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Beschreibung von Cod. Guelf. 934 Helmst. (Heinemann-Nr. 1036)
Otto von Heinemann: Die Helmstedter Handschriften. Bd. 2: Cod. Guelf. 501 bis 1000 Helmst. (1886) S. 310

Pap. 20½ x 16½ cm cm. 151 Bll. 17. Jahrh.

Ebd.: Brochiert.

Prov. u. Gesch.: —

Catholisches Handbüchlein. oder kurtzer Begriff der wahren uhralten Ca-
tholischen Lehr durch Balthasar Menzerum den Eltern in Lateinischer
Sprache verfasset vnd auf Verordnung des durchlauchtigsten Fürsten
vnd Herrn Rudolphi Augusti, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg,
wieder in selbiger Sprach auffgelegt und hernachmals verdeutschet
von Christiano Catholico (Übersetzer.- Hermann von der Hardt).


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