Einleitung
1. Historische Einleitung
Nach dem Friedensschluss mit
Frankreich in
Crépy (1544) und dem Waffenstillstand mit den
Türken hatte
Kaiser
Karl V. einen außenpolitischen Zustand erreicht, der es ihm ermöglichte, sich um die nun bereits seit über 25 Jahren ungeklärte Religionsfrage im Reich zu kümmern.
1 Nach dem Scheitern aller Religionsgespräche suchte er jetzt nach neuen Möglichkeiten, die Einheit des Reiches zu sichern, die ihm durch die Reformation gefährdet erschien. Die beiden Reichstage in
Worms (1545) und
Regensburg (1546) führten indes eher zu einer Verschärfung der religionspolitischen Lage, da die
evangelischen Stände sich nicht dazu bereitfanden, das nach
Trient einberufene Konzil zu beschicken. 1545 hatte Papst
Paul III. dem Kaiser für den
Fall eines Krieges gegen die Protestanten eine Unterstützung von 12.500 Soldaten und hohe finanzielle Mittel zugesagt. Als die beiden Hauptleute
2 des Schmalkaldischen Bundes, Kurfürst
Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf
Philipp von Hessen, 1545 den
Braunschweiger Herzog
Heinrich d. J. in der Schlacht von
Kalefeld besiegt und ihn widerrechtlich gefangen gesetzt hatten, machte
Karl V. sich dies zunutze und verhängte am 20. Juni 1546 die Reichsacht über die beiden Fürsten. Er begründete diesen Schritt mit der widerrechtlichen Vertreibung eines der letzten
altgläubigen Fürsten Norddeutschlands aus seinem Territorium. Damit war es dem Kaiser gelungen, den Krieg gegen die evangelischen Fürsten nicht als Religionskrieg führen zu müssen, sondern als Strafaktion gegen rechtsbrüchige
Reichsstände. Dieses Vorgehen
Karls V. erschwerte den beiden Gegnern die Mobilisierung ihrer Bundesgenossen, und es gelang dem Kaiser, einige kleinere evangelische Fürsten auf seine
Seite zu ziehen. Am wichtigsten aber war die Verpflichtung des albertinischen Herzogs
Moritz von Sachsen zur politischen Neutralität im Regensburger Vertrag vom 19. Juni
1546, dem im Gegenzug die Schutzherrschaft über das Hochstift
Halberstadt und das Bistum
Magdeburg übertragen und die Kurwürde
in Aussicht gestellt wurde.
Im Sommer 1546 begann der Schmalkaldische Krieg in Süddeutschland. Dabei kam es zu einigen Truppenbegegnungen, die aber mit keinem Sieg einer Partei endeten. Man zog sich zurück ins Winterlager. In dieser Situation
drängte
Karl V. seinen Bruder
Ferdinand, zusammen mit Herzog
Moritz in Kursachsen einzufallen. Am 14.
Oktober 1546 schlossen die beiden einen Vertrag, in dem sich Herzog
Moritz zum militärischen Eingreifen gegen Kursachsen verpflichtete, um im Falle eines Sieges die böhmischen Lehen
Johann Friedrichs zu erhalten. Der unerwartete Angriff albertinischer Truppen in Koalition mit einem böhmisch-ungarischen Heer beendete den Schlagabtausch in Süddeutschland und
verlagerte den Krieg auf das sächsische Gebiet. Kurfürst
Johann Friedrich gelang es, etliche der von den gegnerischen Truppen besetzten Städte seines Territoriums zurück zu erobern. Er
musste sich schließlich aber am 24. April 1547 der gegnerischen Übermacht bei
Mühlberg/Elbe geschlagen geben. Er geriet in kaiserliche Gefangenschaft, aus der er erst
1552 wieder entlassen wurde. Die sächsische Kurwürde wurde in einem feierlichen Akt am 24. Februar 1548 dem Albertiner
Moritz verliehen.
Der Kurkreis
Wittenberg und weite Gebiete des ernestinischen Territoriums fielen ebenfalls an die albertinische Linie.
Auf dem Höhepunkt seiner politischen Macht versuchte der Kaiser beim sogenannten geharnischten Reichstag von
Augsburg (1. September 1547 bis 30. Juni 1548)
ein letztes Mal, die Religionsfrage in seinem Sinne zu lösen. Am 15. Mai 1548 ließ er den Reichsständen ein Gesetz vorlegen, das die Religionsfrage in den evangelischen Territorien bis zum Abschluss des gerade
aufgelösten Trienter Konzils regeln sollte. Dieses Gesetz, das sogenannte „Interim“, vertrat reformkatholische Ansätze und ließ den Abendmahlsempfang unter beiderlei Gestalt und die Ehe der evangelischen Geistlichen zu. Die Annahme des
Interims, das nach der Annahme durch die Stände mit dem Reichstagsabschied vom 30. Juni 1548 Reichsgesetz wurde, war dennoch für evangelische Territorien unmöglich. Man hätte damit alle Errungenschaften der Reformation
auf einen Schlag wieder rückgängig machen und in Theologie und Kultus wieder auf die altgläubige Linie einschwenken müssen.
Direkt nach der Veröffentlichung des Interims am 15. Mai 1548 begann
Erasmus Alber in
Leipzig, wo er die Belagerung durch
Johann Friedrich I. miterlebt hatte, mit der Abfassung des „Dialogus vom Interim“, die er am 16. August 1548 abschloss.
3 Es ist also ein Augenzeuge des Schmalkaldischen Krieges, der sich als einer der ersten thematisch mit der evangelischen Niederlage und dem Augsburger Interim auseinandersetzte. Der Inhalt dieser Schrift war aufgrund der Invektiven
gegen Herzog
Moritz, Kaiser
Karl V. und König
Ferdinand sowie wegen der direkten Kritik am Augsburger Interim zu heikel, als dass
sich ein Drucker bereit gefunden hätte, sie zu veröffentlichen.
4 Sie kursierte darum zunächst handschriftlich und wurde – so
Alber – in etwa 300 Abschriften bis nach
Preußen und
Livland und in allen
Teilen
Deutschlands bekannt.
5 Die Veröffentlichung in Druckform geschah erst neun Jahre später, also vier Jahre nach dem Tod
Albers, in einer Augsburger Offizin.
Hans Gegler druckte im Jahre
1557 den „Dialogus“ im Auftrag des Augsburger Tuch- und Buchhändlers
Abraham Schaller in einer Auflage von 1000 Exemplaren. Er datierte den Druck auf Wunsch des
Auf
traggebers auf das Jahr 1548 zurück und verzichtete auf die Firmierung des Druckes. Wenig später kam es zu einem nochmaligen Druck des „Dialogus“ im Auftrag des Formschneiders
David Denecker.
6 1557 war der Kampf gegen das Interim längst obsolet, denn im Passauer Vertrag vom 2. August 1552 hatte König
Ferdinand auf die Durchsetzung
verzichten müssen,
7 und der Augsburger Religionsfriede von 1555 regelte das Verhältnis der Konfessionen im Reich.
8 Albers Dialogus dürfte jedoch wegen seiner scharfen antikaiserlichen Polemik erneut aktuell geworden sein, denn nach der Abdankung
Karls V. am
3. April 1556 gab es auch publizistisch geführte scharfe Auseinandersetzungen darum, ob Karls Bruder
Ferdinand, der bereits am 5. Januar 1531 in
Köln zum Römischen König gewählt worden war, tatsächlich die Herrschaft übernehmen solle.
9
2. Autor
Autor des
„Dialogus vom Interim“ ist der hessische Dichter, Pädagoge und Wittenberger Doktor der Theologie
Erasmus Alber,
10 geboren um 1500 wohl
in
Windecken an der Nidder.
11 Nach Schulbesuch in
Nidda und
Weilburg immatrikulierte er sich 1520 an der Universität Wittenberg. Nachdem er zunächst ein Anhänger
Karlstadts gewesen war, rückte er nach und nach wieder von ihm ab und begann, sich an der Lehre
Luthers zu orientieren. Ab Ende 1521
war
Alber als Lehrer in
Büdingen (Wetterau) tätig, 1522–1527 in
Oberursel. In der Zeit von
1528 bis 1540 war er Pfarrer in
Sprendlingen in der
Dreieich. 1541 wurde er von
Joachim II. von Brandenburg zum Pfarrer in
Brandenburg-Neustadt ernannt, jedoch schon im Sommer 1542 wegen seiner Kritik an der Steuerpolitik des
Kurfürsten wieder entlassen. 1543 wurde
Alber Pfarrer in
Staden in der Wetterau. Am 24. August wurde er in
Wittenberg zum Lizentiaten, am 15. Oktober 1543 zum Doktor der Theologie promoviert. Von November 1544 bis Oktober 1545
war er Pfarrer in den Diensten Graf
Philipps IV. von Hanau-Lichtenberg in
Babenhausen. Nach seiner Entlassung ging
Alber
zunächst nach
Wittenberg. Im Sommer 1546 musste er wieder von dort fliehen, da inzwischen der Schmalkaldische Krieg begonnen hatte und man den Angriff der albertinischen Truppen befürchtete.
Alber floh mit seiner Familie nach
Brandenburg, wo er
Georg von Minckwitz kennenlernte, der ihm eine Unterkunft in
Leipzig anbot. Dort erlebte er im Januar 1547 die Belagerung der Stadt durch den Kurfürsten
Johann Friedrich von Sachsen. Von
1548 bis 1551 arbeitete
Alber in „unsers Herrgotts Kanzlei“
Magdeburg als Hilfsprediger und kämpfte dort zusammen mit
Flacius und
Gallus gegen das Augsburger Interim und den Leipziger Landtagsentwurf. In diesen zeitlichen Kontext gehört auch die Abfassung des „ Dialogus“,
in dem der albertinische Herzog aufs schärfste kritisiert wird. Als die Belagerung
Magdeburgs am 5. November 1551 beendet war, forderte der nunmehrige Kurfürst
Moritz von Sachsen dann auch, dass
Alber als einziger der Theologen die Stadt verlassen müsse. Er ging zunächst nach
Hamburg
(Dezember 1551 bis August 1552), dann nach
Lübeck, um für den Winter 1552/3 wieder nach
Hamburg zurückzukehren. Im März 1553 folgte
Alber der Berufung zum Superintendenten an St. Marien in
Neubrandenburg
durch Herzog
Johann Albrecht von Mecklenburg, wo er am 5. Mai 1553 an einer Halserkrankung verstarb.
3. Inhalt
Der
„Dialogus vom Interim“ besteht aus drei Teilen. Er beginnt mit einem ausführlichen Gespräch zwischen Albertus, einem evangelischen Laienchristen, Cornelius, einem ernestinischen Hauptmann,
und Tertollus, einem altgläubigen Weihbischof, über den Inhalt des Augsburger Interims. Albertus
weist eingangs darauf hin, dass die Annahme dieses Gesetzes durch die evangelischen Stände nicht zwingend auch bedeute, dass sich die Prediger
daran hielten und fordert so indirekt zum Widerstand der Geistlichen gegen ihren Landesherrn auf, sollte dieser die Befolgung des Interims befehlen. Der altgläubige Amtsträger erweist sich im Verlaufe des Gespräches als den evangelischen Laien argumentativ
hoffnungslos unterlegen. Ihm bleibt nur, auf die Gültigkeit des Interims und auf die Durchsetzungskraft der kaiserlichen Truppen zu verweisen. Zunächst wird ihm die innere Spannung des Interimstextes daran demonstriert, dass man die ersten Artikel, in denen von
der Rechtfertigung des Menschen allein aus Glauben die Rede sei, ins Verhältnis setzt zur ebenfalls behaupteten Verdienstlichkeit menschlicher Werke. Der Papst könne niemals als oberster Bischof anerkannt werden. Von den sieben durch Tertollus in den
Interimstext geschriebenen Sakramenten könnten nur Taufe und Abendmahl wirklich als Sakrament gelten. Ehe, Firmung, Buße, Letzte Ölung und Priesteramt seien keine Sakramente, da ihnen teils die Einsetzung durch Christus, teils das äußere Zeichen fehle,
durch das Gott sein Heil vermittele. Ebenso zurückgewiesen wird die altgläubige Transsubstantiationslehre und die sieben Weihestufen der altgläubigen Amtsträger. Eine ausführliche Widerlegung erfährt die im Interim enthaltene Messopfervorstellung. Albertus und
Cornelius sind als Typen aufrechter evangelischer Christen auch nicht bereit, den Messkanon wieder einzuführen, die Heiligen anzurufen, Vigilien zu feiern oder das Wasser vor der Taufe einer eigenen Segnung zu unterziehen. Die Segnung von Kräutern, Salz
und anderen Gegenständen wird ebenfalls explizit abgelehnt und darauf hingewiesen, dass damit dem Aberglauben und der Abgötterei Tür und Tor geöffnet werde. Selbst die Zugeständnisse der Priesterehe und des Laienkelches werden
kritisiert, weil sie nur bis zum nächsten Konzil gelten sollen und nicht eindeutig als rechtgläubig anerkannt werden.
Nachdem sich Tertollus mit einem Ave Maria auf den Weg nach
Augsburg gemacht hat, wo er für eine strikte Durchsetzung des Interims sorgen möchte, beginnt der zweite Teil des „Dialogus“. Er hat die geschichtstheologische
Deutung der Geschehnisse des Schmalkaldischen Krieges zum Thema. Der militärische Sieg des Antichrists, Papst
Pauls III., und seines Handlangers,
Karls V., über den sächsischen Kurfürsten und das
Evangelium habe seinen Grund in der Verschwörung kurfürstlicher Räte gegen ihren Landesherrn gehabt. Aus Gewinnsucht und Habgier hätten diese den Kurfürsten verraten, der ansonsten den Krieg mit Leichtigkeit gewonnen hätte. Die Ereignisse des Schmalkaldischen
Krieges werden in aller Breite und Ausführlichkeit dargestellt, um die Richtigkeit dieser Behauptung nachzuweisen. Auf einer tieferen Ebene habe die militärische Niederlage ihren Grund aber auch in der Undankbarkeit der Evangelischen für alle Wohltaten,
die Gott ihnen mit der Reformation zuteil hat werden lassen. Aber Gott strafe nicht für immer. Vielmehr werde er den Evangelischen nach einer Phase der Prüfung wieder seine Gnade zuteil werden lassen. In dieser Prüfungsphase gelte es, sich von
allem Wirken
des Antichrists fern zu halten und den eigenen Glauben standhaft zu bekennen. Das gegenwärtige Leiden sei außerdem nicht allein Strafe für Sünden, sondern zugleich auch Mitleiden mit Christus, und zwar gelte dies sowohl für den Kurfürsten wie für die Bevölkerung
insgesamt. Parallelen zwischen der Passion Christi und dem Schicksal des Kurfürsten werden aufgezeigt. Unterdessen ist als weiterer Gesprächsteilnehmer Froberi von Hutten hinzugekommen; er vertritt die Position eines patriotischen, reformatorisch
gesinnten Nichttheologen und christlichen Ritters.
Im dritten Teil des Dialogs werden zehn Vorzeichen des bevorstehenden Jüngsten Tages aufgezählt und mit Phänomenen der Gegenwart der Unterredner identifiziert: 1. die Gestirne verlieren ihren Schein, 2. Naturkatastrophen und Erscheinungen, 3.
Empörung der Völker gegeneinander und Streitigkeiten in den Familien, 4. Angst und Verzweiflung greifen um sich, 5. Pestilenz und teure Zeit, 6. Völlerei, 7. Heiraten aus unlauteren Motiven, insbesondere aus Geldgier, 8. Handelsspekulationen und Wucher,
9. starke Verteuerung landwirtschaftlicher Nutzflächen, 10. übermäßige Prachtentfaltung im Bauwesen und in der Kleidermode. Zum bevorstehenden Endgericht passe auch die Verräterei, die gerade unter den vermeintlichen Glaubensbrüdern groß gewesen sei,
ebenso die Ermordung des
Juan Díaz durch einen Beauftragten seines Bruders und weitere Gräueltaten. Alle Aussagen werden ausführlich biblisch belegt.
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:
A:
Ein Dialogus / oder || Gesprch etlicher Personen || vom Jnterim. || Jtem / Vom krieg des Antychrists || zů Rom / Bapst Pauli des dritten / mit hulff Kei= || ser Caroli des Fünfftē / wider Hertzog
Johan Friderichen || Churfürsten zů Sachssen etc. vnd seine mit verwandten: || Darin vrsach angezeygt wirt / das es nit wol mglich gwe || sen sey (Menschlicher hilff nach daruon zureden) das der || lbliche
Churfürst zů Sachssen etc. disen obgemeltē seinen || Feinden / hab obsigen künden / von wegen so grosser Ver= || rtherey vnnd vntrew / die jme von seinen ey= || gnen Rthen vnd Hauptleüten be= || gegnet ist: Anno 1546. || vnnd 1547. ||
Jtem / Von den Zeychen des || Jüngsten tags. || Apocalyps. 17. || Vnd einer von den syben Engeln sprach || zů mir: Kom / ich will dir zeigē die grosse Hůr (nm= || lich den Antychrist vnd Bapst zů Rom) mit welcher || gehůret haben die
Keiser vnd Knig der erden / Vnd || die da wohnen auff erden / vnnd truncken worden || seynd von dem wein jrer Hůrerey. || 1548. [64] Blatt 4° (VD 16 A 1485).
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4513 R, Dg 4513a R
Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist. eccl. E 231,8
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Ts 96(1) [benutztes Exemplar]
B:
Ein Dialogus / oder || Gesprch etlicher Personen || vom Jnterim. || Jtem / Vom krieg des Endtichrists || zů Rom / Bapst Pauli des dritten / mit hilff Kei= || ser Caroli des Fünfften / wider Hertzog
Johan Friderichen || Churfürsten zů Sachssen etc. vnd seine mit verwandten / || Darin vrsach angezeigt wirt / das es nit wol mglich gwe= || sen sey (Menschlicher hilff nach daruon zureden) daß der || lbliche
Churfürst zů Sachssen etc. disen obgemelten seinen || Feinden / habobsigen künden / von wegen so grosser Ver= || rtherey vnnd vnthrew / die jme von seinen eyg= || nen Rthen vnd Hauptleüten be= || gegnet ist: Anno 1546. || vnnd 1547. ||
Jtem / Von den Zeychen des || Jüngsten tags. || Apocalyps. 17. || Vnd einer von den syben Engeln sprach || zů mir: Kom / ich will dir zeygen die grosse Hůr / mit || welcher gehůret habend die Keyser vnd Knig der || erden / Vnd die da
wohnen auff erden / vnd truncken || worden seind von dem wein jrer Hůrerey. || 1548. [64] Blatt 4° (VD 16 A 1486).
Vorhanden:
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4 338-338b (36) R
Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Vg 1152
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4 Germ. sp. 6 m, 4 Ded. 257, 24 Polem. 858
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 116.9 Quod. (3)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 1623.B
C:
Ein Dialogus / oder || Gesprch etlicher Personen || vom Jnterim. || Jtem / Vom krieg des Endechrists || zů Rom / Bapst Pauli des dritten / mit hulff Key= || ser Caroli des Fünfften / wider Hertzog
Johann Friderichen || Churfürsten zů Sachsen etc. vnd seine mit verwandten: || Darin vrsach angezeygt wirt / das es nit wol mglich gwe= || sen sey (Menschlicher hilff nach daruon zureden) das der || lbliche Churfürst
zů Sachsen etc. disen obgemelten seinen || Feinden / hab obsigen künden / von wegen so grosser Ver= || rtherey vnnd vntrew / die jme von seinen ey= || gnen Rthen vnd Hauptleüten be= || gegnet ist: Anno 1546. || vnnd 1547. || Jtem
/ Von den Zeychen des || Jüngsten tags. || Apocalyps. 17. || Vnd einer von den syben Engeln sprach || zů mir: Kom / ich will dir zeigē die grosse Hůr (nm= || lich den Antychrist vnd Bapst zů Rom) mit welcher || gehůret haben die Keyser vnd
Knig der erden / Vnd || die da wohnen auff erden / vnnd truncken worden || seind von dem wein jrer Hůrerey. || 1548. [64] Blatt 4° (VD 16 ZV 26112)
Vorhanden:
Frankfurt am Main, Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg: Sammlung Gustav Freytag: XVIII, 84
Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: Kirch. G. qt. 556
Die Ausgaben
B und
C sind satzidentisch und unterscheiden sich lediglich in der Lesung des Titels. Vor der Drucklegung von
B und
C erfuhr der Text einen Korrekturvorgang, bei dem Satzfehler beseitigt wurden. Die Edition übernimmt stillschweigend die verbesserten Lesungen
aus
B und
C. Die im Druck zumeist abgekürzt gebrauchten Namen der vier Gesprächspartner des „Dialogus“ werden durchweg ausgeschrieben.
In der Edition werden die Redebeiträge der jeweiligen Sprecher voneinander abgesetzt, während die Originaldrucke den Text weitgehend ohne Absätze aneinanderreihen.