Text

Eine gemeine Protestation und Klagschrift (1548)
bearbeitet von Hans-Otto Schneider
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Gegenüber1 der Abfassungszeit des „Kurzen Berichts vom Interim“2 hat sich die Situation deutlich verändert. Inzwischen hat es kaiserliche Gewaltmaßnahmen zur Durchsetzung des Interims tatsächlich gegeben. Prediger mussten ihre Gemeinden verlassen oder wurden vertrieben, Gemeinden mussten zu altgläubigen Kultusformen zurückkehren. Entgegen seiner ursprünglich geäußerten Absicht3 bringt Flacius in der „Gemeinen Protestation“ keine filigranere Ausarbeitung seiner theologischen Position. Er skizziert vielmehr die theologischen Argumente meist nur und reißt die strittigen Fragen kurz an. Inzwischen hat sich nämlich seine Einschätzung der Lage offenbar insofern verändert, als er eine tiefergreifende theologische Auseinandersetzung mit den Gegnern jedenfalls bis auf weiteres für zwecklos und unergiebig hält. Nicht mangelnde theologische Erkenntnis treibe sie an, sie seien sich vielmehr vollauf bewusst, im Unrecht zu sein; es gehe ihnen vielmehr um die Durchsetzung und den Erhalt ihrer Macht. Darum erhebt Flacius in dieser allgemeinen und öffentlichen Protestation seine Stimme, um ein Ende der gewaltsamen Durchsetzung von vermeintlichen oder tatsächlichen Glaubenswahrheiten zu erreichen, wenigstens bis zur Klärung durch ein allgemeines, freies, christliches Konzil, wie es schon so oft verlangt und versprochen worden sei. Das Gewicht der Argumentation liegt auf dem Erweis der Unrechtmäßigkeit der gewaltsamen Durchsetzung des Interims ohne Anhörung und Würdigung der Gegenposition.

2. Der Autor

Hinter dem Pseudonym „Joannes Waremundus“ bzw. „Johannes Wahrmund“ verbirgt sich Matthias Flacius Illyricus.4 Es steht zu vermuten, dass das Pseudonym als solches auch von den Zeitgenossen erkannt wurde, wenn auch nicht allenthalben Flacius als Autor dahinter identifiziert worden sein dürfte. Justus Menius allerdings bezeichnet in seiner „Verantworttung [...] Auff Matth. Flacij Jllyricj gifftige vnd vnwarhafftige verleumbdung vnd lesterung“5 Flacius als den Verfasser der Schrift,6 und dieser erkennt die Zu

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schreibung stillschweigend an.7 Flacius hat nach eigenem Zeugnis8 von Mitte 1548 an gegen das Interim zu scheiben begonnen, die vorliegende Schrift ist die zweite zu dieser Thematik aus seiner Feder. Der „kurtze Bericht vom Interim“ ist früher anzusetzen, dessen erweiterte letzte Ausgabe dürfte etwa mit der ersten Auflage der vorliegenden Schrift gleichzeitig entstanden sein, wobei die „gemeine Protestation“ der dritten Auflage des „kurtzen Berichts“ vorausgegangen sein dürfte.9

3. Inhalt

Der Verfasser beginnt seine Argumentation mit dem Beispiel Christi, der als Unschuldiger verurteilt und getötet wurde, noch dazu auf Betreiben der religiösen Anführer des Gottesvolkes. Entsprechendes geschehe jetzt mit der wahrhaft christlichen Kirche, die allenthalben auf Widerstand treffe, besonders unter Heuchlern und Vertretern einer Selbsterlösungsideologie („ Werkheilige“) mit christlichem Anspruch. Sollte aber die Christenheit nicht Verfolgung und Leiden stillschweigend ertragen? Dagegen führt der Verfasser wiederum das Beispiel Christi an, auch dieser habe am Karfreitag nicht zu allem geschwiegen, sondern öffentlich bezeugt, dass er der Sohn des lebendigen Gottes sei. Damit habe er seine Unschuld und das Gericht über die Gegner hinreichend deutlich gemacht. Die Kirche habe von Gott den Heiligen Geist und das Predigtamt erhalten, damit die Welt wegen ihres Unglaubens getadelt werde und viele bekehrt würden, die andern aber nicht ohne Vorwarnung der Verdammnis anheimfielen. Die Kirche sei also verpflichtet, ihre Lehre und ihre Unschuld jederzeit öffentlich zu verteidigen, und in der gegenwärtigen Lage um so mehr, weil die Gegner die rechte Lehre ohne vorherige Anhörung gewaltsam verfolgen und der Kirche eine neue, irreführende Lehre aufzwingen wollten. Kein Recht sehe vor, jemanden ohne vorherige Anhörung und Gelegenheit zur Stellungnahme und Verteidigung zu verurteilen, wenn er dazu bereit sei. Luther habe sich 1518 auf ein freies Konzil berufen, ähnlich sei später durch Fürsten und Städte die Forderung nach einem freien, christlichen Konzil erhoben worden. Wenn schon in weltlichen Fragen keine Tyrannei zu dulden sei, wie viel weniger in geistlichen. Papst und Kaiser hätten mehrfach zugesagt, ein freies Konzil einzuberufen, aber es sei nie dazu gekommen. Das Winkelkonzil in Trient sei eine Farce gewesen, man habe offenbar nicht vorgehabt, dort die Protestanten ernsthaft zu Wort kommen zu lassen, sonst hätte man nicht parallel den Schmalkaldischen Krieg vom Zaun gebrochen.

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Auch für die Zukunft bestehe bei den Gegnern keine ernsthafte Absicht, eine Konzilsentscheidung herbeizuführen, sonst müsste man den Besiegten nicht gewaltsam das Interim aufzuzwingen versuchen. Wenn es sich wirklich nur um eine kurze Weile bis zur endgültigen Entscheidung eines Konzils handelte, warum dann solches Blutvergießen zur Durchsetzung einer möglicherweise bald wieder obsoleten Position? Wie könnten die Gegner so sicher sein, dass das Interim die rechte Lehre beinhalte, da es ihnen weder unmittelbar vom Himmel offenbart worden ist noch die Verfasser als Heilige gelten? Wenn aber der Wert des Interims unsicher sei, dürfe man es keinesfalls mit Gewalt verbreiten. Es sei aber im Gegenteil klar erkennbar, dass im Interim falsche Lehre enthalten ist: 1. Die Rechtfertigung werde dem Verdienst der Liebe zugeschrieben. 2. Die Lehre vom Glauben werde verdunkelt, der Glaube erscheine als bloßes Fürwahrhalten von Tatsachen. 3. Dass der rechte Glaube nötig sei, um die Sakramente zum Heil zu empfangen, werde nicht gelehrt. 4. Die Einsetzungsworte des Abendmahls würden mutwillig auseinandergerissen, um die Eucharistie und die Priesterweihe damit zu begründen. 5. Das Interim bekräftige die abgöttische Anrufung der Heiligen. 6. Es beschmutze das Abendmahl des Herrn mit schriftwidrigen Missbräuchen wie Seelmessen für die Verstorbenen, Umhertragen und Anbetung der gewandelten Hostie. Dabei sei den Verfechtern des Interims bewusst, dass ihre Lehre falsch und gottlos ist, sie werden mit Nebukadnezar verglichen, der ein Götzenbild aufrichten ließ und seine Untertanen zur Anbetung zwingen wollte. Während ein Straßenräuber sich zumeist mit etwas Geld zufriedengebe, genüge das den Interimisten nicht, sie wollten das irdische und das ewige Leben nehmen. Ein Straßenräuber überfalle Fremde, die Interimisten aber gingen gegen Menschen vor, denen sie durch Bündnisse und Verträge verpflichtet seien. Ein Straßenräuber wende sich nur gegen Menschen, die Interimisten aber erfänden nach Gutdünken eine neue Religion und griffen damit Gottes Ehre an. Das werde Gott sich auf Dauer nicht bieten lassen, sondern sie dafür hart strafen. Die Gegner betonten, sie seien die von Gott gesetzte Obrigkeit, man dürfe ihnen keinen Widerstand leisten. Der Verfasser stellt die Gegenfrage, warum sie sich denn dann nicht auch entsprechend verhielten. Warum schützten sie nicht die Frommen und bestraften die Bösen? Warum übten sie ihr Amt nicht zur Ehre Gottes aus? Sie seien schlimmer als der Pharao, der die Israeliten unterdrückte und verfolgte. Auf den möglichen gegnerischen Einwand, warum man solchen Aufruhr mache, obwohl doch die Richtigkeit der evangelischen Lehre noch keineswegs erwiesen sei, antwortet der Verfasser: I. Mit ein Grund für die Klage sei gerade, dass man die Lehre ohne nähere Kenntnisnahme verdamme und unterdrücke, ehe sie überhaupt auf einem Konzil thematisiert wurde, und dass man sehr viele Menschen deshalb bereits umgebracht habe.

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II. In ganz Europa sei weit und breit bekannt, dass die evangelische Lehre das reine Gotteswort sei, und fromme Leute wendeten sich ihr zu, sobald sie genauer darüber unterrichtet seien. III. Überdies wüssten die Gegner selbst recht genau, dass die Lehre, die sie verfolgen, wahr sei. Dafür führt der Verfasser neun Argumente an: 1. Auf dem Reichstag zu Regensburg 1541 habe man sich auf wichtige Artikel im protestantischen Sinne geeinigt, und der Kaiser hätte den Kompromiss bestätigt, wenn nicht der päpstliche Legat es verhindert hätte. 2. Der frühere Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg habe öffentlich erklärt, die Priesterehe und der Abendmahlsempfang unter beiderlei Gestalt sei nicht zu beanstanden; darum lasse man es jetzt auch dabei bewenden. 3. Kein vernünftiger Mensch könne die Bilderverehrung im Papsttum billigen. 4. Ablässe, Privat- und Seelmessen seien als Betrügerei deutlich erkennbar. 5. Dass man im Papsttum die Verkündigung des Evangeliums vernachlässige, schade offenbar der Kirche. 6. Am unsittlichen Lebenswandel der papistischen Geistlichen müsse jeder Fromme Anstoß nehmen. 7. Der Heilige Geist gebe der evangelischen Kirche Zeugnis, dass sie die wahre Kirche sei, weil sie sehr viel besser ausgebildete Pfarrer selbst auf dem Land habe, als die Papisten in den Städten. 8. Die Anhänger der evangelischen Lehre könnten im Unterschied zu mancherlei Beispielen unter den Gegnern mit einem friedlichen, seligen Tod rechnen. 9. Dass die Sache der Papisten auf einem freien Konzil keine Aussicht auf Erfolg hätte, sei ihnen selbst sehr wohl bewusst, deshalb ließen sie es nicht dazu kommen und gingen gewaltsam gegen die evangelische Lehre vor. Der Verfasser fordert die Gegner in beschwörendem Ton auf, ein Konzil zu ermöglichen. Sollten sie dabei recht behalten, könnten sie gegen die Evangelischen vorgehen, wie sie wollten, bis dahin sollten sie aber die Verfolgungen einstellen. Er gibt zu bedenken, dass Gott dem Treiben der Gegner auf Dauer nicht tatenlos zusehen, sondern Rechenschaft von ihnen verlangen werde. Der Jüngste Tag stehe bald bevor, dann werde die betrügerische Herrschaft der Gegner ein Ende haben, sie sollten Buße tun, solange ihnen noch Gelegenheit dazu bleibe. Dass die Gegner völlig in die Irre gingen, zeige sich auch daran, dass sie mit den Türken, den Feinden der Christenheit, ein Abkommen geschlossen hätten, das zudem auch noch horrende Geldzahlungen einschließe. Der Verfassser wendet sich noch einmal an wahrhaft Fromme im Lager der Gegner und ermahnt sie, den Sachverhalt noch einmal genau zu prüfen. Die eigene Partei, „alle recht Gottfürchtigen, die auf dem ganzen Weltkreis woh

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nen“10 , ermahnt er zur Standhaftigkeit und zur Martyriumsbereitschaft. Insbesondere die theologischen Lehrer, Pfarrer und Seelsorger ermahnt er zu mutigem Bekenntnis. Kein Seelsorger solle leichtfertig von seiner Gemeinde fliehen. Zum Schluss ermutigt er zum Vertrauen auf Gottes Rettungshandeln und seinen endgültigen Sieg und ruft zum Gebet auf für die Erhaltung der Kirche und die baldige Wiederkunft Christi.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können mindestens drei verschiedene Ausgaben: A: Ein gemine [!] protes= || tation vnd Klagschrifft aller from= || men Christen wieder das Jnterim || vnnd andere geschwinde anschlege || vnd grausame verfolgung der wie= || dersacher des Euangelij / allen Got= || frchtigen gewissen / zu dieser || betrbten zeit / vberaus sehr || ntzlich vnnd trstlich || zu lesen. || Durch Joannem waremundum. || Psalm. 2. || Warumb toben die Heiden / vnnd die || Leute reden so vergeblich? || Die Knige im Lande lehnen sich auff / Vnnd Radtschlagen mit einander widder den || HErrn vnd seinen gesalbeten. Exo. ix. || Darumb hab ich dich erwecket / das meine || krafft an dir scheine / Vnd mein name verkndiget werde in allen Landen. || [30] Bl. 4° [im Kolophon: Gott sey Lob / Ehr vnnd preis. || Amen. 1548.] (VD 16 F 1405) Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4504 Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: 4.A.6985, angeb.1 Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH IREN 66/5 (21) RARA Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 155 587 (10), If 3603 (3) Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4° Theol. XLI,7 (3) Kiel, Universitätsbibliothek: 2 in: Cb 4366 Leipzig, Universitätsbibliothek: Kirchg. 1113/10 Lutherstadt Wittenberg, Bibliothek des Lutherhauses: ss1128 München, Bayerische Staatsbibliothek: 4° Polem. 1227 n Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 253.3 Theol (26); Alv Ef 103 (11), S 207.4° Helmst. (5), S 210.4° Helmst. (3)

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B: Ein gemeine protes= || tation vnd Klagschrifft aller from= || men Christen wieder das Jnterim || vnnd andere geschwinde anschlege || vnd grausame verfolgung der wie= || dersacher des Euangelij || allen Got= || frchtigen gewissen / zu dieser || betrbten zeit / vberaus sehr || ntzlich vnnd trstlich || zu lesen. || Durch Joannem waremundum. || Psalm. 2. || Warumb toben die Heiden / vnnd die || Leute reden so vergeblich? || Die Knige im Lande lehnen sich auff / Vnnd || Radtschlagen mit einander widder den || HErrn vnd seinen gesalbeten. Exo. ix. || Darumb hab ich dich erwecket / das meine krafft an dir scheine / Vnd mein name || verkndiget werde in allen Landen. || [30] Bl. 4° [im Kolophon: Gott sey Lob / Ehr vnnd preis. || Amen. 1548.] (VD 16 F 1406) Vorhanden: Bretten, Bibliothek des Melanchthonhauses: L 296 Halberstadt, Bibliothek des Gleimhauses: C 9065 Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: an Ung VI 199 (5); Ung VI 43 (3) Leipzig, Universitätsbibliothek: 01A-2006-8439/6; St.Thomas.1838 Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: L 482.4° Helmst. (12); Li Sammelbd 19 (13) C: Ein gemeine protes= || tation vnd Klagschrifft aller from= || men Christen wieder das Jnterim || vnnd andere geschwinde anschlege vnnd || grausame verfolgung der wiedersacher || des Euangelij / allen Gottfrchti= || gen gewissen / zu dieser be= || trbten zeit / vberaus sehr || ntzlich vnnd trst= || lich zu lesen. || Durch Joannem waremundum. || Psalm. 2. || Warumb toben die Heiden / vnnd die || Leute reden so vergeblich? || Die Knige im Lande lehnen sich auff / Vnnd || Radtschlagen mit einnander widder den || HErrn vnd seinen gesalbeten. Exo. ix. || Darumb hab ich dich erwecket / das mein name || verkndiget werde in allen Landen. || [30] Bl. 4° [im Kolophon: Gott sey Lob / Ehr vnnd preis || Amen. 1549.] (VD 16 F 1407) Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4505 Bretten, Bibliothek des Melanchthonhauses: L 717 Dresden, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Hist. Sax. C652, misc. 13 Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH IREN 56/3 (6) Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: an If 3603 (2) Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 24000 (12) Rostock, Universitätsbibliothek: Fg-1414.2 Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek: Theol. qt. 7453

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Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 40,3:14(n.10) [vermutlich Verlust bei Bibliotheksbrand 2004] Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: A: 156.19 Theol. (4); A: 231.96 Theol. (8); H: S 320c.4° Helmst. (32) Zwickau, Ratsschulbibliothek: 20.7.25.(2) Der Edition liegt Ausgabe A zugrunde, die sich von der ansonsten satzgleichen Ausgabe B nur in der ersten Zeile des Titels unterscheidet. A und B sind eng voneinander abhängig, B erscheint als ein um den genannten Fehler im Titel verbesserter typengleicher Wiederabdruck von A. Auch C unterscheidet sich von A und B nur in wenigen Punkten: Abweichend von A, aber in Übereinstimmung mit B liest C in der 1. Titelzeile „gemeine“. Am Ende dieser Zeile weichen das s und der Bindestrich in der Typographie gegenüber A und B ab. Auf dem Titelblatt von C sind die Zeilen 4 bis 10 in kleinerer Type gesetzt als bei A und B, nämlich in der Type des Normaltexts, während bei A und B die Zeilen 2 bis 11 in einer mittelgroßen Type gesetzt sind, die bei C nur in den Zeilen 2f und 11 erscheint. Dementsprechend ist auch der Zeilenfall geändert. Auf dem Titel von C finden sich an drei Stellen Buchstabenverdoppelungen gegenüber A und B: in Zeile 4 am Ende („vnnd“), in Zeile 6 („Gottfrchti=“) und in Zeile 16 („ einnander“). Alle drei Drucke fügen die Stellenangabe „Exo.ix.“ fälschlich dem Zitat Ps 2,3 an, statt sie als Überschrift über den anschließend zitierten Vers Ex 9,16 zu setzen. C bietet auf Seite D 1r in Zeile 3 die Lesart „CHRJSTJ“, während sonst in C ebenso wie in A und B durchgängig „CHRJsti“ steht. An einigen wenigen anderen Stellen verbessert C Druckfehler aus A und B. Bei C ist als Erscheinungsjahr im Kolophon „1549“ angegeben, und es besteht keine Veranlassung, diese Angabe zu bezweifeln; dementsprechend sind A und B als älter anzusehen, wobei der Druck mit fehlerhaftem Titel, A, mutmaßlich der frühere von beiden ist. Aus dem Vergleich der verwendeten Typen mit eindeutig identifizierten bzw. signierten Drucken schließt man auf die Magdeburger Offizin des Michael Lotter11 als Herstellungsort aller drei Ausgaben.

Kommentar
1  Vgl. zu dem Text auch Kaufmann, Ende der Reformation, 240–245.
2  Vgl. unsere Ausgabe Nr. 3: Ein kurzer Bericht vom Interim (1548), 99–113.
3  Vgl. Flacius, Kurzer Bericht vom Interim, A 3v, unsere Ausgabe Nr. 3: Ein kurzer Bericht vom Interim (1548), S. 102.
4  Vgl. Preger, Flacius I, 58–61 mit ausführlicher Begründung. Zum Lebenslauf des Flacius vgl. unsere Ausgabe, Nr. 3: Flacius, Kurzer Bericht (1548), Einleitung, S. 92f.
5  VD 16 M 4586.
6Menius, Verantwortung, S. C 1 und M 1.
7  Darauf weist schon Preger I, 59, Anm. ** hin.
9  Vermutlich haben Formulierungen aus der „gemeinen Protestation“ die Ergänzungen in der 3. Auflage des „kurzen Berichts“ beeinflusst.
10  Vgl. F 4r.
11  Vgl. Reske 580.
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