logo   WDB Nach dem vnd ein yglich mensch dem gesetze vnterdanig sein soll ... sein ettliche clagen vnd nutzliche lere auß gemeinen beschriebenen rechten der keyserlichen gesetz vnd den haubtbuchern ... gezogen got zu lobe ... Online-Ausg.. - [Mainz] : [Drucker der Prognosticatio], [ca. 1480]
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