Prodromus oder Vorantwortung Burgermeistere vnnd Raths der Stadt Braunschweig wieder vnterschiedliche gegen sie vnd gemeine Stadt in Helmstidt in Druck gesprengter Schrifften; Ein kurtzer Auszoch etzlicher Cronicken von Ebtischen des freien Stiffts Quedlinburgk
Papier — 112 Bll., wovon 84 Druck, 2 unbeschrieben. — 18,5 × 15,25 cm — 17. Jahrh.
1) f. 1–84. Prodromus oder erster Theil warhaffter, abgenötigter Vorantwortung Burgermeistere vnnd Raths der Stadt Braunschweig wieder vnterschiedliche gegen sie vnd gemeine Stadt in folio vnd quarto zu Helmstidt newlich in Druck gesprengter herber vnd bitterer, aber gottlob vngegründter Schrifften. etc. Gedruckt zu Braunschweig durch Andream Duncker, im Jahre 1611. Mit einigen handschriftlichen Zusätzen.
2) f. 86–86‘. Merk wol diesen Reim, was der Eigennutz bringet ein. Inc.: Eigennutz, Hass u. Zweitracht.‘.
3) f. 86‘–111. Ein kurtzer Auszoch etzlicher Cronicken von Ebtischen des freien Stiffts Quedlinburgk. Am Rande die Bemerkung: (Nomi)natur Dn. Abbas (Inn) ocens. auctor huius cronici est M. Wolfram, (de) quo Topogr.(aphia) Brun(svicensis) et Luneb(urgensis) Zeil(er) p. 174. Die Chronik geht bis 1586.