zu gebrauchen gesinnet / dasselbe hiemit gnädigst verkündet vnd publiciret haben / damit ein jeder sich darnach zu richten / vnd für Schaden / welchen die jenigen / so diese vnsere Verordnung violiren / oder dagege̅ einigerley weise thun vnd handlen werden / billich zu gewarten / sich hüten vn̅ vorsehen möge / vrkündtlich vnter vnserm auffgedruckten Königlichen Insiegel / gegeben auff vnserm Schloß zu Koppenhagen / den 17. Decemb. Anno 1628. Vnter diesen Dingen ist es zwar durch embsige (Lübeck zu einer Friedens tractation ernennet.) bemühung der Interponenten so weit kom̅en / daß die Stadt Lübeck zu den Friedens Tractaten ernennet / vnd deßwegen eine Versamlung daselbst auff den Jenner deß nechstfolgenden 1629. Jahres angestellet worden: Aber doch hat man vnter dessen auff jeden begebenden Fall vnd Zerschlagung der Tractation sich beyderseyts mit (Grosse Kriegsrüstungen vo̅ beyden Theylen.) grossen Kriegsrüstungen gefast gemacht. Vnnd zwar haben die Keys. die Pom̅erischen Seekandten vor der Dennemärcker vnd Schweden Einfall zu versichern sich hefftig bemühet / vn̅ das geringste Getreyd auß dem Land / vm̅ andere Wahren hinein zu bringen / nit führen lassen: derwegë alle Handlung gesperret worden / vnnd groß E. lend in Pom̅ern entstandë / auch viel Leut Hauß vnd Hof verlassen müssen. Im Reich ist hin vnd wider viel Reuterey abgedanckt / vnnd an deren statt Fußvolck / damit solches zu wasser / vnd auff den Schiffen köndte gebraucht werde̅ / angeno̅men worde̅. Man hat auch deßwegen / den Krieg zu Wasser fortzutreiben / hin vnd wider viel schiff zugerüstet / vnnd hat obgemeldter Graff von Manßfeld zu Mißmar 15. grosse Schiff bawen vnd armirenlassen. Hingegen haben sich aller Orten auff der See Den̅emärckische vn̅ Schwedische Schiff befunden / so fleissige Wacht gehalten vnd der Enden keine Schiff anders / als in de̅ Stralsundischen Seehafen passiren lassen. In der Insul Rügen ist das Keyserische Volck an der Rohtenruhr vnd von Hungersnoth hinweg gestorben. (Pfaltzgraf Philips Friedrich sucht seine Restitutio̅ vergeblich am Keyserischen Hof.) Ob wol Pfaltzgraff Ludwig Philips / welcher in seiner Minoritet / vnd vnschuldiger weise / aller seiner Landen vnd Güter / von den Spanischen spolirt worden / als er nun Maiorennis worden / sich zu Prag am Keys. Hof angeben / vnd vm̅ restitution deß jenigen / so jm mit Gewalt vn̅ wider alle Billigkeit abgenom̅en worde̅ / vermög deren vor diesem jhm geschehenen Vertröstungen / vnterthänigst angehaltë / auch vnterschiedliche Intercessiones für jhn geschehen: hat er doch nichts erhalten / sondern vnverrichter sachen wider von dannen abziehen müssen. (Newe Kirche vnd Kloster bey Prag auff dem weissn Berge gebawet.) Nachdem die R. K. M. im Jar 1620. den 8. Nov. auffm weissen Berge vor Prag / eine stattliche Victori wider die Böhmen erhalten / in dem die Böhmische Armada gantz zertrennet / vn̅ biß auffs Haupt erlegt worden: als hat J. K. M. zu einer ewigen Gedächtnuß / auff den Platz / da die Schlacht geschehen / eine Kirch vnnd Kloster zu bawen verordnet / vnd am 25. April. dieses Jahrs den ersten Stein mit grosser Solennitet geleget. Die Kirche ist S. Maria de victoria genen̅et wor [1247] den: vn̅ seynd bey diesem Actu J. K. M. Gemal: der König in Hungarn vnd Böhiemb: der Ertzbischoff zu Prag: der Cardinal / Ernst Harrach: vnd Pater Henrich / General deß Ordens der Diener vnser lieben Frawen / vnd andere vornehme Personen zugegen gewesen. Auff gemelten Stein ist diese Vberschrifft mit grossen Buchstaben gesetzt worden: Anno 1628. die 25. Aprilis Ferdinandus II. Imper. semper Augustus, Catholicae fidei defensor acerrimus, pro gratiarum actione Victoriae, contra rebelles & haereticos, Anno 1620. die 8. Novemb. in Monte albo obtentae, huius sacri Templi, Sanctae Mariae de Victoria, primum fundamentum posuit. Vrbano Pont. Max. Eleonora Gonzaga Imp. Hungariae & Bohemiae Rege Ferdinando III. Archiepiscopo Pragensi, Cardinali Ernesto ab Harrach. P. Henrico Generali Ordin. Serv. B. Mariae Virg. (Böhmische Bawren rebelliren.) Zu anfang dieses Jahrs hatten etliche Böhmische Bawren im König Crätzer Crayß / vnder des Herren Tertzky Jurisdiction / einen Auffstand erreget / auch sich sehr trutzig vnnd halßstarrig so wol gegen wolgedachten jhren Herren / als auch die Keyserliche Commissarien erzeiget. Derohalben sind etliche Soldaten wider sie geschickt worden solchen Auffstand zu stillen / welche 500. Bawren erlegt / vnd viel gefangen gen Prag gebracht haben / deren etliche den 4. May der gestalt gestraft worden / dz man jhnen die Naß abgeschnitten / in Mahlzeichen auff den Rücken gebrent / vnd sie also wider heimgeschickt hat. (Fürstentag in Schlesten vnd dessen Schluß.) Mitler weil ward in Schlesien ein Fürstentag zu Preßlaw gehalten / darbey Jhre Keys. May. durch jhre Abgesandte nachfolgende Postulata an Fürsten vnd Stände anbringen lassen. 1. 60000. Thaler vor die Hungarische Gräntz Häuser zu beschützen. 2. Monatlich 60000. Thaler auff ein Jahrlang zu Kriegs Außgaben. 3. Die vbrigen 2. Gr. welche das Landt bißhero genossen. 4. 44000. Reichsthaler für den Herren von Dohnaw. 5. 60000. Herr Carlen von Liechtenstein. 6. 150000. zu deß Dohnawischen Volcks abdanckung. 7. 45000. Gülden zu abführung der Cosacken / alles an groben Sorten abzulegen / vnd auff Palmarum anzuheben. Hierauff haben die Keys. Abgesandten zu end deß Monats Martij von Fürsten vnd Ständen jhre abfertigung bekommen / vnd ist auff obgemeltes Begehren in allem 600000. Reichsthal. von Fürsten vnd Ständen bewilliget worden / vnd mögen dieselben angewendet werden wohin man es am nötigsten bedörfftig / doch sol dieses was albereit auffgewendet vnd newlich gegeben worden / vo̅ den 600000. Th. abgezogen / vnd was auff obgeschriebene Summ noch restiret auff diese folgende Termin abgerichtet werden / als Mariae heim suchung / Galli / Trium Regum, vn̅ Georgij / 1629. Mehr haben Fürsten vnnd Stände bewilliget zu geben: Auff künfftig Michaelis 50000. Reichsthaler dem Vngarischen König zu einem Hochzeit Praesent. Es solte aber kein Stand in dieser Contribution den ander vbertragen helffen: sondern welcher Stand säumig würde seyn / dessen orts Obrigkeit solte mit der Execution wider denselben verfahren. Den 27. Nov. ist daselbst wider ein Fürstentag gehaltë vn̅ der Schluß / wie folgt / publicirt worde̅; 1. Vors erste haben sich die Herrn Fürsten vnd Stände erinnert / welcher gestalt nicht allein am vergangenen Pfingsten oder Mariae Heimsuchung der erste Termin / derer im abgewichenen Monat Martio Jhrer Key. M. vnterthänigst verwilligten 600000. mit 150000. Thal. sondern auch die zu reparierung der Vngarischen / diesem Lande Schlesien am nehesten gelegenen Gräntzhäuser / hie bevor zu zweyen mahlen geschlossene 60000. Thal. auff Johan Baptistae / vnd dann auff Bartholomaei die jenigen 150000. Thal. welche albereit vor 2. Jahren Käys. May. zu dero ins H. Rö. Reich damals vorgenommenen Reise gewilliget / nochmals readsumiret / vnnd biß dahin verleget worden / hätten sollen abgeführet werden: welche Termin schon alle vorüber / vnd aber bey neben auß den eingeforderten Consignationen so viel befunden / daß die meisten Stände auff solche Termin noch ein grosses restierten: als haben dieselben sambt vnnd sonders (daß solch säumnüß auß keinem Vorfatz / sondern allein auß dem vberauß grossen vnvermügen deß gantzen Landes herrühren thäte) sich entschüldiget / beyneben aber sich de novo verbunden / bey Tag vnd Nacht eusserst bemühet zu seyn / damit angeregte Käyserl. Termin als Pfingsten vnnd Mariae Liechtmeß 20. vom Tausent zum Keyserl. Rent Ambt so viel davon angewiesen / vnd dz ander zu der Herrn Fürsten vn̅ Stände General Stewer Ambt möchten abgeführt / vnd dadurch die versprochene Schüldigkeit erstattet werden. Wird demnach ein jedweder / welcher seine quotam nit einbracht / dero gestalt daran zu sinnen / mit den seinigen fürdersambst einzukommen / vnd dadurch die angedeute militarische Execution vo̅ jme abzuwende̅ oder auch / da er solche albereit hat / derselben sich zu entledigen wissen. 2. Vors ander / weil der Termin Galli / welches zu Abführung der 600000. Thal. mit 150000. Th. so der ander / nunmehr auch verflossen ist / vnd man im abgewichenen Monat Majo vnanimi votorum consensu dahin verblieben / daß die von vielen Ständen an den allgemeinen Landes Anlagen / von etlichen Jahren her restirende quota auff den Termin Galli beym Keys Rentambt / der vberschuß aber beym General Stewerampt vnfeilbarlich einbracht werden sollen / daß die gehorsamen Stände / welche Jhre quotam abgeführt / wegen der seumigen verzügerung / einigen Schaden nicht gewarten dürffen / dasselbe aber von den seumigen Ständen im wenigsten nicht geschehen / sondern in negster Versamblung mit vorgedachter vnmöglichkeit entschuldiget worden / Als haben die Herrn Fürsten vnnd Stände nach genugsamer Erwegung dahin geschlossen / mit jhnen noch etwas aussen wege zu halten / vnd sie der militarischen Execution vor disesmal [1248] noch nicht zu vbergeben / vnnd zu obgeltung deß andern Keyserl. Termins Galli eine newe vnnd verträgliche Contribution / vom Tausent 15. Th. der gestalt angelegt / dz ein jedweder Stand solche 15. vom Tausent auff Martini vnfehlbarlich einzubringen / vnnd prima Adventus beym Keyser. Rent Ambt dem Fürstentags Schlusse nach / abzugeben / denunciret / darzu dan̅ nochmals was zu erfüllung der auff Galli fällig gewesenen 150. Tausent Thal. ermangeln würde / außm General Stewerambt von dem Vorschuß der Termine Pfingsten oder Mariae Heimsuchung / Johann. Baptistae oder Bartholomaei / ingleichem von den Landes Terminis noch 15. vom Tausent (welcher gleicher gestalt die ienigen / noch daran restirn / fürdersambst einzubringen sich erkläret / vnd männiglich deßhalben hiervnter erinnert wird) so viel davon dem Herrn Burggrafen vnd Obristen von Donaw deputiret gewesen / er aber gegen andern nachmals folgenden verwilligten mitteln dem Lande zu rück gelassen / ersetzt werden solte / doch mit diesem hieher deutlich angesetzten bedungen / daß auch an solchem Termin Martini der 15. vom Tausent / kein Stand den andern zu vbertragen solle verbunden / sondern ein jeder schüldig seyn / die der ansage nach / auff jhn kommende quota̅ richtig abzuführen / oder solche bey J. Key. M. mit außführung / warumb er damit nicht folgen könne / per modum deprecationis, ohne schaden vnd entgelt der jenigen / welche jhre quotam abführen würden / zu vertretten. 3. Weil auch bald der Termin trium regum vnd Georgij 1628. jedes mal 150. tausent Th. vor J. Key. M. zu erfüllung der 600000. Th. einzubringen herzu nahen wird / so haben die Herrn Fürsten vnd Stände (weil es vnmöglich / daß die Rest auff ein mal einbracht werden könten) dieses temperamentum erfunden / daß ein jedweder Stand sol verpflichtet seyn / von jhren Resten ein drittes theyl auff trium Regum, auff Georgijwider ein drittes theyl einzubringen: im seumigen fall haben jhnen die Stände gefallen lassen / daß alle mögliche Executions Mittel ergriffen werden möchten. Wie hoch sich nun solcher Rest befinden / ist einem jedwedern Stande auß der im Frühling mit jhm gehaltener abrechnung selbsten bekandt / vnnd hat sich auch auff allem fall auß der darvber von den Revisorn abgefaster Relation / bey welcher es die Herrn Fürsten vnd Stände ausser derer Puncte / welche in jetzigem Memorial exprimiret / daß niemanden ein mehrers abzurechnen verstattet seyn sol / verbleiben lassen / ingleichem auß dem General Stewer Ambt mit mehrern zu informiren / vnd seine Rechnung darauff anzustellen. 4. Weil auch dieses Landt dem Herrn Obristen vnd Burggraffen von Donaw / nach gehaltener abrechnung / was er zu vor empfangen / noch 188636. Thal. 32. Gros. 3. Heller schüldig verbleibet / vnd gemeldter von Donaw vmb gutmachung inständig angehalten / Als seynd die Herrn Fürsten vnd Stände mit deß von Dohnaw beliebung schlussig worden / daß von instehendem Martini an / von jedwederm Faß Bier vber vorige aufflagen / noch sollen 6. Böhmische Gros. zu 14. Hellern jeden gerechnet / geschlagen / allemahl abgeben / vnd auß dem Keyserischen Rentambt dem Herrn von Donaw zugestellet / nachmals alle viertel Jahr mit jhme abgerechnet / abgeschrieben / vnnd damit so lange continuiret werden / biß er an Capital vnnd Interessen vollig contentiret worden. 5. Soll diese newe Anlage der 6. Grosschen auffs Faß / zu keiner Sequel gezogen / so bald der von Donaw contentirt / wieder auffgehoben seyn. Was sich auch bey dem letzten viertel Jahr befinden würde / soll vom Keyserlichen Rent Ambt zur General Stewr Cassa eingestellet werden. Es soll auch hiermit jedes Orths Obrigkeit ermahnet seyn / ein wachendes Auge darauff zu haben / daß das Bier wegen dieser Anlage nicht gesteigert / auch ander vnterschleiff vnnd Vortheyl vnter diesem Praetexr nicht gebrauchet werde. 6. Soll gute Auffacht gegeben werden / daß alle Einfuhr frembden Biers abgewendet / vnd der Brew Veber an allen Orthen richtig gehalten werden möge. 7. Weil sich die Abgesandten der Städte beschweret / daß dieses / was sie vom Veber entrichten müssen / an kleiner Müntze nicht / sondern an groben Sorten vnnd Speciebus, wolte abgefodert werden / als halten solches die Herrn Fürsten vnnd Stände vor vnbillich / vnnd soll hiemit alle Species Handlung de novo verbotten vnd abgeschafft seyn. 8. Ermahnen die Herrn Fürsten vnd Stände die Landt Creditores sambt vnnd sonders / laut Keyserlicher May. confirmirten Schlüsse dahin / daß nemlich niemand befugt seyn solle / sein Capttal auffzusagen / vnnd abzuheischen / wegen der Interessen aber noch weniger in vngedult zu stehen / vnnd daß dieses Säumsal / der armseeligen Zeit / vnd dem grossen vnvermögen deß gantzen Landes zuzumessen sey. 9. Wollen die Herrn Fürsten vnd Stände auff Mittel gedencken / wie den gar sehr nothleidenden etwas außgeholffen / vnnd an den Interessen etwas abgeführet werden möge. 10. Weil J. Keyserl. May. zu vnterschiedlichen malen wegen der Gestiffts / Abte vnd Abtissin / welche bey dem Lande jhre Verlehen haben / allergnädigst rescribiret / vnd beweglich anbefohlen / daß jhnen jhr Verlehen / an Capitalien vnd Interessen abgeführet / oder an den Stewren möchte abgeschrieben werden: Als haben sich die Herrn Fürsten vnd Stände dahin resolvirt / jhnen dieses / was sie an Landes Resten außständig seyn / anfangs auff die Interessen / nochmals auch auff die Capitalien abzuschreiben / vnnd solle damit / biß sie deß jhrigen Habhafft worden / continuiret werden.
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Es haben die Herrn Fürsten vnd Stände wegen der Privat Creditorn vnd Debitorn / kein ander Mittel erfinden können / (sintemal mancher Debitor das seinige bey dem General Stewer-Ampt stecken hat / ein ander zu Verkauffung seiner liegenden Güter nicht gelangen kan / damit aber die Zahlung gäntzlich nicht auffgehaben seyn dorffte) als daß sie solches Werck eines jeden Orths Obrigkeit / welcher jhrer Vnderthanen Zustandt am besten bekandt / Et conscientiae ipsius legibus informatae, wie vorhin auch beschehen / heimgestellt. (Key. Patent in Schlesien wegen der Rebellen publicirt.) In Schlesien ward den 23. Maij wegen der Rebellen durch Anordnung Jhrer Key. M. nachfolgendes Patent publicirt: Der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Königl. May. vnsers allergnädigsten Keysers / Königes / vnd Herrn / in die Fürstenthümber Oppeln vnd Rattibor / zur Declaration vnd Executions Commission. Wir N. N. verordnete Praesident / vnd Commissarien fügen allen vnd jeden Geistlichen vnd Weltlichen / weß Stands oder Würden sie seyn / welche zu N. N. N. N. Haab vnnd Gütern / Sprüch-vnd Anforderung / es sey nun vmb Erbschafft / H???urathsvermächt / Geltschulden / oder in andere weg haben / oder zu haben vermeynen zu wissen. Nach dem auff der Röm. Keys. auch zu Hungarn vnd Böheimb Kön. M. allergnädigsten Herrn vnd Landfürsten / aller gnädigsten Befehlich / obbeschriebene Personen den 10. Decemb. abgewichenen 1627. Jahrs / für die hierzu verordnete Commission allhier in Oppeln / Rathlich geladen / vnd alsdann / vmb willen sie sich wider allerhöchsternent Jhrer Keys M??? vnd deren Hoheit in mehr weg vergreiffen / zu deren offentlichen Feinden vnnd Rebellen begeben / mit Rath vnnd That jhnen beyständig gewesen / wie sich dann auch theils bey denselben noch auffhalten / für mehrhöchsternendter Jhrer Keys. May. vnd deß allgemeinen Vatterlands Feind / (darzu sie sich ipso facto selbsten gemacht) vnd daß sie mit angeregter That in die Keys. Straff vnd Vngnad / auch in das abschewliche Laster der Rebellion / Perduellion vnd beleydigten Keys. Mt. vnd also deroselben / mit Verwürckung Leib / Ehr / Haab vnd Gut / heimgefallen seyn / verdampt erkläret / vnd auff mehr allerhöchsternendt Jhrer Keyserl. May. erfolgete allergnädigste Resolution den 12. diß publiciret / vnd es nunmehr an dem / daß wider dieser declarirten Rebellen / Personen vnd Güter / wo die zu betretten / die schleunige vnd würckliche Execution fürgenommen werde / damit aber solches mit Ordnung Rechtens gegen jhr / der Rebellen / Güter beschehe / vnd niemandts / auß einem darzu habenden rechtmässigen Sprüchen vnnd Anforderungen / etwas zu Nachtheil / oder Schaden fürgehe / auch die Keys. vnd Kön. Mt. vnnd deren Fiscus, zu deme was denselben von Rechtswegen / bey dieser Rebellen Güter / gebühret vnd zusteht / wie nicht weniger jhre Creditores zu dem jhrigen desto schleuniger vnd fürderlicher gelangen mögen / als haben wir / zu Anhörung vnd Abhandlung dergleichen Sprüch vnd Anforderung / einen Credatag / von Dato an nach Verstreichung 6. Wochen vnd dreyer Tage. Deren wir 14. Tage für den ersten / 14. Tage für den andern / vnd so viel für den dritten vnd letzten peremptorischen Termin gesetzt haben wollen; Als nemblich auf den 30. Junij vorstehenden Jahrs / frühe vmb 7. Vhr / in der Königl. Hauptstatt Oppeln / an das Orth / wo jetzt das Land recht pfleget gehalten zu werden angestellet / vnd fürgenommen / mit dieser gemessenen Verfügung / daß der Interessirten jeder für sich selbsten in eygner Person / oder durch seinen gevollmächtigten Gewalttrager / mit denen hierzugehörigen Original Beweiß vnd Notthurfften / auff bestimpte Zeit / vnd jetztgedachtes Orth / gegen höchftermeldter Keys. May. Fiscaln / gefast erscheine / allda sie der Notturfft nach gehört / jedweders Sprüch vnd Anforderung ersehen / mit fleiß examiniret / vnd darüber / was sich gebühret / gehandelt werden soll. Sie erscheinen nun hierauff / oder nit / soll nichts desto weniger gegen denen erscheinenden mit gebührender Handlung fürgangen / vnnd die außbleibenden weiter nicht gehöret / noch mit jhren habende Sprüchen zugelassen werden. Dabey soll sich jedweder / wer der auch sey / niemands außgenommen / mit verdächtigen Collusionen / Partiden vnd andern vortheiligen Contracten / fürzukommen bey Ehr / auch anderer Leib vnd Guts Bestraffung / welche gegen denen Verbrechern vnaußbleibenlich fürgenommen werden soll / enthalten. Es beschicht auch hieran Jhrer Keyserl. May. Will vnd Meynung / sc. (Landtag in Mähren.) Nach dem die Röm. Keys. May. eine Zeitlang mit dero Hofhaltung zu Prag sich auffgehalten / seynd dieselbe endlich den 14. Junij daselbst auffgebrochen / vnd auff den in Mähren zu Znaimb angestelten Landtag abgereyset. Von dannen Jhre Mayest. nach gethaner Proposition / vnnd der Stände Resolution / widerumb nach dero Residentzstatt Wien gerückt / daselbst sie den 4. Julij ankommen. Die Puncten so auff solchem Landtag von Key. May. proponirt worden / sind diese gewesen: 1. Begehren Keyserl. May. gnädigst vor vnterschiedliche General Ablegung / als Vnterhaltung deren Armee / Beförderung der Ambassadorn nach der Ottomannischen Porten / Praesenten vnd Türckischen Bottschaffters Vnterhaltung ein extra Verwilligung. 2. Vor die Biergroschen (doch ausser deß Kön. Stats) in allem auff ein Jahrlang 30000. Thaler. 3. Zu Reparirung der Vestung Newhäusel 5000. Reichsthaler. 4. Zu Proviantierung der Gräntzhäuser von eim jeden Hauß 1. Metzen Korn. 5. In Eventum eines feindlichen Einfals an statt der Gült Pferd solle das Land mit 200. starcken Pferden / vnd die Statt mit 40. Wägen sampt aller Zugehör gefast seyn. 6. Altem Gebrauch nach / dem newen König Crön-vnd Huldigungs Stewer.
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7. Vor die Heurath vnd Hochzeitliche Beyläger Jhrer Königl. May. ein extraord. Bewilligung. 8. Zu Verstärckung der Marck eine Commission verordnen / vmb darzu Notturfften zuversch affen. 9. Wie diese Anlagen anzulegen vnnd einzubringen / begehren Jhre Keyserl. May. ein Gutachten / auch wie die Restanten einzubringen / bedacht seyn. Auff diese Puncten haben die 4. Stände in Mähren bewilliget: 1. Von einem jeden anwesenden vnd Haußgesessenen Vnderthan Christen / so wol Juden auff das gantze Jahr / von jedem Vnderthan 6. fl. in vier vnterschiedlichen Termin / als nemblich / den ersten auff nechst künfftigen S. Michaelis dieses lauffenden 1628. Den andern auff den ersten Januarij deß darauff folgenden 1629. Jahrs. Den dritten Theil auff S. Georgij. Vnd den vierdten auff den ersten Julij / alle Termin zu 1. fl. 30. Creutzer. 2. Zu Proviandtierung der Gräntzhäuser / bewilligen sie / daß zu end deß Monats Octobris ein jedweder Vnderthan / ein Metzen Korn / in eines jedwedern Crayß Statt abführen solten. 3. Jhrer Mayest. dem König für insinuirte Crön-vnd Huldigungs Stewer 17500. fl. auff vier obgemelte Termin zu bezahlen. 4. Zu Fortstellung der Hoch zeit zwischen J. Königl. May. vnd der Sereniss. Infantin bewilligen 10000. fl. 5. Jhrer May. der Keyserin 15000. fl. 6. Fürsten von Eggenburg / 8000. fl. 7. Für Confirmation jhrer Privilegien / Jh. Gn. Herrn Graff Wilhelm Slawata als Obristen Cantzlern 4000. flor. Herrn Vice Cantzler 2000. fl. Den Secretarien vnnd andern Officirern in der Cantzley 1000. fl. (Landtag zu Prag.) Deßgleichen ist im Monat Decemb. ein Landtag zu Prag gehalten worden / darauff Jh. Keys. May. Herrn Graffen Wilhelm Slawata / vnd Herren Graffen Wolff von Manßfeld / als Keyserl. Commissarien abgefertiget: welche in Jhrer Ma. Namen den Böhmischen Ständen nachfolgende Puncten vorgehalten: 1. Die Bezahlung der Creditoren / vnd Liberirung der verpfändten Königl. Stätt / fürnemblich aber die Interessen von denen new assecurirten / vnd bey der Revisions Commission erläuterten Summen außzurichten. 2. Die noch in Böheimb ligende Guarnison zu vnderhalten. 3. Zu Reparirung der Schloßkirchen vnnd Lustgarten zuverhelffen. 4. Zu den Gräntzhäusern in Hungarn etwas zu geben. 5. Zu Vnderhaltung der Hofstatt / vnd abgeschickten Bottschafften vnnd Praesenten eine Summa zuerlegen. 6. Zur Königl. Hochzeit eine extraordinari gutwillig Contribution. 7. Zu Erbawung der Bergwerck etwas zu stewren. 8. Zu Reparirung der Vestung Glatz / eine gutwillige Beyhülff zu geben. 9. Zu den Schiffen auff der Elb eine gewisse Summa zulieffern. 10. Zu Vnderhaltung deß Appellation Collegij jährlichen etwas zu entrichten. 11. Wegen der Gräntzstreitigkeiten eine ergebliche Bewilligung zu thun. (Stralsund von newem blocquirt.) Nach dem vorgemelter massen der König in Dennemarck wider auß Pommern abgetrieben worden / hat darauff der Hertzog von Friedland wider etlich Volck für Stralsund gelegt / etliche Schantzen daherumb bawen vnd also die Statt Landwerts sperren lassen. Vnd ob schon gemelter Statt wegen / von den andern An See Stätten eine Tractation angestellet / vnd die Sach so weit gebracht worden / daß man mit jhr zu frieden gewesen were / wann sie allein der frembden Potentaten Soldaten außgeschaffet / vnd andere die jhr allein geschworen angenommen hetten: so ist es doch mit jhr so weit kommen / daß sie sich endlich in den Schutz deß Königs in Schweden ergeben / der jhnen dann für sich vnd seine Nachkommen grosse Freyheit zugesagt / allen / vnder wärender Belägerung aufgewendeten Kriegskosten / wie ingleichem andere vberschickte Sachen (welches auch der König in Dennemarck gethan) geschencket / vnnd ferners 3000. Stamb Holtz / zur Fortificirung zugebrauchen / verehret / auch so viel Kriegsvolck / als sie begehren würde / zuschicken versprochen. (Stralsund begibt sich in deß Königs in Schweden Schutz.) Die darinn ligende Dennemärckische Besatzung ist in Freundschafft cassiret vnd also bald in Schwedische Gelübde genommen worden. Vnd ist dieses darumb geschehen / daß / weil der König in Schweden kein Aechter oder Feind deß Römischen Reichs were / man desto weniger an die Statt etwas suchen könte. Es hat sich aber hierüber General von Friedland verlauten lassen: Er sehe lieber den König in Dennemarck / als einen offenen Feind vnd Reichs Fürsten darinnen / als einen simulirten Freund: der König in Schweden solte in seinem Reich bleiben / es solte ohne jhn wol Fried im Römischen Reich gemacht werden. Hierzwischen sind die Stralsundischen in Befestigung der Statt dapffer fortgefahren / vnnd starcke Aussenwercken gemacht / daran bey 2000. Mann gearbeitet. Sie habe̅ auch die Insul Dänholm mit etlichen newen Schantzen versehen / vnnd vnder dessen jhre Handlung zu Wasser in Schweden / Dennemarck / Lübeck / Hamburg / vn̅ andere Orth vngehindert fortgetrieben. Die Besatzung / wie auch eins theils Burgerschafft sind stättigs auff die vmbligende Keyserliche Quartier außgestreiffet / vnnd bald mit Verlust / bald mit Beuthen widerkehret. Vmb den 6. Septemb. haben sie bey 300. Mann Keyserlich Volck / so an einem Paß die Wacht gehalten vberfallen / vnd was sich nicht mit der Flucht salviret / meistentheils nidergehawen. Weil nun bey solchem Wesen der Hertzog in [1251] Pommern hefftig leyden müssen / vnd seine Land (Hertzog in Pommern sucht die Stralsundische Sachen zuvergleichen.) vnd Leut durch die Kriegslast hart betrucket worden / hat er sich sehr bemühet diese Händel zu einem Vergleich zubringen; zu dem End er nicht allein bey dem Hertzogen von Friedland vmb Abführung deß Keyserischen Kriegsvolcks inständig angehalten / sondern auch bey dem Schwedischen Reichs Cantzler Herrn Axel Ochsenstirn / die Schwedische Besatzung wider auß Stralsund zunehmen / durch seine Abgesandte gesucht. Denselbigen hat er also geantwortet: Er trüge mit dem Hertzog in Pommern vnd seinem Land groß Mitleyden / sein König sey auch nit gemeinet durch den Stralsundischen Succurß sich in Teutschen Krieg zu flechten / sondern bloß auff sein eygen Interesse an den Meer Porten ein wachend Aug zu haben / vnd Stralsund wegen alter Correspondentz mit Cron Schweden & mutuu̅ commerciorum usum in jrer Freyheit zuerhalten / were von seinë König befehliget wegen deß Stralsundischen Accords sichs pleniùs zuerkündigen vn̅ hierinn zu determiniren. Es befinde sich aber keine Securitet dabey / weder für die Statt noch angräntzende regna vnd status maris Balthici, sintemal er directo dahin gienge / als ob sein König ein vngerechte Sache secundirte / zu dë hette er suspectas clausulas die ein weiters de signo importirte̅ / vnd zumal / daß er ohn seines Königs / als eines hohë Interessenten Vorwust vn̅ Willen geschlossen worden. Sein König hette so viel gelernet / daß er den Sratum seines Königreichs nit auff eines Mannes / wie groß er auch / Wort vn̅ schrifftliche Caution vertrawet / sondern da gehöret ein Realsecuritet darzu / nemblich armari contra armantë, vel mutuò deponi arma, dann wann sein Nachbar armiret / ob er gleich sonst amicissimus, so armirte er contra, sonst würde er zugefährlich seyn dem einen den Brief / dem andern die arma zulassen / oder mit Brieffen wider Orlog zubestehe̅ / were zu rahten / daß die total Abführung deß Volcks in Pommern geschehe / alsdann solte seines Königs Succurß nit ein Stund in Stralsund bleiben / im widrigen würde das Praesidium darinn bleiben / ja wol wegen seines Königs Interesse müssen verstärcket werde̅ / biß entweder 1. durch de̅ erwünschten vniversal Fried im Röm. Reich. 2. oder durch Notification deß Accords / damit er seinem König vnd der Statt acceptabilis sey. 3. Oder auch durch J. Key. May. Cognitialentscheidt / worbey sein König seine Legatos mitschicken wolte / diese Sache zur Billichkeit entschieden würde: Sein König gedächte nit solche Statt dem Röm. Reich zu entziehen / sondern dabey zuerhalten / vnd dadurch die portus in antiquo statu vnperturbiret / vnd die commercia in pristina libertate zu conserviren / auff daß das eingebildete plus ultra dadurch abgestellet werde; Vnd habe sich sein König der Statt vff jhr Imploration angenom̅en / weil sie wider Keys. M. Befehl angefochten worden / sey also sein König deß Keysers Freund vnd die Alliantz mit Stralsund gienge auf die Defension / & non ex cupiditate habendi aliena, nur die Securitet maris Balthici zuerhalten / vnd solche dem Römischen Reich nec mediatè, nec immediatè zuentziehen. Es ist aber zwischen J. Kön. May. zu Schweden vnnd der Statt Stralsund nachfolgender Vertrag auffrichtet worden: (Vertrag zwischen dem König in Schweden vnd der Statt Stralsund.) Wir Gustav Adolph / sc. Thun hiemit allen vn̅ jeden / so es vonnöthen / zuwissen: Demnach in Krafft vnd Gewalt vnser zu diesem Actu mitgegebener Plenipotentz / der Ehrnveste vnser Abgesandter Secretarius vnd lieber getrewer / Philip Satler / mit de̅ Ehrbarn / Hoch-vnd Wolweisen / vnsere̅ lieben besondern Burgermeister / Rath vn̅ gantzer Gemeine der Statt Stralsund / den 23. Jun. jetzt lauffenden 1628. Jahrs / daselbsten eine Alliance vnnd Vereinigung / auff vnsere Beliebung / folgender weise getroffen vnd auff gerichtet / daß wir dieselbe hinfüro gnädigst zu ratificiren vnd bestettigen geruheten: Als wollen wir ermeldte Alliance, wie sie in allen Puncten vnd Clausuln von Wort zu Wort lautet / allhie widerholet / vnd in Krafft dieses rat???ficirt vnd confirmirt haben / allermassen wie folget: Zum ersten / ist auff 20. nach einander folgende Jahr / daferrn es einem oder dem andern Theil länger also zu continuiren nicht gefallen würde / ein auffrichtige Alliance vnd Verbündnuß / zwischen vns vnd der Cron Schweden / an einem / vnd der Statt Stralsund / am andern Theil / getroffen vnd auffgerichtet worden. Zum andern soll solche Alliance, zur Defension der Statt Stralsund vnd jhres Seeports vnd consequentlich zur Sicherheit der Ost See / mit nichten aber zu einiger Offension / es sey dann / daß der Krieg / so entstehen möchte / solches erforderte / auch zu Erhaltung freyer vngehinderter Commercien / zu welchem ende einer deß andern Nutz / Gedey-vnd Wolfahrt / respectivè sich soll lassen angelegen seyn / dieselbe stäts befördern helffen / vnd allen Schaden vnd Nachtheil / eussersten Vermögens abwenden. Derowegen vnd zum dritten / soll diese Alliance nicht praejudiciren der vnderthänigsten vnnd vnderthänigen Verwandtnuß / dareyn die Statt Stralsundt in deß Keyserlichen vnd deß Römischen Reichs / auch jhrer vnmittelbahren Landesfürstlichen Obrigkeit Schutz / Schirm / Verwandnuß vnd Gehorsamb sich befindet / deroselbë was recht ist / jederzeit zu leysten / vnd hinwider zu erwarten / ingleichem der Statt Rechten / Statuten / Jurisdiction / Freyheiten / vnd altem Herkommen / jedoch alles salvo praesenti foedere. Zum vierdten / sollen vnd wollen wir / vnd die Cron Schweden / insonderheit in Ansehung dieser Alliance der jetzigen Zustandt alle Mittel vnd Wege zum förderlichsten suchen vnd gebrauchen / so in der Güte / als mit Waffen / so weit sichs will thun lassen / die Statt gegen jhre Widerwertigen / welche die auch seyn möchten / zu defendiren / vnd zuschützen. Zum fünfften / soll vns vnd der Cron Schweden / die Statt Stralsund zu jhrer eigenen Erledigung / vnd deß Kriegs / so hierauß entstehen möchte / Außführung / allen mügliche̅ Vorschub / Hülf / [1252] vnd Assistentz thun / vnd von vns vnd der Cron Schweden / keines wegs abtretten / besondern beständig bey vns verbleiben / vnd sich in keine Tractaten vnd Accord mit dem Feinde einlassen / es geschehe dann mit vnserm Consenß vnd Bewilligung / vnd daß wir vnnd die Cron Schweden mit darein begriffen seyn / vnd also dieses Succurß halben / kein Nachtheil oder Praejuditz habe. Zum sechsten / sollen dieser Alliance vnd Verbündnuß / alle andere der Statt Bündnussen vnd Foedera, welche die auch seyn mögen / nichts praejudiciren / noch derselben zuwider in contrarium allegiret werden / sonderlich die Hänsee Stättische Confoederation diesem nit praejudiciren / vnd soll ein E. Rath vnd Gemeine dieser Statt Stralsund / so viel mehr schuldig seyn / dahin zutrachte̅ / wie die andern Anseestätte auch hierein gezogen werden mögen / vnd sich in gleichem / zu jhrer vnd deß Baltischen Meers Defension / mit vns vnd der Cron Schweden conjungiren / vnd verbinden. Zum siebenden / den von vns der Statt fürs erste mahl zugeschickten Succurß der 600. Mann / vnd da sie mehrers von nöthen haben würden / sol ein Rath vnd Gemeine wol quartiren / vnd so wol Officirer als Soldaten / ohne vnsern Beschwer / nach deßwegen absonderlich gemachter Ordnung / vnderhalten. Zum achten / da auch der Feind hierdurch von der Belägerung nit abzutreiben / vnd wir getrungen würden / durch mehr vnd grössere Macht dahin zutrachten / wie die Statt liberirt werden könte / soll der Rath schuldig seyn / vns vnd vnsere Armee zu jhrer Ankunfft alle Zufuhr vnd Vivers vn̅ anderer Notturfft gegen Bezahlung / vnd so viel ohne der Statt Mangel zuentrahten / folge̅ lassen. Zum neundten / da die Notturfft erfordert / daß vnsere Schiff in der Statt Hafen liegen / oder auch allda vber Wintern müsten / soll dem Seevolck in der Statt Herberge gegönnet / vnd die Notturfft vmb jhre Bezahlung gefolget werden. Zum zehenden / soll in diesem Werck auff jeden Fall nach Erforderung der vnserigen Armee vnd der Statt Notturfft so wol zum Durchzuge als Retirada der Statt Thor / vns vnd vnserm Volck zu dero Notturfft / vnd so viel ohne der Statt Gefahr seyn kan / offen bleiben. Zum eilfften / wollen wir die Statt Stralsund in dero alten Stado, vnd dero Bürgere vnd Angehörige / an dero Privilegien / Jurisdiction / Gerechtigkeit / alten Herkommen / vnd Gütern / nicht allein nicht beschädigen / sondern darbey vielmehr schützen vnd defendiren. Zum zwölfften / wollen wir vermittelst vnserer gnädigsten Confirmation dero von vnsern Antecessoren wolerlangten Privilegien / der Statt Gravamina in billige wege abrichten lassen / wann wir dessen gebührlicher weise informiret vnd erinnert werden. Ingleichem vnd im Fall ins künfftige / in einige wege einige Differentz zwischen vns vn̅ der Statt Stralsund entstehen solte / daß deßwegen die Güte versucht / vnd in Entstehung deroselben keine Thathandlungen vorgenommen / sondern darüber die Hochmögende Herrn Staten der vereinigten Niderlanden / vnd der Erbaren Anseestätten Bedencken / gehöret vnd gefolget werden solle. Letzlich / zum fall dieser Alliance / einige Potentaten / Fürsten vnd Communen zutretten wolten / sollen dieselbe auf Mittel / vnd beyder Theile Beliebung hinzu gelassen werde̅ / gestalt auch dieser Alliantz Verbesserung vnd Extension / beyden Theilen auff dero Bewilligung vorbehalten bleibet. Daß wir nun obbeschriebenes alles in Krafft dieses also ratificiret vnd confirmiret haben / ratificiren vnd confirmiren es auch mit diesem / daß es von vns / vnsern Successorn / vnd der Cron Schweden / also stett / beständig / vnd vnverbrüchlich gehalten werden soll. Haben wir dieses mit eygener Hand vnterzeichnet / vnd vnserm Kön. Secret beglaubigen lassen / sc. (Georg Zeaemann Th. Doct. auff Keys. Befehl von Kempten gefänglich abgeholet.) Demnach Georgius Zeaemannus Theol. Doct. vnd Prediger zu Kempten nun viel Jahr hero wider das Pabsthumb sehr eyfferig gelehrt vnd geprediget / auch offentliche Schrifften außgehen lassen / hat solches der Papst vnd die Jesuiten nit leyden können: Derhalben bey J. Key. M. so viel zuwegen gebracht / daß sie jhn zu Außgang dieses Jahrs von Kempten gefänglich abholen / vnd auf die Vestung Ehrenberg in Tyrol bringen lassen. Weil nun dieser modus procedendi im Römischen Reich vngewöhnlich / auch wider den Religionsfrieden lauffen wolte / sind die Evangelische dardurch hefftig offendirt worden / vnd hat vnder andern der Churfürst von Sachsen nachgesetztes Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum deßwegen abgehen lassen: (Deß Churfürsten von Sachsen Schreiben an Ertzhertzog Leopoldum wegë D. Zeaemanns Gefängnuß.) Durchleuchtiger / Hochgeborner Fürst / E. Ld. seyn vnser freundlich Dienst / vnd was wir Liebs vnd Guts vermögen zuvor / freundlicher lieber Herr Oheim vnd Bruder. Wir werden für gewiß berichtet / es habe die Röm. Key. M. vnser allergnädigster Herr / E. L. Commission auffgetragen / beym Rath zu Kempten / derselben Prediger / den Würdigen vnd Hochgelehrten / vnsernlieben Andächtigen / vnd Besondern / Herrn Georgium Zeaemannum, der H. Schrifft Doctorn abzufordern / vn̅ in Wahrnug nehmen zulassen / darauff E. L. dero Subdelegirten / Wolff Simon von Ramersthal / vnd Esaien Schirlentz von Hohen Kirchen / ins Fürstl. Stifft Kempten abgefertiget / die auch kurtz verwichener Tagen dahin gelangt / vnd an den Rath zu Kempten begehren lassen / daß sie etliche jhres Mittels / zu jhnen auff das Landgericht Hauß abordnen / vnd jhr Anbringen vernehmen woltë / welches also erfolget / hatten darauff E. L. Subdelegirten deß Raths abgeordneten Schreiben von J. Key. M. vnd E. L. an ermeldten Rath haltend / insinuirt. Auß welchem zuvernehmen gewesen / was wegen Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person / dem Rath anbefohlen / vnd wiewol deß Raths Abgeordneten gebetten / solches Begehren an den gesampten Rath / an welchen J. Key. M. vnd E. L. Schreiben gerichtet / zubringen / hette doch solches nit verstattet / noch die Abgeordneten von dannen gelassen werden wölle̅: Sondern werde Cathegorische Erklärung der Abfolgung vrgirt. Endlich [1253] aber durch Bitt so viel erhalten worden / daß man die andern Raths verwandten / auch auffs Landhauß erfordern / vnd mit einander communiciren mögen / vnd zwar nach erfolgter Vnderredung der Rath für die Abfolgung Doctoris Zeaemanni Person inständig gebetten / darneben sich erbotte̅ / seiner Person sich zu versichern / vnd es dahin zu richten / daß man dessen / da er ichtwas straffwürdiges vberführt / jederzeit mächtig seyn können / doch solches Suchen vnd Bitten / bey den Subdelegirten nicht verfangen / sondern dieselbige völlige paritionem, vnd Doctorem Zeaemannum mit jhnen haben wöllen / mit Anzeigung grösserer Gefahr / welche im widrigen fall / dem Raht vnd gemeiner Statt / darauß entstehen würde / darauf der Rath die Abfolgung / sonderlich weil die Subdelegirten vertröstet / daß D. Zeaemanno nichts widriges begegnen solte / bewilliget / vnd seye derselbige / mit den Subdelegirten / naher der Tyrolischen Vestung Ehrenberg verreyst / vnd daselbstë verarrestiert worden. Nun stellen wir die Vrsachen / welche J. Key. M. zu Abforderung mehr berührtes D. Zeaemanni Person bewogen dahin. Es wird aber die Zeit eröffnen / was für Judicia vber diesem allzu geschwinden / vnd im H. Rö. Reich mit dergleichen Personen vngewöhnlichen Proceß fallen / vnd ob diß den lang gewünschten Frieden befürdern / oder nicht vielmehr / zu noch mehrerm Mißtrawen Anlaß gebe̅ werde / wir lassen auch an seinem Ort beruhen / was D. Zeaemannus verbrochen / dardurch man zu diesem Beginnen angereitzt / ob das jenige darinnen er zu weit gangen seyn solte / Personalia oder Doctrinalia betreffe. Das erste / begehren wir vnsers theils / wann es genugsamb außgeführet / nicht zuentschuldigen: Were es aber vmb Doctrinalia zuthun / so wissen wir vns nicht zu erinnern / daß seither den auffgerichten Religionsfrieden / oder auch zuvor / Evangelischë Predigern verbotten Doctrinalia zu tractirë / oder dergleichen procedere mit Evangelischen Predigern fürgenom̅en / vn̅ deren einer inaudita & incognita causa, jemaln auß seinem Ampt gerucket worden. Nach dem wir aber die Beysorg trage̅ / als werde dieses Vornehmen / bey denen ohne das mehr dan̅ allzu schwürigen Zeiten gefährliche Händel / vnd mehrers Mißtrawen / bey den Evangelischen Ständen verursachen: Haben wir nit vmbgehen können / E. L. dessen / durch diß vnser Schreiben / freundlich / Brüderlich vnd wolmeynend zuerinnern / vnd gelangt hiemit an dieselbe vnser freundlich Bitte / sie wölle an jhrem Orth vffs beste verhüten / auch anderswo befürdern helffen / vnd fleissig verwarnen / daß man wider mehrgedachten D. Zeaemannum, nit mit solcher Schärpffe / wie allbereit der anfang gemacht / verfahren / sondern denselben zu einer nötthürfftigen Verantwortung / auff das jenige / dessen man jhn beschuldigen thut / kommen / vnd nicht in seiner Feind Hände / oder denselben nach jhrem Willen zu procediren / zulassen. Zweifflen wir gar nicht / nach dem vns Doctoris Zeaemanni friedfertiges Gemüth vnd Sanfftmuth / auch desselben Discretion so fern bekandt / daß er wol wisse vnd verstehe / mit wz für Gehorsamb vnd Respect J. Key. M. als dem höchsten Haupt deß H Rö. Reichs er begegnen / vnd dero hochlöbliches Hauß Oesterreich / in acht nehmen solle / er werde sein Sachen also außführen / vnd sein Vnschuld dergestalt an Tag bringen / daß man mit jhme werde können zufrieden seyn / auff welchen fall dann E. L. daran seyn / vnd es dahin richten wöllen / daß er vff freyen Fuß gestellet / vnd der Kirchen vnd Gemein / welchen er entzogen restituirt werde / vnd also dadurch Ruhe vnd Fried / auch gutes Vertrawen im H. Röm. Reich wider bracht / gestifft vnd conservirt werdë möge. Das seynd wir vmb E. L. Freundbrüderlich zu verschulden / dero auch sonsten angenehme Dienst zuerweisen / gantz willig vnd geflissen. Datum Colditz am 30. Decembr. Anno 1628. (Keyserlich Mandat an die Statt Dortmu̅d.) Es ward in diesem Jahr die Enderung der Religion vnd Einnehmung der Evangelischen Kirchen hin vnd wider hefftig getrieben. Vnder andern hat Jh. Key. M. der Statt Dortmundt ein Mandat insinuiren lassen / welches also gelautet: Wir Ferdinand / sc. Entbieten vnsern vnd deß Reichs lieben Getrewen / sc. Burgermeistern vnd Rath der Statt Dortmundt vnser Keys. Gnad vnd hiermit zuwissen / daß vns der Ehrsame / vnser liebe Andächtige Otto Gereon Suffraganeus deß Ertzstiffts Cölln / vnd Archidiaconus daselbst zu Dortmundt in Vnderthänigkeit klagend zu erkennen gegeben / wie dann auch solches die derentwegen bey vnserer Keyserlichen Reichs Cantzley vorhandene Acten außweisen / vnd jhr euch zu erinnern habt / als sich sein deß Gereons nechster Vorfahr / weyland Georg Braun / gewesener Dechant zu S. Mariae ad Gradus in Cölln / als voriger Archidiaconus daselbst / noch bey Regierungs zeiten / weyland vnsers hochgeehrten Vettern vnd Vattern Keyser Rudolffen deß Andern / Christmiltisten Angedenckens / gege̅ euch / wegen vnderschiedlich-vnd zumal vnverantwortlicher / in ermeltes Dechantë von vralten hero / vn̅ vber Menschen Gedencke̅ hergebrachter Archidiaconalische̅ Jurisdiction beschehener Eingriff / vnd der den Catholische̅ daselbst zugefügter vnbilliger Betruckung halber / gehorsambst beklagt / was massen hierauff von erstgemelts Keyser Rudolffen May. vnd L. vnderm Dato den 14. Jun. 1604. Jahr / gegen vnnd wider euch / ein ernstes Keys. Pönal-Mandat erkennt vnd außgefertigt / dannen euch alles Ernst / vnd bey einer nahmhafften Pöen / nemblich 30. Marck Löttigs Golds aufferlegt vnd befohlen worden / von denen in solchem Mandat erzehlten anmaßlichen Newerungen / Beschwerden / Schatzungen vnd Aufflagen der Geistlichen Ordens Personen abzustehen / die außgeschlossene Religiosos, ohne alle Einred vnd Verweiterung alsbald wider auf-vnd einzunehmen / dieselbe mit Schatzungen / Wacht / vnd andern Bürgerlichen oneribus weiter nicht zu beschweren / die vnserer vralten Catholischen Religion zugethane / an Exercirung jrer Religion / vnd Besuchung deß Catholischen Gottesdiensts keines wegs zu behindern / alle eingenommene Pfarrkirchen / Ca [1254] pellen / vnd Schulen / auch Clöster mit allen deroselben Einkommen vnd Juribus widerumb zu restituiren / vnd die Catholische Religion / so wol in der Statt / als in der von vns Lehenrührender Graffschafft Dortmundt in Kirchen / Clöstern / Clausen vnd Capellen / in den Stand einzusetzen / wie es zur Zeit deß Passawischen Vertrags / vnd lang hernach gewesen / vnd jhr euch derentwegen durch hochbethewerte Bürgerliche Statuta selbst verbunden habt / Inhalts solches Keyserl. Mandats: Vnd obwoln solches Mandat / als jhr darwider allerhand Exceptiones eingewendet / vngehindert derselben / durch eine den 20. Jan. 1605. Jahrs ergangene Parition Vrtheil allerdings confirmirt / hernachmals auch endlichen auff euwere gethane Erklärung vnd Oblation / euch vermög deß eweren damals abgeordneten Syndici, Casparen Solling / den 10. April. 1606. Jahrs gegebenen Bescheids ferrner ernstlich aufferlegt / daß jhr euch / sampt ewer zugehöriger Bürgerschafft vnd Gemeind / gegen den Catholischen Religionsverwandten / Geist-vnd Weltliche̅ dergestalt erzeigen / vnd verhalten sollet / damit S. Mayest. vnd L den anbefohlenen vnd vertrösten schuldigen Gehorsamb im Werck spüre / vnd nit etwan auf den widrigen fall / zu schärpfferem Einsehen bewegt würden / vnd dann euch hierauf kein anders gebühren / oder zustehen wollen / als diesem ergangenen ernstlichen Mandat vnd darauff erfolgten weitern ernsthafften Ermahnungen gehorsamblich zugeleben / die Catholische Geist-vnd weltlichen Stands vnbetrübt zulassen / die Kirchen / Clöster / Schulen vnd dergleichen / in den jenigen Standt / wie derselbe zur Zeil deß Passawischen Vertrags gewesen / widerumb einzusetzen vnd zustellen. So hette sich doch ferrner in facto begeben / vnd wird annoch continuirt / daß die Geistliche Ordenspersonen / mit schärpfferer Abzwingung deren von euch auffgesetzter Accisen beschwert / welche auch die arme Franciscaner von jhrem per Eleemosynam mit Schüsselen / zu jhrer armseligen Leibs Notthurfft / gebettelten Getrayd geben müssen / die zum Catholische̅ Gottesdienst gestiffte Geistliche Beneficia, von euch keinem Catholischen / wann er gleich darumb angehalten / vnnd genugsamb qualificirt / sondern Vncatholischen / so zu Vollnziehung der Fundation zumahlen vnbequem / noch darzu eygener gestalt gesinnet / verliehen vnd conferirt würden / vnd wann gleich ein Catholischer ein Beneficium erlangt / so vnderstündet jhr / der Rath euch einen theil der Renthen den Vncatholischen Predicanten zuzueygne̅ / es würde auch vnderm Schein eines Rectoris Scholae von euch ein Superintendent ansehentlich salariirt vnd erhalten / welcher sich nicht allein der Archidiaconalischen Jurisdiction vnderziehen / sondern auch mit Aufflegung der Händ / newe vermeinte Pastores vnd Predicanten ordiniren vnnd ansetzen thäte / so bleiben auch die Pfarrkirchen / Schulen vnd Capellen / vnd dergleichen Stifftungen / einen weg als den andern / mit Vncatholischen besetzt / vnd ob zwar den Catholischen in dem Dominicaner / Franciscaner / vnd S. Catharinae Jungfrawen Closter / den Gottesdienst besuchen / biß annoch verstattet / so würden sie doch bey einreissender Infection / vnd abschewlicher Kranckheit verlassen vnd könten in solchen jhren letzten Todtsnöthen / der Gebühr nicht versehen werden / sintemal die Geistliche Ordenspersonen / sich gegen jhrem Beruff / vnd damit sie jhre Clöster auch nicht in Gefahr setzen / noch von andern / bey denen sie jhre Eleemosynas holen müssen / geschewet werden / damit zubeladen / Beschwer getragen / zugeschweigen / daß denselben durch Abforderung der Accisen / wie auch Alienation vnd Verbitterung der Vncatholischen Bürgerschafft vnd Vnderthanen in ewerem Gebieth / gegen besagte Ordens Personen / den nöthigen Vnderhalt / fast gäntzlich vnd dermassen entzogen / daß nit wol so viel Personen erhalte̅ werden könne̅ / welch den ordinari Gottesdienst / weniger aber dergleichen Pastoralia verrichten möchten / dahero dann die Catholische Patricii, Bürger vnd andere gute Leuth / nichl allein in jhren Catholischen exercitus, sondern auch in jhren eussersten Sterbensnöthen mit höchstem Hertzenleyd / Bekümmernuß verkürtzt würden. Es würde auch nicht weniger die Archidiaconalische Inrisdiction gantz vnd zumal supprimirt / auch obgemelten jetzigem Archidiacono Ottoni Gereon in solcher seiner obligenden Verzichtung / von euch das geringste nicht zugelassen oder verstattet. Wann aber solches alles dem vorhin auß gelassenen Keys. Pönal Mandat vnnd weiters erfolgte Erklär vnd Ermahnungen / deme in ewerem Namen anerbottenen berühmbten Gehorsam̅ zumal zuwider / vnd es einmal recht vnd billich / daß das jenige / so oban gedeuter massen mit Recht erkendt vnd mandirt / würcklichen vollnzogen werde / vnd dann auch für vorgeklagte vnbilliche Opposition vnd Widersetzlichkeit / auch vorgenommene vnrechtmässige Verfahrung allen Rechten / vnd deß H. Reichs Constitutionen auß trücklich entgegen / als hat vns obgesagter Archidiaconus zu Dortmundt / vmb weiter vnser Keys. Hülff / vnd insonderheit zu obangeregten Mandats Parition euch anzuhalten / auch die ferrner continuirte vnd anmassende Newerungen vnd Turbationen abzustellen / anzubefehlen / gehorsambst angelangt vnd gebetten. Sintemal wir nun dieses deß Archidiaconi gehorsambstes Ansuchen vnnd Bitten / in reiffe Berathschlagung ziehen lassen / vnd nach fleissiger Ersehung / der vorigen vorhandenen Acten das factum oberzehlter Massen beschaffen / vnd darbey befunden / daß diese ein klare / richtige / so wol in Geist vnd weltlichen Rechte̅ / als auch in den heilsamen Reichs Constitutionen / vnd Religionsfrieden / genugsamb fundirte vnd außgeführte Sachen seyen / als ist auch auff solche reiffe der Sachen beschehene Erwegung von newem nachfolgendes vnser Keys Pönal Mandat / wider euch zu vollnziehen / heut Dato erkennet worden. Gebieten demnach euch / von Rö. Keys. Macht / auch Gerichts vnd Rechts wegen / vnd dann bey Pöen 60. Marck Löttigs Golds / halb vnser Keys. Cammer / vnd den andern theil vielbesagtem kla [1255] genden Suffraganeo vnd Archidiacono vnnachläßlich zubezahlen / hiemit ernstlich bejehlend / vnd wollen / daß jhr obangeregrem Mandat allerdings / ohn all weitere Einred gehorsambst pariret vnd nachkommet / vnd also in-vnd ausserhalb der Statt / in der gantzen von vns vnnd dem H. Reich Lehenrührender Grafschafft Dortmundt / in Kirchen / Schulen / Capellen / Hospitalen / Leprosoriis vnd allenihalben / wie es zuvor bey Zeiten deß Passawischen Vertrags / vnd lang darnach gewesen / das Exercitium vnserer vralten Catholischen Religion allein gestattet / die Vncatholischen Schul-vnd Kirchendiener / würcklich alsbald abschaffet / dem Ordinario vnnd obgemeltem Archidiacono widerumb in allen Kirchen / Schulen / Capellen / der Gebühr nach / wie sich solches geziemet / Catholische vnwerwehrt bestellen lasset / die Geistliche vnd Kirchen Güter / Renthen / Zinsen vnd Einkommen cum omnicausa restituiret / auch euch hinfürters derselben keines wegs vnderfanget oder anmasset / vnd dan̅ von allen vorigen vnd jetztgeklagten Beschwernussen / Accisen vnnd Aufflagen der Geistlichen vnd Ordens Personen / wie obstehet / vnd allem deme gehorsamet / was in vor offtgedachten Keyserlichen Rudolffens ergangenen / vnd von vns anjetzo widerholtem Mandato allerseits begriffen stehet / deme also vnd nicht anderst thut / noch euch hierinnen vngehorsamb erzeiget / als lieb euch ist vnser Keyserl. Vngnad vnd Straff / auch obberührte Pöen zuvermeyden / das meynen wir ernstlich. Wir heischen vnd laben euch auch von obgesagter vnser Keyserl. Mayest. Macht / auch Gerichts vnnd Rechts wegen / in Krafft dieses Brieffs / vnnd wöllen / daß jhr / innerhalb zweyen Monaten / dem nechsten / nach dem euch dieses vnser Kens Mandat insinuirt vnnd verkündigt wird / so wir euch für den Ersten / Andern / Dritten / Letzten / auch endlichen Rechts Tag setzen / vnnd benennen peremptoriè, oder ob derselbe nicht ein Gerichtstag seyn würde / den nechsten Gerichtstag hernach selbsten / oder durch den vollmächtigen Anwalot / vor den Ehrwürdigen / Durchleuchtigen / Hochgebornen Ferdinanden / Ertzbischoffeu z Cöllen / deß Hell. Röm. Reich durch Italien Ertz Cantzlern / Bischoff zu Lüttig / Hildeßheimb / Münster / Paderborn vnnd Stabel / Probsten zu Berchtesgaden / Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Ober vnd Nider Bayern / vnsern lieben Vettern / Schwagern / vnd Churfürsten / als vnserm hierzu verordneten Commissario erscheinet / gläublich Anzeig zuthun / daß diesem vnserm Keyserlichen Mandato alles seines gehorsamblich gelebt seye / oder im fall jhr deme nicht nachkommet / dessen wir vns doch keines wegs versehen / also zusehen vnd zu hören / euch vmb ewers beharrlichen Vngehorsambs willen / in vorgemeldte Pöen gefallen zuseyn mit Vrtheil vnd Recht sprechen / zu erklären / auch sonsten wann jhr nun kommet vnd erscheinet / alsdann also oder nicht / so wird nicht desto weniger / auff benenntes Archidiaconi ferner vnderthänigstes Anruffen mit obberührter Erkandtnuß auch auf solchen fall in Rechten vnd Reichs Satzungen verordneten Mitteln / gehan delt vnd verfahren werden / wie sich das eigenet vnd gebühret / darnach wisset euch zurichten. Geben auff vnserm Königlichen Schloß zu Prag / den 14. Febr. 1628. Hierauff hat die Statt Dortmundt vnder Dato den 30. Junij Ihrer Keys. Mayest. folgendes Antwort Schreiben zugefertiget: Allerdurchleuchtigster / sc. Allergnädigster Herr / als bey Ew. Röm. Keyserl. May. Reichshoffrach der Wohlehrwürdiger Herr Otto Gereon Suffraganeus deß Ertz Stiffts Cölln / als angebener Archidiaconus dieser Statt Dort mundt ein gar starck Pönal Mandat durch vn gleiche vnd vnerfindliche Narrara vnd also permanifestam sub-& obreptionem im petrirt hat / deß Effects vnd Jnhalts / daß wir in vnd ausserhalb der Statt in der von E. Köm. Key. May zu Lehenrührender Graffschafft Dorrmundt in Kirchen / Schulen / Capellen / Hospitaln / Leprosoriis vnd allenthalben das Exercitium der alten Catholischen Religion einführen lassen / die Vncatholische Praedicanten / Schul-vnd Kirchen diener würcklich abschaffen / dem Ordinario vnd Archidiacono die Bestellung einräume̅ / die Kirche̅ güter / Reuthen vnd Zinsen reftituiren / vnd die Geistlichen Ordenspersonen mit den Accisen vnd andern Aufflagen verschonen vnd innerhalb 2. Monaten vor dem Hochwürdigste̅ / Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Ferdinanden Eritzbischoffen zu Cölln / deß H. Reichs durch Italien Ertz Cantzlern / Bischoffen zu Lüttig / Hildeß heim / Münster / Pfaltzgraffe̅ bey Rhein / Hertzogen in Ober-vnd Nider Bayern / als von Ew. Rö. Key. M. verordneten Commissario erscheinen vnd de paritione dociren sollen / fernern Inhalts besagten am 31. Maij jüngst vns in sinuirte̅ Mandati, derowegen vnd obwol vnsere Vorfahren gebührende Notturfft diesert???gen vor vielen Jahren eingewandt / auch sich in so viel aller gehorsambst in an. 1604. 1605. vnd 1606. offerirt vnd darauff billigmässige Milterung durch weyland Keyser Rudolffs deß Andern / sc. decretum erfolgt / daß wir also bißhero mit den Catholischen allhie residirenden Geistlichen vnnd Weltlichen Stands Personen biß auff heutige Stunde vnd sie hinwiderumb mit vns ruhig gelebt / vnd beyderseits vnsere Religion ruhiglich exercirt haben. So will dannoch derwegen / daß vnderschiedliche newe Motiven vnnd Circumstantien vom Herrn Impetranten vorbracht seyn / vnd sonsten die Sach in einen andern Standt gesetzet werden will / vnsere vnd dieser Statt Burgerschafft hohe Notthurfft erfordern dargegen vnsere erhebliche Defension vnd Exceptiones sub- & obreptionis, so vermög gemeiner beschriebener Rechten / natürlicher Billichkeit vnnd Verordnung der Reichs Satzungen / auch Cammer- Gerichts Ordnung vnnd blicher Obserantz / allen vnnd jeden Beklagten heylsamblich zugelassen seyn / allervnderthänigst vorzubringen vnnd zu proponiren / vnnd erklären wir [1256] vns gleichwol hiebey / daß E. Köm. Keys. May. als vnser höchsten von Gott vorgesetzter Obrigkeit wir gebührenden Gehorsamb allervnderthänigst zu leysten vnd in deroselben Devotion durch Göttliche Hülff zuverharren entschlossen seyn / inmassen solche Devotion vnder andern gegen Ew. Röm. Keys M. Armada (ohne vngebührlichen Ruhm zu melden) wir nit allein nun etliche Jahr continuè erwiesen / sondern thuns auch noch de praesenti getröste̅ vns derowege̅ vmb so viel mehr vnderthänigst / es werde vns defensio, nec no̅ Exercitium Augustanae Confessionis in S. Rom. Imper. Permissae, ac conscientiarum libertas allergnädigst zugelassen werden / wogegen wir nechst repetition retroactorum in passibus utilibus allervnderthänigst offeriren vnd reserviren / was vnd wie sichs / vermög der Rechten vnd Reichs Satzungen / gebühren thut. 1. Diesem nach wird wahr gesetzt / daß das vorige Mandat vo̅ weyland dem auch Durchleuchtigsten / Großmächtigsten vnd vnvberwindlichste̅ Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolffen dem Andern erwehlten Römischen Keyser in an. 1604. ertheilt (auff welches sich gegenwärtiges referirn vnd ziehen thut) fürnemblich ad instantiam der betrangten Catholischen der Statt Dortmundt auß gangen vnd ertheilt sey. 2. Nun ist aber wahr / daß die Catholischen allhie seithero dem Jahr 1605. in jrem Exercitio Catholicae Religionis im geringsten nit beschweret / sonder auch vor vn̅ nach zum Burgemeister vnd Rathsstandt wie nit weniger zu andern publicis officiis gezogen / wie auch so viel deren ankom̅en / vnd ehrlichen Wandels vnd Handels befunden / zu Bürgern auff genommen seyn / vnd also durch auß keine Fug zu klagen haben / solten sie aber zu klagen vnderstehen / können wir solches mit gutem Grundt diluiren. 3. Inmassen wahr / daß deßhalben die Catholischen zu Dortmundt hieselbsten in gegenwärtige̅ Mandat auch nit / tanqua̅ Actores benennet seyn. 4. Ja wahr / daß die Catholici religiosi sich auch außtrücklich resolvirt / daß sie diß Mandat nit auß bracht / noch dessen Außbringung bey dem H. Suffraganeo gesucht / oder sollicitirt haben / wie die Beylag Lit. A. notirt nach führet. 5. Wahr aber / quod ubi non est actor, ibi etiam cesset actio: Proindeque sine actione agens non sit audiendus. 6. Ist derowegen darauß zu inferiren vn̅ wahr / daß den Catholischen kein Trangsal incumbire vnd derowegen dieselbe kein Vrsach zu klagen oder einige Action anzustellen haben / vnd consequenter dz alte Mandat nunmehr kein statt habe. 7. So ist auch wahr / daß man von 10. 20. 30. 50. vnd mehr Jahre̅ hero / ja fast seithero dem Passawischen Vertrag nit befunden) daß einige berümbte Archidiaconi (ausserhalb was jetzo / wie auch von weyland H. Georgen Braun Decano S. Mariae ad Gradus in Cöllin vnderstanden worden) sich der Archidiaconal Jurisdiction vber die jenige / so der Augspurgischen Confession in der Statt Dortmundt zu gethan gewesen / realiter & cum effectu vnderwunden haben. 8. Wahl aber / Quod juxra expressam Juris Canonici dispositionem, Ecclesia contra aliam Ecclesiam particularem 40. annis quaelibet Jura, etiam Episcopalia (multò magis alia Pastoralia) praescribat, c. de quarta & ibigloss. extr. de praescriptionib. 9. Welches dann desto mehr in diesem fall statt hat / weil wahr / daß auch vnsere Vorfahren in Matrimonialsachen zwischen den Bürgern zu cognosciren vnd zu pronunciiren von verjährter Zeit herbracht / davon auch ein praejudicium in symphoremate votor. Cameral. tom. I. p. I. tit. de pace religionis. 10. Wahr / daß vnsere Vorfahren dabey an dem hochlöblichen Kayserlichen Cammergericht vn̅ also bey der höchsten Justitz im H. Reich Teutscher Nation (vngeacht was etwa der Churf. Cölnischer Geistliche Official in contrarium vorgenommen) manutenirt seyn vn̅ deß Ends Mandata inhibitoria vnd anders erlangt haben / welchen auch ehrengedachte Herrn Officialn acquiescirt / daß also gebührliche Parition vnnd satisfaction erfolgt ist vnd solches alles vim rei judicatae erlanget hat. 11. Auch in specie wahr / daß in Beneficialsachen der Pastoraten vnd vnderschiedlicher Vicarien hieselbst wir Burgermeister vnd Rach der Statt Dortmundt das Patronatus ruhig vn̅ rechtmässig ab immemoriali tempore, so vim tituli & specialis concessionis hat / hergebracht haben / auch desselben Juris Patronatus & Providendi in ruhiger Possession vel quasi nun geraume Zeil gewesen seyn wie noch / welches in facto leichtlich zu erweisen. 12. Vnd da der Sachen nach / ferner nachgedacht wird / so befindet sich vn̅ ist wahr / daß in an. 1608. D. Johan Pilcking Franciscaner Ordens Guardian seiner Schwester Sohn zu S. Margreten Capelle vnd zu der Kirchen S. Reinoldi in Dortmundt gehöriges Altar S. Trinit. einzutringen vnd deß Ends arresta auf die Renthen in der Grafschafft Marck zuerlangen vnderstande̅habe. 13. Wahr / daß vnsere Volfahren dargegen am hochgeehrten Cammergericht Mandatum de relaxando arresto contra Gülich erlangt / worauff auch alsbald relaxatio erfolgt / vnd die jenige / so von vnsern Vorfahren providirt / bey selbigen Benesicien vnd deren so wol als darzu gehöriger Kenthen Perception vnd deren Possession / velquasi ruhiglich verblieben seyn. 14. Imgleichen wahr / ob wol der Herr Official zu Cölln weyland Doctor Heinrich von der Reck / sich der Cognition der Clausen zu Aldinckhousen halben zwischen weyland Caspar Schwartzen vn̅ Hei???ichen Fürstenberg eins: vnd Johan Olpen andern theils inan, 1608. vnderwinden wollen / daß sein Ehrw. dannoch / auff vnser Vorfahren Schrifftliche Erinnerung / davon einen Abstandt gethan / vnd also mehrbemelten vnsern Vorfahren die Cognition gutwillig eingeraumbt hat. 15. Wahr auch / daß lang vor dem Religion frieden viel Bürger in dieser Statt Dortmundt der [1257] Augspurgischen Confession zugethan gewesen seyn / wie noch. 16. Wahr auch / daß die Schule oder Gymnasium hieselbst zu Dortmundt von weyland Johanne Scevaste J. U. Doctore, ac primo Rectore derselben in Anno 1542. mit Belieben damahliger Obrigkeit vnd auff mühesame Kosten vnser Vorfahren / angefangen sey. 17. Ingleichem wahr / daß selbiger primus Rector der Augspurgischen Confession zugethan gewesen sey / bey solcher Religion auch sein Leben gendigt habe / vnd Collegas, so ebenmässiger Confession zugethan / vocirt vnd damit die Schule besetzet / ja auch die Augspurgische Consession offentlich in hiesiger Statt habe trucken lassen. 18. Mehr wahr / daß vnsere Vorfahren Burgermeister vnd Rath in An. 1543. die Behausung / darinn die Schule oder Gymnasiu̅ gehalten wird / von weyland Prume̅ erkaufft / inmassen wir noch de praesenti den Prumen Erben. Goltgülden Capital von solcher Schulen schuldig seyn vnd dieselbe Jährlich verpenstoniren müssen. 19. Vnd ob gleich anfangs zwey Beneficia zu Vnderlhaltung rectoris & Collegarum verwendet / so seynd doch solche Beneficia auf zwo Stattpforten vnd also gantz vnbequem vorhin gelegen / daß deß halben damit niemandt verkürtzt worden. 2. Wahr / daß hernacher guthertzige Leut / so der Augspurgischen Confession zugethan / per ultimas voluntates, Donationes vnd sonsten der Schulen beygestewret haben. 21. Wahr / daß selbige Schule auch biß auf heutige Stunde / sine ulla reali interruptione, vo̅ solchen Personen so der Augspurgischen Confession zugethan / bedienet vnd besetzt gewesen / wie noch. 22. Wahr / da gleich keine andere Motiven vorhanden noch erweißlich weren / daß der Augspurgischen Confession zugethane vor dem Religionfrieden die Schule bedienet (wie doch) so were dannoch bey der Schule die Augspurgische Confession vor 30. 40. 50. 60. 70. vnd mehr Jahren / praescribirt vnd es also dabey billich zulassen. 23. Ferner so viel die 4. Pfarrkirchen vnd andere pia loca betrifft / ist bey denselben ebenmässig / auff ansuchen vnd suppliciren hiesiger Bürgerschafft vnd freywillige Concession vnd Bewilligung vnser Vorfahre̅ Burgermeister Raths / welche dazumal guten theils noch Catholisch gewesen / das Exercitium Augustanae Confessionis, sine ullo tumultu co̅tradictione Magistratus velaliorum Interesse pretendentium vor 30. 40. 50. 60. vnd mehr Jahren eingeführt / auch biß anhero continuirt worden / vnd seynd vber das vor dem Jahr 1555. viele Bürger der Augspurgischen Confession (wie auch oben angeregt) zugethan gewesen / daß also die Augspurgische Confession zu Dortmundt nit so gar new / als der Herr Impetrant Otto Gereon Suffraganeus deß Ertztiffts Cölln vnd dessen Praedecessor weyland Georgius Braun vorgegeben haben. 24. So viel die Kirchen ausserhalb der Statt in der Frey Graffschafft Do???mundt gelegen belangen thut / ob wol von E. Röm. Key. M. wir dieselbe (nach der Familien der Graffen von Dortmundt Abgang) allervnderthänigst zu Lechen empfangen / vnd deß halben vns vigore surrogationis dessen was den Graffen deß Reichs im Religionfrieden zugelassen / zugebrauchen gehabt haben möchten / so haben dannoch wir vnd vnsere Vorfahren vns selbigen Juris niemals gebraucht oder zugebrauche̅ vonnöthen gehabt / sondern haben dieselbe Kirchen die Augspurgische Confession ultro & proprio motu angenommen / tantum abest, daß selbige Vnderthanen in der Graffschafft Dortmundt von vns compellirt seyn solten / die Augspurgische Confession anzunehmen. 25. Hingegen ist wahr / daß vber selbige Kirchen vnd Capell in der Graffschafft zu Brechten vud Lindenhorst Catholische Patroni seyn / welche doch Prediger Augspurgischer Co̅fession zugetha̅ dargestellet vnd damit gestanden vnd praesupponirt haben / daß die Augspurgische Confession in der Graffchafft Dortmund vblich vn̅ zulässig sey. 26. Soist auch wahr / daß in hiesigen Hospital vnd Armenhäuser so wol Catholische Armen / als andern der Angspurgischen Confession zugethanen / Allmosen gereicht / gutes gethan / vnd dieselbe respectivè aufgenommen vnd verpfleget worden seyn / wie noch. 27. Inmassen auch wahr vnd erweißlich / daß vielmals krancke vnd verwundte Soldaten der Catholischen Religion zugethan / so vnder E. Kö. Key M. vnd Cartholischer Liga / auch Kömglicher Hispanischer Armada gehörig gewesen / in den Hospital vnser Statt verpstegel / vnd nach Notturfftversorgt seyn. 28. Auch wahr / daß die Catholische / so dürfftig seyn / von den gemeinen Allmosen nicht außgeschlossen werden. 29. Wie dann in specie wahr / daß ad instantiam eines Catholischen hieselbsten Gotthardten deß Hanen / ein armer Catholisch Mann N. Scheper genandt zu einer ordinari Allmosen-Schüsseln admittirt / vnd sind der Exempel mehr zufinden vnd vorhanden. 30. Es ist auch wahr / daß den Ordenspersonen / auff jhr Ausuchen / von vnsern Religionsverwandten jederzeit miltiglich beygestewret / daß sie rühmen müssen / sie bekommen ein mehrers von den vnserigen / als jhren eygenen Religionsverwandten. 31. Vber diß ist wahr / daß die Augspurgische Co̅fession nit solch gestall allhie eingeführt / daß dardurch die Catholische Religion totaliter auffgehaben were / sondern es haben die Catholici, deren Anzahl doch nicht groß / noch drey ansehenliche Closterkirchen / darinn sie jhre Sacra celebriren können / für sich behalten / wie noch. 32. Wahr / daß viele Catholici hieselbst seyn in der Statt Cölln / Soest vnd anderswo restdirend vnderschiedliche Beneficia haben / so doch zu hiesigen Pfarrkirchen gehörig seyn / oder davon dependiren / vnd also darauß billich vnd vermög deß Religionfrievens / die Ministeria bey vns hetten bestellt / vnd solche reditus an frembde Oerther nicht transferirt werden sollen.
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33. Inmassen auch wahr / daß hiesigen Kirchen etliche Beneficia vor diesem entzogen vn̅ zu Werll im Ertzstifft Cölln / zu Anstellung einer Catholischen Schulen / verwendet worden sind. 34. Es wird fürter wahr gesagt vnd gesetzt / daß diese Sach vnd Religions Strittigkeil in Anno 1606. 10. April. Durch weyland Keyser Rudolffs deß Andern allerhochlöblichsten Andenckens allergnädigsten ertheilten Bescheidt jhre Erledigung bekommen habe. 35. Sintemal wahr / daß in solchem Key. Decret aufferlegt vnd befohlen / daß wir samp vnser Burgerschafft vnd Gemeind gegen den Catholischen Religionsverwandten Geist vnd Weltlichen vns dergestalt erzeigen vnd verhalten sollen / damit der Gehorsamb im Werck gespüret werde. Fernern Inhalts selbigen in mandato angeregten vnd also vnstreitigen Decreti. 36. Wahr / daß selbig Decret in rem judicata̅ ergangen vnd also pro veritate von Rechtswegen zuhalten vnd deme zuwider novali nicht widerumb zu resuscitiren sey. 37. Inmassen wahr / daß solchem Mandat zu Folgden Religiosis vnd Ordens Personen in den dreyen Closter Kirchen der Dominicaner / Franciscaner vnd S. Catharinen (beschehenem vertrösten vnd erbieten zu Folg vnd also ad effe ctum satisfactionis & paritionis praedicti decreti) jhr freyes beschwertes vnd vnverhindertes Exercitium Catholicae Religionis in denen Puncten / datinnen sich dieselbe in Anno 1604. gegen vnsere Vorfahren beschweret / gelassen / wie noch. 38. Wie dan̅ in specie wahr / daß den Religiosis jhren numerum, jhres gefallens augiren gelassen / so dann obwol die Clöster kein Pfarrkirchen seyn / daß man dannoch vo̅ dem Jahr 1604. hero den Ordenspersone̅ nachgegeben vn̅ eingeraumbt hat / daß sie daselbsten tauffen / Ehe einsegnen / die Catholische Krancken visitiren vnd die Todten begraben vnd sonsten alle Sacra mit Meß thun vnd Predigten / auch alle Pastoralia verrichten möge̅ / wie solches auch vom H. Impetranten / Inhalt deß Mandati, nicht geläugnet werden kan. 39. Wahr / daß die Catholici Patricii vnd Bürger an Besuchung solches Catholischen Gottesdienst seithero dem Jar 1604. nit behindert seyn. 40. Ja es ist wahr / däß die Ordenspersone̅ darauf gutwillig acquiescirt vnd auch allnoch mit gegenwärtigem Zustandt will zu frieden seyn / vnd sich nicht zu beklagen wisse / wie deren Confession Lit. notirt klärlich auß weiset. 41. Ebenermassen wahr / daß die Catholische allhie / so weltliches Standes seyn auch sich mit Fugvber deß Gottesdienst Vehinderung vnd sonste̅ nit besch weren können / inmassen vns dz geringste davon nit vorkommen oder entdeckt ist / auch auff beschehenes Nachfragen / von denselbe̅ nich vernom̅en haben / leben sonsten der allervnderthänigsten Hoffnung / da einige Querelen einkom̅en weren / oder hin füro einkommen solten / so würden E. Rö. Key. M. vns dieselbe allergnädigst communiciren vnd vnsere defensiones admittirn. 42. Wahr / daß es also billich vnd rechts wegen bey oberwehntem vorlängst in rem judicatam ergangenem Decreto sein verbleiben habe / vnd der Herr Impetrant deme zuwider ein newes Mandat pro sub-& obreptione zu impetriren nicht befugt gewesen sey. 43. Sintemal wahr / daß deß Herrn Impertranten angeben / man solte in die Archidiaconalische Jurisdiction eingegriffen haben / gar nit erfindlich / angesehen der Herr Impetrant von vns nicht behindert wird solche Jurisdiction ber die Catholischen zu exerciren / so viel aber die Augspurgische Confessionverwandten belanget / ist offenbar / daß darvon in decreto de anno 1626. nichts erfindlich / daß dieselbe de̅ archidiacono sich vndergeben solle / inmassen auch Augustana Confessio mit & Archidiaconalischen Jurisdiction keine Gemein schafft hat lassen wirs also in illo passu bey & im Religionsfrieden erfindlicher Suspension vn̅ dem Keyserl. Decreto de anno 1606. bewenden. 44. Was vor Vetrübung der Catholischen Patricien vnd Bürger an seite̅ deß Herrn Impetranten vorbracht / ist nit erwiesen / soll auch mit Warheitsgründ nicht erwiesen werden / vnd ziehen wir vns deßfalls ad ea, quae supra articulata sunt. 45. Der Schatzungen / Wachten / Accisen / auflagen vnd andern Bürgerlichen onerum halben haben die Ordenspersonen vn̅ in deren Namen & H. Impetrant sich auch mit Fug nit zu beschwere̅. 46. Dann ob wol wahr / daß wir vnd die gantze Burgerschafft bey diesen hochbeschwerlichen Zeiten nit allein zu vnser Defension / sondern auch zu Vnderhaltu̅g E. Rö. Key M. Armada gar grosse vn̅ treffliche summen Gelis percollectationes mit eusserster Beschwerlichkeit vn̅ Außmerglung / auch theils durch Aufnehmung grossen Gelts haben beybringe̅ müssen / wie solchs allnoch co̅tinuirt wird / so haben die Religiosi vnd Ordenspersonen den geringste̅ Heller nit dabey gelegt o& co̅tribuirt. 47. Da doch wahr vnd Rechtens / quod Clericilicet regulariter sint exemptin: tamen ad foelicissimam expeditionem Imperialem, instructiones pontium & viarum, defensionem Civitatis seu Provinciae contribuere teneant, Azo. In sum. C. de sacros. Eccl. text. in l. ad instructionem & l. neminem C. de tit. Id quod Juri Canonico imò & divino consonat, Matt. c. 17. Rom. 13. C. omnis anima, de censib. Clementin. I. de censib. Cacheran. Decis. Pedemontan. 68. num. 17. 48. Wie dann auch vnstreitig / daß in Reichs-vnd Türckenstewren die Geistlichen zu contribuiren / aller Privilegien vnverhindert / nach klarer Disposition der Reiches Abscheide de annis 15. 42. 57. 66. 82. 94. 98. vnd 603. vnd sonsten schuldig vnd verhafft seyn / juxtar tradita Dn. Christoph. Wintzler in tract. de Collect. c. 13. vnd zweiffelt vns nicht auff solche Fälle werden die Religiosi weiter nicht befreyet seyn / als andere vnder Ertzvnd Bischoffe gesessene Clerici. 49. Wahr daß in der benachbarten Grafschaft Marck auch andern Gülich-vnd Clevischen Fürstenthumben vnd Landen alle Clöster vnd ander Geistlichen zu gemeinen Landstewren täglich contribuiren.
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50. Die Wachte̅ belangend ist wahr / ob wol Doctores Catholici nachgeben / Quod Clerici ad excubias tempore belli teneantur, Boer. decis, 212. n. 6. ubi plures allegat, welches auch per expressum textum Juris Canonici in C. 2. de Immunitat. ecclesiar. bestettigt wird / so seynd doch die Religiosi vnd Ordenspersonen mit solche̅ Wachten von dem Jahr 1606. biß anhero gäntzlich verschonet. 51. Ferner ist wahr / ob wol die Accisen ad publicas necessitates & onera supportanda destinirt vnd jetziger Zeit hoch nöthig seyn / so erbieten wir vns doch hiemit aller vnderthänigst / daß wir den Franciscanern / als Bettelorden / diß falls das jenige widerfahren lassen wollen / was die Statt Cöln daselbst residirenden Bettelordens Personen indulgirt / hoffen nicht / daß vns ichtwas weiter zugemuthet werden solle. 52. So viel belanget Restitution der Clöster vnd deren Renthen / ist wahr / daß die Religiosi selbige jederzeit in jhrer Gewahr vnd Besitz vel quasi gehabt vnd behalten / wie noch vnd consequenter deren Restitution von vns gar nicht fordern können / Cum frustra quis petat ab alio, quod penes se habet. 53. Die Pfarrkirchen / Capellen / Hospitaln vnd deren aller Renthen haben wir nit zu vnserm Nutzen eingezogen oder verwendet / sondern sind dieselbe (so viel deren die Catholici nit selbst vnderhaben) von den Predigern selbst percipirt vnd genossen / wie dann auch der Hospitaln auffkumpste ad sustentationem pauperum, etiam peregrinorum & quidem non modo Augustanae Confessioni, sed etiam Catholicae religioni addictorum verwendet seyn / wie noch. 54. Daß auch vnderschiedliche Catholici dere̅ doch viele dem Krieg nachziehen / vnnd sich zum Geistlichen Stand zu begebe̅ gar nit gemeint mit hiesigen Beneficiis providirt seyn / ist offenbar / vnd müssens vnsere Religiosi selbst gestehe̅ / wie obangeregtes Instrument Lit. a. notirt mitbringet. 55. So seynd auch die geringe Reseyvaten mit gutem Willen / denen so mit den beneficiis providirt gegeben / wie dann solches dem Religionfrieden nicht vngemäß / in deme darinn ad sustentationem ministerii Augustanae confessionis etwas von den Beneficiis, so die Catholici in loco Augustanae confessiom addicto vnderhaben zu verwenden zugelassen ist. 56. Daß auch vom Herrn Impetranten vorgewendet wird / daß Pastoralia officia zu bedienen dem Beruff der Ordens Personen zu wider vnd sonderlich tempore infectionis (damit sie vo̅ andern nit gescheucht / vnd also in colligendis Eleemosinis nit behindert werden) denselben Ordens-Personen nit thunlich sey / so dann daß dardurch die krancke vnd sterbende Catholici nit genugsam̅ visitirt vnd versehen werden sollen / solches hat keine̅ Grund / alldieweil dannoch erweißlich / daß die Ordens Personen nit allein zu besuchung in der Statt Dortmundt gesessener Catholischen vnd Verrichrung der Pastoralie̅ daselbsten sufficient / sondern auch noch vber das jederzeit deren etliche an andern Orten die Krancken zu visitirn vnd mit den Sacramenten zu versehen / ja auch Pastoraten vnd Capellen ausserhalb dieser Statt zu bedienen im Brauch gehabt haben / tantùm abest, daß die hieselbst gesessene Catholici in Kranckheiten oder Todtsnöthen einiger massen verkürtzt werde̅ oder an notthürfftiger Visitation / vnd Administration der Sacramenten einigen Mangel solten erleiden dörffen / inmassen auch nicht erhört oder erlebt ist / daß alle drey Clöster zugleich vnd auff einmal mit der Infection von dem Allerhöchsten heimgesucht / sondern jedesmals noch der mehrertheil von der Infection frey geblieben / also Mittel genug gewesen / die Catholische in Leibsschwachheit vnd Todtsnöthen zubesuchen vnd mit den Sacramenten zu versehen. 57. Wahr / obwol vnsere notthürfftige Defension durch zweyen auß vnserm Mittel Abgeordnete bey J. Churf. D. proponirt Inhalt der Beylagen Lit. D. daß dannoch darauff anders nichts / als was Lit. e. notirt / erfolgen wollen. 58. Wahr / daß dannenhero an E. Röm Key. M. als allerhöchsten Committentë wir jnnerhalb 10. Tagen in scriptis, coram Notario & testib zu appellirn auß Vrsachen vnd Beschwerden / so in Instrumento Appellationis erfindlich vnd also verhoffentlich von E. Key. M. zu deren offt Erfolgung zu admittirn vnd zu hören seyn / wann dann obigs sich also in Warheit verhelt vnd drauß deß Herrn Impetrantis sub-& obreption. offenbar ist. Als gelangt an E. Key. M. vnser aller vnderthänigste Bitt / die wollen allergnädigst das per sub & obreptionem außgewürckte Mandat zu cassiren vnd auffzuheben / vnd vns bey dem Exercitio Augustanae Confessionis, auß obarticulirten erheblichen Motiven vnd Gründe zu manuteniren neben Erstattung aller Kosten vnd Schaden / so dan̅ / (dafern diese Sach per modum commissionis ferner ventilirt werden soll) einen vnpartheyischen Chur- oder Fürste̅ Augspurgischer Confession / wozu J. Churf. D. zu Sachsen / Ite̅ Landgraf Georg zu Hessen-Darmbstatt allervnterthänigst sampt vnd sonders ernennet werden / zu ordiniren / oder je J. Churf. D. zu Cölln zu adjungiren allergnädigst geruhen / wir sind hingegen die jenige / so der Catholischen Religion zugethan in den dreyen Clöstern bey jhrem Exercitio ruhiglich zulassen erbielig / hierüber E. Rö. Keys. M. allergnädigste gewirige Resolution allervnterthänigst erwartend / vnd E. Röm. Key. M. zu langwürigem Keyserlichen allerhöchsten Wolstandt vnd wider deß H. Reichs vnd der Christenheit Feinde gewündschten Sieg vnd friedsamer Regierung / in Schutz Göttlicher drey Einigteit vnd zu E. Rö. Key. May. beharrlichen Gnaden vns allervnterthänigst empfelend. In den Gülch- vnd Bergischen Landen ist der Zeit auch eine Religions Enderung angestellet / vnd Mandata angeschlagen worden / darinn den Predigern in zweyen Monaten jhre Güter zu Gelt zu machen vnd das Land zu raumen gebotten worden. Den 14. 24. Jun. ist von Düsseldorff ein Com [1260] missarius (Enderung der Religion an vnderschiedlichen Orthen fortgetrieben.) / vnd ein Wachtmeister / mit 100. Man̅ zu Fuß vnnd 50. Reutern zu Wesel ankommen / die haben im Nahmen deß Pfaltzgraffen von Newburg von dem Magistrat die Schlüssel zu beyden Evangelischen Kirchen abgefordert / oder solten bey Verwegerung dessen 5000. Goldgülden sampt den Principalen solches Vngehorsambs herauß geben. Als nun der Magistrat sampt den Bürgern eher alles zu leyden / als die Schlüssel herauß zugeben sich entschlossen / haben sie darauff den 16. 26. Junij durch einen Schlosser die grosse Kirch auffbrechen lassen: darauff die Catholischen mit Creutzen vnnd Fahnen eingegangen / gesungen vnd georgelt haben. Als dieses geschehen / sind alsobald die Schlüssel zur andern Kirchen wider gefordert worden / aber solches ist von dem Magistrat vnd Bürgern auch verweigert worden. Darauff haben vorgemelte Newburgische Gesandten deß andern Tags dieselbe Kirch auch auffgebrochen / vnd den Innwohnern aufferleget / die darzu gehörige Lateinische Schul sampt dem Waysenhauß in 14. Tagen zu raumen. Hierauff ist in dem Clevischen Fürstenthumb zu Reeß / Emmerich vnd anderswo / da die Staten von Holland Meister spielten / mit den Catholischen vnd Jesuitischen Kirchen / ein gleiches zuthun getrawet worden / wo die obgemelten Kirchen jhren vorigen Innhabern nicht wider zugestellet würden. Dieweil aber nichts desto weniger zu Wesel die vorgenommene Reformation zu Wesel jhren Fortgang gehabt / als sind die Papistische Kirchen zu Reeß vnd Emmerich auch gesperret vnd Schiltwachten darfür gestellet worden. Es hatten zwar die Geistliche zuvor auß der Kirch zu Emmerich allen Zierat herauß genommen: Die sind aber hernach daß sie wider etliche Sachen herauß geben müssen / von dem Statischen Gubernator daselbst angehalten worden. Ob nun wol nach solchem Verlauff zwischen beyden theilen wegen Restituirung der Kirchen gehandelt worden: Hat man doch zu keinem Vergleich kommen können / sondern haben in den Kirchen zu Wesel die Catholischen / in denen aber zu Reeß vnd Emmerich die Reformirten zu predigen angefangen / biß endlich die Statische die Statt Wesel vberrascht vnnd eingenommen haben / da die / so andere von jhren Kirchen vertrieben hatten / widerumb darauß sind verjagt worden. In Schlesien ward auch die Reformation starck fortgesetzt / wiewol es an etlichen Orthen schwer genug damit hergangen. Gestalt dann zu Groß Gloggaw / als der Hauptmann daselbst die Schlüssel zu der Evangelischen Kirchen begehrt / ein Auffstandt vnder der Bürgerschafft worden / die sich zur Römischen Catholischen Religion nicht bequemen wollen / sondern jhre Kirch starck verwacht. Darauff der Obriste von Donaw mit etlichem Kriegsvolck in Schlesien gerückt / vnnd ist bey nächtlicher weil in Groß Gloggaw kommen / hat die Statt eingenommen / vnnd zween Bürger / so fürnemblich in Vbergebung der Kirchen sich widersetzt / justificiren lassen. Nach diesem ist gemelter Obriste von Nonaw mit dem Kriegsvolck nach Freystatt vnd Sprottaw gezogen / vnd daselbst auch die Einführung der Papistischen Religion an die Hand genommen: Da dann auch etliche alte Leut von Hertzenleyd gantz schwürig worden. Die von Grünberg / welche vor diesem bey der Augspurgischen Confession steiff vnnd fest gehalten / sind den Soldaten vor die Statt entgegen gezogen / vnd haben sich zum Gehorsamb erbotten. Die Fürsten vnd Stände in Schlesien haben sich dessen bey dem Churfürsten zu Sachsen zum höchsten beschwert / vnnd gebetten / daß Ihre Churfürstliche Durchleuchtigkeit bey der Keyserl. Mayest. eine Fürbitt thun wolte / damit die freye Vbung der Evangelischen Religion den Schlesiern / wie versprochen worden / möchte gelassen werden. Aber sie haben nichts erhalten: vnd ist solche Enderung der Religion auch in Mähren für genommen worden: deßwegen Graff Carl von Zerot???u / der sonst allzeit gut Keyserisch gewesen / sich auß Mähren begeben / vnd hat lieber sein Vatterland vnd Güter / dann seine Religion / verlassen wollen. Sein Herrschafft hat er dem Herrn von Werda / Cantzlern in Mähren verkaufft. Von den Keyserlichen Commissarien / so zu reformiren hin vnd wider außgeschickt worden / sind auch etliche in die Statt Kauffbeyern kommen / die haben die Schlüsse / der Evangelischen Kirchen vnd Schulen Augspurgischer Confession zu sich genommen / die Prediger vnd Schulmeister alsobald cassirt vnd alle die so in Emptern gesessen / vnd sich Päpstlich zu werden geweigert / abgesetzt / vnd ernstlich gebotten / sich alsbald zuerklären / oder von dannen zu weichen / inmassen dann die Prediger vnd Schulmeister / in continenti von dannen ziehen müssen: worüber groß Weheklagen entstanden. Ingleichem ist an die Statt Regenspurg ein Keyserlich Mandat abgangen / darinnen befohlen worden / den newen Calender anzunehmen / vnd die Römisch. Catholischen vnverhindert mit jhrer Procession durch die Statt gehen zulassen. Vnd ob schon der Rath bey dem Bischoff vmb einen Stillstandt / biß man die Sach nach Prag an Keyserlichen Hofrecht anbrächte / angehalte̅ / ist doch die Procession auff den Charfreytag vor dem Rathhauß vorüber gangen. Zu Auß gang deß Aprilis ist zu Wien ein Keyserlich Patent angeschlagen worden / dieses Innhalts: Demnach nach Abschaffung der Sectirischen Lutherischen Praedicanten / etliche Landherrn vnd deren Pfleger / auff jhren Schlössern / Mühlen / vnd Höfen / sich vnderstanden / das Exercitium Religionis privatim mit Predigen / Lesen vnnd Singen zu üben / vnd darzu jhre Vnderthanen auch beruffen / jhnen auch wider Verbott zugelassen / der Kindstauffe / Communication / vnnd Copulation / anderer Orthen sich zuerholen vnd zugebrauchen. Dardurch dann das gesuchte Werck der Bekehrung zur Catholische Reli [1261] ligion zurück gestellet werde. Als solle nunmehr dasselbe alles abgeschafft / vnd abgethan seyn / vnd soll mit dergleichen Tentaten sich ferrner niemand betretten lassen / bey Vermeydung ernstlicher Straffe. Vnd weil in diesem Fall / die Vncatholische Bücher alle Hinderung vervrsachen / sollen dieselben / durch eines jeden Orts bestelten Ordinarium, ehist abgefordert / vnd abgethan / Item an keinem Ort mehr Lutherische Pfleger vnd Amptleuthe geduldet vnd gelitten werden. Nicht lang hernach ist den Verordneten der Landtschafft Oesterreich vnder der Enß Keyserl. Befehl zukommen / deß Inhalts: Demnach Ih. May. die zu Wien obhanden habende Reformation in Religione, auch auff jhr der Herrn Verordneten Cantzley vnd deren ???abey / wie auch andern Aemptern / dienende Personen / so von der Landschafft besoldet werden / verstanden haben / wollen / Als sey deroselben gnädigster Will / daß sie die Herrn Verordneten alle bey jhren Expeditionen vnd Amptsverrichtungen befindende Personen / zur Catholischen Religion innerhalb bestimptes Termins / sich gewiß bekehren sollen / im widrigen fall / sollen sie jhres Diensts licentieret / vnd andere Catholische an jhrer statt auff vnnd angenommen werden. In Böhmen ist mit der Reformation je länger je schärpffer verfahren worden / vnd sind vmb diese Zeit auch die Handwercksbursch / die sich nicht Römisch-Catholisch bekennen wolten / hinweg geschaffet worden. Der einquartierte Keys. Obrister zu Schmalkalden hat vmb diese Zeit dem Ministerio daselbst durch den Bürgermeister ansagen lassen / sie solten in jhren Predigten der Catholischen im geringsten nicht gedencken / auch die Lieder / Erhalt vns Henr bey deinem Wort / sc. Ein feste Burg ist vnser GOtt / sc. vnnd andere dergleiche nicht mehr singen: im widrigen wolte er die Prediger erstlich prügeln lassen / vnd hernacher Catholische Priester eynsetzen. Die Keyserliche Commissarien / so mehrbemelte Reformation hin vnd wider angestellet vnd getrieben / sind auch nach Augspurg kommen / vnd haben das Evangelische Ministerium, wie auch einen Ehrsamen Raht / durch die Jesuiten dahin persuadirt (wie vngern man auch daran gewolt) daß man die Augspurgische Confession erleutteren / vnd die Puncten / den Bapst betreffend / de novo beweysen solte. Darauff haben beyde Religionsverwandte jhre Sach schrifftlich vbergeben: vnnd haben die Lutherischen nicht heucheln wollen / sondern sind recht durchgangen: vnd ist die Sach Ih. Keyserl. May. vberschickt worden. Wie es darmit abgeloffen / soll hernach gemeldet werden. (Deß Graffen von Colalto bedencken wegen Execution vber die Geistliche Güter.) Man ist vmb diese Zeit am Keyserlichen Hoff starck darmit vmbgangen / die Gravamina der Bäpstischen Ständen zu dicidiren / vnd das Edict wegen Restitution der Geistlichen Güter / so im folgenden Jahr publicirt worden / abzufassen. Wie nun J. Keys. May. vnder andern auch deß Graffen von Colalto bedencken darüber zuvernehmen begehrt / hat er solches den 14. Decembr. folgender gestalt eingeschickt: Was die Gerichtliche Decision der Reichs gravaminum, vber welche exequiret werden soll / betrifft / habe auß E. Keys. May. Schreiben verstanden / daß solche schon weit im werck sey vnd ehest publiciret werden solle / worauß ich eygentlich nicht verstehen können / auß Herrn von Fürstenbergs aber habe ich so viel vernommen / daß die Vrtheil nicht sollen per modum resolutionis, sondern per modum edicti (daß man solle restituirn was nach dem Passawischen Vertrag wider den Religionsfrieden / der Kirchen entzogen worden.) Obich nun wol kein Rechtsgelehrter / so hat mir doch vnderthänigster pflicht nach / gebühren wollen / Ew. Keys. May. vnderthänigst zuerinnern / daß meines erachtens diß Edict zwar gut / aber darauff zu exequiren / laß E. Key. May. ich selber erwegen / ob nicht grosse Widerwertigkeit / ja gar ein Religionskrieg darauß erregen könne / dann niemand wird gestehen / daß solches wie das Edict lautet / von jhme entzogen worden / fondern werden viel Exceptiones darwider einwenden. Da man nun starck darauff exequirte / würde jederman beklagen / man hette ohne gevrtheilte vnd genugsame Vrsachen / sich deß jenigen / was sie vor dem Passawischen Vertrag gehabt / entsetzet / vnd mit gewalt entzogen / da sie doch allezeit erbötig gewest / was beweißlich / vnd jhnen mit recht nicht gebührte / oder wider den Religionsfrieden nach dem Passawischen Vertrag an sich bracht / wider zuerstatten / daß also im Reich leicht ein Religionskrieg entstehen möchte. So E. Keys. May. ich schuldigster pflicht vnderthänigst erinnern sollen. (Memorial wie die Sachen im Reich anzustellen:) Es ward sonsten auch am Keyserlichen Hoff / bey Berahtschlagung deß Reichs Nothturfften / nachfolgend Memorial eingereichtet: 1. Die vielfältigen Musterplätz vnd Durchzüge / zusampt der: 2. Obersten geitz vnd betrangnuß / seyn deß Reichs Ruin. 3. So müssen die Einquartirungen so viel Regimenter / vnd deren kostbahre Vnderhaltung / die desperationes nothwendig nach sich ziehen. 4. Die weniger Ständ haben bereit Beyfall von den Churfürsten vnd andern höhern Ständen / lassen sich auch nicht geringer betrohung vernehmen. 5. Die 24. Regimenter Keyserlich Volck zu Pferd disseits der Elbe / sein weit zerstrewet vnd durch nahmhaffte Wasserströme abgesondert. 6 Der Geistlichen Güter auch meistentheils verschonet / dahero dem gemeinen Mann so viel ehender anzuhelffen / wann jhnen nur Schutz vnd Schirm angesaget würde. 7. Dargegen findet sich die Complität von der Infanteria gantz entblöset vnnd wegen deß grossen Vnwillens in höchster Gefahr / weiln sie sich auff den Nothfall nicht reteriren noch auff 2. Tag proviandiren können. Dagegen wird gerahten: 1. Die Ständ etwas zuerleichtern.
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2. Hoffnung zum Frieden zu machen. 3. Frembden Nationen abzudancken. 4. Auff das meiste 10. Regiment zu Fuß vnd Pferd zu halten. 5. Diesem fliegenden Läger die Päß zu occupirn vnd die vmbliegende mit Contribution zubelegen. 1. Der erste Paß soll seyn zwischen Basel vnd Straßburg mit Contribution der Ständen im Elsaß. 2. Der ander zu Wormbs mit Contribution deß Wormbser Gawes vnd Hundsrücken. 3. Zwischen Cölln vnnd Coblentz zu Andernach mit Contribution der vmbliegenden. 4. Zwischen Trier vnd Coblentz an der Mosel / weiln die Statt daselbst gering vnd an vnbequemen Ort weren / 2 Schantzen zu bawen. 5. Der fünffte am Maynstrom jenseits der Statt Hanaw disseits Offenbach mit Contribution der Wetteraw vnd Odenwald. 6. Der sechste am Necker zu Heylbrunn vnd Wimpffen deß Contribution das Kreggaw / Hohenlohe vnd Limburg. 7. An der Thonaw zu Vlm / vnnd Regenspurg mit Contribution / Schwaben / Pfaltz / Neuburg / vnd nechstangesessene. Ein Teutscher Hauptman solle Com̅andiren / gute Disciplin halten / die Ordinantz vberschreitende Obristen an Leib vnd Leben straffen. Die Regimenter zu Pferd in die Regimenter zu Fuß einzutheilen / mit Einquartierung niemand verschonen / dardurch wird aemulation zwischen Geistlichen vnd Weltlichen fallen / die Stände bey dem jhrigen Manutinirt viel vbels verhütet / die Commercien im Gang erhalten J. May. in allen occasionen gedienet / alle Ausfruhr abgeschnitten vnd die principal Intention befürdert / nemblich die abdanckung der Liga. (Vnruhe in Italien vber der Succession im Hertzogthumb Mantua.) Nach dem der Hertzog Vincentz zu Mantua gegen Außgang deß vorigen Jahrs diese Welt gesegnet / vnd seinen Vettern den Hertzogen von Nivers zum Erben verlassen / hat dessen erstgeborner Sohn Hertzog von Rethel / welcher sich schon vor obgedachtem Todtfall zu Mantua befunden / jhme die Statt huldigen lassen: welches er auch in Montferrat vnd andern Orten vorgenommen / hat auch die Hertzogin Maria / Hertzogs Francisci von Mantua Tochter / so er mit Fraw Margrethen auß Savoyen gezeuget / geehlichet. Inmittels hat Hertzog Carl von Nivers / als er von allem verständiget worden / vom König in Franckreich seinen Abschied genommen / auch zugleich vmb Assistentz / diese Succession zu behaupten angelanget / darauff jhme dann der König alle Hülff wider Jedermänniglich / so jhne daran verhindern wolte / versprochen / vnd also jhne Hertzogen mit gutem Contento von sich gelassen: Welcher dann auch von den Vnderthanen besagten Hertzogthumbs mit grossen Frewden empfangen worden. Weil sich nun dieser newe Hertzog grosser Vnruhe besorget / sonderlich weil noch andere Potentaten vnd Fürsten an dieses Mantuanische Hertzogthumb jhre Praetension hatten / also liesse er hin vnd wider allerley nothwendige Vorsehung thun / vmb auff allen Nothfall gefast zuseyn / liesse viel Volck für Montferrath werben / die Besatzung hin vnd wider verstärcken / auch alle Ort mit Geschütz vnd Kriegsmunition versehen. Hingegen feyerten die andern Interessirten jhrer seits auch nicht / sondern der Hertzog in Saphoja ordnete Volck an die Gräntzen / vnd verwahrete die Päß / vmb allem ankommenden Succurß für Mantua zu wehren. Deßgleichen thete auch der Gubernator von Meyland im Nahmen deß Königs in Hispanien / der versahe alle feste Ort auffs beste / liesse die Soldaten mustern / die Compagnyen ergäntzen / behielte auch auff Keyserlicher Majest. Befehl das Schaumburgische Regiment bey sich / vnd machte allerley Praeparatorien zum Krieg. Weil sich nun alle Sachen in Italien zu einem blutigen Krieg ansehen liessen / wolte die Römische Keys. May. selbiges zuverwehren / vnd alles in der Güte hinzulegen / daß die Differentz wegen Mantua am Keyserlichen Hoff solte erörtert werden. Solches ins Werck zurichten bemühete sich auch der Bapst. Aber dessen vngeachtet fuhre der newe Hertzog fort / vnd rüstete sich mit aller Macht zum Krieg / liesse gegen Meyland die Bäume abhawen / vnnd die Schlagbäum weit von der Statt Mantua machen / wie auch etliche halbe Mond auffwerffen / vnnd zu mehrer Befestigung der Statt eine Forte in die See bawen. Weil auch die Spanischen der Festung Casale sehr dräweten / liesse er vor selbigem Ort drey halbe Mond / vnnd Trenscheen verfertigen / auch zu besserer Defension etliche Häusser darinnen abbrechen / vnd darneben mit Victualien / Volck vnd Kriegßmunition / gedachtes Ort wol versehen. Vnderdessen kam jhme täglich viel Volck zu / wurde auch in Franckreich vnd Schweitz jhme zu hülff / etlich tausend zu Roß vnnd Fuß geworben. So rüsteten sich auch der Hertzog in Saphoja vnd Gubernator von Meyland Don Cordua mit grossem Ernst zum Krieg / vnnd weil er der Gubernator ein grosses Volck zusammen brachte / theilete er solches ab / vnnd schickte den einen Theil nach Alessandria an die Montferratische Gräntzen / liesse auch eine starcke Brücken vber den Fluß Poo machen / vmb also von dannen mit diesem Königl. Kriegsheer / so in 25000. Mann starck / in Montferrath einzuziehen. Den andern Theil seines Kriegsvolcks schickete er nach Cremona / vnnd hatte darüber das Commando der Marchese di Monte Negro. (Spanische fallen in Montferrat eyn vnd belägern Casale.) Ist also der Krieg mit aller Macht in Italien angangen / in dem bald hernach gedachter Gubernator in Montferrat eingebrochen vnnd seine Marsche auff Casal zu genommen. Vnd ob wol der newe Hertzog grosse Vorsehung gethan / viel Volcks an die Grentzen deß Flusses Poo außgetheilet / auch etliche Vestungen auffwerffen lassen: hat er doch diesen Einfall nit ver [1263] hindern. kön̅en. Nach solchem hat sich das Spanische Volck auff die eine seiten gegen Casal vber begeben: auff der andern seiten aber hat sich der Hertzog in Saphojen sehen lassen / mit theils Volck gegen Carmagnola gezogen / die Statt Alba belägert / vnnd den 4. Tag hernach mit Accord einbekommen. Den vbrigen Orten in Montferrat hat inmittels der Meyländische Gubernator andeuten lassen: wann sie sich in Keyserl. May. Devotion ergeben wolten / solte wider sie keine Feindseligkeit gebrauchet werden / die sich aber resolviret / sich auffs eusserst zu defendiren / erkenneten sich zwar schuldig Keys. May. zu gehorsamen / wolten aber doch keinen Platz in die Hände der Spanischen komme lassen. Dann sie wol wüsten / daß dieser Hertzog von Nivers jhr re???ter Successor vnnd natürlicher Printz were / vnd kein anderer ernennet werden könte. Hierzwischen hat die Mantuanische Besatzung in Casal nicht gefeyret / sondern mit Auß fallen grossen schaden gethan / vnd in einem Streyff bey 300. Meyländische (darunder etlich vornehme Personen / vnd Officirer gewesen) erlegt. Hierauff haben nun die Spanischen durch Verrähterey / einen Anschlag auff ein Thor gehabt / welches entdeckt / als sie nu̅ jren Anschlag effectuiren wollen / seyn sie von denen in der Statt vbel tractiert / vnnd von dem Marggraffen von Beveron / so mit 300. Pferden außgefallen / viel nider gehawen / vnnd zween vornehme Officirer gefangen in die Statt gebracht. Darauff haben die Spanischen bald hernach wider einen Anfall gethan / vnd einen Paß bey den Capucinern einbekommen / vnd gegen dem Meyländischen Thor viel Schantzen auffgeworffen / der Belägerten Außfall zuverhüten / auch zu einer Platta forma einen Anfang gemacht / das Geschütz darauff zu pflantzen / vmb die Statt vnd das Castell zugleich zu stürmen. Die Genueser / weil zwischen jhnen vnd dem Saphojer ein Stillstandt der Waaffen / biß zu publicirung der Friedens-Capitulation / gemacht worden / haben zu stärckung der Königlichen Armee / ein grosse Anzahl jhres Kriegsvolcks vnder dem Feldherrn Trotto hergegeben. Hingegen hat die Herrschafft Venedig / dem Hertzogen von Nivers zum besten / grosse Kriegsbereitschafften gemacht / viel Volcks zu Roß vnd Fuß geworben / auch viel Banditen / solche in diesem Krieg zu gebrauchen / loß gesprochen. Vnderdessen ist der Hertzog in Saphoja mit Einnehmung etlicher Ort in Montferrat fortgefahren / vnd biß an Trino kommen / selbiges hart belägert / vnnd in kurtzer Zeit die Mühlen darvor erobert: aber doch auch zimblich Volck verlohren / vnd ist vnder andern seiner Natürlichen Söhne eine / Don Carlo genant erschossen worden. Es wolte dieser Zeit mit der Belägerung Casale nicht recht fort / wegen eingefallenen stettigen Regenweiters / vnd kundten die Belägerten noch frey auß- vnd einkommen / theten mit Außfallen den Spanischen zimblich schaden: Sie die Königischen aber machten eine starcke / Batterey auff 500. Schritt von der Statt / darauff sie 8. Stück Geschütz stelleten / mit welchen sie anfiengen / die Statt mit allem Ernst zu beschiessen. Vnder solchem Verlauff ruckete der Marschalck von Crichi / mit dem Frantzösischen Entsatz / an die Saphoische Gräntzen. So liessen auch vber das etliche Fräntzösische Herren auff jhren eignen Kosten etliche Regimenter werben / vmb damit dem Hertzog von Nivers zu dienen. Hergegen liesse der Printz Thomas zu Clambeni in Saphoja etliche Forten auffwerffen / vnd Volck versamblen / vmb zu verwehren / daß die Frantzosen durch selbe Provintz nicht in Italien kommen möchten. Der Hertzog liesse auch alle seine Vnderthanen / so vber 15. Jahr alt / vnnd tüchtig Waaffen zu tragen / auffzeichnen / auff daß er damit auff den Nothfall sein Läger verstercken möchte. Hierzwischen thete Mons. di Bigly einer von Nizza / welcher wegen seines vmbgebrachten Vatters rebellirt / vnnd sich mit 3000. Soldaten / vielem Frantzösischen Adel zu Feld begeben hatte / im Saphoischen Gebiet grossen schaden. Don Cordua hielt gute Kriegsdisciplin / vnd brauchte gegen den muthwilligen Soldaten grossen Ernst / dann er deren 12. so das Castell Comagna / vnder dem Schein / als wolten sie es in Protection nehmen / außgeplündert / mit dem Schwerd richten lassen. (Der Keyser begehrt das Hertzogthumb Mantua in Sequeftration zu nehmen.) Bey so gestalten Sachen schickte Ih. Keyserl. May. den Graffen Johan von Nassaw in Italien / in Ih. May. Nahmen das Hertzogthumb Mantua vnd Montferrat in Sequestration zunehmen / vnd mit Keyserischem Volck / biß die Strittigkeiten allerseits erörtert würden / zu besetzen. Dieser als er dahin kommen / hat er so bald 2. Keyserliche Außschreiben publiciren lassen / deren das erste also gelautet: Wir Ferdinand / sc. Entbieten einem jeden / was Stands / Grads / Würden vnd Condition die sind / vnsern Gruß / Keyserliche Gnad vnnd alles Guts / vnd fügen jhnen zuwissen. Demnach vns Keyserlichen Authorität vnnd Hoheit halber obligt / alle Vorsehung zu thun / damit gemeiner Fried vnd Ruhe im gantzen R. Reich widergebracht / hergegen Vrsachen newer Tumult vnd Empörungen vorkom̅en / vnd alles was darzu fördern mag / durch verständigen guten Raht beyseits geschaffet vnnd abgeschnitten werde / vnd aber durch absterben deß letzten Hertzogen von Mantua / Herrn Vincentij / vnsers vielgeliebten Schwagers vnd Fürsten / der ohne Kinder abgeleibt / sich etliche vnderstanden / derselben Fürstenthumben mehr durch gewatl der Waafen als wegen deß Rechtens sich zu vnderfangen / vnnd also jhr angemaste Forderung durchzutreiben. In ansehung dessen vnd rahtsamer erwegung deß jetzigen Zustands in Italia / darinn die Sachen nicht langen Verzug leiden können / haben wir eine Nothturfft erachtet / als Obrister Lehenherr der besagten Hertzogthumben vnd Lehen / so ferrn dieselben vnser vnd deß H. Reichs Interesse [1264] antreffen / die Besitzung deroselben zu vnsern Keyserlichen Henden abzufordern / vud zu diesem ende den Wolgebornen vnsern vn̅ deß H. Reichs lieben getrewen / Johan / Graffen zu Nassaw / Katzenelnbogen / Vianden / Dietz vnnd Beyhelstein / Rittern deß gülden Flüsses / vnsern Rhat / Cämmerer vnd Obristen / mit genugsamen Befehl vnnd Instruction in Italiam abzufertigen / daß er mit vorbehalt vnnd vnverletzt eines jeden Praetension vnd Anspruch / der sey wer er wolle / die Besitzung der byden Hertzogthumben / Mantua vnd Montferrat / sampt allen dazugehörigen Orten vnnd Rechten / in vnserm Keyserl. Nahmen in Sequester nehmen / vnd daselbst alle Anordnung thun solle / was er nötig vnd bequem finden wird / zu erhaltung desselben Staats / biß durch vns eine Erklerung geschehe / vnnd ein gewisser Successor benant vnd investirt werde. Ermahnen derwegen / vnnd befehlen gnädigst allen vnd jeden so vns vnderworffen / daß sie vorermeltem vnserm Keyserlichen Commissario alle hülff vnd beystand in alle weiß vnd wege / so viel jmmer müglich erzeigen wollen / damit er die jhm anbefohlne Commission ins Werck richten kön̅e / dem gemeinen Christlichen Wesen / wie auch vns vnd dem gantzen Röm. Reich zum besten. Ist demnach vnser ernstlicher Will vnd Meynung / daß sie jhm mit gebührendem Respect allen gehorsam leysten / vnd inmittels / biß von vns ein rechtmessige Eroberung geschicht niemand für einen Hertzog zu Mantua vnd Montferrat erken̅en / woran vnsere Vnderthanen vnd Männiglich jhre lieb zur Billichkeit / vnnd gebürlichen vns angenehmen gehorsam erweisen werden / vnd wir wollens auff zutragende gelegenheit in Keyserlichen gnaden erkennen / weil wir einig vnd allein dahin zielen / damit ruhe vnd friede in Italia erhalten / vnd die Iustitia ohne gewalt der Waafen gehandhabt werde möge / sc. Das zweyte Keyserliche Außschreiben hat also gelautet: Wir Ferdinand sc. Entpieten allen vnd jeden vnsern vnd deß Reichs lieben getrewen / den Praesidenten / Obrigkeiten / Officialen / Inwohnern vnd gantzem Volck deß Hertzogthumbs Mantua / in Stätten / Castelen vnnd auff dem Lande / vnsere Keyserliche gnad vnd alles gutes / vnd fügen euch zu wissen / demnach ein vornehm stück ist vnser Keyserl. Authorität vnd Ampts / vorsorg zu tragen / damit die Königreich / Fürstenthumb vnd Stände / vns vnd dem H. Reich ohne mittel vnderworffen / so viel als durch Menschliche vorsehung vermitten werden kan / vor Vnruhe vnd Krieg befreyet werden / vnd aber sich durch Göttliche schickung vnlengst zugetragen / daß Vincentius der letzte Hertzog zu Mantua vnd Montferrat auß diesem Leben in das bessere versetzt worden / vnd keine Kinder nach sich verlassen / vn̅ aber (wie man zwar wol zuvor gesehen) sich vnderschiedliche Personen angeben / die auff diese vacirende Provintz praetendiren / zum theil auch sich solches mit gewalt der Waffen mehr als den weg deß Rechtens zu manuteniren vnderstehen / welches ohne verachtung der höchsten Jurisdiction / auch vns vnd dem Reich gebührenden Respect nit geschehen kan / auch wol einen beschwerlichen / Krieg in Italia erwecken möchte / als haben wir auß Keyserlichem Ampt vnd Gewalt / vnsern vn̅ / deß Reichs lieben getrewen / Johan / Graffen zu Nassaw / Catzenelnbogen / sc. deß wegen abgefertigt / daß er in vnserm vnd deß H. Reichs Nahmen (mit vorbehalt eines jeden Recht vnd Anspruch / der sey wer er wolle) die Besitzung deß besagten Hertzogthumbs Mantua / mit allen Zugebörigkeiten zu seinen Henden nehmen solle / vnd den gewöhnlichen Eyd von euch empfangen / welches er mit solchen trewen / verstand vnd auffrichtigkeit thun wirdt / so hierzu erfordert werden mage. Er wird in seiner Jurisdiction die Gerechtigkeit in allen fällen wissen zu exequiren / wie es die Wolfahrt vnd Staat ewer vnd ewers Landts erfordert / solches im frieden zu erhalten / biß ein gewisser Successor durch vnser Keyserliche Hoheit vnd Vorsehung erwehlet werde. Wollen demnach vnd gebieten allen vnd jeden / sampt vnd insonderheit / gantz ernstlich / bey straff der Rebellion / daß sie obgemeltem Keyserl. Commissario gebührenden gehorsamb in diesem stück erzeigen / in allem dem / was er jhnen in vnserm Nahmen befehlen würdet / als vnsere vnd deß Reichs getrewe Vnderthanen / daß sie jhm auch den gewohnlichen Eyd leisten / vnd Trew vn̅ Huld schweren / jhne ohn einigen widerstand die Besitzung berhürter Ort lassen einnehmen / Recht vnd Gerechtigkeit exerciren / vn̅ alles das jenige thun / was er in vnserm vnd deß Reichs Nahmen zuthun rathsamb finden wird / bey vermeydung vnser vnd deß Reichs höchster Vngnad / vnnd der hiebevor genanten Rebellion / vnnd diß ist vnser ernstlicher Will vnd Meynung / welche wir mit diesem Schreiben bezeugen / mit vnser Hand vnderzeichen / vnd mit vnserm Keyserlichen Siegel bekräfftigen wollen. Weil sich nun der Hertzog von Nivers nicht accommodiren wolte / sondern mit seinen Kriegs bereitschafften immer fortfuhr / ist Graff Johan von Nassaw den 14. Maij von Mantua nach Meyland gerayset / vnd von dannen dem Hertzogen den 22. Maij nachfolgend Monitorium insinuiren lassen: In erwegung / daß der Hertzog vo̅ Nevers / welcher sich der beyden Hertzogthumben Mantua vnnd Montferrat bemächtigt / vnd selbige noch vorenthelt / vnnd solches zwar ohne Vorwissen vnd Consens der Röm. Keys. May. als Obristen Lehenherren deroselben / bißhero durch allen angewendten Fleiß vnnd Interposition / zu gebührlichem Gehorsam nicht hat kön̅en gebracht werden. Darzu noch vnder dem Schein die gerechte Resolution Keys. May. disputierlich zumachen / schädliche Auffschub gesucht / als ist zu erhaltung der Keys. Authorität / vnd damit deroselben Befehl behorliche statt finden / erwehntem von Nevers eine Zeit von 15. Tagen / als 5. für den ersten / 5. für den andern / vnd 5. für den letzten vnd peremptorj Termin gesetzt / darinn er zu vollziehung deß Keyserl. Sequestres / laut obgesetzten [1265] Mandats / in Nahmen der Keys. M. vns in der That vnd effectivè obberührte Hertzogthumben / durchauß in die Hände liefern soll / sampt allen Zugehörungen / zu welchem Ende wir zu Meyland dessen von Nevers erklärung erwarten wollen / mit betrohung deß Keyserlichen Banns vnd dessen Execution / wir verbieten auch allen Obrigkeiten / Lehenleuthen vnd Vnderthanen beyder Hertzogthumben / daß sie niemand für jren Herrn vnd Hertzog erkennen wollen / biß derselb ordentlicher weiß von der Keyserl: M. erklärt vnd belehnet worden / vnderdessen aber vnd / als Keys. Commissario gehorsamen / bey inverleibter Straff. Damit aber weder der von Nevers noch jemand sich der Vnwissenheit zu behelffen / haben wir dieses durch den Keyserl. Herold Gregorium Peringer in gedachten Hertzogthumben / oder da jhm der Zugang verwehret werben solte / an den Gräntzen publiciren lassen / auch vnderschiedliche Copeyen dieser Declaration vnd Monitorij anzuschlagen / befohlen / vnd sollen die 15. bestimpte Tag von der Zeit der Publication anfangen zulauffen. Daferrn auch der Herold nach verstattung deß Zugangs an seinem Ampt verhindert werden solte / als wollen wir / daß dieses durch einen jeglichen Keys. Notarium in gegenwart der Zeugen publicirt werde / welcher auch Copeyen darvon hinderlassen / denen nicht weniger glauben zugestellt werden solle / als wann es der Herold selbst angeschlagen hette. Dieses Mandat ist dem Hertzogen selber Schristlich vnd Mündlich vorgehalten worden: aber er hat darwider protestiret / vnd sich erbotten / zuerweisen / daß er J. Keys. M. gehorsamer Vasall were / darbey auch zugleich wider die Intimation deß Monitorij appellirt / vnnd eine Apologiam in Truck außgehen lassen. (Verfolg der Belägerung Casale.) Hierzwischen haben die Belägerten in Casal 300. Mann zu hilff hinein bekom̅en / mit stetigem Auß fallen den Spanischen grosse schaden gethan / jhnen 3. Stück vernagelt / auch vber 3000. Mann nach vnd nach erlget: Sie haben auff einen Tag auff 200. Schuß auß d??? Statt mit groben Stücken / vnd deren etliche in deß Meyländischen Gubernators Qua???tier gethan / der dann deßwege̅ so baid eine Schantze darvor bawen lassen. Es sind auch dieser Zeit im Läger vor Casal wider 1000. Spanier angelangt / vnd hat wegen stetigen Regenwetters der vberloffene Fluß Poo den Spanischen in jhren Schantzen grossen schaden gethan / vnd in einer Insul viel Tenische Soldaten ersäufft. Hierauff hat Don Cordua noch mehr Schantzen bawen / vn̅ noch 8. Stück auff die Battereyen führen lassen / der Festung desto stärcker zuzusetzen: Hat zu groß Casal / ohngefähr 3. Welsche Meyl von dem Mantuanischen Hauptquartier / welches zu Gasol gewesen / auch etlich 1000. Mann liegen gehabt / vnnd vber das hat er einen Ort Frasineto genant / sehr befestigen lassen. (Trino vom Hertzogen in Savoja erobert.) Vnderdessen hat der Hertzog auß Saphoja der Statt Trino hart zugesetzet / viel Büschel / vm̅ die Gräben darmit außzufüllen / zusam̅en tragen lassen. Die darinnen haben sich zwar tapffer gewehret / sind aber doch mit Pusser nit nach Nothturst versehen gewesen / vnd ob jnen wol 40. Reuter / jeder mit einem Sack Pu???fer / so er auff dem Pferd fortbringen können / zu hilff hinein kom̅en / haben sie sich doch in die lange nit damit behelffen mögen: sondern sich endlich gemeltem Hertzogen in Saphoja ergeben / vnd die Besatzung darinn schweren müssen / dem Mantuaner in jetztgem Krieg / bey verlust deß Lebens / nit mehr zu dienen. Darauff hat der Hertzog die Statt mit seinem Volck besetzet / vnd wol versehen / vn̅ ist nach Pondestara gezogen / selbiges Orts / wie auch der Rest in Canavese / diß-vnd jenseit deß Poo / sich bemächtiget / hernach mit 7000. Mann zu Fuß vnd 1000. Pferden für Moncalvo gerücket. Hingegen ist auch der Hertzog von Nivers / mit 12000. zu Fuß / vnd 1500. Pferden / nach Casal Magggiore zu Feld gezogen / vnd sich zu Gasol gelägert: dessen Volck 200. zu Roß vn̅ 200. zu Fuß / haben deß Fürsten von Guastalla Kürassier / die etliche Mantuanische Oerter geplündert / auff den Cremonesischen Gräntzen angegriffen / die Beut abgenommen / das Volck erleget / vnd alle Pferd davon gebracht: vnd als der Marggraff de Monte Negro solches rechen / vnd Gasoldo vberfallen wollen / ist zwischen beyden Theilen ein starckes Treffen vorgangen / vnd viel geblieben. Inmittels seind vom Solmische Regiment / so bey Cremona gelegen / viel Reuter zu den Mantuanische̅ gefallen: vn̅ sind zu Mantua vnaufhörlich viel Waffen vn̅ Munitio̅ eingebracht worde̅. (Moncalvo ergibt sich dem Hertzogen in Saphojen.) Als der Hertzog in Saphoja nach eroberung Pondestura / mit des Belägeru̅g Moncalvo tapffer forigefahre̅ / hat sich solche Ort auch er geben / dach hat sich das Schloß etwas lang auffgehalten / welches aber endlich mit Gewalt erobert / vnd alles darinen biß auff 3. Personen nidergehawen worden / der Saphojer sind in 400. darfür geblieben. Die Mantuanische habe eine Convoy / so nach dem Läger vor Moncalvo gewolt / vberwältiget / auch in 200. Mann / so ein fliegend Läger sormiren wollen / getrennet. Hierzwischen hat Don Cordua den Graffen Serbellon mit vielem Volck vnd 6. stücken Geschütz nach Nizza della Paglia gesand / welcher Ort mit Soldaten / Munition vnd Victualien wol versehen / derhalben den Spanischen tapffer auffgewartet. Vnd als noch 4. Stück Geschütz nach selbigem Läger geführet worden / ist die Convoy vnderwegens von den Mantuanischen Soldaten vberfallen / 3. stück Geschütz erobert / eins versencket / vnd viel Volcks erleget worden. Den 1. 11. Junij ist an vorgemeltem Ort ein grosses Treffen vorgange̅ / darin der Spanischen bey 600. erlegt vnd viel verwundet worden / vnder welchen auch der Graf von Serbellon vnd Obrister Trotto gewesen: es sind auch von der Besatzung viel / darunder etliche Befelchshaber geblieben / auch selbiger Gubernator gefangen / vnd zu Trind eingebracht wordë. Dieweil aber die Belägerten hernach gesehen / daß sie sich in die länge nit defendiren könten / dan̅ die Mawren aller zerschos [1266] sen / haben sie sich auch den Spanischen ergeben. Vmb diese Zeit ist in dem Läger vor Casal Don Philippus Spinola als General vber die Meyländische Reuterey / auß Hispanien ankommen. Die Spanischen haben vnder deß wegen stettigen Regenwetters nicht allein eine Insul darvon sie den Casalischen Mühlen mit jhrem Geschütz hefftig zugesetzet / verlassen / vnnd die Stück ans Vfer plantire̅ / sondern auch endlich gar auß de̅ Schantzen vor der Statt weichen müssen: sonsten haben sie einen Goldaten so von Casal nach Mantua gewolt / gefangen bekom̅en / bey deme man die Abriß der newen Wercken / so in der Statt gemacht / gefunden. Nach deme nun die Spanischen diesen Abriß gesehen / ist jnen die Eroberung dieses Orts Als inmittels der Hertzog von Saphojen berichtet worden / daß die Grawpündner dem Frantzosen den Paß durch jhr Gebieth dem Mantuaner zuzuziehen erlaubet / hat er auffs new viel Volck / die Päß desto besser zuverwahren / annehmen lassen. Es haben auch viel Spanische Soldaten nach den Manruanischen Gräntzen sich begeben / vnnd an dem Fluß Oglio einen halben Mond angefallen / sein aber mit grossem Verlust von den Mantuanischen wider zurück getrieben worden. An dem Spanischen Hoff ist vmb diese Zeit ein Gesandter auß Franckreich ankommen / bey selbem König zu procuriren / daß die Sachen in Italien componirt werden möchten / mit vermelden / dann sein König den Frantzösischen Fürsten vnd Herren nicht verwehren können / dem Hertzogen von Mantua hülff zu leysten. Dann es ist im Delphinat ein starcke Armee zu Roß vnd Fuß / darbey etlich hundert Freywillige gewesen / gemustert worden / welche dem Hertzogen von Nivers zu hülff gezogen / vnd jhren weg vom Castell Delphino nechst bey der Marggraff schafft Saluzzo, dahin vor diesem die Frantzosen auch in Italien kommen seyn / genommen. Dagegen sind zu verstärckung deß Spanischen Kriegsvolcks zu Neapoli 40. Comp. Zu Fuß geworbe̅ / auch durch offentliche Edicten allen Banditen selbigen Königreichs Perdon / vmb sich in diesem Krieg gebrauchen zulassen / ertheilt worde̅. Es ist zwar inmittels auff obgemeltes Treffen bey Nizza della Paglia ein Anstand auff 15. Tag lang in gantz Montferrat zumachen / im Werck gewesen / in welcher Zeit ein Friede hette tractiret werden sollen: aber der Meyländische Gubernator hat darzu nicht verstehen wollen: worüber der Hertzog in Saphoja sehr vnlustig worden. (Grosse Conjuration zu Genua entdeckt.) Vnder diesem Verlauff in Italien ist zu Genua ein grosse Conjuration an Tag kommen / in dem Iulius Caesar Vacchero mit vielen andern / sich vnderfangen / an dem Ostermontag den Hertzogen mit dem Rath vnnd andern Edelleuten / wann sie zum Gottesdienst in den grossen Hospital gehen würden / vmbzubringen / damit sie also selbige Statt in jr vorige Freyheit bringen möchten: zu welchem end sie heimblich viel Soldaten geworben. Nach dem aber jhr Anschlag entdeckt worden / sind die Conjuranten mehrentheils außgerissen. Es ist aber der Vacchero in einem Wald erhaschet / der Capitayn Rella, deß Vacchero Bruder / neben andern gefänglich angenommen worden. In jhren Häusern hat man eine grosse Anzahl Büchsen / Pistolen / Mußqueten vnd andere Kriegswaffen / neben vieler Bahrschafft / gefunden. Diese Conjuration hat der Capitayn Radino offenbahret: dem hat die Herrschafft zu Genua 10000. Cronen verehret / vnd dan̅ Jährlich 1500. Cronen / so lang er lebet / hernach seinen Söhnen / auch so lang sie leden / 2500. vnd seinen beyden Töchtern / jeder 2000. Cronen zum Heuratgut verordnet. Der Meyländische Gubernator hat einen Ambassadorn nach Genua gesandt vnd gebetren / die Gefangene wegen der Conjuration zu pardoniren / weil die entdeckte Verrähterey schon bey vorigem Krieg angesponnen / von welcher auch der Hertzog von Saphojen wissenschafft hatte gehabt / vnd erbote sich derselbe / die Genueser / die er in seinem Gewalt hette / auch ohne entgelt loß zu lassen. Weiln aber dessen vngeacht die Genuesische Herrschafft etliche der vornembsten Conjuranten hinrichten lassen: als hat sich der Hertzog hefftig darüber erzürnet / vnd alle vornehme Genueser / die er noch gefangen hielt / auffzuhencken beschlossen / vnnd derwegen jhnen / sich zum Todt fertig zumachen / anzeigen lassen: Jedoch aber solches hernach auf vorbit deß Meyländischen Gubernators / auffgeschoben. Endlich hat er die gefangene Genueser dem Graffen Arsoldo / einem von den vornembsten Conjuranten geschenckt / bey welchem sie jhre Erledigung suchen müssen. Dieweil er aber den Genuesern hart gedräwet / haben sie mehr Volck angenommen / damit sie auff allen begebenden Fall gefast weren. Kurtz hernach ist zu Genua ein newe verrähterey entdeckt worden / in dem der Rath einen Gefangenen bekommen / der ein Instrument / wie ein Vhrwerck / gehabt / so vnder den Saal / da der Hertzog Raht zu halten pfleget / hat sollen gelegt werden. Dasselbe ist also mit Pulfer zugericht gewesen / daß alle / die im Raht gesessen / weren in die Lufft gesprengt worden: deßwegen dan̅ den andern Interessirten ernstlich nachgeforscht worden. Sonsten war dazumal das gemeine Volck sehr schwürig auff den Adel: deßwegen man sich selbigen Orts befürchtet / es möchte endlich kein guten Außgang gewinnen. (Eydgnossen befahren sich eines Angriffs von den Keyserischen.) Nach dem das Keyserische Volck jhre Winterquartier zu haben / hin vnnd wider zerstrewet vnd auß getheilet / als ist auch viel desselbigen gegen den Schweitzerischen Gräntzen einquartiret worden / deßwegen dann sie / die Eydgnossen / sich besorget / es möchte etwas wider sie obhanden seyn. Derhalben sie einen Tag zu Baden angestellet / darauff die 13. Cantoni zusammen kom̅en / vnd allda sich verglichen vnd beschlossen / wo sie solten angegriffen werden / sich mit allem Ernst zuwidersetzen / ohne vnderschied der Religion für jhr Vatterland zu streitten / vnd in Defension jhrer Freyheit / Leib vnd Gut / beyeinander zu lassen. Die säm̅tlichen Bünd haben auch etlich tansend [1267] Mann gemustert / alle Päß vom hohen Rhein an / biß nach Basel besetzet / vnnd sich auff allen Nothfall gefast gemacht: haben sich auch resolviret / alle die jenige Plätz vnd Ort so sie erobern / oder zu jhnen freywillig tretten / vnd sie defendiren helffen würden / in jhren Bund / Freyheit vnnd Schutz / ohne vnderscheid der Religion zu nemen. (Hertzog von Nivers will zum vorgeschlagenen Anstand nicht willigen.) Nach obgedachter vergeblicher Tractation wegen eines Stillstandes / ist endlichen / als man die Tractaten reassumirt / durch Bäpstliche vnd Saphoische Deputierten beschlossen worden / daß ein Anstand auff 15. Tag zwischen beyden Kriegenden Theilen in Montserrat solte gemacht werden / vnder welcher Zeit die Wittib von Saphoja / welche zuvor einen Mantuaner gehabt / in Casal ziehen / vnd selbige Statt mit Teutschen vnd Montferratischem Volck / im Nahmen der Keys. M. biß zu Außtrag der Sachen / solte besetzt werden / haben sich darauff obgemelte Abgesante mit dem Meyländischen Gubernator im Läger / vnd dem Frantzösische Ambassador in Casal vnderredet / hernach zum Hertzogen von Nivers verrayset / bey selbigem die Execution solcher Abred zuerhalten / der aber darzu nicht einwilligen wollen. (Spanische vnd Saphoische nehmen ein guten Theil deß Montferrats eyn.) Vnderdessen haben sich Acqui, Bastagno, Ancisa vnnd andere Oerter mehr / den Spanischen ohne widerstand ergeben / daß alfo gantz Montferrat ausser Casale vnd Ponzona in der Spanischen vnd Saphoischen hä???den war / welche sich dann verglichen / daß ein jedes Theil die jenigen Ort / die es erobert / biß zu Keyserl. May. ferrnerer Erklärung / einbehalten solte. Hierauff ist alles Spanische vnd Saphoische Volck theils für Casal / theils an die Piemontischen Gräntzen / den Frantzosen den Paß zuverwehren / gerücket / deren Vortrab bereits zu Perosa angelanget war: Nach dem sie aber der Saphoischen Anzug erfahrë / haben sie sich in ein Thal retirirt / vm̅ allda der gantzen Macht zuerwarten / vn̅ hernach den Paß mit den Waffen zueröffnen. (Frantzösische Hülff für den Hertzogen vo̅ Nivers.) Vnd wiewol der König in Franckreich bey dem Hertzog in Saphoja vmb den Paß ansuchen lassen / hat er doch solches abgeschlagen / vnnd den Frantzösischen Succurs eusserst zuverhindern sich erkläret: zu welchem ende er dan̅ viel Geschütz vnd andere Kriegsmunition nach Susa führen lassen. Aber nichts desto weniger sind 13. Regim. vom Frantzösischen Volck jedes von 1200. Man̅ zu Ambrun sich mit deß Mons. De Crichi Volck / als Generalführern / neben 3000. Pferd vnd 12. Stück Geschütz zu conjungiren / ankommen / so dem Hertzogen von Mantua zu hülff kommen wollen / haben in jhren Fahnen ein Creutz / mit dieser Schrifft ò passare, ò morire, geführet. Hierauff hat der Meyländische Gubernator dem Hertzog von Saphoja viel Volck vnd Gelt selbigen zu widerstehen / zugesandt. Vor Casal sind in dessen stetigs Scharmützel vnd Außfäll geschehen / vnd ob wol die Spanischen sich sehr bemühet / den Belägerten die Einsührung deß Getrayds zuverhindern / haben sie es doch nicht ins werck richten können. Jedoch nach dem die Belägerte biß an Pondestura gestrayfft / vnd in selbiger Gegne etlich Spanisch Volck nidergemacht / ist darauff Don Philippus Spinola mit vielem Volck gegen dem Hügel vor Casal angezogen / etliche Ort daselbs in Brand gesteckt vnd viel Früchten bekommen. (Frantzösische Hülff kompt in Italien an.) In Spania ward inmittels der Mantuanische Ambassador fortgeschickt / vn̅ nichts mit jme verglichen / sondern dem Meyländischen Gubernatorn die Ordinantz gegeben / den Krieg fortzusetze̅ / vnd für Casal einen grössern ernst zugebrauchen. Der König in Franckreich hatte dem Hertzogen vo̅ Nivers erlaubt / etliche Regim. in Franckreich zuwerben vnd vber das Gebürg führen zu lassen / das Hertzogthum̅ Montferrat wider die Spanische vnd Saphoische zubeschützen. Solch Volck / vber welches der Marq. de Vxelles Oberster war / ward nach den Gräntzen von Piemont geführt / vnd zu Ambrun / Gab vn̅ Brianzon einquartirt / da sie 27. Tag still gelegen / vn̅ den Vnderthanen deß Königs grossen vberlast angethan haben / der gestalt / daß grosse klagen deßwegen für den König komen / welcher alsbald den Herren von Besancon / Kriegscommissarien abordnete / die Soldaten in besser Disciplin zuhalten. Dieser Com̅issarius hielte bey gedachtem Marquisen starck an / daß er solte fortziehen / sintemal die im Delphinat jm kein Profiand mehr wolten folgen lasse / vnd würde solcher verzug seinem vorhaben nit geringe hindernuß vervrsachen / vn̅ hette es das ansehen / als wann er wartete / biß der Hertzog von Saphojen alle seine Macht versamblet hette / jm den Paß zu sperre̅. Das Geschütz / welches er 15. Tag voran geschickt / gebe dem Feind gnugsamb zuerkennen / wo er hindurch ziehe̅ wolte. Vnderdessen verzehrte sein Volck den Vorrath / verderbte das Landt / vnd thete den Vnderthanen deß Königs grossen schaden. Hierdurch wurd der Marquis de Vxelles bewegt fortzuziehen / vn̅ brach er auff den 27. Jul. vnd kam gen Barcelonette, da er 3. Tag still hielte / biß all sein Volck ankommen. Sein Feldmarschalck / Mons. de la Fertè, zog mit 4. Regim. nach S. Paul in Piemont / da er den Capitain Martin Leon mit 400. Mann antraff / welchen er hinweg jagte. Als er ans Gebürg kom̅en / verstund er / daß die Graffen von Villefalet vnd Bouio sich zu Aiglesoles verschantzt hetten / vn̅ were der Graf Flaminio mit 200. Pferd vnd 500. Man̅ zu Fuß im anzug / zu jnen zu stossen. Da befahl er dem Herrn von Moulins, daß er mit seinem Regiment den Feind angreiffen solte / vnd jhm zuwissen thun / ob derselbe sich wehren würde. Dieser fand die Saphoischen an einem Paß / da sie eine Brücke abwerffen wolten / vnd vberfiel sie mit solchem ernst / daß sie nicht allein die Brücken / sondern auch den Flecken. Aiglesoles verliessen / vnd begaben sich zu jhren Barricaden / die sie am Eingang deß Thals Meirone zu jhrer Versicherung gemacht hatten. Obgedachter Feldmarschalck kam auch angezo. gen mit eine̅ andern Regiment: welches den Saphoischen einen solchen schrecken eingejagt / daß sie deß Nachts jre Barricaden verliessen / vnd sich davon machte̅. Solches thete der Feldmarschalck de̅ Marq. de Vxelles alsbald zu wissen / mit bitt / dz [1268] er vnsaumlich mit dem vbrigen Volck fortrücken wolte / ehe der Feind sich gestärckt hette. Der von Marolles bekam befehl / mit 4. Regimenten vnd den leichten Pferden voran zuziehen: der von la Fertè gieng mit 300. Mann vnd etlichen Reutern die Gegend zu besichtigen / vnd zog vber den hohen Berg / Col de Longet genant: deß Nachts kam er in den Flecke̅ Lachana, da er das Geschütz / welches der von Vxelles voran geschickt hatte / vn̅ nur mit 100. Mann bewahrt war / gefunden. Da vernam er / daß der Feind heran käme / in willens das Geschütz zu vernägeln / vnd das Pulffer anzuzünden: deßwegen er die gantze Nacht scharpffe Wacht hielt. Deß Morgens ließ er das Geschütz durch die Bawren auß dem Delphinat biß zu einem festen Ort / de la Tour genant / ziehen / vn̅ stelte daselbst gute Wacht / dasselb zu bewaren. Darnach zog er gen Castell Delphin / S. Peters Thal zu besichtigen. Darnach schickte er den Herrn de la Grane zur rechten seiten deß Bergs hinauß / zubeschawen / wie der Ort beschaffen were / vn̅ wo der Feind sich auffhielte. Derselb kam eines Büchsenschuß nahe an den Paß Estrech, da 3. Regim. deß Feinds verschantzt lagen / welche mit Mußqueten dapffer auff jhn schossen / damit er die 5. Barricaden / die sie an denselben Paß gemacht hatten / nicht solte entdecken. Aber sie konten nicht verhindern / daß er derselben nicht gewahr würde. Nach dem er nun dem Feldobristen von allem Relation gethan / nahm jhm derselbe sür / den Feind in seinen Barricaden anzugreiffen / vn̅ daselbst zu verharren / biß die Proviandwägen / welcher man desselben Tags zu Castell Delphin gewärtig war / ankom̅en weren. Deß Morgens wurd das gantze Heer in 3. Hauffen / deren jeder 4. Regimenter Fußvolcks / vnd so viel Compagn. Reutter hatte / abgetheilet / welche jren weg auff deß Feinds Barricaden nahmen. Da kam ein Sergant. Major / den man mit etlichen Soldaten vorauß geschickt hatte / zu sehen / was der Feind machte / vnd zeigte an / der Feind hette seine Barricaden verlassen / vn̅ were davon geflohen. Auff solchen Bericht rückte der Feldmarschalck eylends mit 100. Soldaten zu Fuß auff den Barricaden zu / vnd kam biß an das Dorff Villars, da sie niemand funden / dann 3. oder 4. Bawren: vn̅ hatte der Feind solch Dorff in Brand gesteckt. Der Feldtmarschalck riethe / man solte an dem Dorff stillhalten / vnd warten / biß die Profiandwägen ankommen / vnd die Wege / die der Feind verhawen hatte / wider eröffnet vnd gebessert weren: aber der von Maroles war einer andern Meynung / vnd wolte / man solte fortmarschiren: welches auch geschahe. Als er nun ein vierthei / Meilwegs vber das Dorff Villars hinauß kommen war / erzeigte sich der Feind / welcher dapffer Fewer auff jn gab: da muste er still halten / vnd mehr Volcks entbieten / dieweil der Feind jm zu starck war / auch hatte er keine Reutterey bey sich: also daß er eine gantze Nacht da muste liegen bleiben / vnd hat er mit den seinigen nicht zu essen / auch setzte jhm der Feind hart zu. Deß Morgens kam der Feldmarschalck mit mehrem Volck / vnd vberfiel den Feind / der im Grund lag. Wiewol nun die Saphoischen viel stärcker waren / so nahmen sie doch die Flucht: vnd kam der Marquis de Vxelles mit dem vbrigen Heer / welcher sich im Grund / auß welchem der Feind war gejagt worden / lägerte. Der von Marolles wolte jm̅er fortziehen / vnd dem Feind nacheylen: vnd ob wolder Feldmarschalck solches widerrieth / dieweil das Geschütz vnd die Profiandwägen noch dahinden waren / vnd das Kriegsvolck in 2. Tagen keinen bissen Brods gessen hatte / daß also zu besorgen / daß wann der Feind / welcher sehr starck war / vnd täglich noch mehr Volcks bekam / sich solte wenden / sie zu schwach seyn würden / jhm widerstand zu thun: nichts desto weniger ward geschlossen / dz man dem Feind mit 4. Regimenten solte nachsetzen. Als dieselbe vber einen Regenbach kommen waren / wurden sie vnversehens von dem Feind mit grosser Furj vberfallen. Die Frantzosen wehrten sich dapffer / vnd wehrte der Streit 2. Stund lang / biß sie kein Pulffer mehr hatten. Da war guter Rath thewer: dan̅ sie an einem solchen Ort waren / da man jnen nicht wol konte zu hülff kommen / vnd fande der Feldobriste nit rahtsam / weil kein Geschütz vnd Profiand vorhanden war / sich weiter zu wagen. Die 4. Regimenter / weil sie sahen / daß sie von den jhrigen verlassen waren / zogen allgemach wider zurück / vnd liessen wol 500. Mann dahinden: welches ein Vrsach gewesen / daß das gantze Läger / welches auß mangel Profiands sehr abgemattet gewesen / auch zurück gewichen / vn̅ viel Munition / Gewehr / wie auch das Geschütz sampt andern Kriegsinstrumenten dahinden gelassen. Wie das Kriegsvolck wider in Franckreich kom̅en / haben die fürnemste Befehlhaber vom Marq. von Vxelles jhren Abschied begehrt / vn̅ sind wider nach Hauß gezogen: das vbrige Volck hat man abgedanckt / vn̅ ist dieser Zug / auff welche̅ der Hertzog vo̅ Nivers grossen Kosten gewendt / gätz vergeblich vn̅ vnfruchtbar gewesen. Es ist aber dardurch gedachtem Hertzogen das Hertz mit nichten entfallen / sondern er hat sich so bald bey Franckreich vn̅ andern seinen Freunden vmb andere Hülff beworben: vnd dieweil J. Key. M. gesehen / daß er einen weg wie den andern sein Recht mit den Waffen suchte zubehaupten / vnd der Krieg dadurch je lenger je mehr in Italien vberhand (Nochmalig Keyserl. Monitoriu̅ an ben Hertzogen von Nivers.) nam: als hat sie das andere Monitoriu̅ an jhn ergehen lassen / dieses Inhalts: J. Key. M. nach dem sie die Sach / das Hertzogthumb Mantua vnd Montferrat betreffend / reifflich erwogen / welche beyde Hertzogthum̅ sie zu verhütung eines beschwerlichen vnd trübseligen Kriegs / jrem Sequester / biß zu außtrag der Sache̅ / zu vnderwerffen / befohlen: wiewol sie verhoffet / daß der Hertzog von Nivers / so wol von seinem eygnen Deputirten / als von Jh. Keys. M. Commissario, die gute vnd billige Intention deroselben vernom̅en / welche auch die jenigen / so sonst gedachtem Hertzogen günstig weren / erkant hette̅ / daß sie nemlich in dieser wichtigen Sach jhr nichts mehr angelegen sein liesse / als die gemeine Ruhe vnd der Fried in Italien / vnnd derwegen das von deroselben vorgeschlagene Mittels / als nutzlich vnnd noth [1269] wendig / ohn alle Widerzed angenommen haben solte-jedoch hette sie verstanden / daß biß daher weder das das vorgehend Monitorium der Keys. Commissarien / vnd beträwung der Acht / noch auff jhr freundlich Schreiben / so sie vnterm dato den 3. Junij an jhn ergehen lassen / nichts bey jhm verfangen / sondern er gnugsamb zuverstehen geben / daß er auff Key. May. befehl nichts gebe / vnd sich nur auff die Waafen vnd frembder Potentaten hülff verlassen thet: darumb I. Keys. M. vor dem gantzen Reich bezeuget / daß sie gar vngern vnnd wider jhren willen zu den Extremitäten / welche gemeltem Hertzogen zu sonderlichem schaden vn̅ nachtheil gereichen werden / schreiten muß. Damit er aber sich nicht beklagen möge / als were er durch ein all zu schnelles Vrtheil vbereylet worden: so hab I. Keys. May. nach dem sie die Sach fteissig vnd nach nothturfft bedacht / noch einmal / vnd solches peremptoriè vnd zum letztenmal / er mahnen / vnd jhm zuwissen thun wollen / daß / wofern er in̅erhalb 30. Tagen / nach insinuirung dieses Decrets alles das jenige / was er in obgedachten beyden Fürstenthumben / Mantua vn̅ Montferrat in handen hat / denen darzu deputirten Keyserl. Commissarien nicht einräumet vnd vberantwortet / noch dem vorigen Befehl I. Keys. May. nachkompt vnd gehorcht / Ih. Keys. M. krafft gegenwertigen Decrets (alldieweil dieser gefährliche Krieg keinen längern Verzug leidet /) jhn erkläre von Rechts wegen in die Acht vnd Aberacht / ohne ferrnern Sententz oder Vrtheil / verfallen zu seyn: vnd damit er nichts zum Schein oder Außflucht vorzuwenden hab / solte gleichmässiger Befehl an den Hertzogen von Saphojen vnnd den Spanischen Dienern abgehen / so bald er / der von Nevers / demselben würde folge geleystet haben / welches jhm an seinem Rechten gar nicht praejudicirlich seyn solte. Er gehorche nun / oder nicht / so solte doch geschehen / was recht ist / vnnd zuerhaltung der Keyserlichen Reputation erfordert würde. Geben den 16. Aug. 1628. Als dieses Monitorium dem Hertzogen von Nivers insinuirt worden / ist er in Sorgen gestanden / da er bey seiner ersten Resolution verharrete / es möchte I. Keys. May. dahero anlaß nehmen / dem Hertzogen von Saphojen vnnd den Spaniern / die nur darnach trachteten / wie sie jhn vndertrucken möchten / die strittige Fürstenthumber zu zuerkennen. Derowegener / Ih. Key. May. etlicher massen zu contentiren / seinen eltesten Sohn an Keyserlichen Hoff geschickt / die gewohnliche Pflicht zu leysten / vnnd das Lehen zuempfahen. Dessen Gemahlin in seinem Abwesen jhren ersten Sohn gebohren. Die Casaler bekamen vmb selbige Zeit etwas Lufft / weil die Spanier jhr Geschütz wegen grossen Gewässers nach Frasineto führen / auch selber viel Schantzen vn̅ Lauffgräben verlassen musten. Ehesich Don Cordua nach Frasineto erhoben / hat er zuvor das Kriegsvolck mustern vnd außzahlen / nacher alle vmbliegende Schantzen vnd Päß also besetzen lassen / damit den Belägerten von keinem Ort Entsatz zukom̅en möchte. Vber diß hat er 2. Meil von Casal / gegen Frascati zu / eine Real Fort bawen lassen / welches die Belägerte̅ zuverhindern / sich vergeblich vnderstanden Vmb diese Zeit ist das Castell Pontzone von den Spaniern mit Accord eingenommen worden / vnd sind zwar die darin gelegene Frantzosen mit jhren Wehren / Sack vnd Pack auß gezogen / aber vnderwegens von den Spaniern vberfallen vnd geplündert worden. Bald hernach hat sich das Castell Rossignano auch ergeben / vnd ist also hiermit gantz Montferrat / ausser Casale / in der Spanier vnd Saphojschen Gewalt kommen. (Reyserlicher Befehl wegen Mantua vnd Montferrat.) Deß Hertzogen von Nivers Sohn hat inmittels am Keyserl. Hoff so viel auß gerichtet / daß I. Keys. M. einen Befehl in Italien geschickt / alle Hostiliteten eynzustellen / vnd daß die eyn genommene Oerter von denen / so solche inne hetten / mit leidentlicher Besatzung / doch im Namen I. Key. M. biß zu erörterung der Sachen / besetzt bleiben / die Statt vnd Vestung Casale mit Teutschem Volck belegt werden / aber Mantua vnd selbiges Hertzogthumb in dem Stand / in welchem es jetzund were / verbleiben solte. Don Cordua hat hierüber einen Currier nach Spanien abgefertiget / seines Königs Resolution darüber zuvernemen. (Aufflauff zu Meyland wegen mangels an Brod.) Zu Meyland ist auff den 2. vnnd 3. Novemb. ein grosser Aufflauff vom gemeinen Mann gewesen / weiln die Becker kein Brodt vmbs Gelt herauß geben wollen. Dann sie jhnen etliche Häuser geplündert / alles Brod / so sie gesunden / neben jhren Büchern genommen / den Werckzeug verbrand / vnd hetten dasselbige vber deß Maltzi / Vicarien vber die Provision / Behausimg auch gethan / wo der Groß Cantzler mit dem Praesidenten vnd Capitayn von der Justitz neben etlichen Rittern nicht herbey kommen / vnd Viva Spagna geruffen hetten. Mit welchem dann der Tumult gestiller / vnnd durch eine Publication das Brod von 4. gr. auff vierthalbe gesetzet: gute Ordnung in Verkauffung deß Meels anstellet / vnnd der Vicarius ins Schloß salviret worden were. (Genueser versichern sich für Aufflauff.) Nach dem zu Genua zu vnderschiedlich mahlen grosse Conjurationes entdecket worden / vnd sich deren immer noch mehr verspüren lassen / als hat die Herrschafft vor dergleichen zuversichern / vnd alles im rühigem Stande zuerhalten folgende Anordnung gemacht: Erstlich haben sie ein newen Magistrat von 6. Bürgern / so sie Inquisitores genennet / angesetzet / mit vollkommener Authorität / gegen den Jenigen / so wider die Herrschafft etwas handelten / mit allen Straffen zuverfahren. Darnach damit die Statt in desto besserer Sicherheit bliebe / noch 15. Barigelli angenommen / vnd jedem ein Quartier gegeben / darin sie stätig bleiben / vnd alle Morgen Relation thun solten / was deß Nachts sich begeben. Vber diß noch 4. Hauptwachthäuser erbawet / daruß die Soldaten Runden gehen solten / damit kein Rumor entstünde / vnd wann von dem Thurn deß Tastels ein Zeichen gegeben würde / solten die auff den andern Thürnen / von beyden Seithen der Refier antworten / vnd darauff die Soldaten [1270] sich alsbald auff die Pässe begeben. Ferrner solte ein jeder von den Rahtsherren vnd Procuratorn 4. Soldaten zu seiner Guardy halten. (Deren von Roschelle Capitulation mit dem Rönig in Engelland.) Demnach der Mißverstand zwischen dem König in Franckreich vnd der Statt Rochelle zu keinem Vertrag hat können gebracht werden / sondern je lenger je mehr zugenommen / vnnd der König der Statt hart zugesetzt: Als hat der Rath vnd die samptliche Bürgerschafft daselbst / etliche Deputirte auß jhrem Mittel zum König in Engelland abgefertiget / welche zu beschützung gemelter Statt wider jhrer Widerwärtigen gewalt sich mit jhm in eine Handlung eyngelassen / vnd ist den 28. Januar. dieses Jahrs nachfolgende Capitulation zwischen gedachtem König vnd der Statt / auffgerichtet worden. Es hetten die Deputirten sich bey Ih. Königl. May. mit außführlicher vnnd genugsamer Vollmacht eyngestellt / vnd nach dem sie dieselbe vnderthänigst ersucht / daß sie mehrgemelte Statt jhren Königlichen Schutz auff-vnd annehmen / auch zuwegen bringen wolte / daß sie von dem Vbertrag / so jhr widerführe / möchte erledigt / vnd mit jhrem natürlichen Herren / dem König in Franckreich / wider versöhnet werden: Derowegen Jh. Kön. Majest. welche der Deputirten Anbringen vnnd Begehren nicht für vrziemlich erachtet / die Statt Rochelle mit jhren Bürgern vnnd Einwohnern / in jhren Schutz vnd Protection / auff die weise vnd maß / wie solgt / angenommen hette: Erstlich / solten die von Rochelle der Königlichen Armada alle mögliche Hülff vnd Beystand leysten / vnnd eine gute anzahl Kriegsschiff zum dienst gedachter Armada zurüsten / vnd derselben wolerfahrne Schiffleuth zuschicken: auch solten sie verschaffen / daß die / so der König darzu verordnen würde / in jhrer Statt nothwendige Zeug. vnd Kornhäuser finden möchten / zum nutz vnd vnderhaltung der Englischen Soldaten: deßgleichen solten sie die Schiff Jhr. Kön. May. welche durch Vngewitter vnd widerwertige Winde in jhrem Haafen würden getrieben werden / freundlich empfangen / vnd mit dem jenigen / was jhnen mangelt / versorgen: ja wann die gantze Flotte solte genöhtiget werden / sich dahin zu salviren / solten die von der Statt jhr Einfahrt gestatten / vnd allen guten willen erzeigen. 2. Solten die von Rochelle sich in keinen sonderbahren Vertrag eynlassen / noch einigen Frieden ohne Confens vnnd Bewilligung Jh. Kön. May. machen. 3. Wann die Frantzosen etwas wider Engelland / dieser Protection halben / vornehmen würden / solten die von Rochelle es mit Engellandt halten / vnd alle Anschläge vnd Practicken wider dasselbe / nach möglichkeit vnnd bestes fleisses / abwenden helffen: vnd damit Jh. Kön. May. dessen versichert seyn möge / solte der Raht / vnnd die sämptliche Bürgerschafft mit einem sonderbaren Eyd sich darzu verpflichten. 4. Dargegen verspreche Jh. Königl. Majest. bey Königlichen Worten / jhnen zu Wasser vnd zu landt auff eygnen Kosten mit aller macht Beystand zu leysten / sie von den Schantzen vnd Vestungen / mit welchen sie so wol in der Insel Rè, als anderstwo vmbgeben sind / zu befreyen / vnd jhnen einen annehmlichen Frieden zuwegen zu bringen. 5. Zu welchem end Jhre Königl. Majestät ein mechtiges Heer zusammen bringen wolle / damit sie gegen zukünfftigen Früling etwas nahmhaffts außrichten / vnnd von der Statt ein Diversion machen möge / also daß das Kriegsvolck / mit welchem sie vmbringt ist / gezwungen werde / abzuziehen / vnnd die Statt vnangefochten zu lassen. 6. Es wolle auch Jh. Königl. May. so lang der Krieg wehren würde / der Statt mit solcher anzahl Kriegsvolcks beystand leysten / als zu derselben beschützung nöhtig seyn wird / vnd dasselbe Kriegsvolck auß seinem eygnen Beutel vnderhalten. 7. Denen von der Statt soll erlaubt seyn / in allen Häfen vnd Einführten Jhr. Königl. May. Reichen vnd Landen alle nothwendige Provision eynzuladen: zu welchem ende Jh. Kön. May. allenthalben glaubhaffte Patenten vnd Auß schreiben ergehen lassen wölle / krafft / welcher sie ohn einige Hindernuß / vnd ohn sonderbahre Paßporten solten mögen eynkauffen / was jhnen dienlich seyn würde. 8. Das Korn / vnd andere Nothturfft / so allbereit eyngeladen / wolle J. Königl. May. alsbald mit nothwendigem Convoy begleyten lassen / damit es auffs fürderlichste in die Statt gebracht / vnd daselbst vmb ein billichs verkaufft vnd auß getheilt werde. 9. Ferrner wolle Jh. Königl. May. zulassen / daß eine Stewer für die Statt in seinen Landen gesamblet / vnd jhr durch dieselbe in jhrer Dürfftigkeit vnd zu allerley Außgaben / die Hand miltiglich gebotten werde. 10. Vnd dieweil vor diesem etliche Artickel einer Vnderhandlung zwischen dem Hertzogen von Buckingam / als Königlichem Amiral / vnd denen von Rochelle / zu Papier gebracht worden / deren etliche gedachter Buckingam auff Ratification Jh. Kön. May. eyngangen vnd bewilliget / die andere biß auff ferrnere Vnderredung verschoben: So hette Jh. Kön. May. dieselbe welche gedachter Amiral eyngangen / genehm gehalten vnd bestättiget: vnd solte in den vbrigen gleicher gestalt den Rochellern mit dem ersten ein genügen geschehen. 11. Endlich / wann es zur Friedenshandlung mit dem König in Franckreich kommen würde / solten die von Roschelle auch darzu beruffen / vnd nichts zum Nachlheil jhrer Freyheiten vnd Privilegien geschlossen werden. (Parlament in Engellamd versamblet. Rede deß Rönigs in demselben.) Zu folg dieser Capitulation / vnnd sonderlich damit den Roschellern eine Stewer / wie jhnen versprochen worden / zuwegen gebracht würde / hat der König in Engelland den 27. Martij das Parlament zu Westmünster zusam̅en beruffen / vnd in demselbigen zum Eyngang diese Rede gethan: Die gegenwertige Zeit erforderr nicht viel [1271] Wort / sondern die Thaten / vnnd damit ich euch dessen ein Exempel gebe / will ich euch mit einem langen Discurs nicht auffhalten / der Hoffnung / jhr werdet sonderlich zur Sache thun / vnnd die Zeit nicht mit vielem Geschwätz vnnützlich zubringen. Jetzund seynd die weit auß schweiffen de Reden eben so schädlich / als böse Rathschläge. Ich zweiffele nicht / daß jhr zu wissen begehret / zu was Ende diese Versamblung angestestellt sey: Jedoch halte ich darfür / es sey keiner vnder euch / dem nicht die gemeine Noth bekandt sey / welcher abzuhelffen jhr allhero seyd beschrieben worden. Deßwegen es nicht nöthig / daß ich viel Wort mache / sondern wird genug seyn / wann ich euch kürtzlich andeute / was euch bey gegenwertigem Zustand der Sachen obliget. Dann wann die nothwendige Beschützung der Religion / wie auch der Satzungen vnd Freyheiten dieses Königreichs / dann auch die Hülffe / die wir vnsern Freundten vnnd Bundtsverwandten schuldig seynd / euch nicht bewegt / vnnd ewers Ampls erjnnert / so wird es keine Wolredenheit / vnd wann es auch eines Engels Zunge were / nicht thun. Diß aber ist vnsers Ampts / daß ein jeder nach seinem Stand vnd Vermögen darnach trachte / wie die rechtgläubige Kirche erhalten / vnd die vor Augenschwebende Gefahr von jhr abgewendet werde. Darzu ist kein bessers Mittel / als das Parlament / welches zu allen Zeiten in solchen Fällen ist beruffen worden / vnd zu solchem Ende habe ich euch auch beschreiben lassen. Darumb soll ein jeder vnder euch in sich selbst gehen / die gegenwertige Noth behertzigen / vnd die Mittel / die GOtt jhm verliehen / zu seiner Kirchen Rettung williglich anwenden: Sonst wann jhr euch hierinn säumig erzeiget / werde???ch andere Mittel müssen vor die Hand nehmen / damit ich mein Gewissen entlade / vnd nicht alles zu Grund vnd zu Scheittern gehen lasse. Nemet das nicht auff / als ein Dräwung: dann ich pflege allein denen zu trawen / die meines Gleichen seynd / sondern als eine Ermahnung dessen / der da schuldig ist / für euch sorg zu tragen: vnd hoffe ich jhr werdet euch hierinn also erzeigen / daß ich Vrsach habe / euch zu dancken / vnnd mich bey euch in dieser Versamblung gern sinden zu lassen: wie dann mir nichts angenehmers ist / als eine gute Vertrawligkeit vnd Correspondentz mit euch zu vnderhalten. Das vbrige wird euch mein Cantzler anzeigen / vnnd meine Meynung etwas weitläufftiger zuerkennen geben: Diß will ich allein hinzu thun / daß der Zwyspalt / den ich in der vorigen Versamblung gespüret / einen Zweiffel in mir erwecket / ob auch diese Versamblung fruchtbahrlich / vnd wie ich wüntsche abgehen werde. Wann solches geschicht / will ich das vorige gern vergessen / vnd einem jeden vnder euch mit frölichem Gemüth verzeyhen: Vnd will ich hoffen / jhr werdet meinem getrewen Rach folgen / vnd einmüthiglich beydes der Kirchen vnd dieses Königreichs Wolfahrt betrachten. Hierauff hat gedachter Cantzler nachfolgendes vorgebracht: Jhr Herrn / Ritter vnd Bürger(Rede deß Cantzlers.) / wann ich schon Lust hette / weitläufftig zu discurriren / so würde mich doch das Exempel vnnd der Befehl deß Königs darvon a???halten / vnnd habt jhr die Vrsachen dessen auß seiner kurtzen vnd schönen Rede verstanden. Er hat euch gesagt / daß es jetzt nicht zeit sey / viel Wort zu machen / sondern fürderlich zur Sache zu greiffen. Darumb will ich es auch kurtz machen / vnnd wisser jhr allbereit / warumb es zu thun seye / daß jhr allhero beruffen seyd: so zweiffle ich auch nicht / jhr werdet deß Königs meynung vnnd begehren mit gebührender Reverentz von jhm selbsten verstanden haben. Ihr seyo allhero beschriebeu worden / von grossen vnd wichtigen Geschafften / daran diesem Königreich sehr viel gelegen / zu berahtschlagen. Wann ich euch dieselbe mit allen Vmbständen solte vorhalten vnnd beschreiben / würde es viel zu lang fallen. Darumb will ich euch mir etwas darvon kürtzlich vermelden. Der Pabst vnnd das Hauß Oesterreich trachten beyde vorlängst nach einer Monarchey / jener nach einer Geistlichen / die ses nach einer Weltlichen: vnnd damit sie darzu gelangen / so leystet einer dem andern allen müglichen Dienst vnd Beystand. Das Hauß Oesterreich hat allbereit vber die grosse Königreich / die es in Ost-vnd West-Indien / wie auch in Africa besitzt / Spanien / Italien vnnd fast gantz Teuschlandt vnder sich gebracht. Wiewol aber Franckreich demselben nicht vnderworffen / jedoch ist es allenthalben von den Keyserischen vnd Spanischen vmbringt / welche durch jhre Practicken solche Vneinigkeit vnnd Zwytracht vnder den Frantzosen erregt / vnnd biß dahero vnderhalten / daß sie bey nahe jhr Meister worden seynd / vnnd bey der Regierung viel vermögen: Vnder dem Schein der Religion / vnd die Protestirende zu ver???ilgen / haben sie bey dem König in Franckreich so viel zu wegen bracht / daß er / vnangesehen vnser gnädigster Herr / der König in Groß Britannien / schuldiger Pflicht vnnd Verbündnuß halben / sich darzwischen gelegt / den Religionsfrieden gebrochen / vnd seine Vnderthanen / die sich zu der Reformirten Religion bekennen / dermassen vndergetruckt / daß wo jhnen die hülffliche Hand nicht gebotten wird / sie zu grund gehen müssen. Also haben sie gemeldten König auch an sich gezogen / vnnd mit ins Spiel gebracht / daß er sich wider diß Königreich aufflehnen / vnd jhnen den weg bereiten muß / dadurch sie jhn vnd andere insVerderben stürtzen mögen. Andere Fürsten vnd Potentaten / die sich vor diesem dem Hauß Oestrreich widersetzt haben / sind eines andern sinns worden / oder haben sonst anderstwo zu schaffen. Der Türck hat mit dem Keyser Fried gemacht / vnnd sich wider Asien gewandt / dasselbe Landt wider zu seinem Gehorsam zu bringen. Der König in Schweden führt Krieg wider den in Polen: der König in Dennemarck hat auch einen guten Theil seines Landts verlohren / vnd gehet das Hauß Oesterreich damit vmb / das es alle Seekusten von [1272] Dantzig an / biß gen Embden / wie auch alle Ström / welche darzwischen lauffen / vnd in die Ost. See fallen / vnder seinen Gewalt bringe. Derohalben ob wol die Keyserische eine grosse Kriegsmachtim Landt haben / so wollen sie doch auff dem Meer vns angreiffen / vnnd vnsern Kauffhandel dardurch zu nicht machen. Sie rusten auff gemelter Ost-See so viel Schiff zu / als es jhnen jmmer möglich ist: so haben sie auch jetzund jhre Gesandten zu Lübeck / vnnd trachten darnach / wie sie die Anseestätt zu jhrem Dienst bringen. Wann sie nun den Handel auff dem Meer vnd die Schiffart nach denen Orten / von welchen vns die nothwend gste Sachen zugeführt werden / abgeschnitten / hoffen sie / jhres gefallens / vnnd ohn Schwerdisstreych auff dem Meer zu herrschen. Auff der Westseithen haben die von Duynkirchen vnd andere Spanische / zu welchen sich jetzund die Frantzosen geschlagen / den Fischfang / an welchem vns vnd den Vereinigten Niderlanden trefflich viel gelegen / gantz vnfrey gemacht / vnnd streiffen sie dermassen an vnser Vfer / daß wir von einem Hasen zum andern nicht sicher fahren können. Die Spanische Flotte / welche dem König in Franckreich in der Insul Rè Hülff geleistet / rüstet sich auff ein newes zu S. Andres: viel Schiff so in Biscayen gezim mert worden / versamblen sich zu Lißbona / a eine newe Armada zugerichtet wird / vnd werden nicht allein Inländische / sondern auch Außländische Schiff / die jhres Handels halben dahin kommen / dazu gezogen Vnd ist kein zweiffel / daß solche grosse Zurüstung auff Engelland oder Irrland gerichtet ist / nack dem sie jhren Vortheil e sehen werden. Die vereinigte Provintzen im Niderlandt / welche sich nicht vnbillich für der grossen Macht der Keyserischen fürchten / vnnd sorge tragen / dieselbe möchte jhnen auff den Halß fallen / sind durch jhre weite Raysen in Indien geschwächt / vnd schicken jhr Gelt vnd jhr Leuth in ein andere Welt. Wir aber haben rings vmb vns her starcke Feinde. Dann der Keyser / vnd die Könige in Frankreich vnd Spanien / führen einen offentlichen Krieg wider vns: Teutschlandt ist verherget / mit dem König in Dennemarck stehets bawfällig / der König in Schweden hat anderstwo gnug zuthun / die Staden in den Vereinigten Niderlanden sind mit jhren eygenen Geschäfften dermassen beladen / daß sie vns wenig helffen können. Diß halte ich nicht zu dem Ende für / daß ich euch kleinmütig mache: dann ich wol weiß / daß die Engelländer sich für keinem Feind entsetzen / sondern daß ich euch ermahne / die Sach weißlich anzugreiffen / vnd alles reifflich zu erwegen / wie einem Parlament wol anstehet. Deßwegen hat der König vns allhero beruffen / damit wir vns vorsehen für so gross r Gefahr / die jetzt vorhanden ist / vnnd vnsern Freunden vnnd Bundtsverwandten beyspringen / damit sie nicht verzagen. Vnd dieweil das Gelt der nervus belli ist / so muß man zusehen / daß derselbe nicht zu schwach oder zu kürtz sey sonst wird man nicht viel außrichten. Darumb müsset jhr eine gute starcke Summ zuwegen bringen: sonst ist alles vmbsonst / was wir berahtschlagen. Ich köndte dessen viel vrsachen beybringen: aber ich will es bey etlichen allein bewenden lassen. Die erste ist / dieweil es billich ist / daß jhr dem König solches zu gefallen thut / der euch darumb ersuchet. Groß ist die Schuldigkeit / mit welcher wir jhm verpflichiet seynd / beydes durch das Gesetz GOttes / vnnd das Gesetz der Natur: so seynd wir auch jhm mit Eydspflichten verbunden. Er ist für sich selbst / vnnd wegen der lobseligen Gedächtnuß seines Herren Vatters würdig / daß wir jhm trew vnnd gehorsamb leosten. Vnd wann wir es seinet wegen nicht thun wolten / so sollen wir es vnsert wegen thun. Dann dieweil wir Christen seynd / so gebühret vns / daß wir den Bedrangten die hu???ffliche Hand bieten: vnnd würde vns sehr vbel anstehen / wann wir die solten verlassen / die jhr Zuflucht zu vns haben: vnnd wann wir schon nicht wolten vns jhrer annehmen / so ist doch vnser Heyl vnnd Wohlfahrt mit dem jhrigen dermassen verknüpfft / daß wann es jhnen vbel gehet / es vns nicht wol gehenkan. Wann die wahre Religion noth leydet / trifft euch solches nicht an / die jhr euch zu derselben bekennet? Vnd dieweil vnsere Ehr darinn interessirt ist / habt jhr nicht gelesen in den Historien / wie vnsere Vorfahren so eyfterig vmb dieselbe zu allen Zeiten gestritten haben? Wann man vns den Handel auff dem Meer abstricken will / wohnen wir nicht in einer Insel / vnnd können d???sselben nich entrahten? I??? will noch diese Vrsach beysügen / die euch bewegen soll / dem König in seinem be gehren zu willfahren / nemblich die weise / die er gebraucht / solches von euch zu begehren / welche da ist die versamblung enies Parlaments. Solcher weg ist dem Volck in Engellandt allzeit sehr angenehm gewesen / vnnd zwar nicht vnbillich / dann das Parlament sihet allein auff den gemeinen Nutzen deß Vatterlandts: daselbst werden gute Satzungen gemacht / vnd alles in gute Ordnung gebracht. Dieweil auch die Könige in demselben befinden / daß die Vnderthanen geneigt seynd / jhnen in jhrer Nothturfft beyzuspringen / so werden sie dardurch bewegt / jhres hohen vnnd vollkommenen Gewalts desto weniger zu gebrauchen / vnd die Schärpffe jhrer Königlichen Authoritat zu mässigen. So hat nun der König diesen Weg erwehlet / nicht als wann jhm an andern Mitteln mangelte / sondern dieweil derselbe der gelindeste ist / vnd sich am besten mit seiner natürlichen Güte / vnnd seiner Vnderthanen Beschaffenheit reimet. Derhalben so führet euch zu Gemüth / was der König euch vorgehalten / vnd gedencket / daß die Flut deß Kriegs andere Kirchen vnd Königreichen zerstöret hat: Aber GOtt hat nicht zugeben / daß solch Vnglück vns hette betroffen. Danner vns allzeit hat warnen lassen / damit wir nicht vnversehens oberfallen würden: Vnnd hat der König / allem Vnheil vorzukommen / diß Parlament versamblen lassen / welches da ist gleichsamb ein [1273] Begriff aller der Weißheit / Reichthumb vnnd Macht / die in diesem Königreich ist / damit wir alle für einen Mann stehen / vnnd die Gefahr von vns mit gesampter Hand abwenden. Derowegen kehret allen Fleiß an / daß jhr in diesem Parlament solchen Schluß fasset / welcher der Weißheit dieser ansehenlichen Versamblung gezieme / vnnd hütet euch für allem Vnwillen vnnd Zwyspalt / der euch daran hindern möchte. Verschaffet viel mehr durch ewere Einigkeit / das diß Parlament allen andern / so vor diesem gehalten worden / vorgezogen werde / vnnd gleichsamb ein Exempel vnnd Vorbild sey / nach welchem die hernachfolgende sich richten / damit der König lusthabe / offt in seinem Thron allhie zu sitzen / vnnd seine Gnad vnder seine Vnderthanen außzutheylen. Jhr habt auß deß Königs Mund selbsten verstanden / vnnd er hat mir befohlen / solches zu wider holen / daß wann jhr in diesem Parlament euch der gebühr erzeiget / vnnd solche Rathschläge an die Hand nehmet / die seinem Willen gemäß seynd / vnnd welche die gegenwertige Noth erheischet / er alles dessen / was in den vorigen Parlamenten vnordentlich vorgangen / gern ver gessen wolle. Ich wil noch dieses zum Beschluß euch erinnert haben / daß wie ewer Rathschläge vernünfftig / also sollen sie auch fürderlich vnnd vnsäumig seyn. Der Feind ist schon vorder Thür / vnnd rucket fort / mit grossem Vbermuth / dieweil es jhm vor diesem so wol gelungen. Wir können zwar vnser Schlag Vhren fortrücken / oder zu rüct halten / wie es vnns gesellt: Aber allhie gilt es nichts säumig seyn / vnnd zu rück ziehen. Dann wann die Gelegenheit vns einmal wird entgangen seyn / so werden wir dieselbe nicht so leichtlich wider bekommen. Darumb resolvirt euch / auff daß ewer Hülff zu rechter Zeit vnnd Stund vorhanden sey: sonst wird ewer Mühe vnnd Arbeit nicht viel verfangen / wann jhr zu lang verziehet / vnnd die Geschäfften deß Königs leyden keinen Auffschub. Diß hab ich euch sollen auß Befehl deß Königs anzeigen / vnnd daneben denen in der Nidern Cammer vermelden / daß sie einen erwehlen / welcher das Wort für sie führe / vnnd denselben künfftigen Mittwoch vmb zwo Vhren nach Mittag Jhrer Königlichen Mayestät vorstellen. (Schlußrede deß Hertzogs von Buckingä.) Wie diß Parlament einen Außgang gehabt / ist auß deß Hertzogs von Buckingam Rede / die er zu ende desselben gesprochen / abzunehmen. Der Innhalt war dieser: Gnädigster Herr vnnd König / Ewer Königl. Mayestät kanich jetzund für einen großmächtigen König preisen / sintemal die liebe vnd gute Affection der Vnderthanen mehr kraffts hat / dann die Königliche Würde selbsten. Der Wohn / als wann ewer Volck euch nicht lieb hette / that vor diesem Ewer Königlichen Reputation einen grossen Abbruch: aber der heutige Tag hat zu erkennen geben / daß Jhr in der Warheit seyd ein König mit grosser Glori vnnd Macht gezieret / den seine Vnderthanen lieben / vnnd seine Feinde fürchten. Diese Enderung / welche so glücklich abgangen / beweget mich / daß Ewer Königliche Mayestät ich vmb etwas bitten muß. Dieselbige hat mir biß daher die Ehr angethan / daß Sie mich vor Jhren Favoriten gehalten / vnnd mir mit sonderlicher Gnade gewogen gewesen. Jetzund bitte ich / daß ich solchen Tittel Ewerm Parlament resigniren vnnd vbergeben möge / vnnd mich damit begnügen lasse / daß ich Ewer Kömglichen Mayestät vnderthänigster vnnd gehorsambster Diener sey. Ferrner / dieweil alle / so in gemeldtem Parlament versambletseynd / sich so wol gehalten / so bitte ich daß Ewer Königliche Mayest. sie nicht für viele / sondern für einen Mann / oderfür einen Leib / in welchem alle Glieder eines Hertzens vnd Gemüths sind / rechnen wolle. Vnnd ob sie wohl vor diesem nicht zusammen gestimpt / so erscheinet doch ietzund jhre Einmütigkeit / auß der stattlichen Contribution / die sie Ewrer Königlichen Mayestät verwilligt haben. Dann ob wol dieselbe nicht so groß ist / wie die gegenwärtige Notthurfft erfordert: so vbertrifft sie doch alles das jenige / was die Vnderthanen in so kurtzer zeit haben pflegen zu stewrë: Vnd halte ich gäntzlich darfür / daß dieses allein ein Pfandtschilling sey der sonderbahren Affection / die sie zu Ewrer Königlichen Mayestät tragen / vnnd daß sie auff den Nothfall / zur Rettung Ewrer Ehren vnnd Beschützung deß Vatterlands / noch wohl ein mehrers thun werden. Dann durch die Bewilligung der fünff Subsidien / haben sie jhr Hertz eröffnet / welches es darbey nicht wird bewenden lassen. Auß diesem guten Anfang entspringt dieser Nutz / daß sie Euch das Hertz abgewonnen / vnnd diese Erklärung von Euch erlangt haben / daß jhr dem Parlament mit Königlichen Gnaden zugethan seyn wollet. Diß wird verursachen / wie ich nicht zweiffele / daß sie sich hinfüro in jhren Versamblungen gegen Ewer Königliche Mayestät mit gebürlichem Respect vnd Bescheidenheit erzeigen / vnnd nichts vnbilligs von deroselben begehren werden. Dann die mit Vernunfft vnnd Bescheidenheit geben / die wissen wol / daß sie auch nichts vnmässiges begehren sollen. Wie nun diß Werck einen glücklichen Anfang hat / also verhoffe ich es werde zum gewündschten End außschlagen: vnd werden hinfüro die Parlamentsversamblungen wider in jhren rechten Gang vnnd Gebrauch kommen / zu welchem alle Friedenszerstörer / die Vnrube stifften / vnnd Newerungen in diesem Königreich einführen wollen / sich nicht werden herbey nahen dörffen. Dann wann das Parlament vnder sich zertrennt / vnd sich die Gemüter Ewrer Vnderthanen von Ewer Königlichen Mayestet entfrembdet hetten / würden solche Leut gewonnen Spiel haben. Ich kan auch wol dieses sagen / das diß Parlament mir mehr / als Ewer Königlichen Mayestät gegeben hat. Dann dieweil ich sehe / daß es so willig ist / Deroselben die hülffliche Hand zu bieten / schöpffe ich darauß einen frischë Muth / vnd bin desto frewdiger / Königlicher Mayestät zu dienen. Ich hoffe / daß [1274] ich ins fünfftig Ewer Vnderthanen Gunstvnd Freundschafft wider erwerben werde / welche mir lieber ist / dann das leben. Jch muß bekennen daß ich ein zeitlang sorgfältig gewesen / vnd nicht sanfft geschlaffen hab / auch hat mir die Ehr vnd Gunst / so E. Kön. M. mir erzeiget / nit viel Frewden gebracht / dieweil ich gespüret / daß man mich für einen Auffwickler hielte / der Ewer Kön. M. Gemüth von seinen Vnderthanen abwendig machte. Aberich hoffe / daß die / welche jhnen eingebildet hatten / als wannich es mit E. Königl. Mayestät vnnd deroselben Vnderthanen nicht trewlich meynte / jetzund erkennen werden / daß sie mir vnrecht gethan / vnd empfinden / daßich jnen gute Dienst geleystet habe. Darumb halte ich diesen Tag glückseliger als den Tag meiner geburt / weil ich es einmal so weit gebracht hab / daß das Parlament sein Hertz so mildiglich gegen E. Königl. Mayest. außgeschüttet / vnnd dieselbe eine so grosse Liebe jhres Volcks gegen jhr vermercket haben. Wollet dasselbe wider lieben / vnd Gott sey mir gnädig / wie dieser Tag mir lieb vnd angenehm ist. (Klagpuncten deß gemeinen Manns in Engelland wider den Hertzogen von Buckingam.) Ob nun wor das Parlament in deß Königs begehren / einmütiglich eingewilligt hatte: so war doch der gemeine Mann mit dem Hertzogen von Buckingam sehr vbel zu frieden / vnnd wolte nichts contribuiren / man hette jhn dann zuvor vor Recht gestellt / vnnd jhm seinen Proceß gemacht. Jhre fürnehmste Klagpuncten waren diese: Erstlich / daß durch anstifftung deß von Buckingam / welcher allen Gewalt im Königreich hatte / alle Tag etwas newes / die Religion betreffendt / auff die Bahn käme / vnnd der Arminianismus in den Kirchen eingeführt vnd beschirmet würde: inmassen Herr Nell / Bischoff zu Duramien / vnd ein anderer / mit Nahmen Lodus, welche gedachter von Buckingam zu solchen Aemptern befürdert hette / deß Arminij jrrige Lehr offentlich behaupten. Zum andern / daß durch die böse vnnd vnerträgliche Administration deß von Buckingam / die weltliche Sachen in eine erbärmliche Zerrüttung gerahten / vnnd viel Newerungen wider die alte Satzungen deß Königreichs eingeführt würden. Man hette dem Volck schwere Schatzungen aufferlegt / vnd das Gelt mit gewalt vnd Dräwungen herauß geprest: man hette frembd Kriegsvolck angenommen / vnd ins Reich geführt / wider das alte herkommen / vnnd die Reichsordnungen / allein zu dem End / damit die Vnderthanen vndertruckt vnnd gezwungen würden / das Gelt / so man jhnen abfordert / zu erlegen: Man hette das Geschütz auß dem Land geführt / vnnd verkaufft: Der Kauffhandel nehme je länger je mehr ab: Die Freyheit vnd Herrschafft auff dem Meer were jhnen entzogen: die Anzahl der Schiff im Königreich vermindert / vnnd hette Engelland allein in einem Jahr mehr dann zwey hundert Schiff / deren das geringste von hundert Lasten gewesen / verlohren: die Aempter vnnd Herrlichkeiten würden durch Practicken vnd Geschänckë erlangt: from̅e vnd ehrliche Leut würden von denselben auß geschlossen / vnd allein deß vo̅ Buckingam Creaturen vnd Schlaven darzu befürdert: der von Buckingam / ob er wol nit darzu tüchtig noch qualiflcirt were / hette mehr Aempter / als jemals einer / wie flug vn̅ verständig er auch gewesen / verwaltet: seine Vorsichtigkeit were ein Vrsach alles vbels / welches den Engelländern inn-vnd ausserhald deß Königreichs begegnet: vnnd thäte solches beydes zu deß Königs vnd der gantzen Englischen Nation Schmach vnd Vnehr gereichen: er wolle vber alles Herr vnnd Meister seyn / gleichwol hetten alle seine Anschläge einen bösen vnd vnglückhafftigen Außgang. (Der König nimt solche Klagpuncten vbel auff.) Hierüber ist der König sehr vnwillig worden / vnnd hat den Ständen / die solche Klagpuncten / fürgebracht / jhre Künheit / Vnd anckbarkeit vnd Leichtfertigkeit höchlich verwiesen / daß nach dem sie alles / wz sie begehrt / von jm erlanget / vnd hingegen eine nothwendige Stewer verwilligt hettë / sie jetzund wider zu rück tretten / vnd die alte wunden ernewern wolten. Gleichwol erklärt er sich gegen jhnen / daß er jhre Klagartickel erwegen / vnd nach befindung beantworten wolte. (D. Lamb deß vo̅ Buckingam geheimer Rarb / wird vom gemeinen Pöfel erschlagen.) Mitlerweil hat sichs zugetragen / daß etliche Handwercksleuth den D. Lamb / welcher deß von Buckingä geheimer Rath vn̅ vertrauter Freund gewesen / angetroffen / geschlagen / vnd so erbärmlich mit jhm vmbgangenseynd / daß er den andern Tag gestorben ist. Sie sagten / sie hetten deß von Buckingam Teuffel gefangen / vnnd erwürgt. Es war vor diesem gedachter D. Lamb gefänglich eingezogen / vnnd zum Galgen verdampt worden: aber durch Vorbitt dessen von Buckingam kame er davon / vnnd blieb hernach bey-jhm / vnder seinem Schirm vnnd Schutz. Man hielte ins gemein darfür / daß er ein Schwartzkünstler were / vnnd daß der von Buckingam seiner Kunst zu seinem Fürnehmen sich gebrauchte. Gleichwol sind die Thäter / die jhn erschlagen / ergriffen / vnnd ins Gefängnuß geworffen worden. Wie es nicht lang hernach dem von Buckingam selbsten ergangen / vnnd was er für ein End genommen / sol hernach gemeldet werden. (Was das Parlament dem König bewilligt.) Die fünff Subsidia, welche das Parlament dem König bewilligt / belauffen sich auff funfftzig Tonnen Goldts: doch ist solches von demselben mit diesem beding geschehen / daß der König jhren grauaminibus abhelffen / vnnd hinfüro / ausserhalb deß Parlaments / keine Geldter auffzimehmen / oder an die Stände zu begehren / sich reversiren wolte. Vber diß hat das Parlament verheissen / deß Königs Schulde zu bezahlen / vnnd jhm seine Bundtsverwandten mit aller macht beyzustehen / ein grosse Anzahl Schiff zu armiren die Seekusten / wie auch die Ströme / so auß Teutschlandt ins Meer fliessen / nach Notthurfft zu verwahren / damit von dannen auß kein Gefahr zu befürchten. Als nuhn das Parlament sich der gestalt geendet / ist deßwegen durch gantz Engelland ein allgemeiner Bett-vnnd Dancksag-Tag gehalten / vnnd zu Londen mit allen Glocken ge [1275] leutet worden. Darauff hat man dero Endë grosse Kriegs praeparationes gemacht / vnd weil auch dieser zeit die Spanischen sich auff dem Meer starck gerüstet / zwey hundert wolgemundirte schif hin vnnd wieder auff die Kusten vnnd Porten inn Engell-Schott-vnd Irrland gelegt. (Der Hertzog von Roan hat einen vergeblichen Anschlag auff Momvelier.) Mitler weil hatte der Hertzog von Roan einen Anschlag auff die Statt Montpelier / solchen zu effectuieren hatte der Freyherr von Bretigni / der dem Hertzogen verwandt war / sich schon vor 7. Monden dahin begeben / vnder dem schein einer schuldforderung halber / die jhm auch entlich zuerkant worden. Aber es war jhm nit so sehr vmb solche schuld zu thun / daß er sich daselbst aufhielt / als wie er das Schloß in der Statt möchte vberrumpeln. Darzu zu gelangen / fandt er keinen bessern weg / als den von Melle / welcher vber das Regiment von Normandien / so den halben Theil der Besatzung inn gemeltem Schloß machte / commandierte / auff seine seiten zu bringen / vnnd derowegen gab er jhm sein Vorhaben zu erkennen. Der von Melle entsatzte sich erstlich darüber / doch verwarff er den Handel nicht allerdings / sondern begehrte nur Zeit / sich auff eine so hochwichtige Sach zu bedencken. Aber er gieng als bald zu dem Marquisen de Fossez, welcher Gubernator zu Mompelier war / vnnd zeigte jhm an / daß er einen Mann / den er nicht nandte / vmbbringen müste / dieweil er jhm ein vnehrlich stück zugemuthet hette. Der Marquys antworte jhm / er könte jhm keinen Raht geben / er offenbarte jhm dann / warumb es zu thun / vnd wer der jenige wäre / der jhm solch vnehrlich stück zugemuthet hette. Da sagte jhm der von Melle / daß der von Bretigny jhn angesprochen hette / das Schloß vnnd die Statt in deß Hertzogen von Rohan Gewalt zu bringen. Der Marquys sprach / er hette recht / vnnd solte billich den vmb das Leben bringen / welcher jhn zu einer solchen schändtlichen Thal ziehen wolte / daran er dem König vnd dem Vatterlandt einen sonderlichen Dienst leisten würde. Zur selben Stundt sandte er den von Bellefonds / einen Hauptmann im Normandischen Regiment / deme er wol trawete / zum König in Franckreich / welcher zu Villeroy kranck lag / dem war diese Bottschafft angenehm / daß der Anschlag entdeckt war. Er gab dem Marquisen von Fossez allen Gewalt / hierin nach seinem Gutachten zu handeln: doch befahl er jhm / daß er sich fürsehen / vnnd nichts vnbesunnener weise anfangen solte. Hernach hat der von Melle / auß Raht deß Marquisen / dem von Bretigny zu erkennen geben / daß er zum Anschlag helffen / vnnd sich gebrauchen lassen wolte. Derowegen sie offt in geheym zusammen kamen / vnd vberlegten den Handel vnder einander / wie die Sach am besten anzugreiffen were. Als nun einmals der von Bretigny dem Melle angedeutet hatte / daß der Hertzog von? Rohan eine Reyse in der Graffschafft Foix vorhette / vnd weil er mit dahin reysen müste / bat er jhn / erwolte jhm schreiben / wann etwas newes vorfiele: Antwortete der von Melle / wann es vmb seinen eygnen Bruder zu thun were / so wolte er von diesem Handel nichts auffs Papier bringen: gleichwol / wann etwas vorfiele / wolte er es jhm durch einen Soldaten / dem er wol trawte / mit Namen Cadet / zu wissen thun. Dieweil aber derselbe Soldat damals nicht bey der handt war / vnd er jhm denselben nicht köndte zu erkennen geben / solte er sich erjnnern / daß das erste Wort / das er jhm durch jhn würde anmelden lassen / würde seyn / der Madon liesse jhn grüssen / vnd das solte das Zeichen seyn / dabey er jhn würde erkennen. Also zog der von Bretigny in die Herrschafft Foix / vnd Melle schickte angedeuten Soldaten zu jhm / auff daß er jhm etliche Zeitungen brächte. Damit sie aber vnvermerckt einander von der bewusten Sache berichten möchten / so hatte der Melle dem von Bretigny ein Pferd auff dorg verkaufft / damit er einen Schein hette / gedachten Soldaten zu jhm zu schicken / als wann er das Geld fordernsolte / vnd gab jhm einen Brieff mit / berührten Kauff betreffend. Also reysete der Soldat auff vnnd ab. Als der von Rohan wider von Foix kommen war / vnd das Stättlein Vaunert / welches der Printz von Conde im Sinn hatte zu belägern / entsetzen wolte / schickte der Melle seinen Soldaten zu dem von Bretigny / vnd ließ jhm sagen / er solte dem von Rohan anzeigen / daß er den Printzen vor einem solchen Nest nicht auffhalten wolte: dann der Printz würde bald Fersengeld geben müssen / vnd sie wolten gemeldtes Stättlin leichtlich wider erobern: jetzund müste all jhr Sinn vnd Gedancken auff das Schloß zu Mompelier gerichtet seyn: Der von Rohan schrieb gen Vsez / vnd an alle benachbarte Oerter / die es mit jhm hielten / daß sie sich in Bereitschafft halten solten / fortzuziehen / wann es jhnen würde befohlen werden / vnd wendete allerhand vor / damit er sein Vorhaben bedecken möchte / hielt aber in geheym / worauff er lawerte. Endlich ließ er all sein Volck / nemblich 7000. zu Fuß / vnd 400. Pferd / den 17. Januarij bey Corconne zusammen kommen / vnd hatten dieselbe vier stück Geschütz / viel Leyter vnd Petarden bey sich. Den 18. dito deß morgens frühe / stellte er sich / als wann er Corconne angreiffen wolte / vnnd brachte damit den gantzen Tag zu / biß Abends vmb vier Vhren / da wandte er vmb / vnnd zog recht auff Mompelier zu / so nur vier Meil darvon entlegen. Wie er auff die Brück von Salaizon kommen / fand er daselbst obgedachten Soldaten sampt einem Capitäyn / welchen der von Rohan zu dem von Melle gesandt hatte / die Gelegenheit deß Schlosses zu Mompelier zu besichtigen / vnnd hatte der von Melle sie beyde daselbst vier Tag lang auffgehalten / vnnd alles beschawen lassen. Der von Rohan fragte den Capitän / wie es im Schloß stünde: welcher antwortette / wol / vnd es were an deß von Melle Trew nicht zu zweiffein / der sie auch heymlich hinauß gelassen hette / nach dem er die Wacht bestelt hette.
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Darauff ließ der von Rohan seinen Rath vnnd alle Obersten vnnd Befelchshaber versamlen / die er bath / sie wolten jhm zu gut halten / daß er jhnen biß daherseinen Anschlag auff das Schloß Mompelier nicht hette zu erkennen geben / sintemal sie wol wüsten / daß man grosse Anschläge verschweigen müste. Es were nichts / was er von der Ankunfft der Engelländer / vnnd Belägerung der Statt Corconne, außgeben hette: Aber er hette etwas bessers für / nemblich deß Schlosses zu Mompelier sich zu bemächtigen / dardurch er die Statt leichtlich in seinen Gewalt bringen wolte. Diese Nacht / wie er hoffte / würde jhm mehr Glücks bringen / dann er sein lebenlang gehabt / vnnd sie zu grosser Herrlichkeit erhebe. Als er solches geredt / zeygte er jhnen obgemeldten Capitain vnnd Soldaten / welche den Anschlag gar gewiß vnnd leicht machten. Jhnen fielen alle Obersten vnnd Befelchshaber bey / einen auß genommen / mit Nahmen Gondin, welcher / als er hörte / daß der von Mellé sie einlassen solte / sprach / es weren nun zwantzig Jahr / daß er jhn kennete / vnnd wüste / daß er ein Orth / derjhm vertrawet worden / nimmermehr verrathen würde / auch pflegten die / so vber gantze Regimenten das Commando haben / die Wacht nicht zu bestellen. Aber der Capitain / der in dem Schloß gewesen war / bethewerte / daß an dem von Mellé nicht zu zweiffeln were / vnnd der Soldat Cadet schwur darauff / daß sein Herr es mit dem von Rohan gut meynete / vnnd jhm das Schloß liffern wolte. Auch wuste ers selber nicht besser / dann der von Mellé hatte jn in dem wohn gelassen / vnnd sich gegen jhm keines wegs vermercken lassen / daß er den von Rohan anführen vnd betriegen wolte / damit wann er etwa scharpf examinirt / vnnd auff die Folterbanck gelegt würde / er den Handel / mit welchem sein Herr vmbgieng / nicht offenbahrte. Man hatte gute Auffsicht auff alle Reden vnnd Geberden deß Soldaten / vnnd kondte man keine Verrätherey an jhm spüren. Er sagte / sein Herr hette jhn nicht dahin gesandt / jhn in das Verderben zu bringen: er were zu frieden / daß man jhn solte auffhenckë / wann es kein rechte Sache were. Hierauff resolvierte sich der von Rohan / es in Gottes Nahmen zu wagen: vnnd als er an der Brücken Iuuenalis, welche nur fünffhundert Schritt von Mompelier gelegen / mit seinem Heer angelangt / ließ er erstlich das Gebett thun / darnach stelte er sein Volck in Ordnung. Es wolte ein jeder der erste seyn: der Vorzug ward dem von Bretigny gegonnet / welchem hundert geharrnischte Männer / deren einjeder eine Pistol vnnd eine Hellepart hatte / zugeben worden. Dem Freyherrn von Aubais ward befohlen / daß er jhm folgen solte / vnnd hatte derselbe eine gleiche Anzahl gewaffneter Soldaten: nach jhm waren andere hundert verordnet / die jhn secundiren solten: endlich marchirte das gantze vbrige Kriegsvolck. In dieser Ordnung kamen sie vor die Statt / in welcher alles so still war / daß etliche alsobald einen Argwohn schöpffen: Vnder andern war einer von den vornehmsten Obersten / welcher zum Hertzogen von Rohan sagte: diß grosse stillschweigen were jhm sehr verdächtig. Dann es nicht wol zu vermuthen / daß die Besatzung in der Statt / welche auß wolversuchten vnnd außerlesenen Soldaten bestünde / solte so hart schlaffen / vnnd keine Ronde oder Schiltwacht haben / welche das Geräusch deß ankommenden Volcks nicht solten hören / vnd ruffen / Wer da? Dieweil sonderlich die Hund dapffer belleten. Aber der von Rohan antwortete / dieweil sie so nahe bey der Braut weren / müsten sie zum wenigsten jhr einen Kuß geben / vnnd es were keine Gefahr vorhanden. Hingegen hatte der Marquis de Fossez alles fleissig bestelt / die ankommende Gäste der gebühr zu empfangen. Er hatte sechs hundert von den besten Soldaten auß der Statt ins Schloß kommen lassen / vnnd hinder den Brustwehren eine starcke Anzahl Soldaten gestelt / welche brennende Lonten verborgen hielten. Dem Ingenieur ward befohlen / auff das Thor / durch welches der Feind solte einfallen / achtung zu geben / das Gegitter nider zu lassen / vnnd die Fallbrücke auffzuziehen / so bald es jhm würde befohlen werden. Das Geschütz auff dem Schloß / welches mit Nägel vnnd Ketten geladen war / wurd auff den weg / durch welche deß Hertzogen von Rohan Volck muste herziehen / gerichtet. In der Statt waren alle Quartiren mit Kriegsvolck besetzt / vnnd auff den Gassen / sonderlich gegen dem Schloß Barricaden gemacht / damit keiner auß dem Schloß in die Statt durchbrechen kondte. Der von Bretigny, welcher den Vorzug hatte / kam mit funfftzig Mann auff die Fallbrück / vnnd dieweil er das Thor zum Schloß offenfand / trang er hinein: die andern fünfftzig folgten hernach / vnnd waren schon auff der Brücken: Aber der Ingenieur, als er so viel Volcks sahe / welches angezogen kam / vnnd sich besorgte / wann er lànger solte zusehen / er möchte der Brücken vnnd deß Thors nicht mehr Meister seyn / erwartete deß Befehlsnicht / sondern schnitt alsbald die Strick der Brücken ab / also daß die so darauff stunden / in den Graben fielen. Weiln er sich nun damit zu sehr geeylet / seynd von deß Hertzogen von Rohans Volck nicht so viel geblieben / als Marquis de Fossez gemeynt hatte. Man schoß zwar auß dem Schloß dapffer mit Musqueten vnnd groben Stücken: aber es sind in allem nicht vber neun vnnd achtzig Mann geblieben / darunder gleichwol neun vnnd dreissig Befelchshaber gewesen: darneben sind auff die dreyzehen vom Adel gefangen worden. Der Marquis hatte seine Rechnung gemacht / er wolte auff die vier tausendt erlegen / vnnd darzu den von Rohan ertapen: aber es hat jhm gefehlet. Dann der von Rohan / als er gesehen / daß der von Mellé jhn betrogen hette / wiche als [1277] bald zu rück / vnnd nach dem die Todte vnnd Verwundte auffgeladen / begab er sich nach Mognial / so zwo Meilen von Mempelier abgelegen / da er zwen Tag lang still lag / vnd das meiste Volck widerheimbschickte. Worauff er endlich mit 1500. zu Fuß vnd 300. zu Roß sich nach Nismes begab. (Printz von Conde in die Flucht geschlagen.) Die Königische sind in dessen mit dem Krieg wider die Reformirten tapffer fortgefahen / gestalt dann vmb diese Zeit der Printz von Conde in Languedock viel kleine Stätt eingenommen / auch darneben etliche Orth in Brand gesetzt. (Verrätherey zu Calais.) Als er nu auch an die Statt Afrique kommen / vnnd dieselbe hart belägert / sind jhme vnwissend 1200. Man von dem Duc de Rohan darein kommen / hier zwischen hat er Presse schiessen / vnnd stürmen lassen / darauff die Belägertë die Presse zugehalten / alles was hinein kommen / erlegt / nacher auß gefallen / vnd deß Printzen Läger in die Flucht geschlagen / es sind in 800. Man / vnnd 25. Obristen geblieden / vnd der Printz auff Tholouse geflohen / alles Geschütz vnnd Pagagien hinderlassen. In dem Monat Julio hat sich eine Verrätherey zu Calais in Franckreich angesponnen / deren Anstiffter gewesen / deß Capitayns vber die Hafen gemeldter Statt Sohn / Parc, genant. Dieser war vieler Laster beschuldiget worden / vnder andern / daß er eine junge Tochter genothzüchtiget hatte: derowegen er sich eine Zeitlang absentiren / vnnd in Holland auffhalten müssen. Als er wider heimkommen / haben seine Eltern den Gubernator zu Calais gebetten / er wolte jhn in das Schloß als einen Gefangenen halten / doch jhm gestatten / daß er in dem Schloß frey herumb gehen möchte / biß er sich mit seinen Partheyen verglichen hette. Dieser boßhafstiger vnnd vnruhiger Mensch / als er dergestalt / wie gemeldt / in dem Schloß eingeschlossen gewesen / hat er gemerckt / daß ein Bollwerck an einem Orth eingefallen were: derowegen er jhm fürgenommen / die Engelländer / durch dasselbige hinein zu bringen. Er hatte einen Bruder in Holland / welcher den Staden dienete. Dem schrieb er / daß er einen Sergant / mit welchem er gute vnd vertrawliche Kundschafft hatte / bitten solte / als einen armen Gefangenen zu besuchen. Dieser Sergant kam zu jhm / vnnd als er demselbigen sein Vorhaben entdecket / haben sie beyde gedachtes Bollwerck gemessen / wie hoch vnnd breyt es were. Wie solches geschehen / hat er den Sergant in Engellandt geschicket / solches daselbst anzumelden / vnnd die Liefferung deß Schlosses anzubieten. Nicht lang hernach / wurd ein Frembder / so zuvor ein Capuziner gewesen / vnnd darnach ein Kriegsmann worden / mit Nahmen Fruze, auch in dasselbige Schloß gefangen geleget. Als nun der Parc sahe / daß dieser Fruze etwas schwermüthig were / vnnd mit tieffen Gedancken vmbgieng / hat er jhm communicirt / was er vorhette / vnnd jhn gebetten / daß er darzu helffen wolte. Welches Fruze jhm nicht hat zu wider seyn lassen: jedoch gedachte er dem Handel beser nach / vnnd schrieb darvon an seinen Vettern / den er in Flandern hatte / mit Bitt / er wolte jhm rathen / was er thun solte. Dieser Vetter widerrieth jhm starck: daß er sich solcher Verrätherey nicht solte theilhafftig machen / sondern sich deren gantz vnnd gar entschlagen. Vnder dessen bekam deß Königs Mutter zu Paris Advis / daß die Engelländer sich starck zur See rüsteten / vnnd jrgend einen Anschlag hetten. Sie gedachte alsbald / es möchte auff Calais gelten. Derowegen sie dem Hertzo, gen d'Elbeuf, Gubernator in Picardien / befahl / daß er sich dahin verfügen solte: welches er that / vnnd kam dahin auff einen Mitwoch / den 19. Julij. Da offenbarte der Fruze dem Herren von Valenze die Verrätherey / vnnd zeygte jhm an / daß die Nacht nach dem Sambstag dieselbige solte zu Werck gerichtet werden. Der von Valenze danckte dem Fruze sehr / daß er jhm ein so wichtige Sach zu erkennen geben hette / vnnd verhieß jhm / daß der König solchen Dienst jhm reichlich vergelten würde: jedoch sagte er zu jhm / er würde den Paro nicht vberzeugen können / wann er nicht noch einen Zeugen hette. Der Fruce antwortete / er wüste gute Mittel darzu / vnnd verbarg zween in seiner Kammer vnder seinem Bett: darnach bath er den Parc, er wolte die Nacht bey jhm in seiner Kammer schlaffen / darmit sie in dem Bett von jhrem Anschlag sich vnderreden möchten: Welches der Parc leichtlich bewilligte. Wie sie nun bey einander in dem Bett gelegen / haben sie angefangen / von gemeltem Anschlag zu discurriren / vnnd mit einander zu berathschlagen / wie derselbe am füglichsten möchte vollnzogen werden. Der Parc sagte / daß er deß andern Tags eines Manns auß Engelland gewärtig were / welcher dreyhundert Soldaten mit sich bringen würde / die das alte Schloß / welches nicht sonderlich bewahret würde / solten eynnemmen: darauff solten noch drey tausent folgen / die er durch das eingefallene Bollwerck in das Schloß / da sie waren / hineyn bringen wolte. Als nun die beyde / so vnder dem Bett verborgen lagen / alles gehört / vnnd wol verstanden hatten / haben sie es dem Valenze referiret / welcher es dem Hertzogen von d' Elbeuf: kundt gethan hat. Alsbald ward der Parc ergriffen / vnnd ob er wol den ersten Tag die Sach starck läugnete / so gestund er doch den andern Tag alles / vnnd nannte niemand / der auch von dem Handel wüste. Mann vbergab jhn den Richtern / welche den sechs vnnd zwantzigsten Augusti das Vrtheil vber jhn sprachen / daß er nach gethaner gewohnlicher Abbitt in dem Hembd vnnd mit einer brennenden Fackel in der Hand / solte gerädert / vnnd sein Leichnamb auff das Rath gelegt worden. Die Execution ist alsbald erfolget / vnnd nach außgestandener Pein / ist sein Kopff auff das Thor deß Haffens zu Calais gestecket / der Leib auff einem Rad zwischen dem alten Schloß vnnd der Brücken von Nieule geleget / sein Vatter / Mutter vnnd Brirder in Ewigkeit auß dem Land gebant worden.
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Zu Verdun war auff Befelch deß Königs in (Zwyspalt zwischen dë König in Franckreich vnd dem Bischoffen zu Verdun.) Frankreich ein Citadell auffzubawen angefangen worden / welchem sich der Bischoff zu Verdun widersetzte / vnnd alle die in Bann zu thun dräwete / welche zu solchem Baw die Hand anlegen würden. Derowegen der König seinë Amptleuten daselbst befahl / daß sie die Gefäll deß Bißthumbs einziehen / vnd dem Bischoffen nichts folgen lassen solten. Der Bischoff klagte solches an J. K. M. mit vermeldë / daß der König zum Nachtheil vnnd Praejuditz deß Reichs jhm / als einem Vasallen deß Reichs / der dem selben mit Pflichten zugethan were / sein Einkommen entzogen / deß Reichs Waapen hinweg gethan / vnd an dessen statt das Waapen der Cron Franckreich gesetzt / auch verbotten hette / das niemand von dannen an die Cammer zu Speyer appelliren solte. Welches J. K. M. bewegt hat / den 15. Jannarij folgendes Schreiben an den König in Franckreich abgehen zu lassen. Durchleuchtigster Fürst / lieber Bruder vnnd Schwager. Nach dem Wir durch Gottes Gnad die Regierung deß Römischen Reichs angetreten / haben Wir vns nichts mehr angelegen seyn lassen / als den gemeinen Frieden vnnd die gute Freund-vnd Nachbarschafft mit Ewer Königl. W. zu vnderhalten. So haben Wir auch nicht anders spüren können / dann daß Ewer Königl. W. auch dazu geneygt were / wie Wirsolche in sonderheit auß dero Schreiben an Vns vor dreyen Monaten abgangen / vnd auß der Antwort / die sie Vns auff Vnserbegehren / etliche Gerechtigkeiten deß Römischen Reichs / vnnd Abwendung dessen / was Vns zum Nachtheil gereichen thäte / betreffendt / gegeben hat / mit widerholter Zusag / Vns darinn ein Genügen zu leysten / vnd in allem / was Vns von Rechts wegen gebüret / zu will fahren. Vnd also sollen Könige vnd Fürsten mit einander handlen / denen obligt / für die gemeine Ruhe vnnd Wolfahrt der Christenheit Sorg zu tragen / vnnd jhren Nachbarn in jhrem Recht vnnd Gerechtigkeit keinen Eintrag zu thun. Wann auch etwas von eines oder deß andern Dienern vorgenommen wird / das vnbillig vnd dem andern schädlich ist: alsdann sollen sich die Herren durch freundliche vnnd wol gegründte Erinnerungen weisen lassen / damit allen vnleydlichen Newerungen / vnnd der darauß entstehenden Vnruh vorgekommen werde. Dieses hat auch Vnser lieber Vetter vnnd Vorfahr im Reich / der Keyser Matthias / hochlöblichster Gedächtnuß / jhm belieben lassen / welcher als er gesehen / daß schon vor vielen Jahren ein Vnwesen vnnd Kriegsempörung im Bisthumb Metz vnd andern benachbarten Provintzen / so dem Reich vnderworffen / sich erhaben / hat er für gut angesehen / eine Bottschafft an Ewer Königl. Würden abzuordnen / vnnd mit deroselben Zuthun vnnd Bewillung den Frieden in gedachten Gräntzen deß Römischen Reichs wider zu stifften: welches auch nicht ohne Frucht abgangen. Demnach so können Wir nicht verstehen / wie es dazu kommen / daß der Bischoff zu Verdun / welcher ein Fürst vnnd Vasall ist deß Römischen Reichs / durch Ewer Königliche Würden Diener vnnd Commissarien also angefochten / vnnd seine Güter vnnd Gerechtigkeiten / die er vom Römischen Reich zu lehen trägt / in ein Sequester gezogen worden. Er solte ja / als ein Fürst deß Reichs / zu Vns seyn gewiesen worden / vnnd wolten Wir den entstandenen Irrungen dergestalt remedirt haben / wie es sich geziemet / vnnd die Notturfft erfordert: Dabey Wir zugleich wolten in achtung genommen haben / daß dadurch Ewer Königliche Würden Hoheit vnnd gebührlichem Respect nichts abgienge. So weiß man auch gnugsam / was für einen Schutz / Wir jhm schuldig seyn / vnnd wie weit derselbe sich erstrecke. Auß diesem Bedencken können Wir nicht glauben / daß auß Ewer Königlichen Würden Befelch den Vnderthanen vnnd Lehenleuten deß Bisthumbs vnd der Graffschafft Verdun sey verbotten worden / jhre Lehen von dem Bischoffen oder von Vns zu empfangen. Was aber die Keyserliche Wapen anlangt / so von den Thürnen vnnd andern Orthen abgerissen vnnd auff die Erd geworffen worden / können Wir darauß abnehmen / daß Ewer Königliche Würden daran keinen Gefallen getragen / sintemal der Reichs-Adler / durch Ewer Königliche Würden Befelch / auff der Pforte zu Sanct Victor / von welcher er war hinweg gerückt / wider auffgerichtet worden. Auch kan es von Ewer Königlichen Würden nicht herrüren / daß beydes das Frantzösische Wapen / wie auch der Reichs Adler an denen Orthen in der Statt / da sie zuvor gestanden / nicht wider gesetzt seynd / vnnd daß man den Reichs Adler / dem Römischen Reich zu sonderm Spott vnnd Schmach nicht allein von dannen hinweg gethan / sondern auch gebrochen vnnd in stücken zerschlagen hat: Welcher Adler die Grentzen deß Reichs vnderschieden / vnnd von vndencklichen Jahren ein gewisses Kennzeichen gewesen / daß Vnsere Vorfahren / ohnangesehen / sie dasalbst Krieg gefuhret / die wahre Religion nicht geendert noch abgeschafft haben. Diß aber ist noch beschwärlicher / daß man vns vnnd dem Römischen Reich die Iurisdiction daselbst entzogen / vnnd bey hoher Straff / wider alles Recht vnd Herkommen / verbotten hat / an Vnsere Keyserl. Cammer zu Speyer zu appelliren: also daß an statt deß Keys. Gerichts ein new Parlament daselbst angestellt worden. Darneben so hat man in der Statt Verdun / ohn Vnser Vorwissen vnnd Erlaubnuß / eine Citadell auffgebawet vnnd bevestiget: an welchem Werck man die Inwohner gemelter Statt vnnd andere Vnderthanen deß Römischen Reichs gezwungen hat auff jhren Kosten zu arbeiten: vnnd hat man desselben wegen etliche Gebäw biß auff den Grundt abgebrochen vnd geschleyfft. Dabey ist es nicht geblieben / sondern man hat durch offentliche Edicten alle Vnderthanen deß Reichs von den Geistlichen Beneficien außgeschlossen / damit hinfüro die Frantzosen allein darzu [1279] gelassen würden. Ferrner soll Ew. Königliche W. (wie wir berichtet worden) Jhr die Collatur vnd Praesentation zu den Prebenden der Kirchen gemelter Stadt zugeeygnet haben: welches gar ein new Exempel / vnd dem Herkommen allerdings zuwider ist. Nun wolle Ew. Königliche Mayest. bedencken / ob sie würde dulden vnd zugeben können / daß ein ander in jhrem Königreich / oder in den Landschafften die jhr vnderworffen / sich solcher Sachen vnderworffen / sich solcher Sachen vnderfienge: daß man in jhrem Land / ohn jhr Wissen vnnd Willen / Vestungen bawete: daß man jhr in jhrer Jurisdiction einen Eingriff thäte / vnd einen Fürsten / der jhr Lehemann vnnd deroselben verpflichtet were / de facto vndertruckte. Wann dann wir vns schuldig erkennen / vermög geleysteten Eyds / das Recht vnd die Authoritet deß Römischen Reichs zu erhalten / vnd vnsere Lehenleute vnd Vnderthanen zu beschützen: als were vns nichts lieber / dann daß wir solches ohne zerstörung deß allgemeinen Friedens vnnd Verletzung vnser Schwägerschafft vnd brüderlicher Freundschafft thun möchten. Solches aber wird geschehen können / wann Ewer Königliche Würde Jhr wird belieben lassen / die Anordnung zu thun / daß oberzehlten Klagen abgeholffen / der gewöhnlichen Jurisdiction jhr Lauff gelassen / alle newe Verbott vnd Satzungen auffgehaben / die erbawte Citadell abgebrochen / vnd die Stadt in jhres vorige Wesen vnnd Zustandt wider gebracht werde. Endlich / wann Ew. Königl. Würde ernstlich befehlen wird / daß man den Bischoff / welcher (wie gemeldt) ein Fürst deß Reichs vnd Vnser vnd deß Reichs lieber vnd getrewer ist / bey seinen Rechten / Gütern vnd Ehren / die er von dem Reich hat / lasse: vnd versprechen wir Ew. Königlichen Würde in seinem Namen / daß er deroselben alle gebührliche satisfaction thun wird. Solches wird dienen zu erhaltung einer beständigen Freundschafft mit vns vnd dem H. Römischen Reich. Dann auch die Churfürsten deß Reichs jhnen nit weniger / als wir / diese Sach / vermög jhrers Ampts / anbefohlen seyn lassen / wie Ew. Königliche W. auß jhrem Schreiben zu vernehmen haben. Vnd damit Ew. Königliche W. spüren möge / wie viel vns vnd dem Römischen Reich hieran gelegen sey / wollen wir vnverzüglich vnsere Meynung vnd Intention von dieser Sachen / den Rechten gemäß / deroselben zuwissen thun. Der Herr Wertman / vnser Rath vnd residirender Ambassador bey Ew. König. W. wird deroselben vnsern Willen vnnd Begehren noch außführlicher erklären / wie wir jhm befohlen. Dem wolle Ew. Königl. W. günstige Audientz / wie bräuchlich / ertheilen / vnd einen Currier hieher zu vns mit einer willfährigen Antwort abfertigë. Hierauff hat der König in Franckreich vnder (Antwort deß königs in Franckreich.) dato den 7. Martij also geantwortet: Freundlicher lieber Bruder vnd Schwager: Wir haben vns biß daher so wol in / als ausserhalb vnsers Königreichs also erzeigt vnd verhalten / in dem wir mit vnsern Vnderthanen Frieden gemacht / nach dem sie sich der Gebühr gegen vns eingestelt / vnd auch den benachbarten Fürsten vnd Ständen / so viel vns möglich gewesen / Ruhe vnnd Frieden verschafft haben / daß Ew. Keyserl. Mayest. wol darauß abnehmen vnnd erkennen kan / daß vns nichts liebers vnd angenehmers sey / dann Frieden vnd Einigkeit mit vnsern Nachbarn vnd andern frembden / in sonderheit aber mit dem Heilig. Reich / zu vnderhalten. Vnd haben wir in dem jenigen / was in den nechstverflossenen 18. Monden zwischen vns vnnd dem Bischoffen zu Verdun fürgelauffen / nichts vorgenommen / daß den Rechten vnd der Hochheit deß H. Reichs zuwider sey: wie Ew. Königl. May. leichtlich wird vrtheilen können / wann sie einen rechten vnd warhafftigen Bericht alles dessen / so gedachter Bischoff gehandelt / vnnd wider jhn ist decretirt worden / wird empfangen haben. So verhalten wir nun deroselben nicht / daß besagter Bischoff sich gelüsten lassen / mit dem Bann schmächlich wider vns zu fulminiren / vnd sich vnderstanden hat / die Bürger vnd Innwohner zu Verdun wider die Besatzung / welche wir in ansehung der gegenwärtigen Läufften / vnd dieweil gemelte Stadt vber die drey hundert Jahren vnder dem Schutz der Cron Franckreich gestanden / darein legen müssen / zu verhetzen vnd auffzuwicklen: auch hat er zur selbigen zeit allerley Practicken in dem Land herumb vnd in der Nachbarschafft angestelt / damit er Kriegsvolck versamlen / vnd gedachte Besatzung vberfallen möchte. Solcher Mißhandlungen halben / haben wir weniger nicht thun können / als einen Arrest auff sein Einkommen zu schlagen / biß daß er vns einen Genügen leiste / wie sich solches wegen der Pflicht / mit welcherer vns verhafftet / vnnd diewel er ein geborner Frantzoß / vnnd also Vnser Vnterthan ist / vnd stattliche Gütter in Vnserm Königreich besitzet / eygnet vnd gebühret / vnd wie seine Vorfahren von so viel Jahren hero den Königen in Franckreich jederzeit geleistet haben. Also ist mehr gemeltem Bischoff von Vnsern Officirern kein Gewalt vnnd Vnrecht wiederfahren / vnnd were er vorlängst dieser Mühe enthaben / vnd in seine Güter wider eingesetzet worden / wann er sich vns der gebühr hette vnterwerffen wollen. Dazu er dan̅ noch zur zeit vmb so viel desto leichtlicher gelangen könte / dieweil E. M. für jhn geschrieben / vnnd sind wir ohne das für vns selbsten geneigt / jme alle gnad vn̅ guten willen zu erzeigen / wann er sich deren wird fähig machen. Auff die andere Puncten welche in E. Mayestat Schreiben begriffen / ist vnnöthig zu antworten / dieweil die Sachen / ausserhalb was von der Citadellen gemeldet worden / sich viel anderst verhalten / wie wir solches E. May. Gesandten / so allhie bey vns residirt / vmbständlich haben zu erkennen geben. Darauß dann Ew. Mayestät gnugsamb abneh men kan / daß die / so bey deroselben solche vngegründte Sachen anbringen / mit nichts anders vmbgehen / dann daß sie auß jhrer privat Sache / eine gemeine Sach machen / vnd Könige vnd Fürsten an einander hetzen. Belangendt die Citadell zu Verdun / so ist es ein [1280] Werck / welches schon vor 60. Jahren von vnsern Vorfahren ist angefangen worden / vnd hetten wir dasselb / wie sie gethan / auch vnderwegen lassen mögen / wann viel gemelter Bischoff durch seine böse Practicken vns nicht Vrsach gegeben hette / dasselbe zu vollenden: Darwider dann niemand zu sprechen hat / dieweil die Stadt / wie gemeldt / schon vor so langer Zeit vnder der Protection der Cron Franckreich gestanden / vnd niemand vns verargen kan / daß wir solche Mittel vor die Hand nehmen / welche wir zu erhaltung derselben für nöthig erachten. So erscheinet auch hierauß / wie vnbefugt der Bischoff sey in seiner Klag wegen der Citadell / dieweil vnderschiedliche Contracten zwischen vnsern Vorfahren vnnd den vorigen Bischoffen auffgerichtet / vnnd durch deß Bapst Bullen bestättiger worden / daß wann die angefangene Citadell würde außgefertigt werden / die Könige in Franckreich den München zu S. Vincent eine Kirch vnnd Closter / an einem andern Ort / auff jhren Kosten solten bawen lassen. (Jhr Keys. M. Protetestation wider den Patriarchë zu Aquilien.) Im Monat Augusto hat J. Keyserl. Mayest. dem Pabst eine Protestation wegen deß Patriarchats zu Aquilien durch dero Abgesandten / Albrecht Petlern / Herren zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath / insinuiren lassen / dieweil der Pabst einen Prelaten von Venedig mit gedachtem Patriarchat / dem Rechten zu wider / welches J. Keyserl. Mayest. auff denselben praetendirt / versehen hatte. Die Protestation ist folgenden Inhalts gewesen: Allerheiligster Vatter: Demnach das Keyserl. Recht auff die Kirch zu Aquilegien / welches Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Röm. Keyserl. Mayest. Rath vnd Commissarius in dieser Sachen / schon 5. Jahr lang nach einander vor E. Heyligk. vnd der Versamlung der Herren Cardinäl / Bandini / Melini / S. Susannae / Magalotti / wie auch der Herren Prelaten Vulpii vnd Fagani / im Namen höchstgedachter Jhrer Keyserl. Mayest. vorgebracht vnd dargethan / keine Stadt noch Platz gehabt / vnd was die Cardinäl J. Keyserl. Mayest. zum besten fürgebracht haben / bey E. Heyligk. nicht mehr gefruchtet / als was D. Peter / Jhrer Keyserl. May. Rath vnd Gesandter / vnd besagter Commissarius / zu vnderschiedlichen mahlen / neben Vberantwortung der Keyserl. Schreiben / angehalten / sollicitirt vnd gebetten haben / auff welches nichts erfolgt / ohnangesehen Jhrer Keyser. Mayest. Forderung vnd Begehren nicht geringer zu achten / als etwa eines Italiänischen Fürsten vnd Graffen / welche Ew. Heyligk. nicht pflegt zu verachten noch zu verstossen / vnd der Römer Hofbißher nicht im Brauch gehabt / einem das Recht zu versagen vnd abzuschlagen: Es sich auch ansehen läst / als wann Ew. Heiligk. den Venedigern mehr gewogen were / als dem jetzregierenden Allerdurchleuchtigsten vnd Gottseligen Keyser Ferdinando dem Andern: vnd dann Ew. Heyl. die Sachen / so J. Keyserl. May. deroselben gutwillig vortragen lassen / in ein Disputat zeucht / vnd zweyffelhafftig machet / dadurch sie den Venedigern nicht geringen Fürschub thut / an statt sie der Gerechtigkeiten beystehen solte / da doch die Venediger obbemeltem Patriarchat drey Landschafften entzogen / Jhre Keyserliche Mayestät aber denselben mit Beneficien begabet / zu einem Fürstenthumb erhaben / vnd noch ferner bedencke̅ wil / ja sich erbotten hat / Ew. Heyligk. die Stadt Aquilegien mit allem Anhang vnnd Zugehör zu vbergeben / wann sie nur einen trewen Mann / der ein geborner Teutscher vnd Jhrer Keyserlichen Mayestät Vnderthan were / zu einem Patriarchen erwehlen / vnnd jhm die Kirch daselbst anbefehlen wolte: Demnach auch weder die Herrschafft zu Venedig noch jemand anders einig Recht hat / das Beneficium Coadjutoris zu fordern / sondern solches / wie auch der Patriarchat selbsten / eintzig vnd allein in Ew. Heyl. Handen stehet / dieselbe aber der Venediger vermeynte Gründe dem Keyserlichen Commissario nicht communicirt hat / damit er dieselbe widerlegen / vnd Irer Keyserlichen Mayestät Recht / welches klar vnd vnläugbar ist / behaupten möchte / sondern dieselbe durch ein politische Klugheit verschwiegen: Vmb dieser Vrsachen willen / wo fern Ew. Heyl. bey jhrer ersten Meynung / welche nicht allein Jhrer Keyserl. Mayest. dem hochlöblichen Hauß Oesterreich / vnnd der gantzen Teutschen Nation praejudicirlich / sondern auch den Geist- vnd Weltlichen Rechtenzuwider ist / bleiben vnd steiff verharren wolte: so protestirt obgemelter Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / Keyserl. Mayestat Raht vnd Commissarius / hiemit außtrücklich / vnd im Namen höchstgedachter jhrer Keys. May. in der besten vnd träfftigsten Form / als es geschehen mag / doch dem Respect vnd Ehrerbietung / welche sie Ew. Heyl. vnd dem H. Apostolischen Stuel zu erzeigen schuldig ist / damit nichts benommen / daß alles / was Ew. Heyl. J. Keyserl. Mayest. vnd dem Heil. Röm. Reich zum Nachtheil werden thun vnd verordnen / für null / vngültig / ja für vnziemlich vnd vnbillig gehalten werden soll. So wil sich auch keines wegs gebüren / daß Ew. Heyl. welche in dieser Sach parthey ist / sich deß Richterampts wider J. Keyserl. May. anmasse / vnd den Venedigern beystehe / welche wider alles Göttliche vnd Menschliche Recht die Kirch zu Aquilegien beraubt haben. Vnd bezeuget mehr gemelter Commissarius hiemit Offentlich / daß die Venediger hinführo zu keinem Geistlichen oder Weltlichen Beneficio in dem Gebieth deß H. Röm. Reichs sollen zugelassen werden: Sokan vnd soll auch E. Heyl. nach dem stylo Curiae Romanae solche Vnerhr vnd Gewalt einem Rö. Keyser nicht anthun. Darneben protestirt mehrbesagter Commissarius / daß alles Einkom̅en dieses Patriarchats / welches in deß Reichs territorio sich befindet / sequestirt werden soll: Vnd ob wol die Geistlichkeit offtberürten Patriarchats Ew. Heyligk. vnderworffen ist / so stehet doch das weltliche J. Keys. May. zu; vnd dieweil bey den Teutschen das Geistliche ohne das Weltliche nicht bestehen kan / vnd die Stadt Aquilegien dem Reich Teutscher Nation ohne Widerred vnderworf [1281] fen ist / so erscheinet darauß klärlich / daß die Dignitet deß Patriarchats von gemelter Stadt vnnd Teutscher Nation nicht kan abgesondert / noch den Venedigern gegeben werden: sintemal die Stadt Aquilegien von den Keysern fundirt worden. Item / protestirt er vber den vntergang vieler tausent Seelen / wegen mangels eines getrewen Hirten vnd Praelaten / davon ewer Heyl. Gott dem allmächtigen wird Rechenschafft geben müssen. Endlich protestirt er vber alles Vnbeyl / so auß dieser nachtheyligen Resolution Ew. Heyl. erfolgen mag / daß die löbliche vnnd streitbare Teutsche Nation / welche die gröste ist in der Welt / vnd vmb den Apostolischen Stuel sich so wol verdienet hat / also gering geschätzt vn̅ gleichsam für vnwürdig geachtet wird / daß sie die Dignitet deß Patriarchats / welche sie vor alters gehabt / erlange vn̅ besitze. Damit nun diese wichtige Sach mit allen jhren Vmbständen / vnnd was derselben anhangt / ans Liecht gebracht vnd menniglichen bekandt / auch die Vnbilligkeit / die J. Key. M. zugefügt wird / der Stadt Rom vnd der gantzen Welt kund gethan werde / vnnd die Stände deß Reichs wissen mögen / daß solchem zu remediren auff Seiten Key. M. nichts vnderlassen worden / damit weder die Catholischen darauß einen Argwohn vnd Vnwillen schöpffen / noch die Ketzer einen Schimpff mit dieser Sachen treiben: Als hat mehrbesagter Albrecht Petler / Herr zu Rudolphsberg / J. Key. May. Rath / vnd Commissarius, dem H. Pabst vnnd Vatter Vrbano VIII. diese Protestation im Namen vnd auß Befelch höchstgedachter Key-May. in der besten vnd zierlichsten Form insinuiren wollen vnnd sollen: So geschehen den 10. Monatstag Augusti / Anno 1628. darbey ist es damals verblieben. Nach dem der König in Franckreich jhme (Belägerung der Stadt Roschell.) gäntzlich für genommen / die Stadt Roschelle in seinen gehorsamb zu bringen: als hat er sie nit allein zu Lande mit Schantzen vnnd Redutten vmbriget / sondern auch darnach getrachtet / wie er jhnen die Ein / vnd Außfahrt deß Ports durch den Canal abschneiden vnd sperren möchte. Zu welchem Ende der Ingenieur Pompeius Targoni eine Kette von dem Fort S. Louys, biß zum Fort Orleans / vber den Canal spannen lassen / vnd mit Versenckung einer Anzahl Barcken / so mit grossen Steinen geladen gewesen / den Belägerten die Fahrt durch gemeldten Canal verbieten wollen. Ob wol aber zu anfang dieses Jahrs der harte Winter in deß Königs Läger grossevn gelegenheiten vervrsacht: so hat er doch dieselbe mit vnglaublicher Standthafftigkeit vnd einem heroischen Muth vberwunden. Den 10. Januar. sind die eingesenckten Schiff vnnd der gemachte Dann / den Paß zu sperzen / durch den Gewalt deß Meeres meistentheyis hinweg getrieben / vnnd die Königl. Kriegschiff durch ein Vngewitter vnd Sturmwind vbel zugerichtet worden / vn̅ haben die Belägerten 10. Schiff mit allerley Nothdurfft geladen / einbekommen. Was aber die Vngestümme deß Meers an besagtem Damm verderbet hatte / das wurde alsobald wieder repariret / vnd ließ gemelgter Ingenieur sechs / Meiln vmb die Stadt herum̅ alle leere Fässer zusammen bringen / wie auch 15000. starcke Wällen / so zehen Schuh lang waren / herbey führen / das angefangene Werck der beschliessung deß Canals darmit zu vollenden vnd zu befestigen. Bey wehrendem Sturmwind / sind die Belägerten (Außfall der Belägerten.) mit 50. Reutern vnd 200. Mußquetirern auß gefallen / vnd haben die Wacht zwischen dem Forth Louys vnnd dem Forth Lafon angegriffen: aber der Marschalck Bassompierre ist jhnen also bald entgegen kommen / vnd sie wider zu rück getrieben. Die Belägerten hatten jhnen fürgenommen / an demselben Orth durchzubrechen / vnd den Cantzler sambt etlichen Secretarien deß Königs / welche nicht weit darvon jhr Qu???rtier hatten / zu vberraschen. Diß ist eine Vrsach gewesen / daß noch zwo Schantzen zwischen angedeutetem Forth Louys vnd Lafon gebawet worden: dann daselbst pflegten die Belägerten deß Nachts außzulauffen / gefangene vnd Proviant in die Stadt zu bringen / dieweil der Orth nur deß Tages durch etliche Reuter bewahret wurde. In der Nacht zwischen dem 13. vnd 14. gedachten Monats / fielen die Belägerten zu Wassen vnd zu Land auß / gegen dem Fort Louys, vnd nahmen ein kleines Schiff / darinn gleichwol niemand war: darnach zogen sie auff Coreille zu / da sie eine Barcke / in welcher Steine zum Baw deß Damms geführet wurden / vberkamen. Die so zu Landt außgefallen / haben eine Redutte vnder Bonne-Graine vberfallen / vnd etliche Soldaten darinn todt geschlagë. Im mitten deß Jenners / sind etliche Barcken / mit Weib vnd Kindern / auch andern / so zum Krieg nicht tüchtig waren / geladen / auß gefahren. Wiewol nun solches in dem Königl. Läger auß gekundschafft worden / so hat mans doch nicht hindern / noch die auß fahrende ereylen können. Vnter dessen schossen die von der Stadt dapffer mit Carthaunen auff den Damm gegen dem Forth Louys. Den 21. dito wurden 12. Schiff mit Steinen / (Zwölff Schiff von Bordeaux in den Canal gesenckt.) so von Bordeaux kommen waren / in den Canal gesenckt: vnnd ist zu mercken / daß der Wind anfangs / als dieselben Schiff ankamen / vnd in den Canal einlauffen wolten / widerwertig war: aber alsbald enderte er sich / vnd wandte sich vom Nord nach dem Suden: vnd wie sie in dem Canal waren / wandte er sich wiedrum̅ / wie er zuvor gewesen. Die Belägerten fielen dazumal auß mit etlichen Barcken vnd Schalupen / vnd schossen mit Stücken hefftig auß der Statt / auch kamen sie eines Mußqueten Schuß nahe an deß Königs Schiff / sie zu besichtigen. Sie richteten aber sonst nichts auß / vnd fuhren bald wieder nach der Stadt zu. Folgende Nacht / als der Canal trocken / vnd das Meer abgelauffen war / haben die Belägerten noch einen Außfall gethan / vnd brachten mit sich Leytern vnd Fewerwerck / damit sie die Kö [1282] nigl. (nigl. Schiff zu verbrennen.) Schiffe / so daselbst lagen / in den Brandt zu stecken vermeynten. Aber die Soldaten / welche in den Schiffen lagen / gaben dermassen Fewer auff sie / daß sie zu rück weichen / vnd jhre Leyter vn̅ Fewerwerck dahinden lassen müsten. Auff jhrer Seyten sind zwölff nieder gemacht worden / vnd dreyssig in dem Canal / als das Wasser wider gestiegen / ertruncken. Auff der Königischen Seyten ist auch ein Capitain / ein Sergeant / sambt etlichen Soldaten geblieben. (Etliche Gefangene in die Stadt gebracht.) Als vmb selbige Zeit er Herr Fesqvieres, vnd der Herr de la Forest, Leutenant vber die Gvardy deß Cardinals Rischelien / von Coreiles nach einem andern Forth gehen wollen / sind sie von etlichen Roschellern / so daselbst herumb streiffeten / angetroffen / vnd der de la Forest vm̅gebracht / der Fesquieres gefangen in die Stadt gebracht worden / da er hat sitzen müssen biß zu end der Belägerung. (Kranckheiten im Rönigl. Läger.) Der König war dazumaln im Läger / ohnangesehen allerley Kranckheiten vnd sonderlich böse Fieber in demselben vnnd im Landt herumb im schwang giengen / von welchen auch etliche vornehme Herrn weggerafft wurden. Der Marquis Deffiat, welcher vber die Finantz bestellet war / vnnd in Abzahlung deß Kriegsvolcks eine gute Ordnung hielt / lag auch kranck: aber er kam wieder auff: dessen menniglich froh war. Den 26. Januarij wurden viel Kleyder ins Läger gebracht / vnd den Soldaten gelieffert / die deren wol bedörfften / sich wieder die grimmige Rälte deß Winters zu erhalten. ( Frantz???sch vnnd Spanische Schiff Armada vor Roschelle.) Denselben Tag kam deß Königs Schiff-Armada / in welcher 32. Schiff sich befunden / vnter dem Commando deß Hertzogen von Guise, vor Coreille: vnnd den 28. hernach besuchte gedachter Hertzog den König zu Estrè, vnd bracht jhm Zeitung von der Ankunfft gemeldter Armada. Dazumal kam auch Don Frederico de Toledo, Amiral in Spanien / zum König / in zu begriessen / vnd zeygte an / daß die Spanische Flott / zu hülff deß Königs / an der Insul Rè ankommen were. Dieser Amiral blieb mit seiner Flott nicht lang vor Roschelle / sondern fuhr bald wieder davon nach Spanien. Man bath jhn: er wolte nicht / mit vorwenden / er hette jetzund guten Wind wider heim zu fahren: man möchte jhme zu solcher Zeit abdancken / da er wider seinen Willen / wiederwertigen Winds halben / still liegen müste. Die Vrsach solches schnellen Abzugs war / daß der König jhn nicht hatte geheissen das Haupt decken / als er mit jhm redete / ohnangesehen er einer von den Grandibus in Hispanien war: vnd verwiesen jhm die Frantzosen / daß er sich deßhalben davon machte / dieweil er sich für den Engelländern / die im Anzug seyn solten / wie man fürgab / förchtete. (Der Marquis Spinola kombt ins Läger zum König.) In dessen ist Marggraff Spinola / welcher damahls seine Reise durch Franckreich nach Spanien genommen / im Läger vor Roschelle angelanget den König zu besuchen / welcher / als er von seiner Ankunfft verständiget worden / hat er dem Marschall von Schönberg befohlen / jhm eine Meyl Wegs mit einem außerlesenen Hauffen auß der Ritterschafft entgegen zu ziehen / vnnd jhn im Namen seiner Königlichen Manestät zu empfangen. Wie nun gedachter Spinola zum König kommen / hat jhm der König / als einem fürtrefflichen vnd sehr berühmbten Kriegs Obersten / grosse Ehr angethan / vnd zu jhm gesagt / Er hette sich dahin in der Persohn verfügen müssen / die Engelländer / die im nechst verschienen Jahr ins Land gefallen / zu vertreiben: welches er glücklich verrichtet hette. Dieweil aber die von Roschelle die Engelländer ins Reich gelocket vnnd beruffen hetten / were er entschlossen / sie zu straffen / vnd die Stadt einzunehmen vnnd zu bezwingen / wie er / Spinola, die Stadt Breda eingenommen vnd bezwungen hette. In demselben wolle er jhm / als einem Meister / Städt zu vberwältigen / nach folgen. Darauff bath er jhn / daß er die Wercke / welche seine Leuthe angefangen hetten / besichtigen wolte. In denselbigen war man noch nicht weit kommen / dieweil der König erst vor kurtzer Zeit die Resolution gefast hatte / die Stadt mit allem Ernst zu belägern vnd anzugreiffen. Der Spinola lobte deß Königs Haudlungen sehr / sonderlich was in der Insul Rè vorgangen war / vnnd sagte / daß seine Gegenwarth viel bey der Sachen thete / vnd sein Adel gleichsam vnvberwindlich / vnnd zu allem willig machte. Jhn betreffend / so thete jhm wehe / daß sein König bey seinen Kriegshandlungen niemals zu gegen gewesen / vnd jhm solche Ehre nicht hette gedeyen können. Darauff gieng er hin / vnd besahe alles was die Königische vor Roschelle gemacht hatten / sonderlich den Damm / vber welchen er sichsehr verwunderte. Der Hertzog von Angoulesme gab jhm das Geleyt / vnd als sie von der Belägerung mit einander Sprach hielten / sagte der Spinola zu jhm / dieweil kein feindliches Heer vorhanden were / vor welchem der König sich zu fürchten hette / so were es genug / daß die Stadt mit Schantzen / Redutten / vnd einfachen Wällen vnd Gräben vmbgeben were / damit die Belägerten nit außfallen / vnd in dem Läger Schaden thun möchten: In der Belägerung aber der Stadt Breda / hette er zweyfache Wällen vnnd Graben machen müssen / dieweil der Feind im Felde / vnd jhme auff dem Halse lag. Das angefangene Werck / den Canal zu sperren / were stattlich / vnnd höchlich zu rühmen: gleichwol were es zu besorgen / es möchte wieder das vngestümme Mehr keinen Bestandt haben: die Schiff / die man gesenckt hette / würden ohne zweyffel guth thun / vnnd dem Werck sehr beförderlich seyn: aber von den Ketten / die man gespannet hätte / hielte er gar nicht viel: dann auch eine kleine Barcke / wann sie guten Wind hette / eine starcke Ketten entzwey lauffen köndte. Vom Pompeio Targoni sagte er / er were ein Mann von grossen Anschlägen: Als man jhn aber fragte / ob er auch solche Anschläge pflegte zu vollbringen / schwieg er still. Endlich / wie er alles wol besehen vnnd bedacht hatte / [1285] sprach er / so man den Canal stopffet / vnd die Soldaten wol bezahlet / so ist es mit der Statt geschehen. Den ersten Febr. nam er seinen Abschied vom König / vnd zog mit gutem Genügen nach Spanien. Den 10. berührten Monats / begab sich der (Der König reiset auß dem Läger nach Pariß) König auß dem Läger / vnd zog nach Pariß. Er nam mit sich den Cantzler / den Schatzmeister vnd seine Räth: An seine statt ließ er im Läger den Cardinal Richelieu / alß seinen general Leutenant / vnd den Hertzogen von Angoulesme, den Marschall Bassompierre, Schönberg / vnd den Herrn von Marillac, welche dz Wort vom Cvrdinal nahmen. (Die Rochel ler fallen abermal auß.) Nach deß Königs Abreysen fielen die von Rochelle den 17. Febr. deß morgens vmb 4. Vhren mit zween kleinen Barcken auß / deren die Königische nicht gewar worden. Die vberfielen ein schiff von Bordeaux / vnnd machten alles darin nider / vnnd nahmen darauß / was jhnen dienete. Das schiff liessen sie fliessen / vnnd als die Königische jhnen nacheyleten / bekahmen sie nichts / als gedachtes Schiff / welches sie wider nach dem Damm führeten. (Groß Vngewitter zertrent die Kön. Armada) Den 18. Dito kamen von Bordeaux 24. Schiff mit steinen geladen / welche gesenckt worden / auß genommen die / auff welchë 12. stück Geschütz waren. Dazumahl warëschon auff die 50. Schiff gesenckt / vnd war der Dam̅ 60. schritt lang. Von dem 23. biß zum 28. Tag gemeldten Monats / war ein solcher Wind / Regen vnnd Tempest / daß die Wellen welche Pompejus Targoni vor der kleinen Steckaden / die mitten im Canallag / gesetzt hatte / davon hinweg gerissen / vnd 2. Königliche Schiff zerschmettert wurden. Die Königliche Armada / nach dem sie 4. Tag lang in solchem Vngewitter gedawret hatte / zertheylte sich / vnd begab sich ein theyl derselbënach Palisse / die ander nach der Insul Re. Beywehrendem Sturmwind fielen 30. Reuter auß der Statt / vnd kamë hinder dem Wall bey Roncay. Aber sie worden von den Königschen ersehen / vn̅ allzumahl auff gerieben. Die Belägerten fuhren auch etlich mal auff den Dam̅: aber sie dorfften sich nit an denselben machen / sondern fuhren vnverrichter Sachen wider zurück Gleichwol sind den 28. Dito 2. Galioten auß der Statt gefahren / welche durch den Canal hindurch gewischt / vnd sich durch 20. Schifflein vnd Schalupen / so daselbst Wacht hielten / geschlagen. (Die Kön-Armada kehret wider an | jhr vorig Ort.) Den 1. Martil ward es wider schön vnd still: darumb die Königl. Armada wider an jhr vorig Ortkehrte. Dazumahl ward auch der Cardinal Richelieu / welcher eine weil am dreytägigen Fieber kranck gelegen / wider gesund. Den 2. Dito kam ein Kugel auß der Statt geflogen / vnd fiel in deß Herrn von Marillat Schiff / welches hinder dem Damlag. Sie traff den Capitain deß Schiffs / welcher schlieff / vnd erschlug jhn. Denselben Tag starb der Herr Porcheux Obristervber ein Regiment der Leibguardy / von den wunden / die er im vorigen Jahr in der Insul Re em. pfangen hatte. Da kamen noch auß der Statt 7. Englische vn̅ viel Frantzösische Soldaten vbergelauffen (Im Läger wird fastnacht gehalten.) / die sich auf gnad vnd vngnad vbergaben. Den 5. dito war allenthalben Frewd im Läger / vnd hielte man Fastnacht. Der Marschall Bassompierre machte den Anfang / vnd sub alle Befehlhaber / die im Läger waren zu gast: den solgenden (Der Königischen vergeblicher Accord.) Tag hielt der von Schönberg sein Banquet / vnd machte sich mit den Officirern lustig. Den 9. gemelten Monats kamen von Nantes 12. Schiff von 20. die man bestellt hette / den Dam zuverfertigen. Den 11. hatten die Königischen einen gewaltigen Anschlag an die Statt / welcher aber nicht gelungen. Der Marschall von Schönberg hatte viel Brücken vnnd Leyter gen Perigny bringen lassen / mit welchen er vermeinte vber die Stattgräben vnd Mauren zu kommen: Der Marggraff von Röteln / welcher Obrister Arckeleymeister war / hatte viel Petarden / Granaten vnd ander Fewerwerck bereiten lassen. Der Cardinal Richelieu hat 6. starcke vnd behertzte Männer erwehlet / die zween Petarden / deren ein jeder 20. Pfund schwerwar / an dem Thor Maubec anschrauben solten. Man kam langs dem Fluß Molinette biß an gemeltes Thor / vnd fand man kein Schildwacht / welche geruffen hette / Wer da? das war ein Vrsach / daß die Königische meynten sie wereu verrahten. Darumb zogen sie langsam herbey / biß endlich nichts darauß ward. Dann als der Tag anbrach / zogen die Königischen wider zurück. Solches zu verbessern / machten sie einen andern Anschlag / der jhnen auch gefehlet. Dann den 13. ward den Compagnyen deß von Fourilles / Saligny / Tilladet???la / Valette vnd Sourdis / welche mit etlichen Truppen auß den Regimenten deß von Rambures vnd Vaillac die Wacht hatten / vnd ohngefehr 2000. Mann starck waren / befohlen / daß sie das Fort Tadon / welches den Rochellern zustund / stürmen solten: welches sie auch thaten: aber sie wurden dermassen empfangen / daß sie froh waren / davon (Noch mehr Schiff wer den in den Canal gesenckt.) abzulassen / vn̅ kamen viel vbel beschädigt dar von. Den 15. kamen noch 14. Schiff wie Steinen von Bordeaux / welche deß andern Tags in den Canal gesenckt wurden. Man machte auch etliche Battereyen langs dem Canal / dieweil das Geschrey gieng / daß die Englischen widerkom̅en solië. (Etliche Herren sterben im Königl. Läger.) In demselben Monat starb im Läger der Bischoff von Mande / dervor diesem bey der Königin in Engellandt gewesen war. Deßgleichen gieng auch mit Tod ab der Marggraff von Röteln / General Arckeley meister / vnnd kam sein Bruder an seine statt. (Zwo Barcken kommë auß Engellandt in Roschellen.) Den 22. Martij / abends / zwischen 5. vnd 6. vhren / sahe man 3. Barcken / welche von Pleymuth kamen / vnd mit Wein vnd Korn geladen waren / vnd nach Roschelle fuhren: die gröste war von 25. Lasten: die zweyte von 13. die dritte von 10. sie wurden bey der Nacht ersehen von dreyen Königlichen Schiffen / deren das eine die gröste Barcke mit schiessen biß an die spitz von Coreille trieb / von dannen auch mit groben Stücken auff sie geschossen ward: aber sie fuhr ohn schaden hindurch: dan̅ wegen der finstern Nacht konte man sie nit treffen. [1284] Sie spante alle jhr segel auff / vnd fuhr mit gute̅ Wind in den Canal. Wiewol aber auß dë Vfer / Galioten vnd Kriegsschiffen / die an dem Dam lagen / gewaltig Fewr auff sie gegeben ward / so ist sie doch durchkommen / vnnd in Roschelle eingefahren. Von den zwo andern Barcken / deren eine hinder der ander fuhr / kam die eine / die etwz leichter / vnd mit segeln besser versehen war / hindurch / vn̅ ob sie wol wegë deß ablauffendë Meers einen Musqueten schuß von der Statt stecken blieb / so haben doch die Rocheller hernach / als das Wasser wider gewachsen / dieselbe in die statt gebracht: die dritte ist den Königischen zu theil worden. (Fewerballë in die Statt geschossen.) Den 8. April. ward nicht allein auß groben Stücken / sondern auch mit Fewerballen gewaltig inn die Statt geschossen / dardurch das spital in den Brandt kam: ward aber bald wieder gelöscht. Die in der Statt stelten etliche auff den Thürnen / die acht hatten wo solche Fewer Ballen hinfielen / vnnd ein zeichen gaben / damit man allen Schaden desto schneller abwenden möchte. (Der König kompt wider ins Läger.) Nach dem der König / welcher vnter dessen auß dem Läger sich nach Pariß begeben hatte / verstanden / daß die Engelländer abermahls eine Flott zu rüsteten / den Rochellern zu hülff zu kommen / resolvierter sich / wieder ins Läger zu kohren / vnd zog den 3. April. auß Pariß / vnnd kam den andern tag nach Ostern ins Läger / da er alsbald mit dem Geschütz auß allen Schiffen / Schantzen vnd Battereyen salutiert ward. Das gantze Heer erfrewete sich sehr vber seiner Wiederkunfft / vn̅ bekam dardurch einen frischen muth. Die von Rochelle kondten auß solchen Frewdenschüssen leichtlich abnehmen / daß der König wider vorhanden were / vnnd nicht nachlassen würde / biß er sie wider zum Gehorsam gebracht hette. Gleichwol ehe der König fernern Gewalt brauchte / vnd an dem Dam vnd andern Wercken fort arbeiten ließ / hat er den Belägerten Gnad anbiethen wollen / vnnd die Statt durch einen Herolden vnd zween Trommetern auffordern lassen. Aber die Belägerte / welche sich auff den Englischen Succurß verliessen / antworten trutzlich / vnd sagten / sie begehrten deß angebottenen Accords nicht / sondern wolten sich biß auff den letzten Mann wehren. Dieweil es nun gewiß war / daß die Engelländer abermals eine mächtige Flott zurüsteten / mit welcher sie die Statt Rochelle entsetzen wolten: hat der König sich auch gerüstet / sie zu empfangen / vnnd jhnen mit der That zu erkennen zu geben / daß seine leuth sich für jhnen nicht fürchteten. Vor allen dingen ließ er sein gantzes Kriegsheer zu Landt mustern / vnnd wolte dasselbe in einer Schlacht-Ordnung sehen. Dasselbe bestund auß 19. Regimenten Fußvolcks / vnd 18. Corneten Reuter / sampt vielen freywilligen / vnd wurden in allem gezehlet 25000. streitbare Männer. Die schiff Armada bestund auß 26. Kriegsschiffen / sampt vielen Barcken / Galioten / Ponten / Schalupen vnd dergleichen / welche die Einfahrt in den / Canal bewahrten. (Die Englische Flott kombtvor Rochelle an.) Den 2. May / abends / zwischen 4. vnd 5. vhren / ließ sich die Englische Flott eine halbe Meil von der spitzen Coreille sehen. Sie hatte 4. Ramberger / 7. grosse Kriegsschiff / Köler genant / 20. geladene Proviantschiff / jedes von hundert Lastë: etliche Brandschiff / 20. Barcken / von 25. 30. vnd 40. Lasten / auch mit Proviant geladen / vn̅ war der Graff von Ambick Admiral vber dieselbe. So bald als diese Flotte den Frantzosen ins Gesicht kam / thet der Cardinal Richelieu solches dem König zu wissen. Der König war dazumal zu Surgeres / vnd hatte das Gebeth von 40. Stunden durch gantz Poictou vnd Aunis / wie auch in andern Provintzen in Franckreich angestellet. Als er nun der Engelländer Ankunft vernommen / satzte er sich alsbald zu Pferd / vnd kam in wenig Stunden ins Läger. Darauff schickte er hin / die Englische Flotte eines Musqueten Schuß nahe zu besichtigen. Sie hielte am Vfer bey dem Haupt der Baye / da der Marschalck von Bassompierre commandirete / vnd war daselbst eine Batterey von 9. Carthaunen auffgerichtet / auß welcher die Englische Flott nicht wenig beschädiget wurd. (Jhr Ankunfft wird den Rochellern zu wissen gethan.) Die Englische Flott blieb acht Tage vor Rochelle liegen / vnnd richtete nichts auß / ohnangesehen dazumal Vollmon / das Wasser hoch / vnd der Wind starck vnd bequem für sie war / Sie that nichts mehr / dann daß sie ein Schaluppe mit vier Männern außschickte / welche durch Behendigkeit in die Stadt kam / vnnd den Rochellern die Ankunfft gedachter Flotte anzeigte. So bald die Rocheller diese Zeitung bekamen / haben sie sich zum höchsten erfreyet / vnd drey Fahnen außgesteckt / ein rothe / ein weisse / vnd ein blawe: Auff jhren Thürnen haben sie Fewerpfannen angezündet / vnnd viel Frewdenschüß auß den Pasteyen gethan. Sie hatten den Engelländern zugesagt / daß sie den Dam durchbrechen / vnd jhnen den Paß zu der Stadt eröffnen wolten. Den 16. May vmb zwo Vhren nach Mittag / (Sikan nicht durch den Canal kommen / vnd weichs wieder zu rücke.) liessen sich die Engelländer an / als wann sie ein Stück wagen / vnd sich vnterstehen wolten durchzudringen / vnd nach der Stadt zu fahren. Dieweil aber der Wind sich zur Stunde änderten / liessen sie es anstehen. Als der König solches merckte / stellete er seine Armada in Ordnung / welche mitlerweil durch die Ankunfft vieler freywilligen / die hauffenweiß zulieffen / gestärcket ward. Den 18. gemeldten Monats naheten die Englischen Schiff einen Carthaunen Schuß herbey / vnnd schossen tapffer auff deß Königs Schiff / die sich zum Streit gefast machten. Es wurd auch auß der Stadt gewaltig auff sie geschossen. Der Engelländer Ramberger konte nicht in den Canal kommen / dieweil derselbe nicht tieff genug war. Also fuhren nur die anderen Schiff hinein / die auff alle Seiten grossen Wiederstandt gefunden / vnnd vbel empfangen wurden. Als nun die Engelländer gesehen / vnd [1285] mit der That erfahren / daß sie von den Rochellern heßlich weren angeführet worden / in dem sie jhnen die Sach gar leicht gemacht / vnnd sie vberredt hatten / sie würden ohn einige Mühe in jhren Port einfahren können / da doch der Canal erstlich durch deß Königs Schiff / die mit Kriegsvolck vnnd vielen freywilligen vom Adel erfüllt waren / darnach durch drey Steckaden / so mit Anckern gehefftet / vnd mit starcken Seylern an einander gebunden waren / wie auch den Damm / der mit Steinen vermauret gewesen / allerdings gesperrt war / zu geschweigen der menge deß Geschützes / so an beyden Seiten am Vfer plantiret war / vnnd auff die Engliche gewaltig Fewer gab: vnd also die Engelländer augenscheinlich befunden / daß es vnmüglich wäre durchzukommen; gaben sie den Deputirten der Stadt Rochell zu erkennen / daß sie das jhre gethan hetten / vnnd nicht mehr thun köndten / es were dann sach / daß sie alle zu Grund gehen wolten. Jhnen were nicht mehr befohlen / dann die Schiff / so mit Proviandt geladen / biß vor die Stadt zu bringen vnnd zu convoyiren / wie sie begehrt hetten / vnnd stünde jhnen nunmehr frey / dieselbe daselbst abzuholen. Wiewol nun die von Rochelle bey den Engelländern mit bitten vnd flehen anhielten / daß sie die Belägerte in jhrer grossen Noth nicht wolten stecken lassen / noch die Hand von jhnen abziehen; so haben sie doch nichts bey jhnen erlangen können / vnd haben die Engelländer jhnen verwiesen / daß sie den König in Engelland betrogen / vnnd jhm die Sach viel anderst fürgemahlet hetten / als sie in der Warheit beschaffen were. Darauff sie jhre Segel auffgezogen / vnd sich von dannen begeben haben. Vor jhrem Abzug / haben sie ein Brandtschiff an die Königliche Schiff anführen lassen / mit welchem sie vermeynten dieselbe anzuzünden: aber das Fewer gieng zu bald an / vnd that jhnen selbst Schaden; auch wurd ein Englisch Schiff / so mit Proviandt vnd Munition geladen war / von den Frantzosen genommen vnd preiß gemacht. In demselben wurden etliche Britannische Kauffleut / welche von den Engelländern waren gefangen worden / gefunden / vnnd frey gelassen; die sagten auß / wie zwischen den Engelländern vnd Rochellern ein groß Gezänck vnd Vneinigkeit sich erhaben hette / vnd daß diese wolten gethan haben / was jene für vnmüglich hielten. (Rocheller wollen von keinem vertrag wissen.) Nach dem die Engelländer abgezogen / hoffere der König / die Belägerten würden jhn vmb Gnad ersuchen / vnd sich in einen Vertrag einlassen. Aber an statt dessen / schossen sie jmmer dapffer auff den Damm / welches ohn Schaden der Königischen nicht abgieng. Derowegen der König an gemeltem Damm dapffer arbeiten ließ / in Hoffnung / derselbe würde im Monat Julio vnd noch vor Mariae Magdalenae Tag fertig werden / damit er wider den Gewalt deß Meers / welches alsdann sehr zu schwellen vnnd sich vngestümmig zu erzeigen pflegt / bestehen möchte. Es war dem König nicht vnbewust / daß deß Hertzogen von Rohan Mutter / die in der Stadt war / vnnd etliche Kirchendiener die Belägerten stättig zur Standthafftigkeit vermahneten / vnd eines gewissen Entsatzes / welcher vber Land von den Religionsverwandten in Franckreich köm̅en solte / vertrösteten: deßwegen sie desto länger gehalten / vnnd manchen Außfall gethan / damit sie gleichwol wenig gewonnen haben: Den 24. May wolten die Belägerten abermal etliche Weiber vnd andere zum Krieg vntüchtige Persohnen auß der Stadt schaffen: Aber der König befahl / daß man jhnen keinen Paß geben / sie wider zu rück in die Stadt treiben solte: Vnd damit er die Stadt desto eher durch Hungersnoth in seinen Gewalt bringen möchte / ließ er den 26. dito alle Bohnen / so die Belägerten vmb die Stadt gesähet hatten abschneiden; deßgleichen wurden alle Früchte / so nahe an der Stadt auff dem Feld stunden / von den Königischen abgemähet / auff welche die in der Stadt dermassen schossen / daß sie in fünff oder sechs Tagen mehr Schüsse thäten / dann sie zuvor in sechs Wochen gethan hatten. Der König war dazumal wol auff; welches seine Kriegs Obristen vnd Soldaten desto frewdiger machte / jhm trewlich zu dienen / vnnd alle Mühe vnnd Vngelegenheiten bey einer so beschwerlichen vnd langwirigen Belägerung mit einem vnverdrossenen Gemüt zu vberwinden. Vnd wie sie deß jüngst verflossenen Winters Kälte mit einer grossen Gedult außgestanden hatten; also liessen sie sich durch die grosse Hitz deß Sommers in einem dürren Land / da es keine Bäume hatte / nicht matt noch vnwillig machen. (Auffruhr in d??? Stadt Rochell.) Dazumal war schon grosser Mangel an Proviandt in der Stadt / vnd waren etliche die riethen man solte accordiren / vnd die Stadt vbergeben darüber ein Auffruhr in der Stadt entstund / vnd waren die jenige / so von keinem Accord wissen wolten / die stärckste: darumb der andern / die sich ergeben wolten / etlich gefangen vnd gerichter wurden / deren Häupter man auff die Pforten de Cognes steckte. (Vngewitter thut den köngischen schaden.) Den 28. Julij erhub sich ein solch Vngewitter auff dem Meer / daß die Königliche Armada zertrennt / etliche Schiff zerschmetrert / vnnd ein Theil der Brücken auff dem Damm vber einen hauffen geworffen wurd. So bald aber das Vngewitter nachließ / ward alles wider reparirt / vnd in Ordnung gebracht. (Grosse Hügersnoth in der stadt Rochell.) Zu Anfangs deß Monats Augusti / war die Hungersnoth in der Stadt so groß / daß nicht allein kein Brodt mehr zu bekommen / sondern auch alle Pferd / Hund / Katzen / Ratten vnd Mäuß auffgezehret waren / vnd machte man Brey von Leder / Seyff vnnd Zucker / damit die Belägerte sich ein zeitlang erhalten. Etliche lieffen auß der Stadt vnd samleten Kräuter / wie auch Schnecken vnd Moscheln / wann das Meer abgelauffen / war / damit sie sich behalffen. Als solches der König jnnen worden / hat er etliche Musquetirer verordnet / die solchs verhindern solten. Die von der [1286] Stadt fielen auff dieselbige herauß / vnd geschach darüber manch hartes Treffen / also daß viel auff beyden Seiten vmbkamen. (vneinigkeit in der Stat zwischen dem Schultheissen vnd etlichen Rathsherren.) Den 9. Augusti / ward der gantze Rath in der Stadt versamlet / zu berathschlagen / was man in solcher Noth vnnd gegenwärtigem Zustandt der Stadt thun solte / vnd ob noch einige Hoffnung vorhanden were / daß die Stadt möchte entsetzt oder gespeist werden. Da stund ein Rathsherr auff / der sprach: die Stadt könte nicht vber sechs Wochen auffs längst halten; vnd so man ohn längern Verzug mit dem König tractirte / were zu hoffen / daß sie einen guten Accord würden treffen können: wann sie aber biß auff das eusserste warten wolten / soköndte anders nichts / als der Stadt Verderben vnnd Vndergang darauß erfolgen. Auff den Englischen Succurß were keine fernere Rechnung zu machen: Zu dem were der Canal dermassen gesperret / daß man mit keiner Macht durchkommen könte. Darumb were seine Meynung / wann der König jhnen wolte die Freyheit jhres Gewissens lassen / man solte mit jme accordiren. Vber diese Rede war der Schultheiß / welcher den obersten Gewalt in der Stadt hat / dermassen ergrimbt / daß er jm einen Backenstreich gab; vnd were leichtlich ein grosser Tumult darauß entstanden / wann sich nicht etliche interponirt, vnd der Rathsherr sich auß der Stadt gemacht hette. (Kranckheiten regieren in deß Königs Läger.) Wie nun grosse Noth vnd Elend in der Stadt war / also giengs auch ins Königs Läger nicht am besten her. Dann die rothe Ruhr / pestilentzialische Fieber vnd andere ansteckende Kranck heiten regnirten dermassen in demselben / daß deß Königs Heer sehr dadurch geschwächt wurd / vnd muste nicht allein der König / sondern auch Cardinal Richelieu vnd andere Kriegs Obristen von dannen entweichen / vnd sich an etliche benachbarte Ort / da die Lufft noch rein war / begeben / die Infection zu vermeyden. (Ein Bott wird auß d??? Statt nach Engellandt gesandt / vn̅ auffgefangen.) Die Belägerten hatten noch Hoffnung / die Engelländer würden jhnen mit einer grössern Macht / als zu vor / zu hülff kommen: wie dann der Hertzog von Buckingam damit im Werck war / welcher versprochen hatte / er wolte in die Stadt Rochelle kommen / vnd sie entsetzen / oder sein Leben drüber lassen. Deßwegen sandten die von der Stadt einen Botten auß / der nach Engelland reysen / vnd einen Brieff dahin tragen solte / dessen Inhalt dieser war: Wir bitten euch / jhr wollet mit der versprochenen Hülff eylen; dann der Hunger trucket vns gewaltig / vnd jhr wisset / daß wir schon in langer Zeit kein Proviandt empfangen haben. Der Damm ist nicht so starck / wie man jhn machet / vnd wird wol zu vberwältigen seyn. In der Schiff Armada deß Königs sind nur dreyzehen grosse Schiff / die vbrige sind klein / wie jhr auß dem Abriß sehen möget. Dabey seynd auch ohngefehr dreyssig Schalupen / so nicht zum besten versehen. Damit jhr möget durchkommen / so werden etliche Brandschiff vnd allerley Fewerwerck nicht vndienlich seyn: Darneben werdet jhr auch etliche Leut mit Aexten haben müssen. Wir hoffen / jhr werder deß Königs in Groß Britannien günstige Resolution mit einem vnverzagten Gemüth zu Werck richten. Nechst GOtt verlassen wir vns auff euch. Was wir vnsers theils werden thun können / daran wöllen wir nichts lassen ermangeln. Datum in Rochelle / den 20. Augusti 1628. Dieser Brieff war in einer silbern Mandel eingefast worden / welche der Bott eingeschluckt hatte / damit man sie bey jhm nicht finden solte. Als er aber zur Stadt hinauß kam / vnd vermeynte in der Nacht durchzukommen / ward er von den Königischen auffgefangen / die jhn scharpff examinirt / vnd auff die Folter gelegt haben: da er bekant / daß er eine silberne Mandel / in welcher ein Brieff steckte / im Leib hette; die er in vier Tagen von sich gab / vnd wurd er auffgehenckt. Welche auch hernach auß der Stadt kame̅ / die wurden gleichsfals auffgeknüpfft / oder mit Gewalt wider zu rück getrieben. (Ein newe Flott fähret auß Engelland / den Rochellern zu hülff.) Nun war die Hoffnung / welche die Belägerte hatten von einem newen Succurß auß Engelland nicht vmb sonst. Dann den 17. Septembr. fuhr eine Flötta auß Plemuth jhnen zu hülff; die war starck von hundert vnd viertzig Schiffen / in welchen waren sechs tausend Soldaten / ohne die Schiffleut vnd Botsgesellen. Dabey waren etliche Schiff mit Mist geladen / welche man anzünden solte / damit / wann es zum treffen käme / der Rauch vnd der Dampff den Frantzosen das Gesicht benehme. Der Herr von Subize vnd der Graff von Laval / sampt allen Frantzosen vnnd Rochellern / so sich biß daher in Engelland??? auffgehalten / waren auch dabey / vnd hatten den Vorzug; die Englische folgten hernach / vnd waren die Proviandtschiff / mit welchen die Stadt Rochelle solte gespeiset werden / in der mitten. Der General vber dieser Flotta war der Graff von Ambick; dann der Hertzog von Buckingam war vnder dessen erstochen worden / wie hernach soll gemeldet werden. So bald der König Zeitung bekahm von der Ankunfft dieser newen Flotta / welche den 28. dito bey der Insul Olone sich sehen lassen / hat er alsbald all sein Volck zusammen gebracht / vnd in Ordnung gestellt: Vnd dieweil viel von den freywilligen sich verlauffen hatten / welche nicht meynten / daß jemand auß Engellandt kommen würde / hat er sie wider beruffen lassen. Vber deß Königs Schiff Armada war General der Herr von Valence, vnnd waren bey derselben etliche Malthesische Ritter vnnd viel vom Adel. Den 29. Septemb. warff die Englische Flotta jhre Ancker auß gegen vber Sanct Martin in der Insul Re / da sie geblieben biß auff den andern Tag. Nach mittag fuhr ein theil derselben durch das wilde Meer / vnd zog ohngefehr drey Stund voran / die Königische zum Streit herauß zu locken / welche aber in jhrem Vortheil ligen blieben: der ander Theil folgte hernach deß Abend???s vmb 4. Vhr / mit gutem Wind. Die von Rochelle erfrewten sich sehr jhrer Ankunfft: dessen
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zum Zeichen sie jhre Fahnen außsteckten / vnd mit allen Glocken in der Stadt leuten liessen. Wie die gantze Flott auff die Königische herzu fuhr / ließ der König etliche Schüß auß groben Stücken auff sie thun / vnd kamen etliche Galioten deß Königs jhr entgegen / zu scharmütziren / da dann auff beyden Seiten dapffer geschossen ward. Die Engelländer hatten etliche kleine Flötze von Weiden vnd Holtz voran geschickt / auff welche sie etliche Petarden vnd Fewerwerck geleget / die Königische Schiff damit anzuzünden / aber dieselbe wurden von den Frantzosen auffgefangen / (Schifstreit zwischen den Engelländein vnd Frantzosen.) vnd thäten keinen Schaden. Sie waren in zweiffel / wie sie die Sach angreiffen solten / sonderlich als sie sahen / daß sie nicht köndten an den Damm kommen. Der König / welcher vermeynte / daß sie auß den Schiffen steygen / vnd sich zu Land begeben würden / besetzte das Vfer mit seinem Volck. An dem Haupt der Bay war er selbsten mit einer grossen Anzahl freywilligen vnd vom Adel: Der Hertzog von Angoulesme vnd der Marschall von Schönberg / beyde Feld-Obristen / bewahrten die Spitz von Coreille / vnd waren die leichte Pferd / vber welche der von Trimoville commandirte / dem Fußvolck beystandt zu leisten. Den 3. Octobris / wie die Engelländer guten Wind hatten / zohen sie jhre Segel auff / vnd fuhren auff die Königische zu. Da ward in dem gantzen Läger deß Königs Lermen geblasen / vnd begab sich ein jeder zu Pferdt vnd zu Fuß an seinen Ort. Der Streit gieng auff dem Meer dapffer an / vnd wärete vierthalb Stund lang / in welcher Zeit mehr dann 5000. Schüß auß groben Stücken zu beyden Seiten geschahen. Die Engelländer schossen nicht allein auff deß Königs Schiff / sondern auff die / so am Land hielten / vnd das Vfer bewahrten / wie dann auch von dannen auff sie dapffer geschossen ward. Der König war dazumal in nicht geringer Gefahr: dann etliche Kugeln vier Schritt von jhm in die Erd gefahren / etliche seynd hart neben vnnd vber jhn geflogen: vnd ob wol seine Leut / die bey jhm stunden / jhn höchlich baten / daß er sich von dannen / vnd auß der Gefahr begeben wolte / blieb er doch an seinem Orth gantz vnerschrocken / vnnd wolte nicht einen Schritt zu rück weichen. Die von Rochelle feyreten auch nicht mit jhrem Geschütz / vnd kam eine Kugel auß der Stadt auff die Spitz Coreille geflogen / die fünff vornehme Frantzösische Herren / so daselbst stunden / erschlug / vnd hat wenig gefehlt / daß sie nicht auch den Feldobersten vnd andere mehr getroffen hette. In diesem Treffen sind auff deß Königs Seiten nicht mehr dann acht vnd zwantzig Mann vmbkommen / vnd vierzehen verletzt worden. Aber die Engelländer / auff welche man so wol auß den Battereyen auff dem Land / als auß deß Königs Schiffen dapffer Fewer geben / haben sehr eingebüst / vnnd viel von den jhrigen / sampt etlichen Schiffen verlohren. Die von Rochelle thaten zwar jhren Hafen auff / vnd stelleten sich / als wann sie herauß fahren / vnd den Damm vberfallenwolten: aber sie dorfftens nicht wagen / vnd schickten nur ein Brandschiff herauß / welches nichts außrichtete / vnd alsobald von den Königischen in Grund geschossen ward. (Die Engellän der ziehen vnverrichter Sachen von Rochelle wider ab.) Folgenden Tags / deß Morgens vmb halber sieben / fiengen die Engelländer abermal an zu schiessen; kamen aber nicht so nahe an die Königische / wie den Tag zuvor. Das schiessen beyderseyts wärete vier Stundlang: Vnder dessen schickten die Engelländer neun Brandschiff vnder die Frantzosen / mit welchen sie vermeinten dieselbe zu beschädigen / vnnd einen Vortheil zu gewinnen. Aber die Frantzosen kamen mit etlichen Barcken an dieselbige Schiff angefahren / vnd zogen sie mit Hacken vnd Seylen beyseyts / daß sie keinen Schaden thun kondten. Vnd ob wol die Engelländer auff dieselbe Barcken hefftig schossen / warddoch niemand getroffen. Wie nun die Engelländer gesehen / daß sie nichts schaffen konten / vnd daß die Frantzosen jhnen mit dem Geschütz von allen Seyten so dapffer zusetzten / wichen sie mit jhrer Flotta zu rück vnd liessen die Rocheller im Stich / welche in höchster Noth waren. Vom 4. biß zum 8. Octobris war ein solcher Sturm auff dem Meer / daß die Englische Flotta sich trennen / vnd ins weite Meer begeben muste: Man meynte gleichwol / sie würde vmb den 12. 13. oder 14. gemelten Monats mit dem hohen Wasser widerkommen; aber sie blieb auß. (Stillstand zwischen dem Engelländer vnd vn̅ Frantzoser / vnd handlung vom Frieden.) Nichtlang hernach wurd ein Stillstadt zwischen den Engelländern vnd Frantzosen gemacht / vnd kam der Montaigu / ein Englischer Ritter / dessen droben gedacht worden / nach empfangenem sichern Geleyd / zum König in Franckreich / welchem er anzeigte / daß er Befelch hette / im Nahmen seines Königs / für die von Rochelle eine Fürbitt zu thun / vnd Jhre Königliche Mayestät zu ersuchen / daß Sie dieselbe in Gnaden annehmen / jhnen die Freyheil deß Gewissens lassen / dem von Subize vnnd Laval Pardon ertheilen / vnd der Englischen Besatzung / die in Rochelle läg / Quartier geben wolte. Ihm wurd geantwortet: Der König in Groß Britannien hette sich der Rochellern halben nicht zu bemühen: Jhre Königliche Mayest. in Franckreich müste wol / wie Sie sich gegen denselben verhalten solte. Mit der Englischen Besatzung in Rochelle würde man handlen / wie die Engelländer gegen den Frantzosen / die sie gefangen hetten / sich erzeigen würden. Das war der Bescheyd / den man jhm gab; sonst wurd er freundlich empfangen vnd wol tractieret / vnnd zeigte man jhm deß Königs in Franckreich Läger / die Schantzen / die vmb dasselbe gemacht waren / die Battereyen / wie auch den Damm vnd die Steckaden / mit welchen der Canal gesperret war. Also zog er wider zu seinem König in Engelland. Bey wehrendem Stillstandt besuchren die Engelländer vnd Frantzosen einander / vnd hielten freundlich Gespräch mit einander. Gleichwol beklagten sich die Frantzosen bey dem General der Englischen Flotta / daß ohnangesehen deß [1288] gemachten Anstandes / etliche Schiff in den Fluß Charente eingefahren weren / vnnd etliche Frantzösische Schiff / so mit Häw geladen gewesen / angezündet hetten; aber der General entschuldigte sich / vnnd sagte / daß seine Leut solches nicht gethan / sondern were von etlichen Merrräubern / die jhn nichts angiengen / vnd die man auffhencken solte / geschehen. (Die von Rochell schicken etliche Deputirte zum König / vm̅ gnad zu bitten.) Nun war es mit den Rochellern auffs eusserste kommen / sie hatten all jhr Leder / Stieffeln / Schuhe / Gürtel / Gehenck / Nestel / Pergament vnd dergleichen / damit sie sich etliche Wochen / in mangel anderer Speisen / erhalten / auffgezehrt. Innerhalb sechs Monaten waren auff die dreyzehen tausent Menschen in der Stadt / mehrentheils von Hunger / gestorben / vnd waren noch ohnfehr sechs tausend vbrig / die mehr den Todten / als Lebendigen gleich sahen; so war auch alle Hoffnung / daß sie von den Engelländern möchten errettet werden / verlohren. Deßwegen sie keinen bessern Rath wusten / als etliche Deputirten zum König hinauß ins Läger zu schicken / vnd vmb Gnad zu bitten. Also kamen den 29. Octobr. jhrer 12. ins Läger / vnnd war dem Marschall Bassompierre vom König befohlen worden / daß er sie empfangen / vnd ins Quartier führen solte. Als sie ein stück Wegs gangen / waren sie so schwach vnd müd / daß sie auff den Füssen nicht mehr stehen konten; derowegen gedachter Marschall jhnen Pferd bestellte / auff welchen sie geritten / biß sie ins Königs Quartier kommen. Als sie ohnfehr 100. Schritt von seinem Losament waren / stiegen sie ab / vnnd ritt der Marschall mit seinen Truppen voran / dem sie zu Fuß nachfolgten. Der Cardinal Richelieu empfienge sie vor der Thür deß Königlichen Losaments / vnnd brachte sie zum König. Wie sie vor jhn kommen / fielen sie alle auff jhre Knie / vnd redete einer vnter jhnen / welcher ein Advocat der Stadt war / Jhre Königliche May. also an. (Jhre Rebe zum König.) Allergnädigster König vnd Herr / die ein lange Zeit in einem tunckeln Gefängnuß gesessen / wann sie wider herauß kommen / können das Liecht der Sonnen ohne verblendung nicht anschawen. Deßgleichen wir / die eine so lange zeit in den Ringmawren vnserer Stadt eingeschlossen gewesen / vnd jetzund vor Ew. König. May. erscheinen / können deroselben Glantz nicht tragen / sondern müssen die Augen vor Jhr niderschlagen / vnd vns schämen / in betrachtung der grossen Mißhandlungen / durch welche wir Sie schwerlich beleidigt haben. Aber die grosse Güte vnd Miltigkeit Ew. König. Mayest. die wir so offt geprüfft haben / vnd noch jetzund spüren / in dem Sie vns so gnädig zur Audientz zugelassen / gibt vns hoffnung / daß Ew. Königl. Mayest. vns armen betrübten vnd außgemergelten Vnderthanen / die wir vnser grosses Verbrechen erkennen / vnd von Hertzen berewen / dasselbe verzeyhen / vnd an statt der Straff / die wir verdienet haben / Gnad vnd Barmhertzigkeit einwenden werde. Ew. Königl. Mayest. wolle dessen versichert seyn / daß so widerspenstig vnd halßstarrig wir vor diesem gewesen / so getrew vnd gehorsam wir deroselben hinfüro seyn werden. Vnd warumb wolte Ew. Königl. Mayestäs die Stadt Rochelle nicht in Gnaden anschawen / in welcher Ewer Herr Vatter / Henrich der Grosse / eine sonderliche Trew vnd Affection zu seinem Dienst jederzeit befunden / da er auch in seinen grösten Nöthen vnnd Widerwertigkeiten seine Zuflucht gehabt? Wir bezeugen hiemit vnderthänigst / mit Mund vnd Hertzen / daß wir in dem Gehorsamb / den Ew. Königl. Mayestät wir schuldig seynd / leben vnd sterben / vnd ins künfftig vns gegen deroselben / mit der Hülffe Gottes / also erzeigen vnd verhalten wollen / daß Sie vns für jhre getreweste vnd gehorsamste Diener vnnd Vnderthanen erkennen wird. (Deß Königs Antwort.) Hierauff hat der König also geantwortet: GOtt wolle / daß diese ewre Rede nicht auß der Noth / in welcher jhr jetzundt stecket / sondern auß einem rechtschaffenen Gemüt vnd bußfertigem Hertzen herfliesse. Ich weiß wol / daß jhr allzeit boßhafftig vnnd betrieglich gewesen / vnnd ewer bestes gethan habt / das Joch der Vnderthänigkeit / die jhr mit schuldig seyd / von euch zu schütten. Nichts desto weniger so verzeyhe ich euch ewer Rebellion / vnd wo jhr hinfüro mir getrew vnd gehorsam seyn werdet / sollet jhr einen gnädigen Herren an mir haben: Sehet nur zu / daß die Thar mit ewern Worten vbereinkommen. (Die von Rochelle erlangen Pardon vo̅ König.) Nach dieser Amwort wurd auff verordnung deß Königs der Pardon abgefasset / vnnd jhnen hernach sampt beygefügten Articuln vorgelesen / dieses Inhalts: Demnach der Schultheiß / Burgermeister / Schöffen / Bürger vnd Innwohner der Stadt Rochell durch jhre Deputirte N. N. jhre grosse vnd vielfältige Missethaten / die sie begangen / in deme sie eine lange Zeit jhrem König / dem sie hetten sollen gehorsam seyn / trutziglich sich widersetzet / jhn in jhre Stadt nicht einlassen wollen / vnd den Frembden / welche die Waffen wider die Cron Franckreich ergriffen / sich anhängig gemacht / erkant vnd bekant haben / mit vnderthänigster Bitt / jhnen dieselbe zu verzeyhen / vnd sie wider in Gnaden anzunehmen / als welche entschlossen / jhrem König allen schuldigen Gehorsam zu leysten / vnd jhre begangene Fehler durch jhre künfftige Trew vnnd Affection zu verbessern vnd außzulöschen / sich auch hiemit dem gnädigen Willen Jhrer Königlicher Mayestat vnnd dero Ordnung / die Sie hinfüro in der Stadt wird gehalten haben wollen / vnderthänigst vnterwerffen: Als hat Jhre Königliche Moyestat in ansehung jhrer Rew / vnnd versprochenen Gehorsams / dessen sie nechstkünfftigen Montag / den 30. dieses eine Prob thun / vnd die Stadt Jhrer Königlichen Mayestät eröffnen / auch dero Verordnung sich gemäß verhalten sollen / den Herren Marillac vnnd Hallier / beyden Feld-Marschalcken / Gewalt vnd Befehl geben / jhnen in deroselben Namen nachfolgende Puncten zu verwilligen vnd zu versprechen: I. Ein allgemein Pardon jhrer Rebellion vnd aller Verbrechen / so sie in dieserletzen Em [1289] pörung bezangen: vnd soll jhnen das Leben geschenckt (lichen Pardons.) / vnd jhre Religion frey gelassen werden. 2. Jhre ligende vnd fahrende Güter / wie die auch beschaffen seyn mögen / sollen jhnen wider zugestelt werden / ohn angesehen aller wider sie ergangenen Vrtheil / Confistation vnd Verschenckung wegen obgedachter jhrer Rebellion. 3. Die Soldaten / die jetzundt in der Stadt / vnd dem König vnterworffen / aber keine Bürger noch Inwohner gemeldter Stadt sind / sollen auch obspecificierter Gnad geniessen: Die Obristen / Haupt-vnd Edellent sollen mit dem Degen an der Seyten / die gemeine Soldaten aber mit einem weissen Stecken außziehen. Derselben Namen vnd Zunamen wird man auffschreiben / vnd sollen sie schweren / daß sie nimmer die Waffen wider Jhre Königliche Mayestät tragen wollen / bey Berlust gegenwärtiger Gnad. Die Englische Hauptleut vnd Soldaten betrestendt / die jetzundt in der Stadt sind / sollen sie / wann es dem König also beliebet / vber Meer nach Engelland geführet werden. 4. Es sollen auch die von Rochelle vnnd die Soldaten in der Stadt aller feindlichen Thaten vnd Handlungen mit den Frembden entschlagen seyn / außgenommen die grobe vnnd abschewliche Laster / welche in den Edicten verbotten sind / oder wider deß Königs Person vorgenommen worden. 5. Deßgleichen sollen die von Rochelle dessen nichtentgelten / daß sie Geschütz gegossen / Müntz geschlagen / deß Königs / oder der Geistlichen vnd ander Gelt angegriffen haben: wie auch der Contributionen / so sie zu erhaltung der Soldaten angestellt / vnd deß Zwangs / den sie wider die Abwesende / mit abbrechung jhrer Häuser / vnd ander Gestalt fürgenommen haben. 6. Alle Arresten vnd Außsprüche / so wider die Inwohner vnd Soldaten mehrgemelter Stadt wegen dieser Empörung vnd Rebellion ergangen sind / sollen hiemit auffgehaben seyn. 7. Was der Rath vnd andere Richter oder Commissarij so wol in Bürgerlichen als Peinlichen sachen geurtheilt vnd geschlossen haben / soll nicht vnterslucht werden / noch jhnen schädlich seyn: Auch soll der Königliche Procurator vnd seine Substituten sie deßwegen in keinen Proceß ziehen / noch einige Klag wider sie führen mögen. 8. Alle Straffen vnd Bussen / zu welchen der Schultheiß / Rath vnd Gericht offtgedachter Stadt / vnd die demselben beygewohnet / auß Vrsachen / wie obgemeldt / condemnirt worden / sollen hiemit abgethan / vnnd sie deren erlassen seyn: So auch einiger Proceß deßwegen wider sie angefangen worden / soll derselbe nicht vnd todt seyn. 9. Das Vrtheil wegen deß Todts dessen von Tournay soll nicht vmbgestossen / vnd die es gefället / sollen deßwegen nicht gefährt werden. 10. Alle diese Puncten sollen vom Schultheissen / Bürgermeistern / Schöffen vnd Inwohnern mehrbesagter Stadt ratificirt / vnd die Ratification davon Morgen vmb 2. Vhr nach Mittag in der besten vnd kräfftigsten Form allhero gebracht / hernach sollen jhnen Brieffe vom König / welche dieselbige gleichfals ratificiren vnnd bestettigen / vberantwortet werden. 11. Nach geschehener Ratification / sollen die Stadt Thoren eröffnet / vnnd in Händen deren / so der König darzu verordnen wird / gestellet werden / damit Jhre Königliche Mayestat jhren Einzug thun möge / wann vnd wie es Jhr gefallen wird. Gleichwol verspricht Jhre Königliche Mayestat / daß sie im Einzug vnd Einquartierung der Soldaten in der Stadt den Anstalt machen wollen / damit den Inwohnern / jhren Weibern vnd Kindern kein Leyd oder Vberirang / es sey an jhren Personen oder Gütern / widerfahre. Geschehen vnd beschlossen im Schloß Sauzaye / den 28. Octobr. 1628. Den 30. dito / deß Morgens vmb 6. Vhren / fieng deß Königs Volck an in die Stadt einzuziehen / nemblich der Hertzog von Angoulesme / der Marschalck von Schönberg / die Herren de la Curee / Vignoles / Hallier / Chaumont / Marillac / vnd etliche andere mit vierzehen Compagnyen Reutern von der Guardy / vnd 6. Fahnen Schweitzer. Es dorffte sonst niemand hinein / dann die dazu verordnet waren: so bald dieselbe hinein kommen / ward zugleich Proviandt hinein gebracht für die in der Stadt / die eine lange Zeit grossen Hunger gelitten hatten / vnd wurden auff einen Tag zehen tausend Brot außgetheilt. Es war schrecklich zu sehen / wie tie Stadt voller Todren lag / vnd sahen die vberbliebene auß / als wann sie keine Menschen / sondern ein Gespenst weren / vnd hatten sie die Kräffte nicht / daß sie jhre Todten hätten mögen zum Grabe tragen / vnnd mit Erden bedecken. Wie deß Königs Volck in die Stadt zog / stund der Schultheiß draussen vor dem Thor de Cognes / vnnd vbergab dem von Schönberg / auff sein Begehren / die Schlüsset zur Stadt: Er that zugleich einen kleinen Discurs zu seiner Entschuldigung: aber der von Schönberg sagte zu jhm: Jhr seyd jetzt nicht mehr Schultheiß / gehet hin in ewer Hauß: welches er auch also bald that. In der Stadt waren noch 64. Frantzösische / vnd 90. Englische Soldaten vbrig / die sehr elendig außsahen / vnd zur Statt hinauß geführt wurden. Deß Königs Volck nam stracks Thoren / Thürn / Bollwercken vnd andere fürnehme Oerter der Stadt ein / sampt dem Geschütz: that aber den Inwohnern der Stadt keinen Verlast. Der König schickte alsbald den Ritter St. Simon gen Pariß / welcher seiner Mutter vnd Gemahlin die fröliche Bottschafft von der Eroberung der Stadt Rochelle bringen solte. Er ritt denselben Tag vmb die Stadtmawren herumb / vnd rieffen die Bürger vnnd Inwohner zur Stadt herauß / Vive le Roy / GOtt gebe dem König ein langes Leben. (Zu Rochelle wird Meß gehalten.) Den 1. Novembris auff aller Heiligen Tag / wurde die Kirch in der Stadt zu S. Margareth von dem Ertzbischoffen zu Bordeaux wider ein [1290] geweyhet / vnd deß Morgens vmb 9. Vhren die Meß durch den Cardinal Richelieu daselbst gehalten / welcher vornehme Herren vnd Officirer deß Königs beygewohnet. Die Stadt war von den Hofdienern vnd Soldaten deß Königs dermassen erfüllet / als wann es ein ander Pariß gewesen were; aber die Bürger vnd Inwohner verkrochen sich in jhren Häusern / vnd starben jrer 100. in 2. Tagen / dieweil sie zu geitzig gessen hatten. (Einritt deß Königs in die Stadt.) Denselbigen Tag / nach Mittag / that der König seinen sieghafften Eynritt in die Stadt / vnd warer in voller Rüstung. Vier Compagnyen seiner Guardy zohen vor an: den folgten 2. Fahnen Schweitzer; nach denselben kamen die leichte Pferdt / vnd dann die vbrige Compagnien von der Königlichen Guardy. Darauff kam der Adelgeritten / vnnd ritt der Hertzog von Angoulesme zwischen dem Marschalck von Schönberg vnnd Bassompierre; der Cardinal Richelieu ritt allein / allernechst vor dem König / welchem seine Hof Junckern in grosser Anzahl nachfolgten. Ehe der König in die Stadt kam / fand er vor dem Thor an dem Stadtgraben drey hundert Bürger der Stadt / welche als sie deß Königs ansichtig wurden / auff die Knie fielen / vnnd rufften mit einer hellen vnd lebendigen Stimm: Gott bewahre den König / der vns armen Leuten so grosse Gnad bewiesen hat. Der König grüsset sie im fürüberreiten: da giengen jnen die Augen vber / daß er sich so freundtlich gegen jhnen erzeigte: da sie zuvor gemeynthatten / er würde sie alle erwürgen lassen. An dem Thor presentirten sich dem König 16. vom Rath / so noch vbrig waren / vnd thäten J. Königl. Mayestat einen Fußfall. Der Schultheiß war nicht dabey: dann er war seines Ampts entsetzt / vnnd wolte jhn der König nicht sehen. In der Stadt auff den Gassen stund ein hauffen Weiber / die gantz außgedört vnnd schwartz außsahen / als wann sie im Rauch gehangen hetten. Der König hielt still / vnd sahe sie an mit grossem mitleyden: darnach befahle er / daß man jne̅ Brot solte geben. Da rieffen sie vberlaut: O deß from̅en Königs: wir hatten den Todt verdient / vnd er lest vns speisen: Gott verleyhe jhm ein langes Leben. Der König stieg ab bey S. Margar. da der Ertzbischoff von Bordeaux vn̅ die gantze Clerisey mit vielen Creutzen vnd Fahnen auff jn wartete. Dieselbe begleitete jhn in die Kirch: vnd ward daselbst das Te Deum laudamus gesungen. Darnach zog der König wider zur Statt hinauß in sein Quartier zu Lalen. Deß Hertzogen von Rohan Mutter vnd jre Tochter / welche in wehrender Belägerung in der Stadt gewesen / vnd die Belägerten jmmer zur Standthafftigkeit ermahnet hatten mit Vertröstung eines Entsatz / wurden auß Befehl deß Königs gefangen genommen vnd in das Schloß zu Niort geführet: Es wurde auch etlichen Bürgern / die sich am meisten halßstarrig vnd widerspenstig erzeigt haben / auß der Stadt gebotten. Alle Privilegia vnd Freyheiten wurden den Bürgern genommen / wie auch jhre Kirchen / vnd behielt der König jhm vor / jhnen einen Ort einraumen zu lassen / da sie jhre Religion / vermög oberzehlter Articuln vben möchten. Alle Mawren / Vestungen vnd Bollwercke der Stadt / auß genommen die Thürn S. Nicolaus / die Ketten vnd die Latern / wie auch die Mawren gegen dem Meer wurden eingerissen vnd geschleifft / die Gräben gefüllet / also daß die Stadt allenthalben offen / vnd man von allen Enden hinein kommen konte / vnd gebotten / solche Mawren vnd Vestungen zu ewigen Zeiten nicht wider auffzubawen / deßgleichen ward verbotten / daß hinfüro kein Frembder zum Inwohner in die Stadt angenommen werden solte / ohn Erlaubnuß deß Königs / wie auch keiner so der reformierten Religion zugethan were / es were dann sach / daß er zuvor in der Stadt gewohnet hette. Endlich nam man den Bürgern vnd Inwohnern alle jhre Waffen / vnd war gebotten / daß sie hinfüro gar kein Gewehr haben selten. In beygefügtem Kupffer vnd delineation der Rochellischen Belägerung sind etliche Ziffern zu finden / welche nachfolgende Bedeutung haben: 1. Die Pfort von zweyen Mühlen. 2. Die newe Pfort. 3. Die Pfort Cognes. 4. S. Nicolaus Pfort. 5. Die Pfort Maubeck. 6. Die Courtegvarde von Chaißne. 7. Die Courtegvarde d??? Pforten von 2. Mühl. 8. Die Courtegvarde von der newen Pfort. 9. Die Courtegvarde von der alten Fontaine. 10. Die Courtegvarde von d??? Pfort de Cognes. 11. Die Courtegvarde von der Pfort S. Nicolaus. 12. Der Thurn da man auff fewert. 13. Der Thurn von Chaisne. 14. Der Thurn von S. Nicolaus. 15. Courbeille. 16. Der Canal von süß Wasser. 17. L' Orloge. 18. Der Marckt. 19. Das Stadthauß. 20. Die alte Kirch. 21. Die newe Kirch. 22. Das alte Castell. 23. Der Platz vor dem alten Castell. 24. S. Margarethen. 25. Das Collegium. 26. Die Metzig. 27. Das Wappenhauß in der newen Stabt. 28. Der newe Canal. 29. Ein newe Mühlen. 30. Die Sleiß. 31. Der Eingang in den Hafen. 33. Das Bollwerck deß Vases. 34. Das Bollwerck Evangelium. 35. Die Vases. 36. Die Garennes. 37. Soete Putten. 38. Der Platz da man die Beesten füllet. 39. Die Creutzstraß / vn̅ der Brun̅ de la Caille. 40. Die Creutz Straß vom Brunnen von der kleinen Bancke. 41. Die Creutz Straß von Maybeet. 42. Der Fischmarckt. 43. Das Korsenahl.
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44. S. Bartholome. 45. Bischoffs Thumb. 46. Der Marck bey der Kirch. 47. Die Breestraß. 48. Die Kirchstraß. 49. Die Straß von S. Pon. 50. D' Oever. 51. Ein Ravelin. 52. Ein vnverfertigte Pfort. 53. Der Thurn von Garat. 54. Der Thurn von Moreille. 55. Der Thurn von dem Castell. (Sturmwind thun den Spanischen schaden.) Bey eingefallenem Sturmwinde / vnnd stäten Regen / haben anfangs deß Januarij / die Spanischen auff der Schelde / grossen Schaden erlitten / dann der halbe Mond bey dem Hohenwerff / mit 22. Soldaten weggeflöst / vngeachtet / sie inständig vmb hilff Fewerzeichen gegeben / die auff dem Fort von Hohenwerff theten in gleichem / mochte aber alles nichts helffen / vnnd kundten die von S. Vlieth jhnen wegen der mächtigen Sturmwinde vnnd grossen Gewalt deß Wassers nicht zu hilff kommen / ist also alles / was darinnen gewesen / elendiglich ertruncken / so waren auch die in den Schantzen auff Stoffschoer in grosser Gefahr / dann der halbe Mond ostweris / nach dem Fort von Lillo zu mit 24. Soldaten zernichter / vnd weg getrieben: durch Einbrechung deß Nortpolters von S. Vlieth vnnd Berendrecht / ist das Wasser in S. Vlieth kommen / also daß die Soldaten sich theils auff den Kirchoff / theils auff die Duynen salviren müssen. (Staden rüsten sich zum Krieg.) Weil das Keyserliche Kriegsvolck vmb diese Zeit in grosser Anzahl in Ost-Frießlandt ein quartiret wurde / vnnd also den Staden vmb etwas zu nahe auff den Halß kommen wolte / besorgeten sie / es würde eine Impressa auff selbige Lande obhanden seyn / vnd auch auff sie ein Angriff geschehen. Fiengen derhalben an sich starck zum Krieg zuzurüsten / liessen alle Compagnien zu Pferd vnnd zu Fuß nicht allein complet machen / sondern auch noch mehr verstärcken / namen auch viel Obriste / Capitayn vnd Officirer an / vnnd liessen vber jhr voriges Kriegsvolck / vnder dem Obristen Genth noch 10000. zu Fuß vnnd 2000. Pferd werben / vmb alsoauff jden begebenden Fall in guter Bereitschafft zu seyn. Stelleten auch vnder den See-Capitaynen eine Reformation an / vnnd musten dieselbige schweren / biß auffs eusserst zu fechten / vnnd wann sie nichtlänger halten köndten / Fewer ins Pulver zu stecken. Vnd weil jnner 12. Wochen von den Duinkirchern vber 40. Schiff genommen / also wurde bestellet / daß hinfüro nicht weniger / als 6. 7. oder 8. Schiff zugleich fahren solten / damit sie desto bessern Widerstandt thun köndten: den Bawren in Nordholland vnnd sonderlich denen / so am Strand wohneten / ward gebotten / sich mit Wehr vnd Waffen gefast zu machen / weil die Duinkircher daherumb sich offtmals sehen liessen. Es wurden auch noch 4000. Botsgesellen geworben / vnd gebotten / daß niemand der Vnderthanen Kriegs- vnd Schiffvolck ohne Erlaubniß sich in Außländischer Potentaten Dienst begeben / noch dem Feind- vnd Neutralisten einige Wahren bey Leibsstraff zuführen solte. Die West-Indische Compagny hat diese Zeit eine solche Schiff-Armada außgerüstet / dergleichen / so lang der Krieg gewehret / auß selbigen Landen nicht gefahren. Inmittels haben die Spanischen Alt-Lillo besehen / vmb alda eine Schantze zu machen / damit sie jhre Schiff nach Santvlieth desto besser durchbringen köndten. Als sie nu mit etlichen Schiffen vnnd allerhandt sachen / das Werck anzufangen / dahingefahren / hat der Gubernator zu Lillo also mit Stücken auff sie gespielet / daß alle Schloupen zu Grund geschossen worden / vnnd sie also vnverrichter sachen zurück weichen müssen. Darauff hat der Gubernator selbst alda eine Schantz zu machen angefangen. (Spanische an der newen Farth heimgesucht.) Vnder dessen hat die Stadische Reutterey die Spanische an der newen Farth vnversehens vberfallen / etliche kleine Schantzen eingenommen vnd zerschleifft / viel Arbeits Gezeug verbrant / vnnd etliche gefangene darvon gebracht. (Newe Farth bey Bergen op Soom.) Die Staden wurden von etlichen Königischen berichtet / dz die Spanischen auff Berge̅ op Soom etwas vornehme̅ wolten / zu dem Ende Schantzen an der Refier biß an Borgvlieth zu machen / vor habens were̅: da habë sie solches zu verhindern / vn̅ diesen Orth für den Spanischen zu befreyen / eine newe Farth von Steinbergen / biß nach Bergenop Soom durch zu schneiden beschlossen / vnd deßwegen an der Statt Steinbergen drey halbe Mond / vnnd andere Forten / also auch an der Blawen Schluiß noch eine Schantze zu machen angefangen. So sind auch zu Versicherung der Velaw an dem Iselstrom / von der Koten Schantz an biß nach Schencken Schantz acht Real Forten angefangen worden. Hingegen sind die Spanischen jhrer seits auch nit müssig gesessen / sondern haben grosse Praeparatoria zum Krieg gemacht: Es sind auch auß allen Compagnien in Flandern etliche Soldaten genommen / vnnd mit vielen Schloupen nach Santvlieth gefuhret worden / vmb etwas auff Casandt zu tentiren: als aber solches entdeckt / vnd sie vermercket / daß man jhnen alda auffgewartet./ haben sie sich nach dem Landt ter Tolen begeben: aber es hat jhnen daselbst auch gefehlet: dann sie mit Verlust vber 200. Man abgetrieben worden. (Don Carl de Columba kompt an Spinola statt.) Als Marggraff Spinola auß den Niderlanden nach Spanien gezogen / hat Don Carl de Colonna neben dem Cardinal Overa sich deß Regiments vnderfangen / vnd wider inmittels Graff Henrich vom Berg die Quartier am Rheinstrom anbefohlen. Gedachter Colonna zog in Braband vnd Flandern herumb / besichtigte die Festungen / vnd sonst wie alles andere bestelt were. Weil nun vnder weilen der Printz von Vranien nach Lillo kommen war / begab er sich den 17. Februarij nach Antorff / vmb auff alles ein wachen des Aug zu haben. Vnnd nahm er dadurch Anlaß denen / so zu Antorff mit dem Wechsel vmbgehen / gelt abzufordern: aber er bekam nichts von [1292] ihnen: Dann sie sagten / man were jhnen vom vorigen noch viel schuldig / vnnd solte man jhnen dasselbe zuvor bezahlen. Eben so viel bekam der Graff von Anhold / welcher in Ost-Frießland lag / vnnd von denen von Grönigen im namen Jhrer Kays. Mayestat contribution zu vnterhaltung der Kayserlichen Armee begerte. Sie thaten jhm gleichwol diese courtoisie, daß sie seine Soldaten / welche jhr Gewehr am Thor von sich geben musten / in die Statt liessen / da sie vmb jhr Geldt einkaufften / was sie bedorfften. Dazumal vbergab der Marquis von Compolaterro, ein Neapolitaner / sein Regiment / vnd wolte nicht mehr dienen / dieweil er beschuldigt worden / daß er ein Vrsach were deß Verlusts der Statt Groll / sintemal er den Spaniern / vber welche Don Alonzo Ladron commendirte (Ravësperg von den Statischen eingenommen.) / den Vorzug nicht gönnen wollen. Von den Statischen / so biß anhero die Stätte Soest vnd Lünen / in dem Westphalischen Crayß noch jnnen gehabt / seyn in diesem Monat Majo auß Soest jhrem Gebrauch nach / vber 80. Mußquetierer / vnd etwan 30. zu Roß / auß geschwärmet / die haben vnversehens das Haupt / vnnd Residentz Schloß Ravenßberg selbiger Graffschafft / bey Nächtlicher weile mit List vnnd Behändigkeit erstiegen / vnd sich desselben impatroniert / vnnd darauß die vmbligende Länder zur Contribution gebracht. Bald darauff ist etlich Keyserisch Volck darfür kommen / aber von Tilly wider davon abgefordert worden: Auff welches die Spanische auß den vmbligenden Guarnisonen darfür geruckt / vnd es im namen Pfaltz Newburg belägert. Da sie aber vermerckt / daß der Graff von Styrumb / mit einem starcken Entsatz im Anzugwere / sind sie wider abgezogen: worauff die Statisches das Hauß mit einer darvor gebawien Schantz fortificirt. (Ein newer Canal bey Antorff angefangen.) Die Spanischen hatten vmb diese Zeit noch einen andern Canal vor / durch welchen sie die Schelde in den Demmer leyten / vnnd also Antorff versichern / das Streyffen denen von Berg op Soom verbieten / vnnd die contributiones deß Platten Lands abschaffen wolten. Vnd dieweil solcher Canal denen von Antorff zum besten war angefangen worden / musten sie den Vnkosten / der darauff gewand wurd / führen. Wiewol aber Don Carlo Colonna verhoffte / dieser Canal solte einen bessern success vnnd fortgang haben / als der am Rheyn / so kehrte er doch zu end deß Monats Junij / vnverrichter sachen / wider gen Brüssel. Vnter dessen arbeyteten die von Bergop Soom an jhrem Canal dapffer / vnnd verlohren keine Zeit / sondern beförderten denselben je länger je mehr / ohn angesehen / die Spanischen allen Fleiß ankerten / sie zu verhindern. Es wurden auch zu Berg op Soom fünff Soldaten in Hafft genommen / die vor diesem dem König in Spanien gedient hatten / vnnd vber Calais gen Berg op Soom kommen waren / sampt einem Weib / so die Brieffe hin vnnd wider getragen. Die haben gemeldte Statt an vnderschiedlichen Orten anzünden / vnnd hernach die Spanischen einlassen sollen. Sie sind nach dem Grawen-Haag geschickt / vnd daselbst examinirt / hernach zu Berg op Soom auffgehenckt / jhre Köpff abgeschnitten vnd auffgesteckt: das Weib mit Ruthen außgestrichen / vnd deß Lands verwiesen worden. Damit nun der Canal / den die Statischen zu Berg op Soom machten / desto förderlicher verfertigt würde / kamen den 27. Jul. 40. Fahnen Fußvolcks daselbst an / die Arbeyter vnnd Gräber zu beschützen. Die Spanischen / die zu Sandfliet lagen / wurden dardurch sehr bestürtzt / vn̅ schickten alsbald etliche auß jhrem Mittel gen Brüssel / mit bitt / daß man jhrer wolte eyngedenck seyn / vnnd sie wider der Feinde Gewalt vertheydigen / damit solcher grosser Vnkosten vnd Arbeit / so sie angewand hatten / nicht vmbsonst vnd vergeblich were. (Schiffstreit zwischen den Spaniern vnd Holländern.) Die gewaltige Schiffflota / welche bißhero die West-Indische Compagnia zugerüstet / ist im Majo vnder dem General Peter Heyn außgeloffen. Der ist bald hernach mit acht Schiffen an 6. Duinkircher gerathen: mit jhnen ein lange Zeit gefochten / biß endlich die den Kürtzern gezogen / in dem fünff vbel zugerichtet / nach Calais sich salviren müssen: das sechste ist den Holländern zu theil worden / in welchem sie vber 140. Todte gefunden / die sampt den lebendigen ins Meer geworffen worden. Den 16. May sind drey Spanische Schiff mit Victualien / so von der Creutz Schantz nach Santflieth gefahren / aber auffs truckene gerahten / von denen von Lillo / ohngeacht die Spanischen dapffer auff sie geschossen / in Brand gesteckt worden. (Fünff reichgeladene Schiff kommen in Holland an.) Zu Anfang deß Junij kamen 5. reichgeladene Schiff in Holland ein. Darvon hieß das erste Schiff Hollandia / das brachte mit sich für Amsterdamb; 15132. Säck Pfäffer / 88000. Pfundt Mußcat-Nüß / 220. Säckel Mucatblumen / 4. Legel eingemachte Muscat Nüß / 38404. Pfundt Näglein / 1050. Catti Indigo / 180. Catti Aloe / 17895. Pfundt Radix China / 21275. Pfundt Galigant / 16. Ballen mit Porzellein / 20502. Pfundt fein Salpeter / 12923. Catri rohe Chinische Seyden / 1500. Ballen Persische Seyden / 81 5/4. Carraet Diamanten von Borneo / 11. Stück Diamanten von Cust / 11. Stück Pazoarstein / 15. Catti / 6. Styl sein Muscus. Das Wapen von Delfft / vor Delfft / 18116. Säck Pfäffer / 106642. Pfund Näglein / 53538. Pfundt Mußcatnüß / 14263. Catti Japonisch Kupffer / 1000. Ballen Persische Seyden / 9440. Stück Porzellein. Das Schiff Galias für Horn / 4457½. Säck Pfäffer / 13535. Pfundt Näglein / 1422000. Pfundt Nüß / 304. Säckel Mazis / 1098. Betilias / 400. Stück gemahlte Decken / 156. Pfundt Baumwollen zu einem Muster / 10. Piccol Sandelholtz. Das Land Schiff Hollandia / vor Rotterdam / 7340. Säck Pfäffer / wiegen 426720. Pfundt Holländisch / 22036. Pfundt Näglein / 90. Säckel Mazis / 27135. Pfundt Salpeter. 6. Eyserne Stück / wiegen 14660. Pfund: zum Ballast / vnd Beschwehrung der Schiff ist Geschütz eingeladen gewesen. Das Schiff Friderich Heinrich vor Seeland / [1293] 197500. Säck Pfäffer / 104005. Pfundt Näglein / 343000. Pfundt Nüß / 230. Säckel Mazis / 201. Ballen Persianische Seyden / 7975. Pfundt Salpeter / 31011. Stück Porzellein. Die drey Guinische Schiff / als die Archa Noe / vnd der Olifandt / für Ambsterdam / vnd der Vranien Baum für Seeland / haben 1027. Pfund / 4. Vntz / 1/42. Englisch Golt / 33750. Pfundt Elephanten Zähne / 252. Last Manigite / 87. Ochsenhäupter Lemoni Safft. (Stadische erobern etliche Spanische Schiff.) Im Monat Augusto haben die Stadischen 9. Spanische Schiffe / so zu Seviglia vnd Lisabona mit allerhand kostbaren Wahren / vnnd vnder andern mit 800. silbernen Platten beladen gewesen / vnd nacher Duinkirchen gewolt / im Canal vnter Franckreich ereylet / vnd nach langem Fechten / 4. davon erobert / vnd sind noch 2. andere den Engelländern in der Flucht zu theil worden. Vmb den 15/5. Augustihaben die von Ostende 8. Kriegs-Schiff vnder Herrn Johan von Dyck Commando außgeloffen / denen 4. Stadische Kriegs-Schiff alsbald gefolgt / vnnd auff sie geschossen / auff dieses Schiessen ist der Admiral Liebhaber / mit 5. Schiffen den 4. Stadischen zu Huff kommen / haben also den Herrn Dyck an Bordt gelegt / mit jhme starck gefochten / der endlich mit einer Kugel troffen / vnd alsbald todt blieben / vnnd hat sich das Schiff mit Accordo ergeben / ist zu Rotterdamb einbracht / mit 14. metallen / vnnd etlichen eyseren Stücken Geschütz / von den darauff gewesenen 110. Personen / seind 40. todt geblieben / vnd verwundt worden. Sonsten weil bißhero so viel Schiff / meistentheils auß Brasilien in Holl- vnd Seelandt eingebracht worden / als hat dieser Zeit das Pfundt Zucker 9. Stüber gegolten / sind auch sonst andere Wahren in wolfeylem Preiß verkauffet worden. Sonsten haben die Spanischen alle Brücken vber der Schyn / die Stadischen auß den Antorff-Lier- vnd Mechlischen Quartiren zu halten / abgeworffen. Bey dem Dorff Vmmersel haben sie am Gestad deß Wassers etliche Schatzen gebawet / den Stadischen das Außlauffen zu verwehren. Inmittels haben auch die Duinkircher / weil die Stadischen Kriegs Schiff vnfern von jrem Haven sich sehen lassen / gute Wacht gehalten / viel Volck vnd Geschütz auff den Strand gelegt / vmb allen Attentaten zu begegnen. Vnd weil sie wegen Auffassung der Stadischen Schiff / sonsten nit viel mehr außrichten können: Haben sie sich an die Herings Fischer gemacht / vnd 12. Buisen erobert / vnd in Grundt gebohret / die arme Fischer aber alle vber Bordt geworffen. (Das Wasser zwischen Steinbergen op Soom ergeusset sich.) Als dieser Zeit das durch die Schluiß zwischen Steinbergen vnnd Berg op Soom eingelassene Wasser von Tag zu Tag je länger je mehr zunam / vnd sich außbreitet / sind die Haußleuth in grossen Sorgen gestanden / daß etwan die newe Stein-Deiche durchbrechen möchten / derhalben stettig daran gearbeitet wurde / dieselbe breit- vnnd höher zu machen / kondte aber doch so wol nicht verhütet werden / daß nicht endlich durch die Gewalt deß Wassers bey Steinben ein klein Polder durch gebrochen / vnd dardurch viel schöne Früchte verdorben. Dieses nun ferners zu verhüten / haben die Haußleuthe an bemelten Deichen noch stärcker gearbeitet / vnd hat sich das Wasser so weit auß gebreitet / daß man darauff Seglen können. (Spanische Silbtr Flota wird den Holländern zu theil.) Demnach den 20. May die West-Indische Schiff-Armada / vnter dem General Peter Hayn / auß Texel außgeloffen / wie drobe̅ gemeldt worden: hat die im Portu della Coronea alle Spanische Schiff vnnd Galleen angriffen / viel verbrandt vnnd in Grundt geschossen / auch deren etliche neben einer guten Beuth bekommen: darnach im Portu bey Caditz sich etlicher Spanischen Schiffen bemächtigt: von dannen ist sie auff West-Indien fortgefahren. Als sie nun in der Insul Cuba vnfern von dem Fort Havana ankommen / hat sie den 8. Septemb. 12. Spanische Schiff (welches die Silber Flotha von Nova Spania war) ins Gesichte bekommen / welche sie angegriffen / vnd 9. davon erobert. Nach solchem wurden die Holländer noch 8. Schiff (darunter 4. Gallionen mit Silber auß Peru waren) gewahr / welche zu erey len sie sich sehr bemüheten / jedoch entwitscheten jhnen deren drey / denen aber drey Holländische Schiff nachjagten / vnd zwey davon an Strandt triben. Die vbrigen Spanischen Schiff sind von den Holländischen biß in den Port Matanca verfolget worden / daselbst die Holländische Schiff sämptlich sie angegriffen / vnnd ohne grossen Widerstandt erobert / vnnd darin bekommen an gemüntztem vnd vngemüntzten Silber 177329. ??? 242. Kisten Conchenille / 364. Ballen Conchenille / 114. Kisten Conchenille Silvester / 2112. Kisten Indigol / 126. Ballen Seyden / 28. Kisten Sey den / 382. Kisten vnbekente Seyden / 37375. Häut / 361. Kisten Zucker / 120. Stück metalln Geschütz / alles in 168. Tonnen Goldes werth. Vnd dieses alles haben sie in jhre Schiff außgeladen vnd vertheilet / vnnd mit den 4. Gallionen wider nach Hollandt geseglet. Vnderwegens aber bey den Flamischen Insuln sind sie durch ein Vngewitter von einander zertrennet / vnd der General mit den meisten Schiffen in Engllandt verschlagen worden / jedoch sind sie alle / ohngeacht die Duinkircher vnd andere Spanische Schiff / nach dem sie hievon Zeitung bekommen / jhnen starck auffgewartet / glücklich in Holland einkommen / wie hernach soll vermeldet werden. Sonderlich ist das Schiff Hollandia / welches 30. Stück Geschütz auffgehabt / auff der Högde an 5. Duinkircher kommen / davon der Admiral montiert war mit 32. Stücken / der Vice Admiral mit 26. vnnd die andere mit 18. biß zu 22. wol versehen mit Kriegsvolck / die ein Schiff so auß Barbarien kommen / vnnd reichlich beladen war / vnnd in Seeland zu Hauß gehörte / bestritten / vnd selbiges fast vberwältiget hatten. Bemeltes Schiff Hollandia aber hat solches entsetzet / dapffer auff die Duinkircher geschossen / vnnd selbige also beschädiget / daß sie sich in das Scheurgen bey Duinkirchen begeben müssen. Ist also Hollandia mit dem andern Holländischen Schiff den 17. Novemb. glücklich im Texel ankommen.
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Ingleichem hat die Jagt das Posthorn genandt von Rotherdam / so mit 12. Stücken montiertwar / mit zweyen Duinkircher Schiffen vor der Mase auff 3. Stund lang gestritten / auch so fern vbermannet worden / daß der Holländische Capitayn Fewer ins Pulver zu stecken befohlen. Als nun der jenige / dem es befohlen / solches verrichten wollen / ist jhme im hingehen der Arm weg geschossen worden. Vnder dessen ist das Schiff Vtrecht herbey kommen / vnd hat die Jacht entsetzet. Sind also miteinander glücklich in der Mase ankommen. (Grosse Schwürigkeit vnder den Spanischen Soldaten.) Als nu der Verlust der Silberfloth vnder den Spanische̅ erschollen / vn̅ dahero fast die Zahlung der Soldaten sich etwas lang verziehen wolte / als sind dieselbe in allen Spanischen Quartieren sehr schwürig worden / vnd hahen sich vnder denselben die Sachen allenthalben zu einer allgemeinen Meutenation ansehen lassen: sonderlich sind zu Breda etlich mal Brieffe gefunden / welche deß Nachts außgeworffen worde̅ / darin̅ anders nichts gestanden: als / Gelt / Gelt / Gelt / Gelt / of wy krygentmet ghewelt / ende gheen Gelt / gheen Soldaet int Feldt. An etlichen Orthen haben die Soldaten de̅ Bawersleuthe̅ alles was sie zu Marckt gebracht vnd verkauffen wollen / mit Gewalt abgenommen. Die Soldaten sind an vielen Orthen Holtz suchen gangen / vnd haben solches den Bürgern verkauffet / an etlichen Orten auch sich so schwürig erzeigt / daß die Bürger in grossen Sorgen gestanden / es möchte ein Einfall in jhre Häusser / vnnd ein allgemeine Plünderung entstehen / vn̅ haben deßwegen die Häusser zu vnd verschlossen gehalten. Als auch eine Anzahl Soldaten von Antorff eine Convoy mit 37000. einfachen Pistoletten nach Breda zu Bezahlung selbiger / vn̅ der Guarnison in Hertzogen Busch / vnd anderer Orth vberbringen sollen / habe̅sie / als sie auff die Heyde kom̅en / das Gelt mit [1295] einander getheilet / vnd in Bergen op Soom sich begeben. Deßgleichen hat eine andere Spanische Convoy so vier tausend Reichsthaler geführet / selbige auch vnder sich getheilet / vnd hernach in der Staden Dienst begeben. Wie nun die Sereniss. Infantin zu Brüssel diesen elendigen Zustandt vernommen / hat sie auff jhre Vnterthanen eine Schatzung geleget / damit etlich Gelt auffgebracht / damit die Soldaten etlicher massen contentiret würden. Damit nun die Vnterthane̅ mit dieser Schatzung desto besser ankommen möchten / hat sie durch offentliche Patenten bewilliget / daß auß den Niderländischen Provincien / als Holl-vnnd Seelandt / auff dem Fluß Schelda / vnnd anderswo nicht / nach Antorff vnd die an diesem Fluß ligende Orther / Hering / Bicking vnnd dergleichen (Licenten auff der Scheld eröffnet.) gesaltzene: wie auch Stockfisch / Käß / Oel / vnd allerley Gattung grüne Fisch / gegen Entrichtung der gebührenden Licenten / frey / sicher / vnnd vngehindert passiren möge. (Scharmützel zwischen den Stadischen vnd Spanischen.) Als inmittels Capitayn Wolff von Emmerich mit 150. Soldaten zu Fuß nach dem Landt von Gülch gezogen / vmb eine Beuth zu erlangë / ist solches Graff Heinrichen von dem Berge verkundschafftworden / der dan̅ so bald mit 2. Compagnyen Pferden jhnen gefolget. Die Stadischen aber dessen vnwissent / haben sich in eines Bawren Hauß / vmb jhren Anschlag ins Werck zu richten begeben. Mitlerweil passierte Graff Heinrich vorvber / sie zu suchen / vnnd vermeindte sie etwan in derselben Refier in einem Gehöltz anzutreffen. Als er sie nun nirgend vernommen / ist er jhrer in gemeltem Hauß gewahr worden / hat derhalben selbiges alsbald vmbringet. Der vorgemelte Capitayn den Todt oder gefangen zu werden für Augen sehende / hat mit seinen Soldaten sich dapffer zu wehren sich entschlossen / derhalben etliche auff die Reutter außfallen vnnd mit jhnen Scharmütziren lassen / vnd ist er mit zwen andern hauffen zur Schewren auch außgefallen / vnd haben den Spanischen so hart zu gesetzet / daß sie sich endlich / nach dem der Scharmützel in 4. Stund gewehret / in die Flucht begeben / hinderlassende den Stadischen in die 30. Pferd / etliche Gefangene / vnnd andere Beuthen / mit welchen sie glücklich zu Emmerich ankommen. (Der Staden Mandat / wie sich jhr Kriegsvolck in den neutralen Ländern verhalten soll.) Demnach eine Zeit hero der General Staden in den Vereinigten Niderlanden Kriegsvolck / ohne Befehl vnd Wissen jhrer Obern / die Vndersassen deß Ertz-Stiffts Cölln / der Stifften Münster / vnnd Lüttich / dann auch der Landschafften Gülch / Cleff / Berg / Marck / vnd anderer Benachbarter Neutraler Landen / mit allerhand Brandschatzungen / Extorsionen / vnd Außzehrungen / vherfallen vnnd beschweret hatten / als haben sie folgenden Inhats Ordnung vnnd Befehl publiciren lassen. 1. Erstlich solte kein Obrister / Officirer / oder Soldat / zu Roß vnd Fuß / in die obbesagte Lande / ohne außtrücklichen Befehl / Erlaubnuß oder Patent / einzurücken / oder Truppenweiß noch anderst sich dahin zu begeben vnderstehen. 2. Dafern aber zu deß Landes Dienst ein Zug / mit gebührlicher jhrer Erlaubnuß / solte müssen in gemelte Lande vorgenommen werden / so solten die Kriegs-Obristen vnnd Officirer / welche das Krigsvolck führeten / in aller eyl darmit durchziehen / vnd niemand darinnen mit Schatzungen oder Einquartirungen beschweren. 3. Solten gemelte Führer vnnd Befelchshaber / die Amptleuth oder Schultheissen auff den Dörffern / da sie vbernachten solten / ansprechen / vnd jhre Paßzettel aufflegen / damit die Biletten vnd Außtheilung derselben mit guter Ordnung köndten gemacht werden. Solten auch kein Bilett mehr geben / als die Zahl deß Kriegsvolcks sich befinde. Das Kriegsvolck solte auch keine Vndersassen / oder Inwohner bemelter Stifften vnd Landschafften an jhren Personen / Gütern / Behausungen / wie dann auch viel weniger an einigen Kirchen / Klöstern / oder anderm im geringsten beschädigen: Die Verbrecher solten am Leib gestrafft / der gethane Schade aber von den Führern vnd Befelchshabern erstattet werden / im fall sie solche Verbrecher nicht gefänglich vberliefferten / dieselbe zu wider Erstattung anhielten / oder sonsten gebührlich bestraffeten. 4. Weil auch geklagt worden / daß jhr Kriegsvolck obberührte Vndersassen / mit monatlicher Contribution / mit Frondiensten / vnder diesem vnd jenem Schein beschweren solte: als solte hiermit allen Obristen vnd Officirern / wie auch allen gemeinen Soldaten ernstlich befohlen seyn / daß sie von keinen Stätten / Dörffern / oder einigen andern Orthen Gelt / oder Geltswerth solten mögen heischen / empfangen oder nehmen / vnder was Schein / als einer willigen Schenckung / oder andern dergleichen / bey Verlust jhres Diensts / wie auch doppeler Erstattung dessen / was sie empfangen / neben willkührlicher Leibsstraff. 5. Die Befelchshaber solten auch den Obrigkeiten solcher Landen die Macht Billetten zu machen nicht benehmen / oder derselben sich anmassen: sondern mit dem jenigen zu frieden seyn / was solche Obrigkeiten / neben Gutdüncken deß vber das Krigsvolck Befelchhabenden Officirers / einem jeden nach Gelegenheit anweisen. Vnd damit alle Vnordnung verhütet würde / befehlen sie allen jhren Commandierenden / Obristen vnd Officierern / so auff den Grentzen der Lande ligen / daß sie in Verwaltung Rechtens vnnd Gerechtigkeit / ohn einiges Nachsehen / wider die jenige / so diesem zuwider thäthen / mit gebührlicher Straff ernstlich verführen. 6. Damit sich niemand der Vnwissenheit zu entschuldigen hette / so were diese Ordnung vnnd Befehl an allen Orthen der Vereinigten Provintzien / wie auch in andern Stätten vnd Orthen so ausselhalb derselben vnder jhrem Gebiet stünden / angeschlagen vnd außgeruffen worden. Es solten auch alle Obriste / Colonellë / Advocaten / Fiscalen / Rittmeister vnd andere Officirer dieser Ordnung in allen Stücken vnverbrüchlich nachgeleben / vnd verschaffen / daß deren von andern nachgelebet würde / vnnd wider die Vbertretter / ohne [1296] einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren vnnd procediren lassen. (Treffen auf der See zwischen den Schweden vnd Polen.) Nach dë eine Zeitla̅g 6. Schwedische Kriegs-Schiff in der See gelegen / vn̅ in die Statt Dantzig nichts wollen einführen lassen / Als sind etliche Dantzigische Schiff / beneben etlichen Königischë Polnischen / vnd benantlich zehen Schiff / auff dieselbigen außgefahren / vnd ein starckes Treffen / 2. Meyl von der Statt / auff der See / bey 3. Stunden / mit jhnen gehalten / auch jhnen dermassen zugesetzt / daß 4. von den Schwedischen Schiffen / die Flucht genommen / der Admiral / vnd Vice-Admiral aber in der Dantziger Gewalt gerathen / wiewol der Vice-Admiral Fewer ins Pulver stecken / vnnd das Schiff sprengen lassen / daß es mit vielem Volck in die Lufft geflogen: der Schwedische Admiral / so ein Schlachtschwerdt geführet / ist in Halß geschossen worden / darauff er auch befohlen / ein Lunden ins Pulver zu stecken / dem jenigen aber / so solches verrichten wollen / ist im hingehen der Kopff abgeschossen / darauff er Quartier begehrt / sich verbinden lassen / gebeichtet / vnd communiciret / aber bald darauff verschieden: es sind auch viel Brieff vnd Cleynodien bey jhm gefunden / vnd vber 100. Schweden gefangen in Dantzig gebracht worden: Ist also der Sieg bey den Polnischen / wiewol nicht ohne Verlust / verblieben. (Königs in Schweden Mandat wider die Dantziger.) Weil nu bißhero die Dantziger in die vom König in Schweden begehrte Neutralität nicht einwilligen wollen / sondern sich demselben so viel sie gekönt widersetzet / vnd hergegen jhrem Schutzherren / dem König in Polen / allen müglichen Vorschub gethan / als hat Jhre Mayestat vmb sie zu bezwingen / vnnd auff jre seiten zu ziehen / nachfolgendes Mandat an alle See-Stätte abgehen lassen. Wir Gustavus Adolphus von Gottes Gnaden / der Schweden / Gothen vn̅ Wenden König / Großfürst zu Finland / Hertzog zu Estland vnnd Carelien / Herr zu Ingermanland / sc. Thun kundt hiemit allen vnd jeden / denen hieran gelegen / oder einige Interesse zu haben vermeinen / Ob wol wir die gantze Zeit vnserer Regierung / den Polen vielfaltige Vrsachen vnd Mittel / zu Widerbringung alles ruhigë Wolstands in diese Nordländer vorgeschlagen / damit nicht allein alle friedliebende Correspondentz denen an der Ost-See gestossenen vnd angrentzenden erstattet / besondern auch / vnd vornemblich dieser Völcker rechtmessige Gewerb: vnd Handlungen / in Jhren vorigen Standt / vnd zu voriger Freyheit widerumb gelangen möchten / daß dennoch dieselbe in jhrem feindtseligen Vorsätz der gestalt verharret / daß auch / je höfflicher sie von vns tractirt / je mehr vnd vnbilliger sich dieselbe dagegen erwiesen vnd bezeiget haben / Vnd damit wir der andern Händel allhier geschweigen / so hat die einige Statt Dantzig / vngeachtet wir derselben stets mit allen Gnaden der Gestaldt beygethan gewesen / daß wir gegen derselben vns nit allein keiner Feindtseligkeit vernehmen lassen (welches wir doch als gegen vnsers Feindes Vnterthanen / vnd die sich aller Feindtschafft wider vns zum offtern de facto erklert / mit gutem Fug vnd Recht wol thun können) besondern vber das auch jhnen noch Wahl gelassen / entweder in Freundschafft / oder billigmessiger Neutralitet sich gegen vns zu verhalten / dennoch vmb so viel weniger solches erwiedern oder erkennen wollen / daß sie auch nach so vielfeltiger wiederholeten vnserer Gnade / noch viel hefftiger wie dabevor / nicht allein vnsere Vnterthanen / sondern auch Außländische / vnd mit jnen negotijrende Leuthe verfolgt / ja das Meer selbsten mit jhren Raub Schiffen zu erfüllen sich vnterstanden. Wannenhero dann / ob Wir wol vnserer angebornen Miltigkeit nach / vngern zu eussersten Mitteln vns bewegen zu lassen / geneiget / vnd aber so wol dem gemeinen besten / als einem jeglichen insonderheit daran gelegen / daß dergleichen Zerstörer öffentlicher freyheit billigmeßig gezüchtiget werden / Wir entschlossen sein / jhnen hinfüro alle Schiffart zu verhindern / biß Wir erspüren / ob sie durch diesen Weg zu heilsambern Rathschlägen möchten gezogen werden. Damit nun die Außländische wegen vnwissenheit dieses Vnsers willens / nicht etwa in Schaden oder Gefahr gerathen mögen: Wollen wir alle vnnd jede weß Nation oder Condition die sein werden / hiermit zuvor verwarnet haben / daß sie sich hinfüro aller Schiffart nacher Dantzig enthalten / vnnd selbiger Statt Einwohner mit solchen Wahren so zum Krieg dienlich / zu Vnser vnnd Vnserer Nachbahren praejuditz nicht stärcken / als lieb jhnen ist die straffe der Confiscation / an was Orthen sie damit von den Vnsern betroffen werden / zu vermeiden. Dan noch aber / damit Wir den Außländischen jhre Commercien nicht sperren / weder den Dantzigern alle Hoffnung sich zu bekehren / entziehen mögen / dafern etliche vorhanden / welche für einen billigmeßigen Zoll andere Wahren nacher Dantzig zu vberbringen / oder auch von dannen herauß zu führen vorhabens sein / wollen wir solches frey vnnd vngehindert zu geschehen gnädigst vergönnen / der gestalt aber / daß sie solche Freyheit / vnd deßwegen den gebürlichen Zoll / welchen wir in künfftig auff gewisse maß zu verordnen entschlossen / erlegt zu haben / entweder mit Vnser eygen / oder Vnsers im Dantziger Hafen Außliegers vnnd Deputirten Hand / wann es erfordert wird / oder wo dieselbe von den Vnsern angetroffen werden / zu erweisen vnd vorzuzeigen haben. Vrkundlich vnter Vnserm Königlichen Handzeichen vnnd secret. Gegeben zu Stockholm / sc. Anno 1628. (Vergebliche Friedens Tractation zwischen Schweden vnd Polen.) Nach dem die zu mehrmahlen angestelte Friedens Tractationes; zwischen beyden Königen Schweden vn̅ Polen / sich vnglücklich zerschlage̅ / vnd zu nichts worden / als hat endlich der Schwedische Reichs Cantzler Ochsenstirn auff zwey Jar Stillstandt begehret / die Kähne frey herunter zulassen / aber die Ströme nicht zu reumen / auch in der Pillaw den Zoll nicht nachzulassen / welches die Polnischen Deputirten nicht einwilligen wollen / sondern haben solches in continente an Jhre Königl. May. auch an die Statt Dantzig gelangenlassen / vmb zu deliberiren ob solches rathsamb were / beydes vor die Cron Polen als Dantzig. [1297] Darauff ein E. E. Raht dieser Statt alle drey Ordnungen / nemlichen einen gantzen Raht / die Ehrbare Gerichte / die Ehrbare Schöffen / vnnd die Erbare Gemein der 100. Männer auß der Kauffmanschafft / wie auch die Eltesten auß den Zünfften / auffs Rahthauß fordern lassen / jhnen der Schweden Begeren vorgehalten / mit begehren / die Sachen in Rahtschlag zu nehmen / vnnd jhr Gutachten E. E. Rath je eher je besser zu vbergeben. Worauff jede Ordnung in jhre gebräuchliche Gemächer eingangen / vnd die Sachen auff allerley Art wol bewogen / vnnd in einhelligem Consenß geschlossen / in obgedachten Anstandt nicht zu willigen / vnnd warumb man denselben nicht eingehen solte / jhre Rationes in 7. Puncten verfasset / vnd dieselben dem Rath vbergeben / worauff ein einhelliger Schluß gemacht / daß man solchen begehrten Zweyjährigen Anstandt / vor gut zu seyn nicht befinden könne / sondern daß derselbe der Cron Polen / wie auch der Statt Dantzig viel mehr schädlich denn frömblich seyn würde / vnd jhren Sluß / Jrer Königlichen May. per Posta zugesandt. (Der Polen vnd Dantziger vrsachen warumb sie mit dë Schweden keine Inducias an̅ales eingehen könten.) 1. Weil der Feind in der Pillauw den Zoll der 30. pro Cento in solchen Inducien vber / nicht abstehen will / welches eben so viel were / als wann er beym Weissen Berge / Haupte / vnd andern Orthen auff der Weichsel Zoll einnehmen solte. 2. Wann er schon frey gebe / dz die Kähne auff der Weichsel hervnter passiren solten / könte er wol mit dem Könige von Dennemarck ein Vornehmen machë / dz der selbe vns etliche Kriegs Schiffe vor die Porta legete / also dz niemand weder auß noch ein könte / wie er dann gemelter König schon einen Groll auff diese Statt geleget / dz man jme die Zeit hero kein Pulver noch andere Kriegs Munition hat wollen zukommen lassen / warumb er dann auch albereits Repressalien gegen der Bürger dieser Statt Güter gegeben / könte also dardurch leicht vervrsachen / dz alle Wahren nach der Pillaw würden gehen / vnnd vnser Port verschlossen bleiben. 3. Daß dardurch deß Feindes Vndergehörige / vn̅ Neutralisten / durch solchen Stillstandt mächtig sehr würden gestärcket werden. Ja der Feind würde durch solche Mittel auch Jhrer Königl. May. Vnderthanen an sich ziehen. 4. Weil der Feind jetzo in Schweden höchlich bedränget / dieweil er vom Könige in Den̅emarck Löchlandt vnd Bliecker wider deß Kaysers seine Armee zu defendiren angenom̅en / vn̅ sich verobligiret hat 9000. Man̅ auff seinen Kosten zu halte̅ / so würde er solches Volck in diesem Stillstandt auß Preussen vnd Liefflandt außführen können. 5. Dz der Feind vom Zolle in der Pillaw weit mehr würde Nutz haben / in dem er mit demselben höher steigë könte / als sonsten Kauffleuthe in jrer Handlunge haben würden / könte also dardurch vnserer Statt alle Handlung abgenom̅en / vn̅ wie zuvor im andern Punct gedacht / durch den König von Dennemarck gehindert vn̅ gehem̅et werden. 6. Daß auch diese Statt derowegen die Anzahl jres habenden Kriedsvolcks vmb vorstehender Gefahr halben / nit würden mindern oder abdancken können / denn da man künfftig solches wider bedürfftig seyn möchte / würde dergleichen versuchtes Volck auffzubringen schwer fallen. 7. Die Benachbarten würden sich durch diesen Zweyjährigen Stillstand auß der Pillaw mit Getreyde / vnd allerhandt Proviant / wie auch allerhandt Munition versorgen / möglichen auff etliche Jahr / vnd vns nachmals den Kopff biethen / vnd darnach trachten / wie sie vns den Handel vn̅ Nahrung benehmen / vnd denselben auff die Pilaw ziehen möchten / der Cron Polen zu mercklichë Schimpff / vnd dieser Statt zu grossem Schadë. Als sich nun diese Friedens Tractation zerschlagen / hat der König in Schweden den Krieg wider anfangen zu continuiren / vn̅ ist mit 8000. Mann in der Pillaw ankommen / vnnd hin vnnd wider den Polen grossen Schaden gethan / so wolten die Polen nicht ins Feldt / biß sie völlige Bezahlung hetten / liessen sich auch vernehmen / sich zu confoederiren / vnd selbst bezahlt zu machen. (Schweden machen sich für Dantzig.) Im Majo haben sich die Schweden wider mit 12. Schiffen für die Einfahrt der Statt Dantzig geleget / vnnd etliche Schuß auff die Schantzen vnd daß Hauß Weichselmünde gethan: ist jhnen aber dermassen geantwortet worden / daß sie sich vmb etwas zurück machen müssen: haben aber doch die Einfahrt gantz gesperret gehalten / also daß etliche Schiff / so mit stattlichen Wahren beladen / vnd dahin gewolt / nach Königsberg einlauffen müssen: dahero die Bürgerschafft in Dantzig sehr schwürig gewesen. Die Schwedischen haben auch einen Streiff / 3. Meyl von Dantzig / gethan / 6. Dörffer geplündert / vnd verbrandt. Der König in Polen hat bey Braunsberg sein Kriegsvolck mustern / vnd demselben Gelt reichen lassen / 9000. Polen vnd 8000. Teutsche befunden. Hingegen hat auch der König in Schweden zu Marienburg sein Volck gemustert vnnd 110. Fähnlein zu Fuß ohne die Reuterey befunden / der hat bald darauff etliche Compagnien Polen bey der Statt Meve geschlagen / vnd etliche Fahnen bekom̅en. Nach diesem hat er das Hauß Weichselmünde bey Dantzig mit 300. Pferden besichtiget / darinnen eine starcke Besatzung gelegë. Der Churfürst von Brandenburg hat 600. Mann vnd 4. Stück Geschütz nach dem Polnischen Läger schicken wollen / so der Schwede intercipiret / die Officirer vnnd Geschütz hat er dem Churfürsten wider geschickt / das Volck aber behalten / die jhme auch alle gutwillig geschworen. Hernach haben die Schweden das Stättlein Scharneck / 5. Meil von Dantzig abgelegen / darin Polnische Besatzung / erobert. Hierauff ist der König ferner fortgeruckt / vnd mit 10000. Mann wunderlich vber einen Morast kommen / Kanen vn̅ Schupen auff Wägen / so wol auch viel Lederne Geschütz (welche erst newlicher Zeit in seinen Landen erfunden) mit sich führen lassen / vnnd drey Schiffbrücken gemacht / da er das Volck vbergesetzet / vn̅ nahe an die Statt Dantzig in einen Wald geleget.
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Vmb den 25. Junij in der Nacht vmb 2. vhr hat der König mit seinem Geschütz / auff die Königl. Polnische vnd Dantzigische Schiff / so an der Weichsel gelegen hefftig geschossen / vnnd das grosse / das Holländische Hauß genant / einbekommen / die Dantziger Schiff haben von 3. vhr an / biß 6. auff den Morgen mit jhnen geschlagen / aber die Schweden seind jhnen zu mächtig worden / zu deme ist von einer brennenden Lundten eine Funcke ins Pulffer gefallen / also daß das Volck in den Schiffen sich selbst verwahrloset / vnnd in die Lufft geflogen / darnach wil der Admiral sich in See retirirn / kömpt aber auff den Sandt / vnnd wird von den Schweden in Grundt geschossen / auff den Schiff sind 40. Metallene Stück gewest / so alle mit dem Volck geblieben / welcher Schade vber 2. Tonnen Golts geschetzt worden. Die im Blockhauß haben also Fewer geben / daß der König in Schweden sich entlich wider ins Holtz retiriren müssen / vnd 14. Wägen mit Todten jhme nachführen. Er hat sich zwar zwischen der Statt vnnd dem Plockhauß verschantzen wollen / weil er aber deß Sandigten Bodens / vnd deß Wassers halben / so jhm in die Schantzen kommen / nicht gekönnet / hat er sich wider von dannen begeben. Im Julio ist die Weichsel von langwürigem Regenwetter so sehr angeloffen / daß alle Polnische (Rege̅ wetter den Polen vnnd Schweden schädlich.) vnd Schwedische Brücken darauff von der Gewalt deß Wassers zerbrochen / vnnd weggetriben / also dz in 5000. Schweden vber der Weychsel bleiben müssen / die wegen deß Wassers grosse Noth gelitten. Sonsten hat sich auch von dem stettigen Regen das Getrayd auff dem Feldt geleget vnd verfaulet. In diesem Monat ist auch wider ein Landtag zu Warschaw gehalten worden. Der König in Polen ist zwar mit zimlicher Schwachheit damals behafftet gewesen / hat sich aber doch auff einem Sessel zu der Versamblung tragen lassen / vnd selbiger biß zu end beygewohnet. Vnder andern ist geschlossen worden / 1000. Man̅ Kayserl. Volck einzunehmen. Item den letzten dieses / alles Volck zubezahlen / vnd vber die Gebühr / ohne alle empfangenen Proviandt / ein Monat Soldt zuverehren / daß sie so lange gewartet. Den Dantzigern hat man auch Freyheit gegeben / vber dero Tuch Stappel / alle Engelländisch vnnd Holländisch / so wol auch die Tücher so zur See einkommen / mit der Statt Siegel zuversiegeln / vnd wo sie in gantz Polen / Reussen vnd Preussen / ein vnversiegeltes Tuch finden / solches frey hinweg zunehmen. Die Dantziger haben auch vmb fxeyen Zoll auff ewig / vn̅ vmb die Statt Putzke angehalten / so jhnen aber gantz denegiret worden / die andern Tractaten seyn ingeheimb verblieben. Sonsten ist auch beschlossen worden / daß der Printz Vladislaus 6000. Mann führen solte. Hernacher hat Jhre Königl. May. durch Gesandte an Jhr Churf. Durchl zu Brandenburg begehret / sich zuerklären ob sie es mit Jhrer May. oder dem Schweden halten wolten / vnnd ob sie getrawete einen beständigen Vergleich vnd Frieden zwischen jhnen zutreffen. (Der Stände in Schweden Schluß wegen Succession im selben Königreich) Demnach die Schwedische Stände gesehen / daß zwischen Jhnen vnd dem Königreich Polen / noch zur Zeit kein Frieden köndte getroffen werden / haben sie einen endliche Schluß gemacht / wo auch ins künfftige keine leidentliche Friedensmittel an die Handt könten gebracht werden / den Krieg gegen Polen zu continuiren / auch alle Vnruhe auff tödtlichen Abgang jhres Königs zuverhüten / Die Anno 1604. aufferichtete Constitution von deß König Reichs Schweden Succession / ernewert / vnd auff begebenden Jhres Königs / ohne Männliche Erben / tödlichen Abgang / seine Tochter Fräwlein Christinam / als ein Erb-Fräwlein deß Reichs Schwede auffzunehmen / vnnd bey vollkommener Königlicher Gerechtigkeit zuerhalten / eingewilliget. (Schweden nehmen Marienwerder ein.) Mitler weil ist der König in Schweden mit 80. Cornet Reutern / 10. Regiment Fußvolck / 6. Companyen Dragonern / vn̅ 4. Stück Geschütz / bey der Statt Marienwerder ankommen / die sich so bald an jhne ergeben / vnd ist die Besatzung darin mit Sack vnd Pack außgezogen. Von dar ist er anderthalb Meilen von der Statt Grauwdentz marchiret vnnd zwo Brücken vber den Fluß geschlagen; auff der andern Seithen der Weixel hat das gantze Polnische Läger jme auffgewartet. Vnlang hernach ist zwischen den Polen vnnd (Treffen zwischen dë Schweden vnd Polen.) Schweden ein starckes Treffen vorgangen / darbey Beyderseits zimlich Volck geblieben / doch hat der Schwede den Polen in 80. Wägen mit Proviand abgenommen. Auff dieses hat sich der Alte Graff von Thurn / welcher sich dieser Zeit bey J. Kön. May. zu Schweden befunden / mit theils Volck für die Statt Mewe gemacht / vnd dieselbe belägert. Daselbst hat ein Polnischer Obrister Moraßky genant / etliche mal mit jme Scharmützirt / aber alle Zeit mit Verlust abweichen müssen. Vnder deß seind die Schweden mit etlich Volck in der Nacht bey dem Stättlein Newburg (Schweden nehme̅ das Städlein Newenburg ein.) / welches zwischen Thorn vnd Dantzig gelegen ist / auff einer Seithen bey zwo Meilen Morast vmb sich / vnnd auff der andern Seithen die Weichsel habend / ankommen / vnd dasselbe vnversehens ohne Verlust einiges Mannes eingenommen. Gemeltes Stättlein ist nur mit 80. Mann besetzet gewesen / welche alsbald / zu Ankunfft der Schweden / jhre Rohr auff die Erden geworffen / vnd Quartier begehret / sind aber doch jhrer etliche nidergehawen worden. Es haben die Schweden in 7. Tonnen Golts wehrt / an Gelt vnd andern Sachen darin bekommen / vnd solches mit 250. Man̅ besetzt. Aber bald hernach / alß die Polen ein Erfahrung bracht daß 150. Mann auß besagtem Stättlein Newburg / einen Meyer Hoff zu plündern außgezogen / haben sie selbe vmbringt vnd nidergehawen / darauff sich nach dem Stättlein gewendet / vnnd / weil die Bürger / so mit den Schwedischen nicht wol gestanden / jhnen zuvor / wo es am besten zuerobern / allen Bericht gethan / dasselbige zu stürmen angefangen / worauff [1299] die Bürger in der Statt die Schwedischen Soldaten auch angegriffen / die Thor geöffnet vnd die Polen eingelassen / welche die Soldaten fast alle nidergehawen / vnd also das Stättlein wider in jhren Gewalt gebracht haben. Hierzwischen sind J. May. zu Schweden 54. Schiff mit frichem Volck auß Schweden / wie auch ein Rheingraff mit 2000. Kürassiern ankommen / worauff er mit seinem Läger auffgebrochen / vnd auff Straßberg / welches der Statt so an dem Fluß / die Drabentz genant / 6. Meilen von Graudentz abgelegen / zugezogen / darbey J. May. einem vornehmen Herrn im Colmischen Bisthumb also zugeschriben; (Deß Königs in Schweden Schreiben an einen Landstand im Colmischen Bisthumb.) Wir Gustaphus Adolphus / sc. Vnser Gnad vnd Gruß / sc. Wol Edler Jobans Tzialnisky zuvorn / sc. Wenn ewers Königs Ratbgeber / so sehr auff der jhrigen Wolfahrt / als vnserer Vnderthanen Freyheit zu vndertrucken / weren bebedacht gewest / stünde es ohne zweiffel besser in Polen / vn̅ weren Wir nicht bewogen worden / vnser Sicherheit durch eines andern Schaden zuverschaffen / aber weil sie die Regiersucht vber Vnser Leuthe eingenommen / also daß sie auch nunmehr nach 30. jährigem Kriege nicht den Frieden begehren / geschicht es / daß wir zum Kriege weiter genötiget / vnnd sie denselben je mehr vnd mehr vff sich zunehmen gezwungen worden / wie woln Wir demnach rechtmässige Vrsach haben / nicht allein dieselbige / so mit jrem Raht / sondern auch mit Proviant / Gewehr / Gelt / dem Kriege Vorschub gethan / nachdem man an allen Friedens Mitteln zweiffelt / mit Schwerd vnd Fewer / auffs eusserste zuverfolgen / damit endlichen / weil es auff andere Art nicht geschehen kan / die Verwüstung zum wenisten dem Kriege ein Ende mache. Allein weiln Wir wissen / daß der vbrige elende Pöfel / vn̅ die meiste Ritterschafft / nicht so sehr von jhnen selbst / als gezwungen / den Krieg gegen Vns continuiren / vnnd nichts söhnlichers wüntschen / als den Frieden / daß sie nicht von der Alten Freyheit in Knechtischen Zustandt gesetzt werden / vnd daß sie frembder Leuth Ehr / Geitz / vnd Muthwillen / mit jhrem Blute forthelffen müssen / sein Wir bewogen worden / daß Wir deß Kriegs rechtmässiger vnnd gelinder gegen euch gebraucht haben. Weil Wir demnach vernommen / daß du der Ansehnlichste vnd Fürnembste / in dem Colmischen Bisthumb / haben Wir nicht allein befohlen / daß Vnser Soldatesca im machiren / deiner Güter / vud Vnderthanen / mit Würgen vnd Anzünden verschonen / Sondern zu mehrer Versicherung dir ein Salvaquardy ertheilt / damit Wir dir Anlaß geben / nochmals mehr auff Friedsame als Blutdurstige Rathschläg zugedencken / fürnemblich aber haben Wir mit deinem loßgegebenen gefangenen Knechte dich ersuchen wollen / weil der Fried vnd Stillstandt gäntzlich nicht fort gehen will / Du die vbrigen Stände dieses Craysses fürnemblich den Adel bereden wollest / daß sie vffs wenigste ein Neutralität mit Vns auffrichten / Wirstu Sie also bewegen / daß sie wegen der Neutralitat, Boten mit gewissen Conditionen / so Ehrlich / vnnd dem Polnischen Adel geziemet / zu Vns abfertigen werden / wollen Wir niemand verhindern / das Seinige in guter Ruhe vnnd Frieden zugeniessen. Werdet Jhr aber den Krieg der Neutralität vorziehen / vnd allen Frieden vnnd Stillstandt verwerffen / haben Wir beschlossen / daß wer sich nach dem Kriege sehnet / auch im Kriege vmbkommen solle. Geben im Läger bey Straßberg / den 30. Septemb. 1628. (Dantziger halte̅ beym König in Polen vm??? Frieden an.) Demnach der König in Schwede̅ nicht allein zu Wasser / sondern auch zu Landt / der Statt Dantzig fast allenthalben die Päß / Ab-vnnd Zufuhr gesperret / vnd dardurch allem Handel vnnd Kauffmanschafft / alda grossen Schaden zugefüget: als haben sie auß allen dreyen Ordnungen ein ansehnliche Bottschafft an den König in Polen abgefertiget / vnd Jhme die eusserste Noth der Statt anbringen / vnd darneben / ein Frieden mit dem König in Schweden zu treffen / oder jhne mit grösserm Ernst anzugreiffen / ansuchenlassen. Dergleichen Anbringen hat auch die Statt Thorn / deren die Schweden je länger je näher kom̅en / neben der gantzen Landschafft Preussen / durch jhre Abgesandte thun lassen. Darauff der König in Polen sich resolviret / Daß er für dißmal ein Frieden zu treffen gesinnet were / wo nur der König in Schwedë darzu einen Lust hette / vnd solte deßwegen an Jhme nichts ermangeln / wolte auch die newe Friedens Tractation auffs förderlichste fort treiben vnnd wo selbige zu nichts werden solte / wolte er dem König in Schweden genug gewachsen seyn. Gegen Jhnen / vnnd sonderlich der Statt Dantzig / thete er sich bedancken / daß sie biß hero so getrew verblieben / vnnd wolte er sie ferner zur Beständigkeit ermahnet haben. Auch solte jhnen für jhren Schaden ein gute Erstattung geschehen. (Schweden nehmen Straßbergein.) Als vnderdessen / wie droben gemeldet worden / den Schweden etlich frisches Volck zukommen / sind sie auff die Statt Straßberg zugezogen / dieselbe belägert / vnd nach dreyen Stürmen mit Accord einbekommen. Die Besatzung darin ist mit Sack vnnd Pack / Ober vnnd Vnder wehren / vnnd 2. Stücken Geschütz abgëzogen. Nachdem der Accord welcher auß mangel Pulvers von den Belägerten getroffen worden / gemacht / der Abzug aber noch nicht geschehen / sind etliche Cossaggen mit Pulver in die Statt kommen / Worauff die Polen darin den Accord zu endern begehret / welches aber der Capitayn / Mortaigne genant / nicht thun / sondern den Schweden die Abrede halten wollen. Darüber er hernach im Polnischen Läger angeklaget / vnnd von dem Feldherrn zum Schwerdt verdammet worden. (Obrister Baudiß von den Polen geschlagen.) Nach Eroberung der Statt Straßberg / als einem Paß in Massaw / ist etlich Schwedisch Volck / vnder dem Obristen Paudiß / in besagte Landtschafft eingefallen / vnnd biß nahe an die Statt Warschaw gestreiffet / viel Menschen / [1300] vnd Viehe / auch sonsten stattliche Beuthen mit sich genommen / vnd nach dem Schwedischen Läger zugeführet. Als solches den Polen verkundschaffet / sind in 3000. Husaren den Schweden entgegen gezogen. Als solches der Obriste Paudiß vermercket / hat er die eroberte Beuthen ins Läger convoyren lassen / vnd mit 5. Corneten die Polen angegriffen / sich durch dieselbe Ritterlich durchgeschlagen / vnd endlich gar zertrennet / als daß sie die Flucht geben wollen. Als jhnen aber der Obrister Budler mit 3. Companyen Dragonern zu Hülffkommen / haben sie sich wider zusammen gethan / die Schweden vmbringet / vnd meistentheils nidergehawen / 3. Cornet erobert / vnnd den Obristen Baudiß hart verwundet / neben 50. andern gefagen: Jedoch sind der Polen auch ein zimliche Anzahl im Stich bliebë. (Zeughauß zu Warschauw fällt ein.) In der Statt Warschaw ist diese Zeit wegen deß Einfals der Schweden in Massaw grosser Schrecken gewesen. Der Staroß hat neben dem Bürgermeister daselbst der Bürger Gewehr besichtiget / hernacher in das Zeughauß sich begeben. Sobald sie nun in das Gewölb hinein gangen / ist selbiges eingefallen / vnnd etliche todt geschlagen / der Burger meister vnnd Staroß sind noch lebendig / aber doch sehr gequetscht / vnnd vbel zugericht herauß gebracht worden. Solches ist für ein böß Omen gedeutet / vn̅ von da an viel Sachen hinweg / nach Crackaw die Hauptstatt in Polen / geflehet worden. Vnderdessen hat der König in Schweden 5. Stück Geschütz / welche der Hertzog von Friedlandt / dem König in Polen zugesendet / auffgefangen auch das Stättlein Newmarck / an dem Fluß Drebnitz gelegen belägert / aber darvor etliche Stürm verlohren / vnd selbsten in einen Backen verletzt worden. Als nun hierzwischen der Winter vnnd Kälte allgemach herbey ruckete / ist er endlich mit dem meisten Volck darvor abgezogen / vnnd allein ein klein Läger die Päß zuverwahren darvor gelassen. Die Schweden waren mit jhrem graben vnd schantzen / wo sie hinkamen / so geschwind / daß jhnen die Polen beyzukommen nicht vermochten. Miiler weil haben die Dantziger auff dem Bischoffs Berg vor selbiger Statt eine grosse Schantz / die Belägerung zuhindern / gemacht. Vmb diese Zeit ist das gemeine Geschrey gewesen / daß die gantze Schwedische Armada auff 10000. zu Roß / vnd 30000. zu Fuß bestünde. Vnd ist selbe durch das hin vnnd wider in Teutschlandt ahgedanckete Keyserl. Volck / welches dem König in grosser Anzahl zugezogen / sehr gestärcket worden. (Straßberg von Polen vergeblich angefallen.) Vnder diesen verlauff habë sich die Polen vor Straßberg worin̅ sich der alte Graff vo̅ Thurn sampt dem Obristen Teuffel mit 8. Compagnyë Volcks befunden / begeben / vn̅ selbiges gleich wie Newburg zu vberrumpeln vermeinet / das Glück aber hat ihnen hierin nit gedienet. Dann sie von der Schwedischen Besatzung also empfangen worden / daß ihrer in 400. darvnder viel guter Officirer gewesen / im Stich geblieben. Kurtz zuvor ist der Junge Graff von Thurn nach zu vorhero außgestandener Schwachheit daselbs Todts verfahren. Der alte Graff von Thurn ist kurtz vor seinem Endt zu ihm kommen / jedoch hat er noch mit im reden kön̅en Nach dem nun gedachter Graff gestorben / hat der Vatter / weil die Festung kurtz darauff von den Polen blocquiret / darinnen verbleiben müssen. Ober nun wol dem Polnischen Feldherrn geschrieben / daß er jhm vergönne möchte mit seines Sohns Leichnamb herauß zuziehen / weil er in keinen Reichsdiensten bey der Königlichen Schwedischen Armee verbunden / hat er doch solches nicht erhalten können: Derhalben er ein andere Resolution gefast / mit etlichen Pferden sich herauß gelassen / vnd vngeachtet der Feind vmb vnnd vmb gelegen / er mit sonderbarem List / wiewol vielmals Polen auff jhn gestossen / davon kommen / vnnd weiter dann 20. Meylwegs / sonder absitzen von den Pferden / ehe er in Ihrer Excell. deß Herren Reichs Cantzlers Quartier kommen können / reiten müssen. (Friedens Tractation zwischen Polen vnd Schwede̅.) Vnder diesem Verlauff ist zwischen den Polen vnd Schweden eine Newe Tractation angestellet worden / vnd sind die Commissarien dazu auff der Polen Seithen gewesen / Starosta Drepsky / Starosta Rigsky / Starosta Bisesky / Weywoda Sendemirsky / Weywoda Clelmirsky: auff der Schwedë Seithen aber Reichs Ca̅tzler Ochsenstern allein / darbey haben sich auch befunden Chur Fürstl. Brandenburgische Gesandte. Es ist aber diese Tractation gar langsamb fortgangen / vnnd hat man sich in den Praeparatoriis, vber den Tituln / so einer dem andern in den Procuratoriis geben sollen / gar lang auffgehalten. Dann die Schweden dem König in Polen den Titul deß Königs in Schweden nicht geben / auch damit nicht zu frieden sein wollen / daß in der Polnischen Vollmacht gesetzet worden / starcks bey den Worten: Königs in Schweden. Welchen Titul wir Ihme ohne Praejuditz vnserer Erbgerechtigkeit geben: Sondern es solte der vollkommene Schwedische Titul / der Gothen vnnd Wenden / sc. gesetzet / vnnd hernacher zu End die Protestation erst hinzugesetzet werden. In der Polnischen Stände Procuratorio aber solte der volle Schwedische Titul ohne einige Protestation stehen / wie derselbe von andern Königen vnd Fürsten gegeben wird. Der König in Polen hat den Titul Serenissimi zu geben gewilliget: aber Protentissimi verweigert. Hieran nun hat sichs ein Zeitlang gestossen / vnnd viel Disputierns darüber vorgangen / vnnd hat der Reichs Cantzler Ochsenstern seine Intention durch weitläufftigen Beweiß vnnd Exempel behauptet / vnnd außgeführet / deß Inhalts: Wann man Titulum Sueciae dem König in Polen geben solte / so würde man sich selbsten beschuldigen allerhand Rebellion / vnnd Trewlosigkeit / vnnd sich selbst damit widersprächen. Weil sie aber solches nicht thun könten / hetten sie zu Er [1301] haltung jhres Standes so viel blutige Kriege geführet / auch so mannichfaltige Beschwerungen außgestanden: auch deß gantze Reichs Vndergang viel lieber erwarten wohten / als zu dem / so jhren Statum vmbkehrete / vnnd eine Infamiam auff sich trüge / sich verleithen lassen. Jetzo würde nur von einem längern Stillstandt gehandelt / vnd dörffte der König in Polen durch diesen Actum all seinen Rechten nicht ewig absagen. Die Protestation würde jhme denselben Titul vnnd Recht vorbehalten: so stünde jhme auch frey den Schwedischen Titul in seinen eigenen Brieffen vnd Diplomatibus noch wie vor zugebrauchen / welches deß Königs in Polen Praetension vnd Recht auff das Königreich Schweden auch bey den Nachkommen erhalten vnd bezeugen könte. Führete auch Exempel eyn: Erstlich der Holländer / so dem König in Hispanien Titulum denegirten / auch nicht gestatten wolten / daß der König in seinem an sie datireten Diplomate denselben gebrauchete. Dem König in Franckreich Henrico III. ob er wol alle zeit den Polnischen Titul geführet / were dannoch derselbe jhme von der Cron nicht gegeben worden. Item Maximiliano Austriae Regi Angliae, welcher Franciae Titulum gebrauchet. Meinete also der Reichs Cantzler / daß es genug were / wann der König in Polen in seinen Mandten vnd Brieffen sich deß Schwedischen Tituls gebrauchte / vnd darüber noch eine Protestation dem Königlichen Titul Gustavi anhenckete / dardurch deß Königs in Polen Gerechtigkeit jederzeit vorbehalten würde. Die Polnische haben diß auff jhres Königs Resolution außgesetzet. Als sie nun ferrner zur Sachen geschritte̅ / hat der Schwedische Reichs-Cantzler nach folgende Puncten vorgeschlagen: Erstlich daß zwischen beyden Königen vnnd Königreichen die Waffen auff 10. 15. oder. 20. Jahr nider gelegt werden / vnd kein Theil wider daß ander etwas Feindliches vornehme. 2. Was ein jeder gegenwertig in Besitz hat / das solt er die Zeit deß Anstandes / geruhiglich behalten vnd besitzen / das allein außgenom men / was in diesen Tractaten wird außbedungen / vnd wider gekehret werden. 3. Auff allen Landtstrassen vnd Wasserströmen solt die Handlung frey seyn. 4. Alle Wahren / so die Weissel herab kommen / solten am Haupt / oder an einem andern bequemen Ort einen gewissen Zoll ablegen / der Edelleuthe Getrayde außgenommen. 5. Deß Königs von Polen Schiff-Armada müsten auß dem Dantzker Port abgeschaffet werden / vnnd solt keine andere die Zeit vber deß Anstandes / es sey vnder was Schein es wolle / wider zusammen gebracht werden. 6. Müste auch von allen Wahren / so beydes zu Dantzig vnd Pillaw abgeschiffet werden / dem Könige vnd Königreich Schweden ein gewisser Zoll abgeleget werden / zu abtragung der Vnkosten / so auff die Besatzung dieser Orten müsten gewandt werden. 7. Damit vnderdessen der König in Schweden sicher sein möchte / daß nichts Feindliches wider jhn / das Königreich Schweden / vnd darzu andere gehörige Provincien solt angestellet werden / so müsten bey wehrendem Stillstande der Durchleuchtigste Churfürst von Brandenburg / die Herren Preussischen Stände / so wol Königl. als Fürstlichen Theils mit der Statt Dantzig sich verbinden / vnd dieses mit Zulaß deß Königes vnd Königreichs von Polen / dafür zu hafften / daß sie nicht zulassen wolten jechts wider diese Vergleichungen vorzunehmen / auch daß sie sich zu diesem Ende / mit dem Könige vnd Königreich Schweden verbinden wolten / da irgends ein Dritter in diß Spielkommen möchte / wie denselben zubegegnen. 8. Gericht vnd Gerechtigkeit / soll nach gleicher Wage / einem jeden geleistet werden / vnd sollen die im Hertzogthumb Preussen von beyden Theilen eingenommene Oerter mit abführung der Besatzung / dem Churfürsten vnnd andern rechtmessigen Besitzern wider geräumet vnd eingegeben werden. Den Pillawischen Port vnd dabey auffgerichtete Fortezzen allein außgenom̅en. 9. Alle Gefangene weß Standes oder Wesens die seyn / sollen beyderseits ohne einige Erstattung frey gelassen werden. 10. In wehrenden diesem Anstand soll auch keine Gelegenheit vorbey gelassen werden / wegen der Hauptsachlichen Controverß / beydes zu tractieren vnd zu beschliessen. 11. Der König / das Königreich Polen / vnd Groß-Fürstenthumb Littawen / sollen die Verbündnuß belieben. Demnach Jhre Keyserl. May. im nechstverschienen (Türckische Bottschaft zu Wien ankommen.) Jahr den Frieden mit dem Türcken ernewert / vnnd beyderseits verglichen worden / daß einer dem andern eine Bottschafft zuschicken solte: als sind die Keyserliche nach Constantinopel / vnnd die Türckische nach Wien raysende Bottschafften / in der Hungarischen Festung Comora zusammen kommen. Daselbst haben sie jhre Rayse fortzustellen / gegen einander abgewechselt / vnnd hat der Keyserl. Gesandte Herr von Kuffstein / ein Türckische / der Türckische aber ein Keyserliche Convoy von da auß / zu sich genommen. Der Türckische ist mit seinem Comitat den II. Octobr. zu Wien angelangt / vnnd auff nach folgende Manier einbegleitet worden. Erstlich sind 4. Fahnen Bürger zu Fuß in den Gassen / durch welche die Türckische Bottschafft durchziehen sollen / in jhrer Ordnung gestanden. Darauff ist der Keyserliche Hoffmarschalck / Herr Graf von Schwartzenburg / mit seinem Comitat / wie auch die Bürgerschafft vnnd Handelsleuth zu Roß hinauß gezogen / vnnd haben die Türcken ohnge fehr ein halbe Meil von Wien im freyen Feld dergestalt empfangen: Erstlich als der Herr Hof-Marschalck vnd der Türckische Bassa einander ersehen / sind sie einander entgegen geritten / vnd ist der Türck am ersten / darnach der Herr Hof-Marschalck von den Pferden abgestiegen / einander entgegen gangen / vnd hat der Hofmarschalck [1302] nach beyderseus beschehener Reverentz / den Turckischen Bassa wegen Jhr. Keys. May. durch einen Dolmetschen empfangen. Nach solchem ist ein Keyserliches Leibroß / mit einem sehr stattlichen vnd mit Edelgesteinen besetzten Roßzeug / vorgeführt worden: darauff der Bassa gesessen / vnnd folgends zum Kärndter Thor durch die Statt biß zu seinem Quartier / vor dem rohten Thurn / vber der Schlagbrücken / begleytet worden. Voran ist geritten eine Compaguy Hungarn / theils mit / theils ohne Copyen / mit langen Fähnlein daran / mit jhren Trommetten / welche die Türcken von den Vngarischen Gräntzenbiß nach Wien begleytet haben. Denen ist gefolge??? ein starcke / vnnd sehr stattliche auß gebutzte Compagny zu Roß Bürger vnd Haudelsleuth mit blawen Feldbinden vnnd Federn gezi???ret / auch Heerpaucken vnd Trommeten vorher. Auff diese kam ein andere Compagny Bürger zu Roß / auch stattlich außgebutzt. Nach diesem sind gefolget die Türcken: erstlich / etliche mit Copien: darnach die Praesentroß / vnd deß Bottschaffters Leibroß / sampt vielen Türcken zu Roß: auff welche der Bottschaffter geritten / ein alter dicker Mann / mit einem gelbsammeten vnter: vnd rothsammeten mit Zobel gefüterten Oberrock. Neben jhm ist Herr Graff von Schwartzenburg / mit noch zween andern Herrn geritten. Hierauff sind wider etliche Türcken mit Copien vnd Fähnlein daran / geritten / vnd haben also mit etlichen nach fahrenden Türckischen Pagagywägen den Einzug beschlossen. Den 7. Novembr. hat Jh. Keyserl. Majest. die Türckische Bottschafft zur Audientz erfordert / die dann folgender gestalt auffgezogen: Erstlich sind 30. Personen zu Fuß gangen / welche die Praesenten für Keyserliche Majestät vnd König in Hungarn / so mehren. theils köstliche Leinwat / T???ppich / vnd Zeug von gülden Stück / neben zwey Reigerbüschen gewesen / offentlich getragen. Darauff sind etliche Personen / so die Praesentroß geführet / vnd dann endlich der Bottschaffter zu Roß gefolget / welchen der Herr Graff von Schartzenburg / Hoffmarschalck / vnd Herr Andelier zu beyden Seithen begleytet. (Reyserlicher Gesandter kompt gen Constantinopel.) Zu end dieses Jahrs hat Jh. Keyserl. May. Zeitung bekommen / daß jhr nach Constantinopel abgesandter Orator Herr von Kuffstein / mit seinem Comitat / daselbst glücklich vnd wo??? ausser drey Personen / so jhm vnterwegens an der Pest gestorben / ankommen were / auch allbereyt beym Türckischen Keyser Audientz erlanger / vnd die bey sich habende Praesenten vberlieffert hette: die weren aber dem Türcken gleichsam zu schlecht gewesen / vnangesehen die seinigen kaum halb so viel werth gewesen. Vnd hetten die Türcken deß Friedens mit Jh. Keys. May. nicht viel geachtet: wie dann die beyderseits abgeordnete Commissarij zu Trentschin in Vngarn sich vnter einander in jhrer Tractation nicht vergleichen können / vnd deß wegen sich zu jhrer Rayse anheym wider gefast gemacht. Demnach dieser Zeit die Holländer in Erfahrung brachten / welcher gestalt in Hispanien in (Spanien will den Krieg wider die Holländer continuiren.) vnderschiedlichen Berahischlagungen beschlossen worden / den Krieg wider sie vnnd jhre Abhaerenten zu continuiren: Zu welchem ende der Babst dem König in Hispanien erlaubt hette / daß alle Geistlichen in selbigem Königreich zur Contribution möchten gezogen werden. Als wurden (Die Holländer passen auff die Duyntircher.) zu Abbruch vnnd Incommodation deß Gegentheils in den Vereinigten Niderlanden ein zimbliche anzahl Schiff / mit starcken Mawerwercken inwendig vermawert / zugerüstet / selbige in den Canal für Duynkirchen einzusencken / vnnd darmit die Auß-vnd Einfahrt zu sperren: auch vber diß von der Ost-Indischen Compagny 12. Kriegsschiff auß gerüstet wurden / welche neben andern auff die Duynkirchischen Custen sich b???geben / vnd ein Spanisch Schiff mit 400 Kisten Zucker vnd andern Wahren beladen / so nach Duynkirchen gewolt / gefangen in Seeland eingebracht. Die Spanische lagen dazumahl zu Duynkirchen vnnd Ostende in 30. Segelstarck / vnd waren zum Außlauffen fertig. Die Schiffleuth vnd Matrosen aber haben nicht fortgewolt / sondern wegen vbler Bezahlung / sich vor Ostende versamblet / vnd meutiniren wollen. Zu denen haben sich viel andere geschlagen: derowegen die Statt Antorff Gelt hinauß gesandt / vnd sie wider gestillet. Nach diesem haben sich die Duynkircher wider starck auff der See finden lassen / vnd inner 2. Monaten 10. Holländische Schiff erobert / darunter eines mit 14. Eysernen / vnd 6. Metallenen / wie auch eines mit 16. Stücken Gesckütz versehen gewesen. Hingegen haben die Holländer ein Duynkircher Schiff mit vierzehen Stücken Geschütz bey Schevelingen an Strandt gejagt: das Volck darinn ist von den Bawren gefangen / vnnd nach dem Haag gebracht worden. (Der Herren Staten Mandat / wie sich jhr Kriegsvolck in den Neutral Landen verhalten soll.) Demnach vnderdessen eine zeit hero der General Staden in den vereinigten Niderlanden Kriegsvolck / ohne Befehl vnd Wissen jhrer Obern / die Vndersassen deß Ertzstiffts Cölln / der Stifften Münster vnd Lüttich / dann auch der Landtschafften Gülch / Cleve / Berg / Marck / vnd anderer Benachbarter Neutraler Landen / mit allerhand Brandschatzungen / Extorsionen vnd Außzehrungen / vberfallen vnnd beschweret: als haben obgemelte Herrn Staden nachfolgende Ordnung vnd Befelch publiciren lassen: Erstlich solte kein Obrister / Officirer oder Soldat / zu Roß vnd Fuß / in die obbesagte Lande / ohn außtrücklichen Befelch / Erlaubnuß oder Patent / einrücke / oder Truppenweiß noch anders sich dahin begeben. 2. Dafers aber zu deß Lands Dienst ein Zug / mit gebührlicher jhrer Erlaubnuß / solte müssen durch gemelte Lande vorgenommen werden / so sotten die Kriegs-Obristen vnnd Officirer / welche das Kriegsvolck führeten / in aller eyl darmit durchziehen / vnnd niemand darinnen mit Schatzungen vnnd Einquartirungen beschweren. 3. Solten gemelte Führer vnd Befelchsha [1303] ber die Amptleuth oder Schulheissen auff den Dörffern / da sie vbernachten müsten / ansprechen / vnnd jhre Paßzettel aufflegen / damit die Bilette vnd Außtheilung derselben mit guter Ordnung könten gemacht werden. Solten auch keine Biletten mehr geben / als die Zahl deß Kriegsvolcks sich befinde. Das Kriegsvolck solte keine Vndersassen oder Inwohner bemelter Stifften vnnd Landschafften an jhren Personen / Güten / Behausungen / wie dann auch viel weniger einige Kirchen / Klöster oder andere dergleichen beschädigen. Die Verbrecher solten am Leib gestrafft / der gethane Schaden aber von den Führern vnd Befelchshabern erstattet werden / im fall sie solche Verbrecher nicht gesänglich vberliefferten / dieselbe zu widererstatung anhielten / oder sonsten gebührlich bestraffeten. 4. Weil auch geklagt worden / daß ir Kriegsvolck obberürte Vndersassen mit Monatlichen Contributionen vnnd Frondiensten / vnder diesem vnd jenem Schein beschweren thäte: als solte hiermit allen Obristen vnnd Officirern / wie auch allen gemeinen Soldaten ernstlich befohlen seyn / daß sie von keinen Stätten / Dörffern / oder einigen andern Orten Geld oder Geldswerth solten mögen heischen / empfangen oder nehmen / vnder was Schein / als einer willigen Schenckung / oder andern dergltichen / es sey / bey verlust jhres Diensts / wie auch doppeler Erstattung dessen / was sie empfangen / neben willkührlicher Leibsstraff. 5. Die Befelchshaber solten auch den Obrigkeiten solcher Landen / die Macht Billetten zumachen / nicht benehmen / oder derselben sich anmassen / sondern mit dem jenigen zu frieden seyn / was solche Obrigkeiten / neben Gutdüncken deß vber das Kriegsvock Befelchhabenden Officirers / einem jeden nach Gelegenheit anweisen. 6. Vnd damit alle Vnordnung verhütet würde / befehlen sie allen jhren Commandirenden Obristen vnd Officirern / so auff den Gräntzen der Landen liegen / daß sie in der Verwaltung Rechtens vnd Gerechtigkeit / ohn einiges Nachsehen / wider die jenige / so diesem zuwider thäten / mit gebührlicher Straff ernstlich verführen. 7. Damit sich niemand der Vnwissenheit zuentschuldigen hette / so were diese Ordnug vnd Befelch an allen Orten der vereinigten Provintzen / wie auch in andern Stätten vnd Orten / so ausserhalb derselben vnder jhrem Gebieth stünden / angeschlagen vnd auß geruffen worden. Es solten auch alle Obriste / Colonellen / Advocaten / Fiscalen / Rittmeister vnnd andere Officirer / dieser Ordnung in allen Stücken vnverbrüchlich nachgeleben / vnd verschaffen / daß deren von andern nachgelebet würde / vnd wider die Vbertretter / ohn einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren / vnd procediren lassen. Welcher gestalt GOtt der Allmächtige / dieses Jahr / vns fast aller Orten schröckliche Wunderzeichen sehen lassen / ist zur gnüge bekandt / wollen derwegen auß vielen allein diese allhie vermelden (Wundergeschicht in Pommern.) Zu Sünderburg in Pommern hat sich der Himmel schröcklich voneinander gethan / darauff ein mächtig Kriegsvolck auß dem Norden kommen / also daß erstlich die Fußknecht / mit langen Spiessen vnd Mußqueten / darnach das Geschütz vnd Rüstwägen / vnd dann die Reutterey ankommen / vnd sich nach Süden begeben / vnd ist darauff zwischen denselben / vnd ben andern so auß Süden kommen / ein groß Treffen vorgangen / also daß die auß Süden vnden gelegen / vnnd die auß Norden mit grosser Macht in Süden gerückt / darauff jhnen ein fewriger Balcke gefolget / so schrecklich Fewer von sich gegeben / vnd etliche Stunde gewähret. (Mißgeburt.) Es ist auch Dienstag den II. Mart. im Dorff Bischen nahe bey Siraßburg ein schröckliche Mißgeburt von einer armen Frawen gebohren worden / welches zwey Mägdlein / mit den Leibern zusammen gewachsen / hatten beyde nur ein Hertz / eine Lunge / doch auff beyden seithen wett voneinander getheilt / 2. Mägen / 2. Lebern / vnnd die vbrige innerliche Theil deß Leibes alle doppelt / eusserlich aber 2. Köpff / 4. Hände / vnd 4. Füsse. Zu Preßlaw in Schlesien ist im Früling dieses (Wunderzeichen in Schlesien.) Jahrs / am Himmel ein grosser Mond vnnd 4. Stück Geschütz / so hefftig auff einander geschossen / mit grossem Schrecken deß Volck gesehen worden. Brandte auch vnlangst hernach die Statt die(Fewersbrunst in Böhmen.) Böhmisch Brod / welches Ort vier Meil von Prag gelegen / ansser der Vorstatt in grund hinweg / vnd wurden solches die jenigen / so wegen der Religion vertrieben / beschuldiget. Es ist auch in Budweiß ein grosse Brunst gewesen / vnd viel Schaden geschehen. (Schrecklich Gewitter in Schlesien.) Dienstags den 29. Aprilis vmb II. Vhr zu Nacht / ist zu Brieg ein grosses Wetter von allen vier Orten deß Firmaments auffgezogen / mit solchem Krachen / daß man gemeinet / der Jüngste Tag käme / hat in Jh. Fürstlichen Gn. Vorwerck ein viertel Meil von der Statt gelegen / in die Schäfferey / vnnd in der Schäfferin Cammer geschlagen / daß sie kanm entrunnen / dann das gantze Vorwerck auff 4. seithen abgebrand / dardurch das Vieh fast alles verdrunnen / vnd wurd der Schade auff etlich 1000. Thaler geschätzet. Es hat auch Schloosen (wie auch zu Olaw geschehen) als Tauben Eyer groß / geworffen / dardurch dem Getrayd grosser schade geschehen. (Schrecklich Wundergeschicht zu Hamburg.) Kurtz hernach alß den 3. 13. Maij ist zu Hamburg am Himmel erschienen / vnnd von allen Menschen gesehen worden. Erstlich ein runder Circul / darinn die rechte Sonne gestanden / an demselben Circul sind noch 5 andere Sonnen gewesen / ist auch durch den Circul ein Regenbogen gegangen: hinder der Sonnen sind wider 2. Theil von einem Regenbogen gestanden / eines gegen Norden / das ander gegen Süden: mitten im Circul hat sich ein fewriger Dampff sehen lassen / vnd bald darauff vergangen.
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Den 18. 28. Junij ist zu Preßlaw bey einem (Grosse Fewersbrunft zu Breßlaw.) Liechtmacher ein grosse Fewersbrunst auffgangen / welche ein grosses Theil auff dem newen Marckt in die Asche geleget / es ist auch ein grosser Wind darbey entstanden / welcher das Fewer in die Mewstatt hinauß geführet / daß daselbst auch viel Ort in die Flamme gerahten / vnder welchen die schöne newe Kirchen / vnd Hospital / darauff vber 400. Malter Getrayd gelegen / verbrunnen. Der Wind hat das Fewer weiter vber den Wall vnd Stattgraben hinauß für das Ziegelthor geführet / daselbst alle 4. Ziegelhüten / 800. Stöß Holtz (welches zum theil der Krayßkammer / zum theil dem Rath / zum theil auch der Bürgerschaft / vnd sonderlich den Bierbrawern gehörig / vnnd ein Stoß daran 24. Reichsthaler kostet / also 800. Stösse auff 19200. Reichsthaler sich belauffen) neben vielem Bawholtz verbronnen / dahero den armen abgebrandten Leuthen / die Mittel wider zu bawen gantz benommen worden: Bey diesem Brand seynd 150. Wohnhäuser gantz in geäschert worden. (Groß Vngewitter in Hispanien.) Vmb Malgom in Hispanien ist zu End deß Augstmonats ein solches Vngewitter vnd starcker Regen entstanden / daß bey 600. Häuser / etlich tausend Menschen / auff 5000. Pfeiffen Wein / viel Früchte vnd andere Kauffmanschaften vndergangen / vnnd ist der Schade auff 40. Tonnen Golds geschätzet worden. (Schröcklicher Wind vnd Wunder zu Sagan.) Zu Sagan in Schlesien hat sich vmb den 13. Octob. ein schrecklicher Wind erhoben / so 2. Tag vnnd Nacht gewehret / sonderlich aber die erste Nacht also tumultuiret / als wann die Statt zu Grund gehen wolte / hat auch gedonnert vnd geblitzet / vber der Kirchen seind fewrige Stralen / einem Schwerd vnd Ruthen gleich gesehen worden / die Glocken haben von sich selbst angefangen zu leuthen / auch ist eine Meil darvon der Himmel bey einer Stunden gleichsamb offen / vnd gantz Fewrig gesehen worden. (Erdbeben in Mechelnburg.) In dem Hertzogthumb Mechelnburg ist in dem Monat Decembri ein schröckliches Erdbeben gewesen / daß auch die Leuthe in den Betten ein halbe Ellen / hoch auffgehaben worden / die Häusser auch hin vnd wider gewackelt. Vber diß hat es so sehr geblitzet vnd gedonnert / daß man gemeinet / der Jünste Tag würde daher brechen. (Der Graff von Embden wird entleibt.) Den 21. Aprill hat der regierende Graff von Embden / Herr Rudolph Christian / sampt seinem Bruder / den Keyserlichen Obristen Gallasen / welcher in seiner Graffschafft einquartiert gewesen / zu Berum besucht / bey welchem er zween Tag geblieben / vn̅ ist von demselben wol empfangen vnd stattlich tractiert worden. Am dritten Tag / als der Graff von gemeltem Obristen seinen Abschied nehmen wolte / hat sichs zugetragen / daß ein Edelmann vnd Capitayn einander außgefordert / vnd sich miteinander gebalget haben. Der Graff wolte dem Spiel auch zusehen / vnd gieng auß dem Schloß herauß. Der Obriste / als er solches vernam / ließ alsbald einen Fendrichen vnd etlichen Soldaten ruffen / welchen er befahl / den Tumult zu stillen / vnd die Partheyen von einander zu scheiden. Dieweil aber ein groß Geträng daselbst war / vnnd der Fendrich nicht wol hindurch kommen konte / zog er seinen Dege auß / damit er jhm platz machte / vnnd schlug mit der flachen Klingen einen Diener deß Graffen. Als solches der Graff geschen / zog er auch von Leder / vnd lieff auff den Fendrich zu / welcher jmmer zurück wiche / biß er an einen Graben kam / da er nicht mehr weichen konte. Darumb ersich resolviete / sich seiner Haut zu wehren / vnnd gab dem Graffen einen Stich ins lincke Aug / darvon der Graff deß andern Tags gestorben. Nach solchem hat deß entleibten Graffen Bruder / Herr Vlrich / solches bey Keyserl. Mayest. durch seine Gesandten anbringen / vnd darneben vmb die Lehen vber Ost-Frießland / wie auch vmb die Neutralität / vnnd Abführung deß in gemelter Landtschafft ligenden Keyserlichen Kriegsvolcks / ansuchen lassen. Vber diesem allem hat er eine gute Resolution erlangt. Dann Jh. Keys. May. ein grosses Mittleyden vber den Todt deß vorigen Graffen getragen: die Belehung vber gemelte Graffschafft jhme / Graff Vlrichen / ertheylet: auch daß er Neutral bleiben möchte / zugelassen / vnd sich erbotten / daferrn die Staden die Statt Embden quittiren / vnd jhre Guarnison darauß abführen würden / bey dem König in Spanien anzuhalten / vnnd daran zu seyn / daß die gantze Graffschafft / weder zu Wasser noch zu Landt / von den Spaniern solte angefochten werden. Was den Ab-vnnd Außzug deß Keyserlichen Kriegsvolcks auß der Graffschafft anlanget / haben Jhre Keyserl. Majestät versprochen / die Anordnung zu thun / damit die. Vnderthanen deß Lasts zum theil vberhaben / vnd jhrer / so viei müglich / verschonet werden möchte. Wie dann das Keyserliche Kriegsvolck nach dreyen Monaten auß mehrbesagter Graffschafft meistentheils abgezogen / vnd allein etliche Schlösser vnd Festungen / als Berum / Aurich / Isens / Weißmünde / Vreburg vnnd Griet / sind bestzt verblieben. (Hertzog zu Würtemberg gehet mit Todt ab.) Zu Anfang deß Monats Augusti ist der Durchleuchtig Fürst vnnd Herr / Herr Johan Friderich / regierender Hertzog zu Würtemberg (welcher sonst der Gütige genennet worden) Christlich von dieser Welt abgeschieden. Er hat das Regiment / so er nach Absterben seines Herren Vatters zu Anfang deß 1608. Jahrs / in dem 26. Jahr seines Alters / wol vnnd friedlich / 20. Jahr vnd 6. Monat / die erste halbe Zeit zwar in zimblicher Ruhe / die letzten Jahr aber in grosser Mühe vnd Sorgsältigkeit / jedoch durch Gottes Hülff vnd Beystand / also geführet / daß bey den Zerrüttungen vnd leydigem Kriegswesen in dem Röm-Reich / nicht allein seine Lande vnnd Leuthe / sondern auch der Schwäbische Crayß / dessen Obrister er war / in zimblicher Ruhe vnd Frieden verblieben. Von seiner Gemahel / Fraw Barbara Sophia / geborne vom Churfürstl. Hauß Brandenburg / hat er drey junge Herren vnnd drey Fräwlein gezeuget / vnnd nach jhm verlassen. Vnd dieweil der elteste / Herr Eberhard / [1305] künfftiger Lands Fürst / damals erst im 14. Jahr seines Alters war / als hat neben der Fraw Mutter / Hertzog Ludwig Friderich / regierender Graff zu Mümpelgarr / deß verstorbenen Hertzogen eltester Bruder / die Regierung in Vormundschafft vnd Administration / vermög der alt- vnd Vätterlichen / auch Brüderlichen Verträg vnnd Disposition / auff sich genommen. (Der Hertzog von Buckingam wird erstochen.) In Engellandt war der Hertzog von Buckingam / deß Königs vornembster vnd geheimster Rath / der von dem Parlament schon etlich mahl bezüchtigt worden / daß er mit etlichen frembden Potentaten einen heimlichen / vnnd dem Königreich hochschädlichen Verstandt hette: deßwegen er auch bey dem gemeinen Mann in einen grossen Haß gerathen war. Derselb war jederzeit / so wol dem vorigen / als dem jetztregierenden König sehr lieb vnnd angenehm gewesen / vnnd von jhnen zu hohen Ehren vnd Digniteten erhaben / auch in den allerwichtigsten Geschäfften deß Königreichs gebraucht worden. Als er nun so hoch gestiegen / daß er kaum hette höher kommen können / ist er plötzlich gefallen / vnd von einem Schottischen Leutenandt / Johan Felton genandt / erstochen worden. Dann wie er zu Portsmuyen war / vnnd der Herr von Subize zu jhm in sein Gemach kam / jhm Zeitung von Rochelle zubringen / hat sich gemeldter Felton vnter deß von Subize Dienern vnnd Hoffgesindt auch hinein getrungen / vnnd dem von Buckingam ohnversehens ein Messer in Leib gestossen / darvon er in einer vierthel Stund hernach den Geist auffgeben. Das Messer hat der Thäter in jhm stecken lassen / vnnd sich mit solcher Behändigkeit darvon gemacht / daß man anfangs nicht wissen können / wer es gethan: vnnd dieweil viel Frantzosen vmbher stunden / ist ein groß Getümmel vnnd Geschrey worden / als wan die Frantzosen den Hertzogen vmbgebracht hetten: deßwegen sie in grosser Gefahr stunden / vnnd rufften die Engelländer / man solte alle Frantzosen todt schlagen. Wie nun der Feiton / welcher allbereyt biß vnten auff den Platz / so vor dem Hauß war / kommen / dieses venommen / ist er wieder zurück gangen / vnd hat gesagt: Ich bin der jenig / der den Hertzogen vmbbracht hat: es hats kein Frantzoß gethan: ich hab das Messer / mit welchem ich jhn erstochen / machen lassen: es hat ein weissen Stiel: auch hab ich ein Briefflein in meinen Hut gesteckt / damit man wissen möchte / daß ich der Thäter sey / im Fall ich plötzlich vmbkommen were. Darauff er also baldt ergriffen / vnnd gefangen gesetzt worden. Nach solchem ist er examinirt / aber nichts anders auß jhm gebracht worden / als daß er bekennet / er hette solche That freywillig / dem gemeinen Nutzen zum besten / begangen: hette zwarden Todt verdienet / wolte auch gern darumb sterben: verhoffte aber / er hette das Vatterlandt von einem schädlichen Menschen erlöset / zweiffelte auch nicht / Gott würde jhm seine Sünde verzeyhen. Worauff er endlich zum Todt verdampt / vnd mit dem Strang hingerichtet worden. Eben vmb dieselbe Zeit ist Don Guilermo de Verdugo, Gubernator der Vntern Churfürstlichen Pfaltz im Namen der Sereniss. Infantin / zu Creutzenach verschieden. Er hatte vor zweyen Jahren in der Belägerung der Vestung Rheinfelß einen Fall gethan / nach welchem er sich allzeit vbel befunden / vnnd hat nicht können von dem Schaden / den er hatte / recht curirt werden / sondern je länger je mehr abgenom̅en / biß er endlich gar drauff gange̅ / war sonst ein bescheidener / verstëdiger vn̅ gutthätiger Herr.

1629
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(Lübeckische Friedens Tractation zwischen dem Kayser vn̅ dem König in Dennemarck.) Nach dem die Zeit deren zwischen der Röm. Kayserl. May. an einem / so dann der Königlichë Mayestät zu Dennemarck andern Theils / zu Lübeck angestelten Friedens-Tractation / (auff welche sich dieser Zeit wegen deß verderblichen verdrießlichen Kriegswesens fast jederman verlassen / vnnd der Hoffnung gelebet / es würde der Allmächtige Gott Glück vnd Segen verleyhen / daß die langwürige Kriegsnoth vnnd Jamer endtlich abgewendet / vn̅ der Edle langgewünschte güldene Frieden dermaln eins wider gebracht werde /) herbeykommen / haben sich also bald zu Anfang dieses 1629. Jahrs die Königliche Dennemarckische Abgesandte / auff Empfahung eines sichern Geleidts / daselbsten sich eingestellet. Die sind gewesen: Herr Jacob Vlefeldt Reichs Ca̅tzler. Dennemärcker. Herr Christian Frieß Hoff Cantzler. Dennemärcker. Herr Albrecht Schele / Reichs Raht. Dennemärcker. Herr Levin Marschalck / Teutscher Ca̅tzler. Dennemärcker. Herr Dietleff Rantzow / Raht vnnd Amptman zu Steinburg. Holsteiner. Herr Heinrich Rantzow / Raht Erbgefessen zu Schmolen / Amptman zu Renßburg. Holsteiner. Herr D. Schönbach Raht. Teutsche. Nicolaus Eggebrecht Secretarius. Teutsche. Bald nach diesen sind auch die Friedländische ankommen / die sind gewesen: Herr von Dietrichstein. Herr Reinhard von Walmerod. Herr Hannibal von Schauwenburg. Nach diesen sind endlich die Tillischen ankommen / nemlich: Herr Jobst Maximilian Graff von Cronsfeld. Herr Johan Christoph von Ruppa General Commissarius. Die Friedens Articul / darauff Ihr Königl. Würde in Dennemarck / Ihre Gesandten instruiret / seind diese gewesen / welche auch den Keyserischen Herrn Abgesandten vbergeben worden: Wenn ein Interponens vorhanden / vnnd der einen Stillstandt der Waffen vorschlagen würde / haben Ihr May. Commissarii Vollmacht / denselben vff zwey Monat / nemblich / Januarium vnnd Februarium einzugehen / vnnd zubewilligen / Seind auch alsdann solche Induciae lang genug / das Hauptwerck abzuhandeln / dafern es dem Gegentheil ein Ernst ist / vnnd zu ei [1306] nem auffrichtigen Friedenbeständige Beliebnuß treget. Weiters haben höchstgedachte Ihr Königl. May. denselben Commissariis vollkommenen Gewalt geben / zu tractiren vnd zu schliessen / auff folgende allerseits recht- vnd billichmässige Conditiones. 1. Daß Ihr. May. occupirte Fürstenthumbe / vnd Landschafften sampt deren Pertinentien / alle Festungen / Schlösser / Stätte / Passe / Schantzen / sampt allen darein befundenen Vorrath / Kirchen Ornat / Geschütz / Munition / vnnd alle Mobilia / vnd moventia plenarie restituiret, vnd alles Kriegsvolck absque noxa & maleficio abgeführt werde. 2. Daß aller erweißlicher Schade / den Vnderthanen refundiret werde. 3. Die Gefangene Beyderseits pari passu ohne Auff halt vnd Beschwerung zuerledigen. 4. Daß Fürsten vnnd Stände deß Nieder-Sächsischen Crayses bey dem Religion vnd Prophan Frieden / vnd freyen Exercitio der Augspurgischen Confession gelassen / vnnd den Reichs Constitutionibus, vnd Keyserlichen Capitulation vnd Sinceration in dem Passu nachgesetzet werde. 5. Wenn künfftig zwischen der Keyserl. vnd Ihr. May. oder deren Successoren / Irrungen entstünden / dieselben arbitratoribus oder compromissariis, welche beyde Theyle zuernennen / zu submittiren. 6. Ihr. May. Vnderthanen im Römischen Reiche / vnd andern Ihr. Keyserl. May. Bothmessigkeit / mit keinem Arrest (doch straffbahre deren endes verübte Mißhandlungen außgenommen) zu belehgen / noch zu Abtragung dessen / was einer oder ander / so Ihr. May. gedient / seines nachstehenden Solds halben praetendiren möchte / anzuhalten. 7. Eine Generalis amnistia, darin die Fürsten deß Nieder Sächsischen Craysses / so die Defensions Verfassung mit beliebet / Item alle / so Ihr. May. mit Krieges vnnd andern Diensten verwandt gewesen / zubegreiffen / vnnd deßwegen alle Actiones vnnd Accusationes, auffzuheben vnd zu aboliren. 8. Ihr. May. Mitvereinigte / benantlich / die Könige auß Franckreich / Groß-Britanien / Schweden / vnnd die Staden General der Niederlande in diesem Frieden / dafern sie wollen / worüber sie sich innerhalb einer gewissen Zeit zuerklären / mit zubegreiffen. 9. Wann Ihr Königl. May. wegen dieser getroffenen Capitulation / von jemandten solten attaquirt werden / derselben mit starcken vnnd schleunigen Succurß gegen dieselbe beyzuspringen. Alß nun hingegen die Keyserische Subdeligirte jhre habende Instruction vnd vollmacht auch den Dänischen vbergeben / vnd sie befanden / daß selbige allein vff die Dänische Reichs-Räthe gerichtet / auch vber das die vollmacht zu tractiren, allein vom Hertzogen von Friedland vnderschrieben were / seindt die Dänischen damit nicht zu frieden gewesen / sondern begehret / daß die Vollmacht auff Ihr. Kön. Würde in Dennemarck gerichtet / vnnd solche von der Röm. Kay. May. selbsten vnterschrieben würde: worauff Herr Hannibal von Schauwenburg an den Key. hoff abgefertiget worden / anderwertliche Kay. Resolution einzuholen. Alß nun befagter Herr von Schawenburg mit angeregter Kayserlichen Resolution zu Lübeck wider angelangt / haben die Herren Friedländische Abgesandte solche den Dänischen vbergeben wollen / die Tillischen aber haben vmb Inhalt gebetten / damit sie zuvor jhren Herrn Principalen darüber vernehmen möchten. Die Friedländische aber haben jhre Commission eingewendet / vnd daß sie als Keyserl. Commissarien sämptlich Keyserl. May. folgen / vnnd den Dänischen die Resolution einhändigen müsten. Die Tillischen aber sind noch darwider gewesen / vnd deßwegen mit den Friedländischen etwas zwyspälig worde̅ / darüber dan̅ die einhändigung anstehe̅ bliebe̅ / vn̅ ist Herr Walmerode nach Güstrow / Herr Ruppa aber nach J. Excell. General Tilly Quartier verreiset / solches anzumeldë Kurtz hernach ist die obgemelte Resolution den Dänischen vbergeben worden / dieses jnhalts: Erstlich / daß sich Königliche Würde in Dennemarck / in deß Heyl. Römischen Reichs / vnnd dessen Glieder / als Nider Sächsischen vnnd Benachbarten Crayß Händel nicht einmischen / auch Holstein / Schleßwig / Dittmarschen / vnnd darzu gehörige Lande / gäntzlich verzeihen sollen. 2. Daß Sie sich aller Recht vnnd Gerechtigkeiten / so sie / oder dero Söhne in theils Ertz Stifftern / Fürstenthumbern / Landt vnd Herrschafften der Nider Sächsischen / Westphalischen / oder andern Craysen haben / vnnd zuhaben vermeinen / vn̅ also aller Auforderu̅g im Röm. Reich begebë. 3. Jüdlandt Chur Sachsen / zu Abledigung beyder Laußnitzen einraumen / vmb solche so lange zubesitzen / biß die Schulden / so bey Keyserl. May. zufordern / entwede befriedigt / oder sonst anderwerts / von Kay. M. ein Genügen beschehë. 4. Sollen alle Kriegs Vnkosten Kayserl. May. vnd dero Assistenten / den Churfürsten vnd Ständen / von Königl. Würde bezahlt werden. 5. Allen erweißlichen Schaden / so den Churfürsten vnd Ständen / vnd dero Assistirenden / vnd Hertzogen zu Lünenburg / Pommern / vn̅ Johan Friederichen zu Holstein zugefügt / von Dennemarck wider zuerstatten / auch die Insul Femern zu restituiren. 6. Den Sund vor Kayser. May. dero Hauß / Reichsfeinde zusperren / vnd entgegen vor Kayserl. May. dero Hauses / vnnd Römischen Reichs Freunde offen zuhalten / auch den Zoll also zu reduciren / wie vor Alters / vnd keine Ersteigerung vorzunehmen. 7. Sollen in diesem Accord Spanien / Polen / Infantin / Chur Beyern / mit allen andern Churfürsten / und Ständen / vnd deren Angehörige begriffen seyn.
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8. Versicherung zuthun / daß Königl. Würde in Dennemarck / oder Assistenren / das Römische Reich weder directe noch indirecte feindlich anfallen / auch keine dem Reich praejudicirliche Werck / oder Samblung in dero Königreich verstatten sollen noch wollen. Hierauff haben die Königl. Dennemärckische Abgesandte den 5. Martij sich nachfolgender gestalt erkläret: 1. Das Postulatum betreffend / daß sich Ihre Königl. May. ins Römische Reich vnnd angehörige Glieder / als Nidersachsen vnd benachbarten Crayßhändeln nicht mischen / auch Holstein / Schleßwig / Ditmarschen / vnd angehörige Länder / gäntzlich verzeihe̅ soll / wollen die Kön Reichs-Commissarien sich gantzlich versehen / Sie mit solchen Anmuthen / dessen Verwilligung in jhrer Macht nit beruhet / noch bey Königl. May. zuerhalten / weil sie die Feindliche Invasion besagter Landschafften / vnnd was darinnen jetzo verübet / nicht vervrsachet / hinfuro verschonen / hingegen jhrer jüngsten rechtmässigen vbergebenen Postulation / wie allenthalben / also in diesem Passu, mit vnverweilter Quittier vnnd Widereinräumung berührter Provincien / vnd deren angehörung deferiren. 2. Den begriffenen Innhalt / daß sich Kön. M. aller Recht vnd Gerechtigkeiten / so sie oder deren Herrn Söhne in theils Ertzstifftern / Fürstenthu̅ben / Land vnd Herrschafften / deß Nider Sächsischen / Westphalischen / oder anderer Crayß habë / oder zuhaben vermeinen / vnd also aller Anforderung im Römischen Reich gäntzlich begeben solle̅: weil Kön. M. wegen deren gemelten Ertzstifftern sich niemals vor sich selbst einigen Rechtens oder Praetension angemasset / sondern mit instrume̅tis & decretis Electionum, & Postulationum zuerweisen vberflüssig / daß durch rechtmässige ordentliche Wahl derselben Herrn Söhne zu Coadjutoren vn̅ Successoren der Ertzstiffter proclamiret / auch in Erledigung würcklich possediret / ist J. Kön. M. nit bemächtiget jren vor vielen Jahren emancipirten Herrn Söhnen / im wenigsten zu praejudiciren vnd erlangten iuris quaesiti zuentsetzen gemeint / verbleiben auch die entstandene der Ertzstiffte Differentien / so sämptliche Churf. vnd Stände deß Reichs betreffen / auff anderweit allgemeine Versamblung der Interessenten / auff Christliche Vergleich außgesetzet / vnnd werden Kay. May. die / als rechtmässige erwölte Ertz- vnd Bischoffe / durch gewöhnliche Protectoria Ihren selbst eigenen / vnderm dato 27. Julij 1625. an Fürsten vn̅ Stände deß Nider Sächsischë Crayses Schrifftlich erbieten / noch darbey von Kays. Ampts wegen schützen / als diesem zu wider lauffender Postulation inhaeriren / gestalt Kön. M. Herr Commissarien deren im Röm. Reich zustestehenden Rechten / vnnd jetzigen vnd künfftigen competirenden Anforderungen / wie die Nahmen haben / hiermit per expressum vorbehalten / vnnd im geringsten nicht begeben haben wollen. 3. Gantz befrembdlich haben die Königl. Commissarien vernommen / daß der Churf. Durchl. zu Sachsen / zu Abledigung beyder Laußnitzen / Jüdlandt einraumen zulassen / vnd so lange zubesitzen / biß sie der jenigen Schuld / so bey Kayserl. May. zufordern / entweder befridiget / oder dero sonsten von Kayserl May. ein Begnügen geschehen / jhnen angesonnen / Sie lassen die Chur sächsische Schuldforderung / vnd wie beyde Laußnitzen damit behafft an seinem Ort / haben sich darvmb / als in negotio plane ad se non pertinente, nicht zubekümmern. 4. Bey gesuchter Widererstattung aller Kay. May. vnd assistirender Chur-Fürsten vnd Ständen Kriegskosten / weil Königl. May. auß Nothwendigkeit angestelleter zu Ihrer vnd jhrer Mitverwandten Defension vnd Abwehrung / bereits verübter Hostiliteten / nit aber gegë Kay. M. oder Chur-Fürsten vn̅ Stände deß Reichs / vorsetzliche Offension angesehen / kön̅en nit mit einige̅ Rechtens Schein J. Kön. M. die Kriegsspesen abgehetschen werden. 5. Die Erstattung deren ins gemein gemelten Chur-Fürsten vnd Stände zugefügten Schaden betreffend / sein Königliche Commissarien gäntzlich Versehens / zum Fall mit schwebenden Tractaten ein vngeferbter Ernst / man werde mit einmischung solcher privat Praetension / das co̅mune & publicum bonum pacis nit verhindern. 6. Den Sund vor Kayserl. May. auch dero Hauses vnnd Römischen Reichs Feinde zusperren / vnd vor Kays. May. dero Hauses vnnd Römischen Reichs Freunde offen zuhalten / auch den Zoll ohne Ersteigerung zu reduciren / halten Königl. Commissarien darfür / Ihr Königl. May. werde Ihr so wenig / als andere Potentaten / Ziel vnnd Maß / wie sie mit der Cron Regalien geberen sollen / vorschreiben lassen. 7. Wann diese Tractaten vom allerhöchsten Friedens Fürsten mit erwünschtem Succeß beseliget / wird zweiffels ohn Königl. May. berührte Potentaten / Chur vnnd Fürsten in diesem Friedens Standt nicht außschliessen. 8. Werden Königl. May. alles / so hinc inde beliebet wird jhres theils adimpliren / auch mit jhrem Wort vnd Königlichen Handzeichen versichern / vnd geleben Königl. May. Commissarien vngezweiffelter Zuversicht / es werden nun endlich Kayserl. Herrn Snbdelegirten / die vertröstete / billich vnd leydenliche Conditiones eröffnen / alsdann Königl. Commissarien sich darauff in allen verantwortlichen Wegen zuerklären erbötig / daß also die gantze Erbare Welt ein sattsames Benüge tragen sollen. Auff dieses haben den 8. Martij die Keyserische Herrn Subdelegirte nachgesetzte Widerantwort vberreichen lassen / nemblich: 1. Deß Königs feindliche Actiones könten nit auff die Reichs Constitutionen fundirt werden / darvumb man auch Schleßwig / Holstein / Ditmarschë / so iure belli per arma erla̅get / vn̅ so man jetzo als Reichs Lehen iure devoluti jnnen hette / behalten müste / biß Satisfaction geschehen / Schleßwig gehöre auch von Alters mit zu̅ Reich / biß ein anders eingebracht würde / der Keyser [1308] würde sich seines iuris quaesiti so leicht nicht begeben / darumb die Königschen mit jhren Extremiteten abstehen müsten / alsdann an den Herrn Subdelegirten ferner kein Mangel erscheinen solte. 2. Wegen der Ertz- vnd Stiffter were kundbar / was massen der König sich derselben angemasset: Item / was auch vorige Keyser deßwegen an die Nider Sächsische Crayß Stände gelangë lassen / so man damals nicht annehmen wollen / jetzo wolte man dem König vnnd seinen Söhnen quovis modo nicht gestatten / sich in diese Stiffter weiter einzumischen / vnd were deßwegen auch schon Keyserliche rechtmässige Verordnung gethan. 3. Gegen Abtrettung Jüdlandes / darin der Feind auß Noth vnd rechtmässiger Kriegs Regul verfolgt / vnd Jüdlandt also occupirt / werden 5. Millionen Thlr. gefordert. 4. Deß Königs Hostiliteten liessen sich mit keiner Defension bedeckë / der Aechter vnd Rebellen / als Mitgehilffen Machinationes vnd abgedrungene Gegengewalt geben ein anders / darauff viel Millionen gegangen / so Caesari, vnd den Reichs Ständen zuerstatten / doch dafern die Königl. Commissarien etwas näher zum Ziel deß Friedens kommen theten / würde man sich in diesem Paß auch nach Muglichkeit finden lassen. 5. Vff verspürte Bequemnuß der Königl. Commissarien / würden Ihre Kayserl. M. bey den Ständen deß Reichs / den jhnen zugefügten Schaden / durch vnpraejudicirliche Mittel verhoffentlich vnderbauwen. 6. Wegen der Cron Regalien im Sund vnnd andern Königl. Reservaten / were man nicht gemeint / jhnen Ziel vnd Maß zu setzen / wolte man hoffen / man würde wegen der Stände habender Privilegien vnd Beförderung der Com̅ercien sich der Gebühr nach hierauff erklären. 7. Gleich wie die Königl. die à Subdelegatis benandte Potentaten mit diese Tractation einzuschliessen vermeinë / also lest man es mit denen à regiis vorgeschlagene Potentaten vn̅ Stätten so lang sie zu keinem andern Vrsach geben / vff dieser seiten auch geschehe.̅ 8. Was wegen vnverbrüchlicher Haltung versprochen / wird in eventum acceptirt / sonst lassen die Herrn Subdelegirten die Erledigung Beyderseits Gefangenen / gegen einander passiren / vn̅ wann Rex dieser Tractaten halber solte beleydiget werden / so wird Keyserl. Assistentz versprochen / vnd daß solches vice versa wider geschehen möge. Zum Beschluß werden die Königl. ab extremis abzustehen / vnd näher zum Ziel zukommen gebetten / dagegen die Herrn Subdelegirten widerumb zu allen Christlichen billigen / vnd leidlichen Mitteln sich erbieten. (Schwedischen suchen der Lübeckischen Tractation bey zuwohnen.) Vnder wehrender dieser Tractation hat der Schwedische Abgesandte / D. Salvius, so sich in Langelandt / einer Insul dem König in Dennemarck zuständig / damals auffgehalten / wider auff ein Newes vmb Salvum Conductum nacher Lübeck zu den Friedens Tractaten / bey den Keyserlichen Herrn Subdelegirten angehalten / vnd denselbë nachgesetztes Schreiben vbersendet: P. P. Weil es mit gegenwertiger Friedens Handlung / (vmb welcher willen / wie wir verstanden dieser Convent zu Lubeck angestellet ist /) also bewandt / dz nit das geringste mit der Königl. Würde in Dennemarck / wo nicht die Statt Stralsundt mit inn begriffen / mag beschlossen werdë / hingegen auch dieselbe Statt sich in einige Tractation / in welche die Königl. M. in Schweden vnser gnädigster Herr nicht mit eingeschlossen / nit einlassen kan: als haben wir so wenig daran gezweiffelt / daß wir Abgesandte / nit allein vmb einen Vergleich / mit gemelter Statt zutreffen / sondern auch die andern Tractaten befördern zuhelffen / nicht wol vnd gütlich solten empfangen werden / daß wir auch gäntzlich darfür gehalten / es würden ohne das die Königl. May. darzu beruffen werden. Dann wir vns nicht einbilden können / daß E. Excellentzen / angesehen jhres hohen Verstands nicht leichtlich ermessen solten / daß die Königl. May. so viel Freund an den Grentzen deß Oceanischen vnd Balthischen Meers hette / welche jro nicht allein mit Nachbarschafft / sondern auch mit Schwägerschafft vnd Blutsverwandnuß zugethan weren / daß sie nicht anders könten / als deren Wolfart sich zum höchsten anzunehmen. Jetzund aber als wir von vnserm Abgesandten vernom̅en / daß nicht allein Salvus Conductus abgeschlagen / sondern auch vnsere Ankunfft auff deß Römischë Reichs Boden / vnnd in die Statt Lübeck mit höchster Beträwung gäntzlich verbotten worden / müssen wir vns zum höchsten darüber verwundern. Es haben jederzeit die Barbarischen Völcker nicht allein die Abgesandte zum Frieden Ehrlich vnd Wohl empfangen / sondern auch die Heerolden / welche jhnen abgesagt vnnd Krieg angekündet / beydes freundlich gehöret / vnd dann auch mit sicherm Geleydt von sich gelassen. Daß wir Königliche Abgesandte aber / die wir nicht als der Kayserl. May. oder Römischen Reichs Feinde / sondern vielmehr Freunde / nicht den Krieg anzukünden / sondern benselben hinzulegen / ja gar den Frieden vnnd gutes Nachbarliches Vetrauwen auffzurichten vnd zustabiliren / kommen sein / nicht allein nicht gehöret / sondern auch gar von Christë so vnbilliger weiß außgeschlossen sein solten / können wir noch zur Zeit vns keineswegs / solches gäntzlich zuglauben bereden lassen. Weil derohalben nicht zuglauben ist / dz Teutscher vnd Christlicher Gemüter / welche mit so viel Sincerationen der gantzen Welt / so offtmals bezeuget haben / daß es nicht an jhnen lige / daß der Edle Frieden durch billige Mittel im Römischen Reich nicht wider angerichtet werde / warhafftig diese Meinung sey / vnd solches vmb so viel mehr / weil vnser Abgeordneter gar nichts in Schrifften auff zuweisen gehabt / darauß dir E. E. Willen vnd Meinung eigentlich verstehen mögen / so haben wir nicht vmbgehen können / von E. E. nach gemeinem aller Völcker Rechten / nochmals zubegehren / daß sie vns frey offentlich anzeigë wollen / ob es jhnen gefällig / sie es auch dem gemeinen Wesen für nützlich vnd ersprießlich hieltë / dz Wir obberührter Vrsachen halben mit jhnen Vnderhandlung pflegte̅ / vn̅ mit vnserer Gegenwart / ein [1309] solch heilsamb Werck zu einem beyderseits erwünschten Ende beförderten / vnd ob sie vns auch deßwegen einen Salvum Conductum zukommen lassen wollen: oder aber ob wir für gewiß glauben vnd darfür halten sollen / daß warhafftig vnd eygentlich dieses E. E. Will vnd Weynung gewesen / so von vnserm Abgesandten vns referirt worden / damit wir also in diesen Landen nicht länger vnnützlich die Zeit verzehren dörffen / sondern mit Warheit sagen mögen / daß recht Teutsch vnnd auffrichtig mit vns gehandelt werde. Dieses habe ich ends Vnderschriebener im Nahmen der vbrigen Königlichen Abgesandten / welche sich annoch etwas weiter im Land befinden / biß daß ich jhre fernere Meynung hierüber vernehmen werde / an sie Schrifftlich wollen gelangen lassen. Wo sie nun mir einen Salvum Conductum zuschicken gesinnet seyn / habe ich allein dieses erinnern wolle̅ / daß in dem vberschickten Patent / für den Nahmen Caroli Banerii, vnd zwar gleich oben angesetzet werde / der wolgeborne Herr Gabriel Ochsenstern / Freyherr in Kimitho / Herr in Thoresio / der Rath deß Königreichs Schweden. Vnd hiermit / sc. Johan Salvius. Mit diesem Schreiben haben die Schwedischen bey den Keyserischen Herrn Subdelegirten nichts außrichten können / sondern sind von denselben mit einer abschläglichen Antwort abgewiesen worden. Dann die Keyserischen von einiger Tractation wegen der Statt Stralsund nicht hören wollen / es hette dann der Schwed seine darinn ligende Besatzung abgeführet. Demnach nun obgedachte der Keyserischen Gegen Proposition vnd erfolgte Widerantwort J. Kön. M. zu Dennemarck zu Gesichte kommen / haben sie zu deren Ratification gantz nicht verstehen wollen / aber doch jhre abgeordnete Commissarien wider zurück nach Lübeck geschickt / vnd vff reputirlichere Conditiones zuhandeln befelcht. Hierauff ist nach vielen gepflogenen Vnderhandlungen vnd gewechselten Schrifften endlich den 12. 22. Maij auff nachfolgende Puncten vnd Articul der Friede zwischen beyden Potentaten vff gesetzt vnd verglichen worden: Erstlichen sollen vnd wollen J. Röm. Key. M. vnd zu Dennemarck Norwegen Königl. W. vnd May. nun vnd hinfüro zu ewigen Zeiten vnder einander rechtschaffene vngefärbte Freundschafft zu Wasser vnd Land halten / also / daß alles das jenige / was hiebevor vnd bißhero zu widerwertiges vorgangen / oder dahin angesehen vnnd außgedeutet werden möchte / hinfürter keiner gestalt mehr gedacht / sondern erloschen / auffgehoben / gedämpfft / außgetilgt / todt vnd ab / hingegen zwischen Ihr. Röm. Keys. May. vnd Kön. W. vnd Mayest. auch dero allerseits Successoren / Erben vnd Nachkommen / Einwohnern vnd Vnderthanen / ein beständiger auffrichtiger Friede / jmmerwärende Einigkeit / vnd vnverrucktes gutes Vertrawen gestifftet vnd conserviret sey vnd bleibe / zu dessen mehrer würcklichen Erfolgung dan̅ / J. Kön. Würd. vnd M. sich deß H. Röm. Reichs Sachen / anderer gestalt nicht / als deroselben / wie einem Fürsten vnd Stand deß H. Röm. Reichs wegen deß Hertzogthumbs Holstein gebühret / auch der Ertz- vnd Suffter vor sich vnd dero geliebten Herrn Söhne / vnder was Praetext vnnd Schein ein solches auch seyn vnnd beschehen möchte / ferner nicht anmassen / noch der Röm. Key. M. in dero Keyserl. Regierung Eintrag zu zufügen. Hingegen J. Röm. Key. M. sich derselben in Ih. Königl. W. vnd M. Königreichen vnd Souuerainen Landen vorgehenden Sachen nit anmassen / noch dero Königl. Regierung Eintrag thun wollen / vnd im vnverhofften Fall zwischen Ihr. Röm. Keys. M. vnd Königl. W. vnd May. oder deren Successoren / Erben vnd Nachkommen einige Mißverständnuß / oder Irrung hiernechst erwachsen würden / sollen dieselbe ohne deß einen / oder deß andern theils Thathandlung gütlich hingelegt / oder in Entstehung der Güte / durch beyderseits ersuchte Arbitratores entscheiden werden. Was fürs ander die geforderte Erstattung der Kriegskosten vnd Schäden betrifft / weil bey dieser Friedenshandlung dahin alles Absehen billich gerichtet / vnd eussersten Fleiß getrachtet / daß zwischen der Rö. Keys. M. vnd zu Dennemarck / Norwegen Königl. W. vnd M. ein festes Fundament zu beständigem stetswärenden guten Vernehmen gelegt / auf die Posterität fortgepflantzet / vnd alle im Weg ligende Behindernussen hinweg geraumet / auch nichts vbriges der Verbitterung zurück gelassen / oder eingeführt werden möge / als ist beliebet / daß solche Forderung ein- vnd abzustellen / vnd deßwegen von niemandt im Heil. Röm. Reich an J. Königl. W. vnd M. Hingegen auch von deroselben an niemanden deßhalben ferrner nichts praetendiret werden solle / worbey dann J. Kön. W. vnd M. alle vnd jede von diesem im Nidersächsischen Crayß erhobenen Kriegswesen zugestandene rechtmässige Forderungen / so in dieser Vergleichung nicht abgehandelt / außtruckenlich reserviret vnd vorbehalten bleiben / auch deroselben Ih. Kön. W. vnd M. deren occupirte Provincien / Fürstenthumb vnd Lande / Wend süssel / Jüdland / Schleßwig / Holstein / Stormarn / vnd Dithmarschen / sampt allen andern Hochheiten / Regalien / Schlössern / Aemptern / Häusern / Vestungen / Stätten / Pässen / Porte̅ / Flecken / Dörffern / vnd allen vnd jeden deren Angehörungen / mit aller Hoch- vnd Gerechtigkeit / in allermassen Ihr. Kön. Würd. vnd May. dieselbe vorhin gehabt vnd besessen / doch mit Vorbehalt Ih. Röm. Keyserl. May. vnd deß H. Röm. Reichs im Hertzogthumb Holstein / Stormarn vnd Dithmarschen habende Hochheit vnnd Lehens Gerechtigkeit / sampt deren noch vorhandenen Stücken ohne Entgelt zu restituiren / vnd das Keys. Volck / welches in diesen Provincien / gesampten Fürstenthumben vnd Landen vorhanden / auß allen Quartiern also fort ohne einige Beschwer oder Anforderung / Exacturen / Beleyd- vnd Beschädigung / mit guter Ordre vnd Disciplin ab- vnd weg zuführen / auch die im Fürstenthumb Hol [1310] stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vn̅ Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan friede̅ zulassen / dawider allda niemandë in keinerley weise zu turbiren. Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen. Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsame̅ Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / sc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn. Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / sc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / sc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessene̅ / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen. Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / sc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / sc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directè noch indirectè nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr. Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt. Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vn̅ 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringe̅ / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten. Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vn̅ darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigtë gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremonie̅ wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegende̅ Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen. Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet. (Der Catholischen) Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach [1311] dem nun die Herrn Abgesandten daselbst ankommen / (Convent zu Heydelberg.) haben sie sich in zwey theil abgetheilet / nemblich in die Oberländische vnnd Rheinländische: Vber die Rheinländische hat Jh. Churf. Gn. zu Mayntz / vnd vber die Oberländische Jh. Churf. D. zu Bayern das Directorium geführet. Es sind aber die Chur-vnd Fürstl. Abgesandten deß Rheinländischen Directorii diese gewesen:

Churf. Mayntzische.
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Herr Johan Reinhardt von Metternich / Thumbsänger zu Mayntz / Röm. Keys. M. Rath / vnd Churf. Mayntzischer geheimer Rath / vnd Hoffraths Praesident. Herr Johan Philips von Hohenegk Ritter / geheimer Rath / vnd Vitzthumb zu Aschaffenburg. Herr Heinrich Faber der Rechten D. Herr Johann Adam Werle / geheimer Secretarius. Churf. Trierische. Herr Johann Wilhelm von Metzenhausen Thumbdechant. Herr Jacob Zant von Marle Erbvogt in Hamme / vnd Landvogt am Bruweheyn. Herr Johann Anethan Lt. Herr Johann Lindt D. vnd Canonicus Sancti Simeonis. Churf. Cöllnische. Herr Frantz Ernst Freyherr zu Dorßweilen vnd Kriechingen. Herr Johann Adolph Wolffgang Metternich zur Cracht. Herr Lt. Dieterich Dürrhoffen. Herr Lt. Johann Capperus. Wormbs. Herr Heinrich Faber der Rechten Doctor. Speyer. Herr Johann Wihelm Holtz Apffel von Herxheim / Fauth zu Lauterburg. Herr Jacob Schmidt D. Herr Gerhardt Frantz Benchen Secretarius. Straßburg. Herr Johan Georg Bingeissen / der Rechten D. Cantzler. Herr Johan von Guiffer zu Sternberg. Oßnabrück. Herr Dieterich Dürrhoffen Lt. Fuldt. Herr Berrnhardt Wilhelm von Schwalbach / Probst zu Zell. Herr Gerhardt Philips von Schwalbach Marschalck. Herr Johan Friderich Agricola D. Die Chur-vnd Fürstl. Abgesandten deß Oberländischen Directorii waren diese: Churf. Bayerische. Herr Paul Andreas Graff vnd Herr zu Wolckenstein / sc. geheimer Rath / Cämmerer vnd Pfleger zu Wembdingen. Herr Bartholomaeus Riehl / beyder Rechten Lt. geheimer Rath / Vice-Cantzler / vnd Pfleger zu Rossenheim. Herr Paulus Mayer Hof Cammerer vnd Kriegs Rath. Saltzburg. Herr Johan Georg Schadt von Bollmandt / Thumbherr zu Augspurg / geheimer Rath. Herr Martin Haaß beyder Rechten Lt. Rath vnd Consistorialischer Cantzler. Von Herrn Teutsch Meister. Herr Gebhardt von Neumingen / Land Commenthür der Balley Francken / Commenthür zu Ellingen vnnd Nürnberg / Teutschen Ordens. Herr Joh. Eustachius von Soll beyder Rechten D. Rath vnd Cantzler. Bamberg. Herr Leonhardt Geydenstein beyder Rechten Doct. Rath / vnd Thumb Probstey Verwalter. Herr Johan Braun beyder Rechten D. Rath. Herr Johan Steinner geheimer Secretarius. Würtzburg. Herr Veit Gottfriedt von Werttenawe / geheimer Rath / vnd deß Hohen Thum̅stiffts zu Würtzburg Thumbdechant. Herr Caspar von Thom / geheimer Rath / Hofmeister vnd Amptmann zu Arnstein / sc. Herr Johan Brandt beyder Rechten D. geheimer Rath / vnd Cantzler. Herr Joachim Gantzhorn beyder Rechten Doct. geheimer Rath. Herr Dieterich Lahrer Rath / sc. Aychstätt. Herr Albrecht von Ratzenriedt / der Hochstiffter Aychstätt / vnd Augspurg Thumbherr vnnd Cantor. Herr Wolffgang Blarer von Wartensee / der Hochstiffter Aychstätt vnnd Augspurg Thumbherr vnd Custor. Herr Johan Christoph Metzger beyder Rechten D. Rath vnd Cantzler. Augspurg. Obgemelter Herr Albrecht von Ratzenriedt. Herr Matthaeus Wammer beyder Rechten D. Röm. Key. M. vnd Bischofflicher Rath / Lehenprobst vnd der Vniversitet zu Dillingen Gubernator vnd Pfleger der Herrschafft Ayßlingen. Ellwangen. Obgemeldter Herr Wolffgang Blarer von Wartensee. Herr Felix Gaßner beyder Rechten Doctor / Rath vnd Cantzler. Kempten. Obgemelter Herr Felix Gaßner. (Heydelbergischer Bundsschluß.) Diese der Catholischen Bundsverwandten Zusammenkunfft hat sich biß in dë Monat Martium verzogen / da dann endlichen folgendes abgefasset vnd beschlossen worden: Daß nemblichen an den Keyserl. Hof nechster Tagen ein Abordnung fürgenommen / vnnd vermittelst derselben die Rö. Key. M. allervnterthänigst angelangt / vnnd gebetten werden solle / auff Mittel vnd Weg allergnädigst zu gedencken / wordurch dem gemeinen Vatterland / der thewer edle Fried widerum̅ gebracht werden möchte: Inmassen diese Stabilirung dem H. Reich eusserst vonnöthen / vnd derentwegen durch alle mügliche vnd ersprießliche Sachen vnd Wege / die man jmmer erdencken / vnd mit Nutz vnnd Reputation brauchen kan / zu befördern. Nun sey aber hierzu kein gewisser vnd ersprießlichers Mittel zuerfinden / als das jenige / so vom Hochlöbl. Churf. Collegio zu Mühlhausen bedacht / vnd der Rö. Key. M. von dannen auß an die Hand gegeben worden / daß nemblich J. M. vnd die Churfürsten / als dero geheimbste Räth in der Person zusammen kom̅en / deß Reichs gegenwärtigen gefährliche̅ vbeln Zustandt vnd Anligen mit einander berathschlagen / vnd sich gedeylicher Mittel demselben zu remediiren / entschliessen / vnd solches auch vnverzüglich zu Werck richten. Nach dem man aber darbey ferrner vernommen vnd erwogen / welcher gestalt [1312] biß dahero / daß solcher Convent keinen Fortgang hette / neben andern Verhinderungen / vornemblich auch an dem erwinden / daß Jh. Churf. D. zu Sachsen / sc. ohnangesehen / daß J. Churf. G. zu Mayntz / vnd die Churf. D. in Bayern / sc. sich hierumb höchlich bemühet / dannoch zu Persönlicher Besuchung desselbigen Convents sich nicht wollen bewegen lassen / sondern obstacula vnnd Vrsachen vorgewandt / warumb sie eher nit / biß solche allerdings auß dem weg geraumbt / in der Person erscheine könten. So ist nun für nothwendig ermessen worden / weiln solche vorgemeldte Vrsachen theils von J. Key. M. im Reich habenden starcker Armatur / vn̅ wie verlauten will / noch jmmer zu continuirenden newen Werbungen / theils auch von den vngleichen Gedanckë / welche J. Churf. D. zu Sachsen / sonderlich in Religionsachen eingebildet worden / herrühren / daß derowegen von allerhöchst ged. J. Key. M. im Namen deß gantzen löblichë Bunds auf das beweglichste zu erinnern vnd zu ersuchen / daß sie den Collegialtag auf alle Mittel vnd Weg befürdern / J. Churf. D. zu Sachsen darzu zu disponiren vnd vermögen / auch die dahero hinderliche obstacula, so viel deren in Jh. Key. M. Hand vnd Gewalt stehen / auß dem Weg raumen / vnd beynebens / vber dz jenige / was in Religionsachen allbereit erkandt vnd vozgenommen / oder noch erkennen vnd vornehmen möchten / darauß Chur-Sachsen ein general Reformation / in dem genandten Evangelischen Wesen vnnd gäntzlicher Auffhebung deß Religionfriedens vntermessen wolle̅ / ein solche Erläuterung / Information vnd Sinceration geben wollen / daß S. Churf. D. nit vrsach haben / sich ferner darab zu beschweren / vnd derentwegen die Besuchung deß Collegial-Convents länger zu difficultiren / damit aber die vereinten Catholischen Chur-Fürsten vnd Stände jhre auffrechte Intention vnd getrewe eyfferige Begierd nach dem Frieden vmb so viel mehrers erscheinen / vnd männiglich erkennen mögen / daß sie mit jrer abgenöthigten Defensionsverfassung diesen gegenwärtigë betrübten vbeln Standt deß H. Rö. Reichs / wie sie von etlichen verdacht vnd beschuldigt werden wollen / nit zuvermehren / sondern in demselbigen beständige Ruhe / Frieden vn̅ Sicherheit zu suchen vnd zu stifften / jederzeit gesinnet gewesen / vnnd noch seyn / als hat man bedacht / daß allerhöchsternandte Keys. M. im Namen deß löblichen Catholischen Bunds noch ferfer allervnderthänigst erinnert / vnd ersucht werden solle / daß sie für allen dingen noch fürters / wie bißhero / alle consilia vn̅ actiones dahin allergnädigst richten vnd anstellen wolten / damit man in vnserm geliebten Vatterland widerum̅ zu beständiger jnnerlicher Ruhe vnd altem gutem Teutsche̅ Vertrawen vnter den Ständen selbsten gelangen / vnd alsdann / wann die jnnerliche Ruhe vnd Sicherheit erst gestifftet vnd stabiliret ist / die Außländische / welche deß H. Reichs Frieden zu turbiren / vnd demselben das seinige zu entziehen oder vorzuenthalten sich gelüsten lassen / mit gemeinem Rath vn̅ Zuthun der sämptlichen Reichs Stände verfolgt vnd gedämpfft werden mögen. Auff daß man aber vber diese der löblichen Bunds-Stände habende getrewe vorsorgende der Röm. Keys. M. als dem höchsten Haupt billich vortragende Gedancken desto mehrers für gewiß seyn möchten: Als ist bey Eingangs vorermelter massen für rathsamb angesehen worden / diß vnd anders nochgesetztes erst allerhöchsternandter Keys. M. durch die allerseits auffgenommene vnd plantirte Legation allervnterthänigst zu erkennen zu geben / vnd deren allergnädigste Erklärung darüber gebührendes Gehorsambs zu begehren / vnd ist geschöpffter Hoffnung / da der ersuchte Collegialtag erlangt / vnd vermittelst desselben ein weg zu dem so hoch desiderirten Frieden eröffnet werden solte / für das allgemeine Vatterlands eusserste Notturfft / vn̅ zu Hindertreibu̅g der sonst vnaußbleibenden gäntzliche̅ Ruin höchstnothwendig ermessen worden / daß in dem H. Reich ein Vniversal Frieden getroffen werden möchte / doch auf den widrige̅ Fall die löbliche Bunds Stände (als welchen die so lang getragene Last länger abzuhalten vnmöglich) gleichwol bemühet vnd sforziret würden auf Weise vnd Mittel zu gedencken / wie sie jhnen per tractationes & interpositiones qualescunque Ruhe schaffen mögen / dann gesetzt: Ob schon mit Dennemarck ein Fried geschlossen solt werden / so sey jedoch dardurch als einem Particular Werck / dem Reich vnd gemeinem Wesen allerdings nit geholffen / darumb so vielmehr deß Collegialtags vonnöthen / damit vermittelst desselben / wo nit ein gemeiner Fried gefunden: Jedoch zum wenigsten die media darzu gelangen / berathschlagt / vnd darauff ins Werck gesezt werden mögen. Was aber für Mittel hierzu von nöthen / dienstlich vnd vorträglich seyn möchten / ist derentwegen kein Rath oder Deliberation gepflogen / sondern wie billich / alles auf offt angeregten hochgewünschten Collegialtag verschoben vnd remittiret worden. Die bißhero vnterm löbliche̅ Bundsverwanden auf den Beinen gehalten Armada belangend / hat man zwar vber der namhafften Reformirung zu deliberiren nit vnterlassen / sintemal man aber vieler Respect wille̅ / dieselbe zu sehr zu verringern / nit für rathsamb befunden / als ist dahin concludiretworden / daß 40. Compagn. Cavallerie / vnd 27000. Infanterie an 9. Regimenten so lang auf dem Fuß solten gehalten werden / biß man sehen möge / was die Legation am Keys. Hof gewürcket / vnd was für einen Außgang die Friedenstractation erlangt habe / worauff als dann zu resolvirn / was weiters mit der Armada fürzunehmen vnd zu disponiren seyn werde. Ferraners aber vnd zu denë mediis, dardurch die Armada zu entretenirn zu schreiten: Ist in darüber gehaltenen Berathschlagung bey Erwegu̅g anderer Mittel für nothwendig gefunden / auch also geschlossen worden / daß / wie schwer es auch ankommë / der halbe theil Armada auß deß Bunds cassa, der vbrige halbe theil aber auß denen Quartiern vnnd eroberten Landen gezogen / vnd genommen werden solte / so jedoch nicht weiters gemeynt oder angesehen seyn [1313] solte / als dahin / so man sehen können / wie sich obangemeldter massen die Abordnung an den Keyserlichen Hof angelassen / vnnd die fürhabene Friedenshandlung sich werden erzeigt haben. Vber dieses ist in Consideration gezogen worden / nach dem die Keys. M. den Herrn Bunds Obristen hiebevorn auffgetragen hetten / das auß der Freyen Reichs Ritterschafft in Francken vnnd Schwaben einquartirtes Volck entweder abzuführen / oder abzudancken / was darüber zu thun seyn möchte: Vnd so ferrn wider bessere Zuversicht vnd Heffnung die Keyserliche Officirer sich vnterstehen solten / das Bunds Volck mit Gewalt auß seinen Quartiern zu treiben / was auff solchen fall in acht zunehmen / oder die Quartier zu manutenirn / rathsamb seyn möchte. Hierüber ist geschlossen worden: Dieweil einmal nicht für thunlich kan erachtet werden / die in beyden erst angeregten Craysen logierende Cavallerie abzudancken / oder aber entgegen keine Mittel zu entsinne: (Ob man schon Jh. Keys. M. gern mit Abführung dieses Volcks gehorsambst willfahren wolte) dieselbe anderstwo zu accommodiren / weiln nicht allein im Nidersächsischen vnnd Rheinischen Crayse alles entweders außgesogen vnd verödet / oder der vbrige Theil zuvorhin mit Keyserlichem Volck vberlegt / sondern auch alle andere dem Bundt zugethane Ständ voraller-höchstgedachter Keys. M. contribuiren sollen / dahero nichts mehr in resto, als daß die Bunds-Stände jhr Volck selbsten in jhr Land auffnehmen / vnd vber die zuvorn zu Vnterhaltung jhrer vbrigen in denen Vnirten Landen liegenden Soldatesca tragenden Contribution / von dem jhrigen sustentiren thun. Diesem allem nach vnd damit J. Key. M. die verbleibende Abdanckung nit empfinden / oder derentwegen vngleiche Gedancken schöpffen / sondern vielmehr die Vrsachen / warumb nemblich die Abdanckung vnd Außführung nit fürgenommen worden / wissen möge. Als ist für gut angesehen worden / daß allerhöchstermeldter Key. M. sc. durch obangedente Legation / warumb man deroselben nicht an die Hand möchte gehen / allergehorsambst demonstrirt / auch dieses J. Key. M. allergehorsambst zu betrachten / zu Gemüth gegebe̅ würde / was deroselben / Jhro hochlöblichem Ertzhertzogischen Hauß / vnd dem gantzen Rö. Reich durch der vereinten Stände Armada für ansehliche kostbare officia praestiret / vnd jhro verhoffentlich dieser Dienst erworben solte seyn worden / daß der Bunds Stände Land vnd Leut vor andern in Consideration gehalten / vnd nit der Augenscheinlichen Ruin / so durch Einquartirung jhrer Cavallerie erfolgen würde / exponiret solte werden / zugeschweigen / was man von Jh. Keys. M. eygenen Kriegsvolck in Durchzug vnd Einquartirung erlitten / vnd dahero vmb so viel mehr alle media verlohren / derentwegen den einigen Weg zusuchen hetten / der bereits inhabenden Quartier sich zu gebrauchen: Neben diesem aber können allerhöchstangeregten Key. M. zu allervnterthänigsten Ehren diß offert gethan werdë / daß man zuvor die Quartier zu räumen / erbietig seye / so ferrn man allhier andere Gelegenheit wisse / das Volck vnterzubringe / so seye aber dieses alles in Consideration zu ziehen: Ob schon die Bunds Armada nit immediatè in der offt allerhöchsten memorirten Key. M. Bestallung sey / so seye doch dieselbige nit weniger zu jhrer vnd jhres hochlöbliche̅ Ertzhauses / vnd dem gantzen Reich zu Nutz vnd Gutem auff die Beine gebracht / vnnd so lange Jahr erhalten worden / vnd derowegen auch billich / daß sie mit Quartiren versehen werde. Wie dann auch Jhr. Key. M. dardurch allervnderthänigst zu bescheinen / dann man / so viel sich möglichen thun lassen / deroselben allervnderthänigst zu pariren bereit gewest sey / an die Hand zu geben / daß von der in obgenandten Craysen gelegenen Ligistischen Cavalleria fast der halbe theil reformiret sey worden / darmit aber bey so gestalten Dingen derer Quartier halber ein eygentliches getroffen / vnd die hierobige Crayß Stände nicht zugleich mit der Key. May. vnd deß Bunds Volck beladen gelassen werde̅ / als sollen die Keys. May. durch offt angeregte Legation allervnderthänigst ersucht werden / bey dero hohen Kriegs-Officirern die allergnädigste Verfügung zu thun / damit dieselbe mit denen Herrn Bunds-Obristen / oder deren Herrn General Leutenant dem Herrn Graffen von Tilly / derer Quartier halber / sich einer gewissen Abtheilung vnd Ordnung / wie es zwischen beyden Armaden zu halten / vergleichen thun / sonsten aber / daß obbeschehene erachten belagend / zum fall die Keyserische das Bunds Volck mit Gewalt vnd ohne fürlegende Keyserliche Original Befelch auß denen Quartiren zu treiben / sich vnternehmen wolten: Ist berathen vnd für gut angesehen worden / daß man sich so gut man könne vnnd moge / mit dero Bunds Stände Außschuß Volck opponiren / vn̅ wo es die Notturffterfordert / mit Gewalt manuteniren solte. Inmassen deß H. Bunds Obristen Churf. D. hier die Gebühr werden zu verfügen wissen / so ferrn aber die Keyserl. Officirer vber jhr Fürnehmen / gemessenen Befelch vnd Ordinantien in Original auffweisen würden / das Bunds-Volck auß denen Quartieren zu treiben (so man doch nit hoffen / versehen oder besorgen wolle) auf einen solchen Fall sich deß Bunds Volck nit widersetzen / sondern vielmehr weichen / vn̅ die Quartier räume̅: Jedoch aber vn̅ weiln deß H. Bunds-Obristen Churf. D. vermuthlich vor solcher Ordinantien / ehe dan̅ es zur Thathandlung kompt / eine Nachrichtung erlangen werden / so werden dieselbige dz jenige / wz zu Verhütung eines solche̅ offenbaren Befelchs zwischë beyden Armadë dienstlich vn̅ von nöthen seyn würde / mit Zuziehung J. Churf. D. zu Mayntz / vnd anderer fürnehmen Bunds Stände / da es die Zeit leyde̅ mag / zu communiciren / vn̅ dero räthliche meynung zuvernehmen wissen. Ferners vnd demnach vnbillich seyn wil / daß der löbliche Cath. Bund seines so lang getragenen Lasts nit allein widerumb entbundë / sondern desselbe̅ ergäntzet / vn̅ dessen Stände darnach jmmerdar dem gemeinen Wesen zum besten auff [1314] gewandte Vnkosten widerumb abgetragen werden mögen / vnd man sich erinnert / daß durch deß Catholischen Bunds auffgelegte Kriegs Spesa vieler ansehenlicher Ertzstiffter Land vnd Leuth im Nidersächsischen Crayß vnnd sonsten auß deß Feinds Hand vnnd Gewalt / vermittelst Göttlichen Beystandes / erobert / vnd bißhero erhalten / geschützt / vnd dardurch denen löblichen Ständen afficiret vnd verhafftet seyn worden / daß dieselbige vermög natürlichë Billichkeit gemeiner Rechten vnd Executions Ordnung / auch altem Herkommen im Reich eher nicht abzutretten schuldig ist / biß dem Bund vnd dessen zugehörigen / derent. wegen gebührende billich mässige satisfaction, Erstattung vnd Recompens beschehen seyn würde: So ist einhellig concludirt worden / daß man sich von gemeines Bunds wegen dieser in aller Billichkeit vnd Rechten wol fundirten Praetension gebrauchen / vnnd von denen mit der Bunds Armada / oder deren Hülff vnd Zuthun der erobertë Landen / Plätzen vnd Orthen / die seyen Geistlich oder Weltlich / nichts auß Handen lassen / vnd abtretten solle / es begehrte es auch wer da wolle: Es sey dann zuvordem löblichen Catholischen Bund seines darauff gewandten Vnkostens halben / entweder die würckliche Abstattung oder doch zum wenigsten genugsame Versicherung erfolgt. Inmassen dann Jh. Churf. Durchl. in Bayern / als Bunds Obrister von den andern sämptlichen Ständen ersucht worden / dessen einhelligen Schluß von Bunds wegen auch Bunds Obristen Ampts willen / also in acht zunehmen / vnnd daß dero General Leutenant H. Graffen von Tylli darüber nochwendige Ordinantzen / vnd ohne Vorwissen / Rath vnd Einwilligen deren andern Bunds Stände nichts / so mit der Bunds Armada erobert / abtretten / sondern sich gegen jedermänniglichen / auß denen obangezogenen billichen Fundamenten / vnd diesem darüber gemachten einhelligem Schluß zu entschuldigen / vnnd solche Ertzstiffter / Land vnd Leuth mit deß Bunds Kriegsvolck biß dahin besetzt zulassen vnnd zu schützen. Welches dann die Chur-Bayerische Abgesandten also angenommen: Jedoch zugleich bedingt haben / daß jhrem genädigsten Herrn / die löbliche Bunds Stände in alle wege die Mittel / so zu Vnderhaltung deß Bunds Volck / auch zu Beschutz vnd Manutenirung solcher recuperirter vnd occupirter Oerther von nöthen seyn / herschiessen sollen / darbeneben hat man auch auß vielen wolbedachten Vrsachen für rathsamb vnnd besser gehalten / der Röm. Keys. May. nicht also balden vnd vnverantwortet / biß dieselbe obangeregter Stiffter vnd Lande will en was disponiren / vnd deren Abtrettung suchen möchten / die Vrsachen vnd fundamenta, warumb man dieselbe ohne vorgehende würckliche Refusion oder genugsame Assecuration deren Kriegs Vnkosten nicht abtretten könten / bey fürhabender Schickung allervnderthänigst zu entdecken vnd entschuldigen zu lassen / doch mit anghengter dieser ferneren Erläuterung vnd gehorsambsten Entbieten / daß der löbliche Bund Jhrer Keys. May. Ampt vnd Gewalt / wegen zu disponiren haben / keine Maaß fürzuschreiben gemeynt seyn / ob sie solche Land selbsten behalten / oder andern widerumb conferiren wolten / sondern solches dero allergnädigsten Disposition vnnd Gefallen heimgestellt seyn lassen / auch bey diesen eroberten Landen ein mehrers / nicht praetendiren / als sumptus belli vnd erlittenen Schaden: Dannenhero Jhre Keys. Majest. allergehorsambst bitten / daß sie jhro nicht wollen / was sie von solchen Landen / die deß Bunds Armada auß deß Feinds Hand erobert vnd erobern helffen / sie seyen Geistlich oder Weltlich / etwas für sich vnd die jhrigen behalten / oder andern conferiren / oder denen vorigen Innhabern restituiren wolten / daß man sich vorhero mit dem Bund seiner außgelegten Kriegskosten vnd Schaden halben der Gebühr vnd Billigkeit nach vergleichen solle / damit man aber hierinnen / so viel die Geistliche Güter betrifft / desto sicherer vnnd mit besserm Bestand gehen vnd verfahren könne / ist bedacht worden / daß die beyde Herrn Directores im Nahmen deß Catholischen Bunds Jhrer Päpstlichen Heiligkeit obangezogene Intention / Befügnuß vnd Vrsachen / warumb die Bunds Stände höchstes getrungen werden / jhrer pro recuperatione solcher Geistlichen Gütern auffgewandter Kriegskosten bey demselben wider zu erholen / zuerkennen geben / vnd darüber pro indulto Apostolico anhalten sollen / auff Form vnnd Weiß / wie es J. Churf. G. vnd Durchl. am rathsambsten / vnnd zu deß Bunds obangedeuteten Intent am fürträglichsten zu seyn befinden werden. Nach Vollendung dieser Posten ist weiter in Deliberation gezogen / vnd endlich für nothwendig befunden vnd ermessen worden / daß bey denen zwischen Spanien vnnd Engelland / dann auch deren Generaln State in Holland fürhabenden Friedenshandlungen / das Teutsche Wesen nicht gar außgeschlossen: sondern mit in Obacht soll genommen werden / worauff dann auch den gesampten Bunds Ständen communicirt worden: was dieser Sachen halber die Röm. Keys. May. sc. an deß Herrn Bunds Obristen Churf. D. allergnädigst gelangen lassen. Dieweil dann hierauß befunden / daß der Consultation halber diese von erst allerhöchstgedachter Keys. May. beschene allergnädigste Anfrage Hauptsächlich auff nechstgesetzte vier Puncten beruhe. Als: 1. Ob man dieser Zeit für rathsamb halte oder nicht / daß die Cron Spanien mit Engelland einen Frieden / vnd mit den Staten einen Treves tractiren vnd eingehen. 2. Was darbey Jhr. Keys. Majest. als deß Reichs Particular Interesse halber zu inseriren / vnnd ob der König in Dennemarck mit einzuschliessen. 3. Wessen sich die Bunds Stände auff deß Königs in Spanien Begehren entschliessen vnd erklären wollen / daß nemblich die Liga alsdann / wann die Cron Spanien mit obgedachten drey Partheyen / Engelland / Holland vnnd Dennemarck einen guten vnd dem Bund einen fürträg [1315] lichen Frieden schliessen würden / dannoch einen genugsamen Exercitum auff den Beinen halten / vnd gegen den Holländern / wo nicht gar brechen / jedoch solche Demonstration erzeigen solle / welche sie dem Röm. Reich zu gut / vnnd der Cron Spanien zuträgliche Conditionen bringen möchte. 4. Deßgleichen was der Röm. Keys. May. auff diß Begehren allervnderthänigst zu antworten: Ob vnd was deroselben die Bunds Stände für Mittel an die Hand geben können / vnnd für Hülff zu leysten bedacht seyn / damit der Holländer Insolentien gestewret / jhren feindlichen Attentaten mit Gewalt begegnet / vnnd sie von deß Reichs Boden abgetrieben möchten werden. Als nun diese 4. Puncten in Berathschlagung genommen worden / hat man endlich in dem Nachdencken / vnd wiewol der wenigste theil deren Abgesandten darzu instruirt gewesen / befunden. Weil man in dem ersten Puncten keine Nachrichtung oder Information hette / in was terminis die obangedeute Friedenshandlung der Zeit beruhen thäten / vnd sich ohne zweiffel / immittelft vnd seithero Spanien diß Gutachten begegnet / der status rerum viel geändert haben würde / auch sonsten allerley Bedencken im Wege seyn wollen / also könne man nicht sehen / wie auff einen oder den andern weg der Königl. Mayest. in Spanien hierüber was gewisses zu rathen / vnd an die Hand zu geben sey / sondern es wird besser zu thun seyn / daß man deroselben von gemeinen Bunds wegen / weder von oder zu obberührtem Fried oder induciis rathe / auß Vrsachen / die Spanier selbsten eines vnd das ander / weilen jhnen jhre Gelegenheit / vnd deren Sachen Vmbstände am besten bewußt / werden richten können. Bey den andern obbemeldten Puncten hat man für nützlich vnd nothwendig befunden / daß so wol bey dem Engelländischen Fried / als bey dem Niderländischen Trefues deß Röm. Reichs Interesse Ruhe vnnd Sicherheit in acht genommen / vnd der König in Dennemarck / sampt dem Pfaltzgraffen Friderichen / von dessen wegen der König die Waffen wider Jhre Keys. May. vnnd dero assistirenden Churfürsten vnnd Stände ergriffen / mit eingeschlossen werden möchten. Daß aber solches bey der Cron Spanien durch den Catholischen Bund oder in dessen Namen angebracht vnnd gesucht werden solle / hat man darumb nicht für rathsamb oder thunlich befinden können / dieweil die Spanische stracks dargegen / wie auß Jhrer Keys. May. vnnd deß Graffen Kevenhüllers Schreiben erscheinet / dem Bund eine newe sonderbare Obligation vnd Bürde / jhnen wider die Holländer zu assistiren / vnd derentwegen gleichsamb perpetuum exercitum zu vnterhalten / zu muthen / vnd ausser dessen der Bunds Ständ Begehren kein statt geben würden / zum fall dann jhnen man hierinnen consentiren wollen / würden die löbliche Bunds-Ständ in nichten sublevirt / sondern jmmer in noch gefährlichere vnnd langwürige Krieg mit den Holländern eingeführt / so jhnen auß dem dritten vnd vierdten Puncten hernachfolgenden Bedencken keines wegs zu rahten oder zu thun seye. Dannenhero für viel besser angesehen worden / daß vermittelst der Keyserl. May. die Cron Spanien dahin disponiret werde / bey obgedeuten Tractaten deß H. Röm. Reichs Interesse solcher gestalt / wie es zu Widerbringung vnd Versicherung dessen jnnerlichen Ruhe vnd Fried nützlich vnd nothwendig ist / mit in acht zunehmen / daß Jhre Keys. May. auff den Fall / da man gewisse Nachrichtung haben köndte / daß die Friedenshandlung zwischen Spanien / Engelland vnnd Holland noch fort gehen solten / bey deß Bunds vorhabenden Schickung der Noth halben vnterthänigst zuerinnern vnnd zuersuchen weren / damit sie sonderlich zur Tractation deß Nidersächsischen Trefues jemandt anordnen / vnd darbey deß Röm. Reichs vnd dessen gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen Wolfahrt vnnd Sicherheit befördern helffen / vnd es zugleich auch deren löblichen Bunds Directoribus notificiren wolten / damit man sich entschliessen köndte: Ob jewandt von deß Bunds wegen deren Keyserlichen Commissariis beyzuordnen / nur allein zu diesem End / damit doch die Versicherung der nechst angedeuteter Bunds Ständ Ertzstiffter vnnd Lande bey solcher Handlung in acht genommen / vnd dieselbige deren dahero so grossen Schäden / vnd von beyden Kriegenden Theilen außgestandenen Vngelegenheiten fürbaß enthebet werden mögen. Bey dem dritt vnd vierdten Puncten / so in substantia auff eines hinauß treffen: Ob nemblich obgedachte Catholische mit jrer Verfassung / die Neutralität gegen den Holländern brechen / die von jhnen dem Reich entzogene Oerther recuperiren / vnd sie etwas mehrers compelliren / vnd von allen feindlichen attentatis abhalte̅ wollen: Ist man auß denen vielfältigen bey vorigen Bunds Versamblungen reifflich erwogenen Bedencken / vnd nochmals der endlichen vnd einhelligen Meynung gewest / daß diese wenige Catholische Churfürsten vnd Stände / welche sich zu jhrem Bund bekennen / einem solchen schweren Krieg wider die Holländer sich nicht impliciren können vnd sollen / darzu auch das gantze Röm. Reich / ohnangesehen es die Cron Spanien vnd das hochlöbliche Hauß Oesterreich bey vnderschiedlichen Versamblungen offt vnd inständig gesucht / vnd es die vorige Keyser eben so gern gesehen hetten: Dannoch sich niemandt versehen oder bereden lassen wollen / sondern jederzeit die Neutralität gehalten / vnd vermöge der Reichs. Abschied darauff geschlossen: Inmassen dann auch denen Bundsverwandten gegen andern jhren Mit Ständen deß Reichs nicht verantwortlich were / daß sie für sich selbsten auß solchen gemeinen Reichsschlüssen schreiten / die Neutralität brechen / vnnd dardurch dem gantzen Röm. Reich grosse Gefahr vnd Vngelegenheiten zuziehen würden / vnd ist zwar nicht ohn / auch Weltkündig / [1316] daß die Vnirte Staten in Holland / wie Jhre Keys. May. in dero an beyde Herrn Directorn den 19. Decembr. nechsthin abgegangenen Schreiben mit mehrerm anziehen vnnd demonstriren / dem Röm. Reich grossen Schaden vnnd Vngelegenheit / vnd fast alle Vnruhen / die lange Jahr damit fürgangen / vnd noch wären / entweder selbst erwecket oder fomentiret vnd augiret haben / daß man sich ins künfftig / wann schon der Allmächtige GOtt einest den lieben Frieden widerumb schicken würde / keines bessern zu jhnen zu versehen hat / so lang sie in jetziger Libertät verbleiben / vnd nicht mehrers compesciret werden / daß aber die Bundsverwandte vnter denen Ständen deß Reichs allein diese Gefahr vnd Vngelegenheit von dem Reich abwenden / vnd eine solche Last / welche die Cron Spanien mit etlich hundert Millionen nicht erheben köndte / mittragen helffen sollen / hat man darfür gehalten / daß jhnen solches so wenig zu zumuthen / als auch erschwing vnd thun lassen. Nach dem man auch für billich vnd nothwendig gehalten / daß Jhr. Keys. May. auff obangezogenes Schreiben vnd Begehren auch wider beantwortet / vnd der löblichen Bunds Stände Meynung / Erinnerung / Rath / Gutachten gehorsambst eröffnet werde / als ist bedacht / daß solches bey der viel angeregten vorhabenden Schickung an den Keyserl. Hof am füglichsten geschehen / vnnd die Bunds Stände das obangedeute wichtige Bedencken entschuldiget solle werden: warumb sie sich allein in solche Niderländische Kriegshandlung nicht einlassen köndten / sondern darfür halten / daß Jh. Keys. May. für allen dingen dem H. Reich vnserm geliebten Vatterland / die von allen getrewen Patrioten / so hocherwünschte jnnerliche Ruhen widerbringen / vnnd alsdann bey einer gemeinen Reichsversamblung / denen sämptlichen Ständen proponiren wolten lassen / wie man gegen bemeldten Staten / vnd jhre vnruhige consilia vnd gewaltige Beschwerungen deß Reichs / vnd dessen gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände mit gutem Bestandt versichern / vnd das / so sie dem Reich entzogen vnd abgenommen / wider darzu bringen könten / bey welcher allgemeinen Consultation / vnd auch zuvor erlangten jnnerlichen beständigen Frieden / alsdann die vereinigte Catholische Fürsten vnd Stände sich dermassen erzeigen vnd erklären wolten / daß Jh. Keys. May. vnd männiglich darauß spüren solle / daß sie nichts / dann was zu Vnterhalt-vnd Stabilirung deß H. Röm. Reichs Ruhe vnnd Wolstandt nöthig vnd ersprießlich ist / bey jhnen erwinden lassen / mit welcher Eröff-vnd Erbietung hoffentlich Jhr. Keys. Majest. allergnädigst werden zufrieden seyn / vnnd denen löblichen Bunds-Ständen dieser Zeit auß obverstandenen Vrsachen mit Fug ein mehrers auch nicht zumuthen können. Darbeneben hat man hierbey fürters erwogen / daß demnach dem gemeinen Catholischen Wesen im Reich nicht wenig daran gelegen / daß Jh. Königl. Mayest. in Hispanien bey der guten Affection / so sie bißhero / auch sonderlich gegen dem Bund selbsten mit vnterschiedlichen Gelthülffen erscheinen lassen / noch fürters erhalten / vnd dero nicht etwan zu diesem Nachgedencken / Vrsach geben werde: Als hette der löbliche Bund gar keine Consideration vnnd Inflexion auff der Cron Spanien Interesse / vnd derowegen auch deroselbigen nicht zuverdencken / daß sie hergegen in jhren consiliis auch derer Catholischen Interesse ausser acht lassen. Solchem nun vorzukommen / ist für rathsamb ermessen / vnd zu deß Herrn Bunds Obristen bekandten hocherleuchten Discretion gestellt worden. Gleich wie Jhre Churf. Durchl. bißhero in vielen Occasionen per indirectum, vnd mit solcher Dexteritet vnd Manier / daß die Holländer keine öffentliche Feindschafft noch Jinportun der Neutralitet darauß erzwingen können / denen Spanischen mit dem Bunds Volck grossen Vortheil / auch wol würckliche Hülff vor Breda vnd Bergen gethan / auff solche weiß per indirectum, so viel möglich die Zeit vnd Läuffte der Quartier vnd Vivres zulassen / auch ohne Ruptur geschehen kan pro re nata vnnd begebenden Gelegenheiten / doch allein vff deß Reichs Boden vnd defensivè mit nichten vnterlassen / vnd von solchem Vorhaben denen nechst angräntzenden Bunds Ständen / damit sie sich desto besser darnach zu richten vnd vorzusehen haben / part geben worden. Hierdurch wird nun die Cron Spanien vmb so vielmehr bey guter Devotion gegen dem Bund vnnd gemeinem Catholischen Wesen im Römischen Reich erhalten / welches dann auch Jh. Keys. Mayest. neben andern obangezogenen Anbringen bey der fürhabenden Gesandschafft gleicher gestalt anzudeuten were / damit sie ein besser contento haben / vnd nicht vermeynen mögen: Als wolte man von deß Bunds wegen der Chron Spanien gar nicht gratificiren / sc. Gott allein die Ehr.
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Register aller fürnemsten vnd denckwürdigen Sachen vnd Geschichten / so in diesem Theatro Europaeo, von Anno 1618. biß 1618. inclusiue, begriffen seynd.
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