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371208A Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg an Fürst Ludwig
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371208A

Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg an Fürst Ludwig


Antwort auf 371120 (?), beantwortet durch 371209. — F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51. Der Unveränderliche) sendet F. Ludwig (Der Nährende) eine Antwort Hans Philipp (v.) Geuders (FG 310. Der Ergänzende) auf F. Ludwigs Hinweise. Es scheint, Geuder beabsichtige eine Übersetzung aus dem Lateinischen oder Spanischen vorzunehmen. Worum es sich handele, sei noch unklar, jedoch sollte man ihn in seinem guten Vorsatz bestärken.

Beschreibung der Quelle


Q HM Köthen: V S 544, Bl. 118rv [A: 118v][Handschrift: [118r]]; eigenh. mit Empfangsvermerk von F. Ludwigs H. 118r.
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Anschrift


A Dem Nehrenden

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Was sich der Ergentzende1 , auf das gnedige andencken2 , des Nehrenden3 , wolmeinendt vernehmen leßett, will auß seiner Beyschrift4 , hiemitt zu vernehmen sein. Es scheinett darauß, er habe auch im willens, etwas Spanisches oder Lateinisches zu verdeutzschen.5 Kan es aber noch nicht gründtlich wißen. Man wirdt ihn, in seinem guten Vorsatz stärcken müßen. Habe es unvermeldett nicht laßen wollen, undt verbleibe,
  deß Nehrenden, dienstwilliger allezeitt,
  Der Unverenderliche

  Bernburgk, den 8ten Christmonats, im Jahr, 1637

Am unteren Blattrand der Empfangsvermerk: Pres. 7. Decemb. 1637.6

Textapparat und Kommentar

T

Kommentar

K
1
Hans Philipp (v.) Geuder (FG 310), der am 25. 5. 1637 auf Vorschlag F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) in die FG aufgenommen worden war. S. 370517 Postskriptum und K 6.
2
Spätmhd. Substantivierung, urspr. allg. „das Denken an etwas“. Lexer: Handwb. I, 55 („an-denke adj.“, „an etwas denkend“); Paul Wb., 66. Stieler, 292: „Andenken/ recordari, meditatione vindicare, verbum in usu adeò non est, sed nomen verbal. Das Andenken/ & Angedenken/ est ipsa recordatio, it. remuneratio, mnemosynum.Fnhd. Wb. I, 1029 führt neben der heute gewöhnlichen Bedeutung der Erinnerung, des Gedächtnisses auch noch die „beharrliche geistige Bemühung um etw., Eifer“ an; DW I, 305 hingegen verzeichnet nur die heutige Bedeutung von Erinnerung, Erinnerungsgabe, Wissen. Im vorliegenden Brief ist über Erinnerung (jmds. an etwas), Vorschlag, Hinweis auch Denkschrift oder Memorial gemeint. S. Anm. 3.
3
Die Vorschläge oder Hinweise, die F. Ludwig an Geuder ergehen ließ, haben sich im Erzschrein und anderen fruchtbringerischen Aktenbeständen nicht in Konzept oder Abschrift erhalten. Daß F. Ludwig Geuder auch Vorschläge für Übersetzungsarbeiten unterbreitet hatte, läßt sich jedoch aus den brieflichen Reaktionen in 371208A und 371209 erschließen. In 371224 bezeugt Geuder F. Ludwig und F. Christian seine Bereitschaft, „die angedeute v̈bersezung deß auß dem Spannischen Jnn Französische sprach verdollmetschen buchs Les visions de Don Quevedo Villegas“ zu übernehmen. Vgl. Anm. 5.
4
Geuders „Beischrift“ hat sich nicht erhalten. Sie könnte zusammen mit 371123 an F. Christian II. geschickt worden sein, der beides an F. Ludwig weiterleitete. Daß die hier genannte Beischrift und 371123 nicht identisch sind, ergibt sich daraus, daß in 371123 noch nicht explizit von einer Übersetzung aus dem (Lateinischen oder) Spanischen die Rede ist, worauf der vorliegende Brief und F. Ludwig in seinem Antwortschreiben 371209 Bezug nehmen.
5
Die von Geuder beabsichtigte und begonnene Übersetzung von Francísco de Quevedos Sueños ist wohl nicht vollendet, jedenfalls nicht bewahrt worden, so daß erst ein anderes FG-Mitglied, Johann Michael Moscherosch (FG 436. 1645) mit einer Übersetzung dieses Werkes an die Öffentlichkeit treten konnte: VISIONES DE DON QUEVEDO. Wunderliche vnd Warhafftige Gesichte Philanders von Sittewalt (zuerst Straßburg 1640). Vgl. auch den Brief 380331, in dem Geuder das Stocken seiner Übersetzungsarbeit einräumt. Vgl. Conermann III, 350ff.
6
Der Präsentationsvermerk kann nur stimmen, wenn F. Christian, wie er es allerdings häufig tat, seinen Brief vordatiert hat.
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